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ID1713113600

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 17/131 Niema Movassat (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Hartwig Fischer (Göttingen) (CDU/CSU) . . . Thilo Hoppe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Helmut Heiderich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Sabine Weiss (Wesel I) (CDU/CSU) . . . . . . . Tagesordnungspunkt 29: Beratung der Großen Anfrage der Abgeordne- ten Katrin Göring-Eckardt, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Fritz Kuhn, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Altersarmut in Deutsch- land (Drucksachen 17/3139, 17/6317) . . . . . . . . . . Paul Lehrieder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) . . . . Elke Ferner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nicole Bracht-Bendt (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Frank Heinrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 30: Zweite und dritte Beratung des von den Frak- tionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Achten Gesetzes zur Ände- rung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes (Drucksachen 17/5894, 17/7170) . . . . . . . . . . Beatrix Philipp (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 15508 C 15509 D 15510 C 15511 B 15512 D 15514 A 15530 C 15531 D 15533 A 15534 C 15535 C 15537 B 15537 C Deutscher B Stenografisch 131. Sitz Berlin, Freitag, den 30 I n h a l Tagesordnungspunkt 28: Vereinbarte Debatte: 50 Jahre deutsche Ent- wicklungszusammenarbeit – 50 Jahre ver- lässliche Entwicklungspartnerschaften . . . Harald Leibrecht (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Heidemarie Wieczorek-Zeul (SPD) . . . . . . . . Dr. Christian Ruck (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Ute Koczy (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sibylle Pfeiffer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Dr. Sascha Raabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Joachim Günther (Plauen) (FDP) . . . . . . . . . . P A D M D A P D 15495 A 15495 B 15496 C 15499 C 15501 B 15502 D 15504 A 15505 B 15507 B Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15514 B undestag er Bericht ung . September 2011 t : eter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . . Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . nette Kramme (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . atthias W. Birkwald (DIE LINKE) . . . . . . . Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) . . . Pascal Kober (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Peter Tauber (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . ngelika Krüger-Leißner (SPD) . . . . . . . . . . ascal Kober (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . 15515 B 15515 D 15517 C 15519 A 15520 B 15521 D 15522 A 15523 C 15526 A 15527 D 15529 A Dr. h. c. Wolfgang Thierse (SPD) . . . . . . . . . Reiner Deutschmann (FDP) . . . . . . . . . . . . . . 15539 D 15542 A II Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 131. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. September 2011 Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Rosemarie Hein (DIE LINKE) . . . . . . . . . Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Marco Wanderwitz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Patrick Kurth (Kyffhäuser) (FDP) . . . . . . . . . Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) . . . . . Wolfgang Börnsen (Bönstrup) (CDU/CSU) . . Tagesordnungspunkt 33: Antrag der Abgeordneten Karin Binder, Andrej Hunko, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Die Bedeutung von Whistleblowing für die Gesellschaft anerkennen – Hinweisgeberin- nen und Hinweisgeber schützen (Drucksache 17/6492) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Karin Binder (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Gitta Connemann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 32: Erste Beratung des von der Bundesregierung ein- gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ver- besserung der Versorgung bei besonderen Auslandsverwendungen (Einsatzversorgungs- Verbesserungsgesetz – EinsatzVVerbG) (Drucksache 17/7143) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Fritz Rudolf Körper (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Elke Hoff (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Harald Koch (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Henning Otte (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Agnes Malczak (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jürgen Hardt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15543 A 15543 D 15545 B 15547 A 15548 B 15549 C 15550 C 15551 D 15552 A 15553 A 15553 C 15559 D 15560 A 15561 A 15562 A 15563 A 15563 C 15564 A 15565 A 15566 C Sabine Leidig (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Kerstin Tack (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Pascal Kober (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ingrid Hönlinger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A L A A 15554 C 15556 B 15557 C 15558 D nlage 1 iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . nlage 2 mtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15567 A 15567 D Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 131. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. September 2011 15495 (A) ) )(B) 131. Sitz Berlin, Freitag, den 30 Beginn: 9.0
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    Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 131. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. September 2011 15567 (A) ) )(B) Nord, Thomas DIE LINKE 30.09.2011 EU-Visakodex tik (Präimplantationsdiagnostikgesetz – PräimG) – Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union und zur An- passung nationaler Rechtsvorschriften an den Menzner, Dorothee DIE LINKE 30.09.2011 Dr. Merkel, Angela CDU/CSU 30.09.2011 Anlage 1 Liste der entschuldigte A te z s – Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Bätzing-Lichtenthäler, Sabine SPD 30.09.2011 Dr. Böhmer, Maria CDU/CSU 30.09.2011 Brinkmann (Hildes- heim), Bernhard SPD 30.09.2011 Burchardt, Ulla SPD 30.09.2011 Buschmann, Marco FDP 30.09.2011 Dr. Geisen, Edmund Peter FDP 30.09.2011 Gottschalck, Ulrike SPD 30.09.2011 Hempelmann, Rolf SPD 30.09.2011 Höhn, Bärbel BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 30.09.2011 Jelpke, Ulla DIE LINKE 30.09.2011 Dr. Jochimsen, Lukrezia DIE LINKE 30.09.2011 Kekeritz, Uwe BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 30.09.2011 Kelber, Ulrich SPD 30.09.2011 Kolbe, Manfred CDU/CSU 30.09.2011 Korte, Jan DIE LINKE 30.09.2011 Krellmann, Jutta DIE LINKE 30.09.2011 Dr. Lehmer, Max CDU/CSU 30.09.2011 Leutheusser- Schnarrenberger, Sabine FDP 30.09.2011 Lühmann, Kirsten SPD 30.09.2011 Meierhofer, Horst FDP 30.09.2011 O D P D D S S D S D S W W W W W Z A (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht n Abgeordneten nlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 886. Sitzung am 23. Sep- mber 2011 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen uzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Ab- atz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen: Gesetz zur Regelung der Präimplantationsdiagnos- rtel, Holger SPD 30.09.2011 r. Ott, Hermann E. BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 30.09.2011 loetz, Yvonne DIE LINKE 30.09.2011 r. Priesmeier, Wilhelm SPD 30.09.2011 r. Ramsauer, Peter CDU/CSU 30.09.2011 charfenberg, Elisabeth BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 30.09.2011 cheel, Christine BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 30.09.2011 r. Schwanholz, Martin SPD 30.09.2011 enger-Schäfer, Kathrin DIE LINKE 30.09.2011 r. Stinner, Rainer FDP 30.09.2011 üßmair, Alexander DIE LINKE 30.09.2011 erner, Katrin DIE LINKE 30.09.2011 icklein, Andrea SPD 30.09.2011 öhrl, Dagmar G. CDU/CSU 30.09.2011 olff (Wolmirstedt), Waltraud SPD 30.09.2011 underlich, Jörn DIE LINKE 30.09.2011 immermann, Sabine DIE LINKE 30.09.2011 bgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich 15568 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 131. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. September 2011 (A) ) )(B) – Gesetz zur Übertragung ehebezogener Regelun- gen im öffentlichen Dienstrecht auf Lebenspart- nerschaften – Neunundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes – Einführung eines Ord- nungsgeldes – Gesetz zur Umsetzung der Europäischen Dienst- leistungsrichtlinie im Gesetz zum Schutz der Teil- nehmer am Fernunterricht (Fernunterrichts- schutzgesetz) – Gesetz zur Änderung des § 522 der Zivilprozess- ordnung – … Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuchs – Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte – Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 und zur Anpassung der Chemikali- engesetzes und andere Gesetze im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon Der Bundesrat hat ferner beschlossen, die folgende Entschließung zu fassen: Zu Artikel 1 Nummer 49 Buchstabe c (§ 28 Absatz 12 ChemG) Der Bundesrat nimmt zur Kenntnis, dass die Bundes- regierung entgegen dem Bundesratsvotum (Ziff. 2 der BR-Drucksache 215/11 – Beschluss –) bei einigen der neu unter die Meldepflicht fallenden Gemische statt ei- ner Mitteilung nach §16e ChemG an das Bundesinstitut für Risikobewertung an der übergangsweisen Übermitt- lung von Sicherheitsdatenblättern an eine externe Daten- bank festhält. Der Informationsgehalt in den Sicherheits- datenblättern ist jedoch vielfach nicht ausreichend, um eine adäquate Beratung in Vergiftungsfällen zu ermögli- chen. Der Standard eines Sicherheitsdatenblattes darf da- her nicht als ausreichend bei der noch zu erfolgenden Festlegung eines einheitlichen Formats nach Artikel 45 Absatz 4 der CLP-Verordnung (EG) 1272/2008 angese- hen werden. Die Bundesregierung wird somit insbesondere gebe- ten, sich bei den Verhandlungen zur vorgesehenen EU- Harmonisierung der Mitteilungspflichten dafür einzuset- zen, dass der Umfang dieser Mitteilungen bei allen Pro- dukten die vollständige Zusammensetzung (Rezeptur) unter Angabe der konkreten Konzentrationen der In- haltsstoffe umfasst, damit im Vergiftungsfall geeignete Informationen schnell zur Verfügung stehen. – Gesetz zur Umsetzung der Meeresstrategie-Rah- menrichtlinie sowie zur Änderung des Bundes- wasserstraßengesetzes und des Kreislaufwirt- schafts- und Abfallgesetzes – Gesetz zu dem Abkommen vom 9. März 2010 zwi- schen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Östlich des Uruguay zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkür- zung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkom- men und vom Vermögen – – – – – – – – – – te G n (C (D Gesetz zu dem Abkommen vom 4. Juni 2010 zwi- schen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Turks- und Caicosinseln über den steuerlichen Informations- austausch Gesetz zu dem Abkommen vom 21. Juni 2010 zwi- schen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik San Marino über die Unterstützung in Steuer- und Steuerstrafsachen durch Informa- tionsaustausch Gesetz zu dem Abkommen vom 5. Oktober 2010 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Britischen Jungferninseln über die Unterstützung in Steuer- und Steuerstrafsachen durch Informationsaus- tausch Gesetz zu dem Abkommen vom 28. Februar 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Ungarn zur Vermeidung der Dop- pelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen Gesetz zu dem Abkommen vom 5. April 2011 zwi- schen der Bundesrepublik Deutschland und der Internationalen Organisation für erneuerbare Energien über den Sitz des IRENA-Innovations- und Technologiezentrums Gesetz zur Vierten, Fünften und Sechsten Ände- rung des Europäischen Übereinkommens vom 1. Juli 1970 über die Arbeit des im internationa- len Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonal (AETR) Gesetz zur Änderung des Übereinkommens vom 11. Oktober 1985 zur Errichtung der Multilatera- len Investitions-Garantie-Agentur Zweites Gesetz zur Änderung des Übereinkom- mens vom 4. August 1963 zur Errichtung der Afrikanischen Entwicklungsbank Gesetz zur Änderung des Übereinkommens vom 29. November 1972 über die Errichtung des Afri- kanischen Entwicklungsfonds Steuervereinfachungsgesetz 2011 Die Vorsitzende des Haushaltsausschusses hat mitge- ilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Absatz 3 Satz 2 der eschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den achstehenden Vorlagen absieht: – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 2011 Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 der Bundeshaus- haltsordnung über die Einwilligung in eine außerplan- mäßige Ausgabe im Einzelplan 05 Kapitel 05 02 Titel 866 01 – Darlehen an den Nationalen Übergangsrat zur Sicherung der demokratischen Entwicklung in Libyen in Höhe von 100 Mio. Euro – Drucksachen 17/6739, 17/6961 Nr. 1.6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 131. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. September 2011 15569 (A) (C) (D)(B) – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 2011 Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 der Bundeshaushalts- ordnung über die Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 30 03 Titel 687 70 – Leistungen für die Europäischen Forschungseinrichtungen CERN, ESO, ESRF und ILL – bis zur Höhe von 10 Mio. Euro – Drucksachen 17/6740, 17/6961 Nr. 1.7 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 2011 Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 der Bundeshaushalts- ordnung über die Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 06 25 Titel 671 02 – Außergerichtli- cher Vergleich mit der Luftverkehrsindustrie zu streiti- gen Luftsicherheitsgebühren seit der Gebührenperiode 2000/2001 – bis zur Höhe von 77 Mio. Euro – Drucksachen 17/6786, 17/6961 Nr. 1.11 – Der Bundesrat hat in seiner 887. Sitzung am 30. Sep- tember 2011 beschlossen, zu dem nachstehenden Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundge- setzes nicht zu stellen: – Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Über- nahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus (Stabi- lisierungmechanismusgesetz – StabMechG) Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Unionsdokumente zur Kenntnis genommen oder von ei- ner Beratung abgesehen hat. Auswärtiger Ausschuss Drucksache 17/136 Nr. A.10 Ratsdokument 13130/09 Drucksache 17/6176 Nr. A.2 EP P7_TA-PROV(2009)0097 Drucksache 17/6176 Nr. A.3 EP P7_TA-PROV(2011)0227 Drucksache 17/6176 Nr. A.4 EP P7_TA-PROV(2011)0228 Drucksache 17/6407 Nr. A.2 Ratsdokument 10794/11 Drucksache 17/6985 Nr. A.4 EuB-BReg 174/2011 Finanzausschuss Drucksache 17/6985 Nr. A.16 Ratsdokument 11813/11 Ausschuss für Gesundheit Drucksache 17/6985 Nr. A.53 Ratsdokument 13074/11 131. Sitzung Berlin, Freitag, den 30. September 2011 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Kerstin Tack


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und

    Herren! Brigitte Heinisch war eine verantwortungsbe-
    wusste Mitarbeiterin. Als sie wegen Personalmangels
    ihre Arbeit in einem Berliner Pflegeheim nicht mehr kor-
    rekt erledigen konnte, informierte sie das Management.
    Als es schlimmer wurde, hielt sie nach außen still, lehnte
    aber intern die Übernahme jeglicher Verantwortung ab.

    Als sie überarbeitet war, ging sie zuerst zum Arzt,
    später zum Anwalt. Dieser wandte sich an die Heimlei-
    tung, aber nichts passierte – anderthalb Jahre lang –, ob-
    wohl auch der Medizinische Dienst der Krankenversi-
    cherung Mängel beanstandet hatte. Daraufhin zeigte sie
    ihren Chef an. Sie verlor ihren Job bzw. wurde entlassen –
    aus wichtigem Grund.

    Erfolglos versuchte sie, in Deutschland gegen die
    Kündigung vorzugehen. Jetzt hat ihr der Europäische
    Gerichtshof für Menschenrechte recht gegeben. Er hat
    Deutschland wegen der Verletzung ihres Rechts auf Mei-
    nungsfreiheit verurteilt und ihr Entschädigung zugespro-
    chen.


    (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sehr gut!)


    Zwar hätten die Vorwürfe gegen das Pflegeheim eine
    rufschädigende Wirkung, aber – so stellt der Gerichtshof
    fest – das öffentliche Interesse an Informationen über
    Mängel in der Altenpflege überwiegt in einer demokrati-
    schen Gesellschaft das Interesse eines Unternehmens am
    Schutz seines Rufes. Das ist doch eine erstaunliche Be-
    merkung und zudem eine knallende Ohrfeige für die

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    (C (D undesregierung; denn das Urteil richtet sich gegen den taat und nicht gegen das Pflegeheim. Die Bundesregierung hat es trotz mehrfacher Ermahungen auch der Opposition versäumt, einen Gesetzenturf zum besseren Schutz von Informanten vorzulegen. ir alle kennen die Fälle, in denen engagierte und cougierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit ihren An eigen den Schutz der Öffentlichkeit vor den Schutz des igenen Unternehmens gestellt haben, und das war richg so. Der Lkw-Fahrer, der 2007 den Gammelfleischkandal ins Rollen brachte, die Prokuristin, die Verstöße er damaligen DG Bank gegen Insiderregeln publik achte, der Revisor, der auf gefälschte Statistiken der rbeitsämter aufmerksam machte, sie alle verloren ihre obs. Wenn es um den Schutz von Informanten geht, ist eutschland im internationalen Vergleich längst abgeängt. Ob in der Parlamentarischen Versammlung des uroparats, beim G-20-Gipfel und in der Europäischen ozialcharta, überall werden wirksame Vorkehrungen r Whistleblower eingefordert. Andere Länder sind ngst viel weiter. Ob in Großbritannien, in Belgien, in rankreich, in Norwegen, in Rumänien, in den Niedernden und in den USA, überall dort gibt es bereits wirk ame gesetzliche Regelungen zum Schutz von Hinweiseberinnen und Hinweisgebern. Im Jahre 2008 – nach dem Gammelfleischskandal – gte der Bundeslandwirtschaftsund -verbrauchermiister Seehofer gemeinsam mit Olaf Scholz und Brigitte ypries einen Entwurf zur Stärkung des Informantenchutzes vor. Dieser Entwurf ist damals von der CDU/ SU-Fraktion strittig gestellt und zurückgezogen woren. Das ist schon deshalb skandalös, weil Bundesverraucherminister Seehofer zuvor den Lkw-Fahrer mit er goldenen Plakette des Bundeslandwirtschaftsminisriums für seine couragierten Dienste ausgezeichnet atte. Das Ganze hat er dargestellt als einen ganz weentlichen und bahnbrechenden Erfolg im Hinblick auf ie Vermeidung von Lebensmittelskandalen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


    Wir haben immer wieder, insbesondere im Zusam-
    enhang mit dem Dioxinskandal Anfang dieses Jahres,

    efordert, dass endlich ein vernünftiges Informanten-
    chutzgesetz vorgelegt wird. Aber jedes Mal wurde das
    den Reihen von CDU/CSU und FDP als Teufelswerk

    ezeichnet, das zu Denunziantentum führe.

    Ich frage deshalb die Regierungskoalition, warum sie
    en Schutz des Leiters des Pflegeheimes, in dem Frau
    einisch tätig war, vor den Schutz der bedürftigen Se-
    iorinnen und Senioren und des Pflegepersonals stellen
    ill.


    (Beifall bei der SPD und der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von der SPD: Skandalös!)


    h frage auch, warum denn Ihrer Meinung nach der
    chutz des Fleischbetriebes, der vergammeltes Fleisch
    usliefern wollte und damit unabsehbar viele Menschen
    ätte krankmachen können, vor den Schutz genau dieser
    enschen und des Fahrers gestellt werden soll? Wie





    Kerstin Tack


    (A) )


    )(B)

    wollen Sie den betroffenen Menschen und dem Personal
    diese Fragen beantworten?

    Der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucher-
    schutz des Bundesrates hat in seiner Sitzung am 26. Sep-
    tember 2011 einen Antrag des Landes Berlin zur gesetz-
    lichen Verankerung des Informantenschutzes im BGB
    beschlossen. Die Bundesregierung wurde aufgefordert,
    entsprechend tätig zu werden. Auch das Europäische
    Parlament hat in seiner Entschließung am 15. September
    2011 beschlossen, weitere Maßnahmen zum Schutz von
    Informanten zu ergreifen. Sie werden also zum Glück
    von außen getrieben; denn Sie selber werden ja nicht tä-
    tig.

    Die SPD-Bundestagsfraktion wird in den nächsten
    Wochen einen eigenen Gesetzentwurf zum Informanten-
    schutz in den Bundestag einbringen. Einige Bereiche
    müssen klar geregelt werden: Wann liegt ein Missstand
    vor? Wir brauchen eine klare Definition. In welcher Form
    können Missstände geäußert werden? Können die Hin-
    weise auch anonym erfolgen? Soll immer eine innerbe-
    triebliche Regelung vorgeschaltet werden, bevor die Be-
    hörden angesprochen werden oder gar die Öffentlichkeit
    informiert wird? Welchen Schutz sollen Hinweisgeber
    neben dem allgemeinen Kündigungsschutz genießen?
    Das ist die Frage nach dem Schutz vor Beeinträchtigun-
    gen von Entwicklungs- und Karrierechancen und vor un-
    gewollten Versetzungen im Betrieb.

    Es muss auch geregelt werden, welches die jeweils zu-
    ständige Behörde ist oder ob in Zweifelsfällen auch die
    Polizei für die Entgegennahme zuständig sein kann, wenn
    ein Hinweisgeber nicht weiß, wohin er sich wenden soll.
    Welche Schulungs- und Bildungspflichten obliegen ei-
    nem Dienstherrn, damit er seine Mitarbeiter über ihre
    Rechte und ihren Schutz informiert? Die Rolle der Perso-
    nal- und Betriebsräte muss geklärt werden. Es muss ge-
    klärt werden, ob interne Systeme freiwillig oder ver-
    pflichtend eingeführt werden sollen und wann ein
    Hinweisgeber Rückmeldung von der zuständigen Stelle
    innerhalb des Betriebes bekommen muss, damit er ent-
    scheiden kann, ob er weitere Schritte einleiten sollte oder
    nicht. Schließlich muss geklärt werden, wer die Hinweis-
    geber berät, wer sie rechtlich unterstützt und wer die Be-
    weislast trägt.

    Das sind noch sehr viele offene Fragen. Der Fall Hei-
    nisch zeigt aber, wie groß die Not und wie wichtig die
    Klärung dieser Fragen ist. Insbesondere im Pflege- und
    Gesundheitsbereich, im Lebensmittelbereich und im Fi-
    nanzbereich ist der Informantenschutz sehr wichtig.
    Denn es geht um das Leben von Menschen und das Ab-
    wenden von Krankheiten und körperlicher Beeinträchti-
    gung, und es geht nicht zuletzt um die Existenzen von
    Menschen im Finanzdienstbereich.

    Deshalb fordere ich – so wie der Fachausschuss des
    Bundesrates und das Europäische Parlament – die Bun-
    desregierung auf: Hören Sie auf, zu sagen, alles sei gere-
    gelt; denn das ist es nicht. Legen Sie endlich ein ver-
    nünftiges Gesetz vor! Das ist in Deutschland überfällig.
    Wir warten auf Ihre Vorschläge.

    Herzlichen Dank.

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    (C (D (Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)




Rede von Petra Pau
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)

Das Wort hat der Kollege Pascal Kober für die FDP-

raktion.


(Beifall bei der FDP)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Pascal Kober


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)


    Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

    iebe Frau Tack, Sie haben der Koalition Einseitigkeit in
    er Argumentation vorgeworfen. Ich finde, das trifft
    icht zu. Meine Kollegin Gitta Connemann ist das Pro-
    lem hier eindeutig sehr differenziert angegangen.


    (Kerstin Tack [SPD]: Das bleibt noch zu klären, wie eindeutig das war!)


    h werde für die Regierungskoalition versuchen, mit
    erselben Differenziertheit fortzufahren, und beginne
    it einer Wertschätzung für Whistleblower.

    Da es noch nicht so lange her ist, dass der Papst hier
    Deutschen Bundestag geredet hat, fühle ich mich

    uch als evangelischer Theologe eingeladen, mit einem
    atholischen Kirchenvater zu beginnen, nämlich mit
    homas von Aquin. Er hat einmal eine Handlungsma-
    ime formuliert:

    Für Wunder muss man beten, für Veränderungen
    aber arbeiten.

    s wäre nicht Thomas von Aquin, wenn er seine Hand-
    ngsmaxime nicht zugleich normativ fundieren würde.
    iese Norm, diese Fundierung ist bei ihm in genauso
    laren Worten zu finden:

    Alles, was gegen das Gewissen geschieht, ist
    Sünde.

    Viele Whistleblower handeln nach genau diesen bei-
    en Grundsätzen von Thomas von Aquin: Sie stellen ei-
    erseits ihr Gewissen über Abhängigkeiten und Zwänge;
    ie handeln andererseits, um für ihre Mitmenschen Ver-
    nderungen zum Positiven zu bewirken. Für ihr Streben
    ach Recht und Gerechtigkeit nehmen sie oft Ausgren-
    ungen, Anfeindungen und weitere, manchmal schwer-
    iegendere Repressalien in Kauf. Aber – Gitta
    onnemann hat diese Differenzierung schon sehr gut für
    ie Regierungskoalition zum Ausdruck gebracht – sie
    nden sich auch in Konfliktsituationen wieder, mit wi-
    erstreitenden Interessen und Rechten.

    Ich nenne nur einmal das Beispiel des Datenschutzes,
    uf das ich jetzt näher eingehen will. Wenn ein Hinweis-
    eber Verstöße meldet, dann muss er unter Umständen
    uch personenbezogene Daten erheben, speichern und
    eitergeben: vielleicht seine eigenen Daten, vor allen
    ingen aber die Daten mutmaßlicher Übeltäter. Er stößt
    amit natürlich sehr schnell an die Grenzen datenschutz-
    chtlicher Vorgaben. Damit sowohl der Hinweisgeber

    ls auch der vielleicht Unschuldige geschützt werden,
    uss an dieser Stelle eine ganze Reihe von Fragestellun-

    en differenziert beantwortet werden,


    (Sabine Leidig [DIE LINKE]: Nur zu!)






    Pascal Kober


    (A) )


    )(B)

    beispielsweise: Inwieweit sind datenschutzrechtliche
    Vorgaben zu beachten? Inwieweit ist die Datenverarbei-
    tung bei Hinweisen rechtlich zulässig? Überwiegt das
    Interesse des verdächtigten Mitarbeiters am Schutz sei-
    ner personenbezogenen Daten oder aber die Aufklä-
    rungspflicht? Wie können die gegenläufigen Interessen
    des betroffenen Mitarbeiters am Schutz seiner Daten so-
    wie des Hinweisgebers am Schutz vor strafrechtlichen
    und zivilrechtlichen Risiken im Einzelfall abgewogen
    werden?

    Liebe Kolleginnen und Kollegen der Linken, Ihr vor-
    liegender Antrag liefert leider nur unzureichende Ant-
    worten auf diese Fragen.


    (Sabine Leidig [DIE LINKE]: Wir sind auch nicht die Regierung!)


    – Aber Sie wollen sich doch am demokratischen Prozess
    beteiligen. Sie sind zwar nicht die Regierung; aber Sie
    können uns doch helfen, indem Sie kluge Anträge for-
    mulieren und sich am parlamentarischen Prozess beteili-
    gen. Immerhin sind wir noch das Parlament.


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


    Ihre Zwischenrufe sind im Hinblick auf Ihr Verständnis
    von Parlamentarismus und von der Oppositionsarbeit
    schon bemerkenswert.

    Wenn wir über Whistleblowing diskutieren, geht es
    nicht nur um das moralische Handeln von Einzelperso-
    nen; es geht auch um die freiheitlichen Grundlagen unse-
    rer staatlichen Ordnung: um die Meinungs- und Rede-
    freiheit einerseits und um den Schutz des Einzelnen vor
    dem Missbrauch personenbezogener Daten andererseits;
    beides sind Fundamente eines liberalen Rechtsstaates.

    Folgte man Ihrem Antrag, liebe Kolleginnen und Kol-
    legen der Linken, so würden wir bestimmte Prinzipien
    unseres Rechtsstaats opfern, um damit vermeintlich
    mehr Schutz für eine bestimmte Personengruppe, für
    eine bestimmte Seite, zu erreichen. So wird in Ihrem
    vorliegenden Antrag unter anderem gefordert, eine un-
    abhängige Ombudsstelle für Whistleblower einzurich-
    ten, die über angemessene Durchsetzungs- und Weiter-
    verfolgungsmechanismen verfügen muss. Die Kernfrage
    lautet aber: Inwieweit dürfen dabei ohne konkrete Ver-
    dachtsmomente Daten ohne Zustimmung der betroffe-
    nen Personen erhoben, gespeichert und weitergegeben
    werden? Diese Kernfrage bleibt im vorliegenden Antrag,
    wie so viele andere Fragen auch, unbeantwortet.

    An dieser Stelle ist mal wieder Thomas von Aquin zu
    zitieren. Er hat klargestellt, dass das Menschenrecht – da-
    mit meint er, wenn ich noch einmal an den Papst erinnern
    darf, eine naturrechtliche Begründung des Menschen-
    rechts – über dem Staatsrecht stehen muss. Das heißt, die
    staatlichen Gesetze dürfen nicht im Widerspruch zum
    Menschenrecht stehen. In genau diesem Sinn hat der Eu-
    ropäische Gerichtshof für Menschenrechte gehandelt, als
    er klargestellt hat, dass sich jeder, der Fehlverhalten mel-
    det, auf sein Grundrecht der Meinungsfreiheit berufen
    kann. Die Rechtsprechung hat also bereits Kriterien für
    ein Anzeigerecht des Arbeitnehmers aufgestellt. Auch
    nach § 84 ff. Betriebsverfassungsgesetz darf eine Be-

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    (C (D chwerde nicht zu Nachteilen für den Arbeitnehmer fühn. Insofern sind die Gerichte nach unserer Ansicht beser geeignet, die besonderen Verhältnisse des Einzelfalls u berücksichtigen. Ebenso wie bei den sogenannten Baatellkündigungen ist die Frage der Verhältnismäßigkeit on ausschlaggebender Bedeutung. Kollege Kober, gestatten Sie eine Frage der Kollegin inder? Nein, ich bin gleich fertig. Die übrigen Kolleginnen nd Kollegen wollen auch noch reden und Debattenzeit aben, (Beifall bei Abgeordneten der FDP und der CDU/CSU)