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    Plenarprotokoll 17/128 Verbesserung der Versorgungsstruktu- ren in der gesetzlichen Krankenversi- cherung (GKV-Versorgungsstrukturge- setz GKV-VStG) (Drucksache 17/6906) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Agnes Alpers, Karin Binder, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Wirksamere Bedarfsplanung zur Sicherung einer wohnortnahen und bedarfsgerechten gesundheitlichen Ver- sorgung (Drucksache 17/3215) . . . . . . . . . . . . . . . . Daniel Bahr, Bundesminister BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Karl Lauterbach (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 29: a) Antrag der Abgeordneten Nicole Gohlke, Dr. Petra Sitte, Agnes Alpers, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: 40-jähriges BAföG-Jubiläum für soziale Weiterentwicklung nutzen (Drucksache 17/6372) . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Kai Gehring, Ekin Deligöz, Katja Dörner, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Studienfinanzierung stärken – Das BAföG zum Zwei-Säulen- Modell ausbauen (Drucksache 17/7026) . . . . . . . . . . . . . . . c) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung 15059 C 15059 D 15060 A 15062 A 15080 B 15080 C Deutscher B Stenografisch 128. Sitz Berlin, Freitag, den 23 I n h a l Glückwünsche zum Geburtstag des Abgeord- neten Ulrich Petzold . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Erweiterung der Tagesordnung . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 6: Beratung der Beschlussempfehlung des Aus- schusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschusses) zu dem Steuerver- einfachungsgesetz 2011 (Drucksachen 17/5125, 17/5196, 17/6105, 17/6121, 17/6146, 17/6583, 17/6875, 17/7025) Tagesordnungspunkt 28: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur D B C D J D L D D 15059 A 15059 B 15059 B Christine Aschenberg-Dugnus (FDP) . . . . Johannes Singhammer (CDU/CSU) . . . . . . . . 15062 C 15064 A undestag er Bericht ung . September 2011 t : r. Martina Bunge (DIE LINKE) . . . . . . . . . irgitt Bender (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . hristine Aschenberg-Dugnus (FDP) . . . . . . r. Marlies Volkmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . ens Spahn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Karl Lauterbach (SPD) . . . . . . . . . . . . r. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . othar Riebsamen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . r. Carola Reimann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . ietrich Monstadt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 15066 A 15068 B 15069 B 15070 D 15072 A 15074 B 15075 B 15076 C 15077 D 15079 A – zu dem Antrag der Abgeordneten Ulla Burchardt, Swen Schulz (Spandau), II Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 128. Sitzung. Berlin, Freitag, den 23. September 2011 Dr. Ernst Dieter Rossmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Notfallplan für die Hochschul- zulassung zum Wintersemester 2011/12 jetzt starten – zu dem Antrag der Abgeordneten Nicole Gohlke, Dr. Petra Sitte, Agnes Alpers, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Hochschulzu- lassung bundesgesetzlich regeln – Sozialen Zugang und Durchlässig- keit in Masterstudiengängen sichern (Drucksachen 17/5899, 17/5475, 17/7051) Nicole Gohlke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Dr. Stefan Kaufmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . Swen Schulz (Spandau) (SPD) . . . . . . . . . . . . Albert Rupprecht (Weiden) (CDU/CSU) . . Patrick Meinhardt (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Reinhard Brandl (CDU/CSU) . . . . . . . . . Ulla Burchardt (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Martin Neumann (Lausitz) (FDP) . . . . . . Monika Grütters (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . . . Axel Knoerig (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Philipp Murmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 30: a) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Verbesse- rung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt (Drucksachen 17/6277, 17/6853, 17/7065) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . – Bericht des Haushaltsausschusses ge- mäß § 96 der Geschäftsordnung (Drucksache 17/7068) . . . . . . . . . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales – zu dem Antrag der Abgeordneten Katja Mast, Gabriele Lösekrug-Möller, Anette Kramme, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion der SPD: Arbeits- marktpolitik an den Herausfor- derungen der Zeit orientieren – Weichen für gute Arbeit, Vollbe- schäftigung und Fachkräftesiche- rung stellen D H J S B K G P M A D T A (T w S s (D M D D M K N C 15080 C 15080 D 15082 D 15085 A 15086 D 15087 B 15088 D 15091 B 15092 A 15094 B 15095 D 15097 C 15098 D 15099 D 15101 B 15101 B – zu dem Antrag der Abgeordneten Sabine Zimmermann, Agnes Alpers, Jutta Krellmann, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion DIE LINKE: Arbeitsmarktpolitik neu ausrichten und nachhaltig finanzieren – zu dem Antrag der Abgeordneten Brigitte Pothmer, Markus Kurth, Katrin Göring-Eckardt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Arbeitsmarktpolitik – In Beschäftigung und Perspektiven in- vestieren statt Chancen kürzen (Drucksachen 17/6454, 17/5526, 17/6319, 17/7065) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Ursula von der Leyen, Bundesministerin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ubertus Heil (Peine) (SPD) . . . . . . . . . . . . . ohannes Vogel (Lüdenscheid) (FDP) . . . . . . abine Zimmermann (DIE LINKE) . . . . . . . . rigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . arl Schiewerling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Katja Mast (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . abriele Lösekrug-Möller (SPD) . . . . . . . . . ascal Kober (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hubertus Heil (Peine) (SPD) . . . . . . . . . . . ax Straubinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . ngelika Krüger-Leißner (SPD) . . . . . . . . . . r. Matthias Zimmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . agesordnungspunkt 31: ntrag der Abgeordneten Marlene Rupprecht uchenbach), Petra Crone, Petra Ernstberger, eiterer Abgeordneter und der Fraktion der PD: Kinderrechte in Deutschland umfas- end stärken rucksache 17/6920) . . . . . . . . . . . . . . . . . . arlene Rupprecht (Tuchenbach) (SPD) . . . r. Peter Tauber (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . iana Golze (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . iriam Gruß (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . atja Dörner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . orbert Geis (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . hristoph Strässer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Norbert Geis (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 15101 D 15101 D 15103 A 15104 D 15106 C 15108 A 15109 B 15109 D 15111 B 15112 A 15113 A 15113 C 15114 C 15115 C 15117 A 15117 B 15118 A 15120 B 15121 B 15122 A 15123 B 15125 A 15125 B Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 128. Sitzung. Berlin, Freitag, den 23. September 2011 III Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Florian Bernschneider (FDP) . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 32: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Neuordnung des Geräte- und Produktsicherheitsrechts (Drucksachen 17/6276, 176852, 17/7063) . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Neuord- nung des Geräte- und Produktsicherheits- rechts (Tagesordnungspunkt 32) Dr. Matthias Zimmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . Josip Juratovic (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Karin Binder (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15125 D 15126 C 15127 C 15127 D 15129 A 15130 B 15131 B 15132 B 15133 A 15134 A 15134 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 128. Sitzung. Berlin, Freitag, den 23. September 2011 15059 (A) ) )(B) 128. Sitz Berlin, Freitag, den 23 Beginn: 9.0
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    Anlage 2 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 128. Sitzung. Berlin, Freitag, den 23. September 2011 15129 (A) ) )(B) Krestel, Holger FDP 23.09.2011 Kuhn, Fritz BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 23.09.2011 Dr. Seifert, Ilja DIE LINKE 23.09.2011 Senger-Schäfer, Kathrin DIE LINKE 23.09.2011 Dr. Sitte, Petra DIE LINKE 23.09.2011 Anlage 1 Liste der entschuldigte Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Bartol, Sören SPD 23.09.2011 Beckmeyer, Uwe SPD 23.09.2011 Behrens, Herbert DIE LINKE 23.09.2011 Bracht-Bendt, Nicole FDP 23.09.2011 Breil, Klaus FDP 23.09.2011 Burkert, Martin SPD 23.09.2011 Deutschmann, Reiner FDP 23.09.2011 Ernst, Klaus DIE LINKE 23.09.2011 Fell, Hans-Josef BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 23.09.2011 Flosbach, Klaus-Peter CDU/CSU 23.09.2011 Dr. Friedrich, Hans-Peter CDU/CSU 23.09.2011 Dr. Geisen, Edmund Peter FDP 23.09.2011 Glos, Michael CDU/CSU 23.09.2011 Göring-Eckardt, Katrin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 23.09.2011 Grindel, Reinhard CDU/CSU 23.09.2011 Grund, Manfred CDU/CSU 23.09.2011 Dr. Gysi, Gregor DIE LINKE 23.09.2011 Dr. Hendricks, Barbara SPD 23.09.2011 Dr. Jochimsen, Lukrezia DIE LINKE 23.09.2011 Dr. Jüttner, Egon CDU/CSU 23.09.2011 Koch, Harald DIE LINKE 23.09.2011 Körper, Fritz Rudolf SPD 23.09.2011 Dr. Koschorrek, Rolf CDU/CSU 23.09.2011 L D L L L D D N N N Ö P P R S D S S S S S A (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht n Abgeordneten aurischk, Sibylle FDP 23.09.2011 r. Lehmer, Max CDU/CSU 23.09.2011 eidig, Sabine DIE LINKE 23.09.2011 eutheusser- Schnarrenberger, Sabine FDP 23.09.2011 iebing, Ingbert CDU/CSU 23.09.2011 r. de Maizière, Thomas CDU/CSU 23.09.2011 r. Meister, Michael CDU/CSU 23.09.2011 ahles, Andrea SPD 23.09.2011 iebel, Dirk FDP 23.09.2011 ietan, Dietmar SPD 23.09.2011 zoğuz, Aydan SPD 23.09.2011 ieper, Cornelia FDP 23.09.2011 itterle, Richard DIE LINKE 23.09.2011 oth (Heringen), Michael SPD 23.09.2011 chaaf, Anton SPD 23.09.2011 r. Schäuble, Wolfgang CDU/CSU 23.09.2011 chirmbeck, Georg CDU/CSU 23.09.2011 chmidt (Fürth), Christian CDU/CSU 23.09.2011 chneider (Erfurt), Carsten SPD 23.09.2011 chreiner, Ottmar SPD 23.09.2011 chwarzelühr-Sutter, Rita SPD 23.09.2011 bgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich 15130 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 128. Sitzung. Berlin, Freitag, den 23. September 2011 (A) ) )(B) Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Neuordnung des Geräte- und Produkt- sicherheitsrechts (Tagesordnungspunkt 32) Dr. Matthias Zimmer (CDU/CSU): Dass die Frage nach der Sicherheit von technischen Geräten in einem europäischen Kontext beantwortet wird, war in den letz- ten Dekaden mitnichten eine tradierte Selbstverständ- lichkeit. Sie stellte sich erst mit dem freien Warenver- kehr in der Europäischen Gemeinschaft. Bis zu diesem Zeitpunkt wurde sie – wenn überhaupt – nationalstaat- lich beantwortet. Dies führte in der Tendenz eher dazu, dass aufgrund unterschiedlicher technischer Anforderun- gen an die Produktsicherheit Handelshemmnisse aufge- baut wurden, anstatt sie abzubauen. Gerätesicherheit wird mittlerweile nicht mehr isoliert nationalstaatlich definiert, sondern innerhalb der Euro- päischen Union miteinander abgestimmt. Mit dem Ge- räte- und Produktsicherheitsgesetz wurde ab 1. Mai 2004 die europäische Richtlinie über die allgemeine Produkt- sicherheit in Deutschland in nationales Recht umgesetzt. Es regelt unter anderem das Inverkehrbringen von tech- nischen Arbeitsmitteln, aber auch von komplexen Anla- gen und stellt somit auch eine Grundlage für einen funk- tionierenden Arbeitsschutz dar. Kurzum bietet es eine Rechtsgrundlage, um unsichere Produkte vom Waren- verkehr auszuschließen. Es trägt damit zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen bei, weshalb ihm eine u p o u re d a E re Z d k re w d te In h m d D b a D m ti P m p p z s a R c s n S d Z v la M m fo d D w le s H s g d d rü Steinbach, Erika CDU/CSU 23.09.2011 Dr. Stinner, Rainer FDP 23.09.2011 Thönnes, Franz SPD 23.09.2011 Tillmann, Antje CDU/CSU 23.09.2011 Trittin, Jürgen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 23.09.2011 Dr. Troost, Axel DIE LINKE 23.09.2011 Weinberg, Harald DIE LINKE 23.09.2011 Werner, Katrin DIE LINKE 23.09.2011 Dr. Westerwelle, Guido FDP 23.09.2011 Wöhrl, Dagmar G. CDU/CSU 23.09.2011 Wolff (Wolmirstedt), Waltraud SPD 23.09.2011 Wunderlich, Jörn DIE LINKE 23.09.2011 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich (C (D mfassende wirtschafts- und damit auch arbeitsmarkt- olitische Bedeutung zukommt. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf über die Neu- rdnung des Geräte- und Produktsicherheitsrechts wird nter anderem die Geräte- und Produktsicherheit europa- chtlich harmonisiert. Diese Harmonisierung erleichtert en Warenaustausch auf dem europäischen Markt, soll ber in erster Linie den Verbraucher- und Arbeitsschutz U-weit auf hohem Niveau sichern. Mit dem Produktsicherheitsgesetz wird unter ande- m die Zusammenarbeit von Marktüberwachung und oll gestärkt werden, um den Import unsicherer Pro- ukte möglichst frühzeitig erkennen und verhindern zu önnen. Mit dem Gesetzentwurf soll eine gut funktionie- nde Zusammenarbeit zwischen Zoll- und Marktüber- achungsbehörden sichergestellt werden. Dabei sollen ie Zollbehörden insbesondere berechtigt und verpflich- t werden, alle für weitere Maßnahmen erforderlichen formationen an die zuständige Marktüberwachungsbe- örde weiterzugeben. Hierzu zählen zum Beispiel Infor- ationen wie Name und Anschrift des Empfängers und es Absenders, Versendungsland, Ursprungsland etc. ies ermöglicht ein Eingreifen der Marktüberwachungs- ehörden zu einem möglichst frühen Zeitpunkt, aber uch die Informationsgewinnung über Produkte aus rittländern, die sich bereits auf dem Gemeinschafts- arkt befinden. Dadurch wird eine Erhöhung der Effek- vität der Marktüberwachungsbehörden erreicht. Darüber hinaus werden Hersteller bei Einführung von rodukten einer Dokumentationspflicht unterliegen. Es uss für die zuständige Marktüberwachungsbehörde über- rüfbar sein, dass der Einführer seiner Dokumentations- flicht nachgekommen ist. Die Nichterfüllung bildet ugleich den Anknüpfungspunkt für einen Bußgeldtatbe- tand. Ebenso werden die Marktüberwachungsbehörden nhand angemessener Stichproben die Einhaltung der echtsvorschriften kontrollieren müssen. Ebenso wollen wir das GS-Zeichen für „geprüfte Si- herheit“ nachhaltig stärken, um Missbrauch zu er- chweren, denn mit einem gefälschten GS-Zeichen wird icht nur der betroffenen GS-Stelle ein wirtschaftlicher chaden zugefügt, sondern die Zuverlässigkeit der mit em GS-Zeichen verbundenen Aussage insgesamt in weifel gezogen. Daher werden die GS-Stellen künftig erpflichtet, gegen Hersteller, die ihr GS-Zeichen uner- ubterweise verwenden, vorzugehen. Sie wird geeignete aßnahmen zu treffen haben, wie zum Beispiel die Ab- ahnung eines widerrechtlichen Verwenders, die Auf- rderung zur Abgabe von Unterlassungserklärungen, as Einschalten der Wettbewerbszentrale oder die urchsetzung von Unterlassungsansprüchen im Klage- ege vor den örtlichen Gerichten. Die anderen GS-Stel- n sind in diesen Fällen zu unterrichten, da nicht auszu- chließen ist, dass auch andere GS-Zeichen von diesem ersteller unerlaubterweise verwendet werden. Die Her- teller werden verpflichtet, Informationen zu Fälschun- en ihres GS-Zeichens zu veröffentlichen. Damit wird ie Grundlage für eine „Liste schwarzer Schafe“ gelegt, ie letztlich potenzielle Fälscher abschrecken soll. Da- ber hinaus streben wir mit unserem Gesetzentwurf Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 128. Sitzung. Berlin, Freitag, den 23. September 2011 15131 (A) ) )(B) eine Erhöhung des Bußgeldrahmens auf 100 000 Euro an. Bußgelder sollen bei schwerwiegenden Verstößen abschreckend sein und auch etwaige Gewinnmargen, die durch einen Verstoß erzielt werden, berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund erscheint uns eine weitere Erhöhung des Bußgeldrahmens für geboten. Ich möchte an dieser Stelle auch noch kurz auf darauf eingehen, warum wir auf eine explizite Ausnahme von Arzneimitteln im Produktsicherheitsgesetz nicht ver- zichten können. Mir ist dies deshalb wichtig, weil im Laufe des Verfahrens mehrfach eine solche Änderung angeregt wurde. Grundsätzlich stellt die Regelung in § 1 Abs. 4 des Produktsicherheitsgesetzentwurfs klar, dass die Vorschriften des Produktsicherheitsgesetzes nicht zur Anwendung kommen, wenn in anderen Rechtsvorschrif- ten entsprechende oder weitergehende Vorschriften ent- halten sind. Demnach haben andere Rechtsvorschriften, die umfassend die Bereitstellung spezieller Produkte auf dem Markt regeln, Vorrang, und das Produktsicherheits- gesetz ist nicht anzuwenden. Für den Fall, dass diese an- deren Rechtsvorschriften Regelungen für spezielle Pro- dukte im Hinblick auf bestimmte Teilaspekte für das Bereitstellen auf dem Markt treffen, können im Spezial- recht Regelungslücken bestehen und dann kommt das Produktsicherheitsgesetz insoweit ergänzend zur An- wendung. Arzneimittelrechtliche Vorgaben können unter Um- ständen eben nicht ausreichen, wie dies beispielsweise bei Arzneimitteln in Druckgasbehältnissen der Fall ist. So regelt der Anhang 6 des EG-Good-Manufacturing- Practice-Leitfadens – kurz: EG-GMP-Leitfaden – die Herstellung medizinischer Gase. Mit diesen Regelungen werden die grundsätzlichen Anforderungen an die Arz- neimittelherstellung entsprechend der guten Herstellungs- praxis festgelegt. Dabei geht es insbesondere um die Anforderungen an Räume, Personal und die ordnungs- gemäße Abfüllung der medizinischen Gase, die Vermei- dung von Kreuzkontaminationen und die Dokumenta- tion des Herstellungsvorgangs. Anforderungen an die Behältnisse selbst werden nicht näher spezifiziert. Inso- fern können Arzneimittel nicht aus dem Produktsicher- heitsgesetz ausgeklammert werden. All das klingt sehr technisch. In der Quintessenz aber geht es darum, den Konsumenten- und Arbeitsschutz über die Geräte- und Produktsicherheit auf einem hohen Niveau EU-weit sicherzustellen und einen fairen Wett- bewerb um qualitativ hochwertige Produkte zu wahren. Josip Juratovic (SPD): Das Geräte- und Produkt- sicherheitsrecht klingt zuallererst nach einem sehr tech- nischen Thema. Man denkt an technische Überprüfun- gen beispielsweise von Steckdosen, wie sie in der vergangenen Woche in unseren Büros in Berlin stattfan- den, oder daran, wie große Maschinen in der Produktion überwacht und gewartet werden. Aber wir dürfen dieses Gesetz nicht nur technisch be- urteilen, sondern müssen schauen, was die Auswirkun- gen auf die Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind. Denn für uns muss klar sein: Wir müssen die Arbeitswelt, die Arbeitsmaschinen, die P s d V p z h d w v h m Z n M H n s h u w m fe u E re A u d P n re b P a d g w a U m ti a ru M tu G P Z N H e d re D (C (D rodukte, die in der Produktion verwendet und herge- tellt werden, so sicher wie möglich machen, sodass we- er die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer noch die erbraucher Schaden nehmen. Hier beginnt die sehr raktische Anwendung des Gesetzes. Ich bin froh, dass wir in Deutschland ein so differen- iertes Gesetz über die Geräte- und Produktsicherheit aben, und zunächst möchte ich der Regierung danken, ass dieses Gesetz nun rechtssystematisch angepasst ird. Wir können viele unserer Gesetze in dieser Form ereinfachen und damit für den täglichen Gebrauch andhabbarer machen. Diese Überarbeitung geht einher it der Anpassung des Rechts an eine EU-Verordnung. udem werden mit der Neufassung zwei Richtlinien, ämlich die Spielzeugrichtlinie und die Richtlinie über aschinen zur Ausbringung von Pestiziden, umgesetzt. ier ist jedoch mein erster Kritikpunkt: Diese Richtli- ien hätten bis zum 20. Januar bzw. bis zum 15. Juni die- es Jahres bereits umgesetzt werden müssen. Deswegen at die Bundesregierung es auch so eilig mit der zweiten nd dritten Lesung im Parlament; denn diese Fristen urden schlichtweg verschlafen. Jedoch habe ich aus Sicht der Arbeitnehmer, die un- ittelbar von der Geräte- und Produktsicherheit betrof- n sind, weitere Anmerkungen, die leider nicht in den ns heute zur Abstimmung vorliegenden Gesetzentwurf inzug gehalten haben. Wir hatten diese Änderungen be- its in einem Änderungsantrag zu diesem Entwurf im usschuss vorgelegt. Erstens bin ich der Meinung, dass auch im Geräte- nd Produktsicherheitsrecht klargestellt werden muss, ass der Arbeitgeber verpflichtet ist, Maschinen in der roduktion bereitzustellen, die auf dem Stand der Tech- ik sind. Diese Verpflichtung existiert im Arbeitsschutz- cht. Daher müssen wir hier Missverständnissen vor- eugen und diese Verpflichtung auch ins Geräte- und roduktsicherheitsgesetz aufnehmen. Zweitens muss klargestellt werden, dass ein Produkt m Markt nicht bereitgestellt werden darf, wenn Anfor- erungen, die die Ministerien durch Rechtsverordnun- en an Produkte stellen können, nicht berücksichtigt erden. Das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit, ber Rechtssicherheit ist immer der bessere Weg, als hier nklarheiten zu hinterlassen. Drittens fordere ich, dass ein Produzent einer Doku- entationspflicht unterliegen muss. Er muss dokumen- eren, dass er das Produkt, das er auf den Markt bringt, usreichend und mit Erfolg geprüft hat. Hier geht es da- m, inwiefern auch gebrauchte Produkte noch auf dem arkt gehandelt werden dürfen, wenn sie nicht dem ak- ellen Stand der Technik und dem aktuellen Stand der esetzgebung entsprechen. Bisher war geregelt, dass rodukte dem Rechtsstand entsprechen müssen, der zum eitpunkt des Inverkehrbringens galt. Das ließ sich im achhinein oft schwer nachvollziehen. Daher muss dem ändler eine Nachweispflicht für die Ungefährlichkeit ines solches Produkts auferlegt werden. Hier muss er ie Abweichung zur aktuellen Rechtslage dokumentie- n und die sich daraus ergebenden Risiken darstellen. amit können die Beschäftigten mit den Risiken vertraut 15132 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 128. Sitzung. Berlin, Freitag, den 23. September 2011 (A) ) )(B) gemacht werden, und die Risiken können bei der Erstel- lung einer Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt wer- den. Im Übrigen wäre dies auch ein Schritt gegen Pro- duktpiraterie. Wenn nämlich gefälschte Produkte auf unseren Markt kommen, die große Gefahren bergen, da sie nicht geprüft werden, kann das so nachvollzogen werden. Viertens müssen wir den Informationsanspruch der Öffentlichkeit regeln. Ich bin der Überzeugung, dass die Öffentlichkeit grundsätzlich informiert werden muss, wenn ein Produkt oder ein Gerät eine Gefahr birgt. Dies darf nur eingeschränkt werden, wenn eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit besteht, wenn die Daten derzeit vor Gericht verwendet werden oder wenn Urheberrechte betroffen sind. Damit wollen wir verhindern, dass mehr Informationen als nötig geheim gehalten werden. Fünftens – und dies habe ich bereits in meiner letzten Rede im Juni zum Geräte- und Produktsicherheitsrecht gesagt – müssen die Sanktionen für Verstöße angehoben werden. Art. 41 der Verordnung (EG) 765/2008 fordert Sanktionen, die „spürbar, verhältnismäßig und abschre- ckend“ sind. Die Regierung hatte ursprünglich 50 000 Euro dafür vorgeschlagen. Das zahlen viele Un- ternehmen doch aus der Portokasse! Wenn Unternehmen also ein Interesse daran haben, eine alte Maschine, die Risiken für die Arbeitnehmer birgt, weiter zu nutzen, werden sie eher diese Sanktion zahlen, als dass sie eine neue, sichere Maschine anschaffen. Deswegen müssen die Sanktionen dringend erhöht werden, und zwar emp- findlich. In Übereinstimmung mit den Bundesratsemp- fehlungen schlagen wir 300 000 Euro vor. Das wäre ein gutes Zeichen für den Arbeitsschutz. Meine Damen und Herren von der Bundesregierung, in Ihrem Änderungs- antrag, mit dem Sie ja nebenbei viele redaktionelle Än- derungen an Ihrem eigentlichen Entwurf vornehmen, er- höhen Sie die Sanktionen auf 100 000 Euro. Das ist ein erster Schritt, reicht aber für einen wirksamen Arbeits- schutz nicht aus. Eine weitere Sache, die wir nicht vergessen dürfen, ist, dass all die Regelungen, die wir hier treffen, auch ausreichend kontrolliert werden müssen. Hier appelliere ich an die Länder, dass die Überwachungsbehörden, die in den letzten Jahren einen empfindlichen Personalabbau erleiden mussten, endlich wieder personell aufgestockt werden. Denn was nützt uns ein gutes Arbeitsschutz- recht, wenn es letztlich an der Umsetzung hapert? Mit diesen Änderungen, die Sie in unserem Ände- rungsantrag schriftlich und juristisch genau nachlesen können, könnten wir die Neuregelung des Geräte- und Produktsicherheitsrechts dafür nutzen, dass der Arbeits- schutz großgeschrieben wird. Ansonsten bleiben wir lei- der dabei, dass das Gesetz zwar technisch erneuert wird, aber keine großen politischen Fortschritte zu verzeich- nen sind. Dr. Heinrich L. Kolb (FDP): Mit diesem Gesetz werden elf europäische Produktrichtlinien in deutsches Recht umgesetzt. Kernelement des Entwurfs ist die Anpas- sung des Geräte- und Produktsicherheitsrechts an die seit 1. Januar 2010 geltende Verordnung (EG) Nr. 765/2008 z m w li M d s d d d R v s w g fa a s u d h s d w e d M g u fa s d M u li M g ti te e c b e in – li C fü ü d s c n D (C (D ur Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusam- enhang mit der Vermarktung von Produkten. Daneben erden ausgewählte Bestimmungen der Spielzeugricht- nie 2009/48/EG und die Richtlinie 2009/127/EG über aschinen zur Ausbringung von Pestiziden über die Än- erung der Maschinenverordnung – 9. GPSGV – umge- etzt. Außerdem greift der Entwurf Vorschläge des Bun- esrates zur Verbesserung der Marktüberwachung sowie er Ad-hoc-Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Stärkung er Marktüberwachung auf. Das vorliegende Gesetz wird zukünftig die zentrale echtsvorschrift für die Vermarktung und Überwachung on technischen Non-food-Produkten in Deutschland ein. Für die erfasste Produktpalette besteht ein bundes- eiter Markt, dessen Funktionsfähigkeit einheitliche Re- eln erfordert. Aufgrund des erheblichen Änderungsum- ngs wurde das Gesetz komplett neugefasst, wodurch uch an einigen Stellen überfällige Rechtsklarheit ge- chaffen wurde. Durch die Zusammenfassung sind keine mständlichen neuen Gesetzesnormen geschaffen wor- en, vielmehr wurden die bestehenden Regelungen er- eblich verschlankt. Gerade in der Marktüberwachung haben wir den zu- tändigen Behörden den Handlungsspielraum gegeben, er notwendig ist, um ein hohes Sicherheitsniveau zu ge- ährleisten und einen fairen Wettbewerb zwischen den inzelnen Unternehmen zu sichern. Dies wird unter an- erem durch die intensivierte Zusammenarbeit zwischen arktüberwachung und Zoll erreicht. Dadurch können efährliche Produkte möglichst frühzeitig aufgespürt nd aus dem Verkehr gezogen werden. Durch eine verbesserte Marktüberwachung wird der ire Wettbewerb zwischen den Unternehmen unter- tützt, gerade auch angesichts der Importe aus Drittlän- ern außerhalb der EU. Durch die Erstreckung der arktüberwachungsbestimmungen auf alle dem Gesetz nterfallenden Produkte wird die bestehende Einheit- chkeit der Marktüberwachung gewahrt. Für die Vollzugsbehörden in den Ländern wurden die öglichkeiten erweitert, die Kosten für Amtshandlun- en – Prüfungen und Besichtigungen – im Falle berech- gter Beanstandung von den betroffenen Wirtschaftsbe- iligten zu erheben. Damit wird dem Verursacherprinzip inmal mehr Rechnung getragen. Gerade für uns Liberale ist der beste Weg im Verbrau- herschutz, Transparenz zu schaffen und somit den Ver- raucher durch Informationen in seiner freien Konsum- ntscheidung zu unterstützen. Dies schafft ein Zeichen Deutschland besser als alles andere: Das GS-Zeichen geprüfte Sicherheit – steht für Sicherheit und Verläss- chkeit bei Produkten und Geräten. Es ist neben dem E-Zeichen das einzige gesetzlich geregelte Prüfzeichen r Produktsicherheit in Europa. Verbraucher erhalten ber das GS-Zeichen die Information, dass ein Produkt, as sie erworben haben, sicher ist. Und durch neue, noch trengere Regelungen wird das Vertrauen der Verbrau- her in das GS-Zeichen bestätigt und vertieft. So kann och besser als bisher Missbrauch bekämpft werden. urch die Zusammenführung der Bestimmungen zum Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 128. Sitzung. Berlin, Freitag, den 23. September 2011 15133 (A) ) )(B) GS-Zeichen wird auch dem Verbraucher der Überblick über die entsprechenden Regelungen erleichtert. Dieser vorliegende Gesetzentwurf ist ein weiterer Schritt, um die Europäische Union sicherer und für den Verbraucher transparenter zu machen. Daher würde ich mich freuen, wenn auch in diesem Hohen Hause über die Parteigrenzen hinweg diese Regelungen Zustimmung finden würden. Karin Binder (DIE LINKE): Wir behandeln heute die Neuordnung des Geräte- und Produktsicherheitsrechts, die durch verschiedene Neuerungen auf EU-Ebene, un- ter anderem durch die sogenannte Spielzeugrichtlinie, notwendig wird. Warum ich mit diesem Gesetzentwurf nicht zufrieden bin, werde ich Ihnen jetzt erläutern. Allerdings möchte ich zumindest anmerken, dass die Regierungskoalition und auch die SPD mit ihren Änderungsanträgen einige sinnvolle Vorschläge des Bundesrates aufgegriffen ha- ben. Aber das reicht leider nicht aus. Wir haben noch immer das Problem, dass mit dem so- genannten CE-Zeichen den Verbraucherinnen und Ver- brauchern eine vermeintliche Sicherheit vorgegaukelt wird, die jedoch nicht besteht. Tausendfach kommen Produkte mit diesem CE-Zeichen und mit all ihren mög- lichen Mängeln auf einen internationalen Markt. Sie wurden nie auf ihre Sicherheit geprüft. Insbesondere Kinder werden somit vermeidbaren Gefahren ausgesetzt. Das belegt das EU-Informationssystem RAPEX, wo Spielzeuge als zweithäufigste Produktgruppe entspre- chende Warnmeldungen verursachen. Die Zahl der Mel- dungen ist nur noch im Bereich von Textilien höher. Beides sind Produkte des täglichen Bedarfs. Jeder Mensch geht damit täglich um und kommt damit in Be- rührung – zum Beispiel mit Schadstoffen, die zumindest unsere Gesundheit gefährden können. Kinder können Kleinteile verschlucken oder sich an scharfen Kanten verletzen. Jedes Auto muss zugelassen werden. Und selbstver- ständlich muss es regelmäßig vom TÜV kontrolliert werden, um seine Plakette zu bekommen. Aber Gegen- stände des täglichen Bedarfs, die wir an unsere Haut las- sen – unser wichtigstes und größtes Organ –, die wir in den Mund nehmen oder einfach täglich gebrauchen, müssen nicht einmal vor ihrer Fertigung auf ihre unbe- denkliche Tauglichkeit hin überprüft werden. Ist das lo- gisch? Sie verweisen mich jetzt auf das GS-Zeichen, das Sie- gel für geprüfte Sicherheit. Aber auch das liefert leider nicht immer die Qualität, die wir erwarten könnten. Und sein größter Nachteil – es ist eine freiwillige Prüfung. Die Hersteller müssen sich dem Prozedere einer Sicher- heitsprüfung nicht unterziehen. Solange nicht alle Hersteller solche Sicherheitsprü- fungen vornehmen lassen müssen, solange wird die Poli- tik und werden die Kontrollbehörden immer hinterher- h E s n ih g V ta S k le g s ri w ü s „ s m e V V e h h h g k g P k d s te S b d tu m v b 1 n k s d tr H V w o M (C (D echeln. Und wir werden auch immer nur die Spitze des isberges aus dem Verkehr ziehen können. Daran ändert auch die jetzt im Gesetzentwurf vorge- ehene erhöhte Kontrollfrequenz für die Bundesländer ichts. Zum einen haben heute schon einige Länder für re Behörden eine größere Zahl von Kontrollen vorge- eben, und zum anderen nützt allein die quantitative orgabe nichts, wenn nicht gleichzeitig auch eine quali- tive Vorgabe gemacht wird. Um möglichst einheitliche tandards für die Länder zu schaffen, braucht es eine lare Definition, nicht nur über die Anzahl der Kontrol- n, sondern auch über das „Wie“ der Überprüfungen. Auch die Bußgelder sind nicht zufriedenstellend gere- elt. Der Hinweis der Regierung, dass ja auch der wirt- chaftliche Vorteil, den der Täter aus der Ordnungswid- gkeit gezogen hat, nach § 17 (4) OWiG abgeschöpft erden soll und das Höchstmaß der Geldbuße hierfür berschritten werden kann, ist nicht wirklich strafver- chärfend. Wir alle wissen, wie schwierig das Thema Gewinnabschöpfung“ ist, und dass sich die Behörden ehr schwer damit tun, dem Unternehmen den unrecht- äßig erworbenen Gewinn nachzuweisen. Also ist die einzige Möglichkeit zur Abschreckung ine weit höhere Geldbuße, die selbstverständlich den erbraucherorganisationen zugutekommen muss. Nun komme ich noch auf ein weiteres Problem für die erbraucherinnen und Verbraucher zu sprechen. Es gibt ine Vielzahl von Stellen, an denen Informationen einge- en und durchaus auch veröffentlicht werden. Allerdings aben wir damit die typische Informationsflut, die ver- indert, dass Verbraucherinnen und Verbraucher sich die ewünschten Informationen ohne Probleme einholen önnen. Zur vielbeschworenen Klarheit und Wahrheit ehört, dass diese Informationen gebündelt auf einer lattform zur Verfügung gestellt werden. Die Zuständig- eit der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsme- izin (BAuA) halte ich jedoch nicht für zielführend, dort ucht niemand nach Verbraucherinformationen. Am bes- n sollten diese Informationen gesammelt auf einer eite des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Le- ensmittelsicherheit (BVL) zur Verfügung gestellt wer- en. Zuletzt möchte ich noch einmal auf die Verantwor- ng der Bundesregierung und der Bundesbehörden auf- erksam machen. In der Rangliste der Herkunftsländer on beanstandeten Produkten sind nach China die „un- ekannten“ Herkunftsländer besonders auffällig. Rund 0 Prozent der bei RAPEX gemeldeten Produkte können icht rückverfolgt werden, da sie nicht einmal eine Her- unftskennzeichnung haben, geschweige denn die Be- chaffenheit der Produkte klar ist. Hier ist der Zoll gefor- ert – und die Politik. Die einführenden Unternehmen agen hierfür die Verantwortung und müssen auch in die aftung genommen werden können. Die Sicherheitsinteressen der Verbraucherinnen und erbraucher, vor allem der Kleinsten, müssen gewahrt erden. Die Linke fordert deshalb, dass kein Produkt hne entsprechende Prüfung und ohne Zertifikat auf den arkt gebracht werden darf. 15134 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 128. Sitzung. Berlin, Freitag, den 23. September 2011 (A) ) )(B) Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Heute wird der Deutsche Bundestag ein neues Produktsicherheitsgesetz beschließen und das Geräte- und Produktsicherheitsrecht neu ordnen. Das begrüßen wir. Der Gesetzentwurf hat allerdings nach wie vor Män- gel. Viele dieser Mängel habe ich bereits in der ersten Lesung benannt, und nur wenige davon, oft nur die re- daktionellen Schnitzer, wurden im Beratungsverlauf durch einen Änderungsantrag behoben. Es ist längst überfällig, dass die europäischen Rechtsvorgaben umge- setzt werden, und wir erkennen an, dass das Produkt- sicherheitsrecht nun insgesamt klarer strukturiert und weitgehend verständlicher gefasst wurde. Das ist ein Schritt nach vorne. Deswegen werden wir Grüne dem Gesetz zustimmen – auch wenn wir meines Erachtens nach von einer klaren und einfachen Rechtsmaterie noch immer weit entfernt sind. Das Produktsicherheitsrecht ist ein Kernelement des Verbraucherschutzes. Es regelt, welche Produkte auf den Markt gelangen und stärkt das GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit. Die Marktüberwachungsbehörden müssen im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher konse- quent dafür Sorge tragen, dass bei allen Produkten, ins- besondere bei Kinderspielzeug, gewisse Grenzwerte für beispielsweise Weichmacher und Schwermetalle nicht überschritten werden. Damit allein ist es jedoch noch nicht getan. Wir sind überzeugt, dass die Grenzwerte selbst nicht niedrig genug sind und die Liste der gefährli- chen Stoffe nicht vollständig ist. Dieses Problem wird durch den vorliegenden Gesetzentwurf nicht gelöst. Produktsicherheit betrifft auch den Arbeitsschutz. Ne- ben Verbraucherprodukten wird nämlich auch die Si- cherheit technischer Arbeitsmittel geregelt. Insbeson- dere in der industriellen Fertigung, aber auch im Handwerk und dem Baugewerbe, also immer, wenn mit Geräten gearbeitet wird, ist Sicherheit für diejenigen, die sie bedienen, unabdingbar. Beschäftigte, die unter Zeit- und Leistungsdruck an komplexen Maschinen arbeiten, müssen sich darauf verlassen können, dass festgelegte Sicherheitsstandards eingehalten werden. Arbeitgeber und Betriebe sind für die Sicherheit ihrer Beschäftigten und damit auch für die Sicherheit der Arbeitsmittel ver- antwortlich. Sie müssen Garantien haben, dass Geräte, die in Deutschland auf dem Markt sind, bestimmte Vor- gaben erfüllen. Und nicht zuletzt die Hersteller von Ge- räten müssen vor unfairen Wettbewerbsbedingungen ge- schützt werden, die zulasten der Qualität gehen. Das preiswertere Produkt darf nicht auf dem Markt angebo- ten werden, wenn es die Sicherheit und Unversehrtheit von Beschäftigten sowie Verbraucherinnen und Verbrau- chern gefährdet. Um diesem hohen Anspruch gerecht zu werden, muss das Produktsicherheitsrecht jedoch von allen beteiligten Akteuren umgesetzt werden. Bei der Umsetzung werden sich die Mängel des Gesetzentwurfs leider auswirken. So ist zwar die Intensivierung der Zusammenarbeit zwi- schen Marktüberwachung und Zoll ein Schritt in die richtige Richtung. Es ist jedoch fraglich, ob genügend Personal für diese Aufgaben zur Verfügung steht. Die Länder sind zuständig für die Marktaufsichtsbehörden und müssten sich dabei stärker einbringen – hierauf hat d d b d rü A w m s u g h V B m ti G v g A d s e m U n (C (D er Bund genauso wenig direkten Einfluss wie auf eine ringend notwendige Stärkung des TÜV und der Ver- raucherzentralen. Die fehlende Zuständigkeit darf für ie Bundesregierung jedoch kein Anlass sein, sich zu- ckzulehnen. Wer den Ländern neue und umfassendere ufgaben zuweist, muss auch sicherstellen, dass sie ahrgenommen werden. Neben effektiven Kontrollen bedarf es auch wirksa- er, spürbarer und abschreckender Sanktionen bei Ver- tößen, was auch für andere Bereiche des Arbeitsrechts nd des Arbeitsschutzes gilt. 50 000 Euro als Ober- renze des Bußgeldrahmens, wie ursprünglich vorgese- en, sind zu wenig – und für große Konzerne Peanuts. or diesem Hintergrund begrüße ich die Anhebung des ußgeldrahmens auf 100 000 Euro. Sie hätten aber ruhig utiger sein können und – wie von Teilen der Opposi- on gefordert – eine Obergrenze von 300 000 Euro im esetz verankern können. Das ist eine Summe, die selbst on größeren Unternehmen nicht einfach aus dem Hut ezaubert werden kann. nlage 3 Amtliche Mitteilungen Die Vorsitzende des Ausschusses für Kultur und Me- ien hat mitgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Ab- atz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Bericht- rstattung zu der nachstehenden Vorlage absieht: – Unterrichtung durch die Bundesbeauftragte für die Unterla- gen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deut- schen Demokratischen Republik Zehnter Tätigkeitsbericht der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehema- ligen Deutschen Demokratischen Republik – 2011 – Drucksachen 17/4700, 17/5122 Nr. 1.2 – Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben itgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden nionsdokumente zur Kenntnis genommen oder von ei- er Beratung abgesehen hat. Innenausschuss Drucksache 17/4598 Nr. A.5 Ratsdokument 14142/10 Drucksache 17/6010 Nr. A.1 Ratsdokument 9731/11 Drucksache 17/6407 Nr. A.3 Ratsdokument 10772/11 Drucksache 17/6407 Nr. A.4 Ratsdokument 10784/11 Drucksache 17/6407 Nr. A.5 Ratsdokument 10834/11 Rechtsausschuss Drucksache 17/5822 Nr. A.17 Ratsdokument 8609/11 Drucksache 17/6010 Nr. A.2 Ratsdokument 8453/11 Drucksache 17/6407 Nr. A.10 Ratsdokument 11055/11 Drucksache 17/6407 Nr. A.11 Ratsdokument 11212/11 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 128. Sitzung. Berlin, Freitag, den 23. September 2011 15135 (A) (C) (D)(B) Drucksache 17/6407 Nr. A.12 Ratsdokument 11664/11 Drucksache 17/6568 Nr. A.2 Ratsdokument 11658/11 Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Drucksache 17/1100 Nr. A.12 EuB-EP 2005 128. Sitzung Berlin, Freitag, den 23. September 2011 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Otto Solms


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)


    Für die SPD-Fraktion hat der Kollege Christoph

    Strässer das Wort.


    (Beifall bei der SPD)




Rede von Christoph Strässer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Sehr geehrter Herr Kollege Geis, ich glaube, Ihr Exkurs
in das Verfassungsrecht, was den Art. 6 des Grundgeset-
zes angeht, beruht auf einem Verständnis des Gewollten,
das fundamental anders ist als das, was Sie in diese Be-
stimmung hineinzuinterpretieren versuchen. Niemand
hier braucht eine Belehrung darüber, dass Kinder Per-
sönlichkeiten sind, Persönlichkeitsrechte haben und den
Schutz des Grundgesetzes genießen – schon jetzt.

Darüber kann und darf es keinen Streit geben. Aber
das, was mit der geplanten Änderung des Art. 6 des
Grundgesetzes geplant und gewollt ist, bezieht exakt das
ein, was im Prinzip alle Rednerinnen und Redner vorge-
tragen haben, nämlich dass Kinder eines besonderen
Schutzes bedürfen, dass Kinder in bestimmten Situatio-
nen eben nicht mit eigener Stimme sprechen können und
dass sie deshalb mehr als alle anderen auf staatlichen
Schutz angewiesen sind. Kinder bedürfen daher nach
meiner Überzeugung des Schutzes des Art. 6 GG.


(Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Da das alles sehr theoretisch klingt, möchte ich auf
die Praxis zu sprechen kommen.


(Abg. Norbert Geis [CDU/CSU] meldet sich zu einer Zwischenfrage)


– Ich bin mir nicht sicher, ob das verfahrensmäßig geht.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Otto Solms


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)


    Natürlich geht das. Wenn Sie es zulassen, kann der

    Kollege Geis Ihnen eine Zwischenfrage stellen. – Bitte
    schön.