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    Plenarprotokoll 17/147Inhaltsverzeichnis Dr. Michael Meister (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Stefan Müller (Erlangen) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Andreas Schockenhoff (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 34: a) Antrag der Abgeordneten Renate Künast, Monika Lazar, Ekin Deligöz, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Gleichberech- tigte Teilhabe von Frauen in Führungs- positionen umsetzen (Drucksache 17/7953) . . . . . . . . . . . . . . . . b) – Zweite und dritte Beratung des von DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Stephan Harbarth (CDU/CSU) . . . . . . . . . Dr. Eva Högl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nicole Bracht-Bendt (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Yvonne Ploetz (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Christel Humme (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Marco Buschmann (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dorothee Bär (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 17585 A 17586 D 17588 B 17589 D 17590 B 17592 A 17594 B 17596 C 17597 D 17599 A 17601 A 17602 C 17604 C 17605 D 17606 D Deutscher B Stenografisch 147. Sitz Berlin, Freitag, den 2. I n h a l Zusatztagesordnungspunkt 7: Abgabe einer Regierungserklärung durch die Bundeskanzlerin: zum Europäischen Rat am 9. Dezember 2011 in Brüssel . . . . . . . . . Dr. Angela Merkel, Bundeskanzlerin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Frank-Walter Steinmeier (SPD) . . . . . . . . Rainer Brüderle (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Volker Kauder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hermann Otto Solms (FDP) . . . . . . . . . . . Joachim Poß (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . c R 17567 B 17567 B 17571 D 17574 C 17576 D 17579 B 17581 B 17583 B 17584 A den Abgeordneten Renate Künast, Ekin Deligöz, Monika Lazar, weiteren Abgeordneten und der Fraktion undestag er Bericht ung Dezember 2011 t : BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur geschlechtergerechten Besetzung von Aufsichtsräten (Drucksache 17/3296) . . . . . . . . . . . . . – Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 17/6527) . . . . . . . . . . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses zu dem Antrag der Ab- geordneten Christel Humme, Caren Marks, Petra Crone, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion der SPD: Quotenre- gelung für Aufsichtsräte und Vor- stände gesetzlich festschreiben (Drucksachen 17/4683, 17/6527) . . . . . . . enate Künast (BÜNDNIS 90/ 17590 A 17590 A 17590 B Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17608 A II Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 147. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. Dezember 2011 Elke Ferner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rita Pawelski (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Dagmar Ziegler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rita Pawelski (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Namentliche Abstimmungen . . . . . . . . . . . . . Ergebnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 33: – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Verbraucherinformation (Drucksache 17/7374) . . . . . . . . . . . . . . . . – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirt- schaft und Verbraucherschutz (Drucksache 17/7993) . . . . . . . . . . . . . . . . Ilse Aigner, Bundesministerin BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Elvira Drobinski-Weiß (SPD) . . . . . . . . . . . . . Dr. Erik Schweickert (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Caren Lay (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Erik Schweickert (FDP) . . . . . . . . . . . . Nicole Maisch (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mechthild Heil (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Ulrich Kelber (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Josef Rief (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulrich Kelber (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Josef Rief (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 36: a) Antrag der Fraktion der SPD: Recht auf ein Guthabenkonto einführen – Konto- pfändungsschutz sichern (Drucksache 17/7823) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Nicole Maisch, Dr. Gerhard Schick, Ingrid Hönlinger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Verbrau- cherrecht auf Basisgirokonto für jeder- mann gesetzlich verankern (Drucksache 17/7954) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Carsten Sieling (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Ralph Brinkhaus (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . C D D C D N P S T a b M A M A T P U J T B R – – 17608 C 17609 D 17611 B 17611 B 17611 D 17613 D, 17616 A 17612 A 17612 A 17612 B 17618 A 17619 B 17620 D 17621 D 17622 B 17623 B 17624 D 17626 B 17627 B 17627 D 17628 B 17628 C 17628 C 17630 C aren Lay (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . r. Daniel Volk (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Carsten Sieling (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . aren Lay (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . r. Daniel Volk (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . icole Maisch (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . eter Aumer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . onja Steffen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 35: ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Neunter Be- richt der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik in den auswärti- gen Beziehungen und in anderen Poli- tikbereichen (Drucksachen 17/2840, 17/3110 Nr. 2, 17/7941) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Menschenrechte und Hu- manitäre Hilfe zu der Unterrichtung: Menschenrechte und Demokratie in der Welt – Bericht über die Maßnahmen der EU – Juli 2008 bis Dezember 2009 – Ratsdok. 8363/10 – (Folgedokument) (Drucksachen 17/315 Nr. A.4, 17/4522) arina Schuster (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . ngelika Graf (Rosenheim) (SPD) . . . . . . . . ichael Brand (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . nnette Groth (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . om Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ascal Kober (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . llrich Meßmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . ürgen Klimke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 38: eschlussempfehlung und Bericht des echtsausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Caren Lay, Harald Koch, Dr. Axel Troost, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Zinssätze für Dispositions- und Überziehungskredite verbraucherge- recht deckeln zu dem Antrag der Abgeordneten Nicole Maisch, Dr. Gerhard Schick, Ingrid Hönlinger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: 17631 C 17632 C 17633 D 17634 A 17634 B 17634 C 17635 C 17636 C 17638 A 17638 A 17638 B 17639 B 17640 C 17642 A 17643 A 17643 D 17644 D 17646 A Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 147. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. Dezember 2011 III Verbraucherinnen und Verbraucher vor überhöhten Überziehungszinsen schützen (Drucksachen 17/2913, 17/3059, 17/3586) . . Dr. Erik Schweickert (FDP) . . . . . . . . . . . . . . – Beschlussempfehlung zu dem Antrag: Quotenregelung für Aufsichtsräte und Vorstände gesetzlich festschreiben (Tagesordnungspunkt 34) . . . . . . . . . . . . . . . .17648 A 17648 A 17657 B Caren Lay (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Ansgar Heveling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Caren Lay (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Berichtigungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Sibylle Laurischk (FDP) zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Geset- zes zur geschlechtergerechten Besetzung von Aufsichtsräten (Tagesordnungspunkt 34) . . . . Anlage 3 Erklärungen nach § 31 GO zu den nament- lichen Abstimmungen: – Entwurf eines Gesetzes zur geschlechter- gerechten Besetzung von Aufsichtsräten – Beschlussempfehlung zu dem Antrag: Quotenregelung für Aufsichtsräte und Vorstände gesetzlich festschreiben (Tagesordnungspunkt 34) Dorothee Bär (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Jan-Marco Luczak (CDU/CSU) . . . . . . . . Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Christel Happach-Kasan, Christine Aschenberg-Dugnus, Gudrun Kopp und Dr. Birgit Reinemund (alle FDP) zu den na- mentlichen Abstimmungen: – Entwurf eines Gesetzes zur geschlechter- gerechten Besetzung von Aufsichtsräten A E In K (W c – – (T A Z e s o n G M J D A F A Z g – – (T M K A A 17648 D 17649 C 17650 C 17651 B 17652 D 17653 A 17655 A 17656 B 17656 D 17656 D nlage 5 rklärung nach § 31 GO der Abgeordneten grid Fischbach, Frank Heinrich, Ewa lamt, Katharina Landgraf und Sabine Weiss esel I) (alle) CDU/CSU) zu den namentli- hen Abstimmungen: Entwurf eines Gesetzes zur geschlechter- gerechten Besetzung von Aufsichtsräten Beschlussempfehlung zu dem Antrag: Quotenregelung für Aufsichtsräte und Vorstände gesetzlich festschreiben agesordnungspunkt 34) . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 6 u Protokoll gegebene Reden zum Entwurf ines Gesetzes zur Neuordnung der landwirt- chaftlichen Sozialversicherung (LSV-Neu- rdnungsgesetz – LSV-NOG) (Tagesord- ungspunkt 37) itta Connemann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . arlene Mortler (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . osip Juratovic (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Edmund Peter Geisen (FDP) . . . . . . . . . . lexander Süßmair (DIE LINKE) . . . . . . . . . riedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 7 u Protokoll gegebene Reden zu den Anträ- en: Zinssätze für Dispositions- und Überzie- hungskredite verbrauchergerecht deckeln Verbraucherinnen und Verbraucher vor überhöhten Überziehungszinsen schützen agesordnungspunkt 38) arianne Schieder (Schwandorf) (SPD) . . . . erstin Tack (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 8 mtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17657 D 17658 B 17659 C 17660 D 17662 B 17663 A 17664 A 17664 D 17665 B 17665 D Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 147. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. Dezember 2011 17567 (A) ) )(B) 147. Sitz Berlin, Freitag, den 2. Beginn: 9.0
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    Anlage 6 Kollegin Kerstin Tack hat ihre Rede zu Protokoll ge- diesem Tagesordnungspunkt zu Protokoll zu geben. – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 147. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. Dezember 2011 17653 Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse (A) (C)Berichtigungen 145. Sitzung, Seite 17279 A, zweiter Absatz, das Zitat ist wie folgt zu lesen: „In der Volksabstimmung zeigt sich ein erfreulicher Common sense, den öffentli- che Debatten in den letzten Jahren so oft vermissen lie- ßen. Das Ergebnis hat nicht nur aufgeräumt mit der Vorstellung einer allmächtigen Bürgerwut. Es entmysti- fiziert auch die überzogenen Befürchtungen und Be- schwörungen einer ,Dagegen‘-Republik, in der jeder und jede nur noch an den eigenen Vorgarten denkt. Die Ener- giewende wird schwierig; dass sie aber an den Wider- ständen doppelmoralischer Bürger scheitert, die keine Atomkraft wollen, aber den Netzausbau blockieren, ist sehr unwahrscheinlich. Die Bürger, das hat sich in Stutt- gart gezeigt, wollen mitreden, und sie lassen mit sich re- den.“ 146. Sitzung, Seite 17419 B, zweiter Absatz, dritter Satz ist wie folgt zu lesen: „Aber es sollte uns doch stutzig machen, dass es gerade die Separatisten, Präsi- dent Dodik und Herr Covic, sind, die die Auflösung des OHR fordern, und nicht die jungen Leute von der Initia- tive K 143.“ 146. Sitzung, Seite 17436 B, zweiter Absatz, dritter Satz ist wie folgt zu lesen: „Denn die Geschichte in den letzten zwölf Monaten hat gezeigt: Es gibt keinen Zwei- (D)(B) fel an der Seriosität, Wahrhaftigkeit und der Bereit- schaft, Verantwortung zu übernehmen, bei den beiden Personen, nämlich Generalinspekteur Schneiderhan und Staatssekretär Wichert, die er entlassen hat“. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 147. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. Dezember 2011 17655 (A) ) )(B) Schaaf, Anton SPD 02.12.2011 Anlagen Hoff, Elke FDP 02.12.2011 Haustein, Heinz-Peter FDP 02.12.2011 Heinen-Esser, Ursula CDU/CSU 02.12.2011 Katherina Remmers, Ingrid DIE LINKE 02.12.2011 Anlage 1 Liste der entschuldigte Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Beck (Bremen), Marieluise BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 02.12.2011* Beckmeyer, Uwe SPD 02.12.2011 Bender, Birgitt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 02.12.2011 Bockhahn, Steffen DIE LINKE 02.12.2011 Dr. Böhmer, Maria CDU/CSU 02.12.2011 Brase, Willi SPD 02.12.2011 Bulling-Schröter, Eva DIE LINKE 02.12.2011 Burchardt, Ulla SPD 02.12.2011 Dağdelen, Sevim DIE LINKE 02.12.2011 Dr. Danckert, Peter SPD 02.12.2011 Dittrich, Heidrun DIE LINKE 02.12.2011 Dyckmans, Mechthild FDP 02.12.2011 Edathy, Sebastian SPD 02.12.2011 Frankenhauser, Herbert CDU/CSU 02.12.2011 Freitag, Dagmar SPD 02.12.2011 Friedhoff, Paul K. FDP 02.12.2011 Funk, Alexander CDU/CSU 02.12.2011 Gabriel, Sigmar SPD 02.12.2011 Gehrcke, Wolfgang DIE LINKE 02.12.2011 Dr. Gerhardt, Wolfgang FDP 02.12.2011 Goldmann, Hans- Michael FDP 02.12.2011 Granold, Ute CDU/CSU 02.12.2011 Hänsel, Heike DIE LINKE 02.12.2011 H D K D K K K D L M M M N D N N O P P R A (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht n Abgeordneten öger, Inge DIE LINKE 02.12.2011 r. h. c. Kastner, Susanne SPD 02.12.2011 lein-Schmeink, Maria BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 02.12.2011 r. Koschorrek, Rolf CDU/CSU 02.12.2011 ossendey, Thomas CDU/CSU 02.12.2011 rellmann, Jutta DIE LINKE 02.12.2011 urth (Quedlinburg), Undine BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 02.12.2011 r. von der Leyen, Ursula CDU/CSU 02.12.2011 indemann, Lars FDP 02.12.2011 alczak, Agnes BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 02.12.2011 öller, Kornelia DIE LINKE 02.12.2011 ovassat, Niema DIE LINKE 02.12.2011 estle, Ingrid BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 02.12.2011 r. Neumann (Lausitz), Martin FDP 02.12.2011 ietan, Dietmar SPD 02.12.2011 ouripour, Omid BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 02.12.2011 rtel, Holger SPD 02.12.2011 etermann, Jens DIE LINKE 02.12.2011 olenz, Ruprecht CDU/CSU 02.12.2011 eiche (Potsdam), CDU/CSU 02.12.2011 bgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich 17656 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 147. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. Dezember 2011 (A) ) )(B) * für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung des Europarates Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Sibylle Laurischk (FDP) zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur geschlechtergerechten Be- setzung von Aufsichtsräten (Tagesordnungs- punkt 34) In Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG ist der staatliche Auftrag zur Förderung der Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern verankert und auch die Aufga- benstellung, die Beseitigung bestehender Nachteile zu bewirken. Aus diesem Grund hat die christlich-liberale Koali- tion im Koalitionsvertrag die Zielsetzung von mehr Frauen in Führungspositionen verankert. Der Anteil von Frauen in Führungspositionen in der Wirtschaft und im öffentlichen Dienst soll maßgeblich erhöht werden. Um dies zu erreichen, ist eine Reihe von Maßnahmen not- wendig. Gerade für gut qualifizierte Frauen, die mit der Entscheidung, Kinder zu haben, regelmäßig einen Kar- riereknick erleben müssen, ist der Ausbau der verlässli- chen Kindertagesbetreuung unverzichtbar. W la s g n m c in V m p B q v in te g F fü n F s g is U A li z g Z g F n rä d u 1 s W li u „ Scheel, Christine BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 02.12.2011 Schlecht, Michael DIE LINKE 02.12.2011 Dr. Schwanholz, Martin SPD 02.12.2011 Senger-Schäfer, Kathrin DIE LINKE 02.12.2011 Trittin, Jürgen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 02.12.2011 Ulrich, Alexander DIE LINKE 02.12.2011 Wagenknecht, Sahra DIE LINKE 02.12.2011 Wanderwitz, Marko CDU/CSU 02.12.2011 Wegner, Kai CSU/CDU 02.12.2011 Werner, Katrin DIE LINKE 02.12.2011 Dr. Westerwelle, Guido FDP 02.12.2011 Widmann-Mauz, Annette CDU/CSU 02.12.2011 Wolff (Wolmirstedt), Waltraud SPD 02.12.2011 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich (C (D Der Anteil von Frauen in Führungspositionen von irtschaft und Politik wird sich aber nur dann erhöhen ssen, wenn dies innerhalb der Unternehmen und politi- chen Führungsgremien gewollt ist. Dies wird nur dann eschehen, wenn klare Selbstverpflichtungen in Unter- ehmen und politischen Gremien diese Zielsetzung for- ulieren und anhand ihrer Umsetzung auch messbar ma- hen. Hier ist ein gesellschaftlicher Diskussionsprozess Gang zu setzen, dem sich gerade auch die männlichen erantwortungsträger in Wirtschaft und Politik stellen üssen. Als Liberale setze ich auf entsprechende Selbstver- flichtungen und lehne deshalb den Gesetzentwurf von ündnis 90/Die Grünen für eine verpflichtende Frauen- uote zum jetzigen Zeitpunkt ab. Ich halte jedoch eine erbindliche Selbstverpflichtung der Unternehmen auch Anbetracht des nach wie vor stagnierenden Frauenan- ils in Führungspositionen in der Wirtschaft für drin- end geboten. Eine gleichberechtigte Teilhabe von rauen in Führungspositionen wird letztendlich dazu hren, dass auch in allen anderen Aufgabenfeldern ei- es Unternehmens die gleichberechtigte Teilhabe von rauen umgesetzt wird. Dadurch bleibt unsere Gesell- chaft innovationsfähig und dem globalen Wettbewerb ewachsen. Die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft t für mich eine entscheidende Fragestellung bei der msetzung der Gleichstellung von Frauen. nlage 3 Erklärungen nach § 31 GO zu den namentlichen Abstimmungen: – Entwurf eines Gesetzes zur geschlechterge- rechten Besetzung von Aufsichtsräten – Beschlussempfehlung zu dem Antrag: Quo- tenregelung für Aufsichtsräte und Vor- stände gesetzlich festschreiben (Tagesordnungspunkt 34) Dorothee Bär (CDU/CSU): Die Zielsetzung der vor- egenden Oppositionsanträge begrüße ich. Wir sind der- eit damit befasst, in einem breiten und fraktionsüber- reifenden Bündnis Regelungen zu finden, die diesem iel am besten Rechnung tragen. Ich bin der Überzeu- ung, dass es für diese hochsensible gesellschaftliche rage eines breitestmöglichen Bündnisses bedarf. Der Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grü- en zur geschlechtergerechten Besetzung von Aufsichts- ten (Drucksachen 17/3296, 17/6527) und der Antrag er Fraktion der SPD „Quotenregelung für Aufsichtsräte nd Vorstände gesetzlich festschreiben“ (Drucksachen 7/4683, 17/6527) schaden zum jetzigen Zeitpunkt die- er Initiative und einer gemeinsamen Lösung, die von irtschaft und Gesellschaft akzeptiert und auch tatsäch- ch umgesetzt werden kann. Deswegen stimme ich gegen besagten Gesetzentwurf nd erwähnten Antrag. Dr. Jan-Marco Luczak (CDU/CSU): Das Ziel Mehr Frauen in Führunspositionen“ ist mir ein wichti- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 147. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. Dezember 2011 17657 (A) ) )(B) ges Anliegen, das ich mit allem Nachdruck unterstütze. Der derzeitige Anteil von Frauen in leitenden Positionen in deutschen Unternehmen ist unzureichend – er spiegelt nicht wider, dass wir in Deutschland weitaus mehr her- vorragend qualifizierte Frauen haben. Enorme Poten- ziale werden so nicht gehoben. Das muss sich ändern. Auch wenn die Ursachen sicherlich vielschichtig sind, bleibt festzuhalten: Die bisherigen Bemühungen von Politik und Wirtschaft haben leider nicht den gewünsch- ten Erfolg gezeitigt. Um unseren verfassungsrechtlich in Art. 3 Abs. 2 GG festgeschriebenen Auftrag umzusetzen, sind wir derzeit damit befasst, in einem breiten und fraktionsübergreifen- den Bündnis Regelungen zu finden, die diesem Ziel am besten Rechnung tragen. Denn für das Ziel „Mehr Frauen in Führungspositionen“ ist nach meiner Überzeu- gung ein breiter Schulterschluss über Partei- und Frak- tionsgrenzen hinweg erforderlich. Ein solches Bündnis und die Erarbeitung einer tragfähigen Lösung lassen sich nicht übers Knie brechen und erfordern Zeit und Kon- zentration. Die von Bundesfamilienministerin Dr. Kristina Schröder konzipierte Flexiquote ist dabei ein wichtiges Element. Der Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grü- nen zur geschlechtergerechten Besetzung von Aufsichts- räten (Drucksachen 17/3296, 17/6527) und der Antrag der Fraktion der SPD „Quotenregelung für Aufsichtsräte und Vorstände gesetzlich festschreiben“ (Drucksachen 17/4683, 17/6527) schaden zum jetzigen Zeitpunkt die- ser Initiative und einer gemeinsamen Lösung, die von Wirtschaft und Gesellschaft akzeptiert und auch tatsäch- lich umgesetzt werden kann. Deswegen stimme ich gegen besagten Gesetzentwurf und erwähnten Antrag. Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Christel Happach-Kasan, Christine Aschenberg-Dugnus, Gudrun Kopp und Dr. Birgit Reinemund (alle FDP) zu den na- mentlichen Abstimmungen: – Entwurf eines Gesetzes zur geschlechterge- rechten Besetzung von Aufsichtsräten – Beschlussempfehlung zu dem Antrag: Quo- tenregelung für Aufsichtsräte und Vor- stände gesetzlich festschreiben (Tagesordnungspunkt 34) In den Hörsälen und Ausbildungsbetrieben leisten Frauen ebenso viel wie Männer. Trotz hervorragender Ausbildung erlangen Frauen aber nach wie vor zu selten – weder in Politik noch in der Wirtschaft – Führungspo- sitionen. Wir können es uns als Gesellschaft nicht leis- ten, auf Kreativität, Intelligenz und Engagement einer Hälfte der Bevölkerung zu verzichten. Unter der Über- schrift „Mehr Frauen in Führungspositionen“ fordert deshalb die christlich-liberale Koalition im Koalitions- vertrag, den Anteil von Frauen in Führungspositionen in d z k D d u D s s s d ti S s s m je n ti h G te n Ü d v a m d re ru n w w n F fr F A m u (C (D er Wirtschaft und im öffentlichen Dienst „maßgeblich“ u erhöhen. Der Innovationsindikator 2011 der Deutschen Tele- om Stiftung, die von Bundesaußenminister a. D. r. Klaus Kinkel geleitet wird, kommt zu dem Ergebnis, ass Deutschland das Potenzial von Frauen in Forschung nd Innovation nur in sehr geringem Maß nutzt: „Von den insgesamt rund 450 000 Personen, die in eutschland im Bereich von Forschung und technologi- cher Entwicklung in Wirtschaft und Wissenschaft tätig ind, sind weniger als ein Viertel Frauen. … Das chlechte Abschneiden Deutschlands und die hohe Be- eutung des Themas sind Anlass genug, sich im Innova- onsindikator des kommenden Jahres im Rahmen einer chwerpunktuntersuchung mit diesen Fragen zu be- chäftigen. Erst dann können weiter differenzierte Aus- agen zur Rolle der Frauen im Innovationsprozess ge- acht werden. Für Deutschland steht allerdings bereits tzt fest: Es kann sich dieses unausgeschöpfte Potenzial icht länger leisten, wenn es auch weiterhin im Innova- onswettbewerb oben stehen will.“ Um den Frauenanteil in Führungspositionen zu erhö- en, ist ein Umdenken in unserer männerbestimmten esellschaft erforderlich. Dieses Umdenken muss im In- resse der gesamten Gesellschaft von Frauen und Män- ern geleistet werden. Gesetze können diese notwendige berzeugungsarbeit nicht leisten. Deswegen lehnen wir en Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen für eine erpflichtende Frauenquote sowie den Antrag der SPD b. Gleichzeitig fordern wir vonseiten der Unternehmen ehr Anstrengungen, in ihren Unternehmen eine Kultur er gleichberechtigten Beteiligung von Frauen zu initiie- n und auch zu leben und in der Folge Frauen Füh- ngspositionen anzuvertrauen. Gemischte Teams sind achweislich leistungsfähiger als Teams, in denen ent- eder nur Männer oder nur Frauen arbeiten. Wir befür- orten eine verbindliche Selbstverpflichtung der Unter- ehmen, einen Stufenplan zur Beteiligung von Frauen in ührungspositionen aufzustellen und durch familien- eundliche Rahmenbedingungen Frauen zu ermutigen, ührungspositionen anzustreben. nlage 5 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Ingrid Fischbach, Frank Heinrich, Ewa Klamt, Katharina Landgraf und Sabine Weiss (Wesel I) (alle CDU/CSU) zu den namentlichen Abstimmungen: – Entwurf eines Gesetzes zur geschlechterge- rechten Besetzung von Aufsichtsräten – Beschlussempfehlung zu dem Antrag: Quo- tenregelung für Aufsichtsräte und Vor- stände gesetzlich festschreiben (Tagesordnungspunkt 34) Das Ziel „Mehr Frauen in Führungspositionen“ ist ir ein wichtiges Anliegen, das ich intensiv unterstütze nd für das ich mich seit langem einsetze. 17658 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 147. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. Dezember 2011 (A) ) )(B) Wir sind derzeit damit befasst, in einem breiten und fraktionsübergreifenden Bündnis Regelungen zu finden, die diesem Ziel am besten Rechnung tragen. Denn für das Ziel „Mehr Frauen in Führungspositionen“ ist nach meiner Überzeugung ein breiter Schulterschluss über Partei- und Fraktionsgrenzen hinweg erforderlich. Ein solches Bündnis und die Erarbeitung einer tragfähigen Lösung lassen sich nicht übers Knie brechen und erfor- dern Zeit und Konzentration. Die von Bundesfamilien- ministerin Dr. Kristina Schröder MdB konzipierte Flexi- quote ist dabei ein wichtiges Element. Der Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grü- nen zur geschlechtergerechten Besetzung von Aufsichts- räten (Drucksachen 17/3296, 17/6527) und der Antrag der Fraktion der SPD „Quotenregelung für Aufsichtsräte und Vorstände gesetzlich festschreiben“ (Drucksachen 17/4683, 17/6527) schaden zum jetzigen Zeitpunkt die- ser Initiative und einer gemeinsamen Lösung, die von Wirtschaft und Gesellschaft akzeptiert und auch tatsäch- lich umgesetzt werden kann. Deswegen stimme ich gegen besagten Gesetzentwurf und erwähnten Antrag. Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV-Neuordnungsgesetz – LSV-NOG) (Tages- ordnungspunkt 37) Gitta Connemann (CDU/CSU): Die landwirtschaft- liche Sozialversicherung, über die wir heute debattieren, bedeutet soziale Sicherheit für die Menschen im ländli- chen Raum. Sie ist das berufsständische Sicherungssys- tem, das unsere Land- und Forstwirte, unsere Gärtner und ihre Familien gegen Unfall, Krankheit, Gebrechen und Alter absichert. Die landwirtschaftliche Sozialversi- cherung hat sich in der Vergangenheit hervorragend be- währt. Zugleich konnte ein rasanter Strukturwandel so- zial abgefedert werden – bislang; denn die Heraus- forderungen werden größer. Mit Ausnahme des Garten- baus nimmt die Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe von Jahr zu Jahr ab. Die Zahl der versicherten Beitrags- zahler wird geringer, und die Zahl der Empfänger steigt überproportional. Dies sei an nur einer Zahl deutlich ge- macht: Derzeit zahlen rund 257 000 Personen Beiträge zur Alterssicherung der Landwirte. Demgegenüber er- halten rund 618 000 Rentner Leistungen. Damit wächst die Kostenbelastung der aktiv wirtschaftenden Land- wirte – und die Sorge. Denn gerade die Sicherheit der Versorgung im Alter ist für unsere Bäuerinnen und Bau- ern, die Altenteiler ein hochsensibles Thema, das mit Ängsten verbunden ist. Darauf reagierten wir im Jahre 2007 mit dem Gesetz zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversicherung, dem LSVMG. Unser Ziel war es, die landwirtschaftliche Sozialversicherung zukunftsfest zu machen und stabile Beiträge zu erreichen. Mit dem Ge- setz wurden organisatorische Änderungen in der land- w n la u im c te fu o b s 2 d S n m J 2 D d F re n S b s b d a c d s v c n B S M d d w O d R v d d li e L ü b z D s d s d (C (D irtschaftlichen Sozialversicherung durchgeführt, Maß- ahmen zur innerlandwirtschaftlichen Solidarität in der ndwirtschaftlichen Unfallversicherung vorgegeben nd dem Wirtschaftlichkeitsgrundsatz angepasst. Auch Leistungs- und Beitragsbereich der landwirtschaftli- hen Unfallversicherung kam es zu Änderungen. Zahlreiche Aufgaben werden seitdem zentral bearbei- t wie zum Beispiel die Krankenhausabrechnungsprü- ng an drei Standorten, das Rechenzentrum in Kassel der die Regressbearbeitung. Als Äquivalent für die Bei- ehaltung der Eigenständigkeit der regionalen landwirt- chaftlichen Berufsgenossenschaften wurde im Jahre 010 ein Lastenausgleich eingeführt, der seine vollstän- ige Wirkung allerdings erst im Jahr 2015 entfaltet hätte. trukturell benachteiligte landwirtschaftliche Berufsge- ossenschaften, die hohe Kosten für Altrenten tragen üssen, sollten so entlastet werden. Der Gesetzgeber formulierte die Erwartung, bis zum ahre 2014 die Verwaltungs- und Verfahrenskosten um 0 Prozent auf der Basis des Jahres 2004 zu reduzieren. ie landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften wur- en verpflichtet, ihre Beitragsmaßstäbe bei regionaler estsetzung flächendeckend am Unfallrisiko zu orientie- n. Auf meine Bitte gab das Bundesministerium für Er- ährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im ommer letzten Jahres einen Zwischenbericht über das isher Erreichte. Auch dieser konstatierte: Es hat sich eit 2007 sehr viel getan. Dazu haben viele beigetragen. Besonders hervorzuhe- en sind aus meiner Sicht die ehrenamtlichen Vertreter er Selbstverwaltung und die Mitarbeiterinnen und Mit- rbeiter der jeweiligen landwirtschaftlichen Sozialversi- herung. Gerade die Letzteren mussten nicht nur vor Ort ie Änderungen vollziehen, sondern diese auch den Ver- icherten erklären, und das war nicht immer leicht. Da- on wissen aktuell die Mitarbeiter der Landwirtschaftli- hen Sozialversicherung Mittel- und Ostdeutschland ach der diesjährigen Umstellung auf risikoorientierte eiträge ein Lied zu singen. Mein Dank gilt an dieser telle ausdrücklich Ihnen, liebe Mitarbeiterinnen und itarbeiter bei den Trägern in ganz Deutschland. In dem amaligen Gesetz hatten wir auch eine Evaluation für as Jahr 2014 angekündigt. Der Bericht über die Aus- irkungen des LSVMG sollte als Grundlage für weitere rganisationsveränderungen dienen. Nach dem Willen er Politik wäre es also vor 2014 wohl nicht zu neuen eformüberlegungen für die landwirtschaftliche Sozial- ersicherung gekommen. Dennoch diskutieren wir diese jetzt – auf Initiative es Berufsstandes. Denn der aktuellen Diskussion über ie kurzfristige Errichtung eines LSV-Bundesträgers egt ein Beschluss des Präsidiums des Deutschen Bau- rnverbandes vom 12. Oktober 2010 zugrunde: „Der SV-Spitzenverband wird aufgefordert, ein Gutachten ber die Machbarkeit und mögliche Ausgestaltung eines undesweit einheitlichen Beitragsmaßstabes in Auftrag u geben. Ziel muss es sein, dass identische Betriebe in eutschland einen gleich hohen Beitrag zur Landwirt- chaftlichen Unfallversicherung entrichten.“ Dies war er Beginn eines Prozesses, der insbesondere im Berufs- tand sehr strittig geführt wurde. Auf der Ebene der Bun- espolitik haben wir diesen Prozess begleitet. Wir haben Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 147. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. Dezember 2011 17659 (A) ) )(B) auf Risiken hingewiesen. So hatte der Bundesrechnungs- hof noch im September 2010 in seinem Bericht über die Prüfung der freiwilligen Vereinigungen von gesetzlichen Krankenkassen darauf hingewiesen, dass Fusionen in den meisten Fällen nicht zu den erhofften Synergieeffek- ten und zur Senkung der Personal- und Verwaltungskos- ten geführt habe. Wir haben aber auch die Chancen deut- lich gemacht und mit der angekündigten zusätzlichen Bereitstellung von insgesamt 100 Millionen Euro ein Si- gnal gesetzt, dass wir den Prozess unterstützen wollen. Denn im Zuge innerlandwirtschaftlicher Solidarität ist die Einführung eines bundeseinheitlichen Beitrags- maßstabes nachvollziehbar, vernünftig und gerecht. Es ist den Versicherten dauerhaft nicht zu erklären, weshalb ein Mutterkuhbetrieb oder ein Pferdehalter bei gleichem Risiko unterschiedlich zur Kasse gebeten werden – je nach Region, in der er lebt. Das gleiche Risiko muss dauerhaft auch mit gleichen Beiträgen versichert wer- den. Auch die weitere Optimierung des Systems der landwirtschaftlichen Sozialversicherung unter Kostenge- sichtspunkten ist unterstützenswert – und aus Sicht der Versicherten wünschenswert. Denn die Rechnung zahlen im Ergebnis die Landwirte, Forstwirte und Gartenbauer. Jeder Euro, den sie zusätzlich zahlen müssen, belastet sie, insbesondere wenn es um die Unterhaltung einer aufwendigen Struktur geht. Im Vergleich zur Organisa- tion der gewerblichen Unfallversicherung mit bundes- weit neun Trägern und bei Betrachtung der 156 gesetzli- chen Krankenkassen – ohne Betriebskrankenkassen –, erscheinen jeweils neun landwirtschaftliche Berufsge- nossenschaften und Krankenkassen überrepräsentiert. Wir müssen erkennen, dass sich der Strukturwandel in der Landwirtschaft fortsetzen wird. Als Folge des konti- nuierlichen Rückgangs der Versichertenzahlen wird es daher zu einer Zentralisierung der LSV kommen müs- sen. Die Frage war nur, wann. Der landwirtschaftliche Berufsstand gab uns dann nach längerer interner Diskus- sion das einstimmige Signal: Politik, handle jetzt! Auch die Länder signalisierten in vielen Vorgesprächen, dass sie diesen Weg unter bestimmten Voraussetzungen mit- gehen würden. Im Einvernehmen mit Landvölkern und der Landespolitik wurde ein konsensuales Modell entwi- ckelt. Es soll im kommenden Jahr ein Bundesträger ent- stehen. Der Zeitraum der nächsten Wahlperiode der Selbstverwaltung bis zum Jahr 2017 soll genutzt werden, gemeinsame Beitragsmaßstäbe zu schaffen und die Ver- waltungskosten zu konsolidieren. Das Bundeskabinett beschloss im November 2011 einen entsprechenden Ge- setzentwurf. Jetzt diskutieren wir über die Details. Insoweit gibt es durchaus berechtigte Kritik und be- gründete Forderungen. An dieser Stelle erwähne ich bei- spielhaft nur die Einwände der Personalvertreter. Ich ap- pelliere an uns alle, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf dem jetzt eingeschlagenen Weg mitzunehmen. Wir dürfen die Reform nicht gegen sie, sondern nur mit ihnen machen. Und ich nenne den Gartenbau. Die Situation dort unterscheidet sich erheblich von der in der übrigen Land- und Forstwirtschaft. Dies gilt nicht nur für den Kreis der Versicherten, sondern auch für die Zahl der versicherten Unternehmen. Es gibt einen bundeseinheitlichen Träger sowie einen bundesweit einheitlichen Beitragsmaßstab. A Z g d F m h n d s s b a e P v a V e le s h z s a e n w V li K ru S e o n v p R ru tr a D A u w d d P tr d g s to m (C (D ngesichts der zu erwartenden erheblichen finanziellen usatzlast, die sich zwingend auf die Beiträge niederschla- en muss, wird diese Einbeziehung abgelehnt. Ich kann ies persönlich nachvollziehen. Deshalb werden wir ihre orderungen und Einwände ebenfalls genau prüfen. Es gibt also durchaus noch Klärungs- und Abstim- ungsbedarf. Die Betroffenen müssen die Möglichkeit aben, sich zu äußern. Deshalb ist es auch gut und ver- ünftig, im Januar 2012 eine Anhörung zu dem Gesetz urchzuführen. Denn so können offene Fragen, auch trittige Punkte erörtert werden. Wir setzen auf den kon- truktiven Dialog mit unserem Berufsstand, seinen Ver- änden, den Sozialversicherungsträgern und ihren Mit- rbeitern. Für die CDU/CSU-Fraktion erkläre ich aber ines: Grundsätzlich stehen alle Maßnahmen unter der rämisse, das System der landwirtschaftlichen Sozial- ersicherung auf Dauer zu erhalten. Ein eigenständiges grarsoziales Sicherungssystem bietet nicht nur viele orteile. Die landwirtschaftliche Sozialversicherung ist in Erfolgsmodell. Deshalb bedaure ich auch die aktuel- n Äußerungen aus der SPD-Fraktion, die die Eigen- tändigkeit der landwirtschaftlichen Sozialversicherung interfragt. Dies ist sicherlich das falsche Signal – nicht ur jetzigen Zeit. Das ist mit der Union nicht zu machen. Marlene Mortler (CDU/CSU): Das neue landwirt- chaftliche Sozialversicherungssystem nimmt Gestalt n. Aus zurzeit noch neun Trägern dieses Systems wird in schlagkräftiger Bundesträger geformt, der zum Ja- uar 2013 seine Tätigkeit aufnehmen soll. Versicherten ird ab dann das Leistungsangebot aus einer Hand zur erfügung gestellt; gebündelt werden die landwirtschaft- che Alterskasse, Unfallkasse, die landwirtschaftliche rankenkasse, Pflegekasse sowie die Sozialversiche- ng für den Gartenbau. Der Bundesträger wird als elbstverwaltungskörperschaft des öffentlichen Rechts rrichtet und ist zweistufig aufgebaut: Die Bundesebene der die Hauptverwaltung wird zentrale Aufgaben wahr- ehmen, und die regionalen Geschäftsstellen werden ersichertenorientierte Leistungen erbringen. Wirklich ositiv hervorzuheben ist, dass die Diskussion über eine eform des Sozialversicherungssystems aus dem Be- fsstand selbst heraus an die Politik getragen wurde. Der Strukturwandel innerhalb der Landwirtschaft ägt dazu bei, dass der Kreis der Versicherten und vor llem der Kreis der Leistungsträger immer kleiner wird. avor kann eine berufsständige Verwaltungsstruktur die ugen nicht verschließen. Dies ist frühzeitig erkannt nd akzeptiert worden. Ein fantastisches Produktivitäts- achstum innerhalb der Landwirtschaft seit Bestehen er Bundesrepublik Deutschland hat dazu beigetragen, ass die Anzahl der in der Landwirtschaft beschäftigten ersonen und die Anzahl der landwirtschaftlichen Be- iebe stark abgenommen hat. Dieses Produktivitätswachstum hat dazu beigetragen, ass sich Deutschland nach Ende des Zweiten Weltkrie- es wirtschaftlich rasant entwickeln konnte. Auch heute tellt der landwirtschaftliche und der gesamte Agrarsek- r einen wirtschaftlichen Bereich dar, der sehr dyna- isch wächst und so zum Aufschwung in Deutschland 17660 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 147. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. Dezember 2011 (A) ) )(B) beiträgt. Daneben stabilisiert der Agrarsektor den ländli- chen Raum, schafft dort Arbeitsplätze, die in immer grö- ßerem Maße auch hoch qualifizierte Menschen anzie- hen. Deshalb konnten wir auch guten Gewissens den staat- lichen Zuwendungen in das landwirtschaftliche Sozial- versicherungssystem zustimmen, wie letzte Woche bei der Verabschiedung des Bundeshaushalts geschehen. Wir können auch guten Gewissens und mit Nachdruck fordern, dass die für die Reform der landwirtschaftlichen Sozialversicherung zugesagten zusätzlichen Mittel in Höhe von 150 Millionen Euro zügig freigegeben wer- den, um sie den Beitragszahlern zugute kommen zu las- sen. Voraussetzung dafür ist, dass wir die Reform in die- sem Hohen Hause zügig verabschieden. Deshalb rufe ich auch Ihnen auf den Oppositionsbän- ken, und auch den Verhandlungsführern des Bundesrates zu: Stimmen Sie mit uns, ergreifen wir zusammen diese große Gelegenheit, ein wichtiges Sozialversicherungs- system zukunftsfest zu machen, und das sogar im weit- gehenden Konsens mit allen beteiligten Personengrup- pen. Wir von der christlich-liberalen Koalition haben von Beginn der Diskussion an Wert darauf gelegt, dass alle von einer Reform betroffenen Personengruppen in die Diskussion mit eingebunden waren. Betroffen sind ers- tens die Bauern und Bäuerinnen mit ihren Familien. Zweitens sind es die deutschen Gärtner, die in das bun- desweite Sozialversicherungssystem eingegliedert wer- den sollen. Dabei bin ich mir und sind wir uns bewusst, dass der Gartenbau Besonderheiten gegenüber der Land- wirtschaft aufweist, die zu berücksichtigen sind, beson- ders im Bereich der Unfallversicherung. Deshalb sind wir intensiv auf die Bedenken der Gärtner eingegangen. Bei der Zusammensetzung der 81-köpfigen Vertreterver- sammlung können die Gärtner mit insgesamt neun Ver- tretern alle Berufsgruppen des Gartenbaus angemessen repräsentieren. In den 27-köpfigen Vorstand können drei Vertreter des Gartenbaus einziehen. Zusätzlich wird un- ter anderem ein Beirat für die Belange des Gartenbaus eingerichtet, der ein Vorschlagsrecht bei Unfallverhü- tungsvorschriften haben wird, die ausschließlich auf Un- ternehmen des Gartenbaus anzuwenden sind. Die Vor- schläge dieses Beirates können nur mit einem Quorum von 60 Prozent der Stimmen der Selbstverwaltungsor- gane der Sozialversicherung zurückgewiesen werden. All dies gewährleistet, dass die spezifischen Bedenken des Gartenbaus nicht so ohne Weiteres von anderen Gruppierungen innerhalb des Systems beiseite geräumt oder überstimmt werden können. Die dritte von der Reform betroffene Gruppe stellt der Forst dar. So wird das neue System auch den trefflichen Namen „Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau“ tragen. Allein schon die Namensgebung bringt zum Ausdruck, dass die Interessen der einzelnen Berufsgruppen in angemessenem Maße Berücksichti- gung finden werden. im te p fü d v G te a s B li n a d n 2 b F B li K ra s s G h tu v G z c d d tu z k R s s T d p d z a d fe (C (D Viertens müssen wir im Besonderen die Belange der bestehenden Sozialversicherungssystem Beschäftig- n berücksichtigen, um Brüche in persönlichen Lebens- lanungen zu vermeiden. Dies darf allerdings nicht dazu hren, dass die Effizienzziele, die mit der Errichtung es Bundesträgers einhergehen sollen, aus den Augen erloren werden. Ich finde, mit dem nun vorliegenden esetzentwurf ist es uns sehr gut gelungen, die gesteck- n Ziele zu erreichen: Zum einen bringt die christlich-liberale Koalition ein n den Anforderungen der Zukunft orientiertes landwirt- chaftliches Sozialversicherungssystem in Form eines undesträgers auf den Weg. Die Aufgabenverteilung ob- egt grundsätzlich der Selbstverwaltung, und das Orga- isationskonzept wird durch einen Errichtungsausschuss usgearbeitet. Des Weiteren unterstützen wir die Reform urch zusätzliche Finanzmittel in Höhe von 150 Millio- en Euro aus dem Bundeshaushalt, wobei davon im Jahr 012 75 Millionen Euro bereitgestellt werden sollen. Daneben wird gewährleistet, dass die Interessen der eteiligten Akteure, das sind die Landwirte, Gärtner, örster und Beschäftigte, insgesamt gewahrt werden. Abschließend möchte ich sagen, dass ich die vom undesrechnungshof geäußerte Kritik an dem nun vor- egenden Gesetzentwurf ausdrücklich nicht teile. Es ist Grundverständnis einer christlich-liberalen oalition, dass ein Selbstverwaltungssystem aus sich he- us entscheiden können muss, welche Organisations- trukturen und welche Satzung es wählt, wie es sein Per- onal an welchen Standorten rekrutiert. Wir als esetzgeber geben lediglich Leitplanken vor. Wir vertrauen dem und sind überzeugt von dem ho- en Sachverstand und der Intelligenz der an der Errich- ng des Bundesträgers beteiligten Akteure, das Sozial- ersicherungssystem für Landwirtschaft, Forsten und artenbau auf ein solides Fundament zu stellen. Josip Juratovic (SPD): Mit Ihrem Gesetzentwurf ur Neuordnung der Organisation der landwirtschaftli- hen Sozialversicherung setzen Sie als Bundesregierung ie Reihe der Gesetzgebung fort, die im Hinblick auf en sich beschleunigenden landwirtschaftlichen Struk- rwandel und im Gesamtkontext der Reformen der so- ialen Sicherungssysteme steht. Es ist sicherlich allen lar, dass das agrarsoziale Sicherungssystem nicht von eformen ausgenommen werden kann. Die Frage stellt ich nur, wie man es denn macht. Es ist die Frage, inwieweit eine tatsächliche Bereit- chaft vorhanden ist, sich mit den Betroffenen an einen isch zu setzen und auch zuzuhören, welche Kritik es an em von Ihnen vorgelegten Entwurf gibt. Durch den lötzlich doch sehr eilig gezurrten Zeitplan macht es eher en Eindruck, als hielten Sie es mit der Devise „Augen u und durch“. Dem möchten wir uns als SPD-Fraktion usdrücklich widersetzen und fordern eine Anhörung, um en Anliegen der einzelnen Bereiche Gehör zu verschaf- n. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 147. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. Dezember 2011 17661 (A) ) )(B) Uns reicht es im Gegensatz zu Ihnen nicht aus, dass der Deutsche Bauernverband einverstanden ist – denn betroffen von den Regelungen sind neben den Landwir- ten auch die Forstwirtschaft und die Berufsgenossen- schaft des Gartenbaus, auf die ich später noch einmal zu- rückkommen werde. Das LSV-NOG sieht Maßnahmen zur Stabilisierung der landwirtschaftlichen Sozialversicherung vor. Durch diese Maßnahmen soll die Ausgabenstruktur in der land- wirtschaftlichen Sozialversicherung dadurch verbessert werden, dass Sie die gegenwärtigen Organisationsstruk- turen ins Visier nehmen. Leider gehen Sie dabei im Be- zug auf die vorhandene Personalstruktur im regionalen Bereich mit der Holzhammermethode vor und nennen das Ganze schlicht „Modernisierung“. Was daran das agrarsoziale Sicherungssystem insge- samt zukunftsfest machen soll, wird nicht ganz klar. Sie scheuen noch nicht einmal davor zurück, Angestellte ge- gen ihren Willen in den einstweiligen Ruhestand zu ver- setzen. Von Ihrer Zusicherung, dass man die Beschäftigten bei der Umgestaltung „mitnehmen“ wolle, kann man ei- gentlich auch keine tatsächliche Bereitschaft finden, die über das Verkünden hinausgeht. Stattdessen schaffen Sie im Gesetzentwurf die Mög- lichkeit der Auftragsvergabe an Dritte; in der Praxis heißt dies, vorhandenes qualifiziertes Personal wird nach Hause geschickt, dafür aber die Möglichkeit von Fremdvergaben installiert. Wer weiß, welch Klientel à la Hoteliers Sie da wieder im Auge haben. Für uns als SPD hat es ein besonderes Gewicht, die Personalmaßnahmen sozialverträglich auszugestalten. Hier stehen Sie seitens der Bundesregierung in der Pflicht, die Träger bei der Lösung von Personalproble- men zu unterstützen. Bei der Umsetzung der Maßnahmen müssen flexible Lösungen gefunden werden, die die Beschäftigten nicht zum Opfer von Sparzielen der Bundesregierung machen. Ob es Ihnen mit der Stärkung des Bundeseinflusses und der geplanten Umstrukturierung tatsächlich auch gelingt, die Effizienz und Wirtschaftlichkeit des Systems zu ver- bessern, wird davon abhängen, wie willig Sie sind, die nicht nur aus dem Bundesrat formulierte Kritik, sondern auch die vorliegenden Stellungnahmen zum Gesetzent- wurf zu berücksichtigen. Meine Kritik richtet sich nicht nur an einzelne Punkte, die Sie formuliert haben, sondern auch daran, dass Sie nicht die Chance nutzen, mit diesem Gesetz innovative Ansätze einzubringen. Agrarpolitik ist nicht mehr nur Agrar- und Wirt- schaftspolitik. Sie ist zugleich Umweltpolitik, Tier- schutzpolitik, Verbraucherpolitik, Tourismuspolitik. Sie ist multifunktional. Nicht mehr die Größe eines land- wirtschaftlichen Unternehmens ist ausschlaggebend, sondern die Art und Weise der landwirtschaftlichen Be- wirtschaftung. Spätestens in der zurzeit laufenden Diskussion um die Neuausrichtung der gemeinsamen europäischen Agrar- p v h h ü H S k g s n n D G v z s b fe s b g G S h N h s s fü s a Q is re b d ru rü s z tu c v T s h m k s b z B A M (C (D olitik bekommen Merkmale wie Erhaltung der Arten- ielfalt, Sicherung der Bodenfunktion und der Wasser- aushalte, Tierschutz und Klimaschutz einen weitaus öheren Stellenwert. Dies sollten wir beispielsweise beachten, wenn wir ber die Hofabgabeklausel diskutieren. Es geht aus Ihrem andeln leider auch nicht hervor, ob die Reform auf eine tärkung der regionalen Strukturen unter dem Dach eines ünftigen Bundesträgers hinauslaufen soll oder ob die re- ionale Struktur scheibchenweise abgeschafft werden oll. Sonst könnten Sie nämlich die vorgesehenen Regio- albeiräte ebenso wie den Beirat für den Gartenbau nicht ur für den Übergang, sondern auf Dauer einrichten. ie Beiräte müssen neben beratenden Funktionen auch estaltungs- und Mitspracherechte in regionalen Prä- entions- und Versorgungsfragen sowie bei der Beset- ung von gehobenen Leitungsfunktionen in den Ge- chäftsstellen erhalten. Die Aufgaben der Regional- eiräte und die der Geschäftsstellen sollten im Gesetz stgeschrieben werden. Mit besonderem Augenmerk möchte ich auf die be- ondere Problematik Gartenbau verweisen. Der Garten- au arbeitet bereits mit einem einheitlichen Bundesträ- er. Um die erfolgreiche Arbeit zu erhalten, benötigt der artenbau im Gesamtkonstrukt eine eigenständige truktur mit Beibehaltung ihrer Halbparität. Immerhin aben Sie es inzwischen geschafft, den Gartenbau im amen des neuen Bundesträgers einzubeziehen. Das ilft aber nicht weiter, wenn man es dabei belässt, ohne eine besonderen Belange im Gesetzentwurf zu berück- ichtigen. Durch die Dominanz der Bauern geht verloren, dass r die Neuordnung der landwirtschaftlichen Sozialver- icherung eigentlich die Gartenbauberufsgenossenschaft ls Vorbild dienen sollte. Allein die Schaffung eines uorums zu verankern, um die Minderheit zu schützen, t da keine Lösung. Beim Gartenbau entscheiden im Be- ich der Unfallprävention Arbeitnehmer und Arbeitge- er halbparitätisch; durch ein gutes Zusammenwirken in er bereits bundesweit organisiert tätigen Gartenbaube- fsgenossenschaft sind die Unfallzahlen seit Jahren ckläufig. Dieser Erfolg fällt nicht wie Manna vom Himmel, ondern ist eng geknüpft an die Struktur – der Schlüssel um Erfolg ist hierbei die halbparitätische Selbstverwal- ng. Ich will Ihnen dies an einem Beispiel deutlich ma- hen: Durch die gemeinsam erkannte Aufgabe der Prä- ention sitzen Arbeitgeber und Arbeitnehmer an einem isch. Der Arbeitnehmer hat das Interesse, seine Ge- undheit im Erwerbsleben zu erhalten, der Arbeitgeber at das gleiche Interesse, dass sein Mitarbeiter vor ver- eidbaren Unfällen geschützt ist und er niedrige Kran- enstände hat. Durch diese paritätische Zusammenarbeit ist es bei- pielsweise möglich, dass mit der Forschung neue Ar- eitskleidung entwickelt wird. Das kann dann durchaus wei Jahre dauern und Geld verschlingen, aber für die aumschneider wurde durch solch ein Verfahren eine rbeitshose entwickelt, deren Fasern eine ausrutschende otorsäge zum Stillstand bringen. Ich kann mir nicht 17662 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 147. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. Dezember 2011 (A) ) )(B) vorstellen, dass es aus der Sicht der Landwirte kein Inte- resse an diesem Zukunftsmodell gibt. Das Gleiche gilt für die Beitragsberechnung. Der Flä- chenwert hat allein unter dem Aspekt der neu entstehen- den Vielfalt in der Landwirtschaft bereits jetzt versagt, denkt man nur an den Bereich des Obst- und Gemüsean- baus, der Nebenerwerbsbauern, der Streuobstwiesenbe- sitzer. Aber auch hier sind Sie nicht bereit, mit Ihrem Gesetzentwurf neue Weichen zu stellen. Nehmen Sie sich ein Beispiel an den Gartenbaubetrie- ben! Trotz unterschiedlichster Strukturen im Gartenbau ist die wirkungsvolle Beitragsberechnung auf der Grund- lage des Arbeitswertes ein Schlüssel für die Beitragsge- rechtigkeit – und erspart immensen Verwaltungsaufwand. Mit einem klugen Bonussystem wird der Beitragszah- lende belohnt, der Unfallverhütungsvorschriften im Be- trieb umsetzt, unabhängig davon, ob es ein Betriebshof in der Kommune ist oder ein Kleinunternehmen. Anstatt das 99 Jahre alte Erfolgsmodell zu würdigen und auf die unterentwickelte Struktur der Landwirtschaft zu übertragen, stellt der aktuelle Gesetzentwurf der Bun- desregierung das hervorragende Beispiel sozialpartner- schaftlicher Selbstverwaltung grundsätzlich infrage. Ge- meinsam mit den Gewerkschaften Verdi und IG BAU sehen wir kein gutes und stichhaltiges Argument dafür, eine durch erfolgreiche Sozialpartnerschaft auf gleicher Augenhöhe bestimmte Genossenschaft abzuschaffen. Die SPD-Fraktion wird sich dafür starkmachen, dass sich die Eigenständigkeit der Gartenbauberufsgenossen- schaft in einem Beirat oder einer Sektion im Gesetzent- wurf wiederfindet und festgeschrieben wird. Und zwar mit ihren spezifischen Modalitäten und der eigenständi- gen Gestaltung für Haushalt, Finanzen und Personal. Es gilt die Devise „Never change the running system“. Dr. Edmund Peter Geisen (FDP): Gerade erst hat das Statistische Bundesamt auf der Agritechnica in Han- nover die Ergebnisse der Landwirtschaftszählung 2010 vorgestellt: Inzwischen gibt es weniger als 300 000 land- wirtschaftliche Betriebe mit mindestens 5 Hektar land- wirtschaftlicher Nutzfläche oder Sonderkulturfläche von 0,5 Hektar. Das bedeutet: Verglichen mit 1960 ist die Zahl der Betriebe um mehr als zwei Drittel gesunken. Während ein Landwirt 1950 10 Menschen mit Nah- rungsmitteln versorgte, ernährt er 50 Jahre später schon 127 Menschen. Die durchschnittlichen Betriebsgrößen haben sich mehr als verdoppelt, viele Haupterwerbsbe- triebe sind zu Nebenerwerbsbetrieben geworden. Und inzwischen kommen auf 100 aktive Beitragszahler in der landwirtschaftlichen Rentenkasse rund 250 Rentenemp- fänger. Das ist der tiefgreifende Strukturwandel, den die Landwirtschaft hinter sich hat. Diesem Strukturwandel in der Landwirtschaft will und muss die Bundesregierung Rechnung tragen. So übernimmt der Bund – ähnlich wie im Bergbau – mit der 1995 eingefügten Defizitdeckung inzwischen rund 70 Pro- zent der Kosten der Alterssicherung der Landwirte und 57 Prozent der gesamten LSV-Ausgaben. S s b te a w h s b d te a s S D li d z a L s g s L li u b u T u D la m a fi b b n b z s in d z ru c h ru p a d (C (D Nun datieren die Strukturen der landwirtschaftlichen ozialversicherung aus einer Zeit, in der die Landwirt- chaft ein zentraler Wirtschaftsbereich mit vielen Ar- eitskräften war. Anfang der 50er-Jahre machte der An- il der in der Landwirtschaft Erwerbstätigen 24 Prozent us. Heute sind es noch 2 Prozent. Deswegen müssen ir uns schon die Frage stellen, ob und wie wir die bis- erigen Strukturen in der landwirtschaftlichen Sozialver- icherung weiter aufrechterhalten können. Angesichts leerer Kassen, angesichts der Schulden- remse und des weiter voranschreitenden Strukturwan- els in der Landwirtschaft können wir nicht einfach wei- rmachen wie bisher. Und klar ist auch: Ein Festhalten n der kleinteiligen Organisationsstruktur der landwirt- chaftlichen Sozialversicherung gefährdet auf längere icht das eigenständige agrarsoziale Sicherungssystem. ie SPD denkt ja schon offen darüber nach. Deshalb bin ich sehr zufrieden, dass wir als christlich- berale Koalition den einheitlichen Bundesträger auf en Weg bringen. Damit sprechen wir uns klar für eine ukunftsfeste eigenständige Agrarsozialpolitik aus, die lles daran setzt, immer weiter steigende Kosten für andwirte zu vermeiden. Ich bin auch meinen Kollegen aus dem Haushaltsaus- chuss dankbar, die trotz strikter Sparvorgaben diese Or- anisationsreform mit insgesamt 150 Millionen Euro zu- ätzlich flankieren. Dieses eindeutige Bekenntnis zur andwirtschaft ist wirklich nicht mehr selbstverständ- ch. Ich hoffe, dass auch der Bundesrat ein Einsehen hat nd die notwendige Reform konstruktiv begleitet. Besonders freue ich mich über die Erleichterungen ei der Hofabgabe. So soll die Altersgrenze bei Abgabe nter Ehepartnern aufgehoben werden, gewerbliche ierhaltung auf Rückbehaltsflächen weiter möglich sein nd die Abgabe von Gesellschaftern erleichtert werden. amit konnten wir von der FDP-Fraktion endlich unsere ngjährigen Forderungen durchsetzen. Ich habe in diesem Zusammenhang viele Gespräche it dem Berufsstand geführt, denn mir kommt es darauf n, gemeinsam mit den Betroffenen die beste Lösung zu nden. Der Tenor war eindeutig: Die Hofabgabe soll eibehalten werden. Sicher mag es einige Härtefälle ge- en; dafür habe auch ich größtes Verständnis. Deswegen ehmen wir ja Änderungen vor. Und den Altenteilern leibt weiterhin die Möglichkeit, einen Teil ihrer Fläche u bewirtschaften. Aber die Hofabgabeklausel ganz ab- chaffen, das kam für die überwältigende Mehrheit nicht Betracht. Wir sollten uns auch darüber im Klaren sein, ass eine komplette Abschaffung der Hofabgabeklausel wangsläufig das Ende der eigenständigen Alterssiche- ng der Landwirte bedeutet hätte – und das mit entspre- henden deutlichen Beitragserhöhungen. Abschließend noch ein Wort zum Gartenbau. Auch ier gibt es – wie wir alle wissen – noch einige Ände- ngswünsche. Wir werden diese Wünsche sorgfältig rüfen, um auch hier zu einer tragfähigen Lösung für lle Beteiligten zu kommen. Von daher ist es auch gut, ass wir im Januar noch eine Anhörung durchführen Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 147. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. Dezember 2011 17663 (A) ) )(B) werden und allen Betroffenen die Möglichkeit geben, ihre Verbesserungsvorschläge einzubringen. Ich habe mich in den Gesprächen mit der Bundes- regierung immer für die besonderen Belange des Garten- baus eingesetzt. Denn eines ist klar: Die Situation dort unterscheidet sich deutlich von der Land- und Forstwirt- schaft, sowohl was die Mitglieder- als auch die Kosten- struktur angeht. Beide weisen in die richtige Richtung, Reformen sind konsequent angegangen worden. Aller- dings können wir der Forderung einer Eigenständigkeit des Gartenbaus vor allem in der Unfallversicherung nicht entsprechen. Wir sind gesetzlich verpflichtet, die Zahl der gewerblichen Berufsgenossenschaften auf neun zu reduzieren. Die Alternative wäre eine Fusion mit ei- ner anderen gewerblichen Berufsgenossenschaft. Damit wäre aber die versicherungszweigübergreifende Betreu- ung der Versicherten beendet. Das kann nicht die Lösung sein. Ich bin – im Gegensatz zu den früheren Reformen – sicher, dass wir mit dem jetzigen Gesetz die landwirt- schaftliche Sozialversicherung auf ein solides, bezahlba- res und zukunftsfestes Fundament stellen. Und ich hoffe, dass sich auch unsere Ländervertreter dieser Meinung anschließen werden. Alexander Süßmair (DIE LINKE): Auch die Linke sieht die Zeit gekommen, die Struktur der landwirt- schaftlichen Sozialversicherung, also in erster Linie die Struktur der Berufsgenossenschaften, weiter zu verän- dern. Der einheitliche Bundesträger, der nun kommen soll, war durch die letzte Gesetzesnovelle in der 16. Wahl- periode schon angelegt. Jetzt – nach einigen Jahren – findet der Vollzug statt. Darüber hinaus stellt sich für uns allerdings die Frage, wie lange ein eigenständiges Sys- tem für die Landwirtschaft überhaupt noch tragfähig ist. Ist die jetzige Reform ein Schritt in Richtung einer kom- pletten Aufgabe des landwirtschaftlichen Sozialver- sicherungssystems? Worum geht es? Die landwirtschaftliche Sozialversi- cherung ist ein berufsständisches Sicherungssystem. Es dient der umfassenden sozialen Absicherung der in der Land- und Forstwirtschaft tätigen Menschen gegen die Risiken Unfall, Krankheit sowie Pflegebedürftigkeit im Alter. Die Agrarsozialpolitik hat sich in den letzten Jahr- zehnten zur wichtigsten Säule der deutschen Agrarpoli- tik entwickelt. Sie umfasst heute zwei Drittel der Haus- haltsausgaben des Bundeslandwirtschaftsministeriums. Aus Sicht der Linken bleiben zwei Aspekte der hier vor- gelegten Gesetzesnovelle problematisch: Der eine ist die Hofabgabeklausel, der andere die Ein- bindung der bereits heute schon bundesweit einheitlich organisierten Gartenbauberufsgenossenschaft mit ihrer vergleichsweise gut funktionierenden Unfallprävention. Immer mehr Landwirte bemängeln, dass die Hofabga- beklausel nicht mehr zeitgemäß sei, denn viele von ih- nen finden keinen Nachfolger für ihren Hof. Die Hofab- gabeklausel hatte ein strukturpolitisches Element: Auch die jüngeren Landwirtinnen und Landwirte sollten zum Z K d z w K w u k te J d B w le a n G e te re D s s S A S b s w s g n lo d S w c d T h a g n tu u m b s v tu ü (C (D uge kommen können. Das greift heute nicht mehr. Die onsequenz ist, dass viele ihren Hof pro forma an Kin- er oder Verwandte abgeben, wenn sie ihre Rente ausbe- ahlt bekommen wollen, aber sie selbst ihn weiter be- irtschaften. Solche Entwicklungen müssen wir zur enntnis nehmen und daraus Konsequenzen ableiten. In Österreich ist die Hofabgabeklausel abgeschafft orden, ohne dass sich der Anteil der Landwirtinnen nd Landwirte über 65 dadurch erhöht hätte. Nur be- ommen dort jetzt alle eine Rente! Wir brauchen ein al- rnatives Anreizsystem, um eine Betriebsübernahme für unglandwirte attraktiver zu machen und diese zu för- ern. Der andere Aspekt ist die Berufsgenossenschaft im ereich Gartenbau. Es ist absolut nicht nachvollziehbar, enn ein erfolgreicher Träger mit niedrigen Unfallzah- n und attraktiven Bilanzen in einem zwar größeren, ber nicht ganz so effektiven Träger aufgeht. Bessern Sie ach: Es muss unbedingt eine selbstständige Sektion artenbau im Bundesträger geben! Es ist auch nicht akzeptabel, wie Sie sich der Parität ntledigen wollen. Bei der Berufsgenossenschaft Gar- nbau sitzen Versicherte und Unternehmer gleichbe- chtigt am Tisch. Das hat sich seit 99 Jahren bewährt. urch diese Parität konnte die Gartenbauberufsgenos- enschaft Maßnahmen ergreifen, ihre Unfallzahlen mas- iv zu senken. Davon träumt man in der Landwirtschaft. ie war 2010 der Berufszweig mit den meisten tödlichen rbeitsunfällen. Nun wollen Sie eine Drittelparität, bei der noch die elbstständigen ohne Angestellte dabeisitzen. Klar ha- en die ganz spezifische Interessen, bei einer Sozialver- icherung nämlich vorrangig das Interesse, dorthin so enig wie möglich einzuzahlen. Ihre Vorschläge sind unausgewogen. Ihre Vorschläge ind unausgereift. Hören Sie nochmal allen Betroffenen ut zu, vor allem denen aus dem Bereich Gartenbau, icht nur dem Deutschen Bauernverband und den Groß- bbyisten. Dann bessern Sie nach. Kriterium für uns ist, as sage ich ganz deutlich: Aufgabe landwirtschaftlicher ozialversicherung muss es sein, dass die in der Land- irtschaft tätigen Menschen auch wirklich sozial abgesi- hert sind, und dass sie dies selbst verwalten können. Außerdem geht es um die Sicherung und die Zukunft er Arbeitsplätze der Beschäftigten bei den bisherigen rägern. Hierfür muss es soziale Lösungen und Sicher- eiten geben. Vor allem kann es nicht sein, dass Stellen bgebaut oder nicht neu besetzt werden, wenn dann die leiche Arbeit durch Dritte erbracht wird. Die Gesetzes- ovelle der Bundesregierung geht in die falsche Rich- ng. Die Linke fordert die Parität von Arbeitnehmerinnen nd Arbeitnehmern sowie Arbeitgebern in allen Gre- ien des neuen Bundesträgers, in denen ihre Interessen etroffen sind. Die Parität der Gartenbauberufsgenossen- chaft hat sich bewährt, insbesondere bei der Unfallprä- ention. Sie fordert weiterhin Schaffung und Beibehal- ng einer Sektion Gartenbau im neuen Bundesträger ber die Übergangsfrist, über 2017, hinaus, keinen Ab- 17664 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 147. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. Dezember 2011 (A) ) )(B) bau von Stellen bei den derzeitigen Trägern, wenn dann die gleiche Arbeit von Dritten erbracht wird, sowie eine ergebnisoffene Debatte mit Experten und allen Betroffe- nen über die Zukunft der Hofabgabeklausel. Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Beim LSV-NOG geht es um sehr viel, um die so- ziale Absicherung und Unfallversicherung von Land- wirtschaft, Forsten und Gartenbau. Es geht aber auch um einen großen Batzen öffentliches Geld, um 71 Prozent des Agrarhaushalts. An der Einführung des Bundesträgers wollen wir Grünen grundsätzlich festhalten, das heißt aber nicht, dass wir an bestimmten Details nicht mehr rütteln dür- fen. Bei 35 Änderungsanträgen der Bundesländer im Bundesrat bin ich guter Hoffnung, dass wir die Leitplan- ken noch richtig setzen können. Aufgrund der Kürze der Zeit will ich nur ein paar As- pekte „anreißen“, wo kräftig nachjustiert werden muss: Der Geldgeber bestimmt Maßstab und Rahmen. Die Bundesregierung ist in der Pflicht, den Maßstab und den Rahmen zu setzen. Deshalb kann es nicht sein, dass uns lediglich eine einzige gutachterliche Stellungnahme zur Beitragsgestaltung, nämlich die von Professor Dr. Bahrs, vorgelegt wird. Um das Ganze ohne Scheuklappen beur- teilen zu können, erwarten wir von der Bundesregierung weitere gutachterliche Stellungnahmen zur Beitragsge- staltung einzuholen oder das Design des Gutachtens so zu stricken, dass wir über verschiedene Varianten reden können. Es ist doch erstaunlich, dass bei der Berechnung der Bruttobeiträge zur landwirtschaftlichen Unfallversiche- rung die Beiträge umso höher ausfallen, je kleiner die landwirtschaftliche Nutzfläche oder der Tierbestand ist, und dass das dann auch noch als Beitragsgerechtigkeit angegeben wird. Was ist die Konsequenz daraus? Das kann ich Ihnen sagen: Die großen Industriebetriebe wer- den wachsen, und die kleinen Bauernhöfe werden wei- chen; ganz im Sinne des Deutschen Bauernverbandes und der Wachstumsphilosophie der Bundesregierung. Das Unfallrisiko stärker einzubeziehen, wollen wir Grüne auch, aber erklären Sie hier und heute: Wieso sol- len in einem Betrieb mit 40 Kühen mehr als doppelt so viele Unfälle geschehen als in einem Betrieb mit 400 Kühen? Eine anderes Thema, das mir am Herzen liegt, ist der Gartenbaubereich. Der Garten- und Landschaftsbau kann mit seinen Präventionsprogrammen hervorragende Erfolge vorweisen. Daran sollten wir nicht rütteln. Die Eigenständigkeit des Gartenbaus hat sich bewährt und soll erhalten bleiben. Sie haben den Bundesträger. Des- halb votiere ich für das Sektionsmodell des Gartenbaus. Ich kenne das Gefühl, das die Gartenbauer derzeit um- gibt; denn auch ich fühle mich als Bauer nicht vom Deutschen Bauernverband vertreten. Wer nicht im DBV ist – und das sind bestimmt 20 Prozent der Bauern –, wird von den Kreisgeschäftsstellen der Bauernverbände abgewiesen. Das geht nicht; erst recht nicht, wenn die n fe H B g d R E te v is d s e D z A e ti b d 2 N V h d „ T te b g S v is m g n D E ru k (C (D ächste Geschäftsstelle der Versicherung sehr weit ent- rnt ist. Erlauben Sie mir noch ein Wort zur Hofabgabe. Die ofabgabe gehört abgeschafft. Sie passt nicht mehr zum ild einer sich wandelnden Gesellschaft, in der die jün- ere Bäuerin das Zepter schwingt, während sich der eutlich ältere Bauer seinem verdienten, aber aktiven uhestand hingibt. Und zum Schluss will ich Ihnen sagen: Im Zuge der inführung des Bundesträgers haben auch die Mitarbei- rinnen und Mitarbeiter der landwirtschaftlichen Sozial- ersicherung einen Umgang verdient, der angemessen t. Um nur einen Aspekt zu nennen: Versetzungen in en einstweiligen Ruhestand von Dienstordnungsange- tellten, Beamtinnen oder Beamten haben auf Antrag zu rfolgen oder bedürfen der Zustimmung der Betroffenen. ie Personalräte sind endlich in die Reform mit einzube- iehen. Einen Sonderweg lehnen wir ab. nlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zu den Anträgen: – Zinssätze für Dispositions- und Überzie- hungskredite verbrauchergerecht deckeln – Verbraucherinnen und Verbraucher vor überhöhten Überziehungszinsen schützen (Tagesordnungspunkt 38) Marianne Schieder (Schwandorf) (SPD): Bei der rsten Lesung der Anträge waren wir uns über alle Frak- onsgrenzen hinweg einig, dass hier im Sinne der Ver- raucherinnen und Verbraucher endlich gehandelt wer- en muss. Die Debatte führten wir am 30. September 010, also vor über einem Jahr. Und was ist passiert: ichts! Die Ergebnisse der damals angekündigten Studie der erbraucherschutzministerin zum Zinsanpassungsver- alten der Banken liegen immer noch nicht vor. Schon amals haben wir befürchtet, dass die Erstellung einer ausführlichen Studie“ nur dazu dienen sollte, das hema totzuschweigen. Und genau dies ist geschehen! Auch im Oktoberheft 2011 griff die Stiftung Finanz- st – nachdem sie bereits im März dieses Jahres darüber erichtete – das Thema wieder auf. Immer noch verlan- en die Banken unverschämt hohe Dispozinsen: Der chnitt liegt bei rund 12,4 Prozent, der Studie zufolge erlangen 20 Banken sogar 14 Prozent und mehr. Dies t ein unhaltbarer Zustand, dem jetzt begegnet werden uss. Zu lange haben sich die vermeintlichen schwarz- elben Volksvertreter der Sache nicht angenommen. Natürlich konnte sich die FDP bei dieser Debatte icht aus der Diskussion ziehen. Sie mahnte an, dass ein ispozinssatz von 17 Prozent an Wucher grenze. Welche insicht! Nur brachte die damals anvisierte Aufforde- ng an die Bankwirtschaft, dieses Problem durch radi- ale Einschnitte in den Griff zu bekommen, nichts. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 147. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. Dezember 2011 17665 (A) ) )(B) Wir haben damals kritisiert, dass die Banken die Leit- zinssenkung der EZB nicht an ihre Kundinnen und Kun- den weitergegeben haben. Die EZB hat in diesem Jahr die Leitzinsen bereits zweimal erhöht. Die Zinserhöhung wurde „selbstverständlich“ an die Bankkunden weiterge- geben, was in vielen Fällen eine Katastrophe für die ver- schuldeten Bankkunden bedeutet. Der üblichen Praxis der Banken, bei sinkendem Leitzins die Zinsen für Spar- guthaben schnell zu senken, die Zinsen für Kredite aber hoch zu halten, muss ein Riegel vorgeschoben werden. Die Untätigkeit der Bundesregierung ist nicht nachvoll- ziehbar. Es ist keine Lösung, weiter auf eine Studie zu warten, die mit höchster Wahrscheinlichkeit die uns bereits vor- liegenden Zahlen der Stiftung Finanztest bestätigen wird. Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger muss die gesetzlichen Regelungen konkreter fassen; denn die bestehenden Vorschriften werden von den Banken teil- weise bewusst umgangen. Die tanzen der Bundesregie- rung auf der Nase herum! Klar muss sein: Zinssenkun- gen sind eins zu eins an die Kunden weiterzugeben, ohne Wenn und Aber. Außerdem brauchen wir größere Trans- parenz: Wenn die Bank einen Referenzzinssatz angibt, dann muss sie auch die Zinsmargen und die Zeitpunkte der Zinsanpassung nennen. Nur so kann man die Banken zu transparenten und fairen Zinsanpassungsklauseln zwingen. Tun Sie endlich etwas! Ihre Konten, Frau Ministerin Aigner und Frau Ministerin Leutheusser- Schnarrenberger, sind wegen mangelnder Tatkraft be- reits weit überzogen! Kerstin Tack (SPD): Vor etwas mehr als einem Jahr brachte die Stiftung Warentest eine Studie heraus. Diese belegte, dass Banken horrende Dispozinsen zwischen 6 und 16 Prozent verlangen. Unsere Verbraucherschutzministerin Aigner nahm sich des Themas an. Wie? Wie immer: Sie kündigte an, dass sie eine ausführliche Studie zum Zinsanpassungs- verhalten in Auftrag gebe. Damit gewinnt man Zeit, ohne handeln zu müssen. Heute, deutlich mehr als ein Jahr später, kam aus dem Hause Aigner: nichts! Dabei ist Frau Aigner das Pro- blem bereits seit 2009 bekannt. Damals sagte sie: „Die Zinssenkungen müssen unverzüglich an die Kunden weitergegeben werden.“ Es handelt sich hier um ein Problem, das die Großzahl der Verbraucherinnen und Verbraucher angeht. Der Dis- positionsrahmen wird heutzutage von den meisten ge- nutzt. Er gibt die Möglichkeit, kurzfristige finanzielle Durststrecken zu überbrücken. Das ist die Theorie. Die Realität in den Schuldnerbe- ratungen ist eine andere: Die Verbraucherzentralen ha- ben die Experten in den Schuldnerberatungen gefragt. 90 Prozent der Ratsuchenden haben ihr Girokonto länger als zwölf Monate überzogen. 40 Prozent davon sind mit mehr als 3 000 Euro in den Miesen. D v d v ih w b s a D a V tu s R la D u V s F b e h d e g U g s 1 d d ih s je Ü n s is A v z s (C (D Als wäre das nicht schlimm genug, bezahlen sie dafür ispozinsen und häufig sogar noch Überziehungszinsen on 300 Euro und mehr, so die Verbraucherzentralen. Versuchen die Verbraucherinnen und Verbraucher ann, diese Dispokredite in Ratenkredite umzuwandeln, erweigern sich die Banken häufig. Sie würden ja damit r Gewinne minimieren. Das Problem ist uns allen be- usst. Nur auf ein Tätigwerden der Koalition warten wir isher vergeblich. Dabei waren wir uns schon vor einem Jahr im Grund- atz so einig wie bei kaum einem anderen Thema: Wir lle finden die absolut überzogenen Zinsen für die ispo- und Überziehungskredite nicht in Ordnung. Wir lle wollen nicht, dass sich die Banken auf Kosten der erbraucherinnen und Verbraucher sanieren. Bankenret- ng bieten wir durch andere Maßnahmen. Es kann doch nicht angehen, dass Banken einerseits elbst Geld günstig aufnehmen und dafür nur geringe enditen bezahlen, andererseits aber hohe Zinsen ver- ngen, wenn sie diese Gelder kurzfristig weitergeben. as ist ein Kuhhandel: Die Bank kauft Geld billig ein nd verkauft teuer zulasten von Verbraucherinnen und erbrauchern. Die FDP wird sich nun wieder auf den Standpunkt tellen, dass es sich um freie Marktteilnehmer handelt. rau Aigner wird uns wieder erzählen, der mündige Ver- raucher könne ja die Bank wechseln. Tatsächlich aber rleben wir, wie die Banken das Ruder an sich gerissen aben. Die Banken haben eine Monopolstellung: Nicht jeder arf Kredite vergeben, und das wollen wir auch so. Wir rwarten aber von Banken, dass sie im Gegenzug ihrer esellschaftspolitischen Verantwortung gerecht werden. nd das tun sie unzureichend. Für Guthaben auf Girokonten geben sie keine oder so ut wie keine Renditen. Man muss sich das einmal vor- tellen: Wer auf seinem Girokonto ein halbes Jahr 000 Euro im Plus ist, erhält dafür keinerlei Zinsen, und ie Bank kann mit dem Geld arbeiten. Ist er aber das an- ere halbe Jahr mit 1 000 Euro im Minus, dann kostet n das bei einem Dispozins von 10 Prozent 50 Euro. Da timmt doch das Verhältnis nicht mehr! Die Stiftung Warentest errechnete letztes Jahr, dass der Prozentpunkt, den der Zinssatz für Dispo- und berziehungszinsen nicht gesenkt wird, Verbraucherin- en und Verbraucher 416 Millionen Euro kostet. Inzwi- chen ist deutlich mehr als ein Jahr vergangen. Deshalb t jetzt endlich handeln geboten. nlage 8 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 890. Sitzung am 25. No- ember 2011 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen uzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Ab- atz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen: 17666 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 147. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. Dezember 2011 (A) ) )(B) – Gesetz zur Stärkung der Finanzkraft der Kommu- nen Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschlie- ßung gefasst: a) Der Bundesrat begrüßt die im Rahmen des Vermitt- lungsverfahrens zu dem Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vereinbarte stu- fenweise Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Ausgaben der Grundsicherung im Alter und bei Er- werbsminderung in den Jahren 2012 und 2013 und die vollständige Übernahme der Kostenlasten durch den Bund ab dem Jahre 2014. Hiermit wird ein wich- tiger Beitrag zur Stärkung der Finanzkraft der Kom- munen geleistet. Das Gesetz setzt die Vereinbarun- gen im Vermittlungsverfahren allerdings nur teilweise um: Geregelt wird lediglich die erste Stufe der Entlastung für das Jahr 2012, in dem die Bundes- beteiligung auf 45 Prozent der Kosten steigen soll. Für die weitere Entlastungsstufe im Jahre 2013 (75 Prozent) und die vollständige Übernahme der Kostenlasten ab dem Jahre 2014 sichert die Bundes- regierung ein weiteres Gesetzgebungsverfahren zu, das auch die sich aus der ab dem Jahre 2013 einset- zenden Bundesauftragsverwaltung ergebenden Fra- gen regeln soll. Der Bundesrat sieht es als erforder- lich an, die entsprechenden gesetzlichen Regelungen so schnell wie möglich und in enger Abstimmung mit den Ländern zu treffen. Das Gesetz stellt zudem für die Berechnung der Bun- desbeteiligung im Jahre 2012 nicht auf die tatsächli- chen Ausgaben der Länder und Kommunen für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im kommenden Jahr ab, sondern auf die Ausgaben des Vorvorjahres. Dies hat zur Folge, dass Länder und Kommunen den zu erwartenden Ausgabenan- stieg im Jahr 2012 gegenüber dem Jahr 2010 selbst vorfinanzieren müssen und die Übernahme der tat- sächlichen Kostenlasten durch den Bund nicht in dem vereinbarten Ausmaß erfolgt. Der Bundesrat weist vor diesem Hintergrund mit Nachdruck darauf hin, dass mit der vom Bund angekündigten weiterge- henden gesetzgeberischen Umsetzung in jedem Fall auch ein Abrechnungsmodus gesetzlich festzuschrei- ben ist, der auf die laufenden Nettoausgaben abstellt und damit sicherstellt, dass sich der Bund an den den Ländern und Kommunen tatsächlich entstehenden Kosten im vereinbarten Ausmaß beteiligt, d. h. die Kosten im Jahre 2013 zu 75 Prozent und ab dem Jahr 2014 vollständig übernimmt. Der Bundesrat ist zu- dem der Auffassung, dass in diesem Zusammenhang auch die Ländern und Kommunen infolge einer ver- alteten Bezugsgröße im Jahr 2012 entstandene Belas- tung durch den Bund vollständig zu ersetzen ist (Rückwirkungsklausel für 2012). Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, aa) zur weiteren vereinbarten Entlastung der Kom- munen schnellstmöglich einen Gesetzentwurf vorzulegen, in dem die weiteren Stufen der Er- b – – – – ß G R fü e z A te b g 5 W U w d a d z e m le (C (D höhung der Bundesbeteiligung (2013: 75 Pro- zent und ab 2014: 100 Prozent) enthalten sind, und dabei die Länder frühzeitig zu beteiligen und bb) in dem vorzulegenden Gesetzentwurf einen Fi- nanzierungsmodus vorzusehen, der sicherstellt, dass die Abrechnung der Kosten der Grund- sicherung im Alter und bei Erwerbsminderung auf Basis der laufenden Nettoausgaben – analog zu den bereits bestehenden Verfahren zum Wohngeld – erfolgt. ) Der ursprünglich zum Ausgleich von Belastungen des Bundes aus der Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung übertragene Umsatzsteuer- vorabbetrag wird im Einvernehmen mit den Ländern im Ausbauzustand bis zur Hälfte als Gegenfinanzie- rung der schrittweisen Übernahme der Grundsiche- rungskosten durch den Bund eingesetzt. Ausschließ- lich darauf bezogen haben die Länder zugesagt, keine Forderungen auf Rückübertragung des für den bisherigen Zweck nicht mehr benötigten Steuerauf- kommens geltend zu machen. Der Bundesrat bekräf- tigt daher, dass jede weitere Veränderung der Ver- wendung von Vorabbeträgen für den Bund aus dem gemeinsam dem Bund und den Ländern zustehenden Umsatzsteueraufkommen nur unter Beachtung der Länderansprüche an frei werdendem Steueraufkom- men vorgenommen werden kann. Gesetz zum Vorschlag für eine Verordnung über die elektronische Fassung des Amtsblattes der Europäischen Union Gesetz zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf Drittes Gesetz zur Änderung des Gräbergesetzes Drittes Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuerge- setzes Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschlie- ung gefasst: Der Bundesrat verknüpft seine Zustimmung zu dem esetz mit der Aufforderung, die Istbesteuerung im ahmen der Grenzen des § 20 Umsatzsteuergesetz auch r den Vorsteuerabzug einzuführen. Im Hinblick auf die rheblichen Ausfallrisiken bei der Umsatzsteuer und die usätzlichen Liquiditätsvorteile der durch die dauerhafte nhebung der Istbesteuerungsgrenzen begünstigten Un- rnehmer ist es erforderlich, das Optionsrecht zur Ist- esteuerung kohärent auszugestalten. Angesichts der roßen Zahl der Unternehmer, deren Gesamtumsatz 00 000 Euro nicht überschreitet, werden künftig die ettbewerbsbedingungen zwischen regelbesteuernden nternehmern und Unternehmern, die infolge der An- endung des § 20 Umsatzsteuergesetz günstigere Liqui- itätsbedingungen in Anspruch nehmen können, mehr ls bisher beeinträchtigt. Hinzu kommt, dass bei Anwen- ung des § 20 Umsatzsteuergesetz die Zeitpunkte wischen Vorsteuerabzugsrecht und Umsatzsteuer- ntrichtungspflicht künftig auch im zwischenunterneh- erischen Bereich dauerhaft vermehrt auseinanderfal- n. Infolge der unbefristeten Festschreibung der Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 147. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. Dezember 2011 17667 (A) ) )(B) erhöhten Istbesteuerungsgrenze ist zur Wiederherstel- lung des Gleichgewichts deshalb nun auch die Erweite- rung des § 20 Umsatzsteuergesetz auf den Vorsteuerab- zug geboten. Sofern das derzeitige Unionsrecht als Grundlage für eine solche Maßnahme nicht ausreichend sein sollte, wird die Bundesregierung aufgefordert, sich für die Herstellung der dafür notwendigen EU-rechtli- chen Voraussetzungen einzusetzen. – Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenver- mittler- und Vermögensanlagenrechts – Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2010/78/EU vom 24. November 2010 im Hinblick auf die Er- richtung des Europäischen Finanzaufsichtssys- tems – Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Beitrei- bungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz – Beitr RLUmsG) Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschlie- ßung gefasst: Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, schnellstmöglich eine besondere Regelung für die Zerle- gung des Gewerbesteuermessbetrags bei Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie in das Gewerbesteuergesetz aufzunehmen. Die in § 29 Absatz 1 GewStG enthaltene Regelung für die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags bei Windkraftanlagen ist auf Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie zu erweitern. Der Deutsche Bundestag hat angekündigt, man wolle das Anliegen des Bundesrates bei der Befassung in ei- nem Gesetzgebungsvorhaben im Jahr 2012 umsetzen. Der Bundesrat erwartet, dass diese Ankündigung kurzfristig aufgegriffen und eine entsprechende Ände- rung der Gewerbesteuerzerlegung umgesetzt wird. Begründung Eine Gleichstellung der Gewerbesteuerzerlegung bei Photovoltaikanlagen mit Windenergieanlagen ist u. a. aus folgenden Gründen geboten: – Bund und Länder sind übereingekommen, schneller aus der Kernenergie auszusteigen und in erneuerbare Energien einzusteigen. Im Rah- men der Energiewende spielen erneuerbare Energien, insbesondere auch die Solarstromer- zeugung, eine herausragende Rolle. – Bei größeren Freiflächenanlagen zur Nutzung der solaren Strahlungsenergie liegen regelmäßig die Voraussetzungen für eine Zerlegung des Ge- werbesteuermessbetrags vor, weil sich die An- lage in einer anderen Gemeinde befindet als der Ort der Geschäftsleitung. Die Situation bei dem Betrieb von großen Freiflächenanlagen ist inso- weit vergleichbar mit dem Betrieb von Wind- kraftanlagen. Der Zerlegungsmaßstab orientiert sich grundsätzlich am Verhältnis der gezahlten Arbeitslöhne der jeweiligen Betriebsstätte zu – – – – – – – – – (C (D den gesamten Lohnaufwendungen des Gewer- bebetriebs (§ 29 Absatz 1 Nummer 1 GewStG). Bei Anwendung des Zerlegungsmaßstabs „Ar- beitslöhne“ erhalten die Gemeinden, in denen die Freiflächenanlagen betrieben werden, regel- mäßig keinen Zerlegungsanteil, weil dort keine Arbeitnehmer des Energieanlagenbetreibers be- schäftigt sind. Die Gewerbesteuer entfällt in diesen Fällen regelmäßig nur auf die Gemeinde, in der das Unternehmen den Ort seiner Ge- schäftsleitung hat. Diese strukturell begründete Nichtberücksichti- gung der Standortgemeinden trägt nicht dazu bei, dass die Standortgemeinden die Ansiedlung und den Betrieb entsprechender Anlagen in ih- rem Gemeindegebiet genehmigen bzw. fördern. – Im Hinblick auf das aktuelle Ziel, die Nutzung erneuerbarer Energien auszubauen, ist es gebo- ten, die Standortgemeinden anzuregen, die An- siedlung entsprechender Freiflächenanlagen zu fördern. Dies kann durch eine angemessene Be- teiligung am Gewerbesteueraufkommen erreicht werden. Die Änderung kann gesetzestechnisch in der Weise umgesetzt werden, dass in § 29 Absatz 1 Nummer 2 GewStG nach dem Wort „Windenergie“ die Wörter „oder zur Erzeugung von Strom aus solarer Strah- lungsenergie nach § 32 Absatz 2 und 3 des Erneuer- bare-Energien-Gesetzes“ eingefügt werden. Gesetz zur Änderung des Bundesverfassungs- schutzgesetzes Vierundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen Gesetz zur Verbesserung des Austausches von strafregisterrechtlichen Daten zwischen den Mit- gliedstaaten der Europäischen Union und zur Än- derung registerrechtlicher Vorschriften Gesetz über die Besetzung der großen Straf- und Jugendkammern in der Hauptverhandlung und zur Änderung weiterer gerichtsverfassungsrechtli- cher Vorschriften sowie des Bundesdisziplinarge- setzes Zweites Gesetz zur Änderung des Umweltauditge- setzes Gesetz zur Verleihung der Rechtsfähigkeit an das Gemeinsame Wattenmeersekretariat – Common Wadden Sea Secretariat (CWSS) (CWSSRechtsG) Gesetz zur Verbesserung der Versorgung bei be- sonderen Auslandsverwendungen (Einsatzversor- gungs-Verbesserungsgesetz – EinsatzVVerbG) Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2012 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2012) 17668 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 147. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. Dezember 2011 (A) ) )(B) – Gesetz zur Neufassung des Erdölbevorratungsge- setzes, zur Änderung des Mineralöldatengesetzes und zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes – Gesetz zur Änderung des Vergaberechts für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit – Gesetz zu dem Abkommen vom 6. April 2010 zwi- schen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Albanien zur Vermeidung der Doppelbe- steuerung und der Steuerverkürzung auf dem Ge- biet der Steuern vom Einkommen und vom Ver- mögen – Gesetz zu dem Protokoll vom 29. Dezember 2010 zur Änderung des Abkommens vom 24. August 2000 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen – Gesetz zu dem Abkommen vom 25. November 2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Fürstentum Andorra über den Informa- tionsaustausch in Steuersachen – Gesetz zu dem Abkommen vom 19. Oktober 2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Antigua und Barbuda über den Informationsaus- tausch in Steuersachen – … Strafrechtsänderungsgesetz zur Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den strafrechtlichen Schutz der Um- welt – Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschan- cen am Arbeitsmarkt Die Fraktion der SPD hat mitgeteilt, dass sie den An- trag Die OSZE ausbauen und stärken auf Drucksache 17/5773 zurückzieht. Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Absatz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Auswärtiger für Wirtschaft und Technologie – Unterrichtung durch die Bundesregierung Zehnter Bericht der Bundesregierung über die Aktivi- täten des gemeinsamen Fonds für Rohstoffe und der einzelnen Rohstoffabkommen – Drucksache 17/3817 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Monitoring-Prozess „Energie der Zukunft“ – Drucksachen 17/7545, 17/7702 Nr. 3 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Sechstes Energieforschungsprogramm der Bundesre- gierung – Forschung für eine umweltschonende, zuver- lässige und bezahlbare Energieversorgung – Drucksachen 17/6783, 17/6961 Nr. 1.10 – m U n (C (D – Unterrichtung durch die Bundesregierung Nationaler Masterplan Maritime Technologien – Drucksachen 17/6926, 17/7417 Nr. 4 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht des Bundeskartellamtes über seine Tätigkeit in den Jahren 2009/2010 sowie über die Lage und Ent- wicklung auf seinem Aufgabengebiet und Stellungnahme der Bundesregierung – Drucksachen 17/6640, 17/6961 Nr. 1.4 – Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung – Unterrichtung durch die Bundesregierung Entwicklungsplan Meer – Strategie für eine integrierte deutsche Meerespolitik – Drucksachen 17/6775, 17/6961 Nr. 1.9 – Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben itgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden nionsdokumente zur Kenntnis genommen oder von ei- er Beratung abgesehen hat. Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Drucksache 17/3955 Nr. A.8 Ratsdokument 13977/10 Drucksache 17/4927 Nr. A.17 Ratsdokument 5625/11 Drucksache 17/6010 Nr. A.5 Ratsdokument 7280/11 Drucksache 17/6010 Nr. A.12 Ratsdokument 9683/11 Drucksache 17/6176 Nr. A.11 EP P7_TA-PROV(2011)0224 Drucksache 17/6176 Nr. A.12 EP P7_TA-PROV(2011)0225 Drucksache 17/6176 Nr. A.13 EP P7_TA-PROV(2011)0235 Drucksache 17/6176 Nr. A.14 Ratsdokument 9698/11 Drucksache 17/6407 Nr. A.16 Ratsdokument 11300/11 Drucksache 17/6568 Nr. A.5 Ratsdokument 11471/11 Drucksache 17/6985 Nr. A.23 EuB-BReg 176/2011 Drucksache 17/6985 Nr. A.24 EP P7_TA-PROV(2011)0283 Drucksache 17/6985 Nr. A.25 EP P7_TA-PROV(2011)0285 Drucksache 17/6985 Nr. A.26 EP P7_TA-PROV(2011)0307 Drucksache 17/6985 Nr. A.27 EP P7_TA-PROV(2011)0318 Drucksache 17/6985 Nr. A.28 Ratsdokument 12038/11 Drucksache 17/6985 Nr. A.30 Ratsdokument 12078/11 Drucksache 17/6985 Nr. A.31 Ratsdokument 12111/11 Drucksache 17/6985 Nr. A.32 Ratsdokument 12300/11 Drucksache 17/6985 Nr. A.33 Ratsdokument 12566/11 Drucksache 17/6985 Nr. A.34 Ratsdokument 12639/11 Drucksache 17/6985 Nr. A.35 Ratsdokument 12666/11 Drucksache 17/6985 Nr. A.36 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 147. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. Dezember 2011 17669 (A) (C) (D)(B) Ratsdokument 13400/11 Drucksache 17/6985 Nr. A.37 Ratsdokument 13403/11 Drucksache 17/7423 Nr. A.20 EP P7_TA-PROV(2011)0364 Drucksache 17/7423 Nr. A.22 EP P7_TA-PROV(2011)0380 Drucksache 17/7423 Nr. A.23 EP P7_TA-PROV(2011)0403 Drucksache 17/7423 Nr. A.24 Ratsdokument 13941/11 Drucksache 17/7423 Nr. A.25 Ratsdokument 13943/11 Drucksache 17/7549 Nr. A.5 Ratsdokument 14757/11 Drucksache 17/7549 Nr. A.6 Ratsdokument 14760/11 Drucksache 17/7549 Nr. A.7 Ratsdokument 15088/11 Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Drucksache 17/7713 Nr. A.14 Ratsdokument 15400/11 Drucksache 17/7713 Nr. A.17 Ratsdokument 15517/11 Drucksache 17/7713 Nr. A.18 Ratsdokument 15518/11 Drucksache 17/7713 Nr. A.19 Ratsdokument 15520/11 Drucksache 17/7713 Nr. A.20 Ratsdokument 15521/11 Ausschuss für Arbeit und Soziales Drucksache 17/6985 Nr. A.51 Ratsdokument 11951/11 Ausschuss für Kultur und Medien Drucksache 17/5434 Nr. A.19 Ratsdokument 7194/11 Drucksache 17/6176 Nr. A.23 EP P7_TA-PROV(2011)0239 Drucksache 17/6176 Nr. A.24 EP P7_TA-PROV(2011)0240 147. Sitzung Inhaltsverzeichnis ZP 7 Regierungserklärung zum Europäischen Rat TOP 34Geschlechtergerechtigkeit bei Führungspositionen TOP 33Recht der Verbraucherinformation TOP 36Recht auf ein Girokonto TOP 35Berichte über Menschenrechtspolitik TOP 38Zinssätze für Überziehungskredite Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Pascal Kober


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)


    Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

    ieber Kollege Tom Koenigs, auch Sie können irren. Es
    t beileibe nicht so, dass wir nach außen Wasser predi-
    en und nach innen Wein trinken, dass wir also in der in-
    rnationalen Menschenrechtspolitik Forderungen auf-

    tellen, aber untätig bleiben. Ich will Ihnen gerne ein
    aar Beispiele nennen.

    17644 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 147. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. Dezember 2011

    Pascal Kober


    (A) )


    )(B)

    Die Kinder haben für diese Bundesregierung höchste
    Priorität. Wir haben deshalb im Juli 2010 die Vorbehalts-
    erklärung zur UN-Kinderrechtskonvention zurückge-
    nommen.


    (Beifall bei der FDP und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)


    Dies war ein wichtiger Schritt für die Einhaltung der
    Kinderrechte in Deutschland. In der Folge ist das Wohl
    eines Kindes nun bei allen behördlichen und privaten
    Maßnahmen vorrangig zu berücksichtigen. Sämtliche
    deutsche Behörden und Gerichte sind in der Pflicht, dem
    Vorrang des Kindeswohls Geltung zu verschaffen, indem
    sie ihre Entscheidungspraxis an den Erfordernissen der
    Kinderrechtskonvention ausrichten. Darüber hinaus ha-
    ben wir als Regierungskoalition klargestellt, dass Kin-
    derlärm nicht als schädliche Umwelteinwirkung anzuse-
    hen ist, und haben damit faktisch den Lebensraum und
    den Entfaltungsraum der Kinder in unserem Land ver-
    größert.


    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)


    Wir haben den Kindern aus sozial schwächer gestell-
    ten Familien mit der Einführung des Bildungs- und Teil-
    habepakets bessere Entwicklungs-, Bildungs- und ge-
    sellschaftliche Teilhabechancen eröffnet. Wir haben im
    Bereich des Internets das Prinzip „Löschen statt sperren“
    durchgesetzt. Damit wird in Zukunft nicht nur der Zu-
    griff auf kinderpornografische Internetseiten erschwert,
    sondern es werden auch die Persönlichkeitsrechte der
    Kinder und das Kindeswohl geschützt, und zwar da-
    durch, dass die Bilder dieser grausamen Straftaten in Zu-
    kunft aus dem Netz verschwinden werden.

    Wir haben den Schul- und den Kindergartenbesuch
    für Kinder von Zuwanderern ohne Aufenthaltsstatus er-
    möglicht, indem wir Meldepflichten gelockert haben.

    Wir haben einen eigenständigen Straftatbestand zur
    Bekämpfung von Zwangsheirat geschaffen. Wir zeigen
    mit dem Gesetz einerseits klare Kante gegenüber den
    Tätern, andererseits gibt das eigenständige Rückkehr-
    recht für die Opfer von Zwangsheirat diesen Menschen
    eine Perspektive in unserem Land, da ihr Recht auf Wie-
    derkehr nun unabhängig davon, ob sie ihren Lebensun-
    terhalt in Deutschland sichern können, zur Anwendung
    kommen kann.

    Dass uns sowohl der Opferschutz als auch die Rechte
    von Kindern wichtige Anliegen sind, hat diese Koalition
    auch demonstriert, indem sie die Rechte von Opfern in
    Ermittlungs- und Strafverfahren gestärkt hat. Damit wer-
    den auch die entsprechenden Empfehlungen aus dem
    Zwischenbericht des Runden Tisches gegen sexuellen
    Kindesmissbrauch umgesetzt.

    Die vorgesehenen Maßnahmen in Ermittlungs- und
    Strafverfahren sollen dem schwer traumatisierten Opfer
    das Verfahren gegen den Straftäter erleichtern, beispiels-
    weise durch die Vermeidung von Mehrfachvernehmun-
    gen, durch verbesserte Verfahrensrechte, durch den An-
    spruch auf kostenlose juristische Beratung und durch die
    Möglichkeit des Ausschlusses der Öffentlichkeit.

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    (C (D Auch die sexuelle Selbstbestimmung ist ein Menchenrecht. Dazu gehört nicht nur der Abbau von Vorurilen, sondern auch die gleichberechtigte rechtliche ehandlung unterschiedlicher partnerschaftlicher Leensentwürfe. us dieser Grundüberzeugung heraus haben wir in dieer Koalition die Gleichstellung von gleichgeschlechtlihen Lebenspartnerschaften weiter vorangetrieben. So aben wir sie bei der Erbschaftsteuer, der Grunderwerbteuer, dem BAföG und bei Beamten-, Richterund Solatenrecht der Ehe gleichgestellt. Um unser Wissen über die Wurzeln von Homophobie nd Diskriminierung gleichgeschlechtlich liebender Menchen zu erweitern und der Diskriminierung entgegenirken zu können, haben wir dieses Jahr die Magnusirschfeld-Stiftung auf den Weg gebracht. Erst vorgestern haben wir im Ausschuss über das hema Menschenhandel gesprochen. Es geht um einen traftatbestand. Ich möchte darauf aufmerksam machen, ass der Menschenhandel zum Zwecke der Ausbeutung on Arbeitskraft in den letzten Jahren auch in Deutschnd zugenommen hat. Wir bringen derzeit die Ratifizieng des Übereinkommens des Europarats zur Bekämpng des Menschenhandels voran. Den entsprechenden esetzentwurf haben wir im Oktober hier im Plenum beten, und er wird nun im federführenden Familienaus chuss eingehend bearbeitet. Mit diesem Übereinkommen werden nicht nur die Voussetzungen für eine engere europäische Zusammenar eit zur Bekämpfung des Menschenhandels geschaffen, ondern es enthält auch eine Angleichung der Straftatbetände und Vorschriften zur effizienten Strafverfolgung owie zum Schutz von Opfern und Zeugen. Damit weren wir der organisierten Menschenhandelskriminalität uch in Deutschland besser begegnen können. Lieber Tom Koenigs, ich hätte mich gefreut, wenn Sie Ihrer Rede auch dafür ein anerkennendes Wort gefun en hätten. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. Vielen ank. Das Wort hat nun Ullrich Meßmer für die SPD-Frak on. Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es t richtig: Mit dem neunten Menschenrechtsbericht wuren Schwerpunkte gesetzt. Diese Schwerpunkte sind siherlich auch regierungszeitenübergreifend. Ich will hier sbesondere drei große Schwerpunkte nennen, nämlich rstens die Rechte von Frauen und Mädchen – hier geht s insbesondere auch um die Zwangsverheiratung –, weitens die Bekämpfung von Kinderpornografie und Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 147. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. Dezember 2011 17645 Ullrich Meßmer )


    (Beifall des Abg. Jürgen Klimke [CDU/CSU])


    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)


Rede von Dr. h.c. Wolfgang Thierse
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

(Beifall bei der SPD)

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Ullrich Meßmer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    (A) )

    die Ausbeutung von Kindern – dazu ist hier schon eini-
    ges gesagt worden, auch aus der Anhörung, die wir dazu
    durchgeführt haben – und drittens die Anerkennung des
    Menschenrechts auf Trinkwasser und Sanitärversorgung,
    weshalb ich hier auch ein bisschen auf die Zeit eingehe,
    in der ich das Ganze verfolgen konnte.

    Vor allen Dingen wird mit dem Bericht klargestellt,
    dass die Menschenrechte unteilbar sind und einen Quer-
    schnittscharakter für alle Bereiche der Politik und des
    politischen Handelns haben. Albert Einstein hat dies et-
    was pathetischer ausgedrückt, aber ich finde, dieser Satz
    ist noch immer richtig. Er sagte:

    Ein Großteil der Geschichte ist erfüllt vom Kampf
    um die Menschenrechte, einem ewigen Streit, bei
    dem niemals ein endgültiger Sieg zu erringen ist.
    Aber in diesem Kampf zu ermüden, würde den Un-
    tergang der Gesellschaft bedeuten.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Ich denke, er hat hier sehr recht.

    In diesem Zusammenhang sage ich: In Bezug auf
    Menschenrechte ist kein Stillstand zu dulden. Kollege
    Kober, bei aller Anerkennung: Wir müssen also weiter-
    machen und uns weiterentwickeln. Deshalb ist es richtig
    und notwendig, auf Dinge hinzuweisen, die wir noch be-
    handeln müssen. Ich denke, diese Punkte sollten wir zum
    Anlass nehmen, einen kritischen Diskurs zu führen.

    Menschenrechte dulden kein Verharren im Status quo.
    Es ist erfreulich, wenn es Verbesserungen gibt. Am Bei-
    spiel der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen
    Rechte – kurz: WSK-Rechte –, die von den Vereinten
    Nationen eingefordert werden, wird dies deutlich. Diese
    Rechte schützen elementare Bereiche des Lebens wie
    Ernährung, Gesundheit, Bildung und Arbeit. Zugleich
    enthalten sie den Anspruch auf Gleichberechtigung, also
    einen Schutz vor Diskriminierung jeglicher Art. Mit
    Blick auf die vorherige Debatte zum Girokonto sage ich:
    Wir müssen aufpassen, dass auch bei uns Menschen
    nicht diskriminiert werden, nur weil sie keinen Zugang
    zu technischen Möglichkeiten haben, die heute selbst-
    verständlich sind. Auch über dieses Problem müssen wir
    bei uns weiterhin diskutieren.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Die Umsetzung der Menschenrechte trägt also zur
    menschenwürdigen Gestaltung der Lebensverhältnisse
    auf der Grundlage gleichberechtigter und solidarischer
    Freiheit bei. Die WSK-Rechte gelten unmittelbar als
    Rechtspflicht für alle Staaten, die sie anerkannt haben.
    Wir müssen viel dafür tun, sie durchzusetzen.

    Der Bericht stellt in diesem Zusammenhang eine
    Reihe von Menschenrechtsverletzungen fest, auch im
    Bereich des Rechts auf sauberes Trinkwasser und Sani-
    tärversorgung; ich habe es schon angesprochen. Ich will
    noch einmal in Erinnerung rufen: Ohne Wasser gibt es
    keine Nahrung und keine wirtschaftliche Entwicklung.
    Es ist noch immer so, dass mehr als 1,2 Milliarden Men-
    schen der Zugang zu sauberem Trinkwasser fehlt. Fast

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    (C (D oppelt so viele haben keinen Zugang zu sanitärer Basisersorgung. Das ist eines der Themen, das auch in Zukunft auf der agesordnung bleiben muss. Es wird nämlich keine Umetzung von weiter gehenden Freiheitsrechten geben Kollege Brand, ich bin Ihnen sehr dankbar, dass Sie in iesem Zusammenhang auf Somalia hingewiesen aben –, wenn es nicht auch gleichzeitig gelingt, das echt auf Wasser und sanitäre Versorgung durchzuseten und damit das Recht auf Nahrung für die Betroffeen sicherzustellen. Menschenrechte müssen immer in rer Gesamtheit verwirklicht werden. Ich möchte in diesem Zusammenhang – ich konnte as über zwei Jahre beobachten – dem Beauftragten der undesregierung für Menschenrechtspolitik, Markus öning, ganz herzlich danken. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    r hat viele umfangreiche Berichte angefertigt. Er be-
    chtet auch dann sehr offen über Probleme – das will ich
    n dieser Stelle ebenfalls sagen, Frau Kollegin Groth –,
    enn es nicht in die regierungsamtliche Linie passt. Mir
    efällt das sehr gut. Deshalb spreche ich ihm meinen
    erzlichen Dank aus. Ich hoffe, dass er in dieser Rich-
    ng weitermacht und dass er den Ausschuss auch wei-
    rhin entsprechend informiert.

    Ich stelle aber auch fest: Wir haben, wenn wir auf die
    neren Verhältnisse schauen – da kann ich den Kollegen
    oenigs nur unterstützen –, noch einiges zu tun. Das Zu-

    atzprotokoll zum UN-Sozialpakt ist immer noch nicht
    tifiziert. Wir befinden uns seit zwei Jahren in der Dis-

    ussion. Ich finde, dass die Begründung, es sei noch eine
    bstimmung unter den Ministerien erforderlich, nur
    och eine begrenzte Zeit gelten kann. Es ist notwendig,
    dieser Frage voranzukommen. Das sage ich auch mit

    em Hinweis darauf, dass schon vorher mehr hätte pas-
    ieren müssen. In dieser Frage sind wir uns einig. Daher
    ollten wir die Regierung bitten, hier etwas zügiger zu
    andeln.

    Ich spreche diesen Punkt so deutlich an, weil die Be-
    offenen, also die Opfer von Menschenrechtsverletzun-
    en, durch dieses Zusatzprotokoll die Möglichkeit be-
    ommen, ihre individuellen Rechte einzufordern. Das
    uss auch so sein. Denn wenn ein diskriminierungs-
    eier Zugang zu Bildung und Arbeit verweigert wird,
    ann muss es für die Betroffenen die Möglichkeit geben,
    arauf zu reagieren. Das ist auch deshalb dringend nötig,
    m den Menschenrechtsverteidigern, die weltweit in den
    etrieben als Gewerkschafter engagiert sind, die not-
    endige Rückendeckung zu geben. Ich denke da an die
    enschen, die sich beispielsweise in Kolumbien und
    exiko zu Gewerkschaften zusammenschließen wollen

    nd deren Leib und Leben deshalb bedroht ist. Daher
    äre es ein gutes Zeichen, wenn wir hier den entspre-

    henden Schritt gehen würden.