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    1. tocInhaltsverzeichnis
      Plenarprotokoll 17/145 Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär Inhaltsverzeichnis BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tankred Schipanski (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) . . . . . . . Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär Oliver Kaczmarek (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Franz Müntefering (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) . . . . . 17247 B 17247 D 17247 D 17248 B 17248 C 17248 D 17248 D 17249 A 17251 C 17251 C 17251 D 17252 A 17252 A 17252 B 17252 C 17252 C 17252 D Deutscher B Stenografisch 145. Sitz Berlin, Mittwoch, den 3 I n h a l Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Das Alter hat Zukunft – Forschungsagenda der Bun- desregierung für den demografischen Wandel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Thomas Feist (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Franz Müntefering (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . T P T K T M T E T 17245 A 17245 B 17246 C 17246 D 17246 D 17247 A 17247 B BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Stefan Kaufmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . 17249 B 17249 C undestag er Bericht ung 0. November 2011 t : homas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . etra Crone (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . homas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . atharina Landgraf (CDU/CSU) . . . . . . . . . . homas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . echthild Rawert (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . homas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . wa Klamt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . homas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17249 C 17249 D 17249 D 17250 B 17250 B 17250 C 17250 D 17251 A 17251 B Eckart von Klaeden, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17253 A II Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 145. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. November 2011 Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde (Drucksachen 17/7901, 17/7922) . . . . . . . . . . Dringliche Frage 1 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Etwaige Beteiligung deutscher Komman- dostäbe an dem NATO-Angriff auf pakista- nische Stellungen in der Nacht zum 26. November 2011 und Auswirkungen der Vorkommnisse auf die Sicherheitslage in Deutschland Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Werner Hoyer, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Antwort Dr. Werner Hoyer, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Katja Dörner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) . . . . . . Antwort Dr. Werner Hoyer, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Heidrun Bluhm (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Antwort Dr. Werner Hoyer, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Harald Weinberg (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Antwort Dr. Werner Hoyer, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A C Z U A C Z D A D Z A A C Z U A C M G B la S A D Z G D M J E I A D Z J M J W s r 17253 A 17253 B 17253 C 17253 C 17253 D 17254 A 17254 B 17254 C 17254 D 17254 D 17255 A 17255 A 17255 B 17255 B 17255 C 17255 C 17255 C ntwort hristian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfrage lla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . ntwort hristian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfrage r. Rolf Mützenich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . ntwort r. Werner Hoyer, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfrage ndrej Hunko (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . ntwort hristian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfrage we Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ntwort hristian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 2 ünter Gloser (SPD) emühungen um eine Zustimmung Russ- nds zu weiteren Sanktionen gegenüber yrien im UN-Sicherheitsrat ntwort r. Werner Hoyer, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen ünter Gloser (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Rolf Mützenich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 5 ohannes Pflug (SPD) rgebnisse der Afghanistan-Konferenz in stanbul Anfang November 2011 ntwort r. Werner Hoyer, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen ohannes Pflug (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 6 ohannes Pflug (SPD) iederaufnahme der abgebrochenen Ge- präche zwischen der afghanischen Regie- ung und den Aufständischen 17255 D 17256 A 17256 A 17256 A 17256 B 17256 C 17256 C 17256 D 17256 D 17257 B 17257 C 17258 A 17258 B 17258 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 145. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. November 2011 III Antwort Dr. Werner Hoyer, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Johannes Pflug (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 10 Dr. Rolf Mützenich (SPD) Verwendung des Begriffs Gestaltungs- mächte sowie zugehörige Staaten Antwort Dr. Werner Hoyer, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Rolf Mützenich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 11 Dr. Rolf Mützenich (SPD) Beurteilung der Umbrüche in Nordafrika als „Gefahr für die Sicherheit“ in der Stel- lungnahme zum Grünbuch der EU-Kom- mission zum EU-Ausfuhrkontrollsystem von Dual-Use-Gütern Antwort Dr. Werner Hoyer, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Rolf Mützenich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 12 Niema Movassat (DIE LINKE) Äußerungen des deutschen Botschafters in Namibia am 16. November 2011 zur Rück- führung von Gebeinen von Opfern des deutschen Kolonialverbrechens nach Na- mibia Antwort Dr. Werner Hoyer, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Niema Movassat (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 13 Niema Movassat (DIE LINKE) Historische Verantwortung Deutschlands gegenüber Namibia Antwort Dr. Werner Hoyer, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Z N H M S A d A D Z S M S S in d A D Z S M U A B r A D Z U D M U K S A D Z U U D 17259 A 17259 B 17259 D 17260 A 17260 D 17261 A 17261 D 17262 B 17262 C 17263 B usatzfragen iema Movassat (DIE LINKE) . . . . . . . . . . artwig Fischer (Göttingen) (CDU/CSU) . . . ündliche Frage 16 evim Dağdelen (DIE LINKE) uslegung des Verschlechterungsverbots es EWG-Türkei-Assoziationsrechts ntwort r. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen evim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . ündliche Frage 19 abine Stüber (DIE LINKE) pezialeinsätze kommunaler Feuerwehren Unfall- und Katastrophenfällen auf Bun- esautobahnen ntwort r. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen abine Stüber (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 20 lla Jelpke (DIE LINKE) nzahl der in den letzten fünf Jahren vom undesamt für Verfassungsschutz in die echte Szene eingeführten V-Leute ntwort r. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen lla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . r. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) . . . . . ündliche Frage 21 lla Jelpke (DIE LINKE) osten des Einsatzes von V-Leuten in der zene der extremen Rechten ntwort r. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen lla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . we Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) . . . . . 17263 C 17264 A 17264 C 17264 D 17265 D 17266 A 17266 C 17266 C 17267 A 17267 A 17267 B 17267 C 17267 D IV Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 145. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. November 2011 Mündliche Fragen 30 und 31 Halina Wawzyniak (DIE LINKE) Information der auf der zweiten Namens- liste der Gruppierung „Nationalsozialisti- scher Untergrund“ (NSU) genannten Be- troffenen sowie Existenz weiterer Listen politischer Gegner rechtsextremer Kreise Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Halina Wawzyniak (DIE LINKE) . . . . . . . . . Mündliche Fragen 34 und 35 Daniela Kolbe (Leipzig) (SPD) Kürzung bei den Sachmitteln der Bundes- zentrale für politische Bildung sowie bei den freien Trägern der politischen Bildung Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Daniela Kolbe (Leipzig) (SPD) . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 40 Sonja Steffen (SPD) Neuregelung des Sorgerechts nichteheli- cher Väter Antwort Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Sonja Steffen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 41 Sonja Steffen (SPD) Umsetzung der angekündigten Reform des Verbraucherinsolvenzverfahrens Antwort Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Sonja Steffen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 42 Burkhard Lischka (SPD) Gründe für die geringe Anzahl positiver Bescheide auf Gewährung von „Härteleis- tungen für Opfer extremistischer Über- griffe“ A D Z B M B R n g A D Z B M S E d im A D Z S M S E u c A D M U P r z r A D Z U 17268 A 17268 C 17269 C 17269 D 17271 A 17271 B 17271 D 17271 D ntwort r. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen urkhard Lischka (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 43 urkhard Lischka (SPD) echtliche Haltbarkeit der Einführung ei- er nachträglichen Therapieunterbrin- ung ntwort r. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen urkhard Lischka (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 44 tefan Rebmann (SPD) ntwicklung der Anzahl der Anordnungen es Vorbehalts der Sicherungsverwahrung Erwachsenstrafrecht ntwort r. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen tefan Rebmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 45 tefan Rebmann (SPD) twaige Zusammenführung Verwaltungs- nd Sozialgerichte der Länder zu einheitli- hen Fachgerichten ntwort r. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 51 we Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) osition der Bundesregierung zur Corpo- ate-Social-Responsibility-Strategie und ur Überarbeitung der Rechnungslegungs- ichtlinien ntwort r. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen we Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17272 A 17272 C 17273 A 17273 B 17274 A 17274 A 17274 C 17274 D 17275 B Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 145. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. November 2011 V Mündliche Frage 54 Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Umsetzung der beschlossenen Verfahrens- vereinfachungen des Bildungs- und Teilha- bepaket Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 55 Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Praktikabilität einer „KinderBildungsStif- tung“ Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktio- nen der CDU/CSU und FDP: Standort Deutschland sichern – Stuttgart 21 zügig umsetzen und geplante Mehrbelastung für den Mittelstand durch grüne Steuerpolitik verhindern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Thomas Strobl (Heilbronn) (CDU/CSU) . . . . Christian Lange (Backnang) (SPD) . . . . . . . . Patrick Döring (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sabine Leidig (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Fritz Kuhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Stefan Kaufmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . Florian Pronold (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Daniel Volk (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ute Kumpf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulrich Lange (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Joachim Pfeiffer (CDU/CSU) . . . . . . . . . Steffen Bilger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . A M V A r li A D A M D Ä v tä A D A M D V s A D A M H I c A A D A M D G g h J A D 17275 D 17276 A 17276 C 17276 D 17276 D 17277 D 17279 B 17280 C 17281 D 17283 B 17284 D 17286 A 17287 B 17288 D 17289 D 17291 B 17292 D 17293 A nlage 2 ündliche Frage 1 olker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) ufnahme verletzter Flüchtlinge aus Sy- ien sowie humanitäre Hilfe für Flücht- nge und Opfer des syrischen Regimes ntwort r. Werner Hoyer, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 3 ündliche Frage 3 r. Eva Högl (SPD) nderungsbedarf bei der Nachrangigkeit on Opferrechten gegenüber dem Immuni- tsrecht für Diplomaten ntwort r. Werner Hoyer, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 4 ündliche Frage 4 r. Eva Högl (SPD) erbesserung des Schutzes der Hausange- tellten bei ausländischen Diplomaten ntwort r. Werner Hoyer, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 5 ündliche Frage 7 ans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) nformationsübermittlungen deutscher Si- herheitsbehörden an das Office of Foreign ssets Control der USA ntwort r. Werner Hoyer, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 6 ündliche Frage 8 r. h. c. Gernot Erler (SPD) esundheitszustand und ärztliche Versor- ung der in ukrainischer Untersuchungs- aft befindlichen Oppositionspolitikerin ulija Timoschenko ntwort r. Werner Hoyer, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17293 C 17293 D 17294 B 17294 C 17295 A VI Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 145. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. November 2011 Anlage 7 Mündliche Frage 9 Dr. h. c. Gernot Erler (SPD) Einhaltung rechtstaatlicher Prinzipien in der Ukraine Antwort Dr. Werner Hoyer, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 8 Mündliche Frage 14 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Klärung der Finanzierung des Forschungs- reaktors ITER für 2012 und 2013 Antwort Dr. Werner Hoyer, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 9 Mündliche Frage 17 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Beteiligung gemischter Polizei-Mentoring- Teams aus Polizisten und Feldjägern an der Ausbildung afghanischer paramilitäri- scher Gendarmerie Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 10 Mündliche Frage 18 Andrej Hunko (DIE LINKE) Etwaiger Einsatz von Frontex bei einer vorübergehenden Wiedereinführung von Kontrollen an den Grenzen des Schengen- Raums Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 11 Mündliche Frage 22 Aydan Özoğuz (SPD) Vorfälle fremdenfeindlich motivierter Sachbeschädigung seit Bekanntwerden der Zwickauer Terrorzelle Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A M A S d Z A D A M S L r A D A M S E V e s A D A M F E h Z m A D A M F Z a r b A D 17295 C 17296 A 17296 C 17296 C 17297 A nlage 12 ündliche Frage 23 ydan Özoğuz (SPD) chutzmaßnahmen für besonders gefähr- ete Personen seit Bekanntwerden der wickauer Terrorzelle ntwort r. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 13 ündliche Frage 24 abine Zimmermann (DIE LINKE) egaler Waffenbesitz von Personen der echtsextremen Szene ntwort r. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 14 ündliche Frage 25 abine Zimmermann (DIE LINKE) rkenntnisse der Bundesregierung über erstrickungen von Personen der rechts- xtremen Szene mit Reservistenkamerad- chaften und Schützenvereinen ntwort r. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 15 ündliche Frage 26 rank Tempel (DIE LINKE) twaige Ermittlungen von Sicherheitsbe- örden des Bundes von 1997 bis 2011 im usammenhang mit dem Thüringer Hei- atschutz ntwort r. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 16 ündliche Frage 27 rank Tempel (DIE LINKE) usammenarbeit zwischen dem Bundes- mt für Verfassungsschutz und dem Thü- inger Landesamt für Verfassungsschutz ezüglich des Thüringer Heimatschutzes ntwort r. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17297 B 17297 C 17297 d 17298 A 17298 A Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 145. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. November 2011 VII Anlage 17 Mündliche Fragen 28 und 29 Jan Korte (DIE LINKE) Nicht vollstreckte Haftbefehle gegen Ange- hörige der rechtsextremen Szene Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 18 Mündliche Fragen 32 und 33 Jens Petermann (DIE LINKE) Abschaffung der eigenständigen Abteilung zum Rechtsextremismus im Bundesamt für Verfassungsschutz sowie in entsprechenden Landesämtern Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 19 Mündliche Fragen 36 und 37 Christoph Strässer (SPD) Einhaltung der Umsetzungsfrist für die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeiche- rung; Vorschläge zur Verkürzung der Spei- cherungsfristen und Verringerung der zu speichernden Datenkategorien Antwort Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 20 Mündliche Frage 38 Dr. Edgar Franke (SPD) Rechtsgrundlage für die Quellen-Telekom- munikationsüberwachung; Notwendigkeit der Quellen-TKÜ für die Überwachung von Internettelefonaten Antwort Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 21 Mündliche Frage 39 Dr. Edgar Franke (SPD) Gesetzliche Grundlage für die Quellen-Te- lekommunikationsüberwachung in der Strafprozessordnung; Notwendigkeit der Quellen-TKÜ für die Überwachung von In- ternettelefonaten A D A M V A s e E A D A M D U A H A M L H E u A H A M D V n d r A H A M D E b 17298 b 17298 d 17299 A 17299 D ntwort r. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 22 ündliche Frage 46 olker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) usstehende Rechtsprechung des Europäi- chen Gerichtshofs für Menschenrechte für ine Ratifikation des 12. Protokolls zur uropäischen Menschenrechtskonvention ntwort r. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 23 ündliche Frage 47 r. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) nterbindung des Ankaufs von Bankdaten ntwort artmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 24 ündliche Frage 48 isa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) öhe des steuerlich geförderten Strom- und nergieverbrauchs nach Stromsteuergesetz nd Energiesteuergesetz im Jahr 2010 ntwort artmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 25 ündliche Frage 49 r. Barbara Höll (DIE LINKE) erschiebung der Einführung der elektro- ischen Lohnsteuerkarte (ELStAM) auf as Jahr 2013 und Kosten bei einer Einfüh- ung im Jahr 2012 ntwort artmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 26 ündliche Frage 50 r. Barbara Höll (DIE LINKE) rleichterung bei der Verlustverrechnung zw. Abmilderung der Mindestbesteuerung 17300 A 17300 B 17300 C 17300 D 17301 A VIII Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 145. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. November 2011 Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 27 Mündliche Fragen 52 und 53 Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) Anrechnung von im Sozialversicherungs- ausweis der DDR nachgewiesenen Pflege- zeiten bei der Rente Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 28 Mündliche Frage 56 Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) Schlussfolgerungen aus dem Projekt „Frauenbeauftragte in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und Wohn- einrichtungen“ Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 29 Mündliche Frage 57 Sabine Stüber (DIE LINKE) Chancengleichheit aller Jugendlichen und Schulabgänger bei der Berufsberatung Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 30 Mündliche Fragen 58 und 59 Nicole Maisch (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Gesetzlicher Handlungsbedarf wegen des defizitären Umgangs mit Lebensmittelkri- sen gemäß Gutachten des Bundesrech- nungshofes; Pläne für ein bundeseinheitli- ches Krisenmanagement Antwort Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A M D U s s u A D A M D E A D A M H U d A C A M K R d ti M A C A M K K w a K w k 17301 D 17302 A 17302 B 17302 D 17302 D nlage 31 ündliche Frage 60 r. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) nterstützung für tierhaltende landwirt- chaftliche Betriebe bei Auftreten einer chwerwiegenden Tierkrankheit mit bisher ngeklärter Ursache ntwort r. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 32 ündliche Frage 61 r. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) inrichtung sogenannter Rotwildbezirke ntwort r. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 33 ündliche Frage 62 ans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) mstellung von analogen Radaranlagen auf igitale Radaranlagen des Typs ASR-910 ntwort hristian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 34 ündliche Frage 63 atja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) egelungen für die Bundeswehr betreffend ie Versenkung von der Piraterie verdäch- gten Schiffen im Rahmen des Atalanta- andats ntwort hristian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 35 ündliche Frage 64 atja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) onsequenzen für den Einsatz der Bundes- ehr im Rahmen der Operation Atalanta us dem Urteil des Verwaltungsgerichts öln vom 11. November 2011 sowie Aus- irkungen auf entsprechende Justizab- ommen der EU mit Drittstaaten 17303 B 17303 C 17303 D 17304 A Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 145. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. November 2011 IX Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 36 Mündliche Frage 65 Klaus Ernst (DIE LINKE) Entwicklung der realen Kaufkraft des Mindestelterngeldes seit seiner Einführung Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 37 Mündliche Fragen 66 und 67 Steffen Bockhahn (DIE LINKE) Information der Länder über die angekün- digten zusätzlichen Mittel für Beratungs- netzwerke sowie Bedingungen für eine Mit- telbewilligung Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 38 Mündliche Frage 68 Harald Weinberg (DIE LINKE) Rechtliche Änderungen zur Herstellung von mehr Transparenz bei den zwischen den Ärzten und Arzneimittelherstellern vereinbarten Anwendungsbeobachtungen Antwort Ulrike Flach, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 39 Mündliche Frage 69 Dr. Marlies Volkmer (SPD) Erkenntnisse aus der Stellungnahme der Arzneimittelhersteller über eine Absen- kung der Abschläge gemäß § 130 a Abs. 4 Satz 1 SGB V Antwort Ulrike Flach, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 40 Mündliche Fragen 70 und 71 Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Genehmigungskriterien der Versuchsstre- cken für den Gigaliner-Feldversuch und G d V A E A M G I W A U g g A E A M G Z u A E A M H N b A E A M D B n S A E 17305 C 17306 D 17305 A 17305 C 17306 A ewährleistung der Verkehrssicherheit auf en Umleitungsstrecken bei Sperrung der ersuchsstrecken ntwort nak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 41 ündliche Frage 72 ustav Herzog (SPD) m Zusammenhang mit der Reform der asser- und Schifffahrtsverwaltung in uftrag gegebene Gutachten, Studien und ntersuchungen sowie finanzielle Beteili- ung des Bundes an diesen Untersuchun- en ntwort nak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 42 ündliche Frage 73 ustav Herzog (SPD) ahl der unbesetzten Stellen in der Wasser- nd Schifffahrtsverwaltung ntwort nak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 43 ündliche Frage 74 eidrun Bluhm (DIE LINKE) otwendigkeit zusätzlichen Wohnungs- aus in Ballungszentren ntwort nak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 44 ündliche Frage 75 r. Ilja Seifert (DIE LINKE) erücksichtigung der Barrierefreiheit im euen KfW-Programm „Energetische tadtsanierung“ ntwort nak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17306 B 17306 D 17307 A 17307 C 17307 D X Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 145. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. November 2011 Anlage 45 Mündliche Frage 76 Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD) Konsequenzen aus dem Ausgang der kan- tonalen Abstimmung in Zürich zum Aus- bau des dortigen Flughafens Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 46 Mündliche Frage 77 Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD) Europarechtliche Zulässigkeit einer Ver- schärfung der Durchführungsverordnung zur Luftverkehrsordnung ab 1. Januar 2012 Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 47 Mündliche Frage 78 Sabine Leidig (DIE LINKE) Weitere Nutzung der oberirdischen Bahn- anlagen durch die Stuttgarter Netz AG nach der im Rahmen von Stuttgart 21 ge- planten Verlegung des Gleisfeldes in den Untergrund Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 48 Mündliche Frage 79 Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vorteile für den Braunkohlebergbau auf- grund rechtlicher Sonderstellungen Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 49 Mündliche Frage 80 Frank Schwabe (SPD) Letztmalige Gelegenheit zur Änderung des europäischen Treibhausgasminderungsziels Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A M D V T A U A M B M N Z p A U A M B V s d s A U A M S K S r fü A A U A M K E w o tä 17308 A 17308 B 17308 B 17308 C 17309 A nlage 50 ündliche Frage 81 r. Egon Jüttner (CDU/CSU) orlage des Evaluierungsberichts zum hema Umweltzone ntwort rsula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 51 ündliche Frage 82 ärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) indereinnahmen für das EU-Programm ER 300 durch niedrige Preise für CO2- ertifikate und Auswirkungen auf energie- olitische Projekte in Deutschland ntwort rsula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 52 ündliche Frage 83 ärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) ollständige Einbeziehung von Flügen zwi- chen in der EU gelegenen und außerhalb er EU gelegenen Flughäfen in den Emis- ionshandel ab 1. Januar 2012 ntwort rsula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 53 ündliche Frage 84 ylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) onsequenzen aus den europaweiten tresstests für Atomkraftwerke und weite- es Vorgehen gegenüber der EU; Zeitplan r Stresstests anderer kerntechnischer nlagen ntwort rsula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 54 ündliche Frage 85 laus Hagemann (SPD) insatz der vom Bund finanzierten Soft- are für die Hochschulzulassung (dialog- rientiertes Serviceverfahren) an Universi- ten und Fachhochschulen 17309 B 17309 C 17309 D 17310 A Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 145. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. November 2011 XI Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 55 Mündliche Frage 86 Klaus Hagemann (SPD) Stand des Neubauvorhabens für das Bun- desministerium für Bildung und For- schung sowie des „Hauses der Zukunft“ in Berlin Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 56 Mündliche Fragen 87 und 88 Klaus Barthel (SPD) Politikbereiche im EU-Handelsabkommen mit Kolumbien und Peru in der alleinigen Zuständigkeit der EU-Mitgliedstaaten; Beteiligung des Deutschen Bundestages bei einer Einordnung als „gemischtes Abkom- men“ Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWT . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 57 Mündliche Fragen 89 und 90 Manfred Nink (SPD) Ausgestaltung des Handelsabkommens zwischen der EU und Kolumbien sowie Peru als „gemischtes Abkommen“ Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWT . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 58 Mündliche Frage 91 Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Berücksichtigung sozialer und entwick- lungspolitischer Kriterien für die öffentli- che Beschaffung in der Neuauflage der zum 14. Januar 2012 auslaufenden All- gemeinen Verwaltungsvorschrift zur Be- schaffung energieeffizienter Produkte und Dienstleistungen A P A M A F je w d A P A M O V g A P A M O K E z A P A M I B W G n d B z 17310 D 17311 A 17311 C 17312 A ntwort eter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWT . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 59 ündliche Frage 92 ndrej Hunko (DIE LINKE) inanzielle Unterstützung des Energiepro- kts Desertec; Ausschluss einer Mittelver- endung für den Bau von Kraftwerken in er Westsahara ntwort eter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWT . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 60 ündliche Frage 93 liver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) erfahrensstand des geplanten Förderpro- ramms für fossile Kraftwerke ntwort eter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWT . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 61 ündliche Frage 94 liver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) onkrete Maßnahmen zur Senkung des nergieverbrauchs im Rahmen der Umset- ung der EU-Energieeffizienzrichtlinie ntwort eter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWT . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 62 ündliche Fragen 95 und 96 ngrid Nestle (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) eitrag der vom Bundesministerium für irtschaft und Technologie favorisierten estaltung der EU-Energieeffizienzrichtli- ie für die Entlastung der Stromkunden und ie Beschäftigungssituation in Deutschland; erechnungsmethode des 20-Prozent-Effi- ienzziels der EU 17312 B 17312 D 17313 A 17313 B XII Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 145. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. November 2011 Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWT . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 63 Mündliche Frage 97 Günter Gloser (SPD) Weitere Unterstützung des Siemens-Kon- zerns beim Bau eines Kraftwerks in Syrien Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWT . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 64 Mündliche Fragen 99 und 100 Stephan Kühn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vermeidung eines Fördergefälles innerhalb der ostdeutschen Länder im Rahmen der Vorschläge der Europäischen Kommission zur Zukunft der Kohäsionspolitik ab 2014 Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWT . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17313 C 17313 D 17314 A Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 145. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. November 2011 17245 (A) ) )(B) 145. Sitz Berlin, Mittwoch, den 3 Beginn: 13.0
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      Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 145. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. November 2011 17293 (A) ) )(B) Verhältnis zwischen dem allgemeinen Justizgewährungsan-Albert Anlagen spruch von Personen, die Opfer von Ausbeutung, Missbrauch des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage der Abgeordneten Dr. Eva Högl (SPD) (Drucksache 17/7901, Frage 3): Wie bewertet das Bundesministerium der Justiz, BMJ, das Reiche (Potsdam), Katherina CDU/CSU 30.11.2011 Rupprecht (Weiden), CDU/CSU 30.11.2011 Anlage 1 Liste der entschuldigte A d A G g ri B tü T K li w H A Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Beck (Köln), Volker BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 30.11.2011 Dittrich, Heidrun DIE LINKE 30.11.2011 Dyckmans, Mechthild FDP 30.11.2011 Edathy, Sebastian SPD 30.11.2011 Friedhoff, Paul K. FDP 30.11.2011 Funk, Alexander CDU/CSU 30.11.2011 Granold, Ute CDU/CSU 30.11.2011 Hoff, Elke FDP 30.11.2011 Höger, Inge DIE LINKE 30.11.2011 Dr. h. c. Kastner, Susanne SPD 30.11.2011 Kolbe, Manfred CDU/CSU 30.11.2011 Dr. Koschorrek, Rolf CDU/CSU 30.11.2011 Kurth (Quedlinburg), Undine BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 30.11.2011 Lindemann, Lars FDP 30.11.2011 Dr. de Maiziére, Thomas CDU/CSU 30.11.2011 Möller, Kornelia DIE LINKE 30.11.2011 Nahles, Andrea SPD 30.11.2011 Niebel, Dirk FDP 30.11.2011 Nietan, Dietmar SPD 30.11.2011 Ortel, Holger SPD 30.11.2011 Petermann, Jens DIE LINKE 30.11.2011 Pieper, Cornelia FDP 30.11.2011 Polenz, Ruprecht CDU/CSU 30.11.2011 S D S T T W A (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht n Abgeordneten nlage 2 Antwort es Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage des bgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN) (Drucksache 17/7901, Frage 1): Plant die Bundesregierung – angesichts der Zusage, 150 verletzte libysche Kämpfer in Deutschland aufzunehmen; vergleiche Antwort auf meine schriftliche Frage 55 auf Bun- destagsdrucksache 17/7584 –, auch verletzte Flüchtlinge aus Syrien, die es schaffen, in Flüchtlingslager außerhalb Syriens zu gelangen, in Deutschland aufzunehmen, und in welcher Form erteilt sie ansonsten humanitäre Hilfe zugunsten syri- scher Flüchtlinge und oppositioneller Kämpferinnen und Kämpfer? Die Lager syrischer Flüchtlinge befinden sich vorran- ig an der syrisch-türkischen Grenze auf türkischem Ter- torium. Auf Hilfsangebote der Bundesregierung, die etreuung der Flüchtlinge zu unterstützen, wurde von rkischer Seite bisher nicht eingegangen. In Syrien selbst unterstützt die Bundesregierung die ätigkeit des Internationalen Komitees vom Roten reuz. Dieses leistet im Rahmen der begrenzten Mög- chkeiten, die von der syrischen Regierung einräumt erden, im medizinischen Bereich insbesondere auch ilfe für Opfer staatlicher Gewalt. nlage 3 Antwort chlecht, Michael DIE LINKE 30.11.2011 r. Schwanholz, Martin SPD 30.11.2011 eiler, Till BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 30.11.2011 empel, Frank DIE LINKE 30.11.2011 rittin, Jürgen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 30.11.2011 olff (Wolmirstedt), Waltraud SPD 30.11.2011 bgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich 17294 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 145. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. November 2011 (A) ) )(B) und anderen Rechtsverletzungen durch ausländische Diplo- maten bzw. Diplomatinnen geworden sind und der internatio- nalen diplomatischen Immunität, die die Diplomaten bzw. Di- plomatinnen von der deutschen Gerichtsbarkeit nach § 18 des Gerichtsverfassungsgesetzes befreit (siehe unter anderem Ur- teil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 9. No- vember 2011 – Aktenzeichen 17 Sa 1468/11), und welche Gründe vermögen nach Ansicht des BMJ die nach gegenwär- tiger Rechtslage bestehende Nachrangigkeit der Durchsetzung der Opferrechte zu rechtfertigen, insbesondere vor dem Hin- tergrund, dass es sich bei der Ausbeutung von Hausangestell- ten um ein internationales Problem handelt? Der nach deutschem nationalen Recht grundsätzlich bestehende allgemeine Justizgewährungsanspruch wird im Falle von Personen, die beklagen, Opfer von Rechts- verletzungen durch ausländische Diplomaten geworden zu sein, durch das Völkerrecht überlagert. Nach § 18 Ge- richtsverfassungsgesetz, GVG, sind die Mitglieder der diplomatischen Missionen nach Maßgabe des Wiener Übereinkommens über Diplomatische Beziehungen, WÜD, vom 18. April 1961 von der deutschen Gerichts- barkeit befreit. Im Übrigen sind die allgemeinen Regeln des Völkerrechts Bestandteil des Bundesrechts und ge- hen den nationalen Gesetzen vor – Art. 25 Grundgesetz. Bei der diplomatischen Immunität handelt es sich um eine historisch gewachsene, völkergewohnheitsrechtlich etablierte und in Art. 31 WÜD kodifizierte allgemeine Regel des Völkerrechts. Die diplomatische Immunität ist eine essenzielle Voraussetzung bei der Pflege zwischen- staatlicher Beziehungen und muss von allen Staaten ge- achtet werden. Anlage 4 Antwort des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage der Abgeordneten Dr. Eva Högl (SPD) (Drucksache 17/7901, Frage 4): Welche der in der Studie „Domestic Workers in Diplo- mats’ Households“ des Deutschen Instituts für Menschen- rechte vom Juni 2011 enthaltenen Elemente guter Praxis beur- teilt das BMJ als Verbesserung zur Durchsetzung der Rechte von Hausangestellten, und welche konkreten Schritte plant das BMJ in Deutschland, um Betroffenen künftig Zugang zum Recht zu verschaffen und sie vor Ausbeutungen durch vom Immunitätsrecht geschützte Diplomaten bzw. Diplomatinnen zu schützen? Viele der in der Studie „Domestic Workers in Diplo- mats’ Households“ des Deutschen Instituts für Men- schenrechte von Juni 2011 enthaltenen Elemente guter Praxis werden von der Bundesregierung bereits seit Jahren angewandt. Hierzu zählen neben klaren Rahmen- bedingungen für die Einstellung von privaten Hausan- gestellten auch die Durchführung diplomatischer Kon- trollmaßnahmen, um einer Ausbeutung von vorne herein entgegenzuwirken. Bei Verstößen vermittelt die Bundesregierung zwi- schen den Parteien, um die Rechte der privaten Haus- angestellten zu wahren, oder ergreift Sanktionsmaßnah- men, die bis hin zu einer Erklärung zur Persona non grata reichen können. b k m v z A d A D G a ta d c tr d R T g a z te d c g e k k d e d s g v S m (C (D Um private Hausangestellte noch stärker gegen Aus- eutung zu schützen, wird die Bundesregierung mit Wir- ung vom 1. Januar 2012 verschärfte Kontrollmaßnah- en einführen. Die Bundesregierung thematisert den Schutz der pri- aten Hausangestellten im EU-Rahmen und stimmt sich u dem Thema bilateral mit EU-Partnern ab. nlage 5 Antwort es Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage des bgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 17/7901, Frage 7): Was weiß die Bundesregierung über die Gründe, weshalb B. A. S., seine deutsche Ehefrau Ö. S. sowie deren Münchener Unternehmen I. B. GmbH in eine schwarze Liste des US-Of- fice of Foreign Assets Control, OFAC, eingetragen wurden, kurz nachdem sich das Unternehmen gegen US-amerikani- sche Konkurrenten um einen Auftrag für ein Energieprojekt in Afghanistan beworben hatte, sowie über diesbezügliche Infor- mationsübermittlungen deutscher Sicherheitsbehörden an das OFAC oder andere US-Behörden, und was hat die Bundesre- gierung auf Ersuchen der Betroffenen bisher zur Klärung die- ser Angelegenheit unternommen, auch um jene vor dem dro- henden wirtschaftlichen Kollaps hierzulande infolge dieses Eintrags zu bewahren? Der Bundesregierung ist eine Firma namens „I. B. mbH“ nicht bekannt. Die Bundesregierung geht davon us, dass eine Firma, die mit dem Wort „Intercontinen- l“ beginnt, mit Sitz in München gemeint ist. Der Bundesregierung ist bekannt, dass Herr B., seine eutsche Ehefrau Ö. sowie die in ihrem Besitz befindli- he Firma „I.“ am 28. April 2011 vom Amt für die Kon- olle von Auslandsvermögen des Finanzministeriums er Vereinigten Staaten von Amerika, OFAC, als auschgifthändler, „Specially Designated Narcotics rafficker“ unter dem „Foreign Narcotics Kingpin Desi- nation Act, Kingpin Act“ gelistet wurde. Konsequenz dieser Listung ist unter anderem, dass es merikanischen Staatsangehörigen verboten ist, finan- ielle oder kommerzielle Transaktionen mit den geliste- n Personen bzw. Firmen durchzuführen. Zudem wird as sich unter US-amerikanischer Jurisdiktion befindli- he Vermögen der gelisteten Personen bzw. Firmen ein- efroren. Der Bundesregierung liegen über die in der Presse- rklärung des OFAC gemachten Ausführungen hinaus eine weiteren Erkenntnisse darüber vor, welcher kon- rete Sachverhalt dazu führte, dass das Unternehmen auf ie Liste der OFAC aufgenommen wurde. Die Presse- rklärung ist im Internet abrufbar. Bezüglich des Herrn B. hat ein Informationsaustausch urch deutsche Sicherheitsbehörden mit US-amerikani- chen Dienststellen in der Form stattgefunden, dass mit- eteilt wurde, dass ein gegen B. laufendes Ermittlungs- erfahren in Deutschland eingestellt wurde. Deutsche icherheitsbehörden haben darüber hinaus keine Infor- ationen zur Listung der Person des B., seiner Ehefrau Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 145. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. November 2011 17295 (A) ) )(B) oder des gemeinsamen Unternehmens an das OFAC oder andere US-Behörden übermittelt. Die Bundesregierung hat den Betroffenen empfohlen, sich mithilfe eines amerikanischen Rechtsanwaltes an das OFAC zu wenden, um entlastende Umstände vorzu- tragen. Der Bundesregierung ist bekannt, dass das OFAC in einem rechtsstaatlichen Verfahren die von Betroffenen vorgetragenen entlastenden Beweise prüft und bei ent- lastenden Umständen auch wieder von der Listung aus- nimmt. Darüber hinaus steht die Bundesregierung im Kontakt mit dem von der Firma „I.“ bestellten Rechtsanwalt und einem weiteren Berater der beiden genannten Personen. Diesen wurde mit mehreren Schreiben seit Mai 2011 die nach US-amerikanischem Recht bestehende Möglichkeit eines „requests for consideration“ aufgezeigt, aber auch mitgeteilt, dass das Auswärtige Amt hierbei keine wei- tere Rechtsberatung leisten kann. Anlage 6 Antwort des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage des Abgeordneten Dr. h. c. Gernot Erler (SPD) (Drucksa- che 17/7901, Frage 8): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Gesundheitszustand der in Untersuchungshaft befindlichen ukrainischen Oppositionspolitikerin Julija Timoschenko, die sich nach Angaben der Menschenrechtsbeauftragten des ukra- inischen Parlaments, Nina Karpatschowa (FAZ vom 22. November 2011), in einem „äußerst ernsten“ Zustand be- findet, und was hat die Bundesregierung bislang unternom- men, damit die ukrainischen Behörden Julija Timoschenko eine angemessene ärztliche Versorgung gewährleisten? Die Menschenrechtsbeauftragte des ukrainischen Par- laments, Nina Karpatschowa, hat nach einem unange- kündigten Gefängnisbesuch bei der inhaftierten ukraini- schen Oppositionsführerin Julija Timoschenko am 21. November 2011 eine angemessene ärztliche Unter- suchung Timoschenkos außerhalb der Haftanstalt gefor- dert, da Frau Timoschenko während des Besuchs über Schmerzen geklagt habe und nicht aufstehen konnte. Staatspräsident Wiktor Janukowitsch hat am 23. No- vember 2011 eine Untersuchung Timoschenkos in einem Kiewer Krankenhaus veranlasst. Deren Ergebnisse sind bisher nicht öffentlich. Es wurde lediglich mitgeteilt, dass Timoschenko an keiner lebensgefährlichen Krank- heit leide. Ich habe am 22. November 2011 gefordert, dass Frau Timoschenkos medizinische Behandlung über jeden Zweifel erhaben sein muss und Vertreter der EU endlich Zugang zu Julija Timoschenko und den anderen inhaf- tierten ukrainischen Oppositionspolitikern erhalten müs- sen. Die Bundesregierung hat darüber hinaus im EU-Kreis eine Demarche angeregt mit dem Ziel, auf eine angemessene Versorgung Timoschenkos, aber auch der anderen Inhaftierten ihrer ehemaligen Regierung zu drängen. Diese wird derzeit vorbereitet. Die Beauftragte des Auswärtigen Amts für Osteu- ropa, den Kaukasus und Zentralasien, Dr. Patricia Flor, is s g re O A d A s d d z ru li u s d b A 2 T P S c P c B J F d A g g b k d s c U d ih E A b n (C (D t am 24./25. November 2011 nach Kiew gereist. Sie hat ich dort mit Julija Timoschenkos Anwalt getroffen und egenüber der Regierung unsere Sorge über die Verfah- n gegen Frau Timoschenko und weitere inhaftierte ppositionelle ausgedrückt. nlage 7 Antwort es Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage des bgeordneten Dr. h. c. Gernot Erler (SPD) (Druck- ache 17/7901, Frage 9): Welche Schritte hat die Bundesregierung bislang unter- nommen bzw. beabsichtigt sie zu unternehmen, um die Ukraine auf die Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien in der innenpolitischen Auseinandersetzung zu drängen, und wie steht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der jüngsten Ereignisse zur geplanten Unterzeichnung eines Assoziie- rungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Ukraine am 19. Dezember 2011? Ohne Zweifel werfen der Prozess und das Urteil gegen ie ehemalige Ministerpräsidentin Julija Timoschenko, ie neuen Ermittlungen gegen sie sowie der Umgang mit ahlreichen weiteren Mitgliedern der ehemaligen Regie- ng ein sehr negatives Schlaglicht auf die Rechtsstaat- chkeit in der Ukraine. Wir stehen darüber in einem engen Dialog mit der krainischen Führung und haben ihr gemeinsam mit un- eren europäischen Partnern unsere Erwartungen wie- erholt sehr deutlich kommuniziert – so zum Beispiel ei politischen Gesprächen des Bundesministers des uswärtigen, Dr. Guido Westerwelle, am 2. und 3. März 011, in Gesprächen mit Vizeministerpräsident Serhij ihipko am 10. August 2011 und Vizeaußenminister avlo Klimkin am 5. September 2011 mit den beiden taatssekretären im Auswärtigen Amt, in den Gesprä- hen der Staatsministerin im Auswärtigen Amt, Cornelia ieper, am 11. November 2011 in Kiew sowie in Gesprä- hen zwischen Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und undespräsident Christian Wulff mit Präsident Wiktor anukowitsch. Wir erwarten von der ukrainischen Führung klare ortschritte in Richtung Demokratie und Rechtsstaat und ie Sicherstellung fairer, rechtsstaatlicher Verfahren. uch um dies deutlich zu machen, haben wir in der EU emeinsam entschieden, einen für Ende Oktober 2011 eplanten Besuch von Präsident Janukowitsch in Brüssel is auf Weiteres zu verschieben. Gleichzeitig haben wir ein Interesse daran, die Beziehungen mit der Ukraine in ieser für die künftige Entwicklung der Ukraine ent- cheidenden Phase abzubrechen. Wir wollen und brau- hen eine demokratische, europäisch ausgerichtete kraine. Vor diesem Hintergrund werden wir weiterhin eutlich kritische Signale an die Ukraine senden, ohne r jedoch den Weg in Richtung einer Annäherung an die U auf längere Zeit zu verbauen. Die Frage nach der Unterzeichnung des EU-Ukraine- ssoziierungsabkommens auf dem für den 19. Dezem- er 2011 geplanten EU-Ukraine-Gipfel stellt sich aktuell icht. Die Verhandlungen sind noch nicht abgeschlos- 17296 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 145. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. November 2011 (A) ) )(B) sen; und selbst wenn dies vor Mitte Dezember noch ge- lingen würde, würde sich zuerst die Frage stellen, wann und wo die technische Paraphierung erfolgen kann. Erst dann wird es um die Frage der Unterzeichnung gehen können. Ob und wann diese dann erfolgen kann, wird im Lichte der dann aktuellen Entwicklungen zu beurteilen sein. Anlage 8 Antwort des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/7901, Frage 14): Welche letzten Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Vorschläge zur Finanzierung des internationalen Fusionsexperimentes ITER für die Jahre 2012 und 2013 vor – bitte detailliert nach Rubriken und Programmen aufschlüs- seln –, und welche Haltung vertritt die Bundesregierung zu den Vorschlägen, Mittel für die ITER-Finanzierung aus den Vorhaben ARTEMIS, Clean Sky, ENIAC, SESAR und IMI Joint Undertakings abzuziehen (bitte um differenzierte Erläu- terung für jedes Vorhaben)? Die Europäische Kommission hat in der Sitzung des Haushaltsausschusses des Rates am 24. November 2011 einen neuen Vorschlag zur Finanzierung des Mehrbe- darfs von ITER vorgestellt: Dieser enthält zum einen eine Revision des Mehrjähri- gen Finanzrahmens, indem die Obergrenze von Rubrik 1 a um 840 Millionen Euro angehoben werden soll. Zusätz- lich sollen Mittel aus der Rubrik 1a in Höhe von 460 Millionen Euro verfügbar gemacht werden. Im Einzelnen sieht der Vorschlag vor: Erstens. Im Haushalt 2012 sollen 160 Millionen Euro bereitgestellt werden. Zweitens. Der Mehrjährige Finanzrahmen soll bis Ende 2011 geändert werden, und zwar mit einer Erhö- hung der Obergrenze von Rubrik 1a für 2012 um 590 Millionen Euro und für 2013 um 250 Millionen Euro. Korrespondierend sollen für das Jahr 2011 die Obergrenzen folgender Rubriken gesenkt werden: Ru- brik 2 – um 572 Millionen Euro –, Rubrik 3a – um 25 Millionen Euro –, Rubrik 5 – um 243 Millionen Euro. Im Haushalt 2013 sollen – entgegen bisheriger Pla- nungen – Umschichtungen in Höhe von 300 Millionen Euro vorgenommen werden, davon 100 Millionen Euro aus den Programmen, die Sie in Ihrer mündlichen Frage genannt haben – ARTEMIS, Clean Sky, ENIAC, SESAR, IMI Joint Undertakings. Eine differenzierte Erläuterung zum Kommissions- vorschlag, 100 Millionen Euro aus den Programmen ARTEMIS, Clean Sky, ENIAC, SESAR, IMI Joint Un- dertakings bereitzustellen, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, da die Kommission nicht offengelegt hat, in welcher Höhe und in Bezug auf welche Teile die ein- zelnen Programme betroffen sein sollen. A d d N R g a g A d d (D d 1 E W R d g S E e d s ie A te R d w Im d v (C (D nlage 9 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage es Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜND- IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/7901, Frage 17): In welchem Umfang hat sich die Bundesregierung seit Ja- nuar 2009 mit gemischten Polizei-Mentoring-Teams aus Poli- zisten und Feldjägern an der Ausbildung afghanischer parami- litärischer Gendarmerie – Afghan National Civil Order Police, ANCOP – im Rahmen des von der US-Armee entwickelten Focused District Development beteiligt – bitte aufgliedern nach eingesetzten Kräften und Finanzmitteln, bisher ausgebil- deten Gendarmen sowie Zahl der Trainingsstandorte –, und wie stellt das federführende Bundesministerium des Innern si- cher, dass die je 16-wöchige Ausbildung den Paramilitärs die hierzulande für Polizisten gängigen rechtsstaatlichen Maß- stäbe und Vorgehensweisen sowie die Achtung der Menschen- rechte nahebringt? Die Bundesrepublik Deutschland beteiligte sich im ahmen des Focused-District-Development-(FDD)-Pro- ramms nicht mit gemischten Polizei-Mentoring-Teams us Polizisten und Feldjägern an der Ausbildung der af- hanischen Bereitschaftspolizei ANCOP. nlage 10 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage es Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) rucksache 17/7901, Frage 18): Welche Informationen hat die Bundesregierung über die geplante Rolle der Grenzschutzagentur Frontex bei der Eta- blierung eines Mechanismus zur Regelung der vorübergehen- den Wiedereinführung von Kontrollen an Binnengrenzen des Schengen-Raums, und wie steht die Bundesregierung zu ei- nem möglichen Einsatz von Frontex an EU-Binnengrenzen? Die Europäische Kommission hat nach Aufforderung urch den Europäischen Rat im Juni dieses Jahres am 6. September die Mitteilung der Kommission an das uropäische Parlament, den Rat, den Europäischen irtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der egionen: Wahrung des Schengen-Systems – Stärkung es Raums ohne Kontrollen an den Binnengrenzen be- leitet von zwei Legislativvorschlägen zur Änderung des chengener Grenzkodex und für „eine Verordnung des uropäischen Parlaments und des Rates zur Einführung ines Evaluierungs- und Überwachungsmechanismus für ie Überprüfung der Anwendung des Schengen-Besitz- tands“ vorgelegt. Der Vorschlag zur Einführung eines Schengen-Evalu- rungs- und Überwachungsmechanismus sieht in rt. 14 eine Unterstützung der betroffenen Mitgliedstaa- n durch Frontex an den EU-Außengrenzen vor. Die echtsaktvorschläge sehen einen Einsatz von Frontex an en Binnengrenzen nicht vor. Der Legislativvorschlag ird derzeit auf Ebene der Ratsarbeitsgruppen beraten. Übrigen schließt das Mandat der Agentur aufgrund er Frontex Verordnung (EG) 2007/2004 einen Einsatz on Frontex an den Binnengrenzen aus. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 145. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. November 2011 17297 (A) ) )(B) Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage der Abgeordneten Aydan Özoğuz (SPD) (Drucksache 17/7901, Frage 22): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie viele offensichtlich rechtsextremistische bzw. fremden- feindliche Schmierereien, Sachbeschädigungen oder wie viel Vandalismus bei Privatpersonen und Institutionen seit Be- kanntwerden der sogenannten Zwickauer Terrorzelle vorge- fallen sind? In der Zeit zwischen dem 11. November 2011 – dem Zeitpunkt, als die Bundesanwaltschaft wegen des drin- genden Verdachts einer terroristischen Vereinigung die Ermittlungen gegen die rechtsextremistische Gruppierung „Nationalsozialistischer Untergrund“, NSU, übernahm – und dem 20. November 2011 sind dem Bundeskriminalamt, BKA, im Rahmen des Krimi- nalpolizeilichen Meldedienstes Politisch motivierte Kri- minalität, KPMD-PMK, für den Phänomenbereich der PMK-rechts bundesweit 78 Sachbeschädigungen (davon 64 Propagandadelikte) gemeldet worden, von denen zwölf (davon sieben Propagandadelikte) als fremden- feindlich bewertet wurden. Diese Zahlen haben – darauf weise ich ausdrücklich hin – nur vorläufigen Charakter und können sich durch Nach- und Änderungsmeldungen noch verändern, zumal davon ausgegangen werden kann, dass noch nicht alle in diesem Zeitraum begangenen Delikte an das BKA ge- meldet worden sein dürften. Zu beachten ist ferner auch, dass bei dieser Abfrage nicht zwischen einem Begrün- dungszusammenhang zu den aktuellen Ermittlungen um den NSU und sonstigen Tatmotivationen unterschieden werden konnte. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage der Abgeordneten Aydan Özoğuz (SPD) (Drucksache 17/7901, Frage 23): Welche zusätzlichen Maßnahmen mussten seither für die Sicherheit besonders gefährdeter Personen ergriffen werden? Keine. Wie bekannt, wurden im Rahmen der aktuellen Ermitt- lungen der Bundesanwaltschaft und des Bundeskriminal- amts in der ausgebrannten Wohnung des Zwickauer Trios mehrere Datenträger gefunden, die verschiedene Listen mit Namen und Anschriften von Personen und Institutio- nen aus dem gesamten Bundesgebiet enthalten. Alle Da- ten auf diesen Listen stammen offenbar aus der Zeit vor dem Jahre 2006 und wurden nach bisherigen Erkenntnis- sen aus öffentlich zugänglichen Quellen im Internet erho- ben. Beim jetzigen Stand der Ermittlungen sind jedoch keine konkreten Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass ge- gen die aufgeführten Personen/Objekte Straftaten began- gen werden sollen oder sie in anderer Weise gefährdet sind. A d d (D Z n s te ü D e m c z H fe B re s e A d d (D v e n in g te a s R s s R tr B (C (D nlage 13 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage er Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE LINKE) rucksache 17/7901, Frage 24): Wie beurteilt die Bundesregierung den legalen Waffenbe- sitz von Personen der rechtsextremen Szene vor dem Hinter- grund des jüngst aufgedeckten Falls des Rechtsterrorismus und der Auskünfte der sächsischen Landesregierung, wonach allein im Bundesland Sachsen mindestens 38 Personen der rechtsextremen Szene legal 156 Waffen besitzen, und welche Erkenntnisse hat sie über die Zahl der Personen der rechts- extremen Szene, die in Deutschland legal Waffen besitzen (bitte nach Bundesländern und, wenn möglich, nach Zahl und Art der Waffen aufgliedern)? Der Vollzug des Waffengesetzes, WaffG, liegt in der uständigkeit der Länder. Die Länder sind gesetzlich icht verpflichtet, über den Vollzug des Waffengesetzes tatistische Daten zu erheben oder dem Bund zu berich- n. Der Bundesregierung liegen daher keine Zahlen ber Personen der rechtsextremen Szene vor, die in eutschland legal Waffen besitzen. Wer in Deutschland ine Waffen- oder Munitionserlaubnis besitzen möchte, uss das 18. Lebensjahr vollendet haben, die erforderli- he Zuverlässigkeit und die persönliche Eignung besit- en, die erforderliche Sachkunde, ein Bedürfnis und eine aftpflichtversicherung nachgewiesen haben. Die waf- nrechtliche Zuverlässigkeit wird von der zuständigen ehörde bei der erstmaligen Erteilung einer waffen- chtlichen Erlaubnis und danach in regelmäßigen Ab- tänden, mindestens jedoch nach Ablauf von drei Jahren, rneut geprüft. nlage 14 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage er Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE LINKE) rucksache 17/7901, Frage 25): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Straftatbestände, Gesetzesverstöße, Gewalttaten etc., die ge- genüber Personen der rechtsextremen Szene mit legalem Waf- fenbesitz vorliegen, und welche Erkenntnisse hat sie über Ver- strickungen dieser Szene zu Reservistenkameradschaften und Schützenvereinen? Konkrete Erkenntnisse zur Zugehörigkeit von Reser- istenkameradschaften und Schützenvereinen zur rechts- xtremistischen Szene liegen nicht vor. Dies schließt icht aus, dass sich in Einzelfällen Mitglieder der Szene diesen Organisationen bewegen. Jedoch lässt die Mit- liedschaft eines Rechtsextremisten in einer Reservis- nkameradschaft oder einem Schützenverein noch nicht uf eine rechtsextremistische Ausrichtung der- oder des- elben schließen. Dementsprechend unterliegen die eservistenkameradschaften und Schützenvereine als olche auch nicht der Beobachtung durch den Verfas- ungsschutz. Was die polizeiliche Sicherstellung von Waffen bei echtsextremisten und die damit verübten Straftaten be- ifft, die ja im Übrigen Gegenstand der Antworten der undesregierung auf die regelmäßigen Schriftliche Fra- 17298 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 145. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. November 2011 (A) ) )(B) gen sind (so zuletzt unsere Antwort vom 28. November 2011 auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Jelpke), so muss deutlich hervorgehoben werden, dass insofern nicht zwischen illegalen und legal besessenen Waffen unterschieden werden kann. So sind für die Jahre 2009 und 2010 406 bzw. 405 sichergestellte Waffen und 289 bzw. 253 mit diesen Waffen begangene Straftaten im Bereich der PMK-rechts gemeldet worden. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage des Abgeordneten Frank Tempel (DIE LINKE) (Druck- sache 17/7901, Frage 26): Haben Sicherheitsbehörden des Bundes zwischen 1997 und 2011 zu irgendeinem Zeitpunkt im Zusammenhang mit dem Thüringer Heimatschutz ermittelt, und gegen wen richten sich diese Ermittlungen? Das Bundeskriminalamt hat im genannten Zeitraum keine Ermittlungen gegen den Thüringer Heimatschutz oder gegen die Kameradschaft Jena geführt. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage des Abgeordneten Frank Tempel (DIE LINKE) (Druck- sache 17/7901, Frage 27): Welche Art der Zusammenarbeit zwischen dem Bundes- amt für Verfassungsschutz und dem Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz gab es zwischen 1997 und 2011 bezüglich des Thüringer Heimatschutzes? Das Bundesamt für Verfassungsschutz, BfV, hat im Zeitraum von 1998 bis etwa 2000/2001 das Landesamt für Verfassungsschutz, LfV, Thüringen mit Observa- tionsmaßnahmen und bei der Anwerbung von Quellen im Bereich des Rechtsextremismus in Thüringen, auch im Hinblick auf den „Thüringer Heimatschutz“, THS, unterstützt. Aufgrund der überwiegend regionalen Akti- vitäten der Gruppierung lag die Zuständigkeit für die Beobachtung gleichwohl beim LfV Thüringen. Entspre- chend der gängigen Praxis wurden in diesem Zusam- menhang anfallende Erkenntnisse mit bundesweiter Re- levanz dem BfV sowie möglicherweise ebenfalls betroffenen Landesämtern übermittelt. Ob und inwieweit eine Erkenntnis bundesweite Relevanz aufweist, obliegt der Einschätzung der für die jeweilige Beobachtung zu- ständigen Behörde. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Fragen des Abgeordneten Jan Korte (DIE LINKE) (Drucksa- che 17/7901, Fragen 28 und 29): Wie viele Haftbefehle gegen Angehörige der rechtsextre- men Szene gibt es, die nicht vollstreckt werden können, weil die Gesuchten sich dem Zugriff der Polizei entzogen haben? Z s ti tu F L d h m b N IN m fa n g s v e Z d g § H s S D z 3 A d d (D Z g (C (D Um welche konkreten Fälle handelt es sich, und seit wann sind die gesuchten Rechtsextremisten untergetaucht? u Frage 28: Eine Aussage über den gesamten bundesweiten Be- tand von Haftbefehlen wegen einer politisch rechts mo- vierten Straftat ist in der Kürze der für die Beantwor- ng einer Mündlichen Frage zur Verfügung stehenden rist nicht möglich. Dazu wäre eine Abfrage bei den ändern erforderlich, die ihrerseits wiederum bei den für ie Ausstellung der Haftbefehle zuständigen Justizbe- örden entsprechende Erhebungen vornehmen müssten. Aus vom Bundeskriminalamt, BKA, geführten Er- ittlungsverfahren ergibt sich derzeit ein offener Haft- efehl wegen einer politisch rechts motivierten Straftat. Darüber hinaus wird auf Folgendes hingewiesen: Ein genereller automatisierter Datenabgleich aller ADIS-gespeicherten Rechtsextremisten mit den POL-Fahndungsausschreibungen wäre zwar technisch öglich, doch ist dies rechtlich nicht zulässig. Rechtlich zulässig sind nur Einzelabfragen des Ver- ssungsschutzbundes bei der Polizei, ob und gegebe- enfalls welcher Haftbefehlsstatus zu einer in NADIS espeicherten Personen vorliegt. In den sogenannten Personenakten des Verfassungs- chutzes können, soweit entsprechende Informationen orliegen, im Einzelfall Aussagen zum Haftbefehlsstatus nthalten sein. u Frage 28: Im betreffenden Fall aus dem Ermittlungsverfahren es BKA handelt es sich um einen offenen Haftbefehl egen Frau Dr. Ingrid Rimland wegen Volksverhetzung, 130 StGB. Frau Rimland ist die Ehefrau des bekannten olocaustleugners Ernst Zündel. Sie hält sich nach hie- igen Erkenntnissen in den USA auf. Der Haftbefehl der taatsanwaltschaft Mannheim ist aufgrund des nur für eutschland spezifischen Tatbestandes der Volksverhet- ung nur national ausgestellt und besteht seit dem 0. Oktober 2007. nlage 18 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Fragen es Abgeordneten Jens Petermann (DIE LINKE) rucksache 17/7901, Fragen 32 und 33): Seit wann gibt es keine eigenständige Abteilung zum Thema Rechtsextremismus im Bundesamt für Verfassungs- schutz mehr, und was waren die Gründe für diese Entschei- dung? Welche Landesämter, die nach der Gesetzeslage zur Zu- sammenarbeit mit dem BfV verpflichtet sind, sind dem orga- nisatorischen Beispiel des Bundes gefolgt? u Frage 32: Im Jahr 2006 wurde im Rahmen der Optimierung or- anisationsinterner Abläufe eine Änderung der Organi- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 145. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. November 2011 17299 (A) ) )(B) sationsstruktur des Bundesamts für Verfassungsschutz im nachgefragten Sinn vorgenommen. Zu Frage 33: Die Bundesregierung nimmt zu aufbauorganisatori- schen Fragen der Landesämter für Verfassungsschutz keine Stellung. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Fragen des Abgeordneten Christoph Strässer (SPD) (Druck- sache 17/7901, Fragen 36 und 37): Beabsichtigt die Bundesregierung, die im Vertragsverlet- zungsverfahren gesetzte Umsetzungsfrist der EU-Kommis- sion von zwei Monaten zur Umsetzung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung einzuhalten, oder muss die EU- Kommission den Europäischen Gerichtshof anrufen? Wie beurteilt die Bundesregierung die im Bewertungsbe- richt vom 18. April 2011 zur Richtlinie über die Vorratsdaten- speicherung erklärte Absicht der Europäischen Kommission, eine Überarbeitung der Richtlinie vorzuschlagen und dabei auch eine „Verkürzung der obligatorischen Speicherungsfris- ten“ und eine „Verringerung der Zahl der Kategorien von auf Vorrat zu speichernden Daten“ zu prüfen, und welche konkre- ten Vorschläge hierzu hat die Bundesregierung bisher bei der EU-Kommission eingebracht? Zu Frage 36: Die Europäische Kommission stellt in ihrem Schrei- ben vom 28. Oktober 2011 fest, dass die Bestimmungen der Richtlinie 2006/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über die Vorratsspei- cherung im deutschen Recht teilweise umgesetzt sind. Unbeschadet der Entscheidung des Bundesverfassungs- gerichts vom 2. März 2010, mit der bestimmte Vorschrif- ten, die der Umsetzung dieser Richtlinie in das nationale Recht dienen sollten, für nichtig erklärt worden sind, gibt es demnach gültige deutsche Rechtsvorschriften zur teilweisen Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG. Der Umsetzung der Zielsetzung weiterer Vorgaben der Richtlinie 2006/24/EG soll der von der Bundes- ministerin der Justiz im Ressortkreis vorgelegte und dort derzeit erörterte Diskussionsentwurf zur Sicherung vor- handener Verkehrsdaten und Gewährleistung von Be- standsdatenauskünften im Internet dienen. Gegenstand der Erörterungen im Ressortkreis sind dabei derzeit insbesondere Fragen im Zusammenhang mit den Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts zur Datensicherheit, zur Verwendungsregelung, zur Zweckbegrenzung, zur Transparenz und zur Gewährleis- tung eines effektiven Rechtsschutzes. Aspekte der tech- nischen Umsetzbarkeit der Vorgaben zum Einsatz eines besonders sicheren Verschlüsselungsverfahrens, der von anderen Daten getrennten und vom Internet entkoppelten Speicherung sowie der Beschränkung des Zugangs zu den Daten auf besonders ermächtigte Personen bedürfen in diesem Zusammenhang ebenso wie die konkrete rechtliche Ausgestaltung der Benachrichtigungspflichten u te te k in re m E d v Z d n F G z b d v z In d E n li d p s d lu lu b k 2 A d d c b k R k s D E 2 (C (D nd der Verwendungsregelung für die gespeicherten Da- n einer sehr sorgfältigen Analyse und Lösung. Neben diesen – im Rahmen der Umsetzung bestimm- r Vorgaben der Richtlinie – zu diskutierenden, sehr omplexen Fragen widmet sich der Diskussionsentwurf sbesondere der Regelung eines Quick-freeze-Verfah- ns (Data Preservation). Dazu hat die Bundesregierung it großem Interesse zur Kenntnis genommen, dass die uropäische Kommission derzeit dabei ist, im Rahmen er von ihr angekündigten Folgenabschätzung ein Sach- erständigengutachten zu diesem Verfahren einzuholen. u Frage 37: Es trifft zu, dass die Europäische Kommission unter em 18. April 2011 ihren Bewertungsbericht zur Richtli- ie 2006/24/EG vorgelegt und angekündigt hat, eine olgenabschätzung durchzuführen und auf dieser rundlage Änderungsvorschläge für die Richtlinie vor- ulegen. Die Erkenntnisse aus diesem Bericht sowie damit ver- undene europarechtliche Fragen sind nach Auffassung er Bundesregierung ebenso wie das Urteil des Bundes- erfassungsgerichts vom 2. März 2010 und die daraus zu iehenden Konsequenzen in die Gesamtbewertung zum halt und Umfang des gesetzgeberischen Handlungsbe- arfs sowohl auf europäischer wie auch auf nationaler bene einzubeziehen, um abzuschätzen, welche Maß- ahmen konkret zur Verwirklichung der Ziele der Richt- nie 2006/24/EG eingeleitet werden sollten. Die Bundesregierung steht dabei auch in fortwähren- em Kontakt mit Vertreterinnen und Vertretern der Euro- äischen Kommission und beteiligt sich an der Diskus- ion zu den vielfältigen und sehr komplexen Aspekten, ie mit der Thematik verbunden sind. Konkrete Rege- ngsvorschläge der Kommission, zu denen eine Stel- ngnahme der Bundesregierung veranlasst wäre, liegen islang nicht vor. Die Kommission hat vielmehr ange- ündigt, entsprechende Vorschläge im ersten Halbjahr 012 vorlegen zu wollen. nlage 20 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage es Abgeordneten Dr. Edgar Franke (SPD) (Drucksa- he 17/7901, Frage 38): Hält die Bundesregierung § 100 a der Strafprozessord- nung, StPO, als Rechtsgrundlage für die Quellen-Telekommu- nikationsüberwachung, TKÜ, für ausreichend, oder ist eine gesonderte gesetzliche Grundlage in der StPO erforderlich? Bei einer Quellen-Telekommunikationsüberwachung esteht für den Betroffenen – anders als bei der her- ömmlichen Telekommunikationsüberwachung – das isiko, dass über die Inhalte und Umstände der Tele- ommunikation hinaus weitere, insbesondere auch per- önlichkeitsrelevante Informationen erhoben werden. en Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in seiner ntscheidung zur Onlinedurchsuchung vom 27. Februar 008, 1 BvR 370/07, entsprechend, muss daher durch 17300 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 145. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. November 2011 (A) ) )(B) technische Vorkehrungen und rechtliche Vorgaben si- chergestellt werden, dass sich die Überwachung aus- schließlich auf Daten aus einem laufenden Telekommu- nikationsvorgang beschränkt. Die aktuellen Entscheidungen der Amts- und Landge- richte gehen, jedenfalls soweit die entsprechenden Be- schlüsse bekannt geworden sind, inzwischen einheitlich davon aus, dass die § 100 a und § 100 b der Strafpro- zessordnung diesen Vorgaben genügen und deshalb Grundlage für die Anordnung einer Quellen-Telekom- munikationsüberwachung sein können. Diese in richter- licher Unabhängigkeit getroffene Auslegung des gelten- den Strafprozessrechts wird von der Bundesregierung respektiert. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage des Abgeordneten Dr. Edgar Franke (SPD) (Drucksa- che 17/7901, Frage 39): Bedarf es bei der Überwachung von Internettelefonaten, zum Beispiel über Skype, der Quellen-TKÜ, oder ist sie – in allen Fällen – über die herkömmliche TKÜ möglich? Eine Telekommunikationsüberwachung kann sich grundsätzlich auch auf Telefonate erstrecken, die über das Internet geführt werden. Die Firma Skype verweist in einem Informationsblatt (Responding to Law Enforce- ment Record Requests) darauf, dass es ihr auf entspre- chende Anordnung ausschließlich möglich ist, be- stimmte Bestandsdaten (zum Beispiel E-Mail-Adresse und Rufnummer des Teilnehmers) sowie Verkehrsdaten (Zielrufnummer) für Gespräche in öffentliche Telefon- netze bereitzustellen. Gesprächsinhalte werden danach von Skype nicht zur Verfügung gestellt. Ob es für die Überwachung von Telefonaten, die über das Internet geführt werden, einer Quellen-Telekommu- nikationsüberwachung bedarf, weil die zu übermitteln- den Gesprächsinhalte vor der Übertragung verschlüsselt werden, oder die Überwachung von Internettelefonaten mittels einer herkömmliche Telekommunikationsüber- wachung möglich ist, ist Gegenstand einer umfassenden Überprüfung durch die Bundesregierung. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/7901, Frage 46): Auf welche Rechtsprechung des Europäischen Gerichts- hofs für Menschenrechte, EGMR, die eine Entscheidung über die Ratifikation des 12. Protokolls zur Europäischen Men- schenrechtskonvention, EMRK, ermöglichen soll (vergleiche die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf meine mündliche Frage 84, Plenarprotokoll 17/116, Anlage 55), wartet die Bundesregierung konkret, und welche Erkenntnisse für ihren Prüfungsvorgang erwartet bzw. erhofft sie sich daraus? n a H D p V h z u F S to F d g re G R u K n A d d D li A d d N § w E g (S S (C (D Es liegen weiterhin keine Entscheidungen vor, in de- en der EGMR sich mit dem Protokoll Nr. 12 und den ngesprochenen Fragen auseinandersetzt, sodass die altung der Bundesregierung unverändert abwartend ist. amit steht die Bundesrepublik Deutschland auf euro- äischer Ebene bekanntermaßen bei weitem nicht allein. on den insgesamt 47 Mitgliedstaaten des Europarats aben 28 Staaten das Protokoll Nr. 12 bisher nicht ratifi- iert. Zu diesen Staaten gehören neben Deutschland nter anderem auch Österreich, Belgien, Dänemark, rankreich, Lichtenstein, Schweiz und Schweden. Viele taaten haben – im Gegensatz zu Deutschland – das Pro- koll Nr. 12 bereits nicht gezeichnet (zum Beispiel rankreich, Vereinigtes Königreich, Dänemark, Schwe- en, Schweiz und Polen). Unabhängig davon ist darauf hinzuweisen, dass die eltende deutsche Rechtsordnung Diskriminierungen be- its umfassend verbietet, insbesondere durch Art. 3 des rundgesetzes, an den Gesetzgebung, Verwaltung und echtsprechung unmittelbar gebunden sind. Im Arbeits- nd Zivilrecht gewährleistet das am 18. August 2006 in raft getretene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ei- en weitgehenden Diskriminierungsschutz. nlage 23 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage es Abgeordneten Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 17/7901, Frage 47): Ist es der Bundesregierung möglich, Bankdatenkäufe eines Bundeslandes zu verhindern (vergleiche „Es braucht wohl ein Machtwort Schäubles“ in: Neue Zürcher Zeitung vom 19. November 2011), und, wenn ja, gibt es Erwägungen in der Bundesregierung, dies in Bezug auf beabsichtigte Steuerda- tenkäufe von Landesregierungen zu tun? Der Bundesregierung ist es grundsätzlich nicht mög- ch, Bankdatenkäufe eines Bundeslandes zu verhindern. nlage 24 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage er Abgeordneten Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- EN) (Drucksache 17/7901, Frage 48): Wie hoch war 2010 der Verbrauch von Strom und Energie- produkten, der steuerlich nach den §§ 9 a, 9 b und 10 des Stromsteuergesetzes und den §§ 51, 54 und 55 des Energie- steuergesetzes gefördert wurde (bitte Angaben aufschlüsseln nach der jeweiligen Art der Steuervergünstigung und nach dem Verbrauch der einzelnen Energieträger in jeweils übli- chen Maßeinheiten)? Für die energiesteuerlichen Entlastungen nach den § 51 und 54 des Energiesteuergesetzes, EnergieStG, erden zu den im Jahr 2010 entlasteten Mengen in der nergiesteuerstatistik des Statistischen Bundesamtes fol- ende Zahlen ausgewiesen: Für die Steuerentlastung nach § 51 EnergieStG teuerentlastung für bestimmte Prozesse und Verfahren): chweröle: 687 577 Kubikmeter, Heizöle: 457 495 Ton- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 145. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. November 2011 17301 (A) ) )(B) nen, gasförmige Kohlenwasserstoffe: 790 137 Mega- wattstunden, Flüssiggase: 66 396 Tonnen, Kohle: 7 222 388 Gigajoule, Petrolkoks: 8 624 761 Gigajoule, Erdgas: 97 746 736 Megawattstunden. Für die Steuerentlastung nach § 54 EnergieStG (allge- meine Steuerermäßigung für Unternehmen des Produ- zierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft): Schweröle: 1 641 221 Kubikmeter, gasförmige Kohlen- wasserstoffe: 1 495 087 Megawattstunden, Flüssiggase: 79 426 Tonnen, Erdgas: 135 148 252 Megawattstunden. Die vorgenannten Verbrauchsmengen beziehen sich auf die angegebenen Energieerzeugnisse sowie auf nach § 2 Abs. 4 EnergieStG jeweils gleichgestellte Energieer- zeugnisse. Für die auf den Spitzenausgleich nach § 55 EnergieStG entfallenden Mengen werden keine geson- derten statistischen Auswertungen geführt. Diese Men- gen sind aber systembedingt in den für § 54 EnergieStG ausgewiesenen Mengen mit enthalten. Entsprechende statistische Auswertungen für die §§ 9 a, 9 b und 10 StromStG werden zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht geführt. Durch die Umstellung des Ver- fahrens zur Gewährung der Stromsteuerbegünstigung im Haushaltsbegleitgesetz 2011 können diese Zahlen künf- tig erfasst werden. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) (Drucksache 17/7901, Frage 49): Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Deutschen Steuerberaterverbandes e. V., DStV, wonach die Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale, ELStAM, um ein Jahr auf 2013 verschoben werden sollte, um Finanzver- waltung, Unternehmen und Steuerpflichtige vor dem Auf- wand von millionenfachen Korrekturen zu schützen, und in welchem Umfang entstehen zusätzliche Bürokratiekosten bei Verwaltung, Unternehmen und Steuerpflichtigen durch eine unterjährige Einführung von ELStAM in 2012? Die Umstellung von Papier auf Elektronik bewirkt bei den Beteiligten immer einen entsprechenden Umstel- lungsaufwand. Dieser Aufwand ist grundsätzlich unab- hängig vom Zeitpunkt der Umstellung. Das gilt auch für die von Ihnen angesprochenen Korrekturen von falsch gespeicherten ELStAM-Daten aufgrund von Änderungs- anträgen der Arbeitnehmer. Würde das ELStAM-Verfah- ren wie geplant zum anstehenden Jahreswechsel gestar- tet, dann hätten diese Korrekturen ebenfalls erfolgen müssen. Daran ändert auch eine Verschiebung des Ver- fahrensstarts – ob nur um wenige Monate oder um ein ganzes Jahr – nichts. Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass die von den Arbeitnehmern gestellten Änderungs- anträge nicht ausschließlich fehlerhaft gespeicherter Da- ten in der ELStAM-Datenbank betreffen. Vielmehr hat jede Beantragung eines Freibetrages, wie sie jährlich wiederkehrend in den Finanzämtern gegen Jahresende vermehrt anfällt, auch eine Korrektur der ELStAM zur F fe h w s n d z u A d B s V u b g B J w A g n A a re A d d (D „ in u d S b s s s fr n s d (C (D olge. Daher lässt sich keine verlässliche Aussage tref- n, wie viele Korrekturanträge allein aufgrund fehler- aft gespeicherter Daten erfolgt sind und noch erfolgen erden. Bund und Länder haben sich auf Maßnahmen ver- tändigt, die für den Übergangszeitraum ab dem 1. Ja- uar 2012 bis zum erstmaligen Abruf der ELStAM urch die Arbeitgeber den zutreffenden Lohnsteuerab- ug sicherstellen. Ein Teil dieser Maßnahmen ist bereits mgesetzt. So werden zum Beispiel inzwischen allen rbeitnehmern, bei denen Korrekturen der ELStAM von en Finanzämtern vorgenommen werden, entsprechende escheinigungen zur Vorlage beim Arbeitgeber ausge- tellt. Die für den Übergangszeitraum erforderlichen erwaltungsregelungen sind bereits erarbeitet worden nd werden zügig mit einem gesonderten BMF-Schrei- en veröffentlicht. Mit diesen Maßnahmen für den Über- angszeitraum wird der bürokratische Aufwand für alle eteiligten gering gehalten. Grund dafür, dass der ursprünglich geplante Start zum ahresbeginn 2012 nicht mehr gehalten werden konnte, aren technische Probleme im Zusammenhang mit dem bruf der ELStAM Daten durch die Arbeitgeber. Auf- rund der zeitlichen Verzögerungen war die zwingend otwendige Pilotierungsphase nicht mehr sichergestellt. Der neue Starttermin ist noch nicht festgelegt. Die bstimmung zwischen Bund und Ländern ist noch nicht bgeschlossen. Mit einem Abschluss ist kurzfristig zu chnen. nlage 26 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage er Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) rucksache 17/7901, Frage 50): Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem nun vorgelegten Bericht der Facharbeitsgruppe „Verlustverrechnung und Gruppenbesteuerung“, und plant die Bundesregierung ins- besondere vor dem Hintergrund des enormen Verlustverrech- nungspotenzials eine Erleichterung bei der Verlustverrechnung bzw. Abmilderung der Mindestbesteuerung? Die Ergebnisse des Berichts der Facharbeitsgruppe Verlustverrechnung und Gruppenbesteuerung“ fließen die weitere Arbeit einer gemeinsam von Frankreich nd Deutschland gegründeten Projektgruppe ein, in der ie Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen den ystemen der Unternehmensbesteuerung beider Länder etrachtet werden. Zu den Zielen dieser deutsch-franzö- ischen Zusammenarbeit gehört es, unter Konvergenzge- ichtspunkten Maßnahmen zu untersuchen und vorzu- chlagen, die die Kompatibilität des deutschen und anzösischen Körperschaftsteuerrechts in Richtung ei- er einheitlichen europäischen Bemessungsgrundlage tärken. Die Bundesregierung möchte den Ergebnissen er Projektgruppe nicht vorgreifen. 17302 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 145. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. November 2011 (A) ) )(B) Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Fra- gen der Abgeordneten Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) (Drucksache 17/7901, Fragen 52 und 53): Inwieweit werden bei der Rente wegen voller Erwerbs- minderung, Altersrenten und Altersrenten für Schwerbehin- derte Pflegezeiten aus der DDR für die Pflege von schwerst- behinderten Kindern berücksichtigt, wenn diese Zeiten im Sozialversicherungsausweis der DDR dokumentiert sind? Welche Berücksichtigung finden die im Sozialversiche- rungsausweis der DDR nachgewiesenen Zeiten der Pflege von Angehörigen auf die ab 2012 zu gewährende Altersrente für besonders langjährig Versicherte, die es Versicherten mit 45 Jahren an Pflichtbeitragszeiten – wozu auch Zeiten der Pflege und Zeiten der Kindererziehung bis zum zehnten Le- bensjahr zählen sollen – ermöglicht, künftig weiterhin mit 65 Jahren ohne Abschläge in Rente zu gehen? Zu Frage 52: Nach dem Sechsten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VI) werden Pflegezeiten, die seit 1992 erbracht wurden, unter bestimmten Voraussetzungen rentenrecht- lich berücksichtigt. Pflegezeiten vor 1992 werden nach dem SGB VI nicht berücksichtigt. Für Bestandsrenten und Rentenzugänge aus den neuen Ländern mit Renten- beginn in der Zeit vom 1. Januar 1992 bis 31. Dezember 1996 war eine Anrechnung im Rahmen von Vertrauens- schutzregelungen möglich. Zu Frage 53: Pflegezeiten, die vor 1992 erbracht wurden, werden nach dem SGB VI für die Wartezeit von 45 Jahren für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte nicht berücksichtigt. Dies gilt unabhängig davon, wo die Pflegeleistungen erbracht wurden. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) (Drucksache 17/7901, Frage 56): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen des dreijährigen Projektes „Frauenbeauf- tragte in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und Wohneinrichtungen“ insbesondere im Hinblick auf eine ge- setzliche Verankerung von Frauenbeauftragten in Werkstätten, zum Beispiel in der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung so- wie bei der Finanzierung von notwendigen Fortbildungsmaß- nahmen? Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat durch das abgeschlossene drei- jährige Modellprojekt „Frauenbeauftragte in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und den Wohneinrich- tungen“ gezeigt, dass Frauen mit Lernschwierigkeiten erfolgreich als Frauenbeauftragte geschult werden kön- nen. Ihre Tätigkeit in den Werkstätten und Wohneinrich- tungen für behinderte Menschen trägt nicht nur dazu bei, dass sie die Mitbewohnerinnen und Kolleginnen gegen sexuelle Übergriffe und Gewalt besser schützen können, s d z le k d A H d d g te b n d k U k b ru e S te b p A d F (D w ru fü K A d d G (C (D ondern führt auch darüber hinaus zu Verbesserungen in en Einrichtungen. Die aktuelle repräsentative Studie ur Gewalt gegen behinderte Frauen der Universität Bie- feld hat die durch vielfache Benachteiligungen ge- ennzeichnete Lebenssituation behinderter Frauen in en Einrichtungen der Behindertenhilfe und das große usmaß von Gewalt verdeutlicht und gravierenden andlungsbedarf aufgezeigt. Die Bundesregierung wird aher die Implementierung von Frauenbeauftragten in en Einrichtungen unterstützen. In diesem Zusammenhang wird auch geprüft, ob eine esetzliche Verankerung, zum Beispiel in der Werkstät- n-Mitwirkungsverordnung, die Bestellung von Frauen- eauftragten befördern kann. Auch die Frage der notwendigen Fortbildungsmaß- ahmen für die Tätigkeit der Frauenbeauftragten wird ie Bundesregierung im Rahmen ihrer Finanzierungs- ompetenz prüfen. Die Bundesregierung hat in ihrem Aktionsplan zur msetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ange- ündigt, mit den Werkstatträten und den Werkstätten für ehinderte Menschen in einen Dialog über ihre Erfah- ngen mit der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung inzutreten. Dabei wird es auch darum gehen, welche chlüsse für die Implementierung von Frauenbeauftrag- n im Rahmen der Mitwirkung der in den Werkstätten eschäftigten behinderten Menschen aus dem Modell- rojekt zu ziehen sind. nlage 29 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die rage der Abgeordneten Sabine Stüber (DIE LINKE) rucksache 17/7901, Frage 57): Wie will die Bundesregierung angesichts der Tatsache, dass das Jobcenter automatisch für jeden Schulabgänger/jede Schulabgängerin zuständig ist und diese dadurch nicht auto- matisch die Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit nut- zen können, die Chancengleichheit aller Jugendlichen bei der Berufsberatung sichern? Es ist richtig, dass die Jobcenter die Prozessverant- ortung für die Kunden ihres Rechtskreises haben. Be- fsberatung ist jedoch eine Pflichtleistung der Agentur r Arbeit für alle Ratsuchenden. Sie steht also auch unden des Jobcenters zur Verfügung. nlage 30 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Fragen er Abgeordneten Nicole Maisch (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN) (Drucksache 17/7901, Fragen 58 und 59): Welche konkreten Konsequenzen zieht die Bundesregie- rung aus den aktuellen Vorwürfen und Ergänzungen aus dem Gutachten des Bundesrechnungshofs zum defizitären Um- gang der Bundesregierung mit Lebensmittelkrisen, und zieht sie – wie vom Bundesrechnungshof vorgeschlagen – eine Änderung des Grundgesetzes oder des Lebensmittel- und Fut- termittelgesetzbuchs in Erwägung, um für Rechtsklarheit Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 145. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. November 2011 17303 (A) ) )(B) hinsichtlich der Vollzugszuständigkeiten des Bundes im Kri- senfall zu sorgen? Wann werden die Vorschläge, einen bundeseinheitlichen Notfallplan, einen nationalen Krisenstab mit echten Befugnis- sen, gesetzliche Kompetenzen für ein Krisenmanagement des Bundes und ein permanentes Monitoring der Länderarbeit einzuführen, umgesetzt, und welche weiteren Maßnahmen sind konkret geplant? Zu Frage 58: Bundesministerin Aigner hatte den Präsidenten des Bundesrechnungshofs gebeten, die Strukturen des ge- sundheitlichen Verbraucherschutzes in Deutschland grundlegend zu überprüfen. Den unmittelbaren Anlass hierfür gab die Dioxinkrise Anfang 2011. Das Gutachten hat sich auch eingehend mit der EHEC-Epidemie be- fasst. Ziel der Untersuchung war es, das umfangreiche Überwachungssystem für Lebensmittel und Futtermittel in Deutschland auf Schwachstellen zu prüfen und Lü- cken zu identifizieren, um die Sicherheit der Lebens- und Futtermittel weiter zu verbessern. Das Gutachten zeigt, dass Handlungsbedarf besteht. Vertreter des BMELV werden zusammen mit der Län- derarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz das Gutach- ten im Hinblick auf seine Umsetzbarkeit auswerten. Da- bei wird, soweit erforderlich, auch die Notwendigkeit neuer oder geänderter Rechtsgrundlagen erörtert wer- den. Zu Frage 59: Die meisten Empfehlungen des Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung können nur ge- meinsam mit oder von den Bundesländern umgesetzt werden, da die Länder laut Grundgesetz für die Lebens- mittel- und Futtermittelkontrollen zuständig sind. Das Gutachten zur Organisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes wird im Rahmen der nächsten Sit- zung der Verbraucherschutzministerkonferenz im Herbst 2012 erörtert. Zur Vorbereitung dieser Diskussion wer- den Vertreter des BMELV zusammen mit der Länderar- beitsgemeinschaft Verbraucherschutz das Gutachten im Hinblick auf seine Umsetzbarkeit auswerten. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) (Drucksache 17/7901, Frage 60): Welche Unterstützungsmöglichkeiten können tierhaltende landwirtschaftliche Betriebe erhalten, in denen eine schwer- wiegende Tierkrankheit mit bislang unklarer Ursache – zum Beispiel chronischer Botulismus – aufgetreten ist, und welche konkreten Vorschläge hat die Bundesregierung, um Landwirt- schaftsbetriebe in solchen existenzbedrohenden Situationen besser unterstützen zu können? Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, dass es sich bei dem „viszeralen Botulismus“, auch „chronischer Botulismus“ genannt, nach derzeitigem Kenntnisstand u s B x In a a F fe s d g k A d d (D a E D li n w g re A d d G la tr d la d b Z e te (C (D m ein in einzelnen Rinderbeständen beobachtetes Ge- chehen handelt, bei dem die Ursache unklar ist; eine eteiligung von Clostridium botulinum und dessen To- inen am Geschehen ist wissenschaftlich nicht gesichert. soweit kommt es der Bundesregierung zunächst darauf n, den Sachverhalt aufzuklären. Ein jüngst von der BLE n die Tierärztliche Hochschule Hannover vergebenes orschungsvorhaben soll dem Rechnung tragen. Eine öf- ntliche Unterstützung von Betrieben durch den Bund cheidet nach Auffassung der Bundesregierung aufgrund er nach wie vor unklaren Genese, der unsicheren Dia- nostik und zudem aufgrund der fehlenden Zuständig- eit des Bundes aus. nlage 32 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage er Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) rucksache 17/7901, Frage 61): Wie ist aus Sicht der Bundesregierung die Einrichtung so- genannter Rotwildbezirke mit den internationalen Vereinba- rungen – zum Beispiel UN-Konventionen – der Bundesrepu- blik Deutschland zu vereinbaren, und in welchen anderen EU-Mitgliedstaaten gibt es solche Rotwildbezirke oder ähnli- che Regelungen? Die Rotwildbewirtschaftung in Deutschland, sei es in usgewiesenen Rotwildbezirken oder ohne behördliche inschränkungen, liegt in der Zuständigkeit der Länder. ie Entwicklung der Rotwildjahresstrecken zeigt deut- ch, dass die Bejagung nachhaltig erfolgt und damit icht gegen internationale Vereinbarungen verstößt. In- ieweit in anderen EU-Mitgliedstaaten Rotwild auf- rund ähnlicher Regelungen bejagt wird, ist der Bundes- gierung nicht bekannt. nlage 33 Antwort es Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage es Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN) (Drucksache 17/7901, Frage 62): Wie viele Millionen Euro sieht die Finanzplanung im Ein- zelplan 14 für die Umstellung von analogen Radaranlagen auf digitale Radaranlagen des Typs ASR-910 der Bundeswehr vor – bitte jeweils sowohl die vorgesehenen Barmittel als auch die Verpflichtungsermächtigungen und die mittelfristige Finanz- planung der einzelnen Jahre bis 2015 darstellen –, und was kostet die Umstellung einer Radaranlage auf den Typ ASR- 910? Der Typ ASR-910 ist nicht die neue digitale Radaran- ge der Bundeswehr. ASR-910 ist die seit 1979 in Be- ieb befindliche Radaranlage, die nach und nach durch en Typ ASR-S ersetzt wird. Die Beschaffung der An- ge ASR-S ist erforderlich, da die ASR-910 nicht mehr en Erfordernissen zur Erfassung moderner, mit Ver- undwerkstoffen hergestellter Luftfahrzeuge entspricht. udem wäre sie wegen veralteter Technik nur mit einem rheblichen personellen und finanziellen Aufwand wei- r zu betreiben. 17304 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 145. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. November 2011 (A) ) )(B) Der Vertrag über die Beschaffung, Installation und In- betriebnahme der Radaranlagen ASR-S wurde am 4. Juli 2008 nach der Billigung durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages geschlossen. Dazu wurden Verpflichtungsermächtigungen aus dem Haushalt 2008/ 41. Finanzplan in Anspruch genommen. Folgerichtig sind im Entwurf des Haushalts 2012/45. Finanzplan keine Verpflichtungsermächtigungen mehr für dieses Vorhaben berücksichtigt. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage der Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/7901, Frage 63): Welche Regelungen gibt es im Rahmen des Atalanta-Man- dates für die Bundeswehr betreffend die Versenkung von Schiffen und Booten, deren Besatzung in Verdacht steht, an Akten der Piraterie beteiligt zu sein, und wie ist in diesem Zu- sammenhang der Einsatz vom 29. September 2011 zu beurtei- len, bei dem ein angebliches Mutterschiff von einem Hub- schrauber versenkt wurde, von dem die Einsatzkräfte ohne Boarding nach mehrmaligem Überfliegen annahmen, dass sich keine Personen mehr an Bord befanden? Ausweislich der Gemeinsamen Aktion 2008/851/ GASP des Rates der Europäischen Union vom 10. No- vember 2008 in der Fassung der Beschlüsse 2009/907/ GASP vom 8. Dezember 2009, 2010/437/GASP und 2010/766/GASP des Rates der Europäischen Union gehört es zum Auftrag der Operation Atalanta, erforder- liche Maßnahmen einschließlich der Anwendung militä- rischer Gewalt zur Abschreckung, Verhütung und Been- digung von seeräuberischen Handlungen oder bewaffneten Raubüberfällen durchzuführen. Der Schwerpunkt von Atalanta liegt in der Prävention und Verhütung von seeräuberischen Handlungen oder bewaffneten Raubüberfällen. In diesem Zusammenhang sehen der Operationsplan und die Einsatzregeln im Ein- klang mit dem internationalen Seerecht und den entspre- chenden Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen zur Pirateriebekämpfung vor der Küste Soma- lias vor, dass Ausrüstung, einschließlich Boote und Schiffe, von der Piraterie verdächtigen Personen zer- stört, versenkt oder unbrauchbar gemacht werden kann, um deren künftige Nutzung zu Zwecken der Piraterie zu verhindern. Bei der Versenkung des Piratenversorgungsbootes, Whaler, am 29. September 2011 durch einen Bordhub- schrauber der deutschen Fregatte Köln wurde demgemäß verfahren. Das verankerte Piratenversorgungsboot, Whaler, war mit Kraftstofffässern und Material zum Entern von Schiffen beladen worden. Nach mehrfachem Überflie- gen des offenen Bootes wurde festgestellt, dass sich keine Personen an Bord oder in der Nähe des Bootes be- fanden, die hätten gefährdet werden können. Daraufhin wurde das Piratenversorgungsboot, Whaler, versenkt. Es gab keine Personenschäden. A d d G 1 tr g m d s d g E z li a c m d s Ü d s A d F (D 3 E n c z d (C (D nlage 35 Antwort es Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage er Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN) (Drucksache 17/7901, Frage 64): Welche Konsequenzen für den Einsatz der Bundeswehr im Rahmen des Atalanta-Einsatzes plant die Bundesregierung aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 11. November 2011 (Az. 25 K 4280/09) zu ziehen, nach dem die Übergabe eines der Piraterie Verdächtigen an Kenia rechtswidrig war, und welche Auswirkungen hat dieses Urteil in Bezug auf Justizabkommen der Europäischen Union mit Drittstaaten im Rahmen der internationalen Pirateriebekämp- fung, wie mit den Seychellen? Das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 1. November 2011 ist noch nicht rechtskräftig. Es be- ifft einen Einzelfall aus dem Jahre 2009. Die Urteilsbe- ründung wird derzeit geprüft und ausgewertet. Im Rah- en dieser Prüfung wird zu entscheiden sein, ob gegen as Urteil der Antrag auf Zulassung der Berufung ge- tellt wird. Ich darf an dieser Stelle allerdings betonen, dass urch das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln die In- ewahrsamnahme mutmaßlicher Piraten durch deutsche inheiten der Operation Atalanta und die Übergabe an ur Strafverfolgung bereite Drittstaaten nicht grundsätz- ch infrage gestellt wird. Das Urteil stützt sich vielmehr uf die Einschätzung des Gerichts, wonach die tatsächli- hen Haftbedingungen in Kenia zum Zeitpunkt der da- aligen Übergabe noch nicht den von Kenia gegenüber er EU gegebenen Zusicherungen entsprochen haben ollen. Abkommen, die von der Europäischen Union zur berstellung mutmaßlicher Piraten, zum Beispiel mit en Seychellen, geschlossen wurden, sind dadurch er- ichtlich nicht berührt. nlage 36 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die rage des Abgeordneten Klaus Ernst (DIE LINKE) rucksache 17/7901, Frage 65): Wie hat sich die reale Kaufkraft des sogenannten Mindest- elterngeldes (§ 2 Abs. 5 des Gesetzes zum Elterngeld und zur Elternzeit) seit seiner Einführung am 1. Januar 2007 entwi- ckelt? Die Regelungen zum Mindestbetrag in Höhe von 00 Euro für das Elterngeld waren in dem Gesetz zur inführung des Elterngeldes enthalten, das zum 1. Ja- uar 2007 eingeführt wurde. Legt man die jährlichen Veränderungen der Verbrau- herpreise sowie eine durchschnittliche Inflationsrate ugrunde, ergibt sich, dass 300 Euro am 1. Januar 2007 erzeit etwa einem Wert von circa 275 Euro entsprechen. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 145. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. November 2011 17305 (A) ) )(B) Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Fra- gen des Abgeordneten Steffen Bockhahn (DIE LINKE) (Drucksache 17/7901, Fragen 66 und 67): Wann wird das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, BMFSFJ, die Länder über die Bereitstel- lung der von der Bundesministerin Dr. Kristina Schröder in ihrer Rede am 24. November 2011 im Deutschen Bundestag angekündigten zusätzlichen Mittel für die Beratungsnetz- werke in Höhe von 800 000 Euro informieren, und woher stammen diese Mittel? An welche inhaltlichen Bedingungen war die Bewilligung von Mitteln aus den 800 000 Euro, die das BMFSFJ im Som- mer dieses Jahres für die Beratungsnetzwerke zusätzlich be- reitgestellt hat, geknüpft? Zu Frage 66: Die jeweils für die Beratungsnetzwerke zuständigen 16 Landesministerien wurden bereits mit Schreiben vom 24. November 2011 über die Möglichkeit der Bewilli- gung von zusätzlichen Mitteln informiert. Das mit der administrativen Umsetzung des Bundesprogramms be- auftragte Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftli- che Aufgaben hat gleichzeitig begonnen, mit den einzel- nen Landeskoordinierungsstellen telefonisch Kontakt aufzunehmen, um Unterstützung bei der Antragstellung zu leisten. Die Bereitstellung der Mittel erfolgt aus Rest- mitteln des Einzelplans 17 Titel 684 14. Zu Frage 67: Die Bewilligung von Bundesmitteln im Programm Toleranz fördern – Kompetenz stärken erfolgt auf der Grundlage von Leitlinien für die einzelnen Programm- bereiche. Die inhaltlichen Bedingungen gehen ent- sprechend aus der Leitlinie zum Programmbereich „Förderung und Unterstützung qualitätsorientierter Be- ratungsleistungen in den landesweiten Beratungsnetz- werken“ hervor. Die Leitlinie ist auf der Programm- homepage www.toleran-fördern-kompetenz-stärken.de abrufbar. Alle Aktivitäten, die aus zusätzlich bereitgestellten Mitteln gefördert werden, müssen dem Leitziel der Bera- tung im Themenfeld entsprechen. Das besteht darin, ge- meinsam mit lokalen Akteuren Handlungskonzepte für eine demokratische Stärkung des Gemeinwesens zu ent- wickeln und Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus eine lebendige Zivilgesellschaft ent- gegenzustellen. Es wird davon ausgegangen, dass sich für die Lan- deskooordinierungsstellen und Erstkontaktstellen der landesweiten Beratungsnetzwerke aufgrund der aufge- deckten Straftaten der rechtsterroristischen sogenann- ten Zwickauer Zelle ein vermehrter Beratungsbedarf besorgter Bürgerinnen und Bürger ergibt. Dieser gegebenenfalls zusätzliche Beratungsaufwand soll durch die Bereitstellung weiterer Mittel gefördert wer- den. A d F L s m g u S ä B d w d z n s n u k A g e z w V v n F te z g e A w s g s A d o p z h d R (C (D nlage 38 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die rage des Abgeordneten Harald Weinberg (DIE INKE) (Drucksache 17/7901, Frage 68): Wäre mehr Transparenz bei den zwischen den Ärzten und Arzneimittelherstellern vereinbarten Anwendungsbeobach- tungen aus Sicht der Bundesregierung wünschenswert, und bedürfte es, um dies verbindlich zu erreichen – angesichts der Klage von Transparency Deutschland gegen die Kassenärztli- che Bundesvereinigung –, rechtlicher Änderungen? Transparenz bei Anwendungsbeobachtungen ist wün- chenswert. Bereits jetzt gibt es Vorschriften im Arznei- ittelgesetz, AMG, mit dieser Zielsetzung, die noch er- änzt werden sollen. Für Anwendungsbeobachtungen mit zugelassenen nd registrierten Arzneimitteln besteht nach § 67 Abs. 6 atz 1 AMG eine Anzeigepflicht gegenüber der Kassen- rztlichen Bundesvereinigung, dem Spitzenverband und der Krankenkassen sowie der zuständigen Bun- esoberbehörde. Dabei sind Ort, Zeit und Ziel der An- endungsbeobachtung und seit der letzten Novellierung es AMG im Jahr 2009 auch der Beobachtungsplan an- ugeben. Gegenüber der Kassenärztlichen Bundesverei- igung und dem Spitzenverband Bund der Krankenkas- en sind die beteiligten Ärztinnen und Ärzte zusätzlich amentlich zu benennen. Sofern beteiligte Ärztinnen nd Ärzte Leistungen zulasten der gesetzlichen Kran- enversicherung erbringen, sind bei Anzeigen nach § 67 bs. 6 Satz 1 AMG auch die Art und die Höhe der an sie eleisteten Entschädigungen anzugeben sowie jeweils ine Ausfertigung der mit ihnen geschlossenen Verträge u übermitteln. Im Beobachtungsplan ist darzulegen, elches Ziel die Anwendungsbeobachtung verfolgt. Die orlage des Beobachtungsplans ermöglicht eine effekti- ere Überwachung. Anwendungsbeobachtungen sind nichtinterventio- elle Prüfungen im Sinne von § 4 Abs. 23 Satz 3 AMG. ür nichtinterventionelle Unbedenklichkeitsstudien un- rscheidet die Pharmakovigilanzrichtlinie 2010/84/EU wischen behördlich angeordneten und freiwillig durch- eführten Studien und sieht weitere Regelungen vor. Die uropäischen Vorgaben werden mit der anstehenden MG-Novelle ins Arzneimittelgesetz umgesetzt. Es ird durch ergänzende Regelungen ausdrücklich be- timmt, dass keine Studien mit „Werbecharakter“ durch- eführt werden und kein Anreiz für eine besondere Ver- chreibung oder Empfehlung für ein bestimmtes rzneimittel entstehen darf. Ferner ist beabsichtigt, dass ie bisher geltenden Regelungen über Anwendungsbe- bachtungen im AMG auch auf andere Personen als harmazeutische Unternehmer erstreckt werden, wie um Beispiel nichtkommerzielle Initiatoren. Die beste- enden Regelungen zu Anwendungsbeobachtungen und ie geplanten Änderungen bieten einen hinreichenden egelungsrahmen. 17306 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 145. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. November 2011 (A) ) )(B) Anlage 39 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ulrike Flach auf die Frage der Abgeordneten Dr. Marlies Volkmer (SPD) (Drucksache 17/7901, Frage 69): Welche Erkenntnisse erhofft sich die Bundesregierung, wenn sie im Zuge der Überprüfung der Herstellerzwangsab- schläge gemäß § 130 a Abs. 4 Satz 1 des Fünften Buches So- zialgesetzbuch die Arzneimittelhersteller zur Stellungnahme über eine Absenkung der Abschläge auffordert? Das Bundesministerium für Gesundheit ist gesetzlich verpflichtet, die Erforderlichkeit der Herstellerabschläge nach § 130 a SGB V regelmäßig zu überprüfen. Diese Verpflichtung besteht aufgrund der sogenannten europäi- schen Transparenzrichtlinie, Richtlinie 89/105/EWG, die mit der Vorschrift des § 130 a Abs. 4 Satz 1 SGB V in deutsches Recht umgesetzt worden ist. Nach Auffassung des Bundesministeriums für Ge- sundheit kann dies nur sachgerecht durchgeführt wer- den, wenn alle relevanten Informationen umfassend ein- bezogen werden. Hierzu gehört auch die Auffassung der maßgeblichen Verbände und Institutionen. Diese haben mit Schreiben vom 17. November 2011 die Möglichkeit zur Stellungnahme erhalten. Es ist erforderlich, auch die Verbände der Arzneimittelhersteller einschließlich der Importeure dabei einzubeziehen, da diese von der Regelung betroffen sind. Weitere Adressaten dieses Schreibens sind der GKV-Spitzenverband, das Bundes- versicherungsamt, der Verband der privaten Krankenver- sicherung, die Bundesvereinigung Deutscher Apotheker- verbände, die Verbraucherzentrale Bundesverband, das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesund- heitswesen und das Wissenschaftliche Institut der AOK. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/7901, Fragen 70 und 71): Welche Kriterien lagen bei der Genehmigung der Ver- suchsstrecken für den Gigaliner-Feldversuch zugrunde, und weshalb wurden Genehmigungen für Bundesstraßen und un- tergeordnete Straßen nicht nur zum nächstmöglichen Auto- bahnanschluss eines Gewerbegebiets ausgesprochen, sondern zu Autobahnabfahrten, die bis zu 85 Kilometer vom jeweili- gen Gewerbegebiet entfernt liegen? Welche Umleitungsstrecken dürfen die Gigaliner nutzen, wenn eine Versuchsstrecke, beispielsweise unfallbedingt, ge- sperrt ist, und wie kann die Sicherheit auf diesen Strecken ge- währleistet werden, wenn sie nicht zum Streckennetz des Feldversuchs gehören? Zu Frage 70: Die Bundesregierung wird keinen Feldversuch mit Gigalinern durchführen. Es wurden auch keine Strecken für einen Gigaliner-Feldversuch genehmigt. Sollte sich die Frage auf den Feldversuch mit Lang- Lkw beziehen, gilt Folgendes: s k w 2 fe G n b la h e D g fa le B g a te e ru S v g s Z te ß n b s v w d u L w S g A d d 1 h p D 1 d (C (D Gegenstand der Verordnung über Ausnahmen von traßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeug- ombinationen mit Überlänge ist ein Streckennetz, auf elchem die Lang-Lkw mit einer Länge von bis zu 5,25 Meter in den nächsten fünf Jahren verkehren dür- n. Dieses Positivnetz wurde fast ausnahmslos auf der rundlage von Meldungen der an dem Feldversuch teil- ehmenden Bundesländer gefasst. Die Bundesländer ha- en entweder in eigener Zuständigkeit infolge ihrer Bau- stträgerschaft oder im Rahmen der Auftragsverwaltung insichtlich der Bundesfernstraßen Strecken auf ihre Ge- ignetheit für das Befahren mit überlangen Lkw geprüft. ies auch vor dem Hintergrund, dass eine Prüfung des eeigneten Fahrtweges im Rahmen eines Erlaubnisver- hrens für einen Großraumtransport ebenfalls in der al- inigen Zuständigkeit der Länder liegen würde und die undesländer über entsprechende Erfahrungen verfü- en. Bei der Prüfung konnten die Bundesländer davon usgehen, dass die Lang-Lkw die Kurvenlaufeigenschaf- n des § 32 d der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung inhalten. Im Übrigen wurden seitens der Bundesregie- ng zusätzliche Parameter für die Geeignetheit einer trecke vorgegeben: Zum Beispiel sollte das Befahren on Bahnübergängen nur im Ausnahmefall in Betracht ezogen werden, auch ein Befahren der Innenstädte ollte grundsätzlich vermieden werden. u Frage 71: Ein Lang-Lkw mit einer Länge von bis zu 25,25 Me- rn ist auf das ausgewiesene Positivnetz festgelegt. Au- erhalb dieses Netzes darf der Lang-Lkw grundsätzlich icht verkehren. Sollte infolge eines Unfalls ein Polizei- eamter das Verlassen der festgelegten Strecke anwei- en, so greift § 36 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung, on dem in der Verordnung keine Ausnahme getroffen urde. Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten sind ann zu befolgen. Sie gehen allen anderen Anordnungen nd sonstigen Regeln vor, entbinden den Führer des ang-Lkw aber nicht von seiner Sorgfaltspflicht. Inso- eit besteht zum Beispiel die Möglichkeit, an geeigneter telle die Freigabe der Strecke abzuwarten oder im ab- ekoppelten Zustand die Fahrt fortzusetzen. nlage 41 Antwort es Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage es Abgeordneten Gustav Herzog (SPD) (Drucksache 7/7901, Frage 72): Welche Gutachten, Studien und Untersuchungen, die im Zusammenhang mit der Reform der Wasser- und Schifffahrts- verwaltung des Bundes, WSV, in Auftrag gegeben wurden, sind der Bundesregierung bekannt, und wie hoch ist die finan- zielle Beteiligung des Bundes an den Gesamtkosten dieser Untersuchungen? Im Zusammenhang mit der WSV-Reform wurde bis- er lediglich – gemeinsam mit den Ländern – die Über- rüfung der Netzkategorisierung in Auftrag gegeben. er Kostenanteil des Bundes beläuft sich auf 5 000 Euro. Die Ergebnisse weiterer Untersuchungen, ie unabhängig von der WSV-Reform beauftragt wur- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 145. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. November 2011 17307 (A) ) )(B) den, zum Beispiel Förderung des Wassertourismus, alternative Betriebsmodelle, werden im laufenden Re- formprozess lediglich genutzt. Untersuchungen zur Nut- zerfinanzierung sind beabsichtigt. Sie wurden aber noch nicht beauftragt. Zur Höhe der Kosten können deshalb noch keine Angaben gemacht werden. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage des Abgeordneten Gustav Herzog (SPD) (Drucksache 17/7901, Frage 73): Wie erklärt die Bundesregierung die von der Gewerk- schaft Verdi veröffentlichten Zahlen, dass etwa 700 Stellen in- nerhalb der WSV unbesetzt seien, und wie bringt sie diese Zahlen in Verbindung mit den von der Bundesregierung auf meine schriftliche Frage auf Bundestagsdrucksache 17/7902 angegebenen 257 unbesetzten Stellen? Die von Verdi genannte Anzahl von unbesetzten Plan-/ Stellen ergibt sich vermutlich aus dem Regierungsent- wurf zum Bundeshaushalt 2012. Die Angaben aus dem gedruckten Haushalt (wie hier Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2012) und den von der Bundesregierung ermittelten Zahlen basieren auf unterschiedlichen Berechnungsgrundlagen. Das vermeintlich unterschiedliche Ergebnis resul- tiert aus folgenden abweichenden Berechnungsgrundla- gen: Entsprechend der parlamentarischen Anfrage wurden die unbesetzten Plan-/Stellen ermittelt. Die Auswer- tungsparameter der Bundesregierung wurden schriftlich aufgezeigt. A d d (D M v v K B d W h 5 g d ü te 2 Im a B te A d d (D v W s u u te w e g – w z le s ri Berech- nungs- grund- lage Verdi Bundesregierung Basis alle im Haushalt aus- gebrachten Plan-/ Stellen inklusive Ersatzplan-/Stellen alle im Haushalt aus- gebrachten Plan-/ Stellen – ohne Ersatzplan-/ Stellen – ohne Einsparplan-/ Stellen (Haushalte 2011, 2012) Auswer- tungsge- genstand besetzte Stellen ent- sprechend des Beset- zungsgrades (Umrechnung auf Vollzeitäquivalente) unbesetzte Stellen (Besetzungsgrad = 0) Stichtag 01.06.11 01.11.11 (C (D nlage 43 Antwort es Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage er Abgeordneten Heidrun Bluhm (DIE LINKE) rucksache 17/7901, Frage 74): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Erkenntnis, dass insbesondere in Ballungszentren zusätzlicher Wohnungsbau erforderlich ist, für ihre im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP angekündigte Entscheidung zur Wohnraumförderung nach 2013? Die Bundesregierung hat in ihrem Wohngeld- und ietenbericht 2010 festgestellt, dass im Zuge der positi- en Konjunkturentwicklung die Wohnungsnachfrage in ielen Städten und Regionen anzieht und die Zahl der reise mit hohen Mitpreissteigerungen zunimmt. Zur ehebung der regionalen Wohnungsmarktengpässe sind ie zuständigen Länder gefordert, Mittel der sozialen ohnraumförderung gezielt einzusetzen. Sie erhalten ierfür aus dem Bundeshaushalt bis 2013 jährlich 18,2 Millionen Euro Kompensationsmittel, die zweck- ebunden für die Wohnraumförderung einzusetzen sind. Wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, führt die Bun- esregierung bereits Verhandlungen mit den Ländern ber die Frage, in welcher Höhe die Kompensationsmit- l zur Aufgabenerfüllung der Länder für den Zeitraum 014 bis 2019 noch angemessen und erforderlich sind. Übrigen unterstützt der Bund den Wohnungsneubau uch durch das KfW-Programm „Energieeffizient auen“. 2010 wurden rund 50 Prozent aller neu gebau- n Wohnungen in diesem Rahmen gefördert. nlage 44 Antwort es Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage es Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) rucksache 17/7901, Frage 75): Welche Rolle spielen Fragen der Schaffung der Barriere- freiheit in dem vom Bundesminister Dr. Peter Ramsauer ge- starteten neuen KfW-Förderprogramm „Energetische Stadt- sanierung“ (siehe Pressemitteilung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vom 14. November 2011 zur Pilotphase für integrierte energetische Quartierskon- zepte ab dem 15. November 2011)? Das neue KfW-Programm unterstützt die Erstellung on integrierten Quartierskonzepten insbesondere zur ärmeversorgung. Damit sollen im Quartier umfas- ende Maßnahmen in die Energieeffizienz der Gebäude nd der Infrastruktur angestoßen werden, unter anderem m erneuerbaren Energien breitere Einsatzmöglichkei- n in innerstädtischen Altbauquartieren zu bieten und eitere Investorengruppen in den Sanierungsprozess inzubeziehen. Die Finanzierung erfolgt aus dem Ener- ie- und Klimafonds. Die Quartierskonzepte sollen sofern bereits vorhanden – aus integrierten Stadtent- icklungskonzepten, aus wohnungswirtschaftlichen Kon- epten oder Klimaschutzkonzepten der Kommune abge- itet werden. Bei der Erarbeitung der Quartierskonzepte ollen städtebauliche, baukulturelle und denkmalpflege- sche, wohnungswirtschaftliche und soziale Belange 17308 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 145. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. November 2011 (A) ) )(B) und Rahmenbedingungen berücksichtigt werden. In die- sem Zusammenhang spielt die Nutzbarkeit der Gebäude und der Infrastruktur für Menschen mit Behinderungen oder Mobilitätseinschränkungen selbstverständlich eine Rolle. Die investiven Maßnahmen zur alters- bzw. be- hindertengerechten Verbesserung von Gebäuden bzw. der städtischen Infrastruktur können aus den KfW-Infra- strukturprogrammen, den Programmen der Städtebauför- derung bzw. aus dem KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ gefördert werden. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage der Abgeordneten Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD) (Drucksache 17/7901, Frage 76): Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem Aus- gang der kantonalen Abstimmung in Zürich am 27. November 2011 zu den Anträgen, die den Ausbau des Flughafens Zü- rich-Kloten verhindern wollen, und wann wird das nächste Treffen zwischen dem Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Dr. Peter Ramsauer, und der schweizeri- schen Bundesrätin Doris Leuthard stattfinden? Aus dem Ergebnis der kantonalen Abstimmung ist ein grundsätzlicher Willen der Schweizer Bevölkerung zum Ausbau des Flughafens Zürich-Kloten erkennbar. Das nächste Treffen zwischen Bundesminister Dr. Ramsauer und Bundesrätin Leuthard ist für den 1. Dezember 2011 geplant. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage der Abgeordneten Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD) (Drucksache 17/7901, Frage 77): Wie lautet das Ergebnis der Prüfung durch das Bundes- ministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, welche Verschärfung der DVO zur Luftverkehrs-Ordnung ab dem 1. Januar 2012 europarechtlich standhalten würde, und schätzt es die Begrenzung von 80 000 Anflügen über Deutschland oder die Ausweitung der Schutzzeiten als zulässig ein? Ein abschließendes Ergebnis der Prüfung liegt bei diesem äußerst komplexen Sachverhalt noch nicht vor. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage der Abgeordneten Sabine Leidig (DIE LINKE) (Drucksache 17/7901, Frage 78): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung für das Projekt Stuttgart 21 und die damit verbundenen Pläne, das oberirdische Gleisfeld ganz in den Untergrund zu verlegen und die bisherigen Gleisflächen bebauen zu wollen, aus der Tatsache, dass die Stuttgarter Netz AG jüngst mitteilte, dass sie nach der Ausschreibung der oberirdischen Bahnanlagen diese kaufen und dann an private Bahnanbieter vermieten wolle? d d B V b u A v d W V w g b A k A d F D d g b b n B u E k s B A te D H s w B d s le m (C (D Bei Stuttgart 21 handelt es sich nicht um ein Projekt es Bedarfsplans für die Schienenwege des Bundes, son- ern um ein eigenwirtschaftliches Projekt der Deutschen ahn AG. Die Eisenbahninfrastrukturunternehmen sind orhabenträger und Bauherr. Das Land Baden-Württem- erg, die Stadt Stuttgart, der Verband Region Stuttgart nd die Flughafen Stuttgart GmbH beteiligen sich als ufgabenträger an der Finanzierung. Der Bund übernimmt mit einem Festbetrag in Höhe on 563,8 Millionen Euro für das Projekt Stuttgart 21 en Anteil, der für die Einbindung der Neubaustrecke endlingen–Ulm in den Knoten Stuttgart auch ohne erwirklichung von Stuttgart 21 erforderlich gewesen äre. Der Tiefbahnhof wird unter Weiterbetrieb des jetzi- en, zu diesem Zweck modifizierten Kopfbahnhofs ge- aut. Somit wäre auch die Absicht der Stuttgarter Netz G, wenn sie diese denn tatsächlich realisieren kann, ein Hindernis für den Betrieb des Tiefbahnhofs. nlage 48 Antwort er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die rage des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 17/7901, Frage 79): In welchem Umfang profitiert der Braunkohlebergbau von rechtlichen Sonderstellungen (bitte getrennt darstellen nach Erneuerbare-Energien-Gesetz-Umlage, Kraft-Wärme-Kopp- lung-Umlage, Stromsteuer, Konzessionsabgabe, Netzentgelte – ab 2012, Emissionshandel –, Schätzung für 2013, Wasserab- gaben)? Die Zahlen liegen der Bundesregierung in der gefor- erten Gliederung nicht vollständig vor. Aus den vorlie- enden Daten ergibt sich aber folgendes Bild: Von der Besonderen Ausgleichsregelung des Erneuer- are-Energien-Gesetzes, EEG, profitiert der Braunkohle- ergbau derzeit in einer Größenordnung von 40 Millio- en Euro pro Jahr. Zu der Frage, inwieweit der raunkohlebergbau darüber hinaus auch von der Befrei- ng des eigen erzeugten Eigenverbrauchs von der EG-Umlage profitiert, liegen der Bundesregierung eine Daten vor. Im Rahmen der Abrechnung der KWK-Umlage be- tehen keine spezifischen Vergünstigungen für den raunkohlebergbau. Bei der Energie- und Stromsteuer werden statistische uswertungen für eine Zuordnung von begünstigten Un- rnehmen zu einzelnen Wirtschaftszweigen – schon aus atenschutzgründen – nicht durchgeführt. Aussagen zur öhe der Energie- und Stromsteuerbegünstigungen, die peziell Unternehmen des Braunkohlebergbaus gewährt erden, können deshalb nicht getroffen werden. Daten zur Höhe der Entlastung von Unternehmen des raunkohlebergbaus bei der Konzessionsabgabe liegen er Bundesregierung nicht vor. Die Konzessionsabgaben ind Einnahmen der Kommunen, die diese als Gegen- istung aus dem Abschluss von Konzessionsverträgen it den Energieversorgungsunternehmen erhalten. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 145. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. November 2011 17309 (A) ) )(B) Unternehmen des Braunkohlebergbaus zahlen unter bestimmten Voraussetzungen reduzierte Netznutzungs- entgelte. Der Bundesregierung liegen keine Daten über die Entlastung einzelner Unternehmen vor, sondern nur über die voraussichtlichen Gesamtentlastungsvolumina nach § 19 Abs. 2 Satz 1 der Stromnetzentgeltverordnung („atypische Netznutzung“) und nach § 19 Abs. 2 Satz 2 der Stromnetzentgeltverordnung („gleichmäßige Netz- nutzung durch stromintensive Unternehmen“). Es wird auf die Antwort zur Kleinen Anfrage 17/7450 verwie- sen. Im EU-Emissionshandel ab 2013 gibt es keine Son- derregelungen zugunsten des Braunkohlebergbaus. Von den vier Ländern mit Braunkohleförderung erhe- ben drei (Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Branden- burg) ein Wasserentnahmeentgelt nach Landesrecht. Von den Braunkohleunternehmen durch Rohstoffgewinnung entnommenes Grundwasser unterliegt, soweit es vor der Einleitung genutzt wird, dort einem reduzierten, jeweils aber unterschiedlichen Abgabesatz. Entnommenes, aber nicht genutztes Grundwasser wird mit Ausnahme von Nordrhein-Westfalen nicht von den Wasserentnahmeent- gelten erfasst. Daten über die Höhe dieser Ermäßigun- gen bzw. Befreiungen liegen der Bundesregierung nicht vor. Anlage 49 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Frage des Abgeordneten Frank Schwabe (SPD) (Drucksache 17/7901, Frage 80): Wann ist aus Sicht der Bundesregierung die letztmalige Gelegenheit, das europäische Treibhausgasminderungsziel zu verändern, ohne gleichzeitig eine Rechtsunsicherheit in Be- zug auf bereits zugeteilte Emissionsberechtigungen zu schaf- fen? Derzeit gibt es keine Entscheidung auf EU-Ebene zur Frage, wann und in welchem Maße das EU-Klimaziel erhöht wird. Dementsprechend gibt es auch keine Ent- scheidung darüber, wie eine entsprechende Umsetzung ausgestaltet würde. Die Antwort auf die Frage, ob eine mögliche Erhöhung des EU-Klimaziels Auswirkungen auf bereits zugeteilte Emissionsberechtigungen hätte, hängt davon ab, in welchen Bereichen und gegebenen- falls Sektoren eine Erhöhung umgesetzt würde. Die Be- antwortung auf diese Frage ist spekulativ, solange keine konkreten Vorschläge auf EU-Ebene diskutiert werden. Davon unabhängig setzt sich die Bundesregierung für höchstmögliche Rechtssicherheit für zugeteilte Emis- sionsberechtigungen ein. Anlage 50 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/ CSU) (Drucksache 17/7901, Frage 81): o z w W m d s D G b 1 e le A d F D d s 2 c d B u a A d F D D D (C (D Welche Gründe führen dazu, dass der Abstimmungspro- zess innerhalb der Bundesregierung, der Voraussetzung für die Erstellung des Evaluationsberichts zum Thema der Um- weltzone ist, noch nicht abgeschlossen werden konnte, und hält es die Bundesregierung für zumutbar, den Deutschen Bundestag weiter auf das Erscheinen des Berichts, das ur- sprünglich für Herbst 2009 und dann für Frühjahr 2010 vorge- sehen war, warten zu lassen? Der Abstimmungsprozess zur Evaluierung der Ver- rdnung zur Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahr- euge, 35. BImSchV, konnte noch nicht abgeschlossen erden, weil die Bundesregierung prüft, in welcher eise eine bundesweite Vereinheitlichung der Ausnah- eregelungen von Verkehrsverboten in Umweltzonen, ie die Interessen der Beteiligten ausgewogen berück- ichtigt, am besten umgesetzt werden kann. Aufgrund dessen, dass die Bundesregierung dem eutschen Bundestag zu Umweltzonen, die auf der rundlage der 35. BImSchV eingerichtet worden sind, erichtet hat, zuletzt in der Bundestagsdrucksache 7/5651 vom 20. April 2011, sieht die Bundesregierung s als vertretbar an, wenn der Bericht erst später vorge- gt werden kann. nlage 51 Antwort er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die rage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 17/7901, Frage 82): Mit welchen Mindereinnahmen ist angesichts des niedri- gen Kohlenstoffpreises bei dem aus der Versteigerung von CO2-Zertifikaten finanzierten Programm NER 300 der Euro- päischen Union zu rechnen, und welche Auswirkungen hat dies für energiepolitische Projekte in Deutschland? Die Versteigerung der 200 Millionen Zertifikate für ie erste Tranche des NER300-Calls durch die Europäi- che Investitionsbank wird voraussichtlich im Dezember 011 beginnen und sich bis zum September 2012 erstre- ken. Der Preisverlauf in diesem Zeitraum ist nicht ein- eutig prognostizierbar. Zum jetzigen Zeitpunkt geht die undesregierung nicht von Auswirkungen auf Auswahl nd Umfang von NER300-Projekten aus Deutschland us. nlage 52 Antwort er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die rage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 17/7901, Frage 83): Soll es aus Sicht der Bundesregierung bei der vollständi- gen Einbeziehung von Flügen zwischen in der EU gelegenen und außerhalb der EU gelegenen Flughäfen in den Emissions- handel zum 1. Januar 2012 bleiben, oder tritt die Bundesregie- rung für eine Verschiebung oder Änderung dieser Regelung ein? Die Position der Bundesregierung ist unverändert: ie Richtlinie ist geltendes europäisches Recht, das eutschland mit dem Treibhausgasemissionshandelsge- 17310 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 145. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. November 2011 (A) ) )(B) setz in nationales Recht umgesetzt hat – wie alle anderen Mitgliedstaaten. Aus Klimaschutz- wie Wettbewerbsgründen war die Einbeziehung aller Flüge, die einen EU-Flughafen be- rühren, unabhängig von der Herkunft der Fluggesell- schaft, eine zentrale deutsche Forderung bei der Ent- scheidung über die Richtlinie. Der Vollzug läuft bereits und die wettbewerbsneutrale Einbeziehung der Emissio- nen aller Flüge von, nach und innerhalb der EU erfolgt wie vorgesehen ab 1. Januar 2012. Um bei Drittstaaten auf eine positive Haltung zur Einbeziehung ihrer Flugge- sellschaften hinzuwirken, führen die EU-Kommission und viele Mitgliedstaaten Gespräche mit Drittstaaten und weisen dabei insbesondere auf die in der Richtlinie vorgesehene Möglichkeit der Ausnahme vom EU-Emis- sionshandelssystem für Flüge aus Drittstaaten in die EU hin, sofern in diesen Staaten gleichwertige eigene Maß- nahmen zur Begrenzung der Emissionen dieser Flüge er- griffen werden. Anlage 53 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/7901, Fra- ge 84): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den aktuellen Erkenntnissen der europaweiten Stresstests für Atomkraftwerke, AKW, für ihr weiteres Vorgehen in der EU sowie der Verschärfung der deutschen AKW-Sicherheitsstan- dards – bitte mit Angabe des dafür vorgesehenen Zeitplans nationaler Aktivitäten inklusive Beratungen der Reaktor-Si- cherheitskommission –, und wie sieht der aktuelle Zeitplan der Bundesregierung für die versprochenen Stresstests ande- rer kerntechnischer Anlagen als AKW wie beispielsweise Zwischenlager, Uranfabriken etc. aus (bitte ebenfalls inklu- sive Beratungen der Reaktor-Sicherheitskommission und et- waiger Auftragsvorhaben)? Bei den europaweiten Stresstests liegen aktuell nur erste Zwischenergebnisse vor. Gegenwärtig werden von den Sicherheitsbehörden in den beteiligten Staaten die ihnen von den Betreibern vorlegten Berichte ausgewer- tet, um die Nationalberichte fristgerecht zum 31. De- zember 2011 an die Europäische Kommission zu über- mitteln. Die Bundesregierung wird weiterhin gemäß den Vorgaben des Europäischen Rates und des in der ENSREG, European Nuclear Safety Regulators Group, beschlossenen Arbeitsprogramms vorgehen und sich im ersten Halbjahr des Jahres 2012 an den themenspezifi- schen und länderspezifischen Überprüfungen der Natio- nalberichte und öffentlichen Informationsveranstaltun- gen beteiligen. Die Ergebnisse der Stresstests werden nach diesen Überprüfungen von der ENSREG zusam- mengefasst und der Europäischen Kommission für die abschließende Berichterstattung an den Europäischen Rat im Juni 2012 übermittelt. Nach Vorliegen der Ergeb- nisse der Stresstests wird auch über weitere nationale Aktivitäten – einschließlich der Beratungen der Reaktor- sicherheitskommission – zu entscheiden sein. g d re B n d w z d th v R S n ß 2 fü g ru u 2 G a m c d n S h A d d c G A B d 2 H H ti p H a d o (C (D Der Bundestag hat am 17. März 2011 die Bundesre- ierung aufgefordert, nicht nur eine neue Risikoanalyse er deutschen Kernkraftwerke sondern auch aller ande- n kerntechnischen Anlagen vornehmen zu lassen. Die undeskanzlerin hat nach ihrem Gespräch mit den Mi- isterpräsidenten am 22. März 2011 angekündigt, dass iese nach der vorrangigen Überprüfung der Kernkraft- erke stattfinden wird. Im Rahmen dieses nationalen Stresstests haben die uständigen Aufsichtsbehörden der Länder inzwischen ie Überprüfungen der Forschungsreaktoren mit einer ermischen Dauerleistung von mehr als 50 Kilowatt orgenommen und der Reaktor-Sicherheitskommission, SK, vorgelegt. Die RSK plant, ihre Beratungen zu der icherheitsüberprüfung der Forschungsreaktoren mit ei- er Stellungnahme bis zum Frühjahr 2012 abzuschlie- en. Die Entsorgungskommission, ESK, wurde am 2. Juni 2011 mit der Entwicklung von Prüfkonzepten r in Betrieb oder in Errichtung befindliche Einrichtun- en zur Behandlung, Zwischenlagerung und Endlage- ng bestrahlter Brennelemente, Wärme entwickelnder nd anderer Arten radioaktiver Abfälle sowie am 18. Juli 011 entsprechend für die Urananreicherungsanlage in ronau und die Brennelementherstellung in Lingen be- uftragt. Die Ergebnisse der Reaktor-Sicherheitskom- ission sollen dabei berücksichtigt werden. Das entspre- hende Konzept der ESK wird voraussichtlich Anfang es Jahres 2012 vorliegen, das Ergebnis des in Anleh- ung an die Prüfungen der Kernkraftwerke sogenannten tresstests wird voraussichtlich in der zweiten Jahres- älfte 2012 vorliegen. nlage 54 Antwort es Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage es Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Drucksa- he 17/7901, Frage 85): Wie viele Hochschulen sind aktuell jeweils stabil an die vom Bund finanzierte Software für die Hochschulzulassung – dialogorientiertes Serviceverfahren – angeschlossen bzw. haben sogenannte Konnektoren bestellt, und wie viele Uni- versitäten und Fachhochschulen waren an dem vom Haus- haltsausschuss des Deutschen Bundestages auf Ausschuss- drucksache 16(8)5942 geforderten ersten erfolgreichen Probelauf des Systems beteiligt? Sowohl die Firma Datenlotsen als auch die HIS mbH entwickeln derzeit technische Lösungen für die nbindung der lokalen Hochschulsoftware an die vom und finanzierte und einsatzbereite Software für das ialogorientierte Serviceverfahren, DoSV. Im Oktober 011 haben beide Firmen auf einer von der Stiftung für ochschulzulassung, SfH, organisierten Tagung den ochschulen ihre jeweiligen Lösungsvorschläge präsen- ert, die in den derzeit bis in den Dezember hinein ge- lanten intensiven Prozesskettentests mit ausgewählten ochschulen getestet werden. Entscheidend für die Re- lisierung des DoSV wird sein, dass die Hochschulen in er noch laufenden Bestellphase das Angebot von HIS der den Datenlotsen annehmen. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 145. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. November 2011 17311 (A) ) )(B) Die Forderung des Haushaltsausschusses in der genannten Drucksache bezieht sich darauf, über die Re- sultate eines ersten Probelaufs direkt unterrichtet zu wer- den. Ein solcher Probelauf hat bislang nicht stattgefun- den. Wie bereits in der Antwort auf Ihre Berichtsbitte vom 11. Oktober 2011 mitgeteilt wurde, beabsichtigt der Stiftungsrat der SfH, am 15. Dezember 2011 auf der Grundlage der bis dahin vorliegenden Testergebnisse zu entscheiden, in welchem Umfang das DoSV zum Win- tersemester 2012/2013 starten wird. In dieser Antwort war ebenfalls darauf hingewiesen worden, dass nach dem Zeitplan der SfH im Februar 2012 ein Simulations- betrieb mit möglichst vielen Hochschulen erfolgen soll. Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage des Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Drucksa- che 17/7901, Frage 86): Wie ist der aktuelle Stand des in Medien („Bundesbil- dungsfestung am Strand“, Berliner Morgenpost vom 19. Au- gust 2011) kritisierten Neubauvorhabens des Bundesministe- riums für Bildung und Forschung in der Bundeshauptstadt, insbesondere in Bezug auf den Bebauungsplan, gegebenen- falls noch erforderliche Schritte für dessen Rechtsgültigkeit, sowie den vorgesehenen Baubeginn, und wie ist der aktuelle Planungsstand für das gleichfalls auf diesem Gelände vorge- sehene „Haus der Zukunft“ – unter Angabe der aktuell ge- schätzten Gesamtkosten dieses Vorhabens, der vorgesehenen jährlichen Betriebskosten, der erwarteten Beteiligung der Wirtschaft und der prognostizierten Besucherzahl? Die Zuschlagserteilung im Öffentlich-Privaten-Part- nerschafts-Verfahren, ÖPP-Verfahren, zum Neubaupro- jekt des Bundesministeriums für Bildung und Forschung in Berlin und der Vertragsabschluss erfolgten am 3. Au- gust 2011. Am 18. November 2011 wurde der Bauantrag bei der Senatsverwaltung Berlin als Baugenehmigungs- behörde eingereicht. Nach Auskunft der zuständigen Senatsverwaltung ist der von ihr abschließend aufgestellte Entwurf des Be- bauungsplans in das parlamentarische Verfahren einge- bracht worden. Eine parlamentarische Billigung liegt wegen der gegenwärtig laufenden Senatsbildung noch nicht vor. Die Senatsverwaltung hat die Zusicherung gegeben, den Antrag so rechtzeitig zu bescheiden, dass die Bauge- nehmigung bis Mitte Januar 2012 erteilt werden kann. Dabei hat sie auch ausdrücklich auf die planungsrechtli- chen Regelungen des BauGB hingewiesen, nach denen die Erteilung einer Baugenehmigung auch vor der Rechtskraft eines Bebauungsplanes möglich ist. Für das geplante Haus der Zukunft wurde inzwischen ein offener, zweiphasiger, internationaler Realisierungs- wettbewerb mit interdisziplinärer Ausrichtung vom Bun- desamt für Bauwesen und Raumordnung, BBR, für die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, BImA, mit einer Kostenobergrenze von 45,7 Millionen Euro Baukosten bei einem Gesamtvolumen von 59 Millionen Euro veröf- fentlicht. Die Kostenvorgabe von 45,7 Millionen Euro enthält – wie üblich – nur die für den Wettbewerb rele- vanten Baukosten einschließlich Außengestaltung und u s N W 2 b s z Z N fl tr D z tr 1 re v b w tr u e w A d A F Z p Z A c F w Z fa k d e (C (D mfasst nicht die Kosten für das Grundstück, die Er- chließungskosten, die Kosten der Erstausstattung und ebenkosten wie zum Beispiel Architektenhonorare. Diese Kostenvorgabe wird nach der 1. Phase des ettbewerbs gegebenenfalls aktualisiert und für die . Phase festgeschrieben. Ebenfalls im Lichte des Wett- ewerbsergebnisses und der weiteren Konzeptvertiefung ind die Kosten für die Erstausstattung der Ausstellung u prüfen. Für den Betrieb und die Bespielung des Hauses der ukunft lassen sich aus der Machbarkeitsstudie vom ovember 2011 – ausgehend von aktuellen Preisen, in- ationsangepasst – in einem durchschnittlichen Be- iebsjahr Kosten von circa 7,6 Millionen Euro ableiten. arin sind die zu erwartenden eigenen Einnahmen der u gründenden Trägerorganisation des Hauses aus Ein- itten – durchschnittlich erwartete Besucherzahl von 85 000 Personen per anno allein im Ausstellungsbe- ich –, Vermietung und Verpachtung sowie Beiträge on Wissenschaft, Industrie und Stiftungen noch nicht erücksichtigt. Mit der Allianz der Wissenschaftsorganisationen so- ie mit dem vom Bundesverband der Deutschen Indus- ie, dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag nd dem Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft ingerichteten Industriekreis für das Haus der Zukunft ird derzeit ein Beteiligungsmodell entwickelt. nlage 56 Antwort es Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Fragen des bgeordneten Klaus Barthel (SPD) (Drucksache 17/7901, ragen 87 und 88): Welches sind die Politikbereiche im Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union einerseits und Kolumbien und Peru andererseits, die nach Auffassung der Bundesregie- rung in der alleinigen Zuständigkeit der Mitgliedstaaten lie- gen (vergleiche Ressortbericht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie vom 5. Oktober 2011)? In welcher Form ist der Deutsche Bundestag nach Auffas- sung der Bundesregierung zu beteiligen, wenn es sich bei dem Handelsabkommen um ein „gemischtes Abkommen“ handelt, und wie beabsichtigt die Bundesregierung diese Beteiligung sicherzustellen? u Frage 87: Die im Berichtsbogen unter dem Punkt Subsidaritäts- rüfung genannte Kategorie „alleinige mitgliedstaatliche uständigkeiten“ entspricht der im Berichtsbogen im nschluss genannten Kategorie „geteilte mitgliedstaatli- he Zuständigkeiten“. Soweit durch die unterschiedliche ormulierung ein Missverständnis entstanden sein sollte, ird um Entschuldigung gebeten. u Frage 88: Die Beteiligung des Bundestages erfolgt gegebenen- lls in der Form eines Vertragsgesetzes, wenn das Ab- ommen Gegenstände der Bundesgesetzgebung berührt und amit die Voraussetzungen des Art. 59 Abs. 2 Satz 1 GG rfüllt sind. 17312 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 145. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. November 2011 (A) ) )(B) Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Fragen des Abgeordneten Manfred Nink (SPD) (Drucksache 17/7901, Fragen 89 und 90): Hält die Bundesregierung weiterhin an ihrer Beurteilung fest, wonach das Handelsabkommen zwischen der Europäi- schen Union und Kolumbien sowie Peru „als gemischtes Ab- kommen ausgestaltet werden müsste, da es neben Politikbe- reichen in der Zuständigkeit der EU auch Bereiche enthält, die in der alleinigen Zuständigkeit der Mitgliedstaaten liegen“ (Ressortbericht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie vom 5. Oktober 2011)? Wie beurteilt die Bundesregierung die Erfolgsaussichten, dass bei den anstehenden ratsinternen Beratungen des Europäi- schen Rates das Handelsabkommen zwischen der Europäi- schen Union und Kolumbien sowie Peru – entsprechend der Bewertung des Juristischen Dienstes des Rates und der Beur- teilung von 13 Mitgliedstaaten der Europäischen Union, dar- unter Frankreich und Deutschland – als gemischtes Abkom- men eingestuft wird, das aufgrund der geteilten Zuständigkeit zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten der Zustimmung durch die nationalen Parlamente der Mit- gliedstaaten bedarf, und wann rechnet sie voraussichtlich mit dem Beschluss des Rates? Zu Frage 89: Die Bundesregierung hat bisher ihre Auffassung nicht verändert, dass aufgrund der im Abkommen enthaltenen Bereiche Verkehrsdienstleistungen nach Art. 91, Art. 100 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 4 Abs. 2 Buchstabe g AEUV, patentrechtlicher Regelungen sowie des im Ab- kommen enthaltenen Verbots von Massenvernichtungs- waffen das Abkommen als gemischtes ausgestaltet wer- den müsste. Zu Frage 90: Die Bundesregierung unterstützt auf der Grundlage der erzielten Ergebnisse den inhaltlichen Abschluss der Verhandlungen nachdrücklich und setzt sich daher für eine schnelle und positive Beschlussfassung ein. Auf- grund der noch zu führenden juristischen Diskussion mit der Europäischen Kommission, den Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament, das dem Abkommen nach Art. 218 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäi- schen Union zustimmen muss, können keine verlässli- chen Aussagen zur voraussichtlichen Beschlussfassung getroffen werden. Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 17/7901, Frage 91): Um welche sozialen und entwicklungspolitischen Krite- rien für die öffentliche Beschaffung – beispielsweise die Be- achtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsor- ganisation in der Produktion – wird die Bundesregierung die Neuauflage der zum 14. Januar 2012 auslaufenden Allgemei- nen Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung energieeffizienter Produkte und Dienstleistungen ergänzen, um diese damit zu einer Verwaltungsvorschrift zur ökosozialen Beschaffung zu machen, und falls die Bundesregierung dies nicht plant, gegen fu A tr B in te m b E s s s g In J z d E R te le e ö in d d im tu h h in g w m N s li c B K n K S w A d A c (C (D welche aktuell erdenklichen sozialen und entwicklungspoliti- schen Kriterien bestehen Vorbehalte? Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beschaf- ng energieeffizienter Produkte und Dienstleistungen, W eneff Besch, verpflichtet bis zu ihrem Außerkraft- eten am 23. Januar 2012 öffentliche Auftraggeber des undes, bei ihren Beschaffungen den Energieverbrauch der Nutzungsphase bei der Erstellung der Vergabeun- rlagen zu berücksichtigen, für die abschließende Er- ittlung des wirtschaftlichsten Angebotes nach dem Le- enszykluskostenprinzip die Abschreibungs- und ntsorgungskosten zu berücksichtigen und zur angemes- enen Berücksichtigung von Umweltschutz- und insbe- ondere Energieeffizienzaspekten darüber hinaus be- timmte Umweltzeichen zu beachten. Die Bundesregierung beabsichtigt zum gegenwärti- en Zeitpunkt, die AW eneff Besch mit dem bisherigen halt über den 23. Januar 2012 hinaus für ein weiteres ahr in Kraft zu belassen. Dieser Absicht der Bundesregierung liegt Folgendes ugrunde: Aktuell wird in der Ratsarbeitsgruppe Energie er Vorschlag der Europäischen Kommission für eine nergieeffizienzrichtlinie verhandelt. Art. 5 dieses ichtlinienvorschlages sieht vor, dass die Mitgliedstaa- n sicherstellen sollen, dass nur Produkte und Dienst- istungen beschafft werden, welche eine hohe Energie- ffizienz aufweisen. Für EU-weit auszuschreibende ffentliche Aufträge sieht die Vergabeverordnung, VgV, Deutschland bereits seit Sommer 2011 vor, dass bei er Vergabe öffentlicher Aufträge grundsätzlich Pro- ukte und Dienstleistungen beschafft werden sollen, die Hinblick auf die Energieeffizienz das höchste Leis- ngsniveau haben und zur höchsten Effizienzklasse ge- ören. Um für öffentliche Aufträge oberhalb und unter- alb der Schwellenwerte identische Regelungen zu stallieren, wird die Bundesregierung die Ratsarbeits- ruppenverhandlungen zur Energieeffizienzrichtlinie so- ie die im Anschluss daran von der Europäischen Kom- ission vorzulegende Richtlinie abwarten. Eine eufassung der AW eneff Besch wird sich an der ent- prechenden Formulierung in der Energieeffizienzricht- nie orientieren. Dies dient nicht zuletzt der Rechtssi- herheit der Vergabepraxis. Die Bundesregierung hat keine Vorbehalte gegen die erücksichtigung sozialer und entwicklungspolitischer riterien, sondern prüft im Rahmen der „Allianz für eine achhaltige Beschaffung“ gemeinsam mit Ländern und ommunen, auf welchem Wege die Einhaltung sozialer tandards bei der Beschaffung stärker berücksichtigt erden kann. nlage 59 Antwort es Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des bgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksa- he 17/7901, Frage 92): Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass das Energieprojekt Desertec, das maßgeblich von deutschen Fir- men getragen wird, den Bau von Kraftwerken auch in der von Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 145. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. November 2011 17313 (A) ) )(B) Marokko völkerrechtswidrig okkupierten Westsahara vor- sieht, und für den Fall, dass die Bundesregierung beabsichtigt, Desertec finanziell zu unterstützen (laut aktuellen Pressebe- richten laufen darüber derzeit Gespräche mit dem Bundesmi- nisterium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie; http://nachrichten.rp-online.de/wissen/schon-2014-strom-aus- der-sahara-1.2611704), wie möchte sie sicherstellen, dass die Gelder nicht für den Bau von Kraftwerken in der Westsahara verwendet werden? Nach Wissen der Bundesregierung verfolgt die Deser- tec-Industrieinitiative, Dii, keine Projekte in der West- sahara. Die Bundesregierung hat ihrerseits deutlich gemacht, dass sie keine Investitionen in der Westsahara fördert. Hierzu wird auf die Antwort der Bundesregie- rung zu den Fragen 28 und 31 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke vom 25. März 2011, Bundestags- drucksache 17/5275 verwiesen. Anlage 60 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/7901, Frage 93): In welchem konkreten Verfahrensstand befindet sich das von der Bundesregierung geplante Förderprogramm für fos- sile Kraftwerke – auf nationaler und EU-Ebene –, welches von 2013 bis 2016 fossile Kraftwerksneubauten fördern soll, und welche Vorgaben für dieses Förderprogramm hat die EU- Kommission der Bundesregierung bisher im laufenden Notifi- zierungsprozess gemacht bzw. mit welchen Vorgaben rechnet die Bundesregierung? Die Ausgestaltung des für die Jahre 2013 bis 2016 ge- planten Kraftwerksförderprogramms der Bundesregie- rung hängt von der Ausgestaltung der erforderlichen EU-beihilferechtlichen Rechtsgrundlage für diese Art der Förderung ab. Die Europäische Kommission wird nach eigenen Aussagen spätestens im Dezember 2011 einen Entwurf vorlegen. Dieser Entwurf bleibt abzuwar- ten. Mangels konkreter beihilferechtlicher Regeln für diese Art der Förderung wurde das deutsche Programm bislang nicht notifiziert. Anlage 61 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/7901, Frage 94): Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung im Rahmen der Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie in Deutschland, um das Energieeinsparziel von 1,5 Prozent pro Jahr sowie das Ziel, den Energieverbrauch bis 2020 um 20 Prozent zu senken, zu erreichen? Über den Vorschlag der EU-Kommission für eine EU- Energieeffizienzrichtlinie wird derzeit verhandelt. Auf welche konkreten Inhalte sich Europäisches Parlament und Rat einigen werden, ist offen, ebenso der Zeitpunkt d k z w A d A N s k w s m a w A d A F u d V w fe o s m te re c 2 (C (D er Verabschiedung der Richtlinie. Die Frage nach kon- reten Maßnahmen zur Umsetzung der EU-Energieeffi- ienz-Richtlinie kann daher derzeit nicht beantwortet erden. nlage 62 Antwort es Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Fragen der bgeordneten Ingrid Nestle (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- EN) (Drucksache 17/7901, Fragen 95 und 96): Welchen Beitrag leistet die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie präferierte Gestaltung der EU- Energieeffizienzrichtlinie für die Entlastung der Stromkunden – in Milliarden Euro vermiedene Importe und vermiedene Energiekosten für die Wirtschaft und privaten Endverbraucher – und die Beschäftigungssituation in Deutschland? Wie soll das 20-Prozent-Effizienzziel der Europäischen Union genau berechnet werden, wenn die Bundesregierung die Berechnungsgrundlage für dieses Ziel – anders als in der Vergangenheit vorgesehen – auf Energieproduktivität bezie- hen will, und würde unter Annahme eines Wirtschaftswachs- tums, wie es in der bisherigen Berechnung der Baseline in Pri- mes 2007 unterstellt wurde, das gleiche Effizienzziel von 1 474 Megatonnen Öleinheiten, Mtoe, gelten? Die darin aufgeworfenen Fragen sind noch Gegen- tand der Prüfung innerhalb der Bundesregierung und önnen daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantwortet erden. Dies gilt insbesondere für die in Frage 96 ange- prochenen Modalitäten zur Berechnung und Bestim- ung des 20-Prozent-Effizienzzieles der EU, über die uch in der Ratsarbeitsgruppe Energie noch beraten ird. nlage 63 Antwort es Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des bgeordneten Günter Gloser (SPD) (Drucksache 17/7901, rage 97): Unterstützt die Bundesregierung weiterhin die Fortfüh- rung des Engagements des Siemens-Konzerns für den Bau ei- nes Kraftwerks in Syrien, obwohl die vergangenen Wochen eher eine Verschärfung der Lage in Syrien gezeigt haben und weitere Sanktionen gegen Syrien gefordert werden? Der Ausbau eines Gaskraftwerks in Syrien fällt nicht nter die derzeit geltenden güterbezogenen Sanktionen, ie von der Europäischen Union, EU, im Rahmen der erordnung (EU) Nr. 442/2011 gegen Syrien verhängt urden. Dessen ungeachtet müssen Unternehmen prü- n, ob durch den Ausbau des Gaskraftwerks Gelder der wirtschaftliche Ressourcen an Personen bereitge- tellt würden, die in der Verordnung (EU) Nr. 442/2011 it Finanzsanktionen belegt wurden (sogenannte gelis- te Personen). Gegenüber diesen Personen ist die Be- itstellung von Geldern und wirtschaftlichen Ressour- en gemäß Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 442/ 011 verboten. 17314 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 145. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. November 2011 (A) (C) (D)(B) Anlage 64 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Fragen des Abgeordneten Stephan Kühn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/7901, Fragen 99 und 100): Wie bewertet die Bundesregierung das aus den Legislativ- vorschlägen der Europäischen Kommission zur Zukunft der Kohäsionspolitik ab 2014 resultierende Fördergefälle inner- halb der ostdeutschen Länder, da innerhalb der neu zu schaf- fenden Kategorie der Übergangsregionen, unter die alle ost- deutschen Länder fallen werden, bei den Fördersätzen zwischen Regionen, die bis 2013 die Höchstförderung erhal- ten, dem sogenannten Sicherheitsnetz, und anderen Regionen unterschieden wird? Wird sich die Bundesregierung in den Verhandlungen im Europäischen Rat und mit dem Europäischen Parlament dafür einsetzen, dass ein Fördergefälle innerhalb der ostdeutschen Länder vermieden wird, und, wenn ja, mit welchen konkreten Vorschlägen? Die Bundesregierung wird sich auf der Grundlage der gemeinsamen Bund-Länder-Stellungnahme zum 5. Ko- häsionsbericht in die europäischen Verhandlungen zum Legislativpaket der EU-Kommission zur Reform der EU-Strukturpolitik nach 2013 einbringen. Hier enthalten ist die Forderung nach einem Sicherheitsnetz in Höhe von zwei Dritteln der bisherigen Förderung für Regio- nen, die in der laufenden Förderperiode im Konvergenz- ziel gefördert werden, deren BIP pro Kopf aber künftig auf mehr als 75 Prozent des EU-Durchschnitts ansteigen wird und die deshalb ihren Status als Höchstförderge- biete verlieren werden. Die Kommission hat dieser deutschen Forderung ei- nes Sicherheitsnetzes für die aktuellen Konvergenzre- gionen entsprochen, jedoch nicht für die derzeitigen Phasing-Out-Regionen. Die Bundesregierung wird sich weiterhin im Rahmen der europäischen Verhandlungen dafür einsetzen, dass auch die Phasing-Out-Regionen in das Sicherheitsnetz aufgenommen werden. 145. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 1 Befragung der Bundesregierung TOP 2 Fragestunde ZP 1 Aktuelle Stunde zum Standort Deutschland Anlagen

    Rede von Dr. Petra Sitte
    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)