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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 17/116 Tagesordnungspunkt 2: c) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Neuregelung energiewirtschafts- rechtlicher Vorschriften (Drucksache 17/6248) . . . . . . . . . . . . . . . . d) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes über Maßnahmen zur Beschleuni- gung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze (Drucksache 17/6249) . . . . . . . . . . . . . . . . e) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden (Drucksache 17/6251) . . . . . . . . . . . . . . . . Befragung der Bundesregierung: Ergebnisse der deutsch-chinesischen Regierungskon- sultationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Guido Westerwelle, Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Viola von Cramon-Taubadel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Guido Westerwelle, Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Manfred Grund (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Dr. Guido Westerwelle, Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Rolf Mützenich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Guido Westerwelle, Bundesminister 13299 C 13299 D 13299 D 13300 B 13300 C 13302 A 13302 B 13302 D 13303 A 13303 B Deutscher B Stenografisch 116. Sitz Berlin, Mittwoch, de I n h a l Wahl der Abgeordneten Claudia Bögel, Viola von Cramon-Taubadel, Harald Ebner und Tobias Lindner als Schriftführer . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 1: a) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Drei- zehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes (Drucksache 17/6246) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien (Drucksachen 17/6247) . . . . . . . . . . . . . . . g h 13299 A 13299 B 13299 B f) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Änderung des Gesetzes zur undestag er Bericht ung n 29. Juni 2011 t : Errichtung eines Sondervermögens „Energie- und Klimafonds“ (EKFG- ÄndG) (Drucksache 17/6252 (neu)) . . . . . . . . . . . ) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Stärkung der klimagerechten Entwicklung in den Städten und Ge- meinden (Drucksache 17/6253) . . . . . . . . . . . . . . . ) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung schifffahrts- rechtlicher Vorschriften (Drucksache 17/6254) . . . . . . . . . . . . . . . 13300 A 13300 A 13300 A AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Stefan Liebich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 13303 C 13303 D II Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 116. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. Juni 2011 Dr. Guido Westerwelle, Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kathrin Vogler (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Dr. Guido Westerwelle, Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Viola von Cramon-Taubadel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Guido Westerwelle, Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kerstin Müller (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Guido Westerwelle, Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Marina Schuster (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Guido Westerwelle, Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Frithjof Schmidt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Guido Westerwelle, Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Guido Westerwelle, Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Viola von Cramon-Taubadel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Guido Westerwelle, Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 3 Fragestunde (Drucksache 17/6273) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 1 Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Steuerausfälle für die Kommunen auf- grund der geplanten Steuersenkungen Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nicolette Kressl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Lothar Binding (Heidelberg) (SPD) . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Carsten Sieling (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . M B K d te te A H Z B V L L N M D E A H M D A g A H Z D N L M L B e r A H Z L 13303 D 13304 A 13304 B 13304 D 13305 A 13305 A 13305 B 13305 B 13305 C 13306 A 13306 A 13306 B 13306 C 13306 D 13307 A 13307 B 13307 B 13307 C 13308 A 13308 B 13308 D 13309 A 13309 B 13309 C ündliche Frage 2 ritta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) ostenentlastungen der Kommunen durch ie Übernahme der Grundsicherung im Al- r durch den Bund in Relation zu erwarte- n Steuermindereinnahmen ntwort artmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen ritta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . olker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (zur Geschäftsordnung) . isa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . othar Binding (Heidelberg) (SPD) . . . . . . . . icolette Kressl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 3 r. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) ntlastungswirkung von Steuersenkungen ntwort artmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 4 r. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) uswirkung der sogenannten kalten Pro- ression ntwort artmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen r. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . icolette Kressl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . othar Binding (Heidelberg) (SPD) . . . . . . . . ündliche Frage 5 othar Binding (Heidelberg) (SPD) egründung für die erneute Ankündigung iner Steuersenkung durch die Bundes- egierung ntwort artmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfrage othar Binding (Heidelberg) (SPD) . . . . . . . . 13309 D 13310 A 13310 C 13310 D 13311 A 13311 B 13311 C 13311 D 13312 A 13312 B 13312 C 13313 A 13313 A Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 116. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. Juni 2011 III Mündliche Frage 6 Lothar Binding (Heidelberg) (SPD) Einbringung eines Gesetzentwurfs zur Abgrenzung zwischen Betriebs- und Ver- waltungsvermögen in der Erbschaft- und Schenkungsteuer Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 7 Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Überproportionale Entlastung oberer Ein- kommen bei Senkung oder Streichung des Solidaritätszuschlags Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 8 Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Voraussichtliche Höhe der Einnahmeaus- fälle bei einer Indexierung des Einkom- mensteuertarifs Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 14 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Etwaige Streichung eines Großteils der Schulden Griechenlands bei privaten Gläu- bigern Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Carsten Sieling (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . M F P te w M s te ti A P Z F M F K v d A P Z F M D S R A C Z D M D K M A C Z D 13313 B 13313 C 13313 D 13314 B 13314 B 13314 C 13314 D 13315 B 13316 B 13316 C ündliche Frage 29 riedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) rüfung der Veröffentlichung des Gutach- ns des BMELV zur Bewertung der Ehr- ürdigkeit ehemaliger Mitarbeiter des inisteriums auf die Zeit des National- ozialismus durch den Bundesbeauftrag- n für den Datenschutz und die Informa- onsfreiheit ntwort eter Bleser, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen riedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 30 riedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) onsequenzen aus dem russischen Import- erbot für deutsche Fleisch- und Milchpro- ukte wegen angeblicher Ehec-Belastung ntwort eter Bleser, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfrage riedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 67 r. h. c. Susanne Kastner (SPD) chließung von Auslandsvertretungen in umänien ntwort ornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen r. h. c. Susanne Kastner (SPD) . . . . . . . . . . ündliche Frage 68 r. h. c. Susanne Kastner (SPD) onsularische Betreuung der deutschen inderheit in Rumänien ntwort ornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfrage r. h. c. Susanne Kastner (SPD) . . . . . . . . . . 13317 A 13317 A 13317 C 13317 D 13318 C 13318 D 13319 C 13319 D IV Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 116. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. Juni 2011 Mündliche Frage 74 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vereinbarungen von nichtmilitärischen Organisationen mit Aufständischen über Aufbauprojekte im Norden Afghanistans seit 2009; Beendigung der Angriffe mit dem Ziel „capture or kill“ im deutschen Verantwortungsbereich Afghanistans Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 2: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gemäß Anlage 5 Nr. 1 Buchstabe b GO-BT: zu den Antwor- ten der Bundesregierung auf die Fragen 1 und 2 auf Drucksache 17/6273 . . . . . . . . . . Fritz Kuhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Norbert Barthle (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Joachim Poß (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Volker Wissing (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Dietmar Bartsch (DIE LINKE) . . . . . . . . Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Johannes Kahrs (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hermann Otto Solms (FDP) . . . . . . . . . . . Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Andreas Mattfeldt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Lothar Binding (Heidelberg) (SPD) . . . . . . . . Alois Karl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . Eckhardt Rehberg (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Mündliche Frage 9 Hilde Mattheis (SPD) Bearbeitungsstand der im Jahr 2010 zu- sätzlich angefallenen Steuerfälle aus Selbst- anzeigen und Steuerdaten-CDs Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A M H A z g h A H A M B B e A H A M D A S I tr A H A M D V A jä s B A H A M D H g o 13320 A 13320 B 13321 C 13321 C 13323 A 13323 D 13325 A 13326 D 13328 A 13329 D 13331 A 13332 C 13333 C 13335 B 13336 C 13337 D 13339 C 13341 A 13341 B nlage 3 ündliche Frage 10 ilde Mattheis (SPD) nzahl der im Jahr 2010 durch Selbstan- eigen und Steuerdaten-CDs zusätzlich an- efallenen Steuerfälle mit einem Hinterzie- ungsbetrag von mehr als 50 000 Euro ntwort artmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 4 ündliche Frage 11 ärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) isherige Steuereinnahmen aus der Brenn- lementesteuer ntwort artmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 5 ündliche Frage 12 r. Barbara Höll (DIE LINKE) bschluss der Verhandlungen mit der chweiz über eine Regelung für nicht im nland versteuerte Einkünfte sowie Über- agbarkeit auf andere Staaten ntwort artmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 6 ündliche Frage 13 r. Barbara Höll (DIE LINKE) orliegen einer Schädlichkeit im neuen § 32 bs. 4 Einkommensteuergesetz für ein voll- hriges Kind bei Überschreiten einer be- timmten Zeitgrenze nach Abschluss einer erufsausbildung und eines Erststudiums ntwort artmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 7 ündliche Frage 15 aniela Wagner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) andlungsbedarf beim Verkauf von Lie- enschaften des Bundes an Kommunen der Private 13341 C 13341 D 13341 D 13342 A Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 116. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. Juni 2011 V Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 8 Mündliche Frage 16 Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) Berücksichtigung der Belange behinderter Menschen im Programm der Zusammen- arbeit anlässlich des 20. Jahrestags der Un- terzeichnung des Vertrags zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Re- publik Polen über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 9 Mündliche Frage 17 Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) Berücksichtigung der Belange behinderter Menschen bei den kommenden deutsch- russischen Regierungskonsultationen und beim anstehenden Petersburger Dialog Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 10 Mündliche Frage 18 Klaus Ernst (DIE LINKE) Entwicklung des Realwerts bzw. der Kauf- kraft der Bruttostandardrente seit 2001 Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 11 Mündliche Frage 19 Anette Kramme (SPD) Verlängerung der Beschränkungen bei der Arbeitnehmerfreizügigkeit für Bulgarien und Rumänien Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 12 Mündliche Frage 20 Anette Kramme (SPD) A ti s g A H A M W M m A H A M W B te V A H A M S E m E A H A M S E V A H A M M 13342 B 13342 C 13342 D 13343 A 13343 C nzahl an Beschäftigten in den Integra- onsämtern und Bußgeldstellen mit Zu- tändigkeit für die Umsetzung der Buß- eldregelung in § 156 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX ntwort ans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 13 ündliche Frage 21 erner Dreibus (DIE LINKE) issbrauch und Mitnahmeeffekte bei Ver- ittlungsgutscheinen ntwort ans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 14 ündliche Frage 22 erner Dreibus (DIE LINKE) enachteiligung bestimmter Gruppen un- r den Erwerbslosen bei der Nutzung des ermittlungsgutscheins ntwort ans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 15 ündliche Frage 23 abine Zimmermann (DIE LINKE) ntwicklung der Ausgaben für den Ver- ittlungsgutschein seit Einführung sowie rfolge bei der Arbeitsmarkteingliederung ntwort ans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 16 ündliche Frage 24 abine Zimmermann (DIE LINKE) ntwicklung der Teilnehmerzahlen für den ermittlungsgutschein ntwort ans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 17 ündliche Frage 25 arkus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 13343 D 13344 A 13344 C 13344 D 13345 B VI Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 116. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. Juni 2011 Prüfung der angemessenen Mietkosten bei Wohnortwechsel von SGB-II-Leistungsbe- ziehern Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 18 Mündliche Frage 26 Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Probleme der Zuständigkeit bei Jobcen- tern im Fall von Wohnortwechseln von SGB-II-Leistungsbeziehern Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 19 Mündliche Frage 27 Gustav Herzog (SPD) Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Neuord- nung des Pflanzenschutzrechts Antwort Peter Bleser, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 20 Mündliche Frage 28 Gustav Herzog (SPD) Antragsstau in der Zulassung von Pflan- zenschutzmitteln Antwort Peter Bleser, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 21 Mündliche Fragen 31 und 32 Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Krise der deutschen Krabbenfischerei; Fangmengenbegrenzung Antwort Peter Bleser, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 22 Mündliche Frage 33 Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) Aufnahme des Wolfs als bejagbare Art in die Jagdgesetzgebung A P A M D G A P A M O V e d S A C A M H T A A D A M C A p A D A M D Z R n A A 13347 A 13347 B 13347 C 13347 D 13348 B ntwort eter Bleser, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 23 ündliche Frage 34 r. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) anzjährig nicht bejagbare Tierarten ntwort eter Bleser, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 24 ündliche Fragen 35 und 36 mid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) orgaben der NATO für die Seenotrettung ines Bootes und Beteiligung von Frontex; eutsche Initiativen zur Verbesserung der eenotrettung insbesondere im Mittelmeer ntwort hristian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 25 ündliche Frage 37 eidrun Dittrich (DIE LINKE) ermin für die Aussprache zum sechsten ltenbericht im Deutschen Bundestag ntwort r. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 26 ündliche Fragen 38 und 39 aren Marks (SPD) usbaugeschwindigkeit und Finanzierungs- lanung der Kinderbetreuung ntwort r. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 27 ündliche Frage 40 r. Marlies Volkmer (SPD) eitpunkt der erstmaligen Kenntnis des obert Koch-Instituts über Ehec-Infektio- en in Hamburg ntwort nnette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13348 D 13349 B 13349 D 13350 B 13350 C 13350 D Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 116. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. Juni 2011 VII Anlage 28 Mündliche Frage 41 Uwe Beckmeyer (SPD) Einführung der Lkw-Maut auf vierspuri- gen Bundesstraßen Antwort Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 29 Mündliche Frage 42 Uwe Beckmeyer (SPD) Seitens der Länder gemeldete Streckenab- schnitte und Brückenbauwerke von Bun- desfernstraßen für das Erhaltungspro- gramm 2011 Antwort Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 30 Mündliche Fragen 43 und 44 Hans-Joachim Hacker (SPD) Neuregelung der Altschuldenhilfe für ost- deutsche Wohnungsunternehmen in Ver- bindung mit einer Sanierungsverpflichtung für Wohngebäude in Innenstädten Antwort Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 31 Mündliche Frage 45 Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einführung lärmabhängiger Trassenpreise im Schienenverkehr; Zeitplan zur Ab- schaffung des Schienenbonus Antwort Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 32 Mündliche Frage 46 Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Abschluss der Untersuchungen zum Zug- unglück in Hordorf am 29. Januar 2011; Vorlage des Unfallprüfungsberichts A D A M S A n d A K A M S U lu s v g A K A M D Z u A K A M H F s C E A K 13351 C 13351 C 13351 D 13352 A ntwort r. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 33 ündliche Frage 47 ylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) nfahren der vom Moratorium betroffe- en Atomkraftwerke vor dem Auslaufen es Moratoriums ntwort atherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 34 ündliche Frage 48 ylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) msetzung von Empfehlungen des Abtei- ngsleiters RS im BMU für eine spezifi- chere Begründung des der Anordnung zur orübergehenden Betriebseinstellung zu- runde liegenden Gefahrenverdachts ntwort atherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 35 ündliche Frage 49 orothee Menzner (DIE LINKE) ustand der Kernkraftwerke Fort Calhoun nd Cooper Nuclear Station in USA ntwort atherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 36 ündliche Fragen 52 und 53 ans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) orderung des Bundesrates bezüglich Ab- enkung der Solarstromförderung; Local- ontent-Regelung für eine differenzierte inspeiseförderung bei Solarstromanlagen ntwort atherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13352 B 13352 C 13352 D 13353 A 13353 B VIII Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 116. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. Juni 2011 Anlage 37 Mündliche Fragen 54 und 55 Michael Gerdes (SPD) Planungsstand und Kosten für den Neubau des Forschungsschiffes „Polarstern II“; Weiternutzung des bisherigen Forschungs- schiffs „Polarstern“ Antwort Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 38 Mündliche Fragen 56 und 57 Marianne Schieder (Schwandorf) (SPD) Deutsche Position zur Zukunft und Finan- zierung des EU-Projekts „Aurora Borea- lis“ Antwort Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 39 Mündliche Fragen 58 und 59 Ulla Burchardt (SPD) Vergebene Stipendien zur Einführung des Nationalen Stipendienprogramms im lau- fenden Sommersemester; Umfang der Ko- finanzierung durch Unternehmen Antwort Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 40 Mündliche Frage 60 Sabine Stüber (DIE LINKE) Beantwortung offener Fragen zur Yasuní- ITT-Initiative durch das BMZ Antwort Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 41 Mündliche Fragen 61 und 62 Ingrid Nestle (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zubau von Kohle- und Gaskraftwerken; etwaige Förderung Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A M O G A H A M O V s A H A M D V A A H A M B S A H A M T M E le n n A C 13353 D 13354 B 13354 D 13354 D 55 B00 A nlage 42 ündliche Frage 63 liver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) eplante Förderung fossiler Kraftwerke ntwort ans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 43 ündliche Frage 64 liver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) orlage einer Übersicht der in Kaltreserve tehenden Kraftwerke ntwort ans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 44 ündliche Frage 65 orothee Menzner (DIE LINKE) erzögerungen in Planungsverfahren beim usbau der Elektrizitätsnetze ntwort ans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 45 ündliche Frage 66 ärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) enkung des Stromverbrauchs bis 2020 ntwort ans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 46 ündliche Fragen 69 und 70 om Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) enschenrechtsklauseln in Abkommen der uropäischen Union mit Drittstaaten; Stel- nwert der Menschenrechte im Rücküber- ahmeabkommen Italiens mit dem natio- alen Übergangsrat in Bengasi ntwort ornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13356 A 13356 B 13356 C 13356 D 13357 A Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 116. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. Juni 2011 IX Anlage 47 Mündliche Frage 71 Andrej Hunko (DIE LINKE) Auswirkungen des Abkommens Italiens mit der libyschen Opposition zur Verhinde- rung unerwünschter Einwanderung auf die Flüchtlings- und Asylpolitik der EU im Mittelmeer Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 48 Mündliche Frage 72 Andrej Hunko (DIE LINKE) Beschluss des Sicherheitsrates der Verein- ten Nationen zu Libyen im Widerspruch zur Charta der Vereinten Nationen Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 49 Mündliche Frage 73 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Maßnahmen gegen die drohende Hinrich- tung von Davinder Pal Singh in Indien und Konsequenzen aus der damals fehlerhaften Abschiebung Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 50 Mündliche Frage 75 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Pläne des Europäischen Auswärtigen Dienstes für eine GSVP-Mission im Süd- sudan Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 51 Mündliche Fragen 76 und 77 Dr. h. c. Jürgen Koppelin (FDP) Einreise des früheren thailändischen Ministerpräsidenten Thaksin Shinawatra s K A C A M M S d c A D A M S A n b D te A D A M D Z k A D A M V V r z G ta A D 13357 C 13358 A 13358 C 13358 D owie Treffen mit dem thailändischen ronprinzen in München ntwort ornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 52 ündliche Fragen 80 und 81 emet Kilic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) tatistischer Nachweis und Ursachen für ie höhere Kriminalitätsräte bei Jugendli- hen mit Migrationshintergrund ntwort r. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 53 ündliche Frage 82 evim Dağdelen (DIE LINKE) nordnung einer Funkzellenabfrage bei ei- er Demonstration in Dresden am 19. Fe- ruar 2011; Löschung der gespeicherten aten anwesender Bundestagsabgeordne- r ntwort r. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 54 ündliche Frage 83 r. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) ulässigkeit der Speicherung von Ver- ehrsdaten aus Funkzellenabfragen ntwort r. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 55 ündliche Frage 84 olker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) orlage des Gesetzentwurfs zur Ratifizie- ung des Protokolls Nr. 12 zur Konvention um Schutze der Menschenrechte und rundfreiheiten beim Deutschen Bundes- g ntwort r. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13359 B 13359 C 13360 A 13360 B 13360 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 116. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. Juni 2011 13299 (A) ) )(B) 116. Sitz Berlin, Mittwoch, de Beginn: 13.0
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    Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 116. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. Juni 2011 13341 (A) ) )(B) deckung zurückzuführen sein. Tatsache ist auch, dass in wärtig nicht prognostizieren. Auch ist derzeit nicht ab- Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage der Abgeordneten Hilde Mattheis (SPD) (Drucksache 17/6273, Frage 9): Wie viele der im Jahr 2010 durch Selbstanzeigen und Steuerdaten-CDs zusätzlich angefallenen Steuerfälle sind durch die zuständigen Steuerfahndungs- sowie die Bußgeld- und Strafsachenstellen bereits bearbeitet worden, und auf wel- che Höhe belaufen sich die entsprechenden Steuernachzah- lungen? Wie den Medien zu entnehmen war, sind im Jahr 2010 drei Steuerdaten-CDs angekauft worden. Zur Anzahl der in Deutschland eingegangenen Selbst- anzeigen und deren Bearbeitung gibt es kein bundesein- heitliches Zählverfahren. Jedes Land ermittelt die Zah- len in eigener Zuständigkeit. In einer einfachen Addition aller Länderzahlen dürfte eine Anzahl von circa 30 000 Selbstanzeigen seit Anfang 2010 realistisch sein. Gesi- chert ist allerdings die Erkenntnis, dass seit Ankauf der Steuer-CDs eine deutliche Steigerung der Zahl der Selbstanzeigen zu verzeichnen ist. Dies dürfte auf das durch den Datenankauf deutlich gestiegene und für Steu- erhinterzieher nicht mehr kalkulierbare Risiko der Ent- d e A d d c u u g L W d s s A d d G tr p b a d ic d A d d (D S Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dağdelen, Sevim DIE LINKE 29.06.2011 Dr. Danckert, Peter SPD 29.06.2011 Gleicke, Iris SPD 29.06.2011 Höger, Inge DIE LINKE 29.06.2011 Homburger, Birgit FDP 29.06.2011 Kolbe, Manfred CDU/CSU 29.06.2011 Meinhardt, Patrick FDP 29.06.2011 Nink, Manfred SPD 29.06.2011 Nord, Thomas DIE LINKE 29.06.2011 Pfeiffer, Sibylle CDU/CSU 29.06.2011 Schäfer (Bochum), Axel SPD 29.06.2011 Wieczorek-Zeul, Heidemarie SPD 29.06.2011 (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht ie Steuerschätzung knapp 2 Milliarden Euro an Mehr- innahmen eingestellt wurden. nlage 3 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage er Abgeordneten Hilde Mattheis (SPD) (Drucksa- he 17/6273, Frage 10): Wie viele der im Jahr 2010 durch Selbstanzeigen und Steuerdaten-CDs zusätzlich angefallenen Steuerfälle belaufen sich auf einen Hinterziehungsbetrag, der 50 000 Euro über- steigt? Zur Anzahl der in Deutschland durch Selbstanzeigen nd Steuerdaten-CDs zusätzlich angefallenen Steuerfälle nd zur Höhe des jeweiligen Hinterziehungsbetrages ibt es kein bundeseinheitliches Zählverfahren. Jedes and ermittelt die Zahlen in eigener Zuständigkeit. In iederholung meiner Antwort zu Ihrer Frage Nr. 9: In ie Steuerschätzung wurden 2010 dafür jedenfalls insge- amt rund 2 Milliarden Euro an Mehreinnahmen einge- tellt. nlage 4 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage er Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN) (Drucksache 17/6273, Frage 11): Wie hoch sind bis jetzt die Steuereinnahmen aus der Brennelementesteuer, und welches Atomkraftwerk hat dabei welchen Teil beigesteuert? Ich kann bestätigen, dass entsprechend der von den Be- eibern des Kernkraftwerkes Gundremmingen B selbst ublizierten Angaben am 14. Juni 2011 für die Kern- rennstoffsteuer ein hoher zweistelliger Millionenbetrag ngemeldet wurde. Weitere Steueranmeldungen liegen erzeit noch nicht vor. Ich bitte Sie um Verständnis, dass h keine spekulativen Zahlen im Zusammenhang mit an- eren Kernkraftwerken nennen möchte. nlage 5 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage er Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) rucksache 17/6273, Frage 12): Wie wahrscheinlich ist ein Abschluss der Verhandlungen mit der Schweiz über eine Regelung für bisher nicht im Inland versteuerte Einkünfte noch im Sommer 2011, und erwägt die Bundesregierung eine derartige Lösung auch mit anderen Staaten, wie zum Beispiel Luxemburg oder Österreich, umzu- setzen? Ob mit einem Abschluss der Verhandlungen noch im ommer 2011 gerechnet werden kann, lässt sich gegen- 13342 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 116. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. Juni 2011 (A) ) )(B) sehbar, ob sich eine mit der Schweiz gefundene Lösung auch auf andere Staaten übertragen lässt. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) (Drucksache 17/6273, Frage 13): Wie ist die Änderung durch das Steuervereinfachungsge- setz in § 32 Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes, EStG, zu verstehen, wonach eine Schädlichkeit dann vorliegt, wenn das volljährige Kind nach Abschluss einer erstmaligen Berufsaus- bildung und eines Erststudiums eine bestimmte Zeitgrenze überschreitet, im Hinblick auf die Verbindung der beiden Vo- raussetzungen mit dem Wort „und“, was sprachlich andeutet, dass beide Aspekte kumulativ erfüllt sein müssen, und wie ist die wöchentliche Arbeitszeit gemäß dem geänderten § 32 Abs. 4 EStG zu berechnen, auch vor dem Hintergrund von schwankenden oder unregelmäßigen wöchentlichen Arbeits- zeiten bzw. kurzfristigen Überschreitungen dieser Grenze? Mit der Änderung sollte die Formulierung wortgleich an die Regelung zu den Berufsausbildungskosten in § 12 Nr. 5 EStG angepasst werden. Die von Ihnen dargestellte Rechtsfolge, dass die Restriktion – keine Berücksichti- gung bei Erwerbstätigkeit – nur greift, wenn beide Vo- raussetzungen kumulativ vorliegen, ist nicht Sinn und Zweck dieser Regelung. Denn aus dem Regelungszu- sammenhang und der Bezugnahme auf § 12 Nr. 5 EStG in der Gesetzesbegründung wird deutlich, dass die Res- triktion in beiden Fällen – sowohl bei Berufsausbildung als auch bei Erststudium – greifen soll. Dies kann auch durch ein „und“ ausgedrückt werden. Ferner bewirkt die Regelung, dass die Erwerbstätig- keit nur dann schädlich sein soll, wenn sie den Umfang ei- ner Halbtagstätigkeit überschreitet. Deshalb wurde im Steuervereinfachungsgesetz 2011 eine 20-Stunden-Grenze eingeführt. Dass geringfügige Überschreitungen dieser Grenze nicht zum Ausschluss des Kindergeldes führen, wird durch die Formulierung „20 Stunden regelmäßiger wöchentlicher Arbeitszeit“ zum Ausdruck gebracht. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage der Abgeordneten Daniela Wagner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/6273, Frage 15): Sieht die Bundesregierung aufgrund der öffentlich im Hamburger Abendblatt erhobenen Forderungen, beim Ver- kauf von Liegenschaften des Bundes die frei werdenden Lie- genschaften möglichst schnell den Kommunen oder Privaten zu vertretbaren Preisen zur Verfügung zu stellen und nicht auf steigende Immobilienpreise zu spekulieren, Handlungsbedarf, und inwiefern teilt der Bund die Auffassung, dass er hier in ei- ner besonderen Verantwortung steht? Nach dem gesetzlichen Auftrag des Gesetzes über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, BImAG, und der Bundeshaushaltsordnung ist die Bundesanstalt für Im- mobilienaufgaben verpflichtet, nicht betriebsnotwendi- ges Vermögen des Bundes wirtschaftlich, das heißt zum v G s n W fü s k K g li p v A d F (D g g p m n A a k G E s m d z A d F (D (C (D ollen Wert, zu veräußern, zum Verkehrswert. Mit der ründung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben ind die bis Ende 2004 bestehenden Verbilligungsrichtli- ien für Bundesgrundstücke abgeschafft worden. Eine iedereinführung ist nicht beabsichtigt. Nach der grundgesetzlichen Aufgabenverteilung sind r die regionale Wirtschaftsförderung die Länder zu- tändig. Aus seiner gesamtstaatlichen Verantwortung am der Bund den Ländern bei der Bewältigung der onversionsprobleme bereits in der Vergangenheit ent- egen. So profitieren die Länder seit 1993 von der dama- gen Erhöhung des Umsatzsteueranteils um 2 Prozent- unkte, die anstelle eines verbindlich zugesagten Kon- ersionsprogramms gewährt worden war. nlage 8 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die rage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) rucksache 17/6273, Frage 16): In welchen der zahlreichen Aktivitäten und Maßnahmen im Programm der Zusammenarbeit anlässlich des 20. Jahres- tags der Unterzeichnung des Vertrags zwischen der Bundesre- publik Deutschland und der Republik Polen über gute Nach- barschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit, zwischen den Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen vereinbart, welches am 21. Juni 2011 zwi- schen beiden Regierungen beschlossen wurde, sind – auch mit Blick auf die UN-Behindertenrechtskonvention und den Na- tionalen Aktionsplan der Bundesregierung zu deren Umset- zung – die Belange von Menschen mit Behinderung berück- sichtigt, und wie wurden sie und deren Organisationen bei der Erarbeitung des Programms einbezogen? Anlässlich der diesjährigen deutsch-polnischen Re- ierungskonsultationen am 21. Juni 2011 in Warschau ing es vor allem, was den beschäftigungs- und sozial- olitischen Teil betrifft, um Fragen im Zusammenhang it der Arbeitnehmerfreizügigkeit, insbesondere um ein eues Beratungs- und Betreuungsprojekt von polnischen rbeitnehmern, die in Deutschland eine Beschäftigung ufnehmen. Die Umsetzung der UN-Behindertenrechts- onvention war am 21. Juni 2011 kein eigenes Thema. leichwohl findet auf bilateraler Ebene und auf U-Ebene, unter anderem im Rahmen der regelmäßig tattfindenden Treffen der Beschäftigungs- und Sozial- inister, ein Austausch zur Umsetzung der UN-Behin- ertenrechtskonvention statt. Das schließt Gespräche wischen der deutschen und polnischen Seite ein. nlage 9 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die rage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) rucksache 17/6273, Frage 17): Wie werden bei den kommenden deutsch-russischen Re- gierungskonsultationen sowie bei dem unter Schirmherrschaft der Bundeskanzlerin vom 17. bis 19. Juli 2011 stattfindenden Petersburger Dialog in Niedersachsen – auch mit Blick auf die UN-Behindertenrechtskonvention und den Nationalen Aktions- plan der Bundesregierung zu deren Umsetzung – die Belange Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 116. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. Juni 2011 13343 (A) ) )(B) von Menschen mit Behinderung berücksichtigt, und wie wer- den sie und deren Organisationen dabei selbst einbezogen? Die Behindertenpolitik und die Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention ist ein grundsätzliches An- liegen in der bilateralen Zusammenarbeit des BMAS mit Russland. Russland befindet sich gegenwärtig im Rati- fizierungsverfahren der UN-Behindertenrechtskonvention und ist an einem Austausch über Erfahrungen zur Um- setzung der Behindertenrechtskonvention interessiert. Deshalb ist auch geplant, dieses Thema zeitnah im Rah- men eines bilateralen arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Austausches aufzugreifen. Zudem finden vom 18. bis 19. Juli 2011 deutsch-russische Regierungskonsultatio- nen statt, bei der das Thema „Politik für Menschen mit Behinderungen“ eine Rolle spielen könnte. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Fragen des Abgeordneten Klaus Ernst (DIE LINKE) (Drucksache 17/6273, Frage 18): Wie hat sich der Realwert bzw. die Kaufkraft der Brutto- standardrente seit 2001 entwickelt (bitte Entwicklung der Bruttostandardrente in Verhältnis zur Entwicklung des Ver- braucherpreisindexes setzen, jeweils 1991 = 100, bitte auch Rentenerhöhung zum 1. Juli 2011 berücksichtigen und Jahres- werte angeben)? Um den Realwert der gesetzlichen Renten berechnen zu können, sind Angaben über die Entwicklung des Ver- braucherpreisindex erforderlich. Diese liegen derzeit nur bis zum Jahr 2010 vor. Im Zeitraum von 2001 bis zum Jahr 2010 betrug die durchschnittliche Preissteigerung rund 1,36 Prozent pro Jahr. Im gleichen Zeitraum wurden die Renten jahres- durchschnittlich mit rund 0,82 Prozent pro Jahr ange- passt. Berücksichtigt man hierzu noch die von den Rent- nerinnen und Rentnern zu zahlenden Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, so waren es rund 0,56 Prozent pro Jahr. Der in der Frage unterstellte Zusammenhang verkennt aber vollständig Aufgabe und Systematik der gesetzli- chen Rente: Die Rente ist eine Lohnersatzleistung. Ihre jährliche Anpassung orientiert sich an der Entwicklung der Löhne und nicht an der Preisentwicklung. Auch die Löhne der Beschäftigten genießen keinen Schutz vor In- flation. So sind zum Beispiel im Jahr 2009 die Löhne um 0,24 Prozent gesunken, während die Preise um 0,38 Pro- zent gestiegen sind. Bei der Rentenanpassung 2010 kam aber die Schutz- klausel zur Anwendung. Zum Schutz des Vertrauens der Rentenbezieher konnten hierdurch Kürzungen der Rente vermieden werden, obwohl die zugrundeliegende Lohn- entwicklung des Jahres 2009 negativ war. Den Rentne- rinnen und Rentnern sind also Kaufkraftverluste, wie sie die Beschäftigten infolge der Wirtschafts- und Finanz- krise besonders stark trafen, erspart geblieben. Die Renten sind daher momentan höher, als sie es ohne Schutzklausel wären. Dieser Effekt – der sogenannte A b h G m c A d F (D d m ri e g w w 1 g s d M A ä s m p e g re 2 u lä V m a A d F (D (C (D usgleichsbedarf – wird in den kommenden Jahren abge- aut, indem ab diesem Jahr positive Rentenanpassungen albiert werden. Der Abbau des Ausgleichsbedarfs ist aus ründen der Generationengerechtigkeit erforderlich, da- it die Jüngeren nicht durch ihre Beiträge zur Alterssi- herung überfordert werden. nlage 11 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die rage der Abgeordneten Anette Kramme (SPD) rucksache 17/6273, Frage 19): Wie verläuft die derzeitige Diskussion in der Bundesregie- rung über die Frage, ob sie sich bei der Europäischen Kommis- sion für eine Verlängerung der vorerst bis zum 31. Dezember 2011 geltenden Beschränkungen der Arbeitnehmerfreizügig- keit für bulgarische und rumänische Staatsangehörige einset- zen will, und wann ist mit einer offiziellen Entscheidung zu rechnen? Nach dem Beitrittsvertrag mit den zum 1. Januar 2007 er EU beigetretenen Mitgliedstaaten Bulgarien und Ru- änien kann der Arbeitsmarktzugang von Staatsangehö- gen der beiden genannten Mitgliedstaaten während iner dreiphasigen, insgesamt siebenjährigen Über- angsfrist weiterhin nach nationalem Recht gesteuert erden. Gegenwärtig machen neben Deutschland neun eitere Mitgliedstaaten hiervon Gebrauch. In der am . Januar 2012 beginnenden 3. Phase können die Über- angsbestimmungen nach dem Beitrittsvertrag im Falle chwerwiegender Störungen des Arbeitsmarktes oder er Gefahr derartiger Störungen nach entsprechender itteilung an die Kommission für zwei weitere Jahre in nspruch genommen werden. Diese Mitteilungspflicht ndert nichts daran, dass es sich um eine autonome Ent- cheidung der Mitgliedstaaten handelt, es keiner Geneh- igung und damit auch keines „Einsatzes“ bei der Euro- äischen Kommission bedarf. Die Bundesregierung wird ine Verlängerung sorgfältig prüfen, die Sozialpartner in ewohnter Weise vorab konsultieren und gegebenenfalls chtzeitig vor Ablauf der 2. Phase zum 31. Dezember 011 die Kommission über eine etwaige Verlängerung nd ihre Begründung unterrichten. Im Falle einer Ver- ngerung wird entsprechend der Praxis bei früheren erlängerungen die Mitteilung an die Europäische Kom- ission im Anschluss an ihre Übermittlung im Bundes- nzeiger veröffentlicht werden. nlage 12 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die rage der Abgeordneten Anette Kramme (SPD) rucksache 17/6273, Frage 20): Wie viele Beschäftigte arbeiten in den Integrationsämtern und Bußgeldstellen, die für die Umsetzung der Bußgeldrege- lung nach § 156 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX zuständig sind – aufge- schlüsselt nach Region und Jahr –, und hält die Bundesregie- rung diese Beschäftigtenzahl für ausreichend, um angesichts von über 38 000 pflichtwidrig keinen Schwerbehinderten be- schäftigenden Arbeitgebern die Durchsetzung der Pflicht der Beschäftigung von Schwerbehinderten wirksam zu kontrollie- ren? 13344 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 116. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. Juni 2011 (A) ) )(B) Frage des Abgeordneten Werner Dreibus (DIE LINKE) (Drucksache 17/6273, Frage 21): Welche Erkenntnisse gibt es über Missbrauch und Mitnah- meeffekte beim Vermittlungsgutschein etwa dahin gehend, dass der Gutschein vom privaten Vermittler eingelöst wurde, obwohl der Arbeitsplatz vom Erwerbslosen selbst gesucht wurde, und wie viele Strafverfahren gegen private Arbeitsver- mittler wurden in der Vergangenheit mit welchen Rückzah- lungsforderungen eingeleitet? Liegen der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter Hinweise auf einen Missbrauchsverdacht vor, werden entsprechende Recherchen eingeleitet. Erhärtet sich der Verdacht, wird Strafanzeige bei der zuständigen Ermitt- lungsbehörde erstattet. Die Ermittlungsergebnisse wer- den der Bundesagentur für Arbeit in der Regel nicht mitgeteilt. Bis einschließlich 2010 wurden die eingelei- teten Ermittlungsverfahren nicht erhoben. Nach Anga- ben der Bundesagentur für Arbeit wurden im Jahr 2011 in 27 Fällen Strafanzeige erstattet. Daten über Rückzah- lungsforderungen liegen nicht vor. A v B im H b A d F L Die Teilnehmerzahlen und Ausgaben für den Vermittlungsgut Jahr SGB III (Pflichtleistung) eingelöste VGS (1. Rate) Ausgaben in Millionen Eur 2002 12 950 13,6 2003 35 409 47,0 2004 54 221 74,7 2005 36 504 61,4 2006 34 624 58,3 2007 33 463 54,7 2008 29 741 49,4 2009 27 841 45,1 2010 29 666 50,8 (D ngaben zur Entwicklung der Zahl der privaten Arbeits- ermittler seit dem Jahr 2002 machen. In der zentralen etriebedatenbank der Bundesagentur für Arbeit waren Juli 2010 14 383 aktive Betriebsstätten mit dem aupt-Wirtschaftszweig 781** (Vermittlung von Ar- eitskräften) erfasst. nlage 15 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die rage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE INKE) (Drucksache 17/6273, Frage 23): Wie haben sich die Ausgaben für den Vermittlungsgut- schein seit seiner Einführung entwickelt – bitte jeweils die jährlichen Aufwendungen aufführen, insgesamt sowie seit 2005 nach SGB II und SGB III –, und wie nachhaltig ist die Arbeitsmarkteingliederung über einen Vermittlungsgutschein, bitte entsprechende Daten über den langfristigen Verbleib in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung nennen? schein, VGS, sind beiliegender Tabelle zu entnehmen: SGB II (Ermessensleistung) o eingelöste VGS (1. Rate) Ausgaben in Millionen Euro 13 798 18,9 28 423 44,0 35 008 51,1 31 946 49,3 22 237 38,0 29 305 43,0 (CVerwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Ordnungswidrigkeitengesetzes ist nach § 156 Abs. 3 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch, SGB IX, die Bundesagentur für Arbeit. Die Integrationsämter haben hier keine Zuständigkeiten, so dass sie kein Personal für die Durchführung von Ordnungswidrigkeitsverfahren beschäftigen. Lediglich die Geldbuße ist an das Integra- tionsamt abzuführen. Die für die Umsetzung der Bußgeldregelung in der Bundesagentur für Arbeit eingesetzten Personalressourcen werden nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit dort nicht gesondert erfasst, das heißt es wird kein Personal ausschließlich für diese Aufgabe eingesetzt. Deshalb ist hierzu keine Aussage möglich. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage des Abgeordneten Werner Dreibus (DIE LINKE) (Drucksache 17/6273, Frage 22): Inwiefern sind nach vorliegenden Evaluierungsergebnis- sen bestimmte Gruppen von Erwerbslosen bei der Nutzung des Vermittlungsgutscheins benachteiligt – wenn möglich, bitte entsprechende Merkmale nennen –, und wie hat sich die Zahl der privaten Arbeitsvermittler seit 2002 entwickelt? Die Ausgabe eines Vermittlungsgutscheines ist an den Leistungsanspruch geknüpft. Im Rechtskreis SGB III be- steht auf die Ausgabe eines Vermittlungsgutscheins bei Vorliegen der Voraussetzungen ein Rechtsanspruch. Im SGB II hingegen ist er als Ermessensleistung ausgestal- tet. Eine Auswertung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, IAB, ergab, dass Jüngere, Männer und Personen mit kurzer Arbeitslosigkeit und langer Be- schäftigungsdauer mit besseren Beschäftigungschancen einen Vermittlungsgutschein nutzen (vergleiche IAB- Kurzbericht 21/2010). Die Bundesregierung kann keine Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 116. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. Juni 2011 13345 (A) ) )(B) 1) in den Jahren 2005 bis 2007 kam es noch zu Auszahlungen der Restbestä Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE LINKE) (Drucksache 17/6273, Frage 24): Wie haben sich die Teilnehmerzahlen für den Vermitt- lungsgutschein seit seiner Einführung entwickelt – bitte je- weils Jahreszahlen insgesamt sowie seit 2005 nach SGB II und SGB III nennen –, und wie häufig wird bei der Vermitt- lung über den Vermittlungsschein in Leiharbeit, Minijobs und nicht bedarfsdeckende Beschäftigung, die mit Hartz IV aufge- stockt werden muss, vermittelt (bitte entsprechende absolute und relative Daten nennen)? Die Teilnehmerzahlen können den Tabellen zu Frage Nr. 23 entnommen werden. w li w m w s k D v z w v g d nde nach altem Recht (gültig bis 2004) Weil die Datenbasis und das Messkonzept zur Aus- ertung der eingelösten Vermittlungsgutscheine, bewil- gt 1. Rate, ab Berichtsmonat Januar 2010 umgestellt orden sind, kann die angefragte Auswertung zum Ver- ittlungsgutschein erst ab dem Jahr 2010 ausgewiesen erden. Die Angaben zu eingelösten Vermittlungsgut- cheinen in die Branche der Arbeitnehmerüberlassung önnen der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. er Vermittlungsgutschein kann nur für eine voll sozial- ersicherungspflichtige Beschäftigung mit einer Arbeits- eit von mindestens 15 Stunden wöchentlich eingelöst erden. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse or, wie viele der mit einem Vermittlungsgutschein be- onnenen Beschäftigungsverhältnisse nicht bedarfs- eckend sind. (D trachtung der Gesamtzahl von Förderungen eines Jahres werden saisonale Schwankungen und eventuelle Sonder- effekte ausgeglichen. Somit liegen die entsprechenden 28 730 Fällen die 2. Rate bewilligt, 52,5 Prozent. Die Er- gebnisse seit 2006 können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Deutschland Zeitreihe, Datenstand: Januar 2010 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit Merkmale Auszahlungsrate 2006 2007 2008 2009 1 2 3 4 SGB II (VGS neu, Ausgabe ab 2005) nach 6-wöchiger Beschäftigung insgesamt 28 423 35 008 31 946 22 237 nach 6-monatiger Beschäftigung insgesamt 8 677 12 988 15 319 11 843 SGB III (VGS neu; Ausgabe ab 2005) nach 6-wöchiger Beschäftigung insgesamt 33 817 33 033 29 741 27 841 nach 6-monatiger Beschäftigung insgesamt 20 400 19 054 18 228 15 258 SGB III (VGS alt; Ausgabe bis 2004)1) bei Beginn einer Beschäftigung insgesamt 807 430 nach 6-monatiger Beschäftigung insgesamt 596 26 Beschäftigungsverhältnisse, deren Zustandekommen ab 2010 durch eingelöste Vermittlungsgutscheine geför- dert wurden, können im Rahmen des Statistikverfahrens danach untersucht werden, wie viele geförderte Perso- nen 6, 9 oder 12 Monate nach dem Förderzeitpunkt, der 6 Wochen nach Beschäftigungsaufnahme liegt, sich in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung befanden oder nicht arbeitslos waren. Um zur Ermittlung der so- zialversicherungspflichtigen Beschäftigung und damit zur Eingliederungsquote belastbare statistische Ergeb- nisse zu erlangen, ist es erforderlich für einen Förder- zeitraum von 12 Monaten neben dem Untersuchungsin- tervall auch eine Zeit von 6 Monaten abzuwarten, bis die Beschäftigungsmeldungen an die Sozialversicherung in den statistischen Daten verarbeitet sind. Durch die Be- E J lu c n m m d b F k g w e (Crgebnisse für alle Förderungen im Jahr 2010 erst zum ahresende 2011 vor. Zu Förderungen durch Vermitt- ngsgutscheine bis einschließlich 2009 liegen entspre- hende statistische Daten zur Beschäftigung 6 Monate ach dem Förderzeitpunkt nicht vor. Zur Beurteilung der Nachhaltigkeit von durch Ver- ittlungsgutscheine geförderten Beschäftigungsaufnah- en kann auch untersucht werden, wie oft die 2. Rate er Vergütung nach einer sechsmonatigen Beschäftigung ewilligt werden konnte. Im überwiegenden Teil der älle, bei denen es nicht zu einer Zahlung der 2. Rate ge- ommen ist, ist davon auszugehen, dass das Beschäfti- ungsverhältnis vor Ablauf von 6 Monaten beendet urde. Von allen zwischen Januar und November 2010 ingelösten 54 700 Vermittlungsgutscheinen wurde in 13346 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 116. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. Juni 2011 (A) ) )(B) (C (D Eingelöste Vermittlungsgutscheine (bewilligt 1. Rate)1 nach Wirtschaftszweigen der Einstellungsbetriebe Ohne Förderinformationen zugelassener kommunaler Träger (zkT), da Daten an die Statistik der BA nicht übermittelt werden. Deutschland Berichtsjahr 2010 Zitierhinweis: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Vermittlungsgutschein (VGS), Berichtsjahr 2010 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit 1 Ein eingelöster Vermittlungsgutschein (bewilligt 1. Rate) wird in dem Berichtsmonat gezählt, in dem die Voraussetzung für die Zahlung der ersten Rate erfüllt ist, das heißt, eine mindestens sechswöchige Beschäftigung bestanden hat. Hierzu werden zu dem in coSachNT (AV) erfass- ten Beschäftigungsbeginn 6 Wochen = 42 Tage addiert. * Die erhobenen Daten unterliegen grundsätzlich der Geheimhaltung nach § 16 BStatG. Eine Übermittlung von Einzelangaben ist daher ausge- schlossen. Aus diesem Grund werden bei den Ihnen zur Verfügung gestellten Daten auch Zahlenwerte kleiner 3 und Daten, aus denen sich rechnerisch eine Differenz ermitteln lässt, anonymisiert oder zu Gruppen zusammengefasst. Wirtschaftszweige Deutschland darunter Westdeutschland Ostdeutschland absolut in % absolut in % absolut in % 1 2 3 4 5 6 Insgesamt 58 971 100,0 24 467 100,0 34 494 100,0 davon A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 180 0,3 42 0,2 138 0,4 B Bergbau u. Gewinnung v. Steinen u. Erden 15 0,0 9 0,0 6 0,0 C Verarbeitendes Gewerbe 3 452 5,9 1 654 6,8 1 798 5,2 D Energieversorgung 26 0,0 18 0,1 8 0,0 E WassVers, Abwasser/AbfaN, Umwelt- verschm. 302 0,5 124 0,5 178 0,5 F Baugewerbe 4 032 6,8 920 3,8 3 111 9,0 G Handel; Instandhalt. u. Rep. v. Kfz 5 079 8,6 2 908 11,9 2 171 6,3 H Verkehr und Lagerei 3 507 5,9 1 733 7,1 1 774 5,1 I Gastgewerbe 2 532 4,3 983 4,0 1 549 4,5 J Information und Kommunikation 415 0,7 233 1,0 182 0,5 K Finanz- u. Versicherungs-DL 186 0,3 86 0,4 100 0,3 L Grundstücks- und Wohnungswesen 299 0,5 98 0,4 201 0,6 M Freiberufl., wissensch. u. techn. DL 1 391 2,4 737 3,0 654 1,9 N Sonstige wirtschaftliche DL 30 596 51,9 12 302 50,3 18 293 53,0 darunter 78 Vermittl. u. Überlassung v. Arbeits- kräften 22 649 38,4 8 529 34,9 14 119 40,9 O Öffentl.Verwalt.,Verteidigung; Soz.vers. 101 0,2 60 0,2 41 0,1 P Erziehung und Unterricht 351 0,6 123 0,5 228 0,7 Q Gesundheits- und Sozialwesen 2 019 3,4 697 2,8 1 322 3,8 R Kunst, Unterhaltung und Erholung 371 0,6 219 0,9 152 0,4 S Erbringung v. sonstigen Dienstleistungen 1 259 2,1 355 1,5 904 2,6 T PH m. Hauspers.; DL+Herst. v. Waren d. PH 97 0,2 74 0,3 23 0,1 7 Keine Angabe 2 760 4,7 1.091 4,5 1 661 4,8 9 Keine Zuordnung möglich * * * * – – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 116. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. Juni 2011 13347 (A) ) )(B) Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage des Abgeordneten Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/6273, Frage 25): Wen sollte nach Ansicht der Bundesregierung der nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, SGB II, Leistungsbe- ziehende bei einem Wohnungswechsel mit der Prüfung der angemessenen Mietkosten des vorgelegten Mietangebotes so- wie dem Antrag auf Übernahme ebendieser Mietkosten an- schreiben, wenn es aufgrund eines Wohnortwechsels nicht nur zu einem Wechsel des Jobcenters, sondern auch des SGB-II- Trägers kommt? Der Gesetzgeber hat hierzu eindeutig geregelt, dass vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unter- kunft die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person die Zusicherung des für die Leistungserbringung bisher ört- lich zuständigen kommunalen Trägers zur Berücksichti- gung der Aufwendungen für die neue Unterkunft einho- len soll. Hierbei ist der für den Ort der neuen Unterkunft örtlich zuständige Träger zu beteiligen (§ 22 Abs. 4 SGB II). Nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB II sind die kreis- freien Städte und die Kreise Träger der Leistungen, die im Rahmen von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld für den Bedarf für Heizung und Träger erbracht werden, so- weit nicht durch Landesrecht andere Träger bestimmt sind (kommunale Träger). Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage des Abgeordneten Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/6273, Frage 26): Ist der Bundesregierung bekannt, dass es bei der Bearbei- tung ebendieser Mietsachen beim Wohnungswechsel regelmä- ßig immer dann zu Problemen bezüglich der Zuständigkeiten zwischen den Jobcentern kommt, wenn auch Optionskommu- nen als Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende invol- viert sind, und wie will die Bundesregierung Sorge dafür tragen, dass die SGB-II-Leistungsbeziehenden wissen, bei welchem Träger sie entsprechende Unterlagen einreichen müssen? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über Probleme bezüglich der Bewilligung von Umzügen vor. Insbesondere liegen der Bundesregierung keine Erkennt- nisse darüber vor, dass „regelmäßig immer dann“ Pro- bleme auftreten, wenn Optionskommunen beteiligt sind. Soweit das Verwaltungshandeln der Optionskommunen Anlass zu Beanstandungen gibt, sind gegebenenfalls die Länder anzusprechen, denn diese führen die Aufsicht über die kommunalen Träger. Die Bundesregierung wird deshalb den Hinweis auf mögliche Probleme der Erbrin- gung kommunaler Leistungen nach einem Zuständig- keitswechsel zur Erörterung im Bund-Länder-Ausschuss nach § 18 c SGB II vorschlagen. Im Übrigen wird auf die Antwort zur Frage 25 hingewiesen. A d A F d d d h s le fe fü s ri m 2 s z e s W p u e ti s K d A n ß ü A d A 1 s E n (C (D nlage 19 Antwort es Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage des bgeordneten Gustav Herzog (SPD) (Drucksache 17/6273, rage 27): Wann wird die Bundesregierung einen abgestimmten Ent- wurf des bereits überfälligen Gesetzes zur Neuordnung des Pflanzenschutzrechts vorlegen, und wann rechnet sie mit dem Inkrafttreten der rechtlichen Umsetzung verbindlicher Rechts- akte der Europäischen Union? Die neuen EU-Regelungen im Pflanzenschutzrecht, as sogenannte EU-Pflanzenschutzpaket, werden von er Bundesregierung ausdrücklich begrüßt, insbesondere a sie deutliche Verfahrensvereinfachungen und eine Er- öhung des Schutzniveaus für Mensch und Umwelt vor- ehen. Die EU-Zulassungsverordnung gilt unmittelbar in al- n EU-Mitgliedstaaten ab dem 14. Juni 2011. National stzulegen sind aber die Zuständigkeiten für die Durch- hrung der Verfahren, die den Mitgliedstaaten zugewie- en werden. Die sogenannte Pflanzenschutz-Rahmen- chtlinie zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln uss rechtlich umgesetzt werden. Umsetzungsfrist ist der 6. November 2011. Teilweise sind für Regelungsgegen- tände der Rahmenrichtlinie bereits im geltenden Pflan- enschutzrecht Regelungen enthalten; Anpassungen sind rforderlich. Der Gesetzentwurf zur Neuordnung des Pflanzen- chutzrechts ist somit äußerst umfangreich und dient im esentlichen der Umsetzung des „EU-Pflanzenschutz- aketes“. In naher Zukunft sollen die Beteiligung der Länder nd Verbände sowie die Unterrichtung der Fraktionen rfolgen. Der Entwurf des weiterentwickelten nationalen Ak- onsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzen- chutzmitteln wird bis Ende 2011 weiter mit betroffenen reisen, Ländern und Bundesbehörden diskutiert wer- en. Danach wird die Bundesregierung den nationalen ktionsplan unter Mitwirkung der Länder und nach ei- er abschließenden Öffentlichkeitsbeteiligung beschlie- en und bis Ende 2012 der Europäischen Kommission bersenden, wie es die Rahmenrichtlinie vorsieht. nlage 20 Antwort es Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage des bgeordneten Gustav Herzog (SPD) (Drucksache 7/6273, Frage 28): Wie entwickelt sich der Antragsstau in der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln infolge der derzeit für die Antragsteller unsicheren Rechtssituation, und können die beteiligten Behör- den die gesetzten Fristen einhalten? Für die Antragsteller besteht keine unsichere Rechts- ituation, da am 14. Juni 2011 zeitgleich mit der U-weiten Anwendung der „EU-Zulassungsverord- ung“ als Übergangsregelung das „Gesetz über die vor- 13348 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 116. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. Juni 2011 (A) ) )(B) läufige Durchführung unmittelbar geltender Vorschriften der Europäischen Union über die Zulassung oder Geneh- migung des Inverkehrbringens von Pflanzenschutzmit- teln“ in Kraft getreten ist. Mit diesem Gesetz wird sichergestellt, dass die bishe- rigen Zuständigkeiten der Bundesbehörden bei der Zu- lassung von Pflanzenschutzmitteln über den 14. Juni 2011 hinaus bestehen bleiben und der bisherigen Rechts- lage entsprechen und somit die Kontinuität bei der Zu- lassung von Pflanzenschutzmitteln bis zum Inkrafttreten des neuen Pflanzenschutzgesetzes gewahrt sind. Das Übergangsgesetz soll neben dem derzeitigen Pflanzenschutzgesetz gelten und zusammen mit diesem durch das Gesetz zur Neuordnung des Pflanzenschutz- rechtes abgelöst werden. Während zwischenzeitlich in Deutschland eine deutli- che Reduktion der Fristüberschreitungen bei der Zulas- sung von Pflanzenschutzmitteln erreicht werden konnte, hat sich dieser Trend in den vergangenen Monaten wie- der umgekehrt. Wesentlicher Grund für diese Verfristungen ist die au- ßergewöhnlich starke Zunahme der Zulassungsanträge seit Anfang 2011. Es lagen Anfang Juni bereits mehr Zulassungsanträge vor als im gesamten vergangenen Jahr. Offensichtlich wollten zahlreiche Unternehmen noch Zulassungsanträge stellen, bevor die neue Zulassungs- verordnung anzuwenden ist. Es zeichnet sich jedoch bereits ab, dass die Zahl der Zulassungsanträge nun wieder deutlich abnimmt. Ich gehe deshalb davon aus, dass der Antragsstau in den kommenden Monaten wieder reduziert werden kann. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Fragen der Abgeordneten Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/6273, Fragen 31 und 32): Welche bundes-, landes- und europapolitischen Maßnah- men können und sollten aus Sicht der Bundesregierung ergrif- fen werden, um der Krise der deutschen Krabbenfischerei ef- fektiv zu begegnen? Wie bewertet die Bundesregierung in dem Zusammenhang die Forderung, auch für die Krabben eine Fangmengenbe- grenzung einzuführen, und wie sollte eine solche gegebenen- falls ausgestaltet werden? Zu Frage 31: Der Krabbenmarkt in Deutschland, wie auch in den Niederlande, Dänemark und Belgien als weitere Krab- ben produzierende Mitgliedstaaten der EU, ist schon seit Jahren geprägt durch ein Überangebot an Krabben bei gleichbleibender Nachfrage, das sich aus verschiedenen Gründen in den letzten Wintermonaten deutlich erhöht hat. n d g g s e d b s m d ti a e W c s g D n b is Z g B w K e te g e a s Z p s v d s m A d A (D (C (D Es ist vornehmlich Aufgabe der Erzeugerorganisatio- en, das Überangebot marktgerecht zu steuern. Gefor- ert ist insoweit insbesondere die Transnationale Erzeu- erorganisation, denn nur eine gemeinsame, für alle eltende Regelung kann faire und gerechte Preise sicher- tellen. Schon im Jahre 2008 hat das BMELV versucht, durch inen Gesetzentwurf zur Durchführung der Rechtsakte er Europäischen Gemeinschaft über die Ausdehnung estimmter von Erzeugerorganisationen des Fischerei- ektors festgelegter Regeln auf Nichtmitglieder (Allge- einverbindlichkeitsgesetz) eine Regelung zu schaffen, ie von den Erzeugerorganisationen festgelegte Produk- ons- und Vermarktungsregelungen auf Nichtmitglieder uszudehnen. Dieser vollständig ausgearbeitete Gesetz- ntwurf stieß jedoch bereits im Vorfeld auf den massiven iderstand der Küstenländer, die die Folgen einer sol- hen Ausdehnung der Regelungen auf Nichtmitglieder cheuten. Da die Länder für die Anerkennung der Erzeu- erorganisationen zuständig sind, wären sie auch für die urchführung – einschließlich der notwendigen Sanktio- ierungen – dieses Gesetzes verantwortlich. Ob die Länder aufgrund der derzeitigen Entwicklung ereit sind, diesen Widerstand inzwischen aufzugeben, t gegenwärtig noch offen. u Frage 32: Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass Fangmengenre- ulierungen nach dem EU-Recht nur aus Gründen der estandserhaltung und Nachhaltigkeit vorgenommen erden können, nicht jedoch aus Marktgründen. Des Weiteren muss bedacht werden, dass gerade die rabbenfischerei als Fischerei auf eine unquotierte Art ine Vielzahl von Ausnahmetatbeständen im Rahmen der chnischen Maßnahmen, Beifangregelungen, Seetagere- elungen etc. in Anspruch nehmen kann. Mit Einführung iner Quotenregelung auf EU-Ebene muss deshalb davon usgegangen werden, dass sämtliche Ausnahmetatbe- tände für die Nordseekrabbenfischerei entfallen würden. udem schlägt die EU-KOM derzeit eine Anlandever- flichtung ab 2013 vor, die dann auch für die Krabbenfi- cher gelten würde. Es wäre mehr als bedenklich und fachlich nicht zu ertreten, wegen eines kurzzeitigen Zusammenbruches es Marktes eine solche gravierende Änderung der Fi- chereiregelungen auf Nordseekrabben in Kauf zu neh- en. nlage 22 Antwort es Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage der bgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) rucksache 17/6273, Frage 33): Welche Konsequenzen hätte aus Sicht der Bundesregie- rung die Aufnahme des Wolfs als bejagbare Art in das Bun- des- oder in einzelne Landesjagdgesetze? Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 116. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. Juni 2011 13349 (A) ) )(B) Der Wolf ist eine nach FFH-Richtlinie streng zu schützende Art, deren Bejagung grundsätzlich verboten ist – Art. 12 in Verbindung mit Anhang IV FFH-Richt- linie. Dieser Schutzstatus müsste bei Aufnahme des Wolfes als jagdbare Tierart ins Jagdrecht auch jagdrecht- lich gewährleistet werden. Aus Sicht der Bundesregie- rung besteht jedoch kein Anlass, den Wolf nach § 2 Abs. 1 des Bundesjagdgesetzes, BJagdG, dem Jagdrecht zu unterstellen. Auch eine Aufnahme des Wolfs ins Lan- desjagdrecht hätte die Vorgaben der FFH-Richtlinie zu beachten, die ein grundsätzliches Jagdverbot vorsieht. Durch die Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht würden für den Wolf außerdem die speziellen Hege- und Schutzbestimmungen des Jagdrechtes gelten. Beispielsweise ist zu nennen: Nach § 1 Abs. 1 Bundesjagdgesetz ist das Jagdrecht mit der Pflicht zur Hege verbunden, das heißt der Jagdausübungsberechtigte hat sich um einen gesunden Wildbestand und die Pflege und Sicherung der Lebens- grundlagen des Wildbestandes zu bemühen. Nach § 19 a Bundesjagdgesetz ist es verboten, Wild, insbesondere soweit es in seinem Bestand gefährdet oder bedroht ist, unbefugt an seinen Zufluchts-, Nist-, Brut- oder Wohnstätten durch Aufsuchen, Fotografieren, Fil- men oder ähnliche Handlungen zu stören. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) (Drucksache 17/6273, Frage 34): Welche bejagbaren Tierarten sind momentan im Bundes- jagdgesetz aufgeführt, die ganzjährig nicht bejagt werden dür- fen, und wie schätzt die Bundesregierung die Entwicklung der Bestände dieser Arten in den kommenden Jahren unter dem Gesichtspunkt einer Bejagbarkeit ein? Tierarten, die dem Bundesjagdgesetz unterliegen und ganzjährig nicht bejagt werden, sind gegenwärtig: 1. Haarwild: Wisent (Bison bonasus L.) Elchwild (Alces alces L.) Steinwild (Capra ibex L.) Schneehase (Lepus timidus L.) Murmeltier (Marmota marmota L.) Wildkatze (Felis silvestris SCHREBER) Luchs (Lynx lynx L.) Fischotter (Lutra lutra L.) Seehund (Phoca vitulina L.) 2. Federwild: Wachtel (Coturnix coturnix L.) Auerwild (Tetrao urogallus L.) Birkwild (Lyrurus tetrix L.) Rackelwild (Lyrus tetrix x Tetrao urogallus) Haselwild (Tetrastes bonasia L.) g g b d S M E e ri J A d g D 3 Z e s d n fü L z k S is s (C (D Alpenschneehuhn (Lagopus mutus MONTIN) Wildtauben (Columbidae) Wildgänse (Gattungen Anser BRISSON und Branta SCOPOLI) Wildenten (Anatinae) Säger (Gattung Mergus L.) Möwen (Laridae) Haubentaucher (Podiceps cristatus L.) Großtrappe (Otis tarda L.) Graureiher (Ardea cinerea L.) Greife (Accipitridae) Falken (Falconidae) Kolkrabe (Corvus corax L.) Die artenscharfe Konkretisierung der im Bundesjagd- esetz oben genannten Gattungen „Wildtauben“, „Wild- änse“, „Wildenten“ und „Möwen“ ergibt sich in Ver- indung mit der Bundeswildschutzverordnung. Die Bundesregierung geht gegenwärtig davon aus, ass sich die Bestände von Wildarten mit ganzjähriger chonzeit in den kommenden Jahren nicht in einem aße positiv entwickeln werden, dass eine Bejagung in rwägung gezogen werden könnte. Im Übrigen bedürfte s hierzu einer Änderung von FFH- und Vogelschutz- chtlinie, die gegenwärtig bei vielen dieser Arten ein agdverbot vorsehen. nlage 24 Antwort es Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Fra- en des Abgeordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 17/6273, Fragen 35 und 6): Wann erklärt die NATO ein Boot für in Seenot geraten und geht zur Rettung über, und inwiefern arbeitet die NATO dabei mit der Europäischen Grenzschutzagentur Frontex zusam- men? Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um die Seenotrettung insbesondere im Mittelmeer und vor dem Hintergrund des Libyen-Krieges zu verbessern, und welche Initiativen hat die Bundesregierung hierzu auf NATO- und EU-Ebene bisher ergriffen? u Frage 35: Ein „Seenotfall“ ist anzunehmen, wenn der Kapitän ines in Not geratenen Bootes oder Schiffes einen ent- prechenden Notruf absetzt bzw. wenn erkennbar ist, ass sich Personen auf See in Lebensgefahr bzw. in See- ot befinden. Für einen Notruf können alle dazu zur Ver- gung stehenden Mittel – automatische Systeme, Funk, euchtsignale etc. – genutzt werden. Völkerrechtlich besteht für die Schifffahrt die Pflicht ur Hilfeleistung – Art. 98 (1) UN-Seerechtsüberein- ommen – United Nations Convention on the Law of the ea/UNCLOS. Im Falle von Seenot auf der hohen See t der Kommandant oder Kapitän eines Schiffes, das ich vor Ort befindet, verpflichtet, alles Notwendige zur 13350 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 116. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. Juni 2011 (A) ) )(B) Rettung von Schiffbrüchigen oder sonst auf See an- getroffenen in Lebensgefahr befindlichen Personen zu veranlassen, soweit keine unvertretbare Gefährdung ei- gener Kräfte besteht. Wenn er in sonstiger Weise von einem Hilfsbedürfnis Kenntnis erhält, eilt er Personen in Seenot zu Hilfe, wenn dies vernünftigerweise von ihm erwartet werden kann. Dies gilt auch für die Komman- danten und Einheiten der Deutschen Marine. Die NATO unterhält keine eigene „Search and Rescue“ (SAR)-Organisation im Frieden. Vielmehr wer- den die durch die Internationale Seeschifffahrtsorganisa- tion – Internationale Maritime Organisation, IMO – fest- gelegten Standards auch für Kriegsschiffe übernommen. Ein Arbeitsübereinkommen zur Zusammenarbeit zwi- schen der NATO und Frontex besteht nicht. Bei den im Rahmen der Frontex Joint Operation „Hermes“ einge- setzten Schiffen zur Seegrenzüberwachung handelt es sich bis dato ausschließlich um Schiffe der italienischen Behörden. Diese unterliegen in Fällen von Seenot eben- falls dem UN-Seerechtsübereinkommen. Darüber hinaus gilt die Ergänzung des Schengener Grenzkodexes vom 26. April 2010 sogenannte Frontex Leitlinien. Diese ent- hält verbindliche Vorschriften für das Abfangen und den Aufgriff von Schiffen bzw. Booten sowie Leitlinien für die Durchführung von Such- und Rettungsmaßnahmen an den Seegrenzen. Im Rahmen der Frontex Joint Opera- tion „Hermes“ wurden seit Ende Februar über 9 000 Per- sonen aus Seenot gerettet. Zu Frage 36: Neben der Beachtung der Pflicht zur Hilfeleistung auf See unterliegt die Bundesregierung als Nichtanrainer- Staat im Mittelmeer keinen weitergehenden Pflichten zur Verbesserung der Seenotrettung. Da sich die Bundes- republik Deutschland im Mittelmeer nicht an der NATO geführten Operation UNIFIED PROTECTOR mit See- kriegsmitteln, Schiffen, Booten beteiligt, wurden seitens der Bundesregierung insoweit keine speziellen Maßnah- men initiiert. Da weder NATO noch Europäischer Union – außerhalb der Pflicht der jeweiligen Schiffe zur Hilfe- leistung – eine Rolle für den Fall von Seenotrettungs- maßnahmen zufällt, wurden seitens der Bundesregierung keine Initiativen hierzu ergriffen. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Frage der Abgeordneten Heidrun Dittrich (DIE LINKE) (Drucksache 17/6273, Frage 37): Wann wird im Deutschen Bundestag der sechste Altenbe- richt der Bundesregierung debattiert? Das Bundeskabinett hat am 17. November 2010 den Sechsten Altenbericht behandelt und die dazu unter Fe- derführung des Bundesministeriums für Familie, Senio- ren, Frauen und Jugend erarbeitete Stellungnahme der Bundesregierung beschlossen. Im Anschluss an die Ka- binettbefassung wurde der Sechste Altenbericht eben- falls am 17. November 2010 dem Bundestag zugeleitet. m s U s g d A d g c A p is d 7 fü n im a B a c a K re w L L A d d (S (C (D Mit Interesse erwartet die Bundesregierung die parla- entarische Behandlung des Berichts. Nach § 75 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Deut- chen Bundestages können Vorlagen wie Berichte zur nterrichtung des Bundestages als Verhandlungsgegen- tand auf die Tagesordnung des Deutschen Bundestages esetzt werden. Termin und Tagesordnung jeder Sitzung es Bundestages werden im Ältestenrat vereinbart. nlage 26 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Fra- en der Abgeordneten Caren Marks (SPD) (Drucksa- he 17/6273, Fragen 38 und 39): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Zwischenevaluierung des Finanzwissenschaftlichen For- schungsinstituts an der Universität in Köln „Föderale Finan- zierung des Kinderbetreuungsausbaus: Ermittlung der Lasten- verteilung“, wonach für Gesamtdeutschland die bisherige Ausbaugeschwindigkeit nicht ausreiche und gesteigert wer- den müsse, um das bundesweite Ausbauziel zu erreichen, und welche Initiativen plant bzw. ergreift die Bundesregierung an- lässlich dieses Gutachtens? Welche Initiativen ergreift die Bundesregierung bezüglich der Länder, die ihr landeseigenes Ausbauziel nur schwerlich erreichen, weil sowohl die bisherige Ausbaugeschwindigkeit als auch die Finanzierungsplanung nicht ausreichend sind, um das anvisierte Ausbauziel zu erreichen? Sinn und Zweck der Zwischenevaluierung nach Art. 5 bs. 3 der Verwaltungsvereinbarung zum Investitions- rogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008 bis 2013 t die Überprüfung der Erreichung des bundesweit urchschnittlichen Ausbauziels von 35 Prozent – rund 50 000 Betreuungsplätze. Die Bundesregierung hat ihre Finanzierungsbeiträge r die Investitionen in den Ausbau der Kinderbetreuung achvollziehbar erbracht. Die Mittel des Bundes stehen Rahmen des Sondervermögens „Kinderbetreuungs- usbau“ für die Länder bereit. Die Mehrzahl der Länder hat bisher überwiegend die undesmittel für die Investitionen eingesetzt. Die Ver- ntwortung liegt damit nun bei den Ländern, zur Errei- hung des Ausbauziels verlässliche Finanzierungsanteile m Kinderbetreuungsausbau zu erbringen und damit die ommunen beim Ausbau zu unterstützen. Die Bundes- gierung hat darüber hinaus nach Art. 3 Abs. 3 der Ver- altungsvereinbarung die Möglichkeit, von einzelnen ändern nicht benötigte Bundesmittel zugunsten anderer änder zu verteilen. nlage 27 Antwort er Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf ie Frage der Abgeordneten Dr. Marlies Volkmer PD) (Drucksache 17/6273, Frage 40): Wie erklärt und bewertet die Bundesregierung, dass das Robert Koch-Institut, RKI, laut einer offiziellen Stellung- nahme erst am 19. Mai 2011 von den Ehec-Infektionen in Hamburg erfahren hat, jedoch in einem Report auf Eurosur- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 116. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. Juni 2011 13351 (A) ) )(B) veillance.org, der am 2. Juni 2011 erschien und an dessen Er- arbeitung mehrere Mitarbeiter des RKI beteiligt waren, davon die Rede ist, dass vom 9. Mai 2011 an eine stetig steigende Zahl von Ehec-Fällen beobachtet wurde, mit einem Maximum von HUS-Fällen am 16. Mai 2011? Die in dem Artikel in der Zeitschrift Eurosurveillance beschriebene stetig wachsende Zahl von Ehec-Fällen ab dem 9. Mai 2011 bezieht sich auf das Datum des Erkran- kungsbeginns, nicht auf das Datum der Meldung an das RKI. Beim gegenwärtigen Ehec-Ausbruchsgeschehen wur- den im Rahmen der epidemiologischen Analysen retro- spektiv alle Erkrankungsfälle, die seit dem 1. Mai 2011 erkrankt waren, aber in der Regel erst später gemeldet wurden, mit einbezogen. Hierbei muss zwischen dem Datum des Erkrankungsbeginns, dem Datum der Dia- gnose (und gegebenenfalls Krankenhausaufnahme) und dem Datum der Meldung an das Gesundheitsamt unter- schieden werden. Nach den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes, IfSG, muss ein Fall durch den diagnostizierenden Arzt und ein Erregernachweis durch das Labor innerhalb von 24 Stunden an das Gesundheitsamt gemeldet werden. Das Gesundheitsamt überprüft die Information und gibt sie in eine elektronische Datenbank ein. Spätestens am dritten Arbeitstag der folgenden Woche wird die Infor- mation an die zuständige Landesbehörde elektronisch übermittelt und von dort spätestens innerhalb einer wei- teren Woche elektronisch an das RKI. In der Praxis vergeht vom Beginn der Erkrankung bis zum Arztbesuch bzw. bis zur Krankenhauseinweisung und anschließend bis zur Meldung an das Gesundheits- amt und elektronischen Weiterübermittlung der Daten über die zuständigen Landesstellen an das RKI ein unter- schiedlich langer Zeitraum von wenigen Tagen bis zu ei- nigen Wochen. Ehec- und HUS-Fälle treten in geringer Anzahl das ganze Jahr über auf, ohne dass diese einer außergewöhn- lichen Häufung oder einem anderen außergewöhnlichem Geschehen zuzuordnen sind. Ein Anstieg der den Ge- sundheitsämtern gemeldeten und von dort über die zu- ständigen Landesbehörden an das RKI übermittelten Ehec- und HUS-Fälle über die zu erwartende Zahl hi- naus konnte erst ab der 20. Kalenderwoche – Woche vom 16. Mai 2011 – erkannt werden. Das RKI hat erstmalig am 19. Mai 2011 von einer er- höhten Anzahl von HUS-Erkrankungsfällen in Hamburg erfahren. Seit dem 20. Mai 2011 untersucht das RKI in enger Zusammenarbeit mit Gesundheits- und Lebens- mittelbehörden des Bundes und der Länder den Aus- bruch in Norddeutschland. Die Ursache des Ausbruchs konnte durch die epidemiologischen Studien des RKI, die aufeinander aufbauten, zunehmend eingegrenzt wer- den. Weitere Informationen hierzu sind unter www.rki.de und www.bmg.bund.de abrufbar. A d F (D g tr in m d d in a z A d F (D 2 S n tu z fü s A d F (S (C (D nlage 28 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die rage des Abgeordneten Uwe Beckmeyer (SPD) rucksache 17/6273, Frage 41): Welches sind die Gründe dafür, dass die für den 1. Juli 2011 geplante Einführung der Lkw-Maut auf vierspurigen Bundesstraßen verschoben werden muss, und warum geht die Bundesregierung davon aus, dass sie trotz einer von der Toll Collect GmbH bereits öffentlich angekündigten Vorlaufzeit von acht Monaten ab Vertragsabschluss im Jahr 2011 50 Mil- lionen Euro an Einnahmen erzielen wird? Eine Aussage hierzu ist der Bundesregierung zum ge- enwärtigen Zeitpunkt noch nicht möglich, da die Ver- agsverhandlungen mit dem Mautbetreiber Toll Collect tensiv geführt werden und andauern. Zum Zeitpunkt der Einstellung von Mautmehreinnah- en in Höhe von 50 Millionen Euro aus der Einführung er Maut auf vierstreifigen Bundesstraßen in den Bun- eshaushalt 2011 wurde entsprechend der Erfahrungen der Vergangenheit bei Vertragsanpassungen davon usgegangen, dass die Vertragsverhandlungen schneller um Abschluss kommen. nlage 29 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die rage des Abgeordneten Uwe Beckmeyer (SPD) rucksache 17/6273, Frage 42): Welche Streckenabschnitte und Brückenbauwerke von Bundesfernstraßen haben die einzelnen Bundesländer im jähr- lich einzureichenden Erhaltungsprogramm 2011 an das Bun- desministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ge- meldet (bitte in tabellarischer Übersicht nach Bundesländern, Bundesfernstraßen und Maßnahmen unter Bezug auf das fi- nanzielle Volumen und den Beginn der Maßnahme unterglie- dert darstellen)? Eine zusammenfassende Aufstellung sämtlicher in 011 geplanten Erhaltungsmaßnahmen mit Angabe der treckenabschnitte und Brückenbauwerke sowie Maß- ahmebeginn liegt der Bundesregierung nicht vor. Eine Übersicht über das finanzielle Volumen des ak- ellen Erhaltungsprogramms für 2011 sowie der finan- ielle Anteil für Brücken und andere Ingenieurbauwerke r die einzelnen Bundesländer lasse ich Ihnen gerne chriftlich zukommen. nlage 30 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die ragen des Abgeordneten Hans-Joachim Hacker PD) (Drucksache 17/6273, Fragen 43 und 44): Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem Be- schluss des Bundesrates in der 884. Sitzung vom 17. Juni 2011 mit der Forderung nach einer neuen Regelung der Alt- schuldenhilfe für ostdeutsche Wohnungsunternehmen, und welche konkreten Schritte der Umsetzung dieses Beschlusses wird die Bundesregierung unternehmen? 13352 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 116. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. Juni 2011 (A) ) )(B) Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, eine Anschlussregelung für die Altschuldenproblematik ostdeutscher Wohnungsunternehmen an eine Sanierungsverpflichtung für Wohngebäude in Innenstädten zu knüpfen, und ist die Bun- desregierung dazu bereit, dies zu unterstützen? Entsprechend dem Kabinettbeschluss vom 22. Juni 2011 zur Gegenäußerung der Bundesregierung werden wir den Vorschlag prüfen. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die Frage des Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/6273, Frage 45): Wie steht die Bundesregierung zur Einführung lärmabhän- giger Trassenpreise im Schienenverkehr, und welchen konkre- ten Fahrplan zur Abschaffung des Schienenbonus hat die Bundesregierung? Die Bundesregierung befürwortet eine lärmabhängige Trassenpreisgestaltung bei der Bahn. Die DB Netz AG wurde gebeten, eine lärmabhängige Preiskomponente zum Fahrplanwechsel 2012 einzuführen. Die Koalitions- vereinbarung sieht vor, den Schienenbonus schrittweise zu reduzieren mit dem Ziel, ihn ganz abzuschaffen. Vor diesem Hintergrund werden derzeit differenzierte As- pekte der Lärmcharakteristik, der konkreten schutzbe- dürftigen Situation, der Wirkung auf den Menschen und der finanziellen Rahmenbedingungen betrachtet. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die Frage des Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/6273, Frage 46): Wann ist nach Erkenntnisstand der Bundesregierung mit dem Abschluss der Untersuchungen zum Zugunglück in Hordorf am 29. Januar 2011 auf der Bahnstrecke Magde- burg–Thale zu rechnen, und wann wird der Unfallprüfungsbe- richt dem Parlament bzw. der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt? Die Eisenbahn-Unfalluntersuchungsstelle des Bun- des hat die Untersuchungen zum Unfall bei Hordorf vom 29. Januar 2011 abgeschlossen und erstellt zurzeit den Entwurf des Untersuchungsberichts. Gemäß § 5 Abs. 4 Eisenbahn-Unfalluntersuchungsverordnung können sich anschließend die betroffenen Eisenbahnen, Halter, Her- steller, die Sicherheitsbehörde sowie die beteiligten Ret- tungsdienste innerhalb einer festgelegten angemessenen Frist schriftlich zu diesem Entwurf äußern. Begründete Stellungnahmen, die von den genannten Parteien über- mittelt werden, sind im Untersuchungsbericht zu berück- sichtigen. Danach wird der Untersuchungsbericht fertiggestellt und veröffentlicht. Zum jetzigen Zeitpunkt ist nicht ab- sehbar, ob und in welchem Umfang Stellungnahmen zum Entwurf des Untersuchungsberichts eingehen werden. D b re A d d D c a n E a n a ti A A d d D A z im a G n (C (D er Untersuchungsbericht soll gemäß § 5 Abs. 5 Eisen- ahn-Unfalluntersuchungsverordnung innerhalb eines Jah- s nach dem gefährlichen Ereignis fertiggestellt werden. nlage 33 Antwort er Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage er Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 17/6273, Frage 47): Ist die am 9. Juni 2011 bei einem Treffen mit Bundestags- abgeordneten der Oppositionsfraktionen SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag getroffene Aussage des Abteilungsleiters RS im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, BMU, Gerald Hennenhöfer, er sehe keine rechtlichen Instrumente, um zu verhindern, dass die vom dreimonatigen Moratorium betroffe- nen Atomkraftwerke, AKW, nicht „jetzt schon“ – also am 9. Juni 2011 und damit vor Ablauf des dreimonatigen Morato- riums – wieder anfahren könnten, so zu verstehen, dass für den BMU-Abteilungsleiter Gerald Hennenhöfer der dem Mo- ratorium zugrundeliegende Gefahrenverdacht mit Vorlage des ersten Berichts der Reaktor-Sicherheitskommission zum „AKW-Stresstest“ am 17. Mai 2011 ausgeräumt ist, und, falls ja, warum hat das BMU dann meine diesbezügliche mündli- che Frage in der Fragestunde vom 8. Juni 2011 nicht entspre- chend bejaht, Plenarprotokoll 17/113, Anlage 32? Unmittelbar mit Vorlage des Berichts der Reaktor-Si- herheitskommission konnte ein Verdacht im Hinblick uf § 19 Abs. 3 Satz 1 des Atomgesetzes, AtG, noch icht als ausgeräumt angesehen werden, da allein mit der ntgegennahme eines Expertenberichts die zuständigen tomrechtlichen Behörden ihre aufsichtliche Beurteilung och nicht abgeschlossen haben. Die zitierte Aussage m 9. Juni 2011 bezog sich auf die bevorstehende Situa- on nach Ablauf der in den Anordnungen nach § 19 bs. 3 AtG genannten Frist von drei Monaten. nlage 34 Antwort er Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage es Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 17/6273, Frage 48): Ist es zutreffend, dass sich der Abteilungsleiter RS im BMU im Rahmen der vom BMU für die Landesatomauf- sichtsbehörden erstellten Vorlage einer Anordnung zur vo- rübergehenden Betriebseinstellung nach § 19 des Atomgeset- zes – sogenanntes dreimonatiges Atommoratorium – für eine spezifischere bzw. bessere Begründung des der Anordnung zugrundeliegenden Gefahrenverdachts einsetzte – gegebenen- falls bitte mit Angabe der von ihm vorgeschlagenen Formulie- rung –, und, falls ja, weshalb wurden seine Empfehlungen nicht umgesetzt? Die Bundesregierung nimmt die in der Frage zum usdruck kommende Besorgnis der Fragestellerin, die uständigen Abteilungsleiter könnten ihre Auffassungen Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Re- ktorsicherheit, BMU, nicht in ausreichendem Maße zur eltung bringen, zur Kenntnis. Sie teilt diese Besorgnis icht. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 116. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. Juni 2011 13353 (A) ) )(B) Anlage 35 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage der Abgeordneten Dorothee Menzner (DIE LINKE) (Drucksache 17/6273, Frage 49): Welche Informationen hat die Bundesregierung über den Zustand der Atomkraftwerke Fort Calhoun und Cooper Nuclear Station in Nebraska, USA, die nach Medienberich- ten – junge Welt, 21. Juni 2011 – durch das gegenwärtige Missouri-Hochwasser überschwemmt wurden, und den von ihnen ausgehenden Gefahren für Menschen und Umwelt? In den USA hat der Fluss Missouri zurzeit Hochwas- ser. Das Hochwasser ist bedingt durch Schneeschmelze in den Rocky Mountains in Montana und Wyoming zu- sammen mit ergiebigen Regenfällen in Montana und Ab- lassen hoher Wassermengen aus Talsperren. Von dem Hochwasser sind die Kernkraftwerksstandorte in Fort Calhoun und Cooper in Nebraska betroffen. Die Kern- kraftwerksstandorte sind nicht überschwemmt. Nach den Informationen, die der Bundesregierung durch eine Meldung der Aufsichtsbehörde der USA (US NRC), dem Power Reaktor Information System (PRIS) der In- ternationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) und nach Meldungen der Presse vorliegen, stellt sich die Situation an den Standorten der Kernkraftwerke Fort Calhoun und Cooper in den USA momentan wie folgt dar: Das Kernkraftwerk Fort Calhoun befindet sich zurzeit im kalt abgeschalteten Zustand und ist seit dem 9. April 2011 in Revision. Die Anlage war auf den Anstieg des Missouri vorbereitet und es wurden unter anderem Schutzwälle gegen das Hochwasser errichtet, zusätzliche Dieselvorräte für Notstromdiesel angelegt und Stromlei- tung auf einem höheren Niveau verlegt. Der Missouri hatte am 19. Juni 2011 einen Pegel von circa 306,5 m über Meeresniveau erreicht. Die Anlage Fort Calhoun ist nach Betreiberaussage bis auf eine Höhe von 308,5 m Meeresniveau geschützt. Das Kernkraftwerk Cooper befindet sich zurzeit im Leistungsbetrieb. Seit dem 30. Mai 2011 wurden Maß- nahmen zur Vorsorge gegen Hochwasser getroffen. Es wurden unter anderem Sandsäcke bereitgestellt, Schutz- wälle errichtet und die Zufahrtsstraße verstärkt. Sollte der Pegel weiter ansteigen, wird die Anlage abgefahren. Nach Presseangaben lag der Pegel am Montagmor- gen, dem 20. Juni 2011, circa 0,46 m unterhalb des Grenzwertes zum Abfahren der Anlage. Am Montagmit- tag war ein leichtes Abfallen des Pegels sichtbar. Die Bundesregierung geht momentan davon aus, dass von den Kernkraftwerken keine Gefahren für Menschen und Umwelt ausgehen. Anlage 36 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Fra- gen des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/6273, Fragen 52 und 53): Z P d d s Z M s d v h g N d g W D tr w a g ti s k A d d 1 (C (D Unterstützt die Bundesregierung die Forderung des Bun- desrates vom 17. Juni 2011 (Bundesratsdrucksache 341/11 (Beschluss)), die Vergütung bzw. Absenkung der Vergütung von Strom aus solarer Strahlungsenergie im Verlaufe des Ge- setzgebungsverfahrens nicht dahin gehend zu verändern, dass es zu einer weiteren Absenkung der Solarstromförderung über das bisherige Maß des Kabinettsbeschlusses hinaus kommt? Kann sich die Bundesregierung vorstellen, zu erwägen, die kürzlich eingeführte sogenannte Local-Content-Regelung der italienischen Regierung zu übernehmen, mit der eine dif- ferenzierte Einspeiseförderung zwischen solchen Solarstrom- anlagen ermöglicht wird, die zu mindestens 60 Prozent aus in- ländischer Wertschöpfung stammen, und solchen, die diesen Anteil nicht einhalten, oder denkt die Bundesregierung da- rüber nach, andere gesetzliche Instrumente zu prüfen, die zwi- schen Herkunftsländern bzw. Regionen differenzieren, in de- nen Märkte für Solartechnik geschaffen werden, und jenen, die eine rein exportorientierte Solarförderung betreiben? u Frage 52: Der Regierungsentwurf vom 6. Juni 2011 enthält die osition der Bundesregierung. Ob es zu Veränderungen es Erneuerbare-Energien-Gesetzes, EEG, in Bezug auf ie Degression kommt, wird am 30. Juni 2011 im Deut- chen Bundestag entschieden. u Frage 53: Nein. Es ist mit den WTO-Regelungen nicht vereinbar, den arktzugang aus industriepolitischen Gründen zu be- chränken. Zudem sind Marktzugangsbeschränkungen, ie sich gegen andere Mitgliedstaaten der EU richten, or dem Hintergrund der europarechtlichen Grundfrei- eiten grundsätzlich unzulässig. Deutschland würde sich zudem als Exportnation un- laubwürdig machen: Handelsbeschränkungen führen zu achteilen bei eigenen Exportanstrengungen. Die Bun- esregierung hat sich im Gegenteil das Regierungsziel esetzt, für die Abschaffung von Zöllen im Rahmen der TO-Verhandlungen zu Umweltgütern einzutreten. ies würde sowohl den Entwicklungs- als auch Indus- ieländern Vorteile bringen und den Handel von Um- eltgütern befördern. Die deutsche Solarbranche ist uch selbst auf Export angewiesen: Zellen werden in roßem Maße exportiert und Module wieder reimpor- ert. Auch der Anlagenbau exportiert Produktionsma- chinen für Solarmodule. Vor diesem Hintergrund werden Handelsbeschrän- ungen nicht erwogen. nlage 37 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Fragen es Abgeordneten Michael Gerdes (SPD) (Drucksache 7/6273, Fragen 54 und 55): In welchem Stadium befinden sich die Pläne für den Bau des Forschungsschiffes „Polarstern II“, und welche Kosten werden durch den Neubau voraussichtlich entstehen? 13354 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 116. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. Juni 2011 (A) ) )(B) Plant die Bundesregierung, die „Polarstern“ bis zum Ende des Jahrzehnts weiter als Forschungsschiff zu nutzen, und welche Kosten werden entstehen, um die „Polarstern“ ent- sprechend zu modernisieren? Zu Frage 54: Basierend auf den Empfehlungen des Wissenschafts- rates vom 12. November 2010 zur künftigen Entwick- lung der deutschen marinen Forschungsflotte erarbeitet das Bundesministerium für Bildung und Forschung, BMBF, derzeit eine Gesamtschiffsstrategie. Diese Ge- samtschiffsstrategie des BMBF beinhaltet unter anderem auch die notwendige Erneuerung der deutschen For- schungsflotte. Hierfür wird das positive Votum des Wis- senschaftsrates für einen Neubau des Forschungsschiffes „Polarstern“ seitens des BMBF als hilfreich für die Rea- lisierung dieses neuen Forschungseisbrechers aufgenom- men. Zum jetzigen Verfahrensstand ist eine belastbare Kos- tenschätzung für einen Nachfolgebau noch nicht mög- lich. Zu Frage 55: Der Wissenschaftsrat votierte in seinen Empfehlun- gen vom 12. November 2010 zur zukünftigen Entwick- lung der deutschen marinen Forschungsflotte für einen Parallelbetrieb von „FS Polarstern I“ und „FS Polar- stern II“ für drei bis fünf Jahre bis zum Ende dieses Jahr- zehnts. Bei einer Entscheidung für einen Parallelbetrieb müs- sen jedoch unter anderem Kostengesichtspunkte und die Frage, wie nachhaltig die wissenschaftliche Arbeit bei zeitlich befristetem Betrieb sein kann, berücksichtigt werden. Auch sind Zweifel hinsichtlich einer europäi- schen Wissenschafts- und Organisationslösung für die Gestaltung des Parallelbetriebs angebracht. Die Kosten für die Ertüchtigung von „FS Polarstern“ für einen Weiterbetrieb bis zum Ende des Jahrzehntes wer- den seitens des Bundesministeriums für Bildung und Forschung auf etwa 30 Millionen Euro geschätzt. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Fragen der Abgeordneten Marianne Schieder (Schwandorf) (SPD) (Drucksache 17/6273, Fragen 56 und 57): Welche Optionen zur Zukunft des Projekts „Aurora Borea- lis“ werden derzeit auf EU-Ebene diskutiert, und welche Hal- tung vertritt die Bundesregierung in dieser Frage? Ist es zutreffend, dass, nachdem sich die europäischen Partner nicht auf eine Finanzierung für die „Aurora Borealis“ haben einigen können, nunmehr über eine „abgespeckte Va- riante“ des Projekts diskutiert wird, und wie soll diese ausse- hen? Zu Frage 56: Das Ericon-Aurora-Borealis-Projekt wurde aktuell von der ESFRI-Roadmap gestrichen. Das BMBF be- grüßt dennoch weiterhin die Ausarbeitung eines Projekt- p F b im d m u in fo Z te w g F b li b n g k F A d d 1 w H Z d 2 m R h A d A s h (C (D lanes zum Bau und Betrieb eines paneuropäischen orschungsschiffes durch das European Research Ice- reaker Consortium/Ericon-Aurora Borealis. Dies wird Rahmen der „Preparatory Phase“ für ESFRI-Projekte urch die EU-Kommission finanziert. Die im Frühsom- er 2012 zu erwartenden Ergebnisse liefern wichtige nd weitreichende Grundlagen für den Bau und Betrieb ternationaler Infrastrukturen in der Meeres- und Polar- rschung. u Frage 57: Im Rahmen der durch die EU-Kommission finanzier- n „Preparatory Phase“ für ESFRI-Projekte werden die issenschaftlichen und organisatorischen Voraussetzun- en für den Bau und Betrieb eines paneuropäischen orschungsschiffes durch das European Research Ice- reaker Consortium/Ericon-Aurora Borealis grundsätz- ch geprüft. Zu welchem Ergebnis die Projektplanungen is Frühsommer 2012 kommen werden, kann derzeit icht vorweggenommen werden. Auf Basis der derzeiti- en Gegebenheiten sind mittelfristig seitens des BMBF einerlei finanzielle Zusagen für ein paneuropäisches orschungsschiff möglich. nlage 39 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage er Abgeordneten Ulla Burchardt (SPD) (Drucksache 7/6273, Fragen 58 und 59): Wie viele Stipendien wurden zur Einführung des nationa- len Stipendienprogramms im laufenden Sommersemester ver- geben – aufgeschlüsselt nach Hochschulen –, und wie bewer- tet die Bundesregierung die vorliegenden Stipendienzahlen? Wie hoch ist der Umfang der Kofinanzierung durch Unter- nehmen (aufgeschlüsselt nach Unternehmen)? Die Vergabe der Deutschlandstipendien und die Ein- erbung privater Stipendienmittel sind Aufgabe der ochschulen. Einen verlässlichen Überblick über die ahl der vergebenen Stipendien bietet die jährliche Bun- esstatistik, die erstmals nach Ablauf des Kalenderjahres 011 erstellt werden wird. Die bislang von den Ländern itgeteilten Prognosen erlauben weder verlässliche ückschlüsse hinsichtlich der Stipendienzahlen noch insichtlich der privaten Mittelgeber. nlage 40 Antwort er Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage der bgeordneten Sabine Stüber (DIE LINKE) (Druck- ache 17/6273, Frage 60): Wann ist mit der Beendigung der Prüfung der offenen Fra- gen des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenar- beit und Entwicklung und damit mit der mir zugesagten Ant- wort auf meine mündliche Frage vom 6. Oktober 2010 (Plenarprotokoll 17/64, Seite 6741 D) zur Yasuní-ITT-Initia- tive zu rechnen? Die ecuadorianische Regierung hat ernsthaftes Bemü- en gezeigt, auf die Fragen, die vom Deutschen Bundes- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 116. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. Juni 2011 13355 (A) ) )(B) tag und der Bundesregierung gestellt worden sind, einzugehen und eine Klärung herbeizuführen. Die Bun- desregierung hat sorgfältig geprüft, ob grundsätzliche Vorbehalte aus dem Weg geräumt werden konnten, und hat sich hierzu intensiv mit der ecuadorianischen Regie- rung ausgetauscht. Unter anderem bleibt für die Bundesregierung das Problem der fehlenden Abgrenzung der Initiative zu den Forderungen einiger ölfördernder Länder bestehen, die für unterlassene Ölförderung im Rahmen der internatio- nalen Klimaverhandlungen Kompensationen verlangen. Eine Vereinbarung, im Rahmen der ITT-Initiative Kom- pensationen für den Verzicht auf Ölförderungen zu leis- ten, könnte als Präjudiz für die Zustimmung der Bundes- regierung zu derartigen Forderungen einiger öl- und gegebenenfalls auch gasfördernder Länder in den Klima- verhandlungen missverstanden werden. Solche – im Ver- gleich zu den im Rahmen von Waldschutzmaßnahmen, REDD – Reducing Emissions from Deforestation and Forest Degradation, diskutierten – ungleich teureren Kompensationszahlungen würden daher ein falsches Signal darstellen. Weiterhin bleibt die fehlende Einbet- tung des Schutzes des Yasuní-Gebietes in einen nationa- len REDD-Ansatz mit den international diskutierten Auflagen im Hinblick auf soziale und ökologische Min- deststandards, die Beteiligung zivilgesellschaftlicher Gruppen/Indigener und das notwendige Monitoring von nachzuweisenden Emissionseinsparungen durch Wald- schutz bestehen. Die Bundesregierung fördert in Lateinamerika im Rahmen des bestehenden EZ-Engagements Maßnahmen zum Schutz der Biodiversität, zum Klimaschutz, zum Schutz der indigenen Bevölkerung, zur Förderung er- neuerbarer Energien sowie zur sozialen Entwicklung. Mit Blick auf die ITT-Initiative in Ecuador hat die Bun- desregierung der ecuadorianischen Regierung eine An- passung der laufenden Programme an die Ziele der Ini- tiative sowie eine Ausweitung des EZ-Engagements auf den Yasuní-Nationalpark vorgeschlagen. Die Bundes- regierung hofft, dass der Dialog über diese Vorschläge im Rahmen der voraussichtlich im Oktober 2011 statt- findenden deutsch-ecuadorianischen Regierungsver- handlungen konkretisiert werden kann. Darüber hinaus hat die Bundesregierung mit UNEP einen Dialog ini- tiiert, um die Frage der Kohärenz der ITT-Initiative mit dem entstehenden REDD-Ansatz in Ecuador zu erörtern. UNEP ist wie Deutschland Partner der ecuadorianischen Regierung bei der Ausgestaltung von REDD in Ecuador. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Fra- gen der Abgeordneten Ingrid Nestle (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/6273, Fragen 61 und 62): Aufbauend auf welchen Untersuchungen sollen bis 2020 neue Kohle- und Gaskraftwerke in einer Größenordnung von Z s A a z s J d n m G fl S ru im z w s n Z 6 b 2 h K E B d k g E E h K O d d e d F e (C (D 10 000 MW Leistung gefördert werden, Aussage des Staats- sekretärs im Bundesministerium für Wirtschaft und Technolo- gie, Jochen Homann, bei der Diskussion der CDU/CSU-Bun- destagsfraktion am 20. Juni 2011 – Energate-Meldung vom 20. Juni 2011, und von welchen sonstigen Rahmenbedingun- gen – Entwicklung der Erzeugung aus erneuerbaren Energien, Verbrauch, Jahreshöchstlast – gehen diese Untersuchungen aus, die einen notwendigen Zubau von Kohle- und Gaskraft- werken in einer Größenordnung von 10 000 MW ermitteln? Welche Bedingungen stellt die Bundesregierung für eine eventuelle Förderung von Kohle- oder Gaskraftwerken, und welche „Anforderungen an die technische und betriebliche Flexibilität neuer Anlagen zur Erzeugung von Energie“ plant die Bundesregierung vor einer Förderung aufzustellen, wie es mit der aktuellen Änderung des § 49 Abs. 4 des Energiewirt- schaftsgesetzes durch Rechtsverordnung ermöglicht wird? u Frage 61: Die Bundesregierung strebt mit ihren energiepoliti- chen Beschlüssen vom 6. Juni 2011 die Steigerung des nteils der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien m Bruttostromverbrauch in Deutschland von 17 Pro- ent auf 35 Prozent bis 2020 an. Aufgrund der ange- trebten Abschaltung aller Kernkraftwerke bis Ende des ahres 2022 sowie der Außerbetriebnahme weiterer alter argebotsunabhängiger Erzeugungskapazitäten in den ächsten Jahren werden für die Integration dieses zuneh- enden Anteils erneuerbarer Energien in das Netz aus ründen der Versorgungssicherheit und Netzstabilität exible konventionelle Kraftwerke zum Ausgleich der chwankungen benötigt. Nach Ansicht der Bundesregie- ng ist hierfür eine schnelle Fertigstellung der derzeit Bau befindlichen Gas- und Kohlekraftwerke und bis um Jahr 2020 ein weiterer Zubau von bis zu 10 Giga- att gesicherter Kraftwerksleistung notwendig. Hierzu oll das angesprochene Kraftwerksförderprogramm ei- en Beitrag leisten. u Frage 62: Die Bundesregierung hat mit ihren Beschlüssen vom . Juni 2011 das bereits im Energiekonzept vom Septem- er 2010 enthaltene Vorhaben bekräftigt, in den Jahren 013 bis 2016 den Neubau hocheffizienter und CCS-fä- iger fossiler Kraftwerke, vorrangig mit Kraft-Wärme- opplung, mit 5 Prozent der jährlichen Ausgaben des nergie- und Klimafonds zu fördern. Dabei sollen nur etreiber mit einem Anteil von weniger als 5 Prozent der eutschen Erzeugungskapazitäten gefördert werden. Die onkretere Ausgestaltung des deutschen Förderpro- ramms wird stark von den EU-Vorgaben abhängen. Die uropäische Kommission hatte in einer Erklärung im nergie- und Klimapaket 2008 eine entsprechende bei- ilferechtliche Möglichkeit grundsätzlich zugesagt. Die ommission hat nunmehr angekündigt, dass sie diese ption bis spätestens Anfang nächsten Jahres näher ko- ifizieren will. Das deutsche Programm wird parallel zu iesem Prozess vorbereitet. Ob und gegebenenfalls wie ine Verknüpfung mit den Möglichkeiten zur Regelung er Anforderungen an die technische und betriebliche lexibilität neuer Anlagen gemäß § 49 Abs. 4 EnWG-E rfolgt, wird in diesem Kontext zu entscheiden sein. 13356 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 116. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. Juni 2011 (A) ) )(B) Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/6273, Frage 63): Welche fossilen Kraftwerke – Brennstoffe, Leistung, Wir- kungsgrad etc. – plant die Bundesregierung ausweislich einer Äußerung des Staatssekretärs Jochen Homann bei der Diskus- sion der CDU/CSU-Bundestagsfraktion am 20. Juni 2011 (Energate-Meldung vom 21. Juni 2011) zu fördern, und mit welchen Mitteln soll das geschehen? Die von der Bundesnetzagentur durchgeführte Daten- abfrage zur Verfügbarkeit von Reservekapazitäten (soge- nannte Kaltreserve) ist zurzeit noch nicht abgeschlossen. Belastbare Ergebnisse sind nicht vor August 2011 zu er- warten. Die Ergebnisse der Abfrage werden in die Be- wertung der Versorgungssicherheit sowie in die Ent- scheidung der Bundesnetzagentur über den in § 7 Abs. 1 e der AtomG-Novelle vorgesehenen Reserve- betrieb einfließen. Mit den zur Abstimmung stehenden Energiegesetzen sollen den Übertragungsnetzbetreibern Instrumente in die Hand gegeben werden, die es ihnen ermöglichen, aus Versorgungssicherheitsgründen auf verfügbare Reservekapazitäten zurückzugreifen. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/6273, Frage 64): Ab wann wird eine Übersicht der in Kaltreserve stehenden Kraftwerke in Deutschland vorliegen, welche momentan von der Bundesnetzagentur überhaupt erst zusammengestellt wird, und wie passt dieses Vorgehen zur Tatsache, dass bereits in der 26. Kalenderwoche im Deutschen Bundestag gesetzliche Regelungen zur Kaltreserve bei den zur Abstimmung stehen- den Energiegesetzen geschaffen werden sollen, ohne dass die hierfür erforderlichen Fakten bekannt sind (siehe Antwort der Bundesregierung zu Frage 58 auf Bundestagsdrucksache 17/6164)? Die Bundesregierung hat mit ihren Beschlüssen vom 6. Juni 2011 das bereits im Energiekonzept vom Septem- ber 2010 enthaltene Vorhaben bekräftigt, in den Jahren 2013 bis 2016 den Neubau hocheffizienter und CCS-fä- higer fossiler Kraftwerke, vorrangig mit Kraft-Wärme- Kopplung, mit 5 Prozent der jährlichen Ausgaben des Energie- und Klimafonds zu fördern. Dabei sollen nur Betreiber mit einem Anteil von weniger als 5 Prozent der deutschen Erzeugungskapazitäten gefördert werden. Die konkrete Ausgestaltung des deutschen Förderprogramms wird stark von den EU-Vorgaben abhängen. Die Euro- päische Kommission hatte in einer Erklärung im Ener- gie- und Klimapaket 2008 eine entsprechende beihilfe- rechtliche Möglichkeit grundsätzlich zugesagt. Die Kommission hat nunmehr angekündigt, dass sie diese Option bis spätestens Anfang nächsten Jahres näher ko- difizieren will. Das deutsche Programm wird parallel zu diesem Prozess vorbereitet. A d F L li B B E Ü z A k tr S ri z h b z to tu g L A w A d F D v 1 n – – – (C (D nlage 44 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die rage der Abgeordneten Dorothee Menzner (DIE INKE) (Drucksache 17/6273, Frage 65): Auf welche Informationen stützt die Bundesregierung die Feststellung: „Trotz der Beschleunigungselemente im Infra- strukturplanungsbeschleunigungsgesetz vom 9. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2833) konnten Verzögerungen auf Ebene der Pla- nungs- und Genehmigungsverfahren und bei der Realisierung des Leitungsausbaus nicht verhindert werden und sind weiter- hin – auch unter Berücksichtigung des sich noch im Entwurf befindlichen Planungsvereinheitlichungsgesetzes – zu erwar- ten“ in der Begründung des Entwurfs eines Gesetzes über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizi- tätsnetze, Bundestagsdrucksache 17/6073? Die Bundesregierung stützt diese Aussage im Wesent- chen auf die Ergebnisse des Monitoringberichts der undesnetzagentur zum Energiewirtschaftsgesetz. Die undesnetzagentur lässt sich gemäß § 12 Abs. 3 a des nergiewirtschaftsgesetzes alle zwei Jahre von den bertragungsnetzbetreibern einen Bericht über die Netz- ustands- und Netzausbauplanung vorlegen, um so die usbauverpflichtung der Netzbetreiber überprüfen zu önnen. Daneben hat die Bundesnetzagentur die Über- agungsnetzbetreiber dazu verpflichtet, quartalsweise tatusberichte über den Stand der in den Netzausbaube- chten aufgeführten wesentlichen Netzausbauvorhaben u übermitteln – sogenannte Quartalsberichte. In ihrem letzten Monitoringbericht für das Jahr 2010 at die Bundesnetzagentur festgestellt, dass es gerade ei Ländergrenzen überschreitenden Leitungsprojekten u größeren Verzögerungen kommt. Nach ihrem Moni- ringbericht sind 15 der im Anhang zum Energielei- ngsausbaugesetz aufgeführten Projekte zeitlich drin- end und noch nicht abgeschlossen, darunter fünf ändergrenzen überschreitende Projekte. Zwölf der im nhang aufgeführten Projekte sind – gemessen am je- eiligen Zieldatum – verzögert. nlage 45 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die rage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 17/6273, Frage 66): Wie viel Strom will die Bundesregierung mit welchen Maßnahmen bis 2020 einsparen? Die Bundesregierung strebt an, bis 2020 den Strom- erbrauch gegenüber 2008 in einer Größenordnung von 0 Prozent zu vermindern. Dazu sollen folgende Maß- ahmen beitragen: der neu geschaffene Energieeffizienzfonds mit seinen vielfältigen Fördermaßnahmen zur rationellen und sparsamen Energieverwendung die qualifizierte Information und Beratung privater Verbraucher die transparente Verbrauchskennzeichnung von Pkws und von energieverbrauchsrelevanten Produkten (Um- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 116. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. Juni 2011 13357 (A) ) )(B) setzung der Durchführungsmaßnahmen der Ökode- sign- und Energieverbrauchskennzeichnungsrichtli- nie) – die Förderung von intelligenten Stromzählern („Smart meter“) – die Unterstützung von Eigeninitiativen der Wirtschaft – die Verknüpfung des Spitzenausgleichs im Rahmen der Energie- und Stromsteuer mit Energiemanage- mentsystemen oder anderen gleichwertigen Maßnah- men ab 2013 – die Berücksichtigung von Energieeffizienz als wichti- ges Kriterium bei öffentlichen Aufträgen (zum Bei- spiel Beschaffung hocheffizienter IT-Technik) – der Ausbau des Energiedienstleistungsmarkts Anlage 46 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Fragen des Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 17/6273, Fragen 69 und 70): Inwieweit betrachtet es die Bundesregierung als notwen- dig, die Formulierung von Menschenrechtsklauseln in Ab- kommen der Europäischen Union oder Deutschlands mit Drittstaaten weiterzuentwickeln, und inwieweit ist es nach Einschätzung der Bundesregierung erforderlich, die Verfahren und Mechanismen zu verbessern, mit denen die Klauseln um- gesetzt werden? Ist das Rückübernahmeabkommen zwischen Italien und dem nationalen Übergangsrat in Bengasi nach Kenntnis der Bundesregierung identisch mit dem Rückübernahmeabkom- men zwischen Italien und der Regierung Gaddafis, und, wenn nein, inwieweit unterscheiden sich diese Abkommen in Bezug auf den Stellenwert der Menschenrechte? Zu Frage 69: Aus Sicht der Bundesregierung ist es notwendig, die Menschenrechtsklausel als wesentlichen Vertragsbe- standteil in Partnerschafts- und Kooperationsabkommen, PKAs, politischen Rahmenabkommen und Assoziie- rungsabkommen zu verteidigen, verbunden mit der Möglichkeit, den Vertrag einseitig zu suspendieren, wenn die Menschenrechtsklausel verletzt wird. Darüber hinaus sieht die Bundesregierung Möglich- keiten für den Ausbau und die Stärkung der Mechanis- men der Umsetzung der Menschenrechtsklausel: In künftigen Verhandlungen wird die Bundesregierung in den Fällen, in denen über die allgemeine Menschen- rechtsklausel hinaus der Menschenrechtsschutz in Vor- gängerabkommen nicht erwähnt wird, darauf drängen, dass der Menschenrechtsschutz als Element des politi- schen Dialogs ausdrücklich aufgenommen wird. Ferner wird sie sich dafür einsetzen, dass der Menschenrechts- schutz in den vertraglich vereinbarten Strukturen der Zu- sammenarbeit auf die Tagesordnung gesetzt wird und Gegenstand einer echten Erörterung wird. Dies würde die Menschenrechtsklausel besser zur Geltung bringen. Z R N 1 d d u V A d Ü w li s le a A d A s Ü ra d k a le E V fo k d e d S v (C (D u Frage 70: Die Bundesregierung hat keine Kenntnis von einem ückübernahmeabkommen zwischen Italien und dem ationalen Übergangsrat in Bengasi. Bei dem der Bundesregierung vorliegenden, auf den 7. Juni 2011 datierten „Memorandum of Understan- ing“, MoU, zwischen der italienischen Regierung und em Nationalen Übergangsrat handelt es sich lediglich m eine Absichtserklärung, mittels Konsultationen zu ereinbarungen zu gelangen. Nebenabreden gibt es nach ussage der italienischen Seite nicht. Das MoU nimmt auf das Dokument „A vision of a emocratic Libya“ Bezug, welches von der libyschen bergangsregierung am 29. März 2011 veröffentlicht urde. In diesem wird das Bemühen zur Schaffung eines byschen Staates unterstrichen, in welchem die Men- chenrechte eingehalten und Migrationsfragen unter vol- r Einhaltung des Asylrechts und der Grundfreiheiten ngegangen werden. nlage 47 Antwort er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des bgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Druck- ache 17/6273, Frage 71): Welche Inhalte des am 17. Juni 2011 während heftiger mi- litärischer Auseinandersetzungen unterzeichneten „Abkom- mens“ zwischen Italien und der libyschen Opposition zur Ver- hinderung unerwünschter Einwanderung sind der Bundesregierung bekannt, für das laut italienischem Außen- ministerium „Ausrüstung“ an nicht näher bezeichnete Emp- fänger geliefert werden soll und in dessen Rahmen auch Flüchtlinge nach Libyen zurückgeschoben werden sollen (dapd, 17. Juni 2011), und welche Auswirkungen hat das Re- gelwerk, das offensichtlich eine seit 2000 bestehende Verein- barung zwischen Italien und Libyen formaljuristisch über- nimmt und dafür unter anderem vom Hohen UN- Flüchtlingskommissar in Italien wie auch von „Ärzte ohne Grenzen“ heftig kritisiert wird, aus Sicht der Bundesregierung auf die Flüchtlings- und Asylpolitik der EU im Mittelmeer bzw. die neue EU-Strategie gegenüber Nordafrika? Die italienische Regierung und der libysche Nationale bergangsrat haben am 17. Juni 2011 in einem „Memo- ndum of Understanding“, MoU, italienisch „memorando ‘intesa“, also einer Absichtserklärung, ihren Willen be- undet, auf verschiedenen Politikfeldern zusammenzu- rbeiten, unter anderem bei der Bekämpfung der illega- n Einwanderung und der Rückführung von illegalen inwanderern, und dabei Bezug genommen auf frühere ereinbarungen zwischen Italien und Libyen. Nach In- rmationen der italienischen Seite gibt es derzeit noch eine konkreten Vereinbarungen. In Konsultationen soll ie Ausgestaltung der Zusammenarbeit geregelt werden. Das Vorgehen der italienischen Regierung beruht auf iner nationalen Entscheidung und steht somit nicht in irektem Zusammenhang mit migrationspolitischen chritten der EU. Das Interesse Italiens an derartigen Vereinbarungen erdeutlicht aber, welche Herausforderungen mit den 13358 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 116. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. Juni 2011 (A) ) )(B) derzeitigen Bootsanlandungen aus Nordafrika einherge- hen. Die EU engagiert sich daher zum einen für ein besse- res Migrationsmanagement in der EU und bietet Unter- stützung für EU-Mittelmeeranrainer wie Italien und Malta an (zum Beispiel beim Grenzschutz, finanzielle Hilfen für Befreiung von Flüchtlingen und Migranten). Gleichzeitig strebt die EU den Migrationsdialog und die Zusammenarbeit mit den südlichen Mittelmeeranrai- nern an, um Migrationsursachen zu beseitigen und ein Migrationsmanagement zum Vorteil beider Seiten zu stärken. Dabei ist die Wahrung des Flüchtlingsschutzes ein zentrales Anliegen der EU. Anlage 48 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksa- che 17/6273, Frage 72): Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Fragestel- lers, dass der Sicherheitsratsbeschluss zu Libyen (VN-Sicher- heitsratsresolution 1973) nicht im Einklang mit der Charta der Vereinten Nationen von 1968 steht, da der Sicherheitsrat nach Art. 39 nur Maßnahmen nach den Art. 41 und 42 empfehlen oder beschließen kann, „um den Weltfrieden und die interna- tionale Sicherheit zu wahren oder wiederherzustellen“, und der Sicherheitsrat es versäumt hat, im Entschließungsteil der Resolution zu beschließen, dass die vorgeschlagenen militäri- schen Maßnahmen zur Sicherung des Weltfriedens oder der internationalen Sicherheit ergriffen werden sollen, und welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung im VN-Si- cherheitsrat, um den Krieg in Libyen, der nach Ansicht des Fragestellers im Widerspruch zu Art. 2 Abs. 4 und 7 der Charta der Vereinten Nationen steht, zu beenden? Die Bundesregierung teilt die Auffassung des Frage- stellers weder in rechtsförmlicher noch in inhaltlicher Hinsicht. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat den operativen Teil seiner Resolution 1973 (2011) vom 17. März 2011 ausdrücklich unter Kapitel VII der VN- Charta gestellt. Die Art. 41 und 42, auf die Sie Bezug nehmen, sind in diesem Kapitel enthalten. Wenn der Sicherheitsrat unter Kapitel VII handelt, tut er das mit dem Ziel, „den Weltfrieden und die internatio- nale Sicherheit“ zu wahren. Der Sicherheitsrat ist in der Formulierung seiner Resolutionen frei. Resolution 1973 stellt den Schutz von Zivilisten in den Vordergrund des Handelns der Staaten. Der Sicher- heitsrat, und ich zitiere, „ermächtigt die Mitgliedstaaten … alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen …, um von Angriffen bedrohte Zivilpersonen und von der Zivil- bevölkerung bewohnte Gebiete … zu schützen“. Die Bundesregierung beteiligt sich inner- wie außer- halb des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen aktiv an den internationalen Bemühungen, den Bürgerkrieg in Li- byen zu beenden. Die Voraussetzungen für den politi- schen Prozess, der hierfür erforderlich ist, müssen aller- dings in Libyen selbst geschaffen werden. A d A G w a B E B A P A s b g In a m d fe d V – z s ti g la g d T tu A d A s (C (D nlage 49 Antwort er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des bgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN) (Drucksache 17/6273, Frage 73): In welcher Form engagiert sich die Bundesregierung – an- gesichts ihrer besonderen Verantwortung in dem Fall – er- gänzend zu der Initiative der EU – vergleiche www.indian express.com/news/eu-opposes-execution-of-deathrow-convict- bhullar-writes-to-chidambaram/805174/ – gegen die Hinrich- tung Davinder Pal Singhs in Indien, und welche Konsequenzen zog bzw. zieht die Bundesregierung aus der damals fehlerhaf- ten Abschiebung – vergleiche Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 6. Oktober 1997, Geschäftsnummer E 50399 194.A (1) – von Davinder Pal Singh für Flughafen- verfahren und bezüglich der Feststellung von Abschiebungs- hindernissen insbesondere bei drohender Folter oder Todes- strafe? Der Asylantrag von Herrn Davinder Pal Singh Bhullar urde am 21. Dezember 1994 vom damaligen Bundes- mt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge, AFI, als offensichtlich unbegründet abgelehnt. Die ntscheidung wurde getroffen, nachdem Herr Singh hullar sowohl widersprüchliche Angaben während des sylverfahrens gemacht als auch wiederholt falsche ersonalien angegeben hatte. Drei aufeinanderfolgende nträge auf einstweiligen Rechtsschutz lehnte das zu- tändige Verwaltungsgericht ab. Auch eine Verfassungs- eschwerde blieb erfolglos. Aufgrund der genannten gerichtlichen Entscheidun- en wurde Herr Singh Bhullar am 18. Januar 1995 nach dien zurückgeschoben. Das Hauptsacheverfahren blieb nhängig. Das Verwaltungsgericht Frankfurt/Main wies it Urteil vom 6. Oktober 1997 die Klage hinsichtlich er Asyl- und Flüchtlingsanerkennung ab, stellte aber st, dass Abschiebungshindernisse nach § 53 Auslän- ergesetz vorlagen. Aus Sicht der Bundesregierung bietet der Fall keine eranlassung, die Regelungen des Flughafenverfahrens § 18a des Asylverfahrensgesetzes, AsylVfG – infrage u stellen. Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfas- ungskonformität dieser Regelungen ausdrücklich bestä- gt – vgl. BVerfGE 94, 166, 195 ff. Unabhängig davon hat sich die Bundesregierung – auch estützt auf die allgemein bekannte Haltung Deutsch- nds für eine weltweite Abschaffung der Todesstrafe – egenüber den indischen Behörden wiederholt und nach- rücklich dafür eingesetzt, von der Vollstreckung der odesstrafe abzusehen, und wird dies auch weiterhin n. nlage 50 Antwort er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der bgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck- ache 17/6273, Frage 75): Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Pläne des Europäischen Auswärtigen Dienstes, EAD, für eine Gemeinsame-Sicherheits-und-Verteidigungspolitik-Mis- sion, GSVP-Mission, im Südsudan, und wie hat bzw. wird sie sich zu diesen Plänen weiter verhalten? Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 116. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. Juni 2011 13359 (A) ) )(B) Die EU-Sonderbeauftragte für den Sudan, Rosalind Marsden, legte am 8. Juni 2011 ein Strategiepapier zum umfassenden Ansatz der EU gegenüber Sudan und Süd- Sudan vor. Auf dem Gebiet des zivilen GSVP- Engagements werden – mit jeweils unterschiedlichen zeitlichen Perspektiven für ihre Umsetzung – vier mögli- che Einsatzszenarien vorgestellt: – Unterstützung beim Aufbau von Sicherheitsstruktu- ren am Flughafen Juba, Flugsicherung, Grenzschutz, Zoll, – Grenzsicherheit bzw. Grenzschutz im Rahmen des VN-Engagements, – Beitrag zum Aufbau einer Wasserschutzpolizei sowie – Stärkung der südsudanesischen Strafermittlungs- und Strafverfolgungskapazitäten durch Aufbau der Krimi- nalpolizei. Die Vorschläge der EU-Sonderbeauftragten Marsden erlauben einen guten Einstieg in erste Überlegungen zur Unterstützung eines unabhängigen Süd-Sudan durch die EU. Die Bundesregierung befürwortet ein Engagement im Südsudan, das Instrumente der zivilen GSVP ein- schliesst, und wird sich an der Diskussion um deren wei- tere Ausarbeitung und spätere Umsetzung weiter aktiv beteiligen. Anlage 51 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Fragen des Abgeordneten Dr. h. c. Jürgen Koppelin (FDP) (Druck- sache 17/6273, Fragen 76 und 77): In welcher Form hat sich die Bundesregierung bemüht, Er- kenntnisse über eine eventuelle Einreise des früheren thai- ländischen Ministerpräsidenten Thaksin Shinawatra zu erhal- ten, um meine schriftlichen Fragen auf Bundestagsdrucksache 17/6272 zu beantworten? Ist die Bundesregierung der Darstellung der Badischen Zeitung vom 14. Juni 2011 nachgegangen, dass der frühere thailändische Ministerpräsident Thaksin Shinawatra den thai- ländischen Kronprinzen in München getroffen haben soll? Zu Frage 76: Das Auswärtige Amt hat am 21. Juni 2011 das Bun- desministerium des Innern, das Bundesministerium der Justiz sowie den Deutschen Botschafter in Bangkok um Mitteilung zu etwaigen Erkenntnissen über eine even- tuelle Einreise und Aufenthalt von Herrn Thaksin Shinawatra im Bundesgebiet in den vergangenen 12 Mo- naten gebeten. Die befassten Stellen haben mitgeteilt, dass keine Er- kenntnisse über eine Einreise nach Deutschland in die- sem Zeitraum vorlägen. Das Auswärtige Amt hat außerdem informell bei der Botschaft des Königreichs Thailand in der Bundesrepu- blik Deutschland nachgefragt. Auch dort lagen keine Er- kenntnisse über einen Aufenthalt in Deutschland vor. Z T c A d d G Z n T d d te N b ti te G tr g 2 s d s G z m h fo m s D fü s M J Z k b n in (C (D u Frage 77: Ich verweise auf meine Antwort zu Ihrer ersten Frage. Erkenntnisse über ein angebliches Treffen von Herrn haksin mit dem thailändischen Kronprinzen in Mün- hen liegen der Bundesregierung nicht vor. nlage 52 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Fragen es Abgeordneten Memet Kilic (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN) (Drucksache 17/6273, Fragen 80 und 81): Mit welchen Statistiken kann die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel belegen, dass die Kriminalität von jungen Migranten höher ist als die der Jugendlichen ohne Migrations- hintergrund? Sind nach Ansicht der Bundeskanzlerin die mangelnde Chancengleichheit im Bildungssystem und die Perspektiv- losigkeit aufgrund finanzieller Schwierigkeiten ursächlich für das angebliche Kriminalitätsproblem, und, wenn nein, wie be- gründet dies die Bundeskanzlerin? u Frage 80: Die Polizeiliche Kriminalstatistik des Bundes erfasst icht den Migrationshintergrund der Tatverdächtigen, V, sondern unterscheidet nur nach deutschen und nicht- eutschen TV. Danach ist die Gewaltkriminalität bei eutschen und nichtdeutschen Jugendlichen – 14 bis un- r 18 Jahre – zwischen 2007 und 2010 zurückgegangen. ichtdeutsche Jugendliche – 14 bis unter 18 Jahre – sind eim Anteil der TV an den Gewaltdelikten jedoch statis- sch deutlich überrepräsentiert: konkret betrug ihr An- il in 2010 23,14 Prozent – 2007: 22,6 Prozent – am esamttatverdächtigenaufkommen. Demgegenüber be- ug der Anteil der jugendlichen deutschen Tatverdächti- en in diesem Deliktsfeld 18,6 Prozent (2007: 2,3 Prozent). Da Aussiedler und eingebürgerte Deut- che bei den deutschen Tatverdächtigen mitgezählt wer- en, dürfte bei Jugendlichen mit Migrationshintergrund ogar von einem noch höheren tatsächlichen Anteil am esamttatverdächtigenaufkommen bei Gewalttaten aus- ugehen sein. Getragen wird diese Bewertung zur tatsächlichen Kri- inalitätsbelastung von Jugendlichen mit Migrations- intergrund bei Gewalttaten auch von der Dunkelfeld- rschung. Das BMI hat von 2007 bis 2010 gemeinsam it dem Kriminologischen Forschungsinstitut Nieder- achsen e. V. das Forschungsprojekt „Jugendliche in eutschland als Opfer und Täter von Gewalt“ durchge- hrt. Auch nach diesen Forschungsergebnissen zur elbstberichteten Jugendgewalt begehen Jugendliche mit igrationshintergrund deutlich häufiger Gewalttaten als ugendliche ohne Migrationshintergrund. u Frage 81: Kriminalität ist in ihren Ursachen komplex und multi- ausal. Eine Beschränkung auf isolierte Ursachen ver- ietet sich. Auch nach den Ergebnissen des oben ge- annten gemeinsamen Forschungsprojekts beruht die sgesamt deutlich höhere Gewalttäterquote von jungen (A) (C) )(B) Migranten auf einem Bündel von Belastungsfaktoren, die bei ihnen stärker ausgeprägt sind als bei deutschen Jugendlichen. Von zentraler Bedeutung ist dabei, dass junge Migranten weit häufiger als deutsche Jugendliche Das von Ihnen in Bezug genommene Urteil des Bun- desverfassungsgerichts vom 2. März 2010 betrifft die Vorratsdatenspeicherung. Das Bundesverfassungsgericht hat insoweit unter anderem ausgeführt, dass eine Spei- V Opfer innerfamiliärer Gewalt werden und dass sie öfter Gewalt zwischen den eigenen Eltern beobachten müs- sen. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksache 17/6273, Frage 82): Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass im Zusammenhang mit den Antinaziprotesten am 19. Februar 2011 in Dresden eine Funkzellenabfrage angeordnet wurde, obwohl bekannt war, dass sich dort auch viele Mitglieder des Deutschen Bundestages aufgehalten haben und diese einen besonderen grundrechtlichen Schutz genießen, und wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass nach Auffassung der Fragestellerin rechtswidrig erlangte und gespeicherte Daten der betroffenen Bundestagsabgeordneten gelöscht werden? Die Bundesregierung hat bereits im Rahmen der Ant- wort auf Ihre Schriftliche Frage vom 20. Juni 2011 da- rauf hingewiesen, keine amtlichen Informationen über die Anordnung von Funkzellenabfragen im Zusammen- hang mit den Protesten am 19. Februar 2011 in Dresden zu haben. Unabhängig davon enthält sich die Bundes- regierung grundsätzlich einer Bewertung von Maßnah- men, die ein Land im Rahmen seiner Zuständigkeit ge- troffen hat. Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage des Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/6273, Frage 83): Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 2010 (Az. 1 BvR 256/08; 1 BvR 263/08; 1 BvR 586/08) die Zu- lässigkeit der Speicherung von Verkehrsdaten aus Funkzellen- abfragen für die Dauer von bis zu sechs Monaten? Das geltende Recht sieht eine bestimmte Frist für die Aufbewahrung von Verkehrsdaten, die aus einer Funk- zellenabfrage gewonnen wurden, nicht vor. Verkehrsdaten dürfen unter den Voraussetzungen des § 100 g Abs. 2 Satz 2 der Strafprozessordnung, StPO, aufgrund richterlicher Anordnung, nach § 100 g Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 100 b Abs. 1 und 2 StPO, durch eine Funkzellenabfrage erhoben werden. Sind die durch diese Maßnahme erlangten personenbezogenen Daten zur Strafverfolgung und für eine etwaige gerichtli- che Überprüfung der Maßnahme nicht mehr erforder- lich, sind sie nach § 101 Abs. 8 Satz 1 StPO unverzüg- lich zu löschen. c fa d w ti s F la V s z fü d te v fu A d d D Z is d b c 1 e d li ti im a E m d g B Offsetdrucker ertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln (D herungsdauer von sechs Monaten angesichts des Um- ngs und der Aussagekraft der gespeicherten Vorrats- aten sehr lang ist und an der Obergrenze dessen liegt, as unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten rechtfer- gungsfähig ist, Absatz-Nr. 215. Dies bezieht sich indes- en auf anlasslos gespeicherte Vorratsdaten. Bei der unkzellenabfrage werden die Daten hingegen nicht an- sslos, sondern anlassbezogen aufgrund des konkreten erdachts einer erheblichen Straftat während eines be- timmten Zeitraums erhoben und für Strafverfolgungs- wecke ausgewertet und gegebenenfalls verwertet. Hier- r gilt keine Sechsmonatsfrist, sondern die bereits argestellte Vorgabe des § 101 Abs. 8 StPO, dass die Da- n unverzüglich zu löschen sind, sobald sie zur Straf- erfolgung sowie für eine etwaige gerichtliche Überprü- ng der Maßnahme nicht mehr benötigt werden. nlage 55 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage es Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 17/6273, Frage 84): Wann genau – angesichts der Absichtserklärung „in Kürze“ auf Bundestagsdrucksache 17/5315 – beabsichtigt die Bundesregierung, dem Deutschen Bundestag einen Gesetzent- wurf zur Ratifizierung des Protokolls Nr. 12 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten SEV Nr. 177, gezeichnet am 4. November 2000, vorzulegen, und welche Ergebnisse der mehr als zehnjährigen Beobachtung des weiteren Fortgangs der Ratifizierung durch andere Staaten und der Entwicklung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nach dem Inkrafttreten des Protokolls (vergleiche Bundestagsdrucksache 17/5315) führ- ten die Bundesregierung dazu, das Protokoll nun in Kürze ra- tifizieren lassen zu wollen? Der Bericht der Bundesregierung über den Stand der eichnung und Ratifikation europäischer Konventionen t traditionell in drei Gruppen gegliedert: Abkommen, ie ratifiziert sind oder ratifiziert werden sollen, solche, ei denen noch eine längere Prüfung bevorsteht und sol- he, bei denen keine Ratifikation beabsichtigt ist. Das 2. Protokoll zur EMRK war von Anfang an in Gruppe 1 ingegliedert, da die Bundesregierung davon ausging, ass relativ bald Rechtsprechung des EGMR dazu vor- egen würde, die eine Entscheidung über die Ratifika- on ermöglicht hätte. Solche Rechtsprechung lässt aber mer noch auf sich warten. Insofern hat sich mit dem ktuellen Bericht keine veränderte Situation ergeben. ine Verschiebung in Gruppe 2 hätte als Signal dafür issgedeutet werden können, dass die Bundesregierung er Ratifikation des Protokolls nunmehr skeptischer ge- enübersteht. Das ist nicht der Fall; die Haltung der undesregierung ist unverändert. 13360 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 116. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. Juni 2011 ei, Bessemerstraße 83–91, 1 , Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de 116. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 29. Juni 2011 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14 Anlage 15 Anlage 16 Eingelöste Vermittlungsgutscheine (bewilligt 1. Rate)1 nach Wirtschaftszweigen der Einstellungsbetriebe Anlage 17 Anlage 18 Anlage 19 Anlage 20 Anlage 21 Anlage 22 Anlage 23 Anlage 24 Anlage 25 Anlage 26 Anlage 27 Anlage 28 Anlage 29 Anlage 30 Anlage 31 Anlage 32 Anlage 33 Anlage 34 Anlage 35 Anlage 36 Anlage 37 Anlage 38 Anlage 39 Anlage 40 Anlage 41 Anlage 42 Anlage 43 Anlage 44 Anlage 45 Anlage 46 Anlage 47 Anlage 48 Anlage 49 Anlage 50 Anlage 51 Anlage 52 Anlage 53 Anlage 54 Anlage 55
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. h.c. Susanne Kastner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Frau Staatsministerin, Temeswar ist von drei Haupt-

    städten umgeben. In Temeswar lebt im Vergleich zu Her-
    mannstadt die größere deutsche Minderheit. In Her-
    mannstadt leben ausweislich der Volkszählung nicht so
    viele Angehörige von Minderheiten. Sie machen das
    Ganze ja aus Einspargründen. Warum haben Sie vor die-
    sem Hintergrund nicht überlegt, einen halbwegs norma-
    len Ausgleich zu schaffen, sprich, das Generalkonsulat
    in Hermannstadt als normales Konsulat beizubehalten,
    um unter dieser Prämisse das Konsulat in Temeswar
    weiter als normales Konsulat betreiben zu können? Wa-
    rum haben Sie über so eine Möglichkeit nicht nachge-
    dacht?

    C

Rede von Cornelia Pieper
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)


Wir haben über diese Möglichkeit nachgedacht, Frau
Abgeordnete. Wir sind nach der Überprüfung aber zu der
Erkenntnis gelangt, dass es – das sagte ich schon – in
Hermannstadt das größere Konsularaufkommen gibt und
eben nicht in Temeswar. Wir gehen aber davon aus und
legen auch großen Wert darauf, dass wir weiterhin mit
der deutschen Minderheit in Temeswar auf gleichem Ni-
veau zusammenarbeiten werden. Das Auswärtige Amt
beabsichtigt nicht, das Ausmaß der Zusammenarbeit und
der Unterstützung für die deutsche Minderheit zu mini-
mieren oder herabzusetzen.

Wenn Sie erlauben, gebe ich Ihnen noch die Informa-
tion, dass kein anderes Land außer Rumänien – Ungarn
ausgenommen – neben einer Botschaft über zwei berufs-
konsularische Vertretungen verfügt. Im Vergleich mit der
konsularischen Präsenz anderer Staaten in Rumänien
bleiben wir selbst nach den geplanten Änderungen in Te-
meswar an vorderer Stelle. Das gilt auch für die Präsenz
von Auslandsvertretungen des Auswärtigen Amtes. Ich
kann Ihnen das gerne in Zahlen darstellen: Die Gesamt-
kosten des Auswärtigen Amtes für die Vertretungen
– Botschaften und Konsulate – in Rumänien betragen
7 Millionen Euro. Im Vergleich dazu betragen sie in Bul-
garien 4,3 Millionen Euro, in Tschechien 3,5 Millionen
Euro und in Ungarn 4,7 Millionen Euro. Daran sieht
man, dass wir eine sehr starke Präsenz in Rumänien ha-
ben. Diese wollen wir natürlich behalten.


(Dr. h. c. Susanne Kastner [SPD]: Ich wollte eigentlich noch mal nachfragen!)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Eduard Oswald


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)


    Wir können das mit der Frage 68 verbinden. Sie kön-

    nen Ihre Frage dann einbauen.

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    (C (D Ich rufe die Frage 68 der Kollegin Dr. Kastner auf: Aus welchen Gründen strebt das Auswärtige Amt bei den Einsparungen in der Globalplanung keine paritätische Lastenverteilung bei den Auslandsvertretungen in Rumänien an, und wie sollen die Präsenz in der Fläche sowie die Betreuung der deutschen Minderheiten künftig gewährleistet werden? Bitte schön, Frau Staatsministerin. C Frau Abgeordnete, eine paritätische Lastenverteilung, lso eine gleichmäßige Personalreduzierung, in den drei ertretungen in Rumänien ist unter dem Gesichtspunkt er Ressourceneinsparung keine Alternative zur Umandlung des Berufskonsulats Temeswar in eine honorkonsularische Präsenz. Denn Sachkosten wie zum eispiel Mieten, Kosten für Dienstwagen und Personalosten für Ortskräfte würden in unveränderter Höhe anllen. In Rumänien erfolgt kein Rückzug auf der Fläche. Ich age es noch einmal: Die Präsenz in der Fläche wird urch Einsetzung eines Honorarkonsuls in Temeswar geährleistet bleiben. Der Standort Temeswar wird nicht ufgegeben. Nach wie vor werden wir an drei Dienstrten in Rumänien präsent sein: mit der Botschaft in Buarest, mit dem Generalkonsulat in Hermannstadt und zukünftig – mit dem Honorarkonsulat in Temeswar. Ihre erste Nachfrage. Frau Staatsministerin, ich hätte dann gerne eine Über icht über die Aufgliederung der Kosten für Botschaft, eneralkonsulat und Konsulat in Rumänien. Ich glaube, ass ein Rückzug auf der Fläche durchaus gegeben ist; enn der Westen des Landes wird durch die Auflösung es Konsulats in Temeswar völlig entvölkert. Ich stelle gleich meine zweite Nachfrage. Ich möchte erne wissen, welche Ausstattung ein Honorarkonsul at. Ich glaube, es ist eindeutig Augenwischerei, wenn ie sagen, dass ein Honorarkonsul dasselbe leisten kann ie ein Konsulat. C Ich möchte ergänzen, dass das geplante Honorarkon ulat, also der Honorarkonsul, weiterhin bestimmte konularische Dienstleistungen anbieten wird, auch für die eutsche Minderheit, und in Zusammenarbeit mit der otschaft natürlich unsere Interessen in der Region um emeswar wahren wird. Es wird Konsularsprechtage geen. Vieles – das sagte ich schon – soll beibehalten weren. Selbstverständlich bekommen Sie einen Einblick in ie Details. Ich werde Ihnen eine Darstellung der Hausaltsmittel und deren Aufteilung für die Botschaft und ie Konsulate und auch eine Darstellung der Kosten der Staatsministerin Cornelia Pieper )