Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 148. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 14. Dezember 2011 17743
(A) )
)(B)
für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver-
Anlagen
sammlung des Europarates SPD – „mittelfristiges“ Initiativrecht des Europäischen
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
*
A
d
z
fü
1
2
3
4
le
1
2
3
4
5
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Bätzing-Lichtenthäler,
Sabine
SPD 14.12.2011
Bluhm, Heidrun DIE LINKE 14.12.2011
Dörflinger, Thomas CDU/CSU 14.12.2011
Friedhoff, Paul K. FDP 14.12.2011
Dr. Gerhardt,
Wolfgang
FDP 14.12.2011
Hasselfeldt, Gerda CDU/CSU 14.12.2011
Höger, Inge DIE LINKE 14.12.2011
Hunko, Andrej DIE LINKE 14.12.2011*
Knoerig, Axel CDU/CSU 14.12.2011
Dr. Koschorrek, Rolf CDU/CSU 14.12.2011
Dr. Lauterbach, Karl SPD 14.12.2011
Lindner, Christian FDP 14.12.2011
Mücke, Jan FDP 14.12.2011
Nahles, Andrea SPD 14.12.2011
Nešković, Wolfgang DIE LINKE 14.12.2011
Poß, Joachim SPD 14.12.2011
Reiche (Potsdam),
Katherina
CDU/CSU 14.12.2011
Remmers, Ingrid DIE LINKE 14.12.2011
Dr. Röttgen, Norbert CDU/CSU 14.12.2011
Schlecht, Michael DIE LINKE 14.12.2011
Wagenknecht, Sahra DIE LINKE 14.12.2011
Werner, Katrin DIE LINKE 14.12.2011
Wolff (Wolmirstedt),
Waltraud
SPD 14.12.2011
(C
(D
Anlagen zum Stenografischen Bericht
nlage 2
Erklärung nach § 31 GO
des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE)
zur Abstimmung über den Entschließungs-
antrag der Fraktion der SPD zu der Abgabe ei-
ner Regierungserklärung durch die Bundes-
kanzlerin zu den Ergebnissen des Europäischen
Rates am 8./9. Dezember 2011 in Brüssel
In der Regierungserklärung der Bundeskanzlerin wer-
en die Ergebnisse des Europäischen Rates vom 8./9. De-
ember dargelegt. Ich halte die Ergebnisse dieses Gipfels
r verheerend, weil
. die falsche Grundannahme, dass es sich bei der Euro-
Krise um eine Staatsschuldenkrise aufgrund überbor-
dender Sozialstaatsausgaben handele, zu völlig fal-
schen Schlussfolgerungen führt – tatsächlich geht die
Euro-Krise in erster Linie auf ein entfesseltes Ban-
ken- und Finanzsystem zurück und wird durch Fehl-
konstruktionen innerhalb der EU weiter vertieft und
durch Bankenrettungspakete am Leben erhalten,
. diese falschen Schlussfolgerungen, die in dem ge-
planten fiskalpolitischen Pakt festgeschrieben wer-
den sollen, die Krise weiter vertiefen und europaweit
zu einer dramatischen Bedrohung für demokratische
und soziale Errungenschaften führen werden,
. keinerlei Anstrengungen unternommen werden, das
entkoppelte Banken- und Finanzsystem auf seine
Kernaufgaben, Diener der Realwirtschaft zu sein, zu-
rückzuführen, sondern im Gegenteil mit der Vorzie-
hung des „Europäischen Stabilitätsmechanismus“,
ESM, dieses aus Steuergeldern weiter abgesichert
werden soll,
. die Durchsetzung der insbesondere von der Merkel-
Regierung vorangetriebenen Austeritätspolitik
Brüning’scher Prägung zur europäischen Desintegra-
tion führt.
Den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD
hne ich ab, weil
. er die falsche Grundanalyse der Bundesregierung
übernimmt,
. ihm die im fiskalpolitischen Pakt vereinbarten Sank-
tionen gegen „Defizitsünder“ nicht weit genug ge-
hen,
. der steuerfinanzierte Airbag für das Banken- und
Finanzsystem, ESM, sogar beschleunigt eingeführt
werden soll,
. er die Gefahr für die Demokratie nicht thematisiert
und
. er die soziale Dimension der Austeritätspolitik fast
völlig ausblendet.
Die richtigen Elemente im Antrag der Fraktion der
17744 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 148. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 14. Dezember 2011
(A) )
)(B)
Parlaments, Ausgleich der Leistungsbilanzunterschiede,
Finanztransaktionsteuer – verblassen hinter diesen fal-
schen Grundparadigmen.
Anlage 3
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage des
Abgeordneten Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8101, Frage 3):
Teilt die Bundesregierung die folgende Auffassung der
Welternährungsorganisation FAO anlässlich des Klimagipfels
in Durban: „Es gibt die berechtigte Sorge, dass die derzeitige
Abhängigkeit des Lebensmittelsektors von fossiler Energie
dessen Fähigkeit einschränken wird, die globale Nachfrage
nach Lebensmitteln zu decken.“?
Die Bundesregierung teilt die Auffassung der FAO,
dass die Sicherung der weltweiten Ernährungs- und
Energieversorgung zu den zentralen Herausforderungen
unserer Zeit gehören. Landwirtschaft und ländliche Ent-
wicklung spielen bei der Bewältigung der Aufgabe, die
globale Nachfrage nach Lebensmitteln zu decken, eine
Schlüsselrolle. Kernaufgabe der Landwirtschaft wird die
nachhaltige Produktion von Nahrungsmitteln sein. Unser
Ziel ist es, die Produktion in der Landwirtschaft zu stei-
gern bei geringerem Einsatz fossiler Energien. Auf inter-
nationaler Ebene unterstützt die Bundesregierung hierbei
die Bestrebungen der FAO.
Anlage 4
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage des
Abgeordneten Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8101, Frage 4):
Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Bundes-
regierung, um die Abhängigkeit der Landwirtschaft von fossi-
len Energieträgern zu senken und die von der FAO geforderte
„Energy-smart“-Landwirtschaft zu fördern?
Zur Strategie der Bundesregierung für eine gesicherte
Energieversorgung zählt auch ein sparsamer Umgang mit
den endlichen Ressourcen fossiler Energie. Die Agrar-
produktion verbraucht Energie, um Nahrungs- und Fut-
termittel bereitzustellen. Auch aus ökonomischen Grün-
den ist die Landwirtschaft auf eine Begrenzung des
eigenen Energieverbrauchs angewiesen.
Mit der seit 24. Februar 2011 in Kraft getretenen
Neufassung des „Bundesprogramms zur Steigerung der
Energieeffizienz in der Landwirtschaft und im Garten-
bau“ wird das Ziel verfolgt, den Einsatz von fossiler
Energie zu reduzieren. Das Programm fordert Investi-
tionsmaßnahmen für die energieeffiziente Modernisierung
bestehender landwirtschaftlicher und gartenbaulicher
Betriebsanlagen und den Neubau von klimaschonenden
Niedrigenergiebetriebsanlagen in energieintensiven Be-
reichen in Landwirtschaft und Gartenbau.
A
d
d
L
E
v
fa
lu
z
k
S
T
d
k
T
N
S
P
S
ra
d
n
m
s
d
d
T
s
la
m
s
B
te
T
d
te
z
D
d
k
2
E
K
K
p
(C
(D
nlage 5
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf
ie Frage des Abgeordneten Harald Weinberg (DIE
INKE) (Drucksache 17/8101, Frage 9):
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus
dem Monitor-Bericht vom 24. November 2011, wonach die
Krankenkassen in Deutschland auf mehr Pool-Blutprodukte
drängen würden, womit laut Paul-Ehrlich-Institut ein höheres
Risiko einer möglichen „Übertragung von Erregern auch un-
bekannter Natur“ gegeben sei, und wer haftet im Übertra-
gungsfalle für eine aus ökonomischen Gründen derart begüns-
tigte Krankheitsübertragung – auch vor dem Hintergrund des
HCV/HIV-Skandals in den 80er-Jahren?
Die Aussage, mit Pool-Blutprodukten sei laut Paul-
hrlich-Institut, PEI, ein höheres Risiko der Übertragung
on Erregern auch unbekannter Natur verbunden, ist
lsch. Das PEI bietet auf seinen Internetseiten eine Stel-
ngnahme zur Frage der Sicherheit von Pool-Thrombo-
ytenkonzentraten, PTK, und Apherese-Thrombozyten-
onzentraten, ATK, an, in der dargestellt wird, dass aus
icht des PEI derzeit beide in Deutschland zugelassenen
hrombozytenkonzentrate sicher und für die Versorgung
er Patienten erforderlich sind.
Thrombozytenkonzentrate sind labile zelluläre Blut-
omponenten mit einer Haltbarkeit von unter fünf
agen. Eine therapeutische Einheit wird entweder als
ebenprodukt der Vollblutspende aus vier bis sechs
penden verschiedener Spender gewonnen und gepoolt,
ool-TK, oder mit einer Apheresemaschine von einem
pender gewonnen, Apherese-TK, und in bis zu drei the-
peutische Einheiten geteilt.
Die Infektionssicherheit von solchen Blutprodukten,
ie keiner Virusinaktivierung unterzogen werden kön-
en, wird aus einer Kombination von mehreren Maßnah-
en sichergestellt. Dazu gehören unter anderem die
orgfältige und persönlich von einem Blutspendearzt
urchzuführende Spenderauswahl, die Testung der Spen-
en auf Infektionsmarker mit möglichst empfindlichen
estsystemen und die Bemühungen um ein regelmäßig
pendendes und gut dokumentiertes Spenderkollektiv.
Die Krankenkassen können für die Versorgung ambu-
nter Krankenhauspatienten mit Blutprodukten direkt
it dem behandelnden Krankenhaus Vereinbarungen
chließen.
Das DRG-Entgeltsystem sieht für die Abrechnung der
ehandlung mit Thrombozytenkonzentraten zwei bewer-
te Zusatzentgelte, ZE, vor. Bei der Gabe von Apherese-
hrombozytenkonzentraten rechnet das Krankenhaus mit
em Kostenträger das ZE 84 ab. (Das DRG-Entgeltsys-
m für das Jahr 2011 sieht für zwei Apherese-Thrombo-
ytenkonzentrate eine Vergütung von 836,54 Euro vor.)
ie Gabe von Pool-Thrombozytenkonzentraten wird mit
em ZE 94 abgerechnet. (Für zwei Pool-Thrombozyten-
onzentrate sieht das DRG-Entgeltsystem für das Jahr
011 eine Vergütung von 498,58 Euro vor.) Die Höhe der
ntgelte wurde vom Institut für das Entgeltsystem im
rankenhaus auf der Basis empirischer Daten deutscher
rankenhäuser ermittelt und von den Selbstverwaltungs-
artnern auf Bundesebene (GKV-Spitzenverband, PKV-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 148. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 14. Dezember 2011 17745
(A) )
)(B)
Verband, Deutsche Krankenhausgesellschaft) vereinbart.
(Für das Jahr 2012 wurde für die oben genannten Dosen
das ZE 84 mit 818,11 Euro und das ZE 94 mit
745,27 Euro bewertet. Durch diese deutliche Annäherung
der Vergütung könnte der finanzielle Anreiz für die Kran-
kenkassen, auf die Gabe des kostengünstigeren Produkts
zu drängen, sinken.)
Die Haftung für Blutprodukte ist wie folgt geregelt:
Blutprodukte sind Arzneimittel. Es gelten insoweit die
Haftungsregelungen des AMG. Bei der AMG-Haftung
handelt es sich um eine Gefährdungshaftung des phar-
mazeutischen Unternehmers (§ 84 AMG). Gemäß § 88
AMG haftet der Unternehmer im Falle der Tötung oder
Verletzung eines Menschen bis zu einem Kapitalbetrag
von 600 000 Euro oder bis zu einem Rentenbetrag von
jährlich 36 000 Euro. Im Falle der Tötung oder Verlet-
zung mehrerer Menschen durch das gleiche Arzneimittel
haftet der Unternehmer unbeschadet der oben genannten
Grenzen bis zu einem Höchstbetrag von 120 Millionen
Euro oder einem jährlichen Rentenbetrag von 7,2 Millio-
nen Euro.
Darüber hinaus gelten die Haftungsregelungen nach
dem Bürgerlichen Gesetzbuch bei Verstößen des medizi-
nischen Personals.
Anlage 6
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
Frage des Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8101, Frage 11):
Welches Gremium (in welcher Zusammensetzung) hat für
den Planfeststellungsabschnitt 16 des Verkehrsprojekts „Deut-
sche Einheit“ 8 entschieden, dass die sogenannte Ver-
schwenktrasse gebaut werden soll, und inwiefern berücksich-
tigt die Bundesregierung bzw. das ihr unterstellte Eisenbahn-
Bundesamt als Genehmigungsbehörde im derzeit laufenden
Planfeststellungsverfahren das dazu ergangene Votum des
Deutschen Bundestages im Petitionsverfahren Pet 1-17-12-
9310-004570?
Die Deutsche Bahn AG als Vorhabenträgerin hat mit
Zustimmung des Freistaates Bayern als Aufgabenträger
das Projekt S-Bahn Hartmannshof–Nürnberg–Erlan-
gen–Bamberg mit der Verschwenktrasse im Planfeststel-
lungsabschnitt 16 zur Planfeststellung eingereicht.
Dem Bund obliegt es nicht, sich im Rahmen des Plan-
feststellungsverfahrens zu der Planung zu äußern und
Einfluss auf die Planungen zu nehmen. Die Entschei-
dung des Eisenbahn-Bundesamtes, EBA, zur Planfest-
stellung nimmt der Bund zur Kenntnis. Im Rahmen der
Entscheidungsfindung wägt das EBA die unterschiedli-
chen Belange ab.
Anlage 7
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
Fragen der Abgeordneten Ulla Burchardt (SPD)
(Drucksache 17/8101, Fragen 12 und 13):
g
p
B
s
n
A
d
F
(D
1
h
g
V
A
g
n
g
s
fü
s
d
1
c
R
v
g
s
e
fi
ru
b
d
e
Ä
(C
(D
Sieht die Bundesregierung vor, den Tunnel B 1/A 40 in
Dortmund in den Investitionsrahmenplan 2011 bis 2015 auf-
zunehmen?
Wann ist mit der Vorlage des Investitionsrahmenplans zu
rechnen?
Die Fragen werden wegen des Sachzusammenhangs
emeinsam beantwortet.
Derzeit wird der Entwurf des Investitionsrahmen-
lans 2011 bis 2015 für die Verkehrsinfrastruktur des
undes, IRP, erarbeitet. Der Arbeitsentwurf befindet
ich gegenwärtig in der Abstimmung.
Der Entwurf des IRP soll in diesen Tagen vor Weih-
achten noch vorgestellt werden.
nlage 8
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
ragen des Abgeordneten Gustav Herzog (SPD)
rucksache 17/8101, Fragen 14 und 15):
Wie sinnvoll erachtet die Bundesregierung eine Ergänzung
des § 1 Abs. 2 der Verkehrslärmschutzverordnung, 16. BImSchV,
um eine wesentliche Änderung der Nutzungsintensität von
Straßen und Schienenwegen, um Anwohner vor schädlichen
Einflüssen des Verkehrslärms zu schützen, der auf anstei-
gende Verkehrsintensitäten ohne bauliche Veränderungen zu-
rückzuführen ist?
Welche Alternativen sieht die Bundesregierung zu einer
Änderung der 16. BImSchV, um Anwohner wirksam zu schüt-
zen, die an Verkehrsstrecken wohnen, deren Verkehrsintensi-
tät sich im Laufe der Jahre zum Teil vervielfältigt hat, und da-
mit auch die von ihnen ausgehende Lärmbelastung?
Eine Änderung der Verkehrslärmschutzverordnung,
6. BImSchV, mit dem in Frage 14 angesprochenen In-
alt ist vor folgendem Hintergrund nicht beabsichtigt:
Treten nicht voraussehbare Wirkungen eines planfest-
estellten Vorhabens auf, findet bereits § 75 Abs. 2 des
erwaltungsverfahrensgesetzes, VwVfG, Anwendung.
uch wenn der Planfeststellungsbeschluss unanfechtbar
eworden ist, können unter den in dieser Vorschrift ge-
annten Voraussetzungen nachträglich Lärmschutzaufla-
en angeordnet werden.
Unabhängig hiervon besteht die Möglichkeit, Lärm-
anierungsmaßnahmen an den Verkehrswegen durchzu-
hren. Für die in seiner Baulast stehenden Bundesfern-
traßen führt der Bund diese bereits seit 1978 durch. Für
ie Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes wird seit
999 ein Lärmsanierungsprogramm auf haushaltsrechtli-
her Grundlage durchgeführt.
Schließlich ist die vorgeschlagene Ergänzung von der
echtsgrundlage für den Erlass der Verkehrslärmschutz-
erordnung in § 43 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutz-
esetzes, BImSchG, nicht gedeckt. Nach dieser Vor-
chrift können zur Durchführung des § 41 BImSchG
rgänzende Verordnungen erlassen werden. § 41 BImSchG
ndet aber nur beim Bau oder der wesentlichen Ände-
ng von Straßen und Schienenwegen Anwendung, wo-
ei eine wesentliche Änderung nur bei einem Eingriff in
ie bauliche Substanz des Verkehrsweges vorliegt. Bei
iner Änderung der Nutzungsintensität ohne bauliche
nderung ist dies nicht der Fall.
17746 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 148. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 14. Dezember 2011
(A) )
)(B)
Anlage 9
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
Frage des Abgeordneten Frank Schwabe (SPD)
(Drucksache 17/8101, Frage 16):
Aus welchen finanziellen Quellen stammen die rund
1,8 Milliarden Euro für deutsche internationale Klimaprojekte
im Jahr 2011, von denen der Bundesminister für Umwelt, Na-
turschutz und Reaktorsicherheit, Dr. Norbert Röttgen, auf der
Klimakonferenz in Durban gesprochen hat, und welche dieser
Mittel sind zusätzlich zu bereits bestehenden Programmen
(bitte aufgeschlüsselt nach Ressorts und Titeln, soweit es den
Bundeshaushalt betrifft, und gegebenenfalls Darstellung an-
derer Finanzierungsquellen)?
Von den durch den Bundesminister für Umwelt, Na-
turschutz und Reaktorsicherheit, Dr. Norbert Röttgen,
genannten 1,8 Milliarden Euro durch die Bundesregie-
rung im Jahr 2011 bereitgestellten Mittel zur Klima-
finanzierung stammen:
110 Millionen Euro aus Einzelplan 16 des Bundes-
ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit:
– Investitionen zum Schutz des Klimas und der Biodi-
versität im Ausland (Titel 896 05, „Internationale Kli-
maschutzinitiative“): 110 Millionen Euro
1 241,6 Millionen Euro aus Einzelplan 23 des Bun-
desministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung:
– Bilaterale Technische und Finanzielle Zusammen-
arbeit (Titel 896 03 und Titel 866 01): Verpflichtungs-
ermächtigung in Höhe von 985 Millionen Euro
– Multilaterale Entwicklungszusammenarbeit
(Titel 896 09):
Barmittel in Höhe von 256,6 Millionen Euro (ein-
schließlich KfW-Marktmittel an den Clean Techno-
logy Fund).
Es gibt keine international einvernehmlich verein-
barte Definition von „neu und zusätzlich“. Die Bundes-
regierung hat im Zusammenhang mit der Fast-Start-Zu-
sage der Bundeskanzlerin auf der Klimakonferenz 2009
in Kopenhagen die Zusätzlichkeit für ihre Klimafinan-
zierung wie folgt definiert: „neu und zusätzlich“ sind die
Mittel, die über das Niveau der Klimafinanzierung von
2009 hinausgehen oder aus der innovativen Finanzie-
rungsquelle der Auktionserlöse der Emissionszertifikate
stammen. In diesem Sinne sind 433 Millionen Euro vor-
stehender Beträge zusätzlich und werden der Fast-Start-
Finanzierung zugerechnet.
Weiterhin setzt die Bundesregierung aus Einzel-
plan 60 „Sondervermögen, Energie- und Klimafonds‘“
(Titel 687 01):
– Barmittel in Höhe von 35 Millionen Euro und Ver-
pflichtungsermächtigung in Höhe von 433 Millionen
Euro für internationalen Klimaschutz ein.
A
d
F
(D
G
D
s
w
n
h
n
E
A
g
e
tu
fi
u
S
A
d
F
N
ru
d
m
E
–
–
(C
(D
nlage 10
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
rage des Abgeordneten Dr. Matthias Miersch (SPD)
rucksache 17/8101, Frage 17):
An welcher Stelle im Haushalt gibt es eine Absicherung
für die Zusage des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit, Dr. Norbert Röttgen, auf der Welt-
klimakonferenz in Durban, wonach Deutschland im Rahmen
des Green Climate Fund weitere 40 Millionen Euro für Maß-
nahmen in Entwicklungsländern zur Verfügung stellt, und
werden diese Mittel zusätzlich zu bereits bestehenden Projek-
ten bereitgestellt?
Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass der
reen Climate Fund schnell operativ tätig werden kann.
ie auf der Klimakonferenz in Durban in Aussicht ge-
tellten Mittel sollen ab 2012 eingesetzt bzw. zugesagt
erden. Die vorgesehenen Mittel in Höhe von 40 Millio-
en Euro sind zusätzlich gegenüber den bereits beste-
enden Projekten. Sie sollen aus dem Titel „Internatio-
aler Klima- und Umweltschutz“ des Sondervermögens
nergie- und Klimafonds, schrittweise mit Blick auf den
ufbau der Strukturen des Green Climate Fund, bereit-
estellt werden. Die Mittel sollen dazu dienen, durch
rste Aktivitäten in Entwicklungsländern die Vorberei-
ng und Umsetzung der vom Green Climate Fund zu
nanzierenden Maßnahmen zu befördern. Deutschland
nterstreicht damit seine Rolle als wichtiger Akteur und
tandort im internationalen Klimaschutzprozess.
nlage 11
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
rage des Abgeordneten Dr. Hermann E. Ott (BÜND-
IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8101, Frage 18):
Wie genau setzen sich die in der Rede des Bundesminis-
ters für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit,
Dr. Norbert Röttgen, auf der Weltklimakonferenz genannten
internationalen Klimainvestitionen der Bundesregierung in
Höhe von 1,25 Milliarden Euro in 2010 und 1,8 Milliarden
Euro in 2011 zusammen, und welche Schlussfolgerungen
zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen der Weltkli-
makonferenz?
Die klimarelevanten Investitionen der Bundesregie-
ng für das Jahr 2010 belaufen sich auf 1,2615 Milliar-
en Euro.
Davon stammen:
1 111 Millionen Euro aus Einzelplan 23 des Bundes-
inisteriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
ntwicklung:
Bilaterale Technische und Finanzielle Zusammenar-
beit (Titel 896 03 und Titel 86601): 880 Millionen
Euro
Multilaterale Entwicklungszusammenarbeit (Titel
896 09): 196 Millionen Euro (einschließlich KfW-
Marktmittel an den Clean Technology Fund)
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 148. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 14. Dezember 2011 17747
(A) )
)(B)
– Zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen in Entwicklungs-
ländern (Titel 687 05, „Fast Start Titel“): 35 Millionen
Euro
150,5 Millionen Euro aus Einzelplan 16 des Bundes-
ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsi-
cherheit:
– Investitionen zum Schutz des Klimas und der Bio-
diversität im Ausland (Kapitel 1602 Titel 896 05,
„Internationale Klimaschutzinitiative“): 115,5 Millio-
nen Euro
– Klimaschutzmaßnahmen in Entwicklungsländern (Ti-
tel 687 05, „Fast Start Titel“): 35 Millionen Euro
361,5 Millionen Euro vorstehender Beträge sind für
„neu und zusätzlich“ der Fast-Start-Finanzierung zuzu-
rechnen.
Die klimarelevanten Investitionen der Bundesregie-
rung für das Jahr 2011 belaufen sich auf 1,8 Milliarden
Euro.
Davon stammen:
110 Millionen Euro aus Einzelplan 16 des Bundes-
ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit:
– Investitionen zum Schutz des Klimas und der Biodi-
versität im Ausland (Titel 896 05, „Internationale Kli-
maschutzinitiative“): 110 Millionen Euro
1 241,6 Millionen Euro aus Einzelplan 23 des Bun-
desministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung:
– Bilaterale Technische und Finanzielle Zusammenar-
beit (Titel 896 03 und Titel 86601): Verpflichtungs-
ermächtigung in Höhe von 985 Millionen Euro
– Multilaterale Entwicklungszusammenarbeit (Titel 896 09):
Barmittel in Höhe von 256,6 Millionen Euro (ein-
schließlich KfW-Marktmittel an den Clean Techno-
logy Fund)
433 Millionen Euro vorstehender Beträge sind für
„neu und zusätzlich“ der Fast-Start-Finanzierung zuzu-
rechnen.
Weiterhin setzt die Bundesregierung aus Einzel-
plan 60 „Sondervermögen ,Energie- und Klimafonds‘“
(Titel 687 01)
– Barmittel in Höhe von 35 Millionen Euro und Ver-
pflichtungsermächtigung in Höhe von 433 Millionen
Euro für internationalen Klimaschutz ein.
Zum Teil zwei der Frage: Die Beschlüsse von Durban
sind wegweisend und haben dem globalen Klimaschutz-
prozess neue Orientierung gegeben. In Durban wurde
ein Fahrplan für ein internationales Klimaschutzabkom-
men beschlossen, das alle Länder binden soll. Dieses soll
bis 2015 fertig verhandelt sein und spätestens 2020 in
Kraft treten. Auf dieser Basis konnte sich die Konferenz
auch auf eine zweite Verpflichtungsperiode für das Ende
2012 auslaufende Kioto-Protokoll verständigen. Ein
weiterer Erfolg der EU war es, dass die Staatengemein-
schaft in Durban anerkannt hat, dass die bisherigen An-
s
O
g
w
v
A
d
F
N
n
A
d
F
N
n
A
d
F
D
v
d
a
d
A
d
F
D
(C
(D
trengungen nicht ausreichen, um die 2-Grad-Celsius-
bergrenze einzuhalten. Es wurde daher ein Arbeitspro-
ramm ins Leben gerufen, in dem geklärt werden soll,
ie die vorgelegten Minderungsziele und Maßnahmen
erschärft werden können.
nlage 12
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
rage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜND-
IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8101, Frage 24):
In welchen Gutachten des SRU hat die Bundesregierung
wissenschaftliche oder methodische Mängel festgestellt?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkennt-
isse vor.
nlage 13
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
rage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜND-
IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8101, Frage 25):
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass es in der bis-
herigen Arbeit des SRU Defizite gibt, etwa im Bereich der in-
ternationalen Zusammenarbeit und Vernetzung oder im Be-
reich der Beratung gegenüber dem Deutschen Bundestag?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkennt-
isse vor.
nlage 14
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
rage des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN) (Drucksache 17/8101, Frage 26):
Ist der Bundesregierung ein internes Papier der Koali-
tionsfraktionen der CDU/CSU und FDP bekannt, aus dem die
Fernsehsendung Frontal 21 am 6. Dezember 2011 wie folgt
zitiert hat: Durch die neue Stelle soll der SRU auch in seiner
Außendarstellung dem unmittelbaren politischen Einfluss von
Rot-Grün entwunden und „dauerhaft in den (personal-)politi-
schen Einfluss- und Steuerungsbereich der Koalitionsfraktio-
nen gebracht werden“, und teilt die Bundesregierung diese
Auffassung?
Der Bundesregierung ist ein Vermerk bekannt, der die
on Frontal 21 zitierte Passage enthält. Nach Kenntnis
er Bundesregierung handelt es sich dabei nicht um ein
bgestimmtes Papier der Koalitionsfraktionen. Die Bun-
esregierung teilt die zitierte Auffassung nicht.
nlage 15
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
rage des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN) (Drucksache 17/8101, Frage 27):
Plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass sei-
tens der Europäischen Kommission und anderer Mitgliedstaa-
17748 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 148. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 14. Dezember 2011
(A) )
)(B)
ten Anreize für die Nutzung tierischer Fette für die Biokraft-
stoffproduktion geschaffen wurden und werden und sowohl
die Begriffsbestimmung in Art. 2 Buchstabe e der Erneuer-
bare-Energien-Richtlinie die Behörden der Mitgliedstaaten
nicht dazu befugt, tierische Fette von der Definition des Be-
griffs Biomasse auszuschließen, als auch weitere Bestimmun-
gen der Richtlinie (Art. 3 Abs. 4 Buchstabe b, Art. 21 Abs. 2
und Anhang III, V Abschnitt A und D) deutlich machen, dass
die Nutzung von Biokraftstoffen aus tierischen Fetten für die
Erreichung der Mindestziele für den Biokraftstoffanteil be-
rücksichtigt werden müsste, den in § 37 b des Bundes-Immis-
sionsschutzgesetzes (BImSchG) ab dem 1. Januar 2012 vorge-
sehenen Ausschluss aller Biokraftstoffe auf der Grundlage
von tierischen Fetten von der Anrechnung auf die Mindest-
ziele für den Biokraftstoffanteil nach § 37 a BImSchG auf-
rechtzuerhalten, und falls ja, kann die Bundesregierung in
diesem Fall ein Vertragsverletzungsverfahren seitens der
Europäischen Kommission ausschließen?
Die Mitgliedstaaten sind nach Richtlinie 2009/28/EG
nicht verpflichtet, jede Art von Biokraftstoff zu fördern.
Vielmehr steht den Mitgliedstaaten bei der Umsetzung
der Richtlinie ein eigener Gestaltungsspielraum zu, bei
dessen Ausfüllung auch andere (zum Beispiel abfallwirt-
schaftliche) Aspekte berücksichtigt werden können.
Im Jahr 2006 wurde vom Deutschen Bundestag durch
§ 37 b des Bundes-Immissionsschutzgesetzes beschlos-
sen, Biodiesel aus tierischen Fetten nur noch übergangs-
weise bis zum Ende des Jahres 2011 auf die Biokraftstoff-
quote anzurechnen. Hintergrund dieser Regelung war,
dass tierische Fette bereits in anderen Sektoren (unter an-
derem Oleochemie, Futterindustrie) ohne Subventionen
vollständig genutzt wurden und diese Verwertungswege
nicht beeinträchtigt werden sollten. Diese Ausgangslage
hat sich zwischenzeitlich nicht verändert. Die stärkere
Nutzung tierischer Fette im Biokraftstoffbereich würde
voraussichtlich dazu führen, dass die oben genannten an-
deren Sektoren verstärkt unzertifiziertes Palmöl einsetzen
müssten, um ihren Rohstoffbedarf zu decken.
Anlage 16
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
der Abgeordneten Petra Crone (SPD) (Drucksache
17/8101, Frage 28):
Inwiefern liegen der Bundesregierung Erkenntnisse hin-
sichtlich der investiven Kosten für den Bau bzw. die Moderni-
sierung und die Einrichtung von Kantinen und Mensen vor,
um an allen Ganztagsschulen warmes Mittagessen zu gewähr-
leisten?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkennt-
nisse vor, da es sich um die Angelegenheit der Schulträ-
ger bzw. der Länder handelt.
Anlage 17
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Fragen
des Abgeordneten Michael Gerdes (SPD) (Drucksache
17/8101, Fragen 29 und 30):
Wie verteilen sich die in der Befragung der Bundesregie-
rung am 30. November 2011 vom Parlamentarischen Staatsse-
kretär Thomas Rachel erwähnten 84 Millionen Euro für 2012
Z
h
s
h
Z
s
B
B
T
S
s
u
M
W
P
s
l
L
G
w
a
S
Z
M
V
(C
(D
zur Forschungsförderung im Kontext zur „Forschungsagenda
für den demographischen Wandel“ im Haushalt des Bundes-
ministeriums für Bildung und Forschung, BMBF, auf die un-
terschiedlichen Förderprogramme, Rahmenprogramme und
Bekanntmachungen des BMBF, und wie viele dieser Mittel
waren bereits vor der Beschlussfassung über die Forschungs-
agenda im Entwurf für den Bundeshaushalt 2012 eingeplant?
In welcher Höhe (und aufgeschlüsselt nach Programmen)
werden sich die anderen Bundesressorts bis Ende 2016 an der
Umsetzung der „Forschungsagenda für den demographischen
Wandel“ beteiligen?
u Frage 29:
Die 84 Millionen Euro verteilen sich in den Haus-
altstiteln des BMBF wie folgt:
Die Mittel für 2012 waren zum Zeitpunkt der Be-
chlussfassung vollständig im Entwurf für den Bundes-
aushalt 2012 eingeplant.
u Frage 30:
Die anderen Ressorts werden sich bis Ende voraus-
ichtlich 2016 wie folgt beteiligen:
MI
MG
2012
RegE
Millio-
nen Euro
itelbezeichnung
ozial- und geisteswissenschaftliche For-
chung; Erläuterungsziffer 2 (2): Nationale
nd internationale Strukturbildung
1
ikrosystemtechnik, Demografischer
andel; Erläuterungsziffer 1.
41
roduktions- und Dienstleistungsfor-
chung, Arbeiten und Kompetenzentwick-
ung; Erläuterungsziffer 2 (2), Arbeiten,
ernen, Kompetenz entwickeln
10
esundheitsforschung und Gesundheits-
irtschaft; alle Erläuterungsziffern (Anteil
ltersrelevanter Projektförderung)
32
84
TEP – Strategies for Elderly People 0,7 Mil-
lionen
Euro (im
Jahr 2012)
ukunftswerkstatt Demenz 4,5 Mil-
lionen
Euro
odellprogramm zur Verbesserung der
ersorgung Pflegebedürftiger
3,6 Mil-
lionen
Euro
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 148. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 14. Dezember 2011 17749
(A) )
)(B)
BMFSFJ
BMVBS
Anlage 18
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
des Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Druck-
sache 17/8101, Frage 31):
Wie haben sich bei „Fusion for Energy“, F4E, bzw. dem
europäischen Fusionsexperiment ITER jeweils die Gesamt-
auftragsvolumina und die Auftragsvolumina an deutsche Un-
ternehmen, die sich nach Ausschussdrucksache 17(8)1932 zu-
letzt auf „lediglich circa 28 Millionen Euro“ bei einem
„Gesamtvolumen von 1,3 Milliarden Euro“ beliefen, mittler-
weile entwickelt, und welche europäischen Forschungspro-
jekte sollen nach Vorstellung der Bundesregierung im Zusam-
menhang mit Medienberichten, „Bundesregierung spart für
Kernfusionsreaktor“, ,ITER‘“, Spiegel Online vom 6. Novem-
ber 2011) konkret gekürzt werden, „um 1,3 Milliarden Mehr-
kosten“ für dieses Vorhaben „aufbringen zu können“?
In der Zwischenzeit hat die Agentur Fusion for
Energy zwei größere Aufträge vergeben, bei denen deut-
sche Unternehmen in relevantem Umfang Unteraufträge
erhalten. Die Durchführung der Aufträge verzögert sich,
weil Fusion for Energy die erforderlichen Spezifikatio-
nen noch nicht abschließend erstellt hat.
Die zitierten Medienberichte vom 6. November 2011
stellen den Sachverhalt nur teilweise zutreffend dar; es
geht um Mittel in Höhe von 1,3 Milliarden Euro, Ver-
pflichtungsermächtigungen, die im Haushalt der Euro-
päischen Union zusätzlich in den Jahren 2012 und 2013
bereit gestellt werden müssen, weil die Forschungspro-
gramme der Europäischen Atomgemeinschaft bereits
2011 enden, während das Forschungsrahmenprogramm
der Europäischen Union zwei Jahre länger läuft. Zur Be-
reitstellung von Programmmitteln für das europäische
Fusionsexperiment ITER bedarf es eines einvernehmli-
chen Beschlusses des Europäischen Parlaments und des
Rates, der auf Vorschlag der Kommission zustande
kommt.
s
g
te
w
ra
te
fä
E
H
A
d
d
s
B
D
A
c
m
S
s
z
b
fl
u
fü
e
g
w
tu
im
lä
A
d
A
s
Einzelprojekt „Palliative Care und schwere
Demenz“
0,3 Mil-
lionen
Euro
Potenziale und Risiken in der familialen
Pflege alternder Menschen
0,6 Mil-
lionen
Euro
Verschiedene Vorhaben (zum Beispiel For-
schungsprogramm Stadtverkehr, Straßen-
verkehrssicherheitsforschungsprogramm
sowie Forschungsprogramme zu Bauen,
Wohnen, Stadtentwicklung)
10,0 Mil-
lionen
Euro
Summe 19,7 Mil-
lionen
Euro
(C
(D
Der jetzt intendierte Beschluss beinhaltet eine Um-
chichtung von Mitteln des Forschungsrahmenpro-
ramms in Höhe 100 Millionen Euro im Jahr 2012. Wei-
re Mittel für ITER in Höhe von 840 Millionen Euro
erden aus anderen Bereichen des mehrjährigen Finanz-
hmens der Union entnommen und erhöhen haushalts-
chnisch die Obergrenze der Rubrik 1 a, Wettbewerbs-
higkeit. Die Herkunft der restlichen 360 Millionen
uro zugunsten von ITER wird im Rahmen des üblichen
aushaltsverfahrens für 2013 zu klären sein.
nlage 19
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
es Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Druck-
ache 17/8101, Fragen 32):
Welche Konsequenzen hat das Scheitern des Gesetzent-
wurfs zur Demonstration und Anwendung von Technologien
zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Spei-
cherung von Kohlendioxid (sogenannte Carbon Captore Sto-
rage, CCS) im Bundesrat am 23. September 2011 auf die im
Bundeshaushalt 2012 unter anderem im Einzelplan 30 im Ti-
tel 894 40 „Klimaforschung und Lebensraum Erde, Energie –
Investitionen“, Nummer 5, vorgesehenen CCS-Forschungs-
vorhaben, und wie beabsichtigt die Bundesregierung, die von
der Koalition im Rahmen der Haushaltsberatungen 2012 be-
schlossene Kürzung von 6 Millionen Euro in dem genannten
Titel auf die einzelnen Erläuterungsziffern aufzuteilen?
Die Bundesregierung hat nach dem Beschluss des
undesrates vom 23. September 2011, dem Gesetz zur
emonstration und Anwendung von Technologien zur
bscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Spei-
herung von Kohlendioxid nicht zuzustimmen, den Ver-
ittlungsausschuss angerufen. Auf Basis des jetzigen
achstandes wird das BMBF bis zum Abschluss des Ge-
etzgebungsverfahrens keine neuen Fördermaßnahmen
ur Erforschung der CO2-Speicherung im Untergrund
ewilligen. Dies kann zu einem verminderten Mittelab-
uss im Einzelplan 30 im Titel 894 40 „Klimaforschung
nd Lebensraum Erde, Energie – Investitionen“ Ziffer 5
hren.
Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2012 erfolgte
ine Umschichtung in Höhe von 6 Millionen Euro zu-
unsten des Titels 3004/683 23 „Elektroniksysteme“. Dies
ar aufgrund eines Minderbedarfs beim Klimahöchstleis-
ngsrechner des Helmholtz-Zentrums Geesthacht, HZG,
Jahr 2012 möglich und wurde dementsprechend in Er-
uterungsziffer 8 (3004/894 40) berücksichtigt.
nlage 20
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des
bgeordneten Harald Weinberg (DIE LINKE) (Druck-
ache 17/8101, Frage 36):
Hat die Bundesregierung schon Ergebnisse – auch Zwi-
schenergebnisse –, ob sie die von dem aktuellen Urteil des
hessischen Landessozialgerichts verunmöglichte Fusionskon-
trolle der Krankenkassen durch das Bundeskartellamt wieder-
herstellen möchte, und was haben hierzu Gespräche zwischen
dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, dem
Bundesministerium für Gesundheit, dem Bundeskartellamt
und dem Bundesversicherungsamt ergeben?
17750 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 148. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 14. Dezember 2011
(A) )
)(B)
Die Gespräche zwischen dem Bundesministerium für
Wirtschaft und Technologie, dem Bundesministerium
für Gesundheit, dem Bundeskartellamt und dem Bundes-
versicherungsamt dauern noch an; Ergebnisse liegen
momentan noch nicht vor.
Anlage 21
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Fragen des
Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) (Drucksache 17/8101, Fragen 37 und 38):
Wie stimmt die Antwort des Auswärtigen Amts vom
28. Juli 2011 auf die schriftliche Frage 4 auf Bundestagsdruck-
sache 17/6712 der Abgeordneten Heidemarie Wieczorek-Zeul,
derzufolge die beiden Sonderberater des UN-Generalsekretärs
zur Verhinderung von Völkermord, Francis Deng, und zur Re-
sponsibility to Protect, R2P, Edward Luck, finanziell und poli-
tisch von der Bundesregierung unterstützt werden, mit der
Antwort des Auswärtigen Amts vom 18. November 2011 auf
meine schriftliche Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 17/7764
überein, derzufolge die Bundesregierung keine materielle Un-
terstützung der beiden Sonderberater leistet, und inwieweit
setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass das gemein-
same Büro der beiden Sonderberater nicht aus freiwilligen
Beiträgen einiger UN-Mitgliedstaaten, sondern aus dem regu-
lären Haushalt der UN finanziert wird?
Welche konkreten Vorschläge zur Umsetzung der Empfeh-
lungen des UN-Generalsekretärs unterbreitet die Bundesre-
gierung in der Group of Friends on Responsibility to Protect
im Hinblick auf die Umsetzung der R2P?
Zu Frage 37:
Die Antworten des Auswärtigen Amts vom 28. Juli
2011 und vom 18. November 2011 bezogen sich auf un-
terschiedliche Fragen.
Das Auswärtige Amt hat in seiner Antwort vom
28. Juli darauf hingewiesen, dass die Bundesregierung
die Tätigkeit der beiden Sonderberater des Generalsekre-
tärs der Vereinten Nationen für die Schutzverantwor-
tung, Professor Edward Luck, und für die Verhinderung
von Völkermord, Professor Francis Deng, finanziell und
politisch unterstützt. So hat sie beispielsweise einen
mehrtägigen Deutschlandbesuch von Professor Luck im
Februar 2008 finanziell unterstützt.
Die Antwort vom 18. November bezog sich auf die
Frage nach finanzieller Unterstützung für das gemein-
same Büro der beiden Sonderberater. Das Auswärtige
Amt hat in seiner Antwort darauf hingewiesen, dass die
Bundesregierung bislang keine materielle Unterstützung
für das gemeinsame Büro leistet, dass sie allerdings
prüft, ob und wie einzelne Projekte der Sonderberater im
Jahr 2012 aus Mitteln des Auswärtigen Amts unterstützt
werden können.
Damit der zuständige Beratende Ausschuss für Ver-
waltungs- und Haushaltsfragen der Vereinten Nationen
eine Stellungnahme zur Finanzierung des gemeinsamen
Büros der beiden Sonderberater aus dem regulären
Haushalt der Vereinten Nationen abgeben und anschlie-
ßend die Generalversammlung darüber entscheiden
kann, bedarf es eines Haushaltsvorschlags des VN-Ge-
neralsekretärs. Dieser hat keinen solchen Vorschlag für
d
k
e
s
h
h
u
ti
B
d
Z
in
a
d
d
d
k
v
u
S
li
b
tu
–
–
–
g
ü
te
S
b
R
b
g
d
d
v
d
v
g
A
d
A
s
(C
(D
en VN-Haushalt 2012/2013 vorgelegt. Der Generalse-
retär dürfte bei seinen Überlegungen zur Opportunität
ines solchen Vorschlags auch das Ausmaß der Unter-
tützung durch die VN-Mitgliedstaaten und die Mehr-
eitsverhältnisse im Haushaltsausschuss berücksichtigt
aben.
Sollte der Generalsekretär zu späterer Zeit und auch
nter Berücksichtigung der Sparziele der Vereinten Na-
onen die Überführung der Kosten für das gemeinsame
üro in den regulären VN-Haushalt vorschlagen, würde
ie Bundesregierung dies unterstützen.
u Frage 38:
Die Freundesgruppe der Schutzverantwortung ist ein
formeller Zusammenschluss von Unterstützerstaaten
m Sitz der Vereinten Nationen in New York, darunter
ie EU-Mitgliedstaaten aber auch viele Länder des Sü-
ens. Strategisches Ziel der Gruppe ist es, das Prinzip
er Schutzverantwortung – „Responsibility to Protect“ –
onzeptionell auszugestalten, in den Erörterungen rele-
anter Gremien der Vereinten Nationen zu verankern
nd Akzeptanz und Verständnis des Prinzips bei allen
taaten zu festigen.
Die Diskussionen innerhalb der Gruppe haben erheb-
chen Einfluss auf die Schwerpunktsetzung der Jahres-
erichte des VN-Generalsekretärs zur Schutzverantwor-
ng:
2009 „Implementierung der Schutzverantwortung“
2010 „Frühwarnung, Folgenabschätzung und Schutz-
verantwortung“
2011 „Die Rolle regionaler und sub-regionaler Grup-
pierungen bei der Umsetzung der Schutzverantwor-
tung“
Deutschland hatte sich innerhalb der Freundesgruppe
erade für dieses letzte Thema stark gemacht.
Wichtig sind aber auch Diskussionen in der Gruppe
ber taktisches Vorgehen, um das Prinzip in den Verein-
n Nationen zu stärken. Trotz der Bestätigung der
chutzverantwortung durch den „Weltgipfel 2005“ ha-
en nicht wenige Staaten – verstärkt durch die Libyen-
esolution 1973 (2011) des VN-Sicherheitsrates – Vor-
ehalte gegen dieses Prinzip und versuchen, es zu unter-
raben.
Nicht zuletzt aus diesem Grund hat der deutsche Stän-
ige Vertreter bei den Vereinten Nationen in New York bei
er offenen Debatte des Sicherheitsrates über den Schutz
on Zivilisten in Konflikten am 9. November 2011 mit
eutlichen Worten gewarnt, dass die Staaten ihre Selbst-
erpflichtung zur Schutzverantwortung weder rückgän-
ig machen noch aufweichen dürften.
nlage 22
Antwort
er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
bgeordneten Jan van Aken (DIE LINKE) (Druck-
ache 17/8101, Frage 39):
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 148. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 14. Dezember 2011 17751
(A) )
)(B)
Welche außenpolitischen Initiativen hat die Bundesregie-
rung im Hinblick auf den derzeit verhandelten Arms Trade
Treaty ergriffen, um international dafür zu werben, auch den
Handel mit Munition in den Vertrag aufzunehmen?
Mit einem internationalen Waffenhandelsvertrag, dem
sogenannten „Arms Trade Treaty“, kurz ATT, sollen im
Rahmen der Vereinten Nationen erstmals auf globaler
Ebene Mindeststandards zum Transfer von konventio-
nellen Rüstungsgütern vereinbart werden.
Die Bundesregierung setzt sich sowohl bilateral als
auch gemeinsam mit den EU-Partnern dafür ein, dass
dieser angestrebte internationale Waffenhandelsvertrag
sich möglichst umfassend auf alle konventionellen Rüs-
tungsgüter, insbesondere auch Klein- und Leichtwaffen
sowie Munition erstrecken wird.
Dieses Ziel hat die Bundesregierung bisher auf allen
Sitzungen des ATT-Vorbereitungsausschusses und sons-
tigen Treffen zu diesem Thema wiederholt und nach-
drücklich zum Ausdruck gebracht. Sie wird dies auch
auf den kommenden Treffen und Konferenzen zum ATT
tun.
Anlage 23
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
Abgeordneten Jan van Aken (DIE LINKE) (Druck-
sache 17/8101, Frage 40):
Wie viele Voranfragen für Rüstungsexporte wurden seit
2005 jährlich an das Auswärtige Amt gestellt, und wie viele
davon wurden im Bundessicherheitsrat behandelt?
Die Bundesregierung führt keine Statistik über das
Aufkommen von Voranfragen bezüglich der Ausfuhr
von Rüstungsgütern. Das Auswärtige Amt ist zudem le-
diglich für Voranfragen bezüglich der Ausfuhr von Rüs-
tungsgütern federführend zuständig, die dem Kriegswaf-
fenkontrollgesetz, KWKG, unterliegen.
Eine Prüfung durch die zuständigen Bundesressorts
im November 2011 hatte ergeben, dass die Zahl der im
Bundessicherheitsrat behandelten Einzelfälle geheim
bleiben muss. Der Bundessicherheitsrat ist ein Kabinetts-
ausschuss, der geheim tagt. Aus diesem Grund können
Zahlen zu behandelten Einzelfällen nicht bekannt gege-
ben werden.
Anlage 24
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Fragen der
Abgeordneten Kathrin Vogler (DIE LINKE) (Druck-
sache 17/8101, Fragen 43 und 44):
Wie bringt das Auswärtige Amt die im Koalitionsvertrag
angekündigte Schwerpunktsetzung auf internationale Abrüs-
tungspolitik in Einklang mit der deutlichen Steigerung der
Ausfuhren von schwerem Kriegsgerät im Jahr 2010?
Lagen bei bestimmten Einzelfallprüfungen für die Export-
genehmigung von Kleinwaffen in Entwicklungsländer Be-
richte über eine verbesserte Menschenrechtslage zugrunde,
und wenn ja, für welche Länder?
Z
v
N
p
B
s
d
e
S
d
M
s
d
ti
ti
B
k
e
P
s
2
2
N
g
K
2
z
N
Z
s
s
R
z
E
g
te
fü
d
A
d
A
s
(C
(D
u Frage 43:
Die deutsche Sicherheitspolitik ist auf Konfliktprä-
ention ausgerichtet. Rüstungskontrolle, Abrüstung und
ichtverbreitung und eine restriktive Rüstungsexport-
olitik sind dabei gleichermaßen wichtige Elemente. Die
undesregierung setzt sich aktiv für abrüstungspoliti-
che Fortschritte ein.
Sie hält ebenso unverändert an den strengen Regeln
er Rüstungsexportkontrolle fest. Die Genehmigungs-
ntscheidungen richten sich nach dem Gemeinsamen
tandpunkt des Rates betreffend gemeinsame Regeln für
ie Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und
ilitärgütern vom Dezember 2008 und nach den bereits
eit 2000 geltenden Politischen Grundsätzen der Bun-
esregierung für den Export von Kriegswaffen und sons-
gen Rüstungsgütern.
Der Anstieg des Gesamtwerts der tatsächlich expor-
erten Kriegswaffen gegenüber 2009, wie er aus dem
ericht der Bundesregierung über ihre Exportpolitik für
onventionelle Rüstungsgüter im Jahr 2010 hervorgeht,
rgibt sich aus dem Export von U-Booten an die NATO-
artner Portugal und Griechenland. Die Herstellung die-
er U-Boote war bereits durch die Vorgängerregierungen
004 bzw. 2000 genehmigt worden. Insgesamt entfielen
010 77 Prozent der Ausfuhren von Kriegswaffen auf
ATO- und EU-Partner. Im Übrigen ist das Genehmi-
ungsvolumen von Einzelausfuhrgenehmigungen, das
riegswaffen mit umfasst, im Vergleich zum Vorjahr
009 zurückgegangen.
Die Bundesregierung sieht daher keinen Widerspruch
u ihrer Politik der Rüstungskontrolle, Abrüstung und
ichtverbreitung.
u Frage 44:
Die Bundesregierung verfolgt auf Basis der Politi-
chen Grundsätze für den Export von Kriegswaffen und
onstigen Rüstungsgütern auch weiterhin eine restriktive
üstungsexportpolitik.
Die Bundesregierung legt zum Zwecke der Kohärenz
wischen Außen-, Sicherheits-, Außenwirtschafts- und
ntwicklungspolitik strenge Maßstäbe an die Genehmi-
ungserteilung für Exporte von Kleinwaffen in Drittstaa-
n – speziell in Entwicklungsländer – an.
Besteht die Gefahr, dass Kleinwaffen – zum Beispiel
r Menschenrechtsvergehen – missbraucht werden,
ann wird keine Genehmigung erteilt.
nlage 25
Antwort
er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
bgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Druck-
ache 17/8101, Frage 45):
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Export-
genehmigung von Kleinwaffen nach Mexiko keine nachteili-
gen Effekte auf die dortige Menschenrechtslage hat, und wenn
ja, warum nicht?
17752 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 148. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 14. Dezember 2011
(A) )
)(B)
Genehmigungen für die Ausfuhr von Kleinwaffen
nach Mexiko werden an denselben strikten Kriterien ge-
messen, die für alle Rüstungsgüterexporte in Drittländer
gelten. Hierbei kommt der Wahrung der Menschenrechte
besondere Bedeutung zu.
Nach den Politischen Grundsätzen aus dem Jahr 2000
wird grundsätzlich keine Genehmigung erteilt, wenn
hinreichender Verdacht besteht, dass das Rüstungsgut
zur internen Repression oder sonstigen fortdauernden
und systematischen Menschenrechtsverletzungen miss-
braucht wird. Das heißt: Wir genehmigen keine Ausfuhr
von Kleinwaffen, wenn wir bei dem konkreten Endver-
wender ein solches Risiko sehen.
Anlage 26
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Druck-
sache 17/8101, Frage 46):
Besitzt die Bundesregierung Informationen darüber, wel-
che Waffen aus deutscher Produktion bei den Demonstratio-
nen in Kairo und anderen ägyptischen Städten im Jahr 2010/
2011 von Polizei und Militär gegen Demonstranten eingesetzt
wurden und werden?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über
den Einsatz von Waffen aus deutscher Produktion gegen
ägyptische Demonstranten vor.
Im Übrigen verweise ich diesbezüglich auch auf die
Schriftliche Frage Nr. 12-363 Ihres Fraktionskollegen
Herrn Niema Movassat, welche der Staatssekretär im
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie,
Jochen Homann, im Namen der Bundesregierung am
6. Dezember 2011 beantwortet hat.
Anlage 27
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der
Abgeordneten Christine Buchholz (DIE LINKE)
(Drucksache 17/8101, Frage 47):
Gibt es mittlerweile Informationen, die die Bundesregie-
rung von der ägyptischen Regierung über den Verbleib der in
den Jahren 2003/2004 nach Ägypten gelieferten G36-Sturm-
gewehre bzw. deren vermutete Weiterleitung nach Libyen er-
halten hat, und wenn ja, welche?
Die Bundesregierung hat die ägyptische Regierung
am 9. Oktober 2011 um Stellungnahme und Überprü-
fung des Bestandes gebeten. Bisher liegt noch keine
Antwort der ägyptischen Regierung vor.
Anlage 28
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der
Abgeordneten Christine Buchholz (DIE LINKE)
(Drucksache 17/8101, Frage 48):
Was genau ist der Unterschied zwischen einer „formellen“
und einer „informellen“ Voranfrage beim Auswärtigen Amt,
so wie er auf Seite 17 des Rüstungsexportberichtes 2010 ge-
macht wird?
b
fe
D
d
d
V
p
m
k
s
n
A
A
d
A
s
re
u
fe
re
g
E
z
je
A
d
A
s
(C
(D
Die Ausführungen auf Seite 17 des Rüstungsexport-
erichts beziehen sich sowohl auf Voranfragen betref-
nd Kriegswaffen wie auch auf sonstige Rüstungsgüter.
eshalb ist dort auch die Rede von den „Kontrollbehör-
en“.
Beim Auswärtigen Amt besteht für Rüstungsfirmen
ie Möglichkeit, eine informelle, in der Regel mündliche
oranfrage zu stellen, um bereits zu einem frühen Zeit-
unkt eine mündliche Einschätzung zu erfahren, ob ein
öglicher Kriegswaffenexport genehmigungsfähig sein
önnte. Demgegenüber wird eine formelle Voranfrage
chriftlich unter Angabe der wesentlichen Parameter ei-
es geplanten Kriegswaffenexports gestellt und vom
uswärtigen Amt schriftlich beantwortet.
nlage 29
Antwort
er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der
bgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck-
ache 17/8101, Frage 49):
Inwieweit hat die Bundesregierung Hinweise über Ge-
fechte einer Gruppe von circa 600 islamistischen Kämpfern,
welche der sogenannte libysche Übergangsrat, der infolge des
völkerrechtswidrigen Bombardements des UN-Mitgliedstaates
Libyen durch die NATO installiert wurde, mit Kenntnis seines
Vorsitzenden Mustafa Abd al-Dschalil illegal über die Türkei
nach Syrien eingeschleust haben soll, um dort an bewaffneten
Auseinandersetzungen gegen Staatspräsident Baschar al-Assad
und einer weiteren Destabilisierung der Region teilzunehmen
(siehe http://rt.com/news/libya-syria-fighters-smuggled-475/)?
Der von der Bundesregierung und zahlreichen ande-
n Staaten anerkannte libysche Nationale Übergangsrat
nd die libysche Übergangsregierung sympathisieren of-
n mit der syrischen Protestbewegung. Der Bundes-
gierung sind Kontakte zwischen dem Nationalen Über-
angsrat und der syrischen Opposition bekannt. Eine
ntsendung von Kämpfern aus Libyen zur Unterstüt-
ung der syrischen Proteste kann die Bundesregierung
doch nicht bestätigen.
nlage 30
Antwort
er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der
bgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck-
ache 17/8101, Frage 50):
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis von den Vor-
würfen gegenüber höchsten Beamten bzw. politischen Funk-
tionären der sogenannten Republik Kosovo, die in dem am
6. Dezember 2011 im ZDF-Magazin Frontal 21 (www.zdf.de/
ZDFmediathek/content/1512100) enthüllt wurden, wonach
„Staatsanwälte, Polizisten und Richter an den Machenschaf-
ten Krimineller, die auch in der Regierung sitzen“, scheitern
und eine juristische Aufarbeitung von Verbrechen so gut wie
unmöglich ist, weil nicht selten Zeugen sterben, bevor sie
etwa hochrangige Politiker belasten können, und welche straf-
rechtlichen bzw. politischen Maßnahmen will die Bundes-
regierung gegenüber höchsten Beamten bzw. politischen
Funktionären des sogenannten Kosovo einleiten, gegen die
sich neben dem Vorwurf der sogenannten organisierten Krimi-
nalität auch der dringende Tatverdacht der Kriegsverbrechen
richtet, um die rechtsstaatlichen Missstände in der serbischen
Teilrepublik zu beheben?
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 148. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 14. Dezember 2011 17753
(A) )
)(B)
Ich möchte zunächst aufgrund der Formulierungen in
Ihrer Frage klarstellen, dass die Bundesrepublik
Deutschland die Republik Kosovo am 20. Februar 2008
völkerrechtlich anerkannt hat.
Der Bundesregierung ist der in der Fragestellung ge-
nannte Medienbeitrag bekannt. Die Bundesregierung
tritt für eine rückhaltlose Aufklärung der Vorwürfe des
Berichterstatters für die Parlamentarische Versammlung
des Europarats, Dick Marty (Bericht vom 14. Dezember
2010), durch die eingerichtete Sonderarbeitsgruppe der
EU-Rechtsstaatsmission EULEX ein. Hier ist die Hal-
tung der Bundesregierung unverändert.
Vor dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehe-
malige Jugoslawien, IStGHJ, wird derzeit gegen den
ehemaligen Ministerpräsidenten und Kommandeur der
Befreiungsarmee Kosovos, KLA, Ramush Haradinaj,
und zwei weitere KLA-Kommandeure neu verhandelt.
In einem dritten Fallkomplex, auf den sich der Beitrag
bezieht, läuft ebenfalls bereits ein Verfahren der EU-
Rechtsstaatlichkeitsmission EULEX. Zu laufenden Er-
mittlungen oder Verfahren der EULEX-Mission und des
Strafgerichtshofs kann die Bundesregierung nicht Stel-
lung nehmen. Die Notwendigkeit darüber hinausgehen-
der eigener strafrechtlicher Maßnahmen der Bundes-
regierung sieht die Bundesregierung derzeit nicht.
Politisch sind die nach wie vor in der Republik Ko-
sovo vorhandenen Defizite bei Rechtsstaatlichkeit und
Bekämpfung der organisierten Kriminalität signifikant.
Dies tritt auch in den Fortschrittsberichten der Europäi-
schen Kommission – zuletzt vom 12. Oktober 2011 –
deutlich zutage.
Die Bundesregierung spricht diesbezüglichen Re-
formbedarf kontinuierlich im europäischen Kontext so-
wie in ihren bilateralen Kontakten mit der kosovarischen
Regierung auf allen Ebenen an.
Anlage 31
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Fragen der
Abgeordneten Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8101, Fragen 51 und 52):
Wie beurteilt die Bundesregierung die Ergebnisse der Par-
lamentswahlen in Russland sowie das Vorgehen der russi-
schen Behörden gegenüber Demonstranten, die in den vergan-
genen Tagen wegen Wahlfälschungen auf den Straßen
russischer Städte protestierten?
Wie beabsichtigt die Bundesregierung, sich für die Auf-
klärung der von der OSZE und der Parlamentarischen Ver-
sammlung des Europarates erhobenen Vorwürfe von Unregel-
mäßigkeiten und offensichtlichen Manipulationen während
der Parlamentswahlen in Russland einzusetzen, und welche
konkreten Schritte sind in diesem Zusammenhang für den EU/
Russland-Gipfel am 15. Dezember 2011 geplant?
Zu Frage 51:
Die Bundesregierung hat klar ihre Sorge über mögli-
che Manipulationen der Ergebnisse der Parlamentswah-
len in Russland ausgedrückt. Zu dieser Sorge trägt bei,
dass das Büro für demokratische Institutionen und Men-
s
h
lä
V
D
la
m
d
d
fü
s
n
s
te
K
d
E
s
te
Z
te
R
ä
v
fa
z
h
p
k
fü
s
O
d
lu
A
d
d
D
d
s
G
„
a
V
d
(C
(D
chenrechte, ODIHR, und die Organisation für Sicher-
eit und Zusammenarbeit in Europa, OSZE, in einer vor-
ufigen Stellungnahme die Vorbereitung und den
erlauf der Duma-Wahlen als nicht fair kritisiert haben.
ie Bundesregierung hat deutlich gemacht, dass Russ-
nd den Hinweisen auf Wahlfälschungen nachgehen
uss.
Beim OSZE-Ministertreffen hat der Bundesminister
es Auswärtigen, Dr. Guido Westerwelle, klar gesagt,
ass die Russische Föderation bei der vollständigen Er-
llung aller OSZE-Standards noch eine Wegstrecke vor
ich hat. Dies gilt auch für die Gewährleistung von Mei-
ungs- und Versammlungsfreiheit. Nachdem die russi-
chen Behörden zunächst restriktiv gegen Demonstran-
n vorgegangen waren, ist es ein gutes Zeichen, dass die
undgebungen am 10. Dezember 2011 zugelassen wur-
en und weitgehend friedlich verliefen. Wir werden die
ntwicklung weiterhin aufmerksam beobachten und un-
ere Position auch gegenüber Russland deutlich vertre-
n.
u Frage 52:
Die Bundesregierung wird gegenüber Russland wei-
rhin bei Gesprächen auf allen Ebenen, bilateral und im
ahmen multilateraler Formate, deutlich ihre Erwartung
ußern, dass die Manipulationsvorwürfe transparent und
ollständig aufgeklärt werden. Sie wird Russland eben-
lls aufrufen, Gewalt gegen friedliche Demonstranten
u unterlassen und Meinungs- und Versammlungsfrei-
eit zu gewährleisten.
Die Bundesregierung geht davon aus, dass diese As-
ekte auf dem EU-Russland-Gipfel deutlich zur Sprache
ommen. Die Hohe Vertreterin der Europäischen Union
r Außen- und Sicherheitspolitik, Catherine Ashton, hat
ich nach der Wahl besorgt zu den Feststellungen der
SZE-Wahlbeobachtungsmission geäußert und rief nach
en Festnahmen in Russland dazu auf, die Versamm-
ngs- und Meinungsfreiheit zu respektieren.
nlage 32
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
es Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN) (Drucksache 17/8101, Frage 53):
Wie ist der aktuelle Zeitplan für das Planungsvereinheitli-
chungsgesetz, das nach Aussagen des Parlamentarischen
Staatssekretärs beim Bundesminister des Innern, Dr. Ole
Schröder, noch vor der parlamentarischen Sommerpause in
den Deutschen Bundestag eingebracht werden sollte, und in
welchem Quartal dieses Jahres könnte aus Sicht der Bundes-
regierung die Novellierung frühestens abgeschlossen sein?
Die Bundesregierung will mit dem Vorhaben neben
er Rechtsvereinheitlichung und Rechtsbereinigung zu-
ätzlich die Öffentlichkeitsbeteiligung vor allem bei
roßvorhaben stärken. Geplant ist die Einführung einer
frühen Öffentlichkeitsbeteiligung“ durch eine Regelung
n zentraler Stelle im Verwaltungsverfahrensgesetz,
wVfG. Um auch hierfür eine einheitliche Anpassung
er Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der
17754 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 148. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 14. Dezember 2011
(A) )
)(B)
Länder zu gewährleisten, bedarf es neben der Abstim-
mung innerhalb der Bundesregierung auch Abstimmun-
gen mit den Ländern. Nach derzeitiger Planung soll der
überarbeitete und ergänzte Gesetzentwurf im ersten
Quartal 2012 eingebracht werden.
Anlage 33
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8101, Frage 54):
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den
bisherigen Diskussionen um die Verbesserung der Bürgerbe-
teiligung an Planungsprozessen im Hinblick auf die Inhalte
des Planungsvereinheitlichungsgesetzes, und wie bewertet die
Bundesregierung nach aktuellem Kenntnisstand die ursprüng-
lich beabsichtigte generelle Fakultativstellung des Erörte-
rungstermins im Planfeststellungsverfahren?
Wie bereits in der schriftlichen Antwort auf die
gleichlautende mündliche Frage des Abgeordneten
Dr. Hofreiter vom 6. Juli 2011 (Bundestagsdrucksache
17/119, zu Frage 56) ausgeführt wurde, hat die Bundes-
regierung die aktuelle Diskussion zum Anlass genom-
men, die Öffentlichkeitsbeteiligung bei Planfeststel-
lungs- und Genehmigungsverfahren zu verbessern.
Geplant ist eine Regelung für eine „frühe Öffentlich-
keitsbeteiligung“. In der frühen Öffentlichkeitsbeteili-
gung soll der Vorhabenträger in einer Planungsphase, in
der in der Regel noch größerer Änderungsspielraum be-
steht, das geplante Vorhaben vorstellen und erläutern.
Die Betroffenen haben dann die Möglichkeit, sich dazu
zu äußern und ihre Position zu vertreten. Für den Vorha-
benträger eröffnet sich die Möglichkeit, seine Planung
bei Bedarf rechtzeitig anzupassen und mögliche Kon-
flikte bereits im Vorfeld des Genehmigungsverfahrens
mit den Betroffenen zu klären. Die ursprünglich ge-
plante Übertragung der Fakultativstellung des Erörte-
rungstermins im Planfeststellungsverfahren in die Ver-
waltungsverfahrensgesetze des Bundes und der Länder
wird voraussichtlich nicht mehr Bestandteil des Ent-
wurfs sein.
Anlage 34
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE LINKE)
(Drucksache 17/8101, Frage 55):
Wie viele der bundesweit einheitlichen gesetzlichen Feier-
tage fallen im Zeitraum 2000 bis 2020 auf ein Wochenende
(bitte jeweils für das Jahr angeben, wenn möglich die jeweili-
gen Feiertage nennen), und wie steht die Bundesregierung zu
dem Vorschlag, die Feiertagsregelungen in Deutschland ar-
beitnehmerfreundlicher zu gestalten, in der Art, dass gesetzli-
che Feiertage, die auf einen Sonntag fallen (wie etwa der
25. Dezember 2011 oder 1. Januar 2012), durch zusätzliche
Ausgleichstage ersetzt werden, etwa nach dem Beispiel Groß-
britanniens, wo für den Fall, dass ein fester Feiertag auf einen
Sonntag fällt, der nachfolgende Arbeitstag als Ersatzfeiertag
(„substitute bank holiday“) erklärt wird?
n
c
e
h
g
a
n
e
le
b
H
R
S
d
d
s
e
n
tr
s
A
A
d
d
(D
d
B
a
m
in
B
A
d
d
(D
d
(C
(D
Im Rahmen des parlamentarischen Fragerechts ist es
icht Aufgabe der Bundesregierung, allgemein zugängli-
he Auskünfte aufzubereiten, insbesondere nicht, wenn
s sich dabei um schlichte Kalenderangelegenheiten
andelt. Die arbeitsrechtliche Einführung von Aus-
leichstagen für den Fall, dass ein gesetzlicher Feiertag
uf einen Sonntag fällt, ist von der Bundesregierung
icht geplant. Aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen ist
ine solche Maßnahme nicht erforderlich. Zur Gewähr-
istung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Ar-
eitnehmer sieht das Arbeitszeitgesetz neben den
öchstarbeitszeiten, den Ruhepausen und den täglichen
uhezeiten einen wöchentlichen Ruhetag vor. So darf an
onntagen grundsätzlich nicht gearbeitet werden. Ist
ies dennoch erforderlich (etwa in Krankenhäusern), ist
en Beschäftigten innerhalb von zwei Wochen ein Er-
atzruhetag zu gewähren. Eines weiteren Ruhetages für
inen auf einen Sonntag fallenden Feiertag bedarf es
icht. Im Übrigen können insbesondere die Tarifver-
agsparteien, aber auch die Arbeitgeber und die Be-
chäftigten in ihren Verträgen eine in Rede stehende
usgleichsregelung treffen.
nlage 35
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
er Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE LINKE)
rucksache 17/8101, Frage 56):
Wie gestaltet sich in den Mitgliedsländern der Europäi-
schen Union die national einheitliche Mindestzahl der gesetz-
lichen Feiertage, und wie hoch ist in Deutschland das durch-
schnittliche tägliche Bruttoinlandsprodukt (insgesamt und je
Erwerbstätigem)?
Zur Frage der Anzahl der gesetzlichen Feiertage in
en Mitgliedstaaten der Europäischen Union liegen der
undesregierung keine Informationen vor, die über die
us öffentlich zugänglichen Quellen abrufbaren Infor-
ationen hinausgingen. Informationen zum Brutto-
landsprodukt können der Internetseite des Statistischen
undesamtes (www.destatis.de) entnommen werden.
nlage 36
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Fragen
es Abgeordneten Steffen-Claudio Lemme (SPD)
rucksache 17/8101, Fragen 62 und 63):
Über welche Datenlage bzw. Statistiken verfügt die Bun-
desregierung in Bezug auf Verurteilungen von Mandatsträ-
gern rechtsextremer Parteien auf Kommunal- und Landes-
ebene in der Bundesrepublik Deutschland, und wie viele
Verurteilungen können dabei politisch motivierten Straftaten
insgesamt zugeordnet werden?
Wie viele Verurteilungen rechtsextremer Mandatsträger
wurden bundesweit wegen Volksverhetzung nach § 130 des
Strafgesetzbuchs, StGB, und wie viele wegen der Verwen-
dung verfassungsfeindlicher Symbole nach § 86 a StGB aus-
gesprochen?
Wegen des Sachzusammenhangs möchte ich die bei-
en Fragen zusammen beantworten.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 148. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 14. Dezember 2011 17755
(A) )
)(B)
Die Bundesregierung verfügt über keine Datensamm-
lung bzw. Statistiken über Verurteilungen von Mandats-
trägern rechtsextremer Parteien.
Angaben über Verurteilungen werden in der Strafver-
folgungsstatistik erhoben. Die Strafverfolgungsstatistik
wird von den Ländern durchgeführt, ihre Ergebnisse
werden auf Bundesebene vom Statistischen Bundesamt
zusammengestellt und veröffentlicht. Dort wird aller-
dings nicht erfasst, welcher Partei die Verurteilten ange-
hören. Als sozialdemografische Daten im weiteren Sinne
werden dort nur Angaben über das Alter zur Zeit der Tat,
das Geschlecht und die Nationalität erfasst. Ferner ent-
hält die Strafverfolgungsstatistik Angaben über die an-
gewendeten Strafvorschriften sowie über die Rechtsfol-
gen.
Anlage 37
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Fra-
gen des Abgeordneten Dr. Axel Troost (DIE LINKE)
(Drucksache 17/8101, Fragen 66 und 67):
Welche einkommensteuerlichen Festwerte (Freibeträge,
Freigrenzen, Pauschbeträge usw.) existieren, und wann er-
folgte deren letztmalige Anpassung (bitte mit Nennung der
prozentualen Änderung)?
Hält die Bundesregierung es für sachgerecht, infolge von
inflationären Entwicklungen neben einer Tarifanpassung für
den synthetischen Einkommensteuertarif auch den Sparer-
pauschbetrag anzupassen?
Zu Frage 66:
Eine tabellarische Übersicht über die betragsmäßige
Entwicklung ausgewählter Tatbestände im Einkommen-
steuerrecht enthält das vom BMF in jedem Jahr neu he-
rausgegebene „Amtliche Einkommensteuerhandbuch“,
das im Buchhandel erhältlich ist.
Zu Frage 67:
Die Bundesregierung hält es für nicht sachgerecht,
den Sparerpauschbetrag infolge von inflationären Ent-
wicklungen anzupassen.
Der Sparerpauschbetrag regelt den pauschalierten
Werbungskostenabzug bei den Einkünften aus Kapital-
vermögen nach § 20 EStG und muss vor dem Hinter-
grund der tragenden Prinzipien dieser Einkunftsart ge-
würdigt werden. Einkünfte aus Kapitalvermögen werden
– ebenso wie alle übrigen Einkünfte – nach Maßgabe ih-
rer Nennbeträge (Nominalbeträge) besteuert. Der Ge-
setzgeber geht auch im Rahmen der (Ertrags-)Besteue-
rung vom Nominalwertprinzip (Grundsatz Euro = Euro)
als einem tragenden Ordnungsprinzip aus. Dies ent-
spricht dem Erfordernis der Steuergesetze, die typisieren
und pauschalieren müssen, um Massenvorgänge des
Wirtschaftslebens zu bewältigen. Die Berücksichtigung
der Inflationsrate bei der steuerlichen Bemessungs-
grundlage würde zu einer Vielzahl kaum lösbarer Folge-
fragen führen. Beispielsweise wäre zu klären, ob bei
einer Deflation Zuschläge zur steuerlichen Bemessungs-
grundlage zu machen sind.
b
m
A
N
W
a
A
d
d
(D
d
W
Z
s
d
E
s
A
d
d
(D
s
F
z
g
A
d
F
(S
(C
(D
In diesen Kontext muss auch der pauschalierte Wer-
ungskostenabzug bei den Einkünften aus Kapitalver-
ögen eingeordnet werden. Korrespondierend mit dem
nsatz der Einkünfte aus Kapitalvermögen nach dem
ominalwertprinzip können auch die pauschalierten
erbungskosten nicht um die Inflationsrate korrigiert
ngesetzt werden.
nlage 38
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
er Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE)
rucksache 17/8101, Frage 68):
Durch welche Instrumente, die über den bisherigen Exis-
tenzminimumbericht hinausgehen, soll nach dem vom Bun-
deskabinett beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zum Ab-
bau der kalten Progression eine Überprüfung der Wirkung der
kalten Progression im Tarifverlauf ab der 18. Legislatur-
periode im Zweijahresrhythmus erfolgen, und aus welchem
Grund wurde diese Absichtserklärung nicht verpflichtend in
den Kabinettsentwurf aufgenommen?
Die im Gesetz zum Abbau der kalten Progression ab
er 18. Legislaturperiode vorgesehene Überprüfung der
irkung der kalten Progression im Tarifverlauf im
weijahresrhythmus wird insbesondere unter Berück-
ichtigung der Preisniveauentwicklung erfolgen. Außer-
em sind andere steuerpolitische Maßnahmen mit
influss auf die Steuerbelastungshöhe bei diesen Ent-
cheidungen zu berücksichtigen.
nlage 39
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
er Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE)
rucksache 17/8101, Frage 69):
In welchen Grenzen können im Rahmen von nachträgli-
chen Beratungen bzw. Anpassungen noch Änderungen an
dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Zusam-
menarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt vorge-
nommen werden, ohne dass das Abkommen neu auszuhan-
deln wäre, und wann wird die Bundesregierung einen
Gesetzentwurf zum Abkommen vorlegen?
Gegenwärtig finden intensive Gespräche auf ver-
chiedenen Ebenen statt, so wurde zum Beispiel von den
inanzministern eine Arbeitsgruppe eingesetzt.
Wenn sich die Vertragsparteien einig sind, können bis
ur Einbringung des Gesetzentwurfes Änderungen erfol-
en.
nlage 40
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
ragen des Abgeordneten Dr. Wilhelm Priesmeier
PD) (Drucksache 17/8101, Fragen 70 und 71):
17756 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 148. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 14. Dezember 2011
(A) )
)(B)
Schwaben
Baden-Württemberg 288 717,37 299
Gartenbau -
Mittel- und Ostdeutschland 23 007,66 20
Gesamt 1 300 081,73 1 352
Anlage 41
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
Frage der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE
LINKE) (Drucksache 17/8101, Frage 73):
Wie ist aus Sicht der Bundesregierung mit Aufwandsent-
schädigungen für eine Spezialfortbildung für ehrenamtliche
Feuerwehrausbilderinnen und -ausbilder im SGB-II-Bezug
(SGB II = Zweites Buch Sozialgesetzbuch) hinsichtlich der
Anrechnung auf den Regelsatz zu verfahren, wenn diese Auf-
wandsentschädigungen über 175 Euro liegen und die konkre-
2
fr
b
g
G
m
w
g
n
295,42 512 942,26 542 565,33
- - -
343,58 21 696,80 19 542,01
535,37 2 161 114,92 2 223 799,42
ten Aufwendungen im Einzelnen gegenüber der Behörde
nachgewiesen wurden?
Einnahmen aus Tätigkeiten, die nach § 3 Nummer 12,
6, 26 a oder 26 b des Einkommensteuergesetzes steuer-
ei sind, werden wie Einnahmen aus Erwerbstätigkeit
ehandelt. Um der Bedeutung des ehrenamtlichen Enga-
ements Rechnung zu tragen, gilt jedoch ein erhöhter
rundfreibetrag von 175 Euro. Übersteigen die Einnah-
en aus den genannten Tätigkeiten 175 Euro monatlich,
erden auch diese nicht auf das Arbeitslosengeld II an-
erechnet, soweit diese Einnahmen die Summe der
achgewiesenen Aufwendungen decken.
(D
cherung, LSV-Träger, keine Aufgaben an Dritte übertra-
gen. Mit Ausnahme des LSV-Trägers Gartenbau haben
alle LSV-Träger zuvor und bereits seit Jahrzehnten auf
der Grundlage des § 18 des Zweiten Gesetzes über die
Krankenversicherung der Landwirte, KVLG 1989, Ver-
träge mit berufsständischen Organisationen zur Aufga-
benübertragung geschlossen. Vertragsinhalte sind im
Wesentlichen Tätigkeiten nach den §§ 13 ff. SGB I, also
Aufklärung, Beratung und Auskunft.
Darstellung ist für die landwirtschaftlichen Berufsgenos-
senschaften daher nicht möglich.
Für die landwirtschaftlichen Krankenkassen und die
landwirtschaftlichen Alterskassen liegen für die Jahre
2008 und 2009 folgende Daten zu den Ausgaben für
diese Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben nach
§ 18 Abs. 1 KVLG 1989 vor, Angabe in Euro. Aktuel-
lere Zahlen liegen auch dem LSV-SpV nicht vor.
Träger Landwirtschaftliche Krankenkasse Landwirtschaftliche Alterskasse
2008 2009 2008 2009
Schleswig-Holstein und
Hamburg
20 554,13 20 204,32 66 578,45 63 153,26
Niedersachsen-Bremen 38 648,63 33 700,35 12 010,03 7 396,38
Nordrhein-Westfalen 390 916,05 434 614,34 541 876,11 607 666,32
Hessen, Rheinland-Pfalz und
Saarland
233 426,22 214 986,51 378 022,55 339 526,32
Franken und Oberbayern 168 688,07 175 647,09 378 052,35 376 328,90
Niederbayern-Oberpfalz und 136 123,60 153 743,76 249 936,37 267 620,90
Welche Träger der Landwirtschaftlichen Sozialversiche-
rung, LSV, haben seit Inkrafttreten des LSV-Modernisierungs-
gesetzes welche Aufgaben an Dritte übertragen?
Wie wurden die beauftragten Dritten ausgewählt, und wel-
che finanziellen Mittel haben die Träger der LSV seit 2008,
aufgeschlüsselt nach Träger, Inhalt und Umfang, bereitge-
stellt?
Zu Frage 70:
Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung
des Rechts der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung,
LSV-Modernisierungsgesetz, am 1. Januar 2008 wurden
von den Trägern der Landwirtschaftlichen Sozialversi-
Z
s
A
K
s
s
fü
tu
R
s
(Cu Frage 71:
Nach Auskunft des Spitzenverbandes der Landwirt-
chaftlichen Sozialversicherung, LSV-SpV, erfolgte die
uswahl der beauftragten Dritten, vor 2008, gemäß § 18
VLG 1989 auf der Grundlage der Kriterien der Wirt-
chaftlichkeit und der sachgerechten Betreuung der Ver-
icherten. Zudem war die Versichertennähe Grundlage
r die Wahl der jeweiligen Organisation.
Die Ausgaben für eine Wahrnehmung von Verwal-
ngsaufgaben nach § 18 Abs. 1 KVLG 1989 werden im
echnungswesen der landwirtschaftlichen Berufsgenos-
enschaften nicht gesondert erfasst. Die gewünschte
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 148. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 14. Dezember 2011 17757
(A) (C)
)(B)
Anlage 42
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
Frage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE)
(Drucksache 17/8101, Frage 74):
Wie steht die Bundesregierung zur Forderung der Bundes-
vereinigung der Landesarbeitsgemeinschaften der Werkstatt-
räte, BVWR, den § 4 der Werkstätten-Mitwirkungsverord-
nung, WMVO, analog zur diakonischen WMVO so zu
erweitern, dass die Werkstatträte Einfluss nehmen können auf
Fragen der Ordnung am Arbeitsplatz, der täglichen Beschäfti-
gungszeit, des Urlaubsplans, der Gestaltung der Arbeitsent-
Aufnahme in eine Werkstatt ist, dass der behinderte
Mensch nach den Maßnahmen zur beruflichen Bildung,
die in der Werkstatt angeboten werden, voraussichtlich
in der Lage sein wird, wenigstens ein Mindestmaß wirt-
schaftlich verwertbarer Arbeitsleistung zu erbringen. Ein
Ausmaß, Quantität und Qualität, einer Arbeitsleistung ist
nicht festgelegt; es genügt, dass der behinderte Mensch
nach der beruflichen Bildung in der Lage ist, „irgendwie
am Arbeitsauftrag der Werkstatt mitzuwirken und an der
Herstellung und Erbringung der (…) Waren und Dienst-
leistungen durch nützliche Arbeit beteiligt werden“ kann
(so BSG vom 7. Dezember 1983, 7 RAr 73/82). Die An-
forderungen an eine „Teilhabefähigkeit“, hier eine
gelte, der Anwendung technischer Einrichtungen, auf die Pla-
nung von Um- und Erweiterungsbauten bis hin zur Einstellung
von Fachpersonal (siehe Positionspapier zur Weiterentwick-
lung der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung vom 1. Juli 2011,
Seiten 5/6)?
Die Bundesregierung hat in ihrem Aktionsplan zur
Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ange-
kündigt, mit den Werkstatträten und den Werkstätten für
behinderte Menschen in einen Dialog über ihre Erfahrun-
gen mit der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung einzu-
treten. Dabei wird es auch darum gehen, welche Schlüsse
aus den Erfahrungen der Werkstatträte zu den in der Frage
genannten Punkten zu ziehen sind.
Anlage 43
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
Frage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE)
(Drucksache 17/8101, Frage 75):
Bis wann wird die Bundesregierung mit Blick auf Art. 27
der UN-Behindertenrechtskonvention, BRK, den Begriff
„Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung“ in
§ 136 Abs. 2 Satz 1 SGB IX streichen, weil eine Unterschei-
dung zwischen „werkstattfähigen“ und „nichtwerkstattfähi-
gen“ Menschen nicht mit der seit dem 26. März 2009 rechts-
gültigen BRK vereinbar ist (siehe auch „Grundsätze für die
Weiterentwicklung der Teilhabe am Arbeitsleben“, Positions-
papier von 15 Sozialverbänden vom 26. Oktober 2011)?
Aus Art. 27 der UN-Behindertenrechtskonvention
kann eine solche Forderung nicht abgeleitet werden.
Werkstätten für behinderte Menschen sind Einrich-
tungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Sie stehen behin-
derten Menschen offen, die am Arbeitsleben teilhaben
können, dieses Recht wegen der Art oder der Schwere
ihrer Behinderung jedoch nicht auf dem allgemeinen Ar-
beitsmarkt verwirklichen können. Voraussetzung für die
„
e
d
o
d
T
o
v
h
c
g
W
s
g
n
b
s
k
A
d
F
s
g
ru
(D
Werkstattfähigkeit“ sind also sehr gering.
Behinderte Menschen, die in das Arbeitsleben nicht
ingegliedert werden können, weil trotz einer der Behin-
erung angemessenen Betreuung eine erhebliche Selbst-
der Fremdgefährdung zu erwarten ist oder bei denen
as Ausmaß der erforderlichen Betreuung und Pflege die
eilnahme an Maßnahmen im Berufsbildungsbereich
der sonstige Umstände ein Mindestmaß wirtschaftlich
erwertbarer Arbeitsleistung im Arbeitsbereich dauer-
aft nicht zulassen, § 136 Abs. 2 S. 2 des Neunten Bu-
hes Sozialgesetzbuch – SGB IX, sollen in Einrichtun-
en oder Gruppen betreut und gefördert werden, die der
erkstatt angegliedert sind. Diesen behinderten Men-
chen gegenüber haben die Werkstätten als Einrichtun-
en zur Teilhabe am Arbeitsleben keine Aufgabe.
Art. 27 der UN-Behindertenrechtskonvention fordert
icht, diese Grenzziehung zwischen der Teilhabe am Ar-
eitsleben und der Teilhabe am Leben in der Gemein-
chaft aufzugeben. Die Bundesregierung plant deshalb
eine gesetzlichen Initiativen.
nlage 44
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
rage des Abgeordneten Caren Marks (SPD) (Druck-
ache 17/8101, Frage 76):
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die jährlichen Kos-
ten für die geplante Ausweitung der Kindererziehungszeiten
in der Rentenversicherung, und durch welche konkreten Ein-
sparungen im Bundeshaushalt soll diese Ausweitung finan-
ziert werden?
Derzeit gibt es in der Bundesregierung keine Planun-
en, die Kinderziehungszeiten in der Rentenversiche-
ng auszuweiten.
148. Sitzung
Inhaltsverzeichnis
TOP 1Befragung der Bundesregierung
TOP 2Fragestunde – Teil 1 –
ZP 1Regierungserklärung zum Europäischen Rat
ZP 2Aktuelle Stunde zu steuerpolitischen Vorhaben
TOP 2Fragestunde – Teil 2 –
Anlagen