Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 119. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Juli 2011 13839
Vizepräsidentin Petra Pau
(A) (C)
(D)(B)
Berichtigung
117. Sitzung, Seite 13420 (B), vierte namentliche Ab-
stimmung, Antrag der Fraktion der SPD, „Die Ener-
giewende zukunftsfähig gestalten“:
Endgültiges Ergebnis
Abgegebene Stimmen: 596;
davon
ja: 140
nein: 320
enthalten: 136
117. Sitzung, Seite 13420 (D), vierte Spalte, hinter dem
Namen „Angelika Krüger-Leißner“ ist der Name „Ute
Kumpf“ einzufügen
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 119. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Juli 2011 13841
(A) )
)(B)
rangige Geltung des Spiegelbildlichkeitsprinzips fordert.Nord, Thomas DIE LINKE 06.07.2011
schäftsordnung des Deutschen Bundestages zu beseiti-
gen, muss hierbei das Urteil des Verfassungsgerichts
vom 8. Dezember 2004 (2 BvE 3/02) berücksichtigt wer-
den, welches nach Auffassung meiner Fraktion die vor-
Nahles, Andrea SPD 06.07.2011
Nink, Manfred SPD 06.07.2011
Anlage 1
Liste der entschuldigte
*
A
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B
A
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B
C
D
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K
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P
Ä
D
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Bätzing-Lichtenthäler,
Sabine
SPD 06.07.2011
Bellmann, Veronika CDU/CSU 06.07.2011
Brand, Michael CDU/CSU 06.07.2011
Dr. Danckert, Peter SPD 06.07.2011
Frankenhauser, Herbert CDU/CSU 06.07.2011
Freitag, Dagmar SPD 06.07.2011
Dr. Friedrich (Hof),
Hans-Peter
CDU/CSU 06.07.2011
Gerster, Martin SPD 06.07.2011
Günther (Plauen),
Joachim
FDP 06.07.2011
Dr. Harbarth, Stephan CDU/CSU 06.07.2011
Dr. Hein, Rosemarie DIE LINKE 06.07.2011
Kilic, Memet BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
06.07.2011
Dr. Knopek, Lutz FDP 06.07.2011
Koch, Harald DIE LINKE 06.07.2011
Kotting-Uhl, Sylvia BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
06.07.2011
Kunert, Katrin DIE LINKE 06.07.2011
Dr. Lamers (Heidelberg),
Karl A.
CDU/CSU 06.07.2011
Laurischk, Sibylle FDP 06.07.2011
Dr. Lauterbach, Karl SPD 06.07.2011
Dr. de Maizière, Thomas CDU/CSU 06.07.2011
Mayer (Altötting),
Stephan
CDU/CSU 06.07.2011
D
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A
(C
(D
Anlagen zum Stenografischen Bericht
n Abgeordneten
für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver-
sammlung der OSZE
nlage 2
Erklärung nach § 31 GO
des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) zur Wahl eines ordentli-
chen Mitglieds im Vermittlungsausschuss
Namens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erkläre
h zur Wahl eines Mitglieds des Vermittlungsausschus-
es Folgendes:
Nach der bisherigen Beschlusslage des Deutschen
undestages (vergleiche Drucksache 17/4) und dem
usscheiden der Abgeordneten Karl-Theodor Freiherr
u Guttenberg und Julia Klöckner sind die 16 der vom
undestag zu besetzenden Sitze im Verhältnis 6 (CDU/
SU) : 4 (SPD) : 2 (FDP) : 2 (Linke) : 2 (Bündnis 90/
ie Grünen) zu verteilen. Die bisherige Verteilung er-
lgte nach dem Schlüssel 7 : 4 : 2 : 2 : 1. Die Fraktion
er CDU/CSU würde nach unserer Auffassung einen ih-
r Sitze an meine Fraktion verlieren. Die Mehrheit der
oalitionsfraktionen würde sich nach der Neuverteilung
icht mehr in der Besetzung der Bundestagsbank im Ver-
ittlungsausschuss widerspiegeln.
Sofern die Koalitionsfraktionen beabsichtigen, das
roblem der fehlenden Mehrheitsabbildung durch eine
nderung des Stellenanteilsbeschlusses (vergleiche
rucksache 17/4) oder durch die Änderung der Ge-
r. Ramsauer, Peter CDU/CSU 06.07.2011
iegert, Klaus CDU/CSU 06.07.2011
agenknecht, Sahra DIE LINKE 06.07.2011
ellmann, Karl-Georg CDU/CSU 06.07.2011*
idmann-Mauz,
Annette
CDU/CSU 06.07.2011
apf, Uta SPD 06.07.2011*
bgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
13842 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 119. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Juli 2011
(A) )
)(B)
Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der
CDU/CSU-Fraktion hat mir in einem Schreiben vom
5. Juli 2011 zugesichert, dass er in der Sitzung des Ältes-
tenrates vom 7. Juli 2011 einen Vorschlag unterbreiten
wird, wonach sich der Geschäftsordnungsausschuss des
Deutschen Bundestages mit der Problematik befassen
und eine Lösung vorschlagen soll. Darüber hinaus hat er
zugesichert, dass ein Mitglied der CDU/CSU-Fraktion
im Vermittlungsausschuss zunächst an Abstimmungen
im Ausschuss nicht teilnehmen wird. Das Schreiben ist
als Anlage dieser Erklärung beigefügt.
Meine Fraktion wird vor diesem Hintergrund, jedoch
unter Aufrechterhaltung ihrer Interpretation des Urteils
des Bundesverfassungsgerichts, gegen die vorüberge-
hende Beibehaltung des Verteilungsverhältnisses bei den
Bundestagssitzen des Vermittlungsausschusses und so-
mit auch gegen den aktuellen Wahlvorschlag der CDU/
CSU-Fraktion keinen Widerspruch erheben. Bei der jetzt
anstehenden Wahl wird über einen Sitz entschieden, der
nach interner Aufteilung in der CDU/CSU-Fraktion der
CSU-Landesgruppe zusteht. Der nach der Befassung im
Geschäftsordnungsausschuss eventuell frei werdende
Sitz würde später vom Sitzkontingent der CDU abgezo-
gen. Abschließend bekräftigt meine Fraktion, dass die
Problematik unmittelbar nach der parlamentarischen
Sommerpause einer Lösung zugeführt werden muss.
Anlage:
Schreiben des Abgeordneten Peter Altmaier (CDU/
CSU) an den Abgeordneten Volker Beck (Köln) (Bünd-
nis 90/Die Grünen) vom 5. Juli 2011:
Sehr geehrter Herr Beck,
im Anschluss an unsere gerade stattgefundene Be-
ratung zur Besetzung der Bundestagsbank im Ver-
mittlungsausschuss möchte ich Ihnen versichern,
dass ich erstens übermorgen im Ältestenrat vor-
schlagen werde, dass sich der Geschäfteordnungs-
ausschuss in Selbstbefassung mit der Besetzung der
dem Deutschen Bundestag im Vermittlungsaus-
schuss zustehenden Sitze befasst mit dem Ziel, eine
Lösung vorzuschlagen, die einen schonenden Aus-
gleich zwischen dem Mehrheitsprinzip und dem
Grundsatz der Spiegelbildlichkeit erreicht. Zwei-
tens darf ich Ihnen mit diesem Schreiben für meine
Fraktion zusichern, dass ein Mitglied der CDU/
CSU-Fraktion im Vermittlungsausschuss in diesem
Gremium zunächst an Abstimmungen nicht teilneh-
men wird.
Im September 2011 werden wir in weitere Beratun-
gen eintreten, ob und in welcher Weise wir zu einer
die Interessen ausgleichenden Lösung kommen
können.
Es besteht Einvernehmen, dass morgen, Mittwoch,
06. Juli 2011, im Plenum über die Nachbesetzung
des ordentlichen und des stellvertretenden Mitglie-
des der CDU/CSU-Fraktion im Vermittlungsaus-
schuss abgestimmt wird (durch „Amtliche Mittei-
lung zur Verlesung“ zu Beginn der Plenarsitzung).
Mit freundlichen Grüßen
Peter Altmaier
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(D
nlage 3
Erklärung nach § 31 GO
des Abgeordneten Peter Altmaier (CDU/CSU)
zur Wahl eines ordentlichen Mitglieds im Ver-
mittlungsausschuss
Namens der CDU/CSU-Bundestagsfraktion erkläre
h zur Wahl eines Mitglieds des Vermittlungsausschus-
es Folgendes:
Das in dem Beschluss vom 27. Oktober 2009 (Bun-
estagsdrucksache 17/4) festgelegte Verteilverfahren
hrt nicht zuverlässig zu einer korrekten Abbildung der
ehrheitsverhältnisse im Deutschen Bundestag und sei-
en Ausschüssen, namentlich im Vermittlungsausschuss.
Mit der heutigen Wahl wird die Arbeitsfähigkeit des
ermittlungsausschusses vorläufig gesichert.
Der Geschäftsordnungsausschuss des Deutschen
undestages wird versuchen, unter Berücksichtigung
es Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 8. De-
ember 2004 (Az. 2 BvE 3/02) für die Besetzung der
em Deutschen Bundestag im Vermittlungsausschuss
ustehenden Sitze eine Lösung vorzuschlagen, die da-
uf abzielt, eine proportional gerechte Sitzverteilung
uf der Bundestagsbank des Vermittlungsausschusses zu
nden. Hierbei soll ein schonender Ausgleich zwischen
em Mehrheitsprinzip und dem Grundsatz der Spiegel-
ildlichkeit gefunden werden.
nlage 4
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
rage der Abgeordneten Sabine Leidig (DIE LINKE)
rucksache 17/6438, dringliche Frage 6):
Hat die Bundesregierung den Bericht des Magazins Der
Spiegel (Ausgabe 27 vom 4. Juli 2011) zur Kenntnis genom-
men, wonach die Deutsche Bahn AG bzw. deren Töchter
DB ProjektBau GmbH und DB Netz AG seit 2002 die Kosten
für das Projekt Stuttgart 21 (S 21) gegenüber der Öffentlich-
keit „systematisch geschönt“ haben (Oktober 2002: öffentlich
kommunizierte Kosten 2,6 Milliarden Euro – interne Berech-
nung: 3,3 Milliarden Euro; März 2005: öffentlich kommu-
nizierte Kosten 2,8 Milliarden Euro – interne Kalkulation:
4,1 Milliarden Euro; Juli 2011: öffentlich kommunizierte
Kosten 4,1 Milliarden Euro – interne Kalkulation: 5,2 Milliar-
den Euro), und war sie über die internen Kalkulationen des
bundeseigenen Unternehmens informiert?
Bei Stuttgart 21 handelt es sich nicht um ein Projekt
es Bedarfsplans für die Schienenwege des Bundes, son-
ern um ein eigenwirtschaftliches Projekt der Deutsche
ahn AG. Die Eisenbahninfrastrukturunternehmen sind
orhabenträger und Bauherr. Das Land Baden-Württem-
erg, die Stadt Stuttgart, der Verband Region Stuttgart
nd die Flughafen Stuttgart GmbH beteiligen sich als
ufgabenträger an der Finanzierung.
Der Bund übernimmt mit einem Festbetrag in Höhe
on 563,8 Millionen Euro für das Projekt Stuttgart 21
en Anteil, der für die Einbindung der Neubaustrecke
endlingen–Ulm in den Knoten Stuttgart auch ohne
erwirklichung von Stuttgart 21 erforderlich gewesen
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 119. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Juli 2011 13843
(A) )
)(B)
wäre. Darüber hinaus übernimmt er keine Kostensteige-
rungen.
Die aktuelle Kostenkalkulation der Deutsche Bahn AG
hat für Stuttgart 21 Gesamtprojektkosten in Höhe von
4 088 Millionen Euro ergeben. Der Kostenrahmen von
4 526 Millionen Euro wird nicht erreicht. Es verbleibt
noch ein Risikoschirm von 438 Millionen Euro. Anders-
lautende Informationen liegen der Bundesregierung
nicht vor.
Anlage 5
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
des Abgeordneten Klaus Ernst (DIE LINKE) (Druck-
sache 17/6386, Frage 1):
In welcher Größenordnung würde schätzungsweise das
Nettosteueraufkommen von Bund, Ländern und Gemeinden
sinken, wenn die von Steuerpflichtigen auf der Basis von § 37
des Einkommensteuergesetzes, EStG, erhobenen Steuervo-
rauszahlungen zu einem marktüblichen Zinssatz verzinst wür-
den?
Einkommensteuervorauszahlungen werden nach gel-
tendem Recht zwar nicht unmittelbar, aber mittelbar
verzinst. Ergibt sich aufgrund der Einkommensteuer-Jah-
resfestsetzung unter Anrechnung der festgesetzten Ein-
kommensteuervorauszahlungen und der anzurechnenden
Abzugsteuern, das ist insbesondere die einbehaltene
Lohnsteuer, eine Abschlusszahlung, so werden nach
§ 233 a der Abgabenordnung Nachzahlungszinsen erho-
ben. Im Fall einer Steuererstattung werden gleicherma-
ßen Erstattungszinsen ausgezahlt.
Das Aufkommen der Zinsen zur Einkommensteuer
nach § 233 a der Abgabenordnung betrug im Jahr 2010
bundesweit rund 703 Millionen Euro. Dieser Betrag
setzt sich zusammen aus Nachzahlungszinsen in Höhe
von rund 1,5 Milliarden Euro und Erstattungszinsen in
Höhe von rund 800 Millionen Euro.
Da diesem Zinsaufkommen ein gesetzlich festge-
schriebener Zinssatz von 0,5 Prozent je vollem Zinsmo-
nat, also 6 Prozent je vollem Zinsjahr, zugrunde liegt,
kann davon ausgegangen werden, dass sich das Zinsauf-
kommen bei Annahme eines Zinssatzes von 3 Prozent
pro Jahr halbieren dürfte. Bei Annahme eines Zinssatzes
von nur 1,5 Prozent pro Jahr dürfte das Zinsaufkommen
um 75 Prozent zurückgehen.
Anlage 6
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
des Abgeordneten Klaus Ernst (DIE LINKE) (Druck-
sache 17/6386, Frage 2):
Hat die Bundesregierung bereits darauf hingewirkt, dass
die Finanzkontrolle Schwarzarbeit, FKS, aufgrund der bishe-
rigen Medienberichterstattung bzw. aufgrund der in meiner
schriftlichen Frage, Arbeitsnummer 6/184, geschilderten Vor-
kommnisse im Europa-Distributionscenter von Ikea in Dort-
mund-Ellinghausen tätig wird, und wenn ja, zu welchem Er-
gebnis ist die FKS in diesem Fall gekommen?
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(D
Eine Prüfung des Europa-Distributionscenters von
ea in Dortmund-Ellinghausen hat bislang nicht stattge-
nden. Es ist beabsichtigt, dort eine Prüfung vorzuneh-
en.
nlage 7
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
es Abgeordneten Manfred Nink (SPD) (Drucksache
7/6386, Frage 3):
Wie beurteilt die Bundesregierung die Rolle von OTC-De-
rivaten – OTC: over the counter –, die durch Unternehmen im
Rahmen der Sicherung ihres Grundgeschäfts beispielsweise
zur Absicherung von Währungs-, Zins- oder Rohstoffpreisri-
siken Anwendung finden, für die Entwicklung der internatio-
nalen Finanzkrise, und welche Maßnahmen hat die Bundesre-
gierung eingeleitet, um eine Wiederholung der durch den
OTC-Derivatehandel hervorgerufenen Probleme auszuschlie-
ßen?
Nach Auffassung der Bundesregierung haben OTC-
erivategeschäfte – Derivate, die nicht an einer Börse,
ondern direkt „über den Schalter“ gehandelt werden
nd nicht standardisiert sind; over the counter, OTC. –,
ie von gewerblichen Unternehmen zur Absicherung ih-
r Grundgeschäfte durchgeführt wurden, nicht zur inter-
ationalen Finanzkrise beigetragen.
Die Bundesregierung unterstützt die Pläne der Euro-
äischen Kommission zur Regulierung von OTC-Deri-
ategeschäften in Umsetzung der Beschlüsse der G 20.
ierzu gehört insbesondere die Verpflichtung zur Ab-
icklung von OTC-Derivategeschäften über zentrale
learingstellen und die Meldung von OTC-Derivatege-
chäften an Transaktionsregister. Die auf EU-Ebene ge-
lanten Maßnahmen werden auch für die in Deutschland
etätigten Geschäfte gelten.
nlage 8
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
es Abgeordneten Manfred Nink (SPD) (Drucksache
7/6386, Frage 4):
Welche Entscheidung zur Regulierung von Derivaten ha-
ben die G-20-Staaten getroffen, und welche Position vertritt
die Bundesregierung auf europäischer Ebene in der Diskus-
sion zum Anwendungsbereich der Regulierung von (OTC-)De-
rivaten hinsichtlich möglicher Ausnahmeregelungen vom
Clearingzwang über CCP, Central Counterparty for Equities,
für Unternehmen?
Die von den G 20 auf dem Pittsburgh-Gipfel im Sep-
mber 2010 gefassten Beschlüsse sehen vor, dass OTC-
erivategeschäfte bis Ende 2012 über zentrale Clearing-
tellen abgewickelt, an Transaktionsregister gemeldet
nd über Börsen oder elektronische Handelsplattformen
ehandelt werden. Die Bundesregierung unterstützt die
lanung der Europäischen Kommission, Unternehmen,
ie OTC-Derivate lediglich zur Absicherung von Risi-
en aus ihrem Grundgeschäft einsetzen, unter bestimm-
n Voraussetzungen von der Verpflichtung zum Clea-
ng über zentrale Clearingstellen, CCP, auszunehmen.
13844 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 119. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Juli 2011
(A) (C)
)(B)
Die Bundesregierung hält es ferner für angebracht, grup-
peninterne OTC-Derivategeschäfte zwischen verschie-
denen Unternehmen einer Unternehmensgruppe, die
über ein einheitliches Risikomessungs- und -steuerungs-
system verfügt, von der Verpflichtung zum Clearing über
CCPs auszunehmen.
Anlage 9
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
des Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Druck-
sache 17/6386, Frage 5):
Wie sieht die Bilanz aus den bislang eingegangenen, den
jetzt aktuell für Rumänien vorgesehenen Verpflichtungen und
den bisher zurückgezahlten Mitteln an Zahlungsbilanzhilfen
für Nicht-Euro-Staaten und aus dem European Financial Sta-
bilisation Mechanism, EFSM, aus, und welchen finanziellen
tungsschirms in der Krise eingerichtet, um die Finanz-
stabilität der Union zu sichern und ist darauf
ausgerichtet, Euro-Staaten in finanzieller Not zu unter-
stützen. Die Stabilisierungshilfen des EFSM, die ein Ge-
samtvolumen von 60 Milliarden Euro umfassen, werden
durch den EU-Haushalt garantiert. Der EU-Haushalt
würde demnach nur belastet, wenn ein Kreditnehmer
seine Verpflichtungen nicht mehr erfüllen kann. Rechts-
grundlage des EFSM ist neben der erwähnten Verord-
nung Art. 122 Abs. 2 AEUV.
Von den maximal 50 Milliarden Euro, die als Zah-
lungsbilanzhilfen durch die EU zur Verfügung stehen,
wurden insgesamt 16 Milliarden Euro gewährt – 6,5 Mil-
liarden Euro für Ungarn, 3,1 Milliarden Euro für Lettland
und 6,4 Milliarden Euro für Rumänien. Davon wurden
bisher 13,4 Milliarden Euro an die Länder ausgezahlt.
Zurückgezahlt wurden noch keine Kredite, da die Ge-
währung selbst noch nicht lange zurückliegt. Ungarn
Spielraum gibt es aktuell noch jeweils für weitere Kredite und
Bürgschaften an Nicht-Euro-Länder und über den EFSM aus
der sogenannten Marge?
Grundsätzlich ist zunächst zwischen klassischen Zah-
lungsbilanzhilfen für Mitgliedstaaten der Union und dem
Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus, EFSM,
zu unterscheiden:
Zahlungsbilanzhilfen vergibt die Europäische Union,
EU, bei bedrohlichen Zahlungsbilanzproblemen an Mit-
gliedsländer, die den Euro noch nicht eingeführt haben.
Diese laufen außerhalb des Finanzrahmens der EU über
eine eingerichtete Fazilität des mittelfristigen finanziel-
len Beistands – gemäß der Verordnung (EG) Nr. 332/
2002 des Rates vom 18. Februar 2002. Der EU-Haushalt
übernimmt für die Zahlungsbilanzhilfen eine Garantie.
Derzeit ist das Volumen der Zahlungsbilanzhilfen für
alle Nicht-Euroländer auf 50 Milliarden Euro be-
schränkt. Rechtsgrundlage für Zahlungsbilanzhilfen ne-
ben der genannten Verordnung ist Art. 143 des Vertrages
über die Arbeitsweise der europäischen Union, AEUV.
Der Europäische Finanzstabilisierungsmechanismus,
EFSM, hingegen wurde mit der Verordnung (EU) Nr.
407/2010 des Rates vom 11. Mai 2010 als Gemein-
schaftsinstrument des sogenannten europäischen Ret-
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uss seine Kredite bis 2016 zurückzahlen, Lettland bis
015 und Rumänien bis 2016, vorsorgliches Anschluss-
rogramm noch nicht berücksichtigt.
Die Zahlen machen deutlich, dass über die Zahlungs-
ilanzhilfen noch Spielraum besteht, Nicht-Euro-Län-
ern in Not finanziellen Beistand zu leisten.
nlage 10
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
rage der Abgeordneten Brigitte Pothmer (BÜND-
IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/6386, Frage 6):
Wie hat sich die Zahl der Bürgerarbeitsplätze aktuell ent-
wickelt – bitte unter Angabe der beantragten, bewilligten, ab-
gelehnten und besetzten Plätze –, und in welchem Umfang
wurde damit jeweils die Zahl der ursprünglich angestrebten
Bürgerarbeitsplätze in den Bundesländern bislang ausge-
schöpft?
Bislang wurden bundesweit rund 51 Prozent der mög-
chen Bürgerarbeitsplätze beantragt und rund 37 Pro-
ent der möglichen Bürgerarbeitsplätze bewilligt – Stand
uni 2011. Der aktuelle Umsetzungsstand nach Bundes-
ndern ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle:
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 119. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Juli 2011 13845
(A) )
)(B)
(D
* Stand Juni 2011, Quelle: Bundesverwaltungsamt
** Stand Juni 2011 (Daten vorläufig und hochgerechnet), Quelle: Monatsstatistik der Bundesagentur für Arbeit; mit Förderinformationen der zu-
gelassenen kommunale Träger
Sachsen-Anhalt 4 842 3 154 2 815 36 1 961
Schleswig-Holstein 813 446 159 18 64
Thüringen 3 230 1 456 776 266 425
Gesamt 33 955 17 181 12 611 904 6 988
Anlage 11
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
Frage der Abgeordneten Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/6386, Frage 7):
Wie hat sich die Zahl der geförderten Beschäftigungsver-
hältnisse auf der Basis von § 16 e Abs. 4 Nr. 1 des Zweiten
Buches Sozialgesetzbuch, SGB II, seit Anfang 2010 entwi-
ckelt – bitte Monatsdaten angeben –, und wie viele aller Be-
schäftigungsverhältnisse nach § 16 e Abs. 4 Nr. 1 SGB II be-
stehen länger als 24 Monate?
Die Entwicklung über die Zahl der geförderten
Beschäftigungsverhältnisse auf Basis von § 16 e Abs. 4
Nr. 1 Zweites Buch Sozialgesetzbuch, SGB II, ist der
nachfolgenden Übersicht zu entnehmen.
Nach Informationen der Bundesagentur für Arbeit
bestanden im Mai 2011 circa 3 300 Beschäftigungsver-
hältnisse gemäß § 16 e Abs. 4 Nr. 1 SGB II länger als
24 Monate – Förderinformationen ohne zugelassene
kommunale Träger.
* Daten vorläufig und hochgerechnet
Quelle: Monatsstatistik der Bundesagentur für Arbeit; mit Förderinfor-
mationen der zugelassenen kommunalen Träger
Monat Förderfälle 2010 Förderfälle 2011
Januar 42 203 23 603
Februar 42 102 21 765
März 41 462 20 378
April 40 048 19 105*
Mai 38 454 17 280*
Juni 36 681 15 938*
Juli 34 541
August 32 548
September 30 643
Oktober 29 017
November 27 336
Dezember 25 701
Bundesland Kontingent beantrStelle
Baden-Württemberg 1 985 5
Bayern 1 900 9
Berlin 2 332 5
Brandenburg 3 180 1 7
Bremen 410 1
Hamburg 200 1
Hessen 1 630 8
Mecklenburg-Vorpommern 1 661 9
Niedersachsen 2 772 1 0
Nordrhein-Westfalen 4 113 1 9
Rheinland-Pfalz 809 5
Saarland 1 103 8
Sachsen 2 975 1 7
(Cagte
n*
bewilligte
Stellen*
abgelehnte
Stellen*
besetzte
Stellen**
88 412 39 181
85 775 37 468
62 266 6 57
03 1 500 72 829
70 160 0 44
92 50 0 50
29 573 68 188
56 604 45 352
65 696 85 189
03 1 509 63 752
71 363 49 183
03 658 24 276
98 1 295 96 969
13846 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 119. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Juli 2011
(A) )
)(B)
Anlage 12
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die
Frage des Abgeordneten Kai Gehring (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/6386, Frage 8):
Wie stellt sich die Bundesregierung konkret die für eine
nachhaltige und abgestimmte Unterstützung bedürftiger Kin-
der und Jugendlicher erforderliche Zusammenarbeit zwischen
Schulentwicklungsplanung, Jugendhilfeplanung, Sozialpla-
nung etc. vor Ort vor?
Der Bund ist für Schulentwicklungsplanung, Jugend-
hilfeplanung, Sozialplanung etc. nicht zuständig. Diese
liegen in der Verantwortung der kommunalen Träger
bzw. der aufsichtführenden Länder.
Anlage 13
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
Frage des Abgeordneten Kai Gehring (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/6386, Frage 9):
Welche Gründe hat die Bundesregierung, das Bildungs-
und Teilhabepaket einschließlich der Stellen für die Schul-
sozialarbeit über das Zweite Buch Sozialgesetzbuch durchzu-
führen und nicht über das Achte Buch Sozialgesetzbuch?
Das Bildungs- und Teilhabepaket geht auf das Urteil
des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010
– 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09 – zurück. Gegen-
stand dieser konkreten Normenkontrollverfahren war die
Vereinbarkeit von Regelungen der Grundsicherung für
Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetz-
buch, SGB II, mit dem Grundgesetz. Hierbei machte das
Gericht auch Ausführungen zu dem spezifischen Bedarf,
der bei der Sicherung des Existenzminimums von Kin-
dern zu berücksichtigen sei. Die Regelungen des SGB II
alter Fassung entsprachen den verfassungsrechtlichen
Vorgaben (Schutz der Menschenwürde nach Art. 1 GG
und Beachtung des Sozialstaatsprinzips nach Art. 20 GG)
nicht. Die zwischenzeitlich eingeführten Leistungen aus
dem Bildungs- und Teilhabepaket nach dem SGB II
neuer Fassung dienen dementsprechend der Sicherung
des soziokulturellen Existenzminimums von Kindern,
Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Rahmen der
Grundsicherung für Arbeitsuchende.
Das SGB II enthält keine Regelungen über die Durch-
führung von Schulsozialarbeit; deshalb erfolgt weder die
inhaltliche noch die organisatorische Umsetzung von
Schulsozialarbeit auf der Grundlage des SGB II.
Anlage 14
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE
LINKE) (Drucksache 17/6386, Frage 10):
Wie viele der bisher über einen Vermittlungsgutschein zu-
stande gekommenen Beschäftigungsverhältnisse enden nach
Ablauf des sechsten, neunten und zwölften Monats (bitte die
absoluten und relativen Werte angeben), und welche Erkennt-
nisse liegen der Bundesregierung über die Gründe und Höhe
g
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für Rückzahlungen bzw. Rückzahlungsforderungen von über
den Vermittlungsgutschein ausgezahlten Geldern vor?
Erkenntnisse über Beschäftigungsverhältnisse, die auf-
rund von Fördermaßnahmen wie Vermittlungsgutschei-
en zustandekamen, werden auf das Jahr 2010 bezogen,
ie ich Ihnen, Frau Kollegin Zimmermann, laut des
lenarprotokolls vom 29. Juni 2011 auf eine vergleich-
are Frage geantwortet habe, erst zum Jahresende 2011
orliegen. Für die Vorjahre (bis einschließlich 2009)
erden entsprechende statistische Daten zur Beschäfti-
ungssituation 6 Monate nach dem Förderzeitpunkt auch
ukünftig nicht verfügbar sein.
Zu Ihrer Frage nach Gründen und Höhe für Rückzah-
ngen und Rückzahlungsforderungen liegen, wie ich
nhand einer vergleichbaren Frage des Kollegen Werner
reibus laut Plenarprotokoll vom 29. Juni 2011 schon
rläutern konnte, keine Daten vor. Hierzu möchte ich er-
eut kurz auf das diesbezügliche Verfahren eingehen.
iegen der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter Hin-
eise auf einen Missbrauchsverdacht vor, werden ent-
prechende Recherchen eingeleitet. Erhärtet sich der
erdacht, wird Strafanzeige bei der zuständigen Ermitt-
ngsbehörde erstattet. Die Ermittlungsergebnisse wer-
en der Bundesagentur für Arbeit in der Regel nicht mit-
eteilt. Bis einschließlich 2010 wurden die eingeleiteten
rmittlungsverfahren nicht erhoben. Nach Angaben der
undesagentur für Arbeit wurden im Jahr 2011 in
7 Fällen Strafanzeige erstattet.
nlage 15
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
rage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE
INKE) (Drucksache 17/6386, Frage 11):
Wie hoch kann – die derzeitige mittelfristige Finanzpla-
nung für den Eingliederungstitel im Zweiten Buch Sozialge-
setzbuch zugrunde gelegt und die Sonderprogramme abgezo-
gen – das Fördervolumen des neuen geplanten § 16 e SGB II
für die Jahre 2012, 2013, 2014 und 2015 sein, und wie hoch
sind für diese Jahre die vorliegenden Verpflichtungsermächti-
gungen in diesem Förderbereich?
Da gegenwärtig noch nicht feststeht, in welcher Höhe
den kommenden Jahren Mittel für die Bundespro-
ramme benötigt werden, kann die Bundesregierung noch
eine Aussage dazu machen, wie viele Mittel bundesweit
r die Förderung von Beschäftigungsverhältnissen nach
16 e SGB II in der Fassung des Entwurfes eines Geset-
es zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Ar-
eitsmarkt zur Verfügung stehen werden. Die Mittel für
lle zu Beginn des jeweiligen Jahres bestehenden Ver-
flichtungen für Beschäftigungsverhältnisse nach § 16 e
GB II in der bisherigen Fassung werden gesondert zur
erfügung gestellt.
nlage 16
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
rage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE)
rucksache 17/6386, Frage 14):
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 119. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Juli 2011 13847
(A) )
)(B)
Welche konkreten Vorhaben und Maßnahmen im Jahr
2011 gibt es seitens der Bundesregierung – auch mit Blick auf
die unbefriedigenden Antworten der Bundesregierung auf
meine mündlichen Fragen 16 und 17, Plenarprotokoll 17/116
vom 29. Juni 2011 – zu dem Thema der bilateralen Zusam-
menarbeit im Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-
Behindertenrechtskonvention – „Der behindertenpolitische
Austausch mit anderen Staaten wird gefördert. Die Aufnahme
von behindertenpolitischen Themen in bilateralen Absprachen
und Abkommen wird befürwortet“ – zwischen Deutschland
und der Republik Polen sowie zwischen Deutschland und der
Russischen Föderation, und wie sind dabei Menschen mit Be-
hinderungen und deren Organisationen einbezogen?
Wie bereits in der Antwort am 29. Juni 2011 darge-
legt, findet auf bilateraler Ebene und auf EU-Ebene, un-
ter anderem im Rahmen der regelmäßig stattfindenden
Treffen der Beschäftigungs- und Sozialminister, ein
Austausch zur Umsetzung der UN-Behindertenrechts-
konvention statt. Das schließt Gespräche zwischen der
deutschen und polnischen Seite mit ein.
Russland befindet sich gegenwärtig im Ratifizie-
rungsverfahren der UN-Behindertenrechtskonvention
und ist an einem Austausch über Erfahrungen zur Um-
setzung der Behindertenrechtskonvention interessiert.
Deshalb soll dieses Thema zeitnah im Rahmen eines bi-
lateralen arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Austau-
sches auf Parlamentarischer Staatssekretärsebene im Juli
2011 aufgegriffen werden.
Anlage 17
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
Frage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE)
(Drucksache 17/6386, Frage 15):
Welche konkreten Vorhaben und Maßnahmen in den Jah-
ren 2011 und 2012 gibt es seitens der Bundesregierung zu
dem Thema der bilateralen Zusammenarbeit im Nationalen
Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskon-
vention zwischen Deutschland und der Volksrepublik China,
und wie sind dabei Menschen mit Behinderungen und deren
Organisationen einbezogen?
Derzeit wird im BMAS geprüft, unter welchen Um-
ständen ein Besuch des chinesischen Behindertenver-
bands „China Disabled Peoples Federation“, CDPF,
noch in diesem Jahr im BMAS realisiert werden kann.
Der CDPF möchte dabei seine Zusammenarbeit mit dem
BMAS intensivieren. Der CDPF ist der offizielle Behin-
dertenverband Chinas. Er vertritt offiziell die Interessen
von etwa 83 Millionen behinderten Menschen in China
und beschäftigt hierfür etwa 80 000 Menschen in allen
Regionen Chinas.
Anlage 18
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage
der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE)
(Drucksache 17/6386, Frage 16):
Wie bewertet die Bundesregierung bisher vorliegende Un-
terlagen zur Einschätzung tatsächlicher ökologischer und ge-
sundheitlicher Risiken, die vom gentechnisch veränderten Mais
SmartStax ausgehen, und wann rechnet die Bundesregierung
mit einer Anbauzulassung von SmartStax in der EU?
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Für den gentechnisch veränderten Mais SmartStax,
er eine Herbizid- und Insektentoleranz aufweist, liegt
eit 2008 ein Antrag auf Zulassung der Einfuhr und der
erarbeitung als Lebens- und Futtermittel vor. Unter
inbezug der Stellungnahme der deutschen Behörden
urde die Bewertung der Europäischen Behörde für die
ebensmittelsicherheit, EFSA, erstellt. Ein ökologisches
zw. gesundheitsgefährdendes Risiko ergibt sich aus der
ewertung nicht. Ein Antrag auf Zulassung für den An-
au ist derzeit nicht anhängig.
nlage 19
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage
er Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE)
rucksache 17/6386, Frage 17):
Wie bewertet die Bundesregierung, dass beim Zulassungs-
verfahren von transgenen Pflanzen mit gestapelten Eigen-
schaften, Stacked Events, eine vergleichende Risikobewertung
von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit,
EFSA, als ausreichend erachtet und auf eine spezifische Risi-
kobewertung der jeweiligen transgenen Pflanzen verzichtet
wird, und welche Vorschläge hat sie zur Erweiterung der
Prüfanforderungen?
Die Risikobewertung erfolgt immer fallspezifisch. Je-
er Antrag auf Zulassung eines gentechnisch veränderten
rganismus, GVO, der entweder durch eine neue gen-
chnische Veränderung oder durch konventionelle Kreu-
ung bereits vorhandener gentechnisch veränderter Orga-
ismen entstanden ist, erfährt eine neue, eigenständige
isikobewertung. Diese wird nach international abge-
timmten Richtlinien – OECD, EU, Codex alimentarius –
ergleichend unter Einbezug des Ausgangsorganismus
urchgeführt.
Eine Erweiterung der Prüfanforderungen müsste auf
ternationaler Ebene erfolgen.
nlage 20
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die
rage der Abgeordneten Caren Marks (SPD) (Drucksa-
he 17/6386, Frage 20):
Wie erklärt sich die Bundesregierung die Kritik zahlrei-
cher Schwerpunkt-Kitas bezüglich der Umsetzung der zahl-
reichen Auflagen des Programms „Frühe Chancen“, dass vor
allem junge Erzieherinnen und Erzieher mit der umfassenden
Dokumentation ihres Kitaalltags überfordert sein werden,
dass zu wenig für dieses Programm geeignete Fachkräfte vor-
handen seien, die die hohen Anforderungen erfüllten, dass die
bei diesem Programm vorgesehene Arbeit in Teilzeit für viele
Erzieherinnen und Erzieher nicht existenzsichernd sei sowie
dass die Träger bei der Einstellung von Fachkräften finanziell
erst in Vorleistung treten müssten, der Bund aber seine Zusage
zur Einstellung dieser Kräfte zurücknehmen könnte – bitte auf
alle Kritikpunkte einzeln eingehen –, und wie beabsichtigt die
Bundesregierung, auf die genannten Probleme zu reagieren?
Das Bundesprogramm „Offensive Frühe Chancen:
chwerpunkt-Kitas Sprache & Integration“ formuliert
eine spezifischen Vorgaben für die Dokumentation der
glichen Arbeit in den Einrichtungen. Im Rahmen des
13848 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 119. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Juli 2011
(A) )
)(B)
Monitorings sind die Schwerpunkt-Kitas aufgefordert,
halbjährlich einen neunseitigen Fragebogen mit fast aus-
schließlich standardisierten Antwortvorgaben auszufül-
len. Dieses Verfahren wurde bewusst gewählt, um den
Aufwand für die Einrichtungen so gering wie möglich zu
halten.
Die Qualifikationsanforderungen für die in den
Schwerpunkt-Kitas tätigen Fachkräfte sind bewusst so
formuliert worden, dass ein möglichst breiter Personen-
kreis für die Tätigkeit infrage kommt. Neben pädagogi-
schen Fachkräften können auch Fachkräfte im Bereich
Sprachförderung (zum Beispiel Logopädinnen und
Logopäden) sowie Fachkräfte mit sonstiger Qualifika-
tion, aber einschlägigen beruflichen Erfahrungen einge-
stellt werden. Zwecks Gewährleistung einer hohen Qua-
lität der Arbeit müssen alle Fachkräfte über eine
Zusatzqualifikation im Bereich Sprachförderung und/
oder Förderung von Kindern unter drei Jahren verfügen.
Um das Angebot an infrage kommenden Fachkräften
wiederum zu maximieren, besteht die Möglichkeit, diese
Zusatzqualifikation berufsbegleitend zu absolvieren
bzw. aufzustocken. Die Kosten dafür können über die im
Rahmen der Förderung gezahlten Sachkostenmittel ab-
gerechnet werden. Aufgrund entsprechender Rückmel-
dungen vonseiten der Einrichtungen hinsichtlich des
gegebenenfalls engen Zeitfensters und geeigneter Qualifi-
zierungsangebote hat unser Haus die Vorgaben modifi-
ziert und längere Fristen hinsichtlich des Nachweises die-
ser Zusatzqualifikation zugelassen. Mittlerweile konnten
zum jetzigen Stand rund 2 900 halbe Stellen (von 3 000)
bewilligt werden.
Sie bemerken, dass die über das Programm vorgese-
hene Arbeit für viele Erzieherinnen nicht existenz-
sichernd sei. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass
über die Bundesinitiative „Schwerpunkt-Kitas Sprache
& Integration“ die Möglichkeit besteht, bereits in Teil-
zeit beschäftigte und für die Aufgabe geeignete Erziehe-
rinnen auf eine Vollzeitstelle aufzustocken. Die durch
das Programm geforderte Eingruppierung in TVöD S8
bzw. vergleichbar ist eine den Anforderungen dieser an-
spruchsvollen Arbeit angemessene Vergütung, die in der
Regel nur die Kitaleitung erhält. Gewerkschaften und
Berufsverbände haben sich zum Start des Programms so-
gar in einer eigens darauf gerichteten Pressemitteilung
befürwortend dazu geäußert.
Eine finanzielle Vorleistung durch die bewilligten
Träger ist nicht erforderlich. Bei Besetzung der geförder-
ten Stelle können über das Webportal der Regiestelle
Schwerpunkt-Kitas die Fördermittel abgerufen werden.
Die Auszahlung erfolgt nach Prüfung in monatlichen
Raten.
Die Einstellung der Fachkräfte im Sinne des An-
spruchs auf die Förderung ist an die Erfüllung der Zu-
wendungsvoraussetzungen geknüpft. Die Fachkraft für
Sprachförderung muss im Umfang von mindestens der
Hälfte der innerhalb der jeweiligen Einrichtung regelmä-
ßigen wöchentlichen Arbeitszeit beschäftigt werden (bei
Einrichtungsverbund: mit einem Beschäftigungsumfang
der vollen regelmäßigen Arbeitszeit). Die Fachkraft-
stelle ist analog TVöD S8 zu vergüten. In Fällen, in de-
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en diese Zuwendungsvoraussetzungen nicht erfüllt
ind, kann der Zuwendungsbescheid widerrufen werden.
nlage 21
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die
rage der Abgeordneten Caren Marks (SPD) (Drucksa-
he 17/6386, Frage 21):
Wann beabsichtigt die Bundesregierung, beim Bundespro-
gramm „Schwerpunkt-Kitas Sprache & Integration“ ange-
sichts der Kritik und der zahlreichen Verbesserungsvorschläge
aus den Kommunen bzw. der Schwerpunkt-Kitas selbst nach-
zubessern, und falls dies nicht beabsichtigt ist, warum nicht?
Bisher gab es keine wesentliche Kritik bzw. Verbesse-
ngsvorschläge. Die Fragen beruhten größtenteils auf
issverständnissen, die durch ein Telefonat in der Regel
usgeräumt werden konnten. Sollte es dennoch konkrete
erbesserungsvorschläge geben, nehmen wir diese gern
ntgegen und bemühen uns, sie in den Programmverlauf
inzubetten.
nlage 22
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
rage des Abgeordneten Hans-Joachim Hacker (SPD)
rucksache 17/6386, Frage 24):
Ist die Bundesregierung dazu bereit, im Ausland bereits
erfolgreich erprobte Systeme der Fahranfängerbetreuung, bei-
spielsweise obligatorische Beobachtungsfahrten, auch in
Deutschland einzuführen und im neuen Nationalen Verkehrs-
sicherheitsprogramm zu verankern?
Trotz aller beachtlichen Erfolge bei der Fahranfänger-
orbereitung – wie dem absoluten Alkoholverbot für
ahranfänger und dem „Begleitenden Fahren mit 17“ –
ind nach wie vor zu hohe Unfallzahlen bei den jungen
ahranfängern zu verzeichnen.
Daher hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau
nd Stadtentwicklung als weitere Maßnahme bei der
undesanstalt für Straßenwesen ein Projekt in Auftrag
egeben, mit dem alle zielführenden Maßnahmeansätze
national wie international – in das System der Fahran-
ngervorbereitung mit den Kernbereichen Aus- und
eiterbildung einbezogen werden.
Mit diesem Rahmenkonzept zur Fahranfängervorbe-
itung soll das Sicherheitspotenzial jeder einzelnen
aßnahme umfassend ausgeschöpft werden. Gemein-
am mit Vertretern der Wissenschaft, der Verbände und
er Fahrlehrerschaft wird damit an einem weiten wichti-
en Baustein zur Verbesserung der Verkehrssicherheit
er Fahranfänger gearbeitet. Ein erster Zwischenbericht
ird in diesem Sommer vorgelegt.
Ein zentrales Thema wird auch die Gestaltung der
rsten Phase der selbstständigen Fahrerkarriere sein, um
as in dieser Zeit bestehende hohe Unfallrisiko zu redu-
ieren.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 119. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Juli 2011 13849
(A) )
)(B)
Inwieweit hierbei eine oft geforderte sogenannte
2. Ausbildungsphase oder „obligatorische Beobachtungs-
fahrten“ von der Wissenschaft für notwendig und sinnvoll
erachtet wird, steht derzeit noch nicht fest. Dieses „Rah-
menkonzept zur Fahranfängervorbereitung in Deutsch-
land“ ist auch Bestandteil des Verkehrssicherheitspro-
gramms.
Anlage 23
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
Frage des Abgeordneten Hans-Joachim Hacker (SPD)
(Drucksache 17/6386, Frage 25):
Durch welche Initiativen wird die Bundesregierung die
Befreiung der Inselflüge von der Luftverkehrsteuer für Touris-
tinnen und Touristen weiter verfolgen, nachdem die EU-Kom-
mission lediglich eine dies betreffende Befreiung für Flüge
zur medizinischen Versorgung sowie zur Beförderung von In-
selbewohnerinnen und Inselbewohnern genehmigt hat?
Die schriftliche Entscheidung der EU-Kommission
über die Befreiung der Inselflüge für Inselbewohner und
zur medizinischen Versorgung von der Luftverkehrs-
steuer, § 5 Nr. 4 Luftverkehrssteuergesetz, liegt der Bun-
desregierung seit dem 30. Juni 2011 offiziell vor und
wird derzeit juristisch ausgewertet. Die Bundesregierung
wird nunmehr auch das Beihilfeverfahren für die Steuer-
befreiung für touristische Flüge, § 5 Nr. 5 Luftverkehrs-
steuergesetz, weiter vorantreiben; das diesbezügliche
Pränotifizierungsverfahren ist bereits am 1. Dezember
2010 eingeleitet worden.
Anlage 24
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die Fra-
gen der Abgeordneten Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/6386, Fragen 26 und 27):
Wie bewertet die Bundesregierung das neue Konzept der
Brandenburger Landesregierung zur Anbindung des Westha-
vellandes an die Autobahn 2, insbesondere die Planungen für
den dreispurigen Ausbau der Bundesstraße 102 südlich von
Brandenburg/Havel, und aus welchen statistischen Erhebun-
gen wird der Bedarf dafür abgeleitet?
Wie bewertet die Bundesregierung die Aufgabe der ur-
sprünglichen Pläne für die Anbindung des Westhavellandes
an die A 2, insbesondere vor dem Hintergrund, dass ein Teil-
abschnitt von Bensdorf nach Wusterwitz bereits gebaut
wurde, und welche Kosten haben die alten Planungen und der
bereits gebaute Teilabschnitt verursacht?
Zu Frage 26:
Der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen enthält die
Ortsumgehungen Brandenburg an der Havel, Nordab-
schnitt, und Brandenburg an der Havel, Südabschnitt, als
Maßnahmen des vordringlichen Bedarfs. Insbesondere
wegen erheblicher Kostensteigerungen hat die zuständige
Auftragsverwaltung des Landes Brandenburg dem Bun-
desministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
vorgeschlagen, diese beiden Abschnitte durch die die
Leistungsfähigkeit steigernden Anpassungen an der be-
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tehenden B 102 zu ersetzen, um ebenfalls die Ziele der
undesverkehrswegeplanung, nämlich die bessere An-
indung des Raumes Rathenow/Premnitz an die A 2 ins-
esondere durch die Verringerung der Reisezeiten, zu er-
ichen.
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadt-
ntwicklung hat seine Zustimmung hierzu in Aussicht
estellt, insbesondere aber noch Auskünfte und Nach-
eise zu den Alternativmaßnahmen, zum Beispiel einem
öglichen dreistreifigen Ausbau einzelner Abschnitte,
rbeten. Diese Unterlagen stehen noch aus.
u Frage 27:
Bei den bereits realisierten Maßnahmen im Bereich
ensdorf und Wusterwitz handelt es sich um Ortsumge-
ungen im Zuge von Landesstraßen. Die Aufwendungen
ierfür sind dem Bundesministerium für Verkehr, Bau
nd Stadtentwicklung nicht bekannt.
Die angesprochenen Planungen – auch für die Bun-
esstraßenmaßnahmen – werden vom Land Branden-
urg finanziert. Die Aufwendungen hierfür sind dem
undesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwick-
ng nicht bekannt.
nlage 25
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
rage des Abgeordneten Heinz Paula (SPD) (Druck-
ache 17/6386, Frage 28):
Gibt es in der Bundesregierung Pläne, eine Kennzeichen-
pflicht für Fahrräder einzuführen, und hält die Bundesregie-
rung diese Maßnahme zur Eindämmung von Verstößen von
Fahrradfahrern gegen die Verkehrsregeln für erwägenswert?
Nein. Aufwand und Kosten stehen in keinem Verhält-
is zum Nutzen.
nlage 26
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
rage des Abgeordneten Dr. Hermann Ott (BÜND-
IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/6386, Frage 29):
Welche konkreten Maßnahmen und Initiativen sind aus
dem Petersberger Dialog II am 3./4. Juli 2011 hervorgegan-
gen, um die internationalen Klimaverhandlungen zu einem
Erfolg zu führen?
Der Petersberger Klimadialog II mit dem Titel „Ri-
ing to the Climate Challenge“ fand vom 3. bis 4. Juli
011 in Berlin statt und wurde gemeinsam von Deutsch-
nd und Südafrika, dem Gastgeber des nächsten Klima-
ipfels im Dezember, ausgerichtet. Auf halbem Wege
wischen Cancún und Durban wurden die möglichen
rgebnisse des Klimagipfels von Durban im Kreis von
usgewählten Ministern aus Industrie- und Entwick-
ngsländern, die die Bandbreite der Positionen in den
erhandlungen repräsentieren, in einem informellen
13850 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 119. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Juli 2011
(A) )
)(B)
Rahmen erörtert. Ziel war es, die unterschiedlichen Er-
wartungen an das Ergebnis von Durban anzunähern. Nur
wenn die Staaten gemeinsame Erwartungen an das Er-
gebnis von Durban haben, können sie die Konferenz
auch erfolgreich abschließen.
Wichtige Themenfelder für Durban sind unter ande-
rem:
Operationalisierung der Entscheidungen, die in Can-
cún getroffen wurden. Der „Green Climate Fund“, das
„Adaptation Committee“ und das „Technology Execu-
tive Committee“ sollen arbeitsfähig gemacht und die
Vereinbarungen zur Transparenz von Minderungsaktivi-
täten der Staaten in konkrete Handlungsanleitungen um-
gesetzt werden.
Fortentwicklung beziehungsweise Aufbau eines inter-
national verbindlichen Regelwerkes unter der Klimarah-
menkonvention.
Balance zwischen der rechtlichen Form künftiger Kli-
maschutzverpflichtungen unter der Klimarahmenkon-
vention und den Verpflichtungen unter dem Kyoto-Pro-
tokoll.
Die Debatte zeigte, dass angesichts unterschiedlicher
Erwartungen die Vereinbarung eines umfassenden Ab-
kommens bereits in Durban kaum zu erwarten ist. Daher
erscheint ein schrittweises und zugleich anspruchsvolles
Vorgehen sinnvoll. In Durban sollten Entscheidungen
dazu getroffen werden, wie das bestehende Regelwerk
des Kyoto-Protokolls mit klarer Trennung von Industrie-
und Entwicklungsländerverpflichtungen hin zu einem
umfassenden, inhaltlich differenzierten Regelwerk für
alle Staaten fortentwickelt bzw. ergänzt werden soll.
Bundeskanzlerin Merkel betonte in ihrer Rede, dass
es Ziel Deutschlands und der Europäischen Union sei,
die Klimaschutzverpflichtungen aller Staaten in einem
rechtlich verbindlichen Rahmen festzuhalten, und dass
das Kyoto-Protokoll hierfür beispielgebend sei.
Die auf dem ersten Petersberger Klimadialog verein-
barten Partnerschaften zu Minderung und Transparenz,
Anpassung und Entwaldung in Entwicklungsländern
wurden als wichtiger Beitrag zur konkreten Zusammen-
arbeit zwischen den Staaten begrüßt. Der Erfahrungs-
austausch hilft, die Anliegen und Probleme der Staaten
besser zu verstehen und auf dieser Basis in den Verhand-
lungen voran zu kommen.
Anlage 27
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
Frage des Abgeordneten Dr. Hermann Ott (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/6386, Frage 30):
Welche Maßnahmen und Initiativen plant die Bundes-
regierung – auch zusammen mit den EU-Partnerländern –, um
in Ländern wie Polen, die in besonderer Weise von fossilen
Energien abhängig sind, eine Umstellung der Energieversor-
gung und eine ambitionierte Reduktion der CO2-Emissionen
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auf den Weg zu bringen und diesen Ländern auf diese Weise
eine Zustimmung zu den EU-Klimaschutzplänen zu erleich-
tern?
Die Bundesregierung steht in engem Kontakt mit
ben bezeichneten EU-Partnerländern, unter anderem
uch der polnischen Regierung, und unterstützt sie in be-
tender Hinsicht.
nlage 28
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
rage des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜND-
IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/6386, Frage 31):
Welche Kostenabschätzungen liegen der Bundesregierung
für kleine Photovoltaikanlagen bis 30 Kilowatt vor, deren Be-
treiber der gesetzlichen Verpflichtung gemäß dem neuen § 6
Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 Buchstabe a des Erneuerbare-Energien-
Gesetzes, EEG, nachkommen, an einem vereinfachten Ein-
speisemanagement teilzunehmen, und welche konkreten Er-
kenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich des auf Seiten
der Netzbetreiber bestehenden Nutzens von Einspeisema-
nagementmaßnahmen bei kleinen Photovoltaikanlagen?
Ab dem 1. Januar 2012 neu in Betrieb genommene
hotovoltaikanlagen mit einer Leistung bis 30 kW kön-
en entweder ihre Leistung am Netzanschlusspunkt auf
0 Prozent ihrer installierten Leistung begrenzen oder
m vereinfachten Einspeisemanagement teilnehmen.
as vereinfachte Einspeisemanagement bedeutet, dass
iese Anlagen nur mit einer technischen Einrichtung zur
bregelung auszustatten sind. Auf die Lastgangmessung
nd die Datenübertragung wird aufgrund der jährlichen
osten verzichtet. Dieses wäre bei kleineren Anlagen
icht mehr wirtschaftlich zumutbar. Eine Kostenschät-
ung liegt derzeit noch nicht vor, da anzunehmen ist,
ass die technische Einrichtung in den Wechselrichter
tegriert werden kann.
Die Ansteuerbarkeit von Energieerzeugungsanlagen
at einen hohen sicherheitsrelevanten Stellenwert. Die
eigt sich zum Beispiel an der 50,2-Hz-Problematik. Das
ngesteuerte Zu- und Abschalten von Photovoltaik-
nlagen im Falle von Netzfehlern kann die Sicherheit
es Netzbetriebs gefährden. Rund 90 Prozent der in
eutschland installierten Photovoltaikanlagen weisen
eistungen von kleiner als 30 kW auf. In der Summe
ntspricht dies rund 45 Prozent der gesamt installierten
eistung. Die bisher installierten Photovoltaikklein-
nlagen haben größtenteils keinerlei Mess- oder Steue-
ngsmöglichkeit und leisten aufgrund der bisherigen
chnischen Vorgaben keinen Beitrag zur Systemstabili-
t. Damit ist es den Netzbetreibern derzeit nicht mög-
ch, bei überspeisten Netzzuständen die PV-Einspeisung
u steuern. Infolge des fortschreitenden dynamischen
usbaus der Photovoltaik ist es jedoch erforderlich, dass
er Netzbetreiber in kritischen Situationen zukünftig
uch auf die Photovoltaikerzeugungskapazitäten zugrei-
n kann, um die Netzsicherheit zu gewährleisten.
Die Maßnahme wird daher vorsorglich getroffen, um
ukünftig mit einem hohen Anteil fluktuierender Ener-
ien im Stromnetz umgehen zu können.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 119. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Juli 2011 13851
(A) )
)(B)
11.12.1957 KAN
Abkommen zur Zusammenarbeit bei der friedli-
chen Verwendung der Atomenergie
1
(
B
5
13.03.1970 ARG-IAEO
Abkommen zwischen der Internationalen Atom-
energie-Organisation und den Regierungen der
Argentinischen Republik und der Bundesrepu-
blik Deutschland für den Transfer eines Übungs-
reaktors und des angereicherten Urans hierfür
(inoffizielle Übersetzung des englisch- und spa-
nischsprachigen Originals)TM Multilaterale Ab-
kommen
1
28.08.1970 CHL
Abkommen zwischen der Regierung der Bundes-
republik Deutschland und der Regierung der Re-
publik Chile über Zusammenarbeit in der wissen-
schaftlichen Forschung und technologischen
Entwicklung
Gemäß Art. 1 (1) a) des Abkommens gehören
hierzu auch Kernforschung und kerntechnische
Entwicklung
2
(
1
1
8.12.1957
27.02.1958
Anz.Nr.46/
8)
BAnz.Nr.46/
58
3.03.1970 Mult 1711
3.10.1970
Bek.
3.01.1971
971 II 106)
02.07.1971
1971 II 107
CHL 51
21.08.02
Gültigkeits-
dauer:
5 Jahre,
stillschwei-
gende Verlän-
gerung um
jeweils 1 wei-
teres Jahr,
Kündigungs-
frist:
3 Monate
(C
(D
Anlage 29
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/6386, Frage 33):
Welche Konsequenzen haben nach Ansicht der Bundes-
regierung die Regelungen in § 37 Abs. 3 EEG für Pumpspei-
cherkraftwerke vor dem Hintergrund, dass sie zukünftig mit
der EEG-Umlage belastet werden, da nicht auszuschließen ist,
dass die Speicherbetreiber wie bei der Netzentgeltpflichtigkeit
von der Rechtsprechung als Letztverbraucher betrachtet wer-
den, und wie will sie diesen offensichtlichen Missstand aufhe-
ben vor dem Hintergrund ihres Ziels, die Speicherkapazität in
Deutschland auszubauen?
Die Bundesregierung misst dem Ausbau von Pump-
speicherkraftwerken eine hohe Bedeutung zu. Der Ausbau
soll durch die vom Deutschen Bundestag am 30. Juni
2011 beschlossenen Neuregelungen, insbesondere die Be-
freiung neuer Speicher von den Netzentgelten im Energie-
wirtschaftsgesetz, EnWG, und die Regelung des § 37
Abs. 3 Erneuerbare-Energien-Gesetz, EEG, vorangetrie-
ben werden. Eine Schlechterstellung für bestehende
Pumpspeicherkraftwerke ist hiermit nicht verbunden. Die
Bundesregierung wird prüfen, inwieweit das Ziel, den
Bau neuer Speicher in Deutschland voranzutreiben, durch
die Formulierung des § 37 Abs. 3 EEG erreicht wird.
Anlage 30
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/6386, Frage 34):
Mit welchen Staaten bestehen zurzeit im Bereich der Si-
cherheit kerntechnischer Anlagen und des Strahlenschutzes
welche bilateralen Vereinbarungen (bitte mit vollständiger
Angabe aller Vereinbarungen/Staaten)?
Es bestehen über 180 bilaterale Abkommen im Be-
reich der Sicherheit kerntechnischer Anlagen und im Be-
reich des Strahlenschutzes mit fast 60 Staaten. Die In-
halte der Abkommen beziehen sich im Wesentlichen auf
gegenseitigen Informations- und Erfahrungsaustausch,
gegenseitige Hilfe im Ereignisfall sowie wissenschaft-
lich-technische und administrative Zusammenarbeit.
Im Einzelnen wird auf die beigefügte Übersicht ver-
wiesen. Neu hinzugekommen ist das deutsch-polnische
Abkommen über die frühzeitige Benachrichtigung über
nukleare Unfälle, über Informations- und Erfahrungs-
austausch und über Zusammenarbeit auf dem Gebiet der
nuklearen Sicherheit und des Strahlenschutzes vom
30. Juli 2009.
Übersicht über bilaterale Abkommen auf dem Gebiet der Kernenergie
Datum des
Abkommens
(Unterzeich-
nung)
LKZ + Bezeichnung des Abkommens
Für Deutsch-
land
in Kraft seit
Bekannt-
machung im
Bundes-
gesetzblatt
AA-Archiv-
Nr.
Laufzeit u.
Kündigung
(A) )
)(B)
13852 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 119. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Juli 2011
(C
(D
05.10.1971 IND
Abkommen zwischen der Regierung der Bundes-
republik Deutschland und der Regierung der Re-
publik Indien über Zusammenarbeit bei der fried-
lichen Verwendung der Kernenergie und der
Weltraumforschung
19.05.1972
(Bek. 1972 II
1013)
02.07.1972
1972 II 1014
Anfrage 117
21.08.02
07.06.1972 BRAS
Vertrag vom 07. Juni 1972 zwischen der Bundes-
republik Deutschland und der Föderativen Repu-
blik Brasilien über das Einlaufen von Reaktor-
schiffen in brasilianische Gewässer und ihren
Aufenthalt in brasilianischen Häfen
04.09.1974
Verk.
13.05.1972
(1974 II 685)
1972 II 684 BRA 100
29.06.1973 ROU
Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für
Forschung und Technologie der Bundesrepublik
Deutschland und dem Staatskomitee für Energie
der Sozialistischen Republik Rumänien über Zu-
sammenarbeit bei der friedlichen Verwendung
der Kernenergie
29.06.1973
(Bek.
31.07.1973)
1973 II
1484 ff.
27.06.1975 BRAS
Abkommen zwischen der Regierung der Bundes-
republik Deutschland und der Regierung der Fö-
derativen Republik Brasilien über Zusammenar-
beit auf dem Gebiet der Friedlichen Nutzung der
Kernenergie
18.11.1975
(Bek. 1976 II
334)
1976 II 335 BRA 138 Gültigkeits-
dauer:
15 Jahre,
automatische
Verlängerung
um jeweils
5 Jahre,
Kündigungs-
frist:
12 Monate
26.02.1976 BRAS - IAEO
Protokoll zur Suspendierung der Anwendung
von Sicherungsmaßnahmen gemäß dem Überein-
kommen vom 26. Februar 1976TM Multilaterale
Abkommen
618
14.06.1976 IDN
Abkommen zwischen der Regierung der Bundes-
republik Deutschland und der Republik Indone-
sien über Zusammenarbeit bei der friedlichen
Verwendung der Atomenergie
24.02.1977
(Bek.
21.03.1977
1977 II 361)
1977 II 361 UNTS-
Reg.Nr.:
21041
14.06.1976 IDN
Abkommen zwischen der Regierung der Bundes-
republik Deutschland und der Regierung der Re-
publik Indonesien über Zusammenarbeit bei der
friedlichen Verwendung der Atomenergie
24.02.1977
(Bek. 1997 II
361)
1977 II 366 Gültigkeits-
dauer:
6 Jahre, da-
nach jeweils
Verlängerung
um 2 Jahre,
Kündigungs-
frist:
12 Monate
14.06.1976 IDN
Abkommen zwischen der Regierung der Bundes-
republik Deutschland und der Regierung der Re-
publik Indonesien über Zusammenarbeit bei der
Prospektion und Exploration von Uranerzen in
Westsumatra
24.02.1977
(Bek. 1997 II
361)
1977 II 362 Gültigkeits-
dauer:
7 Jahre; Ver-
längerung nur
durch Einver-
nehmen zwi-
schen beiden
Regierungen
Datum des
Abkommens
(Unterzeich-
nung)
LKZ + Bezeichnung des Abkommens
Für Deutsch-
land
in Kraft seit
Bekannt-
machung im
Bundes-
gesetzblatt
AA-Archiv-
Nr.
Laufzeit u.
Kündigung
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 119. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Juli 2011 13853
(A) )
)(B)
(C
(D
14.06.1976 IDN
Abkommen zwischen der Regierung der Bundes-
republik Deutschland und der Regierung der Re-
publik Indonesien über die Zusammenarbeit der
Bundesanstalt für Geowissenschaften und Roh-
stoffe (BGR) und der Badan Tenaga Atom
Nasional (BATAN)
24.02.1977
(Bek. 1997 II
361)
außer Kraft
am
14.06.1979
(Bek. 1982 II
839)
1977 II 373 Geltungs-
dauer der
Vereinba-
rung:
3 Jahre,
danach still-
schweigen-
der Verlänge-
rung um
1 Jahr,
Kündigungs-
frist:
3 Monate
14.06.1978 BRAS
Vereinbarung zwischen dem Bundesminister des
Innern der Bundesrepublik Deutschland und dem
Ministerium für Bergbau und Energie der Föde-
rativen Republik Brasilien über den Austausch
technischer Informationen und Zusammenarbeit
auf dem Gebiet der Sicherheit kerntechnischer
Einrichtungen
10.03.1978
(Bek.
14.06.1978
BGBl 1978
II 950)
1978 II 951 Gültigkeits-
dauer:
5 Jahre, Ver-
längerung im
gegebenen-
falls Einver-
nehmen,
Kündigungs-
frist:
6 Monate
05.12.1978 ESP
Abkommen vom 05.12.1978 über Zusammenar-
beit auf dem Gebiet der friedlichen Nutzung der
Kernenergie
13.12.1978
(Bek.
07.02.1979,
1979 II 133)
1979 II 134 Nicht AA-
registriert
Gültigkeits-
dauer:
15 Jahre,
automatische
Verlängerung
um jeweils
5 Jahre,
Kündigungs-
frist:
12 Monate
14.03./
04.04.1979
GBR
Vereinbarung vom 14.03./04.04.1979 über einen
fortlaufendenen Informationsaustausch über
wichtige Fragen der Sicherheit von kerntechni-
schen Einrichtungen und die Zusammenarbeit
bei der Ausarbeitung von Sicherheitsnormen
04.04.1979
(Bek.
30.04.1979)
1979 II 434
07.01.1980 SAU
Abkommen zwischen der Regierung der Bundes-
republik Deutschland und der Regierung des Kö-
nigreichs Saudi-Arabien über Zusammenarbeit in
der wissenschaftlichen Forschung und der tech-
nologischen Entwicklung
24.03.1982
(Bek.
21.05.1982
1982 II 565)
1982 II 565 Gültigkeits-
dauer:
30 Jahre,
automatische
Verlängerung
um jeweils
5 Jahre,
Kündigungs-
frist:
6 Monate
06.07.1981
s. 24.01.2002
USA-NRC
Vereinbarung zwischen dem Bundesminister des
Innern der Bundesrepublik Deutschland und der
United States Nuclear Regulatory Commission
über den Austausch technischer Informationen
und über Zusammenarbeit in Fragen der nuklea-
ren Sicherheit
06.07.1981
(Bek.
10.08.1981
1981 II 657)
1981 II 658 USA 88 Gültigkeits-
dauer:
5 Jahre, auto-
matische Ver-
längerung.
Kündigungs-
frist
6 Monate
Datum des
Abkommens
(Unterzeich-
nung)
LKZ + Bezeichnung des Abkommens
Für Deutsch-
land
in Kraft seit
Bekannt-
machung im
Bundes-
gesetzblatt
AA-Archiv-
Nr.
Laufzeit u.
Kündigung
(A) )
)(B)
13854 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 119. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Juli 2011
(C
(D
26.10.1981 AGY
Abkommen zwischen der Regierung der Bundes-
republik Deutschland und der Regierung der
Arabischen Republik Ägypten über Zusammen-
arbeit auf dem Gebiet der friedlichen Nutzung
der Kernenergie
15.03.1982
(Bek. 1982 II
567)
1982 II 568 AGY 88 Gültigkeits-
dauer:
30 Jahre, au-
tomatische
Verlängerung
um jeweils
5 Jahre,
Kündigungs-
frist:
6 Monate
10.08.1982 CHE
Vereinbarung vom 10.08.1982 über die gegensei-
tige Unterrichtung beim Bau und Betrieb grenz-
naher kerntechnischer Einrichtungen
19.09.1983
(Bek.
14.11.1983
1983 II 734)
1983 II 734 SCZ 95
UNTS-
Reg.Nr.
23205
Jederzeitige
Kündigung
möglich, die
1 Jahr nach
Eingang bei
dem anderen
Vertragspart-
ner wirksam
wird
10.10.1983
s. 14.06.1978
BRAS
Bekanntmachung der Vereinbarung über die Ver-
längerung der deutsch-brasilianischen Vereinba-
rung über den Austausch technischer Informatio-
nen und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der
Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen
27.07.1983
(Bek.
10.10.1983
BGBl 1983
II 685)
1978 II 950
1983 II 685
Gültigkeits-
dauer:
5 Jahre, Ver-
längerung im
gegebenen-
falls Einver-
nehmen,
Kündigungs-
frist:
6 Monate
11.04.1986 KOR
Abommen zwischen der Regierung der Bundes-
republik Deutschland und der Regierung der Re-
publik Korea über Zusammenarbeit bei der fried-
lichen Nutzung der Kernenergie
11.04.1986
(Bek.
05.06.1986
1986 II 726)
1986 II 726 KOR 84
UNTS-
Reg.Nr.
25151
22.07.1986 SOW
Deutsch-sowjetisches Abkommen vom 22. Juli
1986 über wissenschaftlich-technische Zusam-
menarbeit
07.07.1987
gemäß
Art. 10 in
Verbindung
mit Inkraft-
setungsproto-
koll vom
07.07.1987
(Bek.
30.03.1988
1988 II 394)
Fortgeltung
gemäß Alma-
Ata-Deklara-
tion vom
21.12.1991
(1992 II
1016)
1988 II 394
22.04.1987 SOW
Abkommen vom 22. April 1987 zwischen dem
Bundesminister für Forschung und Technologie
der Bundesrepublik Deutschland und dem Staats-
komitee für die Nutzung der Atomenergie der
Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über
wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit bei
der friedlichen Nutzung der Kernenergie
07.07.1987
(Bek.
30.03.1988
1988 II 394)
Fortgeltung
gemäß Alma-
Ata-Deklara-
tion vom
21.12.1991
(1992 II
1016)
1988 II 394
Datum des
Abkommens
(Unterzeich-
nung)
LKZ + Bezeichnung des Abkommens
Für Deutsch-
land
in Kraft seit
Bekannt-
machung im
Bundes-
gesetzblatt
AA-Archiv-
Nr.
Laufzeit u.
Kündigung
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 119. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Juli 2011 13855
(A) )
)(B)
(C
(D
23.04.1987 SOW
Abkommen vom 23. April 1987 zwischen dem
Bundesminister für Jugend, Familie, Frauen und
Gesundheit der Bundesrepublik Deutschland und
dem Ministerium für Gesundheitswesen der
Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über
die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Gesund-
heitswesens und der medizinischen Wissenschaft
(wg. Tschernobyl-Folgen?)
07.07.1987
(Bek.
30.03.1988
1988 II 394)
Fortgeltung
gem. Alma-
Ata-Deklara-
tion vom
21.12.1991
(1992 II
1016)
1988 II 394,
398
04.05.1987 SOW
Abkommen vom 23. April 1987 zwischen dem
Bundesminister Ernährung, Landwirtschaft und
Forsten der Bundesrepublik Deutschland und
dem Staatskomitee für den agro-industriellen
Komplex der Union der Sozialistischen Sowjet-
republiken über die Zusammenarbeit im Bereich
der Agrarforschung
07.07.1987
(Bek.
30.03.1988
1988 II 394)
Fortgeltung
gemäß Alma-
Ata-Deklara-
tion vom
21.12.1991
(1992 II
1016)
1988 II 394,
403
25.10.1988
(s.
13.06.1989)
SOW
Abkommen zwischen der Regierung der Bundes-
republik Deutschland und der Regierung der So-
zialistischen Sowjetrepubliken über die frühzei-
tige Benachrichtigung bei einem nuklearen
Unfall und den Informationsaustausch über
Kernanlagen
16.02.1989
(Bek.
21.02.1990)
Fortgeltung
gemäß Alma-
Ata-Deklara-
tion vom
21.12.1991
(1992 II
1016)
Für UKR au-
ßer Kraft am
05.11.1993 –
1994 II 380
1990 II 165
10.05.1988 NOR
Vereinbarung über Fragen gemeinsamen Interes-
ses im Zusammenhang mit kerntechnischer Si-
cherheit und Strahlenschutz
30.08.1988
(Bek.
24.11.1988
1988 II 1097)
1988 II 1097
UNTS-
Reg.Nr.
27019
13.06.1989
(s.
25.10.1968)
SOW
In Bonn am 13. Juni 1989 durch gleichlautende
Verbalnoten in Ausführung des Artikels 5 des
Abkommens zwischen der Regierung der Bun-
desrepublik Deutschland und der Regierung der
Sozialistischen Sowjetrepubliken über die früh-
zeitige Benachrichtigung bei einem nuklearen
Unfall und den Informationsaustausch über
Kernanlagen geschlossene Vereinbarung
16.02.1989
Fortgeltung
gemäß Alma-
Ata-Deklara-
tion vom
21.12.1991
(1992 II
1016)
1990 II 165
30.05.1990 Tschechische und Slowakische Föderative Repu-
blik (ehem.)
Abkommen vom 30.05.1990 zur Regelung von
Fragen gemeinsamen Interesses im Zusammen-
hang mit kerntechnischer Sicherheit und Strah-
lenschutz
02.08.1990
Bek.
17.08.1990)
Fortgeltung:
1993 II 762
1990 II 1307
25.09.1990 SWE
Abkommen vom 25.09.1990 über die frühzeitige
Benachrichtigung bei nuklearen Unfällen sowie
über den Informations- und Erfahrungsaustausch
bezüglich kerntechnischer Sicherheit und Strah-
lenschutz
05.12.1990
(Bek.
08.01.1991)
1991 II 421
Datum des
Abkommens
(Unterzeich-
nung)
LKZ + Bezeichnung des Abkommens
Für Deutsch-
land
in Kraft seit
Bekannt-
machung im
Bundes-
gesetzblatt
AA-Archiv-
Nr.
Laufzeit u.
Kündigung
(A) )
)(B)
13856 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 119. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Juli 2011
(C
(D
26.09.1990 HUN
Abkommen vom 26.09.1990 über Fragen des ge-
meinsamen Interesses im Zusammenhang mit
kerntechnischer Sicherheit und Strahlenschutz
07.02.1991
(Bek.
24.07.1991)
1991 II 889
12.04.1992 CHN
Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit der
Bundesrepublik Deutschland und dem Staatli-
chen Amt für nukleare Sicherheit der Volksrepu-
blik China zur Förderung der Zusammenarbeit
auf dem Gebiet der Sicherheit kerntechnischer
Einrichtungen und des Strahlenschutzes
14.06.1993
(Bek.
14.07.1993
1993 II 1266)
1993 II 1266 CHN 105 Gültigkeits-
dauer unbe-
stimmt;
Kündigungs-
frist:
6 Monate
16.12.1992 RUS
Abkommen zwischen der Regierung der Bundes-
republik Deutschland und der Regierung der
Russischen Föderation über Zusammenarbeit zur
Gewährleistung der Sicherheit bei Beseitigung
von Nuklearwaffen
RUS 13
16.12.1992 RUS
Abkommen zwischen der Regierung der Bundes-
republik Deutschland und der Regierung der
Russischen Föderation über Hilfeleistung für die
Russische Föderation bei der Eliminierung der
von ihr zu reduzierenden nuklearen und chemi-
schen Waffen
22.10.1993
(Bek:
2003 II 815)
Inkrafttreten
gemäß Art. 8
hängt ab vom
Inkrafttreten
des Abkom-
mens vom
16.12.1992
über Sicher-
heit bei der
Beseitigung
von Nuklear-
waffen
2003 II 815 RUS 14 Gültigkeits-
dauer: 1 Jahr;
automatische
Verlängerung
jeweils um
ein weiteres
Jahr, Kündi-
gungsfrist:
3 Monate
16.12.1992 RUS
Abkommen zwischen der Regierung der Bundes-
republik Deutschland und der Regierung der
Russischen Föderation über Zusammenarbeit zur
Gewährleistung der Sicherheit bei der Beseiti-
gung von Nuklearwaffen
Inkrafttreten
nach Vorlie-
gen der letz-
ten Unterrich-
tung über
Vorliegen der
innerstaatli-
chen Voraus-
setzungen
10.06.1993 UKR
Abkommen vom 10.06.1993 über Fragen ge-
meinsamen Interesses im Zusammenhang mit
kerntechnischer Sicherheit und Strahlenschutz
05.11.1993
(Bek.
01.02.1994)
siehe Abkom-
men RUS
vom
25.10.1988
1994 II 380
10.06.1993 UKR
Abkommen vom 10.06.1993 über Zusammenar-
beit bei der Lösung von Problemen der Eliminie-
rung von Nuklearwaffen
24.03.1994
(Bek.
11.07.1994)
1994 II 1291
01.07./03.08.
1993
AUT
Vereinbarung über Fragen gemeinsamen Interes-
ses im Zusammenhang mit kerntechnischer Si-
cherheit und Strahlenschutz
01.12.1994
(Bek.
16.05.1995)
1995 II 482
10.3.1994 WEI
Memorandum of Understanding zur Förderung
der Zusammenarbeit bei der Linderung der Fol-
gen des Kernreaktorunfalls von Tschernobyl
(Tschernobyl-Hilfe)
Keine Rege-
lung über
Inkrafttreten
und Gültig-
keitsdauer
WEI 6 Keine Rege-
lung über
Gültigkeits-
dauer und
Kündigung
Datum des
Abkommens
(Unterzeich-
nung)
LKZ + Bezeichnung des Abkommens
Für Deutsch-
land
in Kraft seit
Bekannt-
machung im
Bundes-
gesetzblatt
AA-Archiv-
Nr.
Laufzeit u.
Kündigung
(A) )
)(B)
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 119. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Juli 2011 13857
(C
(D
15.03.1995 CHL
Rahmenabkommen zwischen der Regierung der
Bundesrepublik Deutschland und der Regierung
der Republik Chile über Technische und Wissen-
schaftliche Zusammenarbeit siehe Abkommen
vom 28.08.1970
21.08.1997
(Bek.
12.09.1997
1997 II 1780)
1997 II 1781 CHL 96
s. CHL 51
Gültigkeits-
dauer:
5 Jahre,
Stillschwei-
gende Verlän-
gerung um
jeweils 1 wei-
teres Jahr,
Kündigungs-
frist:
3 Monate,
zuzüglich je-
derzeitige
Kündigungs-
möglichkeit
mit Frist von
3 Monaten
19.10.1995 USA
Vereinbarung vom 13.12.1995 über Austausch
und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Re-
aktorsicherheitsforschung und -entwicklung
13.12.1995
(Bek.
22.03.1996)
1996 II 542
(06.07.1981)
19.10.1995
Verlängerung
24.01.2002
bis
19.10.2005
USA-NRC
Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
der Bundesrepublik Deutschland und der United
States Nuclear Regulatory Commission über den
Austausch von Informationen und über Zusam-
menarbeit in Fragen der nuklearen Sicherheit
19.10.1995
(s.o.)
(Bek.
04.01.1996,
1996 II 259)
1996 II 259 Geltungs-
dauer:
5 Jahre, be-
ginnend mit
dem
19.10.2002,
Verlängerung
nach schriftli-
cher Verein-
barung der
Vertragspar-
teien, Kündi-
gungsfrist:
6 Monate
04.03.1997 IAEO
Vereinbarung der Bundesrepublik Deutschland
und der Internationalen Atomenergie-Organisa-
tion (IAEO)
über einen Beitrag zum Programm „Maßnahmen
gegen den illegalen Handel mit Nuklearmaterial
und andere radioaktive Stoffe“
04.07.1997
(Datum der
Antwortnote
der IAEO)
IAEO 14 31.03.1998
(Terminiertes
Projektende)
04.09.1997 BMU - RUS
Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
und der Föderalen Aufsichtsbehörde der Russi-
schen Föderation für kerntechnische Sicherheit
und Strahlenschutz
Über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der
Aufsichtstätigkeit zur Gewährleistung des physi-
schen Schutzes, der Regeln und Richtlinien für
den physischen Schutz von Kernmaterial und
kerntechnischen Anlagen
04.09.1997
15.12.1997 VN-GV
Internationales Übereinkommen vom 15. De-
zember 1997 zur Bekämpfung terroristischer
Bombenanschläge
05.10.2002
(Bek.:
05.10.2002
2002 II 2506)
Inkrafttreten
des ÜK am
30.Tag nach
Hinterlegung
der 22. Ratifi-
kationsurkun-
debeim GS
der VN
2002 II 2507 Kündigung
jederzeit
gegenüber
VN-GS,
Kündigung
wird 1 Jahr
danach wirk-
sam
Datum des
Abkommens
(Unterzeich-
nung)
LKZ + Bezeichnung des Abkommens
Für Deutsch-
land
in Kraft seit
Bekannt-
machung im
Bundes-
gesetzblatt
AA-Archiv-
Nr.
Laufzeit u.
Kündigung
13858 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 119. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Juli 2011
(A) )
)(B)
(C
(D
18.02.1998 IAEO
Vereinbarung der Bundesrepublik Deutschland
und der Internationalen Atomenergie-Organisa-
tion (IAEO) über einen überplanmäßigen Beitrag
zum Programm „Maßnahmen gegen den illega-
len Handel mit Nuklearmaterial und anderen ra-
dioaktiven Stoffen“ der IAEO
12.03.1998
(Datum der
Antwortnote
der IAEO)
IAEO 15 31.03.1999
(Terminiertes
Projektende)
08.06.1998 RUS
Abkommen zwischen der Regierung der Bundes-
republik Deutschland und der Regierung der
Russischen Föderation über nukleare Haftung im
Zusammenhang mit Lieferungen aus der Bundes-
republik Deutschland für Kernanlagen in der
Russischen Föderation
08.06.1998
(Bek.
23.06.1998)
1998 II 2364 RUS 46
08.06.1998 RUS
Abkommen zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und der Regierung der Russischen
Föderation über die Lieferung hochangereicher-
ten Urans für den Forschungsreaktor München II
08.06.1998
Bek.
04.02.1999)
1999 II 138 RUS 48
08.06.1998 RUS
Deutsch-russisches Abkommen über nukleare
Haftung im Zusammenhang mit Lieferungen aus
der Bundesrepublik Deutschland für Kernanla-
gen in der Russischen Föderation
08.06.1998
gemäß Art. 6,
Abs. 1
(Bek.
23.06.1998)
1998 II 2364 RUS 46
06.01.1999 DEU (Forschungszentrum Jülich - FZJ) - USA
(DoE)
Contract No. DE-GI09-99SR18917
Between the United States Department of Energy
Savannah River Operations Office an Research
Center Jülich, Germany
Terms and Conditions for the Acceptance of
Foreigen Research Reactor Spent Nuclear Fuel
at the Savannah River Site
Unterzeich-
nungsdaten:
DoE
23.12.1998
FZJ
06.01.1999
(Datum des
Inkrafttre-
tens)
EURATOM-
Supply
Agency:
25.01.1999
Abkommen
läuft am
13.05.2009
aus, voraus-
gesetzt, dass
alles autori-
sierte Mate-
rial bis
13.05.2006
aus dem Re-
aktor entfernt
wurde
21.07.1999 TROIKA -USA - TAIWAN
Vereinbarung vom 21.07.1999 in der Form des
Notenwechsels zwischen den Regierungen der
Bundesrepublik Deutschland, des Königsreichs
der Niederlanden und des Vereinigten König-
reichs (Troika) einerseits und der Regierung der
Vereinigten Staaten von Amerika andererseits
über die Zusammenarbeit bei der Anwendung
von Nichtverbreitungszusicherungen auf
schwach angereichertes Uran, das aus den
Troika-Ländern zur Herstellung von Brenn-
elementen in die USA geliefert und zur Verwen-
dung der taiwanesischen Leichtwasser-Kern-
reaktorprogramme an Taiwan weitergegeben
wird.
31.03.2000 1220
24.02.2002
s. 06.07.1981
s. 19.10.1995
USA-NRC
Vereinbarung zwischen dem Bundesminister des
Innern der Bundesrepublik Deutschland und der
United States Nuclear Regulatory Commission
über den Austausch technischer Informationen
24.02.2002 USA 88 Gemäß Art. 1
Verlängerung
der Gültig-
keit bis
19.10.2005
Datum des
Abkommens
(Unterzeich-
nung)
LKZ + Bezeichnung des Abkommens
Für Deutsch-
land
in Kraft seit
Bekannt-
machung im
Bundes-
gesetzblatt
AA-Archiv-
Nr.
Laufzeit u.
Kündigung
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 119. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Juli 2011 13859
(A) )
)(B)
für Wirtschaft und Arbeit der Bundesrepublik atum chiv erfasst 10 Jahre.
(D
Bek. = Bekanntmachung im BGBl.
(Quelle: Fundstellennachweis BGBl. II, soweit Veröffentlichungen erfolgt sind)
Deutschland und dem Ministerium der Russi-
schen Föderation für Atomenergie über die Hil-
feleistung bei der Eliminierung der von der Rus-
sischen Föderation zu reduzierenden
Atomwaffen durch Entsorgung der von den See-
streitkräften Russlands außer Dienst gestellten
Atom-Unterseeboote im Rahmen der Realisie-
rung der Vereinbarungen über die Globale Part-
nerschaft gegen die Verbreitung von Massenver-
nichtungswaffen und -material
der Unter-
zeichnung.
Inkrafttreten
mit dem
MNEPR-Ab-
kommen
(TMmultilate-
rale Abkom-
men)
(Bek. 2003 II
1661)
(260204) Kündigungs-
frist:
6 Monate,
im Falle des
Außerkraff-
tretens Kon-
sultationen
über Ab-
schluss lau-
fender Pro-
jekte
Anlage 31
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/6386, Frage 35):
Ist dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit, Bundesministerium für Umwelt, Natur-
schutz und Reaktorsicherheit, bekannt, wann genau im vierten
Quartal 2011 der Erörterungstermin in Tschechien zu den
Atomkraftwerksprojekten Temelin 3 und 4 stattfinden soll,
bitte mit Angabe des Datums, und welche Verfahrensunterla-
gen im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung für Teme-
lin 3 und 4 soll es nach Kenntnis des BMU in deutscher Spra-
che geben?
Derzeit ist vonseiten der tschechischen Behörden
noch kein Erörterungstermin für die Kernkraftwerkspro-
jekte Temelin 3 und 4 festgelegt.
Die an dem grenzüberschreitenden Umweltverträg-
lichkeitsverfahren unmittelbar beteiligten Bundesländer
Bayern und Sachsen haben die Verfahrensunterlagen
erhalten. Die zuständigen Länderbehörden haben die Ver-
fahrensunterlagen auch auf ihren Internetseiten veröffent-
licht. Ein UVP-Abschlussbericht wird im Zusammen-
hang mit dem noch ausstehenden Erörterungstermin
angefertigt werden.
Anlage 32
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage
des Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Drucksa-
che 17/6386, Frage 36):
Zu welchen Ergebnissen – insbesondere unter finanziellen
Aspekten – hat die Sitzung des ITER-Aufsichtsrates am
14. und 15. Juni 2011 in Aomori, Japan, im Hinblick auf die
Erbringung sowohl des finanziellen als auch des Sachleis-
tungsbeitrags durch Japan geführt, und welche Auswirkungen
hätte der diese Woche von der Europäischen Kommission
vorgelegte Vorschlag für einen mehrjährigen Finanzrahmen,
MFR, für die Jahre 2014 bis 2020, der die Finanzierung von
ITER in einem Umfang von rund 2,7 Milliarden Euro explizit
außerhalb des MFR stellt, konkret für den Bundeshaushalt?
Ergebnisse zur Erbringung finanzieller und Sachleis-
tungsbeiträge Japans sind aus der 8. Sitzung des ITER
Council, Aufsichtsrat, in Aomori, Japan, nicht bekannt
09.05.2003 RUS
Abkommen zwischen dem Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
der Bundesrepublik Deutschland und dem Föde-
ralen Dienst für die Aufsicht über Atom- und
Strahlensicherheit der Russischen Föderation
über Zusammenarbeit, Informations- und Erfah-
rungsaustausch auf dem Gebiet der Genehmi-
gung, der Aufsicht und Begutachtung der nuklea-
ren Sicherheit und des Strahlenschutzes
0
06.10.2003 RUS (AA-RUS-VM)
Abkommen zwischen dem Auswärtigen Amt der
Bundesrepublik Deutschland und dem Ministe-
rium der Verteidigung der Russischen Föderation
über die Zusammenarbeit bei der Gewährleistung
des physischen Schutzes von Nuklearmaterial
und zu entsorgenden Nuklearwaffen
0
(
1
v
0
09.10.2003 RUS
Abkommen zwischen dem Bundesministerium
V
A
Datum des
Abkommens
(Unterzeich-
nung)
LKZ + Bezeichnung des Abkommens
F
(C
9.05.2003 RUS 65 Gültigkeit:
5 Jahre, Ver-
längerung au-
tomatisch um
5 Jahre, Kün-
digungsfrist:
3 Monate
(Art. 9)
6.10.2003
Bek. 2003 II
917
om
7.11.2003)
2003 II 1918 Außerkraft-
treten mit
dem Rahmen-
abkommen
TMMNEPR,
ansonsten
6 Monate
nach Ein-
gang der
Kündigungs-
mitteilung
orläufige
nwendung
2003 II 1662 Noch nicht
im AA-Ar-
Gültigkeits-
dauer:
ür Deutsch-
land
in Kraft seit
Bekannt-
machung im
Bundes-
gesetzblatt
AA-Archiv-
Nr.
Laufzeit u.
Kündigung
mit D
13860 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 119. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Juli 2011
(A) )
)(B)
geworden. Der Council begrüßte den Fortschritt des
ITER-Projektes. Er befasste sich mit der Frage der Aus-
wirkungen der Erdbebenkatastrophe in Japan auf das
Projekt, einschließlich möglicher Verzögerungen.
Die Bundesregierung ist beim ITER Council nicht be-
teiligt und stützt ihrer Kenntnisse diesbezüglich auf Be-
richte der Europäischen Kommission, Pressemitteilun-
gen der ITER-Organisation sowie sonstige frei
verfügbare Medien. Sie hat in der Sitzung des Wett-
bewerbsfähigkeitsrates der Europäischen Union am
31. Mai 2011 gefordert, den Fokus auf die Frage der
Kostenbegrenzung bei ITER zu legen. Ebenso müssten
die Auswirkungen der Ereignisse in Japan auf das Pro-
jekt gründlich untersucht werden.
Die EU-Kommission hat am 29. Juni 2011 einen Vor-
schlag für den nächsten MFR der EU ab 2014 vorgelegt.
Hierzu wird die Bundesregierung bis Ende September
2011 eine umfassende Stellungnahme erarbeiten. Diese
wird auch eine Bewertung der vorgeschlagenen Finan-
zierung des Fusionsreaktors ITER beinhalten. Eine par-
tielle Stellungnahme zu ITER zum jetzigen Zeitpunkt
wäre verfrüht. Die Bundesregierung hat stets betont,
dass ITER als Projekt in europäischer Verantwortung
grundsätzlich aus dem EU-Haushalt getragen werden
muss.
Anlage 33
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Fragen
des Abgeordneten Oliver Kaczmarek (SPD) (Drucksa-
che 17/6386, Fragen 37 und 38):
Wie sind die aktuellen Planungen, Zeitpläne und Zielset-
zungen für die Umsetzung des von der Bundesministerin für
Bildung und Forschung, Dr. Annette Schavan, im Februar
2011 angekündigten Grundbildungspaktes für Alphabetisie-
rung?
Mit welchen von der Bundesministerin für Bildung und
Forschung, Dr. Annette Schavan, genannten potenziellen
Grundbildungspaktpartnern (den Kammern, den Volkshoch-
schulverbänden, den Gewerkschaften, den Ländern und den
Akteuren der Zivilgesellschaft) wurden bereits Gespräche ge-
führt, und was sind die Ergebnisse?
Zu Frage 37:
Frau Bundesministerin Dr. Annette Schavan und der
Präsident der Kultusministerkonferenz, KMK, Dr. Bernd
Althusmann, haben nach der Vorstellung der „Leo. – Le-
vel-One“-Studie einen gemeinsamen Grundbildungspakt
von Bund und Ländern als ein breites gesellschaftliches
Bündnis vorgeschlagen, dessen Zielsetzung in den Gre-
mien der KMK am 9./10. Juni 2011 von allen Ländern
bestätigt wurde. Das gemeinsame Ziel ist die Verringe-
rung des funktionalen Analphabetismus in Deutschland
durch eine nationale Anstrengung. Menschen, die nicht
oder nur unzureichend lesen, schreiben und rechnen
können, sollen zur besseren sozialen, politischen und
ökonomischen Teilhabe befähigt werden. Durch den
Grundbildungspakt soll den Betroffenen die aktive Parti-
zipation am Arbeitsmarkt und der Zugang zu anspruchs-
v
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A
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(C
(D
olleren Tätigkeiten eröffnet und nachhaltig gesichert
erden.
Derzeit findet zwischen Bund und Ländern die Ab-
timmung von Eckpunkten für die Ausgestaltung des
rundbildungspaktes sowie Terminabstimmungen statt.
u Frage 38:
Im Rahmen des BMBF-Förderschwerpunktes „Alpha-
etisierung/Grundbildung“ pflegt das Bundesministe-
um für Bildung und Forschung seit langem den Aus-
usch mit den Akteuren, die für die Verbesserung der
ituation von funktionalen Analphabeten wichtig sind.
eren Hinweise sind in die konzeptionellen Überlegun-
en der oben genannten Eckpunkte eingeflossen. Von den
orgesehenen Grundbildungspakt-Partnern, unter ande-
m Sozialpartner, Kammern, Volkshochschulverband,
irchen, wurde durchweg großes Interesse und die Be-
itschaft signalisiert, sich in den Grundbildungspakt ein-
ringen zu wollen.
nlage 34
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage der
bgeordneten Karin Roth (Esslingen) (SPD) (Drucksa-
he 17/6386, Frage 39):
Wird die Bundesregierung die von der Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel mehrfach zugesagten Zahlungen an den
Globalen Fonds zur Bekämpfung von HIV/Aids, Tuberkulose
und Malaria, GFATM, umgehend wieder aufnehmen, nach-
dem die Ergebnisse des Zwischenberichts der unabhängigen
Kommission zur Überprüfung der Sicherheitsmaßnahmen ge-
gen Korruption und Veruntreuung beim GFATM am 1. Juli
2011, wie von der Bundesregierung gefordert, vorliegen, und
wenn sie die Zahlungen weiter verzögert, was sind die Gründe
hierfür?
Die Bundesregierung begrüßt den Zwischenbericht
er unabhängigen Kommission zu den Mittelfehlver-
endungen beim GFATM. Der Zwischenbericht enthält
aturgemäß noch keine abschließenden Ergebnisse. Klar
t aber: Korruption tötet, denn veruntreute Gelder ste-
en nicht zur Behandlung kranker Menschen zur Verfü-
ung. Die bereits vorliegenden Ergebnisse zeigen aber
anz klar: Es war richtig und gut, dass das BMZ die Be-
fung einer unabhängigen Kommission gefordert und
re Arbeit dann mit Nachdruck unterstützt und vorange-
ieben hat.
Die unabhängige Expertenkommission berichtet unter
nderem, dass erheblicher und dringender Reformbedarf
eim GFATM besteht. Das unabhängige Expertenpanel
ieht insbesondere die Notwendigkeit für bessere Re-
henschaftslegung und Potenzial für eine Steigerung in
er Effektivität der Arbeit des GFATM. Dabei wird ins-
esondere die künftige Nutzung von länderspezifischen,
ach Korruptionsrisiko differenzierten Umsetzungswe-
en entscheidend sein. Die Kommission wird mit ihrem
bschlussbericht, der für Ende September erwartet wird,
onkrete Empfehlungen zu Veränderungen beim GFATM
ussprechen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 119. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Juli 2011 13861
(A) )
)(B)
Um noch vor Vorlage des Abschlussberichtes des Pa-
nels den Menschen, die dringender Unterstützung bedür-
fen, deutsche Hilfe anbieten zu können, hat Herr Bun-
desminister Dirk Niebel entschieden, die Hälfte der für
2011 vorgesehenen deutschen Mittel, also 100 Millionen
Euro, für die Umsetzung durch den Fonds freizugeben.
Die Freigabe dieses ersten Teils erfolgt unter der Bedin-
gung, dass die von der Bundesrepublik Deutschland ge-
zahlten Gelder nur in Ländern verwendet werden, in de-
nen der GFATM in erster Linie international tätige
Umsetzungsorganisationen wie beispielsweise das Ent-
wicklungsprogramm der Vereinten Nationen oder die
Deutsche Gesellschaft für internationale Zusammenar-
beit, GIZ, mit der Umsetzung als sogenannter Haupt-
empfänger, Principal Recipient, beauftragt. Nur so kön-
nen wir verhindern, dass aufgrund von Korruption und
Fehlverwendungen Menschen nicht behandelt werden
können. Eine Entscheidung über die Freigabe der zwei-
ten Hälfte der Mittel des Jahres 2011 und über die Mittel
für das Jahr 2012 wird nach Vorlage des Abschlussbe-
richtes und einer klaren zeitlichen Umsetzungsperspek-
tive seiner Empfehlungen zu treffen sein.
Anlage 35
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Fra-
gen der Abgeordneten Christine Scheel (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/6386, Fragen 40 und 41):
Beabsichtigt die Bundesregierung, wie im Interview des
Bundesministers für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp
Rösler, in der WirtschaftsWoche angekündigt (vergleiche
Nr. 23 vom 6. Juni 2011, Seite 32), noch in dieser Legislatur-
periode die Mitarbeiterkapitalbeteiligung auszubauen und den
Freibetrag zur Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung
anzuheben?
Wird die Bundesregierung bewährte Konzepte aus dem
Ausland, wie beispielsweise den ESOP, Employee Stock
Ownership Plan, in die angekündigte Reform zur Mitarbeiter-
kapitalbeteiligung einbeziehen, und inwiefern sollen Forderun-
gen aus dem Initiativbericht (Initiativstellungnahme zum Thema
„Finanzielle Mitarbeiterbeteiligung in Europa“, SOC/371) des
Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses, EWSA, in
die Überlegungen zur Weiterentwicklung der Mitarbeiterkapi-
talbeteiligung berücksichtigt werden?
Zu Frage 40:
Vor dem Hintergrund der in den Jahren 2009 und 2010
vorgenommenen gesetzlichen Änderungen, namentlich
des Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetzes vom 7. März
2009, prüft die Bundesregierung, wie die Akzeptanz der
Mitarbeiterkapitalbeteiligung in Deutschland weiter aus-
gebaut werden kann.
Das Ziel, die Mitarbeiterkapitalbeteiligung auszu-
bauen, kann auf verschiedenen Wegen erreicht werden;
diese werden derzeit geprüft.
Zu Frage 41:
Die Bundesregierung wird Konzepte, die sich in an-
deren Ländern bewährt haben, in ihre Überlegungen zur
Optimierung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung in Deutsch-
land einbeziehen und dabei auch die teilweise unterschied-
li
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B
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s
A
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J
(C
(D
chen rechtlichen, politischen und gesellschaftlichen Rah-
enbedingungen anderer Staaten berücksichtigen. Die
undesregierung begrüßt grundsätzlich auch Maßnah-
en auf europäischer Ebene, die das Thema Mitarbeiter-
apitalbeteiligung ins öffentliche Bewusstsein rücken
nd alle Beteiligten ermutigen, sich mit der Mitarbeiter-
apitalbeteiligung und deren Vorteilen näher zu beschäf-
gen.
nlage 36
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die
rage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜND-
IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/6386, Frage 42):
Wie bewertet die Bundesregierung die aktuellen Probleme
bei den Steinkohlekraftwerksneubauten mit dem Stahltyp T24,
und sieht sie aufgrund dieser offensichtlichen Probleme die
Notwendigkeit, im angekündigten Förderprogramm für fos-
sile Kraftwerksneubauten den Bau von Gaskraftwerken zu
präferieren?
Bei den aktuellen Problemen bei den Neubauten von
teinkohlekraftwerken handelt es sich um Materialpro-
leme, für die der Anlagenbau zuständig ist. Die Bun-
esregierung nimmt hierzu keine Bewertung vor. Ähnli-
he Probleme können auch bei anderen Kraftwerkstypen
uftreten. Eine Festlegung von Förderprogrammen we-
en derartiger Probleme auf einen bestimmten Kraft-
erkstyp wäre deshalb nicht sinnvoll bzw. zielführend.
nlage 37
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Fra-
en der Abgeordneten Ingrid Nestle (BÜNDNIS 90/DIE
RÜNEN) (Drucksache 17/6386, Fragen 43 und 44):
Welche Untersuchungen liegen der Aussage zugrunde,
dass „bis zum Jahr 2020 ein weiterer Zubau von bis zu 10 Gi-
gawatt gesicherter Kraftwerkskapazität notwendig“ ist, Ant-
wort auf meine mündliche Frage 61, Plenarprotokoll 17/116
am 29. Juni 2011, und soll die geplante Kraftwerksförderung
auf bestimmte Technologien beschränkt bzw. grundsätzlich
mit Forderungen verknüpft werden?
Soll der Standort – und damit die Auswirkungen auf Ver-
sorgungssicherheit, Netzstabilität und Netzausbaubedarf – eines
neuen Kraftwerks für die Förderung keine Rolle spielen, da
der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp
Rösler, unkonditioniert eine Bezuschussung von neuen Kraft-
werken mit bis zu 15 Prozent der Investitionskosten, siehe
Meldung energate Messenger vom 30. Juni 2011, angekün-
digt hat, und sollte dies der Fall sein, ist die Bundesregierung
der Meinung, dass der Standort von Kraftwerken keine Aus-
wirkungen auf die Versorgungssicherheit, Netzstabilität und
den Netzausbaubedarf hat?
u Frage 43:
Die Bundesregierung strebt mit ihren energiepoliti-
chen Beschlüssen vom 6. Juni 2011 die Steigerung des
nteils der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien
m Bruttostromverbrauch in Deutschland von 17 Pro-
ent auf 35 Prozent bis 2020 an. Aufgrund der ange-
trebten Abschaltung aller Kernkraftwerke bis Ende des
ahres 2022 sowie der Außerbetriebnahme weiterer alter
13862 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 119. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Juli 2011
(A) )
)(B)
dargebotsunabhängiger Erzeugungskapazitäten in den
nächsten Jahren werden für die Integration dieses zuneh-
menden Anteils erneuerbarer Energien in das Netz aus
Gründen der Versorgungssicherheit und Netzstabilität
flexible konventionelle Kraftwerke zum Ausgleich der
Schwankungen benötigt. Nach Ansicht der Bundesregie-
rung ist hierfür eine schnelle Fertigstellung der derzeit
im Bau befindlichen Gas- und Kohlekraftwerke und bis
zum Jahr 2020 ein weiterer Zubau von bis zu 10 GW ge-
sicherte Kraftwerksleistung notwendig.
Zur Unterstützung des Aufbaus dieser Kapazitäten
wird die Bundesregierung für die Jahre 2013 bis 2016
ein Kraftwerksförderprogramm auflegen, welches die
von der Europäischen Kommission in ihrer Erklärung
zum Energie- und Klimapaket 2008 skizzierte beihilfe-
rechtliche Möglichkeit nutzen soll. Demnach soll in den
Jahren 2013 bis 2016 der erforderliche Neubau hocheffi-
zienter, flexibler und CCS-fähiger fossiler Kraftwerke,
vorrangig mit Kraft-Wärme-Kopplung, mit 5 Prozent
der jährlichen Ausgaben des Energie- und Klimafonds
gefördert werden. Zu diesen fossilen Kraftwerken gehö-
ren auch Gaskraftwerke. Der Energie- und Klimafonds
wird aus Mitteln des Emissionshandels gespeist. Durch
das Kraftwerksförderprogramm sollen nur Betreiber mit
einem Anteil von weniger als 5 Prozent an den deut-
schen Erzeugungskapazitäten gefördert werden. Nach
Ansicht der Bundesregierung soll das Programm grund-
sätzlich Anreize für Investitionen in jede Art konventio-
neller Erzeugungsanlagen ab einer gewissen Größe bie-
ten, welche geeignet ist, einen signifikanten Beitrag zum
Ausgleich der Schwankungen der Einspeisung erneuer-
barer Energien in das Netz zu leisten. Die konkrete Aus-
gestaltung des Kraftwerksförderprogramms wird im
Übrigen zu einem großen Teil von weiteren EU-beihilfe-
rechtlichen Vorgaben abhängen, welche die Europäische
Kommission bis spätestens Anfang 2012 in Aussicht ge-
stellt hat. Die Bundesregierung wird das deutsche För-
derprogramm parallel zu den Verhandlungen auf EU-
Ebene vorbereiten.
Zu Frage 44:
Nähere, mit der Förderung verbundene Konditionen
ergeben sich bereits jetzt aus dem Energiekonzept der
Bundesregierung vom September 2010 sowie den ener-
giepolitischen Beschlüssen vom 6. Juni 2011, siehe Ant-
wort auf Frage 43.
Die konkrete Ausgestaltung des Kraftwerksförderpro-
gramms wird im Übrigen zu einem großen Teil von den
weiteren EU-beihilferechtlichen Vorgaben abhängen.
Die Bundesregierung wird das deutsche Förderpro-
gramm parallel zu den Verhandlungen auf EU-Ebene
vorbereiten. Ob und inwieweit der Standort eines neuen
Kraftwerkes dabei eine Rolle spielt, wird im Rahmen
dieses Prozesses entschieden.
Anlage 38
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die
Frage des Abgeordneten Günter Gloser (SPD) (Druck-
sache 17/6386, Frage 45):
d
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1
(C
(D
Wie hoch ist der Anteil syrischen Rohöls an den deutschen
Rohölimporten, und welche Staaten sind neben Deutschland
die fünf wichtigsten Hauptabnehmer für syrisches Rohöl?
Im Jahr 2010 betrug der Anteil syrischen Rohöls an
en deutschen Rohölimporten 2,9 Prozent. Vergleiche
Rohöleinfuhr nach Herkunftsgebieten“ unter http://
ww.bmwi.de/BMWi/Navigation/Energie/Statistik-und-
rognosen/Energiedaten/energietraeger.html.
Im Jahr 2009 waren nach Deutschland unter den
ECD-Ländern Italien, Frankreich, Spanien, die Nieder-
nde und Österreich die Hauptabnehmer für syrisches
ohöl, Quelle: Datenbank der Internationalen Energie-
gentur, 2011, Oil Information, OECD Imports. Anga-
en zu den Rohölimporten von Nicht-OECD-Ländern
us Syrien liegen nicht vor.
nlage 39
Antwort
er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Ab-
eordneten Günter Gloser (SPD) (Drucksache 17/6386,
rage 46):
Gibt es Überlegungen innerhalb der Bundesregierung, die
von der EU beschlossenen Sanktionsmaßnahmen auch auf ein
Importverbot für syrisches Rohöl in die EU auszuweiten, um
den wirtschaftlichen Druck auf das Regime in Damaskus an-
gesichts der fortwährenden Unterdrückung der Opposition zu
erhöhen bzw. einen nationalen Importstopp zu verhängen,
falls es innerhalb der EU keine diesbezügliche Verständigung
geben sollte?
Die Bundesregierung befürwortet zielgerichtete
anktionen gegen die Arabische Republik Syrien mit
em Ziel, eine umgehende Einstellung der Unterdrü-
kung der Opposition zu erreichen.
Sie hat an den drei Sanktionsrunden der EU aktiv
itgewirkt. Die Bundesregierung prüft derzeit Optionen
r die Verhängung weiterer Sanktionen. Sie schließt
ierbei keine Sanktionsoption aus, die zielgerichtet ist.
ie Überlegungen hierüber sind im Kreis der EU-Part-
er allerdings noch nicht abgeschlossen.
Bei allen Maßnahmen steht der Schutz und das Wohl-
rgehen der Zivilbevölkerung im Vordergrund.
Ein nationaler Importstopp ist aus kompetenzrechtli-
hen Gründen nicht möglich.
nlage 40
Antwort
er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
bgeordneten Dr. Rolf Mützenich (SPD) (Drucksache
7/6386, Frage 47):
Welche politischen Initiativen plant die Bundesregierung
im Rahmen der Europäischen Union und im Rahmen der Ver-
einten Nationen für die Zeit nach der Entstehung des neuen
Staates Südsudan, und welche Konsequenzen ergeben sich
aus der Existenz des neuen Staates für notwendige Verände-
rungen des langfristigen Engagements der Bundesregierung
beim Aufbau von afrikanischen Integrations- und Sicherheits-
strukturen?
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 119. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Juli 2011 13863
(A) )
)(B)
Die Bundesregierung engagiert sich stark für die Ko-
ordinierung der gemeinsamen EU-Entwicklungspolitik
gegenüber dem Südsudan. Die EU und ihre Mitglied-
staaten erarbeiten gegenwärtig eine gemeinsame Ent-
wicklungsstrategie, die die Beiträge der EU und ihrer
Mitgliedstaaten beim Staatsaufbau im Südsudan bündeln
und untereinander abstimmen soll. Mit ihrer Fertigstel-
lung ist Ende November 2011 zu rechnen.
Im Rahmen der Vereinten Nationen plant die Bundes-
regierung, den Einsatz bei den VN-Missionen im Sudan,
insbesondere im Südsudan, fortzusetzen.
Das langfristige Engagement der Bundesregierung
beim Aufbau afrikanischer Integrations- und Sicher-
heitsstrukturen wird der Tatsache Rechnung tragen, dass
mit dem Entstehen des neuen Staates Südsudan ein wei-
terer Regionalpartner hinzugetreten ist. Der Entste-
hungsprozess des Südsudan steht seit längerem schon im
Mittelpunkt der Arbeit der Sicherheitsstrukturen der
Afrikanischen Union, AU. Die AU stellt mit dem „Afri-
can Union High Implementation Panel“, AUHIP, eine
entscheidende Vermittlungsinstanz für die Lösung der
Konflikte im Sudan.
Die Ex-Präsidenten Thabo Mbeki, Südafrika,
Abubakar, Nigeria, und Buyoya, Mali, haben einen we-
sentlichen Dienst bei der Sicherung der friedlichen Ab-
spaltung des Südsudans geleistet. Die Bundesregierung
hat die AU und das AUHIP in diesem Zusammenhang
aktiv mit Expertenentsendungen, Beratungsmaßnahmen
und politisch unterstützt. Projekte dieser Art wird die
Bundesregierung auch in Zukunft durchführen.
Die Republik Südsudan hat im Übrigen bereits einen
Aufnahmeantrag für eine Mitgliedschaft in der Afrikani-
schen Union, AU, gestellt. Sie will auch so schnell wie
möglich Mitglied der Ostafrikanischen Gemeinschaft,
EAC, und der Zwischenstaatlichen Behörde für Ent-
wicklung, IGAD, werden.
Die Unterstützung der Bundesregierung und der EU
für die AU, EAC und IGAD hat dies bereits berücksich-
tigt. Entsprechende Beratungsmaßnahmen der südsuda-
nesischen Seite und der AU, EAC und IGAD sind be-
reits eingeleitet, auch im Rahmen der Koordination der
Entwicklungszusammenarbeit für den Staatsaufbau im
Südsudan.
Anlage 41
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
Abgeordneten Dr. Rolf Mützenich (SPD) (Drucksache
17/6386, Frage 48):
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus ih-
rer im Afrika-Konzept getroffenen Feststellung, wonach die
Afrikanische Union und ihre Regionalorganisationen beim
Aufbau einer Friedens- und Sicherheitsarchitektur weiter auf
Unterstützung von außen angewiesen sind, für die Bereit-
schaft der Bundesrepublik Deutschland, ziviles Personal und
sogenannte Blauhelme für die Sicherung von Frieden in
Afrika zur Verfügung zu stellen?
Die Bundesregierung reagiert auf die anhaltende Not-
wendigkeit zur Unterstützung der Afrikanischen Union,
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U, und der Regionalorganisationen, die gemeinsam die
frikanische Friedens- und Sicherheitsarchitektur, APSA,
ilden, in erster Linie durch umfassende Unterstützungs-
aßnahmen afrikanischer Ansätze. Dieses Engagement
t langfristig angelegt und umfasst zunehmend auch die
ekrutierung zivilen afrikanischen Personals für Ein-
ätze innerhalb der APSA.
Die EU ist der wichtigste Geber für die APSA. Insge-
amt wurden über die 2004 eingerichtete Afrikanische
riedensfazilität, APF, bis Frühjahr 2011 740 Millionen
uro zur Unterstützung von Missionen, Kapazitätsauf-
au und Vermittlungsbemühungen zur Verfügung ge-
tellt. Für die kommenden drei Jahre wurden bereits wei-
re 300 Millionen Euro bewilligt.
Das Volumen bilateraler deutscher Unterstützung für
ie AU beläuft sich auf 100 Millionen Euro, 2009 bis
012, davon rund die Hälfte für Frieden und Sicherheit.
Darüber hinaus ist die Bundesregierung weiterhin an
issionen der Vereinten Nationen in Afrika, UNMIS,
NAMID und UNMIL, mit zivilem Personal, Polizisten
nd Soldaten beteiligt.
Eine Beteiligung an der Folgemission UNMISS ist
eplant. Die polizeiliche Beteiligung wurde am 6. Juli
011 vom Bundeskabinett beschlossen, der Antrag auf
ilitärische Beteiligung wurde dem Deutschen Bundes-
g zugeleitet.
Zudem leistet die Bundesregierung durch ihre hohen
inanzbeiträge im VN-Rahmen einen wesentlichen Bei-
ag zum VN-Engagement in Afrika. Sie unterstützt wei-
rhin die Friedensmission der Afrikanischen Union in
omalia, AMISOM, und die Mission der Vereinten
ationen und der Afrikanischen Union in Darfur,
NAMID.
Die Bundesregierung beteiligt sich außerdem mit Per-
onal und Finanzmitteln an der Antipiraterieoperation
U NAVFOR Somalia – Operation Atalanta sowie an
er EU-Polizeimission bzw. der Mission zur Unterstüt-
ung der Sicherheitssektor Reform in der Demokrati-
chen Republik Kongo, EUPOL/EUSEC RD Congo, fer-
er an der Europäischen Trainingsmission Somalia,
UTM Somalia.
nlage 42
Antwort
er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der
bgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck-
ache 17/6386, Frage 49):
Welche Gründe kann die Bundesregierung dafür nennen,
dass sie trotz bis dahin geäußerter Bedenken am 29. Juni 2011
im Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten der
EU ihren Widerstand gegen eine Verlängerung des EU-Fi-
schereiabkommens mit Marokko aufgegeben hat, obwohl dies
nach Auffassung unter anderem der UN und des Juristischen
Dienstes des Europäischen Parlaments völkerrechtswidrig ist,
da es unter anderem auch die Gebiete der völkerrechtswidrig
von Marokko besetzten Westsahara umfasst, ohne die dortige
Bevölkerung angemessen zu beteiligen, und worin besteht
– jenseits der Zementierung der marokkanischen Ansprüche
auf die Westsahara – der konkrete Mehrwert des EU-Fische-
reiabkommens für die saharauische Bevölkerung in der völ-
kerrechtswidrig besetzten Westsahara?
13864 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 119. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Juli 2011
(A) )
)(B)
Die Zustimmung zur Verlängerung des Protokolls
zum Fischereiabkommen zwischen der EU und dem Kö-
nigreich Marokko um ein Jahr erfolgte auf Grundlage
der Analyse der Dienststellen der Europäischen Kom-
mission bezüglich der von der marokkanischen Regie-
rung übersandten Unterlagen zur Verwendung der Mittel
aus dem Fischereiabkommen.
Aus der regionalen Aufschlüsselung der Rückflüsse
wird deutlich, dass ein beträchtlicher Teil davon für
Maßnahmen zugunsten der Modernisierung des Fische-
reisektors in der Westsahara eingesetzt wurde und damit
der Bevölkerung der Westsahara zugutekommt. Weitere
Maßnahmen sind geplant.
Deutschland hat die Kommission zudem in einer, ge-
meinsam mit Irland und Slowenien abgegebenen, Erklä-
rung aufgefordert, den Rat regelmäßig und umfassend
über die Rückflüsse aus dem Abkommen an die Bevöl-
kerung der Westsahara zu informieren; dies hatte die
Bundesregierung auch bereits in einer Protokollerklä-
rung vom 21. Februar 2011 gefordert.
Mit Blick darauf wurde die neue Bestimmung im Pro-
tokoll über die Berichtspflicht zur regionalen Verteilung
der Mittel als ein wichtiger Schritt begrüßt. Damit wird
Marokko verpflichtet, einen schriftlichen Bericht über
Art und Verwendung dieser Mittel zu übermitteln, insbe-
sondere was die erwarteten wirtschaftlichen und sozialen
Vorteile und ihre geografische Verteilung betrifft.
Das Fischereiabkommen enthält keine Definition des
Rechtsstatus der Meeresgewässer der Westsahara. Der
Status wird somit nicht präjudiziert.
Anlage 43
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der
Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) (Drucksache 17/6386, Frage 50):
Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über Waf-
fenlieferungen Frankreichs an die oppositionellen Kräfte
Libyens, und was beabsichtigt sie zu unternehmen, um in die-
sem Zusammenhang den Verstoß Frankreichs gegen gültige
Embargos der Vereinten Nationen und der Europäischen
Union aufzuarbeiten?
Der Bundesregierung liegen derzeit keine Details zu
den von der französischen Regierung bestätigten Waf-
fenlieferungen an die libysche Opposition vor. Der fran-
zösische Außenminister Alain Juppé erläuterte am ver-
gangenen Freitag, dem 1. Juli 2011, in Moskau, dass die
Lieferung im vollen Einklang mit Abs. 4 der Sicherheits-
ratsresolution der Vereinten Nationen Nr. 1973 (2011)
stehe: Dieser Abs. 4 sehe als Ausnahme zu der bereits
erwähnten Embargobestimmung von Abs. 9 der VN-Si-
cherheitsratsresolution 1970 (2011) die Nutzung aller
Mittel vor, um die Zivilbevölkerung zum Selbstschutz zu
unterstützen.
Sanktionsregime der Vereinten Nationen regulieren
das Verbot bzw. die Beschränkung von Waffenlieferun-
gen, wobei der Sicherheitsrat für jedes Regime einen
eigenen Sanktionsausschuss unter Vorsitz eines Sicher-
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eitsratsmitglieds eingerichtet hat, der für die Um-
etzung und Überwachung der Sanktionen zuständig ist.
Die Auslegung der einschlägigen Resolutionen des
icherheitsrates der Vereinten Nationen 1970 (2011) und
973 (2011) obliegt dem einschlägigen Sanktionsaus-
chuss des Sicherheitsrates, Vorsitz: Portugal. Dieser
usschuss ist bisher nicht mit den französischen Liefe-
ngen befasst worden.
nlage 44
Antwort
er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
bgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksa-
he 17/6386, Frage 52):
Wie bewertet die Bundesregierung die Berichte zahlrei-
cher unabhängiger Delegationen zur Wahlbeobachtung der
Parlamentswahlen in der Türkei am 12. Juni 2011, welche
massive und flächendeckende Wahlmanipulationen in den
kurdischen Gebieten dokumentierten (http://solidarity-dicle.
blogspot.com/p/reports-of-international-delegations-on.html)
sowie den nachträglichen Ausschluss des gewählten Abgeord-
neten Hatip Dicle für den Demokratisierungsprozess der Tür-
kei, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus
den dokumentierten Mängeln für ihre Beziehungen zur Türkei
und in Bezug auf den Aufnahmeprozess der Türkei in die Eu-
ropäische Union?
Nach Einschätzung von Beobachtern der Parlamenta-
schen Versammlung des Europarates sowie der Organi-
ation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa,
SZE, waren die Parlamentswahlen in der Türkei gut
rganisiert, verliefen demokratisch und weitgehend ohne
wischenfälle. Die Bundesregierung teilt diese Bewer-
ng.
Gleichwohl gibt es noch Defizite, die vor allem im
orfeld im Bereich Presse- und Meinungsfreiheit festzu-
tellen waren. Hierunter fallen die Verhaftung von Jour-
alisten oder auch die Nutzung staatlicher Infrastruktur
r Wahlkampfveranstaltungen.
Die Bundesregierung erkennt die Fortschritte der Tür-
ei im Bereich Demokratisierung, Menschen- und Min-
erheitenrechte der letzten Jahre an. 2010 wurde das Ge-
etz über Wahlen und Wählerverzeichnisse dahin gehend
eändert, dass im Wahlkampf auch andere Sprachen als
ürkisch für mündliche und schriftliche Wahlwerbung
erwendet werden dürfen.
Weitere Änderungen des Gesetzes betreffen die
ransparenz der Einnahmen und Ausgaben von politi-
chen Parteien und Kandidaten im Wahlkampf.
Nicht geändert hat sich jedoch das Wahlsystem, bei
em insbesondere die 10-Prozent-Hürde für den Einzug
iner Partei ins Parlament höher ist als in allen anderen
uroparats-Mitgliedstaaten. Hier bietet die geplante
eue Verfassung Gelegenheit, eine Neujustierung vorzu-
ehmen.
Bei der Aberkennung des Mandats von Hatip Dicle
eruft sich der Hohe Wahlrat auf die türkische Verfas-
ung, Art. 76, wonach nicht wählbar ist, wer eine Frei-
eitsstrafe von über einem Jahr erhalten hat. Der Wahlrat
ah dies im Fall von Dicle aufgrund dessen zwischen-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 119. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Juli 2011 13865
(A) )
)(B)
zeitlicher – das heißt erst nach Zulassung als Kandidat –
rechtskräftiger Verurteilung gegeben. Dicles Anwälte
haben Rechtsmittel eingelegt.
Anlage 45
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) (Drucksache 17/6386, Frage 53):
Inwieweit ist die Bundesregierung der Ansicht, dass es für
eine Verbesserung der Umsetzungsmechanismen von Men-
schenrechtsklauseln ausreicht, den Menschenrechtsschutz in
Fällen, in denen der Menschenrechtsschutz neben der allge-
meinen Menschenrechtsklausel in Vorgängerabkommen nicht
erwähnt wird, in künftigen Verhandlungen als Element des
politischen Dialogs aufzunehmen (siehe Antwort der Bun-
desregierung auf meine mündliche Frage 69, Plenarprotokoll
17/116, Seite 13357 (B)), und was unterscheidet nach Ansicht
der Bundesregierung eine normale Erörterung des Menschen-
rechtsschutzes von einer „echten Erörterung“ des Menschen-
rechtsschutzes in den vertraglich vereinbarten Strukturen der
Zusammenarbeit (am angegebenen Ort)?
Das Ziel einer umfassenderen Verankerung des Men-
schenrechtsschutzes in den in der Antwort der Bundes-
regierung auf Ihre mündliche Frage Nr. 69 (Plenarproto-
koll 17/116) erwähnten Abkommen betrachtet die
Bundesregierung als ein Element zur Stärkung des Men-
schenrechtsschutzes. Geänderte Vertragsklauseln allein,
seien sie auch noch so umfassend, sind aus Ansicht der
Bundesregierung nie ausreichend, wenn sie nicht effek-
tiv umgesetzt werden.
In diesem Sinn ist auch der Hinweis auf eine echte Er-
örterung im Rahmen der vertraglichen Strukturen zu ver-
stehen. In der Vergangenheit fand vor allem in Koopera-
tions- und Assoziationsräten ein stark formalisierter
Austausch statt. Das Ziel der Bundesregierung ist es, das
in diesen Gremien nicht nur Erklärungen der Vertrags-
parteien verlesen werden, sondern ein interaktiver Aus-
tausch stattfindet. Ein solcher Wandel würde auch dazu
beitragen, dass die vertraglich vereinbarten Verpflich-
tungen in Bezug auf die Menschenrechte stärker mit Le-
ben erfüllt werden.
Anlage 46
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die
Frage des Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/6386, Frage 54):
Wie bewertet die Bundesregierung das Ergebnis der Eva-
luierung der EU-Rückübernahmeabkommen, KOM(2011) 76,
vom 23. Februar 2011 in Kapitel 4.3, dass der Rechtsrahmen
solcher Abkommen zwar die Menschenrechte der Rückge-
führten bereits schützt, aber dennoch „flankierende Maßnah-
men, Kontrollmechanismen und/oder Garantien in künftige
Rückübernahmeabkommen“ aufgenommen werden sollten,
weil sich die „tatsächliche administrative und gerichtliche
Praxis“ durchaus auch außerhalb des Rechtsrahmens der Ab-
kommen abspielt, und inwieweit plant die Bundesregierung,
dieser Empfehlung der EU-Kommission nachzukommen?
Am 23. Februar 2011 hat die Europäische Kommis-
sion, KOM, eine Mitteilung zur Evaluierung der Rück-
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bernahmeabkommen der Europäischen Union, EU, mit
rittstaaten vorgelegt. Diese enthält eine Bewertung der
isherigen Verhandlungen und Empfehlungen für die wei-
re Ausgestaltung der Rückführungspolitik und -praxis.
er Rat für Justiz und Inneres der Europäischen Union,
l-Rat, hat am 9. Juni 2011 hierzu Ratsschlussfolgerun-
en angenommen – Festlegung der Rückübernahmestra-
gie der Europäischen Union. Die Ratsschlussfolgerun-
en halten unter anderem fest, „dass im Rahmen der
ückführungspolitik die Menschenrechtsstandards wei-
rhin uneingeschränkt eingehalten werden“.
In einer Erklärung zum Ratsprotokoll hat die KOM
rner festgehalten, „dass der Achtung der internationa-
n Schutz- und Menschrechtsnormen bei der Anwen-
ung der EU-Rückübernahmeabkommen besondere Be-
eutung zukommt […]“. Aus Sicht der Bundesregierung
ahren die bestehenden EU-Rückübernahmeabkommen
benso wie die nationalen Abkommen die Menschen-
chte und den Grundsatz der Nichtzurückweisung.
Die Ratsschlussfolgerungen des Jl-Rates vom 9. Juni
011 zur Festlegung der Rückübernahmestrategie der
U halten fest, dass dies auch für die Zukunft gelten
oll.
Die Bundesregierung wird sich darüber hinaus auch
ei zukünftigen einschlägigen Abkommen der EU mit
rittstaaten dafür einsetzen, dass der Menschenrechts-
nd Flüchtlingsschutz, zum Beispiel durch Aufforderung
ur Ratifizierung der Genfer Flüchtlingskonventionen,
estärkt wird.
nlage 47
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die
ragen des Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜND-
IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/6386, Fragen 55
nd 56):
Wie ist der aktuelle Zeitplan für das Planungsvereinheitli-
chungsgesetz, das nach Aussagen des Parlamentarischen
Staatssekretärs beim Bundesminister des Innern, Dr. Ole
Schröder, noch vor der parlamentarischen Sommerpause in
den Deutschen Bundestag eingebracht werden sollte, und in
welchem Quartal dieses Jahres könnte aus Sicht der Bundes-
regierung die Novellierung frühestens abgeschlossen sein?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den
bisherigen Diskussionen um die Verbesserung der Bürgerbe-
teiligung an Planungsprozessen im Hinblick auf die Inhalte
des Planungsvereinheitlichungsgesetzes, und wie bewertet die
Bundesregierung nach aktuellem Kenntnisstand die ursprüng-
lich beabsichtigte generelle Fakultativstellung des Erörte-
rungstermins in Planfeststellungsverfahren?
u Frage 55:
Ursprüngliches Ziel des Vorhabens war allein die
bertragung bereits bestehender Maßgabevorschriften
on den einschlägigen Fachgesetzen in das Verwaltungs-
erfahrensgesetz, VwVfG, um die Entschließungen von
undestag und Bundesrat von 2006 umzusetzen. Dabei
eht es nicht um die bloße Abbildung dieser Regelungen
VwVfG, womit nur unnötige Doppelregelungen ge-
chaffen würden, sondern um deren Herausnahme aus
13866 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 119. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Juli 2011
(A) )
)(B)
den Fachgesetzen und Konzentration im VwVfG. Diese
Regelungen sollen zur Gewährleistung einheitlicher Ver-
waltungsverfahren und damit der Intention der überein-
stimmenden Entschließungen von Bundestag und Bun-
desrat folgend nicht nur für Bundes-, sondern auch für
Länderbehörden maßgeblich sein. Hierfür bedarf es ei-
ner einheitlichen Anpassung der Verwaltungsverfahrens-
gesetze des Bundes und der Länder. Die Bundesregie-
rung will das Vorhaben dazu nutzen, zusätzlich die
Öffentlichkeitsbeteiligung vor allem bei Großvorhaben
zu stärken. Dies soll nicht mit einer Vielzahl von Son-
dervorschriften im Fachrecht, sondern mit Ergänzungen
an zentraler Stelle im VwVfG erreicht werden. Um auch
hierfür eine einheitliche Anpassung der Verwaltungsver-
fahrensgesetze des Bundes und der Länder zu gewähr-
leisten, bedarf es noch zusätzlicher Abstimmungen mit
den Ländern. Nach derzeitiger Planung soll der überar-
beitete und ergänzte Gesetzentwurf nach der Sommer-
pause eingebracht werden.
Zu Frage 56:
Die Bundesregierung nimmt die aktuelle Diskussion
zum Anlass, die Öffentlichkeitsbeteiligung bei Planfest-
stellungs- und Genehmigungsverfahren zu verbessern.
Geplant sind Regelungen für eine „frühe Öffentlichkeits-
beteiligung“ und für die „öffentliche Bekanntmachung
im Internet“. In der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung
soll der Vorhabenträger in einer Planungsphase, in der
noch größerer Änderungsspielraum besteht, das geplante
Vorhaben vorstellen und erläutern. Die Betroffenen ha-
ben dann die Möglichkeit, sich dazu zu äußern und ihre
Position zu vertreten. Für den Vorhabenträger eröffnet
sich die Möglichkeit, seine Planung bei Bedarf rechtzei-
tig anzupassen und mögliche Konflikte bereits im Vor-
feld des Genehmigungsverfahrens mit den Betroffenen
zu klären. Zusätzlich soll der Zugang zu den relevanten
Informationen im Verfahren über das Internet erleichtert
erleichtern. Die ursprünglich geplante Übertragung der
Fakultativstellung des Erörterungstermins im Planfest-
stellungsverfahren in die Verwaltungsverfahrensgesetze
des Bundes und der Länder wird voraussichtlich nicht
mehr Bestandteil des Entwurfs sein.
Anlage 48
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die
Frage der Abgeordneten Monika Lazar (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/6386, Frage 57):
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der
im Verfassungsschutzbericht 2010 angezeigten Zunahme der
rechtsextremistischen Gewalttaten in den ostdeutschen Bun-
desländern, insbesondere auch hinsichtlich des Bundespro-
gramms „Zusammenhalt durch Teilhabe“?
Aus dem Verfassungsschutzbericht 2010 ergibt sich,
dass bundesweit im Jahr 2010 gegenüber dem Vorjahr
ein Rückgang der politisch rechts motivierten Gewaltkri-
minalität mit extremistischem Hintergrund zu verzeich-
nen ist. Dieser erstreckt sich sowohl auf das Gebiet der
ost- als auch der westdeutschen Bundesländer. Gleich-
wohl ist die unterschiedliche Ausprägung extremis-
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scher Tendenzen in einzelnen Regionen Ost- und West-
eutschlands seit Jahren bekannt. Dies gilt auch für den
hänomenbereich Rechtsextremismus. In Abhängigkeit
on der schwerpunktmäßigen Betroffenheit einzelner
egionen setzt die Bundesregierung ihre Fördermittel
ur präventiven Bekämpfung ein.
So fördert der Bundesminister des Innern beispiels-
eise mit dem Programm „Zusammenhalt durch Teil-
abe“ seit 2010 gezielt Projekte für demokratische Teil-
abe und gegen Extremismus in Ostdeutschland. Das
rogramm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ richtet sich
n Akteure in Vereinen, Verbänden und Kommunen im
ndlichen ostdeutschen Raum. Das Ziel der Extremis-
usprävention soll dadurch erreicht werden, dass im
trukturschwachen Raum eine selbstbewusste, lebendige
nd demokratische Gemeinwesenkultur gefördert und
nterstützt wird, in der extremistische und verfassungs-
indliche Strömungen keinen Platz finden. Im Mittel-
unkt stehen die Menschen vor Ort, die sich haupt- oder
hrenamtlich in Vereinen, Bürgerinitiativen oder Ge-
eindeverwaltungen für eine demokratische Gemein-
chaft engagieren. Damit legt das Programm seinen
chwerpunkt auf die Prävention von Extremismus durch
ie Etablierung nachhaltiger Strukturen und nicht in ers-
r Linie auf ein unmittelbar auf aktuelle Phänomene be-
ogenes Agieren.
Dieser Ansatz zur Stärkung demokratischer Teilhabe
nd zur Prävention gegenüber extremistischen Einflüs-
en ist darauf ausgerichtet, die anderen, seit langen Jah-
n erfolgreich wirkenden präventiven und intervenie-
nden Programmansätze des Bundes und der Länder zu
rgänzen und bestehende Lücken zu schließen. Dafür
ndet eine enge Abstimmung mit den anderen Förder-
rogrammen des Bundes und der Länder statt, insbeson-
ere bezüglich der einschlägigen Programme des
MFSFJ (Programme „Toleranz fördern – Kompetenz
tärken“ und „Initiative Demokratie stärken“) sowie des
MAS (Programm „XENOS – Integration und Viel-
lt“).
Eine längerfristige Betrachtung der Entwicklung poli-
sch rechts motivierter Gewaltkriminalität mit extremis-
schem Hintergrund veranschaulicht aufgrund deren
ckläufiger Tendenz die Erfolge der Bekämpfung im
hänomenbereich Rechtsextremismus.
nlage 49
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die
rage des Abgeordneten Heinz Paula (SPD) (Drucksa-
he 17/6386, Frage 58):
Gibt es Fördermöglichkeiten durch die Bundesregierung
für private bzw. kommunale Initiativen, die in Städten und
Gemeinden der alten Bundesländer die Erinnerung an die
jahrzehntelange Präsenz der Westalliierten, deren Beitrag zum
Aufbau der Demokratie und die vielfältigen Aspekte des Zu-
sammenlebens wachhalten?
Erinnern und Gedenken sind Aufgaben von gesamt-
esellschaftlicher Bedeutung, die von vielfältigen Ein-
chtungen wahrgenommen werden. Die Zuständigkeit
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 119. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Juli 2011 13867
(A) )
)(B)
für ihre Förderung obliegt nach der Kompetenzvertei-
lung des Grundgesetzes den Ländern. Dem Bund ist eine
Beteiligung grundsätzlich nur bei herausgehobener Be-
deutung des Vorhabens und bei mindestens hälftiger Fi-
nanzierung durch Land oder Kommune möglich. Zu-
ständig ist hier der Beauftragte der Bundesregierung für
Kultur und Medien, BKM. Spezifische Fördermöglich-
keiten für private oder kommunale Initiativen zur Erin-
nerung an die Präsenz der Westalliierten bestehen nicht.
Hinsichtlich der politischen Bildung ist festzustellen:
Sofern die genannten Initiativen zur Erinnerung an die
jahrzehntelange Präsenz der Westalliierten in den alten
Bundesländern in Bildungsangebote der bei der Bundes-
zentrale für politische Bildung, BpB, anerkannten Träger-
einrichtungen integriert werden, kann im Rahmen der
Förderungsrichtlinien des Bundesministeriums des In-
nern Förderung bei der BpB beantragt werden.
Anlage 50
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die
Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/6386,
Frage 59):
In welchem Umfang fragten Sicherheitsbehörden des
Bundes seit 2008 Mobilfunkverkehrsdaten ganzer Funkzellen
gemäß § 100 g Abs. 2 Satz 2 der Strafprozessordnung, StPO,
ab – bitte aufschlüsseln nach Behörde, Jahr, Befristungsdauer,
Anlass, Zahl der Datensätze sowie Betroffenen, Ergebnissen,
und wie lauten die entsprechenden Angaben für die Anwen-
dung des § 100 i StPO – sogenannte IMSI-Catcher zur Erhe-
bung von Handystandorten, -geräte- und -kartennummern?
Soweit sich die Frage auf Maßnahmen der Strafver-
folgung bezieht, die der Anordnungs- und Sachleitungs-
kompetenz der Landesjustizbehörden unterliegen, fallen
die erfragten Maßnahmen nicht in den Verantwortungs-
bereich der Bundesregierung. In diesen Fällen bestehen
lediglich Weisungsbefugnisse von Landesbehörden, de-
nen gegenüber die ersuchten Bundesbehörden in polizei-
fachlicher Verantwortung stehen. Die parlamentarische
Kontrolle für diese Maßnahmen wird insoweit von den
gesetzgebenden Körperschaften der Länder ausgeübt.
Die Anzahl aller durchgeführten Verkehrsdatenabfra-
gen im Zuständigkeitsbereich des Generalbundesanwalts
für die Jahre 2008 und 2009 gemäß § 100 g Abs. 4 der
Strafprozessordnung, StPO, kann der Übersicht auf der
Internetseite des Bundesamtes für Justiz entnommen
werden. Diese Zahl ist jedoch nicht nach dem Typ der
angefragten Daten aufgeschlüsselt. Über die Anzahl der
durchgeführten Funkzellenabfragen für die Jahre 2008
und 2009 hat das Bundeskriminalamt, BKA, keine Sta-
tistik geführt. Daher können ohne eine für die Beant-
wortung der Frage erforderliche Auswertung von
Ermittlungsakten, die in der Kürze der Zeit nicht vorge-
nommen werden konnte, keine Angaben gemacht wer-
den. Eine rückwirkende Erhebung der erfragten statisti-
schen Daten anhand von Ermittlungsakten würde zu
einem unvertretbaren Aufwand führen.
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Im Jahr 2010 wurde seitens BKA im Zuständigkeits-
ereich des Generalbundesanwaltes keine Maßnahme
emäß § 100 g StPO durchgeführt.
Im Jahr 2011 wurden seitens BKA im Zuständigkeits-
ereich des Generalbundesanwaltes zwölf Maßnahmen
emäß § 100 g StPO durchgeführt.
Im Einzelnen:
In einem Verfahren im Bereich politisch motivierte
Kriminalität – LINKS – wurden 10 449 Verkehrsda-
tensätze erhoben. Das Verfahren ist noch nicht abge-
schlossen, so dass derzeit keine abschließenden Aus-
sagen über Betroffene und Ergebnisse getroffen
werden können.
In einem anderen Verfahren im Bereich politisch
motivierte Kriminalität – LINKS – gemäß § 129
StGB wurden insgesamt fünf Maßnahmen durchge-
führt, bei denen insgesamt 9 476 Verkehrsdatensätze
erhoben wurden. Auch dieses Verfahren ist noch nicht
abgeschlossen, so dass derzeit keine abschließenden
Aussagen über Betroffene und Ergebnisse getroffen
werden können.
Im Rahmen von Ermittlungen im Bereich des interna-
tionalen Terrorismus gemäß § 129 a Abs. 1 StGB,
§ 129 b StGB und weiterer Straftaten wurden insge-
samt sechs Maßnahmen gemäß § 100 g StPO durch-
geführt, bei denen insgesamt 4 500 Verkehrsdaten-
sätze erhoben wurden. Das Verfahren ist ebenfalls
noch nicht abgeschlossen, so dass auch hier keine ab-
schließenden Aussagen über Betroffene und Ergeb-
nisse getroffen werden können.
Über die im Auftrag des Generalbundesanwalts
urchgeführten IMSI-Catcher-Einsätze gemäß § 100 i
tPO werden seitens BKA die erfragten statistischen Da-
n nicht erhoben. Eine rückwirkende Erhebung der er-
agten statistischen Daten anhand von Ermittlungsakten
ürde zu einem unvertretbaren Aufwand führen.
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Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die
rage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE)
rucksache 17/6386, Frage 60):
Wie viele Telekommunikationsanschlussnehmer/-innen wur-
den auf Antrag bzw. Veranlassung welcher Bundesbehörden
anlässlich der Proteste gegen den G-8-Gipfel 2007 in Heili-
gendamm in Hamburg, Berlin, Rostock und der Region um
Bad Doberan per Funkzellenüberwachung überwacht, wie es
in Ermittlungsakten unter anderem zu den Städten Berlin und
Hamburg dokumentiert ist, und wie viele ausländische Teil-
nehmerinnen/Teilnehmer an den Protesten (bzw. deren Telefon-
anschlüsse) wurden hierbei festgestellt?
Auf der Grundlage eines Beschlusses des Ermitt-
ngsrichters beim Bundesgerichtshof, BGH, im Rah-
en eines im Auftrag des Generalbundesanwalts geführ-
n Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts der
ründung einer kriminellen Vereinigung und anderer
traftaten hat das Bundeskriminalamt, BKA, in Ham-
urg und Berlin die Erhebung und Auswertung von
13868 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 119. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Juli 2011
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Funkzellendaten durchgeführt. Ziel dieser Maßnahmen
war die Identifizierung von Tätern eines am 17. Oktober
2005 verübten Anschlages auf die „Villa Borsig“, einer
Liegenschaft des Auswärtigen Amtes in Berlin. Der An-
schlag war – ausweislich eines Selbstbezichtigungs-
schreibens – im Begründungszusammenhang „Militante
Kampagne gegen den G-8-Gipfel“ verübt worden.
Die zuletzt ermittlungsführende Staatsanwaltschaft
Hamburg hat das Ermittlungsverfahren am 24. Septem-
ber 2008 eingestellt. Mit der damit verbundenen Rück-
gabe des entsprechenden Akten- bzw. Datenbestands
vom BKA an die Staatsanwaltschaft Hamburg liegen
dem BKA weder Daten des Verfahrens vor noch sind
Umfang und betroffene Mobilfunkanschlüsse dem BKA
erinnerlich.
In Rostock und der Region um Bad Doberan hat das
BKA weder im Rahmen dieses Ermittlungsverfahrens
noch anlässlich der dortigen Proteste im Zusammenhang
mit dem G-8-Gipfel 2007 in Heiligendamm Maßnahmen
der Funkzellenüberwachung veranlasst.
Andere Sicherheitsbehörden des Bundes haben an-
lässlich des G-8-Gipfels 2007 in Heiligendamm keine
Funkzellenüberwachung durchgeführt.
119. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 6. Juli 2011
Inhalt:
Redetext
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Anlage 7
Anlage 8
Anlage 9
Anlage 10
Anlage 11
Anlage 12
Anlage 13
Anlage 14
Anlage 15
Anlage 16
Anlage 17
Anlage 18
Anlage 19
Anlage 20
Anlage 21
Anlage 22
Anlage 23
Anlage 24
Anlage 25
Anlage 26
Anlage 27
Anlage 28
Anlage 29
Anlage 30
Anlage 31
Anlage 32
Anlage 33
Anlage 34
Anlage 35
Anlage 36
Anlage 37
Anlage 38
Anlage 39
Anlage 40
Anlage 41
Anlage 42
Anlage 43
Anlage 44
Anlage 45
Anlage 46
Anlage 47
Anlage 48
Anlage 49
Anlage 50
Anlage 51