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    Plenarprotokoll 17/139 sowie der Abgeordneten Dr. Hermann Otto Inhaltsverzeichnis Solms, Dr. Martin Lindner (Berlin), Claudia Bögel, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion der FDP: Weniger Bürokratie und Be- lastungen für den Mittelstand – Den Er- folgskurs fortsetzen (Drucksache 17/7636) . . . . . . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 2: Antrag der Abgeordneten Andrea Wicklein, Garrelt Duin, Hubertus Heil (Peine), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Sta- gnation beim Bürokratieabbau überwin- Lena Strothmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Ernst Hinsken (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 4: a) – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Rüdiger Veit, Dr. Dieter Wiefelspütz, Olaf Scholz, weiteren Abgeordneten und der Frak- tion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts (Drucksachen 17/773, 17/7675) . . . . . – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Memet Kilic, Josef 16453 B 16466 A 16467 B 16468 C Deutscher B Stenografisch 139. Sitz Berlin, Donnerstag, den I n h a l Glückwünsche zum Geburtstag des Abgeord- neten Max Lehmer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wahl der Abgeordneten Ralph Lenkert und Sabine Stüber als Schriftführer . . . . . . . . . . Erweiterung und Abwicklung der Tagesord- nung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Absetzung der Tagesordnungspunkte 11, 13 und 33 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 3: Antrag der Abgeordneten Dr. Joachim Pfeiffer, Dr. Michael Fuchs, Kai Wegner, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion der CDU/CSU E A K D C C D C R A J 16451 A 16451 B 16451 B 16453 A den – Neue Schwerpunktsetzung für den Mittelstand umsetzen (Drucksache 17/7610) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16453 C undestag er Bericht ung 10. November 2011 t : rnst Burgbacher, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ndrea Wicklein (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . ai Wegner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . r. Diether Dehm (DIE LINKE) . . . . . . . . . . hristine Scheel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . laudia Bögel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Diether Dehm (DIE LINKE) . . . . . . . . . . laudia Bögel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ita Schwarzelühr-Sutter (SPD) . . . . . . . . . . ndreas G. Lämmel (CDU/CSU) . . . . . . . . . ohanna Voß (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 16453 C 16454 D 16456 B 16458 B 16459 C 16461 B 16462 C 16462 C 16462 D 16464 A 16465 A Philip Winkler, Kai Gehring, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten II Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 139. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 10. November 2011 Entwurfs eines Gesetzes zur Ände- rung des Staatsangehörigkeitsrechts (Drucksachen 17/3411, 17/7675) . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des In- nenausschusses zu dem Antrag der Abge- ordneten Sevim Dağdelen, Jan Korte, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Ausgrenzung be- enden – Einbürgerungen umfassend er- leichtern (Drucksachen 17/2351, 17/7675) . . . . . . . Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Aydan Özoğuz (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hartfrid Wolff (Rems-Murr) (FDP) . . . . . . . . Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) . . . . . Florian Pronold (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Frank-Walter Steinmeier (SPD) . . . . . . . . Hartfrid Wolff (Rems-Murr) (FDP) . . . . . . Serkan Tören (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) . . . . . Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Memet Kilic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ingo Wellenreuther (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ingo Wellenreuther (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 34: a) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Durchführung der Internationa- len Gesundheitsvorschriften (2005) und zur Änderung weiterer Gesetze (Drucksache 17/7576) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- c d e f) g h 16468 D 16468 D 16469 B 16471 A 16473 A 16475 A 16476 A 16476 D 16478 B 16479 D 16481 B 16482 B 16483 B 16484 C 16484 D 16485 B 16485 D 16487 A 16488 D 16489 B 16489 C 16493 D 16489 D zes zu dem Abkommen vom 13. Fe- bruar 2007 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Staates Kuwait über die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich (Drucksache 17/7601) . . . . . . . . . . . . . . . ) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Abkommen vom 22. Fe- bruar 2009 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Staates Katar über die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich (Drucksache 17/7602) . . . . . . . . . . . . . . . ) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Abkommen vom 10. März 2009 zwischen der Regierung der Bun- desrepublik Deutschland und der Re- gierung der Republik Kroatien über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Organisierten und der schweren Kriminalität (Drucksache 17/7603) . . . . . . . . . . . . . . . ) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Abkommen vom 27. Mai 2009 zwischen der Regierung der Bun- desrepublik Deutschland und der Re- gierung des Königreichs Saudi-Arabien über die Zusammenarbeit im Sicher- heitsbereich (Drucksache 17/7604) . . . . . . . . . . . . . . . Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Abkommen vom 14. April 2010 zwischen der Regierung der Bun- desrepublik Deutschland und der Re- gierung der Republik Kosovo über die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich (Drucksache 17/7605) . . . . . . . . . . . . . . . ) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Abkommen vom 30. August 2010 zwischen der Regierung der Bun- desrepublik Deutschland und dem Mi- nisterkabinett der Ukraine über die Zusammenarbeit im Bereich der Be- kämpfung der Organisierten Kriminali- tät, des Terrorismus und anderer Straf- taten von erheblicher Bedeutung (Drucksache 17/7606) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Dorothea Steiner, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Einfuhr und Verwendung von Asbest und as- 16489 D 16490 A 16490 A 16490 A 16490 B 16490 B Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 139. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 10. November 2011 III besthaltigen Produkten in Deutschland umfassend verbieten (Drucksache 17/7478) . . . . . . . . . . . . . . . . i) Antrag der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Ekin Deligöz, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Bau der dritten Start- und Landebahn am Flug- hafen München Erdinger Moos ausset- zen – Keine unumkehrbaren Tatsachen schaffen (Drucksache 17/7479) . . . . . . . . . . . . . . . . j) Antrag der Abgeordneten Beate Müller- Gemmeke, Dr. Wolfgang Strengmann- Kuhn, Markus Kurth, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Leiharbeit und Werkver- träge abgrenzen – Kontrollen verstär- ken (Drucksache 17/7482) . . . . . . . . . . . . . . . . k) Antrag der Abgeordneten Andrej Hunko, Dr. Diether Dehm, Thomas Nord, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Die Europäische Sozialcharta unverzüglich umsetzen (Drucksache 17/7484) . . . . . . . . . . . . . . . . l) Antrag der Abgeordneten Inge Höger, Paul Schäfer (Köln), Harald Koch, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Konversion von Bundeswehr- standorten als Entwicklungschance für Kommunen (Drucksache 17/7504) . . . . . . . . . . . . . . . . m) Antrag der Abgeordneten Katrin Kunert, Dr. Lukrezia Jochimsen, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Die Billigkeits- richtlinie zu den Umstellungskosten aus der Umwidmung von Frequenzen den Realitäten anpassen (Drucksache 17/7655) . . . . . . . . . . . . . . . . n) Antrag der Abgeordneten Memet Kilic, Josef Philip Winkler, Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Qualität der Integrationskurse verbessern (Drucksache 17/7639) . . . . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: a) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Ent- wurfs eines Zweiten Gesetzes zur Neure- b c T a b c d 16490 C 16490 C 16490 C 16490 D 16490 D 16491 A 16491 A gelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften (Drucksache 17/7632) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Frank Schwabe, Dirk Becker, Gerd Bollmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Leitlinien für Transparenz und Um- weltverträglichkeit bei der Förderung von unkonventionellem Erdgas (Drucksache 17/7612) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Dr. Matthias Miersch, Dirk Becker, Marco Bülow, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Monitoring für versenkte Atom- müllfässer im Atlantik sicherstellen und Maßnahmen gegen weitere Strahlenex- position einleiten (Drucksache 17/7633) . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 35: ) Zweite Beratung und Schlussabstimmung des von der Bundesregierung eingebrach- ten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Ab- kommen vom 3. Februar 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Spanien zur Vermei- dung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Ein- kommen und vom Vermögen (Drucksachen 17/7318, 17/7554) . . . . . . . ) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines … Strafrechtsänderungsgesetzes zur Umsetzung der Richtlinie des Euro- päischen Parlaments und des Rates über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt (Drucksachen 17/5391, 17/7674) . . . . . . . ) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des EG- Verbraucherschutzdurchsetzungsgeset- zes und zur Änderung des Unterlas- sungsklagengesetzes (Drucksachen 17/7235, 17/7672) . . . . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Sportausschusses zu dem Antrag der Ab- geordneten Klaus Riegert, Eberhard Gienger, Stephan Mayer (Altötting), wei- terer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Joachim Günther (Plauen), Dr. Lutz Knopek, Gisela Piltz, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion der FDP: Klima- und Umweltschutz im und durch den Sport 16491 A 16491 B 16491 B 16491 C 16491 D 16492 A IV Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 139. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 10. November 2011 stärken – Für eine verantwortungsvolle Sportentwicklung in Deutschland (Drucksachen 17/5779, 17/7608) . . . . . . . e) Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses: zu dem Streitverfah- ren vor dem Bundesverfassungsgericht 2 BvE 8/11 (Drucksache 17/7668) . . . . . . . . . . . . . . . . f) – k) Beratung der Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses: Sammelübersich- ten 331, 332, 333, 334, 335 und 336 zu Petitionen (Drucksachen 17/7492 (neu), 17/7493, 17/7494, 17/7495, 17/7496, 17/7497) . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Verkehr, Bau und Stadtentwick- lung zu dem Antrag der Abgeordneten Daniela Wagner, Elisabeth Scharfenberg, Tabea Rößner, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Der älter werdenden Gesellschaft gerecht werden – Barrieren in Wohnungen und im Wohnum- feld abbauen (Drucksachen 17/7188, 17/7630) . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 5: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion DIE LINKE: Haltung der Regierungskoali- tion zur Einführung eines Mindestlohns . . Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Matthias Zimmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . Andrea Nahles (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Frank Heinrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Hubertus Heil (Peine) (SPD) . . . . . . . . . . . . . Johannes Vogel (Lüdenscheid) (FDP) . . . . . . Jutta Krellmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Max Straubinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Anette Kramme (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . . T B s lu – – – (D 1 V M O H D K M P A S D T A P w L m 16492 C 16492 D 16492 D 16493 C 16496 A 16496 A 16497 B 16498 B 16499 A 16500 C 16501 C 16503 A 16504 D 16506 C 16508 A 16509 D 16511 B agesordnungspunkt 5: eschlussempfehlung und Bericht des Aus- chusses für Verkehr, Bau und Stadtentwick- ng zu dem Antrag der Abgeordneten Veronika Bellmann, Dirk Fischer (Ham- burg), Arnold Vaatz, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Oliver Luksic, Patrick Döring, Werner Simmling, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion der FDP: Weiß- buch Verkehr – Auf dem Weg zu einer nachhaltigen und bezahlbaren Mobili- tät zu dem Antrag der Abgeordneten Michael Groß, Uwe Beckmeyer, Sören Bartol, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: EU-Weißbuch Verkehr – Neuaus- richtung der integrierten Verkehrspoli- tik in Deutschland und in der Europäi- schen Union nutzen zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Winfried Hermann, Dr. Valerie Wilms, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Weißbuch Verkehr für Trend- wende der Verkehrspolitik in Deutsch- land und Europa nutzen rucksachen 17/7464, 17/7177, 17/5906, 7/7679) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . eronika Bellmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . artin Burkert (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . liver Luksic (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . erbert Behrens (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . r. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . arl Holmeier (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Florian Pronold (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . ichael Groß (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . atrick Döring (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . lexander Ulrich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . tephan Kühn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . irk Fischer (Hamburg) (CDU/CSU) . . . . . . agesordnungspunkt 6: ntrag der Abgeordneten Wolfgang Gehrcke, aul Schäfer (Köln), Wolfgang Nešković, eiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE INKE: Widerruf der gemäß § 8 des Parla- entsbeteiligungsgesetzes erteilten Zu- 16512 D 16513 B 16514 D 16516 B 16517 C 16518 C 0000 A16519 C 16520 C 16521 B 16522 C 16523 C 16524 A 16525 A Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 139. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 10. November 2011 V stimmungen zu den Anträgen der Bundes- regierung vom 28. Januar 2011 und 23. März 2011 – Bundeswehr aus Afghanis- tan abziehen (Drucksache 17/7547) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . Robert Hochbaum (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Johannes Pflug (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . Dr. Bijan Djir-Sarai (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Rainer Stinner (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Reinhard Brandl (CDU/CSU) . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 7: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung des Pflanzen- schutzrechtes (Drucksachen 17/7317, 17/7369, 17/7671) . . Alois Gerig (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . Gustav Herzog (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Christel Happach-Kasan (FDP) . . . . . . . . Alexander Süßmair (DIE LINKE) . . . . . . . . . Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Max Lehmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 8: Antrag der Abgeordneten Brigitte Pothmer, Fritz Kuhn, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Jetzt Voraus- setzungen für die Einführung eines Min- destlohns schaffen (Drucksache 17/7483) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Peter Tauber (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Gabriele Lösekrug-Möller (SPD) . . . . . . . . . . Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . Johannes Vogel (Lüdenscheid) (FDP) . . . . . . M U M U O T A d S ti r H r F N A d n (D D D T In K F T B a M L F E k h (D D M D J 16526 C 16526 D 16527 D 16528 A 16529 B 16531 A 16531 C 16532 D 16533 C 16533 D 16534 C 16535 C 16535 D 16536 D 16538 C 16540 A 16540 D 16541 D 16543 C 16543 D 16544 C 16546 B 16546 C 16547 C Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) . . . . ichael Schlecht (DIE LINKE) . . . . . . . . . . lrich Lange (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . ichael Schlecht (DIE LINKE) . . . . . . . . . . lrich Lange (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . ttmar Schreiner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Max Straubinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 9: ntrag der Bundesregierung: Fortsetzung er Beteiligung bewaffneter deutscher treitkräfte an der EU-geführten Opera- on „ALTHEA“ zur weiteren Stabilisie- ung des Friedensprozesses in Bosnien und erzegowina im Rahmen der Implementie- ung der Annexe 1-A und 2 der Dayton- riedensvereinbarung sowie an dem ATO-Hauptquartier Sarajevo und seinen ufgaben, auf Grundlage der Resolution es Sicherheitsrates der Vereinten Natio- en 1575 (2004) und Folgeresolutionen rucksache 17/7577) . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Guido Westerwelle, Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ietmar Nietan (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . homas Kossendey, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . atja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . lorian Hahn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 10: eschlussempfehlung und Bericht des Sport- usschusses zu dem Antrag der Abgeordneten artin Gerster, Sönke Rix, Sabine Bätzing- ichtenthäler, weiterer Abgeordneter und der raktion der SPD: Rechtsextremistische instellungen im Sport konsequent be- ämpfen – Toleranz und Demokratie nach- altig fördern rucksachen 17/5045, 17/7597) . . . . . . . . . . r. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . artin Gerster (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Lutz Knopek (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . ens Petermann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 16548 C 16549 C 16550 B 16551 A 16552 B 16552 C 16552 D 16553 D 16554 D 16555 A 16556 B 16557 C 16558 C 16559 C 16560 C 16561 C 16561 D 16563 B 16564 B 16565 B VI Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 139. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 10. November 2011 Monika Lazar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Frank Steffel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Sönke Rix (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 15: Beratung der Beschlussempfehlung des Aus- schusses für Wahlprüfung, Immunität und Ge- schäftsordnung: Antrag auf Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens (Drucksache 17/7682) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 32: a) Beschlussempfehlung und Bericht des Verteidigungsausschusses – zu dem Antrag der Fraktionen CDU/ CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Ausgleich für Radar- geschädigte der Bundeswehr und der ehemaligen NVA – zu dem Antrag der Abgeordneten Rainer Arnold, Dr. Hans-Peter Bartels, Dr. h. c. Gernot Erler, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion der SPD: Ausgleich für Radargeschädigte der Bundeswehr und der ehemaligen NVA voranbringen – zu dem Antrag der Abgeordneten Agnes Malczak, Katja Keul, Tom Koenigs, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Umfassende Entschädigung für Radarstrahlenopfer der Bundes- wehr und der ehemaligen NVA (Drucksachen 17/7354, 17/5365, 17/5373, 17/7553) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ver- teidigungsausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Inge Höger, Paul Schäfer (Köln), Kathrin Vogler, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion DIE LINKE: Um- fassende Entschädigung für Radar- strahlenopfer der Bundeswehr, der ehemaligen NVA und ziviler Einrichtun- gen (Drucksachen 17/5233, 17/6556) . . . . . . . Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ullrich Meßmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . B H A K T A s A G (D A K F C D S T a b D In M R D A F 16565 D 16566 D 16568 A 16568 D 16568 D 16569 A 16569 B 16570 C urkhardt Müller-Sönksen (FDP) . . . . . . . . . arald Koch (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . gnes Malczak (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . arin Strenz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 12: ntrag der Abgeordneten Angelika Graf (Ro- enheim), Bärbel Bas, Elke Ferner, weiterer bgeordneter und der Fraktion der SPD: lücksspielsucht bekämpfen rucksache 17/6338) . . . . . . . . . . . . . . . . . . ngelika Graf (Rosenheim) (SPD) . . . . . . . . arin Maag (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . rank Tempel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . hristine Aschenberg-Dugnus (FDP) . . . . . . r. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . abine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) . . . . . . . agesordnungspunkt 15: ) Beratung der Unterrichtung durch den Par- lamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung: Bericht des Parlamentari- schen Beirats über die Nachhaltigkeitsprü- fung in der Gesetzesfolgenabschätzung und die Optimierung des Verfahrens (Drucksache 17/6680) . . . . . . . . . . . . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu der Unterrichtung durch den Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung: Europäische Nachhaltigkeitsstrategie (Drucksachen 17/5295, 17/7678) . . . . . . . aniela Ludwig (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . grid Arndt-Brauer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . ichael Kauch (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . alph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . r. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ndreas Jung (Konstanz) (CDU/CSU) . . . . . lorian Bernschneider (FDP) . . . . . . . . . . . . . 16572 A 16573 A 16573 D 16574 D 16576 C 16576 D 16577 D 16579 B 16580 D 16581 D 16583 A 16584 A 16585 A 16585 A 16585 B 0000 A16586 B 16587 C 16588 A 16589 A 16590 A 16591 B Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 139. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 10. November 2011 VII Tagesordnungspunkt 14: a) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirt- schaft und Verbraucherschutz zu dem An- trag der Abgeordneten Jan Korte, Dr. Kirsten Tackmann, Agnes Alpers, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Ökosysteme schützen, Arten- vielfalt erhalten – Kormoranmanage- ment einführen (Drucksachen 17/5378, 17/5955) . . . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zu dem Antrag der Ab- geordneten Franz-Josef Holzenkamp, Peter Altmaier, Cajus Caesar, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Christel Happach-Kasan, Rainer Erdel, Angelika Brunkhorst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Fischartenschutz vo- ranbringen – Vordringliche Maßnah- men für ein Kormoranmanagement (Drucksachen 17/7352, 17/7673) . . . . . . . Cajus Caesar (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Ute Vogt (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Christel Happach-Kasan (FDP) . . . . . . . . Jan Korte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . Undine Kurth (Quedlinburg) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Christel Happach-Kasan (FDP) . . . . . . Jan Korte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 17: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einrichtung und zum Betrieb eines bun- desweiten Hilfetelefons „Gewalt gegen Frauen“ (Hilfetelefongesetz – Hilfetele- fonG) (Drucksache 17/7238) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU) . Marlene Rupprecht (Tuchenbach) (SPD) . . . . Sibylle Laurischk (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Cornelia Möhring (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Monika Lazar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Norbert Geis (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Nicole Bracht-Bendt (FDP) . . . . . . . . . . . . . . T a b D K A D S J S D T Z d G S v (D T E e z N u d (D In G 16592 A 16592 B 16592 C 16594 C 16595 D 16597 B 16598 C 16599 C 16600 A 16601 A 16601 C 16602 D 16603 D 16604 C 16605 C 16606 C 16607 C agesordnungspunkt 16: ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Ab- geordneten Sylvia Kotting-Uhl, Dorothea Steiner, Hans-Josef Fell, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Kein CASTOR-Trans- port nach Gorleben zu Lasten des Strahlenschutzes – Zwischenlagerung hochradioaktiver Wiederaufarbeitungs- abfälle verursachergerecht neu gestal- ten (Drucksachen 17/7465, 17/7677) . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Dorothée Menzner, Johanna Voß, Eva Bulling- Schröter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: CASTOR-Trans- port 2011 nach Gorleben stoppen (Drucksache 17/7634) . . . . . . . . . . . . . . . r. Maria Flachsbarth (CDU/CSU) . . . . . . . . irsten Lühmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . ngelika Brunkhorst (FDP) . . . . . . . . . . . . . . orothée Menzner (DIE LINKE) . . . . . . . . . ylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . udith Skudelny (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . ylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Georg Nüßlein (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 18: weite und dritte Beratung des von der Bun- esregierung eingebrachten Entwurfs eines esetzes über die Besetzung der Großen traf- und Jugendkammern in der Haupt- erhandlung rucksachen 17/6905, 17/7276, 17/7669) . . agesordnungspunkt 20: rste Beratung des von der Bundesregierung ingebrachten Entwurfs eines Gesetzes ur Durchführung der Verordnung (EU) r. 211/2011 des Europäischen Parlaments nd des Rates vom 16. Februar 2011 über ie Bürgerinitiative rucksache 17/7575) . . . . . . . . . . . . . . . . . . go Wellenreuther (CDU/CSU) . . . . . . . . . . erold Reichenbach (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 16608 B 16608 C 16608 C 16609 D 16611 C 16612 C 16613 C 16614 B 16614 C 16615 A 16615 D 16617 A 16617 C 16617 C 16618 C VIII Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 139. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 10. November 2011 Klaus Hagemann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Jimmy Schulz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Halina Wawzyniak (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Ingrid Hönlinger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 19: Antrag der Fraktion der SPD: Nachhaltige Entwicklung in Subsahara-Afrika durch die Stärkung der Menschenrechte fördern (Drucksache 17/7370) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 22: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über Verkündung und Bekanntmachungen (Drucksachen 17/6610, 17/7560) . . . . . . . . . . Dr. Patrick Sensburg (CDU/CSU) . . . . . . . . . Dr. Edgar Franke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Mechthild Dyckmans (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Jens Petermann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Ingrid Hönlinger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 21: a) Antrag der Abgeordneten Uta Zapf, Dr. h. c. Gernot Erler, Petra Ernstberger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Agnes Malczak, Volker Beck (Köln), Marieluise Beck (Bremen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Gegen eine Aufweichung des Verbots von Streumunition (Drucksache 17/7637) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Inge Höger, Jan van Aken, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Streumunition nicht wieder zu- lassen – Gegen ein Protokoll über Streu- munition zum CCW (Drucksache 17/7635) . . . . . . . . . . . . . . . . Uta Zapf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Erich G. Fritz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Inge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . C A T B s tr u o M (D M W D L D C T A M A A v v (D F M O S D D T A C o G F (D in 16619 B 16619 D 16620 D 16621 B 16622 B 16622 C 16622 C 16623 C 16624 D 16625 B 16626 A 16627 A 16627 A 16627 B 16628 C 16630 D hristoph Schnurr (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . gnes Malczak (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 24: eschlussempfehlung und Bericht des Aus- chusses für Kultur und Medien zu dem An- ag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP nd BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Gedenk- rt für die Opfer der NS-„Euthanasie“- orde rucksachen 17/5493, 17/7596) . . . . . . . . . . arco Wanderwitz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . olfgang Börnsen (Bönstrup) (CDU/CSU) . . r. h. c. Wolfgang Thierse (SPD) . . . . . . . . . . ars Lindemann (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Lukrezia Jochimsen (DIE LINKE) . . . . . . laudia Roth (Augsburg) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 23: ntrag der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, atthias W. Birkwald, Diana Golze, weiterer bgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: ufbewahrungsfrist der Lohnunterlagen on DDR-Betrieben bis 31. Dezember 2016 erlängern rucksache 17/7486) . . . . . . . . . . . . . . . . . . rank Heinrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . ax Straubinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . ttmar Schreiner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . ebastian Blumenthal (FDP) . . . . . . . . . . . . . r. Martina Bunge (DIE LINKE) . . . . . . . . . . r. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . agesordnungspunkt 25: ntrag der Abgeordneten Markus Tressel, ornelia Behm, Harald Ebner, weiterer Abge- rdneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN: Kontaminierte Kabinenluft in lugzeugen unterbinden rucksache 17/7480) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Verbindung mit 16631 C 16632 C 16633 D 16634 A 16634 C 16635 B 16636 B 16637 A 16638 A 16638 D 16639 A 16639 C 16640 B 16641 A 16641 D 16642 B 16643 A Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 139. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 10. November 2011 IX Zusatztagesordnungspunkt 6: Antrag der Abgeordneten Hans-Joachim Hacker, Ulrike Gottschalck, Heinz Paula, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Flugzeugbesatzungen und Reisende vor kontaminierter Kabinenluft schützen (Drucksache 17/7611) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Peter Wichtel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Anita Schäfer (Saalstadt) (CDU/CSU) . . . . . . Hans-Joachim Hacker (SPD) . . . . . . . . . . . . . Torsten Staffeldt (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Thomas Lutze (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Markus Tressel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 26: Antrag der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Jan Korte, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: 50 Jahre deutsch-türkisches Anwerbeab- kommen – Assoziationsrecht wirksam um- setzen (Drucksache 17/7373) . . . . . . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 7: Beschlussempfehlung und Bericht des Innen- ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Memet Kilic, Josef Philip Winkler, Marieluise Beck (Bremen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Visumfreie Einreise türkischer Staatsange- höriger für Kurzaufenthalte ermöglichen (Drucksachen 17/3686, 17/5989) . . . . . . . . . . Michael Frieser (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Daniela Kolbe (Leipzig) (SPD) . . . . . . . . . . . Serkan Tören (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Memet Kilic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 27: Beschlussempfehlung und Bericht des Innen- ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Wolfgang Wieland, Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- N F A s (D C W G J D N A L A E D s d V m A Z d z in p D E C J J D A Z d S M p 16643 A 16643 B 16644 B 16645 C 16647 A 16648 A 16648 C 16650 A 16650 B 16650 B 16651 B 16652 C 16653 D 16655 B EN: Gutachten über die geplanten EU- luggastdatenabkommen mit den USA und ustralien beim Gerichtshof der Europäi- chen Union einholen rucksachen 17/6331, 17/7676) . . . . . . . . . . lemens Binninger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . olfgang Gunkel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . isela Piltz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . an Korte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 1 iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . nlage 2 rklärung nach § 31 GO der Abgeordneten r. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) zur Ab- timmung über die Beschlussempfehlung zu em Antrag: Fischartenschutz voranbringen – ordringliche Maßnahmen für ein Kormoran- anagement (Tagesordnungspunkt 14 b) . . . nlage 3 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung es Entwurfs eines Gesetzes über die Beset- ung der Großen Straf- und Jugendkammern der Hauptverhandlung (Tagesordnungs- unkt 18) r. Patrick Sensburg (CDU/CSU) . . . . . . . . . lisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU) . hristoph Strässer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . ens Petermann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . erzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Max Stadler, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz . . . . . . . . . . . . nlage 4 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung es Antrags: Nachhaltige Entwicklung in ubsahara-Afrika durch die Stärkung der enschenrechte fördern (Tagesordnungs- unkt 19) 16656 A 16656 B 16658 A 16658 D 16659 B 16660 A 16661 C 16663 A 16663 B 16663 D 16665 C 16666 B 16667 D 16668 C 16669 D X Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 139. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 10. November 2011 Frank Heinrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Klaus Riegert (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Christoph Strässer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Marina Schuster (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Annette Groth (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16670 C 16672 A 16673 C 16674 D 16676 C 16677 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 139. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 10. November 2011 16451 (A) ) )(B) 139. Sitz Berlin, Donnerstag, den Beginn: 9.0
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    Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 139. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 10. November 2011 16663 (A) ) )(B) Anlagen Die grundsätzliche Forderung beider Anträge ist ein mittel in der Justiz sehr knapp. Um trotz dieses Umstan- Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) zur Abstimmung über die Beschluss- empfehlung zu dem Antrag: Fischartenschutz voranbringen – Vordringliche Maßnahmen für ein Kormoranmanagement (Tagesordnungs- punkt 14 b) Der von den Koalitionsfraktionen eingebrachte Antrag greift wesentliche Forderungen des Antrages 17/5378 „Ökosysteme schützen, Artenvielfalt erhalten – Kormo- ranmanagement einführen“ der Bundestagsfraktion Die Linke auf. Letzterer wurde im Frühjahr 2011 gestellt. b w m D A m g h E c s m V o e li in m u m te K d g n g z c z s te b m F u w m d W te A re Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Ahrendt, Christian FDP 10.11.2011 Beck (Bremen), Marieluise BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 10.11.2011 Goldmann, Hans- Michael FDP 10.11.2011 Hintze, Peter CDU/CSU 10.11.2011 Dr. Koschorrek, Rolf CDU/CSU 10.11.2011 Leidig, Sabine DIE LINKE 10.11.2011 Meierhofer, Horst FDP 10.11.2011 Philipp, Beatrix CDU/CSU 10.11.2011 Polenz, Ruprecht CDU/CSU 10.11.2011 Seiler, Till BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 10.11.2011 Spatz, Joachim FDP 10.11.2011 Dr. Wadephul, Johann David CDU/CSU 10.11.2011 Widmann-Mauz, Annette CDU/CSU 10.11.2011 Wolff (Wolmirstedt), Waltraud SPD 10.11.2011 Wunderlich, Jörn DIE LINKE 10.11.2011 (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht undesweites Kormoranmanagement. Dies kann ein ichtiger erster Schritt zu einem europaweiten Manage- ent sein. Daher stimme ich auch dem Antrag auf rucksache 17/7352 zu. Gleichzeitig möchte ich auf drei kritische Aspekte des ntrages verweisen, die über die grundsätzliche Zustim- ung hinaus festzustellen sind: Erstens. Die Antragsformulierungen zum Thema Ein- riffe in Schutzgebieten sind missverständlich. Weitge- ende Ausnahmeregelungen, „auch in Schutzgebieten ingriffe in bereits bestehende Kolonien zu ermögli- hen“, müssen selbstverständlich im Rahmen natur- chutzgesetzlicher Regelungen und damit auf die dort er- öglichten Ausnahmesituationen beschränkt bleiben. iele betroffene Teichwirtschaften liegen in der Nähe der in Schutzgebieten. Wenn notwendig, sollten hier inzelfallbezogene Maßnahmen geprüft werden. Recht- che Bedenken sind zuvor ernsthaft zu prüfen. Handeln solch begründeten Ausnahmefällen ist bereits jetzt öglich. Zweitens. Im Antrag fehlen wichtige Partnerinnen nd Partner zur Umsetzung eines bundesweiten Manage- ents. Gerade bei so emotional geführten Debatten soll- n alle beteiligten Stakeholder einbezogen werden. Die oalition nennt jedoch nur die Bundesländer. Im Antrag er Bundestagsfraktion Die Linke wird auch die Beteili- ung von Fischerinnen und Fischern, Naturschützerin- en und Naturschützern und Anglerinnen und Anglern efordert. Es macht Sinn, diese Gruppen an einen Tisch u holen und gemeinsam nach der besten Lösung zu su- hen. Drittens. Im Antrag der Koalition fehlen differen- ierte Blickwinkel. Die Probleme im Fischartenschutz ind nicht nur durch den Kormoran verursacht und hät- n daher wie im Antrag auf Drucksache 17/5378 gleich- erechtigt dargestellt werden sollen. Beispielsweise uss auf den schlechten ökologischen Zustand vieler ließgewässer infolge von Uferverbauung, Staustufen nd Stickstoffeinträgen aus der Landwirtschaft hinge- iesen werden. Neben einem Kormoranmanagement üssen deshalb die Verbesserung der Gewässerqualität, ie Reduzierung von Verbauungen und der Einflüsse der asserkraft sowie die Renaturierung der Gewässer wei- r vorangetrieben werden. nlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Besetzung der Großen Straf- und Jugend- kammern in der Hauptverhandlung (Tagesord- nungspunkt 18) Dr. Patrick Sensburg (CDU/CSU): In den 90er-Jah- n waren aufgrund der Wiedervereinigung die Personal- 16664 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 139. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 10. November 2011 (A) ) )(B) des eine funktionierende Rechtspflege gewährleisten zu können, wurde mit dem Gesetz zur Entlastung der Rechtspflege in § 76 Abs. 2 GVG für die Großen Straf- kammern die Möglichkeit geschaffen, in der Hauptver- handlung in der Besetzung mit zwei Berufsrichtern und zwei Schöffen zu verhandeln. Das Gesetz zur Entlastung der Rechtspflege trat am 1. März 1993 in Kraft. In der letzten Änderung dieses Gesetzes durch das RPflEntlG in der Fassung vom 8. Dezember 2010 wurde in Art. 15 Abs. 2 bestimmt, dass diese in § 76 Abs. 2 GVG nor- mierte Regelung am 31. Dezember 2011 außer Kraft tritt. Bis dahin wurde die Regelung im Zweijahresrhyth- mus verlängert. Mit dem heute zu verabschiedenden Ge- setz zur Besetzung der Großen Straf- und Jugendkam- mern wird nun eine dauerhaft gültige Regelung geschaffen. Hiermit setzt die christlich-liberale Koalition den richtigen Akzent! Grundsätzlich hat sich gezeigt, dass sich die bisherige Regelung bewährt hat; deshalb wurde sie auch bisher im Zweijahresrhythmus verlängert. So waren im Jahre 2009 fast 80 Prozent – in einigen Bundesländern fast 90 Pro- zent – der Hauptverhandlungen vor den Großen Straf- und Jugendkammern mit zwei Berufsrichtern und zwei Schöffen besetzt. Dennoch wurde eine funktionierende und vor allem rechtsstaatliche Rechtspflege gewährleis- tet, da diese Fälle auch in der Zweierbesetzung adäquat entschieden werden können. So loben auch die Landesjustizverwaltungen, dass „die Besetzungsreduktion den Strafkammern eine fle- xible Reaktionsmöglichkeit auf unterschiedliche Verfah- renskonstellationen“ ermöglicht. Dies stellte die Große Strafrechtskommission des Deutschen Richterbundes in ihrem Gutachten zur Besetzungsreduktion, das aus den Ergebnissen der Sitzung vom 3. bis 8. August 2009 in Gotha resultiert, fest. In dem Zielkonflikt zwischen Sicherung der Qualität der Rechtsprechung und Prozessökonomie wird nun eine dauerhafte Regelung geschaffen, die den Anforderungen an eine funktionierende Rechtspflege Rechnung trägt. Mit dem Gesetz über die Besetzung der Großen Straf- und Jugendkammern werden gleichzeitig noch einige Änderungen bei dem Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Er- mittlungsverfahren und eine Änderung der Disziplinar- ordnung abgeschlossen. Im Einzelnen geht es hierbei vor allem um die drei folgenden Punkte: Erstens werden Re- gelungen zur Dekonzentration von Zuständigkeiten ge- schaffen. Zweitens wird der Ausschluss der Präsidenten und Vizepräsidenten von der Mitwirkung an Entschädi- gungsprozessen für kleinere Gerichte festgeschrieben. Drittens wird eine Regelung geschaffen, die dafür sorgt, dass Privatkläger in Strafverfahren nicht in den Kreis der Entschädigungsberechtigten mit einbezogen werden. Der vorliegende Gesetzentwurf ist ausdrücklich zu begrüßen. Durch die Schaffung und gesetzliche Normie- rung von Ausnahmen, in denen eine Besetzungsreduk- tion unmöglich ist, wird eine stabile Rechtslage geschaf- fen, die gleichzeitig den Anforderungen an ein faires Verfahren Rechnung trägt. A ru p c e e ru fa w w d Z d R R d s R F S R s fu b z w s e c k B R g d d s li z w b a h k d F s z s ra F R (C (D Eine Reduktion kann dann nicht erfolgen, wenn die nordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwah- ng, deren Vorbehalt oder die Unterbringung in einem sychiatrischen Krankenhaus zu erwarten ist. Bei sol- hen Entscheidungen der Großen Strafkammern, die als inzige Tatsacheninstanz mit umfassender Strafgewalt twa über die Unterbringung in der Sicherungsverwah- ng zu entscheiden haben, muss das Wissen und die Er- hrung eines voll besetzten Richterkollegiums genutzt erden. Weiter ist dann in der Dreierbesetzung zu verhandeln, enn Umfang und Schwierigkeit der Strafsache dies for- ern oder das Gericht als Schwurgericht verhandelt. Bei weifel bzw. Unklarheit ist immer die Dreierbesetzung er Zweierbesetzung vorzuziehen. Schließlich werden in § 76 Abs. 3 GVG noch zwei egelbeispiele aufgestellt, die eine Verhandlung vor drei ichtern erfordern. Das eine Regelbeispiel ist gemäß § 76 Abs. 3 GVG ann erfüllt, wenn die Große Strafkammer als Wirt- chaftskammer zuständig ist. In diesem Fall ist in der egel die Mitwirkung eines dritten Richters notwendig. Besonders ist hierbei darauf hinzuweisen, dass in den ällen, in denen die Wirtschaftskammern als Große trafkammer verhandeln, eine Dreierbesetzung in der egel angemessen ist. Dass die Besetzung der Wirt- chaftskammern mit drei Richtern als Regelbeispiel gilt, ßt auf folgenden Erkenntnissen: Einerseits hat sich erge- en, dass eine nicht unerhebliche Zahl der Verfahren von wei Berufsrichtern und zwei Schöffenrichtern bewältigt erden kann. Andererseits zeigt sich, dass Wirtschafts- trafverfahren vom durchschnittlichen Schwierigkeitsgrad ines allgemeinen landgerichtlichen Verfahrens abwei- hen. Vor allem die Komplexität der vor der Wirtschafts- ammer zu verhandelnden Sachverhalte gebietet eine esetzung mit drei Berufsrichtern, um eine adäquate echtsfindung zu ermöglichen. Gleichzeitig ist es in den Beratungen zu dem vorlie- enden Gesetzentwurf aber gelungen, in den Fällen, in en die Wirtschaftskammer als Große Strafkammer han- elt und eine Besetzung mit drei Richtern das Regelbei- piel erfüllt, einer klare Beschlussempfehlung zu formu- eren, die es den Gerichten ermöglicht, eine Redu- ierung auf zwei Richter revisionsfest vorzunehmen, enn sie zu der Überzeugung gelangen, dass das Regel- eispiel gerade nicht erfüllt ist. So ist eine Reduzierung uf zwei Richter dann möglich, wenn nur wenige Ver- andlungstage erforderlich sind oder aber ein weniger omplexes Verfahren vorliegt, wenn deren Umfang nur adurch bedingt ist, dass viele ähnlich gelagerte, kleine älle zusammentreffen. Mit dieser Regelung wird die für die Arbeit der Wirt- chaftskammern erforderliche Flexibilität bei der Beset- ung in der Hauptverhandlung gewährleistet. Das zweite in § 76 Abs. 3 GVG genannte Regelbei- piel ist dann erfüllt, wenn die Hauptverhandlung vo- ussichtlich länger als zehn Tage dauern wird. In diesen ällen ist die Mitwirkung eines dritten Richters in der egel notwendig. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 139. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 10. November 2011 16665 (A) ) )(B) Hinsichtlich dieses Regelbeispiels ist noch auf Fol- gendes hinzuweisen: Es gab zunächst unterschiedliche Ansätze, die Anzahl der Verhandlungstage zu bestimmen, die eine zwingende Dreierbesetzung nach sich ziehen. Hierbei kann zum ei- nen auf § 275 Abs. 1 StPO verwiesen werden. Diskutiert wurde hierbei vor allem zum einen eine Anzahl von drei, zum anderen eine Anzahl von zehn Hauptverhandlungs- tagen. Diese beiden Zahlen standen deshalb im Raum, weil beide Zahlen in § 275 Abs. 1 StPO genannt werden. § 275 Abs. 1 StPO bestimmt unterschiedliche Fristen, in denen ein Urteil zu den Akten zu bringen ist. Diese Fris- ten verlängern sich entsprechend der Dauer der Haupt- verhandlung. Eine verlängerte Frist gilt zum einen bei einer Hauptverhandlungsdauer. Diese Zeiträume – drei bzw. zehn Tage – können somit als Anhaltspunkte auch in der Regelung des § 76 Abs. 3 GVG gelten. Wie die Sachverständigen bei dem erweiterten Be- richterstattergespräch ausführten, dauert die Mehrzahl der Hauptverhandlungen etwa drei bis fünf Tage. Um eine klare Abgrenzung zu dieser Vielzahl von Fällen zu schaffen, muss die Zahl der Hauptverhandlungstage, die eine zwingende Dreierbesetzung nach sich ziehen, mit- hin höher angesetzt werden. Auch eine voraussichtliche Verhandlungsdauer von fünf Tagen kann hier noch keine klare Abgrenzung schaffen. Für die Einführung der Zehn-Tage-Grenze spricht auch ein weiteres systematisches Argument. Auch in § 229 Abs. 2 StPO wird die Verhandlungsdauer von zehn Tagen als Anlass genommen, eine längere Unterbre- chung zu gewähren. Sowohl § 275 Abs. 1 StPO als auch § 229 Abs. 2 StPO wurden für umfangreiche Verfahren geschaffen. Diese mithin vom Gesetzgeber selbst geschaffene Grenze für umfangreiche Verfahren kann auch bei § 76 Abs. 2 GVG herangezogen werden. So führt auch der BGH in seinem Beschluss vom 7. Juli 2010 aus (Az: 5 StR 555/09, Nr. 19): Der Senat hielte es demgegenüber grundsätzlich für angezeigt, den der Beurteilung des Tatrichters un- terstehenden Rechtsbegriff des Umfangs der Sache auch dahingehend weiter zu konturieren, dass je- denfalls bei einer im Zeitpunkt der Eröffnung des Hauptverfahrens absehbaren Verhandlungsdauer von wenigstens zehn Hauptverhandlungstagen von der Mitwirkung eines dritten Berufsrichters grund- sätzlich nicht abgesehen werden darf. Bei den so zu bestimmenden umfangreichen Verfah- ren, die durch eine Verhandlungsdauer von zehn oder mehr Tagen gekennzeichnet sind, kann dann in der Drei- erbesetzung das Verfahren seinem Umfang entsprechend angemessen erledigt werden. Endlich kann noch festgehalten werden, dass gerade kein Verstoß gegen das Recht auf den gesetzlichen Rich- ter gemäß Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG vorliegt. Die Ent- scheidung, mit drei Richtern zu verhandeln, kann näm- lich auch dann nicht mehr abgeändert werden, wenn sich während der Hauptverhandlung ergibt, dass die Verhand- lungsdauer hinter den zehn prognostizierten Verhand- lu w R A D s R R g R w z d z ra R m z a h u G v z m a n n fa s S a d O 2 a z V d e fu je „ m v h h F te fa W in m k (C (D ngstagen zurückbleibt. Mit der vorliegenden Regelung ird der entscheidende Richter klar bestimmt und das echt auf den gesetzlichen Richter gemäß Art. 101 bs. 1 Satz 2 GG gewahrt. Zusammenfassend kann man Folgendes festhalten. ie neue Regelung des § 76 Abs. 2 bis 5 GVG verbes- ert den Verfahrensablauf, da er eine unbefristet gültige egelung statuiert. Dies führt zu einer Erhöhung der echtssicherheit und gerade nicht zu einem Entzug des esetzlichen Richters, da der Angeklagte jederzeit mit echtssicherheit seinen gesetzlichen Richter bestimmt eiß. Die Vorteile der unbefristeten Regelung der Beset- ung der Großen Straf- und Jugendkammern liegen auf er Hand. Auch an diesem Gesetzgebungsvorhaben eigt sich die stringente Rechtspolitik der christlich-libe- len Koalition im Hinblick auf die Gewährleistung von echtssicherheit und Effektivität der Justiz. Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU): Ich öchte die Ergänzungen des Gerichtsverfassungsgeset- es in den Fokus meines Beitrags stellen, die der Rechts- usschuss in das Verfahren eingebracht hat und die das eute zu verabschiedende Gesetz als „Omnibus“ nutzen, m bereits Änderungen des vor kurzem verabschiedeten esetzes über den Rechtschutz bei überlangen Gerichts- erfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren vor- unehmen. Neben vielen richtigen Regelungen in dem Gesetz, it dem wir ein Rechtsmittel bei unverhältnismäßig lang ndauernden Verfahren geschaffen haben, konnte in ei- em wesentlichen Punkt leider nicht die aus Sicht mei- er Fraktion optimale Lösung erzielt werden. Von An- ng an hatten wir Bedenken gegen die örtliche aus- chließliche Zuständigkeit des Oberlandesgerichts am itz der Landesregierung auch für Verfahren im Bereich nderer Oberlandesgerichte des jeweiligen Bundeslan- es. Die Reaktionen aus den Ländern mit zwei oder mehr berlandesgerichten – ich hatte es in meiner Rede am 9. September 2011 angesprochen – waren ausnahmslos blehnend. Auch war es aus meiner Sicht nicht nachvoll- iehbar, warum bei der Beurteilung der Überlänge eines erfahrens der ersten oder zweiten Instanz die Grenzen es OLG-Bezirks verlassen werden sollten. Schließlich ntscheiden auch sonst die Oberlandesgerichte als Beru- ngs- oder Revisionsinstanz über Entscheidungen der weiligen Gerichte ihrer Bezirke. Den entsprechenden Gleichlauf der Verfahren“, den der Bundesrat hier an- ahnt, halte ich für ein überzeugendes Argument. Die om Entwurfsverfasser ursprünglich angestrebte Ein- eitlichkeit der Rechtsprechung wird meines Erachtens inreichend durch die auf Ebene des BGH angesiedelten achgerichte gewährleistet. Das dadurch bei den Gerich- n entstandene Unbehagen und Unverständnis ist mehr- ch – zumeist am Beispiel der Badener und der ürttemberger Justiz – sowohl im Ausschuss, aber auch sonstigen kollegialen Gesprächen und Schreiben, mal it rein sachlichen Argumenten, mal auch mit einem er- ennbaren Schmunzeln erörtert worden. Leider war es 16666 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 139. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 10. November 2011 (A) ) )(B) trotzdem im parlamentarischen Verfahren und unter dem bestehenden Zeitdruck angesichts der Fristsetzung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zunächst nicht konsensfähig, zu der nun getroffenen guten Lösung zu kommen, obwohl noch in der letzten Sitzung des Rechtsausschusses vor der Verabschiedung um eine gute Lösung gerungen worden war. Die entsprechende Bundesratsstellungnahme hat die Bundesregierung nun zum Anlass genommen, nachträg- lich einige wenige Verbesserungen einzubringen. Da der entsprechende Kompromiss mit den Ländern erst nach Verabschiedung des oben genannten Gesetzes gefunden wurde und sich die Einführung eines Rechtsmittels gegen überlange Gerichtsverfahren nicht verzögern sollte, bin ich dankbar, dass wir mit dem ebenfalls eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Besetzungsreduktion der Großen Straf- und Jugendkammern in der Hauptverhand- lung in ein parlamentarisches Verfahren gefunden haben, das es uns erlaubt, im Regelungszusammenhang des Ge- richtsverfassungsgesetzes die Änderung nachträglich vorzunehmen. „Geht doch, warum nicht gleich so“, möchte man sagen, denn neben den besseren Argumen- ten war bereits damals die Einstellung der Länder zu die- sem Punkt bekannt, der Änderungsbedarf daher abseh- bar; eine Entscheidung des Parlaments aus einem Guss im Zuge der Verabschiedung des Gesetzes wäre sicher überzeugender gewesen, als die erste Nachbesserung des Gesetzes noch vor der Verkündung im Bundesanzeiger. Zwei weitere Änderungen werden auf Betreiben des Bundesrates eingefügt: Das Mitwirkungsverbot der Ge- richtspräsidenten und ihrer ständigen Vertreter wird ge- strichen. Die seitens der Länder geäußerte nachvollzieh- bare Sorge, dass mit solch einer Ausschlussregelung Misstrauen innerhalb der Gerichte Vorschub geleistet werde, ist damit aus der Welt. Die in Zukunft erforder- lich werdende Trennung zwischen Dienstaufsicht und Entschädigungsangelegenheiten kann der Organisations- autonomie der Gerichte und damit den Geschäftsvertei- lungsplänen überlassen werden. Dritter Bestandteil des mit den Ländern gefundenen Kompromisses ist die gesetzliche Einschränkung, dass ein Privatkläger im Strafverfahren keinen Entschädi- gungsanspruch für Überlängen im Verfahren hat. In der Tat ging diese Regelung über die Vorgaben des EGMR hinaus; die Streichung liegt damit in der Tendenz, das neue Rechtsmittel nicht zu einer ausufernden neuen – und damit letztlich gerade kontraproduktiven – Belas- tung der Gerichte werden zu lassen. Ob dies in der Pra- xis zu deutlich anderen Fallzahlen führen wird, als es die ursprüngliche Regelung getan hätte, kann hier dahinge- stellt bleiben. Wichtig ist, dass mit diesem Kompromiss der Rechts- schutz bei überlangen Gerichtsverfahren nun ohne wei- tere Verzögerung in Kraft treten kann; erfreulich ist, dass wir dies mit einer entscheidenden Verbesserung bei der örtlichen Zuständigkeit der Oberlandesgerichte verbin- den konnten. Christoph Strässer (SPD): Nach § 76 Abs. 1 GVG sind die Großen Straf- und Jugendkammern bei den L m fa tu n s z n te k e d lä S z ta e d a e w h d u g w u la b is c w s d A s ru w u d o ru b w v ß c c g Z re h ru D d d (C (D andgerichten bei der Hauptverhandlung grundsätzlich it drei Berufsrichtern und zwei Schöffen besetzt. Seit st 20 Jahren wird ihnen durch das Gesetz zur Entlas- ng der Rechtspflege die Möglichkeit gegeben, in „we- iger umfangreichen und einfacheren Fällen“ mit zwei tatt mit drei Berufsrichtern plus jeweils zwei Schöffen u entscheiden. Diese Entscheidung ist bei der Eröff- ung des Hauptverfahrens zu treffen. Die Geltungsdauer dieser Regelungen zur sogenann- n Besetzungsreduktion, also die bestehende Möglich- eit der Zweierbesetzung, wurde den Gerichten 1993 rstmals befristet eröffnet, um personelle Engpässe nach er Wende vor allem an Gerichten in den neuen Bundes- ndern abzufedern. Eine Evaluation auf Wunsch der PD vor einigen Jahren hat gezeigt, dass die Beset- ungsreduktion insgesamt eine feste Größe im Justizall- g geworden ist. Bei der Anwendung der Regelung sind rhebliche regionale Unterschiede feststellbar. Je höher ie Komplexität eines Falles, desto häufiger wurde aber uch weiterhin in Dreierbesetzung verhandelt. Die Zwei- rbesetzung ist in einfach gelagerten Fällen vertretbar, ird aber von den Gerichten insgesamt zu großzügig ge- andhabt. Mehr noch: Es gibt Einschätzungen, wonach iese Möglichkeit ausufernd in Anspruch genommen nd quasi zum Regelfall gemacht wurde. Einigkeit besteht darin, dass es keine weitere Verlän- erung der derzeit geltenden Regelung geben soll. Es ird keine unbefristete Fortdauer der jetzigen Regelung nd es wird keine komplette Rückkehr zur alten Rechts- ge geben, wobei wir davon ausgehen, dass eine Dreier- esetzung nicht in allen Fällen rechtsstaatlich geboten t. Insbesondere dann, wenn ein Fall weder in rechtli- her noch in tatsächlicher Hinsicht Schwierigkeiten auf- eist, kann der Verfahrensstoff auch in reduzierter Be- etzung ohne Qualitätseinbußen bewältigt werden, aller- ings legen wir Wert darauf, dass dies auch weiterhin die usnahme bleiben soll. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung hingegen ieht vor, dass die Möglichkeit, mit zwei statt drei Be- fsrichtern zu verhandeln, grundsätzlich beibehalten ird. Durch den Entwurf sollen die Begriffe „Umfang“ nd „Schwierigkeit der Sache“ weiter ausgestaltet wer- en. Darüber hinaus wird für die Fälle, in denen die An- rdnung der Unterbringung in der Sicherungsverwah- ng, deren Vorbehalt oder die Anordnung der Unter- ringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zu er- arten sind, stets eine Besetzung von drei Berufsrichtern orgesehen. Bei den Regelungen zur Besetzung der Gro- en Jugendkammer wird zusätzlich jugendstrafrechtli- hen Besonderheiten Rechnung getragen. Bundesregierung und Koalition halten es für ausrei- hend, den Rechtsbegriff des Umfangs der Sache dahin ehend zu konkretisieren, dass zumindest bei einer im eitpunkt der Eröffnung des Hauptverfahrens absehba- n Verhandlungsdauer von wenigstens zehn Hauptver- andlungstagen von der Mitwirkung eines dritten Be- fsrichters grundsätzlich nicht abgesehen werden darf. er Koalitionsentwurf sieht im Grunde genommen vor, ass die bisherige Ausnahme, nämlich die Besetzungsre- uktion, zum Regelfall werden soll – eine Entwicklung, Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 139. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 10. November 2011 16667 (A) ) )(B) die die SPD-Bundestagsfraktion in dieser Form nicht mitträgt. Vor wenigen Wochen hat es ein erweitertes Bericht- erstattergespräch gegeben. Die Anhörung der Sachver- ständigen war allerdings anscheinend ohne Belang für die Koalition. Drei der vier angehörten Sachverständi- gen haben sich nachvollziehbar auf den Standpunkt ge- stellt, dass es nicht akzeptabel sei, eine besondere Schwierigkeit oder einen besonderen Umfang der Sache, die eine Dreierbesetzung erforderlich machen, erst bei einer voraussichtlichen Verfahrensdauer von zehn Tagen anzunehmen. Die Bundesrechtsanwaltskammer sieht weniger als fünf Hauptverhandlungstage als Regelvo- raussetzung für eine Besetzung mit nur zwei Richtern als angemessen an, die Neue Richtervereinigung sogar nur eine Verhandlungsdauer von drei Tagen. Ob fünf oder drei Verhandlungstage – beide Regelungen sind in jedem Fall klarer und weniger zugänglich für gestalterische In- terpretationsmöglichkeiten der Verhandlungsdauer und sind damit weniger missbrauchsanfällig. 60 Prozent der Verfahren werden sogar innerhalb dreier Verhandlungs- tage verhandelt. Insofern bleiben genügend einfache Verfahren erhalten, bei denen eine Zweierbesetzung aus- reicht. Die SPD-Bundestagsfraktion bedauert, dass die Ko- alition nicht auf die Einschätzungen der Wissenschaft und Praxis eingegangen ist und keine interfraktionelle Lösung gesucht hat. Zwar stellt der Gesetzentwurf eine Verbesserung des Status quo dar und ist durchaus disku- tabel. Zwei für uns wesentliche Aspekte werden aber nicht erfüllt: Erstens: Die Dreierbesetzung wird nicht ausreichend als Regelfall dargestellt. Zweitens: Die Be- setzung mit zwei Berufsrichtern bei allen Verfahren mit einer Verhandlungsdauer bis zu zehn Tagen ist zu weit- gehend. De facto wird in Umkehrung von § 76 Abs. 1 GVG damit die Besetzung mit zwei Berufsrichtern zum Regelfall erklärt. Der Änderungsantrag der SPD-Fraktion zielt demge- genüber darauf ab, die Dreierbesetzung der Berufsrich- terbank wieder zum Regelfall zu erklären; sie soll nur in besonderen Fällen entbehrlich sein. Dazu schlagen wir Regelbeispiele vor. Wir orientieren uns hierbei im We- sentlichen an den Vorschlägen der Bundesrechtsanwalts- kammer. Mit der von uns vorgeschlagenen Fassung wird die strukturelle Überlegenheit der Dreierbesetzung ver- deutlicht und das Regel-Ausnahme-Verhältnis der Beset- zung mit drei Berufsrichtern verankert. Nicht die Dreier- besetzung bedarf einer besonderen Begründung, sondern die Zweierbesetzung als Ausnahmefall. Um den Grund- satz nicht zu sehr auszuhöhlen, favorisieren wir eine Fünf- und keine Zehn-Verhandlungstage-Lösung. Nach unserem Vorschlag beschließt die Große Strafkammer, dass sie in der Hauptverhandlung nur mit zwei Richtern einschließlich des Vorsitzenden und zwei Schöffen be- setzt ist, wenn die Hauptverhandlung voraussichtlich weniger als fünf Tage dauern wird oder in der Hauptver- handlung ein Geständnis zu erwarten ist. Dies gilt nicht, wenn die Strafkammer als Schwurgericht zuständig ist oder die Anordnung der Unterbringung in der Siche- rungsverwahrung, deren Vorbehalt oder die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Kranken- h s D li g in ri k d V s le s u G b V d d re w K d z k g g g z s s m d V s s n z w w s z s S n re s te g G N 1 s te J (C (D aus zu erwarten sind. Eine Aufnahme auch der Wirt- chaftsstrafkammern in den Katalog der obligatorischen reierbesetzung halten wir hingegen nicht für erforder- ch, da es auch bei Wirtschaftsstrafsachen Verhandlun- en gibt, die mit ausreichender rechtsstaatlicher Garantie der reduzierten Besetzung unter den gleichen Krite- en wie bei den Strafkammern durchgeführt werden önnen. Dem Änderungsantrag der Grünen können wir eshalb nicht zustimmen. Die Beteiligung mehrerer Berufsrichter neben dem orsitzenden ist grundsätzlich geeignet, Aufgaben insbe- ondere in der Hauptverhandlung sachgerecht aufzutei- n, den Verfahrensstoff intensiver zu würdigen und chwierige Rechtsfragen besser zu bewältigen. Eine zu mfassend ausgedehnte Besetzungsreduktion birgt die efahr des Verlusts der Kontrollfunktion, die der zweite eisitzende Richter mit Blick auf den ordnungsgemäßen erfahrensablauf und die Urteilsberatung ausübt. Da- urch kommt es zu einer stärkeren Belastung insbeson- ere des Vorsitzenden, die Einarbeitung junger unerfah- ner Richterinnen und Richter wird ebenso erschwert ie die Erlernung kollegialer und kommunikativer ompetenzen. Außerdem schafft die häufigere Anwen- ung der Zweierbesetzung langfristig keine neuen Kapa- itäten bei den Gerichten, da Stellen gestrichen werden önnten. Die Neuregelung der Besetzung der Straf- und Ju- endkammern in der Hauptverhandlung dürfte im Ver- leich zur derzeit geltenden Rechtslage zu einem nicht enau bezifferbaren höheren Personalbedarf und damit u höheren Personalkosten für die Länder führen. Das ehen wir durchaus. Die Gerichte und Justizbehörden ind aber keine untergeordneten Behörden der Finanz- inister. Die Kosten sind überschaubar. Das hohe Gut er Rechtsstaatlichkeit sollte uns dies wert sein. Jens Petermann (DIE LINKE): Wir begrüßen den ersuch, die Notlösung in § 76 Abs. 2 Gerichtsverfas- ungsgesetz nicht nochmals zu verlängern. Man sollte ie aber einfach am 31. Dezember auslaufen lassen und icht wie geplant zur Regel machen. Deshalb kann ich um wiederholten Mal den Einbringern kritische Hin- eise nicht ersparen. Die Bedenken gegen das Vorhaben urden bereits in einem erweiterten Berichterstatterge- präch vorgetragen, haben jedoch bei der Koalition nicht u einer Neubewertung geführt. Leider läuft das der Ab- icht zuwider, den Gesetzentwurf nach Anhörung von achverständigen sachlich zu verbessern. Es nützt ichts, Sachverständige einzuladen, wenn man nicht be- it ist, ihre Argumente zu hören. Worum geht es genau? Nach Herstellung der deut- chen Einheit wuchs der Bedarf an Richterinnen, Rich- rn, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten im Beitritts- ebiet kurzfristig stark an. Deshalb entschied sich der esetzgeber im Jahre 1993 für eine vorübergehende otlösung. Er erlaubte befristet bis zum 28. Februar 998 den Großen Strafkammern an den Landgerichten, elbst über ihre Besetzung mit zwei oder drei Berufsrich- rn zu entscheiden. Man ging davon aus, dass nach fünf ahren genügend geeignete Juristinnen und Juristen zur 16668 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 139. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 10. November 2011 (A) ) )(B) Verfügung stünden, was tatsächlich auch der Fall war. Doch heute bleibt die Zahl der offenen Stellen in der Jus- tiz weit hinter der Zahl bestens geeigneter Juristinnen und Juristen zurück. Die Geschäftsgrundlage für die da- malige Sonderregelung, nämlich der Mangel an geeigne- ten Fachkräften, ist also längst entfallen. Es drängt sich damit die Frage auf, aus welchen Moti- ven bei der Besetzung der Großen Straf- und Jugend- kammern weiterhin ein Sonderrecht gelten soll. Eine naheliegende Antwort lautet: Kosteneinsparung in der Justiz. Durch die Notlösung wurden in jedem Bundesland, also auch in den alten Bundesländern, min- destens fünf bis zehn Richterstellen eingespart. Das hat die Finanzminister der Länder offenbar so sehr gefreut, dass dieser Einspareffekt nun festgeschrieben werden soll. Damit wird nicht nur die viele Arbeit auf weniger Köpfe verteilt, sondern es wird auch leichtfertig mit der Qualität des Strafprozesses gespielt. Der Einspareffekt hat in der Erwägung der Bundesre- gierung, den heute zu debattierenden Gesetzentwurf vor- zulegen, wohl eine wichtige Rolle gespielt. Zwar fordert der Justizminister der schwarz-gelben Regierung in Schleswig-Holstein für die Großen Jugendkammern eine grundsätzliche Besetzung mit drei Berufsrichtern; in ei- nem Antrag für die Bundesratssitzung argumentiert er mit Qualitätssicherung, der großen Bedeutung von Ju- gendverfahren und fordert einen hohen Standard in Strafverfahren vor einer Jugendkammer. Aber er scheint mit dieser Position noch allein zu stehen. Der Gesetzentwurf selbst wählt eine unpräzise Um- schreibung des Umfangs oder der Schwierigkeit des Ver- fahrens, die für die Mitwirkung eines dritten Richters maßgeblich sein soll. Aber auch die nur orakelhaft vor- hersehbare Frist von mindestens zehn Verhandlungsta- gen, die zu einer Dreierbesetzung führen soll, eröffnet Beurteilungsspielräume, die missbräuchlich genutzt wer- den könnten. Darüber hinaus darf nicht hingenommen werden, dass ein Gericht selbst entscheidet, in welcher Besetzung es tätig sein will. Es besteht die Gefahr der Ungleichbehandlung verschiedener Delinquenten vor den Großen Straf- und Jugendkammern und somit der Verfestigung unterschiedlicher Standards. Eine derartige Ungleichbehandlung verstößt auch gegen den Gleich- heitsgrundsatz des Grundgesetzes. Dass die Bedenken zutreffend sind, ergibt sich aus der unterschiedlichen Anwendungshäufigkeit in den Gerich- ten. Laut einem Gutachten der Strafrechtskommission des Deutschen Richterbundes wurden zum Beispiel im Saarland 9 Prozent der Verfahren in der ausnahmsweisen Zweierbesetzung verhandelt, in Bayern und Sachsen hingegen satte 90 Prozent, und das, obwohl der angeb- lich in allen Belangen vorbildliche Freistaat Bayern nicht zu den neuen Bundesländern mit Richtermangel und knappen Kassen gehört. Dieses Ungleichgewicht vermag der vorgelegte Entwurf nicht zu beseitigen, so- dass es besser wäre, die befristete Regelung einfach aus- laufen zu lassen und zu dem über 114 Jahre bewährten Rechtszustand vor 1993 zurückzukehren. n v D le d s d v d g u B A G e S le S g k V m re W n w d g d d d g e O J b s H d B s 1 m s s s m c d s lo (C (D Zu dem Gesetzentwurf wurden im Rechtsausschuss och drei Änderungsanträge eingebracht. Die Anträge on SPD und Grünen lassen zwar vermuten, dass sie die efizite des Entwurfes erkannt haben, vermögen es aber ider nicht, die Mängel gänzlich auszuräumen. Ja, und dann gibt es noch einen überraschenden Än- erungsantrag der Koalitionsfraktionen. Es ist schon er- taunlich, was da „by the way“ geplant ist. Sie möchten amit Fehler in längst abgeschlossenen Gesetzgebungs- erfahren beheben. Sie haben selbst eingeräumt, dass as mit der Besetzung von Straf- und Jugendkammern ar nichts zu tun hat. Bei dem Zuständigkeitskatalog des Schwurgerichts nd den Beamtenbeisitzern im Disziplinarsenat beim undesverwaltungsgericht könnte man noch einmal ein uge zudrücken. Aber der Rechtsschutz bei überlangen erichtsverfahren hat sachlich nun überhaupt nichts mit inem Gesetz zu tun, das die Besetzung von Großen traf- und Jugendkammern regelt. Abgesehen davon istet der Änderungsantrag auch keinen Beitrag zur teigerung der Qualität des Entwurfes, was nach den Ar- umenten der Sachverständigen nötig gewesen wäre. Dem offensichtlichen Versuch, die Rechtspflege fis- alischen Interessen der Länder unterzuordnen, und dem ersuch, eine neue Materie einfach ohne erste Lesung itzuregeln, versagt meine Fraktion die Unterstützung. Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Eine chtspolitische Dauerbaustelle wird heute geschlossen. as im Jahre 1993 als eine zeitlich befristete Notmaß- ahme begann, hat sich als eine „never-ending story“ er- iesen. Um den strafrechtlichen Gerichtsaufbau in den amals neuen Bundesländern nach der Wiedervereini- ung zu erleichtern, hat der Gesetzgeber ausdrücklich ie Besetzungsreduktion an Großen Strafkammern von rei auf zwei Berufsrichter einschließlich des Vorsitzen- en nur für eine Übergangszeit erlaubt. Diese Regelung alt auch in den sogenannten alten Bundesländern, weil in nicht unbeachtlicher Personaltransfer von West nach st auch in den alten Bundesländern für Engpässe in der ustiz sorgte. Die Justiz und auch die Landesjustizministerien ha- en sich an diese Möglichkeit der Besetzungsreduktion chnell gewöhnt und haben sie in die justizpolitischen aushalte eingepreist. So wurden sozusagen hinterrücks er Ausnahmecharakter der Vorschrift und ihre zeitliche egrenzung konterkariert. Auch der Bundestag wollte ich dem Problem einer Rückkehr zum Zustand von vor 993 nicht stellen. Insgesamt 6-mal wurde die Ausnah- evorschrift jeweils zeitlich befristet verlängert. In die- en 18 Jahren ist die Besetzungsreduktion höchst unter- chiedlich zum Einsatz gekommen. Im Saarland wurde ie in 7 Prozent aller Strafsachen vor Großen Strafkam- ern eingesetzt, in Brandenburg in 50 Prozent aller sol- hen Fälle und in Bayern in 90 Prozent. So wurde, gegen ie Intention des Gesetzgebers, aus einer Ausnahmevor- chrift eine – regional unterschiedlich – fast ausnahms- se Regel. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 139. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 10. November 2011 16669 (A) ) )(B) Auch der Bundesgerichtshof konnte dieser Entwick- lung nicht Einhalt gebieten, obwohl er in einer Grund- satzentscheidung den Vorzug der Dreierbesetzung ein- drucksvoll hervorhob und sie mit der Notwendigkeit der im Kollegialitätsprinzip gewährleisteten Sicherung der notwendigen Qualität der Entscheidungen der Großen Strafkammern begründete. An die Adresse der Landes- justizverwaltungen heißt es in dieser Entscheidung: „Es spricht vieles dafür, bei der Anordnung einer Zweierbesetzung ist eine gewisse Zurückhaltung zu üben, wenn zweifelhaft ist, ob Umfang oder Schwierig- keit der Sache die Bestimmung einer Dreierbesetzung notwendig erscheinen lässt. Jedenfalls wäre es sach- fremd und damit objektiv willkürlich, eine reduzierte Besetzung aus Gründen der Personaleinsparung zu be- schließen.“ Die Justizverwaltung hat deshalb sicherzu- stellen, dass umfangreiche oder schwierige Verfahren mit drei Berufsrichtern durchgeführt werden können. Nach 18 Jahren Provisorium scheint eine Rückkehr zum alten Rechtszustand, für den nach wie vor sehr viel spricht, gegen die Länder nicht mehr durchsetzbar. Es ist auch zuzugestehen, dass es durchaus Strafsachen gibt, die an einer Großen Strafkammer von zwei Berufsrich- tern und zwei Schöffen bewältigt werden können. Auch die vom Bundesjustizministerium in Auftrag gegebenen zwei Gutachten zu dieser Frage befürworten deshalb nicht die ersatzlose Streichung. Aber auch eine schlichte Entfristung der bisherigen Lösung ist rechtspolitisch nicht gerechtfertigt. Eine Neuregelung muss gewährleis- ten, dass die Dreierbesetzung der Großen Strafkammern als Regelbesetzung auch in der Praxis erhalten bleibt und dass von möglichen Ausnahmen wirklich nur in wenigen Fällen Gebrauch gemacht wird. Im Grundsatz geht der von der Bundesregierung vor- gelegte Gesetzentwurf deshalb den richtigen Weg. Schwurgerichte verhandeln ausnahmslos in einer Dreier- besetzung. Das Gleiche gilt für alle Varianten der Siche- rungswahrung und der Einweisung in ein psychiatrisches Krankenhaus. Auch die Regelung, wonach in Wirt- schaftsstrafsachen in der Regel davon auszugehen ist, dass die Mitwirkung eines dritten Berufsrichters notwen- dig ist, löst das Verhältnis zwischen Regel und Aus- nahme bei der Dreier- bzw. Zweierbesetzung richtig und handhabbar. Ein Problem ist und bleibt schließlich die Lösung für alle anderen Strafsachen, die vor einer Großen Strafkam- mer angeklagt werden. Der Vorschlag, insoweit den Ge- richten aufzugeben, eine Dreierbesetzung dann zu be- schließen, wenn „nach dem Umfang oder der Schwierigkeit der Sache die Mitwirkung eines dritten Richters notwendig erscheint“, wobei dies in der Regel jedenfalls dann der Fall sein soll, wenn die Hauptver- handlung voraussichtlich länger als zehn Tage dauern wird. Das ist zu weitgehend, zu wenig konturiert und wird sich weiterhin als ein Einfallstor für Tendenzen in der Praxis erweisen, das Regel-Ausnahme-Verhältnis zwischen der Dreier- und Zweierbesetzung umzudrehen. Im Jahre 2010 wurden von insgesamt 10 240 erledigten Verfahren vor Großen Strafkammern 9 600 in zehn oder weniger Verhandlungstagen beendet. g d H d R b b z re re g d ih g z fa d T B b ta s U k ü d n d G tu Z g in s w w 1 h d z ti s s d s n d d e A c d g w (C (D Wir haben deshalb – ähnlich wie die SPD – eine Re- elung vorgeschlagen, wonach die Mitwirkung eines ritten Richters in der Regel entbehrlich ist, wenn die auptverhandlung voraussichtlich weniger als fünf Tage auern wird oder ein Geständnis zu erwarten ist. Diese egelung bringt klar zum Ausdruck, von welchem Leit- ild der Besetzung Großer Strafkammern der Gesetzge- er ausgeht: regelmäßige Dreierbesetzung bei prognosti- ierten fünf Verhandlungstagen oder mehr und gelmäßige Zweierbesetzung bei prognostiziert kürze- n Prozessen. Leider hat die Koalition in dieser Frage keine Eini- ung mit der Opposition gesucht. Wir werden deshalb em Gesetz auch nicht zustimmen können. Wir stimmen m ferner aber auch nicht zu, weil die Koalition im so- enannten Omnibusverfahren eine Änderung des Geset- es über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsver- hren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren urchzieht – bei einem Gesetz, das erst vor wenigen agen beschlossen wurde und noch nicht einmal im undesgesetzblatt veröffentlicht ist. Sogenannte Omni- usverfahren bedeuten eine Beschneidung der parlamen- rischen Beratung und sind strukturell intransparent. Sie ind nur in Notfällen und bei Behebung offensichtlicher nstimmigkeiten angezeigt. Hier werden aber breit dis- utierte Teile des Gesetzes über den Rechtsschutz bei berlangen Gerichtsverfahren quasi unter Ausschluss er Öffentlichkeit korrigiert. Da können und werden wir icht mitmachen. Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär bei der Bun- esministerin der Justiz: Das 1993 in Kraft getretene esetz zur Entlastung der Rechtspflege hat der „Notsi- ation der Justiz in den neuen Ländern“ der damaligen eit Rechnung tragen wollen. Den Großen Straf- und Ju- endkammern wurde seinerzeit die Möglichkeit eröffnet, geeigneten Fällen in reduzierter Besetzung mit zwei tatt drei Berufsrichtern zu verhandeln. Diese – immer ieder für zwei oder drei Jahre befristete – Regelung urde zuletzt bis zum 31. Dezember 2011 verlängert. 9 Jahre provisorische Lösungen sind genug. Jetzt ist öchste Zeit, eine Dauerlösung zu schaffen, auf die sich ie Justizverwaltungen und Gerichte einstellen können. Die Bundesregierung hält allerdings eine Rückkehr ur Rechtslage, wie sie bis 1992 galt, angesichts der ste- g steigenden Belastung der Landgerichte und der ange- pannten Personalsituation in den Ländern nicht für innvoll und – das ist angesichts der überragenden Be- eutung, die der Strafrechtspflege in unserer Gesell- chaft zukommt, ausschlaggebend – auch rechtsstaatlich icht für geboten. Wir haben – wie in der Begründung es letzten Verlängerungsgesetzes bereits angekündigt – ie Handhabung der Besetzungsreduktion in der Praxis valuiert. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der in uftrag gegebenen Gutachten, aber auch der Rechtspre- hung und Literatur sowie der Stellungnahmen der Län- er und Verbände hat die Bundesregierung den vorlie- enden Entwurf erarbeitet. Unserer Meinung nach stellt der Entwurf einen ausge- ogenen Mittelweg zwischen den vor und seit 1993 gel- 16670 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 139. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 10. November 2011 (A) ) )(B) tenden Regelungen dar. Die Möglichkeit, mit zwei statt drei Berufsrichtern zu verhandeln, wird zwar grundsätz- lich beibehalten. Sind aber besonders schwerwiegende Rechtsfolgen wie die Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung, deren Vorbehalt oder die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zu erwarten, ist – wie bisher schon in Schwurgerichtssachen – stets in Dreierbesetzung zu ver- handeln. Darüber hinaus werden die Begriffe „Umfang“ und „Schwierigkeit der Sache“, die bisher einen sehr weiten Beurteilungsspielraum der Strafkammern zulie- ßen, durch Regelbeispiele näher konturiert. Es handelt sich dabei um Wirtschaftsstrafverfahren und Hauptver- handlungen, die voraussichtlich länger als zehn Tage dauern. Diese Regelbeispielstechnik erlaubt es zum Bei- spiel, auch künftig bei einfach gelagerten Wirtschafts- strafsachen eine Verhandlung in Zweierbesetzung zu be- schließen. Bei den Regelungen zur Besetzung der Großen Jugendkammer haben wir zusätzlich jugend- strafrechtlichen Besonderheiten Rechnung getragen. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass Verhandlun- gen in schwierigen Fällen und bei schwerwiegenden Rechtsfolgen künftig immer von drei Berufsrichtern ge- führt werden. Bei den übrigen Verfahren gibt es eine fle- xible Lösung, die zwar die Dreierbesetzung bevorzugt, aber bei einfach gelagerten Fällen einen ressourcenscho- nenden Einsatz erlaubt. Neben der Besetzung der Großen Straf- und Jugend- kammern in der Hauptverhandlung sind weitere Ände- rungen vorgesehen. Auf zwei Punkte möchte ich gern kurz eingehen: zum einen auf die Erweiterung des Zu- ständigkeitskatalogs des Schwurgerichts, zum anderen auf drei nachträgliche Änderungen der Vorschriften, die durch das Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsver- fahren eingeführt worden sind. Der Zuständigkeitskatalog des Schwurgerichts erfasst seiner Konzeption nach neben den Tötungsdelikten alle Verbrechen mit der Erfolgsqualifikation „Todesfolge“. Der Katalog war bislang unvollständig. Künftig werden alle Straftatbestände des Kern- und des Nebenstraf- rechts, die in die genannte Kategorie fallen, zur Zustän- digkeit des Schwurgerichts gehören. Darüber hinaus wird im Hinblick auf das Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren der Protokollerklä- rung der Bundesregierung zu Tagesordnungspunkt 8 der 888. Sitzung des Bundesrates am 14. Oktober 2011 Rech- nung getragen. Durch Änderungen beim Kreis der Entschädigungsbe- rechtigten im Strafverfahren und bei der Regelung der örtlichen Zuständigkeit der Oberlandesgerichte für Ent- schädigungsverfahren werden Wünsche des Bundesrates aufgegriffen. Privatkläger sollen – so die geänderte Rege- lung – von der Entschädigungsregelung ausgenommen sein, und die Zuständigkeit soll aus Gründen der Dekon- zentration jeweils bei dem Oberlandesgericht liegen, in dessen Bezirk das streitbefangene Verfahren stattgefun- den hat. a te d A g w s B im le k G d w g z w m sc d s S w z c u S z c – g M w ra h u b g ta u z k D h S m (C (D Entsprechend dem Vorschlag des Bundesrates wird ußerdem die Regelung zum Ausschluss von Präsiden- n und Vizepräsidenten bei der Mitwirkung in Entschä- igungsverfahren gestrichen. nlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Nachhaltige Ent- wicklung in Subsahara-Afrika durch die Stär- kung der Menschenrechte fördern (Tagesord- nungspunkt 19) Frank Heinrich (CDU/CSU): Wenn wir in diesen Ta- en eine Tageszeitung aufschlagen oder eine Website ie Spiegel Online oder Zeit Online besuchen, dann le- en wir in großen Lettern: Euro, Griechenland, erlusconi, Mindestlohn, Steuersenkung usw. Afrika ist Moment kaum eine Schlagzeile wert. Wir finden viel- icht eine Notiz zu den Umwälzungen im Norden Afri- as. Doch schon Libyen ist nach dem Tod Muammar addafis kaum noch ein Thema in den Medien. Das Afrika unterhalb der Sahara im Süden und Osten es Kontinents dagegen ist völlig vergessen, und das, ob- ohl sich vor unseren – geschlossenen! – Augen eine der rößten Hungerkatastrophen der Neuzeit abspielt. Jeder weite Mensch in Afrika lebt in absoluter Armut, also von eniger als 1 Euro pro Tag. Nach Angaben der DSW kom- en auf 100 Menschen im erwerbsfähigen Alter 84 Men- hen, die auf Unterstützung angewiesen sind. 30 Prozent er Menschen in Subsahara-Afrika hungern. Etliche Men- chen leiden an Aids, Malaria oder Typhus. In einzelnen taaten des südlichen Afrika ist mehr als jeder fünfte Er- achsene mit dem HI-Virus infiziert, so das Afrika-Kon- ept der Bundesregierung. Diese Liste ließe sich beliebig fortsetzen: Innerstaatli- he Konflikte wären zu nennen, ethnische Spannungen nd fragile Staatlichkeit, die Gefahr von zerfallenden taaten, wiederholte Völker- und Menschenrechtsverlet- ungen sowie mangelnde Rechtsstaatlichkeit, willkürli- he Rechts- und Justizsysteme, organisierte Kriminalität Frauenhandel –, schlecht funktionierende Verwaltun- en, die von Korruption zersetzt sind. Eine Presse- und einungsfreiheit wird oftmals nur eingeschränkt ge- ährleistet. Von Landflucht ist zu sprechen und der da- us resultierenden rasanten Urbanisierung sowie von ohen Geburtenraten ohne ausreichende wirtschaftliche nd infrastrukturelle Versorgung. Afrika ist ein weites Feld. Daher ist die heutige De- atte – und mögen die Reden auch „nur“ zu Protokoll ehen – mehr als eine Randnotiz im Deutschen Bundes- g. Wir brauchen solche Debatten, um die humanitäre nd menschenrechtliche Lage im Afrika der Subsahara u betonen und zurück ins Bewusstsein der Öffentlich- eit zu bringen. Politik muss Öffentlichkeit schaffen. as ist eine ihrer vornehmsten Aufgaben. Wir tun dies eute. Darum gilt mein Dank den Kollegen von der PD-Fraktion, die mit ihrem Antrag diese Debatte er- öglicht haben. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 139. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 10. November 2011 16671 (A) ) )(B) Lassen Sie mich zunächst etwas zur Begrifflichkeit sagen. Der Begriff Subsahara-Afrika ist unglücklich ge- wählt. Er mag zwar geografisch sinnvoll sein, geht aber aus menschenrechtlicher Sicht am Ziel vorbei. Auch Ihr Antrag verkennt ja die heterogene Situation keineswegs. Das Afrika-Konzept der Bundesregierung betont diese ausdrücklich. Die „Löwenstaaten“ im westlichen Afrika weisen ne- ben ökonomischer Stärke viele Beispiele für Good Go- vernance und menschenrechtliche Fortschritte auf. Der Ansatz der Regierungskoalition, der die Menschenrechte zu einer Kernaufgabe und zu einem Querschnittsthema der Außen- und Wirtschaftspolitik macht, wird hier be- stätigt. Entwicklungszusammenarbeit ist mehr als Ent- wicklungshilfe; sie ist Wirtschaftszusammenarbeit und setzt auf Themen mit nachhaltiger Bedeutung. So stehen im Mittelpunkt der deutschen Unterstützung eben nicht nur einzelne Projekte und Länder, sondern Bündnisse und Institutionen wie die Afrikanische Union, AU, das panafrikanische Parlament, PAP, der Afrikani- sche Menschenrechtsgerichtshof und die Afrikanische Konferenz der Dezentralisierungsminister, AMCOD. Die Zusammenarbeit mit Regionalorganisationen, REC, und Fachnetzwerken ergänzt diesen Ansatz. Parallel beteiligt sich Deutschland an politischen Prozessen, die Afrika als geeinten Akteur mit afrikanischen Positionen im Außen- verhältnis wahrnehmen und stärken. Beispiele sind der G-8/G-20-Kontext sowie die Gemeinsame Afrika-EU- Strategie, Joint Africa-EU Strategy – JAES. Ein wichtiges Kriterium für die deutsche Entwick- lungszusammenarbeit ist es, Schwerpunkte zu setzen. Daher hat das BMZ ein Sektorkonzept entwickelt, das in intensiver Zusammenarbeit mit der GIZ betrieben wird. Ganz vorne steht dabei das Menschenrecht auf Wasser und Sanitärversorgung. Im Afrika-Konzept der Bundesregierung steht Fol- gendes: 40 Prozent der Menschen haben keine ausrei- chende Versorgung mit Trinkwasser und 70 Prozent kei- nen Zugang zu Sanitäreinrichtungen in dieser Region. Deutschland ist der größte bilaterale Entwicklungspart- ner für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung in Afrika. Seit 2003 hat die Bundesregierung durchschnittlich 90 bis 100 Millionen Euro pro Jahr für den Wassersektor in Afrika zur Verfügung gestellt. Davon fielen 70 Millio- nen Euro auf die Trinkwasser- und Sanitärversorgung. In Ländern wie Ägypten, Benin, Burkina Faso, Burundi, der Demokratischen Republik Kongo, Mali, Marokko, Sambia, Südsudan, Tansania, Tunesien oder Uganda sind Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Schwerpunkte der deutschen Entwicklungszusammenar- beit. Es wurden beachtliche Erfolge erzielt: In Afrika süd- lich der Sahara stieg die Zahl der Menschen, die eine bessere Trinkwasserquelle nutzen, von 252 auf 492 Mil- lionen zwischen 1990 und 2008 und damit auf fast das Doppelte, so im Millennium-Entwicklungsziele-Bericht 2011 der Vereinten Nationen. a fü n h n b F W W m n n 0 lu W D W E h G „ M n E m m Z a S D w u v M d tr M d li e ru B k n g li e e s (C (D Beispielhaft ist die Entwicklung in Kenia. So heißt uf der Webseite der GIZ: „Die deutsche Unterstützung r den Wassersektor Kenias durch die GIZ durchläuft unmehr die vierte Phase, die im Januar 2011 begonnen at und drei Jahre dauern wird. Sie umfasst fünf Kompo- enten: Reform des Wassersektors, MWI, Regulierungs- ehörde, WASREB, Armutsfonds – Water Services Trust und, WSTF, Wasserbewirtschaftung, WRMA, RUAS, Ausweitung der Einzelhausentsorgung, STF.“ Der vorliegende Antrag übersieht die Wasserproble- atik nahezu gänzlich. Hier gehen die realen Erforder- isse, aber auch die reale Politik über den Antrag hinaus. Zuzustimmen ist der Forderung, die in den Millen- iumentwicklungszielen versprochenen Mittel von ,7 Prozent des Bruttoinlandsproduktes für Entwick- ngszusammenarbeit bis 2015 zur Verfügung zu stellen. ir dürfen nicht nachlassen, dieses Ziel anzustreben. afür habe ich mich in meinem bisherigen politischen irken starkgemacht und werde es weiterhin tun. Mein ngagement für die Micha-Initiative sei dabei beispiel- aft erwähnt. Dass wir hier eine parteiübergreifende ruppe von 371 Bundestagsabgeordneten sind, die den Entwicklungspolitischen Konsens“ zur Einhaltung des illenniumsversprechens unterschrieben haben, ist hoff- ungsvoll. Bleiben wir dran. Zugleich dürfen wir unser ngagement nicht auf eine Prozentzahl fixieren. Der enschenrechtliche Ansatz – das betone ich erneut – uss sich durch alle Politikfelder ziehen. Und machen wir uns nichts vor: Jede optimistische usage steht unter dem Finanzierungsvorbehalt. Hilfe uf Pump wird nicht funktionieren. Wir brauchen ein parkonzept, in Deutschland, in der EU und weltweit. as wird in absoluten Summen auch die Gelder der Ent- icklungszusammenarbeit betreffen. Darum müssen wir mso gewissenhafter den Einsatz und die Effektivität on Mitteln in den Ländern kontrollieren. Und wir müssen Einfluss nehmen auf internationale ärkte und Spekulationsgewinne, vor allem im Bereich er Lebensmittel. Hier möchte ich das engagierte Auf- eten und die internationale Führungsrolle von Angela erkel, zuletzt auf dem G-20-Gipfel in Cannes, aus- rücklich loben. Wir lehnen den Antrag der SPD deswegen in der vor- egenden Form ab, weil er unserer Meinung nach zum inen zu wenig den bisherigen Einsatz der Bundesregie- ng würdigt und zum anderen in einigen existenziellen ereichen nicht weit genug geht. Lassen Sie mich persönlich schließen: Wir stehen urz vor dem Beginn der Adventszeit – Menschen öff- en ihre Herzen. Lassen Sie uns persönlich dabei voran- ehen, Afrika wieder zum Thema zu machen – öffent- ch, politisch, aber eben auch persönlich. Vielleicht mit iner Spende für die Christoffel-Blindenmission? Oder inem Patenkind bei World Vision? Es gilt, das eine zu tun – und das andere nicht zu las- en. 16672 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 139. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 10. November 2011 (A) ) )(B) Klaus Riegert (CDU/CSU): Die Einhaltung der Menschenrechte hat für die Koalitionsfraktionen und die Bundesregierung einen äußerst hohen Stellenwert. Men- schenrechte sind Leitprinzip deutscher Entwicklungs- politik. Der Antrag der SPD-Fraktion beschreibt nun eine Vielzahl von Politikbereichen, in denen die Bundes- regierung handelt und neue entwicklungspolitische Ak- zente setzt. Mit unserem umfassenden Menschenrechtskonzept machen wir Achtung, Schutz und Gewährleistung der Menschenrechte zur Messlatte deutscher Entwicklungs- politik. Das Konzept definiert konkret, dass Menschen- rechte für die Entwicklungspolitik das Dach bilden, un- ter dem die Rechte von Frauen, jungen Menschen, Menschen mit Behinderungen, indigenen Völkern und anderen diskriminierten Personengruppen in der Ent- wicklungszusammenarbeit strategisch gefördert wer- den. Wir achten querschnittlich darauf, Männer und Frauen gleichberechtigt am Entwicklungsprozess zu be- teiligen und langfristig eine Verbesserung der Stellung von Frauen und ihre Gleichstellung zu erreichen. Nach Schätzungen leben weltweit etwa 690 Millionen Menschen mit Behinderungen, 80 Prozent von ihnen in Entwicklungsländern. Zählt man ihre Familienangehöri- gen hinzu, sind mehr als 2 Milliarden Menschen – also ein Drittel der Weltbevölkerung – direkt oder indirekt von Behinderung betroffen. Menschen mit Behinderun- gen werden weder in der Millenniumserklärung noch in den Millenniumsentwicklungszielen, MDG, ausdrück- lich erwähnt. Deshalb ist es richtig, dass der Antrag die Einhaltung der Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen anmahnt. Sie werden in den Entwicklungsländern häufig diskriminiert und ausgegrenzt. Unsere Entwicklungs- politik orientiert sich an diesem Menschenrechtsansatz: Eine inklusive Entwicklungszusammenarbeit fördert Gleichberechtigung und Teilhabe von Menschen mit Be- hinderung. Wir betrachten sie als aktive Partner bei der Umsetzung ihrer Rechte. Daher fördern wir nicht nur Programme für Menschen mit Behinderungen. Wir stre- ben an, dass alle Entwicklungsvorhaben auch Menschen mit Behinderungen zugänglich sein müssen. Unsere Bot- schaft lautet: Entwicklung inklusiv gestalten! Neu ist auch, dass die Durchführungsorganisationen in Zukunft Vorhaben auf menschenrechtliche Auswir- kungen und Risiken prüfen müssen. Weiter verbessern wir menschenrechtliches Monitoring und Evaluierun- gen. Grundsätzlich arbeiten wir darauf hin, die Kohärenz der Politik für eine global nachhaltige Politik zu erhö- hen. Die EU-Mitgliedstaaten haben sich darauf verstän- digt, Politikkohärenz für Entwicklung – Policy Cohe- rence for Development – zu fördern und sich in einem Monitoringprozess besonders auf die Politikbereiche Handel und Finanzen, Ernährungssicherheit, Klimawan- del, Migration und Sicherheit zu konzentrieren. Wesentliches Element unserer ressortübergreifenden Strategiepapiere für die Zusammenarbeit zum Beispiel mit Lateinamerika, der Karibik und insbesondere Afrika s d u G S s s w a w u fi m v A s A a n R S s ru re s tu h re z A E k g ra E jä d la s in n s M M D k S m u n d e (C (D ind Menschenrechtsfragen. Unser Afrika-Konzept trägt en Potenzialen ebenso wie den Herausforderungen auf nserem Nachbarkontinent Rechnung. Es dient als rundlage für spezifischere Länder- und thematische trategien, die der großen Vielfältigkeit des afrikani- chen Kontinents gerecht werden. Wir wollen eine Partnerschaft auf Augenhöhe, jen- eits von überholten Geber-Nehmer-Strukturen. Wir ollen afrikanische Eigenanstrengungen und Eigenver- ntwortung fördern. Und wir wollen gemeinsame Ant- orten Deutschlands und Afrikas auf globale, regionale nd nationale Herausforderungen auch in der Subsahara nden. Die Aufforderung im SPD-Antrag, vorrangig die enschenrechtlichen Ziele unseres Afrika-Konzeptes zu erfolgen, kann ich deshalb nur als Werbung für unser frika-Konzept verstehen. Dies gilt auch für die im Antrag angesprochene Kri- enprävention. Die Staaten Afrikas haben mit der frikanischen Friedens- und Sicherheitsarchitektur Ver- ntwortung für den Frieden auf ihrem Kontinent über- ommen. Deutschland unterstützt sie dabei, auch im ahmen der Vereinten Nationen. Ein besonderer chwerpunkt ist die Konfliktprävention. Dort, wo afrikanische Kapazitäten fehlen, oder bei chwerwiegenden Krisen sind wir, ist die Bundesregie- ng grundsätzlich bereit, sich im Rahmen des Völker- chts auch unmittelbar zu engagieren. An erster Stelle teht jedoch die Stärkung afrikanischer Eigenverantwor- ng. Menschenrechte dürfen niemals zur Disposition ste- en. Zukunftsfähige Entwicklung braucht Menschen- chte – bürgerliche und politische, wirtschaftliche, so- iale und kulturelle sowie Frauen- und Kinderrechte. ber: Ohne Rechtssicherheit, Schutz der Menschen- und igentumsrechte gelingt keine Entwicklung. Ein demo- ratisch verfasstes, rechtsstaatliches Gemeinwesen und ute Regierungsführung bilden langfristig die beste Ga- ntie für Stabilität und nachhaltige Entwicklung. Der „BMZ-Kriterienkatalog für die Bewertung der ntwicklungsorientierung von Partnerländern“ beurteilt hrlich die Governance- und Menschenrechtssituation in en Partnerländern. Eines der insgesamt fünf Kriterien utet „Schutz der Menschenrechte und Menschenrechts- ituation“. Die Bewertung erfolgt auf der Grundlage von ternational anerkannten Indizes und Assessments inter- ationaler Organisationen bzw. Institutionen, den Bot- chaftsberichten, den Empfehlungen internationaler enschenrechtsorgane sowie Studien und Berichten von enschenrechtsorganisationen zur Menschenrechtslage. ie Förderung regionaler und subregionaler Gerichtshöfe ann ein konkreter deutscher Beitrag zur EU-Afrika- trategie sein. Wichtig ist auch: Die Menschen in den Partnerländern üssen befähigt werden, Menschenrechte einzufordern nd die Entwicklung ihres Landes selbst in die Hand zu ehmen. Die zivilgesellschaftlichen Organisationen in en Partnerländern und in Deutschland spielen hierbei ine zentrale Rolle. Daher haben wir bei der bilateralen Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 139. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 10. November 2011 16673 (A) ) )(B) Entwicklungszusammenarbeit zivilgesellschaftlicher und wirtschaftlicher Gruppen und Institutionen die Ausga- benansätze deutlich gesteigert. Deutschland unterstützt grundsätzlich weltweit Menschenrechtsverteidiger, und in deutschen Botschaften haben wir meist einen An- sprechpartner für Menschenrechtsverteidiger. Weiter wollen wir den Auf- und Ausbau demokratischer Strukturen im subsaharischen Afrika durch zahlreiche In- strumente verstärkt unterstützen und demokratiefördernde, entwicklungs-, migrations- und wirtschaftspolitische An- sätze verknüpfen. Als eine der führenden Handelsnatio- nen haben wir ein natürliches Interesse an freiem Welt- handel und zunehmender Integration der afrikanischen Märkte untereinander und in die Weltwirtschaft. Gleichzeitig sind Auslandsinvestitionen im Interesse afrikanischer Länder. Sie schaffen Arbeitsplätze, sorgen für Bildung und Ausbildung und können zu nachhalti- gem Wirtschaftswachstum beitragen. Deutsche Entwick- lungspolitik fördert wirtschaftliches Engagement in den Partnerländern, das die Einhaltung von Menschenrechts- standards sicherstellt und Chancen für alle eröffnet. Nur so kann langfristige Armutsreduzierung gelingen. Aller- dings: Die Hauptverantwortung für die Einhaltung der Menschenrechte tragen die Staaten und ihre Organe. Darüber hinaus sind alle Einzelpersonen und alle pri- vaten Akteure der Gesellschaft aufgefordert, Menschen- rechte zu respektieren. Dies schließt Unternehmen ein. Unternehmen tragen gesellschaftliche Verantwortung. Wir unterstützen verantwortungsvolles unternehmeri- sches Handeln, CSR, auf verschiedenen Ebenen und auf vielfaltige Art und Weise. Handlungsleitend ist für uns das international verein- barte Konzept von VN-Sonderberichterstatter John Ruggie zur menschenrechtlichen Unternehmensverantwortung. Es enthält unter anderem die Verpflichtung der National- staaten, vor Menschenrechtsverletzungen durch Dritte zu schützen – protect –, die Verantwortung von Unter- nehmen, Menschenrechte zu achten – respect –, men- schenrechtliche Auswirkungen ihrer Tätigkeit zu be- obachten – due diligence – sowie wirksame gerichtliche und, für den Fall von Verletzungen, außergerichtliche Beschwerdemechanismen einzuführen und Betroffene zu entschädigen – remedy –. Die Entwicklungspolitik der Bundesregierung wird die Weiterentwicklung des in- ternationalen Rechtsrahmens für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln und darüber hinaus Stan- dards, Leitlinien und freiwillige Initiativen von Unter- nehmen und Wirtschaftssektoren – Corporate Social Responsibility – fördern. Schon diese wenigen herausgegriffenen Politikfelder zeigen: Wo die Sozialdemokraten mit ihrem Antrag hin wollen, da ist die Regierungskoalition schon angekom- men. Die Beratungen in den Ausschüssen werden zeigen, dass Minister Dirk Niebel auch in den weiteren Politik- feldern Ihres Antrages wegweisende Spuren hinterlassen hat. Ich habe den Eindruck – Sie wissen dass auch –: „Die politische, menschenrechtliche und wirtschaftliche Lage in s w d re n A – s s a h K s n K tu M fe g n A k a s h v s m re n d g s s re A re c n g fe d ri v s d ti m c fö M d re s s u E (C (D Subsahara-Afrika hat sich insgesamt verbessert“, chreiben Sie. Ja, wenn die SPD dies selbst feststellt, arum formulieren Sie diesen Antrag? Wir alle wissen, ass in dieser Region nach wie vor Missstände existie- n. Wir wissen aber auch: Die Bundesregierung unter- immt alles Erdenkliche, um die Lage in Subsahara- frika zu verbessern! Christoph Strässer (SPD): Wenn es um Afrika geht und das merkt man immer wieder in vielen Ge- prächen –, dann haben die meisten Menschen be- timmte Bilder im Kopf, Bilder, gegen die es schwer ist, nzukämpfen, weil sie sich über Jahrzehnte festgesetzt aben. So wird Afrika in der westlichen Welt oft als ein ontinent der Katastrophen wahrgenommen und darge- tellt, als ein Gebilde, welches sich vor allem „auszeich- et“ durch Hungerkatastrophen, durch Bürgerkriege, orruption und schlechte Regierungsführung, durch Na- rkatastrophen, die unendliches Leiden und Sterben von enschen und vor allem von vielen Kindern hervorru- n. Beispielhaft dafür steht momentan die aktuelle Hun- erkatastrophe am Horn von Afrika. Das sind die Ereig- isse, die unser Bild von Afrika bestimmen. Es stimmt: lle diese schrecklichen Entwicklungen sind Teil Afri- as. Es gilt, sie mit aller Kraft zu bekämpfen. Es stimmt ber auch, dass diese Umstände nur ein Teil Afrikas ind, und ein solches einseitiges Bild niemandem weiter- ilft. Die Komplexität und das Zusammenwirken der ielen verschiedenen afrikanischen kulturellen, politi- chen und wirtschaftlichen Traditionen bedürfen viel- ehr eines tiefgreifenden und umfassenden Ansatzes. Die SPD-Bundestagsfraktion tritt diesem einseitigen alitätsfernen Blick mit einem Antrag entgegen, der ei- en ganzheitlichen Ansatz aufweist, der den Menschen in en Mittelpunkt unseres Handelns setzt und die zum Teil roßen regionalen sowie staatlichen Entwicklungsunter- chiede berücksichtigt. In diesem Sinne sind demokrati- che Staatsführung und die Einhaltung der Menschen- chte der Schlüssel zu einer nachhaltigen Entwicklung frikas. Diese Zielrichtung haben wir deshalb in unse- m Afrika-Konzept verfolgt und ausformuliert. Ressour- enreichtum und wirtschaftliches Wachstum allein kön- en eine solche Entwicklung nicht bewirken. Vielmehr eht es darum, politische Rahmenbedingungen zu schaf- n, mit denen sich für eine Mehrheit der Bevölkerung ie Lebensbedingungen verbessern und die Armut ver- ngern lassen. Armut ist nämlich nicht nur eine Folge on ungünstigen ökonomischen Rahmenbedingungen, ondern auch das Ergebnis mangelnder Partizipation und er Verletzung der Menschenrechte. Deshalb ist es wich- g, die menschenrechtlichen Prinzipien wie Empower- ent und Partizipation, Nichtdiskriminierung und Chan- engleichheit, Transparenz und Rechenschaftspflicht zu rdern. Sie beschreiben die Handlungsweisen, wie die enschenrechte umgesetzt werden sollen, und zugleich ie Ziele, die durch die Verwirklichung von Menschen- chten erreicht werden sollen. Die Anwendung men- chenrechtlicher Prinzipien und die Stärkung der Men- chenrechte können wesentlich zu Armutsbekämpfung nd einer nachhaltigen Entwicklung in Afrika beitragen. s gilt deshalb, reformorientierte Regierungen zu unter- 16674 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 139. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 10. November 2011 (A) ) )(B) stützen und zivilgesellschaftliche Organisationen zu stär- ken. Gute Regierungsführung und die Achtung der Men- schenrechte gehören zusammen. Wir unterstützen daher zum Beispiel konsequent die Umsetzung der UN-Resolu- tion 1325 „Frauen, Frieden und Sicherheit“, die eine wichtige Rolle von Frauen bei der Prävention und Lö- sung von Konflikten und ihren Schutz vor – sexueller – Gewalt fordert. Ein relativ neues Organ der AU ist der auch mit deut- schen Mitteln geförderte Afrikanische Gerichtshof für Menschenrechte. Wir erwarten, dass er zumindest länger- fristig einen wirksamen Beitrag gegen Straflosigkeit leis- tet. Es ist kein Zufall, dass die menschenrechtspolitischen Konzepte der Responsibility to Protect aus dem afrikani- schen Kontext entwickelt worden sind und dass die afri- kanischen Staaten die größte regionale Staatengruppe stellt, die das römische Statut des Internationalen Straf- rechtsgerichtshofs ratifiziert haben. In reformorientierten Staaten unterstützen wir bilateral und multilateral den Aufbau und die Stärkung rechtsstaatlicher Strukturen. Die meisten afrikanischen Staaten haben die wichtigsten internationalen Menschenrechtsabkommen ratifiziert und sind zu deren Einhaltung verpflichtet. Richtschnur unse- res politischen Handelns ist daher die Forderung nach konsequenter Umsetzung der politischen und bürgerli- chen sowie der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte. Insofern ist es durchaus bemerkens- wert, dass im Rahmen der NEPAD-Initiative das Konzept des African-Peer-Review-Prozesses entwickelt wurde, in dem sich die Mitgliedstaaten verpflichtet haben, die Ein- haltung menschenrechtlicher Standards in ihren eigenen Ländern zu überprüfen und die Ergebnisse öffentlich zu machen, gewissermaßen eine Patenschaft für den UPR- Prozess, wie er im VN-Menschenrechtsrat praktiziert wird. Nun gibt es seit Juni dieses Jahres auch das Afrika- Konzept der Bundesregierung. Dass die Bundesregie- rung und das AA damit zumindest den Willen bekunden, Afrika nicht von der politischen Agenda verschwinden zu lassen, ist erst einmal lobenswert. Leider ist der An- satz des Konzeptes aber von einem sehr einseitigen und realitätsfernen Weltbild geprägt. Die Zielrichtung des ganzen Konzeptes lässt sich dementsprechend auf fol- gende Formel bringen: Die Wirtschaft wird es richten, gut ist, was der deutschen Wirtschaft nutzt. Dem Konzept fehlt es deshalb an einer klaren Zielper- spektive und vor allem auch an einem klaren Bekenntnis zum deutschen und europäischen Anteil zur Erreichung der Millenniumsentwicklungsziele. Wirtschaftsinteres- sen stehen klar im Vordergrund. Das Bekenntnis zum Freihandel und die Öffnung der afrikanischen Märkte für deutsche Unternehmen führen aber nicht zwangsläufig zu mehr Wohlstand beim Großteil der afrikanischen Be- völkerung. Die hohen Wachstumsraten der nationalen Ökonomien verstellen den Blick auf die realen Entwick- lungen in vielen Teilen des Kontinents. Das Konzept zeigt einen geschönten Blick auf Afrika und vernachläs- sigt insbesondere die ländliche Entwicklung. 80 Prozent der – armen – Menschen leben nämlich in ländlichen Gebieten und nicht in Wirtschaftszentren. Bereits offen zu Tage tretende Zielkonflikte, zum Beispiel im Bereich d re d R R A Ü s d re N k b n li A J e a s s b re n B im d z te d A K g g d p s d W d h e te e m s F m d z lu te ri g (C (D er Energie und Rohstoffversorgung, werden nicht aus- ichend benannt. Das gilt auch für die Interessen der in en Rohstoffindustrien arbeitenden Menschen, das echt auf menschenwürdige Arbeitsbedingungen, die olle von Gewerkschaften beim Kampf um lebenswerte rbeitsbedingungen Leider stehen insofern in diesem Konzept nicht die berwindung von Armut und Hunger im Vordergrund, ondern deutsche Wirtschaftsinteressen, wobei das eine as andere nicht ausschließen muss. Das kritisiert zu- cht auch der Verband Entwicklungspolitik deutscher ichtregierungsorganisationen, VENRO. Noch dazu be- lagen Nichtregierungsorganisationen unzureichend ein- ezogen worden zu sein. Um nicht missverstanden zu werden: Natürlich ist es icht verwerflich, sondern kann sogar sinnvoll und nütz- ch sein, dass deutsche und europäische Unternehmen in frika investieren und hierdurch auch Gewinne erzielen. edoch darf das Handeln nicht einseitig nur auf Gewinn- rzielung ausgerichtet sein, sondern muss sich immer uch an menschenrechtlichen und entwicklungspolitisch innvollen Standards messen lassen. Viele Unternehmen ind dabei schon weiter als die Bundesregierung, sie ha- en nämlich erkannt, dass die Einhaltung menschen- chtlicher, sozialer und ökologischer Standards nicht ur einen Kostenfaktor in der betriebswirtschaftlichen ilanz darstellen, sondern einen positiven Standortfaktor Wettbewerb bedeuten. Es ist nämlich offenkundig, ass einseitig ausgerichtete ökomische Entwicklungs- iele nicht grundsätzlich den Menschen in ihren konkre- n Lebensbedürfnissen weiterhelfen. Denn sie stellen en Menschen nicht in den Mittelpunkt, was gerade in frika so dringend notwendig wäre. Deshalb begrüße ich ausdrücklich das Motto des onzeptes der Bundesregierung: „Partnerschaft auf Au- enhöhe“ und das Ziel, Afrika-Politik als ressortüber- reifende kohärente Aufgabe zu verstehen. Denn sozial- emokratische Menschenrechts- und Entwicklungs- olitik orientiert sich stets an den Bedürfnissen der Men- chen vor Ort. Menschenrechtspolitik ist im Verständnis er SPD insofern schon lange eine Querschnittsaufgabe. enn zumindest dies eine Erkenntnis ist, die die Bun- esregierung aus ihrer Konzepterarbeitung gewonnen at, so ist dies positiv zu vermerken; bei der Umsetzung ines solchen Konzepts können Sie daher auf unsere Un- rstützung rechnen. Gegenwärtig können wir aber nicht rkennen, dass dieses Konzept von Ihnen ernst genom- en wird. Deshalb bitten wir um Unterstützung für un- eren Antrag. Marina Schuster (FDP): Menschenrechte sind das undament unserer Außen- und Entwicklungszusam- enarbeit. Und es ist in der Tat richtig, was der Titel des Antrags er SPD-Fraktion fordert. Menschenrechte durchzuset- en ist eine Voraussetzung für die nachhaltige Entwick- ng. Viele Punkte Ihres Antrags geben im Feststellungs- il die Beschreibung der Lage in Subsahara-Afrika chtig wider. An manchen Stellen sind die Ausführun- en allerdings schlichtweg nicht richtig – gerade was das Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 139. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 10. November 2011 16675 (A) ) )(B) Engagement der Bundesregierung betrifft. Wir werden daher Ihrem Antrag nicht zustimmen können. Aber las- sen Sie mich das im Folgenden darlegen: Der Zusammenhang zwischen nachhaltiger Entwick- lung und Einhaltung von Menschenrechten wurde von der Bundesregierung längst erkannt. Menschenrechte stellen in den Strategien und in der Arbeit der Bundes- regierung einen zentralen, kohärenten Lösungsansatz dar, um die Situation unter anderem in Subsahara-Afrika effektiv zu verbessern. Das möchte ich gerne näher ausführen: Im Mai diesen Jahres hat das Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, BMZ, das erste ver- bindliche Menschenrechtskonzept vorgestellt. Die Strate- gie des BMZ hat einen dualen Ansatz: 1. Die Förderung von spezifischen Menschenrechtsvorhaben und 2. die Querschnittsverankerung des Menschenrechtsansatzes in allen Sektoren und Schwerpunkten der Zusammenarbeit. Das Menschenrechtskonzept enthält verbindliche, entscheidungsrelevante Vorgaben für die Gestaltung der deutschen Entwicklungspolitik – und die Einhaltung des Konzepts wird regelmäßig überprüft werden. Damit ha- ben wir transparente Ziele, klare Handlungsvorgaben und ein systematisches Monitoring, wie sie zuvor in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit noch nicht be- standen haben! Das operative Handeln, das dadurch festgelegt wird, geht damit meiner Ansicht nach sogar weiter, als es in Ihrem Antrag gefordert wird! Es richtet sich am Drei- klang folgender Schritte aus: erstens staatliche Pflichten- träger befähigen, ihren menschenrechtlichen Pflichten nachzukommen. Zweitens bedürftige Zielgruppen in die Lage zu versetzen, ihre Rechte effektiv einzufordern und drittens Regierungen bei Nichteinhaltung von Men- schenrechten zur Rechenschaft zu ziehen. Bei letztem Punkt geht die Bundesregierung sogar soweit die Zu- sammenarbeit bei Nichteinhaltung von Menschenrech- ten in letzter Konsequenz einzustellen. Das Menschenrechtskonzept des BMZ stellt hier eine Art „Menschenrechts-TÜV“ dar. Menschenrechte wer- den als Konditionalität für staatliche EZ eingesetzt, wenn staatliche Akteure in den Partnerländern gravie- renden und systematischen Menschenrechtsverletzungen begehen. Im Falle von Uganda hat der erhöhte Druck von Minister Niebel und Staatssekretär Beerfeltz, die Entwicklungszusammenarbeit einzustellen, dazu ge- führt, dass das geplante menschenverachtende Anti- homosexuellengesetz bisher nicht weiter verfolgt wurde. Dieses Beispiel zeigt, dass diese Art der Konditionalität der einzig richtige Weg ist. Im Koalitionsvertrag hat die schwarz-gelbe Koalition erstmals ein ressortübergreifendes Afrika-Konzept ver- ankert. Dieses erstmals ressortübergreifende und kohä- rente Afrikakonzept der Bundesregierung verfolgt einen partnerschaftlichen Ansatz auf Augenhöhe konsequent. Das Thema Menschenrechte spielt dabei in dem Konzept eine zentrale Rolle. Und ich sage ganz klar: Wer den Vorwurf erhebt, in dem Afrika-Konzept würden Men- schenrechte keine Rolle spielen, der kann das Konzept n tu s s a E ru z li fü b A p s d s is J is a p C li d n W n w w m m A ti fü fl U A w d s c n fu k d re w d w In k g R (C (D icht gelesen haben. Zur Erinnerung: Nach der Einlei- ng nimmt das Thema das zweite Kapitel ein. Der partnerschaftliche Ansatz des Afrika-Konzepts etzt darauf, Chancen und Potenziale des Kontinents und einer Menschen zu identifizieren und zu entwickeln. In llen identifizierten Schlüsselbereichen kann sich das ngagement der Bundesregierung sehen lassen. Und den Vorwurf, die schwarz-gelbe Bundesregie- ng würde sich auf deutsche Wirtschaftsinteressen kon- entrieren, weise ich entschieden zurück. Die wirtschaft- che Zusammenarbeit – wie sie das Bundesministerium r wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ereits in seinem Namen trägt – ergänzt die vielfältigen ktivitäten, ist aber nicht Kern unserer Entwicklungs- olitik mit Afrika. Es ist richtig, die wirtschaftliche Zu- ammenarbeit stärker in den Blick zu nehmen – das trägt er neuen Rolle Afrikas schließlich Rechnung. Afrika pricht zunehmend mit einer Stimme, Afrikas Wirtschaft t seit der Jahrtausendwende mit knapp 6 Prozent pro ahr stärker gewachsen als der Weltdurchschnitt. Afrika t längst und zurecht als Akteur auf der globalen Bühne ngekommen. Ich habe oft von afrikanischen Gesprächs- artnern gehört, dass sie selbst diese wirtschaftlichen hancen nutzen wollen. Blicken wir auf die Länder des „Arabischen Früh- ngs“ – wir wissen doch alle, dass die jungen Menschen, ie auf die Straße gegangen sind, neben ihrem Wunsch ach Demokratie und Menschenrechten auch den unsch nach Lebensperspektiven hatten, nach Chancen, ach Arbeitsplätzen. Deswegen wissen wir alle, wie ichtig die wirtschaftliche Komponente bei der Ent- icklung der Länder ist, gerade bei der Transformation. Liebe Kolleginnen und Kollegen der Opposition, Sie üssen endlich weg von der Geber- und Empfänger- entalität hin zu einem partnerschaftlichen Dialog auf ugenhöhe. Wirtschaftliche, gesellschaftliche und poli- sche Entwicklung gelingt nur durch gute Regierungs- hrung, durch die Abwesenheit von gewaltsamen Kon- ikten und durch effektive Korruptionsbekämpfung. nd wirtschaftliche Entwicklung gehört dazu, sie schafft nreize und ist daher ein Motor für die nachhaltige Ent- icklung von Gesellschaften. Stärkerer bilateraler Han- el und Investitionen tragen dazu bei. Allein durch deut- che Arbeitgeber erhalten bspw. heutzutage in Afrika irca 146 000 Menschen einen Arbeitsplatz. Ich kann icht verstehen, was die SPD-Fraktion gegen die Schaf- ng von Arbeitsplätzen hat! Ich kann mich noch gut an den Besuch der Bundes- anzlerin in Liberia erinnern, an dem ich teilnehmen urfte. Ellen Johnson-Sirleaf sagte sehr deutlich zur mit- isenden Wirtschaftsdelegation, dass sie keine Almosen olle, sondern Jobs – bei einer Arbeitslosenquote von amals 80 Prozent mehr als verständlich. Nach wie vor gibt es allerdings eine Reihe von Ent- icklungshemmnissen in Afrika: regionale Konflikte, stabilität, schlechte Regierungsführung und Straflosig- eit. Konflikte und kriegerische Auseinandersetzungen ehen oft einher mit schwacher Staatlichkeit, fehlender echtsstaatlichkeit und schweren Menschenrechtsverge- 16676 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 139. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 10. November 2011 (A) ) )(B) hen. Wir haben als Menschenrechtsausschuss all das er- leben können bei unserem Besuch im Ostkongo in die- sem Jahr. Deswegen ist ein zentrales Anliegen unserer Politik, gemeinsam mit den afrikanischen Staaten – sowohl auf internationaler und europäischer Ebene –, die afrikani- schen Fähigkeiten zur regionalen Krisenprävention und -bewältigung zu stärken. Und gerade die Afrikanische Union hat im Bereich „Frieden und Sicherheit“ einige Anstrengungen unternommen, sei es mit dem early-war- ning center, mit der African Standby Force, sei es mit weiteren Bemühungen auf dem Kontinent wie zum Bei- spiel das Kofi Annan Peacebuilding Center. Und dieses Engagement unterstützen wir. Wie wichtig der Bereich „Frieden und Sicherheit“ ist, zeigen folgende Zahlen: Knapp die Hälfte aller Friedensmissionen sind in Afrika, etwa 70 Prozent aller Blauhelmsoldatinnen und -solda- ten werden auf dem Kontinent eingesetzt. Die Bundes- regierung ist der viertgrößte Beitragszahler für friedens- erhaltende Maßnahmen der Vereinten Nationen. Ein bedeutender Anteil geht hier an Blauhelmmissionen. Ich danke meinem Kollegen Joachim Spatz als Vorsit- zenden des Unterausschusses Zivile Krisenprävention und vernetzte Sicherheit ganz explizit für die Arbeit des Ausschusses. Es zeigt, wie wichtig das deutsche Engage- ment im Bereich Krisenprävention und Konfliktlösung ist. Auch der Bereich „Good Governance“ ist ein aussa- gekräftige Gradmesser, ob ein Staat in der Lage und wil- lens ist, Menschenrechte einzuhalten. Er steht für Ge- waltenteilung, Rechenschaftspflicht der Regierungen und verantwortliches Handeln der öffentlichen Verwal- tung. Gute Regierungsführung ist Schwerpunkt des BMZ mit 16 afrikanischen Ländern. Kein anderer Schwerpunkt wurde häufiger vereinbart. Mit einem jähr- lichen Fördervolumen von 285 Millionen Euro gehört Deutschland zu den drei größten bilateralen Unterstüt- zern guter Regierungsführung in Afrika. Im Bereich Rechtsstaatlichkeit werden verschiedene Justizpro- gramme in der Elfenbeinküste, Liberia und Sierra Leone durchgeführt. Die Programme unterstützen die effektive Reform des Sicherheitssektors und den Aufbau einer un- abhängigen Justiz. Die Bundesregierung unterstützt wei- terhin den internationalen Strafgerichtshof, den 2004 ge- gründeten Afrikanischen Menschengerichtshof und die internationalen Strafgerichtshöfe für Ruanda und Sierra Leone sowie vieles mehr. Denn – und das teilen wir sicher im ganzen Haus – die Kultur der Straflosigkeit muss endlich ein Ende ha- ben! Deswegen kann man nicht genug betonen, wie wichtig der deutsche Beitrag bei der Review-Konferenz zum Rom-Statut in Kampala im vergangenen Jahr war. Durch das deutsche Engagement unter der Leitung unseres Men- schenrechtsbeauftragten der Bundesregierung, Markus Löning, ist es gelungen, eine Strafbarkeitslücke zu schließen. Das ist ein Meilenstein auf der Weiterent- wicklung des Völkerstrafrechts. Leider hat dieses kom- plexe Thema in den Medien zu wenig Beachtung gefun- den. s L re A re s in w S h d A d S S S „ fr g d E li s s in ih rä g g a s 2 G d p e w v m n u s u s fü u v ru N (C (D Sie sehen, wir haben einiges vorzuweisen – und die- en Weg werden wir konsequent weiter gehen. Annette Groth (DIE LINKE): Die Fraktion Die inke fordert seit vielen Jahren eine andere Menschen- chtspolitik als integralen Bestandteil der deutschen ußen- und Handelspolitik ein. Nur wenn Menschen- chte nicht mehr den Wirtschafts- und Handelsinteres- en untergeordnet werden, kann die Menschenrechtslage den Ländern Subsahara-Afrikas nachhaltig verbessert erden. Die aktuelle Situation der Menschenrechte in den taaten des südlichen Afrikas ist problematisch. Dazu at auch die Afrika-Politik der westlichen Industrielän- er, die diese Region vor allem als Rohstofflieferant und bsatzmarkt betrachten, beigetragen. Auch sind viele er betroffenen Staaten bis heute von postkolonialen trukturen geprägt. Aus diesem Grund halten wir die Einschätzung im PD-Antrag, dass bei einer Reihe von afrikanischen taaten südlich der Subsahara die Chance besteht, die Löwenstaaten“ der Zukunft zu werden, für mehr als agwürdig. Bisher zeigt sich in keiner Weise, dass die estiegenen Rohstoffpreise für die Entwicklung der Län- er direkte Vorteile gebracht hätten. Die Mehrzahl der Rohstoffkonzerne befindet sich im igentum transnationaler Konzerne, welche die zusätz- chen Gewinne in die Konzernkassen in den Industrie- taaten leiten. Zudem zeigt sich, dass durch den Roh- toffboom die Vertreibung von Bauern zugenommen hat. Laut Amnesty International sind seit dem Jahr 2000 Nigeria über 2 Millionen Menschen unrechtmäßig aus ren Häusern vertrieben worden. Von diesen Zwangs- umungen sind vor allem die ärmsten Bevölkerungs- ruppen betroffen. Sie werden in noch größeres Elend estürzt und verlieren für die Interessen einiger weniger lles. Diese Vertreibungen gehen auch aktuell weiter. So ollen in der nigerianischen Hafenstadt Port Harcourt 00 000 Menschen vertrieben werden, damit ein neues eschäfts- und Freizeitzentrum für Unternehmen und ie kleine Oberschicht errichtet werden kann. Dies alles assiert unter Zustimmung der lokalen Regierung, die inen sogenannten Stadtentwicklungsplan umsetzt. 2009 urden 17 000 Menschen gezwungen, ihre Häuser zu erlassen, um 40 hochmodernen Uferquartieren Platz zu achen. Mit „Löwenstaaten“ hat dies nach unserer Mei- ung wenig zu tun, vielmehr mit Unrecht, Vertreibung nd Verarmung der Bevölkerung. Der Antrag der SPD geht von einem verkürzten Men- chenrechtsbegriff aus, in dem wirtschaftliche, soziale nd kulturelle Menschenrechte nur unzureichend ange- prochen werden. Dadurch werden wesentliche Ursachen r Menschenrechtsverletzungen nicht angesprochen, nd zwar gerade solche, die besonders entwicklungsrele- ant sind, etwa die erzwungene Freihandels-, Privatisie- ngs- und Liberalisierungspolitik durch die Staaten des ordens. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 139. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 10. November 2011 16677 (A) ) )(B) Menschenrechte dürfen nicht auf die bürgerlichen Menschenrechte beschränkt werden, sondern müssen umfassend definiert werden. Vor allem die sozialen Menschenrechte dürfen nicht mehr hinter Wirtschafts- interessen zurückstehen. Der großflächige Verkauf oder die Verpachtung von Land an Großinvestoren wird häufig durch Menschen- rechtsverletzung durchgesetzt. Westliche Konzerne neh- men den Menschen ihr Recht auf Nahrung und Wasser, damit Blumen für den europäischen Markt gezüchtet werden können. Sie missbrauchen wertvolles Ackerland zum Anbau von Energiepflanzen für die Spritproduktion des Nordens. Beispiel Äthiopien: Nur 13 Prozent der Landfläche sind landwirtschaftlich nutzbar. Von diesen 15 Millionen Hektar wurden etwa 3,3 Millionen Hektar als Pachtland für Investoren ausgewiesen. Durch diese Verpachtung finden großflächige Umsiedlungen statt. Nomaden wird ihr bisheriges Weideland genommen. Insgesamt ist der SPD-Antrag von einer problemati- schen Haltung gegenüber den Partnerländern im Süden durchdrungen. Menschenrechtliche Prinzipien sollen in den Partnerländern „bekannt gemacht werden“, es wer- den Schulnoten an einzelne Staaten vergeben und Kon- ditionen für die Entwicklungszusammenarbeit gefordert. „Unsere“ Vorstellungen von „Good Governance“ wer- den zum Maßstab erhoben und als Voraussetzung für Entwicklung dargestellt, obwohl es für diesen unterstell- ten Zusammenhang keinen Nachweis gibt. In ihrem Antrag betont die SPD einseitig Selbstver- pflichtungen der afrikanischen Staaten, etwa im Rahmen der Gründungsakte der Afrikanischen Union, des Afri- can Peer Review Mechanismus, der Afrikanischen Charta der Menschenrechte und internationaler Men- schenrechtskonventionen. Es ist viel von afrikanischer Eigenverantwortung die Rede, aber nie von der Verantwortung der Industriestaa- ten. Die Linke lehnt diese einseitige Herangehensweise ab. Es ist eine nicht zu akzeptierende Haltung, dass „wir“ uns herausnehmen, den Menschen in Afrika etwas beizubringen. „Wir“, also die Staaten des reichen Nor- dens, sind nicht in der Situation, anderen Ländern Men- schenrechte zu lehren. Vielmehr müsste die Politik der EU grundsätzlich geändert werden, damit Menschen- rechte auch dort verwirklicht werden können. Ich möchte hier als Stichworte nur die unmenschliche Be- handlung von Flüchtlingen an der EU-Außengrenze nen- nen. Auch die unkritische Bezugnahme auf die afrikani- sche Friedens- und Sicherheitsarchitektur und AU-Frie- densmissionen teilen wir nicht. Die Militarisierung der Beziehungen zwischen der EU und Afrika lehnen wir ab. Menschenrechte werden in Afrika insbesondere auch durch militärische Interventionen des Westens verletzt, siehe Libyen und Côte d’Ivoire. Waffenexporte werden im Antrag zwar angesprochen, es wird jedoch versäumt, Deutschlands Rolle als drittgrößter Waffenexporteur di- rekt zu problematisieren. g e ti E n d h e In n s d Z d e n ta d d A m in n s d h s la d n s h k re b u K h s g e In K Z D B F z n E re d (C (D Auch wenn in dem Antrag einige richtige Forderun- en aufgegriffen werden, ist er insgesamt ein Dokument iner weitgehend unzureichenden Menschenrechtspoli- k. Deshalb werden wir den Antrag ablehnen. Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): s gibt zwei Arten parlamentarischer Initiativen, mit de- en schwer umzugehen ist. Einerseits sind es diejenigen, ie so tief ins Detail gehen, dass nur noch jene sie verste- en, die sie geschrieben haben oder die zumindest über normes Expertenwissen verfügen. Andererseits gibt es itiativen, die so allgemein gehalten sind, dass man ih- en sogleich zustimmen möchte, weil sie die Probleme o übersichtlich darstellen und zugleich suggerieren, ass sie mit einem Handstreich zu lösen sein könnten. ur letzteren Gruppe gehört der Antrag der SPD, über en an dieser Stelle diskutiert wird. Wir diskutieren über inen Antrag zu nahezu einem gesamten Kontinent, ei- er Region mit 35 Staaten. Ein solcher Antrag kann den tsächlichen Problemen in keiner Weise gerecht wer- en. Zwar mag der Problemaufriss übersichtlich geglie- ert und um Vollständigkeit bemüht sein. Eine seriöse useinandersetzung ist aber in solch einer Kürze nicht öglich. Ich möchte mich auf einen Punkt konzentrieren, der dem Antrag nur skizzenhaft auftaucht, den institutio- ellen Schutz der Menschenrechte durch den Afrikani- chen Gerichtshof für Menschenrechte und die Rechte er Völker, AGMR, den Internationalen Strafgerichts- of, IStGH, und die nationalen Rechtsordnungen – ein- chließlich derer der Europäischen Union und Deutsch- nds. Der AGMR wacht seit Juli 2006 über die Wahrung er Menschenrechte durch die 25 Mitglieder der Afrika- ischen Union, die das Zusatzprotokoll zur Afrikani- chen Menschenrechtscharta von 1998 unterzeichnet aben. Der Gerichtshof übernimmt die Arbeit der Afri- anischen Kommission in Bezug auf den Menschen- chtsschutz. Durch seine bindenden Urteile kann er ein edeutendes Instrument zur Förderung von Wahrung nd Schutz der Menschenrechte auf dem afrikanischen ontinent darstellen. Der Wirksamkeit und Funktionsfä- igkeit des Gerichtshofs als Teil eines Gesamtsystems tehen allerdings noch verschiedene Hemmnisse entge- en, sodass zum jetzigen Zeitpunkt erst ein einziger Fall ntschieden wurde. Zum einen ist gemäß Art. 34 Abs. 6 und Art. 5 Abs. 3 dividuen und Nichtregierungsorganisationen eine lage nur möglich, sofern der betreffende Staat in einer usatzerklärung der Individualklage zugestimmt hat. ies ist bis zum jetzigen Zeitpunkt erst durch die Staaten urkina Faso, Mali, Malawi und Tansania geschehen. olglich bleibt einem Großteil der Menschen der Zugang um Gerichtshof verwehrt. Zum anderen befindet sich der strukturelle und perso- elle Aufbau des Gerichtshofes noch in der Entwicklung. in Austausch zwischen dem AGMR und den anderen gionalen Menschenrechtsgerichtshöfen, insbesondere em EGMR, könnte die Entwicklung hin zu einem funk- 16678 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 139. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 10. November 2011 (A) ) )(B) tionierenden Organ des Menschenrechtschutzes unter- stützen. Die Bundesregierung muss hier die Initiative ergrei- fen und sollte in bilateralen Gesprächen die Staaten der Afrikanischen Union, die das Protokoll bis dato noch nicht unterzeichnet haben, zum Unterzeichnen aufzufor- dern. In Gesprächen mit jenen Staaten der Afrikanischen Union, die die Zusatzerklärung zur Individualklage noch nicht abgegeben haben, sollte sie zudem die Bedeutung der Individualklage hervorheben. Darüber hinaus wäre es hilfreich, wenn sich die Bundesregierung im Europa- rat für eine verstärkte Zusammenarbeit in Form eines Expertenaustausches zwischen EGMR und AGMR ein- setzen würde. Und schließlich muss sie die finanzielle und personelle Unterstützung im Rahmen der Entwick- lungszusammenarbeit intensivieren, anstatt sie wie in der aktuellen Haushaltsrunde zu kürzen. Nicht ohne Grund richten sich alle derzeit beim IStGH anhängigen Verfahren gegen Verantwortliche aus afrikanischen Staaten. Damit sei nicht gesagt, dass nicht auch in anderen Teilen der Welt Völkerrechtsverbrechen begangen werden, doch auf dem afrikanischen Konti- nent ist sowohl ihre Zahl als auch ihr Ausmaß erschre- ckend und gewaltig. Die Anklagen vor dem Gerichtshof entfalten zunehmend eine präventive Wirkung. Dennoch ist seine Akzeptanz in weiten Teilen afrikanischer Polit- eliten zu gering. 31 afrikanische Staaten haben das Rö- mische Statut zur Zusammenarbeit mit dem Gerichtshof ratifiziert und sich somit zur Zusammenarbeit verpflich- tet. Dies beinhaltet unter anderem die Ausführung von Haftbefehlen. Dass dies für einige Regierungen jedoch nur ein Lippenbekenntnis darstellt, wird exemplarisch ein ums andere Mal deutlich, wenn der sudanesische Präsident Umar al-Baschir herumreist. Vor wenigen Wo- chen war er anlässlich eines Treffens des Common Mar- ket for Eastern and Southern Africa in Malawi. Dort hätte man sich der Zusammenarbeit mit dem IStGH nicht verweigern dürfen. Als Unterzeichnerstaat des Sta- tuts des Internationalen Strafgerichtshof hätte Malawi al- Baschir festnehmen und an Den Haag ausliefern müssen. Ähnlich war es zuvor in Kenia. Doch in beiden Vertrags- staaten des IStGH fühlte sich der international Ange- klagte sicher und reiste dann auch wieder unbehelligt zu- rück in seine Heimat. Stellt al-Baschirs Auftritt etwa in Nairobi nun das Be- kenntnis Kenias infrage, mit dem IStGH zusammenzuar- beiten, wenn es um Ermittlungen im eigenen Land geht? Unter denen, die infolge der Wahlen 2007 Unruhen mit mehr als 1 100 Toten angezettelt haben sollen, sind weit- hin wohl einige Regierungsmitglieder. Nairobi hatte bis- lang für die Untersuchung des IStGH in Kenia uneinge- schränkte Kooperation zugesagt und diese gerade im Juni 2010 bei der Überprüfungskonferenz in Kampala, Uganda, noch bekräftigt. Aber letztlich ist ungewiss, wie die Regierung mit der nächsten Herausforderung umge- hen wird: Noch in diesem Monat ist mit den Anklagen wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu rechnen. Dass die dann angeklagten Politikerinnen und Politiker Kenias ausgeliefert werden, dürfte nach diesem offiziel- len Staatsbesuch al-Baschirs bezweifelt werden. a g m k E a a re A s te s s S a d d w s a re re d d B A te h fa a a a w re d fa k s p V p d n E n d ri a u te s e v d n s g g (C (D Und vielleicht ist Kenias Entscheidung auch ein Signal n den Chefankläger des IStGH. Denn dessen zielstrebi- es Vorgehen insbesondere gegen afrikanische Täter issfällt vielen dortigen Verantwortlichen. Für uns ist lar, dass Umar al-Baschir auf die Anklagebank gehört. r muss sich endlich für den Völkermord in Darfur ver- ntworten, denn auch Staatsoberhäupter können sich nicht uf ihre Immunität berufen, wenn sie wegen Völker- chtsverbrechen angeklagt sind. Es darf keine weitere ushöhlung des Strafgerichtshofes durch seine Mitglied- taaten geben. Auch hier ist die Bundesregierung in bila- ralen Gesprächen sowie in Gesprächen mit der Afrikani- chen Union in der Pflicht, Überzeugungsarbeit zu leisten. Deutsche und europäische Wirtschaftsunternehmen ind in großem Ausmaß in afrikanischen Staaten tätig. ie lassen dort ihre Waren produzieren, beuten Rohstoffe us, investieren, bauen und vieles mehr. Sie profitieren abei nicht nur von menschenunwürdigen Löhnen oder en Vorkommen seltener Erden, sondern auch von zu- eilen schwachen Verwaltungen, korrupten Beamten, chlechten Gesetzen oder untätigen Gerichten. Sie haben lso mitunter ganz konkreten Einfluss auf Menschen- chtsverletzungen, nehmen an diesen teil oder profitie- n von ihnen. Deutsche und europäische Unternehmen, ie auf dem afrikanischen Kontinent tätig sind, müssten aher gesetzlich dazu verpflichtet werden, regelmäßige erichte zu ihren Menschenrechtspolitiken zu erstellen. llerdings werden weder die klassischen, staatszentrier- n menschenrechtlichen Konzeptionen noch die beste- ende nationale und internationale Rechtslage den Ge- hren, die von Unternehmen für die Menschenrechte uf dem afrikanischen Kontinent ausgehen, gerecht. Die rechtlichen Rahmenbedingungen müssen daher uf völkerrechtlicher und europäischer Ebene, dringend ber auch im nationalen deutschen Recht, verbessert erden. Zwar existieren bereits jetzt Soft-Law-Verfah- n, die rechtsunverbindlich genutzt werden können, wie ie OECD-Beschwerden und Weltbank-Beschwerdever- hren. Durch Klagen und juristische Verfahren aber önnten Menschen in Afrika deutlich machen, dass es ich bei Menschenrechtsverletzungen nicht allein um olitische und soziale Skandale handelt, sondern um erstöße gegen konkrete Rechtsnormen. Das deutsche und europäische Zivilrecht und Zivil- rozessrecht sollte deswegen so ausgestaltet werden, ass Opfer von Menschenrechtsverletzungen transnatio- aler Unternehmen – nicht nur, aber häufig in Afrika – ntschädigungsansprüche effektiv geltend machen kön- en. Auch müsste das Handels- und Gesellschaftsrecht ahingehend geändert werden, dass Entscheidungsträge- nnen und -träger in Unternehmen verpflichtet sind, uch nach menschenrechtlichen Kriterien zu entscheiden nd nicht nur nach rein wirtschaftlichen Gesichtspunk- n. Denn viel zu häufig beruht die Entscheidung, wirt- chaftlich in einem afrikanischen Staat tätig zu werden, inzig auf der Erwägung, dort billigste Voraussetzungen orzufinden. Die menschenrechtlichen Belange finden abei zumeist keine Berücksichtigung – und dürfen es ach der derzeitigen Rechtslage im Handels- und Gesell- chaftsrecht auch nicht, da die Managerinnen und Mana- er von Unternehmen verpflichtet sind, deren Vermö- ensinteressen wahrzunehmen und für einen reibungs- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 139. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 10. November 2011 16679 (A) (C) (D)(B) losen, effizienten und gewinnorientierten Betriebsablauf Sorge zu tragen. Lassen Sie mich nach dieser Fokussierung auf einen Punkt des Antrags noch eine allgemeine Bemerkung ma- chen. Es ist gut, dass der aus der Kolonialzeit stam- mende rassistische Begriff „Schwarzafrika“ peu à peu aus dem Sprachgebrauch verschwindet. Der Terminus „Subsahara-Afrika“ mag zwar sperrig sein, knüpft aber immerhin nicht mehr an ethnische und pseudobiologisti- sche Zusammenhänge an. Nichtsdestotrotz ist auch diese Unterteilung des afrikanischen Kontinents in zwei Kate- gorien ein sprachliches Überbleibsel kolonialistischen Denkens. Sie gründet in der Idee des „divide et impera“, des Teilens und Herrschens, und suggeriert Homogeni- tät, wo eigentlich Pluralität und Vielfalt herrschen. Ganz so, als ob der Saharasand ein Hemmnis für die von Nor- den her voranschreitende Kultur und Sprache und alles darunter irgendwie zusammengehörig sei. Diesen Sand zur sprachlichen Klammer einer Vielzahl von Staaten, Völkern und Kulturen zu erheben, wird ihnen allen nicht gerecht und geht vollkommen an den Realitäten vorbei. Es gibt so mannigfaltige Unterschiede in dieser großen Region, dass wir unseren Blick von Norden her deutlich schärfen müssen. Der Antrag der SPD, der in einem gro- ßen Aufwasch Probleme verallgemeinert und verunklart, tut genau das Gegenteil. Diese Sichtweise auf Afrika ist nicht nur vollends veraltet, sie ist auch in der politischen Debatte nicht mehr wirklich hilfreich. 139. Sitzung Inhaltsverzeichnis Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. h.c. Wolfgang Thierse


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Sie müssen zum Schluss kommen.



Rede von Dr. Heinrich L. Kolb
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

Deswegen sollten Sie darüber nachdenken, ob Ihre

Position richtig ist.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.


(Beifall bei der FDP)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. h.c. Wolfgang Thierse


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Das Wort hat nun Brigitte Pothmer für die Fraktion

    Bündnis 90/Die Grünen.

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    (C (D Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr olb, nichts ist mächtiger als die Idee, deren Zeit geommen ist, nd es sieht ganz danach aus, als würde die Zeit auf Sie eine Rücksicht mehr nehmen. Die Zeit geht über die DP hinweg. (Beifall bei der FDP sowie des Abg. Klaus Ernst (DIE LINKE – Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Warten wir es erst einmal ab! – Max Straubinger [CDU/CSU]: Totgesagte leben länger!)