Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 129. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. September 2011 15185
        (A) )
        )(B)
        Seit wann werden im Bundesministerium für Umwelt, Na-
        turschutz und Reaktorsicherheit, BMU, Ministervorlagen und Kernkraftwerke von den jeweiligen Betreibern geplant
        Anlage 1
        Liste der entschuldigten Abgeordneten
        Anlage 2
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage
        der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/7083, Frage 1):
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        Abgeordnete(r)
        entschuldigt bis
        einschließlich
        Binder, Karin DIE LINKE 28.09.2011
        Dr. Geisen, Edmund
        Peter
        FDP 28.09.2011
        Höhn, Bärbel BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        28.09.2011
        Homburger, Birgit FDP 28.09.2011
        Dr. Jochimsen, Lukrezia DIE LINKE 28.09.2011
        Dr. Lehmer, Max CDU/CSU 28.09.2011
        Lutze, Thomas DIE LINKE 28.09.2011
        Nahles, Andrea SPD 28.09.2011
        Nord, Thomas DIE LINKE 28.09.2011
        Dr. Ott, Hermann E. BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        28.09.2011
        Pieper, Cornelia FDP 28.09.2011
        Pronold, Florian SPD 28.09.2011
        Scheel, Christine BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        28.09.2011
        Senger-Schäfer, Kathrin DIE LINKE 28.09.2011
        Strothmann, Lena CDU/CSU 28.09.2011
        Trittin, Jürgen BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        28.09.2011
        Wolff (Wolmirstedt),
        Waltraud
        SPD 28.09.2011
        Wunderlich, Jörn DIE LINKE 28.09.2011
        Zimmermann, Sabine DIE LINKE 28.09.2011
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        Anlagen zum Stenografischen Bericht
        Schreiben der Hausspitze dergestalt erfasst, dass sich im
        BMU nachträglich, also auch heute, IT-basiert eruieren lässt,
        welche Ministervorlagen und Schreiben der Hausspitze es zu
        einem Themenbegriff, Sachverhalt, Standort oder Ähnlichem
        und/oder in einem bestimmten Zeitraum gab?
        In der Leitungsregistratur des Bundesministeriums
        r Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, BMU,
        erden seit 1995 Betreff, Absender, Aktenzeichen, Ein-
        angsdatum und Absendedatum eingehender Briefe und
        orlagen digital erfasst.
        nlage 3
        Antwort
        er Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage
        er Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
        IE GRÜNEN) (Drucksache 17/7083, Frage 2):
        Wann soll nach derzeitigem Planungsstand das Treffen der
        Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel mit den Ministerpräsi-
        denten der Länder zur Frage einer Endlagerstandortsuche
        bzw. Suche von zu Gorleben alternativen Standorten stattfin-
        den – falls noch kein Termin feststeht, wird gebeten, derzeit
        ins Auge gefasste Terminmöglichkeiten anzugeben –, und wie
        sieht der aktuelle Zeitplan des Bundesministeriums für Um-
        welt, Naturschutz und Reaktorsicherheit für die Erarbeitung
        des Entwurfs eines Endlagersuchgesetzes aus (bitte mit An-
        gabe wesentlicher Zwischenetappen, Meilensteine etc.)?
        Die Bundesregierung bekräftigt, dass die Generatio-
        en, die die Kernenergie nutzen, auch für die Lagerung
        er anfallenden radioaktiven Abfälle Sorge tragen müs-
        en. Dies schließt die ergebnisoffene Weitererkundung
        es Salzstocks in Gorleben ebenso ein, wie ein Verfahren
        ur Ermittlung allgemeiner geologischer Eignungskrite-
        en und möglicher Entsorgungsoptionen. Die Bundes-
        gierung wird dazu bis Ende des Jahres einen Vorschlag
        r eine gesetzliche Regelung unterbreiten. Die Bundes-
        gierung wird alle Bundesländer, die ja teilweise einen
        einungswechsel und Verantwortungsbereitschaft be-
        undet haben, einladen und zu Gesprächen bitten und da-
        it die Möglichkeit der Mitwirkung schaffen. Die Moda-
        täten und der Zeitpunkt zur Gesprächseinladung sind
        erzeit noch nicht endgültig geklärt.
        nlage 4
        Antwort
        er Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage
        er Abgeordneten Ute Vogt (SPD) (Drucksache 17/7083,
        rage 3):
        Welche Maßnahmen zur Vorbereitung der Stilllegung und
        des Rückbaus der am 6. August 2011 außer Betrieb genom-
        menen Kernkraftwerke sind der Bundesregierung bekannt, die
        von den jeweiligen Betreibern geplant bzw. bereits durchge-
        führt werden, und welche Stilllegungskonzepte liegen diesen
        Planungen an den jeweiligen Standorten zugrunde?
        Der Bundesregierung ist nicht bekannt, welche Maß-
        ahmen zur Vorbereitung der Stilllegung und des Rück-
        aus der am 6. August 2011 außer Betrieb genommenen
        15186 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 129. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. September 2011
        (A) )
        )(B)
        werden und welche Stilllegungskonzepte diesen Planun-
        gen an den jeweiligen Standorten zugrunde liegen.
        Anlage 5
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage
        der Abgeordneten Ute Vogt (SPD) (Drucksache 17/7083,
        Frage 4):
        Wann wird der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz
        und Reaktorsicherheit auf das Schreiben des niedersächsischen
        Ministerpräsidenten, David McAllister, antworten, und wel-
        che Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der in
        dem Schreiben enthaltenen Forderung der Rückholbarkeit von
        Atommüll bezüglich der Endlagersuche und bezüglich weite-
        rer potenzieller Endlagerstandorte?
        In dem Antwortschreiben an Herrn McAllister wurde
        zur Rückholbarkeit Folgendes ausgeführt: Die Frage, ob
        die Lagerung rückholbar gestaltet werden kann, sollte
        zwischen dem möglichst schnellen Abschluss der Ab-
        fälle von der Biosphäre und einer späteren Korrektur-
        möglichkeit abgewogen werden. Hier ist eher die Frage
        der Ausgestaltung des Einlagerungskonzepts bestim-
        mend als die Auswahl des Endlagermediums.
        Anlage 6
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage
        des Abgeordneten Dirk Becker (SPD) (Drucksache
        17/7083, Frage 11):
        Wie schätzt die Bundesregierung jüngste Presseberichte
        ein, denen zufolge mit einem neuerlichen Anstieg der EEG-
        Umlage im kommenden Jahr zu rechnen ist, obwohl diese für
        das laufende Jahr um 0,8 Cent pro Kilowattstunde deutlich zu
        hoch berechnet wurde?
        Die Erneuerbare-Energien-Gesetz(EEG)-Umlage 2012
        wird spätestens am 15. Oktober auf Grundlage wissen-
        schaftlicher Gutachten von den Übertragungsnetzbetrei-
        bern festgelegt. Dabei fließt auch der Saldo des
        EEG-Kontos zum 30. September 2011 ein. Die Bundes-
        netzagentur hat in dem Verfahren eine Überwachungs-
        funktion. Sie prüft die von den Übertragungsnetzbetrei-
        bern vorzulegenden Daten. Die Ermittlung der Daten
        und deren Prüfung sind noch nicht abgeschlossen und
        sollten abgewartet werden. Ob die Umlage für 2011 zu
        hoch prognostiziert war, kann erst am Ende des Jahres
        2011 beurteilt werden.
        Anlage 7
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage
        des Abgeordneten Dirk Becker (SPD) (Drucksache
        17/7083, Frage 12):
        In welchem Umfang wird die privilegierte Strommenge,
        das heißt die Strommenge, die von der Zahlung der EEG-Um-
        lage befreit ist, im Zuge der EEG-Novelle 2012 zunehmen,
        und welchen Einfluss hat die zunehmende EEG-Umlagebe-
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        freiung von Unternehmen auf die Entwicklung der EEG-Um-
        lage für nicht privilegierte Verbraucher?
        Das Erneuerbare-Energien-Gesetz, EEG, 2012 hat auf
        ie im Jahr 2012 im Rahmen der Besonderen Aus-
        leichsregelung privilegierte Strommenge keinen Ein-
        uss, da für das Jahr 2012 die Privilegierung auf der
        rundlage des EEG 2009 erfolgt.
        nlage 8
        Antwort
        er Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage
        es Abgeordneten Gerd Bollmann (SPD) (Drucksache
        7/7083, Frage 13):
        Aus welchen Gründen erlaubt die Bundesregierung die
        Überschreitung der Grenzwerte der 17. BImSchV, Bundes-
        Immissionsschutzverordnung, bei der Mitverbrennung von
        Abfällen in Anlagen – Zementwerken –, die zu mehr als die
        Hälfte Müll verbrennen, und ist sie der Meinung, dass dies
        ökologisch risikolos ist?
        Im § 5 Abs. 1 Nr. 2 des Bundes-Immissionsschutzge-
        etzes, BImSchG, ist der Vorsorgegrundsatz formuliert.
        ie Anforderungen zur Vorsorge gegen schädliche Um-
        elteinwirkungen, insbesondere durch Maßnahmen, die
        em Stand der Technik entsprechen, sind für die Abfall-
        erbrennung in der 17. BImSchV, Verordnung über die
        erbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen,
        onkretisiert. Die Anforderungen der 17. BImSchV gel-
        n auch bei der Mitverbrennung von Abfällen in Kraft-
        erken und Zementwerken.
        Bei der Mitverbrennung von Abfällen ist bei der Fest-
        gung der emissionsbegrenzenden Anforderungen auch
        er anlagenspezifische Stand der Technik der Emissions-
        inderung zu berücksichtigen. Deshalb besteht hier zu-
        ächst keine absolute Übereinstimmung mit den Werten,
        ie für eine Abfallmonoverbrennung gelten.
        Wird jedoch bei der Mitverbrennung von Abfällen
        ine prozentuale Obergrenze des genutzten Abfallanteils
        n der Feuerungswärmeleistung überschritten, gelten
        ieselben Emissionsbegrenzungen wie für die Abfallmo-
        overbrennung. Die prozentuale Obergrenze ist in Kraft-
        erken bei einem Abfallanteil von 25 Prozent und in Ze-
        entwerken bei 60 Prozent festgelegt.
        Um im Einzelfall unverhältnismäßige Härten beim
        etreiber zu vermeiden, enthält die 17. BImSchV in § 19
        ußerdem eine Ausnahmeregelung. Diese räumt der zu-
        tändigen Vollzugsbehörde die Möglichkeit ein, abge-
        chwächte Emissionsgrenzwerte zuzulassen. Hierbei
        ind dann die im Vergleich zu den deutschen Vorgaben
        twas schwächeren EU-rechtlichen Emissionsbegren-
        ungen einzuhalten.
        Die Ausnahmereglung wird im Zuge der Umsetzung
        er Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen in
        ationales Recht geprüft.
        Insgesamt stellen die Anforderungen der 17. BImSchV
        nd die sachgerechte Anwendung der Ausnahmerege-
        ng den Schutz der menschlichen Gesundheit und der
        mwelt sicher.
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 129. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. September 2011 15187
        (A) )
        )(B)
        Anlage 9
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage
        des Abgeordneten Gerd Bollmann (SPD) (Drucksache
        17/7083, Frage 14):
        Welches Gefährdungspotenzial haben die Abfallgemische,
        die in Kraftwerken und Zementwerken mit verbrannt werden,
        insbesondere in Bezug auf anorganische Chlorgasverbindun-
        gen, Salzsäure, Kohlenmonoxid, Dioxine und Furane?
        Die Betreiber von Kraftwerken und die Zementindus-
        trie sind an schadstoffarmen Abfällen interessiert, um die
        anspruchsvollen Emissionsgrenzwerte der 17. BImSchV
        leichter einhalten zu können. Darüber hinaus verwendet
        die Zementindustrie im Hinblick auf die Produktanfor-
        derungen für die Zemente besonders schadstoffarme Ab-
        fälle, deren Eigenschaften durch Ersatzbrennstoffherstel-
        ler wie Zementwerkebetreiber, insbesondere hinsichtlich
        des Heizwertes, sowie der Wasser-, Chlor-, Quecksilber-
        und Schwefelgehalte ständig güteüberwacht werden.
        Unabhängig von der Art und Zusammensetzung der
        Abfälle oder Abfallgemische dürfen die Emissions-
        grenzwerte der 17. BImSchV nicht überschritten wer-
        den. Das gilt auch für die genannten Schadstoffe.
        Anlage 10
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage
        des Abgeordneten Ulrich Kelber (SPD) (Drucksache
        17/7083, Frage 15):
        Wie stellt die Bundesregierung im Regime des EU-weiten
        CO2-Zertifikatesystems sicher, dass die kostenlose Zuteilung
        von CO2-Zertifikaten an Unternehmen im Luftverkehr nach
        deren Einbeziehung in das System nicht dazu führt, dass der
        Marktwert dieser Zertifikate im Wege der Opportunitätskos-
        tenwälzung auf die Ticketpreise aufgeschlagen wird?
        Die Möglichkeit der Überwälzung der (tatsächlichen
        und der Opportunitäts-)Kosten der CO2-Zertifikate hängt
        entscheidend vom bestehenden Wettbewerbsdruck ab.
        Bei einem hohen Preiswettbewerb der Tickets – das heißt
        bei schwacher Nachfrage – sowie bei Interkontinental-
        flügen, wenn ausländische Konkurrenten weniger Zerti-
        fikate für Strecken über außereuropäische Drehkreuze
        vorweisen müssen, wird eine Überwälzung schwerfallen.
        Für innereuropäische Flüge und Interkontinentalflüge
        auf gleicher Strecke ist die Einführung des Emissions-
        handels wettbewerbsneutral, da alle Fluggesellschaften
        gleich belastet werden sollen. Verschiedene Studien wei-
        sen darauf hin, dass in diesem wachsenden Markt eine
        vollständige oder teilweise Überwälzung der tatsächli-
        chen und Opportunitätskosten nicht ausgeschlossen wer-
        den kann. Einen korrigierenden Eingriff in diesen Markt-
        mechanismus sieht die Bundesregierung nicht vor. Es ist
        vorgesehen, dass die Luftverkehrsbetreiber – unter ande-
        rem wegen des in der Emissionshandelsrichtlinie festge-
        legten Versteigerungsanteils – einen nicht unerheblichen
        Teil der CO2-Zertifikate ersteigern müssen.
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        nlage 11
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Fragen
        er Abgeordneten Ulla Burchardt (SPD) (Drucksache
        7/7083, Fragen 16 und 17):
        Wie viele in Österreich und den Niederlanden studierende
        Deutsche belegen ein Fach, das in Deutschland mit einem
        zentralen bzw. einem lokalen Numerus clausus belegt ist, und
        welches sind die bevorzugten Fächer?
        Aus welchen Bundesländern stammen die in Österreich
        und in den Niederlanden deutschen Studierenden überwie-
        gend?
        u Frage 16:
        Im Jahr 2009 studierten 23 706 Deutsche in Öster-
        ich – 20,5 Prozent aller Auslandsstudierenden. In den
        iederlanden waren 20 805 deutsche Studierende
        18,0 Prozent aller Auslandsstudierenden – einge-
        chrieben. Für 2010 werden für die Niederlande nach
        orläufigen Angaben 23 831 Studierende gemeldet.
        Von den deutschen Studierenden in Österreich waren
        Jahr 2009 10 525 oder 44,4 Prozent in Rechts-, Wirt-
        chafts- und Sozialwissenschaften eingeschrieben.
        prach- und Kulturwissenschaften studierten 3 160 bzw.
        3,3 Prozent und Medizin oder Gesundheitswissenschaf-
        n 2 679 oder 11,3 Prozent.
        In den Niederlanden waren Rechts-, Wirtschafts- und
        ozialwissenschaften mit 11 415 Studierenden oder
        7,9 Prozent ebenfalls die beliebteste Fächergruppe für
        eutsche. An zweiter Stelle folgen Medizin und
        esundheitswissenschaften mit 2 761 Studierenden –
        1,6 Prozent. Kunst und Kunstwissenschaft wurden von
        838 deutschen Studierenden – 7,3 Prozent – belegt.
        Eine Aufteilung nach Fächern, die in Deutschland mit
        umerus clausus belegt sind, liegt nicht vor.
        u Frage 17:
        Zur Aufteilung nach Bundesländern liegen keine An-
        aben vor.
        nlage 12
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
        es Abgeordneten René Röspel (SPD) (Drucksache
        7/7083, Frage 18):
        Aus welchen Gründen plant die Bundesregierung eine er-
        hebliche Reduktion der Projektfördermittel für die Meeres-
        und Polarforschung, und welche Projekte sollen über die Er-
        höhung der Mittel für die Hightech-Strategie für den Klima-
        schutz gefördert werden?
        Der Mittelansatz unter Titel 685-40 Erläuterungszif-
        r 3 für die Meeres- und Polarforschung wurde für das
        H-Jahr 2012 von 4 Millionen Euro auf 3,5 Millionen
        uro reduziert. Die Kürzung berücksichtigt an dieser
        telle einen reduzierten Mittelbedarf durch die Verschie-
        ung eines geplanten internationalen Kooperationspro-
        kts im Bereich der Permafrostforschung.
        15188 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 129. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. September 2011
        (A) )
        )(B)
        Was die Erläuterungsziffer 1 „High-Tech-Strategie für
        den Klimaschutz“ (Titel 685-40) betrifft, so werden im
        Jahr 2012 Projekte im Bereich klimarelevante Meeres-
        und Polarforschung mit 12,347 Millionen Euro geför-
        dert.
        Anlage 13
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage des
        Abgeordneten René Röspel (SPD) (Drucksache 17/7083,
        Frage 19):
        Wie hoch waren die Abflüsse der im Bundeshaushalt zur
        Verfügung gestellten Mittel zur Förderung der Forschung an
        Fachhochschulen seit 2007, und wie viele Anträge wurden
        von 2007 bis heute – nach Jahren unterteilt – für diese Förde-
        rung eingereicht?
        Die zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel für das
        Programm „Forschung an Fachhochschulen“ stiegen von
        28 Millionen Euro im Jahr 2007 über 30 Millionen Euro
        im Jahr 2008 und 34 Millionen Euro in 2009 auf 37 Mil-
        lionen Euro in den Jahren 2010 und 2011 an. Vom Jahr
        2007 bis zum Jahr 2010 wurden stets rund 100 Prozent
        der vom Bundeshaushalt zur Verfügung gestellten Mittel
        verausgabt. Eine weitere Erhöhung des Etats um 10 Pro-
        zent auf 40,7 Millionen Euro ist für das Haushaltsjahr
        2012 vorgesehen.
        Für alle vier Förderlinien des Programms „Forschung
        an Fachhochschulen“ wurden im Jahr 2007 insgesamt
        417 Anträge eingereicht. Die Zahl der eingereichten An-
        träge stieg im Jahr 2008 auf 451. Im Jahr 2009 wurden
        530 Anträge eingereicht und im Jahr 2010 waren es 511.
        Im aktuellen Haushaltsjahr 2011 wurden bisher 596 An-
        träge eingereicht. Bei der Förderlinie ProfilNT des Pro-
        gramms „Forschung an Fachhochschulen“ ist eine
        Antragstellung laufend möglich, ein gesondertes Aus-
        schreibungsverfahren erfolgt nicht, sodass sich die Zahl
        der eingereichten Anträge für das Jahr 2011 noch erhö-
        hen könnte.
        Anlage 14
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Frage
        des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 17/7083, Frage 27):
        Aus welchen Gründen verzögert sich die in der Antwort der
        Bundesregierung auf meine schriftliche Frage 47 auf Bundes-
        tagsdrucksache 17/1918 angekündigte und in § 12 des Kraft-
        Wärme-Kopplungsgesetzes, KWK-Gesetz, festgeschriebene
        Zwischenüberprüfung zur Wirksamkeit des KWK-Gesetzes
        für das Jahr 2011, und welche Auswirkungen hat dies auf den
        Zeitplan der noch für das Jahr 2011 angekündigten Novelle
        zum KWK-Gesetz?
        Nach § 12 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes ist
        2011 eine Zwischenüberprüfung des Gesetzes durchzu-
        führen. Hierzu hat BMWi einen Forschungsauftrag an
        Prognos/Berliner Energieagentur vergeben, dessen Er-
        gebnisse nunmehr vorliegen. Auf Basis dieser Studie
        wird BMWi wie im Gesetz vorgesehen, in 2011 gemein-
        sam mit BMU einen Bericht zur Zwischenüberprüfung
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        eitnah vorlegen. Parallel dazu laufen die Vorbereitun-
        en für eine Gesetzesnovelle. Eine Verzögerung im Zeit-
        lan ist in beiden Punkten derzeit nicht zu erkennen.
        nlage 15
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Frage
        es Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE
        RÜNEN) (Drucksache 17/7083, Frage 28):
        Wie lautet der konkrete Untersuchungsauftrag – inklusive
        welcher energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die
        dem Energiewirtschaftlichen Institut an der Universität zu
        Köln, EWI Köln, vorgegeben wurden –, den das Bundes-
        ministerium für Wirtschaft und Technologie laut dem Aus-
        schuss für Wirtschaft und Technologie des Deutschen Bun-
        destages auf Ausschussdrucksache 17(9)609 an das EWI Köln
        zu Kapazitätsmärkten im Strombereich erteilt hat?
        Der genannten Untersuchung liegt folgende Kurzbe-
        chreibung zugrunde: „In einem umfassenden Gutachten
        um zukünftigen Strommarktdesign sollen die sich aus
        em notwendigen Systemumbau ergebenden Auswir-
        ungen auf den Strommarkt und auf das Investitionsver-
        alten der Marktteilnehmer untersucht werden. Es sollen
        mpfehlungen für ein Marktdesign, das auch in Zukunft
        usreichend Investitionen in die Bereitstellung gesicher-
        r Erzeugungsleistung gewährleistet, erarbeitet und
        andlungsempfehlungen abgeleitet werden. Konkret
        eht es auch um die Frage, ob sogenannte Kapazitäts-
        ärkte notwendig werden und wie diese ausgestaltet und
        nanziert werden könnten. Erfahrungen aus anderen
        ändern – Europa und möglichst USA – sowie anderen
        ärkten, zum Beispiel der Regelenergiemarkt, sollen
        itbetrachtet werden. Bei Vorschlägen für ein zukunfts-
        higes Marktdesign zur Sicherung der Stromversorgung
        ollen speziell auch die energiepolitischen Ziele der Um-
        eltverträglichkeit und Wirtschaftlichkeit mit berück-
        ichtigt werden. Insbesondere sollen hierbei Optionen
        r eine weitere Stärkung des Wettbewerbs vorgestellt
        erden.“
        Da es sich um eine wissenschaftliche Untersuchung
        andelt, ist es Sache des Auftragnehmers, energiewirt-
        chaftliche Rahmenbedingungen zugrunde zu legen.
        llerdings wurde der Auftragnehmer darum gebeten,
        isherige Studien mit zu berücksichtigen und sich zu-
        ätzlich zu den Energieszenarien auch an dem Versor-
        ungssicherheitsbericht zu orientieren.
        nlage 16
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Frage
        es Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE
        RÜNEN) (Drucksache 17/7083, Frage 29):
        Trifft es nach Erkenntnissen der Bundesregierung zu, dass
        das EEG-Konto im Mittelwert der ersten acht Monate dieses
        Jahres mit durchschnittlich 62 Millionen Euro im Plus war,
        mit welcher Entwicklung rechnet die Bundesregierung für die
        verbleibenden Monate, und erachtet die Bundesregierung eine
        Liquiditätsreserve für die Übertragungsnetzbetreiber für er-
        forderlich?
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 129. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. September 2011 15189
        (A) )
        )(B)
        Der monatliche Saldo des EEG-Kontos wird im Inter-
        net veröffentlicht (www.eeg-kwk.net). Während der mo-
        natliche Saldo in den ersten vier Monaten des Jahres 2011
        im Plus war, werden für die Monate Mai bis August nega-
        tive Kontostände ausgewiesen. Aus den veröffentlichten
        Daten lässt sich allerdings kein aussagekräftiger Durch-
        schnittswert berechnen, da der Kontostand auch innerhalb
        eines Monats starke Schwankungen aufweist. Über die Li-
        quiditätsreserve, die mögliche Finanzierungsrisiken auf-
        grund negativer Kontostände reduzieren soll, ist im Rah-
        men der Festlegung der EEG-Umlage zu entscheiden. Im
        Übrigen ist für die Höhe einer etwaigen Liquiditätsreserve
        der erwartete Kontoverlauf eines Folgejahres maßgeblich.
        Die Festlegung der EEG-Umlage obliegt den Übertra-
        gungsnetzbetreibern. Die Bundesnetzagentur hat in dem
        Verfahren eine Überwachungsfunktion. Sie prüft die von
        den Übertragungsnetzbetreibern vorzulegenden Daten.
        Die Ermittlung der Daten und deren Prüfung sind noch
        nicht abgeschlossen und sollten abgewartet werden.
        Anlage 17
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Frage
        des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 17/7083, Frage 30):
        Beabsichtigt die Bundesregierung, ein Speichergesetz vor-
        zulegen, und, falls ja, bis wann soll der Regierungsentwurf
        vorliegen?
        Die Bundesregierung plant kein Speichergesetz. Sie
        weist darauf hin, dass es erheblichen Forschungsbedarf
        zu neuen Speichertechnologien gibt. Entsprechende For-
        schungs- und Entwicklungsprojekte von Unternehmen
        können im Rahmen der Forschungsförderung des Bun-
        des substanziell unterstützt werden.
        Anlage 18
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Fragen
        der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 17/7083, Fragen 33 und 34):
        Welche Fortschritte hat die Bundesregierung bei der Um-
        setzung der im Rahmen des Energiekonzepts vom 28. Sep-
        tember 2010 beschlossenen Maßnahmen zur Steigerung der
        Energieeffizienz gemacht, insbesondere bezüglich des Pilot-
        vorhabens zu Energiesparzertifikaten?
        Hat die Bundesregierung inzwischen ein Verfahren für das
        Monitoring festgelegt, ob und inwieweit die Ziele des Ener-
        giekonzepts vom 28. September 2010 erreicht werden, und
        wann wird der erste Monitoringbericht vorliegen?
        Zu Frage 33:
        Die Bundesregierung hat die im Energiekonzept be-
        schlossenen Maßnahmen umgehend in Angriff genom-
        men und nach den Ereignissen von Fukushima noch
        intensiviert. Beispielhaft seien die Novellierung der Ver-
        gabeverordnung vom 19. August 2011, mit der Energie-
        effizienz als wichtiges Vergabekriterium Kriterium bei
        der öffentlichen Vergabe verankert wurde sowie die Ver-
        längerung und Aufstockung des CO2-Gebäudesanie-
        rungsprogramms genannt.
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        Die Modalitäten eines Pilotvorhabens zu Energiespar-
        ertifikaten werden im Rahmen eines Gutachtens geprüft.
        iel ist eine ergebnisoffene Kosten-Nutzen-Analyse der
        inführung eines Systems „Weißer Zertifikate“ oder an-
        erer übergeordneter Instrumente. Bestandteil des Gut-
        chtens ist auch eine Untersuchung möglicher Ausgestal-
        ngsvarianten für das Pilotprojekt. Basierend hierauf
        ird über die Einrichtung und Ausgestaltung entschieden.
        u Frage 34:
        Die Bundesregierung hat am 28. September 2010 das
        nergiekonzept vorgelegt. Am 6. Juni 2011 hat die Bun-
        esregierung ein umfangreiches Gesetzespaket beschlos-
        en. In diesem Zusammenhang wurde auch ein jährliches
        onitoring verabredet. Die Einzelheiten des Verfahrens
        r das Monitoring werden derzeit ausgearbeitet.
        nlage 19
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Frage
        es Abgeordneten Hans-Joachim Hacker (SPD)
        rucksache 17/7083, Frage 37):
        Wann beabsichtigt die Bundesregierung vor dem Hinter-
        grund der bestehenden Berichtspflicht, wonach in regelmäßi-
        gen Abständen zu informieren ist, einen weiteren tourismus-
        politischen Bericht vorzulegen, nachdem der letzte Bericht im
        Februar 2008 veröffentlicht wurde und der Deutsche Bundes-
        tag 2009 eine Erweiterung der Berichtspflicht auf den Bauern-
        hof- und Landtourismus beschlossen hat?
        Die Bundesregierung beabsichtigt einen weiteren tou-
        smuspolitischen Bericht Ende 2012 vorzulegen.
        Bundesregierung ein umfangreiches Gesetzespaket be-
        chlossen. In diesem Zusammenhang wurde auch ein jähr-
        ches Monitoring verabredet. Die Einzelheiten des Ver-
        hrens für das Monitoring werden derzeit ausgearbeitet.
        nlage 20
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Frage
        er Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE
        RÜNEN) (Drucksache 17/7083, Frage 38):
        Wann hat die Bundesregierung zuletzt Munitionslieferun-
        gen der Firma Fritz Werner nach Birma genehmigt, und wel-
        che Erkenntnisse hat sie über den Verbleib dieser Munition?
        Seit dem Jahr 1993, frühestes Datum der EDV-mäßi-
        en Erfassung, sind durch die Bundesregierung keine
        usfuhren von Munition durch das Unternehmen Fritz
        erner Industrie-Ausrüstungen GmbH, 65366 Geisen-
        eim nach Myanmar genehmigt worden.
        Weiterführende Informationen liegen nicht vor.
        nlage 21
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Frage
        er Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Druck-
        ache 17/7083, Frage 39):
        15190 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 129. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. September 2011
        (A) )
        )(B)
        Welche Bundesbehörde hat das Waffenexportverbot für die
        Firma Heckler & Koch – bitte mit Angabe von Grund und Da-
        tum – für die vier mexikanischen Bundesstaaten Chiapas, Chi-
        huahua, Guerreo und Jalisco ausgesprochen, und handelt es
        sich dabei um ein allgemeines Waffenexportverbot oder um
        eine spezifische Ausfuhrbegrenzung für die Firma Heckler &
        Koch?
        Das unterstellte Waffenexportverbot in die vier mexika-
        nischen Bundesstaaten wurde weder von einer Bundesbe-
        hörde ausgesprochen noch besteht oder bestand es. Nach
        geltender Praxis werden Exportverbote für Rüstungsgüter
        in der Regel im Falle von Sanktionen aufgrund von Reso-
        lutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen oder
        Beschlüssen des Rates der Europäischen Union verhängt.
        Entscheidungen zu Rüstungsexporten werden grundsätz-
        lich nur als Einzelfallentscheidungen getroffen.
        Bezüglich der Erteilung von Genehmigungen für Aus-
        fuhren für Polizeieinheiten mexikanischer Bundesstaaten
        möchte ich Sie auf die Antwort der Bundesregierung auf
        Frage 6 der Kleinen Anfrage Ihrer Fraktion, Bundestags-
        drucksache 17/6432, vom 5. Juli 2011 verweisen.
        Anlage 22
        Antwort
        der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der
        Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck-
        sache 17/7083, Frage 40):
        Welche Informationen hat die Bundesregierung über den
        gegenwärtigen Aufenthaltsort und die Aktivitäten der nahezu
        1 000 mit ihrer Hilfe in Äthiopien ausgebildeten somalischen
        „Polizisten“, unter denen sich auch Minderjährige befanden
        und die sich anschließend in der Provinz Gedo einer Äthiopien
        nahestehenden und mit der somalischen Übergangsregierung
        verbündeten Miliz angeschlossen hatten, und kann sie eine Be-
        teiligung dieser an den Gefechten ab dem 11. September 2011
        im Gebiet Eil Waq ausschließen, vor denen nach Angaben von
        IRIN (www.irinnews.org/report.aspx?reportID=93787) über
        34 000 Menschen geflohen sein sollen, darunter viele, die be-
        reits zuvor auf der Flucht vor der Hungerkatastrophe waren?
        Wie bereits in den Antworten auf Ihre schriftlichen
        Fragen zu diesem Thema vom Oktober 2010 (Frage Nr. 1
        auf Bundestagsdrucksache 17/3565) bzw. März 2011
        (Frage Nr. 3 auf Bundestagsdrucksache 17/5876) sowie
        in der Fragestunde vom 26. Januar 2011 von Herrn
        Staatsminister Dr. Werner Hoyer ausgeführt, halten sich
        nach Kenntnis der Bundesregierung die genannten Poli-
        zisten in der somalischen Grenzregion zu Äthiopien, das
        heißt in den somalischen Regionen Gedo und Bakool
        (Südwest-Somalia) auf.
        Der Bundesregierung liegen keine Informationen
        über den von Ihnen behaupteten „Anschluss“ der Poli-
        zisten an eine mit der somalischen Übergangsregierung
        verbündete Miliz vor. Ebenso verfügt die Bundesregie-
        rung nicht über weitergehende Erkenntnisse zu den in
        Ihrer Fragestellung erwähnten Gefechten.
        Anlage 23
        Antwort
        der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
        Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
        NEN) (Drucksache 17/7083, Frage 41):
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        Mit welchem Betrag beteiligt sich die Bundesregierung an
        dem Zivilgesellschaftsfonds, der laut dem Dritten Bericht
        über die Umsetzung des EU-Aktionsplans für Afghanistan
        und Pakistan, Ratsdok. 10170/11 vom 16. Mai 2011, Seite 38,
        von Dänemark, Norwegen, Schweden und Großbritannien ini-
        tiiert wurde, und in welchem Verhältnis steht dieser Fonds
        zum Europäischen Instrument für Demokratie und Menschen-
        rechte, EIDHR?
        Die Bundesregierung beteiligt sich nicht am „Nordic+
        ivil Society Fund“, an dem sich ausschließlich die nor-
        ischen Staaten Dänemark, Norwegen, Schweden sowie
        roßbritannien beteiligen.
        Die Bundesregierung stellt für den Kapazitätsaufbau
        er afghanischen Zivilgesellschaft in den Jahren 2009
        is 2013 rund 15 Millionen Euro zur Verfügung.
        Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung den
        nerafghanischen zivilgesellschaftlichen Prozess durch
        inen von den deutschen politischen Stiftungen geför-
        erten Dialog mit verschiedenen Konferenzen in Afgha-
        istan, sowie ein Forum der Zivilgesellschaft, 2. bis
        . Dezember 2011, im unmittelbaren Vorfeld der Inter-
        ationalen Afghanistan-Konferenz in Bonn, 5. Dezem-
        er 2011. Dieser innerafghanische Prozess hat seit
        ommer 2011 an Fahrt gewonnen.
        In welchem Verhältnis der Fonds zum Europäischen
        strument für Demokratie und Menschenrechte,
        IDHR, steht, ist der Bundesregierung als nicht beteilig-
        m Staat nicht bekannt. Eine Ko-Finanzierung bei Ein-
        elprojekten ist nicht auszuschließen.
        nlage 24
        Antwort
        er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
        bgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
        EN) (Drucksache 17/7083, Frage 42):
        Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die
        Auswirkungen der geplanten Etatkürzungen beim US-ameri-
        kanischen Verteidigungsministerium in Höhe von bis zu
        850 Milliarden US-Dollar (vergleiche www.freitag.de/politik/
        1132-sparen-sparen-...-abruesten) auf die Standorte der US-
        Armee in Deutschland und insbesondere auf die Standorte in
        Ansbach und Grafenwöhr, und wie schätzt sie vor diesem
        Hintergrund die auf der Internetplattform DoD Buzz
        (www.dodbuzz.com/2011/08/01/what-could-austerity-ameri-
        cas-defense-posture-look-like) geäußerten Vermutungen ein,
        wonach die US-Armee alle in Deutschland bzw. Europa be-
        findlichen Standorte bis auf Ramstein und Landstuhl schlie-
        ßen könnte?
        Der US-Kongress hat den Verteidigungshaushalt der
        ereinigten Staaten von Amerika für das Fiskaljahr 2012
        och nicht verabschiedet.
        Im Rahmen der beabsichtigten US-Haushaltskonsoli-
        ierung sind auch Einsparungen bei den Verteidigungs-
        usgaben Gegenstand der Überlegungen. Diesbezüglich
        ind auf US-Seite aber nach Kenntnis der Bundesregie-
        ng bislang keine Entscheidungen gefallen.
        Daher liegen noch keine Erkenntnisse über mögliche
        uswirkungen von Kürzungen im Verteidigungshaushalt
        er USA auf Standorte der amerikanischen Streitkräfte
        Deutschland vor.
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 129. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. September 2011 15191
        (A) )
        )(B)
        Anlage 25
        Antwort
        der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der
        Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Drucksache
        17/7083, Frage 43):
        Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die
        Gründe, Umstände und Haftbedingungen von den, nach An-
        gaben von Human Rights Watch, 12 000 verhafteten Perso-
        nen, die in Ägypten in den vergangenen Wochen vor ägypti-
        sche Militärtribunale gestellt und verurteilt wurden, und
        welche Unterstützung hat die Bundesregierung dem Obersten
        Militärrat bzw. der durch diesen eingesetzten Regierung bis-
        lang angeboten und in Aussicht gestellt?
        Die Bundesregierung liegen zu den von Ihnen er-
        wähnten Verfahren keine detaillierten Informationen vor.
        Konsularischer Zugang und Einblick in die Haftbedin-
        gungen besteht nur für deutsche Staatsangehörige, die
        von diesen Fällen nicht betroffen sind.
        Schätzungen von Human Rights Watch und anderen
        Nichtregierungsorganisationen, NRO, zufolge betreffen
        ungefähr 5 Prozent der Verfahren die angebliche Beleidi-
        gung und Verunglimpfung des Militärs. Gegenstand der
        restlichen Verfahren ist zumeist allgemeine Kriminalität,
        hauptsächlich Gewaltdelikte. Das Militär rechtfertigt
        sein Vorgehen mit der Überlastung der zivilen Gerichts-
        barkeit und der Notwendigkeit, die öffentliche Ordnung
        und Sicherheit zu gewährleisten. Von ägyptischen NRO
        wird jedoch beklagt, dass das Militär die Verfahren
        nutze, um gegen legitime Forderungen des Protests vor-
        zugehen.
        Der noch geltende Ausnahmezustand aus dem Jahr
        1981 bildet den rechtlichen Rahmen für die Militärver-
        fahren. Die Bundesregierung hat sich wiederholt für die
        Aufhebung des Ausnahmezustandes eingesetzt und be-
        tont, dass Militärgerichtsverfahren gegen Zivilisten nicht
        dem deutschen Rechtsstaatsverständnis und auch nicht
        den ägyptischen internationalen Selbstverpflichtungen
        entsprechen. Dieses Thema wurde auch bei dem Ge-
        spräch des Bundesministers des Auswärtigen, Dr. Guido
        Westerwelle, mit seinem ägyptischen Amtskollegen
        Kamel Amr am vergangenen Freitag in New York an-
        gesprochen.
        Anlage 26
        Antwort
        der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
        Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksa-
        che 17/7083, Frage 44):
        Welche Behörden und Ministerien der NATO-Mitglied-
        staaten – insbesondere Italiens, der USA, Frankreichs und
        Deutschlands – sowie Institutionen der Europäischen Union
        wurden von EU-Kapazitäten zur Satellitenaufklärung – etwa
        der Programme G-MOSAIC und SAFER des Global Monito-
        ring for Environment and Security und des European Union
        Satellite Centre – ab dem 15. Februar 2011 mit Satellitenbil-
        dern unter anderem aus den libyschen Städten Bengasi und
        Tripolis versorgt, und welchen Beitrag zur Aufbereitung und
        Nutzung der jeweiligen Bilder leisteten das Deutsche Zentrum
        für Luft- und Raumfahrt in Neustrelitz sowie dessen Zentrum
        für Satellitengestützte Kriseninformation?
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        Zu den Nutzern der vom EU-Satellitenzentrum,
        USC, erstellten Produkte gehören der Europäische
        uswärtige Dienst, EAD, die EU-Kommission und die
        U-Mitgliedstaaten. Im Rahmen der vorgesehenen Kri-
        enbeobachtung wurde dieser Empfängerkreis auch nach
        em 15. Februar 2011 unter anderem zur Lage in Libyen
        it Informationen beliefert. In Deutschland ist das Aus-
        ärtige Amt der nationale Ansprechpartner für das
        USC.
        Weiter ist es auch internationalen Organisationen – wie
        en Vereinten Nationen, der OSZE oder der NATO –
        öglich, Produkte anzufordern, wenn dies im Interesse
        er Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik,
        SVP, liegt.
        Im Übrigen wird auf Antwort der Bundesregierung zu
        rage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf
        undestagsdrucksache 17/5281 vom 28. März 2011 ver-
        iesen.
        Die Generaldirektion „Humanitäre Hilfe und Zivil-
        chutz“ der EU-Kommission hat im Rahmen des von Ih-
        en erwähnten Forschungsprojektes „SAFER“ um satel-
        tengestützte Kartierungen von Libyen gebeten. Diese
        ollten bei Bedarf als ergänzende Information für die
        lanung von möglichen humanitären Hilfsmaßnahmen
        ienen.
        Zum Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt,
        LR:
        Das DLR hat als Großforschungseinrichtung grund-
        ätzlich keine operativen Aufgaben in der Satellitenauf-
        lärung. Mit seinem „Zentrum für satellitengestützte
        riseninformation“ hat das DLR als einer der Partner in
        em EU-Projekt „SAFER“ die Aufgabe übernommen,
        atellitengestützte Kartierungen unter anderem von Ge-
        ieten in Libyen für humanitäre Zwecke anzufertigen.
        uf der Grundlage von Archivdaten wurden im Februar
        011 Basiskarten für die Gebiete Tubruq, Derna (Li-
        yen) und Ost-Malta sowie Salum (Ägypten) erstellt.
        iese Karten sind öffentlich im Internet verfügbar. Zu
        ripolis und Bengasi wurde kein Kartenmaterial seitens
        es DLR erstellt.
        nlage 27
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
        es Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE)
        rucksache 17/7083, Frage 45):
        Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem
        Bericht der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch,
        HRW, vom 21. September 2011, wonach die EU-Grenz-
        schutzagentur FRONTEX in Griechenland „Migranten wis-
        sentlich Bedingungen aussetzt, die eindeutig gegen internatio-
        nale Menschenrechtsstandards verstoßen“, und kann die
        Bundesregierung ausschließen, dass deutsche Beamte, die im
        Rahmen von FRONTEX in Griechenland eingesetzt werden,
        aufgegriffene Migrantinnen und Migranten mittelbar oder un-
        mittelbar in griechische Auffanglager übergeben, in denen die
        von HRW aufgezeigten menschenverachtenden Zustände an-
        zutreffen sind?
        15192 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 129. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. September 2011
        (A) )
        )(B)
        Die Bundesregierung hat den Bericht am 22. Septem-
        ber 2011 in einem konstruktiven Gespräch mit Vertretern
        der Organisation Human Rights Waten intensiv erörtert.
        Die Kerninhalte des Berichts sind deckungsgleich mit ei-
        genen Erkenntnissen und werden insofern nicht infrage
        gestellt.
        Herauszustellen ist aber, dass der Bericht nicht die
        grenzpolizeilichen Maßnahmen der Bundespolizisten un-
        ter Koordination von FRONTEX kritisiert; bei der Wahr-
        nehmung grenzpolizeilicher Maßnahmen zum Schutz
        der EU-Außengrenze werden die Menschen rechte laut
        Bericht respektiert und beachtet.
        Der FRONTEX-koordinierte Einsatz trägt dazu bei,
        dass europäische Werte und Interessen gewahrt werden.
        Beispielhaft dafür sind die Berichte der Bundespolizis-
        ten über Missstände vor Ort vom Herbst letzten Jahres,
        die zu erheblichen Druck auf die griechischen Behörden
        geführt haben und zeitnah das Einhalten von Standards
        in der unmittelbaren Grenzüberwachung erwirkt haben.
        Bei der Überlegung, weiterhin vor Ort vertreten zu
        bleiben und die Situation – soweit es Mandat und Ver-
        antwortlichkeiten ermöglichen – zu entspannen, oder
        sich zurückzuziehen und damit gegebenenfalls den
        Druck auf die griechischen Behörden zu erhöhen, han-
        delt es sich um ein klassisches Dilemma. Aus Sicht der
        Bundesregierung wäre die Situation der Migranten ohne
        die Anwesenheit von FRONTEX und der zahlreichen
        „Gast-Beamten“ noch besorgniserregender. Es wäre daher
        unverantwortlich, die FRONTEX-Operation POSEIDON
        Land auszusetzen oder zu beenden. Zu dieser Einschät-
        zung kamen im Übrigen auch parteiübergreifend die
        Mitglieder des Innenausschusses des Bundestags, die in
        der Sitzung vom 21. September 2011 über die Eindrücke
        ihrer Reise in die griechisch-türkische Grenzregion be-
        richteten.
        Anlage 28
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
        des Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 17/7083, Frage 46):
        Wie steht die Bundesregierung zu dem am 21. September
        2011 veröffentlichten Bericht von Human Rights Watch „The
        EU’s Dirty Hands: FRONTEX Involvement in Ill-Treatment
        of Migrant Detainees in Greece“ und den darin geäußerten
        Vorwürfen, dass alle Staaten, die sich an FRONTEX-Opera-
        tionen an der griechisch-türkischen Grenze beteiligen, Verant-
        wortung tragen und haftbar sind für Menschenrechtsverlet-
        zungen, da im Rahmen der FRONTEX-Mission Flüchtlinge
        in griechische Haftanstalten überstellt werden, die der Euro-
        päische Gerichtshof für Menschenrechte in seinem Urteil vom
        21. Januar 2011 als unmenschlich und erniedrigend verurteilt
        hat, und erwägt die Bundesregierung, der Empfehlung von
        Human Rights Watch nachzukommen und deutsche Beamte
        aus der FRONTEX-Mission Poseidon abzuziehen?
        Der Bericht stellt Umstände dar, denen die Bundes-
        regierung bereits auch schon zuvor große Bedeutung
        beigemessen hat und einer sehr ernsthaften und besorg-
        ten Betrachtung unterzogen hat. Die Bundesregierung
        hat den Bericht am 22. September 2011 in einem
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        onstruktiven Gespräch mit Vertretern der Organisation
        uman Rights Watch intensiv erörtert.
        Die Kerninhalte des Berichts sind deckungsgleich mit
        igenen Erkenntnissen und werden insofern nicht infrage
        estellt.
        Herauszustellen ist aber, dass der Bericht nicht die
        renzpolizeilichen Maßnahmen der Bundespolizisten un-
        r Koordination von FRONTEX kritisiert; bei der Wahr-
        ehmung grenzpolizeilicher Maßnahmen zum Schutz der
        U-Außengrenze werden die Menschenrechte laut Be-
        cht respektiert und beachtet.
        Der FRONTEX-koordinierte Einsatz trägt dazu bei,
        ass europäische Werte und Interessen gewahrt werden.
        eispielhaft dafür sind die Berichte der Bundespolizis-
        n über Missstände vor Ort vom Herbst letzten Jahres,
        ie zu erheblichen Druck auf die griechischen Behörden
        eführt haben und zeitnah das Einhalten von Standards
        der unmittelbaren Grenzüberwachung erwirkt haben.
        Bei der Überlegung, weiterhin vor Ort vertreten zu
        leiben und die Situation – soweit es Mandat und Verant-
        ortlichkeiten ermöglichen – zu entspannen, oder sich
        urückzuziehen und damit gegebenenfalls den Druck auf
        ie griechischen Behörden zu erhöhen, handelt es sich um
        in klassisches Dilemma. Aus Sicht der Bundesregierung
        äre die Situation der Migranten ohne die Anwesenheit
        on FRONTEX und der zahlreichen „Gast-Beamten“
        och besorgniserregender. Es wäre daher unverantwort-
        ch, die FRONTEX-Operation POSEIDON Land auszu-
        etzen oder zu beenden. Zu dieser Einschätzung kamen
        Übrigen auch parteiübergreifend die Mitglieder des
        nenausschusses des Bundestags, die in der Sitzung vom
        1. September 2011 über die Eindrücke ihrer Reise in die
        riechisch-türkische Grenzregion berichteten. Bei der
        ntwicklung auch aus Sicht der Bundesregierung drin-
        end notwendiger Lösungsansätze zur Verbesserung der
        umanitären Situation in den griechischen Aufnahmela-
        ern ist zu akzeptieren, dass die Rolle von FRONTEX
        nd der unterstützenden Grenzpolizeibeamten der
        U-Mittgliedstaaten exklusiv auf die Maßnahmen zum
        chutz der Außengrenzen, also auf die eigentliche Grenz-
        berwachung beschränkt ist. Eine Verantwortung für die
        bläufe und Zustände in den Aufnahmelagern geht damit
        icht einher.
        nlage 29
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
        er Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
        rucksache 17/7083, Frage 47):
        Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung da-
        raus, dass auch die EU-Kommission der Auffassung ist, dass
        das assoziationsrechtliche Verschlechterungsverbot nach Art.
        13 des Assoziationsratsbeschlusses ARB 1/80 bereits dann
        gilt, wenn Betroffene ihre Absicht bekundet haben, von der
        Arbeitnehmerfreizügigkeit Gebrauch zu machen, ohne zuvor
        in einem Arbeitsverhältnis gestanden zu haben – vergleiche
        Stellungnahme der EU-Kommission vom 29. Juli 2011 in der
        Rechtssache C-256/11 des Europäischen Gerichtshofs, insbe-
        sondere die Nrn 7, 54 und 58 –, und was bedeutet das bei-
        spielsweise für die Bereiche Verlängerung der Mindestehebe-
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 129. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. September 2011 15193
        (A) )
        )(B)
        standszeit zur Erlangung eines eigenständigen
        Aufenthaltsrechts, Sprachanforderungen beim Ehegattennach-
        zug oder längerfristiges Aufenthaltsrecht nur beim Nachweis
        ausreichender Deutschkenntnisse?
        Die Bundesregierung zieht aus der zitierten Stellung-
        nahme der Kommission keine Schlussfolgerungen und
        weist darauf hin, dass Meinungsverschiedenheiten zwi-
        schen Kommission und Bundesregierung vor dem Ge-
        richtshof der Europäischen Union nichts Ungewöhnli-
        ches sind.
        Anlage 30
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage
        der Abgeordneten Veronika Bellmann (CDU/CSU)
        (Drucksache 17/7083, Frage 53):
        Auf welcher Grundlage erfolgte die Bemessung der Um-
        satzsteuer für die Wärmeabgabe aus einem vorrangig auf die
        Stromerzeugung und nicht auf die Wärmeproduktion ausge-
        richteten Biogas-Blockheizkraftwerk an das private Wohn-
        haus oder den landwirtschaftlichen Betrieb mit einem resultie-
        renden Wertansatz von zu versteuernden 10 bis 15 Cent je
        Kilowattstunde Wärme, obwohl am Markt lediglich zwischen
        2 und 6 Cent je Kilowattstunde Wärme gezahlt werden und
        die Selbstkosten der Bioenergieproduktion sich nicht gleich-
        mäßig hälftig auf die Wärme und den Strom aufteilen lassen?
        Bei der Wärmeabgabe aus einem von einem Unter-
        nehmer betriebenen Biogas-Blockheizkraftwerk ist zu
        unterscheiden:
        Findet die produzierte Wärme im landwirtschaftli-
        chen Betrieb des Unternehmers Verwendung, so hat dies
        keine steuerlichen Folgen. Weder liegt ein steuerbarer
        Umsatz vor, noch ergeben sich Auswirkungen auf den
        Vorsteuerabzug des Unternehmers, da Biogas-Block-
        heizkraftwerk und landwirtschaftlicher Betrieb umsatz-
        steuerlich ein einheitliches Unternehmen bilden.
        Dient die produzierte Wärme dagegen der Heizung
        des privaten Wohnhauses, verwirklicht der Unternehmer
        eine umsatzsteuerpflichtige unentgeltliche Wertabgabe,
        da eine Verwendung für nicht unternehmerische Zwecke
        gegeben ist. Die Bemessungsgrundlage ergibt sich hier
        aus § 10 Abs. 4 Nr. 1 Umsatzsteuergesetz, UStG. Der
        Umsatz bemisst sich nach den Selbstkosten, da der Un-
        ternehmer die Wärme selbst erzeugt hat und mithin ein
        Einkaufspreis nicht vorhanden ist. Dies entspricht der
        langjährigen Auslegung dieser Vorschrift durch die Ver-
        waltung, die auch in allen anderen Fällen von Wert-
        abgaben Anwendung findet. Auf einen fiktiven Markt-
        preis kommt es dabei nicht an.
        Für die Berechnung der Selbstkosten werden die ge-
        samten Kosten des Biogas-Blockheizkraftwerkes ent-
        sprechend der erzeugten Mengen an Strom und Wärme
        aufgeteilt und ein einheitlicher Nettopreis je Kilowatt-
        stunde Wärme/Strom gebildet. Die zu versteuernde
        Wertabgabe wird demnach durch Multiplikation der für
        nicht unternehmerische Zwecke entnommenen Wärme-
        menge mit dem Preis je Kilowattstunde ermittelt. Hie-
        rauf ist die Umsatzsteuer mit 19 Prozent zu berechnen.
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        In Anbetracht der hiergegen geäußerten Bedenken
        ird die Bundesregierung die Frage der Zuordnung der
        elbstkosten auf die Produkte Wärme und Strom als Be-
        essungsgrundlage für die Umsatzubesteuerung einer
        nentgeltlichen Wärmeabgabe noch einmal an die obers-
        n Finanzbehörden der Länder herangetragen.
        nlage 31
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage
        er Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE)
        rucksache 17/7083, Frage 54):
        Aus welchem Grund weicht Deutschland in dem Doppel-
        besteuerungsabkommen mit der Türkei in Art. 18 Abs. 2
        – Ruhegehälter – vom OECD-Musterabkommen ab, wonach
        Deutschland Renten besteuern kann, die aus Deutschland be-
        zogen werden und Personen zufließen, die nicht in Deutsch-
        land, sondern in der Türkei leben, und wie viele Personen sind
        von dieser Regelung nach Schätzungen der Bundesregierung
        betroffen?
        Es trifft zu, dass das OECD-Musterabkommen für die
        esteuerung von Ruhegehaltszahlungen aufgrund einer
        üheren nicht selbstständigen Arbeit die ausschließliche
        esteuerung im Ansässigkeitsstaat des Empfängers vor-
        ieht. Hiervon abweichend enthält allerdings der OECD-
        ommentar zum Musterabkommen auch zahlreiche Vor-
        chläge für ein Besteuerungsrecht des Quellenstaates.
        Im Zuge des Übergangs im nationalen Steuerrecht zu
        iner nachgelagerten Besteuerung der Alterseinkünfte
        erden die zum Aufbau der entsprechenden Altersvor-
        orge geleisteten Beiträge schrittweise von der Besteue-
        ng freigestellt. Im Gegenzug wird der steuerpflichtige
        nteil der entsprechenden Bezüge nachgelagert besteu-
        rt.
        Wegen der Steuerfreistellung der Beiträge in der An-
        parphase durch das nationale Recht besteht ein Inte-
        sse Deutschlands, sich in den Doppelbesteuerungsab-
        ommen, DBA, ein Besteuerungsrecht für die spätere
        uszahlungsphase zu sichern, sodass im Falle des Weg-
        ugs des Empfängers in einen DBA-Staat die Besteue-
        ng realisierbar bleibt. Die Bundesregierung hat bei den
        eratungen des Alterseinkünftegesetzes im Finanzaus-
        chuss des Deutschen Bundestages entsprechend erklärt,
        ei der Revision oder bei Neuabschlüssen von DBA ein
        ntsprechendes Besteuerungsrecht des Quellenstaates
        nstreben zu wollen. Dies wurde nunmehr auch im Ver-
        ältnis zur Türkei umgesetzt.
        Nach Auskunft des Bundesministeriums für Arbeit
        nd Soziales, BMAS, kann man von rund 43 000 Perso-
        en in der Türkei ausgehen, die in 2010 eine Rente aus
        eutschland bezogen haben. Das jedoch von der indivi-
        uellen Rentenhöhe abhängig ist, ob das Besteuerungs-
        cht des Quellenstaates überhaupt wahrgenommen wer-
        en kann, ist eine Angabe über die Zahl der von der
        egelung tatsächlich betroffenen Personen nicht mög-
        ch.
        15194 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 129. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. September 2011
        (A) )
        )(B)
        Anlage 32
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage
        der Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/7083, Frage 55):
        Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem Ur-
        teil des Bundesfinanzhofs vom 28. Juli 2011 (VI R 5/10), wo-
        nach vorweggenommene Werbungskosten durch Berufsaus-
        bildungskosten bei später auch im Ausland ausgeübter
        Tätigkeit zugelassen werden, und stimmt die Bundesregie-
        rung der Aufforderung des Bundesfinanzhofs zu, dass die
        Häufung von gegen die Verwaltungsmeinung ausfallenden
        Urteilen des Bundesfinanzhofs bei der Berücksichtigung von
        Berufsausbildungskosten zum Anlass genommen werden soll,
        die Problematik gesetzlich und nicht per Verwaltungsschrei-
        ben zu klären?
        Der Bundesfinanzhof, BFH, hat am 28. Juli 2011 in
        insgesamt drei Verfahren (Az. des BFH: VI R 7/10, VI R
        38/10 und VI R 5/10) zu den Kosten eines Erststudiums
        und einer beruflichen Erstausbildung überraschend ent-
        schieden, dass das vom Gesetzgeber für den Bereich der
        Werbungskosten und Betriebsausgaben gewollte Ab-
        zugsverbot nicht greife, wenn die Aufwendungen im
        Ausbildungsjahr in einem konkreten Veranlassungszu-
        sammenhang mit der späteren (in- oder ausländischen)
        Berufstätigkeit stehen. Das Abzugsverbot sei unzurei-
        chend normiert worden. Im Ergebnis könnten die Be-
        rufsausbildungskosten nach der Auffassung des BFH
        deshalb als (vorweggenommene) Werbungskosten oder
        Betriebsausgaben abgezogen werden.
        Der BFH wendet sich mit der Rechtsprechung nicht
        gegen eine Verwaltungsmeinung sondern explizit,
        gegen die Auffassung des Gesetzgebers. Im Gesetzge-
        bungsverfahren des „Gesetzes zur Änderung der Abga-
        benordnung und weiterer Gesetze“ war im Aus-
        schussbericht des Finanzausschusses des Deutschen
        Bundestages, Drucksache 15/3339, Seite 10 f. vom
        16. Juni 2004, der klare Wille geäußert worden, die
        Kosten des Erststudiums oder der ersten Berufsausbil-
        dung der privaten Lebensführung und damit den Son-
        derausgaben zuzuordnen.
        Die Bundesregierung prüft derzeit die Schlussfolge-
        rungen aus allen drei Urteilen. Dabei wird auch zu be-
        rücksichtigen sein, ob ein später – gegebenenfalls erst
        nach Ausbildungsabschluss – erkennbarer Zusammen-
        hang mit ausländischen Einkünften eine geänderte Beur-
        teilung zulassen könnte. Ob und gegebenenfalls in wel-
        cher Weise eine gesetzliche Reaktion erfolgen wird,
        bleibt abzuwarten.
        Anlage 33
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage
        des Abgeordneten Hans-Joachim Hacker (SPD)
        (Drucksache 17/7083, Frage 56):
        Zu welchen Ergebnissen ist die von der Bundesregierung
        eingesetzte Kommission zur Harmonisierung der unterschied-
        lichen Mehrwertsteuersätze bei der Frage der Anwendung des
        ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für Flusskreuzfahrten über
        den 31. Dezember 2011 hinaus gekommen, und welche
        Schlüsse zieht die Bundesregierung konkret daraus?
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        Es ist vorgesehen, dass die vom Koalitionsausschuss
        ingesetzte Kommission zur Überprüfung der ermäßig-
        n Umsatzsteuersätze die verschiedenen Vorschläge zur
        eform des ermäßigten Umsatzsteuersatzes umfassend
        nd ergebnisoffen prüfen soll. Dazu gehört auch die
        hematik des Umsatzsteuersatzes für die Personenbeför-
        erung mit Schiffen.
        Die konstituierende Sitzung dieser Kommission
        usste aus terminlichen Gründen vertagt werden.
        Eine Verlängerung der bis zum 31. Dezember 2011
        eltenden Übergangsreglung würde der ergebnisoffenen
        rüfung der Mehrwertsteuerkommission zuwider laufen
        nd dem Ergebnis der Kommission vorgreifen. Die Bun-
        esregierung wird daher dem Gesetzgeber keinen Vor-
        chlag für eine weitere Verlängerung der Übergangsre-
        elung unterbreiten.
        nlage 34
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Fra-
        en des Abgeordneten Manfred Kolbe (CDU/CSU)
        rucksache 17/7083, Fragen 57 und 58):
        Würde aus Sicht der Bundesregierung das aktuell der Eu-
        ropäischen Finanzstabilisierungsfazilität, EFSF, noch zu Ver-
        fügung stehende Bürgschaftsvolumen – auch unter Berück-
        sichtigung der beabsichtigten Erweiterung – bzw. das geplante
        Bürgschaftsvolumen des Europäischen Stabilitätsmechanis-
        mus, ESM, ausreichen, um auch Hilfsprogramme für Spanien
        und/oder Italien aufzulegen?
        Kann die Bundesregierung ausschließen, dass das Volu-
        men der EFSF von geplanten garantierten 750 Milliarden
        Euro und das geplante Volumen des ESM ab 2013 in Höhe
        von 700 Milliarden Euro künftig noch weiter erhöht werden
        müssen?
        u Frage 57:
        Die im März 2011 und Juli 2011 beschlossenen Maß-
        ahmen zur Ertüchtigung der Europäischen Finanzstabi-
        sierungsfazilität, EFSF, und Flexibilisierung der Instru-
        ente von EFSF/ESM sind Teil einer Gesamtstrategie zur
        icherstellung der Finanzstabilität und Stärkung der Kon-
        ergenz, Wettbewerbsfähigkeit und Steuerung im Euro-
        ährungsgebiet. Die Bundesregierung ist zuversichtlich,
        ass diese Gesamtstrategie zur Lösung des Schuldenpro-
        lems ausreicht und weitere Rettungspakete somit nicht
        rforderlich sind.
        Italien und Spanien haben das Vertrauen der Bundes-
        gierung, ihre jeweiligen Probleme selbst zu lösen.
        eide Länder haben bereits umfangreiche Maßnahmen
        owohl in haushalts- als auch wirtschaftspolitischer Hin-
        icht auf den Weg gebracht.
        u Frage 58:
        Die Bundesregierung geht davon aus, dass es mit den
        urch die Staats- und Regierungschefs der Eurozone im
        ärz 2011 sowie Juli 2011 beschlossenen Maßnahmen
        ur Ertüchtigung der Europäischen Finanzstabilisie-
        ngsfazilität, EFSF, und Flexibilisierung der Instrumente
        on EFSF und dem Europäischen Stabilisierungsmecha-
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 129. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. September 2011 15195
        (A) )
        )(B)
        nismus gelingt, Gefahren für die Finanzstabilität im Euro-
        Währungsgebiet wirksam abzuwehren. Mit dem Ände-
        rungsgesetz zum Stabilisierungsmechanismusgesetz werden
        derzeit die nationalen Voraussetzungen für die Ertüchti-
        gung und weitere Flexibilisierung des Rettungsschirms
        EFSF geschaffen. Nach Abschluss der parlamentarischen
        Verfahren können der geänderte EFSF-Rahmenvertrag in
        Kraft treten und die neuen Instrumente zum Einsatz kom-
        men.
        Anlage 35
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Fra-
        gen des Abgeordneten Klaus Ernst (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/7083, Fragen 59 und 60):
        Trifft es zu, dass bei einem Ausfall der KfW-Darlehen in
        Höhe von 13,5 Milliarden Euro im Rahmen des ersten Hilfs-
        paketes für Griechenland der Bundeshaushalt zusätzlich be-
        lastet wird, und mit welchen Belastungen – bitte mindestens
        angeben, mit welcher Belastung minimal und maximal ge-
        rechnet wird – ist für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 zu
        rechnen?
        Wie hoch läge der daraus resultierende kumulierte fiskali-
        sche Anpassungsdruck für die folgenden Haushaltsjahre?
        Die Bundesregierung geht nicht von einem Ausfall
        der KfW-Darlehen aus.
        Griechenland erhält derzeit Hilfen aus dem im Früh-
        jahr 2010 vereinbarten bilateralen EU-/IWF-Hilfs-
        programm. Der Anteil der Euromitgliedstaaten umfasst
        80 Milliarden Euro. Für den deutschen Anteil in Höhe
        von 22,4 Milliarden Euro – gemäß deutschem EZB-An-
        teil ohne Berücksichtigung Griechenlands – fungiert die
        KfW als Kreditgeberin. Ihr gegenüber hat die Bundesre-
        gierung entsprechend dem Gesetz zur Übernahme von
        Gewährleistungen zum Erhalt der für die Finanzstabilität
        in der Währungsunion erforderlichen Zahlungsfähigkeit
        der Hellenischen Republik (Währungsunion-Finanzsta-
        bilitätsgesetz – WFStG) vom 7. Mai 2010 eine Gewähr-
        leistung in dieser Höhe übernommen. Im Rahmen des
        Griechenland-Programms wurden bisher fünf Tranchen
        ausgezahlt, davon rund 13,5 Milliarden Euro von
        Deutschland.
        Würde der Bund aus dieser Gewährleistung – entge-
        gen der Erwartung der Bundesregierung – in Anspruch
        genommen, müsste er die entsprechenden Verpflichtun-
        gen aus dem Kreditvertrag Griechenlands mit der KfW
        erfüllen. Hiervon entfallen beim jetzigen Auszahlungs-
        stand auf die Jahre 2012 und 2013:
        2012 0,23 Milliarden Euro
        2013 0,77 Milliarden Euro.
        Anlage 36
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
        Fragen der Abgeordneten Elke Ferner (SPD) (Drucksa-
        che 17/7083, Fragen 62 und 63):
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        Wie viele der vom Bundesministerium für Arbeit und So-
        ziales genannten 17 000 Personen, die im Jahr 2013 die An-
        spruchsvoraussetzungen für die „Zuschussrente“ erfüllen
        würden, erfüllen diese ausschließlich durch Beitragszeiten
        nach § 55 SGB VI?
        Soll die Zahlung der „Zuschussrente“ an das Erreichen ei-
        ner Altersgrenze oder den Bezug einer vollen Rente wegen
        Alters gebunden sein, und wie würden in dem Fall, dass das
        Erreichen der Regelaltersgrenze entscheidend ist, die Renten
        derjenigen berücksichtigt, die aufgrund eines vorzeitigen
        Rentenzugangs eine Rente mit Abschlägen beziehen?
        u Frage 62:
        Beitragszeiten im Sinne des § 55 des Sechsten Buches
        ozialgesetzbuch, SGB VI, sind nicht identisch mit den
        u den Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug der
        Zuschussrente“ zählenden Zeiten aus Beschäftigung,
        indererziehung und Pflege. Zeiten der Arbeitslosigkeit
        der freiwillige Beiträge ohne Erwerbstätigkeit zählen
        icht zu den für den Bezug der „Zuschussrente“ erforder-
        chen Zeiten aus Beschäftigung, Kindererziehung und
        flege.
        u Frage 63:
        Ziel der „Zuschussrente“ ist, die Lebensleistung – Ar-
        eit, Kindererziehung oder Pflege sowie zusätzliche Al-
        rsvorsorge – zu honorieren. Deshalb sieht das Konzept
        or, die „Zuschussrente“ mit dem Erreichen der Regelal-
        rsgrenze – nach dem Abschluss der regelmäßigen Er-
        erbsphase – zu leisten, langfristig also nach Vollen-
        ung des 67. Lebensjahres. Die „Zuschussrente“ soll
        ielgenau bei den Personen ankommen, die trotz lang-
        hriger Anstrengungen im Alter nicht über ein ange-
        essenes Auskommen verfügen. Die „Zuschussrente“
        ird dann geleistet, wenn die vollen Ansprüche aus der
        igenen Alterssicherung nicht ausreichen. Wer wegen
        er vorzeitigen Inanspruchnahme eine Rente mit Ab-
        chlägen bezieht, kann ab dem Erreichen der Regel-
        ltersgrenze eine „Zuschussrente“ erhalten, wenn er die
        oraussetzungen erfüllt. Durch die „Zuschussrente“ sol-
        n allerdings die Abschläge nicht kompensiert werden.
        nlage 37
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
        ragen des Abgeordneten Dr. Ernst Dieter Rossmann
        PD) (Drucksache 17/7083, Fragen 64 und 65):
        Wie bewertet die Bundesregierung die gemachten Erfah-
        rungen bei der Umsetzung des Teilhabepakets in Bezug auf
        den bürokratischen Aufwand, der bei den zuständigen Stellen
        einerseits und in den Kindertagesstätten und Schulen anderer-
        seits in der Abwicklung der vereinbarten Leistungen in den
        Bereichen der Mittagsverpflegung, der schulischen Unterstüt-
        zung, der Bezuschussung von Klassenfahrten und der Gut-
        scheine zur Teilhabe bei Sportvereinen, Musikschulen, Ju-
        gendfreizeiten etc. anfällt?
        Welche Veränderungen im bürokratischen Ablauf werden
        von der Bundesregierung aufgrund der vorliegenden Erfah-
        rungsberichte betrieben oder sind geplant?
        15196 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 129. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. September 2011
        (A) )
        )(B)
        Zu Frage 64:
        Der Bund ist für die Umsetzung der Regelungen zum
        Bildungs- und Teilhabepaket (im Folgenden: Bildungs-
        paket) nicht zuständig. Träger der Leistungen sind die
        Kreise und kreisfreien Städte; diese sind auch für die
        Entscheidung über die konkreten Erbringungswege – Aus-
        gabe von Gutscheinen an die Berechtigten oder Direkt-
        zahlungen an die Leistungsanbieter wie zum Beispiel
        Vereine – verantwortlich. Die Rechts- und gegebenen-
        falls die Fachaufsicht obliegt den Ländern. Auch die Ab-
        wicklung der Antragsbearbeitung (an einer zentralen
        Stelle des kommunalen Trägers oder zusätzlich je nach
        Leistungsart unter Einbeziehung der Schulen, Kinderta-
        gesstätten oder Anbieter oder nur über die genannten
        Einrichtungen) bestimmen die kommunalen Träger. Der
        Bund hat insoweit weder eigene Erfahrungswerte noch
        eine Weisungs- oder Entscheidungsbefugnis.
        Zu Frage 65:
        Da der Bund für die Umsetzung des Bildungs- und
        Teilhabepakets nicht zuständig ist, hat die Bundesregie-
        rung keine Entscheidungskompetenz über die entspre-
        chenden Verfahrensabläufe. Die Umsetzung des Bil-
        dungspakets wurde in den Bund-Länder-Ausschuss nach
        § 18 c des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, SGB II,
        überführt. Dieser Ausschuss beobachtet und berät die
        zentralen Fragen der Grundsicherung für Arbeitsuchende
        und Fragen der Aufsicht. Dort wurde eine spezielle Ar-
        beitsgruppe, BLAG, eingerichtet. Ihr gehören das Bun-
        desministerium für Arbeit und Soziales, das Bundes-
        ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend,
        die Bundesagentur für Arbeit, BA, alle Länder sowie die
        kommunalen Spitzenverbände an. Den Vorsitz hat der-
        zeit das Land Niedersachsen inne. Beraten werden zum
        Beispiel Fragen der Rechtsauslegung und des Verwal-
        tungsvollzugs.
        Anlage 38
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
        Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE
        LINKE) (Drucksache 17/7083, Frage 56):
        Wie hat der Hauptausschuss im Rahmen des Mindestar-
        beitsbedingungengesetzes seine Ablehnung des Antrags auf
        einen Callcenter-Mindestlohn konkret begründet, und auf
        welche vorliegenden amtlichen Daten hat sich der Hauptaus-
        schuss bei seiner Einschätzung berufen, es gebe in der Call-
        centerbranche keine sozialen Verwerfungen (bitte anders als
        in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 auf die Kleine
        Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/7132 tatsächlich auf
        die konkrete Begründung eingehen und konkret entsprechen-
        des Datenmaterial nach verwandter Statistik etc. nennen so-
        wie ausschlaggebende Werte)?
        Der Hauptausschuss nach dem Mindestarbeitsbedin-
        gungengesetz ist ein autonomes Gremium, das in seiner
        Geschäftsordnung die Vertraulichkeit seiner Verhandlun-
        gen beschlossen hat. Der Hauptausschuss hat nach Sich-
        tung der vorliegenden amtlichen Daten und in Würdigung
        des Antrags und der Erläuterungen des Antragstellers ent-
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        chieden, dass in der Callcenterbranche keine sozialen
        erwerfungen vorliegen.
        nlage 39
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
        rage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE
        INKE) (Drucksache 17/7083, Frage 67):
        Wie hoch ist der Anteil der sogenannten Aufstocker – Er-
        werbstätige mit Bezug von Arbeitslosengeld II – in der Ge-
        samtwirtschaft und in der Callcenterbranche – bitte anders als
        in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 19 auf die
        Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/7132 entspre-
        chende Quote nennen -, und wie hat sich die Zahl der Be-
        schäftigten in der Callcenterbranche seit 2000 entwickelt
        (bitte nach Bund und Bundesländern aufführen und wenn
        möglich den Beschäftigungsanteil der jeweiligen Bundeslän-
        der)?
        Eine Aussage zu den sogenannten Aufstockern in der
        allcenterbranche ist mithilfe einer integrierten Auswer-
        ng von Beschäftigungsstatistik und Grundsicherungs-
        tatistik der Bundesagentur für Arbeit möglich. Auf die
        ethodischen Einschränkungen, die bei der Interpreta-
        on der Daten zu berücksichtigen sind, hat die Bundes-
        gierung bereits in ihrer Antwort auf Frage 19 der Klei-
        en Anfrage der Fraktion Die Linke „Niedriglöhne in
        er Callcenterbranche und das gescheiterte Mindestlohn-
        erfahren“ (Drucksache 17/6777) hingewiesen. Auf-
        rund verbesserter Hochrechnungsverfahren können die
        ktuellen Ergebnisse etwas von den früheren Angaben
        bweichen.
        Die Zahl der Aufstocker, also der Arbeitslosengeld-II-
        ezieher mit einem sozialversicherungspflichtigen Be-
        chäftigungsverhältnis und zeitgleichem Zufluss von
        ruttoerwerbseinkommen lag im Dezember 2010 in der
        allcenter-Branche bei rund 4 600; das waren etwa
        ,9 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäfti-
        en in dieser Branche. Zudem gab es rund 600 Arbeits-
        sengeld-II-Bezieher, die in der Callcenterbranche
        usschließlich geringfügig beschäftigt waren und tat-
        ächlich Einkommen aus Erwerbstätigkeit erhielten; dies
        ntspricht 9,3 Prozent aller ausschließlich geringfügig
        eschäftigen in dieser Branche.
        Insgesamt über alle Branchen lag der Anteil der sozial-
        ersicherungspflichtig beschäftigten Arbeitslosengeld-II-
        ezieher mit Einkommen aus Erwerbstätigkeit an allen so-
        ialversicherungspflichtig Beschäftigten im Dezember
        010 bei 2,0 Prozent. Der Anteil der Arbeitslosengeld-II-
        ezieher, die ausschließlich geringfügig beschäftigt wa-
        n und zeitgleich Einkommen aus Erwerbstätigkeit er-
        ielten, lag wirtschaftszweigübergreifend bei 11,7 Pro-
        ent.
        Soweit Sie nach der Entwicklung der Zahl der Be-
        chäftigten in der Callcenterbranche seit dem Jahr 2000
        agen und auch bitten, diese nach Bundesländern diffe-
        nziert darzustellen, will ich zunächst auf die Antwort
        er Bundesregierung auf die Fragen Nr. 11 und Nr. 13
        er Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke „Nied-
        glöhne in der Callcenter-Branche und das gescheiterte
        indestlohnverfahren“ (Drucksache 17/6777) hinwei-
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 129. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. September 2011 15197
        (A) )
        )(B)
        sen. In der Antwort auf Frage Nr. 11 ist ausgeführt, dass
        zum Stichtag 31. Dezember 2010 die Statistik der Bun-
        desagentur für Arbeit für die Callcenterbranche rund
        93 600 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und rund
        7 100 ausschließlich geringfügig entlohnte Beschäftigte
        ausweist. Das waren rund 0,3 Prozent aller sozialversi-
        cherungspflichtig Beschäftigten und rund 0,1 Prozent al-
        ler ausschließlich geringfügig entlohnte Beschäftigten in
        Deutschland. Für die Erstellung einer Zeitreihe seit dem
        Jahr 2000 – nach Bundesländern differenziert – bedarf es
        einer umfassenderen Auswertung der Statistik der Bun-
        desagentur für Arbeit.
        Anlage 40
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
        der Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 17/7083, Frage 68):
        Welche konkreten Aufgaben übernimmt das deutsche Un-
        terseeboot U 34 im Rahmen der Operation Active Endeavour,
        OAE?
        Das Unterseeboot U 34 trägt im Rahmen der OAE zur
        Erstellung eines Lagebildes im Mittelmeer bei. Dazu
        sammelt das Boot Informationen über Standorte, Bewe-
        gungen und Identität von Schiffen im überwachten See-
        gebiet und übermittelt diese an das Allied Maritime
        Command in Neapel, MC Naples.
        Die Meldungen aller an OAE beteiligten Einheiten
        werden im MC Naples zu einem Gesamtlagebild zusam-
        mengeführt.
        Anlage 41
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
        der Abgeordneten Dagmar Enkelmann (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/7083, Frage 69):
        Wie bewertet die Bundesregierung Informationen (verglei-
        che Kölner Stadt-Anzeiger vom 22. September 2011), laut de-
        nen – entgegen den bisherigen Vorschlägen des Bundesminis-
        ters der Verteidigung, Dr. Thomas de Maizière – Bonn
        Hauptsitz des Bundesministeriums der Verteidigung bleiben
        soll, und bis zu welchem Zeitpunkt wird die Bundesregierung
        in dieser Frage eine definitive Entscheidung treffen?
        Medienberichte werden durch das Bundesministe-
        rium der Verteidigung grundsätzlich weder bewertet
        noch kommentiert.
        Zu Ihrer Information kann ich jedoch sagen, dass über
        die örtliche Ausgestaltung des Ministeriums noch keine
        Grundsatzentscheidung getroffen worden ist. Dies wird
        voraussichtlich bis Ende Oktober geschehen.
        Anlage 42
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf
        die Frage der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann
        (DIE LINKE) (Drucksache 17/7083, Frage 70):
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        Aus welchen Gründen verzögert sich die ursprünglich für
        den Monat September 2011 angekündigte Vorlage der Eck-
        punkte der Pflegereform – nach den vorliegenden Informatio-
        nen – bis Ende Oktober 2011, und ist die Bundeskanzlerin be-
        reit, das Gesetzesvorhaben zu ihrem persönlichen Anliegen zu
        machen, um das geplante Inkrafttreten der Reform zum 1. Ja-
        nuar 2012 zu sichern?
        Die Bundesregierung nimmt sich die für die Erarbei-
        ng der Pflegereform notwendige Zeit, um zu guten,
        ngfristig tragfähigen Ergebnissen im Sinne der Pflege-
        edürftigen und ihrer Angehörigen zu kommen. Die
        undeskanzlerin unterstützt dieses Anliegen.
        nlage 43
        Antwort
        er Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf
        ie Fragen der Abgeordneten Elisabeth Scharfenberg
        ÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/7083,
        ragen 71 und 72):
        Wie sieht angesichts der erneuten Verschiebung der ur-
        sprünglich für den September 2011 angekündigten Vorstel-
        lung von Eckpunkten zur Pflegereform nunmehr der Zeitplan
        der Bundesregierung für diesen Gesetzgebungsprozess aus,
        und auf welche Art und Weise gedenkt die Bundesregierung
        dabei die erheblichen Meinungsverschiedenheiten innerhalb
        der Bundesregierung über die Finanzreform der Pflegeversi-
        cherung zu lösen?
        Wie sieht der genaue Arbeits- und Zeitplan des Experten-
        beirats aus, den die Bundesregierung für die Reform des Pfle-
        gebedürftigkeitsbegriffs erneut eingesetzt hat bzw. erneut ein-
        zusetzen gedenkt, und welche Auswirkungen hat dies auf die
        Planung des Gesetzgebungsverfahrens zur Pflegereform ins-
        gesamt?
        u Frage 71:
        Die Vorlage von Eckpunkten wird nach Einigung
        chnellstmöglich erfolgen. Daran wird sich umgehend
        as Gesetzgebungsverfahren anschließen.
        Die Vorstellungen der Beteiligten werden wie üblich
        iskutiert und einer sachgemäßen Entscheidung zuge-
        hrt.
        u Frage 71:
        Die Einsetzung des Beirats und die Schaffung eines
        euen Pflegebedürftigkeitsbegriffs sind Bestandteile der
        eform der Pflegeversicherung, für die ein Eckpunkte-
        apier vorbereitet wird.
        nlage 44
        Antwort
        er Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf
        ie Frage des Abgeordneten Harald Weinberg (DIE
        INKE) (Drucksache 17/7083, Frage 73):
        Wie positioniert sich die Bundesregierung zu den Aussa-
        gen von Professor Dr. Bert Rürup in seinem Interview mit der
        taz vom 22. August 2011, die Kapitaldeckung komme zu spät
        und sei zu teuer, und welche Schlussfolgerungen zieht die
        Bundesregierung aus der Tatsache, dass der geplante monatli-
        che Beitrag für den Aufbau einer kapitalgedeckten Säule in
        der Pflegeversicherung nach Aussage von Professor Dr. Bert
        Rürup „in keinem Verhältnis zu den Verwaltungs- und Anla-
        15198 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 129. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. September 2011
        (A) )
        )(B)
        gekosten stünde, die auf monatlich 3 Euro geschätzt werden“,
        mit dem zusätzlichen Widerspruch, dass der Beitrag zur er-
        gänzenden Kapitaldeckung trotzdem niedrig gehalten werden
        müsste, weil sonst ein Sozialausgleich nötig ist, damit aber
        ebenfalls bei niedrigen Beiträgen die von Professor Dr. Bert
        Rürup bezifferten Verwaltungskosten im Verhältnis zu den Er-
        gebnissen zu hoch sind?
        Für eine Gesellschaft mit anhaltend niedriger Gebur-
        tenrate kommt eine ergänzende Kapitaldeckung keines-
        wegs zu spät, sondern stärkt die intergenerative Gerech-
        tigkeit. Die Höhe der Verwaltungskosten für eine
        kapitalgedeckte Ergänzung der sozialen Pflegeversiche-
        rung hängt maßgeblich von den Einzelheiten ihrer Aus-
        gestaltung ab. Durch effiziente Kooperation der an ihr
        beteiligten Stellen kann sie auf ein Mindestmaß begrenzt
        werden, das in einem vernünftigen Verhältnis zum Zu-
        satzbeitrag insgesamt steht.
        Anlage 45
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf
        die Frage der Abgeordneten Kathrin Senger-Schäfer
        (DIE LINKE) (Drucksache 17/7083, Frage 75):
        Wann wird der angekündigte neue Pflegebeirat unter dem
        Vorsitz von Dr. Jürgen Gohde offiziell einberufen, und wie
        setzt sich dieser Beirat zusammen?
        Der Beirat wird zeitnah seine Arbeit aufnehmen. Es
        ist sachgerecht, auf die Mitglieder des seinerzeitigen
        Beirats zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbe-
        griffs zuzugehen, um Kontinuität zu gewährleisten und
        schnell zu Ergebnissen zu kommen.
        Anlage 46
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf
        die Frage der Abgeordneten Kathrin Senger-Schäfer
        (DIE LINKE) (Drucksache 17/7083, Frage 76):
        Wie viele der Menschen in Deutschland, die nach dem
        Vorschlag des Beirats zur Überprüfung des Pflegebedürftig-
        keitsbegriffs anspruchsberechtigt wären, haben heute keinen
        Anspruch auf Leistungen nach dem Elften Buch Sozialgesetz-
        buch, da der enge Pflegebegriff diese von vornherein von der
        Leistungsgewährung ausschließt, und wie viele Menschen in
        Deutschland benötigen Unterstützung im Alltag und bei der
        häuslichen Versorgung, ohne dass sie Leistungen der Pflege-
        versicherung erhalten?
        Der Beirat hat nicht einen, sondern mehrere Vor-
        schläge gemacht. Je nachdem variiert auch die Zahl der
        Versicherten, die nach dem neuen Pflegebedürftigkeits-
        begriff anders als heute einen Anspruch auf Leistungen
        hätten. Anlage 6 des Umsetzungsberichtes des Beirats,
        Mai 2009, Seite 59 ff., enthält entsprechende Szenarien.
        Anlage 47
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf
        die Fragen der Abgeordneten Bärbel Bas (SPD) (Druck-
        sache 17/7083, Fragen 77 und 78):
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        Wie beurteilt die Bundesregierung die fehlende zeitliche
        wie räumliche Abstimmung zwischen dem Apothekennot-
        dienst und der ärztlichen Notfallpraxis speziell in ländlichen
        Gebieten, insbesondere in Bezug auf § 23 Abs. 2 der Verord-
        nung über den Betrieb von Apotheken, ApBetrO?
        Plant die Bundesregierung eine Änderung der ApBetrO
        mit dem Ziel einer Koppelung zwischen den ärztlichen Not-
        fallpraxen und den Apothekennotdiensten, und wie würde
        sich eine solche Änderung auf die Versorgung in Regionen
        mit einer geringen Versorgungsdichte auswirken?
        u Frage 77:
        Die Apothekenbetriebsordnung legt in § 23 als
        rundsatz fest, dass Apotheken ständig dienstbereit sein
        üssen. Ausnahmen von der Dienstbereitschaft beste-
        en für bestimmte Nebenzeiten sowie für Zeiten, in de-
        en eine Befreiung von der zuständigen Behörde erteilt
        ird, weil die Arzneimittelversorgung durch eine andere
        potheke sichergestellt ist. Dies sind insbesondere die
        eiten des Nacht- und Notdienstes. Die Aufstellung und
        usgestaltung von Notdienstplänen für Apotheken so-
        ie die Regelung des ärztlichen Notfalldienstes obliegen
        ach den landesrechtlichen Heilberufs- bzw. Kammerge-
        etzen den Ländern in eigener Zuständigkeit.
        Für den Bereich des vertragsärztlichen Notdienstes
        ilt nach § 75 Abs. 1 Satz 2 Fünftes Buch Sozialgesetz-
        uch, SGB V, dass der Sicherstellungsauftrag der Kas-
        enärztlichen Vereinigungen auch die vertragsärztliche
        ersorgung zu den sprechstundenfreien Zeiten, Not-
        ienst, umfasst. Die Einzelheiten der Organisation des
        otdienstes sind daher im Rahmen der Satzungsautono-
        ie der Kassenärztlichen Vereinigungen zu regeln. Eine
        eitliche und räumliche Abstimmung mit dem Apothe-
        ennotdienst ist danach grundsätzlich möglich.
        u Frage 78:
        Eine etwaige Regelung mit dem Ziel einer Koppelung
        wischen dem ärztlichen Notdienst und den Apotheken-
        otdiensten könnte nicht in der Apothekenbetriebsord-
        ung erfolgen. Die Verordnung dient dazu, einen ord-
        ungsgemäßen Betrieb der Apotheken zu gewährleisten.
        nlage 48
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
        ragen des Abgeordneten Alexander Ulrich (DIE
        INKE) (Drucksache 17/7083, Fragen 79 und 80):
        Wie hoch wird der finanzielle Beitrag des Bundes sein, vor
        dem Hintergrund, dass das Volumen für den Neubau des Mili-
        tärkrankenhauses für die US-Airbase Ramstein in der Gemar-
        kung Weilerbach rund 1,2 Milliarden Euro betragen soll, und
        auf welcher vertraglichen Grundlage bzw. Beschlussfassung
        beruht er?
        Ist vor dem Hintergrund, dass auch Infrastrukturanbindun-
        gen außerhalb der US-amerikanischen Liegenschaft notwen-
        dig sein werden, mit weiteren Kosten zu rechnen?
        u Frage 79:
        Grundlage für die Durchführung der Baumaßnahmen
        er US-Streitkräfte in Deutschland ist das zwischen dem
        und und den US-Streitkräften vereinbarte Verwaltungs-
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 129. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. September 2011 15199
        (A) )
        )(B)
        abkommen „Auftragsbautengrundsätze 1975 (ABG 75)“.
        Hier ist auch die von den US-Streitkräften zu leistende
        finanzielle Entschädigung für die Tätigkeit der Deut-
        schen Bauverwaltung bei der Durchführung der US-
        Baumaßnahmen festgelegt.
        Diese Entschädigung entspricht nicht den tatsächli-
        chen Kosten, die der Bund für die Tätigkeit der organge-
        liehenen Bauverwaltung der Länder und die von ihr be-
        auftragten freiberuflichen Planer zu entrichten hat. Die
        Differenz, rund 75 Prozent der Planungskosten, wird
        vom Bund aus Mitteln des Bundesministeriums für Ver-
        kehr, Bau und Stadtentwicklung finanziert. Auf Basis
        der von den US-Streitkräften genannten Baukosten für
        den Neubau der US-Klinik in Weilerbach, rund 750 Mil-
        lionen Euro, ist hierfür im Bundeshaushalt ein Finanzie-
        rungsbeitrag von rund 125 Millionen Euro erforderlich.
        Zu Frage 80:
        Die Höhe der für die Erweiterung der Infrastrukturan-
        bindungen erforderlichen Kosten ist noch nicht bekannt.
        Der Bund geht davon aus, dass diese Kosten von den
        US-Streitkräften getragen werden.
        Anlage 49
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
        Frage der Abgeordneten Anette Kramme (SPD) (Druck-
        sache 17/7083, Frage 81):
        Trifft die Aussage des stellvertretenden tschechischen Ver-
        kehrsministers Ivo Toman zu, dass das Bundesministerium für
        Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die bislang im Vordringli-
        chen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans enthaltene Elek-
        trifizierung der Strecke Nürnberg–Marktredwitz nicht weiter
        verfolgen wird, und, wenn ja, was sind die Gründe dafür?
        Diese Aussage hat der tschechische Vizeminister
        Toman nach Informationen des Bundesministeriums für
        Verkehr, Bau und Stadtentwicklung nicht gemacht. Die
        Aussage trifft auch nicht zu.
        Anlage 50
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
        Frage der Abgeordneten Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/7083, Frage 82):
        Hat die Finanzplanung des Entwurfs zum Investitionsrah-
        menplan 2011 bis 2015 des Bundesministeriums für Verkehr,
        Bau und Stadtentwicklung Auswirkungen auf den Bundesan-
        teil zur Finanzierung der B 50 (neu) mit Hochmoselübergang,
        und wird das Kosten-Nutzen-Verhältnis dieses Neubauvorha-
        bens neu berechnet angesichts erwarteter Mehrkosten und ge-
        ringerem Verkehrsnutzen wegen geänderter Verkehrsströme
        und sinkender Fahrgastzahlen des Flughafens Hahn?
        Mit der Aufstellung des Investitionsrahmenplans
        2011 bis 2015, IRP, kommt der Bund unter anderem sei-
        ner in § 5 Abs. 1 Fernstraßenausbaugesetz festgelegten
        Verpflichtung nach, Fünfjahrespläne aufzustellen. Dieser
        Plan ist kein Finanzierungsplan, sondern legt fest, wel-
        che Vorhaben des Bedarfsplans für die Bundesfernstra-
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        en im kommenden Fünfjahreszeitraum realisiert wer-
        en sollen. Insofern hat der IRP keine Auswirkung auf
        ie Finanzierung der B 50 neu zwischen dem Autobahn-
        reuz Wittlich, A 1/A 60, und Longkamp, B 50 alt, ein-
        chließlich Hochmoselübergang.
        Bei dem 2010 ermittelten Nutzen-Kosten-Verhältnis
        on 1,8 wurde eine eher zurückhaltende Entwicklung
        es Flughafens Frankfurt Hahn und somit auch eine ent-
        prechende Verkehrsentwicklung zugrunde gelegt. Ein
        bsinken des Nutzen-Kosten-Verhältnisses des in Bau
        efindlichen Projektes infolge von Kostensteigerungen
        der geringeren Verkehrsströmen auf einen Wert, der die
        auwürdigkeit gefährden würde, ist nicht zu befürchten.
        nlage 51
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
        rage des Abgeordneten Friedrich Ostendorff (BÜND-
        IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/7083, Frage 83):
        Wie will die Bundesregierung den Widerspruch zwischen
        dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und
        Verbraucherschutz und dem Bundesministerium für Verkehr,
        Bau und Stadtentwicklung bezüglich der Änderungsnotwen-
        digkeit des § 35 Abs. 1 Nr. 4 des Baugesetzbuchs und der da-
        mit verbundenen Privilegierung von Tierhaltungsanlagen im
        Außenbereich lösen, und welche inhaltlichen Gründe führen
        zu den unterschiedlichen Auffassungen beider Bundesminis-
        terien?
        Die Ressortabstimmung zum zweiten Teil der Baupla-
        ungsrechtsnovelle ist am 19. September 2011 eingelei-
        t worden. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau
        nd Stadtentwicklung und das Bundesministerium für
        rnähung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz arbei-
        n entsprechend den Vorgaben des § 19 Abs. 1 der Ge-
        einsamen Geschäftsordnung der Bundesregierung zu-
        ammen, um die Einheitlichkeit der Maßnahmen der
        undesregierung zu gewährleisten.
        nlage 52
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
        ragen des Abgeordneten Werner Dreibus (DIE
        INKE) (Drucksache 17/7083, Fragen 84 und 85):
        Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um den
        Fluglärm im Main-Kinzig-Kreis, Hessen, schnellstmöglich
        auf ein erträgliches Maß zurückzufahren, insbesondere die
        Verlegung und Absenkung der Flugrouten rückgängig zu ma-
        chen?
        Wie gedenkt die Bundesregierung auf die DFS Deutsche
        Flugsicherung Einfluss zu nehmen, um mit der Inbetrieb-
        nahme der neuen Start- und Landebahnen am Flughafen
        Frankfurt am Main das lärmärmere Anflugverfahren CDA
        einzuführen, wie dies auf dem Flughafen Köln/Bonn bereits
        praktiziert wird?
        u Frage 84:
        Seit Jahren weist die DFS Deutsche Flugsicherung
        mbH im Rahmen von Stellungnahmen zum Ausbau
        es Flughafens Frankfurt darauf hin, dass die heute im-
        lementierten Verfahren für die Steigerung der Kapazität
        15200 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 129. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. September 2011
        (A) )
        )(B)
        am Flughafen Frankfurt benötigt werden. Dazu gehören
        auch die Verfahren im Raum des Main-Kinzig-Kreises.
        Die Flugverfahren wurden in der Fluglärmkommission
        nach § 32 b Luftverkehrsgesetz beraten und vom Bun-
        desaufsichtsamt für Flugsicherung festgesetzt.
        Im Rahmen einer Sachverhaltsaufklärung in der Sit-
        zung der Frankfurter Fluglärmkommission am 31. Au-
        gust 2011 hat die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
        dargestellt, dass Optimierungen der Flugverfahren erst
        analysiert werden können, wenn ein Erfahrungszeitraum
        von sechs Monaten mit dem Betrieb der Landebahn
        Nordwest vorhanden ist. Der Betrieb der Landebahn
        Nordwest beginnt am 21. Oktober 2011. Untersuchun-
        gen für Optimierungen sind frühestens im 2. Quartal
        2012 geplant.
        Die Bundesregierung hat Verständnis für den berech-
        tigten Wunsch nach möglichst geringer oder gar keiner
        Verkehrslärmbelastung. Die isolierte Anforderung, an ei-
        ner bestimmten Örtlichkeit eine Flugroutenplanung aus-
        zuschließen, verstieße aber gegen die Verpflichtung zur
        gesamtheitlichen Betrachtung aller relevant betroffenen
        Bereiche und zur Abwägung aller zu berücksichtigenden
        Belange. Dabei ist auch die Genehmigung des Flugha-
        fens zu berücksichtigen.
        Zu Frage 85:
        Am Flughafen Frankfurt/Main gibt es bereits zwei
        CDA-Anflugverfahren für die Nacht:
        Ein bereits seit mehreren Jahren verfügbares CDA-
        Verfahren baut auf einen kontinuierlichen Sinkflug aus-
        gehend von Radarvektoren durch die Lotsen auf.
        Seit Februar 2010 gibt es ein CDA-Verfahren, das von
        der Konstruktion her identisch ist mit dem Verfahren am
        Flughafen Köln-Bonn. Es handelt sich dabei um den
        „Segmentierten RNAV (GPS)-Anflug“. Dieses Verfah-
        ren führt zu Lärmentlastungen für Mainz und Offenbach.
        Derzeit sind allerdings Klagen neu betroffener Gemein-
        den gegen dieses CDA-Verfahren anhängig.
        Grundsätzlich wird ein CDA-Verfahren nur ange-
        wandt, wenn keine Sicherheitsgründe, zum Beispiel
        Staffelung, dagegen sprechen, wenn das Wetter keine
        Einschränkungen fordert und wenn aufgrund der Ver-
        kehrsdichte nicht damit zu rechnen ist, dass es zu Verzö-
        gerungen des nachfolgenden Verkehrs kommt. Beim ge-
        genwärtigen Stand der Technik ist diese Voraussetzung
        insbesondere aufgrund der Verkehrsdichte sowie der
        komplexen Verfahren im Fall Frankfurt tagsüber nicht
        gegeben.
        Anlage 53
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
        Frage der Abgeordneten Rita Schwarzelühr-Sutter
        (SPD) (Drucksache 17/7083, Frage 86):
        Wie schätzt die Bundesregierung die Chancen ein, bis spä-
        testens Ende dieses Jahres eine Lösung des Fluglärmstreits
        gemäß der Stuttgarter Erklärung mit der Schweiz herbeizu-
        führen, und wird sie im Falle eines Scheiterns die Durchfüh-
        rungsverordnung zum 1. Januar 2012 verschärfen?
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        Die Bundesregierung plant, die Gespräche mit der
        chweiz über die Regelungen zum An- und Abflugver-
        ehr des Flughafens Zürich, gemäß Absprache mit der
        chweiz, bis zum Jahresende abzuschließen. Dies be-
        haltet die Möglichkeit, bei Scheitern der Gespräche im
        nschluss Anpassungen an der 220. Durchführungsver-
        rdnung vorzunehmen. Eine Änderung der bestehenden
        egelungen müsste jedoch vorab bei der EU-Kommis-
        ion notifiziert werden. Es war und ist Anliegen der
        undesregierung, zu diesem seit Jahrzehnten anhängi-
        en Thema die bestmögliche Kompromisslösung im In-
        resse aller zu erreichen.
        Im Herbst 2009 wurde vor dem Europäischen Gericht
        1. Instanz eine Klage der Schweiz gegen eine Ent-
        cheidung der EU-Kommission verhandelt, die keine
        inwände gegen die derzeit erlassenen deutschen Ver-
        rdnungen erhoben hat. Das Gericht hat die Klage der
        chweiz am 9. September 2010 abgewiesen. Die EU-
        ommission ließ in der Verhandlung allerdings erken-
        en, dass veränderte Bedingungen in der Zukunft zu ei-
        er veränderten Beurteilung führen könnten. Überzo-
        ene Forderungen und deren Umsetzung könnten damit
        efahr laufen, als Diskriminierung bewertet zu werden.
        er Schweizer Bundesrat hat inzwischen Klage vor dem
        uropäischen Gerichtshof eingereicht.
        nlage 54
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
        ragen des Abgeordneten Gustav Herzog (SPD)
        rucksache 17/7083, Fragen 87 und 88):
        Unter wessen Federführung wurde der deutsche Vorschlag
        für die Working Group on Noise of the United Nations Econo-
        mic Commission for Europe, UNECE, erarbeitet, der diese
        Woche in Genf als deutsche Position für die Regulation
        No. 51 – „Noise of M and N categories of vehicles“ – vorge-
        legt wurde, und auf welcher Rechtsgrundlage verhandelt die
        deutsche Delegation Grenzwerte für langfristig geltende Lärm-
        emissionen von Pkw, die Fahrzeugen Lärmentwicklungen von
        bis zu 82 dB(A) zugestehen, statt den dringend notwendigen
        Lärmschutz der Bevölkerung zu gewährleisten?
        Wie gedenkt die Bundesregierung ihre Lärmschutzziele zu
        erreichen, wenn sie in Genf für Lärmgrenzwerte von bis zu
        82 dB(A) – zuzüglich weiterer 2 dB(A) für Offroad-Pkw der
        Klassen N3 und M3 – eintritt, obwohl selbst führende Auto-
        mobilhersteller für Sportwagen mitteilen, dass sie ohne Weite-
        res 10-dB(A)-leisere Pkw bauen könnten, wenn der Gesetzge-
        ber die Grenzwerte anpassen würde, und wie vereinbart die
        Bundesregierung ihr Vorgehen mit den gesundheits- und
        sozialpolitisch dringend gebotenen Lärmschutzinteressen der
        Bevölkerung?
        u Frage 87:
        Bei dem Vorschlag handelt es sich um eine zwischen
        em federführenden Bundesministerium für Verkehr,
        au und Stadtentwicklung, dem Bundesministerium für
        mwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und dem
        undesministerium für Wirtschaft und Technologie ab-
        estimmte Position. Ein Vertreter des Bundesministe-
        ums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat den
        orsitz der Arbeitsgruppe. Die deutsche Delegation,
        estehend aus Vertretern des Bundesministerium für
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 129. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. September 2011 15201
        (A) )
        )(B)
        Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Umwelt-
        bundesamt und Kraftfahrtbundesamt, verhandelt auf
        Grundlage des UNECE-Abkommens, das Deutschland
        ratifiziert hat.
        Zu Frage 88:
        Der Bundesregierung sind keine Äußerungen führen-
        der Sportwagenhersteller bekannt, die ein Reduktions-
        potenzial von 10 dB(A) beinhalten. Der vorgeschlagene
        Grenzwert für leistungsstarke Kraftfahrzeuge, umgangs-
        sprachlich „Sportwagen“, liegt bei 75 dB(A). Der Anteil
        dieser Kraftfahrzeuge beträgt weniger als 0,2 Prozent
        der in Deutschland zugelassenen Pkw. Die in der Frage
        genannten Klassen N3 bzw. M3 sind keine Pkw, sondern
        schwere Nutzfahrzeuge bzw. große Busse.
        Der Vorschlag der Bundesregierung sieht vor, dass die
        Grenzwerte in drei Stufen wesentlich reduziert werden.
        In der ersten Stufe, die zwei Jahre nach Veröffentlichung
        in Kraft treten soll, sollen die Grenzwerte mit einfachen
        Veränderungen am Kraftfahrzeug erreicht werden kön-
        nen. Zugrunde gelegt wurde, dass circa 10 Prozent der
        heute genehmigten Kraftfahrzeuge technisch verändert
        werden müssen. In der zweiten Stufe wurden circa
        50 Prozent und in der dritten Stufe circa 90 Prozent zu-
        grunde gelegt.
        Lärmminderungsmaßnahmen werden für alle Fahr-
        zeugkategorien und -klassen gleichermaßen erforderlich
        sein. Somit tragen die vorgeschlagenen Grenzwerte für
        Kraftfahrzeuge wesentlich zum Erreichen der Ziele des
        Nationalen Verkehrslärmschutzpakets II bei.
        Anlage 55
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
        Fragen des Abgeordneten Stephan Kühn (BÜND-
        NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/7083, Fragen 89
        und 90):
        In welcher Höhe wird die ehemalige Gemeindeverkehrs-
        finanzierung – Fortführung der Kompensationsleistungen
        nach dem Entflechtungsgesetz ab 2014, Festlegung im Koali-
        tionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP – bis 2019 mit
        finanziellen Mitteln ausgestattet, und welche Ergebnisse
        brachten bisher die Verhandlungen mit den Ländern?
        Konnte mit den Ländern Einvernehmen über den jährli-
        chen Bedarf – 2014 bis 2019 – hergestellt werden, und wel-
        cher Bedarf ergibt sich aus Sicht der Bundesregierung?
        Zu Frage 89:
        Mit der Föderalismusreform I sind einige der bisheri-
        gen Bund-Länder-Mischfinanzierungen entflochten wor-
        den. Dazu gehört – neben der sozialen Wohnraumförde-
        rung, dem Hochschulbau und der Bildungsplanung –
        auch die Gemeindeverkehrsfinanzierung, die im Ge-
        meindeverkehrsfinanzierungsgesetz geregelt war. Ziel der
        Reform war es, die Zuweisung von Verantwortung an
        Bund und Länder klarer zu gestalten und die Handlungs-
        autonomie zu erhöhen.
        Die Höhe der Ausgleichszahlungen, die die Länder
        für den Wegfall der Beträge aus den sogenannten Lan-
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        esprogrammen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsge-
        etzes aus dem Haushalt des Bundes erhalten, ist im
        rundgesetz und im Entflechtungsgesetz nur bis zum
        1. Dezember 2013 festgelegt. Ab 2014 entfällt die auf
        ie alten Aufgaben – Gemeindeverkehrsfinanzierung,
        oziale Wohnraumförderung, Hochschulbau und Bil-
        ungsplanung – bezogene bereichsspezifische Zweck-
        indung. Bestehen bleibt nur eine investive Zweckbin-
        ung des Mittelvolumens. Ungeachtet des Wegfalls der
        esetzlichen gruppenspezifischen Zweckbindung kön-
        en die Mittel jedoch weiterhin entsprechend der
        weckbindung eingesetzt werden. Mehrere Länder ha-
        en bereits ihre Absicht hierzu erklärt.
        Die Sicherung der Finanzierung des ÖPNV und des
        ommunalen Straßenbaus ist eine wichtige Zukunftsauf-
        abe. Um den Ländern, Gemeinden und Verkehrsunter-
        ehmen die erforderliche Planungssicherheit zu geben,
        uss zwischen Bund und Ländern rechtzeitig Einver-
        ehmen darüber erzielt werden, in welcher Höhe die
        inanzierungsmittel für den Zeitraum 2014 bis 2019 zur
        ufgabenerfüllung der Länder noch angemessen und er-
        rderlich sind. Die Koalitionsvereinbarung sieht aus
        iesem Grund vor, über die Höhe der Finanzausstattung
        ereits in der Mitte dieser Legislaturperiode zu entschei-
        en.
        Die Verhandlungen zwischen Bund und Ländern wur-
        en im Mai 2011 aufgenommen. Es konnte bislang je-
        och noch keine Einigung erzielt werden.
        u Frage 90:
        Für die Bemessung der Leistungen gilt nach dem
        rundgesetz ein prospektiver, also auf die Zukunft
        erichteter Maßstab. Weil sich – abhängig von den ge-
        etzten Zielen und Annahmen – künftige Bedarfe grund-
        ätzlich in jeglicher Höhe ableiten lassen, können die
        inschätzungen, wie sie von den Fachministerkonferen-
        en der Länder vorgelegt wurden, nur Anhaltspunkte
        ieten. Zu berücksichtigen sind unter anderem auch die
        lgenden Gesichtspunkte:
        Die durch die verfassungsrechtlichen Verschuldungs-
        geln vorgegebene Rückführung der Nettokreditauf-
        ahme von Bund und Ländern, sogenannte Schulden-
        remse, erfordert in den Jahren bis 2020 eine enge
        egrenzung der Staatausgaben und beeinflusst damit
        uch das angemessene Niveau der Aufgabenerfüllung in
        llen Bereichen.
        Ziel der Föderalismusreform I ist nicht eine dauer-
        afte Mitfinanzierung früherer Gemeinschaftsaufgaben
        zw. Bereitstellung von Finanzhilfen durch den Bund,
        ondern im Endergebnis ein vollständiger Rückzug des
        undes aus diesen Gebieten. Das Grundgesetz regelt in-
        ofern finanzielle Übergangsbestimmungen.
        nlage 56
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
        ragen der Abgeordneten Heidrun Bluhm (DIE
        INKE) (Drucksache 17/7083, Fragen 91 und 92):
        (A) (C)
        (D)(B)
        Wie ist der aktuelle Stand der Einnahmen und der Abruf
        der Mittel im Energie- und Klimafonds, EKF, für das Jahr
        2011 für die energetische Gebäudesanierung der KfW-Förde-
        rung – aufgeschlüsselt nach Plan und Ist zum 30. September
        2011 –, und sind für das Jahr 2012 Beschränkungen bei der
        Auszahlung aus dem EKF zu erwarten?
        Bereitet die Bundesregierung einen Ausgleich aus dem
        Bundeshaushalt für den Fall vor, dass die erwarteten Einnah-
        men des EKF nicht erreicht werden, um die geplanten Maß-
        nahmen – energetische Stadtsanierung, CO2-Gebäudesanie-
        rung, Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Maßnahmen
        zur Weiterentwicklung der Elektromobilität – dennoch durch-
        führen zu können?
        Zu Frage 91:
        Im Energie- und Klimafonds sind 2011 bislang
        75 Millionen Euro vereinnahmt worden. Im Wirtschafts-
        plan des Energie- und Klimafonds für 2011 sind für die
        im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms auf-
        gelegten KfW-Förderprogramme Verpflichtungsermäch-
        tigungen in Höhe von insgesamt 500 Millionen Euro
        ausgebracht worden. Die KfW hat zum 31. August 2011
        Zusagen erteilt mit einem Gesamtkreditvolumen in Höhe
        von 813 Millionen Euro.
        Zu Frage 92:
        Für 2012 sind im Energie- und Klimafonds Mittel in
        Höhe von rund 780 Millionen Euro vorgesehen. Rund
        420 Millionen Euro entfallen auf die von Ihnen ange-
        sprochenen Maßnahmen in den Bereichen energetische
        Stadtsanierung, CO2-Gebäudesanierung, Forschungs-
        und Entwicklungsvorhaben zu erneuerbaren Energien
        und Energieeffizienz sowie Weiterentwicklung der Elek-
        tromobilität. Dieser Betrag wird, wie auch die Beträge
        für die anderen geplanten Maßnahmen, vorbehaltlich der
        Entscheidung des Parlaments zum Haushalt und zum
        Wirtschaftsplan des EKF 2012, in voller Höhe zur Verfü-
        gung stehen. Sollten die Einnahmen des Sondervermö-
        gens in einem Wirtschaftsplanjahr unter den Erwartun-
        gen liegen, kann der EKF unter den Voraussetzungen
        von § 4 Abs. 4 Satz 2 EKFG n. F. ein Liquiditätsdarle-
        hen aus dem Bundeshaushalt erhalten.
        V
        Offsetdrucker
        ertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln
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        15202 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 129. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. September 2011
        i, Bessemerstraße 83–91, 1
        Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
        7980
        129. Sitzung
        Berlin, Mittwoch, den 28. September 2011
        Inhalt:
        Redetext
        Anlagen zum Stenografischen Bericht
        Anlage 1
        Anlage 2
        Anlage 3
        Anlage 4
        Anlage 5
        Anlage 6
        Anlage 7
        Anlage 8
        Anlage 9
        Anlage 10
        Anlage 11
        Anlage 12
        Anlage 13
        Anlage 14
        Anlage 15
        Anlage 16
        Anlage 17
        Anlage 18
        Anlage 19
        Anlage 20
        Anlage 21
        Anlage 22
        Anlage 23
        Anlage 24
        Anlage 25
        Anlage 26
        Anlage 27
        Anlage 28
        Anlage 29
        Anlage 30
        Anlage 31
        Anlage 32
        Anlage 33
        Anlage 34
        Anlage 35
        Anlage 36
        Anlage 37
        Anlage 38
        Anlage 39
        Anlage 40
        Anlage 41
        Anlage 42
        Anlage 43
        Anlage 44
        Anlage 45
        Anlage 46
        Anlage 47
        Anlage 48
        Anlage 49
        Anlage 50
        Anlage 51
        Anlage 52
        Anlage 53
        Anlage 54
        Anlage 55
        Anlage 56