Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Oktober 2011 16035
(A) )
)(B)
derlichen Tiefe zu beschreiben und zu erläutern. Eine se-
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
A
g
S
to
m
E
m
li
s
d
g
z
d
G
v
k
te
E
E
ti
n
e
e
ü
te
s
u
In
w
d
d
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Barnett, Doris SPD 26.10.2011
Bülow, Marco SPD 26.10.2011
Caesar, Cajus CDU/CSU 26.10.2011
Dağdelen, Sevim DIE LINKE 26.10.2011
Dörflinger, Thomas CDU/CSU 26.10.2011
Duin, Garrelt SPD 26.10.2011
Gohlke, Nicole DIE LINKE 26.10.2011
Dr. Koschorrek, Rolf CDU/CSU 26.10.2011
Kotting-Uhl, Sylvia BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
26.10.2011
Kunert, Katrin DIE LINKE 26.10.2011
Dr. Lauterbach, Karl SPD 26.10.2011
Dr. Lehmer, Max CDU/CSU 26.10.2011
Merkel (Berlin), Petra SPD 26.10.2011
Nietan, Dietmar SPD 26.10.2011
Pfeiffer, Sibylle CDU/CSU 26.10.2011
Dr. Ruppert, Stefan FDP 26.10.2011
Scharfenberg, Elisabeth BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
26.10.2011
Scheel, Christine BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
26.10.2011
Seiler, Till BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
26.10.2011
Voß, Johanna DIE LINKE 26.10.2011
Wagenknecht, Sahra DIE LINKE 26.10.2011
Wolff (Wolmirstedt),
Waltraud
SPD 26.10.2011
Wunderlich, Jörn DIE LINKE 26.10.2011
Zapf, Uta SPD 26.10.2011
(C
(D
Anlagen zum Stenografischen Bericht
nlage 2
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Lothar Binding (Heidel-
berg), Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Uwe
Beckmeyer, Klaus Brandner, Edelgard
Bulmahn, Elvira Drobinski-Weiß, Siegmund
Ehrmann, Martin Gerster, Angelika Graf (Ro-
senheim), Michael Groß, Klaus Hagemann,
Bettina Hagedorn, Michael Hartmann (Wa-
ckernheim), Frank Hofmann (Volkach), Dr. h. c.
Susanne Kastner, Fritz Rudolf Körper, Dr.
Bärbel Kofler, Ute Kumpf, Kirsten Lühmann,
Caren Marks, Hilde Mattheis, Aydan Özoğuz,
Stefan Rebmann, Dr. Carola Reimann, Sönke
Rix, Karin Roth (Esslingen), Marlene
Rupprecht (Tuchenbach), Carsten Schneider
(Erfurt), Wolfgang Tiefensee und Heidemarie
Wieczorek-Zeul (alle SPD) zur namentlichen
Abstimmung über den Entschließungsantrag zu
der Abgabe einer Regierungserklärung durch
die Bundeskanzlerin zum Europäischen Rat
und zum Eurogipfel am 26. Oktober 2011 in
Brüssel (Tagesordnungspunkt 1)
Unser gemeinsamer Antrag überträgt der Bundesre-
ierung ein Rahmenmandat für die Verhandlungen der
taats- und Regierungschefs der Euro-Zone am 26. Ok-
ber 2011 über die Konkretisierung von Optimierungs-
odellen zur European Financial Stability Facility –
FSF. Wir haben uns in diesem Antrag auf einen Rah-
en verständigt, der es ermöglichen soll, einen mög-
chst effizienten Einsatz der Mittel der EFSF zur Stabili-
ierung der Eurozone sicherzustellen. Wir stimmen
iesem Entschließungsantrag zu, weil wir die grundle-
ende Zielrichtung der Stabilisierung Europas unterstüt-
en. Die Information und Einbindung des Bundestags
urch die Bundesregierung ist allerdings nicht mit den
rundsätzen einer angemessenen Parlamentsbeteiligung
ereinbar.
Unser Entschließungsantrag präjudiziert allerdings
eine Festlegung auf die konkrete Ausgestaltung und
chnische Umsetzung eines oder mehrerer Modelle zur
rhöhung des finanziellen Handlungsspielraums der
FSF, über die wir in den Ausschussberatungen debat-
ert haben. Ein Modell sieht eine teilweise Besicherung
eu emittierter Staatsanleihen vor – Versicherungsoption –;
ine weitere Überlegung bezieht sich auf die Gründung
iner oder mehrerer Zweckgesellschaften – Fondsoption –,
ber die eine Risikoteilung zwischen öffentlichen Mit-
ln der EFSF und privaten Investoren erreicht werden
oll.
Eine Festlegung auf konkrete Organisationsprinzipien
nd Funktionsweise der beiden genannten und weiterer
strumente der EFSF kann auch deshalb nicht erfolgen,
eil Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble in
en Beratungen des Haushaltsausschusses leider nicht in
er Lage war, die Details des Fondsmodells in der erfor-
16036 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Oktober 2011
(A) )
)(B)
riöse Vorbereitung der Entscheidung war angesichts der
Komplexität der Sachfragen nicht möglich. Der Bera-
tungsbedarf konnte auch aufgrund der sehr späten Be-
reitstellung von mehr als 500 Seiten an Text mit Erläute-
rungen zu den vorgesehenen Regelungen erst im Verlauf
der Ausschussberatungen nicht abgedeckt werden.
Die Bundesregierung hat im Vorfeld der Regierungs-
erklärung von Bundeskanzlerin Merkel wesentliche Sach-
informationen nur unvollständig und sehr kurzfristig
vorgelegt und dabei das Risiko bewusster Fehlinterpreta-
tionen und medialer Verwirrung in Kauf genommen.
Anlage 3
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Viola
von Cramon-Taubadel, Katja Dörner, Harald
Ebner, Bettina Herlitzius, Dr. Anton Hofreiter,
Thilo Hoppe, Uwe Kekeritz, Sven-Christian
Kindler, Maria Klein-Schmeink, Ute Koczy,
Oliver Krischer, Agnes Krumwiede, Stephan
Kühn, Markus Kurth, Monika Lazar,
Dr. Tobias Lindner, Nicole Maisch, Agnes
Malczak, Kerstin Müller, Beate Müller-
Gemmeke, Ingrid Nestle, Dr. Konstantin von
Notz, Dr. Hermann E. Ott, Lisa Paus, Tabea
Rößner, Dorothea Steiner, Dr. Wolfgang
Strengmann-Kuhn, Wolfgang Wieland und
Dr. Valerie Wilms (alle BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) zur namentlichen Abstimmung über
den Entschließungsantrag zu der Abgabe einer
Regierungserklärung durch die Bundeskanzle-
rin zum Europäischen Rat und zum Eurogipfel
am 26. Oktober 2011 in Brüssel (Tagesord-
nungspunkt 1)
Nur drei Wochen nach der letzten Reform der EFSF
steht heute erneut eine Ausweitung des Instrumentari-
ums der Europäischen Finanzmarktstabilisierungsfazili-
tät, EFSF, an. In sehr kurzfristig anberaumter Sitzung
muss der Bundestag auf der Grundlage sehr kurzfristig
verfügbarer Unterlagen darüber entscheiden, ob die
EFSF in völlig anderer Weise als bisher tätig werden
soll. Damit wird nach den Krisenentscheidungen zur
Bankenrettung im Herbst 2008, zu den Griechenland-
Hilfen und der Einrichtung des EFSF im Mai 2010 nun
wieder unter hohem zeitlichen Druck über Milliardenri-
siken entschieden.
Dieser Druck ist nicht einer unvorhersehbaren Dyna-
mik der Krise geschuldet. Dieser Druck ist politisch ab-
sichtlich herbeigeführt worden. Seit mindestens einem
Monat wird unter den Regierungen der Euro-Zone über
die effizientere Nutzung oder Hebelung der EFSF disku-
tiert. Doch im Parlament unterdrückte die Koalition jed-
wede inhaltliche Auseinandersetzung mit diesen Vor-
schlägen mit dem Erfolg, dass nun zwischen einer ersten
Information der Bundesregierung und der Entscheidung
im Plenum nur etwa 24 Stunden liegen. So etwas darf
sich ein Parlament nicht gefallen lassen.
d
fe
B
g
k
n
m
g
s
P
b
z
in
v
2
fe
tä
g
d
A
V
K
w
k
h
ö
b
L
g
s
g
v
4
1
Z
ru
g
v
b
s
e
K
h
g
tu
z
fä
b
d
A
m
c
fa
L
w
tä
u
(C
(D
Es ist richtig, dass nun das Plenum des Bundestages
iese Entscheidung trifft. Die Regierungsfraktionen grei-
n damit die Forderung aus dem Antrag der Grünen
undestagsfraktion auf, den sie vor vier Tagen noch ab-
elehnt haben. Die Ausweitung der Handlungsmöglich-
eiten der EFSF, indem zusätzliche Investoren hinzuge-
ommen werden, verändert grundlegend den Umgang
it den vom Bundestag gewährten Garantien. Sie ver-
rößert die Schadenshöhe für den Bundeshaushalt ent-
cheidend, die im Falle einer Umschuldung oder einer
leite eines Krisenstaates zu tragen wäre – Verlustquote
ei Ausfall. Mitglieder der Bundesregierung haben sich
war aus Angst vor Widerstand in den eigenen Reihen
tensiv bemüht, dieses Faktum mit Hinweis auf die un-
eränderte Höhe des deutschen Garantierahmens von
11 Milliarden Euro zu verschleiern. Parlament und Öf-
ntlichkeit wurden hier gezielt desinformiert, ja ge-
uscht. Deswegen wurde regelmäßig von „Effizienzstei-
erung“ gesprochen, um lediglich die positiven Aspekte
es veränderten Ansatzes erkennbar werden zu lassen.
ber es gibt eine solche Effizienzsteigerung ohne eine
eränderung des Risikos nicht. Zudem haben führende
oalitionspolitiker eine Hebelung noch vor kurzem
ortgewaltig abgelehnt. Sie müssen nun öffentlich er-
lären, warum sie ihre Meinung geändert haben, statt
inter verschlossenen Türen das zu beschließen, was sie
ffentlich ausgeschlossen haben. Die Diskussion zur He-
elung ist damit ein Beispiel mehr für die vielen „roten
inien“, die ständig definiert und anschließend unter
roßem Vertrauensverlust in der Bevölkerung über-
chritten werden.
Die Ausweitung der EFSF-Kapazität ist dennoch
rundsätzlich richtig. Die EFSF hat derzeit eine Kredit-
ergabekapazität von 440 Milliarden Euro. Davon gehen
6,5 Milliarden an Portugal und Irland. Mindestens
09 Milliarden Euro sind für Griechenland erforderlich.
usätzlich werden Mittel für die Bankenrekapitalisie-
ng gebraucht. Diese soll nach den derzeitigen Planun-
en 100 Milliarden Euro erfordern, von denen ein rele-
anter Teil, vielleicht 30 Milliarden Euro, über die EFSF
ereitgestellt werden muss, weil weder die Banken
elbst noch deren Sitzländer die Rekapitalisierung aus
igenen Mitteln aufbringen können. Damit ist klar: Die
apazität der EFSF reicht bei der bisherigen Herange-
ensweise nicht, um neuen Herausforderungen zu be-
egnen.
Zum einen ist es nötig, eine wirkliche Schuldenentlas-
ng für Griechenland zulasten der Gläubiger umzuset-
en, damit die Schuldenlast Griechenlands wieder trag-
hig ist und das Land eine Entwicklungsperspektive
ekommt. Wir haben dazu immer eine Orientierung an
en Marktwerten gefordert, also derzeit etwa 60 Prozent
bschlag. Wenn man das umsetzen will, ist es nötig,
ögliche Auswirkungen auf den Bankensektor in Grie-
henland selbst und in anderen Ländern und gegebenen-
lls auf die Märkte für Staatsanleihen weiterer Euro-
änder abfedern zu können. Eine Vorbedingung für eine
irkliche Umschuldung ist deshalb eine EFSF-Kapazi-
t, die über dem heutigen Volumen liegt.
Zum anderen sind seit August diesen Jahres Spanien
nd insbesondere Italien im Fokus der Finanzmarktak-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Oktober 2011 16037
(A) )
)(B)
teure. Die Zinsen in beiden Ländern sind gestiegen und
konnten nur durch Käufe der Europäischen Zentralbank
auf einem vertretbaren Niveau gehalten werden. Dabei
sind insbesondere bei Spanien mit einem Schuldenstand,
der unterhalb dem der Bundesrepublik Deutschland
liegt, kaum Zweifel an der Solvenz vorhanden. Die Kri-
sendynamik setzt beide Länder dennoch der Gefahr einer
Spirale aus steigenden Zinsen und sinkender Schulden-
tragfähigkeit aus, die ohne externe Hilfe in die Insolvenz
führen könnte. Italien muss im Jahr circa 380 Milliarden
Euro refinanzieren. Allein diese Zahl macht deutlich,
dass eine Ausweitung der EFSF-Kapazität nötig ist.
Deshalb stimmen wir zu, dass die Bundesregierung
Verhandlungen über eine Ausweitung der Kapazität der
EFSF mittels sogenannter Hebelung führt und bringen
das mit einer Zustimmung zum vorliegenden Entschlie-
ßungsantrag zum Ausdruck.
Richtig ist zwar, dass ohne die vielen Fehler und Ver-
zögerungen, die gerade die Bundesregierung beim Kri-
senmanagement zu verantworten hat, wir vielleicht nie
in die heutige Zwangslage gekommen wären. Richtig ist
auch, dass alternative Wege der Stabilisierung der euro-
päischen Finanzmärkte zur Verfügung gestanden hätten
oder heute zur Verfügung stünden, wenn man rechtzeitig
den Mut zu Vertragsänderungen gehabt hätte. Wir halten
nach wie vor eine stärkere haushaltspolitische Koordi-
nierung und die Einführung europäischer Anleihen
– Euro-Bonds – für besser als den von den europäischen
Regierungen derzeit beschrittenen Weg. Doch für die
nächsten Wochen stehen diese Alternativen leider noch
nicht zur Verfügung, weil insbesondere die erforderliche
haushaltspolitische Kontrolle in den Mitgliedstaaten
noch nicht vertraglich vereinbart wurde. Deswegen muss
zunächst der bisherige Weg mit einer Ausweitung der
EFSF-Kapazität weitergegangen werden. Und wenn der
Bundestag der von den Marktakteuren erwarteten Aus-
weitung der EFSF-Kapazität seine Zustimmung verwei-
gert, droht eine neuerliche massive Zuspitzung an den
Finanzmärkten, die alles nur noch schwieriger und teurer
machen könnte. Einmal mehr befindet sich die Politik in
einer Zwangslage.
Tatsache ist aber auch, dass die Bundesregierung bis-
lang auf knapp vier Seiten nur eine grobe Skizze mögli-
cher Wege vorgelegt hat. Sie definieren einen Raum von
Möglichkeiten, keine klare Perspektive der nächsten
Schritte. Es ist zu befürchten, dass die darin vorgesehe-
nen Varianten der Hebelung teurer und unstabiler sind
als alternative Varianten, die von der Bundesregierung
ausgeschlossen, aber im Bundestag nie kritisch vergli-
chen wurden. Auch hat die Koalition eine von den
Oppositionsparteien im Haushaltsausschuss geforderte
Anhörung zur Klärung der Vor- und Nachteile der ver-
schiedenen Varianten abgelehnt. Teuer könnte die ge-
plante Fondslösung werden, weil den Kapitalmarktak-
teuren, die Risiken übernehmen sollen, dieses honoriert
werden muss. Unklar ist auch, ob die diversen neu zu
emittierenden strukturierten Finanzmarktprodukte zu ei-
ner Stabilisierung wirklich beitragen oder selbst Quelle
von Unsicherheit werden können. Das gilt bei der Versi-
cherungslösung insbesondere dann, wenn sich die
Markteinschätzung über das Risiko so entwickelt, dass
d
is
li
ru
H
n
H
g
w
M
s
m
d
b
in
z
s
L
m
K
z
Z
g
d
d
c
g
ta
A
d
G
g
n
m
K
fü
d
d
K
m
w
s
d
d
U
Z
s
ru
te
d
A
d
k
m
K
g
G
g
(C
(D
as abgedeckte Risiko nicht mehr ausreicht. Schließlich
t unklar, ob sich für die verschiedenen Varianten wirk-
ch Investoren finden lassen und ob nicht die Absiche-
ng so großzügig ausgestaltet werden muss, dass die
ebelung relativ gering ausfällt und nur für wenige Mo-
ate Atempause verschafft. Klar ist jedenfalls, dass die
ebelung der EFSF nur Übergangslösung in eine anders
estaltete stabilere Lösung sein kann und darf. Auch
erden wir kritisch bewerten müssen, welche konkreten
aßnahmen nun auf der Grundlage der heutigen Zu-
timmung beschlossen werden.
Als überzeugte Europäerinnen und Europäer sind wir
it tiefer Sorge erfüllt um die Zukunft und den Bestand
es europäischen Einigungsprozesses: Noch nie zuvor
efand sich die Euro-Zone und mit ihr die gesamte EU
einer so tiefen Krise, noch nie zuvor stand es um ein-
elne ihrer Mitglieder sowie um die Gemeinschaft insge-
amt so ernst. Und noch immer ist eine nachhaltige
ösung dieser Krise nicht in Sicht, während das Krisen-
anagement selbst immer mehr zum Mitverursacher der
rise wird, weil die Koordination vieler Regierungen
ügige und klare Entscheidungen unmöglich macht. Die
ustimmung der Menschen zu dem schwierigen Prozess,
emeinsam in Europa einen Weg aus der Krise zu fin-
en, nimmt in einer Reihe von Euro-Ländern ab. Grund
afür sind auch politische Fehlentscheidungen in der Sa-
he, eine politische Kommunikation, die die Menschen
egen die „Retter“ aufbringen muss, und eine inakzep-
ble soziale Schieflage der Rettungsmaßnahmen. Die
ufforderung des Bundestags, den Richtlinienvorschlag
er Kommission für die Finanztransaktionsteuer in den
remien auf den Weg zu bringen, geht auf grünes Drän-
en zurück. Wird diese Steuer eingeführt, kann sie zu ei-
er fairen Lastenverteilung beitragen. Weitere Maßnah-
en zur Korrektur der sozialen Schieflage in dieser
rise werden darüber hinaus nötig bleiben.
Fehler im Krisenmanagement haben auch dazu ge-
hrt, dass die Europäische Zentralbank immer mehr in
ie Rolle des Krisenmanagers der letzten Instanz ge-
rängt wurde. Es ist deshalb richtig, sie in Bezug auf die
äufe von Staatsanleihen aus dieser Rolle zu befreien –
ithilfe einer Ausweitung der EFSF-Kapazität. Falsch
äre es jedoch, sie dafür zu kritisieren, dass sie ange-
ichts der Unfähigkeit der Regierungen auf dem Sekun-
ärmarkt eingegriffen hat, um Schlimmeres zu verhin-
ern. Ebenso falsch wäre es angesichts der großen
nsicherheiten über die weitere Entwicklung, für die
ukunft weitere Maßnahmen dieser Art aus ideologi-
chen Gründen auszuschließen.
Die europäischen Banken sind wichtigster Hinde-
ngsgrund für eine mutige, echte und umfassende Be-
iligung privater Gläubiger in der griechischen Schul-
enkrise und andernorts und außerdem wichtigster
nsteckungskanal für ein Ausbreiten der Krise auf an-
ere Länder. Hier zeigt sich, wie falsch es war, seit 2008
eine konsequente Stärkung der Kapitalbasis vorzuneh-
en und nach wie vor die Kapitalausstattung an der
ernkapitalquote zu messen, bei der Staatsanleihen auf-
rund der Nullgewichtung überhaupt nicht eingehen.
erade die Bundesregierung hat hier mit ihrer an weni-
en deutschen Banken ausgerichteten Politik dazu beige-
16038 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Oktober 2011
(A) )
)(B)
tragen, dass heute erneut staatliche Rekapitalisierungs-
maßnahmen bevorstehen. Dieser Fehler darf nun bei der
Bankenrettung nicht weitergeführt werden. Es ist falsch,
mit einer stärkeren Kapitalausstattung bis Ende Juni
2012 zu warten. Ebenso falsch ist es, die Rekapitalisie-
rung an den Kernkapitalquoten auszurichten. Würden
die Marktwerte der Staatsanleihen weiter fallen, würden
die Kernkapitalquoten rapide fallen, sodass bald die
nächste Rettung notwendig wäre. Nötig ist zumindest er-
gänzend eine Mindestkapitalausstattung im Verhältnis
zur gesamten Bilanzsumme als ein ungewichtetes Maß –
leverage ratio. Schließlich ist zu befürchten, dass viele
Institute eigenständig nicht in der Lage sein werden, die
notwendige Eigenkapitalerhöhung durchzuführen. Sollte
dann eine Rekapitalisierung mit Unterstützung der EFSF
durchgeführt werden, würde das die jeweilige national-
staatliche Schuldenquote erhöhen und so eine neuerliche
Verschärfung der Staatsschuldenkrise verursachen – so
wie bereits in Irland die Inanspruchnahme der EFSF nur
aufgrund der Bankenrettung erforderlich war.
Viele Menschen sind zu Recht entsetzt, dass nach
2008 die Politik schon wieder bzw. immer noch von den
Finanzmärkten getrieben ist. Die Spitzengehälter an der
Wall Street sind so hoch wie vor Ausbruch der Krise, die
Konzentration von Einkommen und Vermögen hat wei-
ter zugenommen, die Banken sind größer denn je zuvor.
Das widerspricht den Ankündigungen von vor drei Jah-
ren. Es braucht daher einen neuen Impuls für eine grund-
legende Neuausrichtung der Finanzmärkte. Die Bundes-
regierung lässt dies bisher vermissen. Wir Grünen
fordern deshalb, endlich die Problematik der Großban-
ken – too big to fail, too interconnected to fail – auch in
Deutschland im Rahmen einer Kommission des Deut-
schen Bundestages systematisch anzugehen, damit Poli-
tik wieder in die Lage versetzt wird, die Regeln setzen
zu können. Weitere Schritte, wie zum Beispiel eine Re-
gulierung des Schattenbankensektors, müssen dazukom-
men.
Neben der Neuordnung der Finanzmärkte gilt es auch,
Europa institutionell neu aufzustellen. Ein Fahrplan für
die dringend erforderlichen Integrations- und Harmoni-
sierungsschritte vor allem in den Bereichen Haushalt,
Steuern, Finanzmarktregulierung und Wirtschaft ist je-
doch nicht vereinbart. Dabei liegt hier der Schlüssel zu
einer nachhaltigen Lösung der Krise. Wir sind über-
zeugt: Nur, wenn glaubhafte, echte und umfassende
Schritte in Richtung einer starken Wirtschaftsunion ge-
gangen werden, wird sich die Krise lösen lassen. Dies
wird unweigerlich mit der Verlagerung nationaler Kom-
petenzen auf die europäische Ebene und einer Demokra-
tisierung, stärkeren Legitimierung und Kontrolle Euro-
päischer Institutionen, vor allem des Europäischen
Parlaments und der Kommission, verbunden sein. Dafür
braucht es eine Vertragsänderung und für diese eines de-
mokratischen legitimierten Prozesses – einen Konvent.
Denn weder die konkreten Krisenmaßnahmen noch die
Veränderungen in Europa dürfen Hinterzimmern vorbe-
halten bleiben, wenn die Demokratie in dieser Krise
nicht unter die Räder geraten soll.
A
n
u
li
U
b
ü
k
v
H
fü
ri
w
A
G
z
s
m
ß
d
s
s
s
k
s
w
te
w
ru
d
V
s
s
z
A
s
D
rü
fü
im
s
s
e
(C
(D
nlage 4
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Frank Schäffler, Nicole
Bracht-Bendt und Sylvia Canel (alle FDP) zur
namentlichen Abstimmung über den Entschlie-
ßungsantrag zu der Abgabe einer Regierungs-
erklärung durch die Bundeskanzlerin zum
Europäischen Rat und zum Eurogipfel am
26. Oktober 2011 in Brüssel (Tagesordnungs-
punkt 1)
Die Schuldenschirmpolitik ist eine Totgeburt. Sie ist
icht geeignet, die Überschuldungskrise von Banken
nd Staaten zu lösen. Mit der Europäischen Finanzstabi-
sierungsfazilität – EFSF – wird es nicht gelingen, die
rsachen der Verschuldung von Staaten und Banken zu
eseitigen. Denn sowohl Staaten als auch Banken sind
berschuldet. Mit der EFSF werden die vorhandenen
nappen Mittel nur vom einen Sektor in den anderen
erschoben.
Die Bundesregierung will auf dem Euro-Gipfel eine
ebelung der EFSF vereinbaren und damit das Risiko
r den Steuerzahler maximieren. Dazu sollen struktu-
erte Finanzprodukte genutzt werden. Wenigstens
urde inzwischen eingeräumt, dass dies nur über die
usweitung des Risikos funktioniert, wenn das deutsche
arantievolumen von 211 Milliarden Euro plus 20 Pro-
ent plus Zinsen nicht erhöht werden soll.
Die Bundesregierung hat zwei Hebelmodelle vorge-
tellt. Modell 2 sieht eine durch die EFSF attraktiv ge-
achte Zweckgesellschaft vor. Mit ihrer Hilfe sollen au-
ereuropäische Investoren dazu bewegt werden, freudig
ie Anleihen der Schuldenstaaten zu zeichnen. Dabei
ind die Ausführungen zu diesem Modell so vage, dass
elbst Experten nicht verstehen, wie das funktionieren
oll. Dieses Modell wird wohl niemals zum Einsatz
ommen.
Daher steht nur Modell 1 zu Wahl. Mithilfe der EFSF
ollen Teilausfallzertifikate finanziert werden. Diese
erden zusammen mit den Anleihen der Schuldenstaa-
n im Paket gekauft und können eingelöst werden,
enn der Zahlungsausfall eintritt. Eine Effizienzsteige-
ng der EFSF ist bei diesem Modell nur möglich, wenn
ie EFSF den ersten Ausfall übernimmt. Es gab in der
ergangenheit eine Vielzahl von Staatsinsolvenzen. Sie
ind eher Regel als Ausnahme. Im historischen Durch-
chnitt zahlten insolvente Staaten immerhin ungefähr
wei Drittel des Nominalbetrags auf ihre ausgefallenen
nleihen zurück.
Wenn nun die EFSF ein Darlehen an Italien vergibt,
o würde sie bei einer italienischen Insolvenz auf die
arlehenssumme gesehen zwei Drittel des Betrags zu-
ckerhalten. Emittiert die EFSF Teilausfallzertifikate
r die ersten 20 Prozent der Kreditsumme, so würde sie
Falle einer italienischen Insolvenz ihren Kapitalein-
atz komplett verlieren. Die Haftung der EFSF bezieht
ich auf die riskante Spitze des Insolvenzschadens. Das
rhöhte Risiko überträgt sich auf die deutsche Gewähr-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Oktober 2011 16039
(A) )
)(B)
leistung für die EFSF und damit auf den Steuerzahler.
Gleichzeitig wird Italien sich auf absehbare Zeit nicht
mehr alleine am Kapitalmarkt refinanzieren können,
sondern dauerhaft am Tropf der Schuldenschirme hän-
gen.
Das erhöhte Risiko für Deutschland zeigt sich an ei-
ner Betrachtung der beiden Extremszenarien. Die EFSF
vergibt im einen Fall 440 Milliarden Euro Kredite. Im
anderen Fall begibt sie Teilausfallzertifikate im gleichen
Umfang. Beim Ausfall von Darlehen haftet der deutsche
Steuerzahler mit einem Drittel von 211 Milliarden. Das
sind 70 Milliarden Euro. Bei Teilausfallzertifikaten haf-
tet der deutsche Steuerzahler für den gesamten Einsatz
der EFSF, also 211 Milliarden Euro.
Allein zwischen 1981 und 2003 sind mehr als 100 sou-
veräne Staaten zahlungsunfähig geworden. Es ist un-
glaubwürdig und falsch, die Insolvenz eines Staates von
vornherein auszuschließen. Wer dies tut, setzt Risiko
und Haftung in einer Marktwirtschaft außer Kraft, so-
wohl für die Gläubiger als auch für die Nehmerstaaten.
Die Bundesregierung glaubt, dieses Mal sei alles an-
ders. So wird es nicht sein. Die EFSF subventioniert die
Verschuldung der Schuldenstaaten. Sie setzt die ökono-
mischen Anreize, Ausgabenkürzungen zu unterlassen;
das zeigt die Situation in Griechenland, Portugal aber
auch Italien. Sie setzt Anreize für Banken, weitere
Staatsanleihen von Schuldenstaaten zu erwerben. Die
Verschuldung beider Sektoren wird demnach zunehmen.
Der Umfang der EFSF wird nicht ausreichen, um die ab-
sehbaren Insolvenzen von Banken und Staaten aufzufan-
gen. Deshalb werden wir schon bald über weitere
„Dammbrüche“ im Deutschen Bundestag zu entscheiden
haben.
Daher täuscht sich die Bundesregierung auch, wenn
sie auf ein Ende des Aufkaufprogramms für notleidende
Anleihen der Europäischen Zentralbank hofft. Der EZB-
Rat entscheidet durch Mehrheitsbeschluss. Die vormali-
gen Weichwährungs- und nun Schuldenstaaten sind im
EZB-Rat in der Mehrzahl. Dies haben die deutschen
Vertreter im EZB-Direktorium und im EZB-Rat leidvoll
erfahren müssen.
Sobald die EFSF-Mittel trotz Hebelung nicht mehr
ausreichen, muss wieder zwischen Schuldenschnitt und
Schuldenaufkauf entschieden werden. Diese Entschei-
dung der EZB wird dann erneut für den Schuldenauf-
kauf, zur Ausweitung der Geldmenge und für indirekte
und direkte Monetisierung der Staatsschuld ausfallen.
Das darf Deutschland nicht dauerhaft akzeptieren.
Die Bundesregierung muss endlich die richtigen Wei-
chen stellen. Nur sie hat es in der Hand, dieser Schulden-
und Inflationspolitik ein Ende zu setzen. Sie muss die
Schuldenschirmpolitik beenden. Sie muss Staatsinsol-
venzen zulassen. Sie muss den Mitgliedstaaten den Aus-
tritt aus der Währungsunion ermöglichen. Sie muss den
Folgen von beidem ins Auge sehen. Dazu muss sie Ent-
scheidungen treffen, wie wir hier mit den Abschrei-
bungsverlusten der Banken und Versicherungen umge-
hen. Gleichzeitig muss sie überlegen, wie unser
Bankensystem der Zukunft aussieht, damit Überschul-
d
s
M
W
n
h
d
h
V
A
s
a
F
d
s
w
n
A
le
le
d
u
w
s
m
n
A
p
ih
w
tu
b
R
w
a
b
B
d
ri
d
b
(C
(D
ungskrisen von Staaten und Banken ausgeschlossen
ind.
Wilhelm Röpke, einer der Wegbereiter der sozialen
arktwirtschaft, sagte in seiner Schrift „Europa in der
elt von heute“: „Jedes Monolithische, starr Schablo-
enhafte ist Europa fremd, und keine Feststellung ist
ier zugleich wahrer wie unbestrittener als die, dass es
as Wesen Europas ausmacht, eine Einheit in der Viel-
eit zu sein, weshalb denn alles Zentristische Verrat und
ergewaltigung Europas ist.“
nlage 5
Erklärungen nach § 31 GO
zur namentlichen Abstimmung über den Ent-
schließungsantrag zu der Abgabe einer Regie-
rungserklärung durch die Bundeskanzlerin
zum Europäischen Rat und zum Eurogipfel am
26. Oktober 2011 in Brüssel (Tagesordnungs-
punkt 1)
Veronika Bellmann (CDU/CSU): Aus dem zur Ab-
timmung gestellten interfraktionellem Entschließungs-
ntrag befürworte ich ausdrücklich den Vorschlag, eine
inanztransaktionsteuer einzuführen, die Vorschläge, die
ie Unabhängigkeit des EZB zu stärken, sowie die Vor-
chläge für eine angemessene Parlamentsbeteiligung im
eiteren Verfahren.
Schlussfolgernd aus meiner grundsätzlichen Ableh-
ung der Rettungsschirmpolitik und meinem bisherigen
bstimmungsverhalten zu den jeweiligen Beschlüssen
hne ich jedoch jegliche Form von Optimierungsmodel-
n der EFSF im Sinne einer Hebelung ab, da außerdem
eren mögliche Instrumente dem Bundestag nur äußerst
nvollständig und intransparent dargestellt vorgelegt
urden.
Aus Vorgenanntem leitet sich ein differenziertes Ab-
timmungsverhalten mit dem Votum „Enthaltung“ ab.
Begründung:
Das bisherige Konzept der Euro-Rettung, Altschulden
it immer neuen Schulden bekämpfen zu wollen, ist
icht aufgegangen. Auch die in immer kürzer werdenden
bständen erfolgten Aufstockungen haben das Grund-
roblem der Überschuldung einiger Mitgliederstaaten,
re schlechte Haushaltsführung, mangelnde Wettbe-
erbsfähigkeit sowie die zu geringe Eigenkapitalausstat-
ng des gesamten Bankensektors inklusive Schatten-
anken nicht gelöst. Lediglich die ständig wachsenden
isiken wurden erfolgreich auf die Steuerzahler überge-
älzt. Außerdem ist der Einzige, der Erfahrung mit der-
rtigen Instrumenten hat, der IWF, nicht mehr zwingend
ei den Rettungsaktionen dabei.
Die Probleme aus der Staatsschuldenkrise und der
ankenkrise türmen sich mittlerweile zu einer immer be-
rohlicher werdenden Bugwelle auf, die weder durch
skante Rettungsschirme und schon gleich gar nicht
urch fragliche Hebelungsinstrumente derselben abge-
aut werden kann.
16040 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Oktober 2011
(A) )
)(B)
Die Folge dieser verfehlten Rettungspolitik, in der
nicht „wertvolle Zeit gekauft“, sondern „wertvolle Zeit
verschwendet“ wurde, ist, dass der immer kleiner wer-
dende Teil der Geberländer erstens immer erpressbarer
und zweitens überfordert zu werden droht. Die Meldun-
gen, dass Risikoprämien auf Bundesanleihen bereits
über denen britischer Staatspapiere liegen, sind alarmie-
rend und zeigen, dass Deutschlands Bonität weder gott-
gegeben noch für die Ewigkeit bestimmt feststeht.
Dass nun im Falle von Griechenland endlich ein
Schuldenschnitt erfolgen und mit einem entsprechenden
Sanierungsplan begleitet werden soll, ändert allerdings
wenig an dem Fakt, dass die bisherige „Konkursver-
schleppung“ nunmehr im Vergleich zur Leistungskraft
dieses Landes unverhältnismäßig teure Insolvenzplan-
maßnahmen erfordert. Das gilt auch für die in diesem
Zusammenhang notwendige Rekapitalisierung der Ban-
ken, teilweise auch die der EZB, weil sie sich in den
Schuldnerländern übermäßig engagiert hat.
Ich bin dennoch der Meinung, dass ein temporärer
Austritt Griechenlands aus der Währungsunion oder die
Einführung einer Parallelwährung zwecks innerer Ab-
wertung nicht ausgeschlossen werden darf.
Alle bisherigen vermeintlichen Rettungsmaßnahmen
hatten den Effekt: „Die Banken gewinnen immer, der
Steuerzahler haftet, das Problem wird in die Zukunft
vertagt“ – Zitat BVMW. Da hat meines Erachtens politi-
sches Wunschdenken ökonomische Realitäten auszu-
blenden versucht. Das kann auf Dauer nicht gut gehen.
Optimierungsmodelle zu diesen Rettungsschirmen
mit dem Ziel einer Hebelwirkung verschärfen die Situa-
tion im Hinblick auf die Ausfallrisiken zusätzlich. Sie
bedeuten zwar nicht direkt eine Ausweitung des Ge-
währleistungsrahmens, aber indirekt schon, da sich das
Haftungsrisiko für die Steuerzahler vervielfacht.
Schließlich soll die EFSF auch nur nachrangig zu den
Privatgläubigern eingetragen werden.
Mit Modellen bzw. Produkten vergleichbar mit Kredit-
ausfallversicherung – CDSJ – bekam seinerzeit die Wirt-
schafts- und Finanzkrise gefährliche Radialkräfte. Es ist
doch paradox, wenn wir nun selbst solche Produkte kre-
ieren und vom Steuerzahler auch noch mehrfach absi-
chern lassen.
Die Märkte werden sich, wenn überhaupt, nur für
kurze Zeit beeindrucken lassen. Im Übrigen ist das welt-
weite Vorhandensein von Risikokapital auch begrenzt.
Ob dies dann ausgerechnet in den Optionsmodellen der
EFSF angelegt wird, kann bezweifelt werden. Zu be-
fürchten ist, dass die Gefahr des Ausfalls steigt, weil tat-
sächlich Milliarden oder sogar Billionen abgerufen wer-
den und damit Spar- und Reformanreize trotz der
teilweisen Konditionierung umgangen bzw. ausgehebelt
werden.
Was an „Steuerungsinstrument“ dann nur noch ver-
bleibt, ist das Mittel der Inflation. Dazu ist keine Parla-
mentsbeteiligung erforderlich. Deren Auswirkung auf
die Ersparnisse, Lebensversicherungen usw. der deut-
schen Bürger und damit auf den sozialen Frieden in un-
serem Lande wird verheerend sein. Zumal das Interesse
d
E
tr
d
im
R
z
z
d
K
G
L
E
m
D
W
D
d
d
D
s
z
s
v
w
m
u
d
d
E
d
v
ß
E
s
d
w
p
s
s
ta
fü
s
te
tr
e
fu
n
d
je
b
s
te
te
K
(C
(D
er Mitgliedstaaten ungebrochen zu sein scheint, die
ZB weiterhin mit der Schuldenmonetarisierung zu be-
auen, wird ihr über kurz oder lang nur das Anwerfen
er Druckerpresse übrig bleiben.
Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE): Ich habe heute
Bundestag gegen das neue Konzept zum sogenannten
ettungsschirm – Europäische Finanzstabilisierungsfa-
ilität, EFSF – gestimmt, weil die EFSF keinen Beitrag
ur Lösung der Probleme in der Euro-Zone leistet, son-
ern vielmehr die Krise verschärft. Sie verschärft die
rise, insbesondere in den zu stützenden Staaten wie
riechenland oder Portugal, da die Nehmerländer sich
ohn- und Sozialkürzungen unterwerfen und überharte
inschnitte bei den öffentlichen Ausgaben vornehmen
üssen. Betroffene Länder werden damit kaputtgespart.
amit ist die EFSF ein Rettungsring aus Blei. Denn die
irtschaftsleistung dieser Länder wird sinken, und ihre
efizite werden steigen. Die strengen Auflagen treffen
ort vor allem die Geringverdienerinnen und Geringver-
iener, die Rentnerinnen und Rentner. Der zusätzliche
ruck durch die Geberländer, mittels gigantischer über-
türzter Privatisierungswellen das öffentliche Eigentum
u niedrigsten Preisen an Private zu verschleudern, wird
chon mittelfristig ähnlich schädlich wirken. Der Staat
erliert Einnahme- und Steuerungsmöglichkeiten – er
ird in seiner Substanz ausgehöhlt. Die Bevölkerungs-
ehrheit in Europa haftet mit umfassenden Garantien
nd bezahlt ebenfalls mit Sozialabbau. Faktisch erhöht
ie beabsichtigte EFSF-Hebelung das Zahlungsrisiko.
Gleichzeitig werden die Verursacher und Nutznießer
er Krise geschont. Die Ursachen der Schuldenkrise in
uropa – die fehlende Regulierung der Finanzmärkte,
ie teure Bankenrettung, die unzureichende Besteuerung
on Unternehmen und hohen Vermögen sowie die au-
enwirtschaftlichen Ungleichgewichte in Euro-Zone und
U und das deutsche Lohndumping – werden nicht be-
eitigt. Die EFSF hilft also nicht den Menschen, sondern
en Banken, gerade auch den deutschen. Ihre Geschäfte
erden weiterhin staatlich subventioniert. Bei der Euro-
äischen Zentralbank können sie sich zu niedrigen Zins-
ätzen Geld leihen und es für einen vervielfachten Zins-
atz an Staaten weiterverleihen. Insofern ist die EFSF
tsächlich ein Rettungsring – aber nur für Banken und
r Finanzhaie.
Koalition und Bundesregierung leisten der Krise Vor-
chub, weil sie es vorsätzlich versäumt haben, Spekulan-
n zu entwaffnen, die Finanzmärkte durch eine Finanz-
ansaktionsteuer und eine wirksame Bankenabgabe zu
ntschleunigen sowie den Bankensektor auf seine Kern-
nktionen Zahlungsverkehr, Ersparnisbildung und Fi-
anzierung zurückzuführen. Das Kasino wird also wie-
er nicht geschlossen. Solange dies nicht geschieht, wird
glicher Rettungsschirm wirkungslos und unsolidarisch
leiben.
Alexander Funk (CDU/CSU): Der vorliegende Ent-
chließungsantrag zur Weitergabe von Kreditbürgschaf-
n durch die EFSF zielt darauf ab, die erst am 29. Sep-
mber 2011 beschlossene Erhöhung des effektiven
reditausleihvolumens auf 440 Milliarden Euro vor dem
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Oktober 2011 16041
(A) )
)(B)
Hintergrund einer „weiterhin angespannten Marktlage“
um neue Modelle einer vorgeblich möglichst effizienten
Nutzung zu erweitern.
In der Tat setzt der Antrag die bisherige Bail-out-Poli-
tik in der Euro-Krise konsequent fort. Das Scheitern der
Strategie, kurzfristige Marktberuhigungen mit Mil-
liardenbürgschaften und ohne tatsächliche Aussicht auf
nachhaltige ökonomische und haushälterische Solidität
der Krisenländer zu erkaufen, ist indes offensichtlich
und wird sich auch durch möglichst effiziente Finanz-
modelle nicht aufhalten lassen. In der Konsequenz mei-
ner Ablehnung des EFSF-Modells im Allgemeinen so-
wie aufgrund der Ausgestaltung der vorgesehenen
Maßnahmen im Besonderen kann ich dem vorliegenden
Antrag nicht zustimmen.
Es ist offensichtlich, dass beide nur kurz skizzierten
Modelle der sogenannten Optimierung der EFSF-Aus-
leihkapazitäten bereits vor dem Hintergrund einer mögli-
chen Zuspitzung der Schuldendynamik in den großen
europäischen Volkswirtschaften Italien, Spanien und
Frankreich zu betrachten sind: Spätestens hierbei sollte
aber allen Beteiligten klar sein, dass eine Bewältigung
der entsprechenden Schulden- und Wirtschaftskrisen der
großen Euro-Partner durch das leider etablierte System
aus Bürgschaftsgarantien, zeitweiser marktferner Sen-
kung der Zinslasten und Bonitätsverbesserung zulasten
der wirtschaftlich solideren AAA-Länder kein Ausweg
ist, sondern geradezu kontraproduktiv Konsolidierungs-
druck nimmt und immer neue falsche Anreize setzt.
Beide Modelle – Teilausfallschutzzertifikate oder In-
vestmentzweckgesellschaft – kommen, unabhängig von
der bereits von mir kritisierten Aufweichung der Kondi-
tionalität zur Kreditvergabe in den neuen EFSF-Richt-
linien, darin überein, durch partielle Garantien die Re-
finanzierungskosten etwaiger Schuldenstaaten jenseits
der Marktbewertung künstlich zu senken und damit die
sanktionierende Wirkung steigender Zins-Spreads einzu-
dämmen. Dies wirkt sich umso drastischer aus, als die
EFSF die Berechtigung erhalten wird, am Primär- und
Sekundärmarkt zu intervenieren – und damit in die Bad-
Bank-Rolle der EZB gedrängt wird –, und andererseits
sogar präventiv Stützungskredite weiterreichen kann.
Vor diesem Hintergrund sehe ich auch die im Ent-
schließungsantrag nicht zum Tragen kommende Ver-
knüpfung der Hebelung mit den EFSF-Leitlinien höchst
kritisch und für eine angemessene Entscheidungsfindung
als unzureichend an.
Von einer auch nur halbwegs marktnahen oder effi-
zienten Einsetzung der Mittel kann mithin auch dann
nicht die Rede sein, wenn jetzt – etwa in Modell 2 – die
Hoffnung zugrunde liegt, dass „eine breitgefächerte
Gruppe internationaler öffentlicher und privater Investo-
ren angezogen wird“. Dieses Prinzip Hoffnung beruht
offensichtlich eher auf der zunehmenden Erschöpfung
aller Mittel der Bail-out-Politik als auf einer angemesse-
nen und tragfähigen Bewertung der makroökonomischen
Grundlagen und des weiteren Ablaufs der Staatsschul-
denkrise.
g
N
lu
M
to
p
e
L
d
b
s
T
s
g
h
a
g
p
k
K
b
In
v
s
h
c
A
k
e
ü
s
S
b
fü
k
k
m
d
W
b
1
a
to
e
a
B
c
c
ti
M
(C
(D
Beiden Modellen liegt überdies die Tendenz zu-
runde, den seitens der EFSF weitergereichten Garantien
achrangigkeit bei der Bedienung bei etwaigen Zah-
ngsausfällen einzuräumen – First Loss. Auch diese
aßnahme mag zwar die Attraktivität für private Inves-
ren erhöhen, führt aber im Falle eines – auch
artiellen – Zahlungsausfalls unweigerlich in der Tat zu
iner deutlich höheren Ausfallquote für die bürgenden
änder, im Falle Deutschlands also bis zu 211 Milliar-
en Euro. Alle Diskussionen um eine Effizienz von He-
elungsmodellen können – trotz gleichbleibender Ge-
amthöhe der Bürgschaftsübernahmen – über diese
atsache nicht einfach hinwegsehen.
Wir, die Abgeordneten des Deutschen Bundestages,
ollten mit einem ablehnenden Votum nicht unsere Re-
ierung schwächen, sondern im Gegenteil für die Ver-
andlungen am 26. Oktober stärken. Es kann und sollte
us dem deutschen Parlament die Botschaft nach Brüssel
esandt werden, dass eine Fortführung der Schulden-
olitik mit immer neuen Schulden nicht erfolgreich sein
ann.
Josef Göppel (CDU/CSU): Die Ausdehnung der
reditvergabemöglichkeit der Europäischen Finanzsta-
ilisierungsfazilität erhöht das Risiko der vollständigen
anspruchnahme der deutschen Garantieverpflichtung
on 211 Milliarden Euro. Mit der gleichen Garantie-
umme kann ein viel größeres Volumen an Staatsanlei-
en gestützt werden. Der Preis dafür ist eine entspre-
hende Risikosteigerung für Deutschland. Meine bei der
bstimmung am 29. September vorgetragenen Beden-
en gewinnen dadurch noch stärker an Gewicht.
Erstens. Die Hebelung der EFSF-Garantien wirkt wie
in Aufruf an die Finanzmärkte, künftig Anleihen der
berschuldeten Euro-Mitgliedsländer mit Risikoauf-
chlägen zu versehen, die in allernächster Zukunft den
tabilitätsmechanismus auslösen. Der Europäische Sta-
ilisierungsfonds bindet immer mehr Steuermittel, die
r andere wichtige Zukunftsinvestitionen fehlen.
Zweitens. Bald wird selbst die deutsche Wirtschafts-
raft nicht mehr ausreichen, um immer wieder neue spe-
ulative Angriffe aufzuwiegen. Die von den Finanz-
ärkten erzwungene Anhebung der Risikoprämie für
eutsche Staatsanleihen ist dafür ein unübersehbares
arnzeichen.
Drittens. Die Entfesselung der Finanzmärkte wurde,
eginnend mit dem Finanzmarktderegulierungsgesetz
989, von der Politik ausgelöst. Die Politik hat deshalb
uch die Aufgabe, die dienende Funktion des Finanzsek-
rs für das Gemeinwohl wiederherzustellen. Der jetzt
ingeschlagene Weg schiebt eine durchgreifende Lösung
uf, anstatt sie zu beschleunigen.
Viertens. Mit dem jetzt eingeschlagenen Weg der
ürgschaften lassen sich die europäischen Regierungs-
hefs die Regeln der Finanzmärkte aufzwingen. Sie ma-
hen die Staaten zu Mitspielern im Markt. Als demokra-
sch gewählte Volksvertreter müssten sie aber über den
ärkten stehen und das Gemeinwohl sichern. Das ver-
16042 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Oktober 2011
(A) )
)(B)
langt nach einer raschen und strengen Regulierung der
Finanzmärkte anstatt neuer Deckungszusagen.
Ich halte deshalb an meiner Ablehnung der Europäi-
schen Finanzstabilisierungsfazilität fest.
Dr. Stephan Harbarth (CDU/CSU): Ich stimme dem
Entschließungsantrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
FDP, Bündnis 90/Die Grünen zu.
Mit meinem Votum verbinde ich folgende Erwägun-
gen:
Es steht zu erwarten, dass nur durch die Erweiterung
der Handlungsoptionen der EFSF die Voraussetzungen
dafür geschaffen werden können, die im Zusammenhang
mit der Finanz- und Wirtschaftskrise der Hellenischen
Republik erforderlichen Maßnahmen bei gleichzeitiger
Begrenzung der hiermit einhergehenden Risiken für die
übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union durch-
führen zu können.
Die wirtschaftliche und finanzielle Lage der Helleni-
schen Republik lässt einen erheblichen Schuldenschnitt
unausweichlich erscheinen. Ein derartiger Schulden-
schnitt ist notwendige, nicht jedoch hinreichende Bedin-
gung für die wirtschaftliche und finanzielle Genesung
der Hellenischen Republik. Im Rahmen der insoweit er-
forderlichen weiteren Maßnahmen, zu denen unter ande-
rem ein langfristiges Aufbauprogramm zählt, sprechen
aus meiner Sicht die überwiegenden Gründe auch für
einen – vorübergehenden – Austritt der Hellenischen Re-
publik aus der Euro-Zone, um die Wettbewerbsfähigkeit
der griechischen Wirtschaft in den kommenden Jahren
zu verbessern. Dies erscheint zugleich notwendig, um
die Stabilität des Euro dauerhaft zu gewährleisten, das
Vertrauen in die Gemeinschaftwährung zu stärken und
den Prozess der europäischen Integration zu unterstüt-
zen.
Ich verbinde mein Votum zugleich mit der klaren Er-
wartung, dass die durch die Errichtung, Aufstockung
und Effektivierung der EFSF gewonnene Zeit genutzt
wird, um den Weg einer nachhaltigen Finanzpolitik in
der Euro-Zone zu beschreiten.
Frank Heinrich (CDU/CSU): Bei aller Hitzigkeit in
den Debatten – niemand zweifelt in diesen Tagen an ei-
ner gemeinsamen Grundüberzeugung: Wir brauchen ein
starkes Europa, und wir brauchen einen starken Euro.
Deutschland spielt dabei eine Führungsrolle. Angela
Merkel und Wolfgang Schäuble sind international ge-
achtete Führungsfiguren in diesem Krisenszenario. Um
sie weiter zu stärken, braucht es eine breite demokrati-
sche Legitimation und Beauftragung durch den Deut-
schen Bundestag. Wenn wir in der Breite zu einer klaren
deutschen Position für Europa gelangen, können wir na-
tionale und europäische Interessen verknüpfen. Und des-
halb begrüße ich es außerordentlich, dass der vorlie-
gende Entschließungsantrag von allen Fraktionen des
Deutschen Bundestages gemeinsam eingebracht und
unterstützt wird. – Von fast allen Parteien, muss ich na-
türlich ergänzen. Denn die Partei Die Linke hat sich ja
spätestens seit dem vergangenen Wochenende gewisser-
m
a
d
d
„
S
g
s
d
k
g
m
m
n
w
m
d
e
s
te
g
d
te
g
d
ru
z
te
Z
n
fü
n
re
w
e
F
li
g
fü
b
h
F
a
ri
e
tu
L
v
u
E
s
A
S
(C
(D
aßen ein Programm der politischen Totalverweigerung
uferlegt.
Ich selber werde dem Antrag zustimmen und damit
er Bundeskanzlerin das Mandat für Europa übertragen.
Zu meiner Begründung:
Erstens. Wir erleben eine weltweite Empörung gegen
ie Macht der Banken und Finanzmärkte. Doch kann die
occupy“-Bewegung – wie Altbundeskanzler Helmut
chmidt im Gespräch mit Günther Jauch vor einigen Ta-
en treffend formulierte – nur ein Symptomanzeiger
ein. Ich verstehe diesen Unmut gut und bin sehr froh,
ass es in Demokratien die Möglichkeiten solcher Arti-
ulation gibt und auch, dass sich hier viele besorgte Bür-
er tatsächlich einmischen. Trotzdem frage ich mich im-
er wieder: Gegen wen geht es eigentlich? Hier schiebt
an sich gegenseitig die Schuld in die Schuhe. Die ei-
en haben ein klares Feindbild: die Banken. Die Banken
iederum schieben es auf die Politik. In einem Interview
it Dirk Müller las ich seine Antwort auf die Frage, wer
enn die Krise eigentlich gemacht habe, dass es wohl
ine besondere Leistung der Banken sei zu behaupten,
ie hätten damit nichts zu tun und es seien nur die Staa-
n gewesen. Ganz so einfach ist es eben nicht. Die
anze Gesellschaft – und damit auch die Politik – trägt
ie Verantwortung für das Ausufern der Begehrlichkei-
n und damit des unbegrenzten Schuldenmachens.
Die tatsächlichen gesetzlichen Änderungen und Re-
ulierungsmechanismen muss jetzt – endlich wieder –
ie Politik beschließen. Und so geht es eben gerade da-
m, eine starke geeinte europäische Stimme – und Kraft –
u sein, die sich politisch gegen weltweit agierende Ak-
ure zu wehren vermag. Die Zeit der D-Mark ist im
eitalter der Globalisierung vorbei. Dieser Realität kön-
en und dürfen wir uns nicht verschließen.
Zweitens. Nationale Alleingänge innerhalb Europas
hren nicht weiter. Wir brauchen eine gemeinsame Li-
ie und klare Verträge in Bezug auf Haushaltstranspa-
nz und Schuldenbremsen oder auch auf Instrumente
ie die Einführung einer Finanztransaktionsteuer und
in Verbot von Leerverkäufen und anderen spekulativen
inanzderivaten. Wenn Deutschland hier aussteigt, ver-
ert es eine starke Stimme. Unser Einfluss in der EU ist
roß, wie etwa der Verzicht auf Euro-Bonds gezeigt hat,
r den Angela Merkel gekämpft hatte. Ich persönlich
in der Überzeugung, dass nur so ein Total-Crash ver-
inderbar ist. Bildlich gesprochen sind wir mit dem
lugzeug „Euro-Raum“ nicht nur auf Sinkflug, sondern
uf Crash-Kurs, und jetzt gilt es, in der Pilotenkanzel die
chtigen Entscheidungen zu treffen, um möglicherweise
ine Bruchlandung zu verhindern.
Die Fehler in der Vergangenheit haben zu dieser Si-
ation geführt, und ich hoffe, dass uns dies eine gute
ehre für die Zukunft sein wird. Auch ich kann nicht
erhehlen, dass ich starke Bauchschmerzen dabei habe
nd um die Risiken und Unwägbarkeiten auch dieser
ntscheidung sehr wohl weiß, aber in allen anderen Lö-
ungen und einem Abwarten eher eine Garantie für den
bsturz sehe. In dieser Situation Frau Merkel und Herrn
chäuble in der Pilotenkanzel zu wissen – und, wie wir
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Oktober 2011 16043
(A) )
)(B)
in den letzten Wochen immer wieder hören, auch an den
Schalthebeln – beruhigt mich dabei sehr. Denn die Vor-
schläge, die da hin und wieder von unseren europäischen
Partnern kommen, sind jenseits aller negativen Vorstel-
lungskraft, und bisher konnte die Kanzlerin immer noch
kraft guter Argumente das Ruder an sich reißen.
Drittens. Die Erweiterung des EFSF erhöht die Hand-
lungsräume der Kapitalgeber, der Troika aus EU, EZB
und IWF, und der Kapitalnehmer und vermindert Liqui-
ditätsengpässe. Zudem werden nun staatliche Anleihen
und privates Kapital gemeinsam für den EFSF herange-
zogen. Auch für die privaten Geldgeber gelten uneinge-
schränkt die Richtlinien des EFSF-Rahmenvertrages.
Wollten wir nicht alle die Banken und alle anderen Part-
ner der Finanzbranche beteiligen, eben auch am Risiko?
Deshalb freuen mich die Passagen im Antrag besonders,
die eine deutliche Botschaft in Richtung der Banken sen-
den und die Einführung einer Finanztransaktionsteuer
zur hohen Priorität erklären.
Viertens. Ohne klare Kompetenzfestschreibungen und
Sanktionsmöglichkeiten bleiben auch die besten Be-
schlüsse nur Absichtserklärungen. Darum müssen die
EU-Mitglieder und auch die Bundesrepublik bereit sein,
nationale Kompetenzen an die EU abzutreten. Eine Aus-
höhlung des EFSF und des geplanten ESM, wie es mit
den Mastricht-Kriterien regelmäßig geschehen ist,
würde das gesamte Rettungspaket ad absurdum führen.
Es geht hier darum, demokratische Prinzipien – Zustim-
mungspflicht des Bundestages – zu stärken und zugleich
eine Aushöhlung der EU durch nationale Alleingänge zu
verhindern. Gerade gestern wurde dies in den deutschen
Medien folgendermaßen kommentiert: „Hier sehen Sie
das einflussreichste Parlament in Europa“, und das Bild
dazu zeigte den Deutschen Bundestag.
Ich bin mit dem Auftrag in den Deutschen Bundestag
geschickt worden, das Wohl der Bürger im Auge zu ha-
ben – auch und besonders meiner Stadt Chemnitz –, und
ich bin der festen Überzeugung, dass diese Entscheidung
zugunsten eines stärkeren Europa jedem einzelnen Bür-
ger mehr zugutekommt als ein deutscher Alleingang
oder Rückschritt.
Es geht um Europa. Es geht um 60 Jahre Frieden mit
unseren Nachbarn, es geht um Freundschaft unter ande-
rem mit Polen oder Frankreich. Es geht um ein stabiles
demokratisches Gebilde, das von Rechtsstaatlichkeit und
Sozialstaatlichkeit getragen ist. Eine europäische Werte-
gemeinschaft. Ein Europa, das eine gemeinsame Vision
für unsere Rolle und Verantwortung in der Weltgemein-
schaft trägt. Dazu braucht es einen stabilen Wirtschafts-
raum. Aber es braucht noch mehr: ein klares und deutli-
ches Ja zu Europa!
Andrej Hunko (DIE LINKE): Ich stimme aus folgen-
den Gründen gegen die geplante Hebelung der EFSF:
Die geplante Hebelung der EFSF und die in dem An-
trag aufgestellten Forderungen vertiefen die Krise der
EU. Sie sind ein weiterer fataler Schritt in die falsche
Richtung, der auf Kosten der Steuerzahlerinnen und
Steuerzahler gemacht wird. Den Umgang mit der Euro-
K
n
s
te
w
B
d
m
te
m
p
„
in
d
w
k
S
p
S
K
k
p
p
li
s
s
m
D
E
la
fe
z
b
g
w
n
d
re
h
m
a
b
le
e
S
S
s
ti
e
O
la
(C
(D
rise kann man mittlerweile mit der Kernschmelze in ei-
em Atomkraftwerk vergleichen: Die Regierung ver-
ucht, auf Kosten der öffentlichen Haushalte immer wei-
re Schutzmauern um das AKW zu bauen. Gleichzeitig
ird die Kettenreaktion aufrechterhalten und weitere
rennstäbe werden hinzugeführt, indem Steuergelder in
en Finanzsektor gepumpt, das Kasino an den Finanz-
ärkten weiter geduldet und in Schwierigkeiten gera-
ne Länder zu Austeritäts- und Privatisierungsprogram-
en gezwungen werden.
Alle bisherigen Kritikpunkte an den „Euro-Rettungs-
aketen“ bleiben bestehen:
Erstens. Die EFSF ist, wie alle anderen bisherigen
Euro-Rettungspakete“ auch, ein Airbag für die Finanz-
dustrie auf Kosten der öffentlichen Haushalte. Anstatt
ie Gläubiger an den Kosten der Krise zu beteiligen,
ird ein Mechanismus zur Risikoabsicherung der Spe-
ulationsgewinne, also eine dauerhafte Pipeline aus
teuergeldern in den Finanzsektor, geschaffen.
Zweitens. Die mit der EFSF verknüpften Austeritäts-
rogramme sind sozial ungerecht und treiben die in
chwierigkeiten geratenen Staaten noch tiefer in die
rise. Anstatt etwa in Griechenland Sozialleistungen zu
ürzen und öffentliches Eigentum dem Ausverkauf
reiszugeben, wäre hier ein sozial-ökologisches Aufbau-
rogramm notwendig – finanziert durch Gläubigerbetei-
gung, eine kräftige Vermögensabgabe und eine drasti-
che Reduzierung der überhöhten Militärausgaben.
Drittens. Die „Euro-Rettungspakete“ stellen, insbe-
ondere durch den Eingriff ins Haushaltsrecht der Parla-
ente, eine weitere Entdemokratisierung dar. Anstatt
emokratie abzubauen, wäre gerade in der Krise eine
rweiterung der Demokratie notwendig – etwa wie in Is-
nd, wo per Referendum abgestimmt wurde, ob die Öf-
ntlichkeit bereit ist, die Kosten privater Zockerbanken
u übernehmen.
Die Euro-Krise steht in Zusammenhang mit den exor-
itant gestiegenen privaten Vermögen, die in etwa den
esamten Staatsschulden auf EU-Ebene entsprechen, so-
ie mit den extremen Leistungsbilanzunterschieden in-
erhalb des Euro-Raums. Um die Krise zu lösen, müssen
ie Staatsschulden durch eine kräftige Vermögensabgabe
duziert, die deutschen Exportüberschüsse durch nach-
altige Lohnerhöhungen ausgeglichen sowie die Finanz-
ärkte endlich reguliert werden.
Die angebliche Forderung nach einer Finanztrans-
ktionsteuer in dem Entschließungsantrag entpuppt sich
ei näherem Hinsehen als Nebelwerferei: Gefordert wird
diglich ein selbstverständlicher Verwaltungsvorgang,
s gibt keinen positiven Bezug zu dieser sinnvollen
teuer. Ich finde es beschämend, dass große Teile von
PD und Grünen sich mittels dieser Nebelkerze zur Zu-
timmung haben nötigen lassen.
Der Irrsinn dieser „Rettungspakete“ kann gegenwär-
g nur durch eine starke Bewegung auf den Straßen be-
ndet werden. Ich unterstütze deshalb weiterhin die
ccupy-Bewegung und wünsche ihr einen starken Zu-
uf.
16044 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Oktober 2011
(A) )
)(B)
Manfred Kolbe (CDU/CSU): Bereits am 29. Sep-
tember 2011 habe ich der Erweiterung des Kreditverga-
bevolumens der EFSF auf 440 Milliarden Euro nicht zu-
gestimmt, da wir die Staatsschuldenskrise in Europa
nicht mit immer weiteren Rettungspaketen und weiteren
Staatsschulden bekämpfen können. Der heutige Ent-
schließungsantrag ist der Beweis dafür, dass auch das
vor vier Wochen beschlossene erweitere Kreditvergabe-
volumen der EFSF nicht mehr ausreicht. Deshalb soll
über eine Hebelung eine Vervielfachung dieses Betrages
über die Billionengrenze erreicht werden. Diese Hebe-
lung ist dem unseriösen Gebaren der Finanzwirtschaft
vor der Finanzkrise 2008 nachempfunden. Zwar wird
der deutsche Garantierahmen von 211 Milliarden Euro
nicht erhöht, aber das deutsche Haftungsrisiko steigt in
gleichem Maße wie auch das Kreditvergabevolumen der
EFSF gehebelt wird. Daher muss ich den heutigen Ent-
schließungsantrag erst recht ablehnen.
Trotz der vorgesehenen Ausweitung des Kreditverga-
bevolumens der EFSF über die Billionengrenze sollen
daneben offenbar die Staatsanleihenankäufe durch die
Europäische Zentralbank – EZB – weitergehen. Diese
monetäre Staatsfinanzierung und Vergemeinschaftung
der Haftung wird zwar von der Bundesregierung nicht
gewünscht, gleichwohl aber offenbar geduldet.
Sowohl das erweiterte Kreditvergabevolumen der
EFSF als auch die weitergehenden Staatsanleihankäufe
durch die EZB mindern den Druck auf die Krisenländer,
endlich wirksame Sparmaßnahmen zu ergreifen und ihre
Haushalte zu sanieren. Dies ist aber eine Voraussetzung
für ein Ende der Staatsschuldenkrise in Europa und für
ein starkes Europa in der Welt. Beide Maßnahmen
schwächen daher eher Europa.
Meiner Meinung nach stärken Neinstimmen aus der
CDU/CSU und FDP die Bundeskanzlerin. Ihre interna-
tionale Verhandlungsposition hat sich, sowohl aufgrund
des ihren Spielraum einengenden Urteils des Bundesver-
fassungsgerichtes als auch durch den Widerstand in den
Koalitionsfraktionen im Deutschen Bundestag verbes-
sert. Vor Ort ist es wichtig, dass die Bürgerinnen und
Bürger sehen, dass die CDU zwar solidarisch hilft, aber
klare Gegenleistungen fordert und eine uferlose Ver-
schuldung nicht zulässt.
Dr. Carsten Linnemann (CDU/CSU): Bereits am
29. September 2011 habe ich im Rahmen der namentli-
chen Abstimmung zur Erweiterung des EFSF meine Be-
denken zu Protokoll gegeben und darauf hingewiesen,
dass ich dieses Instrument grundsätzlich für falsch halte.
Der EFSF löst keines der ursächlichen Probleme, die zur
Krise geführt haben, sondern verschiebt eine – zugege-
benermaßen schmerzhafte – Lösung in die Zukunft.
An dieser Einschätzung hat sich nichts geändert. Im
Gegenteil, durch die jetzt geplante Ausgestaltung der
EFSF mit Hebelmechanismen droht die Krise noch grö-
ßere Ausmaße anzunehmen. Mit solchen Hebeln kann
ein viel größeres Volumen an Staatsanleihen gestützt
werden als bisher vorgesehen war, ohne dass im Gegen-
zug die Einflussmöglichkeiten auf die gefährdeten Euro-
Staaten verstärkt werden. Damit wird abermals der An-
re
s
d
n
g
m
g
d
m
b
s
P
G
u
e
s
k
R
h
a
G
s
d
s
d
b
b
d
B
m
d
d
D
ic
–
d
d
R
b
te
m
li
lu
C
m
e
z
b
(C
(D
iz für Staaten mit hoher Verschuldung gesenkt,
trukturelle Reformen anzugehen. Das steigert wie-
erum das Haftungsrisiko.
So gewinnt man das Vertrauen der Kapitalmärkte
icht zurück, das zur Bewältigung der Krise aber drin-
end benötigt wird. Die Verschuldungsspirale droht viel-
ehr auf weitere Länder der Euro-Zone mit bislang sehr
uter Bonität überzugreifen. Aus diesem Grund kann ich
em vorliegenden Entschließungsantrag nicht zustim-
en.
Burkhardt Müller-Sönksen (FDP): Nicht alle der
isherigen und geplanten Maßnahmen finden meine Zu-
timmung.
Auch weiterhin bestehen bei mir in verschiedenen
unkten Zweifel. Ich halte eine geordnete Insolvenz für
riechenland auch künftig für ein geeignetes Instrument
nd begrüße daher außerordentlich die Diskussion auf
uropäischer Ebene über einen möglichen Schulden-
chnitt Griechenlands.
Da ich jedoch zum jetzigen Zeitpunkt nicht erkennen
ann, welche Risiken von anderen Staaten des Euro-
aums noch zu erwarten sind und diese Risiken mir bis-
er nicht benannt werden konnten, haben meine Zweifel
uch weiterhin Bestand.
Ich begrüße es ausdrücklich, dass der vereinbarte
arantierahmen von 221 Milliarden Euro nicht über-
chritten wird.
Auch die avisierte Einbeziehung von Drittkapital fin-
et meine volle Zustimmung. Die Risikoteilung zwi-
chen öffentlichen Mitteln der EFSF und Drittmitteln
urch private Investoren halte ich für den einzig gang-
aren Weg für eine Erhöhung der Kapazität der EFSF,
ei einer vertretbaren Erhöhung des Verlustrisikos. Auf
iese Weise ergeben sich keine Belastungen für den
undeshaushalt, die über den vereinbarten Garantierah-
en von 221 Milliarden Euro hinausreichen. Das auch
ie Hinzuziehung von Drittkapital, insbesondere aus
em außereuropäischen Ausland, in der öffentlichen
iskussion auch als „Hebel“ bezeichnet wird, bedauere
h sehr, denn der zuvor berechtigt in die Kritik geratene
andere – „Hebel“ beschrieb einen Sachverhalt, der nur
ie eigene Bilanz der EFSF betraf.
Ich begrüße es, dass auch bei der Entscheidung über
ie Guidelines der EFSF der Deutsche Bundestag im
ahmen von Beratung und Beschlussfassung im Plenum
efasst wird und erst die Entscheidungen über die wei-
re Ausgestaltung im Haushaltsausschusses vorgenom-
en werden.
Aufgrund dieser Abwägung stelle ich meine persön-
chen Bedenken und Zweifel zu den getroffenen Rege-
ngen zurück und stimme dem von den Fraktionen der
DU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen ge-
einsam vorgelegten Entschließungsantrag zur Abgabe
iner Regierungserklärung durch die Bundeskanzlerin
um Europäischen Rat und zum Eurogipfel am 26. Okto-
er zu.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Oktober 2011 16045
(A) )
)(B)
Mechthild Rawert (SPD): Unser gemeinsamer An-
trag überträgt der Bundesregierung ein Rahmenmandat
für die Verhandlungen der Staats- und Regierungschefs
der Euro-Zone am 26. Oktober 2011 über die Konkreti-
sierung von Optimierungsmodellen zur European Finan-
cial Stability Facility – EFSF. Wir haben uns in diesem
Antrag auf einen Rahmen verständigt, der es ermögli-
chen soll, einen möglichst effizienten Einsatz der Mittel
der EFSF zur Stabilisierung der Euro-Zone sicherzustel-
len. Ich stimme diesem Entschließungsantrag zu, weil
ich die grundlegende Zielrichtung der Stabilisierung Eu-
ropas unterstütze. Die Information und Einbindung des
Bundestags durch die Bundesregierung ist allerdings
nicht mit den Grundsätzen einer angemessenen Parla-
mentsbeteiligung vereinbar.
Unser Entschließungsantrag präjudiziert ausdrück-
lich keine Festlegung auf die konkrete Ausgestaltung
und technische Umsetzung eines oder mehrerer Modelle
zur Erhöhung des finanziellen Handlungsspielraums der
EFSF.
Die Bundesregierung hat im Vorfeld der Regierungs-
erklärung von Bundeskanzlerin Merkel wesentliche
Sachinformationen nur unvollständig und sehr kurzfris-
tig vorgelegt und dabei das Risiko bewusster Fehlinter-
pretationen und medialer Verwirrung in Kauf genom-
men.
Rolf Schwanitz (SPD): Ich habe aus folgenden
Gründen gegen den Entschließungsantrag gestimmt:
Die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität, EFSF,
muss wegen der weiterhin angespannten Marktlage ei-
nen möglichst effizienten Einsatz der ihr übertragenen
Mittel sicherstellen – Hebel. Dafür erscheint mir das Op-
timierungsmodell 1, das darauf zielt, ein unter Druck ste-
hendes Land der Euro-Zone mit Teilabsicherungen neuer
Staatsanleihen am Markt zu halten – Versicherungsmo-
dell – geeignet. Es ist aus meiner Sicht richtig, dieses
Modell weiter zu konkretisieren und später dazu die
Leitlinien der EFSF anzupassen.
Anders beurteile ich die als Modell 2 vorgestellte Ab-
sicht, zur Maximierung der vorhandenen EFSF-Kredit-
vergabekapazität eine oder mehrere Investmentzweckge-
sellschaften – SPIV – errichten und nutzen zu wollen.
Zum einen sind die hierzu dem Deutschen Bundestag
schriftlich vorgelegten Erläuterungen zu unbestimmt,
um die konkrete Ausprägung, aber auch die Grenzen
dieser Zweckgesellschaften wirklich einschätzen zu kön-
nen. Auch in der gestrigen, mehr als zweistündigen Be-
ratung des Haushaltsausschusses hat die Bundesregie-
rung das Modell 2 trotz mehrfacher Nachfrage nicht
weiter konkretisiert.
Darüber hinaus erinnern solche Investmentzweckge-
sellschaften in fataler Weise an jene Special Purpose
Viehicles – SPV –, deren Tätigkeit am Beginn der welt-
weiten Finanzkrise stand. Wir erinnern uns: Um das not-
wendige Kapital für neue Kredite zu beschaffen, wurden
damals Kreditforderungen in großem Stil verbrieft. Hier-
bei gaben die Kredit gebenden Banken die Zahlungsan-
sprüche aus Hypothekenkrediten zusammen mit deren
K
ru
w
a
–
W
D
h
h
N
m
tä
h
w
d
A
S
s
h
n
M
v
z
re
w
E
g
la
b
e
D
e
n
w
s
u
a
v
ü
s
4
G
E
re
e
P
s
U
d
e
(C
(D
reditrisiken an Investoren – andere Banken, Versiche-
ngen, Hedgefonds, Vermögensverwalter – weltweit
eiter. Dies geschah, indem die Ansprüche und Risiken
us ganzen Portfolien in solche Zweckgesellschaften
SPI – eingebracht und dann als forderungsbesicherte
ertpapiere an die Investoren weitergegeben wurden.
ieses intransparente Finanzkonstrukt trug nicht uner-
eblich zur weltweiten Finanzkrise bei und stand des-
alb später erheblich in der Kritik.
Aus diesen Gründen lehne ich die Errichtung und
utzung von Investmentzweckgesellschaften als Instru-
ent zur Maximierung der EFSF-Kreditvergabekapazi-
t – Modell 2 – ab. Ich will der Bundesregierung des-
alb auch keinen Auftrag erteilen, einen solches Modell
eiterzuverfolgen.
Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE): Ich lehne, wie
ie EFSF – Euro-Rettungsschirm – selbst, auch seine
usweitung und riskante Hebelung ab. Er vertieft die
paltung innerhalb der europäischen Gemeinschaft statt
ie sozial, ökologisch und wirtschaftlich zu einen.
Die wirklichen Ursachen der Krisen, vor allem die
ochspekulativen, entfesselten Finanzmärkte, werden
icht beseitigt, sondern fortgeschrieben und zementiert.
illiarden Steuergelder werden verbrannt, um Profite
on Banken, Versicherungen und Spekulationsgewinne
u sichern.
Die derzeitige Euro-Rettung ist eine reine Banken-
ttung auf Kosten der Bevölkerung – in Deutschland
ie den Krisenländern. Für die Bevölkerung in allen
U-Mitgliedstaaten bedeutet das massive Sozialkürzun-
en zur Finanzierung der EFSF. Insbesondere Griechen-
nd, Irland und Portugal werden drastischen Sozialab-
auprogrammen unterworfen.
Das europäische Projekt hat nur eine Zukunft, wenn
s demokratisch, sozial und wirtschaftlich gerecht ist.
azu brauchen wir statt Spekulationsrettungsschirme ein
uropäisches Konjunkturprogramm und eine koordi-
ierte Wirtschafts- und Sozialpolitik in der EU. Der er-
eitere Euro-Rettungsschirm zielt in die entgegenge-
etzte Richtung und gefährdet so das Projekt Europa.
Deshalb kann ich im Interesse der europäischen Idee
nd der Bevölkerung in allen EU-Mitgliedstaaten, also
uch der deutschen Bevölkerung, nicht zustimmen.
Alexander Ulrich (DIE LINKE): Vor nicht einmal
ier Wochen sind wir hier zusammengekommen, um
ber die Ausweitung des sogenannten Euro-Rettungs-
chirms, EFSF, abzustimmen: Er wurde auf effektive
40 Milliarden Euro aufgestockt, die deutschen
arantien wurden auf – im Höchstfall – 253 Milliarden
uro angehoben. Dies waren damals schon schwindeler-
gende Summen; im Vergleich zu den Summen; um die
s heute geht, nehmen sie sich allerdings fast schon wie
eanuts aus: Von einer Billion ist die Rede, manchmal
ogar von zwei Billionen. Und wofür das ganze Geld?
m endlich die Klimakatastrophe oder den Hunger in
er Welt zu bekämpfen, für sinnvolle Investitionen in
ine sozialökologische Zukunft? Nein, dieses Geld wird
16046 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Oktober 2011
(A) )
)(B)
einzig und allein dazu benutzt, Banken und Spekulanten
zu retten. Nicht zu Unrecht hat Rainer Brüderle in der
damaligen Debatte davon gesprochen, dass eine Hebe-
lung der EFSF eine Massenvernichtung sei – allerdings
nicht, wie er meinte, für die Finanzmärkte, sondern für
Steuergelder. Und deshalb habe ich heute gegen die He-
belung gestimmt.
Die Bundesregierung wird nicht müde zu betonen,
dass sich am deutschen Garantierahmen nichts ändert.
Tatsächlich bleibt es dabei, dass für die deutschen Steu-
erzahlerinnen und Steuerzahler „nur“ 253 Milliarden auf
dem Spiel stehen. Die fundamentale Änderung bei der
Hebelung der EFSF, die hier heute zur Abstimmung
steht, ist jedoch, dass das Risiko, dass diese Garantien
tatsächlich benötigt werden, enorm steigt. Denn durch
die Hebel ist die EFSF immer die erste, die zahlt, wenn
es irgendwo zu einer Krise kommt. Und wenn die EFSF
zahlt, dann zahlen wir, die Steuerzahlerinnen und Steuer-
zahler. Und deshalb habe ich heute gegen die Hebelung
gestimmt.
Ich will nicht länger zusehen, wie die Finanzmärkte
die Politik vor sich hertreiben. In der Finanzkrise wur-
den die Banken mit Milliardensummen gerettet – nun
spekulieren sie gegen die Schulden, die zu ihrer Rettung
gemacht wurden. Die Ratingagenturen haben in der
Finanzkrise völlig versagt und Lehman Brothers am Tag
vor der Pleite Bestnoten ausgestellt – nun schwingen sie
sich zum Schiedsrichter über nationale Politik auf. Die
Spekulanten haben mit aberwitzigen Produkten jongliert
und damit eine der größten Wirtschaftskrisen der jüngs-
ten Geschichte ausgelöst – heute tut die Politik alles, um
sie zu „beruhigen“. Aber die Spekulanten wollen nicht
beruhigt werden! Nur wo Unruhe herrscht, kann man
Gewinne machen. Wer das nicht begreift, kann die Krise
nicht lösen, nicht mit noch so vielen Milliarden.
Ich habe heute gegen die Hebelung des Rettungs-
schirms gestimmt, weil man die Euro-Krise nur lösen
kann, wenn man das Kasino schließt, wenn man die Spe-
kulanten an die Kette legt. Die Staaten müssen sich un-
abhängig von den Kapitalmärkten finanzieren können,
über eine Bank für öffentliche Anleihen. Die Finanz-
märkte müssen endlich streng reguliert werden, die Ban-
ken gehören unter öffentliche Kontrolle. Und die Verur-
sacher und Profiteure der Krise müssen zur Kasse
gebeten werden: Durch eine EU-weite Vermögensab-
gabe für Superreiche, durch eine Finanztransaktion-
steuer und durch eine Beteiligung großer privater Gläu-
biger.
Klaus-Peter Willsch (CDU/CSU): Vier Wochen
nach der Aufblähung und Ermächtigung des sogenannten
Euro-Rettungsschirmes – EFSF – soll der Bundestag heute
die Hebelung des ursprünglichen Kreditausleihvolumens
von 440 Milliarden Euro sanktionieren. Die Hebelung
ändert zwar nicht die absolute Höhe des Bürgschaftsrisikos
Deutschlands in Höhe von 211 Milliarden Euro, sehr
wohl aber die Eintrittswahrscheinlichkeit, also das Ri-
siko, dass die gegebenen Garantien gezogen werden. Für
eine Kreditausfallrate von circa 20 Prozent bedeutet ein
v
e
S
A
d
li
n
d
a
G
k
fa
m
W
p
H
d
–
b
s
d
s
u
s
n
d
d
w
S
s
v
s
v
a
a
d
u
te
G
ti
Z
M
v
ti
h
D
k
–
ü
s
s
e
s
g
G
(C
(D
ierfacher Hebel einen fünffachen Verlust für den Steu-
rzahler.
Das einzige wirksame Mittel zur Bekämpfung der
chuldenkrise ist das Durchbrechen der Schuldenspirale.
lle anderen Modelle erkaufen nur Zeit. Das Scheitern
er Strategie, kurzfristige Marktberuhigungen mit Mil-
ardenbürgschaften und ohne tatsächliche Aussicht auf
achhaltige ökonomische und haushalterische Solidität
er Krisenländer zu erkaufen, ist offensichtlich und wird
uch durch eine Hebelung oder eine Aufstockung des
arantierahmens, die früher oder später auf die Agenda
ommen wird, nicht aufgehalten. Wenn man auf dem
lschen Weg ist, hilft es nicht, aufs Gas zu drücken,
an entfernt sich so nur immer weiter vom richtigen
eg.
Die Steigerung der Effizienz, wie die Hebelung eu-
hemistisch umschrieben wird, muss bereits vor dem
intergrund einer möglichen Zuspitzung der Schulden-
ynamik in den großen europäischen Volkswirtschaften
vor allem Italien – betrachtet werden. Spätestens hier-
ei sollte aber klar sein, dass eine Bewältigung der ent-
prechenden Schuldenkrisen der großen Euro-Partner
urch das leider mittlerweile etablierte System aus Bürg-
chaftsgarantien, Heruntersubventionieren der Zinsen
nd Bonitätsverbesserung auf Kosten der wirtschaftlich
olideren AAA-Länder kein Ausweg ist. Dieser Weg
immt geradezu kontraproduktiv den Konsolidierungs-
ruck und setzt immer neue falsche Anreize. Zudem be-
roht er die Kreditwürdigkeit der heute noch sehr gut be-
erteten Länder. Das einzige Mittel gegen zu hohe
chulden sind hohe Zinsen.
Beide in den sogenannten Terms of Reference ange-
prochene Optionen, Teilausfallschutzzertifikate und In-
estmentzweckgesellschaft, führen letztlich dazu, dass
ich Schuldenstaaten weiterhin – nur jetzt einfacher –
erschulden können. Dies wirkt sich umso drastischer
us, als dass die EFSF die Berechtigung erhalten wird,
m Primär- und Sekundärmarkt zu intervenieren – und
amit in die Bad-Bank-Rolle der EZB gedrängt wird –
nd andererseits sogar präventiv Stützungskredite wei-
rreichen kann.
Beiden Modellen liegt überdies die Tendenz zu
runde, den seitens der EFSF weitergereichten Garan-
en Nachrangigkeit bei der Bedienung bei etwaigen
ahlungsausfällen einzuräumen – first loss. Auch diese
aßnahme mag zwar die Attraktivität für private In-
estoren erhöhen, führt aber im Falle eines – auch par-
ellen – Zahlungsausfalls unweigerlich zu einer deutlich
öheren Ausfallquote für die bürgenden Länder, im Falle
eutschlands also bis zu 211 Milliarden Euro. Alle Dis-
ussion um eine Effizienz von Hebelungsmodellen darf
trotz gleichbleibender Gesamthöhe der Bürgschafts-
bernahmen – über diese Tatsache nicht einfach hinweg-
ehen.
Mit der Schuldenbremse haben wir die legalen Ver-
chuldungsmöglichkeiten in Deutschland begrenzt – auf
uropäischer Ebene machen wir mit dieser Rettungs-
chirmpolitik genau das Gegenteil: Wir erhöhen die le-
alen Verschuldungsmöglichkeiten. Die Insolvenz von
riechenland wird unausweichlich kommen. Sie wird
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Oktober 2011 16047
(A) )
)(B)
derzeit nicht abgewendet, sondern verschleppt. Die Troika
hat kürzlich einen mehr als ernüchternden Bericht über
die Schuldentragfähigkeit des Landes geliefert. Die an-
stehende Tranche wurde dennoch ausgezahlt. Es sollte
jedem ein Warnsignal sein, dass der IWF künftig nicht
mehr an vermeintlichen Rettungsaktionen beteiligt wer-
den muss, sondern nur noch kann. Der IWF bereitet sich
auf das Verlassen des sinkenden Schiffes vor. Und die
Euro-Gruppe steuert weiter volle Kraft in Richtung Eis-
berg. Deshalb kann ich diesem Entschließungsantrag
nicht zustimmen.
Anlage 6
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
des Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/7411, Frage 5):
Wie konnte es nach Erkenntnissen der Bundesregierung
zum Diebstahl eines Maschinengewehrs auf dem Truppen-
übungsplatz Grafenwöhr kommen (Bericht der Nordbayeri-
schen Nachrichten vom 17. Oktober 2011: www.nordbay-
ern.de/region/pegnitz/maschinengewehr-von-der-schiessbahn-
geklaut-1.1588585), und wie beurteilt die Bundesregierung
die Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz vor unbefugtem Zu-
tritt Dritter auf den Truppenübungsplatz?
Der Diebstahl wurde durch einen Sicherheitsverstoß
der dort übenden Truppe ermöglicht und durch zwei Ge-
legenheitsdiebe – beide ohne personellen Bezug zur
Bundeswehr – begangen. Das gestohlene Maschinenge-
wehr konnte zwischenzeitlich aufgrund von Ermittlun-
gen der Polizei in einem anderen Fall mit jedoch identi-
scher Täterschaft wieder aufgefunden werden.
Zum Diebstahl konnte es Ermittlungen des zuständi-
gen Wehrdisziplinaranwaltes zufolge kommen, weil der
Aufbewahrungsort – das Führerhaus eines LKW-5-Ton-
ners zwar verschlossen – für eine gewisse Zeit aber un-
beaufsichtigt und unzureichend gesichert war.
Für die Absicherung und Sicherheitsvorkehrungen
auf dem Truppenübungsplatz ist die übende Truppe mit
verantwortlich. Sie hat lagebezogen und mit Blick auf
mitgeführte Waffen und zum Einsatz kommendes Gerät
alle erforderlichen Sicherungsmaßnahmen gegen unbe-
fugten Zutritt bzw. Zugriff zu treffen.
Anlage 7
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
des Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/7411, Frage 6):
Inwieweit sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund
dieses Vorfalls die Sicherheit der Bevölkerung vor Ort beein-
trächtigt, und welche Schritte sind unternommen worden bzw.
werden unternommen, um diese wiederherzustellen?
Für die ortsansässige Bevölkerung bestand in diesem
Fall keine Gefährdung. Die Täter stahlen das nicht auf-
munitionierte Maschinengewehr offensichtlich aus Gele-
genheit und ohne konkrete weitere kriminelle Absicht
u
w
e
R
ru
re
n
is
A
d
d
N
2
g
u
s
n
in
b
A
d
d
D
m
d
E
e
(C
(D
nd versenkten es schließlich in einem Dorfweiher, ohne
eiteren Schaden angerichtet zu haben.
Gleichwohl stellt dieser Vorfall für die Bundeswehr
in erhebliches Sicherheitsvorkommnis dar, dem im
ahmen seiner Aufklärung, der Ausbildung und Beleh-
ng der Truppe – im vorliegenden Fall auch disziplina-
n Ahndung des verantwortlichen Vorgesetzten – Rech-
ung zu tragen war und ist.
Eine grundsätzliche, systembedingte Sicherheitslücke
t aus diesem Fall jedoch nicht ableitbar.
nlage 8
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
es Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜND-
IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/7411, Frage 10):
Inwieweit bestätigt die Bundesregierung, nachdem sie in
ihren schriftlichen Antworten vom 4. Juli 2011 bzw. 17. Okto-
ber 2011 auf meine entsprechenden Fragen auf Bundestags-
drucksachen 17/6541 bzw. 17/7412 Unkenntnis behauptete,
nun die – damals längst vorliegenden – Informationen ihres
deutschen Bundeswehrkommandos im afghanischen ISAF-
Regionalkommando Nord, RCN, wonach unter dortiger deut-
scher Kommandoverantwortung vom 28. Januar bis 29. April
2011 US-Spezialeinheiten bei 1 410 verdeckten Operationen
(davon 479 „Capture or kill“, auch zwecks Tötung) 2 169 Per-
sonen gefangen nahmen und 485 töteten, und welche entspre-
chenden Detailangaben macht die Bundesregierung über sol-
che Einsätze dort seither sowie über die jeweilige Beteiligung
deutscher Stellen vor allem der Bundeswehr daran (bitte auf-
schlüsseln nach Informationszulieferung, boden- bzw. luftge-
stützter Aufklärung, Durchführung, Auswertung sowie Nach-
bearbeitung dieser Einsätze)?
Die für den Zeitraum vom 28. Januar bis 29. April
011 behaupteten Zahlenangaben zu den im ISAF-Re-
ionalkommando Nord durchgeführten Operationen von
nter nationalem Kommando stehenden US-amerikani-
chen Spezialkräften können von der Bundesregierung
icht bestätigt werden.
Wie bereits mehrfach mitgeteilt, ist die Bundeswehr
keiner Weise an deren Operationsführung unmittelbar
eteiligt.
nlage 9
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Frage
er Abgeordneten Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN) (Drucksache 17/7411, Frage 11):
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung für die
Finanzierung des Kitaausbaus vor dem Hintergrund der Er-
gebnisse der Studie des Essener Bildungsforschers Klaus
Klemm (vergleiche stern.de vom 19. Oktober 2011), dass
weiterhin über 270 000 Betreuungsplätze fehlen, um den ab
2013 geltenden Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz für
Kinder unter drei Jahren einzulösen?
Der Ausbau der Kinderbetreuung in Deutschland
acht gute Fortschritte. Das Kinderförderungsgesetz,
as Ende 2008 in Kraft getreten ist, hat zu einer starken
rweiterung von Betreuungsangeboten in Kindertages-
inrichtungen und in der Kindertagespflege geführt und
16048 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Oktober 2011
(A) )
)(B)
setzt Maßstäbe für mehr Betreuungsangebote und zu-
gleich für eine Verbesserung der Betreuungsqualität.
39 Prozent der Eltern von Kindern im Alter bis zu
drei Jahren wünschen sich derzeit ein Betreuungsange-
bot. Bisher werden rund 23 Prozent der Kinder in dieser
Altersgruppe in Kindertageseinrichtungen oder in der
Kindertagespflege betreut. Das ergibt der Zweite Zwi-
schenbericht zur Evaluation des Kinderförderungsgeset-
zes, im Mai 2011 vom Bundeskabinett verabschiedet.
Der Ausbaustand zeigt: Es gibt deutlich mehr Betreu-
ungsangebote für unter Dreijährige als in den vergange-
nen Jahren, aber es gibt längst nicht genug. Das große
Ziel, 750 000 Betreuungsplätze bis 2013 bereitzustellen,
ist erreichbar – allerdings brauchen wir dafür deutlich
mehr Dynamik beim Ausbau. Der Ausbau der Kinderta-
gesbetreuung kann nur gelingen, wenn alle Verantwortli-
chen – Länder, Kommunen genauso wie der Bund – ih-
ren zugesagten Beitrag leisten.
Die Investitionsmittel und auch die Beteiligung des
Bundes an den Betriebskosten stehen zur Verfügung:
Der Bund beteiligt sich bis 2013 mit insgesamt vier Mil-
liarden Euro und anschließend mit 770 Millionen Euro
jährlich an den Kosten des Ausbaus der Kinderbetreu-
ungsangebote für unter Dreijährige. Diese Mittel stehen
nicht nur für den quantitativen Ausbau bereit, sondern
kommen auch im Wege der Unterstützung bei den aus-
baubedingten Betriebskosten der Betreuungsqualität zu-
gute.
Mit der Initiative „Offensive Frühe Chancen“, die am
2. November 2010 gestartet ist, stellt der Bund bis zum
Jahr 2014 ferner rund 400 Millionen Euro zur Verfü-
gung, um bis zu 4 000 Einrichtungen – insbesondere in
benachteiligten Sozialräumen – zu „Schwerpunkt-Kitas
Sprache & Integration“ auszubauen.
Ich sage noch einmal: Der bedarfsgerechte, qualitäts-
orientierte Ausbau der Kindertagesbetreuung in gemein-
samer Verantwortung von Bund, Ländern und Kommu-
nen braucht eine gemeinsame Kraftanstrengung. Mein
Haus hat bereits bisher Entscheidendes dazu beigetra-
gen. Auch in Zukunft werden wir unseren Beitrag leis-
ten.
Anlage 10
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die
Frage des Abgeordneten Stefan Schwartze (SPD)
(Drucksache 17/7411, Frage 12):
Strebt die Bundesregierung die EU-Zielmarke „20 Prozent
Männer als Erzieher“ bis 2015 an, und wenn ja, wie sieht der
konkrete Zeitplan aus, um diese Zielmarke zu erreichen, vor
dem Hintergrund, dass die Anzahl der männlichen Erzieher
zuletzt lediglich von 2,4 auf 2,7 Prozent gestiegen ist?
Für die Bundesregierung ist das Erreichen der 20-Pro-
zent-Marke ein mittel- bis langfristiges Ziel.
Erfahrungen aus Norwegen zeigen, dass es eines lan-
gen konsequenten Handelns bedarf, um eine Erhöhung
des Männeranteils in Kitas zu erreichen. Es hat dort gut
1
1
A
d
F
(D
n
b
E
n
–
–
–
(C
(D
2 Jahre gebraucht, bis ein Anteil von durchschnittlich
0 Prozent Männern in Kitas erreicht wurde.
nlage 11
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die
rage des Abgeordneten Stefan Schwartze (SPD)
rucksache 17/7411, Frage 13):
Wie sieht die Finanzplanung der Bundesregierung für die
Umsetzung dieser Zielmarke aus, und sind über die ESF-Mit-
tel hinaus weitere Maßnahmen und Investitionen der Bundes-
regierung geplant, um mehr Männer zu Erziehern ausbilden
zu lassen?
Für Maßnahmen, die dem Programm „MEHR Män-
er in Kitas“ zuzurechnen sind, hat die Bundesregierung
is 2014 Finanzmittel in Höhe von circa 15,3 Millionen
uro eingeplant.
Hieraus werden eine Reihe unterschiedlicher Maß-
ahmen finanziert:
Im Rahmen des ESF-Modellprogramms „MEHR
Männer in Kitas“ erproben 16 Träger und Trägerver-
bünde aus 13 Bundesländern unterschiedliche Kon-
zepte, um das Interesse von Jungen und Männern am
Beruf des Erziehers zu wecken, sie bei der Entschei-
dung für den Erzieherberuf zu unterstützen, die Per-
spektiven für Männer (und Frauen) in den Kinderta-
geseinrichtungen zu verbessern und die Männer zum
Verbleib im Beruf zu bewegen.
1 300 Kindertagesstätten sind in die Modellprojekte
einbezogen.
Laufzeit des Programms: 1. Januar 2011 bis 31. De-
zember 2013
Finanzvolumen: 13,2 Millionen Euro
Förderung durch den Europäischen Sozialfonds:
7,5 Millionen Euro
Die Kofinanzierung erfolgt aus nationalen Mitteln:
5,7 Millionen Euro
Seit Januar 2010 wird an der Katholischen Hoch-
schule für Sozialwesen Berlin die Koordinationsstelle
„Männer in Kitas“ gefördert. Sie hat die Aufgabe, ge-
meinsam mit Verantwortlichen aus Politik und Praxis
den Anteil männlicher Fachkräfte in Kitas spürbar zu
steigern. Sie koordiniert auch das ESF-Modellpro-
gramm „MEHR Männer in Kitas“.
Förderzeitraum 2010 bis 2012
Fördervolumen: 1,06 Millionen Euro
Im September 2012 wird eine internationale Fachta-
gung zum Thema „Männer in Kitas“ ausgerichtet, auf
der erste Erfahrungen zur gleichstellungspolitischen
Gesamtstrategie „Männer in Kitas“ auf europäischer
Ebene mit Experten und Expertinnen diskutiert wer-
den sollen.
Fördervolumen: 125 000 Euro
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Oktober 2011 16049
(A) )
)(B)
– Im Rahmen der Tandem-Studie zu männlichen und
weiblichen Erziehern in Kindertagesstätten geht die
Evangelische Hochschule Dresden der Frage nach, ob
und wie sich Erzieherinnen und Erzieher in der kon-
kreten pädagogischen Praxis von Kindertageseinrich-
tungen unterscheiden.
2013 werden die Ergebnisse vorliegen.
Fördervolumen: 253 000 Euro
– Bei dem „Quereinsteigerprogramm – Männer in Ki-
tas“ wird ein besonderer Schwerpunkt auf die Integra-
tion berufserfahrener Männer in den Erzieherberuf
gelegt.
Ziel dieses Quereinsteigerprogramms ist es, die Bun-
desländer für die Einrichtung von Quereinstiegsoptio-
nen in die Ausbildung zum Erzieher zu motivieren,
bzw. bei dessen Ausweitung zu unterstützen.
Um das gesteckte Ziel erreichen zu können, ist eine
Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit
vereinbart.
Anlage 12
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die
Frage der Abgeordneten Monika Lazar (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/7411, Frage 14):
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung in ihrer
frauen- und geschlechterpolitischen Arbeit aus der Ankündi-
gung der Dax-30-Unternehmen, freiwillige und individuelle
Frauenquoten einzuführen, vor allem angesichts der unter-
schiedlichen Auffassungen der zuständigen Bundesministe-
rinnen?
Die Bundesregierung erkennt die Anstrengungen der
Dax-30-Unternehmen an. Die Unternehmen haben ge-
zeigt, dass sie hinter dem Ziel stehen, faire Chancen von
Frauen auf Spitzenpositionen zu fördern. Die unterneh-
mensinterne Verständigung auf diese individuellen
Ziele, hat in den Unternehmen wichtige Diskussionen in
Gang gesetzt, welche Strukturen mit Blick auf faire
Chancen für Frauen verändert werden müssen.
Die Bundesregierung hält den Ansatz der Dax-30-Un-
ternehmen, Talente von der Basis her zu entwickeln, für
einen der möglichen Wege zur Verbesserung der Reprä-
sentanz von Frauen in Führungspositionen. Sie sieht
aber auch, dass die Zielvereinbarungen innerhalb der
Unternehmen die obersten Führungsetagen von Vorstand
und Aufsichtsrat nicht erfassen, obwohl für diese Ebene
großer Handlungsbedarf besteht.
Deshalb wird sich die Bundesregierung weiter dafür
einsetzen, die im Koalitionsvertrag vereinbarte Erhö-
hung des Anteils von Frauen in Vorständen und Auf-
sichtsräten zu erreichen. Die Meinungsbildung innerhalb
der Bundesregierung, wie dieses Ziel zu erreichen ist, ist
noch nicht abgeschlossen.
A
d
F
D
m
p
p
m
s
F
b
s
g
a
z
d
a
g
z
F
–
–
–
A
d
F
s
v
F
b
n
d
(C
(D
nlage 13
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die
rage der Abgeordneten Monika Lazar (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN) (Drucksache 17/7411, Frage 15):
Hat die Bundesregierung nach der Vorlage des Bundes-
gleichstellungsberichts eine Umsetzungsstrategie im Sinne
der Lebenslaufperspektive entwickelt, die auf diese uneinheit-
lichen Regelungen reagieren kann?
Der erste Gleichstellungsbericht der Bundesregierung
acht deutlich, dass das Thema Frauen in Führungs-
ositionen – wie in anderen Fällen der Gleichstellungs-
olitik auch – einen integrativen Ansatz notwendig
acht, um die komplexen und vielfach miteinander ver-
chränkten Ursachen der mangelnden Repräsentanz von
rauen in Führungspositionen zu überwinden. Die Le-
enslaufdynamiken müssen dabei konsequent berück-
ichtigt werden.
Die Bundesregierung beschränkt sich – auch als Er-
ebnis des Gleichstellungsberichtes – nicht darauf, sich
uf die Ebene der Vorstände und Aufsichtsräte zu kon-
entrieren. Allerdings sind erhebliche Auswirkungen auf
ie Unternehmenskultur zu erwarten, wenn mehr Frauen
uf Vorstands- und Aufsichtsratsebene wirken werden.
Die Bundesregierung wird mit Blick auf Erwerbsbio-
rafien und Karrierepfade umfassend an den Vorausset-
ungen für eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in
ührungspositionen arbeiten. Dazu zählt vor allem:
die weitere Verbesserung der Vereinbarkeit von Fami-
lie und Beruf (damit ist auch Vereinbarkeit von Pflege
und Beruf gemeint);
die Entwicklung einer lebensereignisorientierten Per-
sonalpolitik zur Unterstützung einer frauen- und fa-
milienbewussten Unternehmenskultur;
bestehende Barrieren zu analysieren und Handlungs-
empfehlungen, zum Beispiel zur Vermeidung von
Karrierebrüchen aufgrund von Familie, zu entwi-
ckeln.
nlage 14
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die
rage der Abgeordneten Caren Marks (SPD) (Druck-
ache 17/7411, Frage 16):
Wie wird der Begriff „Führungsposition“ in den jeweili-
gen Dax-30-Unternehmen definiert, die sich am 17. Oktober
2011 mit der Bundesregierung zur Erhöhung des Frauen-
anteils trafen, und unterscheiden sich diese bei den einzelnen
Unternehmen (wenn ja, bitte Unterschiede darlegen)?
Die Dax-30-Unternehmen haben sich mit der Selbst-
erpflichtung dazu bekannt, die Förderung der Frauen in
ührungspositionen in ihren Unternehmen weiter auszu-
auen.
Die Zielvorgaben unterscheiden sich dabei sowohl
ach Höhe als auch nach Basisgröße. Es fehlt aufgrund
er jeweils spezifisch und individuell unterschiedlichen
16050 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Oktober 2011
(A) )
)(B)
Rahmenbedingungen und Strukturen der Unternehmen
an einer einheitlichen Definition des Begriffs „Füh-
rungsposition“. Jedes Unternehmen hat die im eigenen
Unternehmen eingeführte Begrifflichkeit zugrunde ge-
legt.
Anlage 15
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die
Frage der Abgeordneten Caren Marks (SPD) (Druck-
sache 17/7411, Frage 17):
Welche konkrete Zielvorgabe hat sich jedes einzelne der
Dax-30-Unternehmen gegeben (bitte Auflistung der Unter-
nehmen und Benennung der jeweiligen prozentualen Zielvor-
gabe), und wie bewertet die Bundesregierung diese Zielanga-
ben?
Die Unternehmen haben sich jeweils individuelle und
konkrete Ziele – wie bereits erwähnt – gegeben. Die Un-
ternehmen bekennen sich damit zur Erhöhung des An-
teils von Frauen in Führungspositionen.
Die Liste mit den einzelnen Zielvorgaben, die den
Ministerinnen am 17. Oktober vonseiten der Personal-
vorstände der Dax 30 übergeben wurde, wird Ihnen zu-
geleitet.
Alle Unternehmen – unabhängig von der jeweiligen
Branche – haben sich zweistellige Zielvorgaben gege-
ben. Alle Zielvorgaben basieren auf Vorstandsbeschlüs-
sen der Unternehmen, eine jährliche Fortschrittsbericht-
erstattung ist von den Unternehmen angekündigt.
Die Bundesregierung hält den Ansatz der Dax-30-
Unternehmen, Talente von der Basis her zu entwickeln,
für einen der möglichen Wege zur Verbesserung der Re-
präsentanz von Frauen in Führungspositionen. Sie sieht
aber auch, dass die Zielvereinbarungen innerhalb der
Unternehmen die obersten Führungsetagen von Vorstand
und Aufsichtsrat nicht erfassen, obwohl für diese Ebene
großer Handlungsbedarf besteht.
Die endgültige Bewertung der Zielvereinbarung steht
noch aus – von besonderem Interesse wird es sein zu be-
obachten, ob die Unternehmen die selbst gesetzten Ziele
auch tatsächlich erreichen.
Mit ihrer Politik hat die Bundesregierung erkennbar
zu erheblichen Fortschritten aufseiten der Unternehmen
beigetragen. Die Bundesregierung wird weiterhin alle
notwendigen Maßnahmen für eine signifikante Verbes-
serung des Anteils von Frauen in Führungspositionen er-
greifen.
Anlage 16
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
Frage des Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/7411, Frage 20):
Wie muss ein Bahnübergang gesichert werden, wenn auf-
grund einer Baumaßnahme die Schranke an einem üblicher-
weise beschrankten Bahnübergang außer Betrieb genommen
B
a
B
g
d
b
P
z
ß
te
z
E
h
s
z
A
d
F
N
im
g
R
s
b
te
fa
K
A
d
F
D
g
(C
(D
wird, und findet die Bundesregierung es ausreichend, wenn
der Übergang nur von Posten mithilfe von Flatterbändern und
einer Leuchte gesichert wird, die gerade in den Nachtstunden
von Autofahrern leicht übersehen werden können, weil sie mit
hellem rotem Blinklicht rechts und links der Straße rechnen,
wenn ein Zug kommt, und sie über die Änderung der Rege-
lung am Bahnübergang bei der Annäherung nicht rechtzeitig
zum Beispiel durch auffällige Hinweistafeln warnend hinge-
wiesen werden?
Gemäß § 11 Abs. 11 der Eisenbahn-Bau- und
etriebsordnung ist die Sicherung durch Posten allen
nderen in § 11 Abs. 6 bis 10 der Eisenbahn-Bau- und
etriebsordnung genannten Sicherungsmaßnahmen
leichwertig. Bei Ausfall der technischen Sicherung ist
ie Sicherung durch Posten gemäß § 11 Abs. 19 Eisen-
ahn-Bau- und Betriebsordnung vorgeschrieben. Der
osten hat die Wegebenutzer so lange durch Zeichen an-
uhalten, bis das erste Eisenbahnfahrzeug etwa die Stra-
enmitte erreicht hat. Die Anzahl der eingesetzten Pos-
n und die Art der Sicherungsmittel, insbesondere auch
ur Berücksichtigung der Sichtverhältnisse, hat das
isenbahninfrastrukturunternehmen in seiner Sicher-
eitsverantwortung gemäß § 4 Abs. 1 Allgemeines Ei-
enbahngesetz den Notwendigkeiten des Einzelfalls an-
upassen.
nlage 17
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
rage des Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜND-
IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/7411, Frage 21):
Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Sachstand
bei der Änderung der Verordnung über die Interoperabilität
des transeuropäischen Eisenbahnsystems, Transeuropäische-
Eisenbahn-Interoperabilitätsverordnung, TEIV, und wann ist
aus Sicht der Bundesregierung damit zu rechnen, dass das Zu-
lassungsverfahren für Eisenbahnfahrzeuge standardisiert wird?
Der Verordnungsentwurf der TEIV hinsichtlich der
Handbuch Eisenbahnfahrzeuge durch die Arbeits-
ruppe „Optimierung Fahrzeugzulassung“ erarbeiteten
egelungen und Prozesse für die Herstellung und Zulas-
ung von Eisenbahnfahrzeugen von der Ausschreibung
is zur Inbetriebnahme ist weitestgehend unter den be-
iligten Akteuren abgestimmt. Das Rechtsetzungsver-
hren zur Umsetzung dieser Empfehlungen wird in
ürze eingeleitet.
nlage 18
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
rage der Abgeordneten Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN) (Drucksache 17/7411, Frage 22):
Welche Berechnungen zur Verkehrsentwicklung und wel-
che Annahmen insbesondere für die Entwicklung der Flug-
gastzahlen des Flughafens Hahn liegen dem Kosten-Nutzen-
Verhältnis von 1,8 zugrunde, das für die Entscheidung für den
Bau der B 50 neu zwischen dem Autobahnkreuz Wittlich
(A 1/A 60) und Longkamp (B 50 alt) maßgeblich war?
Bei der Ermittlung des in der mündlichen Frage
enannten Nutzen-Kosten-Verhältnisses, NKV, von
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Oktober 2011 16051
(A) )
)(B)
1,8 wurde die Bewertung auf der Grundlage der im Auf-
trag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung erstellten „Prognose der deutschland-
weiten Verkehrsverflechtungen 2025“ mit rund 13 000
Fz/24 h angesetzt. Dabei geht man von circa 3 000 Be-
schäftigten auf dem Flughafen Frankfurt-Hahn sowie
rund 4 Millionen Passagiere pro Jahr aus. Diese Pro-
gnose basiert auf einer großräumigen deutschlandweiten
Betrachtung.
Ergänzend weise ich darauf hin, dass im Auftrag der
Straßenbauverwaltung Rheinland-Pfalz eine Verkehrs-
untersuchung für den Abschnitt der Bundesstraße B 50
neu zwischen Wittlich und Longkamp im Jahr 2009 ak-
tualisiert wurde. Die Prognoseverkehrsbelastung im Be-
reich des Hochmoselübergangs liegt bei rund 25 100 Fz/
24 h, wenn die für den Raum maßgebenden Entwicklun-
gen durch den Flughafen Frankfurt-Hahn und die Aus-
weitung von Gewerbeflächen eintreffen. Unter diesen
positiven Voraussetzungen beträgt das ermittelte NKV 3,1.
Anlage 19
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
Frage der Abgeordneten Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/7411, Frage 23):
Ab welchem Verkehrsbedarf geht das Bundesministerium
für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung von einem volkswirt-
schaftlichen Nutzen aus?
Folgende Bewertungskomponenten werden als Pro-
jektnutzen bei der Ermittlung des NKVs berücksichtigt:
Verbilligung von Beförderungsvorgängen, Erhaltung der
Verkehrswege, Erhöhung der Verkehrssicherheit, Ver-
besserung der Erreichbarkeit von Fahrzielen, räumliche
Vorteile, Entlastung der Umwelt, Wirkung des induzier-
ten Verkehrs, verbesserte Anbindung von See- und Flug-
häfen, Erfüllung verkehrsfremder Funktionen.
Da das dargelegte Bewertungsverfahren zur Ermitt-
lung des Nutzen-Kosten-Verhältnisses aus unterschied-
lichen Bewertungskomponenten besteht und die Ver-
kehrsbelastung nur eine dieser Einflussgrößen darstellt,
lässt sich die Frage nicht eindeutig beantworten.
Im Übrigen wird auf die „Gesamtwirtschaftliche
Bewertungsmethodik der Bundesverkehrswegeplanung
2003“ im Internet verwiesen.
Anlage 20
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
Frage der Abgeordneten Bettina Herlitzius (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/7411, Frage 24):
Was versteht das Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung unter einer solide ausgestatteten Städte-
bauförderung, so von dem Parlamentarischen Staatssekretär
Dr. Andreas Scheuer beim Nationalen Stadtentwicklungskon-
gress am 12. Oktober 2011 in Kassel geäußert?
Es ist ein langfristiges Anliegen des Bundes, die
Städte und Gemeinden aktiv bei ihren städtebaulichen
A
b
K
4
d
h
re
d
v
b
a
S
g
re
n
B
A
d
F
s
b
g
in
z
b
u
u
u
W
a
te
v
re
d
s
k
n
fü
A
d
F
s
(C
(D
npassungsprozessen zu unterstützen, unter anderem
eim demografischen, wirtschaftlichen, sozialen und
limawandel.
Im aktuellen Programmjahr 2011 stehen insgesamt
55 Millionen Euro Bundesmittel für die Städtebauför-
erung zur Verfügung. Für das Jahr 2012 ist trotz der
aushaltsmäßigen Konsolidierungserfordernisse zur Er-
ichung der neuen verfassungsrechtlichen Verschul-
ungsregeln vorgesehen, mit einem Programmvolumen
on 410 Millionen Euro alle Programme der Städte-
auförderung fortzusetzen. Hierbei ist auch eine Wieder-
ufstockung und inhaltliche Erweiterung des Programms
oziale Stadt eingeplant.
Auch für die Zukunft möchte der Bund nach Maß-
abe seiner Finanzkraft und seiner finanzverfassungs-
chtlichen Zuständigkeiten den Ländern und Kommu-
en weiterhin als verlässlicher Partner bei der
ewältigung städtebaulicher Probleme zur Seite stehen.
nlage 21
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
rage des Abgeordneten Gustav Herzog (SPD) (Druck-
ache 17/7411, Frage 25):
Mit welchen durchschnittlichen Baukosten ist für einen
Kilometer Autobahn in Deutschland im Vergleich zu Frank-
reich und den Niederlanden zu rechnen, und wie erklärt die
Bundesregierung die Unterschiede (bitte tabellarisch unter-
gliedert in Neubau, Ersatzneubau und Unterhaltung)?
Die Kosten für den Bau von einem Kilometer Auto-
ahn in Deutschland sind sehr unterschiedlich und bewe-
en sich im Bereich zwischen 7 und 20 Millionen Euro,
besonderen Fällen in städtischen Bereichen auch bis
u 100 Millionen Euro. Diese großen Unterschiede ha-
en vielfältige Gründe wie Topografie und Lage, Anzahl
nd Größe der Ingenieurbauwerke, Bodenbeschaffenheit
sw. sowie nicht zuletzt auch Folgekosten für Umwelt
nd Naturschutz. Deshalb kann nicht gesagt werden:
enn Autobahn A soviel kostet, kostet Autobahn B
uch soviel. Dies gilt ebenso für Ersatzneubau- oder Un-
rhaltungsmaßnahmen.
Da nicht einmal die Kosten innerhalb Deutschlands
ergleichbar sind, ist erst recht kein Vergleich mit ande-
n Ländern ohne vertiefte Analysen möglich.
Ob verlässliche internationale Vergleichzahlen für
en Bau von Autobahnen ermittelbar sind, lässt die zu-
tändige Fachabteilung des Bundesministeriums für Ver-
ehr, Bau und Stadtentwicklung gegenwärtig durch ei-
en externen Gutachter untersuchen. Ergebnisse werden
r das Frühjahr 2012 erwartet.
nlage 22
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
rage des Abgeordneten Gustav Herzog (SPD) (Druck-
ache 17/7411, Frage 26):
Ist die Bundesregierung der gleichen Meinung wie der
verkehrspolitische Sprecher der Fraktion der FDP, Patrick
16052 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Oktober 2011
(A) )
)(B)
Döring, der in der Zeit vom 28. Juli 2011 zum Thema Pkw-
Maut und Straßenfinanzierung behauptete, kein Land baue
„so teuer wie wir“, und sieht die Bundesregierung einen Zu-
sammenhang zwischen den höheren Kosten für den Ausbau-
standard der Bundesautobahnen und der zulässigen Höchstge-
schwindigkeit?
Nein. – Die Bundesregierung sieht sich – im Einklang
mit einer EU-Initiative – dem Ziel verpflichtet, die Zahl
der Getöteten auf den Straßen in Deutschland bis 2020
um 40 Prozent zu reduzieren.
In diesem Sinne wird mit dem „Ausbaustandard“ der
Bundesautobahnen unter Berücksichtigung wirtschaftli-
cher Aspekte ein möglichst sicherer und leistungsfähiger
Verkehrsablauf angestrebt. Planung und Entwurf der Au-
tobahnen erfolgen dabei regelmäßig auf der Grundlage
technischer Regelwerke, nach denen sich insbesondere
die technische Ausstattung zum Beispiel mit passiven
Schutzeinrichtungen und ausreichend breiten Seiten-
streifen richtet und die das sichere Befahren mit Richtge-
schwindigkeit gewährleisten.
Anlage 23
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE)
(Drucksache 17/7411, Frage 29):
Auf welche Art und Weise nehmen deutsche Behörden so-
wie sonstige deutsche Institutionen mit Sicherheitsexperten
oder Nuklearexperten an der „Ad Hoc Group on Nuclear
Security“ teil, die eine Unterarbeitsgruppe der Ratsarbeits-
gruppe Atomic Questions Group, AQG, ist und Stresstests bei
Atomanlagen hinsichtlich etwaiger Flugzeugabstürze, Cyber-
attacken und terroristischer bzw. böswilliger Anschläge (Pres-
seerklärung Kommission, IP/11/640, 25. Mai 2011) vorberei-
tet und durchführt, und Vertreter welcher Behörden und
Nichtregierungsorganisationen bzw. Wissenschaftler sollen
wie geplant (Europäische Kommission, MEMO/11/339,
25. Mai 2011) in Public Seminars auf nationaler wie auf EU-
Ebene eingeladen werden?
Die Gruppe der Leiter der atomrechtlichen Behörden
in Europa, die ENSREG, European Nuclear Safety Re-
gulators Group, und die Europäische Kommission haben
sich im Mai 2011 zu den Einzelheiten eines umfassen-
den europäischen Stresstests geeinigt. Dieser EU-Stress-
test umfasst sowohl den Bereich Sicherheit als auch den
Bereich Sicherung. Für den Bereich der Sicherung
wurde die „Ad Hoc Group on Nuclear Security“,
AHGNS, eingerichtet. Das für die Sicherung kerntechni-
scher Anlagen zuständige Fachreferat des Bundesminis-
teriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
ist offizieller Ansprechpartner und Mitglied der Gruppe.
Abhängig von der jeweiligen Thematik werden die zu-
ständigen Behörden oder Experten beteiligt. Insbeson-
dere gilt dies auch für das Bundesministerium des Innern
und seinen Geschäftsbereich. Die AHGNS wird für den
Gesamtbericht der Kommission einen Beitrag zur nu-
klearen Sicherung erarbeiten. In Bezug auf den Teilneh-
merkreis der durch die ENSREG, European Nuclear
Safety Regulators Group, in ihrer Erklärung vom
25. Mai 2011 angeratenen öffentlichen Seminare wurde
bislang, soweit bekannt, noch keine weitere Festlegung
getroffen. Es ist derzeit auch noch nicht ersichtlich, ob
u
e
A
d
F
N
ta
g
k
B
re
h
n
A
d
F
N
A
tu
2
n
E
A
d
g
D
(C
(D
nd inwieweit der Bereich Sicherung des EU-Stresstests
benfalls in diesen Seminaren thematisiert werden wird.
nlage 24
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
rage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜND-
IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/7411, Frage 30):
Welcher/welchen Bundesbehörde/Bundesbehörden liegen
die beiden Dokumente vor, auf die sich die Bundesregierung
in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bünd-
nis 90/Die Grünen auf Bundestagsdrucksache 17/1386 bei der
Beantwortung der Frage 4 gestützt hat (Protokoll des nieder-
sächsischen Oberbergamtes vom 24. Juni 1997 zu dessen Be-
sprechung mit Vertretern des Bundesministeriums für Bildung
und Forschung am 11. März 1997 sowie das Fax zur Verein-
barung dieser Besprechung)?
Es wird auf die Antwort zur Frage Nr. 4 der Bundes-
gsdrucksache 17/1386 verwiesen. Nach gegenwärti-
em Recherchestand wurden die beiden genannten Do-
umente nicht in den Aktenbestand einer
undesbehörde übernommen. Eine vollständige Akten-
cherche bei allen in Betracht kommenden Bundesbe-
örden war bis zur Fragestunde am 26. Oktober 2011
icht möglich.
nlage 25
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
rage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜND-
IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/7411, Frage 31):
Hat sich der Abteilungsleiter RS im Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, BMU,
Gerald Hennenhöfer, im Frühjahr/Sommer 2010 persönlich
mit Bruno Thomauske im BMU zum Sachverhalt des damals
bevorstehenden BMU-Auftrags für die vorläufige Sicherheits-
analyse Gorleben,VSG, getroffen (bitte mit Angabe des Da-
tums), und war an diesem Treffen auch das für die VSG zu-
ständige BMU-Referat beteiligt?
Es hat Gespräche zwischen Dr. Thomauske und der
rbeitsebene des Bundesministeriums für Umwelt, Na-
rschutz und Reaktorsicherheit im Frühjahr/Sommer
010 gegeben. Es waren informelle Gespräche zur Mei-
ungsbildung über die weitere Vorgehensweise bei der
ndlagerung wärmeentwickelnder radioaktiver Abfälle.
nlage 26
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Fra-
en des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN) (Drucksache 17/7411, Fragen 32 und 33):
Wie viele Unternehmen profitieren aktuell von der beson-
deren Ausgleichsregelung des Erneuerbare-Energien-Geset-
zes, und mit wie vielen begünstigten Unternehmen rechnet die
Bundesregierung auf Grundlage des ab 2012 gültigen Erneu-
erbare-Energien-Gesetzes?
Hat die Bundesregierung prüfen lassen, ob die Erweite-
rung des Kreises der Begünstigten im Rahmen der besonderen
Ausgleichsregelung im Kontext der Novelle des Erneuerbare-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Oktober 2011 16053
(A) )
)(B)
Energien-Gesetzes kompatibel zu dem europäischen Beihilfe-
recht ist, und, falls ja, ist die Bundesregierung bereit, die ihr
vorliegende Expertise dem Parlament zur Verfügung zu stel-
len?
Zu Frage 32:
Im Bescheidverfahren für das Jahr 2011 wurden nach
Angaben des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhr-
kontrolle 800 Begrenzungsbescheide erteilt. Diese Be-
scheide beziehen sich nicht auf Unternehmen, sondern
auf Abnahmestellen der betroffenen Unternehmen. Be-
günstigt wurden damit 592 Unternehmen (543 Unterneh-
men des produzierenden Gewerbes und 49 Schienenbah-
nen).
Wie viele Unternehmen vom Jahr 2013 an von den im
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2012 vorgenom-
menen Änderungen der Besonderen Ausgleichsregelung
profitieren werden, kann bislang nur sehr überschlägig
abgeschätzt werden. Grund hierfür ist, dass keine detail-
lierten Daten zum Stromverbrauch und insbesondere zur
Stromintensität der potenziellen neuen Antragsteller vor-
liegen. Abschätzungen für das Bundesministerium für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) im
Zuge der Beratungen zum EEG 2012 hatten kurz- und
mittelfristig eine Verdreifachung der bisherigen Antrags-
zahlen gegenüber 2010 (rund 650) für möglich gehalten,
ganz überwiegend durch neue Antragsteller.
Der zu erwartende Anstieg der Antragszahlen erlaubt
allerdings keinen Rückschluss auf den zu erwartenden
Anstieg der begünstigten Strommenge, weil es bei den
neuen Antragstellern um weitaus geringere Strommen-
gen geht als bei den bisherigen Antragstellern.
Zu Frage 33:
Zur wissenschaftlichen Vorbereitung und Unterstüt-
zung des EEG-Erfahrungsberichts 2011 hat das BMU
insgesamt neun Vorhaben vergeben, die sich mit den un-
terschiedlichen Aspekten des EEG und dem Ausbau der
erneuerbaren Energien im Strombereich befassen. Dabei
wurden in einem Vorhaben die europarechtlichen Gren-
zen der Besonderen Ausgleichsregelung überprüft. Es
wurde festgestellt, dass das Beihilferecht nach Art. 107 ff.
AEUV (ex-Art. 87 ff. EGV) nicht anwendbar ist. Hieran
ändert sich auch durch Erweiterung des Kreises der Be-
günstigten nichts. Das Gutachten wurde durch das BMU
veröffentlicht. Es kann unter http://www.erneuerbare-
energien.de/inhalt/47459/47476/ heruntergeladen werden.
Anlage 27
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/7411, Frage 34):
Wie bewertet die Bundesregierung den Entwurf der
aktuell von der Europäischen Kommission vorgelegten Treib-
stoffqualitätsrichtlinie, und begrüßt die Bundesregierung das
hieraus resultierende faktische Importverbot für Erdöl und
Erdölprodukte aus Teersanden und Ölschiefer?
s
K
s
A
d
F
s
Z
T
h
n
g
„
in
d
„
s
tu
P
S
n
d
b
in
v
n
Z
p
s
li
S
je
te
g
s
d
2
2
2
2
(C
(D
Zum vorgelegten Entwurf der Europäischen Kommis-
ion zur Konkretisierung der Regelungen von Art. 7a der
raftstoffqualitätsrichtlinie gibt es noch keine abge-
timmte Haltung der Bundesregierung.
nlage 28
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
ragen des Abgeordneten Ulrich Kelber (SPD) (Druck-
ache 17/7411, Fragen 35 und 36):
Wie viele Personen arbeiteten, aufgeschlüsselt nach den
Standorten Bonn und Berlin, jeweils am 1. Januar 2008, 1. Ja-
nuar 2009, 1. Januar 2010 und 1. Januar 2011 für das Bundes-
ministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit,
BMU (Beamte, Angestellte, Arbeiter, befristet Beschäftigte,
in das BMU Beurlaubte)?
Wie vielen Vollzeitäquivalenten entsprechen die Zahlen,
bitte gleiche Aufschlüsselung?
u Frage 35:
Durch den am 1. Oktober 2005 in Kraft getretenen
arifvertrag für den öffentlichen Dienst wurde ein ein-
eitliches Tarifrecht für Arbeitnehmerinnen und Arbeit-
ehmer im öffentlichen Dienst geschaffen, das die Be-
riffe „Angestellte“ und „Arbeiter“ durch den Begriff
Tarifbeschäftigte“ ersetzt; dieser Rechtsänderung wird
der Antwort Rechnung getragen; es wird unterstellt,
ass mit den ins „Umweltministerium Beurlaubten“ die
in das Bundesumweltministerium abgeordneten“ Be-
chäftigten gemeint sind.
Die Zahl der im Bundesministerium für Umwelt, Na-
rschutz und Reaktorsicherheit, BMU, beschäftigten
ersonen hat sich von 2008 bis 2011 an den beiden
tandorten Bonn und Berlin jeweils zum Stichtag 1. Ja-
uar wie folgt entwickelt:
Eine exakte Aufschlüsselung der Zahlen, insbeson-
ere für Beamtinnen und Beamte bzw. unbefristete Tarif-
eschäftige, ist nicht möglich, weil entsprechende Daten
elektronischen Personalorganisationssystemen nicht
orgehalten bzw. zum Teil auch aus Datenschutzgründen
icht langfristig gespeichert werden. Entsprechende
ahlen lassen sich lediglich aus den bekannten Einzel-
länen des Haushalts unter Berücksichtigung von Plan-
tellen, Ersatzplanstellen und Leerstellen sowie abzüg-
ch der zum 1. Januar eines Jahres bewilligten neuen
tellen, die am 1. Januar noch nicht besetzt sind, und der
weiligen Beurlaubungen berechnen; dabei können un-
r anderem neue Stellen und Beurlaubungen – aus den
enannten Gründen – nur pauschal, nicht „standort-
charf“, Berücksichtigung finden.
Auf Grundlage einer solchen Betrachtung ergibt sich,
ass 2011 die Anzahl der im BMU beschäftigten Perso-
008 Bonn 562 = 66 % Berlin 289 = 33 %
009 Bonn 584 = 66,1 % Berlin 299 = 32,9 %
010 Bonn 557 = 62,4 % Berlin 335 = 37,6 %
011 Bonn 531 = 62,2 % Berlin 322 = 37,8 %
16054 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Oktober 2011
(A) )
)(B)
nen in etwa wieder der Zahl der Beschäftigten von 2008
entspricht. Dabei ist allerdings die Zahl der Beamtinnen
und Beamten in Bonn leicht gesunken. Gleichzeitig hat
die Zahl der Beamtinnen und Beamten in Berlin entspre-
chend zugenommen. Diese Tendenz ist unter anderem
darauf zurückzuführen, dass die Erweiterung der Zustän-
digkeiten des BMU in der 15. und 16. Wahlperiode ins-
besondere am Standort Berlin erfolgte und überwiegend
mit befristeten Beschäftigten geschultert wurde; erst
jetzt wird dies teilweise stellenwirtschaftlich nachge-
zeichnet, während im Übrigen in vielen anderen Aufga-
bengebieten weiterhin Stellen zu kürzen sind.
Vor diesem Hintergrund ist festzuhalten, dass vom
1. Januar 2008 bis zum 1. Januar 2010, dieser Stichtag
spiegelt ausschließlich die noch in der vorigen Wahlpe-
riode getroffenen stellenwirtschaftlichen Entscheidun-
gen wider, der Anteil der Berlin-Beschäftigten von
33 Prozent auf 37 Prozent erhöht wurde. Erst seit Beginn
der laufenden Wahlperiode konnte die Berlin-Quote
konstant bei 37 Prozent gehalten und damit der in den
beiden letzten Wahlperioden entstandene Trend zur Er-
höhung des Berlin-Anteils gestoppt werden.
Zu Frage 36:
Eine Betrachtung nach Vollzeitäquivalenten ergibt für
die beiden Standorte Bonn und Berlin jeweils zum Stich-
tag 1. Januar von 2008 bis 2011 Folgendes:
Eine Aufschlüsselung nach Beamtinnen und Beam-
ten, Tarifbeschäftigten etc. ist aus den oben bereits
genannten tatsächlichen und rechtlichen Gründen nicht
– hier auch nicht näherungsweise – möglich. Für die
Standortfrage wäre eine solche Verteilung allerdings
auch nicht aussagefähig, da insbesondere die Dauerbe-
schäftigten in der Regel über ganze Stellen verfügen und
eine Reduktion der Arbeitszeit nicht aus organisatori-
schen Gründen erfolgt, sondern auf Antrag der Beschäf-
tigten, um zum Beispiel eine erhöhte Vereinbarkeit von
Beruf und Familie zu erreichen.
Anlage 29
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Fragen
der Abgeordneten Ulla Burchardt (SPD) (Drucksache
17/7411, Fragen 37 und 38):
Wie stellen sich die Mittelabflüsse im Programm „Chan-
cengerechtigkeit in Bildung und Forschung“ für Frauen dar?
Wie beurteilt die Bundesregierung diesen Mittelabfluss,
und worin sieht sie die Ursachen hierfür?
Z
„
fü
2
v
h
1
1
re
h
T
7
g
a
h
s
E
b
B
2
M
d
Z
T
C
s
S
ja
ti
A
g
P
A
d
d
1
s
m
V
ri
„
fü
m
W
2008 Bonn 447 = 63,9 % Berlin 252 = 36,1 %
2009 Bonn 507 = 75,6 % Berlin 163 = 24,4 %
2010 Bonn 487 = 61,8 % Berlin 300 = 38,2 %
2011 Bonn 485 = 62,5 % Berlin 291 = 37,5 %
(C
(D
u Frage 37:
Gemäß Haushaltsplan stehen im Titel 3003/68507
Strategien zur Durchsetzung von Chancengerechtigkeit
r Frauen in Bildung und Forschung“ im Haushaltsjahr
011 23 Millionen Euro zur Verfügung. Darüber hinaus
erfügt der Titel gemäß Maßgabebeschluss des Haus-
altsausschusses des Deutschen Bundestags vom
1. November 2010 über zusätzliche Mittel in Höhe von
,7 Millionen Euro, die über die Bildung von Ausgabe-
sten im Haushaltsjahr 2010 den Ansatz für das Haus-
altsjahr 2011 entsprechend erhöhen. Bezogen auf den
itelansatz sind mit Stand 21. Oktober 2011 rund
7 Prozent (= 17,7 Millionen Euro) planmäßig veraus-
abt worden. Das Festlegungsvolumen des Titels beträgt
ufgrund der zusätzlich zum Ansatz zur Verfügung ste-
enden ESF-Mittel 27,7 Millionen Euro. Von diesem Ge-
amtbewilligungsvolumen wurden bereits 27,2 Millionen
uro gebunden (dies entspricht 98,2 Prozent der verfüg-
aren Mittel und prozentual zum Ansatz 118,3 Prozent).
is zum Jahresende werden neben dem Ansatz von
3 Millionen Euro zusätzlich – gemäß oben genanntem
aßgabebeschluss – die freigegebenen Restmittel aus
em Haushaltsjahr 2010 vollständig verausgabt.
u Frage 38:
Die Bundesregierung ist mit dem Mittelabfluss des
itels 3003/68507 „Strategien zur Durchsetzung von
hancengerechtigkeit für Frauen in Bildung und For-
chung“ im Haushaltsjahr 2011 zufrieden.
Der Gesamtmittelabfluss des Epl. 30 betrug Ende
eptember 68 Prozent. Dies ist im Vergleich zum Vor-
hresmonat überdurchschnittlich. Einzelne Haushalts-
tel unterliegen unterjährig einer sehr verschiedenen
bflussdynamik. Daher stellt deren Mittelabfluss kein
eeignetes Bewertungskriterium für den Erfolg einzelner
rogramme des BMBF dar.
nlage 30
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage
es Abgeordneten Michael Gerdes (SPD) (Drucksache
7/7411, Frage 39):
Welche Schlussfolgerungen zieht das Bundesministerium
für Bildung und Forschung aus der Sondierungsstudie „Ge-
zielte Eingriffe in das Klima?“, und welche weiteren Schritte
plant die Bundesregierung beim Thema Geo-/Climate Engi-
neering?
Für das Bundesministerium für Bildung und For-
chung haben Klimaschutz und Anpassung an nicht
ehr zu vermeidende Klimaveränderungen eindeutig
orrang gegenüber Maßnahmen des Climate Enginee-
ng. Diese Vorsorge entspricht dem Verständnis einer
Forschung für Nachhaltigkeit“ des Bundesministeriums
r Bildung und Forschung.
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass Cli-
ate Engineering zunächst weiter und genauer auf seine
irkungen und insbesondere auch mögliche Risiken
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Oktober 2011 16055
(A) )
)(B)
durchleuchtet werden soll. Hier geht es darum, unsere
Bewertungskompetenz zu diesem Thema zu erhöhen.
In diesem Sinne sollte Forschung zu Climate Engi-
neering inhaltlich und disziplinär umfassend angelegt
sein. Gefragt ist hier nicht nur eine naturwissenschaftli-
che Theorie- und Modellentwicklung – zum Beispiel
komplexe Wechselwirkungen im Erd- und Klimasystem.
Zu bearbeiten sind insbesondere auch sozioökonomische
Fragen – Akzeptanzfragen, gesellschaftliche Prozesse,
internationales Konfliktpotenzial.
Die Bundesregierung wird das Thema Climate Enginee-
ring in den entsprechenden nationalen und internationalen
Diskussionen aufmerksam verfolgen und gegebenenfalls
weitere Schritte einleiten. Es ist davon auszugehen, dass
die Ergebnisse der Sondierungsstudie Eingang in die in-
ternationale wissenschaftliche Diskussion finden wer-
den.
Anlage 31
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage
des Abgeordneten Michael Gerdes (SPD) (Drucksache
17/7411, Frage 40):
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus
dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes in der Rechts-
sache C-34/10 Oliver Brüstle gegen Greenpeace e. V. vom
18. Oktober 2011, und plant die Bundesregierung in Reaktion
auf dieses Urteil eine Veränderung der Förderrichtlinien für
Projekte mit embryonalen Stammzellen?
Der Europäische Gerichtshof hat mit seinem Urteil
vom 18. Oktober 2011 eine wichtige Auslegungsfrage
der EU-Biopatentrichtlinie verbindlich geklärt und damit
EU-weit Rechtssicherheit im Hinblick auf die Patentie-
rung von Erfindungen unter Verwendung humaner em-
bryonaler Stammzellen hergestellt. Das vom Bundesge-
richtshof auf der Grundlage der EuGH-Entscheidung zu
fällende Urteil über den Rechtsbestand des Patents von
Professor Brüstle bleibt abzuwarten. Anlass für patent-
rechtliche Konsequenzen oder eine Veränderung der
Förderrichtlinien wird nicht gesehen.
Anlage 32
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Fragen
des Abgeordneten Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/7411, Fragen 41 und 42):
Wie hoch sind die Abbrecherquoten von Auszubildenden,
bitte aufschlüsseln nach Auszubildenden mit und ohne Migra-
tionshintergrund, nach Geschlecht, nach Schulabschluss, nach
Ausbildungsbereichen sowie nach alten und neuen Bundes-
ländern, und welche Erkenntnisse zum Verbleib der Abbre-
cherinnen und Abbrecher von Berufsausbildungen liegen der
Bundesregierung, bitte aufschlüsseln nach Abbruch in der
Probezeit und späterem Zeitpunkt, vor?
Wie haben sich die Anzahl und der Anteil der Jugendli-
chen ohne Berufsausbildung entwickelt, bitte aufschlüsseln
nach Auszubildenden mit und ohne Migrationshintergrund,
nach Geschlecht, nach Schulabschluss, nach Ausbildungsbe-
reichen sowie nach alten und neuen Bundesländern), und wel-
Z
ti
A
la
d
b
n
te
d
d
tr
d
b
n
a
2
tr
ri
n
te
ri
b
w
s
B
a
V
w
te
b
d
Z
J
1
d
k
g
3
1
tr
te
s
B
g
D
m
b
c
2
q
s
Q
(C
(D
che Erkenntnisse zum Verbleib der Jugendlichen ohne Berufs-
ausbildung liegen der Bundesregierung vor?
u Frage 41:
Der Bundesregierung liegen Informationen zu vorzei-
gen Vertragslösungen vor, nicht jedoch zu endgültigen
usbildungsabbrüchen. Vertragslösungen sind vor Ab-
uf der im Berufsausbildungsvertrag genannten Ausbil-
ungszeit gelöste Ausbildungsverträge. Hierbei ist zu
eachten, dass eine Vertragslösung nicht unbedingt ei-
en endgültigen Abbruch der Berufsausbildung bedeu-
t; auch Betriebs- oder Berufswechsel innerhalb des
ualen Systems gehen mit Vertragslösungen einher.
Im Jahr 2009 wurden insgesamt 141 360 Ausbil-
ungsverträge vorzeitig gelöst, dies entspricht einer Ver-
agslösungsquote von 22,1 Prozent. Die Lösungsquote
er mit Frauen abgeschlossenen Ausbildungsverträge
etrug im Berichtsjahr 2009 22,9 Prozent, die der Män-
er 21,5 Prozent. Von den Ausbildungsverträgen der
usländischen Auszubildenden werden im Durchschnitt
7,4 Prozent vorzeitig gelöst, von den Ausbildungsver-
ägen der Auszubildenden mit deutscher Staatsangehö-
gkeit 21,8 Prozent. Hinsichtlich der Lösungsquoten
ach allgemeinbildendem Schulabschluss ist festzuhal-
n, dass die Lösungsquote umso höher ausfällt, je nied-
ger der allgemeinbildende Schulabschluss der Auszu-
ildenden ist. Auszubildende ohne Hauptschulabschluss
iesen mit 36,3 Prozent eine fast dreimal höhere Lö-
ungsquote auf als Studienberechtigte mit 12,9 Prozent.
ei den Verträgen der Auszubildenden mit Hauptschul-
bschluss beträgt die Lösungsquote 30,8 Prozent, die
erträge von Auszubildenden mit Realschulabschluss
erden zu 19,6 Prozent vorzeitig gelöst.
Die Darstellung der weiteren gewünschten detaillier-
n Daten können dem Datenreport zum Berufsbildungs-
ericht 2011, Seite 179 ff. entnommen werden (http://
atenreport.bibb.de/Datenreport_2011.pdf).
u Frage 42:
Die Ungelerntenquote der 20 bis 24-Jährigen lag im
ahr 2008 bei 15,3 Prozent, der 20 bis 34-Jährigen bei
4,9 Prozent. Sie bleibt für beide Altersgruppen über
em untersuchten Zeitraum von 1996 bis 2008 nahezu
onstant zwischen 14 und 15 Prozent. Detailliertere An-
aben liegen für junge Erwachsene im Alter von 20 und
4 Jahren vor: Frauen in dieser Altersgruppe sind mit
5 Prozent im gleichen Ausmaß von Berufslosigkeit be-
offen wie Männer mit 14,8 Prozent. Den höchsten An-
il an Ungelernten weisen junge ausländische Erwach-
ene auf. Mehr als jeder Dritte, 36 Prozent, hatte keinen
erufsabschluss, mit 5 Prozentpunkten Differenz zuun-
unsten junger Frauen. Verglichen mit gleichaltrigen
eutschen ist der Anteil bei jungen Ausländern fast vier-
al so hoch. Wer ohne allgemeinschulischen Abschluss
lieb, erreichte auch nur in wenigen Fällen einen berufli-
hen Abschluss: nur jeder Sechste, 16,6 Prozent, konnte
008 einen Berufsabschluss vorweisen, die Ungelernten-
uote betrug 83,4 Prozent. Nahezu jeder dritte Haupt-
chulabsolvent, 29,2 Prozent, blieb ohne berufliche
ualifizierung. Die Ungelerntenquote bei jungen Er-
16056 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Oktober 2011
(A) )
)(B)
wachsenen mit Realschulabschluss lag bei 8,7 Prozent,
mit (Fach-)Hochschulreife bei 6,1 Prozent.
Die Darstellung der weiteren gewünschten detaillier-
ten Daten können dem Datenreport zum Berufsbildungs-
bericht 2011, Seite 245 ff. entnommen werden (http://
datenreport.bibb.de/Datenreport_2011.pdf).
Eine Aufschlüsselung der Ungelernten nach Ausbil-
dungsbereichen ist nicht möglich. Daten zur regionalen
Verteilung, nach alten und neuen Bundesländern, liegen
nicht vor.
Zum Verbleib der Jugendlichen ohne Berufsausbil-
dung ist bekannt, dass 52,3 Prozent der Personen ohne
Berufsabschluss im Alter zwischen 20 und 34 Jahren er-
werbstätig sind, das heißt arbeiten mindestens 1 Stunde
in der Woche. Von den 20- bis 34-Jährigen mit berufli-
chem Abschluss sind dies 76,1 Prozent.
Anlage 33
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Fragen
des Abgeordneten Oliver Kaczmarek (SPD) (Druck-
sache 17/7411, Fragen 43 und 44):
Wie viele Graduiertenschulen existieren in Deutschland,
und wie viele Personen sind an ihnen eingeschrieben?
Wie viele Graduiertenkollegs existieren in Deutschland,
und wie viele Personen sind an ihnen eingeschrieben?
Zu Frage 43:
Im Rahmen der Exzellenzinitiative werden 39 Gradu-
iertenschulen gefördert. Nach Angaben der Deutschen
Forschungsgemeinschaft werden etwa 1 000 Promovie-
rende in diesen Graduiertenschulen auch mit Mitteln der
Exzellenzinitiative finanziert. Darüber hinaus profitieren
weitere Promovierende von den Angeboten der Gra-
duiertenschulen.
Zu Frage 44:
Von der Deutschen Forschungsgemeinschaft werden
zurzeit 199 Graduiertenkollegs gefördert. Im Berichts-
jahr 2010 waren 5 337 Promovierende Mitglied in die-
sen Graduiertenkollegs, von denen wiederum etwa
78 Prozent überwiegend über die Graduiertenkollegs
finanziert wurden.
Anlage 34
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage
des Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Druck-
sache 17/7411, Frage 45):
Wie viele zusätzliche Personalstellen (möglichst nach Per-
sonalkategorien) konnten zum Wintersemester 2011/2012 an
deutschen Hochschulen im Rahmen des Qualitätspakts Lehre
im Hinblick auf den Mittelabfluss von lediglich 1,24 Millio-
nen Euro (0,9 Prozent des Mittelansatzes) zum 30. September
2011 und der Ankündigung der Bundesministerin für Bildung
und Forschung, Dr. Annette Schavan, in der 65. Sitzung des
w
g
a
u
2
v
M
a
w
fa
A
le
b
g
n
n
L
a
h
s
ti
n
E
d
A
d
d
(S
b
n
g
N
k
th
H
a
A
fü
b
th
n
ri
(C
(D
Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages, „dass das
Geld, das im (Haushalts-)Plan veranschlagt ist, in 2011 ausge-
geben wird“, bewilligt, ausgeschrieben oder bereits besetzt
werden, und welche Betreuungsrelation von Studierenden zu
wissenschaftlichem Personal wird durch die neu geschaffenen
bzw. in Planung befindlichen Personalstellen angestrebt?
In der ersten Auswahlrunde des Qualitätspakts Lehre
urden insgesamt 111 Hochschulen zur Förderung aus-
ewählt. Je nach Planung der Hochschule beginnen die
usgewählten Projekte zwischen dem 1. September 2011
nd dem 1. Januar 2012, überwiegend zum 1. Oktober
011. Bisher bewilligt wurden Personalmittel im Umfang
on gut 90 Professoren, mehr als 700 wissenschaftlichen
itarbeitern und rund 200 nichtwissenschaftlichen Mit-
rbeitern. Hinzu kommen zahlreiche Lehraufträge sowie
issenschaftliche und studentische Hilfskräfte, die eben-
lls für bessere Studienbedingungen eingesetzt werden.
ngaben über die Zahl der von den einzelnen Hochschu-
n ausgeschriebenen bzw. zum Projektbeginn bereits
esetzten Stellen sind nicht Gegenstand des Bewilli-
ungsverfahrens und liegen der Bundesregierung daher
icht vor.
Mit dem Qualitätspakt Lehre werden vielfältige Maß-
ahmen zur Verbesserung von Studienbedingungen und
ehrqualität gefördert. Neben inhaltlichen Fragen sind
uch die Betreuungsrelationen als zahlenmäßiges Ver-
ältnis zwischen Studierenden und Lehrpersonal Gegen-
tand der geförderten Konzepte. Dabei wird berücksich-
gt, dass sich Ausgangslage und Verbesserungsbedarf je
ach Hochschule und Fachbereich stark unterscheiden.
inheitliche Vorgaben oder Zielwerte würden dem Be-
arf vor Ort daher nicht hinreichend gerecht.
nlage 35
Antwort
es Parl. Staatsministers Bernd Neumann auf die Frage
er Abgeordneten Marianne Schieder (Schwandorf)
PD) (Drucksache 17/7411, Frage 46):
Ist der Bundesregierung bekannt, wie sich in den letzten
zehn Jahren die Erwerbungsetats der Bibliotheken entwickelt
haben, und falls ja, liegt der Bundesregierung eine Übersicht
nach Bundesländern vor (bitte um Aufschlüsselung)?
Aufgrund der unterschiedlichen Trägerschaft der Bi-
liotheken, die in der Regel den Ländern und Kommu-
en obliegt, verfügt die Bundesregierung nicht über ei-
ene Angaben zur Entwicklung der Erwerbungsetats.
achfolgende Zahlen beruhen auf internen Recherchen.
Danach werden im Rahmen einer freiwilligen Mitwir-
ung der Bibliotheken Erhebungen zur Deutschen Biblio-
eksstatistik vom Kompetenznetzwerk für Bibliotheken –
ochschulbibliothekszentrum NRW durchgeführt, die
llerdings keinen Anspruch auf Vollständigkeit haben.
nhand der darin vorliegenden Daten der vergangenen
nf Jahre ist eine Erhöhung der Ausgaben für Erwer-
ungen in öffentlichen und wissenschaftlichen Biblio-
eken iin Höhe von 55,75 Millionen Euro insgesamt
achgewiesen (eine Absenkung der Ausgaben ist in ge-
ngem Maße lediglich in Niedersachsen zu erkennen).
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Oktober 2011 16057
(A) )
)(B)
Gesamt 314,25 317,45 342,41 374,26 376,38 370,00 +55,75
(D
Anlage 36
Antwort
des Parl. Staatsministers Bernd Neumann auf die Frage
der Abgeordneten Marianne Schieder (Schwandorf)
(SPD) (Drucksache 17/7411, Frage 47):
Wie bewertet die Bundesregierung die Forderungen nach
einer Ausweitung sogenannter Nationallizenzen?
Die derzeitige Förderung von Nationallizenzen durch
die Deutsche Forschungsgemeinschaft, DFG, ist auf den
wissenschaftlichen Bereich beschränkt. Eine Auswei-
tung der Nationallizenzen auf nichtwissenschaftliche
Bereiche durch die DFG ist aufgrund des Förderauftrags
der DFG als Selbstverwaltungsorganisation der Wissen-
schaft nicht möglich.
Anlage 37
Antwort
des Parl. Staatsministers Bernd Neumann auf die Frage
des Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/7411, Frage 48):
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem Auf-
tritt der MDR Deutsches Fernsehballett GmbH, die zu 40 Pro-
zent im Besitz des öffentlich-rechtlichen Senders MDR ist,
bei der Geburtstagsfeier des Diktators Ramsan Kadyrow in
Tschetschenien vor dem Hintergrund der außenpolitischen
Symbolwirkung, die ein Auftritt einer Gesellschaft eines öf-
fentlich-rechtlichen Senders auf Festveranstaltungen von mut-
maßlichen Menschenrechtsverbrechern hat?
Die Bundesregierung hatte von der angesprochenen
Reise keine Kenntnis. Sie hält den besagten Auftritt für
inakzeptabel. Der MDR hat den Auftritt von Mitgliedern
der MDR Deutsches Fernsehballett GmbH in Grosny in
einer öffentlichen Erklärung inzwischen bedauert und
angekündigt, darauf hinzuwirken, dass die Geschäftsfüh-
rung des genannten Unternehmens bei Auftrittsanfragen
künftig intensiver prüft, um welche Art von Veranstal-
tung es sich handelt und wer letztlich der Veranstalter ist.
Der Vorsitzende des Rundfunkrats des MDR hat nach
Pressedarstellung den Auftritt kritisiert und erklärt, dass
das Gremium sich mit der Angelegenheit befassen
werde.
Die Bundesregierung geht vor diesem Hintergrund
davon aus, dass die Rundfunkanstalt ihrerseits weitere
Konsequenzen aus dem Vorgang prüft. Nach der verfas-
sungsmäßigen Rundfunkordnung unterliegen die öffent-
lich-rechtlichen Rundfunkanstalten einer Kontrolle
durch interne Gremien, die Gesamtverantwortung für die
Tätigkeit einer Rundfunkanstalt liegt bei der Intendantin
oder dem Intendanten. Die Rechtsaufsicht über die
Rundfunkanstalten ist den Ländern zugewiesen, im Falle
des MDR liegt sie bei den Vertragsparteien des Staats-
vertrages über den Mitteldeutschen Rundfunk, MDR.
Aufschlüsselung nach Bundesländern (Beträge gerundet in M
2005 2006 20
Baden-Württemberg 37,68 39,78 44
Bayern 56,21 56,97 62
Berlin 19,79 21,04 22
Brandenburg 5,35 5,51 5
Bremen 6,65 7,33 8
Hamburg 8,48 8,16 8
Hessen 18,60 19,14 22
Mecklenburg-Vorpommern 6,17 6,88 6
Niedersachsen 42,12 37,28 40
Nordrhein-Westfalen 57,09 56,60 60
Rheinland-Pfalz 6,70 6,84 6
Saarland 0,54 0,58 0
Sachsen 20,00 22,36 21
Sachsen-Anhalt 9,29 9,11 9
Schleswig-Holstein 8,34 8,37 9
Thüringen 11,24 11,50 11
(Cillionen Euro):
07 2008 2009 2010 Entwicklung
,16 46,39 46,59 48,71 +11,03
,99 78,01 75,31 71,38 +15,17
,38 21,82 20,79 21,51 +1,72
,85 6,49 6,33 6,15 +0,80
,06 7,97 8,42 7,53 +0,88
,87 9,57 9,89 9,96 +1,48
,46 24,68 27,73 26,37 +7,77
,50 7,42 7,39 7,83 +1,66
,33 41,86 39,23 39,37 -2,75
,36 65,64 70,34 67,20 +10,11
,95 7,30 7,58 7,67 +0,97
,76 4,08 3,61 2,61 +2,07
,86 22,43 21,86 21,73 +1,73
,72 9,98 10,08 10,06 +0,77
,30 9,97 10,88 10,23 +1,89
,86 10,65 10,35 11,69 +0,45
16058 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Oktober 2011
(A) )
)(B)
Anlage 38
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Fragen der
Abgeordneten Edelgard Bulmahn (SPD) (Drucksache
17/7411, Fragen 49 und 50):
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus
der Kritik an der unzureichenden statistischen Erfassung der
Gewährung von Lizenzen zum Nachbau deutscher Waffen im
Rüstungsexportbericht 2010 der Gemeinsamen Konferenz
Kirche und Entwicklung?
Wie viele Anträge bzw. Voranfragen zur Genehmigung
von Lizenzen zum Nachbau deutscher Waffen lagen der Bun-
desregierung in den vergangenen zwölf Monaten vor, und wie
wurden diese beschieden?
Zu Frage 49:
Das deutsche Außenwirtschaftsrecht basiert auf der
Kontrolle der Ausfuhr von Gütern und Technologie. Die
der Ausfuhr zugrunde liegenden vertraglichen Grundla-
gen, wie zum Beispiel Kaufverträge, aber auch entspre-
chende Lizenzverträge, sind nicht Gegenstand gesonder-
ter Genehmigungspflichten. Sie werden entsprechend
von der Bundesregierung auch nicht statistisch erfasst.
Kontrolllücken entstehen hierdurch nicht, da die konkre-
ten Ausfuhren in Erfüllung dieser Verträge, zum Beispiel
die Ausfuhr von Herstellungsausrüstung und Technolo-
gie oder Zulieferung von in der Ausfuhrliste gelisteten
Komponenten für die Produktion im Ausland, genehmi-
gungspflichtig sind.
Die entsprechenden Ausfuhrgenehmigungen finden
ihren Niederschlag im Rüstungsexportbericht der Bun-
desregierung, in besonders ausführlicher Form im Falle
der Ausfuhr von Komponenten für Kriegskleinwaffen.
Im Übrigen gilt grundsätzlich, dass keine Genehmigun-
gen für die Ausfuhr von Komponenten und Technologie
in Drittländer erteilt werden, wenn damit eine neue Her-
stellungslinie für Kleinwaffen oder entsprechende Muni-
tion eröffnet werden soll.
Zu Frage 50:
Lizenzvereinbarungen zur Produktion in Deutsch-
land entwickelter Rüstungsgüter im Ausland sind, wie in
Antwort auf Frage 49 ausgeführt, nicht genehmigungs-
pflichtig. Eine gesonderte statistische Erfassungen der
Anträge bzw. Voranfragen auf Export von Herstellungs-
technologie, -ausrüstung oder gelisteten Komponenten
für die Produktion im Ausland, die im Rahmen von
Lizenzverträgen ausgeführt werden soll, erfolgt nicht.
Um die Frage zu beantworten, müssten alle Anträge
bzw. Voranfragen manuell ausgewertet werden. Dies ist
im Rahmen der für die Beantwortung einer mündlichen
Frage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.
Anlage 39
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des Ab-
geordneten Johannes Pflug (SPD) (Drucksache 17/7411,
Frage 51):
g
b
A
d
A
1
d
g
fe
D
re
B
n
m
A
d
A
(D
e
U
W
n
T
ru
ti
v
a
(C
(D
Wann wird die Bundesregierung endgültig entscheiden, ob
sie den Export von Kampfpanzern des Typs Leopard 2 an
Saudi-Arabien genehmigt, und befürwortet sie weiterhin die-
sen Export?
Ein entsprechender Ausfuhrantrag liegt der Bundesre-
ierung derzeit nicht vor. Daher kann diese Frage nicht
eantwortet werden.
nlage 40
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des
bgeordneten Johannes Pflug (SPD) (Drucksache
7/7411, Frage 52):
Welche Schritte hat die Bundesregierung bislang unter-
nommen, den Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP der
EU vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln
für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und
Militärgütern in deutsches Recht umzusetzen?
Die Politischen Grundsätze der Bundesregierung für
en Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungs-
ütern aus dem Jahr 2000 bestimmen ausdrücklich (Zif-
r I. 1):
Die Bundesregierung trifft ihre Entscheidungen
nach dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegs-
waffen (KWKG) und dem Außenwirtschaftsgesetz
(AWG) über Exporte von Kriegswaffen und sonsti-
gen Rüstungsgütern in Übereinstimmung mit dem
von dem Rat der Europäischen Union (EU) ange-
nommenen „Verhaltenskodex der Europäischen
Union für Waffenausfuhren“ vom 8. Juni 1998 bzw.
etwaigen Folgeregelungen.
er Gemeinsame Standpunkt von 2008 stellt die Folge-
gelung zum Verhaltenskodex dar. Insofern hat die
undesregierung den Gemeinsamen Standpunkt in die
ationalen Regelungen zur Exportkontrolle aufgenom-
en.
nlage 41
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage der
bgeordneten Heidemarie Wieczorek-Zeul (SPD)
rucksache 17/7411, Frage 53):
Hat die Bundesregierung bzw. das Bundesministerium für
Wirtschaft und Technologie seit Beginn der arabischen Um-
brüche – über die geplanten Panzerlieferungen nach Saudi-
Arabien hinaus – weitere Lieferungen an eines der Länder der
Region beschlossen, oder gilt das Anfang des Jahres 2011 be-
schlossene Waffenembargo fort?
Die im Frühjahr 2011 beschlossenen formalen Waffen-
mbargos der Vereinten Nationen und der Europäischen
nion gegen Libyen und Syrien bestehen fort, weitere
affenembargos wurden nicht beschlossen. Darüber hi-
aus hat das Bundesministerium für Wirtschaft und
echnologie jedoch vor dem Hintergrund der Lageände-
ng in der Region im Rahmen seines 10-Punkte-Ak-
onsplans Nordafrika vom 9. Februar 2011 die Erteilung
on Genehmigungen für Rüstungsgüter nach Ägypten
usgesetzt, um überprüfen zu können, ob insbesondere
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Oktober 2011 16059
(A) )
)(B)
mit Blick auf die Beachtung der Menschenrechte bereits
erteilte Genehmigungen aufgehoben werden müssen. Im
weiteren Verlauf der Entwicklungen wurden entspre-
chend die bereits erteilten Genehmigungen für andere
Länder der Region überprüft. Neuanträge wurden ent-
sprechend den politischen Grundsätzen nach sorgfältiger
Abwägung außen-, sicherheits- und menschenrechtspoli-
tischer Belange im Lichte der aktuellen Situation ge-
prüft. Auf dieser Grundlage sind in der Folgezeit wieder
Genehmigungen erteilt worden.
Anlage 42
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage der
Abgeordneten Heidemarie Wieczorek-Zeul (SPD)
(Drucksache 17/7411, Frage 54):
Wie plant die Bundesregierung, dem zukünftigen Informa-
tionsdefizit im Rüstungsexportbericht zu begegnen, das mit
der Umsetzung der EU-Verbringungsrichtlinie in deutsches
Recht und den nicht mehr nach Empfängerländern und Wa-
rengruppen aufzuschlüsselnden Verbringungen innerhalb der
EU einhergeht?
Die EU-Richtlinie zur Vereinfachung der Bedingungen
für die innergemeinschaftliche Verbringung von Vertei-
digungsgütern von 2009 zielt darauf ab, die einschlägi-
gen Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitglied-
staaten so anzugleichen, dass die innergemeinschaftliche
Verbringung von Verteidigungsgütern vereinfacht und
damit das reibungslose Funktionieren des Binnenmark-
tes sichergestellt wird. Die Richtlinie verpflichtet die
Mitgliedstaaten, bestimmte Allgemeingenehmigungen
für die innergemeinschaftliche Verbringung von Vertei-
digungsgütern zu erlassen. Sie ist ab dem 30. Juni 2012
durch nationales Recht umzusetzen. Die Bundesregie-
rung prüft zurzeit, wie die künftig zu erlassenden Allge-
meingenehmigung zur Lieferung an Streitkräfte und die
Allgemeingenehmigung zur Lieferung an zertifizierte
Unternehmen auszugestalten sind.
Die Richtlinie sieht vor – Erwägungsgrund 27 –, dass
die Unternehmen die zuständigen Behörden über die In-
anspruchnahme von Allgemeingenehmigungen infor-
mieren, um die Menschenrechte, den Frieden, die Si-
cherheit und die Stabilität zu gewährleisten und eine
transparente Berichterstattung über die Verbringung von
Verteidigungsgütern im Hinblick auf parlamentarische
Kontrolle zu ermöglichen. Im Hinblick darauf erwägt
die Bundesregierung, im Rahmen der beiden Allgemein-
genehmigungen für Streitkräfte und zertifizierte Unter-
nehmen eine Meldepflicht für durchgeführte Transfers
von Rüstungsgütern festzulegen. Die gemeldeten Zahlen
könnten später im Rüstungsexportbericht veröffentlicht
werden.
Anlage 43
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Fragen des
Abgeordneten Hans-Joachim Hacker (SPD) (Druck-
sache 17/7411, Fragen 55 und 56):
Z
in
d
k
D
a
ru
N
d
M
is
h
d
R
Z
u
s
v
E
g
E
A
d
A
c
(C
(D
Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung für
die Tätigkeit von Gästeführerinnen und Gästeführern in
Deutschland, sollten im Zuge der geplanten Änderung der
EU-Berufsanerkennungsrichtlinie die Einführung eines Be-
rufsausweises für Reiseleiterinnen und Reiseleiter sowie die
Abschaffung der derzeitigen Nachweispflicht von zwei Be-
rufsjahren erfolgen, und inwieweit steht die Bundesregierung
dazu im Austausch mit dem Bundesverband der Gästeführer
Deutschland e. V.?
Welche Bedeutung besitzt die Norm EN 13809 der euro-
päischen Normungsorganisation CEN in Bezug auf die Be-
rufsanerkennung und Tätigkeit von Reiseleiterinnen und Rei-
seleitern sowie von Gästeführerinnen und Gästeführern in
Deutschland und Europa?
u Frage 55:
Für die Tätigkeit von Reiseleitern und Gästeführern
Deutschland erwarten wir keine Auswirkungen, denn
ieser Beruf ist in Deutschland nicht reglementiert. Er
ann ohne Anerkennungsverfahren praktiziert werden.
aher muss in Deutschland ohnehin weder ein Berufs-
usweis beigebracht noch eine zweijährige Berufserfah-
ng nachgewiesen werden.
Im Übrigen verweise ich auf die Antwort zu Frage
r. 30 der Fragestunde am 19. Oktober 2011 betreffend
ie Tätigkeit deutscher Reiseleiter und Gästeführer in
itgliedstaaten, in denen diese Tätigkeit reglementiert
t. Die Bundesregierung wird sich im Zuge der Ver-
andlungen des angesprochenen Richtlinienvorschlags
afür einsetzen, dass es zu Verbesserungen für deutsche
eiseleiter kommt.
u Frage 56:
Die EN 13809 vor allem betreffend Reiseveranstalter
nd die EN 15565 betreffend Gästeführer/Reiseleiter
etzen freiwillige Qualitätsstandards für die Tätigkeit
on Reiseleitern und Gästeführern in Deutschland und
uropa. Sie enthalten etwa unverbindliche Umgrenzun-
en des Begriffs des Reiseleiters und Gästeführers sowie
mpfehlungen zur Ausbildung von Gästeführern.
nlage 44
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des
bgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksa-
he 17/7411, Frage 57):
An welche Länder haben nach Kenntnis der Bundesregie-
rung die deutschen Firmen Siemens, EADS, rola Security So-
lutions, DigiTask, Utimaco, Elaman und Trovicor in den letz-
ten drei Jahren Anwendungen zu Deep Packet Inspection,
Monitoring Centres sowie Remote Forensic Software an Re-
gierungen außerhalb der Europäischen Union verkauft, und
welche Position vertritt die Bundesregierung im weiteren Ver-
fahren hinsichtlich des Beschlusses des Europäischen Parla-
ments vom 27. September 2011 zur strengeren Ausfuhrkon-
trolle, welcher explizit „Abfangtechniken und Vorrichtungen
der digitalen Datenübertragung, mit denen Mobiltelefone und
Textnachrichten überwacht und die Internet-Nutzung gezielt
beobachtet werden können“ definiert und Exporte verhindern
soll, wenn diese „im Zusammenhang mit Verstößen gegen die
Menschenrechte, die Grundsätze der Demokratie oder die
Meinungsfreiheit“ verwendet werden können?
16060 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Oktober 2011
(A) )
)(B)
Die Ausfuhr der genannten Güter ist nicht genehmi-
gungspflichtig. Der Bundesregierung liegen daher keine
eigenen Erkenntnisse über die Ausfuhr derartiger An-
wendungen in Drittstaaten vor. Die Ausfuhr von Über-
wachungstechnik ist nur dann genehmigungspflichtig,
wenn diese (als besonders entwickelt für militärische
Zwecke) von Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste (Rüs-
tungsgüter) oder als sogenanntes Dual-Use-Gut von An-
hang I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 (Dual-Use-
Verordnung) erfasst ist.
Die Ausfuhr genehmigungspflichtiger Überwachungs-
technik ist nicht erfasst von den am 27. September 2011
im Europäischen Parlament beschlossenen neuen EU-
Allgemeingenehmigungen. Bei diesen EU-Allgemeinge-
nehmigungen handelt es sich um Verfahrensvereinfa-
chungen für die Ausfuhr bestimmter genehmigungs-
pflichtiger Güter für unkritische Zwecke.
Anlage 45
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage der
Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) (Drucksache 17/7411, Frage 58):
Wie hoch schätzt die Bundesnetzagentur die jährliche Ent-
lastung der besonders stromintensiven Industrie durch die
diesjährige Veränderung des § 19 Abs. 2 in der Stromnetzent-
geltverordnung ein, und inwiefern wird der Entlastungsbei-
trag aus dem Jahr 2011 den anderen Netznutzern auferlegt?
Vorläufige Schätzungen der Bundesnetzagentur gehen
dahin, dass aus der Änderung vom 4. August 2011 von § 19
Abs. 2 der Stromnetzentgeltverordnung, StromNEV, zu-
sätzliche Entlastungen zwischen 100 und 200 Millionen
Euro jährlich folgen, beginnend mit dem Jahr 2011. Wie
für Zuschlags- und Ausgleichszahlungen nach dem
KWKG findet ein bundesweiter Belastungsausgleich
statt, § 9 KWKG findet nach § 19 Abs. 2 StromNEV ent-
sprechende Anwendung.
Anlage 46
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des
Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Drucksache
17/7411, Frage 59):
Wie viel der im Rahmen des Sondervermögens „Energie-
und Klimafonds“ von der Bundesregierung zugesagten zu-
sätzlichen Fördermilliarde in 2012 und 2013 für Elektromobi-
lität entfallen jeweils auf Umbuchungen aus dem bisherigen
Finanzplan von Mitteln und Verpflichtungsermächtigungen,
VE, in den Einzelplänen – unter Angabe der davon bereits be-
legten VE – sowie auf „fresh money“, und wie sieht für diese
Fördermilliarde das Finanztableau nach Förderlinien – insbe-
sondere in Bezug auf die im Zweiten Bericht der Nationalen
Plattform Elektromobilität definierten FuE-Leuchttürme und
Themencluster (Abbildung Seite 18) und die im ersten Halb-
jahr 2012 vorgesehenen Ausschreibungen – im Einzelnen
aus?
Das Gesetz zur Errichtung eines Energie- und Klima-
fonds (EKF) sieht vor, dass künftig alle Programmausga-
ben für die Entwicklung der Elektromobilität aus dem
E
fi
fü
H
fü
w
ru
Z
tu
E
s
D
tä
fü
B
F
fe
d
fu
m
g
w
li
A
d
A
N
lo
E
b
fa
H
d
2
ri
s
A
d
A
N
(C
(D
KF beglichen werden. Die gesamten bisher steuer-
nanzierten Haushaltsansätze aus dem Bundeshaushalt
r die Elektromobilität werden in den EKF überführt.
ierbei handelt es sich um rund 412 Millionen Euro nur
r die Jahre 2012 bis 2013. Neben diesen Ansätzen
urden weitere Mittel bereitgestellt, um die im Regie-
ngsprogramm genannte Summe von einer Milliarde im
eitraum 2011 bis 2013 zu erreichen. An Verpflich-
ngsermächtigungen wurden bisher 160,6 Millionen
uro belegt.
Die inhaltliche Basis für die FuE-Förderung der Res-
orts bildet das Regierungsprogramm Elektromobilität.
ie Vorschläge der Nationalen Plattform Elektromobili-
t wurden dabei berücksichtigt. Alle vier Ressorts, die
r Elektromobilität zuständig sind, BMWi, BMVBS,
MBF, BMU, haben auf der Basis eines abgestimmten
ördertableaus bereits Förderbekanntmachungen veröf-
ntlicht. Eine konkrete Zuordnung von Fördermitteln zu
en einzelnen FuE-Themenfeldern wird erst nach Prü-
ng der eingegangenen Projektskizzen/Projektanträge
öglich sein. Für das von allen vier Ressorts gemeinsam
etragene Programm „Schaufenster Elektromobilität“
erden in den Jahren 2012 bis 2015 insgesamt 180 Mil-
onen Euro zur Verfügung gestellt.
nlage 47
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage der
bgeordneten Ingrid Nestle (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
EN) (Drucksache 17/7411, Frage 60):
Hat die Bundesnetzagentur das Bundesministerium für
Wirtschaft und Technologie bereits vor dem Urteil des Bun-
desgerichtshofs am 28. Juni 2011 darauf hingewiesen, dass
gegebenenfalls eine gesetzliche Grundlage für den generellen
sektoralen Produktivitätsfaktor im Rahmen der Energiewirt-
schaftsgesetz-Novelle geschaffen werden sollte, und in wel-
cher Form hat sie dies gegebenenfalls getan?
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Techno-
gie und die Bundesnetzagentur standen während der
nergiewirtschaftsgesetz-Novelle in engem Dialog. Ne-
en einer Vielzahl anderer Themen, wurde auch das Ver-
hren vor dem Bundesgerichtshof erwähnt. Vor dem
intergrund konfligierender Entscheidungen verschie-
ener Oberlandesgerichte in dieser Frage waren vor dem
8. Juni 2011 weder die Entscheidung des Bundesge-
chtshofs noch die Gründe, aus denen der konkrete Be-
chluss gefasst wurde, seriös vorhersehbar.
nlage 48
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage der
bgeordneten Ingrid Nestle (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
EN) (Drucksache 17/7411, Frage 61):
Setzt sich die Bundesregierung in Brüssel dafür ein, dass
das bestehende Effizienzziel in der EU-Effizienzrichtlinie,
also die Reduktion des EU-Primärenergieverbrauchs um
368 Millionen Tonnen Rohöleinheiten, RÖE, auf 1 474 Mil-
lionen Tonnen RÖE bis 2020, erhalten bleibt?
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Oktober 2011 16061
(A) )
)(B)
Die Bundesregierung unterstützt das vom Europäi-
schen Rat unter deutscher Präsidentschaft 2007 be-
schlossene indikative Ziel, die Energieeffizienz in der
EU um 20 Prozent zu steigern. Dieses Ziel wurde auch
in der Europa-2020-Strategie noch einmal bekräftigt.
Die Bundesregierung setzt sich für ambitionierte, ver-
bindliche Maßnahmen zur Erreichung des EU-Ziels ein.
Die konkreten Positionen zu den Artikeln des vorgeleg-
ten Entwurfs für eine EU-Energieeffizienzrichtlinie wer-
den zurzeit noch abgestimmt.
Anlage 49
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des
Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/7411, Frage 62):
Geht die Bundesregierung davon aus, dass nach Einleitung
des EU-Strafverletzungsverfahrens am 18. Juli 2011 (siehe
Antwort der Bundesregierung vom 5. Oktober 2011 auf Bun-
destagsdrucksache 17/7279) vonseiten der Europäischen
Kommission bezüglich der abgelaufenen Frist zur Umsetzung
der EU-Richtlinie 2009/31/EG zur geologischen Speicherung
von Kohlendioxid, diese nun den Europäischen Gerichtshof
anrufen wird, und, falls ja, mit welchen Strafzahlungen (von
und bis zu welcher Höhe) rechnet die Bundesregierung dabei
vor dem Hintergrund der Mitteilung SEK(2011) 1024 der Eu-
ropäischen Kommission, dass für Deutschland laut Berech-
nungsschlüssel ein Tagessatz von mindestens 13 464,10 Euro
gilt?
Das Vertragsverletzungsverfahren nach Art. 258 des
EU-Arbeitsweisevertrags, AEUV, sieht ein zweistufiges
Vorverfahren vor, bevor die Kommission den Gerichts-
hof der Europäischen Union, EuGH, anrufen kann. Eine
mit Gründen versehene Stellungnahme hat die Kommis-
sion im Vertragsverletzungsverfahren gegenüber
Deutschland noch nicht versendet. Deshalb steht eine
Klage der Kommission gegen Deutschland vor dem
EuGH nicht unmittelbar bevor. Möglicherweise wird die
Kommission zunächst das weitere Verfahren bzw. die
Ergebnisse im Vermittlungsausschuss abwarten, bevor
sie gegebenenfalls eine mit Gründen versehene Stellung-
nahme beschließt.
Der EuGH kann im Fall einer Verurteilung auf ent-
sprechenden Antrag der Kommission ein tägliches
Zwangsgeld und/oder einen einmaligen Pauschalbetrag
verhängen. Die Spannbreite beim täglichen Zwangsgeld
liegt zwischen circa 13 000 und 823 000 Euro. Ein pau-
schales Zwangsgeld könnte mindestens circa 11 Millio-
nen Euro betragen. Die konkrete Höhe eines von der
Kommission beantragten Zwangsgeldes bzw. Pauschal-
betrags richtet sich dabei – unter Berücksichtigung des
Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes – insbesondere nach
der Schwere und der Dauer des Verstoßes. Dabei dürfte
auch das Bemühen der Bundesregierung zur Umsetzung
der Richtlinie 2009/31/EG in der Abwägung zur Bemes-
sung des Zwangsgeldes bzw. Pauschalbetrags berück-
sichtigt werden.
A
d
A
c
Z
lu
E
z
A
o
d
c
li
v
u
le
s
d
z
p
g
M
k
s
v
L
d
u
h
z
re
s
B
H
in
T
(C
(D
nlage 50
Antwort
er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Fragen der
bgeordneten Gabriele Hiller-Ohm (SPD) (Drucksa-
he 17/7411, Fragen 65 und 66):
Wie bewertet die Bundesregierung angesichts ihrer Weige-
rung, auch für 2012 den dänischen Schulverein in Schleswig-
Holstein mit 3,5 Millionen Euro zu fördern, den Bericht des
Sachverständigenausschusses über die Anwendung der Regio-
nal- und Minderheitensprachencharta in Deutschland bezüg-
lich des Aufrufes, sicherzustellen, dass durch die erfolgten
Kürzungen der schleswig-holsteinischen Landesregierung
nicht das Niveau der dänischsprachigen Bildung gefährdet
werden darf?
Wie will die Bundesregierung die minderheitenbegründete
unterschiedliche Behandlung der Schulfinanzierung durch
den deutschen Staat vor dem Europarat rechtfertigen, gerade
weil im Jahr 2011 der dänische Schulverein vom Bund geför-
dert wurde und dieses im Jahr 2012 nicht mehr beabsichtigt
ist, obwohl sich durch den Doppelhaushalt 2011/2012 in
Schleswig-Holstein an der Sachlage einer somit bestehenden
Finanzierungslücke von 4,7 Millionen Euro nichts geändert
hat?
u Frage 65:
Der Sachverständigenausschuss des Europarates eva-
iert regelmäßig die Umsetzung der Regelungen aus der
uropäischen Sprachencharta. Er hat in seinem Bericht
um vierten Staatenbericht Deutschlands gemäß Art. 15
bs. 1 der Europäischen Sprachencharta der Regional-
der Minderheitensprachen ausdrücklich festgestellt,
ass die Verpflichtung für die Umsetzung der Sprachen-
harta in Deutschland im Wesentlichen bei den Ländern
egt.
Schleswig-Holstein hat seinerzeit der Ratifizierung
on Art. 8 für die dänische Sprachgruppe zugestimmt
nd in Bezug auf die Finanzierung der dänischen Schu-
n in Südschleswig durch § 124 Satz 1 und 2 Schulge-
etz (mit Wirkung zum 1. Januar 2008 in Kraft getreten)
eren Gleichstellung mit den öffentlichen Schulen voll-
ogen.
Auch wenn eine vollständige Umsetzung der Ver-
flichtung der Sprachencharta erwünscht ist, hängt diese
anz wesentlich von dem im Prüfungszeitraum finanziell
achbaren ab.
Bund und Länder sind sich darin einig, dass in Zeiten
napper Kassen auch die nationalen Minderheiten einen
olidarischen Beitrag zur Konsolidierung der Haushalte
on Bund und Ländern leisten müssen. So sah sich das
and Schleswig-Holstein im Ergebnis gezwungen, für
ie Haushaltsjahre 2011/2012 strukturelle Anpassungen
nter anderem auch im Bereich der dänischen Minder-
eit zu treffen.
Das durch die Senkung des Zuschusses diagnosti-
ierte Defizit in Höhe von 4,7 Millionen Euro im Be-
ich der dänischen Ersatzschulen wurde durch Ent-
cheidung des Haushaltsausschusses des Deutschen
undestages während der Bereinigungssitzung zum
aushalt 2011 durch einen einmaligen Bundeszuschuss
Höhe von 3,5 Millionen Euro für 2011 zum großen
eil ausgeglichen.
16062 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Oktober 2011
(A) )
)(B)
Der Bund geht davon aus, dass das Land Schleswig-
Holstein die Frage geprüft hat, ob durch seine Kürzun-
gen das Niveau der dänischsprachigen Bildung gefährdet
wird. Die zusätzlich zur Verfügung gestellten Bundes-
mittel sind direkt dem dänischen Schulverein in Form ei-
ner Projektförderung zugeflossen, sie wurden nicht vom
Landeshaushalt vereinnahmt. Dies unterstreicht die
Sachmäßigkeit und den nicht dauerhaften Charakter die-
ser Überbrückungsfinanzierung durch den Bund.
Zu Frage 66:
Die Bundesregierung hat durch die einmalige Leis-
tung von Überbrückungszahlungen an den dänischen
Schulverein im Jahr 2011 das Land Schleswig-Holstein
entlastet. Eine Dauerförderung des dänischen Schulver-
eins durch den Bund ist aufgrund der grundsätzlichen
Zuständigkeit der Länder in Bildungsangelegenheiten
– welche der Europarat im Rahmen der Sprachencharta
anerkennt – nicht vorgesehen.
In diesem Sinne sollte die einmalige Bezuschussung
des dänischen Schulvereins im Jahr 2011 durch die Bun-
desregierung dem Land Schleswig-Holstein die Gele-
genheit geben, eine langfristige Lösung der Minderhei-
tenfinanzierung im Rahmen seiner Länderzuständigkeit
zu entwickeln. Die Regierung von Schleswig-Holstein
wird in Kürze ihren Bericht zur Lage der Minderheiten
im Land vorstellen und darin ihre Minderheitenpolitik
erläutern.
Anlage 51
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Fragen des
Abgeordneten Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD)
(Drucksache 17/7411, Fragen 67 und 68):
Wie will die Bundesregierung angesichts ihrer bisherigen
Haushaltsplanung für 2012, in der sie keine weitere Förde-
rung des Schulvereins der dänischen Minderheit in Schles-
wig-Holstein vorsieht, den sie noch in diesem Jahr mit
3,5 Millionen Euro vor dem Hintergrund des Wegfalls der bis-
herigen Förderung durch das Bundesland Schleswig-Holstein
unterstützt hat, sicherstellen, dass der Schulverein keine De-
ckungslücke in Höhe von 4,7 Millionen Euro mit den entspre-
chenden Folgen im kommenden Jahr hinnehmen muss?
Sieht die Bundesregierung auch weiterhin in der unter-
schiedlichen Förderung deutscher und dänischer Schulen in
Schleswig-Holstein keine Diskriminierung der dänischen
Minderheit in Deutschland?
Zu Frage 67:
Die Förderung von Schulen ist grundsätzlich Angele-
genheit der Länder. Es liegt in der Verantwortung der
Länder, die Finanzierung ihrer Aufgaben sicherzustel-
len.
Zum Beitrag des Bundes verweise ich auf die Beant-
wortung der Fragen Ihrer Kollegen Rix und Hiller-Ohm.
Der Bund hat den dänischen Schulverein 2011 aus-
nahmsweise mit einer einmaligen Überbrückungszah-
lung direkt gefördert.
Auch der dänische Schulverein, der zwar dankbar für
die Überbrückungszahlung durch den Bund im Jahr
2
P
k
v
d
E
S
Z
in
re
d
lu
s
d
E
A
d
A
1
Z
s
M
is
w
m
d
(S
–
s
w
n
d
(C
(D
011 ist, sieht hier das Land Schleswig-Holstein in der
flicht, im Jahr 2012 zur alten Fördersumme zurückzu-
ehren. Gleichzeitig steht das Land Schleswig-Holstein
or erheblichen Konsolidierungszwängen, denen es mit
em Doppelhaushalt 2011/12 Rechnung getragen hat.
ine Konsequenz ist die Deckungslücke des dänischen
chulvereins.
u Frage 68:
Fragen zum Schulwesen in Schleswig-Holstein liegen
der alleinigen Zuständigkeit des Landes. Die Bundes-
gierung kann sich hierzu nicht äußern.
Es sei jedoch ausgeführt, dass die Bundesregierung
urch die einmalige Leistung von Überbrückungszah-
ngen in Höhe von 3,5 Millionen Euro an den däni-
chen Schulverein im Jahr 2011 einen erheblichen Anteil
er durch das Land Schleswig-Holstein vorgesehenen
insparungen ausgeglichen hat.
nlage 52
Antwort
er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Fragen der
bgeordneten Bettina Hagedorn (SPD) (Drucksache
7/7411, Fragen 71 und 73):
Wie begründet die Bundesregierung ihre für 2012 beab-
sichtigte Reduzierung der Förderung der deutschen Minder-
heit in Dänemark um 3,5 Millionen Euro, und wie ist die Posi-
tion der deutschen Volksgruppe in Dänemark bzw. der
dänischen Regierung hierzu?
Wie bewertet die Bundesregierung angesichts ihrer erneu-
ten Kürzungen bei der Förderung der deutschen Minderheit in
Dänemark und ihrer Weigerung der Fortführung der Förde-
rung des dänischen Schulvereins in Schleswig-Holstein das
Verhältnis der Unterstützung der Minderheiten beiderseits der
Grenze durch die dänische Regierung, die Bundesregierung
und die Landesregierung Schleswig-Holstein hinsichtlich des
prozentualen dänischen und deutschen Anteils in den Jahren
2009, 2010, 2011 und in der Perspektive für 2012, und sieht
die Bundesregierung dabei nicht eine Ungleichgewichtung
und Fortsetzung der „schiefen Entwicklung bei den Zuschüs-
sen für die Minderheiten“, wie sie die damalige dänische Au-
ßenministerin Lene Espersen befürchtete, die erneut zu einer
weiteren Belastung des deutsch-dänischen Verhältnisses füh-
ren könnte?
u Frage 71:
Der Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2012
ieht keine Kürzung der Fördermittel für die deutsche
inderheit in Nordschleswig (Dänemark) vor. Richtig
t, dass der Gesamtansatz des Titels im Regierungsent-
urf um 3,5 Millionen Euro gesenkt wurde. Dies ist da-
it zu begründen, dass die 2011 erfolgte, einmalige För-
erung des dänischen Schulvereins in Südschleswig
chleswig-Holstein) in Höhe von 3,5 Millionen Euro
2011 gebucht im gleichen Titel wie der Bund Deut-
cher Nordschleswiger – 2012 nicht fortgeschrieben
urde.
Aus den Gesprächen der Bundesregierung mit der dä-
ischen Regierung wissen wir, dass diese grundsätzlich
ie Gleichstellung der Schüler des dänischen Schulver-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Oktober 2011 16063
(A) )
)(B)
eins im Schulgesetz des Landes Schleswig-Holstein for-
dert.
Gemäß publizierter Meinung vertritt der Bund Deut-
scher Nordschleswiger als Organisation der deutschen
Volksgruppe in Dänemark die Auffassung, dass die
Gleichstellung der Angehörigen der Minderheit mit der
Mehrheitsbevölkerung das Ziel jeder staatlicher Minder-
heitenpolitik sein muss. Daher betrachtet der Bund Deut-
scher Nordschleswiger ein mögliches Absinken der För-
derung der deutschen Minderheit aus Bundesmitteln mit
gewisser Sorge.
Zu Frage 72:
Ich verweise auf die Beantwortung Ihrer ersten Frage.
Daraus ergibt sich, dass sich der prozentuale Anteil des
Bundes bei der Förderung des Bundes Deutscher Nord-
schleswiger im Verhältnis zu den beiden anderen Zu-
wendungsgebern, dem Land Schleswig-Holstein und der
dänischen Regierung, kaum verändert hat. Ohne die bei-
den Sonderzahlungen in Höhe von 800 000 Euro in den
Jahren 2009 und 2010 in Ansatz zu bringen, wurde ge-
genüber dem Haushaltsansatz von 2008 lediglich bei in-
vestiven Mitteln im Haushalt 2011 des Bundes Deut-
scher Nordschleswiger eine Kürzung von 200 000 Euro
vorgenommen. Diese wird auch im Regierungsentwurf
2012 fortgeschrieben. Bund und Länder sind sich darin
einig, dass in Zeiten knapper Kassen auch die nationalen
Minderheiten einen solidarischen Beitrag zur Konsoli-
dierung der Haushalte von Bund und Ländern leisten
müssen.
Bezüglich der Förderung der dänischen Minderheit in
Deutschland sieht die Bundesregierung kein Ungleich-
gewicht der Bundesförderung im Vergleich zur Förde-
rung durch das Land Schleswig-Holstein und die däni-
sche Regierung.
Im Gegenteil: Die Förderung der Schulen ist Angele-
genheit der Länder. Insofern ist die einmalige Bezu-
schussung aus Bundesmitteln in Höhe von 3,5 Millionen
Euro als zusätzliche Förderung durch den Bund zu se-
hen, die übergeordneten – auch außenpolitischen Interes-
sen – geschuldet war. Sie sollte Raum für eine dauer-
hafte Lösung der Minderheitenfinanzierung durch das
Land Schleswig-Holstein schaffen. Sie kann indes keine
dauerhafte Verpflichtung des Bundes konstituieren.
Anlage 53
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Fragen des
Abgeordneten Dr. Rolf Mützenich (SPD) (Drucksache
17/7411, Fragen 75 und 76):
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem Vor-
schlag des Golf-Kooperationsrates zur Errichtung einer nukle-
arwaffenfreien Zone am Persischen Golf, und mit welchen
Initiativen hat die Bundesregierung diesen Vorschlag im Rah-
men der Europäischen Union gegebenenfalls unterstützt?
Hat sich die Bundesregierung mit den europäischen Part-
nern über Rüstungslieferungsbegrenzungen in die Länder am
Persischen Golf verständigt, und was sind die Ergebnisse?
Z
s
g
s
d
S
s
le
v
w
b
p
tu
K
d
d
n
V
te
a
Ir
Ü
d
Z
C
u
A
g
s
s
M
W
g
im
d
A
d
9
g
M
re
R
A
d
A
N
(C
(D
u Frage 75:
Der Ministerrat des Golf-Kooperationsrates hat bei
einer Tagung in Djidda am 11. September 2011 seine
roße Sorge über die jüngsten Entwicklungen im irani-
chen Nukleardossier zum Ausdruck gebracht. Er hat in
iesem Zusammenhang seine Unterstützung für die
chaffung einer von Nuklearwaffen und sonstigen Mas-
envernichtungswaffen freien Zone im Nahen und Mitt-
ren Osten, einschließlich der Golfregion, bekräftigt.
Die Bundesregierung unterstützt die Schaffung einer
on Nuklearwaffen und sonstigen Massenvernichtungs-
affen freien Zone im Nahen und Mittleren Osten. Wir
egrüßen die im Mai 2010 erzielte Einigung der Über-
rüfungskonferenz zum Vertrag über die Nichtverbrei-
ng, NVV, auf die Durchführung einer internationalen
onferenz zu diesem Vorhaben im Jahr 2012. Die Bun-
esregierung wirbt gemeinsam mit ihren EU-Partnern
afür, dass alle Staaten der Region an der Konferenz teil-
ehmen.
Die Bundesregierung hat die Durchführung einer zur
orbereitung der Konferenz 2012 beitragenden Exper-
nkonferenz durch die EU am 6./7. Juli 2011 in Brüssel,
n der unter anderem Vertreter aus den Golfstaaten und
an teilnahmen, unterstützt und daran mitgewirkt. Im
brigen teilt die Bundesregierung die Besorgnis über
as iranische Nuklearprogramm.
u Frage 76:
Im Rahmen der zuständigen EU-Ratsarbeitsgruppe
OARM hat es seit Beginn der Unruhen in Tunesien
nd Ägypten einen besonders intensiven, vertraulichen
ustausch über die jeweiligen nationalen Genehmi-
ungspolitiken zu den verschiedenen Staaten der arabi-
chen Welt, darunter auch die Anrainerstaaten des persi-
chen Golfs, gegeben. Zusätzlich unterrichten die
itgliedstaaten einander gegenseitig vertraulich im
ege des sogenannten Denial-Austauschs über alle ab-
elehnten Anträge auf Ausfuhrgenehmigung.
Darüber hinaus gelten – jenseits von Waffenembargos
Rahmen von Sanktionen der Vereinten Nationen oder
er EU – die Prinzipien der Einzelfallprüfung und der
usübung des nationalen Ermessens bei der Entschei-
ung über Anträge auf Ausfuhrgenehmigung.
Diese sind auch im „Gemeinsamen Standpunkt 2008/
44/GASP des Rates vom 8. Dezember 2008 betreffend
emeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von
ilitärtechnologie und Militärgütern“ verankert.
Entsprechend hat es keine Verständigung der Bundes-
gierung mit den europäischen Partnern über solche
üstungslieferbegrenzungen gegeben.
nlage 54
Antwort
er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
bgeordneten Memet Kilic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
EN) (Drucksache 17/7411, Frage 77):
Wird die Bundesregierung gegen die Behauptungen des
türkischen Regierungschefs Recep Tayyip Erdoğan, deutsche
16064 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Oktober 2011
(A) )
)(B)
Stiftungen würden mit einigen türkischen Kommunen ge-
meinsame Projekte realisieren, die zum Schluss der PKK
zugutekommen, vorgehen, und, wenn ja, wie?
Die in Ihrer Frage genannten Aussagen wurden un-
mittelbar nach Erscheinen durch die Deutsche Botschaft
in Ankara medienwirksam zurückgewiesen. Die Bun-
desregierung hat ergänzend am gleichen Tag Kontakt
mit den politischen Stiftungen aufgenommen.
Der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Guido
Westerwelle, hat das Thema telefonisch mit dem türki-
schen Außenminister, Ahmet Davutoğlu, und bei seinem
Besuch in Istanbul am 13. Oktober 2011 auch direkt mit
Ministerpräsident Recep Tayyip Erdoğan sowie dem
Außenminister angesprochen. Er hat klargestellt, dass
die Anschuldigungen aus unserer Sicht unbegründet sind
und die Arbeit der Stiftungen hohe Anerkennung ge-
nießt.
Außenminister Davutoğlu erklärte in der gemeinsa-
men Pressekonferenz, dass die Äußerungen in den Me-
dien nicht richtig wiedergegeben wurden.
Anlage 55
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die
Frage des Abgeordneten Memet Kilic (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/7411, Frage 78):
Welche Aktivitäten bzw. Projekte von türkischen Stiftun-
gen und Institutionen in Deutschland sind der Bundesregie-
rung bekannt?
Der Bundesregierung sind keine Projekte türkischer
Stiftungen und Institutionen in Deutschland bekannt.
Insbesondere werden im Rahmen der Förderung des in-
terreligiösen Dialogs keine Maßnahmen türkischer Pro-
jektträger gefördert.
Anlage 56
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die
Frage der Abgeordneten Brigitte Zypries (SPD)
(Drucksache 17/7411, Frage 81):
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass – ange-
sichts der Schwere des Grundrechtseingriffs bei der Quellen-
TKÜ – alle denkbaren grundrechtsschonenden Alternativen
geprüft werden müssen, und welche Initativen hat die Bun-
desregierung in den zwei Jahren ihrer Amtszeit hierzu ergrif-
fen?
Alle Formen der Telekommunikationsüberwachungen
unterliegen dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, sodass
vor jedem Einsatz zu prüfen ist, ob eine grundrechts-
schonendere gleichgeeignete Alternative gegeben ist.
Eine Quellen-Telekommunikationsüberwachung darf
daher nur zum Einsatz kommen, wenn aufgrund der Nut-
zung verschlüsselter Kommunikation über das Internet
eine herkömmliche Telekommunikationsüberwachung
nicht möglich ist. Deshalb ist in § 20l Abs. 2 Nr 2 des
Bundeskriminalamtgesetzes geregelt, dass eine Quellen-
Telekommunikationsüberwachung nur zulässig ist, wenn
d
A
a
k
z
s
re
ti
te
a
A
d
F
(D
d
z
s
c
s
S
z
E
a
s
F
ru
h
b
ü
b
K
d
e
li
A
V
ö
in
g
S
n
(C
(D
ieser Eingriff notwendig ist, um die Überwachung und
ufzeichnung der Telekommunikation insbesondere
uch in unverschlüsselter Form zu ermöglichen.
Die geringe Zahl an Fällen, in denen Quellen-Tele-
ommunikationsüberwachung bisher angeordnet wurde,
eigt, dass diese Maßnahme nur als Ultima Ratio einge-
etzt wird.
Die Bundesregierung ist sich der Schwere des Grund-
chtseingriffs, der mit jeder Form der Telekommunika-
onsüberwachung verbunden ist, bewusst und beobach-
t die technische Entwicklung sorgfältig, um hierauf
ngemessen reagieren zu können.
nlage 57
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die
rage der Abgeordneten Brigitte Zypries (SPD)
rucksache 17/7411, Frage 82):
Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass es
– Medienberichten zufolge – in anderen europäischen Län-
dern offensichtlich eine erfolgreiche Zusammenarbeit zwi-
schen den jeweiligen Strafverfolgungsbehörden und dem
VoIP-Anbieter Skype gibt, und warum ist eine solche Zusam-
menarbeit mit den deutschen Sicherheitsbehörden nicht mög-
lich?
Der Telekommunikationsdienst Skype bietet Telefon-
ienste über das Internet an, die entweder unmittelbar
wischen zwei internetfähigen Endgeräten oder zwi-
chen einem internetfähigen Endgerät und herkömmli-
hen Telefonanschlüssen (Mobiltelefon, Festnetztelefon)
tattfinden kann. Letzteres wird je Gesprächsrichtung als
kype-In (Public Switched Telephone Network/PSTN
u Skype) bzw. Skype-Out (Skype zu PSTN) bezeichnet.
Im Fall der Telefonie zwischen zwei internetfähigen
ndgeräten (Voice over IP/VoIP) fließen die Inhaltsdaten
uf beliebigen Wegen im Internet und nicht über techni-
che Einrichtungen von Skype. Skype ist es in diesem
all nach derzeitigem Kenntnisstand der Bundesregie-
ng schon aus technischen Gründen nicht möglich, In-
altsdaten den Justiz-, Strafvollzugs- oder Regierungs-
ehörden zur Verfügung zu stellen.
Bei Skype-In bzw. Skype-Out werden die Gespräche
ber sogenannte Media Gateways von Skype geleitet. Es
esteht prinzipiell die Möglichkeit der Ausleitung von
ommunikationsinhalten.
Skype verweist in ihrem Informationsblatt „Respon-
ing to Law Enforcement Record Requests“ darauf, dass
s ihr auf entsprechende Anordnung ausschließlich mög-
ch ist, bestimmte Bestands- (zum Beispiel E-Mail-
dresse und Rufnummer des Teilnehmers) sowie
erkehrsdaten (Zielrufnummer) für jedes Gespräch in
ffentliche Telefonnetze bereitzustellen. Gesprächs-
halte werden in keinem Fall von Skype zur Verfügung
estellt, nicht einmal, wenn diese als Voice-Mail auf den
ervern von Skype abgelegt sind.
Die kriminalpolizeiliche Erfahrung zeigt darüber hi-
aus, dass in der Vielzahl der Fälle Skype unmittelbar
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Oktober 2011 16065
(A) )
)(B)
zwischen zwei internetfähigen Endgeräten eingesetzt
wird. Ohne Quellentelekommunikationsüberwachung
gäbe es keine Möglichkeit, diese Gespräche zu überwa-
chen.
Eine Zusammenarbeit mit Skype findet im Rahmen
des technisch Möglichen regelmäßig statt, beschränkt
sich aber aus den oben genannten Gründen auf Bestands-
und vereinzelt auch Verkehrsdaten.
Anlage 58
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die
Frage des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/7411, Frage 83):
Wie sehen die Leistungsbeschreibungen in den Verträgen
von Bundesbehörden und Bundesministerien mit der Digi-
Task GmbH für die Beschaffung von Überwachungssoftware
aus?
Alle Vergabeverfahren wurden unter Beachtung der
rechtlichen Vorschriften durchgeführt. Der Vergabe lagen
den Vorschriften des Vergaberechts entsprechende Leis-
tungsbeschreibungen für die technischen Anforderungen
an die Hard- und Software zugrunde. Die Leistungs-
beschreibungen erläutern die generelle Zielrichtung und
das technische Grundkonzept der Überwachungssoft-
ware inklusive einer Auflistung der Grundfunktionen.
Bei der Quellen-Telekommunikationsüberwachung
werden die Vorgaben der Rechtsgrundlagen, des Bun-
desverfassungsgerichts sowie des anordnenden Richters
bzw. der G-10-Komission beachtet und von der von den
Bundesbehörden eingesetzten Software in jedem Einzel-
fall umgesetzt.
Anlage 59
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die
Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/7411,
Frage 84):
Welche Angaben macht die Bundesregierung hinsichtlich
der Beschaffung von PC-Kommunikationsüberwachungssoft-
ware (Trojaner) durch Bundesbehörden seit 2000 jeweils zu
Auftragsvergabe (Ausschreibung bzw. freihändig), Lieferan-
tenunternehmen, Auftragssummen, Empfängerbehörden, und
welche Anhaltspunkte hat die Bundesregierung möglicher-
weise, dass Lieferunternehmen den an der Beschaffung betei-
ligten Bundesbediensteten oder deren persönlichem Umfeld
geldwerte Vorteile gewährten, so wie sie der frühere Chef der
für diese Software bis heute führenden DigiTask GmbH
zwecks Ankaufs von deren Produkten jahrelang zuständigen
Bediensteten des Zollkriminalamts gewährte, welchen deswe-
gen das Landgericht Köln 2002 zu Freiheitsstrafe und hoher
Geldbuße verurteilte (vergleiche Focus Online vom 20. Okto-
ber 2011)?
Die Beschaffungen von Software zur Durchführung
von Quellen-Telekommunikationsüberwachung erfolgt
im Einzelfall und wurde bislang nicht öffentlich ausge-
s
g
w
b
b
fe
k
k
2
Ü
c
1
a
fü
s
E
tr
ri
v
lu
k
h
a
d
te
F
A
d
d
(D
g
D
ta
fr
v
W
(C
(D
chrieben, sondern im Rahmen der zulässigen freihändi-
en Vergabe beauftragt.
Die Kosten einer Quellen-Telekommunikationsüber-
achung belaufen sich in der Regel für Bundesbehörden
ei einer Laufzeit von bis zu drei Monaten auf 13 000
is 15 000 Euro (Entwicklung, Miete und Pflege). So-
rn die Überwachung früher abgebrochen wird, werden
eine weiteren Kosten in Rechnung gestellt.
Zu Ausgaben konnten in der zur Verfügung stehenden
urzen Zeit folgende Informationen erhoben werden:
Das Bundeskriminalamt hat seit dem Jahr 2007 rund
82 870 Euro für Entwicklung, Miete und Pflege der
berwachungssoftware eingesetzt.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat im glei-
hen Zeitraum Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt
07 041 Euro für Investitions- und Betriebskosten ver-
usgabt. Die Zollverwaltung hat in den vergangenen
nf Jahren insgesamt rund 180 000 Euro für die Be-
chaffung der in Rede stehenden Software (inclusive
ntwicklung, Miete und Pflege) aufgewendet.
Seit dem 13. Oktober 2009 besteht ein Rahmenver-
ag zwischen dem Beschaffungsamt des Bundesministe-
ums des Innern und der Firma DigiTask.
In 2011 wurden im Rahmen eines Markterkundungs-
erfahrens 500 Euro zur Beschaffung einer Testgestel-
ng verausgabt.
Insgesamt wird Software zur Quellen-Telekommuni-
ationsüberwachung von zwei Herstellern in Bundesbe-
örden eingesetzt.
Aktuelle Anhaltspunkte, dass Lieferunternehmen den
n der Beschaffung beteiligten Bundesbediensteten oder
eren persönlichem Umfeld geldwerte Vorteile gewähr-
n, liegen der Bundesregierung neben dem genannten
all nicht vor.
nlage 60
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
er Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE)
rucksache 17/7411, Frage 85):
Wann wird die Bundesregierung die konkreten Pläne zur
Senkung der Einkommensteuer vorlegen, auch vor dem Hin-
tergrund, dass die Änderungen des Verbraucherpreisindex für
die Jahre 2010 bis 2012 erst in 2013 bekannt werden, und wie
verteilt sich nach Schätzungen der Bundesregierung das in der
Pressemitteilung des Bundesministeriums der Finanzen vom
20. Oktober 2011 genannte Volumen von 6 Milliarden bis
7 Milliarden Euro als Aufkommen aus der kalten Progression
auf die Jahre 2010 bis 2012?
Die Bundesregierung verfolgt das Ziel einer Beseiti-
ung der kalten Progression. Hierzu haben die Minister
r. Schäuble und Dr. Rösler am vergangenen Donners-
g Eckpunkte vorgelegt, die eine Anpassung des Grund-
eibetrags und eine Rechtsverschiebung der Tarifkurve
orsehen. Weitere Einzelheiten werden in den nächsten
ochen vorgelegt.
16066 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Oktober 2011
(A) )
)(B)
Anlage 61
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
Frage der Abgeordneten Dr. Martina Bunge (DIE
LINKE) (Drucksache 17/7411, Frage 86):
Auf welchem Wege wird die Umsetzung der Urteile des
Dritten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 11. Mai 1999
(3AZR 242/95) gewährleistet, demzufolge ein Anspruch auf
Zusatzversorgung nach der sogenannten Abgabenordnung 54,
AO 54, für Beschäftigte wichtiger volkseigener Betriebe der
DDR, der bis zum 31. Dezember 1991 entstanden ist, auch
über diesen Zeitpunkt hinaus bestehen bleibt, es sei denn, die
Betroffenen haben eine Abgeltungszahlung erhalten und eine
zugehörige „verbindliche Erklärung“ zum Verzicht auf etwaige
Zusatzrentenansprüche unterzeichnet, und wie können Betrof-
fene, die weder eine Abgeltungszahlung erhalten noch eine
„verbindliche Erklärung“ unterzeichnet haben, ihren An-
spruch auf die Zusatzrente nach AO 54 realisieren oder heute
auch noch die Einmalzahlung in Anspruch nehmen?
Das Bundesarbeitsgericht hat 1996 entschieden, dass
Arbeitnehmern in den neuen Bundesländern, die bis
Ende 1991 bereits eine Zusatzrente nach der sogenann-
ten Anordnung 54 erhielten, diese Zusatzrente auch wei-
terhin zustehe. Der Einigungsvertrag schließe lediglich
aus, dass nach 1991 neue Beschäftigte bzw. Rentner den
Anspruch auf diese Zusatzrente erwerben könnten.
Sofern es derzeit noch Fälle geben sollte, in denen
solche betrieblichen Zusatzrentenansprüche im Streit
stehen, müssen die Betroffenen ihre Rechte gegenüber
ihren ehemaligen Arbeitgebern – wie schon in den ver-
gangenen 20 Jahren und wie im Betriebsrentenrecht üb-
lich – gegebenenfalls auf dem Rechtsweg geltend ma-
chen, wobei sich allerdings die Frage der Verjährung
stellt.
Ein Rechtsanspruch auf eine Einmalzahlung dürfte al-
lerdings nicht bestehen. Solche Einmalzahlungen sind
nach der Wiedervereinigung von den Unternehmen oft-
mals auf der Grundlage von zwischen der Treuhand-
anstalt und den Gewerkschaften abgestimmten Muster-
betriebsvereinbarungen geleistet worden, wenn die
Beschäftigten im Gegenzug auf künftige Ansprüche
nach der AO 54 verzichtet haben. Weder die Unterneh-
men noch die Beschäftigten waren und sind jedoch zu
solchen Vergleichen verpflichtet.
Anlage 62
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
Fragen des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE)
(Drucksache 17/7411, Fragen 87 und 88):
Wie viele Gemeinsame Servicestellen für Rehabilitation
sind in Deutschland seit dem Jahr 2002 bundesweit in Umset-
zung der Bestimmungen des Neunten Buches Sozialgesetz-
buch, SGB IX, von den Rehabilitationsträgern eingerichtet
worden, und wie viele sind davon barrierefrei? Bitte nach
Bundesländern aufschlüsseln.
Wie bewertet die Bundesregierung die Arbeit dieser Ge-
meinsamen Servicestellen, und welche Planungen gibt es zur
Erhöhung ihrer Wirksamkeit?
Z
s
S
b
s
v
d
Z
ti
k
b
B
im
§
g
3
d
m
le
B
is
je
z
b
ri
d
Im
te
re
w
d
G
te
A
d
z
k
R
c
A
d
F
D
B
g
(C
(D
u Frage 87:
Nach der letzten Erhebung der Deutschen Rentenver-
icherung Bund im Mai 2011 gab es 473 Gemeinsame
ervicestellen. Die Aufteilung nach Bundesländern ist
eigefügter Tabelle zu entnehmen.
Über die Anzahl der Servicestellen, die barrierefrei
ind, liegen der Bundesregierung keine Informationen
or. Die Anzahl konnte kurzfristig nicht ermittelt wer-
en.
u Frage 88:
Ziel der Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilita-
on, GS, ist es, Betroffene umfassend zu allen infrage
ommenden Leistungen der verschiedenen Rehaträger
eraten zu können und konkrete Hilfe anzubieten. Die
undesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation, BAR, hat
Januar 2011 den Dritten Bericht über die GS nach
24 Abs. 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch vor-
elegt. Er umfasst den Zeitraum vom 1. Juli 2007 bis
0. Juni 2010. Aufbauend auf diese Erkenntnisse haben
ie an den GS beteiligten Rehabilitationsträger Maßnah-
en zur Verbesserung erarbeitet. Diese betreffen vor al-
m die Qualitätssicherung und die Unterstützung der
eratung durch eine zentrale Datenbank.
Ziel des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
t es weiterhin, flächendeckend, also in jeder Region, in
dem Sozialraum eine gute Beratungs- und Unterstüt-
ungsleistung durch gemeinsame Servicestellen anzu-
ieten. Des Weiteren muss es einheitliche Qualitätskrite-
en geben. Die Qualität des Angebots muss unabhängig
avon sein, wer die Servicestelle trägt und organisiert.
Rahmen der BAR wird derzeit ein Konzept erarbei-
t, das Vorschläge über den Abbau von Doppelstruktu-
n – mehrere GS an einem Ort – enthält. Außerdem
ird an Eckpunkten der Qualitätssicherung gearbeitet,
ie die bestehende BAR-Rahmenvereinbarung zu den
emeinsamen Servicestellen aus dem Jahr 2010 erwei-
rn und ergänzen soll. Für das Bundesministerium für
rbeit und Soziales ist es darüber hinaus wichtig, dass
ie GS auch zu Fragen des Persönlichen Budgets und
um Betrieblichen Eingliederungsmanagement beraten
önnen. Zu Letzterem gibt es im Bereich der Deutschen
entenversicherung mehrere erfolgreiche Modellversu-
he, die ausgeweitet werden.
nlage 63
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
rage des Abgeordneten Markus Kurth (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN) (Drucksache 17/7411, Frage 89):
Welches Ziel verfolgt die vom Bundesministerium für Ar-
beit und Soziales geplante wissenschaftliche Studie zur Bil-
dung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen im unteren
Einkommensbereich, die im Jahr 2011 beginnt, über zwei
Jahre andauert und rund 215 000 Euro kostet?
Erklärtes Ziel der Armutsbekämpfungspolitik der
undesregierung ist es, verschlossene oder nicht wahr-
enommene Teilhabemöglichkeiten trotz bestehender
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Oktober 2011 16067
(A) )
)(B)
Einkommensarmut zu eröffnen. Das Bildungs- und Teil-
habepaket ist eine Maßnahme auf der Grundlage einer
Gesetzesinitiative der Bundesregierung, die die Teilha-
bemöglichkeiten benachteiligter Kinder an schulischer
und außerschulischer Bildung sowie an kulturellen An-
geboten verbessern soll.
Im Rahmen der Forschung für den 4. Armuts- und
Reichtumsbericht wurde bereits im August 2011 das
Forschungsvorhaben mit dem Titel „Bildung und Teil-
habe von Kindern und Jugendlichen im unteren Einkom-
mensbereich“ an das Institut für Sozialforschung und
Gesellschaftspolitik, ISG, in Köln vergeben. Das Er-
kenntnisinteresse zielt darauf, in welchem Umfang und
von welchen Personengruppen Leistungen in Anspruch
bzw. nicht in Anspruch genommen werden und aus wel-
chen Gründen dies geschieht und inwieweit durch die
Leistungen neue Teilhabemöglichkeiten eröffnet oder
neue Finanzierungsgrundlagen für Leistungen geschaf-
fen werden. Dabei ist von besonderem Interesse, wo-
durch die Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabe-
pakets möglicherweise erleichtert bzw. erschwert wird.
Das Forschungsvorhaben dauert acht Monate. Ergeb-
nisse sollen bis Ende des 1. Quartals 2012 für die Ver-
wendung im 4. Armuts- und Reichtumsbericht vorlie-
gen.
Anlage 64
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
Frage des Abgeordneten Markus Kurth (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/7411, Frage 90):
Zu welchem Ergebnis kommt das Bundesministerium für
Arbeit und Soziales bei der angekündigten Ermittlung (siehe
Bundestagsdrucksache 17/6272, Antwort zu Frage 20) des im
Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes zu erbringenden
Eigenanteils aus dem Regelsatz an den Schülerbeförderungs-
kosten?
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird
Ländern und kommunalen Spitzenverbänden im Rah-
men der Konferenz oberster Landessozialbehörden,
KOLS, voraussichtlich Mitte November 2011 einen Vor-
schlag für die Quantifizierung des aus dem Regelbedarf
in der Sozialhilfe beziehungsweise der Grundsicherung
für Arbeitsuchende zu erbringenden Eigenanteils vorle-
gen.
Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass dieser Eigen-
anteil nur für Schülermonatsfahrkarten gilt, die für einen
festgelegten Tarifbereich ohne weitergehende Beschrän-
kungen und deshalb auch für den privaten Mobilitätsbe-
darf nutzbar sind. Schülermonatsfahrkarten, die nur für
den Weg von der Wohnung zur Schule und zurück gel-
ten, fallen nicht darunter.
Anlage 65
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
Frage der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann (DIE
LINKE) (Drucksache 17/7411, Frage 91):
e
E
d
w
p
s
d
A
A
d
F
D
A
W
ru
g
w
B
Z
V
d
S
G
ru
L
d
s
L
b
g
s
F
a
§
k
ä
(C
(D
Wie prüft die Bundesregierung die Hinweise auf umfas-
senden und möglicherweise sittenwidrigen Einsatz Schein-
selbstständiger bei der eismann Tiefkühl-Heimservice GmbH
(vergleiche Sendung des WDR Die Eismann-Story vom
10. Oktober 2011), und sind durch die Bundesagentur für Ar-
beit Arbeitslose an diese Firma vermittelt worden?
Sofern die Bundesregierung Kenntnis von Hinweisen
rlangt, die auf einen umfassenden und sittenwidrigen
insatz von Scheinselbstständigen hindeuten, werden
iese Hinweise an die Deutsche Rentenversicherung
eitergegeben. Diese prüft im Rahmen von Arbeitgeber-
rüfungen, ob eine abhängige Beschäftigung oder eine
elbstständige Tätigkeit vorliegt.
Eine Auswertung der Vermittlungen durch die Bun-
esagentur für Arbeit, aufgeschlüsselt nach einzelnen
rbeitgebern, liegt der Bundesregierung nicht vor.
nlage 66
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
rage des Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN) (Drucksache 17/7411, Frage 92):
Inwiefern ist eine Vergabe von Lebensmittel- und Ärzte-
gutscheinen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz an Asyl-
bewerber mit Artikel 3 des Grundgesetzes, Artikel 26 des In-
ternationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte
und Artikel 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention
vereinbar, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Arbeits-
agentur Leistungsbezieher von Arbeitslosengeld II, die nach
dem Regelsatz bezahlt werden, bei Vertragsverstößen mit der
Vergabe von Lebensmittelgutscheinen oder Sachleistungen
sanktioniert, und in welchen Bundesländern werden nach
Kenntnis der Bundesregierung Lebensmittel- und Ärztegut-
scheine an Asylbewerber ausgegeben?
Der Bedarf Nahrung kann nach § 3 Abs. 2 Satz 1
sylbewerberleistungsgesetz, AsylbLG, auch durch
ertgutscheine gedeckt werden. Mit der Nichtgewäh-
ng von Geldleistungen soll im Asylbewerberleistungs-
esetz zum einen die Schlepperkriminalität eingedämmt
erden, indem die Flüchtlinge möglichst über keine
armittel zur Bezahlung von Schleppern verfügen.
udem sollen die Anreize zu einer Einreise und einem
erbleib aus wirtschaftlichen Gründen genommen wer-
en. Daher handelt es sich um keine willkürliche
chlechterstellung, sodass weder der grundgesetzliche
leichheitssatz noch die völkerrechtlichen Diskriminie-
ngsverbote verletzt werden.
Die Gewährungspraxis hinsichtlich der Form der
eistungen ist sehr heterogen. Die Leistungsgewährung
ifferiert, abhängig von den Erfordernissen der Um-
tände, in fast allen Bundesländern von Landkreis zu
andkreis. Nur in den Ländern Bayern, Baden-Württem-
erg und Niedersachsen wird der Bedarf Nahrung weit-
ehend einheitlich durch Sachleistungen oder Wertgut-
cheine gedeckt.
„Ärztegutscheine“ existieren in diesem Sinne nicht.
ür die Übernahme von Behandlungskosten bedarf es
ber eines Antrags auf Gewährung von Leistungen nach
4 AsylbLG. Nach dieser Regelung ist bei akuten Er-
rankungen und Schmerzzuständen die erforderliche
rztliche Versorgung zu gewähren. Bei Anerkennung der
16068 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Oktober 2011
(A) )
)(B)
Voraussetzungen des Anspruchs erhält der Leistungs-
berechtigte einen Krankenschein, mit dem er sich bei ei-
nem niedergelassenen Arzt behandeln lassen kann. Ohne
Klärung der Kostenfrage haben ansonsten Ärzte wie
Krankenhäuser außerhalb von Notfällen das Recht, die
Behandlung zu verweigern. Es ist nicht ersichtlich,
inwiefern diese Praxis gegen Art. 3 Grundgesetz oder
die völkerrechtlichen Diskriminierungsverbote versto-
ßen sollte.
Anlage 67
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
Fragen der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE
LINKE) (Drucksache 17/7411, Fragen 93 und 94):
Wie viele so genannte Aufstocker, also Erwerbstätige mit
und ohne sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, die zu-
gleich Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch
beziehen, gibt es derzeit im Bereich des öffentlichen Dienstes
bzw. in den entsprechenden Wirtschaftsbereichen „Öffentli-
che Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung“, „Erzie-
hung und Unterricht“, „Gesundheits- und Sozialwesen“, und
wie hat sich deren Zahl seit dem Jahr 2007 verändert? Bitte
absolute Zahlen und Anteil an der Gesamtbeschäftigung der
Wirtschaftsbereiche nennen.
Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung der
Zahlen der Aufstocker – erwerbstätige SGB-II-Leistungsbe-
zieher – im Bereich des öffentlichen Dienstes in den letzten
Jahren?
Zur Entwicklung der Zahl der Erwerbstätigen mit und
ohne sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, die
zugleich Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialge-
setzbuch im Bereich des öffentlichen Dienstes beziehen
– oft auch als Aufstocker bezeichnet –, liegen der Bun-
desregierung keine hinreichend genauen Informationen
vor. Sie kann daher auch keine Bewertung vornehmen.
Verfügbare statistische Informationen für die Gruppe
der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sind als
Grundlage für eine Bewertung nicht geeignet. Alle auf-
geführten Wirtschaftszweige erfassen gemäß der Klassi-
fikation der Wirtschaftszweige auch Tätigkeiten, die
nicht von öffentlichen Einrichtungen ausgeübt werden.
Für die Zuordnung zu einem dieser Wirtschaftsab-
schnitte ist nicht der rechtliche oder institutionelle
Status, sondern nur die Haupttätigkeit des meldenden
Betriebes entscheidend. Beispielsweise umfasst der
Wirtschaftszweig „Erziehung und Unterricht“ auch pri-
vate Bildungsanbieter sowie die Erteilung von Unter-
richt in sportlichen und Freizeitaktivitäten wie Tennis-
oder Golfkursen.
Für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ist eine
Aussage zu den sogenannten Aufstockern grundsätzlich
mithilfe einer integrierten Auswertung von Beschäfti-
gungsstatistik und Grundsicherungsstatistik der Bundes-
agentur für Arbeit möglich.
Hierbei werden die sozialversicherungspflichtig be-
schäftigten Arbeitslosengeld-II-Bezieher in den in der
Fragestellung genannten Wirtschaftsabschnitten – Wirt-
schaftszweigklassifikation 2008 – herangezogen.
B
s
B
B
v
9
c
2
b
w
p
2
s
g
im
1
ti
n
p
s
d
d
s
S
d
fe
ü
n
A
d
F
(D
ä
g
B
w
k
h
S
v
K
(C
(D
Die Zahl der Aufstocker, also der Arbeitslosengeld-II-
ezieher mit einem sozialversicherungspflichtigen Be-
chäftigungsverhältnis und zeitgleichem Zufluss von
ruttoerwerbseinkommen, lag im Dezember 2010 im
ereich „Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozial-
ersicherung und exterritoriale Organisationen“ bei rund
700 und damit bei etwa 0,6 Prozent aller sozialversi-
herungspflichtig Beschäftigten in dieser Branche.
Im Bereich „Erziehung und Unterricht“ gab es etwa
5 800 sozialversicherungspflichtig beschäftigte Ar-
eitslosengeld-II-Bezieher mit Einkommen aus Er-
erbstätigkeit; ihr Anteil an allen sozialversicherungs-
flichtig Beschäftigten lag im Dezember 2010 bei etwa
,3 Prozent.
Im „Gesundheits- und Sozialwesen“ lag die Zahl der
ozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitslosen-
eld-II-Bezieher mit Einkommen aus Erwerbstätigkeit
Dezember 2010 bei rund 67 200 und damit bei etwa
,9 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäf-
gten in dieser Branche.
Gegenüber Dezember 2007 ist der Anteil der soge-
annten Aufstocker im Bereich der sozialversicherungs-
flichtig Beschäftigten in allen drei genannten Wirt-
chaftsabschnitten gesunken.
Bei aller Unschärfe bezüglich einer Bewertung für
en Bereich des öffentlichen Dienstes ist es für die Bun-
esregierung ein positives Indiz, dass in dem Wirt-
chaftszweig „Öffentliche Verwaltung, Verteidigung,
ozialversicherung“, bei dem davon auszugehen ist, dass
er Anteil von Tätigkeiten, die von Beschäftigten des öf-
ntlichen Dienstes ausgeübt werden, höher ist als in den
brigen beiden Wirtschaftszweigen, die Zahl der soge-
annten Aufstocker deutlich unterdurchschnittlich ist.
nlage 68
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
rage der Abgeordneten Anette Kramme (SPD)
rucksache 17/7411, Frage 95):
Inwieweit findet vor dem Hintergrund eigenständig orga-
nisierter Jobcenter bei der Anpassung der Internen Services
im Rahmen der geplanten Organisationsreform der Bundes-
agentur für Arbeit die Zahl der jeweils dazugehörigen Job-
center Berücksichtigung, und wie will die Bundesagentur für
Arbeit sicherstellen, dass eine Einteilung der Internen Ser-
vices rein unter dem Aspekt der zu betreuenden Mitarbeiter
nicht die Wahrnehmung der Aufgaben in den verschiedenen
Trägerversammlungen beeinträchtigt?
Bei der Anpassung der Internen Services an die ver-
nderten Strukturen wird besonderes Augenmerk darauf
erichtet werden, dass die Vertretung der Aufgaben der
undesagentur für Arbeit in den Trägerversammlungen
eiterhin in gewohnter Weise sichergestellt werden
ann. Als Ansprechpartner der Träger stehen bereits
eute nicht nur die jeweiligen Geschäftsführer Interner
ervice, sondern auch eine Reihe von Spezialisten der
erschiedenen Fachbereiche zur Verfügung, auf deren
ompetenz jederzeit zurückgegriffen werden kann.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Oktober 2011 16069
(A) (C)
)(B)
Durch die geplante Anpassung der Strukturen wird
die Zahl dieser Fachleute nicht verändert. Auch die
Zuordnung der Internen Services und der jeweiligen An-
sprechpartner zu den Verantwortlichen in den Agenturen
und Jobcentern bleibt im Wesentlichen gleich.
Bei der personellen Dimensionierung der Internen
Services wird zukünftig als Kriterium unter anderem die
Zahl der zu betreuenden Dienststellen herangezogen; das
heißt diejenigen Internen Services, die eine überdurch-
schnittlich große Zahl von Agenturen und Jobcentern,
Service sowie schnelle Kontaktaufnahme und Termin-
vereinbarung mit dem Kunden werden im Übrigen durch
einen internen Qualitätsstandard abgesichert.
Anlage 70
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Fragen der
Abgeordneten Petra Crone (SPD) (Drucksache 17/7411,
Fragen 97 und 98):
gE, betreuen, sollen personell auch entsprechend ausge-
stattet werden.
Anlage 69
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
Frage der Abgeordneten Anette Kramme (SPD)
(Drucksache 17/7411, Frage 96):
Wie will die Bundesagentur für Arbeit sicherstellen, dass
die von ihr geplante Organisation der Leistungsgewährung im
Rahmen von dezentral arbeitenden, aber zentral geführten
Operativen Services auch in schwierigen wirtschaftlichen
Situationen wie Kurzarbeit und Insolvenz für Betriebsräte und
Arbeitgeber schnelle und kompetente Beratung gewährleistet
und mit den verantwortlichen Entscheidungsträgern verbind-
liche Vereinbarungen ermöglicht?
Erster Ansprechpartner für die genannten Kunden-
gruppen und Themenbereiche ist und bleibt wie bisher
die Geschäftsführung bzw. der Arbeitgeberservice in der
zuständigen Agentur für Arbeit.
Durch diese Personen wird auch in Zukunft in jedem
Fall eine qualifizierte Erstberatung sichergestellt. Wie
bisher stehen soweit erforderlich für Detailfragen die
entsprechenden Spezialisten zur Verfügung. Die Opera-
tiven Services fungieren in diesem Zusammenhang als
Unterstützungseinheiten, auf die aus der jeweiligen
Agentur für Arbeit heraus auch kurzfristig zugegriffen
werden kann. Durch die Zusammenführung der Aufga-
ben in fachlich homogenen Teams wird sichergestellt,
dass auch kleinere Arbeitsagenturen bei zurückgehen-
dem Kundenvolumen die bisherigen kundenbezogenen
Bearbeitungs- und Qualitätsstandards über das gesamte
Spektrum der Dienstleistung in der erforderlichen fach-
lichen Tiefe und spezialisierten Beratung anbieten kön-
nen. Der Kunde erhält die Leistung auch weiterhin „aus
einer Hand“.
Schnelle und kompetente Beratung, verbindliche Ab-
stimmung zwischen Agentur für Arbeit und Operativem
Z
li
w
M
c
d
F
d
n
V
F
e
d
d
la
e
Z
M
fe
s
M
d
s
F
v
E
m
b
B
(D
Geht die deutsche Forstwirtschaft nach Auffassung der
Bundesregierung aus den Legislativvorschlägen der Euro-
päischen Kommission zur Reform der Gemeinsamen Agrar-
politik, GAP, nach 2013 gestärkt hervor, und wenn ja, durch
welche Maßnahmen?
Mit welchem Anteil am Gesamtbudget der Zahlungen aus
der GAP kann der Forstsektor 2014 bis 2020 rechnen?
u Frage 97:
Die Forstpolitik gehört nicht zu den gemeinschaft-
chen Politikbereichen der Europäischen Union. Gleich-
ohl wurden mit der GAP-Reform von 1992 flankierende
aßnahmen, wie die Erstaufforstung landwirtschaftli-
her Flächen, in den EU-Förderkatalog eingeführt. Mit
er Agenda 2000 wurden die Strukturmaßnahmen zur
örderung der ländlichen Entwicklung als zweite Säule
er GAP ausgebaut. Dabei wurden auch die Forstmaß-
ahmen erweitert. Diese Maßnahmen sollen nach den
orschlägen der Europäischen Kommission auch in der
örderung ab 2014 fortgeführt werden. Letztlich handelt
s sich um ein Förderangebot an die Mitgliedstaaten, das
iese in ihren Entwicklungsprogrammen entsprechend
em regionalen Bedarf aufgreifen können. In Deutsch-
nd werden diese Programme von den Bundesländern
rstellt und umgesetzt.
u Frage 98:
Der Finanzrahmen für die GAP und damit auch die
ittel für die zweite Säule sind noch nicht abschließend
stgelegt. Dabei wird außerdem lediglich über den Ge-
amtplafonds für ELER entschieden. Die Aufteilung der
ittel auf die Mitgliedstaaten bleibt einer Entscheidung
er Europäischen Kommission vorbehalten, die dabei
owohl objektive Kriterien im Zusammenhang mit den
örderzielen der ELER-Verordnung als auch die Mittel-
erteilung der Vergangenheit berücksichtigen soll. Die
ntscheidung über die Verteilung auf einzelne Maßnah-
en liegt bei den Mitgliedstaaten bzw. in Deutschland
ei den für die Umsetzung der Förderung zuständigen
undesländern.
135. Sitzung
Inhaltsverzeichnis
TOP 1, ZP 1 Regierungserklärung zum Europäischen Rat und zum Eurogipfel
TOP 7 Wahl der Mitglieder des StabMechG-Gremiums
TOP 2 Befragung der Bundesregierung
TOP 3 Fragestunde
ZP 2 Aktuelle Stunde zu Steuersenkungsplänen
TOP 4 Vereinbarte Debatte zu 50 Jahre Anwerbeabkommen mit der Türkei
Anlagen zum Stenografischen Bericht