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ID1712905100

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    Vokabeln: 0
    1. tocInhaltsverzeichnis
      Plenarprotokoll 17/129 Dr. Kristina Schröder, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sibylle Laurischk (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Kristina Schröder, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Diana Golze (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Kristina Schröder, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Petra Crone (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Kristina Schröder, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Kristina Schröder, Bundesministerin Sönke Rix (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Kristina Schröder, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Miriam Gruß (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Kristina Schröder, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Diana Golze (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Kristina Schröder, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Heidrun Dittrich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Dr. Kristina Schröder, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Dr. Kristina Schröder, Bundesministerin 15139 B 15139 C 15139 D 15140 A 15140 A 15140 B 15140 C 15140 C 15142 D 15143 A 15143 B 15143 B 15143 D 15143 D 15144 A 15144 B 15144 C Deutscher B Stenografisch 129. Sitz Berlin, Mittwoch, den 28 I n h a l Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Aktions- plan 2011 der Bundesregierung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuel- ler Gewalt und Ausbeutung; weitere Fragen Dr. Kristina Schröder, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kerstin Griese (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Kristina Schröder, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Michaela Noll (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Kristina Schröder, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Katja Dörner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . D D D A D M D K D 15137 A 15137 A 15138 B 15138 C 15138 D 15139 A 15139 B BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Heidrun Dittrich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 15140 D 15141 A undestag er Bericht ung . September 2011 t : r. Kristina Schröder, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . r. Kristina Schröder, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ydan Özoğuz (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Kristina Schröder, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ichaela Noll (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . r. Kristina Schröder, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . atja Dörner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Kristina Schröder, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15141 A 15141 C 15141 D 15142 A 15142 A 15142 B 15142 C 15142 C 15142 C BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gabriele Fograscher (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 15144 C 15144 D II Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 129. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. September 2011 Dr. Kristina Schröder, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Eckart von Klaeden, Staatsminister bei der Bundeskanzlerin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Eckart von Klaeden, Staatsminister bei der Bundeskanzlerin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde (Drucksachen 17/7083, 17/7169) . . . . . . . . . . Dringliche Frage 1 Dr. Marlies Volkmer (SPD) Maßnahmen zur Verhinderung drohender Insolvenzen bei Krankenkassen Antwort Annette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Marlies Volkmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Dringliche Frage 2 Dr. Marlies Volkmer (SPD) Empfehlungen des Wissenschaftlichen Bei- rats zur Weiterentwicklung des Risiko- strukturausgleichs Antwort Annette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Marlies Volkmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Elke Ferner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dringliche Frage 3 Harald Weinberg (DIE LINKE) Begründung der Bundesregierung für den aus ihrer Sicht fehlenden Handlungsbedarf infolge des Gutachtens des Wissenschaftli- chen Beirats zur Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs A A Z H D B M M D A h in w m A K Z D U R J U V U R D M M E fr A K Z M M M M n E A K Z M D 15144 D 15145 A 15145 B 15145 B 15145 C 15145 C 15145 D 15145 D 15146 A 15146 B 15146 B 15147 A 15147 A 15147 C 15148 A ntwort nnette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen arald Weinberg (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . r. Marlies Volkmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . ärbel Bas (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . aria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Fragen 5 und 6 r. Matthias Miersch (SPD) usreichende Verfügbarkeit von Castorbe- ältern für die Brennelemente aus den acht 2011 stillgelegten Atomkraftwerken so- ie zukünftige Lagerung dieser Brennele- ente ntwort atherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen r. Matthias Miersch (SPD) . . . . . . . . . . . . . lrich Kelber (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . alph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . ohanna Voß (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . te Vogt (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . olker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . lrich Kelber (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . alph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . r. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) (zur Geschäftsordnung) . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 7 anfred Nink (SPD) rgebnisse der Sicherheitsüberprüfung des anzösischen Kernkraftwerks Cattenom ntwort atherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfrage anfred Nink (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 8 anfred Nink (SPD) aßnahmen der Bundesregierung für ei- en internationalen Atomausstieg unter inschluss Frankreichs ntwort atherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen anfred Nink (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Matthias Miersch (SPD) . . . . . . . . . . . . . 15148 B 15148 C 15148 D 15149 B 15149 C 15150 A 15150 B 15151 B 15151 D 15152 A 15152 C 15152 D 15153 A 15153 B 15153 C 15154 A 15154 B 15154 C 15154 D 15155 B Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 129. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. September 2011 III Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Ute Vogt (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Johanna Voß (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Ulrich Kelber (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 9 Dr. Bärbel Kofler (SPD) Inkraftsetzung des überarbeiteten kern- technischen Regelwerks und Sicherstellung einer aktiven Überprüfungspraxis Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Bärbel Kofler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulrich Kelber (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Matthias Miersch (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Bärbel Kofler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Gerd Bollmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ute Vogt (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 10 Dr. Bärbel Kofler (SPD) Überprüfung der heute noch betriebenen Atomkraftwerke seit Vorlage des Sonder- prüfberichts der Reaktor-Sicherheitskom- mission Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Bärbel Kofler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Matthias Miersch (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Ulrich Kelber (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 20 Oliver Kaczmarek (SPD) Unterzeichnung des Nationalen Paktes für Alphabetisierung und Grundbildung in Deutschland Antwort Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Oliver Kaczmarek (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 21 Oliver Kaczmarek (SPD) Rückzug des BMBF aus der Finanzierung der Fachtagung Alphabetisierung Antwort Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Z O M S E z e q A D Z S M S G r M m A D M K A P d (L A G Z K M D Z „ s z A G M D E r „ 15155 C 15156 A 15156 B 15156 C 15157 A 15157 B 15157 C 15158 A 15158 A 15158 B 15158 C 15158 D 15159 A 15159 B 15159 C 15160 B 15160 C 15161 A usatzfragen liver Kaczmarek (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 22 wen Schulz (Spandau) (SPD) rwartete Mehrausgaben durch das Gesetz ur Verbesserung der Feststellung und An- rkennung im Ausland erworbener Berufs- ualifikationen ntwort r. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen wen Schulz (Spandau) (SPD) . . . . . . . . . . . ündliche Frage 23 wen Schulz (Spandau) (SPD) eplante Kooperation der Berliner Cha- ité mit dem Max-Delbrück-Centrum für olekulare Medizin sowie Unterstützung it Bundesmitteln ntwort r. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 24 arin Roth (Esslingen) (SPD) ufteilung der Mittel aus dem develoPPP- rogramm zwischen Schwellenländern und en am wenigsten entwickelten Ländern DC) ntwort udrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen arin Roth (Esslingen) (SPD) . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 25 r. Sascha Raabe (SPD) ahl der aus dem Haushaltstitel 687 11 Entwicklungspartnerschaft mit der Wirt- chaft“ des Einzelplans 23 in den letzten wei Jahren geförderten Unternehmen ntwort udrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 26 r. Sascha Raabe (SPD) ntwicklung der Nachfrage nach Förde- ungen aus dem Haushaltstitel 687 11 Entwicklungspartnerschaft mit der Wirt- 15161 B 15161 D 15162 A 15162 D 15163 A 15163 B 15164 A IV Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 129. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. September 2011 schaft“ des Einzelplans 23 seitens der Wirt- schaft und Bewertung durch das Bundes- ministerium Antwort Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Sascha Raabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Karin Roth (Esslingen) (SPD) . . . . . . . . . . . . Mündliche Fragen 31 und 32 Ingrid Nestle (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Gründe für die Schaffung eines Kapazi- tätsmarkts durch das BMWi bei gleichzei- tiger Einrichtung eines Kraftwerksförder- programms mit Investitionszuschüssen Antwort Ernst Burgbacher, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Ingrid Nestle (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Manfred Grund (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Mündliche Fragen 5 und 6 (Fortsetzung) Dr. Matthias Miersch (SPD) Ausreichende Verfügbarkeit von Castorbe- hältern für die Brennelemente aus den acht in 2011 stillgelegten Atomkraftwerken so- wie zukünftige Lagerung dieser Brennele- mente Antwort Dr. Norbert Röttgen, Bundesminister BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Matthias Miersch (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Ulrich Kelber (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ingrid Nestle (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Matthias Miersch (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Dorothea Steiner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ute Vogt (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktio- nen der CDU/CSU und FDP: Haltung der Bundesregierung zur Frage einer Umlen- kung von Verkehrsinvestitionsmitteln des Bundes für die Autobahn A 100 auf andere Verkehrsprojekte des Bundes in Berlin . . . K M J S D P M P S U D A N A L A M S D u u A K A M S S G m A K A M U K ß 15164 B 15164 C 15165 A 15165 C 15165 D 15166 C 15166 D 15167 B 15167 D 15168 B 15168 C 15169 C 15169 D 15170 C 15170 D 15171 A ai Wegner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . echthild Rawert (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . an Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . tefan Liebich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . r. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . atrick Schnieder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . ichael Groß (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . atrick Döring (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . tefanie Vogelsang (CDU/CSU) . . . . . . . . . . we Beckmeyer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Martin Lindner (Berlin) (FDP) . . . . . . . . rnold Vaatz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . ächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 1 iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . nlage 2 ündliche Frage 1 ylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) igitale Erfassung von Ministervorlagen nd Schreiben der Hausspitze im BMU nd deren Recherchierbarkeit ntwort atherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 3 ündliche Frage 2 ylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) uche nach alternativen Standorten zu orleben für die Endlagerung von Atom- üll; Vorlage eines Endlagersuchgesetzes ntwort atherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 4 ündliche Frage 3 te Vogt (SPD) onzepte der Betreiber zur Stilllegung au- er Betrieb genommener Kernkraftwerke 15171 B 15172 B 15173 C 15174 C 15175 D 15176 D 15177 D 15178 D 15179 C 15180 C 15182 A 15183 A 15184 C 15185 A 15185 B 15185 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 129. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. September 2011 V Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 5 Mündliche Frage 4 Ute Vogt (SPD) Forderung des niedersächsischen Minister- präsidenten David McAllister zur Rück- holbarkeit von Atommüll bezüglich der Endlagersuche Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 6 Mündliche Frage 11 Dirk Becker (SPD) Prognostizierter Anstieg der EEG-Umlage im Jahr 2012 Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 7 Mündliche Frage 12 Dirk Becker (SPD) Entwicklung der von der Zahlung der EEG-Umlage befreiten Strommenge im Zuge der EEG-Novelle 2012 Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 8 Mündliche Frage 13 Gerd Bollmann (SPD) Überschreitung der Grenzwerte der 17. BImschV bei der Mitverbrennung von Abfällen Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 9 Mündliche Frage 14 Gerd Bollmann (SPD) Gefährdungspotenzial von in Kraftwerken und Zementwerken mit verbrannten Ab- fallgemischen A K A M U Z n A K A M U Z d D F B A T A M R R r fü s A T A M R M d 2 A T 15185 D 15186 A 15186 A 15186 B 15186 C ntwort atherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 10 ündliche Frage 15 lrich Kelber (SPD) uteilung von CO2-Zertifikaten an Unter- ehmen im Luftverkehr ntwort atherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 11 ündliche Fragen 16 und 17 lla Burchardt (SPD) ahl der in Österreich und den Niederlan- en studierenden Deutschen mit einem in eutschland mit Numerus clausus belegten ach; Herkunft dieser Studenten nach undesländern ntwort homas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 12 ündliche Frage 18 ené Röspel (SPD) eduktion der Fördermittel für die Mee- es- und Polarforschung; Projektförderung r die Hightech-Strategie für den Klima- chutz ntwort homas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 13 ündliche Frage 19 ené Röspel (SPD) ittelabflüsse im Bereich der Förderung er Forschung an Fachhochschulen seit 007 ntwort homas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15187 A 15187 A 15187 C 15187 D 15188 A VI Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 129. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. September 2011 Anlage 14 Mündliche Frage 27 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Verzögerung der gesetzlich vorgeschriebe- nen Zwischenüberprüfung zur Wirksam- keit des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes und Auswirkungen auf die Novellierung Antwort Ernst Burgbacher, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 15 Mündliche Frage 28 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Untersuchungsauftrag des BMWi an das Energiewirtschaftliche Institut an der Uni- versität zu Köln zu Kapazitätsmärkten im Strombereich Antwort Ernst Burgbacher, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 16 Mündliche Frage 29 Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Entwicklung des EEG-Kontos und Notwen- digkeit einer Liquiditätsreserve für Übertra- gungsnetzbetreiber Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 17 Mündliche Frage 30 Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vorlage eines Speichergesetzes Antwort Ernst Burgbacher, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 18 Mündliche Fragen 33 und 34 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Fortschritte bei Maßnahmen zur Steige- rung der Energieeffizienz; Einrichtung ei- nes Verfahrens für das Monitoring A E A M H V B A E A M K M A E A M H E fü A E A M S A s A C A M T D fo A C 15188 B 15188 C 15188 D 15189 A ntwort rnst Burgbacher, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 19 ündliche Frage 37 ans-Joachim Hacker (SPD) orlage des nächsten tourismuspolitischen erichts der Bundesregierung ntwort rnst Burgbacher, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 20 ündliche Frage 38 atja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) unitionslieferungen nach Birma ntwort rnst Burgbacher, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 21 ündliche Frage 39 eike Hänsel (DIE LINKE) xportverbot der Firma Heckler & Koch r Waffenlieferungen nach Mexiko ntwort rnst Burgbacher, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 22 ündliche Frage 40 evim Dağdelen (DIE LINKE) ktivitäten der in Äthiopien ausgebildeten omalischen „Polizisten“ ntwort ornelia Pieper, Staatsministerin im AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 23 ündliche Frage 41 om Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) eutsche Beteiligung am Zivilgesellschafts- nds für Afghanistan und Pakistan ntwort ornelia Pieper, Staatsministerin im AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15189 B 15189 C 15189 D 15189 D 15190 A 15190 B Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 129. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. September 2011 VII Anlage 24 Mündliche Frage 42 Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Auswirkungen geplanter Kürzungen im US-amerikanischen Verteidigungsetat auf die Standorte der US-Armee in Deutsch- land Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin im AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 25 Mündliche Frage 43 Heike Hänsel (DIE LINKE) Verhaftung und Verurteilung von 12 000 Personen vor Militärtribunalen in Ägyp- ten; deutsche Zusammenarbeit mit dem dortigen Obersten Militärrat Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin im AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 26 Mündliche Frage 44 Andrej Hunko (DIE LINKE) Versorgung von Behörden und Ministerien der NATO-Mitgliedstaaten mit Satelliten- bildern aus Bengazi und Tripolis; Beitrag zur Nutzung der Bilder durch das Deut- sche Zentrum für Luft- und Raumfahrt Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin im AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 27 Mündliche Frage 45 Andrej Hunko (DIE LINKE) Etwaige Beteiligung deutscher Beamter im Rahmen von FRONTEX bei der Übergabe von Migranten in griechische Auffanglager mit menschenverachtenden Zuständen Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A M T B m a a A D A M S G V A D A M V B s S ti w A S A M D G s A M A S A M D Z k s 15190 D 15191 A 15191 B 15191 D nlage 28 ündliche Frage 46 om Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) ericht von Human Rights Watch über un- enschliche Zustände in griechischen Haft- nstalten; möglicher Abzug deutscher Be- mter aus der dortigen FRONTEX-Mission ntwort r. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 29 ündliche Frage 47 evim Dağdelen (DIE LINKE) eltungsbereich des assoziationsrechtlichen erschlechterungsverbots ntwort r. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 30 ündliche Frage 53 eronika Bellmann (CDU/CSU) emessungsgrundlage für die Umsatz- teuer für Wärmeabgabe aus vorrangig auf tromerzeugung und nicht Wärmeproduk- on ausgerichteten Biogas-Blockheizkraft- erken ntwort teffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 31 ündliche Frage 54 r. Barbara Höll (DIE LINKE) rund für die Abweichung im Doppelbe- teuerungsabkommen mit der Türkei in rt. 18 Abs. 2 (Ruhegehälter) vom OECD- usterabkommen ntwort teffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 32 ündliche Frage 55 r. Barbara Höll (DIE LINKE) ulässigkeit vorweggenommener Werbungs- osten durch Berufsausbildungskosten bei päter im Ausland ausgeübter Tätigkeit 15192 B 15192 D 15193 A 15193 C VIII Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 129. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. September 2011 Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 33 Mündliche Frage 56 Hans-Joachim Hacker (SPD) Ermäßigter Mehrwertsteuersatz für Fluss- kreuzfahrten Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 34 Mündliche Fragen 57 und 58 Manfred Kolbe (CDU/CSU) Bürgschaftsvolumen der Europäischen Fi- nanzstabilisierungsfazilität (EFSF) und des geplanten Europäischen Stabilitätsmecha- nismus (ESM); etwaige Erhöhungen des Garantievolumens für EFSF und ESM Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 35 Mündliche Fragen 59 und 60 Klaus Ernst (DIE LINKE) Zusätzliche Belastung des Bundeshaushalts bei einem Ausfall der KfW-Darlehen für das erste Hilfspaket für Griechenland Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 36 Mündliche Fragen 62 und 63 Elke Ferner (SPD) Anzahl der Anspruchsberechtigten auf eine Zuschussrente aufgrund von Beitrags- zeiten nach § 55 SGB VI; Bedeutung der Regelaltersgrenze für eine Auszahlung Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A M D B z d r A H A M S B a d d A H A M S A b A H A M K A im v A C A M D V te A C 15194 A 15194 B 15194 C 15195 A 15195 B nlage 37 ündliche Fragen 64 und 65 r. Ernst Dieter Rossmann (SPD) ürokratischer Aufwand bei der Umset- ung des Teilhabepakets; geplante Verän- erungen aufgrund vorliegender Erfah- ungsberichte ntwort ans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 38 ündliche Frage 66 abine Zimmermann (DIE LINKE) egründung der Ablehnung des Antrags uf einen Callcenter-Mindestlohn durch en Hauptausschuss des Mindestarbeitsbe- ingungen-Gesetzes ntwort ans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 39 ündliche Frage 67 abine Zimmermann (DIE LINKE) nteil der Aufstocker in der Callcenter- ranche ntwort ans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 40 ündliche Frage 68 atja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) ufgabe des deutschen Unterseeboots U 34 Rahmen der Operation Active Endea- our ntwort hristian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 41 ündliche Frage 69 r. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) erbleib des Hauptsitzes des Bundesminis- riums der Verteidigung in Bonn ntwort hristian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15195 D 15196 B 15196 C 15197 A 15197 B Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 129. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. September 2011 IX Anlage 42 Mündliche Frage 70 Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) Verzögerung der Vorlage der angekündig- ten Eckpunkte der Pflegereform Antwort Annette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 43 Mündliche Fragen 71 und 72 Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zeitplan für den Gesetzgebungsprozess zur Finanzreform der Pflegeversicherung und des Expertenbeirats für die Reform des Pflegebedürftigkeitsbegriffs Antwort Annette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 44 Mündliche Frage 73 Harald Weinberg (DIE LINKE) Aufbau einer kapitalgedeckten Säule der Pflegeversicherung Antwort Annette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 45 Mündliche Frage 75 Kathrin Senger-Schäfer (DIE LINKE) Einberufung des neuen Pflegebeirats unter Vorsitz von Dr. Jürgen Gohde Antwort Annette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 46 Mündliche Frage 76 Kathrin Senger-Schäfer (DIE LINKE) Anzahl der Pflegebedürftigen ohne An- spruch auf Leistungen nach SGB XI sowie geplante Vergrößerung des Kreises der An- spruchsberechtigten A A A M B Ä tr s s N A A A M A F V li R s A D A M A E b A D A M T A w 2 F ü N A D 15197 B 15197 C 15197 D 15198 A ntwort nnette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 47 ündliche Fragen 77 und 78 ärbel Bas (SPD) nderung der Verordnung über den Be- ieb von Apotheken mit dem Ziel der Her- tellung bisher fehlender Abstimmung zwi- chen Apothekennotdienst und ärztlicher otfallpraxis in ländlichen Gebieten ntwort nnette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 48 ündliche Fragen 79 und 80 lexander Ulrich (DIE LINKE) inanzieller Beitrag des Bundes und dessen ertragsgrundlage für den Neubau des Mi- tärkrankenhauses für die US-Airbase amstein; weitere Kosten durch Infra- trukturanbindungen ntwort r. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 49 ündliche Frage 81 nette Kramme (SPD) lektrifizierung der Bahnstrecke Nürn- erg–Marktredwitz ntwort r. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 50 ündliche Frage 82 abea Rößner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) uswirkungen der Finanzplanung im Ent- urf des Investitionsrahmenplans 2011 bis 015 des BMVBS auf den Bundesanteil zur inanzierung der B 50 mit Hochmosel- bergang; Neuberechnung des Kosten- utzen-Verhältnisses ntwort r. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15198 B 15198 B 15198 D 15199 A 15199 B X Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 129. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. September 2011 Anlage 51 Mündliche Frage 83 Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Unterschiedliche Auffassungen des BMELV und des BMVBS zum Änderungsbedarf von § 35 Abs. 1 Nr. 4 des Baugesetzbuches bezüglich Tierhaltungsanlagen Antwort Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 52 Mündliche Fragen 84 und 85 Werner Dreibus (DIE LINKE) Verringerung des Fluglärms im Main-Kin- zig-Kreis (Hessen) sowie lärmärmeres An- flugverfahren CDA für neue Start- und Landebahnen am Flughafen Frankfurt/ Anlage 54 Mündliche Fragen 87 und 88 Gustav Herzog (SPD) Grenzwerte für langfristig geltende Lärm- emissionen für Pkw und Lärmschutzinte- ressen der Bevölkerung Antwort Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 55 Mündliche Fragen 89 und 90 Stephan Kühn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zukünftige Finanzausstattung der ehema- ligen Gemeindeverkehrsfinanzierung Antwort Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15199 C 15200 C 15201 B Main Antwort Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 53 Mündliche Frage 86 Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD) Lösung des Fluglärmstreits mit der Schweiz gemäß der Stuttgarter Erklärung Antwort Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A M H E g G 2 h te A D 15199 D 15200 B nlage 56 ündliche Fragen 91 und 92 eidrun Bluhm (DIE LINKE) innahmen und Abruf der Mittel im Ener- ie- und Klimafonds für die energetische ebäudesanierung der KfW-Förderung für 011; etwaiger Ausgleich aus dem Bundes- aushalt bei Nichterreichung der erwarte- n Einnahmen ntwort r. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15201 D Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 129. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. September 2011 15137 (A) ) )(B) 129. Sitz Berlin, Mittwoch, den 28 Beginn: 13.0
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      Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 129. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. September 2011 15185 (A) ) )(B) Seit wann werden im Bundesministerium für Umwelt, Na- turschutz und Reaktorsicherheit, BMU, Ministervorlagen und Kernkraftwerke von den jeweiligen Betreibern geplant Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlage 2 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/7083, Frage 1): fü w g V A d d D n d s d z ri re fü re M k m li d A d d F n b Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Binder, Karin DIE LINKE 28.09.2011 Dr. Geisen, Edmund Peter FDP 28.09.2011 Höhn, Bärbel BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 28.09.2011 Homburger, Birgit FDP 28.09.2011 Dr. Jochimsen, Lukrezia DIE LINKE 28.09.2011 Dr. Lehmer, Max CDU/CSU 28.09.2011 Lutze, Thomas DIE LINKE 28.09.2011 Nahles, Andrea SPD 28.09.2011 Nord, Thomas DIE LINKE 28.09.2011 Dr. Ott, Hermann E. BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 28.09.2011 Pieper, Cornelia FDP 28.09.2011 Pronold, Florian SPD 28.09.2011 Scheel, Christine BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 28.09.2011 Senger-Schäfer, Kathrin DIE LINKE 28.09.2011 Strothmann, Lena CDU/CSU 28.09.2011 Trittin, Jürgen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 28.09.2011 Wolff (Wolmirstedt), Waltraud SPD 28.09.2011 Wunderlich, Jörn DIE LINKE 28.09.2011 Zimmermann, Sabine DIE LINKE 28.09.2011 (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht Schreiben der Hausspitze dergestalt erfasst, dass sich im BMU nachträglich, also auch heute, IT-basiert eruieren lässt, welche Ministervorlagen und Schreiben der Hausspitze es zu einem Themenbegriff, Sachverhalt, Standort oder Ähnlichem und/oder in einem bestimmten Zeitraum gab? In der Leitungsregistratur des Bundesministeriums r Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, BMU, erden seit 1995 Betreff, Absender, Aktenzeichen, Ein- angsdatum und Absendedatum eingehender Briefe und orlagen digital erfasst. nlage 3 Antwort er Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage er Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 17/7083, Frage 2): Wann soll nach derzeitigem Planungsstand das Treffen der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel mit den Ministerpräsi- denten der Länder zur Frage einer Endlagerstandortsuche bzw. Suche von zu Gorleben alternativen Standorten stattfin- den – falls noch kein Termin feststeht, wird gebeten, derzeit ins Auge gefasste Terminmöglichkeiten anzugeben –, und wie sieht der aktuelle Zeitplan des Bundesministeriums für Um- welt, Naturschutz und Reaktorsicherheit für die Erarbeitung des Entwurfs eines Endlagersuchgesetzes aus (bitte mit An- gabe wesentlicher Zwischenetappen, Meilensteine etc.)? Die Bundesregierung bekräftigt, dass die Generatio- en, die die Kernenergie nutzen, auch für die Lagerung er anfallenden radioaktiven Abfälle Sorge tragen müs- en. Dies schließt die ergebnisoffene Weitererkundung es Salzstocks in Gorleben ebenso ein, wie ein Verfahren ur Ermittlung allgemeiner geologischer Eignungskrite- en und möglicher Entsorgungsoptionen. Die Bundes- gierung wird dazu bis Ende des Jahres einen Vorschlag r eine gesetzliche Regelung unterbreiten. Die Bundes- gierung wird alle Bundesländer, die ja teilweise einen einungswechsel und Verantwortungsbereitschaft be- undet haben, einladen und zu Gesprächen bitten und da- it die Möglichkeit der Mitwirkung schaffen. Die Moda- täten und der Zeitpunkt zur Gesprächseinladung sind erzeit noch nicht endgültig geklärt. nlage 4 Antwort er Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage er Abgeordneten Ute Vogt (SPD) (Drucksache 17/7083, rage 3): Welche Maßnahmen zur Vorbereitung der Stilllegung und des Rückbaus der am 6. August 2011 außer Betrieb genom- menen Kernkraftwerke sind der Bundesregierung bekannt, die von den jeweiligen Betreibern geplant bzw. bereits durchge- führt werden, und welche Stilllegungskonzepte liegen diesen Planungen an den jeweiligen Standorten zugrunde? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, welche Maß- ahmen zur Vorbereitung der Stilllegung und des Rück- aus der am 6. August 2011 außer Betrieb genommenen 15186 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 129. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. September 2011 (A) ) )(B) werden und welche Stilllegungskonzepte diesen Planun- gen an den jeweiligen Standorten zugrunde liegen. Anlage 5 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage der Abgeordneten Ute Vogt (SPD) (Drucksache 17/7083, Frage 4): Wann wird der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit auf das Schreiben des niedersächsischen Ministerpräsidenten, David McAllister, antworten, und wel- che Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der in dem Schreiben enthaltenen Forderung der Rückholbarkeit von Atommüll bezüglich der Endlagersuche und bezüglich weite- rer potenzieller Endlagerstandorte? In dem Antwortschreiben an Herrn McAllister wurde zur Rückholbarkeit Folgendes ausgeführt: Die Frage, ob die Lagerung rückholbar gestaltet werden kann, sollte zwischen dem möglichst schnellen Abschluss der Ab- fälle von der Biosphäre und einer späteren Korrektur- möglichkeit abgewogen werden. Hier ist eher die Frage der Ausgestaltung des Einlagerungskonzepts bestim- mend als die Auswahl des Endlagermediums. Anlage 6 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage des Abgeordneten Dirk Becker (SPD) (Drucksache 17/7083, Frage 11): Wie schätzt die Bundesregierung jüngste Presseberichte ein, denen zufolge mit einem neuerlichen Anstieg der EEG- Umlage im kommenden Jahr zu rechnen ist, obwohl diese für das laufende Jahr um 0,8 Cent pro Kilowattstunde deutlich zu hoch berechnet wurde? Die Erneuerbare-Energien-Gesetz(EEG)-Umlage 2012 wird spätestens am 15. Oktober auf Grundlage wissen- schaftlicher Gutachten von den Übertragungsnetzbetrei- bern festgelegt. Dabei fließt auch der Saldo des EEG-Kontos zum 30. September 2011 ein. Die Bundes- netzagentur hat in dem Verfahren eine Überwachungs- funktion. Sie prüft die von den Übertragungsnetzbetrei- bern vorzulegenden Daten. Die Ermittlung der Daten und deren Prüfung sind noch nicht abgeschlossen und sollten abgewartet werden. Ob die Umlage für 2011 zu hoch prognostiziert war, kann erst am Ende des Jahres 2011 beurteilt werden. Anlage 7 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage des Abgeordneten Dirk Becker (SPD) (Drucksache 17/7083, Frage 12): In welchem Umfang wird die privilegierte Strommenge, das heißt die Strommenge, die von der Zahlung der EEG-Um- lage befreit ist, im Zuge der EEG-Novelle 2012 zunehmen, und welchen Einfluss hat die zunehmende EEG-Umlagebe- d g fl G A d d 1 s D w d v V k te w le d m n d e a d n w m B a s s s e z d n u lu U (C (D freiung von Unternehmen auf die Entwicklung der EEG-Um- lage für nicht privilegierte Verbraucher? Das Erneuerbare-Energien-Gesetz, EEG, 2012 hat auf ie im Jahr 2012 im Rahmen der Besonderen Aus- leichsregelung privilegierte Strommenge keinen Ein- uss, da für das Jahr 2012 die Privilegierung auf der rundlage des EEG 2009 erfolgt. nlage 8 Antwort er Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage es Abgeordneten Gerd Bollmann (SPD) (Drucksache 7/7083, Frage 13): Aus welchen Gründen erlaubt die Bundesregierung die Überschreitung der Grenzwerte der 17. BImSchV, Bundes- Immissionsschutzverordnung, bei der Mitverbrennung von Abfällen in Anlagen – Zementwerken –, die zu mehr als die Hälfte Müll verbrennen, und ist sie der Meinung, dass dies ökologisch risikolos ist? Im § 5 Abs. 1 Nr. 2 des Bundes-Immissionsschutzge- etzes, BImSchG, ist der Vorsorgegrundsatz formuliert. ie Anforderungen zur Vorsorge gegen schädliche Um- elteinwirkungen, insbesondere durch Maßnahmen, die em Stand der Technik entsprechen, sind für die Abfall- erbrennung in der 17. BImSchV, Verordnung über die erbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen, onkretisiert. Die Anforderungen der 17. BImSchV gel- n auch bei der Mitverbrennung von Abfällen in Kraft- erken und Zementwerken. Bei der Mitverbrennung von Abfällen ist bei der Fest- gung der emissionsbegrenzenden Anforderungen auch er anlagenspezifische Stand der Technik der Emissions- inderung zu berücksichtigen. Deshalb besteht hier zu- ächst keine absolute Übereinstimmung mit den Werten, ie für eine Abfallmonoverbrennung gelten. Wird jedoch bei der Mitverbrennung von Abfällen ine prozentuale Obergrenze des genutzten Abfallanteils n der Feuerungswärmeleistung überschritten, gelten ieselben Emissionsbegrenzungen wie für die Abfallmo- overbrennung. Die prozentuale Obergrenze ist in Kraft- erken bei einem Abfallanteil von 25 Prozent und in Ze- entwerken bei 60 Prozent festgelegt. Um im Einzelfall unverhältnismäßige Härten beim etreiber zu vermeiden, enthält die 17. BImSchV in § 19 ußerdem eine Ausnahmeregelung. Diese räumt der zu- tändigen Vollzugsbehörde die Möglichkeit ein, abge- chwächte Emissionsgrenzwerte zuzulassen. Hierbei ind dann die im Vergleich zu den deutschen Vorgaben twas schwächeren EU-rechtlichen Emissionsbegren- ungen einzuhalten. Die Ausnahmereglung wird im Zuge der Umsetzung er Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen in ationales Recht geprüft. Insgesamt stellen die Anforderungen der 17. BImSchV nd die sachgerechte Anwendung der Ausnahmerege- ng den Schutz der menschlichen Gesundheit und der mwelt sicher. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 129. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. September 2011 15187 (A) ) )(B) Anlage 9 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage des Abgeordneten Gerd Bollmann (SPD) (Drucksache 17/7083, Frage 14): Welches Gefährdungspotenzial haben die Abfallgemische, die in Kraftwerken und Zementwerken mit verbrannt werden, insbesondere in Bezug auf anorganische Chlorgasverbindun- gen, Salzsäure, Kohlenmonoxid, Dioxine und Furane? Die Betreiber von Kraftwerken und die Zementindus- trie sind an schadstoffarmen Abfällen interessiert, um die anspruchsvollen Emissionsgrenzwerte der 17. BImSchV leichter einhalten zu können. Darüber hinaus verwendet die Zementindustrie im Hinblick auf die Produktanfor- derungen für die Zemente besonders schadstoffarme Ab- fälle, deren Eigenschaften durch Ersatzbrennstoffherstel- ler wie Zementwerkebetreiber, insbesondere hinsichtlich des Heizwertes, sowie der Wasser-, Chlor-, Quecksilber- und Schwefelgehalte ständig güteüberwacht werden. Unabhängig von der Art und Zusammensetzung der Abfälle oder Abfallgemische dürfen die Emissions- grenzwerte der 17. BImSchV nicht überschritten wer- den. Das gilt auch für die genannten Schadstoffe. Anlage 10 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage des Abgeordneten Ulrich Kelber (SPD) (Drucksache 17/7083, Frage 15): Wie stellt die Bundesregierung im Regime des EU-weiten CO2-Zertifikatesystems sicher, dass die kostenlose Zuteilung von CO2-Zertifikaten an Unternehmen im Luftverkehr nach deren Einbeziehung in das System nicht dazu führt, dass der Marktwert dieser Zertifikate im Wege der Opportunitätskos- tenwälzung auf die Ticketpreise aufgeschlagen wird? Die Möglichkeit der Überwälzung der (tatsächlichen und der Opportunitäts-)Kosten der CO2-Zertifikate hängt entscheidend vom bestehenden Wettbewerbsdruck ab. Bei einem hohen Preiswettbewerb der Tickets – das heißt bei schwacher Nachfrage – sowie bei Interkontinental- flügen, wenn ausländische Konkurrenten weniger Zerti- fikate für Strecken über außereuropäische Drehkreuze vorweisen müssen, wird eine Überwälzung schwerfallen. Für innereuropäische Flüge und Interkontinentalflüge auf gleicher Strecke ist die Einführung des Emissions- handels wettbewerbsneutral, da alle Fluggesellschaften gleich belastet werden sollen. Verschiedene Studien wei- sen darauf hin, dass in diesem wachsenden Markt eine vollständige oder teilweise Überwälzung der tatsächli- chen und Opportunitätskosten nicht ausgeschlossen wer- den kann. Einen korrigierenden Eingriff in diesen Markt- mechanismus sieht die Bundesregierung nicht vor. Es ist vorgesehen, dass die Luftverkehrsbetreiber – unter ande- rem wegen des in der Emissionshandelsrichtlinie festge- legten Versteigerungsanteils – einen nicht unerheblichen Teil der CO2-Zertifikate ersteigern müssen. A d d 1 Z re N – s v im s S 1 te S 4 D G 1 4 N Z g A d d 1 fe H E S b je (C (D nlage 11 Antwort es Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Fragen er Abgeordneten Ulla Burchardt (SPD) (Drucksache 7/7083, Fragen 16 und 17): Wie viele in Österreich und den Niederlanden studierende Deutsche belegen ein Fach, das in Deutschland mit einem zentralen bzw. einem lokalen Numerus clausus belegt ist, und welches sind die bevorzugten Fächer? Aus welchen Bundesländern stammen die in Österreich und in den Niederlanden deutschen Studierenden überwie- gend? u Frage 16: Im Jahr 2009 studierten 23 706 Deutsche in Öster- ich – 20,5 Prozent aller Auslandsstudierenden. In den iederlanden waren 20 805 deutsche Studierende 18,0 Prozent aller Auslandsstudierenden – einge- chrieben. Für 2010 werden für die Niederlande nach orläufigen Angaben 23 831 Studierende gemeldet. Von den deutschen Studierenden in Österreich waren Jahr 2009 10 525 oder 44,4 Prozent in Rechts-, Wirt- chafts- und Sozialwissenschaften eingeschrieben. prach- und Kulturwissenschaften studierten 3 160 bzw. 3,3 Prozent und Medizin oder Gesundheitswissenschaf- n 2 679 oder 11,3 Prozent. In den Niederlanden waren Rechts-, Wirtschafts- und ozialwissenschaften mit 11 415 Studierenden oder 7,9 Prozent ebenfalls die beliebteste Fächergruppe für eutsche. An zweiter Stelle folgen Medizin und esundheitswissenschaften mit 2 761 Studierenden – 1,6 Prozent. Kunst und Kunstwissenschaft wurden von 838 deutschen Studierenden – 7,3 Prozent – belegt. Eine Aufteilung nach Fächern, die in Deutschland mit umerus clausus belegt sind, liegt nicht vor. u Frage 17: Zur Aufteilung nach Bundesländern liegen keine An- aben vor. nlage 12 Antwort es Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage es Abgeordneten René Röspel (SPD) (Drucksache 7/7083, Frage 18): Aus welchen Gründen plant die Bundesregierung eine er- hebliche Reduktion der Projektfördermittel für die Meeres- und Polarforschung, und welche Projekte sollen über die Er- höhung der Mittel für die Hightech-Strategie für den Klima- schutz gefördert werden? Der Mittelansatz unter Titel 685-40 Erläuterungszif- r 3 für die Meeres- und Polarforschung wurde für das H-Jahr 2012 von 4 Millionen Euro auf 3,5 Millionen uro reduziert. Die Kürzung berücksichtigt an dieser telle einen reduzierten Mittelbedarf durch die Verschie- ung eines geplanten internationalen Kooperationspro- kts im Bereich der Permafrostforschung. 15188 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 129. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. September 2011 (A) ) )(B) Was die Erläuterungsziffer 1 „High-Tech-Strategie für den Klimaschutz“ (Titel 685-40) betrifft, so werden im Jahr 2012 Projekte im Bereich klimarelevante Meeres- und Polarforschung mit 12,347 Millionen Euro geför- dert. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage des Abgeordneten René Röspel (SPD) (Drucksache 17/7083, Frage 19): Wie hoch waren die Abflüsse der im Bundeshaushalt zur Verfügung gestellten Mittel zur Förderung der Forschung an Fachhochschulen seit 2007, und wie viele Anträge wurden von 2007 bis heute – nach Jahren unterteilt – für diese Förde- rung eingereicht? Die zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel für das Programm „Forschung an Fachhochschulen“ stiegen von 28 Millionen Euro im Jahr 2007 über 30 Millionen Euro im Jahr 2008 und 34 Millionen Euro in 2009 auf 37 Mil- lionen Euro in den Jahren 2010 und 2011 an. Vom Jahr 2007 bis zum Jahr 2010 wurden stets rund 100 Prozent der vom Bundeshaushalt zur Verfügung gestellten Mittel verausgabt. Eine weitere Erhöhung des Etats um 10 Pro- zent auf 40,7 Millionen Euro ist für das Haushaltsjahr 2012 vorgesehen. Für alle vier Förderlinien des Programms „Forschung an Fachhochschulen“ wurden im Jahr 2007 insgesamt 417 Anträge eingereicht. Die Zahl der eingereichten An- träge stieg im Jahr 2008 auf 451. Im Jahr 2009 wurden 530 Anträge eingereicht und im Jahr 2010 waren es 511. Im aktuellen Haushaltsjahr 2011 wurden bisher 596 An- träge eingereicht. Bei der Förderlinie ProfilNT des Pro- gramms „Forschung an Fachhochschulen“ ist eine Antragstellung laufend möglich, ein gesondertes Aus- schreibungsverfahren erfolgt nicht, sodass sich die Zahl der eingereichten Anträge für das Jahr 2011 noch erhö- hen könnte. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/7083, Frage 27): Aus welchen Gründen verzögert sich die in der Antwort der Bundesregierung auf meine schriftliche Frage 47 auf Bundes- tagsdrucksache 17/1918 angekündigte und in § 12 des Kraft- Wärme-Kopplungsgesetzes, KWK-Gesetz, festgeschriebene Zwischenüberprüfung zur Wirksamkeit des KWK-Gesetzes für das Jahr 2011, und welche Auswirkungen hat dies auf den Zeitplan der noch für das Jahr 2011 angekündigten Novelle zum KWK-Gesetz? Nach § 12 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes ist 2011 eine Zwischenüberprüfung des Gesetzes durchzu- führen. Hierzu hat BMWi einen Forschungsauftrag an Prognos/Berliner Energieagentur vergeben, dessen Er- gebnisse nunmehr vorliegen. Auf Basis dieser Studie wird BMWi wie im Gesetz vorgesehen, in 2011 gemein- sam mit BMU einen Bericht zur Zwischenüberprüfung z g p A d d G s z d k h E a te H g m fi L M m fä s w s fü w h s A b s g A d d G (C (D eitnah vorlegen. Parallel dazu laufen die Vorbereitun- en für eine Gesetzesnovelle. Eine Verzögerung im Zeit- lan ist in beiden Punkten derzeit nicht zu erkennen. nlage 15 Antwort es Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Frage es Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN) (Drucksache 17/7083, Frage 28): Wie lautet der konkrete Untersuchungsauftrag – inklusive welcher energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die dem Energiewirtschaftlichen Institut an der Universität zu Köln, EWI Köln, vorgegeben wurden –, den das Bundes- ministerium für Wirtschaft und Technologie laut dem Aus- schuss für Wirtschaft und Technologie des Deutschen Bun- destages auf Ausschussdrucksache 17(9)609 an das EWI Köln zu Kapazitätsmärkten im Strombereich erteilt hat? Der genannten Untersuchung liegt folgende Kurzbe- chreibung zugrunde: „In einem umfassenden Gutachten um zukünftigen Strommarktdesign sollen die sich aus em notwendigen Systemumbau ergebenden Auswir- ungen auf den Strommarkt und auf das Investitionsver- alten der Marktteilnehmer untersucht werden. Es sollen mpfehlungen für ein Marktdesign, das auch in Zukunft usreichend Investitionen in die Bereitstellung gesicher- r Erzeugungsleistung gewährleistet, erarbeitet und andlungsempfehlungen abgeleitet werden. Konkret eht es auch um die Frage, ob sogenannte Kapazitäts- ärkte notwendig werden und wie diese ausgestaltet und nanziert werden könnten. Erfahrungen aus anderen ändern – Europa und möglichst USA – sowie anderen ärkten, zum Beispiel der Regelenergiemarkt, sollen itbetrachtet werden. Bei Vorschlägen für ein zukunfts- higes Marktdesign zur Sicherung der Stromversorgung ollen speziell auch die energiepolitischen Ziele der Um- eltverträglichkeit und Wirtschaftlichkeit mit berück- ichtigt werden. Insbesondere sollen hierbei Optionen r eine weitere Stärkung des Wettbewerbs vorgestellt erden.“ Da es sich um eine wissenschaftliche Untersuchung andelt, ist es Sache des Auftragnehmers, energiewirt- chaftliche Rahmenbedingungen zugrunde zu legen. llerdings wurde der Auftragnehmer darum gebeten, isherige Studien mit zu berücksichtigen und sich zu- ätzlich zu den Energieszenarien auch an dem Versor- ungssicherheitsbericht zu orientieren. nlage 16 Antwort es Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Frage es Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN) (Drucksache 17/7083, Frage 29): Trifft es nach Erkenntnissen der Bundesregierung zu, dass das EEG-Konto im Mittelwert der ersten acht Monate dieses Jahres mit durchschnittlich 62 Millionen Euro im Plus war, mit welcher Entwicklung rechnet die Bundesregierung für die verbleibenden Monate, und erachtet die Bundesregierung eine Liquiditätsreserve für die Übertragungsnetzbetreiber für er- forderlich? Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 129. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. September 2011 15189 (A) ) )(B) Der monatliche Saldo des EEG-Kontos wird im Inter- net veröffentlicht (www.eeg-kwk.net). Während der mo- natliche Saldo in den ersten vier Monaten des Jahres 2011 im Plus war, werden für die Monate Mai bis August nega- tive Kontostände ausgewiesen. Aus den veröffentlichten Daten lässt sich allerdings kein aussagekräftiger Durch- schnittswert berechnen, da der Kontostand auch innerhalb eines Monats starke Schwankungen aufweist. Über die Li- quiditätsreserve, die mögliche Finanzierungsrisiken auf- grund negativer Kontostände reduzieren soll, ist im Rah- men der Festlegung der EEG-Umlage zu entscheiden. Im Übrigen ist für die Höhe einer etwaigen Liquiditätsreserve der erwartete Kontoverlauf eines Folgejahres maßgeblich. Die Festlegung der EEG-Umlage obliegt den Übertra- gungsnetzbetreibern. Die Bundesnetzagentur hat in dem Verfahren eine Überwachungsfunktion. Sie prüft die von den Übertragungsnetzbetreibern vorzulegenden Daten. Die Ermittlung der Daten und deren Prüfung sind noch nicht abgeschlossen und sollten abgewartet werden. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Frage des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/7083, Frage 30): Beabsichtigt die Bundesregierung, ein Speichergesetz vor- zulegen, und, falls ja, bis wann soll der Regierungsentwurf vorliegen? Die Bundesregierung plant kein Speichergesetz. Sie weist darauf hin, dass es erheblichen Forschungsbedarf zu neuen Speichertechnologien gibt. Entsprechende For- schungs- und Entwicklungsprojekte von Unternehmen können im Rahmen der Forschungsförderung des Bun- des substanziell unterstützt werden. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Fragen der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/7083, Fragen 33 und 34): Welche Fortschritte hat die Bundesregierung bei der Um- setzung der im Rahmen des Energiekonzepts vom 28. Sep- tember 2010 beschlossenen Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz gemacht, insbesondere bezüglich des Pilot- vorhabens zu Energiesparzertifikaten? Hat die Bundesregierung inzwischen ein Verfahren für das Monitoring festgelegt, ob und inwieweit die Ziele des Ener- giekonzepts vom 28. September 2010 erreicht werden, und wann wird der erste Monitoringbericht vorliegen? Zu Frage 33: Die Bundesregierung hat die im Energiekonzept be- schlossenen Maßnahmen umgehend in Angriff genom- men und nach den Ereignissen von Fukushima noch intensiviert. Beispielhaft seien die Novellierung der Ver- gabeverordnung vom 19. August 2011, mit der Energie- effizienz als wichtiges Vergabekriterium Kriterium bei der öffentlichen Vergabe verankert wurde sowie die Ver- längerung und Aufstockung des CO2-Gebäudesanie- rungsprogramms genannt. z Z E d a tu w Z E d s M fü A d d (D ri s li fa A d d G g A W h A d d s (C (D Die Modalitäten eines Pilotvorhabens zu Energiespar- ertifikaten werden im Rahmen eines Gutachtens geprüft. iel ist eine ergebnisoffene Kosten-Nutzen-Analyse der inführung eines Systems „Weißer Zertifikate“ oder an- erer übergeordneter Instrumente. Bestandteil des Gut- chtens ist auch eine Untersuchung möglicher Ausgestal- ngsvarianten für das Pilotprojekt. Basierend hierauf ird über die Einrichtung und Ausgestaltung entschieden. u Frage 34: Die Bundesregierung hat am 28. September 2010 das nergiekonzept vorgelegt. Am 6. Juni 2011 hat die Bun- esregierung ein umfangreiches Gesetzespaket beschlos- en. In diesem Zusammenhang wurde auch ein jährliches onitoring verabredet. Die Einzelheiten des Verfahrens r das Monitoring werden derzeit ausgearbeitet. nlage 19 Antwort es Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Frage es Abgeordneten Hans-Joachim Hacker (SPD) rucksache 17/7083, Frage 37): Wann beabsichtigt die Bundesregierung vor dem Hinter- grund der bestehenden Berichtspflicht, wonach in regelmäßi- gen Abständen zu informieren ist, einen weiteren tourismus- politischen Bericht vorzulegen, nachdem der letzte Bericht im Februar 2008 veröffentlicht wurde und der Deutsche Bundes- tag 2009 eine Erweiterung der Berichtspflicht auf den Bauern- hof- und Landtourismus beschlossen hat? Die Bundesregierung beabsichtigt einen weiteren tou- smuspolitischen Bericht Ende 2012 vorzulegen. Bundesregierung ein umfangreiches Gesetzespaket be- chlossen. In diesem Zusammenhang wurde auch ein jähr- ches Monitoring verabredet. Die Einzelheiten des Ver- hrens für das Monitoring werden derzeit ausgearbeitet. nlage 20 Antwort es Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Frage er Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN) (Drucksache 17/7083, Frage 38): Wann hat die Bundesregierung zuletzt Munitionslieferun- gen der Firma Fritz Werner nach Birma genehmigt, und wel- che Erkenntnisse hat sie über den Verbleib dieser Munition? Seit dem Jahr 1993, frühestes Datum der EDV-mäßi- en Erfassung, sind durch die Bundesregierung keine usfuhren von Munition durch das Unternehmen Fritz erner Industrie-Ausrüstungen GmbH, 65366 Geisen- eim nach Myanmar genehmigt worden. Weiterführende Informationen liegen nicht vor. nlage 21 Antwort es Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Frage er Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Druck- ache 17/7083, Frage 39): 15190 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 129. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. September 2011 (A) ) )(B) Welche Bundesbehörde hat das Waffenexportverbot für die Firma Heckler & Koch – bitte mit Angabe von Grund und Da- tum – für die vier mexikanischen Bundesstaaten Chiapas, Chi- huahua, Guerreo und Jalisco ausgesprochen, und handelt es sich dabei um ein allgemeines Waffenexportverbot oder um eine spezifische Ausfuhrbegrenzung für die Firma Heckler & Koch? Das unterstellte Waffenexportverbot in die vier mexika- nischen Bundesstaaten wurde weder von einer Bundesbe- hörde ausgesprochen noch besteht oder bestand es. Nach geltender Praxis werden Exportverbote für Rüstungsgüter in der Regel im Falle von Sanktionen aufgrund von Reso- lutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen oder Beschlüssen des Rates der Europäischen Union verhängt. Entscheidungen zu Rüstungsexporten werden grundsätz- lich nur als Einzelfallentscheidungen getroffen. Bezüglich der Erteilung von Genehmigungen für Aus- fuhren für Polizeieinheiten mexikanischer Bundesstaaten möchte ich Sie auf die Antwort der Bundesregierung auf Frage 6 der Kleinen Anfrage Ihrer Fraktion, Bundestags- drucksache 17/6432, vom 5. Juli 2011 verweisen. Anlage 22 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck- sache 17/7083, Frage 40): Welche Informationen hat die Bundesregierung über den gegenwärtigen Aufenthaltsort und die Aktivitäten der nahezu 1 000 mit ihrer Hilfe in Äthiopien ausgebildeten somalischen „Polizisten“, unter denen sich auch Minderjährige befanden und die sich anschließend in der Provinz Gedo einer Äthiopien nahestehenden und mit der somalischen Übergangsregierung verbündeten Miliz angeschlossen hatten, und kann sie eine Be- teiligung dieser an den Gefechten ab dem 11. September 2011 im Gebiet Eil Waq ausschließen, vor denen nach Angaben von IRIN (www.irinnews.org/report.aspx?reportID=93787) über 34 000 Menschen geflohen sein sollen, darunter viele, die be- reits zuvor auf der Flucht vor der Hungerkatastrophe waren? Wie bereits in den Antworten auf Ihre schriftlichen Fragen zu diesem Thema vom Oktober 2010 (Frage Nr. 1 auf Bundestagsdrucksache 17/3565) bzw. März 2011 (Frage Nr. 3 auf Bundestagsdrucksache 17/5876) sowie in der Fragestunde vom 26. Januar 2011 von Herrn Staatsminister Dr. Werner Hoyer ausgeführt, halten sich nach Kenntnis der Bundesregierung die genannten Poli- zisten in der somalischen Grenzregion zu Äthiopien, das heißt in den somalischen Regionen Gedo und Bakool (Südwest-Somalia) auf. Der Bundesregierung liegen keine Informationen über den von Ihnen behaupteten „Anschluss“ der Poli- zisten an eine mit der somalischen Übergangsregierung verbündete Miliz vor. Ebenso verfügt die Bundesregie- rung nicht über weitergehende Erkenntnisse zu den in Ihrer Fragestellung erwähnten Gefechten. Anlage 23 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 17/7083, Frage 41): C d G d b in e d n 3 n b S In E te z A d A N V n d a s ru A d in (C (D Mit welchem Betrag beteiligt sich die Bundesregierung an dem Zivilgesellschaftsfonds, der laut dem Dritten Bericht über die Umsetzung des EU-Aktionsplans für Afghanistan und Pakistan, Ratsdok. 10170/11 vom 16. Mai 2011, Seite 38, von Dänemark, Norwegen, Schweden und Großbritannien ini- tiiert wurde, und in welchem Verhältnis steht dieser Fonds zum Europäischen Instrument für Demokratie und Menschen- rechte, EIDHR? Die Bundesregierung beteiligt sich nicht am „Nordic+ ivil Society Fund“, an dem sich ausschließlich die nor- ischen Staaten Dänemark, Norwegen, Schweden sowie roßbritannien beteiligen. Die Bundesregierung stellt für den Kapazitätsaufbau er afghanischen Zivilgesellschaft in den Jahren 2009 is 2013 rund 15 Millionen Euro zur Verfügung. Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung den nerafghanischen zivilgesellschaftlichen Prozess durch inen von den deutschen politischen Stiftungen geför- erten Dialog mit verschiedenen Konferenzen in Afgha- istan, sowie ein Forum der Zivilgesellschaft, 2. bis . Dezember 2011, im unmittelbaren Vorfeld der Inter- ationalen Afghanistan-Konferenz in Bonn, 5. Dezem- er 2011. Dieser innerafghanische Prozess hat seit ommer 2011 an Fahrt gewonnen. In welchem Verhältnis der Fonds zum Europäischen strument für Demokratie und Menschenrechte, IDHR, steht, ist der Bundesregierung als nicht beteilig- m Staat nicht bekannt. Eine Ko-Finanzierung bei Ein- elprojekten ist nicht auszuschließen. nlage 24 Antwort er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des bgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- EN) (Drucksache 17/7083, Frage 42): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Auswirkungen der geplanten Etatkürzungen beim US-ameri- kanischen Verteidigungsministerium in Höhe von bis zu 850 Milliarden US-Dollar (vergleiche www.freitag.de/politik/ 1132-sparen-sparen-...-abruesten) auf die Standorte der US- Armee in Deutschland und insbesondere auf die Standorte in Ansbach und Grafenwöhr, und wie schätzt sie vor diesem Hintergrund die auf der Internetplattform DoD Buzz (www.dodbuzz.com/2011/08/01/what-could-austerity-ameri- cas-defense-posture-look-like) geäußerten Vermutungen ein, wonach die US-Armee alle in Deutschland bzw. Europa be- findlichen Standorte bis auf Ramstein und Landstuhl schlie- ßen könnte? Der US-Kongress hat den Verteidigungshaushalt der ereinigten Staaten von Amerika für das Fiskaljahr 2012 och nicht verabschiedet. Im Rahmen der beabsichtigten US-Haushaltskonsoli- ierung sind auch Einsparungen bei den Verteidigungs- usgaben Gegenstand der Überlegungen. Diesbezüglich ind auf US-Seite aber nach Kenntnis der Bundesregie- ng bislang keine Entscheidungen gefallen. Daher liegen noch keine Erkenntnisse über mögliche uswirkungen von Kürzungen im Verteidigungshaushalt er USA auf Standorte der amerikanischen Streitkräfte Deutschland vor. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 129. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. September 2011 15191 (A) ) )(B) Anlage 25 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Drucksache 17/7083, Frage 43): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Gründe, Umstände und Haftbedingungen von den, nach An- gaben von Human Rights Watch, 12 000 verhafteten Perso- nen, die in Ägypten in den vergangenen Wochen vor ägypti- sche Militärtribunale gestellt und verurteilt wurden, und welche Unterstützung hat die Bundesregierung dem Obersten Militärrat bzw. der durch diesen eingesetzten Regierung bis- lang angeboten und in Aussicht gestellt? Die Bundesregierung liegen zu den von Ihnen er- wähnten Verfahren keine detaillierten Informationen vor. Konsularischer Zugang und Einblick in die Haftbedin- gungen besteht nur für deutsche Staatsangehörige, die von diesen Fällen nicht betroffen sind. Schätzungen von Human Rights Watch und anderen Nichtregierungsorganisationen, NRO, zufolge betreffen ungefähr 5 Prozent der Verfahren die angebliche Beleidi- gung und Verunglimpfung des Militärs. Gegenstand der restlichen Verfahren ist zumeist allgemeine Kriminalität, hauptsächlich Gewaltdelikte. Das Militär rechtfertigt sein Vorgehen mit der Überlastung der zivilen Gerichts- barkeit und der Notwendigkeit, die öffentliche Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten. Von ägyptischen NRO wird jedoch beklagt, dass das Militär die Verfahren nutze, um gegen legitime Forderungen des Protests vor- zugehen. Der noch geltende Ausnahmezustand aus dem Jahr 1981 bildet den rechtlichen Rahmen für die Militärver- fahren. Die Bundesregierung hat sich wiederholt für die Aufhebung des Ausnahmezustandes eingesetzt und be- tont, dass Militärgerichtsverfahren gegen Zivilisten nicht dem deutschen Rechtsstaatsverständnis und auch nicht den ägyptischen internationalen Selbstverpflichtungen entsprechen. Dieses Thema wurde auch bei dem Ge- spräch des Bundesministers des Auswärtigen, Dr. Guido Westerwelle, mit seinem ägyptischen Amtskollegen Kamel Amr am vergangenen Freitag in New York an- gesprochen. Anlage 26 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksa- che 17/7083, Frage 44): Welche Behörden und Ministerien der NATO-Mitglied- staaten – insbesondere Italiens, der USA, Frankreichs und Deutschlands – sowie Institutionen der Europäischen Union wurden von EU-Kapazitäten zur Satellitenaufklärung – etwa der Programme G-MOSAIC und SAFER des Global Monito- ring for Environment and Security und des European Union Satellite Centre – ab dem 15. Februar 2011 mit Satellitenbil- dern unter anderem aus den libyschen Städten Bengasi und Tripolis versorgt, und welchen Beitrag zur Aufbereitung und Nutzung der jeweiligen Bilder leisteten das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt in Neustrelitz sowie dessen Zentrum für Satellitengestützte Kriseninformation? E A E s d m w E d m d G F B w s n li s P d D s k K d s b A 2 b D T d A d d (D (C (D Zu den Nutzern der vom EU-Satellitenzentrum, USC, erstellten Produkte gehören der Europäische uswärtige Dienst, EAD, die EU-Kommission und die U-Mitgliedstaaten. Im Rahmen der vorgesehenen Kri- enbeobachtung wurde dieser Empfängerkreis auch nach em 15. Februar 2011 unter anderem zur Lage in Libyen it Informationen beliefert. In Deutschland ist das Aus- ärtige Amt der nationale Ansprechpartner für das USC. Weiter ist es auch internationalen Organisationen – wie en Vereinten Nationen, der OSZE oder der NATO – öglich, Produkte anzufordern, wenn dies im Interesse er Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik, SVP, liegt. Im Übrigen wird auf Antwort der Bundesregierung zu rage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf undestagsdrucksache 17/5281 vom 28. März 2011 ver- iesen. Die Generaldirektion „Humanitäre Hilfe und Zivil- chutz“ der EU-Kommission hat im Rahmen des von Ih- en erwähnten Forschungsprojektes „SAFER“ um satel- tengestützte Kartierungen von Libyen gebeten. Diese ollten bei Bedarf als ergänzende Information für die lanung von möglichen humanitären Hilfsmaßnahmen ienen. Zum Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt, LR: Das DLR hat als Großforschungseinrichtung grund- ätzlich keine operativen Aufgaben in der Satellitenauf- lärung. Mit seinem „Zentrum für satellitengestützte riseninformation“ hat das DLR als einer der Partner in em EU-Projekt „SAFER“ die Aufgabe übernommen, atellitengestützte Kartierungen unter anderem von Ge- ieten in Libyen für humanitäre Zwecke anzufertigen. uf der Grundlage von Archivdaten wurden im Februar 011 Basiskarten für die Gebiete Tubruq, Derna (Li- yen) und Ost-Malta sowie Salum (Ägypten) erstellt. iese Karten sind öffentlich im Internet verfügbar. Zu ripolis und Bengasi wurde kein Kartenmaterial seitens es DLR erstellt. nlage 27 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage es Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) rucksache 17/7083, Frage 45): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Bericht der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch, HRW, vom 21. September 2011, wonach die EU-Grenz- schutzagentur FRONTEX in Griechenland „Migranten wis- sentlich Bedingungen aussetzt, die eindeutig gegen internatio- nale Menschenrechtsstandards verstoßen“, und kann die Bundesregierung ausschließen, dass deutsche Beamte, die im Rahmen von FRONTEX in Griechenland eingesetzt werden, aufgegriffene Migrantinnen und Migranten mittelbar oder un- mittelbar in griechische Auffanglager übergeben, in denen die von HRW aufgezeigten menschenverachtenden Zustände an- zutreffen sind? 15192 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 129. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. September 2011 (A) ) )(B) Die Bundesregierung hat den Bericht am 22. Septem- ber 2011 in einem konstruktiven Gespräch mit Vertretern der Organisation Human Rights Waten intensiv erörtert. Die Kerninhalte des Berichts sind deckungsgleich mit ei- genen Erkenntnissen und werden insofern nicht infrage gestellt. Herauszustellen ist aber, dass der Bericht nicht die grenzpolizeilichen Maßnahmen der Bundespolizisten un- ter Koordination von FRONTEX kritisiert; bei der Wahr- nehmung grenzpolizeilicher Maßnahmen zum Schutz der EU-Außengrenze werden die Menschen rechte laut Bericht respektiert und beachtet. Der FRONTEX-koordinierte Einsatz trägt dazu bei, dass europäische Werte und Interessen gewahrt werden. Beispielhaft dafür sind die Berichte der Bundespolizis- ten über Missstände vor Ort vom Herbst letzten Jahres, die zu erheblichen Druck auf die griechischen Behörden geführt haben und zeitnah das Einhalten von Standards in der unmittelbaren Grenzüberwachung erwirkt haben. Bei der Überlegung, weiterhin vor Ort vertreten zu bleiben und die Situation – soweit es Mandat und Ver- antwortlichkeiten ermöglichen – zu entspannen, oder sich zurückzuziehen und damit gegebenenfalls den Druck auf die griechischen Behörden zu erhöhen, han- delt es sich um ein klassisches Dilemma. Aus Sicht der Bundesregierung wäre die Situation der Migranten ohne die Anwesenheit von FRONTEX und der zahlreichen „Gast-Beamten“ noch besorgniserregender. Es wäre daher unverantwortlich, die FRONTEX-Operation POSEIDON Land auszusetzen oder zu beenden. Zu dieser Einschät- zung kamen im Übrigen auch parteiübergreifend die Mitglieder des Innenausschusses des Bundestags, die in der Sitzung vom 21. September 2011 über die Eindrücke ihrer Reise in die griechisch-türkische Grenzregion be- richteten. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage des Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/7083, Frage 46): Wie steht die Bundesregierung zu dem am 21. September 2011 veröffentlichten Bericht von Human Rights Watch „The EU’s Dirty Hands: FRONTEX Involvement in Ill-Treatment of Migrant Detainees in Greece“ und den darin geäußerten Vorwürfen, dass alle Staaten, die sich an FRONTEX-Opera- tionen an der griechisch-türkischen Grenze beteiligen, Verant- wortung tragen und haftbar sind für Menschenrechtsverlet- zungen, da im Rahmen der FRONTEX-Mission Flüchtlinge in griechische Haftanstalten überstellt werden, die der Euro- päische Gerichtshof für Menschenrechte in seinem Urteil vom 21. Januar 2011 als unmenschlich und erniedrigend verurteilt hat, und erwägt die Bundesregierung, der Empfehlung von Human Rights Watch nachzukommen und deutsche Beamte aus der FRONTEX-Mission Poseidon abzuziehen? Der Bericht stellt Umstände dar, denen die Bundes- regierung bereits auch schon zuvor große Bedeutung beigemessen hat und einer sehr ernsthaften und besorg- ten Betrachtung unterzogen hat. Die Bundesregierung hat den Bericht am 22. September 2011 in einem k H e g g te n E ri d B te d g in b w z d e w v n li s im In 2 g E g h g u E S ü A n A d d (D (C (D onstruktiven Gespräch mit Vertretern der Organisation uman Rights Watch intensiv erörtert. Die Kerninhalte des Berichts sind deckungsgleich mit igenen Erkenntnissen und werden insofern nicht infrage estellt. Herauszustellen ist aber, dass der Bericht nicht die renzpolizeilichen Maßnahmen der Bundespolizisten un- r Koordination von FRONTEX kritisiert; bei der Wahr- ehmung grenzpolizeilicher Maßnahmen zum Schutz der U-Außengrenze werden die Menschenrechte laut Be- cht respektiert und beachtet. Der FRONTEX-koordinierte Einsatz trägt dazu bei, ass europäische Werte und Interessen gewahrt werden. eispielhaft dafür sind die Berichte der Bundespolizis- n über Missstände vor Ort vom Herbst letzten Jahres, ie zu erheblichen Druck auf die griechischen Behörden eführt haben und zeitnah das Einhalten von Standards der unmittelbaren Grenzüberwachung erwirkt haben. Bei der Überlegung, weiterhin vor Ort vertreten zu leiben und die Situation – soweit es Mandat und Verant- ortlichkeiten ermöglichen – zu entspannen, oder sich urückzuziehen und damit gegebenenfalls den Druck auf ie griechischen Behörden zu erhöhen, handelt es sich um in klassisches Dilemma. Aus Sicht der Bundesregierung äre die Situation der Migranten ohne die Anwesenheit on FRONTEX und der zahlreichen „Gast-Beamten“ och besorgniserregender. Es wäre daher unverantwort- ch, die FRONTEX-Operation POSEIDON Land auszu- etzen oder zu beenden. Zu dieser Einschätzung kamen Übrigen auch parteiübergreifend die Mitglieder des nenausschusses des Bundestags, die in der Sitzung vom 1. September 2011 über die Eindrücke ihrer Reise in die riechisch-türkische Grenzregion berichteten. Bei der ntwicklung auch aus Sicht der Bundesregierung drin- end notwendiger Lösungsansätze zur Verbesserung der umanitären Situation in den griechischen Aufnahmela- ern ist zu akzeptieren, dass die Rolle von FRONTEX nd der unterstützenden Grenzpolizeibeamten der U-Mittgliedstaaten exklusiv auf die Maßnahmen zum chutz der Außengrenzen, also auf die eigentliche Grenz- berwachung beschränkt ist. Eine Verantwortung für die bläufe und Zustände in den Aufnahmelagern geht damit icht einher. nlage 29 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage er Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) rucksache 17/7083, Frage 47): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung da- raus, dass auch die EU-Kommission der Auffassung ist, dass das assoziationsrechtliche Verschlechterungsverbot nach Art. 13 des Assoziationsratsbeschlusses ARB 1/80 bereits dann gilt, wenn Betroffene ihre Absicht bekundet haben, von der Arbeitnehmerfreizügigkeit Gebrauch zu machen, ohne zuvor in einem Arbeitsverhältnis gestanden zu haben – vergleiche Stellungnahme der EU-Kommission vom 29. Juli 2011 in der Rechtssache C-256/11 des Europäischen Gerichtshofs, insbe- sondere die Nrn 7, 54 und 58 –, und was bedeutet das bei- spielsweise für die Bereiche Verlängerung der Mindestehebe- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 129. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. September 2011 15193 (A) ) )(B) standszeit zur Erlangung eines eigenständigen Aufenthaltsrechts, Sprachanforderungen beim Ehegattennach- zug oder längerfristiges Aufenthaltsrecht nur beim Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse? Die Bundesregierung zieht aus der zitierten Stellung- nahme der Kommission keine Schlussfolgerungen und weist darauf hin, dass Meinungsverschiedenheiten zwi- schen Kommission und Bundesregierung vor dem Ge- richtshof der Europäischen Union nichts Ungewöhnli- ches sind. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage der Abgeordneten Veronika Bellmann (CDU/CSU) (Drucksache 17/7083, Frage 53): Auf welcher Grundlage erfolgte die Bemessung der Um- satzsteuer für die Wärmeabgabe aus einem vorrangig auf die Stromerzeugung und nicht auf die Wärmeproduktion ausge- richteten Biogas-Blockheizkraftwerk an das private Wohn- haus oder den landwirtschaftlichen Betrieb mit einem resultie- renden Wertansatz von zu versteuernden 10 bis 15 Cent je Kilowattstunde Wärme, obwohl am Markt lediglich zwischen 2 und 6 Cent je Kilowattstunde Wärme gezahlt werden und die Selbstkosten der Bioenergieproduktion sich nicht gleich- mäßig hälftig auf die Wärme und den Strom aufteilen lassen? Bei der Wärmeabgabe aus einem von einem Unter- nehmer betriebenen Biogas-Blockheizkraftwerk ist zu unterscheiden: Findet die produzierte Wärme im landwirtschaftli- chen Betrieb des Unternehmers Verwendung, so hat dies keine steuerlichen Folgen. Weder liegt ein steuerbarer Umsatz vor, noch ergeben sich Auswirkungen auf den Vorsteuerabzug des Unternehmers, da Biogas-Block- heizkraftwerk und landwirtschaftlicher Betrieb umsatz- steuerlich ein einheitliches Unternehmen bilden. Dient die produzierte Wärme dagegen der Heizung des privaten Wohnhauses, verwirklicht der Unternehmer eine umsatzsteuerpflichtige unentgeltliche Wertabgabe, da eine Verwendung für nicht unternehmerische Zwecke gegeben ist. Die Bemessungsgrundlage ergibt sich hier aus § 10 Abs. 4 Nr. 1 Umsatzsteuergesetz, UStG. Der Umsatz bemisst sich nach den Selbstkosten, da der Un- ternehmer die Wärme selbst erzeugt hat und mithin ein Einkaufspreis nicht vorhanden ist. Dies entspricht der langjährigen Auslegung dieser Vorschrift durch die Ver- waltung, die auch in allen anderen Fällen von Wert- abgaben Anwendung findet. Auf einen fiktiven Markt- preis kommt es dabei nicht an. Für die Berechnung der Selbstkosten werden die ge- samten Kosten des Biogas-Blockheizkraftwerkes ent- sprechend der erzeugten Mengen an Strom und Wärme aufgeteilt und ein einheitlicher Nettopreis je Kilowatt- stunde Wärme/Strom gebildet. Die zu versteuernde Wertabgabe wird demnach durch Multiplikation der für nicht unternehmerische Zwecke entnommenen Wärme- menge mit dem Preis je Kilowattstunde ermittelt. Hie- rauf ist die Umsatzsteuer mit 19 Prozent zu berechnen. w S m u te A d d (D B fr B s K s e w s ru A e s re k A z ru B s b e a h u n D d re d R li (C (D In Anbetracht der hiergegen geäußerten Bedenken ird die Bundesregierung die Frage der Zuordnung der elbstkosten auf die Produkte Wärme und Strom als Be- essungsgrundlage für die Umsatzubesteuerung einer nentgeltlichen Wärmeabgabe noch einmal an die obers- n Finanzbehörden der Länder herangetragen. nlage 31 Antwort es Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage er Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) rucksache 17/7083, Frage 54): Aus welchem Grund weicht Deutschland in dem Doppel- besteuerungsabkommen mit der Türkei in Art. 18 Abs. 2 – Ruhegehälter – vom OECD-Musterabkommen ab, wonach Deutschland Renten besteuern kann, die aus Deutschland be- zogen werden und Personen zufließen, die nicht in Deutsch- land, sondern in der Türkei leben, und wie viele Personen sind von dieser Regelung nach Schätzungen der Bundesregierung betroffen? Es trifft zu, dass das OECD-Musterabkommen für die esteuerung von Ruhegehaltszahlungen aufgrund einer üheren nicht selbstständigen Arbeit die ausschließliche esteuerung im Ansässigkeitsstaat des Empfängers vor- ieht. Hiervon abweichend enthält allerdings der OECD- ommentar zum Musterabkommen auch zahlreiche Vor- chläge für ein Besteuerungsrecht des Quellenstaates. Im Zuge des Übergangs im nationalen Steuerrecht zu iner nachgelagerten Besteuerung der Alterseinkünfte erden die zum Aufbau der entsprechenden Altersvor- orge geleisteten Beiträge schrittweise von der Besteue- ng freigestellt. Im Gegenzug wird der steuerpflichtige nteil der entsprechenden Bezüge nachgelagert besteu- rt. Wegen der Steuerfreistellung der Beiträge in der An- parphase durch das nationale Recht besteht ein Inte- sse Deutschlands, sich in den Doppelbesteuerungsab- ommen, DBA, ein Besteuerungsrecht für die spätere uszahlungsphase zu sichern, sodass im Falle des Weg- ugs des Empfängers in einen DBA-Staat die Besteue- ng realisierbar bleibt. Die Bundesregierung hat bei den eratungen des Alterseinkünftegesetzes im Finanzaus- chuss des Deutschen Bundestages entsprechend erklärt, ei der Revision oder bei Neuabschlüssen von DBA ein ntsprechendes Besteuerungsrecht des Quellenstaates nstreben zu wollen. Dies wurde nunmehr auch im Ver- ältnis zur Türkei umgesetzt. Nach Auskunft des Bundesministeriums für Arbeit nd Soziales, BMAS, kann man von rund 43 000 Perso- en in der Türkei ausgehen, die in 2010 eine Rente aus eutschland bezogen haben. Das jedoch von der indivi- uellen Rentenhöhe abhängig ist, ob das Besteuerungs- cht des Quellenstaates überhaupt wahrgenommen wer- en kann, ist eine Angabe über die Zahl der von der egelung tatsächlich betroffenen Personen nicht mög- ch. 15194 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 129. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. September 2011 (A) ) )(B) Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) (Drucksache 17/7083, Frage 55): Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem Ur- teil des Bundesfinanzhofs vom 28. Juli 2011 (VI R 5/10), wo- nach vorweggenommene Werbungskosten durch Berufsaus- bildungskosten bei später auch im Ausland ausgeübter Tätigkeit zugelassen werden, und stimmt die Bundesregie- rung der Aufforderung des Bundesfinanzhofs zu, dass die Häufung von gegen die Verwaltungsmeinung ausfallenden Urteilen des Bundesfinanzhofs bei der Berücksichtigung von Berufsausbildungskosten zum Anlass genommen werden soll, die Problematik gesetzlich und nicht per Verwaltungsschrei- ben zu klären? Der Bundesfinanzhof, BFH, hat am 28. Juli 2011 in insgesamt drei Verfahren (Az. des BFH: VI R 7/10, VI R 38/10 und VI R 5/10) zu den Kosten eines Erststudiums und einer beruflichen Erstausbildung überraschend ent- schieden, dass das vom Gesetzgeber für den Bereich der Werbungskosten und Betriebsausgaben gewollte Ab- zugsverbot nicht greife, wenn die Aufwendungen im Ausbildungsjahr in einem konkreten Veranlassungszu- sammenhang mit der späteren (in- oder ausländischen) Berufstätigkeit stehen. Das Abzugsverbot sei unzurei- chend normiert worden. Im Ergebnis könnten die Be- rufsausbildungskosten nach der Auffassung des BFH deshalb als (vorweggenommene) Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgezogen werden. Der BFH wendet sich mit der Rechtsprechung nicht gegen eine Verwaltungsmeinung sondern explizit, gegen die Auffassung des Gesetzgebers. Im Gesetzge- bungsverfahren des „Gesetzes zur Änderung der Abga- benordnung und weiterer Gesetze“ war im Aus- schussbericht des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages, Drucksache 15/3339, Seite 10 f. vom 16. Juni 2004, der klare Wille geäußert worden, die Kosten des Erststudiums oder der ersten Berufsausbil- dung der privaten Lebensführung und damit den Son- derausgaben zuzuordnen. Die Bundesregierung prüft derzeit die Schlussfolge- rungen aus allen drei Urteilen. Dabei wird auch zu be- rücksichtigen sein, ob ein später – gegebenenfalls erst nach Ausbildungsabschluss – erkennbarer Zusammen- hang mit ausländischen Einkünften eine geänderte Beur- teilung zulassen könnte. Ob und gegebenenfalls in wel- cher Weise eine gesetzliche Reaktion erfolgen wird, bleibt abzuwarten. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage des Abgeordneten Hans-Joachim Hacker (SPD) (Drucksache 17/7083, Frage 56): Zu welchen Ergebnissen ist die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission zur Harmonisierung der unterschied- lichen Mehrwertsteuersätze bei der Frage der Anwendung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für Flusskreuzfahrten über den 31. Dezember 2011 hinaus gekommen, und welche Schlüsse zieht die Bundesregierung konkret daraus? e te R u T d m g P u d s g A d g (D Z n li m S v W d b e re B s s Z d M z ru v (C (D Es ist vorgesehen, dass die vom Koalitionsausschuss ingesetzte Kommission zur Überprüfung der ermäßig- n Umsatzsteuersätze die verschiedenen Vorschläge zur eform des ermäßigten Umsatzsteuersatzes umfassend nd ergebnisoffen prüfen soll. Dazu gehört auch die hematik des Umsatzsteuersatzes für die Personenbeför- erung mit Schiffen. Die konstituierende Sitzung dieser Kommission usste aus terminlichen Gründen vertagt werden. Eine Verlängerung der bis zum 31. Dezember 2011 eltenden Übergangsreglung würde der ergebnisoffenen rüfung der Mehrwertsteuerkommission zuwider laufen nd dem Ergebnis der Kommission vorgreifen. Die Bun- esregierung wird daher dem Gesetzgeber keinen Vor- chlag für eine weitere Verlängerung der Übergangsre- elung unterbreiten. nlage 34 Antwort es Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Fra- en des Abgeordneten Manfred Kolbe (CDU/CSU) rucksache 17/7083, Fragen 57 und 58): Würde aus Sicht der Bundesregierung das aktuell der Eu- ropäischen Finanzstabilisierungsfazilität, EFSF, noch zu Ver- fügung stehende Bürgschaftsvolumen – auch unter Berück- sichtigung der beabsichtigten Erweiterung – bzw. das geplante Bürgschaftsvolumen des Europäischen Stabilitätsmechanis- mus, ESM, ausreichen, um auch Hilfsprogramme für Spanien und/oder Italien aufzulegen? Kann die Bundesregierung ausschließen, dass das Volu- men der EFSF von geplanten garantierten 750 Milliarden Euro und das geplante Volumen des ESM ab 2013 in Höhe von 700 Milliarden Euro künftig noch weiter erhöht werden müssen? u Frage 57: Die im März 2011 und Juli 2011 beschlossenen Maß- ahmen zur Ertüchtigung der Europäischen Finanzstabi- sierungsfazilität, EFSF, und Flexibilisierung der Instru- ente von EFSF/ESM sind Teil einer Gesamtstrategie zur icherstellung der Finanzstabilität und Stärkung der Kon- ergenz, Wettbewerbsfähigkeit und Steuerung im Euro- ährungsgebiet. Die Bundesregierung ist zuversichtlich, ass diese Gesamtstrategie zur Lösung des Schuldenpro- lems ausreicht und weitere Rettungspakete somit nicht rforderlich sind. Italien und Spanien haben das Vertrauen der Bundes- gierung, ihre jeweiligen Probleme selbst zu lösen. eide Länder haben bereits umfangreiche Maßnahmen owohl in haushalts- als auch wirtschaftspolitischer Hin- icht auf den Weg gebracht. u Frage 58: Die Bundesregierung geht davon aus, dass es mit den urch die Staats- und Regierungschefs der Eurozone im ärz 2011 sowie Juli 2011 beschlossenen Maßnahmen ur Ertüchtigung der Europäischen Finanzstabilisie- ngsfazilität, EFSF, und Flexibilisierung der Instrumente on EFSF und dem Europäischen Stabilisierungsmecha- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 129. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. September 2011 15195 (A) ) )(B) nismus gelingt, Gefahren für die Finanzstabilität im Euro- Währungsgebiet wirksam abzuwehren. Mit dem Ände- rungsgesetz zum Stabilisierungsmechanismusgesetz werden derzeit die nationalen Voraussetzungen für die Ertüchti- gung und weitere Flexibilisierung des Rettungsschirms EFSF geschaffen. Nach Abschluss der parlamentarischen Verfahren können der geänderte EFSF-Rahmenvertrag in Kraft treten und die neuen Instrumente zum Einsatz kom- men. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Fra- gen des Abgeordneten Klaus Ernst (DIE LINKE) (Drucksache 17/7083, Fragen 59 und 60): Trifft es zu, dass bei einem Ausfall der KfW-Darlehen in Höhe von 13,5 Milliarden Euro im Rahmen des ersten Hilfs- paketes für Griechenland der Bundeshaushalt zusätzlich be- lastet wird, und mit welchen Belastungen – bitte mindestens angeben, mit welcher Belastung minimal und maximal ge- rechnet wird – ist für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 zu rechnen? Wie hoch läge der daraus resultierende kumulierte fiskali- sche Anpassungsdruck für die folgenden Haushaltsjahre? Die Bundesregierung geht nicht von einem Ausfall der KfW-Darlehen aus. Griechenland erhält derzeit Hilfen aus dem im Früh- jahr 2010 vereinbarten bilateralen EU-/IWF-Hilfs- programm. Der Anteil der Euromitgliedstaaten umfasst 80 Milliarden Euro. Für den deutschen Anteil in Höhe von 22,4 Milliarden Euro – gemäß deutschem EZB-An- teil ohne Berücksichtigung Griechenlands – fungiert die KfW als Kreditgeberin. Ihr gegenüber hat die Bundesre- gierung entsprechend dem Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen zum Erhalt der für die Finanzstabilität in der Währungsunion erforderlichen Zahlungsfähigkeit der Hellenischen Republik (Währungsunion-Finanzsta- bilitätsgesetz – WFStG) vom 7. Mai 2010 eine Gewähr- leistung in dieser Höhe übernommen. Im Rahmen des Griechenland-Programms wurden bisher fünf Tranchen ausgezahlt, davon rund 13,5 Milliarden Euro von Deutschland. Würde der Bund aus dieser Gewährleistung – entge- gen der Erwartung der Bundesregierung – in Anspruch genommen, müsste er die entsprechenden Verpflichtun- gen aus dem Kreditvertrag Griechenlands mit der KfW erfüllen. Hiervon entfallen beim jetzigen Auszahlungs- stand auf die Jahre 2012 und 2013: 2012 0,23 Milliarden Euro 2013 0,77 Milliarden Euro. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Fragen der Abgeordneten Elke Ferner (SPD) (Drucksa- che 17/7083, Fragen 62 und 63): Z S z „ K o n li P Z b te v te w d z jä m w e d s a V le A d F (S (C (D Wie viele der vom Bundesministerium für Arbeit und So- ziales genannten 17 000 Personen, die im Jahr 2013 die An- spruchsvoraussetzungen für die „Zuschussrente“ erfüllen würden, erfüllen diese ausschließlich durch Beitragszeiten nach § 55 SGB VI? Soll die Zahlung der „Zuschussrente“ an das Erreichen ei- ner Altersgrenze oder den Bezug einer vollen Rente wegen Alters gebunden sein, und wie würden in dem Fall, dass das Erreichen der Regelaltersgrenze entscheidend ist, die Renten derjenigen berücksichtigt, die aufgrund eines vorzeitigen Rentenzugangs eine Rente mit Abschlägen beziehen? u Frage 62: Beitragszeiten im Sinne des § 55 des Sechsten Buches ozialgesetzbuch, SGB VI, sind nicht identisch mit den u den Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug der Zuschussrente“ zählenden Zeiten aus Beschäftigung, indererziehung und Pflege. Zeiten der Arbeitslosigkeit der freiwillige Beiträge ohne Erwerbstätigkeit zählen icht zu den für den Bezug der „Zuschussrente“ erforder- chen Zeiten aus Beschäftigung, Kindererziehung und flege. u Frage 63: Ziel der „Zuschussrente“ ist, die Lebensleistung – Ar- eit, Kindererziehung oder Pflege sowie zusätzliche Al- rsvorsorge – zu honorieren. Deshalb sieht das Konzept or, die „Zuschussrente“ mit dem Erreichen der Regelal- rsgrenze – nach dem Abschluss der regelmäßigen Er- erbsphase – zu leisten, langfristig also nach Vollen- ung des 67. Lebensjahres. Die „Zuschussrente“ soll ielgenau bei den Personen ankommen, die trotz lang- hriger Anstrengungen im Alter nicht über ein ange- essenes Auskommen verfügen. Die „Zuschussrente“ ird dann geleistet, wenn die vollen Ansprüche aus der igenen Alterssicherung nicht ausreichen. Wer wegen er vorzeitigen Inanspruchnahme eine Rente mit Ab- chlägen bezieht, kann ab dem Erreichen der Regel- ltersgrenze eine „Zuschussrente“ erhalten, wenn er die oraussetzungen erfüllt. Durch die „Zuschussrente“ sol- n allerdings die Abschläge nicht kompensiert werden. nlage 37 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die ragen des Abgeordneten Dr. Ernst Dieter Rossmann PD) (Drucksache 17/7083, Fragen 64 und 65): Wie bewertet die Bundesregierung die gemachten Erfah- rungen bei der Umsetzung des Teilhabepakets in Bezug auf den bürokratischen Aufwand, der bei den zuständigen Stellen einerseits und in den Kindertagesstätten und Schulen anderer- seits in der Abwicklung der vereinbarten Leistungen in den Bereichen der Mittagsverpflegung, der schulischen Unterstüt- zung, der Bezuschussung von Klassenfahrten und der Gut- scheine zur Teilhabe bei Sportvereinen, Musikschulen, Ju- gendfreizeiten etc. anfällt? Welche Veränderungen im bürokratischen Ablauf werden von der Bundesregierung aufgrund der vorliegenden Erfah- rungsberichte betrieben oder sind geplant? 15196 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 129. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. September 2011 (A) ) )(B) Zu Frage 64: Der Bund ist für die Umsetzung der Regelungen zum Bildungs- und Teilhabepaket (im Folgenden: Bildungs- paket) nicht zuständig. Träger der Leistungen sind die Kreise und kreisfreien Städte; diese sind auch für die Entscheidung über die konkreten Erbringungswege – Aus- gabe von Gutscheinen an die Berechtigten oder Direkt- zahlungen an die Leistungsanbieter wie zum Beispiel Vereine – verantwortlich. Die Rechts- und gegebenen- falls die Fachaufsicht obliegt den Ländern. Auch die Ab- wicklung der Antragsbearbeitung (an einer zentralen Stelle des kommunalen Trägers oder zusätzlich je nach Leistungsart unter Einbeziehung der Schulen, Kinderta- gesstätten oder Anbieter oder nur über die genannten Einrichtungen) bestimmen die kommunalen Träger. Der Bund hat insoweit weder eigene Erfahrungswerte noch eine Weisungs- oder Entscheidungsbefugnis. Zu Frage 65: Da der Bund für die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets nicht zuständig ist, hat die Bundesregie- rung keine Entscheidungskompetenz über die entspre- chenden Verfahrensabläufe. Die Umsetzung des Bil- dungspakets wurde in den Bund-Länder-Ausschuss nach § 18 c des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, SGB II, überführt. Dieser Ausschuss beobachtet und berät die zentralen Fragen der Grundsicherung für Arbeitsuchende und Fragen der Aufsicht. Dort wurde eine spezielle Ar- beitsgruppe, BLAG, eingerichtet. Ihr gehören das Bun- desministerium für Arbeit und Soziales, das Bundes- ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, die Bundesagentur für Arbeit, BA, alle Länder sowie die kommunalen Spitzenverbände an. Den Vorsitz hat der- zeit das Land Niedersachsen inne. Beraten werden zum Beispiel Fragen der Rechtsauslegung und des Verwal- tungsvollzugs. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE LINKE) (Drucksache 17/7083, Frage 56): Wie hat der Hauptausschuss im Rahmen des Mindestar- beitsbedingungengesetzes seine Ablehnung des Antrags auf einen Callcenter-Mindestlohn konkret begründet, und auf welche vorliegenden amtlichen Daten hat sich der Hauptaus- schuss bei seiner Einschätzung berufen, es gebe in der Call- centerbranche keine sozialen Verwerfungen (bitte anders als in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/7132 tatsächlich auf die konkrete Begründung eingehen und konkret entsprechen- des Datenmaterial nach verwandter Statistik etc. nennen so- wie ausschlaggebende Werte)? Der Hauptausschuss nach dem Mindestarbeitsbedin- gungengesetz ist ein autonomes Gremium, das in seiner Geschäftsordnung die Vertraulichkeit seiner Verhandlun- gen beschlossen hat. Der Hauptausschuss hat nach Sich- tung der vorliegenden amtlichen Daten und in Würdigung des Antrags und der Erläuterungen des Antragstellers ent- s V A d F L C tu s m ti re n d v g a a B s B C 4 g lo a s e B v B z 2 B re h z s fr re d d ri M (C (D chieden, dass in der Callcenterbranche keine sozialen erwerfungen vorliegen. nlage 39 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die rage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE INKE) (Drucksache 17/7083, Frage 67): Wie hoch ist der Anteil der sogenannten Aufstocker – Er- werbstätige mit Bezug von Arbeitslosengeld II – in der Ge- samtwirtschaft und in der Callcenterbranche – bitte anders als in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 19 auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/7132 entspre- chende Quote nennen -, und wie hat sich die Zahl der Be- schäftigten in der Callcenterbranche seit 2000 entwickelt (bitte nach Bund und Bundesländern aufführen und wenn möglich den Beschäftigungsanteil der jeweiligen Bundeslän- der)? Eine Aussage zu den sogenannten Aufstockern in der allcenterbranche ist mithilfe einer integrierten Auswer- ng von Beschäftigungsstatistik und Grundsicherungs- tatistik der Bundesagentur für Arbeit möglich. Auf die ethodischen Einschränkungen, die bei der Interpreta- on der Daten zu berücksichtigen sind, hat die Bundes- gierung bereits in ihrer Antwort auf Frage 19 der Klei- en Anfrage der Fraktion Die Linke „Niedriglöhne in er Callcenterbranche und das gescheiterte Mindestlohn- erfahren“ (Drucksache 17/6777) hingewiesen. Auf- rund verbesserter Hochrechnungsverfahren können die ktuellen Ergebnisse etwas von den früheren Angaben bweichen. Die Zahl der Aufstocker, also der Arbeitslosengeld-II- ezieher mit einem sozialversicherungspflichtigen Be- chäftigungsverhältnis und zeitgleichem Zufluss von ruttoerwerbseinkommen lag im Dezember 2010 in der allcenter-Branche bei rund 4 600; das waren etwa ,9 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäfti- en in dieser Branche. Zudem gab es rund 600 Arbeits- sengeld-II-Bezieher, die in der Callcenterbranche usschließlich geringfügig beschäftigt waren und tat- ächlich Einkommen aus Erwerbstätigkeit erhielten; dies ntspricht 9,3 Prozent aller ausschließlich geringfügig eschäftigen in dieser Branche. Insgesamt über alle Branchen lag der Anteil der sozial- ersicherungspflichtig beschäftigten Arbeitslosengeld-II- ezieher mit Einkommen aus Erwerbstätigkeit an allen so- ialversicherungspflichtig Beschäftigten im Dezember 010 bei 2,0 Prozent. Der Anteil der Arbeitslosengeld-II- ezieher, die ausschließlich geringfügig beschäftigt wa- n und zeitgleich Einkommen aus Erwerbstätigkeit er- ielten, lag wirtschaftszweigübergreifend bei 11,7 Pro- ent. Soweit Sie nach der Entwicklung der Zahl der Be- chäftigten in der Callcenterbranche seit dem Jahr 2000 agen und auch bitten, diese nach Bundesländern diffe- nziert darzustellen, will ich zunächst auf die Antwort er Bundesregierung auf die Fragen Nr. 11 und Nr. 13 er Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke „Nied- glöhne in der Callcenter-Branche und das gescheiterte indestlohnverfahren“ (Drucksache 17/6777) hinwei- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 129. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. September 2011 15197 (A) ) )(B) sen. In der Antwort auf Frage Nr. 11 ist ausgeführt, dass zum Stichtag 31. Dezember 2010 die Statistik der Bun- desagentur für Arbeit für die Callcenterbranche rund 93 600 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und rund 7 100 ausschließlich geringfügig entlohnte Beschäftigte ausweist. Das waren rund 0,3 Prozent aller sozialversi- cherungspflichtig Beschäftigten und rund 0,1 Prozent al- ler ausschließlich geringfügig entlohnte Beschäftigten in Deutschland. Für die Erstellung einer Zeitreihe seit dem Jahr 2000 – nach Bundesländern differenziert – bedarf es einer umfassenderen Auswertung der Statistik der Bun- desagentur für Arbeit. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage der Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/7083, Frage 68): Welche konkreten Aufgaben übernimmt das deutsche Un- terseeboot U 34 im Rahmen der Operation Active Endeavour, OAE? Das Unterseeboot U 34 trägt im Rahmen der OAE zur Erstellung eines Lagebildes im Mittelmeer bei. Dazu sammelt das Boot Informationen über Standorte, Bewe- gungen und Identität von Schiffen im überwachten See- gebiet und übermittelt diese an das Allied Maritime Command in Neapel, MC Naples. Die Meldungen aller an OAE beteiligten Einheiten werden im MC Naples zu einem Gesamtlagebild zusam- mengeführt. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage der Abgeordneten Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) (Drucksache 17/7083, Frage 69): Wie bewertet die Bundesregierung Informationen (verglei- che Kölner Stadt-Anzeiger vom 22. September 2011), laut de- nen – entgegen den bisherigen Vorschlägen des Bundesminis- ters der Verteidigung, Dr. Thomas de Maizière – Bonn Hauptsitz des Bundesministeriums der Verteidigung bleiben soll, und bis zu welchem Zeitpunkt wird die Bundesregierung in dieser Frage eine definitive Entscheidung treffen? Medienberichte werden durch das Bundesministe- rium der Verteidigung grundsätzlich weder bewertet noch kommentiert. Zu Ihrer Information kann ich jedoch sagen, dass über die örtliche Ausgestaltung des Ministeriums noch keine Grundsatzentscheidung getroffen worden ist. Dies wird voraussichtlich bis Ende Oktober geschehen. Anlage 42 Antwort der Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf die Frage der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) (Drucksache 17/7083, Frage 70): tu la b B A d d (B F Z s d d fü Z n R p A d d L (C (D Aus welchen Gründen verzögert sich die ursprünglich für den Monat September 2011 angekündigte Vorlage der Eck- punkte der Pflegereform – nach den vorliegenden Informatio- nen – bis Ende Oktober 2011, und ist die Bundeskanzlerin be- reit, das Gesetzesvorhaben zu ihrem persönlichen Anliegen zu machen, um das geplante Inkrafttreten der Reform zum 1. Ja- nuar 2012 zu sichern? Die Bundesregierung nimmt sich die für die Erarbei- ng der Pflegereform notwendige Zeit, um zu guten, ngfristig tragfähigen Ergebnissen im Sinne der Pflege- edürftigen und ihrer Angehörigen zu kommen. Die undeskanzlerin unterstützt dieses Anliegen. nlage 43 Antwort er Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf ie Fragen der Abgeordneten Elisabeth Scharfenberg ÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/7083, ragen 71 und 72): Wie sieht angesichts der erneuten Verschiebung der ur- sprünglich für den September 2011 angekündigten Vorstel- lung von Eckpunkten zur Pflegereform nunmehr der Zeitplan der Bundesregierung für diesen Gesetzgebungsprozess aus, und auf welche Art und Weise gedenkt die Bundesregierung dabei die erheblichen Meinungsverschiedenheiten innerhalb der Bundesregierung über die Finanzreform der Pflegeversi- cherung zu lösen? Wie sieht der genaue Arbeits- und Zeitplan des Experten- beirats aus, den die Bundesregierung für die Reform des Pfle- gebedürftigkeitsbegriffs erneut eingesetzt hat bzw. erneut ein- zusetzen gedenkt, und welche Auswirkungen hat dies auf die Planung des Gesetzgebungsverfahrens zur Pflegereform ins- gesamt? u Frage 71: Die Vorlage von Eckpunkten wird nach Einigung chnellstmöglich erfolgen. Daran wird sich umgehend as Gesetzgebungsverfahren anschließen. Die Vorstellungen der Beteiligten werden wie üblich iskutiert und einer sachgemäßen Entscheidung zuge- hrt. u Frage 71: Die Einsetzung des Beirats und die Schaffung eines euen Pflegebedürftigkeitsbegriffs sind Bestandteile der eform der Pflegeversicherung, für die ein Eckpunkte- apier vorbereitet wird. nlage 44 Antwort er Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf ie Frage des Abgeordneten Harald Weinberg (DIE INKE) (Drucksache 17/7083, Frage 73): Wie positioniert sich die Bundesregierung zu den Aussa- gen von Professor Dr. Bert Rürup in seinem Interview mit der taz vom 22. August 2011, die Kapitaldeckung komme zu spät und sei zu teuer, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass der geplante monatli- che Beitrag für den Aufbau einer kapitalgedeckten Säule in der Pflegeversicherung nach Aussage von Professor Dr. Bert Rürup „in keinem Verhältnis zu den Verwaltungs- und Anla- 15198 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 129. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. September 2011 (A) ) )(B) gekosten stünde, die auf monatlich 3 Euro geschätzt werden“, mit dem zusätzlichen Widerspruch, dass der Beitrag zur er- gänzenden Kapitaldeckung trotzdem niedrig gehalten werden müsste, weil sonst ein Sozialausgleich nötig ist, damit aber ebenfalls bei niedrigen Beiträgen die von Professor Dr. Bert Rürup bezifferten Verwaltungskosten im Verhältnis zu den Er- gebnissen zu hoch sind? Für eine Gesellschaft mit anhaltend niedriger Gebur- tenrate kommt eine ergänzende Kapitaldeckung keines- wegs zu spät, sondern stärkt die intergenerative Gerech- tigkeit. Die Höhe der Verwaltungskosten für eine kapitalgedeckte Ergänzung der sozialen Pflegeversiche- rung hängt maßgeblich von den Einzelheiten ihrer Aus- gestaltung ab. Durch effiziente Kooperation der an ihr beteiligten Stellen kann sie auf ein Mindestmaß begrenzt werden, das in einem vernünftigen Verhältnis zum Zu- satzbeitrag insgesamt steht. Anlage 45 Antwort der Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf die Frage der Abgeordneten Kathrin Senger-Schäfer (DIE LINKE) (Drucksache 17/7083, Frage 75): Wann wird der angekündigte neue Pflegebeirat unter dem Vorsitz von Dr. Jürgen Gohde offiziell einberufen, und wie setzt sich dieser Beirat zusammen? Der Beirat wird zeitnah seine Arbeit aufnehmen. Es ist sachgerecht, auf die Mitglieder des seinerzeitigen Beirats zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbe- griffs zuzugehen, um Kontinuität zu gewährleisten und schnell zu Ergebnissen zu kommen. Anlage 46 Antwort der Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf die Frage der Abgeordneten Kathrin Senger-Schäfer (DIE LINKE) (Drucksache 17/7083, Frage 76): Wie viele der Menschen in Deutschland, die nach dem Vorschlag des Beirats zur Überprüfung des Pflegebedürftig- keitsbegriffs anspruchsberechtigt wären, haben heute keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Elften Buch Sozialgesetz- buch, da der enge Pflegebegriff diese von vornherein von der Leistungsgewährung ausschließt, und wie viele Menschen in Deutschland benötigen Unterstützung im Alltag und bei der häuslichen Versorgung, ohne dass sie Leistungen der Pflege- versicherung erhalten? Der Beirat hat nicht einen, sondern mehrere Vor- schläge gemacht. Je nachdem variiert auch die Zahl der Versicherten, die nach dem neuen Pflegebedürftigkeits- begriff anders als heute einen Anspruch auf Leistungen hätten. Anlage 6 des Umsetzungsberichtes des Beirats, Mai 2009, Seite 59 ff., enthält entsprechende Szenarien. Anlage 47 Antwort der Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf die Fragen der Abgeordneten Bärbel Bas (SPD) (Druck- sache 17/7083, Fragen 77 und 78): Z G m h n w A Z A w n s g b s V d N m z k Z z n n n A d F L Z d B (C (D Wie beurteilt die Bundesregierung die fehlende zeitliche wie räumliche Abstimmung zwischen dem Apothekennot- dienst und der ärztlichen Notfallpraxis speziell in ländlichen Gebieten, insbesondere in Bezug auf § 23 Abs. 2 der Verord- nung über den Betrieb von Apotheken, ApBetrO? Plant die Bundesregierung eine Änderung der ApBetrO mit dem Ziel einer Koppelung zwischen den ärztlichen Not- fallpraxen und den Apothekennotdiensten, und wie würde sich eine solche Änderung auf die Versorgung in Regionen mit einer geringen Versorgungsdichte auswirken? u Frage 77: Die Apothekenbetriebsordnung legt in § 23 als rundsatz fest, dass Apotheken ständig dienstbereit sein üssen. Ausnahmen von der Dienstbereitschaft beste- en für bestimmte Nebenzeiten sowie für Zeiten, in de- en eine Befreiung von der zuständigen Behörde erteilt ird, weil die Arzneimittelversorgung durch eine andere potheke sichergestellt ist. Dies sind insbesondere die eiten des Nacht- und Notdienstes. Die Aufstellung und usgestaltung von Notdienstplänen für Apotheken so- ie die Regelung des ärztlichen Notfalldienstes obliegen ach den landesrechtlichen Heilberufs- bzw. Kammerge- etzen den Ländern in eigener Zuständigkeit. Für den Bereich des vertragsärztlichen Notdienstes ilt nach § 75 Abs. 1 Satz 2 Fünftes Buch Sozialgesetz- uch, SGB V, dass der Sicherstellungsauftrag der Kas- enärztlichen Vereinigungen auch die vertragsärztliche ersorgung zu den sprechstundenfreien Zeiten, Not- ienst, umfasst. Die Einzelheiten der Organisation des otdienstes sind daher im Rahmen der Satzungsautono- ie der Kassenärztlichen Vereinigungen zu regeln. Eine eitliche und räumliche Abstimmung mit dem Apothe- ennotdienst ist danach grundsätzlich möglich. u Frage 78: Eine etwaige Regelung mit dem Ziel einer Koppelung wischen dem ärztlichen Notdienst und den Apotheken- otdiensten könnte nicht in der Apothekenbetriebsord- ung erfolgen. Die Verordnung dient dazu, einen ord- ungsgemäßen Betrieb der Apotheken zu gewährleisten. nlage 48 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die ragen des Abgeordneten Alexander Ulrich (DIE INKE) (Drucksache 17/7083, Fragen 79 und 80): Wie hoch wird der finanzielle Beitrag des Bundes sein, vor dem Hintergrund, dass das Volumen für den Neubau des Mili- tärkrankenhauses für die US-Airbase Ramstein in der Gemar- kung Weilerbach rund 1,2 Milliarden Euro betragen soll, und auf welcher vertraglichen Grundlage bzw. Beschlussfassung beruht er? Ist vor dem Hintergrund, dass auch Infrastrukturanbindun- gen außerhalb der US-amerikanischen Liegenschaft notwen- dig sein werden, mit weiteren Kosten zu rechnen? u Frage 79: Grundlage für die Durchführung der Baumaßnahmen er US-Streitkräfte in Deutschland ist das zwischen dem und und den US-Streitkräften vereinbarte Verwaltungs- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 129. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. September 2011 15199 (A) ) )(B) abkommen „Auftragsbautengrundsätze 1975 (ABG 75)“. Hier ist auch die von den US-Streitkräften zu leistende finanzielle Entschädigung für die Tätigkeit der Deut- schen Bauverwaltung bei der Durchführung der US- Baumaßnahmen festgelegt. Diese Entschädigung entspricht nicht den tatsächli- chen Kosten, die der Bund für die Tätigkeit der organge- liehenen Bauverwaltung der Länder und die von ihr be- auftragten freiberuflichen Planer zu entrichten hat. Die Differenz, rund 75 Prozent der Planungskosten, wird vom Bund aus Mitteln des Bundesministeriums für Ver- kehr, Bau und Stadtentwicklung finanziert. Auf Basis der von den US-Streitkräften genannten Baukosten für den Neubau der US-Klinik in Weilerbach, rund 750 Mil- lionen Euro, ist hierfür im Bundeshaushalt ein Finanzie- rungsbeitrag von rund 125 Millionen Euro erforderlich. Zu Frage 80: Die Höhe der für die Erweiterung der Infrastrukturan- bindungen erforderlichen Kosten ist noch nicht bekannt. Der Bund geht davon aus, dass diese Kosten von den US-Streitkräften getragen werden. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die Frage der Abgeordneten Anette Kramme (SPD) (Druck- sache 17/7083, Frage 81): Trifft die Aussage des stellvertretenden tschechischen Ver- kehrsministers Ivo Toman zu, dass das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die bislang im Vordringli- chen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans enthaltene Elek- trifizierung der Strecke Nürnberg–Marktredwitz nicht weiter verfolgen wird, und, wenn ja, was sind die Gründe dafür? Diese Aussage hat der tschechische Vizeminister Toman nach Informationen des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung nicht gemacht. Die Aussage trifft auch nicht zu. Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die Frage der Abgeordneten Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/7083, Frage 82): Hat die Finanzplanung des Entwurfs zum Investitionsrah- menplan 2011 bis 2015 des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Auswirkungen auf den Bundesan- teil zur Finanzierung der B 50 (neu) mit Hochmoselübergang, und wird das Kosten-Nutzen-Verhältnis dieses Neubauvorha- bens neu berechnet angesichts erwarteter Mehrkosten und ge- ringerem Verkehrsnutzen wegen geänderter Verkehrsströme und sinkender Fahrgastzahlen des Flughafens Hahn? Mit der Aufstellung des Investitionsrahmenplans 2011 bis 2015, IRP, kommt der Bund unter anderem sei- ner in § 5 Abs. 1 Fernstraßenausbaugesetz festgelegten Verpflichtung nach, Fünfjahrespläne aufzustellen. Dieser Plan ist kein Finanzierungsplan, sondern legt fest, wel- che Vorhaben des Bedarfsplans für die Bundesfernstra- ß d d k s v d s A b o B A d F N n te u E te m s B A d F L Z G d p (C (D en im kommenden Fünfjahreszeitraum realisiert wer- en sollen. Insofern hat der IRP keine Auswirkung auf ie Finanzierung der B 50 neu zwischen dem Autobahn- reuz Wittlich, A 1/A 60, und Longkamp, B 50 alt, ein- chließlich Hochmoselübergang. Bei dem 2010 ermittelten Nutzen-Kosten-Verhältnis on 1,8 wurde eine eher zurückhaltende Entwicklung es Flughafens Frankfurt Hahn und somit auch eine ent- prechende Verkehrsentwicklung zugrunde gelegt. Ein bsinken des Nutzen-Kosten-Verhältnisses des in Bau efindlichen Projektes infolge von Kostensteigerungen der geringeren Verkehrsströmen auf einen Wert, der die auwürdigkeit gefährden würde, ist nicht zu befürchten. nlage 51 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die rage des Abgeordneten Friedrich Ostendorff (BÜND- IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/7083, Frage 83): Wie will die Bundesregierung den Widerspruch zwischen dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung bezüglich der Änderungsnotwen- digkeit des § 35 Abs. 1 Nr. 4 des Baugesetzbuchs und der da- mit verbundenen Privilegierung von Tierhaltungsanlagen im Außenbereich lösen, und welche inhaltlichen Gründe führen zu den unterschiedlichen Auffassungen beider Bundesminis- terien? Die Ressortabstimmung zum zweiten Teil der Baupla- ungsrechtsnovelle ist am 19. September 2011 eingelei- t worden. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau nd Stadtentwicklung und das Bundesministerium für rnähung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz arbei- n entsprechend den Vorgaben des § 19 Abs. 1 der Ge- einsamen Geschäftsordnung der Bundesregierung zu- ammen, um die Einheitlichkeit der Maßnahmen der undesregierung zu gewährleisten. nlage 52 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die ragen des Abgeordneten Werner Dreibus (DIE INKE) (Drucksache 17/7083, Fragen 84 und 85): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um den Fluglärm im Main-Kinzig-Kreis, Hessen, schnellstmöglich auf ein erträgliches Maß zurückzufahren, insbesondere die Verlegung und Absenkung der Flugrouten rückgängig zu ma- chen? Wie gedenkt die Bundesregierung auf die DFS Deutsche Flugsicherung Einfluss zu nehmen, um mit der Inbetrieb- nahme der neuen Start- und Landebahnen am Flughafen Frankfurt am Main das lärmärmere Anflugverfahren CDA einzuführen, wie dies auf dem Flughafen Köln/Bonn bereits praktiziert wird? u Frage 84: Seit Jahren weist die DFS Deutsche Flugsicherung mbH im Rahmen von Stellungnahmen zum Ausbau es Flughafens Frankfurt darauf hin, dass die heute im- lementierten Verfahren für die Steigerung der Kapazität 15200 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 129. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. September 2011 (A) ) )(B) am Flughafen Frankfurt benötigt werden. Dazu gehören auch die Verfahren im Raum des Main-Kinzig-Kreises. Die Flugverfahren wurden in der Fluglärmkommission nach § 32 b Luftverkehrsgesetz beraten und vom Bun- desaufsichtsamt für Flugsicherung festgesetzt. Im Rahmen einer Sachverhaltsaufklärung in der Sit- zung der Frankfurter Fluglärmkommission am 31. Au- gust 2011 hat die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH dargestellt, dass Optimierungen der Flugverfahren erst analysiert werden können, wenn ein Erfahrungszeitraum von sechs Monaten mit dem Betrieb der Landebahn Nordwest vorhanden ist. Der Betrieb der Landebahn Nordwest beginnt am 21. Oktober 2011. Untersuchun- gen für Optimierungen sind frühestens im 2. Quartal 2012 geplant. Die Bundesregierung hat Verständnis für den berech- tigten Wunsch nach möglichst geringer oder gar keiner Verkehrslärmbelastung. Die isolierte Anforderung, an ei- ner bestimmten Örtlichkeit eine Flugroutenplanung aus- zuschließen, verstieße aber gegen die Verpflichtung zur gesamtheitlichen Betrachtung aller relevant betroffenen Bereiche und zur Abwägung aller zu berücksichtigenden Belange. Dabei ist auch die Genehmigung des Flugha- fens zu berücksichtigen. Zu Frage 85: Am Flughafen Frankfurt/Main gibt es bereits zwei CDA-Anflugverfahren für die Nacht: Ein bereits seit mehreren Jahren verfügbares CDA- Verfahren baut auf einen kontinuierlichen Sinkflug aus- gehend von Radarvektoren durch die Lotsen auf. Seit Februar 2010 gibt es ein CDA-Verfahren, das von der Konstruktion her identisch ist mit dem Verfahren am Flughafen Köln-Bonn. Es handelt sich dabei um den „Segmentierten RNAV (GPS)-Anflug“. Dieses Verfah- ren führt zu Lärmentlastungen für Mainz und Offenbach. Derzeit sind allerdings Klagen neu betroffener Gemein- den gegen dieses CDA-Verfahren anhängig. Grundsätzlich wird ein CDA-Verfahren nur ange- wandt, wenn keine Sicherheitsgründe, zum Beispiel Staffelung, dagegen sprechen, wenn das Wetter keine Einschränkungen fordert und wenn aufgrund der Ver- kehrsdichte nicht damit zu rechnen ist, dass es zu Verzö- gerungen des nachfolgenden Verkehrs kommt. Beim ge- genwärtigen Stand der Technik ist diese Voraussetzung insbesondere aufgrund der Verkehrsdichte sowie der komplexen Verfahren im Fall Frankfurt tagsüber nicht gegeben. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die Frage der Abgeordneten Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD) (Drucksache 17/7083, Frage 86): Wie schätzt die Bundesregierung die Chancen ein, bis spä- testens Ende dieses Jahres eine Lösung des Fluglärmstreits gemäß der Stuttgarter Erklärung mit der Schweiz herbeizu- führen, und wird sie im Falle eines Scheiterns die Durchfüh- rungsverordnung zum 1. Januar 2012 verschärfen? S k S in A o R s B g te in s E o S K n n g G D E A d F (D Z d B U B g ri V b (C (D Die Bundesregierung plant, die Gespräche mit der chweiz über die Regelungen zum An- und Abflugver- ehr des Flughafens Zürich, gemäß Absprache mit der chweiz, bis zum Jahresende abzuschließen. Dies be- haltet die Möglichkeit, bei Scheitern der Gespräche im nschluss Anpassungen an der 220. Durchführungsver- rdnung vorzunehmen. Eine Änderung der bestehenden egelungen müsste jedoch vorab bei der EU-Kommis- ion notifiziert werden. Es war und ist Anliegen der undesregierung, zu diesem seit Jahrzehnten anhängi- en Thema die bestmögliche Kompromisslösung im In- resse aller zu erreichen. Im Herbst 2009 wurde vor dem Europäischen Gericht 1. Instanz eine Klage der Schweiz gegen eine Ent- cheidung der EU-Kommission verhandelt, die keine inwände gegen die derzeit erlassenen deutschen Ver- rdnungen erhoben hat. Das Gericht hat die Klage der chweiz am 9. September 2010 abgewiesen. Die EU- ommission ließ in der Verhandlung allerdings erken- en, dass veränderte Bedingungen in der Zukunft zu ei- er veränderten Beurteilung führen könnten. Überzo- ene Forderungen und deren Umsetzung könnten damit efahr laufen, als Diskriminierung bewertet zu werden. er Schweizer Bundesrat hat inzwischen Klage vor dem uropäischen Gerichtshof eingereicht. nlage 54 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die ragen des Abgeordneten Gustav Herzog (SPD) rucksache 17/7083, Fragen 87 und 88): Unter wessen Federführung wurde der deutsche Vorschlag für die Working Group on Noise of the United Nations Econo- mic Commission for Europe, UNECE, erarbeitet, der diese Woche in Genf als deutsche Position für die Regulation No. 51 – „Noise of M and N categories of vehicles“ – vorge- legt wurde, und auf welcher Rechtsgrundlage verhandelt die deutsche Delegation Grenzwerte für langfristig geltende Lärm- emissionen von Pkw, die Fahrzeugen Lärmentwicklungen von bis zu 82 dB(A) zugestehen, statt den dringend notwendigen Lärmschutz der Bevölkerung zu gewährleisten? Wie gedenkt die Bundesregierung ihre Lärmschutzziele zu erreichen, wenn sie in Genf für Lärmgrenzwerte von bis zu 82 dB(A) – zuzüglich weiterer 2 dB(A) für Offroad-Pkw der Klassen N3 und M3 – eintritt, obwohl selbst führende Auto- mobilhersteller für Sportwagen mitteilen, dass sie ohne Weite- res 10-dB(A)-leisere Pkw bauen könnten, wenn der Gesetzge- ber die Grenzwerte anpassen würde, und wie vereinbart die Bundesregierung ihr Vorgehen mit den gesundheits- und sozialpolitisch dringend gebotenen Lärmschutzinteressen der Bevölkerung? u Frage 87: Bei dem Vorschlag handelt es sich um eine zwischen em federführenden Bundesministerium für Verkehr, au und Stadtentwicklung, dem Bundesministerium für mwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und dem undesministerium für Wirtschaft und Technologie ab- estimmte Position. Ein Vertreter des Bundesministe- ums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat den orsitz der Arbeitsgruppe. Die deutsche Delegation, estehend aus Vertretern des Bundesministerium für Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 129. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. September 2011 15201 (A) ) )(B) Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Umwelt- bundesamt und Kraftfahrtbundesamt, verhandelt auf Grundlage des UNECE-Abkommens, das Deutschland ratifiziert hat. Zu Frage 88: Der Bundesregierung sind keine Äußerungen führen- der Sportwagenhersteller bekannt, die ein Reduktions- potenzial von 10 dB(A) beinhalten. Der vorgeschlagene Grenzwert für leistungsstarke Kraftfahrzeuge, umgangs- sprachlich „Sportwagen“, liegt bei 75 dB(A). Der Anteil dieser Kraftfahrzeuge beträgt weniger als 0,2 Prozent der in Deutschland zugelassenen Pkw. Die in der Frage genannten Klassen N3 bzw. M3 sind keine Pkw, sondern schwere Nutzfahrzeuge bzw. große Busse. Der Vorschlag der Bundesregierung sieht vor, dass die Grenzwerte in drei Stufen wesentlich reduziert werden. In der ersten Stufe, die zwei Jahre nach Veröffentlichung in Kraft treten soll, sollen die Grenzwerte mit einfachen Veränderungen am Kraftfahrzeug erreicht werden kön- nen. Zugrunde gelegt wurde, dass circa 10 Prozent der heute genehmigten Kraftfahrzeuge technisch verändert werden müssen. In der zweiten Stufe wurden circa 50 Prozent und in der dritten Stufe circa 90 Prozent zu- grunde gelegt. Lärmminderungsmaßnahmen werden für alle Fahr- zeugkategorien und -klassen gleichermaßen erforderlich sein. Somit tragen die vorgeschlagenen Grenzwerte für Kraftfahrzeuge wesentlich zum Erreichen der Ziele des Nationalen Verkehrslärmschutzpakets II bei. Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die Fragen des Abgeordneten Stephan Kühn (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/7083, Fragen 89 und 90): In welcher Höhe wird die ehemalige Gemeindeverkehrs- finanzierung – Fortführung der Kompensationsleistungen nach dem Entflechtungsgesetz ab 2014, Festlegung im Koali- tionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP – bis 2019 mit finanziellen Mitteln ausgestattet, und welche Ergebnisse brachten bisher die Verhandlungen mit den Ländern? Konnte mit den Ländern Einvernehmen über den jährli- chen Bedarf – 2014 bis 2019 – hergestellt werden, und wel- cher Bedarf ergibt sich aus Sicht der Bundesregierung? Zu Frage 89: Mit der Föderalismusreform I sind einige der bisheri- gen Bund-Länder-Mischfinanzierungen entflochten wor- den. Dazu gehört – neben der sozialen Wohnraumförde- rung, dem Hochschulbau und der Bildungsplanung – auch die Gemeindeverkehrsfinanzierung, die im Ge- meindeverkehrsfinanzierungsgesetz geregelt war. Ziel der Reform war es, die Zuweisung von Verantwortung an Bund und Länder klarer zu gestalten und die Handlungs- autonomie zu erhöhen. Die Höhe der Ausgleichszahlungen, die die Länder für den Wegfall der Beträge aus den sogenannten Lan- d s G 3 d s d b d g n Z b k g n m n F A fo d b d d d Z G g s s E z b fo re n b B a a h b s B s A d F L (C (D esprogrammen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsge- etzes aus dem Haushalt des Bundes erhalten, ist im rundgesetz und im Entflechtungsgesetz nur bis zum 1. Dezember 2013 festgelegt. Ab 2014 entfällt die auf ie alten Aufgaben – Gemeindeverkehrsfinanzierung, oziale Wohnraumförderung, Hochschulbau und Bil- ungsplanung – bezogene bereichsspezifische Zweck- indung. Bestehen bleibt nur eine investive Zweckbin- ung des Mittelvolumens. Ungeachtet des Wegfalls der esetzlichen gruppenspezifischen Zweckbindung kön- en die Mittel jedoch weiterhin entsprechend der weckbindung eingesetzt werden. Mehrere Länder ha- en bereits ihre Absicht hierzu erklärt. Die Sicherung der Finanzierung des ÖPNV und des ommunalen Straßenbaus ist eine wichtige Zukunftsauf- abe. Um den Ländern, Gemeinden und Verkehrsunter- ehmen die erforderliche Planungssicherheit zu geben, uss zwischen Bund und Ländern rechtzeitig Einver- ehmen darüber erzielt werden, in welcher Höhe die inanzierungsmittel für den Zeitraum 2014 bis 2019 zur ufgabenerfüllung der Länder noch angemessen und er- rderlich sind. Die Koalitionsvereinbarung sieht aus iesem Grund vor, über die Höhe der Finanzausstattung ereits in der Mitte dieser Legislaturperiode zu entschei- en. Die Verhandlungen zwischen Bund und Ländern wur- en im Mai 2011 aufgenommen. Es konnte bislang je- och noch keine Einigung erzielt werden. u Frage 90: Für die Bemessung der Leistungen gilt nach dem rundgesetz ein prospektiver, also auf die Zukunft erichteter Maßstab. Weil sich – abhängig von den ge- etzten Zielen und Annahmen – künftige Bedarfe grund- ätzlich in jeglicher Höhe ableiten lassen, können die inschätzungen, wie sie von den Fachministerkonferen- en der Länder vorgelegt wurden, nur Anhaltspunkte ieten. Zu berücksichtigen sind unter anderem auch die lgenden Gesichtspunkte: Die durch die verfassungsrechtlichen Verschuldungs- geln vorgegebene Rückführung der Nettokreditauf- ahme von Bund und Ländern, sogenannte Schulden- remse, erfordert in den Jahren bis 2020 eine enge egrenzung der Staatausgaben und beeinflusst damit uch das angemessene Niveau der Aufgabenerfüllung in llen Bereichen. Ziel der Föderalismusreform I ist nicht eine dauer- afte Mitfinanzierung früherer Gemeinschaftsaufgaben zw. Bereitstellung von Finanzhilfen durch den Bund, ondern im Endergebnis ein vollständiger Rückzug des undes aus diesen Gebieten. Das Grundgesetz regelt in- ofern finanzielle Übergangsbestimmungen. nlage 56 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die ragen der Abgeordneten Heidrun Bluhm (DIE INKE) (Drucksache 17/7083, Fragen 91 und 92): (A) (C) (D)(B) Wie ist der aktuelle Stand der Einnahmen und der Abruf der Mittel im Energie- und Klimafonds, EKF, für das Jahr 2011 für die energetische Gebäudesanierung der KfW-Förde- rung – aufgeschlüsselt nach Plan und Ist zum 30. September 2011 –, und sind für das Jahr 2012 Beschränkungen bei der Auszahlung aus dem EKF zu erwarten? Bereitet die Bundesregierung einen Ausgleich aus dem Bundeshaushalt für den Fall vor, dass die erwarteten Einnah- men des EKF nicht erreicht werden, um die geplanten Maß- nahmen – energetische Stadtsanierung, CO2-Gebäudesanie- rung, Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Elektromobilität – dennoch durch- führen zu können? Zu Frage 91: Im Energie- und Klimafonds sind 2011 bislang 75 Millionen Euro vereinnahmt worden. Im Wirtschafts- plan des Energie- und Klimafonds für 2011 sind für die im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms auf- gelegten KfW-Förderprogramme Verpflichtungsermäch- tigungen in Höhe von insgesamt 500 Millionen Euro ausgebracht worden. Die KfW hat zum 31. August 2011 Zusagen erteilt mit einem Gesamtkreditvolumen in Höhe von 813 Millionen Euro. Zu Frage 92: Für 2012 sind im Energie- und Klimafonds Mittel in Höhe von rund 780 Millionen Euro vorgesehen. Rund 420 Millionen Euro entfallen auf die von Ihnen ange- sprochenen Maßnahmen in den Bereichen energetische Stadtsanierung, CO2-Gebäudesanierung, Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zu erneuerbaren Energien und Energieeffizienz sowie Weiterentwicklung der Elek- tromobilität. Dieser Betrag wird, wie auch die Beträge für die anderen geplanten Maßnahmen, vorbehaltlich der Entscheidung des Parlaments zum Haushalt und zum Wirtschaftsplan des EKF 2012, in voller Höhe zur Verfü- gung stehen. Sollten die Einnahmen des Sondervermö- gens in einem Wirtschaftsplanjahr unter den Erwartun- gen liegen, kann der EKF unter den Voraussetzungen von § 4 Abs. 4 Satz 2 EKFG n. F. ein Liquiditätsdarle- hen aus dem Bundeshaushalt erhalten. V Offsetdrucker ertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln e , - 15202 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 129. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. September 2011 i, Bessemerstraße 83–91, 1 Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de 7980 129. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 28. September 2011 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14 Anlage 15 Anlage 16 Anlage 17 Anlage 18 Anlage 19 Anlage 20 Anlage 21 Anlage 22 Anlage 23 Anlage 24 Anlage 25 Anlage 26 Anlage 27 Anlage 28 Anlage 29 Anlage 30 Anlage 31 Anlage 32 Anlage 33 Anlage 34 Anlage 35 Anlage 36 Anlage 37 Anlage 38 Anlage 39 Anlage 40 Anlage 41 Anlage 42 Anlage 43 Anlage 44 Anlage 45 Anlage 46 Anlage 47 Anlage 48 Anlage 49 Anlage 50 Anlage 51 Anlage 52 Anlage 53 Anlage 54 Anlage 55 Anlage 56

    Rede von Dr. Marlies Volkmer
    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)