Anlage 6
Kollegin Kerstin Tack hat ihre Rede zu Protokoll ge- diesem Tagesordnungspunkt zu Protokoll zu geben. –
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 147. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. Dezember 2011 17653
Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse
(A) (C)Berichtigungen
145. Sitzung, Seite 17279 A, zweiter Absatz, das
Zitat ist wie folgt zu lesen: „In der Volksabstimmung
zeigt sich ein erfreulicher Common sense, den öffentli-
che Debatten in den letzten Jahren so oft vermissen lie-
ßen. Das Ergebnis hat nicht nur aufgeräumt mit der
Vorstellung einer allmächtigen Bürgerwut. Es entmysti-
fiziert auch die überzogenen Befürchtungen und Be-
schwörungen einer ,Dagegen‘-Republik, in der jeder und
jede nur noch an den eigenen Vorgarten denkt. Die Ener-
giewende wird schwierig; dass sie aber an den Wider-
ständen doppelmoralischer Bürger scheitert, die keine
Atomkraft wollen, aber den Netzausbau blockieren, ist
sehr unwahrscheinlich. Die Bürger, das hat sich in Stutt-
gart gezeigt, wollen mitreden, und sie lassen mit sich re-
den.“
146. Sitzung, Seite 17419 B, zweiter Absatz, dritter
Satz ist wie folgt zu lesen: „Aber es sollte uns doch
stutzig machen, dass es gerade die Separatisten, Präsi-
dent Dodik und Herr Covic, sind, die die Auflösung des
OHR fordern, und nicht die jungen Leute von der Initia-
tive K 143.“
146. Sitzung, Seite 17436 B, zweiter Absatz, dritter
Satz ist wie folgt zu lesen: „Denn die Geschichte in den
letzten zwölf Monaten hat gezeigt: Es gibt keinen Zwei-
(D)(B)
fel an der Seriosität, Wahrhaftigkeit und der Bereit-
schaft, Verantwortung zu übernehmen, bei den beiden
Personen, nämlich Generalinspekteur Schneiderhan und
Staatssekretär Wichert, die er entlassen hat“.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 147. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. Dezember 2011 17655
(A) )
)(B)
Schaaf, Anton SPD 02.12.2011
Anlagen
Hoff, Elke FDP 02.12.2011
Haustein, Heinz-Peter FDP 02.12.2011
Heinen-Esser, Ursula CDU/CSU 02.12.2011
Katherina
Remmers, Ingrid DIE LINKE 02.12.2011
Anlage 1
Liste der entschuldigte
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Beck (Bremen),
Marieluise
BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
02.12.2011*
Beckmeyer, Uwe SPD 02.12.2011
Bender, Birgitt BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
02.12.2011
Bockhahn, Steffen DIE LINKE 02.12.2011
Dr. Böhmer, Maria CDU/CSU 02.12.2011
Brase, Willi SPD 02.12.2011
Bulling-Schröter, Eva DIE LINKE 02.12.2011
Burchardt, Ulla SPD 02.12.2011
Dağdelen, Sevim DIE LINKE 02.12.2011
Dr. Danckert, Peter SPD 02.12.2011
Dittrich, Heidrun DIE LINKE 02.12.2011
Dyckmans, Mechthild FDP 02.12.2011
Edathy, Sebastian SPD 02.12.2011
Frankenhauser, Herbert CDU/CSU 02.12.2011
Freitag, Dagmar SPD 02.12.2011
Friedhoff, Paul K. FDP 02.12.2011
Funk, Alexander CDU/CSU 02.12.2011
Gabriel, Sigmar SPD 02.12.2011
Gehrcke, Wolfgang DIE LINKE 02.12.2011
Dr. Gerhardt, Wolfgang FDP 02.12.2011
Goldmann, Hans-
Michael
FDP 02.12.2011
Granold, Ute CDU/CSU 02.12.2011
Hänsel, Heike DIE LINKE 02.12.2011
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Anlagen zum Stenografischen Bericht
n Abgeordneten
öger, Inge DIE LINKE 02.12.2011
r. h. c. Kastner,
Susanne
SPD 02.12.2011
lein-Schmeink, Maria BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
02.12.2011
r. Koschorrek,
Rolf
CDU/CSU 02.12.2011
ossendey, Thomas CDU/CSU 02.12.2011
rellmann, Jutta DIE LINKE 02.12.2011
urth (Quedlinburg),
Undine
BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
02.12.2011
r. von der Leyen,
Ursula
CDU/CSU 02.12.2011
indemann, Lars FDP 02.12.2011
alczak, Agnes BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
02.12.2011
öller, Kornelia DIE LINKE 02.12.2011
ovassat, Niema DIE LINKE 02.12.2011
estle, Ingrid BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
02.12.2011
r. Neumann (Lausitz),
Martin
FDP 02.12.2011
ietan, Dietmar SPD 02.12.2011
ouripour, Omid BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
02.12.2011
rtel, Holger SPD 02.12.2011
etermann, Jens DIE LINKE 02.12.2011
olenz, Ruprecht CDU/CSU 02.12.2011
eiche (Potsdam), CDU/CSU 02.12.2011
bgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
17656 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 147. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. Dezember 2011
(A) )
)(B)
* für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver-
sammlung des Europarates
Anlage 2
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Sibylle Laurischk (FDP) zur
namentlichen Abstimmung über den Entwurf
eines Gesetzes zur geschlechtergerechten Be-
setzung von Aufsichtsräten (Tagesordnungs-
punkt 34)
In Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG ist der staatliche Auftrag
zur Förderung der Durchsetzung der Gleichberechtigung
von Frauen und Männern verankert und auch die Aufga-
benstellung, die Beseitigung bestehender Nachteile zu
bewirken.
Aus diesem Grund hat die christlich-liberale Koali-
tion im Koalitionsvertrag die Zielsetzung von mehr
Frauen in Führungspositionen verankert. Der Anteil von
Frauen in Führungspositionen in der Wirtschaft und im
öffentlichen Dienst soll maßgeblich erhöht werden. Um
dies zu erreichen, ist eine Reihe von Maßnahmen not-
wendig. Gerade für gut qualifizierte Frauen, die mit der
Entscheidung, Kinder zu haben, regelmäßig einen Kar-
riereknick erleben müssen, ist der Ausbau der verlässli-
chen Kindertagesbetreuung unverzichtbar.
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Scheel, Christine BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
02.12.2011
Schlecht, Michael DIE LINKE 02.12.2011
Dr. Schwanholz, Martin SPD 02.12.2011
Senger-Schäfer, Kathrin DIE LINKE 02.12.2011
Trittin, Jürgen BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
02.12.2011
Ulrich, Alexander DIE LINKE 02.12.2011
Wagenknecht, Sahra DIE LINKE 02.12.2011
Wanderwitz, Marko CDU/CSU 02.12.2011
Wegner, Kai CSU/CDU 02.12.2011
Werner, Katrin DIE LINKE 02.12.2011
Dr. Westerwelle, Guido FDP 02.12.2011
Widmann-Mauz,
Annette
CDU/CSU 02.12.2011
Wolff (Wolmirstedt),
Waltraud
SPD 02.12.2011
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
(C
(D
Der Anteil von Frauen in Führungspositionen von
irtschaft und Politik wird sich aber nur dann erhöhen
ssen, wenn dies innerhalb der Unternehmen und politi-
chen Führungsgremien gewollt ist. Dies wird nur dann
eschehen, wenn klare Selbstverpflichtungen in Unter-
ehmen und politischen Gremien diese Zielsetzung for-
ulieren und anhand ihrer Umsetzung auch messbar ma-
hen. Hier ist ein gesellschaftlicher Diskussionsprozess
Gang zu setzen, dem sich gerade auch die männlichen
erantwortungsträger in Wirtschaft und Politik stellen
üssen.
Als Liberale setze ich auf entsprechende Selbstver-
flichtungen und lehne deshalb den Gesetzentwurf von
ündnis 90/Die Grünen für eine verpflichtende Frauen-
uote zum jetzigen Zeitpunkt ab. Ich halte jedoch eine
erbindliche Selbstverpflichtung der Unternehmen auch
Anbetracht des nach wie vor stagnierenden Frauenan-
ils in Führungspositionen in der Wirtschaft für drin-
end geboten. Eine gleichberechtigte Teilhabe von
rauen in Führungspositionen wird letztendlich dazu
hren, dass auch in allen anderen Aufgabenfeldern ei-
es Unternehmens die gleichberechtigte Teilhabe von
rauen umgesetzt wird. Dadurch bleibt unsere Gesell-
chaft innovationsfähig und dem globalen Wettbewerb
ewachsen. Die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft
t für mich eine entscheidende Fragestellung bei der
msetzung der Gleichstellung von Frauen.
nlage 3
Erklärungen nach § 31 GO
zu den namentlichen Abstimmungen:
– Entwurf eines Gesetzes zur geschlechterge-
rechten Besetzung von Aufsichtsräten
– Beschlussempfehlung zu dem Antrag: Quo-
tenregelung für Aufsichtsräte und Vor-
stände gesetzlich festschreiben
(Tagesordnungspunkt 34)
Dorothee Bär (CDU/CSU): Die Zielsetzung der vor-
egenden Oppositionsanträge begrüße ich. Wir sind der-
eit damit befasst, in einem breiten und fraktionsüber-
reifenden Bündnis Regelungen zu finden, die diesem
iel am besten Rechnung tragen. Ich bin der Überzeu-
ung, dass es für diese hochsensible gesellschaftliche
rage eines breitestmöglichen Bündnisses bedarf.
Der Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grü-
en zur geschlechtergerechten Besetzung von Aufsichts-
ten (Drucksachen 17/3296, 17/6527) und der Antrag
er Fraktion der SPD „Quotenregelung für Aufsichtsräte
nd Vorstände gesetzlich festschreiben“ (Drucksachen
7/4683, 17/6527) schaden zum jetzigen Zeitpunkt die-
er Initiative und einer gemeinsamen Lösung, die von
irtschaft und Gesellschaft akzeptiert und auch tatsäch-
ch umgesetzt werden kann.
Deswegen stimme ich gegen besagten Gesetzentwurf
nd erwähnten Antrag.
Dr. Jan-Marco Luczak (CDU/CSU): Das Ziel
Mehr Frauen in Führunspositionen“ ist mir ein wichti-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 147. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. Dezember 2011 17657
(A) )
)(B)
ges Anliegen, das ich mit allem Nachdruck unterstütze.
Der derzeitige Anteil von Frauen in leitenden Positionen
in deutschen Unternehmen ist unzureichend – er spiegelt
nicht wider, dass wir in Deutschland weitaus mehr her-
vorragend qualifizierte Frauen haben. Enorme Poten-
ziale werden so nicht gehoben. Das muss sich ändern.
Auch wenn die Ursachen sicherlich vielschichtig sind,
bleibt festzuhalten: Die bisherigen Bemühungen von
Politik und Wirtschaft haben leider nicht den gewünsch-
ten Erfolg gezeitigt.
Um unseren verfassungsrechtlich in Art. 3 Abs. 2 GG
festgeschriebenen Auftrag umzusetzen, sind wir derzeit
damit befasst, in einem breiten und fraktionsübergreifen-
den Bündnis Regelungen zu finden, die diesem Ziel am
besten Rechnung tragen. Denn für das Ziel „Mehr
Frauen in Führungspositionen“ ist nach meiner Überzeu-
gung ein breiter Schulterschluss über Partei- und Frak-
tionsgrenzen hinweg erforderlich. Ein solches Bündnis
und die Erarbeitung einer tragfähigen Lösung lassen sich
nicht übers Knie brechen und erfordern Zeit und Kon-
zentration. Die von Bundesfamilienministerin Dr.
Kristina Schröder konzipierte Flexiquote ist dabei ein
wichtiges Element.
Der Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grü-
nen zur geschlechtergerechten Besetzung von Aufsichts-
räten (Drucksachen 17/3296, 17/6527) und der Antrag
der Fraktion der SPD „Quotenregelung für Aufsichtsräte
und Vorstände gesetzlich festschreiben“ (Drucksachen
17/4683, 17/6527) schaden zum jetzigen Zeitpunkt die-
ser Initiative und einer gemeinsamen Lösung, die von
Wirtschaft und Gesellschaft akzeptiert und auch tatsäch-
lich umgesetzt werden kann.
Deswegen stimme ich gegen besagten Gesetzentwurf
und erwähnten Antrag.
Anlage 4
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Dr. Christel Happach-Kasan,
Christine Aschenberg-Dugnus, Gudrun Kopp
und Dr. Birgit Reinemund (alle FDP) zu den na-
mentlichen Abstimmungen:
– Entwurf eines Gesetzes zur geschlechterge-
rechten Besetzung von Aufsichtsräten
– Beschlussempfehlung zu dem Antrag: Quo-
tenregelung für Aufsichtsräte und Vor-
stände gesetzlich festschreiben
(Tagesordnungspunkt 34)
In den Hörsälen und Ausbildungsbetrieben leisten
Frauen ebenso viel wie Männer. Trotz hervorragender
Ausbildung erlangen Frauen aber nach wie vor zu selten
– weder in Politik noch in der Wirtschaft – Führungspo-
sitionen. Wir können es uns als Gesellschaft nicht leis-
ten, auf Kreativität, Intelligenz und Engagement einer
Hälfte der Bevölkerung zu verzichten. Unter der Über-
schrift „Mehr Frauen in Führungspositionen“ fordert
deshalb die christlich-liberale Koalition im Koalitions-
vertrag, den Anteil von Frauen in Führungspositionen in
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er Wirtschaft und im öffentlichen Dienst „maßgeblich“
u erhöhen.
Der Innovationsindikator 2011 der Deutschen Tele-
om Stiftung, die von Bundesaußenminister a. D.
r. Klaus Kinkel geleitet wird, kommt zu dem Ergebnis,
ass Deutschland das Potenzial von Frauen in Forschung
nd Innovation nur in sehr geringem Maß nutzt:
„Von den insgesamt rund 450 000 Personen, die in
eutschland im Bereich von Forschung und technologi-
cher Entwicklung in Wirtschaft und Wissenschaft tätig
ind, sind weniger als ein Viertel Frauen. … Das
chlechte Abschneiden Deutschlands und die hohe Be-
eutung des Themas sind Anlass genug, sich im Innova-
onsindikator des kommenden Jahres im Rahmen einer
chwerpunktuntersuchung mit diesen Fragen zu be-
chäftigen. Erst dann können weiter differenzierte Aus-
agen zur Rolle der Frauen im Innovationsprozess ge-
acht werden. Für Deutschland steht allerdings bereits
tzt fest: Es kann sich dieses unausgeschöpfte Potenzial
icht länger leisten, wenn es auch weiterhin im Innova-
onswettbewerb oben stehen will.“
Um den Frauenanteil in Führungspositionen zu erhö-
en, ist ein Umdenken in unserer männerbestimmten
esellschaft erforderlich. Dieses Umdenken muss im In-
resse der gesamten Gesellschaft von Frauen und Män-
ern geleistet werden. Gesetze können diese notwendige
berzeugungsarbeit nicht leisten. Deswegen lehnen wir
en Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen für eine
erpflichtende Frauenquote sowie den Antrag der SPD
b.
Gleichzeitig fordern wir vonseiten der Unternehmen
ehr Anstrengungen, in ihren Unternehmen eine Kultur
er gleichberechtigten Beteiligung von Frauen zu initiie-
n und auch zu leben und in der Folge Frauen Füh-
ngspositionen anzuvertrauen. Gemischte Teams sind
achweislich leistungsfähiger als Teams, in denen ent-
eder nur Männer oder nur Frauen arbeiten. Wir befür-
orten eine verbindliche Selbstverpflichtung der Unter-
ehmen, einen Stufenplan zur Beteiligung von Frauen in
ührungspositionen aufzustellen und durch familien-
eundliche Rahmenbedingungen Frauen zu ermutigen,
ührungspositionen anzustreben.
nlage 5
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Ingrid Fischbach, Frank
Heinrich, Ewa Klamt, Katharina Landgraf und
Sabine Weiss (Wesel I) (alle CDU/CSU) zu den
namentlichen Abstimmungen:
– Entwurf eines Gesetzes zur geschlechterge-
rechten Besetzung von Aufsichtsräten
– Beschlussempfehlung zu dem Antrag: Quo-
tenregelung für Aufsichtsräte und Vor-
stände gesetzlich festschreiben
(Tagesordnungspunkt 34)
Das Ziel „Mehr Frauen in Führungspositionen“ ist
ir ein wichtiges Anliegen, das ich intensiv unterstütze
nd für das ich mich seit langem einsetze.
17658 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 147. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. Dezember 2011
(A) )
)(B)
Wir sind derzeit damit befasst, in einem breiten und
fraktionsübergreifenden Bündnis Regelungen zu finden,
die diesem Ziel am besten Rechnung tragen. Denn für
das Ziel „Mehr Frauen in Führungspositionen“ ist nach
meiner Überzeugung ein breiter Schulterschluss über
Partei- und Fraktionsgrenzen hinweg erforderlich. Ein
solches Bündnis und die Erarbeitung einer tragfähigen
Lösung lassen sich nicht übers Knie brechen und erfor-
dern Zeit und Konzentration. Die von Bundesfamilien-
ministerin Dr. Kristina Schröder MdB konzipierte Flexi-
quote ist dabei ein wichtiges Element.
Der Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grü-
nen zur geschlechtergerechten Besetzung von Aufsichts-
räten (Drucksachen 17/3296, 17/6527) und der Antrag
der Fraktion der SPD „Quotenregelung für Aufsichtsräte
und Vorstände gesetzlich festschreiben“ (Drucksachen
17/4683, 17/6527) schaden zum jetzigen Zeitpunkt die-
ser Initiative und einer gemeinsamen Lösung, die von
Wirtschaft und Gesellschaft akzeptiert und auch tatsäch-
lich umgesetzt werden kann.
Deswegen stimme ich gegen besagten Gesetzentwurf
und erwähnten Antrag.
Anlage 6
Zu Protokoll gegebene Reden
zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung
der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
(LSV-Neuordnungsgesetz – LSV-NOG) (Tages-
ordnungspunkt 37)
Gitta Connemann (CDU/CSU): Die landwirtschaft-
liche Sozialversicherung, über die wir heute debattieren,
bedeutet soziale Sicherheit für die Menschen im ländli-
chen Raum. Sie ist das berufsständische Sicherungssys-
tem, das unsere Land- und Forstwirte, unsere Gärtner
und ihre Familien gegen Unfall, Krankheit, Gebrechen
und Alter absichert. Die landwirtschaftliche Sozialversi-
cherung hat sich in der Vergangenheit hervorragend be-
währt. Zugleich konnte ein rasanter Strukturwandel so-
zial abgefedert werden – bislang; denn die Heraus-
forderungen werden größer. Mit Ausnahme des Garten-
baus nimmt die Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe
von Jahr zu Jahr ab. Die Zahl der versicherten Beitrags-
zahler wird geringer, und die Zahl der Empfänger steigt
überproportional. Dies sei an nur einer Zahl deutlich ge-
macht: Derzeit zahlen rund 257 000 Personen Beiträge
zur Alterssicherung der Landwirte. Demgegenüber er-
halten rund 618 000 Rentner Leistungen. Damit wächst
die Kostenbelastung der aktiv wirtschaftenden Land-
wirte – und die Sorge. Denn gerade die Sicherheit der
Versorgung im Alter ist für unsere Bäuerinnen und Bau-
ern, die Altenteiler ein hochsensibles Thema, das mit
Ängsten verbunden ist.
Darauf reagierten wir im Jahre 2007 mit dem Gesetz
zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen
Sozialversicherung, dem LSVMG. Unser Ziel war es, die
landwirtschaftliche Sozialversicherung zukunftsfest zu
machen und stabile Beiträge zu erreichen. Mit dem Ge-
setz wurden organisatorische Änderungen in der land-
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irtschaftlichen Sozialversicherung durchgeführt, Maß-
ahmen zur innerlandwirtschaftlichen Solidarität in der
ndwirtschaftlichen Unfallversicherung vorgegeben
nd dem Wirtschaftlichkeitsgrundsatz angepasst. Auch
Leistungs- und Beitragsbereich der landwirtschaftli-
hen Unfallversicherung kam es zu Änderungen.
Zahlreiche Aufgaben werden seitdem zentral bearbei-
t wie zum Beispiel die Krankenhausabrechnungsprü-
ng an drei Standorten, das Rechenzentrum in Kassel
der die Regressbearbeitung. Als Äquivalent für die Bei-
ehaltung der Eigenständigkeit der regionalen landwirt-
chaftlichen Berufsgenossenschaften wurde im Jahre
010 ein Lastenausgleich eingeführt, der seine vollstän-
ige Wirkung allerdings erst im Jahr 2015 entfaltet hätte.
trukturell benachteiligte landwirtschaftliche Berufsge-
ossenschaften, die hohe Kosten für Altrenten tragen
üssen, sollten so entlastet werden.
Der Gesetzgeber formulierte die Erwartung, bis zum
ahre 2014 die Verwaltungs- und Verfahrenskosten um
0 Prozent auf der Basis des Jahres 2004 zu reduzieren.
ie landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften wur-
en verpflichtet, ihre Beitragsmaßstäbe bei regionaler
estsetzung flächendeckend am Unfallrisiko zu orientie-
n. Auf meine Bitte gab das Bundesministerium für Er-
ährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im
ommer letzten Jahres einen Zwischenbericht über das
isher Erreichte. Auch dieser konstatierte: Es hat sich
eit 2007 sehr viel getan.
Dazu haben viele beigetragen. Besonders hervorzuhe-
en sind aus meiner Sicht die ehrenamtlichen Vertreter
er Selbstverwaltung und die Mitarbeiterinnen und Mit-
rbeiter der jeweiligen landwirtschaftlichen Sozialversi-
herung. Gerade die Letzteren mussten nicht nur vor Ort
ie Änderungen vollziehen, sondern diese auch den Ver-
icherten erklären, und das war nicht immer leicht. Da-
on wissen aktuell die Mitarbeiter der Landwirtschaftli-
hen Sozialversicherung Mittel- und Ostdeutschland
ach der diesjährigen Umstellung auf risikoorientierte
eiträge ein Lied zu singen. Mein Dank gilt an dieser
telle ausdrücklich Ihnen, liebe Mitarbeiterinnen und
itarbeiter bei den Trägern in ganz Deutschland. In dem
amaligen Gesetz hatten wir auch eine Evaluation für
as Jahr 2014 angekündigt. Der Bericht über die Aus-
irkungen des LSVMG sollte als Grundlage für weitere
rganisationsveränderungen dienen. Nach dem Willen
er Politik wäre es also vor 2014 wohl nicht zu neuen
eformüberlegungen für die landwirtschaftliche Sozial-
ersicherung gekommen.
Dennoch diskutieren wir diese jetzt – auf Initiative
es Berufsstandes. Denn der aktuellen Diskussion über
ie kurzfristige Errichtung eines LSV-Bundesträgers
egt ein Beschluss des Präsidiums des Deutschen Bau-
rnverbandes vom 12. Oktober 2010 zugrunde: „Der
SV-Spitzenverband wird aufgefordert, ein Gutachten
ber die Machbarkeit und mögliche Ausgestaltung eines
undesweit einheitlichen Beitragsmaßstabes in Auftrag
u geben. Ziel muss es sein, dass identische Betriebe in
eutschland einen gleich hohen Beitrag zur Landwirt-
chaftlichen Unfallversicherung entrichten.“ Dies war
er Beginn eines Prozesses, der insbesondere im Berufs-
tand sehr strittig geführt wurde. Auf der Ebene der Bun-
espolitik haben wir diesen Prozess begleitet. Wir haben
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 147. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. Dezember 2011 17659
(A) )
)(B)
auf Risiken hingewiesen. So hatte der Bundesrechnungs-
hof noch im September 2010 in seinem Bericht über die
Prüfung der freiwilligen Vereinigungen von gesetzlichen
Krankenkassen darauf hingewiesen, dass Fusionen in
den meisten Fällen nicht zu den erhofften Synergieeffek-
ten und zur Senkung der Personal- und Verwaltungskos-
ten geführt habe. Wir haben aber auch die Chancen deut-
lich gemacht und mit der angekündigten zusätzlichen
Bereitstellung von insgesamt 100 Millionen Euro ein Si-
gnal gesetzt, dass wir den Prozess unterstützen wollen.
Denn im Zuge innerlandwirtschaftlicher Solidarität
ist die Einführung eines bundeseinheitlichen Beitrags-
maßstabes nachvollziehbar, vernünftig und gerecht. Es
ist den Versicherten dauerhaft nicht zu erklären, weshalb
ein Mutterkuhbetrieb oder ein Pferdehalter bei gleichem
Risiko unterschiedlich zur Kasse gebeten werden – je
nach Region, in der er lebt. Das gleiche Risiko muss
dauerhaft auch mit gleichen Beiträgen versichert wer-
den. Auch die weitere Optimierung des Systems der
landwirtschaftlichen Sozialversicherung unter Kostenge-
sichtspunkten ist unterstützenswert – und aus Sicht der
Versicherten wünschenswert. Denn die Rechnung zahlen
im Ergebnis die Landwirte, Forstwirte und Gartenbauer.
Jeder Euro, den sie zusätzlich zahlen müssen, belastet
sie, insbesondere wenn es um die Unterhaltung einer
aufwendigen Struktur geht. Im Vergleich zur Organisa-
tion der gewerblichen Unfallversicherung mit bundes-
weit neun Trägern und bei Betrachtung der 156 gesetzli-
chen Krankenkassen – ohne Betriebskrankenkassen –,
erscheinen jeweils neun landwirtschaftliche Berufsge-
nossenschaften und Krankenkassen überrepräsentiert.
Wir müssen erkennen, dass sich der Strukturwandel in
der Landwirtschaft fortsetzen wird. Als Folge des konti-
nuierlichen Rückgangs der Versichertenzahlen wird es
daher zu einer Zentralisierung der LSV kommen müs-
sen. Die Frage war nur, wann. Der landwirtschaftliche
Berufsstand gab uns dann nach längerer interner Diskus-
sion das einstimmige Signal: Politik, handle jetzt! Auch
die Länder signalisierten in vielen Vorgesprächen, dass
sie diesen Weg unter bestimmten Voraussetzungen mit-
gehen würden. Im Einvernehmen mit Landvölkern und
der Landespolitik wurde ein konsensuales Modell entwi-
ckelt. Es soll im kommenden Jahr ein Bundesträger ent-
stehen. Der Zeitraum der nächsten Wahlperiode der
Selbstverwaltung bis zum Jahr 2017 soll genutzt werden,
gemeinsame Beitragsmaßstäbe zu schaffen und die Ver-
waltungskosten zu konsolidieren. Das Bundeskabinett
beschloss im November 2011 einen entsprechenden Ge-
setzentwurf. Jetzt diskutieren wir über die Details.
Insoweit gibt es durchaus berechtigte Kritik und be-
gründete Forderungen. An dieser Stelle erwähne ich bei-
spielhaft nur die Einwände der Personalvertreter. Ich ap-
pelliere an uns alle, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
auf dem jetzt eingeschlagenen Weg mitzunehmen. Wir
dürfen die Reform nicht gegen sie, sondern nur mit ihnen
machen. Und ich nenne den Gartenbau. Die Situation dort
unterscheidet sich erheblich von der in der übrigen Land-
und Forstwirtschaft. Dies gilt nicht nur für den Kreis der
Versicherten, sondern auch für die Zahl der versicherten
Unternehmen. Es gibt einen bundeseinheitlichen Träger
sowie einen bundesweit einheitlichen Beitragsmaßstab.
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ngesichts der zu erwartenden erheblichen finanziellen
usatzlast, die sich zwingend auf die Beiträge niederschla-
en muss, wird diese Einbeziehung abgelehnt. Ich kann
ies persönlich nachvollziehen. Deshalb werden wir ihre
orderungen und Einwände ebenfalls genau prüfen.
Es gibt also durchaus noch Klärungs- und Abstim-
ungsbedarf. Die Betroffenen müssen die Möglichkeit
aben, sich zu äußern. Deshalb ist es auch gut und ver-
ünftig, im Januar 2012 eine Anhörung zu dem Gesetz
urchzuführen. Denn so können offene Fragen, auch
trittige Punkte erörtert werden. Wir setzen auf den kon-
truktiven Dialog mit unserem Berufsstand, seinen Ver-
änden, den Sozialversicherungsträgern und ihren Mit-
rbeitern. Für die CDU/CSU-Fraktion erkläre ich aber
ines: Grundsätzlich stehen alle Maßnahmen unter der
rämisse, das System der landwirtschaftlichen Sozial-
ersicherung auf Dauer zu erhalten. Ein eigenständiges
grarsoziales Sicherungssystem bietet nicht nur viele
orteile. Die landwirtschaftliche Sozialversicherung ist
in Erfolgsmodell. Deshalb bedaure ich auch die aktuel-
n Äußerungen aus der SPD-Fraktion, die die Eigen-
tändigkeit der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
interfragt. Dies ist sicherlich das falsche Signal – nicht
ur jetzigen Zeit. Das ist mit der Union nicht zu machen.
Marlene Mortler (CDU/CSU): Das neue landwirt-
chaftliche Sozialversicherungssystem nimmt Gestalt
n. Aus zurzeit noch neun Trägern dieses Systems wird
in schlagkräftiger Bundesträger geformt, der zum Ja-
uar 2013 seine Tätigkeit aufnehmen soll. Versicherten
ird ab dann das Leistungsangebot aus einer Hand zur
erfügung gestellt; gebündelt werden die landwirtschaft-
che Alterskasse, Unfallkasse, die landwirtschaftliche
rankenkasse, Pflegekasse sowie die Sozialversiche-
ng für den Gartenbau. Der Bundesträger wird als
elbstverwaltungskörperschaft des öffentlichen Rechts
rrichtet und ist zweistufig aufgebaut: Die Bundesebene
der die Hauptverwaltung wird zentrale Aufgaben wahr-
ehmen, und die regionalen Geschäftsstellen werden
ersichertenorientierte Leistungen erbringen. Wirklich
ositiv hervorzuheben ist, dass die Diskussion über eine
eform des Sozialversicherungssystems aus dem Be-
fsstand selbst heraus an die Politik getragen wurde.
Der Strukturwandel innerhalb der Landwirtschaft
ägt dazu bei, dass der Kreis der Versicherten und vor
llem der Kreis der Leistungsträger immer kleiner wird.
avor kann eine berufsständige Verwaltungsstruktur die
ugen nicht verschließen. Dies ist frühzeitig erkannt
nd akzeptiert worden. Ein fantastisches Produktivitäts-
achstum innerhalb der Landwirtschaft seit Bestehen
er Bundesrepublik Deutschland hat dazu beigetragen,
ass die Anzahl der in der Landwirtschaft beschäftigten
ersonen und die Anzahl der landwirtschaftlichen Be-
iebe stark abgenommen hat.
Dieses Produktivitätswachstum hat dazu beigetragen,
ass sich Deutschland nach Ende des Zweiten Weltkrie-
es wirtschaftlich rasant entwickeln konnte. Auch heute
tellt der landwirtschaftliche und der gesamte Agrarsek-
r einen wirtschaftlichen Bereich dar, der sehr dyna-
isch wächst und so zum Aufschwung in Deutschland
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beiträgt. Daneben stabilisiert der Agrarsektor den ländli-
chen Raum, schafft dort Arbeitsplätze, die in immer grö-
ßerem Maße auch hoch qualifizierte Menschen anzie-
hen.
Deshalb konnten wir auch guten Gewissens den staat-
lichen Zuwendungen in das landwirtschaftliche Sozial-
versicherungssystem zustimmen, wie letzte Woche bei
der Verabschiedung des Bundeshaushalts geschehen.
Wir können auch guten Gewissens und mit Nachdruck
fordern, dass die für die Reform der landwirtschaftlichen
Sozialversicherung zugesagten zusätzlichen Mittel in
Höhe von 150 Millionen Euro zügig freigegeben wer-
den, um sie den Beitragszahlern zugute kommen zu las-
sen. Voraussetzung dafür ist, dass wir die Reform in die-
sem Hohen Hause zügig verabschieden.
Deshalb rufe ich auch Ihnen auf den Oppositionsbän-
ken, und auch den Verhandlungsführern des Bundesrates
zu: Stimmen Sie mit uns, ergreifen wir zusammen diese
große Gelegenheit, ein wichtiges Sozialversicherungs-
system zukunftsfest zu machen, und das sogar im weit-
gehenden Konsens mit allen beteiligten Personengrup-
pen.
Wir von der christlich-liberalen Koalition haben von
Beginn der Diskussion an Wert darauf gelegt, dass alle
von einer Reform betroffenen Personengruppen in die
Diskussion mit eingebunden waren. Betroffen sind ers-
tens die Bauern und Bäuerinnen mit ihren Familien.
Zweitens sind es die deutschen Gärtner, die in das bun-
desweite Sozialversicherungssystem eingegliedert wer-
den sollen. Dabei bin ich mir und sind wir uns bewusst,
dass der Gartenbau Besonderheiten gegenüber der Land-
wirtschaft aufweist, die zu berücksichtigen sind, beson-
ders im Bereich der Unfallversicherung. Deshalb sind
wir intensiv auf die Bedenken der Gärtner eingegangen.
Bei der Zusammensetzung der 81-köpfigen Vertreterver-
sammlung können die Gärtner mit insgesamt neun Ver-
tretern alle Berufsgruppen des Gartenbaus angemessen
repräsentieren. In den 27-köpfigen Vorstand können drei
Vertreter des Gartenbaus einziehen. Zusätzlich wird un-
ter anderem ein Beirat für die Belange des Gartenbaus
eingerichtet, der ein Vorschlagsrecht bei Unfallverhü-
tungsvorschriften haben wird, die ausschließlich auf Un-
ternehmen des Gartenbaus anzuwenden sind. Die Vor-
schläge dieses Beirates können nur mit einem Quorum
von 60 Prozent der Stimmen der Selbstverwaltungsor-
gane der Sozialversicherung zurückgewiesen werden.
All dies gewährleistet, dass die spezifischen Bedenken
des Gartenbaus nicht so ohne Weiteres von anderen
Gruppierungen innerhalb des Systems beiseite geräumt
oder überstimmt werden können.
Die dritte von der Reform betroffene Gruppe stellt der
Forst dar.
So wird das neue System auch den trefflichen Namen
„Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und
Gartenbau“ tragen. Allein schon die Namensgebung
bringt zum Ausdruck, dass die Interessen der einzelnen
Berufsgruppen in angemessenem Maße Berücksichti-
gung finden werden.
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Viertens müssen wir im Besonderen die Belange der
bestehenden Sozialversicherungssystem Beschäftig-
n berücksichtigen, um Brüche in persönlichen Lebens-
lanungen zu vermeiden. Dies darf allerdings nicht dazu
hren, dass die Effizienzziele, die mit der Errichtung
es Bundesträgers einhergehen sollen, aus den Augen
erloren werden. Ich finde, mit dem nun vorliegenden
esetzentwurf ist es uns sehr gut gelungen, die gesteck-
n Ziele zu erreichen:
Zum einen bringt die christlich-liberale Koalition ein
n den Anforderungen der Zukunft orientiertes landwirt-
chaftliches Sozialversicherungssystem in Form eines
undesträgers auf den Weg. Die Aufgabenverteilung ob-
egt grundsätzlich der Selbstverwaltung, und das Orga-
isationskonzept wird durch einen Errichtungsausschuss
usgearbeitet. Des Weiteren unterstützen wir die Reform
urch zusätzliche Finanzmittel in Höhe von 150 Millio-
en Euro aus dem Bundeshaushalt, wobei davon im Jahr
012 75 Millionen Euro bereitgestellt werden sollen.
Daneben wird gewährleistet, dass die Interessen der
eteiligten Akteure, das sind die Landwirte, Gärtner,
örster und Beschäftigte, insgesamt gewahrt werden.
Abschließend möchte ich sagen, dass ich die vom
undesrechnungshof geäußerte Kritik an dem nun vor-
egenden Gesetzentwurf ausdrücklich nicht teile.
Es ist Grundverständnis einer christlich-liberalen
oalition, dass ein Selbstverwaltungssystem aus sich he-
us entscheiden können muss, welche Organisations-
trukturen und welche Satzung es wählt, wie es sein Per-
onal an welchen Standorten rekrutiert. Wir als
esetzgeber geben lediglich Leitplanken vor.
Wir vertrauen dem und sind überzeugt von dem ho-
en Sachverstand und der Intelligenz der an der Errich-
ng des Bundesträgers beteiligten Akteure, das Sozial-
ersicherungssystem für Landwirtschaft, Forsten und
artenbau auf ein solides Fundament zu stellen.
Josip Juratovic (SPD): Mit Ihrem Gesetzentwurf
ur Neuordnung der Organisation der landwirtschaftli-
hen Sozialversicherung setzen Sie als Bundesregierung
ie Reihe der Gesetzgebung fort, die im Hinblick auf
en sich beschleunigenden landwirtschaftlichen Struk-
rwandel und im Gesamtkontext der Reformen der so-
ialen Sicherungssysteme steht. Es ist sicherlich allen
lar, dass das agrarsoziale Sicherungssystem nicht von
eformen ausgenommen werden kann. Die Frage stellt
ich nur, wie man es denn macht.
Es ist die Frage, inwieweit eine tatsächliche Bereit-
chaft vorhanden ist, sich mit den Betroffenen an einen
isch zu setzen und auch zuzuhören, welche Kritik es an
em von Ihnen vorgelegten Entwurf gibt. Durch den
lötzlich doch sehr eilig gezurrten Zeitplan macht es eher
en Eindruck, als hielten Sie es mit der Devise „Augen
u und durch“. Dem möchten wir uns als SPD-Fraktion
usdrücklich widersetzen und fordern eine Anhörung, um
en Anliegen der einzelnen Bereiche Gehör zu verschaf-
n.
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Uns reicht es im Gegensatz zu Ihnen nicht aus, dass
der Deutsche Bauernverband einverstanden ist – denn
betroffen von den Regelungen sind neben den Landwir-
ten auch die Forstwirtschaft und die Berufsgenossen-
schaft des Gartenbaus, auf die ich später noch einmal zu-
rückkommen werde.
Das LSV-NOG sieht Maßnahmen zur Stabilisierung
der landwirtschaftlichen Sozialversicherung vor. Durch
diese Maßnahmen soll die Ausgabenstruktur in der land-
wirtschaftlichen Sozialversicherung dadurch verbessert
werden, dass Sie die gegenwärtigen Organisationsstruk-
turen ins Visier nehmen. Leider gehen Sie dabei im Be-
zug auf die vorhandene Personalstruktur im regionalen
Bereich mit der Holzhammermethode vor und nennen
das Ganze schlicht „Modernisierung“.
Was daran das agrarsoziale Sicherungssystem insge-
samt zukunftsfest machen soll, wird nicht ganz klar. Sie
scheuen noch nicht einmal davor zurück, Angestellte ge-
gen ihren Willen in den einstweiligen Ruhestand zu ver-
setzen.
Von Ihrer Zusicherung, dass man die Beschäftigten
bei der Umgestaltung „mitnehmen“ wolle, kann man ei-
gentlich auch keine tatsächliche Bereitschaft finden, die
über das Verkünden hinausgeht.
Stattdessen schaffen Sie im Gesetzentwurf die Mög-
lichkeit der Auftragsvergabe an Dritte; in der Praxis heißt
dies, vorhandenes qualifiziertes Personal wird nach Hause
geschickt, dafür aber die Möglichkeit von Fremdvergaben
installiert. Wer weiß, welch Klientel à la Hoteliers Sie da
wieder im Auge haben.
Für uns als SPD hat es ein besonderes Gewicht, die
Personalmaßnahmen sozialverträglich auszugestalten.
Hier stehen Sie seitens der Bundesregierung in der
Pflicht, die Träger bei der Lösung von Personalproble-
men zu unterstützen.
Bei der Umsetzung der Maßnahmen müssen flexible
Lösungen gefunden werden, die die Beschäftigten nicht
zum Opfer von Sparzielen der Bundesregierung machen.
Ob es Ihnen mit der Stärkung des Bundeseinflusses und
der geplanten Umstrukturierung tatsächlich auch gelingt,
die Effizienz und Wirtschaftlichkeit des Systems zu ver-
bessern, wird davon abhängen, wie willig Sie sind, die
nicht nur aus dem Bundesrat formulierte Kritik, sondern
auch die vorliegenden Stellungnahmen zum Gesetzent-
wurf zu berücksichtigen.
Meine Kritik richtet sich nicht nur an einzelne Punkte,
die Sie formuliert haben, sondern auch daran, dass Sie
nicht die Chance nutzen, mit diesem Gesetz innovative
Ansätze einzubringen.
Agrarpolitik ist nicht mehr nur Agrar- und Wirt-
schaftspolitik. Sie ist zugleich Umweltpolitik, Tier-
schutzpolitik, Verbraucherpolitik, Tourismuspolitik. Sie
ist multifunktional. Nicht mehr die Größe eines land-
wirtschaftlichen Unternehmens ist ausschlaggebend,
sondern die Art und Weise der landwirtschaftlichen Be-
wirtschaftung.
Spätestens in der zurzeit laufenden Diskussion um die
Neuausrichtung der gemeinsamen europäischen Agrar-
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olitik bekommen Merkmale wie Erhaltung der Arten-
ielfalt, Sicherung der Bodenfunktion und der Wasser-
aushalte, Tierschutz und Klimaschutz einen weitaus
öheren Stellenwert.
Dies sollten wir beispielsweise beachten, wenn wir
ber die Hofabgabeklausel diskutieren. Es geht aus Ihrem
andeln leider auch nicht hervor, ob die Reform auf eine
tärkung der regionalen Strukturen unter dem Dach eines
ünftigen Bundesträgers hinauslaufen soll oder ob die re-
ionale Struktur scheibchenweise abgeschafft werden
oll. Sonst könnten Sie nämlich die vorgesehenen Regio-
albeiräte ebenso wie den Beirat für den Gartenbau nicht
ur für den Übergang, sondern auf Dauer einrichten.
ie Beiräte müssen neben beratenden Funktionen auch
estaltungs- und Mitspracherechte in regionalen Prä-
entions- und Versorgungsfragen sowie bei der Beset-
ung von gehobenen Leitungsfunktionen in den Ge-
chäftsstellen erhalten. Die Aufgaben der Regional-
eiräte und die der Geschäftsstellen sollten im Gesetz
stgeschrieben werden.
Mit besonderem Augenmerk möchte ich auf die be-
ondere Problematik Gartenbau verweisen. Der Garten-
au arbeitet bereits mit einem einheitlichen Bundesträ-
er. Um die erfolgreiche Arbeit zu erhalten, benötigt der
artenbau im Gesamtkonstrukt eine eigenständige
truktur mit Beibehaltung ihrer Halbparität. Immerhin
aben Sie es inzwischen geschafft, den Gartenbau im
amen des neuen Bundesträgers einzubeziehen. Das
ilft aber nicht weiter, wenn man es dabei belässt, ohne
eine besonderen Belange im Gesetzentwurf zu berück-
ichtigen.
Durch die Dominanz der Bauern geht verloren, dass
r die Neuordnung der landwirtschaftlichen Sozialver-
icherung eigentlich die Gartenbauberufsgenossenschaft
ls Vorbild dienen sollte. Allein die Schaffung eines
uorums zu verankern, um die Minderheit zu schützen,
t da keine Lösung. Beim Gartenbau entscheiden im Be-
ich der Unfallprävention Arbeitnehmer und Arbeitge-
er halbparitätisch; durch ein gutes Zusammenwirken in
er bereits bundesweit organisiert tätigen Gartenbaube-
fsgenossenschaft sind die Unfallzahlen seit Jahren
ckläufig.
Dieser Erfolg fällt nicht wie Manna vom Himmel,
ondern ist eng geknüpft an die Struktur – der Schlüssel
um Erfolg ist hierbei die halbparitätische Selbstverwal-
ng. Ich will Ihnen dies an einem Beispiel deutlich ma-
hen: Durch die gemeinsam erkannte Aufgabe der Prä-
ention sitzen Arbeitgeber und Arbeitnehmer an einem
isch. Der Arbeitnehmer hat das Interesse, seine Ge-
undheit im Erwerbsleben zu erhalten, der Arbeitgeber
at das gleiche Interesse, dass sein Mitarbeiter vor ver-
eidbaren Unfällen geschützt ist und er niedrige Kran-
enstände hat.
Durch diese paritätische Zusammenarbeit ist es bei-
pielsweise möglich, dass mit der Forschung neue Ar-
eitskleidung entwickelt wird. Das kann dann durchaus
wei Jahre dauern und Geld verschlingen, aber für die
aumschneider wurde durch solch ein Verfahren eine
rbeitshose entwickelt, deren Fasern eine ausrutschende
otorsäge zum Stillstand bringen. Ich kann mir nicht
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vorstellen, dass es aus der Sicht der Landwirte kein Inte-
resse an diesem Zukunftsmodell gibt.
Das Gleiche gilt für die Beitragsberechnung. Der Flä-
chenwert hat allein unter dem Aspekt der neu entstehen-
den Vielfalt in der Landwirtschaft bereits jetzt versagt,
denkt man nur an den Bereich des Obst- und Gemüsean-
baus, der Nebenerwerbsbauern, der Streuobstwiesenbe-
sitzer. Aber auch hier sind Sie nicht bereit, mit Ihrem
Gesetzentwurf neue Weichen zu stellen.
Nehmen Sie sich ein Beispiel an den Gartenbaubetrie-
ben! Trotz unterschiedlichster Strukturen im Gartenbau
ist die wirkungsvolle Beitragsberechnung auf der Grund-
lage des Arbeitswertes ein Schlüssel für die Beitragsge-
rechtigkeit – und erspart immensen Verwaltungsaufwand.
Mit einem klugen Bonussystem wird der Beitragszah-
lende belohnt, der Unfallverhütungsvorschriften im Be-
trieb umsetzt, unabhängig davon, ob es ein Betriebshof in
der Kommune ist oder ein Kleinunternehmen.
Anstatt das 99 Jahre alte Erfolgsmodell zu würdigen
und auf die unterentwickelte Struktur der Landwirtschaft
zu übertragen, stellt der aktuelle Gesetzentwurf der Bun-
desregierung das hervorragende Beispiel sozialpartner-
schaftlicher Selbstverwaltung grundsätzlich infrage. Ge-
meinsam mit den Gewerkschaften Verdi und IG BAU
sehen wir kein gutes und stichhaltiges Argument dafür,
eine durch erfolgreiche Sozialpartnerschaft auf gleicher
Augenhöhe bestimmte Genossenschaft abzuschaffen.
Die SPD-Fraktion wird sich dafür starkmachen, dass
sich die Eigenständigkeit der Gartenbauberufsgenossen-
schaft in einem Beirat oder einer Sektion im Gesetzent-
wurf wiederfindet und festgeschrieben wird. Und zwar
mit ihren spezifischen Modalitäten und der eigenständi-
gen Gestaltung für Haushalt, Finanzen und Personal. Es
gilt die Devise „Never change the running system“.
Dr. Edmund Peter Geisen (FDP): Gerade erst hat
das Statistische Bundesamt auf der Agritechnica in Han-
nover die Ergebnisse der Landwirtschaftszählung 2010
vorgestellt: Inzwischen gibt es weniger als 300 000 land-
wirtschaftliche Betriebe mit mindestens 5 Hektar land-
wirtschaftlicher Nutzfläche oder Sonderkulturfläche von
0,5 Hektar. Das bedeutet: Verglichen mit 1960 ist die
Zahl der Betriebe um mehr als zwei Drittel gesunken.
Während ein Landwirt 1950 10 Menschen mit Nah-
rungsmitteln versorgte, ernährt er 50 Jahre später schon
127 Menschen. Die durchschnittlichen Betriebsgrößen
haben sich mehr als verdoppelt, viele Haupterwerbsbe-
triebe sind zu Nebenerwerbsbetrieben geworden. Und
inzwischen kommen auf 100 aktive Beitragszahler in der
landwirtschaftlichen Rentenkasse rund 250 Rentenemp-
fänger. Das ist der tiefgreifende Strukturwandel, den die
Landwirtschaft hinter sich hat.
Diesem Strukturwandel in der Landwirtschaft will
und muss die Bundesregierung Rechnung tragen. So
übernimmt der Bund – ähnlich wie im Bergbau – mit der
1995 eingefügten Defizitdeckung inzwischen rund 70 Pro-
zent der Kosten der Alterssicherung der Landwirte und
57 Prozent der gesamten LSV-Ausgaben.
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Nun datieren die Strukturen der landwirtschaftlichen
ozialversicherung aus einer Zeit, in der die Landwirt-
chaft ein zentraler Wirtschaftsbereich mit vielen Ar-
eitskräften war. Anfang der 50er-Jahre machte der An-
il der in der Landwirtschaft Erwerbstätigen 24 Prozent
us. Heute sind es noch 2 Prozent. Deswegen müssen
ir uns schon die Frage stellen, ob und wie wir die bis-
erigen Strukturen in der landwirtschaftlichen Sozialver-
icherung weiter aufrechterhalten können.
Angesichts leerer Kassen, angesichts der Schulden-
remse und des weiter voranschreitenden Strukturwan-
els in der Landwirtschaft können wir nicht einfach wei-
rmachen wie bisher. Und klar ist auch: Ein Festhalten
n der kleinteiligen Organisationsstruktur der landwirt-
chaftlichen Sozialversicherung gefährdet auf längere
icht das eigenständige agrarsoziale Sicherungssystem.
ie SPD denkt ja schon offen darüber nach.
Deshalb bin ich sehr zufrieden, dass wir als christlich-
berale Koalition den einheitlichen Bundesträger auf
en Weg bringen. Damit sprechen wir uns klar für eine
ukunftsfeste eigenständige Agrarsozialpolitik aus, die
lles daran setzt, immer weiter steigende Kosten für
andwirte zu vermeiden.
Ich bin auch meinen Kollegen aus dem Haushaltsaus-
chuss dankbar, die trotz strikter Sparvorgaben diese Or-
anisationsreform mit insgesamt 150 Millionen Euro zu-
ätzlich flankieren. Dieses eindeutige Bekenntnis zur
andwirtschaft ist wirklich nicht mehr selbstverständ-
ch. Ich hoffe, dass auch der Bundesrat ein Einsehen hat
nd die notwendige Reform konstruktiv begleitet.
Besonders freue ich mich über die Erleichterungen
ei der Hofabgabe. So soll die Altersgrenze bei Abgabe
nter Ehepartnern aufgehoben werden, gewerbliche
ierhaltung auf Rückbehaltsflächen weiter möglich sein
nd die Abgabe von Gesellschaftern erleichtert werden.
amit konnten wir von der FDP-Fraktion endlich unsere
ngjährigen Forderungen durchsetzen.
Ich habe in diesem Zusammenhang viele Gespräche
it dem Berufsstand geführt, denn mir kommt es darauf
n, gemeinsam mit den Betroffenen die beste Lösung zu
nden. Der Tenor war eindeutig: Die Hofabgabe soll
eibehalten werden. Sicher mag es einige Härtefälle ge-
en; dafür habe auch ich größtes Verständnis. Deswegen
ehmen wir ja Änderungen vor. Und den Altenteilern
leibt weiterhin die Möglichkeit, einen Teil ihrer Fläche
u bewirtschaften. Aber die Hofabgabeklausel ganz ab-
chaffen, das kam für die überwältigende Mehrheit nicht
Betracht. Wir sollten uns auch darüber im Klaren sein,
ass eine komplette Abschaffung der Hofabgabeklausel
wangsläufig das Ende der eigenständigen Alterssiche-
ng der Landwirte bedeutet hätte – und das mit entspre-
henden deutlichen Beitragserhöhungen.
Abschließend noch ein Wort zum Gartenbau. Auch
ier gibt es – wie wir alle wissen – noch einige Ände-
ngswünsche. Wir werden diese Wünsche sorgfältig
rüfen, um auch hier zu einer tragfähigen Lösung für
lle Beteiligten zu kommen. Von daher ist es auch gut,
ass wir im Januar noch eine Anhörung durchführen
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 147. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. Dezember 2011 17663
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werden und allen Betroffenen die Möglichkeit geben,
ihre Verbesserungsvorschläge einzubringen.
Ich habe mich in den Gesprächen mit der Bundes-
regierung immer für die besonderen Belange des Garten-
baus eingesetzt. Denn eines ist klar: Die Situation dort
unterscheidet sich deutlich von der Land- und Forstwirt-
schaft, sowohl was die Mitglieder- als auch die Kosten-
struktur angeht. Beide weisen in die richtige Richtung,
Reformen sind konsequent angegangen worden. Aller-
dings können wir der Forderung einer Eigenständigkeit
des Gartenbaus vor allem in der Unfallversicherung
nicht entsprechen. Wir sind gesetzlich verpflichtet, die
Zahl der gewerblichen Berufsgenossenschaften auf neun
zu reduzieren. Die Alternative wäre eine Fusion mit ei-
ner anderen gewerblichen Berufsgenossenschaft. Damit
wäre aber die versicherungszweigübergreifende Betreu-
ung der Versicherten beendet. Das kann nicht die Lösung
sein.
Ich bin – im Gegensatz zu den früheren Reformen –
sicher, dass wir mit dem jetzigen Gesetz die landwirt-
schaftliche Sozialversicherung auf ein solides, bezahlba-
res und zukunftsfestes Fundament stellen. Und ich hoffe,
dass sich auch unsere Ländervertreter dieser Meinung
anschließen werden.
Alexander Süßmair (DIE LINKE): Auch die Linke
sieht die Zeit gekommen, die Struktur der landwirt-
schaftlichen Sozialversicherung, also in erster Linie die
Struktur der Berufsgenossenschaften, weiter zu verän-
dern.
Der einheitliche Bundesträger, der nun kommen soll,
war durch die letzte Gesetzesnovelle in der 16. Wahl-
periode schon angelegt. Jetzt – nach einigen Jahren –
findet der Vollzug statt. Darüber hinaus stellt sich für uns
allerdings die Frage, wie lange ein eigenständiges Sys-
tem für die Landwirtschaft überhaupt noch tragfähig ist.
Ist die jetzige Reform ein Schritt in Richtung einer kom-
pletten Aufgabe des landwirtschaftlichen Sozialver-
sicherungssystems?
Worum geht es? Die landwirtschaftliche Sozialversi-
cherung ist ein berufsständisches Sicherungssystem. Es
dient der umfassenden sozialen Absicherung der in der
Land- und Forstwirtschaft tätigen Menschen gegen die
Risiken Unfall, Krankheit sowie Pflegebedürftigkeit im
Alter. Die Agrarsozialpolitik hat sich in den letzten Jahr-
zehnten zur wichtigsten Säule der deutschen Agrarpoli-
tik entwickelt. Sie umfasst heute zwei Drittel der Haus-
haltsausgaben des Bundeslandwirtschaftsministeriums.
Aus Sicht der Linken bleiben zwei Aspekte der hier vor-
gelegten Gesetzesnovelle problematisch:
Der eine ist die Hofabgabeklausel, der andere die Ein-
bindung der bereits heute schon bundesweit einheitlich
organisierten Gartenbauberufsgenossenschaft mit ihrer
vergleichsweise gut funktionierenden Unfallprävention.
Immer mehr Landwirte bemängeln, dass die Hofabga-
beklausel nicht mehr zeitgemäß sei, denn viele von ih-
nen finden keinen Nachfolger für ihren Hof. Die Hofab-
gabeklausel hatte ein strukturpolitisches Element: Auch
die jüngeren Landwirtinnen und Landwirte sollten zum
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uge kommen können. Das greift heute nicht mehr. Die
onsequenz ist, dass viele ihren Hof pro forma an Kin-
er oder Verwandte abgeben, wenn sie ihre Rente ausbe-
ahlt bekommen wollen, aber sie selbst ihn weiter be-
irtschaften. Solche Entwicklungen müssen wir zur
enntnis nehmen und daraus Konsequenzen ableiten.
In Österreich ist die Hofabgabeklausel abgeschafft
orden, ohne dass sich der Anteil der Landwirtinnen
nd Landwirte über 65 dadurch erhöht hätte. Nur be-
ommen dort jetzt alle eine Rente! Wir brauchen ein al-
rnatives Anreizsystem, um eine Betriebsübernahme für
unglandwirte attraktiver zu machen und diese zu för-
ern.
Der andere Aspekt ist die Berufsgenossenschaft im
ereich Gartenbau. Es ist absolut nicht nachvollziehbar,
enn ein erfolgreicher Träger mit niedrigen Unfallzah-
n und attraktiven Bilanzen in einem zwar größeren,
ber nicht ganz so effektiven Träger aufgeht. Bessern Sie
ach: Es muss unbedingt eine selbstständige Sektion
artenbau im Bundesträger geben!
Es ist auch nicht akzeptabel, wie Sie sich der Parität
ntledigen wollen. Bei der Berufsgenossenschaft Gar-
nbau sitzen Versicherte und Unternehmer gleichbe-
chtigt am Tisch. Das hat sich seit 99 Jahren bewährt.
urch diese Parität konnte die Gartenbauberufsgenos-
enschaft Maßnahmen ergreifen, ihre Unfallzahlen mas-
iv zu senken. Davon träumt man in der Landwirtschaft.
ie war 2010 der Berufszweig mit den meisten tödlichen
rbeitsunfällen.
Nun wollen Sie eine Drittelparität, bei der noch die
elbstständigen ohne Angestellte dabeisitzen. Klar ha-
en die ganz spezifische Interessen, bei einer Sozialver-
icherung nämlich vorrangig das Interesse, dorthin so
enig wie möglich einzuzahlen.
Ihre Vorschläge sind unausgewogen. Ihre Vorschläge
ind unausgereift. Hören Sie nochmal allen Betroffenen
ut zu, vor allem denen aus dem Bereich Gartenbau,
icht nur dem Deutschen Bauernverband und den Groß-
bbyisten. Dann bessern Sie nach. Kriterium für uns ist,
as sage ich ganz deutlich: Aufgabe landwirtschaftlicher
ozialversicherung muss es sein, dass die in der Land-
irtschaft tätigen Menschen auch wirklich sozial abgesi-
hert sind, und dass sie dies selbst verwalten können.
Außerdem geht es um die Sicherung und die Zukunft
er Arbeitsplätze der Beschäftigten bei den bisherigen
rägern. Hierfür muss es soziale Lösungen und Sicher-
eiten geben. Vor allem kann es nicht sein, dass Stellen
bgebaut oder nicht neu besetzt werden, wenn dann die
leiche Arbeit durch Dritte erbracht wird. Die Gesetzes-
ovelle der Bundesregierung geht in die falsche Rich-
ng.
Die Linke fordert die Parität von Arbeitnehmerinnen
nd Arbeitnehmern sowie Arbeitgebern in allen Gre-
ien des neuen Bundesträgers, in denen ihre Interessen
etroffen sind. Die Parität der Gartenbauberufsgenossen-
chaft hat sich bewährt, insbesondere bei der Unfallprä-
ention. Sie fordert weiterhin Schaffung und Beibehal-
ng einer Sektion Gartenbau im neuen Bundesträger
ber die Übergangsfrist, über 2017, hinaus, keinen Ab-
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bau von Stellen bei den derzeitigen Trägern, wenn dann
die gleiche Arbeit von Dritten erbracht wird, sowie eine
ergebnisoffene Debatte mit Experten und allen Betroffe-
nen über die Zukunft der Hofabgabeklausel.
Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN): Beim LSV-NOG geht es um sehr viel, um die so-
ziale Absicherung und Unfallversicherung von Land-
wirtschaft, Forsten und Gartenbau. Es geht aber auch um
einen großen Batzen öffentliches Geld, um 71 Prozent
des Agrarhaushalts.
An der Einführung des Bundesträgers wollen wir
Grünen grundsätzlich festhalten, das heißt aber nicht,
dass wir an bestimmten Details nicht mehr rütteln dür-
fen. Bei 35 Änderungsanträgen der Bundesländer im
Bundesrat bin ich guter Hoffnung, dass wir die Leitplan-
ken noch richtig setzen können.
Aufgrund der Kürze der Zeit will ich nur ein paar As-
pekte „anreißen“, wo kräftig nachjustiert werden muss:
Der Geldgeber bestimmt Maßstab und Rahmen. Die
Bundesregierung ist in der Pflicht, den Maßstab und den
Rahmen zu setzen. Deshalb kann es nicht sein, dass uns
lediglich eine einzige gutachterliche Stellungnahme zur
Beitragsgestaltung, nämlich die von Professor Dr. Bahrs,
vorgelegt wird. Um das Ganze ohne Scheuklappen beur-
teilen zu können, erwarten wir von der Bundesregierung
weitere gutachterliche Stellungnahmen zur Beitragsge-
staltung einzuholen oder das Design des Gutachtens so
zu stricken, dass wir über verschiedene Varianten reden
können.
Es ist doch erstaunlich, dass bei der Berechnung der
Bruttobeiträge zur landwirtschaftlichen Unfallversiche-
rung die Beiträge umso höher ausfallen, je kleiner die
landwirtschaftliche Nutzfläche oder der Tierbestand ist,
und dass das dann auch noch als Beitragsgerechtigkeit
angegeben wird. Was ist die Konsequenz daraus? Das
kann ich Ihnen sagen: Die großen Industriebetriebe wer-
den wachsen, und die kleinen Bauernhöfe werden wei-
chen; ganz im Sinne des Deutschen Bauernverbandes
und der Wachstumsphilosophie der Bundesregierung.
Das Unfallrisiko stärker einzubeziehen, wollen wir
Grüne auch, aber erklären Sie hier und heute: Wieso sol-
len in einem Betrieb mit 40 Kühen mehr als doppelt so
viele Unfälle geschehen als in einem Betrieb mit
400 Kühen?
Eine anderes Thema, das mir am Herzen liegt, ist der
Gartenbaubereich. Der Garten- und Landschaftsbau
kann mit seinen Präventionsprogrammen hervorragende
Erfolge vorweisen. Daran sollten wir nicht rütteln. Die
Eigenständigkeit des Gartenbaus hat sich bewährt und
soll erhalten bleiben. Sie haben den Bundesträger. Des-
halb votiere ich für das Sektionsmodell des Gartenbaus.
Ich kenne das Gefühl, das die Gartenbauer derzeit um-
gibt; denn auch ich fühle mich als Bauer nicht vom
Deutschen Bauernverband vertreten. Wer nicht im DBV
ist – und das sind bestimmt 20 Prozent der Bauern –,
wird von den Kreisgeschäftsstellen der Bauernverbände
abgewiesen. Das geht nicht; erst recht nicht, wenn die
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ächste Geschäftsstelle der Versicherung sehr weit ent-
rnt ist.
Erlauben Sie mir noch ein Wort zur Hofabgabe. Die
ofabgabe gehört abgeschafft. Sie passt nicht mehr zum
ild einer sich wandelnden Gesellschaft, in der die jün-
ere Bäuerin das Zepter schwingt, während sich der
eutlich ältere Bauer seinem verdienten, aber aktiven
uhestand hingibt.
Und zum Schluss will ich Ihnen sagen: Im Zuge der
inführung des Bundesträgers haben auch die Mitarbei-
rinnen und Mitarbeiter der landwirtschaftlichen Sozial-
ersicherung einen Umgang verdient, der angemessen
t. Um nur einen Aspekt zu nennen: Versetzungen in
en einstweiligen Ruhestand von Dienstordnungsange-
tellten, Beamtinnen oder Beamten haben auf Antrag zu
rfolgen oder bedürfen der Zustimmung der Betroffenen.
ie Personalräte sind endlich in die Reform mit einzube-
iehen. Einen Sonderweg lehnen wir ab.
nlage 7
Zu Protokoll gegebene Reden
zu den Anträgen:
– Zinssätze für Dispositions- und Überzie-
hungskredite verbrauchergerecht deckeln
– Verbraucherinnen und Verbraucher vor
überhöhten Überziehungszinsen schützen
(Tagesordnungspunkt 38)
Marianne Schieder (Schwandorf) (SPD): Bei der
rsten Lesung der Anträge waren wir uns über alle Frak-
onsgrenzen hinweg einig, dass hier im Sinne der Ver-
raucherinnen und Verbraucher endlich gehandelt wer-
en muss. Die Debatte führten wir am 30. September
010, also vor über einem Jahr. Und was ist passiert:
ichts!
Die Ergebnisse der damals angekündigten Studie der
erbraucherschutzministerin zum Zinsanpassungsver-
alten der Banken liegen immer noch nicht vor. Schon
amals haben wir befürchtet, dass die Erstellung einer
ausführlichen Studie“ nur dazu dienen sollte, das
hema totzuschweigen. Und genau dies ist geschehen!
Auch im Oktoberheft 2011 griff die Stiftung Finanz-
st – nachdem sie bereits im März dieses Jahres darüber
erichtete – das Thema wieder auf. Immer noch verlan-
en die Banken unverschämt hohe Dispozinsen: Der
chnitt liegt bei rund 12,4 Prozent, der Studie zufolge
erlangen 20 Banken sogar 14 Prozent und mehr. Dies
t ein unhaltbarer Zustand, dem jetzt begegnet werden
uss. Zu lange haben sich die vermeintlichen schwarz-
elben Volksvertreter der Sache nicht angenommen.
Natürlich konnte sich die FDP bei dieser Debatte
icht aus der Diskussion ziehen. Sie mahnte an, dass ein
ispozinssatz von 17 Prozent an Wucher grenze. Welche
insicht! Nur brachte die damals anvisierte Aufforde-
ng an die Bankwirtschaft, dieses Problem durch radi-
ale Einschnitte in den Griff zu bekommen, nichts.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 147. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. Dezember 2011 17665
(A) )
)(B)
Wir haben damals kritisiert, dass die Banken die Leit-
zinssenkung der EZB nicht an ihre Kundinnen und Kun-
den weitergegeben haben. Die EZB hat in diesem Jahr
die Leitzinsen bereits zweimal erhöht. Die Zinserhöhung
wurde „selbstverständlich“ an die Bankkunden weiterge-
geben, was in vielen Fällen eine Katastrophe für die ver-
schuldeten Bankkunden bedeutet. Der üblichen Praxis
der Banken, bei sinkendem Leitzins die Zinsen für Spar-
guthaben schnell zu senken, die Zinsen für Kredite aber
hoch zu halten, muss ein Riegel vorgeschoben werden.
Die Untätigkeit der Bundesregierung ist nicht nachvoll-
ziehbar.
Es ist keine Lösung, weiter auf eine Studie zu warten,
die mit höchster Wahrscheinlichkeit die uns bereits vor-
liegenden Zahlen der Stiftung Finanztest bestätigen
wird.
Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger muss
die gesetzlichen Regelungen konkreter fassen; denn die
bestehenden Vorschriften werden von den Banken teil-
weise bewusst umgangen. Die tanzen der Bundesregie-
rung auf der Nase herum! Klar muss sein: Zinssenkun-
gen sind eins zu eins an die Kunden weiterzugeben, ohne
Wenn und Aber. Außerdem brauchen wir größere Trans-
parenz: Wenn die Bank einen Referenzzinssatz angibt,
dann muss sie auch die Zinsmargen und die Zeitpunkte
der Zinsanpassung nennen. Nur so kann man die Banken
zu transparenten und fairen Zinsanpassungsklauseln
zwingen.
Tun Sie endlich etwas! Ihre Konten, Frau Ministerin
Aigner und Frau Ministerin Leutheusser-
Schnarrenberger, sind wegen mangelnder Tatkraft be-
reits weit überzogen!
Kerstin Tack (SPD): Vor etwas mehr als einem Jahr
brachte die Stiftung Warentest eine Studie heraus. Diese
belegte, dass Banken horrende Dispozinsen zwischen
6 und 16 Prozent verlangen.
Unsere Verbraucherschutzministerin Aigner nahm
sich des Themas an. Wie? Wie immer: Sie kündigte an,
dass sie eine ausführliche Studie zum Zinsanpassungs-
verhalten in Auftrag gebe. Damit gewinnt man Zeit,
ohne handeln zu müssen.
Heute, deutlich mehr als ein Jahr später, kam aus dem
Hause Aigner: nichts! Dabei ist Frau Aigner das Pro-
blem bereits seit 2009 bekannt. Damals sagte sie: „Die
Zinssenkungen müssen unverzüglich an die Kunden
weitergegeben werden.“
Es handelt sich hier um ein Problem, das die Großzahl
der Verbraucherinnen und Verbraucher angeht. Der Dis-
positionsrahmen wird heutzutage von den meisten ge-
nutzt. Er gibt die Möglichkeit, kurzfristige finanzielle
Durststrecken zu überbrücken.
Das ist die Theorie. Die Realität in den Schuldnerbe-
ratungen ist eine andere: Die Verbraucherzentralen ha-
ben die Experten in den Schuldnerberatungen gefragt.
90 Prozent der Ratsuchenden haben ihr Girokonto länger
als zwölf Monate überzogen. 40 Prozent davon sind mit
mehr als 3 000 Euro in den Miesen.
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Als wäre das nicht schlimm genug, bezahlen sie dafür
ispozinsen und häufig sogar noch Überziehungszinsen
on 300 Euro und mehr, so die Verbraucherzentralen.
Versuchen die Verbraucherinnen und Verbraucher
ann, diese Dispokredite in Ratenkredite umzuwandeln,
erweigern sich die Banken häufig. Sie würden ja damit
r Gewinne minimieren. Das Problem ist uns allen be-
usst. Nur auf ein Tätigwerden der Koalition warten wir
isher vergeblich.
Dabei waren wir uns schon vor einem Jahr im Grund-
atz so einig wie bei kaum einem anderen Thema: Wir
lle finden die absolut überzogenen Zinsen für die
ispo- und Überziehungskredite nicht in Ordnung. Wir
lle wollen nicht, dass sich die Banken auf Kosten der
erbraucherinnen und Verbraucher sanieren. Bankenret-
ng bieten wir durch andere Maßnahmen.
Es kann doch nicht angehen, dass Banken einerseits
elbst Geld günstig aufnehmen und dafür nur geringe
enditen bezahlen, andererseits aber hohe Zinsen ver-
ngen, wenn sie diese Gelder kurzfristig weitergeben.
as ist ein Kuhhandel: Die Bank kauft Geld billig ein
nd verkauft teuer zulasten von Verbraucherinnen und
erbrauchern.
Die FDP wird sich nun wieder auf den Standpunkt
tellen, dass es sich um freie Marktteilnehmer handelt.
rau Aigner wird uns wieder erzählen, der mündige Ver-
raucher könne ja die Bank wechseln. Tatsächlich aber
rleben wir, wie die Banken das Ruder an sich gerissen
aben.
Die Banken haben eine Monopolstellung: Nicht jeder
arf Kredite vergeben, und das wollen wir auch so. Wir
rwarten aber von Banken, dass sie im Gegenzug ihrer
esellschaftspolitischen Verantwortung gerecht werden.
nd das tun sie unzureichend.
Für Guthaben auf Girokonten geben sie keine oder so
ut wie keine Renditen. Man muss sich das einmal vor-
tellen: Wer auf seinem Girokonto ein halbes Jahr
000 Euro im Plus ist, erhält dafür keinerlei Zinsen, und
ie Bank kann mit dem Geld arbeiten. Ist er aber das an-
ere halbe Jahr mit 1 000 Euro im Minus, dann kostet
n das bei einem Dispozins von 10 Prozent 50 Euro. Da
timmt doch das Verhältnis nicht mehr!
Die Stiftung Warentest errechnete letztes Jahr, dass
der Prozentpunkt, den der Zinssatz für Dispo- und
berziehungszinsen nicht gesenkt wird, Verbraucherin-
en und Verbraucher 416 Millionen Euro kostet. Inzwi-
chen ist deutlich mehr als ein Jahr vergangen. Deshalb
t jetzt endlich handeln geboten.
nlage 8
Amtliche Mitteilungen
Der Bundesrat hat in seiner 890. Sitzung am 25. No-
ember 2011 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen
uzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Ab-
atz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen:
17666 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 147. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. Dezember 2011
(A) )
)(B)
– Gesetz zur Stärkung der Finanzkraft der Kommu-
nen
Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschlie-
ßung gefasst:
a) Der Bundesrat begrüßt die im Rahmen des Vermitt-
lungsverfahrens zu dem Gesetz zur Ermittlung von
Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und
Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vereinbarte stu-
fenweise Erhöhung der Bundesbeteiligung an den
Ausgaben der Grundsicherung im Alter und bei Er-
werbsminderung in den Jahren 2012 und 2013 und
die vollständige Übernahme der Kostenlasten durch
den Bund ab dem Jahre 2014. Hiermit wird ein wich-
tiger Beitrag zur Stärkung der Finanzkraft der Kom-
munen geleistet. Das Gesetz setzt die Vereinbarun-
gen im Vermittlungsverfahren allerdings nur
teilweise um: Geregelt wird lediglich die erste Stufe
der Entlastung für das Jahr 2012, in dem die Bundes-
beteiligung auf 45 Prozent der Kosten steigen soll.
Für die weitere Entlastungsstufe im Jahre 2013
(75 Prozent) und die vollständige Übernahme der
Kostenlasten ab dem Jahre 2014 sichert die Bundes-
regierung ein weiteres Gesetzgebungsverfahren zu,
das auch die sich aus der ab dem Jahre 2013 einset-
zenden Bundesauftragsverwaltung ergebenden Fra-
gen regeln soll. Der Bundesrat sieht es als erforder-
lich an, die entsprechenden gesetzlichen Regelungen
so schnell wie möglich und in enger Abstimmung
mit den Ländern zu treffen.
Das Gesetz stellt zudem für die Berechnung der Bun-
desbeteiligung im Jahre 2012 nicht auf die tatsächli-
chen Ausgaben der Länder und Kommunen für die
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
im kommenden Jahr ab, sondern auf die Ausgaben
des Vorvorjahres. Dies hat zur Folge, dass Länder
und Kommunen den zu erwartenden Ausgabenan-
stieg im Jahr 2012 gegenüber dem Jahr 2010 selbst
vorfinanzieren müssen und die Übernahme der tat-
sächlichen Kostenlasten durch den Bund nicht in
dem vereinbarten Ausmaß erfolgt. Der Bundesrat
weist vor diesem Hintergrund mit Nachdruck darauf
hin, dass mit der vom Bund angekündigten weiterge-
henden gesetzgeberischen Umsetzung in jedem Fall
auch ein Abrechnungsmodus gesetzlich festzuschrei-
ben ist, der auf die laufenden Nettoausgaben abstellt
und damit sicherstellt, dass sich der Bund an den den
Ländern und Kommunen tatsächlich entstehenden
Kosten im vereinbarten Ausmaß beteiligt, d. h. die
Kosten im Jahre 2013 zu 75 Prozent und ab dem Jahr
2014 vollständig übernimmt. Der Bundesrat ist zu-
dem der Auffassung, dass in diesem Zusammenhang
auch die Ländern und Kommunen infolge einer ver-
alteten Bezugsgröße im Jahr 2012 entstandene Belas-
tung durch den Bund vollständig zu ersetzen ist
(Rückwirkungsklausel für 2012).
Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher
auf,
aa) zur weiteren vereinbarten Entlastung der Kom-
munen schnellstmöglich einen Gesetzentwurf
vorzulegen, in dem die weiteren Stufen der Er-
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höhung der Bundesbeteiligung (2013: 75 Pro-
zent und ab 2014: 100 Prozent) enthalten sind,
und dabei die Länder frühzeitig zu beteiligen
und
bb) in dem vorzulegenden Gesetzentwurf einen Fi-
nanzierungsmodus vorzusehen, der sicherstellt,
dass die Abrechnung der Kosten der Grund-
sicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
auf Basis der laufenden Nettoausgaben – analog
zu den bereits bestehenden Verfahren zum
Wohngeld – erfolgt.
) Der ursprünglich zum Ausgleich von Belastungen
des Bundes aus der Senkung des Beitragssatzes zur
Arbeitslosenversicherung übertragene Umsatzsteuer-
vorabbetrag wird im Einvernehmen mit den Ländern
im Ausbauzustand bis zur Hälfte als Gegenfinanzie-
rung der schrittweisen Übernahme der Grundsiche-
rungskosten durch den Bund eingesetzt. Ausschließ-
lich darauf bezogen haben die Länder zugesagt,
keine Forderungen auf Rückübertragung des für den
bisherigen Zweck nicht mehr benötigten Steuerauf-
kommens geltend zu machen. Der Bundesrat bekräf-
tigt daher, dass jede weitere Veränderung der Ver-
wendung von Vorabbeträgen für den Bund aus dem
gemeinsam dem Bund und den Ländern zustehenden
Umsatzsteueraufkommen nur unter Beachtung der
Länderansprüche an frei werdendem Steueraufkom-
men vorgenommen werden kann.
Gesetz zum Vorschlag für eine Verordnung über
die elektronische Fassung des Amtsblattes der
Europäischen Union
Gesetz zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf
Drittes Gesetz zur Änderung des Gräbergesetzes
Drittes Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuerge-
setzes
Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschlie-
ung gefasst:
Der Bundesrat verknüpft seine Zustimmung zu dem
esetz mit der Aufforderung, die Istbesteuerung im
ahmen der Grenzen des § 20 Umsatzsteuergesetz auch
r den Vorsteuerabzug einzuführen. Im Hinblick auf die
rheblichen Ausfallrisiken bei der Umsatzsteuer und die
usätzlichen Liquiditätsvorteile der durch die dauerhafte
nhebung der Istbesteuerungsgrenzen begünstigten Un-
rnehmer ist es erforderlich, das Optionsrecht zur Ist-
esteuerung kohärent auszugestalten. Angesichts der
roßen Zahl der Unternehmer, deren Gesamtumsatz
00 000 Euro nicht überschreitet, werden künftig die
ettbewerbsbedingungen zwischen regelbesteuernden
nternehmern und Unternehmern, die infolge der An-
endung des § 20 Umsatzsteuergesetz günstigere Liqui-
itätsbedingungen in Anspruch nehmen können, mehr
ls bisher beeinträchtigt. Hinzu kommt, dass bei Anwen-
ung des § 20 Umsatzsteuergesetz die Zeitpunkte
wischen Vorsteuerabzugsrecht und Umsatzsteuer-
ntrichtungspflicht künftig auch im zwischenunterneh-
erischen Bereich dauerhaft vermehrt auseinanderfal-
n. Infolge der unbefristeten Festschreibung der
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 147. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. Dezember 2011 17667
(A) )
)(B)
erhöhten Istbesteuerungsgrenze ist zur Wiederherstel-
lung des Gleichgewichts deshalb nun auch die Erweite-
rung des § 20 Umsatzsteuergesetz auf den Vorsteuerab-
zug geboten. Sofern das derzeitige Unionsrecht als
Grundlage für eine solche Maßnahme nicht ausreichend
sein sollte, wird die Bundesregierung aufgefordert, sich
für die Herstellung der dafür notwendigen EU-rechtli-
chen Voraussetzungen einzusetzen.
– Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenver-
mittler- und Vermögensanlagenrechts
– Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2010/78/EU
vom 24. November 2010 im Hinblick auf die Er-
richtung des Europäischen Finanzaufsichtssys-
tems
– Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie
sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Beitrei-
bungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz – Beitr RLUmsG)
Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschlie-
ßung gefasst:
Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf,
schnellstmöglich eine besondere Regelung für die Zerle-
gung des Gewerbesteuermessbetrags bei Anlagen zur
Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie in
das Gewerbesteuergesetz aufzunehmen.
Die in § 29 Absatz 1 GewStG enthaltene Regelung
für die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags bei
Windkraftanlagen ist auf Anlagen zur Erzeugung von
Strom aus solarer Strahlungsenergie zu erweitern.
Der Deutsche Bundestag hat angekündigt, man wolle
das Anliegen des Bundesrates bei der Befassung in ei-
nem Gesetzgebungsvorhaben im Jahr 2012 umsetzen.
Der Bundesrat erwartet, dass diese Ankündigung
kurzfristig aufgegriffen und eine entsprechende Ände-
rung der Gewerbesteuerzerlegung umgesetzt wird.
Begründung
Eine Gleichstellung der Gewerbesteuerzerlegung bei
Photovoltaikanlagen mit Windenergieanlagen ist
u. a. aus folgenden Gründen geboten:
– Bund und Länder sind übereingekommen,
schneller aus der Kernenergie auszusteigen und
in erneuerbare Energien einzusteigen. Im Rah-
men der Energiewende spielen erneuerbare
Energien, insbesondere auch die Solarstromer-
zeugung, eine herausragende Rolle.
– Bei größeren Freiflächenanlagen zur Nutzung
der solaren Strahlungsenergie liegen regelmäßig
die Voraussetzungen für eine Zerlegung des Ge-
werbesteuermessbetrags vor, weil sich die An-
lage in einer anderen Gemeinde befindet als der
Ort der Geschäftsleitung. Die Situation bei dem
Betrieb von großen Freiflächenanlagen ist inso-
weit vergleichbar mit dem Betrieb von Wind-
kraftanlagen. Der Zerlegungsmaßstab orientiert
sich grundsätzlich am Verhältnis der gezahlten
Arbeitslöhne der jeweiligen Betriebsstätte zu
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den gesamten Lohnaufwendungen des Gewer-
bebetriebs (§ 29 Absatz 1 Nummer 1 GewStG).
Bei Anwendung des Zerlegungsmaßstabs „Ar-
beitslöhne“ erhalten die Gemeinden, in denen
die Freiflächenanlagen betrieben werden, regel-
mäßig keinen Zerlegungsanteil, weil dort keine
Arbeitnehmer des Energieanlagenbetreibers be-
schäftigt sind. Die Gewerbesteuer entfällt in
diesen Fällen regelmäßig nur auf die Gemeinde,
in der das Unternehmen den Ort seiner Ge-
schäftsleitung hat.
Diese strukturell begründete Nichtberücksichti-
gung der Standortgemeinden trägt nicht dazu
bei, dass die Standortgemeinden die Ansiedlung
und den Betrieb entsprechender Anlagen in ih-
rem Gemeindegebiet genehmigen bzw. fördern.
– Im Hinblick auf das aktuelle Ziel, die Nutzung
erneuerbarer Energien auszubauen, ist es gebo-
ten, die Standortgemeinden anzuregen, die An-
siedlung entsprechender Freiflächenanlagen zu
fördern. Dies kann durch eine angemessene Be-
teiligung am Gewerbesteueraufkommen erreicht
werden.
Die Änderung kann gesetzestechnisch in der Weise
umgesetzt werden, dass in § 29 Absatz 1 Nummer 2
GewStG nach dem Wort „Windenergie“ die Wörter
„oder zur Erzeugung von Strom aus solarer Strah-
lungsenergie nach § 32 Absatz 2 und 3 des Erneuer-
bare-Energien-Gesetzes“ eingefügt werden.
Gesetz zur Änderung des Bundesverfassungs-
schutzgesetzes
Vierundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des
Bundesausbildungsförderungsgesetzes
Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung
von Unternehmen
Gesetz zur Verbesserung des Austausches von
strafregisterrechtlichen Daten zwischen den Mit-
gliedstaaten der Europäischen Union und zur Än-
derung registerrechtlicher Vorschriften
Gesetz über die Besetzung der großen Straf- und
Jugendkammern in der Hauptverhandlung und
zur Änderung weiterer gerichtsverfassungsrechtli-
cher Vorschriften sowie des Bundesdisziplinarge-
setzes
Zweites Gesetz zur Änderung des Umweltauditge-
setzes
Gesetz zur Verleihung der Rechtsfähigkeit an das
Gemeinsame Wattenmeersekretariat – Common
Wadden Sea Secretariat (CWSS) (CWSSRechtsG)
Gesetz zur Verbesserung der Versorgung bei be-
sonderen Auslandsverwendungen (Einsatzversor-
gungs-Verbesserungsgesetz – EinsatzVVerbG)
Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans
des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2012
(ERP-Wirtschaftsplangesetz 2012)
17668 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 147. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. Dezember 2011
(A) )
)(B)
– Gesetz zur Neufassung des Erdölbevorratungsge-
setzes, zur Änderung des Mineralöldatengesetzes
und zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
– Gesetz zur Änderung des Vergaberechts für die
Bereiche Verteidigung und Sicherheit
– Gesetz zu dem Abkommen vom 6. April 2010 zwi-
schen der Bundesrepublik Deutschland und der
Republik Albanien zur Vermeidung der Doppelbe-
steuerung und der Steuerverkürzung auf dem Ge-
biet der Steuern vom Einkommen und vom Ver-
mögen
– Gesetz zu dem Protokoll vom 29. Dezember 2010
zur Änderung des Abkommens vom 24. August
2000 zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und der Republik Österreich zur Vermeidung der
Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern
vom Einkommen und vom Vermögen
– Gesetz zu dem Abkommen vom 25. November
2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und dem Fürstentum Andorra über den Informa-
tionsaustausch in Steuersachen
– Gesetz zu dem Abkommen vom 19. Oktober 2010
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und
Antigua und Barbuda über den Informationsaus-
tausch in Steuersachen
– … Strafrechtsänderungsgesetz zur Umsetzung der
Richtlinie des Europäischen Parlaments und des
Rates über den strafrechtlichen Schutz der Um-
welt
– Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschan-
cen am Arbeitsmarkt
Die Fraktion der SPD hat mitgeteilt, dass sie den An-
trag Die OSZE ausbauen und stärken auf Drucksache
17/5773 zurückzieht.
Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben
mitgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Absatz 3
Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung
zu den nachstehenden Vorlagen absieht:
Auswärtiger für Wirtschaft und Technologie
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Zehnter Bericht der Bundesregierung über die Aktivi-
täten des gemeinsamen Fonds für Rohstoffe und der
einzelnen Rohstoffabkommen
– Drucksache 17/3817 –
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Monitoring-Prozess „Energie der Zukunft“
– Drucksachen 17/7545, 17/7702 Nr. 3 –
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Sechstes Energieforschungsprogramm der Bundesre-
gierung – Forschung für eine umweltschonende, zuver-
lässige und bezahlbare Energieversorgung
– Drucksachen 17/6783, 17/6961 Nr. 1.10 –
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– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Nationaler Masterplan Maritime Technologien
– Drucksachen 17/6926, 17/7417 Nr. 4 –
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht des Bundeskartellamtes über seine Tätigkeit in
den Jahren 2009/2010 sowie über die Lage und Ent-
wicklung auf seinem Aufgabengebiet
und
Stellungnahme der Bundesregierung
– Drucksachen 17/6640, 17/6961 Nr. 1.4 –
Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Entwicklungsplan Meer – Strategie für eine integrierte
deutsche Meerespolitik
– Drucksachen 17/6775, 17/6961 Nr. 1.9 –
Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben
itgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden
nionsdokumente zur Kenntnis genommen oder von ei-
er Beratung abgesehen hat.
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
Drucksache 17/3955 Nr. A.8
Ratsdokument 13977/10
Drucksache 17/4927 Nr. A.17
Ratsdokument 5625/11
Drucksache 17/6010 Nr. A.5
Ratsdokument 7280/11
Drucksache 17/6010 Nr. A.12
Ratsdokument 9683/11
Drucksache 17/6176 Nr. A.11
EP P7_TA-PROV(2011)0224
Drucksache 17/6176 Nr. A.12
EP P7_TA-PROV(2011)0225
Drucksache 17/6176 Nr. A.13
EP P7_TA-PROV(2011)0235
Drucksache 17/6176 Nr. A.14
Ratsdokument 9698/11
Drucksache 17/6407 Nr. A.16
Ratsdokument 11300/11
Drucksache 17/6568 Nr. A.5
Ratsdokument 11471/11
Drucksache 17/6985 Nr. A.23
EuB-BReg 176/2011
Drucksache 17/6985 Nr. A.24
EP P7_TA-PROV(2011)0283
Drucksache 17/6985 Nr. A.25
EP P7_TA-PROV(2011)0285
Drucksache 17/6985 Nr. A.26
EP P7_TA-PROV(2011)0307
Drucksache 17/6985 Nr. A.27
EP P7_TA-PROV(2011)0318
Drucksache 17/6985 Nr. A.28
Ratsdokument 12038/11
Drucksache 17/6985 Nr. A.30
Ratsdokument 12078/11
Drucksache 17/6985 Nr. A.31
Ratsdokument 12111/11
Drucksache 17/6985 Nr. A.32
Ratsdokument 12300/11
Drucksache 17/6985 Nr. A.33
Ratsdokument 12566/11
Drucksache 17/6985 Nr. A.34
Ratsdokument 12639/11
Drucksache 17/6985 Nr. A.35
Ratsdokument 12666/11
Drucksache 17/6985 Nr. A.36
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 147. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. Dezember 2011 17669
(A) (C)
(D)(B)
Ratsdokument 13400/11
Drucksache 17/6985 Nr. A.37
Ratsdokument 13403/11
Drucksache 17/7423 Nr. A.20
EP P7_TA-PROV(2011)0364
Drucksache 17/7423 Nr. A.22
EP P7_TA-PROV(2011)0380
Drucksache 17/7423 Nr. A.23
EP P7_TA-PROV(2011)0403
Drucksache 17/7423 Nr. A.24
Ratsdokument 13941/11
Drucksache 17/7423 Nr. A.25
Ratsdokument 13943/11
Drucksache 17/7549 Nr. A.5
Ratsdokument 14757/11
Drucksache 17/7549 Nr. A.6
Ratsdokument 14760/11
Drucksache 17/7549 Nr. A.7
Ratsdokument 15088/11
Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz
Drucksache 17/7713 Nr. A.14
Ratsdokument 15400/11
Drucksache 17/7713 Nr. A.17
Ratsdokument 15517/11
Drucksache 17/7713 Nr. A.18
Ratsdokument 15518/11
Drucksache 17/7713 Nr. A.19
Ratsdokument 15520/11
Drucksache 17/7713 Nr. A.20
Ratsdokument 15521/11
Ausschuss für Arbeit und Soziales
Drucksache 17/6985 Nr. A.51
Ratsdokument 11951/11
Ausschuss für Kultur und Medien
Drucksache 17/5434 Nr. A.19
Ratsdokument 7194/11
Drucksache 17/6176 Nr. A.23
EP P7_TA-PROV(2011)0239
Drucksache 17/6176 Nr. A.24
EP P7_TA-PROV(2011)0240
147. Sitzung
Inhaltsverzeichnis
ZP 7 Regierungserklärung zum Europäischen Rat
TOP 34Geschlechtergerechtigkeit bei Führungspositionen
TOP 33Recht der Verbraucherinformation
TOP 36Recht auf ein Girokonto
TOP 35Berichte über Menschenrechtspolitik
TOP 38Zinssätze für Überziehungskredite
Anlagen