Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 129. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. September 2011 15185
(A) )
)(B)
Seit wann werden im Bundesministerium für Umwelt, Na-
turschutz und Reaktorsicherheit, BMU, Ministervorlagen und Kernkraftwerke von den jeweiligen Betreibern geplant
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Anlage 2
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/7083, Frage 1):
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Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Binder, Karin DIE LINKE 28.09.2011
Dr. Geisen, Edmund
Peter
FDP 28.09.2011
Höhn, Bärbel BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
28.09.2011
Homburger, Birgit FDP 28.09.2011
Dr. Jochimsen, Lukrezia DIE LINKE 28.09.2011
Dr. Lehmer, Max CDU/CSU 28.09.2011
Lutze, Thomas DIE LINKE 28.09.2011
Nahles, Andrea SPD 28.09.2011
Nord, Thomas DIE LINKE 28.09.2011
Dr. Ott, Hermann E. BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
28.09.2011
Pieper, Cornelia FDP 28.09.2011
Pronold, Florian SPD 28.09.2011
Scheel, Christine BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
28.09.2011
Senger-Schäfer, Kathrin DIE LINKE 28.09.2011
Strothmann, Lena CDU/CSU 28.09.2011
Trittin, Jürgen BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
28.09.2011
Wolff (Wolmirstedt),
Waltraud
SPD 28.09.2011
Wunderlich, Jörn DIE LINKE 28.09.2011
Zimmermann, Sabine DIE LINKE 28.09.2011
(C
(D
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Schreiben der Hausspitze dergestalt erfasst, dass sich im
BMU nachträglich, also auch heute, IT-basiert eruieren lässt,
welche Ministervorlagen und Schreiben der Hausspitze es zu
einem Themenbegriff, Sachverhalt, Standort oder Ähnlichem
und/oder in einem bestimmten Zeitraum gab?
In der Leitungsregistratur des Bundesministeriums
r Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, BMU,
erden seit 1995 Betreff, Absender, Aktenzeichen, Ein-
angsdatum und Absendedatum eingehender Briefe und
orlagen digital erfasst.
nlage 3
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage
er Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN) (Drucksache 17/7083, Frage 2):
Wann soll nach derzeitigem Planungsstand das Treffen der
Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel mit den Ministerpräsi-
denten der Länder zur Frage einer Endlagerstandortsuche
bzw. Suche von zu Gorleben alternativen Standorten stattfin-
den – falls noch kein Termin feststeht, wird gebeten, derzeit
ins Auge gefasste Terminmöglichkeiten anzugeben –, und wie
sieht der aktuelle Zeitplan des Bundesministeriums für Um-
welt, Naturschutz und Reaktorsicherheit für die Erarbeitung
des Entwurfs eines Endlagersuchgesetzes aus (bitte mit An-
gabe wesentlicher Zwischenetappen, Meilensteine etc.)?
Die Bundesregierung bekräftigt, dass die Generatio-
en, die die Kernenergie nutzen, auch für die Lagerung
er anfallenden radioaktiven Abfälle Sorge tragen müs-
en. Dies schließt die ergebnisoffene Weitererkundung
es Salzstocks in Gorleben ebenso ein, wie ein Verfahren
ur Ermittlung allgemeiner geologischer Eignungskrite-
en und möglicher Entsorgungsoptionen. Die Bundes-
gierung wird dazu bis Ende des Jahres einen Vorschlag
r eine gesetzliche Regelung unterbreiten. Die Bundes-
gierung wird alle Bundesländer, die ja teilweise einen
einungswechsel und Verantwortungsbereitschaft be-
undet haben, einladen und zu Gesprächen bitten und da-
it die Möglichkeit der Mitwirkung schaffen. Die Moda-
täten und der Zeitpunkt zur Gesprächseinladung sind
erzeit noch nicht endgültig geklärt.
nlage 4
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage
er Abgeordneten Ute Vogt (SPD) (Drucksache 17/7083,
rage 3):
Welche Maßnahmen zur Vorbereitung der Stilllegung und
des Rückbaus der am 6. August 2011 außer Betrieb genom-
menen Kernkraftwerke sind der Bundesregierung bekannt, die
von den jeweiligen Betreibern geplant bzw. bereits durchge-
führt werden, und welche Stilllegungskonzepte liegen diesen
Planungen an den jeweiligen Standorten zugrunde?
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, welche Maß-
ahmen zur Vorbereitung der Stilllegung und des Rück-
aus der am 6. August 2011 außer Betrieb genommenen
15186 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 129. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. September 2011
(A) )
)(B)
werden und welche Stilllegungskonzepte diesen Planun-
gen an den jeweiligen Standorten zugrunde liegen.
Anlage 5
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage
der Abgeordneten Ute Vogt (SPD) (Drucksache 17/7083,
Frage 4):
Wann wird der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit auf das Schreiben des niedersächsischen
Ministerpräsidenten, David McAllister, antworten, und wel-
che Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der in
dem Schreiben enthaltenen Forderung der Rückholbarkeit von
Atommüll bezüglich der Endlagersuche und bezüglich weite-
rer potenzieller Endlagerstandorte?
In dem Antwortschreiben an Herrn McAllister wurde
zur Rückholbarkeit Folgendes ausgeführt: Die Frage, ob
die Lagerung rückholbar gestaltet werden kann, sollte
zwischen dem möglichst schnellen Abschluss der Ab-
fälle von der Biosphäre und einer späteren Korrektur-
möglichkeit abgewogen werden. Hier ist eher die Frage
der Ausgestaltung des Einlagerungskonzepts bestim-
mend als die Auswahl des Endlagermediums.
Anlage 6
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage
des Abgeordneten Dirk Becker (SPD) (Drucksache
17/7083, Frage 11):
Wie schätzt die Bundesregierung jüngste Presseberichte
ein, denen zufolge mit einem neuerlichen Anstieg der EEG-
Umlage im kommenden Jahr zu rechnen ist, obwohl diese für
das laufende Jahr um 0,8 Cent pro Kilowattstunde deutlich zu
hoch berechnet wurde?
Die Erneuerbare-Energien-Gesetz(EEG)-Umlage 2012
wird spätestens am 15. Oktober auf Grundlage wissen-
schaftlicher Gutachten von den Übertragungsnetzbetrei-
bern festgelegt. Dabei fließt auch der Saldo des
EEG-Kontos zum 30. September 2011 ein. Die Bundes-
netzagentur hat in dem Verfahren eine Überwachungs-
funktion. Sie prüft die von den Übertragungsnetzbetrei-
bern vorzulegenden Daten. Die Ermittlung der Daten
und deren Prüfung sind noch nicht abgeschlossen und
sollten abgewartet werden. Ob die Umlage für 2011 zu
hoch prognostiziert war, kann erst am Ende des Jahres
2011 beurteilt werden.
Anlage 7
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage
des Abgeordneten Dirk Becker (SPD) (Drucksache
17/7083, Frage 12):
In welchem Umfang wird die privilegierte Strommenge,
das heißt die Strommenge, die von der Zahlung der EEG-Um-
lage befreit ist, im Zuge der EEG-Novelle 2012 zunehmen,
und welchen Einfluss hat die zunehmende EEG-Umlagebe-
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freiung von Unternehmen auf die Entwicklung der EEG-Um-
lage für nicht privilegierte Verbraucher?
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz, EEG, 2012 hat auf
ie im Jahr 2012 im Rahmen der Besonderen Aus-
leichsregelung privilegierte Strommenge keinen Ein-
uss, da für das Jahr 2012 die Privilegierung auf der
rundlage des EEG 2009 erfolgt.
nlage 8
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage
es Abgeordneten Gerd Bollmann (SPD) (Drucksache
7/7083, Frage 13):
Aus welchen Gründen erlaubt die Bundesregierung die
Überschreitung der Grenzwerte der 17. BImSchV, Bundes-
Immissionsschutzverordnung, bei der Mitverbrennung von
Abfällen in Anlagen – Zementwerken –, die zu mehr als die
Hälfte Müll verbrennen, und ist sie der Meinung, dass dies
ökologisch risikolos ist?
Im § 5 Abs. 1 Nr. 2 des Bundes-Immissionsschutzge-
etzes, BImSchG, ist der Vorsorgegrundsatz formuliert.
ie Anforderungen zur Vorsorge gegen schädliche Um-
elteinwirkungen, insbesondere durch Maßnahmen, die
em Stand der Technik entsprechen, sind für die Abfall-
erbrennung in der 17. BImSchV, Verordnung über die
erbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen,
onkretisiert. Die Anforderungen der 17. BImSchV gel-
n auch bei der Mitverbrennung von Abfällen in Kraft-
erken und Zementwerken.
Bei der Mitverbrennung von Abfällen ist bei der Fest-
gung der emissionsbegrenzenden Anforderungen auch
er anlagenspezifische Stand der Technik der Emissions-
inderung zu berücksichtigen. Deshalb besteht hier zu-
ächst keine absolute Übereinstimmung mit den Werten,
ie für eine Abfallmonoverbrennung gelten.
Wird jedoch bei der Mitverbrennung von Abfällen
ine prozentuale Obergrenze des genutzten Abfallanteils
n der Feuerungswärmeleistung überschritten, gelten
ieselben Emissionsbegrenzungen wie für die Abfallmo-
overbrennung. Die prozentuale Obergrenze ist in Kraft-
erken bei einem Abfallanteil von 25 Prozent und in Ze-
entwerken bei 60 Prozent festgelegt.
Um im Einzelfall unverhältnismäßige Härten beim
etreiber zu vermeiden, enthält die 17. BImSchV in § 19
ußerdem eine Ausnahmeregelung. Diese räumt der zu-
tändigen Vollzugsbehörde die Möglichkeit ein, abge-
chwächte Emissionsgrenzwerte zuzulassen. Hierbei
ind dann die im Vergleich zu den deutschen Vorgaben
twas schwächeren EU-rechtlichen Emissionsbegren-
ungen einzuhalten.
Die Ausnahmereglung wird im Zuge der Umsetzung
er Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen in
ationales Recht geprüft.
Insgesamt stellen die Anforderungen der 17. BImSchV
nd die sachgerechte Anwendung der Ausnahmerege-
ng den Schutz der menschlichen Gesundheit und der
mwelt sicher.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 129. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. September 2011 15187
(A) )
)(B)
Anlage 9
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage
des Abgeordneten Gerd Bollmann (SPD) (Drucksache
17/7083, Frage 14):
Welches Gefährdungspotenzial haben die Abfallgemische,
die in Kraftwerken und Zementwerken mit verbrannt werden,
insbesondere in Bezug auf anorganische Chlorgasverbindun-
gen, Salzsäure, Kohlenmonoxid, Dioxine und Furane?
Die Betreiber von Kraftwerken und die Zementindus-
trie sind an schadstoffarmen Abfällen interessiert, um die
anspruchsvollen Emissionsgrenzwerte der 17. BImSchV
leichter einhalten zu können. Darüber hinaus verwendet
die Zementindustrie im Hinblick auf die Produktanfor-
derungen für die Zemente besonders schadstoffarme Ab-
fälle, deren Eigenschaften durch Ersatzbrennstoffherstel-
ler wie Zementwerkebetreiber, insbesondere hinsichtlich
des Heizwertes, sowie der Wasser-, Chlor-, Quecksilber-
und Schwefelgehalte ständig güteüberwacht werden.
Unabhängig von der Art und Zusammensetzung der
Abfälle oder Abfallgemische dürfen die Emissions-
grenzwerte der 17. BImSchV nicht überschritten wer-
den. Das gilt auch für die genannten Schadstoffe.
Anlage 10
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage
des Abgeordneten Ulrich Kelber (SPD) (Drucksache
17/7083, Frage 15):
Wie stellt die Bundesregierung im Regime des EU-weiten
CO2-Zertifikatesystems sicher, dass die kostenlose Zuteilung
von CO2-Zertifikaten an Unternehmen im Luftverkehr nach
deren Einbeziehung in das System nicht dazu führt, dass der
Marktwert dieser Zertifikate im Wege der Opportunitätskos-
tenwälzung auf die Ticketpreise aufgeschlagen wird?
Die Möglichkeit der Überwälzung der (tatsächlichen
und der Opportunitäts-)Kosten der CO2-Zertifikate hängt
entscheidend vom bestehenden Wettbewerbsdruck ab.
Bei einem hohen Preiswettbewerb der Tickets – das heißt
bei schwacher Nachfrage – sowie bei Interkontinental-
flügen, wenn ausländische Konkurrenten weniger Zerti-
fikate für Strecken über außereuropäische Drehkreuze
vorweisen müssen, wird eine Überwälzung schwerfallen.
Für innereuropäische Flüge und Interkontinentalflüge
auf gleicher Strecke ist die Einführung des Emissions-
handels wettbewerbsneutral, da alle Fluggesellschaften
gleich belastet werden sollen. Verschiedene Studien wei-
sen darauf hin, dass in diesem wachsenden Markt eine
vollständige oder teilweise Überwälzung der tatsächli-
chen und Opportunitätskosten nicht ausgeschlossen wer-
den kann. Einen korrigierenden Eingriff in diesen Markt-
mechanismus sieht die Bundesregierung nicht vor. Es ist
vorgesehen, dass die Luftverkehrsbetreiber – unter ande-
rem wegen des in der Emissionshandelsrichtlinie festge-
legten Versteigerungsanteils – einen nicht unerheblichen
Teil der CO2-Zertifikate ersteigern müssen.
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nlage 11
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Fragen
er Abgeordneten Ulla Burchardt (SPD) (Drucksache
7/7083, Fragen 16 und 17):
Wie viele in Österreich und den Niederlanden studierende
Deutsche belegen ein Fach, das in Deutschland mit einem
zentralen bzw. einem lokalen Numerus clausus belegt ist, und
welches sind die bevorzugten Fächer?
Aus welchen Bundesländern stammen die in Österreich
und in den Niederlanden deutschen Studierenden überwie-
gend?
u Frage 16:
Im Jahr 2009 studierten 23 706 Deutsche in Öster-
ich – 20,5 Prozent aller Auslandsstudierenden. In den
iederlanden waren 20 805 deutsche Studierende
18,0 Prozent aller Auslandsstudierenden – einge-
chrieben. Für 2010 werden für die Niederlande nach
orläufigen Angaben 23 831 Studierende gemeldet.
Von den deutschen Studierenden in Österreich waren
Jahr 2009 10 525 oder 44,4 Prozent in Rechts-, Wirt-
chafts- und Sozialwissenschaften eingeschrieben.
prach- und Kulturwissenschaften studierten 3 160 bzw.
3,3 Prozent und Medizin oder Gesundheitswissenschaf-
n 2 679 oder 11,3 Prozent.
In den Niederlanden waren Rechts-, Wirtschafts- und
ozialwissenschaften mit 11 415 Studierenden oder
7,9 Prozent ebenfalls die beliebteste Fächergruppe für
eutsche. An zweiter Stelle folgen Medizin und
esundheitswissenschaften mit 2 761 Studierenden –
1,6 Prozent. Kunst und Kunstwissenschaft wurden von
838 deutschen Studierenden – 7,3 Prozent – belegt.
Eine Aufteilung nach Fächern, die in Deutschland mit
umerus clausus belegt sind, liegt nicht vor.
u Frage 17:
Zur Aufteilung nach Bundesländern liegen keine An-
aben vor.
nlage 12
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
es Abgeordneten René Röspel (SPD) (Drucksache
7/7083, Frage 18):
Aus welchen Gründen plant die Bundesregierung eine er-
hebliche Reduktion der Projektfördermittel für die Meeres-
und Polarforschung, und welche Projekte sollen über die Er-
höhung der Mittel für die Hightech-Strategie für den Klima-
schutz gefördert werden?
Der Mittelansatz unter Titel 685-40 Erläuterungszif-
r 3 für die Meeres- und Polarforschung wurde für das
H-Jahr 2012 von 4 Millionen Euro auf 3,5 Millionen
uro reduziert. Die Kürzung berücksichtigt an dieser
telle einen reduzierten Mittelbedarf durch die Verschie-
ung eines geplanten internationalen Kooperationspro-
kts im Bereich der Permafrostforschung.
15188 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 129. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. September 2011
(A) )
)(B)
Was die Erläuterungsziffer 1 „High-Tech-Strategie für
den Klimaschutz“ (Titel 685-40) betrifft, so werden im
Jahr 2012 Projekte im Bereich klimarelevante Meeres-
und Polarforschung mit 12,347 Millionen Euro geför-
dert.
Anlage 13
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage des
Abgeordneten René Röspel (SPD) (Drucksache 17/7083,
Frage 19):
Wie hoch waren die Abflüsse der im Bundeshaushalt zur
Verfügung gestellten Mittel zur Förderung der Forschung an
Fachhochschulen seit 2007, und wie viele Anträge wurden
von 2007 bis heute – nach Jahren unterteilt – für diese Förde-
rung eingereicht?
Die zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel für das
Programm „Forschung an Fachhochschulen“ stiegen von
28 Millionen Euro im Jahr 2007 über 30 Millionen Euro
im Jahr 2008 und 34 Millionen Euro in 2009 auf 37 Mil-
lionen Euro in den Jahren 2010 und 2011 an. Vom Jahr
2007 bis zum Jahr 2010 wurden stets rund 100 Prozent
der vom Bundeshaushalt zur Verfügung gestellten Mittel
verausgabt. Eine weitere Erhöhung des Etats um 10 Pro-
zent auf 40,7 Millionen Euro ist für das Haushaltsjahr
2012 vorgesehen.
Für alle vier Förderlinien des Programms „Forschung
an Fachhochschulen“ wurden im Jahr 2007 insgesamt
417 Anträge eingereicht. Die Zahl der eingereichten An-
träge stieg im Jahr 2008 auf 451. Im Jahr 2009 wurden
530 Anträge eingereicht und im Jahr 2010 waren es 511.
Im aktuellen Haushaltsjahr 2011 wurden bisher 596 An-
träge eingereicht. Bei der Förderlinie ProfilNT des Pro-
gramms „Forschung an Fachhochschulen“ ist eine
Antragstellung laufend möglich, ein gesondertes Aus-
schreibungsverfahren erfolgt nicht, sodass sich die Zahl
der eingereichten Anträge für das Jahr 2011 noch erhö-
hen könnte.
Anlage 14
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Frage
des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/7083, Frage 27):
Aus welchen Gründen verzögert sich die in der Antwort der
Bundesregierung auf meine schriftliche Frage 47 auf Bundes-
tagsdrucksache 17/1918 angekündigte und in § 12 des Kraft-
Wärme-Kopplungsgesetzes, KWK-Gesetz, festgeschriebene
Zwischenüberprüfung zur Wirksamkeit des KWK-Gesetzes
für das Jahr 2011, und welche Auswirkungen hat dies auf den
Zeitplan der noch für das Jahr 2011 angekündigten Novelle
zum KWK-Gesetz?
Nach § 12 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes ist
2011 eine Zwischenüberprüfung des Gesetzes durchzu-
führen. Hierzu hat BMWi einen Forschungsauftrag an
Prognos/Berliner Energieagentur vergeben, dessen Er-
gebnisse nunmehr vorliegen. Auf Basis dieser Studie
wird BMWi wie im Gesetz vorgesehen, in 2011 gemein-
sam mit BMU einen Bericht zur Zwischenüberprüfung
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eitnah vorlegen. Parallel dazu laufen die Vorbereitun-
en für eine Gesetzesnovelle. Eine Verzögerung im Zeit-
lan ist in beiden Punkten derzeit nicht zu erkennen.
nlage 15
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Frage
es Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE
RÜNEN) (Drucksache 17/7083, Frage 28):
Wie lautet der konkrete Untersuchungsauftrag – inklusive
welcher energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die
dem Energiewirtschaftlichen Institut an der Universität zu
Köln, EWI Köln, vorgegeben wurden –, den das Bundes-
ministerium für Wirtschaft und Technologie laut dem Aus-
schuss für Wirtschaft und Technologie des Deutschen Bun-
destages auf Ausschussdrucksache 17(9)609 an das EWI Köln
zu Kapazitätsmärkten im Strombereich erteilt hat?
Der genannten Untersuchung liegt folgende Kurzbe-
chreibung zugrunde: „In einem umfassenden Gutachten
um zukünftigen Strommarktdesign sollen die sich aus
em notwendigen Systemumbau ergebenden Auswir-
ungen auf den Strommarkt und auf das Investitionsver-
alten der Marktteilnehmer untersucht werden. Es sollen
mpfehlungen für ein Marktdesign, das auch in Zukunft
usreichend Investitionen in die Bereitstellung gesicher-
r Erzeugungsleistung gewährleistet, erarbeitet und
andlungsempfehlungen abgeleitet werden. Konkret
eht es auch um die Frage, ob sogenannte Kapazitäts-
ärkte notwendig werden und wie diese ausgestaltet und
nanziert werden könnten. Erfahrungen aus anderen
ändern – Europa und möglichst USA – sowie anderen
ärkten, zum Beispiel der Regelenergiemarkt, sollen
itbetrachtet werden. Bei Vorschlägen für ein zukunfts-
higes Marktdesign zur Sicherung der Stromversorgung
ollen speziell auch die energiepolitischen Ziele der Um-
eltverträglichkeit und Wirtschaftlichkeit mit berück-
ichtigt werden. Insbesondere sollen hierbei Optionen
r eine weitere Stärkung des Wettbewerbs vorgestellt
erden.“
Da es sich um eine wissenschaftliche Untersuchung
andelt, ist es Sache des Auftragnehmers, energiewirt-
chaftliche Rahmenbedingungen zugrunde zu legen.
llerdings wurde der Auftragnehmer darum gebeten,
isherige Studien mit zu berücksichtigen und sich zu-
ätzlich zu den Energieszenarien auch an dem Versor-
ungssicherheitsbericht zu orientieren.
nlage 16
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Frage
es Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE
RÜNEN) (Drucksache 17/7083, Frage 29):
Trifft es nach Erkenntnissen der Bundesregierung zu, dass
das EEG-Konto im Mittelwert der ersten acht Monate dieses
Jahres mit durchschnittlich 62 Millionen Euro im Plus war,
mit welcher Entwicklung rechnet die Bundesregierung für die
verbleibenden Monate, und erachtet die Bundesregierung eine
Liquiditätsreserve für die Übertragungsnetzbetreiber für er-
forderlich?
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 129. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. September 2011 15189
(A) )
)(B)
Der monatliche Saldo des EEG-Kontos wird im Inter-
net veröffentlicht (www.eeg-kwk.net). Während der mo-
natliche Saldo in den ersten vier Monaten des Jahres 2011
im Plus war, werden für die Monate Mai bis August nega-
tive Kontostände ausgewiesen. Aus den veröffentlichten
Daten lässt sich allerdings kein aussagekräftiger Durch-
schnittswert berechnen, da der Kontostand auch innerhalb
eines Monats starke Schwankungen aufweist. Über die Li-
quiditätsreserve, die mögliche Finanzierungsrisiken auf-
grund negativer Kontostände reduzieren soll, ist im Rah-
men der Festlegung der EEG-Umlage zu entscheiden. Im
Übrigen ist für die Höhe einer etwaigen Liquiditätsreserve
der erwartete Kontoverlauf eines Folgejahres maßgeblich.
Die Festlegung der EEG-Umlage obliegt den Übertra-
gungsnetzbetreibern. Die Bundesnetzagentur hat in dem
Verfahren eine Überwachungsfunktion. Sie prüft die von
den Übertragungsnetzbetreibern vorzulegenden Daten.
Die Ermittlung der Daten und deren Prüfung sind noch
nicht abgeschlossen und sollten abgewartet werden.
Anlage 17
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Frage
des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/7083, Frage 30):
Beabsichtigt die Bundesregierung, ein Speichergesetz vor-
zulegen, und, falls ja, bis wann soll der Regierungsentwurf
vorliegen?
Die Bundesregierung plant kein Speichergesetz. Sie
weist darauf hin, dass es erheblichen Forschungsbedarf
zu neuen Speichertechnologien gibt. Entsprechende For-
schungs- und Entwicklungsprojekte von Unternehmen
können im Rahmen der Forschungsförderung des Bun-
des substanziell unterstützt werden.
Anlage 18
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Fragen
der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/7083, Fragen 33 und 34):
Welche Fortschritte hat die Bundesregierung bei der Um-
setzung der im Rahmen des Energiekonzepts vom 28. Sep-
tember 2010 beschlossenen Maßnahmen zur Steigerung der
Energieeffizienz gemacht, insbesondere bezüglich des Pilot-
vorhabens zu Energiesparzertifikaten?
Hat die Bundesregierung inzwischen ein Verfahren für das
Monitoring festgelegt, ob und inwieweit die Ziele des Ener-
giekonzepts vom 28. September 2010 erreicht werden, und
wann wird der erste Monitoringbericht vorliegen?
Zu Frage 33:
Die Bundesregierung hat die im Energiekonzept be-
schlossenen Maßnahmen umgehend in Angriff genom-
men und nach den Ereignissen von Fukushima noch
intensiviert. Beispielhaft seien die Novellierung der Ver-
gabeverordnung vom 19. August 2011, mit der Energie-
effizienz als wichtiges Vergabekriterium Kriterium bei
der öffentlichen Vergabe verankert wurde sowie die Ver-
längerung und Aufstockung des CO2-Gebäudesanie-
rungsprogramms genannt.
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Die Modalitäten eines Pilotvorhabens zu Energiespar-
ertifikaten werden im Rahmen eines Gutachtens geprüft.
iel ist eine ergebnisoffene Kosten-Nutzen-Analyse der
inführung eines Systems „Weißer Zertifikate“ oder an-
erer übergeordneter Instrumente. Bestandteil des Gut-
chtens ist auch eine Untersuchung möglicher Ausgestal-
ngsvarianten für das Pilotprojekt. Basierend hierauf
ird über die Einrichtung und Ausgestaltung entschieden.
u Frage 34:
Die Bundesregierung hat am 28. September 2010 das
nergiekonzept vorgelegt. Am 6. Juni 2011 hat die Bun-
esregierung ein umfangreiches Gesetzespaket beschlos-
en. In diesem Zusammenhang wurde auch ein jährliches
onitoring verabredet. Die Einzelheiten des Verfahrens
r das Monitoring werden derzeit ausgearbeitet.
nlage 19
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Frage
es Abgeordneten Hans-Joachim Hacker (SPD)
rucksache 17/7083, Frage 37):
Wann beabsichtigt die Bundesregierung vor dem Hinter-
grund der bestehenden Berichtspflicht, wonach in regelmäßi-
gen Abständen zu informieren ist, einen weiteren tourismus-
politischen Bericht vorzulegen, nachdem der letzte Bericht im
Februar 2008 veröffentlicht wurde und der Deutsche Bundes-
tag 2009 eine Erweiterung der Berichtspflicht auf den Bauern-
hof- und Landtourismus beschlossen hat?
Die Bundesregierung beabsichtigt einen weiteren tou-
smuspolitischen Bericht Ende 2012 vorzulegen.
Bundesregierung ein umfangreiches Gesetzespaket be-
chlossen. In diesem Zusammenhang wurde auch ein jähr-
ches Monitoring verabredet. Die Einzelheiten des Ver-
hrens für das Monitoring werden derzeit ausgearbeitet.
nlage 20
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Frage
er Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE
RÜNEN) (Drucksache 17/7083, Frage 38):
Wann hat die Bundesregierung zuletzt Munitionslieferun-
gen der Firma Fritz Werner nach Birma genehmigt, und wel-
che Erkenntnisse hat sie über den Verbleib dieser Munition?
Seit dem Jahr 1993, frühestes Datum der EDV-mäßi-
en Erfassung, sind durch die Bundesregierung keine
usfuhren von Munition durch das Unternehmen Fritz
erner Industrie-Ausrüstungen GmbH, 65366 Geisen-
eim nach Myanmar genehmigt worden.
Weiterführende Informationen liegen nicht vor.
nlage 21
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Frage
er Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Druck-
ache 17/7083, Frage 39):
15190 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 129. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. September 2011
(A) )
)(B)
Welche Bundesbehörde hat das Waffenexportverbot für die
Firma Heckler & Koch – bitte mit Angabe von Grund und Da-
tum – für die vier mexikanischen Bundesstaaten Chiapas, Chi-
huahua, Guerreo und Jalisco ausgesprochen, und handelt es
sich dabei um ein allgemeines Waffenexportverbot oder um
eine spezifische Ausfuhrbegrenzung für die Firma Heckler &
Koch?
Das unterstellte Waffenexportverbot in die vier mexika-
nischen Bundesstaaten wurde weder von einer Bundesbe-
hörde ausgesprochen noch besteht oder bestand es. Nach
geltender Praxis werden Exportverbote für Rüstungsgüter
in der Regel im Falle von Sanktionen aufgrund von Reso-
lutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen oder
Beschlüssen des Rates der Europäischen Union verhängt.
Entscheidungen zu Rüstungsexporten werden grundsätz-
lich nur als Einzelfallentscheidungen getroffen.
Bezüglich der Erteilung von Genehmigungen für Aus-
fuhren für Polizeieinheiten mexikanischer Bundesstaaten
möchte ich Sie auf die Antwort der Bundesregierung auf
Frage 6 der Kleinen Anfrage Ihrer Fraktion, Bundestags-
drucksache 17/6432, vom 5. Juli 2011 verweisen.
Anlage 22
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der
Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck-
sache 17/7083, Frage 40):
Welche Informationen hat die Bundesregierung über den
gegenwärtigen Aufenthaltsort und die Aktivitäten der nahezu
1 000 mit ihrer Hilfe in Äthiopien ausgebildeten somalischen
„Polizisten“, unter denen sich auch Minderjährige befanden
und die sich anschließend in der Provinz Gedo einer Äthiopien
nahestehenden und mit der somalischen Übergangsregierung
verbündeten Miliz angeschlossen hatten, und kann sie eine Be-
teiligung dieser an den Gefechten ab dem 11. September 2011
im Gebiet Eil Waq ausschließen, vor denen nach Angaben von
IRIN (www.irinnews.org/report.aspx?reportID=93787) über
34 000 Menschen geflohen sein sollen, darunter viele, die be-
reits zuvor auf der Flucht vor der Hungerkatastrophe waren?
Wie bereits in den Antworten auf Ihre schriftlichen
Fragen zu diesem Thema vom Oktober 2010 (Frage Nr. 1
auf Bundestagsdrucksache 17/3565) bzw. März 2011
(Frage Nr. 3 auf Bundestagsdrucksache 17/5876) sowie
in der Fragestunde vom 26. Januar 2011 von Herrn
Staatsminister Dr. Werner Hoyer ausgeführt, halten sich
nach Kenntnis der Bundesregierung die genannten Poli-
zisten in der somalischen Grenzregion zu Äthiopien, das
heißt in den somalischen Regionen Gedo und Bakool
(Südwest-Somalia) auf.
Der Bundesregierung liegen keine Informationen
über den von Ihnen behaupteten „Anschluss“ der Poli-
zisten an eine mit der somalischen Übergangsregierung
verbündete Miliz vor. Ebenso verfügt die Bundesregie-
rung nicht über weitergehende Erkenntnisse zu den in
Ihrer Fragestellung erwähnten Gefechten.
Anlage 23
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) (Drucksache 17/7083, Frage 41):
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Mit welchem Betrag beteiligt sich die Bundesregierung an
dem Zivilgesellschaftsfonds, der laut dem Dritten Bericht
über die Umsetzung des EU-Aktionsplans für Afghanistan
und Pakistan, Ratsdok. 10170/11 vom 16. Mai 2011, Seite 38,
von Dänemark, Norwegen, Schweden und Großbritannien ini-
tiiert wurde, und in welchem Verhältnis steht dieser Fonds
zum Europäischen Instrument für Demokratie und Menschen-
rechte, EIDHR?
Die Bundesregierung beteiligt sich nicht am „Nordic+
ivil Society Fund“, an dem sich ausschließlich die nor-
ischen Staaten Dänemark, Norwegen, Schweden sowie
roßbritannien beteiligen.
Die Bundesregierung stellt für den Kapazitätsaufbau
er afghanischen Zivilgesellschaft in den Jahren 2009
is 2013 rund 15 Millionen Euro zur Verfügung.
Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung den
nerafghanischen zivilgesellschaftlichen Prozess durch
inen von den deutschen politischen Stiftungen geför-
erten Dialog mit verschiedenen Konferenzen in Afgha-
istan, sowie ein Forum der Zivilgesellschaft, 2. bis
. Dezember 2011, im unmittelbaren Vorfeld der Inter-
ationalen Afghanistan-Konferenz in Bonn, 5. Dezem-
er 2011. Dieser innerafghanische Prozess hat seit
ommer 2011 an Fahrt gewonnen.
In welchem Verhältnis der Fonds zum Europäischen
strument für Demokratie und Menschenrechte,
IDHR, steht, ist der Bundesregierung als nicht beteilig-
m Staat nicht bekannt. Eine Ko-Finanzierung bei Ein-
elprojekten ist nicht auszuschließen.
nlage 24
Antwort
er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
bgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
EN) (Drucksache 17/7083, Frage 42):
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die
Auswirkungen der geplanten Etatkürzungen beim US-ameri-
kanischen Verteidigungsministerium in Höhe von bis zu
850 Milliarden US-Dollar (vergleiche www.freitag.de/politik/
1132-sparen-sparen-...-abruesten) auf die Standorte der US-
Armee in Deutschland und insbesondere auf die Standorte in
Ansbach und Grafenwöhr, und wie schätzt sie vor diesem
Hintergrund die auf der Internetplattform DoD Buzz
(www.dodbuzz.com/2011/08/01/what-could-austerity-ameri-
cas-defense-posture-look-like) geäußerten Vermutungen ein,
wonach die US-Armee alle in Deutschland bzw. Europa be-
findlichen Standorte bis auf Ramstein und Landstuhl schlie-
ßen könnte?
Der US-Kongress hat den Verteidigungshaushalt der
ereinigten Staaten von Amerika für das Fiskaljahr 2012
och nicht verabschiedet.
Im Rahmen der beabsichtigten US-Haushaltskonsoli-
ierung sind auch Einsparungen bei den Verteidigungs-
usgaben Gegenstand der Überlegungen. Diesbezüglich
ind auf US-Seite aber nach Kenntnis der Bundesregie-
ng bislang keine Entscheidungen gefallen.
Daher liegen noch keine Erkenntnisse über mögliche
uswirkungen von Kürzungen im Verteidigungshaushalt
er USA auf Standorte der amerikanischen Streitkräfte
Deutschland vor.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 129. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. September 2011 15191
(A) )
)(B)
Anlage 25
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der
Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Drucksache
17/7083, Frage 43):
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die
Gründe, Umstände und Haftbedingungen von den, nach An-
gaben von Human Rights Watch, 12 000 verhafteten Perso-
nen, die in Ägypten in den vergangenen Wochen vor ägypti-
sche Militärtribunale gestellt und verurteilt wurden, und
welche Unterstützung hat die Bundesregierung dem Obersten
Militärrat bzw. der durch diesen eingesetzten Regierung bis-
lang angeboten und in Aussicht gestellt?
Die Bundesregierung liegen zu den von Ihnen er-
wähnten Verfahren keine detaillierten Informationen vor.
Konsularischer Zugang und Einblick in die Haftbedin-
gungen besteht nur für deutsche Staatsangehörige, die
von diesen Fällen nicht betroffen sind.
Schätzungen von Human Rights Watch und anderen
Nichtregierungsorganisationen, NRO, zufolge betreffen
ungefähr 5 Prozent der Verfahren die angebliche Beleidi-
gung und Verunglimpfung des Militärs. Gegenstand der
restlichen Verfahren ist zumeist allgemeine Kriminalität,
hauptsächlich Gewaltdelikte. Das Militär rechtfertigt
sein Vorgehen mit der Überlastung der zivilen Gerichts-
barkeit und der Notwendigkeit, die öffentliche Ordnung
und Sicherheit zu gewährleisten. Von ägyptischen NRO
wird jedoch beklagt, dass das Militär die Verfahren
nutze, um gegen legitime Forderungen des Protests vor-
zugehen.
Der noch geltende Ausnahmezustand aus dem Jahr
1981 bildet den rechtlichen Rahmen für die Militärver-
fahren. Die Bundesregierung hat sich wiederholt für die
Aufhebung des Ausnahmezustandes eingesetzt und be-
tont, dass Militärgerichtsverfahren gegen Zivilisten nicht
dem deutschen Rechtsstaatsverständnis und auch nicht
den ägyptischen internationalen Selbstverpflichtungen
entsprechen. Dieses Thema wurde auch bei dem Ge-
spräch des Bundesministers des Auswärtigen, Dr. Guido
Westerwelle, mit seinem ägyptischen Amtskollegen
Kamel Amr am vergangenen Freitag in New York an-
gesprochen.
Anlage 26
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksa-
che 17/7083, Frage 44):
Welche Behörden und Ministerien der NATO-Mitglied-
staaten – insbesondere Italiens, der USA, Frankreichs und
Deutschlands – sowie Institutionen der Europäischen Union
wurden von EU-Kapazitäten zur Satellitenaufklärung – etwa
der Programme G-MOSAIC und SAFER des Global Monito-
ring for Environment and Security und des European Union
Satellite Centre – ab dem 15. Februar 2011 mit Satellitenbil-
dern unter anderem aus den libyschen Städten Bengasi und
Tripolis versorgt, und welchen Beitrag zur Aufbereitung und
Nutzung der jeweiligen Bilder leisteten das Deutsche Zentrum
für Luft- und Raumfahrt in Neustrelitz sowie dessen Zentrum
für Satellitengestützte Kriseninformation?
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Zu den Nutzern der vom EU-Satellitenzentrum,
USC, erstellten Produkte gehören der Europäische
uswärtige Dienst, EAD, die EU-Kommission und die
U-Mitgliedstaaten. Im Rahmen der vorgesehenen Kri-
enbeobachtung wurde dieser Empfängerkreis auch nach
em 15. Februar 2011 unter anderem zur Lage in Libyen
it Informationen beliefert. In Deutschland ist das Aus-
ärtige Amt der nationale Ansprechpartner für das
USC.
Weiter ist es auch internationalen Organisationen – wie
en Vereinten Nationen, der OSZE oder der NATO –
öglich, Produkte anzufordern, wenn dies im Interesse
er Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik,
SVP, liegt.
Im Übrigen wird auf Antwort der Bundesregierung zu
rage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf
undestagsdrucksache 17/5281 vom 28. März 2011 ver-
iesen.
Die Generaldirektion „Humanitäre Hilfe und Zivil-
chutz“ der EU-Kommission hat im Rahmen des von Ih-
en erwähnten Forschungsprojektes „SAFER“ um satel-
tengestützte Kartierungen von Libyen gebeten. Diese
ollten bei Bedarf als ergänzende Information für die
lanung von möglichen humanitären Hilfsmaßnahmen
ienen.
Zum Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt,
LR:
Das DLR hat als Großforschungseinrichtung grund-
ätzlich keine operativen Aufgaben in der Satellitenauf-
lärung. Mit seinem „Zentrum für satellitengestützte
riseninformation“ hat das DLR als einer der Partner in
em EU-Projekt „SAFER“ die Aufgabe übernommen,
atellitengestützte Kartierungen unter anderem von Ge-
ieten in Libyen für humanitäre Zwecke anzufertigen.
uf der Grundlage von Archivdaten wurden im Februar
011 Basiskarten für die Gebiete Tubruq, Derna (Li-
yen) und Ost-Malta sowie Salum (Ägypten) erstellt.
iese Karten sind öffentlich im Internet verfügbar. Zu
ripolis und Bengasi wurde kein Kartenmaterial seitens
es DLR erstellt.
nlage 27
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
es Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE)
rucksache 17/7083, Frage 45):
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem
Bericht der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch,
HRW, vom 21. September 2011, wonach die EU-Grenz-
schutzagentur FRONTEX in Griechenland „Migranten wis-
sentlich Bedingungen aussetzt, die eindeutig gegen internatio-
nale Menschenrechtsstandards verstoßen“, und kann die
Bundesregierung ausschließen, dass deutsche Beamte, die im
Rahmen von FRONTEX in Griechenland eingesetzt werden,
aufgegriffene Migrantinnen und Migranten mittelbar oder un-
mittelbar in griechische Auffanglager übergeben, in denen die
von HRW aufgezeigten menschenverachtenden Zustände an-
zutreffen sind?
15192 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 129. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. September 2011
(A) )
)(B)
Die Bundesregierung hat den Bericht am 22. Septem-
ber 2011 in einem konstruktiven Gespräch mit Vertretern
der Organisation Human Rights Waten intensiv erörtert.
Die Kerninhalte des Berichts sind deckungsgleich mit ei-
genen Erkenntnissen und werden insofern nicht infrage
gestellt.
Herauszustellen ist aber, dass der Bericht nicht die
grenzpolizeilichen Maßnahmen der Bundespolizisten un-
ter Koordination von FRONTEX kritisiert; bei der Wahr-
nehmung grenzpolizeilicher Maßnahmen zum Schutz
der EU-Außengrenze werden die Menschen rechte laut
Bericht respektiert und beachtet.
Der FRONTEX-koordinierte Einsatz trägt dazu bei,
dass europäische Werte und Interessen gewahrt werden.
Beispielhaft dafür sind die Berichte der Bundespolizis-
ten über Missstände vor Ort vom Herbst letzten Jahres,
die zu erheblichen Druck auf die griechischen Behörden
geführt haben und zeitnah das Einhalten von Standards
in der unmittelbaren Grenzüberwachung erwirkt haben.
Bei der Überlegung, weiterhin vor Ort vertreten zu
bleiben und die Situation – soweit es Mandat und Ver-
antwortlichkeiten ermöglichen – zu entspannen, oder
sich zurückzuziehen und damit gegebenenfalls den
Druck auf die griechischen Behörden zu erhöhen, han-
delt es sich um ein klassisches Dilemma. Aus Sicht der
Bundesregierung wäre die Situation der Migranten ohne
die Anwesenheit von FRONTEX und der zahlreichen
„Gast-Beamten“ noch besorgniserregender. Es wäre daher
unverantwortlich, die FRONTEX-Operation POSEIDON
Land auszusetzen oder zu beenden. Zu dieser Einschät-
zung kamen im Übrigen auch parteiübergreifend die
Mitglieder des Innenausschusses des Bundestags, die in
der Sitzung vom 21. September 2011 über die Eindrücke
ihrer Reise in die griechisch-türkische Grenzregion be-
richteten.
Anlage 28
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
des Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/7083, Frage 46):
Wie steht die Bundesregierung zu dem am 21. September
2011 veröffentlichten Bericht von Human Rights Watch „The
EU’s Dirty Hands: FRONTEX Involvement in Ill-Treatment
of Migrant Detainees in Greece“ und den darin geäußerten
Vorwürfen, dass alle Staaten, die sich an FRONTEX-Opera-
tionen an der griechisch-türkischen Grenze beteiligen, Verant-
wortung tragen und haftbar sind für Menschenrechtsverlet-
zungen, da im Rahmen der FRONTEX-Mission Flüchtlinge
in griechische Haftanstalten überstellt werden, die der Euro-
päische Gerichtshof für Menschenrechte in seinem Urteil vom
21. Januar 2011 als unmenschlich und erniedrigend verurteilt
hat, und erwägt die Bundesregierung, der Empfehlung von
Human Rights Watch nachzukommen und deutsche Beamte
aus der FRONTEX-Mission Poseidon abzuziehen?
Der Bericht stellt Umstände dar, denen die Bundes-
regierung bereits auch schon zuvor große Bedeutung
beigemessen hat und einer sehr ernsthaften und besorg-
ten Betrachtung unterzogen hat. Die Bundesregierung
hat den Bericht am 22. September 2011 in einem
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onstruktiven Gespräch mit Vertretern der Organisation
uman Rights Watch intensiv erörtert.
Die Kerninhalte des Berichts sind deckungsgleich mit
igenen Erkenntnissen und werden insofern nicht infrage
estellt.
Herauszustellen ist aber, dass der Bericht nicht die
renzpolizeilichen Maßnahmen der Bundespolizisten un-
r Koordination von FRONTEX kritisiert; bei der Wahr-
ehmung grenzpolizeilicher Maßnahmen zum Schutz der
U-Außengrenze werden die Menschenrechte laut Be-
cht respektiert und beachtet.
Der FRONTEX-koordinierte Einsatz trägt dazu bei,
ass europäische Werte und Interessen gewahrt werden.
eispielhaft dafür sind die Berichte der Bundespolizis-
n über Missstände vor Ort vom Herbst letzten Jahres,
ie zu erheblichen Druck auf die griechischen Behörden
eführt haben und zeitnah das Einhalten von Standards
der unmittelbaren Grenzüberwachung erwirkt haben.
Bei der Überlegung, weiterhin vor Ort vertreten zu
leiben und die Situation – soweit es Mandat und Verant-
ortlichkeiten ermöglichen – zu entspannen, oder sich
urückzuziehen und damit gegebenenfalls den Druck auf
ie griechischen Behörden zu erhöhen, handelt es sich um
in klassisches Dilemma. Aus Sicht der Bundesregierung
äre die Situation der Migranten ohne die Anwesenheit
on FRONTEX und der zahlreichen „Gast-Beamten“
och besorgniserregender. Es wäre daher unverantwort-
ch, die FRONTEX-Operation POSEIDON Land auszu-
etzen oder zu beenden. Zu dieser Einschätzung kamen
Übrigen auch parteiübergreifend die Mitglieder des
nenausschusses des Bundestags, die in der Sitzung vom
1. September 2011 über die Eindrücke ihrer Reise in die
riechisch-türkische Grenzregion berichteten. Bei der
ntwicklung auch aus Sicht der Bundesregierung drin-
end notwendiger Lösungsansätze zur Verbesserung der
umanitären Situation in den griechischen Aufnahmela-
ern ist zu akzeptieren, dass die Rolle von FRONTEX
nd der unterstützenden Grenzpolizeibeamten der
U-Mittgliedstaaten exklusiv auf die Maßnahmen zum
chutz der Außengrenzen, also auf die eigentliche Grenz-
berwachung beschränkt ist. Eine Verantwortung für die
bläufe und Zustände in den Aufnahmelagern geht damit
icht einher.
nlage 29
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
er Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
rucksache 17/7083, Frage 47):
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung da-
raus, dass auch die EU-Kommission der Auffassung ist, dass
das assoziationsrechtliche Verschlechterungsverbot nach Art.
13 des Assoziationsratsbeschlusses ARB 1/80 bereits dann
gilt, wenn Betroffene ihre Absicht bekundet haben, von der
Arbeitnehmerfreizügigkeit Gebrauch zu machen, ohne zuvor
in einem Arbeitsverhältnis gestanden zu haben – vergleiche
Stellungnahme der EU-Kommission vom 29. Juli 2011 in der
Rechtssache C-256/11 des Europäischen Gerichtshofs, insbe-
sondere die Nrn 7, 54 und 58 –, und was bedeutet das bei-
spielsweise für die Bereiche Verlängerung der Mindestehebe-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 129. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. September 2011 15193
(A) )
)(B)
standszeit zur Erlangung eines eigenständigen
Aufenthaltsrechts, Sprachanforderungen beim Ehegattennach-
zug oder längerfristiges Aufenthaltsrecht nur beim Nachweis
ausreichender Deutschkenntnisse?
Die Bundesregierung zieht aus der zitierten Stellung-
nahme der Kommission keine Schlussfolgerungen und
weist darauf hin, dass Meinungsverschiedenheiten zwi-
schen Kommission und Bundesregierung vor dem Ge-
richtshof der Europäischen Union nichts Ungewöhnli-
ches sind.
Anlage 30
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage
der Abgeordneten Veronika Bellmann (CDU/CSU)
(Drucksache 17/7083, Frage 53):
Auf welcher Grundlage erfolgte die Bemessung der Um-
satzsteuer für die Wärmeabgabe aus einem vorrangig auf die
Stromerzeugung und nicht auf die Wärmeproduktion ausge-
richteten Biogas-Blockheizkraftwerk an das private Wohn-
haus oder den landwirtschaftlichen Betrieb mit einem resultie-
renden Wertansatz von zu versteuernden 10 bis 15 Cent je
Kilowattstunde Wärme, obwohl am Markt lediglich zwischen
2 und 6 Cent je Kilowattstunde Wärme gezahlt werden und
die Selbstkosten der Bioenergieproduktion sich nicht gleich-
mäßig hälftig auf die Wärme und den Strom aufteilen lassen?
Bei der Wärmeabgabe aus einem von einem Unter-
nehmer betriebenen Biogas-Blockheizkraftwerk ist zu
unterscheiden:
Findet die produzierte Wärme im landwirtschaftli-
chen Betrieb des Unternehmers Verwendung, so hat dies
keine steuerlichen Folgen. Weder liegt ein steuerbarer
Umsatz vor, noch ergeben sich Auswirkungen auf den
Vorsteuerabzug des Unternehmers, da Biogas-Block-
heizkraftwerk und landwirtschaftlicher Betrieb umsatz-
steuerlich ein einheitliches Unternehmen bilden.
Dient die produzierte Wärme dagegen der Heizung
des privaten Wohnhauses, verwirklicht der Unternehmer
eine umsatzsteuerpflichtige unentgeltliche Wertabgabe,
da eine Verwendung für nicht unternehmerische Zwecke
gegeben ist. Die Bemessungsgrundlage ergibt sich hier
aus § 10 Abs. 4 Nr. 1 Umsatzsteuergesetz, UStG. Der
Umsatz bemisst sich nach den Selbstkosten, da der Un-
ternehmer die Wärme selbst erzeugt hat und mithin ein
Einkaufspreis nicht vorhanden ist. Dies entspricht der
langjährigen Auslegung dieser Vorschrift durch die Ver-
waltung, die auch in allen anderen Fällen von Wert-
abgaben Anwendung findet. Auf einen fiktiven Markt-
preis kommt es dabei nicht an.
Für die Berechnung der Selbstkosten werden die ge-
samten Kosten des Biogas-Blockheizkraftwerkes ent-
sprechend der erzeugten Mengen an Strom und Wärme
aufgeteilt und ein einheitlicher Nettopreis je Kilowatt-
stunde Wärme/Strom gebildet. Die zu versteuernde
Wertabgabe wird demnach durch Multiplikation der für
nicht unternehmerische Zwecke entnommenen Wärme-
menge mit dem Preis je Kilowattstunde ermittelt. Hie-
rauf ist die Umsatzsteuer mit 19 Prozent zu berechnen.
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In Anbetracht der hiergegen geäußerten Bedenken
ird die Bundesregierung die Frage der Zuordnung der
elbstkosten auf die Produkte Wärme und Strom als Be-
essungsgrundlage für die Umsatzubesteuerung einer
nentgeltlichen Wärmeabgabe noch einmal an die obers-
n Finanzbehörden der Länder herangetragen.
nlage 31
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage
er Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE)
rucksache 17/7083, Frage 54):
Aus welchem Grund weicht Deutschland in dem Doppel-
besteuerungsabkommen mit der Türkei in Art. 18 Abs. 2
– Ruhegehälter – vom OECD-Musterabkommen ab, wonach
Deutschland Renten besteuern kann, die aus Deutschland be-
zogen werden und Personen zufließen, die nicht in Deutsch-
land, sondern in der Türkei leben, und wie viele Personen sind
von dieser Regelung nach Schätzungen der Bundesregierung
betroffen?
Es trifft zu, dass das OECD-Musterabkommen für die
esteuerung von Ruhegehaltszahlungen aufgrund einer
üheren nicht selbstständigen Arbeit die ausschließliche
esteuerung im Ansässigkeitsstaat des Empfängers vor-
ieht. Hiervon abweichend enthält allerdings der OECD-
ommentar zum Musterabkommen auch zahlreiche Vor-
chläge für ein Besteuerungsrecht des Quellenstaates.
Im Zuge des Übergangs im nationalen Steuerrecht zu
iner nachgelagerten Besteuerung der Alterseinkünfte
erden die zum Aufbau der entsprechenden Altersvor-
orge geleisteten Beiträge schrittweise von der Besteue-
ng freigestellt. Im Gegenzug wird der steuerpflichtige
nteil der entsprechenden Bezüge nachgelagert besteu-
rt.
Wegen der Steuerfreistellung der Beiträge in der An-
parphase durch das nationale Recht besteht ein Inte-
sse Deutschlands, sich in den Doppelbesteuerungsab-
ommen, DBA, ein Besteuerungsrecht für die spätere
uszahlungsphase zu sichern, sodass im Falle des Weg-
ugs des Empfängers in einen DBA-Staat die Besteue-
ng realisierbar bleibt. Die Bundesregierung hat bei den
eratungen des Alterseinkünftegesetzes im Finanzaus-
chuss des Deutschen Bundestages entsprechend erklärt,
ei der Revision oder bei Neuabschlüssen von DBA ein
ntsprechendes Besteuerungsrecht des Quellenstaates
nstreben zu wollen. Dies wurde nunmehr auch im Ver-
ältnis zur Türkei umgesetzt.
Nach Auskunft des Bundesministeriums für Arbeit
nd Soziales, BMAS, kann man von rund 43 000 Perso-
en in der Türkei ausgehen, die in 2010 eine Rente aus
eutschland bezogen haben. Das jedoch von der indivi-
uellen Rentenhöhe abhängig ist, ob das Besteuerungs-
cht des Quellenstaates überhaupt wahrgenommen wer-
en kann, ist eine Angabe über die Zahl der von der
egelung tatsächlich betroffenen Personen nicht mög-
ch.
15194 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 129. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. September 2011
(A) )
)(B)
Anlage 32
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE)
(Drucksache 17/7083, Frage 55):
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem Ur-
teil des Bundesfinanzhofs vom 28. Juli 2011 (VI R 5/10), wo-
nach vorweggenommene Werbungskosten durch Berufsaus-
bildungskosten bei später auch im Ausland ausgeübter
Tätigkeit zugelassen werden, und stimmt die Bundesregie-
rung der Aufforderung des Bundesfinanzhofs zu, dass die
Häufung von gegen die Verwaltungsmeinung ausfallenden
Urteilen des Bundesfinanzhofs bei der Berücksichtigung von
Berufsausbildungskosten zum Anlass genommen werden soll,
die Problematik gesetzlich und nicht per Verwaltungsschrei-
ben zu klären?
Der Bundesfinanzhof, BFH, hat am 28. Juli 2011 in
insgesamt drei Verfahren (Az. des BFH: VI R 7/10, VI R
38/10 und VI R 5/10) zu den Kosten eines Erststudiums
und einer beruflichen Erstausbildung überraschend ent-
schieden, dass das vom Gesetzgeber für den Bereich der
Werbungskosten und Betriebsausgaben gewollte Ab-
zugsverbot nicht greife, wenn die Aufwendungen im
Ausbildungsjahr in einem konkreten Veranlassungszu-
sammenhang mit der späteren (in- oder ausländischen)
Berufstätigkeit stehen. Das Abzugsverbot sei unzurei-
chend normiert worden. Im Ergebnis könnten die Be-
rufsausbildungskosten nach der Auffassung des BFH
deshalb als (vorweggenommene) Werbungskosten oder
Betriebsausgaben abgezogen werden.
Der BFH wendet sich mit der Rechtsprechung nicht
gegen eine Verwaltungsmeinung sondern explizit,
gegen die Auffassung des Gesetzgebers. Im Gesetzge-
bungsverfahren des „Gesetzes zur Änderung der Abga-
benordnung und weiterer Gesetze“ war im Aus-
schussbericht des Finanzausschusses des Deutschen
Bundestages, Drucksache 15/3339, Seite 10 f. vom
16. Juni 2004, der klare Wille geäußert worden, die
Kosten des Erststudiums oder der ersten Berufsausbil-
dung der privaten Lebensführung und damit den Son-
derausgaben zuzuordnen.
Die Bundesregierung prüft derzeit die Schlussfolge-
rungen aus allen drei Urteilen. Dabei wird auch zu be-
rücksichtigen sein, ob ein später – gegebenenfalls erst
nach Ausbildungsabschluss – erkennbarer Zusammen-
hang mit ausländischen Einkünften eine geänderte Beur-
teilung zulassen könnte. Ob und gegebenenfalls in wel-
cher Weise eine gesetzliche Reaktion erfolgen wird,
bleibt abzuwarten.
Anlage 33
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage
des Abgeordneten Hans-Joachim Hacker (SPD)
(Drucksache 17/7083, Frage 56):
Zu welchen Ergebnissen ist die von der Bundesregierung
eingesetzte Kommission zur Harmonisierung der unterschied-
lichen Mehrwertsteuersätze bei der Frage der Anwendung des
ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für Flusskreuzfahrten über
den 31. Dezember 2011 hinaus gekommen, und welche
Schlüsse zieht die Bundesregierung konkret daraus?
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Es ist vorgesehen, dass die vom Koalitionsausschuss
ingesetzte Kommission zur Überprüfung der ermäßig-
n Umsatzsteuersätze die verschiedenen Vorschläge zur
eform des ermäßigten Umsatzsteuersatzes umfassend
nd ergebnisoffen prüfen soll. Dazu gehört auch die
hematik des Umsatzsteuersatzes für die Personenbeför-
erung mit Schiffen.
Die konstituierende Sitzung dieser Kommission
usste aus terminlichen Gründen vertagt werden.
Eine Verlängerung der bis zum 31. Dezember 2011
eltenden Übergangsreglung würde der ergebnisoffenen
rüfung der Mehrwertsteuerkommission zuwider laufen
nd dem Ergebnis der Kommission vorgreifen. Die Bun-
esregierung wird daher dem Gesetzgeber keinen Vor-
chlag für eine weitere Verlängerung der Übergangsre-
elung unterbreiten.
nlage 34
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Fra-
en des Abgeordneten Manfred Kolbe (CDU/CSU)
rucksache 17/7083, Fragen 57 und 58):
Würde aus Sicht der Bundesregierung das aktuell der Eu-
ropäischen Finanzstabilisierungsfazilität, EFSF, noch zu Ver-
fügung stehende Bürgschaftsvolumen – auch unter Berück-
sichtigung der beabsichtigten Erweiterung – bzw. das geplante
Bürgschaftsvolumen des Europäischen Stabilitätsmechanis-
mus, ESM, ausreichen, um auch Hilfsprogramme für Spanien
und/oder Italien aufzulegen?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass das Volu-
men der EFSF von geplanten garantierten 750 Milliarden
Euro und das geplante Volumen des ESM ab 2013 in Höhe
von 700 Milliarden Euro künftig noch weiter erhöht werden
müssen?
u Frage 57:
Die im März 2011 und Juli 2011 beschlossenen Maß-
ahmen zur Ertüchtigung der Europäischen Finanzstabi-
sierungsfazilität, EFSF, und Flexibilisierung der Instru-
ente von EFSF/ESM sind Teil einer Gesamtstrategie zur
icherstellung der Finanzstabilität und Stärkung der Kon-
ergenz, Wettbewerbsfähigkeit und Steuerung im Euro-
ährungsgebiet. Die Bundesregierung ist zuversichtlich,
ass diese Gesamtstrategie zur Lösung des Schuldenpro-
lems ausreicht und weitere Rettungspakete somit nicht
rforderlich sind.
Italien und Spanien haben das Vertrauen der Bundes-
gierung, ihre jeweiligen Probleme selbst zu lösen.
eide Länder haben bereits umfangreiche Maßnahmen
owohl in haushalts- als auch wirtschaftspolitischer Hin-
icht auf den Weg gebracht.
u Frage 58:
Die Bundesregierung geht davon aus, dass es mit den
urch die Staats- und Regierungschefs der Eurozone im
ärz 2011 sowie Juli 2011 beschlossenen Maßnahmen
ur Ertüchtigung der Europäischen Finanzstabilisie-
ngsfazilität, EFSF, und Flexibilisierung der Instrumente
on EFSF und dem Europäischen Stabilisierungsmecha-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 129. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. September 2011 15195
(A) )
)(B)
nismus gelingt, Gefahren für die Finanzstabilität im Euro-
Währungsgebiet wirksam abzuwehren. Mit dem Ände-
rungsgesetz zum Stabilisierungsmechanismusgesetz werden
derzeit die nationalen Voraussetzungen für die Ertüchti-
gung und weitere Flexibilisierung des Rettungsschirms
EFSF geschaffen. Nach Abschluss der parlamentarischen
Verfahren können der geänderte EFSF-Rahmenvertrag in
Kraft treten und die neuen Instrumente zum Einsatz kom-
men.
Anlage 35
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Fra-
gen des Abgeordneten Klaus Ernst (DIE LINKE)
(Drucksache 17/7083, Fragen 59 und 60):
Trifft es zu, dass bei einem Ausfall der KfW-Darlehen in
Höhe von 13,5 Milliarden Euro im Rahmen des ersten Hilfs-
paketes für Griechenland der Bundeshaushalt zusätzlich be-
lastet wird, und mit welchen Belastungen – bitte mindestens
angeben, mit welcher Belastung minimal und maximal ge-
rechnet wird – ist für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 zu
rechnen?
Wie hoch läge der daraus resultierende kumulierte fiskali-
sche Anpassungsdruck für die folgenden Haushaltsjahre?
Die Bundesregierung geht nicht von einem Ausfall
der KfW-Darlehen aus.
Griechenland erhält derzeit Hilfen aus dem im Früh-
jahr 2010 vereinbarten bilateralen EU-/IWF-Hilfs-
programm. Der Anteil der Euromitgliedstaaten umfasst
80 Milliarden Euro. Für den deutschen Anteil in Höhe
von 22,4 Milliarden Euro – gemäß deutschem EZB-An-
teil ohne Berücksichtigung Griechenlands – fungiert die
KfW als Kreditgeberin. Ihr gegenüber hat die Bundesre-
gierung entsprechend dem Gesetz zur Übernahme von
Gewährleistungen zum Erhalt der für die Finanzstabilität
in der Währungsunion erforderlichen Zahlungsfähigkeit
der Hellenischen Republik (Währungsunion-Finanzsta-
bilitätsgesetz – WFStG) vom 7. Mai 2010 eine Gewähr-
leistung in dieser Höhe übernommen. Im Rahmen des
Griechenland-Programms wurden bisher fünf Tranchen
ausgezahlt, davon rund 13,5 Milliarden Euro von
Deutschland.
Würde der Bund aus dieser Gewährleistung – entge-
gen der Erwartung der Bundesregierung – in Anspruch
genommen, müsste er die entsprechenden Verpflichtun-
gen aus dem Kreditvertrag Griechenlands mit der KfW
erfüllen. Hiervon entfallen beim jetzigen Auszahlungs-
stand auf die Jahre 2012 und 2013:
2012 0,23 Milliarden Euro
2013 0,77 Milliarden Euro.
Anlage 36
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
Fragen der Abgeordneten Elke Ferner (SPD) (Drucksa-
che 17/7083, Fragen 62 und 63):
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Wie viele der vom Bundesministerium für Arbeit und So-
ziales genannten 17 000 Personen, die im Jahr 2013 die An-
spruchsvoraussetzungen für die „Zuschussrente“ erfüllen
würden, erfüllen diese ausschließlich durch Beitragszeiten
nach § 55 SGB VI?
Soll die Zahlung der „Zuschussrente“ an das Erreichen ei-
ner Altersgrenze oder den Bezug einer vollen Rente wegen
Alters gebunden sein, und wie würden in dem Fall, dass das
Erreichen der Regelaltersgrenze entscheidend ist, die Renten
derjenigen berücksichtigt, die aufgrund eines vorzeitigen
Rentenzugangs eine Rente mit Abschlägen beziehen?
u Frage 62:
Beitragszeiten im Sinne des § 55 des Sechsten Buches
ozialgesetzbuch, SGB VI, sind nicht identisch mit den
u den Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug der
Zuschussrente“ zählenden Zeiten aus Beschäftigung,
indererziehung und Pflege. Zeiten der Arbeitslosigkeit
der freiwillige Beiträge ohne Erwerbstätigkeit zählen
icht zu den für den Bezug der „Zuschussrente“ erforder-
chen Zeiten aus Beschäftigung, Kindererziehung und
flege.
u Frage 63:
Ziel der „Zuschussrente“ ist, die Lebensleistung – Ar-
eit, Kindererziehung oder Pflege sowie zusätzliche Al-
rsvorsorge – zu honorieren. Deshalb sieht das Konzept
or, die „Zuschussrente“ mit dem Erreichen der Regelal-
rsgrenze – nach dem Abschluss der regelmäßigen Er-
erbsphase – zu leisten, langfristig also nach Vollen-
ung des 67. Lebensjahres. Die „Zuschussrente“ soll
ielgenau bei den Personen ankommen, die trotz lang-
hriger Anstrengungen im Alter nicht über ein ange-
essenes Auskommen verfügen. Die „Zuschussrente“
ird dann geleistet, wenn die vollen Ansprüche aus der
igenen Alterssicherung nicht ausreichen. Wer wegen
er vorzeitigen Inanspruchnahme eine Rente mit Ab-
chlägen bezieht, kann ab dem Erreichen der Regel-
ltersgrenze eine „Zuschussrente“ erhalten, wenn er die
oraussetzungen erfüllt. Durch die „Zuschussrente“ sol-
n allerdings die Abschläge nicht kompensiert werden.
nlage 37
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
ragen des Abgeordneten Dr. Ernst Dieter Rossmann
PD) (Drucksache 17/7083, Fragen 64 und 65):
Wie bewertet die Bundesregierung die gemachten Erfah-
rungen bei der Umsetzung des Teilhabepakets in Bezug auf
den bürokratischen Aufwand, der bei den zuständigen Stellen
einerseits und in den Kindertagesstätten und Schulen anderer-
seits in der Abwicklung der vereinbarten Leistungen in den
Bereichen der Mittagsverpflegung, der schulischen Unterstüt-
zung, der Bezuschussung von Klassenfahrten und der Gut-
scheine zur Teilhabe bei Sportvereinen, Musikschulen, Ju-
gendfreizeiten etc. anfällt?
Welche Veränderungen im bürokratischen Ablauf werden
von der Bundesregierung aufgrund der vorliegenden Erfah-
rungsberichte betrieben oder sind geplant?
15196 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 129. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. September 2011
(A) )
)(B)
Zu Frage 64:
Der Bund ist für die Umsetzung der Regelungen zum
Bildungs- und Teilhabepaket (im Folgenden: Bildungs-
paket) nicht zuständig. Träger der Leistungen sind die
Kreise und kreisfreien Städte; diese sind auch für die
Entscheidung über die konkreten Erbringungswege – Aus-
gabe von Gutscheinen an die Berechtigten oder Direkt-
zahlungen an die Leistungsanbieter wie zum Beispiel
Vereine – verantwortlich. Die Rechts- und gegebenen-
falls die Fachaufsicht obliegt den Ländern. Auch die Ab-
wicklung der Antragsbearbeitung (an einer zentralen
Stelle des kommunalen Trägers oder zusätzlich je nach
Leistungsart unter Einbeziehung der Schulen, Kinderta-
gesstätten oder Anbieter oder nur über die genannten
Einrichtungen) bestimmen die kommunalen Träger. Der
Bund hat insoweit weder eigene Erfahrungswerte noch
eine Weisungs- oder Entscheidungsbefugnis.
Zu Frage 65:
Da der Bund für die Umsetzung des Bildungs- und
Teilhabepakets nicht zuständig ist, hat die Bundesregie-
rung keine Entscheidungskompetenz über die entspre-
chenden Verfahrensabläufe. Die Umsetzung des Bil-
dungspakets wurde in den Bund-Länder-Ausschuss nach
§ 18 c des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, SGB II,
überführt. Dieser Ausschuss beobachtet und berät die
zentralen Fragen der Grundsicherung für Arbeitsuchende
und Fragen der Aufsicht. Dort wurde eine spezielle Ar-
beitsgruppe, BLAG, eingerichtet. Ihr gehören das Bun-
desministerium für Arbeit und Soziales, das Bundes-
ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend,
die Bundesagentur für Arbeit, BA, alle Länder sowie die
kommunalen Spitzenverbände an. Den Vorsitz hat der-
zeit das Land Niedersachsen inne. Beraten werden zum
Beispiel Fragen der Rechtsauslegung und des Verwal-
tungsvollzugs.
Anlage 38
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE
LINKE) (Drucksache 17/7083, Frage 56):
Wie hat der Hauptausschuss im Rahmen des Mindestar-
beitsbedingungengesetzes seine Ablehnung des Antrags auf
einen Callcenter-Mindestlohn konkret begründet, und auf
welche vorliegenden amtlichen Daten hat sich der Hauptaus-
schuss bei seiner Einschätzung berufen, es gebe in der Call-
centerbranche keine sozialen Verwerfungen (bitte anders als
in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 auf die Kleine
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/7132 tatsächlich auf
die konkrete Begründung eingehen und konkret entsprechen-
des Datenmaterial nach verwandter Statistik etc. nennen so-
wie ausschlaggebende Werte)?
Der Hauptausschuss nach dem Mindestarbeitsbedin-
gungengesetz ist ein autonomes Gremium, das in seiner
Geschäftsordnung die Vertraulichkeit seiner Verhandlun-
gen beschlossen hat. Der Hauptausschuss hat nach Sich-
tung der vorliegenden amtlichen Daten und in Würdigung
des Antrags und der Erläuterungen des Antragstellers ent-
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chieden, dass in der Callcenterbranche keine sozialen
erwerfungen vorliegen.
nlage 39
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
rage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE
INKE) (Drucksache 17/7083, Frage 67):
Wie hoch ist der Anteil der sogenannten Aufstocker – Er-
werbstätige mit Bezug von Arbeitslosengeld II – in der Ge-
samtwirtschaft und in der Callcenterbranche – bitte anders als
in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 19 auf die
Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/7132 entspre-
chende Quote nennen -, und wie hat sich die Zahl der Be-
schäftigten in der Callcenterbranche seit 2000 entwickelt
(bitte nach Bund und Bundesländern aufführen und wenn
möglich den Beschäftigungsanteil der jeweiligen Bundeslän-
der)?
Eine Aussage zu den sogenannten Aufstockern in der
allcenterbranche ist mithilfe einer integrierten Auswer-
ng von Beschäftigungsstatistik und Grundsicherungs-
tatistik der Bundesagentur für Arbeit möglich. Auf die
ethodischen Einschränkungen, die bei der Interpreta-
on der Daten zu berücksichtigen sind, hat die Bundes-
gierung bereits in ihrer Antwort auf Frage 19 der Klei-
en Anfrage der Fraktion Die Linke „Niedriglöhne in
er Callcenterbranche und das gescheiterte Mindestlohn-
erfahren“ (Drucksache 17/6777) hingewiesen. Auf-
rund verbesserter Hochrechnungsverfahren können die
ktuellen Ergebnisse etwas von den früheren Angaben
bweichen.
Die Zahl der Aufstocker, also der Arbeitslosengeld-II-
ezieher mit einem sozialversicherungspflichtigen Be-
chäftigungsverhältnis und zeitgleichem Zufluss von
ruttoerwerbseinkommen lag im Dezember 2010 in der
allcenter-Branche bei rund 4 600; das waren etwa
,9 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäfti-
en in dieser Branche. Zudem gab es rund 600 Arbeits-
sengeld-II-Bezieher, die in der Callcenterbranche
usschließlich geringfügig beschäftigt waren und tat-
ächlich Einkommen aus Erwerbstätigkeit erhielten; dies
ntspricht 9,3 Prozent aller ausschließlich geringfügig
eschäftigen in dieser Branche.
Insgesamt über alle Branchen lag der Anteil der sozial-
ersicherungspflichtig beschäftigten Arbeitslosengeld-II-
ezieher mit Einkommen aus Erwerbstätigkeit an allen so-
ialversicherungspflichtig Beschäftigten im Dezember
010 bei 2,0 Prozent. Der Anteil der Arbeitslosengeld-II-
ezieher, die ausschließlich geringfügig beschäftigt wa-
n und zeitgleich Einkommen aus Erwerbstätigkeit er-
ielten, lag wirtschaftszweigübergreifend bei 11,7 Pro-
ent.
Soweit Sie nach der Entwicklung der Zahl der Be-
chäftigten in der Callcenterbranche seit dem Jahr 2000
agen und auch bitten, diese nach Bundesländern diffe-
nziert darzustellen, will ich zunächst auf die Antwort
er Bundesregierung auf die Fragen Nr. 11 und Nr. 13
er Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke „Nied-
glöhne in der Callcenter-Branche und das gescheiterte
indestlohnverfahren“ (Drucksache 17/6777) hinwei-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 129. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. September 2011 15197
(A) )
)(B)
sen. In der Antwort auf Frage Nr. 11 ist ausgeführt, dass
zum Stichtag 31. Dezember 2010 die Statistik der Bun-
desagentur für Arbeit für die Callcenterbranche rund
93 600 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und rund
7 100 ausschließlich geringfügig entlohnte Beschäftigte
ausweist. Das waren rund 0,3 Prozent aller sozialversi-
cherungspflichtig Beschäftigten und rund 0,1 Prozent al-
ler ausschließlich geringfügig entlohnte Beschäftigten in
Deutschland. Für die Erstellung einer Zeitreihe seit dem
Jahr 2000 – nach Bundesländern differenziert – bedarf es
einer umfassenderen Auswertung der Statistik der Bun-
desagentur für Arbeit.
Anlage 40
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
der Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/7083, Frage 68):
Welche konkreten Aufgaben übernimmt das deutsche Un-
terseeboot U 34 im Rahmen der Operation Active Endeavour,
OAE?
Das Unterseeboot U 34 trägt im Rahmen der OAE zur
Erstellung eines Lagebildes im Mittelmeer bei. Dazu
sammelt das Boot Informationen über Standorte, Bewe-
gungen und Identität von Schiffen im überwachten See-
gebiet und übermittelt diese an das Allied Maritime
Command in Neapel, MC Naples.
Die Meldungen aller an OAE beteiligten Einheiten
werden im MC Naples zu einem Gesamtlagebild zusam-
mengeführt.
Anlage 41
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
der Abgeordneten Dagmar Enkelmann (DIE LINKE)
(Drucksache 17/7083, Frage 69):
Wie bewertet die Bundesregierung Informationen (verglei-
che Kölner Stadt-Anzeiger vom 22. September 2011), laut de-
nen – entgegen den bisherigen Vorschlägen des Bundesminis-
ters der Verteidigung, Dr. Thomas de Maizière – Bonn
Hauptsitz des Bundesministeriums der Verteidigung bleiben
soll, und bis zu welchem Zeitpunkt wird die Bundesregierung
in dieser Frage eine definitive Entscheidung treffen?
Medienberichte werden durch das Bundesministe-
rium der Verteidigung grundsätzlich weder bewertet
noch kommentiert.
Zu Ihrer Information kann ich jedoch sagen, dass über
die örtliche Ausgestaltung des Ministeriums noch keine
Grundsatzentscheidung getroffen worden ist. Dies wird
voraussichtlich bis Ende Oktober geschehen.
Anlage 42
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf
die Frage der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann
(DIE LINKE) (Drucksache 17/7083, Frage 70):
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Aus welchen Gründen verzögert sich die ursprünglich für
den Monat September 2011 angekündigte Vorlage der Eck-
punkte der Pflegereform – nach den vorliegenden Informatio-
nen – bis Ende Oktober 2011, und ist die Bundeskanzlerin be-
reit, das Gesetzesvorhaben zu ihrem persönlichen Anliegen zu
machen, um das geplante Inkrafttreten der Reform zum 1. Ja-
nuar 2012 zu sichern?
Die Bundesregierung nimmt sich die für die Erarbei-
ng der Pflegereform notwendige Zeit, um zu guten,
ngfristig tragfähigen Ergebnissen im Sinne der Pflege-
edürftigen und ihrer Angehörigen zu kommen. Die
undeskanzlerin unterstützt dieses Anliegen.
nlage 43
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf
ie Fragen der Abgeordneten Elisabeth Scharfenberg
ÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/7083,
ragen 71 und 72):
Wie sieht angesichts der erneuten Verschiebung der ur-
sprünglich für den September 2011 angekündigten Vorstel-
lung von Eckpunkten zur Pflegereform nunmehr der Zeitplan
der Bundesregierung für diesen Gesetzgebungsprozess aus,
und auf welche Art und Weise gedenkt die Bundesregierung
dabei die erheblichen Meinungsverschiedenheiten innerhalb
der Bundesregierung über die Finanzreform der Pflegeversi-
cherung zu lösen?
Wie sieht der genaue Arbeits- und Zeitplan des Experten-
beirats aus, den die Bundesregierung für die Reform des Pfle-
gebedürftigkeitsbegriffs erneut eingesetzt hat bzw. erneut ein-
zusetzen gedenkt, und welche Auswirkungen hat dies auf die
Planung des Gesetzgebungsverfahrens zur Pflegereform ins-
gesamt?
u Frage 71:
Die Vorlage von Eckpunkten wird nach Einigung
chnellstmöglich erfolgen. Daran wird sich umgehend
as Gesetzgebungsverfahren anschließen.
Die Vorstellungen der Beteiligten werden wie üblich
iskutiert und einer sachgemäßen Entscheidung zuge-
hrt.
u Frage 71:
Die Einsetzung des Beirats und die Schaffung eines
euen Pflegebedürftigkeitsbegriffs sind Bestandteile der
eform der Pflegeversicherung, für die ein Eckpunkte-
apier vorbereitet wird.
nlage 44
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf
ie Frage des Abgeordneten Harald Weinberg (DIE
INKE) (Drucksache 17/7083, Frage 73):
Wie positioniert sich die Bundesregierung zu den Aussa-
gen von Professor Dr. Bert Rürup in seinem Interview mit der
taz vom 22. August 2011, die Kapitaldeckung komme zu spät
und sei zu teuer, und welche Schlussfolgerungen zieht die
Bundesregierung aus der Tatsache, dass der geplante monatli-
che Beitrag für den Aufbau einer kapitalgedeckten Säule in
der Pflegeversicherung nach Aussage von Professor Dr. Bert
Rürup „in keinem Verhältnis zu den Verwaltungs- und Anla-
15198 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 129. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. September 2011
(A) )
)(B)
gekosten stünde, die auf monatlich 3 Euro geschätzt werden“,
mit dem zusätzlichen Widerspruch, dass der Beitrag zur er-
gänzenden Kapitaldeckung trotzdem niedrig gehalten werden
müsste, weil sonst ein Sozialausgleich nötig ist, damit aber
ebenfalls bei niedrigen Beiträgen die von Professor Dr. Bert
Rürup bezifferten Verwaltungskosten im Verhältnis zu den Er-
gebnissen zu hoch sind?
Für eine Gesellschaft mit anhaltend niedriger Gebur-
tenrate kommt eine ergänzende Kapitaldeckung keines-
wegs zu spät, sondern stärkt die intergenerative Gerech-
tigkeit. Die Höhe der Verwaltungskosten für eine
kapitalgedeckte Ergänzung der sozialen Pflegeversiche-
rung hängt maßgeblich von den Einzelheiten ihrer Aus-
gestaltung ab. Durch effiziente Kooperation der an ihr
beteiligten Stellen kann sie auf ein Mindestmaß begrenzt
werden, das in einem vernünftigen Verhältnis zum Zu-
satzbeitrag insgesamt steht.
Anlage 45
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf
die Frage der Abgeordneten Kathrin Senger-Schäfer
(DIE LINKE) (Drucksache 17/7083, Frage 75):
Wann wird der angekündigte neue Pflegebeirat unter dem
Vorsitz von Dr. Jürgen Gohde offiziell einberufen, und wie
setzt sich dieser Beirat zusammen?
Der Beirat wird zeitnah seine Arbeit aufnehmen. Es
ist sachgerecht, auf die Mitglieder des seinerzeitigen
Beirats zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbe-
griffs zuzugehen, um Kontinuität zu gewährleisten und
schnell zu Ergebnissen zu kommen.
Anlage 46
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf
die Frage der Abgeordneten Kathrin Senger-Schäfer
(DIE LINKE) (Drucksache 17/7083, Frage 76):
Wie viele der Menschen in Deutschland, die nach dem
Vorschlag des Beirats zur Überprüfung des Pflegebedürftig-
keitsbegriffs anspruchsberechtigt wären, haben heute keinen
Anspruch auf Leistungen nach dem Elften Buch Sozialgesetz-
buch, da der enge Pflegebegriff diese von vornherein von der
Leistungsgewährung ausschließt, und wie viele Menschen in
Deutschland benötigen Unterstützung im Alltag und bei der
häuslichen Versorgung, ohne dass sie Leistungen der Pflege-
versicherung erhalten?
Der Beirat hat nicht einen, sondern mehrere Vor-
schläge gemacht. Je nachdem variiert auch die Zahl der
Versicherten, die nach dem neuen Pflegebedürftigkeits-
begriff anders als heute einen Anspruch auf Leistungen
hätten. Anlage 6 des Umsetzungsberichtes des Beirats,
Mai 2009, Seite 59 ff., enthält entsprechende Szenarien.
Anlage 47
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf
die Fragen der Abgeordneten Bärbel Bas (SPD) (Druck-
sache 17/7083, Fragen 77 und 78):
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Wie beurteilt die Bundesregierung die fehlende zeitliche
wie räumliche Abstimmung zwischen dem Apothekennot-
dienst und der ärztlichen Notfallpraxis speziell in ländlichen
Gebieten, insbesondere in Bezug auf § 23 Abs. 2 der Verord-
nung über den Betrieb von Apotheken, ApBetrO?
Plant die Bundesregierung eine Änderung der ApBetrO
mit dem Ziel einer Koppelung zwischen den ärztlichen Not-
fallpraxen und den Apothekennotdiensten, und wie würde
sich eine solche Änderung auf die Versorgung in Regionen
mit einer geringen Versorgungsdichte auswirken?
u Frage 77:
Die Apothekenbetriebsordnung legt in § 23 als
rundsatz fest, dass Apotheken ständig dienstbereit sein
üssen. Ausnahmen von der Dienstbereitschaft beste-
en für bestimmte Nebenzeiten sowie für Zeiten, in de-
en eine Befreiung von der zuständigen Behörde erteilt
ird, weil die Arzneimittelversorgung durch eine andere
potheke sichergestellt ist. Dies sind insbesondere die
eiten des Nacht- und Notdienstes. Die Aufstellung und
usgestaltung von Notdienstplänen für Apotheken so-
ie die Regelung des ärztlichen Notfalldienstes obliegen
ach den landesrechtlichen Heilberufs- bzw. Kammerge-
etzen den Ländern in eigener Zuständigkeit.
Für den Bereich des vertragsärztlichen Notdienstes
ilt nach § 75 Abs. 1 Satz 2 Fünftes Buch Sozialgesetz-
uch, SGB V, dass der Sicherstellungsauftrag der Kas-
enärztlichen Vereinigungen auch die vertragsärztliche
ersorgung zu den sprechstundenfreien Zeiten, Not-
ienst, umfasst. Die Einzelheiten der Organisation des
otdienstes sind daher im Rahmen der Satzungsautono-
ie der Kassenärztlichen Vereinigungen zu regeln. Eine
eitliche und räumliche Abstimmung mit dem Apothe-
ennotdienst ist danach grundsätzlich möglich.
u Frage 78:
Eine etwaige Regelung mit dem Ziel einer Koppelung
wischen dem ärztlichen Notdienst und den Apotheken-
otdiensten könnte nicht in der Apothekenbetriebsord-
ung erfolgen. Die Verordnung dient dazu, einen ord-
ungsgemäßen Betrieb der Apotheken zu gewährleisten.
nlage 48
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
ragen des Abgeordneten Alexander Ulrich (DIE
INKE) (Drucksache 17/7083, Fragen 79 und 80):
Wie hoch wird der finanzielle Beitrag des Bundes sein, vor
dem Hintergrund, dass das Volumen für den Neubau des Mili-
tärkrankenhauses für die US-Airbase Ramstein in der Gemar-
kung Weilerbach rund 1,2 Milliarden Euro betragen soll, und
auf welcher vertraglichen Grundlage bzw. Beschlussfassung
beruht er?
Ist vor dem Hintergrund, dass auch Infrastrukturanbindun-
gen außerhalb der US-amerikanischen Liegenschaft notwen-
dig sein werden, mit weiteren Kosten zu rechnen?
u Frage 79:
Grundlage für die Durchführung der Baumaßnahmen
er US-Streitkräfte in Deutschland ist das zwischen dem
und und den US-Streitkräften vereinbarte Verwaltungs-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 129. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. September 2011 15199
(A) )
)(B)
abkommen „Auftragsbautengrundsätze 1975 (ABG 75)“.
Hier ist auch die von den US-Streitkräften zu leistende
finanzielle Entschädigung für die Tätigkeit der Deut-
schen Bauverwaltung bei der Durchführung der US-
Baumaßnahmen festgelegt.
Diese Entschädigung entspricht nicht den tatsächli-
chen Kosten, die der Bund für die Tätigkeit der organge-
liehenen Bauverwaltung der Länder und die von ihr be-
auftragten freiberuflichen Planer zu entrichten hat. Die
Differenz, rund 75 Prozent der Planungskosten, wird
vom Bund aus Mitteln des Bundesministeriums für Ver-
kehr, Bau und Stadtentwicklung finanziert. Auf Basis
der von den US-Streitkräften genannten Baukosten für
den Neubau der US-Klinik in Weilerbach, rund 750 Mil-
lionen Euro, ist hierfür im Bundeshaushalt ein Finanzie-
rungsbeitrag von rund 125 Millionen Euro erforderlich.
Zu Frage 80:
Die Höhe der für die Erweiterung der Infrastrukturan-
bindungen erforderlichen Kosten ist noch nicht bekannt.
Der Bund geht davon aus, dass diese Kosten von den
US-Streitkräften getragen werden.
Anlage 49
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
Frage der Abgeordneten Anette Kramme (SPD) (Druck-
sache 17/7083, Frage 81):
Trifft die Aussage des stellvertretenden tschechischen Ver-
kehrsministers Ivo Toman zu, dass das Bundesministerium für
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die bislang im Vordringli-
chen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans enthaltene Elek-
trifizierung der Strecke Nürnberg–Marktredwitz nicht weiter
verfolgen wird, und, wenn ja, was sind die Gründe dafür?
Diese Aussage hat der tschechische Vizeminister
Toman nach Informationen des Bundesministeriums für
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung nicht gemacht. Die
Aussage trifft auch nicht zu.
Anlage 50
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
Frage der Abgeordneten Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/7083, Frage 82):
Hat die Finanzplanung des Entwurfs zum Investitionsrah-
menplan 2011 bis 2015 des Bundesministeriums für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung Auswirkungen auf den Bundesan-
teil zur Finanzierung der B 50 (neu) mit Hochmoselübergang,
und wird das Kosten-Nutzen-Verhältnis dieses Neubauvorha-
bens neu berechnet angesichts erwarteter Mehrkosten und ge-
ringerem Verkehrsnutzen wegen geänderter Verkehrsströme
und sinkender Fahrgastzahlen des Flughafens Hahn?
Mit der Aufstellung des Investitionsrahmenplans
2011 bis 2015, IRP, kommt der Bund unter anderem sei-
ner in § 5 Abs. 1 Fernstraßenausbaugesetz festgelegten
Verpflichtung nach, Fünfjahrespläne aufzustellen. Dieser
Plan ist kein Finanzierungsplan, sondern legt fest, wel-
che Vorhaben des Bedarfsplans für die Bundesfernstra-
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en im kommenden Fünfjahreszeitraum realisiert wer-
en sollen. Insofern hat der IRP keine Auswirkung auf
ie Finanzierung der B 50 neu zwischen dem Autobahn-
reuz Wittlich, A 1/A 60, und Longkamp, B 50 alt, ein-
chließlich Hochmoselübergang.
Bei dem 2010 ermittelten Nutzen-Kosten-Verhältnis
on 1,8 wurde eine eher zurückhaltende Entwicklung
es Flughafens Frankfurt Hahn und somit auch eine ent-
prechende Verkehrsentwicklung zugrunde gelegt. Ein
bsinken des Nutzen-Kosten-Verhältnisses des in Bau
efindlichen Projektes infolge von Kostensteigerungen
der geringeren Verkehrsströmen auf einen Wert, der die
auwürdigkeit gefährden würde, ist nicht zu befürchten.
nlage 51
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
rage des Abgeordneten Friedrich Ostendorff (BÜND-
IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/7083, Frage 83):
Wie will die Bundesregierung den Widerspruch zwischen
dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz und dem Bundesministerium für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung bezüglich der Änderungsnotwen-
digkeit des § 35 Abs. 1 Nr. 4 des Baugesetzbuchs und der da-
mit verbundenen Privilegierung von Tierhaltungsanlagen im
Außenbereich lösen, und welche inhaltlichen Gründe führen
zu den unterschiedlichen Auffassungen beider Bundesminis-
terien?
Die Ressortabstimmung zum zweiten Teil der Baupla-
ungsrechtsnovelle ist am 19. September 2011 eingelei-
t worden. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau
nd Stadtentwicklung und das Bundesministerium für
rnähung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz arbei-
n entsprechend den Vorgaben des § 19 Abs. 1 der Ge-
einsamen Geschäftsordnung der Bundesregierung zu-
ammen, um die Einheitlichkeit der Maßnahmen der
undesregierung zu gewährleisten.
nlage 52
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
ragen des Abgeordneten Werner Dreibus (DIE
INKE) (Drucksache 17/7083, Fragen 84 und 85):
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um den
Fluglärm im Main-Kinzig-Kreis, Hessen, schnellstmöglich
auf ein erträgliches Maß zurückzufahren, insbesondere die
Verlegung und Absenkung der Flugrouten rückgängig zu ma-
chen?
Wie gedenkt die Bundesregierung auf die DFS Deutsche
Flugsicherung Einfluss zu nehmen, um mit der Inbetrieb-
nahme der neuen Start- und Landebahnen am Flughafen
Frankfurt am Main das lärmärmere Anflugverfahren CDA
einzuführen, wie dies auf dem Flughafen Köln/Bonn bereits
praktiziert wird?
u Frage 84:
Seit Jahren weist die DFS Deutsche Flugsicherung
mbH im Rahmen von Stellungnahmen zum Ausbau
es Flughafens Frankfurt darauf hin, dass die heute im-
lementierten Verfahren für die Steigerung der Kapazität
15200 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 129. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. September 2011
(A) )
)(B)
am Flughafen Frankfurt benötigt werden. Dazu gehören
auch die Verfahren im Raum des Main-Kinzig-Kreises.
Die Flugverfahren wurden in der Fluglärmkommission
nach § 32 b Luftverkehrsgesetz beraten und vom Bun-
desaufsichtsamt für Flugsicherung festgesetzt.
Im Rahmen einer Sachverhaltsaufklärung in der Sit-
zung der Frankfurter Fluglärmkommission am 31. Au-
gust 2011 hat die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
dargestellt, dass Optimierungen der Flugverfahren erst
analysiert werden können, wenn ein Erfahrungszeitraum
von sechs Monaten mit dem Betrieb der Landebahn
Nordwest vorhanden ist. Der Betrieb der Landebahn
Nordwest beginnt am 21. Oktober 2011. Untersuchun-
gen für Optimierungen sind frühestens im 2. Quartal
2012 geplant.
Die Bundesregierung hat Verständnis für den berech-
tigten Wunsch nach möglichst geringer oder gar keiner
Verkehrslärmbelastung. Die isolierte Anforderung, an ei-
ner bestimmten Örtlichkeit eine Flugroutenplanung aus-
zuschließen, verstieße aber gegen die Verpflichtung zur
gesamtheitlichen Betrachtung aller relevant betroffenen
Bereiche und zur Abwägung aller zu berücksichtigenden
Belange. Dabei ist auch die Genehmigung des Flugha-
fens zu berücksichtigen.
Zu Frage 85:
Am Flughafen Frankfurt/Main gibt es bereits zwei
CDA-Anflugverfahren für die Nacht:
Ein bereits seit mehreren Jahren verfügbares CDA-
Verfahren baut auf einen kontinuierlichen Sinkflug aus-
gehend von Radarvektoren durch die Lotsen auf.
Seit Februar 2010 gibt es ein CDA-Verfahren, das von
der Konstruktion her identisch ist mit dem Verfahren am
Flughafen Köln-Bonn. Es handelt sich dabei um den
„Segmentierten RNAV (GPS)-Anflug“. Dieses Verfah-
ren führt zu Lärmentlastungen für Mainz und Offenbach.
Derzeit sind allerdings Klagen neu betroffener Gemein-
den gegen dieses CDA-Verfahren anhängig.
Grundsätzlich wird ein CDA-Verfahren nur ange-
wandt, wenn keine Sicherheitsgründe, zum Beispiel
Staffelung, dagegen sprechen, wenn das Wetter keine
Einschränkungen fordert und wenn aufgrund der Ver-
kehrsdichte nicht damit zu rechnen ist, dass es zu Verzö-
gerungen des nachfolgenden Verkehrs kommt. Beim ge-
genwärtigen Stand der Technik ist diese Voraussetzung
insbesondere aufgrund der Verkehrsdichte sowie der
komplexen Verfahren im Fall Frankfurt tagsüber nicht
gegeben.
Anlage 53
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
Frage der Abgeordneten Rita Schwarzelühr-Sutter
(SPD) (Drucksache 17/7083, Frage 86):
Wie schätzt die Bundesregierung die Chancen ein, bis spä-
testens Ende dieses Jahres eine Lösung des Fluglärmstreits
gemäß der Stuttgarter Erklärung mit der Schweiz herbeizu-
führen, und wird sie im Falle eines Scheiterns die Durchfüh-
rungsverordnung zum 1. Januar 2012 verschärfen?
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Die Bundesregierung plant, die Gespräche mit der
chweiz über die Regelungen zum An- und Abflugver-
ehr des Flughafens Zürich, gemäß Absprache mit der
chweiz, bis zum Jahresende abzuschließen. Dies be-
haltet die Möglichkeit, bei Scheitern der Gespräche im
nschluss Anpassungen an der 220. Durchführungsver-
rdnung vorzunehmen. Eine Änderung der bestehenden
egelungen müsste jedoch vorab bei der EU-Kommis-
ion notifiziert werden. Es war und ist Anliegen der
undesregierung, zu diesem seit Jahrzehnten anhängi-
en Thema die bestmögliche Kompromisslösung im In-
resse aller zu erreichen.
Im Herbst 2009 wurde vor dem Europäischen Gericht
1. Instanz eine Klage der Schweiz gegen eine Ent-
cheidung der EU-Kommission verhandelt, die keine
inwände gegen die derzeit erlassenen deutschen Ver-
rdnungen erhoben hat. Das Gericht hat die Klage der
chweiz am 9. September 2010 abgewiesen. Die EU-
ommission ließ in der Verhandlung allerdings erken-
en, dass veränderte Bedingungen in der Zukunft zu ei-
er veränderten Beurteilung führen könnten. Überzo-
ene Forderungen und deren Umsetzung könnten damit
efahr laufen, als Diskriminierung bewertet zu werden.
er Schweizer Bundesrat hat inzwischen Klage vor dem
uropäischen Gerichtshof eingereicht.
nlage 54
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
ragen des Abgeordneten Gustav Herzog (SPD)
rucksache 17/7083, Fragen 87 und 88):
Unter wessen Federführung wurde der deutsche Vorschlag
für die Working Group on Noise of the United Nations Econo-
mic Commission for Europe, UNECE, erarbeitet, der diese
Woche in Genf als deutsche Position für die Regulation
No. 51 – „Noise of M and N categories of vehicles“ – vorge-
legt wurde, und auf welcher Rechtsgrundlage verhandelt die
deutsche Delegation Grenzwerte für langfristig geltende Lärm-
emissionen von Pkw, die Fahrzeugen Lärmentwicklungen von
bis zu 82 dB(A) zugestehen, statt den dringend notwendigen
Lärmschutz der Bevölkerung zu gewährleisten?
Wie gedenkt die Bundesregierung ihre Lärmschutzziele zu
erreichen, wenn sie in Genf für Lärmgrenzwerte von bis zu
82 dB(A) – zuzüglich weiterer 2 dB(A) für Offroad-Pkw der
Klassen N3 und M3 – eintritt, obwohl selbst führende Auto-
mobilhersteller für Sportwagen mitteilen, dass sie ohne Weite-
res 10-dB(A)-leisere Pkw bauen könnten, wenn der Gesetzge-
ber die Grenzwerte anpassen würde, und wie vereinbart die
Bundesregierung ihr Vorgehen mit den gesundheits- und
sozialpolitisch dringend gebotenen Lärmschutzinteressen der
Bevölkerung?
u Frage 87:
Bei dem Vorschlag handelt es sich um eine zwischen
em federführenden Bundesministerium für Verkehr,
au und Stadtentwicklung, dem Bundesministerium für
mwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und dem
undesministerium für Wirtschaft und Technologie ab-
estimmte Position. Ein Vertreter des Bundesministe-
ums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat den
orsitz der Arbeitsgruppe. Die deutsche Delegation,
estehend aus Vertretern des Bundesministerium für
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 129. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. September 2011 15201
(A) )
)(B)
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Umwelt-
bundesamt und Kraftfahrtbundesamt, verhandelt auf
Grundlage des UNECE-Abkommens, das Deutschland
ratifiziert hat.
Zu Frage 88:
Der Bundesregierung sind keine Äußerungen führen-
der Sportwagenhersteller bekannt, die ein Reduktions-
potenzial von 10 dB(A) beinhalten. Der vorgeschlagene
Grenzwert für leistungsstarke Kraftfahrzeuge, umgangs-
sprachlich „Sportwagen“, liegt bei 75 dB(A). Der Anteil
dieser Kraftfahrzeuge beträgt weniger als 0,2 Prozent
der in Deutschland zugelassenen Pkw. Die in der Frage
genannten Klassen N3 bzw. M3 sind keine Pkw, sondern
schwere Nutzfahrzeuge bzw. große Busse.
Der Vorschlag der Bundesregierung sieht vor, dass die
Grenzwerte in drei Stufen wesentlich reduziert werden.
In der ersten Stufe, die zwei Jahre nach Veröffentlichung
in Kraft treten soll, sollen die Grenzwerte mit einfachen
Veränderungen am Kraftfahrzeug erreicht werden kön-
nen. Zugrunde gelegt wurde, dass circa 10 Prozent der
heute genehmigten Kraftfahrzeuge technisch verändert
werden müssen. In der zweiten Stufe wurden circa
50 Prozent und in der dritten Stufe circa 90 Prozent zu-
grunde gelegt.
Lärmminderungsmaßnahmen werden für alle Fahr-
zeugkategorien und -klassen gleichermaßen erforderlich
sein. Somit tragen die vorgeschlagenen Grenzwerte für
Kraftfahrzeuge wesentlich zum Erreichen der Ziele des
Nationalen Verkehrslärmschutzpakets II bei.
Anlage 55
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
Fragen des Abgeordneten Stephan Kühn (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/7083, Fragen 89
und 90):
In welcher Höhe wird die ehemalige Gemeindeverkehrs-
finanzierung – Fortführung der Kompensationsleistungen
nach dem Entflechtungsgesetz ab 2014, Festlegung im Koali-
tionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP – bis 2019 mit
finanziellen Mitteln ausgestattet, und welche Ergebnisse
brachten bisher die Verhandlungen mit den Ländern?
Konnte mit den Ländern Einvernehmen über den jährli-
chen Bedarf – 2014 bis 2019 – hergestellt werden, und wel-
cher Bedarf ergibt sich aus Sicht der Bundesregierung?
Zu Frage 89:
Mit der Föderalismusreform I sind einige der bisheri-
gen Bund-Länder-Mischfinanzierungen entflochten wor-
den. Dazu gehört – neben der sozialen Wohnraumförde-
rung, dem Hochschulbau und der Bildungsplanung –
auch die Gemeindeverkehrsfinanzierung, die im Ge-
meindeverkehrsfinanzierungsgesetz geregelt war. Ziel der
Reform war es, die Zuweisung von Verantwortung an
Bund und Länder klarer zu gestalten und die Handlungs-
autonomie zu erhöhen.
Die Höhe der Ausgleichszahlungen, die die Länder
für den Wegfall der Beträge aus den sogenannten Lan-
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esprogrammen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsge-
etzes aus dem Haushalt des Bundes erhalten, ist im
rundgesetz und im Entflechtungsgesetz nur bis zum
1. Dezember 2013 festgelegt. Ab 2014 entfällt die auf
ie alten Aufgaben – Gemeindeverkehrsfinanzierung,
oziale Wohnraumförderung, Hochschulbau und Bil-
ungsplanung – bezogene bereichsspezifische Zweck-
indung. Bestehen bleibt nur eine investive Zweckbin-
ung des Mittelvolumens. Ungeachtet des Wegfalls der
esetzlichen gruppenspezifischen Zweckbindung kön-
en die Mittel jedoch weiterhin entsprechend der
weckbindung eingesetzt werden. Mehrere Länder ha-
en bereits ihre Absicht hierzu erklärt.
Die Sicherung der Finanzierung des ÖPNV und des
ommunalen Straßenbaus ist eine wichtige Zukunftsauf-
abe. Um den Ländern, Gemeinden und Verkehrsunter-
ehmen die erforderliche Planungssicherheit zu geben,
uss zwischen Bund und Ländern rechtzeitig Einver-
ehmen darüber erzielt werden, in welcher Höhe die
inanzierungsmittel für den Zeitraum 2014 bis 2019 zur
ufgabenerfüllung der Länder noch angemessen und er-
rderlich sind. Die Koalitionsvereinbarung sieht aus
iesem Grund vor, über die Höhe der Finanzausstattung
ereits in der Mitte dieser Legislaturperiode zu entschei-
en.
Die Verhandlungen zwischen Bund und Ländern wur-
en im Mai 2011 aufgenommen. Es konnte bislang je-
och noch keine Einigung erzielt werden.
u Frage 90:
Für die Bemessung der Leistungen gilt nach dem
rundgesetz ein prospektiver, also auf die Zukunft
erichteter Maßstab. Weil sich – abhängig von den ge-
etzten Zielen und Annahmen – künftige Bedarfe grund-
ätzlich in jeglicher Höhe ableiten lassen, können die
inschätzungen, wie sie von den Fachministerkonferen-
en der Länder vorgelegt wurden, nur Anhaltspunkte
ieten. Zu berücksichtigen sind unter anderem auch die
lgenden Gesichtspunkte:
Die durch die verfassungsrechtlichen Verschuldungs-
geln vorgegebene Rückführung der Nettokreditauf-
ahme von Bund und Ländern, sogenannte Schulden-
remse, erfordert in den Jahren bis 2020 eine enge
egrenzung der Staatausgaben und beeinflusst damit
uch das angemessene Niveau der Aufgabenerfüllung in
llen Bereichen.
Ziel der Föderalismusreform I ist nicht eine dauer-
afte Mitfinanzierung früherer Gemeinschaftsaufgaben
zw. Bereitstellung von Finanzhilfen durch den Bund,
ondern im Endergebnis ein vollständiger Rückzug des
undes aus diesen Gebieten. Das Grundgesetz regelt in-
ofern finanzielle Übergangsbestimmungen.
nlage 56
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
ragen der Abgeordneten Heidrun Bluhm (DIE
INKE) (Drucksache 17/7083, Fragen 91 und 92):
(A) (C)
(D)(B)
Wie ist der aktuelle Stand der Einnahmen und der Abruf
der Mittel im Energie- und Klimafonds, EKF, für das Jahr
2011 für die energetische Gebäudesanierung der KfW-Förde-
rung – aufgeschlüsselt nach Plan und Ist zum 30. September
2011 –, und sind für das Jahr 2012 Beschränkungen bei der
Auszahlung aus dem EKF zu erwarten?
Bereitet die Bundesregierung einen Ausgleich aus dem
Bundeshaushalt für den Fall vor, dass die erwarteten Einnah-
men des EKF nicht erreicht werden, um die geplanten Maß-
nahmen – energetische Stadtsanierung, CO2-Gebäudesanie-
rung, Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Maßnahmen
zur Weiterentwicklung der Elektromobilität – dennoch durch-
führen zu können?
Zu Frage 91:
Im Energie- und Klimafonds sind 2011 bislang
75 Millionen Euro vereinnahmt worden. Im Wirtschafts-
plan des Energie- und Klimafonds für 2011 sind für die
im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms auf-
gelegten KfW-Förderprogramme Verpflichtungsermäch-
tigungen in Höhe von insgesamt 500 Millionen Euro
ausgebracht worden. Die KfW hat zum 31. August 2011
Zusagen erteilt mit einem Gesamtkreditvolumen in Höhe
von 813 Millionen Euro.
Zu Frage 92:
Für 2012 sind im Energie- und Klimafonds Mittel in
Höhe von rund 780 Millionen Euro vorgesehen. Rund
420 Millionen Euro entfallen auf die von Ihnen ange-
sprochenen Maßnahmen in den Bereichen energetische
Stadtsanierung, CO2-Gebäudesanierung, Forschungs-
und Entwicklungsvorhaben zu erneuerbaren Energien
und Energieeffizienz sowie Weiterentwicklung der Elek-
tromobilität. Dieser Betrag wird, wie auch die Beträge
für die anderen geplanten Maßnahmen, vorbehaltlich der
Entscheidung des Parlaments zum Haushalt und zum
Wirtschaftsplan des EKF 2012, in voller Höhe zur Verfü-
gung stehen. Sollten die Einnahmen des Sondervermö-
gens in einem Wirtschaftsplanjahr unter den Erwartun-
gen liegen, kann der EKF unter den Voraussetzungen
von § 4 Abs. 4 Satz 2 EKFG n. F. ein Liquiditätsdarle-
hen aus dem Bundeshaushalt erhalten.
V
Offsetdrucker
ertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln
e
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15202 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 129. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. September 2011
i, Bessemerstraße 83–91, 1
Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
7980
129. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 28. September 2011
Inhalt:
Redetext
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Anlage 7
Anlage 8
Anlage 9
Anlage 10
Anlage 11
Anlage 12
Anlage 13
Anlage 14
Anlage 15
Anlage 16
Anlage 17
Anlage 18
Anlage 19
Anlage 20
Anlage 21
Anlage 22
Anlage 23
Anlage 24
Anlage 25
Anlage 26
Anlage 27
Anlage 28
Anlage 29
Anlage 30
Anlage 31
Anlage 32
Anlage 33
Anlage 34
Anlage 35
Anlage 36
Anlage 37
Anlage 38
Anlage 39
Anlage 40
Anlage 41
Anlage 42
Anlage 43
Anlage 44
Anlage 45
Anlage 46
Anlage 47
Anlage 48
Anlage 49
Anlage 50
Anlage 51
Anlage 52
Anlage 53
Anlage 54
Anlage 55
Anlage 56