Plenarprotokoll 17/128
Verbesserung der Versorgungsstruktu-
ren in der gesetzlichen Krankenversi-
cherung (GKV-Versorgungsstrukturge-
setz GKV-VStG)
(Drucksache 17/6906) . . . . . . . . . . . . . . . .
b) Antrag der Abgeordneten Dr. Martina
Bunge, Agnes Alpers, Karin Binder, wei-
terer Abgeordneter und der Fraktion DIE
LINKE: Wirksamere Bedarfsplanung
zur Sicherung einer wohnortnahen und
bedarfsgerechten gesundheitlichen Ver-
sorgung
(Drucksache 17/3215) . . . . . . . . . . . . . . . .
Daniel Bahr, Bundesminister
BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Karl Lauterbach (SPD) . . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 29:
a) Antrag der Abgeordneten Nicole Gohlke,
Dr. Petra Sitte, Agnes Alpers, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion DIE
LINKE: 40-jähriges BAföG-Jubiläum
für soziale Weiterentwicklung nutzen
(Drucksache 17/6372) . . . . . . . . . . . . . . .
b) Antrag der Abgeordneten Kai Gehring,
Ekin Deligöz, Katja Dörner, weiterer Abge-
ordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN: Studienfinanzierung
stärken – Das BAföG zum Zwei-Säulen-
Modell ausbauen
(Drucksache 17/7026) . . . . . . . . . . . . . . .
c) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung
15059 C
15059 D
15060 A
15062 A
15080 B
15080 C
Deutscher B
Stenografisch
128. Sitz
Berlin, Freitag, den 23
I n h a l
Glückwünsche zum Geburtstag des Abgeord-
neten Ulrich Petzold . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Erweiterung der Tagesordnung . . . . . . . . . . .
Zusatztagesordnungspunkt 6:
Beratung der Beschlussempfehlung des Aus-
schusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes
(Vermittlungsausschusses) zu dem Steuerver-
einfachungsgesetz 2011
(Drucksachen 17/5125, 17/5196, 17/6105,
17/6121, 17/6146, 17/6583, 17/6875, 17/7025)
Tagesordnungspunkt 28:
a) Erste Beratung des von der Bundesregierung
eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur
D
B
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15059 A
15059 B
15059 B
Christine Aschenberg-Dugnus (FDP) . . . .
Johannes Singhammer (CDU/CSU) . . . . . . . .
15062 C
15064 A
undestag
er Bericht
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. September 2011
t :
r. Martina Bunge (DIE LINKE) . . . . . . . . .
irgitt Bender (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
hristine Aschenberg-Dugnus (FDP) . . . . . .
r. Marlies Volkmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . .
ens Spahn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Karl Lauterbach (SPD) . . . . . . . . . . . .
r. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
othar Riebsamen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . .
r. Carola Reimann (SPD) . . . . . . . . . . . . . .
ietrich Monstadt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . .
15066 A
15068 B
15069 B
15070 D
15072 A
15074 B
15075 B
15076 C
15077 D
15079 A
– zu dem Antrag der Abgeordneten Ulla
Burchardt, Swen Schulz (Spandau),
II Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 128. Sitzung. Berlin, Freitag, den 23. September 2011
Dr. Ernst Dieter Rossmann, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion der
SPD: Notfallplan für die Hochschul-
zulassung zum Wintersemester
2011/12 jetzt starten
– zu dem Antrag der Abgeordneten
Nicole Gohlke, Dr. Petra Sitte, Agnes
Alpers, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion DIE LINKE: Hochschulzu-
lassung bundesgesetzlich regeln –
Sozialen Zugang und Durchlässig-
keit in Masterstudiengängen sichern
(Drucksachen 17/5899, 17/5475, 17/7051)
Nicole Gohlke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .
Dr. Stefan Kaufmann (CDU/CSU) . . . . . . . . .
Swen Schulz (Spandau) (SPD) . . . . . . . . . . . .
Albert Rupprecht (Weiden) (CDU/CSU) . .
Patrick Meinhardt (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . .
Kai Gehring (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Reinhard Brandl (CDU/CSU) . . . . . . . . .
Ulla Burchardt (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Martin Neumann (Lausitz) (FDP) . . . . . .
Monika Grütters (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . . .
Axel Knoerig (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Philipp Murmann (CDU/CSU) . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 30:
a) – Zweite und dritte Beratung des von der
Bundesregierung eingebrachten Ent-
wurfs eines Gesetzes zur Verbesse-
rung der Eingliederungschancen am
Arbeitsmarkt
(Drucksachen 17/6277, 17/6853,
17/7065) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
– Bericht des Haushaltsausschusses ge-
mäß § 96 der Geschäftsordnung
(Drucksache 17/7068) . . . . . . . . . . . . .
b) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Arbeit und Soziales
– zu dem Antrag der Abgeordneten
Katja Mast, Gabriele Lösekrug-Möller,
Anette Kramme, weiterer Abgeordne-
ter und der Fraktion der SPD: Arbeits-
marktpolitik an den Herausfor-
derungen der Zeit orientieren –
Weichen für gute Arbeit, Vollbe-
schäftigung und Fachkräftesiche-
rung stellen
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15092 A
15094 B
15095 D
15097 C
15098 D
15099 D
15101 B
15101 B
– zu dem Antrag der Abgeordneten
Sabine Zimmermann, Agnes Alpers,
Jutta Krellmann, weiterer Abgeordne-
ter und der Fraktion DIE LINKE:
Arbeitsmarktpolitik neu ausrichten
und nachhaltig finanzieren
– zu dem Antrag der Abgeordneten
Brigitte Pothmer, Markus Kurth, Katrin
Göring-Eckardt, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Arbeitsmarktpolitik – In
Beschäftigung und Perspektiven in-
vestieren statt Chancen kürzen
(Drucksachen 17/6454, 17/5526, 17/6319,
17/7065) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
r. Ursula von der Leyen, Bundesministerin
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
ubertus Heil (Peine) (SPD) . . . . . . . . . . . . .
ohannes Vogel (Lüdenscheid) (FDP) . . . . . .
abine Zimmermann (DIE LINKE) . . . . . . . .
rigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
arl Schiewerling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . .
Katja Mast (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
abriele Lösekrug-Möller (SPD) . . . . . . . . .
ascal Kober (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Hubertus Heil (Peine) (SPD) . . . . . . . . . . .
ax Straubinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
ngelika Krüger-Leißner (SPD) . . . . . . . . . .
r. Matthias Zimmer (CDU/CSU) . . . . . . . . .
agesordnungspunkt 31:
ntrag der Abgeordneten Marlene Rupprecht
uchenbach), Petra Crone, Petra Ernstberger,
eiterer Abgeordneter und der Fraktion der
PD: Kinderrechte in Deutschland umfas-
end stärken
rucksache 17/6920) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
arlene Rupprecht (Tuchenbach) (SPD) . . .
r. Peter Tauber (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
iana Golze (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . .
iriam Gruß (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
atja Dörner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
orbert Geis (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . .
hristoph Strässer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . .
Norbert Geis (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
15101 D
15101 D
15103 A
15104 D
15106 C
15108 A
15109 B
15109 D
15111 B
15112 A
15113 A
15113 C
15114 C
15115 C
15117 A
15117 B
15118 A
15120 B
15121 B
15122 A
15123 B
15125 A
15125 B
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 128. Sitzung. Berlin, Freitag, den 23. September 2011 III
Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Florian Bernschneider (FDP) . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 32:
Zweite und dritte Beratung des von der Bun-
desregierung eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes über die Neuordnung des Geräte-
und Produktsicherheitsrechts
(Drucksachen 17/6276, 176852, 17/7063) . . .
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . .
Anlage 2
Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung
des Entwurfs eines Gesetzes über die Neuord-
nung des Geräte- und Produktsicherheits-
rechts (Tagesordnungspunkt 32)
Dr. Matthias Zimmer (CDU/CSU) . . . . . . . . .
Josip Juratovic (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . .
Karin Binder (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . .
Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 3
Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . .
15125 D
15126 C
15127 C
15127 D
15129 A
15130 B
15131 B
15132 B
15133 A
15134 A
15134 C
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 128. Sitzung. Berlin, Freitag, den 23. September 2011 15059
(A) )
)(B)
128. Sitz
Berlin, Freitag, den 23
Beginn: 9.0
Anlage 2
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 128. Sitzung. Berlin, Freitag, den 23. September 2011 15129
(A) )
)(B)
Krestel, Holger FDP 23.09.2011
Kuhn, Fritz BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
23.09.2011
Dr. Seifert, Ilja DIE LINKE 23.09.2011
Senger-Schäfer, Kathrin DIE LINKE 23.09.2011
Dr. Sitte, Petra DIE LINKE 23.09.2011
Anlage 1
Liste der entschuldigte
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Bartol, Sören SPD 23.09.2011
Beckmeyer, Uwe SPD 23.09.2011
Behrens, Herbert DIE LINKE 23.09.2011
Bracht-Bendt, Nicole FDP 23.09.2011
Breil, Klaus FDP 23.09.2011
Burkert, Martin SPD 23.09.2011
Deutschmann, Reiner FDP 23.09.2011
Ernst, Klaus DIE LINKE 23.09.2011
Fell, Hans-Josef BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
23.09.2011
Flosbach, Klaus-Peter CDU/CSU 23.09.2011
Dr. Friedrich, Hans-Peter CDU/CSU 23.09.2011
Dr. Geisen, Edmund
Peter
FDP 23.09.2011
Glos, Michael CDU/CSU 23.09.2011
Göring-Eckardt, Katrin BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
23.09.2011
Grindel, Reinhard CDU/CSU 23.09.2011
Grund, Manfred CDU/CSU 23.09.2011
Dr. Gysi, Gregor DIE LINKE 23.09.2011
Dr. Hendricks, Barbara SPD 23.09.2011
Dr. Jochimsen, Lukrezia DIE LINKE 23.09.2011
Dr. Jüttner, Egon CDU/CSU 23.09.2011
Koch, Harald DIE LINKE 23.09.2011
Körper, Fritz Rudolf SPD 23.09.2011
Dr. Koschorrek, Rolf CDU/CSU 23.09.2011
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(C
(D
Anlagen zum Stenografischen Bericht
n Abgeordneten
aurischk, Sibylle FDP 23.09.2011
r. Lehmer, Max CDU/CSU 23.09.2011
eidig, Sabine DIE LINKE 23.09.2011
eutheusser-
Schnarrenberger,
Sabine
FDP 23.09.2011
iebing, Ingbert CDU/CSU 23.09.2011
r. de Maizière, Thomas CDU/CSU 23.09.2011
r. Meister, Michael CDU/CSU 23.09.2011
ahles, Andrea SPD 23.09.2011
iebel, Dirk FDP 23.09.2011
ietan, Dietmar SPD 23.09.2011
zoğuz, Aydan SPD 23.09.2011
ieper, Cornelia FDP 23.09.2011
itterle, Richard DIE LINKE 23.09.2011
oth (Heringen),
Michael
SPD 23.09.2011
chaaf, Anton SPD 23.09.2011
r. Schäuble, Wolfgang CDU/CSU 23.09.2011
chirmbeck, Georg CDU/CSU 23.09.2011
chmidt (Fürth),
Christian
CDU/CSU 23.09.2011
chneider (Erfurt),
Carsten
SPD 23.09.2011
chreiner, Ottmar SPD 23.09.2011
chwarzelühr-Sutter,
Rita
SPD 23.09.2011
bgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
15130 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 128. Sitzung. Berlin, Freitag, den 23. September 2011
(A) )
)(B)
Anlage 2
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über
die Neuordnung des Geräte- und Produkt-
sicherheitsrechts (Tagesordnungspunkt 32)
Dr. Matthias Zimmer (CDU/CSU): Dass die Frage
nach der Sicherheit von technischen Geräten in einem
europäischen Kontext beantwortet wird, war in den letz-
ten Dekaden mitnichten eine tradierte Selbstverständ-
lichkeit. Sie stellte sich erst mit dem freien Warenver-
kehr in der Europäischen Gemeinschaft. Bis zu diesem
Zeitpunkt wurde sie – wenn überhaupt – nationalstaat-
lich beantwortet. Dies führte in der Tendenz eher dazu,
dass aufgrund unterschiedlicher technischer Anforderun-
gen an die Produktsicherheit Handelshemmnisse aufge-
baut wurden, anstatt sie abzubauen.
Gerätesicherheit wird mittlerweile nicht mehr isoliert
nationalstaatlich definiert, sondern innerhalb der Euro-
päischen Union miteinander abgestimmt. Mit dem Ge-
räte- und Produktsicherheitsgesetz wurde ab 1. Mai 2004
die europäische Richtlinie über die allgemeine Produkt-
sicherheit in Deutschland in nationales Recht umgesetzt.
Es regelt unter anderem das Inverkehrbringen von tech-
nischen Arbeitsmitteln, aber auch von komplexen Anla-
gen und stellt somit auch eine Grundlage für einen funk-
tionierenden Arbeitsschutz dar. Kurzum bietet es eine
Rechtsgrundlage, um unsichere Produkte vom Waren-
verkehr auszuschließen. Es trägt damit zur Vermeidung
von Wettbewerbsverzerrungen bei, weshalb ihm eine
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Steinbach, Erika CDU/CSU 23.09.2011
Dr. Stinner, Rainer FDP 23.09.2011
Thönnes, Franz SPD 23.09.2011
Tillmann, Antje CDU/CSU 23.09.2011
Trittin, Jürgen BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
23.09.2011
Dr. Troost, Axel DIE LINKE 23.09.2011
Weinberg, Harald DIE LINKE 23.09.2011
Werner, Katrin DIE LINKE 23.09.2011
Dr. Westerwelle, Guido FDP 23.09.2011
Wöhrl, Dagmar G. CDU/CSU 23.09.2011
Wolff (Wolmirstedt),
Waltraud
SPD 23.09.2011
Wunderlich, Jörn DIE LINKE 23.09.2011
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
(C
(D
mfassende wirtschafts- und damit auch arbeitsmarkt-
olitische Bedeutung zukommt.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf über die Neu-
rdnung des Geräte- und Produktsicherheitsrechts wird
nter anderem die Geräte- und Produktsicherheit europa-
chtlich harmonisiert. Diese Harmonisierung erleichtert
en Warenaustausch auf dem europäischen Markt, soll
ber in erster Linie den Verbraucher- und Arbeitsschutz
U-weit auf hohem Niveau sichern.
Mit dem Produktsicherheitsgesetz wird unter ande-
m die Zusammenarbeit von Marktüberwachung und
oll gestärkt werden, um den Import unsicherer Pro-
ukte möglichst frühzeitig erkennen und verhindern zu
önnen. Mit dem Gesetzentwurf soll eine gut funktionie-
nde Zusammenarbeit zwischen Zoll- und Marktüber-
achungsbehörden sichergestellt werden. Dabei sollen
ie Zollbehörden insbesondere berechtigt und verpflich-
t werden, alle für weitere Maßnahmen erforderlichen
formationen an die zuständige Marktüberwachungsbe-
örde weiterzugeben. Hierzu zählen zum Beispiel Infor-
ationen wie Name und Anschrift des Empfängers und
es Absenders, Versendungsland, Ursprungsland etc.
ies ermöglicht ein Eingreifen der Marktüberwachungs-
ehörden zu einem möglichst frühen Zeitpunkt, aber
uch die Informationsgewinnung über Produkte aus
rittländern, die sich bereits auf dem Gemeinschafts-
arkt befinden. Dadurch wird eine Erhöhung der Effek-
vität der Marktüberwachungsbehörden erreicht.
Darüber hinaus werden Hersteller bei Einführung von
rodukten einer Dokumentationspflicht unterliegen. Es
uss für die zuständige Marktüberwachungsbehörde über-
rüfbar sein, dass der Einführer seiner Dokumentations-
flicht nachgekommen ist. Die Nichterfüllung bildet
ugleich den Anknüpfungspunkt für einen Bußgeldtatbe-
tand. Ebenso werden die Marktüberwachungsbehörden
nhand angemessener Stichproben die Einhaltung der
echtsvorschriften kontrollieren müssen.
Ebenso wollen wir das GS-Zeichen für „geprüfte Si-
herheit“ nachhaltig stärken, um Missbrauch zu er-
chweren, denn mit einem gefälschten GS-Zeichen wird
icht nur der betroffenen GS-Stelle ein wirtschaftlicher
chaden zugefügt, sondern die Zuverlässigkeit der mit
em GS-Zeichen verbundenen Aussage insgesamt in
weifel gezogen. Daher werden die GS-Stellen künftig
erpflichtet, gegen Hersteller, die ihr GS-Zeichen uner-
ubterweise verwenden, vorzugehen. Sie wird geeignete
aßnahmen zu treffen haben, wie zum Beispiel die Ab-
ahnung eines widerrechtlichen Verwenders, die Auf-
rderung zur Abgabe von Unterlassungserklärungen,
as Einschalten der Wettbewerbszentrale oder die
urchsetzung von Unterlassungsansprüchen im Klage-
ege vor den örtlichen Gerichten. Die anderen GS-Stel-
n sind in diesen Fällen zu unterrichten, da nicht auszu-
chließen ist, dass auch andere GS-Zeichen von diesem
ersteller unerlaubterweise verwendet werden. Die Her-
teller werden verpflichtet, Informationen zu Fälschun-
en ihres GS-Zeichens zu veröffentlichen. Damit wird
ie Grundlage für eine „Liste schwarzer Schafe“ gelegt,
ie letztlich potenzielle Fälscher abschrecken soll. Da-
ber hinaus streben wir mit unserem Gesetzentwurf
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 128. Sitzung. Berlin, Freitag, den 23. September 2011 15131
(A) )
)(B)
eine Erhöhung des Bußgeldrahmens auf 100 000 Euro
an. Bußgelder sollen bei schwerwiegenden Verstößen
abschreckend sein und auch etwaige Gewinnmargen, die
durch einen Verstoß erzielt werden, berücksichtigen. Vor
diesem Hintergrund erscheint uns eine weitere Erhöhung
des Bußgeldrahmens für geboten.
Ich möchte an dieser Stelle auch noch kurz auf darauf
eingehen, warum wir auf eine explizite Ausnahme von
Arzneimitteln im Produktsicherheitsgesetz nicht ver-
zichten können. Mir ist dies deshalb wichtig, weil im
Laufe des Verfahrens mehrfach eine solche Änderung
angeregt wurde. Grundsätzlich stellt die Regelung in § 1
Abs. 4 des Produktsicherheitsgesetzentwurfs klar, dass
die Vorschriften des Produktsicherheitsgesetzes nicht zur
Anwendung kommen, wenn in anderen Rechtsvorschrif-
ten entsprechende oder weitergehende Vorschriften ent-
halten sind. Demnach haben andere Rechtsvorschriften,
die umfassend die Bereitstellung spezieller Produkte auf
dem Markt regeln, Vorrang, und das Produktsicherheits-
gesetz ist nicht anzuwenden. Für den Fall, dass diese an-
deren Rechtsvorschriften Regelungen für spezielle Pro-
dukte im Hinblick auf bestimmte Teilaspekte für das
Bereitstellen auf dem Markt treffen, können im Spezial-
recht Regelungslücken bestehen und dann kommt das
Produktsicherheitsgesetz insoweit ergänzend zur An-
wendung.
Arzneimittelrechtliche Vorgaben können unter Um-
ständen eben nicht ausreichen, wie dies beispielsweise
bei Arzneimitteln in Druckgasbehältnissen der Fall ist.
So regelt der Anhang 6 des EG-Good-Manufacturing-
Practice-Leitfadens – kurz: EG-GMP-Leitfaden – die
Herstellung medizinischer Gase. Mit diesen Regelungen
werden die grundsätzlichen Anforderungen an die Arz-
neimittelherstellung entsprechend der guten Herstellungs-
praxis festgelegt. Dabei geht es insbesondere um die
Anforderungen an Räume, Personal und die ordnungs-
gemäße Abfüllung der medizinischen Gase, die Vermei-
dung von Kreuzkontaminationen und die Dokumenta-
tion des Herstellungsvorgangs. Anforderungen an die
Behältnisse selbst werden nicht näher spezifiziert. Inso-
fern können Arzneimittel nicht aus dem Produktsicher-
heitsgesetz ausgeklammert werden.
All das klingt sehr technisch. In der Quintessenz aber
geht es darum, den Konsumenten- und Arbeitsschutz
über die Geräte- und Produktsicherheit auf einem hohen
Niveau EU-weit sicherzustellen und einen fairen Wett-
bewerb um qualitativ hochwertige Produkte zu wahren.
Josip Juratovic (SPD): Das Geräte- und Produkt-
sicherheitsrecht klingt zuallererst nach einem sehr tech-
nischen Thema. Man denkt an technische Überprüfun-
gen beispielsweise von Steckdosen, wie sie in der
vergangenen Woche in unseren Büros in Berlin stattfan-
den, oder daran, wie große Maschinen in der Produktion
überwacht und gewartet werden.
Aber wir dürfen dieses Gesetz nicht nur technisch be-
urteilen, sondern müssen schauen, was die Auswirkun-
gen auf die Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer sind. Denn für uns muss klar sein:
Wir müssen die Arbeitswelt, die Arbeitsmaschinen, die
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rodukte, die in der Produktion verwendet und herge-
tellt werden, so sicher wie möglich machen, sodass we-
er die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer noch die
erbraucher Schaden nehmen. Hier beginnt die sehr
raktische Anwendung des Gesetzes.
Ich bin froh, dass wir in Deutschland ein so differen-
iertes Gesetz über die Geräte- und Produktsicherheit
aben, und zunächst möchte ich der Regierung danken,
ass dieses Gesetz nun rechtssystematisch angepasst
ird. Wir können viele unserer Gesetze in dieser Form
ereinfachen und damit für den täglichen Gebrauch
andhabbarer machen. Diese Überarbeitung geht einher
it der Anpassung des Rechts an eine EU-Verordnung.
udem werden mit der Neufassung zwei Richtlinien,
ämlich die Spielzeugrichtlinie und die Richtlinie über
aschinen zur Ausbringung von Pestiziden, umgesetzt.
ier ist jedoch mein erster Kritikpunkt: Diese Richtli-
ien hätten bis zum 20. Januar bzw. bis zum 15. Juni die-
es Jahres bereits umgesetzt werden müssen. Deswegen
at die Bundesregierung es auch so eilig mit der zweiten
nd dritten Lesung im Parlament; denn diese Fristen
urden schlichtweg verschlafen.
Jedoch habe ich aus Sicht der Arbeitnehmer, die un-
ittelbar von der Geräte- und Produktsicherheit betrof-
n sind, weitere Anmerkungen, die leider nicht in den
ns heute zur Abstimmung vorliegenden Gesetzentwurf
inzug gehalten haben. Wir hatten diese Änderungen be-
its in einem Änderungsantrag zu diesem Entwurf im
usschuss vorgelegt.
Erstens bin ich der Meinung, dass auch im Geräte-
nd Produktsicherheitsrecht klargestellt werden muss,
ass der Arbeitgeber verpflichtet ist, Maschinen in der
roduktion bereitzustellen, die auf dem Stand der Tech-
ik sind. Diese Verpflichtung existiert im Arbeitsschutz-
cht. Daher müssen wir hier Missverständnissen vor-
eugen und diese Verpflichtung auch ins Geräte- und
roduktsicherheitsgesetz aufnehmen.
Zweitens muss klargestellt werden, dass ein Produkt
m Markt nicht bereitgestellt werden darf, wenn Anfor-
erungen, die die Ministerien durch Rechtsverordnun-
en an Produkte stellen können, nicht berücksichtigt
erden. Das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit,
ber Rechtssicherheit ist immer der bessere Weg, als hier
nklarheiten zu hinterlassen.
Drittens fordere ich, dass ein Produzent einer Doku-
entationspflicht unterliegen muss. Er muss dokumen-
eren, dass er das Produkt, das er auf den Markt bringt,
usreichend und mit Erfolg geprüft hat. Hier geht es da-
m, inwiefern auch gebrauchte Produkte noch auf dem
arkt gehandelt werden dürfen, wenn sie nicht dem ak-
ellen Stand der Technik und dem aktuellen Stand der
esetzgebung entsprechen. Bisher war geregelt, dass
rodukte dem Rechtsstand entsprechen müssen, der zum
eitpunkt des Inverkehrbringens galt. Das ließ sich im
achhinein oft schwer nachvollziehen. Daher muss dem
ändler eine Nachweispflicht für die Ungefährlichkeit
ines solches Produkts auferlegt werden. Hier muss er
ie Abweichung zur aktuellen Rechtslage dokumentie-
n und die sich daraus ergebenden Risiken darstellen.
amit können die Beschäftigten mit den Risiken vertraut
15132 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 128. Sitzung. Berlin, Freitag, den 23. September 2011
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gemacht werden, und die Risiken können bei der Erstel-
lung einer Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt wer-
den. Im Übrigen wäre dies auch ein Schritt gegen Pro-
duktpiraterie. Wenn nämlich gefälschte Produkte auf
unseren Markt kommen, die große Gefahren bergen, da
sie nicht geprüft werden, kann das so nachvollzogen
werden.
Viertens müssen wir den Informationsanspruch der
Öffentlichkeit regeln. Ich bin der Überzeugung, dass die
Öffentlichkeit grundsätzlich informiert werden muss,
wenn ein Produkt oder ein Gerät eine Gefahr birgt. Dies
darf nur eingeschränkt werden, wenn eine Gefahr für die
öffentliche Sicherheit besteht, wenn die Daten derzeit
vor Gericht verwendet werden oder wenn Urheberrechte
betroffen sind. Damit wollen wir verhindern, dass mehr
Informationen als nötig geheim gehalten werden.
Fünftens – und dies habe ich bereits in meiner letzten
Rede im Juni zum Geräte- und Produktsicherheitsrecht
gesagt – müssen die Sanktionen für Verstöße angehoben
werden. Art. 41 der Verordnung (EG) 765/2008 fordert
Sanktionen, die „spürbar, verhältnismäßig und abschre-
ckend“ sind. Die Regierung hatte ursprünglich
50 000 Euro dafür vorgeschlagen. Das zahlen viele Un-
ternehmen doch aus der Portokasse! Wenn Unternehmen
also ein Interesse daran haben, eine alte Maschine, die
Risiken für die Arbeitnehmer birgt, weiter zu nutzen,
werden sie eher diese Sanktion zahlen, als dass sie eine
neue, sichere Maschine anschaffen. Deswegen müssen
die Sanktionen dringend erhöht werden, und zwar emp-
findlich. In Übereinstimmung mit den Bundesratsemp-
fehlungen schlagen wir 300 000 Euro vor. Das wäre ein
gutes Zeichen für den Arbeitsschutz. Meine Damen und
Herren von der Bundesregierung, in Ihrem Änderungs-
antrag, mit dem Sie ja nebenbei viele redaktionelle Än-
derungen an Ihrem eigentlichen Entwurf vornehmen, er-
höhen Sie die Sanktionen auf 100 000 Euro. Das ist ein
erster Schritt, reicht aber für einen wirksamen Arbeits-
schutz nicht aus.
Eine weitere Sache, die wir nicht vergessen dürfen,
ist, dass all die Regelungen, die wir hier treffen, auch
ausreichend kontrolliert werden müssen. Hier appelliere
ich an die Länder, dass die Überwachungsbehörden, die
in den letzten Jahren einen empfindlichen Personalabbau
erleiden mussten, endlich wieder personell aufgestockt
werden. Denn was nützt uns ein gutes Arbeitsschutz-
recht, wenn es letztlich an der Umsetzung hapert?
Mit diesen Änderungen, die Sie in unserem Ände-
rungsantrag schriftlich und juristisch genau nachlesen
können, könnten wir die Neuregelung des Geräte- und
Produktsicherheitsrechts dafür nutzen, dass der Arbeits-
schutz großgeschrieben wird. Ansonsten bleiben wir lei-
der dabei, dass das Gesetz zwar technisch erneuert wird,
aber keine großen politischen Fortschritte zu verzeich-
nen sind.
Dr. Heinrich L. Kolb (FDP): Mit diesem Gesetz
werden elf europäische Produktrichtlinien in deutsches
Recht umgesetzt. Kernelement des Entwurfs ist die Anpas-
sung des Geräte- und Produktsicherheitsrechts an die seit
1. Januar 2010 geltende Verordnung (EG) Nr. 765/2008
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ur Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusam-
enhang mit der Vermarktung von Produkten. Daneben
erden ausgewählte Bestimmungen der Spielzeugricht-
nie 2009/48/EG und die Richtlinie 2009/127/EG über
aschinen zur Ausbringung von Pestiziden über die Än-
erung der Maschinenverordnung – 9. GPSGV – umge-
etzt. Außerdem greift der Entwurf Vorschläge des Bun-
esrates zur Verbesserung der Marktüberwachung sowie
er Ad-hoc-Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Stärkung
er Marktüberwachung auf.
Das vorliegende Gesetz wird zukünftig die zentrale
echtsvorschrift für die Vermarktung und Überwachung
on technischen Non-food-Produkten in Deutschland
ein. Für die erfasste Produktpalette besteht ein bundes-
eiter Markt, dessen Funktionsfähigkeit einheitliche Re-
eln erfordert. Aufgrund des erheblichen Änderungsum-
ngs wurde das Gesetz komplett neugefasst, wodurch
uch an einigen Stellen überfällige Rechtsklarheit ge-
chaffen wurde. Durch die Zusammenfassung sind keine
mständlichen neuen Gesetzesnormen geschaffen wor-
en, vielmehr wurden die bestehenden Regelungen er-
eblich verschlankt.
Gerade in der Marktüberwachung haben wir den zu-
tändigen Behörden den Handlungsspielraum gegeben,
er notwendig ist, um ein hohes Sicherheitsniveau zu ge-
ährleisten und einen fairen Wettbewerb zwischen den
inzelnen Unternehmen zu sichern. Dies wird unter an-
erem durch die intensivierte Zusammenarbeit zwischen
arktüberwachung und Zoll erreicht. Dadurch können
efährliche Produkte möglichst frühzeitig aufgespürt
nd aus dem Verkehr gezogen werden.
Durch eine verbesserte Marktüberwachung wird der
ire Wettbewerb zwischen den Unternehmen unter-
tützt, gerade auch angesichts der Importe aus Drittlän-
ern außerhalb der EU. Durch die Erstreckung der
arktüberwachungsbestimmungen auf alle dem Gesetz
nterfallenden Produkte wird die bestehende Einheit-
chkeit der Marktüberwachung gewahrt.
Für die Vollzugsbehörden in den Ländern wurden die
öglichkeiten erweitert, die Kosten für Amtshandlun-
en – Prüfungen und Besichtigungen – im Falle berech-
gter Beanstandung von den betroffenen Wirtschaftsbe-
iligten zu erheben. Damit wird dem Verursacherprinzip
inmal mehr Rechnung getragen.
Gerade für uns Liberale ist der beste Weg im Verbrau-
herschutz, Transparenz zu schaffen und somit den Ver-
raucher durch Informationen in seiner freien Konsum-
ntscheidung zu unterstützen. Dies schafft ein Zeichen
Deutschland besser als alles andere: Das GS-Zeichen
geprüfte Sicherheit – steht für Sicherheit und Verläss-
chkeit bei Produkten und Geräten. Es ist neben dem
E-Zeichen das einzige gesetzlich geregelte Prüfzeichen
r Produktsicherheit in Europa. Verbraucher erhalten
ber das GS-Zeichen die Information, dass ein Produkt,
as sie erworben haben, sicher ist. Und durch neue, noch
trengere Regelungen wird das Vertrauen der Verbrau-
her in das GS-Zeichen bestätigt und vertieft. So kann
och besser als bisher Missbrauch bekämpft werden.
urch die Zusammenführung der Bestimmungen zum
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 128. Sitzung. Berlin, Freitag, den 23. September 2011 15133
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GS-Zeichen wird auch dem Verbraucher der Überblick
über die entsprechenden Regelungen erleichtert.
Dieser vorliegende Gesetzentwurf ist ein weiterer
Schritt, um die Europäische Union sicherer und für den
Verbraucher transparenter zu machen. Daher würde ich
mich freuen, wenn auch in diesem Hohen Hause über die
Parteigrenzen hinweg diese Regelungen Zustimmung
finden würden.
Karin Binder (DIE LINKE): Wir behandeln heute die
Neuordnung des Geräte- und Produktsicherheitsrechts,
die durch verschiedene Neuerungen auf EU-Ebene, un-
ter anderem durch die sogenannte Spielzeugrichtlinie,
notwendig wird.
Warum ich mit diesem Gesetzentwurf nicht zufrieden
bin, werde ich Ihnen jetzt erläutern. Allerdings möchte
ich zumindest anmerken, dass die Regierungskoalition
und auch die SPD mit ihren Änderungsanträgen einige
sinnvolle Vorschläge des Bundesrates aufgegriffen ha-
ben. Aber das reicht leider nicht aus.
Wir haben noch immer das Problem, dass mit dem so-
genannten CE-Zeichen den Verbraucherinnen und Ver-
brauchern eine vermeintliche Sicherheit vorgegaukelt
wird, die jedoch nicht besteht. Tausendfach kommen
Produkte mit diesem CE-Zeichen und mit all ihren mög-
lichen Mängeln auf einen internationalen Markt. Sie
wurden nie auf ihre Sicherheit geprüft. Insbesondere
Kinder werden somit vermeidbaren Gefahren ausgesetzt.
Das belegt das EU-Informationssystem RAPEX, wo
Spielzeuge als zweithäufigste Produktgruppe entspre-
chende Warnmeldungen verursachen. Die Zahl der Mel-
dungen ist nur noch im Bereich von Textilien höher.
Beides sind Produkte des täglichen Bedarfs. Jeder
Mensch geht damit täglich um und kommt damit in Be-
rührung – zum Beispiel mit Schadstoffen, die zumindest
unsere Gesundheit gefährden können. Kinder können
Kleinteile verschlucken oder sich an scharfen Kanten
verletzen.
Jedes Auto muss zugelassen werden. Und selbstver-
ständlich muss es regelmäßig vom TÜV kontrolliert
werden, um seine Plakette zu bekommen. Aber Gegen-
stände des täglichen Bedarfs, die wir an unsere Haut las-
sen – unser wichtigstes und größtes Organ –, die wir in
den Mund nehmen oder einfach täglich gebrauchen,
müssen nicht einmal vor ihrer Fertigung auf ihre unbe-
denkliche Tauglichkeit hin überprüft werden. Ist das lo-
gisch?
Sie verweisen mich jetzt auf das GS-Zeichen, das Sie-
gel für geprüfte Sicherheit. Aber auch das liefert leider
nicht immer die Qualität, die wir erwarten könnten. Und
sein größter Nachteil – es ist eine freiwillige Prüfung.
Die Hersteller müssen sich dem Prozedere einer Sicher-
heitsprüfung nicht unterziehen.
Solange nicht alle Hersteller solche Sicherheitsprü-
fungen vornehmen lassen müssen, solange wird die Poli-
tik und werden die Kontrollbehörden immer hinterher-
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echeln. Und wir werden auch immer nur die Spitze des
isberges aus dem Verkehr ziehen können.
Daran ändert auch die jetzt im Gesetzentwurf vorge-
ehene erhöhte Kontrollfrequenz für die Bundesländer
ichts. Zum einen haben heute schon einige Länder für
re Behörden eine größere Zahl von Kontrollen vorge-
eben, und zum anderen nützt allein die quantitative
orgabe nichts, wenn nicht gleichzeitig auch eine quali-
tive Vorgabe gemacht wird. Um möglichst einheitliche
tandards für die Länder zu schaffen, braucht es eine
lare Definition, nicht nur über die Anzahl der Kontrol-
n, sondern auch über das „Wie“ der Überprüfungen.
Auch die Bußgelder sind nicht zufriedenstellend gere-
elt. Der Hinweis der Regierung, dass ja auch der wirt-
chaftliche Vorteil, den der Täter aus der Ordnungswid-
gkeit gezogen hat, nach § 17 (4) OWiG abgeschöpft
erden soll und das Höchstmaß der Geldbuße hierfür
berschritten werden kann, ist nicht wirklich strafver-
chärfend. Wir alle wissen, wie schwierig das Thema
Gewinnabschöpfung“ ist, und dass sich die Behörden
ehr schwer damit tun, dem Unternehmen den unrecht-
äßig erworbenen Gewinn nachzuweisen.
Also ist die einzige Möglichkeit zur Abschreckung
ine weit höhere Geldbuße, die selbstverständlich den
erbraucherorganisationen zugutekommen muss.
Nun komme ich noch auf ein weiteres Problem für die
erbraucherinnen und Verbraucher zu sprechen. Es gibt
ine Vielzahl von Stellen, an denen Informationen einge-
en und durchaus auch veröffentlicht werden. Allerdings
aben wir damit die typische Informationsflut, die ver-
indert, dass Verbraucherinnen und Verbraucher sich die
ewünschten Informationen ohne Probleme einholen
önnen. Zur vielbeschworenen Klarheit und Wahrheit
ehört, dass diese Informationen gebündelt auf einer
lattform zur Verfügung gestellt werden. Die Zuständig-
eit der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsme-
izin (BAuA) halte ich jedoch nicht für zielführend, dort
ucht niemand nach Verbraucherinformationen. Am bes-
n sollten diese Informationen gesammelt auf einer
eite des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Le-
ensmittelsicherheit (BVL) zur Verfügung gestellt wer-
en.
Zuletzt möchte ich noch einmal auf die Verantwor-
ng der Bundesregierung und der Bundesbehörden auf-
erksam machen. In der Rangliste der Herkunftsländer
on beanstandeten Produkten sind nach China die „un-
ekannten“ Herkunftsländer besonders auffällig. Rund
0 Prozent der bei RAPEX gemeldeten Produkte können
icht rückverfolgt werden, da sie nicht einmal eine Her-
unftskennzeichnung haben, geschweige denn die Be-
chaffenheit der Produkte klar ist. Hier ist der Zoll gefor-
ert – und die Politik. Die einführenden Unternehmen
agen hierfür die Verantwortung und müssen auch in die
aftung genommen werden können.
Die Sicherheitsinteressen der Verbraucherinnen und
erbraucher, vor allem der Kleinsten, müssen gewahrt
erden. Die Linke fordert deshalb, dass kein Produkt
hne entsprechende Prüfung und ohne Zertifikat auf den
arkt gebracht werden darf.
15134 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 128. Sitzung. Berlin, Freitag, den 23. September 2011
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Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN): Heute wird der Deutsche Bundestag ein neues
Produktsicherheitsgesetz beschließen und das Geräte-
und Produktsicherheitsrecht neu ordnen. Das begrüßen
wir. Der Gesetzentwurf hat allerdings nach wie vor Män-
gel. Viele dieser Mängel habe ich bereits in der ersten
Lesung benannt, und nur wenige davon, oft nur die re-
daktionellen Schnitzer, wurden im Beratungsverlauf
durch einen Änderungsantrag behoben. Es ist längst
überfällig, dass die europäischen Rechtsvorgaben umge-
setzt werden, und wir erkennen an, dass das Produkt-
sicherheitsrecht nun insgesamt klarer strukturiert und
weitgehend verständlicher gefasst wurde. Das ist ein
Schritt nach vorne. Deswegen werden wir Grüne dem
Gesetz zustimmen – auch wenn wir meines Erachtens
nach von einer klaren und einfachen Rechtsmaterie noch
immer weit entfernt sind.
Das Produktsicherheitsrecht ist ein Kernelement des
Verbraucherschutzes. Es regelt, welche Produkte auf den
Markt gelangen und stärkt das GS-Zeichen für geprüfte
Sicherheit. Die Marktüberwachungsbehörden müssen im
Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher konse-
quent dafür Sorge tragen, dass bei allen Produkten, ins-
besondere bei Kinderspielzeug, gewisse Grenzwerte für
beispielsweise Weichmacher und Schwermetalle nicht
überschritten werden. Damit allein ist es jedoch noch
nicht getan. Wir sind überzeugt, dass die Grenzwerte
selbst nicht niedrig genug sind und die Liste der gefährli-
chen Stoffe nicht vollständig ist. Dieses Problem wird
durch den vorliegenden Gesetzentwurf nicht gelöst.
Produktsicherheit betrifft auch den Arbeitsschutz. Ne-
ben Verbraucherprodukten wird nämlich auch die Si-
cherheit technischer Arbeitsmittel geregelt. Insbeson-
dere in der industriellen Fertigung, aber auch im
Handwerk und dem Baugewerbe, also immer, wenn mit
Geräten gearbeitet wird, ist Sicherheit für diejenigen, die
sie bedienen, unabdingbar. Beschäftigte, die unter Zeit-
und Leistungsdruck an komplexen Maschinen arbeiten,
müssen sich darauf verlassen können, dass festgelegte
Sicherheitsstandards eingehalten werden. Arbeitgeber
und Betriebe sind für die Sicherheit ihrer Beschäftigten
und damit auch für die Sicherheit der Arbeitsmittel ver-
antwortlich. Sie müssen Garantien haben, dass Geräte,
die in Deutschland auf dem Markt sind, bestimmte Vor-
gaben erfüllen. Und nicht zuletzt die Hersteller von Ge-
räten müssen vor unfairen Wettbewerbsbedingungen ge-
schützt werden, die zulasten der Qualität gehen. Das
preiswertere Produkt darf nicht auf dem Markt angebo-
ten werden, wenn es die Sicherheit und Unversehrtheit
von Beschäftigten sowie Verbraucherinnen und Verbrau-
chern gefährdet.
Um diesem hohen Anspruch gerecht zu werden, muss
das Produktsicherheitsrecht jedoch von allen beteiligten
Akteuren umgesetzt werden. Bei der Umsetzung werden
sich die Mängel des Gesetzentwurfs leider auswirken.
So ist zwar die Intensivierung der Zusammenarbeit zwi-
schen Marktüberwachung und Zoll ein Schritt in die
richtige Richtung. Es ist jedoch fraglich, ob genügend
Personal für diese Aufgaben zur Verfügung steht. Die
Länder sind zuständig für die Marktaufsichtsbehörden
und müssten sich dabei stärker einbringen – hierauf hat
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er Bund genauso wenig direkten Einfluss wie auf eine
ringend notwendige Stärkung des TÜV und der Ver-
raucherzentralen. Die fehlende Zuständigkeit darf für
ie Bundesregierung jedoch kein Anlass sein, sich zu-
ckzulehnen. Wer den Ländern neue und umfassendere
ufgaben zuweist, muss auch sicherstellen, dass sie
ahrgenommen werden.
Neben effektiven Kontrollen bedarf es auch wirksa-
er, spürbarer und abschreckender Sanktionen bei Ver-
tößen, was auch für andere Bereiche des Arbeitsrechts
nd des Arbeitsschutzes gilt. 50 000 Euro als Ober-
renze des Bußgeldrahmens, wie ursprünglich vorgese-
en, sind zu wenig – und für große Konzerne Peanuts.
or diesem Hintergrund begrüße ich die Anhebung des
ußgeldrahmens auf 100 000 Euro. Sie hätten aber ruhig
utiger sein können und – wie von Teilen der Opposi-
on gefordert – eine Obergrenze von 300 000 Euro im
esetz verankern können. Das ist eine Summe, die selbst
on größeren Unternehmen nicht einfach aus dem Hut
ezaubert werden kann.
nlage 3
Amtliche Mitteilungen
Die Vorsitzende des Ausschusses für Kultur und Me-
ien hat mitgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Ab-
atz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Bericht-
rstattung zu der nachstehenden Vorlage absieht:
– Unterrichtung durch die Bundesbeauftragte für die Unterla-
gen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deut-
schen Demokratischen Republik
Zehnter Tätigkeitsbericht der Bundesbeauftragten für
die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehema-
ligen Deutschen Demokratischen Republik – 2011
– Drucksachen 17/4700, 17/5122 Nr. 1.2 –
Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben
itgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden
nionsdokumente zur Kenntnis genommen oder von ei-
er Beratung abgesehen hat.
Innenausschuss
Drucksache 17/4598 Nr. A.5
Ratsdokument 14142/10
Drucksache 17/6010 Nr. A.1
Ratsdokument 9731/11
Drucksache 17/6407 Nr. A.3
Ratsdokument 10772/11
Drucksache 17/6407 Nr. A.4
Ratsdokument 10784/11
Drucksache 17/6407 Nr. A.5
Ratsdokument 10834/11
Rechtsausschuss
Drucksache 17/5822 Nr. A.17
Ratsdokument 8609/11
Drucksache 17/6010 Nr. A.2
Ratsdokument 8453/11
Drucksache 17/6407 Nr. A.10
Ratsdokument 11055/11
Drucksache 17/6407 Nr. A.11
Ratsdokument 11212/11
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 128. Sitzung. Berlin, Freitag, den 23. September 2011 15135
(A) (C)
(D)(B)
Drucksache 17/6407 Nr. A.12
Ratsdokument 11664/11
Drucksache 17/6568 Nr. A.2
Ratsdokument 11658/11
Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung
Drucksache 17/1100 Nr. A.12
EuB-EP 2005
128. Sitzung
Berlin, Freitag, den 23. September 2011
Inhalt:
Redetext
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3