Anlage 6
        Kollegin Kerstin Tack hat ihre Rede zu Protokoll ge- diesem Tagesordnungspunkt zu Protokoll zu geben. –
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 147. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. Dezember 2011 17653
        Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse
        (A) (C)Berichtigungen
        145. Sitzung, Seite 17279 A, zweiter Absatz, das
        Zitat ist wie folgt zu lesen: „In der Volksabstimmung
        zeigt sich ein erfreulicher Common sense, den öffentli-
        che Debatten in den letzten Jahren so oft vermissen lie-
        ßen. Das Ergebnis hat nicht nur aufgeräumt mit der
        Vorstellung einer allmächtigen Bürgerwut. Es entmysti-
        fiziert auch die überzogenen Befürchtungen und Be-
        schwörungen einer ,Dagegen‘-Republik, in der jeder und
        jede nur noch an den eigenen Vorgarten denkt. Die Ener-
        giewende wird schwierig; dass sie aber an den Wider-
        ständen doppelmoralischer Bürger scheitert, die keine
        Atomkraft wollen, aber den Netzausbau blockieren, ist
        sehr unwahrscheinlich. Die Bürger, das hat sich in Stutt-
        gart gezeigt, wollen mitreden, und sie lassen mit sich re-
        den.“
        146. Sitzung, Seite 17419 B, zweiter Absatz, dritter
        Satz ist wie folgt zu lesen: „Aber es sollte uns doch
        stutzig machen, dass es gerade die Separatisten, Präsi-
        dent Dodik und Herr Covic, sind, die die Auflösung des
        OHR fordern, und nicht die jungen Leute von der Initia-
        tive K 143.“
        146. Sitzung, Seite 17436 B, zweiter Absatz, dritter
        Satz ist wie folgt zu lesen: „Denn die Geschichte in den
        letzten zwölf Monaten hat gezeigt: Es gibt keinen Zwei-
        (D)(B)
        fel an der Seriosität, Wahrhaftigkeit und der Bereit-
        schaft, Verantwortung zu übernehmen, bei den beiden
        Personen, nämlich Generalinspekteur Schneiderhan und
        Staatssekretär Wichert, die er entlassen hat“.
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 147. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. Dezember 2011 17655
        (A) )
        )(B)
        Schaaf, Anton SPD 02.12.2011
        Anlagen
        Hoff, Elke FDP 02.12.2011
        Haustein, Heinz-Peter FDP 02.12.2011
        Heinen-Esser, Ursula CDU/CSU 02.12.2011
        Katherina
        Remmers, Ingrid DIE LINKE 02.12.2011
        Anlage 1
        Liste der entschuldigte
        Abgeordnete(r)
        entschuldigt bis
        einschließlich
        Beck (Bremen),
        Marieluise
        BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        02.12.2011*
        Beckmeyer, Uwe SPD 02.12.2011
        Bender, Birgitt BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        02.12.2011
        Bockhahn, Steffen DIE LINKE 02.12.2011
        Dr. Böhmer, Maria CDU/CSU 02.12.2011
        Brase, Willi SPD 02.12.2011
        Bulling-Schröter, Eva DIE LINKE 02.12.2011
        Burchardt, Ulla SPD 02.12.2011
        Dağdelen, Sevim DIE LINKE 02.12.2011
        Dr. Danckert, Peter SPD 02.12.2011
        Dittrich, Heidrun DIE LINKE 02.12.2011
        Dyckmans, Mechthild FDP 02.12.2011
        Edathy, Sebastian SPD 02.12.2011
        Frankenhauser, Herbert CDU/CSU 02.12.2011
        Freitag, Dagmar SPD 02.12.2011
        Friedhoff, Paul K. FDP 02.12.2011
        Funk, Alexander CDU/CSU 02.12.2011
        Gabriel, Sigmar SPD 02.12.2011
        Gehrcke, Wolfgang DIE LINKE 02.12.2011
        Dr. Gerhardt, Wolfgang FDP 02.12.2011
        Goldmann, Hans-
        Michael
        FDP 02.12.2011
        Granold, Ute CDU/CSU 02.12.2011
        Hänsel, Heike DIE LINKE 02.12.2011
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        Anlagen zum Stenografischen Bericht
        n Abgeordneten
        öger, Inge DIE LINKE 02.12.2011
        r. h. c. Kastner,
        Susanne
        SPD 02.12.2011
        lein-Schmeink, Maria BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        02.12.2011
        r. Koschorrek,
        Rolf
        CDU/CSU 02.12.2011
        ossendey, Thomas CDU/CSU 02.12.2011
        rellmann, Jutta DIE LINKE 02.12.2011
        urth (Quedlinburg),
        Undine
        BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        02.12.2011
        r. von der Leyen,
        Ursula
        CDU/CSU 02.12.2011
        indemann, Lars FDP 02.12.2011
        alczak, Agnes BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        02.12.2011
        öller, Kornelia DIE LINKE 02.12.2011
        ovassat, Niema DIE LINKE 02.12.2011
        estle, Ingrid BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        02.12.2011
        r. Neumann (Lausitz),
        Martin
        FDP 02.12.2011
        ietan, Dietmar SPD 02.12.2011
        ouripour, Omid BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        02.12.2011
        rtel, Holger SPD 02.12.2011
        etermann, Jens DIE LINKE 02.12.2011
        olenz, Ruprecht CDU/CSU 02.12.2011
        eiche (Potsdam), CDU/CSU 02.12.2011
        bgeordnete(r)
        entschuldigt bis
        einschließlich
        17656 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 147. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. Dezember 2011
        (A) )
        )(B)
        * für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver-
        sammlung des Europarates
        Anlage 2
        Erklärung nach § 31 GO
        der Abgeordneten Sibylle Laurischk (FDP) zur
        namentlichen Abstimmung über den Entwurf
        eines Gesetzes zur geschlechtergerechten Be-
        setzung von Aufsichtsräten (Tagesordnungs-
        punkt 34)
        In Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG ist der staatliche Auftrag
        zur Förderung der Durchsetzung der Gleichberechtigung
        von Frauen und Männern verankert und auch die Aufga-
        benstellung, die Beseitigung bestehender Nachteile zu
        bewirken.
        Aus diesem Grund hat die christlich-liberale Koali-
        tion im Koalitionsvertrag die Zielsetzung von mehr
        Frauen in Führungspositionen verankert. Der Anteil von
        Frauen in Führungspositionen in der Wirtschaft und im
        öffentlichen Dienst soll maßgeblich erhöht werden. Um
        dies zu erreichen, ist eine Reihe von Maßnahmen not-
        wendig. Gerade für gut qualifizierte Frauen, die mit der
        Entscheidung, Kinder zu haben, regelmäßig einen Kar-
        riereknick erleben müssen, ist der Ausbau der verlässli-
        chen Kindertagesbetreuung unverzichtbar.
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        Scheel, Christine BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        02.12.2011
        Schlecht, Michael DIE LINKE 02.12.2011
        Dr. Schwanholz, Martin SPD 02.12.2011
        Senger-Schäfer, Kathrin DIE LINKE 02.12.2011
        Trittin, Jürgen BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        02.12.2011
        Ulrich, Alexander DIE LINKE 02.12.2011
        Wagenknecht, Sahra DIE LINKE 02.12.2011
        Wanderwitz, Marko CDU/CSU 02.12.2011
        Wegner, Kai CSU/CDU 02.12.2011
        Werner, Katrin DIE LINKE 02.12.2011
        Dr. Westerwelle, Guido FDP 02.12.2011
        Widmann-Mauz,
        Annette
        CDU/CSU 02.12.2011
        Wolff (Wolmirstedt),
        Waltraud
        SPD 02.12.2011
        Abgeordnete(r)
        entschuldigt bis
        einschließlich
        (C
        (D
        Der Anteil von Frauen in Führungspositionen von
        irtschaft und Politik wird sich aber nur dann erhöhen
        ssen, wenn dies innerhalb der Unternehmen und politi-
        chen Führungsgremien gewollt ist. Dies wird nur dann
        eschehen, wenn klare Selbstverpflichtungen in Unter-
        ehmen und politischen Gremien diese Zielsetzung for-
        ulieren und anhand ihrer Umsetzung auch messbar ma-
        hen. Hier ist ein gesellschaftlicher Diskussionsprozess
        Gang zu setzen, dem sich gerade auch die männlichen
        erantwortungsträger in Wirtschaft und Politik stellen
        üssen.
        Als Liberale setze ich auf entsprechende Selbstver-
        flichtungen und lehne deshalb den Gesetzentwurf von
        ündnis 90/Die Grünen für eine verpflichtende Frauen-
        uote zum jetzigen Zeitpunkt ab. Ich halte jedoch eine
        erbindliche Selbstverpflichtung der Unternehmen auch
        Anbetracht des nach wie vor stagnierenden Frauenan-
        ils in Führungspositionen in der Wirtschaft für drin-
        end geboten. Eine gleichberechtigte Teilhabe von
        rauen in Führungspositionen wird letztendlich dazu
        hren, dass auch in allen anderen Aufgabenfeldern ei-
        es Unternehmens die gleichberechtigte Teilhabe von
        rauen umgesetzt wird. Dadurch bleibt unsere Gesell-
        chaft innovationsfähig und dem globalen Wettbewerb
        ewachsen. Die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft
        t für mich eine entscheidende Fragestellung bei der
        msetzung der Gleichstellung von Frauen.
        nlage 3
        Erklärungen nach § 31 GO
        zu den namentlichen Abstimmungen:
        – Entwurf eines Gesetzes zur geschlechterge-
        rechten Besetzung von Aufsichtsräten
        – Beschlussempfehlung zu dem Antrag: Quo-
        tenregelung für Aufsichtsräte und Vor-
        stände gesetzlich festschreiben
        (Tagesordnungspunkt 34)
        Dorothee Bär (CDU/CSU): Die Zielsetzung der vor-
        egenden Oppositionsanträge begrüße ich. Wir sind der-
        eit damit befasst, in einem breiten und fraktionsüber-
        reifenden Bündnis Regelungen zu finden, die diesem
        iel am besten Rechnung tragen. Ich bin der Überzeu-
        ung, dass es für diese hochsensible gesellschaftliche
        rage eines breitestmöglichen Bündnisses bedarf.
        Der Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grü-
        en zur geschlechtergerechten Besetzung von Aufsichts-
        ten (Drucksachen 17/3296, 17/6527) und der Antrag
        er Fraktion der SPD „Quotenregelung für Aufsichtsräte
        nd Vorstände gesetzlich festschreiben“ (Drucksachen
        7/4683, 17/6527) schaden zum jetzigen Zeitpunkt die-
        er Initiative und einer gemeinsamen Lösung, die von
        irtschaft und Gesellschaft akzeptiert und auch tatsäch-
        ch umgesetzt werden kann.
        Deswegen stimme ich gegen besagten Gesetzentwurf
        nd erwähnten Antrag.
        Dr. Jan-Marco Luczak (CDU/CSU): Das Ziel
        Mehr Frauen in Führunspositionen“ ist mir ein wichti-
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 147. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. Dezember 2011 17657
        (A) )
        )(B)
        ges Anliegen, das ich mit allem Nachdruck unterstütze.
        Der derzeitige Anteil von Frauen in leitenden Positionen
        in deutschen Unternehmen ist unzureichend – er spiegelt
        nicht wider, dass wir in Deutschland weitaus mehr her-
        vorragend qualifizierte Frauen haben. Enorme Poten-
        ziale werden so nicht gehoben. Das muss sich ändern.
        Auch wenn die Ursachen sicherlich vielschichtig sind,
        bleibt festzuhalten: Die bisherigen Bemühungen von
        Politik und Wirtschaft haben leider nicht den gewünsch-
        ten Erfolg gezeitigt.
        Um unseren verfassungsrechtlich in Art. 3 Abs. 2 GG
        festgeschriebenen Auftrag umzusetzen, sind wir derzeit
        damit befasst, in einem breiten und fraktionsübergreifen-
        den Bündnis Regelungen zu finden, die diesem Ziel am
        besten Rechnung tragen. Denn für das Ziel „Mehr
        Frauen in Führungspositionen“ ist nach meiner Überzeu-
        gung ein breiter Schulterschluss über Partei- und Frak-
        tionsgrenzen hinweg erforderlich. Ein solches Bündnis
        und die Erarbeitung einer tragfähigen Lösung lassen sich
        nicht übers Knie brechen und erfordern Zeit und Kon-
        zentration. Die von Bundesfamilienministerin Dr.
        Kristina Schröder konzipierte Flexiquote ist dabei ein
        wichtiges Element.
        Der Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grü-
        nen zur geschlechtergerechten Besetzung von Aufsichts-
        räten (Drucksachen 17/3296, 17/6527) und der Antrag
        der Fraktion der SPD „Quotenregelung für Aufsichtsräte
        und Vorstände gesetzlich festschreiben“ (Drucksachen
        17/4683, 17/6527) schaden zum jetzigen Zeitpunkt die-
        ser Initiative und einer gemeinsamen Lösung, die von
        Wirtschaft und Gesellschaft akzeptiert und auch tatsäch-
        lich umgesetzt werden kann.
        Deswegen stimme ich gegen besagten Gesetzentwurf
        und erwähnten Antrag.
        Anlage 4
        Erklärung nach § 31 GO
        der Abgeordneten Dr. Christel Happach-Kasan,
        Christine Aschenberg-Dugnus, Gudrun Kopp
        und Dr. Birgit Reinemund (alle FDP) zu den na-
        mentlichen Abstimmungen:
        – Entwurf eines Gesetzes zur geschlechterge-
        rechten Besetzung von Aufsichtsräten
        – Beschlussempfehlung zu dem Antrag: Quo-
        tenregelung für Aufsichtsräte und Vor-
        stände gesetzlich festschreiben
        (Tagesordnungspunkt 34)
        In den Hörsälen und Ausbildungsbetrieben leisten
        Frauen ebenso viel wie Männer. Trotz hervorragender
        Ausbildung erlangen Frauen aber nach wie vor zu selten
        – weder in Politik noch in der Wirtschaft – Führungspo-
        sitionen. Wir können es uns als Gesellschaft nicht leis-
        ten, auf Kreativität, Intelligenz und Engagement einer
        Hälfte der Bevölkerung zu verzichten. Unter der Über-
        schrift „Mehr Frauen in Führungspositionen“ fordert
        deshalb die christlich-liberale Koalition im Koalitions-
        vertrag, den Anteil von Frauen in Führungspositionen in
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        er Wirtschaft und im öffentlichen Dienst „maßgeblich“
        u erhöhen.
        Der Innovationsindikator 2011 der Deutschen Tele-
        om Stiftung, die von Bundesaußenminister a. D.
        r. Klaus Kinkel geleitet wird, kommt zu dem Ergebnis,
        ass Deutschland das Potenzial von Frauen in Forschung
        nd Innovation nur in sehr geringem Maß nutzt:
        „Von den insgesamt rund 450 000 Personen, die in
        eutschland im Bereich von Forschung und technologi-
        cher Entwicklung in Wirtschaft und Wissenschaft tätig
        ind, sind weniger als ein Viertel Frauen. … Das
        chlechte Abschneiden Deutschlands und die hohe Be-
        eutung des Themas sind Anlass genug, sich im Innova-
        onsindikator des kommenden Jahres im Rahmen einer
        chwerpunktuntersuchung mit diesen Fragen zu be-
        chäftigen. Erst dann können weiter differenzierte Aus-
        agen zur Rolle der Frauen im Innovationsprozess ge-
        acht werden. Für Deutschland steht allerdings bereits
        tzt fest: Es kann sich dieses unausgeschöpfte Potenzial
        icht länger leisten, wenn es auch weiterhin im Innova-
        onswettbewerb oben stehen will.“
        Um den Frauenanteil in Führungspositionen zu erhö-
        en, ist ein Umdenken in unserer männerbestimmten
        esellschaft erforderlich. Dieses Umdenken muss im In-
        resse der gesamten Gesellschaft von Frauen und Män-
        ern geleistet werden. Gesetze können diese notwendige
        berzeugungsarbeit nicht leisten. Deswegen lehnen wir
        en Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen für eine
        erpflichtende Frauenquote sowie den Antrag der SPD
        b.
        Gleichzeitig fordern wir vonseiten der Unternehmen
        ehr Anstrengungen, in ihren Unternehmen eine Kultur
        er gleichberechtigten Beteiligung von Frauen zu initiie-
        n und auch zu leben und in der Folge Frauen Füh-
        ngspositionen anzuvertrauen. Gemischte Teams sind
        achweislich leistungsfähiger als Teams, in denen ent-
        eder nur Männer oder nur Frauen arbeiten. Wir befür-
        orten eine verbindliche Selbstverpflichtung der Unter-
        ehmen, einen Stufenplan zur Beteiligung von Frauen in
        ührungspositionen aufzustellen und durch familien-
        eundliche Rahmenbedingungen Frauen zu ermutigen,
        ührungspositionen anzustreben.
        nlage 5
        Erklärung nach § 31 GO
        der Abgeordneten Ingrid Fischbach, Frank
        Heinrich, Ewa Klamt, Katharina Landgraf und
        Sabine Weiss (Wesel I) (alle CDU/CSU) zu den
        namentlichen Abstimmungen:
        – Entwurf eines Gesetzes zur geschlechterge-
        rechten Besetzung von Aufsichtsräten
        – Beschlussempfehlung zu dem Antrag: Quo-
        tenregelung für Aufsichtsräte und Vor-
        stände gesetzlich festschreiben
        (Tagesordnungspunkt 34)
        Das Ziel „Mehr Frauen in Führungspositionen“ ist
        ir ein wichtiges Anliegen, das ich intensiv unterstütze
        nd für das ich mich seit langem einsetze.
        17658 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 147. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. Dezember 2011
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        Wir sind derzeit damit befasst, in einem breiten und
        fraktionsübergreifenden Bündnis Regelungen zu finden,
        die diesem Ziel am besten Rechnung tragen. Denn für
        das Ziel „Mehr Frauen in Führungspositionen“ ist nach
        meiner Überzeugung ein breiter Schulterschluss über
        Partei- und Fraktionsgrenzen hinweg erforderlich. Ein
        solches Bündnis und die Erarbeitung einer tragfähigen
        Lösung lassen sich nicht übers Knie brechen und erfor-
        dern Zeit und Konzentration. Die von Bundesfamilien-
        ministerin Dr. Kristina Schröder MdB konzipierte Flexi-
        quote ist dabei ein wichtiges Element.
        Der Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grü-
        nen zur geschlechtergerechten Besetzung von Aufsichts-
        räten (Drucksachen 17/3296, 17/6527) und der Antrag
        der Fraktion der SPD „Quotenregelung für Aufsichtsräte
        und Vorstände gesetzlich festschreiben“ (Drucksachen
        17/4683, 17/6527) schaden zum jetzigen Zeitpunkt die-
        ser Initiative und einer gemeinsamen Lösung, die von
        Wirtschaft und Gesellschaft akzeptiert und auch tatsäch-
        lich umgesetzt werden kann.
        Deswegen stimme ich gegen besagten Gesetzentwurf
        und erwähnten Antrag.
        Anlage 6
        Zu Protokoll gegebene Reden
        zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung
        der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
        (LSV-Neuordnungsgesetz – LSV-NOG) (Tages-
        ordnungspunkt 37)
        Gitta Connemann (CDU/CSU): Die landwirtschaft-
        liche Sozialversicherung, über die wir heute debattieren,
        bedeutet soziale Sicherheit für die Menschen im ländli-
        chen Raum. Sie ist das berufsständische Sicherungssys-
        tem, das unsere Land- und Forstwirte, unsere Gärtner
        und ihre Familien gegen Unfall, Krankheit, Gebrechen
        und Alter absichert. Die landwirtschaftliche Sozialversi-
        cherung hat sich in der Vergangenheit hervorragend be-
        währt. Zugleich konnte ein rasanter Strukturwandel so-
        zial abgefedert werden – bislang; denn die Heraus-
        forderungen werden größer. Mit Ausnahme des Garten-
        baus nimmt die Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe
        von Jahr zu Jahr ab. Die Zahl der versicherten Beitrags-
        zahler wird geringer, und die Zahl der Empfänger steigt
        überproportional. Dies sei an nur einer Zahl deutlich ge-
        macht: Derzeit zahlen rund 257 000 Personen Beiträge
        zur Alterssicherung der Landwirte. Demgegenüber er-
        halten rund 618 000 Rentner Leistungen. Damit wächst
        die Kostenbelastung der aktiv wirtschaftenden Land-
        wirte – und die Sorge. Denn gerade die Sicherheit der
        Versorgung im Alter ist für unsere Bäuerinnen und Bau-
        ern, die Altenteiler ein hochsensibles Thema, das mit
        Ängsten verbunden ist.
        Darauf reagierten wir im Jahre 2007 mit dem Gesetz
        zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen
        Sozialversicherung, dem LSVMG. Unser Ziel war es, die
        landwirtschaftliche Sozialversicherung zukunftsfest zu
        machen und stabile Beiträge zu erreichen. Mit dem Ge-
        setz wurden organisatorische Änderungen in der land-
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        irtschaftlichen Sozialversicherung durchgeführt, Maß-
        ahmen zur innerlandwirtschaftlichen Solidarität in der
        ndwirtschaftlichen Unfallversicherung vorgegeben
        nd dem Wirtschaftlichkeitsgrundsatz angepasst. Auch
        Leistungs- und Beitragsbereich der landwirtschaftli-
        hen Unfallversicherung kam es zu Änderungen.
        Zahlreiche Aufgaben werden seitdem zentral bearbei-
        t wie zum Beispiel die Krankenhausabrechnungsprü-
        ng an drei Standorten, das Rechenzentrum in Kassel
        der die Regressbearbeitung. Als Äquivalent für die Bei-
        ehaltung der Eigenständigkeit der regionalen landwirt-
        chaftlichen Berufsgenossenschaften wurde im Jahre
        010 ein Lastenausgleich eingeführt, der seine vollstän-
        ige Wirkung allerdings erst im Jahr 2015 entfaltet hätte.
        trukturell benachteiligte landwirtschaftliche Berufsge-
        ossenschaften, die hohe Kosten für Altrenten tragen
        üssen, sollten so entlastet werden.
        Der Gesetzgeber formulierte die Erwartung, bis zum
        ahre 2014 die Verwaltungs- und Verfahrenskosten um
        0 Prozent auf der Basis des Jahres 2004 zu reduzieren.
        ie landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften wur-
        en verpflichtet, ihre Beitragsmaßstäbe bei regionaler
        estsetzung flächendeckend am Unfallrisiko zu orientie-
        n. Auf meine Bitte gab das Bundesministerium für Er-
        ährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im
        ommer letzten Jahres einen Zwischenbericht über das
        isher Erreichte. Auch dieser konstatierte: Es hat sich
        eit 2007 sehr viel getan.
        Dazu haben viele beigetragen. Besonders hervorzuhe-
        en sind aus meiner Sicht die ehrenamtlichen Vertreter
        er Selbstverwaltung und die Mitarbeiterinnen und Mit-
        rbeiter der jeweiligen landwirtschaftlichen Sozialversi-
        herung. Gerade die Letzteren mussten nicht nur vor Ort
        ie Änderungen vollziehen, sondern diese auch den Ver-
        icherten erklären, und das war nicht immer leicht. Da-
        on wissen aktuell die Mitarbeiter der Landwirtschaftli-
        hen Sozialversicherung Mittel- und Ostdeutschland
        ach der diesjährigen Umstellung auf risikoorientierte
        eiträge ein Lied zu singen. Mein Dank gilt an dieser
        telle ausdrücklich Ihnen, liebe Mitarbeiterinnen und
        itarbeiter bei den Trägern in ganz Deutschland. In dem
        amaligen Gesetz hatten wir auch eine Evaluation für
        as Jahr 2014 angekündigt. Der Bericht über die Aus-
        irkungen des LSVMG sollte als Grundlage für weitere
        rganisationsveränderungen dienen. Nach dem Willen
        er Politik wäre es also vor 2014 wohl nicht zu neuen
        eformüberlegungen für die landwirtschaftliche Sozial-
        ersicherung gekommen.
        Dennoch diskutieren wir diese jetzt – auf Initiative
        es Berufsstandes. Denn der aktuellen Diskussion über
        ie kurzfristige Errichtung eines LSV-Bundesträgers
        egt ein Beschluss des Präsidiums des Deutschen Bau-
        rnverbandes vom 12. Oktober 2010 zugrunde: „Der
        SV-Spitzenverband wird aufgefordert, ein Gutachten
        ber die Machbarkeit und mögliche Ausgestaltung eines
        undesweit einheitlichen Beitragsmaßstabes in Auftrag
        u geben. Ziel muss es sein, dass identische Betriebe in
        eutschland einen gleich hohen Beitrag zur Landwirt-
        chaftlichen Unfallversicherung entrichten.“ Dies war
        er Beginn eines Prozesses, der insbesondere im Berufs-
        tand sehr strittig geführt wurde. Auf der Ebene der Bun-
        espolitik haben wir diesen Prozess begleitet. Wir haben
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 147. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. Dezember 2011 17659
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        auf Risiken hingewiesen. So hatte der Bundesrechnungs-
        hof noch im September 2010 in seinem Bericht über die
        Prüfung der freiwilligen Vereinigungen von gesetzlichen
        Krankenkassen darauf hingewiesen, dass Fusionen in
        den meisten Fällen nicht zu den erhofften Synergieeffek-
        ten und zur Senkung der Personal- und Verwaltungskos-
        ten geführt habe. Wir haben aber auch die Chancen deut-
        lich gemacht und mit der angekündigten zusätzlichen
        Bereitstellung von insgesamt 100 Millionen Euro ein Si-
        gnal gesetzt, dass wir den Prozess unterstützen wollen.
        Denn im Zuge innerlandwirtschaftlicher Solidarität
        ist die Einführung eines bundeseinheitlichen Beitrags-
        maßstabes nachvollziehbar, vernünftig und gerecht. Es
        ist den Versicherten dauerhaft nicht zu erklären, weshalb
        ein Mutterkuhbetrieb oder ein Pferdehalter bei gleichem
        Risiko unterschiedlich zur Kasse gebeten werden – je
        nach Region, in der er lebt. Das gleiche Risiko muss
        dauerhaft auch mit gleichen Beiträgen versichert wer-
        den. Auch die weitere Optimierung des Systems der
        landwirtschaftlichen Sozialversicherung unter Kostenge-
        sichtspunkten ist unterstützenswert – und aus Sicht der
        Versicherten wünschenswert. Denn die Rechnung zahlen
        im Ergebnis die Landwirte, Forstwirte und Gartenbauer.
        Jeder Euro, den sie zusätzlich zahlen müssen, belastet
        sie, insbesondere wenn es um die Unterhaltung einer
        aufwendigen Struktur geht. Im Vergleich zur Organisa-
        tion der gewerblichen Unfallversicherung mit bundes-
        weit neun Trägern und bei Betrachtung der 156 gesetzli-
        chen Krankenkassen – ohne Betriebskrankenkassen –,
        erscheinen jeweils neun landwirtschaftliche Berufsge-
        nossenschaften und Krankenkassen überrepräsentiert.
        Wir müssen erkennen, dass sich der Strukturwandel in
        der Landwirtschaft fortsetzen wird. Als Folge des konti-
        nuierlichen Rückgangs der Versichertenzahlen wird es
        daher zu einer Zentralisierung der LSV kommen müs-
        sen. Die Frage war nur, wann. Der landwirtschaftliche
        Berufsstand gab uns dann nach längerer interner Diskus-
        sion das einstimmige Signal: Politik, handle jetzt! Auch
        die Länder signalisierten in vielen Vorgesprächen, dass
        sie diesen Weg unter bestimmten Voraussetzungen mit-
        gehen würden. Im Einvernehmen mit Landvölkern und
        der Landespolitik wurde ein konsensuales Modell entwi-
        ckelt. Es soll im kommenden Jahr ein Bundesträger ent-
        stehen. Der Zeitraum der nächsten Wahlperiode der
        Selbstverwaltung bis zum Jahr 2017 soll genutzt werden,
        gemeinsame Beitragsmaßstäbe zu schaffen und die Ver-
        waltungskosten zu konsolidieren. Das Bundeskabinett
        beschloss im November 2011 einen entsprechenden Ge-
        setzentwurf. Jetzt diskutieren wir über die Details.
        Insoweit gibt es durchaus berechtigte Kritik und be-
        gründete Forderungen. An dieser Stelle erwähne ich bei-
        spielhaft nur die Einwände der Personalvertreter. Ich ap-
        pelliere an uns alle, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
        auf dem jetzt eingeschlagenen Weg mitzunehmen. Wir
        dürfen die Reform nicht gegen sie, sondern nur mit ihnen
        machen. Und ich nenne den Gartenbau. Die Situation dort
        unterscheidet sich erheblich von der in der übrigen Land-
        und Forstwirtschaft. Dies gilt nicht nur für den Kreis der
        Versicherten, sondern auch für die Zahl der versicherten
        Unternehmen. Es gibt einen bundeseinheitlichen Träger
        sowie einen bundesweit einheitlichen Beitragsmaßstab.
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        ngesichts der zu erwartenden erheblichen finanziellen
        usatzlast, die sich zwingend auf die Beiträge niederschla-
        en muss, wird diese Einbeziehung abgelehnt. Ich kann
        ies persönlich nachvollziehen. Deshalb werden wir ihre
        orderungen und Einwände ebenfalls genau prüfen.
        Es gibt also durchaus noch Klärungs- und Abstim-
        ungsbedarf. Die Betroffenen müssen die Möglichkeit
        aben, sich zu äußern. Deshalb ist es auch gut und ver-
        ünftig, im Januar 2012 eine Anhörung zu dem Gesetz
        urchzuführen. Denn so können offene Fragen, auch
        trittige Punkte erörtert werden. Wir setzen auf den kon-
        truktiven Dialog mit unserem Berufsstand, seinen Ver-
        änden, den Sozialversicherungsträgern und ihren Mit-
        rbeitern. Für die CDU/CSU-Fraktion erkläre ich aber
        ines: Grundsätzlich stehen alle Maßnahmen unter der
        rämisse, das System der landwirtschaftlichen Sozial-
        ersicherung auf Dauer zu erhalten. Ein eigenständiges
        grarsoziales Sicherungssystem bietet nicht nur viele
        orteile. Die landwirtschaftliche Sozialversicherung ist
        in Erfolgsmodell. Deshalb bedaure ich auch die aktuel-
        n Äußerungen aus der SPD-Fraktion, die die Eigen-
        tändigkeit der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
        interfragt. Dies ist sicherlich das falsche Signal – nicht
        ur jetzigen Zeit. Das ist mit der Union nicht zu machen.
        Marlene Mortler (CDU/CSU): Das neue landwirt-
        chaftliche Sozialversicherungssystem nimmt Gestalt
        n. Aus zurzeit noch neun Trägern dieses Systems wird
        in schlagkräftiger Bundesträger geformt, der zum Ja-
        uar 2013 seine Tätigkeit aufnehmen soll. Versicherten
        ird ab dann das Leistungsangebot aus einer Hand zur
        erfügung gestellt; gebündelt werden die landwirtschaft-
        che Alterskasse, Unfallkasse, die landwirtschaftliche
        rankenkasse, Pflegekasse sowie die Sozialversiche-
        ng für den Gartenbau. Der Bundesträger wird als
        elbstverwaltungskörperschaft des öffentlichen Rechts
        rrichtet und ist zweistufig aufgebaut: Die Bundesebene
        der die Hauptverwaltung wird zentrale Aufgaben wahr-
        ehmen, und die regionalen Geschäftsstellen werden
        ersichertenorientierte Leistungen erbringen. Wirklich
        ositiv hervorzuheben ist, dass die Diskussion über eine
        eform des Sozialversicherungssystems aus dem Be-
        fsstand selbst heraus an die Politik getragen wurde.
        Der Strukturwandel innerhalb der Landwirtschaft
        ägt dazu bei, dass der Kreis der Versicherten und vor
        llem der Kreis der Leistungsträger immer kleiner wird.
        avor kann eine berufsständige Verwaltungsstruktur die
        ugen nicht verschließen. Dies ist frühzeitig erkannt
        nd akzeptiert worden. Ein fantastisches Produktivitäts-
        achstum innerhalb der Landwirtschaft seit Bestehen
        er Bundesrepublik Deutschland hat dazu beigetragen,
        ass die Anzahl der in der Landwirtschaft beschäftigten
        ersonen und die Anzahl der landwirtschaftlichen Be-
        iebe stark abgenommen hat.
        Dieses Produktivitätswachstum hat dazu beigetragen,
        ass sich Deutschland nach Ende des Zweiten Weltkrie-
        es wirtschaftlich rasant entwickeln konnte. Auch heute
        tellt der landwirtschaftliche und der gesamte Agrarsek-
        r einen wirtschaftlichen Bereich dar, der sehr dyna-
        isch wächst und so zum Aufschwung in Deutschland
        17660 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 147. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. Dezember 2011
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        beiträgt. Daneben stabilisiert der Agrarsektor den ländli-
        chen Raum, schafft dort Arbeitsplätze, die in immer grö-
        ßerem Maße auch hoch qualifizierte Menschen anzie-
        hen.
        Deshalb konnten wir auch guten Gewissens den staat-
        lichen Zuwendungen in das landwirtschaftliche Sozial-
        versicherungssystem zustimmen, wie letzte Woche bei
        der Verabschiedung des Bundeshaushalts geschehen.
        Wir können auch guten Gewissens und mit Nachdruck
        fordern, dass die für die Reform der landwirtschaftlichen
        Sozialversicherung zugesagten zusätzlichen Mittel in
        Höhe von 150 Millionen Euro zügig freigegeben wer-
        den, um sie den Beitragszahlern zugute kommen zu las-
        sen. Voraussetzung dafür ist, dass wir die Reform in die-
        sem Hohen Hause zügig verabschieden.
        Deshalb rufe ich auch Ihnen auf den Oppositionsbän-
        ken, und auch den Verhandlungsführern des Bundesrates
        zu: Stimmen Sie mit uns, ergreifen wir zusammen diese
        große Gelegenheit, ein wichtiges Sozialversicherungs-
        system zukunftsfest zu machen, und das sogar im weit-
        gehenden Konsens mit allen beteiligten Personengrup-
        pen.
        Wir von der christlich-liberalen Koalition haben von
        Beginn der Diskussion an Wert darauf gelegt, dass alle
        von einer Reform betroffenen Personengruppen in die
        Diskussion mit eingebunden waren. Betroffen sind ers-
        tens die Bauern und Bäuerinnen mit ihren Familien.
        Zweitens sind es die deutschen Gärtner, die in das bun-
        desweite Sozialversicherungssystem eingegliedert wer-
        den sollen. Dabei bin ich mir und sind wir uns bewusst,
        dass der Gartenbau Besonderheiten gegenüber der Land-
        wirtschaft aufweist, die zu berücksichtigen sind, beson-
        ders im Bereich der Unfallversicherung. Deshalb sind
        wir intensiv auf die Bedenken der Gärtner eingegangen.
        Bei der Zusammensetzung der 81-köpfigen Vertreterver-
        sammlung können die Gärtner mit insgesamt neun Ver-
        tretern alle Berufsgruppen des Gartenbaus angemessen
        repräsentieren. In den 27-köpfigen Vorstand können drei
        Vertreter des Gartenbaus einziehen. Zusätzlich wird un-
        ter anderem ein Beirat für die Belange des Gartenbaus
        eingerichtet, der ein Vorschlagsrecht bei Unfallverhü-
        tungsvorschriften haben wird, die ausschließlich auf Un-
        ternehmen des Gartenbaus anzuwenden sind. Die Vor-
        schläge dieses Beirates können nur mit einem Quorum
        von 60 Prozent der Stimmen der Selbstverwaltungsor-
        gane der Sozialversicherung zurückgewiesen werden.
        All dies gewährleistet, dass die spezifischen Bedenken
        des Gartenbaus nicht so ohne Weiteres von anderen
        Gruppierungen innerhalb des Systems beiseite geräumt
        oder überstimmt werden können.
        Die dritte von der Reform betroffene Gruppe stellt der
        Forst dar.
        So wird das neue System auch den trefflichen Namen
        „Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und
        Gartenbau“ tragen. Allein schon die Namensgebung
        bringt zum Ausdruck, dass die Interessen der einzelnen
        Berufsgruppen in angemessenem Maße Berücksichti-
        gung finden werden.
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        Viertens müssen wir im Besonderen die Belange der
        bestehenden Sozialversicherungssystem Beschäftig-
        n berücksichtigen, um Brüche in persönlichen Lebens-
        lanungen zu vermeiden. Dies darf allerdings nicht dazu
        hren, dass die Effizienzziele, die mit der Errichtung
        es Bundesträgers einhergehen sollen, aus den Augen
        erloren werden. Ich finde, mit dem nun vorliegenden
        esetzentwurf ist es uns sehr gut gelungen, die gesteck-
        n Ziele zu erreichen:
        Zum einen bringt die christlich-liberale Koalition ein
        n den Anforderungen der Zukunft orientiertes landwirt-
        chaftliches Sozialversicherungssystem in Form eines
        undesträgers auf den Weg. Die Aufgabenverteilung ob-
        egt grundsätzlich der Selbstverwaltung, und das Orga-
        isationskonzept wird durch einen Errichtungsausschuss
        usgearbeitet. Des Weiteren unterstützen wir die Reform
        urch zusätzliche Finanzmittel in Höhe von 150 Millio-
        en Euro aus dem Bundeshaushalt, wobei davon im Jahr
        012 75 Millionen Euro bereitgestellt werden sollen.
        Daneben wird gewährleistet, dass die Interessen der
        eteiligten Akteure, das sind die Landwirte, Gärtner,
        örster und Beschäftigte, insgesamt gewahrt werden.
        Abschließend möchte ich sagen, dass ich die vom
        undesrechnungshof geäußerte Kritik an dem nun vor-
        egenden Gesetzentwurf ausdrücklich nicht teile.
        Es ist Grundverständnis einer christlich-liberalen
        oalition, dass ein Selbstverwaltungssystem aus sich he-
        us entscheiden können muss, welche Organisations-
        trukturen und welche Satzung es wählt, wie es sein Per-
        onal an welchen Standorten rekrutiert. Wir als
        esetzgeber geben lediglich Leitplanken vor.
        Wir vertrauen dem und sind überzeugt von dem ho-
        en Sachverstand und der Intelligenz der an der Errich-
        ng des Bundesträgers beteiligten Akteure, das Sozial-
        ersicherungssystem für Landwirtschaft, Forsten und
        artenbau auf ein solides Fundament zu stellen.
        Josip Juratovic (SPD): Mit Ihrem Gesetzentwurf
        ur Neuordnung der Organisation der landwirtschaftli-
        hen Sozialversicherung setzen Sie als Bundesregierung
        ie Reihe der Gesetzgebung fort, die im Hinblick auf
        en sich beschleunigenden landwirtschaftlichen Struk-
        rwandel und im Gesamtkontext der Reformen der so-
        ialen Sicherungssysteme steht. Es ist sicherlich allen
        lar, dass das agrarsoziale Sicherungssystem nicht von
        eformen ausgenommen werden kann. Die Frage stellt
        ich nur, wie man es denn macht.
        Es ist die Frage, inwieweit eine tatsächliche Bereit-
        chaft vorhanden ist, sich mit den Betroffenen an einen
        isch zu setzen und auch zuzuhören, welche Kritik es an
        em von Ihnen vorgelegten Entwurf gibt. Durch den
        lötzlich doch sehr eilig gezurrten Zeitplan macht es eher
        en Eindruck, als hielten Sie es mit der Devise „Augen
        u und durch“. Dem möchten wir uns als SPD-Fraktion
        usdrücklich widersetzen und fordern eine Anhörung, um
        en Anliegen der einzelnen Bereiche Gehör zu verschaf-
        n.
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 147. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. Dezember 2011 17661
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        Uns reicht es im Gegensatz zu Ihnen nicht aus, dass
        der Deutsche Bauernverband einverstanden ist – denn
        betroffen von den Regelungen sind neben den Landwir-
        ten auch die Forstwirtschaft und die Berufsgenossen-
        schaft des Gartenbaus, auf die ich später noch einmal zu-
        rückkommen werde.
        Das LSV-NOG sieht Maßnahmen zur Stabilisierung
        der landwirtschaftlichen Sozialversicherung vor. Durch
        diese Maßnahmen soll die Ausgabenstruktur in der land-
        wirtschaftlichen Sozialversicherung dadurch verbessert
        werden, dass Sie die gegenwärtigen Organisationsstruk-
        turen ins Visier nehmen. Leider gehen Sie dabei im Be-
        zug auf die vorhandene Personalstruktur im regionalen
        Bereich mit der Holzhammermethode vor und nennen
        das Ganze schlicht „Modernisierung“.
        Was daran das agrarsoziale Sicherungssystem insge-
        samt zukunftsfest machen soll, wird nicht ganz klar. Sie
        scheuen noch nicht einmal davor zurück, Angestellte ge-
        gen ihren Willen in den einstweiligen Ruhestand zu ver-
        setzen.
        Von Ihrer Zusicherung, dass man die Beschäftigten
        bei der Umgestaltung „mitnehmen“ wolle, kann man ei-
        gentlich auch keine tatsächliche Bereitschaft finden, die
        über das Verkünden hinausgeht.
        Stattdessen schaffen Sie im Gesetzentwurf die Mög-
        lichkeit der Auftragsvergabe an Dritte; in der Praxis heißt
        dies, vorhandenes qualifiziertes Personal wird nach Hause
        geschickt, dafür aber die Möglichkeit von Fremdvergaben
        installiert. Wer weiß, welch Klientel à la Hoteliers Sie da
        wieder im Auge haben.
        Für uns als SPD hat es ein besonderes Gewicht, die
        Personalmaßnahmen sozialverträglich auszugestalten.
        Hier stehen Sie seitens der Bundesregierung in der
        Pflicht, die Träger bei der Lösung von Personalproble-
        men zu unterstützen.
        Bei der Umsetzung der Maßnahmen müssen flexible
        Lösungen gefunden werden, die die Beschäftigten nicht
        zum Opfer von Sparzielen der Bundesregierung machen.
        Ob es Ihnen mit der Stärkung des Bundeseinflusses und
        der geplanten Umstrukturierung tatsächlich auch gelingt,
        die Effizienz und Wirtschaftlichkeit des Systems zu ver-
        bessern, wird davon abhängen, wie willig Sie sind, die
        nicht nur aus dem Bundesrat formulierte Kritik, sondern
        auch die vorliegenden Stellungnahmen zum Gesetzent-
        wurf zu berücksichtigen.
        Meine Kritik richtet sich nicht nur an einzelne Punkte,
        die Sie formuliert haben, sondern auch daran, dass Sie
        nicht die Chance nutzen, mit diesem Gesetz innovative
        Ansätze einzubringen.
        Agrarpolitik ist nicht mehr nur Agrar- und Wirt-
        schaftspolitik. Sie ist zugleich Umweltpolitik, Tier-
        schutzpolitik, Verbraucherpolitik, Tourismuspolitik. Sie
        ist multifunktional. Nicht mehr die Größe eines land-
        wirtschaftlichen Unternehmens ist ausschlaggebend,
        sondern die Art und Weise der landwirtschaftlichen Be-
        wirtschaftung.
        Spätestens in der zurzeit laufenden Diskussion um die
        Neuausrichtung der gemeinsamen europäischen Agrar-
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        olitik bekommen Merkmale wie Erhaltung der Arten-
        ielfalt, Sicherung der Bodenfunktion und der Wasser-
        aushalte, Tierschutz und Klimaschutz einen weitaus
        öheren Stellenwert.
        Dies sollten wir beispielsweise beachten, wenn wir
        ber die Hofabgabeklausel diskutieren. Es geht aus Ihrem
        andeln leider auch nicht hervor, ob die Reform auf eine
        tärkung der regionalen Strukturen unter dem Dach eines
        ünftigen Bundesträgers hinauslaufen soll oder ob die re-
        ionale Struktur scheibchenweise abgeschafft werden
        oll. Sonst könnten Sie nämlich die vorgesehenen Regio-
        albeiräte ebenso wie den Beirat für den Gartenbau nicht
        ur für den Übergang, sondern auf Dauer einrichten.
        ie Beiräte müssen neben beratenden Funktionen auch
        estaltungs- und Mitspracherechte in regionalen Prä-
        entions- und Versorgungsfragen sowie bei der Beset-
        ung von gehobenen Leitungsfunktionen in den Ge-
        chäftsstellen erhalten. Die Aufgaben der Regional-
        eiräte und die der Geschäftsstellen sollten im Gesetz
        stgeschrieben werden.
        Mit besonderem Augenmerk möchte ich auf die be-
        ondere Problematik Gartenbau verweisen. Der Garten-
        au arbeitet bereits mit einem einheitlichen Bundesträ-
        er. Um die erfolgreiche Arbeit zu erhalten, benötigt der
        artenbau im Gesamtkonstrukt eine eigenständige
        truktur mit Beibehaltung ihrer Halbparität. Immerhin
        aben Sie es inzwischen geschafft, den Gartenbau im
        amen des neuen Bundesträgers einzubeziehen. Das
        ilft aber nicht weiter, wenn man es dabei belässt, ohne
        eine besonderen Belange im Gesetzentwurf zu berück-
        ichtigen.
        Durch die Dominanz der Bauern geht verloren, dass
        r die Neuordnung der landwirtschaftlichen Sozialver-
        icherung eigentlich die Gartenbauberufsgenossenschaft
        ls Vorbild dienen sollte. Allein die Schaffung eines
        uorums zu verankern, um die Minderheit zu schützen,
        t da keine Lösung. Beim Gartenbau entscheiden im Be-
        ich der Unfallprävention Arbeitnehmer und Arbeitge-
        er halbparitätisch; durch ein gutes Zusammenwirken in
        er bereits bundesweit organisiert tätigen Gartenbaube-
        fsgenossenschaft sind die Unfallzahlen seit Jahren
        ckläufig.
        Dieser Erfolg fällt nicht wie Manna vom Himmel,
        ondern ist eng geknüpft an die Struktur – der Schlüssel
        um Erfolg ist hierbei die halbparitätische Selbstverwal-
        ng. Ich will Ihnen dies an einem Beispiel deutlich ma-
        hen: Durch die gemeinsam erkannte Aufgabe der Prä-
        ention sitzen Arbeitgeber und Arbeitnehmer an einem
        isch. Der Arbeitnehmer hat das Interesse, seine Ge-
        undheit im Erwerbsleben zu erhalten, der Arbeitgeber
        at das gleiche Interesse, dass sein Mitarbeiter vor ver-
        eidbaren Unfällen geschützt ist und er niedrige Kran-
        enstände hat.
        Durch diese paritätische Zusammenarbeit ist es bei-
        pielsweise möglich, dass mit der Forschung neue Ar-
        eitskleidung entwickelt wird. Das kann dann durchaus
        wei Jahre dauern und Geld verschlingen, aber für die
        aumschneider wurde durch solch ein Verfahren eine
        rbeitshose entwickelt, deren Fasern eine ausrutschende
        otorsäge zum Stillstand bringen. Ich kann mir nicht
        17662 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 147. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. Dezember 2011
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        vorstellen, dass es aus der Sicht der Landwirte kein Inte-
        resse an diesem Zukunftsmodell gibt.
        Das Gleiche gilt für die Beitragsberechnung. Der Flä-
        chenwert hat allein unter dem Aspekt der neu entstehen-
        den Vielfalt in der Landwirtschaft bereits jetzt versagt,
        denkt man nur an den Bereich des Obst- und Gemüsean-
        baus, der Nebenerwerbsbauern, der Streuobstwiesenbe-
        sitzer. Aber auch hier sind Sie nicht bereit, mit Ihrem
        Gesetzentwurf neue Weichen zu stellen.
        Nehmen Sie sich ein Beispiel an den Gartenbaubetrie-
        ben! Trotz unterschiedlichster Strukturen im Gartenbau
        ist die wirkungsvolle Beitragsberechnung auf der Grund-
        lage des Arbeitswertes ein Schlüssel für die Beitragsge-
        rechtigkeit – und erspart immensen Verwaltungsaufwand.
        Mit einem klugen Bonussystem wird der Beitragszah-
        lende belohnt, der Unfallverhütungsvorschriften im Be-
        trieb umsetzt, unabhängig davon, ob es ein Betriebshof in
        der Kommune ist oder ein Kleinunternehmen.
        Anstatt das 99 Jahre alte Erfolgsmodell zu würdigen
        und auf die unterentwickelte Struktur der Landwirtschaft
        zu übertragen, stellt der aktuelle Gesetzentwurf der Bun-
        desregierung das hervorragende Beispiel sozialpartner-
        schaftlicher Selbstverwaltung grundsätzlich infrage. Ge-
        meinsam mit den Gewerkschaften Verdi und IG BAU
        sehen wir kein gutes und stichhaltiges Argument dafür,
        eine durch erfolgreiche Sozialpartnerschaft auf gleicher
        Augenhöhe bestimmte Genossenschaft abzuschaffen.
        Die SPD-Fraktion wird sich dafür starkmachen, dass
        sich die Eigenständigkeit der Gartenbauberufsgenossen-
        schaft in einem Beirat oder einer Sektion im Gesetzent-
        wurf wiederfindet und festgeschrieben wird. Und zwar
        mit ihren spezifischen Modalitäten und der eigenständi-
        gen Gestaltung für Haushalt, Finanzen und Personal. Es
        gilt die Devise „Never change the running system“.
        Dr. Edmund Peter Geisen (FDP): Gerade erst hat
        das Statistische Bundesamt auf der Agritechnica in Han-
        nover die Ergebnisse der Landwirtschaftszählung 2010
        vorgestellt: Inzwischen gibt es weniger als 300 000 land-
        wirtschaftliche Betriebe mit mindestens 5 Hektar land-
        wirtschaftlicher Nutzfläche oder Sonderkulturfläche von
        0,5 Hektar. Das bedeutet: Verglichen mit 1960 ist die
        Zahl der Betriebe um mehr als zwei Drittel gesunken.
        Während ein Landwirt 1950 10 Menschen mit Nah-
        rungsmitteln versorgte, ernährt er 50 Jahre später schon
        127 Menschen. Die durchschnittlichen Betriebsgrößen
        haben sich mehr als verdoppelt, viele Haupterwerbsbe-
        triebe sind zu Nebenerwerbsbetrieben geworden. Und
        inzwischen kommen auf 100 aktive Beitragszahler in der
        landwirtschaftlichen Rentenkasse rund 250 Rentenemp-
        fänger. Das ist der tiefgreifende Strukturwandel, den die
        Landwirtschaft hinter sich hat.
        Diesem Strukturwandel in der Landwirtschaft will
        und muss die Bundesregierung Rechnung tragen. So
        übernimmt der Bund – ähnlich wie im Bergbau – mit der
        1995 eingefügten Defizitdeckung inzwischen rund 70 Pro-
        zent der Kosten der Alterssicherung der Landwirte und
        57 Prozent der gesamten LSV-Ausgaben.
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        Nun datieren die Strukturen der landwirtschaftlichen
        ozialversicherung aus einer Zeit, in der die Landwirt-
        chaft ein zentraler Wirtschaftsbereich mit vielen Ar-
        eitskräften war. Anfang der 50er-Jahre machte der An-
        il der in der Landwirtschaft Erwerbstätigen 24 Prozent
        us. Heute sind es noch 2 Prozent. Deswegen müssen
        ir uns schon die Frage stellen, ob und wie wir die bis-
        erigen Strukturen in der landwirtschaftlichen Sozialver-
        icherung weiter aufrechterhalten können.
        Angesichts leerer Kassen, angesichts der Schulden-
        remse und des weiter voranschreitenden Strukturwan-
        els in der Landwirtschaft können wir nicht einfach wei-
        rmachen wie bisher. Und klar ist auch: Ein Festhalten
        n der kleinteiligen Organisationsstruktur der landwirt-
        chaftlichen Sozialversicherung gefährdet auf längere
        icht das eigenständige agrarsoziale Sicherungssystem.
        ie SPD denkt ja schon offen darüber nach.
        Deshalb bin ich sehr zufrieden, dass wir als christlich-
        berale Koalition den einheitlichen Bundesträger auf
        en Weg bringen. Damit sprechen wir uns klar für eine
        ukunftsfeste eigenständige Agrarsozialpolitik aus, die
        lles daran setzt, immer weiter steigende Kosten für
        andwirte zu vermeiden.
        Ich bin auch meinen Kollegen aus dem Haushaltsaus-
        chuss dankbar, die trotz strikter Sparvorgaben diese Or-
        anisationsreform mit insgesamt 150 Millionen Euro zu-
        ätzlich flankieren. Dieses eindeutige Bekenntnis zur
        andwirtschaft ist wirklich nicht mehr selbstverständ-
        ch. Ich hoffe, dass auch der Bundesrat ein Einsehen hat
        nd die notwendige Reform konstruktiv begleitet.
        Besonders freue ich mich über die Erleichterungen
        ei der Hofabgabe. So soll die Altersgrenze bei Abgabe
        nter Ehepartnern aufgehoben werden, gewerbliche
        ierhaltung auf Rückbehaltsflächen weiter möglich sein
        nd die Abgabe von Gesellschaftern erleichtert werden.
        amit konnten wir von der FDP-Fraktion endlich unsere
        ngjährigen Forderungen durchsetzen.
        Ich habe in diesem Zusammenhang viele Gespräche
        it dem Berufsstand geführt, denn mir kommt es darauf
        n, gemeinsam mit den Betroffenen die beste Lösung zu
        nden. Der Tenor war eindeutig: Die Hofabgabe soll
        eibehalten werden. Sicher mag es einige Härtefälle ge-
        en; dafür habe auch ich größtes Verständnis. Deswegen
        ehmen wir ja Änderungen vor. Und den Altenteilern
        leibt weiterhin die Möglichkeit, einen Teil ihrer Fläche
        u bewirtschaften. Aber die Hofabgabeklausel ganz ab-
        chaffen, das kam für die überwältigende Mehrheit nicht
        Betracht. Wir sollten uns auch darüber im Klaren sein,
        ass eine komplette Abschaffung der Hofabgabeklausel
        wangsläufig das Ende der eigenständigen Alterssiche-
        ng der Landwirte bedeutet hätte – und das mit entspre-
        henden deutlichen Beitragserhöhungen.
        Abschließend noch ein Wort zum Gartenbau. Auch
        ier gibt es – wie wir alle wissen – noch einige Ände-
        ngswünsche. Wir werden diese Wünsche sorgfältig
        rüfen, um auch hier zu einer tragfähigen Lösung für
        lle Beteiligten zu kommen. Von daher ist es auch gut,
        ass wir im Januar noch eine Anhörung durchführen
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 147. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. Dezember 2011 17663
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        werden und allen Betroffenen die Möglichkeit geben,
        ihre Verbesserungsvorschläge einzubringen.
        Ich habe mich in den Gesprächen mit der Bundes-
        regierung immer für die besonderen Belange des Garten-
        baus eingesetzt. Denn eines ist klar: Die Situation dort
        unterscheidet sich deutlich von der Land- und Forstwirt-
        schaft, sowohl was die Mitglieder- als auch die Kosten-
        struktur angeht. Beide weisen in die richtige Richtung,
        Reformen sind konsequent angegangen worden. Aller-
        dings können wir der Forderung einer Eigenständigkeit
        des Gartenbaus vor allem in der Unfallversicherung
        nicht entsprechen. Wir sind gesetzlich verpflichtet, die
        Zahl der gewerblichen Berufsgenossenschaften auf neun
        zu reduzieren. Die Alternative wäre eine Fusion mit ei-
        ner anderen gewerblichen Berufsgenossenschaft. Damit
        wäre aber die versicherungszweigübergreifende Betreu-
        ung der Versicherten beendet. Das kann nicht die Lösung
        sein.
        Ich bin – im Gegensatz zu den früheren Reformen –
        sicher, dass wir mit dem jetzigen Gesetz die landwirt-
        schaftliche Sozialversicherung auf ein solides, bezahlba-
        res und zukunftsfestes Fundament stellen. Und ich hoffe,
        dass sich auch unsere Ländervertreter dieser Meinung
        anschließen werden.
        Alexander Süßmair (DIE LINKE): Auch die Linke
        sieht die Zeit gekommen, die Struktur der landwirt-
        schaftlichen Sozialversicherung, also in erster Linie die
        Struktur der Berufsgenossenschaften, weiter zu verän-
        dern.
        Der einheitliche Bundesträger, der nun kommen soll,
        war durch die letzte Gesetzesnovelle in der 16. Wahl-
        periode schon angelegt. Jetzt – nach einigen Jahren –
        findet der Vollzug statt. Darüber hinaus stellt sich für uns
        allerdings die Frage, wie lange ein eigenständiges Sys-
        tem für die Landwirtschaft überhaupt noch tragfähig ist.
        Ist die jetzige Reform ein Schritt in Richtung einer kom-
        pletten Aufgabe des landwirtschaftlichen Sozialver-
        sicherungssystems?
        Worum geht es? Die landwirtschaftliche Sozialversi-
        cherung ist ein berufsständisches Sicherungssystem. Es
        dient der umfassenden sozialen Absicherung der in der
        Land- und Forstwirtschaft tätigen Menschen gegen die
        Risiken Unfall, Krankheit sowie Pflegebedürftigkeit im
        Alter. Die Agrarsozialpolitik hat sich in den letzten Jahr-
        zehnten zur wichtigsten Säule der deutschen Agrarpoli-
        tik entwickelt. Sie umfasst heute zwei Drittel der Haus-
        haltsausgaben des Bundeslandwirtschaftsministeriums.
        Aus Sicht der Linken bleiben zwei Aspekte der hier vor-
        gelegten Gesetzesnovelle problematisch:
        Der eine ist die Hofabgabeklausel, der andere die Ein-
        bindung der bereits heute schon bundesweit einheitlich
        organisierten Gartenbauberufsgenossenschaft mit ihrer
        vergleichsweise gut funktionierenden Unfallprävention.
        Immer mehr Landwirte bemängeln, dass die Hofabga-
        beklausel nicht mehr zeitgemäß sei, denn viele von ih-
        nen finden keinen Nachfolger für ihren Hof. Die Hofab-
        gabeklausel hatte ein strukturpolitisches Element: Auch
        die jüngeren Landwirtinnen und Landwirte sollten zum
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        uge kommen können. Das greift heute nicht mehr. Die
        onsequenz ist, dass viele ihren Hof pro forma an Kin-
        er oder Verwandte abgeben, wenn sie ihre Rente ausbe-
        ahlt bekommen wollen, aber sie selbst ihn weiter be-
        irtschaften. Solche Entwicklungen müssen wir zur
        enntnis nehmen und daraus Konsequenzen ableiten.
        In Österreich ist die Hofabgabeklausel abgeschafft
        orden, ohne dass sich der Anteil der Landwirtinnen
        nd Landwirte über 65 dadurch erhöht hätte. Nur be-
        ommen dort jetzt alle eine Rente! Wir brauchen ein al-
        rnatives Anreizsystem, um eine Betriebsübernahme für
        unglandwirte attraktiver zu machen und diese zu för-
        ern.
        Der andere Aspekt ist die Berufsgenossenschaft im
        ereich Gartenbau. Es ist absolut nicht nachvollziehbar,
        enn ein erfolgreicher Träger mit niedrigen Unfallzah-
        n und attraktiven Bilanzen in einem zwar größeren,
        ber nicht ganz so effektiven Träger aufgeht. Bessern Sie
        ach: Es muss unbedingt eine selbstständige Sektion
        artenbau im Bundesträger geben!
        Es ist auch nicht akzeptabel, wie Sie sich der Parität
        ntledigen wollen. Bei der Berufsgenossenschaft Gar-
        nbau sitzen Versicherte und Unternehmer gleichbe-
        chtigt am Tisch. Das hat sich seit 99 Jahren bewährt.
        urch diese Parität konnte die Gartenbauberufsgenos-
        enschaft Maßnahmen ergreifen, ihre Unfallzahlen mas-
        iv zu senken. Davon träumt man in der Landwirtschaft.
        ie war 2010 der Berufszweig mit den meisten tödlichen
        rbeitsunfällen.
        Nun wollen Sie eine Drittelparität, bei der noch die
        elbstständigen ohne Angestellte dabeisitzen. Klar ha-
        en die ganz spezifische Interessen, bei einer Sozialver-
        icherung nämlich vorrangig das Interesse, dorthin so
        enig wie möglich einzuzahlen.
        Ihre Vorschläge sind unausgewogen. Ihre Vorschläge
        ind unausgereift. Hören Sie nochmal allen Betroffenen
        ut zu, vor allem denen aus dem Bereich Gartenbau,
        icht nur dem Deutschen Bauernverband und den Groß-
        bbyisten. Dann bessern Sie nach. Kriterium für uns ist,
        as sage ich ganz deutlich: Aufgabe landwirtschaftlicher
        ozialversicherung muss es sein, dass die in der Land-
        irtschaft tätigen Menschen auch wirklich sozial abgesi-
        hert sind, und dass sie dies selbst verwalten können.
        Außerdem geht es um die Sicherung und die Zukunft
        er Arbeitsplätze der Beschäftigten bei den bisherigen
        rägern. Hierfür muss es soziale Lösungen und Sicher-
        eiten geben. Vor allem kann es nicht sein, dass Stellen
        bgebaut oder nicht neu besetzt werden, wenn dann die
        leiche Arbeit durch Dritte erbracht wird. Die Gesetzes-
        ovelle der Bundesregierung geht in die falsche Rich-
        ng.
        Die Linke fordert die Parität von Arbeitnehmerinnen
        nd Arbeitnehmern sowie Arbeitgebern in allen Gre-
        ien des neuen Bundesträgers, in denen ihre Interessen
        etroffen sind. Die Parität der Gartenbauberufsgenossen-
        chaft hat sich bewährt, insbesondere bei der Unfallprä-
        ention. Sie fordert weiterhin Schaffung und Beibehal-
        ng einer Sektion Gartenbau im neuen Bundesträger
        ber die Übergangsfrist, über 2017, hinaus, keinen Ab-
        17664 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 147. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. Dezember 2011
        (A) )
        )(B)
        bau von Stellen bei den derzeitigen Trägern, wenn dann
        die gleiche Arbeit von Dritten erbracht wird, sowie eine
        ergebnisoffene Debatte mit Experten und allen Betroffe-
        nen über die Zukunft der Hofabgabeklausel.
        Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
        NEN): Beim LSV-NOG geht es um sehr viel, um die so-
        ziale Absicherung und Unfallversicherung von Land-
        wirtschaft, Forsten und Gartenbau. Es geht aber auch um
        einen großen Batzen öffentliches Geld, um 71 Prozent
        des Agrarhaushalts.
        An der Einführung des Bundesträgers wollen wir
        Grünen grundsätzlich festhalten, das heißt aber nicht,
        dass wir an bestimmten Details nicht mehr rütteln dür-
        fen. Bei 35 Änderungsanträgen der Bundesländer im
        Bundesrat bin ich guter Hoffnung, dass wir die Leitplan-
        ken noch richtig setzen können.
        Aufgrund der Kürze der Zeit will ich nur ein paar As-
        pekte „anreißen“, wo kräftig nachjustiert werden muss:
        Der Geldgeber bestimmt Maßstab und Rahmen. Die
        Bundesregierung ist in der Pflicht, den Maßstab und den
        Rahmen zu setzen. Deshalb kann es nicht sein, dass uns
        lediglich eine einzige gutachterliche Stellungnahme zur
        Beitragsgestaltung, nämlich die von Professor Dr. Bahrs,
        vorgelegt wird. Um das Ganze ohne Scheuklappen beur-
        teilen zu können, erwarten wir von der Bundesregierung
        weitere gutachterliche Stellungnahmen zur Beitragsge-
        staltung einzuholen oder das Design des Gutachtens so
        zu stricken, dass wir über verschiedene Varianten reden
        können.
        Es ist doch erstaunlich, dass bei der Berechnung der
        Bruttobeiträge zur landwirtschaftlichen Unfallversiche-
        rung die Beiträge umso höher ausfallen, je kleiner die
        landwirtschaftliche Nutzfläche oder der Tierbestand ist,
        und dass das dann auch noch als Beitragsgerechtigkeit
        angegeben wird. Was ist die Konsequenz daraus? Das
        kann ich Ihnen sagen: Die großen Industriebetriebe wer-
        den wachsen, und die kleinen Bauernhöfe werden wei-
        chen; ganz im Sinne des Deutschen Bauernverbandes
        und der Wachstumsphilosophie der Bundesregierung.
        Das Unfallrisiko stärker einzubeziehen, wollen wir
        Grüne auch, aber erklären Sie hier und heute: Wieso sol-
        len in einem Betrieb mit 40 Kühen mehr als doppelt so
        viele Unfälle geschehen als in einem Betrieb mit
        400 Kühen?
        Eine anderes Thema, das mir am Herzen liegt, ist der
        Gartenbaubereich. Der Garten- und Landschaftsbau
        kann mit seinen Präventionsprogrammen hervorragende
        Erfolge vorweisen. Daran sollten wir nicht rütteln. Die
        Eigenständigkeit des Gartenbaus hat sich bewährt und
        soll erhalten bleiben. Sie haben den Bundesträger. Des-
        halb votiere ich für das Sektionsmodell des Gartenbaus.
        Ich kenne das Gefühl, das die Gartenbauer derzeit um-
        gibt; denn auch ich fühle mich als Bauer nicht vom
        Deutschen Bauernverband vertreten. Wer nicht im DBV
        ist – und das sind bestimmt 20 Prozent der Bauern –,
        wird von den Kreisgeschäftsstellen der Bauernverbände
        abgewiesen. Das geht nicht; erst recht nicht, wenn die
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        ächste Geschäftsstelle der Versicherung sehr weit ent-
        rnt ist.
        Erlauben Sie mir noch ein Wort zur Hofabgabe. Die
        ofabgabe gehört abgeschafft. Sie passt nicht mehr zum
        ild einer sich wandelnden Gesellschaft, in der die jün-
        ere Bäuerin das Zepter schwingt, während sich der
        eutlich ältere Bauer seinem verdienten, aber aktiven
        uhestand hingibt.
        Und zum Schluss will ich Ihnen sagen: Im Zuge der
        inführung des Bundesträgers haben auch die Mitarbei-
        rinnen und Mitarbeiter der landwirtschaftlichen Sozial-
        ersicherung einen Umgang verdient, der angemessen
        t. Um nur einen Aspekt zu nennen: Versetzungen in
        en einstweiligen Ruhestand von Dienstordnungsange-
        tellten, Beamtinnen oder Beamten haben auf Antrag zu
        rfolgen oder bedürfen der Zustimmung der Betroffenen.
        ie Personalräte sind endlich in die Reform mit einzube-
        iehen. Einen Sonderweg lehnen wir ab.
        nlage 7
        Zu Protokoll gegebene Reden
        zu den Anträgen:
        – Zinssätze für Dispositions- und Überzie-
        hungskredite verbrauchergerecht deckeln
        – Verbraucherinnen und Verbraucher vor
        überhöhten Überziehungszinsen schützen
        (Tagesordnungspunkt 38)
        Marianne Schieder (Schwandorf) (SPD): Bei der
        rsten Lesung der Anträge waren wir uns über alle Frak-
        onsgrenzen hinweg einig, dass hier im Sinne der Ver-
        raucherinnen und Verbraucher endlich gehandelt wer-
        en muss. Die Debatte führten wir am 30. September
        010, also vor über einem Jahr. Und was ist passiert:
        ichts!
        Die Ergebnisse der damals angekündigten Studie der
        erbraucherschutzministerin zum Zinsanpassungsver-
        alten der Banken liegen immer noch nicht vor. Schon
        amals haben wir befürchtet, dass die Erstellung einer
        ausführlichen Studie“ nur dazu dienen sollte, das
        hema totzuschweigen. Und genau dies ist geschehen!
        Auch im Oktoberheft 2011 griff die Stiftung Finanz-
        st – nachdem sie bereits im März dieses Jahres darüber
        erichtete – das Thema wieder auf. Immer noch verlan-
        en die Banken unverschämt hohe Dispozinsen: Der
        chnitt liegt bei rund 12,4 Prozent, der Studie zufolge
        erlangen 20 Banken sogar 14 Prozent und mehr. Dies
        t ein unhaltbarer Zustand, dem jetzt begegnet werden
        uss. Zu lange haben sich die vermeintlichen schwarz-
        elben Volksvertreter der Sache nicht angenommen.
        Natürlich konnte sich die FDP bei dieser Debatte
        icht aus der Diskussion ziehen. Sie mahnte an, dass ein
        ispozinssatz von 17 Prozent an Wucher grenze. Welche
        insicht! Nur brachte die damals anvisierte Aufforde-
        ng an die Bankwirtschaft, dieses Problem durch radi-
        ale Einschnitte in den Griff zu bekommen, nichts.
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 147. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. Dezember 2011 17665
        (A) )
        )(B)
        Wir haben damals kritisiert, dass die Banken die Leit-
        zinssenkung der EZB nicht an ihre Kundinnen und Kun-
        den weitergegeben haben. Die EZB hat in diesem Jahr
        die Leitzinsen bereits zweimal erhöht. Die Zinserhöhung
        wurde „selbstverständlich“ an die Bankkunden weiterge-
        geben, was in vielen Fällen eine Katastrophe für die ver-
        schuldeten Bankkunden bedeutet. Der üblichen Praxis
        der Banken, bei sinkendem Leitzins die Zinsen für Spar-
        guthaben schnell zu senken, die Zinsen für Kredite aber
        hoch zu halten, muss ein Riegel vorgeschoben werden.
        Die Untätigkeit der Bundesregierung ist nicht nachvoll-
        ziehbar.
        Es ist keine Lösung, weiter auf eine Studie zu warten,
        die mit höchster Wahrscheinlichkeit die uns bereits vor-
        liegenden Zahlen der Stiftung Finanztest bestätigen
        wird.
        Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger muss
        die gesetzlichen Regelungen konkreter fassen; denn die
        bestehenden Vorschriften werden von den Banken teil-
        weise bewusst umgangen. Die tanzen der Bundesregie-
        rung auf der Nase herum! Klar muss sein: Zinssenkun-
        gen sind eins zu eins an die Kunden weiterzugeben, ohne
        Wenn und Aber. Außerdem brauchen wir größere Trans-
        parenz: Wenn die Bank einen Referenzzinssatz angibt,
        dann muss sie auch die Zinsmargen und die Zeitpunkte
        der Zinsanpassung nennen. Nur so kann man die Banken
        zu transparenten und fairen Zinsanpassungsklauseln
        zwingen.
        Tun Sie endlich etwas! Ihre Konten, Frau Ministerin
        Aigner und Frau Ministerin Leutheusser-
        Schnarrenberger, sind wegen mangelnder Tatkraft be-
        reits weit überzogen!
        Kerstin Tack (SPD): Vor etwas mehr als einem Jahr
        brachte die Stiftung Warentest eine Studie heraus. Diese
        belegte, dass Banken horrende Dispozinsen zwischen
        6 und 16 Prozent verlangen.
        Unsere Verbraucherschutzministerin Aigner nahm
        sich des Themas an. Wie? Wie immer: Sie kündigte an,
        dass sie eine ausführliche Studie zum Zinsanpassungs-
        verhalten in Auftrag gebe. Damit gewinnt man Zeit,
        ohne handeln zu müssen.
        Heute, deutlich mehr als ein Jahr später, kam aus dem
        Hause Aigner: nichts! Dabei ist Frau Aigner das Pro-
        blem bereits seit 2009 bekannt. Damals sagte sie: „Die
        Zinssenkungen müssen unverzüglich an die Kunden
        weitergegeben werden.“
        Es handelt sich hier um ein Problem, das die Großzahl
        der Verbraucherinnen und Verbraucher angeht. Der Dis-
        positionsrahmen wird heutzutage von den meisten ge-
        nutzt. Er gibt die Möglichkeit, kurzfristige finanzielle
        Durststrecken zu überbrücken.
        Das ist die Theorie. Die Realität in den Schuldnerbe-
        ratungen ist eine andere: Die Verbraucherzentralen ha-
        ben die Experten in den Schuldnerberatungen gefragt.
        90 Prozent der Ratsuchenden haben ihr Girokonto länger
        als zwölf Monate überzogen. 40 Prozent davon sind mit
        mehr als 3 000 Euro in den Miesen.
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        Als wäre das nicht schlimm genug, bezahlen sie dafür
        ispozinsen und häufig sogar noch Überziehungszinsen
        on 300 Euro und mehr, so die Verbraucherzentralen.
        Versuchen die Verbraucherinnen und Verbraucher
        ann, diese Dispokredite in Ratenkredite umzuwandeln,
        erweigern sich die Banken häufig. Sie würden ja damit
        r Gewinne minimieren. Das Problem ist uns allen be-
        usst. Nur auf ein Tätigwerden der Koalition warten wir
        isher vergeblich.
        Dabei waren wir uns schon vor einem Jahr im Grund-
        atz so einig wie bei kaum einem anderen Thema: Wir
        lle finden die absolut überzogenen Zinsen für die
        ispo- und Überziehungskredite nicht in Ordnung. Wir
        lle wollen nicht, dass sich die Banken auf Kosten der
        erbraucherinnen und Verbraucher sanieren. Bankenret-
        ng bieten wir durch andere Maßnahmen.
        Es kann doch nicht angehen, dass Banken einerseits
        elbst Geld günstig aufnehmen und dafür nur geringe
        enditen bezahlen, andererseits aber hohe Zinsen ver-
        ngen, wenn sie diese Gelder kurzfristig weitergeben.
        as ist ein Kuhhandel: Die Bank kauft Geld billig ein
        nd verkauft teuer zulasten von Verbraucherinnen und
        erbrauchern.
        Die FDP wird sich nun wieder auf den Standpunkt
        tellen, dass es sich um freie Marktteilnehmer handelt.
        rau Aigner wird uns wieder erzählen, der mündige Ver-
        raucher könne ja die Bank wechseln. Tatsächlich aber
        rleben wir, wie die Banken das Ruder an sich gerissen
        aben.
        Die Banken haben eine Monopolstellung: Nicht jeder
        arf Kredite vergeben, und das wollen wir auch so. Wir
        rwarten aber von Banken, dass sie im Gegenzug ihrer
        esellschaftspolitischen Verantwortung gerecht werden.
        nd das tun sie unzureichend.
        Für Guthaben auf Girokonten geben sie keine oder so
        ut wie keine Renditen. Man muss sich das einmal vor-
        tellen: Wer auf seinem Girokonto ein halbes Jahr
        000 Euro im Plus ist, erhält dafür keinerlei Zinsen, und
        ie Bank kann mit dem Geld arbeiten. Ist er aber das an-
        ere halbe Jahr mit 1 000 Euro im Minus, dann kostet
        n das bei einem Dispozins von 10 Prozent 50 Euro. Da
        timmt doch das Verhältnis nicht mehr!
        Die Stiftung Warentest errechnete letztes Jahr, dass
        der Prozentpunkt, den der Zinssatz für Dispo- und
        berziehungszinsen nicht gesenkt wird, Verbraucherin-
        en und Verbraucher 416 Millionen Euro kostet. Inzwi-
        chen ist deutlich mehr als ein Jahr vergangen. Deshalb
        t jetzt endlich handeln geboten.
        nlage 8
        Amtliche Mitteilungen
        Der Bundesrat hat in seiner 890. Sitzung am 25. No-
        ember 2011 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen
        uzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Ab-
        atz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen:
        17666 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 147. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. Dezember 2011
        (A) )
        )(B)
        – Gesetz zur Stärkung der Finanzkraft der Kommu-
        nen
        Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschlie-
        ßung gefasst:
        a) Der Bundesrat begrüßt die im Rahmen des Vermitt-
        lungsverfahrens zu dem Gesetz zur Ermittlung von
        Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und
        Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vereinbarte stu-
        fenweise Erhöhung der Bundesbeteiligung an den
        Ausgaben der Grundsicherung im Alter und bei Er-
        werbsminderung in den Jahren 2012 und 2013 und
        die vollständige Übernahme der Kostenlasten durch
        den Bund ab dem Jahre 2014. Hiermit wird ein wich-
        tiger Beitrag zur Stärkung der Finanzkraft der Kom-
        munen geleistet. Das Gesetz setzt die Vereinbarun-
        gen im Vermittlungsverfahren allerdings nur
        teilweise um: Geregelt wird lediglich die erste Stufe
        der Entlastung für das Jahr 2012, in dem die Bundes-
        beteiligung auf 45 Prozent der Kosten steigen soll.
        Für die weitere Entlastungsstufe im Jahre 2013
        (75 Prozent) und die vollständige Übernahme der
        Kostenlasten ab dem Jahre 2014 sichert die Bundes-
        regierung ein weiteres Gesetzgebungsverfahren zu,
        das auch die sich aus der ab dem Jahre 2013 einset-
        zenden Bundesauftragsverwaltung ergebenden Fra-
        gen regeln soll. Der Bundesrat sieht es als erforder-
        lich an, die entsprechenden gesetzlichen Regelungen
        so schnell wie möglich und in enger Abstimmung
        mit den Ländern zu treffen.
        Das Gesetz stellt zudem für die Berechnung der Bun-
        desbeteiligung im Jahre 2012 nicht auf die tatsächli-
        chen Ausgaben der Länder und Kommunen für die
        Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
        im kommenden Jahr ab, sondern auf die Ausgaben
        des Vorvorjahres. Dies hat zur Folge, dass Länder
        und Kommunen den zu erwartenden Ausgabenan-
        stieg im Jahr 2012 gegenüber dem Jahr 2010 selbst
        vorfinanzieren müssen und die Übernahme der tat-
        sächlichen Kostenlasten durch den Bund nicht in
        dem vereinbarten Ausmaß erfolgt. Der Bundesrat
        weist vor diesem Hintergrund mit Nachdruck darauf
        hin, dass mit der vom Bund angekündigten weiterge-
        henden gesetzgeberischen Umsetzung in jedem Fall
        auch ein Abrechnungsmodus gesetzlich festzuschrei-
        ben ist, der auf die laufenden Nettoausgaben abstellt
        und damit sicherstellt, dass sich der Bund an den den
        Ländern und Kommunen tatsächlich entstehenden
        Kosten im vereinbarten Ausmaß beteiligt, d. h. die
        Kosten im Jahre 2013 zu 75 Prozent und ab dem Jahr
        2014 vollständig übernimmt. Der Bundesrat ist zu-
        dem der Auffassung, dass in diesem Zusammenhang
        auch die Ländern und Kommunen infolge einer ver-
        alteten Bezugsgröße im Jahr 2012 entstandene Belas-
        tung durch den Bund vollständig zu ersetzen ist
        (Rückwirkungsklausel für 2012).
        Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher
        auf,
        aa) zur weiteren vereinbarten Entlastung der Kom-
        munen schnellstmöglich einen Gesetzentwurf
        vorzulegen, in dem die weiteren Stufen der Er-
        b
        –
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        höhung der Bundesbeteiligung (2013: 75 Pro-
        zent und ab 2014: 100 Prozent) enthalten sind,
        und dabei die Länder frühzeitig zu beteiligen
        und
        bb) in dem vorzulegenden Gesetzentwurf einen Fi-
        nanzierungsmodus vorzusehen, der sicherstellt,
        dass die Abrechnung der Kosten der Grund-
        sicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
        auf Basis der laufenden Nettoausgaben – analog
        zu den bereits bestehenden Verfahren zum
        Wohngeld – erfolgt.
        ) Der ursprünglich zum Ausgleich von Belastungen
        des Bundes aus der Senkung des Beitragssatzes zur
        Arbeitslosenversicherung übertragene Umsatzsteuer-
        vorabbetrag wird im Einvernehmen mit den Ländern
        im Ausbauzustand bis zur Hälfte als Gegenfinanzie-
        rung der schrittweisen Übernahme der Grundsiche-
        rungskosten durch den Bund eingesetzt. Ausschließ-
        lich darauf bezogen haben die Länder zugesagt,
        keine Forderungen auf Rückübertragung des für den
        bisherigen Zweck nicht mehr benötigten Steuerauf-
        kommens geltend zu machen. Der Bundesrat bekräf-
        tigt daher, dass jede weitere Veränderung der Ver-
        wendung von Vorabbeträgen für den Bund aus dem
        gemeinsam dem Bund und den Ländern zustehenden
        Umsatzsteueraufkommen nur unter Beachtung der
        Länderansprüche an frei werdendem Steueraufkom-
        men vorgenommen werden kann.
        Gesetz zum Vorschlag für eine Verordnung über
        die elektronische Fassung des Amtsblattes der
        Europäischen Union
        Gesetz zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf
        Drittes Gesetz zur Änderung des Gräbergesetzes
        Drittes Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuerge-
        setzes
        Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschlie-
        ung gefasst:
        Der Bundesrat verknüpft seine Zustimmung zu dem
        esetz mit der Aufforderung, die Istbesteuerung im
        ahmen der Grenzen des § 20 Umsatzsteuergesetz auch
        r den Vorsteuerabzug einzuführen. Im Hinblick auf die
        rheblichen Ausfallrisiken bei der Umsatzsteuer und die
        usätzlichen Liquiditätsvorteile der durch die dauerhafte
        nhebung der Istbesteuerungsgrenzen begünstigten Un-
        rnehmer ist es erforderlich, das Optionsrecht zur Ist-
        esteuerung kohärent auszugestalten. Angesichts der
        roßen Zahl der Unternehmer, deren Gesamtumsatz
        00 000 Euro nicht überschreitet, werden künftig die
        ettbewerbsbedingungen zwischen regelbesteuernden
        nternehmern und Unternehmern, die infolge der An-
        endung des § 20 Umsatzsteuergesetz günstigere Liqui-
        itätsbedingungen in Anspruch nehmen können, mehr
        ls bisher beeinträchtigt. Hinzu kommt, dass bei Anwen-
        ung des § 20 Umsatzsteuergesetz die Zeitpunkte
        wischen Vorsteuerabzugsrecht und Umsatzsteuer-
        ntrichtungspflicht künftig auch im zwischenunterneh-
        erischen Bereich dauerhaft vermehrt auseinanderfal-
        n. Infolge der unbefristeten Festschreibung der
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 147. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. Dezember 2011 17667
        (A) )
        )(B)
        erhöhten Istbesteuerungsgrenze ist zur Wiederherstel-
        lung des Gleichgewichts deshalb nun auch die Erweite-
        rung des § 20 Umsatzsteuergesetz auf den Vorsteuerab-
        zug geboten. Sofern das derzeitige Unionsrecht als
        Grundlage für eine solche Maßnahme nicht ausreichend
        sein sollte, wird die Bundesregierung aufgefordert, sich
        für die Herstellung der dafür notwendigen EU-rechtli-
        chen Voraussetzungen einzusetzen.
        – Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenver-
        mittler- und Vermögensanlagenrechts
        – Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2010/78/EU
        vom 24. November 2010 im Hinblick auf die Er-
        richtung des Europäischen Finanzaufsichtssys-
        tems
        – Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie
        sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Beitrei-
        bungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz – Beitr RLUmsG)
        Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschlie-
        ßung gefasst:
        Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf,
        schnellstmöglich eine besondere Regelung für die Zerle-
        gung des Gewerbesteuermessbetrags bei Anlagen zur
        Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie in
        das Gewerbesteuergesetz aufzunehmen.
        Die in § 29 Absatz 1 GewStG enthaltene Regelung
        für die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags bei
        Windkraftanlagen ist auf Anlagen zur Erzeugung von
        Strom aus solarer Strahlungsenergie zu erweitern.
        Der Deutsche Bundestag hat angekündigt, man wolle
        das Anliegen des Bundesrates bei der Befassung in ei-
        nem Gesetzgebungsvorhaben im Jahr 2012 umsetzen.
        Der Bundesrat erwartet, dass diese Ankündigung
        kurzfristig aufgegriffen und eine entsprechende Ände-
        rung der Gewerbesteuerzerlegung umgesetzt wird.
        Begründung
        Eine Gleichstellung der Gewerbesteuerzerlegung bei
        Photovoltaikanlagen mit Windenergieanlagen ist
        u. a. aus folgenden Gründen geboten:
        – Bund und Länder sind übereingekommen,
        schneller aus der Kernenergie auszusteigen und
        in erneuerbare Energien einzusteigen. Im Rah-
        men der Energiewende spielen erneuerbare
        Energien, insbesondere auch die Solarstromer-
        zeugung, eine herausragende Rolle.
        – Bei größeren Freiflächenanlagen zur Nutzung
        der solaren Strahlungsenergie liegen regelmäßig
        die Voraussetzungen für eine Zerlegung des Ge-
        werbesteuermessbetrags vor, weil sich die An-
        lage in einer anderen Gemeinde befindet als der
        Ort der Geschäftsleitung. Die Situation bei dem
        Betrieb von großen Freiflächenanlagen ist inso-
        weit vergleichbar mit dem Betrieb von Wind-
        kraftanlagen. Der Zerlegungsmaßstab orientiert
        sich grundsätzlich am Verhältnis der gezahlten
        Arbeitslöhne der jeweiligen Betriebsstätte zu
        –
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        (C
        (D
        den gesamten Lohnaufwendungen des Gewer-
        bebetriebs (§ 29 Absatz 1 Nummer 1 GewStG).
        Bei Anwendung des Zerlegungsmaßstabs „Ar-
        beitslöhne“ erhalten die Gemeinden, in denen
        die Freiflächenanlagen betrieben werden, regel-
        mäßig keinen Zerlegungsanteil, weil dort keine
        Arbeitnehmer des Energieanlagenbetreibers be-
        schäftigt sind. Die Gewerbesteuer entfällt in
        diesen Fällen regelmäßig nur auf die Gemeinde,
        in der das Unternehmen den Ort seiner Ge-
        schäftsleitung hat.
        Diese strukturell begründete Nichtberücksichti-
        gung der Standortgemeinden trägt nicht dazu
        bei, dass die Standortgemeinden die Ansiedlung
        und den Betrieb entsprechender Anlagen in ih-
        rem Gemeindegebiet genehmigen bzw. fördern.
        – Im Hinblick auf das aktuelle Ziel, die Nutzung
        erneuerbarer Energien auszubauen, ist es gebo-
        ten, die Standortgemeinden anzuregen, die An-
        siedlung entsprechender Freiflächenanlagen zu
        fördern. Dies kann durch eine angemessene Be-
        teiligung am Gewerbesteueraufkommen erreicht
        werden.
        Die Änderung kann gesetzestechnisch in der Weise
        umgesetzt werden, dass in § 29 Absatz 1 Nummer 2
        GewStG nach dem Wort „Windenergie“ die Wörter
        „oder zur Erzeugung von Strom aus solarer Strah-
        lungsenergie nach § 32 Absatz 2 und 3 des Erneuer-
        bare-Energien-Gesetzes“ eingefügt werden.
        Gesetz zur Änderung des Bundesverfassungs-
        schutzgesetzes
        Vierundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des
        Bundesausbildungsförderungsgesetzes
        Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung
        von Unternehmen
        Gesetz zur Verbesserung des Austausches von
        strafregisterrechtlichen Daten zwischen den Mit-
        gliedstaaten der Europäischen Union und zur Än-
        derung registerrechtlicher Vorschriften
        Gesetz über die Besetzung der großen Straf- und
        Jugendkammern in der Hauptverhandlung und
        zur Änderung weiterer gerichtsverfassungsrechtli-
        cher Vorschriften sowie des Bundesdisziplinarge-
        setzes
        Zweites Gesetz zur Änderung des Umweltauditge-
        setzes
        Gesetz zur Verleihung der Rechtsfähigkeit an das
        Gemeinsame Wattenmeersekretariat – Common
        Wadden Sea Secretariat (CWSS) (CWSSRechtsG)
        Gesetz zur Verbesserung der Versorgung bei be-
        sonderen Auslandsverwendungen (Einsatzversor-
        gungs-Verbesserungsgesetz – EinsatzVVerbG)
        Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans
        des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2012
        (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2012)
        17668 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 147. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. Dezember 2011
        (A) )
        )(B)
        – Gesetz zur Neufassung des Erdölbevorratungsge-
        setzes, zur Änderung des Mineralöldatengesetzes
        und zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
        – Gesetz zur Änderung des Vergaberechts für die
        Bereiche Verteidigung und Sicherheit
        – Gesetz zu dem Abkommen vom 6. April 2010 zwi-
        schen der Bundesrepublik Deutschland und der
        Republik Albanien zur Vermeidung der Doppelbe-
        steuerung und der Steuerverkürzung auf dem Ge-
        biet der Steuern vom Einkommen und vom Ver-
        mögen
        – Gesetz zu dem Protokoll vom 29. Dezember 2010
        zur Änderung des Abkommens vom 24. August
        2000 zwischen der Bundesrepublik Deutschland
        und der Republik Österreich zur Vermeidung der
        Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern
        vom Einkommen und vom Vermögen
        – Gesetz zu dem Abkommen vom 25. November
        2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland
        und dem Fürstentum Andorra über den Informa-
        tionsaustausch in Steuersachen
        – Gesetz zu dem Abkommen vom 19. Oktober 2010
        zwischen der Bundesrepublik Deutschland und
        Antigua und Barbuda über den Informationsaus-
        tausch in Steuersachen
        – … Strafrechtsänderungsgesetz zur Umsetzung der
        Richtlinie des Europäischen Parlaments und des
        Rates über den strafrechtlichen Schutz der Um-
        welt
        – Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschan-
        cen am Arbeitsmarkt
        Die Fraktion der SPD hat mitgeteilt, dass sie den An-
        trag Die OSZE ausbauen und stärken auf Drucksache
        17/5773 zurückzieht.
        Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben
        mitgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Absatz 3
        Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung
        zu den nachstehenden Vorlagen absieht:
        Auswärtiger für Wirtschaft und Technologie
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Zehnter Bericht der Bundesregierung über die Aktivi-
        täten des gemeinsamen Fonds für Rohstoffe und der
        einzelnen Rohstoffabkommen
        – Drucksache 17/3817 –
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Monitoring-Prozess „Energie der Zukunft“
        – Drucksachen 17/7545, 17/7702 Nr. 3 –
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Sechstes Energieforschungsprogramm der Bundesre-
        gierung – Forschung für eine umweltschonende, zuver-
        lässige und bezahlbare Energieversorgung
        – Drucksachen 17/6783, 17/6961 Nr. 1.10 –
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        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Nationaler Masterplan Maritime Technologien
        – Drucksachen 17/6926, 17/7417 Nr. 4 –
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Bericht des Bundeskartellamtes über seine Tätigkeit in
        den Jahren 2009/2010 sowie über die Lage und Ent-
        wicklung auf seinem Aufgabengebiet
        und
        Stellungnahme der Bundesregierung
        – Drucksachen 17/6640, 17/6961 Nr. 1.4 –
        Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Entwicklungsplan Meer – Strategie für eine integrierte
        deutsche Meerespolitik
        – Drucksachen 17/6775, 17/6961 Nr. 1.9 –
        Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben
        itgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden
        nionsdokumente zur Kenntnis genommen oder von ei-
        er Beratung abgesehen hat.
        Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
        Drucksache 17/3955 Nr. A.8
        Ratsdokument 13977/10
        Drucksache 17/4927 Nr. A.17
        Ratsdokument 5625/11
        Drucksache 17/6010 Nr. A.5
        Ratsdokument 7280/11
        Drucksache 17/6010 Nr. A.12
        Ratsdokument 9683/11
        Drucksache 17/6176 Nr. A.11
        EP P7_TA-PROV(2011)0224
        Drucksache 17/6176 Nr. A.12
        EP P7_TA-PROV(2011)0225
        Drucksache 17/6176 Nr. A.13
        EP P7_TA-PROV(2011)0235
        Drucksache 17/6176 Nr. A.14
        Ratsdokument 9698/11
        Drucksache 17/6407 Nr. A.16
        Ratsdokument 11300/11
        Drucksache 17/6568 Nr. A.5
        Ratsdokument 11471/11
        Drucksache 17/6985 Nr. A.23
        EuB-BReg 176/2011
        Drucksache 17/6985 Nr. A.24
        EP P7_TA-PROV(2011)0283
        Drucksache 17/6985 Nr. A.25
        EP P7_TA-PROV(2011)0285
        Drucksache 17/6985 Nr. A.26
        EP P7_TA-PROV(2011)0307
        Drucksache 17/6985 Nr. A.27
        EP P7_TA-PROV(2011)0318
        Drucksache 17/6985 Nr. A.28
        Ratsdokument 12038/11
        Drucksache 17/6985 Nr. A.30
        Ratsdokument 12078/11
        Drucksache 17/6985 Nr. A.31
        Ratsdokument 12111/11
        Drucksache 17/6985 Nr. A.32
        Ratsdokument 12300/11
        Drucksache 17/6985 Nr. A.33
        Ratsdokument 12566/11
        Drucksache 17/6985 Nr. A.34
        Ratsdokument 12639/11
        Drucksache 17/6985 Nr. A.35
        Ratsdokument 12666/11
        Drucksache 17/6985 Nr. A.36
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 147. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. Dezember 2011 17669
        (A) (C)
        (D)(B)
        Ratsdokument 13400/11
        Drucksache 17/6985 Nr. A.37
        Ratsdokument 13403/11
        Drucksache 17/7423 Nr. A.20
        EP P7_TA-PROV(2011)0364
        Drucksache 17/7423 Nr. A.22
        EP P7_TA-PROV(2011)0380
        Drucksache 17/7423 Nr. A.23
        EP P7_TA-PROV(2011)0403
        Drucksache 17/7423 Nr. A.24
        Ratsdokument 13941/11
        Drucksache 17/7423 Nr. A.25
        Ratsdokument 13943/11
        Drucksache 17/7549 Nr. A.5
        Ratsdokument 14757/11
        Drucksache 17/7549 Nr. A.6
        Ratsdokument 14760/11
        Drucksache 17/7549 Nr. A.7
        Ratsdokument 15088/11
        Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und
        Verbraucherschutz
        Drucksache 17/7713 Nr. A.14
        Ratsdokument 15400/11
        Drucksache 17/7713 Nr. A.17
        Ratsdokument 15517/11
        Drucksache 17/7713 Nr. A.18
        Ratsdokument 15518/11
        Drucksache 17/7713 Nr. A.19
        Ratsdokument 15520/11
        Drucksache 17/7713 Nr. A.20
        Ratsdokument 15521/11
        Ausschuss für Arbeit und Soziales
        Drucksache 17/6985 Nr. A.51
        Ratsdokument 11951/11
        Ausschuss für Kultur und Medien
        Drucksache 17/5434 Nr. A.19
        Ratsdokument 7194/11
        Drucksache 17/6176 Nr. A.23
        EP P7_TA-PROV(2011)0239
        Drucksache 17/6176 Nr. A.24
        EP P7_TA-PROV(2011)0240
        147. Sitzung
        Inhaltsverzeichnis
        ZP 7 Regierungserklärung zum Europäischen Rat
        TOP 34Geschlechtergerechtigkeit bei Führungspositionen
        TOP 33Recht der Verbraucherinformation
        TOP 36Recht auf ein Girokonto
        TOP 35Berichte über Menschenrechtspolitik
        TOP 38Zinssätze für Überziehungskredite
        Anlagen