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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 17/117 FDP eingebrachten Entwurfs eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes (Drucksachen 17/6070, 17/6361) . . . . – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes (Drucksachen 17/6246, 17/6361) . . . . – Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes für eine be- schleunigte Stilllegung von Atom- kraftwerken (Drucksachen 17/5179, 17/6361) . . . . – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dorothee Menzner, nate Künast, Sylvia Kotting-Uhl, wei- teren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einge- brachten Entwurfs eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Atomge- setzes – Abschalten der acht unsi- chersten Atomkraftwerke (Drucksachen 17/5180, 17/6361) . . . . – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Jürgen Trittin, Re- nate Künast, Sylvia Kotting-Uhl, wei- teren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einge- brachten Entwurfs eines … Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes (Beendigung der Nutzung von Atomkraftwerken zur kommerziel- 13364 C 13364 C 13364 C 13364 D Deutscher B Stenografisch 117. Sitz Berlin, Donnerstag, d I n h a l Glückwünsche zum Geburtstag der Abgeord- neten Elvira Drobinski-Weiß und Michael Schlecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wahl des Abgeordneten Dr. Gerhard Schick als Mitglied im Gremium gemäß § 10 a des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes Erweiterung und Abwicklung der Tagesord- nung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Absetzung der Tagesordnungspunkte 9, 10, 13, 17 a und 40 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nachträgliche Ausschussüberweisungen . . . . Tagesordnungspunkt 4: a) – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und 13361 A 13361 B 13361 B 13364 A 13364 A Eva Bulling-Schröter, Ralph Lenkert, weiteren Abgeordneten und der Frak- tion DIE LINKE eingebrachten Ent- undestag er Bericht ung en 30. Juni 2011 t : wurfs eines … Gesetzes zur Ände- rung des Atomgesetzes – Keine Übertragbarkeit von Reststrommen- gen (Drucksachen 17/5472, 17/6361) . . . . – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Jürgen Trittin, Re- nate Künast, Sylvia Kotting-Uhl, wei- teren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einge- brachten Entwurfs eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Atomge- setzes und zur Wiederherstellung des Atomkonsenses (Drucksachen 17/5035, 17/6361) . . . . – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Jürgen Trittin, Re- 13364 C 13364 D len Energieerzeugung in Deutsch- land) (Drucksachen 17/5931, 17/6361) . . . . 13364 D II Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 117. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Juni 2011 – Bericht des Haushaltsausschusses ge- mäß § 96 der Geschäftsordnung (Drucksache 17/6362) . . . . . . . . . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit – zu dem Antrag der Abgeordneten Do- rothee Menzner, Eva Bulling-Schrö- ter, Ralph Lenkert, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion DIE LINKE: Sofortige Stilllegung der sieben äl- testen Atomkraftwerke und des Atomkraftwerks Krümmel – zu dem Antrag der Abgeordneten Do- rothee Menzner, Dr. Barbara Höll, Eva Bulling-Schröter, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion DIE LINKE: Atomausstieg bis 2014 – Für eine er- neuerbare und demokratische Ener- gieversorgung – zu dem Antrag der Abgeordneten In- grid Nestle, Oliver Krischer, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Versorgungssicherheit trans- parent machen – Keine Experimente mit atomarer „Kaltreserve“ (Drucksachen 17/5478, 17/6092, 17/6109, 17/6361) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . c) – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerba- ren Energien (Drucksachen 17/6071, 17/6363) . . . . – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Neurege- lung des Rechtsrahmens für die För- derung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien (Drucksachen 17/6247, 17/6363) . . . . d) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit – zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Energiewende jetzt – zu dem Antrag der Abgeordneten Bär- bel Höhn, Hans-Josef Fell, Sylvia Kot- ting-Uhl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Atomzeitalter beenden – En- ergiewende jetzt (Drucksachen 17/5182, 17/5202, 17/6363) e f) g h 13365 A 13365 B 13365 B 13365 C 13365 C ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit – zu dem Antrag der Fraktion der SPD: 10 Jahre EEG – Auf dem besten Weg zu einer ökologischen und sozi- alen Energiewende – zu dem Antrag der Abgeordneten Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Erneuerbare Energie ausbauen statt Atomkraft verlän- gern (Drucksachen 17/778, 17/799, 17/4953) . – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung energie- wirtschaftsrechtlicher Vorschriften (Drucksachen 17/6072, 17/6365) . . . . – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Neurege- lung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften (Drucksachen 17/6248, 17/6365) . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technolo- gie – zu dem Antrag der Abgeordneten Rolf Hempelmann, Dirk Becker, Hubertus Heil (Peine), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Auf dem Weg zu einem nachhaltigen, effizien- ten, bezahlbaren und sicheren Ener- giesystem – zu dem Antrag der Abgeordneten Rolf Hempelmann, Dirk Becker, Hubertus Heil (Peine), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Programm für eine nachhaltige, bezahlbare und sichere Energieversorgung – zu dem Antrag der Abgeordneten Ca- ren Lay, Dr. Dietmar Bartsch, Herbert Behrens, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Schutz- schirm für Stromkunden – Bezahl- bare Energiepreise gewährleisten (Drucksachen 17/5181, 17/5481, 17/5760, 17/6365) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ) – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Maßnahmen zur Be- schleunigung des Netzausbaus Elek- trizitätsnetze (Drucksachen 17/6073, 17/6366) . . . . 13365 D 13365 D 13366 A 13366 B 13366 B Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 117. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Juni 2011 III – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes über Maßnah- men zur Beschleunigung des Net- zausbaus Elektrizitätsnetze (Drucksachen 17/6249, 17/6366) . . . . – Bericht des Haushaltsausschusses ge- mäß § 96 der Geschäftsordnung (Drucksache 17/6367) . . . . . . . . . . . . . i) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technolo- gie zu dem Antrag der Abgeordneten In- grid Nestle, Hans-Josef Fell, Dr. Anton Hofreiter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Modernisierung der Stromnetze – Bür- gernah, zügig, für erneuerbare Ener- gien (Drucksachen 17/5762, 17/6366) . . . . . . . j) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technolo- gie zu dem Antrag der Abgeordneten Rolf Hempelmann, Dirk Becker, Hubertus Heil (Peine), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Die Energieeffizienz verbessern – Auf dem europäischen Sondergipfel zur Energiepolitik am 4. Februar 2011 verbindliche Maßnah- men vereinbaren (Drucksachen 17/4528, 17/4785) . . . . . . . k) – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaß- nahmen an Wohngebäuden (Drucksachen 17/6074, 17/6358) . . . . – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanie- rungsmaßnahmen an Wohngebäu- den (Drucksachen 17/6251, 17/6358) . . . . – Bericht des Haushaltsausschusses ge- mäß § 96 der Geschäftsordnung (Drucksache 17/6360) . . . . . . . . . . . . . l) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Energie- und Klimafonds“ (EKFG-ÄndG) (Drucksachen 17/6252 (neu), 17/6356) – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Geset- m n o p in Z A g (D in 13366 B 13366 C 13366 C 13366 D 13366 D 13366 D 13367 A 13367 A zes zur Errichtung eines Sonderver- mögens „Energie- und Klimafonds“ (EKFG-ÄndG) (Drucksachen 17/6075, 17/6356) . . . . ) – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der klimage- rechten Entwicklung in den Städten und Gemeinden (Drucksachen 17/6076, 17/6357) . . . . – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Stärkung der klimagerechten Entwicklung in den Städten und Gemeinden (Drucksachen 17/6253, 17/6357) . . . . ) – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung schifffahrtsrechtlicher Vorschriften (Drucksachen 17/6077, 17/6364) . . . . – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Ersten Gesetzes zur Än- derung schifffahrtsrechtlicher Vor- schriften (Drucksachen 17/6254, 17/6364) . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadt- entwicklung zu dem Antrag der Abgeord- neten Daniela Wagner, Oliver Krischer, Bettina Herlitzius, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ungebundene EU-Mittel aus dem Konjunkturpaket (EEPR) unver- züglich für mehr Energieeffizienz und erneuerbare Energien nutzen (Drucksachen 17/4017, 17/5225) . . . . . . . ) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Jan Korte, Dorothee Menz- ner, Dr. Barbara Höll, weiteren Abgeord- neten und der Fraktion DIE LINKE einge- brachten Entwurfs eines … Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Gesetz zur grundgesetzlichen Verankerung des Ausstiegs aus der Atomenergie) (Drucksachen 17/5474, 17/6349) . . . . . . . Verbindung mit usatztagesordnungspunkt 3: ntrag der Fraktion der SPD: Die Ener- iewende zukunftsfähig gestalten rucksache 17/6292) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Verbindung mit 13367 A 13367 B 13367 B 13367 C 13367 C 13367 C 13367 D 13367 D IV Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 117. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Juni 2011 Zusatztagesordnungspunkt 4: Erste Beratung des von den Abgeordneten Jürgen Trittin, Volker Beck (Köln), Cornelia Behm, weiteren Abgeordneten und der Frak- tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einge- brachten Entwurfs eines … Gesetzes zur Än- derung des Grundgesetzes (Absicherung des Wiederausstiegs aus der Atomenergie in Artikel 20 a) (Drucksache 17/6302) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Norbert Röttgen, Bundesminister BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sigmar Gabriel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Philipp Rösler, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rüdiger Kruse (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Krista Sager (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Nils Schmid, Minister (Baden-Württemberg) . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Schlecht (DIE LINKE) . . . . . . . . Dr. Maria Flachsbarth (CDU/CSU) . . . . . . Michael Kauch (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dorothee Menzner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Michael Kauch (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . . Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dorothee Menzner (DIE LINKE) . . . . . . . Dr. Georg Nüßlein (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Hubertus Heil (Peine) (SPD) . . . . . . . . . . . . . Dr. Hermann Otto Solms (FDP) . . . . . . . . . . . Hubertus Heil (Peine) (SPD) . . . . . . . . . . . Peter Götz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . Patrick Döring (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ingrid Nestle (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Patrick Döring (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Thomas Bareiß (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Dr. Maria Flachsbarth (CDU/CSU) . . . . . . . . Olav Gutting (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Kathrin Vogler (DIE LINKE) (Erklärung nach § 31 GO) . . . . . . . . . . . . . N E T A k w L b (D S K M D D D D B D D N B T a b c 13368 A 13368 B 13371 A 13374 D 13376 D 13380 A 13382 B 13383 D 13384 D 13386 A 13386 C 13387 C 13388 D 13389 B 13389 C 13390 B 13391 B 13391 C 13392 C 13394 A 13396 A 13396 C 13397 D 13398 D 13400 A 13400 C 13401 A 13402 C 13403 C 13405 A amentliche Abstimmungen . . . . . . . . . . . . . rgebnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 5: ntrag der Abgeordneten Sahra Wagen- necht, Dr. Axel Troost, Dr. Barbara Höll, eiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE INKE: Verursacher der Krise zur Kasse itten – Neue Bankenabgabe einführen rucksache 17/6303) . . . . . . . . . . . . . . . . . . ahra Wagenknecht (DIE LINKE) . . . . . . . . laus-Peter Flosbach (CDU/CSU) . . . . . . . . anfred Zöllmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Volker Wissing (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . Sahra Wagenknecht (DIE LINKE) . . . . . . r. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. h. c. Hans Michelbach (CDU/CSU) . . . . . r. Carsten Sieling (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . jörn Sänger (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Axel Troost (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . r. Frank Steffel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . icolette Kressl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . ettina Kudla (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 41: ) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Umsetzung der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie im Gesetz zum Schutz der Teilnehmer am Fernunter- richt (Fernunterrichtschutzgesetz) (Drucksache 17/6208) . . . . . . . . . . . . . . . ) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Protokoll vom 27. Oktober 2010 zur Änderung des Abkommens vom 11. August 1971 zwischen der Bun- desrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Ein- kommen und vom Vermögen (Drucksache 17/6257) . . . . . . . . . . . . . . . ) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Abkommen vom 30. März 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Irland zur Vermei- dung der Doppelbesteuerung und zur 13404 D, 13407 D 13349 B 13412 D, 13415 B 13418 A, 13420 B 13409 C 13409 C 13411 A 13423 A 13424 B 13425 B 13426 C 13428 A 13429 C 13431 B 13432 B 13433 B 13435 A 13436 C 13438 A 13438 A Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 117. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Juni 2011 V Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Ein- kommen und vom Vermögen (Drucksache 17/6258) . . . . . . . . . . . . . . . . d) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 18. Februar 2011 zwischen der Bundes- republik Deutschland und der Republik Zypern zur Vermeidung der Doppelbe- steuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Ver- mögen (Drucksache 17/6259) . . . . . . . . . . . . . . . . e) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Änderung des Energiebetrie- bene-Produkte-Gesetzes (Drucksache 17/6278) . . . . . . . . . . . . . . . . f) Antrag der Abgeordneten Tabea Rößner, Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Pressefreiheit europaweit umsetzen – Medien als wichtigen Grundpfeiler der Demokratie stärken (Drucksache 17/6126) . . . . . . . . . . . . . . . . g) Antrag der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Birgitt Bender, Maria Klein- Schmeink, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Zugang zu medizinischem Cannabis für alle betroffenen Patientinnen und Patienten ermöglichen (Drucksache 17/6127) . . . . . . . . . . . . . . . . h) Antrag der Abgeordneten Agnes Krum- wiede, Monika Lazar, Krista Sager, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Grundla- gen für Gleichstellung im Kulturbetrieb schaffen (Drucksache 17/6130) . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 5: a) Antrag der Abgeordneten Dr. Wilhelm Priesmeier, Heinz-Joachim Barchmann, Doris Barnett, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Gemeinsame Europäische Agrarpolitik nach 2013 – Konzept zum „Greening“ der Direkt- zahlungen vorlegen (Drucksache 17/6299) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Hans-Christian Ströbele, Wolfgang Wieland, Jerzy Mon- tag, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ver- T a b Z A n – K D U H M D S U W U M K T T E e w U (D 13438 B 13438 B 13438 B 13438 C 13438 C 13438 C 13438 D antwortlichkeit der Bundesregierung für den Umgang des Bundesnachrich- tendienstes mit den Fällen Klaus Barbie und Adolf Eichmann (Drucksache 17/4586) . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 42: ) Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zu dem Antrag der Abgeordneten Nicole Maisch, Cornelia Behm, Harald Ebner, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Bericht zum Risikomanage- ment bei Lebensmittelkrisen vorlegen (Drucksachen 17/6107, 17/6337) . . . . . . . . )–j) Beschlussempfehlungen des Petitionsaus- schusses: Sammelübersichten 278, 279, 280, 281, 282, 283, 284, 285 und 286 zu Petitionen (Drucksachen 17/6110, 17/6111, 17/6112, 17/6113, 17/6114, 17/6115, 17/6116, 17/6117, 17/6118) . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatztagesordnungspunkt 1: ktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktio- en der CDU/CSU und FDP: Stuttgart 21 Ergebnis des Stresstests respektieren – eine Blockadepolitik . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Stefan Kaufmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . we Beckmeyer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . artfrid Wolff (Rems-Murr) (FDP) . . . . . . . . ichael Schlecht (DIE LINKE) . . . . . . . . . . r. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . teffen Bilger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . te Kumpf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . erner Simmling (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . lrich Lange (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . artin Burkert (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . arin Maag (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . homas Strobl (Heilbronn) (CDU/CSU) . . . . agesordnungspunkt 6: rste Beratung des von der Bundesregierung ingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur eiteren Erleichterung der Sanierung von nternehmen rucksache 17/5712) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13438 D 13439 A 13439 B 13440 B 13440 B 13441 D 13443 A 13444 B 13445 C 13446 D 13448 B 13449 D 13450 C 13451 C 13452 B 13453 C 13454 D VI Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 117. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Juni 2011 Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . Burkhard Lischka (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU) . Richard Pitterle (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Ingrid Hönlinger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Matthias Heider (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Ingo Egloff (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) . . . . . Tagesordnungspunkt 7: Vereinbarte Debatte: 70. Jahrestag des Über- falls Deutschlands auf die Sowjetunion . . . Dr. Wolfgang Gerhardt (FDP) . . . . . . . . . . . . Dr. h. c. Gernot Erler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Michael Glos (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Philipp Mißfelder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Peter Beyer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 8: Zweite und dritte Beratung des von der Frak- tion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Artikel-115- Gesetzes (Drucksachen 17/4666 (neu), 17/6241) . . . . . Norbert Barthle (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Carsten Schneider (Erfurt) (SPD) . . . . . . . . . . Otto Fricke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Roland Claus (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Priska Hinz (Herborn) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Peter Aumer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . Bettina Hagedorn (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Otto Fricke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Norbert Brackmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 21: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsord- nung zu dem Antrag auf Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens (Drucksache 17/6384) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Z E C e d (D D T D H V D G Z A G te N s lö lö (D B P O D J G J T b 13455 A 13456 B 13457 D 13459 C 13460 D 13461 D 13462 D 13464 A 13465 B 13465 C 13466 C 13468 B 13469 A 13470 A 13471 A 13472 A 13473 B 13473 C 13475 B 13476 D 13479 A 13480 B 13481 D 13483 B 13484 A 13485 B 13486 D usatztagesordnungspunkt 6: rste Beratung des von den Fraktionen der DU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs ines Neunzehnten Gesetzes zur Änderung es Bundeswahlgesetzes rucksache 17/6290) . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Günter Krings (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . homas Oppermann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . r. Stefan Ruppert (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . alina Wawzyniak (DIE LINKE) . . . . . . . . . olker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Hans-Peter Uhl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . abriele Fograscher (SPD) . . . . . . . . . . . . . . usatztagesordnungspunkt 7: ntrag der Abgeordneten Beate Müller- emmeke, Brigitte Pothmer, Fritz Kuhn, wei- rer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- IS 90/DIE GRÜNEN: Tarifvertragssystem tärken – Allgemeinverbindliche Tarif- hne und branchenspezifische Mindest- hne erleichtern rucksache 17/4437) . . . . . . . . . . . . . . . . . . eate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . aul Lehrieder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ttmar Schreiner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . r. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Ottmar Schreiner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . utta Krellmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . itta Connemann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . ohannes Vogel (Lüdenscheid) (FDP) . . . . . . Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 17: ) Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der AU/UN-Hybrid- Operation in Darfur (UNAMID) auf Grundlage der Resolution 1769 (2007) des Sicherheitsrates der Vereinten Nati- onen vom 31. Juli 2007 und Folgereso- lutionen (Drucksache 17/6322) . . . . . . . . . . . . . . . 13486 D 13487 A 13489 C 13491 C 13493 A 13494 A 13495 D 13496 D 13497 D 13498 A 13499 A 13499 D 13501 A 13502 C 13503 B 13503 C 13504 D 13505 C 13507 A 13508 A 13508 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 117. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Juni 2011 VII Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Karin Evers-Meyer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Philipp Mißfelder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Christine Buchholz (DIE LINKE) . . . . . . . . . Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Wolfgang Götzer (CDU/CSU) . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 12: – Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Ent- wurfs eines … Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 3 Absatz 3 Satz 1) (Drucksachen 17/254, 17/4775) . . . . . . . – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Cornelia Möhring, Matthias W. Birkwald, weiteren Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Entwurfs eines … Gesetzes zur Änderung des Grundge- setzes (Artikel 3 Absatz 3 Satz 1) (Drucksachen 17/472, 17/4775) . . . . . . . . – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Volker Beck (Köln), Jerzy Montag, Kai Gehring, weiteren Abgeord- neten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundge- setzes (Artikel 3 Absatz 3 Satz 1) (Drucksachen 17/88, 17/4775) . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 8: Erste Beratung des von den Fraktionen CDU/ CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines … Gesetzes zur Änderung des Parteiengeset- zes und eines … Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes (Drucksache 17/6291) . . . . . . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 9: Antrag der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkel- mann, Herbert Behrens, Matthias W. Birk- wald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Kommission zur Überprüfung des Abgeordnetenrechts – Mehr Transpa- renz und Verantwortung für das Gemein- wohl (Drucksache 17/6305) . . . . . . . . . . . . . . . . . . P T J D V S D T A S g r n G (D Z a b B C J D V T T A S g K B (D in 13508 D 13510 A 13511 B 13512 C 13513 B 13514 A 13514 D 13515 A 13515 A 13515 C 13515 C eter Altmaier (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . homas Oppermann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . örg van Essen (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) . . . . . olker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . tefan Müller (Erlangen) (CDU/CSU) . . . . . r. Dieter Wiefelspütz (SPD) . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 14: ntrag der Abgeordneten Kirsten Lühmann, ören Bartol, Uwe Beckmeyer, weiterer Ab- eordneter und der Fraktion der SPD: Barrie- efreie Mobilität und barrierefreies Woh- en – Voraussetzungen für Teilhabe und leichberechtigung rucksache 17/6295) . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatztagesordnungspunkt 11: ) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Neunund- zwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes – Einführung ei- nes Ordnungsgeldes (Drucksachen 17/5471, 17/6309) . . . . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Geschäftsordnungsausschusses: Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hier: Einführung eines Ordnungsgeldes (§§ 36 bis 39 GO-BT) (Drucksache 17/6309) . . . . . . . . . . . . . . . ernhard Kaster (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . hristian Lange (Backnang) (SPD) . . . . . . . . örg van Essen (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) . . . . . olker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . homas Strobl (Heilbronn) (CDU/CSU) . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 16: ntrag der Abgeordneten Michael Schlecht, abine Leidig, Dr. Barbara Höll, weitere Ab- eordnete und der Fraktion DIE LINKE: eine zusätzlichen finanziellen Mittel des undes oder der Bahn AG für Stuttgart 21 rucksache 17/6129) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Verbindung mit 13515 D 13517 A 13517 C 13518 C 13519 C 13520 D 13521 C 13522 D 13523 A 13523 A 13523 B 13524 D 13526 B 13527 B 13528 A 13529 B 13529 D 13531 D VIII Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 117. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Juni 2011 Zusatztagesordnungspunkt 10: Antrag der Abgeordneten Dr. Anton Hofrei- ter, Dr. Valerie Wilms, Stephan Kühn, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Stuttgart 21 – Kein Wei- terbau ohne Nachweis der Leistungsfähig- keit und ohne Klärung der Kosten und Ri- siken (Drucksache 17/6320) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Schlecht (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 11: – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Übertragung ehebe- zogener Regelungen im öffentlichen Dienstrecht auf Lebenspartnerschaften (Drucksachen 17/3972, 17/6359) . . . . . . . – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Volker Beck (Köln), Dr. Konstantin von Notz, Birgitt Bender, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Gleichstellung der eingetragenen Le- benspartnerschaften mit der Ehe im Bundesbeamtengesetz und in weiteren Gesetzen (Drucksachen 17/906, 17/6359) . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 18: Antrag der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Krista Sager, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Moratorium jetzt – Dringliche Klärung von Fragen zu Mehrkosten des ITER-Projekts (Drucksache 17/6321) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 15: Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP: Effektive Regulierung der Finanz- märkte nach der Finanzkrise (Drucksache 17/6313) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 19: Antrag der Abgeordneten Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Christoph Poland, Dorothee Bär, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Reiner Deutschmann, Patrick Kurth (Kyffhäuser), Sebastian Blumenthal, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Ratifizierung der U K (D in Z A c w S w g B d w v (D W H U R D A T A H s d n D h d d E K (D in Z A N w N g d d (D 13531 D 13532 A 13533 A 13533 A 13533 C 13533 D NESCO-Konvention zum immateriellen ulturerbe vorantreiben rucksache 17/6314) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Verbindung mit usatztagesordnungspunkt 12: ntrag der Abgeordneten Ulla Schmidt (Aa- hen), Siegmund Ehrmann, Martin Dörmann, eiterer Abgeordneter und der Fraktion der PD sowie der Abgeordneten Agnes Krum- iede, Claudia Roth (Augsburg), Ekin Deli- öz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion ÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ratifizierung es UNESCO-Übereinkommens zur Be- ahrung des immateriellen Kulturerbes orbereiten und unverzüglich umsetzen rucksache 17/6301) . . . . . . . . . . . . . . . . . . olfgang Börnsen (Bönstrup) (CDU/CSU) . . erbert Frankenhauser (CDU/CSU) . . . . . . . lla Schmidt (Aachen) (SPD) . . . . . . . . . . . . einer Deutschmann (FDP) . . . . . . . . . . . . . r. Lukrezia Jochimsen (DIE LINKE) . . . . . . gnes Krumwiede (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 21: ntrag der Abgeordneten Wolfgang Gunkel, einz-Joachim Barchmann, Gabriele Fogra- cher, weiterer Abgeordneter und der Fraktion er SPD: Übermittlung von Fluggastdaten ur nach europäischen Grundrechts- und atenschutzmaßstäben ier: Stellungnahme gegenüber der Bun- esregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 es Grundgesetzes i. V. m. § 9 Absatz 4 UZBBG zum Richtlinienvorschlag OM(2011) 32 endg. rucksache 17/6293) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Verbindung mit usatztagesordnungspunkt 13: ntrag der Abgeordneten Dr. Konstantin von otz, Wolfgang Wieland, Volker Beck (Köln), eiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- IS 90/DIE GRÜNEN: Gutachten über die eplanten EU-Fluggastdatenabkommen mit en USA und Australien beim Gerichtshof er Europäischen Union einholen rucksache 17/6331) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13534 A 13534 A 13534 B 13535 C 13536 A 13536 D 13537 C 13538 C 13539 D 13540 A Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 117. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Juni 2011 IX Tagesordnungspunkt 20: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Neuordnung des Geräte- und Produkt- sicherungsrechts (Drucksache 17/6276) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Matthias Zimmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . Paul Lehrieder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Josip Juratovic (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Jutta Krellmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 23: Antrag der Fraktion der SPD: Besonderhei- ten der nationalen Finanzmärkte bei Um- setzung von Basel III berücksichtigen (Drucksache 17/6294) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 22: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2010/78/EU vom 24. November 2010 im Hinblick auf die Er- richtung des Europäischen Finanzauf- sichtssystems (Drucksache 17/6255) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ralph Brinkhaus (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Manfred Zöllmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Holger Krestel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Axel Troost (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 25: Antrag der Abgeordneten Heike Hänsel, Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Für eine gerechte und entwicklungsförder- liche internationale Rohstoffpolitik (Drucksache 17/6153) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jürgen Klimke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Sascha Raabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Joachim Günther (Plauen) (FDP) . . . . . . . . . Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Ute Koczy (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . T E e U w te s (D O A L F D D T a b D G K H J O T B s n – 13540 A 13540 B 13541 A 13541 D 13543 A 13543 C 13544 B 13545 A 13545 B 13545 B 13546 C 13547 D 13548 C 13549 A 13550 A 13550 A 13552 B 13553 C 13554 B 13554 D agesordnungspunkt 24: rste Beratung des von der Bundesregierung ingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur msetzung der Beitreibungsrichtlinie so- ie zur Änderung steuerlicher Vorschrif- n (Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsge- etz – BeitrRLUmsG) rucksache 17/6263) . . . . . . . . . . . . . . . . . . lav Gutting (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . ntje Tillmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . othar Binding (Heidelberg) (SPD) . . . . . . . rank Schäffler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . r. Thomas Gambke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 26: ) Antrag der Abgeordneten Oliver Krischer, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Transparenz und Kontrolle bei der Förderung von un- konventionellem Erdgas in Deutschland (Drucksache 17/5573) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Johanna Voß, Dr. Barbara Höll, Eva Bulling-Schröter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Keine Erdgasförderung auf Kosten des Trinkwassers – Fracking bei der Erdgasförderung verbieten (Drucksache 17/6097) . . . . . . . . . . . . . . . r. Michael Paul (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . erd Bollmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . laus Breil (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . orst Meierhofer (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . ohanna Voß (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . liver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 27: eschlussempfehlung und Bericht des Aus- chusses für Bildung, Forschung und Tech- ikfolgenabschätzung zu dem Antrag der Abgeordneten René Röspel, Ulla Burchardt, Dr. Ernst Dieter Rossmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: 20 Jahre Büro für Technikfolgenabschätzung beim Deut- schen Bundestag – Ein gelungenes Bei- spiel und internationales Modell für den Austausch von Wissenschaft und Politik 13555 D 13555 D 13556 C 13558 A 13559 D 13560 D 13561 C 13562 D 13563 A 13563 A 13564 B 13565 A 13565 D 13566 D 13567 C X Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 117. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Juni 2011 – zu dem Antrag der Abgeordneten Hans- Josef Fell, Krista Sager, Sylvia Kotting- Uhl, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Tech- nikfolgenabschätzung im Bundestag und in der Gesellschaft stärken (Drucksachen 17/3414, 17/3063, 17/6287) . . Dr. Thomas Feist (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Florian Hahn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . René Röspel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Martin Neumann (Lausitz) (FDP) . . . . . . Dr. Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 28: Antrag der Abgeordneten René Röspel, Dr. Ernst Dieter Rossmann, Dr. Hans-Peter Bartels, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion der SPD: Polarregionen schützen – Polarforschung stärken (Drucksache 17/5228) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ewa Klamt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Reinhard Brandl (CDU/CSU) . . . . . . . . . René Röspel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Martin Neumann (Lausitz) (FDP) . . . . . . Dr. Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Krista Sager (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 29: Beschlussempfehlung und Bericht des Vertei- digungsausschusses zu dem Antrag der Abge- ordneten Inge Höger, Herbert Behrens, Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Schutz vor militäri- schem Fluglärm (Drucksachen 17/5206, 17/5918) . . . . . . . . . . Anita Schäfer (Saalstadt) (CDU/CSU) . . . . . . Florian Hahn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Lars Klingbeil (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Joachim Spatz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Herbert Behrens (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Agnes Malczak (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . T B a V (A o G s F (D K D D J J V T A P A P 2 e (D D S F Y K T a b in 13568 D 13569 A 13570 C 13571 B 13572 A 13572 C 13573 C 13574 C 13574 D 13576 A 13576 D 13577 D 13578 C 13579 B 13580 B 13580 B 13581 B 13582 A 13582 D 13583 C 13584 B agesordnungspunkt 30: eschlussempfehlung und Bericht des Sport- usschusses zu dem Antrag der Abgeordneten iola von Cramon-Taubadel, Claudia Roth ugsburg), Monika Lazar, weiterer Abge- rdneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN: Frauen- und Mädchenfußball tärken – Fußballweltmeisterschaft der rauen 2011 gesellschaftspolitisch nutzen rucksachen 17/5907, 17/6281) . . . . . . . . . . laus Riegert (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . r. Frank Steffel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . agmar Freitag (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . oachim Günther (Plauen) (FDP) . . . . . . . . . ens Petermann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . iola von Cramon-Taubadel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 31: ntrag der Abgeordneten Stefan Schwartze, etra Crone, Petra Ernstberger, weiterer bgeordneter und der Fraktion der SPD: rogramme „Schulverweigerung – Die . Chance“ und „Kompetenzagenturen“ rhalten rucksache 17/6103) . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Peter Tauber (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . tefan Schwartze (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . lorian Bernschneider (FDP) . . . . . . . . . . . . vonne Ploetz (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . ai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 32: ) Antrag der Abgeordneten Dr. Lukrezia Jochimsen, Dr. Petra Sitte, Jan Korte, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Die Digitalisierung des kultu- rellen Erbes als gesamtstaatliche Auf- gabe umsetzen (Drucksache 17/6096) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Ansgar Heve- ling, Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Peter Altmaier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeord- neten Reiner Deutschmann, Burkhardt Mül- ler-Sönksen, Jimmy Schulz, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion der FDP: Digitalisierungsoffensive für unser kul- turelles Erbe beginnen (Drucksache 17/6315) . . . . . . . . . . . . . . . Verbindung mit 13585 B 13585 C 13586 D 13588 A 13589 A 13590 B 13591 B 13592 B 13592 C 13594 B 13595 C 13596 B 13597 C 13598 B 13598 B Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 117. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Juni 2011 XI Zusatztagesordnungspunkt 14: Antrag der Abgeordneten Siegmund Ehr- mann, Martin Dörmann, Petra Ernstberger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: „Kulturelles Erbe 2.0“ – Digitalisie- rung von Kulturgütern beschleunigen (Drucksache 17/6296) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ansgar Heveling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Marco Wanderwitz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Siegmund Ehrmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Reiner Deutschmann (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Lukrezia Jochimsen (DIE LINKE) . . . . . . Agnes Krumwiede (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 33: a) Antrag der Abgeordneten Jan Korte, Dr. Dietmar Bartsch, Wolfgang Gehrcke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: NS-Vergangenheit in Bun- desministerien aufklären (Drucksache 17/3748) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Dr. h. c. Wolf- gang Thierse, Siegmund Ehrmann, Petra Ernstberger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Personelle und in- stitutionelle Kontinuitäten und Brüche in deutschen Ministerien und Behörden der frühen Nachkriegszeit hinsichtlich NS-Vorgängerinstitutionen untersu- chen (Drucksache 17/6297) . . . . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 15: Antrag der Abgeordneten Ekin Deligöz, Katja Dörner, Kai Gehring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Personelle und institutionelle Kontinuitäten und Brüche in deutschen Ministerien und Behörden der frühen Nachkriegszeit hinsichtlich NS-Vorgänger- institutionen systematisch untersuchen (Drucksache 17/6318) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Frieser (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Marco Wanderwitz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Dr. h. c. Wolfgang Thierse (SPD) . . . . . . . . . . Dr. Stefan Ruppert (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Patrick Kurth (Kyffhäuser) (FDP) . . . . . . . . . J C N A L A E A n e A w p u A E A z s K M K M H N A E F A S H U J H D C Y F M 13598 C 13598 C 13599 B 13600 A 13601 B 13602 C 13603 D 13604 D 13605 A 13605 A 13605 B 13606 B 13606 D 13607 D 13609 A an Korte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . laudia Roth (Augsburg) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 1 iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . nlage 2 rklärung nach § 31 GO des Abgeordneten lbert Rupprecht (Weiden) (CDU/CSU) zur amentlichen Abstimmung über den Entwurf ines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des tomgesetzes und zu den Abstimmungen zu eiteren Energiegesetzen (Tagesordnungs- unkt 4 und Zusatztagesordnungspunkte 3 nd 4) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 3 rklärungen nach § 31 GO zur namentlichen bstimmung über den Entwurf eines Drei- ehnten Gesetzes zur Änderung des Atomge- etzes (Tagesordnungspunkt 4 a) arin Binder (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . atthias W. Birkwald (DIE LINKE) . . . . . . . laus Brähmig (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . arco Bülow (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . eidrun Dittrich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . icole Gohlke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . nnette Groth (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . rnst Hinsken (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . rank Hofmann (Volkach) (SPD) . . . . . . . . . . ndrej Hunko (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . ven-Christian Kindler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . arald Koch (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . te Koczy (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . utta Krellmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . ilde Mattheis (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . orothee Menzner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . ornelia Möhring (DIE LINKE) . . . . . . . . . . vonne Ploetz (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . rank Schäffler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . ax Straubinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 13610 A 13611 C 13613 C 13615 A 13615 B 13615 D 13616 A 13616 A 13616 C 13617 D 13618 A 13618 A 13618 B 13618 C 13621 D 13622 A 13623 A 13623 A 13623 C 13623 D 13624 B 13624 B 13624 C 13624 D 13625 C XII Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 117. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Juni 2011 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sabine Stüber (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . . . Klaus-Peter Willsch (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Johanna Voß (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Ralph Lenkert und Jens Petermann (beide DIE LINKE) zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes (Tagesord- nungspunkt 4 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Ekin Deligöz und Claudia Roth (Augsburg) (beide BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur na- mentlichen Abstimmung über den Entwurf ei- nes Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes (Tagesordnungspunkt 4 a) . . . . Anlage 6 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Hermann Ott, Till Seiler, Memet Kilic, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn und Monika Lazar (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes (Tagesordnungspunkt 4 a) . . . . Anlage 7 Erklärungen nach § 31 GO zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Drei- zehnten Gesetzes zur Änderung des Atomge- setzes und zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts- rahmens für die Förderung der Stromerzeu- gung aus erneuerbaren Energien (Tagesord- nungspunkt 4 a und c) Michael Brand (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Manfred Kolbe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Michael Paul (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Anlage 8 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Gitta Connemann (CDU/CSU) zur namentli- chen Abstimmung über den Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes und zur Abstimmung über den E B tä A E ü g d g D J A E D (b E R e o A E D s – – – (T A E A m s n ü d te u A E T s 13625 D 13626 C 13626 C 13626 D 13627 B 13627 C 13627 D 13628 C 13629 B 13630 A 13630 B ntwurf eines Gesetzes über Maßnahmen zur eschleunigung des Netzausbaus Elektrizi- tsnetze (Tagesordnungspunkt 4 a und h) . . . nlage 9 rklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung ber den Entwurf eines Gesetzes zur Neure- elung des Rechtsrahmens für die Förderung er Stromerzeugung aus erneuerbaren Ener- ien (Tagesordnungspunkt 4 c) r. Thomas Gebhart (CDU/CSU) . . . . . . . . . ens Koeppen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . nlage 10 rklärung nach § 31 GO der Abgeordneten r. Michael Fuchs und Andreas G. Lämmel eide CDU/CSU) zur Abstimmung über den ntwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des echtsrahmens für die Förderung der Strom- rzeugung aus erneuerbaren Energien (Tages- rdnungspunkt 4 c) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 11 rklärung nach § 31 GO des Abgeordneten r. Michael Luther (CDU/CSU) zu den Ab- timmungen: Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Ener- gien Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze agesordnungspunkt 4 c, f und h) . . . . . . . . nlage 12 rklärung nach § 31 GO des Abgeordneten rnold Vaatz (CDU/CSU) zu den Abstim- ungen über den Entwurf eines Gesetzes zur teuerlichen Förderung von energetischen Sa- ierungsmaßnahmen an Wohngebäuden und ber den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung er klimagerechten Entwicklung in den Städ- n und Gemeinden (Tagesordnungspunkt 4 k nd m) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 13 rklärung nach § 31 GO des Abgeordneten ankred Schipanski (CDU/CSU) zu den Ab- timmungen: 13631 A 13633 B 13633 D 13634 B 13634 D 13635 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 117. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Juni 2011 XIII – Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes – Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien – Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften – Entwurfs eines Gesetzes über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze – Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungs- maßnahmen an Wohngebäuden – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sonderver- mögens „Energie- und Klimafonds“ (EKFG-ÄndG) – Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der klimagerechten Entwicklung in den Städ- ten und Gemeinden – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Ände- rung schifffahrtsrechtlicher Vorschriften (Tagesordnungspunkt 4 a, c, f, h, k, l, m und n) Anlage 14 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Wolfgang Nešković (DIE LINKE) zur Bera- tung des Entwurfs eines Neunundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetenge- setzes – Einführung eines Ordnungsgeldes (Zusatztagesordnungspunkt 11) . . . . . . . . . . . Anlage 15 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung ehebezogener Regelungen im öffentlichen Dienstrecht auf Lebenspartnerschaften – Entwurf eines Gesetzes zur Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaften mit der Ehe im Bundesbeamtengesetz und in weiteren Gesetzen (Tagesordnungspunkt 11) Armin Schuster (Weil am Rhein) (CDU/CSU) Norbert Geis (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Hartmann (Wackernheim) (SPD) . . . Michael Kauch (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Stefan Ruppert (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Frank Tempel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A Z d d (T D N S M D V A Z d ri T n V K K P D D A Z d F o R D B D D A Z d – – (T n 13635 C 13636 B 13637 B 13638 C 13639 B 13639 D 13640 B 13640 D 13641 D nlage 16 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung es Entwurfs eines … Gesetzes zur Änderung es Grundgesetzes (Artikel 3 Absatz 3 Satz 1) agesordnungspunkt 12) r. Jan-Marco Luczak (CDU/CSU) . . . . . . . . orbert Geis (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . onja Steffen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . arco Buschmann (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . r. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . olker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 17 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung es Antrags: Barrierefreie Mobilität und bar- erefreies Wohnen – Voraussetzungen für eilhabe und Gleichberechtigung (Tagesord- ungspunkt 14) olkmar Vogel (Kleinsaara) (CDU/CSU) . . . arl Holmeier (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . irsten Lühmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . etra Müller (Aachen) (FDP) . . . . . . . . . . . . r. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . r. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 18 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung es Antrags: Effektive Regulierung der inanzmärkte nach der Finanzkrise (Tages- rdnungspunkt 15) alph Brinkhaus (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . r. Carsten Sieling (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . jörn Sänger (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . r. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 19 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung er Anträge: Keine zusätzlichen finanziellen Mittel des Bundes oder der Bahn AG für Stuttgart 21 Stuttgart 21 – Kein Weiterbau ohne Nach- weis der Leistungsfähigkeit und ohne Klä- rung der Kosten und Risiken agesordnungspunkt 16 und Zusatztagesord- ungspunkt 10) 13642 D 13644 A 13644 D 13645 D 13646 C 13647 B 13648 B 13649 B 13650 B 13651 C 13652 C 13653 C 13654 B 13657 A 13658 B 13659 C 13660 C XIV Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 117. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Juni 2011 Dr. Stefan Kaufmann (CDU/CSU). . . . . . . . . . Ulrich Lange (CDU/CSU). . . . . . . . . . . . . . . . Ute Kumpf (SPD). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Uwe Beckmeyer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Werner Simmling (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 20 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Moratorium jetzt – Dringliche Klärung von Fragen zu Mehrkosten des ITER-Projekts (Tagesordnungspunkt 18) Dr. Stefan Kaufmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . Dr. Philipp Murmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . René Röspel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Martin Neumann (Lausitz) (FDP) . . . . . . Dr. Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . des Grundgesetzes i. V. m. § 9 Absatz 4 EUZBBG zum Richtlinienvorschlag KOM(2011) 32 endg. – Gutachten über die geplanten EU-Flug- gastdatenabkommen mit den USA und Australien beim Gerichtshof der Europäi- schen Union einholen (Tagesordnungspunkt 21 und Zusatztagesord- nungspunkt 13) Clemens Binninger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Wolfgang Gunkel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Gisela Piltz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jan Korte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 22 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung 13661 C 13662 D 13663 C 13664 C 13665 B 13666 A 13667 A 13668 A 13669 C 13670 B 13671 A 13672 C 13673 D 13674 D 13676 A 13676 C Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 21 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Anträge: – Übermittlung von Fluggastdaten nur nach europäischen Grundrechts- und Daten- schutzmaßstäben hier: Stellungnahme gegenüber der Bun- desregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 d le B p R M B D D 13671 D es Antrags: Besonderheiten der nationa- n Finanzmärkte bei Umsetzung von asel III berücksichtigen (Tagesordnungs- unkt 23) alph Brinkhaus (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . anfred Zöllmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . jörn Sänger (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Axel Troost (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . r. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13622 D 13679 D 13680 D 13681 D 13682 B Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 117. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Juni 2011 13361 (A) ) )(B) 117. Sitz Berlin, Donnerstag, d Beginn: 9.0
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    Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 117. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Juni 2011 13615 (A) ) )(B) deutsche Kraftwerke aufgrund der hohen Standards und senschaften mit all ihren Risiken für viele Generationen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Albert Rupprecht (Weiden) (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes und zu den Ab- stimmungen zu weiteren Energiegesetzen (Ta- gesordnungspunkt 4 und Zusatztagesordnungs- punkte 3 und 4) Ich respektiere den offensichtlich in der deutschen Bevölkerung nach dem Reaktorunglück in Japan vor- handenen Wunsch, schneller aus der Kernenergie in Deutschland auszusteigen. Ohne Zweifel gibt es bei der Kernenergie ein Restrisiko. Dies gilt auch für deutsche Anlagen – wenngleich das Eintreten dieses Risikos für d s v d o A z te g te W s g b u ru la d v F z s a is d fe u s D A z z d ru a M k ta li h w Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Ahrendt, Christian FDP 30.06.2011 Aigner, Ilse CDU/CSU 30.06.2011 Beck (Bremen), Marieluise BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 30.06.2011 Becker, Dirk SPD 30.06.2011 Brand, Michael CDU/CSU 30.06.2011 Dağdelen, Sevim DIE LINKE 30.06.2011 Dr. Danckert, Peter SPD 30.06.2011 Dr. Friedrich (Hof), Hans-Peter CDU/CSU 30.06.2011 Hardt, Jürgen CDU/CSU 30.06.2011 Haßelmann, Britta BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 30.06.2011 Höger, Inge DIE LINKE 30.06.2011 Homburger, Birgit FDP 30.06.2011 Nietan, Dietmar SPD 30.06.2011 Nink, Manfred SPD 30.06.2011 Nord, Thomas DIE LINKE 30.06.2011 (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht er Expertise der deutschen Betreiber sehr unwahr- cheinlich ist. Ich respektiere den mehrheitlichen Wunsch der Be- ölkerung und stimme den heute in den Deutschen Bun- estag eingebrachten Energiegesetzen zu. Ich stimme zu, bwohl ich erhebliche Bedenken habe. Der Wunsch zum usstieg muss einhergehen mit erstens der Fähigkeit und weitens der Bereitschaft, den Umstieg auch zu schul- rn. Ich bezweifle, dass die den Gesetzentwürfen zu- runde gelegten Maßnahmen den Ausstieg im angestreb- n Zeitrahmen ermöglichen. Ich befürchte, dass die unschziele mit den Maßnahmen nicht zu erreichen ind. So sehe ich zum Beispiel beim Ausbau der Ener- iegewinnung aus Wind und Sonne das Speicherpro- lem nicht ansatzweise gelöst. Ich habe nach vielen Gesprächen mit Bürgerinnen nd Bürgern auch nicht den Eindruck, dass die Bevölke- ng mehrheitlich bereit ist, die damit verbundenen Be- stungen zu tragen: Belastungen durch höhere Kosten, urch den Ausbau des Leitungssystems, durch den Bau on Windkraftanlagen in ihrer unmittelbaren Nähe usw. unktionieren kann der Zeitplan nur, wenn der Wunsch um Ausstieg gedeckt ist durch die Fähigkeit zum Um- tieg und die Bereitschaft, die Belastungen des Umstiegs uch zu tragen. Ich befürchte daher, dass der Zeitplan nicht zu halten t und im Ergebnis die absurde Situation auftreten kann, ass deutsche Kernkraftwerke abgeschaltet werden, der hlende Strom aus den Nachbarländern importiert wird nd dann auch Strom aus Kernkraftwerken, zum Bei- piel aus Tschechien – Temelin – oder Frankreich, nach eutschland importiert wird. nlage 3 Erklärungen nach § 31 GO zur namentlichen Abstimmung über den Ent- wurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes (Tagesordnungspunkt 4 a) Karin Binder (DIE LINKE): Ich stimme dem Drei- ehnten Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes nicht u. Ich stimme dagegen, weil ein zügigerer Ausstieg aus er Atomenergie machbar wäre. Da jedoch die Regie- ng wirtschaftlichen Interessen der Kraftwerksbetreiber bsoluten Vorrang einräumt, werden die Interessen der enschen nach Gesundheit, Sicherheit und Nachhaltig- eit in den Hintergrund gedrängt. Spätestens mit den Ka- strophen von Tschernobyl und Fukushima wurde deut- ch, welches Erbe wir nachfolgenden Generationen interlassen. Jeder Tag längere Laufzeit für Kernkraft- erke verlängert das Risiko und vermehrt die Hinterlas- 13616 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 117. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Juni 2011 (A) ) )(B) Matthias W. Birkwald (DIE LINKE): Ich stimme da- gegen, weil die Dreizehnte AtG-Novelle keine Laufzeit- verkürzung ist, wenn man den sogenannten rot-grünen Atomkonsens zur Basis nimmt. Die Regierungskoalition – und mit ihr SPD und Grüne – ziehen keine Konsequen- zen aus der Nuklearkatastrophe von Fukushima, denn es findet sich im Vergleich zur rot-grünen Regelung von 2001 keine Verbesserung der Atomgesetzgebung. Die Linke im Bundestag fordert den Atomausstieg bis Ende 2014. Wie dieser ohne Einschränkungen in der Stromversorgung und ohne Strompreisexplosionen mög- lich ist, hat sie dezidiert dargestellt und auch mit einer Reihe von Anträgen untermauert. Und deshalb stimme ich dem Dreizehnten Gesetz zur Änderung des Atomge- setzes nicht zu. Klaus Brähmig (CDU/CSU): Persönlich habe ich meine berechtigten Zweifel an der Geschwindigkeit des Atomausstiegs und der praktischen Umsetzung, dennoch möchte ich mich als direkt gewählter Bundestagsabge- ordneter dem überragenden Wunsch der Menschen in unserem Land nicht entziehen. Meine Bedenken bei meiner Zustimmung zum Atomausstieg möchte ich im Folgenden aber kurz erläutern: Gerade beim Umbau des Energienetzes weg vom Atomstrom hin zu alternativen Energien der habe ich persönlich große Zweifel, was die konkrete Umsetzung anbelangt. Eine große Mehrheit der Bevölkerung will nach den Vorfällen in Japan so schnell wie möglich aus der Atomenergie aussteigen. Aber der Bürger muss sich langfristig damit abfinden, dass die von ihm gewünschte Energiewende auch eine hässliche Seite hat; denn sie könnte mit einer dramatischen Verän- derung des Landschaftsbildes einhergehen. Derzeit dre- hen sich mehr als 21 300 Windräder zwischen Passau und Westerland. Bei einem Schnellausstieg in den nächs- ten zehn Jahren ist eine Verzehnfachung der Windräder in Deutschland realistisch. Riesengroße Rotoren werden in der Landschaft stehen. Neue Überlandleitungen und Bodenkabel werden gebaut bzw. durchs Land verlegt. Gleiches gilt für Solaranlagen. Insofern wird schon bald der gleiche Bürger, der jetzt den schnellen Ausstieg will, häufig sagen: alternative Energien aus der Steckdose ja, aber nicht vor meiner Haustür. Die Öffentlichkeit muss erst davon überzeugt werden und verstehen, dass der Bau von Windkraft-, Biogas- und Solarkraftanlagen wesentlich mehr Raum einnimmt als Kernkraftwerke. Deshalb rechne ich mit ungeahnten Verärgerungswellen von betroffenen Anwohnern und Gemeinden. Zudem hängt die Zukunftsfähigkeit von al- ternativen Energieträgern davon ab, ob wir schnell Spei- cherkapazitäten schaffen können; denn für die Grund- lastabsicherung sind sie sonst nicht in dem Maße verwertbar. Hier sind noch einige Fragen offen, und ich bin mir nicht sicher, ob wir die gewünschte Substitution der Grundlast durch alternative Energien in so kurzer Zeit schaffen. Unabhängig davon stimme ich den Gesetzentwürfen auf Drucksachen 17/6246 und 17/6070 zu. F n te fü d ti d A E b m – tu S s c c v s P h le p u tr d s m v N d k s n s B d fü li d V k rä v z A d n a F w K c m (C (D Marco Bülow (SPD): Ich begrüße, dass Union und DP nach jahrzehntelanger verfehlter Atompolitik sich un endlich dazu entschlossen haben, aus dieser Risiko- chnologie auszusteigen. Dies erkenne ich als Chance r eine wirkliche Energiewende und als Fortschritt in er bisherigen Energiedebatte an. Ich verstehe die Posi- on meiner Fraktion, die sich trotz aller bleibenden Be- enken dazu entschlossen hat, der Gesetzesvorlage zum tomausstieg zuzustimmen. Die SPD möchte nicht den indruck vermitteln, die späte Einsicht der Regierung zu lockieren. Nach langer Abwägung und der Auseinandersetzung it dem Thema und dem vorliegenden Gesetzentwurf soweit dies in der Kürze der parlamentarischen Bera- ngszeit überhaupt möglich war – bin ich zu dem chluss gekommen, der Regierungsvorlage nicht zu- timmen zu können. Das möchte ich in dieser persönli- hen Erklärung näher darlegen. Es gibt eine Reihe von inhaltlichen und handwerkli- hen Einzelpunkten, die ich für bedenklich halte. Ich bin or allem fest davon überzeugt, dass man ohne die Ver- orgungssicherheit zu gefährden und ohne große reisanstiege zu riskieren, früher aussteigen könnte. Ich alte es zudem nicht für ratsam, sechs AKW erst in den tzten beiden Jahren, 2021 und 2022, des Ausstiegs- lans vom Netz zu nehmen. Es gibt weitere Kritikpunkte nd Versäumnisse, die aber alle ausreichend in den An- ägen meiner Fraktion dargelegt wurden. Es gibt aber arüber hinaus drei Hauptkritikpunkte, die für mich be- onders zentral sind und die ich hier deshalb darlegen öchte: Erstens. Der Ausstieg wird nicht durch einen Staats- ertrag oder eine Grundgesetzänderung manifestiert. ach der plötzlichen Kehrtwende von Union und FDP in er Atompolitik und nachdem sich eine Reihe von Politi- ern der Regierungsparteien bereits wieder vom Aus- tieg distanzieren, kann eine erneute Umpositionierung icht ausgeschlossen werden. Zweitens. Viele Experten bezweifeln, dass der Aus- tiegsvertrag rechtssicher gestaltet wurde. Klagen der etreiber könnten demnach milliardenschwere Scha- ensersatzforderungen nach sich ziehen. Die Zeitpunkte r die Abschaltungen der AKW sind teilweise willkür- ch gewählt, und sie berücksichtigen nicht ausreichend ie Ergebnisse der Reaktor-Sicherheitskommission. onseiten der Regierung wurde kaum auf diese Beden- en eingegangen, erst Recht konnten sie nicht ausge- umt werden. Dies ist nicht nur nachlässig, sondern un- erzeihlich, wenn man den Staatshaushalt nicht noch usätzlich und sehenden Auges belasten will. Drittens. Auch wenn ein Ausstiegsdatum für jedes KW festgelegt wird, kann dies nicht zu Abstrichen bei er Sicherheit führen, denn immerhin sechs AKW sollen och etwa zehn Jahre laufen. Diese Schwachstelle hätte usgeräumt werden können, wenn die Regierung der orderung der SPD-Bundestagsfraktion nachgekommen äre und endlich das neue Kerntechnische Regelwerk in raft setzen und eine unabhängige und umfassendere Si- herheitsüberprüfung veranlassen würde. Die Sicherheit uss trotz Ausstieg immer an erster Stelle stehen und es Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 117. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Juni 2011 13617 (A) ) )(B) ist nicht akzeptabel, dass dort Kompromisse gemacht wurden. Wenn man als Abgeordneter sein gutes Recht in An- spruch nimmt, eine Gewissensentscheidung zu treffen, sollte man diese auch gut begründen können. Sicher sind die von mir aufgeführten einzelnen Bedenken schwer- wiegend, aber sie bekommen vor allem deshalb eine hohe Priorität, weil Unfälle in der Atomenergie verhee- rende und unkalkulierbare Folgen haben können. Jedes einzelne Jahr, das ein Atomkraftwerk früher vom Netz geht, jede Sicherheitsnachrüstung könnten daher einen entscheidenden Faktor darstellen. Mein letzter wichtiger Kritikpunkt, der dazu führt, dass mir eine Zustimmung unmöglich ist, ist die Art und Weise, wie das Atomgesetz zustande gekommen ist und durchgesetzt wurde. Weil in erster Linie nur die beteilig- ten Fachpolitiker die ganze Vorgeschichte direkt miter- lebt haben, möchte ich hier die Abläufe und meine Be- gründung etwas detaillierter darstellen. Der Bundestag und seine Abgeordneten sollten dem Anspruch gerecht werden „die zentrale Rolle im politischen Willensbil- dungs- und Entscheidungsprozess“ einzunehmen. Genau dies habe ich zumindest bei den beiden Entscheidungen zur Änderung des Atomgesetzes im letzten Herbst – siehe meine persönliche Erklärung im Plenarprotokoll 17/68 – infrage gestellt. Das Parlament und seine Abge- ordneten gelangen durch eine immer schnellere Abfolge von umfangreichen Gesetzesvorlagen zunehmend an die Belastungsgrenzen. Ist die Zeitnot, mit der wichtige Ge- setze mit nachhaltigen Konsequenzen durch das Parla- ment gejagt werden, in Einzelfällen eventuell berechtigt, gilt dies sicher nicht für die jetzigen Energiegesetze. Im Eilverfahren hat die Bundeskanzlerin Angela Merkel nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima zwei unlegitimierte Kommissionen eingesetzt. Dort ka- men ohne Zweifel angesehene Fachleute zusammen. Sie agierten allerdings ohne gewählte Abgeordnete und in einer Zusammensetzung, die willkürlich allein von der Kanzlerin festgelegt wurde. Völlig abgekoppelt vom Parlament legten diese Kommissionen innerhalb von sechs bzw. acht Wochen ihre Berichte und Empfehlun- gen vor. In dieser Zeit gab es keinen Austausch zwischen den beiden Kommissionen und dem zuständigen Bun- destag. Das Parlamentsverfahren wurde in der kürzest- möglichen Zeit durchgezogen, obwohl die Vorlage von 14 Einzelgesetzen nicht nur sehr umfangreich ist, son- dern diese auch weitreichende Wirkung entfalten. Wün- sche der Opposition nach längerer Beratungszeit, nach frühzeitigen Anhörungen, damit daraus resultierende Er- kenntnisse überhaupt eine Chance haben, noch im Ge- setzesverfahren einbezogen zu werden, wiesen die Re- gierungsfraktionen mit Mehrheitsbeschlüssen ab. Am Montag, den 6. Juni, beschloss das Kabinett die Vorlage zu den Gesetzen, die zu einem Gesamtpaket ge- schnürt wurden. Am Mittwoch, den 8. Juni, bekamen die Fachpolitiker vom Leiter der Ethikkommission, Klaus Töpfer, in etwa 30 Minuten die Ergebnisse der Arbeit der Ethikkommission präsentiert. Kaum Zeit für wenige Fragen, geschweige denn zum Verarbeiten von Erkennt- nissen und Beseitigen von Bedenken. Danach fand eine v A g in ra u ru b s ta e w s im k s tu s d W te e d v K d w e d d m g m e ti u te d z A G A k ic S d v g s tu s z (C (D erkürzte Ausschusssitzung statt, dicht gefolgt von zwei nhörungen zum Atom- und zum Erneuerbare-Ener- ien-Gesetz – dies alles geballt in zwölf Stunden, anstatt ausreichender Zeit verteilt über einen längeren Zeit- um. Somit war es kaum möglich, wirklich aufmerksam nd sachlich über die Gesetze zu diskutieren. Die Anhö- ngen müssen deshalb als reine „Showveranstaltungen“ ezeichnet werden. Auch hier fehlte wieder die Zeit, re- ultierende Erkenntnis noch zu verwerten. Am Donners- g, den 8. Juni, erreichen die Gesetze das Plenum in der rsten Lesung. Bereits in der darauffolgenden Sitzungs- oche werden die Gesetze dann zur Abstimmung ge- tellt. Nachdem die Vertreter der Länder noch Änderungen Verfahren bei den Atomgesetzen bewirken konnten, am es im parlamentarischen Verfahren zu keinen sub- tanziellen inhaltlichen Veränderungen. Der Gestal- ngsanspruch des Bundestages konzentrierte sich aus- chließlich auf die Oppositionsfraktionen, die intern iskutierten und Änderungsvorschläge formulierten. enn aber die Regierungsfraktionen – egal welche Par- ien sie gerade bilden – ihren Gestaltungsanspruch, ihre igentliche Entscheidungskompetenz aufgeben, halte ich ies für äußerst bedenklich. Der künstlich erzeugte Zeitdruck und die Kompetenz- erlagerung von den Abgeordneten auf unlegitimierte ommissionen führen zur Abwertung und Missachtung es demokratischen parlamentarischen Verfahrens. Ge- ählte demokratische Abgeordnete können und dürfen in solches Vorgehen nicht zulassen. Ich jedenfalls kann ies nicht akzeptieren und möchte mit einer Zustimmung as fragwürdige Vorgehen im Nachhinein nicht legiti- ieren. Heidrun Dittrich (DIE LINKE): Ich stimme dage- en, weil es noch nie eine sichere Endlagerung des ato- aren Mülls gab und auch nicht gibt. Jeder weitere Tag rhöht das ungelöste Strahlenproblem. Die Bürgerinitia- ve in Lüchow-Dannenberg wird weiter protestieren, nd ich werde sie unterstützen. Auch gegen den nächs- n Castortransport werden wir protestieren. Die nukleare Katastrophe von Fukushima mahnt uns, ie Atomkraftwerke abzuschalten, zurückzubauen, und war unumkehrbar! Deshalb müssen ein Verbot der tomkraftwerke und ein endgültiger Ausstieg ins rundgesetz. Bis 2022 bedeutet, weitere elf Jahre die ngst vor einer atomaren Katastrophe zu haben. Ich be- enne, dass ich Angst vor einem Atomunfall habe, dass h Angst habe um meine Kinder und meine Freunde. ie werden uns im Bundestag fragen: Warum habt ihr as nicht verhindert? Die Menschen dürfen nicht dem Profitinteresse der ier Energiekonzerne geopfert werden. Jeder Tag län- ere Laufzeit eines Atomkraftwerks erhöht die Wahr- cheinlichkeit einer atomaren Katastrophe. Verantwor- ng bedeutet, nicht für die Profite verantwortlich zu ein, sondern für die Gesundheit der Bevölkerung und ukünftiger Generationen. 13618 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 117. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Juni 2011 (A) ) )(B) Nicole Gohlke (DIE LINKE): Ich stimme gegen das Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes, denn allen Mitgliedern des Bundestages ist bewusst, dass ein Reaktorunglück nicht völlig ausgeschlossen werden kann. Allen ist bewusst, dass die Risiken für die Gesundheit und das Leben von Millionen von Menschen im Falle eines Unglücks unkalkulierbar sind. Ich halte es deshalb für unverantwortlich, den Ausstieg aus der Atomenergie über ein Jahrzehnt zu verschleppen und Hintertüren offenzuhalten. Das Votum der Menschen in Deutschland ist eindeutig. Sie wollen das Ende der Atomkraft. Die Politik hat kein Recht, sich darüber hin- wegzusetzen. Deshalb stimme ich dem Dreizehnten Gesetz zur Än- derung des Atomgesetzes nicht zu. Annette Groth (DIE LINKE): Ich stimme dagegen, weil ich gemeinsam mit der Mehrheit der Menschen in Deutschland für einen sofortigen Atomausstieg bin und nicht verantworten kann, dass Phillipsburg 2 noch bis 2019 und Neckarwestheim 2 bis 2022 weiterbetrieben werden sollen und damit die Gefahr eines atomaren Un- falls für die Menschen in Baden-Württemberg für wei- tere elf Jahre gesetzlich festgeschrieben wird. Spätestens Fukushima hat gezeigt, dass auch in hochtechnisierten Ländern ein Atomunfall jederzeit droht. Auch wird wei- terhin jedes Jahr zusätzlicher hochradioaktiver Atom- müll produziert, der eine unverantwortliche Hypothek für die nächsten Generationen darstellt. Dies ist mit einer verantwortbaren Energiepolitik nicht zu vertreten. Des- halb stimme ich dem Entwurf eines Dreizehnten Geset- zes zur Änderung des Atomgesetzes nicht zu. Ernst Hinsken (CDU/CSU): Ich stimme unter Hint- anstellung größter nachfolgender Bedenken dem Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes, Drucksache 17/6070, zu: Erstens. Obwohl ich einen schnellstmöglichen unum- kehrbaren Ausstieg aus der Kernenergie will, bin ich ge- gen das feste Ausstiegsdatum 2022, weil ich befürchte, dass der Umbau gegebenenfalls länger dauert und dann Strom aus Kernkraftwerken benachbarter Länder wie Tschechien oder Frankreich bezogen werden muss. Zweitens. Zudem liegen keine genauen Angaben da- rüber vor, was der Umstieg in der Energieversorgung Verbraucher, Unternehmen und Steuerzahler kostet. Da- bei darf insbesondere die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft nicht durch stark steigende Strom- preise gefährdet werden. Bei Versorgungsproblemen muss Sorge getragen werden, dass eine politische Neu- bewertung der nationalen Stromversorgung erfolgen wird. Drittens. Darüber hinaus betrachte ich es als Fehler, die Endlagersuche erneut aufzunehmen. In Gorleben sind in den zurückliegenden 35 Jahren bereits 1,5 Mil- liarden Euro für Erkundungen und Überprüfungen inves- tiert worden. Es ist nicht nachvollziehbar, an anderen Orten jetzt nochmals von vorn zu beginnen n n li P m h li te g s fr B li w d A rh N a n w A m A E s V A a li m A s A n fa w g ri d n k F a o ri w e b d (C (D Viertens. Die Kernenergiefrage muss meiner Meinung ach im internationalen, zumindest im europäischen und icht nur im nationalen Rahmen gelöst werden. Schließ- ch sind rund um Deutschland 37 Kernkraftwerke in lanung oder im Bau. Falls dort etwas passieren sollte, acht die Strahlenbelastung nicht an unseren Grenzen alt. Die Bundesregierung ist aufgefordert, ihre diesbezüg- chen Aktivitäten aufrechtzuhalten und alle Möglichkei- n der Einflussnahme zum Ausstieg aus der Kernener- ie auch in anderen Ländern zu nutzen. Frank Hofmann (Volkach) (SPD): Ich habe grund- ätzlich Verständnis dafür, dass die SPD-Bundestags- aktion ihre Unterstützung zum Gesetzentwurf der undesregierung zur Änderung des Atomgesetzes signa- siert hat. Nach diesem Gesetz würde das Atomkraft- erk, AKW, Grafenrheinfeld in meinem Wahlkreis je- och erst im Jahr 2015 abgeschaltet. Nach dem tomkonsens von Rot-Grün wäre das AKW Grafen- einfeld immerhin ein Jahr früher, nämlich 2014, vom etz genommen worden. Ich kann dem Gesetzentwurf nicht zustimmen, denn ufgrund der Vorfälle in den Jahren 2010 und 2011 ist es icht länger verantwortbar, das AKW Grafenrheinfeld eiter zu betreiben. Die bayerische Atomaufsicht hat im nschluss an einen bei der Revision 2010 festgestellten öglichen Riss an einem Rohr im Primärkreislauf des KW Grafenrheinfeld nicht ordnungsgemäß gehandelt. s ist unverantwortlich, dass die bayerische Atomauf- icht aufgrund ihrer oberflächlichen und dilettantischen orgehensweise weiterhin die Verantwortung für das KW Grafenrheinfeld hat. Deshalb muss Grafenrheinfeld am besten sofort, aber uf jeden Fall so bald wie möglich vom Netz. Nach vor- egenden seriösen alternativen Berechnungen müsste es öglich sein, Grafenrheinfeld sofort abzuschalten. Ein bwarten bis Ende 2015 ist der Bevölkerung unter die- en Umständen jedenfalls nicht zuzumuten. Bei der Revision 2010 wurde festgestellt, dass im KW Grafenrheinfeld möglicherweise ein Riss an ei- em Rohr im Primärkreislauf vorhanden ist. Dieser Vor- ll sollte erst bei der Revision 2012 erneut überprüft erden. Der Vorschlag kam von Eon, wurde von der be- utachtenden Stelle TÜV Süd befürwortet und die baye- sche Atomaufsicht hat sich dem so angeschlossen. Das Bundesumweltministerium, BMU, wurde über iesen Sachverhalt nicht informiert, weil die oben ge- annten Beteiligten der Meinung waren, der Befund sei ein meldepflichtiges Ereignis. Das BMU erfuhr bei achgesprächen von dem Vorfall, stufte diesen eindeutig ls meldepflichtiges Ereignis ein und bestand auf einer rdnungsgemäßen Meldung, die aus Sicht des Ministe- ums sofort nach der Entdeckung notwendig gewesen äre, siehe auch weiter unten. Die Meldung erging dann in halbes Jahr nach Feststellung des Risses im Dezem- er 2010 an das BMU. Es wurde daraufhin festgelegt, ass bereits bei der Revision 2011 und nicht erst 2012 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 117. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Juni 2011 13619 (A) ) )(B) das Rohr erneut zu untersuchen und gegebenenfalls aus- zutauschen ist. Im Bezug auf den Schutz der Bevölkerung hätte die bayerische Atomaufsicht bereits im Juni 2010 eine Mel- dung an das BMU machen müssen. Die Behörde besteht aber noch heute darauf, dass sie dazu nicht verpflichtet gewesen sei und auch künftig so weiter verfahren will. Der zuständige bayerische Minister Söder erklärte auf eine Anfrage aus dem Landtag, ein eventueller Austritt von Radioaktivität an diesem Rohr wäre beherrschbar gewesen. Wie mir das BMU auf meine Nachfrage er- klärte, heißt beherrschbar, dass laut § 49 Strahlenschutz- verordnung in der Umgebung des AKW Grafenrheinfeld Radioaktivität austreten kann mit einer Körperdosis von bis zu 50 Millisievert oder einer Organdosisbelastung bis 150 Millisievert. Minister Söder und die bayerische Atomaufsicht wa- ren bereit, die Gesundheit der Bevölkerung zu gefähr- den, um dem Kraftwerksbetreiber Unannehmlichkeiten zu ersparen. Diese Haltung kann in Bezug auf eine se- riöse Gefahrenabwehr unter keinen Umständen akzep- tiert werden. Man stelle sich vor, die Polizei würde bei der Entschärfung von Bomben aus dem Zweiten Welt- krieg auf Evakuierungen verzichten und dies damit be- gründen, es sei ja bisher nichts Gravierendes passiert. Mein scharfes Urteil über die Arbeitsweise der baye- rischen Atomaufsicht habe ich mir nicht aus den Fingern gesogen. Es beruht auf den Widersprüchlichkeiten und unterschiedlichen Bewertungen des Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit, StMUG, und des Bundes- ministeriums für Umwelt. Die Widersprüchlichkeiten der Antworten des Bayeri- schen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit, StMUG, und des Bundesministeriums für Umwelt, BMU, in Bezug auf den ungeklärten Befund an einer Rohrleitung des AKW Grafenrheinfeld während der Re- vision 2010 zeige ich im Folgenden auf: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit, StMUG Quellen: Bayerischer Landtag/16. WP – 16/8066, 8067, 806B, 8069, 8070, 8072. Fragen der Abgeordne- ten Ludwig Hartmann, Simone Tolle, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bayerischer Landtag/16. WP – 16/8206. Schriftliche Anfragen des SPD-Abgeordneten Ludwig Wörner. Frage: Wann wurde das Bundesumweltministerium zum ersten Mal durch die Bayerische Atomaufsicht über den Befund informiert? Antwort: Es bestand keine Berichtspflicht gegenüber dem BMU, da es sich bei der Ultraschallanzeige nicht um ein meldepflichtiges Ereignis gemäß der Atom- (C (D rechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldever- ordnung des Bundes handelt … Frage: Welche Argumente begründeten die Entscheidung, dass der Befund nicht unter die Kriterien des Punk- tes 2.2. (Kriterium N 2.2.1 Zitat: „Schäden, insbe- sondere Risse, Verformungen oder Unterschreitun- gen von Sollwandstärken …“) der Anlage 1 der AtSM (Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten und Meldeverordnung) fällt? Antwort: Der Befund an der Volumenausgleichsleitung des KKW Grafenrheinfeld war nicht meldepflichtig, weil die Voraussetzungen der Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten und Meldeverordnung (AtSMV) nicht gegeben sind. Das gilt bis heute. Das Kriterium N 2.2.1 der Anlage 1 der AtSMV ist nichterfüllt, weil ein Riss nicht festgestellt wurde … Frage: Wieso hat es die Bayerische Atomaufsicht zugelas- sen, dass der Reaktor des Kernkraftwerkes Grafen- rheinfeld am Ende der Revision im Juni 2010 wie- der hochgefahren werden durfte, obwohl – wie ein Vertreter der Staatsregierung in der Sitzung des Um- weltausschusses am 27. Januar 2011 einräumte – die Ursachen der veränderten Ultraschallanzeige bis heute nicht bekannt ist? Antwort: Das Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit hat die Ultraschallanzeige an der Volumenaus- gleichsleitung im Bereich des Thermoschutzrohres des Kernkraftwerkes Grafenrheinfeld noch bei An- lagenstillstand zusammen mit dem TÜV Süd auf der Grundlage materialwissenschaftlicher Berech- nungen eingehend geprüft und bewertet. Das Er- gebnis des TÜV Süd vom 15. Juni 2010 war ein- deutig: Die Integrität der Rohrleitung ist voll gewährleistet, der Befund ist damit sicherheitstech- nisch unbedenklich. Der TÜV Süd hat bei seinen Bewertungen alle ge- mäß Stand von Wissenschaft und Technik zu be- trachtenden Ursachen berücksichtigt. Auch die Reaktorsicherheitskommission (RSK) und ihr Aus- schuss „Druckführende Komponenten und Werk- stoffe“ haben sich mit der Frage der Ursachen be- fasst. Das Ergebnis von TÜV Süd und RSK war eindeutig: Keine der denkbaren Ursachen stellte die Sicherheit der Anlage in Frage. Frage: Wer traf wann und aufgrund welcher Erkenntnisse die Entscheidung, obwohl weitergehende Untersu- chungen angeblich den Verdacht auf einen Riss nicht erhärten konnten, dass der Befund am 16. De- zember doch noch als meldepflichtiges Ereignis an- gezeigt wird? 13620 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 117. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Juni 2011 (A) ) )(B) Antwort: Mit der eindeutigen Stellungnahme des TÜV Süd vom 15.06.2010 wurde die sicherheitstechnische Unbedenklichkeit bestätigt. Der Befund war im Juni 2010 nicht meldepflichtig, weil die Vorausset- zungen der Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftrag- ten- und Meldeverordnung (AtSMV) des Bundes nicht erfüllt sind. Das gilt bis heute. Die RSK hat einhellig die Integrität des Rohrstücks – wie zuvor bereits der TÜV Süd – bestätigt … Frage: Warum wird als Ereignisdatum der 16.12.2010 um 17 Uhr gemeldet? Antwort: Aufgrund der Befassung der RSK am 16.12.2010 hat der Betreiber „rein vorsorglich“ und „vorläu- fig“, also ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, eine formelle Meldung erstattet. Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine Meldung der Meldeka- tegorie N (Normalmeldung) der INES-Stufe „0“ (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Be- deutung). Frage: Warum akzeptiert die Bayerische Atomaufsicht die- ses Ereignisdatum, obwohl offensichtlich der Be- fund im Juni 2010 festgestellt wurde? Antwort: Der Befund ist nicht meldepflichtig gemäß der Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Mel- deverordnung. Das StMUG hat die vorläufige Mel- dung des Betreibers entgegengenommen, auch wenn es sich nach Überzeugung des StMUG nicht um ein meldepflichtiges Ereignis handelt … Frage: Aufgrund welcher Erkenntnisse kann die Bayeri- sche Atomaufsicht jeglichen Zusammenhang des Befundes mit dem Lastfolgebetrieb ausschließen? Antwort: Das KKW Grafenrheinfeld ist für den Lastfolgebe- trieb ausgelegt. In die sicherheitstechnischen Über- prüfungen ist der Lastfolgebetrieb mit einbezogen worden. Eindeutiges Ergebnis: Die Integrität der Rohrleitung ist nicht infrage gestellt … Bundesministerium für Umwelt, BMU Quelle: Deutscher Bundestag/17. WP – 17/5734. Fra- gen der SPD-Abgeordneten Frank Hofmann, Marianne Schieder, Martin Burkert, Dr. Matthias Miersch, Susanne Kastner. Frage: Welche Ergebnisse hat die aktuelle Revision im Kernkraftwerk Grafenrheinfeld, insbesondere hin- sichtlich des möglicherweise schadhaften Thermo- schutzrohrs, ergeben? (C (D Antwort: Im Kernkraftwerk Grafenrheinfeld wurde während der Revision im Sommer 2010 bei einer Ultra- schalluntersuchung an der Volumenausgleichslei- tung ein im Sinne des kerntechnischen Regelwerks bewertungspflichtiger Befund festgestellt. Auf- grund dieser Untersuchung war ein Riss von bis zu 2,7 mm auf einer Länge von 33 cm (30 Prozent des Umfangs) anzunehmen. Dem Betreiber des Kernkraftwerkes wurde aufer- legt, bis März 2011 die Schadensursache und den Schadensmechanismus plausibel und nachvollzieh- bar darzulegen und den spezifikationsgerechten Zu- stand herzustellen. Am 6. April 2011 wurde in der 109. Sitzung des Ausschusses der Reaktor-Sicherheitskommission (RSK) „Druckführende Komponenten und Werk- stoffe“ in einem Bericht des Betreibers mitgeteilt, dass sich die Messergebnisse und die Befundlage nach erneuter Prüfung mittels Ultraschall seit der letzten Messung in der Revision 2010 nicht verän- dert haben. Die Schadensursache konnte nicht ge- klärt werden, so dass nunmehr ein Heraustrennen des befundbehafteten Bereichs zu weiteren Unter- suchungen erforderlich wurde. Frage: Ist es richtig, dass eine Risswachstumsberechnung nach dem Stand von Wissenschaft und Technik be- lastbar nur durchgeführt werden kann, wenn der Schädigungsmechanismus bekannt ist, und falls ja, um welche Art von Schadensmechanismus handelt es sich? Antwort: Zur Durchführung einer Risswachstumsberechnung ist die Kenntnis aller auf die Komponente wirken- den Einwirkungen, deren Häufigkeit, Art, Größe, Temperatur, Medium, Werkstoff, Fertigung, Maß- abweichungen sowie die Kenntnis über den zu un- terstellenden Schädigungsmechanismus erforder- lich. Die Schadensursache ist bisher nicht bekannt. Nach dem inzwischen erfolgten Heraustrennen des befundbehafteten Bereichs zu weiteren Untersu- chungen während der aktuellen Revision und nach den zerstörenden Materialuntersuchungen in dafür geeigneten heißen Zellen ist Mitte 2011 mit ersten Ergebnissen bezüglich des Schädigungsmechanis- mus zu rechnen. Frage: Welche Unterlagen lagen der Reaktor-Sicherheits- kommission in der Sitzung am 16. Dezember 2010 zur Beurteilung des Schadensmechanismus in der Volumenausgleichsleitung vor, und wurde den RSK-Mitgliedern insbesondere das einschlägige Schreiben des TÜV Bayern zur Verfügung gestellt? Antwort: In der RSK-Sitzung am 16. Dezember 2010 hat der Vorsitzende des RSK-Ausschusses „Druckfüh- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 117. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Juni 2011 13621 (A) ) )(B) rende Komponenten und Werkstoffe“ unter dem Ta- gesordnungspunkt Verschiedenes über die voraus- gegangenen Beratungen in diesem Ausschuss berichtet. Die Gutachten des TÜV Bayern lagen dem RSK-Ausschuss vor. Die RSK hat keine Beur- teilung des Schadensmechanismus vorgenommen, sondern es wurde ein Meinungsbild darüber abge- fragt, ob ein sicherer Betrieb der Anlage bis zur an- stehenden Revision im März 2011 mit der darge- stellten Befundlage gewährleistet sein wird. Hierzu empfahl die RSK, im Zuge der nächsten anstehen- den Revision im Kernkraftwerk Grafenrheinfeld Ende März 2011 den in Frage stehenden Quer- schnitt erneut gezielt zerstörungsfrei zu prüfen und die Schadensursache zu ermitteln. Frage: Ist das Ereignis im Atomkraftwerk Grafenrheinfeld vom Juni 2010 ein nach der Meldeverordnung mel- depflichtiges Ereignis oder wurde es erst durch die Beratung in der Reaktor-Sicherheitskommission meldepflichtig? Antwort: Der Befund an der Volumenausgleichsleitung, der während der Revision 2010 festgestellt wurde, war nach Auffassung des BMU gemäß Meldeverord- nung mit einer vorläufigen Meldung (Ereignisursa- che ist noch unbekannt) meldepflichtig. Nach den Beratungen in der Reaktorsicherheitskommission – 16.12.2010 – hat der Betreiber eine Meldung abgegeben. Frage: Handelt es sich bei der Befundanzeige am Rohr im Primärkreislauf des Atomkraftwerks Grafenrhein- feld um eine registrierpflichtige oder nicht regis- trierpflichtige Anzeige, und wie lang ist dieser Be- fund bzw. erstreckt er sich über den gesamten Umfang des Rohres? Antwort: Im Rahmen der wiederkehrenden Prüfung wurde in der Revision 2010 der Verrundungsbereich des Thermoschutzrohres am Anschluss der Volumen- ausgleichsleitung an die Hauptkühlmittelleitung ei- ner mechanisierten Ultraschallprüfung unterzogen. Bei der Prüfung wurde eine bewertungspflichtige Anzeige festgestellt. Die Anzeige befindet sich am oberen Ende der Verrundung … Die Anzeige ist über ihre Echohöhe registrierpflichtig und wird auf- grund ihrer Ausdehnung bewertungspflichtig. Frage: Wie ist die Steigerung des Befundes an einem Rohr im Primärkreislauf des Kernkraftwerks Grafen- rheinfeld von 2001 bis 2010 mit den vom TÜV Bayern durchgeführten Berechnungen, insbeson- d g d A re li k V A e e k a s d in w d A d ü n h g (C (D dere im Hinblick auf die in der Anlage tatsächlich stattgefundenen Lastwechsel, erklärbar? Antwort: In der Revision 2010 wurde im Rahmen der wieder- kehrenden zerstörungsfreien Prüfung im Vergleich mit der Prüfung im Jahr 2001 eine veränderte An- zeige, die als Befund zu bewerten ist, festgestellt. Mit den bisher dokumentierten Lastwechselzahlen ist die Veränderung der Anzeige ohne Ermittlung der Schadenursache nicht erklärbar. Frage: Hat der TÜV Bayern bei seinen Risswachstumsbe- rechnungen die nach dem Stand von Wissenschaft und Technik zu unterstellenden Auslegungsstörfälle berücksichtigt, und wurde bei der Risswachstums- berechnung auch berücksichtigt, dass das Werk- stoffverhalten auch durch das Medium Kühlwasser mit ca. 310 Grad Celsius beeinflusst wird? Antwort: Der TÜV Bayern hat bei seinen Risswachstumsbe- rechnungen die Auswertungen der tatsächlichen Temperaturschwankungen und die maximal maß- geblichen Belastungen durch Auslegungsstörfälle sowie für Volllast und Flugzeugabsturz konservativ – das heißt sicherheitsgerichtet – berücksichtigt. Andrej Hunko (DIE LINKE): Ich stimme aus folgen- en Gründen gegen diesen Gesetzentwurf der Bundesre- ierung: Erstens. Die Verschiebung des Atomausstieges auf as Jahr 2022 ist wissenschaftlich nicht begründbar. Ein tomausstieg wäre erheblich früher möglich, wie zahl- iche Gutachten bestätigen. Es geht hierbei offensicht- ch darum, den Ausstieg für die vier großen Energie- onzerne rentabel zu machen. Zweitens. Die Bundesregierung verzichtet darauf, das erbot der industriellen und militärischen Nutzung der tomenergie ins Grundgesetz aufzunehmen und damit ine künftige Wiederaufnahme der Nutzung der Atom- nergie zumindest erheblich zu erschweren. Damit önnte – ähnlich wie beim von der SPD und Grünen ver- bschiedeten Atomgesetz aus dem Jahre 2001 – der Aus- tieg aus dem Ausstieg mit einfacher Mehrheit im Bun- estag beschlossen werden. Drittens. Die Bundesregierung verzichtet auch darauf, ternationale Initiativen zu starten, die auf einen welt- eiten Ausstieg aus der Atomenergie zielen. Insbeson- ere verzichtet sie darauf, auf die Auflösung und den usstieg aus dem EURATOM-Vertrag hinzuarbeiten, er die milliardenschwere Förderung der Atomenergie ber die EU festschreibt. Atomare Strahlung macht aber icht an nationalen Grenzen halt. All das ist aus meiner Sicht nicht verantwortbar; des- alb stimme ich gegen den Gesetzentwurf der Bundesre- ierung. 13622 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 117. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Juni 2011 (A) ) )(B) Sven-Christian Kindler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Der 11. März 2011 wird in die Geschichte der Menschheit eingehen. Nach dem verheerenden Erdbe- ben und Tsunami in Japan hat in dem Atomkraftwerk Fukushima ein nuklearer Super-GAU stattgefunden. Dieses Ereignis hat die ganze Welt bewegt. Auch mich hat dies tief betroffen gemacht. Wie ganz viele Men- schen war ich voller Traurigkeit und großer Sorge. Mit meinen Gedanken bin ich bei den Menschen in Japan, wo die nukleare Katastrophe weiter anhält und Hundert- tausende Menschen noch Jahrzehnte von den tödlichen Konsequenzen betroffen sein werden. Als der Atomreaktor in Tschernobyl 1986 explo- dierte, war ich gerade mal ein Jahr alt. Jetzt bin ich mitt- lerweile 26 Jahre alt, und während meines Lebens haben sich zwei Super-GAUs ereignet. Das sogenannte Rest- risiko ist leider verdammt real. Die Wahnsinnstechnolo- gie Atomkraft ist nicht beherrschbar. Die Konsequenz 25 Jahre nach Tschernobyl und im Jahr von Fukushima kann nur lauten: Atomkraft endgültig und so schnell wie möglich abschalten! Dafür habe ich mit Hunderttausenden Menschen in der Bundesrepublik Deutschland auf den Straßen de- monstriert: bei den Mahnwachen vor dem Kanzlerinnen- amt in Berlin, bei der Umzingelung des Atomkraftwer- kes Grohnde, bei der Großdemonstration in Hannover. Der 28. Oktober 2010 – an dem hat die schwarz-gelbe Koalition die Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke durch das Parlament gebracht – war für mich bisher der schwärzeste Tag als Bundestagsabgeordneter. Deswegen freue ich mich ausdrücklich, dass nun mit dieser vorlie- genden Dreizehnten Novelle des Atomgesetzes, AtG, die sieben ältesten Schrottreaktoren und der Pannenreaktor Krümmel abgeschaltet werden und die verheerende schwarz-gelbe Laufzeitverlängerung zurückgenommen wird. Das ist ein großer Erfolg. Diese Atomgesetz-Novelle der schwarz-gelben Bun- desregierung zieht meines Erachtens aber nicht alle not- wendigen Lehren und Konsequenzen aus dem katastro- phalen Super-GAU in Fukushima. Die letzten sechs Atomkraftwerke sollen erst in über zehn Jahren, am 31. Dezember 2021 bzw. am 31. Dezember 2022, abge- schaltet werden. Nach Fukushima ist es aus meiner Sicht geboten, so schnell wie nur irgendwie machbar aus der tödlichen Gefahr Atomkraft auszusteigen. Dass diese Lehre aus dem Super-GAU in Japan gezogen wurde, kann ich bei den festgelegten Laufzeiten nicht erkennen. Technisch und rechtlich wäre eine Abschaltung aller Atomkraftwerke in Deutschland schon deutlich vor 2022 möglich. Deswegen werde ich mit aller Kraft mit den Umweltverbänden, der Antiatombewegung und vielen Zehntausenden Bürgerinnen und Bürgern für einen deut- lich schnelleren Atomausstieg kämpfen. Das Atomkraftwerk Grohnde in meiner Region, rund 40 Kilometer von meinem Zuhause entfernt, soll noch mehr als zehn Jahre, bis zum 31. Dezember 2021, am Netz bleiben. Damit würde der Meiler insgesamt 37 Jahre in Betrieb sein. Je länger ein Atomkraftwerk läuft, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit von Unfäl- len. Das AKW Grohnde ist mit 223 meldepflichtigen Z c A g a n z k b v g z e k u v g o s la u ti p D to ri 9 a d G s A w c d fe B d V S g m la g g d m la u te n m b s in w A c D (C (D wischenfällen seit Inbetriebnahme sehr störanfällig. Si- herheitsverschärfungen für die am Netz bleibenden KW sind nach der Dreizehnten AtG-Novelle nicht vor- esehen. Nicht einmal die schwarz-gelben Sicherheits- ufweichungen aus dem Herbst 2010 sollen zurückge- ommen werden. § 7 d des Atomgesetzes führt weiterhin u einer Absenkung des Sicherheitsstandards für Atom- raftwerke. Dass es nach Fukushima weiterhin Rabatt ei der Sicherheit für Atomkraftwerke gibt, ist für mich öllig unverständlich. Meine Fraktion klagt deswegen egen den § 7 d vor dem Bundesverfassungsgericht. Bei der Bewertung der vorliegenden AtG-Novelle ist udem für mich die Endlagerung des nuklearen Mülls ine entscheidende Frage. Hier gibt es bisher überhaupt einen Fortschritt. Gemeinsam mit vielen Freundinnen nd Freunden aus dem Wendland wehre ich mich seit ielen Jahren dagegen, dass in Gorleben weiter Fakten eschaffen werden und ein ungeeigneter Endlagerstand- rt zementiert wird. Aus diesem Grund habe ich auch eit vielen Jahren gegen die Castortransporte im Wend- nd auf der Straße und der Schiene, auf Sitzblockaden nd Demonstrationen friedlich und entschlossen protes- ert. Der Salzstock Gorleben ist geologisch ungeeignet, olitisch verbrannt und gehört endgültig aufgegeben. ie schwarz-gelbe Bundesregierung hat 2010 das Mora- rium für eine Erkundung aufgehoben. Bundeskanzle- n Angela Merkel und Norbert Röttgen haben am . Juni 2011 in der Debatte zur Atom- und Energiepolitik ngekündigt, „ergebnisoffen“ in Gorleben weiter erkun- en zu wollen. Das heißt übersetzt: Der Schwarzbau in orleben soll einfach so weitergehen. Dagegen wehren ich zu Recht die Menschen im Wendland und Tausende tomkraftgegner und -gegnerinnen. Absolut notwendig äre stattdessen ein Baustopp in Gorleben, die Strei- hung der Enteignungsklausel, „Lex Bernstorff“, aus em Atomgesetz und eine neue bundesweite ergebnisof- ne, vergleichende Endlagersuche mit umfangreicher ürgerbeteiligung nach den wissenschaftlichen Kriterien es AK End. Gorleben kann genauso wenig Standort im ergleichsverfahren werden, wie die gescheiterten tandorte Asse und Morsleben solchen Kriterien stand- ehalten hätten. Gorleben soll leben, nicht strahlen. Ich habe über die Entscheidung über mein Abstim- ungsverhalten zu der Dreizehnten AtG-Novelle sehr nge nachgedacht und persönlich stark mit mir gerun- en. Der Beschluss der außerordentlichen Bundesdele- iertenkonferenz meiner Partei Bündnis 90/Die Grünen, er AtG-Novelle trotz substanzieller Kritik zuzustim- en, war für mich dabei eine sehr entscheidende Grund- ge. Trotzdem ist das eine äußerst schwierige Situation nd stellt für mich ein Dilemma dar. Ich kritisiere wei- rhin scharf, dass die schwarz-gelbe Bundesregierung ach dem Super-GAU in Fukushima nicht den schnellst- öglichen Atomausstieg vollziehen will, es keine Ver- esserungen bei der Sicherheit gibt, in Gorleben weiter chwarz gebaut wird und die Urananreicherungsanlage Gronau und die Brennelementeproduktion in Lingen eiter betrieben werden sollen. Doch auch wenn das tomgesetz bei diesen Punkten weiter völlig unzurei- hend bleibt, muss ich mich zu der konkret vorliegenden reizehnten AtG-Novelle verhalten. Diese sieht die Ab- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 117. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Juni 2011 13623 (A) ) )(B) schaltung von acht alten Schrottreaktoren vor und nimmt die Laufzeitverlängerung aus dem Herbst 2010 zurück. Für diese deutliche Verbesserung des Status quo werde ich insgesamt nach einer langen, intensiven Gesamtab- wägung mit Ja stimmen. Das ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zum Atomausstieg, der Kampf geht jedoch un- vermindert weiter: gegen Castortransporte und ein End- lager Gorleben, für massive Sicherheitsverschärfungen und für einen schnellen Atomausstieg, nicht nur in Deutschland, sondern weltweit. Harald Koch (DIE LINKE): Ich stimme dagegen, weil man beim Atomausstieg keine Hintertüren geöffnet lassen darf und er eben nicht erst 2022, sondern schon 2014 erfolgen muss und auch kann. Jeder zusätzliche Tag setzt die Menschen unnötigen Risiken aus; die Amortisation für die Energieriesen darf nicht länger im Vordergrund stehen. Um den Atomausstieg unumkehr- bar zu machen, fordere ich eine Aufnahme des Verbots der Atomstromnutzung ins Grundgesetz. Die Ener- giewende muss sozial ausgewogen sein; dazu dienen Strompreisregulierung und Stromsozialtarife. Deshalb stimme ich dem Dreizehnten Gesetz zur Än- derung des Atomgesetzes nicht zu. Ute Koczy (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Es ist die Atomkatastrophe in Fukushima, die die Wende in der Atompolitik der schwarz-gelben Koalition herbeigeführt hat. Deutschland beginnt heute mit dem endgültigen Ausstieg aus dieser unbeherrschbaren Risikotechnolo- gie. Dieses Signal ist auch international von großer Be- deutung. Es ist ein historischer Sieg der vielen Men- schen in der Anti-AKW-Bewegung, der Umweltverbän- de und von Bündnis 90/Die Grünen. Dieses Signal zu verstärken, ist meine Absicht. Aus diesem Grund stimme ich für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Än- derung des Atomgesetzes. Dennoch fällt diese Entscheidung nicht leichten Her- zens. Denn der vorgelegte Plan ist nicht der schnellst- mögliche Ausstieg, sondern ein Kompromiss auf dem Weg dahin. Ein Ausstiegsdatum zum Jahr 2017 ist mei- ner Überzeugung nach möglich und hätte technisch durchgesetzt werden können. Meine Positionen, unter anderem zu Fragen der Sicherheit, zu den Hermesbürg- schaften, zu Gorleben oder zu Gronau, zur Verankerung im Grundgesetz, sind nicht im Gesetz aufgegriffen. Doch die vielen persönlichen Debatten, auch in der grü- nen Partei, zeigen, dass diesem Etappensieg im Rahmen des Atomgesetzes zugestimmt werden kann. Dem Ausstieg auf der einen Seite muss jetzt der Um- stieg auf die erneuerbaren Energien gegenüberstehen. Doch das Energiepaket der Bundesregierung überzeugt in weiten Teilen ganz und gar nicht. Dies ist fahrlässig und verantwortungslos. Daher werde ich der Überarbei- tung der Energiegesetze nicht zustimmen. Hier geht der Kampf weiter. Die Geschichte der Atompolitik in Deutschland ist nicht zu Ende. Sie vollzieht sich aber jetzt unter andere Vorzeichen. Diese Zäsur ist auch international von größ- ter Bedeutung. Das ist mir sehr wichtig. A E s V g u a E g te G la K d e A in E b g u A K E z u z u z A B ti s S g n b m h to g ra d A d s d w D (C (D In Frankreich, den Niederlanden, Polen, Spanien, ustralien und vielen anderen Ländern wird die heutige ntscheidung des Bundestages als eine historische Ent- cheidung mit enormer Signalwirkung wahrgenommen. iele Menschen dort, die in den Bewegungen arbeiten, eben uns die Rückmeldung, dass es sie in ihrer Arbeit nterstützen würde, wenn ein breiter Konsens zwischen llen Parteien in Deutschland für den Ausstieg besteht. Leider wird in der Debatte über Atomkraft und die ndlagerung oft vergessen, wo die Büchse der Pandora eöffnet wird. Schon der Abbau von Uran geschieht un- r Missachtung von Menschenrechten, mit tödlicher efährdung für die Gesundheit und unter extremer Be- stung der Natur. Die ökologischen und ökonomischen osten dafür werden anderen Ländern, insbesondere in- igenen Völkern, aufgebürdet. Schon beim Uranabbau ntlarvt sich das Märchen von der sauberen Energie tomkraft als Lüge. Damit muss Schluss sein. Der Kampf geht weiter. Jetzt muss der Atomausstieg ternational werden. Mit dem Umstieg auf erneuerbare nergien muss gezeigt werden, dass wir Alternativen ha- en. Jutta Krellmann (DIE LINKE): Ich stimme dage- en, weil ein Atomausstieg wesentlich schneller möglich nd nötig ist, die Bundesregierung aber die vorgelegten usstiegsszenarien mit früheren Zeitpunkten nicht zur enntnis nimmt. Die Linke fordert den Atomausstieg bis nde 2014. Deshalb stimme ich dem Dreizehnten Gesetz ur Änderung des Atomgesetzes nicht zu. Hilde Mattheis (SPD): Der von der Bundesregierung nd den Regierungsfraktionen vorgelegte Gesetzentwurf ur Stilllegung von Atomkraftwerken in Deutschland ist nzureichend. Dem Gesetzentwurf kann ich nur deshalb ustimmen, weil die Fraktion der SPD zeitgleich einen ntrag einbringt, in dem die Unzulänglichkeiten der undesregierung benannt werden und der eine Perspek- ve für einen weiter gehenden Atomausstieg benennt. Das Dreizehnte Änderungsgesetz zum Atomgesetz ieht vor, dass ein Großteil der Siedewasserreaktoren, WR, in Deutschland mit sofortiger Wirkung vom Netz ehen soll. Nur zwei der risikoreichen Reaktoren sollen ach dem Willen der Bundesregierung bis Ende 2017 zw. Ende 2021 am Netz bleiben: die Meiler Gundrem- ingen B und C. Von Siedewasserreaktoren geht unbestritten ein noch öheres Sicherheitsrisiko aus als von Druckwasserreak- ren. Sie haben nur einen Hauptkreislauf; der Dampf elangt von den Brennelementen unmittelbar zum Gene- tor im Maschinenhaus. Dabei wird eine stärkere Ra- ioaktivität freigesetzt als bei Druckwasserreaktoren. uch die Abklingbecken der Siedewasserreaktoren sind eutlich ungeschützter als in Druckwasserreaktoren, da ie sich außerhalb des Reaktorsicherheitsbehälters befin- en. Bei einer Explosion lägen sie ungekühlt völlig frei, ie das beim Reaktor 4 in Fukushima passiert ist. Es wäre geboten, alle Siedewasserreaktoren in eutschland abzuschalten. Stattdessen sollen sie nach 13624 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 117. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Juni 2011 (A) ) )(B) den Plänen der Bundesregierung noch bis 2017 bzw. 2021 und damit bis zu sechs Jahre länger laufen als im Jahr 2001 bereits beschlossen. Das ist unverantwortlich und nicht nachvollziehbar. Deshalb plädiere ich dafür, beide Reaktoren in Gundremmingen sofort vom Netz zu nehmen. Meine Fraktion macht in ihrem Antrag „Die Ener- giewende zukunftsfähig gestalten“ – Drucksache 17/6292 – deutlich, dass eine Beschleunigung des Atomausstiegs nötig und möglich ist. Die Ethik-Kommission hat dazu den Vorschlag eines jährlichen Monitorings vorgelegt. Ich bin überzeugt: Nur eine Energieversorgung, bei der erneuerbare Energien dominieren, stellt eine wirkliche Energiewende dar. Deshalb ist die Maxime der Bundes- regierung, sich auf den Maximallaufzeiten auszuruhen, falsch. Stattdessen ist jährlich zu prüfen, inwieweit die noch laufenden Atomkraftwerke überhaupt zur Versor- gung erforderlieh sind, und ob der Atomausstieg be- schleunigt werden kann. Die Abschaltung der Reaktoren Gundremmingen B und C muss angesichts des von ihnen ausgehenden Sicherheitsrisikos dabei oberste Priorität haben. Dafür werde ich mich weiterhin einsetzen. Jenseits des verantwortungslosen Umgangs der Bun- desregierung mit den Bewohnerinnen und Bewohnern bin ich der Überzeugung, dass die Stilllegung alter Mei- ler und die Rücknahme der Laufzeitverlängerung in ei- nem ersten Schritt notwendig sind. Dorothee Menzner (DIE LINKE): Ich stimme dage- gen, weil in meiner Region in Niedersachsen schon jetzt Tausende Tonnen hochradioaktiven Atommülls lagern. Die Asse verseucht die Umwelt, das Endlager Morsle- ben droht einzustürzen. Der Salzstock Gorleben und der Schacht Konrad sind völlig ungeeignet zur sicheren La- gerung von Atommüll. Jährliche Atommülltransporte durch Niedersachsen machen ein normales Leben na- hezu unmöglich. Daher muss die Produktion von weite- rem Atommüll schnellstmöglich beendet werden. Mit Verabschiedung der vorliegenden Gesetzesnovelle wird hingegen die Grundlage für weitere Tausende Tonnen Atommüll geschaffen. Deshalb stimme ich dem Dreizehnten Gesetz zur Än- derung des Atomgesetzes nicht zu. Cornelia Möhring (DIE LINKE): Ich stimme gegen die Gesetzesnovelle der Bundesregierung zum Atomge- setz, weil sie in der Praxis keine Laufzeitverkürzung der Atomkraftwerke beinhaltet, sondern vielmehr eine ge- setzliche Laufzeitgarantie bedeutet, weil kein unumkehr- barer Ausstieg aus der Atomkraft stattfindet und die Bundesregierung die Bevölkerung nicht sofort vor den unkontrollierbaren Gefahren atomarer Strahlung schützt, wie es die Linke fordert. Das Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Atomgeset- zes zieht keine ausreichenden Schlussfolgerungen aus der Katastrophe von Fukushima, und deshalb stimme ich ihm nicht zu. w a u k s d n re A g re b S g S g N Z g G je k s d G s d n s s E in b g s n K v b d fü z V in d U b c g u d R E im (C (D Yvonne Ploetz (DIE LINKE): Ich stimme dagegen, eil der vorliegende Gesetzentwurf, der den Ausstieg us der Atomenergie erst im Jahre 2022 vorsieht, eine nverantwortliche Verlängerung des atomaren Restrisi- os um mindestens weitere elf Jahre darstellt. Offen- ichtlich haben alle Parteien außer der Linken das Risiko er Kernenergie für Mensch und Umwelt immer noch icht ausreichend begriffen – und das trotz der verhee- nden Katastrophe in Fukushima. Als saarländische bgeordnete ist mir die Gefahr, die von der Atomener- ie ausgeht, ständig präsent, da sich das Saarland in di- kter Umgebung des französischen Meilers Cattenom efindet. Die Befürchtungen teilen mit mir unzählige aarländerinnnen und Saarländer. Der Widerstand der renzübergreifenden Bürgerinitiative des Dreiländerecks aarLorLux „Cattenom non merci“ wird so lange weiter eführt, bis das letzte Atomkraftwerk abgeschaltet ist. icht die Ankündigung des Ausstieges, sondern nur die ahl der endgültig abgeschalteten AKW zählt. Der Gesetzentwurf ist zudem kritikwürdig, da der an- eblich festgeschriebene Ausstieg nicht wie bei einer rundgesetzverankerung unumkehrbar ist, sondern durch de neue Regierungsmehrheit zurückgenommen werden ann. Es liegen mindestens drei Bundestagswahlen zwi- chen der heutigen Entscheidung und dem Jahr 2022, em heute noch anvisierten Ausstiegsjahr. Eine Kritik des esetzes ist mit anderen Worten keine radikale Position, ondern eine Haltung der Vernunft. Ich stimme deshalb em Dreizehnten Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes icht zu. Frank Schäffler (FDP): Die Änderung des Atomge- etzes, über die hier abgestimmt wird, soll den Atomaus- tieg bewirken. Sie ist das Herzstück der sogenannten nergiewende, die uns seit dem bedauerlichen Unglück Fukushima verordnet worden ist. Dieses Gesetzge- ungsvorhaben ist aus mehreren Gründen kritikwürdig. Ein Grund sollte uns alle in der Ablehnung der Ener- iewende einen. Wir verordnen Deutschland im europäi- chen Alleingang eine vollständige Reorganisation sei- er Energieerzeugungsbranche. Das ist mit enormen osten verbunden. Es sind viele Milliarden Euro für In- estitionen notwendig, um die in Deutschland heute ver- rauchte Energie morgen auf andere Art und Weise pro- uzieren zu können. Wir zwingen die Energieerzeuger, r sich ein anderes Geschäftsmodell zu entdecken. Wir wingen viele Millionen Menschen zur Umstellung ihres erhaltens beim Konsum von Energie. Wir greifen tief die Eigentumsrechte der Unternehmen ein, indem wir eren Investitionen mit einem Federstrich entwerten. m die Überlandleitungen zu bauen, werden viele Land- esitzer enteignet werden müssen. Durch die umfangrei- here Einspeisevergütung belasten wir die privaten und ewerblichen Stromverbraucher. Die enorme Tragweite der Energiewende allein sollte ns dazu anhalten, unsere Entscheidung wenigstens urchdacht, überlegt und mit der gebotenen kühlen ationalität zu treffen. Dies tun wir nicht. Das Paket zur nergiewende war gestern im Ausschuss und ist heute Parlament. Eine große Zahl mit heißer Nadel ge- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 117. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Juni 2011 13625 (A) ) )(B) strickter Gesetzentwürfe wird im Schweinsgalopp durchs Parlament geritten, obwohl gleichzeitig andere Entscheidungen höchster Wichtigkeit anstehen. Das kann nicht richtig sein. Wir werden unserer Verantwor- tung hier nicht gerecht, und das sollte jedem bewusst sein. Ein anderer Grund ist die Umgestaltung der Energie- branche. Dadurch schaffen wir den Markt in der Strom- erzeugung gänzlich ab und verordnen stattdessen einen Zehn-Jahres-Plan, nach dem sich die Energieproduktion künftig zu richten hat. Bereits jetzt ist die Produktion von Strom aus Kernenergie eher als nationales industrie- politisches Projekt zu betrachten denn als eine Lösung des Marktes für das Problem der Knappheit von Energie. Die marktwirtschaftliche Lösung bestünde darin, die Energiebranche aus der politischen Umklammerung zu befreien. Dazu gehörte, Kosten und Nutzen der Energie- produktion zurück in die Hände der Unternehmer zu ge- ben. Es wäre interessant zu wissen, ob und wie Kern- energie in Deutschland produziert würde, wenn die Unternehmer für ihre geschäftlichen Risiken bei Unfäl- len und Abfallprodukten selbst und vollständig haften müssten. Bedauerlicherweise werden wir dies nie erfah- ren. Wir werden nie lernen, welche Lösung gefunden worden wäre, hätte man sich des Entdeckungsverfahrens des Marktes bedient. Dazu hätten wir die Kernenergie- branche entpolitisieren müssen. Diese ist das wichtigste Zugpferd vor dem staatlich gelenkten Karren, auf dem die nationale Energiestrategie zur Herstellung der Ver- sorgungssicherheit und Unabhängigkeit von Energieim- porten transportiert wird. Stattdessen gehen wir den entgegengesetzten Weg. Anstatt die Kernenergiebranche aus der ihr übertragenen nationalen Aufgabe zu entlassen, politisieren wir sämtli- che konkurrierenden Wege der Stromerzeugung. Anstatt eines Ordnungsrahmen, der das erste Mal in der Ge- schichte Marktpreise für die Erzeugung von Kernenergie ermöglicht hätte, schreiben wir auch dem Rest der Bran- che vor, wie er zu funktionieren hat. Wir planen von der Spitze herab, wie viele Gaskraftwerke zu bauen und Ki- lometer Überlandleitungen zu errichten sind. Wir greifen ein in das Preisgefüge bei Strom aus sogenannter erneu- erbarer Energie, indem wir umfangreiche Subventions- tatbestände schaffen. Wir planen hier in Berlin, welcher Anteil des Stroms aus welcher Quelle produziert werden soll. Wir ignorieren dabei sämtliche ökonomischen Ein- sichten über das Funktionieren von Märkten und die Wichtigkeit des Preissystems als Mechanismus zur Ver- mittlung von Informationen. Wir planen einen komplet- ten Wirtschaftszweig von oben herab und zentral. Wir gehen einen langen Schritt in die überkommene Zentral- verwaltungswirtschaft. An die Stelle der privaten und dezentralen Pläne der Unternehmer und ihrer Kunden setzen wir unsere angeblich überlegene Kenntnis, wie sich Wirtschaft und Gesellschaft organisieren sollen. Wenn der Mensch in seinem Bemühen, die Gesell- schaftsordnung zu verbessern, nicht mehr Schaden stiften soll als Nutzen, wird er lernen müssen, dass er in diesem wie in anderen Gebieten, in denen in- k g g te s d Z D O z W E tr te d te n ti d K d K w la S la E e m tu k n g W w d im k d to h d d p z s s N (C (D härente Komplexität von organisierter Art besteht, nicht volles Wissen erwerben kann, das die Beherr- schung des Geschehens möglich machen würde. (F. A. Hayek) Die verhängnisvolle Anmaßung, dass man wissen önne, wie zentrale Planung erfolgreich zu bewerkstelli- en sei, hat letztendlich zum Scheitern aller Sozialismen eführt. So wird auch die Energiewende letztlich schei- rn. Wir entscheiden heute nicht nur über ein mit einer chönen Bezeichnung ausgestattetes Gesetzespaket, son- ern nehmen auch dessen Folgen billigend in Kauf. Die entralverwaltungswirtschaft führte im Sozialismus der DR dazu, dass die Menschen Schlange standen, um rangen und Bananen zu erhalten. Das oder die Benut- ung des Schwarzmarkts waren die einzigen Wege, um aren mit staatlich festgelegten Preisen zu erhalten. Die ingriffe in die Energiewirtschaft werden zur Deindus- ialisierung in energieintensiven Branchen und zur Zu- ilung von Stromverbrauchszeiten führen. Wir werden ie wohlstandsfeindlichen Folgen der zentral verwalte- n Energiewirtschaft in Deutschland beobachten kön- en; denn die ökonomischen Gesetze sind von der Poli- k unbezwingbar. Max Straubinger (CDU/CSU): Mit dem Gesetz wird er schnelle Ausstieg aus der friedlichen Nutzung der ernenergie bis zum Jahr 2022 festgeschrieben und zu- em geregelt, dass die bereits abgeschalteten sieben ernkraftwerke und das Kernkraftwerk Krümmel nicht ieder in den Betrieb gehen. Damit werden in Deutsch- nd circa 20 Prozent und für Bayern fast 60 Prozent der tromerzeugung bis 2022 stillgelegt, welche der Grund- stversorgung zuzurechnen sind. Ich habe erhebliche Zweifel, ob diese Grundlast mit insparungen im Stromverbrauch, mit dem Ausbau der rneuerbaren Energien wie Photovoltaik, Wind, Bio- asse, Geothermie und Wasserkraft und mit der Errich- ng von weiteren Gaskraftwerken ausgeglichen werden ann. Der Ausbau der regenerativen Energien und die otwendigen Stromleitungen und Speichereinrichtun- en für Strom setzen ein vielfältiges Engagement von irtschaft und Staat, Kommunen und Bürgern voraus, as schwer zu erreichen sein wird. Ich bin überzeugt, ass das Energiekonzept, welches CDU/CSU und FDP Herbst 2010 beschlossen haben, sachgerechter und ostenneutraler für Bürger und Betriebe den Umstieg in er Stromproduktion erbracht hätte. Zudem wären Net- stromimporte vermieden und die Versorgungssicher- eit gewährleistet worden. Trotz dieser und weiterer Bedenken werde ich heute em Gesetzentwurf auf Drucksache 17/6070 zustimmen, a die Versorgungssicherheit mit Strom über den euro- äischen Netzverbund gewährleistet ist und ich über- eugt bin, dass bei Versorgungsproblemen eine politi- che Neubewertung einer nationalen Stromversorgung tattfinden wird. Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- EN): Dem Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU 13626 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 117. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Juni 2011 (A) ) )(B) und FDP sowie der Bundesregierung stimme ich nicht zu. Ich enthalte mich in der Abstimmung über die Atom- gesetznovelle der Koalition. Ich stimme für das grüne Gesetz mit AKW-Laufzeiten bis längstens 2017. Die Nutzung der Kernenergie ist und bleibt ein unkal- kulierbares Risiko für die Menschheit. Deshalb war die gesetzliche Verlängerung der Laufzeiten der AKW um Jahrzehnte in Deutschland vom vergangenen Herbst ver- hängnisvoll und unverantwortlich. Die Rücknahme die- ser Laufzeitverlängerung ist richtig und notwendig. Die endgültige Abschaltung von acht AKW ist ein richtiger, konsequenter Beitrag dazu. Dagegen bin ich deshalb selbstverständlich nicht. Aber der Gesetzentwurf der Koalition hält eines dieser AKW in unsinniger „Kaltre- serve“. Das ist für mich und die Grünen nicht zu- stimmungsfähig, genauso wenig wie die ungenügende AKW-Sicherheit, das Fehlen der Regelung für die End- lagersuche und eine wirkliche Energiewende hin zu er- neuerbaren Ressourcen. Auch die weiteren noch betriebenen AKW müssen vom Netz, und das möglichst schnell. Mit dem Gesetz- entwurf der Koalition werden die Laufzeiten dieser Re- aktoren erheblich verkürzt. Auch diese Verbesserung der bestehenden Rechtslage für die Nutzungsdauer ist grundsätzlich richtig. Sie entspricht weitgehend der 2000/2001 durch die rot-grüne Koalition geschaffenen Regelung, die bis zur Laufzeitverlängerung im letzten Herbst galt. Für Erhaltung und Wiederherstellung dieser erheblich kürzeren Laufzeiten hatten wir im Parlament, auf den Straßen und Schienen lange gestritten. Deshalb stimme ich jetzt nicht dagegen. Aber nach dem Super-GAU in Fukushima ist alles an- ders. Denn das Risiko der Nutzung der Kernenergie für die Menschheit ist viel, viel größer als angenommen. Daher kann ich doch nicht ohne Not einfach weiter dem alten rot-grünen Kompromiss zustimmen. Nach Fuku- shima muss alles neu gedacht werden. Alle haben dazu- gelernt. Ich weiß seither, der schnellere Ausstieg ist un- verzichtbar, und ein Ausstieg bis 2017 ist machbar ohne Versorgungsengpässe. Das unerwartet schnelle Wachs- tum der Energiegewinnung aus erneuerbaren Ressourcen macht es möglich. Das haben Sachkundige immer wie- der vorgerechnet. Seit Fukushima habe ich mich mit al- len Grünen für das Abschalten bis 2017 eingesetzt und mit Hundertausenden immer wieder dafür demonstriert. Einen Gesetzentwurf mit diesem Ziel hat die grüne Frak- tion in den Bundestag eingebracht. Für dieses Gesetz mit dem Laufzeitenende bis spätestens 2017 stimme ich. Für das Abschalten aller AKW bis 2017 kämpfe ich weiter. Dem Gesetzentwurf der Koalition mit Laufzeiten bis 2022 dagegen stimme ich nicht zu. Er bedeutet fünf lange Jahre mehr Überlebensrisiko für die Bevölkerung. Fünf Jahre mehr, in denen sich die AKW-Betreiber viel einfallen lassen können, um eine Laufzeitverlängerung zu erreichen. Die Milliardenprofite sind zu verlockend, Union und FDP traue ich zu, dass sie sich dem Begehren der Konzerne auf Dauer nicht verweigern – wie schon einmal im Herbst 2010. g E w s e n m J A E n d u d d d F d v d s w h v li G te G k n z z k n s d n s s W W h d d z v D ro k m u D (C (D Abstimmungen mit Enthaltung sind in Überlebensfra- en selten angemessen, aber wegen der Ambivalenz der ntscheidungssituation diesmal schon. Sabine Stüber (DIE LINKE): Ich stimme dagegen, eil das vorliegende Gesetz zur Änderung des Atomge- etzes durch die Hast und den aufgebauten Zeitdruck in iner für unsere parlamentarische Arbeit unangemesse- en Weise durch die Gremien gepeitscht wurde. Nach einer Meinung ist der Ausstieg ohnehin früher, bis zum ahre 2014, möglich. Aus juristischer Sicht ist die Begründung für den usstieg im Gesetz mangelhaft und eröffnet damit den nergiekonzernen durchaus Chancen auf Erfolg bei ei- er Schadenersatzklage. Wie immer ginge das zulasten er Bevölkerung. Das werde ich nicht mit verantworten, nd deshalb stimme ich dem Dreizehnten Gesetz zur Än- erung des Atomgesetzes nicht zu. Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE): Ich stimme agegen, weil der Ausstieg aus dieser Risikotechnologie eutlich schneller möglich und nach der Katastrophe von ukushima auch dringend nötig wäre, um die Gefahr urch die Atommeiler und die Atommüllproduktion un- erzüglich zu reduzieren und eine bloße Rückkehr zum amaligen rot-grünen Atomkonsens, den die PDS als ge- etzliche Laufzeitgarantie abgelehnt hatte, unverant- ortlich ist; weil der Atomausstieg mit einfacher Mehr- eit wieder rückgängig gemacht werden kann, statt – wie on der Linken beantragt – den Verzicht auf die fried- che oder militärische Nutzung der Atomenergie im rundgesetz festzuschreiben, das nur mit einer Zweidrit- lmehrheit geändert werden kann; weil im gesamten esetzespaket die marktbeherrschende Rolle der Strom- onzerne nicht korrigiert wird und soziale Energietarife icht abgesichert werden. Deshalb stimme ich dem Drei- ehnten Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes nicht u. Klaus-Peter Willsch (CDU/CSU): Unsere Kern- raftwerke produzieren sicher kostengünstige und CO2- eutrale Energie, die für den Industrie- und Wirtschafts- tandort Deutschland existenziell ist. Daran haben auch ie fürchterlichen Ereignisse im Frühjahr in Fukushima ichts geändert. Die deutsche Bevölkerung hatte schon eit jeher eine diffuse Angst vor der Atomkraft. Damit teht unsere Gesellschaft weitgehend allein in der Welt. enn man nicht der Ansicht anhängt, dass am deutschen esen die Welt genesen solle, so muss man zumindest interfragen, warum einzig und allein Deutschland aus en Ereignissen in Japan den Schluss gezogen hat, in erart beschleunigtem Tempo aus der Kernenergie aus- usteigen. Das mit dem großen Nutzen der Kernenergie erbundene Restrisiko hat sich nicht verändert. Weder in eutschland noch in Frankreich oder einem anderen eu- päischen Land. Der deutsche Ausstieg aus der Kern- raft ist ein internationaler Alleingang. Wir hätten zu- indest auf europäischer Ebene versuchen sollen, nsere Partner in der Europäischen Union mitzunehmen. ass man auch bei anderen Fehlentscheidungen in der Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 117. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Juni 2011 13627 (A) ) )(B) Lage ist, auf EU-Ebene einen Konsens herbeizuführen, zeigt derzeit der Umgang mit der Euro-Schuldenkrise. Wir haben mit einer massiv schrumpfenden Bevölke- rung zu kämpfen. Den zukünftigen Generationen haben wir bereits fast zwei Billionen Euro Schulden aufgebür- det. Hinzu schreiten wir mit Siebenmeilenstiefeln einer gigantischen Euro-Schuldenhaftungsunion entgegen. Wenn uns schon leider keine demografische Trendwende gelingt, so sollten wir den nachfolgenden Generationen wenigstens eine volkswirtschaftliche Infrastruktur hin- terlassen, die ihnen die Chance lässt, unsere gigantischen Schulden zu bedienen und sich auch selbst einen ange- messenen Lebensstandard zu erarbeiten. Diese Chance haben wir verpasst, auch weil es uns nicht gelungen ist, die Bevölkerung von der Richtigkeit unserer Energie- politik zu überzeugen. Es ist leider immer leichter, auf schwierige Fragen leichte Antworten zu geben. Unser Energiekonzept vom Herbst letzten Jahres wäre die bes- sere, aber auch komplexere Antwort gewesen. Vermutlich ist den Menschen nicht bewusst, dass uns die Energiewende im günstigsten Fall Investitionen in drei- bis vierstelliger Milliardenhöhe kosten wird. Die Antiatombewegung macht viel Wind, aber davon dreht sich leider noch kein Windrad, ganz unabhängig von der Frage, ob wir unser schönes Land zu einem gigantischen Onshorewindpark machen sollen. Letztendlich wage ich zu prophezeien, dass wir für das Fotoalbum die erneuer- baren Energien ausbauen werden, klammheimlich aber unsere Energie – zumindest in Süddeutschland – aus Tschechien und Frankreich beziehen werden. Dass Tschechien und Frankreich weiter auf Atomkraft setzen, brauche ich nicht weiter auszuführen. Nichtsdestoweniger muss man sich mit Unabwend- barkeiten abfinden und nach vorne blicken. In der Gesellschaft und auch in der Politik gibt es mittlerweile einen sehr breiten Konsens zum Ausstieg aus der Kern- energie. Zu einer Demokratie gehört es auch, dass man aussichtslose Positionen räumt, um die Zukunft mitzuge- stalten. Ein Hadern über Vergangenes fördert nur den Verdruss und schafft keine positive Energie. Als Ob- mann für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Haus- haltsausschuss werde ich aktiv daran mitarbeiten, die Kosten für die Endenergieabnehmer so gering wie mög- lich zu halten. Johanna Voß (DIE LINKE): Ich stimme dagegen, weil das Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Atomge- setzes ein Scheinausstiegsgesetz ist. IPPNW und andere haben aufgezeigt, dass das Gesetz den Klagen der Stromkonzerne nicht standhalten wird. Dann könnten Entschädigungszahlungen in Milliardenhöhe auf die Steuerzahler zukommen oder sogar zwischenzeitlich ausgeschaltete Atommeiler weiterbetrieben werden. Zu einem Ausstieg, der nicht nur ein Scheinausstieg ist, gehören auch ein Ende von allen Geschäften mit Uran, ein Ausstieg aus dem Euratom-Vertrag, ein Ende der Finanzierung von Reaktorprojekten weltweit. All das ist nicht Teil des Atomausstiegs der Bundesregierung. A s ru F a u ti o S le c A D ru A z v a Z s ti d m ru n g w A tr g u w g v (C (D Zu einem Ausstieg gehört auch die Sicherung der tommülllager und das Vermeiden von weiteren un- icheren Transporten von Atommüll. Weder die Regie- ng noch die Jasager von SPD und Grünen haben aus ukushima gelernt. Zu einem endgültigen Ausstieg gehört auch die Ver- nkerung im Grundgesetz – sonst bleibt der Ausstieg mkehrbar. Mit diesem Ausstiegsgesetz, dass die Amor- sation von Atommeilern garantiert, werden auch die ligopolen Strukturen verfestigt, auf Kosten dezentraler trukturen. Ich stimme dagegen, weil die verbliebenen Atommei- r nicht dem Stand von Sicherheit und Technik entspre- hend nachgerüstet werden. So dürfte kein einziges tomkraftwerk weiterlaufen. Das ist grob fahrlässig. eshalb stimme ich dem Dreizehnten Gesetz zur Ände- ng des Atomgesetzes nicht zu. nlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Ralph Lenkert und Jens Petermann (beide DIE LINKE) zur namentli- chen Abstimmung über den Entwurf eines Drei- zehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgeset- zes (Tagesordnungspunkt 4 a) Wir stimmen dem Entwurf eines Dreizehnten Geset- es zur Änderung des Atomgesetzes nicht zu, weil der orliegende Entwurf nicht sicherstellt, dass der Ausstieg us der Atomstromerzeugung zum frühestmöglichen eitpunkt erfolgt und aufgrund der vorgesehenen Be- tandsgarantie bis längstens 2022 die Bevölkerung unnö- g lange den mit der Atomstromerzeugung einhergehen- en tödlichen Risiken ausgesetzt wird. Die Aufkündigung des sogenannten Atomkompro- isses von Rot-Grün durch die schwarz-gelbe Regie- ng hat gezeigt, dass eine einfachgesetzliche Regelung icht ausreicht und der Atomausstieg nur durch eine rundgesetzliche Verankerung unumkehrbar gestaltet erden kann. nlage 5 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Ekin Deligöz und Claudia Roth (Augsburg) (beide BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes (Tagesordnungs- punkt 4 a) Die Atomkatastrophe von Fukushima markiert einen agischen, einschneidenden Wendepunkt unserer Ener- ie- und Klimapolitik. Vermeintliche Gewissheiten und nverbrüchliche Überzeugungen der Atomkraftbefür- orter sind der Einsicht gewichen, dass diese Technolo- ie nicht beherrschbar und die Restrisiken eben nicht ernachlässigbar sind. Der bisherige Atomkurs von 13628 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 117. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Juni 2011 (A) ) )(B) Union und FDP hat sich als fachlich fragwürdig, ethisch unverantwortlich und politisch unhaltbar erwiesen. Die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen haben das nun endlich auch erkennen und einräumen müssen. Die Atomparteien Union und FDP wollen nun, nachdem sie über Jahrzehnte die Atomindustrie hofiert haben, den endgültigen Rückzug aus der Atomenergie antreten. Das ist aus unserer Sicht zu unterstützen, auch wenn es schon viel eher hätte passieren können und müs- sen. Die bündnisgrüne Bundestagsfraktion hat sich schon immer für einen breit getragenen Ausstieg einge- setzt. Es ist richtig, für die Entscheidung zu einer radika- len, unumkehrbaren Energiewende breite Mehrheiten im Parlament, in der Politik und in der Gesellschaft zu mo- bilisieren. Dem wollen wir uns deshalb nicht verwei- gern, sondern die Rücknahme der Laufzeitverlängerung, die endgültige Abschaltung der sieben ältesten Meiler sowie des Reaktors in Krümmel und klar fixierte Aus- stiegsdaten unterstützen. Wir werden deshalb dem Drei- zehnten Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes, Drucksache 17/6070, im Deutschen Bundestag zustim- men. Diese Zustimmung bedeutet allerdings nicht, dass wir keinen weitergehenden, dringenden Handlungsbedarf hinsichtlich des Atomausstiegs oder auch der Umset- zung der notwendigen Energiewende sehen. Wir werden uns mit aller Kraft für weitere Änderungen und Verbes- serungen beim Atomausstieg und bei den erforderlichen atompolitischen Maßnahmen bis zur vollständigen Ab- schaltung aller Reaktoren in Deutschland einsetzen. Es sollte nichts unversucht gelassen werden, den Ausstieg insgesamt zu beschleunigen. Die Sicherheitsanforderun- gen für die noch laufenden Atomkraftwerke müssen verschärft bzw. vorgenommene Verschlechterungen zu- rückgenommen werden. Notwendig ist zudem, ein er- gebnisoffenes, bundesweit vergleichendes Endlager- suchverfahren zu starten. Zu einem überzeugenden Sicherheitskonzept gehört es auch, die beiden in unserer Heimatregion befindlichen AKW-Blöcke Gundremmingen B und C – im Wesentli- chen baugleich mit den Katastrophenreaktoren in Fuku- shima – als Risikoanlagen früher als bislang geplant ab- zuschalten. Die Anlagen stehen an der deutschen Spitze bezüglich des anfallenden Strahlenmülls. Laut der Kin- derkrebsstudie des Deutschen Kinderkrebsregisters ist in der Umgebung der Meiler die Kinderkrebsrate signifi- kant hoch. Der Ausstieg aus der Atomkraft ist ein absolut not- wendiger, aber nicht ausreichender Schritt. Er muss mit einer konsequenten, nachhaltigen Energiewende einher- gehen. Die Alternative liegt dann aber gerade nicht in den fossilen Energieträgern, wie Union und FDP das fa- vorisieren. Gefragt sind der konsequente Ausbau der er- neuerbaren Energien sowie die Forcierung von Energie- effizienz und -einsparungen. Das hierzu vorliegende Gesetzespaket ist nicht einmal als halbherzig zu bezeich- nen. Die schwarz-gelbe Koalition bleibt hier nicht nur weit hinter dem Erforderlichen zurück, sondern unter- nimmt auch grundsätzlich falsche Weichenstellungen. A k im e u d F g N 3 n F F e s d g li d s s H m e w b fa E te s ro d le d m k a g g fr ta s B e s (C (D nlage 6 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Hermann Ott, Till Seiler, Memet Kilic, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn und Monika Lazar (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes (Tagesordnungs- punkt 4 a) Die Rücknahme der Laufzeitverlängerung für Atom- raftwerke, von der Koalition erst vor wenigen Monaten Eilverfahren durchgesetzt, ist notwendig und richtig, benso die endgültige Abschaltung der sieben Alt-AKW nd des Pannenreaktors Krümmel. Es ist zu begrüßen, ass die Bundesregierung im Lichte der Katastrophe von ukushima eine Kehrtwende in der Atompolitik vollzo- en hat und in der Beurteilung der Atomkraft nun in die ähe der Position gerückt ist, die die Grünen bereits seit 0 Jahren vertreten. Dies ist ein großer Erfolg der Grü- en und der Antiatombewegung insgesamt. Doch gerade im Lichte der Reaktorkatastrophe von ukushima ist der Atomausstieg von CDU/CSU und DP nicht ausreichend. Technisch und ökonomisch wäre in Atomaustieg bereits bis 2017 möglich – und als Kon- equenz der nach Tschernobyl nochmaligen Realisierung es sogenannten Restrisikos auch nötig. Fünf Jahre län- ere Laufzeiten bedeuten unzumutbare Gefahren im täg- chen Betrieb und eine erhebliche Erhöhung der Menge es insgesamt anfallenden Atommülls. Die Bundesregierung unternimmt auch keinen Ver- uch, die Endlagerfrage endlich einer sachgerechten Lö- ung zuführen. Dazu würde gehören, die im letzten erbst eingefügte Enteignungsgrundlage zurückzuneh- en, einen Baustopp in Gorleben zu verhängen und eine rgebnisoffene Endlagersuche einzuleiten. Absolut not- endig wäre auch eine Beendigung des gesamten Atom- rennstoffkreislaufs, also eine Schließung der Atom- brik in Gronau. Die Abschaltung der letzten sechs Atommeiler erst nde 2021 bzw. Ende 2022 ist nicht nur viel zu spät un- r dem Gesichtspunkt der Sicherheit, sie erfolgt auch zu pät unter politischen Gesichtspunkten. Zwischen dem t-grünen Atomausstieg und der Laufzeitverlängerung urch Schwarz-Gelb im Oktober 2010 lagen drei Wah- n. Zwischen dem jetzt geplanten Atomausstieg und em Abschalten der letzten sechs AKW liegen bei nor- alem Wahlzyklus ebenfalls drei Wahlen. Niemand ann heute voraussagen, wie die Welt im Jahre 2021 ussehen wird, welche krisenhaften Entwicklungen es eben mag und welche Höhe die Preise für fossile Ener- ien dann haben werden. Der Druck auf eine dann vielleicht wieder atom- eundliche Bundesregierung bzw. Mehrheit im Bundes- g, die Laufzeiten doch wieder zu verlängern, könnte ehr stark sein. Dieses Risiko ist uns zu groß. Auch die eibehaltung einer sogenannten Kalt-Reserve zeigt, dass ine Hintertür offengehalten werden soll. Dabei ist diese chon allein aus technischen Gründen völlig unsinnig. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 117. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Juni 2011 13629 (A) ) )(B) Schließlich behindern die längeren Laufzeiten bis 2022 auch die Energiewende in Richtung einer solaren Gesellschaft. Der Ausstieg aus der Atomkraft und der Einstieg in die erneuerbaren Energien sind untrennbar miteinander verbunden, auch wenn der Bundestag natür- lich in verschieden Anträgen und Gesetzentwürfen dazu Stellung nimmt. Die sogenannte Energiewende setzt auf den Ausbau fossiler Energien und setzt die Erfolge bei der Bekämpfung des Klimawandels aufs Spiel. Dies zu- sammen mit der einseitigen Bevorzugung von Offshore- windenergie zulasten der Windkraft an Land und andere Regelungen zementiert die alten Strukturen und festigt die Marktmacht der großen Energiekonzerne. Die Bundesregierung und die schwarz-gelbe Koali- tion machen mit der Rücknahme der Laufzeitverlänge- rung und der Abschaltung der Alt-AKW das Richtige; aber sie unterlassen das Notwendige. Das Gesamtpaket stimmt nicht. Deshalb haben wir uns heute der Stimme enthalten. Anlage 7 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Michael Brand (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den Ent- wurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes und zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien (Tagesordnungspunkt 4) Michael Brand (CDU/CSU): Mein heutiges Ja zu dem Gesetzespaket zur Energiewende ist ein Ja mit kla- ren Bedingungen und ein paar offenen Bemerkungen zum Verfahren. Es ist eine 60/40-Entscheidung, weil neben den Chan- cen auch Risiken gegeben sind. Als frei gewählter Abge- ordneter ist es meine Pflicht, auf die Risiken hinzuweisen, und es ist aus meiner Sicht zwingend, dass Bundestag, Bundesregierung und unsere Gesellschaft sich über die Risiken und die Kosten der Energiewende im Klaren sind. Ich war, bin und werde dafür sein, dass die Atomener- gie vor allem wegen der weltweit nicht gelösten Endla- gerung so rasch wie möglich der Vergangenheit ange- hört. Zudem bietet diese Entscheidung tatsächlich die historische Chance für eine der leistungsfähigsten Volks- wirtschaften der Welt: Wir haben die Chance, im global kommenden Zeitalter der erneuerbaren Energien – also weg vom Öl, weg von der Kohle und weg vom Gas – von einer weltweiten Spitzenposition aus in Deutschland und weltweit von diesem global angesteuerten Energie- wandel zu profitieren. Zur Energiewende zählt auch, dass wir für die abzu- schaltenden Kernkraftwerke neue Kohle- und Gaskraft- werke brauchen. Wir werden nicht nur mit Wind und Sonne den Industriestandort Deutschland sichern, weder bei der Beschäftigung noch bei den privaten Haushalten. Wer Ja sagt zur Energiewende, der muss auch Ja sagen z D B fü g s d F H z n p z z w B p S d re w n g d te o w g g in w s g g h d E K A s li d ta a a d h fo ü s v ra A d E (C (D ur nötigen Infrastruktur für das neue Energiezeitalter. as bedeutet konkret: Wenn zum Beispiel Planung und au von Stromtrassen trotz weitreichender Prioritäten r Erdkabel weiter blockiert werden, kommt die Ener- iewende in Gefahr. Wenn wir den von vielen Experten chon für diesen Herbst 2011 befürchteten Blackout bei er Stromversorgung verhindern wollen, müssen wir die lexibilität behalten, frühzeitig zum Schutz von privaten aushalten, Krankenhäusern und Betrieben bis hin zu entralen Internetknoten reagieren zu können. So gibt es eine ganze Reihe von Problemen, die wir icht politisch leugnen dürfen. Physik lässt sich nicht olitisch beschließen. Wir haben als Politik die Pflicht, um Wohle der Allgemeinheit in Kenntnis der Probleme u organisieren. Dazu zählt, dass wir die Grundlage der irtschaftlichen Stärke unseres Landes, die industrielle asis mit Tausenden Betrieben und Millionen Arbeits- lätzen, nicht um einer falschen Ideologie willen aufs piel setzen dürfen. Zu Recht haben wir deshalb beson- ere Regelungen zum Schutz der energieintensiven Be- iche der deutschen Wirtschaft beschlossen. Und umso ichtiger sind die beschlossenen Fördermaßnahmen für eue Netz- und Speichertechnologien, die wir nun drin- end benötigen. Dazu muss bei Bundestag, Bundesregierung und in er Gesellschaft die Bereitschaft offen bleiben; ansons- n drohen Versorgungskrisen, die nicht per Beschluss der Resolution von Parteitagen oder Parlamenten abzu- enden sein werden. Der Schock von Fukushima hat vieles in Bewegung ebracht. Der Weg zum Zeitalter der erneuerbaren Ener- ien ist schon seit Jahren parteiübergreifender Konsens Deutschland und wurde konsequent beschritten. Nun ird er deutlich beschleunigt. Wir müssen bei der Be- chleunigung darauf achten, dass wir nicht durch allzu roße Hektik ins Stolpern geraten – mit möglichenfalls roßen Risiken. Mein Ja ist auch deshalb mit Einschränkungen verse- en, weil die harte Kritik unseres Bundespräsidenten an em parlamentarischen Verfahren und der fehlenden inbindung der Gesellschaft zum Erreichen eines echten onsenses leider als voll zutreffend zu bezeichnen ist. ngesichts der immensen Tragweite der Entscheidung ind mangelhafte Offenheit, mangelhafte Beratungsmög- chkeiten und ein für die Bedeutung viel zu schnell urchgepeitschtes Verfahren aus der Sicht der Parlamen- rier deutlich zu kritisieren. Diese Kritik richtet sich vor llem gegen diejenigen in Fraktionen und Regierung, die uf Solidarität pochen und diese Solidarität gegenüber en eigenen Reihen nicht in genügendem Maße geübt aben; hier sind die dafür Verantwortlichen dazu aufge- rdert, diesen Stil zu ändern, um den Bogen nicht zu berspannen. Gerade bei großen, weitreichenden Ent- cheidungen gilt: Demokratie darf nicht mit Demoskopie ertauscht werden. Für die beschlossene große Energiewende wird es da- uf ankommen, die ökologischen und ökonomischen uswirkungen – auch auf Stromkosten und Steuergel- er – genau zu beobachten. Werden alle notwendigen lemente in ausreichender Weise beachtet, kann und 13630 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 117. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Juni 2011 (A) ) )(B) wird es gelingen, die großen Chancen zu nutzen und die Risiken für unsere Bevölkerung gering zu halten. Als direkt gewählter Abgeordneter werde ich die Ent- wicklung genau verfolgen und nötigenfalls dazu auffor- dern, dass wir im Notfall auch nachsteuern. Die Ener- giewende wird von uns allen viel fordern, sie wird kein Spaziergang, doch dass wir uns auf diesen schwierigen Weg machen, bietet große Chancen für die Zukunft un- seres Landes und für kommende Generationen – schon deshalb lohnt sich der Weg. Manfred Kolbe (CDU/CSU): In der heutigen Ab- stimmung über den sogenannten Atomausstieg habe ich mich der Stimme enthalten. Trotz der Katastrophe von Fukushima gelten meines Erachtens weiterhin die Argu- mente der Abgeordneten Dr. Angela Merkel aus der Ausstiegsdebatte vom 29. Juni 2000: Erstens: Für mich bleibt ein Rätsel, wie nach dem Ausstieg aus der Kernenergie ein klimaverträglicher, CO2- freier Ersatz für den 30-prozentigen Anteil der Kernenergie an der Grundlast unserer Energieer- zeugung geschaffen werden könnte. Zweitens: Der Ausstieg erfolgt zulasten der interna- tionalen Sicherheitsstandards. Ich finde, man muss schon relativ ruhig schlafen können, wenn man akzeptiert, dass in Russland 15 Reaktoren vom Typ Tschernobyl stehen und Deutschland mutwillig und wissentlich aus dem technologischen Know-how und aus der Verbesse- rung der Sicherheitsvorschriften aussteigt. Drittens: Diese Vereinbarung geht zulasten des Klimaschut- zes, zulasten der Ausbildungskapazitäten und gan- zer Berufszweige sowie zulasten des technologi- schen Fortschritts in der Bundesrepublik Deutsch- land. Diesen damaligen Worten von Dr. Angela Merkel ist auch heute noch wenig hinzuzufügen. Dr. Michael Paul (CDU/CSU): Eine Reihe – auch von mir – gestellter Fragen sind im Laufe des Gesetzge- bungsverfahrens zum Gesetzespaket zur Energiewende nicht geklärt worden. Insbesondere sind für mich fol- gende Punkte von großer Bedeutung: Erstens. Ein Ausstieg aus der Kernenergie in der nun vorgegebenen Geschwindigkeit kann massive Strom- preiserhöhungen für Unternehmen wie Verbraucher ver- ursachen. Die vorgelegten Gesetze geben keine Antwort darauf, wie der Preisanstieg zumindest gedämpft werden kann. Schon durch das Abschalten der acht Kernkraft- werke beim Moratorium sind die Stromgroßhandels- preise um über 12 Prozent gestiegen. Das werden die Verbraucher bei der nächsten Strompreiserhöhung im Herbst auf ihren Stromrechnungen wiederfinden. Wei- tere Erhöhungen ergeben sich, weil zum Beispiel bei der kostspieligen Förderung der Photovoltaik keine wirk- s te N w V w w A m tr s w M d tu te e n s e d a s ti 4 z d li M d B 1 ri d s F s m v K e h ta h g S G k g G d g K h ri z (C (D ame Kostenbremse gezogen wird. Es steht zu befürch- n, dass die EEG-Umlage über das heute schon hohe iveau von 3,53 Cent pro Kilowattstunde ansteigen ird. Weiterhin werden neue Gaskraftwerke, die zur ersorgungssicherheit gebraucht werden, nur gebaut, enn es dafür eine Förderung oder Unterstützung gibt, eil potenzielle Investoren insbesondere die zukünftige uslastung nicht kalkulieren können. Diese Förderung uss letztlich vom Stromkunden oder Steuerzahler ge- agen werden. Ferner werden die CO2-Zertifikatepreise teigen, was Auswirkungen auf das Preisniveau haben ird. Die CO2-Zertifikatepreise sind seit Beginn des oratoriums jetzt schon um circa 8 Prozent gestiegen. Zweitens. Hohe Strompreise schaden auch dem In- ustriestandort Deutschland. Die anlässlich der Erarbei- ng des Energiekonzepts der Bundesregierung im letz- n Jahr aufwendig berechneten Energieszenarien haben rgeben, dass ein Ausstieg aus der Kernenergie in der un vorgegebenen Geschwindigkeit große volkswirt- chaftliche Risiken bedeutet: Erhebliche Abwanderungs- ffekte im Bereich des produzierenden Gewerbes und er Verlust Tausender Arbeitsplätze würden bei deutlich nsteigenden Strompreisen voraussichtlich die Folge ein. Das deutsche Klimaschutzziel ist kurz- und mittelfris- g gefährdet. So kann das Ziel der CO2-Minderung um 0 Prozent bis 2020 gegenüber 1990 wegen des Ver- ichts auf die Kernenergie praktisch nicht erreicht wer- en. Die vorgesehenen CO2-Einsparungen durch zusätz- che Maßnahmen bei der Gebäudesanierung können die ehremissionen durch fossile Kraftwerke, die wegen es Ausstiegs am Netz sein werden, nicht kompensieren. isher sind die CO2-Emissionen in Deutschland seit 990 um circa 25 Prozent zurückgegangen. Drittens. Deutschland ist bereits durch das Morato- um vom Stromexport- zum Stromimportland gewor- en. Seitdem importiert Deutschland täglich durch- chnittlich rund 40 GWh, einen großen Teil davon aus rankreich. Das zeigt aus meiner Sicht, dass der Aus- tieg aus der Kernenergie zu schnell erfolgt. Schließlich acht es keinen Sinn, wenn deutsche Kernkraftwerke om Netz gehen und dafür Strom aus ausländischen ernkraftwerken eingeführt wird. Viertens. Die vorgelegte Novelle des Atomgesetzes nthält erhebliche verfassungsrechtliche Risiken. Dies at auch die Sachverständigenanhörung im Bundes- gsumweltausschuss bestätigt. So verlangt der Gleich- eitsgrundsatz nach Art. 3 Grundgesetz, dass der Gesetz- eber nur bei Vorliegen eines sachlichen Grunds gleiche achverhalte ungleich behandeln darf. Im vorgelegten esetz werden aber zum Beispiel zwei baugleiche Kern- raftwerke, die im Abstand von acht Monaten ans Netz ingen – Gundremmingen B und C –, ohne sachlichen rund unterschiedlich behandelt: Gundremmingen C arf bis 2021, also vier Jahre länger als Gundremmin- en B, am Netz bleiben. Ein weiteres Beispiel: Das ernkraftwerk Krümmel, das abgeschaltet bleiben soll, at nur eine Laufzeit von rund 27 Jahren gehabt; alle üb- gen Kernkraftwerke haben mindestens 32 Jahre Lauf- eit. 32 Jahre Laufzeit ist aber – so wurde es schon im Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 117. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Juni 2011 13631 (A) ) )(B) rot-grünen Ausstiegsgesetz von 2002 festgestellt – die verfassungsrechtliche Untergrenze, da ansonsten keine vollständige Amortisation der Investitionen erreicht wer- den kann. Ein Eingriff des Staates müsste sonst durch Entschädigungen ausgeglichen werden. Eine Entschädi- gung ist aber in der AtG-Novelle nicht vorgesehen. Auch ist keine Entschädigung dafür vorgesehen, dass die zugewiesenen Reststrommengen voraussichtlich nicht in konzerneigenen Anlagen aufgebraucht werden können. Aus den genannten Gründen ist aus meiner Sicht eine umfassende Zustimmung zum Gesetzespaket zur Ener- giewende nicht mit einer langfristig verantwortungsvol- len Energiepolitik für Deutschland vereinbar. Außerdem darf meiner Meinung nach der Gesetzgeber nicht sehen- den Auges verfassungsrechtlich höchst zweifelhafte Re- gelungen beschließen. Daher werde ich – anders als meine Fraktion – den Entwurf des Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes in der Fassung der Drucksachen 17/6070 und 17/6246 ablehnen. Anlage 8 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Gitta Connemann (CDU/ CSU) zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Ände- rung des Atomgesetzes und zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes über Maßnah- men zur Beschleunigung des Netzausbaus Elek- trizitätsnetze (Tagesordnungspunkt 4 a und h) Den vorliegenden Gesetzentwürfen stimme ich nach sorgfältiger Abwägung des Für und Widers nicht zu. Ich erkenne an, dass anders als beim seinerzeitigen rot-grünen Ausstiegsbeschluss jetzt exakt angegeben wird, wann und wie der Umstieg erfolgen soll. Ich er- kenne an, dass durch die Einführung einer Marktprämie erstmalig der Weg in die Marktorientierung auch für er- neuerbare Energien gewählt wird. Ich erkenne an, dass gerade im Bereich der Biomasse aufgrund der Interven- tionen unserer Agrarpolitiker Überförderungen abgebaut werden, Vertrauensschutz gewährt und stärkere Anfor- derungen an die Wärmenutzung definiert werden. Mir ist bewusst, dass fast alle meine Kolleginnen und Kollegen, die sich ebenfalls intensiv mit den Gesetzent- würfen auseinandergesetzt haben, zu einer zustimmen- den Bewertung kommen. Ich respektiere und achte diese Entscheidung. Über mein persönliches Abstimmungs- verhalten in dieser für die Zukunft Deutschlands heraus- ragend wichtigen Frage habe ich in den letzten Tagen und Wochen lange mit mir gerungen. Ich komme für mich zu dem Ergebnis, dass mir eine Zustimmung unter den jetzigen Voraussetzungen nicht möglich ist. Zur Begründung: Im Herbst 2010 hatte die Bundesre- gierung ein Energiekonzept vorgelegt, das den drei An- forderungen an eine nachhaltige Energiepolitik – sicher, sauber und bezahlbar – Rechnung trägt. Die Kriterien Verfügbarkeit, Umweltfreundlichkeit und Bezahlbarkeit wurden dabei in einen harmonischen Dreiklang gestellt. S e v 2 w g g a d e w 2 z a g fo a h u Ic m s a h w a A b d Z b a o W n le g re e a H b w d – g re d W g (C (D o sollten bis zum Jahr 2050 80 Prozent des Stroms aus rneuerbaren Energien gewonnen werden. Der Strom- erbrauch insgesamt sollte im gleichen Zeitraum um 5 Prozent sinken. Der von den 17 deutschen Kernkraft- erken erzeugte Strom sollte im Rahmen dieses Über- angs die gesicherte Versorgung zu bezahlbaren Preisen ewährleisten und gleichzeitig den Übergang in ein Zeit- lter der erneuerbaren Energien ebnen. Der Ausstieg aus er Kernkraft war damit bereits beschlossen. Diesem nergiepolitischen Konzept, das zugleich Energiewende ie auch Atomausstieg war, habe ich am 28. Oktober 010 im Deutschen Bundestag aus voller Überzeugung ugestimmt. Dem damaligen Beschluss lagen detaillierte, von un- bhängigen Forschungsinstituten erstellte Gutachten zu- runde. Der Beschluss des Deutschen Bundestages er- lgte im Rahmen eines der Bedeutung der Entscheidung ngemessenen Beratungszeitraums. Auf Parteitagen atte zuvor die CDU ihre Position ausführlich diskutiert nd einen entsprechenden Mehrheitsbeschluss gefasst. h unterstütze diesen Beschluss einschließlich des da- it verbundenen Atomausstiegs nach wie vor. Darin be- tätigt mich auch das am 16. Mai 2011 vorgelegte Gut- chten der Reaktor-Sicherheitskommission, das den ohen Sicherheitsstandard der deutschen Kernkraft- erke bestätigt. Unter dem Eindruck des tragischen Reaktorunfalls m 15. März 2011 in Fukushima, Japan, soll nun der usstieg aus der Kernenergie in Deutschland deutlich eschleunigt werden. Alle noch am Netz befindlichen eutschen Kernkraftwerke sollen nach einem starren eitplan abgeschaltet werden. Dafür sollen die erneuer- aren Energien sowie die Energietransportnetze rasant usgebaut werden. Dieses Vorhaben ist international hne Beispiel. Die Herausforderungen für Gesellschaft, irtschaft und Politik sind gewaltig. Tatsächlich umsetzbar ist dieses Konzept allerdings ur dann, wenn alle dem Ausstiegsszenario zugrunde ge- gten Bedingungen tatsächlich eintreten. Diese Bedin- ungen wiederum sind sowohl technischer als auch chtlicher Natur. So müssen sich die Anlagen zur Erzeugung der erneu- rbaren Energien, insbesondere die Offshorewindkraft- nlagen, erst noch unter Praxisbedingungen bewähren. So müssen über 4 000 Kilometer neuer Hoch- und öchstspannungsleitungen – in der Regel gegen den er- itterten Widerstand von Anliegern – erst noch gebaut erden. So müssen neue Gas- und Kohlekraftwerke mit einem erzeitigen Planungsvorlauf von im Schnitt zehn Jahren ebenfalls gegen den erbitterten Widerstand von Anlie- ern – erst noch errichtet werden. Und so müssen neue Anlagen zur Speicherung des generativ erzeugten Stroms erst noch erdacht und ann – voraussichtlich ebenfalls gegen den erbitterten iderstand von Anliegern – gebaut werden. Ich halte aus heutiger Sicht die Erreichung sämtlicher enannter Bedingungen, einschließlich des um 25 Pro- 13632 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 117. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Juni 2011 (A) ) )(B) zent gesenkten Stromverbrauchs, für unwahrscheinlich, zumindest in dem starr vorgegebenen Zeitraum. Allein ein politischer Wille – und sei die Parlamentsmehrheit auch noch so groß – wird keine dieser technischen und rechtlichen Hürden überspringen helfen oder gar Natur- gesetze außer Kraft setzen können. Eine ausführlichere Diskussion über Alternativen des künftigen Energiekonzeptes nach Fukushima sowie eine fundierte Abschätzung seiner Folgen wären aus meiner Sicht erforderlich gewesen. So ist den Abgeordneten des Deutschen Bundestages vor knapp vier Wochen ein mehrere hundert Seiten starkes Gesetzespaket vorgelegt worden, das in großer Eile geschnürt werden musste. Die Erfahrung zeigt, dass Geschwindigkeit immer auf Kos- ten von Sorgfalt geht. Voraussetzung für den Erfolg des geplanten Ausstiegsszenarios ist aber, dass alle Maßnah- men perfekt ineinandergreifen. Wir wären deshalb gut beraten gewesen, uns mehr Zeit für eine Entscheidung dieses Umfangs zu lassen. Aus meiner Sicht wäre eine ausführlichere Debatte sowie der Beschluss eines Partei- tages notwendig gewesen, zumal der Beschluss des Deutschen Bundestags vom Oktober 2010 auf diese Weise vorbereitet worden war. Nicht zufällig ist das Unverständnis über den energie- politischen Alleingang Deutschlands in unseren Nach- barländern groß, auch wegen der Auswirkungen auf diese Nachbarländer. Denn Deutschland ist Teil des eu- ropäischen Stromverbundnetzes, dessen Stabilität jeder- zeit sichergestellt sein muss. In diesem Rahmen bezieht Deutschland im Übrigen bereits heute, nach der Sofort- abschaltung von 8 der 17 Kernkraftwerke, ausländischen Atomstrom, namentlich aus Tschechien und aus Frank- reich. Sollte die mittelfristig befürchtete Versorgungs- lücke eintreten, würde dieser Stromimport noch erhöht. Die Möglichkeit dazu wird nicht ausgeschlossen. Bei Versorgungslücken bleibt somit der Rückgriff auf aus- ländischen Atomstrom. Damit verbindet sich allerdings für mich die Frage nach der ethischen Vertretbarkeit des deutschen Atomausstiegs ohne Abstimmung mit den eu- ropäischen Partnern. Ich habe diese Frage wie auch eine Reihe anderer in den letzten Wochen im Gesetzgebungs- verfahren wiederholt gestellt. Sie blieben in der Sache unbeantwortet. Sie werden auch nicht durch die vorlie- genden Gesetzentwürfe geklärt. Dazu gehört auch die Frage nach der Erreichung des CO2-Minderungsziels von 40 Prozent bis 2020 ge- genüber 1990. Zwar sind CO2-Einsparungen durch zusätzliche energetische Maßnahmen bei der Gebäudes- anierung angesichts der vorgesehenen steuerlichen För- derung zu erwarten. Völlig offen ist allerdings, ob diese Minderungen die Mehremissionen durch fossile Kraft- werke, die wegen des Atomausstiegs ans Netz gehen müssen, kompensieren können. Ebenfalls völlig unklar sind die Kosten, die das neue Energiekonzept mit sich bringen wird. Die Stromgroß- handelspreise sind bereits nach der Abschaltung der acht Kernkraftwerke innerhalb weniger Wochen um über 12 Prozent gestiegen. Der Zubau von Photovoltaikanla- gen wird weitere Kosten nach sich ziehen. Tatsächlich benötigt die Photovoltaik heute 55 Prozent der gesamten E z s d g b s tr z tr B V d d W fä g u im a s v c v H m je n E n e p W o E li te F m s m N b A O u tu d d g k m n d o H (C (D EG-Beihilfen – und dies bei nur 3 Prozent der Stromer- eugung. Die Chance zu einer Dämpfung dieses Preisan- tieges, zum Beispiel durch einen festen Deckel, wird urch den vorliegenden Gesetzentwurf zum EEG nicht enutzt. Auch die zusätzlichen Kosten durch Netzaus- au, Emissionshandel etc. sind nicht beziffert. Dabei teht das Risiko hoher Entschädigungszahlungen für Be- eiber von Kernkraftwerken aus rechtlichen Gründen ulasten des Steuerzahlers nach wie vor im Raum. Hohe Strompreise schaden insbesondere dem Indus- iestandort Deutschland. Aus meinen Gesprächen mit etrieben weiß ich, dass diese sich um die langfristige ersorgungssicherheit mindestens ebenso sorgen wie um as Energiepreisniveau. Bereits heute ist erkennbar, dass as jetzt vorliegende Energiekonzept die internationale ettbewerbsfähigkeit stromintensiver Unternehmen ge- hrden wird. Diese sollen zwar über Härtefallregelun- en entlastet werden, nicht aber die zahlreichen kleinen nd mittelständischen Unternehmen, die sich ebenfalls internationalen Wettbewerb befinden. Dabei ist der ktuelle konjunkturelle Aufschwung nach der Wirt- chafts- und Finanzkrise gerade diesen Unternehmen zu erdanken. Die Stromrechnung zahlt in jedem Fall der Verbrau- her, und zwar unabhängig von seinem Einkommen. Die ielen Familien in meiner ostfriesisch-emsländischen eimat, die mit einem kleinen Einkommen auskommen üssen, werden über Gebühr belastet werden. Bereits tzt haben sich die Stromkosten an kalten Tagen zu ei- er zweiten Miete entwickelt. Dies gilt auch für die mpfänger kleiner Renten, deren Altersvorsorge in ei- em Haus besteht. Von einer steuerlichen Förderung nergetischer Sanierungsmaßnahmen können diese nicht rofitieren. Neben dieser persönlichen Betroffenheit wird der ahlkreis Unterems, den ich als direkt gewählte Abge- rdnete in Berlin vertrete, von dem jetzt neu vorgelegten nergiekonzept in besonderem Maße auch landschaft- ch und wirtschaftlich betroffen sein. Durch den geplan- n forcierten Ausbau von Offshoreanlagen werden die anggründe der ostfriesischen Fischer vor der Küste assiv dezimiert. Allein in der Nordsee, vor der deut- chen Küste, soll für Offshorewindkraft ein Ausbauvolu- en von 20 000 bis 25 000 Megawatt realisiert werden. ach Angaben des zuständigen Übertragungsnetzbetrei- ers wird dies den Bau von bis zu insgesamt 30 weiteren nschlussleitungen erforderlich machen. Diese werden stfriesland sowie das nördliche Emsland zerschneiden, nabhängig davon, ob sie als Erdkabel oder als Freilei- ngen geführt werden. Für einen fairen Ausgleich der Landeigentümer trägt as neue Energiekonzept keine Sorge. Insoweit hätte in em Gesetzentwurf für das Netzausbaubeschleunigungs- esetz eine Regelung getroffen werden müssen, für die eine Zeit war. Dies gilt auch für die Regulierung des it dem Ausbau der erneuerbaren Energien verbunde- en Flächenverbrauchs. So muss jede dieser Leitungen urch Ausgleichsflächen kompensiert werden, die den hnehin schon drastischen Flächenschwund in meiner eimat verschärfen wird. Zusätzlich werden so bislang Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 117. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Juni 2011 13633 (A) ) )(B) von Landwirten und Gartenbauern genutzte Böden aus der Nutzung herausgenommen werden. Verschärft werden wird diese Tendenz durch den Bau von Biogasanlagen. Eine Großanlage von zum Beispiel 5 Megawatt benötigt circa 2 000 Hektar Ackerland, um darauf Energiepflanzen anzubauen. Die Vermaisung der Landschaft ist bereits heute erkennbar. Der Zielkonflikt zwischen traditioneller Landwirtschaft für die Lebens- mittelproduktion und dem Anbau von Energiepflanzen wird durch die vorliegenden Gesetzentwürfe nicht ge- löst, sondern verschärft. Insoweit hätte über eine Ausset- zung von naturschutzrechtlichen Ausgleichsregelungen für den Netzausbau für regenerative Energien nachge- dacht werden müssen wie auch über die Schaffung der Möglichkeit einer finanziellen Ersatzleistung für Aus- gleichsmaßnahmen. Auch dafür war keine Zeit. Über mein persönliches Abstimmungsverhalten in dieser für die Zukunft Deutschlands herausragend wich- tigen Frage habe ich in den letzten Tagen und Wochen lange mit mir gerungen. Ich hoffe, dass sich meine Be- fürchtungen nicht bewahrheiten werden. Mir ist bewusst, dass viele Bürgerinnen und Bürger sich nichts mehr wünschen als den schnellstmöglichen Ausstieg aus der Kernenergie. Ich teile diese Auffassung ausdrücklich. Ich bin keine Anhängerin der Kernenergie. Der Ausstieg aus dieser Energieform ist richtig, muss aber mit Augen- maß erfolgen. Bei allen verständlichen und berechtigten Sorgen und Ängsten sollten wir diesen Rückzug geord- net antreten. Die Voraussetzungen dafür sind für mich in der vorgesehenen kurzen Frist nicht gegeben. Ich werde deshalb den vorgenannten Gesetzentwürfen nicht zu- stimmen. Anlage 9 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung über den Entwurf eines Geset- zes zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerba- ren Energien (Tagesordnungspunkt 4 c) Dr. Thomas Gebhart (CDU/CSU): Ich trete für eine nachhaltige Energieversorgung ein: sicher, verlässlich, ökonomisch und ökologisch vernünftig. Ausdrücklich begrüße und unterstütze ich den Ausbau erneuerbarer Energien. Der Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeu- gung aus erneuerbaren Energien enthält zahlreiche sinn- volle Regelungen, um diesen Ausbau weiter zu beför- dern. Daher werde ich dem Gesetzentwurf zustimmen. Gleichwohl enthält der Gesetzentwurf Regelungen hinsichtlich der Vergütung von Strom aus Geothermie, die ich als problematisch und als nicht richtig erachte. Warum? Nach wie vor sehe ich in der Geothermie grundsätzlich eine Zukunftschance. Die Geothermie hat prinzipiell eine Reihe von Vorteilen gegenüber anderen Formen der erneuerbaren Energien, zum Beispiel ihre Grundlastfähigkeit. Allerdings muss die Geothermie noch weiter erforscht werden. T Z s c fo d d z d te g k b e M G s d h n s L in fü u d C h A d E u fü la ti m fr in s U d n m d ti c D tr 2 w d m re w (C (D Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Technologie der iefengeothermie leider noch nicht ausgereift ist. Im usammenhang mit dem Projekt in Landau kam es bei- pielsweise zu seismischen Ereignissen, die zu erhebli- hen Akzeptanzproblemen dieser Energiegewinnungs- rm geführt haben. Es ist offenkundig, dass im Bereich er Tiefengeothermie nach wie vor Bedarf an anwen- ungsorientierter Forschung besteht. Es wäre wichtig, unächst den sicheren und effizienten Betrieb bestehen- er bzw. weit fortgeschrittener Projekte zu gewährleis- n. Aus den Forschungsaktivitäten sollten Erkenntnisse ewonnen werden, die auch anderen Projekten zugute- ämen. Klar ist, dass zunächst die Sicherheit Vorrang ha- en muss. Die Sorgen der Bevölkerung müssen sehr rnst genommen werden. Es muss auf die Akzeptanz der aßnahmen vor Ort geachtet werden. Daher müsste die eothermie meines Erachtens stärker unter dem For- chungs- und Entwicklungsaspekt und weniger unter em Aspekt der schnellen Markteinführung mittels er- öhter Anreize durch das EEG gefördert werden. Geothermie macht zudem vor allem dann Sinn, wenn icht nur Strom erzeugt, sondern auch die Abwärme innvoll genutzt wird. Die Abwärme lediglich über die uft oder über das Wasser in die Umwelt abzugeben, ist vielfacher Hinsicht unvernünftig. Deshalb halte ich es r einen Fehler, den Wärmenutzungsbonus zu streichen nd in die Grundvergütung zu integrieren. Dadurch wird er Anreiz, Anlagen an Stellen zu planen, an denen die hance auf eine Wärmeabnahme besteht, reduziert. Dies alte ich für sachlich falsch. Jens Koeppen (CDU/CSU): Der Ausstieg aus der tomenergie ist richtig und wird von mir genauso wie ie Zielstellung, den Anteil erneuerbarer Energien an der nergieversorgung massiv zu steigern, uneingeschränkt nterstützt, obwohl der schnelle Atomausstieg Risiken r die Energieversorgung des Industrielands Deutsch- nd in sich birgt. Der vorgelegte Rechtsrahmen, der die Marktintegra- on der erneuerbaren Energien vorantreiben soll, ist aus einer Sicht leider wenig geeignet, um eine klima- eundliche, bezahlbare und sichere Energieversorgung Zukunft aufrechtzuerhalten. Daher verdient dieser Ge- etzentwurf nicht meine uneingeschränkte Zustimmung. m die Abkehr von der Atomenergie nicht zu gefähr- en, habe ich daher sehr lange überlegt, ob es trotz mei- er Bedenken möglich ist, dem Gesetzentwurf zuzustim- en. Das Signal, dass die Koalition quasi geschlossen ie Energiewende gestaltet, sah ich schließlich als wich- ger an, als gegen ein Einzelgesetz zu stimmen – bei si- her gegebener Parlamentsmehrheit. Jedoch muss zum Gesetzentwurf angemerkt werden: ie Marktintegration der neuen Energietechnologien itt hinter Subventionszusagen über eine Dauer von 0 Jahren zurück. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ird sich grundsätzlich von der Zielstellung verabschie- et, die Energieversorgung durch einen Wettbewerbs- arkt abzusichern. Hohe Renditen, die niemals in ande- n Bereichen mit derart sicheren Investitionen erzielt erden könnten, können zwar den Zubau mit vorhande- 13634 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 117. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Juni 2011 (A) ) )(B) ner Technik beschleunigen, treiben aber nicht Innovatio- nen in diesem Bereich voran oder stellen sicher, dass die erneuerbaren Energien ein zuverlässiger Hauptbestand- teil unserer Energieversorgung werden. Das eigentliche Ziel des EEG – Marktintegration – ist mit den vorgese- henen Regelungen kaum erreichbar. Hinzu kommt, dass die finanziellen Lasten des Zu- baus von Erneuerbare-Energien-Anlagen, die in den Re- gionen in Norddeutschland – wie im Land Brandenburg und meiner uckermärkischen Heimat – überproportional entstehen, nicht solidarisch durch die Einwohner im ge- samten Bundesgebiet getragen werden. Der EEG-be- dingte Ausbau des Verteilnetzes wird weiterhin nicht bundesweit umgelegt, sondern belastet die Regionen mit einem hohen Anteil an Solar- oder Windenergieanlagen, wie es beispielweise in der Uckermark der Fall ist. Änderungswünsche im EEG und EnWG, um diese zunehmend standortbeeinträchtigenden Regelungen ab- zuändern, wurden nicht aufgegriffen. Die fehlende ge- samtstaatliche Finanzierungsverantwortung in diesem Bereich konterkariert die Anstrengungen und schadet ebenfalls der Akzeptanz der erneuerbaren Energien. Die Debatte zur Marktintegration der erneuerbaren Energien ist mit der Verabschiedung nicht abgeschlossen oder für die nächsten vier Jahre ausgesetzt. Ich gehe da- von aus, dass die Probleme, die ich benannt habe, in den kommenden zwei Jahren ausgeräumt werden. Die Bran- che ist dabei aufgefordert, von ihrer derzeitigen Diskus- sionsstrategie zu einer konstruktiven Debatte zurückzu- kehren. Die Branche kann angesichts der Erfolge der vergangenen Jahre selbstbewusst auftreten und sollte nicht weiter versuchen, sich schlechtzureden, um bessere Vergütungssätze zu beanspruchen. Diese Strategie wird auf Dauer nicht funktionieren. Es muss deutlich werden, dass man bereit ist, Verantwortung für die Energiever- sorgung in Deutschland zu übernehmen und Wind- und Solaranlagen nicht vorwiegend als sehr erfolgreiche Renditeobjekte gesehen werden. Marktintegration in den Wettbewerbsmarkt darf nicht nur politisches Ziel sein, sondern sollte auch von der Erneuerbare-Energien-Bran- che selbst angestrebt werden. Ich erwarte von der Koali- tion, zeitnah die wichtige Säule der Energiepolitik – die erneuerbaren Energien – durch einen verbesserten Rechtsrahmen zu stärken – und die angemessene parla- mentarische Beteiligung bei den kommenden Debatten abzusichern. Anlage 10 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Michael Fuchs und Andreas G. Lämmel (beide CDU/CSU) zur Ab- stimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förde- rung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien (Tagesordnungspunkt 4 c) Den in der heutigen Sitzung des Bundestages zur Ab- stimmung stehenden, von den Fraktionen CDU/CSU und FDP sowie der Bundesregierung eingebrachten Ent- würfen für ein Gesetz zur Neuregelung des Rechtsrah- m e e b e s tu P U c s n e ra b P d p F w b s O b c E g p e w F g s u D w s d d d B u im w A (C (D ens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneu- rbaren Energien stimmen wir nicht zu. Deutschland ist in wettbewerbsfähiges Industrieland und muss dies leiben. Unsere Energieversorgung langfristig auf erneu- rbare Energien umzustellen, ist richtig. Bei der Umge- taltung unserer Energieversorgung sind die Gewährleis- ng von Versorgungssicherheit und wettbewerbsfähiger reise für uns von hoher Bedeutung. Daher muss der mstieg auf erneuerbare Energieträger mit wirtschaftli- hem und technischem Augenmaß erfolgen. Die be- chleunigte Energiewende darf den Industriestandort icht gefährden. An den nun anstehenden Entscheidungen haben wir rhebliche Zweifel. Erstens. Die Gewinnung von Elektrizität aus regene- tiven Energieträgern ist viel teurer als die Nutzung der isherigen Grundlastträger Gas, Kernenergie und Kohle. rivate Verbraucher und die Unternehmen werden durch en harten internationalen Wettbewerb höhere Strom- reise zu tragen haben. Gerade Letzteres wird negative olgen für die industrielle Basis, das verarbeitende Ge- erbe und damit für den Wohlstand unseres Landes ha- en. Zweitens. Die notwendige Infrastruktur für die ange- trebte Energiewende ist nicht ausreichend vorhanden. b ein angemessener Ausbau wirklich gelingen wird, ezweifeln wir. Das gilt für neue Stromtrassen und Spei- her zur Kompensation der fluktuierenden erneuerbaren nergieträger. Es birgt erhebliche Risiken für die Versor- ungssicherheit, weil die Gefahr von Versorgungseng- ässen und Stromausfällen droht. Zusätzlich ist uns nicht rsichtlich, wie die notwendigen Investitionen finanziert erden sollen. Drittens. Die Neuregelung des Rechtsrahmens für die örderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Ener- ien ignoriert grundlegende ordnungspolitische, wirt- chaftliche und technische Zusammenhänge. Sie setzt nzureichende Anreize für Innovationen und Effizienz. ie Photovoltaikanlagen als ineffizienter Kostentreiber erden weiterhin deutlich überfördert. Die energieinten- iven Unternehmen werden mit weiteren Kosten bela- en, die ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit und en Wohlstand Deutschlands bedrohen. Wir akzeptieren den gesellschaftlichen Konsens und ie Mehrheiten in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion in ezug auf den Ausstieg aus der Kernenergie. An der Art nd Weise der beschleunigten Energiewende, besonders Bereich des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, haben ir jedoch erhebliche Zweifel. nlage 11 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Michael Luther (CDU/ CSU) zu den Abstimmungen: – Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 117. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Juni 2011 13635 (A) ) )(B) – Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften – Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elek- trizitätsnetze (Tagesordnungspunkt 4 c, f und h) Den in der heutigen Sitzung des Bundestages zur Ab- stimmung stehenden und von den Fraktionen CDU/CSU und FDP sowie der Bundesregierung eingebrachten Ent- würfen für ein Gesetz über Maßnahmen zur Beschleuni- gung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze, ein Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften und ein Gesetz zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien stimme ich angesichts des breiten in der Bevöl- kerung bestehenden Konsenses über den Ausstieg aus der Atomenergie zu. Gleichwohl habe ich erhebliche Be- denken gegen die jetzt geplante Art und Weise des Aus- stiegs. Sicherlich ist es unzweifelhaft richtig, die Basis unse- rer Energieversorgung langfristig auf erneuerbare Ener- gien umzustellen. Um jedoch die erneuerbaren Energien als künftige Grundlage unserer Energieversorgung ent- wickeln zu können, ohne dabei eine stabile und bezahl- bare Stromversorgung in unserem Land infrage zu stel- len, ist meines Erachtens ein längerer zeitlicher Vorlauf erforderlich. Den jetzt gewählten Zeitrahmen halte ich für unverantwortlich kurz. Die Verstromung regenerativer Energieträger ist nach heutigem Stand der Technik sehr viel teurer als die Nut- zung von Kernenergie und Braunkohle als bisherige Grundlastträger. Es ist zu bezweifeln, dass es gelingen wird, in dem nun von uns gesetzten kurzen Zeitrahmen unsere Energieversorgung von konventionellen Energie- trägern vollständig auf erneuerbare Energieträger umzu- stellen. Dies birgt erhebliche Risiken für die Grundver- sorgungssicherheit. Erneuerbare Energien sind nicht grundlastfähig. Aufgrund der erheblichen Risiken für die Versor- gungssicherheit mit grundlastfähigem Strom steht zu befürchten, dass es zu Versorgungsengpässen und Stromausfällen kommen wird. Infolgedessen kann es zu einer Steigerung des Strompreises kommen. Neben der Belastung von Privathaushalten wird dies auch erhebli- che, heute noch nicht zu überschauende Folgen für die industrielle Basis unseres Landes haben. Diese Folgen sind bis heute weder ausreichend diskutiert noch im nöti- gen Maße der Bevölkerung kommuniziert worden. Ich sehe gleichwohl, dass der Ausstieg aus der Kern- energie breiter gesellschaftlicher Konsens ist. Ich werbe mit Nachdruck dafür, dass vor dem Hintergrund des sich jetzt durch die heute verabschiedeten Gesetzentwürfe konkretisierenden Ausstiegsszenarios die aufgeworfenen Fragestellungen praxisnah diskutiert werden. Sofern bei dem angestrebten Umbau unserer Energieversorgung unvorhergesehene Schwierigkeiten auftreten, müssen die nötigen Korrekturen an der Art und Weise und am Zeit- p w A d e w in A d z d s w (C (D lan des Ausstiegs aus der Kernenergie vorgenommen erden können. nlage 12 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Arnold Vaatz (CDU/CSU) zu den Abstimmungen über den Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von ener- getischen Sanierungsmaßnahmen an Wohnge- bäuden und über den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der klimagerechten Entwicklung in den Städten und Gemeinden (Tagesord- nungspunkt 4 k und m) Ich stimme beiden Gesetzentwürfen zu, obwohl ich en beschleunigten Ausstieg aus der Nutzung der Kern- nergie ablehne und die Begründung beider Gesetzent- ürfe darauf Bezug nimmt. Ich unterstütze dennoch die diesen Gesetzen getroffenen Neuregelungen. nlage 13 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Tankred Schipanski (CDU/ CSU) zu den Abstimmungen: – Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Än- derung des Atomgesetzes – Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien – Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften – Entwurfs eines Gesetzes über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elek- trizitätsnetze – Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungs- maßnahmen an Wohngebäuden – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ge- setzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Energie- und Klimafonds“ (EKFG-ÄndG) – Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der klimagerechten Entwicklung in den Städten und Gemeinden – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Ände- rung schifffahrtsrechtlicher Vorschriften (Tagesordnungspunkt 4 a, c, f, h, k, l, m und n) Ich stimme dem Dreizehnten Gesetz zur Änderung es Atomgesetzes (Drucksache 17/6246), dem Gesetz ur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung er Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien (Druck- ache 17/6247), dem Gesetz zur Neuregelung energie- irtschaftsrechtlicher Vorschriften (Drucksache 17/6248), 13636 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 117. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Juni 2011 (A) ) )(B) dem Gesetz über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze (Drucksache 17/6249), dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von energeti- schen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden (Drucksache 17/6251), dem Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Ener- gie- und Klimafonds“ (Drucksache 17/6252 (neu)), dem Gesetz zur Stärkung der klimagerechten Entwicklung in den Städten und Gemeinden (Drucksache 17/6253) so- wie dem Ersten Gesetz zur Änderung schifffahrtsrechtli- cher Vorschriften zu, nachdem uns die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel in verschiedenen Fraktionssitzungen versichert hat, dass es durch diese Gesetze und Gesetzes- änderungen zu keinen nennenswerten finanziellen Mehr- belastungen für Industrie und Verbraucher in Deutsch- land kommt. Ferner wurde uns vonseiten der Bundesregierung zu- gesichert, dass die zu beschließende Abschaltung der deutschen Atomkraftwerke nur unter den fünf Rahmen- bedingungen erfolgt, die die sogenannte Ethikkommis- sion in ihrem Bericht aufgezeigt hat: Bezahlbarkeit von Energie für Verbraucher und In- dustrie erhalten. Keine Verschlechterung der Wettbe- werbsfähigkeit für die deutsche Industrie. Einhaltung der Klimaziele. Keinen Import von Kernenergie aus europäi- schen Nachbarstaaten. Sicherung der Stabilität der deut- schen Stromnetze. Die Einhaltung dieser Rahmenbedingungen wird durch eine Projektgruppe überwacht. Anlage 14 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Wolfgang Nešković (DIE LINKE) zur Beratung des Entwurfs eines Neunundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes – Einführung eines Ordnungsgeldes (Zusatztagesordnungspunkt 1) Wolfgang Nešković (DIE LINKE): Erstens. Die zur Abstimmung stehenden Vorlagen ignorieren die funda- mentale Bedeutung des Rede- und Abstimmungsrechts der Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Die ein- bringenden Fraktionen von Union, SPD und FDP haben sich verfassungsrechtlichen Bedenken vorsätzlich ver- schlossen. Darin liegen eine Missachtung des Grundge- setzes und eine unentschuldbare Ignoranz gegenüber dem Bundesverfassungsgericht. Zweitens. Die Initiativen von Union, SPD und FDP haben eine Vorgeschichte: In der 60. Plenarsitzung des 17. Deutschen Bundestages am 17. September 2010 tru- gen mehrere Abgeordnete der Fraktion Die Linke weiße T-Shirts, die mit einem Aufdruck versehen waren, der eine Ablehnung des Bahnprojektes „Stuttgart 21“ zum Ausdruck brachte. Der Bundestagspräsident schloss die Abgeordneten deswegen für die laufende Sitzung und zwei Folgetage von den Beratungen des Deutschen Bun- destages aus. Die Abgeordneten wehrten sich vor dem Bundesverfassungsgericht und erreichten, dass der Bun- d n d c m v g m a h n fü d ti A – n fe m m A B n w k e s je tr rü Ü m a T fü rü z z fü n W z c o S d n s ra U s (C (D estagspräsident schließlich auf den Vollzug seiner Maß- ahme verzichtete. Drittens. Das Bundesverfassungsgericht hatte den an em Organstreit Beteiligten ein Schreiben mit rechtli- hen Hinweisen zukommen lassen. Neben kritischen Be- erkungen in Bezug auf die Rechtsschutzmöglichkeiten on ausgeschlossenen Abgeordneten – ein Einspruch ge- en den Ausschluss hat keine aufschiebende Wirkung – achte das Gericht auch Ausführungen zum Sitzungs- usschluss von Abgeordneten. Das Gericht formulierte: Im Extremfall könnte der Ausschluss von Abgeord- neten erheblichen Einfluss auf die Willensbildung im Parlament entfalten und Stimmenverhältnisse wären durch Fehlgebrauch des Instrumentes „Sit- zungsausschluss“ gar gezielt manipulierbar. Viertens. Die zur Abstimmung stehenden Vorlagen alten jedoch weiterhin daran fest, dass der Ausschluss icht nur für den laufenden Sitzungstag, sondern auch r künftige Sitzungstage erfolgen kann. Das ist nach en Hinweisen des Verfassungsgerichts hochproblema- sch und dürfte im Streitfall wohl keinen Bestand haben. uch die Hinweise auf den mangelnden Rechtsschutz Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung – sind icht berücksichtigt worden. Fünftens. Außerdem ist die Verwendung des Begrif- s der „Würde des Bundestages“ in den zur Abstim- ung stehenden Vorlagen nicht zielführend. Ordnungs- aßnahmen können nur zur Aufrechterhaltung der rbeitsfähigkeit des Parlaments verhängt werden. Der egriff der „Würde“ ist darüber hinaus von vornherein ur Menschen und nicht einem juristischen Konstrukt ie dem Deutschen Bundestag vorbehalten. Schließlich önnte die „Würde des Deutschen Bundestages“ auch in inhaltlich niveauloser Redebeitrag oder auch ein ent- prechender Zwischenruf beeinträchtigen. Dadurch wird doch nicht die Arbeitsfähigkeit des Parlaments beein- ächtigt, höchstens dessen Ansehen. Sechstens. Schließlich bleibt in den Vorlagen unbe- cksichtigt, dass das Ordnungsrecht als Maßnahme der belszufügung strafrechtlichen Grundregeln folgen uss. Danach muss – dem Schuldprinzip folgend – ein ngemessenes Verhältnis zwischen der Veranlassung, atbestandsseite, und der daran anknüpfenden Übelszu- gung, Rechtsfolgenseite, bestehen: Das jeweils ge- gte Verhalten muss in einem angemessenen Verhältnis u der dadurch hervorgerufenen „Strafe“ stehen. In dem ur Abstimmung stehenden Gesetzentwurf wird jedoch r alle denkbaren Fallgestaltungen, die von einer „nicht ur geringfügigen Verletzung der Ordnung oder der ürde des Bundestages“ bis zu einer „gröblichen Verlet- ung der Ordnung oder der Würde des Bundestages“ rei- hen, stets die gleiche „Strafhöhe“ festgesetzt. Das ist ffenkundig mit dem verfassungsrechtlich geschützten chuldprinzip unvereinbar. Nach der Rechtsprechung es Bundesverfassungsgerichts setzt jede Strafe, nicht ur die Strafe für kriminelles Unrecht, sondern auch die trafähnliche Sanktion für sonstiges Unrecht, Schuld vo- us (BVerfG, NVwZ 2003, 1504). Offenkundig wollten nion, FDP und SPD dem Präsidenten die Mühsal einer chuldangemessenen Festsetzung des Ordnungsgeldes Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 117. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Juni 2011 13637 (A) ) )(B) ersparen. So verlegten sich die Entwurfsverfasser auf pauschalierende Sanktionssätze ohne Wertungsmöglich- keiten. Doch wer im Rechtsstaat strafen will, muss sich – verfassungsrechtlich zwingend – dafür auch der Unbe- quemlichkeit rechtsstaatlichen Abwägens stellen. Siebtens. Diesen verfassungsrechtlichen Bedenken haben sich die einbringenden Fraktionen vorsätzlich ver- schlossen. Anträge von Linken und Grünen auf Durch- führung einer Anhörung wurden abgelehnt. Nachdem Union, FDP und SPD stattdessen wenigstens einem von Linken und Grünen angeregten erweiterten Bericht- erstattergespräch unter Einbeziehung von Sachverständi- gen zugestimmt hatten, haben sie dann in diesem – ohne Sachverständige einzuladen und ohne inhaltliche Befas- sung mit der Sache – lediglich beschlossen, dass es nichts zu diskutieren gibt. Sie haben damit das Bericht- erstattergespräch zu einer Farce verkommen lassen und auch erneute Anträge auf Durchführung einer Anhörung abgelehnt. Achtens. Die einbringenden Fraktionen fallen mit ih- ren Vorstellungen von parlamentarischer Würde hinter die demokratischen Errungenschaften des Norddeut- schen Bundes aus dem Jahre 1869 zurück. In dessen Par- lament gab es den Sitzungsausschluss nur für die lau- fende Sitzung. Er stellte auch keine Strafmaßnahme dar, sondern diente allein der Wiederherstellung der Ord- nung. War diese wiederhergestellt, waren die Ausge- schlossenen zurück in den Saal zu bitten und unklare Abstimmungen unter ihrer Beteiligung nachzuholen. Im Reichstag des zweiten Deutschen Kaiserreiches gab es den Sitzungsausschluss lange Zeit überhaupt nicht. Er wurde erst im Jahre 1895 eingeführt – für die laufende Sitzung. Ein Jahr zuvor missachtete ein Abge- ordneter die „Würde“ des Parlamentes. Der Mann wei- gerte sich, aufzustehen, als ein Hochruf auf den Kaiser ausgebracht wurde. Er hatte keine Achtung vor dem Monarchen. Warum sollte er sich also benehmen, als sei es anders? Es wäre würdelos gewesen. Anlage 15 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung – Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung ehebezogener Regelungen im öffentlichen Dienstrecht auf Lebenspartnerschaften – Entwurf eines Gesetzes zur Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaften mit der Ehe im Bundesbeamtengesetz und in weiteren Gesetzen (Tagesordnungspunkt 11) Armin Schuster (Weil am Rhein) (CDU/CSU): Mit dem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetz zur Übertragung ehebezogener Regelungen im öffentlichen Dienstrecht auf Lebenspartnerschaften werden wir das Dienstrecht modernisieren und an die aktuelle Lebens- wirklichkeit anpassen. Wir werden also insbesondere Lebenspartnerschaften im Bundesbesoldungsgesetz in d la n w n im g w B fü w z in g a W u te W B d d n G E v T D v A re d li m s s W is m A ti s s g li U d d g In b d d (C (D ie Regelungen zum Familienzuschlag und zur Aus- ndsbesoldung integrieren. Wir werden Lebenspartner un auch im Beamtenversorgungsgesetz des Bundes so- ie im Soldatenversorgungsgesetz bei der Hinterbliebe- enversorgung einbeziehen. Wir werden Lebenspartner Bundesbeamtengesetz bei der Beihilfe berücksichti- en, und im Gesetz über den Auswärtigen Dienst werden ir die Fürsorge auf den Lebenspartner der entsandten eamtin oder des Beamten ausdehnen. Dies alles soll rückwirkend zum 1. Januar 2009 einge- hrt werden. Auf der Ebene von Rechtsverordnungen erden wir dies in separaten Vorschriften umsetzen, um Beispiel in der Auslandszuschlagsverordnung oder der Bundesbeihilfeverordnung. Die CDU/CSU-Fraktion verwirklicht mit dem vorlie- enden Gesetzentwurf eine sehr weitgehende und ver- ntwortbare Übertragung ehebezogener Regelungen. ir kommen Ihnen da sehr weit entgegen, meine Damen nd Herren der Opposition; aber der von Ihnen beantrag- n vollständigen Gleichstellung stimmen wir nicht zu. ir werden die Ehe auch weiterhin gegenüber anderen eziehungsformen begünstigen, und ich möchte Ihnen ies sowohl moralisch wie auch juristisch begründen. Sehr geehrte Frau Kollegin Lühmann, Sie betonten in er ersten Lesung zum Beispiel die Situation der soge- annten Regenbogenfamilien und forderten die völlige leichstellung dieser Lebenspartnerschaften mit der he. Hierfür ziehen Sie maßgeblich eine Studie der Uni- ersität Bamberg aus dem Jahr 2009 als Beleg für Ihre hesen heran. Projektleiterin dieser Studie war Frau r. Marina Rupp. Frau Dr. Rupp äußert sich zu den di- ergierenden Einschätzungen beim Thema Adoption in us Politik und Zeitgeschichte im Jahr 2009 sehr diffe- nziert, unter anderem zu der Meinung von Experten, ie „den Kindern neben dem ‚Verlust‘ der eigenen Fami- e nicht das Risiko der Diskriminierung zumuten“ öchten, „das beim Aufwachsen in einer gleichge- chlechtlichen Lebenspartnerschaft nicht auszuschließen ei.“ Für uns sollten das Wohl des Kindes an erster und die ünsche der Eltern an zweiter Stelle stehen. Insgesamt t die eher seltene Beziehungsform der Regenbogenfa- ilie viel zu wenig erforscht, als dass wir im Bereich der doption mit einer völligen Gleichstellung experimen- eren sollten. Am 6. Juni 2011 erfolgte eine öffentliche Sachver- tändigenanhörung im Deutschen Bundestag zum Ge- etzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur so- enannten Fremdkindadoption durch gleichgeschlecht- che Lebenspartner. Professor Dr. Klaus Gärditz von der niversität Bonn kritisierte in dieser Anhörung, dass es en Initiatoren der Sachverständigenanhörung nicht um as Wohl des Kindes gehe, das im Adoptionsrecht ei- entlich alleiniger Maßstab sei, sondern im Kern um die teressen von Erwachsenen. Die Adoption ist unserer Auffassung nach Hilfe für ereits geborene Kinder, die aus unterschiedlichen Grün- en Eltern und Familie verloren haben. Sie dient nicht er Heilung einer Kinderlosigkeit von Paaren, insofern 13638 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 117. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Juni 2011 (A) ) )(B) kann auch kein Rechtsanspruch auf diese Elternschaft bestehen. Solange wir nicht sicher ausschließen können, dass Fremdkindadoptionen dem Wohl der betroffenen Kinder zuwiderlaufen, sehe ich die Pflicht des Gesetzge- bers, der Ehe auch weiterhin das grundgesetzlich mani- festierte Exklusivrecht zur Fremdkindadoption zu erhal- ten. Sehr geehrte Damen und Herren der Opposition, die Forderung der Linken, die Ehe insgesamt abzuschaffen, ist grotesk; das werde ich nicht weiter kommentieren. Ich kommentiere aber gerne Ihr gemeinsames Wunsch- bild einer bunten Regenbogengesellschaft in Deutsch- land: Wir wollen zugunsten beliebiger Beziehungsfor- men nicht einfach alles fördern und damit das traditionelle Familienbild als Fundament dieser Gesell- schaft nach und nach entwerten. Die traditionelle Fami- lie ist immer noch die stabilste Form sozialen Zusam- menlebens, und das ist für uns Grund genug, auch künftig vehement für die Privilegierung dieser Bezie- hungsform einzutreten. Währenddessen dürfen Sie sich gerne von Lesben- und Schwulenverbänden als Initiatoren der Lebenspart- nerschaft feiern lassen. Allerdings beschleicht mich der Verdacht, dass auch der eine oder andere in Ihren Reihen unsere moralische wie juristische Position nachvollzie- hen kann. Anders ist für mich nicht zu erklären, dass die rot-grüne Regierung die Gleichstellung nicht einmal in der zweiten Amtsperiode bis 2005 eingeführt hat. Selbst in Nordrhein-Westfalen wird die Umsetzung zum Unmut von homosexuellen Medien nicht schnell genug voran- getrieben. Insofern kann ich Ihre Aufgeregtheit schon verstehen; immerhin sind Sie nur in der Beobachterrolle in Bezug darauf, wie eine christlich-liberale Bundesre- gierung eine maßgeschneiderte Modernisierung bei die- sem Thema bewerkstelligt. Ich möchte Ihnen abschließend auch unsere juristi- sche Bewertung nicht schuldig bleiben: Das Bundesver- fassungsgericht hat im Juli 2009 festgestellt, dass es dem Gesetzgeber freisteht, die Ehe gegenüber anderen Bezie- hungsformen zu begünstigen. Hierfür bedarf es gemäß dem Urteil jenseits des Schutzes der Ehe aus Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz eines hinreichend gewichtigen Sachgrundes, der die Benachteiligung anderer Lebens- formen rechtfertigt. Diese Sachgründe liegen für mich auf der Hand: Erstens. Ehepaarfamilien gewährleisten durch ihre Form des Zusammenlebens immer noch die besten Be- dingungen für das Wohl der Kinder; diese Einschätzung hat der Gesetzgeber richtigerweise bisher nicht revidiert. Zweitens. Die Vorgaben der Natur sind eine Richt- schnur für die Logik unseres Lebens. So gibt es natürli- cherweise bei der Funktion der Weitergabe des Lebens bereits keine Gleichstellung einer heterosexuellen Ehe mit einer homosexuellen Partnerschaft. Dass es Lebens- partnerschaften gibt, wird damit nicht bestritten. Aus ih- nen kann aber nie Elternschaft entstehen. Deshalb werden wir Ehe und Familie nicht relativie- ren, indem wir andere Formen menschlichen Zusam- menlebens in gleicher Weise ordnen. Die gesetzliche A b d h ik ö g B F a D b z g B s te B h d D to E fü m W n u e g is h g s ä u fa z b fa s d h s a ra s b b F b (C (D nerkennung als gleichgeschlechtliche Ehe ist und leibt für uns nicht verfassungsgemäß. Es ist erklärtes Ziel der christlich-liberalen Koalition, en öffentlichen Dienst zukunftsfähig zu gestalten. Die ier eingebrachten Regelungen sind ein wichtiger Mosa- stein, um die Attraktivität der Bundesverwaltung als ffentlicher Arbeitgeber wieder ein Stück voranzubrin- en. Wir gewährleisten mit diesem Gesetzentwurf der undesregierung unseren politischen Auftrag, Ehe und amilie besonders zu schützen, erfüllen aber gleichzeitig uch die Erwartungen von Bürgerinnen und Bürgern, im ienstrecht bestimmte ehebezogene Regelungen auf Le- enspartnerschaften im Einklang mit unserer Verfassung u übertragen. Deshalb stimmen wir für den Antrag der Bundesre- ierung. Norbert Geis (CDU/CSU): Im Gesetzentwurf der undesregierung wird versucht, die vollständige Gleich- tellung der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaf- n mit der Ehe im Recht des öffentlichen Dienstes des undes, soweit es sich um ehebezogene Regelungen andelt, herzustellen. Der Vorschlag der Grünen, über en ebenfalls heute entschieden wird, geht viel weiter. ie Grünen möchten durch einfache Gesetzgebung die tale Gleichstellung der Lebenspartnerschaften mit der he in unserer Rechtsordnung erreichen. Das halte ich r verfassungswidrig. Man kann nicht die Verfassung it einem einfachen Gesetz durch die Hintertür ändern. er die Verfassung ändern oder ergänzen will, kann dies ur mit der dafür notwendigen qualifizierten Mehrheit nd in dem dafür notwendigen Verfahren erreichen. Ein infaches Gesetz genügt nicht. Dies wäre ein Verstoß ge- en Art. 79 GG. Wir haben einen Verfassungsstaat. Unsere Verfassung t die höchste Norm der staatlichen Rechtsordnung. Sie at Vorrang vor allen anderen Normen. Sie hat Geltung egenüber allen Organen des Staates. Sie hat einen be- onderen Bestandsschutz und ist deshalb nur schwer ab- nderbar – Art. 79 GG. Die Verfassung ist die Grundlage nseres Staatswesens. Sie ist unmittelbar geltendes Ver- ssungsrecht. Sie normiert höchste Rechtsgüter. Dazu ählt auch Art. 6 GG, der Schutz von Ehe und Familie. Es handelt sich bei Art. 6 GG nicht um eine unver- indliche Deklaration, sondern um einen Befehl der Ver- ssung an alle Staatsorgane, Ehe und Familie ganz be- onders zu schützen. Die Verfassung hebt die Ehe und ie Familie in besonderer Weise heraus und stellt sie als ochrangiges Rechtsgut neben die Würde des Men- chen, das Recht auf Freiheit und Leben, auf Gleichheit, uf Glaubens- und Gewissensfreiheit und andere hoch- ngige Rechtsgüter. Durch die völlige Egalisierung von Ehe und gleichge- chlechtlicher Lebensgemeinschaft wird die herausgeho- ene Bedeutung von Ehe und Familie verletzt. Die Le- enspartnerschaft soll gewissermaßen als eine weitere orm der Ehe gelten und dieselbe Förderung und densel- en Rechtsschutz haben wie die Ehe auch. Sie soll in un- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 117. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Juni 2011 13639 (A) ) )(B) serer Rechtsordnung völlig gleichrangig neben der Ehe stehen, mit denselben rechtlichen Regelungen. Wenn zwei Institute in der Rechtsordnung völlig gleich behan- delt werden, dann sind sie auch gleich. Das ist das Ziel der Grünen und der gesamten Opposition. Damit aber missachtet die Opposition nicht nur Art. 6 GG, sondern auch Art. 79 GG. Das Verfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 17. Juli 2002 noch anerkannt, dass es sich bei der Ehe um ein Aliud handele, um etwas ganz anderes. Dennoch war dieses Urteil der Beginn der Gleichstellung. Die Ar- gumentation des Gerichtes war blauäugig. Wenn zwei Gegenstände gleich behandelt werden, dann sind sie auch gleich. Ungleiches kann man nicht gleich behan- deln. Da hilft auch die Beteuerung nicht, die Ehe sei et- was ganz anderes. Wer so argumentiert, macht sich un- glaubwürdig. Durch das Ergänzungsgesetz zum Lebenspartner- schaftsgesetz vom Jahre 2005 wurde die rechtliche Gleichstellung mit der Ehe sehr weit vorangetrieben. Die Türe, die das Verfassungsgericht geöffnet hat, hat die seinerzeitige Mehrheit mit großem Selbstbewusstsein durchschritten. Mit dem Urteil vom 7. Juli 2009 hat das Verfassungsgericht diese Richtung bestätigt. Das Gericht leitet aus Art. 3 GG ab, beide Personengruppen, die Ehe- leute und die gleichgeschlechtlichen Partner oder Partne- rinnen, seien deshalb gleich zu behandeln, weil sie beide eine sexuelle Orientierung hätten, wie unterschiedlich diese auch sei. Das Gericht übergeht damit den eigentli- chen Grund, weshalb in der Verfassung Ehe und Familie als Höchstwert normiert sind. Ehe und Familie sind des- halb als ein Höchstwert durch die Verfassung herausge- stellt worden, weil sie die Generationenfolge sichern sol- len. Aus diesem Grund wird sie im Vergleich zu anderen menschlichen Vereinigungen in besonderer Weise privi- legiert. Die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft kann dies naturgemäß nicht leisten. Deshalb kann sie der Ehe auch nicht gleichgestellt werden. Sie kann nicht als eine andere Form der Ehe mit dieser auf gleicher Höhe stehen. Dadurch würde die Verfassung verändert, die in diesem Zusammenhang nur die Ehe und Familie als Höchstwert herausgestellt hat. Wer dies ändern will, muss die Verfassung ändern. Der Versuch, über ein Ge- setz die Verfassung zu ändern, verstößt gegen Art. 79 GG. Er ist verfassungswidrig. Der Antrag der Grünen ist deshalb abzulehnen. Das Bestreben, die Lebenspartnerschaft durch einfa- ches Gesetz der Ehe gleichzustellen, verstößt gegen Art. 6 GG und gegen Art. 79 GG. Zwar wird mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung keinesfalls die voll- ständige Gleichstellung der beiden Institute erreicht. Das Gesetzgebungsvorhaben ist deshalb für sich genommen nicht verfassungswidrig. Es verstärkt aber die Tendenz und ist deshalb verfassungspolitisch sehr bedenklich. Michael Hartmann (Wackernheim) (SPD): Mit der heutigen Debatte und Beschlussfassung über die Gleich- stellung von Lebenspartnerschaften vollziehen wir einen weiteren Schritt hin zu Akzeptanz und Normalität ge- genüber homosexuellen Paaren in Deutschland. Das war ü e k s e fü M B s w fü o im a p W d d – u g p n e s li d G h h W B B n n G w b s u b G te g G lu W b (C (D berfällig und kommt keineswegs zu früh. Der Gesetz- ntwurf ist aber nicht ausreichend, denn durch eine will- ürliche Stichtagsregelung wird weiterhin echte Gleich- tellung verweigert. Im Jahr 2001 haben SPD und Bündnis 90/Die Grünen ndlich überhaupt erst die sogenannte Homo-Ehe einge- hrt. Weil eben nicht die sexuelle Orientierung eines enschen mehr oder weniger wertvoll ist, sondern die ereitschaft, sich in Liebe zu binden und in guten wie in chlechten Tagen füreinander einzustehen, war dies ein ichtiger Baustein bei der Öffnung unserer Gesellschaft r Menschen, die auch heute noch unter Vorurteilen und ft genug auch unter Benachteiligungen zu leiden haben. Nun hat uns das Verfassungsgericht aufgetragen, auch öffentlichen Dienstrecht ehebezogene Regelungen uf die Lebenspartnerschaften zu übertragen. Die Euro- äische Union hat das Ihre unterstützend festgestellt. as leider aus freien Stücken nicht gelang, wird so urch unser höchstes Gericht erzwungen. Schade, dass ies überhaupt notwendig war. Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Koalition nun nicht frei von zum Teil befremdlichen Kommentaren nd geschmacklosen Bemerkungen – schließlich doch eliefert hat. Wir bedauern, dass aber ein falscher Zeit- unkt für die rückwirkende Geltung der Ansprüche defi- iert wurde. Das einschlägige Gesetz gilt seit 2001. Aber rst ab dem Januar 2009 will die Bundesregierung An- prüche anerkennen. Das riecht nach Willkür und wirk- ch nur widerwillig vollzogener Gleichstellung. Soweit haushalterische Gründe geltend gemacht wer- en, so überzeugen diese nicht. Denn es geht erstens um leichstellung und nicht um Rechenschieberei, und es andelt sich zweitens keineswegs um Unsummen, die ier in Rede stehen. Wohl aber wäre das Symbol einer irksamkeit von Anfang an ein wichtiges Signal der ereitschaft zur Anerkennung gleichgeschlechtlicher indungen. Was heute angesichts der aktuellen Mehrheitsverhält- isse nicht gelingt, bleibt ein Auftrag für morgen. Wir ehmen ihn an. Michael Kauch (FDP): Schritt für Schritt zur leichstellung von Lesben und Schwulen; heute setzen ir ein weiteres Projekt der FDP-Fraktion um. Auf Initiative der Liberalen wurden eingetragene Le- enspartner bereits bei Erbschaftsteuer, Grunderwerb- teuer und BAföG mit Ehegatten gleichgestellt. Dabei ist nser Ziel die volle Gleichstellung eingetragener Le- enspartnerschaften mit der Ehe. Nun also folgt die Verabschiedung des Gesetzes zur leichstellung von Lebenspartnern im Beamten-, Solda- n- und Richterrecht sowie im Entwicklungshelfer- esetz. Bereits vor Veröffentlichung der einschlägigen erichtsurteile hatte die FDP in den Koalitionsverhand- ngen dieses Projekt gegenüber der Union durchgesetzt. Jetzt also beschließen wir, was längst überfällig war. ährend gesetzlich Rentenversicherte beim Tod des Le- enspartners seit 2005 eine Hinterbliebenenrente erhal- 13640 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 117. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Juni 2011 (A) ) )(B) ten, ging bisher der Lebenspartner eines Bundesbeamten komplett leer aus. Eine himmelschreiende Ungerechtig- keit – und eine soziale Härte, die der Dienstherr verur- sacht hat, der doch eine besondere Fürsorgepflicht hat. Außerdem erfolgt nun bei Besoldung und Beihilfe eben- falls eine Gleichstellung mit verheirateten Kollegen. Das ist nur recht und billig, denn bei den Pflichten sind die eingetragenen Lebenspartner ja schon längst mit Ehegat- ten gleichgestellt. Wir Liberale meinen: Wer gleiche Pflichten hat, muss auch gleiche Rechte bekommen. Mit diesem Gesetzent- wurf wird ein weiterer Schritt zu diesem Prinzip ge- macht. Doch wir sind bei der Gleichstellung noch nicht am Ende. Bei der Einkommensteuer und beim Adoptions- recht werden eingetragene Lebenspartner noch immer benachteiligt. Auch diese Diskriminierung muss ein Ende haben. Gerade bei der Einkommensteuer erinnern wir den Koalitionspartner an die Bestimmungen des Ko- alitionsvertrages. Dort haben wir vereinbart, dass wir auch im steuerlichen Bereich gleichheitswidrige Be- nachteiligungen eingetragener Lebenspartner abbauen werden. Heute freuen wir uns aber zunächst einmal gemein- sam darüber, dass der Staat seine lesbischen und schwu- len Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fair und gleichbe- rechtigt behandelt. Zeit wurde es! Dr. Stefan Ruppert (FDP): Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden wir heute abschließend die Be- nachteiligung von Lebenspartnerschaften im öffent- lichen Dienstrecht abschaffen. Besonders die FDP hat lange für diese Gleichstellung gekämpft. Wir haben da- mit einen wichtigen Punkt aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Das vorliegende Gesetz steht im Einklang mit der Richtlinie 2000/78/EG der Europäischen Union. Die Richtlinie des Rates stammt vom 27. November 2000. Ihr Ziel ist es, einen Rahmen für die Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf vorzugeben. Sie ist eines der Kernstücke der Gleichstellungspolitik der Europäischen Union. Deutschland hat die Richtlinie durch das „Gesetz zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung“ vom 4. August 2006 umgesetzt. Eine Reihe von Urteilen hat jedoch ge- zeigt, dass bei der Gleichstellung im Arbeitsleben noch Regelungsbedarf besteht. Ich möchte hier zwei Urteile exemplarisch herausgreifen: Der Europäische Gerichtshof stellte 2008 im Fall Maruko eine Ungleichbehandlung von Lebenspartner- schaften gegenüber den Ehen fest. Der Kläger Maruko hatte geklagt, weil die „Versorgungsanstalt der Deut- schen Bühnen“ sich weigerte, ihm eine Hinterbliebenen- rente für seinen verstorbenen Lebenspartner zu zahlen. Der Europäische Gerichtshof stellte abschließend einen Verstoß gegen die erwähnte Richtlinie 2000/78/EG fest. n g U b b k S G m d R in g w re U E re V b fa tr s g d im a ra tr g is b b s z L g B u n e w g B e v le n b s S s k (C (D Auch das Bundesverfassungsgericht zeigte mit sei- em Urteil vom 7. Juli 2009 Handlungsbedarf auf. Aus- angspunkt war eine Verfassungsbeschwerde, die die ngleichbehandlung von Ehen und eingetragenen Le- enspartnerschaften im Bereich der betrieblichen Hinter- liebenenvorsorge für den öffentlichen Dienst, VBL, ritisiert. Das Bundesverfassungsgericht kam zu dem chluss, dass diese Ungleichbehandlung mit Art. 3 des rundgesetzes unvereinbar ist. Dieses Urteil war ein Meilenstein auf dem Weg zu ehr Gleichbehandlung. Bis 2009 hatte die Mehrheit der eutschen Gerichte die Auffassung vertreten, dass das echtsinstitut der Lebenspartnerschaft mit dem Rechts- stitut der Ehe nicht vergleichbar ist. Die Gerichte gin- en davon aus, dass der Gesetzgeber Ehen fördern darf, eil sie typischerweise zur Gründung einer Familie füh- n. Das Bundesverfassungsgericht hat dies in seinem rteil zurückgewiesen. Die abstrakte Vermutung, dass hen typischerweise zur Gründung einer Familie führen, ichte nicht aus, um zahlreichen kinderlosen Ehen eine ergünstigung zukommen zu lassen, die kinderlosen Le- enspartnern vorenthalten blieb. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun eben- lls einen „Gesetzentwurf zur Gleichstellung von einge- agenen Lebenspartnerschaften im Bundesbeamtenge- etz und in weiteren Gesetzen“ vorgelegt. Es wäre besser ewesen, die Grünen hätte schon während ihrer Zeit an er Regierung dafür gesorgt, dass diese Gleichstellung Beamtenrecht vorangetrieben wird. Wir müssen nun usbaden, was sie versäumt haben. Die christlich-libe- le Bundesregierung ist wieder einmal der Reparaturbe- ieb für die Versäumnisse während der rot-grünen Re- ierungszeit. Der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung t inhaltlich sehr weitgehend und wurde auch von Ver- änden explizit gelobt. Eine Gleichstellung erfolgt ins- esondere durch folgende Maßnahmen: Im Bundesbe- oldungsgesetz werden die ehebezogenen Regelungen um Familienzuschlag und zur Auslandsbesoldung auf ebenspartnerschaften ausgedehnt. Im Bundesbeamten- esetz werden Lebenspartner in die Vorschrift über die eihilfe aufgenommen. Im Beamtenversorgungsgesetz nd im Soldatenversorgungsgesetz werden Lebenspart- er in die Regelungen zur Hinterbliebenenversorgung inbezogen. Im Gesetz über den Auswärtigen Dienst erden die Vorschriften über die Fürsorge des Auswärti- en Amtes für die Ehegatten der ins Ausland entsandten eamten auf Lebenspartner ausgedehnt. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf gehen wir nun inen weiteren Schritt hin zu mehr Gleichberechtigung on Lebenspartnerschaften. Es wird bestimmt nicht der tzte Schritt sein. Das ist auch gut so, weil es immer och Bereiche gibt, in denen gleichgeschlechtliche Le- enspartnerschaften rechtlich benachteiligt sind. Von ge- ellschaftlicher Benachteiligung möchte ich an dieser telle ganz absehen. Frank Tempel (DIE LINKE): Der vorliegende Ge- etzentwurf ist eine notwendige Folge der EU-Antidis- riminierungsrichtlinie, des Bundesverfassungsgerichts- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 117. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Juni 2011 13641 (A) ) )(B) urteils vom 9. Juli 2010 und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes. Denn bis heute hatte sich Schwarz-Gelb zu einer Aufhebung der Benachteiligung von Lebenspartnerschaften im Beamten-, Einkommens- und Steuerrecht nicht durchringen können, obwohl dies im eigenen Koalitionsvertrag steht. Für mich ist es un- glaublich, dass diese rechtliche Gleichstellung bis heute noch nicht erfolgt ist. Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein richtiger Schritt, doch hatte man bei der Umsetzung nicht den Eindruck von besonderer Eile oder gar von Herzblut. Es ist richtig, die ehebezogenen Regelungen des Bun- desbesoldungsgesetzes, des Bundesbeamtengesetzes, des Beamtenversorgungsgesetzes und des Soldatenversor- gungsgesetzes auf die Lebenspartnerschaften auszudeh- nen. Es ist aber nicht nachvollziehbar, die Rückwirkung auf den 1. Januar 2009 zu legen. Richtiger ist der Ansatz im Gesetzentwurf der Grünen und im entsprechenden Änderungsantrag der SPD und der Linken. Der 1. August 2001 war der Termin der Einführung des Lebenspartner- schaftsgesetzes. Es spricht also nichts gegen diesen Ter- min. Ich weiß nicht, ob es nur finanzielle Erwägungen sind, die es der Koalition unmöglich machen, diesen Termin zu setzen. Rechtlich wird sich der 1. Januar 2009 als Stich- tag nicht halten lassen, und das wissen Sie. In einem Ant- wortschreiben der Justizministerin an den Lesben- und Schwulenverband Deutschlands vom 23. Juni 2011 hat die Ministerin unumwunden zugegeben, dass der 3. De- zember 2003 nach EU-Recht der Stichtag zur Gleichstel- lung von homosexuellen Partnerschaften ist. Es bestehe aber „keine Aussicht“, so die Ministerin, „hierüber im … Gesetzgebungsverfahren mit dem Koalitionspartner eine Einigung erzielen zu können“. Sie begeben sich sehenden Auges in eine juristische Niederlage, und das, obwohl die Bundesländer Berlin und Sachsen-Anhalt, als sie ihre Landesbeamtinnen und -beamten gleichstellten, die Rückwirkung auf 2003 legten. Wenn wir uns anschauen, wie Sie beispielsweise die Fristvorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Ände- rung des Wahlrechts unterlaufen und damit eine mögli- che Verfassungskrise in Kauf nehmen, wundert uns Ihr Verhalten bei diesem Thema – Ihrer Meinung nach si- cherlich ein Randthema – nicht. Die Linke kann deshalb dem Entwurf in der vorlie- genden Form nicht zustimmen und wird sich enthalten. Vermutlich ist die inkonsequente Behandlung des Problems auf ein nach wie vor konservatives Familien- bild zurückzuführen. Familie ist für viele insbesondere in der CDU/CSU der eigentliche Ort der Kindererzie- hung. Alle anderen Formen werden geduldet, sollen aber nicht unterstützt werden. Die Rechtsprechung des Bun- desverfassungsgerichts hat dem einen Strich durch die Rechnung gemacht. Und das ist gut so! Die Linke will die rechtliche Gleichstellung und ge- sellschaftliche Akzeptanz der vielfältig vorhandenen Le- bensweisen. Dazu gehört vor allem die vollständige Überwindung der Ungleichbehandlung von heterosexu- e b b g d v A b G B n n v E s z li g D b e A tr P m g d b o E d n b d e k E w s c E u d la ih k G d D d s e li d (C (D llen Ehegatten und homosexuellen eingetragenen Le- enspartnerinnen und -partnern. Bisher sind Ehe und Le- enspartnerschaft in den Pflichten, beispielsweise den egenseitigen Unterhaltspflichten, völlig gleichgestellt; ie eingetragenen Lebenspartnerschaften werden aber in ielen Bereichen des Rechts, etwa im Steuerrecht, im doptionsrecht und bei der Sozialversicherung, weiter enachteiligt. Die Linke setzt sich deshalb für die völlige leichstellung von Ehe und Lebenspartnerschaft in allen ereichen des Rechts ein. Die Gleichberechtigung der Lebensweisen ist mit ei- er bloßen Gleichbehandlung von Ehe und Lebenspart- erschaft nicht erreicht. Denn es existiert eine Vielzahl on Lebensweisen und Familienformen, für die eine heschließung oder eine eingetragene Lebenspartner- chaft nicht infrage kommt: Einelternfamilien, Singles, usammenlebende Freunde, Verwandte, Patchworkfami- en, Wahlverwandtschaften oder auch Paare, die sich egen Ehe und Lebenspartnerschaft entschieden haben. eshalb kann die Gleichbehandlung von Ehe und Le- enspartnerschaft nur ein erster Schritt auf dem Weg zu iner umfassenden Lebensweisenpolitik sein, in der die nerkennung aller Lebensweisen zum Wohle der Be- offenen, aber insbesondere der Kinder ein leitendes rinzip ist. Die Fraktion Die Linke will zum Beispiel das nicht ehr zeitgemäße, aus dem Jahre 1957 stammende Ehe- attensplitting überwinden. Heute kann man nicht mehr avon ausgehen, dass nahezu alle Ehepaare Kinder ha- en. Das Ehegattensplitting begünstigt aber Ehepaare hne Rücksicht darauf, ob sie Kinder haben oder nicht. s dient also nicht der Entlastung von Familien mit Kin- ern. In nichtehelichen Lebensgemeinschaften und alter- ativen Familienformen wird die Verantwortung für Le- enspartner und Kinder genauso übernommen. An ieser Realität geht das Ehegattensplitting vorbei. Die Fraktion Die Linke fordert ein sozial gerechtes, infaches und transparentes Steuersystem. Das bedeutet onkret: Jede Frau und jeder Mann ist mit dem eigenen inkommen unabhängig von der jeweiligen Lebens- eise – verheiratet, alleinstehend, geschieden – zu be- teuern. Steuerliche Mehreinnahmen, die aus der Strei- hung des Ehegattensplittings resultieren, sind für die rhöhung des Kindergeldes zu verwenden. Ehepaare mit nterem oder/und mittlerem Einkommen werden durch en Wegfall des Ehegattensplittings nicht zusätzlich be- stet, wenn gleichzeitig der Einkommensteuertarif zu ren Gunsten geändert wird. Sehr geehrte Damen und Herren von der Regierungs- oalition, diskriminieren Sie nicht weiter nichteheliche emeinschaften, sondern stellen Sie sich den Realitäten es 21. Jahrhunderts! Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): ass die Koalitionsmehrheit heute den Gesetzentwurf er Bundesregierung unverändert annimmt und den Ge- etzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen ablehnt, kommt iner rechtsstaatlichen Bankrotterklärung gleich. Für die berale Rechtspolitik ist es ein Offenbarungseid, dass ie Bundesjustizministerin bereits vor Verabschiedung 13642 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 117. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Juni 2011 (A) ) )(B) des Gesetzes dazu ermunterte, gerichtlich dagegen vor- zugehen. Dem Gesetzentwurf zufolge sollen die verpartnerten Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter, Sol- datinnen und Soldaten und andere Versorgungsempfänger des Bundes erst ab dem 1. Januar 2009 im Besoldungs- und Versorgungsrecht mit Ehegatten gleichgestellt werden. Das widerspricht dem bindenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 10. Mai 2011 in der Rechtssache Römer. Der EuGH hat entschieden, dass die Betroffenen ab dem Ablauf der Umsetzungsfrist der arbeitsrechtlichen Antidis- kriminierungsrichtlinie am 3. Dezember 2003 Anspruch auf dasselbe Arbeitsentgelt wie ihre verheirateten Kolle- gen haben, und zwar unabhängig davon, ob der deutsche Gesetzgeber die Gesetze entsprechend ändert oder nicht. Hierauf hat der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland die Bundesjustizministerin mit einem Schreiben vom 10. Mai 2011 hingewiesen. Die Bundes- justizministerin hat in ihrem Antwortschreiben vom 23. Juni 2011 die Rechtsauffassung des LSVD bestätigt. Wörtlich schreibt sie: Der Europäische Gerichtshof hat am 10. Mai 2011 entschieden, dass Betroffene das durch die Richtli- nie 2000/78/EG gewährleistete Recht auf Gleichbe- handlung ab dem Ablauf der Umsetzungsfrist, also ab dem 3. Dezember 2003, unmittelbar aus der Richtlinie geltend machen können. Dabei müssen sie nach der ausdrücklichen Feststellung des Ge- richts gerade nicht abwarten, dass der nationale Ge- setzgeber die maßgeblichen Vorschriften mit dem Unionsrecht in Einklang bringt. Dieser Gesetzentwurf ist also so eindeutig europa- rechtswidrig, dass selbst Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger die Betroffenen damit trösten möchte, sie könnten doch vor Gericht ziehen. Das ist schlichtweg zynisch. Wie können die Bundesjus- tizministerin und die FDP angesichts solch hochnotpein- licher Gesetzgebung noch davon sprechen, für Gleichbe- rechtigung und Bürgerrechte stehen zu wollen? Das Dilemma ist schnell erkannt, denn in ihrem Schreiben an den LSVD erklärt die Bundesjustizministe- rin auch, sie sehe keine Aussicht, über das erkannte Pro- blem im bereits seit längerer Zeit laufenden Gesetz- gebungsverfahren mit dem Koalitionspartner eine Einigung erzielen zu können. Die Koalition bricht also ganz bewusst das Recht und ist in einem wesentlichen menschenrechtlichen Aspekt tief gespalten. Die Union will den Lesben und Schwulen ihre Rechte vorenthalten, weil sie für sie offenbar keine vollwertigen Staatsbürge- rinnen und Staatsbürger sind. Die FDP hingegen betreibt nur verbale Imagepflege, will aber für die Rechte von Lesben und Schwulen keinen Koalitionskrach riskieren. Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare im Be- amtenrecht wie in anderen Rechtsgebieten ist verfassungs- und europarechtswidrig. Bündnis 90/Die Grünen wieder- holen dies seit dem Inkrafttreten des Lebenspartnerschafts- gesetzes 2001, und das wurde mehrmals gerichtlich festge- stellt. Dennoch musste sich die Bundesrepublik nicht nur vor den nationalen Gerichten, sondern auch auf der euro- p L ro fa fo z F v b s g w d ri R w g u m v b z d ri m s S A z li z M n re s s o li v S h g a v (C (D äischen Ebene – vor dem Europäischen Gerichtshof in uxemburg mit der Maruko-Entscheidung und vor der Eu- päischen Kommission in einem Vertragsverletzungsver- hren – mehrmals blamieren, bis sie sich zu einem Re- rmschritt im Dienstrecht entschieden hat. Dass nun endlich und viel zu spät ein Gesetzentwurf ur Gleichstellung im Dienstrecht bei der Pension, beim amilienzuschlag und bei der Beihilfe im Krankheitsfall erabschiedet wird, ist positiv. Allerdings sollen die Le- enspartnerinnen und Lebenspartner nach dem Willen der chwarz-gelben Koalition erst ab dem 1. Januar 2009 leichgestellt sein. Das ist ein völlig willkürlich ausge- ähltes Datum, das erneut den Diskriminierungsverboten es Grundgesetzes und der EU-Antidiskriminierungs- chtlinie nicht Rechnung trägt und im Widerspruch zur echtsprechung des Bundesverfassungsgerichts steht. Es erden also weitere Bedienstete des Bundes gegen das ei- ene Land klagen müssen, um ihre Rechte zu bekommen, nd die Bundesjustizministerin weiß dies bereits und er- utigt sie dazu. Die FDP-Fraktion und ihr stellvertretender Fraktions- orsitzender Kauch kündigen „Wochen der schwul-les- ischen Gleichstellung“ an, um vermeintliche Wohltaten u feiern. Die Wahrheit ist: Die schwarz-gelbe Koalition iskriminiert, wo sie nur kann. Und die eigene Ministe- n darf die Suppe dann auslöffeln und wird bloßgestellt. So demontiert man die eigenen Leute, so demontiert an den eigenen Anspruch als Bürgerrechtspartei, und o demontiert man die Gleichheitsrechte von Lesben und chwulen. nlage 16 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines … Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 3 Ab- satz 3 Satz 1) (Tagesordnungspunkt 12) Dr. Jan-Marco Luczak (CDU/CSU): Die uns heute ur Änderung des Art. 3 Abs. 3 unserer Verfassung vor- egenden Anträge der Opposition stellen für mich in weierlei Hinsicht etwas Besonderes dar: Zum einen durfte ich zu den Anträgen, mit denen das erkmal der sexuellen Identität ins Grundgesetz aufge- ommen werden soll, meine erste Rede, meine Jungfern- de in diesem Hohen Haus halten. Das bleibt einem chon in Erinnerung. Zum anderen sind diese Anträge für mich etwas Be- onderes – und das ist noch wichtiger –, weil ich Abge- rdneter des Wahlkreises Tempelhof-Schöneberg in Ber- n bin. Der eine oder andere wird sich in Berlin ielleicht etwas auskennen und wissen, dass der Stadtteil chöneberg dafür bekannt ist, dass er neben Köln die öchste Konzentration von Schwulen und Lesben in anz Deutschland hat. Mein Bundestagswahlkreis ist lso ein wirklich bunter und vielfältiger Wahlkreis, der or allem für eines steht: für Toleranz. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 117. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Juni 2011 13643 (A) ) )(B) Die Menschen in Tempelhof-Schöneberg und – wenn ich das am Rande sagen darf – auch die Parteien gehen ganz unbefangen mit Schwulen und Lesben um. Sie sind mittlerweile selbstverständlicher Bestandteil unserer Ge- sellschaft. Und ich finde das auch gut und richtig so. Aber wahr ist auch, dass es immer noch Diskriminie- rungen von Schwulen und gewalttätige Übergriffe gegen sie gibt. Leider ist auf vielen Schulhöfen das Schimpf- wort „schwule Sau“ immer noch absolut gebräuchlich. Und noch immer hat sich kein Spitzenfußballer offen zu seiner Homosexualität bekannt. Diese Probleme, denen Schwule und Lesben teilweise in der gesellschaftlichen Realität ausgesetzt sind, nehme ich sehr ernst. Deswegen sage ich an dieser Stelle für meine Fraktion und auch ganz persönlich klar und unmissverständlich: Deutschland ist ein modernes und weltoffenes Land. Die Diskriminierung von Anderslebenden oder Anderslie- benden ist nicht akzeptabel. Die Ziele und Anliegen, die mit den vorgelegten Gesetzesanträgen verfolgt werden, teile ich daher uneingeschränkt. Die entscheidende Frage ist nun: Erreichen wir dieses gemeinsame Ziel mit der von Ihnen vorgeschlagenen Verfassungsänderung? Wird die tatsächliche Lebens- situation von Schwulen danach wirklich anders sein? Können wir Diskriminierungen damit wirksam begeg- nen? Ich bin der festen Überzeugung, dass es uns nicht weiterhelfen wird, das Merkmal der sexuellen Identität ausdrücklich im Grundgesetz zu verankern. Deswegen werden wir Ihre Anträge auch ablehnen. Denn – auch das gehört zu einer ehrlichen Bestands- aufnahme – unsere Verfassung bietet bereits einen um- fassenden Schutz. Das Grundgesetz selbst gewährleistet die sexuelle Selbstbestimmung, und das nicht nur durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Es ist vor allen Dingen der allgemeine Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes, der vor Diskriminierung schützt. Auch in der Rechtsprechung des Bundesverfassungs- gerichts ist der Schutz vor Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Identität in den letzten Jahren konsequent ausgebaut worden. Sie alle kennen die Urteile, mit denen insbesondere die Gleichstellung von eingetragenen Le- benspartnerschaften und der Ehe forciert wurde. Ohne in die juristischen Details zu gehen, können wir unter dem Strich festhalten, dass das Bundesverfassungsgericht den Schutzinhalt von Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz bereits jetzt genau so bestimmt, als ob das Merkmal der sexuellen Identität in Art. 3 Abs. 3 Grundgesetz ausdrücklich ge- nannt wäre. Insofern ist das, was Sie hier mit Ihren Anträgen er- reichen wollen, nämlich dass der einfachrechtliche Ge- setzgeber durch das Grundgesetz eine klare und verbind- liche Vorgabe erhält, bereits immanenter Bestandteil der Verfassung. Was schlussfolgern wir daraus? Ich für meinen Teil glaube, dass Sie mit Ihren Anträgen nichts weiter als Symbolpolitik betreiben. Sie wissen sehr genau, dass mit e n w ü ih s S d in s d G s te ju g L ru s s fe w M ra u E m w h u M u S D b ru s g g V w w 1 G li g a d M d v G (C (D iner solchen Verfassungsänderung unmittelbar gar ichts bewirkt würde. Das hat im Übrigen auch die Anhörung gezeigt, die ir im Rechtsausschuss durchgeführt haben. Die ganz berwiegende Auffassung der Sachverständigen war in rem Meinungsbild klar: Es gibt bereits einen umfas- enden verfassungsrechtlichen Schutz. Kein einziger achverständiger hat ausgeführt, dass in den Bundeslän- ern, in denen das Merkmal der sexuellen Orientierung der Verfassung verankert ist, die rechtliche oder tat- ächliche Situation von Homosexuellen besser ist. Wenn as aber der Befund ist, wieso sollten wir dann das rundgesetz ändern? Was wir brauchen, sind nicht theoretische Debatten, ondern praktische Ansätze. Gewalt beginnt mit Vorur- ilen im Kopf; an die müssen wir heran und gerade bei ngen Menschen und oftmals auch Menschen mit Mi- rationshintergrund für Toleranz und Akzeptanz anderer ebensweisen werben. Deswegen brauchen wir Aufklä- ngsarbeit in den Schulen. Und wir müssen diejenigen tärken, die Zivilcourage zeigen, wenn sie sich für Men- chen erheben, die wegen ihrer sexuellen Identität ange- indet werden. Deswegen sind zum Beispiel auch Veranstaltungen ie das lesbisch-schwule Stadtfest in Schöneberg, das otzstraßenfest, so wichtig. Es spricht für sich, dass da- n mehrere Hunderttausend Menschen teilgenommen nd es damit zum größten homosexuellen Straßenfest in uropa gemacht haben. Auch der Christopher Street Day letztes Wochenende it seinem Motto „Fairplay für Vielfalt“ – an dem ich ie auch beim Motzstraßenfest selber teilgenommen abe – war ein eindrucksvolles Signal für Gleichstellung nd gegen Diskriminierung. Über eine halbe Million enschen haben friedlich gemeinsam gefeiert, getanzt nd diskutiert, und das waren bei weitem nicht nur chwule. Solche Veranstaltungen, die öffentlich auf bestehende efizite hinwiesen und für Toleranz und Akzeptanz wer- en, bewirken weit mehr, als es eine Verfassungsände- ng jemals könnte. Lassen Sie mich abschließend festhalten: Durch un- ere Verfassung wird bereits ein umfangreicher Schutz egen Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität ewährleistet. Es gibt eine Fülle von einfachrechtlichen orschriften, mit denen solchen Diskriminierungen irksam begegnet wird. Auch durch das Unionsrecht erden Ungleichbehandlungen verbindlich verboten. Wir haben unsere Verfassung seit ihrem Inkrafttreten 949 fast 60-mal geändert – manches Mal mit guten ründen, aber nach meiner Auffassung insgesamt deut- ch zu oft. Unser Grundgesetz ist immer noch eine sehr ute, eine bewährte Verfassung. Die Union will, dass das uch so bleibt. Wir wollen deshalb keine Verunklarung es Verfassungstextes durch neue Inhalte, durch die kein ehr an Schutz geboten wird und die daher nicht erfor- erlich sind. Deswegen spricht sich die Union gegen die orliegenden Gesetzesentwürfe zur Änderung des rundgesetzes aus. 13644 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 117. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Juni 2011 (A) ) )(B) Norbert Geis (CDU/CSU): Die Gesetzentwürfe wol- len in Art. 3 Abs. 3 Grundgesetz nach den Wörtern „we- gen seines Geschlechtes“ die Wörter „seiner sexuellen Identität“ einfügen. Durch die Verankerung in der Ver- fassung soll der Schutz vor Diskriminierung und Un- gleichbehandlung verstärkt werden. Dieser Versuch ei- ner Verfassungsänderung muss nach meiner Auffassung scheitern, weil die Voraussetzungen für eine Verfas- sungsänderung fehlen. Es besteht kein Regelungsbedarf. Die Bestimmtheit des Begriffes „sexuelle Identität“ ist nicht gegeben. Durch eine solche Verfassungsänderung würde Art. 6 GG, der Schutz von Ehe und Familie, zu- rückgedrängt. Erstens: kein Regelungsbedarf. Die Verfassung ist kein Instrument, um persönliche Befindlichkeiten einer bestimmten Gruppe zu berücksichtigen. Sie ist kein Bil- derbuch. Sie ist kein Sammelsurium von Wunschvorstel- lungen. Die Verfassung ist die Grundlage unseres gesell- schaftlichen und wirtschaftlichen Zusammenlebens. Sie muss einen festen Rahmen geben, auf den Verlass ist, der nicht ständig geändert werden kann. Es dürfen auch nicht zu viele spezielle Regelungen in die Verfassung ge- packt werden, weil sonst eine zu starke Beschränkung des Gesetzgebers, der ausführenden Gewalt und der Jus- tiz gegeben ist. Die Verfassung bleibt nur dann Grundlage unseres ge- sellschaftlichen und staatlichen Zusammenlebens, wenn sie von einem großen Konsens getragen wird. Deshalb muss bei jeder Verfassungsänderung die Frage gestellt werden, ob dadurch nicht die Integrationsfunktion der Verfassung, der Zusammenhalt der Gesellschaft, gestört wird und ob dadurch nicht eine erhöhte Distanz weiter Bevölkerungsteile zu der Verfassung geschaffen wird. Diese Fragen sind an den vorliegenden Entwurf zu rich- ten. In der Bevölkerung besteht zweifellos eine große Achtung vor der Privatsphäre und insbesondere vor dem Intimbereich eines jeden Einzelnen. Deshalb reagiert die Öffentlichkeit auch empfindlich auf Diskriminierungen. Eine eigene Absicherung der Rechte der Homosexuellen in der Verfassung ist daher nicht erforderlich. Der Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Art. 2 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 und im Gleichheitssatz des Art. 3 Grundgesetz reicht aus. Dies betont ja auch das Verfassungsgericht in seinem Urteil vom 7. Juli 2009. Durch einfachrechtliche Regelungen ist es mög- lich, das verständliche Bedürfnis der Homosexuellenbe- wegung nach Sicherheit und Gleichheit zu erfüllen. Dies ist ja auch schon weithin geschehen. Eine eigene Eintra- gung in die Verfassung ist nicht erforderlich. Dies bestätigen ja auch die fast gleichlautenden Be- gründungen der drei Gesetzentwürfe. Dort wird ausge- führt, dass die gesellschaftliche Toleranz gegenüber Les- ben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern, transsexuel- len und intersexuellen Menschen in den letzten Jahr- zehnten deutlich zugenommen hat. Toleranz heißt aber nicht Akzeptanz. In der Gesellschaft wird immer eine gewisse Distanz zu dieser Gruppe bestehen bleiben, gleichgültig, was in der Verfassung steht. Solche Aktio- n D a s k ti d s Id m O s E g s z O v B d le S te d O n d le E m d d d k s z la fa d F w s li li B s w g n H o h tr F (C (D en wie diese Gesetzesvorschläge vergrößern eher die istanz, als dass sie sie verringern. Es kann im Übrigen durchaus sein, dass viele die Ver- nkerung in der Verfassung nicht nur als überflüssig, ondern auch als aufdringlich empfinden. Der Bogen ann auch überspannt werden. Das wäre kontraproduk- v. Zweitens: mangelhafte Bestimmtheit. Zu dem fehlen- en Regelungsbedarf kommt die mangelhafte tatbe- tandliche Bestimmtheit der Formulierung „sexuelle entität“. Was heißt sexuelle Identität? Mit dieser For- ulierung wird der Unterschied zwischen sexueller rientierung und sexueller Identität vermischt. Die ge- chlechtliche Identität ist durch die Natur vorgegeben. s gibt die geschlechtliche Identität des Mannes und die eschlechtliche Identität der Frau. Eine dritte ge- chlechtliche Identität gibt es nicht. Das, was die Geset- esentwürfe unter Identität meinen, ist als sexuelle rientierung zu verstehen. Auch das Verfassungsgericht erwendet in seinem Urteil vom 7. Juli 2009 nicht den egriff der sexuellen Identität, sondern ausschließlich en der sexuellen Orientierung. Der Schutz der sexuel- n Identität ist schon in Art. 3 Abs. 3 gewährleistet. Der chutz der sexuellen Orientierung dagegen ist schlech- rdings in der Verfassung nicht regelbar. Dann würde arunter ja auch die Pädophilie als eine Art sexueller rientierung fallen. Dies aber wollen alle drei Entwürfe icht. Sie wollen nicht alle sexuellen Orientierungen urch die Verfassung geschützt wissen. Dies käme auch icht einer Trivialisierung unserer Verfassung gleich. ine klare, unmissverständliche Formulierung ist nicht öglich. Drittens: Verletzung von Art. 6 GG. Auch deshalb ist ie geplante Verfassungsänderung abzulehnen, weil da- urch der Schutz von Ehe und Familie und deren beson- ere Förderung durch den Staat ins Hintertreffen geraten önnten. Die schon jetzt gegebenen Abgrenzungs- chwierigkeiten zwischen dem Gebot, Ehe und Familie u fördern, und dem Diskriminierungsverbot würden zu- sten von Ehe und Familie verstärkt. Das Urteil des Ver- ssungsgerichtes vom 7. Juli 2009 hat dazu beigetragen, ass die besondere Verpflichtung des Staates, Ehe und amilie zu fördern, mehr und mehr nivelliert wird. Eine eitere Egalisierung ist nicht hinnehmbar. Die Wertent- cheidung der Verfassung zugunsten von Ehe und Fami- e darf nicht konterkariert werden. Aus diesen drei Gründen – der mangelnden Erforder- chkeit, der fehlenden präzisen Formulierung und der eschädigung der Wertentscheidung der Verfassung hin- ichtlich von Ehe und Familie – sind diese Gesetzent- ürfe abzulehnen. Sonja Steffen (SPD): Nach Art. 3 Abs. 3 des Grund- esetzes darf niemand wegen seines Geschlechtes, sei- er Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner eimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen der politischen Anschauungen oder wegen seiner Be- inderung benachteiligt oder bevorzugt werden. Die An- äge der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Linke und der raktion der Grünen, über die wir heute reden, zielen da- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 117. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Juni 2011 13645 (A) ) )(B) rauf ab, Art. 3 Abs. 3 des Grundgesetzes zu bereichern um den Zusatz der sexuellen Identität. Wir wollen, dass die sexuelle Identität zukünftig grundgesetzlich ge- schützt wird. Überall auf der Welt gibt es Menschen, die sich einem anderen Geschlecht zugehörig fühlen als dem, das sie mit ihrer Geburt erhalten haben. Und überall auf der Welt gibt es Menschen, die mit Geschlechtsmerkmalen geboren werden, die nicht eindeutig weiblich oder männlich zuzuordnen sind. Es gibt überall Menschen, die Menschen gleichen Geschlechts lieben und begeh- ren. Der Europarat veröffentlichte vor kurzem den wichti- gen Bericht „Discrimination on grounds of sexual orien- tation and gender identity in Europe“. Er liefert eine um- fassende Übersicht zu tatsächlichen und rechtlichen Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Identität in Europa. Zudem enthält der Bericht konkrete Empfehlun- gen an alle Mitgliedstaaten zur Beendigung der Diskri- minierungen und zur Steigerung der Akzeptanz unter- schiedlicher sexueller Orientierungen. Er macht deutlich, dass das Recht auf sexuelle Identität ein Men- schenrecht ist. Denn weltweit sind Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung permanent Menschen- rechtsverletzungen ausgesetzt, die in vielen Formen auf- treten: der Aberkennung des Rechts auf Leben, der Fol- ter, der Diskriminierung beim Zugang zu sozialen und kulturellen Rechten wie Gesundheit, Unterkunft, Bildung und Arbeit, der Nichtanerkennung persönlicher Bindun- gen und Familienverhältnisse, der Unterdrückung ver- schiedener Geschlechteridentitäten und dem gesellschaft- lichen Zwang, still und unerkannt zu bleiben. Sexuelle Identität darf in unserem Staat nicht länger ein Grund für Diskriminierung sein. Auch Ingrid Sehrbrock, die stellvertretende DGB-Vorsitzende, hat sich anlässlich des Christopher Street Day dafür eingesetzt, den Art. 3 des Grundgesetzes entsprechend zu ändern. Sie wies da- rauf hin, dass homosexuelle und transsexuelle Arbeit- nehmerinnen und Arbeitnehmer Diskriminierung am Ar- beitsplatz erfahren – sei es in Form von Mobbing, Versetzung oder gar Kündigung. Noch immer ver- schweigen deshalb viele Menschen ihre sexuelle Identi- tät im Beruf. Ein weiteres Beispiel: Immer noch ist es in Deutsch- land nicht möglich, dass gleichgeschlechtliche Paare gemeinsam ein Kind adoptieren. Wir hatten hier im Deutschen Bundestag erst vor kurzem eine Expertenan- hörung, die – zumindest aus unserer Sicht – gezeigt hat, dass es keine vernünftigen Gründe gibt, gleichge- schlechtlichen Paaren dieses Recht zu verweigern. Wichtiger Grund für die unterschiedliche Behandlung von Eheleuten und Lebenspartnern scheint für konserva- tive Verfassungsrechtler immer noch die unterschied- liche Wertung im Grundgesetz zu sein. Ich halte die These, das Grundgesetz sei nicht die richtige Stelle für einen besonderen Schutz der sexuellen Identität, für falsch. Richtig ist natürlich, dass wir tun- lichst vermeiden sollten, das Grundgesetz mit Normen zu überfrachten, die auch durch eine einfachgesetzliche Regelung ausreichende Bedeutung erlangen. v F In g s ti d M d G M d G B R fi d s z d V ti re b P s d O S Id ru c d Z g to d A s ti S tr b s c C s d v k 2 ti h (C (D Aber: Das Grundgesetz erlaubt und ermöglicht, ja, erlangt sogar von uns als Gesetzgeber eine behutsame ortentwicklung und Fortschreibung der Grundrechte. sbesondere dann, wenn die Menschenwürde und die leiche Freiheit der Bürgerinnen und Bürger ganz grund- ätzlich in Gefahr ist, ist die Verfassung genau die rich- ge Ebene. Der Verfassungsgesetzgeber hat genau an er Stelle des Art. 3 Abs. 3 Satz 1 des Grundgesetzes die öglichkeit, grundlegende Zeichen zugunsten der Min- erheiten zu setzen, also zugunsten derjenigen, die zur eltendmachung ihrer Rechte nicht die erforderlichen ehrheiten erreichen können. Was das abgegriffene Argument betrifft, dass man mit er Aufnahme der sexuellen Identität in den Art. 3 des rundgesetzes der Pädophilie Tür und Tor öffnet: Der egriff der „sexuellen Identität“ ist ein unbestimmter echtsbegriff, der bereits heute juristische Verwendung ndet. Hinsichtlich der Auslegung dieses Rechtsbegriffs ürfen wir dem Verfassungsgericht und der rechtswis- enschaftlichen Dogmatik vertrauen. Es ist im Übrigen u erwarten, dass eine eher enge, konservative Deutung es Grundrechts erfolgen wird. Deutschland wäre keineswegs das erste Land, das ein erbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Iden- tät in seine Verfassung schriebe. Die EU-Grund- chtecharta enthält in Art. 21 ein Diskriminierungsver- ot aufgrund von sexueller Ausrichtung. In Kanada, ortugal, Schweden, in der Schweiz und in Brasilien chützen die Verfassungen Bürgerinnen und Bürger aus- rücklich vor Diskriminierung aufgrund ihrer sexuellen rientierung. Bereits fünf Bundesländer, zuletzt das aarland im April 2011, haben den Schutz der sexuellen entität in ihre Landesverfassungen aufgenommen. Deshalb appelliere ich an dieser Stelle an die Regie- ngskoalition: Schließen Sie sich dem Antrag an, berei- hern wir gemeinsam das Grundgesetz um den Schutz er sexuellen Identität! Wir würden damit ein wichtiges eichen gegen die Diskriminierung der betroffenen Bür- erinnen und Bürger und für eine moderne, offene und lerante Gesellschaft setzen. Marco Buschmann (FDP): Wir debattieren heute arüber, ob es geboten ist, die sexuelle Identität in Art. 3 bs. 3 des Grundgesetzes aufzunehmen. Die Debatte wird in diesen Tagen besonders aufmerk- am verfolgt. In den Monaten Juni und Juli finden tradi- onell die Christopher Street Days statt. Was in den iebzigerjahren in den USA als kleine Protestdemons- ation gegen die Diskriminierung von Homosexuellen egonnen hat, ist mittlerweile in der Mitte der Gesell- chaft angekommen. Zum Berliner CSD am letzten Wo- henende kamen mehr als 700 000 Menschen. Beim SD in Köln waren in den letzten Jahren jeweils zwi- chen 650 000 und 1 Million Besucher. Im Vergleich azu protestierten in Köln nach der Reaktorkatastrophe on Fukushima circa 10 000 Menschen gegen die Atom- raft. Und selbst in Stuttgart zählte der CSD 2010 über 00 000 Besucher. Damit ließ er die größte Demonstra- on gegen Stuttgart 21 mit 50 000 Demonstranten klar inter sich. 13646 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 117. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Juni 2011 (A) ) )(B) Diese Zahlen zeigen eines sehr deutlich: Die kleinen Protestveranstaltungen sind heute große Volksfeste. Hier feiern Jung, Alt, Homo, Hetero und ihre Familien mitei- nander. Das ist die Wirklichkeit in unserem Land. Aber sie kommt nicht von ungefähr. Diese Offenheit baut auf vielen Maßnahmen in der Rechts- und Gesellschaftspoli- tik unseres Landes auf. Die FDP-Bundestagsfraktion hat für die Gleichstel- lung von Schwulen und Lesben schon viel erreicht: Wir haben 1973, zusammen mit der SPD, den An- wendungsbereich des berüchtigten § 175 StGB mini- miert und diesen dann 1994 mit der Union vollständig abgeschafft. Wir haben die volle Gleichstellung bei der Erb- schafts- und Grunderwerbsteuer sowie beim BAföG er- reicht. Wir werden heute die Initiative der Koalition verab- schieden, um die ehe- und familienrechtlichen Regelun- gen im Beamtenrecht auf die gleichgeschlechtlichen Le- benspartnerschaften zu übertragen. Wir werden die Magnus-Hirschfeld-Stiftung einrich- ten, die durch interdisziplinäre Forschung und Bildung der Diskriminierung Homosexueller entgegenwirken soll. Und wir werden, wie im Koalitionsvertrag mit der Union vereinbart, die Diskriminierung im Steuerrecht für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften abbauen. All diese Initiativen der FDP-Fraktion sind Beiträge dazu, dass Schwule und Lesben in unserem Land in ei- nem toleranten und offenen Klima leben können. Welt- weit gibt es wenige Länder, die eine solche Offenheit und Selbstverständlichkeit im Umgang mit der Vielfalt sexueller Identitäten an den Tag legen. Für all diese Dinge haben wir uns vehement und aus Überzeugung eingesetzt, weil sie den Schwulen und Lesben in Deutschland etwas gebracht und konkrete Diskriminie- rungen abgebaut haben. Zu diesem Klima haben viele kleine Schritte beigetra- gen, ohne dass es dafür je einer Grundgesetzänderung bedurfte. Bei aller Sympathie für das Anliegen müssen wir uns alle die Frage stellen, was die beantragte Grund- gesetzänderung denn konkret bringen soll? Wir müssen uns fragen, ob es überhaupt eine Schutzlücke gibt, die durch eine Grundgesetzänderung geschlossen werden muss. Genau eine solche Schutzlücke gibt es aber nicht. Denn in Deutschland fehlt es nicht am verfassungsrecht- lichen Schutz der sexuellen Identität. Sie alle kennen die entsprechende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juli 2009. Es leitet aus Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz einen grundrechtlichen Schutz der sexuellen Identität ab, und zwar auf demsel- ben Schutzniveau wie bei Art. 3 Abs. 3. Diesen Befund hat auch die Mehrheit der Sachverständigen in der öf- fentlichen Anhörung des Rechtsausschusses bestätigt. Kurzum: Die beantragte Grundgesetzänderung hätte lediglich symbolische Wirkung. Wir wollen aber keine Symbolpolitik, sondern das alltägliche Leben von Men- s s id d a d G D w re e G w d e v v k g e s tr h n H o v h h s d s w D s re n F G m d a c re d g w im R (C (D chen, ganz gleich welcher sexuellen Identität, verbes- ern. Wir müssen eins tun: konkrete Diskriminierungen entifizieren und beseitigen, damit Schwule und Lesben ie gleichen Chancen in unserer Gesellschaft haben, wie lle anderen auch! Dr. Barbara Höll (DIE LINKE): Es passiert selten, ass die Oppositionsparteien drei nahezu gleichlautende esetzentwürfe zur Grundgesetzerweiterung vorlegen. ies ist gut so. Die Linke, die SPD sowie Bündnis 90/Die Grünen ollen die Merkmale, die zu einer Diskriminierung füh- n können, im Grundgesetz vervollständigen, damit sie inem verfassungsrechtlichen Verbot unterliegen. Unser esetzentwurf unterscheidet sich an einer kleinen, aber ichtigen Stelle. Wir haben ausdrücklich betont, dass er Schutz der sexuellen Identität keine pädophilen Ori- ntierungen beinhaltet. Dies ist eigentlich eine Selbst- erständlichkeit. Aber notwendig, denn von konservati- er Seite wurde ein vermeintlicher Schutz dieses riminellen Vergehens als Argument gegen die Grund- esetzerweiterung ins Feld geführt. Doch bei diesem gemeinsamen Anliegen geht es um ine Kernfrage: Wer ist ein Mensch und welche Eigen- chaften eines Menschen dürfen niemals zu einer Beein- ächtigung seiner Würde führen? In Art. 3 Abs. 3 GG eißt es: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, sei- er Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner eimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen der politischen Anschauungen benachteiligt oder be- orzugt werden.“ So lautet das Allgemeine Gleichbe- andlungsgebot im Grundgesetz seit 1949. Erst 1994 wurde noch das Verbot aufgrund einer Be- inderung mit aufgenommen. Das Verbot aufgrund der exuellen Identität wurde 1994 zwar bereits diskutiert, ies war aber leider nicht mehrheitsfähig. Auch die Anfänge der Demokratie, der Polis, be- chäftigten sich mit der Frage, welche Menschen bzw. elchen Bürgern verbriefte Rechte zukommen sollten. ie griechische Polis schränkte die ersten demokrati- chen Rechte auf freie, männliche Athener ein. Bürger- chte, und damit einen Schutz vor Willkür, erhielt somit ur eine sehr kleine Minderheit. Die Französische Revolution trat mit der Losung an: reiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit. Erst als Olympe de ouges „Die Rechte der Frau und Bürgerin“ prokla- ierte, wurde auch die Schwesterlichkeit zum Thema er Bürgerrechte. Doch Olympe de Gouges sollte dies uf das Schafott bringen. In Deutschland sollte es lange dauern, bis Frauen glei- he Rechte erhielten. Das Recht, zu wählen, zu studie- n, oder auch die Gewalt des Ehemanns anzeigen zu ürfen. Der berühmte Satz „Frauen und Männer sind leichberechtigt“ in Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes, ar keine Selbstverständlichkeit. Die wenigen Frauen Parlamentarischen Rat mussten ihn in einem harten ingen durchsetzen. Doch bis 1957 konnten Männer ih- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 117. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Juni 2011 13647 (A) ) )(B) ren Ehefrauen die Aufnahme eines Jobs untersagen. Und erst 1997 wurde die Vergewaltigung in der Ehe strafbar. Schauen wir nochmals zurück: Die französische Re- volution trug trotz alledem den Wind der Freiheit in die Welt: Bürgerrechte. Der Code Napoléon sorgte unter an- derem für die Trennung von Kirche und Staat, für das Eherecht, der Straflosigkeit homosexueller Handlungen und vieles mehr. Am napoleonischen Vorbild orientierte sich auch Bayern, und so waren von 1810 bis 1854, nämlich bis zur Einführung des preußischen Strafgesetz- buch in Bayern, einvernehmliche sexuelle Handlungen zwischen Männern straflos. Ab 1854 war die männliche Homosexualität dann in ganz Deutschland strafbar. Die Nationalsozialisten ver- schärften die Gesetzgebung gegen schwule Männer mas- siv. Viele Tausend schwule Männer starben in Haft oder in Konzentrationslagern. Diese Gesetzgebung, der § 175 in der Fassung der Nationalsozialisten, bestand in der Bundesrepublik bis 1969. Erst 1994 wurde er endgültig aus dem Strafgesetzbuch gestrichen. Die sexuelle Identität ist ein Merkmal, das jedem Menschen eigen ist. Niemand kann sich dem entziehen. Noch heute werden Menschen wegen ihrer sexuellen Identität im Alltagsleben, auch hier in Deutschland, dis- kriminiert. Lesben und Schwule sind selbst rechtlich nicht gleichgestellt. Die Ehe wird ihnen verweigert. Die Verpartnerung bleibt eine Ehe zweiter Klasse. Aus dem Bewußtsein der Geschichte und in dem Wis- sen, dass wir den Diskriminierungsschutz der Zeit fort- während anpassen müssen, sollten wir ein deutliches Zeichen gegen die Diskriminierung von Lesben, Schwu- len, Transsexuellen, Transgendern und Intersexuellen setzen. Deshalb sollte der Bundestag in seiner Gesamt- heit dieser Grundgesetzerweiterung zustimmen. Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Achtung vor der Würde des Menschen und die ge- sellschaftliche Pluralität bedingen, dass die heterose- xuelle Identität der Mehrheit der Gesellschaft nicht mehr länger als die einzige akzeptable Identität eines seine Persönlichkeit frei entfaltenden Menschen angesehen wird. Dennoch sind homosexuelle Frauen und Männer ebenso wie bisexuelle, transsexuelle oder intersexuelle Menschen weiterhin rechtlichen und gesellschaftlichen Diskriminierungen ausgesetzt. Im Grundgesetz werden sie aber mit ihrer sexuellen Identität ignoriert. Als Konsequenz aus der nationalsozialistischen Ver- folgungs- und Selektionspolitik hatte sich der Parlamen- tarische Rat 1948/49 dafür entschieden, neben dem all- gemeinen Gleichbehandlungsgebot des Art. 3 Abs. 1 GG in Art. 3 Abs. 3 zu verankern, welche persönlichen Merkmale als Anknüpfungspunkt staatlicher Differen- zierung schlechthin ausscheiden: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauun- gen benachteiligt oder bevorzugt werden.“ Zwei der im nationalsozialistischen Deutschland sys- tematisch verfolgten Personengruppen fehlten in dieser A a n s L x re w P n S g m d e Id je S d s w K M v U N in la s b D z in g re s v a k w d a S h e fe u b s d z E li n te (C (D ufzählung: Behinderte und Homosexuelle. Bei der Ver- bschiedung des Grundgesetzes galt Homosexualität och als sittenwidrig und war in § 175 StGB mit einem trafrechtlichen Verbot belegt. Eine Anerkennung von esben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender, transse- uellen und intersexuellen Menschen als verfassungs- chtlich vor Benachteiligung zu schützenden Personen ar zu dieser Zeit jenseits der Vorstellungswelt über alle arteigrenzen hinweg. Im Rahmen der Überarbeitung des Grundgesetzes ach der deutschen Einheit wurde 1994 in Art. 3 Abs. 3 atz 2 Grundgesetz das Verbot der Benachteiligung auf- rund der Behinderung aufgenommen. In der Gemeinsa- en Verfassungskommission von Bundestag und Bun- esrat sprach sich zwar eine Mehrheit für die Aufnahme ines Diskriminierungsverbots aufgrund der sexuellen entität aus, die erforderliche Zweidrittelmehrheit wurde doch nicht erreicht, Bundestagsdrucksache 12/6000, . 54. Aber nicht nur aus Verantwortung vor der Geschichte er Verfolgung und Unterdrückung vor und nach 1945 ollte der Katalog der Diskriminierungsverbote ergänzt erden. Vielmehr würde damit auch die folgerichtige onsequenz aus den Tendenzen der internationalen enschenrechtspolitik gezogen und damit eine neue, erfassungsrechtliche Grundlage und Legitimität für die msetzung der Politik auf nationaler Ebene geschaffen. achdem nichtheterosexuelle Menschen vom Schutz der ternationalen Menschenrechtsübereinkommen jahre- ng ausgeschlossen waren, widmet sich die aktive Men- chenrechtspolitik seit den 90er-Jahren auch dem Pro- lem der Diskriminierung aufgrund sexueller Identität. er Wandel der gesellschaftlichen Verhältnisse und die unehmende Akzeptanz führten dazu, dass gerade auch Europa die Bekämpfung der Diskriminierung auf- rund sexueller Identität eine breitere Resonanz fand. Und gerade vor zwei Wochen hat der UN-Menschen- chtsrat in Genf in einem historischen Votum eine Re- olution zu Menschenrechten und sexueller Identität erabschiedet. Kriminalisierung und Diskriminierung ufgrund der sexuellen Identität wurden dort klipp und lar verurteilt. Eine deutsche Außenpolitik, die sich eltweit für Minderheitenrechte einsetzen will, würde urch die vorgeschlagene Grundgesetzänderung deutlich n Glaubwürdigkeit gewinnen. Die vorgeschlagene Ergänzung des Art. 3 Abs. 3 atz 1 würde ferner eine objektiv-rechtliche Funktion aben. Die neue Formulierung würde dementsprechend ine neue verfassungsrechtliche objektive Norm schaf- n, die den Wert der Toleranz gegenüber Homo-, Bi- nd Transsexuellen im Grundgesetz zum Ausdruck ringt. Und nicht zuletzt würde sie eine Richtungsent- cheidung für alle Bereiche des Rechts darstellen und amit Impulse für Gesetzgebung, Verwaltung und nicht uletzt Rechtsprechung geben. Schließlich zeigen die deutschen sowie europäische rfahrungen, dass Diskriminierungsverbote ein wesent- cher Bestandteil einer wirksamen Strategie sein kön- en, mit der ein Wandel der Einstellungen und Verhal- nsweisen erreicht werden kann. Solche Leitlinien 13648 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 117. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Juni 2011 (A) ) )(B) machen nämlich deutlich, welches Verhalten in der Ge- sellschaft akzeptiert wird und welches nicht. Deshalb rufe ich die Koalitionsfraktionen dazu auf: Folgen Sie Ihren Parteikolleginnen und -kollegen aus dem saarländischen Landtag und stimmen Sie der Ergän- zung der verfassungsrechtlichen Diskriminierungsver- bote um das Merkmal „sexuelle Identität“ zu. Ich bin nämlich sicher, dass Sie, liebe CDU-Abgeordnete, Ihrem Landtagskollegen Thomas Schmitt nicht widersprechen werden, der in der Debatte über Ergänzung der Diskri- minierungsverbote in der saarländischen Verfassung um das Merkmal „sexuelle Identität“ feststellte: „Wir wollen aber, dass unsere Verfassung eine klare Entscheidung für eine tolerante und akzeptierende Gesellschaft zum Aus- druck bringt. Ich bin der festen Überzeugung, dass eine solche Ergänzung mittlerweile gesellschaftlichen Kon- sens wiedergibt. Sie wird auch Bestätigung für diejeni- gen sein, die sich gegen Benachteiligungen einsetzen, und sie wird ein Zeichen für Respekt und Anerkennung sein.“ Genauso ist es. Sie haben schon die Wehrpflicht abgeschafft, sie stei- gen aus der Atomkraft aus, sie wollen die Hauptschule abschaffen. Noch ein Richtungswechsel hin zu richtigen Weichenstellungen kann Ihnen doch nicht mehr viel aus- machen. Tun Sie das nicht zuletzt für die in der Union engagierten Schwulen, Lesben und Transgender, die ge- rade heute Abend in der Vertretung des Saarlands ein Sommerfest veranstalten. Anlage 17 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Barrierefreie Mobi- lität und barrierefreies Wohnen – Vorausset- zungen für Teilhabe und Gleichberechtigung (Tagesordnungspunkt 14) Volkmar Vogel (Kleinsaara) (CDU/CSU): Mit ih- rem Antrag zur barrierefreien Mobilität und zum barrie- refreien Wohnen folgt die SPD in vielen Punkten dem, was wir in der Regierungskoalition bereits konsequent bearbeiten. Was uns unterscheidet, ist die Praktikabilität der Herangehensweise durch die christlich-liberale Ko- alition. Doch erlauben Sie mir zunächst einen kurzen Blick zurück: Wenn es um Mobilität und um eigenständiges Handeln geht, dann gehören unsere Mitbürger mit einer Behinderung mit Gewissheit zu den Gewinnern der deut- schen Einheit. In kürzester Zeit war es dank besserer technischer Hilfsmittel und dank der breiteren Schultern der Sozialverbände möglich, dass behinderte Menschen wieder am öffentlichen Leben teilnehmen konnten. So- zialkassen und staatliche Fördersysteme flankierten die- sen Prozess. In kaum einem anderen sozialen Bereich wurde deut- licher, dass das von manchen verherrlichte DDR-Sozial- system tatsächlich nur die Grundversorgung sicherte und oft die Verwahrung für unsere behinderten Mitbürger be- deutete. Lediglich die Hilfsbereitschaft und die mensch- li A F A d L s k d a v re u a re tu k d h ö k b ö m m b s is ti k S D M z te z g n s te e C m P c s o n te te w s (C (D che Wärme des Pflegepersonals – und natürlich der ngehörigen – konnten dies mildern. Breite Schultern in orm vieler karitativer Einrichtungen haben hier gleich nfang der 90er-Jahre Hervorragendes geleistet. Für uns sind Barrierefreiheit und Zugänglichkeit und ie Teilhabe von Menschen mit Behinderung an allen ebensbereichen selbstverständliche Grundrechte. Darin ind wir uns sicherlich alle einig. Das bedarf keiner Dis- ussion. Gerade in den letzten 20 Jahren ist im Bereich er Mobilitätsverbesserung für behinderte Menschen uch durch unsere beiden Konjunkturprogramme sehr iel geschehen, zum Beispiel die Schaffung der Barrie- freiheit auf vielen kleinen Bahnhöfen. Dennoch – auch darin sind wir uns einig – können wir ns mit den Gegebenheiten nie zufrieden geben. Deshalb rbeiten die christlich-liberale Koalition und die Bundes- gierung intensiv an der ständigen Verbesserung der Si- ation. Welches sind nun die Herausforderungen für die Zu- unft? Im Gegensatz zum Antrag der SPD muss man ies einer differenzierten Betrachtung unterziehen: Wir aben da zum einen den öffentlichen Bereich mit seinen ffentlichen Einrichtungen und dem umfassenden Ver- ehrsbereich und zum anderen den riesigen privaten Le- ensbereich mit der eigenen Wohnung im Mittelpunkt. Klar ist für uns, dass eine barrierefreie Nutzung der ffentlichen Einrichtungen aus eigener Kraft – wo im- er möglich – für die Menschen sichergestellt werden uss. Das gilt übrigens nicht nur für die Bundesrepu- lik; vielmehr muss Mobilität heute weltweit möglich ein. Anders sieht es in unserem privaten Bereich aus: Es t klar, dass Barrierefreiheit mit einem hohen konstruk- ven Aufwand und hohen Kosten verbunden ist. Das önnen sich nur wenige leisten. Auch der Staat und die ozialkassen können das nicht in Gänze ausgleichen. er demografische Wandel führt dazu, dass mehr ältere enschen mit körperlichen Gebrechen Wohnraum nut- en. Deshalb sollten wir – mehr als bisher – Möglichkei- n von barrierearmen und altersgerechten Wohnraum- uschnitten in den Fokus setzen. Das ist finanziell ünstiger und kann auch von Hauseigentümern mit klei- em Geldbeutel und einer geringen staatlichen Unter- tützung geschultert werden. Bestes Beispiel hierfür ist das KfW-Programm „Al- rsgerecht Umbauen“. Durch dieses Förderprogramm rhalten vor allem ältere oder behinderte Menschen die hance, dank reduzierter Wohnbarrieren so lange wie öglich in ihren eigenen vier Wänden zu leben. Das rogramm definiert erstmals einen bundesweit einheitli- hen Standard für Barrierereduzierung im Wohnungsbe- tand. Es bietet wahlweise ein zinsgünstiges Darlehen der einen Investitionszuschuss – sowohl für selbstge- utztes als auch für vermietetes Wohneigentum. Die KfW bietet durch ihre Förderprogramme ein gu- s, nachahmenswertes Beispiel, wenn es darum geht, in- lligent die Kopplungsfunktion zwischen Demografie- andel – sprich Barrierearmut – und Energieeffizienz – prich CO2-Gebäudesanierungsprogramm – herzustel- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 117. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Juni 2011 13649 (A) ) )(B) len. Die Nachhaltigkeit beim Bauen wird zukünftig eine größere Rolle spielen. Das gilt für den öffentlichen Be- reich ebenso wie für den privaten. Die Betrachtung eines Gebäudes über den gesamten Lebenszyklus hinweg muss auch mögliche Neunutzun- gen berücksichtigen. Wer privat nicht von Anfang an barrierearm baut, sollte, wenn möglich, zumindest die Voraussetzung dafür schaffen, diesen Umbau später nachholen zu können – vielleicht auch schon, wenn der Kinderwagen zum Einsatz kommt. Für mich hat es sich bewährt – und das vermisse ich ebenfalls im Antrag der SPD –, engen Kontakt zu den Verbänden aus dem Bereich der Behindertenbetreuung zu halten. Es sind doch oftmals die kleinen Dinge des Lebens und die einfachen Lösungen, die auch unseren Mitmenschen mit Behinderung helfen, mobil zu bleiben. Dieser Erfahrungsaustausch – dafür kann ich bei allen Kollegen nur werben – sollte noch intensiver geführt werden. Dasselbe gilt natürlich für die Architekten und Bauplaner. Nichtsdestotrotz wird nicht jedes Handicap im Ver- kehrs- oder im Baubereich für unsere behinderten Mit- bürger zu beseitigen sein. Wenn ich auf meine Eingangs- worte zurückkommen darf, dann sprechen wir hier auch stets von technischen Hilfsmitteln. Auch das kommt im Antrag der SPD zu kurz, wird aber von der christlich-li- beralen Koalition – weniger durch uns Verkehrs- und Baupolitiker als vielmehr durch unsere Kollegen aus dem sozialen Bereich – intensiv beackert. Denn die di- rekte Hilfe für die Betroffenen durch ausgereifte Prothe- tik, hochwertige Orthopädie und Hightechmedicare ist die allerbeste Lösung, um mit den Gegebenheiten klar- zukommen. In diesen Bereichen gehört Deutschland zu den Weltmarktführern: Mittelständische Familienunter- nehmen wie die Hans B. Bauerfeind AG aus dem thürin- gischen Zeulenroda und die Duderstädter Otto Bock HealthCare GmbH sowie viele weitere Global-Player- Firmen spiegeln wider, dass sich soziales Empfinden und wirtschaftliche Interessen eben nicht ausschließen müssen. Barrierefreie Mobilität und barrierefreies Wohnen werden niemals abschließend oder endgültig geregelt werden können. Entgegen dem Antrag der SPD – der im Übrigen viel Richtiges enthält, aber nichts, was wir nicht bereits umsetzen – kommt es aus unserer Sicht darauf an, den öffentlichen und privaten Bereich differenzierter zu betrachten, einen engen Informationsaustausch zu den entsprechenden Verbänden zu pflegen und neben den organisatorischen und baulichen Umsetzungen die direkte Hilfe für die Betroffenen durch moderne, innova- tive Hilfsmittel nicht aus dem Fokus zu lassen. Karl Holmeier (CDU/CSU): Liest man den hier zur Diskussion stehenden Antrag der SPD-Fraktion, könnte man den Eindruck gewinnen, die SPD sei selbst nie in Regierungsverantwortung gewesen. Viele der Forderungen des Antrages haben ja durch- aus ihre Berechtigung, und tatsächlich besteht beim Aus- bau der Barrierefreiheit noch vielerorts Nachholbedarf. A g d m tu c h s s E re s re w u li s fü h c J g O g B a n b b fü W 2 5 m fö im fä s te w A v s u ti p L s d ti G G (C (D ber mit der Länge und Ausführlichkeit ihrer Forderun- en erwecken die Kollegen der SPD den Eindruck, in en letzten Jahren sei kaum etwas geschehen. Dies ist erstens nicht der Fall. Zweitens frage ich ich, weshalb Sie in elf Jahren Regierungsverantwor- ng nicht längst die hier von Ihnen aufgestellten zahlrei- hen Forderungen für mehr Barrierefreiheit umgesetzt aben. Insofern halte ich den Antrag der SPD-Fraktion chlichtweg für scheinheilig. Doch nun zur Sache. Ich habe bereits angedeutet, dass ich, entgegen dem mit dem SPD-Antrag vermittelten indruck, im Bereich Barrierefreiheit in den letzten Jah- n durchaus viel getan hat. Im Verkehrsbereich sind mit dem Gesetz zur Gleich- tellung behinderter Menschen und zur Änderung ande- r Gesetze wichtige gesetzliche Regelung getroffen orden, die die Möglichkeiten der Teilhabe behinderter nd mobilitätseingeschränkter Personen am gesellschaft- chen Leben erhöhen. Dies gilt für den ÖPNV, den Ei- enbahn- und Luftverkehr sowie den Straßenbau. Gerade r die Erhöhung der Mobilität von Menschen mit Be- inderungen gab es in den vergangenen Jahren erhebli- he Verbesserungen. Es werden beispielsweise jedes ahr rund 100 Bahnhöfe der Deutschen Bahn barrierefrei estaltet. Dahinter steckt ein enormer Kosten-, Zeit- und rganisationsaufwand. Im Baubereich setzt die christlich-liberale Bundesre- ierung mit dem KfW-Förderprogramm „Altersgerechtes auen“ bereits seit 2009 gezielte Investitionsanreize zur ltersgerechten und barrierefreien Anpassung der Woh- ungen und des Wohnumfeldes. Darüber hinaus werden undesweit Modellvorhaben für eine ganzheitliche Ver- esserung des Wohnumfeldes älterer Menschen durchge- hrt sowie wissenschaftlich begleitet. Über die soziale ohnraumförderung der Länder, für die der Bund bis 019 jedes Jahr Ausgleichszahlungen in Höhe von 18,2 Millionen Euro zahlt, werden außerdem Maßnah- en zur Barrierereduzierung im Wohnungsbestand ge- rdert. Unterstützt wird die Beseitigung von Barrieren Wohnbereich zudem durch die steuerliche Abzugs- higkeit von Renovierungs-, Erhaltungs- und Moderni- ierungsmaßnahmen mit bis zu 20 Prozent der Lohnkos- n. Die christlich-liberale Koalition ruht sich aber keines- egs auf dem bisher Erreichten aus. Mit dem Nationalen ktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenkon- ention gehen wir einen wichtigen Schritt nach vorn und etzen damit zugleich ein weiteres wichtiges Vorhaben nseres Koalitionsvertrages um. Sollten Sie diesen Ak- onsplan noch nicht kennen, meine sehr verehrten Op- ositionskollegen, so kann ich Ihnen diesen sehr zur ektüre empfehlen. Mit dem Nationalen Aktionsplan haben wir ein In- trument geschaffen, das die Umsetzung der UN-Behin- ertenkonvention in den nächsten zehn Jahren systema- sch vorantreiben soll. Er ist ein Maßnahmen-, kein esetzespaket, mit dem bestehende Lücken zwischen esetzeslage und Praxis geschlossen werden sollen. 13650 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 117. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Juni 2011 (A) ) )(B) Der zentrale Leitgedanke des Nationalen Aktionspla- nes und der UN-Behindertenkonvention ist die Inklusion behinderter und mobilitätseingeschränkter Menschen in allen Lebensbereichen. Eine der wesentlichen Heraus- forderungen hierfür ist natürlich die Barrierefreiheit. In diesem Rahmen greift zum Beispiel das Dachprogramm „Soziales Wohnen“ von 2010 bis 2014 mit 3,85 Millio- nen Euro Themen wie mobile Beratung, Qualifizierung von Handwerksbetrieben, technikunterstütztes Wohnen und inklusiver Sozialraum auf. Darüber hinaus plant die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern und der Ärzteschaft im nächsten Jahr ein Gesamtkonzept für ei- nen barrierefreien Zugang und die barrierefreie Ausstat- tung von Arztpraxen und Kliniken. Der weitere mobili- tätsgerechte Ausbau des ÖPNV steht ebenfalls auf der Agenda des Aktionsplanes. Hier werden wir dafür Sorge tragen, dass die bisherigen Modernisierungsmaßnahmen fortgeführt werden. Außerdem plant die Bundesregie- rung, den Anspruch auf unentgeltliche Beförderung zu erweitern und die im Nahverkehr geltende Einschrän- kung auf 50 Kilometer um den Wohnort zu streichen. Sie sehen, wir legen keinesfalls die Hände in den Schoß. Wir haben nicht nur in den letzten Jahren bereits viel zum Abbau von Barrieren für behinderte und mobi- litätseingeschränkte Menschen getan, sondern wir wer- den unsere erfolgreiche Arbeit auch weiter fortsetzen. Ich lade die Kollegen von der Opposition selbstverständ- lich recht herzlich ein, uns dabei zu unterstützen. Kirsten Lühmann (SPD): Um die Bahngleise im Bahnhof Unterlüß, in meinem Heimatort in Niedersach- sen, zu erreichen, muss man 42 Stufen hoch- und herun- tersteigen. Ein Bekannter, der im Rollstuhl sitzt, wollte mich schon öfters mit dem Metronom in Berlin besuchen. Lei- der war das bisher jedoch nicht möglich, eben weil der Bahnhof in Unterlüß nicht barrierefrei ist. Das bedeutet, Menschen im Rollstuhl oder Eltern mit Kindern im Kinderwagen können ohne fremde Hilfe nicht mit dem Zug von Unterlüß aus fahren. Die Regierungskoalition begründet das damit, dass Bahnhöfe nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel barrierefrei gestaltet werden können. Und da gibt es eben Bahnhöfe, für die das Geld nicht reicht. Denn die Regierungskoalition gibt das Geld lie- ber für andere Dinge aus: Steuersenkungen zum Bei- spiel, die nur einigen wenigen wirklich etwas bringen würden und angesichts der Haushaltslage sowieso um- stritten sind. Barrierefreiheit dagegen ist für 100 Prozent der Bevölkerung komfortabel, für 30 Prozent hilfreich und für 10 Prozent zwingend erforderlich. Die UN-Behindertenrechtskonvention, die im De- zember 2008 mit den Stimmen aller Fraktionen im Bun- destag verabschiedet wurde und damit auch für Deutsch- land völkerrechtlich verbindlich geworden ist, fordert, dass jedem Menschen der volle Genuss seiner Rechte und Freiheiten ohne Diskriminierung garantiert werden muss. a B fü d z in s e B s le u s w s h ru g g u 2 s tu h B g S B B m re e M d b d v fü li m u B ri G d G d n V s h (C (D Mobilität ist für alle da! Das sagen wir, und das sagt uch die Regierungskoalition; aber sie sagt eben auch: arrierefreiheit ja, aber bitte nur im Rahmen der zur Ver- gung stehenden Haushaltsmittel. – Diese Aussage fin- en Sie im Antrag der Regierungskoalition zur Umset- ung der UN-Behindertenrechtskonvention. Das bedeutet also, dass 71 Prozent aller Bahnhöfe wie Unterlüß weiterhin für viele Menschen nur sehr chwer zugänglich bleiben werden und dass Mobilität ben nicht für alle da ist. So können die Ziele der UN- ehindertenrechtskonvention, der auch Sie verpflichtet ind, nicht erreicht werden. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten füh- n uns diesen Zielen verpflichtet. Als Regierungspartei nd auch in der Opposition gilt der Teilhabe aller an un- erer Gesellschaft unser besonderes Augenmerk. Denn ir wollen Vielfalt von Anfang an. Deutschland hat auf dem Weg zur barrierefreien Ge- ellschaft in den letzten Jahren viel erreicht. Ich nenne ier nur drei wichtige Meilensteine, die wir als Regie- ngspartei beschlossen haben: das Neunte Buch Sozial- esetzbuch, SGB IX, im Jahre 2001, das Behinderten- leichstellungsgesetz des Bundes, BGG, im Jahre 2002 nd das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz im Jahre 006. Wir sind der Meinung: Die Umsetzung von Men- chenrechten darf nicht an dem Verweis auf die Belas- ng der öffentlichen Haushalte scheitern. Barrierefrei- eit ist ein Grundrecht. Sie bildet einen wichtigen estandteil der Teilhabe von Menschen mit Behinderun- en am gesellschaftlichen Leben und ist ein wichtiger chritt auf dem Weg zu ihrer Gleichberechtigung. In unserem Positionspapier zur Umsetzung der UN- ehindertenrechtskonvention setzen wir uns als SPD- undestagsfraktion klar dafür ein, notwendige und ange- essene Vorkehrungen mittel- und langfristig zu etablie- n. Dabei können viele notwendige Maßnahmen durch ine Umstrukturierung oder Anpassung vorhandener ittel finanziert werden. Schon heute ist beispielsweise ie barrierefreie Planung von Bauvorhaben – ob Ge- äude oder Straßen, Tief- oder Hochbau – keine notwen- igerweise kostenintensive Maßnahme. Denn es geht or allem darum, ein Bewusstsein zu schaffen, sowohl r Bauprofis als auch in der Bevölkerung. Unser Ziel ist: Barrierefreiheit muss selbstverständ- ch werden! Bereits bei der Planung und Ausführung uss sie mitberücksichtigt werden, genauso wie Statik nd Brandschutz heute. Dies gilt ganz besonders für aumaßnahmen der öffentlichen Hand. In unserem Antrag „Barrierefreie Mobilität und bar- erefreies Wohnen – Voraussetzungen für Teilhabe und leichberechtigung“ fordern wir, dass die staatliche För- erung auch im Rahmen der KfW-Programme zur CO2- ebäudesanierung zum Beispiel stärker an die Kriterien er Barrierefreiheit gekoppelt werden. Wir sind der Mei- ung, dass die Förderung für Neubauten nur unter den oraussetzungen der Barrierefreiheit gewährt werden oll. Geschieht dies nicht, entstehen die Kosten im Nach- inein. Dann muss der Staat Geld in die Hand nehmen Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 117. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Juni 2011 13651 (A) ) )(B) und Förderprogramme auflegen oder weiterentwickeln, um zum Beispiel den Wohnbestand, das Wohnumfeld und die Infrastruktur altengerecht anzupassen. Denn Wohnungen, die barrierefrei gebaut werden, kommen nicht nur Menschen mit Behinderungen zugute, sondern erleichtern oder ermöglichen älteren Personen, Familien mit Kindern und zeitweise mobilitätseingeschränkten Menschen den Alltag. Wohnungen, die barrierefrei ge- baut werden, müssen also später nicht mit Fördergeldern altengerecht umgebaut werden. Das ist nicht nur aus grundsätzlichen Erwägungen anzustreben. Vielmehr ent- lastet es die Sozialsysteme von Unterbringungskosten. Angesichts des demografischen Wandels wird der Be- darf an einem barrierefreien Umfeld stetig wachsen. Heute sind nach Schätzungen der Wohnungswirtschaft nur 1 Prozent des Wohnungsbestandes barrierefrei und nur weitere 4 Prozent barrierearm ausgestaltet. Dabei ist Barrierefreiheit für 10 Prozent der Bevölkerung zwin- gend erforderlich, für über 30 Prozent hilfreich und für 100 Prozent komfortabel. Wir fordern, dass Barrierefreiheit ein Standard in der Ausbildung von Ingenieurinnen und Ingenieuren wird. Bereits im Studium sollen angehende Bauprofis dieses Thema verinnerlichen. Dafür werden wir uns gegenüber der Wirtschaft, den Kammern und den Hochschulen ein- setzen. Wir wissen: Politik auf Bundesebene ist nicht unein- geschränkt zuständig. Deshalb ist es sehr wichtig, dass wir auf die zum Beispiel für die Bauüberwachung zu- ständigen Länder einwirken, sich der Aufgabe zu stellen und eindeutig zugunsten von Barrierefreiheit zu agieren. Barrierefreie Mobilität erfolgt grundsätzlich auf zwei Ebenen: Erstens sollen Menschen mit Behinderung dis- kriminierungsfrei befördert werden; zweitens müssen Verkehrsmittel barrierefrei gestaltet werden. Wir verste- hen Mobilität nicht nur im Sinne räumlicher Mobilität, sondern auch im Sinne der Erreichbarkeit von und des Zugangs zu Arbeitsstätten, Einkaufsmöglichkeiten oder zum Beispiel ärztlicher Versorgung. Wir fordern daher einen integrierten Ansatz der Raum-, Stadt- und Verkehrsplanung, der kompakte Sied- lungsstrukturen mit einer verbesserten Nahversorgung fördert, besonders im ländlichen Raum ergänzt durch flexible und möglichst barrierefreie öffentliche Ver- kehrsangebote. Im öffentlichen Personenverkehr muss sich Barrierefreiheit auf die gesamte Reisekette bezie- hen. Es reicht hier nicht aus, einzelne Stationen wie zum Beispiel Haltestellen barrierefrei und familienfreundlich zu gestalten, wenn es im Bus keine ausreichenden Plätze für Rollstuhlfahrer gibt. Wir fordern, dass von der Haustür bis zum Ziel der gesamte Weg für mobilitätseingeschränkte Menschen zugänglich gemacht wird. Dazu müssen sich die Akteure besser vernetzen, und es muss das Bewusstsein geschaf- fen werden, dass Barrierefreiheit niemandem schadet, aber jedem Kunden zugutekommen wird. Wir brauchen längere Grünphasen für Fußgänger, da- mit ältere Menschen, Kinder und mobilitätseinge- schränkte Menschen ohne Gefahr die Straße überqueren k d S u s S s d z ti v ih s s d n g m S h L z b s s n n g k e s z s e R rü d a u V M g a la v g w ri d (C (D önnen, und ebenso brauchen wir Mindeststandards für ie barrierefreie Gestaltung von Flugzeugen. Wir müssen umdenken, um von Anfang an in der tädteplanung, im Verkehrsmanagement, im Baubereich nd im Ingenieurwesen das Recht behinderter Men- chen, am Alltag teilzunehmen, zu berücksichtigen. onst werden Menschen vom täglichen Leben ausge- chlossen werden. Herr Hüppe, Beauftragter der Bundesregierung für ie Belange behinderter Menschen, schreibt im Vorwort ur deutschen Übersetzung der UN-Behindertenkonven- on: Ich wünsche mir die Mithilfe aller, damit der Text der UN-Konvention so schnell wie möglich Wirk- lichkeit wird. Dazu wird unser Antrag einen Beitrag leisten. Petra Müller (Aachen) (FDP): Der Diskriminierung on Menschen mit Behinderungen entgegenzutreten und nen darüber hinaus die Teilhabe am öffentlichen, ge- ellschaftlichen Leben zu ermöglichen, ist eine hohe und elbstverständliche Verpflichtung aller politisch Han- elnden in unserem Land. Deutschland setzt dabei hohe ormative Standards: Seit 2002 gibt es das Behinderten- leichstellungsgesetz; im selben Jahr trat das Allge- eine Gleichbehandlungsgesetz in Kraft. Ob in den GB, im BGB oder in den Prozessordnungen, ob im Ur- eberrechtsgesetz, im Allgemeinen Eisenbahn- oder im uftverkehrsgesetz – ich könnte die Liste noch fortset- en –: Deutschland wird der hohen Verantwortung für enachteiligte und behinderte Menschen gerecht und tellt diese Verantwortung auf eine breite und sichere ge- etzgeberische Basis. Dabei handelt es sich nicht um ei- en Gnadenakt der Politik, sondern uns leitet das Be- achteiligungsverbot nach Art. 3 Abs. 3 Satz 2 des Grund- esetzes. Den gesetzlichen Regelungen stehen immer die kon- rete Umsetzung und Anwendung gegenüber. Die Barri- refreiheit zum Beispiel in öffentlichen Gebäuden einer- eits festzuschreiben und andererseits umzusetzen, ist weierlei. Das verlangt Planung und administrative Be- chlussfassung, es verlangt finanzielle Investitionen benso wie bauhandwerkliche Ausführung. Fragen der entabilität und Haushaltsplanung sind ebenso zu be- cksichtigen wie es gilt, die Verhältnismäßigkeit vor em Hintergrund von Kosten-Nutzen-Relationen zu be- chten. Kurz gesagt: Wollen ist nicht immer Können, nd manche Dinge brauchen ihre Zeit. Trotzdem ist Deutschland in den 17 Jahren seit der erankerung des Benachteiligungsverbots gegenüber enschen mit Behinderung im Grundgesetz weit voran- ekommen. Sowohl im öffentlichen Bewusstsein als uch in der administrativen Umsetzung beweist Deutsch- nd auch im internationalen Vergleich ein hohes Ni- eau. Aber Diskriminierung findet weiterhin statt; das ehört zur Wahrheit dazu. Die meisten Fälle liegen nach ie vor im Verborgenen. Die Beispiele, die in den Be- chten der Bundesbeauftragten für die Belange behin- erter Menschen beschrieben werden, reichen von der 13652 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 117. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Juni 2011 (A) ) )(B) Verweigerung der Mitnahme in einem Taxi über die Nichtbedienung in Restaurants bis hin zu schwerwiegen- den und folgenreichen Diskriminierungen im Berufsle- ben oder beim Abschluss privater Versicherungsver- träge. Auch an der Arbeitslosenquote lässt sich leider noch immer ein Missverhältnis für Menschen mit Behin- derung ablesen. Es sind also vor allem Beispiele aus dem direkten in- terpersonellen Kontakt behinderter Menschen oder aus dem Arbeitsleben, an denen sich akute soziale oder ge- sellschaftliche Diskriminierung manifestiert und wo sie bekämpft werden muss. Auch in den Bereichen Mobilität und Wohnungsbau ist sich die christlich-liberale Koalition der Bedeutung der Themen Barrierefreiheit und Teilhabe bewusst. Zu Recht beschreiben Sie in Ihrem Antrag ambitionierte Ziele und bestehende Entwicklungspotenziale aus städ- teplanerischer und wohnungsbaulicher Sicht. Die Aufga- ben, die hier noch vor uns liegen, sind gewaltig, werden jedoch kontinuierlich, nach Maßgabe der Verhältnismä- ßigkeit und entsprechend den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln erfüllt. Die Hauptlast tragen dabei die Länder und Kommu- nen. Dem Bund obliegt es nach § 8 BGG, seine Neubau- ten oder große Um- und Erweiterungsbauten seiner An- stalten, Körperschaften etc. barrierefrei auszuführen. Da aber ansonsten das Bauordnungsrecht nicht in die Zu- ständigkeit des Bundes fällt, präzisieren die Landes- gleichstellungsgesetze die Verpflichtungen für den Bau- bereich und werden in den Ländern in unterschiedlichem Umfang ausgestaltet, etwa durch Verordnungen, Einfüh- rungserlasse oder Richtlinien, insbesondere aber durch die bauaufsichtliche Einführung spezieller DIN-Nor- men. Weiterhin besteht sowohl im Miet- als auch im Eigen- tumsrecht ein Anspruch auf Herstellung von Barriere- freiheit. Im Wohnungseigentumsrecht haben behinderte Wohnungseigentümer aufgrund ihres (Mit-)Eigentums einen Anspruch auf Zustimmung der anderen Miteigen- tümer zu Baumaßnahmen für einen barrierefreien Zu- gang zu ihrer Wohnung. Eine ausdrückliche Regelung gibt es im Wohnungseigentumsgesetz jedoch nicht, und man könnte hier im Hohen Hause über einen entspre- chenden Passus nachdenken. Die Förderung des Wohnungsbaus, auch des Baus oder Umbaus von Wohnungen für behinderte Menschen, ist in Deutschland Sache der einzelnen Bundesländer. Der Bund stellt diesen zwar im Rahmen des Wohnraum- förderungsgesetzes sowohl für den Neubau als auch für Modernisierungsmaßnahmen Finanzmittel zur Verfü- gung; deren Vergabe sowie die Vergabe der landeseige- nen Mittel sind jedoch Sache des einzelnen Landes. Im Rahmen des KfW-Förderprogramms „Altersgerecht Umbauen“ wird die Reduzierung von Barrieren im Miet- und Eigentumswohnbereich ausdrücklich bezuschusst und gefördert. Dieses Programm wird die christlich-libe- rale Koalition erfolgreich fortführen. Für die FDP ist je- doch eine quartiersbezogene Weiterung des Programms unabdingbar. Damit lassen sich infrastrukturelle Ge- samtlösungen anstreben und Fragen der Mobilität im ei- g D s b d B d F b w g B V s K g d n S s m re k g lu h g tr e d F v K s B P tü fü d n d P e d V H h fr s S ru e (C (D entlichen Wohnumfeld integrierter berücksichtigen. as ist Ziel liberaler Stadtentwicklungspolitik unter be- onderer Berücksichtigung der spezifischen Bedürfnisse ehinderter Mitbürger und einer insgesamt älter werden- en Gesellschaft. Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE): Die Errichtung neuer arrieren muss – strafbewehrt! – verboten werden. Für ie Beseitigung vorhandener Barrieren brauchen wir örderprogramme. Der Allgemeine Behindertenver- and in Deutschland, ABiD, schlug jüngst beispiels- eise vor, ein spezielles zehnjähriges Konjunkturpro- ramm von 1 Milliarde Euro pro Jahr allein für die arrierenbeseitigung im Baubereich aufzulegen. Für den erkehrsbereich wird nicht weniger nötig sein. Das wäre innvolle Wirtschaftsförderung. Was haben Franz Müntefering, Reinhard Klimmt, urt Bodewig, Manfred Stolpe und Wolfgang Tiefensee emeinsam? Drei Dinge: Erstens sind sie alle Mitglied er SPD, zweitens waren sie von 1998 bis 2009 nachei- ander als Bundesminister für die Verkehrs-, Bau- und tadtentwicklungspolitik zuständig, und drittens haben ich alle fünf hinsichtlich ihres Engagements für die Ver- eidung neuer und die Beseitigung bestehender Barrie- n in ihrem Verantwortungsbereich nicht mit Ruhm be- leckert. Hätten sie das Sozialgesetzbuch IX, das Behinderten- leichstellungsgesetz, das Allgemeine Gleichbehand- ngsgesetz und die 2006 in der UNO beschlossene Be- indertenrechtskonvention zu ihrer Arbeitsgrundlage emacht, wären viele der im nun vorliegenden SPD-An- ag aufgeführten Punkte überflüssig bzw. erledigt. Wer s nicht glaubt, sollte sich nur einmal die Antworten aus em Bundesverkehrs- und -bauministerium auf meine in orm von Anfragen gegebenen Denkanstöße in der Zeit on 2005 bis 2009 noch einmal ansehen. Ich sage das auch, weil Sie, liebe Kolleginnen und ollegen von der SPD, in Ihrem Antrag im dritten Ab- atz mit Verweis auf die einstimmig verabschiedete UN- ehindertenrechtskonvention schreiben: „Dem muss die olitik der Bundesregierung jetzt Rechnung tragen.“ Na- rlich muss die Bundesregierung auch jetzt und heute r die Schaffung einer barrierefreien Umwelt im Sinne er UN-Behindertenrechtskonvention wirken, aber eben icht erst ab jetzt. Insofern sind Sie an vielen bestehen- en Barrieren mitschuldig. Leider erweist sich der derzeitige Bundesminister eter Ramsauer von der CSU auch nicht als Verfechter iner barrierefreien Umwelt. 599 Presseerklärungen fin- et man auf der Homepage des Bundesministeriums für erkehr, Bau und Stadtentwicklung seit Amtsantritt von errn Ramsauer vor 20 Monaten. Nur in zweien davon – ier geht es um Bahnhöfe – spielen Fragen der Barriere- eiheit eine Rolle. Schaut man sich seine Reden und onstigen Aktivitäten an, kommt man auch hier zu dem chluss, dass die Belange von Menschen mit Behinde- ngen diesem Minister ziemlich gleichgültig sind. Insofern unterstützt die Linke den Antrag der SPD – nthält er doch eine Reihe von Denkanstößen für die Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 117. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Juni 2011 13653 (A) ) )(B) Bundesregierung, um ihren salbungsvollen Worten zur UN-Behindertenrechtskonvention auch konkrete Taten zu deren Umsetzung im wirklichen Leben folgen zu las- sen. Leider erweckt der vorliegende Antrag wie schon der vor drei Wochen diskutierte SPD-Antrag zum barriere- freien Tourismus den Eindruck, dass hier im Schnellver- fahren aufgeschrieben wurde, was einem gerade so ein- fiel, egal, ob hier Bund, Länder, Kommunen oder andere in der Verantwortung stehen. Und leider mogelt sich die SPD auch in diesem Antrag um klare Positionen zu wichtigen Verkehrsbereichen herum. Wird sich denn nun die SPD – nachdem wir Linke vorangingen – für Barrie- refreiheit bei Fernbuslinien und für barrierefreie Taxen engagieren, zum Beispiel durch entsprechende verbind- liche Regelungen bei der anstehenden Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes? Zu Recht verweist die SPD in ihrem Antrag auf Art. 9 der Behindertenrechtskonvention, welcher korrekt über- setzt „Barrierefreiheit“ und nicht „Zugänglichkeit“ heißt. Aber ich verweise für all diejenigen, die sich mit der Konvention noch nicht so intensiv beschäftigt haben, auch auf den Art. 3, in dem die „Barrierefreiheit“ als ei- nes der Grundsätze der Konvention benannt wird, auf Art. 4 „Allgemeine Verpflichtungen“, auf Art. 19 „Selbst- bestimmt leben und Einbeziehung in die Gemeinschaft“ und auf Art. 20 „Persönliche Mobilität“. Seit 14 Tagen liegt uns auch der Nationale Aktions- plan der Bundesregierung zur Umsetzung der Konven- tion vor. Was hier hinsichtlich der Aufgaben für die Schaffung barrierefreier Mobilität und Wohnungen vor- geschlagen wird, ist – so auch die übereinstimmende Re- aktion der Behindertenbewegung – äußerst dürftig. Mit einem Weiter-so ohne verbindliche Regelungen im Verkehrs- und Baurecht in Bund und Ländern und ambitionierte Förderprogramme werden wir den riesigen Mangel an barrierefreien Wohnungen nicht ernsthaft be- seitigen. Ich war schon sehr erstaunt, als unlängst Ber- lins Stadtentwicklungssenatorin Ingeborg Junge-Reyer, SPD, auf einem Forum des Berliner Behindertenverban- des zum Thema „Berlin barrierefrei“ auf die Frage nach barrierefreien Wohnungen antwortete, dass sie erst aktiv werden könne, wenn sie den Bedarf kenne. Einmal abge- sehen davon, dass ich mehr Kenntnis von verantwortli- chen Politikern erwarte, meine ich, dass langfristig der Bedarf mit 100 Prozent zu definieren ist. Wenn das ge- länge, muss niemand mehr aus seiner Wohnung auszie- hen, weil bestehende Barrieren im Haus und/oder in der Wohnung ein selbstbestimmtes und würdiges Leben un- möglich machen, und man kann einander auch uneinge- schränkt besuchen. Auch das gehört zur Teilhabe am Le- ben in der Gesellschaft. Dass dies nicht von heute auf morgen zu schaffen ist, ist einleuchtend, zumal bestehende Barrieren zu beseiti- gen aufwendig und teuer ist. Warum lassen wir aber zu, dass täglich neue Gebäude mit Barrieren entstehen? Auch hinsichtlich der Barrierefreiheit könnte man doch im Baurecht ebenso verbindliche Regelungen treffen wie zum Beispiel bezüglich der energetischen Ausstattung oder des Brandschutzes. P li s b d Z v k k ri v s g rü P ru s d n li h tu M M u p b u li g e W w B d lö a d s lu H h z M v g la b s Q k B V (C (D Wichtig ist eine engere Verzahnung von vorhandenen rogrammen und Initiativen. Ich unterstütze ausdrück- ch diesbezügliche ökologische Aktivitäten, zum Bei- piel Programme zur energetischen Sanierung von Ge- äuden und dem Einsatz erneuerbarer Energien. Aber iese Programm sind bisher nicht bzw. kaum mit dem iel der gleichzeitigen Schaffung von Barrierefreiheit erbunden. Dass es geht und dass man es zusammenden- en kann, wird unter anderem durch den Antrag der Lin- en „Grundrecht auf Wohnen sozial, ökologisch und bar- erefrei gestalten“ in der Bundestagsdrucksache 17/3433 om 26. Oktober 2010 deutlich. Diese Dreieinigkeit von ozial, ökologisch und barrierefrei sollten wir als durch- ängiges Prinzip in der Bau- und Verkehrspolitik be- cksichtigen. Nur dann werden wir eine zukunftsfähige olitik zum Wohle der Menschen mit und ohne Behinde- ngen gestalten. Die Beratung des vorliegenden Antrags in den Aus- chüssen sollten wir nutzen, um über Sinn und Unsinn er einzelnen Vorschläge zu diskutieren, ihn um weitere otwendige Vorschläge ergänzen, um im Ergebnis wirk- che Veränderungen im Alltagsleben zu erreichen. Lassen Sie uns – wie es der ABiD vorschlägt – Teil- abeermöglichung als Wirtschaftsförderung – Konjunk- rprogramm, Investitionsförderung – gestalten. Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): obilität ist ein entscheidender Faktor im Leben jedes enschen: Wer mobil ist, hat mehr Möglichkeiten, kann nabhängig sein. Er hat mehr Chancen bei der Arbeits- latzwahl oder bei der Entscheidung, wie und wo er le- en möchte. Viele Menschen sind hier eingeschränkt – nd ihnen wird damit ein entscheidender Teil der persön- chen Freiheit genommen. Nichts anderes sind deswe- en die Barrieren, welche der SPD-Antrag behandelt: ine Freiheitsbeschränkung zu vieler. Der demografische andel gibt uns die Gewissheit, dass es immer mehr erden. Es ist deswegen richtig und wichtig, dass sich der undestag mit der Barrierefreiheit im Alltag immer wie- er beschäftigt. Zu viele Probleme sind hier noch unge- st, und bei zu vielen Aspekten können wir noch nicht bsehen, wie sich dies auf unsere Gesellschaft im Wan- el auswirkt. Der SPD-Antrag geht auf vieles ein. Be- onders hervorheben möchte ich die detaillierte Behand- ng der Regelungen zum ÖPNV und zum Bahnverkehr. ier muss in Zusammenhängen gedacht werden. Nach- altige Mobilität bedeutet immer seltener, mit einem ein- igen Verkehrsmittel von A nach B zu kommen. Die obilität von morgen braucht die optimale Verbindung erschiedener aufeinander abgestimmter Verkehrsträ- er. Deswegen brauchen wir nicht nur einen deutsch- ndweit getakteten Bahnfahrplan, sondern müssen auch erücksichtigen, dass Menschen mit Mobilitätsein- chränkungen diesen gesamten Weg in der gleichen ualität nutzen können wie Menschen ohne Einschrän- ungen. Nur wenn wir diese Beschränkungen und arrieren abbauen, werden mehr Menschen öffentliche erkehrsmittel nutzen. 13654 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 117. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Juni 2011 (A) ) )(B) Der vorliegende Antrag macht viele und umfassende Vorschläge. Hervorzuheben ist, dass der Antrag die Kon- flikte nicht ausspart: Es ist gewiss nicht einfach, Barrie- refreiheit, Denkmalschutz und Stadtbildpflege unter ei- nen Hut zu bekommen. Gleichzeitig ist natürlich die Frage berechtigt, was die Bundespolitik hier zur Befrie- dung dieser Konflikte beitragen kann und soll. Notwen- dig sind sicher vor allem lokale Ansätze, bei denen Bür- gerinnen und Bürger frühzeitig – und auf die jeweilige Maßnahme bezogen – mitentscheiden können. Der Antrag verfolgt eine Linie, der wir Grünen sicher grundsätzlich folgen können. Dennoch gibt es Punkte, über die in den Ausschussberatungen noch debattiert werden sollte. So wird sehr pauschal darauf hingewie- sen, dass Billigflieger Behinderte abweisen. Es sind zwar solche Fälle bekannt, jedoch sollten wir nicht so weit gehen, darin ein System zu erkennen. Das führt meines Erachtens zu einer unberechtigten Vorverurtei- lung. Hier sollten wir die bekannten Fälle genau untersu- chen und mit den Airlines nach einer Lösung suchen. Zwei Aspekte will ich ansprechen, die nach meiner Ansicht noch präzisiert werden sollten. Erstens. Der An- trag fordert, dass sich die Barrierefreiheit im öffentli- chen Personennahverkehr auf die gesamte Reisekette be- ziehen soll. Hier müssen wir sicherstellen, dass nicht nur die Verkehrsmittel, sondern auch die Fahrplangestaltung gemeint ist. Bisher ist etwa für die Deutsche Bahn eine Reise auch dann barrierefrei, wenn ein Rollstuhlfahrer von A nach B kommt – obwohl er oder sie zum Beispiel für eine Fahrt von Berlin nach Erfurt wegen der knappen Umsteigezeit in Leipzig eine Stunde länger braucht. Hierüber sollten wir gemeinsam nachdenken und Vor- schläge erarbeiten. Der zweite Punkt betrifft die Mobilität von Men- schen, die aufgrund ihrer Beeinträchtigung die öffentli- chen Verkehrsmittel auch dann nicht nutzen können, wenn alle heute bekannten Rahmenbedingungen und Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit umge- setzt sind. Diese kleine Gruppe wird langfristig auf ei- gene, speziell umgebaute Pkw angewiesen sein. Leider steht diese Gruppe oft vor dem Problem, dass mögliche Kostenträger die Finanzierung der Fahrzeuge und Um- bauten verweigern. Hier ist bisher nicht absehbar, was wir für diese Gruppe mobilitätseingeschränkter Personen tun könnten. Ich hoffe, dass wir diese Fragen in den Ausschussbe- ratungen aufgreifen und Lösungen erarbeiten. Hier sind auch unsere für Sozialpolitik zuständigen Kolleginnen und Kollegen gefragt. Anlage 18 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Effektive Regulie- rung der Finanzmärkte nach der Finanzkrise (Tagesordnungspunkt 15) Ralph Brinkhaus (CDU/CSU): Gestern hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion einen Kongress zum T Z ri d B fr d d m tr W c s a Ü n B a ru d n v k n A w V m p s te d m fe d u W g H ti m s w V V L V G h w a m z g (C (D hema „Finanzmarktregulierung nach der Krise – Eine wischenbilanz“ veranstaltet. Neben der Bundeskanzle- n und dem Bundesfinanzminister haben sich der Bun- esbankpräsident, nationale und internationale Aufseher, anker und Wissenschaftler zu aktuellen Finanzmarkt- agen geäußert. Es wurde ausführlich über die Dinge iskutiert, die regulatorisch auf den Weg gebracht wor- en sind. Es wurde festgestellt, dass die Finanzmarkt- aßnahmen von Regierung und Parlament dazu beige- agen haben, dass Deutschland schnell aus der irtschaftkrise herausgekommen ist, und es wurden Lü- ken in der Regulierung aufgezeigt sowie weitere Lö- ungswege analysiert. Fazit: Viel wurde getan – meistens das Richtige –, ber es gibt auch noch sehr viel zu tun. Genau darum geht es auch in unserem Antrag mit der berschrift „Effektive Regulierung der Finanzmärkte ach der Finanzkrise“. Zum einen ziehen wir damit eine ilanz über die seit Bestehen der christlich-liberalen Ko- lition geleistete Arbeit im Bereich Finanzmarktregulie- ng. Zum anderen bringen wir aber auch zum Aus- ruck, dass trotz aller gelungenen Aktivitäten und Maß- ahmen im Regulierungsbereich noch ein weiter Weg or uns liegt, um den Beschluss der G 20, dass zukünftig ein Finanzmarkt, kein Finanzmarktakteur und kein Fi- anzmarktprodukt ohne angemessene Regulierung und ufsicht sein darf, Realität werden zu lassen. Im Einzelnen: Generalnorm unseres Handelns ist und ar der soeben erwähnte Beschluss der G 20 und die orgabe in unserem Koalitionsvertrag, dass kein Finanz- arkt, kein Finanzmarktakteur und kein Finanzmarkt- rodukt ohne angemessene Regulierung und Aufsicht ein darf. Deswegen haben wir in den letzten 18 Mona- n folgende Projekte auf den Weg gebracht: Erstes Stichwort: Fehlervermeidung. Eine Ursache er Finanzkrise war, dass die Akteure auf dem Finanz- arkt in ihren Instituten falsche Entscheidungen getrof- n haben. Nun liegt es im Wesen der Marktwirtschaft, ass in Unternehmen Entscheidungen getroffen werden nd dass diese Entscheidungen auch falsch sein können. enn aber falsche Entscheidungen dazu führen, dass ein anzes Wirtschaftssystem gefährdet wird, dann besteht andlungsbedarf. Aus diesen Gründen haben wir auf na- onaler und europäischer Ebene folgende Regulierungs- aßnahmen auf den Weg gebracht, die dazu beitragen ollen, dass auf Institutsebene weniger Fehler gemacht erden: Bessere Beaufsichtigung der Ratingagenturen; ermeidung von Fehlanreizen in den institutsinternen ergütungsstrukturen; Verbot bzw. Einschränkung von eerverkäufen; erhöhte Anforderungen im Bereich der erbriefungen; weitere Begrenzungen im Bereich der roßkredite. Zweites Stichwort: Fehlertragfähigkeit. In der Krise at sich gezeigt, dass Finanzinstitute nicht stark genug aren, um die Folgen einer falschen Entscheidung zu bsorbieren. Deswegen haben wir – im Übrigen zusam- en mit unseren europäischen Partnern – Maßnahmen ur Erhöhung der Fehlertragfähigkeit von Instituten ein- eführt bzw. werden sie einführen: Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 117. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Juni 2011 13655 (A) ) )(B) Die Eigenkapital- und Liquiditätsanforderungen an Institute wurden bzw. werden erhöht – im Rahmen der Umsetzung der Kapitaladäquanzrichtlinie und in der ab Sommer anstehenden Umsetzung von Basel III. Der nicht über Börsen abgewickelte Derivatebereich, der sogenannte OTC-Sektor, wird ab Herbst dieses Jah- res grundsätzlich reformiert werden; die entsprechenden europäischen Vorschläge liegen auf dem Tisch. Offene Immobilienfonds wurden durch das Anleger- schutzgesetz stabilisiert. Drittes Stichwort: Finanzaufsicht. Wir haben aus der Krise aber auch gelernt, dass die Finanzaufsicht nicht in der Lage war, die Fehlentwicklungen rechtzeitig zu be- nennen und diesen entgegenzusteuern. Das lag nach un- serer Analyse zum einen an der Struktur und Organisa- tion der Aufsicht, zum anderen aber auch daran, dass wesentliche Bereiche des Finanzmarktes nicht oder nur teilweise unter staatlicher Aufsicht standen. Darauf ha- ben wir mit folgenden Regulierungsmaßnahmen rea- giert: Wir haben die europäischen Aufsichtsstrukturen kom- plett neu organisiert und dadurch erheblich gestärkt. Die Zusammenarbeit der nationalen Aufsichten wird durch das Umsetzungsgesetz zur Omnibus-I-Richtlinie, das wir im Herbst verabschieden werden, erheblich in- tensiviert. Einen Vorschlag zur Neuordnung der deutschen Auf- sichtsstrukturen wird die Bundesregierung noch im Sommer dieses Jahres vorlegen. Bisher nicht regulierte Bereiche wie zum Beispiel der Bereich der geschlossenen Fonds und Hedgefonds wer- den durch das Finanzanlagenvermittlergesetz bzw. durch die Umsetzung der AIFM-Richtlinie erstmals in die Auf- sicht einbezogen; beide Maßnahmen werden in den nächsten Monaten abgeschlossen werden. Viertes Stichwort: geordnete Abwicklung. Eine we- sentliche Erkenntnis der Finanzkrise war, dass uns kein Instrumentarium zur Verfügung stand, um große syste- mische Finanzinstitute im Insolvenzfall so abzuwickeln, dass nicht das gesamte Finanzsystem ins Wanken gerät. Dieser Mechanismus ist aber dringend notwendig, denn wir haben auch gesehen, dass trotz aller Regulierungs- maßnahmen nicht verhindert werden kann – und im Üb- rigen auch gar nicht verhindert werden soll –, dass Ban- ken durch unternehmerische Fehlentscheidungen vom Markt verschwinden. Wir haben darauf reagiert – in Deutschland übrigens als eines der ersten Länder über- haupt – und haben ein Restrukturierungsgesetz für Ban- ken verabschiedet. Dieses Gesetz ist die Blaupause für die Anstrengungen, einen europäischen Restrukturie- rungsmechanismus für europaweit tätige systemische Banken zu schaffen. Die Koalitionsfraktionen und die Bundesregierung haben hier Pionierarbeit geleistet. Fünftes Stichwort: Verbraucherschutz. Eine weitere Erkenntnis aus der Finanzkrise war, dass wir im Finanz- dienstleistungsbereich Defizite im Bereich des Verbrau- cherschutzes haben. Wie gesagt, es war eine weitere Er- kenntnis und nicht die große Erkenntnis. Ich sage das d d g h n T z d A V g d b R d G a ru a u fa n fo a d b v im M d c u v d D n h w w g B k n e fe ri a E ti E (C (D eswegen, weil ich darauf aufmerksam machen möchte, ass wir aus gutem Grund den Schwerpunkt unserer Re- ulierungsaktivitäten auf die Systemstabilisierung gelegt aben; die Finanzkrise im Herbst 2008 war in erster Li- ie eine Systemkrise und keine Verbraucherschutzkrise. rotzdem konnten wir im Bereich des Verbraucherschut- es in den letzten Monaten signifikante Verbesserungen urchsetzen: Im Anlegerschutzgesetz haben wir die Qualität der nlageberatung im Bankenbereich verbessert. Die Verbesserung der Beratungsqualität bei den freien ermittlern ist Gegenstand des Finanzanlagenvermittler- esetzes, das wir im Herbst auf den Weg bringen wer- en. Im Rahmen des OGAW-IV-Umsetzungsgesetzes ha- en wir entsprechend den europäischen Vorgaben die echte von Fondsanlegern gestärkt. Wir verfolgen darüber hinaus mit großem Interesse ie Ideen und Konzepte zur Stärkung von nachhaltigen eldanlagen und sehen daher diesem Teil der Anhörung m Montag mit Spannung entgegen. Insgesamt haben wir im Bereich Finanzmarktregulie- ng und Verbraucherschutz in den letzten 18 Monaten cht Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen; das neunte nd das zehnte sind bereits im parlamentarischen Ver- hren. Weitere Vorhaben, wie zum Beispiel die Neuord- ung der Finanzaufsicht, werden nach der Sommerpause lgen. Nun ist Quantität alleine kein Erfolgskriterium; ber ich möchte schon darauf hinweisen, dass wir mit em Restrukturierungsgesetz oder dem Gesetz zur Vor- eugung gegen missbräuchliche Wertpapier- und Deri- ategeschäfte neue innovative Wege gegangen sind und positiven Sinne auch im internationalen Vergleich aßstäbe gesetzt haben. Wir wissen aber auch, dass das noch nicht reicht, um ie Finanzmärkte nachhaltig sicherer und stabiler zu ma- hen. Deswegen arbeiten wir intensiv an weiteren von ns als relevant identifizierten Themen. Eines dieser Themen sind die großen, international ernetzten Finanzinstitute, von denen wir annehmen, ass sie für das gesamte System von Bedeutung sind. iese Institute beherrschen wir als Regulatoren definitiv och nicht. Ein Scheitern eines dieser Institute würde er- eblichen Schaden verursachen. Letztlich müsste dafür ieder der Steuerzahler geradestehen. Deswegen ist es ichtig, dass an diese Institute besondere Maßstäbe an- elegt werden. Wir begrüßen daher, dass im Rahmen des asel-III-Prozesses von diesen Instituten höhere Eigen- apitalbeträge als von nichtsystemrelevanten Instituten achgewiesen werden müssen. Wir werden uns dafür insetzen, dass dies schnell umgesetzt wird. Was noch hlt – das habe ich bereits erläutert –, ist ein Restruktu- erungsmechanismus für diese Institute – sozusagen das uf internationale, mindestens aber auf europäische bene erweiterte deutsche Restrukturierungsgesetz. Wir sehen des Weiteren Handlungsbedarf bei den Ra- ngagenturen. Sie waren zentraler Bestandteil der Krise. s ist darüber hinaus bedenklich, dass der gesamte Ra- 13656 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 117. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Juni 2011 (A) ) )(B) tingmarkt im Wesentlichen von drei nichteuropäischen Agenturen beherrscht wird. Die Maßnahmen, die wir bisher zur Regulierung der Ratingagenturen auf den Weg gebracht haben, waren gut und zielführend; sie reichen aber nicht. Weitere Maßnahmen, die darauf abzielen, die Ratingqualität weiter zu verbessern, den Wettbewerb im Ratingmarkt zu stärken sowie zivilrechtliche Haftungs- regelungen für Ratingagenturen einzuführen, müssen folgen. Darüber hinaus haben wir in den letzten Monaten in- tensiv darüber diskutiert, wie die Finanzmärkte an den Kosten der Krise beteiligt werden können. Die EU- Kommission hat hierzu Untersuchungen durchgeführt und wird Vorschläge erarbeiten. Wir werden die Umset- zung dieser Vorschläge auf europäischer Ebene, wie auch in der Vergangenheit, unterstützen – so lange, wie keine originäre EU-Steuer entsteht. Ich möchte in die- sem Zusammenhang daran erinnern, dass es Vertreter der Bundesregierung waren, die dafür gesorgt haben, dass das Thema Finanztransaktionsteuer auf der europäi- schen Agenda weiter vorangetrieben worden ist. Zu einer Zwischenbilanz gehört aber auch eine kriti- sche Analyse der Dinge, die noch nicht erreicht worden sind, der Dinge, für die noch keine befriedigenden Lö- sungen erarbeitet worden sind. Ich möchte an dieser Stelle drei Punkte nennen: Wir beobachten mit Sorge, dass parallel zur Anhe- bung der Aufsichts- und Regulierungsstandards Finanz- marktakteure Geschäftstätigkeiten in den nicht oder we- nig regulierten Bereich auslagern. Hierzu zählen zum Beispiel die Aktivitäten von Zweckgesellschaften, Geld- marktfonds und Hedgefonds. Dabei gilt es zu vermeiden, dass ein großer Teil der Kredit-, Fristen- und Liquiditäts- intermediation außerhalb des Bankensektors stattfindet und in diesem Bereich Risiken entstehen, denen gerade mit den umgesetzten Regulierungsmaßnahmen im Ban- kensektor entgegengewirkt wurde. Wir sehen, dass es auch nach der Krise Länder gibt, in denen keine oder nur eine schwache Regulierung des Fi- nanzmarktes erfolgt. Es ist eine große Herausforderung, die jeweiligen Regierungen davon zu überzeugen, das nationale Regulierungswerk an internationale Standards anzupassen, um hierdurch die Nutzung von Regulie- rungsgefällen einzudämmen. Der dritte Punkt, zu welchem wir noch keine ab- schließende Lösung anbieten können, ist die Corporate Governance im Finanzdienstleistungsbereich. Dabei geht es nicht nur darum, dass die Kontrollorgane in den Finanzinstituten genügend Sachkenntnis haben, um die Produkte und das Risikoprofil des Unternehmens zu ver- stehen und gegebenenfalls eingreifen zu können; das lässt sich politisch und aufsichtsrechtlich lösen. Es geht vielmehr darum, dass wir in vielen Teilen der Finanz- dienstleistungsbranche eine andere Unternehmenskultur brauchen. Der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Bank hat auf unserem Finanzmarktkongress gestern sinnge- mäß gesagt, dass es kein Geschäft wert sei, der Reputa- tion der Bank zu schaden. Das höre ich wohl, und ich würde mich freuen, wenn das eine oder andere Institut dies mehr als in der Vergangenheit beherzigen würde. D b d u n g V z s w v s d ti s s b d le tr M a fü m g fä g z g ti v d s z w a F s u g d s in k n tu In b n w is F (C (D amit meine ich weniger die regional tätigen Banken, ei denen Mitarbeiter und Management mit ihren Kun- en in engem Kontakt stehen, im gleichen Dorf wohnen nd im gleichen Verein feiern. Die Akteure in der Fi- anzwirtschaft haben neben ihren Verpflichtungen ge- enüber ihren Kapitalgebern auch eine gesellschaftliche erantwortung. Wenn ich dann aber auf den Konferen- en und Kongressen, auf denen ich zu diesem Thema preche, sinngemäß Aussagen höre wie: „Wenn ihr ollt, dass wir etwas nicht tun, dann müsst ihr es explizit erbieten, denn sonst sind wir es unseren Aktionären chuldig, dass wir unser Ergebnis optimieren“, dann ist ies nicht nur sehr kurzfristig gedacht, sondern nachhal- g verantwortungslos. Regulierung wird zum bürokrati- chen Monster; Regulierung wird nicht funktionieren, olange viele intelligente Menschen ihre Zeit damit ver- ringen, den ganzen Tag darüber nachzudenken, wie sie iese Regulierung umgehen können. Um das klarzustel- n: Dies ist kein Pauschalvorwurf an die Finanzindus- ie. Wir wissen, dass dort der überwiegende Teil der itarbeiter eine mehr als hervorragende Arbeit leistet; ber der eine oder andere sollte sich schon angesprochen hlen. Wir fordern daher die Bundesregierung auf: Erstens: Bei der effektiven Regulierung der Finanz- ärkte weiterhin konsequent und mit Augenmaß vorzu- ehen und dauerhaft für ein stabileres und widerstands- higeres Finanzsystem zu sorgen. Zweitens: Die Einhaltung neuer regulatorischer Vor- aben aufgrund bereits beschlossener Reformvorhaben u überwachen und regelmäßig zu überprüfen, ob die an- estrebten Regulierungsziele erreicht werden. Drittens: Sich dafür einzusetzen, dass die auf interna- onaler, europäischer und nationaler Ebene noch nicht ollendeten Reformvorhaben zügig abgeschlossen wer- en; insbesondere die Arbeiten der G 20 und des Finanz- tabilitätsrates zu den systemrelevanten Instituten sowie ur Regulierung des Schattenbankensystems müssen eiter vorangetrieben werden. Viertens: Sich dafür einzusetzen, dass die bereits ver- bschiedeten internationalen Beschlüsse zur verstärkten inanzmarktregulierung in allen beteiligten Staaten voll- tändig und international konsistent umgesetzt werden, m Wettbewerbsverzerrungen und die Nutzung von Re- ulierungsgefällen zu vermeiden; dies betrifft unter an- erem die Einführung der Beschlüsse des Baseler Aus- chusses in weiteren Ländern und die Umsetzung der ternationalen Vorgaben zu den Vergütungsstandards. Fünftens: Unter Berücksichtigung der seit der Finanz- rise und der Staatsschuldenkrise gewonnenen Erkennt- isse eine umfassende und systematische Folgebewer- ng der Ursachen für eingetretene und potenzielle stabilitäten der Finanzmärkte vorzunehmen und die isher umgesetzten und eingeleiteten Regulierungsmaß- ahmen im Hinblick auf die Ergebnisse dieser Folgebe- ertung zu evaluieren. Der letzte Punkt ist mir dabei besonders wichtig. Er t mir deswegen wichtig, weil es fast drei Jahre nach der inanzkrise ein guter Zeitpunkt ist, zurückzuschauen, Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 117. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Juni 2011 13657 (A) ) )(B) unter Berücksichtigung von gegebenenfalls neuen Er- kenntnissen die eingeleiteten Regulierungsmaßnahmen zu bewerten und die entsprechenden Schlussfolgerungen zu ziehen. Viel getan, viel erreicht, noch viel zu tun – am besten gemeinsam, gemeinsam mit der Opposition und, was sehr hilfreich wäre, gemeinsam mit der Finanzindustrie. Nehmen Sie das Angebot an! Dr. Carsten Sieling (SPD): Gerade gestern Nach- mittag hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu einem Kongress geladen, der die Überschrift „Finanzmarktre- gulierung nach der Krise – eine Zwischenbilanz“ trug. In salbungsvollen Worten wird im Vorwort der Einladung der Leserschaft offenbart, dass „nationale wie internatio- nale Märkte einen stärkeren Ordnungsrahmen brau- chen“. Ich vermute, man hat sich dort gegenseitig auf die Schulter geklopft und versichert, dass ja alles nicht so schlimm gewesen sei und man im Übrigen schon eine Menge geschafft habe. Nur leider ist dem nicht so. Weder war die Finanz- und Wirtschaftskrise, die zu einer Staatsschuldenkrise geworden ist, ein Betriebsunfall, noch reichen die bishe- rigen Reformen im Finanzsektor nur ansatzweise aus, um künftige Krisen zu verhindern. Wer allerdings erwartet hat, mit dem vorliegenden Antrag der Regierungsfraktionen ein Gesamtkonzept oder zumindest einen Eindruck darüber zu bekommen, mit welchem Anspruch sich die Regierungsfraktionen der größten Volkswirtschaft Europas und eines G-8- und G-20-Mitgliedes an den laufenden und harten internatio- nalen Regulierungsdebatten einbringen wollen, der wird bitter enttäuscht. Selten habe ich bei einem so wichtigen Thema einen so nichtssagenden und unambitionierten Text gelesen. Und auch der Umstand, dass wir diesen Antrag nach Mitternacht beraten, spricht Bände. Aber um die Finanzpolitik ist es eben ähnlich dunkel bestellt, wie es im Moment draußen ist. Aber nicht nur das. Weil man sich aufseiten der Ko- alition wahrscheinlich durchaus der dürftigen Bilanz in Sachen Finanzmarktregulierung bewusst ist, wird sich einfach dreist mit fremden Federn geschmückt. Nicht anders ist es sonst zu verstehen, dass sämtliche Regulie- rungsvorhaben der europäischen Ebene, die Deutschland sowieso umsetzen muss, hier als Erfolg dargestellt wer- den. Das gilt zum Beispiel für die Regulierung der Ra- tingagenturen, die Kapitaladäquanzrichtlinie, die Neure- gelung der EU-Finanzaufsicht oder die geplante Deri- vateneuregelung. Im Bereich des Verbraucherschutzes ist es offenbar allein die Quantität, die überzeugen soll. Denn nicht an- ders ist es zu verstehen, dass das Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz und das Finanzanlagen- vermittler- und Vermögensanlagengesetz hier als zwei getrennte Gesetzesinitiativen dargestellt werden. Was dabei aber gern vergessen wird: Diese beiden Gesetze – mit dem Gesetz zur Vorbeugung gegen missbräuchli- che Wertpapiergeschäfte – waren noch Anfang 2010 als gemeinsamer Entwurf in einem Gesetz vorgelegt worden b d s h s z g c d V A a h W b d z g Z h d „ R „ F F o n n g U H k w E z d D g E ru d s R F (C (D is Herr Brüderle mit der freien Vermittlerlobby sich urchsetzte und ein neuer, eigener – und natürlich abge- chwächter Vorschlag notwendig war. Stichwort Bankenrestrukturierungsgesetz: Auch hier at die Koalition dankbar auf die guten Vorarbeiten der ozialdemokratischen Minister Steinbrück und Zypries urückgegriffen. Und das in diesem Zusammenhang ei- ene Vorhaben der Bankenabgabe stockt nach der Blo- kade im Bundesrat. Die Reihe ließe sich fortsetzen: Stockende Reform er nationalen Finanzaufsicht oder ein fehlendes klares otum zur Finanztransaktionsteuer: überall Stillstand. Auch die Neuregelung der Vergütungsstrukturen bei ktiengesellschaften hin zu einer stärkeren Ausrichtung m langfristigen und nachhaltigen Unternehmenserfolg at die SPD-Bundestagsfraktion gegen den massiven iderstand des Koalitionspartners 2009 auf den Weg ge- racht. Ich sehe keinen Vorschlag, wie künftig das Problem er systemrelevanten Banken, die „too big to fail“ sind, u lösen ist. Die USA, die Schweiz und Großbritannien ehen hier neue und eigene Wege. Deutschland bleibt aungast. Aber ich fürchte, der Anspruch ist schon gar nicht, ier Akzente zu setzen. Das zeigt sich auch an dem For- erungskatalog der Koalition am Ende des Antrags: Prüfen, beobachten, evaluieren“ ist offensichtlich der eformanspruch der Koalition, der mich verdächtig an nichts sehen, nichts hören, nichts sagen“ erinnert. Anders ist es auch zu verstehen, dass auf der gestrigen inanzmarktkonferenz das „Who is who“ der deutschen inanzlobby auftreten darf, von Verbraucherschützern der geschädigten Anlegern dagegen weit und breit ichts zu sehen ist. Herr Ackermann darf dann mit dicken Krokodilsträ- en davon berichten, dass ihn die mickrige Bankenab- abe in Höhe von 70 Millionen doch angesichts eines nternehmensgewinnes der Deutschen Bank für 2011 in öhe von geplanten 10 Milliarden Euro hart trifft. Herr Blessing von der Commerzbank darf darüber lagen, dass die Öffentlichkeit gar nicht genug positiv ahrnimmt, dass er immerhin einen Großteil der Stillen inlage des Bundes in Höhe von 16,4 Milliarden Euro urückgezahlt hat. Ohne dabei aber zu erwähnen, dass er ie geplanten Zinsen darauf nie zahlen wird. Und schließlich wird Herr Francioni im Namen der eutschen Börse verkünden, dass sämtliche Bestrebun- en, eine Finanztransaktionsteuer nur auf europäischer bene einzuführen, zu nicht kompensierbaren Abwande- ngsbewegungen führen wird. Aber man muss sich auch nicht wundern, wenn man ie Frösche fragt, ob man ihren Teich trockenlegen ollte. So wird das nicht gelingen. Die SPD hat dazu eine eihe eigener Vorschläge eingebracht. Wir wollen eine Finanztransaktionsteuer. Gerade die inanzmarktakteure haben in der Finanz- und Wirt- 13658 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 117. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Juni 2011 (A) ) )(B) schaftskrise von umfangreichen Rettungsmaßnahmen des Staates profitiert. Es ist somit ein Gebot der Gerech- tigkeit, den Finanzsektor auch durch die Erhebung einer Finanztransaktionsteuer höher zu besteuern. Dadurch würden die Finanzmarktakteure nicht zuletzt auch an der Finanzierung der von ihnen selbst wesentlich mit verur- sachten Kosten zur Krisenbewältigung beteiligt. Wir wollen höhere – weit über die Basel-III-Vor- schläge hinausgehende Eigenkapitalzuschläge für sys- temrelevante Finanzinstitute. Wir kämpfen für eine Bankenabgabe, die sich an den wirklichen Risiken des Geschäftsmodells einer Bank orientiert und so aufkommensstark ist, damit nicht in der nächsten Krise wieder die Steuerzahlerinnen und Steuer- zahler zur Kasse gebeten werden. Schließlich brauchen wir zwingend auch ein umfas- sendes Maßnahmenpaket, das alle Akteure im Bereich der Finanzdienstleistungen einschließt. Im Sinne eines „Finanz-TÜV“ brauchen die Anleger baldmöglichst zu- verlässige, detaillierte und verständliche Informationen über die am Markt angebotenen, teilweise hochriskanten Finanzprodukte. Nur so können die Verbraucherinnen und Verbraucher bei ihrer Vermögensanlage die Sicher- heit erreichen, die sie selbst für angemessen erachten. Die nur kurze Reihe ließe sich fortsetzen. Und sie zeigt, dass wir mehr brauchen als einen ziemlich lustlos zusammengeschriebenen Antrag zur Finanzmarktregu- lierung, den uns die Koalition hier heute vorlegt. Björn Sänger (FDP): Mit dem vorliegenden Antrag legt die christlich-liberale Koalition eine Zwischenbilanz der Regulierung der Finanzmärkte nach der Finanzkrise vor, die sich sehen lassen kann. Selbstverständlich ist das große Haus der neuen Rahmenbedingungen auf den Finanzmärkten noch nicht vollständig errichtet. Wir sind aber deutlich weiter als im Rohbau. Das Haus bietet – selbst nach doch recht kurzer Bauzeit – Schutz, und es wärmt. Bei allen Regulierungsfragen, vor denen wir standen, geht es im Kern um die Wiedereinführung der Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft. Es mussten – und müssen – Sachverhalte geregelt werden, bei denen Pro- bleme aufgetaucht sind, die es, würde das Prinzip des „ehrbaren Kaufmanns“ konsequent durchgehalten wer- den, nicht gegeben hätte. Als Liberaler bedauere ich diese Tatsache, muss mich ihr jedoch stellen. Was ist nun die Aufgabe einer effektiven Regulierung der Finanzmärkte? Effektive Regulierung schafft einen Rechtsrahmen, der mit marktwirtschaftlichen Mitteln versucht, künftige Krisen – egal, woraus sie sich entwi- ckeln können – zu vermeiden und ausgebrochene Krisen lokal zu begrenzen. Das ist der christlich-liberalen Ko- alition mit den hierzu bislang vorgelegten Gesetzen und Initiativen gelungen, und damit sind wir deutlich weiter als andere, die elf Jahre an den Schalthebeln des Bundes- finanzministeriums sträflich untätig haben verstreichen lassen. k v re te e in li b te G a ti p S G b w n li n h g R e z d S a B tr e e d F F ti B ü u h ru W g fa M d v v d d S In d s s (C (D Gleichwohl gibt diese erfolgreiche Zwischenbilanz einen Anlass, sich auf Erreichtem auszuruhen. Sie ist ielmehr Motivation, den hohen qualitativen Level unse- r nationalen Regulierung auch auf die anstehenden in- rnationalen Regulierungsvorhaben auszudehnen. Denn s gibt nach wie vor Baustellen, und der Bau geht nicht der Geschwindigkeit voran, die wir uns als christlich- berale Regierungskoalition wünschen. Wir wollen die Finanzmärkte effektiv regulieren. Das edingt, dass wir die Internationalität der Märkte beach- n und daher zu globalen Lösungen kommen müssen. leichzeitig müssen wir die Besonderheiten, die wir in llen Bereichen im deutschen Markt haben, berücksich- gen. Denn wir wären doch mit dem Klammerbeutel ge- udert, wenn wir zum Beispiel das erfolgreiche Drei- äulen-Modell unserer Bankenlandschaft, das uns – im egensatz zu anderen Ländern – gut durch die Krise ge- racht hat, durch unpassende Regulierung gefährden ürden. Aber dieser Anspruch, den ja auch alle Fraktio- en dieses Hauses glücklicherweise teilen, sorgt natür- ch dafür, dass es mit der internationalen Regulierung icht so schnell vorangeht, denn die notwendigen Ver- andlungen brauchen Zeit. Dabei haben wir Deutsche schon Rahmenbedingun- en in Kraft gesetzt, die Vorbild für die internationale egulierung sind – unser Bankenrestrukturierungsgesetz twa, das es ermöglicht, Banken kontrolliert vom Markt u nehmen und durch die Absicherung eines Fonds, den ie Branche über die Bankenabgabe selbst speist, die chockwellen, die auf den Märkten entstehen können, bzublocken. Dieses Gesetz sollte meines Erachtens die laupause für die EU-Regulierung werden. Und das be- ifft ausdrücklich auch die Bankenabgabe, denn hier ist ine Harmonisierung auf europäischer Ebene dringend rforderlich, um unnötige Doppelzahlungen zu vermei- en. Aber ich denke auch an unser Leerverkaufsverbot. ür diese intelligente Lösung, die über eine zeitliche rist die unerwünschten Effekte zielgerichteter Spekula- on von den durchaus gewünschten Aspekten, wie zum eispiel der Liquiditätssicherung oder der Information ber Blasenbildung im Markt, trennt, interessieren sich nsere amerikanischen Freunde. Wir haben des Weiteren bei der Frage des Selbstbe- alts bei Kreditverbriefungen eine von der EU-Regulie- ng abweichende Lösung gewählt, weil wir – mit der issenschaft – der Auffassung sind, dass ein höherer Ei- enbehalt auch eine höhere Gewähr dagegen bietet, dass ule Kredite über das Verbriefungsinstrument die ärkte großflächig infizieren. Wir gehen davon aus, ass es unserer Bundesregierung auch gelingt, über die ereinbarte Evaluierung unsere europäischen Partner on der hohen Güte unserer Lösung zu überzeugen, so ass wir keine Regulierungsarbitrageverluste für den eutschen Markt befürchten müssen. Neben der Regulierung der Ratingagenturen und der chaffung eines Rechtsrahmens, der an die Vergütung in stituten schärfere Bedingungen stellt, haben wir auch en Schutz der Anleger entscheidend gestärkt. Hierbei ind die Produktinformationsblätter nur ein Aspekt. Ent- cheidend sind die Erfassung der Anlageberater in einem Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 117. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Juni 2011 13659 (A) ) )(B) Register und die Möglichkeit, dass die Aufsicht bei ge- häuften Beschwerden eine weitere Tätigkeit untersagen kann. Zukünftig wird dies auch die im sogenannten Grauen Kapitalmarkt Tätigen betreffen, was ein Novum in Deutschland darstellt. Wichtig ist, dass der Anleger die wesentlichen Informationen, die für ihn und seine Anlagen von entscheidender Bedeutung sind, direkt be- kommt, ohne dass er auf die ergänzenden Informationen verzichten muss, auf die er bei Bedarf zugreifen kann. Diese Regelungen tragen zur Vereinfachung des Ver- braucherschutzes bei, helfen, den Anleger nicht zu ver- wirren, und dämpfen natürlich die Kosten, was am Ende des Tages auch dem Anleger zugutekommt. Neben all den Erfolgen, die die Bundesregierung mit der Unterstützung der christlich-liberalen Regierungs- koalition auch auf internationaler Ebene erreicht hat, in- dem deutsche Interessen in die Vereinbarungen einge- flossen sind, bleibt noch einiges zu tun. Ich denke hier an die Regulierung der außerbörslichen Derivatemärkte, den von Hedgefonds und Zweckgesellschaften domi- nierten sogenannten Schattenbankensektor und die Spe- kulation auf den Rohstoffmärkten. Es gilt bei all diesen Fragen der von uns mit Nachdruck unterstützte Grund- satz, dass kein Finanzmarkt, kein Finanzmarktakteur und kein Finanzmarktprodukt zukünftig unreguliert bleiben soll! Dabei sollen bewährte Regeln, wie etwa unser deut- sches Einlagensicherungssystem, nicht gefährdet, son- dern in die neue Welt überführt werden. Ein solides und festes Gebäude reißt man nicht ohne Not ab, sondern nutzt es zur Stabilisierung des neuen Hauses. Gleichzeitig nutzt die christlich-liberale Koalition die Regulierung, um auch den Finanzplatz Deutschland zu stärken. Ein sehr gutes Beispiel ist hier das Pension Poo- ling, also die länderübergreifende Verwaltung von Al- tersvorsorgeeinrichtungen. Hier können wir für die An- leger und unseren heimischen Markt Gutes tun, und daher freut es uns Liberale besonders, dass die Bundes- regierung zugesagt hat, sehr zeitnah – wahrscheinlich schon bis Ende dieses Jahres – einen ersten Gesetzent- wurf zur Realisierung dessen vorzulegen. Es freut mich, festzustellen, dass die christlich-libe- rale Koalition und die von ihr getragene Bundesregie- rung auf einem sehr guten Weg bei einer effektiven Re- gulierung der Finanzmärkte nach der Finanzkrise sind – ein Weg, bei dem das Ziel erkennbar ist und der kraftvoll beschritten wird. Die Geschwindigkeit ist angemessen. Wir rennen nicht planlos durch die Gegend, nur um Ak- tivität vorzutäuschen, wie das vom einen oder anderen Antrag derer, die elf Jahre die Möglichkeit gehabt hät- ten, gefordert wird. Nein, wir haben alle Regulierungs- aktivitäten im Kopf und bedenken deren Auswirkung auf die Finanzakteure. Denn die Summe der einzelnen Teile ergibt erst den Mechanismus. Wir wollen, dass dieser Mechanismus funktioniert und er Krisen vorbeugen hilft, und nicht, dass er durch eine zu hohe Gesamtbelas- tung krisenverursachend wirkt oder die Akteure aus dem Land treibt. Damit wäre niemandem geholfen. Wir brau- chen die dienende Rolle der Finanzwirtschaft für die Un- ternehmen der Realwirtschaft. Dabei sind wir ganz selbstverständlich bereit, nach einer Evaluierung an der einen oder anderen Stelle Veränderungen vorzunehmen, w w n c re le v R v e s F e e d v B u h w A m g h v S K z d in ti a li d U d te b n k ru u si u fi g g g n V s F a D re w (C (D enn wir feststellen, dass eine Maßnahme nicht so irkt, wie angenommen. Aber dazu muss man die Maß- ahmen auch erst mal wirken lassen. Das tun wir, die hristlich-liberale Koalition, und wir tun dies erfolg- ich, wie man in unserer Zwischenbilanz zweifelsfrei sen kann. Dr. Barbara Höll (DIE LINKE): Mit dem uns orliegenden Antrag der Koalition, „Effektive egulierung der Finanzmärkte nach der Finanzkrise“, ersucht die Bundesregierung den Eindruck zu rwecken, dass erstens die Finanzkrise vorbei sei, was ie nicht ist. Mit der Euro-Krise setzt sich die inanzkrise fort. Laut jüngsten Pressemeldungen, wird ine Reihe von Banken, darunter auch eine deutsche, den uropäischen Bankenstresstest nicht bestehen. Auch sind ie in die Bad Banks ausgelagerten Giftpapiere nicht erkäuflich, das Risiko bleibt. Dass zweitens die undesregierung bereits auf vielen Gebieten zahlreiche nd natürlich allesamt richtige Maßnahmen ergriffen ätte und drittens die Bundesregierung bitte so eitermachen soll wie bisher, um, ich zitiere aus Ihrem ntrag „bei der effektiven Regulierung der Finanz- ärkte weiterhin konsequent und mit Augenmaß vorzu- ehen und dauerhaft für ein stabiles und widerstandsfä- iges Finanzsystem zu sorgen“. Aber die Bundesregierung ist nicht konsequent orgegangen und tut es bisher weiterhin auch nicht! icher wurde unter dem Druck der ausgebrochenen rise einiges eingeleitet, um die Finanzmärkte ein wenig u regulieren, zum Beispiel das auf den Euro und eutsche Aktien beschränkte Leerverkaufsverbot. Aber sgesamt ist nicht viel passiert, was tatsächlich zukünf- gen Krisen vorbeugt. Immerhin sind Sie von ihrem neoliberalen Credo, der lternativlosen Notwendigkeit die Finanzmärkte zu deregu- eren, welches die Finanzpolitik aller Bundesregierungen er letzten Jahrzehnte bestimmte, abgewichen. Aber dieses mschwenken war und ist zögerlich und wird gerade nicht en Anforderungen gerecht, um tatsächlich ein Bankensys- m zurecht zu stutzen, welches seinen eigentlichen Aufga- en gerecht wird, die ich Ihnen gerne nochmal ins Gedächt- is rufe: erstens Sicherstellung eines zuverlässigen und ostengünstigen Zahlungsverkehrs, zweitens Zurückfüh- ng der Banken auf ihre Rolle als Kapitalsammelstellen nd drittens Erfüllung ihrer Finanzierungsfunktion, indem e die Investitionen der Unternehmen, der Privathaushalte nd des Staates zu annehmbaren Bedingungen über Kredit nanzieren. Banken sind nicht zum Selbstzweck da. Diese eben enannten Kernaufgaben können auch kleine und mittel- roße Banken tun. Es braucht dazu keine gigantisch roßen Finanzinstitute. Diese erreichen ihre Größe oft ur unter anderem durch Spekulation, bei gleichzeitiger ernachlässigung ihrer eigentlichen Kernaufgaben. Und ie haben durch ihre Systemrelevanz das Potenzial, die inanzmarktstabilität insgesamt zu gefährden und damit uch die Funktionsweise ganzer Staaten zu bedrohen. aher müssen diese systemrelevanten Banken, durch gulatorische Maßnahmen, auf ein Maß zurechtgestutzt erden, dass keine Gefahr mehr von ihnen auf die 13660 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 117. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Juni 2011 (A) ) )(B) Finanzmarktstabilität ausgeht. Dies stünde noch nicht einmal im Widerspruch zur europäischen Kapitalver- kehrsfreiheit. Denn diese darf immer dann eingeschränkt werden, wenn die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung gefährdet ist. Und systemrelevante Banken stellen zweifelsohne eine Bedrohung der öffentlichen Ordnung dar. Auch sollten Privatbanken in einen gegen- seitigen Haftungsverbund gezwungen werden, wie ihn Sparkassen und Genossenschaftsbanken längst haben. Das würde Risiken wirklich deutlich minimieren und im Falle eines Crashs müsste nicht die Allgemeinheit für den Schaden geradestehen. Wichtig ist auch das Thema Ratingagenturen. Die EU-Ratingverordnung ist kaum das Papier wert, auf das sie geschrieben wurde. Wir alle kennen das Problem mit den wenigen, nicht unabhängig agierenden Ratingagen- turen und ihren oft falschen Bewertungen, welche durch fehlende Transparenz der angewendeten Verfahren über- haupt nicht nachvollziehbar sind. Sie versuchen ernst- haft die bloße Registrierung dieser Orakel als Regulie- rung zu verkaufen. Was wir brauchen ist eine europäische, öffentliche Ratingagentur, deren Finanzierung durch eine Gebüh- renordnung – vergleichbar mit Notaren – sichergestellt wird. Wo ist da Ihre Initiative, frage ich Sie? Sie haben ein Restrukturierungsgesetz installiert, das nicht mehr als Blendwerk ist. Sogar die Kanzlei Freshfields, die bisweilen selbst Gesetzentwürfe für Sie formuliert, bezeichnet das Sanierungsverfahren als zahn- los. Dazu kommt, dass das Restrukturierungsverfahren nicht auf das Insolvenzrecht anderer Staaten abgestimmt ist und es darf bezweifelt, dass bei seiner Einleitung die Gläubiger die Füße still halten. Für die Restrukturierung einer großen systemrelevanten Bank wird auf Jahrzehnte hinaus schlicht das Geld fehlen, weil sie eine Bankenab- gabe eingeführt haben, die viel zu gering ausfällt. Bei Beibehaltung der mickrigen Bankenabgabe dürfte eine nächste Krise erst wieder in einigen Jahrzehnten auftre- ten, das wissen Sie, trauen sich aber nicht eine angemes- sene Bankenabgabe durchzusetzen. Auch ich frage Sie, wo Ihr Engagement für eine Fi- nanztransaktionsteuer ist? Und die Frage der Kosten der jetzigen Krise wird von Ihnen überhaupt nicht, oder nur sehr zaghaft gestellt. Das Problem ist, es bleibt bei Ihnen bei alten neoliberalen Denkmustern und Leitbildern. So auch beim Thema Finanzaufsicht. Zwar halten auch wir Linke die Errichtung verbindlicher europäischer Aufsichts- strukturen für richtig und wichtig. An allen Institutionen des neuen EU-Aufsichtssystems ist aber gemeinsam zu kritisieren, das ihnen keine makroökonomischen und makroprudenziellen Leitsätze auferlegt wurden, um die von den Finanzmärkten ausgehenden Risiken wirkungs- voll zu bekämpfen. Es wird immer noch die Effektivität der Finanzmärkte hervorgehoben, die es zu gewähr- leisten gilt. Die Folge wird sein: Die Banken kassieren und wenn Not am Mann ist, dann hilft doch wieder der Staat. All das, was weiter geschehen soll, soll mit „Augenmaß“ geschehen. Genau das heißt im Klartext, die Banken und diejenigen zu verschonen, die zulasten d s u L d A A d k n h F v s im G a P g u ri u tu g b R R d B b w s s S B n n K g 5 B ti s ru B d g h d a re P S K K (C (D er Steuerzahlerinnen und Steuerzahler spekulieren. Ich age Ihnen: mit uns nicht! Wenn Sie hier nicht endlich mdenken und Ihre alten und überholten neoliberalen eitsätze effizienter Kapitalmärkte über Bord werfen, ann kommt die nächste Krise sicherlich. Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): ls unbedarfter Leser könnte man bei der Lektüre des ntrags der Regierungsfraktionen beinahe zu dem Ein- ruck gelangen: alles kein Problem mehr mit den Ban- en und den Finanzmärkten. Das ist leider überhaupt icht so. Ihr Antrag ist in vielen Bereichen schlicht Lob- udelei. Er vermittelt ein falsches Bild vom Stand der inanzmarktregulierung und den ungelösten Problemen, or denen wir heute, nach vier Jahren Krise, noch immer tehen. So ist das sogenannte Too-big-to-fail-Problem noch mer ungelöst. Anders als etwa die Schweiz oder roßbritannien traut sich Deutschland noch nicht einmal n eine ernste und ehrliche Diskussion heran, wie das roblem der impliziten Staatsgarantie für Großbanken elöst werden kann. Diese kostenlose Staatsgarantie ist nvereinbar mit einer Marktwirtschaft. Die Steuerzahle- nnen und Steuerzahler werden zwangsweise zu Bürgen nd Versicherern ohne Prämienzahlung für Finanzinsti- te, die aufgrund ihrer Größe eine staatliche Rettungs- arantie besitzen. Zugleich haben solche Institute Wett- ewerbsvorteile, weil sie infolge der staatlichen ettungsgarantie ein besseres Rating und somit bessere efinanzierungsbedingungen erhalten. So verstärkt sich as Problem selbst. Leider ist überhaupt nicht in Sicht, dass Sie oder die undesregierung sich ernsthaft um eine Lösung der Too- ig-to-fail-Problematik bemühen, im Gegenteil: Basel III ird derzeit auch auf deutsche Initiative in der europäi- chen Umsetzung in entscheidenden Bereichen verwäs- ert. So wird nach allem, was wir aus Brüssel hören, eine chuldenbremse für Banken, die ihre risikoungewichtete ilanzsumme in Relation zum Eigenkapital begrenzt, icht eingeführt, obwohl die Basel-III-Vereinbarung das och vorsah. Dabei müsste gerade Banken, die bei der reditvergabe an Unternehmen sehr genau auf die Ei- enkapitalausstattung achten, klar sein: Mit weniger als Prozent Eigenkapital zu wirtschaften ist kein seriöses ankgeschäft. Das wird bis heute aber vom Staat akzep- ert, obwohl man Banken mit einer Leverage Ratio viel tabiler machen könnte, wie beispielsweise die Erfah- ngen in Kanada zeigen. Auch fehlt bis heute ein echtes EU-Insolvenzrecht für anken und ein europäischer Bankenrettungsfonds, mit enen sich Banken ohne gravierende Marktverwerfun- en abwickeln ließen. Dabei ist allen Experten schon eute klar, dass mit nationalen Abwicklungsregimen wie em deutschen es unmöglich ist, grenzüberschreitend gierende Banken abzuwickeln, ohne dass es zu Panik- aktionen an den Märkten kommt. Den Kennern Ihrer olitik und Brüsseler Interventionen ist ebenso klar, dass ie versuchen werden, die dringende Delegation echter ompetenz auf die europäische Ebene im Bereich des risenmanagements zu verhindern. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 117. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Juni 2011 13661 (A) ) )(B) Kein Produkt, keine Region und kein Akteur außer- halb der Aufsicht, hieß es vor beinahe drei Jahren beim G-20-Treffen in Washington. Erst gestern hat Ihre Kanz- lerin diesen Spruch bei Ihrer Finanzmarktkonferenz wie- derholt, und Ihr Antrag verklärt dieses ja richtige Motto gar zum Leitmotiv Ihrer Finanzmarktregulierung. Doch bis heute sind billionenschwere Märkte für Derivate wie Kreditversicherungen nicht nur unbeaufsichtigt, son- dern auch nach wie vor völlig intransparent. So ist es bis heute für die deutsche Aufsicht nicht möglich, eigen- ständig in Erfahrung zu bringen, welche deutschen Ban- ken zu welchen Volumina Sicherungsgeber oder -neh- mer für Kreditausfallversicherungen beispielsweise auf griechische Anleihen sind. Ich bin vor diesem Hinter- grund sehr gespannt auf die Umsetzung und Durchfüh- rungsbestimmungen zu den neuen EU-Regulierungen zu Derivaten und den Marktinfrastrukturen. Die Gretchen- frage, an der auch Sie sich werden messen lassen müs- sen, lautet, welcher Anteil von Derivaten letztlich tat- sächlich auf regulierte Handelsplätze überführt wird, oder anders ausgedrückt: wie hoch der Anteil an Deriva- ten sein wird, der auch künftig unreguliert ablaufen wird, weil bestimmte Industrien daran ein massives finanziel- les Interesse haben und weil Sie dem dann nachgegeben haben. Spätestens dann werden Sie Ihr ja richtiges Motto von der lückenlosen Regulierung aller Finanzprodukte korrigieren müssen. Ihr Antrag ist an mancher Stelle ausgesprochen wi- dersprüchlich. So loben Sie auf der einen Seite die neue Versicherungsregulierung Solvency II und die darin vor- genommene „Modernisierung der Risikomanagement- vorschriften“. Das passt aber überhaupt nicht zu Ihrer Kritik an den Ratingagenturen und ihrem Einfluss. Sie begrüßen vor diesem Hintergrund, dass die EU-Kom- mission derzeit eine Konsultation durchführt, wie die Verwendung externer Ratings in der Regulierung gemin- dert werden kann, und Sie fordern dringend Maßnahmen zur Verminderung des Einflusses der Ratingnoten ein. Ist Ihnen eigentlich klar, dass Solvency II die Bedeutung von Ratings in der Versicherungsregulierung nochmals deutlich stärken wird und dass deshalb Ihre Positionen und Forderungen an dieser Stelle einfach nicht zusam- menpassen? Ja, es sind viele Gesetze erlassen worden. Ja, es sind weitere Gesetze auf dem Weg. Aber es ist nicht die Masse an Regeln, die Länge der Gesetze, die einen stabi- len Finanzmarkt ausmachen, sondern ihr Inhalt und ins- besondere ihr Zusammenwirken. Viele Wissenschaftler beklagen, dass die entscheidenden Regeln nicht gesetzt werden. Selbst der IWF warnt davor, dass die Risiken für eine Finanzkrise eher zu- als abgenommen hätten. Nehmen Sie das eigentlich überhaupt zur Kenntnis? Na- türlich geht es um die Durchsetzung der Regeln. Was Sie zum Thema Aufsicht aufgeschrieben haben, erstaunt vielleicht am meisten. Glauben Sie wirklich, Sie können Ihr klägliches Scheitern bei der Reform der Finanzauf- sicht schönreden? Im Koalitionsvertrag wollten Sie noch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht un- ter das Dach der Bundesbank packen. Damit sind Sie ge- scheitert. Jetzt machen Sie nur noch Kleinkram, den Sie s h A w W n k S s g S g u d c H A la S n n k u N B te te je a s te b ru b te S G a h d (C (D elbst noch vor wenigen Monaten als kläglich bezeichnet ätten. So viel Ehrlichkeit muss schon sein. nlage 19 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Anträge: – Keine zusätzlichen finanziellen Mittel des Bundes oder der Bahn AG für Stuttgart 21 – Stuttgart 21 – kein Weiterbau ohne Nach- weis der Leistungsfähigkeit und ohne Klä- rung der Kosten und Risiken (Tagesordnungspunkt 16 und Zusatztagesord- nungspunkt 10) Dr. Stefan Kaufmann (CDU/CSU): Eigentlich urde schon heute Mittag in der Aktuellen Stunde alles ichtige zum Infrastrukturprojekt Stuttgart 21 in mei- em Wahlkreis gesagt. Winfried Hermann ist zum Ver- ehrsminister in Baden-Württemberg und nicht zum tuttgart-21-Verhinderungsminister gewählt worden. An einem Amtsverständnis dürfen erhebliche Zweifel an- emeldet werden. Der Umgang von Grünen und Linken mit dem Thema tuttgart 21 ist aber generell unredlich. Mit Mutmaßun- en und Tricksereien versuchen Sie, das für Stuttgart nd Baden-Württemberg so wichtige Projekt zu diskre- itieren. Ihre Argumente werden dabei immer schwä- her, wie das Lavieren von Verkehrsminister Winfried ermann in den letzten Wochen bei Stuttgart 21 zeigt. Auch die beiden uns hier zur Diskussion vorliegenden nträge sind in ihren Begründungen gespickt mit Speku- tionen und einer unredlichen Interpretation des chlichterspruchs von Heiner Geißler. Mit der Wahrheit ehmen Sie es in Ihren Anträgen nicht ganz so genau. Das möchte ich gerne zunächst zum Antrag der Grü- en genauer ausführen: Jeder Lokaljournalist in Stuttgart ennt den Schlichterspruch inzwischen besser, als Sie es ns in Ihrer Antragsbegründung weismachen wollen: irgendwo im Schlichterspruch ist festgehalten, dass die ahn zu irgendeinem Zeitpunkt die Bauarbeiten zu un- rbrechen hätte, weder während noch nach dem Stress- st. Der Stresstest dient im Übrigen nicht dazu, das Pro- kt zu verhindern, sondern es zu optimieren. Nach llem, was wir bisher wissen, wird dies auch mit über- chaubaren Ergänzungen funktionieren. Es war ein Entgegenkommen der Bahn, die Bauarbei- n nach dem Regierungswechsel in Baden-Württem- erg zunächst ruhen zu lassen, bis sich die neue Regie- ng konstituiert hat. Eine Verlängerung des Baustopps is zu einer möglichen Volksabstimmung im Herbst kos- t 410 Millionen Euro. Nach Ihrem Antrag müsste der teuerzahler diese Summe zahlen, weil sich SPD und rüne in Baden-Württemberg nicht einig sind und sich uf eine verfassungswidrige Volksabstimmung geeinigt aben, um dieses Dilemma zu lösen. Die Kosten müsste ann aber bitte schön auch die baden-württembergische 13662 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 117. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Juni 2011 (A) ) )(B) Landesregierung tragen. Dazu ist sie natürlich nicht be- reit. Über die angeblichen Detailforderungen des Schlich- ters Heiner Geißler, die Sie in der Begründung Ihres An- trags auflisten, wundere ich mich doch sehr: Entweder Sie haben den Schlichterspruch nicht gelesen oder Sie versuchen, mit Ihrem Antrag darüber hinwegzutäuschen, dass die meisten angemahnten Verbesserungen nur dann erforderlich werden, wenn das Ergebnis des Stresstests dies notwendig macht. Heiner Geißler hat eben nicht ge- fordert, dass es zwangsläufig zu einer Erweiterung des Tiefbahnhofs um ein neuntes und zehntes Gleis, zu einer zweigleisigen westlichen Anbindung des Flughafens an die Neubaustrecke, zu einer Anbindung der bestehenden Ferngleise von Zuffenhausen an den neuen Tunnel von Bad Cannstatt zum Hauptbahnhof sowie zu einer Aus- rüstung aller Strecken von Stuttgart 21 bis Wendlingen zusätzlich mit konventioneller Leit- und Sicherungstech- nik kommen muss. Absolut unglaubwürdig wird Ihre Antragsbegründung aber dann, wenn Sie befürchten, dass die Überführung der frei werdenden Flächen in eine Stiftung Mehrkosten für das Projekt verursacht. Diese frei werdenden Flächen gehören der Stadt Stuttgart und haben rein gar nichts mit den Projektkosten zu tun. Also wird es auch nicht zu Mehrkosten kommen, wenn man weniger für diese Flä- chen einnimmt. Das weiß inzwischen jede Stuttgarterin und jeder Stuttgarter. Sie wissen das wohl nicht! Verehrte Kolleginnen und Kollegen von den Grünen: Auch für Sie wird es Zeit, den Tatsachen ins Auge zu se- hen. Bei einem erfolgreichen Testat des Stresstests durch die SMA geht Ihnen Ihr zentrales Argument verloren: die angeblich mangelhafte Leistungsfähigkeit von Stutt- gart 21, die nur mit derart teuren Nachbesserungen zu lö- sen sei, dass der 4,5 Milliarden Euro Kostenrahmen ge- sprengt wird. Dann werden Sie Ihren Wählern in Baden-Württem- berg erklären müssen, warum Sie im Wahlkampf trotz der allseits bekannten Vorbehalte den Eindruck erweckt haben, Sie könnten als baden-württembergische Regie- rungspartei Stuttgart 21 stoppen. Zum Antrag der Linken möchte ich nur eine kurze Bemerkung abgeben: Sie beziehen sich auf den Stern- Journalisten Arno Luik. Seit Monaten zitiert Herr Luik beim Thema Stuttgart 21 aus angeblichen Geheimdoku- menten der Bahn, aus denen hervorgeht, dass das Projekt wahlweise viel teurer wird, Tunnelwände einstürzen werden oder das Stuttgarter Mineralwasser versiegen wird. Leider haben die Öffentlichkeit und auch ich selbst bisher nicht eines dieser Geheimdokumente auch nur in Ansätzen zu Gesicht bekommen, so auch beim Artikel, auf dem Ihr neuerlicher Antrag beruht. Es handelt sich also um reine Spekulation, unterfüttert mit Mutmaßun- gen eines offensichtlich übermotivierten, möglicher- weise aber auch überforderten Stern-Journalisten. Aber wenn Sie ehrlich sind, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Linken: Eigentlich interessiert Sie das doch auch gar nicht. Ihnen geht es sowieso weniger um Stuttgart 21 an sich als um den Protest dagegen. Und wo b v O S e n s k V m s fi w a M k z S te d v v S b L ti o w rü d fü A d fi d a ß d k b 4 tr n s S h te s d S E (C (D leibt eigentlich Ihre Distanzierung von der Gewalt am ergangenen Montag? Abschließen möchte ich mit einem Zitat des Ulmer berbürgermeisters Ivo Gönner – übrigens mit einem PD-Parteibuch ausgestattet. Er sagte im Zuge der Er- ignisse der vergangenen Wochen: „Die Zeichen stehen ach allem, was zu hören ist, auf Realisierung des Ge- amtprojektes Stuttgart–Ulm. Deshalb sollte der Ver- ehrsminister des Landes seine peinlich anmutenden ersuche einstellen, das Projekt zu hintertreiben.“ Zunächst einmal würde es mich sehr freuen, wenn ehr Sozialdemokraten den Mut aufbringen würden, olche deutlichen Worte zu finden. Die Sozialdemokratie ndet aber auch beim Thema Stuttgart 21 nicht statt – ie bei vielen anderen Themen in ganz Deutschland uch. Offiziell zwar für Stuttgart 21, taucht die SPD seit onaten ab. Den Appell Ivo Gönners an den ehrenwerten Ver- ehrsminister in Baden-Württemberg richte ich heute udem auch an die Fraktionen von Grünen und Linken: tellen Sie auch hier im Bundestag Ihre peinlich anmu- nden Versuche ein, das Projekt zu hintertreiben! Ba- en-Württemberg und Stuttgart haben etwas Besseres erdient. Ich schließe mit der Wiederholung meines Appells on heute Nachmittag: Setzen Sie sich dafür ein, dass tuttgart 21 und die Neubaustrecke Stuttgart–Ulm ge- aut werden, und sichern Sie damit die Zukunft unseres andes! Stuttgart 21 ist ein Infrastrukturprojekt von na- onaler Bedeutung und darf nicht grüner Parteitaktik der linker Technologiefeindlichkeit zum Opfer fallen. Wir lehnen Ihre Anträge daher ab. Ulrich Lange (CDU/CSU): Eigentlich hatte ich er- artet, dass die Linken ihren Antrag zu Stuttgart 21 zu- ckziehen würden, einmal angesichts des Ergebnisses es Stresstests und zum anderen angesichts der durchge- hrten Aktuellen Stunde zum Stresstest zu Stuttgart 21. ber vielleicht ist es auch noch nicht zu Ihnen durchge- rungen: Auch wenn es noch nicht von der Gutachter- rma SMA bestätigt wurde, sieht alles danach aus, dass er Stresstest für S 21 positiv ausgegangen ist. Das allein ist eine sehr positive Nachricht. Wichtig ist ber auch, dass der Tiefbahnhof Stuttgart 21 ohne grö- ere Veränderungen funktionieren wird, vor allem ohne as ins Spiel gebrachte neunte und zehnte Gleis. Damit ann der Tiefbahnhof ohne erhebliche Mehrkosten ge- aut werden. Damit wird der Kostenrahmen von bis zu ,5 Milliarden Euro eingehalten. Spätestens mit diesem Wissen müssten Sie Ihren An- ag zurückziehen, weil er überholt ist. Aber es geht Ih- en ja nicht um die Sache an und für sich. Dass Sie chlecht und schlampig recherchieren, ist offensichtlich. ie begründen Ihren Antrag damit, dass viele Unsicher- eitsfaktoren beim Bau bestehen würden und befürch- n, dass der Kostenrahmen von 4,5 Milliarden Euro im chlechtesten Fall um zusätzliche Kosten von 2 Milliar- en Euro erhöht wird. Sie kommen dann zu dem chluss, dass „die Steuerzahler dann über 7 Milliarden uro aufbringen“ müssten. 4,5 Milliarden Euro plus Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 117. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Juni 2011 13663 (A) ) )(B) 2 Milliarden Euro sind 6,5 Milliarden Euro und nicht über 7 Milliarden Euro. Mit solchen Finanzierungsküns- ten haben Sie schon die DDR ruiniert. Aber nicht nur die Linken, sondern auch und beson- ders die Grünen haben fest damit gerechnet, dass es nicht gelingen wird, die Effektivität des neuen Tiefbahn- hofs um 30 Prozent auf 49 Züge pro Stunde in den Hauptverkehrszeiten zu steigern. Damit ist das letzte Ar- gument gegen den Tiefbahnhof gefallen. Aber leider sind die Grünen schlechte Verlierer. Vielleicht haben sie sich auch in ihrer populistischen Art und Weise zu weit aus dem Fenster gelehnt, als sie angekündigt haben, mit ihnen sei der Tiefbahnhof auf keinen Fall zu machen. Der Stresstest hat, auch wenn es noch nicht offiziell von der Gutachterfirma SMA bestätigt wurde, gezeigt, dass der Tiefbahnhof die geforderte Leistungssteigerung von 30 Prozent erreicht, und zwar ohne neuntes und zeh- netes Gleis, ohne gravierende Mehrkosten. Fachleute ge- hen davon aus, dass das positive Ergebnis darauf zurück- zuführen ist, dass die Zu- und Abfahrten wie in einem Kreisverkehr stattfinden, sodass Züge dicht getaktet ein- und ausfahren können, ohne sich gegenseitig zu behin- dern: ein Meisterstück deutscher Planung. Dank an die DB AG für diese Leistung. Die Verwirrung, ja Verzweiflung bei den Grünen wird in dem jetzigen Antrag deutlich, in dem gefordert wird: kein Weiterbau ohne Nachweis der Leistungsfähigkeit und ohne Klärung der Kosten und Risiken. Meine lieben grünen Kolleginnen und Kollegen, mit dem erfolgreich durchgeführten Stresstest sind diese Forderungen erfüllt, auch wenn Sie dies wie ein trotziges Kind einfach nicht wahrhaben wollen. Die Modalitäten des Stresstests waren festgeschrie- ben: anerkannte Standards des Bahnverkehrs für Zugfol- gen, Haltezeiten und Fahrzeiten müssen angewendet werden. Selbst für den Fall, dass der S-Bahn-Tunnel oder der Fildertunnel gesperrt werden, muss ein funktio- nierendes Notfallkonzept vorgelegt werden. Der Leis- tungstest betraf nicht nur die Kapazität der Schienen und Gleise, sondern auch die der sonstigen Infrastruktur wie Signale und Leit- und Sicherungstechnik. Auf Wunsch der neuen – ich betonte: der neuen – grün-roten Landes- regierung hatte die Bahn Ende Mai noch mehr als 70 Signale, 30 Weichen und 55 Kilometer Gleise zusätz- lich in das System eingegeben. Den Stresstest hat die Gutachterfirma SMA entwi- ckelt, ihm liegt der vom Land Baden-Württemberg ge- forderte Fahrplan zugrunde. Die Arbeiten werden von der Deutschen Bahn AG durchgeführt. Die SMA beglei- tet die Simulation und bewertet das Ergebnis. Dabei führt sie eine detaillierte Reisezeitanalyse durch, um den heutigen Fahrplan mit dem zu simulierenden Fahrplan zu vergleichen. Insgesamt wurden 100 Betriebstage simuliert. Offi- ziell will die Bahn die Ergebnisse den Projektpartnern am 11. Juli 2011 zur Verfügung stellen und am 14. Juli in einer unter der Leitung von Schlichter Heiner Geißler geplanten öffentlichen Sitzung diskutieren. n s m g g B e T A z S d is B in S d ti a s b d S w w K o z v P ti e in u d b m in c B e g v fü b K g (C (D Auch wenn das Endgutachten der Firma SMA noch icht vorliegt, gehe ich fest davon aus, dass S 21 reali- iert werden wird. Beenden Sie Ihre destruktive Kritik, it der Sie gewaltbereite Demonstranten zu Krawallbür- ern aufstacheln. Verwenden Sie Ihre Energie nicht ge- en Stuttgart 21, sondern geben Sie beim kommenden au Tipps und Ratschläge, bringen Sie Ihr Fachwissen in, damit wir in Stuttgart einen zukunftsorientierten iefbahnhof erhalten, der weltweit Anerkennung findet. Ute Kumpf (SPD): Die heute zur Debatte stehenden nträge der Linken und Grünen kommen zu einer Zeit, u der man in Stuttgart gespannt auf das Ergebnis des tresstests wartet. Am 14. Juli 2011 wird er vorgestellt, anach erst wird sich zeigen, ob der Stresstest bestanden t und wie es weitergeht mit Stuttgart 21. Je näher die Entscheidung um das heftig umstrittene ahnprojekt rückt, umso mehr ändert sich die Stimmung der Stadt. Man spürt dieser Tage die Anspannung in tuttgart. Nicht zuletzt die Eskalation nach der Montags- emonstration am 20. Juni, bei der es erstmals gewalttä- ge Ausschreitungen einiger weniger gab, zeigt, wie viel uf dem Spiel steht. Die Gegner glauben, dass der politische Protest Tau- ender Bürger nur dann ein Erfolg war, wenn der Tief- ahnhof nicht gebaut wird. Es besteht die Gefahr, dass er offene, kritische Austausch von Argumenten, den die chlichtung ermöglicht hat, als gescheitert angesehen ird, wenn der unterirdische Durchgangsbahnhof gebaut ird. Schwarz-Weiß-Denken, ein Automatismus, der in den öpfen vieler entstanden ist. Richtig oder falsch, gut der schlecht, Befürworter oder Gegner, auch das gehört um Konflikt um Stuttgart 21. Auch das hat sich in den ergangenen Monaten in öffentlichen Äußerungen und ressemitteilungen festgesetzt. Für Stuttgart ist es wich- g, dass dieser Automatismus aufgebrochen wird. S 21 ist ein Infrastrukturprojekt. Es geht bei der Aus- inandersetzung um unterschiedliche Auffassungen, wie Stuttgart und Baden-Württemberg Stadtentwicklung nd Mobilität nachhaltig gestaltet werden. Es geht darum, wie wir in Zukunft mehr Verkehr von er Straße auf ein modernes europäisches Schienen-Ver- undnetz bringen. Wie wir die Verkehrsträger besser iteinander vernetzen, wie wir neu gewonnene Fläche Stuttgart in ein nachhaltiges Innenstadtquartier entwi- keln. Die Faktenlage für die Finanzierungsbeteiligung des undes ist klar: Bei Stuttgart 21 handelt es sich nicht um in Projekt des Bedarfsplans des Bundes. Es ist ein ei- enwirtschaftliches Projekt der Deutschen Bahn AG. Der Bund übernimmt mit einem Festbetrag in Höhe on 563,8 Millionen Euro aus Mitteln des Bedarfsplans r das Projekt Stuttgart 21 den Anteil, der für die Ein- indung der Neubaustrecke Wendlingen–Ulm in den noten Stuttgart auch ohne Verwirklichung von Stutt- art 21 erforderlich gewesen wäre. 13664 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 117. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Juni 2011 (A) ) )(B) Über den genannten Betrag hinaus übernimmt der Bund keine Kostensteigerungen. Das wurde bisher im- mer wieder betont. Der Antrag der Linken geht daher völlig in die falsche Richtung. Weitere Mittel des Bun- des für Stuttgart 21 standen und stehen nicht zur De- batte. Der Antrag der Grünen greift Punkte auf, die man richtig finden kann. Aber es muss auch klargestellt wer- den, wer die Kosten für einen Baustopp trägt. Wer be- stellt, der hat auch zu bezahlen. Und das wäre die Lan- desregierung und nicht der Bund, daher lehnen wir den Antrag ab. Heiner Geissler hat in seinem Schlichterspruch am 30. November Folgendes deutlich gemacht: „Dennoch halte ich die Entscheidung, Stuttgart 21 fortzuführen, für richtig.“ Und weiter: „Bei einem Ausstieg aus Stuttgart 21 entstünden den Projektträgern [...] hohe Kosten. Eine der (Wirtschaftsprüfungs-)Gesellschaften kommt zu der Auffassung, dass ein Ausstieg rund 1 Milliarde Euro kosten würde, die beiden anderen ge- hen sogar von Kosten in Höhe von 1,5 Milliarden Euro aus. Das ist viel Geld dafür, dass man am Ende nichts bekommt.“ Sicher ist: Die Entscheidung über den Erfolg des Stresstests hängt vom Gutachten der SMA ab. Die Schweizer Firma, die von Projektbefürwortern und Pro- jektgegnern als Instanz benannt wurde, gibt den Prü- fungsbericht ab. Alle – Gegner und Befürworter, die Bahn und die Landesregierung in Baden-Württemberg – müssen Inte- resse daran haben und die Verantwortung dafür überneh- men, dass die Situation in Stuttgart nicht erneut eskaliert. Dass das Ergebnis des Stresstests nicht im Krawall en- det, nicht erneut Menschen bei Demonstrationen verletzt werden. „Stresstest“ und „Wutbürger“ sind inzwischen bun- desweit Inbegriff für den Protest. Wir alle sind gut bera- ten, neue Wege der Beteiligung zu gehen und dafür die rechtlichen Grundlagen zu schaffen. Wir müssen Ant- worten auf die Frage geben, wie wir künftig Bürgerbe- teiligung bei Großprojekten gestalten. Zustimmung zu Großprojekten kann gewonnen wer- den, wenn frühzeitig, umfassend und nachvollziehbar in- formiert wird, Beteiligungsformen neu entwickelt und die Vorschläge aus der Bevölkerung aufgenommen wer- den. Die SPD nimmt die Einwendungen und Sorgen der Bürgerinnen und Bürger ernst. Gerade als überzeugte Projektbefürworter. Für uns bietet Stuttgart 21 in Verbin- dung mit der Neubaustrecke nach wie vor einmalige Chancen zur Stärkung des Fernbahnverkehrs gegenüber dem Flugzeug, enorme Potenziale im Regionalverkehr, 100 Hektar für nachhaltige Stadtentwicklung und neue Arbeitsplatzressourcen. Wir wissen, dass wir die Menschen mit diesen Schlagworten nicht überfordern dürfen, sondern sie mit guten Argumenten überzeugen müssen. Und wir sie di- rekt beteiligen müssen. Dafür stehen wir als SPD. Und w w h A A L fl m H d g S w z m Ü d E ü V w g 2 ü d 3 b b le n S 2 v d k tr im n n D a S le fü P a z z d w (C (D ir stehen zum Volksentscheid, wenn er notwendig ird. Uwe Beckmeyer (SPD): Zum zweiten Mal wird eute über Stuttgart 21 debattiert, heute Nachmittag auf ntrag der Koalition in einer aktuellen Stunde und heute bend aufgrund der Anträge von den Fraktionen Die inke und Bündnis 90/Die Grünen. Mit Verlaub, die beiden heutigen Debatten sind über- üssig wie ein Kropf. Denn: Erinnern wir uns noch ein- al an die Vereinbarung des Schlichtungsspruchs von einer Geißler vom 30. November 2011. Darin wurde ie Deutsche Bahn verpflichtet, einen Stresstest für den eplanten Bahnknotenpunkt Stuttgart 21 anhand einer imulation durchzuführen. Sie muss dabei den Nach- eis führen, dass ein Fahrplan mit 30 Prozent Leistungs- uwachs in der Spitzenstunde mit guter Betriebsqualität öglich ist. Vereinbart wurde auch, dass erst nach der berprüfung der gewonnen Daten aus dem Stresstest urch das Schweizer Verkehrsplanungsbüro SMA das rgebnis durch Herrn Geißler vorgestellt wird. Ich habe mich persönlich bei Bahnchef Dr. Grube ber die Ergebnisse des Stresstests informiert. Über den orstand für den Bereich Technik, Herrn Dr. Kefer, urde mir schriftlich ausgerichtet, dass die Ausarbeitun- en zu dem Projekt Stuttgart 21 plangemäß am 21. Juni 011 in elektronischer Form an SMA zur Begutachtung berspielt wurden. Des Weiteren wurde mir mitgeteilt, ass die Fachdokumentation dazu in Papierform am 0. Juni 2011 an das Land Baden-Württemberg überge- en wurde und die Beraterfirma SMA die Begutachtung is zum 11. Juli 2011 fertigstellen und im Anschluss al- n Beteiligten überreichen wird. Die abschließende öffentliche Diskussion der Ergeb- isse des Stresstests und der Zertifizierung durch die MA erfolge in einer gemeinsamen Sitzung am 14. Juli 011. Irgendwelche Vorabmeldungen, Zwischenergebnisse onseiten der Deutschen Bahn AG, aus dem Büro des ba- en-württembergischen Verkehrsministers oder des Ver- ehrsplanungsbüros SMA sind hier völlig irrelevant und agen nur zur weiteren Verunsicherung bei. Wer auch mer vorab bewusst Infos an die Medien streut, darf icht auch noch damit belohnt werden, dass man soge- annten Sensationsmeldungen Aufmerksamkeit schenkt. as sollten Sie, meine Damen und Herren, von der Ko- lition, einmal beherzigen. Das, was ich heute Nachmittag in der aktuellen tunde erwähnt habe, kann man nur oft genug wiederho- n: Entemotionalisierung ist angesagt! Das gilt sowohl r Demonstranten und Polizei, aber auch für vorlaute olitiker, die damit die Stimmung nur noch anheizen. Gerade die Auseinandersetzungen im letzten Jahr, ber auch vor einigen Wochen lassen nur einen Appell u: Die gewalttätigen Ausschreitungen müssen unver- üglich aufhören, und es muss alles unternommen wer- en, um bereits im Vorfeld zu deeskalieren und verant- ortungsvoll zu handeln. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 117. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Juni 2011 13665 (A) ) )(B) Fazit: Lassen Sie uns die Ergebnisse des 14. Juli ab- warten. Danach muss die Deutsche Bahn AG die Ergeb- nisse respektieren und entsprechende Entscheidungen treffen. Zu dem Antrag der Linken. Ihre Forderungen nach ei- nem Kostenstopp für den Bund gehen in die falsche Richtung. Das stand und steht ohnehin nicht zur Debatte und verunsichert nur die Bevölkerung. Vereinbart war, dass der Bund sich lediglich an den Sowieso-Kosten von 563,8 Milliarden Euro für die Einbindung der Neubau- strecke Wendlingen–Ulm in den Knoten Stuttgart betei- ligt. Über den genannten Betrag hinaus übernimmt der Bund keine Kostensteigerungen. Der Antrag der Linken geht daher völlig in die falsche Richtung. Weitere Mittel des Bundes für Stuttgart 21 standen nie zur Debatte. In dem Antrag der Grünen sind einige akzeptable Punkte genannt. Die Frage der Finanzierung eines Bau- stopps bleibt aber für sie ungeklärt. Da können wir nicht zustimmen. Wir fordern für das gesamte Projekt eine Kostentransparenz und einen seriösen Finanzierungs- plan. Dies muss natürlich auch für Einzelmaßnahmen gelten. Auch ist wenig hilfreich, dass immer wieder vonsei- ten der Grünen suggeriert wird, dass das Land Baden- Württemberg seine Kosten notfalls auf den Bund abwäl- zen könnte. Auch die Audienz von Ministerpräsident Kretschmann beim Bundesverkehrsminister zur Abla- dung der Sorgen, die das Projekt Stuttgart 21 so im All- tagsgeschäft mit sich bringt, war hier fehl am Platz. Dabei sind einige Punkte im Antrag der Grünen durchaus akzeptabel, wie die Offenlegung der Kostenri- siken in einem transparenten Verfahren. Die SPD-Bun- destagsfraktion hat hierzu bereits im letzten Jahr in ih- rem Antrag „Kein Weiterbau von Stuttgart 21 bis zur Volksabstimmung“ (Drucksache 17/2933) gefordert, dass die Bundesregierung als Eigentümer der Deutschen Bahn AG umfassend über die Planungsstände und Kostenentwicklungen informiert. Dies ist bislang unterblieben. Die Bundesverkehr- minister duckt sich grundsätzlich weg, als ob ihn dieses Thema überhaupt nichts angeht. Nur einmal ergriff er aus Sao Paulo doch das Wort. Darin droht er nach der Wahlniederlage in Baden-Württemberg, den Geldhahn für wichtige Verkehrsprojekte in den Ländern Rhein- land-Pfalz und Baden-Württemberg zuzudrehen (Spiegel Online, 28. März). Beleidigt sein und nicht verlieren können ist keine hilfreiche Politik, mit der Infrastruktur- projekte in allen Regionen Deutschlands gemeistert wer- den können. Auch hier ist Augenmaß angesagt. Werner Simmling (FDP): Wir befinden uns nicht im baden-württembergischen Landtag, dennoch befassen wir uns heute mit zwei Anträgen, die besser im dortigen Landtag aufgehoben wären. Wenn ich im Antrag der Grünen lese, dass die DB AG bis zur Volksabstimmung nicht weiterbauen soll, der Weiterbau bei nicht bestandenem Stresstest nicht durch- geführt wird oder der Bund keine Kostensteigerungen übernehmen soll, dann muss ich sagen: Das sind As- p b k k D W tr „ d ru m M n g 4 A D te g e te re Z tr w b g k tr d is tu v S d h g z B w H s g S D m G g s le a s (C (D ekte, die mit der Landesregierung in Baden-Württem- erg diskutiert werden sollten und nicht mit uns hier. Zum Thema Baustopp lassen Sie mich ausführen: Das Land Baden-Württemberg hatte in der Lenkungs- reissitzung am 10. Juni 2011 die Möglichkeit, im Len- ungskreis einen Antrag auf einen Baustopp zu stellen. as hat es nicht getan! Da muss ich mich schon fragen: as soll dann der Deutsche Bundestag mit diesem An- ag? Zudem sind auch die weiteren Forderungen wie keine Beteiligung des Bundes an den Mehrkosten“ hier eplatziert. Der Bund hat mit eventuellen Kostensteige- ngen bei S 21 überhaupt nichts zu tun. Der Bund ist it einem Festbetrag von 563,8 Millionen Euro beteiligt. ehrkosten bzw. Kostensteigerungen werden vom Bund icht übernommen. Derzeit wird der Kostenrahmen ein- ehalten. Es gibt sogar noch einen Risikofonds von 38 Millionen Euro. Was die Kostenrisiken betrifft, erinnere ich an die usschusssitzung vom 11. Mai 2011, in der Herr r. Volker Kefer von der DB AG persönlich zu den Kos- nrisiken Stellung bezogen hat. Er hat genau diese Fra- en erläutert. Die DB AG führt für die Projektkosten ine kontinuierliche Überprüfung durch, um dann die in- rnen Auftraggeber über mögliche Risiken zu informie- n. Natürlich werden alle erdenklichen Risiken in dem usammenhang aufgeführt, auch Risiken, deren Ein- ittswahrscheinlichkeit weit unter 50 Prozent liegen ird. Die Risiken werden so lange als Risiken geführt, is deren Umsetzung gesichert ist. Es besteht aus jetzi- er Sicht kein Anlass, dass der noch verbleibende Risi- opuffer von 438 Millionen Euro überschritten wird. Auch beim Thema Stresstest bin ich über Ihren An- ag sehr verwundert. Sie stellen den Stresstest als etwas ar, dass sich allein die DB AG ausgedacht hätte. Fakt t aber, dass der Stresstest das Ergebnis des Schlich- ngsverfahrens ist und er sich an den in der Schlichtung ereinbarten Regeln orientiert. Auch dass die Firma MA den Stresstest im Nachhinein kontrolliert, war aus- rücklich Wunsch der Grünen. Und der Schlichterspruch at auch besagt, dass, wenn der Stresstest positiv aus- eht, das heißt die gewünschte Steigerung um 30 Pro- ent der Leistungsfähigkeit gegenüber der des heutigen ahnhofs erbracht wird, der neue Tiefbahnhof gebaut ird. Nun lese ich, dass Verkehrsminister Winfried ermann den Stresstest komplett ignorieren will. Das er- taunt mich sehr. Diese Haltung interpretiere ich als robe Missachtung gegenüber dem sehr erfolgreichen chlichtungsverfahren und der Leistung des Schlichters r. Geißler. Dieses Verhalten enttäuscht und lässt mich ehr und mehr an dem Verantwortungsbewusstsein der rünen in der BW-Landesregierung zweifeln. Den Antrag der Linken schließe ich in die vorange- angene Kritik mit ein. Aus diesen Gründen erübrigt ich eine weitere Debatte zu dem Antrag der Linken. Wir hnen daher beide Anträge ab. Nachdem in der öffentlichen Debatte eher eine Gut- chterschlacht um die Kosten und Risiken von S 21 tattfindet, möchte ich an dieser Stelle einmal mehr die 13666 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 117. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Juni 2011 (A) ) )(B) Vorteile des Bahnhofprojektes S 21 hervorheben. Natür- lich sind 4,1 Milliarden Euro eine gewaltige Summe, aber wir dürfen nicht vergessen, dass der Umbau des Ei- senbahnknotens eine Investition für die nächsten Jahr- zehnte, ja, wenn nicht für die nächsten 100 Jahre ist. Un- ter dieser Betrachtungsweise ist dies ein sehr gutes Investment. Wenn ich dann daran denke, dass allein der Ausstieg 1,5 Milliarden Euro kosten und nichts erreicht würde, dann muss ich mich schon fragen, wie das be- triebswirtschaftliche Verständnis der Grünen ist. Wir haben derzeit einen Bahnhof, der im Jahr 2020 fast 93 Jahre alt ist, und alle, die jemals in Stuttgart wa- ren, werden mir beipflichten, dass das, was wir dort ha- ben, eine Bausünde ist. Dieser Bahnhof teilt die Stadt, verschandelt durch sein Gleisbett den Blick in die Stadt und ist darüber hinaus nicht leistungsfähig. Ich für meine Person und die überwiegende Zahl der 600 000 Stuttgarter freuen sich, dass nach einer erfolg- reichen Präsentation des Stresstests mit dem Bau des neuen Bahnhofs in Stuttgart endlich begonnen werden kann. Die Gesamtarchitektur, die im Zusammenhang mit dem neuen Bahnhof entsteht, wird ein Schmuckstück werden, um das uns viele andere Städte beneiden wer- den. Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In Stuttgart stehen seit über einem Jahr jeden Montag Tausende auf der Straße, um gegen das Bahnhofsprojekt Stuttgart 21 zu demonstrieren. Und sie werden es wohl weiter tun. Kein Wunder, denn Stuttgart 21 ist das um- strittenste Infrastrukturprojekt der DB AG und des Bun- des. Bis heute hat die Deutsche Bahn AG (DB AG) nicht den Nachweis der höheren eisenbahntechnischen Leis- tungsfähigkeit von Stuttgart 21 gegenüber dem beste- henden Kopfbahnhof erbringen können. Das gilt auch für alle prüfbaren Kosten- und Baurisiken. Denn nach wie vor ist Stuttgart 21 ein Projekt mit tausend Unbe- kannten. Bereits frühere Schätzungen der Bahn mussten immer wieder nach oben korrigiert werden. Einen über- prüfbaren Projektbericht über Kosten- und Risikenent- wicklung hat die DB AG bis heute nicht vorgelegt und damit den Nachweis verweigert, dass das Kostenlimit von 4,5 Milliarden überhaupt eingehalten werden kann. Stattdessen wurde ein interner Bericht mit 121 Kosten- risiken bekannt, die sich auf deutlich über eine Milliarde Euro summieren. Die Entwicklung der letzten Tage und Wochen hat die Situation weiter verschärft. Bereits Anfang Juni hat die DB AG deutlich gezeigt, dass sie dem Stresstest keine Bedeutung beimisst. Laut Schlichterspruch muss dieser belegen, dass durch den geplanten Tiefbahnhof zur Spit- zenzeit ein Drittel mehr Züge fahren können als im letz- ten Fahrplanjahr im Kopfbahnhof fuhren. Dass der Kopfbahnhof vor mehr als vier Jahrzehnten schon fast das Doppelte an Zügen bewältigte, belegen alte Fahr- pläne. Ein Drittel mehr Züge ist also eine sehr moderate Anforderung und doch scheint sie es in sich zu haben. Nicht umsonst wurde vereinbart, die Leistungsfähigkeit des geplanten Tiefbahnhofes und die Kapazität der S n te fe d E A d E tu A fe d w d b e D d w d te 7 Id n li d w s b m d d n m e n n s d v b u v a m z K d re te fü w n m o h g (C (D chienen per Computersimulation zu testen; dem soge- annten Stresstest. Zu den Behauptungen, der Stresstest läge dem Minis- rium für Verkehr und Infrastruktur in Stuttgart vor: Of- nsichtlich haben einige Landtagsabgeordnete in Ba- en-Württemberg den Unterschied zwischen dem rgebnis des Stresstests und den Eingabedaten sowie rbeitsständen zu dem Stresstest nicht verstanden. Nach en gestrigen Aussagen der Landesregierung liegt ein rgebnis bis heute nur der Bahn selbst und der Bera- ngsfirma SMA und Partner zur Bewertung vor. Ungeachtet des ausstehenden Ergebnisses hat die DB G die Arbeiten zur Tieflegung des Stuttgarter Bahnho- s wieder aufgenommen. Am letzten Wochenende ist ann – unwidersprochen durch die DB AG – bekannt ge- orden, dass die Bahn den Stresstest angeblich bestan- en habe, ohne dass dieses von der unabhängigen Bahn- eratungsfirma SMA und Partner testiert worden ist, wie s in der Schlichtung vereinbart worden war. Auch eine iskussion mit den Projekt- und Vertragspartnern über ie Bewertung der Ergebnisse ist offensichtlich nicht ge- ünscht, denn schon am 15. Juli 2011, einen Tag nach er offiziellen Bekanntgabe der Ergebnisse des Stress- sts, will die DB AG Großaufträge im Volumen von 50 Millionen Euro für Tunnelarbeiten vergeben. Die ee der Schlichtung, Transparenz zu schaffen und in ei- em offenen und fairen Prozess mit allen Projektbetei- gten einen Stresstest durchzuführen, wird damit von er DB AG massiv hintertrieben. Es ist einfach schlicht- eg falsch, wenn Bahnchef Grube immer wieder ver- ucht, den Eindruck zu erwecken, als handele es sich eim Stresstest nur um eine lästige Formalie, die nur arginale Änderungen am Projekt zur Folge hat. Nein, er Stresstest muss – unabhängig überprüft – erstmalig en Nachweis erbringen, dass Stuttgart 21 auch ein klei- es bisschen zukunftsfähig ist und wenigstens ein Drittel ehr Züge abgefertigt werden können. Und dabei geht s um einen qualitätsvollen Fahrplan. Denn es kann doch iemand ernsthaft wollen, dass Milliarden Euro für ei- en neuen Bahnhof ausgegeben werden, der keine we- entlichen Verbesserungen für die Fahrgäste bringt. Von aher geht es um das „Ob“ und nicht nur um das „Wie“ on Stuttgart 21. Stuttgart braucht einen qualitätsvollen Fahrplan. Das edeutet Änderungen, die sich auf die bisherigen Pläne nd Genehmigungen für Stuttgart 21 auswirken. Nicht ergessen darf man dabei, dass auch die laufenden bzw. nstehenden Planänderungsverfahren im Grundwasser- anagement und Tunnelvortrieb zu weiteren Projektver- ögerungen führen werden. Eine präzise Darlegung der ostenentwicklung einschließlich aller Risiken muss eshalb oberste Priorität haben. Wir fordern die Bundes- gierung und die DB AG auf, mit Abschluss des Stress- sts darzulegen, welche Planungen sie ergänzend durch- hren, welche Genehmigungen sie beantragten und von elchen realen Mehrkosten auszugehen ist. Solange dies icht geschehen ist und eventuell erforderliche Geneh- igungen nicht erteilt sind, lässt sich nicht feststellen, b die genannten Verbesserungen im Rahmen der beste- enden Planungen überhaupt möglich und finanziell ab- esichert sind. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 117. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Juni 2011 13667 (A) ) )(B) Anlage 20 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Moratorium jetzt – Dringliche Fragen zu Mehrkosten des ITER- Projekts (Tagesordnungspunkt 18) Dr. Stefan Kaufmann (CDU/CSU): Heute diskutie- ren wir wieder einmal einen Dagegen-Antrag der Grü- nen. Diesmal wird ein Moratorium für das ITER-Projekt verlangt – letztlich mit dem Ziel, einen unilateralen Aus- stieg Deutschlands aus ITER vorzubereiten. Warum? Weil es teurer wird als geplant und weil es technische Probleme gibt. Anders formuliert: Es wird gerade ein bisschen holprig, und die grüne Reaktion folgt prompt: Raus aus dem Projekt. Weglaufen. In die Büsche. Wer jedoch in der Regierung ist, der muss Verantwor- tung übernehmen und sich an geschlossene Verträge hal- ten. Diesen Zusammenhang, liebe Grüne, lernen Sie ge- rade in meiner Heimatstadt Stuttgart kennen. Dass Sie sich Ihrer Verantwortung nicht stellen, zeigt schon Ihr Antrag. Darin heißt es, der ITER-Vertrag sei im Oktober 2007 in Kraft getreten. Das ist richtig. So lange hat die Ratifikation durch die zahlreichen Partner- länder gedauert. Ausverhandelt wurde der Vertrag je- doch vor 2006, also unter rot-grüner Regierungszeit. Sie hätten damals Ihre Chance zum Ausstieg gehabt. Zumin- dest aber hätten Sie verhindern können, dass der Vertrag gar keine Ausstiegsmöglichkeiten für EURATOM vor- sieht. Stattdessen haben Sie diesem Vertrag zugestimmt. Heute wollen Sie nichts mehr von ihm wissen. So geht es nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grü- nen! Mit Ihrer Forderung nach einem Moratorium für das ITER-Projekt wären vier Konsequenzen verbunden: Erstens. Sie verunsichern die Partnerländer des Pro- jektes und fördern Zweifel an der Zuverlässigkeit Deutschlands als internationalem Partner. Dass Sie sich innerhalb Deutschlands mit der Ablehnung vieler Pro- jekte als Dagegen-Partei profilieren wollen, ist eine Sa- che; aber dass Sie jetzt auch international vereinbarte Kooperationen wieder rückgängig machen wollen und damit die Glaubwürdigkeit Deutschlands aufs Spiel set- zen, das ist auch uns neu. Zweitens. Mit der Forderung nach einem Moratorium versuchen Sie den Eindruck zu vermitteln, dass Deutsch- land mit einem kurzen Telefonanruf aus dem ITER-Pro- jekt aussteigen könne und damit alle Probleme gelöst seien. Dabei wissen Sie sehr genau, dass dies nicht mög- lich ist. Es handelt sich also um ein weiteres Projekt, bei dem Sie einen Ausstieg niemals werden durchsetzen können. Sie selbst, Frau Sager, nennen in einer Presse- mitteilung gleich zwei Gründe, die Ihrem Ausstiegs- wunsch widersprechen: Deutschland ist nur mittelbar an dem ITER-Projekt beteiligt, Vertragspartner ist EURATOM. Das heißt, ein einseitiger Ausstieg Deutschlands ist gar nicht möglich. ü w re g h ti fr B g g k in d s fo D P n P w g d b C m z g K 6 c n je n b s d S k p d z d D z u E (C (D Außerdem schreiben Sie: Auch die innerhalb der EU verbreiteten Annahmen ber die Ausstiegskosten in Höhe von 4,5 Milliarden irken natürlich abschreckend. Wie Sie dennoch einen Ausstieg ermöglichen bzw. chtfertigen wollen, ist nicht nachvollziehbar. Es scheint mir eher, dass hier wieder einmal Ankündi- ungen gemacht werden, die Sie in der Regierung nicht alten könnten. Deshalb ist folgender Satz Ihres Frak- onsvorsitzenden Jürgen Trittin zum ITER-Projekt un- eiwillig komisch: Wir können es uns nicht leisten, soviel Geld in einen ereich zu stecken, der bisher nur versprochen und nicht ehalten hat. Was haben Sie uns nicht schon alles versprochen? Drittens: die Nebenwirkungen. Auf die Nebenwirkun- en Ihrer Forderungen gehen Sie in Ihrem Antrag mit einem Wort ein. Auch das Projekt „Wendelstein 7-X“ Greifswald wäre von dem Moratorium betroffen – und amit mehrere Hundert Spitzenarbeitsplätze in einem trukturschwachen Umfeld. Auch die deutsche Fusions- rschung insgesamt wäre durch einen Ausstieg eutschlands nachhaltig beeinträchtigt. Verantwortliche olitik sieht für uns anders aus. Viertens. Ein Moratorium für das ITER-Projekt wäre ichts anderes als eine weitere Kostensteigerung. Ein rojekt zu verzögern, spart nie Geld; im Gegenteil, es ird nur immer teurer. Statt sich also falschen Illusionen hinzugeben, ist es rundsätzlich hilfreich, sich nüchtern und sachlich mit em Thema auseinanderzusetzen. Gibt es Probleme eim ITER-Projekt? Ja, definitiv. Der Ansatz der CDU/ SU-Fraktion besteht aber nicht darin, vor den Proble- en wegzulaufen, sondern darin, sich der Probleme an- unehmen und diese zu lösen. Seit Bekanntwerden der erheblichen Kostensteigerun- en beim ITER-Projekt ist viel passiert. Es wurde eine ostendeckelung für den EURATOM-Anteil auf ,6 Milliarden Euro beschlossen, und es wurden zahlrei- he Verbesserungen in der Struktur und beim Kostenma- agement erreicht. Das Management von ITER wird ab tzt regelmäßig evaluiert. Strenge Aufsichtskommissio- en wurden eingerichtet, die die Finanzsituation kritisch eobachten und alle Prüfungsberichte kritisch begleiten ollen. Treibende Kraft hinter diesen Verbesserungen ist ie deutsche Bundesregierung. Dementsprechend laufen ie mit Ihrem Antrag der Regierung hinterher. Berechtigt sind dagegen die Fragen nach den Auswir- ungen der Erdbebenkatastrophe in Japan auf den Zeit- lan für das ITER-Projekt und die Vergabepraxis durch ie europäische Agentur Fusion for Energy (F4E). Der- eit wird versucht, die Verzögerung des ITER-Projektes urch die Erdbebenkatastrophe in Japan zu minimieren. ie Lieferung und Produktion der Magnetspulen soll um Beispiel nicht mehr abwechselnd zwischen Japan nd Europa erfolgen, sondern nacheinander, das heißt, uropa liefert zunächst neun Spulen und anschließend 13668 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 117. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Juni 2011 (A) ) )(B) Japan die anderen neun. Dadurch können die Zeitverzö- gerungen deutlich reduziert werden. Bei der Vergabepraxis durch die europäische Agentur Fusion for Energy sind wir leider noch ein ganzes Stück von transparenten und offenen Verfahren entfernt. Aber auch hier konnten zuletzt die Ausschreibungsbedingun- gen für deutsche Unternehmen zum Beispiel in Haf- tungsfragen verbessert werden. Die Strategie der Bun- desregierung, die Defizite konstruktiv zu beseitigen, ist allemal erfolgversprechender als die der Grünen, gleich alles hinzuschmeißen. Folglich ist das von Ihnen geforderte Moratorium ab- zulehnen. Wer regieren will, der muss gestalten, Chancen nut- zen und Zukunft ermöglichen. Immer nur dagegen sein, Moratorien verhängen und neue Technologien abzuleh- nen, damit, meine Damen und Herren von den Grünen, lässt sich kein Staat machen. Wir von der CDU/CSU-Fraktion sind davon über- zeugt, dass die Fusionstechnologie viele Zukunftschan- cen bietet, und wollen sie daher zum Erfolg führen. Las- sen Sie uns deshalb weiter konstruktiv, aber kritisch das ITER-Projekt begleiten. Dr. Philipp Murmann (CDU/CSU): Liebe Frau Sager, Sie rufen die Bundesregierung in Ihrem Antrag zu einem sofortigen Moratorium des ITER-Projektes auf. Macht das zu diesem Zeitpunkt wirklich Sinn? Wie rea- listisch ist solch ein Vorstoß? Dient er der Sache? Ich glaube, man muss sich diesen Fragestellungen von drei Seiten nähern: Die erste Frage dazu: Wie stehen wir zur Kernfusion? Wollen wir an der Fusionsforschung grundsätzlich fest- halten? Nun, die Vorteile der Kernfusion sind uns allen – oder zumindest den meisten – bis auf einige wenige Grüne, die immer noch meinen, es handele sich hier um eine „Art Atomkraft“ – wohlbekannt. Wenn diese Technik Marktreife erlangt, ist die Kernfusion eine sichere, sau- bere, nahezu unerschöpfliche und nachhaltige Energie- quelle, die zudem noch grundlastfähig ist. Dies ist eine großartige Chance. Auch wenn es wahr- scheinlich noch einige Zeit brauchen wird, bis dieser Zeitpunkt erreicht ist, so sind wir es unseren Kindern schuldig, diese Technologie so lange zu erforschen, so- lange wir die Chance sehen, diese eines Tages als si- chere, saubere und bezahlbare Energiequelle nutzen zu können. Denn für unsere Kinder und Kindeskinder könnte die Kernfusion tatsächlich einen wichtigen Bei- trag zu ihrer Energieversorgung leisten. Deswegen ist es mir absolut unverständlich, wenn Grüne wie zum Beispiel auch Ihr ehemaliger Parteivor- sitzender Herr Bütikofer, aber auch andere, die Kernfu- sion per se als „absurd“ bezeichnen. Ich meine, das ist verantwortungslos und generationenungerecht. s fo lä s w A li d E s C d 3 L T re E im W w s g fr h s to ta b 3 K d g fo s E d U h w s b d IT ß d (C (D Nein, wir in der CDU/CSU sehen in der Fusionsfor- chung eine wichtige Chance und wollen diese weiter er- rschen. Nun zur zweiten Frage: Sollen wir weiterhin ein ver- sslicher und respektierter ITER-Partner bleiben, oder ollen wir einseitig aussteigen – und mit Ihrem Antrag ollen sie ja gerade einen ersten großen Schritt zum usstieg machen. Der ITER-Forschungsreaktor ist ein weltweit einma- ges Projekt, an dem Deutschland im Übrigen ja nur in- irekt beteiligt ist, nämlich über seine Beteiligung an URATOM. Wir arbeiten hier also nicht nur mit unseren europäi- chen Partnern zusammen, sondern auch mit Russland, hina, Indien, Japan, Korea und den USA. In den Län- ern der sieben Vertragsparteien leben mehr als ,6 Milliarden Menschen. Natürlich wird die Fusionstechnologie auch anderen ändern zur Verfügung stehen. Wir sind ein Partner im eam. Das ist doch auch in unserem nationalen Inte- sse. Schließlich sind wir eine führende Industrie- und xportnation. Das ITER-Projekt ist auch ein wichtiger Meilenstein Bereich internationaler Forschung und Entwicklung. ir Europäer sind aufgefordert, dieses Projekt verant- ortungsvoll zu führen. Dabei kommt Deutschland tat- ächlich eine wichtige Rolle zu, die von der Bundesre- ierung auch wahrgenommen wird. Denn es war unsere Ministerin Schavan, die schon ühzeitig auf ein stärkeres Projektmanagement und hö- ere Transparenz gedrängt und sich dabei auch durchge- etzt hat. Aber eine Strategie nach dem Motto „rein in die Kar- ffeln – Moratorium – raus aus den Kartoffeln“ wäre fa- l. Denn wir sind hier Partner – und Partnerschaft raucht Verlässlichkeit. Das Übereinkommen für ITER hat eine Laufzeit von 5 Jahren und trat erst vor etwas mehr als drei Jahren in raft. Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, a kann ich Ihnen nur eines sagen: Kooperative Grundla- enforschung ist kein Sprint. Kooperative Grundlagen- rschung ist ein gemeinsamer Marathonlauf, und ich age Ihnen eines: Wenn Deutschland – und damit auch uropa – sich aus dem Projekt zurückzieht, dann werden ie Chinesen und die Koreaner alleine weitermachen. nsere Kinder werden uns dann eines Tages fragen: Was abt ihr da gemacht? Die deutschen Forschungseinrichtungen sind welt- eit – noch – führend auf dem Gebiet der Fusionsfor- chung. Wir sollten alles daransetzen, damit das so leibt. Nun aber zur dritten Frage – und ich gebe zu, diese ist erzeit nicht einfach zu beantworten –: Können wir uns ER heute leisten? Natürlich dürfen wir nicht die Augen davor verschlie- en, dass beim ITER-Projekt und dabei vor allem bei en Kosten nicht alles nach Wunsch läuft. Man kann Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 117. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Juni 2011 13669 (A) ) )(B) nicht damit zufrieden sein, wenn Kostenrahmen nicht eingehalten werden können. Das ist bei Großprojekten leider immer wieder einmal der Fall, denn die Kosten der Zukunft sind eben schwer abzuschätzen, noch dazu wenn es sich um vielfältige Forschungsleistungen handelt, um neue Materialien, um neue Methoden und eben um einen sehr langen Zeit- raum. Ich habe im Plenum schon einmal deutlich gemacht, dass auch wir ITER nicht um jeden Preis haben können. Das ist doch klar. Aber ein Moratorium hilft da nicht weiter. Im Gegenteil, es schwächt unsere Position, um die Dinge voranzutreiben. Die polnische EU-Präsidentschaft wird im Herbst in- tensiv an der ITER-Finanzierung arbeiten und sich um eine einvernehmliche Lösung bemühen. Wir sollten ihr dazu eine Chance geben. Ich bin tatsächlich zuversichtlich, dass wir durch ITER in der nächsten Dekade die Kraftwerktauglichkeit der Kernfusion demonstrieren können, und das aus zwei Gründen. Die kritischen technischen und wissenschaftlichen Herausforderungen sind bereits gelöst worden. Seit den 1970er-Jahren ist die Leistung aus der Kern- fusion um mehr als das Milliardenfache gestiegen und damit deutlich schneller als etwa die Zahl der Schalt- kreise auf Computerchips, die sich nach dem Moore’schen Gesetz etwa alle 18 Monate verdoppeln. Zum Schluss bleibt uns also die Bewertung der Er- gebnisse der drei Fragen und was daraus folgen sollte: Erstens. Es lohnt sich, die Kernfusion zu erforschen, denn Sie kann große Chancen für die nächsten Generatio- nen eröffnen. Zweitens. Partnerschaft braucht Verlässlichkeit, auch bei ITER. Eine einseitige „Anstiftung zum Ausstieg“ be- lastet die Kooperation. Es müssen gemeinschaftliche Lö- sungen gesucht und gefunden werden. Drittens müssen die Kosten weiterhin eng betrachtet und verfolgt werden. Das Projektmanagement muss wei- ter verbessert, und der Anteil deutscher Lieferungen und Leistungen muss erhöht werden. Die Bundesregierung muss hier weiterhin eng am Ball bleiben und hat dafür unser vollstes Vertrauen. Wir, die christlich-liberale Koalition, begreifen For- schung und Entwicklung als Chance für Deutschland und für Europa. Wir sind offen für neue Dinge und wir haben die Kraft und Inspiration, diese auch anzugehen. Wir meinen es ernst mit der „Bildungs- und For- schungsrepublik Deutschland“. Das ist gut für den Inno- vations- und Technologiestandort Deutschland und da- mit auch gut für unsere heimische Wirtschaft. Ich kann Ihnen von den Grünen nur raten: Seien Sie nicht ideologisch. Haben Sie Mut und zeigen Sie Verant- wortungsbewusstsein. h D E S s in fu C te fü V T R s S x d im tr d rü e s n n fu n n u g In in A a n g D b s ja H z z P IT e J n k c IT fo IT b K (C (D René Röspel (SPD): Wieder einmal dürfen wir uns ier im Bundestag mit dem Thema ITER beschäftigen. abei handelt es sich um ein gemeinsames Projekt der U, Japans, Russlands, der USA, Chinas, Indiens und üdkoreas zum Bau und Unterhalt eines Fusionsfor- chungsreaktors. In diesem Reaktor sollen Abläufe, die der Sonne stattfinden, in einem Kraftwerk nachemp- nden werden. Als Standort wurde das französische adarache gewählt. Die EU trägt 45,5 Prozent der Kos- n. Nach letzten Informationen werden die Baukosten r ITER auf über 15 Milliarden Euro steigen, was eine erdreifachung der ursprünglichen Kosten bedeutet. Ein eil der Mehrkosten ist durch Inflation und steigende ohstoffpreise bedingt. Weitere Gründe für die Kosten- teigerungen sind neue Erkenntnisse, insbesondere zur teigerung der Sicherheit des ITER, sowie die Komple- ität der internationalen Kooperation. Für die EU heißt ies einen Kostenanstieg auf circa 7,2 Milliarden Euro, Vergleich zu den 2,7 Milliarden Euro, die bei Ver- agsunterzeichnung vereinbart waren. Woher innerhalb es europäischen Haushalts diese Gelder kommen, da- ber wird in Brüssel bereits seit Monaten gestritten. Für uns Sozialdemokraten ist die Fusionsforschung in spannendes Forschungsthema der Grundlagenfor- chung. Ob und, wenn ja, wann jemals mit dieser Tech- ologie kommerziell Energie gewonnen werden kann, ist och komplett unklar. Selbst wenn, wie angekündigt, 2050 ein erster Kern- sionsreaktor zur Strombereitstellung in Betrieb ge- ommen werden könnte, wovon bereits jetzt immer we- iger Experten ausgehen, käme dies als Beitrag für nsere Energieversorgung viel zu spät. Denn die Ener- iewende müssen wir bis dahin längst geschafft haben. sofern müssen wir uns schon fragen, wie viel Geld wir diesen Forschungszweig geben wollen und können. ktuell besteht leider die Gefahr, dass Finanzmittel aus nderen Forschungsbereichen, wie zum Beispiel der er- euerbaren Energien, abgezogen werden, um die ständig rößer werdenden Haushaltslöcher bei ITER zu stopfen. as halten wir Sozialdemokraten für falsch. Zu den bisher bekannten Kostenexplosionen kommt ei ITER jetzt ein weiteres Problem. Das diesjährige chwere Erdbeben in Japan hat auch eine Testanlage der panischen Atomenergiebehörde in Naka beschädigt. ier sollten supraleitende Magnete und eine Vorrichtung ur Heizung des Plasmas für ITER getestet werden. Der- eit sind die Forschungsgebäude nicht betretbar. Laut resseberichten rechnet der technische Direktor von ER aufgrund dieser Beschädigungen bereits jetzt mit iner Verzögerung des ITER-Projekts um weitere zwei ahre. Welche Folgekosten das haben könnte, ist bisher och unklar. Eine Arbeitsgruppe soll jetzt bis November lären, welche genauen finanziellen und wissenschaftli- hen Auswirkungen die Folgen des Erdbebens auf das ER-Projekt haben werden. Im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technik- lgenabschätzung diskutieren wir die Probleme bei ER regelmäßig. Im Antrag „Für eine Stärkung der reit aufgestellten europäischen Grundlagenforschung – eine finanziellen Einschnitte beim Europäischen For- 13670 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 117. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Juni 2011 (A) ) )(B) schungsrat zugunsten des Einzelprojekts ITER“ haben wir als SPD-Bundestagsfraktion zu dem Thema bereits klar Stellung bezogen. Der uns jetzt vorliegende Antrag der Grünen fasst nun den aktuellen Informationstand gut zusammen und greift offene Fragen auf. Auch wird dort unter anderem die Verhängung eines Moratoriums gefordert. Das klingt bei all den beschrie- benen Problemen beim Bau von ITER erst einmal ein- leuchtend. Offen lässt der Antrag aber, was denn mit Moratorium gemeint ist und wie das genau umgesetzt werden soll. Denn Deutschland ist gar kein direkter Ver- tragspartner, sondern allein über seine Mitgliedschaft in EURATOM an ITER beteiligt. Jegliche Vertragsände- rung benötigt aber erst einmal einen Konsens zwischen allen europäischen Mitgliedstaaten. Und danach muss eine Einigung mit den internationalen Partnern gefunden werden. All dies wird ziemlich schwierig und langwierig werden, wenngleich wir große Sympathie dafür haben. Unklar ist, welche Auswirkung ein solches Morato- rium im Detail haben kann und soll. Auch in Deutsch- land arbeiten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im Bereich der Fusionstechnologie. Deren Erkenntnisse und Produkte sollen ebenfalls in das Projekt von ITER fließen. Bedeutet Moratorium, dass diese Arbeiten ein- gestellt werden sollen? Sollen Arbeiten auf der Baustelle in Cadarache dann unterbrochen werden? Ist das recht- lich überhaupt machbar? Leider bleibt der Antrag der Grünen bei den Lösungsansätzen zeimlich schwammig. Deshalb zusammenfassend: Liebe Kolleginnen und Kollegen der Grünen, Ihre Analyse zu ITER teilen wir weitgehend. Aber bei ITER handelt es sich um ein inter- nationales Projekt, aus dem man leider eben nicht ein- fach ein- bzw. aussteigen kann. Auch wenn ich mit Ihren Lösungsansätzen durchaus sympathisiere, so halte ich sie doch leider für nicht praktikabel. Dennoch sollten sich alle Interessierten zusammensetzen und überlegen, auf welchem Weg und mit welchen Konsequenzen die weitere Kostensteigerung begrenzt werden kann. Dr. Martin Neumann (Lausitz) (FDP): Das ITER- Projekt ist Teil der weltweiten Fusionsforschung, die sich in den letzten Jahrzehnten aus der plasmaphysikali- schen Grundlagenforschung heraus mit der Klärung der Frage beschäftigt, ob die Fusion unter kraftwerksähnli- chen Bedingungen Energie liefern kann. Dabei waren das ITER-Projekt und der Bau des Experimentalreaktors bei der Vertragsschließung keineswegs ausgeplant. Viel- mehr stand der Bau noch vor einigen zu lösenden For- schungs- und Entwicklungsaufgaben. Unterschiedlichste Wissenschaftsdisziplinen, angefangen von der Elektro- technik über das Bauingenieurwesen bis zum Maschi- nenbau, mussten auf ganz neue Weise kombiniert wer- den. Dieser Umstand führte zu neuen Erkenntnissen und Standards, die in das laufende Projekt eingearbeitet wer- den mussten, und trug wiederum dazu bei, dass die Pla- nungen im Prozess ausgefertigt wurden. Neben der Kostensteigerung der Baumaterialien im Zuge der Welt- wirtschaftskrise war dies sicherlich ein Hauptaspekt, der zu der erheblichen Kostensteigerung des ITER-Projekts beitrug. Doch ein Moratorium kann nicht die Antwort d fü v V w U je fa v d le B ih m u s b s s C s d s s ü c re e s n S s u te tu s m h m d g z K e te k g m s s a fa u g e A s (C (D arauf sein, wie man die Mehrkosten und die Belastung r den EU-Haushalt bewältigt. Gerade die Verlängerung on Projekt- und Bauphasen sowie ein Aussetzen und erschieben von Aufträgen würde erst recht zu einer eiteren Kostensteigerung führen. Der anspruchsvolle mfang wie auch die hohe Komplexität des ITER-Pro- kts bedürfen ein Handeln, dass das Projekt nicht in Ge- hr bringt. Dass Sie, geehrte Kolleginnen und Kollegen on Bündnis 90/Die Grünen, aber genau die Gefährdung es Projekts mit Ihrem Antrag in den Blick nehmen wol- n, zeigen die Argumente und die Punkte, die Sie zur egründung und als Forderung vorbringen. Als besonders unredlich empfinde ich dabei die von nen konstruierte Verbindung zwischen dem Erdbeben it der folgenden nuklearen Katastrophe von Fukushima nd der Sicherheit des Fusionsreaktors ITER und der Fu- ionsforschung im Allgemeinen. Es dürfte auch Ihnen ekannt sein, dass katastrophale Unfälle wie bei der Fis- ion bei der Fusion unmöglich sind. So hat die europäi- che Kraftwerksstudie „European Fusion Power Plant onceptional Study“ 2005 festgestellt, dass bei einem ofortigen und totalen Ausfall der Kühlung sowie ohne as Einsetzen einer Gegenmaßnahme der Brennvorgang ofort zum Erliegen kommt und ein Schmelzen ausge- chlossen ist. Diese unabhängige Studie, erstellt von ber 100 Experten aus Europa, bestätigt damit die Si- herheitseigenschaften von Fusionsreaktoren aus frühe- n Studien. Insofern halte ich es für eine Verirrung, inen Vergleich zu Sicherheitsanforderungen bei Fis- ionskraftwerken zu ziehen. Leider ist Ihr gesamter Antrag, sehr geehrte Kollegin- en und Kollegen von Bündnis 90/Die Grünen, in der umme lediglich eine Zusammenfassung der im Aus- chuss für Bildung und Forschung bereits besprochenen nd erörterten Fragen, die darüber hinaus nicht nur wei- stgehend von den Sachstandsberichten und Unterrich- ngen durch die Bundesregierung beantwortet wurden, ondern die auch von der Bundesregierung aufgenom- en wurden und mit denen sie sich auseinandergesetzt at. Ein Moratorium halte ich auch in diesem Zusam- enhang für verfehlt, setzt sich die Bundesregierung och bereits mit der Problematik auseinander. Die Fra- en bezüglich der angesprochenen noch strittigen Finan- ierung zwischen Rat und EP sowie die Etablierung von ontrollmechanismen werden nicht gelöst, indem man in Moratorium verhängt und die Arbeit am Projekt un- rbricht. Die Probleme und Lösungsvorschläge sind be- annt und erfordern von den direkten ITER-Partnern ein emeinsames Handeln. Das ITER-Projekt, in dem die Europäische Atomge- einschaft EURATOM als ein einheitlicher europäi- chen Partner vertreten ist, wird für die zukünftige wis- enschaftliche Zusammenarbeit in der EU und mit ußereuropäischen Staaten zum Prüfstein. Meiner Auf- ssung nach wird Ihr Antrag, sehr geehrte Kolleginnen nd Kollegen von Bündnis 90/Die Grünen, dem nicht erecht, weil er der internationalen und insbesondere der uropäischen Verpflichtung nicht Rechnung trägt. Im usschuss können wir die Fragen gerne nochmals inten- iv diskutieren, die Sie uns in Ihrem Antrag vorgelegt Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 117. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Juni 2011 13671 (A) ) )(B) haben. In der jetzigen Form können wir Ihrem Antrag in keiner Weise zustimmen. Dr. Petra Sitte (DIE LINKE): Die Debatte um den Fusionsreaktor ITER ist im Bundestag etwa so ein Dau- erbrenner, wie das Plasmafeuer im Reaktor in ferner Zu- kunft einmal werden soll. Während die Debatte mit einer notwendigen und in greifbare Nähe gerückten Energiewende in diesem Land verknüpft werden muss, kann der Fusionsreaktor damit nicht verknüpft werden. Er vermag dazu in absehbarer Zeit keinen Beitrag zu leisten. Stattdessen entzieht das gesamte Projekt Jahr um Jahr dem Energieumstieg Mil- liarden an dringend benötigten Mitteln. Dieses Geld fehlt sowohl bei der Forschung an Speichertechnologien als auch in Bezug auf Energieeffizienzsteigerung und neuen Erzeugungsformen. Dieses Mal diskutieren wir das ITER-Projekt unter verschärften Rahmenbedingungen, nicht nur, weil im- mer noch keiner genau weiß, zu wessen Lasten die pro- gnostizierten Mehrkosten zu decken sind, nicht nur, weil das Management diesem Megaprojekt nicht gewachsen scheint, nicht nur, weil immer neue Forschungsergeb- nisse die Realisierung des Projektes nach hinten ver- schieben, nicht nur, weil unklar ist, welchen Nutzen die Gesellschaft daraus ziehen wird, nachdem sie ja mit den steuerfinanzierten Forschungsmilliarden in Vorleistung gegangen ist, nicht nur, weil dieses Projekt eine erhebli- che Zentralisierung von Energieerzeugungsstrukturen bedingt; vielmehr steht die Gesamtrechnung, die ITER verursacht, in keinerlei vernünftigem Verhältnis zu dem heute Machbaren und Notwendigen. Die Zeit drängt, wenn man dem Klimawandel erfolg- reich und verantwortbar für nachfolgende Generationen begegnen will. Aber eines verträgt ITER nun ganz und gar nicht: Zeitdruck. Im Gegenteil, ITER wird mehr Zeit beanspruchen, weil Japan als eines der beteiligten Län- der nach Fukushima eben nicht mehr in der Lage ist, in den geplanten Zeitfenstern seine Zulieferungen zu reali- sieren, was zugleich zu weiteren Kostensteigerungen führen wird. Das ist der Ausgangspunkt der verschärften Rahmen- bedingungen. Nach Fukushima darf ITER aber auch nicht mehr mit Atomkraftwerken verglichen werden. Dieser Maßstab hat sich definitiv überlebt! Zudem kommt zu den Kosten von ITER auch eine milliarden- schwere staatliche Begleitfinanzierung für die Sicherung sowie den Rückbau von Kernkraftwerken und die Er- schließung von Endlagern. Der gesellschaftliche Nutzen von ITER muss sich an den Möglichkeiten erneuerbarer Energien messen lassen, insbesondere zu einem Zeitpunkt, da ganz Europa von einer Krise der öffentlichen Haushalte erschüttert wird. Es geht also vor diesem Hintergrund auch um nichts Ge- ringeres als um das Bestimmen von Ausgabeprioritäten im Energieforschungsbereich. Damit steht auch die Exis- tenz von EURATOM infrage. Meine Fraktion hat dazu einen Antrag gestellt. e e z li k c e s N g h P d M k A Ic d b w e e u d A k d h m E te D k s m s D IT IT s A d tr m s fu fä s b ru te s B k w d (C (D Die geplanten 15 Milliarden Euro Gesamtkosten für inen noch nicht einmal gebauten Testreaktor stehen in inem krassen Missverhältnis zu bereits praktizierten Er- eugungsformen erneuerbarer Energien wie auch zu rea- stischen Forschungsoptionen in diesem Bereich. So ann es auch nicht verwundern, dass erste, aber deutli- he Absetzbewegungen stattfinden. Österreich fordert ine Neuorientierung des EURATOM-Programms, des- en Budget großteils in die Fusionsforschung fließt. och will Österreich bisherige Kompromisse nicht änzlich infrage stellen. Aber so weitermachen wie bis- er will es auch nicht. Das übrigens spürt man auch bei ositionen anderer Länder wie etwa Luxemburg. Jetzt for- ert unser südlicher Nachbar Österreich, die EURATOM- ittel sollen auf Strahlenschutz, Nuklearmedizin, Risi- oforschung und Non-Proliferation konzentriert werden. ndere europäische Länder gehen noch nicht so weit. h halte das allerdings nur für eine Frage der Zeit. Der Bundesrat seinerseits hat in seiner Stellungnahme ie Kostensteigerungen bei ITER erneut höchst kritisch ewertet. Auch er lehnt die Kostensteigerung zulasten ichtiger Zukunftsinvestitionen aus dem nationalen und uropäischen Forschungsetat ab. Wie das gehen soll, ist benso unklar wie der Erfolg des Fusionsprojektes. Wir nterstützen die Forderung nach einem Moratorium, enn wir müssen unsere drängenden energiepolitischen ufgaben von heute und morgen lösen, eben weil wir eine Zeit mehr haben, schon gar nicht bis nach 2050. In er Verantwortung der heute lebenden Generationen ste- en zeitnah umsetzbare Alternativen zu einer ökono- isch, ökologisch und sozial zerstörerisch wirkenden nergieproduktion. ITER kann dazu keinen Beitrag leis- n. Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): er Deutsche Bundestag hat heute, als Antwort auf Fu- ushima, den deutschen Atomausstieg – diesmal inklu- ive schwarz-gelb – beschlossen. Der nächste Schritt uss sein, die Förderung der Atomindustrie durch deut- ches Steuergeld europaweit einzudämmen. Bündnis 90/ ie Grünen schlagen, mit unserem nunmehr dritten ER-Antrag, in dieser Legislatur vor, damit beim ER-Projekt anzufangen und die weitere Geldver- chwendung durch Euratom infrage zu stellen. Mag die usrichtung des EURATOM-Vertrages von 1957 mit em Ziel der „Entwicklung einer mächtigen Kernindus- ie“ im Nachkriegsdeutschland gesellschaftlich zustim- ungsfähig gewesen sein – im Lichte von Naturkata- trophen und Staatskrisen ist eine ernsthafte Überprü- ng und Neubewertung auch hier notwendig. Die Hoffnung den Forschungsreaktor im erdbebenge- hrdeten französischen Cadarache mit einem europäi- chem Anteil von gedeckelten 6,6 Milliarden Euro auen zu können, hat sich abermals durch die Verzöge- ng bei der Bereitstellung der japanischen Komponen- n zerschlagen. Die Forschungsgebäude im Naka Fu- ion Institute nördlich von Tokio wurden nach schweren eschädigungen gesperrt, die Magnete für den ITER önnen frühestens mit einem Jahr Verzögerung geliefert erden. Schon vor Fukushima war der ITER das nach er internationalen Raumstation ISS weltweit teuerste 13672 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 117. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Juni 2011 (A) ) )(B) Kooperationsprojekt. Die Finanzierung ist nach wie vor nicht gesichert, der Großteil der Finanzlücke zum Wei- terbau soll mit Mitteln aus dem Etat für ländliche Raume gestopft werden, die ansonsten an die Mitgliedstaaten zurückflössen. Die Folgen der Atomkatastrophe von Fukushima las- sen die Mär vom „billigen Atomstrom“ zynisch erschei- nen. Atomunfälle zeigen weltweit, dass alle Anstrengun- gen auf Risikobeherrschung und auf den Umgang mit den Folgeproblemen der Atomkraft umzulenken sind. Auch aus Gründen des effektiven und verantwortungs- vollen Umgangs mit Steuergeldern müssen die Mittel, die bislang für den ITER vorgesehen sind, dringlicher für Sicherheitsaspekte, die Folgenbewältigung der Kern- kraft, aber auch vorausschauend für die Klimaforschung, die erneuerbaren Energien und die Energiewende einge- setzt werden. Deutschland alleine finanziert den ITER über die EURATOM-Verträge mit etwa 1,32 Milliarden Euro. Es kann nicht sein, dass die europäische Atom- industrie nach dem deutschen Atomausstieges-Beschluss mit neuen, staatsfinanzierten Großprojekten befriedet wird. Das betrifft auch die 960 Millionen Euro EU-Gel- der, die für die Transmutationsforschung vorgesehen sind, zumal diese Atomtechnologie neue Partitionie- rungs- und Wiederaufbereitungsanlagen in bisher unbe- kannten Größenordnungen notwendig machen würde. Immer weitere Verzögerungen und Baukostensteige- rungen werden auch neue Zeitpläne und Finanzrahmen sprengen – die Höhe der Kosten für den europäischen Fusionstraum sind nicht absehbar. Klaffende Finanzie- rungslücken werden sich angesichts der Finanzkrise in einigen Mitgliedstaaten der EU nur schmerzlich füllen lassen. Die Entnahmen aus dem Etat für natürliche Res- sourcen und ländliche Räume werden bis an die Grenze des Erträglichen schmerzen. Alleine das Versprechen, dass ein Super-Gau bei der Kernfusion nicht passieren könne, hilft wenig. Auch die Kernfusion – sollte sie ein- mal tatsächlich funktionieren – produziert Atommüll, der Jahrtausende endgelagert werden muss. Höchste Zeit also aus dem Projekt auszusteigen, da die Kernfusion auch nach optimistischen Prognosen vor 2060 keinen Strom wird liefern können. Bis dahin aber decken die Erneuerbaren längst europaweit den Strombedarf. In der am 29. Juni 2011 ohne Debatte verabschiedeten Erklärung des Rates der Europäischen Union heißt es, das EURATOM-Rahmenprogramm für Forschungs- und Ausbildungsmaßnahmen, das den zusätzlichen ITER-Fi- nanzbedarf decken soll, sei überdies „als Beitrag zur Neuausrichtung der Forschung im Nuklearbereich“ zu sehen, das einer „stärkeren Betonung der nuklearen Si- cherheit“ bedürfe. Im Jahr 2013 soll ein „Symposium … zu der Debatte über Nutzen und Grenzen der Kernspal- tungsenergie in einer emissionsarmen Wirtschaft“ statt- finden. Darüber hinaus wird die „Europäische Gruppe für Ethik der Naturwissenschaften und der neuen Tech- nologien“ ersucht, „eine Studie über die ethischen Aus- wirkungen der Energieforschung auf das menschliche Wohlbefinden … durchzuführen.“ Es ist zu hoffen, dass die Risiken und das Leid durch Atomkraft bis dahin nicht in Vergessenheit geraten. A d M fü b K K s w a n e d w z d k te k c u P d s s re g E d e a ru re b n s G (C (D nlage 21 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Anträge – Übermittlung von Fluggastdaten nur nach europäischen Grundrechts- und Daten- schutzmaßstäben hier: Stellungnahme gegenüber der Bundes- regierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes i. V. m. § 9 Absatz 4 EUZBBG zum Richtlinienvorschlag KOM(2011) 32 endgültig – Gutachten über die geplanten EU-Fluggast- datenabkommen mit den USA und Austra- lien beim Gerichtshof der Europäischen Union einholen (Tagesordnungspunkt 21 und Zusatztagesord- nungspunkt 13) Clemens Binninger (CDU/CSU): Wir diskutieren as Thema Fluggastdaten wahrlich nicht zum ersten al. Und wir sind uns weitestgehend einig, dass erstens r die Bekämpfung des internationalen Terrorismus ne- en Informationen zu Finanztransaktionen und zum ommunikationsverhalten von Terrorverdächtigen auch enntnisse über deren Reisebewegungen unverzichtbar ind. Zweitens dürfte Einigkeit darüber bestehen, dass ir den internationalen Terrorismus – das gilt genauso uch für grenzüberschreitende organisierte Kriminalität – ur in Kooperation mit unseren ausländischen Partnern rfolgreich verfolgen und bekämpfen können. Genau eshalb sprechen wir über eine EU-Richtlinie zur Ver- endung von Fluggastdatensätzen. Die Europäische Kommission hat dazu einen Entwurf ur Weitergabe, Speicherung und Nutzung von Fluggast- aten vorgelegt, der nach Meinung von SPD und Grünen einesfalls tragbar ist, weil er die hier geforderten Da- nschutzstandards nicht einmal im Ansatz erfüllen ann. Trotzdem haben SPD und Grüne genau einem sol- hen Entwurf zugestimmt. Dabei handelt es sich nicht m die aktuell vorliegenden Entwürfe, sondern um das NR-Abkommen mit den USA aus dem Mai 2004, das ie rot-grüne Bundesregierung seinerzeit im Rat unter- tützt hat. Verglichen mit diesem Abkommen haben wir either zahlreiche Verbesserungen beim Datenschutz er- icht, die auch in der Praxis bei der Nutzung von Flug- astdatensätzen eingehalten werden. Die Entwürfe der uropäischen Kommission für eine PNR-Richtlinie und ie Abkommen mit Australien und auch mit den USA nthalten weitere Fortschritte beim Datenschutz, die uch auf die Initiative der CDU-geführten Bundesregie- ng zurückzuführen sind. Vielleicht hätten die Grünen vor mehr als sieben Jah- n ihre eigene Regierung einmal auffordern sollen, eim Datenschutz und den EU-Grundrechten etwas ge- auer hinzuschauen oder ein Gutachten beim Europäi- chen Gerichtshof einzuholen. Wir waren uns bereits bei der Debatte über den letzten rünen-Antrag zum Thema PNR im April einig, dass im Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 117. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Juni 2011 13673 (A) ) )(B) Rahmen der Verhandlungen und Nachverhandlungen auf europäischer und internationaler Ebene Fragen des Da- tenschutz- und Grundrechtsstandards weiterhin groß ge- schrieben werden müssen. Das PNR-Abkommen, wie es jetzt im Entwurf vor- liegt, soll einen einheitlichen Rahmen innerhalb der EU schaffen. Die Verhandlungen dazu sind noch lange nicht abgeschlossen. Die Richtlinie hat drei wesentliche Ziele. Erstens: Es soll – ich glaube, noch nicht einmal die Opposition ist da anderer Meinung – verhindert werden, dass Terrorverdächtige, die einen Anschlag planen, über- haupt erst ein Flugzeug besteigen. Gegen die Forderung kann es keine ernsthaften Einwände geben. Zweitens: Es soll gelingen, schwere Straftaten auf- zuklären. Drittens: Es soll gelingen, durch die Auswertung der Daten Verdächtige zu erkennen. Wenn wir den Ent- wurf der Richtlinie bewerten, stellen sich natürlich einige – auch datenschutzrechtliche – Fragen, die im Laufe der Verhandlungen noch geklärt werden müssen. Eine Frage, die sich für mich stellt, ist, ob die Spei- cherdauer – 30 Tage offen, dann pseudonymisiert für fünf Jahre – notwendig oder zu lang ist. Dieses Thema spricht auch der SPD-Antrag an. Ich bin durchaus der Auffassung, dass sehr genau überlegt und begründet werden muss, ob es fünf Jahre sein sollen. Aus meiner Sicht könnten es auch weniger sein. Ehrlicherweise ist aber auch festzuhalten: Diese Daten werden nicht ge- speichert, weil der Staat es will. Diese Daten sind alle schon heute bei den Fluggesellschaften vorhanden und werden dort auch heute schon mehrere Jahre gespei- chert. Es geht also in erster Linie um die Frage, ob wir unter bestimmten Voraussetzungen den Sicherheits- behörden diese Daten zur Verfügung stellen, um An- schläge zu verhindern, schwere Straftaten aufzuklären oder Verdächtige zu identifizieren. Wem die Sicherheit der Bürger etwas wert ist, der kann diese Frage nicht mit Nein beantworten. Eine weitere Frage: Sollen nur Flüge von außerhalb in die EU erfasst werden oder auch Flüge innerhalb der EU? Der Antrag der SPD spricht sich hier gegen eine Ausweitung aus. Diese Argumentation ist unlogisch; denn wir müssen uns darüber klar sein, dass die Gefähr- lichkeit von Terrorverdächtigen nicht geringer wird, weil sie von Barcelona nach Berlin fliegen statt von Beirut nach Berlin. Die Beantwortung dieser Frage muss sich meiner Einschätzung nach an der Gefährlichkeit der Per- sonen orientieren. Aus gutem Grund fordern das Verei- nigte Königreich, unterstützt von einer ganzen Reihe EU-Mitgliedstaaten wie Frankreich, Spanien, Italien, Tschechien, Irland, Niederlande, Estland oder Dänemark und Zypern, eine sofortige Einbeziehung innereuro- päischer Flüge. Für mich ganz persönlich stellt sich auch eine dritte Frage, bei der ich auch Bedenken, die in den beiden Anträgen angesprochen werden, ein Stück weit aufgrei- fen möchte. Das oberste Ziel ist, zu verhindern, dass ein Terrorverdächtiger ein Flugzeug besteigt. Daran kann es keinen Zweifel geben. Wer das ablehnt, macht keine s z e g id te fa d g d A u n d s w d w z w L k e A U w m z E v S s w k e c re s R h d fr n M te d A U h u R G s lu (C (D eriöse Sicherheitspolitik. Auch schwere Straftaten auf- uklären, halte ich für absolut berechtigt. Deshalb ist es ine wesentliche Zielrichtung bei der Nutzung von Flug- astdaten, Kriterien zu erkennen, mit denen Verdächtige entifiziert werden können, was am Ende einer Art Ras- rfahndung gleichkommt. Hier hat uns das Bundesver- ssungsgericht ganz klar aufgegeben: Die Rasterfahn- ung ist zulässig, sie muss aber an eine konkrete Gefahr eknüpft sein. Das heißt, eine pauschale Ermächtigung, iese Daten quasi jede Woche auf irgendwelche uffälligkeiten hin zu durchleuchten, ist rechtlich nach nserem Verständnis schwer abzubilden. Deshalb ist es otwendig, dass ein Bezug zu einer konkreten Gefahr, em begründeten Verdacht auf Terrorismus oder chwere Straftaten besteht. Insgesamt bleibt festzuhalten, dass auf ein Instrument ie die Nutzung von PNR-Daten nicht verzichtet wer- en kann, wenn wir Sicherheit im Luftverkehr wollen, enn wir verhindern wollen, dass Passagiermaschinen u Waffen und zu Zielen von Anschlägen werden, und enn wir wollen, dass die Sicherheitsbehörden in der age sind, schwere Verbrechen aufzuklären und riminelle Strukturen zu erkennen. Wer fordert, dass ine Warnlampe angeht, braucht eine Speicherung und uswertung von Passagierdatensätzen. Alles andere ist nfug und Sand, der den Leuten in die Augen gestreut ird. Durch die PNR-Richtlinie wird ein einheitlicher Rah- en geschaffen. Es gab und gibt zurzeit zwischen ein- elnen Staaten einen Wildwuchs bilateraler Abkommen. s war in der Vergangenheit und teilweise bis heute öllig unklar, wer wie viele Daten aus welchen EU- taaten bekommt, wie lange sie gespeichert werden, wie ie genutzt werden und ob sie an Dritte weitergegeben erden. Insofern ist die Richtlinie, durch die Einheitlich- eit hergestellt wird, sehr zu begrüßen. Wir sind noch nicht am Ende der Verhandlungen für ine europäische PNR-Richtlinie angelangt. Über man- hes wird noch zu sprechen sein. Wir müssen akzeptie- n, dass unsere Partner in Europa dabei teilweise unter- chiedlicher Ansicht sind. An den Grundzielen der PNR- ichtlinie gibt es aber nichts mehr zu rütteln. Wolfgang Gunkel (SPD): Bereits vor zwei Monaten aben wir den Richtlinienvorschlag der EU-Kommission iskutiert. Inhaltlich hat sich für die SPD-Bundestags- aktion wenig geändert. Unsere Bedenken haben wir un in dem heute vorliegenden Antrag formuliert. Ich will es gleich vorwegschicken: Als realistischer ensch weiß ich, dass ein völliger Verzicht auf die Wei- rgabe von Fluggastdaten in der Europäischen Union erzeit nicht durchsetzbar ist. Zudem wird ein legitimes nliegen verfolgt: Die Mitgliedstaaten der Europäischen nion müssen terroristische und strafrechtliche Bedro- ungen abwehren. Doch müssen sie dabei die grund- nd menschenrechtlichen Garantien beachten, die zu den echtstraditionen der Mitgliedstaaten zählen und in der rundrechtecharta der Europäischen Union verankert ind. Dies ist durch die im Entwurf vorgesehenen Rege- ngen noch nicht ausreichend gewährleistet. 13674 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 117. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Juni 2011 (A) ) )(B) Die SPD fordert deshalb die Bundesregierung auf, un- ter dem Gesichtspunkt des Datenschutzes einige Punkte in den Beratungen zu dem Richtlinienentwurf dringend nachzuverhandeln. Insbesondere spielt die Entscheidung des Bundesver- fassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung bei der Bewertung der Richtlinie eine wichtige Rolle. Das Bun- desverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 2. März 2010 (1 BvR 256/08) hohe Anforderungen an die soge- nannte Vorratsdatenspeicherung gestellt. Hierzu zählt das Gericht die Datenspeicherung „ohne Anknüpfung an ein zurechenbar vorwerfbares Verhalten, eine – auch nur abstrakte – Gefährlichkeit oder sonst eine qualifizierte Situation. Die Speicherung bezieht sich dabei auf All- tagshandeln, das im täglichen Miteinander elementar und für die Teilnahme am sozialen Leben in der moder- nen Welt nicht mehr verzichtbar ist.“ (BVerfG, a.a.O., Rn. 210). Diese Definition trifft auf die Speicherung von PNR- Daten zu. Sie werden allein deshalb erhoben, weil Rei- sende das Flugzeug wählen, also ein sozial ebenso gebil- ligtes wie unverzichtbares Alltagshandeln an den Tag le- gen. Aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsge- richts ergeben sich auch im Hinblick auf den Umfang der abzurufenden Daten verfassungsrechtliche Grenzen (BVerfG, a.a.O., Rn. 237). Vor drei Jahren war beim Thema europäische PNR schon klar, dass man umfangreichere PNR nicht braucht, wenn die bisher genutzten Datenspeicher sinnvoll einge- setzt werden. Konkret bedeutet dies, dass beispielsweise die API-Daten den gleichen Zweck erfüllen könnten. Auch diese Daten werden von Fluggästen erhoben. Zweck der Speicherung ist die Verbesserung der Grenz- kontrolle und die Bekämpfung der illegalen Migration. In Paragraf 31 a Bundespolizeigesetz ist ausführlich ge- regelt, welche Daten erhoben werden. Es handelt sich hier um zehn Datensätze; dazu gehören persönliche An- gaben, aber auch Abflugsort und -zeit sowie Details über die Reisedokumente. Gespeichert werden diese Daten 24 Stunden, es sei denn, sie werden für Grenzkontrollen oder zur Strafverfolgung wegen illegaler Einreise benö- tigt. Diese Daten können ohne Weiteres auch für die Ter- rorismusbekämpfung oder Fälle schwerer Kriminalität verwendet werden. Die Europäische Kommission hat nicht ausreichend begründet, warum dieser Datenbestand ungenügend sein soll. Zwar erlaubten es die API-Daten der KOM zufolge nicht, „,unbekannte‘ Verdächtige so zu identifizieren, wie dies mit einer Auswertung von PNR-Daten möglich ist“ (KOM(2011) 32 endg., S. 5). Diese Aussage wird je- doch nicht näher belegt. Ich dagegen denke nicht, dass der Verwendung der API-Daten ein plausibler Grund entgegensteht. So ist auch der Bundesrat in seinem Beschluss zum Richtli- nienvorschlag vom 18. März 2011 zu dieser Schlussfol- gerung gekommen. g 3 u a K e b S d n m s s F e M d d te w k d s h lä la a re n g m s w s c is a w P m p te s m A g F (C (D Die Speicherfrist ist zu lang und sollte ebenfalls drin- end nachverhandelt werden. Sie beträgt grundsätzlich 0 Tage und soll dann noch einmal mit Verschlüsselung m fünf Jahre verlängert werden. Tatsächlich kann aber uf diese Daten unter bestimmten Voraussetzungen im lartext zugegriffen werden. Die bisher bekannt gewordenen Ergebnisse der auf uropäischer Ebene erfolgten Evaluierung haben erge- en, dass eine Speicherfrist von sechs Monaten zur trafverfolgung nicht erforderlich ist. Circa 70 Prozent er Abfragen von Daten erfolgen in den ersten drei Mo- aten; der Anteil steigt auf 85 Prozent, wenn die Daten aximal sechs Monate alt sind. Dieses Ergebnis deckt ich mit den Erfahrungen auf nationaler Ebene. In den USA, wo die Speicherung der PNR-Daten nun chon seit gut drei Jahren erfolgt, gab es genau einen all, in dem die Überprüfung sämtlicher Passagiere zu inem Gerichtsverfahren führte. Wenn man das an den illionen Daten misst, die seitdem abgespeichert wur- en und weiterhin werden, muss man die Sinnhaftigkeit ieses Verfahrens stark bezweifeln. Die Speicherdauer muss deshalb dringend überarbei- t werden, um die Verhältnismäßigkeit der Richtlinie zu ahren. Die SPD-Bundestagsfraktion fordert weiterhin, dass ein automatisierter Datenabgleich stattfindet und dass ie Daten nur bei einem begründeten Verdacht auf chwere oder terroristische Straftaten erfolgen. Weiter- in darf der Abruf nur unter Richtervorbehalt erfolgen. Auch hinsichtlich der Weitergabe der Daten an Dritt- nder gilt es dringend nachzubessern. Art. 8 RL-E er- ubt die Weitergabe der Daten an Drittstaaten. Neben nderen Voraussetzungen müssen sich diese bereiterklä- n, die Daten ausschließlich zu den im RL-E vorgesehe- en Zwecken zu nutzen. Darüber hinaus ist eine Weiter- abe an einen weiteren Drittstaat durch den Drittstaat öglich, sofern der übermittelnde Mitgliedstaat zu- timmt. Diese Ermächtigung ist ebenso unbestimmt wie eitreichend. Die Weitergabe darf hier nur zulässig sein, ofern dies in internationalen Abkommen, die ein ausrei- hendes Datenschutzniveau gewährleisten, vorgesehen t. Ich bitte die Bundesregierung, diese Punkte bei den nstehenden Beratungen umfassend zu beachten. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, den ir an dieser Stelle mitberaten, greift einen wichtigen unkt auf. Der Europäische Gerichtshof hat bereits ein- al ein PNR-Abkommen gestoppt. Wenn bei den ge- lanten Abkommen mit den USA und Australien die da- nschutzrechtlichen Bedenken so umfassend sind, dann ind auch hier unbedingt Nachbesserungen vorzuneh- en. Gisela Piltz (FDP): In der Antwort auf eine Kleine nfrage meiner Fraktion antwortete die damalige rot- rüne Bundesregierung am 15. Januar 2004 auf die rage: Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 117. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Juni 2011 13675 (A) ) )(B) Zu welchem Zeitpunkt soll eine Pflicht zur Weiter- gabe von Passagierdaten auch innerhalb der EU eingeführt werden? Und nun die Antwort: Innerhalb der Europäischen Union hat Spanien eine Ratsinitiative eingebracht. Das von der Bundesre- gierung unterstützte Ziel dieser Initiative ist eine verbesserte Kontrolle der Zuwanderungsströme und die Bekämpfung der illegalen Einwanderung. An- gestrebt wird der Erlass einer Richtlinie des Rates, auf deren Grundlage die Mitgliedstaaten gesetzli- che Regelungen schaffen sollen, mit denen Beför- derungsunternehmen, insbesondere Fluggesell- schaften, verpflichtet werden können, bestimmte Passagierdaten vorab den Grenz- und Einwande- rungsbehörden des jeweiligen EU-Ziellandes zu übermitteln. In Ihrem Antrag, sehr geehrte Kolleginnen und Kolle- gen von der SPD, fordern Sie nun eine „Beschränkung auf terroristische und schwere Straftaten“. Ich frage Sie jetzt lieber nicht, ob „eine verbesserte Kontrolle der Zu- wanderungsströme“ unter Ihre Definition von „terroristi- schen und schweren Straftaten“ fällt. Die Antwort könnte – so oder so – ohnehin nur eines beweisen: Die SPD irrlichtert in der Innen- und Rechtspolitik zwischen Law and Order und dem untauglichen Versuch, sich den Anstrich einer Rechtsstaatspartei zu geben. Ich kann hier nur wiederholen, was ich schon in der Debatte zu dem Grünen-Antrag zu dem Vorschlag der EU-Kommission gesagt habe: Wer hat’s erfunden? Das waren nämlich SPD und Grüne. Unter der rot-grünen Bundesregierung hat Joschka Fischer im Rat dem Ab- kommen zwischen EU und USA zur Übermittlung von Fluggastdaten zugestimmt. Ich rufe hier noch einmal in Erinnerung, dass in diesem Abkommen damals das Wort „Datenschutz“ ein absolutes Fremdwort war. Zum Glück hatte das Europäische Parlament damals die Notbremse gezogen; SPD und Grüne hier im Bundestag waren es je- denfalls nicht, ebenso wenig die damaligen Minister von SPD und Grünen. Wenn genau diese beiden Fraktionen jetzt heute hier so tun, als wäre der von der EU-Kommission vorge- schlagene Speicherzeitraum von 30 Tagen unverhältnis- mäßig lang, dann zeugt das nur davon, dass jedenfalls Ihre Erinnerung eher kurz ist: Beim ersten PNR-Abkom- men mit den USA hat Rot-Grün eine Speicherfrist von dreieinhalb Jahren ohne Pseudonymisierung und ohne besondere Datensicherung und mit dem Zugriff von zahllosen Sicherheitsbehörden in den USA als daten- schutzrechtlichen Erfolg gefeiert. Sie wissen und es ist kein Geheimnis, dass die FDP- Fraktion ein EU-System zur Nutzung von Fluggastdaten sehr kritisch sieht. Dasselbe gilt für die Übermittlung von Fluggastdaten in die USA. Es ist aber leider so, dass weder gegen ein EU-PNR-System noch gegen ein Ab- kommen mit den USA oder anderen Ländern im Rat eine Mehrheit vorhanden ist. Im Gegenteil. Hier gilt jetzt lei- der nur noch, zu retten, was zu retten ist. Deshalb unter- stützt die FDP-Fraktion die Bemühung der Bundesregie- ru e a S G m tä d m v b n g w u m b s K ti e F G e s n te B s n d e k d s g d g B E P s u (C (D ng, sich im Rat für einen hohen Datenschutzstandard inzusetzen – und zwar sowohl was die PNR-Richtlinie ngeht als auch was die Abkommen zu PNR angeht. Noch ein Wort an die SPD: Sie fordern ja, dass die ammlung von Fluggastdaten sich insbesondere an den rundsätzen zur Vorratsdatenspeicherung orientieren üsse. Nachdem Sie ja die Vorratsdatenspeicherung in glich lauter werdender Endlosschleife wieder einfor- ern, nachdem das Gesetz Ihrer damaligen Bundesjustiz- inisterin mit Pauken und Trompeten untergegangen ist, erstehe ich natürlich auch, dass Sie hier nicht so sensi- el sind. In Ihrem Antrag habe ich nämlich vergeblich ach einem Satz aus dem Urteil des Bundesverfassungs- erichts gesucht: Umgekehrt darf die Speicherung der Telekommuni- kationsverkehrsdaten nicht als Schritt hin zu einer Gesetzgebung verstanden werden, die auf eine möglichst flächendeckende vorsorgliche Speiche- rung aller für die Strafverfolgung oder Gefahren- prävention nützlichen Daten zielte. Eine solche Ge- setzgebung wäre, unabhängig von der Gestaltung der Verwendungsregelungen, von vornherein mit der Verfassung unvereinbar. Die verfassungsrechtli- che Unbedenklichkeit einer vorsorglich anlasslo- sen Speicherung der Telekommunikationsverkehrs- daten setzt vielmehr voraus, dass diese eine Ausnahme bleibt. Damit setzen Sie sich überhaupt nicht auseinander – ie Sie sich generell nicht so sehr mit den rechtlichen nd verfassungsrechtlichen Fragen herumplagen. Da uss ich hier ja einmal die Grünen wenigstens dafür lo- en, dass sie in ihrem Antrag die Gutachten des juristi- chen Dienstes sowohl des Rates zu dem Vorschlag der ommission für ein EU-PNR-System als auch des juris- schen Dienstes der Kommission zu dem Abkommens- ntwurf mit den USA aufgreifen. Die aufgeworfenen ragen, gerade im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit der rundrechtecharta, müssen von der Bundesregierung rnst genommen werden. Ich bin ganz sicher, dass un- ere liberale Bundesjustizministerin hier sehr viel ge- auer hinschauen wird, als die SPD-Bundesjustizminis- rin das damals getan hat. Auch der Bundesrat hat – auf Initiative der Länder aden-Württemberg, wohlgemerkt noch zu Zeiten der chwarz-gelben Koalition im Ländle, und Hessen – ei- en Beschluss gefasst, in dem die Kommission aufgefor- ert wird, die Verhältnismäßigkeit des Vorschlags für ine PNR-Richtlinie erneut gründlich zu prüfen. Daran önnen Sie sehen, dass bei schwarz-gelben Regierungen iese Frage in guten Händen ist. Die FDP-Fraktion hier im Bundestag wird daher wie chon bisher auch künftig gemeinsam mit der Bundesre- ierung und der liberalen Fraktion im Europaparlament ie Entwicklungen in Sachen Fluggastdaten kritisch und enau betrachten. Zugleich unterstützt sie aber auch die undesregierung darin, im Falle einer Mehrheit in uropa – die es, wie schon gesagt, auf jeden Fall für NR in der EU und in Abkommen mit Drittstaaten gibt – ich mit aller Kraft für ein hohes Niveau an Datenschutz nd Rechtsschutz einzusetzen und so wenigstens das, 13676 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 117. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Juni 2011 (A) ) )(B) was nach dem rot-grünen Sündenfall in Sachen PNR noch zu retten ist, auch tatsächlich im Sinne unseres Rechtsstaates zu retten. Jan Korte (DIE LINKE): Die Vizeministerin für Hei- matschutz der USA, Jane Holl Lute, hat kürzlich in Ber- lin massiv für das amerikanisch-europäische Abkommen zur Übermittlung von Fluggastdaten geworben. Mit dem Abkommen, so Frau Lute, sollen angeblich nicht Sicher- heitsbestrebungen der Vereinigten Staaten über Daten- schutzbedenken der Europäer gestellt werden, sondern der US-Administration gehe es einzig „um das Wohl al- ler Reisenden“. Die USA respektierten die europäische Sicht, erwarteten aber auch Respekt für ihren Stand- punkt. Die Vizeministerin sicherte einen verantwor- tungsvollen Umgang mit den Daten zu. Britische Datenschutzexperten kommen in einer Ana- lyse der geplanten EU-Richtlinie zur Auswertung und Weitergabe von Fluggastdaten – Passenger Name Re- cord, PNR – allerdings zu dem Ergebnis, dass die Richt- linie wenig bis überhaupt keinen Datenschutz garantiere. Die Daten würden stattdessen völlig unkontrolliert und intransparent verbreitet werden. Die britischen Experten von Amberhawk gelangen in ihrem Bericht insgesamt zu einem höchst negativen Ergebnis. Ausreichender Schutz besteht eigentlich nur, solange die Fluglinien über die Daten verfügen, denn dann kämen die eher strengen Da- tenschutzstandards der EU zum Tragen. Jede Weitergabe hebe hingegen Teile des Datenschutzes auf. Wenn das Abkommen so in Kraft treten würde, dürfte beim Export der Daten in die USA auch das letzte bisschen Schutz im wahrsten Sinne des Wortes über Bord gehen. Denn was die jeweiligen Empfänger mit den Daten anstellen und wohin sie diese als Nächstes transferieren, kann keiner der Passagiere mehr kontrollieren, ebenso wenig wie Datenschützer. Die Fachjuristen von Amberhawk beschreiben die Auswirkungen der PNR-Richtlinie als bizarr: Je unkriti- scher die Erhebung und Verwendung von Passagierdaten ist, wie zum Beispiel bei der Nutzung der Angaben zur Essens- und Sitzplatzbuchung bei der Fluggesellschaft, desto höher ist der Schutz der Daten. Je kritischer die Verwendung der Passagierdaten ist, zum Beispiel zur Sammlung und Speicherung zu Strafverfolgungszwe- cken, desto niedriger wird der Schutz der Daten. Und das ist nicht das einzige Absurde an diesem Abkommen. Man muss sich hier wirklich einmal die Frage stellen, wer hier die Verhandlungen seitens der EU geführt hat und ob diese Leute noch ein paar Wochenenden Zeit für Weiterbildungsseminare haben. Wenn wir überhaupt irgendeinen Wert auf Daten- schutz legen, können wir einem solchen Abkommen nicht zustimmen. Da ist sich die Opposition offenbar einmal einig. Es wäre tatsächlich einmal etwas ganz Be- sonderes, die Bundesregierung dazu zu bringen, in Europa etwas für den Datenschutz und für die Einhal- tung europäischer Datenschutzstandards zu tun. Das war bislang vergebene Liebesmüh. Es lief eher genau anders- herum: Das, was die letzten Bundesregierungen national nicht umsetzen konnten, haben sie über den Umweg Europa hinzubekommen versucht. U n g K d g M n D z g g fa B ri u U w d k N g z ti b G fü li D h A d h V d g G d k w b G k s V e li E s d te m K (C (D Letztendlich bleibt das PNR-Abkommen mit den SA in den Gedanken vieler nur ein erster Schritt zu ei- er EU-weiten Vorratsdatenspeicherung von Flugpassa- ierdaten. Wenn es nach dem Willen der Europäischen ommission ginge, würden künftig sämtliche Passagier- aten zu Flügen zwischen Drittstaaten und EU-Mit- liedsländern gespeichert. Eine Mehrheit der EU- itgliedstaaten will außerdem auch Daten über alle in- ereuropäischen Flüge sammeln und analysieren. Diese aten sollen nicht nur zur Strafverfolgung, sondern auch ur präventiven Erstellung von „Risikoprofilen“ heran- ezogen werden. Grundsätzlich ist demnach jeder Flug- ast verdächtig und muss überwacht werden. Manche ntasieren schon über die Erfassung der Reisedaten von ahnpassagieren und Schiffsreisenden. Das konterka- ert die europäische Idee eines Raumes der Demokratie nd der Freizügigkeit. Die Linke lehnt das Fluggastdatenabkommen mit den SA genauso ab wie das mit Australien. Die Linke wird eiter gegen EU-weite Vorratsdatenspeicherungen und ie Überwachung der Bevölkerung kämpfen. Darauf önnen Sie sich verlassen. Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- EN): Es ist der Bedeutung der geplanten Speicherun- en von Fluggastdaten angemessen, dass wir hier zum weiten Mal innerhalb eines Vierteljahres darüber debat- eren. Denn was hier in der Pipeline ist, stellt die Vorga- en des deutschen Grundgesetzes und auch der EU- rundrechte auf den Kopf! Das Drama hat zwei Teile, die später aneinanderge- gt werden sollen. Der erste Teil ist die geplante Richt- nie über die Vorratsspeicherung von Fluggastdaten. azu gibt es von uns den Antrag vom April und den eutigen der SPD. Der zweite Teil sind die geplanten bkommen der EU mit den USA und Australien über ie Weiterleitung von Fluggastdaten. Dazu liegt unser eutiger Antrag vor. Zum ersten Teil, der geplanten Richtlinie über die orratsspeicherung von Fluggastdaten: Ich habe das an ieser Stelle bereits im April dieses Jahres gesagt: so eht es nicht! Mittlerweile sind ein Gutachten der EU- rundrechteagentur und eines des juristischen Dienstes es Rates zum gleichen Ergebnis gekommen: Es sind eine behebbaren Kleinigkeiten, die im Richtlinienent- urf falsch liegen, es ist das Gesamtkonzept des Vorha- ens, das völlig konträr zu deutschen und europäischen rundrechten liegt. Ohne den Nachweis der Erforderlichkeit für die Be- ämpfung schwerer Verbrechen sollen nun Fluggastdaten ämtlicher internationaler und EU-interner Flüge auf orrat für über 5 Jahre gespeichert werden. Und zwar bei inem staatlichen Datenpool, aus dem sich dann unzäh- ge Polizei- und Strafverfolgungsbehörden aus ganz uropa bedienen dürfen. Profilbildung und Rasterung ind ausdrücklich Zweck dieser Vorratsspeicherung. Je- es einzelne der genannten Elemente der geplanten Da- nspeicherung würde beim Bundesverfassungsgericht it Pauken und Trompeten durchfallen. Ich freue mich daher, dass auch die Kolleginnen und ollegen von der SPD mit ihrem Antrag verdeutlicht ha- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 117. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Juni 2011 13677 (A) ) )(B) ben, dass wir hier mehr Grundrechte und mehr Daten- schutz brauchen. Aber, meine Damen und Herren der SPD, es reicht hier leider nicht aus, nur einzelne daten- schutzrechtliche Verbesserungen einzufordern. Denn es fehlt gewissermaßen schon der Grundstein jeglicher ver- fassungsrechtlicher Zulässigkeit: es fehlt an der Erfor- derlichkeit der geplanten Vorratsspeicherung von Flug- gastdaten. Das muss nun doch endlich zu allen durchgedrungen sein: nicht nur die europäischen Datenschutzbeauftrag- ten und die EU-Grundrechteagentur, selbst der juristi- sche Dienst des Rates der EU, also genau des Organes der EU, in dem die Regierungen der Mitgliedstaaten ver- treten sind, kommt in seiner Stellungnahme zum Richtli- nienentwurf im April zu diesem Ergebnis – ich zitiere: „In Anbetracht der einschlägigen Rechtsprechung ist die systematische und automatische Vorabverarbeitung, [… sprich: Profilbildung und Rasterung] des Vorschlags […] äußerst problematisch, was die Verhältnismäßigkeit be- trifft. Damit liefe die Richtlinie (wenn sie in dieser Form angenommen würde, und noch mehr, wenn Flüge zwi- schen Mitgliedstaaten einbezogen würden) nach Ansicht des juristischen Dienstes eindeutig Gefahr, in einem Ver- fahren nicht nur vor dem Gerichtshof, sondern auch vor den nationalen Verfassungsgerichten oder obersten Ge- richtshöfen beanstandet zu werden, insbesondere deswe- gen, weil nicht hinreichend dargelegt wird, weshalb die Maßnahmen notwendig sind.“ Ganz Europa argumentiert – politisch und rechtlich – mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Und genau dieses Bundesverfassungsgericht hat uns un- missverständlich aufgegeben, uns auf europäischer Ebene für die Wahrung der verfassungsrechtlichen Da- tenschutzstandards einzusetzen. Wie sich aus den Verhandlungsergebnissen der rele- vanten Ratsarbeitsgruppe vom 11. Mai 2011 ergibt, zweifelt eine ganze Reihe nationaler Parlamente an der Erforderlichkeit der Vorratsspeicherung von Fluggastda- ten. Wir Grüne lehnen die Vorratsspeicherung von Flug- gastdaten auch weiterhin entschieden ab. Denn eine sol- che Datensammlung ins Blaue hinein löst sich zu weit von den verfassungsrechtlichen Vorgaben und würde ei- nen Paradigmenwechsel im Sicherheitsrecht zulasten der Bürgerrechte einläuten. Nun zum zweiten Teil, den geplanten Abkommen mit den USA und Australien über die Weitergabe von Passa- gierdaten zu Zwecken der Strafverfolgung: Die Verhandlungen mit Australien und den USA sind seit kurzem vorläufig abgeschlossen. Die Abkommen sollen den Behörden erlauben, die Daten auf Vorrat zu speichern. Sie setzen also auf die EU-interne Vorrats- speicherung noch eine weitere Vorratsspeicherung in den USA und Australien drauf. Beide Staaten verfügen aner- kanntermaßen nicht annähernd über Datenschutzstan- dards, die den deutschen oder europäischen vergleichbar wären. Es wurden uferlose Speicherfristen von 5,5 Jah- ren für Australien und 15 Jahren für die USA ausgehan- delt. Auch die in die USA und nach Australien weiterge- leiteten Fluggastdaten dürfen dann für Risikoanalysen v n b d d s z d is d s d m w d h P ru d p a s m p A V A te a R d q c d d e d m e k A ti a d (C (D erwendet werden. Dabei sollen die Passagiere aufgrund icht nachvollziehbarer Risiko-Profile der Sicherheits- ehörden elektronisch in Schubladen sortiert werden. Ebenso wie bei der Vorratsspeicherung von Fluggast- aten in der EU widerspricht ein solches Vorgehen klar en Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, insbe- ondere seiner Rechtsprechung zur Rasterfahndung und ur Vorratsspeicherung von Telekommunikationsverbin- ungsdaten. Aber nicht nur das. Der juristische Dienst der Europä- chen Kommission, ja genau, das ist das Organ der EU, as selbst für die Aushandlung dieser Abkommen zu- tändig ist, hat in einem Gutachten vom 18. Mai 2011 ie Auffassung vertreten, dass die geplanten Abkommen it den Grundrechten unvereinbar sind. Angesprochen ird hier insbesondere Art. 8 der EU-Grundrechtecharta: as EU-Grundrecht auf Datenschutz, über dessen Ein- altung der EuGH wacht. Dass wir als Parlament die verfassungsrechtliche flicht haben, uns auf europäischer Ebene für die Wah- ng unserer verfassungsrechtlichen Datenschutzstan- ards einzusetzen, habe ich bereits gesagt. Das ist eine arlamentarische Selbstverständlichkeit! Wir haben aber uch die Möglichkeit und die Instrumente dazu. Mit un- erem Antrag fordern wir die Bundesregierung noch ein- al dazu auf, beim EuGH ein Gutachten über die ge- lanten Flugastdaten-Abkommen mit dem USA und ustralien einzuholen. Der EuGH hätte dann gemäß Art. 218 Absatz 11 des ertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union, EUV, die Möglichkeit, die Vereinbarkeit dieser geplan- n Abkommen vorab mit dem EU-Primärrecht und so uch mit den EU-Grundrechten zu überprüfen. Die echtsprechung des Bundesverfassungsgerichts als Teil er deutschen Verfassungstradition ist Rechtserkenntnis- uelle für den EuGH. Deutsche Verfassungsrechtspre- hung hat auf diesem Weg bereits vielfach Eingang in ie EuGH-Rechtsprechung gefunden. Deutschland sollte urch die Einholung des Gutachtens beim EuGH seine uroparechtlichen Möglichkeiten und Pflichten zur För- erung des europäischen Grundrechteschutzes wahrneh- en. Wir dürfen hier nicht sehenden Auges eine Situation ntstehen lassen, in dem die EU grundrechtswidrige Ab- ommen abschließt. Ich bitte um Zustimmung zu diesem Antrag. nlage 22 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Besonderheiten der nationalen Finanzmärkte bei Umsetzung von Basel III berücksichtigen (Tagesordnungs- punkt 23) Ralph Brinkhaus (CDU/CSU): Die neuen interna- onalen Standards des Baseler Ausschusses für Banken- ufsicht müssen in europäisches Recht umgesetzt wer- en. Dabei wird es nicht zu einer starren, schematischen 13678 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 117. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Juni 2011 (A) ) )(B) Umsetzung kommen. Vielmehr wird aufbauend auf den Baseler Vereinbarungen und unter Berücksichtigung europäischer und deutscher Besonderheiten eine Umset- zung in europäisches Recht erfolgen. Die Kommission wird dazu voraussichtlich einen Legislativvorschlag vor- legen, der aus einer Verordnung und einer Richtlinie be- steht. Die Verordnung soll Regelungen zum Eigenkapital, zur Liquidität sowie zur Transparenz enthalten. In der Richtlinie sollen Regelungen für die Zulassung und Be- aufsichtigung von Instituten, Anforderungen an die in- terne Organisation sowie aufsichtsrechtliche Maßnah- men festgeschrieben werden. Die Kommission möchte, soweit wir wissen, den Weg der Regelung durch eine Verordnung gehen, um sicher- zustellen, dass in den Bereichen Eigenkapital, Liquidität und Transparenz ein europäisches Level Playing Field für Banken erreicht wird – also einheitliche Bedingun- gen für alle in Europa tätigen Kreditinstitute. Denn eine EU-Verordnung gilt unmittelbar für alle Kreditinstitute, während eine EU-Richtlinie erst durch den deutschen – und 26 weitere – Gesetzgeber in nationales Recht um- gesetzt werden muss. Der aufsichtsrechtliche Teil des Regelwerkes muss zwingend im Rahmen einer Richt- linie umgesetzt werden, da er an nationales Verwaltungs- recht anknüpft. Die Tatsache, dass so wichtige Felder wie Eigenkapi- tal, Liquidität und Transparenz im Rahmen einer EU- Verordnung und nicht im Rahmen einer Richtlinie gere- gelt werden sollen, stößt in Teilen der deutschen Kredit- wirtschaft auf erhebliche Bedenken: Es wird befürchtet, dass die mangelnde Beteiligung des Deutschen Bundestages dazu führt, dass „nationale Besonderheiten“ zu wenig berücksichtigt werden. Es wird befürchtet, dass sich die EU-Kommission bei der Formulierung der Verordnung nicht am deutschen, in erheblichen Teilen mittelständischen und durch Sparkas- sen und Volksbanken geprägten Bankensystem, sondern am angelsächsischen, von kapitalmarktorientierten Insti- tuten geprägten Bankensystem orientiert. Es wird befürchtet, dass auf EU-Ebene keine Diffe- renzierung zwischen kleinen, regionalen und großen, internationalen Instituten vorgesehen ist und allen Insti- tuten, unabhängig von ihrer Größe, die gleichen bürokra- tischen Lasten auferlegt werden. Diese Befürchtungen haben gute Gründe. Wir neh- men sie daher sehr ernst. Für die weitere Diskussion ist es, so denke ich, aber hilfreich und wichtig, noch einmal die Unterschiede zwischen einer Verordnung und einer Richtlinie detailliert zu erörtern. Ich halte dies deswegen für notwendig, weil in der Diskussion mit einigen Unge- nauigkeiten argumentiert wird. Beginnen wir mit der Richtlinie: Die Richtlinie richtet sich an den nationalen Gesetz- geber. Dieser hat die Vorgaben der Richtlinie in nationa- les Recht umzusetzen. Je nach Ausgestaltung der Richt- linie hat er dabei die Möglichkeit, Wahlrechte wahrzunehmen und die europäischen Regelungen unter B ti fa R B w n h li e s S s d d w S e re w g is d z d is P n m d d ti B e b e W b D S fü n im S d n d H w S ti V (C (D erücksichtigung nationaler Besonderheiten in seine na- onale Rechtsordnung einzupassen. Er hat gegebenen- lls auch die Möglichkeit, über den Regelungsinhalt der ichtlinie hinauszugehen – im Fall von Basel III zum eispiel erhöhte Eigenkapitalanforderungen zu stellen; ie gesagt, je nach Ausgestaltung, denn es gibt Richtli- ien, die so formuliert sind, dass viele Freiräume beste- en, es gibt aber auch Richtlinien, die sehr eng formu- ert sind und die die oben skizzierten Freiräume nicht inräumen. Die Kritiker der Rechtssetzung durch Richtlinien wei- en darauf hin, dass die nationalen Wahlrechte und pielräume dazu führen, dass europaweit 27 unter- chiedliche Regelungen entstehen – 27 Regelungen, in enen Wahlrechte unterschiedlich wahrgenommen wer- en, 27 Regelungen, bei denen es gegebenenfalls zu be- ussten oder unbewussten Umsetzungsfehlern kommt. ie führen weiter an, dass die Rechtssetzung umso un- inheitlicher wird, je größer die Wahlrechte und je zahl- icher die Fehler sind. Eine uneinheitliche Umsetzung ürde dazu führen, dass Geschäfte in die Länder verla- ert werden, in denen die Regulierung am schwächsten t; man nennt dies Regulierungsarbitrage. Eine Verordnung richtet sich dagegen unmittelbar an ie nationalen Finanzinstitute; es bedarf keiner Umset- ung in nationales Recht, mit all den daraus resultieren- en Schwierigkeiten. Kritikpunkt an der Umsetzung durch eine Verordnung t, dass keine weiteren Modifikationen durch nationale arlamente mehr möglich sind. Eine Berücksichtigung ationaler Besonderheiten durch die nationalen Parla- ente ist nicht mehr vorgesehen; sie müssen bereits in ie Verordnung eingearbeitet werden. Die Befürworter einer Verordnung führen dagegen an, ass Institute, die in mehreren europäischen Ländern tä- g sind, entlastet werden, da Bürokratiekosten für die efolgung von unterschiedlichen nationalen Regelungen ntfallen. Rein national und regional tätige Institute ha- en den Vorteil, dass auch sie von einer gesteigerten uropaweiten Systemstabilität und einem einheitlichen ettbewerbsumfeld profitieren. Sowohl eine Richtlinie als auch eine Verordnung ge- en einen Rahmen vor. Dieser Rahmen wird dann mit etailregelungen gefüllt, den sogenannten technischen tandards. Die Bedeutung dieser technischen Standards r die praktische Anwendung der neuen Regeln darf icht unterschätzt werden. Sie sind der Hebel, mit denen Zweifel Politik gemacht werden kann. Auf europäischer Ebene werden diese technischen tandards, deren Erlass als delegierte Rechtsakte sowohl urch Ermächtigung in einer Verordnung als auch in ei- er Richtlinie vorgesehen werden kann, von der EBA, er Europäischen Bankenaufsichtsbehörde, vorgegeben. ier bestehen erhebliche Defizite, und zwar deswegen, eil die parlamentarische Kontrolle über die technischen tandards faktisch sehr eingeschränkt ist; das heißt, Poli- k wird durch Beamte gestaltet. Bei der Abwägung, ob eher eine Richtlinie oder eine erordnung zur Umsetzung von Basel III geeignet ist, Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 117. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Juni 2011 13679 (A) ) )(B) sind diese Vor- und Nachteile zu berücksichtigen. Eine Richtlinie bietet vermeintlich mehr Spielraum für den nationalen Gesetzgeber. Letztlich hängt das aber sehr von der konkreten Ausgestaltung im Einzelfall ab. So kann auch eine Richtlinie keinen oder nur sehr wenig Umsetzungsspielraum lassen. Auf der anderen Seite kann auch eine Verordnung durchaus Wahlrechte belas- sen. Das heißt, wenn eine Richtlinie die entscheidenden Punkte abschließend regelt, kann auch im Rahmen der Umsetzung durch den Bundestag keine Anpassung an nationale Besonderheiten mehr erfolgen. Wesentlich entscheidender als die Form ist daher der Inhalt. Wir müssen deshalb daran arbeiten, dass alle uns in Deutschland wichtigen Regelungen und Wahlrechte in dem europäischen Rechtsakt – sei es eine Verordnung oder eine Richtlinie – verankert werden. Folgende Punkte sind dabei besonders wichtig: Erstens. Wir brauchen eine rechtsformunabhängige Definition der Eigenkapitalinstrumente, also Prinzipien für die Zurechnung von Finanzinstrumenten zum auf- sichtsrechtlichen Eigenkapital unabhängig von der Rechtsform des jeweiligen Instituts. Dabei darf bei- spielsweise genossenschaftliches Kapital nicht schlech- ter gestellt werden als Aktienkapital. Zweitens. Es ist besorgniserregend, dass auf nationa- ler, aber insbesondere auf europäischer Ebene der Ge- setzgeber immer mehr Regelungsinhalte an die Exeku- tive, an die Verwaltung, im Fall von Basel III an die EBA delegiert. Denn die technischen Standards im Zu- sammenhang mit der Umsetzung von Basel III werden eine entscheidende Rolle hinsichtlich der Qualität des Regelwerkes spielen. Die EBA als neugegründete Be- hörde muss gerade in Deutschland noch viel Vertrauen aufbauen. Das Vorgehen der EBA bei der Implementie- rung der Bankenstresstests wurde von wesentlichen Marktteilnehmern jedenfalls nicht als glücklich empfun- den. Drittens. Wir müssen verhindern, dass kleine und mittlere Privatbanken, Regionalbanken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken vom Umfang der Regulierung überfordert werden. Es wäre nicht nachvollziehbar, wenn an die Sparkasse Rietberg der gleiche Maßstab an- gelegt würde wie an die Deutsche Bank. Gerade kleinere Institute beklagen in letzter Zeit sehr glaubwürdig, dass der bürokratische Aufwand der Regulierungsanforderun- gen in keinem Verhältnis mehr zu ihrer Institutsgröße und ihrem Institutsrisiko steht. Regulierung darf nicht dazu führen, dass große Einheiten gegenüber kleinen Einheiten gestärkt werden. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, die Art und Weise, wie die Aufsicht geführt wird, adäquat zu gestal- ten. Denn auch im Bereich der nach dem Entwurf durch Verordnung geregelten Rechtsgebiete wird Raum für Auslegung bestehen und werden Rundschreiben – wie bisher – erforderlich sein. Neben den Vorgaben durch die europäische Rechtssetzung werden daher die Art und Weise der Kontrolle der Regeln durch BaFin und Bun- desbank ganz besonders für die kleineren Institute eine entscheidende Rolle spielen. Hier liegt meines Erachtens ein wichtiger Hebel für weniger Bürokratie. „ R D z P h h d b m h z ru d g te S K u e a h m k T c w g F d P fo s u is s d R e s m fü u s M in F fü w te (C (D Lassen Sie mich kurz zusammenfassen: Die Frage Basel III – Richtlinie oder Verordnung?“ bewegt zu echt viele – gerade kleinere – Kreditinstitute in eutschland. Die Kommission scheint sehr entschlossen u sein, den Weg über eine Verordnung zu gehen. Unsere ositionierung zu dieser Frage wird maßgeblich vom In- alt des Regelwerkes inklusive der an dem Regelwerk ängenden technischen Standards abhängen. Das heißt, jetzt ist die Kommission am Zug: Wir wer- en den Prozess auf europäischer Ebene sehr genau eobachten. Der Deutsche Bundestag hat mit dem ge- einsamen Entschließungsantrag vom 8. Juli 2010 in- altliche Positionen formuliert. Die Kommission muss eigen, dass sie es schafft, ein einheitliches Regulie- ngsniveau zu schaffen und dabei die Besonderheiten er Bankenmärkte der Mitgliedstaaten zu berücksichti- en. Der Finanzplatz Deutschland mit all seinen Facet- n, mit den starken Säulen Genossenschaftsbanken und parkassen muss sich in der Basel-III-Umsetzung der ommission wiederfinden. Eine Regulierung zulasten nserer Finanzwirtschaft darf es nicht geben, weder in iner Richtlinie noch in einer Verordnung. Wir sollten daher die Diskussion – auch und gerade uf europäischer Ebene – insbesondere anhand der In- alte führen und nicht allein anhand des formalen Rah- ens. Zum Abschluss gestatten Sie mir noch eine Anmer- ung: Beim Studium der Stellungnahmen zu diesem hema und bei vielen Gesprächen, die ich in dieser Sa- he geführt habe, ist mir wieder einmal klar geworden, ie wenig Vertrauen den europäischen Institutionen ent- egengebracht wird. Wir sollten wirklich einmal die rage beantworten, woran das liegt. Denn die Tatsache, ass – ob nun in der Sache gut begründet oder nicht – arteien, Verbände und Unternehmen eine Richtlinie rdern, weil sie nicht glauben, dass die EU-Kommis- ion eine Verordnung vorlegt, die ihnen gerecht wird, nd damit in Parlament und Rat auch noch durchkommt, t ein großes Misstrauensvotum gegenüber den europäi- chen Institutionen. Hier liegt das eigentliche Problem. Es gilt vorrangig, ieses Problem zu lösen, bevor die anderen in dieser ede aufgeworfenen – ebenfalls sehr wichtigen – Fragen rörtert werden. Manfred Zöllmer (SPD): Die Europäische Kommis- ion wird in Kürze Entwürfe für Rechtsakte vorlegen, it denen sie die Vorschläge des Baseler Ausschusses r Bankenaufsicht zur Neuregelung der Eigenkapital- nd Liquiditätsanforderungen für Kreditinstitute – das ogenannte Basel III – in europäisches Recht umsetzt. it diesen Neuregelungen sollen Konsequenzen aus den der Finanzkrise offenbar gewordenen Lücken in der inanzmarktregulierung gezogen werden. Die ersten länderübergreifenden Eigenmittelstandards r Banken, Basel I, sind bereits 1988 verabschiedet orden. Im Jahr 2004 folgte Basel II, das neue Risikoka- gorien einführte, aber den großen, international tätigen 13680 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 117. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Juni 2011 (A) ) )(B) Instituten erlaubte, die jeweiligen Risiken mit eigenen Modellen zu bewerten und zu gewichten. Diese Regelung nutzten die Banken aus, um ihre Ei- genkapitalausstattung anzupassen. Vom Ergebnis hielten sie in der Folge nicht mehr, sondern weniger Eigenkapi- tal. Dies geschah offenbar in der Überzeugung, die zur Umsetzung von Basel II geschaffene Risikomanagement- infrastruktur mache es möglich, Risiken so zuverlässig zu erfassen, dass auch eine Bank mit geringerem Eigenkapi- tal gut geschützt sei. Die Finanzkrise hat diese Haltung als Illusion ent- larvt, und deshalb ist es gut, wenn unter anderem an die- sem Punkt nachjustiert wird. Der Großteil der geplanten Basel-III-Änderungen soll nach dem Willen der Europäischen Kommission mittels einer Verordnung und nicht, wie bisher bei solchen Re- gelungen üblich, durch eine Richtlinie vorgenommen werden. Wir Sozialdemokraten sind davon überzeugt, dass eine Umsetzung von Basel III durch eine Verordnung mit großen Nachteilen verbunden wäre. Eine Verord- nung stellt gemäß Art. 249 Abs. 2 EG-Vertrag unions- weit unmittelbar geltendes Recht dar – die sogenannte Verbindlichkeit in allen Teilen. Diese grenzt die Verord- nung von der Richtlinie ab. Die Verordnung ist gänzlich geltendes Recht, während die Richtlinie nur hinsichtlich der Zielbestimmung verbindlich ist. Die Umsetzung der Zielbestimmung bei Richtlinien bleibt jedem einzelnen Mitgliedstaat vorbehalten. Dem Deutschen Bundestag würden somit seine Mit- wirkungsmöglichkeiten genommen, und nationale Be- sonderheiten könnten nicht berücksichtigt werden. Eine Richtlinie eröffnet Spielräume bei der Ausfüllung und Konkretisierung der europäischen Vorgaben durch die Mitgliedstaaten, was bei der Bankenregulierung einen wichtigen Punkt darstellt. Die Wahl des Rechtsinstrumentes ist insoweit eine zentrale Weichenstellung, da sie die Beteiligungsmög- lichkeiten nicht nur hinsichtlich der aktuellen Reform, sondern auch hinsichtlich der künftigen Regulierungs- vorhaben bestimmt. Der Deutsche Bundestag muss die neuen Regelwerke zu Basel III angesichts ihrer hohen Bedeutung sowohl für die Kreditwirtschaft als auch für die Unternehmen und Anleger aktiv mitgestalten können. Eine bloße Be- gleitung des europäischen Rechtssetzungsprozesses würde der Verantwortung des Deutschen Bundestages für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung des Lan- des nicht gerecht. Die Mitwirkung der Parlamente bietet die beste Ge- währ, dass bei der Anwendung der globalen Basel-III- Vorschriften den spezifischen Bedingungen der jeweili- gen Finanzmärkte ausreichend Rechnung getragen wird. Es steht fest, dass zwischen den Finanzmärkten erheb- liche Unterschiede bestehen. Für den deutschen Finanz- markt sind eine langfristige Orientierung, eine bankba- sierte Unternehmensfinanzierung und ein dezentral ausgerichtetes mehrgliedriges Bankensystem signifikant. O ru g R d u d m b n z g n ru w fü ru G a te s D s h b s d z h m W g s B b s m fr U s d ri s d A d s L u le (C (D Dem stehen Finanzmärkte mit einer kurzfristigen rientierung, einer kapitalmarktorientierten Finanzie- ng und einem stärker zentralisierten Bankensystem ge- enüber. Eine Umsetzung der Basel-III-Vorschriften ohne ücksicht auf diese Unterschiede wäre gerade für den eutschen Bankenmarkt mit seinem hohen Anteil kleiner nd regionaler Institute nicht angemessen. Es bestünde ie Gefahr, dass die auf international tätige und kapital- arktorientierte Bankkonzerne ausgerichteten Vorga- en die Kreditvergabefähigkeit von Sparkassen und Ge- ossenschaftsbanken über Gebühr einschränken und so u einer Verringerung und Verteuerung der Kreditversor- ung für den Mittelstand führen. Das Ergebnis wäre icht mehr Wettbewerbsgleichheit, sondern eine Verzer- ng des Wettbewerbs zulasten vieler deutscher Institute. Eine effektive Finanzmarktregulierung setzt gleich- ertige, aber keine uniformen europäischen Vorgaben r alle Mitgliedstaaten voraus. Es darf keine Regulie- ngsarbitrage zwischen den Mitgliedstaaten geben. leichwertige Wettbewerbsbedingungen lassen sich ber auch bei einer Umsetzung der Basel-III-Vorschrif- n mittels einer Richtlinie erreichen. Uniforme Regelungen würden sich auf verschieden trukturierten Märkten sehr unterschiedlich auswirken. ie bei einer Richtlinie vorhandenen Entscheidungs- pielräume ließen es zu, sich den spezifischen Gegeben- eiten entsprechend anzupassen und dadurch eine wett- ewerbsneutrale Wirkung zu erreichen. Dabei kann es ich in bestimmten Fällen als erforderlich erweisen, über ie europäischen Vorgaben hinaus höhere Standards an- uwenden. Ein Level Playing Field wäre gesichert. Hierbei gehen wir davon aus, dass eine in Rede ste- ende Richtlinie hinsichtlich ihrer Zielsetzung strikt for- uliert sein muss. Den Mitgliedstaaten muss aber die ahl der Mittel zu ihrer Umsetzung überlassen bleiben. Wir fordern daher mit unserem Antrag die Bundesre- ierung auf, sich gegenüber der Europäischen Kommis- ion und den Mitgliedstaaten für eine Umsetzung der asel-III-Vorschriften durch eine Richtlinie einzusetzen; ei den Beratungen über die Richtlinie für eine Berück- ichtigung der Besonderheiten des deutschen Finanz- arktes einzutreten, insbesondere bezüglich der lang- istigen Finanzierungsorientierung, der bankbasierten nternehmensfinanzierung und der dezentralen Banken- truktur; dem Bundestag frühzeitig und regelmäßig über en Stand der Beratungen auf europäischer Ebene zu be- chten. Björn Sänger (FDP): Die uneinheitlichen Auf- ichtsregelungen und Eigenkapitalvorschriften für Kre- itinstitute haben die Finanzkrise begünstigt. Deshalb begrüßt die FDP-Fraktion die vom Baseler usschuss für Bankenaufsicht vorgesehenen, umfassen- en Verbesserungen der Finanzmarktregulierung hin- ichtlich der Anforderungen an Kapital, Liquidität und everage und spricht sich für eine möglichst zeitnahe nd effiziente Umsetzung der neugefassten internationa- n Standards aus. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 117. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Juni 2011 13681 (A) ) )(B) Um nun ein möglichst weitreichendes regulatorisches Umfeld mit denselben Anforderungen an alle zu errei- chen, müssen die neuen Bankenstandards so einheitlich wie möglich implementiert werden. Daher stellt sich die Frage, ob dafür eine EU-Verord- nung oder eine Richtlinie der optimale Weg wäre. Eine EU-Verordnung hat sofort rechtsverbindliche Wirkung in den einzelnen Mitgliedstaaten. Das Ziel einer einheit- lichen Bankenregulierung hätte man bei abschließenden Regelungen dann wohl erreicht, aber um den Preis einer „one size fits all“-Regulierung. Nun ist bekannt, dass das deutsche Finanzsystem einige Besonderheiten aufweist. Von verschiedenen Seiten werden Befürchtungen geäu- ßert, dass die Eigenheiten und Strukturen der Finanzsys- teme in einzelnen Ländern, besonders in Deutschland, in einer Verordnung nicht ausreichend Berücksichtigung finden. Dies lässt sich nicht bestätigen. Im Gegenteil, eine Verordnung lässt durchaus Raum für eine Anpas- sung der Vorschriften an nationale Besonderheiten. Au- ßerdem besteht auch die Möglichkeit, nur einen Teil der Vorgaben in einer Verordnung umzusetzen. So ist es grundsätzlich sachgerecht, die unmittelbar an die Insti- tute gerichteten Bestimmungen für aufsichtsrechtliches Eigenkapital, Liquidität und Transparenz über eine EU- weit geltende Verordnung zu regeln. Die an die Mit- gliedstaaten gerichteten Vorgaben hingegen, etwa hin- sichtlich nationaler Aufsicht, können über eine EU- Richtlinie umgesetzt werden. Die von der EU-Kommission geplante Umsetzung von Basel III über eine Verordnung statt über eine Richt- linie erscheint vor diesem Hintergrund sinnvoll. Eine Verordnung ist die schnellere Lösung, und ein einheitli- ches Regelwerk liegt im Interesse aller Mitgliedstaaten. Entscheidend ist, dass bei der Umsetzung die interna- tionalen Wettbewerbsbedingungen gewahrt bleiben und Regulierungsarbitrage weitgehend vermieden wird, was auch die sozialdemokratischen Kollegen in ihrem Antrag fordern. Es überrascht mich, dass den Kollegen dieses Wort geläufig ist, und sicherheitshalber möchte ich kurz die Gelegenheit nutzen, Regulierungsarbitrage einmal zu erklären. Arbitrage kann man durch Preisunterschiede an verschiedenen Märkten erzielen. Kauft man beispiels- weise ein beliebiges Produkt in London, das in Frankfurt teurer ist, lässt sich ein Gewinn erzielen, wenn man die- ses Produkt bei Deckung der sonstigen Kosten in Lon- don kauft und in Frankfurt wieder verkauft. Gleichermaßen handelt es sich bei Regulierungsarbi- trage um Geschäfte, deren Teilnehmer von Unterschie- den in regulatorischen Bestimmungen profitieren. Wenn Unternehmen beispielsweise nach den in diesem Land geltenden Vorschriften weniger Steuern zahlen müssen, bietet dies vielen Unternehmen einen Anreiz, dort die Geschäfte abzuwickeln. Führt man nun eine auf Deutschland und wenige europäische Länder be- schränkte Finanztransaktionsteuer ein, ermöglicht man Unternehmen Regulierungsarbitrage, die diese Märkte meiden oder ihre Geschäfte von dort in das nichtbetrof- fene Ausland verlagern. Ich hoffe, ich konnte den Kolle- gen damit endlich die Augen öffnen, dass ihre bisherigen Forderungen nicht gerade sinnvoll sind. Ic m d d A U c k B h E s R E V s d u tü tr u z o e o li ti ü B k le ru te B m E d re w D d d d z B e E ü in e m d (C (D Aber nun zurück zum Thema Basel-III-Umsetzung. h möchte an die Adresse der antragstellenden SPD an- erken: Selbstverständlich muss sichergestellt werden, ass die Basel-III-Regelungen die Gegebenheiten des eutschen Bankensektors ausreichend berücksichtigen. uch wollen wir als christlich-liberale Koalition die msetzung der Regelungen aktiv mitgestalten. Der Deutsche Bundestag hat, auf die Initiative der hristlich-liberalen Koalition und unter Ihrer Mitwir- ung, schon im Mai 2010 einen Entschließungsantrag zu asel III verabschiedet, der klar absteckt, welche Ver- andlungsziele wir seitens der Bundesregierung auf EU- bene erwarten. Die Verhandlungen beobachten wir nun ehr genau und warten ab, wie der Entwurf der Capital equirements Directive IV, den die EU-Kommission bis nde Juli vorstellen wird, aussieht. Da wir die von den Sozialdemokraten angesprochene erantwortung des Deutschen Bundestages für die wirt- chaftliche und soziale Entwicklung unseres Landes, für ie auch die Funktionsfähigkeit des Finanzsektors nicht nerheblich ist, sehr ernst nehmen, behalten wir uns na- rlich vor, dann durch einen neuen Entschließungsan- ag den Rechtssetzungsprozess in Brüssel zu begleiten nd gegebenenfalls darauf hinzusteuern, dass die Umset- ung doch durch eine Richtlinie erfolgt, sollte eine Ver- rdnung sich nicht als tauglich für den deutschen Markt rweisen. Vorher wollen wir nicht über ungelegte Eier grübeln der über ohnehin – für uns zumindest – Selbstverständ- ches debattieren und lehnen den Antrag der SPD-Frak- on ab. Dr. Axel Troost (DIE LINKE): Wir debattieren heute ber Basel III, also neue Eigenkapitalvorschriften für anken und damit einen Baustein bei der Verhinderung ünftiger Finanzkrisen. Ein abgestimmtes internationa- s Vorgehen ist dabei sinnvoll, vor allem um Regulie- ngsarbitrage zu verhindern. Aber ein abgestimmtes in- rnationales Vorgehen sollte nicht bedeuten, dass der aseler Ausschuss für Bankenaufsicht einen Vorschlag achen kann, der dann weitgehend unverändert von der U-Kommission in eine Verordnung gegossen wird und ann ohne weitere Mitsprache des Bundestags und ande- r nationaler Parlamente nur noch rechtlich umgesetzt erden kann. Das ist demokratietheoretisch fragwürdig. afür bräuchte es also einer besonderen Begründung, ie in diesem Fall nicht gegeben wurde. Wir wissen, dass Banken wie Lehman Brothers vor er Krise auf dem Papier gut kapitalisiert waren und urchaus Eigenkapitalquoten in Höhe von etwa 10 Pro- ent aufwiesen. Dennoch gab es die Pleite von Lehman rothers. Basel III allein ist also nur ein Teilbeitrag, um ine erneute Finanzkrise zu verhindern. Derzeit wird der indruck erweckt, als ob es bei der ganzen Diskussion ber Basel III um die Frage der Wettbewerbsgleichheit Europa ginge. Darum geht es aber gar nicht, sondern s geht schlicht und einfach darum, Banken sicherer zu achen. Nun gibt es riesige Regelungsvorschriften für ie kleinen Volksbanken und Sparkassen, die nie Ursa- 13682 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 117. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Juni 2011 (A) ) )(B) che des ganzen Problems gewesen sind, jetzt aber eben auch unter diesen europäischen Dampfzug geraten. Die Krise war in Deutschland primär eine Krise der Privat- und Landesbanken. Nun orientieren sich die Ei- genkapitalvorschriften nach Basel III am Prototyp sol- cher Banken. Wegen dieser Grundausrichtung ist abzu- sehen, dass die Eigenheiten anderer Banktypen nicht angemessen berücksichtigt werden. Dies schwächt dann unser dezentralisiertes Bankensystem und schadet wie- derum unnötigerweise der Systemstabilität. Wenn wir nun Hinweise bekommen, dass die Staats- und insbesondere Kommunalfinanzierung durch be- stimmte Bestandteile von Basel III gefährdet wird, müs- sen wir diesen nachgehen. Wir sollten ebenfalls regeln dürfen, wie in Basel III deutsche Besonderheiten wie stille Einlagen, stille Reserven oder Pfandbriefe behan- delt werden. Theoretisch ginge dieses natürlich auch durch Einflussnahme auf die Inhalte einer Verordnung. Eine Verordnung mit Wahlmöglichkeiten kann mögli- cherweise sogar mehr Freiräume enthalten als eine eng gefasste Richtlinie. Solange uns aber kein Entwurf vor- liegt, haben wir Grund zur Skepsis und halten die Ein- flussmöglichkeiten des Bundestags bei einer Richtlinie für größer. Wir sollten jedenfalls nicht davon ausgehen, dass die Europäische Kommission die Besonderheiten des dezentralen Bankensystems in Deutschland ausrei- chend berücksichtigt. Das war in der Vergangenheit kaum der Fall und ist bei einer EU mit 27 Mitgliedstaa- ten illusorisch. Deswegen ist für uns der Weg über eine Richtlinie momentan der deutlich vielversprechendere. Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Auch wenn vieles noch nicht überzeugt: Die Basel-III- Vereinbarungen enthalten wichtige und richtige Be- schlüsse, die dazu beitragen können, das Finanzsystem stabiler und widerstandsfähiger als bisher zu machen. Neben den höheren Kapitalanforderungen gehört hierzu ganz besonders die Einführung einer Leverage Ratio, also die risikoungewichtete Begrenzung der Bilanz- summe in Relation zum harten Eigenkapital einer Bank. Für uns Grüne gehört die Einführung einer solchen Leverage Ratio – also einer Schuldenbremse für Banken – zu den wichtigsten Lektionen aus der Krise: Zum einen darf es nicht länger so sein, dass Banken mit weniger als 3 Prozent Eigenkapital bezogen auf die Bilanzsumme wirtschaften. Das ist schlicht viel zu riskant für die Sys- temstabilität und die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler und darf nicht länger praktiziertes Geschäftsmodell von Banken sein. Zum anderen: Das bankaufsichtliche Regelwerk, Auf- seher und die Risikomodelle der Banken haben im Vor- feld der Krise wesentliche Risiken im System gar nicht erkannt oder dramatisch unterschätzt, so zum Beispiel bei den US-Immobiliendarlehen, die trotz minderer Qua- lität nicht als hochrisikoreiche Investitionen identifiziert wurden – mit dramatischen und bis heute andauernden Folgen, wie wir alle wissen. Und heute, in Zeiten einer sehr ernsten Schuldenkrise in Europa, erleben wir, dass die aufsichtsrechtliche Einstufung von europäischen Staatsanleihen als risikolose Investments mit der Wirk- li m tr K u ti h s d E d ra ü G d d n s m n te s g K to p v m N te s B in D a a s s s b ro m a k d w k d d D V n d d S te (C (D chkeit nichts tun hat. Vor diesem Hintergrund ist es da- it aus unserer Sicht unverantwortlich, darauf zu ver- auen, dass Risiken in der Zukunft stets und aufs omma genau gemessen und danach die Eigenkapital- nterlegung berechnet werden kann. Eine Leverage Ra- o, wie sie auch der Basel-III-Beschluss vorsieht, verste- en wir insofern als elementar wichtige sicherheits- und tabilitätspolitische Ergänzung zum derzeitigen System er Eigenkapitalunterlegung von Banken. Doch nach allem, was wir aus Brüssel hören, wird die U-Kommission auch auf Druck aus Deutschland bei er Basel-III-Umsetzung darauf verzichten, die Leve- ge Ratio in verbindliche Finanzmarktregulierung zu berführen. Das kann und darf nicht sein: Wenn die unst der Stunde nicht genutzt wird und die Lehren aus er Krise heute nicht in Gesetzestext gegossen werden, ann werden wir auch in ferner Zukunft diesen Schritt icht schaffen und uns gegen mächtige Bankeninteres- en durchsetzen können. Auch in anderen Punkten verwässert die EU-Kom- ission den Basel-III-Beschluss, zum Beispiel bei den euen Liquiditätsregeln, wie aus diversen Presseberich- n zu entnehmen war. Wie wir alle wissen, handelt es ich bei der globalen Finanzmarktkrise auch um eine ravierende Liquiditätskrise: Die ersten Einschläge der rise im außerbilanziellen deutschen Landesbankensek- r im Sommer 2007 zeigten sich im Wesentlichen im lötzlichen Versiegen von bis dahin nahezu unbegrenzt erfügbarer kurzfristiger Liquidität. Und nach der Leh- an-Insolvenz im September 2008 verschwand über acht die Möglichkeit für sehr viele Banken, sich am In- rbankenmarkt mit Liquidität eindecken zu können. In- ofern ist es richtig und wichtig, dass sich der Baseler ankenausschuss darangesetzt hat, erstmals überhaupt seiner Geschichte Liquiditätsregeln zu verfassen. Im etail mag ja an diesen neuen Regeln noch das eine oder ndere mit guten Argumenten zu diskutieren sein. Was ber nicht sein kann und darf, ist, dass die EU-Kommis- ion auch an dieser Stelle Basel III einfach ignoriert und ich – wie bei der Leverage Ratio – offenhält, ob be- timmte Liquiditätsregeln überhaupt eines Tages ver- indlich eingeführt werden. Auch teile ich die Sorge vieler Finanzminister in Eu- pa, die sich im Mai an die Kommission wandten und ahnten, es könne nicht sein, dass die EU-Umsetzung ls Maximalharmonisierung gestaltet werde, dass es also ünftig nicht mehr möglich sein solle, in einzelnen Län- ern höhere Standards in der Bankenregulierung anzu- enden, als es der EU-Rahmen vorsieht. Für mich ist lar: Wir brauchen nach unten europaweite Mindeststan- ards. Aber nach oben muss es auch künftig den Län- ern möglich sein, härtere Standards durchzusetzen. Für eutschland beispielsweise wünschte ich mir ein solches orgehen. Die Schweiz zeigt, dass eben auch national ach oben ganz erheblich härtere Standards gesetzt wer- en können, ohne dass daraus Massenabwanderungen er Finanzinstitute resultieren. Was kleinere und regional agierende Institute wie parkassen und Genossenschaftsbanken betrifft, so soll- n wir darauf achtgeben, sie vor allem mit den bürokra- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 117. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Juni 2011 13683 (A) (C) (D)(B) tischen Anforderungen der EU-Umsetzung von Basel III nicht zu überfordern. Die in Brüssel verabschiedeten Re- geln müssen möglich machen, dass Spezifika der jewei- ligen Bankensysteme berücksichtigt werden, ohne dass es wie im Vorfeld der Finanzkrise zu einem Regulie- rungswettbewerb nach unten kommen kann. Für uns Grüne steht der Inhalt des Kommissionsvor- schlags zur Basel-III-Umsetzung im Vordergrund und die Frage, ob an den richtigen Stellen zusätzliche Regeln national möglich sind und für regional tätige Banken passende Regelungen gefunden werden können. Danach sollte sich die gesetzestechnische Frage richten, ob der Kommissionsvorschlag als Richtlinie oder als Verord- nung erfolgen sollte. Die SPD entscheidet sich für die Variante Richtlinie, weil hierin mehr Chancen gesehen werden, nationale Spezifika durch nationale Gesetzge- bung zu regeln. Ich tendiere ebenfalls zu dieser Ein- schätzung. Was aber keinesfalls geschehen darf, ist, dass alles, was wir aus Brüssel zur Basel-III-Umsetzung der- zeit hören, immer darauf hinausläuft, Basel III abzu- schwächen – ob bei der Leverage Ratio, den neuen Li- quiditätsregeln oder auch der künftigen Hinzurechnung von stillen Einlagen zum harten Eigenkapital. In diesen Chor sollten wir nicht einstimmen. 117. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 30. Juni 2011 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14 Anlage 15 Anlage 16 Anlage 17 Anlage 18 Anlage 19 Anlage 20 Anlage 21 Anlage 22
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Wolfgang Götzer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)


    Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kolle-

    gen! Noch immer ist die Lage in Darfur von Gewalt ge-
    prägt. Der Waffenstillstand von Doha zwischen der Re-
    gierung und den Rebellengruppen wird immer wieder
    gebrochen. So haben erst kürzlich Soldaten der VN-Mis-
    sion in Darfur über Bombardierungen durch Regierungs-
    truppen sowie von der Geiselnahme mehrerer Angehöri-
    ger von Hilfsorganisationen berichtet. Auch die jüngsten
    Darfur-Friedensgespräche in Doha sind am 31. Mai die-
    ses Jahres ohne konkretes Ergebnis zu Ende gegangen.
    Die Lage im Westen des Sudan bleibt somit angespannt,
    und eine dauerhafte politische Lösung des Darfur-Kon-
    flikts steht nach wie vor aus. Dies zeigt die Notwendig-
    keit der Verlängerung des UNAMID-Mandats eindeutig
    auf.

    Die UNAMID-Mission der Vereinten Nationen, inner-
    halb derer unsere deutschen Soldatinnen und Soldaten
    unter schwierigsten Bedingungen einen wichtigen Bei-
    trag leisten, dient der Verbesserung der Sicherheitslage in
    Darfur und begleitet die politischen Bemühungen um ein
    Ende der dortigen Krise. Auch ich möchte deshalb – dies
    ist kein Ritual, sondern es kommt aus tiefstem Herzen –
    unseren Soldatinnen und Soldaten im Sudan für die ver-
    schiedenen Einsätze, die sie dort leisten – wie gesagt, un-
    ter extremen Bedingungen –, unser aller Dank ausspre-
    chen.


    (Beifall bei der CDU/CSU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP)


    Die Mission ist daher unbedingt unverändert zunächst
    bis zum 15. November 2012 fortzusetzen. Darin ist sich
    wohl die ganz große Mehrheit dieses Hauses einig.

    Auch UNMIS ist als stabilisierendes Element zur
    Wahrung der Sicherheit der Zivilbevölkerung im Sudan
    unverzichtbar. Eine der Hauptaufgaben von UNMIS war
    die Sicherung des Referendums über den Südsudan vom
    9. bis 15. Januar dieses Jahres. Das Referendum war Teil
    eines Friedensabkommens von 2005 und sollte den mehr
    als 20 Jahre andauernden Bürgerkrieg im Sudan been-
    den. Die Tatsache, dass das Referendum, bei dem sich
    eine überwältigende Mehrheit der Bevölkerung dafür
    ausgesprochen hat, einen unabhängigen Staat Südsudan
    zu errichten, relativ friedlich und korrekt durchgeführt
    wurde, ist auch ein Zeichen für den Erfolg der UNMIS-
    Mission. Auf Grundlage dieses Referendums geht es nun
    darum, eine dauerhaft stabile politische Lösung für die
    Zukunft von Nord- und Südsudan zu finden.

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    (C (D Der Südsudan braucht jetzt zur Stabilisierung drinend stärkere, bessere staatliche Strukturen. Das ist entcheidend für die Stabilität der gesamten Region, wenn an bedenkt, dass der Sudan das derzeit größte afrikani che Flächenland ist. Darüber hinaus muss auch die Menschenrechtslage im üdsudan langfristig verbessert werden. Hierbei werden ir nur Fortschritte sehen, wenn sich insbesondere die Si herheitskräfte an rechtsstaatlichen Kriterien orientieren. reguläre Milizen müssen deshalb entwaffnet und wieder die Zivilgesellschaft eingegliedert werden, wo dies öglich ist. Eine bessere Ausbildung und Unterstützung Rahmen dieser Demobilisierungsprogramme ist un erzichtbar. Daher muss sich an UNMIS eine Folgemision anschließen, die all dies leisten kann. Deutschland ill und wird dazu auch weiterhin seinen Beitrag erbrinen. Da mit der Unabhängigkeit des Südsudan in wenigen agen, am 9. Juli dieses Jahres, allerdings das besteende UNMIS-Mandat endet, ist ein neues Mandat und amit eine erneute Befassung des Bundestages erforderch. Mit der Erteilung eines neuen Mandats durch den N-Sicherheitsrat ist Ende nächster Woche zu rechnen. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, am Tag der südsuanesischen Unabhängigkeitserklärung wird Deutschnd bereits den Vorsitz im VN-Sicherheitsrat haben und ffiziell für die Begrüßung des neuen Staates in der Orgaisation zuständig sein. Wir sollten auch aus diesem rund dafür Sorge tragen, dass unsere Zustimmung zur eteiligung an dem Mandat bis zu diesem Tag erfolgt ist. Deutschland hat bislang im Sudan einen außerordentch guten Namen und wird als ehrlicher Mittler zwichen Nord und Süd betrachtet. Im Interesse der Menchen im Sudan, aber auch nicht zuletzt, um unseren oldatinnen und Soldaten für ihren schwierigen Einsatz en Rücken zu stärken, bitte ich Sie um Unterstützung ieser Mandate. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)




Rede von Petra Pau
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)

Ich schließe die Aussprache. Interfraktionell wird die

berweisung der Vorlage auf Drucksache 17/6322 an
ie in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorge-
chlagen. Sind Sie damit einverstanden? – Das ist der
all. Dann ist die Überweisung so beschlossen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 12 auf:

– Zweite und dritte Beratung des von der Frak-
tion der SPD eingebrachten Entwurfs eines
… Gesetzes zur Änderung des Grundgeset-
zes (Artikel 3 Absatz 3 Satz 1)


– Drucksache 17/254 –

– Zweite und dritte Beratung des von den Abge-
ordneten Dr. Barbara Höll, Cornelia Möhring,
Matthias W. Birkwald, weiteren Abgeordneten
und der Fraktion DIE LINKE eingebrachten





Vizepräsidentin Petra Pau


(A) )


)(B)

Entwurfs eines … Gesetzes zur Änderung des
Grundgesetzes (Artikel 3 Absatz 3 Satz 1)


– Drucksache 17/472 –

– Zweite und dritte Beratung des von den Abge-
ordneten Volker Beck (Köln), Jerzy Montag,
Kai Gehring, weiteren Abgeordneten und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einge-
brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ände-

(Artikel 3 Absatz 3 Satz 1)


– Drucksache 17/88 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsaus-
schusses (6. Ausschuss)


– Drucksache 17/4775 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Dr. Stephan Harbarth
Dr. Jan-Marco Luczak
Christine Lambrecht
Marco Buschmann
Halina Wawzyniak

Interfraktionell wird vorgeschlagen, die Reden zu
diesem Tagesordnungspunkt zu Protokoll zu geben.1) –
Ich sehe, Sie sind damit einverstanden. Es handelt sich
um folgende Kolleginnen und Kollegen: Dr. Jan-Marco
Luczak und Norbert Geis für die Unionsfraktion, Sonja
Steffen für die SPD-Fraktion, Marco Buschmann für die
FDP, Dr. Barbara Höll für die Linken und Volker Beck
für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Entwurf ei-
nes Gesetzes der Fraktion der SPD zur Änderung des
Grundgesetzes, Art. 3 Abs. 3 Satz 1. Der Rechtsaus-
schuss empfiehlt unter Buchstabe a seiner Beschluss-
empfehlung auf Drucksache 17/4775, den Gesetzent-
wurf der Fraktion der SPD auf Drucksache 17/254
abzulehnen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf
zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Wer stimmt
dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist in
zweiter Beratung abgelehnt. Damit entfällt laut unserer
Geschäftsordnung die weitere Beratung.

Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes der
Fraktion Die Linke zur Änderung des Grundgesetzes,
Art. 3 Abs. 3 Satz 1: Der Rechtsausschuss empfiehlt un-
ter Buchstabe b seiner Beschlussempfehlung auf Druck-
sache 17/4775, den Gesetzentwurf der Fraktion Die
Linke auf Drucksache 17/472 abzulehnen. Ich bitte die-
jenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, um
das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält
sich? – Der Gesetzentwurf ist in zweiter Beratung abge-
lehnt. Damit entfällt laut unserer Geschäftsordnung die
weitere Beratung.

Wir kommen zur Abstimmung über den Entwurf ei-
nes Gesetzes der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur
Änderung des Grundgesetzes, Art. 3 Abs. 3 Satz 1. Der
Rechtsausschuss empfiehlt unter Buchstabe c seiner Be-
schlussempfehlung auf Drucksache 17/4775, den Ge-

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w1) Anlage 16

(C (D etzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf rucksache 17/88 abzulehnen. Ich bitte diejenigen, die em Gesetzentwurf zustimmen wollen, um das Handzeihen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der esetzentwurf ist in zweiter Beratung abgelehnt. Damit ntfällt laut unserer Geschäftsordnung die weitere Berang. Ich rufe die Zusatzpunkte 8 und 9 auf: P 8 Erste Beratung des von den Fraktionen CDU/ CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines … Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes und eines … Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes – Drucksache 17/6291 – Überweisungsvorschlag: Innenausschuss Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Rechtsausschuss P 9 Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann, Herbert Behrens, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Kommission zur Überprüfung des Abgeordnetenrechts – Mehr Transparenz und Verantwortung für das Gemeinwohl – Drucksache 17/6305 – Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Innenausschuss Rechtsausschuss Ausschuss für Arbeit und Soziales Haushaltsausschuss Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die eratung eine halbe Stunde vorgesehen. – Ich höre keien Widerspruch. Dann ist so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Kollege eter Altmaier für die Unionsfraktion. Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und erren! Eine funktionierende Demokratie braucht funkonsfähige politische Institutionen. Dies gilt für Parteien nd Parlamente gleichermaßen. Auch wenn wir die Deatten, die wir heute führen, oftmals vor dem Hinterrund öffentlicher Befindlichkeiten führen, selbst wenn ie nicht immer frei von der einen oder anderen parteiolitischen Erwägung sind, glaube ich, dass es gut ist, aran zu erinnern, dass ein kardinales Problem der Weiarer Republik in der enormen Schwäche der demokraschen Parteien bestand. Diese Schwäche geht darauf urück, dass die demokratischen Parteien von Weimar eder eine ausreichende Mitgliederbasis noch eine ausichende Finanzausstattung besaßen und deshalb von penden, von Geldern, von privaten Interessen abhängig urden. Peter Altmaier )


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Peter Altmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)





    (A) )

    Infolgedessen ist im Grundgesetz ausdrücklich die
    Rolle der Parteien verankert. Auf der Grundlage dieser
    Vorschrift haben wir uns schon vor vielen Jahren für eine
    staatliche Teilfinanzierung politischer Parteien entschie-
    den. Nur wenn die Parteien tatsächlich zur Wahrneh-
    mung ihrer Aufgaben befähigt sind, können sie an der
    Willensbildung verantwortlich mitwirken.

    Die letzte Anpassung der staatlichen Parteienfinan-
    zierung liegt neun Jahre zurück. Vor neun Jahren wurde
    die absolute Obergrenze zum letzten Mal angepasst. Ob-
    wohl eine Anpassung an die Preisentwicklung von An-
    fang an intendiert war, ist sie in der Praxis zu keinem
    Zeitpunkt erfolgt. Das bedeutet, dass sich die Rahmen-
    bedingungen für die politische Arbeit von Parteien ge-
    messen an der Situation vor rund zehn Jahren in der
    Zwischenzeit erheblich verschlechtert haben. Dies müs-
    sen wir zur Kenntnis nehmen.

    Wir haben uns nach langen Überlegungen dazu ent-
    schlossen, in zwei verantwortlichen, maßvollen Schritten
    die staatliche Teilfinanzierung an die zwischenzeitlich
    eingetretenen preislichen Veränderungen anzupassen,
    wohlgemerkt nicht rückwirkend, sondern lediglich für die
    Zukunft. Wir haben uns entschieden, eine automatische
    Anpassung an die Preisentwicklung für die Zukunft vor-
    zuschlagen, weil wir glauben, dass Verlässlichkeit und
    Berechenbarkeit wichtig sind. Es geht um nicht mehr und
    nicht weniger.

    Ähnlich wichtig wie die Funktionsfähigkeit der politi-
    schen Parteien ist die Funktionsfähigkeit unserer demo-
    kratisch gewählten Parlamente. Es gab im Kaiserreich,
    in der Bismarck-Zeit und vor dem Ersten Weltkrieg hef-
    tige Debatten darüber, ob es überhaupt angebracht ist,
    Abgeordnete mit Entschädigungen auszustatten. Eine
    solche Ausstattung ist von denjenigen abgelehnt worden,
    die das Parlament schwächen wollten und die ein Inte-
    resse daran hatten, dass das Parlament als gleichberech-
    tigter Gegenpart zu einer starken Exekutive seine Rolle
    nicht spielen konnte. Auch das war der Grund, warum
    sich die Gründungsväter der Bundesrepublik Deutsch-
    land im Grundgesetz dazu entschieden haben, die Ar-
    beitsfähigkeit der Parlamente durch eine angemessene
    Entschädigung der Abgeordneten sicherzustellen.

    Wir haben in der Vergangenheit oftmals – häufig
    durch eigene Fehler und durch eigene Ungeschicklich-
    keiten – Debatten geführt, die dem Ansehen des Parla-
    ments in der Öffentlichkeit nicht zuträglich waren. Wir
    müssen zugeben, dass die Schuld daran nicht immer nur
    andere trifft, sondern es lag oft auch an eigener Uneinig-
    keit und an der Unfähigkeit, uns auf angemessene und
    nachvollziehbare Maßstäbe zu einigen.

    Vor einigen Jahren haben wir entschieden, dass sich
    die Entschädigung der Abgeordneten an den Einkünften
    von Bürgermeistern kleinerer und mittlerer Städte und
    von Richtern an obersten Bundesgerichten orientieren
    soll. Dies ist eine Einordnung, die man in der politischen
    Diskussion begründen und vertreten kann. Abgeordnete
    vertreten Wahlkreise von bis zu 300 000 Einwohnern.
    Sie haben eine Verantwortung für die Gesetzgebung des
    Bundes, aber auch für die Akzeptanz parlamentarischer

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    (C (D emokratie vor Ort in ihren Wahlkreisen. Deshalb ist es ine Frage des Selbstverständnisses des Parlaments und er parlamentarischen Demokratie, wie man mit den eienen Repräsentanten umgeht. Wir haben die Zielmarge, die wir selbst im Gesetz erankert haben, in der Vergangenheit nie erreicht. Das atte viele Gründe. Ein Grund war auch die Wirtschaftsrise als Folge der internationalen Bankenkrise, die dazu hrte, dass für viele Bürgerinnen und Bürger nicht nur eine Einkommenssteigerungen realisiert werden konnn, sondern dass durch Kurzarbeit und anderes Einbuen hingenommen werden mussten. Es war für uns selbstverständlich – ich rede an dieser telle im Namen aller Fraktionen in diesem Hause –, ass wir im Jahre 2009 nach der Bundestagswahl und im ahre 2010, als die große Wirtschaftskrise gerade erst inter uns lag und in ihren Folgen noch nicht überwunen war, eine solche Anpassung der Diäten nicht vorgeommen haben. Aber wir haben auch eine Verantworng, die Frage zu beantworten, wie die Entwicklung der iäten vor dem Hintergrund der Entwicklung der nächsn Jahre weitergehen soll. Was wir vorgeschlagen haben, sind zwei Anpassungschritte für das nächste und das übernächste Jahr in der rößenordnung von 3,8 und 3,7 Prozent, was, wenn man as auf die Wahlperiode insgesamt umrechnet, durchaus it der allgemeinen Lohnund Einkommensentwickng übereinstimmt. Wir machen damit einen Schritt, der ertretbar ist, der nachvollziehbar ist und der dazu beiägt, dass wir die gesetzlich angepeilte Größenordnung enn nicht erreichen, so ihr doch einen Schritt näher ommen. Wir haben uns aber auch entschieden, eine unabhänige Kommission einzuberufen, die sich mit der Frage er Altersversorgung von Abgeordneten und mit der rage der künftigen Anpassung der Bezüge beschäftigen oll. Wir werden diese Kommission so organisieren, dass er Sachverstand, den es in unserer Gesellschaft gibt, it einbezogen wird. Wir werden am Ende der Wahlpeode darüber zu diskutieren haben, welche Veränderunen wir vor dem Hintergrund von Entwicklungen in der esellschaft vornehmen müssen. Wir führen diese Disussion offen. Wir führen diese Diskussion transparent. Ich möchte mich bei allen Kolleginnen und Kollegen Deutschen Bundestag bedanken, die dazu beigetra en haben, dass wir gemeinsam einen vernünftigen und ertretbaren Vorschlag vorgelegt haben. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)