Rede:
ID1713507200

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 63
    1. zu: 3
    2. mit: 3
    3. Bericht: 2
    4. hat: 2
    5. Mindestlöhnen: 2
    6. das: 2
    7. Kabinett: 2
    8. Alles: 1
    9. klar.: 1
    10. Danke,: 1
    11. Frau: 1
    12. Präsidentin.: 1
    13. –: 1
    14. Es: 1
    15. geht: 1
    16. um: 1
    17. eineInformation: 1
    18. des: 1
    19. Spiegel: 1
    20. einem: 1
    21. weiteren: 1
    22. derBundesregierung: 1
    23. zum: 1
    24. Thema: 1
    25. Mindestlöhne.: 1
    26. Die: 1
    27. Bun-desregierung: 1
    28. vier: 1
    29. Forschungsinstitute: 1
    30. beauftragt.: 1
    31. Siekommen: 1
    32. dem: 1
    33. erstaunlichen: 1
    34. Ergebnis,: 1
    35. dass: 1
    36. bei: 1
    37. einerEinführung: 1
    38. von: 1
    39. keine: 1
    40. nennenswertenFolgen: 1
    41. für: 1
    42. Beschäftigung: 1
    43. und: 1
    44. Wettbewerbsfähigkeitnachzuweisen: 1
    45. wären.: 1
    46. Das: 1
    47. stimmt: 1
    48. den: 1
    49. Argumentender: 1
    50. Linken: 1
    51. überein.Hat: 1
    52. sich: 1
    53. diesem: 1
    54. beschäftigt?Welche: 1
    55. Schlussfolgerung: 1
    56. im: 1
    57. Zusam-menhang: 1
    58. der: 1
    59. flächendeckenden: 1
    60. Einführung: 1
    61. gesetzli-cher: 1
    62. Mindestlöhne: 1
    63. gezogen?: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 17/135 Zusatztagesordnungspunkt 1: § 3 Absatz 3 des Stabilisierungsmechanis- Antrag der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Fritz Kuhn, Dr. Thomas Gambke, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Einsetzung einer Kommis- sion des Deutschen Bundestages zur Regu- lierung der Großbanken (Drucksache 17/7359) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Angela Merkel, Bundeskanzlerin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Frank-Walter Steinmeier (SPD) . . . . . . . . Rainer Brüderle (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Volker Kauder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . musgesetzes (Drucksache 17/7454) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 2: Befragung der Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung zur demografischen Lage und zukünftigen Entwicklung des Landes Dr. Hans-Peter Friedrich, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Heidrun Dittrich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Dr. Hans-Peter Friedrich, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mechthild Rawert (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hans-Peter Friedrich, Bundesminister 15949 C 15949 D 15955 C 15958 D 15960 D 15963 C 15966 A 15976 A 15976 A 15976 B 15977 A 15977 A 15977 B Deutscher B Stenografisc 135. Si Berlin, Mittwoch, de I n h a Erweiterung und Abwicklung der Tagesord- nung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Begrüßung des früheren Präsidenten des Europäischen Parlaments, Herrn Klaus Hänsch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 1: Abgabe einer Regierungserklärung durch die Bundeskanzlerin: zum Europäischen Rat und zum Eurogipfel am 26. Oktober 2011 in Brüssel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit 15949 A 15955 B 15949 B Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Link (Heilbronn) (FDP) . . . . . . . . . . 15966 B 15968 A undestag her Bericht tzung n 26. Oktober 2011 l t : Gerda Hasselfeldt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Michael Roth (Heringen) (SPD) . . . . . . . . . . Norbert Barthle (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Klaus-Peter Flosbach (CDU/CSU) . . . . . . . . Namentliche Abstimmungen . . . . . . . . . . . . . Ergebnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 7: Wahl der Mitglieder des Gremiums gemäß 15969 A 15970 D 15972 B 15972 D 15974 A 15975 C, D 15978 C, 15981 A 15983 B BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15977 C 15977 C II Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Oktober 2011 Dr. Hans-Peter Friedrich, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ewa Klamt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hans-Peter Friedrich, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) . . . . . . . Dr. Hans-Peter Friedrich, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Patrick Kurth (Kyffhäuser) (FDP) . . . . . . . . . Dr. Hans-Peter Friedrich, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Franz Müntefering (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hans-Peter Friedrich, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hans-Peter Friedrich, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Heidrun Bluhm (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Dr. Hans-Peter Friedrich, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) . . . . . . . Dr. Hans-Peter Friedrich, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Memet Kilic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hans-Peter Friedrich, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) . . . . . . Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hans-Peter Friedrich, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 3: Fragestunde (Drucksache 17/7411) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 1 Rainer Arnold (SPD) Fähigkeitsprofil einer deutlich reduzierten Bundeswehr Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Rainer Arnold (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . M D A m A C Z D M R I z fe A C Z R D M D E O w A C Z D M I G m c A C Z In M K Z d A C 15978 A 15986 A 15986 A 15986 A 15986 B 15986 C 15986 D 15987 A 15987 B 15987 C 15987 C 15987 D 15988 A 15988 B 15988 B 15988 C 15988 D 15988 D 15989 B 15989 C 15989 C 15989 D 15990 A ündliche Frage 4 r. Hans-Peter Bartels (SPD) bstimmung der Reduzierungsbeschlüsse it anderen NATO-Mitgliedern ntwort hristian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen r. Hans-Peter Bartels (SPD) . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 2 ainer Arnold (SPD) nfolge der Bundeswehrreform von Verset- ungen und Standortschließungen betrof- ne Soldaten und Zivilbeschäftigte ntwort hristian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen ainer Arnold (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Hans-Peter Bartels (SPD) . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 3 r. Hans-Peter Bartels (SPD) twaige Kostensteigerungen beim utsourcing von Aufgaben der Bundes- ehr durch den Abbau von Zivilpersonal ntwort hristian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfrage r. Hans-Peter Bartels (SPD) . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 7 nge Höger (DIE LINKE) espräch von Bundesminister de Maizière it Unternehmern aus der Rüstungsbran- he am 19. Oktober 2011 ntwort hristian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen ge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 8 atja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) usagen an die Rüstungsindustrie bezüglich er Unterstützung von Rüstungsexporten ntwort hristian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15990 D 15991 A 15991 D 15991 D 15992 A 15992 D 15993 A 15993 B 15993 C 15994 B Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Oktober 2011 III Zusatzfragen Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hans-Peter Bartels (SPD) . . . . . . . . . . . . . Inge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 9 Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Rechtsgrundlage für die beim Erprobungs- flug des Euro-Hawk von Kalifornien nach Oberbayern gesammelten und gespeicher- ten Daten Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 18 Aydan Özoğuz (SPD) Sachstand des Projekts zur Untersuchung der Karriereverläufe bei jugendlichen Ge- walttätern Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Aydan Özoğuz (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 19 Aydan Özoğuz (SPD) Ausschließliche Berücksichtigung männli- cher Schwerststraftäter und Täter mit Mi- grationshintergrund in dem Projekt zur Untersuchung der Karriereverläufe ju- gendlicher Gewalttäter Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Aydan Özoğuz (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 27 Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Behebung des Wassermangels an der Elbe durch fortwährende Baumaßnahmen und Folgen einer Neuklassifizierung der Elbe A D Z C M C U r A D Z C M S P d d s u A C Z S F M S V S A C Z S In F M F F A C Z F 15994 C 15995 A 15995 A 15995 C 15995 D 15995 D 15996 D 15997 A 15997 B 15997 C ntwort r. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen ornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 28 ornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) nterschiedliche Aussagen zur Fahr- innentiefe der Elbe ntwort r. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen ornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 63 önke Rix (SPD) ositionen der dänischen Regierung und er deutschen Bundesregierung bezüglich er Finanzierung der dänischen und deut- chen Minderheiten in Schleswig-Holstein nd Sönderjylland ntwort ornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen önke Rix (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ranz Thönnes (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 64 önke Rix (SPD) erlässliche Förderung des dänischen chulvereins in Schleswig-Holstein ntwort ornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen önke Rix (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . gbert Liebing (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . ranz Thönnes (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 69 ranz Thönnes (SPD) örderung des dänischen Schulvereins ntwort ornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen ranz Thönnes (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15998 B 15998 C 15999 C 15999 D 16001 A 16001 C 16002 A 16002 C 16002 D 16003 B 16003 C 16004 B 16004 C IV Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Oktober 2011 Mündliche Frage 70 Franz Thönnes (SPD) Thematisierung der Minderheitenförde- rung bei Kontakten zwischen Vertretern der deutschen und dänischen Regierung Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Franz Thönnes (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ingbert Liebing (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Mündliche Fragen 73 und 74 Klaus Barthel (SPD) Lieferung französischer Tarnkappen-Fre- gatten an Griechenland Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Klaus Barthel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 79 Lars Klingbeil (SPD) Gespräche der Ermittlungs- und Strafver- folgungsbehörden des Bundes mit Skype und anderen VoIP-Anbietern über eine rechtmäßige Telekommunikationsüberwa- chung Antwort Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Lars Klingbeil (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 80 Lars Klingbeil (SPD) Alternativen zur Quellen-TKÜ nach Auf- fassung der Bundesregierung Antwort Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Lars Klingbeil (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 2: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion DIE LINKE: Unklare Konzepte der Bun- desregierung zu Steuersenkungen – Pläne zur Entlastung niedriger und mittlerer Einkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . D O N D D N M D D D P D T V a (3 D A S S M R J J S N A L A d b B B E s B c D K K 16005 C 16005 C 16006 B 16006 C 16007 A 16008 B 16008 C 16009 A 16009 B 16009 D r. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . lav Gutting (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . icolette Kressl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Volker Wissing (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . r. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . orbert Schindler (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . artin Gerster (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Daniel Volk (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Axel Troost (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . r. h. c. Hans Michelbach (CDU/CSU) . . . . . etra Hinz (Essen) (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . r. Mathias Middelberg (CDU/CSU) . . . . . . agesordnungspunkt 4: ereinbarte Debatte: 50 Jahre Anwerbe- bkommen mit der Türkei 0. Oktober 1961) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Maria Böhmer, Staatsministerin BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ydan Özoğuz (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . erkan Tören (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . abine Zimmermann (DIE LINKE) . . . . . . . . emet Kilic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . einhard Grindel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . osip Juratovic (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ohannes Vogel (Lüdenscheid) (FDP) . . . . . . tephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) . . . . ächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 1 iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . nlage 2 er Abgeordneten Lothar Binding (Heidel- erg), Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Uwe eckmeyer, Klaus Brandner, Edelgard ulmahn, Elvira Drobinski-Weiß, Siegmund hrmann, Martin Gerster, Angelika Graf (Ro- enheim), Michael Groß, Klaus Hagemann, ettina Hagedorn, Michael Hartmann (Wa- kernheim), Frank Hofmann (Volkach), r. h. c. Susanne Kastner, Fritz Rudolf örper, Dr. Bärbel Kofler, Ute Kumpf, irsten Lühmann, Caren Marks, Hilde 16009 D 16011 A 16012 A 16013 A 16014 C 16015 D 16017 B 16018 C 16019 D 16020 D 16022 A 16023 D 16025 A 16025 A 16026 A 16027 C 16028 B 16029 A 16030 A 16031 B 16032 B 16033 B 16034 C 16035 A Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Oktober 2011 V Mattheis, Aydan Özoğuz, Stefan Rebmann, Dr. Carola Reimann, Sönke Rix, Karin Roth (Esslingen), Marlene Rupprecht (Tuchen- bach), Carsten Schneider (Erfurt), Wolfgang Tiefensee und Heidemarie Wieczorek-Zeul (alle SPD) zur namentlichen Abstimmung über den Entschließungsantrag zu der Abgabe einer Regierungserklärung durch die Bundes- kanzlerin zum Europäischen Rat und zum Eurogipfel am 26. Oktober 2011 in Brüssel (Tagesordnungspunkt 1) . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Viola von Cramon- Taubadel, Katja Dörner, Harald Ebner, Bettina Herlitzius, Dr. Anton Hofreiter, Thilo Hoppe, Uwe Kekeritz, Sven-Christian Kindler, Maria Klein-Schmeink, Ute Koczy, Oliver Krischer, Agnes Krumwiede, Stephan Kühn, Markus Kurth, Monika Lazar, Dr. Tobias Lindner, Nicole Maisch, Agnes Malczak, Kerstin Müller, Beate Müller- Gemmeke, Ingrid Nestle, Dr. Konstantin von Notz, Dr. Hermann E. Ott, Lisa Paus, Tabea Rößner, Dorothea Steiner, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Wolfgang Wieland und Dr. Valerie Wilms (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur namentlichen Abstimmung über den Entschließungsantrag zu der Abgabe einer Regierungserklärung durch die Bundes- kanzlerin zum Europäischen Rat und zum Eurogipfel am 26. Oktober 2011 in Brüssel (Tagesordnungspunkt 1) . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Frank Schäffler, Nicole Bracht-Bendt und Sylvia Canel (alle FDP) zur namentlichen Ab- stimmung über den Entschließungsantrag zu der Abgabe einer Regierungserklärung durch die Bundeskanzlerin zum Europäischen Rat und zum Eurogipfel am 26. Oktober 2011 in Brüssel (Tagesordnungspunkt 1) . . . . . . . . . . Anlage 5 Erklärungen nach § 31 GO zur namentlichen Abstimmung über den Entschließungsantrag zu der Abgabe einer Regierungserklärung durch die Bundeskanzlerin zum Europäischen Rat und zum Eurogipfel am 26. Oktober 2011 in Brüssel (Tagesordnungspunkt 1) Veronika Bellmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . . Alexander Funk (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Josef Göppel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . D F A M D B M R D A K A M U D d A C A M U G k a A C A M H E s ta A C A M B 16035 C 16036 A 16038 C 16039 C 16040 C 16040 D 16041 C r. Stephan Harbarth (CDU/CSU) . . . . . . . . rank Heinrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . ndrej Hunko (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . anfred Kolbe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . r. Carsten Linnemann (CDU/CSU) . . . . . . . urkhardt Müller-Sönksen (FDP) . . . . . . . . . echthild Rawert (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . olf Schwanitz (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . . . lexander Ulrich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . laus-Peter Willsch (CDU/CSU) . . . . . . . . . . nlage 6 ündliche Frage 5 we Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) iebstahl eines Maschinengewehrs auf em Truppenübungsplatz Grafenwöhr ntwort hristian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 7 ündliche Frage 6 we Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) ewährleistung der Sicherheit der Bevöl- erung im Zusammenhang mit dem Vorfall uf dem Truppenübungsplatz Grafenwöhr ntwort hristian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 8 ündliche Frage 10 ans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) insätze von US-Spezialeinheiten im deut- chen Verantwortungsbereich Afghanis- ns ntwort hristian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 9 ündliche Frage 11 ritta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 16042 A 16042 B 16043 B 16044 A 16044 B 16044 C 16045 A 16045 A 16045 C 16045 D 16046 B 16047 A 16047 B 16047 C VI Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Oktober 2011 Finanzierung des Kitaausbaus zur Einlö- sung des ab 2013 geltenden Rechts- anspruchs auf einen Krippenplatz Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 10 Mündliche Frage 12 Stefan Schwartze (SPD) Umsetzung einer Männerquote von 20 Pro- zent bei den Erziehern bis 2015 laut EU- Zielmarke Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 11 Mündliche Frage 13 Stefan Schwartze (SPD) Finanzplanung für die Umsetzung einer Männerquote von 20 Prozent bei den Er- ziehern Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 12 Mündliche Frage 14 Monika Lazar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Konsequenzen aus der Ankündigung der Dax-30-Unternehmen zur Einführung einer freiwilligen Frauenquote Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 13 Mündliche Frage 15 Monika Lazar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Entwicklung einer Umsetzungsstrategie im Sinne der Lebenslaufperspektive nach Vor- lage des Bundesgleichstellungsberichts Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A M C D in A D A M C Z tr A D A M D S te n A D A M D Ä o b A D A M T A d d z L A D 16047 D 16048 B 16048 C 16049 A 16049 C nlage 14 ündliche Frage 16 aren Marks (SPD) efinition des Begriffs „Führungsposition“ den jeweiligen Dax-30-Unternehmen ntwort r. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 15 ündliche Frage 17 aren Marks (SPD) ielvorgaben der Dax-30-Unternehmen be- effend Erhöhung des Frauenanteils ntwort r. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 16 ündliche Frage 20 r. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) icherung eines üblicherweise beschrank- n Bahnübergangs bei Außerbetrieb- ahme ntwort r. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 17 ündliche Frage 21 r. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) nderung der Verordnung über die Inter- perabilität des transeuropäischen Eisen- ahnsystems ntwort r. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 18 ündliche Frage 22 abea Rößner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) ngenommene Verkehrsentwicklung für as Kosten-Nutzen-Verhältnis von 1,8 bei er Entscheidung für den Bau der B50 neu wischen dem Autobahnkreuz Wittlich und ongkamp ntwort r. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16049 D 16050 A 16050 B 16050 C 16050 D Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Oktober 2011 VII Anlage 19 Mündliche Frage 23 Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Notwendiger Verkehrsbedarf für einen volkswirtschaftlichen Nutzen Antwort Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 20 Mündliche Frage 24 Bettina Herlitzius (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ausstattung der Städtebauförderung Antwort Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 21 Mündliche Frage 25 Gustav Herzog (SPD) Durchschnittliche Baukosten für 1 Kilo- meter Autobahn im Vergleich zu Frank- reich und den Niederlanden Antwort Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 22 Mündliche Frage 26 Gustav Herzog (SPD) Gründe für die hohen Baukosten bei den Bundesautobahnen Antwort Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 23 Mündliche Frage 29 Andrej Hunko (DIE LINKE) Deutsche Teilnahme an der Ad Hoc Group on Nuclear Security der Ratsarbeitsgruppe Atomic Questions Group Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A M S V V 1 z A U A M S V B h A U A M H K d d b R A U A M O B v A U A M U E d u B 16051 A 16051 B 16051 C 16051 D 16052 A nlage 24 ündliche Frage 30 ylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) orlage des Protokolls sowie des Faxes zur ereinbarung der Besprechung am 1. März 1997 mit Vertretern des BMBF um Endlager Asse ntwort rsula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 25 ündliche Frage 31 ylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) orgänge im Zusammenhang mit dem MU-Auftrag für die vorläufige Sicher- eitsanalyse Gorleben ntwort rsula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 26 ündliche Fragen 32 und 33 ans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) ompatibilität der Novelle zum EEG mit em europäischen Beihilferecht bezüglich er besonderen Ausgleichsregelung und egünstigte Unternehmen infolge dieser egelung ntwort rsula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 27 ündliche Frage 34 liver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) ewertung der von der EU-Kommission orgelegten Treibstoffqualitätsrichtlinie ntwort rsula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 28 ündliche Fragen 35 und 36 lrich Kelber (SPD) ntwicklung der Beschäftigten beim Bun- esministerium für Umwelt, Naturschutz nd Reaktorsicherheit an den Standorten onn und Berlin seit 2008 16052 C 16052 D 16052 D 16053 B VIII Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Oktober 2011 Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 29 Mündliche Fragen 37 und 38 Ulla Burchardt (SPD) Mittelabflüsse aus dem Programm „Chan- cengleichheit in Bildung und Forschung“ für Frauen Antwort Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 30 Mündliche Frage 39 Michael Gerdes (SPD) Schlussfolgerungen aus der Sondierungs- studie „Gezielte Eingriffe in das Klima?“ Antwort Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 31 Mündliche Frage 40 Michael Gerdes (SPD) Schlussfolgerungen aufgrund eines EuGH- Urteils für die Förderrichtlinien bei Pro- jekten mit embryonalen Stammzellen Antwort Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 32 Mündliche Fragen 41 und 42 Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Abbrecherquote bei Auszubildenden und Anteil Jugendlicher ohne Berufsausbil- dung Antwort Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 33 Mündliche Fragen 43 und 44 Oliver Kaczmarek (SPD) Anzahl der Graduiertenschulen und -kollegs sowie der dort eingeschriebenen Personen Antwort Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A M K Z s H p A D A M M E B A B A M M B w A B A M E A le D n A B A M E K G d r V z 16053 C 16054 B 16054 D 16055 A 16055 B 16056 A nlage 34 ündliche Frage 45 laus Hagemann (SPD) usätzliche Personalstellen für das Winter- emester 2011/2012 an den deutschen ochschulen im Rahmen des Qualitäts- akts Lehre ntwort r. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 35 ündliche Frage 46 arianne Schieder (Schwandorf) (SPD) ntwicklung des Erwerbungsetats der ibliotheken in den letzten zehn Jahren ntwort ernd Neumann, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 36 ündliche Frage 47 arianne Schieder (Schwandorf) (SPD) eurteilung der Forderungen nach Aus- eitung der Nationallizenzen ntwort ernd Neumann, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 37 ündliche Frage 48 delgard Bulmahn (SPD) uftritt der MDR Deutsches Fernsehbal- tt GmbH bei der Geburtstagsfeier des iktators Ramsan Kadyrow in Tschetsche- ien ntwort ernd Neumann, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 38 ündliche Fragen 49 und 50 delgard Bulmahn (SPD) ritik an der statistischen Erfassung der ewährung von Lizenzen zum Nachbau eutscher Waffen im Rüstungsexportbe- icht 2010 und Anzahl der Anträge bzw. oranfragen zur Genehmigung von Lizen- en in den vergangenen zwölf Monaten 16056 B 16056 D 16057 B 16057 B Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Oktober 2011 IX Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 39 Mündliche Frage 51 Johannes Pflug (SPD) Entscheidung über den Export von Kampf- panzern des Typs Leopard 2 an Saudi-Ara- bien Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 40 Mündliche Frage 52 Johannes Pflug (SPD) Umsetzung des Gemeinsamen Standpunkts der EU vom 8. Dezember 2008, betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Mili- tärgütern, in deutsches Recht Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 41 Mündliche Frage 53 Heidemarie Wieczorek-Zeul (SPD) Rüstungslieferungen seit Beginn der arabi- schen Umbrüche in Länder dieser Region Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 42 Mündliche Frage 54 Heidemarie Wieczorek-Zeul (SPD) Beseitigung des zukünftigen Informations- defizites im Rüstungsexportbericht im Zu- sammenhang mit der Umsetzung der EU- Verbringungsrichtlinie Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 43 Mündliche Fragen 55 und 56 Hans-Joachim Hacker (SPD) Auswirkungen der geplanten Änderung der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie so- w e fü R A P A M A A z D te s te A P A M B E I r u n A P A M K Z d m A P A M I H g s m v v 16058 A 16058 B 16058 C 16058 D 16059 A ie Bedeutung der Norm EN 13809 der uropäischen Normungsorganisation CEN r Berufsanerkennung und Tätigkeit von eiseleitern ntwort eter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 44 ündliche Frage 57 ndrej Hunko (DIE LINKE) usfuhr von Abfangtechnik und Software ur Telekommunikationsüberwachung an rittstaaten außerhalb der EU in den letz- n drei Jahren und Beachtung der Be- chlüsse des EU-Parlaments vom 27. Sep- mber 2011 zur Ausfuhrkontrolle ntwort eter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 45 ündliche Frage 58 ärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) ntlastung der besonders stromintensiven ndustrie durch die diesjährige Verände- ung in der Stromnetzentgeltverordnung nd etwaige Folgen für die anderen Netz- utzer ntwort eter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 46 ündliche Frage 59 laus Hagemann (SPD) usätzliche Fördermilliarde im Rahmen es Sondervermögens „Energie- und Kli- afonds“ für Elektromobilität ntwort eter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 47 ündliche Frage 60 ngrid Nestle (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) inweis der Bundesnetzagentur auf eine esetzliche Grundlage für den generellen ektoralen Produktivitätsfaktor im Rah- en der Energiewirtschaftsgesetz-Novelle or dem Urteil des Bundesgerichtshofs om 28. Juni 2011 16059 B 16059 D 16060 A 16060 B X Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Oktober 2011 Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 48 Mündliche Frage 61 Ingrid Nestle (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Deutsche Bemühungen um den Erhalt des Effizienzziels beim Primärenergiever- brauch in der EU-Effizienzrichtlinie Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 49 Mündliche Frage 62 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Höhe der Strafzahlungen infolge des Straf- verletzungsverfahrens bezüglich der abge- laufenen Frist zur Umsetzung der EU- Richtlinie zur geologischen Speicherung von Kohlendioxid Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 50 Mündliche Fragen 65 und 66 Gabriele Hiller-Ohm (SPD) Einstellung der Förderung des dänischen Schulvereins in Schleswig-Holstein im Jahr 2012 Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 51 Mündliche Fragen 67 und 68 Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) Einstellung der Förderung des dänischen Schulvereins in Schleswig-Holstein im Jahr 2012 Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A M B E d 2 n A C A M D E Z g L A C A M M V z tu A C A M M A tu A D A M B P A s A D 16060 C 16060 D 16061 A 16061 C 16062 B nlage 52 ündliche Fragen 71 und 72 ettina Hagedorn (SPD) rneute Kürzungen bei der Förderung der eutschen Minderheit in Dänemark für 012 und mögliche Belastung des Verhält- isses zu Dänemark ntwort ornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 53 ündliche Fragen 75 und 76 r. Rolf Mützenich (SPD) rrichtung einer nuklearwaffenfreien one am Persischen Golf und Begrenzun- en der Rüstungslieferung in die dortigen änder ntwort ornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 54 ündliche Frage 77 emet Kilic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) orwurf der Unterstützung von Projekten ugunsten der PKK durch deutsche Stif- ngen ntwort ornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 55 ündliche Frage 78 emet Kilic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) ktivitäten bzw. Projekte türkischer Stif- ngen und Institutionen in Deutschland ntwort r. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 56 ündliche Frage 81 rigitte Zypries (SPD) rüfung aller grundrechtsschonenden lternativen bei der Quellen-TKÜ ange- ichts der Schwere des Grundrechtseingriffs ntwort r. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16062 C 16063 B 16063 D 16064 A 16064 B Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Oktober 2011 XI Anlage 57 Mündliche Frage 82 Brigitte Zypries (SPD) Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbe- hörden in europäischen Ländern mit dem VoIP-Anbieter Skype als Modell für Deutschland Antwort Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 58 Mündliche Frage 83 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Inhalt der Leistungsbeschreibungen in den Verträgen von Bundesbehörden und Bun- desministerien mit der Firma DigiTask für die Beschaffung von Überwachungssoft- ware Antwort Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 59 Mündliche Frage 84 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Beschaffung von PC-Kommunikations- überwachungssoftware durch Bundesbe- hörden und Anhaltspunkte über Gewäh- rung geldwerter Vorteile für die an der Beschaffung beteiligten Bundesbedienste- ten durch die Lieferunternehmen Antwort Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 60 Mündliche Frage 85 Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) Vorlage der Pläne zur Senkung der Ein- kommensteuer und Verteilung des Auf- kommens aus der kalten Progression auf die Jahre 2010 bis 2012 Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A M D U g s A ti A H A M D E le z A H A M M Z T u A H A M M E d b a A H 16064 C 16065 A 16065 B 16065 D nlage 61 ündliche Frage 86 r. Martina Bunge (DIE LINKE) msetzung der Urteile des Bundesarbeits- erichts vom Mai 1999 bezüglich des An- pruchs auf Zusatzversorgung nach der bgabenordnung 54 für Beschäftigte wich- ger volkseigener Betriebe der DDR ntwort ans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 62 ündliche Fragen 87 und 88 r. Ilja Seifert (DIE LINKE) inrichtung von Gemeinsamen Servicestel- n für Rehabilitation seit 2002 sowie Pläne ur Erhöhung der Wirksamkeit ntwort ans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 63 ündliche Frage 89 arkus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) iel der geplanten Studie zur Bildung und eilhabe von Kindern und Jugendlichen im nteren Einkommensbereich ntwort ans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 64 ündliche Frage 90 arkus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) rgebnis der Ermittlung des im Rahmen es Bildungs- und Teilhabepaketes zu er- ringenden Eigenanteils aus dem Regelsatz n den Schülerbeförderungskosten ntwort ans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16066 A 16066 B 16066 D 16067 A XII Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Oktober 2011 Anlage 65 Mündliche Frage 91 Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) Sittenwidriger Einsatz von Scheinselbst- ständigen bei der eismann Tiefkühl-Heim- service GmbH sowie Vermittlung von Ar- beitslosen an diese Firma durch die Bundesagentur für Arbeit Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 66 Mündliche Frage 92 Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vereinbarkeit der Vergabe von Lebensmit- tel- und Ärztegutscheinen an Asylbewerber mit dem Grundgesetz und der Europäi- schen Menschenrechtskonvention Anlage 68 Mündliche Frage 95 Anette Kramme (SPD) Anpassung der Internen Services im Rah- men der geplanten Organisationsreform der Bundesagentur für Arbeit Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 69 Mündliche Frage 96 Anette Kramme (SPD) Leistungsgewährung der Operativen Ser- vices im Rahmen der geplanten Organisa- tionsreform der Bundesagentur für Arbeit Antwort 16067 B 68 D00 A Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 67 Mündliche Fragen 93 und 94 Sabine Zimmermann (DIE LINKE) Entwicklung der Erwerbstätigen mit auf- stockenden SGB-II-Leistungen im öffentli- chen Dienst seit 2007 Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . H A M P A E w te A P 16066 C 16068 A ans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 70 ündliche Fragen 97 und 98 etra Crone (SPD) uswirkungen der Pläne zur Reform der U-Agrarpolitik auf die deutsche Forst- irtschaft nach 2013 sowie geplanter An- il des Forstsektors am Gesamtbudget ntwort eter Bleser, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16069 A 16069 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Oktober 2011 15949 (A) ) )(B) 135. Sitz Berlin, Mittwoch, den Beginn: 12.1
  • folderAnlagen
    Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Oktober 2011 16035 (A) ) )(B) derlichen Tiefe zu beschreiben und zu erläutern. Eine se- Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten A g S to m E m li s d g z d G v k te E E ti n e e ü te s u In w d d Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Barnett, Doris SPD 26.10.2011 Bülow, Marco SPD 26.10.2011 Caesar, Cajus CDU/CSU 26.10.2011 Dağdelen, Sevim DIE LINKE 26.10.2011 Dörflinger, Thomas CDU/CSU 26.10.2011 Duin, Garrelt SPD 26.10.2011 Gohlke, Nicole DIE LINKE 26.10.2011 Dr. Koschorrek, Rolf CDU/CSU 26.10.2011 Kotting-Uhl, Sylvia BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 26.10.2011 Kunert, Katrin DIE LINKE 26.10.2011 Dr. Lauterbach, Karl SPD 26.10.2011 Dr. Lehmer, Max CDU/CSU 26.10.2011 Merkel (Berlin), Petra SPD 26.10.2011 Nietan, Dietmar SPD 26.10.2011 Pfeiffer, Sibylle CDU/CSU 26.10.2011 Dr. Ruppert, Stefan FDP 26.10.2011 Scharfenberg, Elisabeth BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 26.10.2011 Scheel, Christine BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 26.10.2011 Seiler, Till BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 26.10.2011 Voß, Johanna DIE LINKE 26.10.2011 Wagenknecht, Sahra DIE LINKE 26.10.2011 Wolff (Wolmirstedt), Waltraud SPD 26.10.2011 Wunderlich, Jörn DIE LINKE 26.10.2011 Zapf, Uta SPD 26.10.2011 (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht nlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Lothar Binding (Heidel- berg), Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Uwe Beckmeyer, Klaus Brandner, Edelgard Bulmahn, Elvira Drobinski-Weiß, Siegmund Ehrmann, Martin Gerster, Angelika Graf (Ro- senheim), Michael Groß, Klaus Hagemann, Bettina Hagedorn, Michael Hartmann (Wa- ckernheim), Frank Hofmann (Volkach), Dr. h. c. Susanne Kastner, Fritz Rudolf Körper, Dr. Bärbel Kofler, Ute Kumpf, Kirsten Lühmann, Caren Marks, Hilde Mattheis, Aydan Özoğuz, Stefan Rebmann, Dr. Carola Reimann, Sönke Rix, Karin Roth (Esslingen), Marlene Rupprecht (Tuchenbach), Carsten Schneider (Erfurt), Wolfgang Tiefensee und Heidemarie Wieczorek-Zeul (alle SPD) zur namentlichen Abstimmung über den Entschließungsantrag zu der Abgabe einer Regierungserklärung durch die Bundeskanzlerin zum Europäischen Rat und zum Eurogipfel am 26. Oktober 2011 in Brüssel (Tagesordnungspunkt 1) Unser gemeinsamer Antrag überträgt der Bundesre- ierung ein Rahmenmandat für die Verhandlungen der taats- und Regierungschefs der Euro-Zone am 26. Ok- ber 2011 über die Konkretisierung von Optimierungs- odellen zur European Financial Stability Facility – FSF. Wir haben uns in diesem Antrag auf einen Rah- en verständigt, der es ermöglichen soll, einen mög- chst effizienten Einsatz der Mittel der EFSF zur Stabili- ierung der Eurozone sicherzustellen. Wir stimmen iesem Entschließungsantrag zu, weil wir die grundle- ende Zielrichtung der Stabilisierung Europas unterstüt- en. Die Information und Einbindung des Bundestags urch die Bundesregierung ist allerdings nicht mit den rundsätzen einer angemessenen Parlamentsbeteiligung ereinbar. Unser Entschließungsantrag präjudiziert allerdings eine Festlegung auf die konkrete Ausgestaltung und chnische Umsetzung eines oder mehrerer Modelle zur rhöhung des finanziellen Handlungsspielraums der FSF, über die wir in den Ausschussberatungen debat- ert haben. Ein Modell sieht eine teilweise Besicherung eu emittierter Staatsanleihen vor – Versicherungsoption –; ine weitere Überlegung bezieht sich auf die Gründung iner oder mehrerer Zweckgesellschaften – Fondsoption –, ber die eine Risikoteilung zwischen öffentlichen Mit- ln der EFSF und privaten Investoren erreicht werden oll. Eine Festlegung auf konkrete Organisationsprinzipien nd Funktionsweise der beiden genannten und weiterer strumente der EFSF kann auch deshalb nicht erfolgen, eil Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble in en Beratungen des Haushaltsausschusses leider nicht in er Lage war, die Details des Fondsmodells in der erfor- 16036 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Oktober 2011 (A) ) )(B) riöse Vorbereitung der Entscheidung war angesichts der Komplexität der Sachfragen nicht möglich. Der Bera- tungsbedarf konnte auch aufgrund der sehr späten Be- reitstellung von mehr als 500 Seiten an Text mit Erläute- rungen zu den vorgesehenen Regelungen erst im Verlauf der Ausschussberatungen nicht abgedeckt werden. Die Bundesregierung hat im Vorfeld der Regierungs- erklärung von Bundeskanzlerin Merkel wesentliche Sach- informationen nur unvollständig und sehr kurzfristig vorgelegt und dabei das Risiko bewusster Fehlinterpreta- tionen und medialer Verwirrung in Kauf genommen. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Viola von Cramon-Taubadel, Katja Dörner, Harald Ebner, Bettina Herlitzius, Dr. Anton Hofreiter, Thilo Hoppe, Uwe Kekeritz, Sven-Christian Kindler, Maria Klein-Schmeink, Ute Koczy, Oliver Krischer, Agnes Krumwiede, Stephan Kühn, Markus Kurth, Monika Lazar, Dr. Tobias Lindner, Nicole Maisch, Agnes Malczak, Kerstin Müller, Beate Müller- Gemmeke, Ingrid Nestle, Dr. Konstantin von Notz, Dr. Hermann E. Ott, Lisa Paus, Tabea Rößner, Dorothea Steiner, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Wolfgang Wieland und Dr. Valerie Wilms (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur namentlichen Abstimmung über den Entschließungsantrag zu der Abgabe einer Regierungserklärung durch die Bundeskanzle- rin zum Europäischen Rat und zum Eurogipfel am 26. Oktober 2011 in Brüssel (Tagesord- nungspunkt 1) Nur drei Wochen nach der letzten Reform der EFSF steht heute erneut eine Ausweitung des Instrumentari- ums der Europäischen Finanzmarktstabilisierungsfazili- tät, EFSF, an. In sehr kurzfristig anberaumter Sitzung muss der Bundestag auf der Grundlage sehr kurzfristig verfügbarer Unterlagen darüber entscheiden, ob die EFSF in völlig anderer Weise als bisher tätig werden soll. Damit wird nach den Krisenentscheidungen zur Bankenrettung im Herbst 2008, zu den Griechenland- Hilfen und der Einrichtung des EFSF im Mai 2010 nun wieder unter hohem zeitlichen Druck über Milliardenri- siken entschieden. Dieser Druck ist nicht einer unvorhersehbaren Dyna- mik der Krise geschuldet. Dieser Druck ist politisch ab- sichtlich herbeigeführt worden. Seit mindestens einem Monat wird unter den Regierungen der Euro-Zone über die effizientere Nutzung oder Hebelung der EFSF disku- tiert. Doch im Parlament unterdrückte die Koalition jed- wede inhaltliche Auseinandersetzung mit diesen Vor- schlägen mit dem Erfolg, dass nun zwischen einer ersten Information der Bundesregierung und der Entscheidung im Plenum nur etwa 24 Stunden liegen. So etwas darf sich ein Parlament nicht gefallen lassen. d fe B g k n m g s P b z in v 2 fe tä g d A V K w k h ö b L g s g v 4 1 Z ru g v b s e K h g tu z fä b d A m c fa L w tä u (C (D Es ist richtig, dass nun das Plenum des Bundestages iese Entscheidung trifft. Die Regierungsfraktionen grei- n damit die Forderung aus dem Antrag der Grünen undestagsfraktion auf, den sie vor vier Tagen noch ab- elehnt haben. Die Ausweitung der Handlungsmöglich- eiten der EFSF, indem zusätzliche Investoren hinzuge- ommen werden, verändert grundlegend den Umgang it den vom Bundestag gewährten Garantien. Sie ver- rößert die Schadenshöhe für den Bundeshaushalt ent- cheidend, die im Falle einer Umschuldung oder einer leite eines Krisenstaates zu tragen wäre – Verlustquote ei Ausfall. Mitglieder der Bundesregierung haben sich war aus Angst vor Widerstand in den eigenen Reihen tensiv bemüht, dieses Faktum mit Hinweis auf die un- eränderte Höhe des deutschen Garantierahmens von 11 Milliarden Euro zu verschleiern. Parlament und Öf- ntlichkeit wurden hier gezielt desinformiert, ja ge- uscht. Deswegen wurde regelmäßig von „Effizienzstei- erung“ gesprochen, um lediglich die positiven Aspekte es veränderten Ansatzes erkennbar werden zu lassen. ber es gibt eine solche Effizienzsteigerung ohne eine eränderung des Risikos nicht. Zudem haben führende oalitionspolitiker eine Hebelung noch vor kurzem ortgewaltig abgelehnt. Sie müssen nun öffentlich er- lären, warum sie ihre Meinung geändert haben, statt inter verschlossenen Türen das zu beschließen, was sie ffentlich ausgeschlossen haben. Die Diskussion zur He- elung ist damit ein Beispiel mehr für die vielen „roten inien“, die ständig definiert und anschließend unter roßem Vertrauensverlust in der Bevölkerung über- chritten werden. Die Ausweitung der EFSF-Kapazität ist dennoch rundsätzlich richtig. Die EFSF hat derzeit eine Kredit- ergabekapazität von 440 Milliarden Euro. Davon gehen 6,5 Milliarden an Portugal und Irland. Mindestens 09 Milliarden Euro sind für Griechenland erforderlich. usätzlich werden Mittel für die Bankenrekapitalisie- ng gebraucht. Diese soll nach den derzeitigen Planun- en 100 Milliarden Euro erfordern, von denen ein rele- anter Teil, vielleicht 30 Milliarden Euro, über die EFSF ereitgestellt werden muss, weil weder die Banken elbst noch deren Sitzländer die Rekapitalisierung aus igenen Mitteln aufbringen können. Damit ist klar: Die apazität der EFSF reicht bei der bisherigen Herange- ensweise nicht, um neuen Herausforderungen zu be- egnen. Zum einen ist es nötig, eine wirkliche Schuldenentlas- ng für Griechenland zulasten der Gläubiger umzuset- en, damit die Schuldenlast Griechenlands wieder trag- hig ist und das Land eine Entwicklungsperspektive ekommt. Wir haben dazu immer eine Orientierung an en Marktwerten gefordert, also derzeit etwa 60 Prozent bschlag. Wenn man das umsetzen will, ist es nötig, ögliche Auswirkungen auf den Bankensektor in Grie- henland selbst und in anderen Ländern und gegebenen- lls auf die Märkte für Staatsanleihen weiterer Euro- änder abfedern zu können. Eine Vorbedingung für eine irkliche Umschuldung ist deshalb eine EFSF-Kapazi- t, die über dem heutigen Volumen liegt. Zum anderen sind seit August diesen Jahres Spanien nd insbesondere Italien im Fokus der Finanzmarktak- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Oktober 2011 16037 (A) ) )(B) teure. Die Zinsen in beiden Ländern sind gestiegen und konnten nur durch Käufe der Europäischen Zentralbank auf einem vertretbaren Niveau gehalten werden. Dabei sind insbesondere bei Spanien mit einem Schuldenstand, der unterhalb dem der Bundesrepublik Deutschland liegt, kaum Zweifel an der Solvenz vorhanden. Die Kri- sendynamik setzt beide Länder dennoch der Gefahr einer Spirale aus steigenden Zinsen und sinkender Schulden- tragfähigkeit aus, die ohne externe Hilfe in die Insolvenz führen könnte. Italien muss im Jahr circa 380 Milliarden Euro refinanzieren. Allein diese Zahl macht deutlich, dass eine Ausweitung der EFSF-Kapazität nötig ist. Deshalb stimmen wir zu, dass die Bundesregierung Verhandlungen über eine Ausweitung der Kapazität der EFSF mittels sogenannter Hebelung führt und bringen das mit einer Zustimmung zum vorliegenden Entschlie- ßungsantrag zum Ausdruck. Richtig ist zwar, dass ohne die vielen Fehler und Ver- zögerungen, die gerade die Bundesregierung beim Kri- senmanagement zu verantworten hat, wir vielleicht nie in die heutige Zwangslage gekommen wären. Richtig ist auch, dass alternative Wege der Stabilisierung der euro- päischen Finanzmärkte zur Verfügung gestanden hätten oder heute zur Verfügung stünden, wenn man rechtzeitig den Mut zu Vertragsänderungen gehabt hätte. Wir halten nach wie vor eine stärkere haushaltspolitische Koordi- nierung und die Einführung europäischer Anleihen – Euro-Bonds – für besser als den von den europäischen Regierungen derzeit beschrittenen Weg. Doch für die nächsten Wochen stehen diese Alternativen leider noch nicht zur Verfügung, weil insbesondere die erforderliche haushaltspolitische Kontrolle in den Mitgliedstaaten noch nicht vertraglich vereinbart wurde. Deswegen muss zunächst der bisherige Weg mit einer Ausweitung der EFSF-Kapazität weitergegangen werden. Und wenn der Bundestag der von den Marktakteuren erwarteten Aus- weitung der EFSF-Kapazität seine Zustimmung verwei- gert, droht eine neuerliche massive Zuspitzung an den Finanzmärkten, die alles nur noch schwieriger und teurer machen könnte. Einmal mehr befindet sich die Politik in einer Zwangslage. Tatsache ist aber auch, dass die Bundesregierung bis- lang auf knapp vier Seiten nur eine grobe Skizze mögli- cher Wege vorgelegt hat. Sie definieren einen Raum von Möglichkeiten, keine klare Perspektive der nächsten Schritte. Es ist zu befürchten, dass die darin vorgesehe- nen Varianten der Hebelung teurer und unstabiler sind als alternative Varianten, die von der Bundesregierung ausgeschlossen, aber im Bundestag nie kritisch vergli- chen wurden. Auch hat die Koalition eine von den Oppositionsparteien im Haushaltsausschuss geforderte Anhörung zur Klärung der Vor- und Nachteile der ver- schiedenen Varianten abgelehnt. Teuer könnte die ge- plante Fondslösung werden, weil den Kapitalmarktak- teuren, die Risiken übernehmen sollen, dieses honoriert werden muss. Unklar ist auch, ob die diversen neu zu emittierenden strukturierten Finanzmarktprodukte zu ei- ner Stabilisierung wirklich beitragen oder selbst Quelle von Unsicherheit werden können. Das gilt bei der Versi- cherungslösung insbesondere dann, wenn sich die Markteinschätzung über das Risiko so entwickelt, dass d is li ru H n H g w M s m d b in z s L m K z Z g d d c g ta A d G g n m K fü d d K m w s d d U Z s ru te d A d k m K g G g (C (D as abgedeckte Risiko nicht mehr ausreicht. Schließlich t unklar, ob sich für die verschiedenen Varianten wirk- ch Investoren finden lassen und ob nicht die Absiche- ng so großzügig ausgestaltet werden muss, dass die ebelung relativ gering ausfällt und nur für wenige Mo- ate Atempause verschafft. Klar ist jedenfalls, dass die ebelung der EFSF nur Übergangslösung in eine anders estaltete stabilere Lösung sein kann und darf. Auch erden wir kritisch bewerten müssen, welche konkreten aßnahmen nun auf der Grundlage der heutigen Zu- timmung beschlossen werden. Als überzeugte Europäerinnen und Europäer sind wir it tiefer Sorge erfüllt um die Zukunft und den Bestand es europäischen Einigungsprozesses: Noch nie zuvor efand sich die Euro-Zone und mit ihr die gesamte EU einer so tiefen Krise, noch nie zuvor stand es um ein- elne ihrer Mitglieder sowie um die Gemeinschaft insge- amt so ernst. Und noch immer ist eine nachhaltige ösung dieser Krise nicht in Sicht, während das Krisen- anagement selbst immer mehr zum Mitverursacher der rise wird, weil die Koordination vieler Regierungen ügige und klare Entscheidungen unmöglich macht. Die ustimmung der Menschen zu dem schwierigen Prozess, emeinsam in Europa einen Weg aus der Krise zu fin- en, nimmt in einer Reihe von Euro-Ländern ab. Grund afür sind auch politische Fehlentscheidungen in der Sa- he, eine politische Kommunikation, die die Menschen egen die „Retter“ aufbringen muss, und eine inakzep- ble soziale Schieflage der Rettungsmaßnahmen. Die ufforderung des Bundestags, den Richtlinienvorschlag er Kommission für die Finanztransaktionsteuer in den remien auf den Weg zu bringen, geht auf grünes Drän- en zurück. Wird diese Steuer eingeführt, kann sie zu ei- er fairen Lastenverteilung beitragen. Weitere Maßnah- en zur Korrektur der sozialen Schieflage in dieser rise werden darüber hinaus nötig bleiben. Fehler im Krisenmanagement haben auch dazu ge- hrt, dass die Europäische Zentralbank immer mehr in ie Rolle des Krisenmanagers der letzten Instanz ge- rängt wurde. Es ist deshalb richtig, sie in Bezug auf die äufe von Staatsanleihen aus dieser Rolle zu befreien – ithilfe einer Ausweitung der EFSF-Kapazität. Falsch äre es jedoch, sie dafür zu kritisieren, dass sie ange- ichts der Unfähigkeit der Regierungen auf dem Sekun- ärmarkt eingegriffen hat, um Schlimmeres zu verhin- ern. Ebenso falsch wäre es angesichts der großen nsicherheiten über die weitere Entwicklung, für die ukunft weitere Maßnahmen dieser Art aus ideologi- chen Gründen auszuschließen. Die europäischen Banken sind wichtigster Hinde- ngsgrund für eine mutige, echte und umfassende Be- iligung privater Gläubiger in der griechischen Schul- enkrise und andernorts und außerdem wichtigster nsteckungskanal für ein Ausbreiten der Krise auf an- ere Länder. Hier zeigt sich, wie falsch es war, seit 2008 eine konsequente Stärkung der Kapitalbasis vorzuneh- en und nach wie vor die Kapitalausstattung an der ernkapitalquote zu messen, bei der Staatsanleihen auf- rund der Nullgewichtung überhaupt nicht eingehen. erade die Bundesregierung hat hier mit ihrer an weni- en deutschen Banken ausgerichteten Politik dazu beige- 16038 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Oktober 2011 (A) ) )(B) tragen, dass heute erneut staatliche Rekapitalisierungs- maßnahmen bevorstehen. Dieser Fehler darf nun bei der Bankenrettung nicht weitergeführt werden. Es ist falsch, mit einer stärkeren Kapitalausstattung bis Ende Juni 2012 zu warten. Ebenso falsch ist es, die Rekapitalisie- rung an den Kernkapitalquoten auszurichten. Würden die Marktwerte der Staatsanleihen weiter fallen, würden die Kernkapitalquoten rapide fallen, sodass bald die nächste Rettung notwendig wäre. Nötig ist zumindest er- gänzend eine Mindestkapitalausstattung im Verhältnis zur gesamten Bilanzsumme als ein ungewichtetes Maß – leverage ratio. Schließlich ist zu befürchten, dass viele Institute eigenständig nicht in der Lage sein werden, die notwendige Eigenkapitalerhöhung durchzuführen. Sollte dann eine Rekapitalisierung mit Unterstützung der EFSF durchgeführt werden, würde das die jeweilige national- staatliche Schuldenquote erhöhen und so eine neuerliche Verschärfung der Staatsschuldenkrise verursachen – so wie bereits in Irland die Inanspruchnahme der EFSF nur aufgrund der Bankenrettung erforderlich war. Viele Menschen sind zu Recht entsetzt, dass nach 2008 die Politik schon wieder bzw. immer noch von den Finanzmärkten getrieben ist. Die Spitzengehälter an der Wall Street sind so hoch wie vor Ausbruch der Krise, die Konzentration von Einkommen und Vermögen hat wei- ter zugenommen, die Banken sind größer denn je zuvor. Das widerspricht den Ankündigungen von vor drei Jah- ren. Es braucht daher einen neuen Impuls für eine grund- legende Neuausrichtung der Finanzmärkte. Die Bundes- regierung lässt dies bisher vermissen. Wir Grünen fordern deshalb, endlich die Problematik der Großban- ken – too big to fail, too interconnected to fail – auch in Deutschland im Rahmen einer Kommission des Deut- schen Bundestages systematisch anzugehen, damit Poli- tik wieder in die Lage versetzt wird, die Regeln setzen zu können. Weitere Schritte, wie zum Beispiel eine Re- gulierung des Schattenbankensektors, müssen dazukom- men. Neben der Neuordnung der Finanzmärkte gilt es auch, Europa institutionell neu aufzustellen. Ein Fahrplan für die dringend erforderlichen Integrations- und Harmoni- sierungsschritte vor allem in den Bereichen Haushalt, Steuern, Finanzmarktregulierung und Wirtschaft ist je- doch nicht vereinbart. Dabei liegt hier der Schlüssel zu einer nachhaltigen Lösung der Krise. Wir sind über- zeugt: Nur, wenn glaubhafte, echte und umfassende Schritte in Richtung einer starken Wirtschaftsunion ge- gangen werden, wird sich die Krise lösen lassen. Dies wird unweigerlich mit der Verlagerung nationaler Kom- petenzen auf die europäische Ebene und einer Demokra- tisierung, stärkeren Legitimierung und Kontrolle Euro- päischer Institutionen, vor allem des Europäischen Parlaments und der Kommission, verbunden sein. Dafür braucht es eine Vertragsänderung und für diese eines de- mokratischen legitimierten Prozesses – einen Konvent. Denn weder die konkreten Krisenmaßnahmen noch die Veränderungen in Europa dürfen Hinterzimmern vorbe- halten bleiben, wenn die Demokratie in dieser Krise nicht unter die Räder geraten soll. A n u li U b ü k v H fü ri w A G z s m ß d s s s k s w te w ru d V s s z A s D rü fü im s s e (C (D nlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Frank Schäffler, Nicole Bracht-Bendt und Sylvia Canel (alle FDP) zur namentlichen Abstimmung über den Entschlie- ßungsantrag zu der Abgabe einer Regierungs- erklärung durch die Bundeskanzlerin zum Europäischen Rat und zum Eurogipfel am 26. Oktober 2011 in Brüssel (Tagesordnungs- punkt 1) Die Schuldenschirmpolitik ist eine Totgeburt. Sie ist icht geeignet, die Überschuldungskrise von Banken nd Staaten zu lösen. Mit der Europäischen Finanzstabi- sierungsfazilität – EFSF – wird es nicht gelingen, die rsachen der Verschuldung von Staaten und Banken zu eseitigen. Denn sowohl Staaten als auch Banken sind berschuldet. Mit der EFSF werden die vorhandenen nappen Mittel nur vom einen Sektor in den anderen erschoben. Die Bundesregierung will auf dem Euro-Gipfel eine ebelung der EFSF vereinbaren und damit das Risiko r den Steuerzahler maximieren. Dazu sollen struktu- erte Finanzprodukte genutzt werden. Wenigstens urde inzwischen eingeräumt, dass dies nur über die usweitung des Risikos funktioniert, wenn das deutsche arantievolumen von 211 Milliarden Euro plus 20 Pro- ent plus Zinsen nicht erhöht werden soll. Die Bundesregierung hat zwei Hebelmodelle vorge- tellt. Modell 2 sieht eine durch die EFSF attraktiv ge- achte Zweckgesellschaft vor. Mit ihrer Hilfe sollen au- ereuropäische Investoren dazu bewegt werden, freudig ie Anleihen der Schuldenstaaten zu zeichnen. Dabei ind die Ausführungen zu diesem Modell so vage, dass elbst Experten nicht verstehen, wie das funktionieren oll. Dieses Modell wird wohl niemals zum Einsatz ommen. Daher steht nur Modell 1 zu Wahl. Mithilfe der EFSF ollen Teilausfallzertifikate finanziert werden. Diese erden zusammen mit den Anleihen der Schuldenstaa- n im Paket gekauft und können eingelöst werden, enn der Zahlungsausfall eintritt. Eine Effizienzsteige- ng der EFSF ist bei diesem Modell nur möglich, wenn ie EFSF den ersten Ausfall übernimmt. Es gab in der ergangenheit eine Vielzahl von Staatsinsolvenzen. Sie ind eher Regel als Ausnahme. Im historischen Durch- chnitt zahlten insolvente Staaten immerhin ungefähr wei Drittel des Nominalbetrags auf ihre ausgefallenen nleihen zurück. Wenn nun die EFSF ein Darlehen an Italien vergibt, o würde sie bei einer italienischen Insolvenz auf die arlehenssumme gesehen zwei Drittel des Betrags zu- ckerhalten. Emittiert die EFSF Teilausfallzertifikate r die ersten 20 Prozent der Kreditsumme, so würde sie Falle einer italienischen Insolvenz ihren Kapitalein- atz komplett verlieren. Die Haftung der EFSF bezieht ich auf die riskante Spitze des Insolvenzschadens. Das rhöhte Risiko überträgt sich auf die deutsche Gewähr- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Oktober 2011 16039 (A) ) )(B) leistung für die EFSF und damit auf den Steuerzahler. Gleichzeitig wird Italien sich auf absehbare Zeit nicht mehr alleine am Kapitalmarkt refinanzieren können, sondern dauerhaft am Tropf der Schuldenschirme hän- gen. Das erhöhte Risiko für Deutschland zeigt sich an ei- ner Betrachtung der beiden Extremszenarien. Die EFSF vergibt im einen Fall 440 Milliarden Euro Kredite. Im anderen Fall begibt sie Teilausfallzertifikate im gleichen Umfang. Beim Ausfall von Darlehen haftet der deutsche Steuerzahler mit einem Drittel von 211 Milliarden. Das sind 70 Milliarden Euro. Bei Teilausfallzertifikaten haf- tet der deutsche Steuerzahler für den gesamten Einsatz der EFSF, also 211 Milliarden Euro. Allein zwischen 1981 und 2003 sind mehr als 100 sou- veräne Staaten zahlungsunfähig geworden. Es ist un- glaubwürdig und falsch, die Insolvenz eines Staates von vornherein auszuschließen. Wer dies tut, setzt Risiko und Haftung in einer Marktwirtschaft außer Kraft, so- wohl für die Gläubiger als auch für die Nehmerstaaten. Die Bundesregierung glaubt, dieses Mal sei alles an- ders. So wird es nicht sein. Die EFSF subventioniert die Verschuldung der Schuldenstaaten. Sie setzt die ökono- mischen Anreize, Ausgabenkürzungen zu unterlassen; das zeigt die Situation in Griechenland, Portugal aber auch Italien. Sie setzt Anreize für Banken, weitere Staatsanleihen von Schuldenstaaten zu erwerben. Die Verschuldung beider Sektoren wird demnach zunehmen. Der Umfang der EFSF wird nicht ausreichen, um die ab- sehbaren Insolvenzen von Banken und Staaten aufzufan- gen. Deshalb werden wir schon bald über weitere „Dammbrüche“ im Deutschen Bundestag zu entscheiden haben. Daher täuscht sich die Bundesregierung auch, wenn sie auf ein Ende des Aufkaufprogramms für notleidende Anleihen der Europäischen Zentralbank hofft. Der EZB- Rat entscheidet durch Mehrheitsbeschluss. Die vormali- gen Weichwährungs- und nun Schuldenstaaten sind im EZB-Rat in der Mehrzahl. Dies haben die deutschen Vertreter im EZB-Direktorium und im EZB-Rat leidvoll erfahren müssen. Sobald die EFSF-Mittel trotz Hebelung nicht mehr ausreichen, muss wieder zwischen Schuldenschnitt und Schuldenaufkauf entschieden werden. Diese Entschei- dung der EZB wird dann erneut für den Schuldenauf- kauf, zur Ausweitung der Geldmenge und für indirekte und direkte Monetisierung der Staatsschuld ausfallen. Das darf Deutschland nicht dauerhaft akzeptieren. Die Bundesregierung muss endlich die richtigen Wei- chen stellen. Nur sie hat es in der Hand, dieser Schulden- und Inflationspolitik ein Ende zu setzen. Sie muss die Schuldenschirmpolitik beenden. Sie muss Staatsinsol- venzen zulassen. Sie muss den Mitgliedstaaten den Aus- tritt aus der Währungsunion ermöglichen. Sie muss den Folgen von beidem ins Auge sehen. Dazu muss sie Ent- scheidungen treffen, wie wir hier mit den Abschrei- bungsverlusten der Banken und Versicherungen umge- hen. Gleichzeitig muss sie überlegen, wie unser Bankensystem der Zukunft aussieht, damit Überschul- d s M W n h d h V A s a F d s w n A le le d u w s m n A p ih w tu b R w a b B d ri d b (C (D ungskrisen von Staaten und Banken ausgeschlossen ind. Wilhelm Röpke, einer der Wegbereiter der sozialen arktwirtschaft, sagte in seiner Schrift „Europa in der elt von heute“: „Jedes Monolithische, starr Schablo- enhafte ist Europa fremd, und keine Feststellung ist ier zugleich wahrer wie unbestrittener als die, dass es as Wesen Europas ausmacht, eine Einheit in der Viel- eit zu sein, weshalb denn alles Zentristische Verrat und ergewaltigung Europas ist.“ nlage 5 Erklärungen nach § 31 GO zur namentlichen Abstimmung über den Ent- schließungsantrag zu der Abgabe einer Regie- rungserklärung durch die Bundeskanzlerin zum Europäischen Rat und zum Eurogipfel am 26. Oktober 2011 in Brüssel (Tagesordnungs- punkt 1) Veronika Bellmann (CDU/CSU): Aus dem zur Ab- timmung gestellten interfraktionellem Entschließungs- ntrag befürworte ich ausdrücklich den Vorschlag, eine inanztransaktionsteuer einzuführen, die Vorschläge, die ie Unabhängigkeit des EZB zu stärken, sowie die Vor- chläge für eine angemessene Parlamentsbeteiligung im eiteren Verfahren. Schlussfolgernd aus meiner grundsätzlichen Ableh- ung der Rettungsschirmpolitik und meinem bisherigen bstimmungsverhalten zu den jeweiligen Beschlüssen hne ich jedoch jegliche Form von Optimierungsmodel- n der EFSF im Sinne einer Hebelung ab, da außerdem eren mögliche Instrumente dem Bundestag nur äußerst nvollständig und intransparent dargestellt vorgelegt urden. Aus Vorgenanntem leitet sich ein differenziertes Ab- timmungsverhalten mit dem Votum „Enthaltung“ ab. Begründung: Das bisherige Konzept der Euro-Rettung, Altschulden it immer neuen Schulden bekämpfen zu wollen, ist icht aufgegangen. Auch die in immer kürzer werdenden bständen erfolgten Aufstockungen haben das Grund- roblem der Überschuldung einiger Mitgliederstaaten, re schlechte Haushaltsführung, mangelnde Wettbe- erbsfähigkeit sowie die zu geringe Eigenkapitalausstat- ng des gesamten Bankensektors inklusive Schatten- anken nicht gelöst. Lediglich die ständig wachsenden isiken wurden erfolgreich auf die Steuerzahler überge- älzt. Außerdem ist der Einzige, der Erfahrung mit der- rtigen Instrumenten hat, der IWF, nicht mehr zwingend ei den Rettungsaktionen dabei. Die Probleme aus der Staatsschuldenkrise und der ankenkrise türmen sich mittlerweile zu einer immer be- rohlicher werdenden Bugwelle auf, die weder durch skante Rettungsschirme und schon gleich gar nicht urch fragliche Hebelungsinstrumente derselben abge- aut werden kann. 16040 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Oktober 2011 (A) ) )(B) Die Folge dieser verfehlten Rettungspolitik, in der nicht „wertvolle Zeit gekauft“, sondern „wertvolle Zeit verschwendet“ wurde, ist, dass der immer kleiner wer- dende Teil der Geberländer erstens immer erpressbarer und zweitens überfordert zu werden droht. Die Meldun- gen, dass Risikoprämien auf Bundesanleihen bereits über denen britischer Staatspapiere liegen, sind alarmie- rend und zeigen, dass Deutschlands Bonität weder gott- gegeben noch für die Ewigkeit bestimmt feststeht. Dass nun im Falle von Griechenland endlich ein Schuldenschnitt erfolgen und mit einem entsprechenden Sanierungsplan begleitet werden soll, ändert allerdings wenig an dem Fakt, dass die bisherige „Konkursver- schleppung“ nunmehr im Vergleich zur Leistungskraft dieses Landes unverhältnismäßig teure Insolvenzplan- maßnahmen erfordert. Das gilt auch für die in diesem Zusammenhang notwendige Rekapitalisierung der Ban- ken, teilweise auch die der EZB, weil sie sich in den Schuldnerländern übermäßig engagiert hat. Ich bin dennoch der Meinung, dass ein temporärer Austritt Griechenlands aus der Währungsunion oder die Einführung einer Parallelwährung zwecks innerer Ab- wertung nicht ausgeschlossen werden darf. Alle bisherigen vermeintlichen Rettungsmaßnahmen hatten den Effekt: „Die Banken gewinnen immer, der Steuerzahler haftet, das Problem wird in die Zukunft vertagt“ – Zitat BVMW. Da hat meines Erachtens politi- sches Wunschdenken ökonomische Realitäten auszu- blenden versucht. Das kann auf Dauer nicht gut gehen. Optimierungsmodelle zu diesen Rettungsschirmen mit dem Ziel einer Hebelwirkung verschärfen die Situa- tion im Hinblick auf die Ausfallrisiken zusätzlich. Sie bedeuten zwar nicht direkt eine Ausweitung des Ge- währleistungsrahmens, aber indirekt schon, da sich das Haftungsrisiko für die Steuerzahler vervielfacht. Schließlich soll die EFSF auch nur nachrangig zu den Privatgläubigern eingetragen werden. Mit Modellen bzw. Produkten vergleichbar mit Kredit- ausfallversicherung – CDSJ – bekam seinerzeit die Wirt- schafts- und Finanzkrise gefährliche Radialkräfte. Es ist doch paradox, wenn wir nun selbst solche Produkte kre- ieren und vom Steuerzahler auch noch mehrfach absi- chern lassen. Die Märkte werden sich, wenn überhaupt, nur für kurze Zeit beeindrucken lassen. Im Übrigen ist das welt- weite Vorhandensein von Risikokapital auch begrenzt. Ob dies dann ausgerechnet in den Optionsmodellen der EFSF angelegt wird, kann bezweifelt werden. Zu be- fürchten ist, dass die Gefahr des Ausfalls steigt, weil tat- sächlich Milliarden oder sogar Billionen abgerufen wer- den und damit Spar- und Reformanreize trotz der teilweisen Konditionierung umgangen bzw. ausgehebelt werden. Was an „Steuerungsinstrument“ dann nur noch ver- bleibt, ist das Mittel der Inflation. Dazu ist keine Parla- mentsbeteiligung erforderlich. Deren Auswirkung auf die Ersparnisse, Lebensversicherungen usw. der deut- schen Bürger und damit auf den sozialen Frieden in un- serem Lande wird verheerend sein. Zumal das Interesse d E tr d im R z z d K G L E m D W D d d D s z s v w m u d d E d v ß E s d w p s s ta fü s te tr e fu n d je b s te te K (C (D er Mitgliedstaaten ungebrochen zu sein scheint, die ZB weiterhin mit der Schuldenmonetarisierung zu be- auen, wird ihr über kurz oder lang nur das Anwerfen er Druckerpresse übrig bleiben. Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE): Ich habe heute Bundestag gegen das neue Konzept zum sogenannten ettungsschirm – Europäische Finanzstabilisierungsfa- ilität, EFSF – gestimmt, weil die EFSF keinen Beitrag ur Lösung der Probleme in der Euro-Zone leistet, son- ern vielmehr die Krise verschärft. Sie verschärft die rise, insbesondere in den zu stützenden Staaten wie riechenland oder Portugal, da die Nehmerländer sich ohn- und Sozialkürzungen unterwerfen und überharte inschnitte bei den öffentlichen Ausgaben vornehmen üssen. Betroffene Länder werden damit kaputtgespart. amit ist die EFSF ein Rettungsring aus Blei. Denn die irtschaftsleistung dieser Länder wird sinken, und ihre efizite werden steigen. Die strengen Auflagen treffen ort vor allem die Geringverdienerinnen und Geringver- iener, die Rentnerinnen und Rentner. Der zusätzliche ruck durch die Geberländer, mittels gigantischer über- türzter Privatisierungswellen das öffentliche Eigentum u niedrigsten Preisen an Private zu verschleudern, wird chon mittelfristig ähnlich schädlich wirken. Der Staat erliert Einnahme- und Steuerungsmöglichkeiten – er ird in seiner Substanz ausgehöhlt. Die Bevölkerungs- ehrheit in Europa haftet mit umfassenden Garantien nd bezahlt ebenfalls mit Sozialabbau. Faktisch erhöht ie beabsichtigte EFSF-Hebelung das Zahlungsrisiko. Gleichzeitig werden die Verursacher und Nutznießer er Krise geschont. Die Ursachen der Schuldenkrise in uropa – die fehlende Regulierung der Finanzmärkte, ie teure Bankenrettung, die unzureichende Besteuerung on Unternehmen und hohen Vermögen sowie die au- enwirtschaftlichen Ungleichgewichte in Euro-Zone und U und das deutsche Lohndumping – werden nicht be- eitigt. Die EFSF hilft also nicht den Menschen, sondern en Banken, gerade auch den deutschen. Ihre Geschäfte erden weiterhin staatlich subventioniert. Bei der Euro- äischen Zentralbank können sie sich zu niedrigen Zins- ätzen Geld leihen und es für einen vervielfachten Zins- atz an Staaten weiterverleihen. Insofern ist die EFSF tsächlich ein Rettungsring – aber nur für Banken und r Finanzhaie. Koalition und Bundesregierung leisten der Krise Vor- chub, weil sie es vorsätzlich versäumt haben, Spekulan- n zu entwaffnen, die Finanzmärkte durch eine Finanz- ansaktionsteuer und eine wirksame Bankenabgabe zu ntschleunigen sowie den Bankensektor auf seine Kern- nktionen Zahlungsverkehr, Ersparnisbildung und Fi- anzierung zurückzuführen. Das Kasino wird also wie- er nicht geschlossen. Solange dies nicht geschieht, wird glicher Rettungsschirm wirkungslos und unsolidarisch leiben. Alexander Funk (CDU/CSU): Der vorliegende Ent- chließungsantrag zur Weitergabe von Kreditbürgschaf- n durch die EFSF zielt darauf ab, die erst am 29. Sep- mber 2011 beschlossene Erhöhung des effektiven reditausleihvolumens auf 440 Milliarden Euro vor dem Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Oktober 2011 16041 (A) ) )(B) Hintergrund einer „weiterhin angespannten Marktlage“ um neue Modelle einer vorgeblich möglichst effizienten Nutzung zu erweitern. In der Tat setzt der Antrag die bisherige Bail-out-Poli- tik in der Euro-Krise konsequent fort. Das Scheitern der Strategie, kurzfristige Marktberuhigungen mit Mil- liardenbürgschaften und ohne tatsächliche Aussicht auf nachhaltige ökonomische und haushälterische Solidität der Krisenländer zu erkaufen, ist indes offensichtlich und wird sich auch durch möglichst effiziente Finanz- modelle nicht aufhalten lassen. In der Konsequenz mei- ner Ablehnung des EFSF-Modells im Allgemeinen so- wie aufgrund der Ausgestaltung der vorgesehenen Maßnahmen im Besonderen kann ich dem vorliegenden Antrag nicht zustimmen. Es ist offensichtlich, dass beide nur kurz skizzierten Modelle der sogenannten Optimierung der EFSF-Aus- leihkapazitäten bereits vor dem Hintergrund einer mögli- chen Zuspitzung der Schuldendynamik in den großen europäischen Volkswirtschaften Italien, Spanien und Frankreich zu betrachten sind: Spätestens hierbei sollte aber allen Beteiligten klar sein, dass eine Bewältigung der entsprechenden Schulden- und Wirtschaftskrisen der großen Euro-Partner durch das leider etablierte System aus Bürgschaftsgarantien, zeitweiser marktferner Sen- kung der Zinslasten und Bonitätsverbesserung zulasten der wirtschaftlich solideren AAA-Länder kein Ausweg ist, sondern geradezu kontraproduktiv Konsolidierungs- druck nimmt und immer neue falsche Anreize setzt. Beide Modelle – Teilausfallschutzzertifikate oder In- vestmentzweckgesellschaft – kommen, unabhängig von der bereits von mir kritisierten Aufweichung der Kondi- tionalität zur Kreditvergabe in den neuen EFSF-Richt- linien, darin überein, durch partielle Garantien die Re- finanzierungskosten etwaiger Schuldenstaaten jenseits der Marktbewertung künstlich zu senken und damit die sanktionierende Wirkung steigender Zins-Spreads einzu- dämmen. Dies wirkt sich umso drastischer aus, als die EFSF die Berechtigung erhalten wird, am Primär- und Sekundärmarkt zu intervenieren – und damit in die Bad- Bank-Rolle der EZB gedrängt wird –, und andererseits sogar präventiv Stützungskredite weiterreichen kann. Vor diesem Hintergrund sehe ich auch die im Ent- schließungsantrag nicht zum Tragen kommende Ver- knüpfung der Hebelung mit den EFSF-Leitlinien höchst kritisch und für eine angemessene Entscheidungsfindung als unzureichend an. Von einer auch nur halbwegs marktnahen oder effi- zienten Einsetzung der Mittel kann mithin auch dann nicht die Rede sein, wenn jetzt – etwa in Modell 2 – die Hoffnung zugrunde liegt, dass „eine breitgefächerte Gruppe internationaler öffentlicher und privater Investo- ren angezogen wird“. Dieses Prinzip Hoffnung beruht offensichtlich eher auf der zunehmenden Erschöpfung aller Mittel der Bail-out-Politik als auf einer angemesse- nen und tragfähigen Bewertung der makroökonomischen Grundlagen und des weiteren Ablaufs der Staatsschul- denkrise. g N lu M to p e L d b s T s g h a g p k K b In v s h c A k e ü s S b fü k k m d W b 1 a to e a B c c ti M (C (D Beiden Modellen liegt überdies die Tendenz zu- runde, den seitens der EFSF weitergereichten Garantien achrangigkeit bei der Bedienung bei etwaigen Zah- ngsausfällen einzuräumen – First Loss. Auch diese aßnahme mag zwar die Attraktivität für private Inves- ren erhöhen, führt aber im Falle eines – auch artiellen – Zahlungsausfalls unweigerlich in der Tat zu iner deutlich höheren Ausfallquote für die bürgenden änder, im Falle Deutschlands also bis zu 211 Milliar- en Euro. Alle Diskussionen um eine Effizienz von He- elungsmodellen können – trotz gleichbleibender Ge- amthöhe der Bürgschaftsübernahmen – über diese atsache nicht einfach hinwegsehen. Wir, die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, ollten mit einem ablehnenden Votum nicht unsere Re- ierung schwächen, sondern im Gegenteil für die Ver- andlungen am 26. Oktober stärken. Es kann und sollte us dem deutschen Parlament die Botschaft nach Brüssel esandt werden, dass eine Fortführung der Schulden- olitik mit immer neuen Schulden nicht erfolgreich sein ann. Josef Göppel (CDU/CSU): Die Ausdehnung der reditvergabemöglichkeit der Europäischen Finanzsta- ilisierungsfazilität erhöht das Risiko der vollständigen anspruchnahme der deutschen Garantieverpflichtung on 211 Milliarden Euro. Mit der gleichen Garantie- umme kann ein viel größeres Volumen an Staatsanlei- en gestützt werden. Der Preis dafür ist eine entspre- hende Risikosteigerung für Deutschland. Meine bei der bstimmung am 29. September vorgetragenen Beden- en gewinnen dadurch noch stärker an Gewicht. Erstens. Die Hebelung der EFSF-Garantien wirkt wie in Aufruf an die Finanzmärkte, künftig Anleihen der berschuldeten Euro-Mitgliedsländer mit Risikoauf- chlägen zu versehen, die in allernächster Zukunft den tabilitätsmechanismus auslösen. Der Europäische Sta- ilisierungsfonds bindet immer mehr Steuermittel, die r andere wichtige Zukunftsinvestitionen fehlen. Zweitens. Bald wird selbst die deutsche Wirtschafts- raft nicht mehr ausreichen, um immer wieder neue spe- ulative Angriffe aufzuwiegen. Die von den Finanz- ärkten erzwungene Anhebung der Risikoprämie für eutsche Staatsanleihen ist dafür ein unübersehbares arnzeichen. Drittens. Die Entfesselung der Finanzmärkte wurde, eginnend mit dem Finanzmarktderegulierungsgesetz 989, von der Politik ausgelöst. Die Politik hat deshalb uch die Aufgabe, die dienende Funktion des Finanzsek- rs für das Gemeinwohl wiederherzustellen. Der jetzt ingeschlagene Weg schiebt eine durchgreifende Lösung uf, anstatt sie zu beschleunigen. Viertens. Mit dem jetzt eingeschlagenen Weg der ürgschaften lassen sich die europäischen Regierungs- hefs die Regeln der Finanzmärkte aufzwingen. Sie ma- hen die Staaten zu Mitspielern im Markt. Als demokra- sch gewählte Volksvertreter müssten sie aber über den ärkten stehen und das Gemeinwohl sichern. Das ver- 16042 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Oktober 2011 (A) ) )(B) langt nach einer raschen und strengen Regulierung der Finanzmärkte anstatt neuer Deckungszusagen. Ich halte deshalb an meiner Ablehnung der Europäi- schen Finanzstabilisierungsfazilität fest. Dr. Stephan Harbarth (CDU/CSU): Ich stimme dem Entschließungsantrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen zu. Mit meinem Votum verbinde ich folgende Erwägun- gen: Es steht zu erwarten, dass nur durch die Erweiterung der Handlungsoptionen der EFSF die Voraussetzungen dafür geschaffen werden können, die im Zusammenhang mit der Finanz- und Wirtschaftskrise der Hellenischen Republik erforderlichen Maßnahmen bei gleichzeitiger Begrenzung der hiermit einhergehenden Risiken für die übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union durch- führen zu können. Die wirtschaftliche und finanzielle Lage der Helleni- schen Republik lässt einen erheblichen Schuldenschnitt unausweichlich erscheinen. Ein derartiger Schulden- schnitt ist notwendige, nicht jedoch hinreichende Bedin- gung für die wirtschaftliche und finanzielle Genesung der Hellenischen Republik. Im Rahmen der insoweit er- forderlichen weiteren Maßnahmen, zu denen unter ande- rem ein langfristiges Aufbauprogramm zählt, sprechen aus meiner Sicht die überwiegenden Gründe auch für einen – vorübergehenden – Austritt der Hellenischen Re- publik aus der Euro-Zone, um die Wettbewerbsfähigkeit der griechischen Wirtschaft in den kommenden Jahren zu verbessern. Dies erscheint zugleich notwendig, um die Stabilität des Euro dauerhaft zu gewährleisten, das Vertrauen in die Gemeinschaftwährung zu stärken und den Prozess der europäischen Integration zu unterstüt- zen. Ich verbinde mein Votum zugleich mit der klaren Er- wartung, dass die durch die Errichtung, Aufstockung und Effektivierung der EFSF gewonnene Zeit genutzt wird, um den Weg einer nachhaltigen Finanzpolitik in der Euro-Zone zu beschreiten. Frank Heinrich (CDU/CSU): Bei aller Hitzigkeit in den Debatten – niemand zweifelt in diesen Tagen an ei- ner gemeinsamen Grundüberzeugung: Wir brauchen ein starkes Europa, und wir brauchen einen starken Euro. Deutschland spielt dabei eine Führungsrolle. Angela Merkel und Wolfgang Schäuble sind international ge- achtete Führungsfiguren in diesem Krisenszenario. Um sie weiter zu stärken, braucht es eine breite demokrati- sche Legitimation und Beauftragung durch den Deut- schen Bundestag. Wenn wir in der Breite zu einer klaren deutschen Position für Europa gelangen, können wir na- tionale und europäische Interessen verknüpfen. Und des- halb begrüße ich es außerordentlich, dass der vorlie- gende Entschließungsantrag von allen Fraktionen des Deutschen Bundestages gemeinsam eingebracht und unterstützt wird. – Von fast allen Parteien, muss ich na- türlich ergänzen. Denn die Partei Die Linke hat sich ja spätestens seit dem vergangenen Wochenende gewisser- m a d d „ S g s d k g m m n w m d e s te g d te g d ru z te Z n fü n re w e F li g fü b h F a ri e tu L v u E s A S (C (D aßen ein Programm der politischen Totalverweigerung uferlegt. Ich selber werde dem Antrag zustimmen und damit er Bundeskanzlerin das Mandat für Europa übertragen. Zu meiner Begründung: Erstens. Wir erleben eine weltweite Empörung gegen ie Macht der Banken und Finanzmärkte. Doch kann die occupy“-Bewegung – wie Altbundeskanzler Helmut chmidt im Gespräch mit Günther Jauch vor einigen Ta- en treffend formulierte – nur ein Symptomanzeiger ein. Ich verstehe diesen Unmut gut und bin sehr froh, ass es in Demokratien die Möglichkeiten solcher Arti- ulation gibt und auch, dass sich hier viele besorgte Bür- er tatsächlich einmischen. Trotzdem frage ich mich im- er wieder: Gegen wen geht es eigentlich? Hier schiebt an sich gegenseitig die Schuld in die Schuhe. Die ei- en haben ein klares Feindbild: die Banken. Die Banken iederum schieben es auf die Politik. In einem Interview it Dirk Müller las ich seine Antwort auf die Frage, wer enn die Krise eigentlich gemacht habe, dass es wohl ine besondere Leistung der Banken sei zu behaupten, ie hätten damit nichts zu tun und es seien nur die Staa- n gewesen. Ganz so einfach ist es eben nicht. Die anze Gesellschaft – und damit auch die Politik – trägt ie Verantwortung für das Ausufern der Begehrlichkei- n und damit des unbegrenzten Schuldenmachens. Die tatsächlichen gesetzlichen Änderungen und Re- ulierungsmechanismen muss jetzt – endlich wieder – ie Politik beschließen. Und so geht es eben gerade da- m, eine starke geeinte europäische Stimme – und Kraft – u sein, die sich politisch gegen weltweit agierende Ak- ure zu wehren vermag. Die Zeit der D-Mark ist im eitalter der Globalisierung vorbei. Dieser Realität kön- en und dürfen wir uns nicht verschließen. Zweitens. Nationale Alleingänge innerhalb Europas hren nicht weiter. Wir brauchen eine gemeinsame Li- ie und klare Verträge in Bezug auf Haushaltstranspa- nz und Schuldenbremsen oder auch auf Instrumente ie die Einführung einer Finanztransaktionsteuer und in Verbot von Leerverkäufen und anderen spekulativen inanzderivaten. Wenn Deutschland hier aussteigt, ver- ert es eine starke Stimme. Unser Einfluss in der EU ist roß, wie etwa der Verzicht auf Euro-Bonds gezeigt hat, r den Angela Merkel gekämpft hatte. Ich persönlich in der Überzeugung, dass nur so ein Total-Crash ver- inderbar ist. Bildlich gesprochen sind wir mit dem lugzeug „Euro-Raum“ nicht nur auf Sinkflug, sondern uf Crash-Kurs, und jetzt gilt es, in der Pilotenkanzel die chtigen Entscheidungen zu treffen, um möglicherweise ine Bruchlandung zu verhindern. Die Fehler in der Vergangenheit haben zu dieser Si- ation geführt, und ich hoffe, dass uns dies eine gute ehre für die Zukunft sein wird. Auch ich kann nicht erhehlen, dass ich starke Bauchschmerzen dabei habe nd um die Risiken und Unwägbarkeiten auch dieser ntscheidung sehr wohl weiß, aber in allen anderen Lö- ungen und einem Abwarten eher eine Garantie für den bsturz sehe. In dieser Situation Frau Merkel und Herrn chäuble in der Pilotenkanzel zu wissen – und, wie wir Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Oktober 2011 16043 (A) ) )(B) in den letzten Wochen immer wieder hören, auch an den Schalthebeln – beruhigt mich dabei sehr. Denn die Vor- schläge, die da hin und wieder von unseren europäischen Partnern kommen, sind jenseits aller negativen Vorstel- lungskraft, und bisher konnte die Kanzlerin immer noch kraft guter Argumente das Ruder an sich reißen. Drittens. Die Erweiterung des EFSF erhöht die Hand- lungsräume der Kapitalgeber, der Troika aus EU, EZB und IWF, und der Kapitalnehmer und vermindert Liqui- ditätsengpässe. Zudem werden nun staatliche Anleihen und privates Kapital gemeinsam für den EFSF herange- zogen. Auch für die privaten Geldgeber gelten uneinge- schränkt die Richtlinien des EFSF-Rahmenvertrages. Wollten wir nicht alle die Banken und alle anderen Part- ner der Finanzbranche beteiligen, eben auch am Risiko? Deshalb freuen mich die Passagen im Antrag besonders, die eine deutliche Botschaft in Richtung der Banken sen- den und die Einführung einer Finanztransaktionsteuer zur hohen Priorität erklären. Viertens. Ohne klare Kompetenzfestschreibungen und Sanktionsmöglichkeiten bleiben auch die besten Be- schlüsse nur Absichtserklärungen. Darum müssen die EU-Mitglieder und auch die Bundesrepublik bereit sein, nationale Kompetenzen an die EU abzutreten. Eine Aus- höhlung des EFSF und des geplanten ESM, wie es mit den Mastricht-Kriterien regelmäßig geschehen ist, würde das gesamte Rettungspaket ad absurdum führen. Es geht hier darum, demokratische Prinzipien – Zustim- mungspflicht des Bundestages – zu stärken und zugleich eine Aushöhlung der EU durch nationale Alleingänge zu verhindern. Gerade gestern wurde dies in den deutschen Medien folgendermaßen kommentiert: „Hier sehen Sie das einflussreichste Parlament in Europa“, und das Bild dazu zeigte den Deutschen Bundestag. Ich bin mit dem Auftrag in den Deutschen Bundestag geschickt worden, das Wohl der Bürger im Auge zu ha- ben – auch und besonders meiner Stadt Chemnitz –, und ich bin der festen Überzeugung, dass diese Entscheidung zugunsten eines stärkeren Europa jedem einzelnen Bür- ger mehr zugutekommt als ein deutscher Alleingang oder Rückschritt. Es geht um Europa. Es geht um 60 Jahre Frieden mit unseren Nachbarn, es geht um Freundschaft unter ande- rem mit Polen oder Frankreich. Es geht um ein stabiles demokratisches Gebilde, das von Rechtsstaatlichkeit und Sozialstaatlichkeit getragen ist. Eine europäische Werte- gemeinschaft. Ein Europa, das eine gemeinsame Vision für unsere Rolle und Verantwortung in der Weltgemein- schaft trägt. Dazu braucht es einen stabilen Wirtschafts- raum. Aber es braucht noch mehr: ein klares und deutli- ches Ja zu Europa! Andrej Hunko (DIE LINKE): Ich stimme aus folgen- den Gründen gegen die geplante Hebelung der EFSF: Die geplante Hebelung der EFSF und die in dem An- trag aufgestellten Forderungen vertiefen die Krise der EU. Sie sind ein weiterer fataler Schritt in die falsche Richtung, der auf Kosten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler gemacht wird. Den Umgang mit der Euro- K n s te w B d m te m p „ in d w k S p S K k p p li s s m D E la fe z b g w n d re h m a b le e S S s ti e O la (C (D rise kann man mittlerweile mit der Kernschmelze in ei- em Atomkraftwerk vergleichen: Die Regierung ver- ucht, auf Kosten der öffentlichen Haushalte immer wei- re Schutzmauern um das AKW zu bauen. Gleichzeitig ird die Kettenreaktion aufrechterhalten und weitere rennstäbe werden hinzugeführt, indem Steuergelder in en Finanzsektor gepumpt, das Kasino an den Finanz- ärkten weiter geduldet und in Schwierigkeiten gera- ne Länder zu Austeritäts- und Privatisierungsprogram- en gezwungen werden. Alle bisherigen Kritikpunkte an den „Euro-Rettungs- aketen“ bleiben bestehen: Erstens. Die EFSF ist, wie alle anderen bisherigen Euro-Rettungspakete“ auch, ein Airbag für die Finanz- dustrie auf Kosten der öffentlichen Haushalte. Anstatt ie Gläubiger an den Kosten der Krise zu beteiligen, ird ein Mechanismus zur Risikoabsicherung der Spe- ulationsgewinne, also eine dauerhafte Pipeline aus teuergeldern in den Finanzsektor, geschaffen. Zweitens. Die mit der EFSF verknüpften Austeritäts- rogramme sind sozial ungerecht und treiben die in chwierigkeiten geratenen Staaten noch tiefer in die rise. Anstatt etwa in Griechenland Sozialleistungen zu ürzen und öffentliches Eigentum dem Ausverkauf reiszugeben, wäre hier ein sozial-ökologisches Aufbau- rogramm notwendig – finanziert durch Gläubigerbetei- gung, eine kräftige Vermögensabgabe und eine drasti- che Reduzierung der überhöhten Militärausgaben. Drittens. Die „Euro-Rettungspakete“ stellen, insbe- ondere durch den Eingriff ins Haushaltsrecht der Parla- ente, eine weitere Entdemokratisierung dar. Anstatt emokratie abzubauen, wäre gerade in der Krise eine rweiterung der Demokratie notwendig – etwa wie in Is- nd, wo per Referendum abgestimmt wurde, ob die Öf- ntlichkeit bereit ist, die Kosten privater Zockerbanken u übernehmen. Die Euro-Krise steht in Zusammenhang mit den exor- itant gestiegenen privaten Vermögen, die in etwa den esamten Staatsschulden auf EU-Ebene entsprechen, so- ie mit den extremen Leistungsbilanzunterschieden in- erhalb des Euro-Raums. Um die Krise zu lösen, müssen ie Staatsschulden durch eine kräftige Vermögensabgabe duziert, die deutschen Exportüberschüsse durch nach- altige Lohnerhöhungen ausgeglichen sowie die Finanz- ärkte endlich reguliert werden. Die angebliche Forderung nach einer Finanztrans- ktionsteuer in dem Entschließungsantrag entpuppt sich ei näherem Hinsehen als Nebelwerferei: Gefordert wird diglich ein selbstverständlicher Verwaltungsvorgang, s gibt keinen positiven Bezug zu dieser sinnvollen teuer. Ich finde es beschämend, dass große Teile von PD und Grünen sich mittels dieser Nebelkerze zur Zu- timmung haben nötigen lassen. Der Irrsinn dieser „Rettungspakete“ kann gegenwär- g nur durch eine starke Bewegung auf den Straßen be- ndet werden. Ich unterstütze deshalb weiterhin die ccupy-Bewegung und wünsche ihr einen starken Zu- uf. 16044 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Oktober 2011 (A) ) )(B) Manfred Kolbe (CDU/CSU): Bereits am 29. Sep- tember 2011 habe ich der Erweiterung des Kreditverga- bevolumens der EFSF auf 440 Milliarden Euro nicht zu- gestimmt, da wir die Staatsschuldenskrise in Europa nicht mit immer weiteren Rettungspaketen und weiteren Staatsschulden bekämpfen können. Der heutige Ent- schließungsantrag ist der Beweis dafür, dass auch das vor vier Wochen beschlossene erweitere Kreditvergabe- volumen der EFSF nicht mehr ausreicht. Deshalb soll über eine Hebelung eine Vervielfachung dieses Betrages über die Billionengrenze erreicht werden. Diese Hebe- lung ist dem unseriösen Gebaren der Finanzwirtschaft vor der Finanzkrise 2008 nachempfunden. Zwar wird der deutsche Garantierahmen von 211 Milliarden Euro nicht erhöht, aber das deutsche Haftungsrisiko steigt in gleichem Maße wie auch das Kreditvergabevolumen der EFSF gehebelt wird. Daher muss ich den heutigen Ent- schließungsantrag erst recht ablehnen. Trotz der vorgesehenen Ausweitung des Kreditverga- bevolumens der EFSF über die Billionengrenze sollen daneben offenbar die Staatsanleihenankäufe durch die Europäische Zentralbank – EZB – weitergehen. Diese monetäre Staatsfinanzierung und Vergemeinschaftung der Haftung wird zwar von der Bundesregierung nicht gewünscht, gleichwohl aber offenbar geduldet. Sowohl das erweiterte Kreditvergabevolumen der EFSF als auch die weitergehenden Staatsanleihankäufe durch die EZB mindern den Druck auf die Krisenländer, endlich wirksame Sparmaßnahmen zu ergreifen und ihre Haushalte zu sanieren. Dies ist aber eine Voraussetzung für ein Ende der Staatsschuldenkrise in Europa und für ein starkes Europa in der Welt. Beide Maßnahmen schwächen daher eher Europa. Meiner Meinung nach stärken Neinstimmen aus der CDU/CSU und FDP die Bundeskanzlerin. Ihre interna- tionale Verhandlungsposition hat sich, sowohl aufgrund des ihren Spielraum einengenden Urteils des Bundesver- fassungsgerichtes als auch durch den Widerstand in den Koalitionsfraktionen im Deutschen Bundestag verbes- sert. Vor Ort ist es wichtig, dass die Bürgerinnen und Bürger sehen, dass die CDU zwar solidarisch hilft, aber klare Gegenleistungen fordert und eine uferlose Ver- schuldung nicht zulässt. Dr. Carsten Linnemann (CDU/CSU): Bereits am 29. September 2011 habe ich im Rahmen der namentli- chen Abstimmung zur Erweiterung des EFSF meine Be- denken zu Protokoll gegeben und darauf hingewiesen, dass ich dieses Instrument grundsätzlich für falsch halte. Der EFSF löst keines der ursächlichen Probleme, die zur Krise geführt haben, sondern verschiebt eine – zugege- benermaßen schmerzhafte – Lösung in die Zukunft. An dieser Einschätzung hat sich nichts geändert. Im Gegenteil, durch die jetzt geplante Ausgestaltung der EFSF mit Hebelmechanismen droht die Krise noch grö- ßere Ausmaße anzunehmen. Mit solchen Hebeln kann ein viel größeres Volumen an Staatsanleihen gestützt werden als bisher vorgesehen war, ohne dass im Gegen- zug die Einflussmöglichkeiten auf die gefährdeten Euro- Staaten verstärkt werden. Damit wird abermals der An- re s d n g m g d m b s P G u e s k R h a G s d s d b b d B m d d D ic – d d R b te m li lu C m e z b (C (D iz für Staaten mit hoher Verschuldung gesenkt, trukturelle Reformen anzugehen. Das steigert wie- erum das Haftungsrisiko. So gewinnt man das Vertrauen der Kapitalmärkte icht zurück, das zur Bewältigung der Krise aber drin- end benötigt wird. Die Verschuldungsspirale droht viel- ehr auf weitere Länder der Euro-Zone mit bislang sehr uter Bonität überzugreifen. Aus diesem Grund kann ich em vorliegenden Entschließungsantrag nicht zustim- en. Burkhardt Müller-Sönksen (FDP): Nicht alle der isherigen und geplanten Maßnahmen finden meine Zu- timmung. Auch weiterhin bestehen bei mir in verschiedenen unkten Zweifel. Ich halte eine geordnete Insolvenz für riechenland auch künftig für ein geeignetes Instrument nd begrüße daher außerordentlich die Diskussion auf uropäischer Ebene über einen möglichen Schulden- chnitt Griechenlands. Da ich jedoch zum jetzigen Zeitpunkt nicht erkennen ann, welche Risiken von anderen Staaten des Euro- aums noch zu erwarten sind und diese Risiken mir bis- er nicht benannt werden konnten, haben meine Zweifel uch weiterhin Bestand. Ich begrüße es ausdrücklich, dass der vereinbarte arantierahmen von 221 Milliarden Euro nicht über- chritten wird. Auch die avisierte Einbeziehung von Drittkapital fin- et meine volle Zustimmung. Die Risikoteilung zwi- chen öffentlichen Mitteln der EFSF und Drittmitteln urch private Investoren halte ich für den einzig gang- aren Weg für eine Erhöhung der Kapazität der EFSF, ei einer vertretbaren Erhöhung des Verlustrisikos. Auf iese Weise ergeben sich keine Belastungen für den undeshaushalt, die über den vereinbarten Garantierah- en von 221 Milliarden Euro hinausreichen. Das auch ie Hinzuziehung von Drittkapital, insbesondere aus em außereuropäischen Ausland, in der öffentlichen iskussion auch als „Hebel“ bezeichnet wird, bedauere h sehr, denn der zuvor berechtigt in die Kritik geratene andere – „Hebel“ beschrieb einen Sachverhalt, der nur ie eigene Bilanz der EFSF betraf. Ich begrüße es, dass auch bei der Entscheidung über ie Guidelines der EFSF der Deutsche Bundestag im ahmen von Beratung und Beschlussfassung im Plenum efasst wird und erst die Entscheidungen über die wei- re Ausgestaltung im Haushaltsausschusses vorgenom- en werden. Aufgrund dieser Abwägung stelle ich meine persön- chen Bedenken und Zweifel zu den getroffenen Rege- ngen zurück und stimme dem von den Fraktionen der DU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen ge- einsam vorgelegten Entschließungsantrag zur Abgabe iner Regierungserklärung durch die Bundeskanzlerin um Europäischen Rat und zum Eurogipfel am 26. Okto- er zu. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Oktober 2011 16045 (A) ) )(B) Mechthild Rawert (SPD): Unser gemeinsamer An- trag überträgt der Bundesregierung ein Rahmenmandat für die Verhandlungen der Staats- und Regierungschefs der Euro-Zone am 26. Oktober 2011 über die Konkreti- sierung von Optimierungsmodellen zur European Finan- cial Stability Facility – EFSF. Wir haben uns in diesem Antrag auf einen Rahmen verständigt, der es ermögli- chen soll, einen möglichst effizienten Einsatz der Mittel der EFSF zur Stabilisierung der Euro-Zone sicherzustel- len. Ich stimme diesem Entschließungsantrag zu, weil ich die grundlegende Zielrichtung der Stabilisierung Eu- ropas unterstütze. Die Information und Einbindung des Bundestags durch die Bundesregierung ist allerdings nicht mit den Grundsätzen einer angemessenen Parla- mentsbeteiligung vereinbar. Unser Entschließungsantrag präjudiziert ausdrück- lich keine Festlegung auf die konkrete Ausgestaltung und technische Umsetzung eines oder mehrerer Modelle zur Erhöhung des finanziellen Handlungsspielraums der EFSF. Die Bundesregierung hat im Vorfeld der Regierungs- erklärung von Bundeskanzlerin Merkel wesentliche Sachinformationen nur unvollständig und sehr kurzfris- tig vorgelegt und dabei das Risiko bewusster Fehlinter- pretationen und medialer Verwirrung in Kauf genom- men. Rolf Schwanitz (SPD): Ich habe aus folgenden Gründen gegen den Entschließungsantrag gestimmt: Die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität, EFSF, muss wegen der weiterhin angespannten Marktlage ei- nen möglichst effizienten Einsatz der ihr übertragenen Mittel sicherstellen – Hebel. Dafür erscheint mir das Op- timierungsmodell 1, das darauf zielt, ein unter Druck ste- hendes Land der Euro-Zone mit Teilabsicherungen neuer Staatsanleihen am Markt zu halten – Versicherungsmo- dell – geeignet. Es ist aus meiner Sicht richtig, dieses Modell weiter zu konkretisieren und später dazu die Leitlinien der EFSF anzupassen. Anders beurteile ich die als Modell 2 vorgestellte Ab- sicht, zur Maximierung der vorhandenen EFSF-Kredit- vergabekapazität eine oder mehrere Investmentzweckge- sellschaften – SPIV – errichten und nutzen zu wollen. Zum einen sind die hierzu dem Deutschen Bundestag schriftlich vorgelegten Erläuterungen zu unbestimmt, um die konkrete Ausprägung, aber auch die Grenzen dieser Zweckgesellschaften wirklich einschätzen zu kön- nen. Auch in der gestrigen, mehr als zweistündigen Be- ratung des Haushaltsausschusses hat die Bundesregie- rung das Modell 2 trotz mehrfacher Nachfrage nicht weiter konkretisiert. Darüber hinaus erinnern solche Investmentzweckge- sellschaften in fataler Weise an jene Special Purpose Viehicles – SPV –, deren Tätigkeit am Beginn der welt- weiten Finanzkrise stand. Wir erinnern uns: Um das not- wendige Kapital für neue Kredite zu beschaffen, wurden damals Kreditforderungen in großem Stil verbrieft. Hier- bei gaben die Kredit gebenden Banken die Zahlungsan- sprüche aus Hypothekenkrediten zusammen mit deren K ru w a – W D h h N m tä h w d A S s h n M v z re w E g la b e D e n w s u a v ü s 4 G E re e P s U d e (C (D reditrisiken an Investoren – andere Banken, Versiche- ngen, Hedgefonds, Vermögensverwalter – weltweit eiter. Dies geschah, indem die Ansprüche und Risiken us ganzen Portfolien in solche Zweckgesellschaften SPI – eingebracht und dann als forderungsbesicherte ertpapiere an die Investoren weitergegeben wurden. ieses intransparente Finanzkonstrukt trug nicht uner- eblich zur weltweiten Finanzkrise bei und stand des- alb später erheblich in der Kritik. Aus diesen Gründen lehne ich die Errichtung und utzung von Investmentzweckgesellschaften als Instru- ent zur Maximierung der EFSF-Kreditvergabekapazi- t – Modell 2 – ab. Ich will der Bundesregierung des- alb auch keinen Auftrag erteilen, einen solches Modell eiterzuverfolgen. Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE): Ich lehne, wie ie EFSF – Euro-Rettungsschirm – selbst, auch seine usweitung und riskante Hebelung ab. Er vertieft die paltung innerhalb der europäischen Gemeinschaft statt ie sozial, ökologisch und wirtschaftlich zu einen. Die wirklichen Ursachen der Krisen, vor allem die ochspekulativen, entfesselten Finanzmärkte, werden icht beseitigt, sondern fortgeschrieben und zementiert. illiarden Steuergelder werden verbrannt, um Profite on Banken, Versicherungen und Spekulationsgewinne u sichern. Die derzeitige Euro-Rettung ist eine reine Banken- ttung auf Kosten der Bevölkerung – in Deutschland ie den Krisenländern. Für die Bevölkerung in allen U-Mitgliedstaaten bedeutet das massive Sozialkürzun- en zur Finanzierung der EFSF. Insbesondere Griechen- nd, Irland und Portugal werden drastischen Sozialab- auprogrammen unterworfen. Das europäische Projekt hat nur eine Zukunft, wenn s demokratisch, sozial und wirtschaftlich gerecht ist. azu brauchen wir statt Spekulationsrettungsschirme ein uropäisches Konjunkturprogramm und eine koordi- ierte Wirtschafts- und Sozialpolitik in der EU. Der er- eitere Euro-Rettungsschirm zielt in die entgegenge- etzte Richtung und gefährdet so das Projekt Europa. Deshalb kann ich im Interesse der europäischen Idee nd der Bevölkerung in allen EU-Mitgliedstaaten, also uch der deutschen Bevölkerung, nicht zustimmen. Alexander Ulrich (DIE LINKE): Vor nicht einmal ier Wochen sind wir hier zusammengekommen, um ber die Ausweitung des sogenannten Euro-Rettungs- chirms, EFSF, abzustimmen: Er wurde auf effektive 40 Milliarden Euro aufgestockt, die deutschen arantien wurden auf – im Höchstfall – 253 Milliarden uro angehoben. Dies waren damals schon schwindeler- gende Summen; im Vergleich zu den Summen; um die s heute geht, nehmen sie sich allerdings fast schon wie eanuts aus: Von einer Billion ist die Rede, manchmal ogar von zwei Billionen. Und wofür das ganze Geld? m endlich die Klimakatastrophe oder den Hunger in er Welt zu bekämpfen, für sinnvolle Investitionen in ine sozialökologische Zukunft? Nein, dieses Geld wird 16046 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Oktober 2011 (A) ) )(B) einzig und allein dazu benutzt, Banken und Spekulanten zu retten. Nicht zu Unrecht hat Rainer Brüderle in der damaligen Debatte davon gesprochen, dass eine Hebe- lung der EFSF eine Massenvernichtung sei – allerdings nicht, wie er meinte, für die Finanzmärkte, sondern für Steuergelder. Und deshalb habe ich heute gegen die He- belung gestimmt. Die Bundesregierung wird nicht müde zu betonen, dass sich am deutschen Garantierahmen nichts ändert. Tatsächlich bleibt es dabei, dass für die deutschen Steu- erzahlerinnen und Steuerzahler „nur“ 253 Milliarden auf dem Spiel stehen. Die fundamentale Änderung bei der Hebelung der EFSF, die hier heute zur Abstimmung steht, ist jedoch, dass das Risiko, dass diese Garantien tatsächlich benötigt werden, enorm steigt. Denn durch die Hebel ist die EFSF immer die erste, die zahlt, wenn es irgendwo zu einer Krise kommt. Und wenn die EFSF zahlt, dann zahlen wir, die Steuerzahlerinnen und Steuer- zahler. Und deshalb habe ich heute gegen die Hebelung gestimmt. Ich will nicht länger zusehen, wie die Finanzmärkte die Politik vor sich hertreiben. In der Finanzkrise wur- den die Banken mit Milliardensummen gerettet – nun spekulieren sie gegen die Schulden, die zu ihrer Rettung gemacht wurden. Die Ratingagenturen haben in der Finanzkrise völlig versagt und Lehman Brothers am Tag vor der Pleite Bestnoten ausgestellt – nun schwingen sie sich zum Schiedsrichter über nationale Politik auf. Die Spekulanten haben mit aberwitzigen Produkten jongliert und damit eine der größten Wirtschaftskrisen der jüngs- ten Geschichte ausgelöst – heute tut die Politik alles, um sie zu „beruhigen“. Aber die Spekulanten wollen nicht beruhigt werden! Nur wo Unruhe herrscht, kann man Gewinne machen. Wer das nicht begreift, kann die Krise nicht lösen, nicht mit noch so vielen Milliarden. Ich habe heute gegen die Hebelung des Rettungs- schirms gestimmt, weil man die Euro-Krise nur lösen kann, wenn man das Kasino schließt, wenn man die Spe- kulanten an die Kette legt. Die Staaten müssen sich un- abhängig von den Kapitalmärkten finanzieren können, über eine Bank für öffentliche Anleihen. Die Finanz- märkte müssen endlich streng reguliert werden, die Ban- ken gehören unter öffentliche Kontrolle. Und die Verur- sacher und Profiteure der Krise müssen zur Kasse gebeten werden: Durch eine EU-weite Vermögensab- gabe für Superreiche, durch eine Finanztransaktion- steuer und durch eine Beteiligung großer privater Gläu- biger. Klaus-Peter Willsch (CDU/CSU): Vier Wochen nach der Aufblähung und Ermächtigung des sogenannten Euro-Rettungsschirmes – EFSF – soll der Bundestag heute die Hebelung des ursprünglichen Kreditausleihvolumens von 440 Milliarden Euro sanktionieren. Die Hebelung ändert zwar nicht die absolute Höhe des Bürgschaftsrisikos Deutschlands in Höhe von 211 Milliarden Euro, sehr wohl aber die Eintrittswahrscheinlichkeit, also das Ri- siko, dass die gegebenen Garantien gezogen werden. Für eine Kreditausfallrate von circa 20 Prozent bedeutet ein v e S A d li n d a G k fa m W p H d – b s d s u s n d d w S s v s v a a d u te G ti Z M v ti h D k – ü s s e s g G (C (D ierfacher Hebel einen fünffachen Verlust für den Steu- rzahler. Das einzige wirksame Mittel zur Bekämpfung der chuldenkrise ist das Durchbrechen der Schuldenspirale. lle anderen Modelle erkaufen nur Zeit. Das Scheitern er Strategie, kurzfristige Marktberuhigungen mit Mil- ardenbürgschaften und ohne tatsächliche Aussicht auf achhaltige ökonomische und haushalterische Solidität er Krisenländer zu erkaufen, ist offensichtlich und wird uch durch eine Hebelung oder eine Aufstockung des arantierahmens, die früher oder später auf die Agenda ommen wird, nicht aufgehalten. Wenn man auf dem lschen Weg ist, hilft es nicht, aufs Gas zu drücken, an entfernt sich so nur immer weiter vom richtigen eg. Die Steigerung der Effizienz, wie die Hebelung eu- hemistisch umschrieben wird, muss bereits vor dem intergrund einer möglichen Zuspitzung der Schulden- ynamik in den großen europäischen Volkswirtschaften vor allem Italien – betrachtet werden. Spätestens hier- ei sollte aber klar sein, dass eine Bewältigung der ent- prechenden Schuldenkrisen der großen Euro-Partner urch das leider mittlerweile etablierte System aus Bürg- chaftsgarantien, Heruntersubventionieren der Zinsen nd Bonitätsverbesserung auf Kosten der wirtschaftlich olideren AAA-Länder kein Ausweg ist. Dieser Weg immt geradezu kontraproduktiv den Konsolidierungs- ruck und setzt immer neue falsche Anreize. Zudem be- roht er die Kreditwürdigkeit der heute noch sehr gut be- erteten Länder. Das einzige Mittel gegen zu hohe chulden sind hohe Zinsen. Beide in den sogenannten Terms of Reference ange- prochene Optionen, Teilausfallschutzzertifikate und In- estmentzweckgesellschaft, führen letztlich dazu, dass ich Schuldenstaaten weiterhin – nur jetzt einfacher – erschulden können. Dies wirkt sich umso drastischer us, als dass die EFSF die Berechtigung erhalten wird, m Primär- und Sekundärmarkt zu intervenieren – und amit in die Bad-Bank-Rolle der EZB gedrängt wird – nd andererseits sogar präventiv Stützungskredite wei- rreichen kann. Beiden Modellen liegt überdies die Tendenz zu runde, den seitens der EFSF weitergereichten Garan- en Nachrangigkeit bei der Bedienung bei etwaigen ahlungsausfällen einzuräumen – first loss. Auch diese aßnahme mag zwar die Attraktivität für private In- estoren erhöhen, führt aber im Falle eines – auch par- ellen – Zahlungsausfalls unweigerlich zu einer deutlich öheren Ausfallquote für die bürgenden Länder, im Falle eutschlands also bis zu 211 Milliarden Euro. Alle Dis- ussion um eine Effizienz von Hebelungsmodellen darf trotz gleichbleibender Gesamthöhe der Bürgschafts- bernahmen – über diese Tatsache nicht einfach hinweg- ehen. Mit der Schuldenbremse haben wir die legalen Ver- chuldungsmöglichkeiten in Deutschland begrenzt – auf uropäischer Ebene machen wir mit dieser Rettungs- chirmpolitik genau das Gegenteil: Wir erhöhen die le- alen Verschuldungsmöglichkeiten. Die Insolvenz von riechenland wird unausweichlich kommen. Sie wird Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Oktober 2011 16047 (A) ) )(B) derzeit nicht abgewendet, sondern verschleppt. Die Troika hat kürzlich einen mehr als ernüchternden Bericht über die Schuldentragfähigkeit des Landes geliefert. Die an- stehende Tranche wurde dennoch ausgezahlt. Es sollte jedem ein Warnsignal sein, dass der IWF künftig nicht mehr an vermeintlichen Rettungsaktionen beteiligt wer- den muss, sondern nur noch kann. Der IWF bereitet sich auf das Verlassen des sinkenden Schiffes vor. Und die Euro-Gruppe steuert weiter volle Kraft in Richtung Eis- berg. Deshalb kann ich diesem Entschließungsantrag nicht zustimmen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage des Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/7411, Frage 5): Wie konnte es nach Erkenntnissen der Bundesregierung zum Diebstahl eines Maschinengewehrs auf dem Truppen- übungsplatz Grafenwöhr kommen (Bericht der Nordbayeri- schen Nachrichten vom 17. Oktober 2011: www.nordbay- ern.de/region/pegnitz/maschinengewehr-von-der-schiessbahn- geklaut-1.1588585), und wie beurteilt die Bundesregierung die Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz vor unbefugtem Zu- tritt Dritter auf den Truppenübungsplatz? Der Diebstahl wurde durch einen Sicherheitsverstoß der dort übenden Truppe ermöglicht und durch zwei Ge- legenheitsdiebe – beide ohne personellen Bezug zur Bundeswehr – begangen. Das gestohlene Maschinenge- wehr konnte zwischenzeitlich aufgrund von Ermittlun- gen der Polizei in einem anderen Fall mit jedoch identi- scher Täterschaft wieder aufgefunden werden. Zum Diebstahl konnte es Ermittlungen des zuständi- gen Wehrdisziplinaranwaltes zufolge kommen, weil der Aufbewahrungsort – das Führerhaus eines LKW-5-Ton- ners zwar verschlossen – für eine gewisse Zeit aber un- beaufsichtigt und unzureichend gesichert war. Für die Absicherung und Sicherheitsvorkehrungen auf dem Truppenübungsplatz ist die übende Truppe mit verantwortlich. Sie hat lagebezogen und mit Blick auf mitgeführte Waffen und zum Einsatz kommendes Gerät alle erforderlichen Sicherungsmaßnahmen gegen unbe- fugten Zutritt bzw. Zugriff zu treffen. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage des Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/7411, Frage 6): Inwieweit sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund dieses Vorfalls die Sicherheit der Bevölkerung vor Ort beein- trächtigt, und welche Schritte sind unternommen worden bzw. werden unternommen, um diese wiederherzustellen? Für die ortsansässige Bevölkerung bestand in diesem Fall keine Gefährdung. Die Täter stahlen das nicht auf- munitionierte Maschinengewehr offensichtlich aus Gele- genheit und ohne konkrete weitere kriminelle Absicht u w e R ru re n is A d d N 2 g u s n in b A d d D m d E e (C (D nd versenkten es schließlich in einem Dorfweiher, ohne eiteren Schaden angerichtet zu haben. Gleichwohl stellt dieser Vorfall für die Bundeswehr in erhebliches Sicherheitsvorkommnis dar, dem im ahmen seiner Aufklärung, der Ausbildung und Beleh- ng der Truppe – im vorliegenden Fall auch disziplina- n Ahndung des verantwortlichen Vorgesetzten – Rech- ung zu tragen war und ist. Eine grundsätzliche, systembedingte Sicherheitslücke t aus diesem Fall jedoch nicht ableitbar. nlage 8 Antwort es Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage es Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜND- IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/7411, Frage 10): Inwieweit bestätigt die Bundesregierung, nachdem sie in ihren schriftlichen Antworten vom 4. Juli 2011 bzw. 17. Okto- ber 2011 auf meine entsprechenden Fragen auf Bundestags- drucksachen 17/6541 bzw. 17/7412 Unkenntnis behauptete, nun die – damals längst vorliegenden – Informationen ihres deutschen Bundeswehrkommandos im afghanischen ISAF- Regionalkommando Nord, RCN, wonach unter dortiger deut- scher Kommandoverantwortung vom 28. Januar bis 29. April 2011 US-Spezialeinheiten bei 1 410 verdeckten Operationen (davon 479 „Capture or kill“, auch zwecks Tötung) 2 169 Per- sonen gefangen nahmen und 485 töteten, und welche entspre- chenden Detailangaben macht die Bundesregierung über sol- che Einsätze dort seither sowie über die jeweilige Beteiligung deutscher Stellen vor allem der Bundeswehr daran (bitte auf- schlüsseln nach Informationszulieferung, boden- bzw. luftge- stützter Aufklärung, Durchführung, Auswertung sowie Nach- bearbeitung dieser Einsätze)? Die für den Zeitraum vom 28. Januar bis 29. April 011 behaupteten Zahlenangaben zu den im ISAF-Re- ionalkommando Nord durchgeführten Operationen von nter nationalem Kommando stehenden US-amerikani- chen Spezialkräften können von der Bundesregierung icht bestätigt werden. Wie bereits mehrfach mitgeteilt, ist die Bundeswehr keiner Weise an deren Operationsführung unmittelbar eteiligt. nlage 9 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Frage er Abgeordneten Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 17/7411, Frage 11): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung für die Finanzierung des Kitaausbaus vor dem Hintergrund der Er- gebnisse der Studie des Essener Bildungsforschers Klaus Klemm (vergleiche stern.de vom 19. Oktober 2011), dass weiterhin über 270 000 Betreuungsplätze fehlen, um den ab 2013 geltenden Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz für Kinder unter drei Jahren einzulösen? Der Ausbau der Kinderbetreuung in Deutschland acht gute Fortschritte. Das Kinderförderungsgesetz, as Ende 2008 in Kraft getreten ist, hat zu einer starken rweiterung von Betreuungsangeboten in Kindertages- inrichtungen und in der Kindertagespflege geführt und 16048 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Oktober 2011 (A) ) )(B) setzt Maßstäbe für mehr Betreuungsangebote und zu- gleich für eine Verbesserung der Betreuungsqualität. 39 Prozent der Eltern von Kindern im Alter bis zu drei Jahren wünschen sich derzeit ein Betreuungsange- bot. Bisher werden rund 23 Prozent der Kinder in dieser Altersgruppe in Kindertageseinrichtungen oder in der Kindertagespflege betreut. Das ergibt der Zweite Zwi- schenbericht zur Evaluation des Kinderförderungsgeset- zes, im Mai 2011 vom Bundeskabinett verabschiedet. Der Ausbaustand zeigt: Es gibt deutlich mehr Betreu- ungsangebote für unter Dreijährige als in den vergange- nen Jahren, aber es gibt längst nicht genug. Das große Ziel, 750 000 Betreuungsplätze bis 2013 bereitzustellen, ist erreichbar – allerdings brauchen wir dafür deutlich mehr Dynamik beim Ausbau. Der Ausbau der Kinderta- gesbetreuung kann nur gelingen, wenn alle Verantwortli- chen – Länder, Kommunen genauso wie der Bund – ih- ren zugesagten Beitrag leisten. Die Investitionsmittel und auch die Beteiligung des Bundes an den Betriebskosten stehen zur Verfügung: Der Bund beteiligt sich bis 2013 mit insgesamt vier Mil- liarden Euro und anschließend mit 770 Millionen Euro jährlich an den Kosten des Ausbaus der Kinderbetreu- ungsangebote für unter Dreijährige. Diese Mittel stehen nicht nur für den quantitativen Ausbau bereit, sondern kommen auch im Wege der Unterstützung bei den aus- baubedingten Betriebskosten der Betreuungsqualität zu- gute. Mit der Initiative „Offensive Frühe Chancen“, die am 2. November 2010 gestartet ist, stellt der Bund bis zum Jahr 2014 ferner rund 400 Millionen Euro zur Verfü- gung, um bis zu 4 000 Einrichtungen – insbesondere in benachteiligten Sozialräumen – zu „Schwerpunkt-Kitas Sprache & Integration“ auszubauen. Ich sage noch einmal: Der bedarfsgerechte, qualitäts- orientierte Ausbau der Kindertagesbetreuung in gemein- samer Verantwortung von Bund, Ländern und Kommu- nen braucht eine gemeinsame Kraftanstrengung. Mein Haus hat bereits bisher Entscheidendes dazu beigetra- gen. Auch in Zukunft werden wir unseren Beitrag leis- ten. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Frage des Abgeordneten Stefan Schwartze (SPD) (Drucksache 17/7411, Frage 12): Strebt die Bundesregierung die EU-Zielmarke „20 Prozent Männer als Erzieher“ bis 2015 an, und wenn ja, wie sieht der konkrete Zeitplan aus, um diese Zielmarke zu erreichen, vor dem Hintergrund, dass die Anzahl der männlichen Erzieher zuletzt lediglich von 2,4 auf 2,7 Prozent gestiegen ist? Für die Bundesregierung ist das Erreichen der 20-Pro- zent-Marke ein mittel- bis langfristiges Ziel. Erfahrungen aus Norwegen zeigen, dass es eines lan- gen konsequenten Handelns bedarf, um eine Erhöhung des Männeranteils in Kitas zu erreichen. Es hat dort gut 1 1 A d F (D n b E n – – – (C (D 2 Jahre gebraucht, bis ein Anteil von durchschnittlich 0 Prozent Männern in Kitas erreicht wurde. nlage 11 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die rage des Abgeordneten Stefan Schwartze (SPD) rucksache 17/7411, Frage 13): Wie sieht die Finanzplanung der Bundesregierung für die Umsetzung dieser Zielmarke aus, und sind über die ESF-Mit- tel hinaus weitere Maßnahmen und Investitionen der Bundes- regierung geplant, um mehr Männer zu Erziehern ausbilden zu lassen? Für Maßnahmen, die dem Programm „MEHR Män- er in Kitas“ zuzurechnen sind, hat die Bundesregierung is 2014 Finanzmittel in Höhe von circa 15,3 Millionen uro eingeplant. Hieraus werden eine Reihe unterschiedlicher Maß- ahmen finanziert: Im Rahmen des ESF-Modellprogramms „MEHR Männer in Kitas“ erproben 16 Träger und Trägerver- bünde aus 13 Bundesländern unterschiedliche Kon- zepte, um das Interesse von Jungen und Männern am Beruf des Erziehers zu wecken, sie bei der Entschei- dung für den Erzieherberuf zu unterstützen, die Per- spektiven für Männer (und Frauen) in den Kinderta- geseinrichtungen zu verbessern und die Männer zum Verbleib im Beruf zu bewegen. 1 300 Kindertagesstätten sind in die Modellprojekte einbezogen. Laufzeit des Programms: 1. Januar 2011 bis 31. De- zember 2013 Finanzvolumen: 13,2 Millionen Euro Förderung durch den Europäischen Sozialfonds: 7,5 Millionen Euro Die Kofinanzierung erfolgt aus nationalen Mitteln: 5,7 Millionen Euro Seit Januar 2010 wird an der Katholischen Hoch- schule für Sozialwesen Berlin die Koordinationsstelle „Männer in Kitas“ gefördert. Sie hat die Aufgabe, ge- meinsam mit Verantwortlichen aus Politik und Praxis den Anteil männlicher Fachkräfte in Kitas spürbar zu steigern. Sie koordiniert auch das ESF-Modellpro- gramm „MEHR Männer in Kitas“. Förderzeitraum 2010 bis 2012 Fördervolumen: 1,06 Millionen Euro Im September 2012 wird eine internationale Fachta- gung zum Thema „Männer in Kitas“ ausgerichtet, auf der erste Erfahrungen zur gleichstellungspolitischen Gesamtstrategie „Männer in Kitas“ auf europäischer Ebene mit Experten und Expertinnen diskutiert wer- den sollen. Fördervolumen: 125 000 Euro Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Oktober 2011 16049 (A) ) )(B) – Im Rahmen der Tandem-Studie zu männlichen und weiblichen Erziehern in Kindertagesstätten geht die Evangelische Hochschule Dresden der Frage nach, ob und wie sich Erzieherinnen und Erzieher in der kon- kreten pädagogischen Praxis von Kindertageseinrich- tungen unterscheiden. 2013 werden die Ergebnisse vorliegen. Fördervolumen: 253 000 Euro – Bei dem „Quereinsteigerprogramm – Männer in Ki- tas“ wird ein besonderer Schwerpunkt auf die Integra- tion berufserfahrener Männer in den Erzieherberuf gelegt. Ziel dieses Quereinsteigerprogramms ist es, die Bun- desländer für die Einrichtung von Quereinstiegsoptio- nen in die Ausbildung zum Erzieher zu motivieren, bzw. bei dessen Ausweitung zu unterstützen. Um das gesteckte Ziel erreichen zu können, ist eine Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit vereinbart. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Frage der Abgeordneten Monika Lazar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/7411, Frage 14): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung in ihrer frauen- und geschlechterpolitischen Arbeit aus der Ankündi- gung der Dax-30-Unternehmen, freiwillige und individuelle Frauenquoten einzuführen, vor allem angesichts der unter- schiedlichen Auffassungen der zuständigen Bundesministe- rinnen? Die Bundesregierung erkennt die Anstrengungen der Dax-30-Unternehmen an. Die Unternehmen haben ge- zeigt, dass sie hinter dem Ziel stehen, faire Chancen von Frauen auf Spitzenpositionen zu fördern. Die unterneh- mensinterne Verständigung auf diese individuellen Ziele, hat in den Unternehmen wichtige Diskussionen in Gang gesetzt, welche Strukturen mit Blick auf faire Chancen für Frauen verändert werden müssen. Die Bundesregierung hält den Ansatz der Dax-30-Un- ternehmen, Talente von der Basis her zu entwickeln, für einen der möglichen Wege zur Verbesserung der Reprä- sentanz von Frauen in Führungspositionen. Sie sieht aber auch, dass die Zielvereinbarungen innerhalb der Unternehmen die obersten Führungsetagen von Vorstand und Aufsichtsrat nicht erfassen, obwohl für diese Ebene großer Handlungsbedarf besteht. Deshalb wird sich die Bundesregierung weiter dafür einsetzen, die im Koalitionsvertrag vereinbarte Erhö- hung des Anteils von Frauen in Vorständen und Auf- sichtsräten zu erreichen. Die Meinungsbildung innerhalb der Bundesregierung, wie dieses Ziel zu erreichen ist, ist noch nicht abgeschlossen. A d F D m p p m s F b s g a z d a g z F – – – A d F s v F b n d (C (D nlage 13 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die rage der Abgeordneten Monika Lazar (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 17/7411, Frage 15): Hat die Bundesregierung nach der Vorlage des Bundes- gleichstellungsberichts eine Umsetzungsstrategie im Sinne der Lebenslaufperspektive entwickelt, die auf diese uneinheit- lichen Regelungen reagieren kann? Der erste Gleichstellungsbericht der Bundesregierung acht deutlich, dass das Thema Frauen in Führungs- ositionen – wie in anderen Fällen der Gleichstellungs- olitik auch – einen integrativen Ansatz notwendig acht, um die komplexen und vielfach miteinander ver- chränkten Ursachen der mangelnden Repräsentanz von rauen in Führungspositionen zu überwinden. Die Le- enslaufdynamiken müssen dabei konsequent berück- ichtigt werden. Die Bundesregierung beschränkt sich – auch als Er- ebnis des Gleichstellungsberichtes – nicht darauf, sich uf die Ebene der Vorstände und Aufsichtsräte zu kon- entrieren. Allerdings sind erhebliche Auswirkungen auf ie Unternehmenskultur zu erwarten, wenn mehr Frauen uf Vorstands- und Aufsichtsratsebene wirken werden. Die Bundesregierung wird mit Blick auf Erwerbsbio- rafien und Karrierepfade umfassend an den Vorausset- ungen für eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in ührungspositionen arbeiten. Dazu zählt vor allem: die weitere Verbesserung der Vereinbarkeit von Fami- lie und Beruf (damit ist auch Vereinbarkeit von Pflege und Beruf gemeint); die Entwicklung einer lebensereignisorientierten Per- sonalpolitik zur Unterstützung einer frauen- und fa- milienbewussten Unternehmenskultur; bestehende Barrieren zu analysieren und Handlungs- empfehlungen, zum Beispiel zur Vermeidung von Karrierebrüchen aufgrund von Familie, zu entwi- ckeln. nlage 14 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die rage der Abgeordneten Caren Marks (SPD) (Druck- ache 17/7411, Frage 16): Wie wird der Begriff „Führungsposition“ in den jeweili- gen Dax-30-Unternehmen definiert, die sich am 17. Oktober 2011 mit der Bundesregierung zur Erhöhung des Frauen- anteils trafen, und unterscheiden sich diese bei den einzelnen Unternehmen (wenn ja, bitte Unterschiede darlegen)? Die Dax-30-Unternehmen haben sich mit der Selbst- erpflichtung dazu bekannt, die Förderung der Frauen in ührungspositionen in ihren Unternehmen weiter auszu- auen. Die Zielvorgaben unterscheiden sich dabei sowohl ach Höhe als auch nach Basisgröße. Es fehlt aufgrund er jeweils spezifisch und individuell unterschiedlichen 16050 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Oktober 2011 (A) ) )(B) Rahmenbedingungen und Strukturen der Unternehmen an einer einheitlichen Definition des Begriffs „Füh- rungsposition“. Jedes Unternehmen hat die im eigenen Unternehmen eingeführte Begrifflichkeit zugrunde ge- legt. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Frage der Abgeordneten Caren Marks (SPD) (Druck- sache 17/7411, Frage 17): Welche konkrete Zielvorgabe hat sich jedes einzelne der Dax-30-Unternehmen gegeben (bitte Auflistung der Unter- nehmen und Benennung der jeweiligen prozentualen Zielvor- gabe), und wie bewertet die Bundesregierung diese Zielanga- ben? Die Unternehmen haben sich jeweils individuelle und konkrete Ziele – wie bereits erwähnt – gegeben. Die Un- ternehmen bekennen sich damit zur Erhöhung des An- teils von Frauen in Führungspositionen. Die Liste mit den einzelnen Zielvorgaben, die den Ministerinnen am 17. Oktober vonseiten der Personal- vorstände der Dax 30 übergeben wurde, wird Ihnen zu- geleitet. Alle Unternehmen – unabhängig von der jeweiligen Branche – haben sich zweistellige Zielvorgaben gege- ben. Alle Zielvorgaben basieren auf Vorstandsbeschlüs- sen der Unternehmen, eine jährliche Fortschrittsbericht- erstattung ist von den Unternehmen angekündigt. Die Bundesregierung hält den Ansatz der Dax-30- Unternehmen, Talente von der Basis her zu entwickeln, für einen der möglichen Wege zur Verbesserung der Re- präsentanz von Frauen in Führungspositionen. Sie sieht aber auch, dass die Zielvereinbarungen innerhalb der Unternehmen die obersten Führungsetagen von Vorstand und Aufsichtsrat nicht erfassen, obwohl für diese Ebene großer Handlungsbedarf besteht. Die endgültige Bewertung der Zielvereinbarung steht noch aus – von besonderem Interesse wird es sein zu be- obachten, ob die Unternehmen die selbst gesetzten Ziele auch tatsächlich erreichen. Mit ihrer Politik hat die Bundesregierung erkennbar zu erheblichen Fortschritten aufseiten der Unternehmen beigetragen. Die Bundesregierung wird weiterhin alle notwendigen Maßnahmen für eine signifikante Verbes- serung des Anteils von Frauen in Führungspositionen er- greifen. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die Frage des Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/7411, Frage 20): Wie muss ein Bahnübergang gesichert werden, wenn auf- grund einer Baumaßnahme die Schranke an einem üblicher- weise beschrankten Bahnübergang außer Betrieb genommen B a B g d b P z ß te z E h s z A d F N im g R s b te fa K A d F D g (C (D wird, und findet die Bundesregierung es ausreichend, wenn der Übergang nur von Posten mithilfe von Flatterbändern und einer Leuchte gesichert wird, die gerade in den Nachtstunden von Autofahrern leicht übersehen werden können, weil sie mit hellem rotem Blinklicht rechts und links der Straße rechnen, wenn ein Zug kommt, und sie über die Änderung der Rege- lung am Bahnübergang bei der Annäherung nicht rechtzeitig zum Beispiel durch auffällige Hinweistafeln warnend hinge- wiesen werden? Gemäß § 11 Abs. 11 der Eisenbahn-Bau- und etriebsordnung ist die Sicherung durch Posten allen nderen in § 11 Abs. 6 bis 10 der Eisenbahn-Bau- und etriebsordnung genannten Sicherungsmaßnahmen leichwertig. Bei Ausfall der technischen Sicherung ist ie Sicherung durch Posten gemäß § 11 Abs. 19 Eisen- ahn-Bau- und Betriebsordnung vorgeschrieben. Der osten hat die Wegebenutzer so lange durch Zeichen an- uhalten, bis das erste Eisenbahnfahrzeug etwa die Stra- enmitte erreicht hat. Die Anzahl der eingesetzten Pos- n und die Art der Sicherungsmittel, insbesondere auch ur Berücksichtigung der Sichtverhältnisse, hat das isenbahninfrastrukturunternehmen in seiner Sicher- eitsverantwortung gemäß § 4 Abs. 1 Allgemeines Ei- enbahngesetz den Notwendigkeiten des Einzelfalls an- upassen. nlage 17 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die rage des Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜND- IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/7411, Frage 21): Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Sachstand bei der Änderung der Verordnung über die Interoperabilität des transeuropäischen Eisenbahnsystems, Transeuropäische- Eisenbahn-Interoperabilitätsverordnung, TEIV, und wann ist aus Sicht der Bundesregierung damit zu rechnen, dass das Zu- lassungsverfahren für Eisenbahnfahrzeuge standardisiert wird? Der Verordnungsentwurf der TEIV hinsichtlich der Handbuch Eisenbahnfahrzeuge durch die Arbeits- ruppe „Optimierung Fahrzeugzulassung“ erarbeiteten egelungen und Prozesse für die Herstellung und Zulas- ung von Eisenbahnfahrzeugen von der Ausschreibung is zur Inbetriebnahme ist weitestgehend unter den be- iligten Akteuren abgestimmt. Das Rechtsetzungsver- hren zur Umsetzung dieser Empfehlungen wird in ürze eingeleitet. nlage 18 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die rage der Abgeordneten Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 17/7411, Frage 22): Welche Berechnungen zur Verkehrsentwicklung und wel- che Annahmen insbesondere für die Entwicklung der Flug- gastzahlen des Flughafens Hahn liegen dem Kosten-Nutzen- Verhältnis von 1,8 zugrunde, das für die Entscheidung für den Bau der B 50 neu zwischen dem Autobahnkreuz Wittlich (A 1/A 60) und Longkamp (B 50 alt) maßgeblich war? Bei der Ermittlung des in der mündlichen Frage enannten Nutzen-Kosten-Verhältnisses, NKV, von Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Oktober 2011 16051 (A) ) )(B) 1,8 wurde die Bewertung auf der Grundlage der im Auf- trag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung erstellten „Prognose der deutschland- weiten Verkehrsverflechtungen 2025“ mit rund 13 000 Fz/24 h angesetzt. Dabei geht man von circa 3 000 Be- schäftigten auf dem Flughafen Frankfurt-Hahn sowie rund 4 Millionen Passagiere pro Jahr aus. Diese Pro- gnose basiert auf einer großräumigen deutschlandweiten Betrachtung. Ergänzend weise ich darauf hin, dass im Auftrag der Straßenbauverwaltung Rheinland-Pfalz eine Verkehrs- untersuchung für den Abschnitt der Bundesstraße B 50 neu zwischen Wittlich und Longkamp im Jahr 2009 ak- tualisiert wurde. Die Prognoseverkehrsbelastung im Be- reich des Hochmoselübergangs liegt bei rund 25 100 Fz/ 24 h, wenn die für den Raum maßgebenden Entwicklun- gen durch den Flughafen Frankfurt-Hahn und die Aus- weitung von Gewerbeflächen eintreffen. Unter diesen positiven Voraussetzungen beträgt das ermittelte NKV 3,1. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die Frage der Abgeordneten Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/7411, Frage 23): Ab welchem Verkehrsbedarf geht das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung von einem volkswirt- schaftlichen Nutzen aus? Folgende Bewertungskomponenten werden als Pro- jektnutzen bei der Ermittlung des NKVs berücksichtigt: Verbilligung von Beförderungsvorgängen, Erhaltung der Verkehrswege, Erhöhung der Verkehrssicherheit, Ver- besserung der Erreichbarkeit von Fahrzielen, räumliche Vorteile, Entlastung der Umwelt, Wirkung des induzier- ten Verkehrs, verbesserte Anbindung von See- und Flug- häfen, Erfüllung verkehrsfremder Funktionen. Da das dargelegte Bewertungsverfahren zur Ermitt- lung des Nutzen-Kosten-Verhältnisses aus unterschied- lichen Bewertungskomponenten besteht und die Ver- kehrsbelastung nur eine dieser Einflussgrößen darstellt, lässt sich die Frage nicht eindeutig beantworten. Im Übrigen wird auf die „Gesamtwirtschaftliche Bewertungsmethodik der Bundesverkehrswegeplanung 2003“ im Internet verwiesen. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die Frage der Abgeordneten Bettina Herlitzius (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/7411, Frage 24): Was versteht das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung unter einer solide ausgestatteten Städte- bauförderung, so von dem Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Andreas Scheuer beim Nationalen Stadtentwicklungskon- gress am 12. Oktober 2011 in Kassel geäußert? Es ist ein langfristiges Anliegen des Bundes, die Städte und Gemeinden aktiv bei ihren städtebaulichen A b K 4 d h re d v b a S g re n B A d F s b g in z b u u u W a te v re d s k n fü A d F s (C (D npassungsprozessen zu unterstützen, unter anderem eim demografischen, wirtschaftlichen, sozialen und limawandel. Im aktuellen Programmjahr 2011 stehen insgesamt 55 Millionen Euro Bundesmittel für die Städtebauför- erung zur Verfügung. Für das Jahr 2012 ist trotz der aushaltsmäßigen Konsolidierungserfordernisse zur Er- ichung der neuen verfassungsrechtlichen Verschul- ungsregeln vorgesehen, mit einem Programmvolumen on 410 Millionen Euro alle Programme der Städte- auförderung fortzusetzen. Hierbei ist auch eine Wieder- ufstockung und inhaltliche Erweiterung des Programms oziale Stadt eingeplant. Auch für die Zukunft möchte der Bund nach Maß- abe seiner Finanzkraft und seiner finanzverfassungs- chtlichen Zuständigkeiten den Ländern und Kommu- en weiterhin als verlässlicher Partner bei der ewältigung städtebaulicher Probleme zur Seite stehen. nlage 21 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die rage des Abgeordneten Gustav Herzog (SPD) (Druck- ache 17/7411, Frage 25): Mit welchen durchschnittlichen Baukosten ist für einen Kilometer Autobahn in Deutschland im Vergleich zu Frank- reich und den Niederlanden zu rechnen, und wie erklärt die Bundesregierung die Unterschiede (bitte tabellarisch unter- gliedert in Neubau, Ersatzneubau und Unterhaltung)? Die Kosten für den Bau von einem Kilometer Auto- ahn in Deutschland sind sehr unterschiedlich und bewe- en sich im Bereich zwischen 7 und 20 Millionen Euro, besonderen Fällen in städtischen Bereichen auch bis u 100 Millionen Euro. Diese großen Unterschiede ha- en vielfältige Gründe wie Topografie und Lage, Anzahl nd Größe der Ingenieurbauwerke, Bodenbeschaffenheit sw. sowie nicht zuletzt auch Folgekosten für Umwelt nd Naturschutz. Deshalb kann nicht gesagt werden: enn Autobahn A soviel kostet, kostet Autobahn B uch soviel. Dies gilt ebenso für Ersatzneubau- oder Un- rhaltungsmaßnahmen. Da nicht einmal die Kosten innerhalb Deutschlands ergleichbar sind, ist erst recht kein Vergleich mit ande- n Ländern ohne vertiefte Analysen möglich. Ob verlässliche internationale Vergleichzahlen für en Bau von Autobahnen ermittelbar sind, lässt die zu- tändige Fachabteilung des Bundesministeriums für Ver- ehr, Bau und Stadtentwicklung gegenwärtig durch ei- en externen Gutachter untersuchen. Ergebnisse werden r das Frühjahr 2012 erwartet. nlage 22 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die rage des Abgeordneten Gustav Herzog (SPD) (Druck- ache 17/7411, Frage 26): Ist die Bundesregierung der gleichen Meinung wie der verkehrspolitische Sprecher der Fraktion der FDP, Patrick 16052 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Oktober 2011 (A) ) )(B) Döring, der in der Zeit vom 28. Juli 2011 zum Thema Pkw- Maut und Straßenfinanzierung behauptete, kein Land baue „so teuer wie wir“, und sieht die Bundesregierung einen Zu- sammenhang zwischen den höheren Kosten für den Ausbau- standard der Bundesautobahnen und der zulässigen Höchstge- schwindigkeit? Nein. – Die Bundesregierung sieht sich – im Einklang mit einer EU-Initiative – dem Ziel verpflichtet, die Zahl der Getöteten auf den Straßen in Deutschland bis 2020 um 40 Prozent zu reduzieren. In diesem Sinne wird mit dem „Ausbaustandard“ der Bundesautobahnen unter Berücksichtigung wirtschaftli- cher Aspekte ein möglichst sicherer und leistungsfähiger Verkehrsablauf angestrebt. Planung und Entwurf der Au- tobahnen erfolgen dabei regelmäßig auf der Grundlage technischer Regelwerke, nach denen sich insbesondere die technische Ausstattung zum Beispiel mit passiven Schutzeinrichtungen und ausreichend breiten Seiten- streifen richtet und die das sichere Befahren mit Richtge- schwindigkeit gewährleisten. Anlage 23 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksache 17/7411, Frage 29): Auf welche Art und Weise nehmen deutsche Behörden so- wie sonstige deutsche Institutionen mit Sicherheitsexperten oder Nuklearexperten an der „Ad Hoc Group on Nuclear Security“ teil, die eine Unterarbeitsgruppe der Ratsarbeits- gruppe Atomic Questions Group, AQG, ist und Stresstests bei Atomanlagen hinsichtlich etwaiger Flugzeugabstürze, Cyber- attacken und terroristischer bzw. böswilliger Anschläge (Pres- seerklärung Kommission, IP/11/640, 25. Mai 2011) vorberei- tet und durchführt, und Vertreter welcher Behörden und Nichtregierungsorganisationen bzw. Wissenschaftler sollen wie geplant (Europäische Kommission, MEMO/11/339, 25. Mai 2011) in Public Seminars auf nationaler wie auf EU- Ebene eingeladen werden? Die Gruppe der Leiter der atomrechtlichen Behörden in Europa, die ENSREG, European Nuclear Safety Re- gulators Group, und die Europäische Kommission haben sich im Mai 2011 zu den Einzelheiten eines umfassen- den europäischen Stresstests geeinigt. Dieser EU-Stress- test umfasst sowohl den Bereich Sicherheit als auch den Bereich Sicherung. Für den Bereich der Sicherung wurde die „Ad Hoc Group on Nuclear Security“, AHGNS, eingerichtet. Das für die Sicherung kerntechni- scher Anlagen zuständige Fachreferat des Bundesminis- teriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ist offizieller Ansprechpartner und Mitglied der Gruppe. Abhängig von der jeweiligen Thematik werden die zu- ständigen Behörden oder Experten beteiligt. Insbeson- dere gilt dies auch für das Bundesministerium des Innern und seinen Geschäftsbereich. Die AHGNS wird für den Gesamtbericht der Kommission einen Beitrag zur nu- klearen Sicherung erarbeiten. In Bezug auf den Teilneh- merkreis der durch die ENSREG, European Nuclear Safety Regulators Group, in ihrer Erklärung vom 25. Mai 2011 angeratenen öffentlichen Seminare wurde bislang, soweit bekannt, noch keine weitere Festlegung getroffen. Es ist derzeit auch noch nicht ersichtlich, ob u e A d F N ta g k B re h n A d F N A tu 2 n E A d g D (C (D nd inwieweit der Bereich Sicherung des EU-Stresstests benfalls in diesen Seminaren thematisiert werden wird. nlage 24 Antwort er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die rage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜND- IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/7411, Frage 30): Welcher/welchen Bundesbehörde/Bundesbehörden liegen die beiden Dokumente vor, auf die sich die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bünd- nis 90/Die Grünen auf Bundestagsdrucksache 17/1386 bei der Beantwortung der Frage 4 gestützt hat (Protokoll des nieder- sächsischen Oberbergamtes vom 24. Juni 1997 zu dessen Be- sprechung mit Vertretern des Bundesministeriums für Bildung und Forschung am 11. März 1997 sowie das Fax zur Verein- barung dieser Besprechung)? Es wird auf die Antwort zur Frage Nr. 4 der Bundes- gsdrucksache 17/1386 verwiesen. Nach gegenwärti- em Recherchestand wurden die beiden genannten Do- umente nicht in den Aktenbestand einer undesbehörde übernommen. Eine vollständige Akten- cherche bei allen in Betracht kommenden Bundesbe- örden war bis zur Fragestunde am 26. Oktober 2011 icht möglich. nlage 25 Antwort er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die rage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜND- IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/7411, Frage 31): Hat sich der Abteilungsleiter RS im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, BMU, Gerald Hennenhöfer, im Frühjahr/Sommer 2010 persönlich mit Bruno Thomauske im BMU zum Sachverhalt des damals bevorstehenden BMU-Auftrags für die vorläufige Sicherheits- analyse Gorleben,VSG, getroffen (bitte mit Angabe des Da- tums), und war an diesem Treffen auch das für die VSG zu- ständige BMU-Referat beteiligt? Es hat Gespräche zwischen Dr. Thomauske und der rbeitsebene des Bundesministeriums für Umwelt, Na- rschutz und Reaktorsicherheit im Frühjahr/Sommer 010 gegeben. Es waren informelle Gespräche zur Mei- ungsbildung über die weitere Vorgehensweise bei der ndlagerung wärmeentwickelnder radioaktiver Abfälle. nlage 26 Antwort er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Fra- en des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 17/7411, Fragen 32 und 33): Wie viele Unternehmen profitieren aktuell von der beson- deren Ausgleichsregelung des Erneuerbare-Energien-Geset- zes, und mit wie vielen begünstigten Unternehmen rechnet die Bundesregierung auf Grundlage des ab 2012 gültigen Erneu- erbare-Energien-Gesetzes? Hat die Bundesregierung prüfen lassen, ob die Erweite- rung des Kreises der Begünstigten im Rahmen der besonderen Ausgleichsregelung im Kontext der Novelle des Erneuerbare- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Oktober 2011 16053 (A) ) )(B) Energien-Gesetzes kompatibel zu dem europäischen Beihilfe- recht ist, und, falls ja, ist die Bundesregierung bereit, die ihr vorliegende Expertise dem Parlament zur Verfügung zu stel- len? Zu Frage 32: Im Bescheidverfahren für das Jahr 2011 wurden nach Angaben des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhr- kontrolle 800 Begrenzungsbescheide erteilt. Diese Be- scheide beziehen sich nicht auf Unternehmen, sondern auf Abnahmestellen der betroffenen Unternehmen. Be- günstigt wurden damit 592 Unternehmen (543 Unterneh- men des produzierenden Gewerbes und 49 Schienenbah- nen). Wie viele Unternehmen vom Jahr 2013 an von den im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2012 vorgenom- menen Änderungen der Besonderen Ausgleichsregelung profitieren werden, kann bislang nur sehr überschlägig abgeschätzt werden. Grund hierfür ist, dass keine detail- lierten Daten zum Stromverbrauch und insbesondere zur Stromintensität der potenziellen neuen Antragsteller vor- liegen. Abschätzungen für das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) im Zuge der Beratungen zum EEG 2012 hatten kurz- und mittelfristig eine Verdreifachung der bisherigen Antrags- zahlen gegenüber 2010 (rund 650) für möglich gehalten, ganz überwiegend durch neue Antragsteller. Der zu erwartende Anstieg der Antragszahlen erlaubt allerdings keinen Rückschluss auf den zu erwartenden Anstieg der begünstigten Strommenge, weil es bei den neuen Antragstellern um weitaus geringere Strommen- gen geht als bei den bisherigen Antragstellern. Zu Frage 33: Zur wissenschaftlichen Vorbereitung und Unterstüt- zung des EEG-Erfahrungsberichts 2011 hat das BMU insgesamt neun Vorhaben vergeben, die sich mit den un- terschiedlichen Aspekten des EEG und dem Ausbau der erneuerbaren Energien im Strombereich befassen. Dabei wurden in einem Vorhaben die europarechtlichen Gren- zen der Besonderen Ausgleichsregelung überprüft. Es wurde festgestellt, dass das Beihilferecht nach Art. 107 ff. AEUV (ex-Art. 87 ff. EGV) nicht anwendbar ist. Hieran ändert sich auch durch Erweiterung des Kreises der Be- günstigten nichts. Das Gutachten wurde durch das BMU veröffentlicht. Es kann unter http://www.erneuerbare- energien.de/inhalt/47459/47476/ heruntergeladen werden. Anlage 27 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/7411, Frage 34): Wie bewertet die Bundesregierung den Entwurf der aktuell von der Europäischen Kommission vorgelegten Treib- stoffqualitätsrichtlinie, und begrüßt die Bundesregierung das hieraus resultierende faktische Importverbot für Erdöl und Erdölprodukte aus Teersanden und Ölschiefer? s K s A d F s Z T h n g „ in d „ s tu P S n d b in v n Z p s li S je te g s d 2 2 2 2 (C (D Zum vorgelegten Entwurf der Europäischen Kommis- ion zur Konkretisierung der Regelungen von Art. 7a der raftstoffqualitätsrichtlinie gibt es noch keine abge- timmte Haltung der Bundesregierung. nlage 28 Antwort er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die ragen des Abgeordneten Ulrich Kelber (SPD) (Druck- ache 17/7411, Fragen 35 und 36): Wie viele Personen arbeiteten, aufgeschlüsselt nach den Standorten Bonn und Berlin, jeweils am 1. Januar 2008, 1. Ja- nuar 2009, 1. Januar 2010 und 1. Januar 2011 für das Bundes- ministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, BMU (Beamte, Angestellte, Arbeiter, befristet Beschäftigte, in das BMU Beurlaubte)? Wie vielen Vollzeitäquivalenten entsprechen die Zahlen, bitte gleiche Aufschlüsselung? u Frage 35: Durch den am 1. Oktober 2005 in Kraft getretenen arifvertrag für den öffentlichen Dienst wurde ein ein- eitliches Tarifrecht für Arbeitnehmerinnen und Arbeit- ehmer im öffentlichen Dienst geschaffen, das die Be- riffe „Angestellte“ und „Arbeiter“ durch den Begriff Tarifbeschäftigte“ ersetzt; dieser Rechtsänderung wird der Antwort Rechnung getragen; es wird unterstellt, ass mit den ins „Umweltministerium Beurlaubten“ die in das Bundesumweltministerium abgeordneten“ Be- chäftigten gemeint sind. Die Zahl der im Bundesministerium für Umwelt, Na- rschutz und Reaktorsicherheit, BMU, beschäftigten ersonen hat sich von 2008 bis 2011 an den beiden tandorten Bonn und Berlin jeweils zum Stichtag 1. Ja- uar wie folgt entwickelt: Eine exakte Aufschlüsselung der Zahlen, insbeson- ere für Beamtinnen und Beamte bzw. unbefristete Tarif- eschäftige, ist nicht möglich, weil entsprechende Daten elektronischen Personalorganisationssystemen nicht orgehalten bzw. zum Teil auch aus Datenschutzgründen icht langfristig gespeichert werden. Entsprechende ahlen lassen sich lediglich aus den bekannten Einzel- länen des Haushalts unter Berücksichtigung von Plan- tellen, Ersatzplanstellen und Leerstellen sowie abzüg- ch der zum 1. Januar eines Jahres bewilligten neuen tellen, die am 1. Januar noch nicht besetzt sind, und der weiligen Beurlaubungen berechnen; dabei können un- r anderem neue Stellen und Beurlaubungen – aus den enannten Gründen – nur pauschal, nicht „standort- charf“, Berücksichtigung finden. Auf Grundlage einer solchen Betrachtung ergibt sich, ass 2011 die Anzahl der im BMU beschäftigten Perso- 008 Bonn 562 = 66 % Berlin 289 = 33 % 009 Bonn 584 = 66,1 % Berlin 299 = 32,9 % 010 Bonn 557 = 62,4 % Berlin 335 = 37,6 % 011 Bonn 531 = 62,2 % Berlin 322 = 37,8 % 16054 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Oktober 2011 (A) ) )(B) nen in etwa wieder der Zahl der Beschäftigten von 2008 entspricht. Dabei ist allerdings die Zahl der Beamtinnen und Beamten in Bonn leicht gesunken. Gleichzeitig hat die Zahl der Beamtinnen und Beamten in Berlin entspre- chend zugenommen. Diese Tendenz ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass die Erweiterung der Zustän- digkeiten des BMU in der 15. und 16. Wahlperiode ins- besondere am Standort Berlin erfolgte und überwiegend mit befristeten Beschäftigten geschultert wurde; erst jetzt wird dies teilweise stellenwirtschaftlich nachge- zeichnet, während im Übrigen in vielen anderen Aufga- bengebieten weiterhin Stellen zu kürzen sind. Vor diesem Hintergrund ist festzuhalten, dass vom 1. Januar 2008 bis zum 1. Januar 2010, dieser Stichtag spiegelt ausschließlich die noch in der vorigen Wahlpe- riode getroffenen stellenwirtschaftlichen Entscheidun- gen wider, der Anteil der Berlin-Beschäftigten von 33 Prozent auf 37 Prozent erhöht wurde. Erst seit Beginn der laufenden Wahlperiode konnte die Berlin-Quote konstant bei 37 Prozent gehalten und damit der in den beiden letzten Wahlperioden entstandene Trend zur Er- höhung des Berlin-Anteils gestoppt werden. Zu Frage 36: Eine Betrachtung nach Vollzeitäquivalenten ergibt für die beiden Standorte Bonn und Berlin jeweils zum Stich- tag 1. Januar von 2008 bis 2011 Folgendes: Eine Aufschlüsselung nach Beamtinnen und Beam- ten, Tarifbeschäftigten etc. ist aus den oben bereits genannten tatsächlichen und rechtlichen Gründen nicht – hier auch nicht näherungsweise – möglich. Für die Standortfrage wäre eine solche Verteilung allerdings auch nicht aussagefähig, da insbesondere die Dauerbe- schäftigten in der Regel über ganze Stellen verfügen und eine Reduktion der Arbeitszeit nicht aus organisatori- schen Gründen erfolgt, sondern auf Antrag der Beschäf- tigten, um zum Beispiel eine erhöhte Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu erreichen. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Fragen der Abgeordneten Ulla Burchardt (SPD) (Drucksache 17/7411, Fragen 37 und 38): Wie stellen sich die Mittelabflüsse im Programm „Chan- cengerechtigkeit in Bildung und Forschung“ für Frauen dar? Wie beurteilt die Bundesregierung diesen Mittelabfluss, und worin sieht sie die Ursachen hierfür? Z „ fü 2 v h 1 1 re h T 7 g a h s E b B 2 M d Z T C s S ja ti A g P A d d 1 s m V ri „ fü m W 2008 Bonn 447 = 63,9 % Berlin 252 = 36,1 % 2009 Bonn 507 = 75,6 % Berlin 163 = 24,4 % 2010 Bonn 487 = 61,8 % Berlin 300 = 38,2 % 2011 Bonn 485 = 62,5 % Berlin 291 = 37,5 % (C (D u Frage 37: Gemäß Haushaltsplan stehen im Titel 3003/68507 Strategien zur Durchsetzung von Chancengerechtigkeit r Frauen in Bildung und Forschung“ im Haushaltsjahr 011 23 Millionen Euro zur Verfügung. Darüber hinaus erfügt der Titel gemäß Maßgabebeschluss des Haus- altsausschusses des Deutschen Bundestags vom 1. November 2010 über zusätzliche Mittel in Höhe von ,7 Millionen Euro, die über die Bildung von Ausgabe- sten im Haushaltsjahr 2010 den Ansatz für das Haus- altsjahr 2011 entsprechend erhöhen. Bezogen auf den itelansatz sind mit Stand 21. Oktober 2011 rund 7 Prozent (= 17,7 Millionen Euro) planmäßig veraus- abt worden. Das Festlegungsvolumen des Titels beträgt ufgrund der zusätzlich zum Ansatz zur Verfügung ste- enden ESF-Mittel 27,7 Millionen Euro. Von diesem Ge- amtbewilligungsvolumen wurden bereits 27,2 Millionen uro gebunden (dies entspricht 98,2 Prozent der verfüg- aren Mittel und prozentual zum Ansatz 118,3 Prozent). is zum Jahresende werden neben dem Ansatz von 3 Millionen Euro zusätzlich – gemäß oben genanntem aßgabebeschluss – die freigegebenen Restmittel aus em Haushaltsjahr 2010 vollständig verausgabt. u Frage 38: Die Bundesregierung ist mit dem Mittelabfluss des itels 3003/68507 „Strategien zur Durchsetzung von hancengerechtigkeit für Frauen in Bildung und For- chung“ im Haushaltsjahr 2011 zufrieden. Der Gesamtmittelabfluss des Epl. 30 betrug Ende eptember 68 Prozent. Dies ist im Vergleich zum Vor- hresmonat überdurchschnittlich. Einzelne Haushalts- tel unterliegen unterjährig einer sehr verschiedenen bflussdynamik. Daher stellt deren Mittelabfluss kein eeignetes Bewertungskriterium für den Erfolg einzelner rogramme des BMBF dar. nlage 30 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage es Abgeordneten Michael Gerdes (SPD) (Drucksache 7/7411, Frage 39): Welche Schlussfolgerungen zieht das Bundesministerium für Bildung und Forschung aus der Sondierungsstudie „Ge- zielte Eingriffe in das Klima?“, und welche weiteren Schritte plant die Bundesregierung beim Thema Geo-/Climate Engi- neering? Für das Bundesministerium für Bildung und For- chung haben Klimaschutz und Anpassung an nicht ehr zu vermeidende Klimaveränderungen eindeutig orrang gegenüber Maßnahmen des Climate Enginee- ng. Diese Vorsorge entspricht dem Verständnis einer Forschung für Nachhaltigkeit“ des Bundesministeriums r Bildung und Forschung. Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass Cli- ate Engineering zunächst weiter und genauer auf seine irkungen und insbesondere auch mögliche Risiken Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Oktober 2011 16055 (A) ) )(B) durchleuchtet werden soll. Hier geht es darum, unsere Bewertungskompetenz zu diesem Thema zu erhöhen. In diesem Sinne sollte Forschung zu Climate Engi- neering inhaltlich und disziplinär umfassend angelegt sein. Gefragt ist hier nicht nur eine naturwissenschaftli- che Theorie- und Modellentwicklung – zum Beispiel komplexe Wechselwirkungen im Erd- und Klimasystem. Zu bearbeiten sind insbesondere auch sozioökonomische Fragen – Akzeptanzfragen, gesellschaftliche Prozesse, internationales Konfliktpotenzial. Die Bundesregierung wird das Thema Climate Enginee- ring in den entsprechenden nationalen und internationalen Diskussionen aufmerksam verfolgen und gegebenenfalls weitere Schritte einleiten. Es ist davon auszugehen, dass die Ergebnisse der Sondierungsstudie Eingang in die in- ternationale wissenschaftliche Diskussion finden wer- den. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage des Abgeordneten Michael Gerdes (SPD) (Drucksache 17/7411, Frage 40): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes in der Rechts- sache C-34/10 Oliver Brüstle gegen Greenpeace e. V. vom 18. Oktober 2011, und plant die Bundesregierung in Reaktion auf dieses Urteil eine Veränderung der Förderrichtlinien für Projekte mit embryonalen Stammzellen? Der Europäische Gerichtshof hat mit seinem Urteil vom 18. Oktober 2011 eine wichtige Auslegungsfrage der EU-Biopatentrichtlinie verbindlich geklärt und damit EU-weit Rechtssicherheit im Hinblick auf die Patentie- rung von Erfindungen unter Verwendung humaner em- bryonaler Stammzellen hergestellt. Das vom Bundesge- richtshof auf der Grundlage der EuGH-Entscheidung zu fällende Urteil über den Rechtsbestand des Patents von Professor Brüstle bleibt abzuwarten. Anlass für patent- rechtliche Konsequenzen oder eine Veränderung der Förderrichtlinien wird nicht gesehen. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Fragen des Abgeordneten Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/7411, Fragen 41 und 42): Wie hoch sind die Abbrecherquoten von Auszubildenden, bitte aufschlüsseln nach Auszubildenden mit und ohne Migra- tionshintergrund, nach Geschlecht, nach Schulabschluss, nach Ausbildungsbereichen sowie nach alten und neuen Bundes- ländern, und welche Erkenntnisse zum Verbleib der Abbre- cherinnen und Abbrecher von Berufsausbildungen liegen der Bundesregierung, bitte aufschlüsseln nach Abbruch in der Probezeit und späterem Zeitpunkt, vor? Wie haben sich die Anzahl und der Anteil der Jugendli- chen ohne Berufsausbildung entwickelt, bitte aufschlüsseln nach Auszubildenden mit und ohne Migrationshintergrund, nach Geschlecht, nach Schulabschluss, nach Ausbildungsbe- reichen sowie nach alten und neuen Bundesländern), und wel- Z ti A la d b n te d d tr d b n a 2 tr ri n te ri b w s B a V w te b d Z J 1 d k g 3 1 tr te s B g D m b c 2 q s Q (C (D che Erkenntnisse zum Verbleib der Jugendlichen ohne Berufs- ausbildung liegen der Bundesregierung vor? u Frage 41: Der Bundesregierung liegen Informationen zu vorzei- gen Vertragslösungen vor, nicht jedoch zu endgültigen usbildungsabbrüchen. Vertragslösungen sind vor Ab- uf der im Berufsausbildungsvertrag genannten Ausbil- ungszeit gelöste Ausbildungsverträge. Hierbei ist zu eachten, dass eine Vertragslösung nicht unbedingt ei- en endgültigen Abbruch der Berufsausbildung bedeu- t; auch Betriebs- oder Berufswechsel innerhalb des ualen Systems gehen mit Vertragslösungen einher. Im Jahr 2009 wurden insgesamt 141 360 Ausbil- ungsverträge vorzeitig gelöst, dies entspricht einer Ver- agslösungsquote von 22,1 Prozent. Die Lösungsquote er mit Frauen abgeschlossenen Ausbildungsverträge etrug im Berichtsjahr 2009 22,9 Prozent, die der Män- er 21,5 Prozent. Von den Ausbildungsverträgen der usländischen Auszubildenden werden im Durchschnitt 7,4 Prozent vorzeitig gelöst, von den Ausbildungsver- ägen der Auszubildenden mit deutscher Staatsangehö- gkeit 21,8 Prozent. Hinsichtlich der Lösungsquoten ach allgemeinbildendem Schulabschluss ist festzuhal- n, dass die Lösungsquote umso höher ausfällt, je nied- ger der allgemeinbildende Schulabschluss der Auszu- ildenden ist. Auszubildende ohne Hauptschulabschluss iesen mit 36,3 Prozent eine fast dreimal höhere Lö- ungsquote auf als Studienberechtigte mit 12,9 Prozent. ei den Verträgen der Auszubildenden mit Hauptschul- bschluss beträgt die Lösungsquote 30,8 Prozent, die erträge von Auszubildenden mit Realschulabschluss erden zu 19,6 Prozent vorzeitig gelöst. Die Darstellung der weiteren gewünschten detaillier- n Daten können dem Datenreport zum Berufsbildungs- ericht 2011, Seite 179 ff. entnommen werden (http:// atenreport.bibb.de/Datenreport_2011.pdf). u Frage 42: Die Ungelerntenquote der 20 bis 24-Jährigen lag im ahr 2008 bei 15,3 Prozent, der 20 bis 34-Jährigen bei 4,9 Prozent. Sie bleibt für beide Altersgruppen über em untersuchten Zeitraum von 1996 bis 2008 nahezu onstant zwischen 14 und 15 Prozent. Detailliertere An- aben liegen für junge Erwachsene im Alter von 20 und 4 Jahren vor: Frauen in dieser Altersgruppe sind mit 5 Prozent im gleichen Ausmaß von Berufslosigkeit be- offen wie Männer mit 14,8 Prozent. Den höchsten An- il an Ungelernten weisen junge ausländische Erwach- ene auf. Mehr als jeder Dritte, 36 Prozent, hatte keinen erufsabschluss, mit 5 Prozentpunkten Differenz zuun- unsten junger Frauen. Verglichen mit gleichaltrigen eutschen ist der Anteil bei jungen Ausländern fast vier- al so hoch. Wer ohne allgemeinschulischen Abschluss lieb, erreichte auch nur in wenigen Fällen einen berufli- hen Abschluss: nur jeder Sechste, 16,6 Prozent, konnte 008 einen Berufsabschluss vorweisen, die Ungelernten- uote betrug 83,4 Prozent. Nahezu jeder dritte Haupt- chulabsolvent, 29,2 Prozent, blieb ohne berufliche ualifizierung. Die Ungelerntenquote bei jungen Er- 16056 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Oktober 2011 (A) ) )(B) wachsenen mit Realschulabschluss lag bei 8,7 Prozent, mit (Fach-)Hochschulreife bei 6,1 Prozent. Die Darstellung der weiteren gewünschten detaillier- ten Daten können dem Datenreport zum Berufsbildungs- bericht 2011, Seite 245 ff. entnommen werden (http:// datenreport.bibb.de/Datenreport_2011.pdf). Eine Aufschlüsselung der Ungelernten nach Ausbil- dungsbereichen ist nicht möglich. Daten zur regionalen Verteilung, nach alten und neuen Bundesländern, liegen nicht vor. Zum Verbleib der Jugendlichen ohne Berufsausbil- dung ist bekannt, dass 52,3 Prozent der Personen ohne Berufsabschluss im Alter zwischen 20 und 34 Jahren er- werbstätig sind, das heißt arbeiten mindestens 1 Stunde in der Woche. Von den 20- bis 34-Jährigen mit berufli- chem Abschluss sind dies 76,1 Prozent. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Fragen des Abgeordneten Oliver Kaczmarek (SPD) (Druck- sache 17/7411, Fragen 43 und 44): Wie viele Graduiertenschulen existieren in Deutschland, und wie viele Personen sind an ihnen eingeschrieben? Wie viele Graduiertenkollegs existieren in Deutschland, und wie viele Personen sind an ihnen eingeschrieben? Zu Frage 43: Im Rahmen der Exzellenzinitiative werden 39 Gradu- iertenschulen gefördert. Nach Angaben der Deutschen Forschungsgemeinschaft werden etwa 1 000 Promovie- rende in diesen Graduiertenschulen auch mit Mitteln der Exzellenzinitiative finanziert. Darüber hinaus profitieren weitere Promovierende von den Angeboten der Gra- duiertenschulen. Zu Frage 44: Von der Deutschen Forschungsgemeinschaft werden zurzeit 199 Graduiertenkollegs gefördert. Im Berichts- jahr 2010 waren 5 337 Promovierende Mitglied in die- sen Graduiertenkollegs, von denen wiederum etwa 78 Prozent überwiegend über die Graduiertenkollegs finanziert wurden. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage des Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Druck- sache 17/7411, Frage 45): Wie viele zusätzliche Personalstellen (möglichst nach Per- sonalkategorien) konnten zum Wintersemester 2011/2012 an deutschen Hochschulen im Rahmen des Qualitätspakts Lehre im Hinblick auf den Mittelabfluss von lediglich 1,24 Millio- nen Euro (0,9 Prozent des Mittelansatzes) zum 30. September 2011 und der Ankündigung der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Dr. Annette Schavan, in der 65. Sitzung des w g a u 2 v M a w fa A le b g n n L a h s ti n E d A d d (S b n g N k th H a A fü b th n ri (C (D Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages, „dass das Geld, das im (Haushalts-)Plan veranschlagt ist, in 2011 ausge- geben wird“, bewilligt, ausgeschrieben oder bereits besetzt werden, und welche Betreuungsrelation von Studierenden zu wissenschaftlichem Personal wird durch die neu geschaffenen bzw. in Planung befindlichen Personalstellen angestrebt? In der ersten Auswahlrunde des Qualitätspakts Lehre urden insgesamt 111 Hochschulen zur Förderung aus- ewählt. Je nach Planung der Hochschule beginnen die usgewählten Projekte zwischen dem 1. September 2011 nd dem 1. Januar 2012, überwiegend zum 1. Oktober 011. Bisher bewilligt wurden Personalmittel im Umfang on gut 90 Professoren, mehr als 700 wissenschaftlichen itarbeitern und rund 200 nichtwissenschaftlichen Mit- rbeitern. Hinzu kommen zahlreiche Lehraufträge sowie issenschaftliche und studentische Hilfskräfte, die eben- lls für bessere Studienbedingungen eingesetzt werden. ngaben über die Zahl der von den einzelnen Hochschu- n ausgeschriebenen bzw. zum Projektbeginn bereits esetzten Stellen sind nicht Gegenstand des Bewilli- ungsverfahrens und liegen der Bundesregierung daher icht vor. Mit dem Qualitätspakt Lehre werden vielfältige Maß- ahmen zur Verbesserung von Studienbedingungen und ehrqualität gefördert. Neben inhaltlichen Fragen sind uch die Betreuungsrelationen als zahlenmäßiges Ver- ältnis zwischen Studierenden und Lehrpersonal Gegen- tand der geförderten Konzepte. Dabei wird berücksich- gt, dass sich Ausgangslage und Verbesserungsbedarf je ach Hochschule und Fachbereich stark unterscheiden. inheitliche Vorgaben oder Zielwerte würden dem Be- arf vor Ort daher nicht hinreichend gerecht. nlage 35 Antwort es Parl. Staatsministers Bernd Neumann auf die Frage er Abgeordneten Marianne Schieder (Schwandorf) PD) (Drucksache 17/7411, Frage 46): Ist der Bundesregierung bekannt, wie sich in den letzten zehn Jahren die Erwerbungsetats der Bibliotheken entwickelt haben, und falls ja, liegt der Bundesregierung eine Übersicht nach Bundesländern vor (bitte um Aufschlüsselung)? Aufgrund der unterschiedlichen Trägerschaft der Bi- liotheken, die in der Regel den Ländern und Kommu- en obliegt, verfügt die Bundesregierung nicht über ei- ene Angaben zur Entwicklung der Erwerbungsetats. achfolgende Zahlen beruhen auf internen Recherchen. Danach werden im Rahmen einer freiwilligen Mitwir- ung der Bibliotheken Erhebungen zur Deutschen Biblio- eksstatistik vom Kompetenznetzwerk für Bibliotheken – ochschulbibliothekszentrum NRW durchgeführt, die llerdings keinen Anspruch auf Vollständigkeit haben. nhand der darin vorliegenden Daten der vergangenen nf Jahre ist eine Erhöhung der Ausgaben für Erwer- ungen in öffentlichen und wissenschaftlichen Biblio- eken iin Höhe von 55,75 Millionen Euro insgesamt achgewiesen (eine Absenkung der Ausgaben ist in ge- ngem Maße lediglich in Niedersachsen zu erkennen). Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Oktober 2011 16057 (A) ) )(B) Gesamt 314,25 317,45 342,41 374,26 376,38 370,00 +55,75 (D Anlage 36 Antwort des Parl. Staatsministers Bernd Neumann auf die Frage der Abgeordneten Marianne Schieder (Schwandorf) (SPD) (Drucksache 17/7411, Frage 47): Wie bewertet die Bundesregierung die Forderungen nach einer Ausweitung sogenannter Nationallizenzen? Die derzeitige Förderung von Nationallizenzen durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft, DFG, ist auf den wissenschaftlichen Bereich beschränkt. Eine Auswei- tung der Nationallizenzen auf nichtwissenschaftliche Bereiche durch die DFG ist aufgrund des Förderauftrags der DFG als Selbstverwaltungsorganisation der Wissen- schaft nicht möglich. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatsministers Bernd Neumann auf die Frage des Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/7411, Frage 48): Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem Auf- tritt der MDR Deutsches Fernsehballett GmbH, die zu 40 Pro- zent im Besitz des öffentlich-rechtlichen Senders MDR ist, bei der Geburtstagsfeier des Diktators Ramsan Kadyrow in Tschetschenien vor dem Hintergrund der außenpolitischen Symbolwirkung, die ein Auftritt einer Gesellschaft eines öf- fentlich-rechtlichen Senders auf Festveranstaltungen von mut- maßlichen Menschenrechtsverbrechern hat? Die Bundesregierung hatte von der angesprochenen Reise keine Kenntnis. Sie hält den besagten Auftritt für inakzeptabel. Der MDR hat den Auftritt von Mitgliedern der MDR Deutsches Fernsehballett GmbH in Grosny in einer öffentlichen Erklärung inzwischen bedauert und angekündigt, darauf hinzuwirken, dass die Geschäftsfüh- rung des genannten Unternehmens bei Auftrittsanfragen künftig intensiver prüft, um welche Art von Veranstal- tung es sich handelt und wer letztlich der Veranstalter ist. Der Vorsitzende des Rundfunkrats des MDR hat nach Pressedarstellung den Auftritt kritisiert und erklärt, dass das Gremium sich mit der Angelegenheit befassen werde. Die Bundesregierung geht vor diesem Hintergrund davon aus, dass die Rundfunkanstalt ihrerseits weitere Konsequenzen aus dem Vorgang prüft. Nach der verfas- sungsmäßigen Rundfunkordnung unterliegen die öffent- lich-rechtlichen Rundfunkanstalten einer Kontrolle durch interne Gremien, die Gesamtverantwortung für die Tätigkeit einer Rundfunkanstalt liegt bei der Intendantin oder dem Intendanten. Die Rechtsaufsicht über die Rundfunkanstalten ist den Ländern zugewiesen, im Falle des MDR liegt sie bei den Vertragsparteien des Staats- vertrages über den Mitteldeutschen Rundfunk, MDR. Aufschlüsselung nach Bundesländern (Beträge gerundet in M 2005 2006 20 Baden-Württemberg 37,68 39,78 44 Bayern 56,21 56,97 62 Berlin 19,79 21,04 22 Brandenburg 5,35 5,51 5 Bremen 6,65 7,33 8 Hamburg 8,48 8,16 8 Hessen 18,60 19,14 22 Mecklenburg-Vorpommern 6,17 6,88 6 Niedersachsen 42,12 37,28 40 Nordrhein-Westfalen 57,09 56,60 60 Rheinland-Pfalz 6,70 6,84 6 Saarland 0,54 0,58 0 Sachsen 20,00 22,36 21 Sachsen-Anhalt 9,29 9,11 9 Schleswig-Holstein 8,34 8,37 9 Thüringen 11,24 11,50 11 (Cillionen Euro): 07 2008 2009 2010 Entwicklung ,16 46,39 46,59 48,71 +11,03 ,99 78,01 75,31 71,38 +15,17 ,38 21,82 20,79 21,51 +1,72 ,85 6,49 6,33 6,15 +0,80 ,06 7,97 8,42 7,53 +0,88 ,87 9,57 9,89 9,96 +1,48 ,46 24,68 27,73 26,37 +7,77 ,50 7,42 7,39 7,83 +1,66 ,33 41,86 39,23 39,37 -2,75 ,36 65,64 70,34 67,20 +10,11 ,95 7,30 7,58 7,67 +0,97 ,76 4,08 3,61 2,61 +2,07 ,86 22,43 21,86 21,73 +1,73 ,72 9,98 10,08 10,06 +0,77 ,30 9,97 10,88 10,23 +1,89 ,86 10,65 10,35 11,69 +0,45 16058 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Oktober 2011 (A) ) )(B) Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Fragen der Abgeordneten Edelgard Bulmahn (SPD) (Drucksache 17/7411, Fragen 49 und 50): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Kritik an der unzureichenden statistischen Erfassung der Gewährung von Lizenzen zum Nachbau deutscher Waffen im Rüstungsexportbericht 2010 der Gemeinsamen Konferenz Kirche und Entwicklung? Wie viele Anträge bzw. Voranfragen zur Genehmigung von Lizenzen zum Nachbau deutscher Waffen lagen der Bun- desregierung in den vergangenen zwölf Monaten vor, und wie wurden diese beschieden? Zu Frage 49: Das deutsche Außenwirtschaftsrecht basiert auf der Kontrolle der Ausfuhr von Gütern und Technologie. Die der Ausfuhr zugrunde liegenden vertraglichen Grundla- gen, wie zum Beispiel Kaufverträge, aber auch entspre- chende Lizenzverträge, sind nicht Gegenstand gesonder- ter Genehmigungspflichten. Sie werden entsprechend von der Bundesregierung auch nicht statistisch erfasst. Kontrolllücken entstehen hierdurch nicht, da die konkre- ten Ausfuhren in Erfüllung dieser Verträge, zum Beispiel die Ausfuhr von Herstellungsausrüstung und Technolo- gie oder Zulieferung von in der Ausfuhrliste gelisteten Komponenten für die Produktion im Ausland, genehmi- gungspflichtig sind. Die entsprechenden Ausfuhrgenehmigungen finden ihren Niederschlag im Rüstungsexportbericht der Bun- desregierung, in besonders ausführlicher Form im Falle der Ausfuhr von Komponenten für Kriegskleinwaffen. Im Übrigen gilt grundsätzlich, dass keine Genehmigun- gen für die Ausfuhr von Komponenten und Technologie in Drittländer erteilt werden, wenn damit eine neue Her- stellungslinie für Kleinwaffen oder entsprechende Muni- tion eröffnet werden soll. Zu Frage 50: Lizenzvereinbarungen zur Produktion in Deutsch- land entwickelter Rüstungsgüter im Ausland sind, wie in Antwort auf Frage 49 ausgeführt, nicht genehmigungs- pflichtig. Eine gesonderte statistische Erfassungen der Anträge bzw. Voranfragen auf Export von Herstellungs- technologie, -ausrüstung oder gelisteten Komponenten für die Produktion im Ausland, die im Rahmen von Lizenzverträgen ausgeführt werden soll, erfolgt nicht. Um die Frage zu beantworten, müssten alle Anträge bzw. Voranfragen manuell ausgewertet werden. Dies ist im Rahmen der für die Beantwortung einer mündlichen Frage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des Ab- geordneten Johannes Pflug (SPD) (Drucksache 17/7411, Frage 51): g b A d A 1 d g fe D re B n m A d A (D e U W n T ru ti v a (C (D Wann wird die Bundesregierung endgültig entscheiden, ob sie den Export von Kampfpanzern des Typs Leopard 2 an Saudi-Arabien genehmigt, und befürwortet sie weiterhin die- sen Export? Ein entsprechender Ausfuhrantrag liegt der Bundesre- ierung derzeit nicht vor. Daher kann diese Frage nicht eantwortet werden. nlage 40 Antwort es Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des bgeordneten Johannes Pflug (SPD) (Drucksache 7/7411, Frage 52): Welche Schritte hat die Bundesregierung bislang unter- nommen, den Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP der EU vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern in deutsches Recht umzusetzen? Die Politischen Grundsätze der Bundesregierung für en Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungs- ütern aus dem Jahr 2000 bestimmen ausdrücklich (Zif- r I. 1): Die Bundesregierung trifft ihre Entscheidungen nach dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegs- waffen (KWKG) und dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) über Exporte von Kriegswaffen und sonsti- gen Rüstungsgütern in Übereinstimmung mit dem von dem Rat der Europäischen Union (EU) ange- nommenen „Verhaltenskodex der Europäischen Union für Waffenausfuhren“ vom 8. Juni 1998 bzw. etwaigen Folgeregelungen. er Gemeinsame Standpunkt von 2008 stellt die Folge- gelung zum Verhaltenskodex dar. Insofern hat die undesregierung den Gemeinsamen Standpunkt in die ationalen Regelungen zur Exportkontrolle aufgenom- en. nlage 41 Antwort es Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage der bgeordneten Heidemarie Wieczorek-Zeul (SPD) rucksache 17/7411, Frage 53): Hat die Bundesregierung bzw. das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie seit Beginn der arabischen Um- brüche – über die geplanten Panzerlieferungen nach Saudi- Arabien hinaus – weitere Lieferungen an eines der Länder der Region beschlossen, oder gilt das Anfang des Jahres 2011 be- schlossene Waffenembargo fort? Die im Frühjahr 2011 beschlossenen formalen Waffen- mbargos der Vereinten Nationen und der Europäischen nion gegen Libyen und Syrien bestehen fort, weitere affenembargos wurden nicht beschlossen. Darüber hi- aus hat das Bundesministerium für Wirtschaft und echnologie jedoch vor dem Hintergrund der Lageände- ng in der Region im Rahmen seines 10-Punkte-Ak- onsplans Nordafrika vom 9. Februar 2011 die Erteilung on Genehmigungen für Rüstungsgüter nach Ägypten usgesetzt, um überprüfen zu können, ob insbesondere Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Oktober 2011 16059 (A) ) )(B) mit Blick auf die Beachtung der Menschenrechte bereits erteilte Genehmigungen aufgehoben werden müssen. Im weiteren Verlauf der Entwicklungen wurden entspre- chend die bereits erteilten Genehmigungen für andere Länder der Region überprüft. Neuanträge wurden ent- sprechend den politischen Grundsätzen nach sorgfältiger Abwägung außen-, sicherheits- und menschenrechtspoli- tischer Belange im Lichte der aktuellen Situation ge- prüft. Auf dieser Grundlage sind in der Folgezeit wieder Genehmigungen erteilt worden. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage der Abgeordneten Heidemarie Wieczorek-Zeul (SPD) (Drucksache 17/7411, Frage 54): Wie plant die Bundesregierung, dem zukünftigen Informa- tionsdefizit im Rüstungsexportbericht zu begegnen, das mit der Umsetzung der EU-Verbringungsrichtlinie in deutsches Recht und den nicht mehr nach Empfängerländern und Wa- rengruppen aufzuschlüsselnden Verbringungen innerhalb der EU einhergeht? Die EU-Richtlinie zur Vereinfachung der Bedingungen für die innergemeinschaftliche Verbringung von Vertei- digungsgütern von 2009 zielt darauf ab, die einschlägi- gen Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitglied- staaten so anzugleichen, dass die innergemeinschaftliche Verbringung von Verteidigungsgütern vereinfacht und damit das reibungslose Funktionieren des Binnenmark- tes sichergestellt wird. Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, bestimmte Allgemeingenehmigungen für die innergemeinschaftliche Verbringung von Vertei- digungsgütern zu erlassen. Sie ist ab dem 30. Juni 2012 durch nationales Recht umzusetzen. Die Bundesregie- rung prüft zurzeit, wie die künftig zu erlassenden Allge- meingenehmigung zur Lieferung an Streitkräfte und die Allgemeingenehmigung zur Lieferung an zertifizierte Unternehmen auszugestalten sind. Die Richtlinie sieht vor – Erwägungsgrund 27 –, dass die Unternehmen die zuständigen Behörden über die In- anspruchnahme von Allgemeingenehmigungen infor- mieren, um die Menschenrechte, den Frieden, die Si- cherheit und die Stabilität zu gewährleisten und eine transparente Berichterstattung über die Verbringung von Verteidigungsgütern im Hinblick auf parlamentarische Kontrolle zu ermöglichen. Im Hinblick darauf erwägt die Bundesregierung, im Rahmen der beiden Allgemein- genehmigungen für Streitkräfte und zertifizierte Unter- nehmen eine Meldepflicht für durchgeführte Transfers von Rüstungsgütern festzulegen. Die gemeldeten Zahlen könnten später im Rüstungsexportbericht veröffentlicht werden. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Fragen des Abgeordneten Hans-Joachim Hacker (SPD) (Druck- sache 17/7411, Fragen 55 und 56): Z in d k D a ru N d M is h d R Z u s v E g E A d A c (C (D Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung für die Tätigkeit von Gästeführerinnen und Gästeführern in Deutschland, sollten im Zuge der geplanten Änderung der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie die Einführung eines Be- rufsausweises für Reiseleiterinnen und Reiseleiter sowie die Abschaffung der derzeitigen Nachweispflicht von zwei Be- rufsjahren erfolgen, und inwieweit steht die Bundesregierung dazu im Austausch mit dem Bundesverband der Gästeführer Deutschland e. V.? Welche Bedeutung besitzt die Norm EN 13809 der euro- päischen Normungsorganisation CEN in Bezug auf die Be- rufsanerkennung und Tätigkeit von Reiseleiterinnen und Rei- seleitern sowie von Gästeführerinnen und Gästeführern in Deutschland und Europa? u Frage 55: Für die Tätigkeit von Reiseleitern und Gästeführern Deutschland erwarten wir keine Auswirkungen, denn ieser Beruf ist in Deutschland nicht reglementiert. Er ann ohne Anerkennungsverfahren praktiziert werden. aher muss in Deutschland ohnehin weder ein Berufs- usweis beigebracht noch eine zweijährige Berufserfah- ng nachgewiesen werden. Im Übrigen verweise ich auf die Antwort zu Frage r. 30 der Fragestunde am 19. Oktober 2011 betreffend ie Tätigkeit deutscher Reiseleiter und Gästeführer in itgliedstaaten, in denen diese Tätigkeit reglementiert t. Die Bundesregierung wird sich im Zuge der Ver- andlungen des angesprochenen Richtlinienvorschlags afür einsetzen, dass es zu Verbesserungen für deutsche eiseleiter kommt. u Frage 56: Die EN 13809 vor allem betreffend Reiseveranstalter nd die EN 15565 betreffend Gästeführer/Reiseleiter etzen freiwillige Qualitätsstandards für die Tätigkeit on Reiseleitern und Gästeführern in Deutschland und uropa. Sie enthalten etwa unverbindliche Umgrenzun- en des Begriffs des Reiseleiters und Gästeführers sowie mpfehlungen zur Ausbildung von Gästeführern. nlage 44 Antwort es Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des bgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksa- he 17/7411, Frage 57): An welche Länder haben nach Kenntnis der Bundesregie- rung die deutschen Firmen Siemens, EADS, rola Security So- lutions, DigiTask, Utimaco, Elaman und Trovicor in den letz- ten drei Jahren Anwendungen zu Deep Packet Inspection, Monitoring Centres sowie Remote Forensic Software an Re- gierungen außerhalb der Europäischen Union verkauft, und welche Position vertritt die Bundesregierung im weiteren Ver- fahren hinsichtlich des Beschlusses des Europäischen Parla- ments vom 27. September 2011 zur strengeren Ausfuhrkon- trolle, welcher explizit „Abfangtechniken und Vorrichtungen der digitalen Datenübertragung, mit denen Mobiltelefone und Textnachrichten überwacht und die Internet-Nutzung gezielt beobachtet werden können“ definiert und Exporte verhindern soll, wenn diese „im Zusammenhang mit Verstößen gegen die Menschenrechte, die Grundsätze der Demokratie oder die Meinungsfreiheit“ verwendet werden können? 16060 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Oktober 2011 (A) ) )(B) Die Ausfuhr der genannten Güter ist nicht genehmi- gungspflichtig. Der Bundesregierung liegen daher keine eigenen Erkenntnisse über die Ausfuhr derartiger An- wendungen in Drittstaaten vor. Die Ausfuhr von Über- wachungstechnik ist nur dann genehmigungspflichtig, wenn diese (als besonders entwickelt für militärische Zwecke) von Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste (Rüs- tungsgüter) oder als sogenanntes Dual-Use-Gut von An- hang I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 (Dual-Use- Verordnung) erfasst ist. Die Ausfuhr genehmigungspflichtiger Überwachungs- technik ist nicht erfasst von den am 27. September 2011 im Europäischen Parlament beschlossenen neuen EU- Allgemeingenehmigungen. Bei diesen EU-Allgemeinge- nehmigungen handelt es sich um Verfahrensvereinfa- chungen für die Ausfuhr bestimmter genehmigungs- pflichtiger Güter für unkritische Zwecke. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 17/7411, Frage 58): Wie hoch schätzt die Bundesnetzagentur die jährliche Ent- lastung der besonders stromintensiven Industrie durch die diesjährige Veränderung des § 19 Abs. 2 in der Stromnetzent- geltverordnung ein, und inwiefern wird der Entlastungsbei- trag aus dem Jahr 2011 den anderen Netznutzern auferlegt? Vorläufige Schätzungen der Bundesnetzagentur gehen dahin, dass aus der Änderung vom 4. August 2011 von § 19 Abs. 2 der Stromnetzentgeltverordnung, StromNEV, zu- sätzliche Entlastungen zwischen 100 und 200 Millionen Euro jährlich folgen, beginnend mit dem Jahr 2011. Wie für Zuschlags- und Ausgleichszahlungen nach dem KWKG findet ein bundesweiter Belastungsausgleich statt, § 9 KWKG findet nach § 19 Abs. 2 StromNEV ent- sprechende Anwendung. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Drucksache 17/7411, Frage 59): Wie viel der im Rahmen des Sondervermögens „Energie- und Klimafonds“ von der Bundesregierung zugesagten zu- sätzlichen Fördermilliarde in 2012 und 2013 für Elektromobi- lität entfallen jeweils auf Umbuchungen aus dem bisherigen Finanzplan von Mitteln und Verpflichtungsermächtigungen, VE, in den Einzelplänen – unter Angabe der davon bereits be- legten VE – sowie auf „fresh money“, und wie sieht für diese Fördermilliarde das Finanztableau nach Förderlinien – insbe- sondere in Bezug auf die im Zweiten Bericht der Nationalen Plattform Elektromobilität definierten FuE-Leuchttürme und Themencluster (Abbildung Seite 18) und die im ersten Halb- jahr 2012 vorgesehenen Ausschreibungen – im Einzelnen aus? Das Gesetz zur Errichtung eines Energie- und Klima- fonds (EKF) sieht vor, dass künftig alle Programmausga- ben für die Entwicklung der Elektromobilität aus dem E fi fü H fü w ru Z tu E s D tä fü B F fe d fu m g w li A d A N lo E b fa H d 2 ri s A d A N (C (D KF beglichen werden. Die gesamten bisher steuer- nanzierten Haushaltsansätze aus dem Bundeshaushalt r die Elektromobilität werden in den EKF überführt. ierbei handelt es sich um rund 412 Millionen Euro nur r die Jahre 2012 bis 2013. Neben diesen Ansätzen urden weitere Mittel bereitgestellt, um die im Regie- ngsprogramm genannte Summe von einer Milliarde im eitraum 2011 bis 2013 zu erreichen. An Verpflich- ngsermächtigungen wurden bisher 160,6 Millionen uro belegt. Die inhaltliche Basis für die FuE-Förderung der Res- orts bildet das Regierungsprogramm Elektromobilität. ie Vorschläge der Nationalen Plattform Elektromobili- t wurden dabei berücksichtigt. Alle vier Ressorts, die r Elektromobilität zuständig sind, BMWi, BMVBS, MBF, BMU, haben auf der Basis eines abgestimmten ördertableaus bereits Förderbekanntmachungen veröf- ntlicht. Eine konkrete Zuordnung von Fördermitteln zu en einzelnen FuE-Themenfeldern wird erst nach Prü- ng der eingegangenen Projektskizzen/Projektanträge öglich sein. Für das von allen vier Ressorts gemeinsam etragene Programm „Schaufenster Elektromobilität“ erden in den Jahren 2012 bis 2015 insgesamt 180 Mil- onen Euro zur Verfügung gestellt. nlage 47 Antwort es Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage der bgeordneten Ingrid Nestle (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- EN) (Drucksache 17/7411, Frage 60): Hat die Bundesnetzagentur das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie bereits vor dem Urteil des Bun- desgerichtshofs am 28. Juni 2011 darauf hingewiesen, dass gegebenenfalls eine gesetzliche Grundlage für den generellen sektoralen Produktivitätsfaktor im Rahmen der Energiewirt- schaftsgesetz-Novelle geschaffen werden sollte, und in wel- cher Form hat sie dies gegebenenfalls getan? Das Bundesministerium für Wirtschaft und Techno- gie und die Bundesnetzagentur standen während der nergiewirtschaftsgesetz-Novelle in engem Dialog. Ne- en einer Vielzahl anderer Themen, wurde auch das Ver- hren vor dem Bundesgerichtshof erwähnt. Vor dem intergrund konfligierender Entscheidungen verschie- ener Oberlandesgerichte in dieser Frage waren vor dem 8. Juni 2011 weder die Entscheidung des Bundesge- chtshofs noch die Gründe, aus denen der konkrete Be- chluss gefasst wurde, seriös vorhersehbar. nlage 48 Antwort es Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage der bgeordneten Ingrid Nestle (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- EN) (Drucksache 17/7411, Frage 61): Setzt sich die Bundesregierung in Brüssel dafür ein, dass das bestehende Effizienzziel in der EU-Effizienzrichtlinie, also die Reduktion des EU-Primärenergieverbrauchs um 368 Millionen Tonnen Rohöleinheiten, RÖE, auf 1 474 Mil- lionen Tonnen RÖE bis 2020, erhalten bleibt? Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Oktober 2011 16061 (A) ) )(B) Die Bundesregierung unterstützt das vom Europäi- schen Rat unter deutscher Präsidentschaft 2007 be- schlossene indikative Ziel, die Energieeffizienz in der EU um 20 Prozent zu steigern. Dieses Ziel wurde auch in der Europa-2020-Strategie noch einmal bekräftigt. Die Bundesregierung setzt sich für ambitionierte, ver- bindliche Maßnahmen zur Erreichung des EU-Ziels ein. Die konkreten Positionen zu den Artikeln des vorgeleg- ten Entwurfs für eine EU-Energieeffizienzrichtlinie wer- den zurzeit noch abgestimmt. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/7411, Frage 62): Geht die Bundesregierung davon aus, dass nach Einleitung des EU-Strafverletzungsverfahrens am 18. Juli 2011 (siehe Antwort der Bundesregierung vom 5. Oktober 2011 auf Bun- destagsdrucksache 17/7279) vonseiten der Europäischen Kommission bezüglich der abgelaufenen Frist zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2009/31/EG zur geologischen Speicherung von Kohlendioxid, diese nun den Europäischen Gerichtshof anrufen wird, und, falls ja, mit welchen Strafzahlungen (von und bis zu welcher Höhe) rechnet die Bundesregierung dabei vor dem Hintergrund der Mitteilung SEK(2011) 1024 der Eu- ropäischen Kommission, dass für Deutschland laut Berech- nungsschlüssel ein Tagessatz von mindestens 13 464,10 Euro gilt? Das Vertragsverletzungsverfahren nach Art. 258 des EU-Arbeitsweisevertrags, AEUV, sieht ein zweistufiges Vorverfahren vor, bevor die Kommission den Gerichts- hof der Europäischen Union, EuGH, anrufen kann. Eine mit Gründen versehene Stellungnahme hat die Kommis- sion im Vertragsverletzungsverfahren gegenüber Deutschland noch nicht versendet. Deshalb steht eine Klage der Kommission gegen Deutschland vor dem EuGH nicht unmittelbar bevor. Möglicherweise wird die Kommission zunächst das weitere Verfahren bzw. die Ergebnisse im Vermittlungsausschuss abwarten, bevor sie gegebenenfalls eine mit Gründen versehene Stellung- nahme beschließt. Der EuGH kann im Fall einer Verurteilung auf ent- sprechenden Antrag der Kommission ein tägliches Zwangsgeld und/oder einen einmaligen Pauschalbetrag verhängen. Die Spannbreite beim täglichen Zwangsgeld liegt zwischen circa 13 000 und 823 000 Euro. Ein pau- schales Zwangsgeld könnte mindestens circa 11 Millio- nen Euro betragen. Die konkrete Höhe eines von der Kommission beantragten Zwangsgeldes bzw. Pauschal- betrags richtet sich dabei – unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes – insbesondere nach der Schwere und der Dauer des Verstoßes. Dabei dürfte auch das Bemühen der Bundesregierung zur Umsetzung der Richtlinie 2009/31/EG in der Abwägung zur Bemes- sung des Zwangsgeldes bzw. Pauschalbetrags berück- sichtigt werden. A d A c Z lu E z A o d c li v u le s d z p g M k s v L d u h z re s B H in T (C (D nlage 50 Antwort er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Fragen der bgeordneten Gabriele Hiller-Ohm (SPD) (Drucksa- he 17/7411, Fragen 65 und 66): Wie bewertet die Bundesregierung angesichts ihrer Weige- rung, auch für 2012 den dänischen Schulverein in Schleswig- Holstein mit 3,5 Millionen Euro zu fördern, den Bericht des Sachverständigenausschusses über die Anwendung der Regio- nal- und Minderheitensprachencharta in Deutschland bezüg- lich des Aufrufes, sicherzustellen, dass durch die erfolgten Kürzungen der schleswig-holsteinischen Landesregierung nicht das Niveau der dänischsprachigen Bildung gefährdet werden darf? Wie will die Bundesregierung die minderheitenbegründete unterschiedliche Behandlung der Schulfinanzierung durch den deutschen Staat vor dem Europarat rechtfertigen, gerade weil im Jahr 2011 der dänische Schulverein vom Bund geför- dert wurde und dieses im Jahr 2012 nicht mehr beabsichtigt ist, obwohl sich durch den Doppelhaushalt 2011/2012 in Schleswig-Holstein an der Sachlage einer somit bestehenden Finanzierungslücke von 4,7 Millionen Euro nichts geändert hat? u Frage 65: Der Sachverständigenausschuss des Europarates eva- iert regelmäßig die Umsetzung der Regelungen aus der uropäischen Sprachencharta. Er hat in seinem Bericht um vierten Staatenbericht Deutschlands gemäß Art. 15 bs. 1 der Europäischen Sprachencharta der Regional- der Minderheitensprachen ausdrücklich festgestellt, ass die Verpflichtung für die Umsetzung der Sprachen- harta in Deutschland im Wesentlichen bei den Ländern egt. Schleswig-Holstein hat seinerzeit der Ratifizierung on Art. 8 für die dänische Sprachgruppe zugestimmt nd in Bezug auf die Finanzierung der dänischen Schu- n in Südschleswig durch § 124 Satz 1 und 2 Schulge- etz (mit Wirkung zum 1. Januar 2008 in Kraft getreten) eren Gleichstellung mit den öffentlichen Schulen voll- ogen. Auch wenn eine vollständige Umsetzung der Ver- flichtung der Sprachencharta erwünscht ist, hängt diese anz wesentlich von dem im Prüfungszeitraum finanziell achbaren ab. Bund und Länder sind sich darin einig, dass in Zeiten napper Kassen auch die nationalen Minderheiten einen olidarischen Beitrag zur Konsolidierung der Haushalte on Bund und Ländern leisten müssen. So sah sich das and Schleswig-Holstein im Ergebnis gezwungen, für ie Haushaltsjahre 2011/2012 strukturelle Anpassungen nter anderem auch im Bereich der dänischen Minder- eit zu treffen. Das durch die Senkung des Zuschusses diagnosti- ierte Defizit in Höhe von 4,7 Millionen Euro im Be- ich der dänischen Ersatzschulen wurde durch Ent- cheidung des Haushaltsausschusses des Deutschen undestages während der Bereinigungssitzung zum aushalt 2011 durch einen einmaligen Bundeszuschuss Höhe von 3,5 Millionen Euro für 2011 zum großen eil ausgeglichen. 16062 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Oktober 2011 (A) ) )(B) Der Bund geht davon aus, dass das Land Schleswig- Holstein die Frage geprüft hat, ob durch seine Kürzun- gen das Niveau der dänischsprachigen Bildung gefährdet wird. Die zusätzlich zur Verfügung gestellten Bundes- mittel sind direkt dem dänischen Schulverein in Form ei- ner Projektförderung zugeflossen, sie wurden nicht vom Landeshaushalt vereinnahmt. Dies unterstreicht die Sachmäßigkeit und den nicht dauerhaften Charakter die- ser Überbrückungsfinanzierung durch den Bund. Zu Frage 66: Die Bundesregierung hat durch die einmalige Leis- tung von Überbrückungszahlungen an den dänischen Schulverein im Jahr 2011 das Land Schleswig-Holstein entlastet. Eine Dauerförderung des dänischen Schulver- eins durch den Bund ist aufgrund der grundsätzlichen Zuständigkeit der Länder in Bildungsangelegenheiten – welche der Europarat im Rahmen der Sprachencharta anerkennt – nicht vorgesehen. In diesem Sinne sollte die einmalige Bezuschussung des dänischen Schulvereins im Jahr 2011 durch die Bun- desregierung dem Land Schleswig-Holstein die Gele- genheit geben, eine langfristige Lösung der Minderhei- tenfinanzierung im Rahmen seiner Länderzuständigkeit zu entwickeln. Die Regierung von Schleswig-Holstein wird in Kürze ihren Bericht zur Lage der Minderheiten im Land vorstellen und darin ihre Minderheitenpolitik erläutern. Anlage 51 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) (Drucksache 17/7411, Fragen 67 und 68): Wie will die Bundesregierung angesichts ihrer bisherigen Haushaltsplanung für 2012, in der sie keine weitere Förde- rung des Schulvereins der dänischen Minderheit in Schles- wig-Holstein vorsieht, den sie noch in diesem Jahr mit 3,5 Millionen Euro vor dem Hintergrund des Wegfalls der bis- herigen Förderung durch das Bundesland Schleswig-Holstein unterstützt hat, sicherstellen, dass der Schulverein keine De- ckungslücke in Höhe von 4,7 Millionen Euro mit den entspre- chenden Folgen im kommenden Jahr hinnehmen muss? Sieht die Bundesregierung auch weiterhin in der unter- schiedlichen Förderung deutscher und dänischer Schulen in Schleswig-Holstein keine Diskriminierung der dänischen Minderheit in Deutschland? Zu Frage 67: Die Förderung von Schulen ist grundsätzlich Angele- genheit der Länder. Es liegt in der Verantwortung der Länder, die Finanzierung ihrer Aufgaben sicherzustel- len. Zum Beitrag des Bundes verweise ich auf die Beant- wortung der Fragen Ihrer Kollegen Rix und Hiller-Ohm. Der Bund hat den dänischen Schulverein 2011 aus- nahmsweise mit einer einmaligen Überbrückungszah- lung direkt gefördert. Auch der dänische Schulverein, der zwar dankbar für die Überbrückungszahlung durch den Bund im Jahr 2 P k v d E S Z in re d lu s d E A d A 1 Z s M is w m d (S – s w n d (C (D 011 ist, sieht hier das Land Schleswig-Holstein in der flicht, im Jahr 2012 zur alten Fördersumme zurückzu- ehren. Gleichzeitig steht das Land Schleswig-Holstein or erheblichen Konsolidierungszwängen, denen es mit em Doppelhaushalt 2011/12 Rechnung getragen hat. ine Konsequenz ist die Deckungslücke des dänischen chulvereins. u Frage 68: Fragen zum Schulwesen in Schleswig-Holstein liegen der alleinigen Zuständigkeit des Landes. Die Bundes- gierung kann sich hierzu nicht äußern. Es sei jedoch ausgeführt, dass die Bundesregierung urch die einmalige Leistung von Überbrückungszah- ngen in Höhe von 3,5 Millionen Euro an den däni- chen Schulverein im Jahr 2011 einen erheblichen Anteil er durch das Land Schleswig-Holstein vorgesehenen insparungen ausgeglichen hat. nlage 52 Antwort er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Fragen der bgeordneten Bettina Hagedorn (SPD) (Drucksache 7/7411, Fragen 71 und 73): Wie begründet die Bundesregierung ihre für 2012 beab- sichtigte Reduzierung der Förderung der deutschen Minder- heit in Dänemark um 3,5 Millionen Euro, und wie ist die Posi- tion der deutschen Volksgruppe in Dänemark bzw. der dänischen Regierung hierzu? Wie bewertet die Bundesregierung angesichts ihrer erneu- ten Kürzungen bei der Förderung der deutschen Minderheit in Dänemark und ihrer Weigerung der Fortführung der Förde- rung des dänischen Schulvereins in Schleswig-Holstein das Verhältnis der Unterstützung der Minderheiten beiderseits der Grenze durch die dänische Regierung, die Bundesregierung und die Landesregierung Schleswig-Holstein hinsichtlich des prozentualen dänischen und deutschen Anteils in den Jahren 2009, 2010, 2011 und in der Perspektive für 2012, und sieht die Bundesregierung dabei nicht eine Ungleichgewichtung und Fortsetzung der „schiefen Entwicklung bei den Zuschüs- sen für die Minderheiten“, wie sie die damalige dänische Au- ßenministerin Lene Espersen befürchtete, die erneut zu einer weiteren Belastung des deutsch-dänischen Verhältnisses füh- ren könnte? u Frage 71: Der Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2012 ieht keine Kürzung der Fördermittel für die deutsche inderheit in Nordschleswig (Dänemark) vor. Richtig t, dass der Gesamtansatz des Titels im Regierungsent- urf um 3,5 Millionen Euro gesenkt wurde. Dies ist da- it zu begründen, dass die 2011 erfolgte, einmalige För- erung des dänischen Schulvereins in Südschleswig chleswig-Holstein) in Höhe von 3,5 Millionen Euro 2011 gebucht im gleichen Titel wie der Bund Deut- cher Nordschleswiger – 2012 nicht fortgeschrieben urde. Aus den Gesprächen der Bundesregierung mit der dä- ischen Regierung wissen wir, dass diese grundsätzlich ie Gleichstellung der Schüler des dänischen Schulver- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Oktober 2011 16063 (A) ) )(B) eins im Schulgesetz des Landes Schleswig-Holstein for- dert. Gemäß publizierter Meinung vertritt der Bund Deut- scher Nordschleswiger als Organisation der deutschen Volksgruppe in Dänemark die Auffassung, dass die Gleichstellung der Angehörigen der Minderheit mit der Mehrheitsbevölkerung das Ziel jeder staatlicher Minder- heitenpolitik sein muss. Daher betrachtet der Bund Deut- scher Nordschleswiger ein mögliches Absinken der För- derung der deutschen Minderheit aus Bundesmitteln mit gewisser Sorge. Zu Frage 72: Ich verweise auf die Beantwortung Ihrer ersten Frage. Daraus ergibt sich, dass sich der prozentuale Anteil des Bundes bei der Förderung des Bundes Deutscher Nord- schleswiger im Verhältnis zu den beiden anderen Zu- wendungsgebern, dem Land Schleswig-Holstein und der dänischen Regierung, kaum verändert hat. Ohne die bei- den Sonderzahlungen in Höhe von 800 000 Euro in den Jahren 2009 und 2010 in Ansatz zu bringen, wurde ge- genüber dem Haushaltsansatz von 2008 lediglich bei in- vestiven Mitteln im Haushalt 2011 des Bundes Deut- scher Nordschleswiger eine Kürzung von 200 000 Euro vorgenommen. Diese wird auch im Regierungsentwurf 2012 fortgeschrieben. Bund und Länder sind sich darin einig, dass in Zeiten knapper Kassen auch die nationalen Minderheiten einen solidarischen Beitrag zur Konsoli- dierung der Haushalte von Bund und Ländern leisten müssen. Bezüglich der Förderung der dänischen Minderheit in Deutschland sieht die Bundesregierung kein Ungleich- gewicht der Bundesförderung im Vergleich zur Förde- rung durch das Land Schleswig-Holstein und die däni- sche Regierung. Im Gegenteil: Die Förderung der Schulen ist Angele- genheit der Länder. Insofern ist die einmalige Bezu- schussung aus Bundesmitteln in Höhe von 3,5 Millionen Euro als zusätzliche Förderung durch den Bund zu se- hen, die übergeordneten – auch außenpolitischen Interes- sen – geschuldet war. Sie sollte Raum für eine dauer- hafte Lösung der Minderheitenfinanzierung durch das Land Schleswig-Holstein schaffen. Sie kann indes keine dauerhafte Verpflichtung des Bundes konstituieren. Anlage 53 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Rolf Mützenich (SPD) (Drucksache 17/7411, Fragen 75 und 76): Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem Vor- schlag des Golf-Kooperationsrates zur Errichtung einer nukle- arwaffenfreien Zone am Persischen Golf, und mit welchen Initiativen hat die Bundesregierung diesen Vorschlag im Rah- men der Europäischen Union gegebenenfalls unterstützt? Hat sich die Bundesregierung mit den europäischen Part- nern über Rüstungslieferungsbegrenzungen in die Länder am Persischen Golf verständigt, und was sind die Ergebnisse? Z s g s d S s le v w b p tu K d d n V te a Ir Ü d Z C u A g s s M W g im d A d 9 g M re R A d A N (C (D u Frage 75: Der Ministerrat des Golf-Kooperationsrates hat bei einer Tagung in Djidda am 11. September 2011 seine roße Sorge über die jüngsten Entwicklungen im irani- chen Nukleardossier zum Ausdruck gebracht. Er hat in iesem Zusammenhang seine Unterstützung für die chaffung einer von Nuklearwaffen und sonstigen Mas- envernichtungswaffen freien Zone im Nahen und Mitt- ren Osten, einschließlich der Golfregion, bekräftigt. Die Bundesregierung unterstützt die Schaffung einer on Nuklearwaffen und sonstigen Massenvernichtungs- affen freien Zone im Nahen und Mittleren Osten. Wir egrüßen die im Mai 2010 erzielte Einigung der Über- rüfungskonferenz zum Vertrag über die Nichtverbrei- ng, NVV, auf die Durchführung einer internationalen onferenz zu diesem Vorhaben im Jahr 2012. Die Bun- esregierung wirbt gemeinsam mit ihren EU-Partnern afür, dass alle Staaten der Region an der Konferenz teil- ehmen. Die Bundesregierung hat die Durchführung einer zur orbereitung der Konferenz 2012 beitragenden Exper- nkonferenz durch die EU am 6./7. Juli 2011 in Brüssel, n der unter anderem Vertreter aus den Golfstaaten und an teilnahmen, unterstützt und daran mitgewirkt. Im brigen teilt die Bundesregierung die Besorgnis über as iranische Nuklearprogramm. u Frage 76: Im Rahmen der zuständigen EU-Ratsarbeitsgruppe OARM hat es seit Beginn der Unruhen in Tunesien nd Ägypten einen besonders intensiven, vertraulichen ustausch über die jeweiligen nationalen Genehmi- ungspolitiken zu den verschiedenen Staaten der arabi- chen Welt, darunter auch die Anrainerstaaten des persi- chen Golfs, gegeben. Zusätzlich unterrichten die itgliedstaaten einander gegenseitig vertraulich im ege des sogenannten Denial-Austauschs über alle ab- elehnten Anträge auf Ausfuhrgenehmigung. Darüber hinaus gelten – jenseits von Waffenembargos Rahmen von Sanktionen der Vereinten Nationen oder er EU – die Prinzipien der Einzelfallprüfung und der usübung des nationalen Ermessens bei der Entschei- ung über Anträge auf Ausfuhrgenehmigung. Diese sind auch im „Gemeinsamen Standpunkt 2008/ 44/GASP des Rates vom 8. Dezember 2008 betreffend emeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von ilitärtechnologie und Militärgütern“ verankert. Entsprechend hat es keine Verständigung der Bundes- gierung mit den europäischen Partnern über solche üstungslieferbegrenzungen gegeben. nlage 54 Antwort er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des bgeordneten Memet Kilic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- EN) (Drucksache 17/7411, Frage 77): Wird die Bundesregierung gegen die Behauptungen des türkischen Regierungschefs Recep Tayyip Erdoğan, deutsche 16064 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Oktober 2011 (A) ) )(B) Stiftungen würden mit einigen türkischen Kommunen ge- meinsame Projekte realisieren, die zum Schluss der PKK zugutekommen, vorgehen, und, wenn ja, wie? Die in Ihrer Frage genannten Aussagen wurden un- mittelbar nach Erscheinen durch die Deutsche Botschaft in Ankara medienwirksam zurückgewiesen. Die Bun- desregierung hat ergänzend am gleichen Tag Kontakt mit den politischen Stiftungen aufgenommen. Der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Guido Westerwelle, hat das Thema telefonisch mit dem türki- schen Außenminister, Ahmet Davutoğlu, und bei seinem Besuch in Istanbul am 13. Oktober 2011 auch direkt mit Ministerpräsident Recep Tayyip Erdoğan sowie dem Außenminister angesprochen. Er hat klargestellt, dass die Anschuldigungen aus unserer Sicht unbegründet sind und die Arbeit der Stiftungen hohe Anerkennung ge- nießt. Außenminister Davutoğlu erklärte in der gemeinsa- men Pressekonferenz, dass die Äußerungen in den Me- dien nicht richtig wiedergegeben wurden. Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die Frage des Abgeordneten Memet Kilic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/7411, Frage 78): Welche Aktivitäten bzw. Projekte von türkischen Stiftun- gen und Institutionen in Deutschland sind der Bundesregie- rung bekannt? Der Bundesregierung sind keine Projekte türkischer Stiftungen und Institutionen in Deutschland bekannt. Insbesondere werden im Rahmen der Förderung des in- terreligiösen Dialogs keine Maßnahmen türkischer Pro- jektträger gefördert. Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die Frage der Abgeordneten Brigitte Zypries (SPD) (Drucksache 17/7411, Frage 81): Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass – ange- sichts der Schwere des Grundrechtseingriffs bei der Quellen- TKÜ – alle denkbaren grundrechtsschonenden Alternativen geprüft werden müssen, und welche Initativen hat die Bun- desregierung in den zwei Jahren ihrer Amtszeit hierzu ergrif- fen? Alle Formen der Telekommunikationsüberwachungen unterliegen dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, sodass vor jedem Einsatz zu prüfen ist, ob eine grundrechts- schonendere gleichgeeignete Alternative gegeben ist. Eine Quellen-Telekommunikationsüberwachung darf daher nur zum Einsatz kommen, wenn aufgrund der Nut- zung verschlüsselter Kommunikation über das Internet eine herkömmliche Telekommunikationsüberwachung nicht möglich ist. Deshalb ist in § 20l Abs. 2 Nr 2 des Bundeskriminalamtgesetzes geregelt, dass eine Quellen- Telekommunikationsüberwachung nur zulässig ist, wenn d A a k z s re ti te a A d F (D d z s c s S z E a s F ru h b ü b K d e li A V ö in g S n (C (D ieser Eingriff notwendig ist, um die Überwachung und ufzeichnung der Telekommunikation insbesondere uch in unverschlüsselter Form zu ermöglichen. Die geringe Zahl an Fällen, in denen Quellen-Tele- ommunikationsüberwachung bisher angeordnet wurde, eigt, dass diese Maßnahme nur als Ultima Ratio einge- etzt wird. Die Bundesregierung ist sich der Schwere des Grund- chtseingriffs, der mit jeder Form der Telekommunika- onsüberwachung verbunden ist, bewusst und beobach- t die technische Entwicklung sorgfältig, um hierauf ngemessen reagieren zu können. nlage 57 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die rage der Abgeordneten Brigitte Zypries (SPD) rucksache 17/7411, Frage 82): Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass es – Medienberichten zufolge – in anderen europäischen Län- dern offensichtlich eine erfolgreiche Zusammenarbeit zwi- schen den jeweiligen Strafverfolgungsbehörden und dem VoIP-Anbieter Skype gibt, und warum ist eine solche Zusam- menarbeit mit den deutschen Sicherheitsbehörden nicht mög- lich? Der Telekommunikationsdienst Skype bietet Telefon- ienste über das Internet an, die entweder unmittelbar wischen zwei internetfähigen Endgeräten oder zwi- chen einem internetfähigen Endgerät und herkömmli- hen Telefonanschlüssen (Mobiltelefon, Festnetztelefon) tattfinden kann. Letzteres wird je Gesprächsrichtung als kype-In (Public Switched Telephone Network/PSTN u Skype) bzw. Skype-Out (Skype zu PSTN) bezeichnet. Im Fall der Telefonie zwischen zwei internetfähigen ndgeräten (Voice over IP/VoIP) fließen die Inhaltsdaten uf beliebigen Wegen im Internet und nicht über techni- che Einrichtungen von Skype. Skype ist es in diesem all nach derzeitigem Kenntnisstand der Bundesregie- ng schon aus technischen Gründen nicht möglich, In- altsdaten den Justiz-, Strafvollzugs- oder Regierungs- ehörden zur Verfügung zu stellen. Bei Skype-In bzw. Skype-Out werden die Gespräche ber sogenannte Media Gateways von Skype geleitet. Es esteht prinzipiell die Möglichkeit der Ausleitung von ommunikationsinhalten. Skype verweist in ihrem Informationsblatt „Respon- ing to Law Enforcement Record Requests“ darauf, dass s ihr auf entsprechende Anordnung ausschließlich mög- ch ist, bestimmte Bestands- (zum Beispiel E-Mail- dresse und Rufnummer des Teilnehmers) sowie erkehrsdaten (Zielrufnummer) für jedes Gespräch in ffentliche Telefonnetze bereitzustellen. Gesprächs- halte werden in keinem Fall von Skype zur Verfügung estellt, nicht einmal, wenn diese als Voice-Mail auf den ervern von Skype abgelegt sind. Die kriminalpolizeiliche Erfahrung zeigt darüber hi- aus, dass in der Vielzahl der Fälle Skype unmittelbar Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Oktober 2011 16065 (A) ) )(B) zwischen zwei internetfähigen Endgeräten eingesetzt wird. Ohne Quellentelekommunikationsüberwachung gäbe es keine Möglichkeit, diese Gespräche zu überwa- chen. Eine Zusammenarbeit mit Skype findet im Rahmen des technisch Möglichen regelmäßig statt, beschränkt sich aber aus den oben genannten Gründen auf Bestands- und vereinzelt auch Verkehrsdaten. Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die Frage des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/7411, Frage 83): Wie sehen die Leistungsbeschreibungen in den Verträgen von Bundesbehörden und Bundesministerien mit der Digi- Task GmbH für die Beschaffung von Überwachungssoftware aus? Alle Vergabeverfahren wurden unter Beachtung der rechtlichen Vorschriften durchgeführt. Der Vergabe lagen den Vorschriften des Vergaberechts entsprechende Leis- tungsbeschreibungen für die technischen Anforderungen an die Hard- und Software zugrunde. Die Leistungs- beschreibungen erläutern die generelle Zielrichtung und das technische Grundkonzept der Überwachungssoft- ware inklusive einer Auflistung der Grundfunktionen. Bei der Quellen-Telekommunikationsüberwachung werden die Vorgaben der Rechtsgrundlagen, des Bun- desverfassungsgerichts sowie des anordnenden Richters bzw. der G-10-Komission beachtet und von der von den Bundesbehörden eingesetzten Software in jedem Einzel- fall umgesetzt. Anlage 59 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/7411, Frage 84): Welche Angaben macht die Bundesregierung hinsichtlich der Beschaffung von PC-Kommunikationsüberwachungssoft- ware (Trojaner) durch Bundesbehörden seit 2000 jeweils zu Auftragsvergabe (Ausschreibung bzw. freihändig), Lieferan- tenunternehmen, Auftragssummen, Empfängerbehörden, und welche Anhaltspunkte hat die Bundesregierung möglicher- weise, dass Lieferunternehmen den an der Beschaffung betei- ligten Bundesbediensteten oder deren persönlichem Umfeld geldwerte Vorteile gewährten, so wie sie der frühere Chef der für diese Software bis heute führenden DigiTask GmbH zwecks Ankaufs von deren Produkten jahrelang zuständigen Bediensteten des Zollkriminalamts gewährte, welchen deswe- gen das Landgericht Köln 2002 zu Freiheitsstrafe und hoher Geldbuße verurteilte (vergleiche Focus Online vom 20. Okto- ber 2011)? Die Beschaffungen von Software zur Durchführung von Quellen-Telekommunikationsüberwachung erfolgt im Einzelfall und wurde bislang nicht öffentlich ausge- s g w b b fe k k 2 Ü c 1 a fü s E tr ri v lu k h a d te F A d d (D g D ta fr v W (C (D chrieben, sondern im Rahmen der zulässigen freihändi- en Vergabe beauftragt. Die Kosten einer Quellen-Telekommunikationsüber- achung belaufen sich in der Regel für Bundesbehörden ei einer Laufzeit von bis zu drei Monaten auf 13 000 is 15 000 Euro (Entwicklung, Miete und Pflege). So- rn die Überwachung früher abgebrochen wird, werden eine weiteren Kosten in Rechnung gestellt. Zu Ausgaben konnten in der zur Verfügung stehenden urzen Zeit folgende Informationen erhoben werden: Das Bundeskriminalamt hat seit dem Jahr 2007 rund 82 870 Euro für Entwicklung, Miete und Pflege der berwachungssoftware eingesetzt. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat im glei- hen Zeitraum Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 07 041 Euro für Investitions- und Betriebskosten ver- usgabt. Die Zollverwaltung hat in den vergangenen nf Jahren insgesamt rund 180 000 Euro für die Be- chaffung der in Rede stehenden Software (inclusive ntwicklung, Miete und Pflege) aufgewendet. Seit dem 13. Oktober 2009 besteht ein Rahmenver- ag zwischen dem Beschaffungsamt des Bundesministe- ums des Innern und der Firma DigiTask. In 2011 wurden im Rahmen eines Markterkundungs- erfahrens 500 Euro zur Beschaffung einer Testgestel- ng verausgabt. Insgesamt wird Software zur Quellen-Telekommuni- ationsüberwachung von zwei Herstellern in Bundesbe- örden eingesetzt. Aktuelle Anhaltspunkte, dass Lieferunternehmen den n der Beschaffung beteiligten Bundesbediensteten oder eren persönlichem Umfeld geldwerte Vorteile gewähr- n, liegen der Bundesregierung neben dem genannten all nicht vor. nlage 60 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage er Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) rucksache 17/7411, Frage 85): Wann wird die Bundesregierung die konkreten Pläne zur Senkung der Einkommensteuer vorlegen, auch vor dem Hin- tergrund, dass die Änderungen des Verbraucherpreisindex für die Jahre 2010 bis 2012 erst in 2013 bekannt werden, und wie verteilt sich nach Schätzungen der Bundesregierung das in der Pressemitteilung des Bundesministeriums der Finanzen vom 20. Oktober 2011 genannte Volumen von 6 Milliarden bis 7 Milliarden Euro als Aufkommen aus der kalten Progression auf die Jahre 2010 bis 2012? Die Bundesregierung verfolgt das Ziel einer Beseiti- ung der kalten Progression. Hierzu haben die Minister r. Schäuble und Dr. Rösler am vergangenen Donners- g Eckpunkte vorgelegt, die eine Anpassung des Grund- eibetrags und eine Rechtsverschiebung der Tarifkurve orsehen. Weitere Einzelheiten werden in den nächsten ochen vorgelegt. 16066 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Oktober 2011 (A) ) )(B) Anlage 61 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage der Abgeordneten Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) (Drucksache 17/7411, Frage 86): Auf welchem Wege wird die Umsetzung der Urteile des Dritten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 11. Mai 1999 (3AZR 242/95) gewährleistet, demzufolge ein Anspruch auf Zusatzversorgung nach der sogenannten Abgabenordnung 54, AO 54, für Beschäftigte wichtiger volkseigener Betriebe der DDR, der bis zum 31. Dezember 1991 entstanden ist, auch über diesen Zeitpunkt hinaus bestehen bleibt, es sei denn, die Betroffenen haben eine Abgeltungszahlung erhalten und eine zugehörige „verbindliche Erklärung“ zum Verzicht auf etwaige Zusatzrentenansprüche unterzeichnet, und wie können Betrof- fene, die weder eine Abgeltungszahlung erhalten noch eine „verbindliche Erklärung“ unterzeichnet haben, ihren An- spruch auf die Zusatzrente nach AO 54 realisieren oder heute auch noch die Einmalzahlung in Anspruch nehmen? Das Bundesarbeitsgericht hat 1996 entschieden, dass Arbeitnehmern in den neuen Bundesländern, die bis Ende 1991 bereits eine Zusatzrente nach der sogenann- ten Anordnung 54 erhielten, diese Zusatzrente auch wei- terhin zustehe. Der Einigungsvertrag schließe lediglich aus, dass nach 1991 neue Beschäftigte bzw. Rentner den Anspruch auf diese Zusatzrente erwerben könnten. Sofern es derzeit noch Fälle geben sollte, in denen solche betrieblichen Zusatzrentenansprüche im Streit stehen, müssen die Betroffenen ihre Rechte gegenüber ihren ehemaligen Arbeitgebern – wie schon in den ver- gangenen 20 Jahren und wie im Betriebsrentenrecht üb- lich – gegebenenfalls auf dem Rechtsweg geltend ma- chen, wobei sich allerdings die Frage der Verjährung stellt. Ein Rechtsanspruch auf eine Einmalzahlung dürfte al- lerdings nicht bestehen. Solche Einmalzahlungen sind nach der Wiedervereinigung von den Unternehmen oft- mals auf der Grundlage von zwischen der Treuhand- anstalt und den Gewerkschaften abgestimmten Muster- betriebsvereinbarungen geleistet worden, wenn die Beschäftigten im Gegenzug auf künftige Ansprüche nach der AO 54 verzichtet haben. Weder die Unterneh- men noch die Beschäftigten waren und sind jedoch zu solchen Vergleichen verpflichtet. Anlage 62 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) (Drucksache 17/7411, Fragen 87 und 88): Wie viele Gemeinsame Servicestellen für Rehabilitation sind in Deutschland seit dem Jahr 2002 bundesweit in Umset- zung der Bestimmungen des Neunten Buches Sozialgesetz- buch, SGB IX, von den Rehabilitationsträgern eingerichtet worden, und wie viele sind davon barrierefrei? Bitte nach Bundesländern aufschlüsseln. Wie bewertet die Bundesregierung die Arbeit dieser Ge- meinsamen Servicestellen, und welche Planungen gibt es zur Erhöhung ihrer Wirksamkeit? Z s S b s v d Z ti k b B im § g 3 d m le B is je z b ri d Im te re w d G te A d z k R c A d F D B g (C (D u Frage 87: Nach der letzten Erhebung der Deutschen Rentenver- icherung Bund im Mai 2011 gab es 473 Gemeinsame ervicestellen. Die Aufteilung nach Bundesländern ist eigefügter Tabelle zu entnehmen. Über die Anzahl der Servicestellen, die barrierefrei ind, liegen der Bundesregierung keine Informationen or. Die Anzahl konnte kurzfristig nicht ermittelt wer- en. u Frage 88: Ziel der Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilita- on, GS, ist es, Betroffene umfassend zu allen infrage ommenden Leistungen der verschiedenen Rehaträger eraten zu können und konkrete Hilfe anzubieten. Die undesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation, BAR, hat Januar 2011 den Dritten Bericht über die GS nach 24 Abs. 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch vor- elegt. Er umfasst den Zeitraum vom 1. Juli 2007 bis 0. Juni 2010. Aufbauend auf diese Erkenntnisse haben ie an den GS beteiligten Rehabilitationsträger Maßnah- en zur Verbesserung erarbeitet. Diese betreffen vor al- m die Qualitätssicherung und die Unterstützung der eratung durch eine zentrale Datenbank. Ziel des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales t es weiterhin, flächendeckend, also in jeder Region, in dem Sozialraum eine gute Beratungs- und Unterstüt- ungsleistung durch gemeinsame Servicestellen anzu- ieten. Des Weiteren muss es einheitliche Qualitätskrite- en geben. Die Qualität des Angebots muss unabhängig avon sein, wer die Servicestelle trägt und organisiert. Rahmen der BAR wird derzeit ein Konzept erarbei- t, das Vorschläge über den Abbau von Doppelstruktu- n – mehrere GS an einem Ort – enthält. Außerdem ird an Eckpunkten der Qualitätssicherung gearbeitet, ie die bestehende BAR-Rahmenvereinbarung zu den emeinsamen Servicestellen aus dem Jahr 2010 erwei- rn und ergänzen soll. Für das Bundesministerium für rbeit und Soziales ist es darüber hinaus wichtig, dass ie GS auch zu Fragen des Persönlichen Budgets und um Betrieblichen Eingliederungsmanagement beraten önnen. Zu Letzterem gibt es im Bereich der Deutschen entenversicherung mehrere erfolgreiche Modellversu- he, die ausgeweitet werden. nlage 63 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die rage des Abgeordneten Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 17/7411, Frage 89): Welches Ziel verfolgt die vom Bundesministerium für Ar- beit und Soziales geplante wissenschaftliche Studie zur Bil- dung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen im unteren Einkommensbereich, die im Jahr 2011 beginnt, über zwei Jahre andauert und rund 215 000 Euro kostet? Erklärtes Ziel der Armutsbekämpfungspolitik der undesregierung ist es, verschlossene oder nicht wahr- enommene Teilhabemöglichkeiten trotz bestehender Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Oktober 2011 16067 (A) ) )(B) Einkommensarmut zu eröffnen. Das Bildungs- und Teil- habepaket ist eine Maßnahme auf der Grundlage einer Gesetzesinitiative der Bundesregierung, die die Teilha- bemöglichkeiten benachteiligter Kinder an schulischer und außerschulischer Bildung sowie an kulturellen An- geboten verbessern soll. Im Rahmen der Forschung für den 4. Armuts- und Reichtumsbericht wurde bereits im August 2011 das Forschungsvorhaben mit dem Titel „Bildung und Teil- habe von Kindern und Jugendlichen im unteren Einkom- mensbereich“ an das Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik, ISG, in Köln vergeben. Das Er- kenntnisinteresse zielt darauf, in welchem Umfang und von welchen Personengruppen Leistungen in Anspruch bzw. nicht in Anspruch genommen werden und aus wel- chen Gründen dies geschieht und inwieweit durch die Leistungen neue Teilhabemöglichkeiten eröffnet oder neue Finanzierungsgrundlagen für Leistungen geschaf- fen werden. Dabei ist von besonderem Interesse, wo- durch die Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabe- pakets möglicherweise erleichtert bzw. erschwert wird. Das Forschungsvorhaben dauert acht Monate. Ergeb- nisse sollen bis Ende des 1. Quartals 2012 für die Ver- wendung im 4. Armuts- und Reichtumsbericht vorlie- gen. Anlage 64 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage des Abgeordneten Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/7411, Frage 90): Zu welchem Ergebnis kommt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bei der angekündigten Ermittlung (siehe Bundestagsdrucksache 17/6272, Antwort zu Frage 20) des im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes zu erbringenden Eigenanteils aus dem Regelsatz an den Schülerbeförderungs- kosten? Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird Ländern und kommunalen Spitzenverbänden im Rah- men der Konferenz oberster Landessozialbehörden, KOLS, voraussichtlich Mitte November 2011 einen Vor- schlag für die Quantifizierung des aus dem Regelbedarf in der Sozialhilfe beziehungsweise der Grundsicherung für Arbeitsuchende zu erbringenden Eigenanteils vorle- gen. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass dieser Eigen- anteil nur für Schülermonatsfahrkarten gilt, die für einen festgelegten Tarifbereich ohne weitergehende Beschrän- kungen und deshalb auch für den privaten Mobilitätsbe- darf nutzbar sind. Schülermonatsfahrkarten, die nur für den Weg von der Wohnung zur Schule und zurück gel- ten, fallen nicht darunter. Anlage 65 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) (Drucksache 17/7411, Frage 91): e E d w p s d A A d F D A W ru g w B Z V d S G ru L d s L b g s F a § k ä (C (D Wie prüft die Bundesregierung die Hinweise auf umfas- senden und möglicherweise sittenwidrigen Einsatz Schein- selbstständiger bei der eismann Tiefkühl-Heimservice GmbH (vergleiche Sendung des WDR Die Eismann-Story vom 10. Oktober 2011), und sind durch die Bundesagentur für Ar- beit Arbeitslose an diese Firma vermittelt worden? Sofern die Bundesregierung Kenntnis von Hinweisen rlangt, die auf einen umfassenden und sittenwidrigen insatz von Scheinselbstständigen hindeuten, werden iese Hinweise an die Deutsche Rentenversicherung eitergegeben. Diese prüft im Rahmen von Arbeitgeber- rüfungen, ob eine abhängige Beschäftigung oder eine elbstständige Tätigkeit vorliegt. Eine Auswertung der Vermittlungen durch die Bun- esagentur für Arbeit, aufgeschlüsselt nach einzelnen rbeitgebern, liegt der Bundesregierung nicht vor. nlage 66 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die rage des Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 17/7411, Frage 92): Inwiefern ist eine Vergabe von Lebensmittel- und Ärzte- gutscheinen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz an Asyl- bewerber mit Artikel 3 des Grundgesetzes, Artikel 26 des In- ternationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte und Artikel 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Arbeits- agentur Leistungsbezieher von Arbeitslosengeld II, die nach dem Regelsatz bezahlt werden, bei Vertragsverstößen mit der Vergabe von Lebensmittelgutscheinen oder Sachleistungen sanktioniert, und in welchen Bundesländern werden nach Kenntnis der Bundesregierung Lebensmittel- und Ärztegut- scheine an Asylbewerber ausgegeben? Der Bedarf Nahrung kann nach § 3 Abs. 2 Satz 1 sylbewerberleistungsgesetz, AsylbLG, auch durch ertgutscheine gedeckt werden. Mit der Nichtgewäh- ng von Geldleistungen soll im Asylbewerberleistungs- esetz zum einen die Schlepperkriminalität eingedämmt erden, indem die Flüchtlinge möglichst über keine armittel zur Bezahlung von Schleppern verfügen. udem sollen die Anreize zu einer Einreise und einem erbleib aus wirtschaftlichen Gründen genommen wer- en. Daher handelt es sich um keine willkürliche chlechterstellung, sodass weder der grundgesetzliche leichheitssatz noch die völkerrechtlichen Diskriminie- ngsverbote verletzt werden. Die Gewährungspraxis hinsichtlich der Form der eistungen ist sehr heterogen. Die Leistungsgewährung ifferiert, abhängig von den Erfordernissen der Um- tände, in fast allen Bundesländern von Landkreis zu andkreis. Nur in den Ländern Bayern, Baden-Württem- erg und Niedersachsen wird der Bedarf Nahrung weit- ehend einheitlich durch Sachleistungen oder Wertgut- cheine gedeckt. „Ärztegutscheine“ existieren in diesem Sinne nicht. ür die Übernahme von Behandlungskosten bedarf es ber eines Antrags auf Gewährung von Leistungen nach 4 AsylbLG. Nach dieser Regelung ist bei akuten Er- rankungen und Schmerzzuständen die erforderliche rztliche Versorgung zu gewähren. Bei Anerkennung der 16068 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Oktober 2011 (A) ) )(B) Voraussetzungen des Anspruchs erhält der Leistungs- berechtigte einen Krankenschein, mit dem er sich bei ei- nem niedergelassenen Arzt behandeln lassen kann. Ohne Klärung der Kostenfrage haben ansonsten Ärzte wie Krankenhäuser außerhalb von Notfällen das Recht, die Behandlung zu verweigern. Es ist nicht ersichtlich, inwiefern diese Praxis gegen Art. 3 Grundgesetz oder die völkerrechtlichen Diskriminierungsverbote versto- ßen sollte. Anlage 67 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Fragen der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE LINKE) (Drucksache 17/7411, Fragen 93 und 94): Wie viele so genannte Aufstocker, also Erwerbstätige mit und ohne sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, die zu- gleich Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch beziehen, gibt es derzeit im Bereich des öffentlichen Dienstes bzw. in den entsprechenden Wirtschaftsbereichen „Öffentli- che Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung“, „Erzie- hung und Unterricht“, „Gesundheits- und Sozialwesen“, und wie hat sich deren Zahl seit dem Jahr 2007 verändert? Bitte absolute Zahlen und Anteil an der Gesamtbeschäftigung der Wirtschaftsbereiche nennen. Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung der Zahlen der Aufstocker – erwerbstätige SGB-II-Leistungsbe- zieher – im Bereich des öffentlichen Dienstes in den letzten Jahren? Zur Entwicklung der Zahl der Erwerbstätigen mit und ohne sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, die zugleich Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialge- setzbuch im Bereich des öffentlichen Dienstes beziehen – oft auch als Aufstocker bezeichnet –, liegen der Bun- desregierung keine hinreichend genauen Informationen vor. Sie kann daher auch keine Bewertung vornehmen. Verfügbare statistische Informationen für die Gruppe der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sind als Grundlage für eine Bewertung nicht geeignet. Alle auf- geführten Wirtschaftszweige erfassen gemäß der Klassi- fikation der Wirtschaftszweige auch Tätigkeiten, die nicht von öffentlichen Einrichtungen ausgeübt werden. Für die Zuordnung zu einem dieser Wirtschaftsab- schnitte ist nicht der rechtliche oder institutionelle Status, sondern nur die Haupttätigkeit des meldenden Betriebes entscheidend. Beispielsweise umfasst der Wirtschaftszweig „Erziehung und Unterricht“ auch pri- vate Bildungsanbieter sowie die Erteilung von Unter- richt in sportlichen und Freizeitaktivitäten wie Tennis- oder Golfkursen. Für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ist eine Aussage zu den sogenannten Aufstockern grundsätzlich mithilfe einer integrierten Auswertung von Beschäfti- gungsstatistik und Grundsicherungsstatistik der Bundes- agentur für Arbeit möglich. Hierbei werden die sozialversicherungspflichtig be- schäftigten Arbeitslosengeld-II-Bezieher in den in der Fragestellung genannten Wirtschaftsabschnitten – Wirt- schaftszweigklassifikation 2008 – herangezogen. B s B B v 9 c 2 b w p 2 s g im 1 ti n p s d d s S d fe ü n A d F (D ä g B w k h S v K (C (D Die Zahl der Aufstocker, also der Arbeitslosengeld-II- ezieher mit einem sozialversicherungspflichtigen Be- chäftigungsverhältnis und zeitgleichem Zufluss von ruttoerwerbseinkommen, lag im Dezember 2010 im ereich „Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozial- ersicherung und exterritoriale Organisationen“ bei rund 700 und damit bei etwa 0,6 Prozent aller sozialversi- herungspflichtig Beschäftigten in dieser Branche. Im Bereich „Erziehung und Unterricht“ gab es etwa 5 800 sozialversicherungspflichtig beschäftigte Ar- eitslosengeld-II-Bezieher mit Einkommen aus Er- erbstätigkeit; ihr Anteil an allen sozialversicherungs- flichtig Beschäftigten lag im Dezember 2010 bei etwa ,3 Prozent. Im „Gesundheits- und Sozialwesen“ lag die Zahl der ozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitslosen- eld-II-Bezieher mit Einkommen aus Erwerbstätigkeit Dezember 2010 bei rund 67 200 und damit bei etwa ,9 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäf- gten in dieser Branche. Gegenüber Dezember 2007 ist der Anteil der soge- annten Aufstocker im Bereich der sozialversicherungs- flichtig Beschäftigten in allen drei genannten Wirt- chaftsabschnitten gesunken. Bei aller Unschärfe bezüglich einer Bewertung für en Bereich des öffentlichen Dienstes ist es für die Bun- esregierung ein positives Indiz, dass in dem Wirt- chaftszweig „Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, ozialversicherung“, bei dem davon auszugehen ist, dass er Anteil von Tätigkeiten, die von Beschäftigten des öf- ntlichen Dienstes ausgeübt werden, höher ist als in den brigen beiden Wirtschaftszweigen, die Zahl der soge- annten Aufstocker deutlich unterdurchschnittlich ist. nlage 68 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die rage der Abgeordneten Anette Kramme (SPD) rucksache 17/7411, Frage 95): Inwieweit findet vor dem Hintergrund eigenständig orga- nisierter Jobcenter bei der Anpassung der Internen Services im Rahmen der geplanten Organisationsreform der Bundes- agentur für Arbeit die Zahl der jeweils dazugehörigen Job- center Berücksichtigung, und wie will die Bundesagentur für Arbeit sicherstellen, dass eine Einteilung der Internen Ser- vices rein unter dem Aspekt der zu betreuenden Mitarbeiter nicht die Wahrnehmung der Aufgaben in den verschiedenen Trägerversammlungen beeinträchtigt? Bei der Anpassung der Internen Services an die ver- nderten Strukturen wird besonderes Augenmerk darauf erichtet werden, dass die Vertretung der Aufgaben der undesagentur für Arbeit in den Trägerversammlungen eiterhin in gewohnter Weise sichergestellt werden ann. Als Ansprechpartner der Träger stehen bereits eute nicht nur die jeweiligen Geschäftsführer Interner ervice, sondern auch eine Reihe von Spezialisten der erschiedenen Fachbereiche zur Verfügung, auf deren ompetenz jederzeit zurückgegriffen werden kann. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Oktober 2011 16069 (A) (C) )(B) Durch die geplante Anpassung der Strukturen wird die Zahl dieser Fachleute nicht verändert. Auch die Zuordnung der Internen Services und der jeweiligen An- sprechpartner zu den Verantwortlichen in den Agenturen und Jobcentern bleibt im Wesentlichen gleich. Bei der personellen Dimensionierung der Internen Services wird zukünftig als Kriterium unter anderem die Zahl der zu betreuenden Dienststellen herangezogen; das heißt diejenigen Internen Services, die eine überdurch- schnittlich große Zahl von Agenturen und Jobcentern, Service sowie schnelle Kontaktaufnahme und Termin- vereinbarung mit dem Kunden werden im Übrigen durch einen internen Qualitätsstandard abgesichert. Anlage 70 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Fragen der Abgeordneten Petra Crone (SPD) (Drucksache 17/7411, Fragen 97 und 98): gE, betreuen, sollen personell auch entsprechend ausge- stattet werden. Anlage 69 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage der Abgeordneten Anette Kramme (SPD) (Drucksache 17/7411, Frage 96): Wie will die Bundesagentur für Arbeit sicherstellen, dass die von ihr geplante Organisation der Leistungsgewährung im Rahmen von dezentral arbeitenden, aber zentral geführten Operativen Services auch in schwierigen wirtschaftlichen Situationen wie Kurzarbeit und Insolvenz für Betriebsräte und Arbeitgeber schnelle und kompetente Beratung gewährleistet und mit den verantwortlichen Entscheidungsträgern verbind- liche Vereinbarungen ermöglicht? Erster Ansprechpartner für die genannten Kunden- gruppen und Themenbereiche ist und bleibt wie bisher die Geschäftsführung bzw. der Arbeitgeberservice in der zuständigen Agentur für Arbeit. Durch diese Personen wird auch in Zukunft in jedem Fall eine qualifizierte Erstberatung sichergestellt. Wie bisher stehen soweit erforderlich für Detailfragen die entsprechenden Spezialisten zur Verfügung. Die Opera- tiven Services fungieren in diesem Zusammenhang als Unterstützungseinheiten, auf die aus der jeweiligen Agentur für Arbeit heraus auch kurzfristig zugegriffen werden kann. Durch die Zusammenführung der Aufga- ben in fachlich homogenen Teams wird sichergestellt, dass auch kleinere Arbeitsagenturen bei zurückgehen- dem Kundenvolumen die bisherigen kundenbezogenen Bearbeitungs- und Qualitätsstandards über das gesamte Spektrum der Dienstleistung in der erforderlichen fach- lichen Tiefe und spezialisierten Beratung anbieten kön- nen. Der Kunde erhält die Leistung auch weiterhin „aus einer Hand“. Schnelle und kompetente Beratung, verbindliche Ab- stimmung zwischen Agentur für Arbeit und Operativem Z li w M c d F d n V F e d d la e Z M fe s M d s F v E m b B (D Geht die deutsche Forstwirtschaft nach Auffassung der Bundesregierung aus den Legislativvorschlägen der Euro- päischen Kommission zur Reform der Gemeinsamen Agrar- politik, GAP, nach 2013 gestärkt hervor, und wenn ja, durch welche Maßnahmen? Mit welchem Anteil am Gesamtbudget der Zahlungen aus der GAP kann der Forstsektor 2014 bis 2020 rechnen? u Frage 97: Die Forstpolitik gehört nicht zu den gemeinschaft- chen Politikbereichen der Europäischen Union. Gleich- ohl wurden mit der GAP-Reform von 1992 flankierende aßnahmen, wie die Erstaufforstung landwirtschaftli- her Flächen, in den EU-Förderkatalog eingeführt. Mit er Agenda 2000 wurden die Strukturmaßnahmen zur örderung der ländlichen Entwicklung als zweite Säule er GAP ausgebaut. Dabei wurden auch die Forstmaß- ahmen erweitert. Diese Maßnahmen sollen nach den orschlägen der Europäischen Kommission auch in der örderung ab 2014 fortgeführt werden. Letztlich handelt s sich um ein Förderangebot an die Mitgliedstaaten, das iese in ihren Entwicklungsprogrammen entsprechend em regionalen Bedarf aufgreifen können. In Deutsch- nd werden diese Programme von den Bundesländern rstellt und umgesetzt. u Frage 98: Der Finanzrahmen für die GAP und damit auch die ittel für die zweite Säule sind noch nicht abschließend stgelegt. Dabei wird außerdem lediglich über den Ge- amtplafonds für ELER entschieden. Die Aufteilung der ittel auf die Mitgliedstaaten bleibt einer Entscheidung er Europäischen Kommission vorbehalten, die dabei owohl objektive Kriterien im Zusammenhang mit den örderzielen der ELER-Verordnung als auch die Mittel- erteilung der Vergangenheit berücksichtigen soll. Die ntscheidung über die Verteilung auf einzelne Maßnah- en liegt bei den Mitgliedstaaten bzw. in Deutschland ei den für die Umsetzung der Förderung zuständigen undesländern. 135. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 1, ZP 1 Regierungserklärung zum Europäischen Rat und zum Eurogipfel TOP 7 Wahl der Mitglieder des StabMechG-Gremiums TOP 2 Befragung der Bundesregierung TOP 3 Fragestunde ZP 2 Aktuelle Stunde zu Steuersenkungsplänen TOP 4 Vereinbarte Debatte zu 50 Jahre Anwerbeabkommen mit der Türkei Anlagen zum Stenografischen Bericht
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Katrin Dagmar Göring-Eckardt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Das war meine Frage. Dann könnte sich der Kollege

    Friedrich zunächst setzen, und dann entscheidet die Re-
    gierung untereinander, wer antwortet.

    Dr. Hans-Peter Friedrich, Bundesminister des In-
    nern:

    So soll es sein.



Rede von Dr. Dagmar Enkelmann
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)

Alles klar. Danke, Frau Präsidentin. – Es geht um eine

Information des Spiegel zu einem weiteren Bericht der
Bundesregierung zum Thema Mindestlöhne. Die Bun-
desregierung hat vier Forschungsinstitute beauftragt. Sie
kommen zu dem erstaunlichen Ergebnis, dass bei einer
Einführung von Mindestlöhnen keine nennenswerten
Folgen für Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit
nachzuweisen wären. Das stimmt mit den Argumenten
der Linken zu Mindestlöhnen überein.

Hat sich das Kabinett mit diesem Bericht beschäftigt?
Welche Schlussfolgerung hat das Kabinett im Zusam-
menhang mit der flächendeckenden Einführung gesetzli-
cher Mindestlöhne gezogen?


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Katrin Dagmar Göring-Eckardt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Herr Fuchtel, bitte.

    H