Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 116. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. Juni 2011 13341
(A) )
)(B)
deckung zurückzuführen sein. Tatsache ist auch, dass in wärtig nicht prognostizieren. Auch ist derzeit nicht ab-
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Anlage 2
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
der Abgeordneten Hilde Mattheis (SPD) (Drucksache
17/6273, Frage 9):
Wie viele der im Jahr 2010 durch Selbstanzeigen und
Steuerdaten-CDs zusätzlich angefallenen Steuerfälle sind
durch die zuständigen Steuerfahndungs- sowie die Bußgeld-
und Strafsachenstellen bereits bearbeitet worden, und auf wel-
che Höhe belaufen sich die entsprechenden Steuernachzah-
lungen?
Wie den Medien zu entnehmen war, sind im Jahr
2010 drei Steuerdaten-CDs angekauft worden.
Zur Anzahl der in Deutschland eingegangenen Selbst-
anzeigen und deren Bearbeitung gibt es kein bundesein-
heitliches Zählverfahren. Jedes Land ermittelt die Zah-
len in eigener Zuständigkeit. In einer einfachen Addition
aller Länderzahlen dürfte eine Anzahl von circa 30 000
Selbstanzeigen seit Anfang 2010 realistisch sein. Gesi-
chert ist allerdings die Erkenntnis, dass seit Ankauf der
Steuer-CDs eine deutliche Steigerung der Zahl der
Selbstanzeigen zu verzeichnen ist. Dies dürfte auf das
durch den Datenankauf deutlich gestiegene und für Steu-
erhinterzieher nicht mehr kalkulierbare Risiko der Ent-
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Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Dağdelen, Sevim DIE LINKE 29.06.2011
Dr. Danckert, Peter SPD 29.06.2011
Gleicke, Iris SPD 29.06.2011
Höger, Inge DIE LINKE 29.06.2011
Homburger, Birgit FDP 29.06.2011
Kolbe, Manfred CDU/CSU 29.06.2011
Meinhardt, Patrick FDP 29.06.2011
Nink, Manfred SPD 29.06.2011
Nord, Thomas DIE LINKE 29.06.2011
Pfeiffer, Sibylle CDU/CSU 29.06.2011
Schäfer (Bochum), Axel SPD 29.06.2011
Wieczorek-Zeul,
Heidemarie
SPD 29.06.2011
(C
(D
Anlagen zum Stenografischen Bericht
ie Steuerschätzung knapp 2 Milliarden Euro an Mehr-
innahmen eingestellt wurden.
nlage 3
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
er Abgeordneten Hilde Mattheis (SPD) (Drucksa-
he 17/6273, Frage 10):
Wie viele der im Jahr 2010 durch Selbstanzeigen und
Steuerdaten-CDs zusätzlich angefallenen Steuerfälle belaufen
sich auf einen Hinterziehungsbetrag, der 50 000 Euro über-
steigt?
Zur Anzahl der in Deutschland durch Selbstanzeigen
nd Steuerdaten-CDs zusätzlich angefallenen Steuerfälle
nd zur Höhe des jeweiligen Hinterziehungsbetrages
ibt es kein bundeseinheitliches Zählverfahren. Jedes
and ermittelt die Zahlen in eigener Zuständigkeit. In
iederholung meiner Antwort zu Ihrer Frage Nr. 9: In
ie Steuerschätzung wurden 2010 dafür jedenfalls insge-
amt rund 2 Milliarden Euro an Mehreinnahmen einge-
tellt.
nlage 4
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
er Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE
RÜNEN) (Drucksache 17/6273, Frage 11):
Wie hoch sind bis jetzt die Steuereinnahmen aus der
Brennelementesteuer, und welches Atomkraftwerk hat dabei
welchen Teil beigesteuert?
Ich kann bestätigen, dass entsprechend der von den Be-
eibern des Kernkraftwerkes Gundremmingen B selbst
ublizierten Angaben am 14. Juni 2011 für die Kern-
rennstoffsteuer ein hoher zweistelliger Millionenbetrag
ngemeldet wurde. Weitere Steueranmeldungen liegen
erzeit noch nicht vor. Ich bitte Sie um Verständnis, dass
h keine spekulativen Zahlen im Zusammenhang mit an-
eren Kernkraftwerken nennen möchte.
nlage 5
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
er Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE)
rucksache 17/6273, Frage 12):
Wie wahrscheinlich ist ein Abschluss der Verhandlungen
mit der Schweiz über eine Regelung für bisher nicht im Inland
versteuerte Einkünfte noch im Sommer 2011, und erwägt die
Bundesregierung eine derartige Lösung auch mit anderen
Staaten, wie zum Beispiel Luxemburg oder Österreich, umzu-
setzen?
Ob mit einem Abschluss der Verhandlungen noch im
ommer 2011 gerechnet werden kann, lässt sich gegen-
13342 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 116. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. Juni 2011
(A) )
)(B)
sehbar, ob sich eine mit der Schweiz gefundene Lösung
auch auf andere Staaten übertragen lässt.
Anlage 6
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE)
(Drucksache 17/6273, Frage 13):
Wie ist die Änderung durch das Steuervereinfachungsge-
setz in § 32 Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes, EStG, zu
verstehen, wonach eine Schädlichkeit dann vorliegt, wenn das
volljährige Kind nach Abschluss einer erstmaligen Berufsaus-
bildung und eines Erststudiums eine bestimmte Zeitgrenze
überschreitet, im Hinblick auf die Verbindung der beiden Vo-
raussetzungen mit dem Wort „und“, was sprachlich andeutet,
dass beide Aspekte kumulativ erfüllt sein müssen, und wie ist
die wöchentliche Arbeitszeit gemäß dem geänderten § 32
Abs. 4 EStG zu berechnen, auch vor dem Hintergrund von
schwankenden oder unregelmäßigen wöchentlichen Arbeits-
zeiten bzw. kurzfristigen Überschreitungen dieser Grenze?
Mit der Änderung sollte die Formulierung wortgleich
an die Regelung zu den Berufsausbildungskosten in § 12
Nr. 5 EStG angepasst werden. Die von Ihnen dargestellte
Rechtsfolge, dass die Restriktion – keine Berücksichti-
gung bei Erwerbstätigkeit – nur greift, wenn beide Vo-
raussetzungen kumulativ vorliegen, ist nicht Sinn und
Zweck dieser Regelung. Denn aus dem Regelungszu-
sammenhang und der Bezugnahme auf § 12 Nr. 5 EStG
in der Gesetzesbegründung wird deutlich, dass die Res-
triktion in beiden Fällen – sowohl bei Berufsausbildung
als auch bei Erststudium – greifen soll. Dies kann auch
durch ein „und“ ausgedrückt werden.
Ferner bewirkt die Regelung, dass die Erwerbstätig-
keit nur dann schädlich sein soll, wenn sie den Umfang ei-
ner Halbtagstätigkeit überschreitet. Deshalb wurde im
Steuervereinfachungsgesetz 2011 eine 20-Stunden-Grenze
eingeführt. Dass geringfügige Überschreitungen dieser
Grenze nicht zum Ausschluss des Kindergeldes führen,
wird durch die Formulierung „20 Stunden regelmäßiger
wöchentlicher Arbeitszeit“ zum Ausdruck gebracht.
Anlage 7
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
der Abgeordneten Daniela Wagner (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/6273, Frage 15):
Sieht die Bundesregierung aufgrund der öffentlich im
Hamburger Abendblatt erhobenen Forderungen, beim Ver-
kauf von Liegenschaften des Bundes die frei werdenden Lie-
genschaften möglichst schnell den Kommunen oder Privaten
zu vertretbaren Preisen zur Verfügung zu stellen und nicht auf
steigende Immobilienpreise zu spekulieren, Handlungsbedarf,
und inwiefern teilt der Bund die Auffassung, dass er hier in ei-
ner besonderen Verantwortung steht?
Nach dem gesetzlichen Auftrag des Gesetzes über die
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, BImAG, und der
Bundeshaushaltsordnung ist die Bundesanstalt für Im-
mobilienaufgaben verpflichtet, nicht betriebsnotwendi-
ges Vermögen des Bundes wirtschaftlich, das heißt zum
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ollen Wert, zu veräußern, zum Verkehrswert. Mit der
ründung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
ind die bis Ende 2004 bestehenden Verbilligungsrichtli-
ien für Bundesgrundstücke abgeschafft worden. Eine
iedereinführung ist nicht beabsichtigt.
Nach der grundgesetzlichen Aufgabenverteilung sind
r die regionale Wirtschaftsförderung die Länder zu-
tändig. Aus seiner gesamtstaatlichen Verantwortung
am der Bund den Ländern bei der Bewältigung der
onversionsprobleme bereits in der Vergangenheit ent-
egen. So profitieren die Länder seit 1993 von der dama-
gen Erhöhung des Umsatzsteueranteils um 2 Prozent-
unkte, die anstelle eines verbindlich zugesagten Kon-
ersionsprogramms gewährt worden war.
nlage 8
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
rage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE)
rucksache 17/6273, Frage 16):
In welchen der zahlreichen Aktivitäten und Maßnahmen
im Programm der Zusammenarbeit anlässlich des 20. Jahres-
tags der Unterzeichnung des Vertrags zwischen der Bundesre-
publik Deutschland und der Republik Polen über gute Nach-
barschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit, zwischen
den Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der
Republik Polen vereinbart, welches am 21. Juni 2011 zwi-
schen beiden Regierungen beschlossen wurde, sind – auch mit
Blick auf die UN-Behindertenrechtskonvention und den Na-
tionalen Aktionsplan der Bundesregierung zu deren Umset-
zung – die Belange von Menschen mit Behinderung berück-
sichtigt, und wie wurden sie und deren Organisationen bei der
Erarbeitung des Programms einbezogen?
Anlässlich der diesjährigen deutsch-polnischen Re-
ierungskonsultationen am 21. Juni 2011 in Warschau
ing es vor allem, was den beschäftigungs- und sozial-
olitischen Teil betrifft, um Fragen im Zusammenhang
it der Arbeitnehmerfreizügigkeit, insbesondere um ein
eues Beratungs- und Betreuungsprojekt von polnischen
rbeitnehmern, die in Deutschland eine Beschäftigung
ufnehmen. Die Umsetzung der UN-Behindertenrechts-
onvention war am 21. Juni 2011 kein eigenes Thema.
leichwohl findet auf bilateraler Ebene und auf
U-Ebene, unter anderem im Rahmen der regelmäßig
tattfindenden Treffen der Beschäftigungs- und Sozial-
inister, ein Austausch zur Umsetzung der UN-Behin-
ertenrechtskonvention statt. Das schließt Gespräche
wischen der deutschen und polnischen Seite ein.
nlage 9
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
rage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE)
rucksache 17/6273, Frage 17):
Wie werden bei den kommenden deutsch-russischen Re-
gierungskonsultationen sowie bei dem unter Schirmherrschaft
der Bundeskanzlerin vom 17. bis 19. Juli 2011 stattfindenden
Petersburger Dialog in Niedersachsen – auch mit Blick auf die
UN-Behindertenrechtskonvention und den Nationalen Aktions-
plan der Bundesregierung zu deren Umsetzung – die Belange
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 116. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. Juni 2011 13343
(A) )
)(B)
von Menschen mit Behinderung berücksichtigt, und wie wer-
den sie und deren Organisationen dabei selbst einbezogen?
Die Behindertenpolitik und die Umsetzung der UN-
Behindertenrechtskonvention ist ein grundsätzliches An-
liegen in der bilateralen Zusammenarbeit des BMAS mit
Russland. Russland befindet sich gegenwärtig im Rati-
fizierungsverfahren der UN-Behindertenrechtskonvention
und ist an einem Austausch über Erfahrungen zur Um-
setzung der Behindertenrechtskonvention interessiert.
Deshalb ist auch geplant, dieses Thema zeitnah im Rah-
men eines bilateralen arbeitsmarkt- und sozialpolitischen
Austausches aufzugreifen. Zudem finden vom 18. bis
19. Juli 2011 deutsch-russische Regierungskonsultatio-
nen statt, bei der das Thema „Politik für Menschen mit
Behinderungen“ eine Rolle spielen könnte.
Anlage 10
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
Fragen des Abgeordneten Klaus Ernst (DIE LINKE)
(Drucksache 17/6273, Frage 18):
Wie hat sich der Realwert bzw. die Kaufkraft der Brutto-
standardrente seit 2001 entwickelt (bitte Entwicklung der
Bruttostandardrente in Verhältnis zur Entwicklung des Ver-
braucherpreisindexes setzen, jeweils 1991 = 100, bitte auch
Rentenerhöhung zum 1. Juli 2011 berücksichtigen und Jahres-
werte angeben)?
Um den Realwert der gesetzlichen Renten berechnen
zu können, sind Angaben über die Entwicklung des Ver-
braucherpreisindex erforderlich. Diese liegen derzeit nur
bis zum Jahr 2010 vor.
Im Zeitraum von 2001 bis zum Jahr 2010 betrug die
durchschnittliche Preissteigerung rund 1,36 Prozent pro
Jahr. Im gleichen Zeitraum wurden die Renten jahres-
durchschnittlich mit rund 0,82 Prozent pro Jahr ange-
passt. Berücksichtigt man hierzu noch die von den Rent-
nerinnen und Rentnern zu zahlenden Beiträge zur
Kranken- und Pflegeversicherung, so waren es rund
0,56 Prozent pro Jahr.
Der in der Frage unterstellte Zusammenhang verkennt
aber vollständig Aufgabe und Systematik der gesetzli-
chen Rente: Die Rente ist eine Lohnersatzleistung. Ihre
jährliche Anpassung orientiert sich an der Entwicklung
der Löhne und nicht an der Preisentwicklung. Auch die
Löhne der Beschäftigten genießen keinen Schutz vor In-
flation. So sind zum Beispiel im Jahr 2009 die Löhne um
0,24 Prozent gesunken, während die Preise um 0,38 Pro-
zent gestiegen sind.
Bei der Rentenanpassung 2010 kam aber die Schutz-
klausel zur Anwendung. Zum Schutz des Vertrauens der
Rentenbezieher konnten hierdurch Kürzungen der Rente
vermieden werden, obwohl die zugrundeliegende Lohn-
entwicklung des Jahres 2009 negativ war. Den Rentne-
rinnen und Rentnern sind also Kaufkraftverluste, wie sie
die Beschäftigten infolge der Wirtschafts- und Finanz-
krise besonders stark trafen, erspart geblieben.
Die Renten sind daher momentan höher, als sie es ohne
Schutzklausel wären. Dieser Effekt – der sogenannte
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usgleichsbedarf – wird in den kommenden Jahren abge-
aut, indem ab diesem Jahr positive Rentenanpassungen
albiert werden. Der Abbau des Ausgleichsbedarfs ist aus
ründen der Generationengerechtigkeit erforderlich, da-
it die Jüngeren nicht durch ihre Beiträge zur Alterssi-
herung überfordert werden.
nlage 11
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
rage der Abgeordneten Anette Kramme (SPD)
rucksache 17/6273, Frage 19):
Wie verläuft die derzeitige Diskussion in der Bundesregie-
rung über die Frage, ob sie sich bei der Europäischen Kommis-
sion für eine Verlängerung der vorerst bis zum 31. Dezember
2011 geltenden Beschränkungen der Arbeitnehmerfreizügig-
keit für bulgarische und rumänische Staatsangehörige einset-
zen will, und wann ist mit einer offiziellen Entscheidung zu
rechnen?
Nach dem Beitrittsvertrag mit den zum 1. Januar 2007
er EU beigetretenen Mitgliedstaaten Bulgarien und Ru-
änien kann der Arbeitsmarktzugang von Staatsangehö-
gen der beiden genannten Mitgliedstaaten während
iner dreiphasigen, insgesamt siebenjährigen Über-
angsfrist weiterhin nach nationalem Recht gesteuert
erden. Gegenwärtig machen neben Deutschland neun
eitere Mitgliedstaaten hiervon Gebrauch. In der am
. Januar 2012 beginnenden 3. Phase können die Über-
angsbestimmungen nach dem Beitrittsvertrag im Falle
chwerwiegender Störungen des Arbeitsmarktes oder
er Gefahr derartiger Störungen nach entsprechender
itteilung an die Kommission für zwei weitere Jahre in
nspruch genommen werden. Diese Mitteilungspflicht
ndert nichts daran, dass es sich um eine autonome Ent-
cheidung der Mitgliedstaaten handelt, es keiner Geneh-
igung und damit auch keines „Einsatzes“ bei der Euro-
äischen Kommission bedarf. Die Bundesregierung wird
ine Verlängerung sorgfältig prüfen, die Sozialpartner in
ewohnter Weise vorab konsultieren und gegebenenfalls
chtzeitig vor Ablauf der 2. Phase zum 31. Dezember
011 die Kommission über eine etwaige Verlängerung
nd ihre Begründung unterrichten. Im Falle einer Ver-
ngerung wird entsprechend der Praxis bei früheren
erlängerungen die Mitteilung an die Europäische Kom-
ission im Anschluss an ihre Übermittlung im Bundes-
nzeiger veröffentlicht werden.
nlage 12
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
rage der Abgeordneten Anette Kramme (SPD)
rucksache 17/6273, Frage 20):
Wie viele Beschäftigte arbeiten in den Integrationsämtern
und Bußgeldstellen, die für die Umsetzung der Bußgeldrege-
lung nach § 156 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX zuständig sind – aufge-
schlüsselt nach Region und Jahr –, und hält die Bundesregie-
rung diese Beschäftigtenzahl für ausreichend, um angesichts
von über 38 000 pflichtwidrig keinen Schwerbehinderten be-
schäftigenden Arbeitgebern die Durchsetzung der Pflicht der
Beschäftigung von Schwerbehinderten wirksam zu kontrollie-
ren?
13344 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 116. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. Juni 2011
(A) )
)(B)
Frage des Abgeordneten Werner Dreibus (DIE LINKE)
(Drucksache 17/6273, Frage 21):
Welche Erkenntnisse gibt es über Missbrauch und Mitnah-
meeffekte beim Vermittlungsgutschein etwa dahin gehend,
dass der Gutschein vom privaten Vermittler eingelöst wurde,
obwohl der Arbeitsplatz vom Erwerbslosen selbst gesucht
wurde, und wie viele Strafverfahren gegen private Arbeitsver-
mittler wurden in der Vergangenheit mit welchen Rückzah-
lungsforderungen eingeleitet?
Liegen der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter
Hinweise auf einen Missbrauchsverdacht vor, werden
entsprechende Recherchen eingeleitet. Erhärtet sich der
Verdacht, wird Strafanzeige bei der zuständigen Ermitt-
lungsbehörde erstattet. Die Ermittlungsergebnisse wer-
den der Bundesagentur für Arbeit in der Regel nicht
mitgeteilt. Bis einschließlich 2010 wurden die eingelei-
teten Ermittlungsverfahren nicht erhoben. Nach Anga-
ben der Bundesagentur für Arbeit wurden im Jahr 2011
in 27 Fällen Strafanzeige erstattet. Daten über Rückzah-
lungsforderungen liegen nicht vor.
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Die Teilnehmerzahlen und Ausgaben für den Vermittlungsgut
Jahr
SGB III (Pflichtleistung)
eingelöste VGS
(1. Rate)
Ausgaben in
Millionen Eur
2002 12 950 13,6
2003 35 409 47,0
2004 54 221 74,7
2005 36 504 61,4
2006 34 624 58,3
2007 33 463 54,7
2008 29 741 49,4
2009 27 841 45,1
2010 29 666 50,8
(D
ngaben zur Entwicklung der Zahl der privaten Arbeits-
ermittler seit dem Jahr 2002 machen. In der zentralen
etriebedatenbank der Bundesagentur für Arbeit waren
Juli 2010 14 383 aktive Betriebsstätten mit dem
aupt-Wirtschaftszweig 781** (Vermittlung von Ar-
eitskräften) erfasst.
nlage 15
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
rage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE
INKE) (Drucksache 17/6273, Frage 23):
Wie haben sich die Ausgaben für den Vermittlungsgut-
schein seit seiner Einführung entwickelt – bitte jeweils die
jährlichen Aufwendungen aufführen, insgesamt sowie seit
2005 nach SGB II und SGB III –, und wie nachhaltig ist die
Arbeitsmarkteingliederung über einen Vermittlungsgutschein,
bitte entsprechende Daten über den langfristigen Verbleib in
sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung nennen?
schein, VGS, sind beiliegender Tabelle zu entnehmen:
SGB II (Ermessensleistung)
o
eingelöste VGS
(1. Rate)
Ausgaben in
Millionen Euro
13 798 18,9
28 423 44,0
35 008 51,1
31 946 49,3
22 237 38,0
29 305 43,0
(CVerwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1
des Ordnungswidrigkeitengesetzes ist nach § 156 Abs. 3
des Neunten Buches Sozialgesetzbuch, SGB IX, die
Bundesagentur für Arbeit. Die Integrationsämter haben
hier keine Zuständigkeiten, so dass sie kein Personal für
die Durchführung von Ordnungswidrigkeitsverfahren
beschäftigen. Lediglich die Geldbuße ist an das Integra-
tionsamt abzuführen.
Die für die Umsetzung der Bußgeldregelung in der
Bundesagentur für Arbeit eingesetzten Personalressourcen
werden nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit dort
nicht gesondert erfasst, das heißt es wird kein Personal
ausschließlich für diese Aufgabe eingesetzt. Deshalb ist
hierzu keine Aussage möglich.
Anlage 13
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
Anlage 14
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
Frage des Abgeordneten Werner Dreibus (DIE LINKE)
(Drucksache 17/6273, Frage 22):
Inwiefern sind nach vorliegenden Evaluierungsergebnis-
sen bestimmte Gruppen von Erwerbslosen bei der Nutzung
des Vermittlungsgutscheins benachteiligt – wenn möglich,
bitte entsprechende Merkmale nennen –, und wie hat sich die
Zahl der privaten Arbeitsvermittler seit 2002 entwickelt?
Die Ausgabe eines Vermittlungsgutscheines ist an den
Leistungsanspruch geknüpft. Im Rechtskreis SGB III be-
steht auf die Ausgabe eines Vermittlungsgutscheins bei
Vorliegen der Voraussetzungen ein Rechtsanspruch. Im
SGB II hingegen ist er als Ermessensleistung ausgestal-
tet. Eine Auswertung des Instituts für Arbeitsmarkt- und
Berufsforschung, IAB, ergab, dass Jüngere, Männer und
Personen mit kurzer Arbeitslosigkeit und langer Be-
schäftigungsdauer mit besseren Beschäftigungschancen
einen Vermittlungsgutschein nutzen (vergleiche IAB-
Kurzbericht 21/2010). Die Bundesregierung kann keine
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 116. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. Juni 2011 13345
(A) )
)(B)
1) in den Jahren 2005 bis 2007 kam es noch zu Auszahlungen der Restbestä
Anlage 16
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE
LINKE) (Drucksache 17/6273, Frage 24):
Wie haben sich die Teilnehmerzahlen für den Vermitt-
lungsgutschein seit seiner Einführung entwickelt – bitte je-
weils Jahreszahlen insgesamt sowie seit 2005 nach SGB II
und SGB III nennen –, und wie häufig wird bei der Vermitt-
lung über den Vermittlungsschein in Leiharbeit, Minijobs und
nicht bedarfsdeckende Beschäftigung, die mit Hartz IV aufge-
stockt werden muss, vermittelt (bitte entsprechende absolute
und relative Daten nennen)?
Die Teilnehmerzahlen können den Tabellen zu Frage
Nr. 23 entnommen werden.
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nde nach altem Recht (gültig bis 2004)
Weil die Datenbasis und das Messkonzept zur Aus-
ertung der eingelösten Vermittlungsgutscheine, bewil-
gt 1. Rate, ab Berichtsmonat Januar 2010 umgestellt
orden sind, kann die angefragte Auswertung zum Ver-
ittlungsgutschein erst ab dem Jahr 2010 ausgewiesen
erden. Die Angaben zu eingelösten Vermittlungsgut-
cheinen in die Branche der Arbeitnehmerüberlassung
önnen der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
er Vermittlungsgutschein kann nur für eine voll sozial-
ersicherungspflichtige Beschäftigung mit einer Arbeits-
eit von mindestens 15 Stunden wöchentlich eingelöst
erden. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse
or, wie viele der mit einem Vermittlungsgutschein be-
onnenen Beschäftigungsverhältnisse nicht bedarfs-
eckend sind.
(D
trachtung der Gesamtzahl von Förderungen eines Jahres
werden saisonale Schwankungen und eventuelle Sonder-
effekte ausgeglichen. Somit liegen die entsprechenden
28 730 Fällen die 2. Rate bewilligt, 52,5 Prozent. Die Er-
gebnisse seit 2006 können der nachfolgenden Tabelle
entnommen werden.
Deutschland
Zeitreihe, Datenstand: Januar 2010
© Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Merkmale Auszahlungsrate
2006 2007 2008 2009
1 2 3 4
SGB II (VGS neu,
Ausgabe ab 2005)
nach 6-wöchiger Beschäftigung
insgesamt
28 423 35 008 31 946 22 237
nach 6-monatiger Beschäftigung
insgesamt
8 677 12 988 15 319 11 843
SGB III (VGS neu;
Ausgabe ab 2005)
nach 6-wöchiger Beschäftigung
insgesamt
33 817 33 033 29 741 27 841
nach 6-monatiger Beschäftigung
insgesamt
20 400 19 054 18 228 15 258
SGB III (VGS alt;
Ausgabe bis
2004)1)
bei Beginn einer Beschäftigung
insgesamt
807 430
nach 6-monatiger Beschäftigung
insgesamt
596 26
Beschäftigungsverhältnisse, deren Zustandekommen
ab 2010 durch eingelöste Vermittlungsgutscheine geför-
dert wurden, können im Rahmen des Statistikverfahrens
danach untersucht werden, wie viele geförderte Perso-
nen 6, 9 oder 12 Monate nach dem Förderzeitpunkt, der
6 Wochen nach Beschäftigungsaufnahme liegt, sich in
sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung befanden
oder nicht arbeitslos waren. Um zur Ermittlung der so-
zialversicherungspflichtigen Beschäftigung und damit
zur Eingliederungsquote belastbare statistische Ergeb-
nisse zu erlangen, ist es erforderlich für einen Förder-
zeitraum von 12 Monaten neben dem Untersuchungsin-
tervall auch eine Zeit von 6 Monaten abzuwarten, bis die
Beschäftigungsmeldungen an die Sozialversicherung in
den statistischen Daten verarbeitet sind. Durch die Be-
E
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(Crgebnisse für alle Förderungen im Jahr 2010 erst zum
ahresende 2011 vor. Zu Förderungen durch Vermitt-
ngsgutscheine bis einschließlich 2009 liegen entspre-
hende statistische Daten zur Beschäftigung 6 Monate
ach dem Förderzeitpunkt nicht vor.
Zur Beurteilung der Nachhaltigkeit von durch Ver-
ittlungsgutscheine geförderten Beschäftigungsaufnah-
en kann auch untersucht werden, wie oft die 2. Rate
er Vergütung nach einer sechsmonatigen Beschäftigung
ewilligt werden konnte. Im überwiegenden Teil der
älle, bei denen es nicht zu einer Zahlung der 2. Rate ge-
ommen ist, ist davon auszugehen, dass das Beschäfti-
ungsverhältnis vor Ablauf von 6 Monaten beendet
urde. Von allen zwischen Januar und November 2010
ingelösten 54 700 Vermittlungsgutscheinen wurde in
13346 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 116. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. Juni 2011
(A) )
)(B)
(C
(D
Eingelöste Vermittlungsgutscheine (bewilligt 1. Rate)1 nach Wirtschaftszweigen der Einstellungsbetriebe
Ohne Förderinformationen zugelassener kommunaler Träger (zkT), da Daten an die Statistik der BA nicht übermittelt
werden.
Deutschland
Berichtsjahr 2010
Zitierhinweis: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Vermittlungsgutschein (VGS), Berichtsjahr 2010
© Statistik der Bundesagentur für Arbeit
1 Ein eingelöster Vermittlungsgutschein (bewilligt 1. Rate) wird in dem Berichtsmonat gezählt, in dem die Voraussetzung für die Zahlung der
ersten Rate erfüllt ist, das heißt, eine mindestens sechswöchige Beschäftigung bestanden hat. Hierzu werden zu dem in coSachNT (AV) erfass-
ten Beschäftigungsbeginn 6 Wochen = 42 Tage addiert.
* Die erhobenen Daten unterliegen grundsätzlich der Geheimhaltung nach § 16 BStatG. Eine Übermittlung von Einzelangaben ist daher ausge-
schlossen.
Aus diesem Grund werden bei den Ihnen zur Verfügung gestellten Daten auch Zahlenwerte kleiner 3 und Daten, aus denen sich rechnerisch
eine Differenz ermitteln lässt, anonymisiert oder zu Gruppen zusammengefasst.
Wirtschaftszweige
Deutschland
darunter
Westdeutschland Ostdeutschland
absolut in % absolut in % absolut in %
1 2 3 4 5 6
Insgesamt 58 971 100,0 24 467 100,0 34 494 100,0
davon
A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 180 0,3 42 0,2 138 0,4
B Bergbau u. Gewinnung v. Steinen u. Erden 15 0,0 9 0,0 6 0,0
C Verarbeitendes Gewerbe 3 452 5,9 1 654 6,8 1 798 5,2
D Energieversorgung 26 0,0 18 0,1 8 0,0
E WassVers, Abwasser/AbfaN, Umwelt-
verschm.
302 0,5 124 0,5 178 0,5
F Baugewerbe 4 032 6,8 920 3,8 3 111 9,0
G Handel; Instandhalt. u. Rep. v. Kfz 5 079 8,6 2 908 11,9 2 171 6,3
H Verkehr und Lagerei 3 507 5,9 1 733 7,1 1 774 5,1
I Gastgewerbe 2 532 4,3 983 4,0 1 549 4,5
J Information und Kommunikation 415 0,7 233 1,0 182 0,5
K Finanz- u. Versicherungs-DL 186 0,3 86 0,4 100 0,3
L Grundstücks- und Wohnungswesen 299 0,5 98 0,4 201 0,6
M Freiberufl., wissensch. u. techn. DL 1 391 2,4 737 3,0 654 1,9
N Sonstige wirtschaftliche DL 30 596 51,9 12 302 50,3 18 293 53,0
darunter
78 Vermittl. u. Überlassung v. Arbeits-
kräften
22 649 38,4 8 529 34,9 14 119 40,9
O Öffentl.Verwalt.,Verteidigung; Soz.vers. 101 0,2 60 0,2 41 0,1
P Erziehung und Unterricht 351 0,6 123 0,5 228 0,7
Q Gesundheits- und Sozialwesen 2 019 3,4 697 2,8 1 322 3,8
R Kunst, Unterhaltung und Erholung 371 0,6 219 0,9 152 0,4
S Erbringung v. sonstigen Dienstleistungen 1 259 2,1 355 1,5 904 2,6
T PH m. Hauspers.; DL+Herst. v. Waren
d. PH
97 0,2 74 0,3 23 0,1
7 Keine Angabe 2 760 4,7 1.091 4,5 1 661 4,8
9 Keine Zuordnung möglich * * * * – –
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 116. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. Juni 2011 13347
(A) )
)(B)
Anlage 17
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
Frage des Abgeordneten Markus Kurth (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/6273, Frage 25):
Wen sollte nach Ansicht der Bundesregierung der nach
dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, SGB II, Leistungsbe-
ziehende bei einem Wohnungswechsel mit der Prüfung der
angemessenen Mietkosten des vorgelegten Mietangebotes so-
wie dem Antrag auf Übernahme ebendieser Mietkosten an-
schreiben, wenn es aufgrund eines Wohnortwechsels nicht nur
zu einem Wechsel des Jobcenters, sondern auch des SGB-II-
Trägers kommt?
Der Gesetzgeber hat hierzu eindeutig geregelt, dass
vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unter-
kunft die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person die
Zusicherung des für die Leistungserbringung bisher ört-
lich zuständigen kommunalen Trägers zur Berücksichti-
gung der Aufwendungen für die neue Unterkunft einho-
len soll. Hierbei ist der für den Ort der neuen
Unterkunft örtlich zuständige Träger zu beteiligen (§ 22
Abs. 4 SGB II).
Nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB II sind die kreis-
freien Städte und die Kreise Träger der Leistungen, die
im Rahmen von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld für
den Bedarf für Heizung und Träger erbracht werden, so-
weit nicht durch Landesrecht andere Träger bestimmt
sind (kommunale Träger).
Anlage 18
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
Frage des Abgeordneten Markus Kurth (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/6273, Frage 26):
Ist der Bundesregierung bekannt, dass es bei der Bearbei-
tung ebendieser Mietsachen beim Wohnungswechsel regelmä-
ßig immer dann zu Problemen bezüglich der Zuständigkeiten
zwischen den Jobcentern kommt, wenn auch Optionskommu-
nen als Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende invol-
viert sind, und wie will die Bundesregierung Sorge dafür tragen,
dass die SGB-II-Leistungsbeziehenden wissen, bei welchem
Träger sie entsprechende Unterlagen einreichen müssen?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über
Probleme bezüglich der Bewilligung von Umzügen vor.
Insbesondere liegen der Bundesregierung keine Erkennt-
nisse darüber vor, dass „regelmäßig immer dann“ Pro-
bleme auftreten, wenn Optionskommunen beteiligt sind.
Soweit das Verwaltungshandeln der Optionskommunen
Anlass zu Beanstandungen gibt, sind gegebenenfalls die
Länder anzusprechen, denn diese führen die Aufsicht
über die kommunalen Träger. Die Bundesregierung wird
deshalb den Hinweis auf mögliche Probleme der Erbrin-
gung kommunaler Leistungen nach einem Zuständig-
keitswechsel zur Erörterung im Bund-Länder-Ausschuss
nach § 18 c SGB II vorschlagen. Im Übrigen wird auf
die Antwort zur Frage 25 hingewiesen.
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nlage 19
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage des
bgeordneten Gustav Herzog (SPD) (Drucksache 17/6273,
rage 27):
Wann wird die Bundesregierung einen abgestimmten Ent-
wurf des bereits überfälligen Gesetzes zur Neuordnung des
Pflanzenschutzrechts vorlegen, und wann rechnet sie mit dem
Inkrafttreten der rechtlichen Umsetzung verbindlicher Rechts-
akte der Europäischen Union?
Die neuen EU-Regelungen im Pflanzenschutzrecht,
as sogenannte EU-Pflanzenschutzpaket, werden von
er Bundesregierung ausdrücklich begrüßt, insbesondere
a sie deutliche Verfahrensvereinfachungen und eine Er-
öhung des Schutzniveaus für Mensch und Umwelt vor-
ehen.
Die EU-Zulassungsverordnung gilt unmittelbar in al-
n EU-Mitgliedstaaten ab dem 14. Juni 2011. National
stzulegen sind aber die Zuständigkeiten für die Durch-
hrung der Verfahren, die den Mitgliedstaaten zugewie-
en werden. Die sogenannte Pflanzenschutz-Rahmen-
chtlinie zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
uss rechtlich umgesetzt werden. Umsetzungsfrist ist der
6. November 2011. Teilweise sind für Regelungsgegen-
tände der Rahmenrichtlinie bereits im geltenden Pflan-
enschutzrecht Regelungen enthalten; Anpassungen sind
rforderlich.
Der Gesetzentwurf zur Neuordnung des Pflanzen-
chutzrechts ist somit äußerst umfangreich und dient im
esentlichen der Umsetzung des „EU-Pflanzenschutz-
aketes“.
In naher Zukunft sollen die Beteiligung der Länder
nd Verbände sowie die Unterrichtung der Fraktionen
rfolgen.
Der Entwurf des weiterentwickelten nationalen Ak-
onsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzen-
chutzmitteln wird bis Ende 2011 weiter mit betroffenen
reisen, Ländern und Bundesbehörden diskutiert wer-
en. Danach wird die Bundesregierung den nationalen
ktionsplan unter Mitwirkung der Länder und nach ei-
er abschließenden Öffentlichkeitsbeteiligung beschlie-
en und bis Ende 2012 der Europäischen Kommission
bersenden, wie es die Rahmenrichtlinie vorsieht.
nlage 20
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage des
bgeordneten Gustav Herzog (SPD) (Drucksache
7/6273, Frage 28):
Wie entwickelt sich der Antragsstau in der Zulassung von
Pflanzenschutzmitteln infolge der derzeit für die Antragsteller
unsicheren Rechtssituation, und können die beteiligten Behör-
den die gesetzten Fristen einhalten?
Für die Antragsteller besteht keine unsichere Rechts-
ituation, da am 14. Juni 2011 zeitgleich mit der
U-weiten Anwendung der „EU-Zulassungsverord-
ung“ als Übergangsregelung das „Gesetz über die vor-
13348 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 116. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. Juni 2011
(A) )
)(B)
läufige Durchführung unmittelbar geltender Vorschriften
der Europäischen Union über die Zulassung oder Geneh-
migung des Inverkehrbringens von Pflanzenschutzmit-
teln“ in Kraft getreten ist.
Mit diesem Gesetz wird sichergestellt, dass die bishe-
rigen Zuständigkeiten der Bundesbehörden bei der Zu-
lassung von Pflanzenschutzmitteln über den 14. Juni
2011 hinaus bestehen bleiben und der bisherigen Rechts-
lage entsprechen und somit die Kontinuität bei der Zu-
lassung von Pflanzenschutzmitteln bis zum Inkrafttreten
des neuen Pflanzenschutzgesetzes gewahrt sind.
Das Übergangsgesetz soll neben dem derzeitigen
Pflanzenschutzgesetz gelten und zusammen mit diesem
durch das Gesetz zur Neuordnung des Pflanzenschutz-
rechtes abgelöst werden.
Während zwischenzeitlich in Deutschland eine deutli-
che Reduktion der Fristüberschreitungen bei der Zulas-
sung von Pflanzenschutzmitteln erreicht werden konnte,
hat sich dieser Trend in den vergangenen Monaten wie-
der umgekehrt.
Wesentlicher Grund für diese Verfristungen ist die au-
ßergewöhnlich starke Zunahme der Zulassungsanträge
seit Anfang 2011.
Es lagen Anfang Juni bereits mehr Zulassungsanträge
vor als im gesamten vergangenen Jahr.
Offensichtlich wollten zahlreiche Unternehmen noch
Zulassungsanträge stellen, bevor die neue Zulassungs-
verordnung anzuwenden ist.
Es zeichnet sich jedoch bereits ab, dass die Zahl der
Zulassungsanträge nun wieder deutlich abnimmt.
Ich gehe deshalb davon aus, dass der Antragsstau in
den kommenden Monaten wieder reduziert werden
kann.
Anlage 21
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Fragen der
Abgeordneten Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/6273, Fragen 31 und 32):
Welche bundes-, landes- und europapolitischen Maßnah-
men können und sollten aus Sicht der Bundesregierung ergrif-
fen werden, um der Krise der deutschen Krabbenfischerei ef-
fektiv zu begegnen?
Wie bewertet die Bundesregierung in dem Zusammenhang
die Forderung, auch für die Krabben eine Fangmengenbe-
grenzung einzuführen, und wie sollte eine solche gegebenen-
falls ausgestaltet werden?
Zu Frage 31:
Der Krabbenmarkt in Deutschland, wie auch in den
Niederlande, Dänemark und Belgien als weitere Krab-
ben produzierende Mitgliedstaaten der EU, ist schon seit
Jahren geprägt durch ein Überangebot an Krabben bei
gleichbleibender Nachfrage, das sich aus verschiedenen
Gründen in den letzten Wintermonaten deutlich erhöht
hat.
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Es ist vornehmlich Aufgabe der Erzeugerorganisatio-
en, das Überangebot marktgerecht zu steuern. Gefor-
ert ist insoweit insbesondere die Transnationale Erzeu-
erorganisation, denn nur eine gemeinsame, für alle
eltende Regelung kann faire und gerechte Preise sicher-
tellen.
Schon im Jahre 2008 hat das BMELV versucht, durch
inen Gesetzentwurf zur Durchführung der Rechtsakte
er Europäischen Gemeinschaft über die Ausdehnung
estimmter von Erzeugerorganisationen des Fischerei-
ektors festgelegter Regeln auf Nichtmitglieder (Allge-
einverbindlichkeitsgesetz) eine Regelung zu schaffen,
ie von den Erzeugerorganisationen festgelegte Produk-
ons- und Vermarktungsregelungen auf Nichtmitglieder
uszudehnen. Dieser vollständig ausgearbeitete Gesetz-
ntwurf stieß jedoch bereits im Vorfeld auf den massiven
iderstand der Küstenländer, die die Folgen einer sol-
hen Ausdehnung der Regelungen auf Nichtmitglieder
cheuten. Da die Länder für die Anerkennung der Erzeu-
erorganisationen zuständig sind, wären sie auch für die
urchführung – einschließlich der notwendigen Sanktio-
ierungen – dieses Gesetzes verantwortlich.
Ob die Länder aufgrund der derzeitigen Entwicklung
ereit sind, diesen Widerstand inzwischen aufzugeben,
t gegenwärtig noch offen.
u Frage 32:
Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass Fangmengenre-
ulierungen nach dem EU-Recht nur aus Gründen der
estandserhaltung und Nachhaltigkeit vorgenommen
erden können, nicht jedoch aus Marktgründen.
Des Weiteren muss bedacht werden, dass gerade die
rabbenfischerei als Fischerei auf eine unquotierte Art
ine Vielzahl von Ausnahmetatbeständen im Rahmen der
chnischen Maßnahmen, Beifangregelungen, Seetagere-
elungen etc. in Anspruch nehmen kann. Mit Einführung
iner Quotenregelung auf EU-Ebene muss deshalb davon
usgegangen werden, dass sämtliche Ausnahmetatbe-
tände für die Nordseekrabbenfischerei entfallen würden.
udem schlägt die EU-KOM derzeit eine Anlandever-
flichtung ab 2013 vor, die dann auch für die Krabbenfi-
cher gelten würde.
Es wäre mehr als bedenklich und fachlich nicht zu
ertreten, wegen eines kurzzeitigen Zusammenbruches
es Marktes eine solche gravierende Änderung der Fi-
chereiregelungen auf Nordseekrabben in Kauf zu neh-
en.
nlage 22
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage der
bgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE)
rucksache 17/6273, Frage 33):
Welche Konsequenzen hätte aus Sicht der Bundesregie-
rung die Aufnahme des Wolfs als bejagbare Art in das Bun-
des- oder in einzelne Landesjagdgesetze?
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 116. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. Juni 2011 13349
(A) )
)(B)
Der Wolf ist eine nach FFH-Richtlinie streng zu
schützende Art, deren Bejagung grundsätzlich verboten
ist – Art. 12 in Verbindung mit Anhang IV FFH-Richt-
linie. Dieser Schutzstatus müsste bei Aufnahme des
Wolfes als jagdbare Tierart ins Jagdrecht auch jagdrecht-
lich gewährleistet werden. Aus Sicht der Bundesregie-
rung besteht jedoch kein Anlass, den Wolf nach § 2
Abs. 1 des Bundesjagdgesetzes, BJagdG, dem Jagdrecht
zu unterstellen. Auch eine Aufnahme des Wolfs ins Lan-
desjagdrecht hätte die Vorgaben der FFH-Richtlinie zu
beachten, die ein grundsätzliches Jagdverbot vorsieht.
Durch die Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht
würden für den Wolf außerdem die speziellen Hege- und
Schutzbestimmungen des Jagdrechtes gelten.
Beispielsweise ist zu nennen:
Nach § 1 Abs. 1 Bundesjagdgesetz ist das Jagdrecht
mit der Pflicht zur Hege verbunden, das heißt der
Jagdausübungsberechtigte hat sich um einen gesunden
Wildbestand und die Pflege und Sicherung der Lebens-
grundlagen des Wildbestandes zu bemühen.
Nach § 19 a Bundesjagdgesetz ist es verboten, Wild,
insbesondere soweit es in seinem Bestand gefährdet oder
bedroht ist, unbefugt an seinen Zufluchts-, Nist-, Brut-
oder Wohnstätten durch Aufsuchen, Fotografieren, Fil-
men oder ähnliche Handlungen zu stören.
Anlage 23
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage der
Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE)
(Drucksache 17/6273, Frage 34):
Welche bejagbaren Tierarten sind momentan im Bundes-
jagdgesetz aufgeführt, die ganzjährig nicht bejagt werden dür-
fen, und wie schätzt die Bundesregierung die Entwicklung der
Bestände dieser Arten in den kommenden Jahren unter dem
Gesichtspunkt einer Bejagbarkeit ein?
Tierarten, die dem Bundesjagdgesetz unterliegen und
ganzjährig nicht bejagt werden, sind gegenwärtig:
1. Haarwild:
Wisent (Bison bonasus L.)
Elchwild (Alces alces L.)
Steinwild (Capra ibex L.)
Schneehase (Lepus timidus L.)
Murmeltier (Marmota marmota L.)
Wildkatze (Felis silvestris SCHREBER)
Luchs (Lynx lynx L.)
Fischotter (Lutra lutra L.)
Seehund (Phoca vitulina L.)
2. Federwild:
Wachtel (Coturnix coturnix L.)
Auerwild (Tetrao urogallus L.)
Birkwild (Lyrurus tetrix L.)
Rackelwild (Lyrus tetrix x Tetrao urogallus)
Haselwild (Tetrastes bonasia L.)
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Alpenschneehuhn (Lagopus mutus MONTIN)
Wildtauben (Columbidae)
Wildgänse (Gattungen Anser BRISSON und Branta
SCOPOLI)
Wildenten (Anatinae)
Säger (Gattung Mergus L.)
Möwen (Laridae)
Haubentaucher (Podiceps cristatus L.)
Großtrappe (Otis tarda L.)
Graureiher (Ardea cinerea L.)
Greife (Accipitridae)
Falken (Falconidae)
Kolkrabe (Corvus corax L.)
Die artenscharfe Konkretisierung der im Bundesjagd-
esetz oben genannten Gattungen „Wildtauben“, „Wild-
änse“, „Wildenten“ und „Möwen“ ergibt sich in Ver-
indung mit der Bundeswildschutzverordnung.
Die Bundesregierung geht gegenwärtig davon aus,
ass sich die Bestände von Wildarten mit ganzjähriger
chonzeit in den kommenden Jahren nicht in einem
aße positiv entwickeln werden, dass eine Bejagung in
rwägung gezogen werden könnte. Im Übrigen bedürfte
s hierzu einer Änderung von FFH- und Vogelschutz-
chtlinie, die gegenwärtig bei vielen dieser Arten ein
agdverbot vorsehen.
nlage 24
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Fra-
en des Abgeordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN) (Drucksache 17/6273, Fragen 35 und
6):
Wann erklärt die NATO ein Boot für in Seenot geraten und
geht zur Rettung über, und inwiefern arbeitet die NATO dabei
mit der Europäischen Grenzschutzagentur Frontex zusam-
men?
Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um
die Seenotrettung insbesondere im Mittelmeer und vor dem
Hintergrund des Libyen-Krieges zu verbessern, und welche
Initiativen hat die Bundesregierung hierzu auf NATO- und
EU-Ebene bisher ergriffen?
u Frage 35:
Ein „Seenotfall“ ist anzunehmen, wenn der Kapitän
ines in Not geratenen Bootes oder Schiffes einen ent-
prechenden Notruf absetzt bzw. wenn erkennbar ist,
ass sich Personen auf See in Lebensgefahr bzw. in See-
ot befinden. Für einen Notruf können alle dazu zur Ver-
gung stehenden Mittel – automatische Systeme, Funk,
euchtsignale etc. – genutzt werden.
Völkerrechtlich besteht für die Schifffahrt die Pflicht
ur Hilfeleistung – Art. 98 (1) UN-Seerechtsüberein-
ommen – United Nations Convention on the Law of the
ea/UNCLOS. Im Falle von Seenot auf der hohen See
t der Kommandant oder Kapitän eines Schiffes, das
ich vor Ort befindet, verpflichtet, alles Notwendige zur
13350 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 116. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. Juni 2011
(A) )
)(B)
Rettung von Schiffbrüchigen oder sonst auf See an-
getroffenen in Lebensgefahr befindlichen Personen zu
veranlassen, soweit keine unvertretbare Gefährdung ei-
gener Kräfte besteht. Wenn er in sonstiger Weise von
einem Hilfsbedürfnis Kenntnis erhält, eilt er Personen in
Seenot zu Hilfe, wenn dies vernünftigerweise von ihm
erwartet werden kann. Dies gilt auch für die Komman-
danten und Einheiten der Deutschen Marine.
Die NATO unterhält keine eigene „Search and
Rescue“ (SAR)-Organisation im Frieden. Vielmehr wer-
den die durch die Internationale Seeschifffahrtsorganisa-
tion – Internationale Maritime Organisation, IMO – fest-
gelegten Standards auch für Kriegsschiffe übernommen.
Ein Arbeitsübereinkommen zur Zusammenarbeit zwi-
schen der NATO und Frontex besteht nicht. Bei den im
Rahmen der Frontex Joint Operation „Hermes“ einge-
setzten Schiffen zur Seegrenzüberwachung handelt es
sich bis dato ausschließlich um Schiffe der italienischen
Behörden. Diese unterliegen in Fällen von Seenot eben-
falls dem UN-Seerechtsübereinkommen. Darüber hinaus
gilt die Ergänzung des Schengener Grenzkodexes vom
26. April 2010 sogenannte Frontex Leitlinien. Diese ent-
hält verbindliche Vorschriften für das Abfangen und den
Aufgriff von Schiffen bzw. Booten sowie Leitlinien für
die Durchführung von Such- und Rettungsmaßnahmen
an den Seegrenzen. Im Rahmen der Frontex Joint Opera-
tion „Hermes“ wurden seit Ende Februar über 9 000 Per-
sonen aus Seenot gerettet.
Zu Frage 36:
Neben der Beachtung der Pflicht zur Hilfeleistung auf
See unterliegt die Bundesregierung als Nichtanrainer-
Staat im Mittelmeer keinen weitergehenden Pflichten
zur Verbesserung der Seenotrettung. Da sich die Bundes-
republik Deutschland im Mittelmeer nicht an der NATO
geführten Operation UNIFIED PROTECTOR mit See-
kriegsmitteln, Schiffen, Booten beteiligt, wurden seitens
der Bundesregierung insoweit keine speziellen Maßnah-
men initiiert. Da weder NATO noch Europäischer Union
– außerhalb der Pflicht der jeweiligen Schiffe zur Hilfe-
leistung – eine Rolle für den Fall von Seenotrettungs-
maßnahmen zufällt, wurden seitens der Bundesregierung
keine Initiativen hierzu ergriffen.
Anlage 25
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die
Frage der Abgeordneten Heidrun Dittrich (DIE
LINKE) (Drucksache 17/6273, Frage 37):
Wann wird im Deutschen Bundestag der sechste Altenbe-
richt der Bundesregierung debattiert?
Das Bundeskabinett hat am 17. November 2010 den
Sechsten Altenbericht behandelt und die dazu unter Fe-
derführung des Bundesministeriums für Familie, Senio-
ren, Frauen und Jugend erarbeitete Stellungnahme der
Bundesregierung beschlossen. Im Anschluss an die Ka-
binettbefassung wurde der Sechste Altenbericht eben-
falls am 17. November 2010 dem Bundestag zugeleitet.
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Mit Interesse erwartet die Bundesregierung die parla-
entarische Behandlung des Berichts.
Nach § 75 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Deut-
chen Bundestages können Vorlagen wie Berichte zur
nterrichtung des Bundestages als Verhandlungsgegen-
tand auf die Tagesordnung des Deutschen Bundestages
esetzt werden. Termin und Tagesordnung jeder Sitzung
es Bundestages werden im Ältestenrat vereinbart.
nlage 26
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Fra-
en der Abgeordneten Caren Marks (SPD) (Drucksa-
he 17/6273, Fragen 38 und 39):
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus
der Zwischenevaluierung des Finanzwissenschaftlichen For-
schungsinstituts an der Universität in Köln „Föderale Finan-
zierung des Kinderbetreuungsausbaus: Ermittlung der Lasten-
verteilung“, wonach für Gesamtdeutschland die bisherige
Ausbaugeschwindigkeit nicht ausreiche und gesteigert wer-
den müsse, um das bundesweite Ausbauziel zu erreichen, und
welche Initiativen plant bzw. ergreift die Bundesregierung an-
lässlich dieses Gutachtens?
Welche Initiativen ergreift die Bundesregierung bezüglich
der Länder, die ihr landeseigenes Ausbauziel nur schwerlich
erreichen, weil sowohl die bisherige Ausbaugeschwindigkeit
als auch die Finanzierungsplanung nicht ausreichend sind, um
das anvisierte Ausbauziel zu erreichen?
Sinn und Zweck der Zwischenevaluierung nach Art. 5
bs. 3 der Verwaltungsvereinbarung zum Investitions-
rogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008 bis 2013
t die Überprüfung der Erreichung des bundesweit
urchschnittlichen Ausbauziels von 35 Prozent – rund
50 000 Betreuungsplätze.
Die Bundesregierung hat ihre Finanzierungsbeiträge
r die Investitionen in den Ausbau der Kinderbetreuung
achvollziehbar erbracht. Die Mittel des Bundes stehen
Rahmen des Sondervermögens „Kinderbetreuungs-
usbau“ für die Länder bereit.
Die Mehrzahl der Länder hat bisher überwiegend die
undesmittel für die Investitionen eingesetzt. Die Ver-
ntwortung liegt damit nun bei den Ländern, zur Errei-
hung des Ausbauziels verlässliche Finanzierungsanteile
m Kinderbetreuungsausbau zu erbringen und damit die
ommunen beim Ausbau zu unterstützen. Die Bundes-
gierung hat darüber hinaus nach Art. 3 Abs. 3 der Ver-
altungsvereinbarung die Möglichkeit, von einzelnen
ändern nicht benötigte Bundesmittel zugunsten anderer
änder zu verteilen.
nlage 27
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf
ie Frage der Abgeordneten Dr. Marlies Volkmer
PD) (Drucksache 17/6273, Frage 40):
Wie erklärt und bewertet die Bundesregierung, dass das
Robert Koch-Institut, RKI, laut einer offiziellen Stellung-
nahme erst am 19. Mai 2011 von den Ehec-Infektionen in
Hamburg erfahren hat, jedoch in einem Report auf Eurosur-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 116. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. Juni 2011 13351
(A) )
)(B)
veillance.org, der am 2. Juni 2011 erschien und an dessen Er-
arbeitung mehrere Mitarbeiter des RKI beteiligt waren, davon
die Rede ist, dass vom 9. Mai 2011 an eine stetig steigende
Zahl von Ehec-Fällen beobachtet wurde, mit einem Maximum
von HUS-Fällen am 16. Mai 2011?
Die in dem Artikel in der Zeitschrift Eurosurveillance
beschriebene stetig wachsende Zahl von Ehec-Fällen ab
dem 9. Mai 2011 bezieht sich auf das Datum des Erkran-
kungsbeginns, nicht auf das Datum der Meldung an das
RKI.
Beim gegenwärtigen Ehec-Ausbruchsgeschehen wur-
den im Rahmen der epidemiologischen Analysen retro-
spektiv alle Erkrankungsfälle, die seit dem 1. Mai 2011
erkrankt waren, aber in der Regel erst später gemeldet
wurden, mit einbezogen. Hierbei muss zwischen dem
Datum des Erkrankungsbeginns, dem Datum der Dia-
gnose (und gegebenenfalls Krankenhausaufnahme) und
dem Datum der Meldung an das Gesundheitsamt unter-
schieden werden.
Nach den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes,
IfSG, muss ein Fall durch den diagnostizierenden Arzt
und ein Erregernachweis durch das Labor innerhalb von
24 Stunden an das Gesundheitsamt gemeldet werden.
Das Gesundheitsamt überprüft die Information und gibt
sie in eine elektronische Datenbank ein. Spätestens am
dritten Arbeitstag der folgenden Woche wird die Infor-
mation an die zuständige Landesbehörde elektronisch
übermittelt und von dort spätestens innerhalb einer wei-
teren Woche elektronisch an das RKI.
In der Praxis vergeht vom Beginn der Erkrankung bis
zum Arztbesuch bzw. bis zur Krankenhauseinweisung
und anschließend bis zur Meldung an das Gesundheits-
amt und elektronischen Weiterübermittlung der Daten
über die zuständigen Landesstellen an das RKI ein unter-
schiedlich langer Zeitraum von wenigen Tagen bis zu ei-
nigen Wochen.
Ehec- und HUS-Fälle treten in geringer Anzahl das
ganze Jahr über auf, ohne dass diese einer außergewöhn-
lichen Häufung oder einem anderen außergewöhnlichem
Geschehen zuzuordnen sind. Ein Anstieg der den Ge-
sundheitsämtern gemeldeten und von dort über die zu-
ständigen Landesbehörden an das RKI übermittelten
Ehec- und HUS-Fälle über die zu erwartende Zahl hi-
naus konnte erst ab der 20. Kalenderwoche – Woche
vom 16. Mai 2011 – erkannt werden.
Das RKI hat erstmalig am 19. Mai 2011 von einer er-
höhten Anzahl von HUS-Erkrankungsfällen in Hamburg
erfahren. Seit dem 20. Mai 2011 untersucht das RKI in
enger Zusammenarbeit mit Gesundheits- und Lebens-
mittelbehörden des Bundes und der Länder den Aus-
bruch in Norddeutschland. Die Ursache des Ausbruchs
konnte durch die epidemiologischen Studien des RKI,
die aufeinander aufbauten, zunehmend eingegrenzt wer-
den.
Weitere Informationen hierzu sind unter www.rki.de
und www.bmg.bund.de abrufbar.
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nlage 28
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
rage des Abgeordneten Uwe Beckmeyer (SPD)
rucksache 17/6273, Frage 41):
Welches sind die Gründe dafür, dass die für den 1. Juli
2011 geplante Einführung der Lkw-Maut auf vierspurigen
Bundesstraßen verschoben werden muss, und warum geht die
Bundesregierung davon aus, dass sie trotz einer von der Toll
Collect GmbH bereits öffentlich angekündigten Vorlaufzeit
von acht Monaten ab Vertragsabschluss im Jahr 2011 50 Mil-
lionen Euro an Einnahmen erzielen wird?
Eine Aussage hierzu ist der Bundesregierung zum ge-
enwärtigen Zeitpunkt noch nicht möglich, da die Ver-
agsverhandlungen mit dem Mautbetreiber Toll Collect
tensiv geführt werden und andauern.
Zum Zeitpunkt der Einstellung von Mautmehreinnah-
en in Höhe von 50 Millionen Euro aus der Einführung
er Maut auf vierstreifigen Bundesstraßen in den Bun-
eshaushalt 2011 wurde entsprechend der Erfahrungen
der Vergangenheit bei Vertragsanpassungen davon
usgegangen, dass die Vertragsverhandlungen schneller
um Abschluss kommen.
nlage 29
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
rage des Abgeordneten Uwe Beckmeyer (SPD)
rucksache 17/6273, Frage 42):
Welche Streckenabschnitte und Brückenbauwerke von
Bundesfernstraßen haben die einzelnen Bundesländer im jähr-
lich einzureichenden Erhaltungsprogramm 2011 an das Bun-
desministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ge-
meldet (bitte in tabellarischer Übersicht nach Bundesländern,
Bundesfernstraßen und Maßnahmen unter Bezug auf das fi-
nanzielle Volumen und den Beginn der Maßnahme unterglie-
dert darstellen)?
Eine zusammenfassende Aufstellung sämtlicher in
011 geplanten Erhaltungsmaßnahmen mit Angabe der
treckenabschnitte und Brückenbauwerke sowie Maß-
ahmebeginn liegt der Bundesregierung nicht vor.
Eine Übersicht über das finanzielle Volumen des ak-
ellen Erhaltungsprogramms für 2011 sowie der finan-
ielle Anteil für Brücken und andere Ingenieurbauwerke
r die einzelnen Bundesländer lasse ich Ihnen gerne
chriftlich zukommen.
nlage 30
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
ragen des Abgeordneten Hans-Joachim Hacker
PD) (Drucksache 17/6273, Fragen 43 und 44):
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem Be-
schluss des Bundesrates in der 884. Sitzung vom 17. Juni
2011 mit der Forderung nach einer neuen Regelung der Alt-
schuldenhilfe für ostdeutsche Wohnungsunternehmen, und
welche konkreten Schritte der Umsetzung dieses Beschlusses
wird die Bundesregierung unternehmen?
13352 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 116. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. Juni 2011
(A) )
)(B)
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, eine
Anschlussregelung für die Altschuldenproblematik ostdeutscher
Wohnungsunternehmen an eine Sanierungsverpflichtung für
Wohngebäude in Innenstädten zu knüpfen, und ist die Bun-
desregierung dazu bereit, dies zu unterstützen?
Entsprechend dem Kabinettbeschluss vom 22. Juni
2011 zur Gegenäußerung der Bundesregierung werden
wir den Vorschlag prüfen.
Anlage 31
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
Frage des Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/6273, Frage 45):
Wie steht die Bundesregierung zur Einführung lärmabhän-
giger Trassenpreise im Schienenverkehr, und welchen konkre-
ten Fahrplan zur Abschaffung des Schienenbonus hat die
Bundesregierung?
Die Bundesregierung befürwortet eine lärmabhängige
Trassenpreisgestaltung bei der Bahn. Die DB Netz AG
wurde gebeten, eine lärmabhängige Preiskomponente
zum Fahrplanwechsel 2012 einzuführen. Die Koalitions-
vereinbarung sieht vor, den Schienenbonus schrittweise
zu reduzieren mit dem Ziel, ihn ganz abzuschaffen. Vor
diesem Hintergrund werden derzeit differenzierte As-
pekte der Lärmcharakteristik, der konkreten schutzbe-
dürftigen Situation, der Wirkung auf den Menschen und
der finanziellen Rahmenbedingungen betrachtet.
Anlage 32
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
Frage des Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/6273, Frage 46):
Wann ist nach Erkenntnisstand der Bundesregierung mit
dem Abschluss der Untersuchungen zum Zugunglück in
Hordorf am 29. Januar 2011 auf der Bahnstrecke Magde-
burg–Thale zu rechnen, und wann wird der Unfallprüfungsbe-
richt dem Parlament bzw. der Öffentlichkeit zur Verfügung
gestellt?
Die Eisenbahn-Unfalluntersuchungsstelle des Bun-
des hat die Untersuchungen zum Unfall bei Hordorf vom
29. Januar 2011 abgeschlossen und erstellt zurzeit den
Entwurf des Untersuchungsberichts. Gemäß § 5 Abs. 4
Eisenbahn-Unfalluntersuchungsverordnung können sich
anschließend die betroffenen Eisenbahnen, Halter, Her-
steller, die Sicherheitsbehörde sowie die beteiligten Ret-
tungsdienste innerhalb einer festgelegten angemessenen
Frist schriftlich zu diesem Entwurf äußern. Begründete
Stellungnahmen, die von den genannten Parteien über-
mittelt werden, sind im Untersuchungsbericht zu berück-
sichtigen.
Danach wird der Untersuchungsbericht fertiggestellt
und veröffentlicht. Zum jetzigen Zeitpunkt ist nicht ab-
sehbar, ob und in welchem Umfang Stellungnahmen zum
Entwurf des Untersuchungsberichts eingehen werden.
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(D
er Untersuchungsbericht soll gemäß § 5 Abs. 5 Eisen-
ahn-Unfalluntersuchungsverordnung innerhalb eines Jah-
s nach dem gefährlichen Ereignis fertiggestellt werden.
nlage 33
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage
er Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN) (Drucksache 17/6273, Frage 47):
Ist die am 9. Juni 2011 bei einem Treffen mit Bundestags-
abgeordneten der Oppositionsfraktionen SPD, Die Linke und
Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag getroffene
Aussage des Abteilungsleiters RS im Bundesministerium für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, BMU, Gerald
Hennenhöfer, er sehe keine rechtlichen Instrumente, um zu
verhindern, dass die vom dreimonatigen Moratorium betroffe-
nen Atomkraftwerke, AKW, nicht „jetzt schon“ – also am
9. Juni 2011 und damit vor Ablauf des dreimonatigen Morato-
riums – wieder anfahren könnten, so zu verstehen, dass für
den BMU-Abteilungsleiter Gerald Hennenhöfer der dem Mo-
ratorium zugrundeliegende Gefahrenverdacht mit Vorlage des
ersten Berichts der Reaktor-Sicherheitskommission zum
„AKW-Stresstest“ am 17. Mai 2011 ausgeräumt ist, und, falls
ja, warum hat das BMU dann meine diesbezügliche mündli-
che Frage in der Fragestunde vom 8. Juni 2011 nicht entspre-
chend bejaht, Plenarprotokoll 17/113, Anlage 32?
Unmittelbar mit Vorlage des Berichts der Reaktor-Si-
herheitskommission konnte ein Verdacht im Hinblick
uf § 19 Abs. 3 Satz 1 des Atomgesetzes, AtG, noch
icht als ausgeräumt angesehen werden, da allein mit der
ntgegennahme eines Expertenberichts die zuständigen
tomrechtlichen Behörden ihre aufsichtliche Beurteilung
och nicht abgeschlossen haben. Die zitierte Aussage
m 9. Juni 2011 bezog sich auf die bevorstehende Situa-
on nach Ablauf der in den Anordnungen nach § 19
bs. 3 AtG genannten Frist von drei Monaten.
nlage 34
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage
es Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN) (Drucksache 17/6273, Frage 48):
Ist es zutreffend, dass sich der Abteilungsleiter RS im
BMU im Rahmen der vom BMU für die Landesatomauf-
sichtsbehörden erstellten Vorlage einer Anordnung zur vo-
rübergehenden Betriebseinstellung nach § 19 des Atomgeset-
zes – sogenanntes dreimonatiges Atommoratorium – für eine
spezifischere bzw. bessere Begründung des der Anordnung
zugrundeliegenden Gefahrenverdachts einsetzte – gegebenen-
falls bitte mit Angabe der von ihm vorgeschlagenen Formulie-
rung –, und, falls ja, weshalb wurden seine Empfehlungen
nicht umgesetzt?
Die Bundesregierung nimmt die in der Frage zum
usdruck kommende Besorgnis der Fragestellerin, die
uständigen Abteilungsleiter könnten ihre Auffassungen
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Re-
ktorsicherheit, BMU, nicht in ausreichendem Maße zur
eltung bringen, zur Kenntnis. Sie teilt diese Besorgnis
icht.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 116. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. Juni 2011 13353
(A) )
)(B)
Anlage 35
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage
der Abgeordneten Dorothee Menzner (DIE LINKE)
(Drucksache 17/6273, Frage 49):
Welche Informationen hat die Bundesregierung über den
Zustand der Atomkraftwerke Fort Calhoun und Cooper
Nuclear Station in Nebraska, USA, die nach Medienberich-
ten – junge Welt, 21. Juni 2011 – durch das gegenwärtige
Missouri-Hochwasser überschwemmt wurden, und den von
ihnen ausgehenden Gefahren für Menschen und Umwelt?
In den USA hat der Fluss Missouri zurzeit Hochwas-
ser. Das Hochwasser ist bedingt durch Schneeschmelze
in den Rocky Mountains in Montana und Wyoming zu-
sammen mit ergiebigen Regenfällen in Montana und Ab-
lassen hoher Wassermengen aus Talsperren. Von dem
Hochwasser sind die Kernkraftwerksstandorte in Fort
Calhoun und Cooper in Nebraska betroffen. Die Kern-
kraftwerksstandorte sind nicht überschwemmt.
Nach den Informationen, die der Bundesregierung durch
eine Meldung der Aufsichtsbehörde der USA (US NRC),
dem Power Reaktor Information System (PRIS) der In-
ternationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) und
nach Meldungen der Presse vorliegen, stellt sich die
Situation an den Standorten der Kernkraftwerke Fort
Calhoun und Cooper in den USA momentan wie folgt
dar:
Das Kernkraftwerk Fort Calhoun befindet sich zurzeit
im kalt abgeschalteten Zustand und ist seit dem 9. April
2011 in Revision. Die Anlage war auf den Anstieg des
Missouri vorbereitet und es wurden unter anderem
Schutzwälle gegen das Hochwasser errichtet, zusätzliche
Dieselvorräte für Notstromdiesel angelegt und Stromlei-
tung auf einem höheren Niveau verlegt. Der Missouri
hatte am 19. Juni 2011 einen Pegel von circa 306,5 m
über Meeresniveau erreicht. Die Anlage Fort Calhoun ist
nach Betreiberaussage bis auf eine Höhe von 308,5 m
Meeresniveau geschützt.
Das Kernkraftwerk Cooper befindet sich zurzeit im
Leistungsbetrieb. Seit dem 30. Mai 2011 wurden Maß-
nahmen zur Vorsorge gegen Hochwasser getroffen. Es
wurden unter anderem Sandsäcke bereitgestellt, Schutz-
wälle errichtet und die Zufahrtsstraße verstärkt. Sollte
der Pegel weiter ansteigen, wird die Anlage abgefahren.
Nach Presseangaben lag der Pegel am Montagmor-
gen, dem 20. Juni 2011, circa 0,46 m unterhalb des
Grenzwertes zum Abfahren der Anlage. Am Montagmit-
tag war ein leichtes Abfallen des Pegels sichtbar.
Die Bundesregierung geht momentan davon aus, dass
von den Kernkraftwerken keine Gefahren für Menschen
und Umwelt ausgehen.
Anlage 36
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Fra-
gen des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/6273, Fragen 52 und 53):
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Unterstützt die Bundesregierung die Forderung des Bun-
desrates vom 17. Juni 2011 (Bundesratsdrucksache 341/11
(Beschluss)), die Vergütung bzw. Absenkung der Vergütung
von Strom aus solarer Strahlungsenergie im Verlaufe des Ge-
setzgebungsverfahrens nicht dahin gehend zu verändern, dass
es zu einer weiteren Absenkung der Solarstromförderung über
das bisherige Maß des Kabinettsbeschlusses hinaus kommt?
Kann sich die Bundesregierung vorstellen, zu erwägen,
die kürzlich eingeführte sogenannte Local-Content-Regelung
der italienischen Regierung zu übernehmen, mit der eine dif-
ferenzierte Einspeiseförderung zwischen solchen Solarstrom-
anlagen ermöglicht wird, die zu mindestens 60 Prozent aus in-
ländischer Wertschöpfung stammen, und solchen, die diesen
Anteil nicht einhalten, oder denkt die Bundesregierung da-
rüber nach, andere gesetzliche Instrumente zu prüfen, die zwi-
schen Herkunftsländern bzw. Regionen differenzieren, in de-
nen Märkte für Solartechnik geschaffen werden, und jenen,
die eine rein exportorientierte Solarförderung betreiben?
u Frage 52:
Der Regierungsentwurf vom 6. Juni 2011 enthält die
osition der Bundesregierung. Ob es zu Veränderungen
es Erneuerbare-Energien-Gesetzes, EEG, in Bezug auf
ie Degression kommt, wird am 30. Juni 2011 im Deut-
chen Bundestag entschieden.
u Frage 53:
Nein.
Es ist mit den WTO-Regelungen nicht vereinbar, den
arktzugang aus industriepolitischen Gründen zu be-
chränken. Zudem sind Marktzugangsbeschränkungen,
ie sich gegen andere Mitgliedstaaten der EU richten,
or dem Hintergrund der europarechtlichen Grundfrei-
eiten grundsätzlich unzulässig.
Deutschland würde sich zudem als Exportnation un-
laubwürdig machen: Handelsbeschränkungen führen zu
achteilen bei eigenen Exportanstrengungen. Die Bun-
esregierung hat sich im Gegenteil das Regierungsziel
esetzt, für die Abschaffung von Zöllen im Rahmen der
TO-Verhandlungen zu Umweltgütern einzutreten.
ies würde sowohl den Entwicklungs- als auch Indus-
ieländern Vorteile bringen und den Handel von Um-
eltgütern befördern. Die deutsche Solarbranche ist
uch selbst auf Export angewiesen: Zellen werden in
roßem Maße exportiert und Module wieder reimpor-
ert. Auch der Anlagenbau exportiert Produktionsma-
chinen für Solarmodule.
Vor diesem Hintergrund werden Handelsbeschrän-
ungen nicht erwogen.
nlage 37
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Fragen
es Abgeordneten Michael Gerdes (SPD) (Drucksache
7/6273, Fragen 54 und 55):
In welchem Stadium befinden sich die Pläne für den Bau
des Forschungsschiffes „Polarstern II“, und welche Kosten
werden durch den Neubau voraussichtlich entstehen?
13354 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 116. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. Juni 2011
(A) )
)(B)
Plant die Bundesregierung, die „Polarstern“ bis zum Ende
des Jahrzehnts weiter als Forschungsschiff zu nutzen, und
welche Kosten werden entstehen, um die „Polarstern“ ent-
sprechend zu modernisieren?
Zu Frage 54:
Basierend auf den Empfehlungen des Wissenschafts-
rates vom 12. November 2010 zur künftigen Entwick-
lung der deutschen marinen Forschungsflotte erarbeitet
das Bundesministerium für Bildung und Forschung,
BMBF, derzeit eine Gesamtschiffsstrategie. Diese Ge-
samtschiffsstrategie des BMBF beinhaltet unter anderem
auch die notwendige Erneuerung der deutschen For-
schungsflotte. Hierfür wird das positive Votum des Wis-
senschaftsrates für einen Neubau des Forschungsschiffes
„Polarstern“ seitens des BMBF als hilfreich für die Rea-
lisierung dieses neuen Forschungseisbrechers aufgenom-
men.
Zum jetzigen Verfahrensstand ist eine belastbare Kos-
tenschätzung für einen Nachfolgebau noch nicht mög-
lich.
Zu Frage 55:
Der Wissenschaftsrat votierte in seinen Empfehlun-
gen vom 12. November 2010 zur zukünftigen Entwick-
lung der deutschen marinen Forschungsflotte für einen
Parallelbetrieb von „FS Polarstern I“ und „FS Polar-
stern II“ für drei bis fünf Jahre bis zum Ende dieses Jahr-
zehnts.
Bei einer Entscheidung für einen Parallelbetrieb müs-
sen jedoch unter anderem Kostengesichtspunkte und die
Frage, wie nachhaltig die wissenschaftliche Arbeit bei
zeitlich befristetem Betrieb sein kann, berücksichtigt
werden. Auch sind Zweifel hinsichtlich einer europäi-
schen Wissenschafts- und Organisationslösung für die
Gestaltung des Parallelbetriebs angebracht.
Die Kosten für die Ertüchtigung von „FS Polarstern“ für
einen Weiterbetrieb bis zum Ende des Jahrzehntes wer-
den seitens des Bundesministeriums für Bildung und
Forschung auf etwa 30 Millionen Euro geschätzt.
Anlage 38
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Fragen
der Abgeordneten Marianne Schieder (Schwandorf)
(SPD) (Drucksache 17/6273, Fragen 56 und 57):
Welche Optionen zur Zukunft des Projekts „Aurora Borea-
lis“ werden derzeit auf EU-Ebene diskutiert, und welche Hal-
tung vertritt die Bundesregierung in dieser Frage?
Ist es zutreffend, dass, nachdem sich die europäischen
Partner nicht auf eine Finanzierung für die „Aurora Borealis“
haben einigen können, nunmehr über eine „abgespeckte Va-
riante“ des Projekts diskutiert wird, und wie soll diese ausse-
hen?
Zu Frage 56:
Das Ericon-Aurora-Borealis-Projekt wurde aktuell
von der ESFRI-Roadmap gestrichen. Das BMBF be-
grüßt dennoch weiterhin die Ausarbeitung eines Projekt-
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lanes zum Bau und Betrieb eines paneuropäischen
orschungsschiffes durch das European Research Ice-
reaker Consortium/Ericon-Aurora Borealis. Dies wird
Rahmen der „Preparatory Phase“ für ESFRI-Projekte
urch die EU-Kommission finanziert. Die im Frühsom-
er 2012 zu erwartenden Ergebnisse liefern wichtige
nd weitreichende Grundlagen für den Bau und Betrieb
ternationaler Infrastrukturen in der Meeres- und Polar-
rschung.
u Frage 57:
Im Rahmen der durch die EU-Kommission finanzier-
n „Preparatory Phase“ für ESFRI-Projekte werden die
issenschaftlichen und organisatorischen Voraussetzun-
en für den Bau und Betrieb eines paneuropäischen
orschungsschiffes durch das European Research Ice-
reaker Consortium/Ericon-Aurora Borealis grundsätz-
ch geprüft. Zu welchem Ergebnis die Projektplanungen
is Frühsommer 2012 kommen werden, kann derzeit
icht vorweggenommen werden. Auf Basis der derzeiti-
en Gegebenheiten sind mittelfristig seitens des BMBF
einerlei finanzielle Zusagen für ein paneuropäisches
orschungsschiff möglich.
nlage 39
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage
er Abgeordneten Ulla Burchardt (SPD) (Drucksache
7/6273, Fragen 58 und 59):
Wie viele Stipendien wurden zur Einführung des nationa-
len Stipendienprogramms im laufenden Sommersemester ver-
geben – aufgeschlüsselt nach Hochschulen –, und wie bewer-
tet die Bundesregierung die vorliegenden Stipendienzahlen?
Wie hoch ist der Umfang der Kofinanzierung durch Unter-
nehmen (aufgeschlüsselt nach Unternehmen)?
Die Vergabe der Deutschlandstipendien und die Ein-
erbung privater Stipendienmittel sind Aufgabe der
ochschulen. Einen verlässlichen Überblick über die
ahl der vergebenen Stipendien bietet die jährliche Bun-
esstatistik, die erstmals nach Ablauf des Kalenderjahres
011 erstellt werden wird. Die bislang von den Ländern
itgeteilten Prognosen erlauben weder verlässliche
ückschlüsse hinsichtlich der Stipendienzahlen noch
insichtlich der privaten Mittelgeber.
nlage 40
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage der
bgeordneten Sabine Stüber (DIE LINKE) (Druck-
ache 17/6273, Frage 60):
Wann ist mit der Beendigung der Prüfung der offenen Fra-
gen des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenar-
beit und Entwicklung und damit mit der mir zugesagten Ant-
wort auf meine mündliche Frage vom 6. Oktober 2010
(Plenarprotokoll 17/64, Seite 6741 D) zur Yasuní-ITT-Initia-
tive zu rechnen?
Die ecuadorianische Regierung hat ernsthaftes Bemü-
en gezeigt, auf die Fragen, die vom Deutschen Bundes-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 116. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. Juni 2011 13355
(A) )
)(B)
tag und der Bundesregierung gestellt worden sind,
einzugehen und eine Klärung herbeizuführen. Die Bun-
desregierung hat sorgfältig geprüft, ob grundsätzliche
Vorbehalte aus dem Weg geräumt werden konnten, und
hat sich hierzu intensiv mit der ecuadorianischen Regie-
rung ausgetauscht.
Unter anderem bleibt für die Bundesregierung das
Problem der fehlenden Abgrenzung der Initiative zu den
Forderungen einiger ölfördernder Länder bestehen, die
für unterlassene Ölförderung im Rahmen der internatio-
nalen Klimaverhandlungen Kompensationen verlangen.
Eine Vereinbarung, im Rahmen der ITT-Initiative Kom-
pensationen für den Verzicht auf Ölförderungen zu leis-
ten, könnte als Präjudiz für die Zustimmung der Bundes-
regierung zu derartigen Forderungen einiger öl- und
gegebenenfalls auch gasfördernder Länder in den Klima-
verhandlungen missverstanden werden. Solche – im Ver-
gleich zu den im Rahmen von Waldschutzmaßnahmen,
REDD – Reducing Emissions from Deforestation and
Forest Degradation, diskutierten – ungleich teureren
Kompensationszahlungen würden daher ein falsches
Signal darstellen. Weiterhin bleibt die fehlende Einbet-
tung des Schutzes des Yasuní-Gebietes in einen nationa-
len REDD-Ansatz mit den international diskutierten
Auflagen im Hinblick auf soziale und ökologische Min-
deststandards, die Beteiligung zivilgesellschaftlicher
Gruppen/Indigener und das notwendige Monitoring von
nachzuweisenden Emissionseinsparungen durch Wald-
schutz bestehen.
Die Bundesregierung fördert in Lateinamerika im
Rahmen des bestehenden EZ-Engagements Maßnahmen
zum Schutz der Biodiversität, zum Klimaschutz, zum
Schutz der indigenen Bevölkerung, zur Förderung er-
neuerbarer Energien sowie zur sozialen Entwicklung.
Mit Blick auf die ITT-Initiative in Ecuador hat die Bun-
desregierung der ecuadorianischen Regierung eine An-
passung der laufenden Programme an die Ziele der Ini-
tiative sowie eine Ausweitung des EZ-Engagements auf
den Yasuní-Nationalpark vorgeschlagen. Die Bundes-
regierung hofft, dass der Dialog über diese Vorschläge
im Rahmen der voraussichtlich im Oktober 2011 statt-
findenden deutsch-ecuadorianischen Regierungsver-
handlungen konkretisiert werden kann. Darüber hinaus
hat die Bundesregierung mit UNEP einen Dialog ini-
tiiert, um die Frage der Kohärenz der ITT-Initiative mit
dem entstehenden REDD-Ansatz in Ecuador zu erörtern.
UNEP ist wie Deutschland Partner der ecuadorianischen
Regierung bei der Ausgestaltung von REDD in Ecuador.
Anlage 41
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Fra-
gen der Abgeordneten Ingrid Nestle (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/6273, Fragen 61 und
62):
Aufbauend auf welchen Untersuchungen sollen bis 2020
neue Kohle- und Gaskraftwerke in einer Größenordnung von
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10 000 MW Leistung gefördert werden, Aussage des Staats-
sekretärs im Bundesministerium für Wirtschaft und Technolo-
gie, Jochen Homann, bei der Diskussion der CDU/CSU-Bun-
destagsfraktion am 20. Juni 2011 – Energate-Meldung vom
20. Juni 2011, und von welchen sonstigen Rahmenbedingun-
gen – Entwicklung der Erzeugung aus erneuerbaren Energien,
Verbrauch, Jahreshöchstlast – gehen diese Untersuchungen
aus, die einen notwendigen Zubau von Kohle- und Gaskraft-
werken in einer Größenordnung von 10 000 MW ermitteln?
Welche Bedingungen stellt die Bundesregierung für eine
eventuelle Förderung von Kohle- oder Gaskraftwerken, und
welche „Anforderungen an die technische und betriebliche
Flexibilität neuer Anlagen zur Erzeugung von Energie“ plant
die Bundesregierung vor einer Förderung aufzustellen, wie es
mit der aktuellen Änderung des § 49 Abs. 4 des Energiewirt-
schaftsgesetzes durch Rechtsverordnung ermöglicht wird?
u Frage 61:
Die Bundesregierung strebt mit ihren energiepoliti-
chen Beschlüssen vom 6. Juni 2011 die Steigerung des
nteils der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien
m Bruttostromverbrauch in Deutschland von 17 Pro-
ent auf 35 Prozent bis 2020 an. Aufgrund der ange-
trebten Abschaltung aller Kernkraftwerke bis Ende des
ahres 2022 sowie der Außerbetriebnahme weiterer alter
argebotsunabhängiger Erzeugungskapazitäten in den
ächsten Jahren werden für die Integration dieses zuneh-
enden Anteils erneuerbarer Energien in das Netz aus
ründen der Versorgungssicherheit und Netzstabilität
exible konventionelle Kraftwerke zum Ausgleich der
chwankungen benötigt. Nach Ansicht der Bundesregie-
ng ist hierfür eine schnelle Fertigstellung der derzeit
Bau befindlichen Gas- und Kohlekraftwerke und bis
um Jahr 2020 ein weiterer Zubau von bis zu 10 Giga-
att gesicherter Kraftwerksleistung notwendig. Hierzu
oll das angesprochene Kraftwerksförderprogramm ei-
en Beitrag leisten.
u Frage 62:
Die Bundesregierung hat mit ihren Beschlüssen vom
. Juni 2011 das bereits im Energiekonzept vom Septem-
er 2010 enthaltene Vorhaben bekräftigt, in den Jahren
013 bis 2016 den Neubau hocheffizienter und CCS-fä-
iger fossiler Kraftwerke, vorrangig mit Kraft-Wärme-
opplung, mit 5 Prozent der jährlichen Ausgaben des
nergie- und Klimafonds zu fördern. Dabei sollen nur
etreiber mit einem Anteil von weniger als 5 Prozent der
eutschen Erzeugungskapazitäten gefördert werden. Die
onkretere Ausgestaltung des deutschen Förderpro-
ramms wird stark von den EU-Vorgaben abhängen. Die
uropäische Kommission hatte in einer Erklärung im
nergie- und Klimapaket 2008 eine entsprechende bei-
ilferechtliche Möglichkeit grundsätzlich zugesagt. Die
ommission hat nunmehr angekündigt, dass sie diese
ption bis spätestens Anfang nächsten Jahres näher ko-
ifizieren will. Das deutsche Programm wird parallel zu
iesem Prozess vorbereitet. Ob und gegebenenfalls wie
ine Verknüpfung mit den Möglichkeiten zur Regelung
er Anforderungen an die technische und betriebliche
lexibilität neuer Anlagen gemäß § 49 Abs. 4 EnWG-E
rfolgt, wird in diesem Kontext zu entscheiden sein.
13356 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 116. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. Juni 2011
(A) )
)(B)
Anlage 42
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die
Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/6273, Frage 63):
Welche fossilen Kraftwerke – Brennstoffe, Leistung, Wir-
kungsgrad etc. – plant die Bundesregierung ausweislich einer
Äußerung des Staatssekretärs Jochen Homann bei der Diskus-
sion der CDU/CSU-Bundestagsfraktion am 20. Juni 2011
(Energate-Meldung vom 21. Juni 2011) zu fördern, und mit
welchen Mitteln soll das geschehen?
Die von der Bundesnetzagentur durchgeführte Daten-
abfrage zur Verfügbarkeit von Reservekapazitäten (soge-
nannte Kaltreserve) ist zurzeit noch nicht abgeschlossen.
Belastbare Ergebnisse sind nicht vor August 2011 zu er-
warten. Die Ergebnisse der Abfrage werden in die Be-
wertung der Versorgungssicherheit sowie in die Ent-
scheidung der Bundesnetzagentur über den in § 7
Abs. 1 e der AtomG-Novelle vorgesehenen Reserve-
betrieb einfließen. Mit den zur Abstimmung stehenden
Energiegesetzen sollen den Übertragungsnetzbetreibern
Instrumente in die Hand gegeben werden, die es ihnen
ermöglichen, aus Versorgungssicherheitsgründen auf
verfügbare Reservekapazitäten zurückzugreifen.
Anlage 43
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die
Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/6273, Frage 64):
Ab wann wird eine Übersicht der in Kaltreserve stehenden
Kraftwerke in Deutschland vorliegen, welche momentan von
der Bundesnetzagentur überhaupt erst zusammengestellt wird,
und wie passt dieses Vorgehen zur Tatsache, dass bereits in
der 26. Kalenderwoche im Deutschen Bundestag gesetzliche
Regelungen zur Kaltreserve bei den zur Abstimmung stehen-
den Energiegesetzen geschaffen werden sollen, ohne dass die
hierfür erforderlichen Fakten bekannt sind (siehe Antwort der
Bundesregierung zu Frage 58 auf Bundestagsdrucksache
17/6164)?
Die Bundesregierung hat mit ihren Beschlüssen vom
6. Juni 2011 das bereits im Energiekonzept vom Septem-
ber 2010 enthaltene Vorhaben bekräftigt, in den Jahren
2013 bis 2016 den Neubau hocheffizienter und CCS-fä-
higer fossiler Kraftwerke, vorrangig mit Kraft-Wärme-
Kopplung, mit 5 Prozent der jährlichen Ausgaben des
Energie- und Klimafonds zu fördern. Dabei sollen nur
Betreiber mit einem Anteil von weniger als 5 Prozent der
deutschen Erzeugungskapazitäten gefördert werden. Die
konkrete Ausgestaltung des deutschen Förderprogramms
wird stark von den EU-Vorgaben abhängen. Die Euro-
päische Kommission hatte in einer Erklärung im Ener-
gie- und Klimapaket 2008 eine entsprechende beihilfe-
rechtliche Möglichkeit grundsätzlich zugesagt. Die
Kommission hat nunmehr angekündigt, dass sie diese
Option bis spätestens Anfang nächsten Jahres näher ko-
difizieren will. Das deutsche Programm wird parallel zu
diesem Prozess vorbereitet.
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nlage 44
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die
rage der Abgeordneten Dorothee Menzner (DIE
INKE) (Drucksache 17/6273, Frage 65):
Auf welche Informationen stützt die Bundesregierung die
Feststellung: „Trotz der Beschleunigungselemente im Infra-
strukturplanungsbeschleunigungsgesetz vom 9. Dezember 2006
(BGBl. I S. 2833) konnten Verzögerungen auf Ebene der Pla-
nungs- und Genehmigungsverfahren und bei der Realisierung
des Leitungsausbaus nicht verhindert werden und sind weiter-
hin – auch unter Berücksichtigung des sich noch im Entwurf
befindlichen Planungsvereinheitlichungsgesetzes – zu erwar-
ten“ in der Begründung des Entwurfs eines Gesetzes über
Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizi-
tätsnetze, Bundestagsdrucksache 17/6073?
Die Bundesregierung stützt diese Aussage im Wesent-
chen auf die Ergebnisse des Monitoringberichts der
undesnetzagentur zum Energiewirtschaftsgesetz. Die
undesnetzagentur lässt sich gemäß § 12 Abs. 3 a des
nergiewirtschaftsgesetzes alle zwei Jahre von den
bertragungsnetzbetreibern einen Bericht über die Netz-
ustands- und Netzausbauplanung vorlegen, um so die
usbauverpflichtung der Netzbetreiber überprüfen zu
önnen. Daneben hat die Bundesnetzagentur die Über-
agungsnetzbetreiber dazu verpflichtet, quartalsweise
tatusberichte über den Stand der in den Netzausbaube-
chten aufgeführten wesentlichen Netzausbauvorhaben
u übermitteln – sogenannte Quartalsberichte.
In ihrem letzten Monitoringbericht für das Jahr 2010
at die Bundesnetzagentur festgestellt, dass es gerade
ei Ländergrenzen überschreitenden Leitungsprojekten
u größeren Verzögerungen kommt. Nach ihrem Moni-
ringbericht sind 15 der im Anhang zum Energielei-
ngsausbaugesetz aufgeführten Projekte zeitlich drin-
end und noch nicht abgeschlossen, darunter fünf
ändergrenzen überschreitende Projekte. Zwölf der im
nhang aufgeführten Projekte sind – gemessen am je-
eiligen Zieldatum – verzögert.
nlage 45
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die
rage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN) (Drucksache 17/6273, Frage 66):
Wie viel Strom will die Bundesregierung mit welchen
Maßnahmen bis 2020 einsparen?
Die Bundesregierung strebt an, bis 2020 den Strom-
erbrauch gegenüber 2008 in einer Größenordnung von
0 Prozent zu vermindern. Dazu sollen folgende Maß-
ahmen beitragen:
der neu geschaffene Energieeffizienzfonds mit seinen
vielfältigen Fördermaßnahmen zur rationellen und
sparsamen Energieverwendung
die qualifizierte Information und Beratung privater
Verbraucher
die transparente Verbrauchskennzeichnung von Pkws
und von energieverbrauchsrelevanten Produkten (Um-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 116. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. Juni 2011 13357
(A) )
)(B)
setzung der Durchführungsmaßnahmen der Ökode-
sign- und Energieverbrauchskennzeichnungsrichtli-
nie)
– die Förderung von intelligenten Stromzählern („Smart
meter“)
– die Unterstützung von Eigeninitiativen der Wirtschaft
– die Verknüpfung des Spitzenausgleichs im Rahmen
der Energie- und Stromsteuer mit Energiemanage-
mentsystemen oder anderen gleichwertigen Maßnah-
men ab 2013
– die Berücksichtigung von Energieeffizienz als wichti-
ges Kriterium bei öffentlichen Aufträgen (zum Bei-
spiel Beschaffung hocheffizienter IT-Technik)
– der Ausbau des Energiedienstleistungsmarkts
Anlage 46
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Fragen des
Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) (Drucksache 17/6273, Fragen 69 und 70):
Inwieweit betrachtet es die Bundesregierung als notwen-
dig, die Formulierung von Menschenrechtsklauseln in Ab-
kommen der Europäischen Union oder Deutschlands mit
Drittstaaten weiterzuentwickeln, und inwieweit ist es nach
Einschätzung der Bundesregierung erforderlich, die Verfahren
und Mechanismen zu verbessern, mit denen die Klauseln um-
gesetzt werden?
Ist das Rückübernahmeabkommen zwischen Italien und
dem nationalen Übergangsrat in Bengasi nach Kenntnis der
Bundesregierung identisch mit dem Rückübernahmeabkom-
men zwischen Italien und der Regierung Gaddafis, und, wenn
nein, inwieweit unterscheiden sich diese Abkommen in Bezug
auf den Stellenwert der Menschenrechte?
Zu Frage 69:
Aus Sicht der Bundesregierung ist es notwendig, die
Menschenrechtsklausel als wesentlichen Vertragsbe-
standteil in Partnerschafts- und Kooperationsabkommen,
PKAs, politischen Rahmenabkommen und Assoziie-
rungsabkommen zu verteidigen, verbunden mit der
Möglichkeit, den Vertrag einseitig zu suspendieren,
wenn die Menschenrechtsklausel verletzt wird.
Darüber hinaus sieht die Bundesregierung Möglich-
keiten für den Ausbau und die Stärkung der Mechanis-
men der Umsetzung der Menschenrechtsklausel: In
künftigen Verhandlungen wird die Bundesregierung in
den Fällen, in denen über die allgemeine Menschen-
rechtsklausel hinaus der Menschenrechtsschutz in Vor-
gängerabkommen nicht erwähnt wird, darauf drängen,
dass der Menschenrechtsschutz als Element des politi-
schen Dialogs ausdrücklich aufgenommen wird. Ferner
wird sie sich dafür einsetzen, dass der Menschenrechts-
schutz in den vertraglich vereinbarten Strukturen der Zu-
sammenarbeit auf die Tagesordnung gesetzt wird und
Gegenstand einer echten Erörterung wird. Dies würde
die Menschenrechtsklausel besser zur Geltung bringen.
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u Frage 70:
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis von einem
ückübernahmeabkommen zwischen Italien und dem
ationalen Übergangsrat in Bengasi.
Bei dem der Bundesregierung vorliegenden, auf den
7. Juni 2011 datierten „Memorandum of Understan-
ing“, MoU, zwischen der italienischen Regierung und
em Nationalen Übergangsrat handelt es sich lediglich
m eine Absichtserklärung, mittels Konsultationen zu
ereinbarungen zu gelangen. Nebenabreden gibt es nach
ussage der italienischen Seite nicht.
Das MoU nimmt auf das Dokument „A vision of a
emocratic Libya“ Bezug, welches von der libyschen
bergangsregierung am 29. März 2011 veröffentlicht
urde. In diesem wird das Bemühen zur Schaffung eines
byschen Staates unterstrichen, in welchem die Men-
chenrechte eingehalten und Migrationsfragen unter vol-
r Einhaltung des Asylrechts und der Grundfreiheiten
ngegangen werden.
nlage 47
Antwort
er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
bgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Druck-
ache 17/6273, Frage 71):
Welche Inhalte des am 17. Juni 2011 während heftiger mi-
litärischer Auseinandersetzungen unterzeichneten „Abkom-
mens“ zwischen Italien und der libyschen Opposition zur Ver-
hinderung unerwünschter Einwanderung sind der
Bundesregierung bekannt, für das laut italienischem Außen-
ministerium „Ausrüstung“ an nicht näher bezeichnete Emp-
fänger geliefert werden soll und in dessen Rahmen auch
Flüchtlinge nach Libyen zurückgeschoben werden sollen
(dapd, 17. Juni 2011), und welche Auswirkungen hat das Re-
gelwerk, das offensichtlich eine seit 2000 bestehende Verein-
barung zwischen Italien und Libyen formaljuristisch über-
nimmt und dafür unter anderem vom Hohen UN-
Flüchtlingskommissar in Italien wie auch von „Ärzte ohne
Grenzen“ heftig kritisiert wird, aus Sicht der Bundesregierung
auf die Flüchtlings- und Asylpolitik der EU im Mittelmeer
bzw. die neue EU-Strategie gegenüber Nordafrika?
Die italienische Regierung und der libysche Nationale
bergangsrat haben am 17. Juni 2011 in einem „Memo-
ndum of Understanding“, MoU, italienisch „memorando
‘intesa“, also einer Absichtserklärung, ihren Willen be-
undet, auf verschiedenen Politikfeldern zusammenzu-
rbeiten, unter anderem bei der Bekämpfung der illega-
n Einwanderung und der Rückführung von illegalen
inwanderern, und dabei Bezug genommen auf frühere
ereinbarungen zwischen Italien und Libyen. Nach In-
rmationen der italienischen Seite gibt es derzeit noch
eine konkreten Vereinbarungen. In Konsultationen soll
ie Ausgestaltung der Zusammenarbeit geregelt werden.
Das Vorgehen der italienischen Regierung beruht auf
iner nationalen Entscheidung und steht somit nicht in
irektem Zusammenhang mit migrationspolitischen
chritten der EU.
Das Interesse Italiens an derartigen Vereinbarungen
erdeutlicht aber, welche Herausforderungen mit den
13358 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 116. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. Juni 2011
(A) )
)(B)
derzeitigen Bootsanlandungen aus Nordafrika einherge-
hen.
Die EU engagiert sich daher zum einen für ein besse-
res Migrationsmanagement in der EU und bietet Unter-
stützung für EU-Mittelmeeranrainer wie Italien und
Malta an (zum Beispiel beim Grenzschutz, finanzielle
Hilfen für Befreiung von Flüchtlingen und Migranten).
Gleichzeitig strebt die EU den Migrationsdialog und
die Zusammenarbeit mit den südlichen Mittelmeeranrai-
nern an, um Migrationsursachen zu beseitigen und ein
Migrationsmanagement zum Vorteil beider Seiten zu
stärken. Dabei ist die Wahrung des Flüchtlingsschutzes
ein zentrales Anliegen der EU.
Anlage 48
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksa-
che 17/6273, Frage 72):
Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Fragestel-
lers, dass der Sicherheitsratsbeschluss zu Libyen (VN-Sicher-
heitsratsresolution 1973) nicht im Einklang mit der Charta der
Vereinten Nationen von 1968 steht, da der Sicherheitsrat nach
Art. 39 nur Maßnahmen nach den Art. 41 und 42 empfehlen
oder beschließen kann, „um den Weltfrieden und die interna-
tionale Sicherheit zu wahren oder wiederherzustellen“, und
der Sicherheitsrat es versäumt hat, im Entschließungsteil der
Resolution zu beschließen, dass die vorgeschlagenen militäri-
schen Maßnahmen zur Sicherung des Weltfriedens oder der
internationalen Sicherheit ergriffen werden sollen, und welche
Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung im VN-Si-
cherheitsrat, um den Krieg in Libyen, der nach Ansicht des
Fragestellers im Widerspruch zu Art. 2 Abs. 4 und 7 der
Charta der Vereinten Nationen steht, zu beenden?
Die Bundesregierung teilt die Auffassung des Frage-
stellers weder in rechtsförmlicher noch in inhaltlicher
Hinsicht. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat
den operativen Teil seiner Resolution 1973 (2011) vom
17. März 2011 ausdrücklich unter Kapitel VII der VN-
Charta gestellt. Die Art. 41 und 42, auf die Sie Bezug
nehmen, sind in diesem Kapitel enthalten.
Wenn der Sicherheitsrat unter Kapitel VII handelt, tut
er das mit dem Ziel, „den Weltfrieden und die internatio-
nale Sicherheit“ zu wahren. Der Sicherheitsrat ist in der
Formulierung seiner Resolutionen frei.
Resolution 1973 stellt den Schutz von Zivilisten in
den Vordergrund des Handelns der Staaten. Der Sicher-
heitsrat, und ich zitiere, „ermächtigt die Mitgliedstaaten
… alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen …, um
von Angriffen bedrohte Zivilpersonen und von der Zivil-
bevölkerung bewohnte Gebiete … zu schützen“.
Die Bundesregierung beteiligt sich inner- wie außer-
halb des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen aktiv an
den internationalen Bemühungen, den Bürgerkrieg in Li-
byen zu beenden. Die Voraussetzungen für den politi-
schen Prozess, der hierfür erforderlich ist, müssen aller-
dings in Libyen selbst geschaffen werden.
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nlage 49
Antwort
er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
bgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE
RÜNEN) (Drucksache 17/6273, Frage 73):
In welcher Form engagiert sich die Bundesregierung – an-
gesichts ihrer besonderen Verantwortung in dem Fall – er-
gänzend zu der Initiative der EU – vergleiche www.indian
express.com/news/eu-opposes-execution-of-deathrow-convict-
bhullar-writes-to-chidambaram/805174/ – gegen die Hinrich-
tung Davinder Pal Singhs in Indien, und welche Konsequenzen
zog bzw. zieht die Bundesregierung aus der damals fehlerhaf-
ten Abschiebung – vergleiche Urteil des Verwaltungsgerichts
Frankfurt am Main vom 6. Oktober 1997, Geschäftsnummer
E 50399 194.A (1) – von Davinder Pal Singh für Flughafen-
verfahren und bezüglich der Feststellung von Abschiebungs-
hindernissen insbesondere bei drohender Folter oder Todes-
strafe?
Der Asylantrag von Herrn Davinder Pal Singh Bhullar
urde am 21. Dezember 1994 vom damaligen Bundes-
mt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge,
AFI, als offensichtlich unbegründet abgelehnt. Die
ntscheidung wurde getroffen, nachdem Herr Singh
hullar sowohl widersprüchliche Angaben während des
sylverfahrens gemacht als auch wiederholt falsche
ersonalien angegeben hatte. Drei aufeinanderfolgende
nträge auf einstweiligen Rechtsschutz lehnte das zu-
tändige Verwaltungsgericht ab. Auch eine Verfassungs-
eschwerde blieb erfolglos.
Aufgrund der genannten gerichtlichen Entscheidun-
en wurde Herr Singh Bhullar am 18. Januar 1995 nach
dien zurückgeschoben. Das Hauptsacheverfahren blieb
nhängig. Das Verwaltungsgericht Frankfurt/Main wies
it Urteil vom 6. Oktober 1997 die Klage hinsichtlich
er Asyl- und Flüchtlingsanerkennung ab, stellte aber
st, dass Abschiebungshindernisse nach § 53 Auslän-
ergesetz vorlagen.
Aus Sicht der Bundesregierung bietet der Fall keine
eranlassung, die Regelungen des Flughafenverfahrens
§ 18a des Asylverfahrensgesetzes, AsylVfG – infrage
u stellen. Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfas-
ungskonformität dieser Regelungen ausdrücklich bestä-
gt – vgl. BVerfGE 94, 166, 195 ff.
Unabhängig davon hat sich die Bundesregierung – auch
estützt auf die allgemein bekannte Haltung Deutsch-
nds für eine weltweite Abschaffung der Todesstrafe –
egenüber den indischen Behörden wiederholt und nach-
rücklich dafür eingesetzt, von der Vollstreckung der
odesstrafe abzusehen, und wird dies auch weiterhin
n.
nlage 50
Antwort
er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der
bgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck-
ache 17/6273, Frage 75):
Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über die
Pläne des Europäischen Auswärtigen Dienstes, EAD, für
eine Gemeinsame-Sicherheits-und-Verteidigungspolitik-Mis-
sion, GSVP-Mission, im Südsudan, und wie hat bzw. wird sie
sich zu diesen Plänen weiter verhalten?
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 116. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. Juni 2011 13359
(A) )
)(B)
Die EU-Sonderbeauftragte für den Sudan, Rosalind
Marsden, legte am 8. Juni 2011 ein Strategiepapier zum
umfassenden Ansatz der EU gegenüber Sudan und Süd-
Sudan vor. Auf dem Gebiet des zivilen GSVP-
Engagements werden – mit jeweils unterschiedlichen
zeitlichen Perspektiven für ihre Umsetzung – vier mögli-
che Einsatzszenarien vorgestellt:
– Unterstützung beim Aufbau von Sicherheitsstruktu-
ren am Flughafen Juba, Flugsicherung, Grenzschutz,
Zoll,
– Grenzsicherheit bzw. Grenzschutz im Rahmen des
VN-Engagements,
– Beitrag zum Aufbau einer Wasserschutzpolizei sowie
– Stärkung der südsudanesischen Strafermittlungs- und
Strafverfolgungskapazitäten durch Aufbau der Krimi-
nalpolizei.
Die Vorschläge der EU-Sonderbeauftragten Marsden
erlauben einen guten Einstieg in erste Überlegungen zur
Unterstützung eines unabhängigen Süd-Sudan durch die
EU.
Die Bundesregierung befürwortet ein Engagement im
Südsudan, das Instrumente der zivilen GSVP ein-
schliesst, und wird sich an der Diskussion um deren wei-
tere Ausarbeitung und spätere Umsetzung weiter aktiv
beteiligen.
Anlage 51
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Fragen des
Abgeordneten Dr. h. c. Jürgen Koppelin (FDP) (Druck-
sache 17/6273, Fragen 76 und 77):
In welcher Form hat sich die Bundesregierung bemüht, Er-
kenntnisse über eine eventuelle Einreise des früheren thai-
ländischen Ministerpräsidenten Thaksin Shinawatra zu erhal-
ten, um meine schriftlichen Fragen auf Bundestagsdrucksache
17/6272 zu beantworten?
Ist die Bundesregierung der Darstellung der Badischen
Zeitung vom 14. Juni 2011 nachgegangen, dass der frühere
thailändische Ministerpräsident Thaksin Shinawatra den thai-
ländischen Kronprinzen in München getroffen haben soll?
Zu Frage 76:
Das Auswärtige Amt hat am 21. Juni 2011 das Bun-
desministerium des Innern, das Bundesministerium der
Justiz sowie den Deutschen Botschafter in Bangkok um
Mitteilung zu etwaigen Erkenntnissen über eine even-
tuelle Einreise und Aufenthalt von Herrn Thaksin
Shinawatra im Bundesgebiet in den vergangenen 12 Mo-
naten gebeten.
Die befassten Stellen haben mitgeteilt, dass keine Er-
kenntnisse über eine Einreise nach Deutschland in die-
sem Zeitraum vorlägen.
Das Auswärtige Amt hat außerdem informell bei der
Botschaft des Königreichs Thailand in der Bundesrepu-
blik Deutschland nachgefragt. Auch dort lagen keine Er-
kenntnisse über einen Aufenthalt in Deutschland vor.
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(D
u Frage 77:
Ich verweise auf meine Antwort zu Ihrer ersten Frage.
Erkenntnisse über ein angebliches Treffen von Herrn
haksin mit dem thailändischen Kronprinzen in Mün-
hen liegen der Bundesregierung nicht vor.
nlage 52
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Fragen
es Abgeordneten Memet Kilic (BÜNDNIS 90/DIE
RÜNEN) (Drucksache 17/6273, Fragen 80 und 81):
Mit welchen Statistiken kann die Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel belegen, dass die Kriminalität von jungen
Migranten höher ist als die der Jugendlichen ohne Migrations-
hintergrund?
Sind nach Ansicht der Bundeskanzlerin die mangelnde
Chancengleichheit im Bildungssystem und die Perspektiv-
losigkeit aufgrund finanzieller Schwierigkeiten ursächlich für
das angebliche Kriminalitätsproblem, und, wenn nein, wie be-
gründet dies die Bundeskanzlerin?
u Frage 80:
Die Polizeiliche Kriminalstatistik des Bundes erfasst
icht den Migrationshintergrund der Tatverdächtigen,
V, sondern unterscheidet nur nach deutschen und nicht-
eutschen TV. Danach ist die Gewaltkriminalität bei
eutschen und nichtdeutschen Jugendlichen – 14 bis un-
r 18 Jahre – zwischen 2007 und 2010 zurückgegangen.
ichtdeutsche Jugendliche – 14 bis unter 18 Jahre – sind
eim Anteil der TV an den Gewaltdelikten jedoch statis-
sch deutlich überrepräsentiert: konkret betrug ihr An-
il in 2010 23,14 Prozent – 2007: 22,6 Prozent – am
esamttatverdächtigenaufkommen. Demgegenüber be-
ug der Anteil der jugendlichen deutschen Tatverdächti-
en in diesem Deliktsfeld 18,6 Prozent (2007:
2,3 Prozent). Da Aussiedler und eingebürgerte Deut-
che bei den deutschen Tatverdächtigen mitgezählt wer-
en, dürfte bei Jugendlichen mit Migrationshintergrund
ogar von einem noch höheren tatsächlichen Anteil am
esamttatverdächtigenaufkommen bei Gewalttaten aus-
ugehen sein.
Getragen wird diese Bewertung zur tatsächlichen Kri-
inalitätsbelastung von Jugendlichen mit Migrations-
intergrund bei Gewalttaten auch von der Dunkelfeld-
rschung. Das BMI hat von 2007 bis 2010 gemeinsam
it dem Kriminologischen Forschungsinstitut Nieder-
achsen e. V. das Forschungsprojekt „Jugendliche in
eutschland als Opfer und Täter von Gewalt“ durchge-
hrt. Auch nach diesen Forschungsergebnissen zur
elbstberichteten Jugendgewalt begehen Jugendliche mit
igrationshintergrund deutlich häufiger Gewalttaten als
ugendliche ohne Migrationshintergrund.
u Frage 81:
Kriminalität ist in ihren Ursachen komplex und multi-
ausal. Eine Beschränkung auf isolierte Ursachen ver-
ietet sich. Auch nach den Ergebnissen des oben ge-
annten gemeinsamen Forschungsprojekts beruht die
sgesamt deutlich höhere Gewalttäterquote von jungen
(A) (C)
)(B)
Migranten auf einem Bündel von Belastungsfaktoren,
die bei ihnen stärker ausgeprägt sind als bei deutschen
Jugendlichen. Von zentraler Bedeutung ist dabei, dass
junge Migranten weit häufiger als deutsche Jugendliche
Das von Ihnen in Bezug genommene Urteil des Bun-
desverfassungsgerichts vom 2. März 2010 betrifft die
Vorratsdatenspeicherung. Das Bundesverfassungsgericht
hat insoweit unter anderem ausgeführt, dass eine Spei-
V
Opfer innerfamiliärer Gewalt werden und dass sie öfter
Gewalt zwischen den eigenen Eltern beobachten müs-
sen.
Anlage 53
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
(Drucksache 17/6273, Frage 82):
Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass im
Zusammenhang mit den Antinaziprotesten am 19. Februar
2011 in Dresden eine Funkzellenabfrage angeordnet wurde,
obwohl bekannt war, dass sich dort auch viele Mitglieder des
Deutschen Bundestages aufgehalten haben und diese einen
besonderen grundrechtlichen Schutz genießen, und wie will
die Bundesregierung sicherstellen, dass nach Auffassung der
Fragestellerin rechtswidrig erlangte und gespeicherte Daten
der betroffenen Bundestagsabgeordneten gelöscht werden?
Die Bundesregierung hat bereits im Rahmen der Ant-
wort auf Ihre Schriftliche Frage vom 20. Juni 2011 da-
rauf hingewiesen, keine amtlichen Informationen über
die Anordnung von Funkzellenabfragen im Zusammen-
hang mit den Protesten am 19. Februar 2011 in Dresden
zu haben. Unabhängig davon enthält sich die Bundes-
regierung grundsätzlich einer Bewertung von Maßnah-
men, die ein Land im Rahmen seiner Zuständigkeit ge-
troffen hat.
Anlage 54
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage
des Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/6273, Frage 83):
Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund
der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März
2010 (Az. 1 BvR 256/08; 1 BvR 263/08; 1 BvR 586/08) die Zu-
lässigkeit der Speicherung von Verkehrsdaten aus Funkzellen-
abfragen für die Dauer von bis zu sechs Monaten?
Das geltende Recht sieht eine bestimmte Frist für die
Aufbewahrung von Verkehrsdaten, die aus einer Funk-
zellenabfrage gewonnen wurden, nicht vor.
Verkehrsdaten dürfen unter den Voraussetzungen des
§ 100 g Abs. 2 Satz 2 der Strafprozessordnung, StPO,
aufgrund richterlicher Anordnung, nach § 100 g Abs. 2
Satz 1 in Verbindung mit § 100 b Abs. 1 und 2 StPO,
durch eine Funkzellenabfrage erhoben werden. Sind die
durch diese Maßnahme erlangten personenbezogenen
Daten zur Strafverfolgung und für eine etwaige gerichtli-
che Überprüfung der Maßnahme nicht mehr erforder-
lich, sind sie nach § 101 Abs. 8 Satz 1 StPO unverzüg-
lich zu löschen.
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Offsetdrucker
ertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln
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herungsdauer von sechs Monaten angesichts des Um-
ngs und der Aussagekraft der gespeicherten Vorrats-
aten sehr lang ist und an der Obergrenze dessen liegt,
as unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten rechtfer-
gungsfähig ist, Absatz-Nr. 215. Dies bezieht sich indes-
en auf anlasslos gespeicherte Vorratsdaten. Bei der
unkzellenabfrage werden die Daten hingegen nicht an-
sslos, sondern anlassbezogen aufgrund des konkreten
erdachts einer erheblichen Straftat während eines be-
timmten Zeitraums erhoben und für Strafverfolgungs-
wecke ausgewertet und gegebenenfalls verwertet. Hier-
r gilt keine Sechsmonatsfrist, sondern die bereits
argestellte Vorgabe des § 101 Abs. 8 StPO, dass die Da-
n unverzüglich zu löschen sind, sobald sie zur Straf-
erfolgung sowie für eine etwaige gerichtliche Überprü-
ng der Maßnahme nicht mehr benötigt werden.
nlage 55
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage
es Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN) (Drucksache 17/6273, Frage 84):
Wann genau – angesichts der Absichtserklärung „in
Kürze“ auf Bundestagsdrucksache 17/5315 – beabsichtigt die
Bundesregierung, dem Deutschen Bundestag einen Gesetzent-
wurf zur Ratifizierung des Protokolls Nr. 12 zur Konvention
zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten SEV
Nr. 177, gezeichnet am 4. November 2000, vorzulegen, und
welche Ergebnisse der mehr als zehnjährigen Beobachtung
des weiteren Fortgangs der Ratifizierung durch andere Staaten
und der Entwicklung der Rechtsprechung des Europäischen
Gerichtshofs für Menschenrechte nach dem Inkrafttreten des
Protokolls (vergleiche Bundestagsdrucksache 17/5315) führ-
ten die Bundesregierung dazu, das Protokoll nun in Kürze ra-
tifizieren lassen zu wollen?
Der Bericht der Bundesregierung über den Stand der
eichnung und Ratifikation europäischer Konventionen
t traditionell in drei Gruppen gegliedert: Abkommen,
ie ratifiziert sind oder ratifiziert werden sollen, solche,
ei denen noch eine längere Prüfung bevorsteht und sol-
he, bei denen keine Ratifikation beabsichtigt ist. Das
2. Protokoll zur EMRK war von Anfang an in Gruppe 1
ingegliedert, da die Bundesregierung davon ausging,
ass relativ bald Rechtsprechung des EGMR dazu vor-
egen würde, die eine Entscheidung über die Ratifika-
on ermöglicht hätte. Solche Rechtsprechung lässt aber
mer noch auf sich warten. Insofern hat sich mit dem
ktuellen Bericht keine veränderte Situation ergeben.
ine Verschiebung in Gruppe 2 hätte als Signal dafür
issgedeutet werden können, dass die Bundesregierung
er Ratifikation des Protokolls nunmehr skeptischer ge-
enübersteht. Das ist nicht der Fall; die Haltung der
undesregierung ist unverändert.
13360 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 116. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. Juni 2011
ei, Bessemerstraße 83–91, 1
, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
116. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 29. Juni 2011
Inhalt:
Redetext
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Anlage 7
Anlage 8
Anlage 9
Anlage 10
Anlage 11
Anlage 12
Anlage 13
Anlage 14
Anlage 15
Anlage 16
Eingelöste Vermittlungsgutscheine (bewilligt 1. Rate)1 nach Wirtschaftszweigen der Einstellungsbetriebe
Anlage 17
Anlage 18
Anlage 19
Anlage 20
Anlage 21
Anlage 22
Anlage 23
Anlage 24
Anlage 25
Anlage 26
Anlage 27
Anlage 28
Anlage 29
Anlage 30
Anlage 31
Anlage 32
Anlage 33
Anlage 34
Anlage 35
Anlage 36
Anlage 37
Anlage 38
Anlage 39
Anlage 40
Anlage 41
Anlage 42
Anlage 43
Anlage 44
Anlage 45
Anlage 46
Anlage 47
Anlage 48
Anlage 49
Anlage 50
Anlage 51
Anlage 52
Anlage 53
Anlage 54
Anlage 55