Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 145. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. November 2011 17293
(A) )
)(B)
Verhältnis zwischen dem allgemeinen Justizgewährungsan-Albert
Anlagen
spruch von Personen, die Opfer von Ausbeutung, Missbrauch
des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage der
Abgeordneten Dr. Eva Högl (SPD) (Drucksache 17/7901,
Frage 3):
Wie bewertet das Bundesministerium der Justiz, BMJ, das
Reiche (Potsdam),
Katherina
CDU/CSU 30.11.2011
Rupprecht (Weiden), CDU/CSU 30.11.2011
Anlage 1
Liste der entschuldigte
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Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Beck (Köln), Volker BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
30.11.2011
Dittrich, Heidrun DIE LINKE 30.11.2011
Dyckmans, Mechthild FDP 30.11.2011
Edathy, Sebastian SPD 30.11.2011
Friedhoff, Paul K. FDP 30.11.2011
Funk, Alexander CDU/CSU 30.11.2011
Granold, Ute CDU/CSU 30.11.2011
Hoff, Elke FDP 30.11.2011
Höger, Inge DIE LINKE 30.11.2011
Dr. h. c. Kastner,
Susanne
SPD 30.11.2011
Kolbe, Manfred CDU/CSU 30.11.2011
Dr. Koschorrek, Rolf CDU/CSU 30.11.2011
Kurth (Quedlinburg),
Undine
BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
30.11.2011
Lindemann, Lars FDP 30.11.2011
Dr. de Maiziére,
Thomas
CDU/CSU 30.11.2011
Möller, Kornelia DIE LINKE 30.11.2011
Nahles, Andrea SPD 30.11.2011
Niebel, Dirk FDP 30.11.2011
Nietan, Dietmar SPD 30.11.2011
Ortel, Holger SPD 30.11.2011
Petermann, Jens DIE LINKE 30.11.2011
Pieper, Cornelia FDP 30.11.2011
Polenz, Ruprecht CDU/CSU 30.11.2011
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Anlagen zum Stenografischen Bericht
n Abgeordneten
nlage 2
Antwort
es Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage des
bgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE
RÜNEN) (Drucksache 17/7901, Frage 1):
Plant die Bundesregierung – angesichts der Zusage,
150 verletzte libysche Kämpfer in Deutschland aufzunehmen;
vergleiche Antwort auf meine schriftliche Frage 55 auf Bun-
destagsdrucksache 17/7584 –, auch verletzte Flüchtlinge aus
Syrien, die es schaffen, in Flüchtlingslager außerhalb Syriens
zu gelangen, in Deutschland aufzunehmen, und in welcher
Form erteilt sie ansonsten humanitäre Hilfe zugunsten syri-
scher Flüchtlinge und oppositioneller Kämpferinnen und
Kämpfer?
Die Lager syrischer Flüchtlinge befinden sich vorran-
ig an der syrisch-türkischen Grenze auf türkischem Ter-
torium. Auf Hilfsangebote der Bundesregierung, die
etreuung der Flüchtlinge zu unterstützen, wurde von
rkischer Seite bisher nicht eingegangen.
In Syrien selbst unterstützt die Bundesregierung die
ätigkeit des Internationalen Komitees vom Roten
reuz. Dieses leistet im Rahmen der begrenzten Mög-
chkeiten, die von der syrischen Regierung einräumt
erden, im medizinischen Bereich insbesondere auch
ilfe für Opfer staatlicher Gewalt.
nlage 3
Antwort
chlecht, Michael DIE LINKE 30.11.2011
r. Schwanholz, Martin SPD 30.11.2011
eiler, Till BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
30.11.2011
empel, Frank DIE LINKE 30.11.2011
rittin, Jürgen BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
30.11.2011
olff (Wolmirstedt),
Waltraud
SPD 30.11.2011
bgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
17294 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 145. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. November 2011
(A) )
)(B)
und anderen Rechtsverletzungen durch ausländische Diplo-
maten bzw. Diplomatinnen geworden sind und der internatio-
nalen diplomatischen Immunität, die die Diplomaten bzw. Di-
plomatinnen von der deutschen Gerichtsbarkeit nach § 18 des
Gerichtsverfassungsgesetzes befreit (siehe unter anderem Ur-
teil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 9. No-
vember 2011 – Aktenzeichen 17 Sa 1468/11), und welche
Gründe vermögen nach Ansicht des BMJ die nach gegenwär-
tiger Rechtslage bestehende Nachrangigkeit der Durchsetzung
der Opferrechte zu rechtfertigen, insbesondere vor dem Hin-
tergrund, dass es sich bei der Ausbeutung von Hausangestell-
ten um ein internationales Problem handelt?
Der nach deutschem nationalen Recht grundsätzlich
bestehende allgemeine Justizgewährungsanspruch wird
im Falle von Personen, die beklagen, Opfer von Rechts-
verletzungen durch ausländische Diplomaten geworden
zu sein, durch das Völkerrecht überlagert. Nach § 18 Ge-
richtsverfassungsgesetz, GVG, sind die Mitglieder der
diplomatischen Missionen nach Maßgabe des Wiener
Übereinkommens über Diplomatische Beziehungen,
WÜD, vom 18. April 1961 von der deutschen Gerichts-
barkeit befreit. Im Übrigen sind die allgemeinen Regeln
des Völkerrechts Bestandteil des Bundesrechts und ge-
hen den nationalen Gesetzen vor – Art. 25 Grundgesetz.
Bei der diplomatischen Immunität handelt es sich um
eine historisch gewachsene, völkergewohnheitsrechtlich
etablierte und in Art. 31 WÜD kodifizierte allgemeine
Regel des Völkerrechts. Die diplomatische Immunität ist
eine essenzielle Voraussetzung bei der Pflege zwischen-
staatlicher Beziehungen und muss von allen Staaten ge-
achtet werden.
Anlage 4
Antwort
des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage der
Abgeordneten Dr. Eva Högl (SPD) (Drucksache 17/7901,
Frage 4):
Welche der in der Studie „Domestic Workers in Diplo-
mats’ Households“ des Deutschen Instituts für Menschen-
rechte vom Juni 2011 enthaltenen Elemente guter Praxis beur-
teilt das BMJ als Verbesserung zur Durchsetzung der Rechte
von Hausangestellten, und welche konkreten Schritte plant
das BMJ in Deutschland, um Betroffenen künftig Zugang zum
Recht zu verschaffen und sie vor Ausbeutungen durch vom
Immunitätsrecht geschützte Diplomaten bzw. Diplomatinnen
zu schützen?
Viele der in der Studie „Domestic Workers in Diplo-
mats’ Households“ des Deutschen Instituts für Men-
schenrechte von Juni 2011 enthaltenen Elemente guter
Praxis werden von der Bundesregierung bereits seit
Jahren angewandt. Hierzu zählen neben klaren Rahmen-
bedingungen für die Einstellung von privaten Hausan-
gestellten auch die Durchführung diplomatischer Kon-
trollmaßnahmen, um einer Ausbeutung von vorne herein
entgegenzuwirken.
Bei Verstößen vermittelt die Bundesregierung zwi-
schen den Parteien, um die Rechte der privaten Haus-
angestellten zu wahren, oder ergreift Sanktionsmaßnah-
men, die bis hin zu einer Erklärung zur Persona non
grata reichen können.
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Um private Hausangestellte noch stärker gegen Aus-
eutung zu schützen, wird die Bundesregierung mit Wir-
ung vom 1. Januar 2012 verschärfte Kontrollmaßnah-
en einführen.
Die Bundesregierung thematisert den Schutz der pri-
aten Hausangestellten im EU-Rahmen und stimmt sich
u dem Thema bilateral mit EU-Partnern ab.
nlage 5
Antwort
es Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage des
bgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN) (Drucksache 17/7901, Frage 7):
Was weiß die Bundesregierung über die Gründe, weshalb
B. A. S., seine deutsche Ehefrau Ö. S. sowie deren Münchener
Unternehmen I. B. GmbH in eine schwarze Liste des US-Of-
fice of Foreign Assets Control, OFAC, eingetragen wurden,
kurz nachdem sich das Unternehmen gegen US-amerikani-
sche Konkurrenten um einen Auftrag für ein Energieprojekt in
Afghanistan beworben hatte, sowie über diesbezügliche Infor-
mationsübermittlungen deutscher Sicherheitsbehörden an das
OFAC oder andere US-Behörden, und was hat die Bundesre-
gierung auf Ersuchen der Betroffenen bisher zur Klärung die-
ser Angelegenheit unternommen, auch um jene vor dem dro-
henden wirtschaftlichen Kollaps hierzulande infolge dieses
Eintrags zu bewahren?
Der Bundesregierung ist eine Firma namens „I. B.
mbH“ nicht bekannt. Die Bundesregierung geht davon
us, dass eine Firma, die mit dem Wort „Intercontinen-
l“ beginnt, mit Sitz in München gemeint ist.
Der Bundesregierung ist bekannt, dass Herr B., seine
eutsche Ehefrau Ö. sowie die in ihrem Besitz befindli-
he Firma „I.“ am 28. April 2011 vom Amt für die Kon-
olle von Auslandsvermögen des Finanzministeriums
er Vereinigten Staaten von Amerika, OFAC, als
auschgifthändler, „Specially Designated Narcotics
rafficker“ unter dem „Foreign Narcotics Kingpin Desi-
nation Act, Kingpin Act“ gelistet wurde.
Konsequenz dieser Listung ist unter anderem, dass es
merikanischen Staatsangehörigen verboten ist, finan-
ielle oder kommerzielle Transaktionen mit den geliste-
n Personen bzw. Firmen durchzuführen. Zudem wird
as sich unter US-amerikanischer Jurisdiktion befindli-
he Vermögen der gelisteten Personen bzw. Firmen ein-
efroren.
Der Bundesregierung liegen über die in der Presse-
rklärung des OFAC gemachten Ausführungen hinaus
eine weiteren Erkenntnisse darüber vor, welcher kon-
rete Sachverhalt dazu führte, dass das Unternehmen auf
ie Liste der OFAC aufgenommen wurde. Die Presse-
rklärung ist im Internet abrufbar.
Bezüglich des Herrn B. hat ein Informationsaustausch
urch deutsche Sicherheitsbehörden mit US-amerikani-
chen Dienststellen in der Form stattgefunden, dass mit-
eteilt wurde, dass ein gegen B. laufendes Ermittlungs-
erfahren in Deutschland eingestellt wurde. Deutsche
icherheitsbehörden haben darüber hinaus keine Infor-
ationen zur Listung der Person des B., seiner Ehefrau
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 145. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. November 2011 17295
(A) )
)(B)
oder des gemeinsamen Unternehmens an das OFAC oder
andere US-Behörden übermittelt.
Die Bundesregierung hat den Betroffenen empfohlen,
sich mithilfe eines amerikanischen Rechtsanwaltes an
das OFAC zu wenden, um entlastende Umstände vorzu-
tragen. Der Bundesregierung ist bekannt, dass das OFAC
in einem rechtsstaatlichen Verfahren die von Betroffenen
vorgetragenen entlastenden Beweise prüft und bei ent-
lastenden Umständen auch wieder von der Listung aus-
nimmt.
Darüber hinaus steht die Bundesregierung im Kontakt
mit dem von der Firma „I.“ bestellten Rechtsanwalt und
einem weiteren Berater der beiden genannten Personen.
Diesen wurde mit mehreren Schreiben seit Mai 2011 die
nach US-amerikanischem Recht bestehende Möglichkeit
eines „requests for consideration“ aufgezeigt, aber auch
mitgeteilt, dass das Auswärtige Amt hierbei keine wei-
tere Rechtsberatung leisten kann.
Anlage 6
Antwort
des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage des
Abgeordneten Dr. h. c. Gernot Erler (SPD) (Drucksa-
che 17/7901, Frage 8):
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den
Gesundheitszustand der in Untersuchungshaft befindlichen
ukrainischen Oppositionspolitikerin Julija Timoschenko, die
sich nach Angaben der Menschenrechtsbeauftragten des ukra-
inischen Parlaments, Nina Karpatschowa (FAZ vom
22. November 2011), in einem „äußerst ernsten“ Zustand be-
findet, und was hat die Bundesregierung bislang unternom-
men, damit die ukrainischen Behörden Julija Timoschenko
eine angemessene ärztliche Versorgung gewährleisten?
Die Menschenrechtsbeauftragte des ukrainischen Par-
laments, Nina Karpatschowa, hat nach einem unange-
kündigten Gefängnisbesuch bei der inhaftierten ukraini-
schen Oppositionsführerin Julija Timoschenko am
21. November 2011 eine angemessene ärztliche Unter-
suchung Timoschenkos außerhalb der Haftanstalt gefor-
dert, da Frau Timoschenko während des Besuchs über
Schmerzen geklagt habe und nicht aufstehen konnte.
Staatspräsident Wiktor Janukowitsch hat am 23. No-
vember 2011 eine Untersuchung Timoschenkos in einem
Kiewer Krankenhaus veranlasst. Deren Ergebnisse sind
bisher nicht öffentlich. Es wurde lediglich mitgeteilt,
dass Timoschenko an keiner lebensgefährlichen Krank-
heit leide.
Ich habe am 22. November 2011 gefordert, dass Frau
Timoschenkos medizinische Behandlung über jeden
Zweifel erhaben sein muss und Vertreter der EU endlich
Zugang zu Julija Timoschenko und den anderen inhaf-
tierten ukrainischen Oppositionspolitikern erhalten müs-
sen. Die Bundesregierung hat darüber hinaus im
EU-Kreis eine Demarche angeregt mit dem Ziel, auf
eine angemessene Versorgung Timoschenkos, aber auch
der anderen Inhaftierten ihrer ehemaligen Regierung zu
drängen. Diese wird derzeit vorbereitet.
Die Beauftragte des Auswärtigen Amts für Osteu-
ropa, den Kaukasus und Zentralasien, Dr. Patricia Flor,
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t am 24./25. November 2011 nach Kiew gereist. Sie hat
ich dort mit Julija Timoschenkos Anwalt getroffen und
egenüber der Regierung unsere Sorge über die Verfah-
n gegen Frau Timoschenko und weitere inhaftierte
ppositionelle ausgedrückt.
nlage 7
Antwort
es Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage des
bgeordneten Dr. h. c. Gernot Erler (SPD) (Druck-
ache 17/7901, Frage 9):
Welche Schritte hat die Bundesregierung bislang unter-
nommen bzw. beabsichtigt sie zu unternehmen, um die
Ukraine auf die Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien in der
innenpolitischen Auseinandersetzung zu drängen, und wie
steht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der jüngsten
Ereignisse zur geplanten Unterzeichnung eines Assoziie-
rungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der
Ukraine am 19. Dezember 2011?
Ohne Zweifel werfen der Prozess und das Urteil gegen
ie ehemalige Ministerpräsidentin Julija Timoschenko,
ie neuen Ermittlungen gegen sie sowie der Umgang mit
ahlreichen weiteren Mitgliedern der ehemaligen Regie-
ng ein sehr negatives Schlaglicht auf die Rechtsstaat-
chkeit in der Ukraine.
Wir stehen darüber in einem engen Dialog mit der
krainischen Führung und haben ihr gemeinsam mit un-
eren europäischen Partnern unsere Erwartungen wie-
erholt sehr deutlich kommuniziert – so zum Beispiel
ei politischen Gesprächen des Bundesministers des
uswärtigen, Dr. Guido Westerwelle, am 2. und 3. März
011, in Gesprächen mit Vizeministerpräsident Serhij
ihipko am 10. August 2011 und Vizeaußenminister
avlo Klimkin am 5. September 2011 mit den beiden
taatssekretären im Auswärtigen Amt, in den Gesprä-
hen der Staatsministerin im Auswärtigen Amt, Cornelia
ieper, am 11. November 2011 in Kiew sowie in Gesprä-
hen zwischen Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und
undespräsident Christian Wulff mit Präsident Wiktor
anukowitsch.
Wir erwarten von der ukrainischen Führung klare
ortschritte in Richtung Demokratie und Rechtsstaat und
ie Sicherstellung fairer, rechtsstaatlicher Verfahren.
uch um dies deutlich zu machen, haben wir in der EU
emeinsam entschieden, einen für Ende Oktober 2011
eplanten Besuch von Präsident Janukowitsch in Brüssel
is auf Weiteres zu verschieben. Gleichzeitig haben wir
ein Interesse daran, die Beziehungen mit der Ukraine in
ieser für die künftige Entwicklung der Ukraine ent-
cheidenden Phase abzubrechen. Wir wollen und brau-
hen eine demokratische, europäisch ausgerichtete
kraine. Vor diesem Hintergrund werden wir weiterhin
eutlich kritische Signale an die Ukraine senden, ohne
r jedoch den Weg in Richtung einer Annäherung an die
U auf längere Zeit zu verbauen.
Die Frage nach der Unterzeichnung des EU-Ukraine-
ssoziierungsabkommens auf dem für den 19. Dezem-
er 2011 geplanten EU-Ukraine-Gipfel stellt sich aktuell
icht. Die Verhandlungen sind noch nicht abgeschlos-
17296 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 145. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. November 2011
(A) )
)(B)
sen; und selbst wenn dies vor Mitte Dezember noch ge-
lingen würde, würde sich zuerst die Frage stellen, wann
und wo die technische Paraphierung erfolgen kann. Erst
dann wird es um die Frage der Unterzeichnung gehen
können. Ob und wann diese dann erfolgen kann, wird im
Lichte der dann aktuellen Entwicklungen zu beurteilen
sein.
Anlage 8
Antwort
des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage der
Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/7901, Frage 14):
Welche letzten Erkenntnisse liegen der Bundesregierung
über die Vorschläge zur Finanzierung des internationalen
Fusionsexperimentes ITER für die Jahre 2012 und 2013 vor
– bitte detailliert nach Rubriken und Programmen aufschlüs-
seln –, und welche Haltung vertritt die Bundesregierung zu
den Vorschlägen, Mittel für die ITER-Finanzierung aus den
Vorhaben ARTEMIS, Clean Sky, ENIAC, SESAR und IMI
Joint Undertakings abzuziehen (bitte um differenzierte Erläu-
terung für jedes Vorhaben)?
Die Europäische Kommission hat in der Sitzung des
Haushaltsausschusses des Rates am 24. November 2011
einen neuen Vorschlag zur Finanzierung des Mehrbe-
darfs von ITER vorgestellt:
Dieser enthält zum einen eine Revision des Mehrjähri-
gen Finanzrahmens, indem die Obergrenze von Rubrik 1 a
um 840 Millionen Euro angehoben werden soll. Zusätz-
lich sollen Mittel aus der Rubrik 1a in Höhe von
460 Millionen Euro verfügbar gemacht werden.
Im Einzelnen sieht der Vorschlag vor:
Erstens. Im Haushalt 2012 sollen 160 Millionen Euro
bereitgestellt werden.
Zweitens. Der Mehrjährige Finanzrahmen soll bis
Ende 2011 geändert werden, und zwar mit einer Erhö-
hung der Obergrenze von Rubrik 1a für 2012 um
590 Millionen Euro und für 2013 um 250 Millionen
Euro. Korrespondierend sollen für das Jahr 2011 die
Obergrenzen folgender Rubriken gesenkt werden: Ru-
brik 2 – um 572 Millionen Euro –, Rubrik 3a – um
25 Millionen Euro –, Rubrik 5 – um 243 Millionen Euro.
Im Haushalt 2013 sollen – entgegen bisheriger Pla-
nungen – Umschichtungen in Höhe von 300 Millionen
Euro vorgenommen werden, davon 100 Millionen Euro
aus den Programmen, die Sie in Ihrer mündlichen Frage
genannt haben – ARTEMIS, Clean Sky, ENIAC,
SESAR, IMI Joint Undertakings.
Eine differenzierte Erläuterung zum Kommissions-
vorschlag, 100 Millionen Euro aus den Programmen
ARTEMIS, Clean Sky, ENIAC, SESAR, IMI Joint Un-
dertakings bereitzustellen, ist zum jetzigen Zeitpunkt
nicht möglich, da die Kommission nicht offengelegt hat,
in welcher Höhe und in Bezug auf welche Teile die ein-
zelnen Programme betroffen sein sollen.
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nlage 9
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
es Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜND-
IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/7901, Frage 17):
In welchem Umfang hat sich die Bundesregierung seit Ja-
nuar 2009 mit gemischten Polizei-Mentoring-Teams aus Poli-
zisten und Feldjägern an der Ausbildung afghanischer parami-
litärischer Gendarmerie – Afghan National Civil Order Police,
ANCOP – im Rahmen des von der US-Armee entwickelten
Focused District Development beteiligt – bitte aufgliedern
nach eingesetzten Kräften und Finanzmitteln, bisher ausgebil-
deten Gendarmen sowie Zahl der Trainingsstandorte –, und
wie stellt das federführende Bundesministerium des Innern si-
cher, dass die je 16-wöchige Ausbildung den Paramilitärs die
hierzulande für Polizisten gängigen rechtsstaatlichen Maß-
stäbe und Vorgehensweisen sowie die Achtung der Menschen-
rechte nahebringt?
Die Bundesrepublik Deutschland beteiligte sich im
ahmen des Focused-District-Development-(FDD)-Pro-
ramms nicht mit gemischten Polizei-Mentoring-Teams
us Polizisten und Feldjägern an der Ausbildung der af-
hanischen Bereitschaftspolizei ANCOP.
nlage 10
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
es Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE)
rucksache 17/7901, Frage 18):
Welche Informationen hat die Bundesregierung über die
geplante Rolle der Grenzschutzagentur Frontex bei der Eta-
blierung eines Mechanismus zur Regelung der vorübergehen-
den Wiedereinführung von Kontrollen an Binnengrenzen des
Schengen-Raums, und wie steht die Bundesregierung zu ei-
nem möglichen Einsatz von Frontex an EU-Binnengrenzen?
Die Europäische Kommission hat nach Aufforderung
urch den Europäischen Rat im Juni dieses Jahres am
6. September die Mitteilung der Kommission an das
uropäische Parlament, den Rat, den Europäischen
irtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der
egionen: Wahrung des Schengen-Systems – Stärkung
es Raums ohne Kontrollen an den Binnengrenzen be-
leitet von zwei Legislativvorschlägen zur Änderung des
chengener Grenzkodex und für „eine Verordnung des
uropäischen Parlaments und des Rates zur Einführung
ines Evaluierungs- und Überwachungsmechanismus für
ie Überprüfung der Anwendung des Schengen-Besitz-
tands“ vorgelegt.
Der Vorschlag zur Einführung eines Schengen-Evalu-
rungs- und Überwachungsmechanismus sieht in
rt. 14 eine Unterstützung der betroffenen Mitgliedstaa-
n durch Frontex an den EU-Außengrenzen vor. Die
echtsaktvorschläge sehen einen Einsatz von Frontex an
en Binnengrenzen nicht vor. Der Legislativvorschlag
ird derzeit auf Ebene der Ratsarbeitsgruppen beraten.
Übrigen schließt das Mandat der Agentur aufgrund
er Frontex Verordnung (EG) 2007/2004 einen Einsatz
on Frontex an den Binnengrenzen aus.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 145. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. November 2011 17297
(A) )
)(B)
Anlage 11
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
der Abgeordneten Aydan Özoğuz (SPD) (Drucksache
17/7901, Frage 22):
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber,
wie viele offensichtlich rechtsextremistische bzw. fremden-
feindliche Schmierereien, Sachbeschädigungen oder wie viel
Vandalismus bei Privatpersonen und Institutionen seit Be-
kanntwerden der sogenannten Zwickauer Terrorzelle vorge-
fallen sind?
In der Zeit zwischen dem 11. November 2011 – dem
Zeitpunkt, als die Bundesanwaltschaft wegen des drin-
genden Verdachts einer terroristischen Vereinigung
die Ermittlungen gegen die rechtsextremistische
Gruppierung „Nationalsozialistischer Untergrund“,
NSU, übernahm – und dem 20. November 2011 sind
dem Bundeskriminalamt, BKA, im Rahmen des Krimi-
nalpolizeilichen Meldedienstes Politisch motivierte Kri-
minalität, KPMD-PMK, für den Phänomenbereich der
PMK-rechts bundesweit 78 Sachbeschädigungen (davon
64 Propagandadelikte) gemeldet worden, von denen
zwölf (davon sieben Propagandadelikte) als fremden-
feindlich bewertet wurden.
Diese Zahlen haben – darauf weise ich ausdrücklich
hin – nur vorläufigen Charakter und können sich durch
Nach- und Änderungsmeldungen noch verändern, zumal
davon ausgegangen werden kann, dass noch nicht alle in
diesem Zeitraum begangenen Delikte an das BKA ge-
meldet worden sein dürften. Zu beachten ist ferner auch,
dass bei dieser Abfrage nicht zwischen einem Begrün-
dungszusammenhang zu den aktuellen Ermittlungen um
den NSU und sonstigen Tatmotivationen unterschieden
werden konnte.
Anlage 12
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
der Abgeordneten Aydan Özoğuz (SPD) (Drucksache
17/7901, Frage 23):
Welche zusätzlichen Maßnahmen mussten seither für die
Sicherheit besonders gefährdeter Personen ergriffen werden?
Keine.
Wie bekannt, wurden im Rahmen der aktuellen Ermitt-
lungen der Bundesanwaltschaft und des Bundeskriminal-
amts in der ausgebrannten Wohnung des Zwickauer Trios
mehrere Datenträger gefunden, die verschiedene Listen
mit Namen und Anschriften von Personen und Institutio-
nen aus dem gesamten Bundesgebiet enthalten. Alle Da-
ten auf diesen Listen stammen offenbar aus der Zeit vor
dem Jahre 2006 und wurden nach bisherigen Erkenntnis-
sen aus öffentlich zugänglichen Quellen im Internet erho-
ben. Beim jetzigen Stand der Ermittlungen sind jedoch
keine konkreten Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass ge-
gen die aufgeführten Personen/Objekte Straftaten began-
gen werden sollen oder sie in anderer Weise gefährdet
sind.
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nlage 13
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
er Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE LINKE)
rucksache 17/7901, Frage 24):
Wie beurteilt die Bundesregierung den legalen Waffenbe-
sitz von Personen der rechtsextremen Szene vor dem Hinter-
grund des jüngst aufgedeckten Falls des Rechtsterrorismus
und der Auskünfte der sächsischen Landesregierung, wonach
allein im Bundesland Sachsen mindestens 38 Personen der
rechtsextremen Szene legal 156 Waffen besitzen, und welche
Erkenntnisse hat sie über die Zahl der Personen der rechts-
extremen Szene, die in Deutschland legal Waffen besitzen
(bitte nach Bundesländern und, wenn möglich, nach Zahl und
Art der Waffen aufgliedern)?
Der Vollzug des Waffengesetzes, WaffG, liegt in der
uständigkeit der Länder. Die Länder sind gesetzlich
icht verpflichtet, über den Vollzug des Waffengesetzes
tatistische Daten zu erheben oder dem Bund zu berich-
n. Der Bundesregierung liegen daher keine Zahlen
ber Personen der rechtsextremen Szene vor, die in
eutschland legal Waffen besitzen. Wer in Deutschland
ine Waffen- oder Munitionserlaubnis besitzen möchte,
uss das 18. Lebensjahr vollendet haben, die erforderli-
he Zuverlässigkeit und die persönliche Eignung besit-
en, die erforderliche Sachkunde, ein Bedürfnis und eine
aftpflichtversicherung nachgewiesen haben. Die waf-
nrechtliche Zuverlässigkeit wird von der zuständigen
ehörde bei der erstmaligen Erteilung einer waffen-
chtlichen Erlaubnis und danach in regelmäßigen Ab-
tänden, mindestens jedoch nach Ablauf von drei Jahren,
rneut geprüft.
nlage 14
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
er Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE LINKE)
rucksache 17/7901, Frage 25):
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über
Straftatbestände, Gesetzesverstöße, Gewalttaten etc., die ge-
genüber Personen der rechtsextremen Szene mit legalem Waf-
fenbesitz vorliegen, und welche Erkenntnisse hat sie über Ver-
strickungen dieser Szene zu Reservistenkameradschaften und
Schützenvereinen?
Konkrete Erkenntnisse zur Zugehörigkeit von Reser-
istenkameradschaften und Schützenvereinen zur rechts-
xtremistischen Szene liegen nicht vor. Dies schließt
icht aus, dass sich in Einzelfällen Mitglieder der Szene
diesen Organisationen bewegen. Jedoch lässt die Mit-
liedschaft eines Rechtsextremisten in einer Reservis-
nkameradschaft oder einem Schützenverein noch nicht
uf eine rechtsextremistische Ausrichtung der- oder des-
elben schließen. Dementsprechend unterliegen die
eservistenkameradschaften und Schützenvereine als
olche auch nicht der Beobachtung durch den Verfas-
ungsschutz.
Was die polizeiliche Sicherstellung von Waffen bei
echtsextremisten und die damit verübten Straftaten be-
ifft, die ja im Übrigen Gegenstand der Antworten der
undesregierung auf die regelmäßigen Schriftliche Fra-
17298 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 145. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. November 2011
(A) )
)(B)
gen sind (so zuletzt unsere Antwort vom 28. November
2011 auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten
Jelpke), so muss deutlich hervorgehoben werden, dass
insofern nicht zwischen illegalen und legal besessenen
Waffen unterschieden werden kann. So sind für die Jahre
2009 und 2010 406 bzw. 405 sichergestellte Waffen und
289 bzw. 253 mit diesen Waffen begangene Straftaten im
Bereich der PMK-rechts gemeldet worden.
Anlage 15
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
des Abgeordneten Frank Tempel (DIE LINKE) (Druck-
sache 17/7901, Frage 26):
Haben Sicherheitsbehörden des Bundes zwischen 1997
und 2011 zu irgendeinem Zeitpunkt im Zusammenhang mit
dem Thüringer Heimatschutz ermittelt, und gegen wen richten
sich diese Ermittlungen?
Das Bundeskriminalamt hat im genannten Zeitraum
keine Ermittlungen gegen den Thüringer Heimatschutz
oder gegen die Kameradschaft Jena geführt.
Anlage 16
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
des Abgeordneten Frank Tempel (DIE LINKE) (Druck-
sache 17/7901, Frage 27):
Welche Art der Zusammenarbeit zwischen dem Bundes-
amt für Verfassungsschutz und dem Thüringer Landesamt für
Verfassungsschutz gab es zwischen 1997 und 2011 bezüglich
des Thüringer Heimatschutzes?
Das Bundesamt für Verfassungsschutz, BfV, hat im
Zeitraum von 1998 bis etwa 2000/2001 das Landesamt
für Verfassungsschutz, LfV, Thüringen mit Observa-
tionsmaßnahmen und bei der Anwerbung von Quellen
im Bereich des Rechtsextremismus in Thüringen, auch
im Hinblick auf den „Thüringer Heimatschutz“, THS,
unterstützt. Aufgrund der überwiegend regionalen Akti-
vitäten der Gruppierung lag die Zuständigkeit für die
Beobachtung gleichwohl beim LfV Thüringen. Entspre-
chend der gängigen Praxis wurden in diesem Zusam-
menhang anfallende Erkenntnisse mit bundesweiter Re-
levanz dem BfV sowie möglicherweise ebenfalls
betroffenen Landesämtern übermittelt. Ob und inwieweit
eine Erkenntnis bundesweite Relevanz aufweist, obliegt
der Einschätzung der für die jeweilige Beobachtung zu-
ständigen Behörde.
Anlage 17
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Fragen
des Abgeordneten Jan Korte (DIE LINKE) (Drucksa-
che 17/7901, Fragen 28 und 29):
Wie viele Haftbefehle gegen Angehörige der rechtsextre-
men Szene gibt es, die nicht vollstreckt werden können, weil
die Gesuchten sich dem Zugriff der Polizei entzogen haben?
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Um welche konkreten Fälle handelt es sich, und seit wann
sind die gesuchten Rechtsextremisten untergetaucht?
u Frage 28:
Eine Aussage über den gesamten bundesweiten Be-
tand von Haftbefehlen wegen einer politisch rechts mo-
vierten Straftat ist in der Kürze der für die Beantwor-
ng einer Mündlichen Frage zur Verfügung stehenden
rist nicht möglich. Dazu wäre eine Abfrage bei den
ändern erforderlich, die ihrerseits wiederum bei den für
ie Ausstellung der Haftbefehle zuständigen Justizbe-
örden entsprechende Erhebungen vornehmen müssten.
Aus vom Bundeskriminalamt, BKA, geführten Er-
ittlungsverfahren ergibt sich derzeit ein offener Haft-
efehl wegen einer politisch rechts motivierten Straftat.
Darüber hinaus wird auf Folgendes hingewiesen:
Ein genereller automatisierter Datenabgleich aller
ADIS-gespeicherten Rechtsextremisten mit den
POL-Fahndungsausschreibungen wäre zwar technisch
öglich, doch ist dies rechtlich nicht zulässig.
Rechtlich zulässig sind nur Einzelabfragen des Ver-
ssungsschutzbundes bei der Polizei, ob und gegebe-
enfalls welcher Haftbefehlsstatus zu einer in NADIS
espeicherten Personen vorliegt.
In den sogenannten Personenakten des Verfassungs-
chutzes können, soweit entsprechende Informationen
orliegen, im Einzelfall Aussagen zum Haftbefehlsstatus
nthalten sein.
u Frage 28:
Im betreffenden Fall aus dem Ermittlungsverfahren
es BKA handelt es sich um einen offenen Haftbefehl
egen Frau Dr. Ingrid Rimland wegen Volksverhetzung,
130 StGB. Frau Rimland ist die Ehefrau des bekannten
olocaustleugners Ernst Zündel. Sie hält sich nach hie-
igen Erkenntnissen in den USA auf. Der Haftbefehl der
taatsanwaltschaft Mannheim ist aufgrund des nur für
eutschland spezifischen Tatbestandes der Volksverhet-
ung nur national ausgestellt und besteht seit dem
0. Oktober 2007.
nlage 18
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Fragen
es Abgeordneten Jens Petermann (DIE LINKE)
rucksache 17/7901, Fragen 32 und 33):
Seit wann gibt es keine eigenständige Abteilung zum
Thema Rechtsextremismus im Bundesamt für Verfassungs-
schutz mehr, und was waren die Gründe für diese Entschei-
dung?
Welche Landesämter, die nach der Gesetzeslage zur Zu-
sammenarbeit mit dem BfV verpflichtet sind, sind dem orga-
nisatorischen Beispiel des Bundes gefolgt?
u Frage 32:
Im Jahr 2006 wurde im Rahmen der Optimierung or-
anisationsinterner Abläufe eine Änderung der Organi-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 145. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. November 2011 17299
(A) )
)(B)
sationsstruktur des Bundesamts für Verfassungsschutz
im nachgefragten Sinn vorgenommen.
Zu Frage 33:
Die Bundesregierung nimmt zu aufbauorganisatori-
schen Fragen der Landesämter für Verfassungsschutz
keine Stellung.
Anlage 19
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Fragen
des Abgeordneten Christoph Strässer (SPD) (Druck-
sache 17/7901, Fragen 36 und 37):
Beabsichtigt die Bundesregierung, die im Vertragsverlet-
zungsverfahren gesetzte Umsetzungsfrist der EU-Kommis-
sion von zwei Monaten zur Umsetzung der Richtlinie zur
Vorratsdatenspeicherung einzuhalten, oder muss die EU-
Kommission den Europäischen Gerichtshof anrufen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die im Bewertungsbe-
richt vom 18. April 2011 zur Richtlinie über die Vorratsdaten-
speicherung erklärte Absicht der Europäischen Kommission,
eine Überarbeitung der Richtlinie vorzuschlagen und dabei
auch eine „Verkürzung der obligatorischen Speicherungsfris-
ten“ und eine „Verringerung der Zahl der Kategorien von auf
Vorrat zu speichernden Daten“ zu prüfen, und welche konkre-
ten Vorschläge hierzu hat die Bundesregierung bisher bei der
EU-Kommission eingebracht?
Zu Frage 36:
Die Europäische Kommission stellt in ihrem Schrei-
ben vom 28. Oktober 2011 fest, dass die Bestimmungen
der Richtlinie 2006/24/EG des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 15. März 2006 über die Vorratsspei-
cherung im deutschen Recht teilweise umgesetzt sind.
Unbeschadet der Entscheidung des Bundesverfassungs-
gerichts vom 2. März 2010, mit der bestimmte Vorschrif-
ten, die der Umsetzung dieser Richtlinie in das nationale
Recht dienen sollten, für nichtig erklärt worden sind,
gibt es demnach gültige deutsche Rechtsvorschriften zur
teilweisen Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG.
Der Umsetzung der Zielsetzung weiterer Vorgaben
der Richtlinie 2006/24/EG soll der von der Bundes-
ministerin der Justiz im Ressortkreis vorgelegte und dort
derzeit erörterte Diskussionsentwurf zur Sicherung vor-
handener Verkehrsdaten und Gewährleistung von Be-
standsdatenauskünften im Internet dienen.
Gegenstand der Erörterungen im Ressortkreis sind
dabei derzeit insbesondere Fragen im Zusammenhang
mit den Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts
zur Datensicherheit, zur Verwendungsregelung, zur
Zweckbegrenzung, zur Transparenz und zur Gewährleis-
tung eines effektiven Rechtsschutzes. Aspekte der tech-
nischen Umsetzbarkeit der Vorgaben zum Einsatz eines
besonders sicheren Verschlüsselungsverfahrens, der von
anderen Daten getrennten und vom Internet entkoppelten
Speicherung sowie der Beschränkung des Zugangs zu
den Daten auf besonders ermächtigte Personen bedürfen
in diesem Zusammenhang ebenso wie die konkrete
rechtliche Ausgestaltung der Benachrichtigungspflichten
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nd der Verwendungsregelung für die gespeicherten Da-
n einer sehr sorgfältigen Analyse und Lösung.
Neben diesen – im Rahmen der Umsetzung bestimm-
r Vorgaben der Richtlinie – zu diskutierenden, sehr
omplexen Fragen widmet sich der Diskussionsentwurf
sbesondere der Regelung eines Quick-freeze-Verfah-
ns (Data Preservation). Dazu hat die Bundesregierung
it großem Interesse zur Kenntnis genommen, dass die
uropäische Kommission derzeit dabei ist, im Rahmen
er von ihr angekündigten Folgenabschätzung ein Sach-
erständigengutachten zu diesem Verfahren einzuholen.
u Frage 37:
Es trifft zu, dass die Europäische Kommission unter
em 18. April 2011 ihren Bewertungsbericht zur Richtli-
ie 2006/24/EG vorgelegt und angekündigt hat, eine
olgenabschätzung durchzuführen und auf dieser
rundlage Änderungsvorschläge für die Richtlinie vor-
ulegen.
Die Erkenntnisse aus diesem Bericht sowie damit ver-
undene europarechtliche Fragen sind nach Auffassung
er Bundesregierung ebenso wie das Urteil des Bundes-
erfassungsgerichts vom 2. März 2010 und die daraus zu
iehenden Konsequenzen in die Gesamtbewertung zum
halt und Umfang des gesetzgeberischen Handlungsbe-
arfs sowohl auf europäischer wie auch auf nationaler
bene einzubeziehen, um abzuschätzen, welche Maß-
ahmen konkret zur Verwirklichung der Ziele der Richt-
nie 2006/24/EG eingeleitet werden sollten.
Die Bundesregierung steht dabei auch in fortwähren-
em Kontakt mit Vertreterinnen und Vertretern der Euro-
äischen Kommission und beteiligt sich an der Diskus-
ion zu den vielfältigen und sehr komplexen Aspekten,
ie mit der Thematik verbunden sind. Konkrete Rege-
ngsvorschläge der Kommission, zu denen eine Stel-
ngnahme der Bundesregierung veranlasst wäre, liegen
islang nicht vor. Die Kommission hat vielmehr ange-
ündigt, entsprechende Vorschläge im ersten Halbjahr
012 vorlegen zu wollen.
nlage 20
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage
es Abgeordneten Dr. Edgar Franke (SPD) (Drucksa-
he 17/7901, Frage 38):
Hält die Bundesregierung § 100 a der Strafprozessord-
nung, StPO, als Rechtsgrundlage für die Quellen-Telekommu-
nikationsüberwachung, TKÜ, für ausreichend, oder ist eine
gesonderte gesetzliche Grundlage in der StPO erforderlich?
Bei einer Quellen-Telekommunikationsüberwachung
esteht für den Betroffenen – anders als bei der her-
ömmlichen Telekommunikationsüberwachung – das
isiko, dass über die Inhalte und Umstände der Tele-
ommunikation hinaus weitere, insbesondere auch per-
önlichkeitsrelevante Informationen erhoben werden.
en Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in seiner
ntscheidung zur Onlinedurchsuchung vom 27. Februar
008, 1 BvR 370/07, entsprechend, muss daher durch
17300 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 145. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. November 2011
(A) )
)(B)
technische Vorkehrungen und rechtliche Vorgaben si-
chergestellt werden, dass sich die Überwachung aus-
schließlich auf Daten aus einem laufenden Telekommu-
nikationsvorgang beschränkt.
Die aktuellen Entscheidungen der Amts- und Landge-
richte gehen, jedenfalls soweit die entsprechenden Be-
schlüsse bekannt geworden sind, inzwischen einheitlich
davon aus, dass die § 100 a und § 100 b der Strafpro-
zessordnung diesen Vorgaben genügen und deshalb
Grundlage für die Anordnung einer Quellen-Telekom-
munikationsüberwachung sein können. Diese in richter-
licher Unabhängigkeit getroffene Auslegung des gelten-
den Strafprozessrechts wird von der Bundesregierung
respektiert.
Anlage 21
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage
des Abgeordneten Dr. Edgar Franke (SPD) (Drucksa-
che 17/7901, Frage 39):
Bedarf es bei der Überwachung von Internettelefonaten,
zum Beispiel über Skype, der Quellen-TKÜ, oder ist sie – in
allen Fällen – über die herkömmliche TKÜ möglich?
Eine Telekommunikationsüberwachung kann sich
grundsätzlich auch auf Telefonate erstrecken, die über
das Internet geführt werden. Die Firma Skype verweist
in einem Informationsblatt (Responding to Law Enforce-
ment Record Requests) darauf, dass es ihr auf entspre-
chende Anordnung ausschließlich möglich ist, be-
stimmte Bestandsdaten (zum Beispiel E-Mail-Adresse
und Rufnummer des Teilnehmers) sowie Verkehrsdaten
(Zielrufnummer) für Gespräche in öffentliche Telefon-
netze bereitzustellen. Gesprächsinhalte werden danach
von Skype nicht zur Verfügung gestellt.
Ob es für die Überwachung von Telefonaten, die über
das Internet geführt werden, einer Quellen-Telekommu-
nikationsüberwachung bedarf, weil die zu übermitteln-
den Gesprächsinhalte vor der Übertragung verschlüsselt
werden, oder die Überwachung von Internettelefonaten
mittels einer herkömmliche Telekommunikationsüber-
wachung möglich ist, ist Gegenstand einer umfassenden
Überprüfung durch die Bundesregierung.
Anlage 22
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage
des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/7901, Frage 46):
Auf welche Rechtsprechung des Europäischen Gerichts-
hofs für Menschenrechte, EGMR, die eine Entscheidung über
die Ratifikation des 12. Protokolls zur Europäischen Men-
schenrechtskonvention, EMRK, ermöglichen soll (vergleiche
die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Max
Stadler auf meine mündliche Frage 84, Plenarprotokoll 17/116,
Anlage 55), wartet die Bundesregierung konkret, und welche
Erkenntnisse für ihren Prüfungsvorgang erwartet bzw. erhofft
sie sich daraus?
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Es liegen weiterhin keine Entscheidungen vor, in de-
en der EGMR sich mit dem Protokoll Nr. 12 und den
ngesprochenen Fragen auseinandersetzt, sodass die
altung der Bundesregierung unverändert abwartend ist.
amit steht die Bundesrepublik Deutschland auf euro-
äischer Ebene bekanntermaßen bei weitem nicht allein.
on den insgesamt 47 Mitgliedstaaten des Europarats
aben 28 Staaten das Protokoll Nr. 12 bisher nicht ratifi-
iert. Zu diesen Staaten gehören neben Deutschland
nter anderem auch Österreich, Belgien, Dänemark,
rankreich, Lichtenstein, Schweiz und Schweden. Viele
taaten haben – im Gegensatz zu Deutschland – das Pro-
koll Nr. 12 bereits nicht gezeichnet (zum Beispiel
rankreich, Vereinigtes Königreich, Dänemark, Schwe-
en, Schweiz und Polen).
Unabhängig davon ist darauf hinzuweisen, dass die
eltende deutsche Rechtsordnung Diskriminierungen be-
its umfassend verbietet, insbesondere durch Art. 3 des
rundgesetzes, an den Gesetzgebung, Verwaltung und
echtsprechung unmittelbar gebunden sind. Im Arbeits-
nd Zivilrecht gewährleistet das am 18. August 2006 in
raft getretene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ei-
en weitgehenden Diskriminierungsschutz.
nlage 23
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
es Abgeordneten Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN) (Drucksache 17/7901, Frage 47):
Ist es der Bundesregierung möglich, Bankdatenkäufe eines
Bundeslandes zu verhindern (vergleiche „Es braucht wohl ein
Machtwort Schäubles“ in: Neue Zürcher Zeitung vom
19. November 2011), und, wenn ja, gibt es Erwägungen in der
Bundesregierung, dies in Bezug auf beabsichtigte Steuerda-
tenkäufe von Landesregierungen zu tun?
Der Bundesregierung ist es grundsätzlich nicht mög-
ch, Bankdatenkäufe eines Bundeslandes zu verhindern.
nlage 24
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
er Abgeordneten Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
EN) (Drucksache 17/7901, Frage 48):
Wie hoch war 2010 der Verbrauch von Strom und Energie-
produkten, der steuerlich nach den §§ 9 a, 9 b und 10 des
Stromsteuergesetzes und den §§ 51, 54 und 55 des Energie-
steuergesetzes gefördert wurde (bitte Angaben aufschlüsseln
nach der jeweiligen Art der Steuervergünstigung und nach
dem Verbrauch der einzelnen Energieträger in jeweils übli-
chen Maßeinheiten)?
Für die energiesteuerlichen Entlastungen nach den
§ 51 und 54 des Energiesteuergesetzes, EnergieStG,
erden zu den im Jahr 2010 entlasteten Mengen in der
nergiesteuerstatistik des Statistischen Bundesamtes fol-
ende Zahlen ausgewiesen:
Für die Steuerentlastung nach § 51 EnergieStG
teuerentlastung für bestimmte Prozesse und Verfahren):
chweröle: 687 577 Kubikmeter, Heizöle: 457 495 Ton-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 145. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. November 2011 17301
(A) )
)(B)
nen, gasförmige Kohlenwasserstoffe: 790 137 Mega-
wattstunden, Flüssiggase: 66 396 Tonnen, Kohle:
7 222 388 Gigajoule, Petrolkoks: 8 624 761 Gigajoule,
Erdgas: 97 746 736 Megawattstunden.
Für die Steuerentlastung nach § 54 EnergieStG (allge-
meine Steuerermäßigung für Unternehmen des Produ-
zierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft):
Schweröle: 1 641 221 Kubikmeter, gasförmige Kohlen-
wasserstoffe: 1 495 087 Megawattstunden, Flüssiggase:
79 426 Tonnen, Erdgas: 135 148 252 Megawattstunden.
Die vorgenannten Verbrauchsmengen beziehen sich
auf die angegebenen Energieerzeugnisse sowie auf nach
§ 2 Abs. 4 EnergieStG jeweils gleichgestellte Energieer-
zeugnisse. Für die auf den Spitzenausgleich nach § 55
EnergieStG entfallenden Mengen werden keine geson-
derten statistischen Auswertungen geführt. Diese Men-
gen sind aber systembedingt in den für § 54 EnergieStG
ausgewiesenen Mengen mit enthalten.
Entsprechende statistische Auswertungen für die
§§ 9 a, 9 b und 10 StromStG werden zum gegenwärtigen
Zeitpunkt nicht geführt. Durch die Umstellung des Ver-
fahrens zur Gewährung der Stromsteuerbegünstigung im
Haushaltsbegleitgesetz 2011 können diese Zahlen künf-
tig erfasst werden.
Anlage 25
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE)
(Drucksache 17/7901, Frage 49):
Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Deutschen
Steuerberaterverbandes e. V., DStV, wonach die Einführung
der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale, ELStAM, um
ein Jahr auf 2013 verschoben werden sollte, um Finanzver-
waltung, Unternehmen und Steuerpflichtige vor dem Auf-
wand von millionenfachen Korrekturen zu schützen, und in
welchem Umfang entstehen zusätzliche Bürokratiekosten bei
Verwaltung, Unternehmen und Steuerpflichtigen durch eine
unterjährige Einführung von ELStAM in 2012?
Die Umstellung von Papier auf Elektronik bewirkt bei
den Beteiligten immer einen entsprechenden Umstel-
lungsaufwand. Dieser Aufwand ist grundsätzlich unab-
hängig vom Zeitpunkt der Umstellung. Das gilt auch für
die von Ihnen angesprochenen Korrekturen von falsch
gespeicherten ELStAM-Daten aufgrund von Änderungs-
anträgen der Arbeitnehmer. Würde das ELStAM-Verfah-
ren wie geplant zum anstehenden Jahreswechsel gestar-
tet, dann hätten diese Korrekturen ebenfalls erfolgen
müssen. Daran ändert auch eine Verschiebung des Ver-
fahrensstarts – ob nur um wenige Monate oder um ein
ganzes Jahr – nichts. Im Übrigen ist darauf hinzuweisen,
dass die von den Arbeitnehmern gestellten Änderungs-
anträge nicht ausschließlich fehlerhaft gespeicherter Da-
ten in der ELStAM-Datenbank betreffen. Vielmehr hat
jede Beantragung eines Freibetrages, wie sie jährlich
wiederkehrend in den Finanzämtern gegen Jahresende
vermehrt anfällt, auch eine Korrektur der ELStAM zur
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olge. Daher lässt sich keine verlässliche Aussage tref-
n, wie viele Korrekturanträge allein aufgrund fehler-
aft gespeicherter Daten erfolgt sind und noch erfolgen
erden.
Bund und Länder haben sich auf Maßnahmen ver-
tändigt, die für den Übergangszeitraum ab dem 1. Ja-
uar 2012 bis zum erstmaligen Abruf der ELStAM
urch die Arbeitgeber den zutreffenden Lohnsteuerab-
ug sicherstellen. Ein Teil dieser Maßnahmen ist bereits
mgesetzt. So werden zum Beispiel inzwischen allen
rbeitnehmern, bei denen Korrekturen der ELStAM von
en Finanzämtern vorgenommen werden, entsprechende
escheinigungen zur Vorlage beim Arbeitgeber ausge-
tellt. Die für den Übergangszeitraum erforderlichen
erwaltungsregelungen sind bereits erarbeitet worden
nd werden zügig mit einem gesonderten BMF-Schrei-
en veröffentlicht. Mit diesen Maßnahmen für den Über-
angszeitraum wird der bürokratische Aufwand für alle
eteiligten gering gehalten.
Grund dafür, dass der ursprünglich geplante Start zum
ahresbeginn 2012 nicht mehr gehalten werden konnte,
aren technische Probleme im Zusammenhang mit dem
bruf der ELStAM Daten durch die Arbeitgeber. Auf-
rund der zeitlichen Verzögerungen war die zwingend
otwendige Pilotierungsphase nicht mehr sichergestellt.
Der neue Starttermin ist noch nicht festgelegt. Die
bstimmung zwischen Bund und Ländern ist noch nicht
bgeschlossen. Mit einem Abschluss ist kurzfristig zu
chnen.
nlage 26
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
er Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE)
rucksache 17/7901, Frage 50):
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem nun
vorgelegten Bericht der Facharbeitsgruppe „Verlustverrechnung
und Gruppenbesteuerung“, und plant die Bundesregierung ins-
besondere vor dem Hintergrund des enormen Verlustverrech-
nungspotenzials eine Erleichterung bei der Verlustverrechnung
bzw. Abmilderung der Mindestbesteuerung?
Die Ergebnisse des Berichts der Facharbeitsgruppe
Verlustverrechnung und Gruppenbesteuerung“ fließen
die weitere Arbeit einer gemeinsam von Frankreich
nd Deutschland gegründeten Projektgruppe ein, in der
ie Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen den
ystemen der Unternehmensbesteuerung beider Länder
etrachtet werden. Zu den Zielen dieser deutsch-franzö-
ischen Zusammenarbeit gehört es, unter Konvergenzge-
ichtspunkten Maßnahmen zu untersuchen und vorzu-
chlagen, die die Kompatibilität des deutschen und
anzösischen Körperschaftsteuerrechts in Richtung ei-
er einheitlichen europäischen Bemessungsgrundlage
tärken. Die Bundesregierung möchte den Ergebnissen
er Projektgruppe nicht vorgreifen.
17302 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 145. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. November 2011
(A) )
)(B)
Anlage 27
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Fra-
gen der Abgeordneten Dr. Martina Bunge (DIE
LINKE) (Drucksache 17/7901, Fragen 52 und 53):
Inwieweit werden bei der Rente wegen voller Erwerbs-
minderung, Altersrenten und Altersrenten für Schwerbehin-
derte Pflegezeiten aus der DDR für die Pflege von schwerst-
behinderten Kindern berücksichtigt, wenn diese Zeiten im
Sozialversicherungsausweis der DDR dokumentiert sind?
Welche Berücksichtigung finden die im Sozialversiche-
rungsausweis der DDR nachgewiesenen Zeiten der Pflege von
Angehörigen auf die ab 2012 zu gewährende Altersrente für
besonders langjährig Versicherte, die es Versicherten mit
45 Jahren an Pflichtbeitragszeiten – wozu auch Zeiten der
Pflege und Zeiten der Kindererziehung bis zum zehnten Le-
bensjahr zählen sollen – ermöglicht, künftig weiterhin mit
65 Jahren ohne Abschläge in Rente zu gehen?
Zu Frage 52:
Nach dem Sechsten Buch des Sozialgesetzbuches
(SGB VI) werden Pflegezeiten, die seit 1992 erbracht
wurden, unter bestimmten Voraussetzungen rentenrecht-
lich berücksichtigt. Pflegezeiten vor 1992 werden nach
dem SGB VI nicht berücksichtigt. Für Bestandsrenten
und Rentenzugänge aus den neuen Ländern mit Renten-
beginn in der Zeit vom 1. Januar 1992 bis 31. Dezember
1996 war eine Anrechnung im Rahmen von Vertrauens-
schutzregelungen möglich.
Zu Frage 53:
Pflegezeiten, die vor 1992 erbracht wurden, werden
nach dem SGB VI für die Wartezeit von 45 Jahren für
die Altersrente für besonders langjährig Versicherte
nicht berücksichtigt. Dies gilt unabhängig davon, wo die
Pflegeleistungen erbracht wurden.
Anlage 28
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
Frage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE)
(Drucksache 17/7901, Frage 56):
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus
den Ergebnissen des dreijährigen Projektes „Frauenbeauf-
tragte in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und
Wohneinrichtungen“ insbesondere im Hinblick auf eine ge-
setzliche Verankerung von Frauenbeauftragten in Werkstätten,
zum Beispiel in der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung so-
wie bei der Finanzierung von notwendigen Fortbildungsmaß-
nahmen?
Das Bundesministerium für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend hat durch das abgeschlossene drei-
jährige Modellprojekt „Frauenbeauftragte in Werkstätten
für Menschen mit Behinderungen und den Wohneinrich-
tungen“ gezeigt, dass Frauen mit Lernschwierigkeiten
erfolgreich als Frauenbeauftragte geschult werden kön-
nen. Ihre Tätigkeit in den Werkstätten und Wohneinrich-
tungen für behinderte Menschen trägt nicht nur dazu bei,
dass sie die Mitbewohnerinnen und Kolleginnen gegen
sexuelle Übergriffe und Gewalt besser schützen können,
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ondern führt auch darüber hinaus zu Verbesserungen in
en Einrichtungen. Die aktuelle repräsentative Studie
ur Gewalt gegen behinderte Frauen der Universität Bie-
feld hat die durch vielfache Benachteiligungen ge-
ennzeichnete Lebenssituation behinderter Frauen in
en Einrichtungen der Behindertenhilfe und das große
usmaß von Gewalt verdeutlicht und gravierenden
andlungsbedarf aufgezeigt. Die Bundesregierung wird
aher die Implementierung von Frauenbeauftragten in
en Einrichtungen unterstützen.
In diesem Zusammenhang wird auch geprüft, ob eine
esetzliche Verankerung, zum Beispiel in der Werkstät-
n-Mitwirkungsverordnung, die Bestellung von Frauen-
eauftragten befördern kann.
Auch die Frage der notwendigen Fortbildungsmaß-
ahmen für die Tätigkeit der Frauenbeauftragten wird
ie Bundesregierung im Rahmen ihrer Finanzierungs-
ompetenz prüfen.
Die Bundesregierung hat in ihrem Aktionsplan zur
msetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ange-
ündigt, mit den Werkstatträten und den Werkstätten für
ehinderte Menschen in einen Dialog über ihre Erfah-
ngen mit der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung
inzutreten. Dabei wird es auch darum gehen, welche
chlüsse für die Implementierung von Frauenbeauftrag-
n im Rahmen der Mitwirkung der in den Werkstätten
eschäftigten behinderten Menschen aus dem Modell-
rojekt zu ziehen sind.
nlage 29
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
rage der Abgeordneten Sabine Stüber (DIE LINKE)
rucksache 17/7901, Frage 57):
Wie will die Bundesregierung angesichts der Tatsache,
dass das Jobcenter automatisch für jeden Schulabgänger/jede
Schulabgängerin zuständig ist und diese dadurch nicht auto-
matisch die Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit nut-
zen können, die Chancengleichheit aller Jugendlichen bei der
Berufsberatung sichern?
Es ist richtig, dass die Jobcenter die Prozessverant-
ortung für die Kunden ihres Rechtskreises haben. Be-
fsberatung ist jedoch eine Pflichtleistung der Agentur
r Arbeit für alle Ratsuchenden. Sie steht also auch
unden des Jobcenters zur Verfügung.
nlage 30
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Fragen
er Abgeordneten Nicole Maisch (BÜNDNIS 90/DIE
RÜNEN) (Drucksache 17/7901, Fragen 58 und 59):
Welche konkreten Konsequenzen zieht die Bundesregie-
rung aus den aktuellen Vorwürfen und Ergänzungen aus dem
Gutachten des Bundesrechnungshofs zum defizitären Um-
gang der Bundesregierung mit Lebensmittelkrisen, und zieht
sie – wie vom Bundesrechnungshof vorgeschlagen – eine
Änderung des Grundgesetzes oder des Lebensmittel- und Fut-
termittelgesetzbuchs in Erwägung, um für Rechtsklarheit
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 145. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. November 2011 17303
(A) )
)(B)
hinsichtlich der Vollzugszuständigkeiten des Bundes im Kri-
senfall zu sorgen?
Wann werden die Vorschläge, einen bundeseinheitlichen
Notfallplan, einen nationalen Krisenstab mit echten Befugnis-
sen, gesetzliche Kompetenzen für ein Krisenmanagement des
Bundes und ein permanentes Monitoring der Länderarbeit
einzuführen, umgesetzt, und welche weiteren Maßnahmen
sind konkret geplant?
Zu Frage 58:
Bundesministerin Aigner hatte den Präsidenten des
Bundesrechnungshofs gebeten, die Strukturen des ge-
sundheitlichen Verbraucherschutzes in Deutschland
grundlegend zu überprüfen. Den unmittelbaren Anlass
hierfür gab die Dioxinkrise Anfang 2011. Das Gutachten
hat sich auch eingehend mit der EHEC-Epidemie be-
fasst.
Ziel der Untersuchung war es, das umfangreiche
Überwachungssystem für Lebensmittel und Futtermittel
in Deutschland auf Schwachstellen zu prüfen und Lü-
cken zu identifizieren, um die Sicherheit der Lebens-
und Futtermittel weiter zu verbessern.
Das Gutachten zeigt, dass Handlungsbedarf besteht.
Vertreter des BMELV werden zusammen mit der Län-
derarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz das Gutach-
ten im Hinblick auf seine Umsetzbarkeit auswerten. Da-
bei wird, soweit erforderlich, auch die Notwendigkeit
neuer oder geänderter Rechtsgrundlagen erörtert wer-
den.
Zu Frage 59:
Die meisten Empfehlungen des Bundesbeauftragten
für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung können nur ge-
meinsam mit oder von den Bundesländern umgesetzt
werden, da die Länder laut Grundgesetz für die Lebens-
mittel- und Futtermittelkontrollen zuständig sind.
Das Gutachten zur Organisation des gesundheitlichen
Verbraucherschutzes wird im Rahmen der nächsten Sit-
zung der Verbraucherschutzministerkonferenz im Herbst
2012 erörtert. Zur Vorbereitung dieser Diskussion wer-
den Vertreter des BMELV zusammen mit der Länderar-
beitsgemeinschaft Verbraucherschutz das Gutachten im
Hinblick auf seine Umsetzbarkeit auswerten.
Anlage 31
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage
der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE)
(Drucksache 17/7901, Frage 60):
Welche Unterstützungsmöglichkeiten können tierhaltende
landwirtschaftliche Betriebe erhalten, in denen eine schwer-
wiegende Tierkrankheit mit bislang unklarer Ursache – zum
Beispiel chronischer Botulismus – aufgetreten ist, und welche
konkreten Vorschläge hat die Bundesregierung, um Landwirt-
schaftsbetriebe in solchen existenzbedrohenden Situationen
besser unterstützen zu können?
Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, dass es
sich bei dem „viszeralen Botulismus“, auch „chronischer
Botulismus“ genannt, nach derzeitigem Kenntnisstand
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m ein in einzelnen Rinderbeständen beobachtetes Ge-
chehen handelt, bei dem die Ursache unklar ist; eine
eteiligung von Clostridium botulinum und dessen To-
inen am Geschehen ist wissenschaftlich nicht gesichert.
soweit kommt es der Bundesregierung zunächst darauf
n, den Sachverhalt aufzuklären. Ein jüngst von der BLE
n die Tierärztliche Hochschule Hannover vergebenes
orschungsvorhaben soll dem Rechnung tragen. Eine öf-
ntliche Unterstützung von Betrieben durch den Bund
cheidet nach Auffassung der Bundesregierung aufgrund
er nach wie vor unklaren Genese, der unsicheren Dia-
nostik und zudem aufgrund der fehlenden Zuständig-
eit des Bundes aus.
nlage 32
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage
er Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE)
rucksache 17/7901, Frage 61):
Wie ist aus Sicht der Bundesregierung die Einrichtung so-
genannter Rotwildbezirke mit den internationalen Vereinba-
rungen – zum Beispiel UN-Konventionen – der Bundesrepu-
blik Deutschland zu vereinbaren, und in welchen anderen
EU-Mitgliedstaaten gibt es solche Rotwildbezirke oder ähnli-
che Regelungen?
Die Rotwildbewirtschaftung in Deutschland, sei es in
usgewiesenen Rotwildbezirken oder ohne behördliche
inschränkungen, liegt in der Zuständigkeit der Länder.
ie Entwicklung der Rotwildjahresstrecken zeigt deut-
ch, dass die Bejagung nachhaltig erfolgt und damit
icht gegen internationale Vereinbarungen verstößt. In-
ieweit in anderen EU-Mitgliedstaaten Rotwild auf-
rund ähnlicher Regelungen bejagt wird, ist der Bundes-
gierung nicht bekannt.
nlage 33
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
es Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE
RÜNEN) (Drucksache 17/7901, Frage 62):
Wie viele Millionen Euro sieht die Finanzplanung im Ein-
zelplan 14 für die Umstellung von analogen Radaranlagen auf
digitale Radaranlagen des Typs ASR-910 der Bundeswehr vor
– bitte jeweils sowohl die vorgesehenen Barmittel als auch die
Verpflichtungsermächtigungen und die mittelfristige Finanz-
planung der einzelnen Jahre bis 2015 darstellen –, und was
kostet die Umstellung einer Radaranlage auf den Typ ASR-
910?
Der Typ ASR-910 ist nicht die neue digitale Radaran-
ge der Bundeswehr. ASR-910 ist die seit 1979 in Be-
ieb befindliche Radaranlage, die nach und nach durch
en Typ ASR-S ersetzt wird. Die Beschaffung der An-
ge ASR-S ist erforderlich, da die ASR-910 nicht mehr
en Erfordernissen zur Erfassung moderner, mit Ver-
undwerkstoffen hergestellter Luftfahrzeuge entspricht.
udem wäre sie wegen veralteter Technik nur mit einem
rheblichen personellen und finanziellen Aufwand wei-
r zu betreiben.
17304 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 145. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. November 2011
(A) )
)(B)
Der Vertrag über die Beschaffung, Installation und In-
betriebnahme der Radaranlagen ASR-S wurde am 4. Juli
2008 nach der Billigung durch den Haushaltsausschuss
des Deutschen Bundestages geschlossen. Dazu wurden
Verpflichtungsermächtigungen aus dem Haushalt 2008/
41. Finanzplan in Anspruch genommen. Folgerichtig
sind im Entwurf des Haushalts 2012/45. Finanzplan
keine Verpflichtungsermächtigungen mehr für dieses
Vorhaben berücksichtigt.
Anlage 34
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
der Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/7901, Frage 63):
Welche Regelungen gibt es im Rahmen des Atalanta-Man-
dates für die Bundeswehr betreffend die Versenkung von
Schiffen und Booten, deren Besatzung in Verdacht steht, an
Akten der Piraterie beteiligt zu sein, und wie ist in diesem Zu-
sammenhang der Einsatz vom 29. September 2011 zu beurtei-
len, bei dem ein angebliches Mutterschiff von einem Hub-
schrauber versenkt wurde, von dem die Einsatzkräfte ohne
Boarding nach mehrmaligem Überfliegen annahmen, dass
sich keine Personen mehr an Bord befanden?
Ausweislich der Gemeinsamen Aktion 2008/851/
GASP des Rates der Europäischen Union vom 10. No-
vember 2008 in der Fassung der Beschlüsse 2009/907/
GASP vom 8. Dezember 2009, 2010/437/GASP und
2010/766/GASP des Rates der Europäischen Union
gehört es zum Auftrag der Operation Atalanta, erforder-
liche Maßnahmen einschließlich der Anwendung militä-
rischer Gewalt zur Abschreckung, Verhütung und Been-
digung von seeräuberischen Handlungen oder
bewaffneten Raubüberfällen durchzuführen.
Der Schwerpunkt von Atalanta liegt in der Prävention
und Verhütung von seeräuberischen Handlungen oder
bewaffneten Raubüberfällen. In diesem Zusammenhang
sehen der Operationsplan und die Einsatzregeln im Ein-
klang mit dem internationalen Seerecht und den entspre-
chenden Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten
Nationen zur Pirateriebekämpfung vor der Küste Soma-
lias vor, dass Ausrüstung, einschließlich Boote und
Schiffe, von der Piraterie verdächtigen Personen zer-
stört, versenkt oder unbrauchbar gemacht werden kann,
um deren künftige Nutzung zu Zwecken der Piraterie zu
verhindern.
Bei der Versenkung des Piratenversorgungsbootes,
Whaler, am 29. September 2011 durch einen Bordhub-
schrauber der deutschen Fregatte Köln wurde demgemäß
verfahren.
Das verankerte Piratenversorgungsboot, Whaler, war
mit Kraftstofffässern und Material zum Entern von
Schiffen beladen worden. Nach mehrfachem Überflie-
gen des offenen Bootes wurde festgestellt, dass sich
keine Personen an Bord oder in der Nähe des Bootes be-
fanden, die hätten gefährdet werden können. Daraufhin
wurde das Piratenversorgungsboot, Whaler, versenkt. Es
gab keine Personenschäden.
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nlage 35
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
er Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE
RÜNEN) (Drucksache 17/7901, Frage 64):
Welche Konsequenzen für den Einsatz der Bundeswehr im
Rahmen des Atalanta-Einsatzes plant die Bundesregierung
aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom
11. November 2011 (Az. 25 K 4280/09) zu ziehen, nach dem
die Übergabe eines der Piraterie Verdächtigen an Kenia
rechtswidrig war, und welche Auswirkungen hat dieses Urteil
in Bezug auf Justizabkommen der Europäischen Union mit
Drittstaaten im Rahmen der internationalen Pirateriebekämp-
fung, wie mit den Seychellen?
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom
1. November 2011 ist noch nicht rechtskräftig. Es be-
ifft einen Einzelfall aus dem Jahre 2009. Die Urteilsbe-
ründung wird derzeit geprüft und ausgewertet. Im Rah-
en dieser Prüfung wird zu entscheiden sein, ob gegen
as Urteil der Antrag auf Zulassung der Berufung ge-
tellt wird.
Ich darf an dieser Stelle allerdings betonen, dass
urch das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln die In-
ewahrsamnahme mutmaßlicher Piraten durch deutsche
inheiten der Operation Atalanta und die Übergabe an
ur Strafverfolgung bereite Drittstaaten nicht grundsätz-
ch infrage gestellt wird. Das Urteil stützt sich vielmehr
uf die Einschätzung des Gerichts, wonach die tatsächli-
hen Haftbedingungen in Kenia zum Zeitpunkt der da-
aligen Übergabe noch nicht den von Kenia gegenüber
er EU gegebenen Zusicherungen entsprochen haben
ollen.
Abkommen, die von der Europäischen Union zur
berstellung mutmaßlicher Piraten, zum Beispiel mit
en Seychellen, geschlossen wurden, sind dadurch er-
ichtlich nicht berührt.
nlage 36
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die
rage des Abgeordneten Klaus Ernst (DIE LINKE)
rucksache 17/7901, Frage 65):
Wie hat sich die reale Kaufkraft des sogenannten Mindest-
elterngeldes (§ 2 Abs. 5 des Gesetzes zum Elterngeld und zur
Elternzeit) seit seiner Einführung am 1. Januar 2007 entwi-
ckelt?
Die Regelungen zum Mindestbetrag in Höhe von
00 Euro für das Elterngeld waren in dem Gesetz zur
inführung des Elterngeldes enthalten, das zum 1. Ja-
uar 2007 eingeführt wurde.
Legt man die jährlichen Veränderungen der Verbrau-
herpreise sowie eine durchschnittliche Inflationsrate
ugrunde, ergibt sich, dass 300 Euro am 1. Januar 2007
erzeit etwa einem Wert von circa 275 Euro entsprechen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 145. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. November 2011 17305
(A) )
)(B)
Anlage 37
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Fra-
gen des Abgeordneten Steffen Bockhahn (DIE LINKE)
(Drucksache 17/7901, Fragen 66 und 67):
Wann wird das Bundesministerium für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend, BMFSFJ, die Länder über die Bereitstel-
lung der von der Bundesministerin Dr. Kristina Schröder in
ihrer Rede am 24. November 2011 im Deutschen Bundestag
angekündigten zusätzlichen Mittel für die Beratungsnetz-
werke in Höhe von 800 000 Euro informieren, und woher
stammen diese Mittel?
An welche inhaltlichen Bedingungen war die Bewilligung
von Mitteln aus den 800 000 Euro, die das BMFSFJ im Som-
mer dieses Jahres für die Beratungsnetzwerke zusätzlich be-
reitgestellt hat, geknüpft?
Zu Frage 66:
Die jeweils für die Beratungsnetzwerke zuständigen
16 Landesministerien wurden bereits mit Schreiben vom
24. November 2011 über die Möglichkeit der Bewilli-
gung von zusätzlichen Mitteln informiert. Das mit der
administrativen Umsetzung des Bundesprogramms be-
auftragte Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftli-
che Aufgaben hat gleichzeitig begonnen, mit den einzel-
nen Landeskoordinierungsstellen telefonisch Kontakt
aufzunehmen, um Unterstützung bei der Antragstellung
zu leisten. Die Bereitstellung der Mittel erfolgt aus Rest-
mitteln des Einzelplans 17 Titel 684 14.
Zu Frage 67:
Die Bewilligung von Bundesmitteln im Programm
Toleranz fördern – Kompetenz stärken erfolgt auf der
Grundlage von Leitlinien für die einzelnen Programm-
bereiche. Die inhaltlichen Bedingungen gehen ent-
sprechend aus der Leitlinie zum Programmbereich
„Förderung und Unterstützung qualitätsorientierter Be-
ratungsleistungen in den landesweiten Beratungsnetz-
werken“ hervor. Die Leitlinie ist auf der Programm-
homepage www.toleran-fördern-kompetenz-stärken.de
abrufbar.
Alle Aktivitäten, die aus zusätzlich bereitgestellten
Mitteln gefördert werden, müssen dem Leitziel der Bera-
tung im Themenfeld entsprechen. Das besteht darin, ge-
meinsam mit lokalen Akteuren Handlungskonzepte für
eine demokratische Stärkung des Gemeinwesens zu ent-
wickeln und Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit
und Antisemitismus eine lebendige Zivilgesellschaft ent-
gegenzustellen.
Es wird davon ausgegangen, dass sich für die Lan-
deskooordinierungsstellen und Erstkontaktstellen der
landesweiten Beratungsnetzwerke aufgrund der aufge-
deckten Straftaten der rechtsterroristischen sogenann-
ten Zwickauer Zelle ein vermehrter Beratungsbedarf
besorgter Bürgerinnen und Bürger ergibt. Dieser
gegebenenfalls zusätzliche Beratungsaufwand soll
durch die Bereitstellung weiterer Mittel gefördert wer-
den.
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nlage 38
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die
rage des Abgeordneten Harald Weinberg (DIE
INKE) (Drucksache 17/7901, Frage 68):
Wäre mehr Transparenz bei den zwischen den Ärzten und
Arzneimittelherstellern vereinbarten Anwendungsbeobach-
tungen aus Sicht der Bundesregierung wünschenswert, und
bedürfte es, um dies verbindlich zu erreichen – angesichts der
Klage von Transparency Deutschland gegen die Kassenärztli-
che Bundesvereinigung –, rechtlicher Änderungen?
Transparenz bei Anwendungsbeobachtungen ist wün-
chenswert. Bereits jetzt gibt es Vorschriften im Arznei-
ittelgesetz, AMG, mit dieser Zielsetzung, die noch er-
änzt werden sollen.
Für Anwendungsbeobachtungen mit zugelassenen
nd registrierten Arzneimitteln besteht nach § 67 Abs. 6
atz 1 AMG eine Anzeigepflicht gegenüber der Kassen-
rztlichen Bundesvereinigung, dem Spitzenverband
und der Krankenkassen sowie der zuständigen Bun-
esoberbehörde. Dabei sind Ort, Zeit und Ziel der An-
endungsbeobachtung und seit der letzten Novellierung
es AMG im Jahr 2009 auch der Beobachtungsplan an-
ugeben. Gegenüber der Kassenärztlichen Bundesverei-
igung und dem Spitzenverband Bund der Krankenkas-
en sind die beteiligten Ärztinnen und Ärzte zusätzlich
amentlich zu benennen. Sofern beteiligte Ärztinnen
nd Ärzte Leistungen zulasten der gesetzlichen Kran-
enversicherung erbringen, sind bei Anzeigen nach § 67
bs. 6 Satz 1 AMG auch die Art und die Höhe der an sie
eleisteten Entschädigungen anzugeben sowie jeweils
ine Ausfertigung der mit ihnen geschlossenen Verträge
u übermitteln. Im Beobachtungsplan ist darzulegen,
elches Ziel die Anwendungsbeobachtung verfolgt. Die
orlage des Beobachtungsplans ermöglicht eine effekti-
ere Überwachung.
Anwendungsbeobachtungen sind nichtinterventio-
elle Prüfungen im Sinne von § 4 Abs. 23 Satz 3 AMG.
ür nichtinterventionelle Unbedenklichkeitsstudien un-
rscheidet die Pharmakovigilanzrichtlinie 2010/84/EU
wischen behördlich angeordneten und freiwillig durch-
eführten Studien und sieht weitere Regelungen vor. Die
uropäischen Vorgaben werden mit der anstehenden
MG-Novelle ins Arzneimittelgesetz umgesetzt. Es
ird durch ergänzende Regelungen ausdrücklich be-
timmt, dass keine Studien mit „Werbecharakter“ durch-
eführt werden und kein Anreiz für eine besondere Ver-
chreibung oder Empfehlung für ein bestimmtes
rzneimittel entstehen darf. Ferner ist beabsichtigt, dass
ie bisher geltenden Regelungen über Anwendungsbe-
bachtungen im AMG auch auf andere Personen als
harmazeutische Unternehmer erstreckt werden, wie
um Beispiel nichtkommerzielle Initiatoren. Die beste-
enden Regelungen zu Anwendungsbeobachtungen und
ie geplanten Änderungen bieten einen hinreichenden
egelungsrahmen.
17306 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 145. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. November 2011
(A) )
)(B)
Anlage 39
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ulrike Flach auf die Frage der
Abgeordneten Dr. Marlies Volkmer (SPD) (Drucksache
17/7901, Frage 69):
Welche Erkenntnisse erhofft sich die Bundesregierung,
wenn sie im Zuge der Überprüfung der Herstellerzwangsab-
schläge gemäß § 130 a Abs. 4 Satz 1 des Fünften Buches So-
zialgesetzbuch die Arzneimittelhersteller zur Stellungnahme
über eine Absenkung der Abschläge auffordert?
Das Bundesministerium für Gesundheit ist gesetzlich
verpflichtet, die Erforderlichkeit der Herstellerabschläge
nach § 130 a SGB V regelmäßig zu überprüfen. Diese
Verpflichtung besteht aufgrund der sogenannten europäi-
schen Transparenzrichtlinie, Richtlinie 89/105/EWG, die
mit der Vorschrift des § 130 a Abs. 4 Satz 1 SGB V in
deutsches Recht umgesetzt worden ist.
Nach Auffassung des Bundesministeriums für Ge-
sundheit kann dies nur sachgerecht durchgeführt wer-
den, wenn alle relevanten Informationen umfassend ein-
bezogen werden. Hierzu gehört auch die Auffassung der
maßgeblichen Verbände und Institutionen. Diese haben
mit Schreiben vom 17. November 2011 die Möglichkeit
zur Stellungnahme erhalten. Es ist erforderlich, auch die
Verbände der Arzneimittelhersteller einschließlich der
Importeure dabei einzubeziehen, da diese von der
Regelung betroffen sind. Weitere Adressaten dieses
Schreibens sind der GKV-Spitzenverband, das Bundes-
versicherungsamt, der Verband der privaten Krankenver-
sicherung, die Bundesvereinigung Deutscher Apotheker-
verbände, die Verbraucherzentrale Bundesverband, das
Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesund-
heitswesen und das Wissenschaftliche Institut der AOK.
Anlage 40
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Fragen
des Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/7901, Fragen 70 und 71):
Welche Kriterien lagen bei der Genehmigung der Ver-
suchsstrecken für den Gigaliner-Feldversuch zugrunde, und
weshalb wurden Genehmigungen für Bundesstraßen und un-
tergeordnete Straßen nicht nur zum nächstmöglichen Auto-
bahnanschluss eines Gewerbegebiets ausgesprochen, sondern
zu Autobahnabfahrten, die bis zu 85 Kilometer vom jeweili-
gen Gewerbegebiet entfernt liegen?
Welche Umleitungsstrecken dürfen die Gigaliner nutzen,
wenn eine Versuchsstrecke, beispielsweise unfallbedingt, ge-
sperrt ist, und wie kann die Sicherheit auf diesen Strecken ge-
währleistet werden, wenn sie nicht zum Streckennetz des
Feldversuchs gehören?
Zu Frage 70:
Die Bundesregierung wird keinen Feldversuch mit
Gigalinern durchführen. Es wurden auch keine Strecken
für einen Gigaliner-Feldversuch genehmigt.
Sollte sich die Frage auf den Feldversuch mit Lang-
Lkw beziehen, gilt Folgendes:
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Gegenstand der Verordnung über Ausnahmen von
traßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeug-
ombinationen mit Überlänge ist ein Streckennetz, auf
elchem die Lang-Lkw mit einer Länge von bis zu
5,25 Meter in den nächsten fünf Jahren verkehren dür-
n. Dieses Positivnetz wurde fast ausnahmslos auf der
rundlage von Meldungen der an dem Feldversuch teil-
ehmenden Bundesländer gefasst. Die Bundesländer ha-
en entweder in eigener Zuständigkeit infolge ihrer Bau-
stträgerschaft oder im Rahmen der Auftragsverwaltung
insichtlich der Bundesfernstraßen Strecken auf ihre Ge-
ignetheit für das Befahren mit überlangen Lkw geprüft.
ies auch vor dem Hintergrund, dass eine Prüfung des
eeigneten Fahrtweges im Rahmen eines Erlaubnisver-
hrens für einen Großraumtransport ebenfalls in der al-
inigen Zuständigkeit der Länder liegen würde und die
undesländer über entsprechende Erfahrungen verfü-
en. Bei der Prüfung konnten die Bundesländer davon
usgehen, dass die Lang-Lkw die Kurvenlaufeigenschaf-
n des § 32 d der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
inhalten. Im Übrigen wurden seitens der Bundesregie-
ng zusätzliche Parameter für die Geeignetheit einer
trecke vorgegeben: Zum Beispiel sollte das Befahren
on Bahnübergängen nur im Ausnahmefall in Betracht
ezogen werden, auch ein Befahren der Innenstädte
ollte grundsätzlich vermieden werden.
u Frage 71:
Ein Lang-Lkw mit einer Länge von bis zu 25,25 Me-
rn ist auf das ausgewiesene Positivnetz festgelegt. Au-
erhalb dieses Netzes darf der Lang-Lkw grundsätzlich
icht verkehren. Sollte infolge eines Unfalls ein Polizei-
eamter das Verlassen der festgelegten Strecke anwei-
en, so greift § 36 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung,
on dem in der Verordnung keine Ausnahme getroffen
urde. Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten sind
ann zu befolgen. Sie gehen allen anderen Anordnungen
nd sonstigen Regeln vor, entbinden den Führer des
ang-Lkw aber nicht von seiner Sorgfaltspflicht. Inso-
eit besteht zum Beispiel die Möglichkeit, an geeigneter
telle die Freigabe der Strecke abzuwarten oder im ab-
ekoppelten Zustand die Fahrt fortzusetzen.
nlage 41
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage
es Abgeordneten Gustav Herzog (SPD) (Drucksache
7/7901, Frage 72):
Welche Gutachten, Studien und Untersuchungen, die im
Zusammenhang mit der Reform der Wasser- und Schifffahrts-
verwaltung des Bundes, WSV, in Auftrag gegeben wurden,
sind der Bundesregierung bekannt, und wie hoch ist die finan-
zielle Beteiligung des Bundes an den Gesamtkosten dieser
Untersuchungen?
Im Zusammenhang mit der WSV-Reform wurde bis-
er lediglich – gemeinsam mit den Ländern – die Über-
rüfung der Netzkategorisierung in Auftrag gegeben.
er Kostenanteil des Bundes beläuft sich auf
5 000 Euro. Die Ergebnisse weiterer Untersuchungen,
ie unabhängig von der WSV-Reform beauftragt wur-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 145. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. November 2011 17307
(A) )
)(B)
den, zum Beispiel Förderung des Wassertourismus,
alternative Betriebsmodelle, werden im laufenden Re-
formprozess lediglich genutzt. Untersuchungen zur Nut-
zerfinanzierung sind beabsichtigt. Sie wurden aber noch
nicht beauftragt. Zur Höhe der Kosten können deshalb
noch keine Angaben gemacht werden.
Anlage 42
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage
des Abgeordneten Gustav Herzog (SPD) (Drucksache
17/7901, Frage 73):
Wie erklärt die Bundesregierung die von der Gewerk-
schaft Verdi veröffentlichten Zahlen, dass etwa 700 Stellen in-
nerhalb der WSV unbesetzt seien, und wie bringt sie diese
Zahlen in Verbindung mit den von der Bundesregierung auf
meine schriftliche Frage auf Bundestagsdrucksache 17/7902
angegebenen 257 unbesetzten Stellen?
Die von Verdi genannte Anzahl von unbesetzten Plan-/
Stellen ergibt sich vermutlich aus dem Regierungsent-
wurf zum Bundeshaushalt 2012.
Die Angaben aus dem gedruckten Haushalt (wie hier
Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2012) und den
von der Bundesregierung ermittelten Zahlen basieren auf
unterschiedlichen Berechnungsgrundlagen.
Das vermeintlich unterschiedliche Ergebnis resul-
tiert aus folgenden abweichenden Berechnungsgrundla-
gen:
Entsprechend der parlamentarischen Anfrage wurden
die unbesetzten Plan-/Stellen ermittelt. Die Auswer-
tungsparameter der Bundesregierung wurden schriftlich
aufgezeigt.
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Berech-
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Verdi Bundesregierung
Basis alle im Haushalt aus-
gebrachten Plan-/
Stellen inklusive
Ersatzplan-/Stellen
alle im Haushalt aus-
gebrachten Plan-/
Stellen
– ohne Ersatzplan-/
Stellen
– ohne Einsparplan-/
Stellen
(Haushalte 2011,
2012)
Auswer-
tungsge-
genstand
besetzte Stellen ent-
sprechend des Beset-
zungsgrades
(Umrechnung auf
Vollzeitäquivalente)
unbesetzte Stellen
(Besetzungsgrad = 0)
Stichtag 01.06.11 01.11.11
(C
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nlage 43
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage
er Abgeordneten Heidrun Bluhm (DIE LINKE)
rucksache 17/7901, Frage 74):
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der
Erkenntnis, dass insbesondere in Ballungszentren zusätzlicher
Wohnungsbau erforderlich ist, für ihre im Koalitionsvertrag
zwischen CDU, CSU und FDP angekündigte Entscheidung
zur Wohnraumförderung nach 2013?
Die Bundesregierung hat in ihrem Wohngeld- und
ietenbericht 2010 festgestellt, dass im Zuge der positi-
en Konjunkturentwicklung die Wohnungsnachfrage in
ielen Städten und Regionen anzieht und die Zahl der
reise mit hohen Mitpreissteigerungen zunimmt. Zur
ehebung der regionalen Wohnungsmarktengpässe sind
ie zuständigen Länder gefordert, Mittel der sozialen
ohnraumförderung gezielt einzusetzen. Sie erhalten
ierfür aus dem Bundeshaushalt bis 2013 jährlich
18,2 Millionen Euro Kompensationsmittel, die zweck-
ebunden für die Wohnraumförderung einzusetzen sind.
Wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, führt die Bun-
esregierung bereits Verhandlungen mit den Ländern
ber die Frage, in welcher Höhe die Kompensationsmit-
l zur Aufgabenerfüllung der Länder für den Zeitraum
014 bis 2019 noch angemessen und erforderlich sind.
Übrigen unterstützt der Bund den Wohnungsneubau
uch durch das KfW-Programm „Energieeffizient
auen“. 2010 wurden rund 50 Prozent aller neu gebau-
n Wohnungen in diesem Rahmen gefördert.
nlage 44
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage
es Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE)
rucksache 17/7901, Frage 75):
Welche Rolle spielen Fragen der Schaffung der Barriere-
freiheit in dem vom Bundesminister Dr. Peter Ramsauer ge-
starteten neuen KfW-Förderprogramm „Energetische Stadt-
sanierung“ (siehe Pressemitteilung des Bundesministeriums
für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vom 14. November
2011 zur Pilotphase für integrierte energetische Quartierskon-
zepte ab dem 15. November 2011)?
Das neue KfW-Programm unterstützt die Erstellung
on integrierten Quartierskonzepten insbesondere zur
ärmeversorgung. Damit sollen im Quartier umfas-
ende Maßnahmen in die Energieeffizienz der Gebäude
nd der Infrastruktur angestoßen werden, unter anderem
m erneuerbaren Energien breitere Einsatzmöglichkei-
n in innerstädtischen Altbauquartieren zu bieten und
eitere Investorengruppen in den Sanierungsprozess
inzubeziehen. Die Finanzierung erfolgt aus dem Ener-
ie- und Klimafonds. Die Quartierskonzepte sollen
sofern bereits vorhanden – aus integrierten Stadtent-
icklungskonzepten, aus wohnungswirtschaftlichen Kon-
epten oder Klimaschutzkonzepten der Kommune abge-
itet werden. Bei der Erarbeitung der Quartierskonzepte
ollen städtebauliche, baukulturelle und denkmalpflege-
sche, wohnungswirtschaftliche und soziale Belange
17308 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 145. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. November 2011
(A) )
)(B)
und Rahmenbedingungen berücksichtigt werden. In die-
sem Zusammenhang spielt die Nutzbarkeit der Gebäude
und der Infrastruktur für Menschen mit Behinderungen
oder Mobilitätseinschränkungen selbstverständlich eine
Rolle. Die investiven Maßnahmen zur alters- bzw. be-
hindertengerechten Verbesserung von Gebäuden bzw.
der städtischen Infrastruktur können aus den KfW-Infra-
strukturprogrammen, den Programmen der Städtebauför-
derung bzw. aus dem KfW-Programm „Altersgerecht
Umbauen“ gefördert werden.
Anlage 45
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage
der Abgeordneten Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD)
(Drucksache 17/7901, Frage 76):
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem Aus-
gang der kantonalen Abstimmung in Zürich am 27. November
2011 zu den Anträgen, die den Ausbau des Flughafens Zü-
rich-Kloten verhindern wollen, und wann wird das nächste
Treffen zwischen dem Bundesminister für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung, Dr. Peter Ramsauer, und der schweizeri-
schen Bundesrätin Doris Leuthard stattfinden?
Aus dem Ergebnis der kantonalen Abstimmung ist ein
grundsätzlicher Willen der Schweizer Bevölkerung zum
Ausbau des Flughafens Zürich-Kloten erkennbar. Das
nächste Treffen zwischen Bundesminister Dr. Ramsauer
und Bundesrätin Leuthard ist für den 1. Dezember 2011
geplant.
Anlage 46
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage
der Abgeordneten Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD)
(Drucksache 17/7901, Frage 77):
Wie lautet das Ergebnis der Prüfung durch das Bundes-
ministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, welche
Verschärfung der DVO zur Luftverkehrs-Ordnung ab dem
1. Januar 2012 europarechtlich standhalten würde, und schätzt
es die Begrenzung von 80 000 Anflügen über Deutschland
oder die Ausweitung der Schutzzeiten als zulässig ein?
Ein abschließendes Ergebnis der Prüfung liegt bei
diesem äußerst komplexen Sachverhalt noch nicht vor.
Anlage 47
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage
der Abgeordneten Sabine Leidig (DIE LINKE)
(Drucksache 17/7901, Frage 78):
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung für das
Projekt Stuttgart 21 und die damit verbundenen Pläne, das
oberirdische Gleisfeld ganz in den Untergrund zu verlegen
und die bisherigen Gleisflächen bebauen zu wollen, aus der
Tatsache, dass die Stuttgarter Netz AG jüngst mitteilte, dass
sie nach der Ausschreibung der oberirdischen Bahnanlagen
diese kaufen und dann an private Bahnanbieter vermieten
wolle?
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Bei Stuttgart 21 handelt es sich nicht um ein Projekt
es Bedarfsplans für die Schienenwege des Bundes, son-
ern um ein eigenwirtschaftliches Projekt der Deutschen
ahn AG. Die Eisenbahninfrastrukturunternehmen sind
orhabenträger und Bauherr. Das Land Baden-Württem-
erg, die Stadt Stuttgart, der Verband Region Stuttgart
nd die Flughafen Stuttgart GmbH beteiligen sich als
ufgabenträger an der Finanzierung.
Der Bund übernimmt mit einem Festbetrag in Höhe
on 563,8 Millionen Euro für das Projekt Stuttgart 21
en Anteil, der für die Einbindung der Neubaustrecke
endlingen–Ulm in den Knoten Stuttgart auch ohne
erwirklichung von Stuttgart 21 erforderlich gewesen
äre.
Der Tiefbahnhof wird unter Weiterbetrieb des jetzi-
en, zu diesem Zweck modifizierten Kopfbahnhofs ge-
aut. Somit wäre auch die Absicht der Stuttgarter Netz
G, wenn sie diese denn tatsächlich realisieren kann,
ein Hindernis für den Betrieb des Tiefbahnhofs.
nlage 48
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
rage des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN) (Drucksache 17/7901, Frage 79):
In welchem Umfang profitiert der Braunkohlebergbau von
rechtlichen Sonderstellungen (bitte getrennt darstellen nach
Erneuerbare-Energien-Gesetz-Umlage, Kraft-Wärme-Kopp-
lung-Umlage, Stromsteuer, Konzessionsabgabe, Netzentgelte
– ab 2012, Emissionshandel –, Schätzung für 2013, Wasserab-
gaben)?
Die Zahlen liegen der Bundesregierung in der gefor-
erten Gliederung nicht vollständig vor. Aus den vorlie-
enden Daten ergibt sich aber folgendes Bild:
Von der Besonderen Ausgleichsregelung des Erneuer-
are-Energien-Gesetzes, EEG, profitiert der Braunkohle-
ergbau derzeit in einer Größenordnung von 40 Millio-
en Euro pro Jahr. Zu der Frage, inwieweit der
raunkohlebergbau darüber hinaus auch von der Befrei-
ng des eigen erzeugten Eigenverbrauchs von der
EG-Umlage profitiert, liegen der Bundesregierung
eine Daten vor.
Im Rahmen der Abrechnung der KWK-Umlage be-
tehen keine spezifischen Vergünstigungen für den
raunkohlebergbau.
Bei der Energie- und Stromsteuer werden statistische
uswertungen für eine Zuordnung von begünstigten Un-
rnehmen zu einzelnen Wirtschaftszweigen – schon aus
atenschutzgründen – nicht durchgeführt. Aussagen zur
öhe der Energie- und Stromsteuerbegünstigungen, die
peziell Unternehmen des Braunkohlebergbaus gewährt
erden, können deshalb nicht getroffen werden.
Daten zur Höhe der Entlastung von Unternehmen des
raunkohlebergbaus bei der Konzessionsabgabe liegen
er Bundesregierung nicht vor. Die Konzessionsabgaben
ind Einnahmen der Kommunen, die diese als Gegen-
istung aus dem Abschluss von Konzessionsverträgen
it den Energieversorgungsunternehmen erhalten.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 145. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. November 2011 17309
(A) )
)(B)
Unternehmen des Braunkohlebergbaus zahlen unter
bestimmten Voraussetzungen reduzierte Netznutzungs-
entgelte. Der Bundesregierung liegen keine Daten über
die Entlastung einzelner Unternehmen vor, sondern nur
über die voraussichtlichen Gesamtentlastungsvolumina
nach § 19 Abs. 2 Satz 1 der Stromnetzentgeltverordnung
(„atypische Netznutzung“) und nach § 19 Abs. 2 Satz 2
der Stromnetzentgeltverordnung („gleichmäßige Netz-
nutzung durch stromintensive Unternehmen“). Es wird
auf die Antwort zur Kleinen Anfrage 17/7450 verwie-
sen.
Im EU-Emissionshandel ab 2013 gibt es keine Son-
derregelungen zugunsten des Braunkohlebergbaus.
Von den vier Ländern mit Braunkohleförderung erhe-
ben drei (Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Branden-
burg) ein Wasserentnahmeentgelt nach Landesrecht. Von
den Braunkohleunternehmen durch Rohstoffgewinnung
entnommenes Grundwasser unterliegt, soweit es vor der
Einleitung genutzt wird, dort einem reduzierten, jeweils
aber unterschiedlichen Abgabesatz. Entnommenes, aber
nicht genutztes Grundwasser wird mit Ausnahme von
Nordrhein-Westfalen nicht von den Wasserentnahmeent-
gelten erfasst. Daten über die Höhe dieser Ermäßigun-
gen bzw. Befreiungen liegen der Bundesregierung nicht
vor.
Anlage 49
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
Frage des Abgeordneten Frank Schwabe (SPD)
(Drucksache 17/7901, Frage 80):
Wann ist aus Sicht der Bundesregierung die letztmalige
Gelegenheit, das europäische Treibhausgasminderungsziel zu
verändern, ohne gleichzeitig eine Rechtsunsicherheit in Be-
zug auf bereits zugeteilte Emissionsberechtigungen zu schaf-
fen?
Derzeit gibt es keine Entscheidung auf EU-Ebene zur
Frage, wann und in welchem Maße das EU-Klimaziel
erhöht wird. Dementsprechend gibt es auch keine Ent-
scheidung darüber, wie eine entsprechende Umsetzung
ausgestaltet würde. Die Antwort auf die Frage, ob eine
mögliche Erhöhung des EU-Klimaziels Auswirkungen
auf bereits zugeteilte Emissionsberechtigungen hätte,
hängt davon ab, in welchen Bereichen und gegebenen-
falls Sektoren eine Erhöhung umgesetzt würde. Die Be-
antwortung auf diese Frage ist spekulativ, solange keine
konkreten Vorschläge auf EU-Ebene diskutiert werden.
Davon unabhängig setzt sich die Bundesregierung für
höchstmögliche Rechtssicherheit für zugeteilte Emis-
sionsberechtigungen ein.
Anlage 50
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
Fragen des Abgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/
CSU) (Drucksache 17/7901, Frage 81):
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Welche Gründe führen dazu, dass der Abstimmungspro-
zess innerhalb der Bundesregierung, der Voraussetzung für
die Erstellung des Evaluationsberichts zum Thema der Um-
weltzone ist, noch nicht abgeschlossen werden konnte, und
hält es die Bundesregierung für zumutbar, den Deutschen
Bundestag weiter auf das Erscheinen des Berichts, das ur-
sprünglich für Herbst 2009 und dann für Frühjahr 2010 vorge-
sehen war, warten zu lassen?
Der Abstimmungsprozess zur Evaluierung der Ver-
rdnung zur Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahr-
euge, 35. BImSchV, konnte noch nicht abgeschlossen
erden, weil die Bundesregierung prüft, in welcher
eise eine bundesweite Vereinheitlichung der Ausnah-
eregelungen von Verkehrsverboten in Umweltzonen,
ie die Interessen der Beteiligten ausgewogen berück-
ichtigt, am besten umgesetzt werden kann.
Aufgrund dessen, dass die Bundesregierung dem
eutschen Bundestag zu Umweltzonen, die auf der
rundlage der 35. BImSchV eingerichtet worden sind,
erichtet hat, zuletzt in der Bundestagsdrucksache
7/5651 vom 20. April 2011, sieht die Bundesregierung
s als vertretbar an, wenn der Bericht erst später vorge-
gt werden kann.
nlage 51
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
rage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN) (Drucksache 17/7901, Frage 82):
Mit welchen Mindereinnahmen ist angesichts des niedri-
gen Kohlenstoffpreises bei dem aus der Versteigerung von
CO2-Zertifikaten finanzierten Programm NER 300 der Euro-
päischen Union zu rechnen, und welche Auswirkungen hat
dies für energiepolitische Projekte in Deutschland?
Die Versteigerung der 200 Millionen Zertifikate für
ie erste Tranche des NER300-Calls durch die Europäi-
che Investitionsbank wird voraussichtlich im Dezember
011 beginnen und sich bis zum September 2012 erstre-
ken. Der Preisverlauf in diesem Zeitraum ist nicht ein-
eutig prognostizierbar. Zum jetzigen Zeitpunkt geht die
undesregierung nicht von Auswirkungen auf Auswahl
nd Umfang von NER300-Projekten aus Deutschland
us.
nlage 52
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
rage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN) (Drucksache 17/7901, Frage 83):
Soll es aus Sicht der Bundesregierung bei der vollständi-
gen Einbeziehung von Flügen zwischen in der EU gelegenen
und außerhalb der EU gelegenen Flughäfen in den Emissions-
handel zum 1. Januar 2012 bleiben, oder tritt die Bundesregie-
rung für eine Verschiebung oder Änderung dieser Regelung
ein?
Die Position der Bundesregierung ist unverändert:
ie Richtlinie ist geltendes europäisches Recht, das
eutschland mit dem Treibhausgasemissionshandelsge-
17310 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 145. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. November 2011
(A) )
)(B)
setz in nationales Recht umgesetzt hat – wie alle anderen
Mitgliedstaaten.
Aus Klimaschutz- wie Wettbewerbsgründen war die
Einbeziehung aller Flüge, die einen EU-Flughafen be-
rühren, unabhängig von der Herkunft der Fluggesell-
schaft, eine zentrale deutsche Forderung bei der Ent-
scheidung über die Richtlinie. Der Vollzug läuft bereits
und die wettbewerbsneutrale Einbeziehung der Emissio-
nen aller Flüge von, nach und innerhalb der EU erfolgt
wie vorgesehen ab 1. Januar 2012. Um bei Drittstaaten
auf eine positive Haltung zur Einbeziehung ihrer Flugge-
sellschaften hinzuwirken, führen die EU-Kommission
und viele Mitgliedstaaten Gespräche mit Drittstaaten
und weisen dabei insbesondere auf die in der Richtlinie
vorgesehene Möglichkeit der Ausnahme vom EU-Emis-
sionshandelssystem für Flüge aus Drittstaaten in die EU
hin, sofern in diesen Staaten gleichwertige eigene Maß-
nahmen zur Begrenzung der Emissionen dieser Flüge er-
griffen werden.
Anlage 53
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/7901, Fra-
ge 84):
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den
aktuellen Erkenntnissen der europaweiten Stresstests für
Atomkraftwerke, AKW, für ihr weiteres Vorgehen in der EU
sowie der Verschärfung der deutschen AKW-Sicherheitsstan-
dards – bitte mit Angabe des dafür vorgesehenen Zeitplans
nationaler Aktivitäten inklusive Beratungen der Reaktor-Si-
cherheitskommission –, und wie sieht der aktuelle Zeitplan
der Bundesregierung für die versprochenen Stresstests ande-
rer kerntechnischer Anlagen als AKW wie beispielsweise
Zwischenlager, Uranfabriken etc. aus (bitte ebenfalls inklu-
sive Beratungen der Reaktor-Sicherheitskommission und et-
waiger Auftragsvorhaben)?
Bei den europaweiten Stresstests liegen aktuell nur
erste Zwischenergebnisse vor. Gegenwärtig werden von
den Sicherheitsbehörden in den beteiligten Staaten die
ihnen von den Betreibern vorlegten Berichte ausgewer-
tet, um die Nationalberichte fristgerecht zum 31. De-
zember 2011 an die Europäische Kommission zu über-
mitteln. Die Bundesregierung wird weiterhin gemäß den
Vorgaben des Europäischen Rates und des in der
ENSREG, European Nuclear Safety Regulators Group,
beschlossenen Arbeitsprogramms vorgehen und sich im
ersten Halbjahr des Jahres 2012 an den themenspezifi-
schen und länderspezifischen Überprüfungen der Natio-
nalberichte und öffentlichen Informationsveranstaltun-
gen beteiligen. Die Ergebnisse der Stresstests werden
nach diesen Überprüfungen von der ENSREG zusam-
mengefasst und der Europäischen Kommission für die
abschließende Berichterstattung an den Europäischen
Rat im Juni 2012 übermittelt. Nach Vorliegen der Ergeb-
nisse der Stresstests wird auch über weitere nationale
Aktivitäten – einschließlich der Beratungen der Reaktor-
sicherheitskommission – zu entscheiden sein.
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Der Bundestag hat am 17. März 2011 die Bundesre-
ierung aufgefordert, nicht nur eine neue Risikoanalyse
er deutschen Kernkraftwerke sondern auch aller ande-
n kerntechnischen Anlagen vornehmen zu lassen. Die
undeskanzlerin hat nach ihrem Gespräch mit den Mi-
isterpräsidenten am 22. März 2011 angekündigt, dass
iese nach der vorrangigen Überprüfung der Kernkraft-
erke stattfinden wird.
Im Rahmen dieses nationalen Stresstests haben die
uständigen Aufsichtsbehörden der Länder inzwischen
ie Überprüfungen der Forschungsreaktoren mit einer
ermischen Dauerleistung von mehr als 50 Kilowatt
orgenommen und der Reaktor-Sicherheitskommission,
SK, vorgelegt. Die RSK plant, ihre Beratungen zu der
icherheitsüberprüfung der Forschungsreaktoren mit ei-
er Stellungnahme bis zum Frühjahr 2012 abzuschlie-
en.
Die Entsorgungskommission, ESK, wurde am
2. Juni 2011 mit der Entwicklung von Prüfkonzepten
r in Betrieb oder in Errichtung befindliche Einrichtun-
en zur Behandlung, Zwischenlagerung und Endlage-
ng bestrahlter Brennelemente, Wärme entwickelnder
nd anderer Arten radioaktiver Abfälle sowie am 18. Juli
011 entsprechend für die Urananreicherungsanlage in
ronau und die Brennelementherstellung in Lingen be-
uftragt. Die Ergebnisse der Reaktor-Sicherheitskom-
ission sollen dabei berücksichtigt werden. Das entspre-
hende Konzept der ESK wird voraussichtlich Anfang
es Jahres 2012 vorliegen, das Ergebnis des in Anleh-
ung an die Prüfungen der Kernkraftwerke sogenannten
tresstests wird voraussichtlich in der zweiten Jahres-
älfte 2012 vorliegen.
nlage 54
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
es Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Drucksa-
he 17/7901, Frage 85):
Wie viele Hochschulen sind aktuell jeweils stabil an die
vom Bund finanzierte Software für die Hochschulzulassung
– dialogorientiertes Serviceverfahren – angeschlossen bzw.
haben sogenannte Konnektoren bestellt, und wie viele Uni-
versitäten und Fachhochschulen waren an dem vom Haus-
haltsausschuss des Deutschen Bundestages auf Ausschuss-
drucksache 16(8)5942 geforderten ersten erfolgreichen
Probelauf des Systems beteiligt?
Sowohl die Firma Datenlotsen als auch die HIS
mbH entwickeln derzeit technische Lösungen für die
nbindung der lokalen Hochschulsoftware an die vom
und finanzierte und einsatzbereite Software für das
ialogorientierte Serviceverfahren, DoSV. Im Oktober
011 haben beide Firmen auf einer von der Stiftung für
ochschulzulassung, SfH, organisierten Tagung den
ochschulen ihre jeweiligen Lösungsvorschläge präsen-
ert, die in den derzeit bis in den Dezember hinein ge-
lanten intensiven Prozesskettentests mit ausgewählten
ochschulen getestet werden. Entscheidend für die Re-
lisierung des DoSV wird sein, dass die Hochschulen in
er noch laufenden Bestellphase das Angebot von HIS
der den Datenlotsen annehmen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 145. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. November 2011 17311
(A) )
)(B)
Die Forderung des Haushaltsausschusses in der
genannten Drucksache bezieht sich darauf, über die Re-
sultate eines ersten Probelaufs direkt unterrichtet zu wer-
den. Ein solcher Probelauf hat bislang nicht stattgefun-
den. Wie bereits in der Antwort auf Ihre Berichtsbitte
vom 11. Oktober 2011 mitgeteilt wurde, beabsichtigt der
Stiftungsrat der SfH, am 15. Dezember 2011 auf der
Grundlage der bis dahin vorliegenden Testergebnisse zu
entscheiden, in welchem Umfang das DoSV zum Win-
tersemester 2012/2013 starten wird. In dieser Antwort
war ebenfalls darauf hingewiesen worden, dass nach
dem Zeitplan der SfH im Februar 2012 ein Simulations-
betrieb mit möglichst vielen Hochschulen erfolgen soll.
Anlage 55
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
des Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Drucksa-
che 17/7901, Frage 86):
Wie ist der aktuelle Stand des in Medien („Bundesbil-
dungsfestung am Strand“, Berliner Morgenpost vom 19. Au-
gust 2011) kritisierten Neubauvorhabens des Bundesministe-
riums für Bildung und Forschung in der Bundeshauptstadt,
insbesondere in Bezug auf den Bebauungsplan, gegebenen-
falls noch erforderliche Schritte für dessen Rechtsgültigkeit,
sowie den vorgesehenen Baubeginn, und wie ist der aktuelle
Planungsstand für das gleichfalls auf diesem Gelände vorge-
sehene „Haus der Zukunft“ – unter Angabe der aktuell ge-
schätzten Gesamtkosten dieses Vorhabens, der vorgesehenen
jährlichen Betriebskosten, der erwarteten Beteiligung der
Wirtschaft und der prognostizierten Besucherzahl?
Die Zuschlagserteilung im Öffentlich-Privaten-Part-
nerschafts-Verfahren, ÖPP-Verfahren, zum Neubaupro-
jekt des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
in Berlin und der Vertragsabschluss erfolgten am 3. Au-
gust 2011. Am 18. November 2011 wurde der Bauantrag
bei der Senatsverwaltung Berlin als Baugenehmigungs-
behörde eingereicht.
Nach Auskunft der zuständigen Senatsverwaltung ist
der von ihr abschließend aufgestellte Entwurf des Be-
bauungsplans in das parlamentarische Verfahren einge-
bracht worden. Eine parlamentarische Billigung liegt
wegen der gegenwärtig laufenden Senatsbildung noch
nicht vor.
Die Senatsverwaltung hat die Zusicherung gegeben,
den Antrag so rechtzeitig zu bescheiden, dass die Bauge-
nehmigung bis Mitte Januar 2012 erteilt werden kann.
Dabei hat sie auch ausdrücklich auf die planungsrechtli-
chen Regelungen des BauGB hingewiesen, nach denen
die Erteilung einer Baugenehmigung auch vor der
Rechtskraft eines Bebauungsplanes möglich ist.
Für das geplante Haus der Zukunft wurde inzwischen
ein offener, zweiphasiger, internationaler Realisierungs-
wettbewerb mit interdisziplinärer Ausrichtung vom Bun-
desamt für Bauwesen und Raumordnung, BBR, für die
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, BImA, mit einer
Kostenobergrenze von 45,7 Millionen Euro Baukosten
bei einem Gesamtvolumen von 59 Millionen Euro veröf-
fentlicht. Die Kostenvorgabe von 45,7 Millionen Euro
enthält – wie üblich – nur die für den Wettbewerb rele-
vanten Baukosten einschließlich Außengestaltung und
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mfasst nicht die Kosten für das Grundstück, die Er-
chließungskosten, die Kosten der Erstausstattung und
ebenkosten wie zum Beispiel Architektenhonorare.
Diese Kostenvorgabe wird nach der 1. Phase des
ettbewerbs gegebenenfalls aktualisiert und für die
. Phase festgeschrieben. Ebenfalls im Lichte des Wett-
ewerbsergebnisses und der weiteren Konzeptvertiefung
ind die Kosten für die Erstausstattung der Ausstellung
u prüfen.
Für den Betrieb und die Bespielung des Hauses der
ukunft lassen sich aus der Machbarkeitsstudie vom
ovember 2011 – ausgehend von aktuellen Preisen, in-
ationsangepasst – in einem durchschnittlichen Be-
iebsjahr Kosten von circa 7,6 Millionen Euro ableiten.
arin sind die zu erwartenden eigenen Einnahmen der
u gründenden Trägerorganisation des Hauses aus Ein-
itten – durchschnittlich erwartete Besucherzahl von
85 000 Personen per anno allein im Ausstellungsbe-
ich –, Vermietung und Verpachtung sowie Beiträge
on Wissenschaft, Industrie und Stiftungen noch nicht
erücksichtigt.
Mit der Allianz der Wissenschaftsorganisationen so-
ie mit dem vom Bundesverband der Deutschen Indus-
ie, dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag
nd dem Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft
ingerichteten Industriekreis für das Haus der Zukunft
ird derzeit ein Beteiligungsmodell entwickelt.
nlage 56
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Fragen des
bgeordneten Klaus Barthel (SPD) (Drucksache 17/7901,
ragen 87 und 88):
Welches sind die Politikbereiche im Handelsabkommen
zwischen der Europäischen Union einerseits und Kolumbien
und Peru andererseits, die nach Auffassung der Bundesregie-
rung in der alleinigen Zuständigkeit der Mitgliedstaaten lie-
gen (vergleiche Ressortbericht des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Technologie vom 5. Oktober 2011)?
In welcher Form ist der Deutsche Bundestag nach Auffas-
sung der Bundesregierung zu beteiligen, wenn es sich bei dem
Handelsabkommen um ein „gemischtes Abkommen“ handelt,
und wie beabsichtigt die Bundesregierung diese Beteiligung
sicherzustellen?
u Frage 87:
Die im Berichtsbogen unter dem Punkt Subsidaritäts-
rüfung genannte Kategorie „alleinige mitgliedstaatliche
uständigkeiten“ entspricht der im Berichtsbogen im
nschluss genannten Kategorie „geteilte mitgliedstaatli-
he Zuständigkeiten“. Soweit durch die unterschiedliche
ormulierung ein Missverständnis entstanden sein sollte,
ird um Entschuldigung gebeten.
u Frage 88:
Die Beteiligung des Bundestages erfolgt gegebenen-
lls in der Form eines Vertragsgesetzes, wenn das Ab-
ommen Gegenstände der Bundesgesetzgebung berührt und
amit die Voraussetzungen des Art. 59 Abs. 2 Satz 1 GG
rfüllt sind.
17312 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 145. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. November 2011
(A) )
)(B)
Anlage 57
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Fragen des
Abgeordneten Manfred Nink (SPD) (Drucksache 17/7901,
Fragen 89 und 90):
Hält die Bundesregierung weiterhin an ihrer Beurteilung
fest, wonach das Handelsabkommen zwischen der Europäi-
schen Union und Kolumbien sowie Peru „als gemischtes Ab-
kommen ausgestaltet werden müsste, da es neben Politikbe-
reichen in der Zuständigkeit der EU auch Bereiche enthält, die
in der alleinigen Zuständigkeit der Mitgliedstaaten liegen“
(Ressortbericht des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Technologie vom 5. Oktober 2011)?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Erfolgsaussichten,
dass bei den anstehenden ratsinternen Beratungen des Europäi-
schen Rates das Handelsabkommen zwischen der Europäi-
schen Union und Kolumbien sowie Peru – entsprechend der
Bewertung des Juristischen Dienstes des Rates und der Beur-
teilung von 13 Mitgliedstaaten der Europäischen Union, dar-
unter Frankreich und Deutschland – als gemischtes Abkom-
men eingestuft wird, das aufgrund der geteilten Zuständigkeit
zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten
der Zustimmung durch die nationalen Parlamente der Mit-
gliedstaaten bedarf, und wann rechnet sie voraussichtlich mit
dem Beschluss des Rates?
Zu Frage 89:
Die Bundesregierung hat bisher ihre Auffassung nicht
verändert, dass aufgrund der im Abkommen enthaltenen
Bereiche Verkehrsdienstleistungen nach Art. 91, Art. 100
Abs. 2 in Verbindung mit Art. 4 Abs. 2 Buchstabe g
AEUV, patentrechtlicher Regelungen sowie des im Ab-
kommen enthaltenen Verbots von Massenvernichtungs-
waffen das Abkommen als gemischtes ausgestaltet wer-
den müsste.
Zu Frage 90:
Die Bundesregierung unterstützt auf der Grundlage
der erzielten Ergebnisse den inhaltlichen Abschluss der
Verhandlungen nachdrücklich und setzt sich daher für
eine schnelle und positive Beschlussfassung ein. Auf-
grund der noch zu führenden juristischen Diskussion mit
der Europäischen Kommission, den Mitgliedstaaten und
dem Europäischen Parlament, das dem Abkommen nach
Art. 218 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäi-
schen Union zustimmen muss, können keine verlässli-
chen Aussagen zur voraussichtlichen Beschlussfassung
getroffen werden.
Anlage 58
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des
Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) (Drucksache 17/7901, Frage 91):
Um welche sozialen und entwicklungspolitischen Krite-
rien für die öffentliche Beschaffung – beispielsweise die Be-
achtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsor-
ganisation in der Produktion – wird die Bundesregierung die
Neuauflage der zum 14. Januar 2012 auslaufenden Allgemei-
nen Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung energieeffizienter
Produkte und Dienstleistungen ergänzen, um diese damit zu
einer Verwaltungsvorschrift zur ökosozialen Beschaffung zu
machen, und falls die Bundesregierung dies nicht plant, gegen
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welche aktuell erdenklichen sozialen und entwicklungspoliti-
schen Kriterien bestehen Vorbehalte?
Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beschaf-
ng energieeffizienter Produkte und Dienstleistungen,
W eneff Besch, verpflichtet bis zu ihrem Außerkraft-
eten am 23. Januar 2012 öffentliche Auftraggeber des
undes, bei ihren Beschaffungen den Energieverbrauch
der Nutzungsphase bei der Erstellung der Vergabeun-
rlagen zu berücksichtigen, für die abschließende Er-
ittlung des wirtschaftlichsten Angebotes nach dem Le-
enszykluskostenprinzip die Abschreibungs- und
ntsorgungskosten zu berücksichtigen und zur angemes-
enen Berücksichtigung von Umweltschutz- und insbe-
ondere Energieeffizienzaspekten darüber hinaus be-
timmte Umweltzeichen zu beachten.
Die Bundesregierung beabsichtigt zum gegenwärti-
en Zeitpunkt, die AW eneff Besch mit dem bisherigen
halt über den 23. Januar 2012 hinaus für ein weiteres
ahr in Kraft zu belassen.
Dieser Absicht der Bundesregierung liegt Folgendes
ugrunde: Aktuell wird in der Ratsarbeitsgruppe Energie
er Vorschlag der Europäischen Kommission für eine
nergieeffizienzrichtlinie verhandelt. Art. 5 dieses
ichtlinienvorschlages sieht vor, dass die Mitgliedstaa-
n sicherstellen sollen, dass nur Produkte und Dienst-
istungen beschafft werden, welche eine hohe Energie-
ffizienz aufweisen. Für EU-weit auszuschreibende
ffentliche Aufträge sieht die Vergabeverordnung, VgV,
Deutschland bereits seit Sommer 2011 vor, dass bei
er Vergabe öffentlicher Aufträge grundsätzlich Pro-
ukte und Dienstleistungen beschafft werden sollen, die
Hinblick auf die Energieeffizienz das höchste Leis-
ngsniveau haben und zur höchsten Effizienzklasse ge-
ören. Um für öffentliche Aufträge oberhalb und unter-
alb der Schwellenwerte identische Regelungen zu
stallieren, wird die Bundesregierung die Ratsarbeits-
ruppenverhandlungen zur Energieeffizienzrichtlinie so-
ie die im Anschluss daran von der Europäischen Kom-
ission vorzulegende Richtlinie abwarten. Eine
eufassung der AW eneff Besch wird sich an der ent-
prechenden Formulierung in der Energieeffizienzricht-
nie orientieren. Dies dient nicht zuletzt der Rechtssi-
herheit der Vergabepraxis.
Die Bundesregierung hat keine Vorbehalte gegen die
erücksichtigung sozialer und entwicklungspolitischer
riterien, sondern prüft im Rahmen der „Allianz für eine
achhaltige Beschaffung“ gemeinsam mit Ländern und
ommunen, auf welchem Wege die Einhaltung sozialer
tandards bei der Beschaffung stärker berücksichtigt
erden kann.
nlage 59
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des
bgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksa-
he 17/7901, Frage 92):
Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass das
Energieprojekt Desertec, das maßgeblich von deutschen Fir-
men getragen wird, den Bau von Kraftwerken auch in der von
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 145. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. November 2011 17313
(A) )
)(B)
Marokko völkerrechtswidrig okkupierten Westsahara vor-
sieht, und für den Fall, dass die Bundesregierung beabsichtigt,
Desertec finanziell zu unterstützen (laut aktuellen Pressebe-
richten laufen darüber derzeit Gespräche mit dem Bundesmi-
nisterium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und
dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie;
http://nachrichten.rp-online.de/wissen/schon-2014-strom-aus-
der-sahara-1.2611704), wie möchte sie sicherstellen, dass die
Gelder nicht für den Bau von Kraftwerken in der Westsahara
verwendet werden?
Nach Wissen der Bundesregierung verfolgt die Deser-
tec-Industrieinitiative, Dii, keine Projekte in der West-
sahara. Die Bundesregierung hat ihrerseits deutlich
gemacht, dass sie keine Investitionen in der Westsahara
fördert. Hierzu wird auf die Antwort der Bundesregie-
rung zu den Fragen 28 und 31 der Kleinen Anfrage der
Fraktion Die Linke vom 25. März 2011, Bundestags-
drucksache 17/5275 verwiesen.
Anlage 60
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des
Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/7901, Frage 93):
In welchem konkreten Verfahrensstand befindet sich das
von der Bundesregierung geplante Förderprogramm für fos-
sile Kraftwerke – auf nationaler und EU-Ebene –, welches
von 2013 bis 2016 fossile Kraftwerksneubauten fördern soll,
und welche Vorgaben für dieses Förderprogramm hat die EU-
Kommission der Bundesregierung bisher im laufenden Notifi-
zierungsprozess gemacht bzw. mit welchen Vorgaben rechnet
die Bundesregierung?
Die Ausgestaltung des für die Jahre 2013 bis 2016 ge-
planten Kraftwerksförderprogramms der Bundesregie-
rung hängt von der Ausgestaltung der erforderlichen
EU-beihilferechtlichen Rechtsgrundlage für diese Art
der Förderung ab. Die Europäische Kommission wird
nach eigenen Aussagen spätestens im Dezember 2011
einen Entwurf vorlegen. Dieser Entwurf bleibt abzuwar-
ten. Mangels konkreter beihilferechtlicher Regeln für
diese Art der Förderung wurde das deutsche Programm
bislang nicht notifiziert.
Anlage 61
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des
Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/7901, Frage 94):
Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung
im Rahmen der Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie
in Deutschland, um das Energieeinsparziel von 1,5 Prozent
pro Jahr sowie das Ziel, den Energieverbrauch bis 2020 um
20 Prozent zu senken, zu erreichen?
Über den Vorschlag der EU-Kommission für eine EU-
Energieeffizienzrichtlinie wird derzeit verhandelt. Auf
welche konkreten Inhalte sich Europäisches Parlament
und Rat einigen werden, ist offen, ebenso der Zeitpunkt
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er Verabschiedung der Richtlinie. Die Frage nach kon-
reten Maßnahmen zur Umsetzung der EU-Energieeffi-
ienz-Richtlinie kann daher derzeit nicht beantwortet
erden.
nlage 62
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Fragen der
bgeordneten Ingrid Nestle (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
EN) (Drucksache 17/7901, Fragen 95 und 96):
Welchen Beitrag leistet die vom Bundesministerium für
Wirtschaft und Technologie präferierte Gestaltung der EU-
Energieeffizienzrichtlinie für die Entlastung der Stromkunden
– in Milliarden Euro vermiedene Importe und vermiedene
Energiekosten für die Wirtschaft und privaten Endverbraucher –
und die Beschäftigungssituation in Deutschland?
Wie soll das 20-Prozent-Effizienzziel der Europäischen
Union genau berechnet werden, wenn die Bundesregierung
die Berechnungsgrundlage für dieses Ziel – anders als in der
Vergangenheit vorgesehen – auf Energieproduktivität bezie-
hen will, und würde unter Annahme eines Wirtschaftswachs-
tums, wie es in der bisherigen Berechnung der Baseline in Pri-
mes 2007 unterstellt wurde, das gleiche Effizienzziel von
1 474 Megatonnen Öleinheiten, Mtoe, gelten?
Die darin aufgeworfenen Fragen sind noch Gegen-
tand der Prüfung innerhalb der Bundesregierung und
önnen daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantwortet
erden. Dies gilt insbesondere für die in Frage 96 ange-
prochenen Modalitäten zur Berechnung und Bestim-
ung des 20-Prozent-Effizienzzieles der EU, über die
uch in der Ratsarbeitsgruppe Energie noch beraten
ird.
nlage 63
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des
bgeordneten Günter Gloser (SPD) (Drucksache 17/7901,
rage 97):
Unterstützt die Bundesregierung weiterhin die Fortfüh-
rung des Engagements des Siemens-Konzerns für den Bau ei-
nes Kraftwerks in Syrien, obwohl die vergangenen Wochen
eher eine Verschärfung der Lage in Syrien gezeigt haben und
weitere Sanktionen gegen Syrien gefordert werden?
Der Ausbau eines Gaskraftwerks in Syrien fällt nicht
nter die derzeit geltenden güterbezogenen Sanktionen,
ie von der Europäischen Union, EU, im Rahmen der
erordnung (EU) Nr. 442/2011 gegen Syrien verhängt
urden. Dessen ungeachtet müssen Unternehmen prü-
n, ob durch den Ausbau des Gaskraftwerks Gelder
der wirtschaftliche Ressourcen an Personen bereitge-
tellt würden, die in der Verordnung (EU) Nr. 442/2011
it Finanzsanktionen belegt wurden (sogenannte gelis-
te Personen). Gegenüber diesen Personen ist die Be-
itstellung von Geldern und wirtschaftlichen Ressour-
en gemäß Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 442/
011 verboten.
17314 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 145. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. November 2011
(A) (C)
(D)(B)
Anlage 64
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Fragen des
Abgeordneten Stephan Kühn (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/7901, Fragen 99 und 100):
Wie bewertet die Bundesregierung das aus den Legislativ-
vorschlägen der Europäischen Kommission zur Zukunft der
Kohäsionspolitik ab 2014 resultierende Fördergefälle inner-
halb der ostdeutschen Länder, da innerhalb der neu zu schaf-
fenden Kategorie der Übergangsregionen, unter die alle ost-
deutschen Länder fallen werden, bei den Fördersätzen
zwischen Regionen, die bis 2013 die Höchstförderung erhal-
ten, dem sogenannten Sicherheitsnetz, und anderen Regionen
unterschieden wird?
Wird sich die Bundesregierung in den Verhandlungen im
Europäischen Rat und mit dem Europäischen Parlament dafür
einsetzen, dass ein Fördergefälle innerhalb der ostdeutschen
Länder vermieden wird, und, wenn ja, mit welchen konkreten
Vorschlägen?
Die Bundesregierung wird sich auf der Grundlage der
gemeinsamen Bund-Länder-Stellungnahme zum 5. Ko-
häsionsbericht in die europäischen Verhandlungen zum
Legislativpaket der EU-Kommission zur Reform der
EU-Strukturpolitik nach 2013 einbringen. Hier enthalten
ist die Forderung nach einem Sicherheitsnetz in Höhe
von zwei Dritteln der bisherigen Förderung für Regio-
nen, die in der laufenden Förderperiode im Konvergenz-
ziel gefördert werden, deren BIP pro Kopf aber künftig
auf mehr als 75 Prozent des EU-Durchschnitts ansteigen
wird und die deshalb ihren Status als Höchstförderge-
biete verlieren werden.
Die Kommission hat dieser deutschen Forderung ei-
nes Sicherheitsnetzes für die aktuellen Konvergenzre-
gionen entsprochen, jedoch nicht für die derzeitigen
Phasing-Out-Regionen. Die Bundesregierung wird sich
weiterhin im Rahmen der europäischen Verhandlungen
dafür einsetzen, dass auch die Phasing-Out-Regionen in
das Sicherheitsnetz aufgenommen werden.
145. Sitzung
Inhaltsverzeichnis
TOP 1 Befragung der Bundesregierung
TOP 2 Fragestunde
ZP 1 Aktuelle Stunde zum Standort Deutschland
Anlagen