Anlage 7
Überweisungsvorschlag:
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 115. Sitzung. Berlin, Freitag, den 10. Juni 2011 13275
(A) )
)(B)
Peter Aumer (Reutlingen) Clemens Binninger Norbert Brackmann
Dorothee Bär Manfred Behrens (Börde) Peter Bleser Klaus Brähmig
CDU/CSU
Ilse Aigner
Peter Altmaier
Thomas Bareiß
Norbert Barthle
Günter Baumann
Ernst-Reinhard Beck
Veronika Bellmann
Dr. Christoph Bergner
Peter Beyer
Steffen Bilger
Dr. Maria Böhmer
Wolfgang Börnsen
(Bönstrup)
Wolfgang Bosbach
Burgbacher, Ernst FDP 10.06.2011
Dr. Danckert, Peter SPD 10.06.2011
Dittrich, Heidrun DIE LINKE 10.06.2011
Dörmann, Martin SPD 10.06.2011
Friedhoff, Paul K. FDP 10.06.2011
Dr. Friedrich, Hans-Peter CDU/CSU 10.06.2011
Gleicke, Iris SPD 10.06.2011
Gloser, Günter SPD 10.06.2011
Göring-Eckardt, Katrin BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
10.06.2011
Gruß, Miriam FDP 10.06.2011
Gunkel, Wolfgang SPD 10.06.2011
Hardt, Jürgen CDU/CSU 10.06.2011
Höger, Inge DIE LINKE 10.06.2011
Humme, Christel SPD 10.06.2011
Hunko, Andrej DIE LINKE 10.06.2011
Kamp, Heiner FDP 10.06.2011
Keul, Katja BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
10.06.2011
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Anlage 2
Namensverz
der Mitglieder des Deutschen Bundestages, die an de
gemäß § 10 a Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung teilg
(D
ressl, Nicolette SPD 10.06.2011
eutert, Michael DIE LINKE 10.06.2011
r. Lotter, Erwin FDP 10.06.2011
öller, Kornelia DIE LINKE 10.06.2011
ink, Manfred SPD 10.06.2011
ord, Thomas DIE LINKE 10.06.2011
ouripour, Omid BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
10.06.2011
eichenbach, Gerold SPD 10.06.2011
r. Ruck, Christian CDU/CSU 10.06.2011
chäffler, Frank FDP 10.06.2011
chlecht, Michael DIE LINKE 10.06.2011
r. Stadler, Max FDP 10.06.2011
hönnes, Franz SPD 10.06.2011
einberg, Harald DIE LINKE 10.06.2011
idmann-Mauz,
Annette
CDU/CSU 10.06.2011
öhrl, Dagmar CDU/CSU 10.06.2011
eichnis
r Wahl eines Mitglieds des Vertrauensgremiums
enommen haben (Zusatztagesordnungspunkt 18)
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Aigner, Ilse CDU/CSU 10.06.2011
Bluhm, Heidrun DIE LINKE 10.06.2011
Klein-Schmeink, Maria BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
10.06.2011
Kopp, Gudrun FDP 10.06.2011
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Anlage 1
Liste der entschuldigte
Anlagen zum Ste
n Abgeordneten
(Cnografischen Bericht
13276 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 115. Sitzung. Berlin, Freitag, den 10. Juni 2011
(A) )
)(B)
Michael Brand
Dr. Reinhard Brandl
Helmut Brandt
Dr. Ralf Brauksiepe
Dr. Helge Braun
Heike Brehmer
Ralph Brinkhaus
Cajus Caesar
Gitta Connemann
Alexander Dobrindt
Thomas Dörflinger
Marie-Luise Dött
Dr. Thomas Feist
Enak Ferlemann
Ingrid Fischbach
Hartwig Fischer (Göttingen)
Dirk Fischer (Hamburg)
Axel E. Fischer (Karlsruhe-
Land)
Dr. Maria Flachsbarth
Klaus-Peter Flosbach
Herbert Frankenhauser
Dr. Hans-Peter Friedrich
(Hof)
Michael Frieser
Dr. Michael Fuchs
Hans-Joachim Fuchtel
Alexander Funk
Ingo Gädechens
Dr. Peter Gauweiler
Dr. Thomas Gebhart
Norbert Geis
Alois Gerig
Eberhard Gienger
Josef Göppel
Peter Götz
Dr. Wolfgang Götzer
Ute Granold
Reinhard Grindel
Hermann Gröhe
Michael Grosse-Brömer
Markus Grübel
Manfred Grund
Monika Grütters
Olav Gutting
Dr. Stephan Harbarth
Jürgen Hardt
Gerda Hasselfeldt
Dr. Matthias Heider
Helmut Heiderich
Mechthild Heil
Ursula Heinen-Esser
Frank Heinrich
Rudolf Henke
Michael Hennrich
Jürgen Herrmann
Ansgar Heveling
Ernst Hinsken
Peter Hintze
Christian Hirte
Robert Hochbaum
Karl Holmeier
Franz-Josef Holzenkamp
Joachim Hörster
Anette Hübinger
Thomas Jarzombek
Dieter Jasper
Dr. Franz Josef Jung
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r. Rolf Koschorrek
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ichael Kretschmer
unther Krichbaum
r. Günter Krings
üdiger Kruse
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r. Hermann Kues
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r. Karl A. Lamers
(Heidelberg)
ndreas G. Lämmel
r. Norbert Lammert
atharina Landgraf
lrich Lange
r. Max Lehmer
aul Lehrieder
r. Ursula von der Leyen
gbert Liebing
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r. Carsten Linnemann
atricia Lips
r. Jan-Marco Luczak
r. Michael Luther
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r. Thomas de Maizière
ans-Georg von der Marwitz
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tephan Mayer (Altötting)
r. Michael Meister
r. Angela Merkel
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r. h. c. Hans Michelbach
r. Mathias Middelberg
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r. Gerd Müller
tefan Müller (Erlangen)
r. Philipp Murmann
ichaela Noll
r. Georg Nüßlein
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r. Michael Paul
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laus Riegert
r. Heinz Riesenhuber
hannes Röring
r. Norbert Röttgen
r. Christian Ruck
rwin Rüddel
lbert Rupprecht (Weiden)
nita Schäfer (Saalstadt)
r. Wolfgang Schäuble
r. Annette Schavan
r. Andreas Scheuer
arl Schiewerling
orbert Schindler
ankred Schipanski
eorg Schirmbeck
hristian Schmidt (Fürth)
atrick Schnieder
r. Andreas Schockenhoff
adine Schön (St. Wendel)
r. Kristina Schröder
(Wiesbaden)
ernhard Schulte-Drüggelte
we Schummer
rmin Schuster (Weil am
Rhein)
etlef Seif
hannes Selle
einhold Sendker
r. Patrick Sensburg
ernd Siebert
homas Silberhorn
hannes Singhammer
ns Spahn
arola Stauche
r. Frank Steffel
rika Steinbach
hristian Freiherr von Stetten
ieter Stier
ero Storjohann
tephan Stracke
ax Straubinger
arin Strenz
ena Strothmann
ichael Stübgen
r. Peter Tauber
ntje Tillmann
r. Hans-Peter Uhl
rnold Vaatz
olkmar Vogel (Kleinsaara)
tefanie Vogelsang
ndrea Astrid Voßhoff
r. Johann Wadephul
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eter Weiß (Emmendingen)
abine Weiss (Wesel I)
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arl-Georg Wellmann
eter Wichtel
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laus-Peter Willsch
lisabeth Winkelmeier-
Becker
r. Matthias Zimmer
olfgang Zöller
illi Zylajew
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grid Arndt-Brauer
ainer Arnold
einz-Joachim Barchmann
oris Barnett
r. Hans-Peter Bartels
laus Barthel
ören Bartol
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abine Bätzing-Lichtenthäler
irk Becker
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erd Bollmann
laus Brandner
illi Brase
ernhard Brinkmann
(Hildesheim)
delgard Bulmahn
arco Bülow
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artin Burkert
etra Crone
lvira Drobinski-Weiß
arrelt Duin
ebastian Edathy
go Egloff
iegmund Ehrmann
r. h. c. Gernot Erler
etra Ernstberger
arin Evers-Meyer
abriele Fograscher
ichael Gerdes
artin Gerster
lrike Gottschalck
ngelika Graf (Rosenheim)
erstin Griese
ichael Groschek
ichael Groß
ans-Joachim Hacker
ettina Hagedorn
laus Hagemann
ichael Hartmann
(Wackernheim)
ubertus Heil (Peine)
olf Hempelmann
ustav Herzog
abriele Hiller-Ohm
etra Hinz (Essen)
rank Hofmann (Volkach)
r. Eva Högl
sip Juratovic
liver Kaczmarek
hannes Kahrs
r. h. c. Susanne Kastner
lrich Kelber
ars Klingbeil
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 115. Sitzung. Berlin, Freitag, den 10. Juni 2011 13277
(A) )
)(B)
Hans-Ulrich Klose
Dr. Bärbel Kofler
Daniela Kolbe (Leipzig)
Fritz Rudolf Körper
Anette Kramme
Angelika Krüger-Leißner
Ute Kumpf
Christine Lambrecht
Christian Lange (Backnang)
Dr. Karl Lauterbach
Steffen-Claudio Lemme
Burkhard Lischka
Gabriele Lösekrug-Möller
Kirsten Lühmann
Caren Marks
Katja Mast
Hilde Mattheis
Petra Merkel (Berlin)
Ullrich Meßmer
Dr. Matthias Miersch
Franz Müntefering
Dr. Rolf Mützenich
Andrea Nahles
Dietmar Nietan
Holger Ortel
Aydan Özoğuz
Heinz Paula
Johannes Pflug
Joachim Poß
Florian Pronold
Mechthild Rawert
Stefan Rebmann
Dr. Carola Reimann
Sönke Rix
René Röspel
Dr. Ernst Dieter Rossmann
Karin Roth (Esslingen)
Michael Roth (Heringen)
Anton Schaaf
Axel Schäfer (Bochum)
Bernd Scheelen
Marianne Schieder
(Schwandorf)
Werner Schieder (Weiden)
Ulla Schmidt (Aachen)
Silvia Schmidt (Eisleben)
Carsten Schneider (Erfurt)
Ottmar Schreiner
Swen Schulz (Spandau)
Ewald Schurer
Frank Schwabe
Dr. Martin Schwanholz
Rolf Schwanitz
Stefan Schwartze
Rita Schwarzelühr-Sutter
Dr. Carsten Sieling
Sonja Steffen
Peer Steinbrück
Dr. Frank-Walter Steinmeier
Christoph Strässer
Kerstin Tack
Dr. h. c. Wolfgang Thierse
Wolfgang Tiefensee
Rüdiger Veit
Ute Vogt
Dr. Marlies Volkmer
Andrea Wicklein
Heidemarie Wieczorek-Zeul
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altraud Wolff
(Wolmirstedt)
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hristian Ahrendt
hristine Aschenberg-
Dugnus
aniel Bahr (Münster)
lorian Bernschneider
ebastian Blumenthal
laudia Bögel
icole Bracht-Bendt
laus Breil
ainer Brüderle
ngelika Brunkhorst
rnst Burgbacher
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einer Deutschmann
r. Bijan Djir-Sarai
atrick Döring
echthild Dyckmans
ainer Erdel
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lrike Flach
r. Edmund Peter Geisen
r. Wolfgang Gerhardt
ans-Michael Goldmann
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achim Günther (Plauen)
r. Christel Happach-Kasan
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anuel Höferlin
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irgit Homburger
r. Werner Hoyer
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r. Lutz Knopek
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r. Heinrich L. Kolb
r. h. c. Jürgen Koppelin
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hristian Lindner
r. Martin Lindner (Berlin)
ichael Link (Heilbronn)
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(Frankfurt)
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r. Christiane Ratjen-
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r. Birgit Reinemund
r. Peter Röhlinger
r. Stefan Ruppert
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rank Schäffler
hristoph Schnurr
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arina Schuster
r. Erik Schweickert
erner Simmling
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r. Hermann Otto Solms
achim Spatz
orsten Staffeldt
r. Rainer Stinner
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lorian Toncar
erkan Tören
hannes Vogel
(Lüdenscheid)
r. Daniel Volk
r. Guido Westerwelle
r. Claudia Winterstein
r. Volker Wissing
artfrid Wolff (Rems-Murr)
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r. Dietmar Bartsch
erbert Behrens
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teffen Bockhahn
hristine Buchholz
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r. Martina Bunge
oland Claus
evim Dağdelen
r. Diether Dehm
erner Dreibus
r. Dagmar Enkelmann
laus Ernst
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icole Gohlke
iana Golze
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r. Gregor Gysi
r. Rosemarie Hein
r. Barbara Höll
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r. Lukrezia Jochimsen
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arald Koch
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r. Gesine Lötzsch
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lrich Maurer
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ornelia Möhring
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olfgang Nešković
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ichard Pitterle
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grid Remmers
aul Schäfer (Köln)
r. Ilja Seifert
athrin Senger-Schäfer
aju Sharma
r. Petra Sitte
abine Stüber
lexander Süßmair
rank Tempel
r. Axel Troost
lexander Ulrich
athrin Vogler
hanna Voß
ahra Wagenknecht
alina Wawzyniak
atrin Werner
rn Wunderlich
abine Zimmermann
ÜNDNIS 90/
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arieluise Beck (Bremen)
olker Beck (Köln)
ornelia Behm
irgitt Bender
iola von Cramon-Taubadel
kin Deligöz
atja Dörner
arald Ebner
ans-Josef Fell
r. Thomas Gambke
ai Gehring
ritta Haßelmann
ettina Herlitzius
riska Hinz (Herborn)
r. Anton Hofreiter
ärbel Höhn
grid Hönlinger
hilo Hoppe
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emet Kilic
ven-Christian Kindler
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om Koenigs
ylvia Kotting-Uhl
liver Krischer
gnes Krumwiede
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tephan Kühn
arkus Kurth
ndine Kurth (Quedlinburg)
onika Lazar
obias Lindner
icole Maisch
gnes Malczak
rzy Montag
13278 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 115. Sitzung. Berlin, Freitag, den 10. Juni 2011
(A) )
)(B)
all jene, die wohlmeinend auf eine Besserung der wirt- zur Belastung für Europa werden, sondern paradoxer-weise auch die explosive Mischung aus Kredittransfers
ten nun über ein Jahr Zeit, die f
nes weiteren Kapitaltransfers zu
Wie zu befürchten war, kan
land trotz Milliardenbürgscha
seine Bonität zurückgewinnen
lichkeit ins Auge sehen, dass G
atalen Konsequenzen ei-
prüfen:
n und konnte Griechen-
ften kein Vertrauen in
. Wir müssen der Wirk-
riechenland seine Schul-
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ürgerinnen und Bürger in Gri
lange Misswirtschaft richtet s
en die Kreditgeber, während
ssungslos den Bruch mit all u
rundüberzeugungen und Ver
inführung feststellen müssen.
echenland über jahrzehn-
ich immer deutlicher ge-
unsere Bürger zu Recht
nseren europapolitischen
sprechen bei der Euro-
schaftlichen Situation Griechenlands gehofft haben, hat- und rigiden Sparauflagen selbst: Die berechtigte Wut der
Kerstin Müller (Köln)
Beate Müller-Gemmeke
Ingrid Nestle
Dr. Konstantin von Notz
Friedrich Ostendorff
Dr. Hermann Ott
Lisa Paus
Brigitte Pothmer
Tabea Rößner
Claudia Roth (Augsburg)
Krista Sager
Manuel Sarrazin
Elisabeth Scharfenberg
Christine Scheel
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Anlage 3
Erklärungen nach § 31 GO
zur Abstimmung über den Entschließungsan-
trag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP zu
der Abgabe einer Regierungserklärung durch
den Bundesminister der Finanzen: Stabilität
der Euro-Zone sichern – Reformkurs in Grie-
chenland vorantreiben (Zusatztagesordnungs-
punkt 17)
Alexander Funk (CDU/CSU): Mit einem neuerli-
chen Hilfspaket beabsichtigt die Bundesregierung, die
offensichtlich unvermeidliche Insolvenz Griechenlands
weiter hinauszuzögern. Da dieses Unterfangen, das ein
massives Risiko für die Bürgerinnen und Bürger unseres
Landes darstellt, ebenso ökonomisch vermessen wie
rechtlich höchst bedenklich ist, kann ich diesen Weg
– wie auch bereits im Mai 2010 – nicht mitgehen und
lehne den Antrag ab.
Völlig zu Recht machen die Europäische Kommis-
sion, die EZB und der IWF in ihrem Prüfbericht deut-
lich, dass bereits im Rahmen des ersten Milliardenpakets
„deutliche politische Risiken sowie Probleme hinsicht-
lich der Verwaltungskapazität“ aufgetreten sind und die
„Umsetzung der Reformen in den letzten Quartalen zum
Stillstand“ gekommen sei. Diese realistische Bewertung
darf jetzt nicht ignoriert und dadurch weitere Milliarden-
summen, für die unsere Bürgerinnen und Bürger gerade-
stehen, ausgeblendet werden. Wir müssen klar beken-
nen: Der eingeschlagene Weg ist bereits ein Jahr später
gescheitert. Ehrlichkeit und Verantwortung für unser
Land gebieten es, ihn spätestens jetzt nicht weiterzuge-
hen.
Ich erinnere erneut daran, dass nicht nur die Einmalig-
keit der Aushebelung des Bail-out-Verbotes nach AEUV
Art. 125 wesentliche Bedingung für die Mehrzahl der Be-
fürworter der Bürgschaften im Mai 2010 war, sondern
auch der irrige Glaube an die erfolgreiche Umsetzung des
sogenannten Memorandum of Understanding, also die
Einhaltung der mit Griechenland vereinbarten Maßnah-
men. Auch die Befürworter der ersten Kredittranchen und
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r. Gerhard Schick
r. Frithjof Schmidt
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r. Wolfgang Strengmann-
Kuhn
ans-Christian Ströbele
Dr. Harald Terpe
Markus Tressel
Jürgen Trittin
Daniela Wagner
Wolfgang Wieland
Dr. Valerie Wilms
Josef Philip Winkler
enlast auch mittelfristig nicht selbst am Kapitalmarkt
finanzieren kann. Daran haben auch die gut gemeinten
isherigen Bürgschaften nichts geändert. Der griechi-
che Kapitalbedarf von 50 Milliarden Euro in 2012 und
indestens 44 Milliarden Euro in 2013 wird bei den ho-
en Risikoaufschlägen auf griechische Anleihen von bis
u 25 Prozent ebenso wenig finanzierbar sein wie eine
esamtverschuldung von über 150 Prozent des BIP bzw.
der Höhe von 350 Milliarden Euro. Alleine zwischen
ai 2010 und Mai 2011 stiegen die CDS-Spreads für
nfjährige Anleihen um weitere 600 Basispunkte auf
400 Basispunkte insgesamt, während die rigiden Spar-
uflagen die Rezession der griechischen Volkswirtschaft
assiv verstärken.
Auch ein Jahr nach Beginn der griechischen Schulden-
agödie werden überdies nur vage Vermutungen geäu-
ert, welche Ansteckungsgefahren für die Euro-Zone aus
iner nach marktwirtschaftlichen Prinzipien selbstver-
tändlichen Beteiligung der Gläubiger an einem Zah-
ngsausfall resultieren würden. Die Summen, mit denen
uropäische Banken in Griechenland engagiert sind, und
ie Möglichkeit eines vorbereiteten Zahlungsausfalls mit
eil-)Rekapitalisierungen bedrohter Institute lassen je-
enfalls keinen direkten Schluss auf sogenannte unbe-
errschbare systemische Risiken und ökonomische Hor-
rszenarien zu. Die falsche und zu Recht von Axel Weber
ereits damals gerügte Entscheidung, die EZB zu einer
nkaufsbank für hochriskante Anleihen mit Ramschsta-
s zu degradieren, darf nun jedenfalls nicht dauerhaft zur
egründung immer weiterer Transfers herangezogen
erden.
Was alle Anleger und nicht zuletzt viele Griechen
chon wissen, dürfen wir nicht länger ignorieren: Ein zu-
indest partieller Zahlungsausfall und Verluste für die
läubiger kann auch durch weitere Bürgschaften nicht
erhindert werden.
Neben der für mich nicht verantwortbaren Belastung
es deutschen Steuerzahlers und des Haushalts unseres
andes zeigt sich aber auch immer mehr, dass nicht nur
ie finanziellen Auswirkungen der Staatsschuldenkrise
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 115. Sitzung. Berlin, Freitag, den 10. Juni 2011 13279
(A) )
)(B)
Nach einem Jahr Bürgschaftsmilliarden ziehe ich fol-
gendes ernüchterndes Fazit: Jegliche Form von Kredit-
transfers sowie die mit öffentlichen Geldern finanzierte
Insolvenzverschleppung beschädigen den Zusammen-
halt der europäischen Staatengemeinschaft nachhaltig
und sorgen für einen verheerenden Vertrauensverlust der
Menschen in die Zukunftsfähigkeit unserer Währung
und unserer Politik.
Patrick Kurth (Kyffhäuser) (FDP): Die geplanten
Kredithilfen an Griechenland sind erheblich. Das Pro-
blem Griechenlands ist gerade die enorme Schuldenlast.
Ich schließe nicht aus, dass eine geordnete Insolvenz
Griechenlands oder andere diskutierte Maßnahmen eine
wirksamere Methode zur Überwindung der Krise wären.
Offensichtlich sind die Herausforderungen und Auf-
gaben, die letztes Jahr an Griechenland von der europäi-
schen Solidarität gestellt wurden, nicht erfüllt worden.
Die griechische Haushalts- und Finanzpolitik hat die
europäischen Stabilitätserfordernisse nicht erfüllt. Über-
dies hat das Land nach wie vor große Strukturprobleme.
Die Anstrengungen und die Bereitschaft der Grie-
chen, sich diesen herausragenden Sorgen zu stellen, sind
nur im Ansatz zu erkennen. Insbesondere die Probleme
des griechischen Steuersystems und vor allem bei der
Steuervereinnahmung, Überbürokratie und einer völlig
aufgeblähten Verwaltung, den erheblichen Pensionslasten,
aber auch bei der Ausgabenpolitik in anderen Bereichen
wie zum Beispiel dem Millitärsektor sind offensichtlich
und überhaupt nicht zufriedenstellend angegangen wor-
den. Die Strategie, Griechenland zu helfen, ist in den
ersten 13 Monaten offenkundig nur sehr unzureichend
aufgegangen. Die Frage stellt sich, wie stark die Finanz-
hilfen den europäischen Solidaritäts- und Gemein-
schaftsgedanken insgesamt strapazieren und noch stra-
pazieren werden.
Trotz meiner erheblichen Bedenken stimme ich nicht
gegen den Entschließungsantrag, da mir regierungsseitig
vermittelt wurde, dass zum derzeitigen Zeitpunkt ein
solches Hilfspaket unvermeidbar sei, um den Euro-
Raum nicht in noch mehr Turbulenzen und Schwierig-
keiten zu stürzen. Die Stabilisierung des Euro hat vor-
rangige Priorität. Mittel- und langfristig ist ein Struk-
turanpassungsprogramm und eine Umschuldung mithilfe
des IWF – so wie es Griechenland in der Vergangenheit
vor dem Beitritt zur Euro-Zone mehrfach gemacht hat –
vonnöten. Nur dies kann das Vertrauen der Märkte wie-
derherstellen und würde auch die Anleger, wie zum Bei-
spiel Banken und Versicherungen, die in griechische
Staatsanleihen investiert haben, automatisch mit in die
Haftung nehmen.
Die jetzigen Hilfen für Griechenland entbinden den
Bundestag und die Bundesregierung aber weiterhin nicht
von der Pflicht, die Umstände der Aufnahme Griechen-
lands in den Euro-Raum sowie dessen Verhalten seitdem
aufzuklären. Dazu gehört auch die Frage, warum Stabili-
tätskriterien aufgeweicht bzw. deren Anwendung nicht
oder nur nachlässig durchgesetzt wurden. Dies darf sich
jedoch nicht ausschließlich auf Griechenland konzentrie-
ren, sondern muss alle Euro-Staaten und insbesondere
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ie Bundesrepublik Deutschland mit einbeziehen. Es
ar die rot-grüne Regierung, die größte Schuld auf sich
eladen hat. Die Aufnahme Griechenlands war ein histo-
scher Fehler, der uns heute und in Zukunft teuer zu ste-
en kommt.
Mit der Abstimmung verbinde ich weiterhin die Hoff-
ung, dass auch in Deutschland die Einsicht darüber ein-
ehrt, dass nur solide Finanzen, ein durchschaubares
teuersystem und die konsequente Durchsetzung von
ontrollmechanismen langfristig das Überleben der
ährungsunion sichern können. Der Fall Griechenland
eigt, dass unfinanzierbare Tagträume, die beständig im
olitischen Meinungsprozess Einzug oder Wiederkehr
iern, fatale Folgen haben.
Darüber hinaus müssen wir uns vor Augen führen,
ass auch Deutschland nicht ohne Weiteres die Über-
ahme solch enormer finanzieller Risiken leisten kann.
eutschland muss sich trotz seiner im Vergleich zu Grie-
henland besseren Finanzausstattung bewusst sein, das
s selbst immense Hausaufgaben in dieser Beziehung
or sich hat. Erhebliche Einsparmaßnahmen, die Re-
rmierung des Steuersystems und die Bekämpfung der
ürokratie bleiben auf der Tagesordnung. Diese Not-
endigkeiten sind auch im Lichte der griechischen Ver-
ältnisse nicht relativierbar und müssen weiterhin mit
achdruck verfolgt werden.
Dr. Carsten Linnemann (CDU/CSU): Griechenland
teckt in einer tiefen strukturellen Schuldenkrise. Alle
irtschaftsdaten zeigen, dass Griechenland kein Liqui-
itäts-, sondern ein Solvenzproblem hat. Das Land ist in-
olvent, und es ist ganz offensichtlich, dass es seine Ver-
chuldung nicht durch eigene Anstrengungen wird
indämmen können. Eine baldige Rückkehr auf die Ka-
italmärkte ist damit nicht zu erwarten.
In meinem Urteil wird sowohl das Konzept einer
aufzeitverlängerung für bestehende Staatsanleihen als
uch neue Finanzhilfen ins Leere laufen, weil sie eine
ösung des Schuldenproblems nur hinauszögern.
chlimmer noch, die Unsicherheit droht weiter zuzuneh-
en und nicht abzunehmen, was zur Folge hat, dass
ichtige Investitionen ausbleiben werden und das Land
mer tiefer in die wirtschaftliche Abwärtsspirale gerät.
ie Schuldenproblematik muss also rasch gelöst wer-
en. Aus diesem Grunde kann ich dem Entschließungs-
ntrag von CDU/CSU und FDP nicht zustimmen.
Meines Erachtens ist ein unverzüglicher Schulden-
chnitt unter Beteiligung privater Gläubiger dringend ge-
oten. Nur so kann die zuvor beschriebene Unsicherheit
eendet werden. Je länger ein solcher Schnitt hinausge-
ögert wird, desto mehr werden sich die privaten Gläubi-
er von ihren Anleihen trennen. Das wird wiederum die
osten für die öffentlichen Gläubiger in die Höhe trei-
en.
Ein Schuldenschnitt allein reicht aber nicht aus, um
riechenlands Wettbewerbsfähigkeit wiederherzustel-
n. Weitere Wachstumshilfen im Rahmen eines Mar-
hallplanes sind erforderlich.
13280 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 115. Sitzung. Berlin, Freitag, den 10. Juni 2011
(A) )
)(B)
Burkhardt Müller-Sönksen (FDP): Am 11. Februar
2010 haben die Staats- und Regierungschefs der Euro-
päischen Union gemeinsam geschaffenes und von allen
Staaten der EU ratifiziertes Recht und damit europäi-
sches Recht kollektiv gebrochen. Es wurde angekündigt,
dass man Griechenland auf jeden Fall finanziell helfen
werde, falls es Griechenland im April und Mai 2010
nicht gelingen sollte, sich zu ausreichend niedrigen Kos-
ten am Kapitalmarkt zu refinanzieren. Damit haben die
Staats- und Regierungschefs am 11. Februar 2010 den
Bruch der No-Bail-out-Klausel im Vertrag über die Ar-
beitsweise der Europäischen Union, AEUV, verkündet.
Am 7. Mai 2010 erklärte die Bundeskanzlerin im Deut-
schen Bundestag, dass die Griechenlandhilfe eine ein-
malige Hilfe sei, die absolute Ausnahme und sonst
nichts.
Als der Deutsche Bundestag am 21. Mai 2010 das so-
genannte Euro-Rettungspaket, den viel zitierten Ret-
tungsschirm, verabschiedete, wurde hier im Deutschen
Bundestag erklärt, dass ohnehin niemand unter diesen
Schirm flüchten werde. Lediglich die Finanzmärkte
müssten durch ein starkes Zeichen beruhigt werden.
Heute drängeln sich bereits Irland und Portugal unter
diesem Schirm, Griechenland soll folgen. Im Herbst die-
ses Jahres soll er mangels Kapazität in seinem Ausleih-
volumen weiter erhöht werden. Noch am 27. Oktober
2010 erklärte die Bundeskanzlerin zur Dauer des Ret-
tungsschirms:
Er läuft 2013 aus. Das haben wir auch genau so ge-
wollt und beschlossen. Eine einfache Verlängerung
kann und wird es mit Deutschland nicht geben, weil
der Rettungsschirm nicht als langfristiges Instru-
ment taugt, weil er Märkten und Mitgliedstaaten
falsche Signale sendet und weil er eine gefährliche
Erwartungshaltung fördert. Er fördert die Erwar-
tungshaltung, dass Deutschland und andere Mit-
gliedstaaten und damit auch die Steuerzahler dieser
Länder im Krisenfall schon irgendwie einspringen
und das Risiko der Anleger übernehmen können.
Vier Wochen später galt dieses alles nicht mehr. Und
es wurde dann sogar am 11. März 2011 ein Weg zur
„Änderung des Vertrages über die Arbeitsweise der
Europäischen Union hinsichtlich eines Stabilitätsmecha-
nismus für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro
ist – Ratsdok. 17620/10, EUCO 30/10, Anlage I“ einge-
schlagen.
Dieser Weg ist ein Weg
1. zur Ausweitung des bestehenden Euro-Rettungs-
schirms,
2. zur unbefristeten Verlängerung des Euro-Ret-
tungsschirms,
3. zur qualitativen Veränderung der europäischen
Wirtschaftsverfassung.
Dieses wollte der Deutsche Bundestag so nicht.
Heute befassen wir uns mit einer zweiten Griechen-
landhilfe. Aller Bekundungen zum Trotz hat bereits die
erste Griechenlandhilfe vor einem Jahr die Situation für
Griechenland nicht entschärft, sondern verschärft. Durch
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ie Griechenlandhilfe haben wir den Märkten falsche Si-
nale gesendet. Wir haben die Erwartungshaltung ge-
rdert, dass Deutschland – und damit auch seine steuer-
ahlenden Bürger – im Krisenfall schon irgendwie
inspringt. Wir haben die berechtigte Hoffnung geweckt,
ass der Staat das Risiko der Anleger übernehmen wird.
Der Erwerb griechischer Anleihen ist dadurch zum
eschäftsmodell geworden. Wir ändern daran nichts,
ondern verstetigen im Gegenteil mit der weiteren Sub-
entionierung der Anleihegläubiger das Geschäftsmo-
ell. Wir perpetuieren die Erwartungshaltung. Wir erhal-
n die berechtigte Hoffnung, dass vor allem nur der
taat bzw. die europäische Staatengemeinschaft das Ri-
iko der Anleiheinhaber übernimmt. Nichts von dem
ird dadurch geändert, dass wir die Gläubiger über die
ersprochene Prolongation – auch – beteiligen. Die An-
iherenditen werden immer noch überdurchschnittlich
ein. Mit dem Kauf von Anleihen erwirbt man die hohe
endite entsprechend dem griechischen Insolvenz-
siko, ohne dass dieses Risiko zu tragen ist.
Bedrohlicher noch ist der Blick über die griechische
ituation hinaus. Was wir anhand des griechischen Bei-
piels vorexerzieren, werden die Marktteilnehmer zu
euten wissen. Wir werden die Nutzung des gleichen
eschäftsmodells demnächst bei Schuldtiteln aus Zy-
ern erleben. Zypern ist klein. Wir werden die Nutzung
es gleichen Geschäftsmodells anschließend bei Anlei-
en aus Italien und Spanien erleben. In allen drei Län-
ern sinkt die Sparquote. In Zypern und Italien ist sie
ereits negativ. In allen drei Ländern existieren hohe
eistungsbilanzdefizite. Fallende und schließlich nega-
ve Sparquoten bei hohen Leistungsbilanzdefiziten gin-
en jeweils dem Bankrott in Griechenland und Portugal
oraus. Wenn wir die Subventionierung der Anlei-
egläubiger Griechenlands nicht beenden, werden wir in
urzer Zeit im Bundestag zusammenkommen, weil wir
rneut vor der gleichen Situation stehen. Dann aber wer-
en es Spanien und Italien sein, die hilfesuchend den
lick auf nach Norden richten. Angesichts der wirt-
chaftlichen Größe beider Länder kann sich jeder ausma-
n, was das für den Euro bedeuten wird. Der Preis, den
ir für den im Februar des Jahres 2010 eingeschlagenen
nd heute weiter beschrittenen falschen Weg zu bezah-
n haben werden, ist hoch. Er kostet langfristig die
laubwürdigkeit und die Stabilität des Euro. In jedem
all ist abzusehen, dass die Vorteile aus dem Euro bei
iesem Modell alsbald als aufgebraucht angesehen wer-
en müssen.
Es ist höchste Zeit, um umzulenken und alternative
ösungen zu diskutieren. Wir müssen uns trauen, die
esseren möglichen Wege, die Griechenland wirklich
elfen, zu gehen. Wir müssen uns endlich eingestehen,
ass wir es mit einer pathologischen Überschuldung von
taaten und Banken zu tun haben. Wir müssen uns end-
ch eingestehen, dass das staatliche Geldsystem zu einer
berschuldungskrise von Staaten und Banken geführt
at. Wir ignorieren die Untauglichkeit unseres staatlich
elenkten Geldsystems, in dem Geld und Kredit aus dem
ichts geschaffen werden. Dieses Geldsystem hat ein
chneeballsystem aus ungedeckten zukünftigen Zah-
ngsverpflichtungen geschaffen. Wie jedes Schneeball-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 115. Sitzung. Berlin, Freitag, den 10. Juni 2011 13281
(A) )
)(B)
system wird es früher oder später in sich zusammenbre-
chen.
Wir befinden uns auf dem Weg in die Abhängigkeit
von solchen staatlichen Unterstützungsmaßnahmen.
Dieser führt uns von Intervention zu Intervention spiral-
förmig abwärts. An seinem Ende erwartet uns ein plan-
wirtschaftliches Europa. Mit dem planwirtschaftlichen
Europa kommt die Vollendung seines ökonomischen
Verfalls. Ökonomischer Verfall führt zu Unzufriedenheit
bei den betroffenen Menschen. Die schlimmen politi-
schen Folgen ökonomischer Unzufriedenheit sehen wir
in Dänemark, das seine Grenzen schließt. Statt eines Eu-
ropas mit Grenzen für Güter und Menschen brauchen
wir ein marktwirtschaftliches Europa mit Freihandel und
gesundem Geld. Nur so erhalten wir ein Europa der Frei-
heit.
Dr. Patrick Sensburg (CDU/CSU): Erstens. Ich
kann dem Entschließungsantrag aufgrund persönlicher
Bedenken nicht zustimmen.
Zweitens. Grund meiner Ablehnung ist die mit die-
sem Antrag verbundene Unterstützung von weiteren
Krediten an Griechenland, obwohl dies europapolitisch
und ökonomisch unvernünftig sowie finanzpolitisch un-
verantwortbar ist. Aus der Verantwortung, die wir für
Europa haben, reicht es nicht aus, wenn wir immer wei-
tere Gelder und Garantien an die Gläubiger Griechen-
lands geben. Letztlich wird das Geld beim unkontrolliert
hohen Schuldenstand Griechenlands, der auch in den
vergangen Monaten nicht gesunken ist, nicht Griechen-
land und den dortigen Bürgerinnen und Bürgern zugute-
kommen, sondern ganz überwiegend an Finanzinstitute
und Anleger gehen, deren Verbindlichkeiten mit dem
Geld bedient werden können.
Ich trete dafür ein, Griechenland mit wirtschaftlichen
Maßnahmen zu helfen, damit das Land volkswirtschaftli-
che Fortschritte machen kann und dadurch auch wieder
leistungsfähiger wird. Mit den gegenwärtigen Maßnah-
men wird jedoch nicht die griechische Wirtschaft und da-
mit den Menschen in Griechenland geholfen. Vielmehr
wird der hohe Schuldenstand Griechenlands weiter ze-
mentiert und vergemeinschaftet, sodass Griechenland fi-
nanzpolitisch keinen Spielraum hat, um die eigene Kon-
junktur anzukurbeln. Die den Griechen auferlegte
Strukturanpassungspolitik wird rezessive Konsequenzen
für das Land haben, sodass die Verschuldung noch weiter
zunehmen wird. Dies wird auch den Kapitalmarkt nicht
nachhaltig von der Stabilität des griechischen Finanzsek-
tors überzeugen, sodass weitere Gelder abgezogen wer-
den.
Ich unterstütze daher eine Umschuldung Griechen-
lands. Nur wenn Griechenland aus der Schuldenspirale
herauskommen kann, wird es dort wieder möglich sein,
Investoren zu gewinnen und mehr Wohlstand zu schaf-
fen. Es ist aber nicht einzusehen, warum Gläubiger, die
bewusst hohe Risiken mit griechischen Anleihen einge-
gangen sind, um hohe Renditen zu erhalten, mit Steuer-
geldern ihre Renditen abgesichert bekommen sollen.
Dies wäre im Übrigen auch finanzpolitisch nicht durch-
zuhalten und verstößt massiv gegen Art. 125 AEUV.
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Aus europapolitischer Solidarität trete ich dafür ein,
ass wir gemeinsam mit unseren europäischen Partnern
inen europäischen Marshall-Plan für Griechenland auf-
gen, der auf nachhaltiges Wirtschaftswachstum ange-
gt ist. Deutschland hat ein Interesse an prosperierenden
artnern in Europa und muss sich seiner Verantwortung
ewusst sein. Der vorliegende Entschließungsantrag
leibt hierhinter zurück und reicht meiner Meinung nach
icht aus. Das Engagement muss stärker darauf gerichtet
ein, Griechenland nachhaltig zu unterstützen.
Dr. Peter Tauber (CDU/CSU): Erstens. Am 7. Mai
010 stimmte der Deutsche Bundestag dem Gesetz zur
bernahme von Gewährleistungen zum Erhalt der für
ie Finanzstabilität in der Währungsunion erforderlichen
ahlungsfähigkeit der Hellenischen Republik (Wäh-
ngsunion-Finanzstabilitätsgesetz, WFStG) zu. Auch
h habe für dieses Gesetz gestimmt, damit Griechenland
ie Chance zur Restrukturierung bekommt und um
leichzeitig die Möglichkeit zu schaffen, dass im Falle
ines Scheiterns alternative Lösungen erarbeitet werden
önnen. In den letzten Tagen ist deutlich geworden, dass
riechenland es entgegen den Erwartungen und Hoff-
ungen nicht geschafft hat, die notwendigen Restruktu-
erungsmaßnahmen zu realisieren.
Offensichtlich ist es aber auch nicht gelungen, tragfä-
ige alternative Lösungen zu erarbeiten. Damit stehen
ir vor einem großen Dilemma. Der vorgelegte Bericht
er Troika, in dem die Hauptergebnisse der gemeinsa-
en Prüfung Griechenlands von Kommission, EZB und
F niedergelegt sind, verstärkt diesen Eindruck noch.
eutlich wird dies schon im ersten Absatz des Abschnit-
s zur Haushaltskonsolidierung. Der Absatz beginnt
war mit den Worten: „Die quantitativen Haushaltszah-
n […] wurden erreicht“, im Folgenden wird jedoch an-
eführt: „[…] Steuererhebung ist weiterhin geringer als
ngestrebt, […] zahlreiche Maßnahmen der Regierung
ur Bekämpfung der Steuerhinterziehung (haben) ihre
irksamkeit noch nicht voll entfaltet. […] Etliche
chwächen bei der Ausgabenkontrolle wurden jedoch
och nicht behoben […] Zahlungsrückstände von Staat
nd Krankenhäusern […] steigen weiter.“
Zweitens. Unklar bleibt, was passiert, wenn die Be-
ingungen, die an weitere Finanzhilfen geknüpft sind,
icht erfüllt werden, wenn sich beispielsweise der IWF
iner weiteren Beteiligung verweigert, private Gläubiger
icht in angemessener Weise beteiligt werden können
der das Privatisierungsprogramm der griechischen Re-
ierung auf Basis des Troika-Berichts nicht in dem ge-
ünschten Ausmaß erfolgreich ist bzw. nicht umgesetzt
ird. Im Falle, dass die Bedingungen an die bisherigen
nd an erneute Hilfsmaßnahmen für die Hellenische Re-
ublik nicht erfüllt werden, muss ein alternativer Maß-
ahmenkatalog vorliegen. Die Ausarbeitung eines Alter-
ativprogramms fehlt bisher.
Drittens. Entgegen den Erwartungen von vor einem
ahr soll es nun nicht bei einer einmaligen Hilfsleistung
leiben. Dies birgt die Gefahr, dass wir auf dem Weg in
ie Transferunion ein großes Stück vorankommen.
13282 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 115. Sitzung. Berlin, Freitag, den 10. Juni 2011
(A) )
)(B)
Einen „Länderfinanzausgleich“ innerhalb der EU-Staa-
ten kann aus meiner Sicht nicht das Ziel sein.
Viertens. Entgegen der Aussage, dass die Experten
einhellig eine Umschuldung als das größere Risiko an-
sehen, teile ich die durchaus vielfach vorgetragenen Be-
denken von Fachleuten vor erneuten Hilfsmaßnahmen
für Griechenland. So ergänzte beispielsweise Thomas
Meyer, Chefökonom der Deutschen Bank, zu seiner
Überzeugung, dass Griechenland ein Solvenz- und kein
Liquiditätsproblem habe, recht plastisch: „Das ist wie
bei einer Blinddarmentzündung. Schmerzmittel helfen
nicht. Man braucht eine Operation. Wer sich dem ver-
weigert, stirbt wahrscheinlich.“
Fünftens. Ohne ein klares Konzept, wie die Zahlungs-
fähigkeit der Hellenischen Republik sichergestellt wer-
den kann und die Finanzstabilität in der Währungsunion
langfristig zu sichern sei, kann eine zweite Notmaß-
nahme zum Erhalt der Zahlungsfähigkeit Griechenland
kaum zielführend sein.
Sechstens. Gerade als begeisterter Europäer sehe ich
die Gefahr, dass durch die Ansätze der Schaffung einer
dauerhaften Transferunion die europäische Idee, die von
Konrad Adenauer bis zu Helmut Kohl auch von
Deutschland geschmiedet und aufgebaut wurde und die
unserer Nation viele Jahrzehnte in Frieden und Freiheit
beschert hat, nachhaltig in Gefahr gebracht wird.
Siebtens. Der vorliegende Entschließungsantrag trägt
den von mir vorgetragenen Punkten nicht Rechnung.
Eine Zustimmung hierzu ist mir aus vorgenannten Grün-
den nicht möglich.
Anlage 4
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Klaus-Peter Willsch, Manfred
Kolbe, Alexander Funk, Dr. Peter Gauweiler,
Veronika Bellmann und Christian Hirte (alle
CDU/CSU) zur Abstimmung über den Ent-
schließungsantrag der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP zu der Abgabe einer Regierungs-
erklärung durch den Bundesminister der
Finanzen: Stabilität der Euro-Zone sichern –
Reformkurs in Griechenland vorantreiben (Zu-
satztagesordnungspunkt 17)
Griechenland ist insolvent und nicht nur illiquide. Die
Gesamtverschuldung beträgt rund 350 Milliarden Euro.
Allein von 2010 zu 2011 stieg die Gesamtverschuldungs-
quote von 142,7 Prozent auf 153,4 Prozent des Bruttoso-
zialprodukts. Keinem Land der Welt ist es bisher gelungen,
einen solchen Schuldenberg abzutragen. Einsparungen
alleine werden nicht ausreichen. Griechenland verfügt
auch über keine wettbewerbsfähige Exportwirtschaft,
und eine solche kann auch nicht in wenigen Jahren aufge-
baut werden, wie die deutschen Erfahrungen mit dem
Aufbau Ost zeigen. Die Privatisierungserlöse werden in
den ersten Jahren eher bescheiden sein. Die bisherige
Strategie, Zeit zu gewinnen, um die Wachstumskräfte in
Griechenland in Bewegung zu setzen, ist damit geschei-
tert.
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Als Alternative bleibt daher nur eine Umschuldung,
as heißt ein Schuldenschnitt – Haircut –, der die griechi-
che Staatsschuld zumindest halbiert. Die von dem An-
ag als „angemessene Beteiligung privater Gläubiger“
s Auge gefasste bloße Verlängerung der Laufzeiten der
nleihen reicht nicht aus, da dies an der Schuldenlast
ichts ändert. Vielmehr ist es den Anleihegläubigern, die
ilweise sehr hohe Zinsen vereinnahmen, zumutbar,
benfalls einen wirklichen Sanierungsbeitrag zu überneh-
en und nicht alle Lasten dem europäischen Steuerzahler
nd der zukünftigen Generation aufzubürden. Allein ein
olcher Schuldenschnitt gibt auch Griechenland eine
hance für einen Neubeginn.
Wir fordern diesen Weg als überzeugte Europäer, da
ie bisherige Strategie Europa auseinanderzureißen
roht. Hakenkreuze in Europafahnen und Vergleiche mit
er Besatzung im Zweiten Weltkrieg in Griechenland ma-
hen dies genauso deutlich wie Schlagzeilen über angeb-
ch faule Südländer im Norden Europas. Die Idee, mit
iner Art „Treuhand“ Privatisierungserlöse von 50 Mil-
arden Euro in Griechenland zu erzielen, würde die Kluft
ertiefen, wenn sich dann Nordeuropäer zu Schnäpp-
henpreisen das griechische Staatsvermögen aneignen.
er Europa wirklich will, muss im Interesse Griechen-
nds und Europas eine echte Umschuldung einleiten.
Aus diesen Gründen können wir dem vorliegenden
ntrag nicht zustimmen.
nlage 5
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Frank Schäffler, Jens
Ackermann, Nicole Bracht-Bendt und Sylvia
Canel (alle FDP) zur Abstimmung über den
Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP zu der Abgabe einer Regierungs-
erklärung durch den Bundesminister der
Finanzen: Stabilität der Euro-Zone sichern –
Reformkurs in Griechenland vorantreiben (Zu-
satztagesordnungspunkt 17)
Am 11. Februar 2010 haben die Staats- und Regie-
ngschefs der Europäischen Union gemeinsam geschaf-
nes und von allen Staaten der EU ratifiziertes Recht
nd damit europäisches Recht kollektiv gebrochen.
Es wurde angekündigt, dass man Griechenland auf je-
en Fall finanziell helfen werde, falls es Griechenland
April und Mai 2010 nicht gelingen sollte, sich zu aus-
ichend niedrigen Kosten am Kapitalmarkt zu refinan-
ieren. Damit haben die Staats- und Regierungschefs am
1. Februar 2010 den Bruch der No-Bail-out-Klausel im
ertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
EUV, verkündet. Am 7. Mai 2010 erklärte die Bundes-
anzlerin hier im Deutschen Bundestag, dass die Grie-
henland-Hilfe eine einmalige Hilfe sei, die absolute
usnahme und sonst nichts.
Als der Deutsche Bundestag am 21. Mai 2010 das so-
enannte Euro-Rettungspaket, den viel zitierten Ret-
ngsschirm, verabschiedete, wurde hier im Deutschen
undestag erklärt, dass ohnehin niemand unter diesen
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 115. Sitzung. Berlin, Freitag, den 10. Juni 2011 13283
(A) )
)(B)
Schirm flüchten werde. Lediglich die Finanzmärkte
müssten durch ein starkes Zeichen beruhigt werden.
Heute drängeln sich bereits Irland und Portugal unter
diesem Schirm, Griechenland soll folgen. Im Herbst die-
ses Jahres soll er mangels Kapazität in seinem Ausleih-
volumen weiter erhöht werden. Noch am 27. Oktober
2010 erklärte die Bundeskanzlerin zur Dauer des Ret-
tungsschirms:
Er läuft 2013 aus. Das haben wir auch genau so ge-
wollt und beschlossen. Eine einfache Verlängerung
kann und wird es mit Deutschland nicht geben, weil
der Rettungsschirm nicht als langfristiges Instru-
ment taugt, weil er Märkten und Mitgliedstaaten
falsche Signale sendet und weil er eine gefährliche
Erwartungshaltung fördert. Er fördert die Erwar-
tungshaltung, dass Deutschland und andere Mit-
gliedstaaten und damit auch die Steuerzahler dieser
Länder im Krisenfall schon irgendwie einspringen
und das Risiko der Anleger übernehmen können.
Vier Wochen später galt dieses alles nicht mehr. Und es
wurde dann sogar am 11. März 2011 ein Weg zur „Ände-
rung des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäi-
schen Union hinsichtlich eines Stabilitätsmechanismus
für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist –
Ratsdokument 17620/10 (EUCO 30/10), Anlage I“ einge-
schlagen. Dieser Weg ist erstens ein Weg zur Ausweitung
des bestehenden Euro-Rettungsschirms, die der Deutsche
Bundestag nie wollte. Dieser Weg ist zweitens ein Weg zur
unbefristeten Verlängerung des Euro-Rettungsschirms,
die der Deutsche Bundestag nie wollte. Schließlich ist
dieser Weg drittens ein Weg zur qualitativen Veränderung
der europäischen Wirtschaftsverfassung, die der Deut-
sche Bundestag nie wollte.
Heute befassen wir uns mit einer zweiten Griechen-
landhilfe. Aller Bekundungen zum Trotz hat bereits die
erste Griechenland-Hilfe vor einem Jahr die Situation für
Griechenland nicht entschärft, sondern verschärft. Es ist
eingetreten, was die Bundeskanzlerin angekündigt hat.
Durch die Griechenland-Hilfe haben wir den Märkten
falsche Signale gesendet. Wir haben die Erwartungshal-
tung gefördert, dass Deutschland und damit auch seine
Steuerzahler im Krisenfall schon irgendwie einspringen.
Wir haben die berechtigte Hoffnung geweckt, dass der
Staat das Risiko der Anleger übernehmen wird.
Der Erwerb griechischer Anleihen ist dadurch zum
Geschäftsmodell geworden. Wir ändern daran nichts,
sondern verstetigen im Gegenteil mit der weiteren Sub-
ventionierung der Anleihegläubiger das Geschäftsmo-
dell. Wir perpetuieren die Erwartungshaltung. Wir erhal-
ten die berechtigte Hoffnung, dass der Staat das Risiko
der Anleiheinhaber übernimmt. Nichts von dem wird da-
durch geändert, dass wir die Gläubiger über die verspro-
chene Prolongation beteiligen. Die Anleiherenditen wer-
den immer noch überdurchschnittlich sein. Mit dem
Kauf von Anleihen erwirbt man die hohe Rendite ent-
sprechend dem griechischen Insolvenzrisiko, ohne dass
dieses Risiko zu tragen ist.
Bedrohlicher noch ist der Blick über die griechische
Situation hinaus. Was wir anhand des griechischen Bei-
spiels vorexerzieren, werden die Marktteilnehmer zu deu-
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n wissen. Wir werden die Nutzung des gleichen Ge-
chäftsmodells demnächst bei Schuldtiteln aus Zypern
rleben. Zypern ist klein. Wir werden die Nutzung des
leichen Geschäftsmodells anschließend bei Anleihen
us Italien und Spanien erleben. In allen drei Ländern
inkt die Sparquote. In Zypern und Italien ist sie bereits
egativ. In allen drei Ländern existieren hohe Leistungs-
ilanzdefizite. Fallende und schließlich negative Spar-
uoten bei hohen Leistungsbilanzdefiziten gingen jeweils
em Bankrott in Griechenland und Portugal voraus.
enn wir die Subventionierung der Anleihegläubiger
riechenlands nicht beenden, werden wir in kurzer Zeit
Bundestag zusammenkommen, weil wir erneut vor
er gleichen Situation stehen. Dann aber werden es Spa-
ien und Italien sein, die Hilfe suchend den Blick nach
orden richten. Angesichts der wirtschaftlichen Größe
eider Länder kann sich jeder ausmalen, was das für den
uro bedeuten wird. Der Preis, den wir für den im Februar
es Jahres 2010 eingeschlagenen und heute weiter be-
chrittenen falschen Weg zu bezahlen haben werden, ist
och. Viel zu hoch. Er kostet den Euro und dadurch viel-
icht die europäische Einigung.
Es ist höchste Zeit und vielleicht schon zu spät, um
mzukehren und endgültige Lösungen zu diskutieren.
ir müssen uns trauen, die einzigen möglichen Wege, die
riechenland wirklich helfen, zu gehen. Wir müssen uns
ndlich eingestehen, dass wir es mit einer pathologischen
berschuldung von Staaten und Banken zu tun haben.
ir müssen uns endlich eingestehen, dass das staatliche
eldsystem zu einer Überschuldungskrise von Staaten
nd Banken geführt hat. Wir ignorieren die Krankheit un-
eres staatlichen Geldsystems, in dem Geld und Kredit
us dem Nichts geschaffen werden. Dieses Geldsystem
at ein Schneeballsystem aus ungedeckten zukünftigen
ahlungsverpflichtungen geschaffen. Wie jedes Schnee-
allsystem wird es früher oder später in sich zusammen-
rechen.
Wir befinden uns auf dem Weg in die Knechtschaft.
ieser führt uns von Intervention zu Intervention spiral-
rmig abwärts. An seinem Ende erwartet uns ein plan-
irtschaftliches Europa. Mit dem planwirtschaftlichen
uropa kommt die Vollendung seines ökonomischen Ver-
lls. Ökonomischer Verfall führt zu Unzufriedenheit bei
en betroffenen Menschen. Die schlimmen politischen
olgen ökonomischer Unzufriedenheit sehen wir in Dä-
emark, das seine Grenzen schließt. Statt eines Europas
it Grenzen für Güter und Menschen brauchen wir ein
arktwirtschaftliches Europa mit Freihandel und gesun-
em Geld. Nur so erhalten wir ein Europa der Freiheit.
nlage 6
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur
Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Ab-
fallrechts (Tagesordnungspunkt 32)
Michael Brand (CDU/CSU): Wenn wir ab heute in
ie letzten Runden der Novellierung des Kreislaufwirt-
chaftsgesetzes gehen, dann ist allen Beteiligten be-
13284 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 115. Sitzung. Berlin, Freitag, den 10. Juni 2011
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wusst, dass wir bei diesem wichtigen Schritt auf dem
Weg in eine echte Kreislaufwirtschaft, hin zu einem res-
sourcenschonenden Stoffstrommanagement, einen Kon-
sens brauchen.
Dieser Konsens ist Ausdruck des gesellschaftlichen
Bewussteins, dass wir bei der Endlichkeit der Rohstoff-
basis für viele Produkte, die später im Abfall landen, uns
mehr denn je um die Vermeidung von Abfall am Beginn
und um die Wiedergewinnung, um das Recycling von
Rohstoffen am Ende kümmern müssen.
Für uns als Union ist dies eine auch grundsätzliche
Frage. Wie beim Thema Energiekonsens von Umwelt-
minister Norbert Röttgen gestern angesprochen, geht es
uns – wie anderen sicher auch – bei der Schonung von
natürlichen Ressourcen um die Bewahrung unserer na-
türlichen Lebensgrundlagen – es geht um einen echten
Beitrag zur Bewahrung der Schöpfung. Dass es dabei in
der Frage, wie wir dieses Ziel optimal umsetzen können,
durchaus ordnungspolitische Differenzierungen und auch
Unterschiede gibt, ist auch klar.
Wichtig bleibt, dass wir bei der Verfolgung der Ziele,
der Umsetzung der EU-Abfallhierarchie und der Weiter-
entwicklung der gewachsenen, erfolgreichen und zu-
meist effizienten Entsorgungsstrukturen uns nicht von
den jeweiligen Ideologien und Partikularinteressen ver-
einnahmen lassen – sondern dass wir strikt das Allge-
meinwohl im Blick behalten.
Die einen sehen den Sozialismus am Horizont, wo es
nur um die legitimen und notwendigen Kriterien der Da-
seinsvorsorge durch die Kommunen geht. Die anderen
malen den Untergang ordnungsgemäßer Entsorgung an
die Wand und beschreien die böse private Seite, der ein
Pauschalangriff auf das öffentliche Wohl unterstellt
wird. Bleiben wir gelassen: Oftmals ist sehr klar hinter
der Fassade von Gutachten und Brandbriefen der einen
oder der anderen Seite weniger der Schutz von Umwelt
und Natur, sondern der eigenen Bilanzen und Gewinne
deutlich erkennbar!
Um es für die Union kurz und prägnant festzuhalten:
Wir sind für einen fairen Interessensausgleich zwischen
Kommunalen und Privaten, für fairen Wettbewerb mit
niedrigen Gebühren und hohen Umweltstandards – und
wir wollen weder Vollkommunalisierung noch Vollpri-
vatisierung.
Wir werden im weiteren Verfahren sehr darauf achten,
dass wir das Allgemeinwohl im Blick halten, so wie es
die Vorlage der Bundesregierung auch tut. Wir empfeh-
len der Bundesregierung, sich gegenüber den Ländern
zum Beispiel bei der Frage der gewerblichen Sammlung
nicht ins Eck drängen zu lassen. Hier war die Mehrheit
der Länderkammer in der Tat schlecht beraten, die mess-
baren Erfolge des Nebeneinanders von kommunaler und
privater Sammlung zu missachten und zu einseitig gegen
diejenigen mittelständischen Unternehmen vorzugehen,
die brav in der Region ihre Steuern zahlen. Hier müssen
wir, um es deutlich auszudrücken, doch auch die Kirche
im Dorf lassen, statt falsche „Tabula rasa“-Beschlüsse zu
fassen.
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Man hat ja manches Mal schon den Einruck, es wären
ie Unternehmen, die auf der Seite der Kommunen den
olitischen Takt vorgeben. Hier möchte ich aus meiner
igenen kommunalen Erfahrung im Kreistag den Rat mit
inbringen, dass es wesentlich vernünftiger ist, die Ab-
llentsorgung aus dem Blickwinkel der Bürgerinnen
nd Bürger als Gebührenzahler und der besten Lösung
r effizienten Ressourcenschutz zu betrachten, statt mit
er Brille des Profitstrebens kommunaler oder privater
ntsorger.
Insofern erwarten wir die Beibehaltung der privaten
ewerblichen und auch der privaten gemeinnützigen
ammlungen. Im weiteren Verfahren wird sich bei un-
eologischer Betrachtung ein Weg der Mitte finden, der
uf praktische Erfolge baut, wie wir das in der Kommu-
alpolitik gewohnt sind.
Gerd Bollmann (SPD): Das heute eingebrachte Ge-
etz zur Novellierung des Kreislaufwirtschafts- und Ab-
llgesetzes soll die europäische Abfallrahmenrichtlinie
deutsches Recht umsetzen. Diese Umsetzung hätte bis
2. Dezember 2010 erfolgen müssen. Wohlgemerkt: die
msetzung und nicht die Einbringung eines Gesetzes,
ie sie heute erfolgt.
Liegt dieser Verzug nun an rechtlichen oder etwa an
uroparechtlichen Problemen? Wohl kaum! Grund ist
in politischer Streit innerhalb der Koalition, genauer
esagt: ein politischer Grundsatzstreit. Mehr Privatisie-
ngen, weniger öffentlich-rechtliche Daseinsvorsorge.
rivat vor Staat! Die marktradikalen Forderungen von
DP, aber auch Teilen der Union haben eine zügige Um-
etzung der Abfallrahmenrichtlinie verhindert.
Nun können aber diejenigen, die diesem Gesetz skep-
sch gegenüberstehen – dazu gehören, da bin ich ganz
icher, auch viele CDU- und CSU-Abgeordnete –, beru-
igt in ihre Wahlkreise fahren. Denn nach den Beschlüs-
en des Bundesrates wird aus dieser Gesetzesvorlage
hne erhebliche Änderungen ohnehin nie ein rechtskräf-
ges Gesetz.
Die Frage der Zuständigkeiten für Abfallentsorgung
egleitet die deutsche Abfallpolitik seit Jahrzehnten. Im
rsten Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz behielten
ie Kommunen die Zuständigkeit für den Hausmüll und
en hausmüllähnlichen Gewerbeabfall. Dies ist auch ge-
chtfertigt: Es ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge,
en Bürgern die regelmäßige, ordentliche Entsorgung ih-
s Mülls zu garantieren.
Diese klare Trennung der Zuständigkeiten wurde aber
ereits durch die Verpackungsverordnung durchlöchert.
rivate Entsorger erhielten die Möglichkeit, Verkaufs-
erpackungen auch bei Privathaushalten einzusammeln.
egünstigt wurde diese Entwicklung durch eine falsche
egriffsdefinition im deutschen Abfallrecht: Abfälle zur
eseitigung in kommunaler Hand, Abfälle zur Verwer-
ng bei den Privaten. Daraus haben die Vertreter der
rivaten Entsorgungswirtschaft den Schluss gezogen,
lle Abfälle, die verwertet werden, gehörten in ihre Zu-
tändigkeit, allerdings nur, wenn damit Geld zu verdie-
en ist. Das eigentliche Motto der Privatisierungslobby
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 115. Sitzung. Berlin, Freitag, den 10. Juni 2011 13285
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lautet nämlich: Gewinne bei den Privaten, Verluste beim
Bürger! Auch in der Abfallwirtschaft ist dieses Konzept
gemeinwohlgefährdend.
Deutlich wurde dies bei der Entwicklung gewerblicher
Altpapiersammlungen. Als der Preis für Altpapier immer
weiter anstieg, haben private Entsorger blaue Tonnen auf-
gestellt, überall dort, wo sie an einen schnellen Erfolg
glaubten. Geschädigt wurden öffentlich-rechtliche Ent-
sorger, aber auch von Kommunen beauftragte private Un-
ternehmen. Die Betroffenen stritten vor Gericht in zahl-
reichen Verfahren, ohne Klärung.
Zwischenzeitlich erfolgte in der Finanz- und Wirt-
schaftkrise ein Einbruch der Preise. In der Folge blieben
die blauen Tonnen stehen, das Altpapier wurde nicht ab-
geholt und nicht recycelt. Und genau hier ist das Problem.
Wir wollen keine Hausmüllentsorgung nach Marktlage.
Wir wollen nicht, dass der Hausmüll in einem Monat als
Wertstoff abgeholt und im nächsten als wertloser Abfall
liegen bleibt. Wir wollen, dass der Bürger sicher sein
kann, dass sein Abfall ordnungsgemäß entsorgt wird. Wir
wollen, dass der Abfall in ökologisch bestmöglicher
Weise verwertet wird und eben nicht nur dann, wenn
große Gewinne erzielt werden.
Garantiert werden kann dies nur, wenn die Hausmüll-
entsorgung Aufgabe der Kommunen ist und bleibt. Die
Städte und Kreise bzw. deren öffentlich-rechtliche Ent-
sorger müssen für den gesamten Hausmüll zuständig
sein.
Dieser Meinung ist auch das Bundesverwaltungsge-
richt. In seinem sogenannten Altpapierurteil hat es die
Zulassung gewerblicher Sammlungen an hohe Anforde-
rungen geknüpft. Dieses Urteil hat jahrelange Streite-
reien beendet und endlich Klarheit geschaffen.
Meine Damen und Herren der Regierungsparteien,
ohne Not wollen sie dies mit der vorgelegten Novelle
rückgängig machen: vermehrte gewerbliche Sammlun-
gen, eine Wertstofftonne in der Zuständigkeit der privaten
Wirtschaft – mit anderen Worten: eine weitere Privatisie-
rung der Hausmüllentsorgung. Angeblich ist dies aus eu-
roparechtlichen Gründen notwendig.
Wir teilen diese Auffassung nicht. Wir halten, wie das
Bundesverwaltungsgericht, die Zuständigkeit der örE für
die Hausmüllentsorgung für europarechtskonform. Die
Sozialdemokraten sind aus Gründen der Daseinsvor-
sorge und der Ökologie für enge Grenzen gewerblicher
Sammlungen.
Dabei stehen wir nicht alleine. Der Bundesrat hat in
seiner Sitzung am 27. Mai zahlreiche Änderungsanträge
beschlossen. Der Bundesrat will die Zuständigkeit der
Kommunen für die Hausmüllentsorgung. Der Bundesrat
will, dass sich die Regelungen für die gewerblichen
Sammlungen am Altpapierurteil des Bundesverwaltungs-
gerichtes orientieren. Ausführlich hat auch der Bundesrat
dargelegt: Das ist europarechtskonform.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und
Kollegen aus Union und FDP, folgen Sie dem Bundesrat
in diesen Punkten! Stimmen Sie den bürger- und kom-
munalfreundlichen Änderungen zu! Dies ist auch der
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unsch der überwältigenden Mehrheit Ihrer Parteikolle-
en in Ländern und Kommunen! Hunderte Gemeinden
nd Kreise haben eine Resolution der kommunalen Spit-
enverbände für die Zuständigkeit der Kommunen beim
ausmüll verabschiedet. Fast alle Ihrer Kolleginnen und
ollegen in den Räten, meine Damen und Herren von
nion und FDP, haben dieser Resolution zugestimmt. Im
at meiner Heimatsstadt Herne haben, wie in vielen an-
eren Städten, die Stadtverordneten von SPD, Grünen,
DU, Linken und FDP einstimmig der Resolution der
ommunalen Spitzenverbände gegen den Regierungs-
ntwurf zugestimmt. Stimmen Sie daher auch für ein
ürgerfreundliches, ökologisches und auf dem Grund-
atz der Daseinsvorsorge fußendes Kreislaufwirtschafts-
esetz! Nur so ermöglichen Sie den Erhalt der Arbeits-
lätze in den kommunalen Entsorgungsbetrieben, nur so
erhindern Sie steigende Abfallgebühren.
Über den Streit um die Zuständigkeiten sind in der öf-
ntlichen Diskussion die ökologischen Aspekte zu kurz
ekommen. Bereits während des Gesetzgebungsverfah-
ns zur Abfallrahmenrichtlinie in der EU haben wir uns
ingemischt. Die SPD hat sich für eine fünfstufige Ab-
llhierarchie ausgesprochen.
Insbesondere der Vorrang der stofflichen Verwertung
or der energetischen Verwertung muss sichergestellt
erden. Der Regierungsentwurf setzt aber noch nicht ein-
al die europäischen Vorgaben korrekt um. Es gibt kei-
erlei Vorgaben für die Abfallvermeidung. Ebenso wird
ie zweite Stufe der Abfallhierarchie, die Wiederverwen-
ung, nur namentlich erwähnt. Vor allem aber wird der
orrang der stofflichen Verwertung vor der energetischen
erwertung durch die Einführung einer Heizwertklausel
b 11 000 Kilojoule aufgehoben. Hier muss unbedingt
achgebessert werden, um die fünfstufige Abfallhierar-
hie auch wirklich umzusetzen.
Es gibt noch eine Reihe von Punkten zu kritisieren; so
ind die Quoten für die stoffliche Verwertung zu niedrig
nd vieles ist im Gesetzentwurf viel zu ungenau gere-
elt.
Genaueres soll später in Verordnungen festgelegt
erden, zum Beispiel zu der wichtigen Frage der Ein-
hrung einer Wertstofftonne. Trotzdem gibt es im jetzi-
en Gesetzentwurf bereits Formulierungen, welche nur
en Schluss zulassen, dass die Wertstofftonne in die Zu-
tändigkeit der privaten Entsorgungswirtschaft fallen
oll. Wir Sozialdemokraten sind für die Einführung einer
ertstofftonne, aber in kommunaler Zuständigkeit. Die-
en Konflikt sollten wir, im Interesse der Ökologie und
er Bürger, schnellstens lösen. Seit über zwei Jahren
ird über die Wertstofftonne gestritten, wir können nicht
eitere Jahre der Ungewissheit zulassen.
Bevor ich zum Schluss komme, möchte ich hier eine
inschätzung aus der CDU-Kreistagsfraktion im nord-
ein-westfälischen Warendorf zitieren:
Wir sind außerordentlich enttäuscht über das, was
uns der Bundesumweltminister vorgelegt hat, weil
wir auch über
es folgt der Name des Bundestagsabgeordneten –
13286 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 115. Sitzung. Berlin, Freitag, den 10. Juni 2011
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auf die Gefahren der einseitigen, privatwirtschaftli-
chen Ausrichtung der gesetzlichen Regelung hinge-
wiesen haben und nun feststellen, dass erneut in ei-
nem zentralen kommunalpolitischen Anliegen in
Berlin unsere offenbar berechtigten Sorgen nicht
gehört werden.
Ich hoffe, dass wir jetzt sachlich und zügig auf der
Grundlage der Bundesratsempfehlungen bis zur zweiten
und dritten Lesung eine vernünftige Einigung erzielen
werden.
Horst Meierhofer (FDP): Die Woche stand ganz im
Zeichen von Energie, Ehec und Euro. Abfall scheint auf
den ersten Blick da nicht mithalten zu können. Dieses
Bild trügt: Die Opposition ist dabei, eine gesamte Bran-
che zu ruinieren, indem sie über den Bundesrat einen gu-
ten Gesetzentwurf blockieren möchte.
Um die Tragweite dieses traurigen Vorgangs zu erfas-
sen, will ich Ihnen verdeutlichen, welche Ausmaße die
Abfall- und Recyclingbranche hat: Der Umsatz der Ab-
fall- und Recyclingbranche liegt bei über 50 Milliarden
Euro jährlich, und das nur in Deutschland. Mehr als
250 000 Menschen sind dort beschäftigt. Nur zum Ver-
gleich: Der Umsatz von Solar- und Windenergie lag
2005 bei unter 20 Milliarden Euro, also nicht einmal der
Hälfte, und das weltweit. Aktuell sind in den Wachs-
tumsbranchen Solar und Windenergie 50 000 bzw.
87 000 Arbeitsplätze entstanden. Der Weltmarktanteil
der deutschen Wirtschaft im Bereich „Umwelttechnolo-
gien im Recycling“ ist hoch. Deutlich mehr als jede
zweite Sortieranlage zur automatischen Stofftrennung
stammt von einem deutschen Hersteller. Jedes vierte Re-
cyclingpatent weltweit kommt aus Deutschland. Der
Durchschnittswert aller anderen Sektoren liegt demge-
genüber bei etwa 15 Prozent. Die Prognosen sagen uns:
Die Wachstumsmärkte liegen in Asien und anderswo.
Damit die deutschen Unternehmen hier weiterhin erfolg-
reich sein können, sind sie darauf angewiesen, im deut-
schen Markt weiterhin Entwicklungen anzustoßen und
nach neuen Technologien zu forschen.
Warum verweise ich auf die ganzen Zahlen? Der Sek-
tor „Abfall und Recycling“ wird in der öffentlichen
Wahrnehmung unterschätzt. Der Markt hat ein unglaub-
liches Entwicklungspotenzial, und zwar grenzüber-
schreitend. Deutsche Unternehmen haben eine Vorreiter-
stellung. Neben den wirtschaftlichen Vorteilen dürfen
wir aber eines nicht vergessen: Recycling spart Roh-
stoffe und hilft der Umwelt und dem Klima.
Die Koalition hat nun einen Gesetzentwurf für die
Kreislaufwirtschaft vorgelegt, der es der Branche ermög-
licht, mehr Materialien als bisher zu recyceln; unser Sys-
tem ist einfacher, effizienter und gerechter. Mit diesem
Gesetz ermöglichen wir eine Wertstofftonne. In diese
eine Tonne darf dann alles rein, was recycelt werden
kann. Vorbei mit der Zeit, in der Bürger verzweifelt vor
den Mülltonnen standen und nicht sicher waren, ob das
Stück Plastik in ihren Händen in die graue oder gelbe
Tonne gehört.
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Dreh- und Angelpunkt der Gesetzgebung ist die Stär-
ung des Recyclings. Denken in Kreisläufen bedeutet
ber auch, Rahmenbedingungen herzustellen, um mög-
chst viel der gebrauchten Materialien dem Wiederge-
rauch zuzuführen. Nur dann wird es gelingen, eine Ver-
orgungssicherheit hinsichtlich dringend benötigter
ohstoffe herzustellen. Die Wertstofftonne, die das Sys-
m der gelben Säcke und der gelben Tonne ablöst, ist
abei der erste Schritt. 600 000 Tonnen Abfall jährlich
ehr als beim gelben Sack bzw. der gelben Tonne wer-
en dann dem Recycling zugeführt. Gegenüber Wert-
toffhöfen in der jetzigen Form ist diese Zahl noch ein-
al deutlich höher. Diese Zahlen sprechen für sich.
Uns ist aber auch klar, dass das Trennverhalten in
eutschland unterschiedlich ist. Während in ländlichen
ebieten die Trennung sehr gut funktioniert, ist die
uote der sogenannten Fehlwürfe in Städten größer.
eshalb wollen wir das Subsidaritätsprinzip hochhalten
nd es den Kommunen überlassen, wie auf ihrem Gebiet
ie Rohstoffe eingesammelt werden sollen.
Wie wir die Wertstofftonne organisieren und finanzie-
n, ist dann natürlich die entscheidende Frage, um die
loße Menge auch tatsächlich in eine hohe Recycling-
ualität umzusetzen. Und um das zu erreichen, brauchen
ir Wettbewerb und keine Monopole. Wir wollen eine
ire Gleichbehandlung. Eigens dafür ist auf unser Drän-
en die neutrale Stelle in die Gesetzesbegründung zum
reislaufwirtschaftsgesetz gekommen. Nur das schafft
ettbewerb. Wettbewerb schafft Umwelt- und Ressourcen-
chutz. Daraus folgen Marktführerschaft und Arbeits-
lätze. Wir Liberale wollen mehr Markt. Der Abfall-
arkt darf nicht wie bisher einigen wenigen vorbehalten
ein. Mit diesem Gesetzesentwurf ermöglichen wir Un-
rnehmen, am Markt zu partizipieren. Eine Einschrän-
ung gibt es: Die Funktionsfähigkeit der kommunalen
ntsorgungssysteme darf damit nicht gefährdet werden.
Ein wichtiger Bestandteil dieses Gesetzes ist die Wei-
rentwicklung der Produktverantwortung; denn nur
ber diese werden wir auch in Zukunft unsere Technolo-
ieführerschaft behalten.
Man muss hier aber auch ganz deutlich sagen, dass
iese Verbesserung hin zu mehr Recycling, Umwelt-
chutz und Wettbewerb von der Opposition konsequent
ber den Bundesrat bekämpft wird. Ich kann nicht glau-
en, dass die Grünen kategorisch gegen Umweltschutz
nd die SPD kategorisch für Abbau von Arbeitsplätzen
ind. Aber hier haben sich SPD und Grüne von den kom-
unalen Spitzenverbänden benutzen lassen. Die Forde-
ngen des Bundesrates hätten fatale Folgen. Gewerbli-
he Sammlungen würden massiv eingeschränkt werden
nd von den Kommunen untersagt werden können, und
ies vollkommen willkürlich. Fairer Wettbewerb sieht
nders aus.
Der Mittelstand ist alarmiert und spricht von Verdrän-
ungswettbewerb gegen private Unternehmen und mas-
iver Ungleichbehandlung. Verdrängt werden nämlich
icht nur die großen, sondern vor allem die mittelstän-
isch geprägten Unternehmen aus der Entsorgungswirt-
chaft, diejenigen, die den entscheidenden Anteil am
xportschlager Recycling haben. Im Gegensatz zu SPD
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 115. Sitzung. Berlin, Freitag, den 10. Juni 2011 13287
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und Grünen wollen wir einen fairen Wettbewerb zwi-
schen Privaten und Kommunen. Damit erreichen wir sta-
bile Müllgebühren, einen effizienten Umgang mit unse-
ren Ressourcen, die Schaffung von Innovationsanreizen
und benutzerfreundliche Abfalltonnen. Wir sind davon
überzeugt, dass wir diese Ziele nur erreichen können,
wenn wir einen funktionierenden Wettbewerb herstellen.
Wir wollen weder Kommunen noch Private bevorzugen,
sondern den Besseren.
Die Scheinheiligkeit der Opposition hat den Gipfel
erreicht. Sie werfen unserer fairen Abwägung zwischen
privaten und kommunalen Interessen wieder einmal
Lobbyismus vor. Ich fasse aber gerne noch einmal
zusammen, was Sie als Handlanger der kommunalen
Spitzenverbände durchsetzen wollen: Sie wollen Ar-
beitsplätze bei kleinen und mittelständischen Sammelun-
ternehmen vernichten, sie wollen Innovationen verhin-
dern, sie wollen gegen das Recycling zugunsten von
Müllverbrennung vorgehen. Ihre Position und totale Be-
fürwortung einer Rekommunalisierung ist falsch. Erken-
nen sie endlich an, dass gerade auch die breit aufgestellte
mittelständische Entsorgungswirtschaft für den rasanten
Schub im Recycling verantwortlich ist. Ziehen Sie ein-
mal den Vergleich zur Energiewirtschaft. Die private
Wirtschaft außen vor zu lassen, ist in etwa so, wie den
Umbau des gesamten Energiesystems in die Hand der
Kommunen zu legen. Wer betreibt dann die Forschung?
Wer entwickelt und wer vertreibt Produkte auf anderen
Märkten? Wie sollen wir auf dem Weltmarkt mithalten?
Deutschland ist eine Exportnation. Wir wollen die Kom-
munen nicht ausschließen. Sie sollen und dürfen ja mit-
mischen. Als Stadtrat liegt mir eine kommunalfeindliche
Position ohnehin fern.
Ich finde, man kann nun wirklich auch von Ihnen er-
warten: Befassen Sie sich vernünftig mit dieser kom-
plexen Materie, und bereiten Sie nicht das Sterbebett für
eine gesamte Branche!
Ralph Lenkert (DIE LINKE): Wer kennt nicht den
stinkenden Mülleimer, die eklige Tonne und das Gerüm-
pel, das zu Hause nur noch stört. Raus – weg – aus den
Augen, fort mit dem Gestank. Kaum zu glauben – aber
um unseren Müll tobt ein Kampf, zwischen internationa-
len Konzernen wie Eon, Remondis und Suez, Mittel-
ständlern und Kommunen. Es geht um viel, um unser
Geld, um wertvolle Rohstoffe aus dem Müll und um
mögliche Profite.
Wer hat das Recht und wer hat die Pflicht, unseren
Haushaltsabfall zu entsorgen? Das wird im Kreislauf-
wirtschaftsgesetz geregelt, und über die von der EU ge-
forderte Neufassung des Gesetzes streiten Parteien und
Interessenvertreter erbittert seit mehr als zwölf Monaten.
Die EU-Richtlinie verfolgt edle Ziele im Abfallbereich.
Das Wichtigste ist Müllvermeidung, gefolgt von Wieder-
verwertung – stofflichem Recycling – dann erst die ther-
mische Verwertung – das Verbrennen – und zuletzt Ab-
fallentsorgung auf einer Deponie.
Die Abfallhierarchie konsequent umzusetzen, ist
linke Politik. Wegwerfprodukte sind Verschwendung zu-
lasten der Umwelt, also ist Haltbarkeit und Wiederver-
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endung Trumpf. Qualitätsprodukte halten länger, ent-
sten damit die Umwelt. Darum fordern wir längere
erstellergarantien. Aber auch das beste Produkt ist ir-
endwann kaputt oder veraltet. Nachrüsten auf neuen
tandard spart Ressourcen, schont die Umwelt. Produkte
üssen entsprechend entwickelt werden. Ist ein Produkt
ndgültig hinüber, sind seine Bestandteile wieder zu ver-
enden. Zum Beispiel enthält eine Tonne Handys circa
50 Gramm Gold.
Um die in Elektronik enthaltenen Schätze zu erfassen,
m gefährliche Abfälle wie Batterien einzusammeln,
ind Pfandsysteme erforderlich. Mit dem Kauf bezahlt
an Pfand, und der Hersteller zahlt eine Erfassungs- und
ntsorgungsgebühr. Bei der Abgabe in kommunalen
ertstoffhöfen erhält man den Pfand zurück.
Die Kommunen erfassen die Wertstoffe, Altpapier
nd Glas sowie die restlichen Abfälle. Die Einnahmen
us der Verwertung von Wertstoffen aus dem Abfall und
us dem Erfassen und Recyceln von Elektronik und
etallen verbleiben beim kommunalen Entsorger. Die
innahmen allein aus Altpapierverkauf decken zum Bei-
piel im Saale-Holzland-Kreis 10 Prozent der Müllge-
ühren.
Das Recht und die Pflicht zur Haushaltsabfallentsor-
ung als ein Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge ge-
ört für die Linke auf jeden Fall den Kommunen.
Was jedoch plant diese Bundesregierung?
Private Entsorger könnten die Erfassung der Wert-
toffe verlangen – natürlich machen sie es nur dort, wo
ie viel verdienen könnten. Wenn das Einsammeln der
ertstoffe teurer ist als die Erlöse, wie zum Beispiel in
leinen Orten, dann müssen jedoch die öffentlichen Ent-
orger ran. Gewinnbringende Mengen von Altmetallen,
ltpapier, Altglas greifen dann die Privaten ab und ver-
aufen diese mit Profit. Die Kosten für die Beseitigung
er von den privaten Entsorgern verschmähten Reste
leiben bei den öffentlichen Entsorgern. Kommunen
üssten dann die Müllgebühren erhöhen, weil ja für den
est die Entsorgungspflicht besteht. Diesen erneuten
ersuch von CDU und FDP, Gewinne zu privatisieren
nd Verluste allen anderen aufzudrücken, lehnen wir ab.
Mit der Ablehnung Ihrer Pläne sind wir nicht allein,
ber 200 kommunale Parlamente haben diese Ihre Pläne
bgelehnt. Auch Sie haben die Protestresolutionen und
eschlüsse per Post, per Fax erhalten. Das sind auch Ihre
arteigenossen aus CDU und FDP aus Mannheim, aus
ochum aus Arnstadt und Jena. Berücksichtigen Sie die
inwände der Kommunen, auch Ihrer Bürgermeister.
ir haben heute die erste Lesung, der Entwurf muss
icht so bleiben. Ändern Sie dieses Gesetz, stärken Sie
ie kommunalen Entsorger, das EU-Recht erlaubt dies!
Die Hoffnung, dass Sie unserem Konzept folgen,
abe ich nicht, aber entfernen Sie die Verstöße gegen die
bfallhierarchie aus dem Gesetzentwurf der Bundesre-
ierung und kämpfen Sie wenigstens für eine öffentliche
bfallentsorgung und eine Wertstofferfassung, von der
icht Aktienkurse, sondern Bürgerinnen und Bürger pro-
tieren!
13288 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 115. Sitzung. Berlin, Freitag, den 10. Juni 2011
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Dorothea Steiner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Es ist fast ein Jahr her, dass das Ministerium einen ersten
Entwurf zum neuen Abfallrecht vorgelegt hat. Wir war-
ten seit einem Jahr darauf, das Gesetz im Parlament be-
raten zu können. Deutschland ist mal wieder im Verzug
mit der nationalen Umsetzung einer EU-Richtlinie.
Trotz intensiven Diskussionen mit Verbänden und
Entsorgern hat sich in diesem Jahr auch nicht viel getan.
Die Schwächen des ersten Entwurfs finden sich nach wie
vor unverändert im jetzigen Entwurf.
Ich nehme mal das Beispiel Abfallvermeidung. Ver-
meidung von Abfällen muss ganz oben in der Rangord-
nung stehen. Die Regierung nimmt hier lediglich vage
Lippenbekenntnisse vor. Wir fordern verbindliche Mindest-
anforderungen für Abfallvermeidungspläne und kon-
krete Maßnahmen, die die Abfallmengen in Deutschland
weiter reduzieren. Davon findet sich derzeit noch nichts
im Gesetz. Mit diesem Gesetzentwurf verabschiedet sich
die Bundesregierung von der Vorreiterrolle Deutsch-
lands bei Müllvermeidung, -trennung und Wiederver-
wertung. Sehen wir uns mal ihre angestrebten Recy-
clingquoten an: Sie haben viel zu niedrige Ziele beim
Recycling. Die von der Regierung vorgeschlagenen
Ziele werden bereits jetzt erreicht. Es wird also lediglich
der jetzige Stand festgeschrieben, anstatt weiter gehende
Ziele zu formulieren. Laut offizieller Statistik wurden
bereits 2008 64 Prozent aller Siedlungsabfälle stofflich
verwertet. Das Ziel der Bundesregierung lautet nun
65 Prozent bis 2020 – eine wahrlich enorme Steigerung
von 1 Prozent in zwölf Jahren! Die Zahlen stammen
übrigens aus der aktuellen Abfallbilanz des Statistischen
Bundesamtes. Ohne deutlich höhere Recyclingziele,
mindestens 80 Prozent, wird sich nichts verändern:
Keine Innovationen, ohne Anreize keine Ambitionen.
Das ist schwarz-gelbe Abfallpolitik.
Und dazu kommt: Nicht alles, was die Bundesregie-
rung als Verwertung verstehen will, ist auch eine. Sie
scheuen sich geradezu davor, die umweltverträglichste
Verwertungsoption festzuschreiben. Zum Beispiel: Re-
cycelte und wiederaufbereitete Baustoffe gehören in
Hochbau oder Gebäude – nicht als billiger Verfüllersatz
auf die Straßen.
Bezüglich der Abfallhierarchie meinen wir, dass Ihnen
selbst die wenig anspruchsvolle Umsetzung des Europa-
rechts auf niedrigstem Niveau nicht gelingt. Ich spreche
von der Einhaltung der Rangfolge der Verwertungsoptio-
nen. Europa schreibt richtigerweise vor: stoffliche vor
der energetischen Verwertung, also dem sinnlosen Ver-
heizen wertvoller Rohstoffe. Sie legen jedoch fest: Was
gut brennt, kann auch in die Verbrennung. Sie können
doch nicht im Ernst wollen, dass mühsam gesammeltes
Altpapier in die Verbrennung geht – weil es halt gut
brennt. Auch jeder Kunststoff fällt hierunter – und
könnte zukünftig direkt in die Verbrennung gehen – und
somit auch alle schädlichen Zusatzstoffe, die enthalten
sind. Dieses als umweltverträglichste Lösung zu verkau-
fen, halte ich für eine Farce! Da sind selbst die verbindli-
chen Minimalvorgaben der EU besser.
Und das sehe nicht nur ich so: Auch die Generaldirek-
tion Umwelt der Europäischen Union hat inzwischen
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ehrfach betont, dass hier ein Verstoß gegen EU-Recht
orliegen könnte – mit allen Konsequenzen für Sie.
Und natürlich eine Bemerkung zur Wertstofftonne:
ine bessere Wertstofferfassung ist in Deutschland drin-
end erforderlich. Wir müssen weg von einer Einweg-
esellschaft, die der Erde in großen Mengen Rohstoffe
ntnimmt und damit Produkte herstellt, die nach Ge-
rauch nicht wiederverwendet werden können. Die Ein-
hrung der Wertstofftonne findet sich bereits in Ihrem
oalitionsvertrag. Nach einer derart langen Entwurfszeit
es Gesetzes schaffen Sie es jetzt lediglich, den Begriff
inzuführen – ohne irgendeine Festlegung, wie dies or-
anisiert werden soll. Stattdessen kündigen Sie uns eine
erordnung an. Dabei gibt es zahlreiche Pilotvorhaben
ur Einführung der Wertstofftonne. Die großen Städte,
ber auch viele ländliche Kommunen testen derzeit
nterschiedliche Modelle. Auf Grundlage dieser Erfah-
ngen hätten Sie längst einen konkreten Vorschlag vor-
gen können, wie die Wertstoffsammlung künftig orga-
isiert wird. Für mich ist die Wertstofftonne ein guter
eg, mehr Wertstoffe aus dem Hausmüll herauszuholen.
iesen wollen wir aber den Kommunen, in denen es be-
its etablierte haushaltsnahe und verbraucherfreundli-
he Wertstoffsammelsysteme gibt, nicht aufzwingen.
Es hat den Anschein, dass Sie den privaten Entsor-
ern ein gutes Geschäft mit den gewinnbringenden Be-
tandteilen des Abfalls verschaffen wollen. Uns ist aber
lar: Wir brauchen die Erfahrung der und Kontrolle
urch die Kommunen. Diese müssen wir nutzen und
tärken. Unserer Ansicht nach müssen die Städte und
ommunen entscheiden können, ob sie die Wertstoff-
ammlung ausschreiben und privat vergeben oder in For-
en kommunaler Verantwortung selbst betreiben wol-
n.
Wir Grüne setzen uns von Beginn an konsequent für
inen vernünftigen Umgang mit unseren natürlichen
essourcen ein. Für die schwarz-gelbe Regierung ist
ieses Thema anscheinend Neuland – nur so erklärt sich
ieses bescheidene Ergebnis langer Diskussionen. Wir
erden in der parlamentarischen Beratung Änderungen
inbringen, um unsere Vorstellungen wirksam werden zu
ssen, die das Gesetz besser machen. Wir hoffen, dass
ie Regierung nicht beratungsresistent ist.
Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin beim
undesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsi-
herheit: Mit dem heute in den Deutschen Bundestag
ingebrachten Regierungsentwurf des Gesetzes zur Neu-
rdnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts wird
in zentraler Bereich des Umweltrechts neu gestaltet.
it dem Gesetzentwurf wird nicht nur die EU-Abfall-
hmenrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt, sondern
leichzeitig auch die Abfallwirtschaft ökologisch fort-
ntwickelt. Ziel des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes
t eine nachhaltige Verbesserung des Umwelt- und Kli-
aschutzes sowie der Ressourceneffizienz.
Was sind die Markenzeichen des neuen Kreislaufwirt-
chaftsgesetzes? Das Gesetz baut konsequent auf den
ernelementen und Grundprinzipien der EU-Abfallrah-
enrichtlinie auf. Es legt somit ein rechtssicheres Fun-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 115. Sitzung. Berlin, Freitag, den 10. Juni 2011 13289
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dament für alle betroffenen Kommunen und Wirtschafts-
unternehmen sowie für die Bürgerinnen und Bürger.
Darüber hinaus wird der hohe deutsche Umwelt- und
Entsorgungsstandard fortentwickelt: Auf der Grundlage
der neu eingeführten fünfstufigen Abfallhierarchie wer-
den alle abfallwirtschaftlichen Pflichten der Abfallbesit-
zer konsequent auf die Abfallvermeidung und das Recy-
cling ausgerichtet. Diese Neuausrichtung wird durch
konkrete Zielvorgaben flankiert, an denen sich die Be-
troffenen orientieren müssen: Mit der Einführung der ab
dem Jahr 2015 zu erfüllenden Pflicht zur Getrenntsamm-
lung von Bioabfällen sowie von Papier-, Metall-, Kunst-
stoff- und Glasabfällen schafft das Gesetz die Grundlage
für ein hochwertiges Recycling mit einem hohen Res-
sourcenpotenzial. Bis zum Jahr 2020 sollen 65 Prozent
aller Siedlungsabfälle recycelt und 70 Prozent aller Bau-
und Abbruchabfälle stofflich verwertet werden.
Auch die bestehende Aufgabenverteilung zwischen
kommunaler und privater Entsorgung wird stärker an den
neuen Herausforderungen der Kreislaufwirtschaft ausge-
richtet und EU-rechtlich besser abgesichert. Kommunen
bleiben für die Hausmüllentsorgung wie bisher umfas-
send verantwortlich. Zwar können zur hochwertigen Ver-
wertung werthaltiger Haushaltsabfälle auch gewerbliche
Sammlungen zugelassen werden, die Erfüllung der kom-
munalen Entsorgungsaufgaben darf hierdurch jedoch
nicht gefährdet werden.
Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz schafft schließ-
lich die Rechtsgrundlagen für die Einführung einer „ein-
heitlichen Wertstofftonne“, wie sie von der Koalitions-
vereinbarung angestrebt wird. Danach sollen Haushalte
künftig Verpackungen und stoffgleiche Nichtverpackun-
gen in einer einheitlichen Wertstofftonne entsorgen kön-
nen. Das Trennen von Abfällen wird hierdurch erheblich
erleichtert und das Ressourcenpotenzial des Hausmülls
wesentlich effizienter genutzt. Die fachlichen Grundlagen
für die Einführung der Wertstofftonne werden derzeit in ei-
nem „Planspiel“ parallel zur Novellierung des Kreislauf-
wirtschaftsgesetzes erarbeitet. Die konkreten rechtlichen
Regelungen sollen jedoch erst danach in einem gesonder-
ten Rechtsetzungsvorhaben verabschiedet werden. Dabei
wird auch bestimmt werden, ob die Wertstofftonne in vor-
wiegend kommunaler oder in privater Trägerschaft der
Produktverantwortlichen eingeführt wird.
Wir stehen nun vor intensiven Beratungen, für die sich
der Bundestag zu Recht ausreichend Zeit nimmt. Dabei
werden wir auch die am 27. Mai 2011 beschlossene Stel-
lungnahme des Bundesrates in den Blick nehmen. Der
Beschluss macht erfreulicherweise deutlich, dass zwi-
schen Bund und Ländern in allen umwelt- und ressour-
cenpolitischen Elementen des Gesetzentwurfes ein hohes
Maß an Übereinstimmung besteht. Ich nenne nur als
Beispiel die Regelungen zur Umsetzung der Abfall-
hierarchie, zu den Getrennthaltungspflichten sowie den
Recyclingquoten. Eine Divergenz besteht allerdings
noch bei der Frage der Aufgabenteilung zwischen kom-
munaler und privater Entsorgung. Der Bundesrat fordert
hier faktisch ein Verbot gewerblicher Sammlungen. Dies
ist nicht nur für den Ressourcenschutz ein Rückschritt.
Das Verbot dürfte zugleich auch der kommunalen Ent-
sorgung die EU-rechtliche Grundlage entziehen. Wir
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erden dies sicherlich ausführlich zu erörtern haben.
ositiv festzuhalten ist allerdings, dass sich der Bundes-
t bei der künftig einzuführenden Wertstofftonne gegen
ine Vorfestlegung auf eine kommunale Trägerschaft
usgesprochen hat.
Die Bundesregierung freut sich auf die anstehenden
eratungen im Bundestag und wird die Diskussionen ak-
v unterstützen.
nlage 7
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des Antrags: Schutzschirm für
Stromkunden – Bezahlbare Energiepreise ge-
währleisten (Tagesordnungspunkt 33)
Dr. Georg Nüßlein (CDU/CSU): Vor 21 Jahren sind
ie ehemaligen Länder Ostdeutschlands unserem ge-
einsamen Vaterland wieder beigetreten. Die Menschen
us dem Osten wollten – wie wir – die Wiedervereini-
ung und wollten den Untergang der maroden DDR, ei-
em Land, das von vielen Mitgliedern Ihrer Partei he-
ntergewirtschaftet worden war. Oder soll ich besser
agen von Ihrer Partei? Sie haben zwar den Namen geän-
ert, aber, wie dieser Antrag wieder zeigt, nichts von Ih-
r Gesinnung. Nach 21 Jahren haben Sie noch immer
ichts dazugelernt.
In Ihrem Antrag wollen Sie eine staatliche Strom-
reisaufsicht einführen, die Einfluss auf die Entwicklung
er Strompreise nimmt, und Sie wollen ein Strompreis-
oratorium, das eine Erhöhung der Strompreise aus-
chließt. Wie in der DDR – Sie wollen Planwirtschaft.
ie in der DDR – Sie meinen der Staat wäre der bessere
nternehmer. Wie in der DDR – Sie wollen Preise fest-
etzen unabhängig vom Wert der Leistung oder des Pro-
ukts.
Die Menschen in diesem Land wollen keine marode
irtschaft. Sehen Sie endlich ein: Das Experiment Sozia-
smus ist weltweit gescheitert. Die soziale Marktwirt-
chaft, ein Modell aus Deutschland, hat sich gerade in der
eltweiten Wirtschaftskrise 2008/2009 erneut glänzend
ewährt. Im Gegensatz zu vielen anderen Volkswirtschaf-
n ist Deutschland stärker aus der Krise herausgekom-
en als es in sie hineingegangen ist. Die führenden deut-
chen Wirtschaftsforschungsinstitute rechnen für dieses
ahr mit einem Wachstum von über 2,5 Prozent. Die Ar-
eitslosigkeit ist im Mai um 118 000 auf 2 960 000 ge-
unken. Im Vergleich zum Vorjahr waren damit 276 000
eniger Arbeitslose registriert. Die Erwerbstätigkeit hat
ich im April um 205 000 auf 40,72 Millionen erhöht. Ge-
enüber dem Vorjahr ist sie sogar um 515 000 gestiegen.
nd die sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäfti-
ung hat im Vorjahresvergleich um 440 000 zugenom-
en.
Nach einer aktuellen Untersuchung von Allensbach
ählen 52 Prozent der Deutschen Deutschland zu den
achstumsstärksten Nationen, und annähernd zwei Drit-
l gehen sogar davon aus, dass diese Position in den
ächsten 15 Jahren weiter ausgebaut werden kann. Sie
13290 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 115. Sitzung. Berlin, Freitag, den 10. Juni 2011
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trauen Deutschland zu, auch in einem schärfer werden-
den internationalen Wettbewerb auf absehbare Zeit er-
folgreich bestehen zu können. Niemand will Ihre Plan-
wirtschaft. Ihre sozialistischen Spielchen gehören auf
den Müllhaufen der Geschichte!
Es ist richtig, dass zu Beginn unseres Kernkraftmora-
toriums die Preise an den Energiebörsen angestiegen
sind. Die Strompreise sind Marktpreise. Sie bilden sich
durch Angebot und Nachfrage am Strommarkt. Aus-
schlaggebend für den Strompreis in Deutschland ist die
Preisbildung an der Leipziger Strombörse EEX. Für den
Verbraucher kommen noch die Kosten für Vertrieb und
Transport, Netzentgelte, sowie die staatlich veranlassten
Abgaben hinzu, Stromsteuer, Konzessionsabgabe, EEG-
und KWKG-Umlage.
Wenn Kraftwerke mit geringen Erzeugungskosten,
wie die Kernkraftwerke, abgeschaltet werden, müssen
mehr Kraftwerke mit höheren Erzeugungskosten Ener-
gie ins Netz einspeisen. Dies ist der sogenannte Merit-
Order-Effekt: Beginnend mit den niedrigsten Grenzkos-
ten werden solange Kraftwerke mit höheren Grenzkos-
ten zugeschaltet, bis die Nachfrage gedeckt ist. An der
Strombörse bestimmt das letzte Gebot, das noch einen
Zuschlag erhält, den Strompreis. Der Preis für Strom
wird also durch das jeweils teuerste Kraftwerk bestimmt,
das noch benötigt wird, um die Stromnachfrage zu de-
cken.
Die Mehrheit der Menschen in diesem Land und auch
in diesem Hohen Haus will den Ausstieg aus der Kern-
energie. Seit langem ist es Konsens in Deutschland, die
Nutzung der Kernenergie zu beenden und keine neuen
Kernkraftwerke zu bauen. Das haben auch wir schon in
unserem Wahlprogramm, im Koalitionsvertrag und in
unserem umfangreichen Energiekonzept vom Herbst
letzten Jahres beschlossen.
Ich persönlich bin zwar der Überzeugung, dass der
Beschluss der Laufzeitverlängerung vom letzten Jahr
volkswirtschaftlich optimaler und technisch einfacher
gewesen wäre als der Weg, den wir nun gehen werden.
Die furchtbare Katastrophe von Fukushima zwingt uns
aber zu einem Kurswechsel – nicht inhaltlich, sondern
zeitlich.
Bei unserem nun notwendigen, schnelleren Umstieg
in die erneuerbaren Energien müssen wir ein besonderes
Augenmerk auf die Entwicklung der Energiepreise rich-
ten. Man kann die Preiswirkungen im Einzelnen jetzt
nicht endgültig vorhersagen. Die überwiegende Mehr-
heit der Experten geht von einem moderaten zusätzli-
chen Preisanstieg von einem Cent je Kilowattstunde aus.
Klar ist: Für Stromleitungen und Energiespeicher, für
hochmoderne fossile Kraftwerke und den Ausbau der er-
neuerbaren Energien müssen hohe Summen investiert
werden. Ebenso klar ist aber auch: All diese Investitio-
nen wären auch ohne die jetzt getroffenen Entscheidun-
gen nötig geworden, teilweise allerdings erst später.
So unterschiedlich die Einschätzung der Experten über
die Auswirkungen des beschleunigten Umstiegs auf die
Energiepreise sind, so einig sind sich alle Voraussagen
darin, dass die entscheidenden Energiepreistreiber andere
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ntwicklungen sind: die weltweit wachsende Nachfrage
ach Energie, die Begrenztheit der fossilen Reserven und
ie höheren Förderkosten für neu erschlossene Vorkom-
en, die drohenden Folgen der von Klimagasen verur-
achten Klimaveränderungen und die instabile politische
age in vielen Regionen, in denen Energiebodenschätze
gern oder die für die Weiterleitung von Energieträgern
ichtig sind.
Ein wichtiges Instrument zur Bewältigung dieser He-
usforderung sind die erneuerbaren Energien. Da die
rneuerbaren heimische Energieträger sind, gibt der ver-
tärkte Einsatz erneuerbarer Energien langfristig auch
ine Chance zu größerer Unabhängigkeit von den Preis-
chwankungen der Weltenergiemärkte.
Die Experten betonen: Die größten Probleme werden
ie Betriebe energieintensiver Branchen haben. Wir wer-
en deshalb energieintensive Unternehmen gezielt entlas-
n. Die Betriebe energieintensiver Industrien mit ihren
nd eine Million Beschäftigten leisten einen wichtigen
eitrag zur Wertschöpfung in Deutschland. Dem soll
urch Ausgleichszahlungen für emissionshandelsbe-
ingte Strompreiserhöhungen von bis zu 500 Millionen
uro aus dem Energie- und Klimafonds und nötigenfalls
arüber hinaus aus dem Bundeshaushalt Rechnung getra-
en werden. Zudem wird die besondere Ausgleichsrege-
ng für energieintensive Betriebe bei der EEG-Umlage
exibler und großzügiger gestaltet. Aber wir werden
uch darauf achten, dass sich mögliche Preissteigerungen
r private Stromkunden im Rahmen halten.
Bei der Neugestaltung des Rahmens für die Förde-
ng der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien
ollen wir Kostensenkungspotentiale ausschöpfen, so-
ass die Größenordnung der EEG-Umlage von derzeit
,5 Cent pro Kilowattstunde nicht überschritten wird.
Zum Ausgleich für höhere Energiepreise muss aber
or allem den Themen Energieeffizienz und Einsparun-
en ein hoher Stellenwert zukommen. Dafür haben wir
ns in unserem Energiekonzept vom Herbst 2010 bereits
nspruchsvolle Ziele gesetzt. Wir wollen bis 2020 den
rimärenergieverbrauch gegenüber 2008 um 20 Prozent
nd bis 2050 um 50 Prozent senken und den Stromver-
rauch bis 2020 gegenüber 2008 in einer Größenord-
ung von 10 Prozent und bis 2050 von 25 Prozent ver-
indern.
Entscheidend ist in diesem Zusammenhang, dass
O2-Einsparungen insbesondere im Wärmebereich er-
icht werden. Die energetische Umstellung insgesamt
ann zu einem großartigen Konjunkturprogramm wer-
en. Wir wollen bis 2050 einen nahezu klimaneutralen
ebäudebestand haben.
Dafür ist die Verdoppelung der energetischen Sanie-
ngsrate für Gebäude von derzeit jährlich etwa 1 Pro-
ent auf 2 Prozent erforderlich. Noch in diesem Jahr
erden wir die Energieeinsparverordnung (Verordnung
er Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates)
ovellieren und wichtige Meilensteine zur Steigerung
er Energieeffizienz setzen. Noch vor der Sommerpause
erden wir das Gesetz zur steuerlichen Förderung von
nergetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 115. Sitzung. Berlin, Freitag, den 10. Juni 2011 13291
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verabschieden. Mit zusätzlichen Anreizen wollen wir die
erheblichen Potenziale zur Energie- und CO2-Einspa-
rung im Gebäudebereich heben.
Wir setzen auf Anreize. Das ist das Wesen einer frei-
heitlichen Gesellschaft. Wir wollen keinen Zwang, wie
es ein Wesensmerkmal des Sozialismus ist. In einer frei-
heitlichen Gesellschaft wollen wir gemeinsam mit den
Menschen und nicht gegen sie unsere gemeinsame Welt
gestalten.
Andrea Wicklein (SPD): Bei der Energiewende
spielt die Frage der Bezahlbarkeit von Energie für die
Menschen und Unternehmen eine zentrale Rolle – das ist
für die SPD unbestritten. Aber wenn wir gewährleisten
wollen, dass zukünftig nicht nur Strom, sondern auch
Wärme und Mobilität für alle Menschen bezahlbar blei-
ben, dann ist der Griff nach planwirtschaftlichen Instru-
menten aus der Mottenkiste des Sozialismus, wie ihn die
Linke heute vorschlägt, der falsche Weg.
Besonders die angesprochene Verpflichtung, Sozial-
tarife anzubieten, würde vielen kommunalen Unterneh-
men, also den Stadtwerken, schaden. Denn in Regionen,
in denen überdurchschnittlich viele Verbraucher auf-
grund ihrer Einkommenssituation den Strom zu günsti-
geren Preisen erhalten müssten, wären die örtlichen Ver-
sorger mit erheblichen Verlusten konfrontiert. Ich frage
Sie: Wer soll das ausgleichen? Hinzu kommt: Die vorge-
schlagenen Sozialtarife behindern die Bemühungen um
Energieeinsparung. Mehr noch: Sie sorgen auch für be-
trächtliche Umsatz- und Gewinneinbrüche bei den loka-
len Energieversorgern, deren Wettbewerbsfähigkeit und
Investitionskraft angesichts des anstehenden Umbaus
unseres Energiesystems eher gestärkt werden müssen.
Statt Strompreise staatlich festzulegen, wollen wir als
SPD-Bundestagsfraktion die Menschen dabei unterstüt-
zen, Energie und somit auch Geld einzusparen. Wir ma-
chen uns hier im Deutschen Bundestag für ein Energie-
effizienzgesetz stark, das seinen Namen auch verdient
und eine jährliche Steigerung der Energieproduktivität
um durchschnittlich 3 Prozent festschreibt. Mit diesem
Gesetz wollen wir einen Energieeffizienzfonds einrich-
ten, dessen Mittel für die Energieberatung von insbeson-
dere finanzschwachen Haushalten genutzt werden sol-
len. Bezahlbarkeit von Strom ist eine Seite der Medaille,
Energieeffizienz die andere. Hierzu machen wir kon-
krete Angebote. Für die Umsetzung von Energieeffi-
zienzmaßnahmen schlagen wir zinsgünstige Mikrokre-
dite und Zuschüsse für private Haushalte und kleine
Unternehmen vor. In dem flächendeckenden Einsatz von
intelligenten Zählern sehen wir von der SPD die große
Chance, einen sparsamen und kostenorientierten Einsatz
von Energie bei den Bürgerinnen und Bürgern zu för-
dern.
Es ist einfach so: Das Setzen der richtigen Rahmen-
bedingungen für Energieeinsparung und der kostenbe-
wusste Umgang mit Energie wirken nachhaltiger! Staat-
liche Preise oder die von Ihnen geforderten Sozialtarife
bieten keine Anreize, sparsam mit Energie umzugehen,
und sind – mal wieder – zu kurz gedacht.
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Auch mehr Wettbewerb auf den Energiemärkten
irkt preisdämpfend. Einerseits muss deshalb der Wett-
ewerb auf dem Strommarkt so entwickelt und reguliert
erden, dass beliebige, sachlich unbegründete Preis-
rhöhungen nicht mehr durchsetzbar sind. Hier sind
olitik und die zuständigen Institutionen, zum Beispiel
undeskartellamt oder Bundesnetzagentur, eindeutig ge-
rdert. Andererseits müssen wir alle als Strom- und
askunden auch eine Eigenverantwortlichkeit entwi-
keln. Das bedeutet, den Strom- und Gasanbieter auch
infach zu wechseln und einen preisgünstigeren Liefe-
nten zu wählen, wenn der Anbieter zu teuer wird. Dass
ier große Potenziale schlummern, zeigt die Tatsache,
ass gegenwärtig immer noch über 80 Prozent der
tromkunden bei ihrem Grundversorger unter Vertrag
tehen.
Neben einer bezahlbaren Energieversorgung für Pri-
athaushalte gilt es auch, die Notwendigkeit wettbe-
erbsfähiger Strompreise für die deutsche Wirtschaft im
lick zu behalten. Dies betrifft in erster Linie jene Un-
rnehmen der sogenannten energieintensiven Branchen.
ie in Deutschland vorhandene Wertschöpfungskette
on industrieller Grundstoffproduktion bis zum hoch-
pezialisierten Hightechmittelständler ist die entschei-
ende Voraussetzung für Innovationen, die für die Ener-
iewende und den Klimaschutz notwendig sind. Die
PD hat ein Modell entwickelt, das die internationale
ettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie stärkt und
uf drei Säulen basiert. Erstens plädieren wir für die Ein-
hrung eines Grundlaststromangebots für bestimmte
nergieintensive Unternehmen. Dies sichert nicht nur
ine bezahlbare Stromversorgung für die Industrie, son-
ern ist gleichzeitig ein wichtiger Beitrag zur Gewähr-
istung der Netzstabilität.
Zweitens halten wir eine angemessene Vergütung der
dustriellen zu- und abschaltbaren Lasten für nötig. Er-
euerbare Energien – vornehmlich Wind- und Solarener-
ie – speisen aufgrund der natürlichen Bedingungen
icht regelmäßig Strom ins Netz ein. Je nach Wetterlage
ird somit die Nachfrage über- oder unterboten. Dies
hrt zu steigenden Instabilitäten im Stromnetz. Ener-
ieintensive Industrien können beispielsweise einen
ichtigen Beitrag zur Netzstabilität leisten, indem sie
om Netzbetreiber entsprechend des Netzzustandes vom
etz genommen werden und somit notwendige Energie-
engen zur Stabilisierung des Netzes bereitstellen. In
er Anhörung zum Atomgesetz am Mittwoch betonten
brigens die Netzbetreiber, dass die Zahl derartiger Ein-
riffe zukünftig zunehmen und die Bedeutung der zu-
nd abschaltbaren Lasten für die Systemsicherheit an-
teigen wird.
Drittens ist es aus unserer Sicht absolut notwendig,
en Unternehmen der energieintensiven Industrien
ompensationsleistungen für die indirekten Belastungen
us dem Emissionshandel in Form steigender Strom-
reise anzubieten. An dieser Stelle ist die Bundesregie-
ng ja bereits tätig geworden und wird in Brüssel weiter
r die Umsetzung ihres Vorschlags werben müssen.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat in den letzten Mona-
n in vielen Anträgen und nicht zuletzt in unserem ener-
13292 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 115. Sitzung. Berlin, Freitag, den 10. Juni 2011
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giepolitischen Programm aufgezeigt, wie der Umbau un-
seres Energiesystems gestaltet werden kann: auf Basis
einer vernünftigen Wirtschaftspolitik und in Verbindung
mit einer nachhaltigen Umwelt- und Klimapolitik. Die
Energieversorgung der Zukunft muss sicher, nachhaltig
und bezahlbar sein – für Privathaushalte und Unterneh-
men.
Dr. Erik Schweikert (FDP): Für uns Liberale sind
bezahlbare Energiepreise ein Kernanliegen. Ich verhehle
nicht: Auch ich bin mit der Preisentwicklung am Strom-
markt nicht zufrieden. Wenn gefallene Einkaufspreise
nicht an die Verbraucher weitergegeben werden, aber
beispielsweise die gestiegene EEG-Umlage am Ende
vollends an die Kunden durchgereicht wird, dann ärgert
mich das, wie wahrscheinlich alle innerhalb und außer-
halb dieses Hauses.
Diese Preisspirale ist aber keine Folge der Liberalisie-
rung des Stromsektors. Denn wenn Sie einmal einen
Blick auf die Strompreisentwicklung werfen, so werden
Sie feststellen, dass es auch in der Zeit des nicht liberali-
sierten Stromsektors massive Preissteigerungen gab. Im
Jahrzehnt nach 1980 stieg der durchschnittliche Strom-
preis beispielsweise um etwa 7 Cent pro Kilowattstunde
an, von circa 8 auf circa 15 Cent pro Kilowattstunde.
Seit der Liberalisierung des Strommarktes im Jahr 1998
ist der durchschnittliche Strompreis um circa 8 Cent ge-
stiegen. Wer anhand dieser Zahlen noch meint, die Libe-
ralisierung sei der Strompreistreiber, kann eigentlich nur
aus ideologischen Gründen blind sein.
Mir zeigt dieser Vergleich aber eines: Der Wett-
bewerb funktioniert auch nach der Liberalisierung nicht
zum Wohle der Verbraucherinnen und Verbraucher. Des-
halb brauchen wir aber keinen Staatsstrom mit kom-
munistischem Festpreis, wie ihn die Linke gerne hätte,
sondern funktionierenden Wettbewerb. Erst durch funk-
tionierenden Wettbewerb werden wir es erreichen, dass
die Preise für die Verbraucherinnen und Verbraucher
wieder sinken. Deshalb müssen wir uns fragen, woran es
liegt, dass es trotz einer hohen Anzahl an Wettbewerbern
und Tarifen offensichtlich keinen funktionierenden Wett-
bewerb im Strommarkt gibt.
Leider muss ich sagen: Die Verbraucher machen es
den Stromkonzernen auch viel zu leicht. Denn die Wech-
selbereitschaft der Stromkunden ist deutlich unterentwi-
ckelt. Die Bundesnetzagentur hat festgestellt, dass seit
der Strommarktliberalisierung bis zum Jahr 2010 45 Pro-
zent der Haushalte keinen Gebrauch von ihrer Wechsel-
möglichkeit gemacht haben. Die jährliche Wechselquote
lag in den Jahren 2005 bis 2010 nur zwischen drei und
fünf Prozent. Dabei liegen die Unterschiede zwischen
den angebotenen Tarifen manchmal bei bis zu 30 Pro-
zent und mehr. Wenn dann aber das Beharrungsvermö-
gen der Verbraucher höher ist als die Wechselbereit-
schaft, dann ist es kein Wunder, dass die Preise nicht
sinken, sondern weiter steigen.
Die Verbraucher müssen eben auch von Ihrer Ver-
brauchermacht Gebrauch machen. Wie stark die Markt-
macht der Verbraucher ist, zeigt die Ehec-Krise derzeit
deutlich. Wenn Produkte nicht mehr gekauft werden,
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erden sie billiger. So wie jetzt beim Gemüse wäre es
uch im Stromsektor.
Es tummeln sich nämlich inzwischen mehr als 1 000
nternehmern mit mehr als 10 000 Tarifen auf dem
arkt. Durchschnittlich hat der Kunde laut Bundesnetz-
gentur die Auswahl zwischen 142 Energieanbietern je
etzgebiet. Aber statt die Stromanbieter mit einem
echsel unter Druck zu setzen, verharren viele Verbrau-
her in vergleichsweise teuren Tarifen.
Es ist aber auch unsere Aufgabe als Politik, den Ver-
rauchern die Angst vor dem Wechsel zu nehmen und
ie entsprechend zu informieren. Das tun wir. Auf vielen
eranstaltungen habe ich dieses Thema angesprochen
nd den Verbrauchern Empfehlungen gegeben. Ich weiß
aher, dass viele Verbraucher den Wechsel scheuen, weil
ie Angst haben, plötzlich im Dunkeln zu sitzen. Das
ird aber nicht passieren. Der alte Anbieter muss so
nge weiter liefern, bis der Wechsel endgültig erfolgt
t. Auch bei der Suche nach einem geeigneten Tarif gibt
s Unterstützung. Eine Vielzahl an Internetportalen mit
reisvergleichen ist dem Verbraucher bei der Tariffin-
ung behilflich.
Wir als christlich-liberale Koalition lassen die Ver-
raucherinnen und Verbraucher nicht allein. Wir haben
vergangenen Jahr die Überförderungen von Solaran-
gen reduziert. Die von Rot-Grün eingeführte viel zu
ohe Einspeisevergütung für Solarstrom hat am Ende
er Verbraucher durch höhere Strompreise bezahlt. Wir
aben sie um 16 Prozent abgesenkt, gegen scharfe Wi-
erstände der grünen Lobbygruppen, die lieber weiter
en Verbraucher schröpfen würden.
Unser Energiekonzept fördert Energieeffizienz. Denn
er Strom spart, kann auch am meisten Geld sparen.
eshalb setzen wir auf effizienten Gebrauch, auf innova-
ve Geräte, die weniger Strom verbrauchen. Wir setzen
uf energieeffiziente Sanierung von Gebäuden. Wir trei-
en die Einführung des intelligenten Stromzählers vo-
n. Dieser schafft nicht nur bessere Transparenz über
en eignen Stromverbrauch und hilft, Energiefresser zu
entifizieren. Durch intelligente Stromzähler kann der
erbraucher auch durch variable, tageszeitabhängige Ta-
fe Energie und Geld sparen.
Wir halten Anreize zum Stromsparen für wichtiger als
nreize zum Schuldenmachen. Denn offen gestanden ist
re Forderung, bei der Zahlungsunfähigkeit von Ver-
raucherinnen und Verbrauchern Stromsperren zu ver-
ieten, völliger Unfug. Denn wir leben ja zum Glück
icht im Sozialismus, sondern in einer Marktwirtschaft.
iese funktioniert nach dem einfachen Prinzip: kein
eld, keine Leistung! Aber übrigens auch umgekehrt:
eine Leistung, kein Geld. Deshalb verbietet die christ-
ch-liberale Koalition ja auch kostenpflichtige Warte-
chleifen bei Servicehotlines. Dieses Gegenleistungs-
rinzip aufzugeben, hieße aber auch, der Abzocke Tür
nd Tor zu öffnen. Das lehnen wir ab.
Das A und O für eine verbraucherfreundliche Strom-
reisentwicklung bleibt ein funktionierender Markt. Vo-
ussetzungen sind neben der Wechselbereitschaft der
erbraucher auch eine effiziente Wettbewerbsaufsicht
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 115. Sitzung. Berlin, Freitag, den 10. Juni 2011 13293
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durch die Kartellbehörden und die Transparenz im
Markt. Deshalb wird die schwarz-gelbe Bundesregie-
rung eine Markttransparenzstelle schaffen und diese
beim Bundeskartellamt ansiedeln. Diese Markttranspa-
renzstelle soll laufend marktrelevante Daten erheben,
sammeln und analysieren. Dies dient der effektiveren
Aufdeckung und Bekämpfung möglichen Fehlverhaltens
bei der Preisbildung. Insbesondere geht es dabei um das
schnelle Aufdecken von missbräuchlichen Kapazitätszu-
rückhaltungen.
Außerdem wird sich die Bundesregierung auf euro-
päischer Ebene für die Stärkung der wettbewerblichen
Strukturen einsetzen. Denn von einem funktionierenden
Strombinnenmarkt sind wir noch meilenweit entfernt.
Erst wenn der Wettbewerb seine wahre Kraft entfal-
tet, werden sich die Preise verbraucherfreundlich entwi-
ckeln. Deshalb wird sich diese Bundesregierung auch
nicht für einen ineffizienten und widersinnigen Stromso-
zialismus einsetzen, sondern Anreize und Vorgaben für
einen funktionierenden Markt entwickeln.
Caren Lay (DIE LINKE): In den letzten zehn Jahren
haben sich die Strompreise fast verdoppelt. Verbrau-
cherinnen und Verbraucher zahlen Jahr für Jahr 10 bis
15 Milliarden Euro zu viel in die Kassen der Stromkon-
zerne – das sind die offiziellen Zahlen des Umweltbun-
desamtes – und das alles, ohne dass ein einziges Atom-
kraftwerk vom Netz gegangen ist. Die Gründe sind
andere: weil die vier großen Energiekonzerne – RWE,
Eon, EnBW und Vattenfall – die Preise bestimmen und
weil die Bundesregierung tatenlos zusieht.
Wir brauchen hier endlich eine politische Antwort.
Wenn der Kollege Fuchs von der CDU in seiner ges-
trigen Rede betont: „Mein Deutschland ist und bleibt ein
Industrieland. Daher werde ich dafür kämpfen, dass die
Industrie überall in Deutschland preisgünstigen Strom
erhält“, dann frage ich mich: Wo aber bleiben die Ver-
braucherinnen und Verbraucher? Wir als die Linke sa-
gen: Die Energieversorgung darf nicht dem privaten
Markt überlassen werden. Wir müssen die Energiewende
sozial gestalten und dürfen uns nicht von den Atomkon-
zernen die Preise für den Strom diktieren lassen.
Fakt ist: Atomstrom ist der teuerste Strom, wenn man
die enormen Kosten für Sicherheit und Entsorgung und
die Subventionen hinzurechnet. Je schneller die Ener-
giewende kommt, desto besser ist es – in jeder Hinsicht.
Die Warnung von Verbraucherministerin Ilse Aigner vor
einem übereilten Ausstieg ist daher völlig verfehlt. Die
Gewinne der Stromkonzerne waren in den letzten Jahren
hoch genug, um die Investitionen selbst finanzieren zu
können. Die Stromriesen dürfen die Investitionskosten
nicht auf die Verbraucherinnen und Verbraucher abwäl-
zen.
Es ist die Aufgabe der Politik, bezahlbare Energie-
preise für alle zu gewährleisten. Deshalb legen wir heute
hier unseren Antrag vor.
Erstens brauchen wir endlich wieder eine staatliche
Preisaufsicht, um Strompreise wirksam und verbraucher-
gerecht zu regulieren. Vor vier Jahren, im Juni 2007,
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atte die Große Koalition aus CDU/CSU und SPD die
reisaufsicht der Länder abgeschafft. Das geschah gegen
en Widerstand von Verbraucherschützern und gegen
en Rat der Wissenschaft. Mit der Abschaffung der
reisaufsicht – genauer: der Preisgenehmigungspflicht –
ind die Strompreise noch rasanter in die Höhe ge-
chnellt. Deshalb wollen wir die Preisaufsicht wieder
inführen und ihr einen Verbraucherbeirat zur Seite stel-
n. Bis die Preisaufsicht arbeitsfähig ist, muss ein un-
ittelbares Strompreismoratorium Preiserhöhungen aus-
chließen.
Zweitens müssen die Energieversorger verpflichtet
erden, verbindliche Sozialtarife für einkommens-
chwache Haushalte anzubieten. Belgien und Frankreich
aben das erfolgreich umgesetzt.
Drittens fordern wir: Niemandem darf wegen Zah-
ngsschwierigkeiten der Strom abgestellt werden. Ener-
ieversorgung ist für uns als die Linke ein existenzielles
rundrecht. Doch die Realität ist derzeit leider, dass jähr-
ch Hundertausende Haushalte von Stromsperren betrof-
n sind – mit steigender Tendenz. Die großen Energie-
onzerne haben ihre Gewinne in weniger als zehn Jahren
ersiebenfacht. Aber zugleich müssen immer mehr Men-
chen unter Energiearmut leiden. Das kann doch nicht an-
ehen.
Das alles zeigt: Wir brauchen einen Schutzschirm für
erbraucherinnen und Verbraucher, nicht für Stromkon-
erne. Auch deshalb plädiere ich für die federführende
eratung unseres Antrags im Verbraucherausschuss.
Ingrid Nestle (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die
nergiepolitik steht vor einer epochalen Herausforde-
ng. Die Probleme der Klimaveränderung, des wach-
enden Energiehungers, der zunehmenden Rohstoff-
nappheit und der steigenden Energiepreise müssen
leichzeitig gelöst werden, und zwar so, dass kommen-
en Generationen die Zukunft eröffnet und nicht verbaut
ird. Diese Sätze haben wir vor dem Atommoratorium
er Bundesregierung in unserem Energiekonzept ge-
chrieben, und sie gelten insbesondere für die Energie-
reise genauso weiter. Denn die weltweite Entwicklung
er Öl- und Gaspreise ist immer noch der allergrößte
trompreistreiber. Das Abschalten der Atomkraftwerke
t im Vergleich dazu vernachlässigbar.
Langfristig ist der beste Schutz vor hohen Stromprei-
en eine 100-prozentige erneuerbare Energieversorgung;
a sind wir unabhängig von den Preisen der fossilen
nergieträger. Dieses Ziel dürfen wir nicht aus den Au-
en verlieren.
Doch in einer Übergangszeit treiben steigende Öl-
reise und fehlender Wettbewerb die Strompreise nach
ben. Deshalb wollen wir die sozialschwachen Haus-
alte, die besonders von steigenden Preisen betroffen
ind, helfen, indem wir sowohl Energiesparen und Ener-
ieeffizienz fördern als auch die Sozialleistungen ver-
essern. Wir wollen einkommensschwache Haushalte
eim Energiesparen unterstützen, zum Beispiel mit un-
erem Energiesparfonds. Ich nenne Ihnen hier ein paar
eispiele an Maßnahmen.
13294 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 115. Sitzung. Berlin, Freitag, den 10. Juni 2011
(A) )
)(B)
Wir fordern für einkommensschwache Haushalte be-
sondere Angebote, zum Beispiel „Stromsparchecks“,
wie von den „Cariteams“ der Caritas.
Wir fordern einen Zuschuss für den Austausch ineffi-
zienter „Weißer Ware“ durch neue hocheffiziente Geräte
nach einer Energieberatung oder einem Stromsparcheck
durch Energiespardienstleister, Stadtwerke oder neue
Energieanbieter. Die Vergabe ist an einen Entsorgungs-
nachweis geknüpft.
Wir fordern Kredite für Mini-Contracting-Programme
wie etwa das „pay as you save“-Programm in
Großbritannien, bei dem Dienstleister in Effizienz inves-
tieren müssen, die Kosten aber über die Energie-
rechnung abwickeln können, und vieles mehr. Wenn Sie
mehr wissen wollen, lesen Sie unser Positionspapier
„Der Grüne Energiesparfonds – Energiekosten senken,
Klimaschutz stärken und Arbeitsplätze schaffen“, Frak-
tionsbeschluss vom 24. Mai 2011.
Auch Stromsperren sollten nur eine Ultima Ratio
sein, wir wollen sie verbraucherfreundlicher regeln.
Doch für Zahlungsrückstände sind die von uns überleg-
ten Maßnahmen sinnvoller. Den Strom abdrehen soll der
Energieversorger erst nach einem mehrstufigen Verfah-
ren der Konfliktlösung, das heißt nach einem Raten-
zahlungsvorschlag, und erst nach einer gescheiterten
Schlichtung. Auch die Voraussetzungen für eine Sperre
wollen wir strenger fassen, und die Verbraucher sollen
mehr Zeit haben, um versäumte Zahlungen nachzuholen.
Eine Sperre sollte zum Beispiel erst nach einem Zah-
lungsverzug in Höhe von drei monatlichen Durch-
schnittsbeträgen statt wie bei jetzt 100 Euro durchge-
führt werden dürfen. Ein bundesweites Monitoring der
Sperren ist auch überfällig. Die Versorgungsunterneh-
men sollen der Netzagentur jährlich über durchgeführte
Sperren berichten. Und unverhältnismäßige Sperren, ins-
besondere auch bei Härtefällen wie Schwangeren, Neu-
geborenen etc., wie Sie es vorschlagen, sind übrigens
heute schon rechtswidrig.
Statt Sozialtarife einzuführen, wollen wir lieber mit
sozialökologischen Tarifmodellen Anreize für alle zum
Stromsparen setzen und die Grundgebühr abschaffen.
Ein stark progressiver Tarifverlauf, das wäre nämlich ein
sozialökologischer Tarif, verbindet das soziale Ziel einer
Entlastung von einkommensschwachen Haushalten mit
geringem Energieverbrauch mit ökologischen Anreizen
zum Energiesparen. Das Wort „Strompreisregulierung“
in Ihrem Antrag klingt zwar schön, ist aber schwierig
durchzuführen. Das konnte man in der Vergangenheit se-
hen: Nach der Liberalisierung sanken die Preise erst mal
ab, was zeigt, dass auch die regulierten Preise vorher
überhöht waren. Die Konzerne kamen damals mit über-
höhten Strompreisforderungen, die dann heroisch von
den Behörden ein wenig abgesenkt wurden. Mit einer
staatlichen Strompreisregulierung würde jede Strompreis-
erhöhung ein Regierungsgütesiegel bekommen.
Viel wichtiger ist die Strommarktüberwachung. Denn
ein großer Kostentreiber sind die unverschämten Kon-
zerngewinne. Die Gewinne von RWE, Eon und EnBW
sind seit 2002 stärker gestiegen als die EEG-Umlage, die
gern als Hauptpreistreiber gebrandmarkt wird. Die in
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en Geschäftsberichten ausgewiesene Gewinnsumme
eit 2002 ist um 8 Milliarden Euro angewachsen, wäh-
nd die EEG-bedingten Mehrkosten im gleichen Zeit-
um nur um weniger als 7 Milliarden Euro gestiegen
ind. Insgesamt machten die drei Konzerne Eon, RWE
nd EnBW im Jahr 2009 einen Gewinn von mehr als
3 Milliarden Euro, seit 2002 von über 100 Milliarden
uro. Seit dem Jahr 2002 haben sich die Gewinne ver-
ierfacht.
Da frage ich mich: Wo bleibt das Gesetz zur Entflech-
ng marktbeherrschender Unternehmen? Wir Grüne ha-
en die Regierung schon im Dezember letzten Jahres
azu aufgefordert, endlich einen Gesetzentwurf für ein
ntflechtungsinstrument vorlegen. Der Koalitionsvertrag
ah ein Entflechtungsinstrument im Gesetz gegen Wett-
ewerbsbeschränkungen, GWB, vor. Doch der entspre-
hende Gesetzentwurf befindet sich seit Januar 2010 in
er Ressortabstimmung. Meine Bitte an Herrn Rösler:
rauen Sie sich!
Und ich frage mich auch: Wo bleibt die sogenannte
arkttransparenzstelle? Deutschland will als einziges
and das Kartellamt und nicht die Energieregulierungs-
ehörde mit der Marktüberwachung beauftragen. Des-
alb verzögert die Bundesregierung die Einrichtung der
arkttransparenzstelle und gewährt so den vier großen
onzernen für Manipulationen der Strompreise weitere
ertvolle Zeit.
Fazit: Sozial- und umweltverträglich geht! Doch man
arf nicht vergessen: Energiearmut ist letztendlich auch
in generelles Armutsproblem: Mindestlohn und höhere
artz-IV-Sätze, Kitaplätze und bessere Bildung stehen
tzt an!
nlage 8
Amtliche Mitteilungen
Der Bundesrat hat in seiner 883. Sitzung am 27. Mai
011 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzu-
timmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2
es Grundgesetzes nicht zu stellen:
Zweites Gesetz zur Änderung des Europäischen
Betriebsräte-Gesetzes – Umsetzung der Richtli-
nie 2009/38/EG über Europäische Betriebsräte
(2. EBRG-ÄndG)
Gesetz zur Koordinierung der Systeme der sozia-
len Sicherheit in Europa und zur Änderung ande-
rer Gesetze
Gesetz gegen den Handel mit illegal eingeschlage-
nem Holz (Holzhandels-Sicherungs-Gesetz –
HolzSig)
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2009/65/EG
zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungs-
vorschriften betreffend bestimmte Organismen
für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren
(OGAW-IV-Umsetzungsgesetz – OGAW-IV-UmsG)
Sechstes Gesetz zur Änderung von Verbrauch-
steuergesetzen
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 115. Sitzung. Berlin, Freitag, den 10. Juni 2011 13295
(A) )
)(B)
– Gesetz zur Änderung des Vormundschafts- und
Betreuungsrechts
Der Bundesrat stellt fest, dass das Gesetz gemäß Arti-
kel 104 a Absatz 4 des Grundgesetzes seiner Zustim-
mung bedarf.
Begründung:
Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates.
Eine solche ist jedoch in der Eingangsformel nicht
vorgesehen.
Die Zustimmungsbedürftigkeit ergibt sich aus Arti-
kel 104 a Absatz 4 GG. Das Gesetz begründet in Arti-
kel 2 Nummer 1 (§ 55 Absatz 2 Satz 4 SGB VIII-neu)
eine Pflicht der Länder zur Erbringung einer „ver-
gleichbaren Dienstleistung gegenüber Dritten“ gemäß
Artikel 104 a Absatz 4 GG, indem den Jugendämtern
ein Vormundschafts-/Pflegschaftsschlüssel von maxi-
mal 50 Mündeln je vollzeitbeschäftigtem Beamten
oder Angestellten vorgegeben wird.
Wie sich aus den Gesetzesmaterialien zu der im Rah-
men der Föderalismusreform eingefügten Regelung
des Artikels 104 a Absatz 4 GG ergibt, wollte der ver-
fassungsändernde Gesetzgeber in weitem Umfang für
die Länder kostenauslösende Bundesgesetze der Zu-
stimmungspflicht unterwerfen. Nach Artikel 104 a
Absatz 4 GG bedürfen solche Bundesgesetze der Zu-
stimmung des Bundesrates, die Pflichten der Länder
zur Erbringung von Geldleistungen, geldwerten Sach-
leistungen oder vergleichbaren Dienstleistungen ge-
genüber Dritten begründen und von den Ländern als
eigene Angelegenheit ausgeführt werden, wenn da-
raus entstehende Kosten von den Ländern zu tragen
sind.
Hier kommt die dritte Alternative, die „Begründung
der Erbringung von vergleichbaren Dienstleistungen
gegenüber Dritten“ in Betracht.
Eine Vergleichbarkeit einer Dienstleistung mit Geld-
oder geldwerten Sachleistungen ist dann gegeben, wenn
sie unter vergleichbar engen Voraussetzungen wie dies
bei Geld- und Sachleistungen der Fall ist, einem Dritten
Vorteile gewährt oder sonstige Maßnahmen gegenüber
Dritten veranlasst, die zu einer erheblichen Kostenbe-
lastung der Länder führen (vgl. Gesetzentwurf zur
Änderung des Grundgesetzes, Einzelbegründung zu
Artikel 104 a Absatz 4 GG, Bundestagsdrucksache
16/813, S. 18). Zählt daher in diesem weiten Verständ-
nis beispielsweise auch die Bereitstellung von Tages-
betreuungsplätzen (als ein Bündel staatlicher Sach-
und Dienstleistungen) zum Anwendungsbereich des
Artikels 104 a Absatz 4 GG, muss Gleiches auch für
die Vormundschaft und Pflegschaft als – staatlich an-
geordneter – Dienstleistung für die Familien gelten.
Soweit Artikel 104 a Absatz 4 GG eine „Begründung“
der Leistungspflicht voraussetzt, entspricht es dem
Sinn und Zweck der Regelung, auch eine wesentliche
Ausweitung von Leistungsstandards hierunter zu fas-
sen. Die Bundesregierung führt in der Entwurfsbe-
gründung aus, dass es zu einem Mehrbedarf bei den
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Kommunen für zusätzliches Personal in der Amtsvor-
mundschaft kommen könne, der bis zu doppelt so
hoch wie gegenwärtig sei. Legt man hingegen die in
der Entwurfsbegründung ebenfalls genannte Zahl von
bis zu 200 Vormundschaften je Amtsvormund zu-
grunde, ergibt sich tatsächlich ein bis zu vierfacher
Personalbedarf gegenüber dem gegenwärtigen Zu-
stand. Ein Verständnis dahingehend, dass sich die Zu-
stimmungsbedürftigkeit nur auf die erstmalige Be-
gründung bezieht, widerspricht dem Normzweck des
Artikels 104 a Absatz 4 GG, die Länder bei kostenaus-
lösenden Bundesgesetzen in Form eines Zustim-
mungserfordernisses zu beteiligen. Denn der Bund
hätte es ansonsten in der Hand, jedwede Ausweitung
bestehender Leistungsgesetze einer solchen Mitwir-
kung der Länder zu entziehen. Der Bund kann sich
deshalb nicht darauf berufen, es werde keine Leis-
tungspflicht begründet, weil es Amtsvormundschaf-
ten gegenwärtig bereits gibt.
Ferner hat der Bundesrat folgende Entschließung ge-
sst:
Der Bundesrat äußert erneut seine Erwartung, dass
er Bund die infolge des Gesetzes zur Änderung des
ormundschafts- und Betreuungsrechts den Kommu-
en entstehenden finanziellen Mehrbelastungen aus-
leicht.
Siebtes Gesetz zur Änderung des Straßenver-
kehrsgesetzes
Gesetz zur Neuregelung mautrechtlicher Vor-
schriften für Bundesstraßen
Gesetz zur Änderung des Steinkohlefinanzie-
rungsgesetzes
Gesetz zu dem Abkommen vom 9. April 2010 zwi-
schen der Bundesrepublik Deutschland und dem
Commonwealth der Bahamas über die Unterstüt-
zung in Steuer- und Steuerstrafsachen durch In-
formationsaustausch
Gesetz zu dem Abkommen vom 27. Juli 2010 zwi-
schen der Bundesrepublik Deutschland und dem
Fürstentum Monaco über die Unterstützung in
Steuer- und Steuerstrafsachen durch Informa-
tionsaustausch
Gesetz zu dem Abkommen vom 9. Mai 2010 zwi-
schen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-
land und der Regierung der Kaimaninseln über
die Unterstützung in Steuer- und Steuerstrafsa-
chen durch Informationsaustausch
Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsge-
setzes und anderer Vorschriften
Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben
itgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Absatz 3 Satz 2
er Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den
achstehenden Vorlagen absieht:
13296 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 115. Sitzung. Berlin, Freitag, den 10. Juni 2011
(A) )
)(B)
Auswärtiger Ausschuss
– Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parla-
mentarischen Versammlung der OSZE
19. Jahrestagung der Parlamentarischen Versammlung
der OSZE vom 6. bis 10. Juli 2010 in Oslo, Norwegen
– Drucksache 17/4453 –
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung über den Stand der Unter-
zeichnung und Ratifizierung europäischer Abkommen
und Konventionen durch die Bundesrepublik Deutsch-
land für den Zeitraum März 2009 bis Februar 2011
– Drucksachen 17/5315, 17/5567 Nr. 2 –
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Zweiter Bericht der Bundesregierung über die Entwick-
lung und Zukunftsperspektiven der maritimen Wirt-
schaft in Deutschland
– Drucksache 17/5572 –
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Nationales Reformprogramm Deutschland 2011
– Drucksachen 17/5500, 17/5820 Nr. 6 –
Ausschuss für Gesundheit
– Unterrichtung durch den Deutschen Ethikrat
Stellungnahme des Deutschen Ethikrates
Nutzen und Kosten im Gesundheitswesen – Zur norma-
tiven Funktion ihrer Bewertung
– Drucksachen 17/4621, 17/5122 Nr.1.1 –
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung über die Evaluation der
Umsetzung von § 87 a Absatz 6 und § 87 b Absatz 4 des
Fünften Buches Sozialgesetzbuch in Bezug auf den da-
tenschutzrechtlichen Grundsatz der Datenvermeidung
und Datensparsamkeit insbesondere unter der Einbe-
ziehung der Möglichkeit von Verfahren der Pseudo-
nymisierung
– Drucksachen 17/4412, 17/4742 Nr.1.3 –
Ausschuss für Angelegenheiten der Europäischen Union
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung über ihre Bemühungen
zur Stärkung der gesetzgeberischen Befugnisse des Eu-
ropäischen Parlaments 2009
– Drucksachen 17/1517, 17/1819 A. 1.4 –
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung über ihre Bemühungen
zur Stärkung der gesetzgeberischen Befugnisse des Eu-
ropäischen Parlaments 2010
– Drucksachen 17/4418, 17/4588 A. 1.4 –
Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben
mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Unions-
dokumente zur Kenntnis genommen oder von einer Bera-
tung abgesehen hat.
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Petitionsausschuss
Drucksache 17/4509 Nr. A.1
EuB-EP 2099
Auswärtiger Ausschuss
Drucksache 17/5434 Nr. A.2
EP P7_TA-PROV(2011)0096
Drucksache 17/5822 Nr. A.1
EuB-BReg 148/2011
Drucksache 17/5822 Nr. A.3
EuB-BReg 151/2011
Drucksache 17/5822 Nr. A.6
EuB-BReg 155/2011
Drucksache 17/5822 Nr. A.7
EuB-BReg 156/2011
Drucksache 17/5822 Nr. A.8
EP P7_TA-PROV(2011)0109
Drucksache 17/5822 Nr. A.10
EP P7_TA-PROV(2011)0148
Drucksache 17/5822 Nr. A.13
EP P7_TA-PROV(2011)0159
Innenausschuss
Drucksache 17/5434 Nr. A.5
Ratsdokument 7661/11
Rechtsausschuss
Drucksache 17/504 Nr. A.13
Ratsdokument 16113/09
Drucksache 17/1649 Nr. A.1
Ratsdokument 8176/10
Drucksache 17/4598 Nr. A.9
Ratsdokument 18115/10
Drucksache 17/4598 Nr. A.11
Ratsdokument 18124/10
Drucksache 17/4598 Nr. A.12
Ratsdokument 18126/10
Drucksache 17/4768 Nr. A.5
Ratsdokument 15522/10
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
Drucksache 17/4927 Nr. A.19
Ratsdokument 5962/11
Drucksache 17/5123 Nr. A.7
Ratsdokument 6501/1/11 REV 1
Drucksache 17/5822 Nr. A.29
EP P7_TA-PROV(2011)0141
Drucksache 17/5822 Nr. A.30
EP P7_TA-PROV(2011)0144
Drucksache 17/5822 Nr. A.31
EP P7_TA-PROV(2011)0145
Drucksache 17/5822 Nr. A.32
EP P7_TA-PROV(2011)0146
Drucksache 17/5822 Nr. A.33
Ratsdokument 8313/11
Drucksache 17/5822 Nr. A.34
Ratsdokument 8693/11
Drucksache 17/5822 Nr. A.35
Ratsdokument 8761/11
Drucksache 17/5822 Nr. A.36
Ratsdokument 9001/11
Drucksache 17/5822 Nr. A.37
Ratsdokument 9283/11
Verteidigungsausschuss
Drucksache 17/4927 Nr. A.21
Ratsdokument 16828/10
Drucksache 17/4927 Nr. A.22
Ratsdokument 17373/10
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 115. Sitzung. Berlin, Freitag, den 10. Juni 2011 13297
(A) (C)
(D)(B)
Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Drucksache 17/5575 Nr. A.2
Ratsdokument 8020/11
Ausschuss für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung
Drucksache 17/504 Nr. A.23
Ratsdokument 15897/09
Drucksache 17/2580 Nr. A.11
EuB-EP 2043
Ausschuss für die Angelegenheiten
der Europäischen Union
Drucksache 17/178 Nr. A.38
Ratsdokument 15019/09
Drucksache 17/2408 Nr. A.33
EuB-EP 2028
Drucksache 17/2994 Nr. A.62
Ratsdokument 11423/10
Drucksache 17/4338 Nr. A.21
EuB-EP 2085
Drucksache 17/4338 Nr. A.23
Ratsdokument 16219/10
Drucksache 17/5575 Nr. A.3
Ratsdokument 7377/11
115. Sitzung
Berlin, Freitag, den 10. Juni 2011
Inhalt:
Redetext
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Anlage 7
Anlage 8