ung
        : Der Name Joachim Poß
        flug zu ersetzen.
        100 g StPO lässt sich mit
        bewältigen. Das geht da-
        zu sagen: Beim konkreten
        SI-Catcher eingesetzt. Es
        n, die wohl eine kriminelle
        . Die Ermittlungen gingen
        – Das machen Sie in diesem G
        zureichend.
        (Dr. Konstantin von Notz
        GRÜNEN]: Das hat der K
        gesagt!)
        Die Kolleginnen und Koll
        – um auch darauf in den letzten
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. Oktober 2011 15943
        (A) )
        )(B)
        Jelpke, Ulla DIE LINKE 21.10.2011
        Korte, Jan DIE LINKE 21.10.2011
        Scheel, Christine BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        21.10.2011
        Anlage 1
        Liste der entschuldigte
        Abgeordnete(r)
        entschuldigt bis
        einschließlich
        Alpers, Agnes DIE LINKE 21.10.2011
        Bär, Dorothee CDU/CSU 21.10.2011
        Barnett, Doris SPD 21.10.2011
        Dr. Bartsch, Dietmar DIE LINKE 21.10.2011
        Behrens, Herbert DIE LINKE 21.10.2011
        Birkwald, Matthias W. DIE LINKE 21.10.2011
        Bockhahn, Steffen DIE LINKE 21.10.2011
        Bülow, Marco SPD 21.10.2011
        von Cramon-Taubadel,
        Viola
        BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        21.10.2011*
        Dr. Dehm, Diether DIE LINKE 21.10.2011
        Dittrich, Heidrun DIE LINKE 21.10.2011
        Ernst, Klaus DIE LINKE 21.10.2011
        Freitag, Dagmar SPD 21.10.2011
        Gehrcke, Wolfgang DIE LINKE 21.10.2011
        Dr. Gerhardt, Wolfgang FDP 21.10.2011
        Golze, Diana DIE LINKE 21.10.2011
        Groth, Annette DIE LINKE 21.10.2011
        Hänsel, Heike DIE LINKE 21.10.2011
        Dr. Hein, Rosemarie DIE LINKE 21.10.2011
        Höhn, Bärbel BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        21.10.2011
        Dr. Höll, Barbara DIE LINKE 21.10.2011
        Hörster, Joachim CDU/CSU 21.10.2011*
        Dr. Hoyer, Werner FDP 21.10.2011
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        Anlagen zum Stenografischen Bericht
        n Abgeordneten
        r. Koschorrek, Rolf CDU/CSU 21.10.2011
        otting-Uhl, Sylvia BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        21.10.2011
        aurischk, Sibylle FDP 21.10.2011
        ay, Caren DIE LINKE 21.10.2011
        enkert, Ralph DIE LINKE 21.10.2011
        indner, Christian FDP 21.10.2011
        ötzer, Ulla DIE LINKE 21.10.2011
        r. Lötzsch, Gesine DIE LINKE 21.10.2011
        öhring, Cornelia DIE LINKE 21.10.2011
        ahles, Andrea SPD 21.10.2011
        eumann (Bremen),
        Bernd
        CDU/CSU 21.10.2011
        ord, Thomas DIE LINKE 21.10.2011
        rtel, Holger SPD 21.10.2011
        au, Petra DIE LINKE 21.10.2011
        etermann, Jens DIE LINKE 21.10.2011
        feiffer, Sibylle CDU/CSU 21.10.2011
        flug, Johannes SPD 21.10.2011
        r. Priesmeier, Wilhelm SPD 21.10.2011
        emmers, Ingrid DIE LINKE 21.10.2011
        r. Röttgen, Norbert CDU/CSU 21.10.2011
        upprecht
        (Tuchenbach),
        Marlene
        SPD 21.10.2011
        chäfer (Köln), Paul DIE LINKE 21.10.2011
        bgeordnete(r)
        entschuldigt bis
        einschließlich
        15944 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. Oktober 2011
        (A) )
        )(B)
        * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versamm-
        lung des Europarates
        Anlage 2
        Zu Protokoll gegebene Rede
        zur Beratung:
        – Unterrichtung: Aktionsplan Nanotechnolo-
        gie 2015
        – Antrag: Aktionsplan Nanotechnologie 2015
        gezielt weiterentwickeln
        (Tagesordnungspunkt 28 a und b)
        Dr. Petra Sitte (DIE LINKE): Wie passend: Wir dis-
        kutieren heute über den Aktionsplan Nanotechnologie
        2
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        Schnurr, Christoph FDP 21.10.2011
        Schuster, Marina FDP 21.10.2011*
        Schwarzelühr-Sutter,
        Rita
        SPD 21.10.2011
        Dr. Seifert, Ilja DIE LINKE 21.10.2011
        Sharma, Raju DIE LINKE 21.10.2011
        Simmling, Werner FDP 21.10.2011
        Dr. Sitte, Petra DIE LINKE 21.10.2011
        Steiner, Dorothea BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        21.10.2011
        Steinke, Kersten DIE LINKE 21.10.2011
        Storjohann, Gero CDU/CSU 21.10.2011
        Dr. Tackmann, Kirsten DIE LINKE 21.10.2011
        Tempel, Frank DIE LINKE 21.10.2011
        Dr. Troost, Axel DIE LINKE 21.10.2011
        Wagenknecht, Sahra DIE LINKE 21.10.2011
        Wichtel, Peter CDU/CSU 21.10.2011
        Wolff (Wolmirstedt),
        Waltraud
        SPD 21.10.2011
        Wunderlich, Jörn DIE LINKE 21.10.2011
        Zimmermann, Sabine DIE LINKE 21.10.2011
        Abgeordnete(r)
        entschuldigt bis
        einschließlich
        (C
        (D
        015, und die EU-Kommission legt nun endlich die
        ngst fällige Definition für Nanostoffe vor. Demnach gilt
        ls Nanomaterial, was zu mehr als 50 Prozent ungebun-
        ene Teilchen zwischen 1 und 100 Nanometer (nm) ent-
        ält. Das ist relevant für die gesamte Forschungsausrich-
        ng des Aktionsplans. Bezogen auf den Teil „Risiken der
        anotechnologie erkennen“ ist es auch eine ganz wich-
        ge Nachricht für den Verbraucher- und den Umwelt-
        chutz. Endlich ist eine Grundlage geschaffen, auf der In-
        rmationen über nanohaltige Produkte und Verfahren
        bgefragt und gesundheitliche und umweltrelevante Prü-
        ngen vorgenommen werden können. Angesichts der in-
        wischen vorliegenden Befunde der bundeseigenen Res-
        orteinrichtungen zum Risikopotenzial für Nanoteilchen
        ind Vorsichtsmaßnahmen einfach Pflicht. So berichtet
        as Bundesinstitut für Risikobewertung, dass Kohlen-
        toff-Nanoröhrchen, die Hoffnungsträger für vielfältige
        dustrielle Nutzungen sind, Krebs auslösen können, und
        anoskaliges Silber, das in Sporttextilien eingesetzt wird,
        ift für die Umwelt ist. Das boomende Nanosilber wird
        ber selbst von Spezialkläranlagen nicht herausgefiltert
        nd gelangt aus Produktionsanlagen und Haushalten un-
        ehindert in unsere Gewässer.
        Endlich kann also die europäische REACH-Verord-
        ung nanogerecht angepasst werden. Diese Verordnung
        ient zur Überprüfung aller Chemikalien, die auf den
        arkt gebracht werden. Doch bislang werden Stoffe, die
        ereits als größere Partikel geprüft worden sind, nicht
        esondert in nanoskaliger Form erfasst, obwohl bekannt
        t, dass die kleinere Größe die physikalisch-chemischen
        igenschaften von Stoffen völlig verändern kann. Auch
        in von Verbraucherschützern und meiner Fraktion seit
        ngem gefordertes Produktregister für nanohaltige
        toffe, das von jedermann einsehbar ist, hätte nun eine
        gale Grundlage.
        Leider hat die Definition zwei Achillesfersen. Die
        nge Größenbegrenzung auf 100 nm lässt nur wenig grö-
        ere Teilchen außen vor, die aber auch Nanoeffekte auf-
        eisen können. Die EU-Kommission hätte hier einen
        pielraum für größerskalige Stoffe, für die es Hinweise
        uf potenziell gesundheitsgefährdende Eigenschaften
        ibt, öffnen müssen. So aber wird sie dem Verdacht, Si-
        herheitsrisiken zugunsten von Unternehmensinteressen
        nter den Tisch kehren zu wollen, ausgesetzt bleiben.
        nd wird so ganz bestimmt nicht das Sicherheitsbedürf-
        is der Verbraucherinnen und Verbraucher befriedigen.
        Zum anderen kann man auf der Webseite des Um-
        eltbundesamtes nachlesen, dass über die Freisetzung
        rsprünglich fest eingebundener Teilchen aus Produkten
        urch Alterungs- oder Abbauprozesse bisher keine In-
        rmationen vorliegen. Auch die Autoren einer gerade
        rschienenen Studie des Verbandes der Chemischen In-
        ustrie zu zehn Jahren Risikobewertung von Nanomate-
        alien sagen, dass enormer Forschungsbedarf für Lang-
        eitprüfungen besteht. So fehlen Daten selbst für
        ergleichsweise einfache Fragen, wie folgende: Bringen
        anoteilchen, die sich mit der Zeit aus Hauswandfarben
        erauslösen, relevante Belastungen für die Umwelt mit
        ich?
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. Oktober 2011 15945
        (A) )
        )(B)
        Damit will ich deutlich machen, dass die Bundesre-
        gierung nicht der gebotenen Sorgfaltspflicht nachkom-
        men wird, wenn sie lediglich auf die Verordnungskom-
        petenz der EU-Ebene verweist. Bis die Definition in
        geltendes Recht umgesetzt wird, wird noch einige Zeit
        vergehen. Bis dahin sollte als absolutes Mindestmaß an
        Vorsorge eine Kennzeichnungspflicht für nanohaltige
        Produkte eingeführt werden. Das hat kürzlich auch das
        Sondergutachten des Sachverständigenrates für Um-
        weltfragen nachdrücklich empfohlen. Dieses Instru-
        ment sehen wir nur als Untergrenze für die notwen-
        dige Vorsorge an. Der unsichere Verbraucher hätte
        damit nur – aber immerhin – die Wahl, sich im Zwei-
        fel gegen ein Nanoprodukt zu entscheiden. Ob die Na-
        noteilchen schädigend sind oder nicht, sagt die Kenn-
        zeichnung ja nicht aus. Da, wo es deutliche Hinweise
        auf Gefährdungspotenziale wie beim Nanosilber oder
        auch Titandioxid gibt, muss die Bundesregierung von
        Moratorien Gebrauch machen, bis die Gefährdung ein-
        deutig ausgeräumt werden kann. Und schließlich brau-
        chen wir ein Produktregister, damit Behörden bei Ge-
        fährdungshinweisen reagieren können.
        Bislang verfolgt die Bundesregierung aber im besten
        Fall das Prinzip der Nachsorge. Sie kehrt in ihrer Ant-
        wort auf unsere Kleine Anfrage vom Mai 2011 die Be-
        weislast immer um und will erst bei eindeutig bewiese-
        ner Gefährdung handeln. Ich meine: Das ist unterlassene
        Vorsorge.
        Die Linke hat bereits in mehreren Anträgen einen hö-
        heren Anteil der Risikoforschung aus dem jährlichen
        Fördertopf von 200 Millionen Euro eingefordert. Wie
        dramatisch schlecht es um unser Wissen bestellt ist, zeigt
        gerade eine Studie zur Wirksamkeit von In-vitro-Tests
        der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.
        „In-vitro“ bedeutet, dass nicht am lebendigen Organis-
        mus, sondern an Zellkulturen in der Petrischale ge-
        forscht wird. Im heute behandelten Aktionsplan Nano
        2015 heißt es, dass die meisten der bisher durchgeführten
        Untersuchungen sich auf zelluläre Studien mit kurzem
        Zeitverlauf stützen. Immerhin sollen deshalb zukünftig
        Langzeitstudien in Geweben durchgeführt werden. Die
        Metastudie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz zeigt
        aber, dass die zellulären Tests keine Aussagekraft haben.
        Viele der wenigen gewonnenen Erkenntnisse über Nano-
        materialien sind also auf Sand gebaut.
        Ich nehme zur Kenntnis, dass Sie mit dem Aktions-
        plan 2015 gewisse gesellschaftliche Anforderungen um-
        setzen, an denen es zuvor fehlte: Sie betonen die Risiko-
        forschung und den Arbeitsschutz und wollen eine
        stärkere Konzentration der Förderung auf Einsatzfelder
        mit echtem Mehrwert wie Klimaschutz oder Energieeffi-
        zienz. Ich freue mich, dass die Koalitionsfraktionen in
        ihrem Antrag dafür einen „kurzfristigen Förderschub“
        fordern, um redliche Forschungsaktivitäten zu ermögli-
        chen. Doch all das entlastet Sie nicht, vorläufige oder
        dauerhafte Regelungen einzuführen, welche die inzwi-
        schen bekannt gewordenen Risiken minimieren. Darauf
        geht der Koalitionsantrag jedoch mit keiner Silbe ein.
        Deshalb kann meine Fraktion ihn nicht unterstützen.
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        nlage 3
        Zu Protokoll gegebene Rede
        zur Beratung des Entwurfs:
        – Gesetz zu einer rechtsstaatlichen und bür-
        gerrechtskonformen Ausgestaltung der Funk-
        zellenabfrage als Ermittlungsmaßnahme
        – … Gesetz zur Änderung der Strafprozess-
        ordnung (Abschaffung der nichtindividuali-
        sierten Funkzellenabfrage – § 100 g Absatz 2
        Satz 2 StPO)
        (Tagesordnungspunkt 30 a und b)
        Jan Korte (DIE LINKE): Wir behandeln hier heute
        wei Gesetzentwürfe, die in der Problemanalyse weitge-
        end übereinstimmen, sich in der Konsequenz allerdings
        och deutlich unterscheiden. Wo ist der Unterschied?
        ährend die Kolleginnen und Kollegen der Grünen aus
        em Dresdner „Handygate“, auf das wir später noch ge-
        auer zu sprechen kommen müssen, den Schluss ziehen,
        ie nichtindividualisierte Funkzellenabfrage (FZA) müsse
        war durch allerlei legislative Sicherungen einge-
        chränkt, aber als Ermittlungsmaßnahme prinzipiell er-
        alten bleiben, kommt meine Fraktion zu dem Schluss,
        ass die Maßnahme grundsätzlich unverhältnismäßig ist.
        ementsprechend sieht unser Gesetzentwurf konsequen-
        rweise die Aufhebung der Ermächtigungsgrundlage
        er nichtindividualisierten FZA in der Strafprozessord-
        ung vor.
        Die Grünen verharren leider bei ihrer Kritik im Kern
        ihrer Position aus der Zeit von Rot-Grün. Denn eines
        ollte man an dieser Stelle ja einmal erwähnen: Erst un-
        r der Regierungskoalition von SPD und Grünen wurde
        ie nichtindividualisierte FZA im Jahr 2001 eingeführt.
        ie Bundestagsfraktion der PDS hatte damals bereits
        öllig zu Recht auf die mögliche Ausuferung und die
        chtsstaatlichen Prinzipien nicht gerecht werdende An-
        endung hingewiesen und entsprechend gegen sie ge-
        timmt.
        Was ist aber nun der Anlass für diese Gesetzesinitiati-
        en?
        Alljährlich versuchen Mitte Februar Tausende Neo-
        azis aus ganz Europa durch Dresden zu marschieren, so
        uch am 19. Februar 2011. Der Aufmarsch hat sich in
        en letzten Jahren zum wichtigsten neonazistischen
        vent entwickelt. Von militanten sogenannten Autono-
        en Nationalisten, über das parteiförmige Spektrum, an-
        eführt von der NPD, über Vertriebenenverbände und
        urschenschafter bis hin zu Vertretern der sogenannten
        euen Rechten ist die gesamte Bandbreite von Ewigges-
        igen vertreten. Diesem braunen Treiben stellen sich seit
        ielen Jahren mehrere zehntausend Gegendemonstranten
        ntgegen, die mit friedlichen Massenblockaden den Auf-
        arsch verhindern wollen. So weit, so gut, sollte man
        nnehmen. Doch die Gegendemonstrationen und Sitz-
        lockaden, die sich gegen die jahrelange Instrumentali-
        ierung der Bombardierung Dresdens durch die Nazis
        chteten, wurden von der sächsischen Landesregierung
        nd der Polizei nicht, wie man meinen könnte, mit Sym-
        15946 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. Oktober 2011
        (A) )
        )(B)
        pathie und politischer Unterstützung aufgenommen, son-
        dern von vornherein kriminalisiert und mit Verbotsaufla-
        gen belegt.
        Mit Wasserwerfern, Pfefferspray und Schlagstöcken
        wurde massiv gegen Demonstrierende vorgegangen. Am
        19. Februar selbst, wie auch in den Monaten danach,
        fanden mehrfach Hausdurchsuchungen statt, von denen
        auch Bürger und Bürgerinnen in anderen Bundesländern
        betroffen waren. Dabei wurde seitens der Dresdner
        Staatsanwaltschaft völlig rechtswidrig vorgegangen und
        neben Büros der Partei Die Linke auch eine Anwalts-
        kanzlei durchsucht, obwohl weder für das eine noch für
        das andere entsprechende Durchsuchungsbeschlüsse
        vorlagen. Im Vorfeld der Demonstrationen waren außer-
        dem bereits Verfahren nach § 129 StGB eingeleitet wor-
        den. Wegen der Teilnahme an den Protesten gegen den
        Naziaufmarsch wurde mittlerweile die Immunität der
        Vorsitzenden der Linksfraktionen in den Landtagen von
        Thüringen und Sachsen, Bodo Ramelow und André
        Hahn, aufgehoben. Ähnliche Pläne gibt es gegen unsere
        Fraktionsvorsitzenden in Hessen, Janine Wissler und
        Willi van Ooyen. Und das muss man sich mal vorstellen:
        Da heben dann, auf der Basis von völlig unhaltbaren
        Vorwürfen, die Abgeordneten der schwarz-gelben Re-
        gierungskoalition einträchtig mit der rechtsextremen
        NPD die Immunität des Vorsitzenden der größten Oppo-
        sitionsfraktion im Landtag auf. Solange Sie sich nicht
        eindeutig gegen dieses skandalöse Gebaren Ihrer Partei-
        freunde erklären, so lange können Sie sich hier Ihre
        schönen Sonntagsreden und Forderungen nach einem
        gemeinsamen entschlossenen Engagement gegen Neo-
        nazis sparen.
        Das alles ist einfach unfassbar und Ausdruck der spe-
        ziellen Form der „sächsischen Demokratie“, wie sie der
        Kollege Thierse neulich treffend charakterisierte. Und
        damit auch die Kollegen der Union es endlich mal be-
        greifen, kläre ich Sie hier jetzt einmal über einen belieb-
        ten Irrtum Ihrerseits auf: Blockaden sind keine Straftat.
        Das hat das Bundesverfassungsgericht bereits 1995 in
        seinem Beschluss zu den Mutlangen-Blockaden festge-
        stellt. Sie stellen keine verwerfliche Nötigung und keine
        Gewalt nach § 240 Strafgesetzbuch dar. Ein Gutachten
        des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundes-
        tages belegt, dass es für eine Strafverfolgung in den
        Jahre 2010 und 2011 ohnehin keinerlei Rechtgrundlage
        gibt.
        Die Proteste und Blockaden im letzten und in diesem
        Jahr haben aber trotz dieser unglaublichen Kriminalisie-
        rung von antifaschistischem Engagement auch Folgen-
        des gezeigt: Es ist möglich, den Nazis die Schranken
        aufzuzeigen, es ist möglich, wenn sich die Menschen so-
        lidarisch und mutig zusammenstellen. Und es wird auch
        möglich sein, den Naziaufmarsch langfristig ganz zu
        verhindern – nämlich genau dann, wenn in Dresden end-
        lich eine aufgeklärte Erinnerungskultur entsteht und
        wenn auch in Sachsen wieder rechtsstaatliche Verhält-
        nisse einkehren. Damit wir alle darauf nicht noch lange
        warten müssen, hoffe ich, dass auch im kommenden Jahr
        noch mehr Menschen nach Dresden kommen werden,
        um sich den Nazis entgegenzustellen!
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        Denn von normalen rechtsstaatlichen Verhältnissen
        ind wir im CDU-FDP-regierten Sachsen leider ein gutes
        tück entfernt, das zeigt unter anderem das Dresdner
        andygate.
        Ans Licht der Öffentlichkeit geriet das Ganze zufällig,
        ls ein Betroffener, der Mitarbeiter einer Abgeordneten
        einer Fraktion ist, in seinen Ermittlungsakten nachle-
        en konnte, mit wem – und das mit Namen der Ge-
        prächspartnerinnen und -partner – er wann und wo tele-
        niert habe. Die ganze Dimension der Affäre kam dann
        ber nur äußerst zögerlich und nach und nach ans Licht
        er Öffentlichkeit. Erst durch die hartnäckige Recherche
        on verschiedenen Seiten und durch zahlreiche Medien-
        erichte wurde bekannt, dass die Polizei bei und im Vor-
        ld der Demonstrationen am 19. Februar 2011 in Dres-
        en nichtindividualisierte Funkzellenabfragen (FZA) in
        islang nicht gekanntem Umfang durchgeführt hat.
        Nachdem am 19. Juni 2011 die taz erstmals berich-
        te, dass die Dresdner Polizei bei den Antinaziprotesten
        ie Handyverbindungen von Tausenden Demonstranten,
        nwohnern, Journalisten, Anwälten und Politikern aus-
        espäht habe, und dies auch durch die Staatsanwalt-
        chaft Dresden bestätigt wurde, war das tatsächliche
        usmaß der Überwachungsmaßnahme noch weitgehend
        nklar. Zuerst kam raus, dass die Polizei am 19. Februar
        011 über insgesamt neun Stunden an 14 verschiedenen
        rtlichkeiten FZA durchgeführt hat. Dabei erfasste und
        peicherte die Sonderkommission 19/2 der Polizeidirek-
        on Dresden fast 140 000 Verkehrsdaten, also die Serien-
        ummern der Mobiltelefone und die dazugehörigen Te-
        fonnummern, die Standortdaten, die Telefonnummern
        ingehender und abgehender Anrufe und Kurznachrich-
        n sowie Datum und Uhrzeit der Kommunikation. Doch
        as war noch längst nicht alles. Einige Zeit später muss-
        n die Verantwortlichen zugeben, dass auch am 13., 18.
        nd 19. Februar 2011 im Rahmen von „Strukturermitt-
        ngen“ gegen eine mutmaßliche kriminelle Vereinigung
        eitere nichtindividualisierte Funkzellenabfragen durch-
        eführt worden waren. Dabei wurde der Mobilfunk in
        eiten Stadtgebieten Dresdens zum Teil bis zu 48 Stun-
        en überwacht. Das LKA Sachsen erhob dabei insge-
        amt rund 900 000 weitere Datensätze, die ebenfalls an
        ie SoKo 19/2 übermittelt wurden. Die Mehrzahl dieser
        unkzellenabfragen wurden inzwischen durch den säch-
        ischen Datenschutzbeauftragten als rechtswidrig einge-
        tuft und gegenüber der Landesregierung beanstandet.
        Der § 100 g Abs. 2 Satz 2 Strafprozessordnung (StPO)
        tellt ein Mittel der Strafverfolgung zur heimlichen nach-
        äglichen Erhebung von Telekommunikationsspuren in
        inem räumlich und zeitlich eingegrenzten Gebiet dar.
        ie Maßnahme, die sich eigentlich nur gegen Beschul-
        igte und Nachrichtenmittler richten darf – das hat das
        resdner Handygate mehr als deutlich gezeigt – trifft
        ber de facto alle Personen, die sich in dem betroffenen
        ebiet mit einem Mobiltelefon aufhalten oder darüber
        ommunizieren, sowie diejenigen, die aus diesem Be-
        ich kontaktiert werden oder selber in das betroffene
        ebiet Kontakt aufnehmen. Dies hat die Bundesregie-
        ng ja auch in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der
        rünen einräumen müssen. Eine Erfassung von unbere-
        henbar vielen Personen, die in keinerlei Zusammenhang
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. Oktober 2011 15947
        (A) )
        )(B)
        mit den polizeilichen Ermittlungen stehen – insbeson-
        dere in großen Ballungszentren –, ist also unvermeidlich.
        Der damit einhergehende massive Grundrechtseingriff ist
        für Die Linke nicht hinnehmbar. Durch die FZA wird di-
        rekt und gezielt in das Fernmeldegeheimnis, das die Ver-
        traulichkeit der Kommunikation schützt, eingegriffen.
        Die technischen Möglichkeiten der automatisierten Ver-
        arbeitung und Verknüpfung der gewonnenen Daten kön-
        nen dazu benutzt werden, Freundschaftsbeziehungen und
        Netzwerke, Interessen und politische Einstellungen zu
        identifizieren und Bewegungsprofile zu erstellen. Dieser
        massive Eingriff ist in Bezug auf die unberechenbar hohe
        Vielzahl der von der FZA betroffenen Unbeteiligten in
        keinster Weise verhältnismäßig.
        Bei der FZA in Bezug auf Demonstrationen, wie in
        Dresden, kommt ein massiver Eingriff in die Meinungs-
        und die Versammlungsfreiheit hinzu. Das „Volkszäh-
        lungsurteil“ des Bundesverfassungsgerichts von 1983 hat
        dazu sehr richtig festgestellt, dass bei Demonstrationen
        staatliche Datenerhebungsmaßnahmen wegen des damit
        verbundenen Einschüchterungseffekts im Hinblick auf
        die Bedeutung der Versammlungsfreiheit für eine Demo-
        kratie grundsätzlich gemeinwohlschädlich wirken. Ich
        zitiere an dieser Stelle eine wichtige Passage aus dem da-
        maligen Urteil: „Wer damit rechnet, dass etwa die Teil-
        nahme an einer Versammlung oder einer Bürgerinitiative
        behördlich registriert wird und dass ihm dadurch Risiken
        entstehen können, wird möglicherweise auf eine Ausübung
        seiner entsprechenden Grundrechte (Art. 8 und 9 GG) ver-
        zichten. Dies würde nicht nur die individuellen Entfal-
        tungschancen des Einzelnen beeinträchtigen, sondern
        auch das Gemeinwohl, weil Selbstbestimmung eine ele-
        mentare Funktionsbedingung eines auf Handlungsfähig-
        keit und Mitwirkungsfähigkeit seiner Bürger begründe-
        ten freiheitlichen demokratischen Gemeinwesens ist.“
        (Volkszählungsurteil des BVerfG vom 15. Dezember
        1983, 1 BvR 209/83; unter anderem Rn. 146). In Dresden
        war es außerdem so, dass sich unter den Demonstranten
        etliche besonders geschützte Personen, nämlich viele
        Journalisten und Abgeordnete, in der Funkzelle befanden
        oder mit ihnen aus der Funkzelle heraus kommuniziert
        wurde. Deren Rechte wurden gleichfalls massiv be-
        schnitten.
        Der Dresdner Datenskandal verdeutlicht also ein-
        dringlich, dass es bei der FZA im Hinblick auf die Streu-
        breite und die damit verbundenen schweren Eingriffe in
        die Grundrechte Unbeteiligter nicht ausreicht, legislativ
        Sicherungen einzubauen, die ihre Benutzung erträglich
        machen sollen. Der Gewährleistung der Grundrechte ist
        durch Reparaturarbeiten am § 100 g Abs. 2 Satz 2 nicht
        beizukommen. Erforderlich ist vielmehr die ersatzlose
        Streichung dieser unverhältnismäßigen Maßnahme aus
        dem Katalog möglicher Verfolgungsinstrumente.
        Und um es klar zu sagen: Wir werden es nicht akzep-
        tieren, dass erneut friedlicher Widerstand durch sächsi-
        sche Behörden mit rechtswidrigen Methoden kriminali-
        siert wird. Zivilcourage ist unser aller Pflicht. Die
        Kriminalisierung der Anständigen schränkt unser aller
        demokratisches Grundrecht auf friedlichen Protest ein.
        Wir brauchen den Mut von Bürgerinnen und Bürgern,
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        ich den Rechten entgegenzustellen, und wir brauchen
        ie freie Kommunikation. Es kann nicht sein, dass jetzt
        iejenigen kriminalisiert werden, die den geforderten
        ut aufbringen und aktiv mit allen anderen verhindert
        aben, dass der größte Naziaufmarsch in Europa durch
        resden marschiert.
        Wir werden auch im Jahr 2012 gemeinsam mit vielen
        nderen Demokratinnen und Demokraten in Dresden ge-
        en die Nazi-Demo auf die Straße gehen und sind stolz
        arauf, in unseren Reihen solche Menschen wie Bodo
        amelow und André Hahn zu haben.
        nlage 4
        Amtliche Mitteilungen
        Der Bundesrat hat in seiner 888. Sitzung am 14. Ok-
        ber 2011 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zu-
        ustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2
        es Grundgesetzes nicht zu stellen:
        Gesetz über die Neuordnung des Geräte- und Pro-
        duktsicherheitsrechts
        Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsge-
        setzes und des Personenbeförderungsgesetzes
        Gesetz zur Änderung des Energiebetriebene-Pro-
        dukte-Gesetzes
        Gesetz zu dem Protokoll vom 27. Oktober 2010
        zur Änderung des Abkommens vom 11. August
        1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland
        und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur
        Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Ge-
        biet der Steuern vom Einkommen und vom Ver-
        mögen
        Gesetz zu dem Protokoll vom 30. März 2011 zwi-
        schen der Bundesrepublik Deutschland und Irland
        zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur
        Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Ge-
        biet der Steuern vom Einkommen und vom Ver-
        mögen
        Gesetz zu dem Protokoll vom 18. Februar 2011
        zwischen der Bundesrepublik Deutschland und
        der Republik Zypern zur Vermeidung der Doppel-
        besteuerung und zur Verhinderung der Steuerver-
        kürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkom-
        men und vom Vermögen
        Neunzehntes Gesetz zur Änderung des Bundes-
        wahlgesetzes
        Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Ge-
        richtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungs-
        verfahren
        Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben
        itgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Absatz 3 Satz 2
        er Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den
        achstehenden Vorlagen absieht:
        15948 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. Oktober 2011
        (A) (C)
        )(B)
        V
        Auswärtiger Ausschuss
        – Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Inter-
        parlamentarischen Union
        123. Versammlung der Interparlamentarischen Union
        vom 3. bis 6. Oktober 2010 in Genf, Schweiz
        – Drucksachen 17/5353, 17/6392 Nr. 1.1 –
        – Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Euro-
        päischen Versammlung für Sicherheit und Verteidigung/
        Finanzausschuss
        Drucksache 17/6407 Nr. A.13
        EP P7_TA-PROV(2011)0258
        Haushaltsausschuss
        Drucksache 17/6407 Nr. A.14
        Ratsdokument 11491/11
        Drucksache 17/6568 Nr. A.3
        Versammlung der Westeuropäischen Union
        Tagung der Versammlung vom 1. bis 3. Dezember 2009
        in Paris
        – Drucksachen 17/6558, 17/6961 Nr. 1.2 –
        – Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Euro-
        päischen Versammlung für Sicherheit und Verteidigung/
        Versammlung der Westeuropäischen Union
        Tagung der Versammlung vom 15. bis 17. Juli 2010 in
        Paris
        – Drucksachen 17/6559, 17/6961 Nr. 1.3 –
        Ausschuss für Bildung, Forschung und
        Technikfolgenabschätzung
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Bericht zur Strategie der Bundesregierung zur Interna-
        tionalisierung von Wissenschaft und Forschung
        – Drucksache 16/13852 –
        Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben
        mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Unions-
        dokumente zur Kenntnis genommen oder von einer Be-
        ratung abgesehen hat.
        Auswärtiger Ausschuss
        Drucksache 17/2994 Nr. A.1
        EuB-BReg 100/2010
        Drucksache 17/2994 Nr. A.5
        EuB-BReg 107/2010
        Drucksache 17/2994 Nr. A.6
        EuB-BReg 99/2010
        Drucksache 17/4927 Nr. A.9
        Ratsdokument 16995/10
        Drucksache 17/5822 Nr. A.5
        EuB-BReg 153/2011
        Drucksache 17/6985 Nr. A.5
        EP P7_TA-PROV(2011)0334
        Drucksache 17/6985 Nr. A.6
        EP P7_TA-PROV(2011)0337
        Drucksache 17/7091 Nr. A.1
        EuB-BReg 179/2011
        Drucksache 17/7091 Nr. A.2
        Ratsdokument 13643/11
        Rechtsausschuss
        Drucksache 17/6407 Nr. A.7
        Ratsdokument 10667/11
        Offsetdrucker
        ertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln
        (D
        Ratsdokument 11492/11
        Drucksache 17/6568 Nr. A.4
        Ratsdokument 11493/11
        Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und
        Verbraucherschutz
        Drucksache 17/6407 Nr. A.17
        Ratsdokument 10836/11
        Drucksache 17/6407 Nr. A.18
        Ratsdokument 11121/11
        Drucksache 17/6407 Nr. A.19
        Ratsdokument 11122/11
        Drucksache 17/6407 Nr. A.20
        Ratsdokument 11137/11
        Drucksache 17/6985 Nr. A.38
        Ratsdokument 12026/11
        Drucksache 17/6985 Nr. A.39
        Ratsdokument 12099/11
        Drucksache 17/6985 Nr. A.40
        Ratsdokument 12124/11
        Drucksache 17/6985 Nr. A.41
        Ratsdokument 12393/11
        Drucksache 17/6985 Nr. A.42
        Ratsdokument 12514/11
        Drucksache 17/6985 Nr. A.43
        Ratsdokument 12516/11
        Drucksache 17/6985 Nr. A.44
        Ratsdokument 12517/11
        Drucksache 17/6985 Nr. A.45
        Ratsdokument 12518/11
        Drucksache 17/6985 Nr. A.46
        Ratsdokument 12519/11
        Drucksache 17/6985 Nr. A.47
        Ratsdokument 12817/11
        Drucksache 17/6985 Nr. A.48
        Ratsdokument 13397/11
        Drucksache 17/6985 Nr. A.49
        Ratsdokument 13407/11
        Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe
        Drucksache 17/6176 Nr. A.21
        EP P7_TA-PROV(2011)0244
        Drucksache 17/6407 Nr. A.25
        EP P7_TA-PROV(2011)0260
        Drucksache 17/6985 Nr. A.65
        EP P7_TA-PROV(2011)0271
        Drucksache 17/6985 Nr. A.66
        EP P7_TA-PROV(2011)0335
        Drucksache 17/6985 Nr. A.67
        EP P7_TA-PROV(2011)0342
        ei, Bessemerstraße 83–91, 1
        , Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
        134. Sitzung
        Inhaltsverzeichnis
        ZP 8 Europäischer Stabilisierungsmechanismus
        TOP 28Aktionsplan Nanotechnologie 2015
        TOP 27Demografischer Wandel
        TOP 29Finanzierung von Gesundheit und Pflege
        TOP 30Funkzellenabfrage als Ermittlungsmaßnahme
        Anlagen