Rede:
ID1711915700

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 0
    1. tocInhaltsverzeichnis
      Plenarprotokoll 17/119 DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Carsten Schneider (Erfurt) (SPD) . . . . . . . . . . Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Priska Hinz (Herborn) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Katja Dörner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bartholomäus Kalb (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bettina Hagedorn (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Michael Luther (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Carsten Schneider (Erfurt) (SPD) . . . . . . . . . Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Priska Hinz (Herborn) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13782 C 13782 D 13783 A 13783 A 13783 D 13783 D 13784 B 13784 B 13787 A 13787 B 13787 C 13787 D 13788 A 13788 B 13788 C 13788 D 13789 A Deutscher B Stenografisch 119. Sitz Berlin, Mittwoch, de I n h a l Streichung der Tagesordnungspunkte 2 und 3 Abwicklung der Tagesordnung . . . . . . . . . . . Wahl des Abgeordneten Stefan Müller (Er- langen) als ordentliches Mitglied und der Abgeordneten Gerda Hasselfeldt als stellver- tretendes Mitglied in den Vermittlungsaus- schuss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Entwurf des Bundeshaushalts 2012; sonstige Fragen an die Bundesregierung . . . . . . . . . . . . . . . . Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ S G S K S N S D S 13781 A 13781 B 13781 B 13781 C 13781 D Sven-Christian Kindler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13784 C undestag er Bericht ung n 6. Juli 2011 t : teffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . eorg Schirmbeck (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . teffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . laus Brandner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . teffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . orbert Barthle (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . teffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Thomas Gambke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . teffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13784 C 13785 A 13785 A 13785 B 13785 C 13786 A 13786 B 13786 D 13786 D Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13789 B II Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 119. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Juli 2011 Johannes Kahrs (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Katja Dörner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) . . . . . . Eckart von Klaeden, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 1: Antrag der Bundesregierung: Beteiligung be- waffneter deutscher Streitkräfte an der von den Vereinten Nationen geführten Frie- densmission im Südsudan (Drucksache 17/6449) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Guido Westerwelle, Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hans-Peter Bartels (SPD) . . . . . . . . . . . . . Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jan van Aken (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Kerstin Müller (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Philipp Mißfelder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 5: Fragestunde (Drucksachen 17/6386, 17/6438) . . . . . . . . . . Dringliche Frage 1 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Rechtfertigung der Bundesregierung hin- sichtlich der von Medien berichteten Ge- nehmigung der Lieferung von mehr als 200 Leopard-Kampfpanzern nach Saudi-Ara- bien Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Eckart von Klaeden, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . Dr. Rolf Mützenich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Niema Movassat (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . V D V H J K C U K A D D H A s d z A H E Z H D J V S D C V D K A d d p A H 13789 C 13789 C 13789 D 13789 D 13790 B 13790 C 13790 C 13790 D 13792 A 13793 B 13794 B 13795 B 13796 B 13797 B 13797 C 13804 C 13798 C 13799 D 13800 A 13800 C 13801 B olker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (zur Geschäftsordnung) . r. Heinrich L. Kolb (FDP) (zur Geschäftsordnung) . . . . . . . . . . . . . . . olker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (zur Geschäftsordnung) . ans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . an van Aken (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . atja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . laudia Roth (Augsburg) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . we Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . erstin Müller (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ndrej Hunko (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . r. Frithjof Schmidt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ringliche Frage 2 ans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) ngaben der Bundesregierung zum Zu- tandekommen des Waffengeschäfts über ie Lieferung von 200 Leopard-Kampfpan- ern von Deutschland an Saudi-Arabien ntwort ans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ckart von Klaeden, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen ans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Rolf Mützenich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . an van Aken (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . olker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . evim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . r. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . laudia Roth (Augsburg) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . olker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (zur Geschäftsordnung) . ringliche Frage 3 atja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) ußen- und sicherheitspolitische Gründe für ie von Medien berichtete Genehmigung er Lieferung von 200 Leopard-Kampf- anzern nach Saudi-Arabien ntwort ans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13801 D 13802 A 13802 C 13802 D 13803 B 13803 D 13804 A 13805 A 13805 C 13805 D 13806 B 13807 A 13809 D 13807 B 13808 B 13808 C 13808 D 13809 B 13809 D 13810 A 13810 C 13810 D Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 119. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Juli 2011 III Zusatzfragen Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Rolf Mützenich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . Dringliche Frage 4 Niema Movassat (DIE LINKE) Vereinbarkeit der geplanten Lieferung von Panzern an Saudi-Arabien mit der ansons- ten von der Bundesregierung geäußerten Unterstützung der Demokratiebewegung in den arabischen Ländern Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Niema Movassat (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Claudia Roth (Augsburg) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Rolf Mützenich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Dringliche Frage 5 Niema Movassat (DIE LINKE) Menschenrechtssituation in Saudi-Arabien Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Niema Movassat (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Dr. Rolf Mützenich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Dr. Rainer Stinner (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 12 Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Qualität bei Ausschreibungen von Maß- nahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung gemäß § 46 SGB III Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . M M A li u fl b § A H Z M M S D le S A C Z S M H V d J A D Z H M D V te A U Z D 13811 A 13811 D 13812 B 13812 D 13813 B 13813 C 13814 A 13814 C 13815 B 13815 C 13815 D 13816 A 13816 C 13816 D 13817 A 13817 C 13818 A 13818 A ündliche Frage 13 arkus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) uswirkung der Notwendigkeit der öffent- chen Ausschreibung der Vermittlungs- nterstützung auf die Sicherung einer ächendeckenden Regelleistung für ar- eitslose schwerbehinderte Menschen nach 109 SGB IX ntwort ans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen arkus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 18 evim Dağdelen (DIE LINKE) eutsche Beteiligung an bi- und trilatera- n Ausbildungshilfen für die irakischen treitkräfte ntwort hristian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen evim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . ündliche Frage 22 eidrun Dittrich (DIE LINKE) orlage eines Gesetzentwurfs zur Entschä- igung der Heimkinder der 50er- und 60er- ahre ntwort r. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen eidrun Dittrich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . ündliche Frage 23 r. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) erbesserung des Pandemiereaktionssys- ms infolge des Ehec-Ausbruchs ntwort lrike Flach, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfrage r. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13818 C 13818 D 13819 C 13819 C 13820 C 13820 C 13821 B 13821 C IV Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 119. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Juli 2011 Zusatztagesordnungspunkt 3: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktio- nen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE gemäß Anlage 5 Nummer 1 Buch- stabe b GO-BT: zu den Antworten der Bun- desregierung auf die dringlichen Fragen 1 und 2 auf Drucksache 17/6438 . . . . . . . . . . Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Joachim Pfeiffer (CDU/CSU) . . . . . . . . . Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Dr. Martin Lindner (Berlin) (FDP) . . . . . . . . . Sigmar Gabriel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Johann Wadephul (CDU/CSU) . . . . . . . . . Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Rainer Stinner (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Jan van Aken (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Rolf Mützenich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hans-Peter Uhl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Michael Groschek (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Philipp Mißfelder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Berichtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) zur Wahl eines ordentlichen Mitglieds im Vermittlungsausschuss . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Peter Altmaier (CDU/CSU) zur Wahl eines ordentlichen Mitglieds im Vermittlungsaus- schuss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 4 Dringliche Frage 6 Sabine Leidig (DIE LINKE) Medienberichte über geschönte Kosten- rechnungen der Deutschen Bahn AG für das Projekt Stuttgart 21 A D A M K A z § to A H A M K T b r m A H A M M B A H A M M E li A H A M K U E S R 13821 D 13822 A 13823 A 13824 A 13825 C 13827 A 13828 D 13830 A 13831 C 13832 C 13834 B 13835 B 13836 D 13837 D 13838 D 13839 A 13841 A 13841 C 13842 C ntwort r. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 5 ündliche Frage 1 laus Ernst (DIE LINKE) uswirkungen einer marktüblichen Ver- insung von Steuervorauszahlungen gemäß 37 Einkommensteuergesetz auf das Net- steueraufkommen ntwort artmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 6 ündliche Frage 2 laus Ernst (DIE LINKE) ätigkeit der Finanzkontrolle Schwarzar- eit bezüglich der Vorkommnisse im Eu- opa-Distributionscenter von Ikea in Dort- und-Ellinghausen ntwort artmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 7 ündliche Frage 3 anfred Nink (SPD) eurteilung des OTC-Derivatehandels ntwort artmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 8 ündliche Frage 4 anfred Nink (SPD) ntscheidung der G-20-Staaten zur Regu- erung von Derivaten ntwort artmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 9 ündliche Frage 5 laus Hagemann (SPD) nterstützung für Rumänien und Nicht- uro-Staaten aus dem European Financial tabilisation Mechanism und bisherige ückzahlungen 13842 D 13843 A 13843 B 13843 C 13843 D Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 119. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Juli 2011 V Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 10 Mündliche Frage 6 Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Aktuelle Zahl der Bürgerarbeitsplätze Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 11 Mündliche Frage 7 Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Geförderte Beschäftigungsverhältnisse seit Anfang 2010 Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 12 Mündliche Frage 8 Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zusammenarbeit zwischen Schulentwick- lungs-, Jugendhilfe- und Sozialplanung für eine abgestimmte Unterstützung bedürfti- ger Kinder und Jugendlicher Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 13 Mündliche Frage 9 Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Gründe für die Durchführung des Bil- dungs- und Teilhabepakets über das SGB II Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A M S B s h A H A M S G V § A H A M D V n U b R A H A M D V n U b A H A M D E R M 13844 A 13844 C 13845 B 13846 A 13846 A nlage 14 ündliche Frage 10 abine Zimmermann (DIE LINKE) eendigung von über Vermittlungsgut- cheine entstandenen Beschäftigungsver- ältnissen ntwort ans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 15 ündliche Frage 11 abine Zimmermann (DIE LINKE) eplantes Fördervolumen und vorliegende erpflichtungsermächtigungen für den neuen 16 e SGB II im Zeitraum 2012 bis 2015 ntwort ans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 16 ündliche Frage 14 r. Ilja Seifert (DIE LINKE) orhaben der Bundesregierung im Natio- alen Aktionsplan zur Umsetzung der N-Behindertenrechtskonvention bei der ilateralen Zusammenarbeit mit Polen und ussland ntwort ans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 17 ündliche Frage 15 r. Ilja Seifert (DIE LINKE) orhaben der Bundesregierung im Natio- alen Aktionsplan zur Umsetzung der N-Behindertenrechtskonvention bei der ilateralen Zusammenarbeit mit China ntwort ans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 18 ündliche Frage 16 r. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) twaige ökologische und gesundheitliche isiken von gentechnisch verändertem ais SmartStax 13846 B 13846 D 13846 D 13847 A VI Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 119. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Juli 2011 Antwort Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 19 Mündliche Frage 17 Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) Erweiterung der Prüfanforderungen für transgene Pflanzen mit gestapelten Eigen- schaften bei der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit Antwort Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 20 Mündliche Frage 20 Caren Marks (SPD) Kritik von Schwerpunkt-Kitas an der Um- setzung des Programms „Frühe Chancen“ Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 21 Mündliche Frage 21 Caren Marks (SPD) Nachbesserung beim Bundesprogramm „Schwerpunkt-Kitas Sprache & Integra- tion“ Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 22 Mündliche Frage 24 Hans-Joachim Hacker (SPD) Etwaige Übernahme von im Ausland er- folgreich erprobter Systeme der Fahran- fängerbetreuung Antwort Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A M H B k A D A M C B d d A D A M H E F A D A M D E A U A M D U P s s 13847 B 13847 C 13847 D 13848 C 13848 C nlage 23 ündliche Frage 25 ans-Joachim Hacker (SPD) efreiung der Inselflüge von der Luftver- ehrsteuer für Touristinnen und Touristen ntwort r. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 24 ündliche Fragen 26 und 27 ornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) ewertung des neuen Konzepts der Bran- enburger Landesregierung zur Anbin- ung des Westhavellandes an die A 2 ntwort r. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 25 ündliche Frage 28 einz Paula (SPD) inführung einer Kennzeichenpflicht für ahrräder ntwort r. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 26 ündliche Frage 29 r. Hermann Ott (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) rgebnisse des Petersberger Dialogs II ntwort rsula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 27 ündliche Frage 30 r. Hermann Ott (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) nterstützung von EU-Partnerländern wie olen bei der Umstellung der Energiever- orgung und der Reduktion der CO2-Emis- ionen 13849 A 13849 B 13849 C 13849 D Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 119. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Juli 2011 VII Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 28 Mündliche Frage 31 Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Kostenschätzungen für kleine Photovoltaik- anlagen bei Teilnahme am vereinfachten Einspeisemanagement Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 29 Mündliche Frage 33 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Konsequenzen der Regelungen in § 37 Abs. 3 EEG für Pumpspeicherkraftwerke Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 30 Mündliche Frage 34 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Bilaterale Vereinbarungen im Bereich der Sicherheit kerntechnischer Anlagen und des Strahlenschutzes Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 31 Mündliche Frage 35 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Erörterungstermin und Verfahrensunter- lagen zur Umweltverträglichkeitsprüfung zu den Atomkraftwerksprojekten Temelin 3 und 4 in Tschechien A U A M K E s H g A D A M O U A A D A M K W G r Ü g G A G A M C A A H 13850 B 13850 C 13851 A 13851 C ntwort rsula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 32 ündliche Frage 36 laus Hagemann (SPD) rgebnisse der Sitzung des ITER-Auf- ichtsrates am 14. und 15. Juni 2011 im inblick auf die Erbringung der Leistun- en durch Japan ntwort r. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 33 ündliche Fragen 37 und 38 liver Kaczmarek (SPD) msetzung des Grundbildungspaktes für lphabetisierung ntwort r. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 34 ündliche Frage 39 arin Roth (Esslingen) (SPD) iederaufnahme der Zahlungen an den FATM nach Vorlage des Zwischenbe- ichts der unabhängigen Kommission zur berprüfung der Sicherheitsmaßnahmen egen Korruption und Veruntreuung beim FATM ntwort udrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 35 ündliche Fragen 40 und 41 hristine Scheel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) usbau der Mitarbeiterkapitalbeteiligung ntwort ans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13859 B 13859 D 13860 A 13860 C 13861 A VIII Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 119. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Juli 2011 Anlage 36 Mündliche Frage 42 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Förderung des Baus von Gaskraftwerken angesichts der aktuellen Probleme bei den Steinkohlekraftwerksneubauten mit dem Stahltyp T24 Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 37 Mündliche Fragen 43 und 44 Ingrid Nestle (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Notwendigkeit des Zubaus von bis zu 10 Gigawatt gesicherter Kraftwerkskapa- zität bis 2020 Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 38 Mündliche Frage 45 Günter Gloser (SPD) Anteil syrischen Rohöls an den deutschen Rohölimporten sowie weitere wichtige Hauptabnehmer von syrischem Rohöl Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 39 Mündliche Frage 46 Günter Gloser (SPD) Ausweitung der von der EU beschlossenen Sanktionsmaßnahmen auf ein Verbot des Imports von syrischem Rohöl in die EU Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 40 Mündliche Frage 47 Dr. Rolf Mützenich (SPD) Politische Initiativen im Rahmen der Euro- päischen Union und der Vereinten Natio- n S A C A M D U u A c A C A M S V m A C A M K W ti A C A M A B g b a A C 13861 C 13861 D 13862 B 13862 C en für die Zeit nach der Entstehung des taates Südsudan ntwort ornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 41 ündliche Frage 48 r. Rolf Mützenich (SPD) nterstützung der Afrikanischen Union nd ihrer Regionalorganisationen beim ufbau einer Friedens- und Sicherheitsar- hitektur ntwort ornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 42 ündliche Frage 49 evim Dağdelen (DIE LINKE) erlängerung des EU-Fischereiabkommens it Marokko ntwort ornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 43 ündliche Frage 50 atja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) affenlieferungen Frankreichs an opposi- onelle Kräfte in Libyen ntwort ornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 44 ündliche Frage 52 ndrej Hunko (DIE LINKE) ewertung der Berichte von unabhängi- en Delegationen zur Wahlbeobachtung ei den Parlamentswahlen in der Türkei m 12. Juni 2011 ntwort ornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13862 D 13863 B 13863 D 13864 B 13864 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 119. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Juli 2011 IX Anlage 45 Mündliche Frage 53 Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Verbesserung der Umsetzungsmechanis- men von Menschenrechtsklauseln in Ab- kommen der Europäischen Union mit Drittstaaten Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Konsequenzen aus der Zunahme der Zahl rechtsextremistischer Gewalttaten in den ostdeutschen Bundesländern Antwort Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 49 Mündliche Frage 58 Heinz Paula (SPD) 13865 A 13866 B Anlage 46 Mündliche Frage 54 Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Handlungsbedarf aus der Evaluierung der EU-Rückübernahmeabkommen (KOM(2011)76) Antwort Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 47 Mündliche Fragen 55 und 56 Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vorlage eines Planungsvereinheitlichungs- gesetzes und Berücksichtigung einer ver- besserten Bürgerbeteiligung bei der Plan- feststellung Antwort Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 48 Mündliche Frage 57 Monika Lazar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) F m r A D A M H A z d A D A M A F P li A D 13865 B 13865 D ördermöglichkeiten für private bzw. kom- unale Initiativen bezüglich der Erinne- ung an die Präsenz der Westalliierten ntwort r. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 50 ündliche Frage 59 ans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) bfrage von Mobilfunkverkehrsdaten gan- er Funkzellen durch Sicherheitsbehörden es Bundes seit 2008 ntwort r. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 51 ündliche Frage 60 ndrej Hunko (DIE LINKE) unkzellenüberwachung anlässlich der roteste gegen den G-8-Gipfel 2007 in Hei- gendamm ntwort r. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13866 D 13867 A 13867 D Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 119. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Juli 2011 13781 (A) ) )(B) 119. Sitz Berlin, Mittwoch, de Beginn: 13.0
    2. folderAnlagen
      Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 119. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Juli 2011 13839 Vizepräsidentin Petra Pau (A) (C) (D)(B) Berichtigung 117. Sitzung, Seite 13420 (B), vierte namentliche Ab- stimmung, Antrag der Fraktion der SPD, „Die Ener- giewende zukunftsfähig gestalten“: Endgültiges Ergebnis Abgegebene Stimmen: 596; davon ja: 140 nein: 320 enthalten: 136 117. Sitzung, Seite 13420 (D), vierte Spalte, hinter dem Namen „Angelika Krüger-Leißner“ ist der Name „Ute Kumpf“ einzufügen Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 119. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Juli 2011 13841 (A) ) )(B) rangige Geltung des Spiegelbildlichkeitsprinzips fordert.Nord, Thomas DIE LINKE 06.07.2011 schäftsordnung des Deutschen Bundestages zu beseiti- gen, muss hierbei das Urteil des Verfassungsgerichts vom 8. Dezember 2004 (2 BvE 3/02) berücksichtigt wer- den, welches nach Auffassung meiner Fraktion die vor- Nahles, Andrea SPD 06.07.2011 Nink, Manfred SPD 06.07.2011 Anlage 1 Liste der entschuldigte * A ic s B A z B C D fo d re K n m P Ä D Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Bätzing-Lichtenthäler, Sabine SPD 06.07.2011 Bellmann, Veronika CDU/CSU 06.07.2011 Brand, Michael CDU/CSU 06.07.2011 Dr. Danckert, Peter SPD 06.07.2011 Frankenhauser, Herbert CDU/CSU 06.07.2011 Freitag, Dagmar SPD 06.07.2011 Dr. Friedrich (Hof), Hans-Peter CDU/CSU 06.07.2011 Gerster, Martin SPD 06.07.2011 Günther (Plauen), Joachim FDP 06.07.2011 Dr. Harbarth, Stephan CDU/CSU 06.07.2011 Dr. Hein, Rosemarie DIE LINKE 06.07.2011 Kilic, Memet BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 06.07.2011 Dr. Knopek, Lutz FDP 06.07.2011 Koch, Harald DIE LINKE 06.07.2011 Kotting-Uhl, Sylvia BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 06.07.2011 Kunert, Katrin DIE LINKE 06.07.2011 Dr. Lamers (Heidelberg), Karl A. CDU/CSU 06.07.2011 Laurischk, Sibylle FDP 06.07.2011 Dr. Lauterbach, Karl SPD 06.07.2011 Dr. de Maizière, Thomas CDU/CSU 06.07.2011 Mayer (Altötting), Stephan CDU/CSU 06.07.2011 D R W W W Z A (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht n Abgeordneten für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung der OSZE nlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) zur Wahl eines ordentli- chen Mitglieds im Vermittlungsausschuss Namens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erkläre h zur Wahl eines Mitglieds des Vermittlungsausschus- es Folgendes: Nach der bisherigen Beschlusslage des Deutschen undestages (vergleiche Drucksache 17/4) und dem usscheiden der Abgeordneten Karl-Theodor Freiherr u Guttenberg und Julia Klöckner sind die 16 der vom undestag zu besetzenden Sitze im Verhältnis 6 (CDU/ SU) : 4 (SPD) : 2 (FDP) : 2 (Linke) : 2 (Bündnis 90/ ie Grünen) zu verteilen. Die bisherige Verteilung er- lgte nach dem Schlüssel 7 : 4 : 2 : 2 : 1. Die Fraktion er CDU/CSU würde nach unserer Auffassung einen ih- r Sitze an meine Fraktion verlieren. Die Mehrheit der oalitionsfraktionen würde sich nach der Neuverteilung icht mehr in der Besetzung der Bundestagsbank im Ver- ittlungsausschuss widerspiegeln. Sofern die Koalitionsfraktionen beabsichtigen, das roblem der fehlenden Mehrheitsabbildung durch eine nderung des Stellenanteilsbeschlusses (vergleiche rucksache 17/4) oder durch die Änderung der Ge- r. Ramsauer, Peter CDU/CSU 06.07.2011 iegert, Klaus CDU/CSU 06.07.2011 agenknecht, Sahra DIE LINKE 06.07.2011 ellmann, Karl-Georg CDU/CSU 06.07.2011* idmann-Mauz, Annette CDU/CSU 06.07.2011 apf, Uta SPD 06.07.2011* bgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich 13842 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 119. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Juli 2011 (A) ) )(B) Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Fraktion hat mir in einem Schreiben vom 5. Juli 2011 zugesichert, dass er in der Sitzung des Ältes- tenrates vom 7. Juli 2011 einen Vorschlag unterbreiten wird, wonach sich der Geschäftsordnungsausschuss des Deutschen Bundestages mit der Problematik befassen und eine Lösung vorschlagen soll. Darüber hinaus hat er zugesichert, dass ein Mitglied der CDU/CSU-Fraktion im Vermittlungsausschuss zunächst an Abstimmungen im Ausschuss nicht teilnehmen wird. Das Schreiben ist als Anlage dieser Erklärung beigefügt. Meine Fraktion wird vor diesem Hintergrund, jedoch unter Aufrechterhaltung ihrer Interpretation des Urteils des Bundesverfassungsgerichts, gegen die vorüberge- hende Beibehaltung des Verteilungsverhältnisses bei den Bundestagssitzen des Vermittlungsausschusses und so- mit auch gegen den aktuellen Wahlvorschlag der CDU/ CSU-Fraktion keinen Widerspruch erheben. Bei der jetzt anstehenden Wahl wird über einen Sitz entschieden, der nach interner Aufteilung in der CDU/CSU-Fraktion der CSU-Landesgruppe zusteht. Der nach der Befassung im Geschäftsordnungsausschuss eventuell frei werdende Sitz würde später vom Sitzkontingent der CDU abgezo- gen. Abschließend bekräftigt meine Fraktion, dass die Problematik unmittelbar nach der parlamentarischen Sommerpause einer Lösung zugeführt werden muss. Anlage: Schreiben des Abgeordneten Peter Altmaier (CDU/ CSU) an den Abgeordneten Volker Beck (Köln) (Bünd- nis 90/Die Grünen) vom 5. Juli 2011: Sehr geehrter Herr Beck, im Anschluss an unsere gerade stattgefundene Be- ratung zur Besetzung der Bundestagsbank im Ver- mittlungsausschuss möchte ich Ihnen versichern, dass ich erstens übermorgen im Ältestenrat vor- schlagen werde, dass sich der Geschäfteordnungs- ausschuss in Selbstbefassung mit der Besetzung der dem Deutschen Bundestag im Vermittlungsaus- schuss zustehenden Sitze befasst mit dem Ziel, eine Lösung vorzuschlagen, die einen schonenden Aus- gleich zwischen dem Mehrheitsprinzip und dem Grundsatz der Spiegelbildlichkeit erreicht. Zwei- tens darf ich Ihnen mit diesem Schreiben für meine Fraktion zusichern, dass ein Mitglied der CDU/ CSU-Fraktion im Vermittlungsausschuss in diesem Gremium zunächst an Abstimmungen nicht teilneh- men wird. Im September 2011 werden wir in weitere Beratun- gen eintreten, ob und in welcher Weise wir zu einer die Interessen ausgleichenden Lösung kommen können. Es besteht Einvernehmen, dass morgen, Mittwoch, 06. Juli 2011, im Plenum über die Nachbesetzung des ordentlichen und des stellvertretenden Mitglie- des der CDU/CSU-Fraktion im Vermittlungsaus- schuss abgestimmt wird (durch „Amtliche Mittei- lung zur Verlesung“ zu Beginn der Plenarsitzung). Mit freundlichen Grüßen Peter Altmaier A ic s d fü M n V B d z d z ra a fi d b A d F (D d d B V b u A v d W V (C (D nlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Peter Altmaier (CDU/CSU) zur Wahl eines ordentlichen Mitglieds im Ver- mittlungsausschuss Namens der CDU/CSU-Bundestagsfraktion erkläre h zur Wahl eines Mitglieds des Vermittlungsausschus- es Folgendes: Das in dem Beschluss vom 27. Oktober 2009 (Bun- estagsdrucksache 17/4) festgelegte Verteilverfahren hrt nicht zuverlässig zu einer korrekten Abbildung der ehrheitsverhältnisse im Deutschen Bundestag und sei- en Ausschüssen, namentlich im Vermittlungsausschuss. Mit der heutigen Wahl wird die Arbeitsfähigkeit des ermittlungsausschusses vorläufig gesichert. Der Geschäftsordnungsausschuss des Deutschen undestages wird versuchen, unter Berücksichtigung es Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 8. De- ember 2004 (Az. 2 BvE 3/02) für die Besetzung der em Deutschen Bundestag im Vermittlungsausschuss ustehenden Sitze eine Lösung vorzuschlagen, die da- uf abzielt, eine proportional gerechte Sitzverteilung uf der Bundestagsbank des Vermittlungsausschusses zu nden. Hierbei soll ein schonender Ausgleich zwischen em Mehrheitsprinzip und dem Grundsatz der Spiegel- ildlichkeit gefunden werden. nlage 4 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die rage der Abgeordneten Sabine Leidig (DIE LINKE) rucksache 17/6438, dringliche Frage 6): Hat die Bundesregierung den Bericht des Magazins Der Spiegel (Ausgabe 27 vom 4. Juli 2011) zur Kenntnis genom- men, wonach die Deutsche Bahn AG bzw. deren Töchter DB ProjektBau GmbH und DB Netz AG seit 2002 die Kosten für das Projekt Stuttgart 21 (S 21) gegenüber der Öffentlich- keit „systematisch geschönt“ haben (Oktober 2002: öffentlich kommunizierte Kosten 2,6 Milliarden Euro – interne Berech- nung: 3,3 Milliarden Euro; März 2005: öffentlich kommu- nizierte Kosten 2,8 Milliarden Euro – interne Kalkulation: 4,1 Milliarden Euro; Juli 2011: öffentlich kommunizierte Kosten 4,1 Milliarden Euro – interne Kalkulation: 5,2 Milliar- den Euro), und war sie über die internen Kalkulationen des bundeseigenen Unternehmens informiert? Bei Stuttgart 21 handelt es sich nicht um ein Projekt es Bedarfsplans für die Schienenwege des Bundes, son- ern um ein eigenwirtschaftliches Projekt der Deutsche ahn AG. Die Eisenbahninfrastrukturunternehmen sind orhabenträger und Bauherr. Das Land Baden-Württem- erg, die Stadt Stuttgart, der Verband Region Stuttgart nd die Flughafen Stuttgart GmbH beteiligen sich als ufgabenträger an der Finanzierung. Der Bund übernimmt mit einem Festbetrag in Höhe on 563,8 Millionen Euro für das Projekt Stuttgart 21 en Anteil, der für die Einbindung der Neubaustrecke endlingen–Ulm in den Knoten Stuttgart auch ohne erwirklichung von Stuttgart 21 erforderlich gewesen Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 119. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Juli 2011 13843 (A) ) )(B) wäre. Darüber hinaus übernimmt er keine Kostensteige- rungen. Die aktuelle Kostenkalkulation der Deutsche Bahn AG hat für Stuttgart 21 Gesamtprojektkosten in Höhe von 4 088 Millionen Euro ergeben. Der Kostenrahmen von 4 526 Millionen Euro wird nicht erreicht. Es verbleibt noch ein Risikoschirm von 438 Millionen Euro. Anders- lautende Informationen liegen der Bundesregierung nicht vor. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage des Abgeordneten Klaus Ernst (DIE LINKE) (Druck- sache 17/6386, Frage 1): In welcher Größenordnung würde schätzungsweise das Nettosteueraufkommen von Bund, Ländern und Gemeinden sinken, wenn die von Steuerpflichtigen auf der Basis von § 37 des Einkommensteuergesetzes, EStG, erhobenen Steuervo- rauszahlungen zu einem marktüblichen Zinssatz verzinst wür- den? Einkommensteuervorauszahlungen werden nach gel- tendem Recht zwar nicht unmittelbar, aber mittelbar verzinst. Ergibt sich aufgrund der Einkommensteuer-Jah- resfestsetzung unter Anrechnung der festgesetzten Ein- kommensteuervorauszahlungen und der anzurechnenden Abzugsteuern, das ist insbesondere die einbehaltene Lohnsteuer, eine Abschlusszahlung, so werden nach § 233 a der Abgabenordnung Nachzahlungszinsen erho- ben. Im Fall einer Steuererstattung werden gleicherma- ßen Erstattungszinsen ausgezahlt. Das Aufkommen der Zinsen zur Einkommensteuer nach § 233 a der Abgabenordnung betrug im Jahr 2010 bundesweit rund 703 Millionen Euro. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus Nachzahlungszinsen in Höhe von rund 1,5 Milliarden Euro und Erstattungszinsen in Höhe von rund 800 Millionen Euro. Da diesem Zinsaufkommen ein gesetzlich festge- schriebener Zinssatz von 0,5 Prozent je vollem Zinsmo- nat, also 6 Prozent je vollem Zinsjahr, zugrunde liegt, kann davon ausgegangen werden, dass sich das Zinsauf- kommen bei Annahme eines Zinssatzes von 3 Prozent pro Jahr halbieren dürfte. Bei Annahme eines Zinssatzes von nur 1,5 Prozent pro Jahr dürfte das Zinsaufkommen um 75 Prozent zurückgehen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage des Abgeordneten Klaus Ernst (DIE LINKE) (Druck- sache 17/6386, Frage 2): Hat die Bundesregierung bereits darauf hingewirkt, dass die Finanzkontrolle Schwarzarbeit, FKS, aufgrund der bishe- rigen Medienberichterstattung bzw. aufgrund der in meiner schriftlichen Frage, Arbeitsnummer 6/184, geschilderten Vor- kommnisse im Europa-Distributionscenter von Ikea in Dort- mund-Ellinghausen tätig wird, und wenn ja, zu welchem Er- gebnis ist die FKS in diesem Fall gekommen? Ik fu m A d d 1 D s u d re n p v H w C s p g A d d 1 te D s u g P d k te ri (C (D Eine Prüfung des Europa-Distributionscenters von ea in Dortmund-Ellinghausen hat bislang nicht stattge- nden. Es ist beabsichtigt, dort eine Prüfung vorzuneh- en. nlage 7 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage es Abgeordneten Manfred Nink (SPD) (Drucksache 7/6386, Frage 3): Wie beurteilt die Bundesregierung die Rolle von OTC-De- rivaten – OTC: over the counter –, die durch Unternehmen im Rahmen der Sicherung ihres Grundgeschäfts beispielsweise zur Absicherung von Währungs-, Zins- oder Rohstoffpreisri- siken Anwendung finden, für die Entwicklung der internatio- nalen Finanzkrise, und welche Maßnahmen hat die Bundesre- gierung eingeleitet, um eine Wiederholung der durch den OTC-Derivatehandel hervorgerufenen Probleme auszuschlie- ßen? Nach Auffassung der Bundesregierung haben OTC- erivategeschäfte – Derivate, die nicht an einer Börse, ondern direkt „über den Schalter“ gehandelt werden nd nicht standardisiert sind; over the counter, OTC. –, ie von gewerblichen Unternehmen zur Absicherung ih- r Grundgeschäfte durchgeführt wurden, nicht zur inter- ationalen Finanzkrise beigetragen. Die Bundesregierung unterstützt die Pläne der Euro- äischen Kommission zur Regulierung von OTC-Deri- ategeschäften in Umsetzung der Beschlüsse der G 20. ierzu gehört insbesondere die Verpflichtung zur Ab- icklung von OTC-Derivategeschäften über zentrale learingstellen und die Meldung von OTC-Derivatege- chäften an Transaktionsregister. Die auf EU-Ebene ge- lanten Maßnahmen werden auch für die in Deutschland etätigten Geschäfte gelten. nlage 8 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage es Abgeordneten Manfred Nink (SPD) (Drucksache 7/6386, Frage 4): Welche Entscheidung zur Regulierung von Derivaten ha- ben die G-20-Staaten getroffen, und welche Position vertritt die Bundesregierung auf europäischer Ebene in der Diskus- sion zum Anwendungsbereich der Regulierung von (OTC-)De- rivaten hinsichtlich möglicher Ausnahmeregelungen vom Clearingzwang über CCP, Central Counterparty for Equities, für Unternehmen? Die von den G 20 auf dem Pittsburgh-Gipfel im Sep- mber 2010 gefassten Beschlüsse sehen vor, dass OTC- erivategeschäfte bis Ende 2012 über zentrale Clearing- tellen abgewickelt, an Transaktionsregister gemeldet nd über Börsen oder elektronische Handelsplattformen ehandelt werden. Die Bundesregierung unterstützt die lanung der Europäischen Kommission, Unternehmen, ie OTC-Derivate lediglich zur Absicherung von Risi- en aus ihrem Grundgeschäft einsetzen, unter bestimm- n Voraussetzungen von der Verpflichtung zum Clea- ng über zentrale Clearingstellen, CCP, auszunehmen. 13844 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 119. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Juli 2011 (A) (C) )(B) Die Bundesregierung hält es ferner für angebracht, grup- peninterne OTC-Derivategeschäfte zwischen verschie- denen Unternehmen einer Unternehmensgruppe, die über ein einheitliches Risikomessungs- und -steuerungs- system verfügt, von der Verpflichtung zum Clearing über CCPs auszunehmen. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage des Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Druck- sache 17/6386, Frage 5): Wie sieht die Bilanz aus den bislang eingegangenen, den jetzt aktuell für Rumänien vorgesehenen Verpflichtungen und den bisher zurückgezahlten Mitteln an Zahlungsbilanzhilfen für Nicht-Euro-Staaten und aus dem European Financial Sta- bilisation Mechanism, EFSM, aus, und welchen finanziellen tungsschirms in der Krise eingerichtet, um die Finanz- stabilität der Union zu sichern und ist darauf ausgerichtet, Euro-Staaten in finanzieller Not zu unter- stützen. Die Stabilisierungshilfen des EFSM, die ein Ge- samtvolumen von 60 Milliarden Euro umfassen, werden durch den EU-Haushalt garantiert. Der EU-Haushalt würde demnach nur belastet, wenn ein Kreditnehmer seine Verpflichtungen nicht mehr erfüllen kann. Rechts- grundlage des EFSM ist neben der erwähnten Verord- nung Art. 122 Abs. 2 AEUV. Von den maximal 50 Milliarden Euro, die als Zah- lungsbilanzhilfen durch die EU zur Verfügung stehen, wurden insgesamt 16 Milliarden Euro gewährt – 6,5 Mil- liarden Euro für Ungarn, 3,1 Milliarden Euro für Lettland und 6,4 Milliarden Euro für Rumänien. Davon wurden bisher 13,4 Milliarden Euro an die Länder ausgezahlt. Zurückgezahlt wurden noch keine Kredite, da die Ge- währung selbst noch nicht lange zurückliegt. Ungarn Spielraum gibt es aktuell noch jeweils für weitere Kredite und Bürgschaften an Nicht-Euro-Länder und über den EFSM aus der sogenannten Marge? Grundsätzlich ist zunächst zwischen klassischen Zah- lungsbilanzhilfen für Mitgliedstaaten der Union und dem Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus, EFSM, zu unterscheiden: Zahlungsbilanzhilfen vergibt die Europäische Union, EU, bei bedrohlichen Zahlungsbilanzproblemen an Mit- gliedsländer, die den Euro noch nicht eingeführt haben. Diese laufen außerhalb des Finanzrahmens der EU über eine eingerichtete Fazilität des mittelfristigen finanziel- len Beistands – gemäß der Verordnung (EG) Nr. 332/ 2002 des Rates vom 18. Februar 2002. Der EU-Haushalt übernimmt für die Zahlungsbilanzhilfen eine Garantie. Derzeit ist das Volumen der Zahlungsbilanzhilfen für alle Nicht-Euroländer auf 50 Milliarden Euro be- schränkt. Rechtsgrundlage für Zahlungsbilanzhilfen ne- ben der genannten Verordnung ist Art. 143 des Vertrages über die Arbeitsweise der europäischen Union, AEUV. Der Europäische Finanzstabilisierungsmechanismus, EFSM, hingegen wurde mit der Verordnung (EU) Nr. 407/2010 des Rates vom 11. Mai 2010 als Gemein- schaftsinstrument des sogenannten europäischen Ret- m 2 p b d A d F N li z J lä (D uss seine Kredite bis 2016 zurückzahlen, Lettland bis 015 und Rumänien bis 2016, vorsorgliches Anschluss- rogramm noch nicht berücksichtigt. Die Zahlen machen deutlich, dass über die Zahlungs- ilanzhilfen noch Spielraum besteht, Nicht-Euro-Län- ern in Not finanziellen Beistand zu leisten. nlage 10 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die rage der Abgeordneten Brigitte Pothmer (BÜND- IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/6386, Frage 6): Wie hat sich die Zahl der Bürgerarbeitsplätze aktuell ent- wickelt – bitte unter Angabe der beantragten, bewilligten, ab- gelehnten und besetzten Plätze –, und in welchem Umfang wurde damit jeweils die Zahl der ursprünglich angestrebten Bürgerarbeitsplätze in den Bundesländern bislang ausge- schöpft? Bislang wurden bundesweit rund 51 Prozent der mög- chen Bürgerarbeitsplätze beantragt und rund 37 Pro- ent der möglichen Bürgerarbeitsplätze bewilligt – Stand uni 2011. Der aktuelle Umsetzungsstand nach Bundes- ndern ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle: Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 119. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Juli 2011 13845 (A) ) )(B) (D * Stand Juni 2011, Quelle: Bundesverwaltungsamt ** Stand Juni 2011 (Daten vorläufig und hochgerechnet), Quelle: Monatsstatistik der Bundesagentur für Arbeit; mit Förderinformationen der zu- gelassenen kommunale Träger Sachsen-Anhalt 4 842 3 154 2 815 36 1 961 Schleswig-Holstein 813 446 159 18 64 Thüringen 3 230 1 456 776 266 425 Gesamt 33 955 17 181 12 611 904 6 988 Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage der Abgeordneten Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/6386, Frage 7): Wie hat sich die Zahl der geförderten Beschäftigungsver- hältnisse auf der Basis von § 16 e Abs. 4 Nr. 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, SGB II, seit Anfang 2010 entwi- ckelt – bitte Monatsdaten angeben –, und wie viele aller Be- schäftigungsverhältnisse nach § 16 e Abs. 4 Nr. 1 SGB II be- stehen länger als 24 Monate? Die Entwicklung über die Zahl der geförderten Beschäftigungsverhältnisse auf Basis von § 16 e Abs. 4 Nr. 1 Zweites Buch Sozialgesetzbuch, SGB II, ist der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen. Nach Informationen der Bundesagentur für Arbeit bestanden im Mai 2011 circa 3 300 Beschäftigungsver- hältnisse gemäß § 16 e Abs. 4 Nr. 1 SGB II länger als 24 Monate – Förderinformationen ohne zugelassene kommunale Träger. * Daten vorläufig und hochgerechnet Quelle: Monatsstatistik der Bundesagentur für Arbeit; mit Förderinfor- mationen der zugelassenen kommunalen Träger Monat Förderfälle 2010 Förderfälle 2011 Januar 42 203 23 603 Februar 42 102 21 765 März 41 462 20 378 April 40 048 19 105* Mai 38 454 17 280* Juni 36 681 15 938* Juli 34 541 August 32 548 September 30 643 Oktober 29 017 November 27 336 Dezember 25 701 Bundesland Kontingent beantrStelle Baden-Württemberg 1 985 5 Bayern 1 900 9 Berlin 2 332 5 Brandenburg 3 180 1 7 Bremen 410 1 Hamburg 200 1 Hessen 1 630 8 Mecklenburg-Vorpommern 1 661 9 Niedersachsen 2 772 1 0 Nordrhein-Westfalen 4 113 1 9 Rheinland-Pfalz 809 5 Saarland 1 103 8 Sachsen 2 975 1 7 (Cagte n* bewilligte Stellen* abgelehnte Stellen* besetzte Stellen** 88 412 39 181 85 775 37 468 62 266 6 57 03 1 500 72 829 70 160 0 44 92 50 0 50 29 573 68 188 56 604 45 352 65 696 85 189 03 1 509 63 752 71 363 49 183 03 658 24 276 98 1 295 96 969 13846 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 119. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Juli 2011 (A) ) )(B) Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Frage des Abgeordneten Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/6386, Frage 8): Wie stellt sich die Bundesregierung konkret die für eine nachhaltige und abgestimmte Unterstützung bedürftiger Kin- der und Jugendlicher erforderliche Zusammenarbeit zwischen Schulentwicklungsplanung, Jugendhilfeplanung, Sozialpla- nung etc. vor Ort vor? Der Bund ist für Schulentwicklungsplanung, Jugend- hilfeplanung, Sozialplanung etc. nicht zuständig. Diese liegen in der Verantwortung der kommunalen Träger bzw. der aufsichtführenden Länder. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage des Abgeordneten Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/6386, Frage 9): Welche Gründe hat die Bundesregierung, das Bildungs- und Teilhabepaket einschließlich der Stellen für die Schul- sozialarbeit über das Zweite Buch Sozialgesetzbuch durchzu- führen und nicht über das Achte Buch Sozialgesetzbuch? Das Bildungs- und Teilhabepaket geht auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 – 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09 – zurück. Gegen- stand dieser konkreten Normenkontrollverfahren war die Vereinbarkeit von Regelungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetz- buch, SGB II, mit dem Grundgesetz. Hierbei machte das Gericht auch Ausführungen zu dem spezifischen Bedarf, der bei der Sicherung des Existenzminimums von Kin- dern zu berücksichtigen sei. Die Regelungen des SGB II alter Fassung entsprachen den verfassungsrechtlichen Vorgaben (Schutz der Menschenwürde nach Art. 1 GG und Beachtung des Sozialstaatsprinzips nach Art. 20 GG) nicht. Die zwischenzeitlich eingeführten Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket nach dem SGB II neuer Fassung dienen dementsprechend der Sicherung des soziokulturellen Existenzminimums von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Das SGB II enthält keine Regelungen über die Durch- führung von Schulsozialarbeit; deshalb erfolgt weder die inhaltliche noch die organisatorische Umsetzung von Schulsozialarbeit auf der Grundlage des SGB II. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE LINKE) (Drucksache 17/6386, Frage 10): Wie viele der bisher über einen Vermittlungsgutschein zu- stande gekommenen Beschäftigungsverhältnisse enden nach Ablauf des sechsten, neunten und zwölften Monats (bitte die absoluten und relativen Werte angeben), und welche Erkennt- nisse liegen der Bundesregierung über die Gründe und Höhe g n w P b v w g z lu a D e n L w s V lu d g E B 2 A d F L in g k fü § z b a p S V A d F (D (C (D für Rückzahlungen bzw. Rückzahlungsforderungen von über den Vermittlungsgutschein ausgezahlten Geldern vor? Erkenntnisse über Beschäftigungsverhältnisse, die auf- rund von Fördermaßnahmen wie Vermittlungsgutschei- en zustandekamen, werden auf das Jahr 2010 bezogen, ie ich Ihnen, Frau Kollegin Zimmermann, laut des lenarprotokolls vom 29. Juni 2011 auf eine vergleich- are Frage geantwortet habe, erst zum Jahresende 2011 orliegen. Für die Vorjahre (bis einschließlich 2009) erden entsprechende statistische Daten zur Beschäfti- ungssituation 6 Monate nach dem Förderzeitpunkt auch ukünftig nicht verfügbar sein. Zu Ihrer Frage nach Gründen und Höhe für Rückzah- ngen und Rückzahlungsforderungen liegen, wie ich nhand einer vergleichbaren Frage des Kollegen Werner reibus laut Plenarprotokoll vom 29. Juni 2011 schon rläutern konnte, keine Daten vor. Hierzu möchte ich er- eut kurz auf das diesbezügliche Verfahren eingehen. iegen der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter Hin- eise auf einen Missbrauchsverdacht vor, werden ent- prechende Recherchen eingeleitet. Erhärtet sich der erdacht, wird Strafanzeige bei der zuständigen Ermitt- ngsbehörde erstattet. Die Ermittlungsergebnisse wer- en der Bundesagentur für Arbeit in der Regel nicht mit- eteilt. Bis einschließlich 2010 wurden die eingeleiteten rmittlungsverfahren nicht erhoben. Nach Angaben der undesagentur für Arbeit wurden im Jahr 2011 in 7 Fällen Strafanzeige erstattet. nlage 15 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die rage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE INKE) (Drucksache 17/6386, Frage 11): Wie hoch kann – die derzeitige mittelfristige Finanzpla- nung für den Eingliederungstitel im Zweiten Buch Sozialge- setzbuch zugrunde gelegt und die Sonderprogramme abgezo- gen – das Fördervolumen des neuen geplanten § 16 e SGB II für die Jahre 2012, 2013, 2014 und 2015 sein, und wie hoch sind für diese Jahre die vorliegenden Verpflichtungsermächti- gungen in diesem Förderbereich? Da gegenwärtig noch nicht feststeht, in welcher Höhe den kommenden Jahren Mittel für die Bundespro- ramme benötigt werden, kann die Bundesregierung noch eine Aussage dazu machen, wie viele Mittel bundesweit r die Förderung von Beschäftigungsverhältnissen nach 16 e SGB II in der Fassung des Entwurfes eines Geset- es zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Ar- eitsmarkt zur Verfügung stehen werden. Die Mittel für lle zu Beginn des jeweiligen Jahres bestehenden Ver- flichtungen für Beschäftigungsverhältnisse nach § 16 e GB II in der bisherigen Fassung werden gesondert zur erfügung gestellt. nlage 16 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die rage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) rucksache 17/6386, Frage 14): Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 119. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Juli 2011 13847 (A) ) )(B) Welche konkreten Vorhaben und Maßnahmen im Jahr 2011 gibt es seitens der Bundesregierung – auch mit Blick auf die unbefriedigenden Antworten der Bundesregierung auf meine mündlichen Fragen 16 und 17, Plenarprotokoll 17/116 vom 29. Juni 2011 – zu dem Thema der bilateralen Zusam- menarbeit im Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention – „Der behindertenpolitische Austausch mit anderen Staaten wird gefördert. Die Aufnahme von behindertenpolitischen Themen in bilateralen Absprachen und Abkommen wird befürwortet“ – zwischen Deutschland und der Republik Polen sowie zwischen Deutschland und der Russischen Föderation, und wie sind dabei Menschen mit Be- hinderungen und deren Organisationen einbezogen? Wie bereits in der Antwort am 29. Juni 2011 darge- legt, findet auf bilateraler Ebene und auf EU-Ebene, un- ter anderem im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Treffen der Beschäftigungs- und Sozialminister, ein Austausch zur Umsetzung der UN-Behindertenrechts- konvention statt. Das schließt Gespräche zwischen der deutschen und polnischen Seite mit ein. Russland befindet sich gegenwärtig im Ratifizie- rungsverfahren der UN-Behindertenrechtskonvention und ist an einem Austausch über Erfahrungen zur Um- setzung der Behindertenrechtskonvention interessiert. Deshalb soll dieses Thema zeitnah im Rahmen eines bi- lateralen arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Austau- sches auf Parlamentarischer Staatssekretärsebene im Juli 2011 aufgegriffen werden. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) (Drucksache 17/6386, Frage 15): Welche konkreten Vorhaben und Maßnahmen in den Jah- ren 2011 und 2012 gibt es seitens der Bundesregierung zu dem Thema der bilateralen Zusammenarbeit im Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskon- vention zwischen Deutschland und der Volksrepublik China, und wie sind dabei Menschen mit Behinderungen und deren Organisationen einbezogen? Derzeit wird im BMAS geprüft, unter welchen Um- ständen ein Besuch des chinesischen Behindertenver- bands „China Disabled Peoples Federation“, CDPF, noch in diesem Jahr im BMAS realisiert werden kann. Der CDPF möchte dabei seine Zusammenarbeit mit dem BMAS intensivieren. Der CDPF ist der offizielle Behin- dertenverband Chinas. Er vertritt offiziell die Interessen von etwa 83 Millionen behinderten Menschen in China und beschäftigt hierfür etwa 80 000 Menschen in allen Regionen Chinas. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) (Drucksache 17/6386, Frage 16): Wie bewertet die Bundesregierung bisher vorliegende Un- terlagen zur Einschätzung tatsächlicher ökologischer und ge- sundheitlicher Risiken, die vom gentechnisch veränderten Mais SmartStax ausgehen, und wann rechnet die Bundesregierung mit einer Anbauzulassung von SmartStax in der EU? d s V E w L b B b A d d (D d O te z n R s v d in A d F c S k tä (C (D Für den gentechnisch veränderten Mais SmartStax, er eine Herbizid- und Insektentoleranz aufweist, liegt eit 2008 ein Antrag auf Zulassung der Einfuhr und der erarbeitung als Lebens- und Futtermittel vor. Unter inbezug der Stellungnahme der deutschen Behörden urde die Bewertung der Europäischen Behörde für die ebensmittelsicherheit, EFSA, erstellt. Ein ökologisches zw. gesundheitsgefährdendes Risiko ergibt sich aus der ewertung nicht. Ein Antrag auf Zulassung für den An- au ist derzeit nicht anhängig. nlage 19 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage er Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) rucksache 17/6386, Frage 17): Wie bewertet die Bundesregierung, dass beim Zulassungs- verfahren von transgenen Pflanzen mit gestapelten Eigen- schaften, Stacked Events, eine vergleichende Risikobewertung von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, EFSA, als ausreichend erachtet und auf eine spezifische Risi- kobewertung der jeweiligen transgenen Pflanzen verzichtet wird, und welche Vorschläge hat sie zur Erweiterung der Prüfanforderungen? Die Risikobewertung erfolgt immer fallspezifisch. Je- er Antrag auf Zulassung eines gentechnisch veränderten rganismus, GVO, der entweder durch eine neue gen- chnische Veränderung oder durch konventionelle Kreu- ung bereits vorhandener gentechnisch veränderter Orga- ismen entstanden ist, erfährt eine neue, eigenständige isikobewertung. Diese wird nach international abge- timmten Richtlinien – OECD, EU, Codex alimentarius – ergleichend unter Einbezug des Ausgangsorganismus urchgeführt. Eine Erweiterung der Prüfanforderungen müsste auf ternationaler Ebene erfolgen. nlage 20 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die rage der Abgeordneten Caren Marks (SPD) (Drucksa- he 17/6386, Frage 20): Wie erklärt sich die Bundesregierung die Kritik zahlrei- cher Schwerpunkt-Kitas bezüglich der Umsetzung der zahl- reichen Auflagen des Programms „Frühe Chancen“, dass vor allem junge Erzieherinnen und Erzieher mit der umfassenden Dokumentation ihres Kitaalltags überfordert sein werden, dass zu wenig für dieses Programm geeignete Fachkräfte vor- handen seien, die die hohen Anforderungen erfüllten, dass die bei diesem Programm vorgesehene Arbeit in Teilzeit für viele Erzieherinnen und Erzieher nicht existenzsichernd sei sowie dass die Träger bei der Einstellung von Fachkräften finanziell erst in Vorleistung treten müssten, der Bund aber seine Zusage zur Einstellung dieser Kräfte zurücknehmen könnte – bitte auf alle Kritikpunkte einzeln eingehen –, und wie beabsichtigt die Bundesregierung, auf die genannten Probleme zu reagieren? Das Bundesprogramm „Offensive Frühe Chancen: chwerpunkt-Kitas Sprache & Integration“ formuliert eine spezifischen Vorgaben für die Dokumentation der glichen Arbeit in den Einrichtungen. Im Rahmen des 13848 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 119. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Juli 2011 (A) ) )(B) Monitorings sind die Schwerpunkt-Kitas aufgefordert, halbjährlich einen neunseitigen Fragebogen mit fast aus- schließlich standardisierten Antwortvorgaben auszufül- len. Dieses Verfahren wurde bewusst gewählt, um den Aufwand für die Einrichtungen so gering wie möglich zu halten. Die Qualifikationsanforderungen für die in den Schwerpunkt-Kitas tätigen Fachkräfte sind bewusst so formuliert worden, dass ein möglichst breiter Personen- kreis für die Tätigkeit infrage kommt. Neben pädagogi- schen Fachkräften können auch Fachkräfte im Bereich Sprachförderung (zum Beispiel Logopädinnen und Logopäden) sowie Fachkräfte mit sonstiger Qualifika- tion, aber einschlägigen beruflichen Erfahrungen einge- stellt werden. Zwecks Gewährleistung einer hohen Qua- lität der Arbeit müssen alle Fachkräfte über eine Zusatzqualifikation im Bereich Sprachförderung und/ oder Förderung von Kindern unter drei Jahren verfügen. Um das Angebot an infrage kommenden Fachkräften wiederum zu maximieren, besteht die Möglichkeit, diese Zusatzqualifikation berufsbegleitend zu absolvieren bzw. aufzustocken. Die Kosten dafür können über die im Rahmen der Förderung gezahlten Sachkostenmittel ab- gerechnet werden. Aufgrund entsprechender Rückmel- dungen vonseiten der Einrichtungen hinsichtlich des gegebenenfalls engen Zeitfensters und geeigneter Qualifi- zierungsangebote hat unser Haus die Vorgaben modifi- ziert und längere Fristen hinsichtlich des Nachweises die- ser Zusatzqualifikation zugelassen. Mittlerweile konnten zum jetzigen Stand rund 2 900 halbe Stellen (von 3 000) bewilligt werden. Sie bemerken, dass die über das Programm vorgese- hene Arbeit für viele Erzieherinnen nicht existenz- sichernd sei. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass über die Bundesinitiative „Schwerpunkt-Kitas Sprache & Integration“ die Möglichkeit besteht, bereits in Teil- zeit beschäftigte und für die Aufgabe geeignete Erziehe- rinnen auf eine Vollzeitstelle aufzustocken. Die durch das Programm geforderte Eingruppierung in TVöD S8 bzw. vergleichbar ist eine den Anforderungen dieser an- spruchsvollen Arbeit angemessene Vergütung, die in der Regel nur die Kitaleitung erhält. Gewerkschaften und Berufsverbände haben sich zum Start des Programms so- gar in einer eigens darauf gerichteten Pressemitteilung befürwortend dazu geäußert. Eine finanzielle Vorleistung durch die bewilligten Träger ist nicht erforderlich. Bei Besetzung der geförder- ten Stelle können über das Webportal der Regiestelle Schwerpunkt-Kitas die Fördermittel abgerufen werden. Die Auszahlung erfolgt nach Prüfung in monatlichen Raten. Die Einstellung der Fachkräfte im Sinne des An- spruchs auf die Förderung ist an die Erfüllung der Zu- wendungsvoraussetzungen geknüpft. Die Fachkraft für Sprachförderung muss im Umfang von mindestens der Hälfte der innerhalb der jeweiligen Einrichtung regelmä- ßigen wöchentlichen Arbeitszeit beschäftigt werden (bei Einrichtungsverbund: mit einem Beschäftigungsumfang der vollen regelmäßigen Arbeitszeit). Die Fachkraft- stelle ist analog TVöD S8 zu vergüten. In Fällen, in de- n s A d F c ru M a V e e A d F (D v F s F u B g – fä W re M s d g d w e d z (C (D en diese Zuwendungsvoraussetzungen nicht erfüllt ind, kann der Zuwendungsbescheid widerrufen werden. nlage 21 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die rage der Abgeordneten Caren Marks (SPD) (Drucksa- he 17/6386, Frage 21): Wann beabsichtigt die Bundesregierung, beim Bundespro- gramm „Schwerpunkt-Kitas Sprache & Integration“ ange- sichts der Kritik und der zahlreichen Verbesserungsvorschläge aus den Kommunen bzw. der Schwerpunkt-Kitas selbst nach- zubessern, und falls dies nicht beabsichtigt ist, warum nicht? Bisher gab es keine wesentliche Kritik bzw. Verbesse- ngsvorschläge. Die Fragen beruhten größtenteils auf issverständnissen, die durch ein Telefonat in der Regel usgeräumt werden konnten. Sollte es dennoch konkrete erbesserungsvorschläge geben, nehmen wir diese gern ntgegen und bemühen uns, sie in den Programmverlauf inzubetten. nlage 22 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die rage des Abgeordneten Hans-Joachim Hacker (SPD) rucksache 17/6386, Frage 24): Ist die Bundesregierung dazu bereit, im Ausland bereits erfolgreich erprobte Systeme der Fahranfängerbetreuung, bei- spielsweise obligatorische Beobachtungsfahrten, auch in Deutschland einzuführen und im neuen Nationalen Verkehrs- sicherheitsprogramm zu verankern? Trotz aller beachtlichen Erfolge bei der Fahranfänger- orbereitung – wie dem absoluten Alkoholverbot für ahranfänger und dem „Begleitenden Fahren mit 17“ – ind nach wie vor zu hohe Unfallzahlen bei den jungen ahranfängern zu verzeichnen. Daher hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau nd Stadtentwicklung als weitere Maßnahme bei der undesanstalt für Straßenwesen ein Projekt in Auftrag egeben, mit dem alle zielführenden Maßnahmeansätze national wie international – in das System der Fahran- ngervorbereitung mit den Kernbereichen Aus- und eiterbildung einbezogen werden. Mit diesem Rahmenkonzept zur Fahranfängervorbe- itung soll das Sicherheitspotenzial jeder einzelnen aßnahme umfassend ausgeschöpft werden. Gemein- am mit Vertretern der Wissenschaft, der Verbände und er Fahrlehrerschaft wird damit an einem weiten wichti- en Baustein zur Verbesserung der Verkehrssicherheit er Fahranfänger gearbeitet. Ein erster Zwischenbericht ird in diesem Sommer vorgelegt. Ein zentrales Thema wird auch die Gestaltung der rsten Phase der selbstständigen Fahrerkarriere sein, um as in dieser Zeit bestehende hohe Unfallrisiko zu redu- ieren. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 119. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Juli 2011 13849 (A) ) )(B) Inwieweit hierbei eine oft geforderte sogenannte 2. Ausbildungsphase oder „obligatorische Beobachtungs- fahrten“ von der Wissenschaft für notwendig und sinnvoll erachtet wird, steht derzeit noch nicht fest. Dieses „Rah- menkonzept zur Fahranfängervorbereitung in Deutsch- land“ ist auch Bestandteil des Verkehrssicherheitspro- gramms. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die Frage des Abgeordneten Hans-Joachim Hacker (SPD) (Drucksache 17/6386, Frage 25): Durch welche Initiativen wird die Bundesregierung die Befreiung der Inselflüge von der Luftverkehrsteuer für Touris- tinnen und Touristen weiter verfolgen, nachdem die EU-Kom- mission lediglich eine dies betreffende Befreiung für Flüge zur medizinischen Versorgung sowie zur Beförderung von In- selbewohnerinnen und Inselbewohnern genehmigt hat? Die schriftliche Entscheidung der EU-Kommission über die Befreiung der Inselflüge für Inselbewohner und zur medizinischen Versorgung von der Luftverkehrs- steuer, § 5 Nr. 4 Luftverkehrssteuergesetz, liegt der Bun- desregierung seit dem 30. Juni 2011 offiziell vor und wird derzeit juristisch ausgewertet. Die Bundesregierung wird nunmehr auch das Beihilfeverfahren für die Steuer- befreiung für touristische Flüge, § 5 Nr. 5 Luftverkehrs- steuergesetz, weiter vorantreiben; das diesbezügliche Pränotifizierungsverfahren ist bereits am 1. Dezember 2010 eingeleitet worden. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die Fra- gen der Abgeordneten Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/6386, Fragen 26 und 27): Wie bewertet die Bundesregierung das neue Konzept der Brandenburger Landesregierung zur Anbindung des Westha- vellandes an die Autobahn 2, insbesondere die Planungen für den dreispurigen Ausbau der Bundesstraße 102 südlich von Brandenburg/Havel, und aus welchen statistischen Erhebun- gen wird der Bedarf dafür abgeleitet? Wie bewertet die Bundesregierung die Aufgabe der ur- sprünglichen Pläne für die Anbindung des Westhavellandes an die A 2, insbesondere vor dem Hintergrund, dass ein Teil- abschnitt von Bensdorf nach Wusterwitz bereits gebaut wurde, und welche Kosten haben die alten Planungen und der bereits gebaute Teilabschnitt verursacht? Zu Frage 26: Der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen enthält die Ortsumgehungen Brandenburg an der Havel, Nordab- schnitt, und Brandenburg an der Havel, Südabschnitt, als Maßnahmen des vordringlichen Bedarfs. Insbesondere wegen erheblicher Kostensteigerungen hat die zuständige Auftragsverwaltung des Landes Brandenburg dem Bun- desministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vorgeschlagen, diese beiden Abschnitte durch die die Leistungsfähigkeit steigernden Anpassungen an der be- s B b b re e g w m e Z B h h u d b B lu A d F s n A d F N s 2 la g z E a lu V (C (D tehenden B 102 zu ersetzen, um ebenfalls die Ziele der undesverkehrswegeplanung, nämlich die bessere An- indung des Raumes Rathenow/Premnitz an die A 2 ins- esondere durch die Verringerung der Reisezeiten, zu er- ichen. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadt- ntwicklung hat seine Zustimmung hierzu in Aussicht estellt, insbesondere aber noch Auskünfte und Nach- eise zu den Alternativmaßnahmen, zum Beispiel einem öglichen dreistreifigen Ausbau einzelner Abschnitte, rbeten. Diese Unterlagen stehen noch aus. u Frage 27: Bei den bereits realisierten Maßnahmen im Bereich ensdorf und Wusterwitz handelt es sich um Ortsumge- ungen im Zuge von Landesstraßen. Die Aufwendungen ierfür sind dem Bundesministerium für Verkehr, Bau nd Stadtentwicklung nicht bekannt. Die angesprochenen Planungen – auch für die Bun- esstraßenmaßnahmen – werden vom Land Branden- urg finanziert. Die Aufwendungen hierfür sind dem undesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwick- ng nicht bekannt. nlage 25 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die rage des Abgeordneten Heinz Paula (SPD) (Druck- ache 17/6386, Frage 28): Gibt es in der Bundesregierung Pläne, eine Kennzeichen- pflicht für Fahrräder einzuführen, und hält die Bundesregie- rung diese Maßnahme zur Eindämmung von Verstößen von Fahrradfahrern gegen die Verkehrsregeln für erwägenswert? Nein. Aufwand und Kosten stehen in keinem Verhält- is zum Nutzen. nlage 26 Antwort er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die rage des Abgeordneten Dr. Hermann Ott (BÜND- IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/6386, Frage 29): Welche konkreten Maßnahmen und Initiativen sind aus dem Petersberger Dialog II am 3./4. Juli 2011 hervorgegan- gen, um die internationalen Klimaverhandlungen zu einem Erfolg zu führen? Der Petersberger Klimadialog II mit dem Titel „Ri- ing to the Climate Challenge“ fand vom 3. bis 4. Juli 011 in Berlin statt und wurde gemeinsam von Deutsch- nd und Südafrika, dem Gastgeber des nächsten Klima- ipfels im Dezember, ausgerichtet. Auf halbem Wege wischen Cancún und Durban wurden die möglichen rgebnisse des Klimagipfels von Durban im Kreis von usgewählten Ministern aus Industrie- und Entwick- ngsländern, die die Bandbreite der Positionen in den erhandlungen repräsentieren, in einem informellen 13850 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 119. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Juli 2011 (A) ) )(B) Rahmen erörtert. Ziel war es, die unterschiedlichen Er- wartungen an das Ergebnis von Durban anzunähern. Nur wenn die Staaten gemeinsame Erwartungen an das Er- gebnis von Durban haben, können sie die Konferenz auch erfolgreich abschließen. Wichtige Themenfelder für Durban sind unter ande- rem: Operationalisierung der Entscheidungen, die in Can- cún getroffen wurden. Der „Green Climate Fund“, das „Adaptation Committee“ und das „Technology Execu- tive Committee“ sollen arbeitsfähig gemacht und die Vereinbarungen zur Transparenz von Minderungsaktivi- täten der Staaten in konkrete Handlungsanleitungen um- gesetzt werden. Fortentwicklung beziehungsweise Aufbau eines inter- national verbindlichen Regelwerkes unter der Klimarah- menkonvention. Balance zwischen der rechtlichen Form künftiger Kli- maschutzverpflichtungen unter der Klimarahmenkon- vention und den Verpflichtungen unter dem Kyoto-Pro- tokoll. Die Debatte zeigte, dass angesichts unterschiedlicher Erwartungen die Vereinbarung eines umfassenden Ab- kommens bereits in Durban kaum zu erwarten ist. Daher erscheint ein schrittweises und zugleich anspruchsvolles Vorgehen sinnvoll. In Durban sollten Entscheidungen dazu getroffen werden, wie das bestehende Regelwerk des Kyoto-Protokolls mit klarer Trennung von Industrie- und Entwicklungsländerverpflichtungen hin zu einem umfassenden, inhaltlich differenzierten Regelwerk für alle Staaten fortentwickelt bzw. ergänzt werden soll. Bundeskanzlerin Merkel betonte in ihrer Rede, dass es Ziel Deutschlands und der Europäischen Union sei, die Klimaschutzverpflichtungen aller Staaten in einem rechtlich verbindlichen Rahmen festzuhalten, und dass das Kyoto-Protokoll hierfür beispielgebend sei. Die auf dem ersten Petersberger Klimadialog verein- barten Partnerschaften zu Minderung und Transparenz, Anpassung und Entwaldung in Entwicklungsländern wurden als wichtiger Beitrag zur konkreten Zusammen- arbeit zwischen den Staaten begrüßt. Der Erfahrungs- austausch hilft, die Anliegen und Probleme der Staaten besser zu verstehen und auf dieser Basis in den Verhand- lungen voran zu kommen. Anlage 27 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hermann Ott (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/6386, Frage 30): Welche Maßnahmen und Initiativen plant die Bundes- regierung – auch zusammen mit den EU-Partnerländern –, um in Ländern wie Polen, die in besonderer Weise von fossilen Energien abhängig sind, eine Umstellung der Energieversor- gung und eine ambitionierte Reduktion der CO2-Emissionen o a ra A d F N P n 7 a D d A u K n z d in h z u a d D L e L a ru te tä li z A d a fe z g (C (D auf den Weg zu bringen und diesen Ländern auf diese Weise eine Zustimmung zu den EU-Klimaschutzplänen zu erleich- tern? Die Bundesregierung steht in engem Kontakt mit ben bezeichneten EU-Partnerländern, unter anderem uch der polnischen Regierung, und unterstützt sie in be- tender Hinsicht. nlage 28 Antwort er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die rage des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜND- IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/6386, Frage 31): Welche Kostenabschätzungen liegen der Bundesregierung für kleine Photovoltaikanlagen bis 30 Kilowatt vor, deren Be- treiber der gesetzlichen Verpflichtung gemäß dem neuen § 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 Buchstabe a des Erneuerbare-Energien- Gesetzes, EEG, nachkommen, an einem vereinfachten Ein- speisemanagement teilzunehmen, und welche konkreten Er- kenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich des auf Seiten der Netzbetreiber bestehenden Nutzens von Einspeisema- nagementmaßnahmen bei kleinen Photovoltaikanlagen? Ab dem 1. Januar 2012 neu in Betrieb genommene hotovoltaikanlagen mit einer Leistung bis 30 kW kön- en entweder ihre Leistung am Netzanschlusspunkt auf 0 Prozent ihrer installierten Leistung begrenzen oder m vereinfachten Einspeisemanagement teilnehmen. as vereinfachte Einspeisemanagement bedeutet, dass iese Anlagen nur mit einer technischen Einrichtung zur bregelung auszustatten sind. Auf die Lastgangmessung nd die Datenübertragung wird aufgrund der jährlichen osten verzichtet. Dieses wäre bei kleineren Anlagen icht mehr wirtschaftlich zumutbar. Eine Kostenschät- ung liegt derzeit noch nicht vor, da anzunehmen ist, ass die technische Einrichtung in den Wechselrichter tegriert werden kann. Die Ansteuerbarkeit von Energieerzeugungsanlagen at einen hohen sicherheitsrelevanten Stellenwert. Die eigt sich zum Beispiel an der 50,2-Hz-Problematik. Das ngesteuerte Zu- und Abschalten von Photovoltaik- nlagen im Falle von Netzfehlern kann die Sicherheit es Netzbetriebs gefährden. Rund 90 Prozent der in eutschland installierten Photovoltaikanlagen weisen eistungen von kleiner als 30 kW auf. In der Summe ntspricht dies rund 45 Prozent der gesamt installierten eistung. Die bisher installierten Photovoltaikklein- nlagen haben größtenteils keinerlei Mess- oder Steue- ngsmöglichkeit und leisten aufgrund der bisherigen chnischen Vorgaben keinen Beitrag zur Systemstabili- t. Damit ist es den Netzbetreibern derzeit nicht mög- ch, bei überspeisten Netzzuständen die PV-Einspeisung u steuern. Infolge des fortschreitenden dynamischen usbaus der Photovoltaik ist es jedoch erforderlich, dass er Netzbetreiber in kritischen Situationen zukünftig uch auf die Photovoltaikerzeugungskapazitäten zugrei- n kann, um die Netzsicherheit zu gewährleisten. Die Maßnahme wird daher vorsorglich getroffen, um ukünftig mit einem hohen Anteil fluktuierender Ener- ien im Stromnetz umgehen zu können. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 119. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Juli 2011 13851 (A) ) )(B) 11.12.1957 KAN Abkommen zur Zusammenarbeit bei der friedli- chen Verwendung der Atomenergie 1 ( B 5 13.03.1970 ARG-IAEO Abkommen zwischen der Internationalen Atom- energie-Organisation und den Regierungen der Argentinischen Republik und der Bundesrepu- blik Deutschland für den Transfer eines Übungs- reaktors und des angereicherten Urans hierfür (inoffizielle Übersetzung des englisch- und spa- nischsprachigen Originals)TM Multilaterale Ab- kommen 1 28.08.1970 CHL Abkommen zwischen der Regierung der Bundes- republik Deutschland und der Regierung der Re- publik Chile über Zusammenarbeit in der wissen- schaftlichen Forschung und technologischen Entwicklung Gemäß Art. 1 (1) a) des Abkommens gehören hierzu auch Kernforschung und kerntechnische Entwicklung 2 ( 1 1 8.12.1957 27.02.1958 Anz.Nr.46/ 8) BAnz.Nr.46/ 58 3.03.1970 Mult 1711 3.10.1970 Bek. 3.01.1971 971 II 106) 02.07.1971 1971 II 107 CHL 51 21.08.02 Gültigkeits- dauer: 5 Jahre, stillschwei- gende Verlän- gerung um jeweils 1 wei- teres Jahr, Kündigungs- frist: 3 Monate (C (D Anlage 29 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/6386, Frage 33): Welche Konsequenzen haben nach Ansicht der Bundes- regierung die Regelungen in § 37 Abs. 3 EEG für Pumpspei- cherkraftwerke vor dem Hintergrund, dass sie zukünftig mit der EEG-Umlage belastet werden, da nicht auszuschließen ist, dass die Speicherbetreiber wie bei der Netzentgeltpflichtigkeit von der Rechtsprechung als Letztverbraucher betrachtet wer- den, und wie will sie diesen offensichtlichen Missstand aufhe- ben vor dem Hintergrund ihres Ziels, die Speicherkapazität in Deutschland auszubauen? Die Bundesregierung misst dem Ausbau von Pump- speicherkraftwerken eine hohe Bedeutung zu. Der Ausbau soll durch die vom Deutschen Bundestag am 30. Juni 2011 beschlossenen Neuregelungen, insbesondere die Be- freiung neuer Speicher von den Netzentgelten im Energie- wirtschaftsgesetz, EnWG, und die Regelung des § 37 Abs. 3 Erneuerbare-Energien-Gesetz, EEG, vorangetrie- ben werden. Eine Schlechterstellung für bestehende Pumpspeicherkraftwerke ist hiermit nicht verbunden. Die Bundesregierung wird prüfen, inwieweit das Ziel, den Bau neuer Speicher in Deutschland voranzutreiben, durch die Formulierung des § 37 Abs. 3 EEG erreicht wird. Anlage 30 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/6386, Frage 34): Mit welchen Staaten bestehen zurzeit im Bereich der Si- cherheit kerntechnischer Anlagen und des Strahlenschutzes welche bilateralen Vereinbarungen (bitte mit vollständiger Angabe aller Vereinbarungen/Staaten)? Es bestehen über 180 bilaterale Abkommen im Be- reich der Sicherheit kerntechnischer Anlagen und im Be- reich des Strahlenschutzes mit fast 60 Staaten. Die In- halte der Abkommen beziehen sich im Wesentlichen auf gegenseitigen Informations- und Erfahrungsaustausch, gegenseitige Hilfe im Ereignisfall sowie wissenschaft- lich-technische und administrative Zusammenarbeit. Im Einzelnen wird auf die beigefügte Übersicht ver- wiesen. Neu hinzugekommen ist das deutsch-polnische Abkommen über die frühzeitige Benachrichtigung über nukleare Unfälle, über Informations- und Erfahrungs- austausch und über Zusammenarbeit auf dem Gebiet der nuklearen Sicherheit und des Strahlenschutzes vom 30. Juli 2009. Übersicht über bilaterale Abkommen auf dem Gebiet der Kernenergie Datum des Abkommens (Unterzeich- nung) LKZ + Bezeichnung des Abkommens Für Deutsch- land in Kraft seit Bekannt- machung im Bundes- gesetzblatt AA-Archiv- Nr. Laufzeit u. Kündigung (A) ) )(B) 13852 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 119. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Juli 2011 (C (D 05.10.1971 IND Abkommen zwischen der Regierung der Bundes- republik Deutschland und der Regierung der Re- publik Indien über Zusammenarbeit bei der fried- lichen Verwendung der Kernenergie und der Weltraumforschung 19.05.1972 (Bek. 1972 II 1013) 02.07.1972 1972 II 1014 Anfrage 117 21.08.02 07.06.1972 BRAS Vertrag vom 07. Juni 1972 zwischen der Bundes- republik Deutschland und der Föderativen Repu- blik Brasilien über das Einlaufen von Reaktor- schiffen in brasilianische Gewässer und ihren Aufenthalt in brasilianischen Häfen 04.09.1974 Verk. 13.05.1972 (1974 II 685) 1972 II 684 BRA 100 29.06.1973 ROU Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Forschung und Technologie der Bundesrepublik Deutschland und dem Staatskomitee für Energie der Sozialistischen Republik Rumänien über Zu- sammenarbeit bei der friedlichen Verwendung der Kernenergie 29.06.1973 (Bek. 31.07.1973) 1973 II 1484 ff. 27.06.1975 BRAS Abkommen zwischen der Regierung der Bundes- republik Deutschland und der Regierung der Fö- derativen Republik Brasilien über Zusammenar- beit auf dem Gebiet der Friedlichen Nutzung der Kernenergie 18.11.1975 (Bek. 1976 II 334) 1976 II 335 BRA 138 Gültigkeits- dauer: 15 Jahre, automatische Verlängerung um jeweils 5 Jahre, Kündigungs- frist: 12 Monate 26.02.1976 BRAS - IAEO Protokoll zur Suspendierung der Anwendung von Sicherungsmaßnahmen gemäß dem Überein- kommen vom 26. Februar 1976TM Multilaterale Abkommen 618 14.06.1976 IDN Abkommen zwischen der Regierung der Bundes- republik Deutschland und der Republik Indone- sien über Zusammenarbeit bei der friedlichen Verwendung der Atomenergie 24.02.1977 (Bek. 21.03.1977 1977 II 361) 1977 II 361 UNTS- Reg.Nr.: 21041 14.06.1976 IDN Abkommen zwischen der Regierung der Bundes- republik Deutschland und der Regierung der Re- publik Indonesien über Zusammenarbeit bei der friedlichen Verwendung der Atomenergie 24.02.1977 (Bek. 1997 II 361) 1977 II 366 Gültigkeits- dauer: 6 Jahre, da- nach jeweils Verlängerung um 2 Jahre, Kündigungs- frist: 12 Monate 14.06.1976 IDN Abkommen zwischen der Regierung der Bundes- republik Deutschland und der Regierung der Re- publik Indonesien über Zusammenarbeit bei der Prospektion und Exploration von Uranerzen in Westsumatra 24.02.1977 (Bek. 1997 II 361) 1977 II 362 Gültigkeits- dauer: 7 Jahre; Ver- längerung nur durch Einver- nehmen zwi- schen beiden Regierungen Datum des Abkommens (Unterzeich- nung) LKZ + Bezeichnung des Abkommens Für Deutsch- land in Kraft seit Bekannt- machung im Bundes- gesetzblatt AA-Archiv- Nr. Laufzeit u. Kündigung Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 119. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Juli 2011 13853 (A) ) )(B) (C (D 14.06.1976 IDN Abkommen zwischen der Regierung der Bundes- republik Deutschland und der Regierung der Re- publik Indonesien über die Zusammenarbeit der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Roh- stoffe (BGR) und der Badan Tenaga Atom Nasional (BATAN) 24.02.1977 (Bek. 1997 II 361) außer Kraft am 14.06.1979 (Bek. 1982 II 839) 1977 II 373 Geltungs- dauer der Vereinba- rung: 3 Jahre, danach still- schweigen- der Verlänge- rung um 1 Jahr, Kündigungs- frist: 3 Monate 14.06.1978 BRAS Vereinbarung zwischen dem Bundesminister des Innern der Bundesrepublik Deutschland und dem Ministerium für Bergbau und Energie der Föde- rativen Republik Brasilien über den Austausch technischer Informationen und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen 10.03.1978 (Bek. 14.06.1978 BGBl 1978 II 950) 1978 II 951 Gültigkeits- dauer: 5 Jahre, Ver- längerung im gegebenen- falls Einver- nehmen, Kündigungs- frist: 6 Monate 05.12.1978 ESP Abkommen vom 05.12.1978 über Zusammenar- beit auf dem Gebiet der friedlichen Nutzung der Kernenergie 13.12.1978 (Bek. 07.02.1979, 1979 II 133) 1979 II 134 Nicht AA- registriert Gültigkeits- dauer: 15 Jahre, automatische Verlängerung um jeweils 5 Jahre, Kündigungs- frist: 12 Monate 14.03./ 04.04.1979 GBR Vereinbarung vom 14.03./04.04.1979 über einen fortlaufendenen Informationsaustausch über wichtige Fragen der Sicherheit von kerntechni- schen Einrichtungen und die Zusammenarbeit bei der Ausarbeitung von Sicherheitsnormen 04.04.1979 (Bek. 30.04.1979) 1979 II 434 07.01.1980 SAU Abkommen zwischen der Regierung der Bundes- republik Deutschland und der Regierung des Kö- nigreichs Saudi-Arabien über Zusammenarbeit in der wissenschaftlichen Forschung und der tech- nologischen Entwicklung 24.03.1982 (Bek. 21.05.1982 1982 II 565) 1982 II 565 Gültigkeits- dauer: 30 Jahre, automatische Verlängerung um jeweils 5 Jahre, Kündigungs- frist: 6 Monate 06.07.1981 s. 24.01.2002 USA-NRC Vereinbarung zwischen dem Bundesminister des Innern der Bundesrepublik Deutschland und der United States Nuclear Regulatory Commission über den Austausch technischer Informationen und über Zusammenarbeit in Fragen der nuklea- ren Sicherheit 06.07.1981 (Bek. 10.08.1981 1981 II 657) 1981 II 658 USA 88 Gültigkeits- dauer: 5 Jahre, auto- matische Ver- längerung. Kündigungs- frist 6 Monate Datum des Abkommens (Unterzeich- nung) LKZ + Bezeichnung des Abkommens Für Deutsch- land in Kraft seit Bekannt- machung im Bundes- gesetzblatt AA-Archiv- Nr. Laufzeit u. Kündigung (A) ) )(B) 13854 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 119. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Juli 2011 (C (D 26.10.1981 AGY Abkommen zwischen der Regierung der Bundes- republik Deutschland und der Regierung der Arabischen Republik Ägypten über Zusammen- arbeit auf dem Gebiet der friedlichen Nutzung der Kernenergie 15.03.1982 (Bek. 1982 II 567) 1982 II 568 AGY 88 Gültigkeits- dauer: 30 Jahre, au- tomatische Verlängerung um jeweils 5 Jahre, Kündigungs- frist: 6 Monate 10.08.1982 CHE Vereinbarung vom 10.08.1982 über die gegensei- tige Unterrichtung beim Bau und Betrieb grenz- naher kerntechnischer Einrichtungen 19.09.1983 (Bek. 14.11.1983 1983 II 734) 1983 II 734 SCZ 95 UNTS- Reg.Nr. 23205 Jederzeitige Kündigung möglich, die 1 Jahr nach Eingang bei dem anderen Vertragspart- ner wirksam wird 10.10.1983 s. 14.06.1978 BRAS Bekanntmachung der Vereinbarung über die Ver- längerung der deutsch-brasilianischen Vereinba- rung über den Austausch technischer Informatio- nen und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen 27.07.1983 (Bek. 10.10.1983 BGBl 1983 II 685) 1978 II 950 1983 II 685 Gültigkeits- dauer: 5 Jahre, Ver- längerung im gegebenen- falls Einver- nehmen, Kündigungs- frist: 6 Monate 11.04.1986 KOR Abommen zwischen der Regierung der Bundes- republik Deutschland und der Regierung der Re- publik Korea über Zusammenarbeit bei der fried- lichen Nutzung der Kernenergie 11.04.1986 (Bek. 05.06.1986 1986 II 726) 1986 II 726 KOR 84 UNTS- Reg.Nr. 25151 22.07.1986 SOW Deutsch-sowjetisches Abkommen vom 22. Juli 1986 über wissenschaftlich-technische Zusam- menarbeit 07.07.1987 gemäß Art. 10 in Verbindung mit Inkraft- setungsproto- koll vom 07.07.1987 (Bek. 30.03.1988 1988 II 394) Fortgeltung gemäß Alma- Ata-Deklara- tion vom 21.12.1991 (1992 II 1016) 1988 II 394 22.04.1987 SOW Abkommen vom 22. April 1987 zwischen dem Bundesminister für Forschung und Technologie der Bundesrepublik Deutschland und dem Staats- komitee für die Nutzung der Atomenergie der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit bei der friedlichen Nutzung der Kernenergie 07.07.1987 (Bek. 30.03.1988 1988 II 394) Fortgeltung gemäß Alma- Ata-Deklara- tion vom 21.12.1991 (1992 II 1016) 1988 II 394 Datum des Abkommens (Unterzeich- nung) LKZ + Bezeichnung des Abkommens Für Deutsch- land in Kraft seit Bekannt- machung im Bundes- gesetzblatt AA-Archiv- Nr. Laufzeit u. Kündigung Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 119. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Juli 2011 13855 (A) ) )(B) (C (D 23.04.1987 SOW Abkommen vom 23. April 1987 zwischen dem Bundesminister für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit der Bundesrepublik Deutschland und dem Ministerium für Gesundheitswesen der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Gesund- heitswesens und der medizinischen Wissenschaft (wg. Tschernobyl-Folgen?) 07.07.1987 (Bek. 30.03.1988 1988 II 394) Fortgeltung gem. Alma- Ata-Deklara- tion vom 21.12.1991 (1992 II 1016) 1988 II 394, 398 04.05.1987 SOW Abkommen vom 23. April 1987 zwischen dem Bundesminister Ernährung, Landwirtschaft und Forsten der Bundesrepublik Deutschland und dem Staatskomitee für den agro-industriellen Komplex der Union der Sozialistischen Sowjet- republiken über die Zusammenarbeit im Bereich der Agrarforschung 07.07.1987 (Bek. 30.03.1988 1988 II 394) Fortgeltung gemäß Alma- Ata-Deklara- tion vom 21.12.1991 (1992 II 1016) 1988 II 394, 403 25.10.1988 (s. 13.06.1989) SOW Abkommen zwischen der Regierung der Bundes- republik Deutschland und der Regierung der So- zialistischen Sowjetrepubliken über die frühzei- tige Benachrichtigung bei einem nuklearen Unfall und den Informationsaustausch über Kernanlagen 16.02.1989 (Bek. 21.02.1990) Fortgeltung gemäß Alma- Ata-Deklara- tion vom 21.12.1991 (1992 II 1016) Für UKR au- ßer Kraft am 05.11.1993 – 1994 II 380 1990 II 165 10.05.1988 NOR Vereinbarung über Fragen gemeinsamen Interes- ses im Zusammenhang mit kerntechnischer Si- cherheit und Strahlenschutz 30.08.1988 (Bek. 24.11.1988 1988 II 1097) 1988 II 1097 UNTS- Reg.Nr. 27019 13.06.1989 (s. 25.10.1968) SOW In Bonn am 13. Juni 1989 durch gleichlautende Verbalnoten in Ausführung des Artikels 5 des Abkommens zwischen der Regierung der Bun- desrepublik Deutschland und der Regierung der Sozialistischen Sowjetrepubliken über die früh- zeitige Benachrichtigung bei einem nuklearen Unfall und den Informationsaustausch über Kernanlagen geschlossene Vereinbarung 16.02.1989 Fortgeltung gemäß Alma- Ata-Deklara- tion vom 21.12.1991 (1992 II 1016) 1990 II 165 30.05.1990 Tschechische und Slowakische Föderative Repu- blik (ehem.) Abkommen vom 30.05.1990 zur Regelung von Fragen gemeinsamen Interesses im Zusammen- hang mit kerntechnischer Sicherheit und Strah- lenschutz 02.08.1990 Bek. 17.08.1990) Fortgeltung: 1993 II 762 1990 II 1307 25.09.1990 SWE Abkommen vom 25.09.1990 über die frühzeitige Benachrichtigung bei nuklearen Unfällen sowie über den Informations- und Erfahrungsaustausch bezüglich kerntechnischer Sicherheit und Strah- lenschutz 05.12.1990 (Bek. 08.01.1991) 1991 II 421 Datum des Abkommens (Unterzeich- nung) LKZ + Bezeichnung des Abkommens Für Deutsch- land in Kraft seit Bekannt- machung im Bundes- gesetzblatt AA-Archiv- Nr. Laufzeit u. Kündigung (A) ) )(B) 13856 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 119. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Juli 2011 (C (D 26.09.1990 HUN Abkommen vom 26.09.1990 über Fragen des ge- meinsamen Interesses im Zusammenhang mit kerntechnischer Sicherheit und Strahlenschutz 07.02.1991 (Bek. 24.07.1991) 1991 II 889 12.04.1992 CHN Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit der Bundesrepublik Deutschland und dem Staatli- chen Amt für nukleare Sicherheit der Volksrepu- blik China zur Förderung der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen und des Strahlenschutzes 14.06.1993 (Bek. 14.07.1993 1993 II 1266) 1993 II 1266 CHN 105 Gültigkeits- dauer unbe- stimmt; Kündigungs- frist: 6 Monate 16.12.1992 RUS Abkommen zwischen der Regierung der Bundes- republik Deutschland und der Regierung der Russischen Föderation über Zusammenarbeit zur Gewährleistung der Sicherheit bei Beseitigung von Nuklearwaffen RUS 13 16.12.1992 RUS Abkommen zwischen der Regierung der Bundes- republik Deutschland und der Regierung der Russischen Föderation über Hilfeleistung für die Russische Föderation bei der Eliminierung der von ihr zu reduzierenden nuklearen und chemi- schen Waffen 22.10.1993 (Bek: 2003 II 815) Inkrafttreten gemäß Art. 8 hängt ab vom Inkrafttreten des Abkom- mens vom 16.12.1992 über Sicher- heit bei der Beseitigung von Nuklear- waffen 2003 II 815 RUS 14 Gültigkeits- dauer: 1 Jahr; automatische Verlängerung jeweils um ein weiteres Jahr, Kündi- gungsfrist: 3 Monate 16.12.1992 RUS Abkommen zwischen der Regierung der Bundes- republik Deutschland und der Regierung der Russischen Föderation über Zusammenarbeit zur Gewährleistung der Sicherheit bei der Beseiti- gung von Nuklearwaffen Inkrafttreten nach Vorlie- gen der letz- ten Unterrich- tung über Vorliegen der innerstaatli- chen Voraus- setzungen 10.06.1993 UKR Abkommen vom 10.06.1993 über Fragen ge- meinsamen Interesses im Zusammenhang mit kerntechnischer Sicherheit und Strahlenschutz 05.11.1993 (Bek. 01.02.1994) siehe Abkom- men RUS vom 25.10.1988 1994 II 380 10.06.1993 UKR Abkommen vom 10.06.1993 über Zusammenar- beit bei der Lösung von Problemen der Eliminie- rung von Nuklearwaffen 24.03.1994 (Bek. 11.07.1994) 1994 II 1291 01.07./03.08. 1993 AUT Vereinbarung über Fragen gemeinsamen Interes- ses im Zusammenhang mit kerntechnischer Si- cherheit und Strahlenschutz 01.12.1994 (Bek. 16.05.1995) 1995 II 482 10.3.1994 WEI Memorandum of Understanding zur Förderung der Zusammenarbeit bei der Linderung der Fol- gen des Kernreaktorunfalls von Tschernobyl (Tschernobyl-Hilfe) Keine Rege- lung über Inkrafttreten und Gültig- keitsdauer WEI 6 Keine Rege- lung über Gültigkeits- dauer und Kündigung Datum des Abkommens (Unterzeich- nung) LKZ + Bezeichnung des Abkommens Für Deutsch- land in Kraft seit Bekannt- machung im Bundes- gesetzblatt AA-Archiv- Nr. Laufzeit u. Kündigung (A) ) )(B) Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 119. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Juli 2011 13857 (C (D 15.03.1995 CHL Rahmenabkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Chile über Technische und Wissen- schaftliche Zusammenarbeit siehe Abkommen vom 28.08.1970 21.08.1997 (Bek. 12.09.1997 1997 II 1780) 1997 II 1781 CHL 96 s. CHL 51 Gültigkeits- dauer: 5 Jahre, Stillschwei- gende Verlän- gerung um jeweils 1 wei- teres Jahr, Kündigungs- frist: 3 Monate, zuzüglich je- derzeitige Kündigungs- möglichkeit mit Frist von 3 Monaten 19.10.1995 USA Vereinbarung vom 13.12.1995 über Austausch und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Re- aktorsicherheitsforschung und -entwicklung 13.12.1995 (Bek. 22.03.1996) 1996 II 542 (06.07.1981) 19.10.1995 Verlängerung 24.01.2002 bis 19.10.2005 USA-NRC Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit der Bundesrepublik Deutschland und der United States Nuclear Regulatory Commission über den Austausch von Informationen und über Zusam- menarbeit in Fragen der nuklearen Sicherheit 19.10.1995 (s.o.) (Bek. 04.01.1996, 1996 II 259) 1996 II 259 Geltungs- dauer: 5 Jahre, be- ginnend mit dem 19.10.2002, Verlängerung nach schriftli- cher Verein- barung der Vertragspar- teien, Kündi- gungsfrist: 6 Monate 04.03.1997 IAEO Vereinbarung der Bundesrepublik Deutschland und der Internationalen Atomenergie-Organisa- tion (IAEO) über einen Beitrag zum Programm „Maßnahmen gegen den illegalen Handel mit Nuklearmaterial und andere radioaktive Stoffe“ 04.07.1997 (Datum der Antwortnote der IAEO) IAEO 14 31.03.1998 (Terminiertes Projektende) 04.09.1997 BMU - RUS Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und der Föderalen Aufsichtsbehörde der Russi- schen Föderation für kerntechnische Sicherheit und Strahlenschutz Über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Aufsichtstätigkeit zur Gewährleistung des physi- schen Schutzes, der Regeln und Richtlinien für den physischen Schutz von Kernmaterial und kerntechnischen Anlagen 04.09.1997 15.12.1997 VN-GV Internationales Übereinkommen vom 15. De- zember 1997 zur Bekämpfung terroristischer Bombenanschläge 05.10.2002 (Bek.: 05.10.2002 2002 II 2506) Inkrafttreten des ÜK am 30.Tag nach Hinterlegung der 22. Ratifi- kationsurkun- debeim GS der VN 2002 II 2507 Kündigung jederzeit gegenüber VN-GS, Kündigung wird 1 Jahr danach wirk- sam Datum des Abkommens (Unterzeich- nung) LKZ + Bezeichnung des Abkommens Für Deutsch- land in Kraft seit Bekannt- machung im Bundes- gesetzblatt AA-Archiv- Nr. Laufzeit u. Kündigung 13858 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 119. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Juli 2011 (A) ) )(B) (C (D 18.02.1998 IAEO Vereinbarung der Bundesrepublik Deutschland und der Internationalen Atomenergie-Organisa- tion (IAEO) über einen überplanmäßigen Beitrag zum Programm „Maßnahmen gegen den illega- len Handel mit Nuklearmaterial und anderen ra- dioaktiven Stoffen“ der IAEO 12.03.1998 (Datum der Antwortnote der IAEO) IAEO 15 31.03.1999 (Terminiertes Projektende) 08.06.1998 RUS Abkommen zwischen der Regierung der Bundes- republik Deutschland und der Regierung der Russischen Föderation über nukleare Haftung im Zusammenhang mit Lieferungen aus der Bundes- republik Deutschland für Kernanlagen in der Russischen Föderation 08.06.1998 (Bek. 23.06.1998) 1998 II 2364 RUS 46 08.06.1998 RUS Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Russischen Föderation über die Lieferung hochangereicher- ten Urans für den Forschungsreaktor München II 08.06.1998 Bek. 04.02.1999) 1999 II 138 RUS 48 08.06.1998 RUS Deutsch-russisches Abkommen über nukleare Haftung im Zusammenhang mit Lieferungen aus der Bundesrepublik Deutschland für Kernanla- gen in der Russischen Föderation 08.06.1998 gemäß Art. 6, Abs. 1 (Bek. 23.06.1998) 1998 II 2364 RUS 46 06.01.1999 DEU (Forschungszentrum Jülich - FZJ) - USA (DoE) Contract No. DE-GI09-99SR18917 Between the United States Department of Energy Savannah River Operations Office an Research Center Jülich, Germany Terms and Conditions for the Acceptance of Foreigen Research Reactor Spent Nuclear Fuel at the Savannah River Site Unterzeich- nungsdaten: DoE 23.12.1998 FZJ 06.01.1999 (Datum des Inkrafttre- tens) EURATOM- Supply Agency: 25.01.1999 Abkommen läuft am 13.05.2009 aus, voraus- gesetzt, dass alles autori- sierte Mate- rial bis 13.05.2006 aus dem Re- aktor entfernt wurde 21.07.1999 TROIKA -USA - TAIWAN Vereinbarung vom 21.07.1999 in der Form des Notenwechsels zwischen den Regierungen der Bundesrepublik Deutschland, des Königsreichs der Niederlanden und des Vereinigten König- reichs (Troika) einerseits und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika andererseits über die Zusammenarbeit bei der Anwendung von Nichtverbreitungszusicherungen auf schwach angereichertes Uran, das aus den Troika-Ländern zur Herstellung von Brenn- elementen in die USA geliefert und zur Verwen- dung der taiwanesischen Leichtwasser-Kern- reaktorprogramme an Taiwan weitergegeben wird. 31.03.2000 1220 24.02.2002 s. 06.07.1981 s. 19.10.1995 USA-NRC Vereinbarung zwischen dem Bundesminister des Innern der Bundesrepublik Deutschland und der United States Nuclear Regulatory Commission über den Austausch technischer Informationen 24.02.2002 USA 88 Gemäß Art. 1 Verlängerung der Gültig- keit bis 19.10.2005 Datum des Abkommens (Unterzeich- nung) LKZ + Bezeichnung des Abkommens Für Deutsch- land in Kraft seit Bekannt- machung im Bundes- gesetzblatt AA-Archiv- Nr. Laufzeit u. Kündigung Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 119. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Juli 2011 13859 (A) ) )(B) für Wirtschaft und Arbeit der Bundesrepublik atum chiv erfasst 10 Jahre. (D Bek. = Bekanntmachung im BGBl. (Quelle: Fundstellennachweis BGBl. II, soweit Veröffentlichungen erfolgt sind) Deutschland und dem Ministerium der Russi- schen Föderation für Atomenergie über die Hil- feleistung bei der Eliminierung der von der Rus- sischen Föderation zu reduzierenden Atomwaffen durch Entsorgung der von den See- streitkräften Russlands außer Dienst gestellten Atom-Unterseeboote im Rahmen der Realisie- rung der Vereinbarungen über die Globale Part- nerschaft gegen die Verbreitung von Massenver- nichtungswaffen und -material der Unter- zeichnung. Inkrafttreten mit dem MNEPR-Ab- kommen (TMmultilate- rale Abkom- men) (Bek. 2003 II 1661) (260204) Kündigungs- frist: 6 Monate, im Falle des Außerkraff- tretens Kon- sultationen über Ab- schluss lau- fender Pro- jekte Anlage 31 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/6386, Frage 35): Ist dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Bundesministerium für Umwelt, Natur- schutz und Reaktorsicherheit, bekannt, wann genau im vierten Quartal 2011 der Erörterungstermin in Tschechien zu den Atomkraftwerksprojekten Temelin 3 und 4 stattfinden soll, bitte mit Angabe des Datums, und welche Verfahrensunterla- gen im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung für Teme- lin 3 und 4 soll es nach Kenntnis des BMU in deutscher Spra- che geben? Derzeit ist vonseiten der tschechischen Behörden noch kein Erörterungstermin für die Kernkraftwerkspro- jekte Temelin 3 und 4 festgelegt. Die an dem grenzüberschreitenden Umweltverträg- lichkeitsverfahren unmittelbar beteiligten Bundesländer Bayern und Sachsen haben die Verfahrensunterlagen erhalten. Die zuständigen Länderbehörden haben die Ver- fahrensunterlagen auch auf ihren Internetseiten veröffent- licht. Ein UVP-Abschlussbericht wird im Zusammen- hang mit dem noch ausstehenden Erörterungstermin angefertigt werden. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage des Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Drucksa- che 17/6386, Frage 36): Zu welchen Ergebnissen – insbesondere unter finanziellen Aspekten – hat die Sitzung des ITER-Aufsichtsrates am 14. und 15. Juni 2011 in Aomori, Japan, im Hinblick auf die Erbringung sowohl des finanziellen als auch des Sachleis- tungsbeitrags durch Japan geführt, und welche Auswirkungen hätte der diese Woche von der Europäischen Kommission vorgelegte Vorschlag für einen mehrjährigen Finanzrahmen, MFR, für die Jahre 2014 bis 2020, der die Finanzierung von ITER in einem Umfang von rund 2,7 Milliarden Euro explizit außerhalb des MFR stellt, konkret für den Bundeshaushalt? Ergebnisse zur Erbringung finanzieller und Sachleis- tungsbeiträge Japans sind aus der 8. Sitzung des ITER Council, Aufsichtsrat, in Aomori, Japan, nicht bekannt 09.05.2003 RUS Abkommen zwischen dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit der Bundesrepublik Deutschland und dem Föde- ralen Dienst für die Aufsicht über Atom- und Strahlensicherheit der Russischen Föderation über Zusammenarbeit, Informations- und Erfah- rungsaustausch auf dem Gebiet der Genehmi- gung, der Aufsicht und Begutachtung der nuklea- ren Sicherheit und des Strahlenschutzes 0 06.10.2003 RUS (AA-RUS-VM) Abkommen zwischen dem Auswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland und dem Ministe- rium der Verteidigung der Russischen Föderation über die Zusammenarbeit bei der Gewährleistung des physischen Schutzes von Nuklearmaterial und zu entsorgenden Nuklearwaffen 0 ( 1 v 0 09.10.2003 RUS Abkommen zwischen dem Bundesministerium V A Datum des Abkommens (Unterzeich- nung) LKZ + Bezeichnung des Abkommens F (C 9.05.2003 RUS 65 Gültigkeit: 5 Jahre, Ver- längerung au- tomatisch um 5 Jahre, Kün- digungsfrist: 3 Monate (Art. 9) 6.10.2003 Bek. 2003 II 917 om 7.11.2003) 2003 II 1918 Außerkraft- treten mit dem Rahmen- abkommen TMMNEPR, ansonsten 6 Monate nach Ein- gang der Kündigungs- mitteilung orläufige nwendung 2003 II 1662 Noch nicht im AA-Ar- Gültigkeits- dauer: ür Deutsch- land in Kraft seit Bekannt- machung im Bundes- gesetzblatt AA-Archiv- Nr. Laufzeit u. Kündigung mit D 13860 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 119. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Juli 2011 (A) ) )(B) geworden. Der Council begrüßte den Fortschritt des ITER-Projektes. Er befasste sich mit der Frage der Aus- wirkungen der Erdbebenkatastrophe in Japan auf das Projekt, einschließlich möglicher Verzögerungen. Die Bundesregierung ist beim ITER Council nicht be- teiligt und stützt ihrer Kenntnisse diesbezüglich auf Be- richte der Europäischen Kommission, Pressemitteilun- gen der ITER-Organisation sowie sonstige frei verfügbare Medien. Sie hat in der Sitzung des Wett- bewerbsfähigkeitsrates der Europäischen Union am 31. Mai 2011 gefordert, den Fokus auf die Frage der Kostenbegrenzung bei ITER zu legen. Ebenso müssten die Auswirkungen der Ereignisse in Japan auf das Pro- jekt gründlich untersucht werden. Die EU-Kommission hat am 29. Juni 2011 einen Vor- schlag für den nächsten MFR der EU ab 2014 vorgelegt. Hierzu wird die Bundesregierung bis Ende September 2011 eine umfassende Stellungnahme erarbeiten. Diese wird auch eine Bewertung der vorgeschlagenen Finan- zierung des Fusionsreaktors ITER beinhalten. Eine par- tielle Stellungnahme zu ITER zum jetzigen Zeitpunkt wäre verfrüht. Die Bundesregierung hat stets betont, dass ITER als Projekt in europäischer Verantwortung grundsätzlich aus dem EU-Haushalt getragen werden muss. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Fragen des Abgeordneten Oliver Kaczmarek (SPD) (Drucksa- che 17/6386, Fragen 37 und 38): Wie sind die aktuellen Planungen, Zeitpläne und Zielset- zungen für die Umsetzung des von der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Dr. Annette Schavan, im Februar 2011 angekündigten Grundbildungspaktes für Alphabetisie- rung? Mit welchen von der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Dr. Annette Schavan, genannten potenziellen Grundbildungspaktpartnern (den Kammern, den Volkshoch- schulverbänden, den Gewerkschaften, den Ländern und den Akteuren der Zivilgesellschaft) wurden bereits Gespräche ge- führt, und was sind die Ergebnisse? Zu Frage 37: Frau Bundesministerin Dr. Annette Schavan und der Präsident der Kultusministerkonferenz, KMK, Dr. Bernd Althusmann, haben nach der Vorstellung der „Leo. – Le- vel-One“-Studie einen gemeinsamen Grundbildungspakt von Bund und Ländern als ein breites gesellschaftliches Bündnis vorgeschlagen, dessen Zielsetzung in den Gre- mien der KMK am 9./10. Juni 2011 von allen Ländern bestätigt wurde. Das gemeinsame Ziel ist die Verringe- rung des funktionalen Analphabetismus in Deutschland durch eine nationale Anstrengung. Menschen, die nicht oder nur unzureichend lesen, schreiben und rechnen können, sollen zur besseren sozialen, politischen und ökonomischen Teilhabe befähigt werden. Durch den Grundbildungspakt soll den Betroffenen die aktive Parti- zipation am Arbeitsmarkt und der Zugang zu anspruchs- v w s G Z b ri ta S D g v re K re b A d A c d w n is h g g ru ih tr a b s c d b n g A k a (C (D olleren Tätigkeiten eröffnet und nachhaltig gesichert erden. Derzeit findet zwischen Bund und Ländern die Ab- timmung von Eckpunkten für die Ausgestaltung des rundbildungspaktes sowie Terminabstimmungen statt. u Frage 38: Im Rahmen des BMBF-Förderschwerpunktes „Alpha- etisierung/Grundbildung“ pflegt das Bundesministe- um für Bildung und Forschung seit langem den Aus- usch mit den Akteuren, die für die Verbesserung der ituation von funktionalen Analphabeten wichtig sind. eren Hinweise sind in die konzeptionellen Überlegun- en der oben genannten Eckpunkte eingeflossen. Von den orgesehenen Grundbildungspakt-Partnern, unter ande- m Sozialpartner, Kammern, Volkshochschulverband, irchen, wurde durchweg großes Interesse und die Be- itschaft signalisiert, sich in den Grundbildungspakt ein- ringen zu wollen. nlage 34 Antwort er Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage der bgeordneten Karin Roth (Esslingen) (SPD) (Drucksa- he 17/6386, Frage 39): Wird die Bundesregierung die von der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel mehrfach zugesagten Zahlungen an den Globalen Fonds zur Bekämpfung von HIV/Aids, Tuberkulose und Malaria, GFATM, umgehend wieder aufnehmen, nach- dem die Ergebnisse des Zwischenberichts der unabhängigen Kommission zur Überprüfung der Sicherheitsmaßnahmen ge- gen Korruption und Veruntreuung beim GFATM am 1. Juli 2011, wie von der Bundesregierung gefordert, vorliegen, und wenn sie die Zahlungen weiter verzögert, was sind die Gründe hierfür? Die Bundesregierung begrüßt den Zwischenbericht er unabhängigen Kommission zu den Mittelfehlver- endungen beim GFATM. Der Zwischenbericht enthält aturgemäß noch keine abschließenden Ergebnisse. Klar t aber: Korruption tötet, denn veruntreute Gelder ste- en nicht zur Behandlung kranker Menschen zur Verfü- ung. Die bereits vorliegenden Ergebnisse zeigen aber anz klar: Es war richtig und gut, dass das BMZ die Be- fung einer unabhängigen Kommission gefordert und re Arbeit dann mit Nachdruck unterstützt und vorange- ieben hat. Die unabhängige Expertenkommission berichtet unter nderem, dass erheblicher und dringender Reformbedarf eim GFATM besteht. Das unabhängige Expertenpanel ieht insbesondere die Notwendigkeit für bessere Re- henschaftslegung und Potenzial für eine Steigerung in er Effektivität der Arbeit des GFATM. Dabei wird ins- esondere die künftige Nutzung von länderspezifischen, ach Korruptionsrisiko differenzierten Umsetzungswe- en entscheidend sein. Die Kommission wird mit ihrem bschlussbericht, der für Ende September erwartet wird, onkrete Empfehlungen zu Veränderungen beim GFATM ussprechen. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 119. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Juli 2011 13861 (A) ) )(B) Um noch vor Vorlage des Abschlussberichtes des Pa- nels den Menschen, die dringender Unterstützung bedür- fen, deutsche Hilfe anbieten zu können, hat Herr Bun- desminister Dirk Niebel entschieden, die Hälfte der für 2011 vorgesehenen deutschen Mittel, also 100 Millionen Euro, für die Umsetzung durch den Fonds freizugeben. Die Freigabe dieses ersten Teils erfolgt unter der Bedin- gung, dass die von der Bundesrepublik Deutschland ge- zahlten Gelder nur in Ländern verwendet werden, in de- nen der GFATM in erster Linie international tätige Umsetzungsorganisationen wie beispielsweise das Ent- wicklungsprogramm der Vereinten Nationen oder die Deutsche Gesellschaft für internationale Zusammenar- beit, GIZ, mit der Umsetzung als sogenannter Haupt- empfänger, Principal Recipient, beauftragt. Nur so kön- nen wir verhindern, dass aufgrund von Korruption und Fehlverwendungen Menschen nicht behandelt werden können. Eine Entscheidung über die Freigabe der zwei- ten Hälfte der Mittel des Jahres 2011 und über die Mittel für das Jahr 2012 wird nach Vorlage des Abschlussbe- richtes und einer klaren zeitlichen Umsetzungsperspek- tive seiner Empfehlungen zu treffen sein. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Fra- gen der Abgeordneten Christine Scheel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/6386, Fragen 40 und 41): Beabsichtigt die Bundesregierung, wie im Interview des Bundesministers für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler, in der WirtschaftsWoche angekündigt (vergleiche Nr. 23 vom 6. Juni 2011, Seite 32), noch in dieser Legislatur- periode die Mitarbeiterkapitalbeteiligung auszubauen und den Freibetrag zur Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung anzuheben? Wird die Bundesregierung bewährte Konzepte aus dem Ausland, wie beispielsweise den ESOP, Employee Stock Ownership Plan, in die angekündigte Reform zur Mitarbeiter- kapitalbeteiligung einbeziehen, und inwiefern sollen Forderun- gen aus dem Initiativbericht (Initiativstellungnahme zum Thema „Finanzielle Mitarbeiterbeteiligung in Europa“, SOC/371) des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses, EWSA, in die Überlegungen zur Weiterentwicklung der Mitarbeiterkapi- talbeteiligung berücksichtigt werden? Zu Frage 40: Vor dem Hintergrund der in den Jahren 2009 und 2010 vorgenommenen gesetzlichen Änderungen, namentlich des Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetzes vom 7. März 2009, prüft die Bundesregierung, wie die Akzeptanz der Mitarbeiterkapitalbeteiligung in Deutschland weiter aus- gebaut werden kann. Das Ziel, die Mitarbeiterkapitalbeteiligung auszu- bauen, kann auf verschiedenen Wegen erreicht werden; diese werden derzeit geprüft. Zu Frage 41: Die Bundesregierung wird Konzepte, die sich in an- deren Ländern bewährt haben, in ihre Überlegungen zur Optimierung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung in Deutsch- land einbeziehen und dabei auch die teilweise unterschied- li m B m k u k ti A d F N S b d c a g w A d g G Z s A a z s J (C (D chen rechtlichen, politischen und gesellschaftlichen Rah- enbedingungen anderer Staaten berücksichtigen. Die undesregierung begrüßt grundsätzlich auch Maßnah- en auf europäischer Ebene, die das Thema Mitarbeiter- apitalbeteiligung ins öffentliche Bewusstsein rücken nd alle Beteiligten ermutigen, sich mit der Mitarbeiter- apitalbeteiligung und deren Vorteilen näher zu beschäf- gen. nlage 36 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die rage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜND- IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/6386, Frage 42): Wie bewertet die Bundesregierung die aktuellen Probleme bei den Steinkohlekraftwerksneubauten mit dem Stahltyp T24, und sieht sie aufgrund dieser offensichtlichen Probleme die Notwendigkeit, im angekündigten Förderprogramm für fos- sile Kraftwerksneubauten den Bau von Gaskraftwerken zu präferieren? Bei den aktuellen Problemen bei den Neubauten von teinkohlekraftwerken handelt es sich um Materialpro- leme, für die der Anlagenbau zuständig ist. Die Bun- esregierung nimmt hierzu keine Bewertung vor. Ähnli- he Probleme können auch bei anderen Kraftwerkstypen uftreten. Eine Festlegung von Förderprogrammen we- en derartiger Probleme auf einen bestimmten Kraft- erkstyp wäre deshalb nicht sinnvoll bzw. zielführend. nlage 37 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Fra- en der Abgeordneten Ingrid Nestle (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN) (Drucksache 17/6386, Fragen 43 und 44): Welche Untersuchungen liegen der Aussage zugrunde, dass „bis zum Jahr 2020 ein weiterer Zubau von bis zu 10 Gi- gawatt gesicherter Kraftwerkskapazität notwendig“ ist, Ant- wort auf meine mündliche Frage 61, Plenarprotokoll 17/116 am 29. Juni 2011, und soll die geplante Kraftwerksförderung auf bestimmte Technologien beschränkt bzw. grundsätzlich mit Forderungen verknüpft werden? Soll der Standort – und damit die Auswirkungen auf Ver- sorgungssicherheit, Netzstabilität und Netzausbaubedarf – eines neuen Kraftwerks für die Förderung keine Rolle spielen, da der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler, unkonditioniert eine Bezuschussung von neuen Kraft- werken mit bis zu 15 Prozent der Investitionskosten, siehe Meldung energate Messenger vom 30. Juni 2011, angekün- digt hat, und sollte dies der Fall sein, ist die Bundesregierung der Meinung, dass der Standort von Kraftwerken keine Aus- wirkungen auf die Versorgungssicherheit, Netzstabilität und den Netzausbaubedarf hat? u Frage 43: Die Bundesregierung strebt mit ihren energiepoliti- chen Beschlüssen vom 6. Juni 2011 die Steigerung des nteils der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien m Bruttostromverbrauch in Deutschland von 17 Pro- ent auf 35 Prozent bis 2020 an. Aufgrund der ange- trebten Abschaltung aller Kernkraftwerke bis Ende des ahres 2022 sowie der Außerbetriebnahme weiterer alter 13862 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 119. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Juli 2011 (A) ) )(B) dargebotsunabhängiger Erzeugungskapazitäten in den nächsten Jahren werden für die Integration dieses zuneh- menden Anteils erneuerbarer Energien in das Netz aus Gründen der Versorgungssicherheit und Netzstabilität flexible konventionelle Kraftwerke zum Ausgleich der Schwankungen benötigt. Nach Ansicht der Bundesregie- rung ist hierfür eine schnelle Fertigstellung der derzeit im Bau befindlichen Gas- und Kohlekraftwerke und bis zum Jahr 2020 ein weiterer Zubau von bis zu 10 GW ge- sicherte Kraftwerksleistung notwendig. Zur Unterstützung des Aufbaus dieser Kapazitäten wird die Bundesregierung für die Jahre 2013 bis 2016 ein Kraftwerksförderprogramm auflegen, welches die von der Europäischen Kommission in ihrer Erklärung zum Energie- und Klimapaket 2008 skizzierte beihilfe- rechtliche Möglichkeit nutzen soll. Demnach soll in den Jahren 2013 bis 2016 der erforderliche Neubau hocheffi- zienter, flexibler und CCS-fähiger fossiler Kraftwerke, vorrangig mit Kraft-Wärme-Kopplung, mit 5 Prozent der jährlichen Ausgaben des Energie- und Klimafonds gefördert werden. Zu diesen fossilen Kraftwerken gehö- ren auch Gaskraftwerke. Der Energie- und Klimafonds wird aus Mitteln des Emissionshandels gespeist. Durch das Kraftwerksförderprogramm sollen nur Betreiber mit einem Anteil von weniger als 5 Prozent an den deut- schen Erzeugungskapazitäten gefördert werden. Nach Ansicht der Bundesregierung soll das Programm grund- sätzlich Anreize für Investitionen in jede Art konventio- neller Erzeugungsanlagen ab einer gewissen Größe bie- ten, welche geeignet ist, einen signifikanten Beitrag zum Ausgleich der Schwankungen der Einspeisung erneuer- barer Energien in das Netz zu leisten. Die konkrete Aus- gestaltung des Kraftwerksförderprogramms wird im Übrigen zu einem großen Teil von weiteren EU-beihilfe- rechtlichen Vorgaben abhängen, welche die Europäische Kommission bis spätestens Anfang 2012 in Aussicht ge- stellt hat. Die Bundesregierung wird das deutsche För- derprogramm parallel zu den Verhandlungen auf EU- Ebene vorbereiten. Zu Frage 44: Nähere, mit der Förderung verbundene Konditionen ergeben sich bereits jetzt aus dem Energiekonzept der Bundesregierung vom September 2010 sowie den ener- giepolitischen Beschlüssen vom 6. Juni 2011, siehe Ant- wort auf Frage 43. Die konkrete Ausgestaltung des Kraftwerksförderpro- gramms wird im Übrigen zu einem großen Teil von den weiteren EU-beihilferechtlichen Vorgaben abhängen. Die Bundesregierung wird das deutsche Förderpro- gramm parallel zu den Verhandlungen auf EU-Ebene vorbereiten. Ob und inwieweit der Standort eines neuen Kraftwerkes dabei eine Rolle spielt, wird im Rahmen dieses Prozesses entschieden. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Frage des Abgeordneten Günter Gloser (SPD) (Druck- sache 17/6386, Frage 45): d „ w P O la R A b a A d g F S d c m fü h D n e c A d A 1 (C (D Wie hoch ist der Anteil syrischen Rohöls an den deutschen Rohölimporten, und welche Staaten sind neben Deutschland die fünf wichtigsten Hauptabnehmer für syrisches Rohöl? Im Jahr 2010 betrug der Anteil syrischen Rohöls an en deutschen Rohölimporten 2,9 Prozent. Vergleiche Rohöleinfuhr nach Herkunftsgebieten“ unter http:// ww.bmwi.de/BMWi/Navigation/Energie/Statistik-und- rognosen/Energiedaten/energietraeger.html. Im Jahr 2009 waren nach Deutschland unter den ECD-Ländern Italien, Frankreich, Spanien, die Nieder- nde und Österreich die Hauptabnehmer für syrisches ohöl, Quelle: Datenbank der Internationalen Energie- gentur, 2011, Oil Information, OECD Imports. Anga- en zu den Rohölimporten von Nicht-OECD-Ländern us Syrien liegen nicht vor. nlage 39 Antwort er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Ab- eordneten Günter Gloser (SPD) (Drucksache 17/6386, rage 46): Gibt es Überlegungen innerhalb der Bundesregierung, die von der EU beschlossenen Sanktionsmaßnahmen auch auf ein Importverbot für syrisches Rohöl in die EU auszuweiten, um den wirtschaftlichen Druck auf das Regime in Damaskus an- gesichts der fortwährenden Unterdrückung der Opposition zu erhöhen bzw. einen nationalen Importstopp zu verhängen, falls es innerhalb der EU keine diesbezügliche Verständigung geben sollte? Die Bundesregierung befürwortet zielgerichtete anktionen gegen die Arabische Republik Syrien mit em Ziel, eine umgehende Einstellung der Unterdrü- kung der Opposition zu erreichen. Sie hat an den drei Sanktionsrunden der EU aktiv itgewirkt. Die Bundesregierung prüft derzeit Optionen r die Verhängung weiterer Sanktionen. Sie schließt ierbei keine Sanktionsoption aus, die zielgerichtet ist. ie Überlegungen hierüber sind im Kreis der EU-Part- er allerdings noch nicht abgeschlossen. Bei allen Maßnahmen steht der Schutz und das Wohl- rgehen der Zivilbevölkerung im Vordergrund. Ein nationaler Importstopp ist aus kompetenzrechtli- hen Gründen nicht möglich. nlage 40 Antwort er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des bgeordneten Dr. Rolf Mützenich (SPD) (Drucksache 7/6386, Frage 47): Welche politischen Initiativen plant die Bundesregierung im Rahmen der Europäischen Union und im Rahmen der Ver- einten Nationen für die Zeit nach der Entstehung des neuen Staates Südsudan, und welche Konsequenzen ergeben sich aus der Existenz des neuen Staates für notwendige Verände- rungen des langfristigen Engagements der Bundesregierung beim Aufbau von afrikanischen Integrations- und Sicherheits- strukturen? Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 119. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Juli 2011 13863 (A) ) )(B) Die Bundesregierung engagiert sich stark für die Ko- ordinierung der gemeinsamen EU-Entwicklungspolitik gegenüber dem Südsudan. Die EU und ihre Mitglied- staaten erarbeiten gegenwärtig eine gemeinsame Ent- wicklungsstrategie, die die Beiträge der EU und ihrer Mitgliedstaaten beim Staatsaufbau im Südsudan bündeln und untereinander abstimmen soll. Mit ihrer Fertigstel- lung ist Ende November 2011 zu rechnen. Im Rahmen der Vereinten Nationen plant die Bundes- regierung, den Einsatz bei den VN-Missionen im Sudan, insbesondere im Südsudan, fortzusetzen. Das langfristige Engagement der Bundesregierung beim Aufbau afrikanischer Integrations- und Sicher- heitsstrukturen wird der Tatsache Rechnung tragen, dass mit dem Entstehen des neuen Staates Südsudan ein wei- terer Regionalpartner hinzugetreten ist. Der Entste- hungsprozess des Südsudan steht seit längerem schon im Mittelpunkt der Arbeit der Sicherheitsstrukturen der Afrikanischen Union, AU. Die AU stellt mit dem „Afri- can Union High Implementation Panel“, AUHIP, eine entscheidende Vermittlungsinstanz für die Lösung der Konflikte im Sudan. Die Ex-Präsidenten Thabo Mbeki, Südafrika, Abubakar, Nigeria, und Buyoya, Mali, haben einen we- sentlichen Dienst bei der Sicherung der friedlichen Ab- spaltung des Südsudans geleistet. Die Bundesregierung hat die AU und das AUHIP in diesem Zusammenhang aktiv mit Expertenentsendungen, Beratungsmaßnahmen und politisch unterstützt. Projekte dieser Art wird die Bundesregierung auch in Zukunft durchführen. Die Republik Südsudan hat im Übrigen bereits einen Aufnahmeantrag für eine Mitgliedschaft in der Afrikani- schen Union, AU, gestellt. Sie will auch so schnell wie möglich Mitglied der Ostafrikanischen Gemeinschaft, EAC, und der Zwischenstaatlichen Behörde für Ent- wicklung, IGAD, werden. Die Unterstützung der Bundesregierung und der EU für die AU, EAC und IGAD hat dies bereits berücksich- tigt. Entsprechende Beratungsmaßnahmen der südsuda- nesischen Seite und der AU, EAC und IGAD sind be- reits eingeleitet, auch im Rahmen der Koordination der Entwicklungszusammenarbeit für den Staatsaufbau im Südsudan. Anlage 41 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Dr. Rolf Mützenich (SPD) (Drucksache 17/6386, Frage 48): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus ih- rer im Afrika-Konzept getroffenen Feststellung, wonach die Afrikanische Union und ihre Regionalorganisationen beim Aufbau einer Friedens- und Sicherheitsarchitektur weiter auf Unterstützung von außen angewiesen sind, für die Bereit- schaft der Bundesrepublik Deutschland, ziviles Personal und sogenannte Blauhelme für die Sicherung von Frieden in Afrika zur Verfügung zu stellen? Die Bundesregierung reagiert auf die anhaltende Not- wendigkeit zur Unterstützung der Afrikanischen Union, A A b m is R s s F E b s te d 2 M U u g 2 m ta F tr te S N U s E d z s n E A d A s (C (D U, und der Regionalorganisationen, die gemeinsam die frikanische Friedens- und Sicherheitsarchitektur, APSA, ilden, in erster Linie durch umfassende Unterstützungs- aßnahmen afrikanischer Ansätze. Dieses Engagement t langfristig angelegt und umfasst zunehmend auch die ekrutierung zivilen afrikanischen Personals für Ein- ätze innerhalb der APSA. Die EU ist der wichtigste Geber für die APSA. Insge- amt wurden über die 2004 eingerichtete Afrikanische riedensfazilität, APF, bis Frühjahr 2011 740 Millionen uro zur Unterstützung von Missionen, Kapazitätsauf- au und Vermittlungsbemühungen zur Verfügung ge- tellt. Für die kommenden drei Jahre wurden bereits wei- re 300 Millionen Euro bewilligt. Das Volumen bilateraler deutscher Unterstützung für ie AU beläuft sich auf 100 Millionen Euro, 2009 bis 012, davon rund die Hälfte für Frieden und Sicherheit. Darüber hinaus ist die Bundesregierung weiterhin an issionen der Vereinten Nationen in Afrika, UNMIS, NAMID und UNMIL, mit zivilem Personal, Polizisten nd Soldaten beteiligt. Eine Beteiligung an der Folgemission UNMISS ist eplant. Die polizeiliche Beteiligung wurde am 6. Juli 011 vom Bundeskabinett beschlossen, der Antrag auf ilitärische Beteiligung wurde dem Deutschen Bundes- g zugeleitet. Zudem leistet die Bundesregierung durch ihre hohen inanzbeiträge im VN-Rahmen einen wesentlichen Bei- ag zum VN-Engagement in Afrika. Sie unterstützt wei- rhin die Friedensmission der Afrikanischen Union in omalia, AMISOM, und die Mission der Vereinten ationen und der Afrikanischen Union in Darfur, NAMID. Die Bundesregierung beteiligt sich außerdem mit Per- onal und Finanzmitteln an der Antipiraterieoperation U NAVFOR Somalia – Operation Atalanta sowie an er EU-Polizeimission bzw. der Mission zur Unterstüt- ung der Sicherheitssektor Reform in der Demokrati- chen Republik Kongo, EUPOL/EUSEC RD Congo, fer- er an der Europäischen Trainingsmission Somalia, UTM Somalia. nlage 42 Antwort er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der bgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck- ache 17/6386, Frage 49): Welche Gründe kann die Bundesregierung dafür nennen, dass sie trotz bis dahin geäußerter Bedenken am 29. Juni 2011 im Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten der EU ihren Widerstand gegen eine Verlängerung des EU-Fi- schereiabkommens mit Marokko aufgegeben hat, obwohl dies nach Auffassung unter anderem der UN und des Juristischen Dienstes des Europäischen Parlaments völkerrechtswidrig ist, da es unter anderem auch die Gebiete der völkerrechtswidrig von Marokko besetzten Westsahara umfasst, ohne die dortige Bevölkerung angemessen zu beteiligen, und worin besteht – jenseits der Zementierung der marokkanischen Ansprüche auf die Westsahara – der konkrete Mehrwert des EU-Fische- reiabkommens für die saharauische Bevölkerung in der völ- kerrechtswidrig besetzten Westsahara? 13864 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 119. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Juli 2011 (A) ) )(B) Die Zustimmung zur Verlängerung des Protokolls zum Fischereiabkommen zwischen der EU und dem Kö- nigreich Marokko um ein Jahr erfolgte auf Grundlage der Analyse der Dienststellen der Europäischen Kom- mission bezüglich der von der marokkanischen Regie- rung übersandten Unterlagen zur Verwendung der Mittel aus dem Fischereiabkommen. Aus der regionalen Aufschlüsselung der Rückflüsse wird deutlich, dass ein beträchtlicher Teil davon für Maßnahmen zugunsten der Modernisierung des Fische- reisektors in der Westsahara eingesetzt wurde und damit der Bevölkerung der Westsahara zugutekommt. Weitere Maßnahmen sind geplant. Deutschland hat die Kommission zudem in einer, ge- meinsam mit Irland und Slowenien abgegebenen, Erklä- rung aufgefordert, den Rat regelmäßig und umfassend über die Rückflüsse aus dem Abkommen an die Bevöl- kerung der Westsahara zu informieren; dies hatte die Bundesregierung auch bereits in einer Protokollerklä- rung vom 21. Februar 2011 gefordert. Mit Blick darauf wurde die neue Bestimmung im Pro- tokoll über die Berichtspflicht zur regionalen Verteilung der Mittel als ein wichtiger Schritt begrüßt. Damit wird Marokko verpflichtet, einen schriftlichen Bericht über Art und Verwendung dieser Mittel zu übermitteln, insbe- sondere was die erwarteten wirtschaftlichen und sozialen Vorteile und ihre geografische Verteilung betrifft. Das Fischereiabkommen enthält keine Definition des Rechtsstatus der Meeresgewässer der Westsahara. Der Status wird somit nicht präjudiziert. Anlage 43 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 17/6386, Frage 50): Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über Waf- fenlieferungen Frankreichs an die oppositionellen Kräfte Libyens, und was beabsichtigt sie zu unternehmen, um in die- sem Zusammenhang den Verstoß Frankreichs gegen gültige Embargos der Vereinten Nationen und der Europäischen Union aufzuarbeiten? Der Bundesregierung liegen derzeit keine Details zu den von der französischen Regierung bestätigten Waf- fenlieferungen an die libysche Opposition vor. Der fran- zösische Außenminister Alain Juppé erläuterte am ver- gangenen Freitag, dem 1. Juli 2011, in Moskau, dass die Lieferung im vollen Einklang mit Abs. 4 der Sicherheits- ratsresolution der Vereinten Nationen Nr. 1973 (2011) stehe: Dieser Abs. 4 sehe als Ausnahme zu der bereits erwähnten Embargobestimmung von Abs. 9 der VN-Si- cherheitsratsresolution 1970 (2011) die Nutzung aller Mittel vor, um die Zivilbevölkerung zum Selbstschutz zu unterstützen. Sanktionsregime der Vereinten Nationen regulieren das Verbot bzw. die Beschränkung von Waffenlieferun- gen, wobei der Sicherheitsrat für jedes Regime einen eigenen Sanktionsausschuss unter Vorsitz eines Sicher- h s S 1 s A ru A d A c ri s O o Z tu V s n fü k d s g T v T s d e E n n b s h s (C (D eitsratsmitglieds eingerichtet hat, der für die Um- etzung und Überwachung der Sanktionen zuständig ist. Die Auslegung der einschlägigen Resolutionen des icherheitsrates der Vereinten Nationen 1970 (2011) und 973 (2011) obliegt dem einschlägigen Sanktionsaus- chuss des Sicherheitsrates, Vorsitz: Portugal. Dieser usschuss ist bisher nicht mit den französischen Liefe- ngen befasst worden. nlage 44 Antwort er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des bgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksa- he 17/6386, Frage 52): Wie bewertet die Bundesregierung die Berichte zahlrei- cher unabhängiger Delegationen zur Wahlbeobachtung der Parlamentswahlen in der Türkei am 12. Juni 2011, welche massive und flächendeckende Wahlmanipulationen in den kurdischen Gebieten dokumentierten (http://solidarity-dicle. blogspot.com/p/reports-of-international-delegations-on.html) sowie den nachträglichen Ausschluss des gewählten Abgeord- neten Hatip Dicle für den Demokratisierungsprozess der Tür- kei, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den dokumentierten Mängeln für ihre Beziehungen zur Türkei und in Bezug auf den Aufnahmeprozess der Türkei in die Eu- ropäische Union? Nach Einschätzung von Beobachtern der Parlamenta- schen Versammlung des Europarates sowie der Organi- ation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, SZE, waren die Parlamentswahlen in der Türkei gut rganisiert, verliefen demokratisch und weitgehend ohne wischenfälle. Die Bundesregierung teilt diese Bewer- ng. Gleichwohl gibt es noch Defizite, die vor allem im orfeld im Bereich Presse- und Meinungsfreiheit festzu- tellen waren. Hierunter fallen die Verhaftung von Jour- alisten oder auch die Nutzung staatlicher Infrastruktur r Wahlkampfveranstaltungen. Die Bundesregierung erkennt die Fortschritte der Tür- ei im Bereich Demokratisierung, Menschen- und Min- erheitenrechte der letzten Jahre an. 2010 wurde das Ge- etz über Wahlen und Wählerverzeichnisse dahin gehend eändert, dass im Wahlkampf auch andere Sprachen als ürkisch für mündliche und schriftliche Wahlwerbung erwendet werden dürfen. Weitere Änderungen des Gesetzes betreffen die ransparenz der Einnahmen und Ausgaben von politi- chen Parteien und Kandidaten im Wahlkampf. Nicht geändert hat sich jedoch das Wahlsystem, bei em insbesondere die 10-Prozent-Hürde für den Einzug iner Partei ins Parlament höher ist als in allen anderen uroparats-Mitgliedstaaten. Hier bietet die geplante eue Verfassung Gelegenheit, eine Neujustierung vorzu- ehmen. Bei der Aberkennung des Mandats von Hatip Dicle eruft sich der Hohe Wahlrat auf die türkische Verfas- ung, Art. 76, wonach nicht wählbar ist, wer eine Frei- eitsstrafe von über einem Jahr erhalten hat. Der Wahlrat ah dies im Fall von Dicle aufgrund dessen zwischen- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 119. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Juli 2011 13865 (A) ) )(B) zeitlicher – das heißt erst nach Zulassung als Kandidat – rechtskräftiger Verurteilung gegeben. Dicles Anwälte haben Rechtsmittel eingelegt. Anlage 45 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 17/6386, Frage 53): Inwieweit ist die Bundesregierung der Ansicht, dass es für eine Verbesserung der Umsetzungsmechanismen von Men- schenrechtsklauseln ausreicht, den Menschenrechtsschutz in Fällen, in denen der Menschenrechtsschutz neben der allge- meinen Menschenrechtsklausel in Vorgängerabkommen nicht erwähnt wird, in künftigen Verhandlungen als Element des politischen Dialogs aufzunehmen (siehe Antwort der Bun- desregierung auf meine mündliche Frage 69, Plenarprotokoll 17/116, Seite 13357 (B)), und was unterscheidet nach Ansicht der Bundesregierung eine normale Erörterung des Menschen- rechtsschutzes von einer „echten Erörterung“ des Menschen- rechtsschutzes in den vertraglich vereinbarten Strukturen der Zusammenarbeit (am angegebenen Ort)? Das Ziel einer umfassenderen Verankerung des Men- schenrechtsschutzes in den in der Antwort der Bundes- regierung auf Ihre mündliche Frage Nr. 69 (Plenarproto- koll 17/116) erwähnten Abkommen betrachtet die Bundesregierung als ein Element zur Stärkung des Men- schenrechtsschutzes. Geänderte Vertragsklauseln allein, seien sie auch noch so umfassend, sind aus Ansicht der Bundesregierung nie ausreichend, wenn sie nicht effek- tiv umgesetzt werden. In diesem Sinn ist auch der Hinweis auf eine echte Er- örterung im Rahmen der vertraglichen Strukturen zu ver- stehen. In der Vergangenheit fand vor allem in Koopera- tions- und Assoziationsräten ein stark formalisierter Austausch statt. Das Ziel der Bundesregierung ist es, das in diesen Gremien nicht nur Erklärungen der Vertrags- parteien verlesen werden, sondern ein interaktiver Aus- tausch stattfindet. Ein solcher Wandel würde auch dazu beitragen, dass die vertraglich vereinbarten Verpflich- tungen in Bezug auf die Menschenrechte stärker mit Le- ben erfüllt werden. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die Frage des Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/6386, Frage 54): Wie bewertet die Bundesregierung das Ergebnis der Eva- luierung der EU-Rückübernahmeabkommen, KOM(2011) 76, vom 23. Februar 2011 in Kapitel 4.3, dass der Rechtsrahmen solcher Abkommen zwar die Menschenrechte der Rückge- führten bereits schützt, aber dennoch „flankierende Maßnah- men, Kontrollmechanismen und/oder Garantien in künftige Rückübernahmeabkommen“ aufgenommen werden sollten, weil sich die „tatsächliche administrative und gerichtliche Praxis“ durchaus auch außerhalb des Rechtsrahmens der Ab- kommen abspielt, und inwieweit plant die Bundesregierung, dieser Empfehlung der EU-Kommission nachzukommen? Am 23. Februar 2011 hat die Europäische Kommis- sion, KOM, eine Mitteilung zur Evaluierung der Rück- ü D b te D J g te g R te fe le d d w e re 2 E s b D u z g A d F N u Z Ü v v B g im s (C (D bernahmeabkommen der Europäischen Union, EU, mit rittstaaten vorgelegt. Diese enthält eine Bewertung der isherigen Verhandlungen und Empfehlungen für die wei- re Ausgestaltung der Rückführungspolitik und -praxis. er Rat für Justiz und Inneres der Europäischen Union, l-Rat, hat am 9. Juni 2011 hierzu Ratsschlussfolgerun- en angenommen – Festlegung der Rückübernahmestra- gie der Europäischen Union. Die Ratsschlussfolgerun- en halten unter anderem fest, „dass im Rahmen der ückführungspolitik die Menschenrechtsstandards wei- rhin uneingeschränkt eingehalten werden“. In einer Erklärung zum Ratsprotokoll hat die KOM rner festgehalten, „dass der Achtung der internationa- n Schutz- und Menschrechtsnormen bei der Anwen- ung der EU-Rückübernahmeabkommen besondere Be- eutung zukommt […]“. Aus Sicht der Bundesregierung ahren die bestehenden EU-Rückübernahmeabkommen benso wie die nationalen Abkommen die Menschen- chte und den Grundsatz der Nichtzurückweisung. Die Ratsschlussfolgerungen des Jl-Rates vom 9. Juni 011 zur Festlegung der Rückübernahmestrategie der U halten fest, dass dies auch für die Zukunft gelten oll. Die Bundesregierung wird sich darüber hinaus auch ei zukünftigen einschlägigen Abkommen der EU mit rittstaaten dafür einsetzen, dass der Menschenrechts- nd Flüchtlingsschutz, zum Beispiel durch Aufforderung ur Ratifizierung der Genfer Flüchtlingskonventionen, estärkt wird. nlage 47 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die ragen des Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜND- IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/6386, Fragen 55 nd 56): Wie ist der aktuelle Zeitplan für das Planungsvereinheitli- chungsgesetz, das nach Aussagen des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister des Innern, Dr. Ole Schröder, noch vor der parlamentarischen Sommerpause in den Deutschen Bundestag eingebracht werden sollte, und in welchem Quartal dieses Jahres könnte aus Sicht der Bundes- regierung die Novellierung frühestens abgeschlossen sein? Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den bisherigen Diskussionen um die Verbesserung der Bürgerbe- teiligung an Planungsprozessen im Hinblick auf die Inhalte des Planungsvereinheitlichungsgesetzes, und wie bewertet die Bundesregierung nach aktuellem Kenntnisstand die ursprüng- lich beabsichtigte generelle Fakultativstellung des Erörte- rungstermins in Planfeststellungsverfahren? u Frage 55: Ursprüngliches Ziel des Vorhabens war allein die bertragung bereits bestehender Maßgabevorschriften on den einschlägigen Fachgesetzen in das Verwaltungs- erfahrensgesetz, VwVfG, um die Entschließungen von undestag und Bundesrat von 2006 umzusetzen. Dabei eht es nicht um die bloße Abbildung dieser Regelungen VwVfG, womit nur unnötige Doppelregelungen ge- chaffen würden, sondern um deren Herausnahme aus 13866 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 119. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Juli 2011 (A) ) )(B) den Fachgesetzen und Konzentration im VwVfG. Diese Regelungen sollen zur Gewährleistung einheitlicher Ver- waltungsverfahren und damit der Intention der überein- stimmenden Entschließungen von Bundestag und Bun- desrat folgend nicht nur für Bundes-, sondern auch für Länderbehörden maßgeblich sein. Hierfür bedarf es ei- ner einheitlichen Anpassung der Verwaltungsverfahrens- gesetze des Bundes und der Länder. Die Bundesregie- rung will das Vorhaben dazu nutzen, zusätzlich die Öffentlichkeitsbeteiligung vor allem bei Großvorhaben zu stärken. Dies soll nicht mit einer Vielzahl von Son- dervorschriften im Fachrecht, sondern mit Ergänzungen an zentraler Stelle im VwVfG erreicht werden. Um auch hierfür eine einheitliche Anpassung der Verwaltungsver- fahrensgesetze des Bundes und der Länder zu gewähr- leisten, bedarf es noch zusätzlicher Abstimmungen mit den Ländern. Nach derzeitiger Planung soll der überar- beitete und ergänzte Gesetzentwurf nach der Sommer- pause eingebracht werden. Zu Frage 56: Die Bundesregierung nimmt die aktuelle Diskussion zum Anlass, die Öffentlichkeitsbeteiligung bei Planfest- stellungs- und Genehmigungsverfahren zu verbessern. Geplant sind Regelungen für eine „frühe Öffentlichkeits- beteiligung“ und für die „öffentliche Bekanntmachung im Internet“. In der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung soll der Vorhabenträger in einer Planungsphase, in der noch größerer Änderungsspielraum besteht, das geplante Vorhaben vorstellen und erläutern. Die Betroffenen ha- ben dann die Möglichkeit, sich dazu zu äußern und ihre Position zu vertreten. Für den Vorhabenträger eröffnet sich die Möglichkeit, seine Planung bei Bedarf rechtzei- tig anzupassen und mögliche Konflikte bereits im Vor- feld des Genehmigungsverfahrens mit den Betroffenen zu klären. Zusätzlich soll der Zugang zu den relevanten Informationen im Verfahren über das Internet erleichtert erleichtern. Die ursprünglich geplante Übertragung der Fakultativstellung des Erörterungstermins im Planfest- stellungsverfahren in die Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der Länder wird voraussichtlich nicht mehr Bestandteil des Entwurfs sein. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die Frage der Abgeordneten Monika Lazar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/6386, Frage 57): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der im Verfassungsschutzbericht 2010 angezeigten Zunahme der rechtsextremistischen Gewalttaten in den ostdeutschen Bun- desländern, insbesondere auch hinsichtlich des Bundespro- gramms „Zusammenhalt durch Teilhabe“? Aus dem Verfassungsschutzbericht 2010 ergibt sich, dass bundesweit im Jahr 2010 gegenüber dem Vorjahr ein Rückgang der politisch rechts motivierten Gewaltkri- minalität mit extremistischem Hintergrund zu verzeich- nen ist. Dieser erstreckt sich sowohl auf das Gebiet der ost- als auch der westdeutschen Bundesländer. Gleich- wohl ist die unterschiedliche Ausprägung extremis- ti d P v R z w h h P a lä m s u u fe p e m s S d te z u s re re e fi p d B s B fa ti ti rü P A d F c g ri (C (D scher Tendenzen in einzelnen Regionen Ost- und West- eutschlands seit Jahren bekannt. Dies gilt auch für den hänomenbereich Rechtsextremismus. In Abhängigkeit on der schwerpunktmäßigen Betroffenheit einzelner egionen setzt die Bundesregierung ihre Fördermittel ur präventiven Bekämpfung ein. So fördert der Bundesminister des Innern beispiels- eise mit dem Programm „Zusammenhalt durch Teil- abe“ seit 2010 gezielt Projekte für demokratische Teil- abe und gegen Extremismus in Ostdeutschland. Das rogramm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ richtet sich n Akteure in Vereinen, Verbänden und Kommunen im ndlichen ostdeutschen Raum. Das Ziel der Extremis- usprävention soll dadurch erreicht werden, dass im trukturschwachen Raum eine selbstbewusste, lebendige nd demokratische Gemeinwesenkultur gefördert und nterstützt wird, in der extremistische und verfassungs- indliche Strömungen keinen Platz finden. Im Mittel- unkt stehen die Menschen vor Ort, die sich haupt- oder hrenamtlich in Vereinen, Bürgerinitiativen oder Ge- eindeverwaltungen für eine demokratische Gemein- chaft engagieren. Damit legt das Programm seinen chwerpunkt auf die Prävention von Extremismus durch ie Etablierung nachhaltiger Strukturen und nicht in ers- r Linie auf ein unmittelbar auf aktuelle Phänomene be- ogenes Agieren. Dieser Ansatz zur Stärkung demokratischer Teilhabe nd zur Prävention gegenüber extremistischen Einflüs- en ist darauf ausgerichtet, die anderen, seit langen Jah- n erfolgreich wirkenden präventiven und intervenie- nden Programmansätze des Bundes und der Länder zu rgänzen und bestehende Lücken zu schließen. Dafür ndet eine enge Abstimmung mit den anderen Förder- rogrammen des Bundes und der Länder statt, insbeson- ere bezüglich der einschlägigen Programme des MFSFJ (Programme „Toleranz fördern – Kompetenz tärken“ und „Initiative Demokratie stärken“) sowie des MAS (Programm „XENOS – Integration und Viel- lt“). Eine längerfristige Betrachtung der Entwicklung poli- sch rechts motivierter Gewaltkriminalität mit extremis- schem Hintergrund veranschaulicht aufgrund deren ckläufiger Tendenz die Erfolge der Bekämpfung im hänomenbereich Rechtsextremismus. nlage 49 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die rage des Abgeordneten Heinz Paula (SPD) (Drucksa- he 17/6386, Frage 58): Gibt es Fördermöglichkeiten durch die Bundesregierung für private bzw. kommunale Initiativen, die in Städten und Gemeinden der alten Bundesländer die Erinnerung an die jahrzehntelange Präsenz der Westalliierten, deren Beitrag zum Aufbau der Demokratie und die vielfältigen Aspekte des Zu- sammenlebens wachhalten? Erinnern und Gedenken sind Aufgaben von gesamt- esellschaftlicher Bedeutung, die von vielfältigen Ein- chtungen wahrgenommen werden. Die Zuständigkeit Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 119. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Juli 2011 13867 (A) ) )(B) für ihre Förderung obliegt nach der Kompetenzvertei- lung des Grundgesetzes den Ländern. Dem Bund ist eine Beteiligung grundsätzlich nur bei herausgehobener Be- deutung des Vorhabens und bei mindestens hälftiger Fi- nanzierung durch Land oder Kommune möglich. Zu- ständig ist hier der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, BKM. Spezifische Fördermöglich- keiten für private oder kommunale Initiativen zur Erin- nerung an die Präsenz der Westalliierten bestehen nicht. Hinsichtlich der politischen Bildung ist festzustellen: Sofern die genannten Initiativen zur Erinnerung an die jahrzehntelange Präsenz der Westalliierten in den alten Bundesländern in Bildungsangebote der bei der Bundes- zentrale für politische Bildung, BpB, anerkannten Träger- einrichtungen integriert werden, kann im Rahmen der Förderungsrichtlinien des Bundesministeriums des In- nern Förderung bei der BpB beantragt werden. Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/6386, Frage 59): In welchem Umfang fragten Sicherheitsbehörden des Bundes seit 2008 Mobilfunkverkehrsdaten ganzer Funkzellen gemäß § 100 g Abs. 2 Satz 2 der Strafprozessordnung, StPO, ab – bitte aufschlüsseln nach Behörde, Jahr, Befristungsdauer, Anlass, Zahl der Datensätze sowie Betroffenen, Ergebnissen, und wie lauten die entsprechenden Angaben für die Anwen- dung des § 100 i StPO – sogenannte IMSI-Catcher zur Erhe- bung von Handystandorten, -geräte- und -kartennummern? Soweit sich die Frage auf Maßnahmen der Strafver- folgung bezieht, die der Anordnungs- und Sachleitungs- kompetenz der Landesjustizbehörden unterliegen, fallen die erfragten Maßnahmen nicht in den Verantwortungs- bereich der Bundesregierung. In diesen Fällen bestehen lediglich Weisungsbefugnisse von Landesbehörden, de- nen gegenüber die ersuchten Bundesbehörden in polizei- fachlicher Verantwortung stehen. Die parlamentarische Kontrolle für diese Maßnahmen wird insoweit von den gesetzgebenden Körperschaften der Länder ausgeübt. Die Anzahl aller durchgeführten Verkehrsdatenabfra- gen im Zuständigkeitsbereich des Generalbundesanwalts für die Jahre 2008 und 2009 gemäß § 100 g Abs. 4 der Strafprozessordnung, StPO, kann der Übersicht auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz entnommen werden. Diese Zahl ist jedoch nicht nach dem Typ der angefragten Daten aufgeschlüsselt. Über die Anzahl der durchgeführten Funkzellenabfragen für die Jahre 2008 und 2009 hat das Bundeskriminalamt, BKA, keine Sta- tistik geführt. Daher können ohne eine für die Beant- wortung der Frage erforderliche Auswertung von Ermittlungsakten, die in der Kürze der Zeit nicht vorge- nommen werden konnte, keine Angaben gemacht wer- den. Eine rückwirkende Erhebung der erfragten statisti- schen Daten anhand von Ermittlungsakten würde zu einem unvertretbaren Aufwand führen. b g b g – – – d S te fr w A d F (D lu m te G S b (C (D Im Jahr 2010 wurde seitens BKA im Zuständigkeits- ereich des Generalbundesanwaltes keine Maßnahme emäß § 100 g StPO durchgeführt. Im Jahr 2011 wurden seitens BKA im Zuständigkeits- ereich des Generalbundesanwaltes zwölf Maßnahmen emäß § 100 g StPO durchgeführt. Im Einzelnen: In einem Verfahren im Bereich politisch motivierte Kriminalität – LINKS – wurden 10 449 Verkehrsda- tensätze erhoben. Das Verfahren ist noch nicht abge- schlossen, so dass derzeit keine abschließenden Aus- sagen über Betroffene und Ergebnisse getroffen werden können. In einem anderen Verfahren im Bereich politisch motivierte Kriminalität – LINKS – gemäß § 129 StGB wurden insgesamt fünf Maßnahmen durchge- führt, bei denen insgesamt 9 476 Verkehrsdatensätze erhoben wurden. Auch dieses Verfahren ist noch nicht abgeschlossen, so dass derzeit keine abschließenden Aussagen über Betroffene und Ergebnisse getroffen werden können. Im Rahmen von Ermittlungen im Bereich des interna- tionalen Terrorismus gemäß § 129 a Abs. 1 StGB, § 129 b StGB und weiterer Straftaten wurden insge- samt sechs Maßnahmen gemäß § 100 g StPO durch- geführt, bei denen insgesamt 4 500 Verkehrsdaten- sätze erhoben wurden. Das Verfahren ist ebenfalls noch nicht abgeschlossen, so dass auch hier keine ab- schließenden Aussagen über Betroffene und Ergeb- nisse getroffen werden können. Über die im Auftrag des Generalbundesanwalts urchgeführten IMSI-Catcher-Einsätze gemäß § 100 i tPO werden seitens BKA die erfragten statistischen Da- n nicht erhoben. Eine rückwirkende Erhebung der er- agten statistischen Daten anhand von Ermittlungsakten ürde zu einem unvertretbaren Aufwand führen. nlage 51 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die rage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) rucksache 17/6386, Frage 60): Wie viele Telekommunikationsanschlussnehmer/-innen wur- den auf Antrag bzw. Veranlassung welcher Bundesbehörden anlässlich der Proteste gegen den G-8-Gipfel 2007 in Heili- gendamm in Hamburg, Berlin, Rostock und der Region um Bad Doberan per Funkzellenüberwachung überwacht, wie es in Ermittlungsakten unter anderem zu den Städten Berlin und Hamburg dokumentiert ist, und wie viele ausländische Teil- nehmerinnen/Teilnehmer an den Protesten (bzw. deren Telefon- anschlüsse) wurden hierbei festgestellt? Auf der Grundlage eines Beschlusses des Ermitt- ngsrichters beim Bundesgerichtshof, BGH, im Rah- en eines im Auftrag des Generalbundesanwalts geführ- n Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts der ründung einer kriminellen Vereinigung und anderer traftaten hat das Bundeskriminalamt, BKA, in Ham- urg und Berlin die Erhebung und Auswertung von 13868 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 119. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Juli 2011 (A) (C) (D)(B) Funkzellendaten durchgeführt. Ziel dieser Maßnahmen war die Identifizierung von Tätern eines am 17. Oktober 2005 verübten Anschlages auf die „Villa Borsig“, einer Liegenschaft des Auswärtigen Amtes in Berlin. Der An- schlag war – ausweislich eines Selbstbezichtigungs- schreibens – im Begründungszusammenhang „Militante Kampagne gegen den G-8-Gipfel“ verübt worden. Die zuletzt ermittlungsführende Staatsanwaltschaft Hamburg hat das Ermittlungsverfahren am 24. Septem- ber 2008 eingestellt. Mit der damit verbundenen Rück- gabe des entsprechenden Akten- bzw. Datenbestands vom BKA an die Staatsanwaltschaft Hamburg liegen dem BKA weder Daten des Verfahrens vor noch sind Umfang und betroffene Mobilfunkanschlüsse dem BKA erinnerlich. In Rostock und der Region um Bad Doberan hat das BKA weder im Rahmen dieses Ermittlungsverfahrens noch anlässlich der dortigen Proteste im Zusammenhang mit dem G-8-Gipfel 2007 in Heiligendamm Maßnahmen der Funkzellenüberwachung veranlasst. Andere Sicherheitsbehörden des Bundes haben an- lässlich des G-8-Gipfels 2007 in Heiligendamm keine Funkzellenüberwachung durchgeführt. 119. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 6. Juli 2011 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14 Anlage 15 Anlage 16 Anlage 17 Anlage 18 Anlage 19 Anlage 20 Anlage 21 Anlage 22 Anlage 23 Anlage 24 Anlage 25 Anlage 26 Anlage 27 Anlage 28 Anlage 29 Anlage 30 Anlage 31 Anlage 32 Anlage 33 Anlage 34 Anlage 35 Anlage 36 Anlage 37 Anlage 38 Anlage 39 Anlage 40 Anlage 41 Anlage 42 Anlage 43 Anlage 44 Anlage 45 Anlage 46 Anlage 47 Anlage 48 Anlage 49 Anlage 50 Anlage 51

    Rede von Jan van Aken
    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)