ung
: Der Name Joachim Poß
flug zu ersetzen.
100 g StPO lässt sich mit
bewältigen. Das geht da-
zu sagen: Beim konkreten
SI-Catcher eingesetzt. Es
n, die wohl eine kriminelle
. Die Ermittlungen gingen
– Das machen Sie in diesem G
zureichend.
(Dr. Konstantin von Notz
GRÜNEN]: Das hat der K
gesagt!)
Die Kolleginnen und Koll
– um auch darauf in den letzten
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. Oktober 2011 15943
(A) )
)(B)
Jelpke, Ulla DIE LINKE 21.10.2011
Korte, Jan DIE LINKE 21.10.2011
Scheel, Christine BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
21.10.2011
Anlage 1
Liste der entschuldigte
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Alpers, Agnes DIE LINKE 21.10.2011
Bär, Dorothee CDU/CSU 21.10.2011
Barnett, Doris SPD 21.10.2011
Dr. Bartsch, Dietmar DIE LINKE 21.10.2011
Behrens, Herbert DIE LINKE 21.10.2011
Birkwald, Matthias W. DIE LINKE 21.10.2011
Bockhahn, Steffen DIE LINKE 21.10.2011
Bülow, Marco SPD 21.10.2011
von Cramon-Taubadel,
Viola
BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
21.10.2011*
Dr. Dehm, Diether DIE LINKE 21.10.2011
Dittrich, Heidrun DIE LINKE 21.10.2011
Ernst, Klaus DIE LINKE 21.10.2011
Freitag, Dagmar SPD 21.10.2011
Gehrcke, Wolfgang DIE LINKE 21.10.2011
Dr. Gerhardt, Wolfgang FDP 21.10.2011
Golze, Diana DIE LINKE 21.10.2011
Groth, Annette DIE LINKE 21.10.2011
Hänsel, Heike DIE LINKE 21.10.2011
Dr. Hein, Rosemarie DIE LINKE 21.10.2011
Höhn, Bärbel BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
21.10.2011
Dr. Höll, Barbara DIE LINKE 21.10.2011
Hörster, Joachim CDU/CSU 21.10.2011*
Dr. Hoyer, Werner FDP 21.10.2011
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Anlagen zum Stenografischen Bericht
n Abgeordneten
r. Koschorrek, Rolf CDU/CSU 21.10.2011
otting-Uhl, Sylvia BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
21.10.2011
aurischk, Sibylle FDP 21.10.2011
ay, Caren DIE LINKE 21.10.2011
enkert, Ralph DIE LINKE 21.10.2011
indner, Christian FDP 21.10.2011
ötzer, Ulla DIE LINKE 21.10.2011
r. Lötzsch, Gesine DIE LINKE 21.10.2011
öhring, Cornelia DIE LINKE 21.10.2011
ahles, Andrea SPD 21.10.2011
eumann (Bremen),
Bernd
CDU/CSU 21.10.2011
ord, Thomas DIE LINKE 21.10.2011
rtel, Holger SPD 21.10.2011
au, Petra DIE LINKE 21.10.2011
etermann, Jens DIE LINKE 21.10.2011
feiffer, Sibylle CDU/CSU 21.10.2011
flug, Johannes SPD 21.10.2011
r. Priesmeier, Wilhelm SPD 21.10.2011
emmers, Ingrid DIE LINKE 21.10.2011
r. Röttgen, Norbert CDU/CSU 21.10.2011
upprecht
(Tuchenbach),
Marlene
SPD 21.10.2011
chäfer (Köln), Paul DIE LINKE 21.10.2011
bgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
15944 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. Oktober 2011
(A) )
)(B)
* für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versamm-
lung des Europarates
Anlage 2
Zu Protokoll gegebene Rede
zur Beratung:
– Unterrichtung: Aktionsplan Nanotechnolo-
gie 2015
– Antrag: Aktionsplan Nanotechnologie 2015
gezielt weiterentwickeln
(Tagesordnungspunkt 28 a und b)
Dr. Petra Sitte (DIE LINKE): Wie passend: Wir dis-
kutieren heute über den Aktionsplan Nanotechnologie
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Schnurr, Christoph FDP 21.10.2011
Schuster, Marina FDP 21.10.2011*
Schwarzelühr-Sutter,
Rita
SPD 21.10.2011
Dr. Seifert, Ilja DIE LINKE 21.10.2011
Sharma, Raju DIE LINKE 21.10.2011
Simmling, Werner FDP 21.10.2011
Dr. Sitte, Petra DIE LINKE 21.10.2011
Steiner, Dorothea BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
21.10.2011
Steinke, Kersten DIE LINKE 21.10.2011
Storjohann, Gero CDU/CSU 21.10.2011
Dr. Tackmann, Kirsten DIE LINKE 21.10.2011
Tempel, Frank DIE LINKE 21.10.2011
Dr. Troost, Axel DIE LINKE 21.10.2011
Wagenknecht, Sahra DIE LINKE 21.10.2011
Wichtel, Peter CDU/CSU 21.10.2011
Wolff (Wolmirstedt),
Waltraud
SPD 21.10.2011
Wunderlich, Jörn DIE LINKE 21.10.2011
Zimmermann, Sabine DIE LINKE 21.10.2011
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
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(D
015, und die EU-Kommission legt nun endlich die
ngst fällige Definition für Nanostoffe vor. Demnach gilt
ls Nanomaterial, was zu mehr als 50 Prozent ungebun-
ene Teilchen zwischen 1 und 100 Nanometer (nm) ent-
ält. Das ist relevant für die gesamte Forschungsausrich-
ng des Aktionsplans. Bezogen auf den Teil „Risiken der
anotechnologie erkennen“ ist es auch eine ganz wich-
ge Nachricht für den Verbraucher- und den Umwelt-
chutz. Endlich ist eine Grundlage geschaffen, auf der In-
rmationen über nanohaltige Produkte und Verfahren
bgefragt und gesundheitliche und umweltrelevante Prü-
ngen vorgenommen werden können. Angesichts der in-
wischen vorliegenden Befunde der bundeseigenen Res-
orteinrichtungen zum Risikopotenzial für Nanoteilchen
ind Vorsichtsmaßnahmen einfach Pflicht. So berichtet
as Bundesinstitut für Risikobewertung, dass Kohlen-
toff-Nanoröhrchen, die Hoffnungsträger für vielfältige
dustrielle Nutzungen sind, Krebs auslösen können, und
anoskaliges Silber, das in Sporttextilien eingesetzt wird,
ift für die Umwelt ist. Das boomende Nanosilber wird
ber selbst von Spezialkläranlagen nicht herausgefiltert
nd gelangt aus Produktionsanlagen und Haushalten un-
ehindert in unsere Gewässer.
Endlich kann also die europäische REACH-Verord-
ung nanogerecht angepasst werden. Diese Verordnung
ient zur Überprüfung aller Chemikalien, die auf den
arkt gebracht werden. Doch bislang werden Stoffe, die
ereits als größere Partikel geprüft worden sind, nicht
esondert in nanoskaliger Form erfasst, obwohl bekannt
t, dass die kleinere Größe die physikalisch-chemischen
igenschaften von Stoffen völlig verändern kann. Auch
in von Verbraucherschützern und meiner Fraktion seit
ngem gefordertes Produktregister für nanohaltige
toffe, das von jedermann einsehbar ist, hätte nun eine
gale Grundlage.
Leider hat die Definition zwei Achillesfersen. Die
nge Größenbegrenzung auf 100 nm lässt nur wenig grö-
ere Teilchen außen vor, die aber auch Nanoeffekte auf-
eisen können. Die EU-Kommission hätte hier einen
pielraum für größerskalige Stoffe, für die es Hinweise
uf potenziell gesundheitsgefährdende Eigenschaften
ibt, öffnen müssen. So aber wird sie dem Verdacht, Si-
herheitsrisiken zugunsten von Unternehmensinteressen
nter den Tisch kehren zu wollen, ausgesetzt bleiben.
nd wird so ganz bestimmt nicht das Sicherheitsbedürf-
is der Verbraucherinnen und Verbraucher befriedigen.
Zum anderen kann man auf der Webseite des Um-
eltbundesamtes nachlesen, dass über die Freisetzung
rsprünglich fest eingebundener Teilchen aus Produkten
urch Alterungs- oder Abbauprozesse bisher keine In-
rmationen vorliegen. Auch die Autoren einer gerade
rschienenen Studie des Verbandes der Chemischen In-
ustrie zu zehn Jahren Risikobewertung von Nanomate-
alien sagen, dass enormer Forschungsbedarf für Lang-
eitprüfungen besteht. So fehlen Daten selbst für
ergleichsweise einfache Fragen, wie folgende: Bringen
anoteilchen, die sich mit der Zeit aus Hauswandfarben
erauslösen, relevante Belastungen für die Umwelt mit
ich?
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. Oktober 2011 15945
(A) )
)(B)
Damit will ich deutlich machen, dass die Bundesre-
gierung nicht der gebotenen Sorgfaltspflicht nachkom-
men wird, wenn sie lediglich auf die Verordnungskom-
petenz der EU-Ebene verweist. Bis die Definition in
geltendes Recht umgesetzt wird, wird noch einige Zeit
vergehen. Bis dahin sollte als absolutes Mindestmaß an
Vorsorge eine Kennzeichnungspflicht für nanohaltige
Produkte eingeführt werden. Das hat kürzlich auch das
Sondergutachten des Sachverständigenrates für Um-
weltfragen nachdrücklich empfohlen. Dieses Instru-
ment sehen wir nur als Untergrenze für die notwen-
dige Vorsorge an. Der unsichere Verbraucher hätte
damit nur – aber immerhin – die Wahl, sich im Zwei-
fel gegen ein Nanoprodukt zu entscheiden. Ob die Na-
noteilchen schädigend sind oder nicht, sagt die Kenn-
zeichnung ja nicht aus. Da, wo es deutliche Hinweise
auf Gefährdungspotenziale wie beim Nanosilber oder
auch Titandioxid gibt, muss die Bundesregierung von
Moratorien Gebrauch machen, bis die Gefährdung ein-
deutig ausgeräumt werden kann. Und schließlich brau-
chen wir ein Produktregister, damit Behörden bei Ge-
fährdungshinweisen reagieren können.
Bislang verfolgt die Bundesregierung aber im besten
Fall das Prinzip der Nachsorge. Sie kehrt in ihrer Ant-
wort auf unsere Kleine Anfrage vom Mai 2011 die Be-
weislast immer um und will erst bei eindeutig bewiese-
ner Gefährdung handeln. Ich meine: Das ist unterlassene
Vorsorge.
Die Linke hat bereits in mehreren Anträgen einen hö-
heren Anteil der Risikoforschung aus dem jährlichen
Fördertopf von 200 Millionen Euro eingefordert. Wie
dramatisch schlecht es um unser Wissen bestellt ist, zeigt
gerade eine Studie zur Wirksamkeit von In-vitro-Tests
der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.
„In-vitro“ bedeutet, dass nicht am lebendigen Organis-
mus, sondern an Zellkulturen in der Petrischale ge-
forscht wird. Im heute behandelten Aktionsplan Nano
2015 heißt es, dass die meisten der bisher durchgeführten
Untersuchungen sich auf zelluläre Studien mit kurzem
Zeitverlauf stützen. Immerhin sollen deshalb zukünftig
Langzeitstudien in Geweben durchgeführt werden. Die
Metastudie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz zeigt
aber, dass die zellulären Tests keine Aussagekraft haben.
Viele der wenigen gewonnenen Erkenntnisse über Nano-
materialien sind also auf Sand gebaut.
Ich nehme zur Kenntnis, dass Sie mit dem Aktions-
plan 2015 gewisse gesellschaftliche Anforderungen um-
setzen, an denen es zuvor fehlte: Sie betonen die Risiko-
forschung und den Arbeitsschutz und wollen eine
stärkere Konzentration der Förderung auf Einsatzfelder
mit echtem Mehrwert wie Klimaschutz oder Energieeffi-
zienz. Ich freue mich, dass die Koalitionsfraktionen in
ihrem Antrag dafür einen „kurzfristigen Förderschub“
fordern, um redliche Forschungsaktivitäten zu ermögli-
chen. Doch all das entlastet Sie nicht, vorläufige oder
dauerhafte Regelungen einzuführen, welche die inzwi-
schen bekannt gewordenen Risiken minimieren. Darauf
geht der Koalitionsantrag jedoch mit keiner Silbe ein.
Deshalb kann meine Fraktion ihn nicht unterstützen.
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nlage 3
Zu Protokoll gegebene Rede
zur Beratung des Entwurfs:
– Gesetz zu einer rechtsstaatlichen und bür-
gerrechtskonformen Ausgestaltung der Funk-
zellenabfrage als Ermittlungsmaßnahme
– … Gesetz zur Änderung der Strafprozess-
ordnung (Abschaffung der nichtindividuali-
sierten Funkzellenabfrage – § 100 g Absatz 2
Satz 2 StPO)
(Tagesordnungspunkt 30 a und b)
Jan Korte (DIE LINKE): Wir behandeln hier heute
wei Gesetzentwürfe, die in der Problemanalyse weitge-
end übereinstimmen, sich in der Konsequenz allerdings
och deutlich unterscheiden. Wo ist der Unterschied?
ährend die Kolleginnen und Kollegen der Grünen aus
em Dresdner „Handygate“, auf das wir später noch ge-
auer zu sprechen kommen müssen, den Schluss ziehen,
ie nichtindividualisierte Funkzellenabfrage (FZA) müsse
war durch allerlei legislative Sicherungen einge-
chränkt, aber als Ermittlungsmaßnahme prinzipiell er-
alten bleiben, kommt meine Fraktion zu dem Schluss,
ass die Maßnahme grundsätzlich unverhältnismäßig ist.
ementsprechend sieht unser Gesetzentwurf konsequen-
rweise die Aufhebung der Ermächtigungsgrundlage
er nichtindividualisierten FZA in der Strafprozessord-
ung vor.
Die Grünen verharren leider bei ihrer Kritik im Kern
ihrer Position aus der Zeit von Rot-Grün. Denn eines
ollte man an dieser Stelle ja einmal erwähnen: Erst un-
r der Regierungskoalition von SPD und Grünen wurde
ie nichtindividualisierte FZA im Jahr 2001 eingeführt.
ie Bundestagsfraktion der PDS hatte damals bereits
öllig zu Recht auf die mögliche Ausuferung und die
chtsstaatlichen Prinzipien nicht gerecht werdende An-
endung hingewiesen und entsprechend gegen sie ge-
timmt.
Was ist aber nun der Anlass für diese Gesetzesinitiati-
en?
Alljährlich versuchen Mitte Februar Tausende Neo-
azis aus ganz Europa durch Dresden zu marschieren, so
uch am 19. Februar 2011. Der Aufmarsch hat sich in
en letzten Jahren zum wichtigsten neonazistischen
vent entwickelt. Von militanten sogenannten Autono-
en Nationalisten, über das parteiförmige Spektrum, an-
eführt von der NPD, über Vertriebenenverbände und
urschenschafter bis hin zu Vertretern der sogenannten
euen Rechten ist die gesamte Bandbreite von Ewigges-
igen vertreten. Diesem braunen Treiben stellen sich seit
ielen Jahren mehrere zehntausend Gegendemonstranten
ntgegen, die mit friedlichen Massenblockaden den Auf-
arsch verhindern wollen. So weit, so gut, sollte man
nnehmen. Doch die Gegendemonstrationen und Sitz-
lockaden, die sich gegen die jahrelange Instrumentali-
ierung der Bombardierung Dresdens durch die Nazis
chteten, wurden von der sächsischen Landesregierung
nd der Polizei nicht, wie man meinen könnte, mit Sym-
15946 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. Oktober 2011
(A) )
)(B)
pathie und politischer Unterstützung aufgenommen, son-
dern von vornherein kriminalisiert und mit Verbotsaufla-
gen belegt.
Mit Wasserwerfern, Pfefferspray und Schlagstöcken
wurde massiv gegen Demonstrierende vorgegangen. Am
19. Februar selbst, wie auch in den Monaten danach,
fanden mehrfach Hausdurchsuchungen statt, von denen
auch Bürger und Bürgerinnen in anderen Bundesländern
betroffen waren. Dabei wurde seitens der Dresdner
Staatsanwaltschaft völlig rechtswidrig vorgegangen und
neben Büros der Partei Die Linke auch eine Anwalts-
kanzlei durchsucht, obwohl weder für das eine noch für
das andere entsprechende Durchsuchungsbeschlüsse
vorlagen. Im Vorfeld der Demonstrationen waren außer-
dem bereits Verfahren nach § 129 StGB eingeleitet wor-
den. Wegen der Teilnahme an den Protesten gegen den
Naziaufmarsch wurde mittlerweile die Immunität der
Vorsitzenden der Linksfraktionen in den Landtagen von
Thüringen und Sachsen, Bodo Ramelow und André
Hahn, aufgehoben. Ähnliche Pläne gibt es gegen unsere
Fraktionsvorsitzenden in Hessen, Janine Wissler und
Willi van Ooyen. Und das muss man sich mal vorstellen:
Da heben dann, auf der Basis von völlig unhaltbaren
Vorwürfen, die Abgeordneten der schwarz-gelben Re-
gierungskoalition einträchtig mit der rechtsextremen
NPD die Immunität des Vorsitzenden der größten Oppo-
sitionsfraktion im Landtag auf. Solange Sie sich nicht
eindeutig gegen dieses skandalöse Gebaren Ihrer Partei-
freunde erklären, so lange können Sie sich hier Ihre
schönen Sonntagsreden und Forderungen nach einem
gemeinsamen entschlossenen Engagement gegen Neo-
nazis sparen.
Das alles ist einfach unfassbar und Ausdruck der spe-
ziellen Form der „sächsischen Demokratie“, wie sie der
Kollege Thierse neulich treffend charakterisierte. Und
damit auch die Kollegen der Union es endlich mal be-
greifen, kläre ich Sie hier jetzt einmal über einen belieb-
ten Irrtum Ihrerseits auf: Blockaden sind keine Straftat.
Das hat das Bundesverfassungsgericht bereits 1995 in
seinem Beschluss zu den Mutlangen-Blockaden festge-
stellt. Sie stellen keine verwerfliche Nötigung und keine
Gewalt nach § 240 Strafgesetzbuch dar. Ein Gutachten
des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundes-
tages belegt, dass es für eine Strafverfolgung in den
Jahre 2010 und 2011 ohnehin keinerlei Rechtgrundlage
gibt.
Die Proteste und Blockaden im letzten und in diesem
Jahr haben aber trotz dieser unglaublichen Kriminalisie-
rung von antifaschistischem Engagement auch Folgen-
des gezeigt: Es ist möglich, den Nazis die Schranken
aufzuzeigen, es ist möglich, wenn sich die Menschen so-
lidarisch und mutig zusammenstellen. Und es wird auch
möglich sein, den Naziaufmarsch langfristig ganz zu
verhindern – nämlich genau dann, wenn in Dresden end-
lich eine aufgeklärte Erinnerungskultur entsteht und
wenn auch in Sachsen wieder rechtsstaatliche Verhält-
nisse einkehren. Damit wir alle darauf nicht noch lange
warten müssen, hoffe ich, dass auch im kommenden Jahr
noch mehr Menschen nach Dresden kommen werden,
um sich den Nazis entgegenzustellen!
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Denn von normalen rechtsstaatlichen Verhältnissen
ind wir im CDU-FDP-regierten Sachsen leider ein gutes
tück entfernt, das zeigt unter anderem das Dresdner
andygate.
Ans Licht der Öffentlichkeit geriet das Ganze zufällig,
ls ein Betroffener, der Mitarbeiter einer Abgeordneten
einer Fraktion ist, in seinen Ermittlungsakten nachle-
en konnte, mit wem – und das mit Namen der Ge-
prächspartnerinnen und -partner – er wann und wo tele-
niert habe. Die ganze Dimension der Affäre kam dann
ber nur äußerst zögerlich und nach und nach ans Licht
er Öffentlichkeit. Erst durch die hartnäckige Recherche
on verschiedenen Seiten und durch zahlreiche Medien-
erichte wurde bekannt, dass die Polizei bei und im Vor-
ld der Demonstrationen am 19. Februar 2011 in Dres-
en nichtindividualisierte Funkzellenabfragen (FZA) in
islang nicht gekanntem Umfang durchgeführt hat.
Nachdem am 19. Juni 2011 die taz erstmals berich-
te, dass die Dresdner Polizei bei den Antinaziprotesten
ie Handyverbindungen von Tausenden Demonstranten,
nwohnern, Journalisten, Anwälten und Politikern aus-
espäht habe, und dies auch durch die Staatsanwalt-
chaft Dresden bestätigt wurde, war das tatsächliche
usmaß der Überwachungsmaßnahme noch weitgehend
nklar. Zuerst kam raus, dass die Polizei am 19. Februar
011 über insgesamt neun Stunden an 14 verschiedenen
rtlichkeiten FZA durchgeführt hat. Dabei erfasste und
peicherte die Sonderkommission 19/2 der Polizeidirek-
on Dresden fast 140 000 Verkehrsdaten, also die Serien-
ummern der Mobiltelefone und die dazugehörigen Te-
fonnummern, die Standortdaten, die Telefonnummern
ingehender und abgehender Anrufe und Kurznachrich-
n sowie Datum und Uhrzeit der Kommunikation. Doch
as war noch längst nicht alles. Einige Zeit später muss-
n die Verantwortlichen zugeben, dass auch am 13., 18.
nd 19. Februar 2011 im Rahmen von „Strukturermitt-
ngen“ gegen eine mutmaßliche kriminelle Vereinigung
eitere nichtindividualisierte Funkzellenabfragen durch-
eführt worden waren. Dabei wurde der Mobilfunk in
eiten Stadtgebieten Dresdens zum Teil bis zu 48 Stun-
en überwacht. Das LKA Sachsen erhob dabei insge-
amt rund 900 000 weitere Datensätze, die ebenfalls an
ie SoKo 19/2 übermittelt wurden. Die Mehrzahl dieser
unkzellenabfragen wurden inzwischen durch den säch-
ischen Datenschutzbeauftragten als rechtswidrig einge-
tuft und gegenüber der Landesregierung beanstandet.
Der § 100 g Abs. 2 Satz 2 Strafprozessordnung (StPO)
tellt ein Mittel der Strafverfolgung zur heimlichen nach-
äglichen Erhebung von Telekommunikationsspuren in
inem räumlich und zeitlich eingegrenzten Gebiet dar.
ie Maßnahme, die sich eigentlich nur gegen Beschul-
igte und Nachrichtenmittler richten darf – das hat das
resdner Handygate mehr als deutlich gezeigt – trifft
ber de facto alle Personen, die sich in dem betroffenen
ebiet mit einem Mobiltelefon aufhalten oder darüber
ommunizieren, sowie diejenigen, die aus diesem Be-
ich kontaktiert werden oder selber in das betroffene
ebiet Kontakt aufnehmen. Dies hat die Bundesregie-
ng ja auch in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der
rünen einräumen müssen. Eine Erfassung von unbere-
henbar vielen Personen, die in keinerlei Zusammenhang
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. Oktober 2011 15947
(A) )
)(B)
mit den polizeilichen Ermittlungen stehen – insbeson-
dere in großen Ballungszentren –, ist also unvermeidlich.
Der damit einhergehende massive Grundrechtseingriff ist
für Die Linke nicht hinnehmbar. Durch die FZA wird di-
rekt und gezielt in das Fernmeldegeheimnis, das die Ver-
traulichkeit der Kommunikation schützt, eingegriffen.
Die technischen Möglichkeiten der automatisierten Ver-
arbeitung und Verknüpfung der gewonnenen Daten kön-
nen dazu benutzt werden, Freundschaftsbeziehungen und
Netzwerke, Interessen und politische Einstellungen zu
identifizieren und Bewegungsprofile zu erstellen. Dieser
massive Eingriff ist in Bezug auf die unberechenbar hohe
Vielzahl der von der FZA betroffenen Unbeteiligten in
keinster Weise verhältnismäßig.
Bei der FZA in Bezug auf Demonstrationen, wie in
Dresden, kommt ein massiver Eingriff in die Meinungs-
und die Versammlungsfreiheit hinzu. Das „Volkszäh-
lungsurteil“ des Bundesverfassungsgerichts von 1983 hat
dazu sehr richtig festgestellt, dass bei Demonstrationen
staatliche Datenerhebungsmaßnahmen wegen des damit
verbundenen Einschüchterungseffekts im Hinblick auf
die Bedeutung der Versammlungsfreiheit für eine Demo-
kratie grundsätzlich gemeinwohlschädlich wirken. Ich
zitiere an dieser Stelle eine wichtige Passage aus dem da-
maligen Urteil: „Wer damit rechnet, dass etwa die Teil-
nahme an einer Versammlung oder einer Bürgerinitiative
behördlich registriert wird und dass ihm dadurch Risiken
entstehen können, wird möglicherweise auf eine Ausübung
seiner entsprechenden Grundrechte (Art. 8 und 9 GG) ver-
zichten. Dies würde nicht nur die individuellen Entfal-
tungschancen des Einzelnen beeinträchtigen, sondern
auch das Gemeinwohl, weil Selbstbestimmung eine ele-
mentare Funktionsbedingung eines auf Handlungsfähig-
keit und Mitwirkungsfähigkeit seiner Bürger begründe-
ten freiheitlichen demokratischen Gemeinwesens ist.“
(Volkszählungsurteil des BVerfG vom 15. Dezember
1983, 1 BvR 209/83; unter anderem Rn. 146). In Dresden
war es außerdem so, dass sich unter den Demonstranten
etliche besonders geschützte Personen, nämlich viele
Journalisten und Abgeordnete, in der Funkzelle befanden
oder mit ihnen aus der Funkzelle heraus kommuniziert
wurde. Deren Rechte wurden gleichfalls massiv be-
schnitten.
Der Dresdner Datenskandal verdeutlicht also ein-
dringlich, dass es bei der FZA im Hinblick auf die Streu-
breite und die damit verbundenen schweren Eingriffe in
die Grundrechte Unbeteiligter nicht ausreicht, legislativ
Sicherungen einzubauen, die ihre Benutzung erträglich
machen sollen. Der Gewährleistung der Grundrechte ist
durch Reparaturarbeiten am § 100 g Abs. 2 Satz 2 nicht
beizukommen. Erforderlich ist vielmehr die ersatzlose
Streichung dieser unverhältnismäßigen Maßnahme aus
dem Katalog möglicher Verfolgungsinstrumente.
Und um es klar zu sagen: Wir werden es nicht akzep-
tieren, dass erneut friedlicher Widerstand durch sächsi-
sche Behörden mit rechtswidrigen Methoden kriminali-
siert wird. Zivilcourage ist unser aller Pflicht. Die
Kriminalisierung der Anständigen schränkt unser aller
demokratisches Grundrecht auf friedlichen Protest ein.
Wir brauchen den Mut von Bürgerinnen und Bürgern,
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ich den Rechten entgegenzustellen, und wir brauchen
ie freie Kommunikation. Es kann nicht sein, dass jetzt
iejenigen kriminalisiert werden, die den geforderten
ut aufbringen und aktiv mit allen anderen verhindert
aben, dass der größte Naziaufmarsch in Europa durch
resden marschiert.
Wir werden auch im Jahr 2012 gemeinsam mit vielen
nderen Demokratinnen und Demokraten in Dresden ge-
en die Nazi-Demo auf die Straße gehen und sind stolz
arauf, in unseren Reihen solche Menschen wie Bodo
amelow und André Hahn zu haben.
nlage 4
Amtliche Mitteilungen
Der Bundesrat hat in seiner 888. Sitzung am 14. Ok-
ber 2011 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zu-
ustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2
es Grundgesetzes nicht zu stellen:
Gesetz über die Neuordnung des Geräte- und Pro-
duktsicherheitsrechts
Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsge-
setzes und des Personenbeförderungsgesetzes
Gesetz zur Änderung des Energiebetriebene-Pro-
dukte-Gesetzes
Gesetz zu dem Protokoll vom 27. Oktober 2010
zur Änderung des Abkommens vom 11. August
1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur
Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Ge-
biet der Steuern vom Einkommen und vom Ver-
mögen
Gesetz zu dem Protokoll vom 30. März 2011 zwi-
schen der Bundesrepublik Deutschland und Irland
zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur
Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Ge-
biet der Steuern vom Einkommen und vom Ver-
mögen
Gesetz zu dem Protokoll vom 18. Februar 2011
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und
der Republik Zypern zur Vermeidung der Doppel-
besteuerung und zur Verhinderung der Steuerver-
kürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkom-
men und vom Vermögen
Neunzehntes Gesetz zur Änderung des Bundes-
wahlgesetzes
Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Ge-
richtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungs-
verfahren
Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben
itgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Absatz 3 Satz 2
er Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den
achstehenden Vorlagen absieht:
15948 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. Oktober 2011
(A) (C)
)(B)
V
Auswärtiger Ausschuss
– Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Inter-
parlamentarischen Union
123. Versammlung der Interparlamentarischen Union
vom 3. bis 6. Oktober 2010 in Genf, Schweiz
– Drucksachen 17/5353, 17/6392 Nr. 1.1 –
– Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Euro-
päischen Versammlung für Sicherheit und Verteidigung/
Finanzausschuss
Drucksache 17/6407 Nr. A.13
EP P7_TA-PROV(2011)0258
Haushaltsausschuss
Drucksache 17/6407 Nr. A.14
Ratsdokument 11491/11
Drucksache 17/6568 Nr. A.3
Versammlung der Westeuropäischen Union
Tagung der Versammlung vom 1. bis 3. Dezember 2009
in Paris
– Drucksachen 17/6558, 17/6961 Nr. 1.2 –
– Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Euro-
päischen Versammlung für Sicherheit und Verteidigung/
Versammlung der Westeuropäischen Union
Tagung der Versammlung vom 15. bis 17. Juli 2010 in
Paris
– Drucksachen 17/6559, 17/6961 Nr. 1.3 –
Ausschuss für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht zur Strategie der Bundesregierung zur Interna-
tionalisierung von Wissenschaft und Forschung
– Drucksache 16/13852 –
Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben
mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Unions-
dokumente zur Kenntnis genommen oder von einer Be-
ratung abgesehen hat.
Auswärtiger Ausschuss
Drucksache 17/2994 Nr. A.1
EuB-BReg 100/2010
Drucksache 17/2994 Nr. A.5
EuB-BReg 107/2010
Drucksache 17/2994 Nr. A.6
EuB-BReg 99/2010
Drucksache 17/4927 Nr. A.9
Ratsdokument 16995/10
Drucksache 17/5822 Nr. A.5
EuB-BReg 153/2011
Drucksache 17/6985 Nr. A.5
EP P7_TA-PROV(2011)0334
Drucksache 17/6985 Nr. A.6
EP P7_TA-PROV(2011)0337
Drucksache 17/7091 Nr. A.1
EuB-BReg 179/2011
Drucksache 17/7091 Nr. A.2
Ratsdokument 13643/11
Rechtsausschuss
Drucksache 17/6407 Nr. A.7
Ratsdokument 10667/11
Offsetdrucker
ertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln
(D
Ratsdokument 11492/11
Drucksache 17/6568 Nr. A.4
Ratsdokument 11493/11
Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz
Drucksache 17/6407 Nr. A.17
Ratsdokument 10836/11
Drucksache 17/6407 Nr. A.18
Ratsdokument 11121/11
Drucksache 17/6407 Nr. A.19
Ratsdokument 11122/11
Drucksache 17/6407 Nr. A.20
Ratsdokument 11137/11
Drucksache 17/6985 Nr. A.38
Ratsdokument 12026/11
Drucksache 17/6985 Nr. A.39
Ratsdokument 12099/11
Drucksache 17/6985 Nr. A.40
Ratsdokument 12124/11
Drucksache 17/6985 Nr. A.41
Ratsdokument 12393/11
Drucksache 17/6985 Nr. A.42
Ratsdokument 12514/11
Drucksache 17/6985 Nr. A.43
Ratsdokument 12516/11
Drucksache 17/6985 Nr. A.44
Ratsdokument 12517/11
Drucksache 17/6985 Nr. A.45
Ratsdokument 12518/11
Drucksache 17/6985 Nr. A.46
Ratsdokument 12519/11
Drucksache 17/6985 Nr. A.47
Ratsdokument 12817/11
Drucksache 17/6985 Nr. A.48
Ratsdokument 13397/11
Drucksache 17/6985 Nr. A.49
Ratsdokument 13407/11
Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe
Drucksache 17/6176 Nr. A.21
EP P7_TA-PROV(2011)0244
Drucksache 17/6407 Nr. A.25
EP P7_TA-PROV(2011)0260
Drucksache 17/6985 Nr. A.65
EP P7_TA-PROV(2011)0271
Drucksache 17/6985 Nr. A.66
EP P7_TA-PROV(2011)0335
Drucksache 17/6985 Nr. A.67
EP P7_TA-PROV(2011)0342
ei, Bessemerstraße 83–91, 1
, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
134. Sitzung
Inhaltsverzeichnis
ZP 8 Europäischer Stabilisierungsmechanismus
TOP 28Aktionsplan Nanotechnologie 2015
TOP 27Demografischer Wandel
TOP 29Finanzierung von Gesundheit und Pflege
TOP 30Funkzellenabfrage als Ermittlungsmaßnahme
Anlagen