Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 119. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Juli 2011 13839
        Vizepräsidentin Petra Pau
        (A) (C)
        (D)(B)
        Berichtigung
        117. Sitzung, Seite 13420 (B), vierte namentliche Ab-
        stimmung, Antrag der Fraktion der SPD, „Die Ener-
        giewende zukunftsfähig gestalten“:
        Endgültiges Ergebnis
        Abgegebene Stimmen: 596;
        davon
        ja: 140
        nein: 320
        enthalten: 136
        117. Sitzung, Seite 13420 (D), vierte Spalte, hinter dem
        Namen „Angelika Krüger-Leißner“ ist der Name „Ute
        Kumpf“ einzufügen
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 119. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Juli 2011 13841
        (A) )
        )(B)
        rangige Geltung des Spiegelbildlichkeitsprinzips fordert.Nord, Thomas DIE LINKE 06.07.2011
        schäftsordnung des Deutschen Bundestages zu beseiti-
        gen, muss hierbei das Urteil des Verfassungsgerichts
        vom 8. Dezember 2004 (2 BvE 3/02) berücksichtigt wer-
        den, welches nach Auffassung meiner Fraktion die vor-
        Nahles, Andrea SPD 06.07.2011
        Nink, Manfred SPD 06.07.2011
        Anlage 1
        Liste der entschuldigte
        *
        A
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        B
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        Abgeordnete(r)
        entschuldigt bis
        einschließlich
        Bätzing-Lichtenthäler,
        Sabine
        SPD 06.07.2011
        Bellmann, Veronika CDU/CSU 06.07.2011
        Brand, Michael CDU/CSU 06.07.2011
        Dr. Danckert, Peter SPD 06.07.2011
        Frankenhauser, Herbert CDU/CSU 06.07.2011
        Freitag, Dagmar SPD 06.07.2011
        Dr. Friedrich (Hof),
        Hans-Peter
        CDU/CSU 06.07.2011
        Gerster, Martin SPD 06.07.2011
        Günther (Plauen),
        Joachim
        FDP 06.07.2011
        Dr. Harbarth, Stephan CDU/CSU 06.07.2011
        Dr. Hein, Rosemarie DIE LINKE 06.07.2011
        Kilic, Memet BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        06.07.2011
        Dr. Knopek, Lutz FDP 06.07.2011
        Koch, Harald DIE LINKE 06.07.2011
        Kotting-Uhl, Sylvia BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        06.07.2011
        Kunert, Katrin DIE LINKE 06.07.2011
        Dr. Lamers (Heidelberg),
        Karl A.
        CDU/CSU 06.07.2011
        Laurischk, Sibylle FDP 06.07.2011
        Dr. Lauterbach, Karl SPD 06.07.2011
        Dr. de Maizière, Thomas CDU/CSU 06.07.2011
        Mayer (Altötting),
        Stephan
        CDU/CSU 06.07.2011
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        Anlagen zum Stenografischen Bericht
        n Abgeordneten
        für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver-
        sammlung der OSZE
        nlage 2
        Erklärung nach § 31 GO
        des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜND-
        NIS 90/DIE GRÜNEN) zur Wahl eines ordentli-
        chen Mitglieds im Vermittlungsausschuss
        Namens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erkläre
        h zur Wahl eines Mitglieds des Vermittlungsausschus-
        es Folgendes:
        Nach der bisherigen Beschlusslage des Deutschen
        undestages (vergleiche Drucksache 17/4) und dem
        usscheiden der Abgeordneten Karl-Theodor Freiherr
        u Guttenberg und Julia Klöckner sind die 16 der vom
        undestag zu besetzenden Sitze im Verhältnis 6 (CDU/
        SU) : 4 (SPD) : 2 (FDP) : 2 (Linke) : 2 (Bündnis 90/
        ie Grünen) zu verteilen. Die bisherige Verteilung er-
        lgte nach dem Schlüssel 7 : 4 : 2 : 2 : 1. Die Fraktion
        er CDU/CSU würde nach unserer Auffassung einen ih-
        r Sitze an meine Fraktion verlieren. Die Mehrheit der
        oalitionsfraktionen würde sich nach der Neuverteilung
        icht mehr in der Besetzung der Bundestagsbank im Ver-
        ittlungsausschuss widerspiegeln.
        Sofern die Koalitionsfraktionen beabsichtigen, das
        roblem der fehlenden Mehrheitsabbildung durch eine
        nderung des Stellenanteilsbeschlusses (vergleiche
        rucksache 17/4) oder durch die Änderung der Ge-
        r. Ramsauer, Peter CDU/CSU 06.07.2011
        iegert, Klaus CDU/CSU 06.07.2011
        agenknecht, Sahra DIE LINKE 06.07.2011
        ellmann, Karl-Georg CDU/CSU 06.07.2011*
        idmann-Mauz,
        Annette
        CDU/CSU 06.07.2011
        apf, Uta SPD 06.07.2011*
        bgeordnete(r)
        entschuldigt bis
        einschließlich
        13842 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 119. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Juli 2011
        (A) )
        )(B)
        Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der
        CDU/CSU-Fraktion hat mir in einem Schreiben vom
        5. Juli 2011 zugesichert, dass er in der Sitzung des Ältes-
        tenrates vom 7. Juli 2011 einen Vorschlag unterbreiten
        wird, wonach sich der Geschäftsordnungsausschuss des
        Deutschen Bundestages mit der Problematik befassen
        und eine Lösung vorschlagen soll. Darüber hinaus hat er
        zugesichert, dass ein Mitglied der CDU/CSU-Fraktion
        im Vermittlungsausschuss zunächst an Abstimmungen
        im Ausschuss nicht teilnehmen wird. Das Schreiben ist
        als Anlage dieser Erklärung beigefügt.
        Meine Fraktion wird vor diesem Hintergrund, jedoch
        unter Aufrechterhaltung ihrer Interpretation des Urteils
        des Bundesverfassungsgerichts, gegen die vorüberge-
        hende Beibehaltung des Verteilungsverhältnisses bei den
        Bundestagssitzen des Vermittlungsausschusses und so-
        mit auch gegen den aktuellen Wahlvorschlag der CDU/
        CSU-Fraktion keinen Widerspruch erheben. Bei der jetzt
        anstehenden Wahl wird über einen Sitz entschieden, der
        nach interner Aufteilung in der CDU/CSU-Fraktion der
        CSU-Landesgruppe zusteht. Der nach der Befassung im
        Geschäftsordnungsausschuss eventuell frei werdende
        Sitz würde später vom Sitzkontingent der CDU abgezo-
        gen. Abschließend bekräftigt meine Fraktion, dass die
        Problematik unmittelbar nach der parlamentarischen
        Sommerpause einer Lösung zugeführt werden muss.
        Anlage:
        Schreiben des Abgeordneten Peter Altmaier (CDU/
        CSU) an den Abgeordneten Volker Beck (Köln) (Bünd-
        nis 90/Die Grünen) vom 5. Juli 2011:
        Sehr geehrter Herr Beck,
        im Anschluss an unsere gerade stattgefundene Be-
        ratung zur Besetzung der Bundestagsbank im Ver-
        mittlungsausschuss möchte ich Ihnen versichern,
        dass ich erstens übermorgen im Ältestenrat vor-
        schlagen werde, dass sich der Geschäfteordnungs-
        ausschuss in Selbstbefassung mit der Besetzung der
        dem Deutschen Bundestag im Vermittlungsaus-
        schuss zustehenden Sitze befasst mit dem Ziel, eine
        Lösung vorzuschlagen, die einen schonenden Aus-
        gleich zwischen dem Mehrheitsprinzip und dem
        Grundsatz der Spiegelbildlichkeit erreicht. Zwei-
        tens darf ich Ihnen mit diesem Schreiben für meine
        Fraktion zusichern, dass ein Mitglied der CDU/
        CSU-Fraktion im Vermittlungsausschuss in diesem
        Gremium zunächst an Abstimmungen nicht teilneh-
        men wird.
        Im September 2011 werden wir in weitere Beratun-
        gen eintreten, ob und in welcher Weise wir zu einer
        die Interessen ausgleichenden Lösung kommen
        können.
        Es besteht Einvernehmen, dass morgen, Mittwoch,
        06. Juli 2011, im Plenum über die Nachbesetzung
        des ordentlichen und des stellvertretenden Mitglie-
        des der CDU/CSU-Fraktion im Vermittlungsaus-
        schuss abgestimmt wird (durch „Amtliche Mittei-
        lung zur Verlesung“ zu Beginn der Plenarsitzung).
        Mit freundlichen Grüßen
        Peter Altmaier
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        nlage 3
        Erklärung nach § 31 GO
        des Abgeordneten Peter Altmaier (CDU/CSU)
        zur Wahl eines ordentlichen Mitglieds im Ver-
        mittlungsausschuss
        Namens der CDU/CSU-Bundestagsfraktion erkläre
        h zur Wahl eines Mitglieds des Vermittlungsausschus-
        es Folgendes:
        Das in dem Beschluss vom 27. Oktober 2009 (Bun-
        estagsdrucksache 17/4) festgelegte Verteilverfahren
        hrt nicht zuverlässig zu einer korrekten Abbildung der
        ehrheitsverhältnisse im Deutschen Bundestag und sei-
        en Ausschüssen, namentlich im Vermittlungsausschuss.
        Mit der heutigen Wahl wird die Arbeitsfähigkeit des
        ermittlungsausschusses vorläufig gesichert.
        Der Geschäftsordnungsausschuss des Deutschen
        undestages wird versuchen, unter Berücksichtigung
        es Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 8. De-
        ember 2004 (Az. 2 BvE 3/02) für die Besetzung der
        em Deutschen Bundestag im Vermittlungsausschuss
        ustehenden Sitze eine Lösung vorzuschlagen, die da-
        uf abzielt, eine proportional gerechte Sitzverteilung
        uf der Bundestagsbank des Vermittlungsausschusses zu
        nden. Hierbei soll ein schonender Ausgleich zwischen
        em Mehrheitsprinzip und dem Grundsatz der Spiegel-
        ildlichkeit gefunden werden.
        nlage 4
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
        rage der Abgeordneten Sabine Leidig (DIE LINKE)
        rucksache 17/6438, dringliche Frage 6):
        Hat die Bundesregierung den Bericht des Magazins Der
        Spiegel (Ausgabe 27 vom 4. Juli 2011) zur Kenntnis genom-
        men, wonach die Deutsche Bahn AG bzw. deren Töchter
        DB ProjektBau GmbH und DB Netz AG seit 2002 die Kosten
        für das Projekt Stuttgart 21 (S 21) gegenüber der Öffentlich-
        keit „systematisch geschönt“ haben (Oktober 2002: öffentlich
        kommunizierte Kosten 2,6 Milliarden Euro – interne Berech-
        nung: 3,3 Milliarden Euro; März 2005: öffentlich kommu-
        nizierte Kosten 2,8 Milliarden Euro – interne Kalkulation:
        4,1 Milliarden Euro; Juli 2011: öffentlich kommunizierte
        Kosten 4,1 Milliarden Euro – interne Kalkulation: 5,2 Milliar-
        den Euro), und war sie über die internen Kalkulationen des
        bundeseigenen Unternehmens informiert?
        Bei Stuttgart 21 handelt es sich nicht um ein Projekt
        es Bedarfsplans für die Schienenwege des Bundes, son-
        ern um ein eigenwirtschaftliches Projekt der Deutsche
        ahn AG. Die Eisenbahninfrastrukturunternehmen sind
        orhabenträger und Bauherr. Das Land Baden-Württem-
        erg, die Stadt Stuttgart, der Verband Region Stuttgart
        nd die Flughafen Stuttgart GmbH beteiligen sich als
        ufgabenträger an der Finanzierung.
        Der Bund übernimmt mit einem Festbetrag in Höhe
        on 563,8 Millionen Euro für das Projekt Stuttgart 21
        en Anteil, der für die Einbindung der Neubaustrecke
        endlingen–Ulm in den Knoten Stuttgart auch ohne
        erwirklichung von Stuttgart 21 erforderlich gewesen
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 119. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Juli 2011 13843
        (A) )
        )(B)
        wäre. Darüber hinaus übernimmt er keine Kostensteige-
        rungen.
        Die aktuelle Kostenkalkulation der Deutsche Bahn AG
        hat für Stuttgart 21 Gesamtprojektkosten in Höhe von
        4 088 Millionen Euro ergeben. Der Kostenrahmen von
        4 526 Millionen Euro wird nicht erreicht. Es verbleibt
        noch ein Risikoschirm von 438 Millionen Euro. Anders-
        lautende Informationen liegen der Bundesregierung
        nicht vor.
        Anlage 5
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
        des Abgeordneten Klaus Ernst (DIE LINKE) (Druck-
        sache 17/6386, Frage 1):
        In welcher Größenordnung würde schätzungsweise das
        Nettosteueraufkommen von Bund, Ländern und Gemeinden
        sinken, wenn die von Steuerpflichtigen auf der Basis von § 37
        des Einkommensteuergesetzes, EStG, erhobenen Steuervo-
        rauszahlungen zu einem marktüblichen Zinssatz verzinst wür-
        den?
        Einkommensteuervorauszahlungen werden nach gel-
        tendem Recht zwar nicht unmittelbar, aber mittelbar
        verzinst. Ergibt sich aufgrund der Einkommensteuer-Jah-
        resfestsetzung unter Anrechnung der festgesetzten Ein-
        kommensteuervorauszahlungen und der anzurechnenden
        Abzugsteuern, das ist insbesondere die einbehaltene
        Lohnsteuer, eine Abschlusszahlung, so werden nach
        § 233 a der Abgabenordnung Nachzahlungszinsen erho-
        ben. Im Fall einer Steuererstattung werden gleicherma-
        ßen Erstattungszinsen ausgezahlt.
        Das Aufkommen der Zinsen zur Einkommensteuer
        nach § 233 a der Abgabenordnung betrug im Jahr 2010
        bundesweit rund 703 Millionen Euro. Dieser Betrag
        setzt sich zusammen aus Nachzahlungszinsen in Höhe
        von rund 1,5 Milliarden Euro und Erstattungszinsen in
        Höhe von rund 800 Millionen Euro.
        Da diesem Zinsaufkommen ein gesetzlich festge-
        schriebener Zinssatz von 0,5 Prozent je vollem Zinsmo-
        nat, also 6 Prozent je vollem Zinsjahr, zugrunde liegt,
        kann davon ausgegangen werden, dass sich das Zinsauf-
        kommen bei Annahme eines Zinssatzes von 3 Prozent
        pro Jahr halbieren dürfte. Bei Annahme eines Zinssatzes
        von nur 1,5 Prozent pro Jahr dürfte das Zinsaufkommen
        um 75 Prozent zurückgehen.
        Anlage 6
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
        des Abgeordneten Klaus Ernst (DIE LINKE) (Druck-
        sache 17/6386, Frage 2):
        Hat die Bundesregierung bereits darauf hingewirkt, dass
        die Finanzkontrolle Schwarzarbeit, FKS, aufgrund der bishe-
        rigen Medienberichterstattung bzw. aufgrund der in meiner
        schriftlichen Frage, Arbeitsnummer 6/184, geschilderten Vor-
        kommnisse im Europa-Distributionscenter von Ikea in Dort-
        mund-Ellinghausen tätig wird, und wenn ja, zu welchem Er-
        gebnis ist die FKS in diesem Fall gekommen?
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        Eine Prüfung des Europa-Distributionscenters von
        ea in Dortmund-Ellinghausen hat bislang nicht stattge-
        nden. Es ist beabsichtigt, dort eine Prüfung vorzuneh-
        en.
        nlage 7
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
        es Abgeordneten Manfred Nink (SPD) (Drucksache
        7/6386, Frage 3):
        Wie beurteilt die Bundesregierung die Rolle von OTC-De-
        rivaten – OTC: over the counter –, die durch Unternehmen im
        Rahmen der Sicherung ihres Grundgeschäfts beispielsweise
        zur Absicherung von Währungs-, Zins- oder Rohstoffpreisri-
        siken Anwendung finden, für die Entwicklung der internatio-
        nalen Finanzkrise, und welche Maßnahmen hat die Bundesre-
        gierung eingeleitet, um eine Wiederholung der durch den
        OTC-Derivatehandel hervorgerufenen Probleme auszuschlie-
        ßen?
        Nach Auffassung der Bundesregierung haben OTC-
        erivategeschäfte – Derivate, die nicht an einer Börse,
        ondern direkt „über den Schalter“ gehandelt werden
        nd nicht standardisiert sind; over the counter, OTC. –,
        ie von gewerblichen Unternehmen zur Absicherung ih-
        r Grundgeschäfte durchgeführt wurden, nicht zur inter-
        ationalen Finanzkrise beigetragen.
        Die Bundesregierung unterstützt die Pläne der Euro-
        äischen Kommission zur Regulierung von OTC-Deri-
        ategeschäften in Umsetzung der Beschlüsse der G 20.
        ierzu gehört insbesondere die Verpflichtung zur Ab-
        icklung von OTC-Derivategeschäften über zentrale
        learingstellen und die Meldung von OTC-Derivatege-
        chäften an Transaktionsregister. Die auf EU-Ebene ge-
        lanten Maßnahmen werden auch für die in Deutschland
        etätigten Geschäfte gelten.
        nlage 8
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
        es Abgeordneten Manfred Nink (SPD) (Drucksache
        7/6386, Frage 4):
        Welche Entscheidung zur Regulierung von Derivaten ha-
        ben die G-20-Staaten getroffen, und welche Position vertritt
        die Bundesregierung auf europäischer Ebene in der Diskus-
        sion zum Anwendungsbereich der Regulierung von (OTC-)De-
        rivaten hinsichtlich möglicher Ausnahmeregelungen vom
        Clearingzwang über CCP, Central Counterparty for Equities,
        für Unternehmen?
        Die von den G 20 auf dem Pittsburgh-Gipfel im Sep-
        mber 2010 gefassten Beschlüsse sehen vor, dass OTC-
        erivategeschäfte bis Ende 2012 über zentrale Clearing-
        tellen abgewickelt, an Transaktionsregister gemeldet
        nd über Börsen oder elektronische Handelsplattformen
        ehandelt werden. Die Bundesregierung unterstützt die
        lanung der Europäischen Kommission, Unternehmen,
        ie OTC-Derivate lediglich zur Absicherung von Risi-
        en aus ihrem Grundgeschäft einsetzen, unter bestimm-
        n Voraussetzungen von der Verpflichtung zum Clea-
        ng über zentrale Clearingstellen, CCP, auszunehmen.
        13844 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 119. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Juli 2011
        (A) (C)
        )(B)
        Die Bundesregierung hält es ferner für angebracht, grup-
        peninterne OTC-Derivategeschäfte zwischen verschie-
        denen Unternehmen einer Unternehmensgruppe, die
        über ein einheitliches Risikomessungs- und -steuerungs-
        system verfügt, von der Verpflichtung zum Clearing über
        CCPs auszunehmen.
        Anlage 9
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
        des Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Druck-
        sache 17/6386, Frage 5):
        Wie sieht die Bilanz aus den bislang eingegangenen, den
        jetzt aktuell für Rumänien vorgesehenen Verpflichtungen und
        den bisher zurückgezahlten Mitteln an Zahlungsbilanzhilfen
        für Nicht-Euro-Staaten und aus dem European Financial Sta-
        bilisation Mechanism, EFSM, aus, und welchen finanziellen
        tungsschirms in der Krise eingerichtet, um die Finanz-
        stabilität der Union zu sichern und ist darauf
        ausgerichtet, Euro-Staaten in finanzieller Not zu unter-
        stützen. Die Stabilisierungshilfen des EFSM, die ein Ge-
        samtvolumen von 60 Milliarden Euro umfassen, werden
        durch den EU-Haushalt garantiert. Der EU-Haushalt
        würde demnach nur belastet, wenn ein Kreditnehmer
        seine Verpflichtungen nicht mehr erfüllen kann. Rechts-
        grundlage des EFSM ist neben der erwähnten Verord-
        nung Art. 122 Abs. 2 AEUV.
        Von den maximal 50 Milliarden Euro, die als Zah-
        lungsbilanzhilfen durch die EU zur Verfügung stehen,
        wurden insgesamt 16 Milliarden Euro gewährt – 6,5 Mil-
        liarden Euro für Ungarn, 3,1 Milliarden Euro für Lettland
        und 6,4 Milliarden Euro für Rumänien. Davon wurden
        bisher 13,4 Milliarden Euro an die Länder ausgezahlt.
        Zurückgezahlt wurden noch keine Kredite, da die Ge-
        währung selbst noch nicht lange zurückliegt. Ungarn
        Spielraum gibt es aktuell noch jeweils für weitere Kredite und
        Bürgschaften an Nicht-Euro-Länder und über den EFSM aus
        der sogenannten Marge?
        Grundsätzlich ist zunächst zwischen klassischen Zah-
        lungsbilanzhilfen für Mitgliedstaaten der Union und dem
        Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus, EFSM,
        zu unterscheiden:
        Zahlungsbilanzhilfen vergibt die Europäische Union,
        EU, bei bedrohlichen Zahlungsbilanzproblemen an Mit-
        gliedsländer, die den Euro noch nicht eingeführt haben.
        Diese laufen außerhalb des Finanzrahmens der EU über
        eine eingerichtete Fazilität des mittelfristigen finanziel-
        len Beistands – gemäß der Verordnung (EG) Nr. 332/
        2002 des Rates vom 18. Februar 2002. Der EU-Haushalt
        übernimmt für die Zahlungsbilanzhilfen eine Garantie.
        Derzeit ist das Volumen der Zahlungsbilanzhilfen für
        alle Nicht-Euroländer auf 50 Milliarden Euro be-
        schränkt. Rechtsgrundlage für Zahlungsbilanzhilfen ne-
        ben der genannten Verordnung ist Art. 143 des Vertrages
        über die Arbeitsweise der europäischen Union, AEUV.
        Der Europäische Finanzstabilisierungsmechanismus,
        EFSM, hingegen wurde mit der Verordnung (EU) Nr.
        407/2010 des Rates vom 11. Mai 2010 als Gemein-
        schaftsinstrument des sogenannten europäischen Ret-
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        uss seine Kredite bis 2016 zurückzahlen, Lettland bis
        015 und Rumänien bis 2016, vorsorgliches Anschluss-
        rogramm noch nicht berücksichtigt.
        Die Zahlen machen deutlich, dass über die Zahlungs-
        ilanzhilfen noch Spielraum besteht, Nicht-Euro-Län-
        ern in Not finanziellen Beistand zu leisten.
        nlage 10
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
        rage der Abgeordneten Brigitte Pothmer (BÜND-
        IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/6386, Frage 6):
        Wie hat sich die Zahl der Bürgerarbeitsplätze aktuell ent-
        wickelt – bitte unter Angabe der beantragten, bewilligten, ab-
        gelehnten und besetzten Plätze –, und in welchem Umfang
        wurde damit jeweils die Zahl der ursprünglich angestrebten
        Bürgerarbeitsplätze in den Bundesländern bislang ausge-
        schöpft?
        Bislang wurden bundesweit rund 51 Prozent der mög-
        chen Bürgerarbeitsplätze beantragt und rund 37 Pro-
        ent der möglichen Bürgerarbeitsplätze bewilligt – Stand
        uni 2011. Der aktuelle Umsetzungsstand nach Bundes-
        ndern ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle:
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 119. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Juli 2011 13845
        (A) )
        )(B)
        (D
        * Stand Juni 2011, Quelle: Bundesverwaltungsamt
        ** Stand Juni 2011 (Daten vorläufig und hochgerechnet), Quelle: Monatsstatistik der Bundesagentur für Arbeit; mit Förderinformationen der zu-
        gelassenen kommunale Träger
        Sachsen-Anhalt 4 842 3 154 2 815 36 1 961
        Schleswig-Holstein 813 446 159 18 64
        Thüringen 3 230 1 456 776 266 425
        Gesamt 33 955 17 181 12 611 904 6 988
        Anlage 11
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
        Frage der Abgeordneten Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/6386, Frage 7):
        Wie hat sich die Zahl der geförderten Beschäftigungsver-
        hältnisse auf der Basis von § 16 e Abs. 4 Nr. 1 des Zweiten
        Buches Sozialgesetzbuch, SGB II, seit Anfang 2010 entwi-
        ckelt – bitte Monatsdaten angeben –, und wie viele aller Be-
        schäftigungsverhältnisse nach § 16 e Abs. 4 Nr. 1 SGB II be-
        stehen länger als 24 Monate?
        Die Entwicklung über die Zahl der geförderten
        Beschäftigungsverhältnisse auf Basis von § 16 e Abs. 4
        Nr. 1 Zweites Buch Sozialgesetzbuch, SGB II, ist der
        nachfolgenden Übersicht zu entnehmen.
        Nach Informationen der Bundesagentur für Arbeit
        bestanden im Mai 2011 circa 3 300 Beschäftigungsver-
        hältnisse gemäß § 16 e Abs. 4 Nr. 1 SGB II länger als
        24 Monate – Förderinformationen ohne zugelassene
        kommunale Träger.
        * Daten vorläufig und hochgerechnet
        Quelle: Monatsstatistik der Bundesagentur für Arbeit; mit Förderinfor-
        mationen der zugelassenen kommunalen Träger
        Monat Förderfälle 2010 Förderfälle 2011
        Januar 42 203 23 603
        Februar 42 102 21 765
        März 41 462 20 378
        April 40 048 19 105*
        Mai 38 454 17 280*
        Juni 36 681 15 938*
        Juli 34 541
        August 32 548
        September 30 643
        Oktober 29 017
        November 27 336
        Dezember 25 701
        Bundesland Kontingent beantrStelle
        Baden-Württemberg 1 985 5
        Bayern 1 900 9
        Berlin 2 332 5
        Brandenburg 3 180 1 7
        Bremen 410 1
        Hamburg 200 1
        Hessen 1 630 8
        Mecklenburg-Vorpommern 1 661 9
        Niedersachsen 2 772 1 0
        Nordrhein-Westfalen 4 113 1 9
        Rheinland-Pfalz 809 5
        Saarland 1 103 8
        Sachsen 2 975 1 7
        (Cagte
        n*
        bewilligte
        Stellen*
        abgelehnte
        Stellen*
        besetzte
        Stellen**
        88 412 39 181
        85 775 37 468
        62 266 6 57
        03 1 500 72 829
        70 160 0 44
        92 50 0 50
        29 573 68 188
        56 604 45 352
        65 696 85 189
        03 1 509 63 752
        71 363 49 183
        03 658 24 276
        98 1 295 96 969
        13846 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 119. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Juli 2011
        (A) )
        )(B)
        Anlage 12
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die
        Frage des Abgeordneten Kai Gehring (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/6386, Frage 8):
        Wie stellt sich die Bundesregierung konkret die für eine
        nachhaltige und abgestimmte Unterstützung bedürftiger Kin-
        der und Jugendlicher erforderliche Zusammenarbeit zwischen
        Schulentwicklungsplanung, Jugendhilfeplanung, Sozialpla-
        nung etc. vor Ort vor?
        Der Bund ist für Schulentwicklungsplanung, Jugend-
        hilfeplanung, Sozialplanung etc. nicht zuständig. Diese
        liegen in der Verantwortung der kommunalen Träger
        bzw. der aufsichtführenden Länder.
        Anlage 13
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
        Frage des Abgeordneten Kai Gehring (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/6386, Frage 9):
        Welche Gründe hat die Bundesregierung, das Bildungs-
        und Teilhabepaket einschließlich der Stellen für die Schul-
        sozialarbeit über das Zweite Buch Sozialgesetzbuch durchzu-
        führen und nicht über das Achte Buch Sozialgesetzbuch?
        Das Bildungs- und Teilhabepaket geht auf das Urteil
        des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010
        – 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09 – zurück. Gegen-
        stand dieser konkreten Normenkontrollverfahren war die
        Vereinbarkeit von Regelungen der Grundsicherung für
        Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetz-
        buch, SGB II, mit dem Grundgesetz. Hierbei machte das
        Gericht auch Ausführungen zu dem spezifischen Bedarf,
        der bei der Sicherung des Existenzminimums von Kin-
        dern zu berücksichtigen sei. Die Regelungen des SGB II
        alter Fassung entsprachen den verfassungsrechtlichen
        Vorgaben (Schutz der Menschenwürde nach Art. 1 GG
        und Beachtung des Sozialstaatsprinzips nach Art. 20 GG)
        nicht. Die zwischenzeitlich eingeführten Leistungen aus
        dem Bildungs- und Teilhabepaket nach dem SGB II
        neuer Fassung dienen dementsprechend der Sicherung
        des soziokulturellen Existenzminimums von Kindern,
        Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Rahmen der
        Grundsicherung für Arbeitsuchende.
        Das SGB II enthält keine Regelungen über die Durch-
        führung von Schulsozialarbeit; deshalb erfolgt weder die
        inhaltliche noch die organisatorische Umsetzung von
        Schulsozialarbeit auf der Grundlage des SGB II.
        Anlage 14
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
        Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE
        LINKE) (Drucksache 17/6386, Frage 10):
        Wie viele der bisher über einen Vermittlungsgutschein zu-
        stande gekommenen Beschäftigungsverhältnisse enden nach
        Ablauf des sechsten, neunten und zwölften Monats (bitte die
        absoluten und relativen Werte angeben), und welche Erkennt-
        nisse liegen der Bundesregierung über die Gründe und Höhe
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        für Rückzahlungen bzw. Rückzahlungsforderungen von über
        den Vermittlungsgutschein ausgezahlten Geldern vor?
        Erkenntnisse über Beschäftigungsverhältnisse, die auf-
        rund von Fördermaßnahmen wie Vermittlungsgutschei-
        en zustandekamen, werden auf das Jahr 2010 bezogen,
        ie ich Ihnen, Frau Kollegin Zimmermann, laut des
        lenarprotokolls vom 29. Juni 2011 auf eine vergleich-
        are Frage geantwortet habe, erst zum Jahresende 2011
        orliegen. Für die Vorjahre (bis einschließlich 2009)
        erden entsprechende statistische Daten zur Beschäfti-
        ungssituation 6 Monate nach dem Förderzeitpunkt auch
        ukünftig nicht verfügbar sein.
        Zu Ihrer Frage nach Gründen und Höhe für Rückzah-
        ngen und Rückzahlungsforderungen liegen, wie ich
        nhand einer vergleichbaren Frage des Kollegen Werner
        reibus laut Plenarprotokoll vom 29. Juni 2011 schon
        rläutern konnte, keine Daten vor. Hierzu möchte ich er-
        eut kurz auf das diesbezügliche Verfahren eingehen.
        iegen der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter Hin-
        eise auf einen Missbrauchsverdacht vor, werden ent-
        prechende Recherchen eingeleitet. Erhärtet sich der
        erdacht, wird Strafanzeige bei der zuständigen Ermitt-
        ngsbehörde erstattet. Die Ermittlungsergebnisse wer-
        en der Bundesagentur für Arbeit in der Regel nicht mit-
        eteilt. Bis einschließlich 2010 wurden die eingeleiteten
        rmittlungsverfahren nicht erhoben. Nach Angaben der
        undesagentur für Arbeit wurden im Jahr 2011 in
        7 Fällen Strafanzeige erstattet.
        nlage 15
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
        rage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE
        INKE) (Drucksache 17/6386, Frage 11):
        Wie hoch kann – die derzeitige mittelfristige Finanzpla-
        nung für den Eingliederungstitel im Zweiten Buch Sozialge-
        setzbuch zugrunde gelegt und die Sonderprogramme abgezo-
        gen – das Fördervolumen des neuen geplanten § 16 e SGB II
        für die Jahre 2012, 2013, 2014 und 2015 sein, und wie hoch
        sind für diese Jahre die vorliegenden Verpflichtungsermächti-
        gungen in diesem Förderbereich?
        Da gegenwärtig noch nicht feststeht, in welcher Höhe
        den kommenden Jahren Mittel für die Bundespro-
        ramme benötigt werden, kann die Bundesregierung noch
        eine Aussage dazu machen, wie viele Mittel bundesweit
        r die Förderung von Beschäftigungsverhältnissen nach
        16 e SGB II in der Fassung des Entwurfes eines Geset-
        es zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Ar-
        eitsmarkt zur Verfügung stehen werden. Die Mittel für
        lle zu Beginn des jeweiligen Jahres bestehenden Ver-
        flichtungen für Beschäftigungsverhältnisse nach § 16 e
        GB II in der bisherigen Fassung werden gesondert zur
        erfügung gestellt.
        nlage 16
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
        rage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE)
        rucksache 17/6386, Frage 14):
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 119. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Juli 2011 13847
        (A) )
        )(B)
        Welche konkreten Vorhaben und Maßnahmen im Jahr
        2011 gibt es seitens der Bundesregierung – auch mit Blick auf
        die unbefriedigenden Antworten der Bundesregierung auf
        meine mündlichen Fragen 16 und 17, Plenarprotokoll 17/116
        vom 29. Juni 2011 – zu dem Thema der bilateralen Zusam-
        menarbeit im Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-
        Behindertenrechtskonvention – „Der behindertenpolitische
        Austausch mit anderen Staaten wird gefördert. Die Aufnahme
        von behindertenpolitischen Themen in bilateralen Absprachen
        und Abkommen wird befürwortet“ – zwischen Deutschland
        und der Republik Polen sowie zwischen Deutschland und der
        Russischen Föderation, und wie sind dabei Menschen mit Be-
        hinderungen und deren Organisationen einbezogen?
        Wie bereits in der Antwort am 29. Juni 2011 darge-
        legt, findet auf bilateraler Ebene und auf EU-Ebene, un-
        ter anderem im Rahmen der regelmäßig stattfindenden
        Treffen der Beschäftigungs- und Sozialminister, ein
        Austausch zur Umsetzung der UN-Behindertenrechts-
        konvention statt. Das schließt Gespräche zwischen der
        deutschen und polnischen Seite mit ein.
        Russland befindet sich gegenwärtig im Ratifizie-
        rungsverfahren der UN-Behindertenrechtskonvention
        und ist an einem Austausch über Erfahrungen zur Um-
        setzung der Behindertenrechtskonvention interessiert.
        Deshalb soll dieses Thema zeitnah im Rahmen eines bi-
        lateralen arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Austau-
        sches auf Parlamentarischer Staatssekretärsebene im Juli
        2011 aufgegriffen werden.
        Anlage 17
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
        Frage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/6386, Frage 15):
        Welche konkreten Vorhaben und Maßnahmen in den Jah-
        ren 2011 und 2012 gibt es seitens der Bundesregierung zu
        dem Thema der bilateralen Zusammenarbeit im Nationalen
        Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskon-
        vention zwischen Deutschland und der Volksrepublik China,
        und wie sind dabei Menschen mit Behinderungen und deren
        Organisationen einbezogen?
        Derzeit wird im BMAS geprüft, unter welchen Um-
        ständen ein Besuch des chinesischen Behindertenver-
        bands „China Disabled Peoples Federation“, CDPF,
        noch in diesem Jahr im BMAS realisiert werden kann.
        Der CDPF möchte dabei seine Zusammenarbeit mit dem
        BMAS intensivieren. Der CDPF ist der offizielle Behin-
        dertenverband Chinas. Er vertritt offiziell die Interessen
        von etwa 83 Millionen behinderten Menschen in China
        und beschäftigt hierfür etwa 80 000 Menschen in allen
        Regionen Chinas.
        Anlage 18
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage
        der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/6386, Frage 16):
        Wie bewertet die Bundesregierung bisher vorliegende Un-
        terlagen zur Einschätzung tatsächlicher ökologischer und ge-
        sundheitlicher Risiken, die vom gentechnisch veränderten Mais
        SmartStax ausgehen, und wann rechnet die Bundesregierung
        mit einer Anbauzulassung von SmartStax in der EU?
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        Für den gentechnisch veränderten Mais SmartStax,
        er eine Herbizid- und Insektentoleranz aufweist, liegt
        eit 2008 ein Antrag auf Zulassung der Einfuhr und der
        erarbeitung als Lebens- und Futtermittel vor. Unter
        inbezug der Stellungnahme der deutschen Behörden
        urde die Bewertung der Europäischen Behörde für die
        ebensmittelsicherheit, EFSA, erstellt. Ein ökologisches
        zw. gesundheitsgefährdendes Risiko ergibt sich aus der
        ewertung nicht. Ein Antrag auf Zulassung für den An-
        au ist derzeit nicht anhängig.
        nlage 19
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage
        er Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE)
        rucksache 17/6386, Frage 17):
        Wie bewertet die Bundesregierung, dass beim Zulassungs-
        verfahren von transgenen Pflanzen mit gestapelten Eigen-
        schaften, Stacked Events, eine vergleichende Risikobewertung
        von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit,
        EFSA, als ausreichend erachtet und auf eine spezifische Risi-
        kobewertung der jeweiligen transgenen Pflanzen verzichtet
        wird, und welche Vorschläge hat sie zur Erweiterung der
        Prüfanforderungen?
        Die Risikobewertung erfolgt immer fallspezifisch. Je-
        er Antrag auf Zulassung eines gentechnisch veränderten
        rganismus, GVO, der entweder durch eine neue gen-
        chnische Veränderung oder durch konventionelle Kreu-
        ung bereits vorhandener gentechnisch veränderter Orga-
        ismen entstanden ist, erfährt eine neue, eigenständige
        isikobewertung. Diese wird nach international abge-
        timmten Richtlinien – OECD, EU, Codex alimentarius –
        ergleichend unter Einbezug des Ausgangsorganismus
        urchgeführt.
        Eine Erweiterung der Prüfanforderungen müsste auf
        ternationaler Ebene erfolgen.
        nlage 20
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die
        rage der Abgeordneten Caren Marks (SPD) (Drucksa-
        he 17/6386, Frage 20):
        Wie erklärt sich die Bundesregierung die Kritik zahlrei-
        cher Schwerpunkt-Kitas bezüglich der Umsetzung der zahl-
        reichen Auflagen des Programms „Frühe Chancen“, dass vor
        allem junge Erzieherinnen und Erzieher mit der umfassenden
        Dokumentation ihres Kitaalltags überfordert sein werden,
        dass zu wenig für dieses Programm geeignete Fachkräfte vor-
        handen seien, die die hohen Anforderungen erfüllten, dass die
        bei diesem Programm vorgesehene Arbeit in Teilzeit für viele
        Erzieherinnen und Erzieher nicht existenzsichernd sei sowie
        dass die Träger bei der Einstellung von Fachkräften finanziell
        erst in Vorleistung treten müssten, der Bund aber seine Zusage
        zur Einstellung dieser Kräfte zurücknehmen könnte – bitte auf
        alle Kritikpunkte einzeln eingehen –, und wie beabsichtigt die
        Bundesregierung, auf die genannten Probleme zu reagieren?
        Das Bundesprogramm „Offensive Frühe Chancen:
        chwerpunkt-Kitas Sprache & Integration“ formuliert
        eine spezifischen Vorgaben für die Dokumentation der
        glichen Arbeit in den Einrichtungen. Im Rahmen des
        13848 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 119. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Juli 2011
        (A) )
        )(B)
        Monitorings sind die Schwerpunkt-Kitas aufgefordert,
        halbjährlich einen neunseitigen Fragebogen mit fast aus-
        schließlich standardisierten Antwortvorgaben auszufül-
        len. Dieses Verfahren wurde bewusst gewählt, um den
        Aufwand für die Einrichtungen so gering wie möglich zu
        halten.
        Die Qualifikationsanforderungen für die in den
        Schwerpunkt-Kitas tätigen Fachkräfte sind bewusst so
        formuliert worden, dass ein möglichst breiter Personen-
        kreis für die Tätigkeit infrage kommt. Neben pädagogi-
        schen Fachkräften können auch Fachkräfte im Bereich
        Sprachförderung (zum Beispiel Logopädinnen und
        Logopäden) sowie Fachkräfte mit sonstiger Qualifika-
        tion, aber einschlägigen beruflichen Erfahrungen einge-
        stellt werden. Zwecks Gewährleistung einer hohen Qua-
        lität der Arbeit müssen alle Fachkräfte über eine
        Zusatzqualifikation im Bereich Sprachförderung und/
        oder Förderung von Kindern unter drei Jahren verfügen.
        Um das Angebot an infrage kommenden Fachkräften
        wiederum zu maximieren, besteht die Möglichkeit, diese
        Zusatzqualifikation berufsbegleitend zu absolvieren
        bzw. aufzustocken. Die Kosten dafür können über die im
        Rahmen der Förderung gezahlten Sachkostenmittel ab-
        gerechnet werden. Aufgrund entsprechender Rückmel-
        dungen vonseiten der Einrichtungen hinsichtlich des
        gegebenenfalls engen Zeitfensters und geeigneter Qualifi-
        zierungsangebote hat unser Haus die Vorgaben modifi-
        ziert und längere Fristen hinsichtlich des Nachweises die-
        ser Zusatzqualifikation zugelassen. Mittlerweile konnten
        zum jetzigen Stand rund 2 900 halbe Stellen (von 3 000)
        bewilligt werden.
        Sie bemerken, dass die über das Programm vorgese-
        hene Arbeit für viele Erzieherinnen nicht existenz-
        sichernd sei. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass
        über die Bundesinitiative „Schwerpunkt-Kitas Sprache
        & Integration“ die Möglichkeit besteht, bereits in Teil-
        zeit beschäftigte und für die Aufgabe geeignete Erziehe-
        rinnen auf eine Vollzeitstelle aufzustocken. Die durch
        das Programm geforderte Eingruppierung in TVöD S8
        bzw. vergleichbar ist eine den Anforderungen dieser an-
        spruchsvollen Arbeit angemessene Vergütung, die in der
        Regel nur die Kitaleitung erhält. Gewerkschaften und
        Berufsverbände haben sich zum Start des Programms so-
        gar in einer eigens darauf gerichteten Pressemitteilung
        befürwortend dazu geäußert.
        Eine finanzielle Vorleistung durch die bewilligten
        Träger ist nicht erforderlich. Bei Besetzung der geförder-
        ten Stelle können über das Webportal der Regiestelle
        Schwerpunkt-Kitas die Fördermittel abgerufen werden.
        Die Auszahlung erfolgt nach Prüfung in monatlichen
        Raten.
        Die Einstellung der Fachkräfte im Sinne des An-
        spruchs auf die Förderung ist an die Erfüllung der Zu-
        wendungsvoraussetzungen geknüpft. Die Fachkraft für
        Sprachförderung muss im Umfang von mindestens der
        Hälfte der innerhalb der jeweiligen Einrichtung regelmä-
        ßigen wöchentlichen Arbeitszeit beschäftigt werden (bei
        Einrichtungsverbund: mit einem Beschäftigungsumfang
        der vollen regelmäßigen Arbeitszeit). Die Fachkraft-
        stelle ist analog TVöD S8 zu vergüten. In Fällen, in de-
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        en diese Zuwendungsvoraussetzungen nicht erfüllt
        ind, kann der Zuwendungsbescheid widerrufen werden.
        nlage 21
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die
        rage der Abgeordneten Caren Marks (SPD) (Drucksa-
        he 17/6386, Frage 21):
        Wann beabsichtigt die Bundesregierung, beim Bundespro-
        gramm „Schwerpunkt-Kitas Sprache & Integration“ ange-
        sichts der Kritik und der zahlreichen Verbesserungsvorschläge
        aus den Kommunen bzw. der Schwerpunkt-Kitas selbst nach-
        zubessern, und falls dies nicht beabsichtigt ist, warum nicht?
        Bisher gab es keine wesentliche Kritik bzw. Verbesse-
        ngsvorschläge. Die Fragen beruhten größtenteils auf
        issverständnissen, die durch ein Telefonat in der Regel
        usgeräumt werden konnten. Sollte es dennoch konkrete
        erbesserungsvorschläge geben, nehmen wir diese gern
        ntgegen und bemühen uns, sie in den Programmverlauf
        inzubetten.
        nlage 22
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
        rage des Abgeordneten Hans-Joachim Hacker (SPD)
        rucksache 17/6386, Frage 24):
        Ist die Bundesregierung dazu bereit, im Ausland bereits
        erfolgreich erprobte Systeme der Fahranfängerbetreuung, bei-
        spielsweise obligatorische Beobachtungsfahrten, auch in
        Deutschland einzuführen und im neuen Nationalen Verkehrs-
        sicherheitsprogramm zu verankern?
        Trotz aller beachtlichen Erfolge bei der Fahranfänger-
        orbereitung – wie dem absoluten Alkoholverbot für
        ahranfänger und dem „Begleitenden Fahren mit 17“ –
        ind nach wie vor zu hohe Unfallzahlen bei den jungen
        ahranfängern zu verzeichnen.
        Daher hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau
        nd Stadtentwicklung als weitere Maßnahme bei der
        undesanstalt für Straßenwesen ein Projekt in Auftrag
        egeben, mit dem alle zielführenden Maßnahmeansätze
        national wie international – in das System der Fahran-
        ngervorbereitung mit den Kernbereichen Aus- und
        eiterbildung einbezogen werden.
        Mit diesem Rahmenkonzept zur Fahranfängervorbe-
        itung soll das Sicherheitspotenzial jeder einzelnen
        aßnahme umfassend ausgeschöpft werden. Gemein-
        am mit Vertretern der Wissenschaft, der Verbände und
        er Fahrlehrerschaft wird damit an einem weiten wichti-
        en Baustein zur Verbesserung der Verkehrssicherheit
        er Fahranfänger gearbeitet. Ein erster Zwischenbericht
        ird in diesem Sommer vorgelegt.
        Ein zentrales Thema wird auch die Gestaltung der
        rsten Phase der selbstständigen Fahrerkarriere sein, um
        as in dieser Zeit bestehende hohe Unfallrisiko zu redu-
        ieren.
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 119. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Juli 2011 13849
        (A) )
        )(B)
        Inwieweit hierbei eine oft geforderte sogenannte
        2. Ausbildungsphase oder „obligatorische Beobachtungs-
        fahrten“ von der Wissenschaft für notwendig und sinnvoll
        erachtet wird, steht derzeit noch nicht fest. Dieses „Rah-
        menkonzept zur Fahranfängervorbereitung in Deutsch-
        land“ ist auch Bestandteil des Verkehrssicherheitspro-
        gramms.
        Anlage 23
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
        Frage des Abgeordneten Hans-Joachim Hacker (SPD)
        (Drucksache 17/6386, Frage 25):
        Durch welche Initiativen wird die Bundesregierung die
        Befreiung der Inselflüge von der Luftverkehrsteuer für Touris-
        tinnen und Touristen weiter verfolgen, nachdem die EU-Kom-
        mission lediglich eine dies betreffende Befreiung für Flüge
        zur medizinischen Versorgung sowie zur Beförderung von In-
        selbewohnerinnen und Inselbewohnern genehmigt hat?
        Die schriftliche Entscheidung der EU-Kommission
        über die Befreiung der Inselflüge für Inselbewohner und
        zur medizinischen Versorgung von der Luftverkehrs-
        steuer, § 5 Nr. 4 Luftverkehrssteuergesetz, liegt der Bun-
        desregierung seit dem 30. Juni 2011 offiziell vor und
        wird derzeit juristisch ausgewertet. Die Bundesregierung
        wird nunmehr auch das Beihilfeverfahren für die Steuer-
        befreiung für touristische Flüge, § 5 Nr. 5 Luftverkehrs-
        steuergesetz, weiter vorantreiben; das diesbezügliche
        Pränotifizierungsverfahren ist bereits am 1. Dezember
        2010 eingeleitet worden.
        Anlage 24
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die Fra-
        gen der Abgeordneten Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/6386, Fragen 26 und 27):
        Wie bewertet die Bundesregierung das neue Konzept der
        Brandenburger Landesregierung zur Anbindung des Westha-
        vellandes an die Autobahn 2, insbesondere die Planungen für
        den dreispurigen Ausbau der Bundesstraße 102 südlich von
        Brandenburg/Havel, und aus welchen statistischen Erhebun-
        gen wird der Bedarf dafür abgeleitet?
        Wie bewertet die Bundesregierung die Aufgabe der ur-
        sprünglichen Pläne für die Anbindung des Westhavellandes
        an die A 2, insbesondere vor dem Hintergrund, dass ein Teil-
        abschnitt von Bensdorf nach Wusterwitz bereits gebaut
        wurde, und welche Kosten haben die alten Planungen und der
        bereits gebaute Teilabschnitt verursacht?
        Zu Frage 26:
        Der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen enthält die
        Ortsumgehungen Brandenburg an der Havel, Nordab-
        schnitt, und Brandenburg an der Havel, Südabschnitt, als
        Maßnahmen des vordringlichen Bedarfs. Insbesondere
        wegen erheblicher Kostensteigerungen hat die zuständige
        Auftragsverwaltung des Landes Brandenburg dem Bun-
        desministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
        vorgeschlagen, diese beiden Abschnitte durch die die
        Leistungsfähigkeit steigernden Anpassungen an der be-
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        tehenden B 102 zu ersetzen, um ebenfalls die Ziele der
        undesverkehrswegeplanung, nämlich die bessere An-
        indung des Raumes Rathenow/Premnitz an die A 2 ins-
        esondere durch die Verringerung der Reisezeiten, zu er-
        ichen.
        Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadt-
        ntwicklung hat seine Zustimmung hierzu in Aussicht
        estellt, insbesondere aber noch Auskünfte und Nach-
        eise zu den Alternativmaßnahmen, zum Beispiel einem
        öglichen dreistreifigen Ausbau einzelner Abschnitte,
        rbeten. Diese Unterlagen stehen noch aus.
        u Frage 27:
        Bei den bereits realisierten Maßnahmen im Bereich
        ensdorf und Wusterwitz handelt es sich um Ortsumge-
        ungen im Zuge von Landesstraßen. Die Aufwendungen
        ierfür sind dem Bundesministerium für Verkehr, Bau
        nd Stadtentwicklung nicht bekannt.
        Die angesprochenen Planungen – auch für die Bun-
        esstraßenmaßnahmen – werden vom Land Branden-
        urg finanziert. Die Aufwendungen hierfür sind dem
        undesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwick-
        ng nicht bekannt.
        nlage 25
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
        rage des Abgeordneten Heinz Paula (SPD) (Druck-
        ache 17/6386, Frage 28):
        Gibt es in der Bundesregierung Pläne, eine Kennzeichen-
        pflicht für Fahrräder einzuführen, und hält die Bundesregie-
        rung diese Maßnahme zur Eindämmung von Verstößen von
        Fahrradfahrern gegen die Verkehrsregeln für erwägenswert?
        Nein. Aufwand und Kosten stehen in keinem Verhält-
        is zum Nutzen.
        nlage 26
        Antwort
        er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
        rage des Abgeordneten Dr. Hermann Ott (BÜND-
        IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/6386, Frage 29):
        Welche konkreten Maßnahmen und Initiativen sind aus
        dem Petersberger Dialog II am 3./4. Juli 2011 hervorgegan-
        gen, um die internationalen Klimaverhandlungen zu einem
        Erfolg zu führen?
        Der Petersberger Klimadialog II mit dem Titel „Ri-
        ing to the Climate Challenge“ fand vom 3. bis 4. Juli
        011 in Berlin statt und wurde gemeinsam von Deutsch-
        nd und Südafrika, dem Gastgeber des nächsten Klima-
        ipfels im Dezember, ausgerichtet. Auf halbem Wege
        wischen Cancún und Durban wurden die möglichen
        rgebnisse des Klimagipfels von Durban im Kreis von
        usgewählten Ministern aus Industrie- und Entwick-
        ngsländern, die die Bandbreite der Positionen in den
        erhandlungen repräsentieren, in einem informellen
        13850 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 119. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Juli 2011
        (A) )
        )(B)
        Rahmen erörtert. Ziel war es, die unterschiedlichen Er-
        wartungen an das Ergebnis von Durban anzunähern. Nur
        wenn die Staaten gemeinsame Erwartungen an das Er-
        gebnis von Durban haben, können sie die Konferenz
        auch erfolgreich abschließen.
        Wichtige Themenfelder für Durban sind unter ande-
        rem:
        Operationalisierung der Entscheidungen, die in Can-
        cún getroffen wurden. Der „Green Climate Fund“, das
        „Adaptation Committee“ und das „Technology Execu-
        tive Committee“ sollen arbeitsfähig gemacht und die
        Vereinbarungen zur Transparenz von Minderungsaktivi-
        täten der Staaten in konkrete Handlungsanleitungen um-
        gesetzt werden.
        Fortentwicklung beziehungsweise Aufbau eines inter-
        national verbindlichen Regelwerkes unter der Klimarah-
        menkonvention.
        Balance zwischen der rechtlichen Form künftiger Kli-
        maschutzverpflichtungen unter der Klimarahmenkon-
        vention und den Verpflichtungen unter dem Kyoto-Pro-
        tokoll.
        Die Debatte zeigte, dass angesichts unterschiedlicher
        Erwartungen die Vereinbarung eines umfassenden Ab-
        kommens bereits in Durban kaum zu erwarten ist. Daher
        erscheint ein schrittweises und zugleich anspruchsvolles
        Vorgehen sinnvoll. In Durban sollten Entscheidungen
        dazu getroffen werden, wie das bestehende Regelwerk
        des Kyoto-Protokolls mit klarer Trennung von Industrie-
        und Entwicklungsländerverpflichtungen hin zu einem
        umfassenden, inhaltlich differenzierten Regelwerk für
        alle Staaten fortentwickelt bzw. ergänzt werden soll.
        Bundeskanzlerin Merkel betonte in ihrer Rede, dass
        es Ziel Deutschlands und der Europäischen Union sei,
        die Klimaschutzverpflichtungen aller Staaten in einem
        rechtlich verbindlichen Rahmen festzuhalten, und dass
        das Kyoto-Protokoll hierfür beispielgebend sei.
        Die auf dem ersten Petersberger Klimadialog verein-
        barten Partnerschaften zu Minderung und Transparenz,
        Anpassung und Entwaldung in Entwicklungsländern
        wurden als wichtiger Beitrag zur konkreten Zusammen-
        arbeit zwischen den Staaten begrüßt. Der Erfahrungs-
        austausch hilft, die Anliegen und Probleme der Staaten
        besser zu verstehen und auf dieser Basis in den Verhand-
        lungen voran zu kommen.
        Anlage 27
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
        Frage des Abgeordneten Dr. Hermann Ott (BÜND-
        NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/6386, Frage 30):
        Welche Maßnahmen und Initiativen plant die Bundes-
        regierung – auch zusammen mit den EU-Partnerländern –, um
        in Ländern wie Polen, die in besonderer Weise von fossilen
        Energien abhängig sind, eine Umstellung der Energieversor-
        gung und eine ambitionierte Reduktion der CO2-Emissionen
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        auf den Weg zu bringen und diesen Ländern auf diese Weise
        eine Zustimmung zu den EU-Klimaschutzplänen zu erleich-
        tern?
        Die Bundesregierung steht in engem Kontakt mit
        ben bezeichneten EU-Partnerländern, unter anderem
        uch der polnischen Regierung, und unterstützt sie in be-
        tender Hinsicht.
        nlage 28
        Antwort
        er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
        rage des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜND-
        IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/6386, Frage 31):
        Welche Kostenabschätzungen liegen der Bundesregierung
        für kleine Photovoltaikanlagen bis 30 Kilowatt vor, deren Be-
        treiber der gesetzlichen Verpflichtung gemäß dem neuen § 6
        Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 Buchstabe a des Erneuerbare-Energien-
        Gesetzes, EEG, nachkommen, an einem vereinfachten Ein-
        speisemanagement teilzunehmen, und welche konkreten Er-
        kenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich des auf Seiten
        der Netzbetreiber bestehenden Nutzens von Einspeisema-
        nagementmaßnahmen bei kleinen Photovoltaikanlagen?
        Ab dem 1. Januar 2012 neu in Betrieb genommene
        hotovoltaikanlagen mit einer Leistung bis 30 kW kön-
        en entweder ihre Leistung am Netzanschlusspunkt auf
        0 Prozent ihrer installierten Leistung begrenzen oder
        m vereinfachten Einspeisemanagement teilnehmen.
        as vereinfachte Einspeisemanagement bedeutet, dass
        iese Anlagen nur mit einer technischen Einrichtung zur
        bregelung auszustatten sind. Auf die Lastgangmessung
        nd die Datenübertragung wird aufgrund der jährlichen
        osten verzichtet. Dieses wäre bei kleineren Anlagen
        icht mehr wirtschaftlich zumutbar. Eine Kostenschät-
        ung liegt derzeit noch nicht vor, da anzunehmen ist,
        ass die technische Einrichtung in den Wechselrichter
        tegriert werden kann.
        Die Ansteuerbarkeit von Energieerzeugungsanlagen
        at einen hohen sicherheitsrelevanten Stellenwert. Die
        eigt sich zum Beispiel an der 50,2-Hz-Problematik. Das
        ngesteuerte Zu- und Abschalten von Photovoltaik-
        nlagen im Falle von Netzfehlern kann die Sicherheit
        es Netzbetriebs gefährden. Rund 90 Prozent der in
        eutschland installierten Photovoltaikanlagen weisen
        eistungen von kleiner als 30 kW auf. In der Summe
        ntspricht dies rund 45 Prozent der gesamt installierten
        eistung. Die bisher installierten Photovoltaikklein-
        nlagen haben größtenteils keinerlei Mess- oder Steue-
        ngsmöglichkeit und leisten aufgrund der bisherigen
        chnischen Vorgaben keinen Beitrag zur Systemstabili-
        t. Damit ist es den Netzbetreibern derzeit nicht mög-
        ch, bei überspeisten Netzzuständen die PV-Einspeisung
        u steuern. Infolge des fortschreitenden dynamischen
        usbaus der Photovoltaik ist es jedoch erforderlich, dass
        er Netzbetreiber in kritischen Situationen zukünftig
        uch auf die Photovoltaikerzeugungskapazitäten zugrei-
        n kann, um die Netzsicherheit zu gewährleisten.
        Die Maßnahme wird daher vorsorglich getroffen, um
        ukünftig mit einem hohen Anteil fluktuierender Ener-
        ien im Stromnetz umgehen zu können.
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 119. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Juli 2011 13851
        (A) )
        )(B)
        11.12.1957 KAN
        Abkommen zur Zusammenarbeit bei der friedli-
        chen Verwendung der Atomenergie
        1
        (
        B
        5
        13.03.1970 ARG-IAEO
        Abkommen zwischen der Internationalen Atom-
        energie-Organisation und den Regierungen der
        Argentinischen Republik und der Bundesrepu-
        blik Deutschland für den Transfer eines Übungs-
        reaktors und des angereicherten Urans hierfür
        (inoffizielle Übersetzung des englisch- und spa-
        nischsprachigen Originals)TM Multilaterale Ab-
        kommen
        1
        28.08.1970 CHL
        Abkommen zwischen der Regierung der Bundes-
        republik Deutschland und der Regierung der Re-
        publik Chile über Zusammenarbeit in der wissen-
        schaftlichen Forschung und technologischen
        Entwicklung
        Gemäß Art. 1 (1) a) des Abkommens gehören
        hierzu auch Kernforschung und kerntechnische
        Entwicklung
        2
        (
        1
        1
        8.12.1957
        27.02.1958
        Anz.Nr.46/
        8)
        BAnz.Nr.46/
        58
        3.03.1970 Mult 1711
        3.10.1970
        Bek.
        3.01.1971
        971 II 106)
        02.07.1971
        1971 II 107
        CHL 51
        21.08.02
        Gültigkeits-
        dauer:
        5 Jahre,
        stillschwei-
        gende Verlän-
        gerung um
        jeweils 1 wei-
        teres Jahr,
        Kündigungs-
        frist:
        3 Monate
        (C
        (D
        Anlage 29
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
        Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜND-
        NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/6386, Frage 33):
        Welche Konsequenzen haben nach Ansicht der Bundes-
        regierung die Regelungen in § 37 Abs. 3 EEG für Pumpspei-
        cherkraftwerke vor dem Hintergrund, dass sie zukünftig mit
        der EEG-Umlage belastet werden, da nicht auszuschließen ist,
        dass die Speicherbetreiber wie bei der Netzentgeltpflichtigkeit
        von der Rechtsprechung als Letztverbraucher betrachtet wer-
        den, und wie will sie diesen offensichtlichen Missstand aufhe-
        ben vor dem Hintergrund ihres Ziels, die Speicherkapazität in
        Deutschland auszubauen?
        Die Bundesregierung misst dem Ausbau von Pump-
        speicherkraftwerken eine hohe Bedeutung zu. Der Ausbau
        soll durch die vom Deutschen Bundestag am 30. Juni
        2011 beschlossenen Neuregelungen, insbesondere die Be-
        freiung neuer Speicher von den Netzentgelten im Energie-
        wirtschaftsgesetz, EnWG, und die Regelung des § 37
        Abs. 3 Erneuerbare-Energien-Gesetz, EEG, vorangetrie-
        ben werden. Eine Schlechterstellung für bestehende
        Pumpspeicherkraftwerke ist hiermit nicht verbunden. Die
        Bundesregierung wird prüfen, inwieweit das Ziel, den
        Bau neuer Speicher in Deutschland voranzutreiben, durch
        die Formulierung des § 37 Abs. 3 EEG erreicht wird.
        Anlage 30
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
        Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜND-
        NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/6386, Frage 34):
        Mit welchen Staaten bestehen zurzeit im Bereich der Si-
        cherheit kerntechnischer Anlagen und des Strahlenschutzes
        welche bilateralen Vereinbarungen (bitte mit vollständiger
        Angabe aller Vereinbarungen/Staaten)?
        Es bestehen über 180 bilaterale Abkommen im Be-
        reich der Sicherheit kerntechnischer Anlagen und im Be-
        reich des Strahlenschutzes mit fast 60 Staaten. Die In-
        halte der Abkommen beziehen sich im Wesentlichen auf
        gegenseitigen Informations- und Erfahrungsaustausch,
        gegenseitige Hilfe im Ereignisfall sowie wissenschaft-
        lich-technische und administrative Zusammenarbeit.
        Im Einzelnen wird auf die beigefügte Übersicht ver-
        wiesen. Neu hinzugekommen ist das deutsch-polnische
        Abkommen über die frühzeitige Benachrichtigung über
        nukleare Unfälle, über Informations- und Erfahrungs-
        austausch und über Zusammenarbeit auf dem Gebiet der
        nuklearen Sicherheit und des Strahlenschutzes vom
        30. Juli 2009.
        Übersicht über bilaterale Abkommen auf dem Gebiet der Kernenergie
        Datum des
        Abkommens
        (Unterzeich-
        nung)
        LKZ + Bezeichnung des Abkommens
        Für Deutsch-
        land
        in Kraft seit
        Bekannt-
        machung im
        Bundes-
        gesetzblatt
        AA-Archiv-
        Nr.
        Laufzeit u.
        Kündigung
        (A) )
        )(B)
        13852 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 119. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Juli 2011
        (C
        (D
        05.10.1971 IND
        Abkommen zwischen der Regierung der Bundes-
        republik Deutschland und der Regierung der Re-
        publik Indien über Zusammenarbeit bei der fried-
        lichen Verwendung der Kernenergie und der
        Weltraumforschung
        19.05.1972
        (Bek. 1972 II
        1013)
        02.07.1972
        1972 II 1014
        Anfrage 117
        21.08.02
        07.06.1972 BRAS
        Vertrag vom 07. Juni 1972 zwischen der Bundes-
        republik Deutschland und der Föderativen Repu-
        blik Brasilien über das Einlaufen von Reaktor-
        schiffen in brasilianische Gewässer und ihren
        Aufenthalt in brasilianischen Häfen
        04.09.1974
        Verk.
        13.05.1972
        (1974 II 685)
        1972 II 684 BRA 100
        29.06.1973 ROU
        Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für
        Forschung und Technologie der Bundesrepublik
        Deutschland und dem Staatskomitee für Energie
        der Sozialistischen Republik Rumänien über Zu-
        sammenarbeit bei der friedlichen Verwendung
        der Kernenergie
        29.06.1973
        (Bek.
        31.07.1973)
        1973 II
        1484 ff.
        27.06.1975 BRAS
        Abkommen zwischen der Regierung der Bundes-
        republik Deutschland und der Regierung der Fö-
        derativen Republik Brasilien über Zusammenar-
        beit auf dem Gebiet der Friedlichen Nutzung der
        Kernenergie
        18.11.1975
        (Bek. 1976 II
        334)
        1976 II 335 BRA 138 Gültigkeits-
        dauer:
        15 Jahre,
        automatische
        Verlängerung
        um jeweils
        5 Jahre,
        Kündigungs-
        frist:
        12 Monate
        26.02.1976 BRAS - IAEO
        Protokoll zur Suspendierung der Anwendung
        von Sicherungsmaßnahmen gemäß dem Überein-
        kommen vom 26. Februar 1976TM Multilaterale
        Abkommen
        618
        14.06.1976 IDN
        Abkommen zwischen der Regierung der Bundes-
        republik Deutschland und der Republik Indone-
        sien über Zusammenarbeit bei der friedlichen
        Verwendung der Atomenergie
        24.02.1977
        (Bek.
        21.03.1977
        1977 II 361)
        1977 II 361 UNTS-
        Reg.Nr.:
        21041
        14.06.1976 IDN
        Abkommen zwischen der Regierung der Bundes-
        republik Deutschland und der Regierung der Re-
        publik Indonesien über Zusammenarbeit bei der
        friedlichen Verwendung der Atomenergie
        24.02.1977
        (Bek. 1997 II
        361)
        1977 II 366 Gültigkeits-
        dauer:
        6 Jahre, da-
        nach jeweils
        Verlängerung
        um 2 Jahre,
        Kündigungs-
        frist:
        12 Monate
        14.06.1976 IDN
        Abkommen zwischen der Regierung der Bundes-
        republik Deutschland und der Regierung der Re-
        publik Indonesien über Zusammenarbeit bei der
        Prospektion und Exploration von Uranerzen in
        Westsumatra
        24.02.1977
        (Bek. 1997 II
        361)
        1977 II 362 Gültigkeits-
        dauer:
        7 Jahre; Ver-
        längerung nur
        durch Einver-
        nehmen zwi-
        schen beiden
        Regierungen
        Datum des
        Abkommens
        (Unterzeich-
        nung)
        LKZ + Bezeichnung des Abkommens
        Für Deutsch-
        land
        in Kraft seit
        Bekannt-
        machung im
        Bundes-
        gesetzblatt
        AA-Archiv-
        Nr.
        Laufzeit u.
        Kündigung
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 119. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Juli 2011 13853
        (A) )
        )(B)
        (C
        (D
        14.06.1976 IDN
        Abkommen zwischen der Regierung der Bundes-
        republik Deutschland und der Regierung der Re-
        publik Indonesien über die Zusammenarbeit der
        Bundesanstalt für Geowissenschaften und Roh-
        stoffe (BGR) und der Badan Tenaga Atom
        Nasional (BATAN)
        24.02.1977
        (Bek. 1997 II
        361)
        außer Kraft
        am
        14.06.1979
        (Bek. 1982 II
        839)
        1977 II 373 Geltungs-
        dauer der
        Vereinba-
        rung:
        3 Jahre,
        danach still-
        schweigen-
        der Verlänge-
        rung um
        1 Jahr,
        Kündigungs-
        frist:
        3 Monate
        14.06.1978 BRAS
        Vereinbarung zwischen dem Bundesminister des
        Innern der Bundesrepublik Deutschland und dem
        Ministerium für Bergbau und Energie der Föde-
        rativen Republik Brasilien über den Austausch
        technischer Informationen und Zusammenarbeit
        auf dem Gebiet der Sicherheit kerntechnischer
        Einrichtungen
        10.03.1978
        (Bek.
        14.06.1978
        BGBl 1978
        II 950)
        1978 II 951 Gültigkeits-
        dauer:
        5 Jahre, Ver-
        längerung im
        gegebenen-
        falls Einver-
        nehmen,
        Kündigungs-
        frist:
        6 Monate
        05.12.1978 ESP
        Abkommen vom 05.12.1978 über Zusammenar-
        beit auf dem Gebiet der friedlichen Nutzung der
        Kernenergie
        13.12.1978
        (Bek.
        07.02.1979,
        1979 II 133)
        1979 II 134 Nicht AA-
        registriert
        Gültigkeits-
        dauer:
        15 Jahre,
        automatische
        Verlängerung
        um jeweils
        5 Jahre,
        Kündigungs-
        frist:
        12 Monate
        14.03./
        04.04.1979
        GBR
        Vereinbarung vom 14.03./04.04.1979 über einen
        fortlaufendenen Informationsaustausch über
        wichtige Fragen der Sicherheit von kerntechni-
        schen Einrichtungen und die Zusammenarbeit
        bei der Ausarbeitung von Sicherheitsnormen
        04.04.1979
        (Bek.
        30.04.1979)
        1979 II 434
        07.01.1980 SAU
        Abkommen zwischen der Regierung der Bundes-
        republik Deutschland und der Regierung des Kö-
        nigreichs Saudi-Arabien über Zusammenarbeit in
        der wissenschaftlichen Forschung und der tech-
        nologischen Entwicklung
        24.03.1982
        (Bek.
        21.05.1982
        1982 II 565)
        1982 II 565 Gültigkeits-
        dauer:
        30 Jahre,
        automatische
        Verlängerung
        um jeweils
        5 Jahre,
        Kündigungs-
        frist:
        6 Monate
        06.07.1981
        s. 24.01.2002
        USA-NRC
        Vereinbarung zwischen dem Bundesminister des
        Innern der Bundesrepublik Deutschland und der
        United States Nuclear Regulatory Commission
        über den Austausch technischer Informationen
        und über Zusammenarbeit in Fragen der nuklea-
        ren Sicherheit
        06.07.1981
        (Bek.
        10.08.1981
        1981 II 657)
        1981 II 658 USA 88 Gültigkeits-
        dauer:
        5 Jahre, auto-
        matische Ver-
        längerung.
        Kündigungs-
        frist
        6 Monate
        Datum des
        Abkommens
        (Unterzeich-
        nung)
        LKZ + Bezeichnung des Abkommens
        Für Deutsch-
        land
        in Kraft seit
        Bekannt-
        machung im
        Bundes-
        gesetzblatt
        AA-Archiv-
        Nr.
        Laufzeit u.
        Kündigung
        (A) )
        )(B)
        13854 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 119. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Juli 2011
        (C
        (D
        26.10.1981 AGY
        Abkommen zwischen der Regierung der Bundes-
        republik Deutschland und der Regierung der
        Arabischen Republik Ägypten über Zusammen-
        arbeit auf dem Gebiet der friedlichen Nutzung
        der Kernenergie
        15.03.1982
        (Bek. 1982 II
        567)
        1982 II 568 AGY 88 Gültigkeits-
        dauer:
        30 Jahre, au-
        tomatische
        Verlängerung
        um jeweils
        5 Jahre,
        Kündigungs-
        frist:
        6 Monate
        10.08.1982 CHE
        Vereinbarung vom 10.08.1982 über die gegensei-
        tige Unterrichtung beim Bau und Betrieb grenz-
        naher kerntechnischer Einrichtungen
        19.09.1983
        (Bek.
        14.11.1983
        1983 II 734)
        1983 II 734 SCZ 95
        UNTS-
        Reg.Nr.
        23205
        Jederzeitige
        Kündigung
        möglich, die
        1 Jahr nach
        Eingang bei
        dem anderen
        Vertragspart-
        ner wirksam
        wird
        10.10.1983
        s. 14.06.1978
        BRAS
        Bekanntmachung der Vereinbarung über die Ver-
        längerung der deutsch-brasilianischen Vereinba-
        rung über den Austausch technischer Informatio-
        nen und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der
        Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen
        27.07.1983
        (Bek.
        10.10.1983
        BGBl 1983
        II 685)
        1978 II 950
        1983 II 685
        Gültigkeits-
        dauer:
        5 Jahre, Ver-
        längerung im
        gegebenen-
        falls Einver-
        nehmen,
        Kündigungs-
        frist:
        6 Monate
        11.04.1986 KOR
        Abommen zwischen der Regierung der Bundes-
        republik Deutschland und der Regierung der Re-
        publik Korea über Zusammenarbeit bei der fried-
        lichen Nutzung der Kernenergie
        11.04.1986
        (Bek.
        05.06.1986
        1986 II 726)
        1986 II 726 KOR 84
        UNTS-
        Reg.Nr.
        25151
        22.07.1986 SOW
        Deutsch-sowjetisches Abkommen vom 22. Juli
        1986 über wissenschaftlich-technische Zusam-
        menarbeit
        07.07.1987
        gemäß
        Art. 10 in
        Verbindung
        mit Inkraft-
        setungsproto-
        koll vom
        07.07.1987
        (Bek.
        30.03.1988
        1988 II 394)
        Fortgeltung
        gemäß Alma-
        Ata-Deklara-
        tion vom
        21.12.1991
        (1992 II
        1016)
        1988 II 394
        22.04.1987 SOW
        Abkommen vom 22. April 1987 zwischen dem
        Bundesminister für Forschung und Technologie
        der Bundesrepublik Deutschland und dem Staats-
        komitee für die Nutzung der Atomenergie der
        Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über
        wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit bei
        der friedlichen Nutzung der Kernenergie
        07.07.1987
        (Bek.
        30.03.1988
        1988 II 394)
        Fortgeltung
        gemäß Alma-
        Ata-Deklara-
        tion vom
        21.12.1991
        (1992 II
        1016)
        1988 II 394
        Datum des
        Abkommens
        (Unterzeich-
        nung)
        LKZ + Bezeichnung des Abkommens
        Für Deutsch-
        land
        in Kraft seit
        Bekannt-
        machung im
        Bundes-
        gesetzblatt
        AA-Archiv-
        Nr.
        Laufzeit u.
        Kündigung
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 119. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Juli 2011 13855
        (A) )
        )(B)
        (C
        (D
        23.04.1987 SOW
        Abkommen vom 23. April 1987 zwischen dem
        Bundesminister für Jugend, Familie, Frauen und
        Gesundheit der Bundesrepublik Deutschland und
        dem Ministerium für Gesundheitswesen der
        Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über
        die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Gesund-
        heitswesens und der medizinischen Wissenschaft
        (wg. Tschernobyl-Folgen?)
        07.07.1987
        (Bek.
        30.03.1988
        1988 II 394)
        Fortgeltung
        gem. Alma-
        Ata-Deklara-
        tion vom
        21.12.1991
        (1992 II
        1016)
        1988 II 394,
        398
        04.05.1987 SOW
        Abkommen vom 23. April 1987 zwischen dem
        Bundesminister Ernährung, Landwirtschaft und
        Forsten der Bundesrepublik Deutschland und
        dem Staatskomitee für den agro-industriellen
        Komplex der Union der Sozialistischen Sowjet-
        republiken über die Zusammenarbeit im Bereich
        der Agrarforschung
        07.07.1987
        (Bek.
        30.03.1988
        1988 II 394)
        Fortgeltung
        gemäß Alma-
        Ata-Deklara-
        tion vom
        21.12.1991
        (1992 II
        1016)
        1988 II 394,
        403
        25.10.1988
        (s.
        13.06.1989)
        SOW
        Abkommen zwischen der Regierung der Bundes-
        republik Deutschland und der Regierung der So-
        zialistischen Sowjetrepubliken über die frühzei-
        tige Benachrichtigung bei einem nuklearen
        Unfall und den Informationsaustausch über
        Kernanlagen
        16.02.1989
        (Bek.
        21.02.1990)
        Fortgeltung
        gemäß Alma-
        Ata-Deklara-
        tion vom
        21.12.1991
        (1992 II
        1016)
        Für UKR au-
        ßer Kraft am
        05.11.1993 –
        1994 II 380
        1990 II 165
        10.05.1988 NOR
        Vereinbarung über Fragen gemeinsamen Interes-
        ses im Zusammenhang mit kerntechnischer Si-
        cherheit und Strahlenschutz
        30.08.1988
        (Bek.
        24.11.1988
        1988 II 1097)
        1988 II 1097
        UNTS-
        Reg.Nr.
        27019
        13.06.1989
        (s.
        25.10.1968)
        SOW
        In Bonn am 13. Juni 1989 durch gleichlautende
        Verbalnoten in Ausführung des Artikels 5 des
        Abkommens zwischen der Regierung der Bun-
        desrepublik Deutschland und der Regierung der
        Sozialistischen Sowjetrepubliken über die früh-
        zeitige Benachrichtigung bei einem nuklearen
        Unfall und den Informationsaustausch über
        Kernanlagen geschlossene Vereinbarung
        16.02.1989
        Fortgeltung
        gemäß Alma-
        Ata-Deklara-
        tion vom
        21.12.1991
        (1992 II
        1016)
        1990 II 165
        30.05.1990 Tschechische und Slowakische Föderative Repu-
        blik (ehem.)
        Abkommen vom 30.05.1990 zur Regelung von
        Fragen gemeinsamen Interesses im Zusammen-
        hang mit kerntechnischer Sicherheit und Strah-
        lenschutz
        02.08.1990
        Bek.
        17.08.1990)
        Fortgeltung:
        1993 II 762
        1990 II 1307
        25.09.1990 SWE
        Abkommen vom 25.09.1990 über die frühzeitige
        Benachrichtigung bei nuklearen Unfällen sowie
        über den Informations- und Erfahrungsaustausch
        bezüglich kerntechnischer Sicherheit und Strah-
        lenschutz
        05.12.1990
        (Bek.
        08.01.1991)
        1991 II 421
        Datum des
        Abkommens
        (Unterzeich-
        nung)
        LKZ + Bezeichnung des Abkommens
        Für Deutsch-
        land
        in Kraft seit
        Bekannt-
        machung im
        Bundes-
        gesetzblatt
        AA-Archiv-
        Nr.
        Laufzeit u.
        Kündigung
        (A) )
        )(B)
        13856 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 119. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Juli 2011
        (C
        (D
        26.09.1990 HUN
        Abkommen vom 26.09.1990 über Fragen des ge-
        meinsamen Interesses im Zusammenhang mit
        kerntechnischer Sicherheit und Strahlenschutz
        07.02.1991
        (Bek.
        24.07.1991)
        1991 II 889
        12.04.1992 CHN
        Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für
        Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit der
        Bundesrepublik Deutschland und dem Staatli-
        chen Amt für nukleare Sicherheit der Volksrepu-
        blik China zur Förderung der Zusammenarbeit
        auf dem Gebiet der Sicherheit kerntechnischer
        Einrichtungen und des Strahlenschutzes
        14.06.1993
        (Bek.
        14.07.1993
        1993 II 1266)
        1993 II 1266 CHN 105 Gültigkeits-
        dauer unbe-
        stimmt;
        Kündigungs-
        frist:
        6 Monate
        16.12.1992 RUS
        Abkommen zwischen der Regierung der Bundes-
        republik Deutschland und der Regierung der
        Russischen Föderation über Zusammenarbeit zur
        Gewährleistung der Sicherheit bei Beseitigung
        von Nuklearwaffen
        RUS 13
        16.12.1992 RUS
        Abkommen zwischen der Regierung der Bundes-
        republik Deutschland und der Regierung der
        Russischen Föderation über Hilfeleistung für die
        Russische Föderation bei der Eliminierung der
        von ihr zu reduzierenden nuklearen und chemi-
        schen Waffen
        22.10.1993
        (Bek:
        2003 II 815)
        Inkrafttreten
        gemäß Art. 8
        hängt ab vom
        Inkrafttreten
        des Abkom-
        mens vom
        16.12.1992
        über Sicher-
        heit bei der
        Beseitigung
        von Nuklear-
        waffen
        2003 II 815 RUS 14 Gültigkeits-
        dauer: 1 Jahr;
        automatische
        Verlängerung
        jeweils um
        ein weiteres
        Jahr, Kündi-
        gungsfrist:
        3 Monate
        16.12.1992 RUS
        Abkommen zwischen der Regierung der Bundes-
        republik Deutschland und der Regierung der
        Russischen Föderation über Zusammenarbeit zur
        Gewährleistung der Sicherheit bei der Beseiti-
        gung von Nuklearwaffen
        Inkrafttreten
        nach Vorlie-
        gen der letz-
        ten Unterrich-
        tung über
        Vorliegen der
        innerstaatli-
        chen Voraus-
        setzungen
        10.06.1993 UKR
        Abkommen vom 10.06.1993 über Fragen ge-
        meinsamen Interesses im Zusammenhang mit
        kerntechnischer Sicherheit und Strahlenschutz
        05.11.1993
        (Bek.
        01.02.1994)
        siehe Abkom-
        men RUS
        vom
        25.10.1988
        1994 II 380
        10.06.1993 UKR
        Abkommen vom 10.06.1993 über Zusammenar-
        beit bei der Lösung von Problemen der Eliminie-
        rung von Nuklearwaffen
        24.03.1994
        (Bek.
        11.07.1994)
        1994 II 1291
        01.07./03.08.
        1993
        AUT
        Vereinbarung über Fragen gemeinsamen Interes-
        ses im Zusammenhang mit kerntechnischer Si-
        cherheit und Strahlenschutz
        01.12.1994
        (Bek.
        16.05.1995)
        1995 II 482
        10.3.1994 WEI
        Memorandum of Understanding zur Förderung
        der Zusammenarbeit bei der Linderung der Fol-
        gen des Kernreaktorunfalls von Tschernobyl
        (Tschernobyl-Hilfe)
        Keine Rege-
        lung über
        Inkrafttreten
        und Gültig-
        keitsdauer
        WEI 6 Keine Rege-
        lung über
        Gültigkeits-
        dauer und
        Kündigung
        Datum des
        Abkommens
        (Unterzeich-
        nung)
        LKZ + Bezeichnung des Abkommens
        Für Deutsch-
        land
        in Kraft seit
        Bekannt-
        machung im
        Bundes-
        gesetzblatt
        AA-Archiv-
        Nr.
        Laufzeit u.
        Kündigung
        (A) )
        )(B)
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 119. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Juli 2011 13857
        (C
        (D
        15.03.1995 CHL
        Rahmenabkommen zwischen der Regierung der
        Bundesrepublik Deutschland und der Regierung
        der Republik Chile über Technische und Wissen-
        schaftliche Zusammenarbeit siehe Abkommen
        vom 28.08.1970
        21.08.1997
        (Bek.
        12.09.1997
        1997 II 1780)
        1997 II 1781 CHL 96
        s. CHL 51
        Gültigkeits-
        dauer:
        5 Jahre,
        Stillschwei-
        gende Verlän-
        gerung um
        jeweils 1 wei-
        teres Jahr,
        Kündigungs-
        frist:
        3 Monate,
        zuzüglich je-
        derzeitige
        Kündigungs-
        möglichkeit
        mit Frist von
        3 Monaten
        19.10.1995 USA
        Vereinbarung vom 13.12.1995 über Austausch
        und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Re-
        aktorsicherheitsforschung und -entwicklung
        13.12.1995
        (Bek.
        22.03.1996)
        1996 II 542
        (06.07.1981)
        19.10.1995
        Verlängerung
        24.01.2002
        bis
        19.10.2005
        USA-NRC
        Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium
        für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
        der Bundesrepublik Deutschland und der United
        States Nuclear Regulatory Commission über den
        Austausch von Informationen und über Zusam-
        menarbeit in Fragen der nuklearen Sicherheit
        19.10.1995
        (s.o.)
        (Bek.
        04.01.1996,
        1996 II 259)
        1996 II 259 Geltungs-
        dauer:
        5 Jahre, be-
        ginnend mit
        dem
        19.10.2002,
        Verlängerung
        nach schriftli-
        cher Verein-
        barung der
        Vertragspar-
        teien, Kündi-
        gungsfrist:
        6 Monate
        04.03.1997 IAEO
        Vereinbarung der Bundesrepublik Deutschland
        und der Internationalen Atomenergie-Organisa-
        tion (IAEO)
        über einen Beitrag zum Programm „Maßnahmen
        gegen den illegalen Handel mit Nuklearmaterial
        und andere radioaktive Stoffe“
        04.07.1997
        (Datum der
        Antwortnote
        der IAEO)
        IAEO 14 31.03.1998
        (Terminiertes
        Projektende)
        04.09.1997 BMU - RUS
        Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium
        für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
        und der Föderalen Aufsichtsbehörde der Russi-
        schen Föderation für kerntechnische Sicherheit
        und Strahlenschutz
        Über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der
        Aufsichtstätigkeit zur Gewährleistung des physi-
        schen Schutzes, der Regeln und Richtlinien für
        den physischen Schutz von Kernmaterial und
        kerntechnischen Anlagen
        04.09.1997
        15.12.1997 VN-GV
        Internationales Übereinkommen vom 15. De-
        zember 1997 zur Bekämpfung terroristischer
        Bombenanschläge
        05.10.2002
        (Bek.:
        05.10.2002
        2002 II 2506)
        Inkrafttreten
        des ÜK am
        30.Tag nach
        Hinterlegung
        der 22. Ratifi-
        kationsurkun-
        debeim GS
        der VN
        2002 II 2507 Kündigung
        jederzeit
        gegenüber
        VN-GS,
        Kündigung
        wird 1 Jahr
        danach wirk-
        sam
        Datum des
        Abkommens
        (Unterzeich-
        nung)
        LKZ + Bezeichnung des Abkommens
        Für Deutsch-
        land
        in Kraft seit
        Bekannt-
        machung im
        Bundes-
        gesetzblatt
        AA-Archiv-
        Nr.
        Laufzeit u.
        Kündigung
        13858 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 119. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Juli 2011
        (A) )
        )(B)
        (C
        (D
        18.02.1998 IAEO
        Vereinbarung der Bundesrepublik Deutschland
        und der Internationalen Atomenergie-Organisa-
        tion (IAEO) über einen überplanmäßigen Beitrag
        zum Programm „Maßnahmen gegen den illega-
        len Handel mit Nuklearmaterial und anderen ra-
        dioaktiven Stoffen“ der IAEO
        12.03.1998
        (Datum der
        Antwortnote
        der IAEO)
        IAEO 15 31.03.1999
        (Terminiertes
        Projektende)
        08.06.1998 RUS
        Abkommen zwischen der Regierung der Bundes-
        republik Deutschland und der Regierung der
        Russischen Föderation über nukleare Haftung im
        Zusammenhang mit Lieferungen aus der Bundes-
        republik Deutschland für Kernanlagen in der
        Russischen Föderation
        08.06.1998
        (Bek.
        23.06.1998)
        1998 II 2364 RUS 46
        08.06.1998 RUS
        Abkommen zwischen der Bundesrepublik
        Deutschland und der Regierung der Russischen
        Föderation über die Lieferung hochangereicher-
        ten Urans für den Forschungsreaktor München II
        08.06.1998
        Bek.
        04.02.1999)
        1999 II 138 RUS 48
        08.06.1998 RUS
        Deutsch-russisches Abkommen über nukleare
        Haftung im Zusammenhang mit Lieferungen aus
        der Bundesrepublik Deutschland für Kernanla-
        gen in der Russischen Föderation
        08.06.1998
        gemäß Art. 6,
        Abs. 1
        (Bek.
        23.06.1998)
        1998 II 2364 RUS 46
        06.01.1999 DEU (Forschungszentrum Jülich - FZJ) - USA
        (DoE)
        Contract No. DE-GI09-99SR18917
        Between the United States Department of Energy
        Savannah River Operations Office an Research
        Center Jülich, Germany
        Terms and Conditions for the Acceptance of
        Foreigen Research Reactor Spent Nuclear Fuel
        at the Savannah River Site
        Unterzeich-
        nungsdaten:
        DoE
        23.12.1998
        FZJ
        06.01.1999
        (Datum des
        Inkrafttre-
        tens)
        EURATOM-
        Supply
        Agency:
        25.01.1999
        Abkommen
        läuft am
        13.05.2009
        aus, voraus-
        gesetzt, dass
        alles autori-
        sierte Mate-
        rial bis
        13.05.2006
        aus dem Re-
        aktor entfernt
        wurde
        21.07.1999 TROIKA -USA - TAIWAN
        Vereinbarung vom 21.07.1999 in der Form des
        Notenwechsels zwischen den Regierungen der
        Bundesrepublik Deutschland, des Königsreichs
        der Niederlanden und des Vereinigten König-
        reichs (Troika) einerseits und der Regierung der
        Vereinigten Staaten von Amerika andererseits
        über die Zusammenarbeit bei der Anwendung
        von Nichtverbreitungszusicherungen auf
        schwach angereichertes Uran, das aus den
        Troika-Ländern zur Herstellung von Brenn-
        elementen in die USA geliefert und zur Verwen-
        dung der taiwanesischen Leichtwasser-Kern-
        reaktorprogramme an Taiwan weitergegeben
        wird.
        31.03.2000 1220
        24.02.2002
        s. 06.07.1981
        s. 19.10.1995
        USA-NRC
        Vereinbarung zwischen dem Bundesminister des
        Innern der Bundesrepublik Deutschland und der
        United States Nuclear Regulatory Commission
        über den Austausch technischer Informationen
        24.02.2002 USA 88 Gemäß Art. 1
        Verlängerung
        der Gültig-
        keit bis
        19.10.2005
        Datum des
        Abkommens
        (Unterzeich-
        nung)
        LKZ + Bezeichnung des Abkommens
        Für Deutsch-
        land
        in Kraft seit
        Bekannt-
        machung im
        Bundes-
        gesetzblatt
        AA-Archiv-
        Nr.
        Laufzeit u.
        Kündigung
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 119. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Juli 2011 13859
        (A) )
        )(B)
        für Wirtschaft und Arbeit der Bundesrepublik atum chiv erfasst 10 Jahre.
        (D
        Bek. = Bekanntmachung im BGBl.
        (Quelle: Fundstellennachweis BGBl. II, soweit Veröffentlichungen erfolgt sind)
        Deutschland und dem Ministerium der Russi-
        schen Föderation für Atomenergie über die Hil-
        feleistung bei der Eliminierung der von der Rus-
        sischen Föderation zu reduzierenden
        Atomwaffen durch Entsorgung der von den See-
        streitkräften Russlands außer Dienst gestellten
        Atom-Unterseeboote im Rahmen der Realisie-
        rung der Vereinbarungen über die Globale Part-
        nerschaft gegen die Verbreitung von Massenver-
        nichtungswaffen und -material
        der Unter-
        zeichnung.
        Inkrafttreten
        mit dem
        MNEPR-Ab-
        kommen
        (TMmultilate-
        rale Abkom-
        men)
        (Bek. 2003 II
        1661)
        (260204) Kündigungs-
        frist:
        6 Monate,
        im Falle des
        Außerkraff-
        tretens Kon-
        sultationen
        über Ab-
        schluss lau-
        fender Pro-
        jekte
        Anlage 31
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
        Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜND-
        NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/6386, Frage 35):
        Ist dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
        Reaktorsicherheit, Bundesministerium für Umwelt, Natur-
        schutz und Reaktorsicherheit, bekannt, wann genau im vierten
        Quartal 2011 der Erörterungstermin in Tschechien zu den
        Atomkraftwerksprojekten Temelin 3 und 4 stattfinden soll,
        bitte mit Angabe des Datums, und welche Verfahrensunterla-
        gen im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung für Teme-
        lin 3 und 4 soll es nach Kenntnis des BMU in deutscher Spra-
        che geben?
        Derzeit ist vonseiten der tschechischen Behörden
        noch kein Erörterungstermin für die Kernkraftwerkspro-
        jekte Temelin 3 und 4 festgelegt.
        Die an dem grenzüberschreitenden Umweltverträg-
        lichkeitsverfahren unmittelbar beteiligten Bundesländer
        Bayern und Sachsen haben die Verfahrensunterlagen
        erhalten. Die zuständigen Länderbehörden haben die Ver-
        fahrensunterlagen auch auf ihren Internetseiten veröffent-
        licht. Ein UVP-Abschlussbericht wird im Zusammen-
        hang mit dem noch ausstehenden Erörterungstermin
        angefertigt werden.
        Anlage 32
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage
        des Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Drucksa-
        che 17/6386, Frage 36):
        Zu welchen Ergebnissen – insbesondere unter finanziellen
        Aspekten – hat die Sitzung des ITER-Aufsichtsrates am
        14. und 15. Juni 2011 in Aomori, Japan, im Hinblick auf die
        Erbringung sowohl des finanziellen als auch des Sachleis-
        tungsbeitrags durch Japan geführt, und welche Auswirkungen
        hätte der diese Woche von der Europäischen Kommission
        vorgelegte Vorschlag für einen mehrjährigen Finanzrahmen,
        MFR, für die Jahre 2014 bis 2020, der die Finanzierung von
        ITER in einem Umfang von rund 2,7 Milliarden Euro explizit
        außerhalb des MFR stellt, konkret für den Bundeshaushalt?
        Ergebnisse zur Erbringung finanzieller und Sachleis-
        tungsbeiträge Japans sind aus der 8. Sitzung des ITER
        Council, Aufsichtsrat, in Aomori, Japan, nicht bekannt
        09.05.2003 RUS
        Abkommen zwischen dem Bundesministerium
        für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
        der Bundesrepublik Deutschland und dem Föde-
        ralen Dienst für die Aufsicht über Atom- und
        Strahlensicherheit der Russischen Föderation
        über Zusammenarbeit, Informations- und Erfah-
        rungsaustausch auf dem Gebiet der Genehmi-
        gung, der Aufsicht und Begutachtung der nuklea-
        ren Sicherheit und des Strahlenschutzes
        0
        06.10.2003 RUS (AA-RUS-VM)
        Abkommen zwischen dem Auswärtigen Amt der
        Bundesrepublik Deutschland und dem Ministe-
        rium der Verteidigung der Russischen Föderation
        über die Zusammenarbeit bei der Gewährleistung
        des physischen Schutzes von Nuklearmaterial
        und zu entsorgenden Nuklearwaffen
        0
        (
        1
        v
        0
        09.10.2003 RUS
        Abkommen zwischen dem Bundesministerium
        V
        A
        Datum des
        Abkommens
        (Unterzeich-
        nung)
        LKZ + Bezeichnung des Abkommens
        F
        (C
        9.05.2003 RUS 65 Gültigkeit:
        5 Jahre, Ver-
        längerung au-
        tomatisch um
        5 Jahre, Kün-
        digungsfrist:
        3 Monate
        (Art. 9)
        6.10.2003
        Bek. 2003 II
        917
        om
        7.11.2003)
        2003 II 1918 Außerkraft-
        treten mit
        dem Rahmen-
        abkommen
        TMMNEPR,
        ansonsten
        6 Monate
        nach Ein-
        gang der
        Kündigungs-
        mitteilung
        orläufige
        nwendung
        2003 II 1662 Noch nicht
        im AA-Ar-
        Gültigkeits-
        dauer:
        ür Deutsch-
        land
        in Kraft seit
        Bekannt-
        machung im
        Bundes-
        gesetzblatt
        AA-Archiv-
        Nr.
        Laufzeit u.
        Kündigung
        mit D
        13860 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 119. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Juli 2011
        (A) )
        )(B)
        geworden. Der Council begrüßte den Fortschritt des
        ITER-Projektes. Er befasste sich mit der Frage der Aus-
        wirkungen der Erdbebenkatastrophe in Japan auf das
        Projekt, einschließlich möglicher Verzögerungen.
        Die Bundesregierung ist beim ITER Council nicht be-
        teiligt und stützt ihrer Kenntnisse diesbezüglich auf Be-
        richte der Europäischen Kommission, Pressemitteilun-
        gen der ITER-Organisation sowie sonstige frei
        verfügbare Medien. Sie hat in der Sitzung des Wett-
        bewerbsfähigkeitsrates der Europäischen Union am
        31. Mai 2011 gefordert, den Fokus auf die Frage der
        Kostenbegrenzung bei ITER zu legen. Ebenso müssten
        die Auswirkungen der Ereignisse in Japan auf das Pro-
        jekt gründlich untersucht werden.
        Die EU-Kommission hat am 29. Juni 2011 einen Vor-
        schlag für den nächsten MFR der EU ab 2014 vorgelegt.
        Hierzu wird die Bundesregierung bis Ende September
        2011 eine umfassende Stellungnahme erarbeiten. Diese
        wird auch eine Bewertung der vorgeschlagenen Finan-
        zierung des Fusionsreaktors ITER beinhalten. Eine par-
        tielle Stellungnahme zu ITER zum jetzigen Zeitpunkt
        wäre verfrüht. Die Bundesregierung hat stets betont,
        dass ITER als Projekt in europäischer Verantwortung
        grundsätzlich aus dem EU-Haushalt getragen werden
        muss.
        Anlage 33
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Fragen
        des Abgeordneten Oliver Kaczmarek (SPD) (Drucksa-
        che 17/6386, Fragen 37 und 38):
        Wie sind die aktuellen Planungen, Zeitpläne und Zielset-
        zungen für die Umsetzung des von der Bundesministerin für
        Bildung und Forschung, Dr. Annette Schavan, im Februar
        2011 angekündigten Grundbildungspaktes für Alphabetisie-
        rung?
        Mit welchen von der Bundesministerin für Bildung und
        Forschung, Dr. Annette Schavan, genannten potenziellen
        Grundbildungspaktpartnern (den Kammern, den Volkshoch-
        schulverbänden, den Gewerkschaften, den Ländern und den
        Akteuren der Zivilgesellschaft) wurden bereits Gespräche ge-
        führt, und was sind die Ergebnisse?
        Zu Frage 37:
        Frau Bundesministerin Dr. Annette Schavan und der
        Präsident der Kultusministerkonferenz, KMK, Dr. Bernd
        Althusmann, haben nach der Vorstellung der „Leo. – Le-
        vel-One“-Studie einen gemeinsamen Grundbildungspakt
        von Bund und Ländern als ein breites gesellschaftliches
        Bündnis vorgeschlagen, dessen Zielsetzung in den Gre-
        mien der KMK am 9./10. Juni 2011 von allen Ländern
        bestätigt wurde. Das gemeinsame Ziel ist die Verringe-
        rung des funktionalen Analphabetismus in Deutschland
        durch eine nationale Anstrengung. Menschen, die nicht
        oder nur unzureichend lesen, schreiben und rechnen
        können, sollen zur besseren sozialen, politischen und
        ökonomischen Teilhabe befähigt werden. Durch den
        Grundbildungspakt soll den Betroffenen die aktive Parti-
        zipation am Arbeitsmarkt und der Zugang zu anspruchs-
        v
        w
        s
        G
        Z
        b
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        A
        k
        a
        (C
        (D
        olleren Tätigkeiten eröffnet und nachhaltig gesichert
        erden.
        Derzeit findet zwischen Bund und Ländern die Ab-
        timmung von Eckpunkten für die Ausgestaltung des
        rundbildungspaktes sowie Terminabstimmungen statt.
        u Frage 38:
        Im Rahmen des BMBF-Förderschwerpunktes „Alpha-
        etisierung/Grundbildung“ pflegt das Bundesministe-
        um für Bildung und Forschung seit langem den Aus-
        usch mit den Akteuren, die für die Verbesserung der
        ituation von funktionalen Analphabeten wichtig sind.
        eren Hinweise sind in die konzeptionellen Überlegun-
        en der oben genannten Eckpunkte eingeflossen. Von den
        orgesehenen Grundbildungspakt-Partnern, unter ande-
        m Sozialpartner, Kammern, Volkshochschulverband,
        irchen, wurde durchweg großes Interesse und die Be-
        itschaft signalisiert, sich in den Grundbildungspakt ein-
        ringen zu wollen.
        nlage 34
        Antwort
        er Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage der
        bgeordneten Karin Roth (Esslingen) (SPD) (Drucksa-
        he 17/6386, Frage 39):
        Wird die Bundesregierung die von der Bundeskanzlerin
        Dr. Angela Merkel mehrfach zugesagten Zahlungen an den
        Globalen Fonds zur Bekämpfung von HIV/Aids, Tuberkulose
        und Malaria, GFATM, umgehend wieder aufnehmen, nach-
        dem die Ergebnisse des Zwischenberichts der unabhängigen
        Kommission zur Überprüfung der Sicherheitsmaßnahmen ge-
        gen Korruption und Veruntreuung beim GFATM am 1. Juli
        2011, wie von der Bundesregierung gefordert, vorliegen, und
        wenn sie die Zahlungen weiter verzögert, was sind die Gründe
        hierfür?
        Die Bundesregierung begrüßt den Zwischenbericht
        er unabhängigen Kommission zu den Mittelfehlver-
        endungen beim GFATM. Der Zwischenbericht enthält
        aturgemäß noch keine abschließenden Ergebnisse. Klar
        t aber: Korruption tötet, denn veruntreute Gelder ste-
        en nicht zur Behandlung kranker Menschen zur Verfü-
        ung. Die bereits vorliegenden Ergebnisse zeigen aber
        anz klar: Es war richtig und gut, dass das BMZ die Be-
        fung einer unabhängigen Kommission gefordert und
        re Arbeit dann mit Nachdruck unterstützt und vorange-
        ieben hat.
        Die unabhängige Expertenkommission berichtet unter
        nderem, dass erheblicher und dringender Reformbedarf
        eim GFATM besteht. Das unabhängige Expertenpanel
        ieht insbesondere die Notwendigkeit für bessere Re-
        henschaftslegung und Potenzial für eine Steigerung in
        er Effektivität der Arbeit des GFATM. Dabei wird ins-
        esondere die künftige Nutzung von länderspezifischen,
        ach Korruptionsrisiko differenzierten Umsetzungswe-
        en entscheidend sein. Die Kommission wird mit ihrem
        bschlussbericht, der für Ende September erwartet wird,
        onkrete Empfehlungen zu Veränderungen beim GFATM
        ussprechen.
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 119. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Juli 2011 13861
        (A) )
        )(B)
        Um noch vor Vorlage des Abschlussberichtes des Pa-
        nels den Menschen, die dringender Unterstützung bedür-
        fen, deutsche Hilfe anbieten zu können, hat Herr Bun-
        desminister Dirk Niebel entschieden, die Hälfte der für
        2011 vorgesehenen deutschen Mittel, also 100 Millionen
        Euro, für die Umsetzung durch den Fonds freizugeben.
        Die Freigabe dieses ersten Teils erfolgt unter der Bedin-
        gung, dass die von der Bundesrepublik Deutschland ge-
        zahlten Gelder nur in Ländern verwendet werden, in de-
        nen der GFATM in erster Linie international tätige
        Umsetzungsorganisationen wie beispielsweise das Ent-
        wicklungsprogramm der Vereinten Nationen oder die
        Deutsche Gesellschaft für internationale Zusammenar-
        beit, GIZ, mit der Umsetzung als sogenannter Haupt-
        empfänger, Principal Recipient, beauftragt. Nur so kön-
        nen wir verhindern, dass aufgrund von Korruption und
        Fehlverwendungen Menschen nicht behandelt werden
        können. Eine Entscheidung über die Freigabe der zwei-
        ten Hälfte der Mittel des Jahres 2011 und über die Mittel
        für das Jahr 2012 wird nach Vorlage des Abschlussbe-
        richtes und einer klaren zeitlichen Umsetzungsperspek-
        tive seiner Empfehlungen zu treffen sein.
        Anlage 35
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Fra-
        gen der Abgeordneten Christine Scheel (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/6386, Fragen 40 und 41):
        Beabsichtigt die Bundesregierung, wie im Interview des
        Bundesministers für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp
        Rösler, in der WirtschaftsWoche angekündigt (vergleiche
        Nr. 23 vom 6. Juni 2011, Seite 32), noch in dieser Legislatur-
        periode die Mitarbeiterkapitalbeteiligung auszubauen und den
        Freibetrag zur Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung
        anzuheben?
        Wird die Bundesregierung bewährte Konzepte aus dem
        Ausland, wie beispielsweise den ESOP, Employee Stock
        Ownership Plan, in die angekündigte Reform zur Mitarbeiter-
        kapitalbeteiligung einbeziehen, und inwiefern sollen Forderun-
        gen aus dem Initiativbericht (Initiativstellungnahme zum Thema
        „Finanzielle Mitarbeiterbeteiligung in Europa“, SOC/371) des
        Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses, EWSA, in
        die Überlegungen zur Weiterentwicklung der Mitarbeiterkapi-
        talbeteiligung berücksichtigt werden?
        Zu Frage 40:
        Vor dem Hintergrund der in den Jahren 2009 und 2010
        vorgenommenen gesetzlichen Änderungen, namentlich
        des Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetzes vom 7. März
        2009, prüft die Bundesregierung, wie die Akzeptanz der
        Mitarbeiterkapitalbeteiligung in Deutschland weiter aus-
        gebaut werden kann.
        Das Ziel, die Mitarbeiterkapitalbeteiligung auszu-
        bauen, kann auf verschiedenen Wegen erreicht werden;
        diese werden derzeit geprüft.
        Zu Frage 41:
        Die Bundesregierung wird Konzepte, die sich in an-
        deren Ländern bewährt haben, in ihre Überlegungen zur
        Optimierung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung in Deutsch-
        land einbeziehen und dabei auch die teilweise unterschied-
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        chen rechtlichen, politischen und gesellschaftlichen Rah-
        enbedingungen anderer Staaten berücksichtigen. Die
        undesregierung begrüßt grundsätzlich auch Maßnah-
        en auf europäischer Ebene, die das Thema Mitarbeiter-
        apitalbeteiligung ins öffentliche Bewusstsein rücken
        nd alle Beteiligten ermutigen, sich mit der Mitarbeiter-
        apitalbeteiligung und deren Vorteilen näher zu beschäf-
        gen.
        nlage 36
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die
        rage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜND-
        IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/6386, Frage 42):
        Wie bewertet die Bundesregierung die aktuellen Probleme
        bei den Steinkohlekraftwerksneubauten mit dem Stahltyp T24,
        und sieht sie aufgrund dieser offensichtlichen Probleme die
        Notwendigkeit, im angekündigten Förderprogramm für fos-
        sile Kraftwerksneubauten den Bau von Gaskraftwerken zu
        präferieren?
        Bei den aktuellen Problemen bei den Neubauten von
        teinkohlekraftwerken handelt es sich um Materialpro-
        leme, für die der Anlagenbau zuständig ist. Die Bun-
        esregierung nimmt hierzu keine Bewertung vor. Ähnli-
        he Probleme können auch bei anderen Kraftwerkstypen
        uftreten. Eine Festlegung von Förderprogrammen we-
        en derartiger Probleme auf einen bestimmten Kraft-
        erkstyp wäre deshalb nicht sinnvoll bzw. zielführend.
        nlage 37
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Fra-
        en der Abgeordneten Ingrid Nestle (BÜNDNIS 90/DIE
        RÜNEN) (Drucksache 17/6386, Fragen 43 und 44):
        Welche Untersuchungen liegen der Aussage zugrunde,
        dass „bis zum Jahr 2020 ein weiterer Zubau von bis zu 10 Gi-
        gawatt gesicherter Kraftwerkskapazität notwendig“ ist, Ant-
        wort auf meine mündliche Frage 61, Plenarprotokoll 17/116
        am 29. Juni 2011, und soll die geplante Kraftwerksförderung
        auf bestimmte Technologien beschränkt bzw. grundsätzlich
        mit Forderungen verknüpft werden?
        Soll der Standort – und damit die Auswirkungen auf Ver-
        sorgungssicherheit, Netzstabilität und Netzausbaubedarf – eines
        neuen Kraftwerks für die Förderung keine Rolle spielen, da
        der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp
        Rösler, unkonditioniert eine Bezuschussung von neuen Kraft-
        werken mit bis zu 15 Prozent der Investitionskosten, siehe
        Meldung energate Messenger vom 30. Juni 2011, angekün-
        digt hat, und sollte dies der Fall sein, ist die Bundesregierung
        der Meinung, dass der Standort von Kraftwerken keine Aus-
        wirkungen auf die Versorgungssicherheit, Netzstabilität und
        den Netzausbaubedarf hat?
        u Frage 43:
        Die Bundesregierung strebt mit ihren energiepoliti-
        chen Beschlüssen vom 6. Juni 2011 die Steigerung des
        nteils der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien
        m Bruttostromverbrauch in Deutschland von 17 Pro-
        ent auf 35 Prozent bis 2020 an. Aufgrund der ange-
        trebten Abschaltung aller Kernkraftwerke bis Ende des
        ahres 2022 sowie der Außerbetriebnahme weiterer alter
        13862 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 119. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Juli 2011
        (A) )
        )(B)
        dargebotsunabhängiger Erzeugungskapazitäten in den
        nächsten Jahren werden für die Integration dieses zuneh-
        menden Anteils erneuerbarer Energien in das Netz aus
        Gründen der Versorgungssicherheit und Netzstabilität
        flexible konventionelle Kraftwerke zum Ausgleich der
        Schwankungen benötigt. Nach Ansicht der Bundesregie-
        rung ist hierfür eine schnelle Fertigstellung der derzeit
        im Bau befindlichen Gas- und Kohlekraftwerke und bis
        zum Jahr 2020 ein weiterer Zubau von bis zu 10 GW ge-
        sicherte Kraftwerksleistung notwendig.
        Zur Unterstützung des Aufbaus dieser Kapazitäten
        wird die Bundesregierung für die Jahre 2013 bis 2016
        ein Kraftwerksförderprogramm auflegen, welches die
        von der Europäischen Kommission in ihrer Erklärung
        zum Energie- und Klimapaket 2008 skizzierte beihilfe-
        rechtliche Möglichkeit nutzen soll. Demnach soll in den
        Jahren 2013 bis 2016 der erforderliche Neubau hocheffi-
        zienter, flexibler und CCS-fähiger fossiler Kraftwerke,
        vorrangig mit Kraft-Wärme-Kopplung, mit 5 Prozent
        der jährlichen Ausgaben des Energie- und Klimafonds
        gefördert werden. Zu diesen fossilen Kraftwerken gehö-
        ren auch Gaskraftwerke. Der Energie- und Klimafonds
        wird aus Mitteln des Emissionshandels gespeist. Durch
        das Kraftwerksförderprogramm sollen nur Betreiber mit
        einem Anteil von weniger als 5 Prozent an den deut-
        schen Erzeugungskapazitäten gefördert werden. Nach
        Ansicht der Bundesregierung soll das Programm grund-
        sätzlich Anreize für Investitionen in jede Art konventio-
        neller Erzeugungsanlagen ab einer gewissen Größe bie-
        ten, welche geeignet ist, einen signifikanten Beitrag zum
        Ausgleich der Schwankungen der Einspeisung erneuer-
        barer Energien in das Netz zu leisten. Die konkrete Aus-
        gestaltung des Kraftwerksförderprogramms wird im
        Übrigen zu einem großen Teil von weiteren EU-beihilfe-
        rechtlichen Vorgaben abhängen, welche die Europäische
        Kommission bis spätestens Anfang 2012 in Aussicht ge-
        stellt hat. Die Bundesregierung wird das deutsche För-
        derprogramm parallel zu den Verhandlungen auf EU-
        Ebene vorbereiten.
        Zu Frage 44:
        Nähere, mit der Förderung verbundene Konditionen
        ergeben sich bereits jetzt aus dem Energiekonzept der
        Bundesregierung vom September 2010 sowie den ener-
        giepolitischen Beschlüssen vom 6. Juni 2011, siehe Ant-
        wort auf Frage 43.
        Die konkrete Ausgestaltung des Kraftwerksförderpro-
        gramms wird im Übrigen zu einem großen Teil von den
        weiteren EU-beihilferechtlichen Vorgaben abhängen.
        Die Bundesregierung wird das deutsche Förderpro-
        gramm parallel zu den Verhandlungen auf EU-Ebene
        vorbereiten. Ob und inwieweit der Standort eines neuen
        Kraftwerkes dabei eine Rolle spielt, wird im Rahmen
        dieses Prozesses entschieden.
        Anlage 38
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die
        Frage des Abgeordneten Günter Gloser (SPD) (Druck-
        sache 17/6386, Frage 45):
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        Wie hoch ist der Anteil syrischen Rohöls an den deutschen
        Rohölimporten, und welche Staaten sind neben Deutschland
        die fünf wichtigsten Hauptabnehmer für syrisches Rohöl?
        Im Jahr 2010 betrug der Anteil syrischen Rohöls an
        en deutschen Rohölimporten 2,9 Prozent. Vergleiche
        Rohöleinfuhr nach Herkunftsgebieten“ unter http://
        ww.bmwi.de/BMWi/Navigation/Energie/Statistik-und-
        rognosen/Energiedaten/energietraeger.html.
        Im Jahr 2009 waren nach Deutschland unter den
        ECD-Ländern Italien, Frankreich, Spanien, die Nieder-
        nde und Österreich die Hauptabnehmer für syrisches
        ohöl, Quelle: Datenbank der Internationalen Energie-
        gentur, 2011, Oil Information, OECD Imports. Anga-
        en zu den Rohölimporten von Nicht-OECD-Ländern
        us Syrien liegen nicht vor.
        nlage 39
        Antwort
        er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Ab-
        eordneten Günter Gloser (SPD) (Drucksache 17/6386,
        rage 46):
        Gibt es Überlegungen innerhalb der Bundesregierung, die
        von der EU beschlossenen Sanktionsmaßnahmen auch auf ein
        Importverbot für syrisches Rohöl in die EU auszuweiten, um
        den wirtschaftlichen Druck auf das Regime in Damaskus an-
        gesichts der fortwährenden Unterdrückung der Opposition zu
        erhöhen bzw. einen nationalen Importstopp zu verhängen,
        falls es innerhalb der EU keine diesbezügliche Verständigung
        geben sollte?
        Die Bundesregierung befürwortet zielgerichtete
        anktionen gegen die Arabische Republik Syrien mit
        em Ziel, eine umgehende Einstellung der Unterdrü-
        kung der Opposition zu erreichen.
        Sie hat an den drei Sanktionsrunden der EU aktiv
        itgewirkt. Die Bundesregierung prüft derzeit Optionen
        r die Verhängung weiterer Sanktionen. Sie schließt
        ierbei keine Sanktionsoption aus, die zielgerichtet ist.
        ie Überlegungen hierüber sind im Kreis der EU-Part-
        er allerdings noch nicht abgeschlossen.
        Bei allen Maßnahmen steht der Schutz und das Wohl-
        rgehen der Zivilbevölkerung im Vordergrund.
        Ein nationaler Importstopp ist aus kompetenzrechtli-
        hen Gründen nicht möglich.
        nlage 40
        Antwort
        er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
        bgeordneten Dr. Rolf Mützenich (SPD) (Drucksache
        7/6386, Frage 47):
        Welche politischen Initiativen plant die Bundesregierung
        im Rahmen der Europäischen Union und im Rahmen der Ver-
        einten Nationen für die Zeit nach der Entstehung des neuen
        Staates Südsudan, und welche Konsequenzen ergeben sich
        aus der Existenz des neuen Staates für notwendige Verände-
        rungen des langfristigen Engagements der Bundesregierung
        beim Aufbau von afrikanischen Integrations- und Sicherheits-
        strukturen?
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 119. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Juli 2011 13863
        (A) )
        )(B)
        Die Bundesregierung engagiert sich stark für die Ko-
        ordinierung der gemeinsamen EU-Entwicklungspolitik
        gegenüber dem Südsudan. Die EU und ihre Mitglied-
        staaten erarbeiten gegenwärtig eine gemeinsame Ent-
        wicklungsstrategie, die die Beiträge der EU und ihrer
        Mitgliedstaaten beim Staatsaufbau im Südsudan bündeln
        und untereinander abstimmen soll. Mit ihrer Fertigstel-
        lung ist Ende November 2011 zu rechnen.
        Im Rahmen der Vereinten Nationen plant die Bundes-
        regierung, den Einsatz bei den VN-Missionen im Sudan,
        insbesondere im Südsudan, fortzusetzen.
        Das langfristige Engagement der Bundesregierung
        beim Aufbau afrikanischer Integrations- und Sicher-
        heitsstrukturen wird der Tatsache Rechnung tragen, dass
        mit dem Entstehen des neuen Staates Südsudan ein wei-
        terer Regionalpartner hinzugetreten ist. Der Entste-
        hungsprozess des Südsudan steht seit längerem schon im
        Mittelpunkt der Arbeit der Sicherheitsstrukturen der
        Afrikanischen Union, AU. Die AU stellt mit dem „Afri-
        can Union High Implementation Panel“, AUHIP, eine
        entscheidende Vermittlungsinstanz für die Lösung der
        Konflikte im Sudan.
        Die Ex-Präsidenten Thabo Mbeki, Südafrika,
        Abubakar, Nigeria, und Buyoya, Mali, haben einen we-
        sentlichen Dienst bei der Sicherung der friedlichen Ab-
        spaltung des Südsudans geleistet. Die Bundesregierung
        hat die AU und das AUHIP in diesem Zusammenhang
        aktiv mit Expertenentsendungen, Beratungsmaßnahmen
        und politisch unterstützt. Projekte dieser Art wird die
        Bundesregierung auch in Zukunft durchführen.
        Die Republik Südsudan hat im Übrigen bereits einen
        Aufnahmeantrag für eine Mitgliedschaft in der Afrikani-
        schen Union, AU, gestellt. Sie will auch so schnell wie
        möglich Mitglied der Ostafrikanischen Gemeinschaft,
        EAC, und der Zwischenstaatlichen Behörde für Ent-
        wicklung, IGAD, werden.
        Die Unterstützung der Bundesregierung und der EU
        für die AU, EAC und IGAD hat dies bereits berücksich-
        tigt. Entsprechende Beratungsmaßnahmen der südsuda-
        nesischen Seite und der AU, EAC und IGAD sind be-
        reits eingeleitet, auch im Rahmen der Koordination der
        Entwicklungszusammenarbeit für den Staatsaufbau im
        Südsudan.
        Anlage 41
        Antwort
        der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
        Abgeordneten Dr. Rolf Mützenich (SPD) (Drucksache
        17/6386, Frage 48):
        Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus ih-
        rer im Afrika-Konzept getroffenen Feststellung, wonach die
        Afrikanische Union und ihre Regionalorganisationen beim
        Aufbau einer Friedens- und Sicherheitsarchitektur weiter auf
        Unterstützung von außen angewiesen sind, für die Bereit-
        schaft der Bundesrepublik Deutschland, ziviles Personal und
        sogenannte Blauhelme für die Sicherung von Frieden in
        Afrika zur Verfügung zu stellen?
        Die Bundesregierung reagiert auf die anhaltende Not-
        wendigkeit zur Unterstützung der Afrikanischen Union,
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        U, und der Regionalorganisationen, die gemeinsam die
        frikanische Friedens- und Sicherheitsarchitektur, APSA,
        ilden, in erster Linie durch umfassende Unterstützungs-
        aßnahmen afrikanischer Ansätze. Dieses Engagement
        t langfristig angelegt und umfasst zunehmend auch die
        ekrutierung zivilen afrikanischen Personals für Ein-
        ätze innerhalb der APSA.
        Die EU ist der wichtigste Geber für die APSA. Insge-
        amt wurden über die 2004 eingerichtete Afrikanische
        riedensfazilität, APF, bis Frühjahr 2011 740 Millionen
        uro zur Unterstützung von Missionen, Kapazitätsauf-
        au und Vermittlungsbemühungen zur Verfügung ge-
        tellt. Für die kommenden drei Jahre wurden bereits wei-
        re 300 Millionen Euro bewilligt.
        Das Volumen bilateraler deutscher Unterstützung für
        ie AU beläuft sich auf 100 Millionen Euro, 2009 bis
        012, davon rund die Hälfte für Frieden und Sicherheit.
        Darüber hinaus ist die Bundesregierung weiterhin an
        issionen der Vereinten Nationen in Afrika, UNMIS,
        NAMID und UNMIL, mit zivilem Personal, Polizisten
        nd Soldaten beteiligt.
        Eine Beteiligung an der Folgemission UNMISS ist
        eplant. Die polizeiliche Beteiligung wurde am 6. Juli
        011 vom Bundeskabinett beschlossen, der Antrag auf
        ilitärische Beteiligung wurde dem Deutschen Bundes-
        g zugeleitet.
        Zudem leistet die Bundesregierung durch ihre hohen
        inanzbeiträge im VN-Rahmen einen wesentlichen Bei-
        ag zum VN-Engagement in Afrika. Sie unterstützt wei-
        rhin die Friedensmission der Afrikanischen Union in
        omalia, AMISOM, und die Mission der Vereinten
        ationen und der Afrikanischen Union in Darfur,
        NAMID.
        Die Bundesregierung beteiligt sich außerdem mit Per-
        onal und Finanzmitteln an der Antipiraterieoperation
        U NAVFOR Somalia – Operation Atalanta sowie an
        er EU-Polizeimission bzw. der Mission zur Unterstüt-
        ung der Sicherheitssektor Reform in der Demokrati-
        chen Republik Kongo, EUPOL/EUSEC RD Congo, fer-
        er an der Europäischen Trainingsmission Somalia,
        UTM Somalia.
        nlage 42
        Antwort
        er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der
        bgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck-
        ache 17/6386, Frage 49):
        Welche Gründe kann die Bundesregierung dafür nennen,
        dass sie trotz bis dahin geäußerter Bedenken am 29. Juni 2011
        im Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten der
        EU ihren Widerstand gegen eine Verlängerung des EU-Fi-
        schereiabkommens mit Marokko aufgegeben hat, obwohl dies
        nach Auffassung unter anderem der UN und des Juristischen
        Dienstes des Europäischen Parlaments völkerrechtswidrig ist,
        da es unter anderem auch die Gebiete der völkerrechtswidrig
        von Marokko besetzten Westsahara umfasst, ohne die dortige
        Bevölkerung angemessen zu beteiligen, und worin besteht
        – jenseits der Zementierung der marokkanischen Ansprüche
        auf die Westsahara – der konkrete Mehrwert des EU-Fische-
        reiabkommens für die saharauische Bevölkerung in der völ-
        kerrechtswidrig besetzten Westsahara?
        13864 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 119. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Juli 2011
        (A) )
        )(B)
        Die Zustimmung zur Verlängerung des Protokolls
        zum Fischereiabkommen zwischen der EU und dem Kö-
        nigreich Marokko um ein Jahr erfolgte auf Grundlage
        der Analyse der Dienststellen der Europäischen Kom-
        mission bezüglich der von der marokkanischen Regie-
        rung übersandten Unterlagen zur Verwendung der Mittel
        aus dem Fischereiabkommen.
        Aus der regionalen Aufschlüsselung der Rückflüsse
        wird deutlich, dass ein beträchtlicher Teil davon für
        Maßnahmen zugunsten der Modernisierung des Fische-
        reisektors in der Westsahara eingesetzt wurde und damit
        der Bevölkerung der Westsahara zugutekommt. Weitere
        Maßnahmen sind geplant.
        Deutschland hat die Kommission zudem in einer, ge-
        meinsam mit Irland und Slowenien abgegebenen, Erklä-
        rung aufgefordert, den Rat regelmäßig und umfassend
        über die Rückflüsse aus dem Abkommen an die Bevöl-
        kerung der Westsahara zu informieren; dies hatte die
        Bundesregierung auch bereits in einer Protokollerklä-
        rung vom 21. Februar 2011 gefordert.
        Mit Blick darauf wurde die neue Bestimmung im Pro-
        tokoll über die Berichtspflicht zur regionalen Verteilung
        der Mittel als ein wichtiger Schritt begrüßt. Damit wird
        Marokko verpflichtet, einen schriftlichen Bericht über
        Art und Verwendung dieser Mittel zu übermitteln, insbe-
        sondere was die erwarteten wirtschaftlichen und sozialen
        Vorteile und ihre geografische Verteilung betrifft.
        Das Fischereiabkommen enthält keine Definition des
        Rechtsstatus der Meeresgewässer der Westsahara. Der
        Status wird somit nicht präjudiziert.
        Anlage 43
        Antwort
        der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der
        Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
        NEN) (Drucksache 17/6386, Frage 50):
        Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über Waf-
        fenlieferungen Frankreichs an die oppositionellen Kräfte
        Libyens, und was beabsichtigt sie zu unternehmen, um in die-
        sem Zusammenhang den Verstoß Frankreichs gegen gültige
        Embargos der Vereinten Nationen und der Europäischen
        Union aufzuarbeiten?
        Der Bundesregierung liegen derzeit keine Details zu
        den von der französischen Regierung bestätigten Waf-
        fenlieferungen an die libysche Opposition vor. Der fran-
        zösische Außenminister Alain Juppé erläuterte am ver-
        gangenen Freitag, dem 1. Juli 2011, in Moskau, dass die
        Lieferung im vollen Einklang mit Abs. 4 der Sicherheits-
        ratsresolution der Vereinten Nationen Nr. 1973 (2011)
        stehe: Dieser Abs. 4 sehe als Ausnahme zu der bereits
        erwähnten Embargobestimmung von Abs. 9 der VN-Si-
        cherheitsratsresolution 1970 (2011) die Nutzung aller
        Mittel vor, um die Zivilbevölkerung zum Selbstschutz zu
        unterstützen.
        Sanktionsregime der Vereinten Nationen regulieren
        das Verbot bzw. die Beschränkung von Waffenlieferun-
        gen, wobei der Sicherheitsrat für jedes Regime einen
        eigenen Sanktionsausschuss unter Vorsitz eines Sicher-
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        eitsratsmitglieds eingerichtet hat, der für die Um-
        etzung und Überwachung der Sanktionen zuständig ist.
        Die Auslegung der einschlägigen Resolutionen des
        icherheitsrates der Vereinten Nationen 1970 (2011) und
        973 (2011) obliegt dem einschlägigen Sanktionsaus-
        chuss des Sicherheitsrates, Vorsitz: Portugal. Dieser
        usschuss ist bisher nicht mit den französischen Liefe-
        ngen befasst worden.
        nlage 44
        Antwort
        er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
        bgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksa-
        he 17/6386, Frage 52):
        Wie bewertet die Bundesregierung die Berichte zahlrei-
        cher unabhängiger Delegationen zur Wahlbeobachtung der
        Parlamentswahlen in der Türkei am 12. Juni 2011, welche
        massive und flächendeckende Wahlmanipulationen in den
        kurdischen Gebieten dokumentierten (http://solidarity-dicle.
        blogspot.com/p/reports-of-international-delegations-on.html)
        sowie den nachträglichen Ausschluss des gewählten Abgeord-
        neten Hatip Dicle für den Demokratisierungsprozess der Tür-
        kei, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus
        den dokumentierten Mängeln für ihre Beziehungen zur Türkei
        und in Bezug auf den Aufnahmeprozess der Türkei in die Eu-
        ropäische Union?
        Nach Einschätzung von Beobachtern der Parlamenta-
        schen Versammlung des Europarates sowie der Organi-
        ation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa,
        SZE, waren die Parlamentswahlen in der Türkei gut
        rganisiert, verliefen demokratisch und weitgehend ohne
        wischenfälle. Die Bundesregierung teilt diese Bewer-
        ng.
        Gleichwohl gibt es noch Defizite, die vor allem im
        orfeld im Bereich Presse- und Meinungsfreiheit festzu-
        tellen waren. Hierunter fallen die Verhaftung von Jour-
        alisten oder auch die Nutzung staatlicher Infrastruktur
        r Wahlkampfveranstaltungen.
        Die Bundesregierung erkennt die Fortschritte der Tür-
        ei im Bereich Demokratisierung, Menschen- und Min-
        erheitenrechte der letzten Jahre an. 2010 wurde das Ge-
        etz über Wahlen und Wählerverzeichnisse dahin gehend
        eändert, dass im Wahlkampf auch andere Sprachen als
        ürkisch für mündliche und schriftliche Wahlwerbung
        erwendet werden dürfen.
        Weitere Änderungen des Gesetzes betreffen die
        ransparenz der Einnahmen und Ausgaben von politi-
        chen Parteien und Kandidaten im Wahlkampf.
        Nicht geändert hat sich jedoch das Wahlsystem, bei
        em insbesondere die 10-Prozent-Hürde für den Einzug
        iner Partei ins Parlament höher ist als in allen anderen
        uroparats-Mitgliedstaaten. Hier bietet die geplante
        eue Verfassung Gelegenheit, eine Neujustierung vorzu-
        ehmen.
        Bei der Aberkennung des Mandats von Hatip Dicle
        eruft sich der Hohe Wahlrat auf die türkische Verfas-
        ung, Art. 76, wonach nicht wählbar ist, wer eine Frei-
        eitsstrafe von über einem Jahr erhalten hat. Der Wahlrat
        ah dies im Fall von Dicle aufgrund dessen zwischen-
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 119. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Juli 2011 13865
        (A) )
        )(B)
        zeitlicher – das heißt erst nach Zulassung als Kandidat –
        rechtskräftiger Verurteilung gegeben. Dicles Anwälte
        haben Rechtsmittel eingelegt.
        Anlage 45
        Antwort
        der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
        Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
        NEN) (Drucksache 17/6386, Frage 53):
        Inwieweit ist die Bundesregierung der Ansicht, dass es für
        eine Verbesserung der Umsetzungsmechanismen von Men-
        schenrechtsklauseln ausreicht, den Menschenrechtsschutz in
        Fällen, in denen der Menschenrechtsschutz neben der allge-
        meinen Menschenrechtsklausel in Vorgängerabkommen nicht
        erwähnt wird, in künftigen Verhandlungen als Element des
        politischen Dialogs aufzunehmen (siehe Antwort der Bun-
        desregierung auf meine mündliche Frage 69, Plenarprotokoll
        17/116, Seite 13357 (B)), und was unterscheidet nach Ansicht
        der Bundesregierung eine normale Erörterung des Menschen-
        rechtsschutzes von einer „echten Erörterung“ des Menschen-
        rechtsschutzes in den vertraglich vereinbarten Strukturen der
        Zusammenarbeit (am angegebenen Ort)?
        Das Ziel einer umfassenderen Verankerung des Men-
        schenrechtsschutzes in den in der Antwort der Bundes-
        regierung auf Ihre mündliche Frage Nr. 69 (Plenarproto-
        koll 17/116) erwähnten Abkommen betrachtet die
        Bundesregierung als ein Element zur Stärkung des Men-
        schenrechtsschutzes. Geänderte Vertragsklauseln allein,
        seien sie auch noch so umfassend, sind aus Ansicht der
        Bundesregierung nie ausreichend, wenn sie nicht effek-
        tiv umgesetzt werden.
        In diesem Sinn ist auch der Hinweis auf eine echte Er-
        örterung im Rahmen der vertraglichen Strukturen zu ver-
        stehen. In der Vergangenheit fand vor allem in Koopera-
        tions- und Assoziationsräten ein stark formalisierter
        Austausch statt. Das Ziel der Bundesregierung ist es, das
        in diesen Gremien nicht nur Erklärungen der Vertrags-
        parteien verlesen werden, sondern ein interaktiver Aus-
        tausch stattfindet. Ein solcher Wandel würde auch dazu
        beitragen, dass die vertraglich vereinbarten Verpflich-
        tungen in Bezug auf die Menschenrechte stärker mit Le-
        ben erfüllt werden.
        Anlage 46
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die
        Frage des Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/6386, Frage 54):
        Wie bewertet die Bundesregierung das Ergebnis der Eva-
        luierung der EU-Rückübernahmeabkommen, KOM(2011) 76,
        vom 23. Februar 2011 in Kapitel 4.3, dass der Rechtsrahmen
        solcher Abkommen zwar die Menschenrechte der Rückge-
        führten bereits schützt, aber dennoch „flankierende Maßnah-
        men, Kontrollmechanismen und/oder Garantien in künftige
        Rückübernahmeabkommen“ aufgenommen werden sollten,
        weil sich die „tatsächliche administrative und gerichtliche
        Praxis“ durchaus auch außerhalb des Rechtsrahmens der Ab-
        kommen abspielt, und inwieweit plant die Bundesregierung,
        dieser Empfehlung der EU-Kommission nachzukommen?
        Am 23. Februar 2011 hat die Europäische Kommis-
        sion, KOM, eine Mitteilung zur Evaluierung der Rück-
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        bernahmeabkommen der Europäischen Union, EU, mit
        rittstaaten vorgelegt. Diese enthält eine Bewertung der
        isherigen Verhandlungen und Empfehlungen für die wei-
        re Ausgestaltung der Rückführungspolitik und -praxis.
        er Rat für Justiz und Inneres der Europäischen Union,
        l-Rat, hat am 9. Juni 2011 hierzu Ratsschlussfolgerun-
        en angenommen – Festlegung der Rückübernahmestra-
        gie der Europäischen Union. Die Ratsschlussfolgerun-
        en halten unter anderem fest, „dass im Rahmen der
        ückführungspolitik die Menschenrechtsstandards wei-
        rhin uneingeschränkt eingehalten werden“.
        In einer Erklärung zum Ratsprotokoll hat die KOM
        rner festgehalten, „dass der Achtung der internationa-
        n Schutz- und Menschrechtsnormen bei der Anwen-
        ung der EU-Rückübernahmeabkommen besondere Be-
        eutung zukommt […]“. Aus Sicht der Bundesregierung
        ahren die bestehenden EU-Rückübernahmeabkommen
        benso wie die nationalen Abkommen die Menschen-
        chte und den Grundsatz der Nichtzurückweisung.
        Die Ratsschlussfolgerungen des Jl-Rates vom 9. Juni
        011 zur Festlegung der Rückübernahmestrategie der
        U halten fest, dass dies auch für die Zukunft gelten
        oll.
        Die Bundesregierung wird sich darüber hinaus auch
        ei zukünftigen einschlägigen Abkommen der EU mit
        rittstaaten dafür einsetzen, dass der Menschenrechts-
        nd Flüchtlingsschutz, zum Beispiel durch Aufforderung
        ur Ratifizierung der Genfer Flüchtlingskonventionen,
        estärkt wird.
        nlage 47
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die
        ragen des Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜND-
        IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/6386, Fragen 55
        nd 56):
        Wie ist der aktuelle Zeitplan für das Planungsvereinheitli-
        chungsgesetz, das nach Aussagen des Parlamentarischen
        Staatssekretärs beim Bundesminister des Innern, Dr. Ole
        Schröder, noch vor der parlamentarischen Sommerpause in
        den Deutschen Bundestag eingebracht werden sollte, und in
        welchem Quartal dieses Jahres könnte aus Sicht der Bundes-
        regierung die Novellierung frühestens abgeschlossen sein?
        Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den
        bisherigen Diskussionen um die Verbesserung der Bürgerbe-
        teiligung an Planungsprozessen im Hinblick auf die Inhalte
        des Planungsvereinheitlichungsgesetzes, und wie bewertet die
        Bundesregierung nach aktuellem Kenntnisstand die ursprüng-
        lich beabsichtigte generelle Fakultativstellung des Erörte-
        rungstermins in Planfeststellungsverfahren?
        u Frage 55:
        Ursprüngliches Ziel des Vorhabens war allein die
        bertragung bereits bestehender Maßgabevorschriften
        on den einschlägigen Fachgesetzen in das Verwaltungs-
        erfahrensgesetz, VwVfG, um die Entschließungen von
        undestag und Bundesrat von 2006 umzusetzen. Dabei
        eht es nicht um die bloße Abbildung dieser Regelungen
        VwVfG, womit nur unnötige Doppelregelungen ge-
        chaffen würden, sondern um deren Herausnahme aus
        13866 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 119. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Juli 2011
        (A) )
        )(B)
        den Fachgesetzen und Konzentration im VwVfG. Diese
        Regelungen sollen zur Gewährleistung einheitlicher Ver-
        waltungsverfahren und damit der Intention der überein-
        stimmenden Entschließungen von Bundestag und Bun-
        desrat folgend nicht nur für Bundes-, sondern auch für
        Länderbehörden maßgeblich sein. Hierfür bedarf es ei-
        ner einheitlichen Anpassung der Verwaltungsverfahrens-
        gesetze des Bundes und der Länder. Die Bundesregie-
        rung will das Vorhaben dazu nutzen, zusätzlich die
        Öffentlichkeitsbeteiligung vor allem bei Großvorhaben
        zu stärken. Dies soll nicht mit einer Vielzahl von Son-
        dervorschriften im Fachrecht, sondern mit Ergänzungen
        an zentraler Stelle im VwVfG erreicht werden. Um auch
        hierfür eine einheitliche Anpassung der Verwaltungsver-
        fahrensgesetze des Bundes und der Länder zu gewähr-
        leisten, bedarf es noch zusätzlicher Abstimmungen mit
        den Ländern. Nach derzeitiger Planung soll der überar-
        beitete und ergänzte Gesetzentwurf nach der Sommer-
        pause eingebracht werden.
        Zu Frage 56:
        Die Bundesregierung nimmt die aktuelle Diskussion
        zum Anlass, die Öffentlichkeitsbeteiligung bei Planfest-
        stellungs- und Genehmigungsverfahren zu verbessern.
        Geplant sind Regelungen für eine „frühe Öffentlichkeits-
        beteiligung“ und für die „öffentliche Bekanntmachung
        im Internet“. In der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung
        soll der Vorhabenträger in einer Planungsphase, in der
        noch größerer Änderungsspielraum besteht, das geplante
        Vorhaben vorstellen und erläutern. Die Betroffenen ha-
        ben dann die Möglichkeit, sich dazu zu äußern und ihre
        Position zu vertreten. Für den Vorhabenträger eröffnet
        sich die Möglichkeit, seine Planung bei Bedarf rechtzei-
        tig anzupassen und mögliche Konflikte bereits im Vor-
        feld des Genehmigungsverfahrens mit den Betroffenen
        zu klären. Zusätzlich soll der Zugang zu den relevanten
        Informationen im Verfahren über das Internet erleichtert
        erleichtern. Die ursprünglich geplante Übertragung der
        Fakultativstellung des Erörterungstermins im Planfest-
        stellungsverfahren in die Verwaltungsverfahrensgesetze
        des Bundes und der Länder wird voraussichtlich nicht
        mehr Bestandteil des Entwurfs sein.
        Anlage 48
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die
        Frage der Abgeordneten Monika Lazar (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/6386, Frage 57):
        Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der
        im Verfassungsschutzbericht 2010 angezeigten Zunahme der
        rechtsextremistischen Gewalttaten in den ostdeutschen Bun-
        desländern, insbesondere auch hinsichtlich des Bundespro-
        gramms „Zusammenhalt durch Teilhabe“?
        Aus dem Verfassungsschutzbericht 2010 ergibt sich,
        dass bundesweit im Jahr 2010 gegenüber dem Vorjahr
        ein Rückgang der politisch rechts motivierten Gewaltkri-
        minalität mit extremistischem Hintergrund zu verzeich-
        nen ist. Dieser erstreckt sich sowohl auf das Gebiet der
        ost- als auch der westdeutschen Bundesländer. Gleich-
        wohl ist die unterschiedliche Ausprägung extremis-
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        scher Tendenzen in einzelnen Regionen Ost- und West-
        eutschlands seit Jahren bekannt. Dies gilt auch für den
        hänomenbereich Rechtsextremismus. In Abhängigkeit
        on der schwerpunktmäßigen Betroffenheit einzelner
        egionen setzt die Bundesregierung ihre Fördermittel
        ur präventiven Bekämpfung ein.
        So fördert der Bundesminister des Innern beispiels-
        eise mit dem Programm „Zusammenhalt durch Teil-
        abe“ seit 2010 gezielt Projekte für demokratische Teil-
        abe und gegen Extremismus in Ostdeutschland. Das
        rogramm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ richtet sich
        n Akteure in Vereinen, Verbänden und Kommunen im
        ndlichen ostdeutschen Raum. Das Ziel der Extremis-
        usprävention soll dadurch erreicht werden, dass im
        trukturschwachen Raum eine selbstbewusste, lebendige
        nd demokratische Gemeinwesenkultur gefördert und
        nterstützt wird, in der extremistische und verfassungs-
        indliche Strömungen keinen Platz finden. Im Mittel-
        unkt stehen die Menschen vor Ort, die sich haupt- oder
        hrenamtlich in Vereinen, Bürgerinitiativen oder Ge-
        eindeverwaltungen für eine demokratische Gemein-
        chaft engagieren. Damit legt das Programm seinen
        chwerpunkt auf die Prävention von Extremismus durch
        ie Etablierung nachhaltiger Strukturen und nicht in ers-
        r Linie auf ein unmittelbar auf aktuelle Phänomene be-
        ogenes Agieren.
        Dieser Ansatz zur Stärkung demokratischer Teilhabe
        nd zur Prävention gegenüber extremistischen Einflüs-
        en ist darauf ausgerichtet, die anderen, seit langen Jah-
        n erfolgreich wirkenden präventiven und intervenie-
        nden Programmansätze des Bundes und der Länder zu
        rgänzen und bestehende Lücken zu schließen. Dafür
        ndet eine enge Abstimmung mit den anderen Förder-
        rogrammen des Bundes und der Länder statt, insbeson-
        ere bezüglich der einschlägigen Programme des
        MFSFJ (Programme „Toleranz fördern – Kompetenz
        tärken“ und „Initiative Demokratie stärken“) sowie des
        MAS (Programm „XENOS – Integration und Viel-
        lt“).
        Eine längerfristige Betrachtung der Entwicklung poli-
        sch rechts motivierter Gewaltkriminalität mit extremis-
        schem Hintergrund veranschaulicht aufgrund deren
        ckläufiger Tendenz die Erfolge der Bekämpfung im
        hänomenbereich Rechtsextremismus.
        nlage 49
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die
        rage des Abgeordneten Heinz Paula (SPD) (Drucksa-
        he 17/6386, Frage 58):
        Gibt es Fördermöglichkeiten durch die Bundesregierung
        für private bzw. kommunale Initiativen, die in Städten und
        Gemeinden der alten Bundesländer die Erinnerung an die
        jahrzehntelange Präsenz der Westalliierten, deren Beitrag zum
        Aufbau der Demokratie und die vielfältigen Aspekte des Zu-
        sammenlebens wachhalten?
        Erinnern und Gedenken sind Aufgaben von gesamt-
        esellschaftlicher Bedeutung, die von vielfältigen Ein-
        chtungen wahrgenommen werden. Die Zuständigkeit
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 119. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Juli 2011 13867
        (A) )
        )(B)
        für ihre Förderung obliegt nach der Kompetenzvertei-
        lung des Grundgesetzes den Ländern. Dem Bund ist eine
        Beteiligung grundsätzlich nur bei herausgehobener Be-
        deutung des Vorhabens und bei mindestens hälftiger Fi-
        nanzierung durch Land oder Kommune möglich. Zu-
        ständig ist hier der Beauftragte der Bundesregierung für
        Kultur und Medien, BKM. Spezifische Fördermöglich-
        keiten für private oder kommunale Initiativen zur Erin-
        nerung an die Präsenz der Westalliierten bestehen nicht.
        Hinsichtlich der politischen Bildung ist festzustellen:
        Sofern die genannten Initiativen zur Erinnerung an die
        jahrzehntelange Präsenz der Westalliierten in den alten
        Bundesländern in Bildungsangebote der bei der Bundes-
        zentrale für politische Bildung, BpB, anerkannten Träger-
        einrichtungen integriert werden, kann im Rahmen der
        Förderungsrichtlinien des Bundesministeriums des In-
        nern Förderung bei der BpB beantragt werden.
        Anlage 50
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die
        Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele
        (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/6386,
        Frage 59):
        In welchem Umfang fragten Sicherheitsbehörden des
        Bundes seit 2008 Mobilfunkverkehrsdaten ganzer Funkzellen
        gemäß § 100 g Abs. 2 Satz 2 der Strafprozessordnung, StPO,
        ab – bitte aufschlüsseln nach Behörde, Jahr, Befristungsdauer,
        Anlass, Zahl der Datensätze sowie Betroffenen, Ergebnissen,
        und wie lauten die entsprechenden Angaben für die Anwen-
        dung des § 100 i StPO – sogenannte IMSI-Catcher zur Erhe-
        bung von Handystandorten, -geräte- und -kartennummern?
        Soweit sich die Frage auf Maßnahmen der Strafver-
        folgung bezieht, die der Anordnungs- und Sachleitungs-
        kompetenz der Landesjustizbehörden unterliegen, fallen
        die erfragten Maßnahmen nicht in den Verantwortungs-
        bereich der Bundesregierung. In diesen Fällen bestehen
        lediglich Weisungsbefugnisse von Landesbehörden, de-
        nen gegenüber die ersuchten Bundesbehörden in polizei-
        fachlicher Verantwortung stehen. Die parlamentarische
        Kontrolle für diese Maßnahmen wird insoweit von den
        gesetzgebenden Körperschaften der Länder ausgeübt.
        Die Anzahl aller durchgeführten Verkehrsdatenabfra-
        gen im Zuständigkeitsbereich des Generalbundesanwalts
        für die Jahre 2008 und 2009 gemäß § 100 g Abs. 4 der
        Strafprozessordnung, StPO, kann der Übersicht auf der
        Internetseite des Bundesamtes für Justiz entnommen
        werden. Diese Zahl ist jedoch nicht nach dem Typ der
        angefragten Daten aufgeschlüsselt. Über die Anzahl der
        durchgeführten Funkzellenabfragen für die Jahre 2008
        und 2009 hat das Bundeskriminalamt, BKA, keine Sta-
        tistik geführt. Daher können ohne eine für die Beant-
        wortung der Frage erforderliche Auswertung von
        Ermittlungsakten, die in der Kürze der Zeit nicht vorge-
        nommen werden konnte, keine Angaben gemacht wer-
        den. Eine rückwirkende Erhebung der erfragten statisti-
        schen Daten anhand von Ermittlungsakten würde zu
        einem unvertretbaren Aufwand führen.
        b
        g
        b
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        Im Jahr 2010 wurde seitens BKA im Zuständigkeits-
        ereich des Generalbundesanwaltes keine Maßnahme
        emäß § 100 g StPO durchgeführt.
        Im Jahr 2011 wurden seitens BKA im Zuständigkeits-
        ereich des Generalbundesanwaltes zwölf Maßnahmen
        emäß § 100 g StPO durchgeführt.
        Im Einzelnen:
        In einem Verfahren im Bereich politisch motivierte
        Kriminalität – LINKS – wurden 10 449 Verkehrsda-
        tensätze erhoben. Das Verfahren ist noch nicht abge-
        schlossen, so dass derzeit keine abschließenden Aus-
        sagen über Betroffene und Ergebnisse getroffen
        werden können.
        In einem anderen Verfahren im Bereich politisch
        motivierte Kriminalität – LINKS – gemäß § 129
        StGB wurden insgesamt fünf Maßnahmen durchge-
        führt, bei denen insgesamt 9 476 Verkehrsdatensätze
        erhoben wurden. Auch dieses Verfahren ist noch nicht
        abgeschlossen, so dass derzeit keine abschließenden
        Aussagen über Betroffene und Ergebnisse getroffen
        werden können.
        Im Rahmen von Ermittlungen im Bereich des interna-
        tionalen Terrorismus gemäß § 129 a Abs. 1 StGB,
        § 129 b StGB und weiterer Straftaten wurden insge-
        samt sechs Maßnahmen gemäß § 100 g StPO durch-
        geführt, bei denen insgesamt 4 500 Verkehrsdaten-
        sätze erhoben wurden. Das Verfahren ist ebenfalls
        noch nicht abgeschlossen, so dass auch hier keine ab-
        schließenden Aussagen über Betroffene und Ergeb-
        nisse getroffen werden können.
        Über die im Auftrag des Generalbundesanwalts
        urchgeführten IMSI-Catcher-Einsätze gemäß § 100 i
        tPO werden seitens BKA die erfragten statistischen Da-
        n nicht erhoben. Eine rückwirkende Erhebung der er-
        agten statistischen Daten anhand von Ermittlungsakten
        ürde zu einem unvertretbaren Aufwand führen.
        nlage 51
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die
        rage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE)
        rucksache 17/6386, Frage 60):
        Wie viele Telekommunikationsanschlussnehmer/-innen wur-
        den auf Antrag bzw. Veranlassung welcher Bundesbehörden
        anlässlich der Proteste gegen den G-8-Gipfel 2007 in Heili-
        gendamm in Hamburg, Berlin, Rostock und der Region um
        Bad Doberan per Funkzellenüberwachung überwacht, wie es
        in Ermittlungsakten unter anderem zu den Städten Berlin und
        Hamburg dokumentiert ist, und wie viele ausländische Teil-
        nehmerinnen/Teilnehmer an den Protesten (bzw. deren Telefon-
        anschlüsse) wurden hierbei festgestellt?
        Auf der Grundlage eines Beschlusses des Ermitt-
        ngsrichters beim Bundesgerichtshof, BGH, im Rah-
        en eines im Auftrag des Generalbundesanwalts geführ-
        n Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts der
        ründung einer kriminellen Vereinigung und anderer
        traftaten hat das Bundeskriminalamt, BKA, in Ham-
        urg und Berlin die Erhebung und Auswertung von
        13868 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 119. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Juli 2011
        (A) (C)
        (D)(B)
        Funkzellendaten durchgeführt. Ziel dieser Maßnahmen
        war die Identifizierung von Tätern eines am 17. Oktober
        2005 verübten Anschlages auf die „Villa Borsig“, einer
        Liegenschaft des Auswärtigen Amtes in Berlin. Der An-
        schlag war – ausweislich eines Selbstbezichtigungs-
        schreibens – im Begründungszusammenhang „Militante
        Kampagne gegen den G-8-Gipfel“ verübt worden.
        Die zuletzt ermittlungsführende Staatsanwaltschaft
        Hamburg hat das Ermittlungsverfahren am 24. Septem-
        ber 2008 eingestellt. Mit der damit verbundenen Rück-
        gabe des entsprechenden Akten- bzw. Datenbestands
        vom BKA an die Staatsanwaltschaft Hamburg liegen
        dem BKA weder Daten des Verfahrens vor noch sind
        Umfang und betroffene Mobilfunkanschlüsse dem BKA
        erinnerlich.
        In Rostock und der Region um Bad Doberan hat das
        BKA weder im Rahmen dieses Ermittlungsverfahrens
        noch anlässlich der dortigen Proteste im Zusammenhang
        mit dem G-8-Gipfel 2007 in Heiligendamm Maßnahmen
        der Funkzellenüberwachung veranlasst.
        Andere Sicherheitsbehörden des Bundes haben an-
        lässlich des G-8-Gipfels 2007 in Heiligendamm keine
        Funkzellenüberwachung durchgeführt.
        119. Sitzung
        Berlin, Mittwoch, den 6. Juli 2011
        Inhalt:
        Redetext
        Anlagen zum Stenografischen Bericht
        Anlage 1
        Anlage 2
        Anlage 3
        Anlage 4
        Anlage 5
        Anlage 6
        Anlage 7
        Anlage 8
        Anlage 9
        Anlage 10
        Anlage 11
        Anlage 12
        Anlage 13
        Anlage 14
        Anlage 15
        Anlage 16
        Anlage 17
        Anlage 18
        Anlage 19
        Anlage 20
        Anlage 21
        Anlage 22
        Anlage 23
        Anlage 24
        Anlage 25
        Anlage 26
        Anlage 27
        Anlage 28
        Anlage 29
        Anlage 30
        Anlage 31
        Anlage 32
        Anlage 33
        Anlage 34
        Anlage 35
        Anlage 36
        Anlage 37
        Anlage 38
        Anlage 39
        Anlage 40
        Anlage 41
        Anlage 42
        Anlage 43
        Anlage 44
        Anlage 45
        Anlage 46
        Anlage 47
        Anlage 48
        Anlage 49
        Anlage 50
        Anlage 51