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ID1711309200

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    Vokabeln: 0
    1. tocInhaltsverzeichnis
      Plenarprotokoll 17/113 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ Daniel Bahr, Bundesminister DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ilse Aigner, Bundesministerin BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Daniel Bahr, Bundesminister BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Christel Happach-Kasan (FDP) . . . . . . . . Daniel Bahr, Bundesminister BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ilse Aigner, Bundesministerin BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kerstin Tack (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ilse Aigner, Bundesministerin BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Daniel Bahr, Bundesminister BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Wilhelm Priesmeier (SPD) . . . . . . . . . . . . Daniel Bahr, Bundesminister BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Karin Binder (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Ilse Aigner, Bundesministerin BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mechthild Rawert (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Daniel Bahr, Bundesminister BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12899 B 12899 C 12899 D 12900 A 12900 B 12900 C 12900 D 12900 D 12901 A 12903 A 12903 C 12903 C 12903 D 12903 D 12904 A 12904 B 12904 C 12904 C Deutscher B Stenografisch 113. Sitz Berlin, Mittwoch, de I n h a l Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Zum Ehec- Ausbruch in Deutschland – Aktueller Sach- stand nach dem Bund-Länder-Gespräch . . Daniel Bahr, Bundesminister BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ilse Aigner, Bundesministerin BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Carola Reimann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Daniel Bahr, Bundesminister BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Franz-Josef Holzenkamp (CDU/CSU) . . . . . . Ilse Aigner, Bundesministerin BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A Il C Il D Il D D J 12895 A 12895 C 12897 A 12898 B 12898 B 12898 D 12899 A Daniel Bahr, Bundesminister BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12901 C undestag er Bericht ung n 8. Juni 2011 t : lois Gerig (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . se Aigner, Bundesministerin BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . se Aigner, Bundesministerin BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . . . se Aigner, Bundesministerin BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Marlies Volkmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . aniel Bahr, Bundesminister BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ens Spahn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 12901 D 12901 D 12902 A 12902 A 12902 B 12902 C 12902 C 12902 D 12903 A Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12905 A II Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 113. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Juni 2011 Ilse Aigner, Bundesministerin BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Steffen-Claudio Lemme (SPD) . . . . . . . . . . . Daniel Bahr, Bundesminister BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nicole Maisch (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ilse Aigner, Bundesministerin BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Marlies Volkmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Daniel Bahr, Bundesminister BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Franz-Josef Holzenkamp (CDU/CSU) . . . . . . Ilse Aigner, Bundesministerin BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ilse Aigner, Bundesministerin BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Carola Reimann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Ilse Aigner, Bundesministerin BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Daniel Bahr, Bundesminister BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde (Drucksache 17/6040) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 1 Hans-Joachim Hacker (SPD) Ermäßigter Mehrwertsteuersatz für Fluss- kreuzfahrten Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Hans-Joachim Hacker (SPD) . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 5 Ingrid Arndt-Brauer (SPD) Änderung des Doppelbesteuerungsabkom- men mit der Schweiz Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Ingrid Arndt-Brauer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . M I A e S B r ü e A H Z In M B E r a A H M H E in w A T Z H M H S s A T Z H 12905 A 12905 C 12905 C 12905 D 12906 A 12906 A 12906 A 12906 B 12906 C 12906 D 12906 D 12907 C 12907 C 12907 D 12907 D 12908 C 12908 C 12908 D 12909 B 12909 D ündliche Frage 6 ngrid Arndt-Brauer (SPD) uswirkungen der OECD-Standards für inen effektiven Informationsaustausch in teuersachen auf die Verhandlungen der undesregierung mit der Schweizer Regie- ung über eine Erweiterung der grenz- berschreitenden Zusammenarbeit im Steu- rbereich ntwort artmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfrage grid Arndt-Brauer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . ündliche Fragen 9 und 10 ernd Scheelen (SPD) inhaltung des OECD-Standards im Ände- ungsprotokoll zum Doppelbesteuerungs- bkommen mit der Schweiz ntwort artmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 26 ans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) reignisse in der Nacht zum 18. Mai 2011 Taloqan im nordafghanischen Verant- ortungsbereich der Bundeswehr ntwort homas Kossendey, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen ans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 27 ans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) icherheitslage in Afghanistan angesichts teigender Opferzahlen ntwort homas Kossendey, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen ans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12910 A 12910 C 12910 D 12911 B 12911 C 12912 A 12912 B Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 113. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Juni 2011 III Mündliche Frage 31 Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zunahme der Antibiotikaresistenzen und konkrete Vorsorgemaßnahmen Antwort Ulrike Flach, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 66 Agnes Malczak (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vorhaben der US-Regierung zur Moderni- sierung der in Deutschland und Europa stationierten substrategischen US-Atom- waffen Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Agnes Malczak (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 67 Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Abzug der in Deutschland verbliebenen US-Atomwaffen Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Fragen 77 und 78 Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wahrung der Unabhängigkeit der Justiz bei einem unmittelbaren Wechsel ausschei- dender Richter zu im gleichen Zuständig- keitsbereich tätigen Anwaltskanzleien; ge- setzlicher Handlungsbedarf Antwort Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Z A n K B b im v N B D D D S In M J A K N A L A M S S e k A H A M D P Z A H 12913 A 12913 B 12913 D 12914 C 12914 C 12915 B 12915 C 12916 A, B 12916 D 12919 A usatztagesordnungspunkt 1: ktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktio- en der CDU/CSU und FDP: Haftung der reditanstalt für Wiederaufbau und der undesrepublik Deutschland für Fehler eim Börsengang der Deutschen Telekom Jahre 2000 (Entscheidung des BGH om 31. Mai 2011) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . orbert Brackmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . urkhard Lischka (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . r. h. c. Jürgen Koppelin (FDP) . . . . . . . . . . r. Dietmar Bartsch (DIE LINKE) . . . . . . . . r. Thomas Gambke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . tefanie Vogelsang (CDU/CSU) . . . . . . . . . . go Egloff (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . arco Buschmann (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . ohannes Kahrs (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . lois Karl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . laus-Peter Willsch (CDU/CSU) . . . . . . . . . ächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 1 iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . nlage 2 ündliche Frage 2 wen Schulz (Spandau) (SPD) onderkonditionen für gemeinnützige Ver- ine bei Vermietung, Verpachtung und Ver- auf von Liegenschaften des Bundes ntwort artmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 3 ündliche Frage 3 r. h. c. Jürgen Koppelin (FDP) läne hinsichtlich einer Schließung des ollamtes auf Helgoland ntwort artmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12920 C 12920 C 12921 C 12922 C 12923 C 12924 C 12925 B 12925 D 12926 D 12927 C 12929 A 12929 D 12931 C 12933 A 12933 B 12933 D IV Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 113. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Juni 2011 Anlage 4 Mündliche Frage 4 Dr. h. c. Jürgen Koppelin (FDP) Folgen einer etwaigen Schließung des Zoll- amtes auf Helgoland Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 5 Mündliche Frage 7 Nicolette Kressl (SPD) Umsetzung des OECD-Standards durch die Schweiz in den vereinbarten Doppelbe- steuerungsabkommen Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 6 Mündliche Frage 8 Nicolette Kressl (SPD) Vereinbarkeit des Änderungsprotokolls zum Doppelbesteuerungsabkommen zwi- schen der Schweiz und Deutschland mit den OECD-Standards für einen effektiven Informationsaustausch in Steuersachen Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 7 Mündliche Frage 11 Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) Befriedigung des Flächenbedarfs der Alt- eigentümer nach der Änderung des Flä- chenerwerbsänderungsgesetzes Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 8 Mündliche Frage 12 Klaus Hagemann (SPD) Vorgesehene Änderungen im Kreditver- trag und in der Gläubigervereinbarung in Bezug auf Griechenland Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A M B E g d A H A M S B ti u S A D A M S U z n A D A M D K a T A D A M K A e A D 12934 A 12934 B 12934 C 12934 D 12935 A nlage 9 ündliche Frage 13 ettina Herlitzius (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) inführung von einkommensunabhängi- en Steueranreizen im Bereich der Gebäu- esanierung ntwort artmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 10 ündliche Frage 14 abine Zimmermann (DIE LINKE) etreuungsschlüssel und Betreuungsrela- on in den Jobcentern zwischen Personal nd Leistungsberechtigten im Bereich des GB II ntwort r. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 11 ündliche Frage 15 abine Zimmermann (DIE LINKE) msetzung der nach § 44 c Abs. 4 SGB II u berücksichtigenden Betreuungsrelatio- en in Jobcentern ntwort r. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 12 ündliche Frage 16 r. Barbara Höll (DIE LINKE) onkretisierungsbedarf beim Anspruch uf Leistungen nach dem Bildungs- und eilhabepaket ntwort r. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 13 ündliche Frage 17 laus Ernst (DIE LINKE) rbeitslosenzugänge nach erfolgreich be- ndeter dualer Ausbildung im Jahr 2010 ntwort r. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12935 C 12935 D 12936 B 12936 C 12936 D Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 113. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Juni 2011 V Anlage 14 Mündliche Frage 18 Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Bewilligung von Arbeitslosengeld seit Ein- führung der „kurzen Anwartschaftszeit“ Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 15 Mündliche Frage 19 Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wirkung der gesetzlichen Regelung der „kurzen Anwartschaftszeit“ hinsichtlich ei- ner besseren Absicherung unsteter Er- werbslosenbiografien Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 16 Mündliche Frage 20 Elke Ferner (SPD) Aufgabenbeschreibung der Zusammenar- beit des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales mit der Agentur „re:publik“ und Vergütung der Leistungen Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 17 Mündliche Frage 21 Elke Ferner (SPD) Interessenkollision bei der Agentur „re:pu- blik“ Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 18 Mündliche Frage 22 Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) Öffentliche Finanzierung der Bieneninsti- tute in den Jahren 2009 und 2010 Antwort Peter Bleser, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A M C U s E A P A M N K A P A M S V U L A T A M C A tu A D A M C I a n A D 12938 A 12938 C 12938 D 12938 D 12939 A nlage 19 ündliche Frage 23 ornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) mgang mit Medienberichten über spani- che Gurken als Hauptverursacher der hec-Infektion ntwort eter Bleser, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 20 ündliche Fragen 24 und 25 icole Maisch (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) risenmanagement zu Ehec ntwort eter Bleser, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 21 ündliche Frage 28 evim Dağdelen (DIE LINKE) on der NATO im Rahmen der Operation nified Protector in Libyen durchgeführte uftoperationen ntwort homas Kossendey, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 22 ündliche Frage 29 aren Marks (SPD) usbaugeschwindigkeit bei der Einrich- ng von Krippenplätzen ntwort r. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 23 ündliche Frage 30 aren Marks (SPD) nitiativen für das „Europäische Jahr für ktives Altern und die Solidarität der Ge- erationen“ im Jahr 2012 ntwort r. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12939 B 12939 B 12940 A 12940 B 12940 C VI Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 113. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Juni 2011 Anlage 24 Mündliche Frage 32 Hans-Joachim Hacker (SPD) Nutzung der Umtragestellen für Sport- boote an den Schleusen des Finowkanals Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 25 Mündliche Frage 33 Bettina Herlitzius (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zusätzliche Maßnahmen für Investitions- anreize im Gebäudebereich Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 26 Mündliche Frage 34 Daniela Wagner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Finanzierung des CO2-Gebäudesanie- rungsprogramms Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 27 Mündliche Frage 35 Daniela Wagner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Verschärfung der Energieeinsparverord- nung für den Neubau und stufenweise Um- setzung der EU-Gebäuderichtlinie Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 28 Mündliche Fragen 36 und 37 Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Planungs- bzw. Umsetzungsstand der im Rahmen des Konjunkturpakets II geplan- ten Grünbrücken Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A M D A r d fi A U A M D A C d A U A M H M r A U A M S S k fü A U A M S E te A U 12940 D 12941 A 12941 B 12941 C 12941 D nlage 29 ündliche Frage 38 r. Hermann Ott (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) uswirkungen der Pläne der Bundesregie- ung für die sogenannte Energiewende auf ie Zusagen zur internationalen Klima- nanzierung ntwort rsula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 30 ündliche Frage 39 r. Hermann Ott (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) uswirkungen des weltweiten Anstiegs der O2-Emissionen auf die Politik der Bun- esregierung ntwort rsula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 31 ündliche Frage 40 ans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) ittel für Forschung und Markteinfüh- ung erneuerbarer Energien ntwort rsula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 32 ündliche Frage 41 ylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) tellungnahme der Reaktor-Sicherheits- ommission zum sogenannten Stresstest r Kernkraftwerke ntwort rsula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 33 ündliche Frage 42 ylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) rreichen des Basislevels des RSK-Stress- sts beim Atomkraftwerk Biblis ntwort rsula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12943 A 12943 A 12943 B 12943 C 12943 D Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 113. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Juni 2011 VII Anlage 34 Mündliche Frage 43 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zwischenzeitlich abgeschaltete Atomkraft- werke mit Betriebsgenehmigung zum Wie- deranfahren ohne Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 35 Mündliche Frage 44 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Investitionen in Atomkraftwerke seit In- krafttreten der elften Novelle zum Atom- gesetz Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 36 Mündliche Fragen 45 und 46 Marianne Schieder (Schwandorf) (SPD) Forschungsfördermittel in den Bereichen Kernenergie und Kernfusion sowie Mittel für den Rückbau kerntechnischer Anlagen in den letzten zehn Jahren Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 37 Mündliche Frage 47 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Herkunft der bei eBay zur Versteigerung angebotenen Kugeln aus Grafit Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 38 Mündliche Frage 48 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Transmutationsforschung im Nuklear- bereich im Forschungszentrum Jülich Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A M S J d lu A T A M K E D A D A M H A fo Z A P A M W F n te A P A M W V p e A P 12944 A 12944 C 12944 C 12945 B 12945 C nlage 39 ündliche Frage 49 wen Schulz (Spandau) (SPD) ährliche Ausgaben des Bundes für Bil- ung sowie für Forschung und Entwick- ng seit 2002 ntwort homas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 40 ündliche Frage 50 ai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) rgebnisse der Onlineumfrage zum eutschlandstipendium ntwort r. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 41 ündliche Frage 51 ans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) ufstockung der im Rahmen des Effizienz- nds zur Verfügung gestellten Mittel und eitplan für die Mittelausschüttung ntwort eter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 42 ündliche Frage 52 illi Brase (SPD) orschungsförderung in den Bereichen er- euerbare Energien und CCS in den letz- n zehn Jahren ntwort eter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 43 ündliche Frage 53 illi Brase (SPD) orlage des sechsten Energieforschungs- rogramms und hierbei Rolle der Kern- nergie ntwort eter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12945 D 12946 A 12946 C 12946 D 12947 B VIII Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 113. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Juni 2011 Anlage 44 Mündliche Frage 54 Oliver Kaczmarek (SPD) Förderung des Bundes für Forschungspro- jekte im Bereich Energienetze Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 45 Mündliche Frage 55 Oliver Kaczmarek (SPD) Zusätzlicher Energiebedarf in den Plänen zur Förderung der Elektromobilität für die Jahre 2020 und 2030 Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 46 Mündliche Frage 56 Ulla Burchardt (SPD) Ausgaben für Forschungsprojekte im Be- reich Energiespeicher Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 47 Mündliche Frage 57 Ulla Burchardt (SPD) Förderung des Bundes für geistes- und so- zialwissenschaftliche Projekte zum Thema Energie/Energiewende Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 48 Mündliche Fragen 58 und 59 Ingrid Nestle (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Maßnahmen zur Senkung des Stromver- brauchs im Zuge des Atomausstiegs Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A M R R d c A P A M D F m a z A P A M D B s b ti A P A M G K S te A P A M G V M fü A P 12947 B 12947 C 12947 D 12948 A 12948 A nlage 49 ündliche Fragen 60 und 61 ené Röspel (SPD) eform des Euratom-Vertrags nach dem eutschen Atomausstiegsbeschluss; mögli- her Ausstieg aus dem Euratom-Vertrag ntwort eter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 50 ündliche Frage 62 r. Ilja Seifert (DIE LINKE) ehlen des Aspekts „Barrierefreier Touris- us“ in der Verordnung über die Berufs- usbildung zum Tourismuskaufmann und ur Tourismuskauffrau ntwort eter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 51 ündliche Frage 63 r. Ilja Seifert (DIE LINKE) erücksichtigung der Probleme von Men- chen mit Hör- und Sprachbehinderungen ei der Novellierung des Telekommunika- onsgesetzes ntwort eter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 52 ündliche Frage 64 arrelt Duin (SPD) onsequenzen aus den Ergebnissen der ektoruntersuchung des Bundeskartellam- s zur Entwicklung der Benzinpreise ntwort eter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 53 ündliche Frage 65 arrelt Duin (SPD) ergabe von Regierungsaufträgen für den arineschiffbau und Hermesbürgschaften r den Export von Marineschiffen ntwort eter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12948 C 12949 A 12949 B 12949 D 12950 A Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 113. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Juni 2011 IX Anlage 54 Mündliche Fragen 68 und 69 Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Auswirkungen des veränderten Operations- plans der Atalanta-Mission beim Vorgehen gegen Piraten auf die Einsatzbefugnisse der Bundeswehr Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . zum illegalen Organhandel während des Kosovokrieges Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 58 Mündliche Frage 74 Andrej Hunko (DIE LINKE) Rechtliche Grundlage und Mandat des Einsatzes deutscher Polizisten im Rahmen 12950 B 12952 C Anlage 55 Mündliche Fragen 70 und 71 Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Förderung der Human Rights Support Unit im afghanischen Justizministerium sowie der Afghan Independent Human Rights Commission Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 56 Mündliche Frage 72 Klaus Hagemann (SPD) Finanzierung der Hilfszusagen für den de- mokratischen Aufbruch in Nordafrika; Sperrung von Finanzmitteln für aktuelle und frühere Regierungsmitglieder Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 57 Mündliche Frage 73 Andrej Hunko (DIE LINKE) Position der Bundesregierung zum Mandat für eine UN-Untersuchungskommission d r A D A M S B E n r d tr A D A M K V s A D 12950 D 12951 B er Frontex-Operation Poseidon auf bulga- ischem Territorium ntwort r. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 59 ündliche Frage 75 evim Dağdelen (DIE LINKE) erücksichtigung der Rechtsprechung des uropäischen Gerichtshofs zur Berech- ung des beim Familiennachzug ausländer- echtlich nachzuweisenden Einkommens in en Ausländerbehörden und Auslandsver- etungen ntwort r. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 60 ündliche Frage 76 erstin Tack (SPD) orlage des Entwurfs für ein Gesetz zur ogenannten Button-Lösung ntwort r. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12953 A 12953 C 12953 D Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 113. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Juni 2011 12895 (A) ) )(B) 113. Sitz Berlin, Mittwoch, de Beginn: 13.0
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      Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 113. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Juni 2011 12933 (A) ) )(B) (Drucksache 17/6040, Frage 2): auch übertragene Aufgaben wahr. In welchem Umfang Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage des Abgeordneten Swen Schulz (Spandau) (SPD) a w d z V „ v V n g P v d B G m w h ri d fü h A d d (D b M P s fu Z n d u b u Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Barchmann, Heinz- Joachim SPD 08.06.2011 Bernschneider, Florian FDP 08.06.2011 Dağdelen, Sevim DIE LINKE 08.06.2011 Dr. Danckert, Peter SPD 08.06.2011 Gleicke, Iris SPD 08.06.2011 Gruß, Miriam FDP 08.06.2011 Gunkel, Wolfgang SPD 08.06.2011 Herzog, Gustav SPD 08.06.2011 Höger, Inge DIE LINKE 08.06.2011 Keul, Katja BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 08.06.2011 Klein-Schmeink, Maria BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 08.06.2011 Kressl, Nicolette SPD 08.06.2011 Dr. Lauterbach, Karl SPD 08.06.2011 Dr. Lotter, Erwin FDP 08.06.2011 Dr. de Maizière, Thomas CDU/CSU 08.06.2011 Möller, Kornelia DIE LINKE 08.06.2011 Nink, Manfred SPD 08.06.2011 Reichenbach, Gerold SPD 08.06.2011 Dr. Ruck, Christian CDU/CSU 08.06.2011 Werner, Katrin DIE LINKE 08.06.2011 Widmann-Mauz, Annette CDU/CSU 08.06.2011 (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht Räumt der Bund bei Vermietung, Verpachtung und Ver- kauf von Liegenschaften gemeinnützigen Vereinen Sonder- konditionen ein, und, falls nicht, plant die Bundesregierung eine entsprechende Förderung? Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bundes- nstalt) ist kraft Gesetzes verpflichtet, nicht betriebsnot- endige Immobilien aus ihrem Bestand unter Beachtung er haushaltsrechtlichen Bestimmungen wirtschaftlich u verwerten. Sowohl die Vermietung/Verpachtung als auch der erkauf von Immobilien des Bundes erfolgen daher zum vollen Wert“ im Sinn der Bundeshaushaltsordnung. Der olle Wert ist im Falle des Verkaufs einer Immobilie der erkehrswert, der im Baugesetzbuch als Marktwert defi- iert ist. Die Bundesanstalt ermittelt den Marktwert re- elmäßig im Rahmen eines offenen, in ausgewählten rintmedien und im Internet bekannt gemachten Bieter- erfahrens oder durch gutachterliche Wertermittlung auf er Grundlage der Wertermittlungsbestimmungen des undes. Im Falle der Vermietung und Verpachtung von rundstücken wird der Mietzins als örtliche Vergleichs- iete anhand von lokalen Mietspiegeln oder durch Miet- ertgutachten ermittelt. Sowohl Verkehrswert als auch Mietzins werden an- and objektiver und für Dritte nachvollziehbarer Krite- en ermittelt. Sie orientieren sich nicht an der Person es Miet- oder Kaufinteressenten. Sonderkonditionen r gemeinnützige Vereine sind nach geltendem Haus- altsrecht nicht vorgesehen. nlage 3 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage es Abgeordneten Dr. h. c. Jürgen Koppelin (FDP) rucksache 17/6040, Frage 3): Gibt es Überlegungen oder Pläne, das Zollamt auf Helgo- land zu schließen? Es gibt keine Pläne, das Zollamt Helgoland aufzuhe- en. Zwar hat das Prüfungsamt des Bundes Frankfurt am ain im Ergebnis seiner im Jahr 2009 durchgeführten rüfung der Aufgaben und der Haushalts- und Wirt- chaftsführung des Zollamtes Helgoland in der Prü- ngsmitteilung vom 12. Januar 2010 empfohlen, die ollstelle aufzuheben. Das Bundesministerium der Fi- anzen hat diese Forderung jedoch vor dem Hintergrund er bestehenden Aufgabensituation zurückgewiesen. Das Zollamt Helgoland nimmt derzeit mit der Post- nd Reisendenabfertigung sowohl originäre Zollaufga- en und mit der Erhebung der Gemeindeeinfuhrsteuer nd der Durchführung grenzpolizeilicher Kontrollen 12934 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 113. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Juni 2011 (A) ) )(B) die Aufgaben auch künftig wahrgenommen werden, wird noch geprüft und mit den betroffenen Stellen erör- tert. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage des Abgeordneten Dr. h. c. Jürgen Koppelin (FDP) (Drucksache 17/6040, Frage 4): Welche Folgen hätte eine Schließung des Zollamtes Hel- goland für die Gemeinde Helgoland, für Urlaubsgäste sowie für den Warenverkehr zwischen dem Festland und Helgoland? Die Schließung des Zollamtes Helgoland hätte zur Folge, dass die Gemeinde Helgoland die Gemeindeein- fuhrsteuer selbst erhebt, Reisende einschließlich ihrer Waren nicht mehr auf Helgoland, sondern dezentral an den jeweiligen Anlegestellen der Fähren bzw. bei An- kunft der Flugzeuge auf dem Festland kontrolliert und Postsendungen, die von der Insel Helgoland versandt werden, auf dem Festland in den zollrechtlich freien Ver- kehr abgefertigt würden. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage der Abgeordneten Nicolette Kressl (SPD) (Drucksache 17/6040, Frage 7): Wie beurteilt die Bundesregierung die Feststellung des Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes, dass die Schweiz – entgegen ihrer Zusage im Frühjahr 2009 – den OECD-Standard für einen effektiven Informationsaustausch in Steuersachen in ihren seither verein- barten Doppelbesteuerungsabkommen nicht vollständig um- gesetzt hat (vergleiche Financial Times Deutschland vom 31. Mai 2011)? Die Bundesregierung sieht sich durch die im Rahmen des „Peer Review“-Prozesses zur Schweiz getroffenen Festellungen des Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes in ihrer wäh- rend der Verhandlungen zum Abschluss des Revisions- protokolls vom 27. Oktober 2010 vertretenen Position zur Auslegung des OECD-Standards bestätigt. Aufgrund der im Rahmen der Verhandlungen erreich- ten wesentlichen Abweichungen des Textes des Revi- sionsprotokolls von den seinerzeit von der Schweiz ge- forderten schweizerischen Standardformulierungen zum Erfordernis der Nennung der Namen des betroffenen Steuerpflichtigen und des Inhabers der verlangten Infor- mation besteht aus Sicht der Bundesregierung kein wei- terer Handlungsbedarf. Soweit der Bericht des Global Forums hinsichtlich der vereinbarten Angabe des Na- mens des „mutmaßlichen“ Inhabers der Information noch Klärungsbedarf hinsichtlich der Auslegung durch die Schweiz anmerkt, ist der hierzu erforderliche Prozess bereits durch einen entsprechenden Beschluss des Schweizer Bundesrats eingeleitet worden. A d d 1 s A „ g n s B lu p g ta B S z d e D v A d d (D s F ru p § b A s E a w v a ti (C (D nlage 6 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage er Abgeordneten Nicolette Kressl (SPD) (Drucksache 7/6040, Frage 8): Wie ist die Bundesregierung zu der Auffassung gelangt, dass das Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsab- kommen zwischen der Schweiz und Deutschland, das der Bundesminister der Finanzen, Dr. Wolfgang Schäuble, am 27. Oktober 2010 unterzeichnete, dem OECD-Standard für ei- nen effektiven Informationsaustausch in Steuersachen ent- spricht? Der Prozess der Auslegung des OECD-Standards hin- ichtlich der Konkretisierung der Anforderungen an ein uskunftsersuchen zur Abgrenzung von unzulässigen fishing expeditions“, das heißt anlasslosen Ermittlun- en „ins Blaue“, war zum Zeitpunkt der Verhandlungen och nicht abgeschlossen und ist auch jetzt noch Gegen- tand laufender Arbeiten der OECD. Daher besteht eine andbreite möglicher Auslegungen, die im Verhand- ngswege konkretisiert werden kann. Im Zusammenhang mit der zusätzlich im Revisions- rotokoll vom 27. Oktober 2010 vereinbarten Ausle- ungsregel, wonach ein wirksamer Informationsaus- usch nicht behindert werden soll, ergibt sich aus dem egriff „mutmaßlicher Inhaber“, dass der ersuchende taat den Inhaber der Information nach bestem Wissen u bezeichnen hat und dass auch bei einer unzutreffen- en Benennung des Informationsinhabers Auskunft zu rteilen ist. Dies ist eine für Zwecke der praktischen urchführung hinreichende Abwägung der Interessen on ersuchendem und ersuchtem Staat. nlage 7 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage er Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) rucksache 17/6040, Frage 11): Welche aktuellen Kenntnisse hat die Bundesregierung zum Flächenbedarf aus der Änderung des Flächenerwerbsän- derungsgesetzes für Alteigentümerinnen und Alteigentümer, und wie wird sie sicherstellen, dass zur Befriedigung dieses Flächenbedarfs nicht auf bereits privatisierte oder zur Über- tragung an die Länder vorgesehene Flächen zurückgegriffen werden muss? Die Bundesregierung geht nach bisherigem Kenntnis- tand von schätzungsweise etwa 36 000 ha zusätzlichem lächenbedarf in Folge des 2. Flächenerwerbsände- ngsgesetzes (2. FIErwÄndG) aus. Der BVVG lagen er 31. Mai 2011 insgesamt 981 Kauf-Anträge von nach 3 Absatz 5 Ausgleichsleistungsgesetz (AusglLeistG) erechtigten Alteigentümern vor. Eine Vielzahl dieser nträge ist unvollständig und lässt bisher keine Rück- chlüsse auf den daraus resultierenden Flächenbedarf zu. ine belastbare Aussage zum aktuellen Flächenbedarf us der Änderung des FIErwÄndG ist daher zum gegen- ärtigen Zeitpunkt nicht möglich. Die BVVG (Boden- erwertungs- und -verwaltungs GmbH) geht aber davon us, dass die in Durchsetzung des 2. FIErwÄndG benö- gten landwirtschaftlichen Flächen zur Befriedigung der Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 113. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Juni 2011 12935 (A) ) )(B) Ansprüche der Alteigentümer ausreichend vorhanden sein werden, sodass ein Rückgriff auf bereits privati- sierte Flächen gegenstandslos ist. Die zur Übertragung auf die Länder oder andere Empfänger vorgesehenen Flächen im Rahmen des Na- tionalen Naturerbes, NNE, sind im Wesentlichen identi- fiziert. Für Flächen, deren Übertragung noch nicht voll- zogen ist, gilt, dass der Anspruch der Alteigentümer nach § 3 Absatz 5 AusglLeistG Vorrang hat. Sollten NNE-Flächen von Alteigentümern zu Recht beansprucht werden, werden sich die BVVG und das Bundesamt für Naturschutz unter Einbeziehung des jeweiligen Bundes- landes über eine entsprechende andere Fläche für das NNE verständigen. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage des Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Druck- sache 17/6040, Frage 12): Welche Änderungen im Kreditvertrag und in der Gläubi- gervereinbarung sind – unter Angabe der finanziellen Auswir- kungen für die KfW Bankengruppe und gegebenenfalls den Bundeshaushalt – als Ergebnis des Sondergipfels der Staats- und Regierungschefs der Euro-Zone vom 11. März 2011 in Bezug auf Griechenland – anknüpfend an meine schriftliche Frage 19 auf Bundestagsdrucksache 17/5322 – nunmehr vor- gesehen, und in welchem Umfang haben KfW Bankengruppe und gegebenenfalls der Bundeshaushalt bislang finanziell zum Beispiel über Zinsgewinne durch günstigere eigene Refi- nanzierungskosten aus dem Kreditvertrag mit Griechenland profitiert? Der geänderte Kreditvertrag sieht eine Verringerung des Zinssatzes der Darlehen für Griechenland um 100 Basispunkte und eine Verlängerung der durch- schnittlichen Laufzeit der Darlehen auf 7,5 Jahre vor. Eine Änderung der Gläubigervereinbarung ist nicht vor- gesehen. Für die Kreditanstalt für Wiederaufbau, KfW, hat die Änderung des Darlehensvertrages keine direkten finan- ziellen Auswirkungen, da der Bund gemäß Garantiever- trag sämtliche Kosten übernimmt, die der KfW aufgrund einer Zuweisung des Bundes entstanden sind. Gemäß Garantievertrag behält die KfW ihre Refinanzierungs- kosten aus den Zinszahlungen, die sie von Griechenland erhält, ein und leitet nur den Restbetrag an den Bund weiter. Der Bund und die KfW haben sich darauf verständigt, wie der Nachteilsausgleich für die KfW erfolgen soll. Nach dem In-Kraft-Treten des geänderten Darlehensver- trages werden die Kosten für den Bund auf der Basis der dann geltenden Marktkonditionen ermittelt. Die Bundes- regierung wird die Auswirkungen auf den Bundeshaus- halt gegenüber dem Parlament erläutern, sobald diese feststehen. Zu Ihrer Frage nach den bisherigen Einnahmen aus der Griechenland-Hilfe teile ich Ihnen Folgendes mit. Gemäß Währungsunion-Finanzstabilitätsgesetz vom 7. Mai 2010 sind bisher insgesamt 8,4 Milliarden Euro an Griechenland ausgezahlt worden. Für das Jahr 2010 u c a m a li li A d d D e s s F a n w s s g a b N e F w d n W A d F L Z A r s A (C (D nd das erste Quartal sind 183 Millionen Euro von Grie- henland an Zinsen gezahlt worden, die sich wie folgt ufteilen: Darüber hinaus hat die KfW als Darlehensgeberin ge- äß Darlehensvertrag eine Bearbeitungsgebühr für die usgezahlten Darlehen in Höhe von 0,5 Prozent (42 Mil- onen Euro) einbehalten. Insgesamt sind somit 225 Mil- onen Euro an den Bund und die KfW geflossen. nlage 9 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage er Abgeordneten Bettina Herlitzius (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 17/6040, Frage 13): Wie beabsichtigt die Bundesregierung bei der Einführung von Steueranreizen im Bereich Gebäudesanierung eine ein- kommensunabhängige Ausgestaltung zu gewährleisten, und an welche Voraussetzungen soll diese steuerliche Förderung geknüpft werden? Das Bundeskabinett hat am 6. Juni 2011 den Entwurf ines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von energeti- chen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden be- chlossen. Die Förderung bezieht sich – wie die vergleichbaren örderprogramme durch die Bankengruppe der KfW – uf Wohngebäude. Gefördert werden Gebäude, bei de- en mit der Herstellung vor 1995 begonnen wurde. Es erden nicht pauschal einzelne Maßnahmen begünstigt, ondern eine Förderung kommt nur dann infrage, wenn ich durch die Baumaßnahmen insbesondere der Ener- iebedarf des Gebäudes insoweit erheblich verringert, ls dass nach der Sanierung lediglich ein Primärenergie- edarf in Höhe von 85 Prozent eines vergleichbaren eubaus benötigt wird. Dies ist durch die Bescheinigung ines Sachverständigen nachzuweisen. Die Aufwendungen für die Maßnahmen können im alle einer Einkunftserzielung über zehn Jahre in der je- eiligen Einkunftsart steuerlich geltend gemacht wer- en. Steuerpflichtige, die das Objekt selbst nutzen, kön- en die Aufwendungen als Sonderausgaben in gleicher eise geltend machen. nlage 10 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die rage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE INKE) (Drucksache 17/6040, Frage 14): Art der Einnahmen Betrag inszahlung Griechenland 183,0 Millionen Euro bzüglich Refinanzie- ungs-, Liquiditäts-, Zins- icherungskosten der KfW 47,0 Millionen Euro uszahlung an den Bund 136,0 Millionen Euro 12936 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 113. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Juni 2011 (A) ) )(B) Gelten für die nach § 44 c Abs. 4 des Zweiten Buches So- zialgesetzbuch, SGB II, zu berücksichtigenden Betreuungsre- lationen für die Jobcenter bundesweit einheitliche Kriterien, wie der Betreuungsschlüssel errechnet wird bzw. welche Art von Beschäftigten der Jobcenter – Vermittler, Teamleiter, im Eingangsbereich Tätige, Büro der Geschäftsführung usw. – mit welcher Gewichtung zur Ermittlung der Relation zwi- schen eingesetztem Personal und Leistungsberechtigten be- rücksichtigt wird, und wie stellen sich diese gegebenenfalls dar? Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat mit der Bundesagentur für Arbeit abgestimmt, wie die Betreuungsrelationen in den gemeinsamen Einrichtun- gen errechnet werden sollen. Dabei werden bei den unter 25-jährigen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten alle die Vermittlungsfachkräfte und Assistenzkräfte, die für die Vermittlung der unter 25-jährigen eingesetzt werden, berücksichtigt und die Teamleiter in diesem Bereich zur Hälfte. Gleiches gilt für die Gruppe der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die 25 Jahre und älter sind. Die Mitarbeiter des Kundenportals werden entsprechend dem Anteil der Mitarbeiter in den folgenden Gruppen bei der Berechnung der Betreuungsrelationen berücksichtigt: Vermittlung der unter 25-jährigen er- werbsfähigen Leistungsberechtigten, Vermittlung der er- werbsfähigen Leistungsberechtigten über 25 Jahre sowie Leistungsgewährung. Dies gilt für alle gemeinsamen Einrichtungen. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE LINKE) (Drucksache 17/6040, Frage 15): Wie stellt sich derzeit die Betreuungsrelation im SGB-II- Bereich dar, bezogen auf die Gruppe der unter 25-Jährigen, der über 25-Jährigen und die Leistungsgewährung, und wie schätzt die Bundesregierung die Umsetzung der seit Anfang des Jahres nach § 44 c Abs. 4 SGB II zu berücksichtigenden Betreuungsrelationen in den Jobcentern ein? Im April 2011 belief sich die Betreuungsrelation im Bundesdurchschnitt bei den unter 25-jährigen erwerbsfä- higen Leistungsberechtigten auf 1 zu 86 und bei den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Alter von 25 Jahren und älter auf 1 zu 158; im Bereich der Leis- tungsgewährung belief sie sich auf 1 zu 117 Bedarfsge- meinschaften. Dabei ist zu berücksichtigen, dass bei der Berechnung aktuelle Personalzahlen, aber aus statisti- schen Gründen die Leistungsberechtigten- und Bedarfs- gemeinschaftszahlen im Durchschnitt des Jahres 2010 zugrunde gelegt wurden. Da aktuell weniger Leistungs- berechtigte und Bedarfsgemeinschaften zu betreuen sind, sind die Betreuungsrelationen vor Ort tatsächlich noch besser. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Betreu- ungsrelationen wie gesetzlich vorgeschrieben bei der Personalbedarfsermittlung vor Ort berücksichtigt wer- den. A d F L ti e u S fü g g L w b A d F (D 1 a s ru J m im p re A fr n b d 2 A (C (D nlage 12 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die rage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE INKE) (Drucksache 17/6040, Frage 16): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass ein Mit- glied einer Bedarfsgemeinschaft nach dem SGB II grundsätz- lich anspruchsberechtigt auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket ist und somit ein durch das Jobcenter Leip- zig abgelehnter Antrag einer unter 25-jährigen Bürgerin einer berufsbildenden Schule – Berufsbildungswerk Leipzig – mit der Begründung, es handele sich bei einem gemeinsam mit der polnischen Partnerschule durchgeführten Besuch der KZ- Gedenkstätten Auschwitz und Birkenau nicht um eine Klas- senfahrt, welche aus pädagogisch erzieherischen Gründen durchgeführt werde, nicht rechtmäßig ist, und sieht die Bun- desregierung in diesem Zusammenhang beim Bildungs- und Teilhabepaket Konkretisierungsbedarf? Bedarfe für Bildung werden bei Personen berücksich- gt, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen nd keine Ausbildungsvergütung beziehen (§ 28 Abs. 1 atz 2 SGB II). Ob im Einzelfall die Voraussetzungen r die Förderung einer mehrtägigen Klassenfahrt vorlie- en, ist von dem jeweils zuständigen kommunalen Trä- er zu beurteilen; die Aufsicht wird insoweit von den ändern ausgeübt. Die Bundesregierung kann hierzu eder Stellung nehmen noch sieht sie Konkretisierungs- edarf. nlage 13 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die rage des Abgeordneten Klaus Ernst (DIE LINKE) rucksache 17/6040, Frage 17): Wie hoch waren die Arbeitslosenzugänge nach erfolgreich beendeter dualer Ausbildung in Deutschland im Jahr 2010 – bitte differenzieren nach Bundesländern, Ost/West, Ge- schlecht –, und welche rechnerische Quote ergibt sich für die Arbeitslosenmeldung nach erfolgreich abgeschlossener dualer Berufsausbildung im Jahr 2010? In den Jahren 2009 und 2010 gab es jeweils rund 62 000 Zugänge in Arbeitslosigkeit nach erfolgreich bgeschlossener Berufsausbildung. Angaben des Statistischen Bundesamtes zu Ab- chlussprüfungen in der Berufsausbildung nach dem Be- fsbildungsgesetz liegen bis zum Jahr 2009 vor. Für das ahr 2010 können daher hierzu noch keine Angaben ge- acht werden. Nach den vorliegenden Zahlen bestanden Jahr 2009 rund 469 000 Absolventen die Abschluss- rüfung. Eine Quote kann aus diesen Daten aus mehre- n Gründen nicht sinnvoll ermittelt werden: Zum einen ist Arbeitslosigkeit beim Übergang von usbildung in Beschäftigung in hohem Umfang kurz- istige Sucharbeitslosigkeit. Die jungen Menschen kön- en daher ihre Arbeitslosigkeit vergleichsweise schnell eenden. So meldeten sich im Jahr 2010 rund 61 Prozent er jüngeren Arbeitslosen (im Alter von 15 bis unter 5 Jahren) innerhalb von drei Monaten wieder aus der rbeitslosigkeit ab. Dies bestätigen auch die Analysen Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 113. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Juni 2011 12937 (A) ) )(B) Aufgeschlüsselt nach West- und Ostdeutschland und nach Ge Zugang in Arbeits- losigkeit nach abgeschlossener Berufsausbildung 2009 1 Deutschland gesamt 161.926 Männlich 93.627 Weiblich 68.299 Westdeutschland 116.709 Ostdeutschland 45.217 schlecht ergibt sich folgendes Bild: (in Klammern zum Vergleich 2010) Teilnahme an Abschlussprüfungen mit bestandener Prüfung 2009 1a 2 (162.206) 468.851 (92.878) 270.587 (69.328) 198.264 (119.743) 375.405 (42.463) 93.446 (C (D der Vorversion des Datenreports des Bundesinstituts für Berufsbildung zum Berufsbildungsbericht 2011, die auf Basis des Mikrozensus errechnet wurden. Sie zeigen, dass die Erwerbslosigkeit unter den Absolventen und Absolventinnen mit zunehmendem zeitlichen Abstand zum erfolgreichen Abschluss abnimmt. Dabei ist zu be- achten, dass im Mikrozensus die Erwerbslosigkeit nach dem ILO-Konzept erfasst wird und damit nicht unmittel- bar mit dem Begriff der Arbeitslosigkeit, der Grundlage für die nationale Statistik der Bundesagentur für Arbeit ist, vergleichbar ist. Neben ihrer fehlenden Aussagekraft wäre eine solche Quote zum anderen auch methodisch nicht haltbar, denn es handelt sich bei den genannten Zahlen um Daten aus unterschiedlichen Statistiken mit unterschiedlichen Er- fassungslogiken. So werden die Arbeitslosenzugänge nach dem Wohnortprinzip, die bestandenen Prüfungen aber nach dem Kammerbezirk bzw. dem Standort des Ausbildungsbetriebs erhoben. Bei einem Vergleich ins- besondere anhand regionaler Kriterien käme es somit unweigerlich zu weiteren Verzerrungen. Die gewünschten Differenzierungen zu erfolgreichen Abschlüssen und zu Zugängen in Arbeitslosigkeit nach Abschluss anhand von Geschlecht, Bundesländern sowie West- und Ostdeutschland sind den beigefügten Tabellen zu entnehmen, wobei diese Daten keine Zahlen der zu- gelassenen kommunalen Träger enthalten. Nach Bundesländern aufgeschlüsselt ergibt sich für 2009 folgendes Bild: Zugang in Arbeits- losigkeit nach abgeschlossener Berufsausbildung 2009 (in Klammern zum Vergleich 2010) Teilnahme an Abschlussprüfungen mit bestandener Prüfung 2009 1 1a 2 Schleswig-Holstein 5.702 (5.744) 16.041 Hamburg 2.969 (3.301) 10.642 Niedersachsen 15.074 (15.873) 45.088 Bremen 1.272 (1.298) 4.784 Nordrhein-Westfalen 32.137 (33.452) 96.135 Hessen 10.646 (10.482) 32.108 Rheinland-Pfalz 8.192 (8.213) 22.639 Baden-Württemberg 17.425 (18.136) 63.999 Bayern 21.202 (21.224) 78.130 Saarland 2.090 (2.020) 5.839 Berlin 6.845 (6.962) 15.544 Brandenburg 7.336 (6.824) 13.786 Mecklenburg-Vorpommern 6.042 (5.706) 11.860 Sachsen 11.478 (10.308) 24.343 Sachsen-Anhalt 6.894 (6.916) 14.040 Thüringen 6.622 (5.747) 13.873 12938 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 113. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Juni 2011 (A) ) )(B) Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage der Abgeordneten Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/6040, Frage 18): Wie hat sich seit Einführung der „kurzen Anwartschafts- zeit“ zum 1. August 2009 die Anzahl der gestellten und bewil- ligten Anträge auf Arbeitslosengeld nach § 123 Abs. 2 SGB III branchenspezifisch entwickelt, und welche Ausgaben sind auf Basis dieser Regelung durch die Bundesagentur für Arbeit bisher getätigt worden? Die Sonderregelung zur Anwartschaftszeit für über- wiegend kurz befristet Beschäftigte in § 123 Abs. 2 SGB III wurde zum 1. August 2009 eingeführt. Die Re- gelung ist auf drei Jahre befristet und wird im Rahmen der Wirkungsforschung nach § 282 SGB III evaluiert. Darüber hinaus hat der Haushaltsausschuss des Deut- schen Bundestages die Bundesregierung gebeten, die Neuregelung zur verbesserten sozialen Sicherung über- wiegend kurz befristet Beschäftigter in der Arbeitslosen- versicherung durch ein ständiges Monitoring zu beglei- ten und ihm jährlich über die Inanspruchnahme sowie die durch diese Neuregelung eintretenden Entwicklun- gen Bericht zu erstatten. Der erste Berichtszeitraum für den Bericht gegenüber dem Haushaltsausschuss umfasst Leistungsanträge und -bewilligungen, die vom Inkrafttreten der Neuregelung bis zum 31. März 2010 beschieden wurden. Diesen Be- richt hat Ihnen das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bereits im vergangenen Jahr zugesandt. Die für den zweiten Bericht von der Bundesagentur für Arbeit erhobenen Daten liegen der Bundesregierung noch nicht vor. Die Bundesregierung wird die im zwei- ten Erhebungszeitraum festgestellten Daten im Rahmen des zweiten Berichts gegenüber dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages darstellen und bewerten. Die im Folgenden aufgeführten Fallzahlen beruhen auf dem ersten Erhebungszeitraum vom 1. August 2009 bis zum 31. März 2010. Es wurden insgesamt 883 Anträge auf Arbeitslosen- geld nach der Sonderregelung des § 123 Abs. 2 SGB III gestellt. Die Verteilung auf Berufsgruppen stellt sich im Wesentlichen wie folgt dar, wobei nur Gruppen mit min- destens 25 Antragstellern berücksichtigt wurden: b b A b p A d F N d z tr u w b w s d li v A d F c z k A d F c Berufsgruppe Anträge Bewilli-gungen Kunst/Kultur i. w. S. 429 84 Lagerhelfer/Waren- abfüller 64 6 Verkäufer 40 18 Sekretärinnen/Büro- fachkräfte 40 6 Kellner/Fachgehilfen 28 17 Erntehelfer 26 3 (C (D Die aufgrund der Sonderregelung anfallenden Ausga- en werden nicht gesondert erfasst. Für den ersten Erhe- ungszeitraum schätzt die Bundesagentur für Arbeit die usgaben auf höchstens 1,57 Millionen Euro für Ar- eitslosengeld (pro Person durchschnittlich 1 115 Euro ro Monat) und Sozialversicherungsbeiträge. nlage 15 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die rage der Abgeordneten Brigitte Pothmer (BÜND- IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/6040, Frage 19): Wie viele Monate betrug die Anspruchsdauer bei den je- weils bewilligten Anträgen auf Arbeitslosengeld nach § 123 Abs. 2 SGB III, und wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg der gesetzlichen Regelung der „kurzen Anwartschafts- zeit“ vor dem Hintergrund der bisherigen Entwicklung der ge- stellten und bewilligten Anträge und der mit der gesetzlichen Regelung verbundenen Zielsetzung, unstete Erwerbsbiogra- fien besser abzusichern? Auch die Angaben zur Anspruchsdauer beruhen auf em ersten Erhebungszeitraum vom 1. August 2009 bis um 31. März 2010. Die bewilligte Anspruchsdauer be- ug in 104 Fällen drei Monate, in 64 Fällen vier Monate nd in 52 Fällen fünf Monate. Ob und inwieweit das be- illigte Arbeitslosengeld tatsächlich über die gesamte ewilligte Anspruchsdauer in Anspruch genommen urde, ist nicht erfasst. Wegen der Kürze des Erhebungszeitraumes und der chwierigen Wirtschaftslage lassen die bisher vorliegen- en Daten noch keine seriösen Bewertungen der gesetz- chen Neuregelung zu. Insoweit bleibt die gesetzlich orgesehene Evaluation abzuwarten. nlage 16 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die rage der Abgeordneten Elke Ferner (SPD) (Drucksa- he 17/6040, Frage 20): Wie lautet die genaue Aufgabenbeschreibung für die Zu- sammenarbeit des Bundesministeriums für Arbeit und Sozia- les mit der Agentur „re:publik“, und in welcher Höhe werden die zu erbringenden Leistungen vergütet? Zwischen dem Bundesministerium für Arbeit und So- iales und der Agentur „re:publik“ bestand und besteht ein Vertragsverhältnis. nlage 17 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die rage der Abgeordneten Elke Ferner (SPD) (Drucksa- he 17/6040, Frage 21): Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung im Hinblick darauf, dass die Gesellschafterin von „re:publik“, Dominique Döttling, auch als Botschafterin für die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft tätig ist, und sieht sie beispiels- weise in der Tatsache, dass diese zeitgleich mit einer Presse- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 113. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Juni 2011 12939 (A) ) )(B) konferenz der Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Dr. Ursula von der Leyen, eine Aktion vor dem Gebäude des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales in Berlin durch- geführt hat, Anlass zu der Vermutung, dass bei der Agentur „re:publik“ eine Interessenkollision gegeben ist? Es bestand zu keiner Zeit ein Vertragsverhältnis zwi- schen dem BMAS und der Agentur „re:publik“. Somit besteht kein Anlass, eine Interessenkollision zu vermu- ten. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) (Drucksache 17/6040, Frage 22): Welchen Anteil hatten Bundes-, Landes- und Drittmittel bei der Finanzierung der Arbeit der Bieneninstitute in den Jahren 2009 und 2010? Die sieben klassischen Bieneninstitute in Celle, Hohen Neuendorf, Kirchheim bei Marburg, Mayen, Stuttgart-Hohenheim, Münster und Veichtshöchsheim werden überwiegend durch die Länder getragen. Nach Auskunft der Arbeitsgemeinschaft der Bieneninstitute wirbt nahezu jedes Institut zusätzliche Drittmittel ein, un- ter anderem auch über die Bundesinstitutionen BLE und BVL. Die betreffenden Landesministerien wurden auf- grund der mündlichen Frage der Abgeordneten um Infor- mationen zur Finanzierung der Arbeit der Bieneninstitute in den Jahren 2009 und 2010 angefragt. Sobald Antwor- ten vorliegen wird Frau Abgeordnete Dr. Tackmann eine schriftliche Antwort erhalten. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage der Abgeordneten Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/6040, Frage 23): Weshalb hat die Bundesregierung Medienberichte, die die spanischen Gurken als Hauptverursacher der Ehec-Infektion identifiziert hatten, nicht revidiert bzw. nicht mit dem Verweis auf fehlende Abschlussergebnisse vorerst infrage gestellt? Die Bundesregierung hatte insbesondere mit Blick auf die Schwere des Ehec-Infektionsgeschehens keinerlei Veranlassung, die Öffentlichkeitsarbeit der zuständigen Hamburger Behörden mit der Bekanntgabe der Herkunft der mutmaßlichen Quelle des Geschehens zu relativieren, infrage zu stellen oder gar zu revidieren. Auch aus heuti- ger Sicht wäre eine solche Handlungsweise unverant- wortlich gewesen. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Fragen der Abgeordneten Nicole Maisch (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/6040, Fragen 24 und 25): Z a fü B E d b d K fa d E B c tu fü d tr li D m Z A H n H 1 fr d tu B n b s d s a (C (D Weshalb gibt es keine zentrale Stelle in der Bundesregie- rung, an der alle Informationen zu Ehec zusammenfließen und die die Informationen proaktiv an die Länder, die Verbrauche- rinnen und Verbraucher sowie die Lebensmittelbranche weiter- gibt, und welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergrei- fen, um das koordinierte Krisenmanagement zu verbessern? Warum gibt es bis heute – Stand: 1. Juni 2011 – vonseiten des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, BMELV, bzw. des Bundesministeriums für Gesundheit, BMG, keine adäquate Kommunikation über Ehec mit den Verbraucherinnen und Verbrauchern, zum Bei- spiel in Form einer Telefonhotline, die aktiv angeboten und beworben wird oder zumindest auf den zentralen Internetsei- ten des BMELV und des BMG abrufbar ist? u Frage 24: Für die Bundesregierung hat der Kampf gegen Ehec bsolute Priorität. Daher wurde im Bundesministerium r Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, MELV, ein Krisenstab eingerichtet, in dem zentral alle rkenntnisse zum Ehec-Geschehen zusammenfließen. In ieses zentrale Krisenmanagement sind neben den Fach- ehörden des BMELV selbstverständlich auch das Bun- esministerium für Gesundheit, BMG, das Robert- och-Institut sowie die Länderministerien und Länder- chbehörden eng einbezogen. Die Öffentlichkeit wird zentral über die Internetseiten es BMELV und des BMG über den Sachstand zum hec-Geschehen informiert. Auf der Internetseite des MELV finden sich zudem Internetlinks zu Veröffentli- hungen weiterer an der Aufklärung beteiligter Einrich- ngen, wie dem Robert-Koch-Institut, dem Bundesamt r Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit und em Bundesinstitut für Risikobewertung. Ebenfalls zen- al über den BMELV-Internetauftritt sind die Veröffent- chungen der zuständigen Länderbehörden zugänglich. ie Informationen der Bundesbehörden werden regel- äßig aktualisiert. u Frage 25: Das BMELV hat seit Beginn des Ehec-Geschehens in bstimmung mit dem BMG auf seiner Internetseite die otline des BMG beworben. Unter der dort angegebe- en Telefonnummer (030 346 465 100) ist die BMG- otline grundsätzlich montags bis donnerstags von 8 bis 8 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr zu erreichen. An- agen von Bürgern und Bürgerinnen an das BMG wer- en von diesem Bürgertelefon auf der Basis ständig ak- alisierter Fachinformationen beantwortet. Bürgerfragen, die das BMELV betreffen, werden vom ürgerreferat des BMELV beantwortet. Die Telefon- ummer wird ebenfalls auf der Internetseite des BMELV eworben (030 185 29 3377). Darüber hinaus halten auch die Oberbehörden im Ge- chäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit, as Robert-Koch-Institut und die Bundeszentrale für ge- undheitliche Aufklärung, abgestimmte, umfassende und ktuelle Informationen über die Infektion bereit. 12940 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 113. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Juni 2011 (A) ) )(B) Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Kossendey auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksache 17/6040, Frage 28): Wie viele Luftoperationen gegen welche Ziele hat die NATO seit dem 31. März 2011 im Rahmen der Operation Unified Protector bis heute in Libyen durchgeführt? Mit Stand 5. Juni 2011 hat die NATO seit 31. März 2011 9 917 Luftoperationen geflogen, dabei 3 752 soge- nannte Strike Sorties zur Identifizierung und Bekämp- fung von Zielen, bei denen nicht in jedem Fall Munition zum Einsatz gebracht wurde. Die Einsätze konzentrierten sich dabei auf Flugab- wehrstellungen der libyschen Streitkräfte, militärische Radarstellungen, militärisches Offensivpotenzial, militä- rische Logistik und Führungseinrichtungen. Die tagesgenauen Daten und jeweils bekämpfte Ziele werden sehr transparent auf der NATO-Homepage – http://www.nato.int – dargestellt und sind öffentlich zugänglich. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Frage der Abgeordneten Caren Marks (SPD) (Drucksa- che 17/6040, Frage 29): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der kritischen Bilanz des „Zweiten Zwischenberichts zur Eva- luation des Kinderförderungsgesetzes“ sowie der Zwischen- evaluierung des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfi- nanzierung 2008–2013“ vom 18. Mai 2011, wonach der Bedarf an Betreuungsplätzen für unter Dreijährige die anvisierte Marke von durchschnittlich bundesweit 35 Prozent überstei- gen wird und die Ausbaugeschwindigkeit bei der Einrichtung von Krippenplätzen gesteigert werden muss, und beabsichtigt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang, einen weite- ren Krippengipfel von Bund, Ländern und Kommunen zu ini- tiieren? Der „Zweite Zwischenbericht zur Evaluierung des Kinderförderungsgesetzes“ zeigt, dass die Betreuungs- quote in allen Bundesländern weiter gestiegen ist. Insge- samt liegt sie in Ostdeutschland mit rund 48 Prozent fast dreimal so hoch wie in Westdeutschland mit etwa 17 Prozent. Erstmalig ist der prozentuale Zuwachs an Betreuungsplätzen im Vergleich zum Vorjahr in West- deutschland höher als in Ostdeutschland. Der Bericht zeigt, dass auch heute ein Bedarf nach Betreuungsplätzen in der Größenordnung von rund 750 000 Plätzen besteht. Einerseits ist zwar der prozen- tuale Bedarf gestiegen, andererseits führen die demogra- fischen Veränderungen dazu, dass die Planungszahlen von 2007 ihre Gültigkeit behalten haben. Auch die Ju- gendämter planen jetzt im Schnitt mit einer vergleichba- ren Zielmarke von 38 Prozent an Betreuungsplätzen für unter dreijährige Kinder, was rund 750 000 Plätzen ent- spricht. Diese Zahlen machen deutlich, dass wir mit un- serem Ausbauvorhaben, bis 2013 750 000 Plätze für un- ter Dreijährige zu schaffen, auf dem richtigen Weg sind. g b z A g d e „ b F te s d A A K A d F s R d s 2 im te B te D le D li w O m s s z w A d d (D (C (D Tatsache ist: Um ein bedarfsgerechtes Betreuungsan- ebot für unter Dreijährige zu erreichen, muss die Aus- audynamik – insbesondere in Westdeutschland – bis um Jahr 2013 noch weiter zunehmen. Grundlage des usbaus sind ausreichende finanzielle Rahmenbedin- ungen. Neben den kommunalen Investitionen müssen ie weiteren finanziellen Anstrengungen von Ländern rfolgen. Die Zwischenevaluation des Investitionsprogramms Kinderbetreuungsfinanzierung 2008–2013“ zeigt, dass eim Ausbau durch verschiedene Länder im Rahmen der inanzierungshöchstgrenzen derzeit erst die Bundesmit- l aufgebraucht werden. Es sind daher verlässliche An- chlussfinanzierungen durch die Länder erforderlich, um en Ausbau weiter voranzubringen. Die Bundesregierung steht zu ihren Zusagen für den usbau der Kindertagesbetreuung. Die notwendigen bstimmungsgespräche zwischen Bund, Ländern und ommunen werden weiterhin stattfinden. nlage 23 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die rage der Abgeordneten Caren Marks (SPD) (Druck- ache 17/6040, Frage 30): Welche Initiativen plant die Bundesregierung für das „Europäische Jahr für aktives Altern und die Solidarität der Generationen“ 2012, bzw. welche Themenschwerpunkte hält die Bundesregierung für dieses Europäische Jahr für sinnvoll? Der „Beschluss des Europäischen Parlaments und des ates zum Europäischen Jahr des aktiven Alterns und er Solidarität zwischen den Generationen 2012“ wird in einer endgültigen Fassung voraussichtlich Ende Juni 011 verabschiedet. Die Festlegung konkreter Initiativen Rahmen des Europäischen Jahres 2012 wird unmit- lbar nach der endgültigen Beschlussfassung erfolgen. ereits jetzt steht fest, dass vonseiten der Mitgliedstaa- n nationale Koordinierungsstellen zu benennen sind. iesen obliegt unter anderem die Aufgabe, die nationa- n Prioritäten für das Europäische Jahr festzulegen. Für eutschland wird dies das Bundesministerium für Fami- e, Senioren, Frauen und Jugend sein. Das Ministerium ird die maßgeblichen gesellschaftlichen Gruppen und rganisationen konsultieren und eng mit ihnen zusam- enarbeiten. In diesem Prozess fällt dann auch die Ent- cheidung über die Vergabe der Fördermittel. Erst dann ind Aussagen zu konkreten Maßnahmen möglich, die um Europäischen Jahr 2012 geplant und unterstützt erden. nlage 24 Antwort es Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage es Abgeordneten Hans-Joachim Hacker (SPD) rucksache 17/6040, Frage 32): Ist der Bundesregierung bekannt, dass die Umtragestellen für Sportboote an den Schleusen der touristisch stark genutz- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 113. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Juni 2011 12941 (A) ) )(B) ten Bundeswasserstraße Finowkanal wegen ihrer Höhe nur eingeschränkt und mit Risiken nutzbar sind, und welche Än- derungen sind angesichts dieser Tatsache vorgesehen? Detailinformationen über den Anlagenzustand an Bundeswasserstraßen werden in der Wasser- und Schiff- fahrtsverwaltung bei den dafür zuständigen Wasser- und Schifffahrtsämtern vorgehalten. Die Sicherheit und Ord- nung der Anlagen am Finowkanal wird durch das Was- ser- und Schifffahrtsamt Eberswalde gewährleistet. Bei Maßnahmen an Anlagen für den Wassersport an Bundes- wasserstraßen wird zukünftig die zusammen mit den Nutzerverbänden erarbeitete „Richtlinie für die Gestal- tung von Wassersportanlagen an Bundeswasserstraßen“ zugrunde gelegt. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage der Abgeordneten Bettina Herlitzius (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/6040, Frage 33): Welche zusätzlichen Maßnahmen plant die Bundesregie- rung, um die nach Angaben der Deutschen Energie-Agentur GmbH benötigten Investitionsanreize im Gebäudebereich in Höhe von 5 Milliarden Euro zur Verfügung zu stellen? Die Bundesregierung hat die Einschätzung der Deut- schen Energie-Agentur GmbH, dena, zur Kenntnis ge- nommen. Mit dem Kabinettsbeschluss vom 6. Juni 2011 zur Umsetzung der Energiewende setzt die Bundesregie- rung in erheblichem Umfang finanzielle Anreize zur Be- schleunigung der Investitionen in die energetische Ge- bäudesanierung. Für die Jahre 2012 bis 2014 stehen zur Finanzierung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms jährlich 1,5 Milliarden Euro Programmmittel über den Energie- und Klimafonds zur Verfügung. Darüber hinaus werden ab 2012 zusätzliche steuerliche Anreize zur För- derung der energetischen Gebäudesanierung geschaffen. Die Förderung wird vor allem Selbstnutzer und private Kleinvermieter unterstützen. Zudem wird die Bundes- regierung prüfen, die Förderung im Wärmebereich ab 2015 auf eine marktbasierte und haushaltsunabhängige Lösung umzustellen. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage der Abgeordneten Daniela Wagner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/6040, Frage 34): Zu welchen Teilen will die Bundesregierung das CO2-Ge- bäudesanierungsprogramm der KfW Bankengruppe 2012 aus dem Einzelplan für das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung bzw. dem Energie- und Klimafonds fi- nanzieren, und besteht die Absicht, aus den Mitteln des Ener- gie- und Klimafonds künftig auch die Finanzierung von In- vestitionszuschüssen zu ermöglichen? Ab 2012 ist vorgesehen, neue Programmscheiben des CO2-Gebäudesanierungsprogramms ausschließlich aus dem Sondervermögen Energie- und Klimafonds, EKF, zu finanzieren. Um den erforderlichen Beitrag zur Errei- chung der Klimaschutzziele zu leisten, hat das Bundes- k P d z p d A d d G B w D m 2 w tr g A d d D d im e d h n v ti T im ti u (C (D abinett am 6. Juni 2011 beschlossen, bis 2014 jährlich rogrammmittel in Höhe von 1,5 Milliarden Euro für as CO2-Gebäudesanierungsprogramm in den EKF ein- ustellen. Aus den Mitteln des CO2-Gebäudesanierungs- rogramms werden auch zukünftig zinsverbilligte Kre- ite und Zuschüsse gewährt. nlage 27 Antwort es Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage er Abgeordneten Daniela Wagner (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN) (Drucksache 17/6040, Frage 35): In welcher Form plant die Bundesregierung eine Verschär- fung der Energieeinsparverordnung für den Neubau, wie be- reits in Meseberg – Integriertes Energie- und Klimaschutzpro- gramm – angekündigt, und ist geplant, die Anforderung der EU-Gebäuderichtlinie stufenweise zu erfüllen und so bis 2020 einen „Nahe-Nullenergie-Standard“ für den Neubau umzuset- zen? Die Bundesregierung hat am Montag im Rahmen der eschlüsse zur Energiewende Eckpunkte zur Weiterent- icklung des Energiesparrechts für Gebäude beschlossen. anach ist beabsichtigt, die Anforderungen an Neubauten it der Energieeinsparverordnung 2012 schrittweise bis 020 an den europaweiten Standard heranzuführen, so- eit dies im Rahmen einer ausgewogenen Gesamtbe- achtung unter Berücksichtigung der Belastungen der Ei- entümer und der Mieter wirtschaftlich vertretbar ist. nlage 28 Antwort es Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Fragen es Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 17/6040, Fragen 36 und 37): In welchem Planungsstand bzw. Umsetzungsstand befin- den sich die im Rahmen des Konjunkturpakets II geplanten Grünbrücken – bitte einzeln auflisten –, und welche Gründe führen bei den jeweiligen Projekten gegebenenfalls zu Verzö- gerungen? Welche konkreten Grünbrücken, die nicht mit den Mitteln des Konjunkturpakets II finanziert werden können, sind für welche Zeiträume bzw. Haushaltspläne vorgesehen? Das BMVBS führt derzeit eine Abfrage bei den Län- ern zu den Wiedervernetzungsmaßnahmen durch, die Rahmen des Konjunkturpakets II geplant wurden; ine abschließende Auswertung liegt noch nicht vor. Von en 18 Maßnahmen, denen das BMVBS zugestimmt atte, können nach bisherigem Kenntnisstand vier Maß- ahmen unter anderem aufgrund der Bewirtschaftungs- orgaben zum Konjunkturpaket II nicht aus dem Inves- tions- und Tilgungsfonds finanziert werden. Alle 14 Maßnahmen, die aus dem Investitions- und ilgungsfonds finanziert werden, befinden sich derzeit Bau und werden voraussichtlich Ende des Jahres fer- ggestellt sein. Die vier Maßnahmen, die nicht aus dem Investitions- nd Tilgungsfonds finanziert werden konnten, befinden 12942 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 113. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Juni 2011 (A) (C) )(B) sich in unterschiedlichen Planungsstadien; der Baube- Einzelheiten können der beiliegenden Liste entnom- Göttingen-Roringen Berg“ Baubeginn offen Euro (D ginn ist allerdings noch offen. men werden. Land Straße Abschnitt Grünbrücke Planungsstand Baukosten Maßnahmen, die aus dem Investitions- und Tilgungsfonds finanziert werden BW A7 AS Aalen/Oberko- chen–AS Heidenheim Grünbrücke NW Hei- denheim-Großkuchen Derzeit in Bau, Fertig- stellung vsl. Ende 2011 rund 3,4 Millionen Euro BY A7 AS Bad Brückenau/ Wildflecken–AS Bad Kissingen/Oberthulba Grünbrücke im Neu- wirtshauser Forst Derzeit in Bau, Fertig- stellung vsl. Ende 2011 rund 4,9 Millionen Euro BY A93 AS Rehau Süd–AS Schönwald Grünbrücke im Re- hauer Forst Derzeit in Bau, Fertig- stellung vsl. Ende 2011 rund 4,0 Millionen Euro BB A9 AS Niemegk–AS Klein Marzehns Grünbrücke bei Nie- megk Derzeit in Bau, Fertig- stellung vsl. Ende 2011 rund 5,8 Millionen Euro BB A 12 AS Bliesen–AS Müll- rose Grünbrücke bei Bliesen (Mark) (Kersdorf) Derzeit in Bau, Fertig- stellung vsl. Ende 2011 rund 6,9 Millionen Euro BB A13 AS Teupitz–AS Ba- ruth/Mark Grünbrücke bei Teu- pitz-Tornow Derzeit in Bau, Fertig- stellung vsl. Ende 2011 rund 7,1 Millionen Euro HE A7 AS Hünfeld/ Schlitz–AS Fulda-Nord Grünbrücke Michelsrombacher Forst Derzeit in Bau, Fertig- stellung vsl. Ende 2011 rund 4,8 Millionen Euro NW Al AS Nettersheim– AS Blankenheim Grünbrücke am Hein- zenberg (Mürel) bei Nettersheim-Engelgau Derzeit in Bau, Fertig- stellung vsl. Ende 2011 rund 3,8 Millionen Euro NW A3 AS Königsforst– AS Rösrath Grünbrücke Königs- forst in Köln-Eil Derzeit in Bau, Fertig- stellung vsl. Ende 2011 rund 4,5 Millionen Euro NW A31 AS Lembeck– AS Schermbeck Grünbrücke am Wolfs- berg im Forst Gewerkschaft Augus- tus Derzeit in Bau, Fertig- stellung vsl. Ende 2011 rund 3,3 Millionen Euro NW B64 zwischen Altenbeken-Buke und Bad Driburg Grünbrücke Egge Derzeit in Bau, Fertig- stellung vsl. Ende 2011 rund 3,2 Millionen Euro RP Al AS Hasborn–AS Witt- lich Grünbrücke bei Greimerath Derzeit in Bau, Fertig- stellung vsl. Ende 2011 rund 2,5 Millionen Euro RP A6 AS Enkenbach-Alsen- born–AS Wattenheim Grünbrücke Wattenhei- mer Wald (bei Carls- berg/Pfalz) Derzeit in Bau, Fertig- stellung vsl. Ende 2011 rund 2,9 Millionen Euro SH A24 AS Hornbek–Lgr. SH/ MV Wildbrücke Gudow- Segrahn (ist aber eine Grünbrücke) Derzeit in Bau, Fertig- stellung vsl. Ende 2011 rund 5,0 Millionen Euro Maßnahmen, die nicht aus dem Investitions- und Tilgungsfonds finanziert werden BB A9 AS Beelitz-Heilstät- ten–AS Beelitz Grünbrücke bei Beelitz In Planung Baubeginn offen rund 7,0 Millionen Euro BB All AS Warnitz– AS Pfingstberg Grünbrücke Melzower Forst bei Oberucker- see-Warnitz In Planung Baubeginn offen rund 4,5 Millionen Euro MV A19 AS Röbel/Müntz– AS Wittstock Grünbrücke Wredenha- gen In Planung Baubeginn offen rund 4,2 Millionen Euro NI B27 zwischen Waake und Grünbrücke „Roringer In Planung rund 2,2 Millionen Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 113. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Juni 2011 12943 (A) ) )(B) Anlage 29 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hermann Ott (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/6040, Frage 38): Welche Auswirkungen auf die deutschen Zusagen zur in- ternationalen Klimafinanzierung ergeben sich aus den bisheri- gen Plänen der Bundesregierung für die sogenannte Ener- giewende? Es ergeben sich keine Auswirkungen. Die Bundesre- gierung wird ihre Zusagen einhalten. Das Sondervermö- gen „Energie- und Klimafonds“ wird in Zukunft, wie be- reits im Gesetz vom letzten Jahr vorgesehen, eine nicht unwesentliche Rolle bei der Finanzierung auf Deutsch- land zukommender Verpflichtungen im Bereich des in- ternationalen Klima- und Umweltschutzes spielen. Die Details werden jeweils jährlich im vom Deutschen Bun- destag zu beschließenden Wirtschaftsplan festgelegt. Anlage 30 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hermann Ott (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/6040, Frage 39): Welche Auswirkungen haben die laut Internationaler Energie-Agentur, IEA, stark angestiegenen weltweiten CO2- Emissionen auf die Politik der Bundesregierung, und welche aktuellen Werte dazu sind der Bundesregierung für Deutsch- land bekannt? Der von der Internationalen Energie Agentur, IEA, gemeldete Anstieg der weltweiten CO2-Emissionen im Jahr 2010 gegenüber den Vorjahreswerten ist besorgnis- erregend. Die Bundesregierung sieht sich dadurch in ih- rer Auffassung bestätigt, dass die Anstrengungen hin- sichtlich der Reduzierung der Treibhausgasemissionen keinesfalls verringert werden dürfen. Die für 2020 und die folgenden Jahrzehnte bis 2050 beschlossenen an- spruchsvollen Klimaschutzziele für Deutschland werden unverändert weiterverfolgt. Nach vorläufigen Schätzungen des Umweltbundesam- tes sind zwar auch in Deutschland die Treibhausgasemis- sionen im Jahr 2010 gegenüber 2009 um 4,3 Prozent ge- stiegen. Jedoch liegen diese 2010 unterhalb des Niveaus von 2008 und 23,1 Prozent unterhalb des Niveaus von 1990. Zum Vergleich: Im Rahmen des Kyoto-Protokolls hat sich Deutschland verpflichtet, seine Emissionen im Durchschnitt der Jahre 2008 bis 2012 um 21 Prozent zu senken. Diese Verpflichtung wird Deutschland einhalten oder sogar übererfüllen. Anlage 31 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Frage des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/6040, Frage 40): s e a J E n J a A d F N h ra d n ri w in m ti k B z s b K A d F N (C (D Beabsichtigt die Bundesregierung, die Mittel für die For- schung und Markteinführung erneuerbarer Energien über den Energie- und Klimafonds aufzustocken oder abzusenken? Die Bundesregierung beabsichtigt, die Mittel für For- chung und Entwicklung sowie Markteinführung erneu- rbarer Energien aus dem Bundeshaushalt durch Mittel us dem Energie- und Klimafonds aufzustocken. Für das ahr 2011 stehen nach dem Wirtschaftsplan für den nergie- und Klimafonds 2011 hierfür jeweils 40 Millio- en Euro zur Verfügung. Der Wirtschaftsplan für das ahr 2012 wird in Kürze innerhalb der Bundesregierung bgestimmt. nlage 32 Antwort er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die rage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜND- IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/6040, Frage 41): Bei welchen Atomkraftwerken sind aus Sicht des Bundes- ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, BMU, seit der am 17. Mai 2011 veröffentlichten „ersten“ Stel- lungnahme (vergleiche dort Seite 5 oder vergleiche „in diesem ersten Schritt“, Seite 7) der Reaktor-Sicherheitskommission, RSK, zum sogenannten Stresstest der der Anordnung nach § 19 des Atomgesetzes zur dreimonatigen Betriebseinstellung zugrunde liegende Gefahrenverdacht und alle „begründeten Unsicherheiten“ (Bundestagsdrucksache 17/5268, Nr. 85) vollständig ausgeräumt, und wie bewertet das BMU in diesem Zusammenhang den Umstand, dass viele Aspekte aufgrund der Zeitknappheit von der RSK nicht vollständig bzw. zu Ende geprüft werden konnten oder ungeprüft als erfüllt ange- nommen wurden (insbesondere bei den sogenannten Basis- levels)? Die aufsichtlichen Anordnungen der zuständigen Be- örden nach § 19 Abs. 3 des Atomgesetzes nehmen da- uf Bezug, dass insbesondere für die sieben ältesten eutschen Anlagen – denen auch bereits im Rahmen ei- er Differenzierung der Laufzeitverlängerung eine ge- ngere zusätzliche Elektrizitätsmenge zugewiesen urde – nach den Ereignissen in Japan zu überprüfen ist, wieweit bisher nicht berücksichtigte Szenarien nun- ehr eine neue Bewertung erfordern. Unter Berücksich- gung der Stellungnahmen von der Reaktor-Sicherheits- ommission, RSK, und der Ethik-Kommission hat die undesregierung am 6. Juni 2011 einen Gesetzentwurf ur Änderung des Atomgesetzes beschlossen. Danach oll die Berechtigung zum Leistungsbetrieb für die sie- en genannten Kernkraftwerke sowie für das KKW rümmel mit Inkrafttreten des Gesetzes erlöschen. nlage 33 Antwort er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die rage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜND- IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/6040, Frage 42): Bis wann werden das BMU und die Landesatomaufsichts- behörden nach aktueller Planung dazu Stellung nehmen, in- wiefern seit der am 17. Mai 2011 veröffentlichten „ersten“ Stellungnahme der RSK zum sogenannten Atomkraftwerke- 12944 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 113. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Juni 2011 (A) (C) )(B) stresstest der der Anordnung nach § 19 des Atomgesetzes zur dreimonatigen Betriebseinstellung zugrunde liegende Gefah- Anlage 35 lungnahme der Reaktor-Sicherheitskommission – RSK – auswerten. Das sekundärseitige Abfahren mit 100 K/h wird im Kernkraftwerk Biblis von Hand ausgelöst. Das dadurch eventuell verzögerte Abfahren um maximal 30 Minuten wirkt sich zwar nachteilig auf die Reserven des Flutbehälterinventars aus, entspricht aber den Anfor- derungen des bestehenden kerntechnischen Regelwerks. Anlage 34 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/6040, Frage 43): Bei welchen der acht Atomkraftwerke, die nach den Plä- nen der Bundesregierung in diesem Jahr abgeschaltet werden sollen, erlaubt die jeweilige Betriebsgenehmigung ein Wie- deranfahren ohne vorherige Beantragung bei den oder Geneh- migung durch die Aufsichtsbehörden? Die Zustimmungsvorbehalte für das Wiederanfahren der deutschen Kernkraftwerke sind in den jeweiligen Be- triebsgenehmigungen unterschiedlich geregelt. Für die acht Anlagen ist festgelegt, dass vor einem Wiederanfah- ren nach einem Brennelementewechsel eine ausdrückli- che Zustimmung der jeweiligen atomrechtlichen Auf- sichtsbehörde zum Anfahren der Anlage erfolgen oder zumindest, dass der Betreiber vor dem Wiederanfahren Nachweise vorlegen muss – so beim Kernkraftwerk Biblis B. Bei den Kernkraftwerken Philippsburg 1 und Neckarwestheim I besteht ein solcher Wiederanfahrvor- behalt auch nach einem längeren Anlagenstillstand ohne Brennelementewechsel. rü v h ri k b A d d (S Z s li u k fü Z (in Tsd. Euro) 2001 2002 2003 2004 200 Rückbau BMBF 98.221 87.338 70.402 96.815 126.4 Rückbau BMF 128.620 127.435 124.754 117.852 119.1 Summe 226.841 214.773 195.156 214.667 245.6 (D Hinsichtlich der Umsetzung der Bund-Länder-Nach- stungsliste, die im Zuge der 11. Atomgesetznovelle ereinbart wurde, finden mit den zuständigen Landesbe- örden Beratungen statt. Daraus ist dem Bundesministe- um für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit be- annt, dass die insoweit erforderlichen Investitionen isher noch in Planung waren. nlage 36 Antwort es Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Fragen er Abgeordneten Marianne Schieder (Schwandorf) PD) (Drucksache 17/6040, Fragen 45 und 46): In welcher Höhe hat die Bundesregierung in den letzten zehn Jahren die Forschung im Bereich Kernenergie gefördert, und wie viele Mittel hat die Bundesregierung in den letzten zehn Jahren für den Rückbau kerntechnischer Anlagen aufge- wendet (bitte um Aufschlüsselung nach Jahren)? Wie viele Mittel hat die Bundesregierung in den letzten zehn Jahren für die Forschung im Bereich Kernfusion aufge- wendet, und wie viele Bundesmittel sind über die europäische Ebene – Forschungsrahmenprogramm/Euratom – in die For- schung im Bereich Kernfusion geflossen (bitte um Aufschlüs- selung nach Jahren)? u Frage 45: Seit 1998 wird von der Bundesregierung keine For- chung im Bereich Kernenergie gefördert. Es gab ledig- ch Förderung in den Bereichen nukleare Sicherheits- nd Endlagerforschung sowie Forschung zum Rückbau erntechnischer Anlagen. Die Bundesregierung hat in den Jahren 2001 bis 2010 r den Rückbau kerntechnischer Forschungsanlagen ahlungen in folgender Höhe geleistet: 5 2006 2007 2008 2009 2010 59 182.141 187.660 201.639 138.253 134.427 98 109.958 116.205 107.410 102.609 89.105 57 292.099 303.865 309.049 240.862 223.532 renverdacht und alle „begründeten Unsicherheiten“ (verglei- che Bundestagsdrucksache 17/5268, Nr. 85) vollständig aus- geräumt sind oder nicht, und in welchen Bereichen hätte das Atomkraftwerk Biblis aus Sicht des BMU das Basislevel des RSK-Stresstests nicht erreicht, wenn berücksichtigt worden wäre, dass in Biblis die automatische Auslösung des 100-K/h- Abfahrens nicht realisiert ist, die schon länger Stand der Tech- nik ist (vergleiche Bundestagsdrucksache 17/5808, Nr. 34; bitte mit Angabe, seit wann sie Stand der Technik ist)? Die zuständigen Aufsichts- und Genehmigungsbehör- den und das Bundesministerium für Umwelt, Natur- schutz und Reaktorsicherheit – BMU – werden die Stel- Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/6040, Frage 44): Welche Investitionen in die Atomkraftwerke haben die Be- treiber seit Inkrafttreten der elften Atomgesetznovelle getätigt? Über getätigte Investitionen liegen der Bundesregie- rung keine Erkenntnisse vor, da der Betrieb eines Atom- kraftwerkes der laufenden Aufsicht durch die zuständige Behörde des Landes unterliegt. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 113. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Juni 2011 12945 (A) ) )(B) Zu Frage 46: National: Die national für die Kernfusion aufgewendeten Mittel in den letzten zehn Jahren betragen für die einzelnen Jahre (in Tausend Euro): Euratom: Euratom wird ausschließlich aus dem EU-Haushalt – Rubrik 1 a, Titel 08 – aufgrund gemeinschaftsrechtli- cher Verpflichtungen finanziert. Der Anteil der Bundes- republik am EU-Haushalt beträgt insgesamt rund 20 Pro- zent. Anlage 37 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/6040, Frage 47): Aus welchen Quellen stammen nach Erkenntnissen der Bundesregierung Kugeln aus Grafit, die optisch mit den in der Arbeitsgemeinschaft Versuchsreaktor Jülich bzw. im Tho- rium-Hochtemperaturreaktor Hamm-Uentrop verwendeten Brennelementekugeln identisch sind und zum Beispiel mit der Aussage „Es handelt sich um eine Originalkugel, wie sie in den Kugelhaufenreaktor (Atomkraftwerk) Hamm-Uentrop eingefüllt wurden … Nicht radioaktiv, weil nicht im jetzt de- montierten Kraftwerk eingefüllt!“ im Internet regelmäßig beim Portal eBay versteigert werden, und wie kann die Bun- desregierung ausschließen, dass derartige Kugeln weder ra- dioaktiv noch sonst wie gefährlich sind? Nach Angaben der AVR GmbH (Arbeitsgemeinschaft Versuchsreaktor Jülich) und des Forschungszentrums Jülich wurde seinerzeit vom Hersteller der Brennele- mente (HOBEG Hochtemperaturreaktor-Brennelement G a s S s fe m M m a g G N d lu A d d G H fü s S ti n T z z b A d d (D h Summe 2001–2010 Rückbau BMBF 1.323.355 Rückbau BMF 1.143.146 Gesamt 2.466.501 2001 110.855 2002 88.637 2003 115.298 2004 115.865 2005 115.040 2006 114.408 2007 121.515 2008 125.583 2009 142.654 2010 131.031 (C (D mbH in Hanau) eine große Anzahl von Grafitkugeln ls Demonstrationsmaterial gefertigt (mehrere zehntau- end Stück), um damit insbesondere das Fließ- und chüttverhalten der Kugeln in nicht radioaktiven Ver- uchseinrichtungen im praktischen Versuch zu überprü- n. Nachdem die Kugeln, die äußerlich den Brennele- entekugeln entsprechen, aber keinerlei spaltbares aterial enthalten und nur aus Grafit bestehen, nicht ehr für weitere Versuche benötigt wurden, wurden sie ls Anschauungsmaterial an interessierte Personen abge- eben oder als nicht radioaktiver Abfall entsorgt. Die Bundesregierung hat weiterhin die zuständigen enehmigungs- und Aufsichtsbehörden des Landes ordrhein-Westfalen um Stellungnahme gebeten. Wegen er kurzen zur Verfügung stehenden Zeit liegt diese Stel- ngnahme noch nicht vor. nlage 38 Antwort es Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage es Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN) (Drucksache 17/6040, Frage 48): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung als Mehr- heitsgesellschafterin darüber, dass das Forschungszentrum Jülich, zum Beispiel im Rahmen der Neufestschreibung der projektorientierten Förderung des Energiebereichs für die nächsten fünf Jahre, Transmutationsforschung im Nuklearbe- reich betreiben will, und welche konkreten Förderanträge plant das Forschungszentrum Jülich, gegebenenfalls in Ko- operation mit anderen Forschungseinrichtungen/Universitä- ten, nach Erkenntnissen der Bundesregierung diesbezüglich in nächster Zeit zu stellen? Im Rahmen der Programmorientierten Förderung der elmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren hrt das Forschungszentrum Jülich, FZJ, im For- chungsbereich „Energie“, Programmanteil „Nukleare icherheitsforschung“, Grundlagenforschung zur Parti- onierung und Transmutation von langlebigen Radio- ukliden sowie zur Abschätzung des Potenzials dieser echnologie durch. Dabei konzentriert es sich auf Pro- esse zur Trennung der Radionuklide. Nach Erkenntnissen der Bundesregierung gibt es der- eit im FZJ keine konkreten, antragsreifen neuen Vorha- en in der Transmutationsforschung. nlage 39 Antwort es Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage es Abgeordneten Swen Schulz (Spandau) (SPD) rucksache 17/6040, Frage 49): Wie hoch waren bzw. sind die Ausgaben des Bundes für Bildung einerseits und für Forschung und Entwicklung ande- rerseits jährlich von 2002 bis heute? Die Ausgaben des Bundes für Bildung (Grundmittel) aben sich seit 2002 wie folgt entwickelt: 12946 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 113. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Juni 2011 (A) ) )(B) Zudem hat das BMBF eine Informationskampagne ge- startet, um das Programm in der Öffentlichkeit und ins- besondere bei potenziellen Mittelgebern bekannt zu machen. Alle diese Maßnahmen haben sich bewährt und werden weiter fortgesetzt. und wie viele Mittel wurden in den letzten zehn Jahren für die Forschung im Bereich Carbon Capture and Storage aufgewen- det? Im Rahmen ihres Energieforschungsprogramms hat die Bundesregierung in den Jahren 2001 bis 2010 fol- Fülle von Maßnahmen ergriffen: So erhalten die Hoch- schulen sieben Prozent der maximal einwerbbaren priva- ten Stipendienmittel als Pauschale zur Deckung der Akquisekosten und zum Aufbau einer entsprechenden Infrastruktur. Weiterhin hat das BMBF kostenlose Schu- lungen für Hochschulfundraiserinnen und -fundraiser angeboten, um diese auf ihre neue Aufgabe vorzuberei- ten. Eine vom BMBF geförderte Servicestelle beim Stif- terverband für die Deutsche Wissenschaft informiert potenzielle private Mittelgeber über das Deutschlandsti- pendium und stellt den Kontakt zu den Hochschulen her. A d A F nlage 42 Antwort es Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des bgeordneten Willi Brase (SPD) (Drucksache 17/6040, rage 52): Wie viele Mittel hat die Bundesregierung in den letzten zehn Jahren für die Forschung im Bereich erneuerbare Ener- gien aufgewendet – bitte um Aufschlüsselung nach Jahren –, pendium teilzunehmen, weil sie darin laut Studie „einen signifikanten Vorteil für die Unterstützung hochbegabter Studenten und die mögliche Verbesserung der Studien- bedingungen sehen“. Eine mangelnde Akzeptanz ver- mag die Bundesregierung daraus nicht abzuleiten. Zur Unterstützung der Hochschulen bei der Umset- zung des Stipendienprogramms hat das BMBF eine Wirtschaftsplan 2012 für den Energie- und Klimafonds – EKF – und damit der Ausstattung der einzelnen Aus- gabetitel wie dem Effizienzfonds ist noch nicht abge- schlossen. Die Mittelausschüttung hat für einzelne Maß- nahmen bereits begonnen und wird im weiteren Verlauf des Jahres fortschreiten. Quelle: Bildungsfinanzbericht 2010, Ausgaben für Bildung (Tabellenteil im I Jahr 2002 2003 2004 2005 20 Milliarden Euro 3,599 3,720 3,842 4,290 4, Der einmalige Effekt im Jahr 2007 ergibt sich durch die Zuführung von 2,15 Milliarden Euro zum Sonderver- mögen „Kinderbetreuungsausbau“. Für 2009 sind sowohl Soll als auch vorläufiges Ist an- gegeben – hier wurde im Vergleich zur ursprünglichen Planung deutlich mehr für Bildung aufgewendet, insbe- sondere aufgrund der – bis Ende 2009 möglichen – Inan- spruchnahme von Mitteln aus dem Programm „Initiative Z g 2 g d w Quelle: BMBF Jahr 2002 2003 2004 2005 20 Milliarden Euro 9,119 9,081 8,868 9,035 9, Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage des Abgeordneten Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/6040, Frage 50): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen der Onlineumfrage unter Hochschulen, Firmen und Stiftungen der Universität Hildesheim, welche besagen, dass sich Hochschulen und Unternehmen schwertun, das neue Deutschlandstipendium zu akzeptieren? Von den 157 Hochschulen, die sich an der Umfrage beteiligt hatten, planen 90 Prozent, am Deutschlandsti- A d A G (C (D nternet), Tabelle 1.7. 06 2007 2008 vorl. Ist 2009 vorl. Ist 2009 Soll 2010 Soll 640 7,185 5,141 5,627 5,174 5,608 ukunft Bildung und Betreuung“ („Ganztagsschulpro- ramm“). Dies ist auch der Grund dafür, dass es im Soll 010 im Vergleich zum vorläufigen Ist 2009 keine Stei- erung mehr gegeben hat. Die Angabe für 2011 wird im Dezember im Rahmen es Bildungsfinanzberichts vorliegen. Die Ausgaben des Bundes für Forschung und Ent- icklung haben sich seit 2002 wie folgt entwickelt: 06 2007 2008 Ist 2009 Ist 2010 Soll 2011 Soll 306 10,147 10,933 11,929 12,671 12,850 nlage 41 Antwort es Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des bgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN) (Drucksache 17/6040, Frage 51): Will die Bundesregierung die im Rahmen des Effizienz- fonds – Förderung der rationellen und sparsamen Energiever- wendung – zur Verfügung gestellten Mittel in Höhe von 90 Millionen Euro für die kommenden Jahre aufstocken, und wann ist mit einer Mittelausschüttung des Energieeffizienz- fonds zu rechnen? Die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung zum Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 113. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Juni 2011 12947 (A) ) )(B) gende Projektfördermittel für Forschung und Entwick- lung erneuerbarer Energien zur Verfügung gestellt: Die Bundesregierung hat in den letzten zehn Jahren Forschungsprojekte im Bereich CCS mit insgesamt rund 86,13 Millionen Euro gefördert. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des Abgeordneten Willi Brase (SPD) (Drucksache 17/6040, Frage 53): Für wann plant die Bundesregierung die Vorlage des sechsten Energieforschungsprogramms, und welche Rolle soll die Kernenergie im Rahmen des neuen Energieforschungspro- gramms spielen? Die Bundesregierung hat in ihrem Energiekonzept an- gekündigt, im Jahr 2011 ein neues Energieforschungs- programm vorzulegen. Das 6. Energieforschungspro- gramm soll nach den Planungen der Bundesregierung zeitnah nach Ablauf des Moratoriums in der Energiepo- litik und vor der Sommerpause vorgelegt werden. Die Bundesregierung plant im Rahmen ihres 6. Energieforschungsprogramms die Forschungs- und wissenschaftliche Nachwuchsförderung im Bereich der nuklearen Sicherheits- und Endlagerforschung sowie der nuklearen Entsorgungs- und Strahlenforschung fortzu- setzen, um den Erhalt und den Ausbau der wissenschaft- lichen Kompetenz auf diesen Gebieten zu sichern. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des Abgeordneten Oliver Kaczmarek (SPD) (Drucksache 17/6040, Frage 54): d s 3 d d u W A d A 1 2 S d li F u a is s E n e v n A d A 1 d s 7 1 s s n Haus- haltsjahr Mittel für F&E im Bereich erneuerbare Energien im Rahmen des Energieforschungsprogramms in Millionen Euro 2001 55 2003 66 2004 73 2005 54 2006 128 2007 121 2008 127 2009 153 2010 194 Summe 1.169 (C (D In welcher Höhe hat die Bundesregierung in den letzten vier Jahren Forschungsprojekte im Bereich Energienetze ge- fördert, und plant die Bundesregierung, die Haushaltsmittel für dieses Forschungsfeld aufzustocken? Im Rahmen ihres Energieforschungsprogramms hat ie Bundesregierung in den Jahren 2006 bis 2010 For- chungsprojekte im Bereich der elektrischen Netze mit 6,1 Millionen Euro gefördert (einschließlich Mittel aus em Konjunkturpaket II). Die Bundesregierung plant, ie Forschungsmittel in diesem Bereich aufzustocken nd eine ressortübergreifende Förderinitiative auf den eg zu bringen. nlage 45 Antwort es Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des bgeordneten Oliver Kaczmarek (SPD) (Drucksache 7/6040, Frage 55): Von welchem zusätzlichen Energiebedarf geht die Bun- desregierung im Rahmen der Pläne zur Förderung der Elek- tromobilität für die Jahre 2020 – Ziel: 1 Million Elektrofahr- zeuge – und 2030 – Ziel: 6 Millionen Elektrofahrzeuge – aus? Die Bundesregierung hat das Ziel gesetzt, dass bis 020 eine Million Elektrofahrzeuge auf Deutschlands traßen fahren. Die Bundesregierung geht davon aus, ass dies zu einem zusätzlichen Strombedarf von deut- ch unter einem Prozent führt (bei durchschnittlicher ahrleistung von etwa 10 000 Kilometer pro Fahrzeug nd Jahr entspräche dies einem jährlichen Mehrbedarf n Elektrizität von rund 2 TWh). Diese Herausforderung t also gut beherrschbar. Für die Jahre nach 2020 erhöht ich der Strombedarf entsprechend, wenn der Bestand an lektrofahrzeugen weiterwächst. Im Bericht der Natio- alen Plattform Elektromobilität vom 16. Mai 2011 heißt s: „Bis 2020 und auch darüber hinaus führt das Laden on Elektroautos nicht zu Überlastungen in den Verteil- etzen.“ nlage 46 Antwort es Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage der bgeordneten Ulla Burchardt (SPD) (Drucksache 7/6040, Frage 56): Wie viel Prozent der für Forschungsprojekte im Bereich Energiespeicher zur Verfügung gestellten Mittel sind in den letzten vier Jahren abgeflossen, und wie verteilen sich diese Mittel auf die Bereiche thermische, stoffliche und elektrische Speicherung? Im Rahmen ihres Energieforschungsprogramms hat ie Bundesregierung in den Jahren 2007 bis 2010 For- chungsprojekte im Bereich der Energiespeicherung mit 1,3 Millionen Euro gefördert. Damit sind nahezu 00 Prozent der für den Bereich Energiespeicher vorge- ehenen Fördermittel verwendet worden. Eine Auf- chlüsselung der Mittel nach Art der Energiespeicher ist icht möglich. 12948 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 113. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Juni 2011 (A) ) )(B) lich der Förderung der Einführung von Energiema- schutzes unabdingbar. Sie bilden auch den Rahmen für Der von der Europäischen Kommission im März 2011 vorgelegte Energieeffizienzplan sieht Vorschläge für Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz in den Bereichen Gebäude, öffentlicher Sektor, Industrie und Verbraucher vor. Die Bundesregierung begrüßt, dass sich die KOM im vorgelegten Energieeffizienzplan zum indi- kativen Ziel einer Effizienzverbesserung von 20 Prozent bis 2020 bekennt. Der Energieeffizienzplan wird nun seitens der Europäischen Kommission durch Vorschläge für konkrete, anspruchsvolle und verbindliche Maßnah- men unterlegt werden. Z s v A E k d a d u Frage 61: Ein einseitiger Austritt Deutschlands aus der Europäi- chen Atomgemeinschaft (EAG) ist unionsrechtlich nicht orgesehen. Zwar verweist Art. 106 a Abs. 1 EAGV auf rt. 50 EUV, der die Möglichkeit eines Austritts aus der U vorsieht. Art. 106 a Abs. 1 EAGV ermöglicht jedoch einen selektiven Austritt aus der EAG. Ein Austritt aus er EAG kann vielmehr nur im Paket mit einem Austritt us der EU erfolgen. Art. 106 a EAGV macht deutlich, ass die EAG an die EU gekoppelt ist. Eine EU-Mitglied- nagementsystemen für Unternehmen, – Energie-Checks für private Haushalte. Zu Frage 59: eine Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten auf EU-Ebene auf den Gebieten der nuklearen Sicherheit und der Ent- sorgung, wie etwa bei den jüngst beschlossenen EU-wei- ten Risiko- und Sicherheitsbewertungen für Kernkraft- werke. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage der Abgeordneten Ulla Burchardt (SPD) (Drucksache 17/6040, Frage 57): In welcher Höhe hat die Bundesregierung in den letzten vier Jahren geistes- und sozialwissenschaftliche Projekte zum Thema Energie/Energiewende gefördert – bitte um Aufschlüs- selung nach Jahren –, und plant die Bundesregierung, dieses Forschungsfeld zukünftig verstärkt zu fördern? g z s E g s k z d HH-Jahr 2007 2008 Förderung in Millionen Euro 2,7 4,4 Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Fragen der Abgeordneten Ingrid Nestle (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 17/6040, Fragen 58 und 59): Mit welchen konkreten Maßnahmen neben dem Top-Run- ner-Ansatz will die Bundesregierung im Zuge des Atomaus- stiegs den Stromverbrauch bis 2020 um 10 Prozent senken? Welche absoluten Primär-/Endenergieeinsparungen will Deutschland für 2020 vorschlagen, und welchen Beitrag leis- ten diese zum 20-Prozent-Ziel der EU? Zu Frage 58: Die Bundesregierung setzt auf Anreize, Vernunft und Eigenverantwortung von Wirtschaft und Bürgern. Hierzu beabsichtigen wir unter anderem – die Förderung von energieeffizienten Querschnitts- technologien bei KMU, – den Aufbau intelligenter Stromnetze und die Einfüh- rung variabler Tarife zur Ermöglichung von nachfra- geseitigem Lastmanagement, – den Ausbau von Beratungsprogrammen einschließ- A d A F Z m n w Ä g a fü b p (C (D Die Bundesregierung fördert im Rahmen ihres Ener- ieforschungsprogramms Energiesystemanalysen mit so- ialwissenschaftlichen Komponenten sowie geistes- und ozialwissenschaftliche Projekte zum Thema Energie/ nergiewende auch außerhalb des Energieforschungspro- ramms (Förderprogramme: „Sozialökologische For- chung“ und „Wirtschaftswissenschaften für Nachhaltig- eit“). Der gesamte Förderumfang der letzten vier Jahre u diesem Thema ist folgender Tabelle zu entnehmen: Die Bundesregierung beabsichtigt, die Förderung auf iesem Gebiet künftig zu verstärken. 2009 2010 2007–2010 6,2 4,3 17,6 nlage 49 Antwort es Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Fragen des bgeordneten René Röspel (SPD) (Drucksache 17/6040, ragen 60 und 61): Wird sich die Bundesregierung nach dem Beschluss über den Ausstieg aus der Atomkraft für eine inhaltliche Neuaus- richtung des Euratom-Vertrages einsetzen, und, wenn ja, wel- chen inhaltlichen Schwerpunkt sollte der reformierte Vertrag aus Sicht der Bundesregierung haben? Ist es nach Ansicht der Bundesregierung rechtlich für Deutschland möglich, aus dem Euratom-Vertrag auszusteigen, und, wenn nein, warum nicht? u Frage 60: Im Kern setzt der Euratom-Vertrag (EAGV) den Rah- en für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung vor io- isierenden Strahlen sowie für den Bezug und die Über- achung von Kernmaterial innerhalb der EU. Eine nderung des EAGV ist nur im Konsens aller EU-Mit- liedstaaten möglich. Die Vorschriften haben sich, unge- chtet der Entscheidung jedes einzelnen Mitgliedstaates r oder gegen die friedliche Nutzung der Kernenergie, ewährt. Sie sind unter anderem aus nicht verbreitungs- olitischen Gründen und unter Aspekten des Strahlen- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 113. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Juni 2011 12949 (A) ) )(B) schaft ohne EAG-Mitgliedschaft ist unionsrechtlich ebenso wenig vorgesehen wie eine EAG-Mitgliedschaft durch nicht der EU angehörende Drittstaaten. Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) (Drucksa- che 17/6040, Frage 62): Warum spielt der Aspekt „Barrierefreier Tourismus“ in der Verordnung über die Berufsausbildung zum Tourismuskauf- mann und zur Tourismuskauffrau vom 19. Mai 2011 (siehe BGBl. I Seite 953) keine Rolle, und in welcher Weise hat die Bundesregierung entsprechend Art. 4 Abs. 3 der UN-Behin- dertenrechtskonvention den Bundesbehindertenbeauftragten sowie Menschen mit Behinderungen und deren Verbände in die Erarbeitung dieser Verordnung aktiv einbezogen? Wie jede Ausbildungsordnung wurde auch die Ausbil- dungsordnung „Tourismuskaufmann (Kaufmann für Pri- vat- und Geschäftsreisen)/Tourismuskauffrau (Kauffrau für Privat- und Geschäftsreisen)“ im Konsens mit den So- zialpartnern, Vertreter der Arbeitgeber- und Arbeitneh- merseite, erarbeitet. Parallel und in enger Abstimmung mit den Ländern wurde der Rahmenlehrplan für den Be- rufsschulunterricht entwickelt. Spezielle Zielgruppen werden in Ausbildungsordnun- gen grundsätzlich deshalb nicht gesondert genannt, da eine besondere Hervorhebung zum einen diskriminierend verstanden werden und eine andere Personengruppe sich zurückgestellt fühlen könnte. Zum anderen werden Aus- bildungsordnungen bewusst in vielerlei Hinsicht „offen“ formuliert, um besonderen gesellschaftlichen, wirtschaft- lichen oder technischen Entwicklungen in der Praxis un- mittelbar entsprechen zu können, ohne dass gleichzeitig auch die Ausbildungsordnung zwingend geändert werden muss. Der Aspekt „Barrierefreier Tourismus“ wird im Rah- men der Ausbildungsordnung insbesondere im Zusam- menhang mit kundenorientierter Kommunikation, Kun- denberatung sowie bei Inhalten zur Gestaltung von Produkten und Leistungen berücksichtigt. Eine Diskriminierung behinderter Menschen oder ein Verstoß gegen Art. 4 Abs. 3 der UN-Behindertenrechts- konvention wird nicht gesehen. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) (Drucksa- che 17/6040, Frage 63): Inwieweit wurden bei der anstehenden Novellierung des Telekommunikationsgesetzes die Probleme von Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen diskutiert und berücksich- tigt, und in welcher Weise hat die Bundesregierung entspre- chend Art. 4 Abs. 3 der UN-Behindertenrechtskonvention den Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinder- ter Menschen sowie Menschen mit Behinderungen und deren k c e te d c h n e n G te A le tu tu G k fe s m D a e la lu A d A F fa T n B c n h C ta m g re g (C (D Verbände in dieses Gesetzgebungsverfahren aktiv einbezo- gen? In dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung tele- ommunikationsrechtlicher Regelungen sind entspre- hend den europäischen Vorgaben mehrere Regelungen nthalten, mit denen den besonderen Belangen behinder- r Menschen Rechnung getragen wird. Die erweiterten Bestimmungen des Zielkatalogs in § 2 es Gesetzentwurfes geben vor, dass bei allen behördli- hen Maßnahmen und Entscheidungen, die Belange be- inderter Menschen zu berücksichtigen sind. Die Unter- ehmern sind zudem verpflichtet, behinderten Menschen inen gleichwertigen Zugang zu öffentlichen Telekommu- ikationsdiensten zu ermöglichen (§ 45 TKG-Entwurf). leiches gilt für die Auswahl an Unternehmen und Diens- n. Die Bundesnetzagentur erhält die Befugnis, den nbietern von öffentlichen Telekommunikationsdienst- istungen erforderlichenfalls entsprechende Verpflich- ngen aufzuerlegen. Hierzu gehört auch die Verpflich- ng, rechtzeitig Informationen für die Endnutzer über die leichwertigkeit des Zugangs und die Auswahlmöglich- eiten zu veröffentlichen (§ 45 o Abs. 2 TKG-E). Im Rahmen der öffentlichen Kommentierung des Re- rentenentwurfes wurde allen Verbänden und Interes- enten Gelegenheit gegeben, die vorgesehenen Bestim- ungen zu kommentieren und Vorschläge einzureichen. er Behindertenbeauftragte war ebenfalls in die Ressort- bstimmung mit eingebunden. Die in dem Gesetzentwurf enthaltenen Regelungen rgänzen den bereits seit einigen Jahren auf der Grund- ge des § 45 TKG angebotenen, besonderen Vermitt- ngsdienst für gehörlose und hörgeschädigte Endnutzer. nlage 52 Antwort es Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des bgeordneten Garrelt Duin (SPD) (Drucksache 17/6040, rage 64): Welche Konsequenzen wird die Bundesregierung aus den Ergebnissen der Sektoruntersuchung des Bundeskartellamtes zur Entwicklung der Benzinpreise ziehen, und wird sie insbe- sondere, wie entsprechenden Presseberichten zu entnehmen war, gesetzliche Maßnahmen zur Einschränkung der Markt- macht der Konzerne ergreifen? Das Bundeskartellamt hat am 26. Mai 2011 nach um- ssender Analyse der Wettbewerbsverhältnisse auf den ankstellenmärkten in Deutschland die Ergebnisse sei- er Sektoruntersuchung Kraftstoffe veröffentlicht. Das undeskartellamt zeigt auf, wie im Einzelnen die Me- hanismen der Preissetzung auf diesen Märkten funktio- ieren. Es sieht seinen bisherigen Befund eines marktbe- errschenden Oligopols der Unternehmen BP (Aral), onocoPhillips (Jet), ExxonMobil (Esso), Shell und To- l auf regionalen Tankstellenmärkten bestätigt und kann it den vorhandenen kartellrechtlichen Instrumenten ge- en missbräuchliches Verhalten vorgehen. Die Bundes- gierung unterstützt das Bundeskartellamt bei den vor- esehenen Maßnahmen zur Verhinderung einer weiteren 12950 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 113. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Juni 2011 (A) ) )(B) Konzentration der Märkte und den Verfahren gegen die festgestellten Rechtsverstöße. So hat das Bundeskartell- amt angekündigt, weitere Maßnahmen zum Schutz der kleinen und mittleren Mineralölunternehmen einzulei- ten, da nach den Ergebnissen der Sektoruntersuchung in Einzelfällen freie Tankstellen durch die Preisgestaltung der großen Mineralölunternehmen wirtschaftlich ver- drängt werden. Die Bundesregierung wird den Bericht des Bundes- kartellamtes wie auch gesetzgeberische Handlungsmög- lichkeiten genau analysieren. Im Vordergrund steht dabei die Stärkung wettbewerblicher Strukturen auf den Tank- stellenmärkten. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des Abgeordneten Garrelt Duin (SPD) (Drucksache 17/6040, Frage 65): Wird die Bundesregierung im laufenden Jahr erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland weder Regie- rungsaufträge für den Marineschiffbau vergeben noch Her- mesbürgschaften für den Export von Marineschiffen bereit- stellen, wie von Banken, Reedereien und Gewerkschaften anlässlich der Maritimen Konferenz in Wilhelmshaven in der letzten Woche kritisiert wurde? Neben den laufenden Projekten sind in diesem Jahr keine Aufträge für den Bau von Schiffen für die Deut- sche Marine vorgesehen. Die Exportkreditgarantien des Bundes, Hermesbürg- schaften, stehen auch für den Export von Marineschiffen zur Verfügung, sofern diese Exporte förderungswürdig und risikomäßig vertretbar sind. Im Jahr 2011 wurden bereits Deckungen für den Export von Marineschiffen übernommen. Anlage 54 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Fragen der Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 17/6040, Fragen 68 und 69): Inwiefern ändern sich im Rahmen der Atalanta-Mission durch den veränderten Operationsplan und das sogenannte ak- tivere Vorgehen gegen Piraten (Brief des Staatssekretärs im Auswärtigen Amt Dr. Wolf-Ruthart Born vom 18. Mai 2011) auch die Einsatzregeln – RoE – der Soldatinnen und Soldaten, und welche Auswirkungen hat dies insbesondere auf die von der Bundeswehr im Rahmen des Atalanta-Mandats vorgehal- tenen Kräfte und Fähigkeiten für Geiselbefreiungsoperatio- nen? Welche militärischen Maßnahmen sind vorgesehen, um die Formulierungen im Schreiben des Staatssekretärs Dr. Wolf- Ruthart Born vom 18. Mai 2011 „Immobilisieren von Mutter- schiffen“ und „Neutralisierung der Piraterieausrüstung“ inner- halb des neuen Operationsplans in konkrete Aktionen umzu- setzen, und welche in demselben Schreiben genannten „Reizstoffe zur Auftragsdurchsetzung“ werden in Erwägung gezogen? Z h te e D 1 b P h s e G ru c E B ru ri w G m m Z te E g d z B A d A N Z U m (C (D u Frage 68: Am 13. Mai 2011 billigte das Politische und Sicher- eitspolitische Komitee – PSK – der EU den überarbei- ten Operationsplan – OPLAN – ATALANTA sowie die rweiterten Einsatzregeln – Rules of Engagement, RoE. er Force Commander – FCdr – setzte diese Regeln am 6. Mai 2011 in Kraft. Die angepassten Einsatzregeln sind im OPLAN abge- ildet und schließen den verstärkten Einsatz von „Vessel rotection Detachments“ – VPD –, das gezielte Vorge- en gegen Mutterschiffe, den Einsatz von Reizstoffen owie die Wiederinbesitznahme und Geiselbefreiung in. Die Einsatzregeln decken somit grundsätzlich eine eiselbefreiung auf entführten Schiffen ab. Unverändert ist es das Verständnis der Bundesregie- ng, dass derartige Geisellagen grundsätzlich polizeili- he Lagen sind, die das gesamte Spektrum polizeilicher insatzbewältigung durch Spezialeinheiten erfordern. Die undeswehr verfügt über Kernfähigkeiten zur Durchfüh- ng von Geiselbefreiungen auf See. Aufgrund des dazu notwendigen, umfassenden mate- ellen Fähigkeitsbedarfs geht die Bundeswehr jedoch eiterhin davon aus, dass eine Befreiungsoperation bei eisellagen auf maritimen Plattformen zur See im Rah- en der Operation ATALANTA grundsätzlich einen ultinationalen Kräfteansatz erfordert. u Frage 69: Informationen zur konkreten Umsetzung der erwei- rten Handlungsoptionen bei ATALANTA sind von der U als „vertraulich“ eingestuft und können nicht offen- elegt werden, ohne den Erfolg der Operation zu gefähr- en. Hinsichtlich der „Reizstoffe zur Auftragsdurchset- ung“ können durch deutsche Kräfte nur die innerhalb der undeswehr freigegebenen Reizstoffe eingesetzt werden. nlage 55 Antwort er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Fragen des bgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- EN) (Drucksache 17/6040, Fragen 70 und 71): Inwieweit wird die Human Rights Support Unit im afgha- nischen Justizministerium gezielt von Deutschland oder der internationalen Gemeinschaft gefördert? In welchem finanziellen Ausmaß fördert die Bundesregie- rung die Afghanistan Independent Human Rights Commis- sion, AIHRC, und inwieweit unterstützt die Bundesregierung die AIHRC aktiv darin, die jeweiligen Vergaberichtlinien und -vorgaben der betreffenden deutschen Bundesministerien, Ämter oder Durchführungsorganisationen zu erfüllen, damit die AIHRC ihrer gesellschaftlichen Bedeutung entsprechend auch durch Mittel der Bundesregierung gefördert wird? u Frage 70: Das Auswärtige Amt hat die Human Rights Support nit im afghanischen Justizministerium im Jahr 2009 it einem Betrag in Höhe von 200 000 US-Dollar – um- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 113. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Juni 2011 12951 (A) ) )(B) gerechnet 136 000 Euro – im Rahmen des Vorhabens Justice and Human Rights in Afghanistan Project geför- dert. Projektpartner dieser Förderung war das Entwick- lungsprogramm der Vereinten Nationen – UNDP –. Ne- ben Deutschland gehören die Europäische Kommission, Kanada, Dänemark, Schweiz, Norwegen und das Verei- nigte Königreich zu den Gebern. Zu Frage 71: Das Auswärtige Amt hat die Afghanische Unabhän- gige Menschenrechtskommission – AIHRC – im Jahr 2010 mit einem Betrag in Höhe von 33 500 Euro geför- dert. Gegenstand des Projekts war das Thema Erfor- schung und Beobachtung der Menschenschleusung. Im Jahr 2011 fördert das Auswärtige Amt erneut ein Projekt der AIHRC in Höhe von 110 000 Euro. Das Projekt dient der Förderung und dem Schutz von Frauenrechten. Die AIHRC ist ferner bereits seit 2005 Partner des zivilen Friedensdienstes – ZFD –, der vom Bundes- ministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung – BMZ – finanziert wird. Der ZFD entsen- det internationale Experten an die AIHRC in Kabul und in Mazar-i-Sharif. Bis zum jetzigen Zeitpunkt haben sechs Experten als Berater in den Bereichen zivile Kon- fliktbearbeitung, case reporting, Mediation, Völkerrecht, Polizeiausbildung, Advocacy, sowie Menschen- und Frauenrechtsförderung gearbeitet. Außerdem fördert der ZFD einheimische Fachkräfte. Der ZFD unterstützt die Vorhaben der Menschenrechtskommission inhaltlich so- wie materiell. Zuletzt hat der ZFD die Einrichtung einer Fachbibliothek im Bereich Völkerrecht ermöglicht. Die Bundesregierung begrüßt Projektanträge der AIHRC und unterstützt die Organisation bei Bedarf in allen Phasen der Durchführung, sowohl von Berlin aus als auch durch die Deutsche Botschaft in Kabul. Durch die Verwendung von Muster-Zuwendungsver- trägen wird sichergestellt, dass die einschlägigen deut- schen Bestimmungen berücksichtigt werden. Anlage 56 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Drucksache 17/6040, Frage 72): In welchem Umfang hat die Bundesregierung insbesondere im Hinblick auf den „arabischen Frühling“ aktuell den Zugang für aktuelle bzw. frühere Regierungsmitglieder zu „ihrem“ Vermögen – jeweils nach Ländern – und Mitteln der bilateralen Zusammenarbeit – zum Beispiel aufgrund von Menschen- rechtsverletzungen – gesperrt, und wie sollen die Hilfszusagen beim jüngsten G-8-Gipfel in Deauville für den demokratischen Aufbruch in Nordafrika bis 2013 – unter Angabe der Instru- mente und der deutschen Beteiligung – finanziert werden? 1. Finanzsanktionen und Einfrieren von Mitteln zur bila- teralen Zusammenarbeit Zur Unterstützung des demokratischen Aufbruchs in Nordafrika hat die EU Finanzsanktionen gegen (ehema- li T s d e Ä d g ru E fe d M fi L n A c s tu F S 1 g b a P s w ri A D w T n b n D k 2 li A P d w b U s B g s (C (D ge) Mitglieder der Regierungen Ägyptens, Libyens, unesiens und Syriens beschlossen. Deutschland hat ich von Anfang an dezidiert für schnelles Handeln und ie Verhängung von Finanzsanktionen im EU-Rahmen ingesetzt. gypten: Die EU beschloss am 22. März 2011, das Vermögen es ehemaligem Staatspräsidenten Mubarak und von en- en Unterstützern einzufrieren. Die ägyptische Regie- ng hat zudem an die Bundesregierung – wie an andere U-Mitgliedstaaten – bilateral eine Reihe von Rechtshil- ersuchen gerichtet, die entsprechend bearbeitet wer- en. Bislang konnten in Deutschland jedoch noch keine ubarak-Konten oder Konten anderer Gelisteter identi- ziert werden. ibyen: Die EU beschloss am 28. Februar 2011 erste Sanktio- en in Form von Reisesperren und Finanzsanktionen. ktuell sind in Deutschland Vermögen im Umfang von irca 7,35 Milliarden Euro eingefroren. Der Großteil die- er Gelder besteht aus den Vermögen staatlicher Einrich- ngen. Der Anteil von gesperrten Geldern der Gaddafi- amilie liegt unter 2 Millionen Euro. yrien: Der Rat der Europäischen Union beschloss am 0. und 23. Mai 2011 Finanzsanktionen gegenüber ins- esamt 23 Personen, darunter Staatspräsident Assad. Ne- en Finanzsanktionen hat sich Deutschland dezidiert uch für das Einfrieren von EU-Hilfsprogrammen, außer rojekten zur Förderung der Zivilgesellschaft, einge- etzt. Darüber hinaus hat Deutschland die bilaterale Ent- icklungszusammenarbeit suspendiert, soweit Ministe- en als Partner auf syrischer Seite fungieren. Die bfrage bei den deutschen Kreditinstituten zu den in eutschland eingefrorenen Geldern läuft noch; bislang urden noch keine Vermögen gefunden. unesien: Deutschland war der erste Staat, der Finanzsanktio- en gegen das Ben-Al-i-Regime gefordert hat. Die EU eschloss auf deutsches Drängen am 31. Januar 2011 Fi- anzsanktionen, die am 5. Februar 2011 in Kraft traten. er Umfang in Deutschland gesperrter Konten beträgt napp 13 500 Euro. . Umsetzung und Finanzierung der Hilfszusagen In ihrer gesonderten Erklärung zum „arabischen Früh- ng“ bieten die G 8 den Reformländern der N(ord) (frika)N(ah)O(st)-Region die sogenannte Deauville- artnerschaft an. Ziel ist die Unterstützung beim Aufbau emokratischer Strukturen sowie der Umbau und die Ent- icklung der Wirtschaft, unter anderem durch Reformen ei der Ausbildung, die Förderung kleiner und mittlerer nternehmen und Handelserleichterungen. Deutschland etzte sich hierbei insbesondere für Maßnahmen in den ereichen beruflicher Bildung und Marktöffnung ein. Die Partnerschaft soll allen Staaten der NANO-Re- ion offenstehen. Die G 8 rufen im Rahmen der Partner- chaft weiterhin zu einer angemessenen geografischen 12952 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 113. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Juni 2011 (A) ) )(B) Mandatserweiterung der Europäischen Bank für Wieder- aufbau und Entwicklung – EBWE – auf. Da dies ein zeitintensiver Prozess sein wird, soll bis zu dessen Ab- schluss die Einrichtung einer Übergangsfazilität den schnellen Start der EBWE-Unterstützung sicherstellen. Der Kreditplafond der Europäischen Investitionsbank – EIB – wird zudem um 1 Milliarde Euro auf 3,5 Mil- liarden Euro angehoben, die EBWE soll ihr Mandat auf den Mittelmeerraum ausdehnen; bislang ist sie nur in mittel- und osteuropäischen Staaten tätig. Was eine konkrete finanzielle Unterstützung anbe- trifft, so sind die multilateralen Entwicklungsbanken, de- ren Beiträge im Wesentlichen durch die G 8 gespeist wer- den, bereit, bis zu 20 Milliarden US-Dollar zur Verfügung zu stellen. Ägypten hat bereits Kredite in Höhe von 1 Mil- liarde US-Dollar bei der Afrikanischen Entwicklungs- bank und 2 Milliarden US-Dollar bei der Weltbank bean- tragt. Diese 20 Milliarden US-Dollar umfassen nach Aussage des G-8-Vorsitzes, des franzöischen Staatspräsi- denten Sarkozy, nicht die seitens des Internationalen Währungsfonds derzeit geprüfte Unterstützung in Form eines zwölfmonatigen Bereitschaftskreditprogramms. Deutschland ist in beiden Institutionen einer der größ- ten Kapitalgeber. Die G-8-Mitglieder stellen darüber hi- naus bilateral einen „substanziellen Beitrag“ in Aussicht. Wichtig ist hierbei: Die finanzielle Unterstützung der Reformbemühungen erfolgt zielgerichtet und politisch konditioniert. Die Bundesregierung – Auswärtiges Amt und Bun- desministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung – wird 2011 40 bis 50 Millionen Euro zur Unterstützung des demokratischen Wandels in Tunesien und Ägypten und gegebenenfalls anderen Ländern der Region aus bestehenden Haushaltsmitteln mobilisieren. Für 2012 und 2013 sollen dafür – die Zustimmung des Deutschen Bundestages vorausgesetzt – zusätzliche Mit- tel in Höhe von jeweils 50 Millionen Euro in den Haus- halt des Auswärtigen Amtes eingestellt werden. Für Ägypten und Tunesien hat die Bundeskanzlerin in ihrer Regierungserklärung zum G-8-Gipfel im Deut- schen Bundestag eine zusätzliche Schuldenumwandlung in Höhe von 300 Millionen Euro in den nächsten vier Jahren angekündigt. Die Einzelheiten der Umsetzung werden innerhalb der Bundesregierung derzeit abge- stimmt. Im EU-Rahmen haben die Europäische Kommission und der Europäische Auswärtige Dienst in zwei Mittei- lungen vom März 2011 zur Südlichen Nachbarschaft und Mai 2011 zur Nachbarschaftspolitik Vorschläge zur Umsetzung der Hilfe für die demokratischen Bewegun- gen in Nordafrika unterbreitet. So sollen künftig finan- zielle Zuwendungen der EU stärker an Fortschritte bei demokratischen Reformen in den Partnerstaaten ge- knüpft werden. Gleichzeitig wird vorgeschlagen, die Mittel für die Europäische Nachbarschaftspolitik um 1,2 Milliarden Euro bis 2013 zu erhöhen. Ferner werden reformbereiten Partnerstaaten Vergünstigungen in den Bereichen Mobi- lität und Marktzugang in Aussicht gestellt. Auch die Zu- s w E fü re b s A d A c u s s u Z e d d m V S k F 4 A ti ri C K s b h e g te u re (C (D ammenarbeit mit der Zivilgesellschaft soll intensiviert erden. Diese Empfehlungen werden augenblicklich im uropäischen Rat beraten. Für 2011 hat die Europäische Nachbarschaftspolitik r die Stärkung der Zivilgesellschaft in der Region be- its 19 Millionen Euro zugesagt – Europäisches Nach- arschafts- und Partnerschaftsinstrument, ENPI und In- trument für Stabilität der Europäischen Union, IfS). nlage 57 Antwort er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des bgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksa- he 17/6040, Frage 73): Wieso hat sich die Bundesregierung im UN-Sicherheitsrat gegen ein Mandat für eine UN-Untersuchungskommission zum illegalen Organhandel während des Kosovo-Krieges aus- gesprochen und stattdessen auf einem Mandat für EULEX be- harrt, obwohl EULEX kein Mandat für die zwingend erfor- derlichen Ermittlungen in Albanien außerhalb des Kosovo hat und Zweifel an der Effektivität seines Zeugenschutzprogram- mes bestehen bleiben, und wieso setzt sich die Bundesregie- rung gerade als ehemalige Konflikt- und Kriegspartei im NATO-Angriffskrieg gegen eine unabhängige Untersuchung durch die Vereinten Nationen und für eine Untersuchung durch eine maßgeblich von den militärischen Siegern des Konfliktes geschaffene Institution ein? Die Bundesregierung vertritt im Einklang mit der EU nd anderen Partnern die Auffassung, dass die Rechts- taatlichkeitsmission der Europäischen Union im Ko- ovo – EULEX – sowohl rechtlich als auch personell nd organisatorisch befähigt ist, Ermittlungen, die im usammenhang mit den in dem Bericht des Bericht- rstatters Dick Marty erhobenen Vorwürfen stehen, urchzuführen. Die Bundesregierung hat keinen Zweifel daran, dass ie Mission dafür gut aufgestellt ist. EULEX hat Vorer- ittlungen zu den im Bericht von Dick Marty erhobenen orwürfen eingeleitet, die notwendigen Maßnahmen zur tärkung des Zeugenschutzes ergriffen und eine Stär- ung der betroffenen Strukturen eingeleitet; eine Task orce befindet sich im Aufbau. Rechtsgrundlage für die Ermittlungen sind die am . Februar 2008 von der EU verabschiedete Gemeinsame ktion, die Bezug nimmt auf die Sicherheitsratsresolu- on der Vereinten Nationen 1244 von 1999, das kosova- sche Gesetz Law on the Jurisdiction, Case Selection and ase Allocation of EULEX Judges and Prosecutors in osovo vom 13. März 2008 sowie das kosovarische Ge- etz Law on the Special Prosecution Office of the Repu- lic of Kosovo vom 13. März 2008. EULEX hat bereits im Zuge von Ermittlungen Rechts- ilfeersuchen an ausländische Regierungen gestellt, wie s im internationalen Rechtsverkehr üblich ist. Die Re- ierung von Albanien hat EULEX zudem ihre volle Un- rstützung für die Ermittlungen zugesichert. EULEX agiert in der Republik Kosovo statusneutral nd ist bei ihren unabhängigen Ermittlungen allein chtsstaatlichen Prinzipien verpflichtet. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 113. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Juni 2011 12953 (A) ) )(B) Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksache 17/6040, Frage 74): Auf welcher rechtlichen Grundlage bzw. mit welchem Mandat sind deutsche Polizisten im Rahmen der Frontex- Operation Poseidon auf bulgarischem Territorium eingesetzt (vergleiche www.thebulgariannews.com/view_news.php?id= 128635), und welche weiteren Operationen führt Frontex mo- mentan durch? Derzeit sind keine Beamten der Bundespolizei im Rahmen der Frontex Joint Operation „Poseidon Land“ in Bulgarien eingesetzt. Gegenwärtig ist ein Bundespolizist an der Frontex „Focal Point Land Border“ Maßnahme am bulgarisch- türkischen Grenzübergang Kapitän Andreevo beteiligt. Darüber hinaus ist jeweils ein weiterer Beamter der Bundespolizei am Flughafen Sofia im Zuge der Frontex „Focal Point Air Border“ Maßnahme bis 15. Juni 2011 sowie der Joint Operation „Hubble“ bis 7. Juni 201 lein- gesetzt. Der Einsatz von Beamten der Bundespolizei in Fron- tex-Operationen erfolgt auf Basis der Verordnung (EG) 2007/2004 des Rates vom 26. Oktober 2004 in Verbin- dung mit § 29 des Bundesbeamtengesetzes (Zuweisung zu den bulgarischen Behörden). Die Ausübung polizeili- cher Tätigkeiten richtet sich nach nationalen bulgari- schem Recht sowie dem Schengener Grenzkodex. Frontex führt gegenwärtig folgende Operationen durch: EU Landaußengrenzen: JO Focal Point Land Border (1. März bis 31. Dezember 2011) JO Neptune (25. Mai bis 27. September 2011) JO Jupiter (20. April bis 25. Oktober 2011) JO Poseidon Land EU Luftaußengrenzen: JO Focal Point Air Border (15. März bis 31. Dezember 2011) JO Hubble (Phasell 11. Mai bis 7. Juni 2011) EU Seeaußengrenzen: JO EPN Indalo (1. Mai bis 31. Oktober 2011) JO EPN Aeneas (1. April bis 30. September 2011) JO EPN Hera (permanente Operation) JO EPN Hermes (20. Februar bis 31. März 2011, verlängert bis 31. Au- gust 2011) JO Poseidon Sea (permanente Operation) A d F (D s h li w F ti u te d V C A d d 1 ü d d s d le in d fa V e (C (D nlage 59 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die rage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) rucksache 17/6040, Frage 75): Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die verbindli- che Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Be- rechnung und Berücksichtigung des beim Familiennachzug ausländerrechtlich nachzuweisenden Einkommens – soge- nanntes Chakroun-Urteil: keine negative Berücksichtigung zum Beispiel von aufstockenden staatlichen Hilfsleistungen, keine pauschale Ablehnung nach festen Einkommensgrenzen ohne individualisierte Begründung, Berücksichtigung des Ziels der Richtlinie, das heißt einer Erleichterung des Fami- liennachzugs – in der Praxis der Ausländerbehörden und von den Auslandsvertretungen berücksichtigt wird, und welche Anstrengungen unternimmt die Beauftragte der Bundesregie- rung für Migration, Flüchtlinge und Integration, damit es, wie von ihr in der Vergangenheit für erforderlich gehalten (Bun- destagsdrucksache 16/14088, Seite 17), zu entsprechenden klarstellenden Gesetzesänderungen kommt, die die Bundesre- gierung derzeit noch ablehnt (vergleiche Bundestagsdrucksa- che 17/5732, Antwort zu Frage 19)? Die Bundesregierung vertraut darauf, dass – wie in olchen Fällen üblich und in der Praxis erprobt – die Be- örden, denen die Anwendung des Aufenthaltsrechts ob- egt, die höchstrichterliche Rechtsprechung in ihrer An- endungspraxis berücksichtigen. Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, lüchtlinge und Integration hat ihre integrationspoli- schen Bedenken hinsichtlich der Fragen der Lebens- nterhaltssicherung im 7. (Seite 147 ff.) und 8. (Sei- 287 ff.) Lagebericht dargelegt. Sie setzt sich dafür ein, ass bei der geplanten Überarbeitung der Verwaltungs- orschrift zum Aufenthaltsgesetz die Grundsätze des hakroun-Urteils angemessen berücksichtigt werden. nlage 60 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage er Abgeordneten Kerstin Tack (SPD) (Drucksache 7/6040, Frage 76): Wann wird die Bundesregierung, wie mehrfach angekün- digt, den Entwurf für ein Gesetz zur sogenannten Button-Lö- sung beschließen und in das parlamentarische Verfahren ein- bringen?Die Bundesregierung beabsichtigt, noch in diesem Sommer ein Gesetz gegen Kosten- und Abo-Fallen im Inter- net zu beschließen und den gesetzgebenden Körperschaften zuzuleiten. Weil Kosten- und Abo-Fallen nicht zuletzt ein grenz- berschreitendes Problem darstellen, setzt sich die Bun- esregierung intensiv für eine europäische Regelung in er Verbraucherrechte-Richtlinie ein, die derzeit in Brüs- el verhandelt wird. Diese Verhandlungen haben sich in en letzten Monaten deutlich beschleunigt. Nach aktuel- m Stand erscheint eine Verabschiedung der Richtlinie den nächsten Wochen erreichbar. Im Augenblick ist es aher sinnvoll, das innerstaatliche Gesetzgebungsver- hren erst fortzusetzen, wenn der Regelungsinhalt der erbraucherrechte-Richtlinie endgültig feststeht. Dies röffnet die Möglichkeit, den europäischen Vorgaben 12954 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 113. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Juni 2011 (A) (C) (D)(B) von vornherein weitgehend Rechnung zu tragen. Das ge- währleistet Kontinuität im deutschen Verbraucherrecht. Für die Wirtschaft wird doppelter Anpassungsaufwand vermieden. Sollten sich die Verhandlungen zur Verbraucher- rechte-Richtlinie doch verzögern, beabsichtigt die Bun- desregierung, das Gesetz gegen Kosten- und Abo-Fallen unabhängig davon auf den Weg bringen. 113. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 8. Juni 2011 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14 Anlage 15 Anlage 16 Anlage 17 Anlage 18 Anlage 19 Anlage 20 Anlage 21 Anlage 22 Anlage 23 Anlage 24 Anlage 25 Anlage 26 Anlage 27 Anlage 28 Anlage 29 Anlage 30 Anlage 31 Anlage 32 Anlage 33 Anlage 34 Anlage 35 Anlage 36 Anlage 37 Anlage 38 Anlage 39 Anlage 40 Anlage 41 Anlage 42 Anlage 43 Anlage 44 Anlage 45 Anlage 46 Anlage 47 Anlage 48 Anlage 49 Anlage 50 Anlage 51 Anlage 52 Anlage 53 Anlage 54 Anlage 55 Anlage 56 Anlage 57 Anlage 58 Anlage 59 Anlage 60

    Rede von Dr. Norbert Lammert
    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)