Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 148. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 14. Dezember 2011 17743
        (A) )
        )(B)
        für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver-
        Anlagen
        sammlung des Europarates SPD – „mittelfristiges“ Initiativrecht des Europäischen
        Anlage 1
        Liste der entschuldigten Abgeordneten
        *
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        Abgeordnete(r)
        entschuldigt bis
        einschließlich
        Bätzing-Lichtenthäler,
        Sabine
        SPD 14.12.2011
        Bluhm, Heidrun DIE LINKE 14.12.2011
        Dörflinger, Thomas CDU/CSU 14.12.2011
        Friedhoff, Paul K. FDP 14.12.2011
        Dr. Gerhardt,
        Wolfgang
        FDP 14.12.2011
        Hasselfeldt, Gerda CDU/CSU 14.12.2011
        Höger, Inge DIE LINKE 14.12.2011
        Hunko, Andrej DIE LINKE 14.12.2011*
        Knoerig, Axel CDU/CSU 14.12.2011
        Dr. Koschorrek, Rolf CDU/CSU 14.12.2011
        Dr. Lauterbach, Karl SPD 14.12.2011
        Lindner, Christian FDP 14.12.2011
        Mücke, Jan FDP 14.12.2011
        Nahles, Andrea SPD 14.12.2011
        Nešković, Wolfgang DIE LINKE 14.12.2011
        Poß, Joachim SPD 14.12.2011
        Reiche (Potsdam),
        Katherina
        CDU/CSU 14.12.2011
        Remmers, Ingrid DIE LINKE 14.12.2011
        Dr. Röttgen, Norbert CDU/CSU 14.12.2011
        Schlecht, Michael DIE LINKE 14.12.2011
        Wagenknecht, Sahra DIE LINKE 14.12.2011
        Werner, Katrin DIE LINKE 14.12.2011
        Wolff (Wolmirstedt),
        Waltraud
        SPD 14.12.2011
        (C
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        Anlagen zum Stenografischen Bericht
        nlage 2
        Erklärung nach § 31 GO
        des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE)
        zur Abstimmung über den Entschließungs-
        antrag der Fraktion der SPD zu der Abgabe ei-
        ner Regierungserklärung durch die Bundes-
        kanzlerin zu den Ergebnissen des Europäischen
        Rates am 8./9. Dezember 2011 in Brüssel
        In der Regierungserklärung der Bundeskanzlerin wer-
        en die Ergebnisse des Europäischen Rates vom 8./9. De-
        ember dargelegt. Ich halte die Ergebnisse dieses Gipfels
        r verheerend, weil
        . die falsche Grundannahme, dass es sich bei der Euro-
        Krise um eine Staatsschuldenkrise aufgrund überbor-
        dender Sozialstaatsausgaben handele, zu völlig fal-
        schen Schlussfolgerungen führt – tatsächlich geht die
        Euro-Krise in erster Linie auf ein entfesseltes Ban-
        ken- und Finanzsystem zurück und wird durch Fehl-
        konstruktionen innerhalb der EU weiter vertieft und
        durch Bankenrettungspakete am Leben erhalten,
        . diese falschen Schlussfolgerungen, die in dem ge-
        planten fiskalpolitischen Pakt festgeschrieben wer-
        den sollen, die Krise weiter vertiefen und europaweit
        zu einer dramatischen Bedrohung für demokratische
        und soziale Errungenschaften führen werden,
        . keinerlei Anstrengungen unternommen werden, das
        entkoppelte Banken- und Finanzsystem auf seine
        Kernaufgaben, Diener der Realwirtschaft zu sein, zu-
        rückzuführen, sondern im Gegenteil mit der Vorzie-
        hung des „Europäischen Stabilitätsmechanismus“,
        ESM, dieses aus Steuergeldern weiter abgesichert
        werden soll,
        . die Durchsetzung der insbesondere von der Merkel-
        Regierung vorangetriebenen Austeritätspolitik
        Brüning’scher Prägung zur europäischen Desintegra-
        tion führt.
        Den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD
        hne ich ab, weil
        . er die falsche Grundanalyse der Bundesregierung
        übernimmt,
        . ihm die im fiskalpolitischen Pakt vereinbarten Sank-
        tionen gegen „Defizitsünder“ nicht weit genug ge-
        hen,
        . der steuerfinanzierte Airbag für das Banken- und
        Finanzsystem, ESM, sogar beschleunigt eingeführt
        werden soll,
        . er die Gefahr für die Demokratie nicht thematisiert
        und
        . er die soziale Dimension der Austeritätspolitik fast
        völlig ausblendet.
        Die richtigen Elemente im Antrag der Fraktion der
        17744 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 148. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 14. Dezember 2011
        (A) )
        )(B)
        Parlaments, Ausgleich der Leistungsbilanzunterschiede,
        Finanztransaktionsteuer – verblassen hinter diesen fal-
        schen Grundparadigmen.
        Anlage 3
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage des
        Abgeordneten Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8101, Frage 3):
        Teilt die Bundesregierung die folgende Auffassung der
        Welternährungsorganisation FAO anlässlich des Klimagipfels
        in Durban: „Es gibt die berechtigte Sorge, dass die derzeitige
        Abhängigkeit des Lebensmittelsektors von fossiler Energie
        dessen Fähigkeit einschränken wird, die globale Nachfrage
        nach Lebensmitteln zu decken.“?
        Die Bundesregierung teilt die Auffassung der FAO,
        dass die Sicherung der weltweiten Ernährungs- und
        Energieversorgung zu den zentralen Herausforderungen
        unserer Zeit gehören. Landwirtschaft und ländliche Ent-
        wicklung spielen bei der Bewältigung der Aufgabe, die
        globale Nachfrage nach Lebensmitteln zu decken, eine
        Schlüsselrolle. Kernaufgabe der Landwirtschaft wird die
        nachhaltige Produktion von Nahrungsmitteln sein. Unser
        Ziel ist es, die Produktion in der Landwirtschaft zu stei-
        gern bei geringerem Einsatz fossiler Energien. Auf inter-
        nationaler Ebene unterstützt die Bundesregierung hierbei
        die Bestrebungen der FAO.
        Anlage 4
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage des
        Abgeordneten Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8101, Frage 4):
        Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Bundes-
        regierung, um die Abhängigkeit der Landwirtschaft von fossi-
        len Energieträgern zu senken und die von der FAO geforderte
        „Energy-smart“-Landwirtschaft zu fördern?
        Zur Strategie der Bundesregierung für eine gesicherte
        Energieversorgung zählt auch ein sparsamer Umgang mit
        den endlichen Ressourcen fossiler Energie. Die Agrar-
        produktion verbraucht Energie, um Nahrungs- und Fut-
        termittel bereitzustellen. Auch aus ökonomischen Grün-
        den ist die Landwirtschaft auf eine Begrenzung des
        eigenen Energieverbrauchs angewiesen.
        Mit der seit 24. Februar 2011 in Kraft getretenen
        Neufassung des „Bundesprogramms zur Steigerung der
        Energieeffizienz in der Landwirtschaft und im Garten-
        bau“ wird das Ziel verfolgt, den Einsatz von fossiler
        Energie zu reduzieren. Das Programm fordert Investi-
        tionsmaßnahmen für die energieeffiziente Modernisierung
        bestehender landwirtschaftlicher und gartenbaulicher
        Betriebsanlagen und den Neubau von klimaschonenden
        Niedrigenergiebetriebsanlagen in energieintensiven Be-
        reichen in Landwirtschaft und Gartenbau.
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        nlage 5
        Antwort
        er Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf
        ie Frage des Abgeordneten Harald Weinberg (DIE
        INKE) (Drucksache 17/8101, Frage 9):
        Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus
        dem Monitor-Bericht vom 24. November 2011, wonach die
        Krankenkassen in Deutschland auf mehr Pool-Blutprodukte
        drängen würden, womit laut Paul-Ehrlich-Institut ein höheres
        Risiko einer möglichen „Übertragung von Erregern auch un-
        bekannter Natur“ gegeben sei, und wer haftet im Übertra-
        gungsfalle für eine aus ökonomischen Gründen derart begüns-
        tigte Krankheitsübertragung – auch vor dem Hintergrund des
        HCV/HIV-Skandals in den 80er-Jahren?
        Die Aussage, mit Pool-Blutprodukten sei laut Paul-
        hrlich-Institut, PEI, ein höheres Risiko der Übertragung
        on Erregern auch unbekannter Natur verbunden, ist
        lsch. Das PEI bietet auf seinen Internetseiten eine Stel-
        ngnahme zur Frage der Sicherheit von Pool-Thrombo-
        ytenkonzentraten, PTK, und Apherese-Thrombozyten-
        onzentraten, ATK, an, in der dargestellt wird, dass aus
        icht des PEI derzeit beide in Deutschland zugelassenen
        hrombozytenkonzentrate sicher und für die Versorgung
        er Patienten erforderlich sind.
        Thrombozytenkonzentrate sind labile zelluläre Blut-
        omponenten mit einer Haltbarkeit von unter fünf
        agen. Eine therapeutische Einheit wird entweder als
        ebenprodukt der Vollblutspende aus vier bis sechs
        penden verschiedener Spender gewonnen und gepoolt,
        ool-TK, oder mit einer Apheresemaschine von einem
        pender gewonnen, Apherese-TK, und in bis zu drei the-
        peutische Einheiten geteilt.
        Die Infektionssicherheit von solchen Blutprodukten,
        ie keiner Virusinaktivierung unterzogen werden kön-
        en, wird aus einer Kombination von mehreren Maßnah-
        en sichergestellt. Dazu gehören unter anderem die
        orgfältige und persönlich von einem Blutspendearzt
        urchzuführende Spenderauswahl, die Testung der Spen-
        en auf Infektionsmarker mit möglichst empfindlichen
        estsystemen und die Bemühungen um ein regelmäßig
        pendendes und gut dokumentiertes Spenderkollektiv.
        Die Krankenkassen können für die Versorgung ambu-
        nter Krankenhauspatienten mit Blutprodukten direkt
        it dem behandelnden Krankenhaus Vereinbarungen
        chließen.
        Das DRG-Entgeltsystem sieht für die Abrechnung der
        ehandlung mit Thrombozytenkonzentraten zwei bewer-
        te Zusatzentgelte, ZE, vor. Bei der Gabe von Apherese-
        hrombozytenkonzentraten rechnet das Krankenhaus mit
        em Kostenträger das ZE 84 ab. (Das DRG-Entgeltsys-
        m für das Jahr 2011 sieht für zwei Apherese-Thrombo-
        ytenkonzentrate eine Vergütung von 836,54 Euro vor.)
        ie Gabe von Pool-Thrombozytenkonzentraten wird mit
        em ZE 94 abgerechnet. (Für zwei Pool-Thrombozyten-
        onzentrate sieht das DRG-Entgeltsystem für das Jahr
        011 eine Vergütung von 498,58 Euro vor.) Die Höhe der
        ntgelte wurde vom Institut für das Entgeltsystem im
        rankenhaus auf der Basis empirischer Daten deutscher
        rankenhäuser ermittelt und von den Selbstverwaltungs-
        artnern auf Bundesebene (GKV-Spitzenverband, PKV-
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 148. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 14. Dezember 2011 17745
        (A) )
        )(B)
        Verband, Deutsche Krankenhausgesellschaft) vereinbart.
        (Für das Jahr 2012 wurde für die oben genannten Dosen
        das ZE 84 mit 818,11 Euro und das ZE 94 mit
        745,27 Euro bewertet. Durch diese deutliche Annäherung
        der Vergütung könnte der finanzielle Anreiz für die Kran-
        kenkassen, auf die Gabe des kostengünstigeren Produkts
        zu drängen, sinken.)
        Die Haftung für Blutprodukte ist wie folgt geregelt:
        Blutprodukte sind Arzneimittel. Es gelten insoweit die
        Haftungsregelungen des AMG. Bei der AMG-Haftung
        handelt es sich um eine Gefährdungshaftung des phar-
        mazeutischen Unternehmers (§ 84 AMG). Gemäß § 88
        AMG haftet der Unternehmer im Falle der Tötung oder
        Verletzung eines Menschen bis zu einem Kapitalbetrag
        von 600 000 Euro oder bis zu einem Rentenbetrag von
        jährlich 36 000 Euro. Im Falle der Tötung oder Verlet-
        zung mehrerer Menschen durch das gleiche Arzneimittel
        haftet der Unternehmer unbeschadet der oben genannten
        Grenzen bis zu einem Höchstbetrag von 120 Millionen
        Euro oder einem jährlichen Rentenbetrag von 7,2 Millio-
        nen Euro.
        Darüber hinaus gelten die Haftungsregelungen nach
        dem Bürgerlichen Gesetzbuch bei Verstößen des medizi-
        nischen Personals.
        Anlage 6
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
        Frage des Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8101, Frage 11):
        Welches Gremium (in welcher Zusammensetzung) hat für
        den Planfeststellungsabschnitt 16 des Verkehrsprojekts „Deut-
        sche Einheit“ 8 entschieden, dass die sogenannte Ver-
        schwenktrasse gebaut werden soll, und inwiefern berücksich-
        tigt die Bundesregierung bzw. das ihr unterstellte Eisenbahn-
        Bundesamt als Genehmigungsbehörde im derzeit laufenden
        Planfeststellungsverfahren das dazu ergangene Votum des
        Deutschen Bundestages im Petitionsverfahren Pet 1-17-12-
        9310-004570?
        Die Deutsche Bahn AG als Vorhabenträgerin hat mit
        Zustimmung des Freistaates Bayern als Aufgabenträger
        das Projekt S-Bahn Hartmannshof–Nürnberg–Erlan-
        gen–Bamberg mit der Verschwenktrasse im Planfeststel-
        lungsabschnitt 16 zur Planfeststellung eingereicht.
        Dem Bund obliegt es nicht, sich im Rahmen des Plan-
        feststellungsverfahrens zu der Planung zu äußern und
        Einfluss auf die Planungen zu nehmen. Die Entschei-
        dung des Eisenbahn-Bundesamtes, EBA, zur Planfest-
        stellung nimmt der Bund zur Kenntnis. Im Rahmen der
        Entscheidungsfindung wägt das EBA die unterschiedli-
        chen Belange ab.
        Anlage 7
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
        Fragen der Abgeordneten Ulla Burchardt (SPD)
        (Drucksache 17/8101, Fragen 12 und 13):
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        Sieht die Bundesregierung vor, den Tunnel B 1/A 40 in
        Dortmund in den Investitionsrahmenplan 2011 bis 2015 auf-
        zunehmen?
        Wann ist mit der Vorlage des Investitionsrahmenplans zu
        rechnen?
        Die Fragen werden wegen des Sachzusammenhangs
        emeinsam beantwortet.
        Derzeit wird der Entwurf des Investitionsrahmen-
        lans 2011 bis 2015 für die Verkehrsinfrastruktur des
        undes, IRP, erarbeitet. Der Arbeitsentwurf befindet
        ich gegenwärtig in der Abstimmung.
        Der Entwurf des IRP soll in diesen Tagen vor Weih-
        achten noch vorgestellt werden.
        nlage 8
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
        ragen des Abgeordneten Gustav Herzog (SPD)
        rucksache 17/8101, Fragen 14 und 15):
        Wie sinnvoll erachtet die Bundesregierung eine Ergänzung
        des § 1 Abs. 2 der Verkehrslärmschutzverordnung, 16. BImSchV,
        um eine wesentliche Änderung der Nutzungsintensität von
        Straßen und Schienenwegen, um Anwohner vor schädlichen
        Einflüssen des Verkehrslärms zu schützen, der auf anstei-
        gende Verkehrsintensitäten ohne bauliche Veränderungen zu-
        rückzuführen ist?
        Welche Alternativen sieht die Bundesregierung zu einer
        Änderung der 16. BImSchV, um Anwohner wirksam zu schüt-
        zen, die an Verkehrsstrecken wohnen, deren Verkehrsintensi-
        tät sich im Laufe der Jahre zum Teil vervielfältigt hat, und da-
        mit auch die von ihnen ausgehende Lärmbelastung?
        Eine Änderung der Verkehrslärmschutzverordnung,
        6. BImSchV, mit dem in Frage 14 angesprochenen In-
        alt ist vor folgendem Hintergrund nicht beabsichtigt:
        Treten nicht voraussehbare Wirkungen eines planfest-
        estellten Vorhabens auf, findet bereits § 75 Abs. 2 des
        erwaltungsverfahrensgesetzes, VwVfG, Anwendung.
        uch wenn der Planfeststellungsbeschluss unanfechtbar
        eworden ist, können unter den in dieser Vorschrift ge-
        annten Voraussetzungen nachträglich Lärmschutzaufla-
        en angeordnet werden.
        Unabhängig hiervon besteht die Möglichkeit, Lärm-
        anierungsmaßnahmen an den Verkehrswegen durchzu-
        hren. Für die in seiner Baulast stehenden Bundesfern-
        traßen führt der Bund diese bereits seit 1978 durch. Für
        ie Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes wird seit
        999 ein Lärmsanierungsprogramm auf haushaltsrechtli-
        her Grundlage durchgeführt.
        Schließlich ist die vorgeschlagene Ergänzung von der
        echtsgrundlage für den Erlass der Verkehrslärmschutz-
        erordnung in § 43 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutz-
        esetzes, BImSchG, nicht gedeckt. Nach dieser Vor-
        chrift können zur Durchführung des § 41 BImSchG
        rgänzende Verordnungen erlassen werden. § 41 BImSchG
        ndet aber nur beim Bau oder der wesentlichen Ände-
        ng von Straßen und Schienenwegen Anwendung, wo-
        ei eine wesentliche Änderung nur bei einem Eingriff in
        ie bauliche Substanz des Verkehrsweges vorliegt. Bei
        iner Änderung der Nutzungsintensität ohne bauliche
        nderung ist dies nicht der Fall.
        17746 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 148. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 14. Dezember 2011
        (A) )
        )(B)
        Anlage 9
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
        Frage des Abgeordneten Frank Schwabe (SPD)
        (Drucksache 17/8101, Frage 16):
        Aus welchen finanziellen Quellen stammen die rund
        1,8 Milliarden Euro für deutsche internationale Klimaprojekte
        im Jahr 2011, von denen der Bundesminister für Umwelt, Na-
        turschutz und Reaktorsicherheit, Dr. Norbert Röttgen, auf der
        Klimakonferenz in Durban gesprochen hat, und welche dieser
        Mittel sind zusätzlich zu bereits bestehenden Programmen
        (bitte aufgeschlüsselt nach Ressorts und Titeln, soweit es den
        Bundeshaushalt betrifft, und gegebenenfalls Darstellung an-
        derer Finanzierungsquellen)?
        Von den durch den Bundesminister für Umwelt, Na-
        turschutz und Reaktorsicherheit, Dr. Norbert Röttgen,
        genannten 1,8 Milliarden Euro durch die Bundesregie-
        rung im Jahr 2011 bereitgestellten Mittel zur Klima-
        finanzierung stammen:
        110 Millionen Euro aus Einzelplan 16 des Bundes-
        ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
        sicherheit:
        – Investitionen zum Schutz des Klimas und der Biodi-
        versität im Ausland (Titel 896 05, „Internationale Kli-
        maschutzinitiative“): 110 Millionen Euro
        1 241,6 Millionen Euro aus Einzelplan 23 des Bun-
        desministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit
        und Entwicklung:
        – Bilaterale Technische und Finanzielle Zusammen-
        arbeit (Titel 896 03 und Titel 866 01): Verpflichtungs-
        ermächtigung in Höhe von 985 Millionen Euro
        – Multilaterale Entwicklungszusammenarbeit
        (Titel 896 09):
        Barmittel in Höhe von 256,6 Millionen Euro (ein-
        schließlich KfW-Marktmittel an den Clean Techno-
        logy Fund).
        Es gibt keine international einvernehmlich verein-
        barte Definition von „neu und zusätzlich“. Die Bundes-
        regierung hat im Zusammenhang mit der Fast-Start-Zu-
        sage der Bundeskanzlerin auf der Klimakonferenz 2009
        in Kopenhagen die Zusätzlichkeit für ihre Klimafinan-
        zierung wie folgt definiert: „neu und zusätzlich“ sind die
        Mittel, die über das Niveau der Klimafinanzierung von
        2009 hinausgehen oder aus der innovativen Finanzie-
        rungsquelle der Auktionserlöse der Emissionszertifikate
        stammen. In diesem Sinne sind 433 Millionen Euro vor-
        stehender Beträge zusätzlich und werden der Fast-Start-
        Finanzierung zugerechnet.
        Weiterhin setzt die Bundesregierung aus Einzel-
        plan 60 „Sondervermögen, Energie- und Klimafonds‘“
        (Titel 687 01):
        – Barmittel in Höhe von 35 Millionen Euro und Ver-
        pflichtungsermächtigung in Höhe von 433 Millionen
        Euro für internationalen Klimaschutz ein.
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        nlage 10
        Antwort
        er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
        rage des Abgeordneten Dr. Matthias Miersch (SPD)
        rucksache 17/8101, Frage 17):
        An welcher Stelle im Haushalt gibt es eine Absicherung
        für die Zusage des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz
        und Reaktorsicherheit, Dr. Norbert Röttgen, auf der Welt-
        klimakonferenz in Durban, wonach Deutschland im Rahmen
        des Green Climate Fund weitere 40 Millionen Euro für Maß-
        nahmen in Entwicklungsländern zur Verfügung stellt, und
        werden diese Mittel zusätzlich zu bereits bestehenden Projek-
        ten bereitgestellt?
        Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass der
        reen Climate Fund schnell operativ tätig werden kann.
        ie auf der Klimakonferenz in Durban in Aussicht ge-
        tellten Mittel sollen ab 2012 eingesetzt bzw. zugesagt
        erden. Die vorgesehenen Mittel in Höhe von 40 Millio-
        en Euro sind zusätzlich gegenüber den bereits beste-
        enden Projekten. Sie sollen aus dem Titel „Internatio-
        aler Klima- und Umweltschutz“ des Sondervermögens
        nergie- und Klimafonds, schrittweise mit Blick auf den
        ufbau der Strukturen des Green Climate Fund, bereit-
        estellt werden. Die Mittel sollen dazu dienen, durch
        rste Aktivitäten in Entwicklungsländern die Vorberei-
        ng und Umsetzung der vom Green Climate Fund zu
        nanzierenden Maßnahmen zu befördern. Deutschland
        nterstreicht damit seine Rolle als wichtiger Akteur und
        tandort im internationalen Klimaschutzprozess.
        nlage 11
        Antwort
        er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
        rage des Abgeordneten Dr. Hermann E. Ott (BÜND-
        IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8101, Frage 18):
        Wie genau setzen sich die in der Rede des Bundesminis-
        ters für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit,
        Dr. Norbert Röttgen, auf der Weltklimakonferenz genannten
        internationalen Klimainvestitionen der Bundesregierung in
        Höhe von 1,25 Milliarden Euro in 2010 und 1,8 Milliarden
        Euro in 2011 zusammen, und welche Schlussfolgerungen
        zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen der Weltkli-
        makonferenz?
        Die klimarelevanten Investitionen der Bundesregie-
        ng für das Jahr 2010 belaufen sich auf 1,2615 Milliar-
        en Euro.
        Davon stammen:
        1 111 Millionen Euro aus Einzelplan 23 des Bundes-
        inisteriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
        ntwicklung:
        Bilaterale Technische und Finanzielle Zusammenar-
        beit (Titel 896 03 und Titel 86601): 880 Millionen
        Euro
        Multilaterale Entwicklungszusammenarbeit (Titel
        896 09): 196 Millionen Euro (einschließlich KfW-
        Marktmittel an den Clean Technology Fund)
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 148. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 14. Dezember 2011 17747
        (A) )
        )(B)
        – Zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen in Entwicklungs-
        ländern (Titel 687 05, „Fast Start Titel“): 35 Millionen
        Euro
        150,5 Millionen Euro aus Einzelplan 16 des Bundes-
        ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsi-
        cherheit:
        – Investitionen zum Schutz des Klimas und der Bio-
        diversität im Ausland (Kapitel 1602 Titel 896 05,
        „Internationale Klimaschutzinitiative“): 115,5 Millio-
        nen Euro
        – Klimaschutzmaßnahmen in Entwicklungsländern (Ti-
        tel 687 05, „Fast Start Titel“): 35 Millionen Euro
        361,5 Millionen Euro vorstehender Beträge sind für
        „neu und zusätzlich“ der Fast-Start-Finanzierung zuzu-
        rechnen.
        Die klimarelevanten Investitionen der Bundesregie-
        rung für das Jahr 2011 belaufen sich auf 1,8 Milliarden
        Euro.
        Davon stammen:
        110 Millionen Euro aus Einzelplan 16 des Bundes-
        ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
        sicherheit:
        – Investitionen zum Schutz des Klimas und der Biodi-
        versität im Ausland (Titel 896 05, „Internationale Kli-
        maschutzinitiative“): 110 Millionen Euro
        1 241,6 Millionen Euro aus Einzelplan 23 des Bun-
        desministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit
        und Entwicklung:
        – Bilaterale Technische und Finanzielle Zusammenar-
        beit (Titel 896 03 und Titel 86601): Verpflichtungs-
        ermächtigung in Höhe von 985 Millionen Euro
        – Multilaterale Entwicklungszusammenarbeit (Titel 896 09):
        Barmittel in Höhe von 256,6 Millionen Euro (ein-
        schließlich KfW-Marktmittel an den Clean Techno-
        logy Fund)
        433 Millionen Euro vorstehender Beträge sind für
        „neu und zusätzlich“ der Fast-Start-Finanzierung zuzu-
        rechnen.
        Weiterhin setzt die Bundesregierung aus Einzel-
        plan 60 „Sondervermögen ,Energie- und Klimafonds‘“
        (Titel 687 01)
        – Barmittel in Höhe von 35 Millionen Euro und Ver-
        pflichtungsermächtigung in Höhe von 433 Millionen
        Euro für internationalen Klimaschutz ein.
        Zum Teil zwei der Frage: Die Beschlüsse von Durban
        sind wegweisend und haben dem globalen Klimaschutz-
        prozess neue Orientierung gegeben. In Durban wurde
        ein Fahrplan für ein internationales Klimaschutzabkom-
        men beschlossen, das alle Länder binden soll. Dieses soll
        bis 2015 fertig verhandelt sein und spätestens 2020 in
        Kraft treten. Auf dieser Basis konnte sich die Konferenz
        auch auf eine zweite Verpflichtungsperiode für das Ende
        2012 auslaufende Kioto-Protokoll verständigen. Ein
        weiterer Erfolg der EU war es, dass die Staatengemein-
        schaft in Durban anerkannt hat, dass die bisherigen An-
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        trengungen nicht ausreichen, um die 2-Grad-Celsius-
        bergrenze einzuhalten. Es wurde daher ein Arbeitspro-
        ramm ins Leben gerufen, in dem geklärt werden soll,
        ie die vorgelegten Minderungsziele und Maßnahmen
        erschärft werden können.
        nlage 12
        Antwort
        er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
        rage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜND-
        IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8101, Frage 24):
        In welchen Gutachten des SRU hat die Bundesregierung
        wissenschaftliche oder methodische Mängel festgestellt?
        Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkennt-
        isse vor.
        nlage 13
        Antwort
        er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
        rage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜND-
        IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8101, Frage 25):
        Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass es in der bis-
        herigen Arbeit des SRU Defizite gibt, etwa im Bereich der in-
        ternationalen Zusammenarbeit und Vernetzung oder im Be-
        reich der Beratung gegenüber dem Deutschen Bundestag?
        Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkennt-
        isse vor.
        nlage 14
        Antwort
        er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
        rage des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/
        IE GRÜNEN) (Drucksache 17/8101, Frage 26):
        Ist der Bundesregierung ein internes Papier der Koali-
        tionsfraktionen der CDU/CSU und FDP bekannt, aus dem die
        Fernsehsendung Frontal 21 am 6. Dezember 2011 wie folgt
        zitiert hat: Durch die neue Stelle soll der SRU auch in seiner
        Außendarstellung dem unmittelbaren politischen Einfluss von
        Rot-Grün entwunden und „dauerhaft in den (personal-)politi-
        schen Einfluss- und Steuerungsbereich der Koalitionsfraktio-
        nen gebracht werden“, und teilt die Bundesregierung diese
        Auffassung?
        Der Bundesregierung ist ein Vermerk bekannt, der die
        on Frontal 21 zitierte Passage enthält. Nach Kenntnis
        er Bundesregierung handelt es sich dabei nicht um ein
        bgestimmtes Papier der Koalitionsfraktionen. Die Bun-
        esregierung teilt die zitierte Auffassung nicht.
        nlage 15
        Antwort
        er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
        rage des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/
        IE GRÜNEN) (Drucksache 17/8101, Frage 27):
        Plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass sei-
        tens der Europäischen Kommission und anderer Mitgliedstaa-
        17748 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 148. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 14. Dezember 2011
        (A) )
        )(B)
        ten Anreize für die Nutzung tierischer Fette für die Biokraft-
        stoffproduktion geschaffen wurden und werden und sowohl
        die Begriffsbestimmung in Art. 2 Buchstabe e der Erneuer-
        bare-Energien-Richtlinie die Behörden der Mitgliedstaaten
        nicht dazu befugt, tierische Fette von der Definition des Be-
        griffs Biomasse auszuschließen, als auch weitere Bestimmun-
        gen der Richtlinie (Art. 3 Abs. 4 Buchstabe b, Art. 21 Abs. 2
        und Anhang III, V Abschnitt A und D) deutlich machen, dass
        die Nutzung von Biokraftstoffen aus tierischen Fetten für die
        Erreichung der Mindestziele für den Biokraftstoffanteil be-
        rücksichtigt werden müsste, den in § 37 b des Bundes-Immis-
        sionsschutzgesetzes (BImSchG) ab dem 1. Januar 2012 vorge-
        sehenen Ausschluss aller Biokraftstoffe auf der Grundlage
        von tierischen Fetten von der Anrechnung auf die Mindest-
        ziele für den Biokraftstoffanteil nach § 37 a BImSchG auf-
        rechtzuerhalten, und falls ja, kann die Bundesregierung in
        diesem Fall ein Vertragsverletzungsverfahren seitens der
        Europäischen Kommission ausschließen?
        Die Mitgliedstaaten sind nach Richtlinie 2009/28/EG
        nicht verpflichtet, jede Art von Biokraftstoff zu fördern.
        Vielmehr steht den Mitgliedstaaten bei der Umsetzung
        der Richtlinie ein eigener Gestaltungsspielraum zu, bei
        dessen Ausfüllung auch andere (zum Beispiel abfallwirt-
        schaftliche) Aspekte berücksichtigt werden können.
        Im Jahr 2006 wurde vom Deutschen Bundestag durch
        § 37 b des Bundes-Immissionsschutzgesetzes beschlos-
        sen, Biodiesel aus tierischen Fetten nur noch übergangs-
        weise bis zum Ende des Jahres 2011 auf die Biokraftstoff-
        quote anzurechnen. Hintergrund dieser Regelung war,
        dass tierische Fette bereits in anderen Sektoren (unter an-
        derem Oleochemie, Futterindustrie) ohne Subventionen
        vollständig genutzt wurden und diese Verwertungswege
        nicht beeinträchtigt werden sollten. Diese Ausgangslage
        hat sich zwischenzeitlich nicht verändert. Die stärkere
        Nutzung tierischer Fette im Biokraftstoffbereich würde
        voraussichtlich dazu führen, dass die oben genannten an-
        deren Sektoren verstärkt unzertifiziertes Palmöl einsetzen
        müssten, um ihren Rohstoffbedarf zu decken.
        Anlage 16
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
        der Abgeordneten Petra Crone (SPD) (Drucksache
        17/8101, Frage 28):
        Inwiefern liegen der Bundesregierung Erkenntnisse hin-
        sichtlich der investiven Kosten für den Bau bzw. die Moderni-
        sierung und die Einrichtung von Kantinen und Mensen vor,
        um an allen Ganztagsschulen warmes Mittagessen zu gewähr-
        leisten?
        Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkennt-
        nisse vor, da es sich um die Angelegenheit der Schulträ-
        ger bzw. der Länder handelt.
        Anlage 17
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Fragen
        des Abgeordneten Michael Gerdes (SPD) (Drucksache
        17/8101, Fragen 29 und 30):
        Wie verteilen sich die in der Befragung der Bundesregie-
        rung am 30. November 2011 vom Parlamentarischen Staatsse-
        kretär Thomas Rachel erwähnten 84 Millionen Euro für 2012
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        zur Forschungsförderung im Kontext zur „Forschungsagenda
        für den demographischen Wandel“ im Haushalt des Bundes-
        ministeriums für Bildung und Forschung, BMBF, auf die un-
        terschiedlichen Förderprogramme, Rahmenprogramme und
        Bekanntmachungen des BMBF, und wie viele dieser Mittel
        waren bereits vor der Beschlussfassung über die Forschungs-
        agenda im Entwurf für den Bundeshaushalt 2012 eingeplant?
        In welcher Höhe (und aufgeschlüsselt nach Programmen)
        werden sich die anderen Bundesressorts bis Ende 2016 an der
        Umsetzung der „Forschungsagenda für den demographischen
        Wandel“ beteiligen?
        u Frage 29:
        Die 84 Millionen Euro verteilen sich in den Haus-
        altstiteln des BMBF wie folgt:
        Die Mittel für 2012 waren zum Zeitpunkt der Be-
        chlussfassung vollständig im Entwurf für den Bundes-
        aushalt 2012 eingeplant.
        u Frage 30:
        Die anderen Ressorts werden sich bis Ende voraus-
        ichtlich 2016 wie folgt beteiligen:
        MI
        MG
        2012
        RegE
        Millio-
        nen Euro
        itelbezeichnung
        ozial- und geisteswissenschaftliche For-
        chung; Erläuterungsziffer 2 (2): Nationale
        nd internationale Strukturbildung
        1
        ikrosystemtechnik, Demografischer
        andel; Erläuterungsziffer 1.
        41
        roduktions- und Dienstleistungsfor-
        chung, Arbeiten und Kompetenzentwick-
        ung; Erläuterungsziffer 2 (2), Arbeiten,
        ernen, Kompetenz entwickeln
        10
        esundheitsforschung und Gesundheits-
        irtschaft; alle Erläuterungsziffern (Anteil
        ltersrelevanter Projektförderung)
        32
        84
        TEP – Strategies for Elderly People 0,7 Mil-
        lionen
        Euro (im
        Jahr 2012)
        ukunftswerkstatt Demenz 4,5 Mil-
        lionen
        Euro
        odellprogramm zur Verbesserung der
        ersorgung Pflegebedürftiger
        3,6 Mil-
        lionen
        Euro
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 148. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 14. Dezember 2011 17749
        (A) )
        )(B)
        BMFSFJ
        BMVBS
        Anlage 18
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
        des Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Druck-
        sache 17/8101, Frage 31):
        Wie haben sich bei „Fusion for Energy“, F4E, bzw. dem
        europäischen Fusionsexperiment ITER jeweils die Gesamt-
        auftragsvolumina und die Auftragsvolumina an deutsche Un-
        ternehmen, die sich nach Ausschussdrucksache 17(8)1932 zu-
        letzt auf „lediglich circa 28 Millionen Euro“ bei einem
        „Gesamtvolumen von 1,3 Milliarden Euro“ beliefen, mittler-
        weile entwickelt, und welche europäischen Forschungspro-
        jekte sollen nach Vorstellung der Bundesregierung im Zusam-
        menhang mit Medienberichten, „Bundesregierung spart für
        Kernfusionsreaktor“, ,ITER‘“, Spiegel Online vom 6. Novem-
        ber 2011) konkret gekürzt werden, „um 1,3 Milliarden Mehr-
        kosten“ für dieses Vorhaben „aufbringen zu können“?
        In der Zwischenzeit hat die Agentur Fusion for
        Energy zwei größere Aufträge vergeben, bei denen deut-
        sche Unternehmen in relevantem Umfang Unteraufträge
        erhalten. Die Durchführung der Aufträge verzögert sich,
        weil Fusion for Energy die erforderlichen Spezifikatio-
        nen noch nicht abschließend erstellt hat.
        Die zitierten Medienberichte vom 6. November 2011
        stellen den Sachverhalt nur teilweise zutreffend dar; es
        geht um Mittel in Höhe von 1,3 Milliarden Euro, Ver-
        pflichtungsermächtigungen, die im Haushalt der Euro-
        päischen Union zusätzlich in den Jahren 2012 und 2013
        bereit gestellt werden müssen, weil die Forschungspro-
        gramme der Europäischen Atomgemeinschaft bereits
        2011 enden, während das Forschungsrahmenprogramm
        der Europäischen Union zwei Jahre länger läuft. Zur Be-
        reitstellung von Programmmitteln für das europäische
        Fusionsexperiment ITER bedarf es eines einvernehmli-
        chen Beschlusses des Europäischen Parlaments und des
        Rates, der auf Vorschlag der Kommission zustande
        kommt.
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        Einzelprojekt „Palliative Care und schwere
        Demenz“
        0,3 Mil-
        lionen
        Euro
        Potenziale und Risiken in der familialen
        Pflege alternder Menschen
        0,6 Mil-
        lionen
        Euro
        Verschiedene Vorhaben (zum Beispiel For-
        schungsprogramm Stadtverkehr, Straßen-
        verkehrssicherheitsforschungsprogramm
        sowie Forschungsprogramme zu Bauen,
        Wohnen, Stadtentwicklung)
        10,0 Mil-
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        Summe 19,7 Mil-
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        Der jetzt intendierte Beschluss beinhaltet eine Um-
        chichtung von Mitteln des Forschungsrahmenpro-
        ramms in Höhe 100 Millionen Euro im Jahr 2012. Wei-
        re Mittel für ITER in Höhe von 840 Millionen Euro
        erden aus anderen Bereichen des mehrjährigen Finanz-
        hmens der Union entnommen und erhöhen haushalts-
        chnisch die Obergrenze der Rubrik 1 a, Wettbewerbs-
        higkeit. Die Herkunft der restlichen 360 Millionen
        uro zugunsten von ITER wird im Rahmen des üblichen
        aushaltsverfahrens für 2013 zu klären sein.
        nlage 19
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
        es Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Druck-
        ache 17/8101, Fragen 32):
        Welche Konsequenzen hat das Scheitern des Gesetzent-
        wurfs zur Demonstration und Anwendung von Technologien
        zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Spei-
        cherung von Kohlendioxid (sogenannte Carbon Captore Sto-
        rage, CCS) im Bundesrat am 23. September 2011 auf die im
        Bundeshaushalt 2012 unter anderem im Einzelplan 30 im Ti-
        tel 894 40 „Klimaforschung und Lebensraum Erde, Energie –
        Investitionen“, Nummer 5, vorgesehenen CCS-Forschungs-
        vorhaben, und wie beabsichtigt die Bundesregierung, die von
        der Koalition im Rahmen der Haushaltsberatungen 2012 be-
        schlossene Kürzung von 6 Millionen Euro in dem genannten
        Titel auf die einzelnen Erläuterungsziffern aufzuteilen?
        Die Bundesregierung hat nach dem Beschluss des
        undesrates vom 23. September 2011, dem Gesetz zur
        emonstration und Anwendung von Technologien zur
        bscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Spei-
        herung von Kohlendioxid nicht zuzustimmen, den Ver-
        ittlungsausschuss angerufen. Auf Basis des jetzigen
        achstandes wird das BMBF bis zum Abschluss des Ge-
        etzgebungsverfahrens keine neuen Fördermaßnahmen
        ur Erforschung der CO2-Speicherung im Untergrund
        ewilligen. Dies kann zu einem verminderten Mittelab-
        uss im Einzelplan 30 im Titel 894 40 „Klimaforschung
        nd Lebensraum Erde, Energie – Investitionen“ Ziffer 5
        hren.
        Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2012 erfolgte
        ine Umschichtung in Höhe von 6 Millionen Euro zu-
        unsten des Titels 3004/683 23 „Elektroniksysteme“. Dies
        ar aufgrund eines Minderbedarfs beim Klimahöchstleis-
        ngsrechner des Helmholtz-Zentrums Geesthacht, HZG,
        Jahr 2012 möglich und wurde dementsprechend in Er-
        uterungsziffer 8 (3004/894 40) berücksichtigt.
        nlage 20
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des
        bgeordneten Harald Weinberg (DIE LINKE) (Druck-
        ache 17/8101, Frage 36):
        Hat die Bundesregierung schon Ergebnisse – auch Zwi-
        schenergebnisse –, ob sie die von dem aktuellen Urteil des
        hessischen Landessozialgerichts verunmöglichte Fusionskon-
        trolle der Krankenkassen durch das Bundeskartellamt wieder-
        herstellen möchte, und was haben hierzu Gespräche zwischen
        dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, dem
        Bundesministerium für Gesundheit, dem Bundeskartellamt
        und dem Bundesversicherungsamt ergeben?
        17750 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 148. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 14. Dezember 2011
        (A) )
        )(B)
        Die Gespräche zwischen dem Bundesministerium für
        Wirtschaft und Technologie, dem Bundesministerium
        für Gesundheit, dem Bundeskartellamt und dem Bundes-
        versicherungsamt dauern noch an; Ergebnisse liegen
        momentan noch nicht vor.
        Anlage 21
        Antwort
        der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Fragen des
        Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
        NEN) (Drucksache 17/8101, Fragen 37 und 38):
        Wie stimmt die Antwort des Auswärtigen Amts vom
        28. Juli 2011 auf die schriftliche Frage 4 auf Bundestagsdruck-
        sache 17/6712 der Abgeordneten Heidemarie Wieczorek-Zeul,
        derzufolge die beiden Sonderberater des UN-Generalsekretärs
        zur Verhinderung von Völkermord, Francis Deng, und zur Re-
        sponsibility to Protect, R2P, Edward Luck, finanziell und poli-
        tisch von der Bundesregierung unterstützt werden, mit der
        Antwort des Auswärtigen Amts vom 18. November 2011 auf
        meine schriftliche Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 17/7764
        überein, derzufolge die Bundesregierung keine materielle Un-
        terstützung der beiden Sonderberater leistet, und inwieweit
        setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass das gemein-
        same Büro der beiden Sonderberater nicht aus freiwilligen
        Beiträgen einiger UN-Mitgliedstaaten, sondern aus dem regu-
        lären Haushalt der UN finanziert wird?
        Welche konkreten Vorschläge zur Umsetzung der Empfeh-
        lungen des UN-Generalsekretärs unterbreitet die Bundesre-
        gierung in der Group of Friends on Responsibility to Protect
        im Hinblick auf die Umsetzung der R2P?
        Zu Frage 37:
        Die Antworten des Auswärtigen Amts vom 28. Juli
        2011 und vom 18. November 2011 bezogen sich auf un-
        terschiedliche Fragen.
        Das Auswärtige Amt hat in seiner Antwort vom
        28. Juli darauf hingewiesen, dass die Bundesregierung
        die Tätigkeit der beiden Sonderberater des Generalsekre-
        tärs der Vereinten Nationen für die Schutzverantwor-
        tung, Professor Edward Luck, und für die Verhinderung
        von Völkermord, Professor Francis Deng, finanziell und
        politisch unterstützt. So hat sie beispielsweise einen
        mehrtägigen Deutschlandbesuch von Professor Luck im
        Februar 2008 finanziell unterstützt.
        Die Antwort vom 18. November bezog sich auf die
        Frage nach finanzieller Unterstützung für das gemein-
        same Büro der beiden Sonderberater. Das Auswärtige
        Amt hat in seiner Antwort darauf hingewiesen, dass die
        Bundesregierung bislang keine materielle Unterstützung
        für das gemeinsame Büro leistet, dass sie allerdings
        prüft, ob und wie einzelne Projekte der Sonderberater im
        Jahr 2012 aus Mitteln des Auswärtigen Amts unterstützt
        werden können.
        Damit der zuständige Beratende Ausschuss für Ver-
        waltungs- und Haushaltsfragen der Vereinten Nationen
        eine Stellungnahme zur Finanzierung des gemeinsamen
        Büros der beiden Sonderberater aus dem regulären
        Haushalt der Vereinten Nationen abgeben und anschlie-
        ßend die Generalversammlung darüber entscheiden
        kann, bedarf es eines Haushaltsvorschlags des VN-Ge-
        neralsekretärs. Dieser hat keinen solchen Vorschlag für
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        en VN-Haushalt 2012/2013 vorgelegt. Der Generalse-
        retär dürfte bei seinen Überlegungen zur Opportunität
        ines solchen Vorschlags auch das Ausmaß der Unter-
        tützung durch die VN-Mitgliedstaaten und die Mehr-
        eitsverhältnisse im Haushaltsausschuss berücksichtigt
        aben.
        Sollte der Generalsekretär zu späterer Zeit und auch
        nter Berücksichtigung der Sparziele der Vereinten Na-
        onen die Überführung der Kosten für das gemeinsame
        üro in den regulären VN-Haushalt vorschlagen, würde
        ie Bundesregierung dies unterstützen.
        u Frage 38:
        Die Freundesgruppe der Schutzverantwortung ist ein
        formeller Zusammenschluss von Unterstützerstaaten
        m Sitz der Vereinten Nationen in New York, darunter
        ie EU-Mitgliedstaaten aber auch viele Länder des Sü-
        ens. Strategisches Ziel der Gruppe ist es, das Prinzip
        er Schutzverantwortung – „Responsibility to Protect“ –
        onzeptionell auszugestalten, in den Erörterungen rele-
        anter Gremien der Vereinten Nationen zu verankern
        nd Akzeptanz und Verständnis des Prinzips bei allen
        taaten zu festigen.
        Die Diskussionen innerhalb der Gruppe haben erheb-
        chen Einfluss auf die Schwerpunktsetzung der Jahres-
        erichte des VN-Generalsekretärs zur Schutzverantwor-
        ng:
        2009 „Implementierung der Schutzverantwortung“
        2010 „Frühwarnung, Folgenabschätzung und Schutz-
        verantwortung“
        2011 „Die Rolle regionaler und sub-regionaler Grup-
        pierungen bei der Umsetzung der Schutzverantwor-
        tung“
        Deutschland hatte sich innerhalb der Freundesgruppe
        erade für dieses letzte Thema stark gemacht.
        Wichtig sind aber auch Diskussionen in der Gruppe
        ber taktisches Vorgehen, um das Prinzip in den Verein-
        n Nationen zu stärken. Trotz der Bestätigung der
        chutzverantwortung durch den „Weltgipfel 2005“ ha-
        en nicht wenige Staaten – verstärkt durch die Libyen-
        esolution 1973 (2011) des VN-Sicherheitsrates – Vor-
        ehalte gegen dieses Prinzip und versuchen, es zu unter-
        raben.
        Nicht zuletzt aus diesem Grund hat der deutsche Stän-
        ige Vertreter bei den Vereinten Nationen in New York bei
        er offenen Debatte des Sicherheitsrates über den Schutz
        on Zivilisten in Konflikten am 9. November 2011 mit
        eutlichen Worten gewarnt, dass die Staaten ihre Selbst-
        erpflichtung zur Schutzverantwortung weder rückgän-
        ig machen noch aufweichen dürften.
        nlage 22
        Antwort
        er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
        bgeordneten Jan van Aken (DIE LINKE) (Druck-
        ache 17/8101, Frage 39):
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 148. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 14. Dezember 2011 17751
        (A) )
        )(B)
        Welche außenpolitischen Initiativen hat die Bundesregie-
        rung im Hinblick auf den derzeit verhandelten Arms Trade
        Treaty ergriffen, um international dafür zu werben, auch den
        Handel mit Munition in den Vertrag aufzunehmen?
        Mit einem internationalen Waffenhandelsvertrag, dem
        sogenannten „Arms Trade Treaty“, kurz ATT, sollen im
        Rahmen der Vereinten Nationen erstmals auf globaler
        Ebene Mindeststandards zum Transfer von konventio-
        nellen Rüstungsgütern vereinbart werden.
        Die Bundesregierung setzt sich sowohl bilateral als
        auch gemeinsam mit den EU-Partnern dafür ein, dass
        dieser angestrebte internationale Waffenhandelsvertrag
        sich möglichst umfassend auf alle konventionellen Rüs-
        tungsgüter, insbesondere auch Klein- und Leichtwaffen
        sowie Munition erstrecken wird.
        Dieses Ziel hat die Bundesregierung bisher auf allen
        Sitzungen des ATT-Vorbereitungsausschusses und sons-
        tigen Treffen zu diesem Thema wiederholt und nach-
        drücklich zum Ausdruck gebracht. Sie wird dies auch
        auf den kommenden Treffen und Konferenzen zum ATT
        tun.
        Anlage 23
        Antwort
        der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
        Abgeordneten Jan van Aken (DIE LINKE) (Druck-
        sache 17/8101, Frage 40):
        Wie viele Voranfragen für Rüstungsexporte wurden seit
        2005 jährlich an das Auswärtige Amt gestellt, und wie viele
        davon wurden im Bundessicherheitsrat behandelt?
        Die Bundesregierung führt keine Statistik über das
        Aufkommen von Voranfragen bezüglich der Ausfuhr
        von Rüstungsgütern. Das Auswärtige Amt ist zudem le-
        diglich für Voranfragen bezüglich der Ausfuhr von Rüs-
        tungsgütern federführend zuständig, die dem Kriegswaf-
        fenkontrollgesetz, KWKG, unterliegen.
        Eine Prüfung durch die zuständigen Bundesressorts
        im November 2011 hatte ergeben, dass die Zahl der im
        Bundessicherheitsrat behandelten Einzelfälle geheim
        bleiben muss. Der Bundessicherheitsrat ist ein Kabinetts-
        ausschuss, der geheim tagt. Aus diesem Grund können
        Zahlen zu behandelten Einzelfällen nicht bekannt gege-
        ben werden.
        Anlage 24
        Antwort
        der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Fragen der
        Abgeordneten Kathrin Vogler (DIE LINKE) (Druck-
        sache 17/8101, Fragen 43 und 44):
        Wie bringt das Auswärtige Amt die im Koalitionsvertrag
        angekündigte Schwerpunktsetzung auf internationale Abrüs-
        tungspolitik in Einklang mit der deutlichen Steigerung der
        Ausfuhren von schwerem Kriegsgerät im Jahr 2010?
        Lagen bei bestimmten Einzelfallprüfungen für die Export-
        genehmigung von Kleinwaffen in Entwicklungsländer Be-
        richte über eine verbesserte Menschenrechtslage zugrunde,
        und wenn ja, für welche Länder?
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        u Frage 43:
        Die deutsche Sicherheitspolitik ist auf Konfliktprä-
        ention ausgerichtet. Rüstungskontrolle, Abrüstung und
        ichtverbreitung und eine restriktive Rüstungsexport-
        olitik sind dabei gleichermaßen wichtige Elemente. Die
        undesregierung setzt sich aktiv für abrüstungspoliti-
        che Fortschritte ein.
        Sie hält ebenso unverändert an den strengen Regeln
        er Rüstungsexportkontrolle fest. Die Genehmigungs-
        ntscheidungen richten sich nach dem Gemeinsamen
        tandpunkt des Rates betreffend gemeinsame Regeln für
        ie Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und
        ilitärgütern vom Dezember 2008 und nach den bereits
        eit 2000 geltenden Politischen Grundsätzen der Bun-
        esregierung für den Export von Kriegswaffen und sons-
        gen Rüstungsgütern.
        Der Anstieg des Gesamtwerts der tatsächlich expor-
        erten Kriegswaffen gegenüber 2009, wie er aus dem
        ericht der Bundesregierung über ihre Exportpolitik für
        onventionelle Rüstungsgüter im Jahr 2010 hervorgeht,
        rgibt sich aus dem Export von U-Booten an die NATO-
        artner Portugal und Griechenland. Die Herstellung die-
        er U-Boote war bereits durch die Vorgängerregierungen
        004 bzw. 2000 genehmigt worden. Insgesamt entfielen
        010 77 Prozent der Ausfuhren von Kriegswaffen auf
        ATO- und EU-Partner. Im Übrigen ist das Genehmi-
        ungsvolumen von Einzelausfuhrgenehmigungen, das
        riegswaffen mit umfasst, im Vergleich zum Vorjahr
        009 zurückgegangen.
        Die Bundesregierung sieht daher keinen Widerspruch
        u ihrer Politik der Rüstungskontrolle, Abrüstung und
        ichtverbreitung.
        u Frage 44:
        Die Bundesregierung verfolgt auf Basis der Politi-
        chen Grundsätze für den Export von Kriegswaffen und
        onstigen Rüstungsgütern auch weiterhin eine restriktive
        üstungsexportpolitik.
        Die Bundesregierung legt zum Zwecke der Kohärenz
        wischen Außen-, Sicherheits-, Außenwirtschafts- und
        ntwicklungspolitik strenge Maßstäbe an die Genehmi-
        ungserteilung für Exporte von Kleinwaffen in Drittstaa-
        n – speziell in Entwicklungsländer – an.
        Besteht die Gefahr, dass Kleinwaffen – zum Beispiel
        r Menschenrechtsvergehen – missbraucht werden,
        ann wird keine Genehmigung erteilt.
        nlage 25
        Antwort
        er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
        bgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Druck-
        ache 17/8101, Frage 45):
        Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Export-
        genehmigung von Kleinwaffen nach Mexiko keine nachteili-
        gen Effekte auf die dortige Menschenrechtslage hat, und wenn
        ja, warum nicht?
        17752 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 148. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 14. Dezember 2011
        (A) )
        )(B)
        Genehmigungen für die Ausfuhr von Kleinwaffen
        nach Mexiko werden an denselben strikten Kriterien ge-
        messen, die für alle Rüstungsgüterexporte in Drittländer
        gelten. Hierbei kommt der Wahrung der Menschenrechte
        besondere Bedeutung zu.
        Nach den Politischen Grundsätzen aus dem Jahr 2000
        wird grundsätzlich keine Genehmigung erteilt, wenn
        hinreichender Verdacht besteht, dass das Rüstungsgut
        zur internen Repression oder sonstigen fortdauernden
        und systematischen Menschenrechtsverletzungen miss-
        braucht wird. Das heißt: Wir genehmigen keine Ausfuhr
        von Kleinwaffen, wenn wir bei dem konkreten Endver-
        wender ein solches Risiko sehen.
        Anlage 26
        Antwort
        der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
        Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Druck-
        sache 17/8101, Frage 46):
        Besitzt die Bundesregierung Informationen darüber, wel-
        che Waffen aus deutscher Produktion bei den Demonstratio-
        nen in Kairo und anderen ägyptischen Städten im Jahr 2010/
        2011 von Polizei und Militär gegen Demonstranten eingesetzt
        wurden und werden?
        Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über
        den Einsatz von Waffen aus deutscher Produktion gegen
        ägyptische Demonstranten vor.
        Im Übrigen verweise ich diesbezüglich auch auf die
        Schriftliche Frage Nr. 12-363 Ihres Fraktionskollegen
        Herrn Niema Movassat, welche der Staatssekretär im
        Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie,
        Jochen Homann, im Namen der Bundesregierung am
        6. Dezember 2011 beantwortet hat.
        Anlage 27
        Antwort
        der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der
        Abgeordneten Christine Buchholz (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/8101, Frage 47):
        Gibt es mittlerweile Informationen, die die Bundesregie-
        rung von der ägyptischen Regierung über den Verbleib der in
        den Jahren 2003/2004 nach Ägypten gelieferten G36-Sturm-
        gewehre bzw. deren vermutete Weiterleitung nach Libyen er-
        halten hat, und wenn ja, welche?
        Die Bundesregierung hat die ägyptische Regierung
        am 9. Oktober 2011 um Stellungnahme und Überprü-
        fung des Bestandes gebeten. Bisher liegt noch keine
        Antwort der ägyptischen Regierung vor.
        Anlage 28
        Antwort
        der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der
        Abgeordneten Christine Buchholz (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/8101, Frage 48):
        Was genau ist der Unterschied zwischen einer „formellen“
        und einer „informellen“ Voranfrage beim Auswärtigen Amt,
        so wie er auf Seite 17 des Rüstungsexportberichtes 2010 ge-
        macht wird?
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        Die Ausführungen auf Seite 17 des Rüstungsexport-
        erichts beziehen sich sowohl auf Voranfragen betref-
        nd Kriegswaffen wie auch auf sonstige Rüstungsgüter.
        eshalb ist dort auch die Rede von den „Kontrollbehör-
        en“.
        Beim Auswärtigen Amt besteht für Rüstungsfirmen
        ie Möglichkeit, eine informelle, in der Regel mündliche
        oranfrage zu stellen, um bereits zu einem frühen Zeit-
        unkt eine mündliche Einschätzung zu erfahren, ob ein
        öglicher Kriegswaffenexport genehmigungsfähig sein
        önnte. Demgegenüber wird eine formelle Voranfrage
        chriftlich unter Angabe der wesentlichen Parameter ei-
        es geplanten Kriegswaffenexports gestellt und vom
        uswärtigen Amt schriftlich beantwortet.
        nlage 29
        Antwort
        er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der
        bgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck-
        ache 17/8101, Frage 49):
        Inwieweit hat die Bundesregierung Hinweise über Ge-
        fechte einer Gruppe von circa 600 islamistischen Kämpfern,
        welche der sogenannte libysche Übergangsrat, der infolge des
        völkerrechtswidrigen Bombardements des UN-Mitgliedstaates
        Libyen durch die NATO installiert wurde, mit Kenntnis seines
        Vorsitzenden Mustafa Abd al-Dschalil illegal über die Türkei
        nach Syrien eingeschleust haben soll, um dort an bewaffneten
        Auseinandersetzungen gegen Staatspräsident Baschar al-Assad
        und einer weiteren Destabilisierung der Region teilzunehmen
        (siehe http://rt.com/news/libya-syria-fighters-smuggled-475/)?
        Der von der Bundesregierung und zahlreichen ande-
        n Staaten anerkannte libysche Nationale Übergangsrat
        nd die libysche Übergangsregierung sympathisieren of-
        n mit der syrischen Protestbewegung. Der Bundes-
        gierung sind Kontakte zwischen dem Nationalen Über-
        angsrat und der syrischen Opposition bekannt. Eine
        ntsendung von Kämpfern aus Libyen zur Unterstüt-
        ung der syrischen Proteste kann die Bundesregierung
        doch nicht bestätigen.
        nlage 30
        Antwort
        er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der
        bgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck-
        ache 17/8101, Frage 50):
        Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis von den Vor-
        würfen gegenüber höchsten Beamten bzw. politischen Funk-
        tionären der sogenannten Republik Kosovo, die in dem am
        6. Dezember 2011 im ZDF-Magazin Frontal 21 (www.zdf.de/
        ZDFmediathek/content/1512100) enthüllt wurden, wonach
        „Staatsanwälte, Polizisten und Richter an den Machenschaf-
        ten Krimineller, die auch in der Regierung sitzen“, scheitern
        und eine juristische Aufarbeitung von Verbrechen so gut wie
        unmöglich ist, weil nicht selten Zeugen sterben, bevor sie
        etwa hochrangige Politiker belasten können, und welche straf-
        rechtlichen bzw. politischen Maßnahmen will die Bundes-
        regierung gegenüber höchsten Beamten bzw. politischen
        Funktionären des sogenannten Kosovo einleiten, gegen die
        sich neben dem Vorwurf der sogenannten organisierten Krimi-
        nalität auch der dringende Tatverdacht der Kriegsverbrechen
        richtet, um die rechtsstaatlichen Missstände in der serbischen
        Teilrepublik zu beheben?
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 148. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 14. Dezember 2011 17753
        (A) )
        )(B)
        Ich möchte zunächst aufgrund der Formulierungen in
        Ihrer Frage klarstellen, dass die Bundesrepublik
        Deutschland die Republik Kosovo am 20. Februar 2008
        völkerrechtlich anerkannt hat.
        Der Bundesregierung ist der in der Fragestellung ge-
        nannte Medienbeitrag bekannt. Die Bundesregierung
        tritt für eine rückhaltlose Aufklärung der Vorwürfe des
        Berichterstatters für die Parlamentarische Versammlung
        des Europarats, Dick Marty (Bericht vom 14. Dezember
        2010), durch die eingerichtete Sonderarbeitsgruppe der
        EU-Rechtsstaatsmission EULEX ein. Hier ist die Hal-
        tung der Bundesregierung unverändert.
        Vor dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehe-
        malige Jugoslawien, IStGHJ, wird derzeit gegen den
        ehemaligen Ministerpräsidenten und Kommandeur der
        Befreiungsarmee Kosovos, KLA, Ramush Haradinaj,
        und zwei weitere KLA-Kommandeure neu verhandelt.
        In einem dritten Fallkomplex, auf den sich der Beitrag
        bezieht, läuft ebenfalls bereits ein Verfahren der EU-
        Rechtsstaatlichkeitsmission EULEX. Zu laufenden Er-
        mittlungen oder Verfahren der EULEX-Mission und des
        Strafgerichtshofs kann die Bundesregierung nicht Stel-
        lung nehmen. Die Notwendigkeit darüber hinausgehen-
        der eigener strafrechtlicher Maßnahmen der Bundes-
        regierung sieht die Bundesregierung derzeit nicht.
        Politisch sind die nach wie vor in der Republik Ko-
        sovo vorhandenen Defizite bei Rechtsstaatlichkeit und
        Bekämpfung der organisierten Kriminalität signifikant.
        Dies tritt auch in den Fortschrittsberichten der Europäi-
        schen Kommission – zuletzt vom 12. Oktober 2011 –
        deutlich zutage.
        Die Bundesregierung spricht diesbezüglichen Re-
        formbedarf kontinuierlich im europäischen Kontext so-
        wie in ihren bilateralen Kontakten mit der kosovarischen
        Regierung auf allen Ebenen an.
        Anlage 31
        Antwort
        der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Fragen der
        Abgeordneten Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8101, Fragen 51 und 52):
        Wie beurteilt die Bundesregierung die Ergebnisse der Par-
        lamentswahlen in Russland sowie das Vorgehen der russi-
        schen Behörden gegenüber Demonstranten, die in den vergan-
        genen Tagen wegen Wahlfälschungen auf den Straßen
        russischer Städte protestierten?
        Wie beabsichtigt die Bundesregierung, sich für die Auf-
        klärung der von der OSZE und der Parlamentarischen Ver-
        sammlung des Europarates erhobenen Vorwürfe von Unregel-
        mäßigkeiten und offensichtlichen Manipulationen während
        der Parlamentswahlen in Russland einzusetzen, und welche
        konkreten Schritte sind in diesem Zusammenhang für den EU/
        Russland-Gipfel am 15. Dezember 2011 geplant?
        Zu Frage 51:
        Die Bundesregierung hat klar ihre Sorge über mögli-
        che Manipulationen der Ergebnisse der Parlamentswah-
        len in Russland ausgedrückt. Zu dieser Sorge trägt bei,
        dass das Büro für demokratische Institutionen und Men-
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        chenrechte, ODIHR, und die Organisation für Sicher-
        eit und Zusammenarbeit in Europa, OSZE, in einer vor-
        ufigen Stellungnahme die Vorbereitung und den
        erlauf der Duma-Wahlen als nicht fair kritisiert haben.
        ie Bundesregierung hat deutlich gemacht, dass Russ-
        nd den Hinweisen auf Wahlfälschungen nachgehen
        uss.
        Beim OSZE-Ministertreffen hat der Bundesminister
        es Auswärtigen, Dr. Guido Westerwelle, klar gesagt,
        ass die Russische Föderation bei der vollständigen Er-
        llung aller OSZE-Standards noch eine Wegstrecke vor
        ich hat. Dies gilt auch für die Gewährleistung von Mei-
        ungs- und Versammlungsfreiheit. Nachdem die russi-
        chen Behörden zunächst restriktiv gegen Demonstran-
        n vorgegangen waren, ist es ein gutes Zeichen, dass die
        undgebungen am 10. Dezember 2011 zugelassen wur-
        en und weitgehend friedlich verliefen. Wir werden die
        ntwicklung weiterhin aufmerksam beobachten und un-
        ere Position auch gegenüber Russland deutlich vertre-
        n.
        u Frage 52:
        Die Bundesregierung wird gegenüber Russland wei-
        rhin bei Gesprächen auf allen Ebenen, bilateral und im
        ahmen multilateraler Formate, deutlich ihre Erwartung
        ußern, dass die Manipulationsvorwürfe transparent und
        ollständig aufgeklärt werden. Sie wird Russland eben-
        lls aufrufen, Gewalt gegen friedliche Demonstranten
        u unterlassen und Meinungs- und Versammlungsfrei-
        eit zu gewährleisten.
        Die Bundesregierung geht davon aus, dass diese As-
        ekte auf dem EU-Russland-Gipfel deutlich zur Sprache
        ommen. Die Hohe Vertreterin der Europäischen Union
        r Außen- und Sicherheitspolitik, Catherine Ashton, hat
        ich nach der Wahl besorgt zu den Feststellungen der
        SZE-Wahlbeobachtungsmission geäußert und rief nach
        en Festnahmen in Russland dazu auf, die Versamm-
        ngs- und Meinungsfreiheit zu respektieren.
        nlage 32
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
        es Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/
        IE GRÜNEN) (Drucksache 17/8101, Frage 53):
        Wie ist der aktuelle Zeitplan für das Planungsvereinheitli-
        chungsgesetz, das nach Aussagen des Parlamentarischen
        Staatssekretärs beim Bundesminister des Innern, Dr. Ole
        Schröder, noch vor der parlamentarischen Sommerpause in
        den Deutschen Bundestag eingebracht werden sollte, und in
        welchem Quartal dieses Jahres könnte aus Sicht der Bundes-
        regierung die Novellierung frühestens abgeschlossen sein?
        Die Bundesregierung will mit dem Vorhaben neben
        er Rechtsvereinheitlichung und Rechtsbereinigung zu-
        ätzlich die Öffentlichkeitsbeteiligung vor allem bei
        roßvorhaben stärken. Geplant ist die Einführung einer
        frühen Öffentlichkeitsbeteiligung“ durch eine Regelung
        n zentraler Stelle im Verwaltungsverfahrensgesetz,
        wVfG. Um auch hierfür eine einheitliche Anpassung
        er Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der
        17754 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 148. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 14. Dezember 2011
        (A) )
        )(B)
        Länder zu gewährleisten, bedarf es neben der Abstim-
        mung innerhalb der Bundesregierung auch Abstimmun-
        gen mit den Ländern. Nach derzeitiger Planung soll der
        überarbeitete und ergänzte Gesetzentwurf im ersten
        Quartal 2012 eingebracht werden.
        Anlage 33
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
        der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke (BÜND-
        NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8101, Frage 54):
        Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den
        bisherigen Diskussionen um die Verbesserung der Bürgerbe-
        teiligung an Planungsprozessen im Hinblick auf die Inhalte
        des Planungsvereinheitlichungsgesetzes, und wie bewertet die
        Bundesregierung nach aktuellem Kenntnisstand die ursprüng-
        lich beabsichtigte generelle Fakultativstellung des Erörte-
        rungstermins im Planfeststellungsverfahren?
        Wie bereits in der schriftlichen Antwort auf die
        gleichlautende mündliche Frage des Abgeordneten
        Dr. Hofreiter vom 6. Juli 2011 (Bundestagsdrucksache
        17/119, zu Frage 56) ausgeführt wurde, hat die Bundes-
        regierung die aktuelle Diskussion zum Anlass genom-
        men, die Öffentlichkeitsbeteiligung bei Planfeststel-
        lungs- und Genehmigungsverfahren zu verbessern.
        Geplant ist eine Regelung für eine „frühe Öffentlich-
        keitsbeteiligung“. In der frühen Öffentlichkeitsbeteili-
        gung soll der Vorhabenträger in einer Planungsphase, in
        der in der Regel noch größerer Änderungsspielraum be-
        steht, das geplante Vorhaben vorstellen und erläutern.
        Die Betroffenen haben dann die Möglichkeit, sich dazu
        zu äußern und ihre Position zu vertreten. Für den Vorha-
        benträger eröffnet sich die Möglichkeit, seine Planung
        bei Bedarf rechtzeitig anzupassen und mögliche Kon-
        flikte bereits im Vorfeld des Genehmigungsverfahrens
        mit den Betroffenen zu klären. Die ursprünglich ge-
        plante Übertragung der Fakultativstellung des Erörte-
        rungstermins im Planfeststellungsverfahren in die Ver-
        waltungsverfahrensgesetze des Bundes und der Länder
        wird voraussichtlich nicht mehr Bestandteil des Ent-
        wurfs sein.
        Anlage 34
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
        der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/8101, Frage 55):
        Wie viele der bundesweit einheitlichen gesetzlichen Feier-
        tage fallen im Zeitraum 2000 bis 2020 auf ein Wochenende
        (bitte jeweils für das Jahr angeben, wenn möglich die jeweili-
        gen Feiertage nennen), und wie steht die Bundesregierung zu
        dem Vorschlag, die Feiertagsregelungen in Deutschland ar-
        beitnehmerfreundlicher zu gestalten, in der Art, dass gesetzli-
        che Feiertage, die auf einen Sonntag fallen (wie etwa der
        25. Dezember 2011 oder 1. Januar 2012), durch zusätzliche
        Ausgleichstage ersetzt werden, etwa nach dem Beispiel Groß-
        britanniens, wo für den Fall, dass ein fester Feiertag auf einen
        Sonntag fällt, der nachfolgende Arbeitstag als Ersatzfeiertag
        („substitute bank holiday“) erklärt wird?
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        Im Rahmen des parlamentarischen Fragerechts ist es
        icht Aufgabe der Bundesregierung, allgemein zugängli-
        he Auskünfte aufzubereiten, insbesondere nicht, wenn
        s sich dabei um schlichte Kalenderangelegenheiten
        andelt. Die arbeitsrechtliche Einführung von Aus-
        leichstagen für den Fall, dass ein gesetzlicher Feiertag
        uf einen Sonntag fällt, ist von der Bundesregierung
        icht geplant. Aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen ist
        ine solche Maßnahme nicht erforderlich. Zur Gewähr-
        istung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Ar-
        eitnehmer sieht das Arbeitszeitgesetz neben den
        öchstarbeitszeiten, den Ruhepausen und den täglichen
        uhezeiten einen wöchentlichen Ruhetag vor. So darf an
        onntagen grundsätzlich nicht gearbeitet werden. Ist
        ies dennoch erforderlich (etwa in Krankenhäusern), ist
        en Beschäftigten innerhalb von zwei Wochen ein Er-
        atzruhetag zu gewähren. Eines weiteren Ruhetages für
        inen auf einen Sonntag fallenden Feiertag bedarf es
        icht. Im Übrigen können insbesondere die Tarifver-
        agsparteien, aber auch die Arbeitgeber und die Be-
        chäftigten in ihren Verträgen eine in Rede stehende
        usgleichsregelung treffen.
        nlage 35
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
        er Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE LINKE)
        rucksache 17/8101, Frage 56):
        Wie gestaltet sich in den Mitgliedsländern der Europäi-
        schen Union die national einheitliche Mindestzahl der gesetz-
        lichen Feiertage, und wie hoch ist in Deutschland das durch-
        schnittliche tägliche Bruttoinlandsprodukt (insgesamt und je
        Erwerbstätigem)?
        Zur Frage der Anzahl der gesetzlichen Feiertage in
        en Mitgliedstaaten der Europäischen Union liegen der
        undesregierung keine Informationen vor, die über die
        us öffentlich zugänglichen Quellen abrufbaren Infor-
        ationen hinausgingen. Informationen zum Brutto-
        landsprodukt können der Internetseite des Statistischen
        undesamtes (www.destatis.de) entnommen werden.
        nlage 36
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Fragen
        es Abgeordneten Steffen-Claudio Lemme (SPD)
        rucksache 17/8101, Fragen 62 und 63):
        Über welche Datenlage bzw. Statistiken verfügt die Bun-
        desregierung in Bezug auf Verurteilungen von Mandatsträ-
        gern rechtsextremer Parteien auf Kommunal- und Landes-
        ebene in der Bundesrepublik Deutschland, und wie viele
        Verurteilungen können dabei politisch motivierten Straftaten
        insgesamt zugeordnet werden?
        Wie viele Verurteilungen rechtsextremer Mandatsträger
        wurden bundesweit wegen Volksverhetzung nach § 130 des
        Strafgesetzbuchs, StGB, und wie viele wegen der Verwen-
        dung verfassungsfeindlicher Symbole nach § 86 a StGB aus-
        gesprochen?
        Wegen des Sachzusammenhangs möchte ich die bei-
        en Fragen zusammen beantworten.
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 148. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 14. Dezember 2011 17755
        (A) )
        )(B)
        Die Bundesregierung verfügt über keine Datensamm-
        lung bzw. Statistiken über Verurteilungen von Mandats-
        trägern rechtsextremer Parteien.
        Angaben über Verurteilungen werden in der Strafver-
        folgungsstatistik erhoben. Die Strafverfolgungsstatistik
        wird von den Ländern durchgeführt, ihre Ergebnisse
        werden auf Bundesebene vom Statistischen Bundesamt
        zusammengestellt und veröffentlicht. Dort wird aller-
        dings nicht erfasst, welcher Partei die Verurteilten ange-
        hören. Als sozialdemografische Daten im weiteren Sinne
        werden dort nur Angaben über das Alter zur Zeit der Tat,
        das Geschlecht und die Nationalität erfasst. Ferner ent-
        hält die Strafverfolgungsstatistik Angaben über die an-
        gewendeten Strafvorschriften sowie über die Rechtsfol-
        gen.
        Anlage 37
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Fra-
        gen des Abgeordneten Dr. Axel Troost (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/8101, Fragen 66 und 67):
        Welche einkommensteuerlichen Festwerte (Freibeträge,
        Freigrenzen, Pauschbeträge usw.) existieren, und wann er-
        folgte deren letztmalige Anpassung (bitte mit Nennung der
        prozentualen Änderung)?
        Hält die Bundesregierung es für sachgerecht, infolge von
        inflationären Entwicklungen neben einer Tarifanpassung für
        den synthetischen Einkommensteuertarif auch den Sparer-
        pauschbetrag anzupassen?
        Zu Frage 66:
        Eine tabellarische Übersicht über die betragsmäßige
        Entwicklung ausgewählter Tatbestände im Einkommen-
        steuerrecht enthält das vom BMF in jedem Jahr neu he-
        rausgegebene „Amtliche Einkommensteuerhandbuch“,
        das im Buchhandel erhältlich ist.
        Zu Frage 67:
        Die Bundesregierung hält es für nicht sachgerecht,
        den Sparerpauschbetrag infolge von inflationären Ent-
        wicklungen anzupassen.
        Der Sparerpauschbetrag regelt den pauschalierten
        Werbungskostenabzug bei den Einkünften aus Kapital-
        vermögen nach § 20 EStG und muss vor dem Hinter-
        grund der tragenden Prinzipien dieser Einkunftsart ge-
        würdigt werden. Einkünfte aus Kapitalvermögen werden
        – ebenso wie alle übrigen Einkünfte – nach Maßgabe ih-
        rer Nennbeträge (Nominalbeträge) besteuert. Der Ge-
        setzgeber geht auch im Rahmen der (Ertrags-)Besteue-
        rung vom Nominalwertprinzip (Grundsatz Euro = Euro)
        als einem tragenden Ordnungsprinzip aus. Dies ent-
        spricht dem Erfordernis der Steuergesetze, die typisieren
        und pauschalieren müssen, um Massenvorgänge des
        Wirtschaftslebens zu bewältigen. Die Berücksichtigung
        der Inflationsrate bei der steuerlichen Bemessungs-
        grundlage würde zu einer Vielzahl kaum lösbarer Folge-
        fragen führen. Beispielsweise wäre zu klären, ob bei
        einer Deflation Zuschläge zur steuerlichen Bemessungs-
        grundlage zu machen sind.
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        In diesen Kontext muss auch der pauschalierte Wer-
        ungskostenabzug bei den Einkünften aus Kapitalver-
        ögen eingeordnet werden. Korrespondierend mit dem
        nsatz der Einkünfte aus Kapitalvermögen nach dem
        ominalwertprinzip können auch die pauschalierten
        erbungskosten nicht um die Inflationsrate korrigiert
        ngesetzt werden.
        nlage 38
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
        er Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE)
        rucksache 17/8101, Frage 68):
        Durch welche Instrumente, die über den bisherigen Exis-
        tenzminimumbericht hinausgehen, soll nach dem vom Bun-
        deskabinett beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zum Ab-
        bau der kalten Progression eine Überprüfung der Wirkung der
        kalten Progression im Tarifverlauf ab der 18. Legislatur-
        periode im Zweijahresrhythmus erfolgen, und aus welchem
        Grund wurde diese Absichtserklärung nicht verpflichtend in
        den Kabinettsentwurf aufgenommen?
        Die im Gesetz zum Abbau der kalten Progression ab
        er 18. Legislaturperiode vorgesehene Überprüfung der
        irkung der kalten Progression im Tarifverlauf im
        weijahresrhythmus wird insbesondere unter Berück-
        ichtigung der Preisniveauentwicklung erfolgen. Außer-
        em sind andere steuerpolitische Maßnahmen mit
        influss auf die Steuerbelastungshöhe bei diesen Ent-
        cheidungen zu berücksichtigen.
        nlage 39
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
        er Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE)
        rucksache 17/8101, Frage 69):
        In welchen Grenzen können im Rahmen von nachträgli-
        chen Beratungen bzw. Anpassungen noch Änderungen an
        dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland
        und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Zusam-
        menarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt vorge-
        nommen werden, ohne dass das Abkommen neu auszuhan-
        deln wäre, und wann wird die Bundesregierung einen
        Gesetzentwurf zum Abkommen vorlegen?
        Gegenwärtig finden intensive Gespräche auf ver-
        chiedenen Ebenen statt, so wurde zum Beispiel von den
        inanzministern eine Arbeitsgruppe eingesetzt.
        Wenn sich die Vertragsparteien einig sind, können bis
        ur Einbringung des Gesetzentwurfes Änderungen erfol-
        en.
        nlage 40
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
        ragen des Abgeordneten Dr. Wilhelm Priesmeier
        PD) (Drucksache 17/8101, Fragen 70 und 71):
        17756 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 148. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 14. Dezember 2011
        (A) )
        )(B)
        Schwaben
        Baden-Württemberg 288 717,37 299
        Gartenbau -
        Mittel- und Ostdeutschland 23 007,66 20
        Gesamt 1 300 081,73 1 352
        Anlage 41
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
        Frage der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE
        LINKE) (Drucksache 17/8101, Frage 73):
        Wie ist aus Sicht der Bundesregierung mit Aufwandsent-
        schädigungen für eine Spezialfortbildung für ehrenamtliche
        Feuerwehrausbilderinnen und -ausbilder im SGB-II-Bezug
        (SGB II = Zweites Buch Sozialgesetzbuch) hinsichtlich der
        Anrechnung auf den Regelsatz zu verfahren, wenn diese Auf-
        wandsentschädigungen über 175 Euro liegen und die konkre-
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        295,42 512 942,26 542 565,33
        - - -
        343,58 21 696,80 19 542,01
        535,37 2 161 114,92 2 223 799,42
        ten Aufwendungen im Einzelnen gegenüber der Behörde
        nachgewiesen wurden?
        Einnahmen aus Tätigkeiten, die nach § 3 Nummer 12,
        6, 26 a oder 26 b des Einkommensteuergesetzes steuer-
        ei sind, werden wie Einnahmen aus Erwerbstätigkeit
        ehandelt. Um der Bedeutung des ehrenamtlichen Enga-
        ements Rechnung zu tragen, gilt jedoch ein erhöhter
        rundfreibetrag von 175 Euro. Übersteigen die Einnah-
        en aus den genannten Tätigkeiten 175 Euro monatlich,
        erden auch diese nicht auf das Arbeitslosengeld II an-
        erechnet, soweit diese Einnahmen die Summe der
        achgewiesenen Aufwendungen decken.
        (D
        cherung, LSV-Träger, keine Aufgaben an Dritte übertra-
        gen. Mit Ausnahme des LSV-Trägers Gartenbau haben
        alle LSV-Träger zuvor und bereits seit Jahrzehnten auf
        der Grundlage des § 18 des Zweiten Gesetzes über die
        Krankenversicherung der Landwirte, KVLG 1989, Ver-
        träge mit berufsständischen Organisationen zur Aufga-
        benübertragung geschlossen. Vertragsinhalte sind im
        Wesentlichen Tätigkeiten nach den §§ 13 ff. SGB I, also
        Aufklärung, Beratung und Auskunft.
        Darstellung ist für die landwirtschaftlichen Berufsgenos-
        senschaften daher nicht möglich.
        Für die landwirtschaftlichen Krankenkassen und die
        landwirtschaftlichen Alterskassen liegen für die Jahre
        2008 und 2009 folgende Daten zu den Ausgaben für
        diese Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben nach
        § 18 Abs. 1 KVLG 1989 vor, Angabe in Euro. Aktuel-
        lere Zahlen liegen auch dem LSV-SpV nicht vor.
        Träger Landwirtschaftliche Krankenkasse Landwirtschaftliche Alterskasse
        2008 2009 2008 2009
        Schleswig-Holstein und
        Hamburg
        20 554,13 20 204,32 66 578,45 63 153,26
        Niedersachsen-Bremen 38 648,63 33 700,35 12 010,03 7 396,38
        Nordrhein-Westfalen 390 916,05 434 614,34 541 876,11 607 666,32
        Hessen, Rheinland-Pfalz und
        Saarland
        233 426,22 214 986,51 378 022,55 339 526,32
        Franken und Oberbayern 168 688,07 175 647,09 378 052,35 376 328,90
        Niederbayern-Oberpfalz und 136 123,60 153 743,76 249 936,37 267 620,90
        Welche Träger der Landwirtschaftlichen Sozialversiche-
        rung, LSV, haben seit Inkrafttreten des LSV-Modernisierungs-
        gesetzes welche Aufgaben an Dritte übertragen?
        Wie wurden die beauftragten Dritten ausgewählt, und wel-
        che finanziellen Mittel haben die Träger der LSV seit 2008,
        aufgeschlüsselt nach Träger, Inhalt und Umfang, bereitge-
        stellt?
        Zu Frage 70:
        Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung
        des Rechts der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung,
        LSV-Modernisierungsgesetz, am 1. Januar 2008 wurden
        von den Trägern der Landwirtschaftlichen Sozialversi-
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        (Cu Frage 71:
        Nach Auskunft des Spitzenverbandes der Landwirt-
        chaftlichen Sozialversicherung, LSV-SpV, erfolgte die
        uswahl der beauftragten Dritten, vor 2008, gemäß § 18
        VLG 1989 auf der Grundlage der Kriterien der Wirt-
        chaftlichkeit und der sachgerechten Betreuung der Ver-
        icherten. Zudem war die Versichertennähe Grundlage
        r die Wahl der jeweiligen Organisation.
        Die Ausgaben für eine Wahrnehmung von Verwal-
        ngsaufgaben nach § 18 Abs. 1 KVLG 1989 werden im
        echnungswesen der landwirtschaftlichen Berufsgenos-
        enschaften nicht gesondert erfasst. Die gewünschte
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 148. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 14. Dezember 2011 17757
        (A) (C)
        )(B)
        Anlage 42
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
        Frage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/8101, Frage 74):
        Wie steht die Bundesregierung zur Forderung der Bundes-
        vereinigung der Landesarbeitsgemeinschaften der Werkstatt-
        räte, BVWR, den § 4 der Werkstätten-Mitwirkungsverord-
        nung, WMVO, analog zur diakonischen WMVO so zu
        erweitern, dass die Werkstatträte Einfluss nehmen können auf
        Fragen der Ordnung am Arbeitsplatz, der täglichen Beschäfti-
        gungszeit, des Urlaubsplans, der Gestaltung der Arbeitsent-
        Aufnahme in eine Werkstatt ist, dass der behinderte
        Mensch nach den Maßnahmen zur beruflichen Bildung,
        die in der Werkstatt angeboten werden, voraussichtlich
        in der Lage sein wird, wenigstens ein Mindestmaß wirt-
        schaftlich verwertbarer Arbeitsleistung zu erbringen. Ein
        Ausmaß, Quantität und Qualität, einer Arbeitsleistung ist
        nicht festgelegt; es genügt, dass der behinderte Mensch
        nach der beruflichen Bildung in der Lage ist, „irgendwie
        am Arbeitsauftrag der Werkstatt mitzuwirken und an der
        Herstellung und Erbringung der (…) Waren und Dienst-
        leistungen durch nützliche Arbeit beteiligt werden“ kann
        (so BSG vom 7. Dezember 1983, 7 RAr 73/82). Die An-
        forderungen an eine „Teilhabefähigkeit“, hier eine
        gelte, der Anwendung technischer Einrichtungen, auf die Pla-
        nung von Um- und Erweiterungsbauten bis hin zur Einstellung
        von Fachpersonal (siehe Positionspapier zur Weiterentwick-
        lung der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung vom 1. Juli 2011,
        Seiten 5/6)?
        Die Bundesregierung hat in ihrem Aktionsplan zur
        Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ange-
        kündigt, mit den Werkstatträten und den Werkstätten für
        behinderte Menschen in einen Dialog über ihre Erfahrun-
        gen mit der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung einzu-
        treten. Dabei wird es auch darum gehen, welche Schlüsse
        aus den Erfahrungen der Werkstatträte zu den in der Frage
        genannten Punkten zu ziehen sind.
        Anlage 43
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
        Frage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/8101, Frage 75):
        Bis wann wird die Bundesregierung mit Blick auf Art. 27
        der UN-Behindertenrechtskonvention, BRK, den Begriff
        „Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung“ in
        § 136 Abs. 2 Satz 1 SGB IX streichen, weil eine Unterschei-
        dung zwischen „werkstattfähigen“ und „nichtwerkstattfähi-
        gen“ Menschen nicht mit der seit dem 26. März 2009 rechts-
        gültigen BRK vereinbar ist (siehe auch „Grundsätze für die
        Weiterentwicklung der Teilhabe am Arbeitsleben“, Positions-
        papier von 15 Sozialverbänden vom 26. Oktober 2011)?
        Aus Art. 27 der UN-Behindertenrechtskonvention
        kann eine solche Forderung nicht abgeleitet werden.
        Werkstätten für behinderte Menschen sind Einrich-
        tungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Sie stehen behin-
        derten Menschen offen, die am Arbeitsleben teilhaben
        können, dieses Recht wegen der Art oder der Schwere
        ihrer Behinderung jedoch nicht auf dem allgemeinen Ar-
        beitsmarkt verwirklichen können. Voraussetzung für die
        „
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        Werkstattfähigkeit“ sind also sehr gering.
        Behinderte Menschen, die in das Arbeitsleben nicht
        ingegliedert werden können, weil trotz einer der Behin-
        erung angemessenen Betreuung eine erhebliche Selbst-
        der Fremdgefährdung zu erwarten ist oder bei denen
        as Ausmaß der erforderlichen Betreuung und Pflege die
        eilnahme an Maßnahmen im Berufsbildungsbereich
        der sonstige Umstände ein Mindestmaß wirtschaftlich
        erwertbarer Arbeitsleistung im Arbeitsbereich dauer-
        aft nicht zulassen, § 136 Abs. 2 S. 2 des Neunten Bu-
        hes Sozialgesetzbuch – SGB IX, sollen in Einrichtun-
        en oder Gruppen betreut und gefördert werden, die der
        erkstatt angegliedert sind. Diesen behinderten Men-
        chen gegenüber haben die Werkstätten als Einrichtun-
        en zur Teilhabe am Arbeitsleben keine Aufgabe.
        Art. 27 der UN-Behindertenrechtskonvention fordert
        icht, diese Grenzziehung zwischen der Teilhabe am Ar-
        eitsleben und der Teilhabe am Leben in der Gemein-
        chaft aufzugeben. Die Bundesregierung plant deshalb
        eine gesetzlichen Initiativen.
        nlage 44
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
        rage des Abgeordneten Caren Marks (SPD) (Druck-
        ache 17/8101, Frage 76):
        Wie hoch schätzt die Bundesregierung die jährlichen Kos-
        ten für die geplante Ausweitung der Kindererziehungszeiten
        in der Rentenversicherung, und durch welche konkreten Ein-
        sparungen im Bundeshaushalt soll diese Ausweitung finan-
        ziert werden?
        Derzeit gibt es in der Bundesregierung keine Planun-
        en, die Kinderziehungszeiten in der Rentenversiche-
        ng auszuweiten.
        148. Sitzung
        Inhaltsverzeichnis
        TOP 1Befragung der Bundesregierung
        TOP 2Fragestunde – Teil 1 –
        ZP 1Regierungserklärung zum Europäischen Rat
        ZP 2Aktuelle Stunde zu steuerpolitischen Vorhaben
        TOP 2Fragestunde – Teil 2 –
        Anlagen