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    Plenarprotokoll 17/146Inhaltsverzeichnis Wahl des Abgeordneten Patrick Döring als stellvertretendes Mitglied im Stiftungsrat der „Stiftung Berliner Schloss – Humboldt- forum“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Erweiterung und Abwicklung der Tagesord- nung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nachträgliche Ausschussüberweisung . . . . . Begrüßung des Präsidenten des Parlaments der Republik Kosovo, Herr Dr. Jakup Krasniqi . . . Tagesordnungspunkt 3: a) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Verbesse- rung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversiche- Dr. Harald Terpe, Birgitt Bender, Maria Klein-Schmeink, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Wirksame Strukturreformen für eine patien- tenorientierte Gesundheitsversor- gung auf den Weg bringen – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Kathrin Vogler, Jan Korte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Morato- rium für die elektronische Gesund- heitskarte (Drucksachen 17/3215, 17/7190, 17/7460, 17/8005) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Heinz Lanfermann (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . 17315 B 17315 C 17317 A 17317 B 17317 D 17318 A Deutscher B Stenografisch 146. Sitz Berlin, Donnerstag, den I n h a l Glückwünsche zum Geburtstag des Abgeord- neten Dr. Heinz Riesenhuber . . . . . . . . . . . . Wahl des Abgeordneten Dr. Andreas Schockenhoff als ordentliches Mitglied in den Verwaltungsrat des Deutsch-Französi- schen Jugendwerks . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wahl der Abgeordneten Caren Marks als stellvertretendes Mitglied in den Verwal- tungsrat des Deutsch-Französischen Ju- gendwerks . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wahl des Abgeordneten Michael Groß als or- dentliches Mitglied im Stiftungsrat der Bun- desstiftung Baukultur . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wahl des Abgeordneten Lars Lindemann als ordentliches Mitglied im Stiftungsrat der „Stiftung Berliner Schloss – Humboldtfo- rum“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . b 17315 A 17315 B 17315 B 17315 B 17315 B rung (GKV-Versorgungsstrukturge- setz – GKV-VStG) (Drucksachen 17/6906, 17/7274) . . . . 17317 B undestag er Bericht ung 1. Dezember 2011 t : – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit (Drucksache 17/8005) . . . . . . . . . . . . . – Bericht des Haushaltsausschusses ge- mäß § 96 der Geschäftsordnung (Drucksache 17/8006) . . . . . . . . . . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Agnes Alpers, Karin Binder, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Wirk- samere Bedarfsplanung zur Siche- rung einer wohnortnahen und be- darfsgerechten gesundheitlichen Versorgung – zu dem Antrag der Abgeordneten 17317 C 17317 C Elke Ferner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Zöller (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 17319 B 17320 C II Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 146. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Dezember 2011 Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Daniel Bahr, Bundesminister BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Karl Lauterbach (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Erwin Lotter (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . Jens Spahn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . Kathrin Vogler (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Maria Michalk (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Marlies Volkmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Lothar Riebsamen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 4: a) Antrag der Abgeordneten Silvia Schmidt (Eisleben), Anette Kramme, Elke Ferner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: UN-Konvention jetzt umsetzen – Chancen für eine inklusive Gesellschaft nutzen (Drucksache 17/7942) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Sabine Zimmermann, Dr. Ilja Seifert, Dr. Martina Bunge, weiteren Abgeordne- ten und der Fraktion DIE LINKE einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Neunten Buches Sozial- gesetzbuch – Gesetzliche Fristen für die Feststellung der Behinderung und die Erteilung des Ausweises (Drucksache 17/6586) . . . . . . . . . . . . . . . . c) Antrag der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Dr. Martina Bunge, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Behindern ist heilbar – Un- ser Weg in eine inklusive Gesellschaft (Drucksache 17/7872) . . . . . . . . . . . . . . . . d) Antrag der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Dr. Martina Bunge, Agnes Alpers, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Teilhabesicherungsgesetz vorle- gen (Drucksache 17/7889) . . . . . . . . . . . . . . . . e) Antrag der Abgeordneten Markus Kurth, Fritz Kuhn, Katrin Göring-Eckardt, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Neuntes Buch Sozialgesetzbuch im Sinne des Selbstbestimmungsrechts der Menschen mit Behinderung weiterentwickeln (Drucksache 17/7951) . . . . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit T A O H ti r (D E D D G M M S H D P U M G T a b c 17322 B 17323 C 17325 C 17327 C 17328 D 17329 C 17332 B 17333 B 17334 C 17335 D 17337 B 17337 C 17337 D 17338 A 17338 A agesordnungspunkt 20: ntrag der Abgeordneten Gabriele Hiller- hm, Elvira Drobinski-Weiß, Hans-Joachim acker, weiterer Abgeordneter und der Frak- on der SPD: Tag des Barrierefreien Tou- ismus auf der ITB unterstützen rucksache 17/7827) . . . . . . . . . . . . . . . . . . lke Ferner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Ursula von der Leyen, Bundesministerin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Gregor Gysi (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . abriele Molitor (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . arkus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . aria Michalk (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ilvia Schmidt (Eisleben) (SPD) . . . . . . . . . . einz Golombeck (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . r. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . aul Lehrieder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . lla Schmidt (Aachen) (SPD) . . . . . . . . . . . . arlene Mortler (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Anette Kramme (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . abriele Hiller-Ohm (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Otto Fricke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Andreas Scheuer (CDU/CSU) . . . . . . . agesordnungspunkt 39: ) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes über die geodätischen Referenzsys- teme, -netze und geotopographischen Referenzdaten des Bundes (Bundesgeo- referenzdatengesetz – BGeoRG) (Drucksache 17/7375) . . . . . . . . . . . . . . . ) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Änderung des Düngegesetzes, des Saatgutverkehrsgesetzes und des Lebensmittel- und Futtermittelgesetz- buches (Drucksache 17/7744) . . . . . . . . . . . . . . . ) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Protokoll vom 17. Mai 2011 zur Änderung des Abkommens vom 3. Mai 2006 zwischen der Bundesrepu- blik Deutschland und der Republik Slo- 17338 B 17338 B 17339 C 17341 A 17342 C 17343 D 17346 A 17347 A 17348 A 17348 D 17350 B 17351 C 17352 C 17354 C 17356 A 17356 D 17358 A 17358 C 17359 A 17359 D 17359 D Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 146. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Dezember 2011 III wenien zur Vermeidung der Doppelbe- steuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Drucksache 17/7917) . . . . . . . . . . . . . . . . d) Antrag der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Herbert Behrens, Agnes Alpers, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Die Ergebnisse öffentlicher Forschung für alle zugänglich machen – Open Access in der Wissenschaft unter- stützen (Drucksache 17/7864) . . . . . . . . . . . . . . . . e) Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP: Neue Impulse für die Sportboot- schifffahrt (Drucksache 17/7937) . . . . . . . . . . . . . . . . f) Antrag der Abgeordneten Martin Gerster, Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Petra Ernstberger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Förderung eines offenen Umgangs mit Homosexualität im Sport (Drucksache 17/7955) . . . . . . . . . . . . . . . . g) Antrag der Abgeordneten Oliver Krischer, Dr. Valerie Wilms, Hans-Josef Fell, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Schlechte Treibhausgasbilanz von Kraftstoffen aus Teersanden bei der Umsetzung der Kraftstoffqualitätsrichtlinie berück- sichtigen (Drucksache 17/7956) . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 2: a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Bettina Herlitzius, Stephan Kühn, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bedarfsfestlegung des Baus oder Ausbaus von Bundesfern- straßen (Drucksache 17/7885) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Rüdiger Veit, Gabriele Fograscher, Petra Ernstberger, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Schaffung einer aufenthaltsrechtlichen Bleibe- rechtsregelung (Drucksache 17/7933) . . . . . . . . . . . . . . . . c) Antrag der Abgeordneten Dr. Wilhelm Priesmeier, Willi Brase, Petra Crone, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Klassische Schweinepest zeitge- mäß bekämpfen – Impfen statt Töten (Drucksache 17/7958) . . . . . . . . . . . . . . . . d T a c d Z B s to – 17360 A 17360 A 17360 B 17360 B 17360 B 17360 C 17360 C 17360 D ) Antrag der Abgeordneten Willi Brase, Klaus Barthel, Dr. Ernst Dieter Rossmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Gleichwertigkeit von Berufs- bildung und Abitur sichern (Drucksache 17/7957) . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 40: ) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP einge- brachten Entwurfs eines Zweiten Geset- zes zur Neuregelung energiewirtschafts- rechtlicher Vorschriften (Drucksache 17/7632) . . . . . . . . . . . . . . . Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technolo- gie (Drucksache 17/7984) . . . . . . . . . . . . . . . ) Beratung der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses: zu dem Streitverfah- ren vor dem Bundesverfassungsgericht 2 BvE 1/11 (Drucksache 17/7986) . . . . . . . . . . . . . . . ) – k) Beratung der Beschlussempfehlung des Pe- titionsausschusses: Sammelübersichten 346, 347, 348, 349, 350, 351, 352 und 353 zu Petitionen (Drucksachen 17/7876, 17/7877, 17/7878, 17/7879, 17/7880, 17/7881, 17/7882, 17/7883) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatztagesordnungspunkt 3: eschlussempfehlung und Bericht des Aus- chusses für Umwelt, Naturschutz und Reak- rsicherheit zu dem Antrag der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Ralph Lenkert, Sabine Stüber, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: zu dem Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Ord- nungsrahmens für den Bodenschutz und zur Änderung der Richtlinie 2004/ 35/EG (KOM [2006] 232 endg.; Rats- dok. 1388/06) hier: Stellungnahme des Deutschen Bundestages gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes i. V. m. § 9 Absatz 4 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union Bodenschutz europaweit stärken 17360 D 17361 A 17361 A 17361 B 17361 C IV Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 146. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Dezember 2011 – zu dem Antrag der Abgeordneten Dorothea Steiner, Cornelia Behm, Ulrike Höfken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Blockade beim Bodenschutz aufgeben – EU-Bodenschutzrahmenrichtlinien vo- ranbringen (Drucksachen 17/7024, 17/3855, 17/7503) . . . Tagesordnungspunkt 17: a) Antrag der Abgeordneten Dr. Hermann E. Ott, Bärbel Höhn, Hans-Josef Fell, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Klima- konferenz Durban: 10 Punkte für ein besseres Klima (Drucksache 17/7828) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Andreas Jung (Konstanz), Marie-Luise Dött, Peter Altmaier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abge- ordneten Michael Kauch, Horst Meierhofer, Angelika Brunkhorst, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Die UN-Klimakonferenz in Dur- ban – Vertrauen schaffen, konkrete Er- gebnisse erzielen (Drucksache 17/7936) . . . . . . . . . . . . . . . . c) Antrag der Abgeordneten Frank Schwabe, Dirk Becker, Gerd Bollmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Die Klimakonferenz in Durban zum Er- folg führen – Kyoto-Protokoll verlän- gern, Klimaschutz finanzieren und Cancún-Beschlüsse umsetzen (Drucksache 17/7938) . . . . . . . . . . . . . . . . d) Antrag der Abgeordneten Eva Bulling- Schröter, Dorothée Menzner, Sabine Stüber, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Nur konsequenter Klimaschutz führt aus der Sackgasse der UN-Klimaverhandlungen (Drucksache 17/7939) . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 5: Wahlvorschläge der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Wahl der Mitglieder des Kuratoriums der „Bundesstiftung Magnus Hirschfeld“ (Drucksache 17/7935) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 4: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Weltklima- konferenz in Durban – Klimapolitik am Scheideweg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . F A D M E D D D B J D D U D T – – J U R W O D N E 17362 C 17362 D 17362 D 17363 A 17363 A 17363 B 17363 B rank Schwabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . ndreas Jung (Konstanz) (CDU/CSU) . . . . . r. Hermann E. Ott (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ichael Kauch (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . va Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . r. Thomas Gebhart (CDU/CSU) . . . . . . . . . irk Becker (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Christiane Ratjen-Damerau (FDP) . . . . . . ärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . osef Göppel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . r. Matthias Miersch (SPD) . . . . . . . . . . . . . r. Norbert Röttgen, Bundesminister BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . lrich Kelber (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Christian Ruck (CDU/CSU) . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 6: Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streit- kräfte bei der Unterstützung der ge- meinsamen Reaktion auf terroristische Angriffe gegen die USA auf Grundlage des Artikels 51 der Satzung der Verein- ten Nationen und des Artikels 5 des Nordatlantikvertrages sowie der Reso- lutionen 1368 (2001) und 1373 (2001) des Sicherheitsrates der Vereinten Na- tionen (Drucksachen 17/7743, 17/7995) . . . . . . . Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung (Drucksache 17/8002) . . . . . . . . . . . . . . . oachim Spatz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . lla Schmidt (Aachen) (SPD) . . . . . . . . . . . . obert Hochbaum (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . olfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . mid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Wolfgang Götzer (CDU/CSU) . . . . . . . . . amentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . rgebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17363 C 17364 C 17365 D 17366 D 17368 A 17369 A 17370 A 17371 A 17372 A 17373 D 17374 D 17375 D 17377 C 17378 D 17380 A 17380 A 17380 B 17381 A 17382 B 17383 B 17384 A 17385 A 17386 A 17387 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 146. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Dezember 2011 V Tagesordnungspunkt 7: Beratung der Großen Anfrage der Abgeordne- ten Petra Pau, Jan Korte, Sevim Dağdelen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Mindestens 137 Todesopfer rechter Gewalt in der Bundesrepublik Deutschland seit 1990 (Drucksachen 17/5303, 17/7161) . . . . . . . . . . Petra Pau (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gabriele Fograscher (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Hartfrid Wolff (Rems-Murr) (FDP) . . . . . . . . Monika Lazar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Helmut Brandt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Sönke Rix (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Stefan Ruppert (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 8: – Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Ope- ration Atalanta zur Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Somalias auf Grundlage des Seerechtsübereinkom- mens der Vereinten Nationen von 1982 und der Resolutionen 1814 (2008) vom 15. Mai 2008, 1816 (2008) vom 2. Juni 2008, 1838 (2008) vom 7. Oktober 2008, 1846 (2008) vom 2. Dezember 2008, 1897 (2009) vom 30. November 2009, 1950 (2010) vom 23. November 2010 und nachfolgender Resolutionen des Si- cherheitsrates der Vereinten Nationen in Verbindung mit der Gemeinsamen Aktion 2008/851/GASP des Rates der Europäischen Union vom 10. November 2008, dem Beschluss 2009/907/GASP des Rates der Europäischen Union vom 8. Dezember 2009, dem Beschluss 2010/ 437/GASP des Rates der Europäischen Union vom 30. Juli 2010 und dem Be- schluss 2010/766/GASP des Rates der Europäischen Union vom 7. Dezember 2010 (Drucksachen 17/7742, 17/7996) . . . . . . . – Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung (Drucksache 17/8004) . . . . . . . . . . . . . . . . Joachim Spatz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Karin Evers-Meyer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . F J K B H B H W H N E T a b c d K R 17386 A 17386 B 17389 B 17390 D 17391 B 17392 B 17393 B 17394 C 17395 B 17396 A 17396 B 17396 C 17397 A lorian Hahn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . an van Aken (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Torsten Staffeldt (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . erstin Müller (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . urkhardt Müller-Sönksen (FDP) . . . . . . . . . ans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . urkhardt Müller-Sönksen (FDP) . . . . . . . . . artwig Fischer (Göttingen) (CDU/CSU) . . . olfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . artwig Fischer (Göttingen) (CDU/CSU) . . . amentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . rgebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 9: ) Antrag der Abgeordneten Katja Keul, Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Private Sicherheitsfirmen umfassend regulieren und zertifizieren (Drucksache 17/7640) . . . . . . . . . . . . . . . ) Beratung der Großen Anfrage der Abge- ordneten Katja Keul, Tom Koenigs, Omid Nouripour, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Regulierung privater Militär- und Si- cherheitsfirmen (Drucksachen 17/4573, 17/6780) . . . . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Nichtstaatliche mi- litärische Sicherheitsunternehmen re- gistrieren und kontrollieren (Drucksachen 17/4198, 17/7998) . . . . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Verteidigungsausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Inge Höger, Paul Schäfer (Köln), Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Vorlage eines Gesetzentwurfes zur Ratifizierung der „Internationalen Konvention gegen die Anwerbung, den Einsatz, die Finanzierung und die Aus- bildung von Söldnern“ der Generalver- sammlung der Vereinten Nationen (Drucksachen 17/4663, 17/5799) . . . . . . . atja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . oderich Kiesewetter (CDU/CSU) . . . . . . . . 17398 B 17399 B 17400 A 17400 D 17402 A 17402 D 17403 A 17403 B 17404 B 17404 C 17404 C 17407 C 17404 D 17405 A 17405 A 17405 A 17405 B 17406 B VI Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 146. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Dezember 2011 Dr. Rolf Mützenich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Bijan Djir-Sarai (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . Paul Schäfer (Köln) (DIE LINKE) . . . . . . . . . Robert Hochbaum (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 10: – Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Ope- ration „ALTHEA“ zur weiteren Stabili- sierung des Friedensprozesses in Bos- nien und Herzegowina im Rahmen der Implementierung der Annexe 1-A und 2 der Dayton-Friedensvereinbarung so- wie an dem NATO-Hauptquartier Sara- jevo und seinen Aufgaben, auf Grund- lage der Resolution des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen 1575 (2004) und Folgeresolutionen (Drucksachen 17/7577, 17/7997) . . . . . . . – Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung (Drucksache 17/7999) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Rainer Stinner (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Groschek (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Philipp Mißfelder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Annette Groth (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Peter Beyer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 11: Antrag der Abgeordneten Daniela Kolbe (Leipzig), Gabriele Fograscher, Dr. Hans- Peter Bartels, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Rechtsextremismus vor- beugen – Unsere Demokratie braucht gute politische Bildung und eine starke Bundes- zentrale für politische Bildung (Drucksache 17/7943) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Daniela Kolbe (Leipzig) (SPD) . . . . . . . . . . . Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Agnes Alpers (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Stefan Ruppert (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Agnes Alpers (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . K M T B d a G (D M W M R J P O S K S D F K F T A B o A V m B a (D U T S D V 17409 B 17411 A 17412 A 17412 D 17414 B 17414 C 17414 D 17416 A 17417 A 17418 A 17419 A 17420 A 17421 A 17423 C 17421 B 17421 C 17425 B 17427 A 17427 D 17428 B ai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ichael Frieser (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Dr. Barbara Hendricks (SPD) . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 12: eschlussempfehlung und Bericht des Vertei- igungsausschusses als 1. Untersuchungs- usschuss gemäß Artikel 45 a Absatz 2 des rundgesetzes rucksache 17/7400) . . . . . . . . . . . . . . . . . . ichael Brand (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . olfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . ichael Brand (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . ainer Arnold (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . oachim Spatz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . aul Schäfer (Köln) (DIE LINKE) . . . . . . . . mid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . iegfried Kauder (Villingen-Schwenningen) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . atja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . iegfried Kauder (Villingen-Schwenningen) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Hans-Peter Bartels (SPD) . . . . . . . . . . . . lorian Hahn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . atja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . lorian Hahn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 13: ntrag der Abgeordneten Uta Zapf, Doris arnett, Dr. h. c. Gernot Erler, weiterer Abge- rdneter und der Fraktion der SPD sowie der bgeordneten Viola von Cramon-Taubadel, olker Beck (Köln), Marieluise Beck (Bre- en), weiterer Abgeordneter und der Fraktion ÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die OSZE usbauen und stärken rucksache 17/7824) . . . . . . . . . . . . . . . . . . ta Zapf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . homas Silberhorn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . tefan Liebich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . r. Bijan Djir-Sarai (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . iola von Cramon-Taubadel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17429 B 17430 B 17431 A 17432 D 17432 D 17434 D 17435 A 17435 B 17437 A 17438 B 17440 A 17441 C 17442 D 17443 A 17443 B 17443 C 17445 A 17446 B 17446 C 17446 D 17446 D 17448 A 17449 B 17450 A 17451 A Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 146. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Dezember 2011 VII Tagesordnungspunkt 18: a) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Aufhebung von Sperrregelungen bei der Be- kämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen (Drucksache 17/6644) . . . . . . . . . . . . . – Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Aufhebung des Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommuni- kationsnetzen (Drucksache 17/776) . . . . . . . . . . . . . . – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Jörn Wunderlich, Dr. Petra Sitte, Agnes Alpers, weiteren Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung von Zu- gangsbeschränkungen in Kommuni- kationsnetzen (Drucksache 17/646) . . . . . . . . . . . . . . – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Volker Beck (Köln), Birgitt Bender, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung des Geset- zes zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhal- ten in Kommunikationsnetzen und Änderung weiterer Gesetze (Drucksache 17/772) . . . . . . . . . . . . . . – Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 17/8001) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses zu dem Antrag der Ab- geordneten Burkhard Lischka, Lars Klingbeil, Christine Lambrecht, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Zugangserschwerungsgesetz aufheben – Verfassungswidrigen Zustand beenden (Drucksachen 17/4427, 17/8001) . . . . . . . Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . Lars Klingbeil (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ansgar Heveling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . T A D A D k li (D D R M D L T – – T B s n g F d M v je (D D F R D D S 17451 D 17452 A 17452 A 17452 A 17452 B 17452 B 17452 C 17453 B 17455 A 17457 A 17457 D agesordnungspunkt 15: ntrag der Abgeordneten Richard Pitterle, r. Barbara Höll, Dr. Axel Troost, weiterer bgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: eutsch-französische Initiative zur Be- ämpfung der Euro-Krise und zur Regu- erung der Finanzmärkte starten rucksache 17/7884) . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Axel Troost (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . alph Brinkhaus (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . anfred Zöllmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Volker Wissing (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . isa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Volker Wissing (FDP) . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 19: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Errichtung einer Visa-Warndatei und zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes (Drucksache 17/6643) . . . . . . . . . . . . . . . Beschlussempfehlung und Bericht des In- nenausschusses (Drucksache 17/7994) . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 24: eschlussempfehlung und Bericht des Aus- chusses für Bildung, Forschung und Tech- ikfolgenabschätzung zu dem Antrag der Ab- eordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef ell, Krista Sager, weiterer Abgeordneter und er Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: oratorium jetzt – Dringliche Klärung on Fragen zu Mehrkosten des ITER-Pro- kts rucksachen 17/6321, 17/7934) . . . . . . . . . . r. Stefan Kaufmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . lorian Hahn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . ené Röspel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Peter Röhlinger (FDP) . . . . . . . . . . . . . . r. Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . ylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17459 C 17459 C 17460 C 17463 C 17465 C 17466 D 17468 A 17469 A 17469 C 17469 D 17470 A 17470 B 17471 B 17472 B 17473 B 17473 D 17474 C VIII Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 146. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Dezember 2011 Tagesordnungspunkt 14: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für die Angelegenheiten der Euro- päischen Union – zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/ CSU und FDP: Einvernehmensherstel- lung von Bundestag und Bundesregie- rung zum Beitrittsantrag der Republik Montenegro zur Europäischen Union und zur Empfehlung der EU-Kommis- sion vom 12. Oktober 2011 zur Auf- nahme von Beitrittsverhandlungen hier: Stellungnahme des Deutschen Bundestages gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes i. V. m. § 10 des Ge- setzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bun- destag in Angelegenheiten der Europäi- schen Union – zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Ein- vernehmensherstellung von Bundestag und Bundesregierung zur Empfehlung der EU-Kommission vom 12. Oktober 2011 zur Aufnahme von Beitrittsver- handlungen mit Montenegro hier: Stellungnahme des Deutschen Bundestages gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes i. V. m. § 10 des Ge- setzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bun- destag in Angelegenheiten der Europäi- schen Union – zu dem Antrag der Abgeordneten Manuel Sarrazin, Volker Beck (Köln), Marieluise Beck (Bremen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Einvernehmensherstellung von Bundestag und Bundesregierung zur Empfehlung der EU-Kommission vom 12. Oktober 2011 zur Aufnahme von Bei- trittsverhandlungen mit Montenegro hier: Stellungnahme des Deutschen Bundestages gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes i. V. m. § 10 des Ge- setzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bun- destag in Angelegenheiten der Europäi- schen Union (Drucksachen 17/7768, 17/7809, 17/7769, 17/8012) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 16: – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Optimierung der Geldwäscheprävention (Drucksache 17/6804) . . . . . . . . . . . . . . . . – P In B R D T a b D D K M H T T – – T B s to te K 17476 A 17476 C Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen 17/7950, 17/8043) . . . . . . . eter Aumer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . go Egloff (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . jörn Sänger (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ichard Pitterle (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . r. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 22: ) Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Jan van Aken, Christine Buchholz, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion DIE LINKE: Für eine Normalisierung der Beziehungen der Europäischen Union zu Kuba (Drucksachen 17/3188, 17/4273) . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Ulrich Maurer, Heike Hänsel, Wolfgang Gehrcke, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Freilassung der „Miami Five“ (Drucksache 17/7416) . . . . . . . . . . . . . . . r. Egon Jüttner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . r. Johann Wadephul (CDU/CSU) . . . . . . . . laus Barthel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . arina Schuster (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . eike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . om Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 21: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Wiedergewährung der Sonderzahlung (Drucksache 17/7631) . . . . . . . . . . . . . . . Beschlussempfehlung und Bericht des In- nenausschusses (Drucksache 17/8007) . . . . . . . . . . . . . . . Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung (Drucksache 17/8011) . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 28: eschlussempfehlung und Bericht des Aus- chusses für Umwelt, Naturschutz und Reak- rsicherheit zu dem Antrag der Abgeordne- n Dorothea Steiner, Stephan Kühn, Undine urth (Quedlinburg), weiterer Abgeordneter 17476 C 17476 D 17478 C 17479 D 17480 D 17481 D 17482 D 17483 A 17483 A 17484 A 17485 B 17486 B 17487 C 17488 A 17489 A 17489 A 17489 B Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 146. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Dezember 2011 IX und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Elberaum entwickeln – Nachhaltig, zukunftsfähig und naturverträglich (Drucksachen 17/4554, 17/7681) . . . . . . . . . . Ulrich Petzold (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Matthias Miersch (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Horst Meierhofer (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Sabine Stüber (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Dorothea Steiner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 5: – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (Drucksache 17/6764) . . . . . . . . . . . . . . . . – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (Drucksache 17/7991) . . . . . . . . . . . . . . . . – Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung (Drucksache 17/8003) . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 26: Antrag der Abgeordneten Sabine Leidig, Caren Lay, Dr. Kirsten Tackmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Bahnpreiserhöhung stoppen (Drucksache 17/7940) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulrich Lange (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Thomas Jarzombek (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Martin Burkert (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Patrick Döring (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sabine Leidig (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 25: Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses zu dem: Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parla- ments und des Rates über ein Gemeinsa- mes Europäisches Kaufrecht (KOM [2011] 635 endg.; Ratsdok. 15429/11) hier: Stellungnahme gemäß Protokoll Nr. 2 zum Vertrag über die Europäische Union und zum Vertrag über die Arbeitsweise der E G h (D D T B M R In T A D o s n Z n (D A E R K D N U T B s p in 17489 C 17489 D 17491 D 17493 A 17493 D 17494 C 17495 C 17495 C 17495 C 17495 D 17496 A 17497 A 17498 A 17498 C 17499 B 17500 A uropäischen Union (Anwendung der rundsätze der Subsidiarität und der Ver- ältnismäßigkeit) rucksachen 17/7713 Nr. A.5, 17/8000) . . . r. Jan-Marco Luczak (CDU/CSU) . . . . . . . . homas Silberhorn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . urkhard Lischka (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . arco Buschmann (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . aju Sharma (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . grid Hönlinger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 30: ntrag der Abgeordneten Niema Movassat, r. Petra Sitte, Kathrin Vogler, weiterer Abge- rdneter und der Fraktion DIE LINKE: For- chungsförderung zur Bekämpfung ver- achlässigter Krankheiten ausbauen – ugang zu Medikamenten für arme Regio- en ermöglichen rucksache 17/7372) . . . . . . . . . . . . . . . . . . nette Hübinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . berhard Gienger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . ené Röspel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . arin Roth (Esslingen) (SPD) . . . . . . . . . . . . r. Peter Röhlinger (FDP) . . . . . . . . . . . . . . iema Movassat (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . we Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 27: eschlussempfehlung und Bericht des Aus- chusses für die Angelegenheiten der Euro- äischen Union – zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP: Der Mehr- jährige Finanzrahmen der EU 2014–2020 – Ein strategischer Rah- men für nachhaltige und verantwor- tungsvolle Haushaltspolitik mit eu- ropäischem Mehrwert – zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Für einen progressiven europäi- schen Haushalt – Der Mehrjährige Finanzrahmen der EU 2014–2020 (Drucksachen 17/7767, 17/7808, 17/8013) Verbindung mit 17501 A 17501 B 17503 B 17504 D 17505 D 17506 B 17507 A 17507 D 17508 A 17509 A 17509 D 17510 C 17511 B 17511 D 17512 D 17513 D X Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 146. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Dezember 2011 Zusatztagesordnungspunkt 6: Antrag der Abgeordneten Manuel Sarrazin, Lisa Paus, Viola von Cramon-Taubadel, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Ein starker Haus- halt für ein ökologisches und solidarisches Europa – Der Mehrjährige Finanzrahmen 2014–2020 (Drucksache 17/7952) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bettina Kudla (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Alois Karl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Peer Steinbrück (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Link (Heilbronn) (FDP) . . . . . . . . . . Dr. Diether Dehm (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 29: – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Seefi- schereigesetzes und des Seeaufgaben- gesetzes (Drucksache 17/6332) . . . . . . . . . . . . . . . . – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirt- schaft und Verbraucherschutz (Drucksache 17/7992) . . . . . . . . . . . . . . . . Gitta Connemann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Holger Ortel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Christel Happach-Kasan (FDP) . . . . . . . Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . . . Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 31: – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einrichtung und zum Betrieb eines bundesweiten Hilfetele- fons „Gewalt gegen Frauen“ (Hilfetele- fongesetz – HilfetelefonG) (Drucksache 17/7238) . . . . . . . . . . . . . . . . – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Drucksache 17/8008) . . . . . . . . . . . . . . . . Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Norbert Geis (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Marlene Rupprecht (Tuchenbach) (SPD) . . . . S C M T A (B w C D S n fr M d (D W D A D D C N B A L A M H W d A P A E N m O g 17514 A 17514 B 17515 B 17516 D 17518 A 17520 D 17521 C 17523 A 17523 A 17523 A 17524 D 17526 C 17527 B 17528 B 17529 B 17529 C 17529 C 17530 C 17531 D ibylle Laurischk (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . ornelia Möhring (DIE LINKE) . . . . . . . . . . onika Lazar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 32: ntrag der Abgeordneten Wolfgang Börnsen önstrup), Peter Altmaier, Dorothee Bär, eiterer Abgeordneter und der Fraktion der DU/CSU sowie der Abgeordneten r. Claudia Winterstein, Burkhardt Müller- önksen, Gabriele Molitor, weiterer Abgeord- eter und der Fraktion der FDP: Barriere- eies Filmangebot umfassend ausweiten – ehr Angebote für Hör- und Sehbehin- erte rucksache 17/7709) . . . . . . . . . . . . . . . . . . olfgang Börnsen (Bönstrup) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . orothee Bär (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . ngelika Krüger-Leißner (SPD) . . . . . . . . . . r. Claudia Winterstein (FDP) . . . . . . . . . . . r. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . laudia Roth (Augsburg) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . erichtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 1 iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . nlage 2 ündliche Frage 98 arald Weinberg (DIE LINKE) iederherstellung der Fusionskontrolle er Krankenkassen ntwort eter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWT . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 3 rklärung nach § 31 GO des Abgeordneten orbert Schindler (CDU/CSU) zur Abstim- ung über den Entwurf eines Gesetzes zur ptimierung der Geldwäscheprävention (Ta- esordnungspunkt 16) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17532 C 17533 A 17534 A 17535 A 17535 B 17537 A 17537 C 17538 C 17539 B 17540 B 17541 C 17541 A 17543 A 17543 D 17544 A Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 146. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Dezember 2011 XI Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Antrags: Die OSZE ausbauen und stärken (Tagesordnungspunkt 13) Manfred Grund (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und Bericht zu den Anträgen: – Einvernehmensherstellung von Bundes- tag und Bundesregierung zum Beitritts- antrag der Republik Montenegro zur Euro- päischen Union und zur Empfehlung der EU-Kommission vom 12. Oktober 2011 zur Aufnahme von Beitrittsverhandlun- gen hier: Stellungnahme des Deutschen Bun- destages gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes i. V. m. § 10 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesre- gierung und Deutschem Bundestag in An- gelegenheiten der Europäischen Union – Einvernehmensherstellung von Bundes- tag und Bundesregierung zur Empfehlung der EU-Kommission vom 12. Oktober 2011 zur Aufnahme von Beitrittsverhand- lungen mit Montenegro hier: Stellungnahme des Deutschen Bun- destages gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes i. V. m. § 10 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesre- gierung und Deutschem Bundestag in An- gelegenheiten der Europäischen Union – Einvernehmensherstellung von Bundes- tag und Bundesregierung zur Empfehlung der EU-Kommission vom 12. Oktober 2011 zur Aufnahme von Beitrittsverhand- lungen mit Montenegro hier: Stellungnahme des Deutschen Bun- destages gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes i. V. m. § 10 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesre- gierung und Deutschem Bundestag in An- gelegenheiten der Europäischen Union (Tagesordnungspunkt 14) Thomas Dörflinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Peter Beyer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . Josip Juratovic (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Oliver Luksic (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . T M A Z d e A R S R H U M A Z d w p A S M D P D A Z d d u p M O D M M 17544 D 17546 A 17547 A 17548 A 17549 A homas Nord (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . anuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 6 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung es Entwurfs eines Gesetzes zur Errichtung iner Visa-Warndatei und zur Änderung des ufenthaltsgesetzes (Tagesordnungspunkt 19) einhard Grindel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . tephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) . . . . . üdiger Veit (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . artfrid Wolff (Rems-Murr) (FDP) . . . . . . . . lla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . emet Kilic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 7 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung es Entwurfs eines Gesetzes zur Wiederge- ährung der Sonderzahlung (Tagesordnungs- unkt 21) rmin Schuster (Weil am Rhein) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . tephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) . . . . . ichael Hartmann (Wackernheim) (SPD) . . . r. Stefan Ruppert (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . etra Pau (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 8 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung es Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Än- erung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch nd anderer Gesetze (Zusatztagesordnungs- unkt 5) ax Straubinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . ttmar Schreiner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . atthias W. Birkwald (DIE LINKE) . . . . . . . arkus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17550 A 17551 A 17552 A 17553 B 17554 B 17555 A 17555 D 17556 D 17557 D 17558 C 17559 B 17559 D 17560 D 17561 A 17562 A 17563 A 17564 A 17564 D 17565 B Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 146. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Dezember 2011 17315 (A) ) )(B) 146. Sitz Berlin, Donnerstag, den Beginn: 9.0
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    Berichtigung S i g m 141. Sitzung, Seite 16809 B, erster Absatz, erster atz ist wie folgt zu lesen: „Wenn ich die Studie richtig m Kopf habe, dann enthält sie hinsichtlich der Betriebs- rößen eine Staffelung: ganz kleine weniger, mittlere ehr, ganz große noch weniger Antibiotika.“ Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 146. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Dezember 2011 17543 (A) ) )(B) Anlagen überhaupt befürwortet? Bundesministers für Wirtschaft und Technologie mit dem Bundesminister für Gesundheit und dem Bundeskartellamt Anfang Dezember 2011 (FAZ vom 23. November 2011, Seite 12) um die Ausgestaltung der Umsetzung, oder will sie zunächst prüfen, ob sie die Wiederherstellung der Fusionskontrolle Lindemann, Lars FDP 01.12.2011 Möller, Kornelia DIE LINKE 01.12.2011 Anlage 1 Liste der entschuldigte A d A (1 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Bätzing-Lichtenthäler, Sabine SPD 01.12.2011 Beckmeyer, Uwe SPD 01.12.2011 Dr. Böhmer, Maria CDU/CSU 01.12.2011 Brehmer, Heike CDU/CSU 01.12.2011 Dittrich, Heidrun DIE LINKE 01.12.2011 Dyckmans, Mechthild FDP 01.12.2011 Edathy, Sebastian SPD 01.12.2011 Friedhoff, Paul K. FDP 01.12.2011 Dr. Friedrich (Hof), Hans-Peter CDU/CSU 01.12.2011 Funk, Alexander CDU/CSU 01.12.2011 Gabriel, Sigmar SPD 01.12.2011 Dr. Gerhardt, Wolfgang FDP 01.12.2011 Goldmann, Hans- Michael FDP 01.12.2011 Granold, Ute CDU/CSU 01.12.2011 Hoff, Elke FDP 01.12.2011 Höger, Inge DIE LINKE 01.12.2011 Dr. h. c. Kastner, Susanne SPD 01.12.2011 Dr. Koschorrek, Rolf CDU/CSU 01.12.2011 Kossendey, Thomas CDU/CSU 01.12.2011 Kurth (Quedlinburg), Undine BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 01.12.2011 Leutheusser- Schnarrenberger, Sabine FDP 01.12.2011 M N N O P P R R S S D S S D W Z A (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht n Abgeordneten nlage 2 Antwort es Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des bgeordneten Harald Weinberg (DIE LINKE) 45. Sitzung, Drucksache 17/7901, Frage 98) Möchte die Bundesregierung geschlossen die von dem ak- tuellen Urteil des hessischen Landessozialgerichts verunmög- lichte Fusionskontrolle der Krankenkassen durch das Bundes- kartellamt wiederherstellen, und geht es bei dem Treffen des ovassat, Niema DIE LINKE 01.12.2011 iebel, Dirk FDP 01.12.2011 ietan, Dietmar SPD 01.12.2011 rtel, Holger SPD 01.12.2011 etermann, Jens DIE LINKE 01.12.2011 olenz, Ruprecht CDU/CSU 01.12.2011 eiche (Potsdam), Katherina CDU/CSU 01.12.2011 oth (Augsburg), Claudia BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 01.12.2011 cheel, Christine BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 01.12.2011 chlecht, Michael DIE LINKE 01.12.2011 r. Schwanholz, Martin SPD 01.12.2011 enger-Schäfer, Kathrin DIE LINKE 01.12.2011 teinbrück, Peer SPD 01.12.2011 r. Westerwelle, Guido FDP 01.12.2011 olff (Wolmirstedt), Waltraud SPD 01.12.2011 immermann, Sabine DIE LINKE 01.12.2011 bgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich 17544 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 146. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Dezember 2011 (A) ) )(B) Die Bundesregierung wird die Auswirkungen des Ur- teils des Landessozialgerichts Hessen auf die Fusions- kontrolle bei gesetzlichen Krankenkassen auch im Hin- blick auf eventuell bestehenden gesetzgeberischen Handlungsbedarf sehr sorgfältig prüfen. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Norbert Schindler (CDU/ CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Optimierung der Geldwäscheprä- vention (Tagesordnungspunkt 16) Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesre- gierung soll der Wirtschaftsstandort Deutschland wirk- samer vor Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ge- schützt werden. Dazu wenden hier die von der Financial Action Task Force on Money Laundering, FATF, im Deutschland-Bericht vom 19. Februar 2010 identifizier- ten Defizite im deutschen Rechtssystem bei der Be- kämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzie- rung beseitigt und weitere Anpassungen an EU- Verordnungen vorgenommen. Dies ist insgesamt zu be- grüßen, auch weil sich die veranschlagten Bürokratie- kosten und die Informationspflichten für Wirtschaft, Bürger und Verwaltung im Rahmen halten. Absolut inakzeptabel ist für mich jedoch die Absen- kung des Schwellenwertes für Bareinzahlungen von Nichtkunden auf Konten anderer Banken. So unterliegen Barzahlungen bis 15 000 Euro, zum Beispiel beim Kauf eines Autos, nicht der besonderen Sorgfaltspflicht des Verkäufers, während Bareinzahlungen bei einer anderen Bank als der eigenen schon bei einer Summe von 1 000 Euro einer besonderen Überprüfung bedürfen. Die Absenkung des Schwellenwertes für Bareinzah- lungen von 15 000 Euro auf 1 000 Euro von Nichtkunden auf Konten bei anderen Kreditinstituten in § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GwG hat nämlich einen erheblichen Mehr- aufwand zur Folge. Entgegen der Gesetzesbegründung hat die Absenkung des Schwellenwerts nicht nur deklara- torischen Charakter, wie in der Begründung der Forde- rung des Bundesrats zur Streichung dieser Änderung er- sichtlich ist: Während die EG-Geldtransferverordnung eine auf die wesentlichen Auftraggeberdaten beschränkte Identifizierung zulässt, erfordert die geldwäsche- rechtliche Identifizierung die Erhebung zahlreicher zusätzlicher Kundendaten sowie die Feststellung und Verifizierung sämtlicher wirtschaftlich Berech- tigter, die Abklärung politisch exponierter Personen etc. Die Feststellung dieser Daten müsste vor bzw. gleichzeitig mit dem Geschäft durchgeführt wer- den. Dies stellt eine in zahlreichen Praxisfällen nicht zu erfüllende Anforderung dar. In den übrigen Fällen wird hierdurch die Wirtschaftlichkeit solcher Transaktionen nachhaltig infrage gestellt. Daher ist damit zu rechnen, dass nicht wenige Kreditinstitute als Reaktion auf eine solche Neuregelung das Zahl- scheingeschäft ganz oder für Transaktionsbeträge Z s re fü D s z s w s k k P w in n te re ß b K le e A tr G b n tr N S s d k O s n K e s s (C (D ab 1 000 Euro einstellen werden. Dies dürfte insbe- sondere auch Auswirkungen auf öffentliche Institu- tionen ohne eigene Kassen und Spendenorganisa- tionen haben. Die zur Abstimmung stehende Neuregelung ist eine umutung insbesondere für kleine Banken und Sparkas- en und deren Kunden, die meist jahrzehntelang, basie- nd auf gewachsenem Vertrauen, Bareinzahlungen auch r Dritte oder bei Fremdbanken vornehmen konnten. iese Kunden, wie der Leiter einer Drogeriefiliale, der eine Bareinnahmen bei der nächstgelegenen Bank ein- ahlen muss, oder die Oma, die ihrem Enkel Bargeld auf ein Konto bei einer anderen Bank einzahlt, werden im ahrsten Sinne des Wortes bis auf die Unterhose ge- cannt, obwohl sie den Bankangestellten jahrelang be- annt sind. Die Bank muss bei jeder Bareinzahlung auf Fremd- onten einen Auftraggeberdatensatz anlegen, um ihren rüf- und Datenerhebungspflichten nachzukommen. Dies iderspricht eklatant der Aussage der Bundesregierung der Vorbemerkung des Gesetzentwurfs, dieser leiste ei- en wichtigen Beitrag zum Ziel, die bürokratischen Las- n aus gesetzlich veranlassten Informationspflichten zu duzieren. Abschließend noch eine Nebenbemerkung: Die gro- en Gauner, um die es bei Geldwäsche und Terrorismus- ekämpfung geht, finden sicherlich andere Wege als leinstbeträge bar auf institutsfremde Konten einzuzah- n. Aus den genannten Gründen kann ich diesem Gesetz- ntwurf nur mit Bauchgrimmen zustimmen. nlage 4 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Antrags: Die OSZE ausbauen und stärken (Tagesordnungspunkt 13) Manfred Grund (CDU/CSU): Der vorliegende An- ag weist ein grundlegendes Defizit auf: Er geht über emeinplätze nicht hinaus. Er erschöpft sich darin, alt- ekannte Probleme zu beschreiben, bietet aber keine euen Lösungen. Das ist zu wenig für einen solchen An- ag. Dabei handelt es sich um ein wichtiges Thema. ach wie vor ist die OSZE die einzige umfassende icherheitsorganisation im euroatlantischen Raum. Als olche ist sie bislang unentbehrlich. Daher können wir er grundsätzlichen Intention, die OSZE wieder zu stär- en, nur zustimmen; denn es ist ja richtig, dass sich die SZE in einer latenten Krise befindet. Zwar leistet die OSZE in ihrer humanitären Dimen- ion und besonders mit ihren Wahlbeobachtungsmissio- en eine wichtige Funktion. Doch den nach dem Kalten rieg in der Charta von Paris formulierten Anspruch, ine funktionierende Sicherheitsarchitektur in Europa zu chaffen, hat die OSZE nicht erfüllen können. Die chwelenden Konflikte um Abchasien und Südossetien, Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 146. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Dezember 2011 17545 (A) ) )(B) Berg-Karabach und Transnistrien hat sie nicht überwin- den können. Auch die Rüstungskontrolle befindet sich vorerst in einer Sackgasse: Aufgrund der fortdauernden russischen Truppenpräsenz in Georgien und Moldau hat die NATO die Ratifikation des AKSE-Vertrages abgelehnt. Russ- land hat im Gegenzug die Anwendung des KSE-Vertra- ges ausgesetzt. Wenn es um die Sicherheit in Europa geht, ist die OSZE heute weitgehend nur noch ein ge- meinsames Forum. Deshalb ist es auch nicht ganz unver- ständlich, wenn Russland und einige andere Länder an der OSZE eine zu einseitige Orientierung auf die huma- nitäre Dimension kritisieren. Im Dezember fand der Gipfel von Astana statt. Das war immerhin das erste Gipfeltreffen der OSZE seit mehr als zehn Jahren. Der Gipfel von Astana sollte der OSZE neues Gewicht verleihen. Er war auch kein Miss- erfolg. Denn trotz der langjährigen Kontroversen um die Ausgestaltung der humanitären Dimension haben die Mitgliedstaaten den gesamten Rechtsbestand der OSZE, einschließlich der menschrechtlichen, demokratischen und rechtsstaatlichen Prinzipien, ausdrücklich bestätigt. Doch die Verständigung auf einen Aktionsplan zur Re- form der OSZE ist zunächst gescheitert – vor allem an Differenzen über die schwelenden Konflikte. Nach wie vor haben wir im Bereich der zwischen- staatlichen Sicherheit ein starkes Integrationsgefälle in Europa. Wir haben eine enge sicherheitspolitische Zu- sammenarbeit in der NATO und zunehmend auch in der EU. Die osteuropäischen Länder und gerade auch Russland sind in diese Sicherheitsarchitektur aber nur unzureichend eingebunden. Es ist berechtigt, dass Russland diese mangelnde Einbindung kritisiert. Präsi- dent Medwedew hat deshalb seinen Vorschlag für ei- nen neuen Sicherheitsvertrag vorgelegt. Der vorliegende Antrag weist nicht zu Unrecht darauf hin, dass der russi- sche Vertragsentwurf keine befriedigende Antwort zur Rolle der NATO und der EU in einer künftigen europäi- schen Sicherheitsarchitektur bietet. Im Übrigen bietet er auch keine Antwort zum Verhältnis zwischen der huma- nitären und der zwischenstaatlichen Dimension von Si- cherheit. Diese wichtige Frage beantwortet aber auch der vorliegende Antrag nicht. Er übergeht sie einfach. Aber das bedeutet sicher nicht, dass wir die Vorschläge des russischen Präsidenten abtun sollten. Präsident Medwedew hat eine Diskussion begonnen, und er hat dabei zunächst vor allem die russischen Interessen for- muliert. Das ist auch völlig legitim. Wir sollten diese Diskussion mit Russland ernsthaft führen. Die OSZE hat sie im sogenannten Korfu-Prozess aufgenommen. Sie muss aber auch mit den anderen sicherheitspolitisch relevanten Organisationen in Europa geführt werden. Der vorliegende Antrag betont das Erfordernis, den Dialog über die künftige Sicherheits- architektur mit Russland auch im NATO-Russland-Rat zu führen. Zugleich aber wird die Rolle der EU dabei mit Schweigen übergangen. Dabei liegt mit der Meseberger Initiative inzwischen ein gemeinsamer Vorschlag von Bundeskanzlerin Merkel und Präsident Medwedew vor, e S la te T a e k s w s a D Z s g n A (C (D inen institutionalisierten Dialog über die künftige icherheitsarchitektur auch zwischen der EU und Russ- nd aufzunehmen. Als Voraussetzung wollen beide Sei- n zunächst gemeinsam Fortschritte bei der Lösung des ransnistrien-Konfliktes erreichen. Sicherlich wird sich uch dieses Ziel nicht einfach und von heute auf morgen rreichen lassen. Trotzdem erscheint mir dieser Weg, bei onkreten Problemen anzufangen, der richtige Weg zu ein. Allein mit neuen oder geänderten Verträgen werden ir noch keine bessere Sicherheitsarchitektur in Europa chaffen, keine nachhaltige Stärkung der OSZE und uch keine bessere Einbeziehung Russlands erreichen. afür müssen wir vielmehr eine Agenda gemeinsamer iele entwickeln. Wir müssen die Fähigkeit zur prakti- chen Zusammenarbeit erproben. Anders als der vorlie- ende Antrag hat die Meseberger Initiative dafür einen euen Ansatz eröffnet. nlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts zu den Anträgen: – Einvernehmensherstellung von Bundestag und Bundesregierung zum Beitrittsantrag der Republik Montenegro zur Europäischen Union und zur Empfehlung der EU-Kom- mission vom 12. Oktober 2011 zur Auf- nahme von Beitrittsverhandlungen hier: Stellungnahme des Deutschen Bundes- tages gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grund- gesetzes i. V. m § 10 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union – Einvernehmensherstellung von Bundestag und Bundesregierung zur Empfehlung der EU-Kommission vom 12. Oktober 2011 zur Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit Montenegro hier: Stellungnahme des Deutschen Bundes- tages gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grund- gesetzes i. V. m § 10 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union – Einvernehmensherstellung von Bundestag und Bundesregierung zur Empfehlung der EU-Kommission vom 12. Oktober 2011 zur Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit Montenegro hier: Stellungnahme des Deutschen Bundes- tages gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grund- gesetzes i. V. m § 10 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und 17546 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 146. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Dezember 2011 (A) ) )(B) Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union (Tagesordnungspunkt 14) Thomas Dörflinger (CDU/CSU): Wer in diesen Ta- gen eine Suchmaschine im Internet mit dem Begriff „Eu- ropa“ füttert, wird über das Ergebnis nicht sonderlich überrascht sein. Neben einer definitorischen Beschrei- bung Europas und der Website der Europäischen Union finden sich die weiteren Treffer in folgenden Stichwor- ten zusammengefasst: Schuldenkrise, Ratingsenkung, Schuldenfalle, Abwertung, Euro-Angst und manches mehr in dieser Richtung. Wenn wir heute über die Frage debattieren, wie sich der Deutsche Bundestag zur mögli- chen Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit Monte- negro verhält, dann ist – bevor ich zur Sache selbst komme – eines klar: Europa hat nach wie vor eine enorme Anziehungskraft, wird in seiner Bedeutung viel- leicht von unseren Nachbarn außerhalb der Europäi- schen Union noch klarer als Chance begriffen, und Eu- ropa ist seit mehr als 60 Jahren Garant für Frieden, Freiheit und Wohlstand auf diesem Kontinent. Wir soll- ten uns dies angesichts der Tatarenmeldungen, die einan- der durch die Schlagzeilen zu jagen scheinen, wieder einmal ins Gedächtnis zurückrufen, ohne dass wir die Probleme und Herausforderungen, vor denen wir gegen- wärtig stehen, kleinzureden. Ich will eine zweite Vorbemerkung machen: Wenn wir die hinter uns liegenden Beitrittsverhandlungen ehr- lich ansehen, müssen wir zugeben, dass da nicht alles optimal gelaufen ist, um es einmal vorsichtig zu formu- lieren. Nicht von ungefähr hat die Europäische Kommis- sion in ihrer jüngsten einschlägigen Mitteilung vom 12. Oktober vorgegeben, zukünftig die Kapitel 23 (Judi- kative und Grundrechte) und 24 (Justiz, Freiheit und Si- cherheit) als erste Kapitel in den Beitrittsverhandlungen abarbeiten zu wollen. Die Erfahrungen aus den Beitritten Griechenlands, Rumäniens und Bulgariens, aber auch die Begegnung mit letzten Stolpersteinen in den gerade zu Ende gegangenen Beitrittsverhandlungen mit Kroa- tien machen dies notwendig, und die CDU/CSU-Bun- destagsfraktion begrüßt diese Ankündigung der EU- Kommission mit Nachdruck. Ich rate dazu, Realismus und Ehrlichkeit auch als Leitschnur zu wählen, wenn es um die Aufnahme der Beitrittsverhandlungen mit Montenegro geht. Nach un- serer Ansicht bleibt der Fortschrittsbericht der Kommis- sion an vielen Stellen zu vage und gibt die tatsächliche Situation nicht in ausreichendem Maße wider. Auch wenn wir durchaus anerkennen, dass Montenegro in politischer und wirtschaftlicher Hinsicht Fortschritte er- zielt hat, was vor knapp zwei Jahren zur Aufhebung der Visumpflicht für die montenegrinische Bevölkerung bei der Einreise in den Schengen-Raum führen konnte, darf dies nicht darüber hinwegtäuschen, dass in vielen Berei- chen noch sehr, sehr viel tun ist, bis die Kopenhagener Kriterien als erfüllt angesehen werden können. Ich will einige wenige Punkte exemplarisch nennen: Erstens. Die Funktionsfähigkeit des Parlaments, ein Punkt, der uns als Deutscher Bundestag in besonderem M D n w tr n m u o d n h w d s V h m d d w s s g S e s z s A s b n B ta d d E a s s d u e m A fo h ti a a m Q (C (D aße zu interessieren hat, ist nicht ausreichend gegeben. ie Ausstattung mit qualifizierten Mitarbeitern und dem ötigen technischen Equipment muss deutlich verbessert erden, damit die Kolleginnen und Kollegen ihrer Kon- ollfunktion gegenüber der Regierung auch tatsächlich achkommen können. Zweitens. Die Verwaltung muss dahin gehend opti- iert werden, dass beschlossene Reformvorhaben auch mgesetzt werden. Erste Erfolge in der Bekämpfung von rganisierter Kriminalität und Korruption dürfen nicht en Blick darauf verstellen, dass diese Probleme einer achhaltigen Entwicklung Montenegros (mindestens bis- er) deutlich entgegenstehen. Drittens. Damit einher müssen die Anstrengungen auf irtschaftlichen Gebiet gehen. Wir anerkennen aus- rücklich das Ziel der Regierung von Montenegro, chon 2012 die Stabilitätskriterien aus dem Maastricht- ertrag einzuhalten, machen aber gleichwohl schon eute darauf aufmerksam, dass hierzu auch weitere Be- ühungen um Diversifizierung der Wirtschaft und bei er Privatisierung von Staatsbetrieben notwendig sind. Viertens. Wir sehen deutliche Defizite auf dem Gebiet er Meinungs- und Pressefreiheit. Bedrohungen und An- endung von Gewalt gegen journalistisch Tätige müs- en nicht nur ordnungsgemäß untersucht, sondern auch trafrechtlich verfolgt werden. Ich will in diesem Zusammenhang nicht verschwei- en, dass ich mir gewünscht hätte, wenn der Antrag der PD – die Grünen nehme ich da aus – auch wenigstens in bisschen kritische Selbstreflexion hätte erkennen las- en. Die Beitritte von Rumänien und Bulgarien und die iemlich schlampig geführten Beitrittsverhandlungen ind genauso ein Produkt ihrer Regierungszeit wie die ufnahme Griechenlands in die Euro-Zone. Die Folgen ind ja nun hinlänglich bekannt. Ich halte es für ein Ge- ot der Redlichkeit, bestehende Defizite offen zu benen- en, und dies zu einem Zeitpunkt vor der Aufnahme von eitrittsverhandlungen, auch und gerade um der Akzep- nz willen, die dieser Schritt auch in der Bevölkerung er Bundesrepublik Deutschland braucht. Ein weiterer Punkt: Wir haben in unserem Antrag eutlich gemacht, dass uns die Fortschrittsberichte der U-Kommission an einigen Stellen zu undifferenziert usgefallen sind. Daher unser Vorschlag, sich in den an- tehenden Beitrittsverhandlungen nicht nur auf die Zwi- chenberichte der EU-Kommission zu verlassen, son- ern die Bundesregierung in die Pflicht zu nehmen, nter Einbeziehung der deutschen Auslandsvertretung igene Berichte an den Deutschen Bundestag zu über- itteln. Wer, wenn nicht die deutschen Vertretungen im usland, können uns besser und fortlaufend darüber in- rmieren, wie die Vorgaben umgesetzt werden. Wir tun gut daran, vor Aufnahme der Beitrittsver- andlungen eines deutlich zu machen: Es gibt keine poli- schen Rabatte bei der Übernahme des Aquis, es darf uch keine Kopplungsgeschäfte geben. Wir dürfen uns uch nicht unter Zeitdruck setzen lassen oder uns wo- öglich selbst unter Zeitdruck setzen. Gerade hier gilt: ualität geht vor Schnelligkeit. Jedem muss klar sein: Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 146. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Dezember 2011 17547 (A) ) )(B) Ein Beitrittskandidat kann die einmal aufzunehmenden Verhandlungen über einen Beitritt selbst beschleunigen, indem er bereits vor Verhandlungsbeginn daran geht, die nötigen Reformen einzuleiten und auch umzusetzen. Is- land hat da in der jüngsten Vergangenheit ein gutes Bei- spiel gegeben. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion stimmt der Auf- nahme von Beitrittsverhandlungen zwischen der Euro- päischen Union und Montenegro zu. Wir werden diesen Prozess konstruktiv wie kritisch begleiten. Peter Beyer (CDU/CSU): Weshalb befürworten wir eine positive Stellungnahme des Deutschen Bundestages zur Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit Monte- negro? – Weil es zum jetzigen Zeitpunkt sachlich richtig ist. Der jüngste Fortschrittsbericht der EU-Kommission betont an verschiedenen Stellen, dass die Republik Mon- tenegro noch große Anstrengungen unternehmen muss, um EU-Standards zu erreichen. Das ist sicherlich eine zutreffende Aussage. Doch es ist immer gut, sich nicht auf die alleinige Lektüre von Berichten zu verlassen. Aus diesem Grunde ist eine sogenannte Fact-Finding- Mission, bestehend aus den Berichterstattern unserer Fraktion, wiederholt nach Montenegro gereist, um sich ein eigenes Bild zur Vorbereitung der Entscheidung des Deutschen Bundestages zu machen. Es ist sachlich ge- rechtfertigt und richtig, dass wir jetzt der Republik Mon- tenegro ein Datum für die Aufnahme von Beitrittsver- handlungen nennen. Ich komme deshalb zu diesem Ergebnis, weil ich als Leiter der erwähnten Fact-Finding-Mission die Gelegen- heit hatte, mich in einer Vielzahl von Gesprächen mit Vertretern von Regierung, Opposition, der Zivilgesell- schaft, Nichtregierungsorganisationen und den Medien in der montenegrinischen Hauptstadt, Podgorica, selbst zu informieren. Exemplarisch möchte ich anhand von zwei Kernbereichen schildern, wie sich die aktuelle Si- tuation in Montenegro darstellt. Zunächst nenne ich den Bereich der organisierten Kri- minalität und der Bekämpfung derselben mit den Mitteln staatlicher Strafverfolgungsmittel. Im September 2010 ist eine neue Strafprozessordnung in Kraft getreten. Nicht nur die Juristen unter uns wissen, dass eine wohl- strukturierte Strafprozessordnung den Staatsanwälten diejenigen Instrumente mit an die Hand gibt, die benö- tigt werden, um kriminelle Strukturen effizient zu be- kämpfen. Bei der Generalstaatsanwaltschaft ist ein Son- derdezernat eingerichtet worden. In diesem haben spezialisierte Staatsanwälte mit ihren Mitarbeiterstäben den Kampf gegen das organisierte Verbrechen aufge- nommen. Konkrete Erfolge konnten erzielt werden, und das nicht selten nach verhältnismäßig kurzer Ermitt- lungsdauer. So wurden zum Beispiel Verhaftungen vor- genommen und Vermögen im Wert von über 50 Millio- nen Euro aus nachweislich illegalen Geschäften konfisziert. Dies ist für ein kleines Land wie Montene- gro, in dem circa 625 000 Einwohner leben, eine beacht- liche Summe. Man geht noch weiter: Im Wege einer Be- weislastumkehr müssen die Beschuldigten den legalen E d d n P d m s F d m e te v Z F m S ru Im d u te d J s b A m fe n w ic c M d n ru d e d fi k M d d R e h ti E tr W d p s Z a (C (D rwerb von konfiszierten Vermögen nachweisen, bei em nicht klar ist, ob es legal oder illegal erworben wor- en ist. Gelingt den Beschuldigten dieser Nachweis icht, bleibt das Vermögen konfisziert. Ich stelle diesen unkt deshalb prominent heraus, weil der Kampf gegen as organisierte Verbrechen eines der Kernthemen ist, it denen die Republik Montenegro umgehen muss. Um beim Justizwesen zu bleiben, nenne ich aus die- em Bereich einen weiteren Punkt: Im bereits erwähnten ortschrittsbericht der EU-Kommission ist die Rede avon, dass erst noch Strukturen geschaffen werden üssen, um bei Richtern und Staatsanwälten eine an uropäischen Rechtsnormen orientierte Aus- und Wei- rbildung sicherzustellen. Dieser Informationsgehalt ist eraltet; erfreulicherweise möchte ich hinzufügen. In der wischenzeit ist die montenegrinische Regierung dieser orderung nämlich nachgekommen und hat eine Akade- ie zur Aus- und Weiterbildung von Richtern und taatsanwälten errichtet. Hier werden die genannten Be- fsgruppen insbesondere auch im EU-Recht geschult. Rahmen eines Twinning-Projekts mit Frankreich be- ient man sich zur Aus- und Weiterbildung von Richtern nd Staatsanwälten darüber hinaus fachkompetenter Un- rstützung. Als zweiten Beispielbereich möchte ich die Situation er Medien in der Republik Montenegro herausgreifen. a, es stimmt, dass bei der Eigentümerstruktur der Pres- elandschaft, der Qualität der Berichterstattung und auch ei der Freiheit der Presseberichterstattung noch große nstrengungen unternommen werden müssen. Ich habe ich auch mit einer Reihe von Pressevertretern getrof- n, die den kritischen oppositionellen Medien zuzuord- en sind. Als ich dieselben Journalisten letztes Jahr traf, urde mir noch ein recht düsteres Bild gezeichnet. Als h sie erneut Anfang November, und zuletzt diese Wo- he traf, hatte sich das Bild erfreulicherweise aufgehellt. an brachte das in Zusammenhang mit der Übernahme er Regierungsgeschäfte durch den jetzigen Premiermi- ister Igor Luksic. Auch die Vertreter von Nichtregie- ngsorganisationen bestätigten diesen Eindruck. Es fin- et nunmehr eine engere Einbindung statt. Man verspürt in ernsthaftes Interesse und Bemühen, gemeinsam mit er Zivilgesellschaft einen guten Weg für das Land zu nden, was nicht zuletzt der EU-Annäherung zugute- ommt. Die Regierung, Nichtregierungsorganisationen und edien sehen sich heute als Partner, beispielsweise bei er Ausarbeitung von Gesetzen und beim Kampf gegen ie organisierte Kriminalität. Die Dynamik, die in der epublik Montenegro festzustellen ist, wollen wir durch in positives Votum für die Aufnahme von Beitrittsver- andlungen nunmehr unterstützen und sodann konstruk- v, aber auch kritisch begleiten. Montenegro gehört zu uropa, nicht nur geografisch. Die Aufnahme von Bei- ittsverhandlungen begründet keinen Automatismus. ir werden sehr genau und streng darauf achten, dass ie Republik Montenegro nicht nur formal auf dem Pa- ier Gesetze verabschiedet, sondern dass diese umge- etzt, angewendet und durchgesetzt werden. Zu diesem wecke wird sich die Unionsfraktion auch künftig nicht llein auf Berichte von dritter Seite verlassen, sondern 17548 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 146. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Dezember 2011 (A) ) )(B) sieht es als ihre Pflicht an, sich auch weiterhin vor Ort selbst zu informieren. Zudem haben wir in unserem An- trag berücksichtigt, dass nicht nur die EU-Kommission, sondern auch die deutsche Regierung dazu verpflichtet ist, ein eigenes Monitoring der Fortschritte durchzufüh- ren und uns, den Parlamentariern im Bundestag, darüber zu berichten. Damit haben wir ein Instrument der größt- möglichen Kontrolle geschaffen, um den weiteren EU- Annäherungsprozess Montenegros kritisch und kon- struktiv zu begleiten. Im Übrigen gilt auch für Monte- negro: Wer beitritt, muss beitragen. Josip Juratovic (SPD): Gerade in Zeiten der Fi- nanz- und Währungskrise ist es wichtig, dass wir uns da- rauf zurückbesinnen, weshalb es die Europäische Union eigentlich gibt. Dafür eignet sich die heutige Debatte über die europäische Integration von Montenegro. Die Europäische Union ist das Produkt von europäi- scher Friedenspolitik. Durch die europäische Einigung wurden vor allem die Kriegsgegner Deutschland und Frankreich so eng miteinander verbunden, dass ein neu- erlicher Krieg undenkbar ist. Die Europäische Union ist also der Garant für Frieden in Europa. Dieser Gedanke begleitete auch den weiteren Beitrittsprozess, oder bes- ser: die Beitrittspolitik der Europäischen Union! Für Griechenland, Spanien und Portugal war die euro- päische Perspektive ein stabilisierender Faktor für die Zeit nach den jeweiligen Diktaturen. Diese jungen De- mokratien konnten durch die EU-Mitgliedschaft gestärkt werden. Auch nach Ende des Kalten Krieges warb die Euro- päische Union für ihr Friedensmodell und konnte mit ei- ner ersten Erweiterung in Richtung Osten und Südosten zu Stabilität in den neuen Mitgliedsländern beitragen. Im Nachhinein können wir sicher feststellen, dass mancher Beitritt aus wirtschaftlichen Aspekten vielleicht zu früh war. Und wir konnten lernen, dass die neuen Mitglied- staaten nicht automatisch Demokratien nach deutschen Maßstäben wurden. Aus politischen Aspekten und zur Friedenssicherung war dieser Beitritt der 10 im Jahr 2004 und der beiden Nachzügler Bulgarien und Rumä- nien jedoch äußerst wichtig! Bei allen notwendigen Re- lativierungen hat sich nämlich wiederum gezeigt, dass das EU-Modell ein Erfolgsmodell für Frieden unter den Völkern ist. Wir haben aber auch gelernt, dass der Um- bau der Justiz und der staatlichen Institutionen sehr schwierig ist, viel Engagement erfordert und nicht von heute auf morgen zu bewerkstelligen ist. Das Beispiel Zypern zeigt uns, dass territoriale Kon- flikte nicht unbedingt einfacher gelöst werden können, sobald ein Land einmal EU-Mitglied ist. Die Frage der Situation von Minderheiten ist eine riesige Herausforde- rung, mit der auch langjährige Mitgliedstaaten ihre Pro- bleme haben. Doch wir haben daraus gelernt und bereits für Kroatien einen neuen und schwierigeren Weg zur EU-Mitgliedschaft gefunden, der dem Land mehr abver- langt. Ich bin mir sicher: So gut wie Kroatien war bisher kein anderer Staat auf die EU-Mitgliedschaft vorberei- tet! s b e d d S te s W tr p d U s s d h e w e E g w b v K z L M fo h a h D D g k fa K n li K a b s te 1 N w p is e (C (D Und dennoch haben wir auch im Fall Kroatien festge- tellt, dass die schwierigsten Kapitel, die erst am Ende ehandelt wurden, eine lange und ausführliche Beratung rfordern. Deswegen ist es richtig, dass die Kommission ie Kapitel 23 und 24 zum Rechtstaat bereits zu Beginn er Verhandlungen mit Montenegro öffnen will. Zu Recht ist man von der Idee abgekommen, dass alle taaten des Westbalkans zu einem Termin der EU beitre- n könnten. Die Staaten auf dem Balkan sind unter- chiedlich weit von der Europäischen Union entfernt. ir werden ihnen nicht mit einem gemeinsamen Bei- ittstermin gerecht, sondern mit einer klaren Beitritts- erspektive für jeden einzelnen Staat. Wir sollten denen, ie besonders weit sind, nicht den Weg zur Europäischen nion versperren; gute Arbeit darf nicht bestraft werden. Andererseits denke ich auch an die Menschen im Ko- ovo und in Bosnien und Herzegowina. Ich weiß, dass ie unsere besondere Aufmerksamkeit benötigen und ass sie nicht weiter abgehängt werden dürfen, als sie es eute schon sind. Für sie gilt: Wir müssen ihnen eine uropäische Perspektive geben. Und diese Perspektive ird ihnen auch dadurch gegeben, wenn sie sehen, dass rfolgreiche Arbeit in anderen Staaten auch von der uropäischen Union honoriert wird! Erfolgreiche Arbeit hat Kroatien in den letzten Jahren eleistet. Innerhalb kürzester Zeit konnten wir zusehen, ie sich ein Land verändert, das den Willen dazu auf- ringt! Wir konnten sehen, wie sich durch die Beitritts- erhandlungen eine enorme Dynamik entfaltete. Und: roatien hat mit Ivo Josipovic den richtigen Präsidenten ur richtigen Zeit. Auch Montenegro hat mit Premierminister Igor uksic einen reformorientierten und zudem sehr jungen ann an der Spitze des Landes. Montenegro hat sich er- lgreich und kontinuierlich an die Europäische Union erangearbeitet. Deswegen muss der Europäische Rat m 9. Dezember auch der Aufnahme von Beitrittsver- andlungen zustimmen, und wir können hierfür heute im eutschen Bundestag unsere Unterstützung bekunden. ie Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit Montene- ro ist ein Signal an alle anderen Staaten des Westbal- an, dass sich harte Arbeit auszahlt! Ich appelliere an die Bundesregierung: sorgen Sie für ire Verhandlungen mit Montenegro. Fair heißt: Die openhagener Kriterien und die institutionelle Auf- ahmefähigkeit der Europäischen Union sind maßgeb- ch. Die für alle beitrittswilligen Staaten aufgestellten riterien sind Punkt für Punkt zu erfüllen, aber es darf uch keine neuen, darüber hinausgehenden Hürden ge- en. Der Beitrittsprozess ist kompliziert, deswegen müs- en wir Politiker ihn so transparent wie möglich gestal- n. Die Situation auf dem Westbalkan ist stabiler als vor 0 Jahren, aber die Konflikte im Nordkosovo und die ichtexistenz einer Regierung in Bosnien und Herzego- ina halten uns vor Augen, dass gerade auch die euro- äische Perspektive ein Aspekt zur Friedenssicherung t, der nicht aufgegeben werden darf. Montenegro ist in einzelner Beitrittskandidat, doch weitere beitrittswil- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 146. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Dezember 2011 17549 (A) ) )(B) lige Staaten schauen ganz genau auf Montenegro, und darauf, wie die Europäische Union mit Montenegro um- geht. Wir Sozialdemokraten haben einen Antrag einge- bracht, um mit der Bundesregierung das Einvernehmen über die Aufnahme der Beitrittsverhandlungen mit Mon- tenegro herzustellen. Ich bitte Sie um Unterstützung un- seres Antrags. Zugleich freue ich mich, dass wir uns hier im Deutschen Bundestag in dieser Angelegenheit weit- gehend einig sind. Die Anträge der Koalition und der Grünen sind in ihren Forderungen nahezu deckungs- gleich mit unserem Antrag. Wir stimmen deswegen dem Antrag der Grünen zu und enthalten uns beim Antrag der Koalition. Oliver Luksic (FDP): Wir erleben die größte Krise seit Jahren – und die Anziehungskraft der Europäischen Union scheint ungebrochen. Das ist ein deutliches Er- folgszeichen der EU-Erweiterungspolitik. In den alten Mitgliedstaaten treten Errungenschaften, die wir der EU zu verdanken haben, zunehmend in den Hintergrund. Die Kandidatenländer zeigen uns, welche Anstrengun- gen die Mitgliedschaft in der EU wert ist. Die Krise zeigt auch, dass die Einschätzung der EU als „wirtschaftlicher Riese und politischer Zwerg“ nicht mehr gilt. Der Bei- trittsprozess zeigt viel eher die politische Gestaltungs- macht, die die EU entfalten kann. Die EU-Mitgliedschaft, das ist für die Bevölkerung auf dem Westbalkan gleichbedeutend mit wirtschaftli- chem Wohlstand, politischen Werten, persönlichen Frei- heiten und kulturellen Begegnungen. Der Eiserne Vor- hang wird erst so endgültig zur Seite geschoben. Frieden, Freiheit und Wohlstand auf dem Balkan beru- hen auch auf der europäischen Perspektive. Sie ist von zentraler Bedeutung für eine stabile Region. Aus den letzten Beitrittsrunden haben wir die Erfah- rung mitgenommen, dass individuelle Reformfort- schritte entscheidend sein müssen für die Annäherung an die EU. Wir sprechen hier vom Regattaprinzip. Es wird bei zukünftigen Beitritten keine politischen Rabatte und zeitlichen Automatismen mehr geben, stattdessen ist die Erfüllung der Kopenhagener Kriterien für die Aufnahme neuer Mitgliedstaaten entscheidend. Wenn diese erfüllt sind, ist es eine Frage der Glaub- würdigkeit der EU, weitere Fortschritte im Prozess der Annäherung an die EU nicht aufzuhalten. Die Glaubwür- digkeit ist das entscheidende Element: Zwar sollen Re- formen in den Kandidatenländern nicht um der EU willen erfolgen, sondern es sollte klar sein, dass die Länder selbst das größte Interesse an ihrer Umsetzung haben – Reformkräfte müssen aber nicht unnötig geschwächt werden, indem gemachte Zusagen nicht eingehalten wer- den. Dazu gehört auch, dass Fortschritte auf dem Weg zur EU-Mitgliedschaft nicht zur Verhandlungsmasse für die Fortschritte anderer Kandidaten gemacht werden. So dürfen die Fortschritte Montenegros nicht an den Kandi- datenstatus für Serbien gekoppelt werden. Generell gilt: Die FDP steht zur Thessaloniki-Agenda von 2003 und damit zum langfristigen Ziel eines EU-Bei- tr s s d is fl d d v d G d te e d g d le s in in fe V p fu d s d s b s s w s fü s m ü w n H g n re fu in w s v s R n W g 2 h (C (D itts der Länder des Westbalkans, die ein Teil Europas ind. Das tun wir nicht aus altruistischer Großzügigkeit, ondern mit klaren Interessen im Blick: Der Westbalkan arf keine Insel innerhalb Europas werden. Montenegro t dabei ein Vorbild für die gesamte Region. Grenzkon- ikte oder ethnische Spannungen sind nicht vorhanden, amit ist Montenegro ein wichtiger Stabilitätsfaktor in er Region. Die Regierung von Premierminister Luksic erfolgt einen klaren Kurs Richtung Europa und hat in en letzten Jahren enorm wichtige Reformen angestoßen. erade die jüngere Generation in Montenegro setzt auf ie europäische Zukunft ihres Landes und steht voll hin- r den Reformen. Diesen Pro-Europa-Kurs gilt es anzu- rkennen. Bei allen noch bestehenden Defiziten hat Montenegro ie für die Eröffnung von Beitrittsverhandlungen nöti- en Fortschritte gemacht: Es hat gute Fortschritte bei en politischen Kriterien und insgesamt zufriedenstel- nde Ergebnisse erzielt, besonders im Hinblick auf die ieben Schlüsselprioritäten. Der Rechtsrahmen und der stitutionelle Rahmen wurden verbessert, um die Arbeit zahlreichen Bereichen zu verbessern, so bei der Pro- ssionalisierung und Entpolitisierung der öffentlichen erwaltung, der Unabhängigkeit und Rechenschafts- flicht des Gerichtswesens, der Korruptionsbekämp- ng, der Medienfreiheit und der Zusammenarbeit mit er Zivilgesellschaft. Auch im wirtschaftlichen Bereich ehen wir gute Fortschritte, ebenso was die Übernahme es Acquis angeht. Hier regen wir als FDP-Fraktion zu- ätzlich die Einführung einer nationalen Schulden- remse an, um den Konsolidierungskurs nachhaltig zu tärken. Aber wir dürfen auch bestehende Defizite nicht ver- chweigen, auch das gehört zur Glaubwürdigkeit. Daher eisen wir ausdrücklich darauf hin, dass wir den Fort- chrittsbericht der Europäischen Kommission in Teilen r zu optimistisch halten. Erhebliche Anstrengungen ind noch nötig, was die Funktionsfähigkeit des Parla- ents angeht, damit es seine Kontrollfunktion gegen- ber der Regierung ausüben kann. Die Verwaltung muss eiter gestärkt werden, und zudem sind Verbesserungen ötig auf dem Gebiet der Presse- und Meinungsfreiheit. ier bestehen nach wie vor Defizite. So werden Drohun- en und Gewaltanwendungen gegenüber Journalisten och immer nicht ordnungsgemäß untersucht oder straf- chtlich verfolgt. Auch in den Bereichen der Bekämp- ng von Korruption und organisierter Kriminalität und den zentralen Bereichen Justiz, Recht und Inneres ird über die nächsten Jahre die Umsetzung der verab- chiedeten Reformen entscheidend sein. Daher befürworten wir die Eröffnung von Beitritts- erhandlungen unter der Maßgabe, dass ein Rahmen ge- chaffen wird, der die nachhaltige Implementierung von eformen garantiert. Das heißt, die Reformen dürfen icht nur auf dem Papier bestehen, sondern müssen in irklichkeit umgesetzt werden. Wir sehen den Kommissionsvorschlag dazu als ein eeignetes Instrument: Die kritischen Bereiche – Kapitel 3 und 24 –, also Justiz, Grundrechte und innere Sicher- eit, sollen zu Beginn des Verhandlungsprozesses ange- 17550 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 146. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Dezember 2011 (A) ) )(B) gangen werden. Dazu werden Aktionspläne erstellt, die klare Fristen und Zielvorgaben für die einzelnen Berei- che enthalten und von denen die Öffnung neuer Ver- handlungskapitel abhängig gemacht wird. Auch diese neue Vorgehensweise zeigt, dass wir aus den Erfahrun- gen der letzten Beitritte gelernt haben. Wir erwarten dazu zusätzliche Berichte der Europäischen Kommission und fordern auch die Bundesregierung auf, die Fort- schritte auf dem Weg zum Beitritt zu bewerten. Die FDP steht für eine glaubwürdige Erweiterungs- politik, für die die individuellen Fortschritte in den Kan- didatenländern der Maßstab sind. Sind die Kopenhage- ner Kriterien erfüllt, sehen wir die Zukunft der Länder des westlichen Balkans klar in der EU. Montenegro hat einen deutlichen Schritt gemacht, jetzt muss auch ein deutlicher Schritt vonseiten der EU erfolgen, um die Glaubwürdigkeit der Erweiterungspolitik nicht aufs Spiel zu setzen. Thomas Nord (DIE LINKE): Montenegro stellte am 15. Dezember 2008 einen Antrag auf Beitritt zur Euro- päischen Union. Seit dem 17. Dezember 2010 ist der Balkanstaat offizieller Beitrittskandidat der EU. Die Kommission hat in ihrer Erweiterungsstrategie am 12. Oktober 2011 die Aufnahme von Beitrittsverhand- lungen mit Montenegro empfohlen. Nach dem Zerfall Jugoslawiens am Beginn der 1990er-Jahre ist die Möglichkeit des EU-Beitritts für alle Länder des Westbalkans eine Perspektive auf dauerhaf- ten Frieden. Das haben wir immer betont, und hier besteht Einvernehmen zwischen allen Fraktionen im Bundestag. Die Linke begrüßt die Empfehlung der Kom- mission zur Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit Montenegro. Gleichwohl muss ich einige kritische Bemerkungen formulieren. Wir stimmen in dem Punkt überein, dass der Bericht der Europäischen Kommission zu optimis- tisch formuliert ist. Daher teilen wir die Meinung, dass Monitoring-Prozesse vor der Aufnahme als Vollmitglied in die EU notwendig sind. Die Erfahrungen mit den Bei- trittsprozessen in Bulgarien und Rumänien dürfen sich nicht wiederholen. Im Rahmen der Verhandlungen dür- fen allein die Kopenhagener Kriterien gelten. Die Linke lehnt zusätzliche und beliebig formulierbare Kriterien, die sich von Beitrittskandidat zu Beitrittskandidat än- dern, ab. Als besonders problematisch sehen wir es, dass die Bedingungen des Stabilitäts- und Wachstumspaktes für Montenegro zur Auflage gemacht werden, bevor es offi- ziell der Währungsunion angehört. Vor der Krise lagen die Wachstumsraten bei 5 Prozent bis 6 Prozent, für das Jahr 2012 liegt die Prognose aktuell bei 2,1 Prozent. Die- sen Blick blendet der ansonsten eher umsichtige Antrag der Grünen erstaunlicherweise aus. Wenn nun eine strikte Einhaltung der zwei Maastricht-Kriterien verlangt wird, besteht die ernsthafte Gefahr, dass die wirtschaft- liche Entwicklung in Montenegro vollständig abgewürgt wird. g tu A e k k d M h h d V k z K g S u d g 1 b C ti h P ti z g a h d p d fu W A a M a ra ih in fü k W le w W p g s p (C (D Ein weiterer Punkt: Bekanntlich sind die Beziehun- en zwischen Montenegro und Serbien nach der Abspal- ng Montenegros angespannt. Durch die relativ frühe nerkennung des Kosovo durch Montenegro ist es zu iner weiteren Verschärfung der politischen Lage ge- ommen. Fünf Mitgliedstaaten der EU – Zypern, Slowa- ei, Rumänien, Spanien und Griechenland – erkennen as Kosovo aus Sorge vor Nachahmung durch ethnische inderheiten in ihren eigenen Ländern nicht als unab- ängigen Staat an. Wenn die EU nun die Beitrittsver- andlungen mit Montenegro eröffnet und von Serbien ie Anerkennung des Kosovo zur Vorbedingung für die erleihung des Status eines Beitrittskandidaten macht, ann das zu weiteren Spannungen auf dem Westbalkan, um Beispiel in Bosnien-Herzegowina, aber auch im osovo-Konflikt führen. Deshalb ist es mehr als fraglich, ob mit den vorlie- enden Anträgen „die politische und wirtschaftliche tabilisierung der Region weiterhin mit hoher Priorität nd nachhaltig“ vorangetrieben wird, wie es im Antrag er SPD heißt. Die Leistungen der Bundesregierungen erade am Beginn des Zerfalls von Jugoslawien in den 990er-Jahren sind hier doch deutlich kritischer zu ilanzieren. In dem vorliegenden Antrag von CDU/ SU und FDP wird Montenegro als „aus der Födera- on mit Serbien entlassen“ bezeichnet. Dies ist eine er- ebliche Schönfärberei der tatsächlich abgelaufenen rozesse. Erstens hat Montenegro den Sezessionsprozess ini- iert, und außerdem ist das Referendum mit 55,49 Pro- ent oder 230 661 Stimmen angesichts der von der EU eforderten Mindestzahl von 55 Prozent äußerst knapp usgegangen. Die politischen Spannungen sind auch eute noch allgegenwärtig. Zweitens wird in dem Antrag er Regierungsfraktionen der Weg der Haushaltsdiszi- lin, der Privatisierung und der Deregulierung gelobt, en Montenegro gegangen ist. Zu den sozialen Verwer- ngen, die damit einhergegangen sind, findet sich kein ort. Die Linke hat die Deregulierung und die neoliberale usrichtung der EU immer kritisiert. Diese Kritik gilt uch im Falle von Montenegro und für den Weg, den ontenegro gegangen ist. Übrigens wird unsere Kritik n der neoliberalen Agenda der Lissabonner Verträge ge- de jeden Tag aufs Neue bestätigt. Auch das kann ich nen nicht erlassen. Im Dezember 2009 ist der Vertrag Kraft getreten, im April 2010 wurde er das erste Mal r die Rettung von Börsen und Banken gebrochen. Wir brauchen in der Europäischen Union Kapitalver- ehrskontrollen und keine Kapitalverkehrsfreiheiten. ir wollen eine europäischen Bank für öffentliche An- ihen. Die Finanzierung der Staaten muss von den frei uchernden Kapitalmarktzinsen abgekoppelt werden. ir wollen eine soziale Fortschrittsklausel in der Euro- äischen Union verankern. Nur dann, wenn diese Punkte eändert werden, gibt es für Montenegro eine echte Per- pektive für den Beitritt zu einer dauerhaft stabilen Euro- äischen Union. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 146. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Dezember 2011 17551 (A) ) )(B) Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Am 19. Dezember wird Kroatien den Beitrittsvertrag zur Europäischen Union unterschrieben. Damit ist ein sechs- jähriger Prozess auf der Zielgeraden angekommen, der einmal mehr gezeigt hat, welche Transformationskraft der Beitrittsprozess freisetzen kann. Montenegro steht heute in den Startlöchern dieses Prozesses. Den Verlauf hat Montenegro erfolgreich ab- solviert. Montenegro hätte sicher eine bessere Leistung zeigen können, aufgrund des ambitionierten Schluss- spurts können wir aber heute sagen, dass Montenegro für den anstehenden Prozess bereit ist. Montenegro hat ge- zeigt, dass es willens ist, auch schwierige Hürden zu nehmen. Diesen Willen wird es auch weiterhin brau- chen. Wir entscheiden heute nicht über den Beitritt Monte- negros zur Europäischen Union. Wir entscheiden einzig über die Aufnahme von Verhandlungen. Beitreten wird Montenegro erst, wenn es alle notwendigen Reformen umgesetzt und alle Anforderung für eine EU-Mitglied- schaft erfüllt hat. Montenegro kann also erst beitreten, wenn es auf der Zielgeraden angekommen ist und die Ziellinie überquert. Vor Montenegro liegt ein langer und schwerer Weg. Große Herausforderungen warten in den Bereichen Jus- tiz und Grundrechte sowie Recht, Freiheit und Sicher- heit. Weitgreifende Reformen sind insbesondere bei der Bekämpfung der Korruption und der organisierten Kri- minalität sowie der Antidiskriminierung notwendig. Es ist gut und richtig, dass die EU-Kommission diese Schlüsselbereiche so früh wie möglich angehen will, um innerhalb der Verhandlungen auch überzeugende Er- folgsbilanzen zu ermöglichen. In diesem Punkt hat die Kommission aus dem Beitrittsprozess Kroatiens die richtigen Schlüsse gezogen. Wir halten außerdem die Entpolitisierung von Justiz und Verwaltung, die Sicher- stellung einer starken Meinungs- und Pressefreiheit so- wie die Stärkung der Zivilgesellschaft für zentrale He- rausforderungen. Hier liegen die Grundvoraussetzungen für eine funktionierende Demokratie. Schließlich spielt auf dem gesamten westlichen Bal- kan die Frage der Minderheiten eine wichtige Rolle. Ich denke dabei vor allem an die schwierige Situation der Roma. Sie leben vielerorts in Zuständen, die Menschen nicht würdig sind. Sie sehen sich Diskriminierung aus- gesetzt, ihnen werden noch immer soziale und wirt- schaftliche Rechte vorenthalten. Diese Probleme muss Montenegro, wie auch alle anderen Staaten des westli- chen Balkans, so schnell wie möglich angehen. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass die Europäische Union nach wie vor ein Problem im Umgang mit den Minder- heiten hat. Ich erinnere nur an den Umgang mit Roma in Frankreich im letzten Jahr und in Ungarn, in der Slowa- kei und in Tschechien in diesem Jahr. Ungarn hat wäh- rend seiner Ratspräsidentschaft einen Rahmen für natio- nale Strategien zur Integration der Roma vorgelegt. Die EU muss diesen guten Ansatz konsequent weiterverfol- gen und auch die Staaten des westlichen Balkans früh- zeitig einbeziehen. fr s U g g is a K g e R s w a b fo s d u lu z S R n w tr n la B R Z e K D a fü v m d b – M a z A n c a k m z g Is s d (C (D Ich möchte auch noch ein paar Worte zur Umwelt- age im Beitrittsprozess sagen: Wir Grüne setzen uns eit jeher dafür ein, dass der Zustand der Umwelt, hohe mweltstandards und vor allem deren Einhaltung eine ewichtige Rolle in Beitrittsverhandlungen spielen. En- agement in Bezug auf Natur und natürliche Ressourcen t dabei nicht einfach nur ein Selbstzweck, sondern uch eine Frage der Selbstbehauptung gegen mangelnde orruptionsbekämpfung in künftigen EU-Staaten. Es ibt kaum einen anderen Bereich, der mit Korruption so ng verbunden ist, wie Umweltverschmutzung oder aubbau an der Natur, sei es bei Bauvorhaben, Infra- trukturprojekten oder der öffentlichen Vergabe. Wenn ir Korruption als eine der großen Herausforderungen uf dem westlichen Balkan bekämpfen wollen, dann rauchen wir gute und hohe Umweltstandards und Re- rmen, die die Einhaltung dieser Standards auch sicher- tellen. Wir glauben, dass Montenegro es schaffen kann, iese Herausforderungen erfolgreich zu bestehen. Wir nterstützen daher die Aufnahme von Beitrittsverhand- ngen mit Montenegro. Zum Schluss möchte ich noch einmal auf den Prozess urückkommen und auch ein paar Worte zu den anderen taaten des westlichen Balkans sagen. Die Beitritte von umänien und Bulgarien haben gezeigt, wie Beitritte icht ablaufen dürfen. Bei Rumänien und Bulgarien urde die Strecke kurzerhand verkürzt und darauf ver- aut, dass die Länder auch nach Überquerung der Zielli- ie noch bis in den ursprünglichen Zielbereich weiter- ufen. Das hat nicht funktioniert, Rumänien und ulgarien haben sich nach dem Beitritt ausgeruht, der eformeifer ist schnell erlahmt. Daraus hat die EU gelernt: Vor Überschreitung der iellinie musste Kroatien die Kopenhagener Kriterien rst vollständig erfüllen bzw. die Erfüllung absichern. roatien musste die vollständige Strecke zurücklegen. iese Anforderungen legen wir auch an Montenegro und lle anderen künftigen Beitritte an. Beitritt erst nach Er- llung aller Kriterien. Das Reformtempo muss das indi- iduelle Beitrittstempo jedes einzelnen Staates bestim- en. Diese harte Konditionalisierung ist richtig, sie stellt en westlichen Balkan aber auch vor ein großes Pro- lem. Die Staaten werden nicht gleichzeitig am Ziel also in der EU – ankommen. Kroatien ist schon da, ontenegro startet, Serbien wird bald die Verfolgung ufnehmen. Wann das Kosovo, wann Bosnien und Her- egowina an den Start gehen, ist noch völlig offen. Die ufnahme der Verhandlungen mit Mazedonien sind auf icht absehbare Zeit durch den Namensstreit mit Grie- henland blockiert. In dieser Ungleichzeitigkeit steckt ber eine große Gefahr. Daher gilt es, parallel zu den ünftigen Beitrittsverhandlungen auch Wege und For- en zu finden, das Kosovo und Bosnien nicht zurück- ulassen. Wir müssen diese Staaten mitnehmen. Die un- leichzeitige europäische Integration darf nicht die olierung anderer Staaten bedeuten. In dieser Frage ind wir dem westlichen Balkan noch Antworten schul- ig. 17552 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 146. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Dezember 2011 (A) ) )(B) Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Errichtung einer Visa-Warndatei und zur Än- derung des Aufenthaltsgesetzes (Tagesord- nungspunkt 19) Reinhard Grindel (CDU/CSU): Mit dem Gesetz über die Visa-Warndatei ziehen wir endlich Konsequen- zen aus den Ergebnissen des Visa-Untersuchungsaus- schusses, der im Jahre 2005 seine Arbeit beendet hat. Zu Recht kann man die Frage stellen: Warum werden diese Konsequenzen erst sechs Jahre später 2011 gezogen? Ich könnte Ihnen eine Reihe von Adressaten nennen, an die man diese Frage stellen könnte, mit Sicherheit aber nicht an die CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Wir sind froh, dass jetzt endlich ein zustimmungsfähiger Gesetzent- wurf auf dem Tisch liegt. Die Visaaffäre liegt also schon etwas zurück, und des- halb lohnt es sich, noch einmal in Erinnerung zu rufen, um welchen Sachverhalt es sich eigentlich handelt. Im Kern geht es um das Phänomen einer illegalen Einreise mit formal legalen Papieren. Illegale Einreise stellt man sich so vor, dass in der Dunkelheit der Nacht Menschen, geführt von Schleppern und Schleusern, die Neiße durchwaten und so in unser Land gelangen. Das gibt es auch heute noch, aber das ist nicht der Sachverhalt, um den es hier geht. Hier geht es darum, dass vieltausendfach Menschen mit einer Legende in unser Land geschleust wurden. Da gab es eine ganze Latte von Reisebüros, geführt von Kri- minellen, die Busreisen aus der Ukraine, Russland oder anderen Ländern zu den Burgen am Rhein oder anderen Zielen organisierten, deren Teilnehmer dann nicht selten auf Großbaustellen landeten, übrigens nicht nur in Deutschland. Manche Busreise mit einem deutschen Schengen-Visum endete in Portugal, wo es ganze Dörfer gibt, deren Einwohner zum überwiegenden Teil ukraini- scher Abstammung sind. Da gab es Volkstanzgruppen, die nicht bei einem bestimmten Trachtenfest ankamen, sondern wo die nahezu ausschließlich weiblichen Grup- penmitglieder am Ende als Zwangsprostituierte in Bor- dellen anschaffen mussten. Da gab es die beiden russischen Schachspieler und ih- ren Trainer mit tschetschenischen Wurzeln, die angeb- lich an einem internationalen Turnier in Düsseldorf teil- nehmen wollten und in Wahrheit zum familiären Umfeld eines in Deutschland aufhältigen Terroristen gehörten. Und da gab es die Handballnationalmannschaft von Sri Lanka, die sich zu einem Trainingslager in Bayern ange- meldet hatte. Der bayrische Handballverband war glück- lich, mit seiner Auswahl ein Freundschaftsspiel mit exo- tischem Flair veranstalten zu können. Das Einzige, was in Bayern nie ankam, waren die Handballer, weil Sri Lanka alles Mögliche hat, aber eben keine Handball- nationalmannschaft. Alle illegalen Zuwanderer verfügten über legale Visa, die sie sich erschlichen hatten, gerade auch durch die Unterstützung von kriminellen Einladern oder Verpflich- tu d s d s fa v M k F a la d s a v a v p w d le b fa a s n V s s s e D c v K w b R g m g k d ih a B A m s n b V h e (C (D ngsgebern, also denjenigen, die hier in Deutschland für ie Finanzierung des Aufenthalts bürgen. Deshalb ist es o wichtig, dass sich die Warndatei gerade nicht nur auf ie Antragsteller bezieht, die wir meistens nicht kennen, ondern auf die Personen in Deutschland, zu denen sie hren wollen oder die für die Kosten ihres Aufenthalts orgeben, aufkommen zu wollen. Warum konnten die itarbeiter der Visastellen diesen Missbrauch nicht be- ämpfen? Erstens weil die Erlasslage des damals von Joschka ischer geführten Auswärtigen Amts sie gezwungen hat, uch bei Zweifelsfällen ein Visum zu erteilen. Diese Er- sslage hat sich mittlerweile geändert. Zweitens ist aber as große Problem, dass viele Mitarbeiter in den Visa- tellen zwar vor Ort einen Zettelkasten haben, in dem lle die zu finden sind, bei denen im Rahmen von Visa- erfahren schon einmal etwas schiefgelaufen ist. Es gibt ber keine Vernetzung mit Daten in Deutschland oder on anderen Visastellen. Wenn also jemand als unseriöser Einlader oder Ver- flichtungsgeber in St. Petersburg aufgefallen ist, dann eiß das die Visastelle in Moskau nicht, erst Recht nicht ie in Kiew. Wenn ein Einlader in Deutschland wegen il- galer Beschäftigung verurteilt worden ist, dann blinkte isher in Baku oder Ulan-Bator keine Warnleuchte auf, lls dieser Einlader in einem dortigen Visumverfahren ngegeben wurde. Genau diese Defizite werden jetzt be- eitigt. In die Visa-Warndatei werden Personen aufge- ommen, die in Zusammenhang mit einer für das isumverfahren relevanten Katalogstraftat wie Schleu- ung, illegale Beschäftigung, Menschenhandel oder chwerste Betäubungsmitteldelikte verurteilt worden ind. Es geht also nur um solche Straftaten, die klassisch inen Bezug zum grenzüberschreitenden Verkehr haben. arüber hinaus werden Warndaten von Personen gespei- hert, die sich im Visumverfahren selbst rechtswidrig erhalten haben, also die falsche Angaben gemacht oder osten nicht übernommen haben. Ich will auch auf den großen Sicherheitsgewinn ver- eisen, der mit der Einführung der Visa-Warndatei ver- unden ist. Wir erinnern uns an die beiden sogenannten ucksackbombenattentäter, die im Ruhrgebiet zwei Re- ionalzüge in die Luft sprengen wollten. Da hieß es im- er, die seien den Sicherheitsbehörden völlig unbekannt ewesen und man hätte ihre Einreise nicht verhindern önnen. Das ist so nicht richtig. Sie selbst waren zwar en Sicherheitsbehörden nicht bekannt und Einlader für ren Aufenthalt waren die Universitäten, in denen sie ngeblich studieren wollten. Aber in einem Fall war den ehörden der Verpflichtungsgeber bekannt, der für ihren ufenthalt als Bürge auftrat, weil dieser in einem Isla- istenverfahren bereits abgeurteilt worden war. In die- em Fall wäre die Warnlampe angegangen. Das will ich an dieser Stelle auch noch einmal erwäh- en, weil es immer wieder falsch dargestellt wird. Wir eschließen über eine Visa-Warndatei, nicht über eine isaverbotsdatei. Wenn das System anschlägt, dann eißt das erst einmal nichts anderes, als dass sich der ntsprechende Mitarbeiter mit dem Visaantrag näher be- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 146. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Dezember 2011 17553 (A) ) )(B) fassen wird. Es bedeutet nicht, dass damit die Erteilung des Visums automatisch ausgeschlossen ist. Wir wissen doch alle, dass das Visageschäft ein Mas- senverfahren ist. Deshalb wünscht sich das Auswärtige Amt auch Mechanismen, um zu einer Beschleunigung zu kommen, wie etwa den verstärkten Einsatz von priva- ten Dienstleistern. Dagegen ist grundsätzlich nichts ein- zuwenden. Das setzt aber voraus, dass es in diesem Mas- senverfahren illegalen Zuwanderern und Kriminellen nicht leicht gemacht werden darf, wie Fische im Wasser einfach mit durch die Kontrollen durchzuschwimmen. Wir müssen ein Sicherheitsnetz spannen. Deshalb hat die Visa-Warndatei eine doppelt positive Wirkung. Diejenigen, bei denen ein Missbrauch befürch- tet werden muss, werden herausgefiltert und alle anderen dürfen davon ausgehen, dass ihre Visaanträge in Zukunft schneller bearbeitet werden als in der Vergangenheit. Deshalb geht auch die Kritik des Bundesverbandes der Deutschen Industrie an unserem Gesetzentwurf in die völlig falsche Richtung. Da wird kritisiert, dass künftig Unternehmen als Antragsteller im Visumverfahren ge- speichert werden, wenn sie falsche Angaben gemacht haben, weil diese Angaben auch auf Informationen von Dritten beruhen und dafür die Unternehmen nichts könn- ten. Erstens bedeutet die Visa-Warndatei ja nicht, dass in Zukunft von diesem Unternehmen ein Angestellter oder Geschäftspartner kein Visum mehr erhält, und zweitens sollten die Unternehmen gerade dankbar sein; denn mit der Visa-Warndatei werden sie dazu veranlasst bei dem Dritten, der falsche Angaben gemacht hat, ebendas nächste Mal besser hinzugucken, und genau das soll die Warndatei auch bewirken. Peinlich ist es geradezu, dass der BDI uns in Zusam- menhang mit Verpflichtungsgebern zwingen will, sehen- den Auges Lücken im Gesetz zuzulassen. Ich sage es ganz klar: Der BDI erhebt Forderungen, die ganz klar il- legale Zuwanderung nach Deutschland erleichtern wür- den. Das halte ich für völlig inakzeptabel und mit den Compliance-Grundsätzen, zu denen sich viele Unterneh- men in Deutschland verpflichtet haben, nicht vereinbar. Deshalb will ich auch ausdrücklich hervorheben: Mit der CDU/CSU ist genau aus diesen Gründen die Einführung einer Visafreiheit für die Ukraine oder Russland nicht zu machen. Das sage ich gerade auch im Lichte des Prozes- ses gegen Frau Timoschenko, der mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nichts zu tun hatte. Ich will schließen mit einem ausdrücklichen Dank an alle Mitarbeiter unserer rund 200 Visastellen in aller Welt, die einen ganz schweren Job machen, der nichts mit dem Vorurteil über die meist cocktailschwenkende Prägung der Arbeit im Auswärtigen Amt zu tun hat. Diese Mitarbeiter haben einen Anspruch darauf, dass wir ihnen Instrumente zur Verfügung stellen, die ihre Arbeit erleichtern. Die Visa-Warndatei leistet dazu einen guten Beitrag. Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU): Der Miss- brauch von Visa kann in vielfältigen Konstellationen er- folgen. So befinden sich unter den aufgedeckten Fällen der letzten Jahre nicht nur Verbrechen des Menschen- u s n S te ri re 4 D k z N in H a g B s e d n le A la g m a le tr A d b E re d E ro e te im fu D D V te e V U D d d (C (D nd Kinderhandels, sondern vor allem auch „Einschleu- ungen“ von islamistischen Hass- und Gewaltpredigern ach Deutschland. Aber auch folgende Fallkonstellation ist leider keine eltenheit: Letzte Woche kontrollierten Bundespolizis- n am Flughafen München eine 22-jährige Brasiliane- n, als diese nach São Paulo fliegen wollte. Bei der Aus- isekontrolle fiel den Beamten auf, dass die junge Frau 5 Tage länger als die erlaubten, visafreien 90 Tage in eutschland war. Bei ihrer Befragung gab die Südameri- anerin an, sie sei von einem ihr bekannten Portugiesen um Arbeiten nach Deutschland eingeladen worden. achdem sie hier ankam, habe sie sich bei einer Familie Hannover um den Haushalt kümmern müssen und das aus nur in Begleitung verlassen dürfen. Die Frau war llerdings für touristische Zwecke nach Deutschland ein- ereist. Die Bundespolizei ermittelt nun gegen alle eteiligten wegen unerlaubter Arbeitsaufnahme, Ein- chleusung, unerlaubter Einreise und unerlaubten Auf- nthalts. Schließlich hätte sich die junge Frau bereits vor er Einreise ein Visum besorgen und eine Arbeitserlaub- is beantragen müssen. Der Fall zeigt, dass oftmals die Kriterien für die Ab- hnung eines Antrages nicht zwingend in der Person des ntragstellers, sondern vielmehr in der Person des Ein- ders begründet sind. Dies kann jedoch erst durch gezo- ene Quervernetzungen infolge eines Datenabgleichs it problematischen anderen Visumantragstellern bei nderen Auslandsvertretungen belegt werden. Umso wichtiger ist daher die Schaffung einer zentra- n Visa-Warndatei, auf die die deutschen Auslandsver- etungen Zugriff haben. Aber nicht nur die deutschen uslandsvertretungen sollten Zugriff auf die Visa-Warn- atei haben, sondern auch die deutschen Sicherheits- ehörden. Schließlich ist die Vergabe von Visa, die zur inreise nach und zum Aufenthalt in Deutschland be- chtigen, immer noch einer der sensibelsten Punkte für ie Sicherheit unseres Landes. Sie stellt ein potenzielles infallstor nicht nur für kriminelle, sondern auch für ter- ristische Aktivitäten dar. Es ist daher konsequent, dass der vorliegende Gesetz- ntwurf auch ein Verfahren zum Datenabgleich beinhal- t. Damit wird er den sicherheitspolitischen Interessen Visumverfahren zumindest in Bezug auf die Bekämp- ng des internationalen Terrorismus gerecht. Nach ihrer Errichtung sollte auch die gemeinsame atei über rechtsextremistische Gewalttäter in diesen atenabgleich einbezogen werden. So wird es möglich, künftig die Daten aus dem isumverfahren mit bestimmten Daten aus der Anti- rrordatei automatisiert abzugleichen. Dies ermöglicht ine Rückmeldung der Sicherheitsbehörden an die isumbehörden, wenn Personen aus dem terroristischen mfeld beabsichtigen, nach Deutschland einzureisen. ie Einreise kann dann kurzfristig verwehrt werden. Die Visa-Warndatei trägt damit auch bereits dem Ge- anken der besseren Vernetzung der Sicherheitsbehör- en Rechnung. 17554 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 146. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Dezember 2011 (A) ) )(B) Die schrecklichen und abscheulichen Ereignisse rund um die Zwickauer Zelle haben uns deutlich vor Augen geführt, dass gerade eine bessere Zusammenarbeit und Vernetzung der Sicherheitsbehörden notwendig ist, um schlimmste Verbrechen aufzuklären und geplante zu ver- hindern. Die zentrale Visa-Warndatei legt den Grundstein hier- für, indem sie durch die Informationen aus den Aus- landsvertretungen, der Bundespolizei, den Staatsanwalt- schaften und den Ausländerbehörden gespeist wird. Der von mir eingangs geschilderte Fall zeigt, dass oft- mals die Zuständigkeiten von mehreren Behörden be- troffen sind, wenn es um den Missbrauch von Visa geht. Die Visa-Warndatei hilft, solche Zusammenhänge herzu- stellen. Insbesondere können Netzwerke der organisier- ten Kriminalität früher aufgedeckt und gefährliche Be- drohungen rechtzeitiger erkannt werden. Darüber hinaus fördert der Informationsaustausch die Zusammenarbeit und Kooperationsbereitschaft zwischen den betroffenen Behörden. Eine Minimierung der Risiken durch den Visamiss- brauch in Deutschland ist dringend erforderlich. Die Visa-Warndatei stellt eine erhebliche Verbesse- rung für die Arbeit der Auslandsvertretungen und der mit dem grenzüberschreitenden Verkehr beauftragten Behörden dar. Bestehende Lücken werden durch sie ge- schlossen und die Lage der inneren Sicherheit in Deutschland verbessert. Dies verdient eine breite Unter- stützung in diesem Hohen Hause. Rüdiger Veit (SPD): Bereits anlässlich der ersten Lesung am 21. September 2011 habe ich in meiner – ebenfalls zu Protokoll gegebenen – Rede mit selbstkri- tischem Blick auf die Entstehungsgeschichte dieses Ge- setzgebungsvorhabens mit Charles-Louis Montesquieu zusammengefasst: „Wenn es nicht unbedingt notwendig ist, ein Gesetz zu erlassen, ist es unbedingt notwendig, ein Gesetz nicht zu erlassen.“ Das hat sich durch die öffentliche Anhörung der Sachverständigen am 24. Oktober 2011 und in den ges- trigen Beratungen des Innenausschusses auch nicht ge- ändert, sondern verstärkt: Mit Ausnahme der Sachverständigen von der Bundes- polizei und vom Bundeskriminalamt – Herrn Polizeidi- rektor Carsten Glade und Herrn Vizepräsidenten Jürgen Maurer – haben die Sachverständigen mehr oder weni- ger eindeutig ihre Zweifel zum Ausdruck gebracht, ob es eines solchen Gesetzes denn überhaupt bedarf; das heißt, sie haben genau wie wir von der SPD-Fraktion schon in Zweifel gezogen, ob es überhaupt erforderlich und ge- eignet ist, ganz zu schweigen von der Frage, ob es sich dabei um verhältnismäßige Eingriffe in die persönliche Freiheit bzw. das Recht auf informelle Selbstbestim- mung handeln würde. Denn zur Verhinderung unerwünschter Visaerteilun- gen kann schon heute auf eine Vielzahl der verschie- densten Dateien zurückgegriffen werden: das Bundes- zentralregister für Strafsachen, das Ausländerzentral- re le fo d d e z li g E s w R to e c w e s te m V la W w R k w z ih ri s v e b ti z – a te d d n k d G p W m z ru d g B s e h w (C (D gister, die Antiterrordatei, das Gewerberegister, vor al- m aber jetzt auf europäischer Ebene das EU-Visa-In- rmationssystem, VIS. Außerdem wurde im Rahmen er Sachverständigenanhörung auch das Problem über- eutlich, dass ein wie auch immer gearteter Eintrag in ine Visa-Warndatei mehr oder weniger zwangsläufig ur Versagung des Visums führen wird und es womög- ch ein sehr dornenreicher und jedenfalls sehr langwieri- er Weg für die betroffenen Antragsteller oder auch ihre inlader sein kann, festzustellen, aufgrund welcher Tat- achen, Vermutungen oder in Dateien aufgefundener Er- ähnungen die Visaversagung erfolgt ist. In der ersten Lesung des Gesetzentwurfes haben die edner der Koalition, also von CDU/CSU und FDP, be- nt, dass eine derartige Visa-Warndatei zur Beseitigung rheblicher Sicherheitsmängel, wie sie im Visa-Untersu- hungsausschuss deutlich geworden seien, notwendig äre. Sie vergaßen und vergessen dabei völlig, dass es ben gerade nicht nur das Verschulden der Visaantrag- teller selbst oder der Einlader war, die zur unerwünsch- n Visaerteilung geführt haben, sondern vor allem auch indestens rechtswidriges, wenn nicht gar kriminelles erhalten von einigen wenigen Mitarbeitern der Konsu- rabteilungen. Diese würden sich aber wohl auch über arnsachverhalte – in welcher Datei auch immer – hin- eggesetzt haben. Außerdem hatte ich schon in meiner ede anlässlich der ersten Lesung versucht, Folgendes larzumachen: Von einem gewissen zusätzlichen Wert äre eine eigene nationale Warndatei nur für circa 7 Pro- ent Langzeitvisa. Gerade diese Antragsteller oder auch re Einlader werden nun aber jenseits des sonstigen tou- stischen Massengeschäftes sicherlich eingehender und orgfältiger geprüft, und gerade in diesem Personenkreis erbirgt sich schon deswegen kaum derjenige, der letzt- ndlich zu nichtlegitimen Zwecken in die Bundesrepu- lik einreisen will. Sollte es neben dem Visa-Informa- onssytem auf europäischer Ebene aber doch noch einen usätzlichen Nutzen für eine nationale Warndatei geben also für jene 93 Prozent kurzfristige Visa –, könnten lle diejenigen mit nichtlegitimen Anliegen oder Absich- n die nationale Warndatei ja problemlos umgehen: urch die Beantragung eines Schengen-Visums in einem er anderen EU-Staaten, mit dem sie dann ohne weitere ationale Prüfung ohnehin nach Deutschland einreisen önnen. Ein Weiteres kommt hinzu: Man muss ja feststellen, ass die Politik der Bundesregierung auch auf diesem ebiet wenig innere Logik hat. Denn wie passt eine ge- lante Verschärfung des Verfahrens durch die Visa- arndatei mit anderen außenpolitischen Initiativen für ehr Visafreiheit – gerade in osteuropäischen Ländern – usammen? Wie passen Pläne zur teilweisen Privatisie- ng des Konsularbereichs – und man kann sich doch enken, wie leicht es dann erst zu Korruption und der- leichen kommen kann – mit den ansonsten von der undesregierung propagierten und angestrebten ver- chärften Sicherheitsmaßnahmen zusammen? Unter allen erdenklichen Gesichtspunkten ist also ine eigene nationale Regelung – wenn sie denn über- aupt je einen Mehrwert hätte, was ich bestreite – völlig irkungslos, zumindest widersprüchlich und jedenfalls Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 146. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Dezember 2011 17555 (A) ) )(B) überflüssig. Mit dem schon erwähnten Satz des guten al- ten Montesquieu könnten Sie von der Koalition also alle weiteren Bemühungen ad acta legen, bevor Sie – Sie von der Koalition tun dies ohnehin offenbar nicht – oder aber andere – beispielsweise unsere Sachverständigen in der Anhörung – zusätzliche Überlegungen zur Verhältnismä- ßigkeit oder zum Datenschutz anstellen. Hartfrid Wolff (Rems-Murr) (FDP): Schon in der 15. Wahlperiode wurde im Bundestag als Mittel zur Un- terstützung unserer Behörden eine Visa-Warndatei für sinnvoll erachtet. Es war immer klares Ziel, dass das Visa-verfahren die Einreise von Schwerstkriminellen verhindern soll. Derzeit haben deutsche Behörden nicht die Möglich- keit, bei Visumanträgen die beteiligten Personen auf rechtswidriges Verhalten im erforderlichen Ausmaß zu überprüfen. Deshalb musste eine Lösung her, die sowohl den Bedürfnissen des internationalen Reiseverkehrs, der Abwehr von Verbrechern, aber auch dem Datenschutz und den Anforderungen an ein rechtsstaatliches Verfah- ren gerecht wird. Die Koalition aus FDP und Union schafft nun diese Visa-Warndatei. Der Visamissbrauch wird durch diese Datei eingedämmt werden; die Rechtssicherheit für die Anwender wird erhöht. Die am Visumantrag beteiligten Personen sollen gezielt auf rechtswidriges Verhalten im Zusammenhang mit Delikten wie Terrorismusbezug, Menschenhandel, Straftaten nach dem Aufenthaltsgesetz oder dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz überprüft werden. Durch die Einführung der Visa-Warndatei werden die Visumbehörden in ihrer Arbeit unterstützt. Bisher haben Auslandsvertretungen lediglich separat Daten über die am Visumverfahren beteiligten Personen gespeichert. Im Ver- dachtsfall müssen diese dann jeweils bei einzelnen ande- ren Auslandsvertretungen oder Behörden nachfragen. Die Visa-Warndatei hilft, diese Lücke zu schließen. Dort wer- den zentral Angaben von Personen gespeichert werden, die rechtskräftig wegen Straftaten mit Bezug zum Visum- verfahren oder sonstigen Auslandsbezug verurteilt wur- den; darunter fallen schwere Straftaten, insbesondere Menschenhandel und Verstöße gegen das Schwarzar- beitbekämpfungsgesetz. Weiter werden am Visumverfah- ren beteiligte Personen, etwa Antragsteller und Einlader, gespeichert, wenn sie falsche Angaben gemacht haben oder ihren gesetzlichen Verpflichtungen nicht nachkom- men. Der FDP ist in diesem Zusammenhang der zurückhal- tende Umgang mit Datentransfers wichtig. Die Daten- speicherung ist auf das Nötigste begrenzt. Gespeichert wird nur ein Datensatz pro Person bzw. Organisation, nicht jeder einzelne Visumantragsvorgang. Das ist geeig- net, erforderlich und angemessen. Die Speicheranlässe sind eng umgrenzt und abschlie- ßend nummerisch aufgezählt. Die zugriffsberechtigten Behörden sind nur die am Visumverfahren beteiligten Behörden: Auswärtiges Amt, Auslandsvertretungen, Ausländerbehörden und Behörden, die mit der polizeili- c a d e tu n b s m m s L g fe v A T k g g fe s te w c g s e fü J b w b d e d n D J s z g u T S d g n d w b w (C (D hen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs be- uftragt sind. Die Informationen in der Visa-Warndatei ienen den Behörden für die Sachverhaltsaufklärung und rmöglichen ihnen eine umfassende Sachverhaltsbewer- ng. Eine Speicherung hat nicht automatisch die Ableh- ung eines Visumantrags zur Folge, vielmehr soll der etroffenen Behörde eine alle wichtigen Aspekte umfas- ende Ermessensentscheidung ermöglicht werden. Sie uss wissen, an welcher Stelle sie weiter nachfragen uss. Die Rechte der Betroffenen sind zentral berück- ichtigt durch Protokollierungs-, Datensicherungs- und öschungsvorschriften sowie den Auskunftsanspruch. In Ergänzung zu dieser Visa-Warndatei wird eine Or- anisationseinheit beim Bundesverwaltungsamt geschaf- n, wo einzelne Daten von Personen aus dem Visum- erfahren mit einem sehr eng begrenzten Teilbereich der ntiterrordatei abgeglichen werden. Damit sind auch op-Gefährder identifizierbar. Durch dieses Vorgehen ann sicherheitsrelevanten Interessen Rechnung getra- en werden, ohne durch einen unkontrollierten Datenab- leich unverhältnismäßig in die Schutzrechte der Betrof- nen einzugreifen. Eine anlasslose Speicherung der Daten findet nicht tatt. Vielmehr wird ein besonderes Verfahren eingerich- t. Wenn beim Abgleich an neutraler Stelle festgestellt ird, dass die betreffende Person in der Datei gespei- hert ist, wird die Sicherheitsbehörde, die die Daten ein- estellt hat, darüber informiert. Das bedeutet „Rechts- taatlichkeit durch Verfahren“. Freiheit und Sicherheit mit menschlichem Gesicht in iner Gesellschaft des Miteinanders. Das ist das Leitbild r die innenpolitischen Herausforderungen der nächsten ahre. Der vorliegende Gesetzentwurf wird dem auf vor- ildliche Weise gerecht. Wir erleichtern so den für ein eltoffenes Industrieland wie Deutschland unverzicht- aren internationalen Reiseverkehr und stärken zugleich ie Sicherheit unseres Landes – ohne ausufernde Daten- rfassung. Die FDP sorgt in der gemeinsamen Koalition afür, dass Freiheit und Sicherheit in einem angemesse- en, ausgewogenen Verhältnis bleiben. Wir setzen die inge um, die mit SPD-Regierungsbeteiligung über ein ahrzehnt liegen geblieben waren. Ulla Jelpke (DIE LINKE):Wir beraten heute ab- chließend über den Gesetzentwurf der Bundesregierung ur Einrichtung einer sogenannten Visa-Warndatei. An- eblich sollen so vermeintlicher Visummissbrauch, die nerkannte Einreise von Kriminellen und potenziellen erroristen verhindert werden. Dafür sollen Daten über traftaten mit Bezug zum Ausland und Daten von Einla- ern und Bürgern, die in der Vergangenheit falsche An- aben gemacht haben oder anderen Verpflichtungen icht nachgekommen sind, gespeichert werden. Außer- em soll ein Abgleich mit der Antiterrordatei stattfinden, ie er heute schon bei einigen ausgewählten Staaten ins- esondere im Nahen und Mittleren Osten durchgeführt ird. 17556 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 146. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Dezember 2011 (A) ) )(B) Ich habe für die Fraktion Die Linke schon in der ers- ten Lesung kritisiert, dass die Bundesregierung jeden Beweis für die Erforderlichkeit dieser Datei schuldig bleibt. Nach den Beratungen im Ausschuss und einer öf- fentlichen Anhörung zum Gesetzentwurf muss ich hier feststellen: Die Bundesregierung bleibt diesen Beweis auch weiter schuldig, und das, obwohl die Koalitions- fraktionen sich mal wieder nicht zu blöd waren, einen Beamten der Bundespolizei und des Bundeskriminalam- tes als vermeintlich unabhängige Sachverständigen zu benennen. Aber selbst von ihnen gab es keine Zahlen zur vermeintlichen Bedrohung durch Visummissbrauch. Deutlich weniger als 2 000 Personen sind in diesem und im vergangenen Jahr an der Grenze abgewiesen worden, weil bei der Einreise festgestellt wurde, dass sie im Vi- sumverfahren falsche Angaben gemacht hatten. Wohlge- merkt, diese vermeintlichen Visumerschleichungen sind auch mit dem bestehenden Instrumentarium festgestellt worden, eine Datei mit allerlei Daten war dazu nicht er- forderlich. Die sonstigen Sachverständigen in der Anhörung des Innenausschusses haben die Erforderlichkeit der Datei vehement bestritten. Die Bundesregierung hat schon in der Gesetzesbegründung verpasst, etwas dazu zu sagen. Bundesregierung und Koalition konnten auch in der ers- ten Debatte hier im Haus keine Argumente vorbringen, warum die Einrichtung dieser Datei erforderlich sein soll. Und nun ist es auch in der Anhörung nicht gelungen überzeugend darzulegen, wozu eine solche Datei erfor- derlich ist. Dies gilt vor allem für den pauschalen Ab- gleich der Visumdaten mit der Antiterrordatei. In der Gesetzesbegründung findet sich dazu rein gar nichts, da wird lediglich der technische Mechanismus des Abglei- chens beschrieben. Auch in der Anhörung wurde rein gar nichts an Argumenten vorgebracht, die für einen pauschalen Abgleich der Daten aus einem Visumverfah- ren mit der Antiterrordatei sprechen würden. Ganz im Gegenteil. Der Landesdatenschutzbeauftragte für Schles- wig-Holstein, Thilo Weichert, hat sogar davon gespro- chen, dass dieser Abgleich verfassungsrechtlich hoch problematisch sei. Schließlich sollen hier Hunderttau- sende Menschen pro Jahr durchgerastert werden, ob bei ihnen Bezüge zum internationalen Terrorismus bestehen. Bislang gibt es keinerlei Hinweise, dass mutmaßliche Terroristen oder Unterstützer das Visumverfahren nut- zen, um in die Bundesrepublik zu gelangen. Insofern fehlt es auch hier an der Erforderlichkeit der Regelung. Ich habe aber den Eindruck, dass das die Koalition ohnehin nicht juckt. Selbst der Sachverständige des Bun- desverbandes der Deutschen Industrie, benannt von der FDP-Fraktion, hat deutliche Kritik an einem Aspekt der Datei geäußert. Ich spreche von der Speicherung von Personen, die bei der Einladung falsche Angaben ge- macht haben oder ihren Verpflichtungen aus der Bürg- schaft für die Eingeladenen nicht nachkommen konnten. Der Gesetzentwurf sieht nicht vor zu prüfen, ob für diese geringen Verfehlungen im Visumverfahren ein Vorsatz vorliegen muss. Es kann sich also einfach mal jemand vertun, und schon landet er in dieser Datei und ist auf Jahre hinaus gebrandmarkt. Er muss damit rechnen, dass zukünftig Einladungen an Verwandte, Freunde oder Ge- s e d s g b M te P w v d S c g tr d d fü u p u d M w d ra s le e d g s h S 2 ri d fü V re a d B te h D e s te B M (C (D chäftspartner aufgrund dieses Eintrags scheitern. Denn s ist ja klar, dass ein Treffer in der Visa-Warndatei in er Behördenlogik zur Versagung des Visums führt, onst brauchte man so eine Datei ja gar nicht. Von Re- ierung und Koalition wird zwar tapfer das Gegenteil ehauptet, aber das ist in hohem Maße unglaubwürdig. Schon heute wird ja bei dem kleinsten Verdacht auf issbrauch ein Visum verweigert. Mit der Visa-Warnda- i legen Sie den Grundstein für eine noch restriktivere raxis bei der Erteilung von Einreiseerlaubnissen. Sie ollen Visumantragsteller, Einlader, Bürgen und weitere erfahrensbeteiligte Personen auf eine Art und Weise urchleuchten, wie sie in der EU einmalig sein dürfte. ie wollen Daten in einer Datei ein weiteres Mal spei- hern, die längst schon woanders – im Bundeszentralre- ister, im Ausländerzentralregister, bei den Auslandsver- etungen und nicht zuletzt im Visainformationssystem er EU – gespeichert sind. Am Schluss will ich noch auf einen Punkt eingehen, er für die Einführung einer solchen Datei ins Feld ge- hrt wurde und den ich bedenkenswert finde. Es geht m die Bekämpfung von Menschenhandel und Zwangs- rostitution. Wenn Sie den Opfern von Menschenhandel nd Zwangsprostitution helfen wollen, dann müssen Sie en Opferschutz verbessern. In einer Anhörung des enschenrechtsausschusses gestern wurde vorgetragen, as dazu nötig wäre: Erteilung von Aufenthaltstiteln für ie Opfer ohne Vorbedingungen, Verbesserung von Be- tungs- und Hilfsangeboten, Zugang zu psychologi- cher Hilfe und Therapie auch über das Asylbewerber- istungsgesetz, Aufenthaltserlaubnis zum Einklagen von ntgangenem Lohn und Schadensersatz. Das wird von er Union alles rundweg abgelehnt. Wenn Sie hier vor- eben, Menschenhandel bekämpfen zu wollen, ist das chlicht zynische Heuchelei. Wir werden dieses Vorge- en nicht mittragen und lehnen den Gesetzentwurf ab. Memet Kilic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die achverständigenanhörung des Innenausschusses am 4. Oktober 2011 hat unsere ablehnende Haltung zur Er- chtung einer Visawarndatei nochmals verstärkt. Fünf er sieben Sachverständigen hielten die Visa-Warndatei r nicht erforderlich. Das verwundert nicht: Denn erstens werden die in der isa-Warndatei zu speichernden Daten überwiegend be- its in einer Vielzahl von anderen Dateien gespeichert, uf die die Visumbehörden Zugriff haben. So werden ieselben Daten bereits im Ausländerzentralregister, im undeszentralregister sowie im Visa-Informationssys- m, VIS, erfasst. Warum kleinere Erweiterungen an diesen Dateien insichtlich des Datenumfangs oder einer erleichterten atenabfrage nicht ausreichen, sondern eine technisch norm aufwendige neue Struktur eingerichtet werden oll, hat die Bundesregierung bis heute nicht beantwor- t. Erstaunlich in diesem Zusammenhang ist, dass die undesregierung noch nicht einmal bereits bestehende öglichkeiten nutzt, die Kommunikationswege zwi- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 146. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Dezember 2011 17557 (A) ) )(B) schen den Sicherheitsbehörden zu verbessern. So kön- nen nach Art. 3 des Beschlusses des Rates aus dem Jahr 2007 über den Zugang von Polizei und Nachrichten- diensten zum VIS (EU-Ratsdok. Nr. 11077/1/07 vom 11. Oktober 2007) die Mitgliedstaaten selbst bestimmen, welchen nationalen Sicherheitsbehörden sie einen Onli- nezugriff auf das VIS ermöglichen. Bislang hat die Bun- desregierung von ihrem Recht, der Polizei, den Strafver- folgungsbehörden und den Nachrichtendiensten den Zugriff auf das VIS zu gewähren, nicht Gebrauch ge- macht. Zweitens ist eine Visa-Warndatei nicht erforderlich, weil 93 Prozent der Visumsanträge Schengen-Visa und lediglich 7 Prozent nationale Langzeitvisa betreffen. Für 93 Prozent aller Visaverfahren steht mit dem VIS also eine hinreichende Datenbank zur Verfügung. Daten über den Missbrauch von Langzeitvisa sind dagegen nicht be- kannt, eine Datenbank für solche Visaverfahren also auch nicht erforderlich. Drittens ist die Bundesregierung nicht einmal in der Lage, darzulegen, wie hoch die Missbrauchszahlen über- haupt sind, die durch die Warndatei verhindert werden sollen. Nachdem der Polizeidirektor der Bundespolizei in seiner schriftlichen Stellungnahme zunächst 1 686 Fälle der Visaerschleichung im Jahr 2010 zählte, musste er in der Anhörung eingestehen, dass ihm die Zahl gerichtlich festgestellter Straftaten nicht bekannt ist. Erhoben würden lediglich Fälle, die sich für die Bun- despolizei beim Aufgreifen als Visaerschleichung dar- stellten. Das ist offensichtlich keine seriöse Grundlage um den tatsächliche Missbrauchsgefahr einordnen zu können. Die Sachverständigen bestätigten des Weiteren unsere Auffassung, dass die Visawarndatei nicht verhältnismä- ßig ist. Problematisch ist, dass der Gesetzentwurf für das einen Eintrag auslösende Verhalten keine Mindest- schwelle vorsieht noch es einer Vorsatzschuld bedarf. Der einzige Anknüpfungspunkt für die Speicherung der Daten ist die Einschätzung des Sachbearbeiters, dass eine falsche Angabe vorliegt. Damit wird jede vermeint- liche, auch geringfügige und unwissentliche Falschan- gabe Anlass zur Speicherung in der Visa-Warndatei. Die größte Gefahr birgt die Visa-Warndatei jedoch deshalb, weil zu befürchten ist, dass jeder Eintrag in der Visawarndatei zu einer automatischen Ablehnung des Visumantrags führen wird. Zwar behauptet die Bundes- regierung Gegenteiliges, das ist aber nicht realistisch. Durchschnittlich haben die Sachbearbeiter in den Aus- landsvertretungen ein bis zwei Minuten Zeit, um über ei- nen Visumantrag zu entscheiden. Es ist also eine Wunschvorstellung, dass bei einem Eintrag in der Visa- Warndatei die Auslandsvertretungen den Einzelfall nä- her prüfen, geschweige denn die Betroffenen anhören werden. Es wird darauf hinauslaufen, dass versehentlich falsch abgegebene Erklärungen oder gar Falscheintra- gungen zu einer monatelangen Einreisesperre führen werden. Da die Verteidigungsmittel gegen eine nicht ge- rechtfertigte Visumablehnung insbesondere aus dem Ausland nur spärlich und wenig effizient sind, kann es fü k d K R A R fe S A g w v a te h a u M ih in d li rü s s e B d e E te h o o p B w s A d S s u z le L (C (D r die Betroffenen zu erheblichen Einschränkungen ommen. Selbstverständlich unterstützen wir Grünen das Ziel er Bundesregierung, Visummissbrauch und schwerer riminalität mit Auslandsbezug entgegenzuwirken. Die egierung geht aber einen falschen und voreiligen Weg. us vermeintlichen Sicherheitsgründen versucht sie, die echte der am Visumverfahren Beteiligten zu unterlau- n. Sie missachtet das Grundrecht auf informationelle elbstbestimmung, das auch für Ausländerinnen und usländer gilt und den Staat verpflichtet, personenbezo- ene Daten sparsam zu erheben, und zwar nur dann, enn ein übergeordnetes öffentliches Interesse besteht. Noch viel problematischer als die Warndatei ist der orgeschlagene Abgleich mit der Antiterrordatei. Anders ls bei der Warndatei erfolgt ein Abgleich mit der Anti- rrordatei nicht nur bei Personen, die in der Vergangen- eit auffällig geworden sind, sondern bei ausnahmslos llen Personen, die am Visumverfahren beteiligt sind nd keinen Anlass für eine Überprüfung gegeben haben. it dieser Regelung werden friedliche Menschen, die re Verwandten für einen Besuch einladen oder sich an ternationalen Jugend-, Wissenschafts- und Studieren- enaustauschprogrammen beteiligen, pauschal als mög- che Terroristen verdächtigt. Es ist bezeichnend für die ckwärtsgewandte Politik der Bundesregierung, dass ie immer noch meint, Ausländerinnen und Ausländer eien grundsätzlich ein Sicherheitsrisiko. Abgesehen von der negativen Signalwirkung, die von iner solchen Sicherheitsmaßnahme ausgeht, hat die undesregierung auch hier nicht aufgezeigt, warum iese stigmatisierende Maßnahme erforderlich sein soll. Es ist völlig unklar, warum die Bundesregierung mit inem halbgaren Gesetzentwurf vorprescht, anstatt die rfahrungen mit dem Visainformationssystem abzuwar- n, um dann zu prüfen, ob weitere Maßnahmen über- aupt notwendig sind. Ein nationaler Alleingang wird hnehin die Sicherheit in unserem Land angesichts des ffenen Schengen-Raums und des gemeinsamen euro- äischen Visasystems nicht verbessern. Mit der von der undesregierung vorgeschlagenen Abschottungspolitik ird höchstens der Ruf Deutschlands im Ausland ge- chädigt. nlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Wiedergewährung der Sonderzahlung (Tages- ordnungspunkt 21) Armin Schuster (Weil am Rhein) (CDU/CSU): Mit em heute vorgelegten Gesetz zur Wiedergewährung der onderzahlung werden wir das Weihnachtsgeld für Be- oldungs- und Versorgungsempfänger des Bundes, also nsere Beamten, Richter, Soldaten und Ruheständler, um 1. Januar 2012, drei Jahre vorfristig, wiederauf- ben lassen. Hierüber freue ich mich sehr, nicht in erster inie wegen der damit verbundenen finanziellen Verbes- 17558 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 146. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Dezember 2011 (A) ) )(B) serungen für unsere Beamten und Versorgungsempfän- ger. Die wichtigere Botschaft, die von diesem Gesetz ausgeht, ist ganz sicher, dass sich diese Regierung der besonderen Leistungsfähigkeit seiner Beamten bewusst ist und dass wir unsere gegebenen Versprechen einhal- ten. Für die Opposition sind das natürlich schlechte Nach- richten. Sie, meine Damen und Herren, müssen ihre be- amtenpolitischen Drehbücher umschreiben. Die Insze- nierung mit dem angeblichen Vertrauensbruch der Regierung kann leider nicht noch drei Jahre aufgeführt werden. Die Beamtinnen und Beamten werden mit die- sem Gesetz letztlich viel mehr Vertrauen in unser Regie- rungshandeln gewinnen, als Sie es ihnen gerne noch eine Weile eingeredet hätten. Ich habe genau an dieser Stelle am 30. September 2010 die Verlängerung der Aussetzung der Sonder- zahlung mit den gravierenden haushaltspolitischen Zwängen erklärt. Es war schon damals ein von vielen unterschätztes, aber letztlich sehr wichtiges Verhand- lungsergebnis unserer Fraktion, dass die Sonderzahlung nicht wie ursprünglich von der Regierung vorgesehen, komplett gestrichen, sondern nur um weitere vier Jahre suspendiert wurde. Und genau deshalb konnte ich sei- nerzeit versprechen, dass wir diese Zeit nutzen werden, um die Wiedergewährung schnellstmöglich zu bewerk- stelligen. Ebenso habe ich schon damals beteuert, dass die Suspendierung der Sonderzahlungen nur so lange aufrechterhalten wird, wie es finanzpolitisch unbedingt nötig ist. Diese Zusage halten wir heute ein, und ich darf Ihnen versichern, die Entscheidung war nicht leicht. Die Son- derzahlung drei Jahre früher wieder aufleben zu lassen, kostet immerhin 1,5 Milliarden Euro. Deshalb ist die eigentliche Botschaft heute, dass der öffentliche Dienst, auch mit seinen Sorgen und Nöten, für uns kein unscheinbarer Dienstleister ist, der selbstverständlich zu funktionieren hat. Regierung wie Fraktion sind sich darüber im Klaren, wie stark die Belastungen der ver- gangenen Jahre waren. Die eine oder andere rote Linie wurde dabei sicher unterschritten, auch zu Zeiten der SPD, Herr Hartmann. Was beweist das? Unser Beamten- tum steht eben nicht unter staatlicher Patronage und wird auch in wirtschaftlich schlechten Zeiten nicht von Kon- solidierungsmaßnahmen verschont. Aber sobald sich die finanziellen Spielräume ergeben, müssen auch im öffent- lichen Dienst die hervorragenden Leistungen adäquat vergütet werden. Um dieses „atmende“ System beneiden uns viele europäische Nachbarn. Diese finanzpolitische Seriosität ist einer der Gründe dafür, weshalb wir stärker aus der Krise herausgekommen sind, als wir hineinge- gangen sind. Wir in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion sind stolz darauf, bereits in der vergangenen Wahlperiode und mit der christlich-liberalen Koalition auch in dieser Legisla- tur, das Dienst- und Besoldungsrecht entscheidend fort- entwickelt zu haben. Wir sind noch lange nicht am Ende: So werden wir zum Beispiel die Richtlinien für Sonder- urlaub und Erschwerniszulagen für Schicht- und Wech- seldiensttätige verbessern. te g 2 v z G a fe w z k ß w S w a D m d z W q u u E tr tr n re p ru N m a ru b B b w o Z is b W u L d k v c z b ru n (C (D Gerne hätten wir heute auch noch in zweiter und drit- r Lesung das Gesetz zur Unterstützung der Fachkräfte- ewinnung im Bund verabschiedet, ein Gesetz mit über 0 Punkten zur Attraktivitätssteigerung in der Bundes- erwaltung, also ein Anreizprogramm für Fachkräfte um Einstieg in den öffentlichen Dienst. Dass wir das esetz dringend und schnellstens benötigen, ist jedem ußer der SPD klar. Mit der von Ihnen beantragten öf- ntlichen Anhörung verzögern Sie unverständlicher- eise die in den Behörden dringend erwartete Inkraftset- ung. Ich bin gleichwohl optimistisch, dass wir das Fach- räftegewinnungsgesetz noch in diesem Jahr beschlie- en werden. Die Leistungsfähigkeit und der Leistungs- ille des öffentlichen Dienstes sind ein unschätzbarer tandortvorteil Deutschlands im weltweiten Wettbe- erb. Das wurde insbesondere in Europa nie deutlicher ls zur Zeit. Mit dem Fächer an bereits beschlossenen ienst- und Besoldungsrechtsreformen, mit der Zustim- ung zum heute vorgelegten Gesetz und in Erwartung er nächsten bereits in der Pipeline befindlichen Geset- esvorhaben sichern wir uns diesen Wettbewerbsvorteil. ir modernisieren damit den öffentlichen Dienst konse- uent weiter, und wir würdigen damit die Leistungen nd das Vertrauen unserer Beamten, Richter, Soldaten nd Versorgungsempfänger in besonderer Weise. Am nde lohnt es sich wie immer, der CDU/CSU zu ver- auen. Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU): Das zen- ale Anliegen der Haushaltsbeschlüsse in der vergange- en Woche war es, die Neuverschuldung zurückzufüh- n. Dabei ist es der christlich-liberalen Koalition in den arlamentarischen Beratungen gelungen, die im Regie- ngsentwurf des Bundeshaushalts 2012 vorgesehene ettokreditaufnahme von 27,2 Milliarden Euro noch um ehr als eine weitere Milliarde auf 26,1 Milliarden Euro bzusenken. Die heute zu beschließende Wiedergewäh- ng der Sonderzahlung ist angemessen und wurde dabei ereits berücksichtigt. Mit dem Gesamtvolumen des undeshaushalts werden dennoch weiterhin die Vorga- en der Schuldenbremse übererfüllt. Dies ist auch des- egen von Bedeutung, weil nur auf der Grundlage ge- rdneter Staatsfinanzen der Bund jetzt und in der ukunft seine Personalausgaben bestreiten kann. Deutschlands leistungsfähige öffentliche Verwaltung t ein wichtiger Standortvorteil im internationalen Wett- ewerb. Das Berufsbeamtentum bietet in besonderer eise Garantie für die rechtsstaatliche, unparteiische nd wirksame Ausführung der Gesetze. Um diese hohe eistungsfähigkeit zu erhalten, gilt es, die Attraktivität es Berufsbeamtentums für qualifizierte Nachwuchs- räfte nicht aus den Augen zu verlieren. Denn für die ielfältigen und anspruchsvollen Aufgaben des Öffentli- hen Dienstes des Bundes wird gut ausgebildetes und um Teil hoch spezialisiertes Personal benötigt. Dass dieser Trend in Zukunft weiter anhalten wird, elegen beispielsweise auch die gestiegenen Anforde- ngen an Ermittlungsbeamte, die gegen Internetkrimi- alität vorgehen. Sie müssen über ein vertieftes techni- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 146. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Dezember 2011 17559 (A) ) )(B) sches Verständnis verfügen und dies kontinuierlich auffrischen, um den perfiden und täglich wechselnden Tatvarianten auf die Schliche zu kommen. Dass solche Kenntnisse natürlich auch in der Wirtschaft hoch begehrt und dementsprechend gut vergütet werden würden, ist offensichtlich. Es sind dabei grundsätzlich die gleichen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen, die für den ge- samten Arbeitsmarkt gelten. Ein wichtiger Bestandteil zum Erhalt der Attraktivität ist neben den vielfältigen Möglichkeiten für einen beruf- lichen Aufstieg und zur Weiterbildung daher auch eine angemessene und leistungsbezogene Vergütung der Tä- tigkeit. Die christlich-liberale Koalition hat daher zu Recht beschlossen, die Sonderzahlung für Bundesbeamte wieder auf 60 Prozent zu erhöhen. Mit der Erhöhung stei- gern wir jedoch nicht nur die Attraktivität und Wettbe- werbsfähigkeit des Berufsbeamtentums. Die christlich-li- berale Koalition bringt hierdurch auch ihre Wert- schätzung und Anerkennung für die von den Beamten in den vergangenen Jahren geleisteten Sparbeiträge zur Konsolidierung des Haushaltes des Bundes zum Aus- druck. In wirtschaftlich schwierigen Zeiten haben die Beam- ten mit ihrem Sparbeitrag in erheblicher Weise zur Kon- solidierung der Staatsfinanzen beigetragen und damit eine Vorreiterrolle übernommen. Die vorgenommenen Einsparungen waren wichtig, um die Grundlagen für die zukünftige Einhaltung der Schuldenbremse nach Art. 109 GG zu schaffen. Aufgrund der verbesserten wirtschaftlichen Lage ist es jedoch angemessen, die be- stehende Sonderzahlung wieder auf das Niveau des Jah- res 2005 zu erhöhen. Genau dies wird durch den vorlie- genden Gesetzentwurf umgesetzt. Es wäre das völlig falsche Signal an die Beamtinnen und Beamten des Bun- des gewesen, wenn wir trotz der überwundenen Krise und erholter Konjunktur die angekündigte Wiederbele- bung der Sonderzahlung nicht bereits für das Jahr 2012 umgesetzt hätten. Die Schuldenbremse und der Europäische Stabilitäts- und Wachstumspakt verpflichten uns auch weiterhin zu einer schrittweisen Konsolidierung des gesamten Bun- deshaushalts in den kommenden Jahren. Beide Mecha- nismen dienen der Einhaltung der Generationengerech- tigkeit, zu der sich die christlich-liberale Koalition verpflichtet hat. Die heute zu beschließende Erhöhung der Sonderzahlung widerspricht diesen Vorgaben nicht; denn sie stellt einen angemessenen und gerechten Aus- gleich für die bereits erbrachten Einsparungen durch die Beamten zur Konsolidierung des Bundeshaushaltes dar. Dies verdient eine breite Unterstützung. Michael Hartmann (SPD): Nur zu gerne hätten wir heute Abend nicht nur über die Sonderzahlungen bei den Bundesbeamtinnen und -beamten beraten und beschlos- sen, sondern zugleich das Gesetz über die Fachkräftege- winnung verabschiedet. Doch das soll nun nicht sein. In einem ungewohnten Akt plötzlicher Handlungsfä- higkeit wurde zu dem aus unserer Sicht eigentlich unpro- blematischen Paragrafenwerk klammheimlich in einem Änderungsantrag eine Ungehörigkeit eingebaut: Den p d s T v p w d o w g rü im F te k d a g G z ih m b ru n G fa d d u d G S U w d W c d d W s S B w w n s n w s (C (D olitischen Beamten soll es besser gehen, wenn sie in en einstweiligen Ruhestand geschickt werden. Da die- er nach dem bevorstehenden Regierungswechsel in der at da und dort drohen kann, ist diese Fürsorge für die erbliebenen Anhänger der Koalition im Regierungsap- arat verständlich, hinzunehmen ist sie aber nicht. Deshalb wollen wir in einer Anhörung geklärt wissen, as in aller Welt die verfeindeten Partner dazu treibt, em Bundestag den goldenen Handschlag für jene ganz ben im Beamtenapparat klammheimlich unterjubeln zu ollen, während der Vertrauensbruch beim Weihnachts- eld mit gedrechselten Begründungen heute endlich zu- ckgenommen wird. Besser wird dadurch nichts. Sie wissen nicht, was Sie an den deutschen Beamten Bundesdienst haben. An die ganz oben denken Sie in ürsorge für den Tag danach. Wir reden hier über Minis- rialdirektoren und Staatssekretäre, denen immer schon lar war, dass sie in den Status des politischen, also je- erzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzbaren Be- mten wechseln. Diese kassieren ein monatliches Grund- ehalt von rund 9 500 beziehungsweise 11 500 Euro. eht es nach der Koalition, könnten diese unterfinan- ierten Staatsdiener dann um bis zu 635 Euro monatlich re Versorgung erhöhen. Erklären Sie das doch bitte al einem Polizeiobermeister der Bundespolizei, der le- enslang in A8 festhängt und keine Chance auf Beförde- ng hat. Es wird Ihnen nicht gelingen. Vielleicht ist Ih- en der Schaden gleichgültig oder nicht bewusst. utmachen werden Sie ihn jedenfalls nicht mehr. Während großzügig mit den politischen Beamten ver- hren werden soll, ist auch jetzt keinerlei Bewegung bei er Mitnahmefähigkeit der Versorgung beim Wechsel in ie Privatwirtschaft erkennbar. Diesem Vorschlag von ns und allen berufsständischen Vereinigungen wie auch en Gewerkschaften stellen Sie sich entgegen. In der roßen Koalition hat der damalige Innenminister chäuble im letzten Moment auf die Bremse getreten. nd Schwarz-Gelb zeigt so gar keine Bewegung. Dabei äre dies ein wirkliches und wirksames Instrument mo- erner Gesetzgebung in Zeiten des demografischen andels, das jungen Menschen den Weg in den öffentli- hen Dienst offen hielte. Es wird Zeit, dass die Beschäftigten des Bundes wie- er wertgeschätzt werden. Mit dieser Regierung wird ies aber nichts mehr. Dr. Stefan Ruppert (FDP): Mit dem Gesetz zur iedergewährung der Sonderzahlung, das wir heute be- chließen, führt die Koalition zum 1. Januar 2012 die onderzahlung für Beamte, Soldaten und Richter des undes auf 60 Prozent der Monatsbezüge zurück. Damit ird das Niveau von 2004 drei Jahre früher als geplant ieder erreicht. Mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2006 war das Weih- achtsgeld um die Hälfte reduziert worden mit der Aus- icht, dass die Zahlung ab Januar 2011 wieder aufge- ommen werden sollte. Als dann 2010 beschlossen urde, dass die zweite Hälfte der Sonderzahlung, die eitdem auf die monatlichen Bezüge angerechnet wurde, 17560 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 146. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Dezember 2011 (A) ) )(B) noch bis 2015 ausgesetzt bleiben würde, führte das bei vielen Beamten zu Enttäuschung und Frustration. So verständlich diese Reaktionen sein mögen, die Ko- alition steht zu der Entscheidung, die 2010 mit dem Bun- desbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz ge- troffen wurde und die zum damaligen Zeitpunkt richtig war. Deutschland hatte mit einer äußerst hohen Staats- verschuldung zu kämpfen. Wir befanden uns infolge der Finanzkrise im schlimmsten Konjunkturtief der Nach- kriegsgeschichte. Daher steht außer Frage, dass der öf- fentliche Dienst seinen Sparbeitrag zu leisten hatte in ei- nem Zeitraum, in dem auch in der freien Wirtschaft Weihnachts- und Urlaubsgelder gekürzt und Arbeitneh- mervergünstigungen eingespart wurden. Das Beamten- tum kann in solchen Situationen nicht abgekoppelt von der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Gesamtent- wicklung behandelt werden. Die Bundesverwaltung hat ihren Sparbeitrag in den letzten Jahren erbracht. Durch Maßnahmen wie die Kür- zung der Sonderzahlung und des Urlaubsgeldes – um nur einige zu nennen – konnten rund 3 Milliarden Euro ein- gespart werden. Vor diesem Hintergrund ist es angemes- sen, die Kürzung zum 1. Januar 2012 anstatt erst 2015 wieder zurückzunehmen. Die Wirtschaft entwickelt sich momentan viel besser als gedacht. Zur Zeit stehen wieder viele Tariferhöhun- gen in der Industrie an. Zudem können wir deutliche Steuermehreinnahmen verbuchen, sodass die Ausgaben von circa 500 Millionen Euro jährlich, die mit der Wie- dergewährung der Sonderzahlung verbunden sind, trotz des Sparzwangs vertretbar bleiben. Die Einhaltung der Schuldenbremse wird dadurch nicht gefährdet. Bundes- wirtschaftsminister Rösler sprach in einer Pressemel- dung am Mittwoch von einer „breit angelegten und auch gefestigten Binnenkonjunktur“ und wies darauf hin, dass Deutschland für das Winterhalbjahr gute Voraussetzun- gen vorzuweisen hat, um die weltwirtschaftliche Flaute gut zu überstehen. Skeptikern gegenüber kann man nicht genug betonen, wie wichtig es ist, im öffentlichen Dienst Anreize zu schaffen und an den Beschäftigungsbedingungen weiter zu arbeiten. Spricht man mit Beamten des Bundes, dann hört man leicht die Unzufriedenheit über wachsende Ar- beitsbelastung durch Stelleneinsparungen und über Be- soldung und Versorgung heraus, die hinter der allge- meinen Einkommensentwicklung zurückbleiben. Der Fachkräftemangel ist kein Thema, das uns in ferner Zukunft tangieren wird. Schon heute gibt es einen Be- darf an gut ausgebildetem Personal im öffentlichen Dienst, der über das Angebot auf dem Arbeitsmarkt hinausgeht. Es reicht einfach nicht mehr, die Beamten mit dem Hinweis auf ihren sicheren Arbeitsplatz zu be- schwichtigen. Ingenieure mit Fachhochschulabschluss zum Beispiel können in der freien Wirtschaft vielfach höhere Gehälter erzielen als mit einem Einstieg in den öffentlichen Dienst. Aus diesem Grund wählen sie oft die auf Anhieb lukrativer erscheinende Karriere. Regie- rung und Gesetzgeber bleiben gefragt, auf Dauer die At- traktivität des öffentlichen Dienstes als Arbeitgeber zu erhalten und zu steigern. te b v d w m d 1 s J g ö tä b d d te d m h S d p h a a s ru B jä Z la K s fa d u e g lu in g a fü p R s n ti e E u z (C (D An dieser Stelle setzt die Koalition mit dem Fachkräf- gewinnungsgesetz an, das ebenfalls heute im Plenum eschlossen werden sollte. Wir haben im Gesetzentwurf erankert, dass Ingenieursanwärter mit A11 eine Besol- ungsstufe höher eingestuft werden können als bisher, enn der jeweilige Dienstherr diesen Anreiz für ange- essen hält. Außerdem sind Stellenzulagen im Bereich er Bundeswehr betroffen, sowie eine Prämie von 25 Euro monatlich für Soldaten auf Zeit, die sich zwi- chen Anfang 2011 und Ende 2013 um mindestens zwei ahre weiterverpflichten. Wichtig ist auch ein Personal- ewinnungszuschlag für Beamte und Soldaten, den der ffentliche Dienst des Bundes dringend zur Attraktivi- tssteigerung in der Anwerbung von Fachkräften raucht. Auch soll die Möglichkeit geschaffen werden, ie Verringerung von Bezügen bei zum Bund wechseln- en Landesbeamten auszugleichen. Auf diese und wei- re Verbesserungen werden Beamte und Soldaten nun ank der SPD höchstwahrscheinlich noch länger warten üssen. Sie hat zum Gesetzentwurf eine öffentliche An- örung mit Sachverständigen gefordert. Aus meiner icht wird hier ein sinnvolles parlamentarisches Mittel er Informationsgewinnung instrumentalisiert, um den arlamentarischen Prozess unnötig in die Länge zu zie- en und der Koalition Steine in den Weg zu legen. Die Leistung der Beamten des Bundes, ob in Hinsicht uf ihren Sparbeitrag oder auf ihre Arbeitsleistung, muss ngemessen gewürdigt werden. Wir freuen uns, gemein- am mit dem Koalitionspartner mit der Wiedergewäh- ng der Sonderzahlung einen Erfolg zu erzielen. Petra Pau (DIE LINKE): Über Jahre hinweg wurden eamtinnen und Beamten sowie Richtern und Soldaten hrliche Sonderzahlungen gekürzt. Bekannter sind diese uwendungen als „Weihnachtsgeld“. Nun sollen die seit ngem ausgesetzten Bezüge ab 1. Januar 2012 wieder in raft treten. So weit der gute, oder sagen wir, der bes- ere Teil der Botschaft der nun vorliegenden Beschluss- ssung. Worum geht es? Einem Polizeikommissar der Bun- espolizei im gehobenen Dienst wurden zwischen 2003 nd 2010 über 8 000 Euro gestrichen. Das ist schon eine rkleckliche Summe. Bei Beamtinnen und Beamten mit eringeren monatlichen Bezügen waren zwar die Ver- ste geringer. Dafür schlug das Minus bei ihnen heftiger s Kontor. So oder so, ihnen wurden soziale Härten zu- emutet. Und das alles bei derselben Arbeit, die ihnen bverlangt wurde. Oder einfacher gesagt: Weniger Lohn r die gleiche oder sogar für mehr Arbeit! Das war die olitische Linie, die dahinter steckte. Deutschland ist das einzige EU-Land, in dem die eallöhne in den zurückliegenden Jahren nicht stiegen, ondern fielen. Bundesbeamte gehören zu den Betroffe- en. Die Linke hat das immer abgelehnt. Neben der poli- schen, der finanziellen und der sozialen Dimension gibt s aber auch noch eine moralische. Ich erinnere an eine inschätzung des Vorsitzenden vom Beamtenbund dbb nd der Tarifunion. Peter Heesen bezeichnete die Kür- ung der Sonderzahlungen schlichtweg als „glatten Ver- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 146. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Dezember 2011 17561 (A) ) )(B) trauensbruch“, Vertrauen, das Bundesregierungen na- hezu aller Couleur verspielt haben. Der vorliegende Gesetzentwurf beziffert die jährli- chen Kosten für die Wiedereinführung der sogenannten Sonderbezüge mit 500 Millionen Euro. Er verschweigt, wie viel den Beamten vorenthalten wurden. Deshalb werden Sie einen Vorwurf so schnell auch nicht wieder los. Sie haben Beamte um 3 Milliarden geschröpft, Mul- timillionäre um zig Milliarden entlastet und Banken Hunderte Milliarden hinterher geworfen. Mein letzter Punkt: Die Sonderzahlungen sollen ab 2012 auf dem Niveau von 2006 wieder gewährt werden. Das heißt, sie orientieren sich linear am Gehalt der je- weiligen Beamtinnen und Beamten. Wer also mehr be- zieht, bekommt noch mehr dazu. Ich halte das nicht für allzu sozial und solidarisch. Vielmehr sollten Angehö- rige des einfachen und mittleren Dienstes besser behan- delt werden, sagt die Linke. Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Diese schwarz-gelbe Regierung ist leider nicht der Weihnachtsmann, auch wenn sie in den letzten Mo- naten versucht, sich ein rotes Mäntelchen überzuwerfen. Der von der schwarz-gelben Koalition eingebrachte Ge- setzentwurf zur Aufhebung der Kürzung von Sonderzah- lungen für Beamtinnen und Beamte ist kein Geschenk, sondern die seit Jahren überfällige Rücknahme von Kür- zungen am falschen Ende. Denn die Beamtinnen und Beamten sind keine in ihrer Gesamtheit hoch besoldete Gruppe. Allein in der Besoldungsgruppe A unterschei- den wir gesetzlich 14 verschiedene Besoldungsgruppen für den einfachen, mittleren, gehobenen und höheren Dienst. Die Aufgaben der Bundesbeamten sind den Be- soldungsgruppen entsprechend vielfältig und anspruchs- voll. Nicht nur die Bundespolizei arbeitet im Schichtdienst und nicht nur Soldatinnen und Soldaten, aber vor allem sie traf in den letzten fast 15 Jahren eine Realität, aus der hohe Belastungen in Verantwortung für unseren Staat folgten. Besonders die Beamtinnen und Beamten im ein- fachen und mittleren Dienst haben die Einsparmaßnah- men hart getroffen. Diese wurden bereits unter der von CDU und SPD geführten Regierungskoalition, unter dem damaligen Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble, beschlossen. Wenn jetzt die SPD hier einwendet, in der Sache durchaus zu Recht, dass die schwarz-gelbe Regierung ei- nen Zickzackkurs fährt, sollte sie auch ihre eigene Ver- antwortung bei den Kürzungen der Beamtenbesoldung vor Augen haben. Denn während der Großen Koalition wurde zulasten der Beamtenschaft ein Konsens aufge- kündigt, den zuvor die rot-grüne Regierungskoalition in einem die Betroffenen, insbesondere die Gewerkschaf- ten, einbeziehenden Verfahren beschlossen hatte. Dieser umfasste unter anderem auch den grundsätzli- chen Ansatz, dass Wettbewerb der Beamtinnen und Be- amten untereinander kein Allheilmittel im Staatswesen sein kann. Denn die Staatsbediensteten nehmen gesetz- lich definierte Aufgaben wahr, für deren Erfüllung die M g W n d 1 ö im E ö a K S V a z E G E J -b e G w n p D F re ä g re F m g re fü g n h n h d a u fo h B m s h s s w te B ö m (C (D echanismen der Wirtschaft nicht ohne Weiteres über- estülpt werden können. Die Kürzung des sogenannten eihnachtsgeldes als Sonderzahlung von 60 Prozent auf ur noch 30 Prozent war im Übrigen auch ein Beschluss er Großen Koalition. Die jetzige Regierungskoalition hat die in der 6. Wahlperiode beschlossenen Einsparmaßnahmen im ffentlichen Dienst nicht nur aufrechterhalten, sondern Juni 2010 im Rahmen ihres vorgeblich 80 Milliarden uro enthaltenden Sparpakets nochmal Kürzungen im ffentlichen Dienst von insgesamt zwei Milliarden Euro ngekündigt. Deshalb beschloss die CDU/CSU-FDP- oalition vor einem guten Jahr auch, die Kürzungen für onderzahlungen bis zum Jahr 2015 beizubehalten. Vom erfahren her, insbesondere auf Wahlkampfversprechen, ber auch auf den rechtsstaatlichen Vertrauensschutz be- ogen, war dies ein bemerkenswerter Vertrauensbruch. s mutet jetzt fast ein wenig populistisch an, wenn der esetzentwurf zum Weihnachtsgeld zeitlich fast mit der röffnung aller Weihnachtsmärkte zusammenfällt. Das ahr 2011 ist praktisch rum, den Bundesbeamtinnen und eamten kommen die höheren Sonderzahlungen daher rst ab 2012 zugute. Für das Jahr 2011 also wird das eld nicht ausgeschüttet. Inhaltlich begrüßen wir gleich- ohl diesen Gesetzentwurf als eine notwendige und ei- en seit Jahren überfälligen Schritt. Durch die Hintertür soll nun aber ein Geschenk an olitische Beamtinnen und Beamte gemacht werden. er Änderungsantrag zum Gesetz zur Unterstützung der achkräftegewinnung im Bund und zur Änderung weite- r dienstrechtlicher Vorschriften ist am Dienstagabend ußerst kurzfristig eingebracht worden. Die Bundesre- ierung will den politischen Beamten, folglich auch ih- n eigenen Staatssekretären, unter dem Deckmantel der achkräftegewinnung eine Versorgungserhöhung von onatlich bis zu 635 Euro gewähren. Das ist in der Tat ein Geschenk. Die erhöhten Versor- ungsbezüge folgen rechnerisch daraus, dass sie wäh- nd des drei Jahre möglichen, vorläufigen Ruhestands r politische Beamtinnen und Beamte in die Versor- ungsberechnung einbezogen werden. Als die CDU och eine Volkspartei war (zu Zeiten Helmut Kohls), atte sie in Koalition mit der FDP genau diese Berech- ungsgrundlage für ungerechtfertigt erachtet und des- alb abgeschafft. Das wirft erneut die Frage auf, ob es en Bestrebungen dieser Regierung im Dienstrecht nicht n jeder klaren Linie fehlt. Hier möchten meine Fraktion nd ich darauf hinweisen, dass bei einer Dienstrechtsre- rm auch die immer schwerer begründbare Ungleichbe- andlung der öffentlichen Angestellten gegenüber den eamtinnen und Beamten gründlich überdacht werden uss. Sicher sehen auch wir den Reformbedarf ange- ichts der schweren Schieflage der öffentlichen Haus- alte. Gerade deshalb fordern wir keinen Zickzackkurs, ondern ein durchdachtes, langfristig angelegtes Grund- atzkonzept für den öffentlichen Dienst. Neben dem ichtigen Gesichtspunkt der Entlohnung müssen wei- re, für die Zufriedenheit und Leistungsfähigkeit von eamtinnen und Beamten sowie von Angestellten des ffentlichen Dienstes ebenso wichtige berufliche Rah- enbedingungen einbezogen werden. Hierzu zählen Fa- 17562 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 146. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Dezember 2011 (A) ) )(B) milienfreundlichkeit, die Versetzungspolitik, die Organi- sation des Schichtdienstes, die Übertragung von mehr Eigenverantwortung und vieles mehr. All das fordern wir hier heute erneut ein. Anlage 8 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Vierten Geset- zes zur Änderung des Vierten Buches Sozialge- setzbuch und anderer Gesetze (Zusatztagesord- nungspunkt 5) Max Straubinger (CDU/CSU): Der vorliegende Ge- setzentwurf verfolgt das Ziel, mit zahlreichen Änderun- gen des Sozialgesetzbuches vornehmlich die technischen Verfahrensweisen effizienter zu gestalten. Zum Beispiel soll auf den Versand einer Rentenan- passungsmitteilung verzichtet werden, wenn sich bei der jährlichen Rentenanpassung der aktuelle Rentenwert nicht erhöht. Es werden die gesetzlichen Voraussetzungen für eine erweiterte Datenübermittlung zwischen den Melde- behörden und der gesetzlichen Rentenversicherung ge- schaffen. Insbesondere durch die Übermittlung von Da- ten über Wiederverheiratungen soll künftig verhindert werden, dass Hinterbliebenenrenten zu lange gezahlt werden. Es wird aber auch der Sozialschutz ausgeweitet. So wird unter anderem die Versicherungspflicht von Teil- nehmern an dualen Studiengängen einheitlich für alle geregelt. Besonders wichtig ist uns die Regelung für Ehrenbe- amte, die eine Aufwandsentschädigung und eine vorge- zogene Altersrente erhalten. Für sie wird eine fünfjäh- rige Übergangsregelung geschaffen, damit sich die Aufwandsentschädigung nicht als Hinzuverdienst nach- teilig auf die Rente auswirkt. Diese Vertrauensschutz ge- währende Regelung für die Vergangenheit ist durch ein Sozialgerichtsurteil notwendig geworden, um die An- rechnung auf die Rente zu verhindern. Im Rentendialog wird über eine unbefristete Regelung debattiert werden. Der einzig erkennbar gangbare Umsetzungsweg wäre derzeit jedoch, die Aufwandsentschädigung nicht mehr steuerpflichtig und damit auch nicht mehr abgabepflich- tig zu stellen. Dies käme jedoch der Schaffung eines Sonderrechtes für Ehrenbeamte gleich. Die von uns eingebrachten Änderungen beruhen auch auf Vorschlägen aus dem Bundesrat. Folgende in der Kabinettsfassung vorgesehenen Regelungen werden ergänzt bzw. modifiziert: Erstens. Ich begrüße es außerordentlich, dass die Bei- träge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung bei Bezug von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld künftig direkt an das Versicherungsunternehmen überwiesen werden sollen. Die privaten Krankenkassen haben diese Lösung ermöglicht, indem sie säumigen Bedürftigen im Basistarif ihre Beitragsschulden erlassen wollen. Ein ja re li fo V re re w k d w h m fü ti v g s s e g g ru d g d n re d s im Z v b ri z s 2 ru ö A p n ra k n z h e d S v d e d (C (D hrelanger politischer Streit ist endlich beigelegt. Meh- re Tausend bedürftige Privatversicherte können end- ch aufatmen; sie sind nicht mehr mit Beitragszahlungs- rderungen konfrontiert. Es geht hier nicht darum, Bedürftige gegenüber der ersicherung zu outen. Vielmehr werden die fristge- chte Beitragszahlung und damit die dauerhafte Auf- chterhaltung des vollen Versicherungsschutzes ge- ährleistet. Auch die Beitragszahlung von gesetzlich rankenversicherten Bedürftigen wird unmittelbar mit em Versicherer abgewickelt. Das Verfahren hat sich be- ährt. Wir erstatten den Sozialversicherungsträgern die bis- er erbrachten Beitragszahlungen für Eingliederungs- aßnahmen im Eingangs- und Berufsbildungsbereich r behinderte Menschen für die Vergangenheit. Zukünf- g sind die Rentenversicherungsbeiträge von den Sozial- ersicherungsträgern zu zahlen. Zweitens. Wir haben die in der Kabinettsfassung vor- esehene Verlängerung des Moratoriums über die Zu- tändigkeit der Unfallversicherungsträger für rechtlich elbstständige Unternehmen der öffentlichen Hand noch inmal überdacht. Es handelt sich um die zweite Verlän- erung, ohne dass bisher in der Sache nennenswerte Er- ebnisse erzielt worden sind. Mit einer Fristverlänge- ng weit in die nächste Legislaturperiode hinein wären ie bestehenden Wettbewerbsverzerrungen zulasten der ewerblichen Wirtschaft weiter verfestigt worden, die araus resultieren, dass im Wettbewerb stehende Unter- ehmen derselben Branche unterschiedlichen beitrags- chtlichen Belastungen unterliegen. Diese Auswirkung es Moratoriums ist bereits mehrfach von der Europäi- chen Kommission kritisiert worden. Wir sind daher zu der Überzeugung gekommen, dass Gesetz sicherzustellen ist, dass eine Lösung der uständigkeitsfrage schneller, als im Kabinettsentwurf orgesehen, umgesetzt werden muss. Statt der in der Ka- inettsfassung vorgesehenen Verlängerung des Morato- ums bis Ende 2014 wird das Moratorium daher bereits um 31. Dezember 2012 auslaufen. Die Deutsche Ge- etzliche Unfallversicherung ist beauftragt, bis Ende Mai 012 ein Konzept zur Neuregelung der Unfallversiche- ngsträger für rechtlich selbstständige Unternehmen der ffentlichen Hand vorzulegen. Drittens. Damit eine längere Freistellung aus einem rbeitszeitkonto nicht zum Verlust der Versicherungs- flicht und des Versicherungsschutzes führt, haben wir eu geregelt, dass bei einer Freistellung für einen Zeit- um von mehr als einem Monat aus einem Arbeitszeit- onto die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ach drei Monaten endet. Bislang sieht das Gesetz expli- it nur dann das Fortbestehen des Beschäftigungsver- ältnisses vor, wenn während der Freistellung Arbeits- ntgelt aus einem Wertguthaben fällig ist. Daraus ziehen ie Spitzenverbände der Sozialversicherung den chluss, dass bei einer Freistellung für einen Zeitraum on mehr als einem Monat aus einem Arbeitszeitkonto ie sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nach inem Monat endet. Diese Auslegung führt zum Wegfall es Sozialversicherungsschutzes für den betroffenen Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 146. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Dezember 2011 17563 (A) ) )(B) Beschäftigten. Um den Sachverhalt rechtssicher zu re- geln, wird die Grenze künftig gesetzlich auf drei Monate festgelegt. Ottmar Schreiner (SPD): Wie von der Bundesregie- rung gewohnt, wurde auch der vorliegende Gesetzent- wurf zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze im Eilverfahren als Zusatzpunkt auf die heutige Tagesordnung gesetzt. Das Jahresende naht, Altlasten müssen schnell und ohne Rücksicht abgearbei- tet werden. Verluste gibt es überall, so könnte man dieses Vorgehen interpretieren. Der Schwerpunkt der geplanten Gesetzesänderungen liegt nicht so sehr im SGB IV, sondern in „anderen Ge- setzen“, wie im Titel des Regierungsentwurfs jedoch verharmlost genannt wird. Zum einen soll die Finanzie- rung von Rentenversicherungsbeiträgen für Beschäftigte in Werkstätten für behinderte Menschen im sogenannten Eingangs- und Berufsbildungsbereich geändert werden. Um behinderten Menschen eine angemessene Rente zu sichern, werden die Beiträge zur Rentenversicherung aufgestockt. Bund und Länder übernehmen je zur Hälfte diese Aufwendungen. Das ist richtig und wurde bisher nicht infrage gestellt, weil es sich um eine gesamtgesell- schaftliche Aufgabe handelt. Die jetzige Bundesregierung sieht diesen Sachverhalt jedoch anders und wollte die geltende Rechtslage sogar rückwirkend ab 2008 ändern. Das Bundearbeitsministe- rium hatte schon im Jahr 2007 der Bundesagentur für Arbeit (BA) und der Deutschen Rentenversicherung eine Weisung erteilt, nach der die Rentenversicherungsbei- träge aus Beitragsmitteln zu finanzieren seien. Daraufhin hatte die BA beim Bayerischen Landessozialgericht eine Klage eingereicht. Das entsprechende Gerichtsurteil des Landessozialgerichts München zeigt, dass weder für die Bundesagentur für Arbeit noch für die Deutsche Renten- versicherung nach Wortlaut des geltenden Gesetzes eine Erstattungspflicht besteht. Die Bundesregierung interessiert das nicht. Sie ist nämlich der Meinung, dass „eine Erstattungspflicht des Bundes an die Träger der Einrichtungen im Wesentli- chen nur für die im Arbeitsbereich einer anerkannten Werkstatt tätigen behinderten Menschen (§ 41 SGB IX) bestehe. Für das Eingangsverfahren und den Berufsbil- dungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen werde deshalb ausdrücklich klargestellt, dass die Reha- bilitationsträger die gesamten Beiträge zu erstatten ha- ben“. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf will die Bundesregierung demnach die geltende Rechtslage än- dern und damit ihr Vorgehen legitimieren. Das ist eine unsachgemäße Verschiebung finanzieller Lasten vom Steuer- zum Beitragszahler. Dies wird meine Fraktion nicht mittragen. Unser diesbezüglicher Ände- rungsantrag, der eine Beibehaltung der geltenden Rechtslage fordert, wurde gestern im Ausschuss für Ar- beit und Soziales von der Regierungskoalition abge- lehnt. Ein weiteres Vorhaben, mit dem der Bund finanziell entlastet werden soll, betrifft das Entschädigungsrenten- g w D la d n w z re U g g L A S 3 k c g ti h g d s a s g S s h d z lo b 7 E m d M d h in L im A re b d s G te s d d B g (C (D esetz. Die Bundesregierung will die Erstattung der Auf- endungen für Opfer des Nationalsozialismus an die eutsche Rentenversicherung durch den Bund entfallen ssen. Auch hier handelt es sich um einen Sachverhalt, er gesamtgesellschaftlich geschultert werden muss und icht einseitig der Versichertengemeinschaft aufgebürdet erden kann. Auch bei der Bereinigung von nationalso- ialistischem Unrecht will sich die Bundesregierung ih- r gesamtgesellschaftlichen Verantwortung entziehen. nser Änderungsantrag in dieser Sache wurde auch ab- elehnt. Ein weiterer für meine Fraktion wichtiger Punkt wäre ewesen, eine Verlängerung der Aufbewahrungsfrist von ohnunterlagen in DDR-Betrieben durchzusetzen. Die ufbewahrungsfrist ist Regelungsbestandteil des GB IV. Nach geltendem Recht läuft diese Frist zum 1. Dezember 2011 wegen Untätigkeit der Regierungs- oalition aus. Nach Angaben der Deutschen Rentenversi- herung Bund ist aber auch nach nunmehr 20 Jahren eine roße Anzahl der Versichertenkonten von DDR-Beschäf- gten mit rund 12 Prozent ungeklärt. Der Fristablauf ätte zur Folge, dass die Betroffenen mit Rentenkürzun- en konfrontiert werden. Aber auch hier folgt die Bun- esregierung nicht unserem Änderungsantrag. Schließlich hat der Deutsche Gewerkschaftsbund in einer Stellungnahme zum vorliegenden Gesetzentwurf uf eine Regelungslücke im Arbeitnehmer-Entsendege- etz in Verbindung mit dem Arbeitnehmerüberlassungs- esetz hingewiesen und einen Vorschlag für deren chließung unterbreitet, den wir nachdrücklich unter- tützen und in unserem Änderungsantrag auch gefordert aben. Ich möchte das bestehende Problem wie folgt ver- eutlichen: Ein Gebäudereiniger wird als Leiharbeiter um Beispiel in ein Hotel entliehen. Wie sieht die Ent- hnung aus? Erhält der Gebäudereiniger nun als Leihar- eiter den Tariflohn der Leiharbeit in Höhe von ,60 Euro oder wird er auf Basis des im Arbeitnehmer- ntsendegesetz (AEntG) bestehenden Gebäudereiniger- indestlohns in Höhe von 8,40 Euro vergütet? Das Bun- esarbeitsgericht hat hierzu entschieden, dass der als aler eingesetzte Leiharbeiter nur dann Anspruch auf en tariflichen Mindestlohn des Maler- und Lackierer- andwerks gemäß AEntG hat, wenn der Entleihbetrieb den Geltungsbereich dieses Tarifvertrags fällt. Um die öhne zu drücken, entscheiden sich die Entleiher daher mer mehr für Leiharbeiter. Die Folge ist ein weiteres bsinken des Lohnniveaus. Daher besteht die völlig be- chtigte Forderung, diese Rechtsunsicherheit aufzuhe- en. Um diesen Umgehungstatbestand zu beseitigen, be- arf es einer kleinen Änderung im AEntG: Der Verleiher oll dem Leiharbeitnehmer, dessen Tätigkeiten in den eltungsbereich eines für allgemeinverbindlich erklär- n Tarifvertrages nach dem AEntG fallen, den nach die- em Tarifvertrag geltenden Lohn zahlen. Dies gilt auch ann, wenn der Entleiher nicht in den Geltungsbereich ieses Tarifvertrags fällt. Aber auch hier zeigte sich die undesregierung leider beratungsresistent. Die überwie- enden Stellungnahmen der Sachverständigen im Rah- 17564 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 146. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Dezember 2011 (A) ) )(B) men der Anhörung zu diesem Gesetzentwurf Ende Okto- ber waren in vielen Punkten vernichtend. Aber die Bundesregierung erweist sich als beratungsresistent. Meine Fraktion hat zu dem Vierten SGB-IV-Ände- rungsgesetz einen Änderungsantrag eingebracht, der un- erwünschte Folgewirkungen vermieden hätte. Die Koali- tionsparteien haben dies abgelehnt und einen eigenen Änderungsantrag vorgelegt, der sich fast nur auf redakti- onelle Änderungen beschränkt. Aus diesem Grund wer- den wir den Gesetzentwurf ablehnen. Dr. Heinrich L. Kolb (FDP): Der Entwurf eines Vier- ten Gesetzes zur Änderung des „Vierten Buches Sozialge- setzbuch und anderer Gesetze“ (4. SGB-IV-Änderungsge- setz) ist ein klassisches Omnibusgesetz, wie es sie am Ende eines Jahres des Öfteren gibt. Und dieser „Omni- bus“ hat viele Passagiere, deren Ankunft mehr oder min- der stark herbeigesehnt wird. Er ist jetzt auch schon eine ganze Zeit unterwegs, und da ist es gut, dass er nun – noch rechtzeitig vor Jahresschluss – sein Ziel, das Bundesge- setzblatt, ansteuert. Leitgedanken dieses Gesetzes sind Bürokratieabbau, Effizienzsteigerung und praxisnahe Regelungen. Dazu gehören die Entlastung von Kleinst- und Kleinunterneh- men durch die freiwillige Teilnahme an der elektroni- schen Betriebsprüfung, die Reduzierung von Meldeko- pien für Unfallversicherungsmeldungen, die Korrek- turen bei der Gewährung von Zuschlägen zur Witwen- rente und der Vorschriften zum Rentensplitting sowie die Befreiung von sogenannten „BIWAQ“-Beschäftigungen von der Versicherungspflicht zur Arbeitsförderung. Diese vorgeschlagenen Gesetzesänderungen entlasten die Sozialversicherungen und erleichtern die Betrieb- spraxis. Dies begrüßen wir sehr. Dazu gehört aber auch, dass wir Vorschläge der Jus- tiz-, Arbeits- und Sozialminister der Länder aufgreifen, um der stetig steigenden Zahl von Verfahren vor den So- zialgerichten besser begegnen zu können. Eine funktio- nierende Sozialgerichtsbarkeit ist der Grundstein des Vertrauens der Bürger in unseren Rechts- und Sozial- staat. Deshalb ist es auch hier wichtig, effizient zu arbei- ten, ohne das Gerichtssystem durch Kürzungen zu belas- ten. Praxisnähe zeigt auch die Klarstellung des Zuschuss- charakters der Arbeitgeberzahlung an berufsständische Versorgungswerke, damit die bewährte Beitragseinzugs- praxis der Versorgungswerke beibehalten werden kann. Allerdings hatte die FDP-Bundestagsfraktion auch ei- nige kritische Fragen zum ursprünglichen Entwurf. Des- halb begrüßen wir ausdrücklich, dass das Moratorium der Zuständigkeit der öffentlichen Unfallkassen für rechtlich selbstständige Unternehmen der öffentlichen Hand nur um ein Jahr verlängert wird. Nach sechs Jah- ren, die ergebnislos verstrichen sind, sind wir der Mei- nung, dass es jetzt höchste Zeit ist, dass die zuständigen Stellen zeitnah Vorschläge für eine Neuregelung vorle- gen. Wir sind ferner froh, dass gesetzlich klargestellt wird, dass auch eine längere Freistellung aus einem Arbeits- z d a w g k lo g b c H B c Z fa p fü e w u d s k s u s G ic G W fü d g F fü ru b s ti e k ir R s ß m w d R m E 2 b (C (D eitkonto nicht zum Verlust der Versicherungspflicht und es Versicherungsschutzes führt. Diese Regelung geht uf die Lebenswirklichkeit und unterschiedliche Er- erbsbiographien der heutigen Zeit besser ein. Wir be- rüßen, dass die Beiträge (Zuschüsse) zur privaten Kran- en- und Pflegeversicherung bei Bezug von Arbeits- sengeld II und Sozialgeld zukünftig von den zuständi- en Sozialleistungsträgern nicht mehr an den unmittel- ar Leistungsberechtigten, sondern direkt an das Versi- herungsunternehmen überwiesen werden sollen. ierdurch werden Fehlsteuerungen vermieden, und das eitragszahlungsverfahren auch bei privat krankenversi- herten Leistungsbeziehenden nach dem Zweiten und wölften Buch Sozialgesetzbuch wird erheblich verein- cht. Wir haben uns darum bemüht, bei der Erstattungs- flicht für Rentenversicherungsbeiträge an die Träger r anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen ine angemessene Regelung zu finden. Dass die Rück- irkung aus dem Gesetzentwurf gestrichen wurde, war ns aus rechtsstaatlichen Gesichtspunkten ganz beson- ers wichtig. So oder so beinhaltet der vorliegende Ge- etzentwurf eine Summe von Einzelregelungen, die eine lare Tendenz aufweisen und unter dem Strich ein wirk- amer Beitrag zur Reformpolitik dieser Bundesregierung nd der sie tragenden Fraktionen sind. Viele Kollegen auch der Opposition haben im Aus- chuss zu verstehen gegeben, dass sie einige Punkte des esetzentwurfs sehr unterstützen. Diesen Kollegen rufe h zu: Geben Sie sich einen Ruck und stimmen Sie dem esetzentwurf zu! Matthias W. Birkwald (DIE LINKE): Vor gut fünf ochen, am 24. Oktober 2011, hatten wir im Ausschuss r Arbeit und Soziales eine Anhörung zum vorliegen- en Gesetzentwurf. Deren Ergebnisse haben den Kolle- innen und Kollegen aus den Fraktionen von Union und DP zumindest an einer Stelle zu denken gegeben. Es geht um die geplante Änderung, dass die Beiträge r die Rentenversicherung für Menschen mit Behinde- ng, die im Eingangsverfahren oder im Berufsbildungs- ereich von Werkstätten für behinderte Menschen tätig ind, nicht mehr vom Bund, sondern von den Rehabilita- onsträgern DRV und BA an die Träger der Werkstätten rstattet werden sollen. Diese Regel sollte auch rückwir- end gelten. Auf meine Frage in der Anhörung, ob denn gendwer aus dem Kreis der Sachverständigen dieser ückwirkung zustimme und zu rechtfertigen wisse, hat ich niemand auch nur ansatzweise zustimmend geäu- ert. Nicht einmal der vom Kollegen Schiewerling noch- als gezielt gefragte Vertreter des Bundesrechnungshofs ollte sich dazu positiv äußern. Wir können also festhalten: Niemand aus dem Kreis er Sachverständigen konnte oder wollte sich für eine egelung aussprechen, die rechtsstaatlich hoch proble- atisch gewesen wäre und zudem die rechtskräftigen ntscheidungen des Landessozialgerichts München vom 5. Februar 2010 und des Bundessozialgerichts ausgehe- elt hätte. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 146. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Dezember 2011 17565 (A) ) )(B) Auch wenn die Kolleginnen und Kollegen von Union und FDP erst auf den Druck der Fachleute und nicht zu- letzt den der Linken wieder auf den Weg der Rechts- staatlichkeit zurückgekehrt sind, ist es gut, dass Sie letzt- endlich die Rückwirkung doch noch aus dem Gesetzentwurf gestrichen haben. Sie tun damit das rechtsstaatlich Zwingende, scheuen aber davor zurück, das politisch Notwendige auch gleich noch zu erledigen: Denn es ist und bleibt falsch, die Kosten für gesamt- gesellschaftliche Aufgaben auf die Deutsche Rentenver- sicherung und die Bundesagentur für Arbeit, also letzt- endlich auf die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler abzuwälzen. Stehen Sie zu den Zusagen, die sie auch der Deutschen Rentenversicherung schriftlich gegeben ha- ben: Akzeptieren Sie das Urteil des Landessozialgerichts Bayern und verzichten Sie auch für die Zukunft auf die Abwälzung der Beiträge auf die Bundesagentur und die Rentenversicherung. Zwei Aspekte sind mir noch wichtig: Erstens. Sowohl der DGB als auch der Spitzenver- band der Gesetzlichen Krankenversicherung haben ge- fordert, die dual Studierenden in puncto Versicherungs- pflicht mit Azubis gleichzustellen. Die Fraktion Die Linke teilt diese Position. Deshalb begrüßen wir diesen Aspekt des Gesetzentwurfs ausdrücklich. Zweitens. Hartz IV ist ein dreifach schlechtes Gesetz: Es verfolgt die falschen Ziele, denn es bedeutet Armut per Gesetz. Es ist zudem handwerklich schlecht gemacht und wird oftmals schlecht in der Verwaltung umgesetzt. Das führt zu vielen Klagen vor den Sozialgerichten, die die Gerichte, vor allem aber auch die Betroffenen belas- ten. Deshalb fordern Sozialrichter und Sozialrichterin- nen, dass die Jobcenter wieder an den entstehenden Jus- tizkosten beteiligt werden müssen. Die Linke hält diesen Vorschlag für gut und für machbar. Bis vor fünf Jahren waren die Jobcenter mit einer Pauschgebühr an den Pro- zesskosten beteiligt. Genau diese Pauschgebühr müsste und könnte wieder eingeführt werden. Leider hat es die Bundesregierung versäumt, dies mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zu regeln. Weil also der vorliegende Gesetzentwurf mehr aus Tiefen denn aus Höhen besteht, Letztere genau genom- men fast nicht zu finden sind, lehnt die Linke den Ge- setzentwurf ab. Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Es verlässt bekanntlich kein Gesetz den Bundestag so, wie es eingebracht wurde. Dies gilt auch im vorliegenden Fall des heute abzustimmenden Gesetzentwurfes zur Än- derung des „Vierten Buches Sozialgesetzbuch und ande- rer Gesetze“. Es hätte jedoch weitergehender Verände- rungen bedurft, um aus diesem Gesetz ein wirklich gutes zu machen. Zwar haben die Koalitionsfraktionen von Union und FDP die rückwirkende Zahlung der Sozial- versicherungsbeiträge für die Werkstattbeschäftigten im Eingangs- und Berufsbildungsbereich durch die zustän- digen Sozialversicherungsträger zurückgenommen. Dies ist ebenso begrüßenswert wie die Änderungen bezüglich des Moratoriums in der Unfallversicherung. Aber diese Schritte reichen nicht aus. b e g „ e b g fü g tr A E e M B g v re R D B d H li d te a w L ru re s N d n K II K k s s s fe g tu u V v B d b F fä m s s fo re (C (D So verdeutlichte die öffentliche Anhörung des Ar- eits- und Sozialausschusses am 24. Oktober 2011, dass s zusätzlicher Änderungen bedurft hätte, um dem selbst esteckten Ziel der schwarz-gelben Bundesregierung, die Sozialverwaltungs- und Sozialgerichtsverfahren ffizienter zu gestalten sowie Vereinfachungen für Ar- eitgeber einzuführen“ auch nachzukommen. Deutlich kritisiert wurde in der Anhörung die Verla- erung der Kosten für die Sozialversicherungsbeiträge r Werkstattbeschäftigte auf die Sozialversicherungsträ- er. Dies bedeutet eine jährliche Mehrbelastung der Bei- agszahler von 120 Millionen Euro (Bundesagentur für rbeit) bzw. 32,5 Millionen Euro (Rentenversicherung). inhellige Meinung der Sachverständigen war, dass es ine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sei, behinderte enschen gegen Altersarmut abzusichern. Anstatt die eschäftigungschancen von Menschen mit Behinderun- en zu verbessern, komme es lediglich zu einer Kosten- erschiebung. Man kann von der Systematik des Sozial- chts zwar durchaus begründen, warum die zuständigen ehabilitationsträger auch Kostenträger sein sollen. och in der jetzigen Situation der Unterfinanzierung der undesagentur für Arbeit werden Menschen mit Behin- erung so in die Rolle des Kostenfaktors gedrängt. Der aushalt der Bundesagentur für Arbeit, BA, ist schließ- ch ohnehin stark belastet. Die Übernahme der Kosten er Grundsicherung im Alter durch den Bund geht zulas- n der BA. Ihre Einnahmen werden ab 2014 um mehr ls vier Milliarden Euro pro Jahr gesenkt. Bedenklich ist zudem, dass mit der neuen Direktüber- eisung der Krankenversicherungsbeiträge von SGB-II- eistungsempfängern an die privaten Krankenversiche- ngen nicht auch andere Mängel des Gesetzes neu ge- gelt und behoben wurden. So kritisierte das Bundes- ozialgericht etwa die Regelungen des § 26 Abs. 1 Satz 1 r. 1 SGB II als verfassungswidrig, wonach der zustän- ige Träger den Betrag zu zahlen habe, der auch für ei- en Bezieher von Arbeitslosengeld II in der gesetzlichen rankenversicherung zu tragen sei. Wenn also die SGB- -Träger künftig den vollen Beitragssatz an die privaten rankenversicherungen zahlen, müsste das im Um- ehrschluss – unter Beibehaltung des erwähnten Halb- atzes – wohl auch für die gesetzlichen Krankenver- icherungen der Fall sein. Ob das im Interesse der chwarz-gelben Bundesregierung liegt, mag ich bezwei- ln. Problematisch ist ferner, dass sich die Bundesre- ierung mit der Entscheidung, die Beiträge für Leis- ngsempfänger mit privater Krankenversicherung nmittelbar an den Versicherer zu überweisen, in ihrer erhandlungsposition gegenüber der privaten Kranken- ersicherung geschwächt hat. So antwortete uns die undesregierung auf eine Kleine Anfrage (17/7452), ass sie seit geraumer Zeit in Gesprächen mit dem Ver- and der Privaten Krankenversicherung bezüglich eines orderungsverzichts für die sogenannten Altschulden- lle (ALG-II-Empfänger mit Beitragsrückständen von ehr als drei Monaten) sei. Die Bundesregierung muss ich nun die Frage gefallen lassen, welches Druckmittel ie noch in der Hand hat, um diese Gespräche zum Er- lg zu bringen. Am Gesetzentwurf ist weiter das Vorhaben zu kritisie- n, Aufwandsentschädigungen für kommunale Ehren- (A) ) )(B) V beamte sowie für ehrenamtlich in kommunalen Vertre- tungskörperschaften Tätige oder für Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane, Versichertenälteste oder Ver- trauenspersonen der Sozialversicherungsträger nach einem Bestandsschutz bis zum 30. September 2015 als rentenschädlichen Zuverdienst anzusehen (Art. 4 Nr. 27 und 38 des Gesetzentwurfes). Dies gilt zumindest für den steuerpflichtigen Anteil der gezahlten Aufwandsent- schädigung über 2 100 Euro im Jahr. Mit diesem Schritt folgt die Bundesregierung ihrer Logik aus dem Rechts- kreis des SGB II. Auch dort werden pauschale Aufwands- entschädigungen oberhalb einer Jahressumme von 2 100 Euro als Einkommen berücksichtigt. Ich halte eine solche Rechtsauslegung bzw. -änderung für falsch. Ge- rade ehrenamtliches Engagement in der Kommunalpoli- tik, in der Rechtspflege und in öffentlich-rechtlichen Körperschaften wie der Selbstverwaltung der Sozialver- sicherung muss besonders anerkannt werden. Es bildet gewissermaßen das Wurzelwerk der Institutionen unse- res Rechts- und Sozialstaats. Nicht hinreichend sind die im Gesetzentwurf vorge- schlagenen Änderungen für eine effizientere Verwal- tungs- und Sozialgerichtspraxis. In der Ausschussanhö- rung zum Gesetz bezifferte etwa Herr Helbig, Vizepräsident des Berliner Sozialgerichts, eindrücklich den enormen Anstieg sogenannter Hartz-IV-Klagen an den Sozialgerichten. So sei die Zahl der Klagen im Be- reich SGB II und SGB XII von 7 000 im Jahr 2005 auf 32 000 Klagen im Jahr 2010 gestiegen. Ursächlich für die hohe Klagequote seien insbesondere mangelhafte Bescheide sowie Probleme des materiellen Rechts. Eine wirklich substanzielle Entlastung des Sozialgerichts sei nicht über eine Einschränkung des rechtlichen Zugangs herstellbar, wie dies insbesondere einige CDU-geführte Bundesländer immer wieder forderten. Vielmehr sei es geboten, eine vorgerichtliche Klärung durch Anhörungs- möglichkeiten der Betroffenen herbeizuführen. Explizit sprach sich Herr Helbig für die Wiedereinführung der Pauschgebühren für SGB-II-Träger aus. Solch grund- sätzlicher Vorschläge scheint sich die schwarz-gelbe Bundesregierung jedoch zu verschließen. Wir sind der Meinung, dass es notwendiger Änderun- gen des materiellen Rechts in den jeweiligen Büchern des Sozialgesetzbuches (siehe hierzu etwa Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Bundestagsdrucksache 17/3207 oder 17/3435) bedarf. Außerdem muss endlich ein mo- dernes Patientenrechtegesetz her, das die weit verstreu- ten Rechtspositionen von Patientinnen und Patienten, Ärztinnen und Ärzten sowie anderen Heilbehandlerin- nen und -behandlern zusammenführt (siehe Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 17/6348). Und gleich- zeitig gilt es, die Verfahrens-, Leistungs- und Partizipa- tionsrechte der Nutzerinnen und Nutzer sozialer Leistun- gen sozialgesetzbuchübergreifend zu stärken. Bündnis 90/ Die Grünen haben hierzu einen Antrag verabschiedet, der die individuellen und kollektiven Rechte von Nutze- rinnen und Nutzern sozialer Leistungen stärkt und mit- hin zu weniger Streitverfahren führt (17/7032). Zum jetzigen Zeitpunkt für nicht sonderlich sinnvoll erachten wir die im Gesetzentwurf vorgesehene Zuord- nung bestimmter Klagen gegen Entscheidungen und Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses zum V Z U m d re D G d n V v s v te d d k n m R n h b T S s d M e is m d im b U S S S u A 1 d s N g re b li 1 s g te z d h n g Offsetdrucker ertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln (C (D ertragsarztrecht, Art. 8 Nr. 1 des Gesetzentwurfes. war ist es richtig, die umstrittenen Abgrenzungen und nsicherheiten zwischen den Zuständigkeiten der Kam- ern für Angelegenheiten der Sozialversicherung und er Kammern für Angelegenheiten des Vertragsarzt- chts klären zu wollen. Vielmehr sollte jedoch, wie es der eutsche Richterbund vorschlägt, die Entscheidung des roßen Senats des Bundessozialgerichts abgewartet wer- en. Auch die im Änderungsantrag der Koalitionsfraktio- en vorgenommene Präzisierung ändert daran nichts. Lassen Sie mich zudem noch etwas zur geplanten erschiebung der Festlegung des aktuellen Rentenwertes om 31. März auf den 30. Juni des jeweiligen Jahres agen. Eine solche Verschiebung des Rentenwertes wird on grüner Seite, genauso wie im Übrigen von der Ren- nversicherung Bund, abgelehnt. Von der Festlegung es aktuellen Rentenwertes bis zum Zeitpunkt, an dem ie Mitteilungen über Rentenanpassungen in den Brief- ästen der Rentnerinnen und Rentner liegen, vergeht otwendigerweise eine gewisse Zeit. Unser Ziel ist eine öglichst frühzeitige und umfassende Information der entnerinnen und Rentner. Positiv hervorzuheben ist die geplante Änderung, wo- ach künftig Teilnehmer von dualen Studiengängen ein- eitlich sozialversichert werden sollen. In der Gesetzes- egründung heißt es hierzu: „Die Regelung trägt der atsache Rechnung, dass einheitliches Merkmal dualer tudiengänge die enge Verzahnung zwischen theoreti- chem Unterricht an der Hochschule oder Akademie und er praktischen Phasen im Ausbildungsbetrieb, das hohe aß an Praxisphasen sowie typischerweise die Zahlung iner Vergütung vom Arbeitgeber an die Studierenden t. Diese Umstände rechtfertigen es, die Studienteilneh- er sozialversicherungsrechtlich so zu behandeln wie ie zur Berufsausbildung Beschäftigten, mit denen sie Übrigen auch in wirtschaftlicher Hinsicht vergleich- ar sind.“ Hintergrund der Regelungsänderung ist ein rteil des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2009 zur ozialversicherungsfreiheit „praxisintegrierter dualer tudiengänge“. Um dieses Urteil umzusetzen, verfassten der GKV- pitzenverband, die Deutsche Rentenversicherung Bund nd die Bundesagentur für Arbeit ein Rundschreiben zur ufhebung der Versicherungspflicht mit Wirkung zum . Oktober 2010. Die Entscheidung des Gerichts stand er Auffassung der Spitzenorganisationen der Sozialver- icherung eigenen Angaben zufolge allerdings entgegen. ach Ansicht der Spitzenorganisationen sei es vielmehr erechtfertigt, „die Studienteilnehmer versicherungs- chtlich so zu behandeln wie Arbeitnehmer oder Auszu- ildende, mit denen sie im Übrigen auch in wirtschaft- cher Hinsicht vergleichbar sind“. Die Bundesregierung plant, die Neuregelung zum . Januar 2012 umzusetzen. Auf meine Frage in der Aus- chussanhörung am 24. Oktober zu möglichen Über- angsfristen antwortete der Vertreter der Deutschen Ren- nversicherung, dass die vorgesehene Regelung bereits um 1. Januar 2012 technisch kein Problem sei. Da auch ie Bundesregierung keinen Änderungsbedarf sieht, ge- en wir davon aus, dass dem Anliegen der Bundesverei- igung der Deutschen Arbeitgeberverbände nach einem eringen Aufwand bei der Umstellung entsprochen wird. 17566 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 146. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Dezember 2011 ei, Bessemerstraße 83–91, 1 , Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de 146. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 3 Gesundheitliche Versorgung TOP 4, 20 Rechte von Menschen mit Behinderung TOP 39, ZP 2 Überweisungen im vereinfachten Verfahren TOP 40, ZP 3 TOP 17 Abschließende Beratungen ohne Aussprache TOP 5Wahl Magnus-Hirschfeld-Stiftung ZP 4 Aktuelle Stunde zur Weltklimakonferenz TOP 6 NATO-Operation Active Endeavour TOP 7Rechte Gewalt seit 1990 TOP 8 EU-Operation Atalanta TOP 9 Private Sicherheits- und Militärunternehmen TOP 10EU-Operation ALTHEA TOP 11Politische Bildung TOP 12Bericht des Untersuchungsausschusses „Kunduz“ TOP 13OSZE TOP 18Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen TOP 15Initiative zur Finanzmarktregulierung TOP 19Visa-Warndatei TOP 24Mehrkosten des ITER-Projektes TOP 14Beitrittsverhandlungen mit Montenegro TOP 16Optimierung der Geldwäscheprävention TOP 22Beziehungen der EU zu Kuba TOP 21Wiedergewährung der Sonderzahlung TOP 28Entwicklung des Elberaumes ZP 5 Sozialversicherungsrecht TOP 26Bahnpreiserhöhungen TOP 25Europäisches Kaufrecht TOP 30Zugang zu Medikamenten für arme Regionen TOP 27, ZP 6Finanzrahmen der EU 2014 - 2020 TOP 29Seefischerei und Seeaufgaben TOP 31Hilfetelefongesetz TOP 32Barrierefreies Filmangebot Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Thomas Silberhorn


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)


    Die Vorschläge der Europäischen Kommission für ein

    Gemeinsames Europäisches Kaufrecht haben wir im
    Rechtsausschuss außergewöhnlich intensiv erörtert.
    Bereits im vergangenen Jahr haben wir bei einer Dele-
    gationsreise nach Brüssel das Gespräch unter anderem

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    (C (D it Justizkommissarin Reding gesucht. Schon damals urde sehr deutlich, dass uns die Beweggründe der ommission – die Stärkung des Verbraucherschutzes inerhalb der Europäischen Union unter gleichzeitiger erminderung von Transaktionskosten im grenzüberchreitenden Verkehr – nicht überzeugen konnten. Unsere Bedenken haben wir im Januar 2011 in Form iner überfraktionellen Stellungnahme des Deutschen undestages zum Grünbuch der Kommission zur Einhrung eines Europäischen Vertragsrechts für Verbrau her und Unternehmen im Einzelnen dargelegt. Der unmehr vorliegende Verordnungsentwurf, der sich auf as Kaufrecht als den praktisch bedeutsamsten Teil des ertragsrechts konzentriert, kann diese Bedenken nicht usräumen. Es ist daher nur konsequent, dass wir heute ie Subsidiaritätsrüge erheben. Es ist übrigens – nach eschlüssen zu Erbsachen und Europäischem Nachlasseugnis sowie zu Einlagensicherungssystemen – die ritte Subsidiaritätsrüge des Deutschen Bundestages eit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon, der ns dieses Instrument zur Verfügung stellt. Ich begrüße es ausdrücklich, dass wir uns fraktionsbergreifend einig geworden sind, bei einer solchen beründeten Stellungnahme im Sinne des Subsidiaritätsrotokolls zum Lissabon-Vertrag einen weiten Prüfungsaßstab anzulegen, der sich nicht allein auf die inhaltung des Subsidiaritätsprinzips beschränkt. Vielehr müssen die nationalen Parlamente ebenso die ahl der Rechtsgrundlage und die Beachtung des rundsatzes der Verhältnismäßigkeit prüfen. Insbesonere ist das Bestehen einer Rechtsetzungskompetenz der U eine notwendige Vorfrage für die Anwendung des ubsidiaritätsprinzips. Der Verordnungsentwurf der Kommission stützt sich uf Art. 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Eupäischen Union, der die Rechtsangleichung im Bin enmarkt ermöglicht. Die Verordnung zur Einführung ines Gemeinsamen Europäischen Kaufrechts sieht alrdings gerade keine Angleichung bestehender Rechtsnd Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten vor, ondern die Einführung eines 28. Regimes neben den 7 nationalen Zivilrechtsordnungen. Es geht also um ine neue, eigenständige europäische Rechtsordnung, ie als optionales Instrument von den Vertragsparteien ewählt werden kann. Wenn aber die Maßnahme des nionsgesetzgebers nicht auf die nationalen Rechtsordungen einwirkt, wird auch keine Angleichung erzielt. Bestätigt wird diese Auslegung des Art. 114 AEUV im ystematischen Zusammenhang mit Art. 118 AEUV. Daach hat die Europäische Union explizit die Kompetenz, arallel neben mitgliedstaatlichen Rechtsordnungen eupäische Regelungen im Bereich des geistigen Eigenms zu erlassen. Daraus folgt im Umkehrschluss, dass on Art. 118 AEUV nicht benannte Rechtsbereiche – wie in Europäisches Kaufrecht – nicht über den Umweg des rt. 114 AEUV geregelt werden dürfen. Auch die bisheige Gesetzgebungspraxis in der Europäischen Union hrt zu diesem Schluss. Bemerkenswert ist zudem, dass der öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses om 21. November 2011 acht von neun eingeladenen Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 146. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Dezember 2011 17503 Dr. Jan-Marco Luczak gebene Reden )


    (A) )

    Sachverständigen unsere Bedenken zur Nichtanwend-
    barkeit von Art. 114 AEUV bestätigt haben.

    Wir dürfen in der Europäischen Union nicht länger
    zulassen, dass Vorhaben auf den Weg gebracht werden,
    weil sie politisch opportun erscheinen, und dann eine
    Rechtsnorm „passend gemacht wird“, auf deren Grund-
    lage das Vorhaben auf dem vermeintlich einfachsten
    Wege realisiert werden kann. Es ist ja auffällig, dass die
    Kommission im vorliegenden Fall gerade nicht die na-
    heliegende Klausel zur Kompetenzergänzung nach
    Art. 352 AEUV heranzieht, weil diese einstimmige Ent-
    scheidungen erfordert. Stattdessen wird Art. 114 AEUV
    bemüht, der – wie wir alle wissen – Entscheidungen mit
    qualifizierter Mehrheit vorsieht. Die Rechtsangleichung
    im Binnenmarkt darf aber nicht einfach das Einstimmig-
    keitserfordernis des Art. 352 AEUV aushebeln und zu ei-
    nem Einfallstor für allerlei Wünschenswertes werden,
    für das der EU eine ausdrückliche Kompetenzzuweisung
    fehlt.

    Doch auch jenseits der gewählten Rechtsgrundlage
    haben wir massive Bedenken bezüglich der Vereinbar-
    keit des vorliegenden Verordnungsentwurfs mit den
    Grundsätzen der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit.
    Sowohl Verbraucherverbände als auch die Vertreter der
    kleinen und mittleren Unternehmen – also ausgerechnet
    die Kreise, für die das Europäische Kaufrecht gedacht
    ist – haben mehrfach – zuletzt im Rahmen unserer öf-
    fentlichen Anhörung – bekräftigt, dass sie keine Notwen-
    digkeit für ein Europäisches Kaufrecht sehen. Bei ge-
    nauerem Hinsehen offenbaren dies auch die
    Eurobarometer-Studien, die die EU-Kommission hierzu
    selbst in Auftrag gegeben hat.

    Die europäischen Verbraucherverbände befürchten
    jedenfalls mittelfristig eine Abschwächung des Verbrau-
    cherschutzniveaus. Zudem sehen sie die Gefahr gestei-
    gerter Verbraucherverwirrung bei parallel anwendba-
    ren nationalen und europäischen Kaufrechtssystemen.
    Die kleinen und mittleren Unternehmen betonen, dass
    schon heute im grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr
    keine nennenswerten Schwierigkeiten bestünden. Das
    UN-Kaufrecht als bereits vorhandenes optionales Ver-
    tragsinstrument habe sich bewährt. Durch die Schaffung
    eines zusätzlichen optionalen Instruments in Form des
    EU-Kaufrechts sei Rechtsunsicherheit zu befürchten.

    Das Zivilrecht ist mit seiner Fülle an unbestimmten
    Rechtsbegriffen und Generalklauseln stark richterrecht-
    lich geprägt. Dabei bedarf es vieler Jahre, bis ein Be-
    griff wie „sittenwidrig“ durch die Rechtsprechung aus-
    gefüllt wird. Bei einem Europäischen Kaufrecht müssten
    unbestimmte Rechtsbegriffe und allgemeine gesetzliche
    Regelungen neu durch die Judikative ausgelegt werden.
    Es existiert aber keine einheitliche europäische Zivilge-
    richtsbarkeit. Der Europäische Gerichtshof ist für diese
    Aufgabe weder ausgelegt noch ausreichend ausgestat-
    tet, sodass eine gefestigte Rechtsprechung Jahre oder
    gar Jahrzehnte dauern würde.

    Hinzu kommt: Die Haupthemmnisse für grenzüber-
    schreitende Geschäfte innerhalb der Europäischen
    Union sind Sprachbarrieren und räumliche Distanzen.
    Diese natürlichen Hindernisse lassen sich auch durch

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    Zu Protokoll ge

    (C (D in Europäisches Kaufrecht nicht überwinden. Schließch kann die beabsichtigte Rechtsvereinfachung nicht rreicht werden, sofern wesentliche Fragen des Veragsrechts durch das Europäische Kaufrecht nicht abedeckt werden. So sind etwa Geschäftsfähigkeit, Stellertretung und Abtretung von dem Verordnungsentwurf usgenommen. In vielen Einzelfragen müsste deshalb ieder auf die nationalen Zivilrechtsordnungen zurückegriffen werden. Unsere Bedenken werden in zahlreichen EU-Mitliedstaaten geteilt. So hat der Europaausschuss des ösrreichischen Bundesrats gestern eine entsprechende tellungnahme befürwortet, die noch in dieser Woche im undesrat beschlossen werden soll. Das britische Unrhaus bereitet derzeit ebenfalls eine begründete Stelngnahme vor, die einen Verstoß gegen das Subsidiaritsprinzip rügt und die angesprochenen Kritikpunkte ufgreift. Weitere Mitgliedstaaten wie Frankreich, Finnnd und Schweden haben ebenfalls Bedenken angemel et. Im Rat für Justiz und Inneres am 28. Oktober erklärn darüber hinaus die Vertreter Portugals, Sloweniens, er Niederlande und der Tschechischen Republik ihre orbehalte. Die Intention der Europäischen Kommission und des uropäischen Parlaments – dessen müssen wir uns beusst sein – ist klar: Ein Europäisches Kaufrecht soll er erste Schritt zu einer gesamteuropäischen Zivilchtsordnung sein. Doch wenn es der EU darum geht, inen Fuß in die Türe zu bekommen, dann kann erst cht kein Modell hingenommen werden, das auf einer nzureichenden Rechtsgrundlage fußt, das Rechtsunsiherheiten hervorruft und das seine Regelungsziele verhlt. Ohnehin sind Zweifel angebracht, ob eine Vollharonisierung erstrebenswert ist und praktikabel wäre. ür die wachsende Internationalität von Rechtsund eschäftsbeziehungen, die über die EU und ihren Binenmarkt weit hinausreichen, erscheint eine EU-zenierte Perspektive doch als allzu schlicht und eng. Vor kurzem erhielten wir den Kommissionsvorschlag r ein Gemeinsames Europäisches Kaufrecht: ein vereintlich optionales System, das für grenzüberschreinde Fälle greifen soll. Ziel dieses Vorschlags soll sein, ransaktionskosten – insbesondere für kleine und mittre Unternehmen – zu senken und den Handel zwischen en Mitgliedstaaten anzukurbeln. Unsere Fraktion trägt die interfraktionelle Entscheiung, eine sogenannte Subsidiaritätsrüge in Bezug auf en Kommissionsvorschlag zu erheben. Hätte sich der undestag anders entschieden, hätte man der Kommision freie Fahrt gelassen: Die vollumfassende Europäiierung des Privatrechts wäre in einem unauffälligen nd schleichenden Prozess erfolgt. Es ist daher rechtlich nd politisch notwendig, ein klares Zeichen zu setzen. Zu Recht gehen viele Sachverständige davon aus, ass gegen das Subsidiaritätsprinzip auch dann verstoen wird, wenn keine Kompetenz für die Union besteht. ie sonst soll zielführend darüber verhandelt werden, b die Union die Materie besser regeln kann als die Mit17504 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 146. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Dezember 2011 Thomas Silberhorn gebene Reden )


Rede von Burkhard Lischka
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

(A) )

gliedstaaten, wenn die EU doch schon nicht zum Erlass
respektiver Maßnahmen autorisiert ist? Noch letztes
Jahr fand zu diesem Thema eine Sachverständigenanhö-
rung im Bundestag statt, und die Experten und Expertin-
nen befürworteten eine solche umfassende Auslegung
des Rügeumfangs.

Man muss sich insbesondere vor Augen führen, wel-
chen Weg die Kommission eingeschlagen hat: Wider
besseres Wissen – so scheint es mir, nachdem wir die
Sachverständigen zu diesem Thema gehört haben – hat
die Kommission als einschlägige Rechtsgrundlage die
Querschnittskompetenz des Art. 114 AEUV benannt. Da-
nach kann die Union die notwendigen Maßnahmen zur
Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten
erlassen, wenn sie die Errichtung und das Funktionieren
des Binnenmarkts zum Gegenstand haben. Nur findet
eben eine solche Angleichung der Rechtsvorschriften
nicht statt. Wir sprechen hier über ein zusätzliches, fa-
kultatives System. Wo liegt da eine Angleichung der na-
tionalen Rechtsvorschriften?

Und ja, es gäbe eine möglicherweise einschlägige
Vorschrift: Art. 352 AEUV. Danach kann der Ministerrat
auf Vorschlag der Kommission die geeigneten Vorschrif-
ten erlassen, wenn ein Tätigwerden der Union im Rah-
men der in den Verträgen festgelegten Politikbereiche
erforderlich erscheint, um eines der Ziele der Verträge
zu verwirklichen. Diejenigen, denen die Vorschrift be-
kannt ist, müssten jetzt aufhorchen; denn zwei bedeu-
tende Verfahrensvoraussetzungen fehlen noch: Erst
nach Zustimmung des Europäischen Parlaments und bei
Einstimmigkeit des Ministerrats ist ein Tätigwerden
nach Art. 352 AEUV möglich. Mit dem Zustimmungs-
recht hat das Parlament weitreichende Einflussmöglich-
keiten auf diejenigen Vorschriften erhalten, die auf der
Grundlage der Flexibilitätsklausel erlassen werden sol-
len. Darüber hinaus darf der deutsche Vertreter im Rat
nur zustimmen, nachdem der Bundestag mit Zustim-
mung des Bundesrates ihn durch ein Gesetz gemäß
Art. 23 Abs. 1 des Grundgesetzes hierzu ermächtigt hat,
§ 8 Integrationsverantwortungsgesetz. Diese Anforde-
rungen sehenden Auges durch die Wahl einer alternati-
ven, aber nicht einschlägigen Kompetenzgrundlage un-
terlaufen zu wollen, lässt dem Deutschen Bundestag nur
eine Möglichkeit: Mit einer Subsidiaritätsrüge klar zu
adressieren, dass sich die deutschen Parlamentarier
nicht auf den Arm nehmen lassen.

Aber auch an der Verhältnismäßigkeit der durch den
Vorschlag verfolgten Regelung bestehen erhebliche
Zweifel. Zwar hat die Sachverständigenanhörung im
Hinblick auf das „Ob“ eines Gemeinsamen Europäi-
schen Kaufrechts keine endgültige Entscheidung ge-
bracht. Das Ziel, den Binnenmarkt anzukurbeln und
Transaktionskosten zu senken, ist zwar begrüßenswert,
nur stellt sich die Frage: Kann und würde dieses Ziel
mithilfe des jetzigen Kommissionsvorschlags erreicht
werden? Hierzu kann ich nur auf die Experten verwei-
sen: In einer bislang ungewohnten Übereinstimmung
sprechen sich die Vertreter der Verbraucher sowie der
Wirtschaft geschlossen gegen den Kommissionsvor-
schlag aus. Für beide Seiten entstünden durch das Ge-
meinsame Europäische Kaufrecht Nachteile. Die eigent-

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Zu Protokoll ge

(C (D chen Handelshemmnisse seien die Sprachenvielfalt, ie gerichtliche Rechtsdurchsetzung im Ausland sowie ie weiterhin erforderliche Rechtsberatung. Auch ein eiteres Vertragswerk würde über diesen Zustand nicht inweghelfen. Rechtsunsicherheit: Mit diesem Schlagwort reagieren iele auf den Kommissionsvorschlag. Was aber genau edeutet dies eigentlich? Um es kurz zu machen: Die erbraucher wüssten nicht, ob für sie im Einzelfall das uropäische Kaufrecht oder das Deutsche Recht sinnoller wäre; Rechtsunsicherheit ist vorprogrammiert. ollten sich doch beide Seiten für das Gemeinsame uropäische Kaufrecht entscheiden, jedoch Uneinigkeit ber die Lieferung der belgischen Pralinen und deren ücknahme bestehen: Welches Gericht sollte dann über iesen Rechtstreit entscheiden, wo es doch keine euroäische Zivilgerichtsbarkeit gibt? Und wie soll die bisng den nationalen Gerichten obliegende Auslegung er Rechtsvorschriften erfolgen? Diese und weitere Fraen müssen geklärt werden, bevor in einem Schnellurchlauf ein zusätzliches Vertragsrecht normiert wird. Es bedarf daher einer gewissenhaften Prüfung der orund Nachteile des vorgeschlagenen Gemeinsamen uropäischen Kaufrechts. Bevor die zutreffende Kompenzgrundlage für ein Tätigwerden der EU nicht benannt t und nicht sämtliche offensichtliche Nachteile für eutsche Verbraucher und kleine und mittlere Unternehen ausgeräumt sind, ist es Aufgabe des Deutschen undestags, die Schritte der Kommission kritisch zu beleiten und dezidierte Erklärungen zu fordern. Mitte Oktober dieses Jahres hat die Europäische ommission ihren Vorschlag für eine Verordnung über in Europäisches Kaufrecht vorgelegt. Damit verfolgt ie Kommission das Ziel, ein fakultatives europäisches ertragsrecht neben dem nationalen Zivilrecht der Mitliedstaaten zu etablieren. Ich stehe diesem konkreten erordnungsvorschlag sehr skeptisch gegenüber und berüße es sehr, dass sich hier im Hause ein interfraktioeller Konsens findet, um eine Subsidiaritätsrüge einzugen. Die Gründe hierfür liegen auf der Hand: Zunächst hege ich große Zweifel, dass der uns vorgegte Verordnungsentwurf auf der Rechtsgrundlage von rt. 114 AEUV erlassen werden kann, so wie die Komission dieses beabsichtigt. Die Kompetenzgrundlage ehört nach richtiger Auffassung zum Prüfprogramm er Subsidiaritätsrüge. Mit dieser Ansicht befindet sich er Deutsche Bundestag in bester Gesellschaft. Ein roßteil des Schrifttums zu diesem Thema bejaht dies benfalls. Dass Art. 114 AEUV den Verordnungsvorschlag nicht ägt, folgt zunächst aus der Rechtsprechung des EuGH. r hat bei seiner Entscheidung zur Europäischen Geossenschaft klargestellt, dass ein Gesetzgebungsakt, elcher die nationalen Rechtsvorschriften unverändert sst, keine Angleichung der Rechtund Verwaltungs orschriften der Mitgliedstaaten im Sinne des Art. 114 EUV bezweckt und damit Art. 114 AEUV keine zuläsige Rechtsgrundlage darstellt. Genauso verfährt aber Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 146. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Dezember 2011 17505 Burkhard Lischka gebene Reden )

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Marco Buschmann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)


    (A) )

    der Verordnungsentwurf. Er lässt das bestehende Zivil-
    recht der Mitgliedstaaten unberührt. Zu diesem Ergeb-
    nis gelangte auch die Mehrheit der Sachverständigten in
    der öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses des
    Bundestages am 21. November 2011.

    Neben der fehlenden Rechtsgrundlage sprechen auch
    materielle Argumente gegen den Entwurf. Die Kommis-
    sion verfolgt angeblich das Ziel, Handelshemmnisse in
    Europa abzubauen. Dazu sollen Transaktionskosten ge-
    senkt werden, indem rechtlicher Beratungsbedarf ver-
    mindert wird. Der Verordnungsvorschlag löst dieses
    Problem aber gerade nicht. Er sorgt nur noch für mehr
    Aufwand. Denn im Ergebnis zeugt der Entwurf 27 zu-
    sätzliche rechtliche Chimären. Der Entwurf muss näm-
    lich wegen seiner fragmentierenden Regelungstechnik
    bei Stellvertretung, Geschäftsfähigkeit etc. auf das je-
    weilige Rechtssystem der Mitgliedstaaten zurückgreifen.
    Der Aufwand für Rechtsberatung wird also nicht ver-
    mindert, sondern gesteigert.

    Im Übrigen spricht es ja auch Bände, dass alle Frak-
    tionen des Deutschen Bundestages diese Skepsis teilen.
    Das könnte nicht zuletzt auch mit der Tatsache zu tun ha-
    ben, dass die Kommission den Eindruck erweckt, als
    wäre sie an einem echten Austausch der Argumente
    nicht interessiert. Bereits Anfang des Jahres 2011 haben
    wir zu dem vorangegangenen „Grünbuch zur Ein-
    führung eines Europäischen Vertragsrechts“ interfrak-
    tionell eine kritische Stellungnahme gegenüber der
    Kommission abgegeben. Damit standen wir in dem Kon-
    sultationsverfahren des Grünbuches keineswegs alleine
    da. Über 300 größtenteils kritische Stellungnahmen er-
    reichten die Kommission bis zum Ende des Konsulta-
    tionsverfahren am 31. Januar 2011. Auch wurde in der
    gesamten Bandbreite der Interessengruppen von Wirt-
    schaft, Handwerk bis hin zu den Verbraucherschützern
    Kritik an dem Vorhaben der Kommission geübt. Dass die
    Kommission nur gut neun Monate nach Ende der Kon-
    sultation einen Vorschlag vorlegt und damit behauptet,
    sie hätte diese 300 Stellungnahmen gewürdigt, ausge-
    wertet und den Entwurf daraufhin verbessert, ist
    schlicht nicht glaubwürdig.

    Daher ist diese Subsidiaritätsrüge auch ein Signal an
    die Kommission, mit dem wir zu einer besseren Berück-
    sichtigung der Anregungen aus Praxis, Wissenschaft, Zi-
    vilgesellschaft und aus den mitgliedstaatlichen Parla-
    menten aufrufen.