Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 113. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Juni 2011 12933
(A) )
)(B)
(Drucksache 17/6040, Frage 2): auch übertragene Aufgaben wahr. In welchem Umfang
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Anlage 2
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
des Abgeordneten Swen Schulz (Spandau) (SPD)
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Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Barchmann, Heinz-
Joachim
SPD 08.06.2011
Bernschneider, Florian FDP 08.06.2011
Dağdelen, Sevim DIE LINKE 08.06.2011
Dr. Danckert, Peter SPD 08.06.2011
Gleicke, Iris SPD 08.06.2011
Gruß, Miriam FDP 08.06.2011
Gunkel, Wolfgang SPD 08.06.2011
Herzog, Gustav SPD 08.06.2011
Höger, Inge DIE LINKE 08.06.2011
Keul, Katja BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
08.06.2011
Klein-Schmeink, Maria BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
08.06.2011
Kressl, Nicolette SPD 08.06.2011
Dr. Lauterbach, Karl SPD 08.06.2011
Dr. Lotter, Erwin FDP 08.06.2011
Dr. de Maizière, Thomas CDU/CSU 08.06.2011
Möller, Kornelia DIE LINKE 08.06.2011
Nink, Manfred SPD 08.06.2011
Reichenbach, Gerold SPD 08.06.2011
Dr. Ruck, Christian CDU/CSU 08.06.2011
Werner, Katrin DIE LINKE 08.06.2011
Widmann-Mauz,
Annette
CDU/CSU 08.06.2011
(C
(D
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Räumt der Bund bei Vermietung, Verpachtung und Ver-
kauf von Liegenschaften gemeinnützigen Vereinen Sonder-
konditionen ein, und, falls nicht, plant die Bundesregierung
eine entsprechende Förderung?
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bundes-
nstalt) ist kraft Gesetzes verpflichtet, nicht betriebsnot-
endige Immobilien aus ihrem Bestand unter Beachtung
er haushaltsrechtlichen Bestimmungen wirtschaftlich
u verwerten.
Sowohl die Vermietung/Verpachtung als auch der
erkauf von Immobilien des Bundes erfolgen daher zum
vollen Wert“ im Sinn der Bundeshaushaltsordnung. Der
olle Wert ist im Falle des Verkaufs einer Immobilie der
erkehrswert, der im Baugesetzbuch als Marktwert defi-
iert ist. Die Bundesanstalt ermittelt den Marktwert re-
elmäßig im Rahmen eines offenen, in ausgewählten
rintmedien und im Internet bekannt gemachten Bieter-
erfahrens oder durch gutachterliche Wertermittlung auf
er Grundlage der Wertermittlungsbestimmungen des
undes. Im Falle der Vermietung und Verpachtung von
rundstücken wird der Mietzins als örtliche Vergleichs-
iete anhand von lokalen Mietspiegeln oder durch Miet-
ertgutachten ermittelt.
Sowohl Verkehrswert als auch Mietzins werden an-
and objektiver und für Dritte nachvollziehbarer Krite-
en ermittelt. Sie orientieren sich nicht an der Person
es Miet- oder Kaufinteressenten. Sonderkonditionen
r gemeinnützige Vereine sind nach geltendem Haus-
altsrecht nicht vorgesehen.
nlage 3
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
es Abgeordneten Dr. h. c. Jürgen Koppelin (FDP)
rucksache 17/6040, Frage 3):
Gibt es Überlegungen oder Pläne, das Zollamt auf Helgo-
land zu schließen?
Es gibt keine Pläne, das Zollamt Helgoland aufzuhe-
en.
Zwar hat das Prüfungsamt des Bundes Frankfurt am
ain im Ergebnis seiner im Jahr 2009 durchgeführten
rüfung der Aufgaben und der Haushalts- und Wirt-
chaftsführung des Zollamtes Helgoland in der Prü-
ngsmitteilung vom 12. Januar 2010 empfohlen, die
ollstelle aufzuheben. Das Bundesministerium der Fi-
anzen hat diese Forderung jedoch vor dem Hintergrund
er bestehenden Aufgabensituation zurückgewiesen.
Das Zollamt Helgoland nimmt derzeit mit der Post-
nd Reisendenabfertigung sowohl originäre Zollaufga-
en und mit der Erhebung der Gemeindeeinfuhrsteuer
nd der Durchführung grenzpolizeilicher Kontrollen
12934 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 113. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Juni 2011
(A) )
)(B)
die Aufgaben auch künftig wahrgenommen werden,
wird noch geprüft und mit den betroffenen Stellen erör-
tert.
Anlage 4
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
des Abgeordneten Dr. h. c. Jürgen Koppelin (FDP)
(Drucksache 17/6040, Frage 4):
Welche Folgen hätte eine Schließung des Zollamtes Hel-
goland für die Gemeinde Helgoland, für Urlaubsgäste sowie
für den Warenverkehr zwischen dem Festland und Helgoland?
Die Schließung des Zollamtes Helgoland hätte zur
Folge, dass die Gemeinde Helgoland die Gemeindeein-
fuhrsteuer selbst erhebt, Reisende einschließlich ihrer
Waren nicht mehr auf Helgoland, sondern dezentral an
den jeweiligen Anlegestellen der Fähren bzw. bei An-
kunft der Flugzeuge auf dem Festland kontrolliert und
Postsendungen, die von der Insel Helgoland versandt
werden, auf dem Festland in den zollrechtlich freien Ver-
kehr abgefertigt würden.
Anlage 5
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
der Abgeordneten Nicolette Kressl (SPD) (Drucksache
17/6040, Frage 7):
Wie beurteilt die Bundesregierung die Feststellung des
Global Forum on Transparency and Exchange of Information
for Tax Purposes, dass die Schweiz – entgegen ihrer Zusage
im Frühjahr 2009 – den OECD-Standard für einen effektiven
Informationsaustausch in Steuersachen in ihren seither verein-
barten Doppelbesteuerungsabkommen nicht vollständig um-
gesetzt hat (vergleiche Financial Times Deutschland vom
31. Mai 2011)?
Die Bundesregierung sieht sich durch die im Rahmen
des „Peer Review“-Prozesses zur Schweiz getroffenen
Festellungen des Global Forum on Transparency and
Exchange of Information for Tax Purposes in ihrer wäh-
rend der Verhandlungen zum Abschluss des Revisions-
protokolls vom 27. Oktober 2010 vertretenen Position
zur Auslegung des OECD-Standards bestätigt.
Aufgrund der im Rahmen der Verhandlungen erreich-
ten wesentlichen Abweichungen des Textes des Revi-
sionsprotokolls von den seinerzeit von der Schweiz ge-
forderten schweizerischen Standardformulierungen zum
Erfordernis der Nennung der Namen des betroffenen
Steuerpflichtigen und des Inhabers der verlangten Infor-
mation besteht aus Sicht der Bundesregierung kein wei-
terer Handlungsbedarf. Soweit der Bericht des Global
Forums hinsichtlich der vereinbarten Angabe des Na-
mens des „mutmaßlichen“ Inhabers der Information
noch Klärungsbedarf hinsichtlich der Auslegung durch
die Schweiz anmerkt, ist der hierzu erforderliche Prozess
bereits durch einen entsprechenden Beschluss des
Schweizer Bundesrats eingeleitet worden.
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nlage 6
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
er Abgeordneten Nicolette Kressl (SPD) (Drucksache
7/6040, Frage 8):
Wie ist die Bundesregierung zu der Auffassung gelangt,
dass das Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsab-
kommen zwischen der Schweiz und Deutschland, das der
Bundesminister der Finanzen, Dr. Wolfgang Schäuble, am
27. Oktober 2010 unterzeichnete, dem OECD-Standard für ei-
nen effektiven Informationsaustausch in Steuersachen ent-
spricht?
Der Prozess der Auslegung des OECD-Standards hin-
ichtlich der Konkretisierung der Anforderungen an ein
uskunftsersuchen zur Abgrenzung von unzulässigen
fishing expeditions“, das heißt anlasslosen Ermittlun-
en „ins Blaue“, war zum Zeitpunkt der Verhandlungen
och nicht abgeschlossen und ist auch jetzt noch Gegen-
tand laufender Arbeiten der OECD. Daher besteht eine
andbreite möglicher Auslegungen, die im Verhand-
ngswege konkretisiert werden kann.
Im Zusammenhang mit der zusätzlich im Revisions-
rotokoll vom 27. Oktober 2010 vereinbarten Ausle-
ungsregel, wonach ein wirksamer Informationsaus-
usch nicht behindert werden soll, ergibt sich aus dem
egriff „mutmaßlicher Inhaber“, dass der ersuchende
taat den Inhaber der Information nach bestem Wissen
u bezeichnen hat und dass auch bei einer unzutreffen-
en Benennung des Informationsinhabers Auskunft zu
rteilen ist. Dies ist eine für Zwecke der praktischen
urchführung hinreichende Abwägung der Interessen
on ersuchendem und ersuchtem Staat.
nlage 7
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
er Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE)
rucksache 17/6040, Frage 11):
Welche aktuellen Kenntnisse hat die Bundesregierung
zum Flächenbedarf aus der Änderung des Flächenerwerbsän-
derungsgesetzes für Alteigentümerinnen und Alteigentümer,
und wie wird sie sicherstellen, dass zur Befriedigung dieses
Flächenbedarfs nicht auf bereits privatisierte oder zur Über-
tragung an die Länder vorgesehene Flächen zurückgegriffen
werden muss?
Die Bundesregierung geht nach bisherigem Kenntnis-
tand von schätzungsweise etwa 36 000 ha zusätzlichem
lächenbedarf in Folge des 2. Flächenerwerbsände-
ngsgesetzes (2. FIErwÄndG) aus. Der BVVG lagen
er 31. Mai 2011 insgesamt 981 Kauf-Anträge von nach
3 Absatz 5 Ausgleichsleistungsgesetz (AusglLeistG)
erechtigten Alteigentümern vor. Eine Vielzahl dieser
nträge ist unvollständig und lässt bisher keine Rück-
chlüsse auf den daraus resultierenden Flächenbedarf zu.
ine belastbare Aussage zum aktuellen Flächenbedarf
us der Änderung des FIErwÄndG ist daher zum gegen-
ärtigen Zeitpunkt nicht möglich. Die BVVG (Boden-
erwertungs- und -verwaltungs GmbH) geht aber davon
us, dass die in Durchsetzung des 2. FIErwÄndG benö-
gten landwirtschaftlichen Flächen zur Befriedigung der
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 113. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Juni 2011 12935
(A) )
)(B)
Ansprüche der Alteigentümer ausreichend vorhanden
sein werden, sodass ein Rückgriff auf bereits privati-
sierte Flächen gegenstandslos ist.
Die zur Übertragung auf die Länder oder andere
Empfänger vorgesehenen Flächen im Rahmen des Na-
tionalen Naturerbes, NNE, sind im Wesentlichen identi-
fiziert. Für Flächen, deren Übertragung noch nicht voll-
zogen ist, gilt, dass der Anspruch der Alteigentümer
nach § 3 Absatz 5 AusglLeistG Vorrang hat. Sollten
NNE-Flächen von Alteigentümern zu Recht beansprucht
werden, werden sich die BVVG und das Bundesamt für
Naturschutz unter Einbeziehung des jeweiligen Bundes-
landes über eine entsprechende andere Fläche für das
NNE verständigen.
Anlage 8
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
des Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Druck-
sache 17/6040, Frage 12):
Welche Änderungen im Kreditvertrag und in der Gläubi-
gervereinbarung sind – unter Angabe der finanziellen Auswir-
kungen für die KfW Bankengruppe und gegebenenfalls den
Bundeshaushalt – als Ergebnis des Sondergipfels der Staats-
und Regierungschefs der Euro-Zone vom 11. März 2011 in
Bezug auf Griechenland – anknüpfend an meine schriftliche
Frage 19 auf Bundestagsdrucksache 17/5322 – nunmehr vor-
gesehen, und in welchem Umfang haben KfW Bankengruppe
und gegebenenfalls der Bundeshaushalt bislang finanziell
zum Beispiel über Zinsgewinne durch günstigere eigene Refi-
nanzierungskosten aus dem Kreditvertrag mit Griechenland
profitiert?
Der geänderte Kreditvertrag sieht eine Verringerung
des Zinssatzes der Darlehen für Griechenland um
100 Basispunkte und eine Verlängerung der durch-
schnittlichen Laufzeit der Darlehen auf 7,5 Jahre vor.
Eine Änderung der Gläubigervereinbarung ist nicht vor-
gesehen.
Für die Kreditanstalt für Wiederaufbau, KfW, hat die
Änderung des Darlehensvertrages keine direkten finan-
ziellen Auswirkungen, da der Bund gemäß Garantiever-
trag sämtliche Kosten übernimmt, die der KfW aufgrund
einer Zuweisung des Bundes entstanden sind. Gemäß
Garantievertrag behält die KfW ihre Refinanzierungs-
kosten aus den Zinszahlungen, die sie von Griechenland
erhält, ein und leitet nur den Restbetrag an den Bund
weiter.
Der Bund und die KfW haben sich darauf verständigt,
wie der Nachteilsausgleich für die KfW erfolgen soll.
Nach dem In-Kraft-Treten des geänderten Darlehensver-
trages werden die Kosten für den Bund auf der Basis der
dann geltenden Marktkonditionen ermittelt. Die Bundes-
regierung wird die Auswirkungen auf den Bundeshaus-
halt gegenüber dem Parlament erläutern, sobald diese
feststehen.
Zu Ihrer Frage nach den bisherigen Einnahmen aus
der Griechenland-Hilfe teile ich Ihnen Folgendes mit.
Gemäß Währungsunion-Finanzstabilitätsgesetz vom
7. Mai 2010 sind bisher insgesamt 8,4 Milliarden Euro
an Griechenland ausgezahlt worden. Für das Jahr 2010
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nd das erste Quartal sind 183 Millionen Euro von Grie-
henland an Zinsen gezahlt worden, die sich wie folgt
ufteilen:
Darüber hinaus hat die KfW als Darlehensgeberin ge-
äß Darlehensvertrag eine Bearbeitungsgebühr für die
usgezahlten Darlehen in Höhe von 0,5 Prozent (42 Mil-
onen Euro) einbehalten. Insgesamt sind somit 225 Mil-
onen Euro an den Bund und die KfW geflossen.
nlage 9
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
er Abgeordneten Bettina Herlitzius (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN) (Drucksache 17/6040, Frage 13):
Wie beabsichtigt die Bundesregierung bei der Einführung
von Steueranreizen im Bereich Gebäudesanierung eine ein-
kommensunabhängige Ausgestaltung zu gewährleisten, und
an welche Voraussetzungen soll diese steuerliche Förderung
geknüpft werden?
Das Bundeskabinett hat am 6. Juni 2011 den Entwurf
ines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von energeti-
chen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden be-
chlossen.
Die Förderung bezieht sich – wie die vergleichbaren
örderprogramme durch die Bankengruppe der KfW –
uf Wohngebäude. Gefördert werden Gebäude, bei de-
en mit der Herstellung vor 1995 begonnen wurde. Es
erden nicht pauschal einzelne Maßnahmen begünstigt,
ondern eine Förderung kommt nur dann infrage, wenn
ich durch die Baumaßnahmen insbesondere der Ener-
iebedarf des Gebäudes insoweit erheblich verringert,
ls dass nach der Sanierung lediglich ein Primärenergie-
edarf in Höhe von 85 Prozent eines vergleichbaren
eubaus benötigt wird. Dies ist durch die Bescheinigung
ines Sachverständigen nachzuweisen.
Die Aufwendungen für die Maßnahmen können im
alle einer Einkunftserzielung über zehn Jahre in der je-
eiligen Einkunftsart steuerlich geltend gemacht wer-
en. Steuerpflichtige, die das Objekt selbst nutzen, kön-
en die Aufwendungen als Sonderausgaben in gleicher
eise geltend machen.
nlage 10
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
rage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE
INKE) (Drucksache 17/6040, Frage 14):
Art der Einnahmen Betrag
inszahlung Griechenland 183,0 Millionen Euro
bzüglich Refinanzie-
ungs-, Liquiditäts-, Zins-
icherungskosten der KfW
47,0 Millionen Euro
uszahlung an den Bund 136,0 Millionen Euro
12936 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 113. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Juni 2011
(A) )
)(B)
Gelten für die nach § 44 c Abs. 4 des Zweiten Buches So-
zialgesetzbuch, SGB II, zu berücksichtigenden Betreuungsre-
lationen für die Jobcenter bundesweit einheitliche Kriterien,
wie der Betreuungsschlüssel errechnet wird bzw. welche Art
von Beschäftigten der Jobcenter – Vermittler, Teamleiter, im
Eingangsbereich Tätige, Büro der Geschäftsführung usw. –
mit welcher Gewichtung zur Ermittlung der Relation zwi-
schen eingesetztem Personal und Leistungsberechtigten be-
rücksichtigt wird, und wie stellen sich diese gegebenenfalls
dar?
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat
mit der Bundesagentur für Arbeit abgestimmt, wie die
Betreuungsrelationen in den gemeinsamen Einrichtun-
gen errechnet werden sollen. Dabei werden bei den unter
25-jährigen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten alle
die Vermittlungsfachkräfte und Assistenzkräfte, die für
die Vermittlung der unter 25-jährigen eingesetzt werden,
berücksichtigt und die Teamleiter in diesem Bereich zur
Hälfte. Gleiches gilt für die Gruppe der erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten, die 25 Jahre und älter sind. Die
Mitarbeiter des Kundenportals werden entsprechend
dem Anteil der Mitarbeiter in den folgenden Gruppen
bei der Berechnung der Betreuungsrelationen
berücksichtigt: Vermittlung der unter 25-jährigen er-
werbsfähigen Leistungsberechtigten, Vermittlung der er-
werbsfähigen Leistungsberechtigten über 25 Jahre sowie
Leistungsgewährung. Dies gilt für alle gemeinsamen
Einrichtungen.
Anlage 11
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE
LINKE) (Drucksache 17/6040, Frage 15):
Wie stellt sich derzeit die Betreuungsrelation im SGB-II-
Bereich dar, bezogen auf die Gruppe der unter 25-Jährigen,
der über 25-Jährigen und die Leistungsgewährung, und wie
schätzt die Bundesregierung die Umsetzung der seit Anfang
des Jahres nach § 44 c Abs. 4 SGB II zu berücksichtigenden
Betreuungsrelationen in den Jobcentern ein?
Im April 2011 belief sich die Betreuungsrelation im
Bundesdurchschnitt bei den unter 25-jährigen erwerbsfä-
higen Leistungsberechtigten auf 1 zu 86 und bei den
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Alter von
25 Jahren und älter auf 1 zu 158; im Bereich der Leis-
tungsgewährung belief sie sich auf 1 zu 117 Bedarfsge-
meinschaften. Dabei ist zu berücksichtigen, dass bei der
Berechnung aktuelle Personalzahlen, aber aus statisti-
schen Gründen die Leistungsberechtigten- und Bedarfs-
gemeinschaftszahlen im Durchschnitt des Jahres 2010
zugrunde gelegt wurden. Da aktuell weniger Leistungs-
berechtigte und Bedarfsgemeinschaften zu betreuen
sind, sind die Betreuungsrelationen vor Ort tatsächlich
noch besser.
Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Betreu-
ungsrelationen wie gesetzlich vorgeschrieben bei der
Personalbedarfsermittlung vor Ort berücksichtigt wer-
den.
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nlage 12
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
rage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE
INKE) (Drucksache 17/6040, Frage 16):
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass ein Mit-
glied einer Bedarfsgemeinschaft nach dem SGB II grundsätz-
lich anspruchsberechtigt auf Leistungen nach dem Bildungs-
und Teilhabepaket ist und somit ein durch das Jobcenter Leip-
zig abgelehnter Antrag einer unter 25-jährigen Bürgerin einer
berufsbildenden Schule – Berufsbildungswerk Leipzig – mit
der Begründung, es handele sich bei einem gemeinsam mit
der polnischen Partnerschule durchgeführten Besuch der KZ-
Gedenkstätten Auschwitz und Birkenau nicht um eine Klas-
senfahrt, welche aus pädagogisch erzieherischen Gründen
durchgeführt werde, nicht rechtmäßig ist, und sieht die Bun-
desregierung in diesem Zusammenhang beim Bildungs- und
Teilhabepaket Konkretisierungsbedarf?
Bedarfe für Bildung werden bei Personen berücksich-
gt, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
ine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen
nd keine Ausbildungsvergütung beziehen (§ 28 Abs. 1
atz 2 SGB II). Ob im Einzelfall die Voraussetzungen
r die Förderung einer mehrtägigen Klassenfahrt vorlie-
en, ist von dem jeweils zuständigen kommunalen Trä-
er zu beurteilen; die Aufsicht wird insoweit von den
ändern ausgeübt. Die Bundesregierung kann hierzu
eder Stellung nehmen noch sieht sie Konkretisierungs-
edarf.
nlage 13
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
rage des Abgeordneten Klaus Ernst (DIE LINKE)
rucksache 17/6040, Frage 17):
Wie hoch waren die Arbeitslosenzugänge nach erfolgreich
beendeter dualer Ausbildung in Deutschland im Jahr 2010
– bitte differenzieren nach Bundesländern, Ost/West, Ge-
schlecht –, und welche rechnerische Quote ergibt sich für die
Arbeitslosenmeldung nach erfolgreich abgeschlossener dualer
Berufsausbildung im Jahr 2010?
In den Jahren 2009 und 2010 gab es jeweils rund
62 000 Zugänge in Arbeitslosigkeit nach erfolgreich
bgeschlossener Berufsausbildung.
Angaben des Statistischen Bundesamtes zu Ab-
chlussprüfungen in der Berufsausbildung nach dem Be-
fsbildungsgesetz liegen bis zum Jahr 2009 vor. Für das
ahr 2010 können daher hierzu noch keine Angaben ge-
acht werden. Nach den vorliegenden Zahlen bestanden
Jahr 2009 rund 469 000 Absolventen die Abschluss-
rüfung. Eine Quote kann aus diesen Daten aus mehre-
n Gründen nicht sinnvoll ermittelt werden:
Zum einen ist Arbeitslosigkeit beim Übergang von
usbildung in Beschäftigung in hohem Umfang kurz-
istige Sucharbeitslosigkeit. Die jungen Menschen kön-
en daher ihre Arbeitslosigkeit vergleichsweise schnell
eenden. So meldeten sich im Jahr 2010 rund 61 Prozent
er jüngeren Arbeitslosen (im Alter von 15 bis unter
5 Jahren) innerhalb von drei Monaten wieder aus der
rbeitslosigkeit ab. Dies bestätigen auch die Analysen
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 113. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Juni 2011 12937
(A) )
)(B)
Aufgeschlüsselt nach West- und Ostdeutschland und nach Ge
Zugang in Arbeits-
losigkeit nach
abgeschlossener
Berufsausbildung 2009
1
Deutschland gesamt 161.926
Männlich 93.627
Weiblich 68.299
Westdeutschland 116.709
Ostdeutschland 45.217
schlecht ergibt sich folgendes Bild:
(in Klammern zum
Vergleich 2010)
Teilnahme an
Abschlussprüfungen
mit bestandener
Prüfung 2009
1a 2
(162.206) 468.851
(92.878) 270.587
(69.328) 198.264
(119.743) 375.405
(42.463) 93.446
(C
(D
der Vorversion des Datenreports des Bundesinstituts für
Berufsbildung zum Berufsbildungsbericht 2011, die auf
Basis des Mikrozensus errechnet wurden. Sie zeigen,
dass die Erwerbslosigkeit unter den Absolventen und
Absolventinnen mit zunehmendem zeitlichen Abstand
zum erfolgreichen Abschluss abnimmt. Dabei ist zu be-
achten, dass im Mikrozensus die Erwerbslosigkeit nach
dem ILO-Konzept erfasst wird und damit nicht unmittel-
bar mit dem Begriff der Arbeitslosigkeit, der Grundlage
für die nationale Statistik der Bundesagentur für Arbeit
ist, vergleichbar ist.
Neben ihrer fehlenden Aussagekraft wäre eine solche
Quote zum anderen auch methodisch nicht haltbar, denn
es handelt sich bei den genannten Zahlen um Daten aus
unterschiedlichen Statistiken mit unterschiedlichen Er-
fassungslogiken. So werden die Arbeitslosenzugänge
nach dem Wohnortprinzip, die bestandenen Prüfungen
aber nach dem Kammerbezirk bzw. dem Standort des
Ausbildungsbetriebs erhoben. Bei einem Vergleich ins-
besondere anhand regionaler Kriterien käme es somit
unweigerlich zu weiteren Verzerrungen.
Die gewünschten Differenzierungen zu erfolgreichen
Abschlüssen und zu Zugängen in Arbeitslosigkeit nach
Abschluss anhand von Geschlecht, Bundesländern sowie
West- und Ostdeutschland sind den beigefügten Tabellen
zu entnehmen, wobei diese Daten keine Zahlen der zu-
gelassenen kommunalen Träger enthalten.
Nach Bundesländern aufgeschlüsselt ergibt sich für
2009 folgendes Bild:
Zugang in Arbeits-
losigkeit nach
abgeschlossener
Berufsausbildung 2009
(in Klammern zum
Vergleich 2010)
Teilnahme an
Abschlussprüfungen
mit bestandener
Prüfung 2009
1 1a 2
Schleswig-Holstein 5.702 (5.744) 16.041
Hamburg 2.969 (3.301) 10.642
Niedersachsen 15.074 (15.873) 45.088
Bremen 1.272 (1.298) 4.784
Nordrhein-Westfalen 32.137 (33.452) 96.135
Hessen 10.646 (10.482) 32.108
Rheinland-Pfalz 8.192 (8.213) 22.639
Baden-Württemberg 17.425 (18.136) 63.999
Bayern 21.202 (21.224) 78.130
Saarland 2.090 (2.020) 5.839
Berlin 6.845 (6.962) 15.544
Brandenburg 7.336 (6.824) 13.786
Mecklenburg-Vorpommern 6.042 (5.706) 11.860
Sachsen 11.478 (10.308) 24.343
Sachsen-Anhalt 6.894 (6.916) 14.040
Thüringen 6.622 (5.747) 13.873
12938 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 113. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Juni 2011
(A) )
)(B)
Anlage 14
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
Frage der Abgeordneten Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/6040, Frage 18):
Wie hat sich seit Einführung der „kurzen Anwartschafts-
zeit“ zum 1. August 2009 die Anzahl der gestellten und bewil-
ligten Anträge auf Arbeitslosengeld nach § 123 Abs. 2
SGB III branchenspezifisch entwickelt, und welche Ausgaben
sind auf Basis dieser Regelung durch die Bundesagentur für
Arbeit bisher getätigt worden?
Die Sonderregelung zur Anwartschaftszeit für über-
wiegend kurz befristet Beschäftigte in § 123 Abs. 2
SGB III wurde zum 1. August 2009 eingeführt. Die Re-
gelung ist auf drei Jahre befristet und wird im Rahmen
der Wirkungsforschung nach § 282 SGB III evaluiert.
Darüber hinaus hat der Haushaltsausschuss des Deut-
schen Bundestages die Bundesregierung gebeten, die
Neuregelung zur verbesserten sozialen Sicherung über-
wiegend kurz befristet Beschäftigter in der Arbeitslosen-
versicherung durch ein ständiges Monitoring zu beglei-
ten und ihm jährlich über die Inanspruchnahme sowie
die durch diese Neuregelung eintretenden Entwicklun-
gen Bericht zu erstatten.
Der erste Berichtszeitraum für den Bericht gegenüber
dem Haushaltsausschuss umfasst Leistungsanträge und
-bewilligungen, die vom Inkrafttreten der Neuregelung
bis zum 31. März 2010 beschieden wurden. Diesen Be-
richt hat Ihnen das Bundesministerium für Arbeit und
Soziales bereits im vergangenen Jahr zugesandt.
Die für den zweiten Bericht von der Bundesagentur
für Arbeit erhobenen Daten liegen der Bundesregierung
noch nicht vor. Die Bundesregierung wird die im zwei-
ten Erhebungszeitraum festgestellten Daten im Rahmen
des zweiten Berichts gegenüber dem Haushaltsausschuss
des Deutschen Bundestages darstellen und bewerten.
Die im Folgenden aufgeführten Fallzahlen beruhen auf
dem ersten Erhebungszeitraum vom 1. August 2009 bis
zum 31. März 2010.
Es wurden insgesamt 883 Anträge auf Arbeitslosen-
geld nach der Sonderregelung des § 123 Abs. 2 SGB III
gestellt. Die Verteilung auf Berufsgruppen stellt sich im
Wesentlichen wie folgt dar, wobei nur Gruppen mit min-
destens 25 Antragstellern berücksichtigt wurden:
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b
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Berufsgruppe Anträge Bewilli-gungen
Kunst/Kultur i. w. S. 429 84
Lagerhelfer/Waren-
abfüller
64 6
Verkäufer 40 18
Sekretärinnen/Büro-
fachkräfte
40 6
Kellner/Fachgehilfen 28 17
Erntehelfer 26 3
(C
(D
Die aufgrund der Sonderregelung anfallenden Ausga-
en werden nicht gesondert erfasst. Für den ersten Erhe-
ungszeitraum schätzt die Bundesagentur für Arbeit die
usgaben auf höchstens 1,57 Millionen Euro für Ar-
eitslosengeld (pro Person durchschnittlich 1 115 Euro
ro Monat) und Sozialversicherungsbeiträge.
nlage 15
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
rage der Abgeordneten Brigitte Pothmer (BÜND-
IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/6040, Frage 19):
Wie viele Monate betrug die Anspruchsdauer bei den je-
weils bewilligten Anträgen auf Arbeitslosengeld nach § 123
Abs. 2 SGB III, und wie bewertet die Bundesregierung den
Erfolg der gesetzlichen Regelung der „kurzen Anwartschafts-
zeit“ vor dem Hintergrund der bisherigen Entwicklung der ge-
stellten und bewilligten Anträge und der mit der gesetzlichen
Regelung verbundenen Zielsetzung, unstete Erwerbsbiogra-
fien besser abzusichern?
Auch die Angaben zur Anspruchsdauer beruhen auf
em ersten Erhebungszeitraum vom 1. August 2009 bis
um 31. März 2010. Die bewilligte Anspruchsdauer be-
ug in 104 Fällen drei Monate, in 64 Fällen vier Monate
nd in 52 Fällen fünf Monate. Ob und inwieweit das be-
illigte Arbeitslosengeld tatsächlich über die gesamte
ewilligte Anspruchsdauer in Anspruch genommen
urde, ist nicht erfasst.
Wegen der Kürze des Erhebungszeitraumes und der
chwierigen Wirtschaftslage lassen die bisher vorliegen-
en Daten noch keine seriösen Bewertungen der gesetz-
chen Neuregelung zu. Insoweit bleibt die gesetzlich
orgesehene Evaluation abzuwarten.
nlage 16
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
rage der Abgeordneten Elke Ferner (SPD) (Drucksa-
he 17/6040, Frage 20):
Wie lautet die genaue Aufgabenbeschreibung für die Zu-
sammenarbeit des Bundesministeriums für Arbeit und Sozia-
les mit der Agentur „re:publik“, und in welcher Höhe werden
die zu erbringenden Leistungen vergütet?
Zwischen dem Bundesministerium für Arbeit und So-
iales und der Agentur „re:publik“ bestand und besteht
ein Vertragsverhältnis.
nlage 17
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
rage der Abgeordneten Elke Ferner (SPD) (Drucksa-
he 17/6040, Frage 21):
Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung im
Hinblick darauf, dass die Gesellschafterin von „re:publik“,
Dominique Döttling, auch als Botschafterin für die Initiative
Neue Soziale Marktwirtschaft tätig ist, und sieht sie beispiels-
weise in der Tatsache, dass diese zeitgleich mit einer Presse-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 113. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Juni 2011 12939
(A) )
)(B)
konferenz der Bundesministerin für Arbeit und Soziales,
Dr. Ursula von der Leyen, eine Aktion vor dem Gebäude des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales in Berlin durch-
geführt hat, Anlass zu der Vermutung, dass bei der Agentur
„re:publik“ eine Interessenkollision gegeben ist?
Es bestand zu keiner Zeit ein Vertragsverhältnis zwi-
schen dem BMAS und der Agentur „re:publik“. Somit
besteht kein Anlass, eine Interessenkollision zu vermu-
ten.
Anlage 18
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage der
Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE)
(Drucksache 17/6040, Frage 22):
Welchen Anteil hatten Bundes-, Landes- und Drittmittel
bei der Finanzierung der Arbeit der Bieneninstitute in den
Jahren 2009 und 2010?
Die sieben klassischen Bieneninstitute in Celle,
Hohen Neuendorf, Kirchheim bei Marburg, Mayen,
Stuttgart-Hohenheim, Münster und Veichtshöchsheim
werden überwiegend durch die Länder getragen. Nach
Auskunft der Arbeitsgemeinschaft der Bieneninstitute
wirbt nahezu jedes Institut zusätzliche Drittmittel ein, un-
ter anderem auch über die Bundesinstitutionen BLE und
BVL. Die betreffenden Landesministerien wurden auf-
grund der mündlichen Frage der Abgeordneten um Infor-
mationen zur Finanzierung der Arbeit der Bieneninstitute
in den Jahren 2009 und 2010 angefragt. Sobald Antwor-
ten vorliegen wird Frau Abgeordnete Dr. Tackmann eine
schriftliche Antwort erhalten.
Anlage 19
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage der
Abgeordneten Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/6040, Frage 23):
Weshalb hat die Bundesregierung Medienberichte, die die
spanischen Gurken als Hauptverursacher der Ehec-Infektion
identifiziert hatten, nicht revidiert bzw. nicht mit dem Verweis
auf fehlende Abschlussergebnisse vorerst infrage gestellt?
Die Bundesregierung hatte insbesondere mit Blick auf
die Schwere des Ehec-Infektionsgeschehens keinerlei
Veranlassung, die Öffentlichkeitsarbeit der zuständigen
Hamburger Behörden mit der Bekanntgabe der Herkunft
der mutmaßlichen Quelle des Geschehens zu relativieren,
infrage zu stellen oder gar zu revidieren. Auch aus heuti-
ger Sicht wäre eine solche Handlungsweise unverant-
wortlich gewesen.
Anlage 20
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Fragen der
Abgeordneten Nicole Maisch (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/6040, Fragen 24 und 25):
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(C
(D
Weshalb gibt es keine zentrale Stelle in der Bundesregie-
rung, an der alle Informationen zu Ehec zusammenfließen und
die die Informationen proaktiv an die Länder, die Verbrauche-
rinnen und Verbraucher sowie die Lebensmittelbranche weiter-
gibt, und welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergrei-
fen, um das koordinierte Krisenmanagement zu verbessern?
Warum gibt es bis heute – Stand: 1. Juni 2011 – vonseiten
des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz, BMELV, bzw. des Bundesministeriums
für Gesundheit, BMG, keine adäquate Kommunikation über
Ehec mit den Verbraucherinnen und Verbrauchern, zum Bei-
spiel in Form einer Telefonhotline, die aktiv angeboten und
beworben wird oder zumindest auf den zentralen Internetsei-
ten des BMELV und des BMG abrufbar ist?
u Frage 24:
Für die Bundesregierung hat der Kampf gegen Ehec
bsolute Priorität. Daher wurde im Bundesministerium
r Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz,
MELV, ein Krisenstab eingerichtet, in dem zentral alle
rkenntnisse zum Ehec-Geschehen zusammenfließen. In
ieses zentrale Krisenmanagement sind neben den Fach-
ehörden des BMELV selbstverständlich auch das Bun-
esministerium für Gesundheit, BMG, das Robert-
och-Institut sowie die Länderministerien und Länder-
chbehörden eng einbezogen.
Die Öffentlichkeit wird zentral über die Internetseiten
es BMELV und des BMG über den Sachstand zum
hec-Geschehen informiert. Auf der Internetseite des
MELV finden sich zudem Internetlinks zu Veröffentli-
hungen weiterer an der Aufklärung beteiligter Einrich-
ngen, wie dem Robert-Koch-Institut, dem Bundesamt
r Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit und
em Bundesinstitut für Risikobewertung. Ebenfalls zen-
al über den BMELV-Internetauftritt sind die Veröffent-
chungen der zuständigen Länderbehörden zugänglich.
ie Informationen der Bundesbehörden werden regel-
äßig aktualisiert.
u Frage 25:
Das BMELV hat seit Beginn des Ehec-Geschehens in
bstimmung mit dem BMG auf seiner Internetseite die
otline des BMG beworben. Unter der dort angegebe-
en Telefonnummer (030 346 465 100) ist die BMG-
otline grundsätzlich montags bis donnerstags von 8 bis
8 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr zu erreichen. An-
agen von Bürgern und Bürgerinnen an das BMG wer-
en von diesem Bürgertelefon auf der Basis ständig ak-
alisierter Fachinformationen beantwortet.
Bürgerfragen, die das BMELV betreffen, werden vom
ürgerreferat des BMELV beantwortet. Die Telefon-
ummer wird ebenfalls auf der Internetseite des BMELV
eworben (030 185 29 3377).
Darüber hinaus halten auch die Oberbehörden im Ge-
chäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit,
as Robert-Koch-Institut und die Bundeszentrale für ge-
undheitliche Aufklärung, abgestimmte, umfassende und
ktuelle Informationen über die Infektion bereit.
12940 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 113. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Juni 2011
(A) )
)(B)
Anlage 21
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Thomas Kossendey auf die
Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
(Drucksache 17/6040, Frage 28):
Wie viele Luftoperationen gegen welche Ziele hat die
NATO seit dem 31. März 2011 im Rahmen der Operation
Unified Protector bis heute in Libyen durchgeführt?
Mit Stand 5. Juni 2011 hat die NATO seit 31. März
2011 9 917 Luftoperationen geflogen, dabei 3 752 soge-
nannte Strike Sorties zur Identifizierung und Bekämp-
fung von Zielen, bei denen nicht in jedem Fall Munition
zum Einsatz gebracht wurde.
Die Einsätze konzentrierten sich dabei auf Flugab-
wehrstellungen der libyschen Streitkräfte, militärische
Radarstellungen, militärisches Offensivpotenzial, militä-
rische Logistik und Führungseinrichtungen.
Die tagesgenauen Daten und jeweils bekämpfte Ziele
werden sehr transparent auf der NATO-Homepage
– http://www.nato.int – dargestellt und sind öffentlich
zugänglich.
Anlage 22
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die
Frage der Abgeordneten Caren Marks (SPD) (Drucksa-
che 17/6040, Frage 29):
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus
der kritischen Bilanz des „Zweiten Zwischenberichts zur Eva-
luation des Kinderförderungsgesetzes“ sowie der Zwischen-
evaluierung des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfi-
nanzierung 2008–2013“ vom 18. Mai 2011, wonach der Bedarf
an Betreuungsplätzen für unter Dreijährige die anvisierte
Marke von durchschnittlich bundesweit 35 Prozent überstei-
gen wird und die Ausbaugeschwindigkeit bei der Einrichtung
von Krippenplätzen gesteigert werden muss, und beabsichtigt
die Bundesregierung in diesem Zusammenhang, einen weite-
ren Krippengipfel von Bund, Ländern und Kommunen zu ini-
tiieren?
Der „Zweite Zwischenbericht zur Evaluierung des
Kinderförderungsgesetzes“ zeigt, dass die Betreuungs-
quote in allen Bundesländern weiter gestiegen ist. Insge-
samt liegt sie in Ostdeutschland mit rund 48 Prozent fast
dreimal so hoch wie in Westdeutschland mit etwa
17 Prozent. Erstmalig ist der prozentuale Zuwachs an
Betreuungsplätzen im Vergleich zum Vorjahr in West-
deutschland höher als in Ostdeutschland.
Der Bericht zeigt, dass auch heute ein Bedarf nach
Betreuungsplätzen in der Größenordnung von rund
750 000 Plätzen besteht. Einerseits ist zwar der prozen-
tuale Bedarf gestiegen, andererseits führen die demogra-
fischen Veränderungen dazu, dass die Planungszahlen
von 2007 ihre Gültigkeit behalten haben. Auch die Ju-
gendämter planen jetzt im Schnitt mit einer vergleichba-
ren Zielmarke von 38 Prozent an Betreuungsplätzen für
unter dreijährige Kinder, was rund 750 000 Plätzen ent-
spricht. Diese Zahlen machen deutlich, dass wir mit un-
serem Ausbauvorhaben, bis 2013 750 000 Plätze für un-
ter Dreijährige zu schaffen, auf dem richtigen Weg sind.
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(D
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Tatsache ist: Um ein bedarfsgerechtes Betreuungsan-
ebot für unter Dreijährige zu erreichen, muss die Aus-
audynamik – insbesondere in Westdeutschland – bis
um Jahr 2013 noch weiter zunehmen. Grundlage des
usbaus sind ausreichende finanzielle Rahmenbedin-
ungen. Neben den kommunalen Investitionen müssen
ie weiteren finanziellen Anstrengungen von Ländern
rfolgen.
Die Zwischenevaluation des Investitionsprogramms
Kinderbetreuungsfinanzierung 2008–2013“ zeigt, dass
eim Ausbau durch verschiedene Länder im Rahmen der
inanzierungshöchstgrenzen derzeit erst die Bundesmit-
l aufgebraucht werden. Es sind daher verlässliche An-
chlussfinanzierungen durch die Länder erforderlich, um
en Ausbau weiter voranzubringen.
Die Bundesregierung steht zu ihren Zusagen für den
usbau der Kindertagesbetreuung. Die notwendigen
bstimmungsgespräche zwischen Bund, Ländern und
ommunen werden weiterhin stattfinden.
nlage 23
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die
rage der Abgeordneten Caren Marks (SPD) (Druck-
ache 17/6040, Frage 30):
Welche Initiativen plant die Bundesregierung für das
„Europäische Jahr für aktives Altern und die Solidarität der
Generationen“ 2012, bzw. welche Themenschwerpunkte hält
die Bundesregierung für dieses Europäische Jahr für sinnvoll?
Der „Beschluss des Europäischen Parlaments und des
ates zum Europäischen Jahr des aktiven Alterns und
er Solidarität zwischen den Generationen 2012“ wird in
einer endgültigen Fassung voraussichtlich Ende Juni
011 verabschiedet. Die Festlegung konkreter Initiativen
Rahmen des Europäischen Jahres 2012 wird unmit-
lbar nach der endgültigen Beschlussfassung erfolgen.
ereits jetzt steht fest, dass vonseiten der Mitgliedstaa-
n nationale Koordinierungsstellen zu benennen sind.
iesen obliegt unter anderem die Aufgabe, die nationa-
n Prioritäten für das Europäische Jahr festzulegen. Für
eutschland wird dies das Bundesministerium für Fami-
e, Senioren, Frauen und Jugend sein. Das Ministerium
ird die maßgeblichen gesellschaftlichen Gruppen und
rganisationen konsultieren und eng mit ihnen zusam-
enarbeiten. In diesem Prozess fällt dann auch die Ent-
cheidung über die Vergabe der Fördermittel. Erst dann
ind Aussagen zu konkreten Maßnahmen möglich, die
um Europäischen Jahr 2012 geplant und unterstützt
erden.
nlage 24
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage
es Abgeordneten Hans-Joachim Hacker (SPD)
rucksache 17/6040, Frage 32):
Ist der Bundesregierung bekannt, dass die Umtragestellen
für Sportboote an den Schleusen der touristisch stark genutz-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 113. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Juni 2011 12941
(A) )
)(B)
ten Bundeswasserstraße Finowkanal wegen ihrer Höhe nur
eingeschränkt und mit Risiken nutzbar sind, und welche Än-
derungen sind angesichts dieser Tatsache vorgesehen?
Detailinformationen über den Anlagenzustand an
Bundeswasserstraßen werden in der Wasser- und Schiff-
fahrtsverwaltung bei den dafür zuständigen Wasser- und
Schifffahrtsämtern vorgehalten. Die Sicherheit und Ord-
nung der Anlagen am Finowkanal wird durch das Was-
ser- und Schifffahrtsamt Eberswalde gewährleistet. Bei
Maßnahmen an Anlagen für den Wassersport an Bundes-
wasserstraßen wird zukünftig die zusammen mit den
Nutzerverbänden erarbeitete „Richtlinie für die Gestal-
tung von Wassersportanlagen an Bundeswasserstraßen“
zugrunde gelegt.
Anlage 25
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage
der Abgeordneten Bettina Herlitzius (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/6040, Frage 33):
Welche zusätzlichen Maßnahmen plant die Bundesregie-
rung, um die nach Angaben der Deutschen Energie-Agentur
GmbH benötigten Investitionsanreize im Gebäudebereich in
Höhe von 5 Milliarden Euro zur Verfügung zu stellen?
Die Bundesregierung hat die Einschätzung der Deut-
schen Energie-Agentur GmbH, dena, zur Kenntnis ge-
nommen. Mit dem Kabinettsbeschluss vom 6. Juni 2011
zur Umsetzung der Energiewende setzt die Bundesregie-
rung in erheblichem Umfang finanzielle Anreize zur Be-
schleunigung der Investitionen in die energetische Ge-
bäudesanierung. Für die Jahre 2012 bis 2014 stehen zur
Finanzierung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms
jährlich 1,5 Milliarden Euro Programmmittel über den
Energie- und Klimafonds zur Verfügung. Darüber hinaus
werden ab 2012 zusätzliche steuerliche Anreize zur För-
derung der energetischen Gebäudesanierung geschaffen.
Die Förderung wird vor allem Selbstnutzer und private
Kleinvermieter unterstützen. Zudem wird die Bundes-
regierung prüfen, die Förderung im Wärmebereich ab
2015 auf eine marktbasierte und haushaltsunabhängige
Lösung umzustellen.
Anlage 26
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage
der Abgeordneten Daniela Wagner (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/6040, Frage 34):
Zu welchen Teilen will die Bundesregierung das CO2-Ge-
bäudesanierungsprogramm der KfW Bankengruppe 2012 aus
dem Einzelplan für das Bundesministerium für Verkehr, Bau
und Stadtentwicklung bzw. dem Energie- und Klimafonds fi-
nanzieren, und besteht die Absicht, aus den Mitteln des Ener-
gie- und Klimafonds künftig auch die Finanzierung von In-
vestitionszuschüssen zu ermöglichen?
Ab 2012 ist vorgesehen, neue Programmscheiben des
CO2-Gebäudesanierungsprogramms ausschließlich aus
dem Sondervermögen Energie- und Klimafonds, EKF,
zu finanzieren. Um den erforderlichen Beitrag zur Errei-
chung der Klimaschutzziele zu leisten, hat das Bundes-
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(C
(D
abinett am 6. Juni 2011 beschlossen, bis 2014 jährlich
rogrammmittel in Höhe von 1,5 Milliarden Euro für
as CO2-Gebäudesanierungsprogramm in den EKF ein-
ustellen. Aus den Mitteln des CO2-Gebäudesanierungs-
rogramms werden auch zukünftig zinsverbilligte Kre-
ite und Zuschüsse gewährt.
nlage 27
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage
er Abgeordneten Daniela Wagner (BÜNDNIS 90/DIE
RÜNEN) (Drucksache 17/6040, Frage 35):
In welcher Form plant die Bundesregierung eine Verschär-
fung der Energieeinsparverordnung für den Neubau, wie be-
reits in Meseberg – Integriertes Energie- und Klimaschutzpro-
gramm – angekündigt, und ist geplant, die Anforderung der
EU-Gebäuderichtlinie stufenweise zu erfüllen und so bis 2020
einen „Nahe-Nullenergie-Standard“ für den Neubau umzuset-
zen?
Die Bundesregierung hat am Montag im Rahmen der
eschlüsse zur Energiewende Eckpunkte zur Weiterent-
icklung des Energiesparrechts für Gebäude beschlossen.
anach ist beabsichtigt, die Anforderungen an Neubauten
it der Energieeinsparverordnung 2012 schrittweise bis
020 an den europaweiten Standard heranzuführen, so-
eit dies im Rahmen einer ausgewogenen Gesamtbe-
achtung unter Berücksichtigung der Belastungen der Ei-
entümer und der Mieter wirtschaftlich vertretbar ist.
nlage 28
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Fragen
es Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN) (Drucksache 17/6040, Fragen 36 und 37):
In welchem Planungsstand bzw. Umsetzungsstand befin-
den sich die im Rahmen des Konjunkturpakets II geplanten
Grünbrücken – bitte einzeln auflisten –, und welche Gründe
führen bei den jeweiligen Projekten gegebenenfalls zu Verzö-
gerungen?
Welche konkreten Grünbrücken, die nicht mit den Mitteln
des Konjunkturpakets II finanziert werden können, sind für
welche Zeiträume bzw. Haushaltspläne vorgesehen?
Das BMVBS führt derzeit eine Abfrage bei den Län-
ern zu den Wiedervernetzungsmaßnahmen durch, die
Rahmen des Konjunkturpakets II geplant wurden;
ine abschließende Auswertung liegt noch nicht vor. Von
en 18 Maßnahmen, denen das BMVBS zugestimmt
atte, können nach bisherigem Kenntnisstand vier Maß-
ahmen unter anderem aufgrund der Bewirtschaftungs-
orgaben zum Konjunkturpaket II nicht aus dem Inves-
tions- und Tilgungsfonds finanziert werden.
Alle 14 Maßnahmen, die aus dem Investitions- und
ilgungsfonds finanziert werden, befinden sich derzeit
Bau und werden voraussichtlich Ende des Jahres fer-
ggestellt sein.
Die vier Maßnahmen, die nicht aus dem Investitions-
nd Tilgungsfonds finanziert werden konnten, befinden
12942 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 113. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Juni 2011
(A) (C)
)(B)
sich in unterschiedlichen Planungsstadien; der Baube- Einzelheiten können der beiliegenden Liste entnom-
Göttingen-Roringen Berg“
Baubeginn offen Euro
(D
ginn ist allerdings noch offen. men werden.
Land Straße Abschnitt Grünbrücke Planungsstand Baukosten
Maßnahmen, die aus dem Investitions- und Tilgungsfonds finanziert werden
BW A7 AS Aalen/Oberko-
chen–AS Heidenheim
Grünbrücke NW Hei-
denheim-Großkuchen
Derzeit in Bau, Fertig-
stellung vsl. Ende 2011
rund 3,4 Millionen
Euro
BY A7 AS Bad Brückenau/
Wildflecken–AS Bad
Kissingen/Oberthulba
Grünbrücke im Neu-
wirtshauser Forst
Derzeit in Bau, Fertig-
stellung vsl. Ende 2011
rund 4,9 Millionen
Euro
BY A93 AS Rehau Süd–AS
Schönwald
Grünbrücke im Re-
hauer Forst
Derzeit in Bau, Fertig-
stellung vsl. Ende 2011
rund 4,0 Millionen
Euro
BB A9 AS Niemegk–AS Klein
Marzehns
Grünbrücke bei Nie-
megk
Derzeit in Bau, Fertig-
stellung vsl. Ende 2011
rund 5,8 Millionen
Euro
BB A 12 AS Bliesen–AS Müll-
rose
Grünbrücke bei Bliesen
(Mark) (Kersdorf)
Derzeit in Bau, Fertig-
stellung vsl. Ende 2011
rund 6,9 Millionen
Euro
BB A13 AS Teupitz–AS Ba-
ruth/Mark
Grünbrücke bei Teu-
pitz-Tornow
Derzeit in Bau, Fertig-
stellung vsl. Ende 2011
rund 7,1 Millionen
Euro
HE A7 AS Hünfeld/
Schlitz–AS Fulda-Nord
Grünbrücke
Michelsrombacher
Forst
Derzeit in Bau, Fertig-
stellung vsl. Ende 2011
rund 4,8 Millionen
Euro
NW Al AS Nettersheim–
AS Blankenheim
Grünbrücke am Hein-
zenberg (Mürel) bei
Nettersheim-Engelgau
Derzeit in Bau, Fertig-
stellung vsl. Ende 2011
rund 3,8 Millionen
Euro
NW A3 AS Königsforst–
AS Rösrath
Grünbrücke Königs-
forst in Köln-Eil
Derzeit in Bau, Fertig-
stellung vsl. Ende 2011
rund 4,5 Millionen
Euro
NW A31 AS Lembeck–
AS Schermbeck
Grünbrücke am Wolfs-
berg im Forst
Gewerkschaft Augus-
tus
Derzeit in Bau, Fertig-
stellung vsl. Ende 2011
rund 3,3 Millionen
Euro
NW B64 zwischen
Altenbeken-Buke und
Bad Driburg
Grünbrücke Egge Derzeit in Bau, Fertig-
stellung vsl. Ende 2011
rund 3,2 Millionen
Euro
RP Al AS Hasborn–AS Witt-
lich
Grünbrücke bei
Greimerath
Derzeit in Bau, Fertig-
stellung vsl. Ende 2011
rund 2,5 Millionen
Euro
RP A6 AS Enkenbach-Alsen-
born–AS Wattenheim
Grünbrücke Wattenhei-
mer Wald (bei Carls-
berg/Pfalz)
Derzeit in Bau, Fertig-
stellung vsl. Ende 2011
rund 2,9 Millionen
Euro
SH A24 AS Hornbek–Lgr. SH/
MV
Wildbrücke Gudow-
Segrahn (ist aber eine
Grünbrücke)
Derzeit in Bau, Fertig-
stellung vsl. Ende 2011
rund 5,0 Millionen
Euro
Maßnahmen, die nicht aus dem Investitions- und Tilgungsfonds finanziert werden
BB A9 AS Beelitz-Heilstät-
ten–AS Beelitz
Grünbrücke bei Beelitz In Planung
Baubeginn offen
rund 7,0 Millionen
Euro
BB All AS Warnitz–
AS Pfingstberg
Grünbrücke Melzower
Forst bei Oberucker-
see-Warnitz
In Planung
Baubeginn offen
rund 4,5 Millionen
Euro
MV A19 AS Röbel/Müntz–
AS Wittstock
Grünbrücke Wredenha-
gen
In Planung
Baubeginn offen
rund 4,2 Millionen
Euro
NI B27 zwischen Waake und Grünbrücke „Roringer In Planung rund 2,2 Millionen
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 113. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Juni 2011 12943
(A) )
)(B)
Anlage 29
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
Frage des Abgeordneten Dr. Hermann Ott (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/6040, Frage 38):
Welche Auswirkungen auf die deutschen Zusagen zur in-
ternationalen Klimafinanzierung ergeben sich aus den bisheri-
gen Plänen der Bundesregierung für die sogenannte Ener-
giewende?
Es ergeben sich keine Auswirkungen. Die Bundesre-
gierung wird ihre Zusagen einhalten. Das Sondervermö-
gen „Energie- und Klimafonds“ wird in Zukunft, wie be-
reits im Gesetz vom letzten Jahr vorgesehen, eine nicht
unwesentliche Rolle bei der Finanzierung auf Deutsch-
land zukommender Verpflichtungen im Bereich des in-
ternationalen Klima- und Umweltschutzes spielen. Die
Details werden jeweils jährlich im vom Deutschen Bun-
destag zu beschließenden Wirtschaftsplan festgelegt.
Anlage 30
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
Frage des Abgeordneten Dr. Hermann Ott (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/6040, Frage 39):
Welche Auswirkungen haben die laut Internationaler
Energie-Agentur, IEA, stark angestiegenen weltweiten CO2-
Emissionen auf die Politik der Bundesregierung, und welche
aktuellen Werte dazu sind der Bundesregierung für Deutsch-
land bekannt?
Der von der Internationalen Energie Agentur, IEA,
gemeldete Anstieg der weltweiten CO2-Emissionen im
Jahr 2010 gegenüber den Vorjahreswerten ist besorgnis-
erregend. Die Bundesregierung sieht sich dadurch in ih-
rer Auffassung bestätigt, dass die Anstrengungen hin-
sichtlich der Reduzierung der Treibhausgasemissionen
keinesfalls verringert werden dürfen. Die für 2020 und
die folgenden Jahrzehnte bis 2050 beschlossenen an-
spruchsvollen Klimaschutzziele für Deutschland werden
unverändert weiterverfolgt.
Nach vorläufigen Schätzungen des Umweltbundesam-
tes sind zwar auch in Deutschland die Treibhausgasemis-
sionen im Jahr 2010 gegenüber 2009 um 4,3 Prozent ge-
stiegen. Jedoch liegen diese 2010 unterhalb des Niveaus
von 2008 und 23,1 Prozent unterhalb des Niveaus von
1990. Zum Vergleich: Im Rahmen des Kyoto-Protokolls
hat sich Deutschland verpflichtet, seine Emissionen im
Durchschnitt der Jahre 2008 bis 2012 um 21 Prozent zu
senken. Diese Verpflichtung wird Deutschland einhalten
oder sogar übererfüllen.
Anlage 31
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
Frage des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/6040, Frage 40):
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(C
(D
Beabsichtigt die Bundesregierung, die Mittel für die For-
schung und Markteinführung erneuerbarer Energien über den
Energie- und Klimafonds aufzustocken oder abzusenken?
Die Bundesregierung beabsichtigt, die Mittel für For-
chung und Entwicklung sowie Markteinführung erneu-
rbarer Energien aus dem Bundeshaushalt durch Mittel
us dem Energie- und Klimafonds aufzustocken. Für das
ahr 2011 stehen nach dem Wirtschaftsplan für den
nergie- und Klimafonds 2011 hierfür jeweils 40 Millio-
en Euro zur Verfügung. Der Wirtschaftsplan für das
ahr 2012 wird in Kürze innerhalb der Bundesregierung
bgestimmt.
nlage 32
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
rage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜND-
IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/6040, Frage 41):
Bei welchen Atomkraftwerken sind aus Sicht des Bundes-
ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit,
BMU, seit der am 17. Mai 2011 veröffentlichten „ersten“ Stel-
lungnahme (vergleiche dort Seite 5 oder vergleiche „in diesem
ersten Schritt“, Seite 7) der Reaktor-Sicherheitskommission,
RSK, zum sogenannten Stresstest der der Anordnung nach
§ 19 des Atomgesetzes zur dreimonatigen Betriebseinstellung
zugrunde liegende Gefahrenverdacht und alle „begründeten
Unsicherheiten“ (Bundestagsdrucksache 17/5268, Nr. 85)
vollständig ausgeräumt, und wie bewertet das BMU in diesem
Zusammenhang den Umstand, dass viele Aspekte aufgrund
der Zeitknappheit von der RSK nicht vollständig bzw. zu
Ende geprüft werden konnten oder ungeprüft als erfüllt ange-
nommen wurden (insbesondere bei den sogenannten Basis-
levels)?
Die aufsichtlichen Anordnungen der zuständigen Be-
örden nach § 19 Abs. 3 des Atomgesetzes nehmen da-
uf Bezug, dass insbesondere für die sieben ältesten
eutschen Anlagen – denen auch bereits im Rahmen ei-
er Differenzierung der Laufzeitverlängerung eine ge-
ngere zusätzliche Elektrizitätsmenge zugewiesen
urde – nach den Ereignissen in Japan zu überprüfen ist,
wieweit bisher nicht berücksichtigte Szenarien nun-
ehr eine neue Bewertung erfordern. Unter Berücksich-
gung der Stellungnahmen von der Reaktor-Sicherheits-
ommission, RSK, und der Ethik-Kommission hat die
undesregierung am 6. Juni 2011 einen Gesetzentwurf
ur Änderung des Atomgesetzes beschlossen. Danach
oll die Berechtigung zum Leistungsbetrieb für die sie-
en genannten Kernkraftwerke sowie für das KKW
rümmel mit Inkrafttreten des Gesetzes erlöschen.
nlage 33
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
rage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜND-
IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/6040, Frage 42):
Bis wann werden das BMU und die Landesatomaufsichts-
behörden nach aktueller Planung dazu Stellung nehmen, in-
wiefern seit der am 17. Mai 2011 veröffentlichten „ersten“
Stellungnahme der RSK zum sogenannten Atomkraftwerke-
12944 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 113. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Juni 2011
(A) (C)
)(B)
stresstest der der Anordnung nach § 19 des Atomgesetzes zur
dreimonatigen Betriebseinstellung zugrunde liegende Gefah-
Anlage 35
lungnahme der Reaktor-Sicherheitskommission – RSK –
auswerten. Das sekundärseitige Abfahren mit 100 K/h
wird im Kernkraftwerk Biblis von Hand ausgelöst. Das
dadurch eventuell verzögerte Abfahren um maximal
30 Minuten wirkt sich zwar nachteilig auf die Reserven
des Flutbehälterinventars aus, entspricht aber den Anfor-
derungen des bestehenden kerntechnischen Regelwerks.
Anlage 34
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/6040, Frage 43):
Bei welchen der acht Atomkraftwerke, die nach den Plä-
nen der Bundesregierung in diesem Jahr abgeschaltet werden
sollen, erlaubt die jeweilige Betriebsgenehmigung ein Wie-
deranfahren ohne vorherige Beantragung bei den oder Geneh-
migung durch die Aufsichtsbehörden?
Die Zustimmungsvorbehalte für das Wiederanfahren
der deutschen Kernkraftwerke sind in den jeweiligen Be-
triebsgenehmigungen unterschiedlich geregelt. Für die
acht Anlagen ist festgelegt, dass vor einem Wiederanfah-
ren nach einem Brennelementewechsel eine ausdrückli-
che Zustimmung der jeweiligen atomrechtlichen Auf-
sichtsbehörde zum Anfahren der Anlage erfolgen oder
zumindest, dass der Betreiber vor dem Wiederanfahren
Nachweise vorlegen muss – so beim Kernkraftwerk
Biblis B. Bei den Kernkraftwerken Philippsburg 1 und
Neckarwestheim I besteht ein solcher Wiederanfahrvor-
behalt auch nach einem längeren Anlagenstillstand ohne
Brennelementewechsel.
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(in Tsd.
Euro) 2001 2002 2003 2004 200
Rückbau
BMBF
98.221 87.338 70.402 96.815 126.4
Rückbau
BMF
128.620 127.435 124.754 117.852 119.1
Summe 226.841 214.773 195.156 214.667 245.6
(D
Hinsichtlich der Umsetzung der Bund-Länder-Nach-
stungsliste, die im Zuge der 11. Atomgesetznovelle
ereinbart wurde, finden mit den zuständigen Landesbe-
örden Beratungen statt. Daraus ist dem Bundesministe-
um für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit be-
annt, dass die insoweit erforderlichen Investitionen
isher noch in Planung waren.
nlage 36
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Fragen
er Abgeordneten Marianne Schieder (Schwandorf)
PD) (Drucksache 17/6040, Fragen 45 und 46):
In welcher Höhe hat die Bundesregierung in den letzten
zehn Jahren die Forschung im Bereich Kernenergie gefördert,
und wie viele Mittel hat die Bundesregierung in den letzten
zehn Jahren für den Rückbau kerntechnischer Anlagen aufge-
wendet (bitte um Aufschlüsselung nach Jahren)?
Wie viele Mittel hat die Bundesregierung in den letzten
zehn Jahren für die Forschung im Bereich Kernfusion aufge-
wendet, und wie viele Bundesmittel sind über die europäische
Ebene – Forschungsrahmenprogramm/Euratom – in die For-
schung im Bereich Kernfusion geflossen (bitte um Aufschlüs-
selung nach Jahren)?
u Frage 45:
Seit 1998 wird von der Bundesregierung keine For-
chung im Bereich Kernenergie gefördert. Es gab ledig-
ch Förderung in den Bereichen nukleare Sicherheits-
nd Endlagerforschung sowie Forschung zum Rückbau
erntechnischer Anlagen.
Die Bundesregierung hat in den Jahren 2001 bis 2010
r den Rückbau kerntechnischer Forschungsanlagen
ahlungen in folgender Höhe geleistet:
5 2006 2007 2008 2009 2010
59 182.141 187.660 201.639 138.253 134.427
98 109.958 116.205 107.410 102.609 89.105
57 292.099 303.865 309.049 240.862 223.532
renverdacht und alle „begründeten Unsicherheiten“ (verglei-
che Bundestagsdrucksache 17/5268, Nr. 85) vollständig aus-
geräumt sind oder nicht, und in welchen Bereichen hätte das
Atomkraftwerk Biblis aus Sicht des BMU das Basislevel des
RSK-Stresstests nicht erreicht, wenn berücksichtigt worden
wäre, dass in Biblis die automatische Auslösung des 100-K/h-
Abfahrens nicht realisiert ist, die schon länger Stand der Tech-
nik ist (vergleiche Bundestagsdrucksache 17/5808, Nr. 34;
bitte mit Angabe, seit wann sie Stand der Technik ist)?
Die zuständigen Aufsichts- und Genehmigungsbehör-
den und das Bundesministerium für Umwelt, Natur-
schutz und Reaktorsicherheit – BMU – werden die Stel-
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/6040, Frage 44):
Welche Investitionen in die Atomkraftwerke haben die Be-
treiber seit Inkrafttreten der elften Atomgesetznovelle getätigt?
Über getätigte Investitionen liegen der Bundesregie-
rung keine Erkenntnisse vor, da der Betrieb eines Atom-
kraftwerkes der laufenden Aufsicht durch die zuständige
Behörde des Landes unterliegt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 113. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Juni 2011 12945
(A) )
)(B)
Zu Frage 46:
National:
Die national für die Kernfusion aufgewendeten Mittel
in den letzten zehn Jahren betragen für die einzelnen
Jahre (in Tausend Euro):
Euratom:
Euratom wird ausschließlich aus dem EU-Haushalt
– Rubrik 1 a, Titel 08 – aufgrund gemeinschaftsrechtli-
cher Verpflichtungen finanziert. Der Anteil der Bundes-
republik am EU-Haushalt beträgt insgesamt rund 20 Pro-
zent.
Anlage 37
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/6040, Frage 47):
Aus welchen Quellen stammen nach Erkenntnissen der
Bundesregierung Kugeln aus Grafit, die optisch mit den in der
Arbeitsgemeinschaft Versuchsreaktor Jülich bzw. im Tho-
rium-Hochtemperaturreaktor Hamm-Uentrop verwendeten
Brennelementekugeln identisch sind und zum Beispiel mit der
Aussage „Es handelt sich um eine Originalkugel, wie sie in
den Kugelhaufenreaktor (Atomkraftwerk) Hamm-Uentrop
eingefüllt wurden … Nicht radioaktiv, weil nicht im jetzt de-
montierten Kraftwerk eingefüllt!“ im Internet regelmäßig
beim Portal eBay versteigert werden, und wie kann die Bun-
desregierung ausschließen, dass derartige Kugeln weder ra-
dioaktiv noch sonst wie gefährlich sind?
Nach Angaben der AVR GmbH (Arbeitsgemeinschaft
Versuchsreaktor Jülich) und des Forschungszentrums
Jülich wurde seinerzeit vom Hersteller der Brennele-
mente (HOBEG Hochtemperaturreaktor-Brennelement
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Summe 2001–2010
Rückbau BMBF 1.323.355
Rückbau BMF 1.143.146
Gesamt 2.466.501
2001 110.855
2002 88.637
2003 115.298
2004 115.865
2005 115.040
2006 114.408
2007 121.515
2008 125.583
2009 142.654
2010 131.031
(C
(D
mbH in Hanau) eine große Anzahl von Grafitkugeln
ls Demonstrationsmaterial gefertigt (mehrere zehntau-
end Stück), um damit insbesondere das Fließ- und
chüttverhalten der Kugeln in nicht radioaktiven Ver-
uchseinrichtungen im praktischen Versuch zu überprü-
n. Nachdem die Kugeln, die äußerlich den Brennele-
entekugeln entsprechen, aber keinerlei spaltbares
aterial enthalten und nur aus Grafit bestehen, nicht
ehr für weitere Versuche benötigt wurden, wurden sie
ls Anschauungsmaterial an interessierte Personen abge-
eben oder als nicht radioaktiver Abfall entsorgt.
Die Bundesregierung hat weiterhin die zuständigen
enehmigungs- und Aufsichtsbehörden des Landes
ordrhein-Westfalen um Stellungnahme gebeten. Wegen
er kurzen zur Verfügung stehenden Zeit liegt diese Stel-
ngnahme noch nicht vor.
nlage 38
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
es Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE
RÜNEN) (Drucksache 17/6040, Frage 48):
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung als Mehr-
heitsgesellschafterin darüber, dass das Forschungszentrum
Jülich, zum Beispiel im Rahmen der Neufestschreibung der
projektorientierten Förderung des Energiebereichs für die
nächsten fünf Jahre, Transmutationsforschung im Nuklearbe-
reich betreiben will, und welche konkreten Förderanträge
plant das Forschungszentrum Jülich, gegebenenfalls in Ko-
operation mit anderen Forschungseinrichtungen/Universitä-
ten, nach Erkenntnissen der Bundesregierung diesbezüglich in
nächster Zeit zu stellen?
Im Rahmen der Programmorientierten Förderung der
elmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren
hrt das Forschungszentrum Jülich, FZJ, im For-
chungsbereich „Energie“, Programmanteil „Nukleare
icherheitsforschung“, Grundlagenforschung zur Parti-
onierung und Transmutation von langlebigen Radio-
ukliden sowie zur Abschätzung des Potenzials dieser
echnologie durch. Dabei konzentriert es sich auf Pro-
esse zur Trennung der Radionuklide.
Nach Erkenntnissen der Bundesregierung gibt es der-
eit im FZJ keine konkreten, antragsreifen neuen Vorha-
en in der Transmutationsforschung.
nlage 39
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
es Abgeordneten Swen Schulz (Spandau) (SPD)
rucksache 17/6040, Frage 49):
Wie hoch waren bzw. sind die Ausgaben des Bundes für
Bildung einerseits und für Forschung und Entwicklung ande-
rerseits jährlich von 2002 bis heute?
Die Ausgaben des Bundes für Bildung (Grundmittel)
aben sich seit 2002 wie folgt entwickelt:
12946 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 113. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Juni 2011
(A) )
)(B)
Zudem hat das BMBF eine Informationskampagne ge-
startet, um das Programm in der Öffentlichkeit und ins-
besondere bei potenziellen Mittelgebern bekannt zu
machen. Alle diese Maßnahmen haben sich bewährt und
werden weiter fortgesetzt.
und wie viele Mittel wurden in den letzten zehn Jahren für die
Forschung im Bereich Carbon Capture and Storage aufgewen-
det?
Im Rahmen ihres Energieforschungsprogramms hat
die Bundesregierung in den Jahren 2001 bis 2010 fol-
Fülle von Maßnahmen ergriffen: So erhalten die Hoch-
schulen sieben Prozent der maximal einwerbbaren priva-
ten Stipendienmittel als Pauschale zur Deckung der
Akquisekosten und zum Aufbau einer entsprechenden
Infrastruktur. Weiterhin hat das BMBF kostenlose Schu-
lungen für Hochschulfundraiserinnen und -fundraiser
angeboten, um diese auf ihre neue Aufgabe vorzuberei-
ten. Eine vom BMBF geförderte Servicestelle beim Stif-
terverband für die Deutsche Wissenschaft informiert
potenzielle private Mittelgeber über das Deutschlandsti-
pendium und stellt den Kontakt zu den Hochschulen her.
A
d
A
F
nlage 42
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des
bgeordneten Willi Brase (SPD) (Drucksache 17/6040,
rage 52):
Wie viele Mittel hat die Bundesregierung in den letzten
zehn Jahren für die Forschung im Bereich erneuerbare Ener-
gien aufgewendet – bitte um Aufschlüsselung nach Jahren –,
pendium teilzunehmen, weil sie darin laut Studie „einen
signifikanten Vorteil für die Unterstützung hochbegabter
Studenten und die mögliche Verbesserung der Studien-
bedingungen sehen“. Eine mangelnde Akzeptanz ver-
mag die Bundesregierung daraus nicht abzuleiten.
Zur Unterstützung der Hochschulen bei der Umset-
zung des Stipendienprogramms hat das BMBF eine
Wirtschaftsplan 2012 für den Energie- und Klimafonds
– EKF – und damit der Ausstattung der einzelnen Aus-
gabetitel wie dem Effizienzfonds ist noch nicht abge-
schlossen. Die Mittelausschüttung hat für einzelne Maß-
nahmen bereits begonnen und wird im weiteren Verlauf
des Jahres fortschreiten.
Quelle: Bildungsfinanzbericht 2010, Ausgaben für Bildung (Tabellenteil im I
Jahr 2002 2003 2004 2005 20
Milliarden Euro 3,599 3,720 3,842 4,290 4,
Der einmalige Effekt im Jahr 2007 ergibt sich durch
die Zuführung von 2,15 Milliarden Euro zum Sonderver-
mögen „Kinderbetreuungsausbau“.
Für 2009 sind sowohl Soll als auch vorläufiges Ist an-
gegeben – hier wurde im Vergleich zur ursprünglichen
Planung deutlich mehr für Bildung aufgewendet, insbe-
sondere aufgrund der – bis Ende 2009 möglichen – Inan-
spruchnahme von Mitteln aus dem Programm „Initiative
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2
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Quelle: BMBF
Jahr 2002 2003 2004 2005 20
Milliarden Euro 9,119 9,081 8,868 9,035 9,
Anlage 40
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage
des Abgeordneten Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/6040, Frage 50):
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den
Ergebnissen der Onlineumfrage unter Hochschulen, Firmen
und Stiftungen der Universität Hildesheim, welche besagen,
dass sich Hochschulen und Unternehmen schwertun, das neue
Deutschlandstipendium zu akzeptieren?
Von den 157 Hochschulen, die sich an der Umfrage
beteiligt hatten, planen 90 Prozent, am Deutschlandsti-
A
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G
(C
(D
nternet), Tabelle 1.7.
06 2007 2008 vorl. Ist
2009
vorl. Ist
2009
Soll
2010
Soll
640 7,185 5,141 5,627 5,174 5,608
ukunft Bildung und Betreuung“ („Ganztagsschulpro-
ramm“). Dies ist auch der Grund dafür, dass es im Soll
010 im Vergleich zum vorläufigen Ist 2009 keine Stei-
erung mehr gegeben hat.
Die Angabe für 2011 wird im Dezember im Rahmen
es Bildungsfinanzberichts vorliegen.
Die Ausgaben des Bundes für Forschung und Ent-
icklung haben sich seit 2002 wie folgt entwickelt:
06 2007 2008 Ist
2009
Ist
2010
Soll
2011
Soll
306 10,147 10,933 11,929 12,671 12,850
nlage 41
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des
bgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE
RÜNEN) (Drucksache 17/6040, Frage 51):
Will die Bundesregierung die im Rahmen des Effizienz-
fonds – Förderung der rationellen und sparsamen Energiever-
wendung – zur Verfügung gestellten Mittel in Höhe von
90 Millionen Euro für die kommenden Jahre aufstocken, und
wann ist mit einer Mittelausschüttung des Energieeffizienz-
fonds zu rechnen?
Die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung zum
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 113. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Juni 2011 12947
(A) )
)(B)
gende Projektfördermittel für Forschung und Entwick-
lung erneuerbarer Energien zur Verfügung gestellt:
Die Bundesregierung hat in den letzten zehn Jahren
Forschungsprojekte im Bereich CCS mit insgesamt rund
86,13 Millionen Euro gefördert.
Anlage 43
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des
Abgeordneten Willi Brase (SPD) (Drucksache 17/6040,
Frage 53):
Für wann plant die Bundesregierung die Vorlage des
sechsten Energieforschungsprogramms, und welche Rolle soll
die Kernenergie im Rahmen des neuen Energieforschungspro-
gramms spielen?
Die Bundesregierung hat in ihrem Energiekonzept an-
gekündigt, im Jahr 2011 ein neues Energieforschungs-
programm vorzulegen. Das 6. Energieforschungspro-
gramm soll nach den Planungen der Bundesregierung
zeitnah nach Ablauf des Moratoriums in der Energiepo-
litik und vor der Sommerpause vorgelegt werden.
Die Bundesregierung plant im Rahmen ihres
6. Energieforschungsprogramms die Forschungs- und
wissenschaftliche Nachwuchsförderung im Bereich der
nuklearen Sicherheits- und Endlagerforschung sowie der
nuklearen Entsorgungs- und Strahlenforschung fortzu-
setzen, um den Erhalt und den Ausbau der wissenschaft-
lichen Kompetenz auf diesen Gebieten zu sichern.
Anlage 44
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des
Abgeordneten Oliver Kaczmarek (SPD) (Drucksache
17/6040, Frage 54):
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Haus-
haltsjahr
Mittel für F&E im Bereich
erneuerbare Energien im Rahmen
des Energieforschungsprogramms
in Millionen Euro
2001 55
2003 66
2004 73
2005 54
2006 128
2007 121
2008 127
2009 153
2010 194
Summe 1.169
(C
(D
In welcher Höhe hat die Bundesregierung in den letzten
vier Jahren Forschungsprojekte im Bereich Energienetze ge-
fördert, und plant die Bundesregierung, die Haushaltsmittel
für dieses Forschungsfeld aufzustocken?
Im Rahmen ihres Energieforschungsprogramms hat
ie Bundesregierung in den Jahren 2006 bis 2010 For-
chungsprojekte im Bereich der elektrischen Netze mit
6,1 Millionen Euro gefördert (einschließlich Mittel aus
em Konjunkturpaket II). Die Bundesregierung plant,
ie Forschungsmittel in diesem Bereich aufzustocken
nd eine ressortübergreifende Förderinitiative auf den
eg zu bringen.
nlage 45
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des
bgeordneten Oliver Kaczmarek (SPD) (Drucksache
7/6040, Frage 55):
Von welchem zusätzlichen Energiebedarf geht die Bun-
desregierung im Rahmen der Pläne zur Förderung der Elek-
tromobilität für die Jahre 2020 – Ziel: 1 Million Elektrofahr-
zeuge – und 2030 – Ziel: 6 Millionen Elektrofahrzeuge – aus?
Die Bundesregierung hat das Ziel gesetzt, dass bis
020 eine Million Elektrofahrzeuge auf Deutschlands
traßen fahren. Die Bundesregierung geht davon aus,
ass dies zu einem zusätzlichen Strombedarf von deut-
ch unter einem Prozent führt (bei durchschnittlicher
ahrleistung von etwa 10 000 Kilometer pro Fahrzeug
nd Jahr entspräche dies einem jährlichen Mehrbedarf
n Elektrizität von rund 2 TWh). Diese Herausforderung
t also gut beherrschbar. Für die Jahre nach 2020 erhöht
ich der Strombedarf entsprechend, wenn der Bestand an
lektrofahrzeugen weiterwächst. Im Bericht der Natio-
alen Plattform Elektromobilität vom 16. Mai 2011 heißt
s: „Bis 2020 und auch darüber hinaus führt das Laden
on Elektroautos nicht zu Überlastungen in den Verteil-
etzen.“
nlage 46
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage der
bgeordneten Ulla Burchardt (SPD) (Drucksache
7/6040, Frage 56):
Wie viel Prozent der für Forschungsprojekte im Bereich
Energiespeicher zur Verfügung gestellten Mittel sind in den
letzten vier Jahren abgeflossen, und wie verteilen sich diese
Mittel auf die Bereiche thermische, stoffliche und elektrische
Speicherung?
Im Rahmen ihres Energieforschungsprogramms hat
ie Bundesregierung in den Jahren 2007 bis 2010 For-
chungsprojekte im Bereich der Energiespeicherung mit
1,3 Millionen Euro gefördert. Damit sind nahezu
00 Prozent der für den Bereich Energiespeicher vorge-
ehenen Fördermittel verwendet worden. Eine Auf-
chlüsselung der Mittel nach Art der Energiespeicher ist
icht möglich.
12948 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 113. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Juni 2011
(A) )
)(B)
lich der Förderung der Einführung von Energiema- schutzes unabdingbar. Sie bilden auch den Rahmen für
Der von der Europäischen Kommission im März 2011
vorgelegte Energieeffizienzplan sieht Vorschläge für
Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz in den
Bereichen Gebäude, öffentlicher Sektor, Industrie und
Verbraucher vor. Die Bundesregierung begrüßt, dass sich
die KOM im vorgelegten Energieeffizienzplan zum indi-
kativen Ziel einer Effizienzverbesserung von 20 Prozent
bis 2020 bekennt. Der Energieeffizienzplan wird nun
seitens der Europäischen Kommission durch Vorschläge
für konkrete, anspruchsvolle und verbindliche Maßnah-
men unterlegt werden.
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a
d
u Frage 61:
Ein einseitiger Austritt Deutschlands aus der Europäi-
chen Atomgemeinschaft (EAG) ist unionsrechtlich nicht
orgesehen. Zwar verweist Art. 106 a Abs. 1 EAGV auf
rt. 50 EUV, der die Möglichkeit eines Austritts aus der
U vorsieht. Art. 106 a Abs. 1 EAGV ermöglicht jedoch
einen selektiven Austritt aus der EAG. Ein Austritt aus
er EAG kann vielmehr nur im Paket mit einem Austritt
us der EU erfolgen. Art. 106 a EAGV macht deutlich,
ass die EAG an die EU gekoppelt ist. Eine EU-Mitglied-
nagementsystemen für Unternehmen,
– Energie-Checks für private Haushalte.
Zu Frage 59:
eine Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten auf EU-Ebene
auf den Gebieten der nuklearen Sicherheit und der Ent-
sorgung, wie etwa bei den jüngst beschlossenen EU-wei-
ten Risiko- und Sicherheitsbewertungen für Kernkraft-
werke.
Anlage 47
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage der
Abgeordneten Ulla Burchardt (SPD) (Drucksache
17/6040, Frage 57):
In welcher Höhe hat die Bundesregierung in den letzten
vier Jahren geistes- und sozialwissenschaftliche Projekte zum
Thema Energie/Energiewende gefördert – bitte um Aufschlüs-
selung nach Jahren –, und plant die Bundesregierung, dieses
Forschungsfeld zukünftig verstärkt zu fördern?
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HH-Jahr 2007 2008
Förderung in Millionen Euro 2,7 4,4
Anlage 48
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Fragen der
Abgeordneten Ingrid Nestle (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) (Drucksache 17/6040, Fragen 58 und 59):
Mit welchen konkreten Maßnahmen neben dem Top-Run-
ner-Ansatz will die Bundesregierung im Zuge des Atomaus-
stiegs den Stromverbrauch bis 2020 um 10 Prozent senken?
Welche absoluten Primär-/Endenergieeinsparungen will
Deutschland für 2020 vorschlagen, und welchen Beitrag leis-
ten diese zum 20-Prozent-Ziel der EU?
Zu Frage 58:
Die Bundesregierung setzt auf Anreize, Vernunft und
Eigenverantwortung von Wirtschaft und Bürgern.
Hierzu beabsichtigen wir unter anderem
– die Förderung von energieeffizienten Querschnitts-
technologien bei KMU,
– den Aufbau intelligenter Stromnetze und die Einfüh-
rung variabler Tarife zur Ermöglichung von nachfra-
geseitigem Lastmanagement,
– den Ausbau von Beratungsprogrammen einschließ-
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Die Bundesregierung fördert im Rahmen ihres Ener-
ieforschungsprogramms Energiesystemanalysen mit so-
ialwissenschaftlichen Komponenten sowie geistes- und
ozialwissenschaftliche Projekte zum Thema Energie/
nergiewende auch außerhalb des Energieforschungspro-
ramms (Förderprogramme: „Sozialökologische For-
chung“ und „Wirtschaftswissenschaften für Nachhaltig-
eit“). Der gesamte Förderumfang der letzten vier Jahre
u diesem Thema ist folgender Tabelle zu entnehmen:
Die Bundesregierung beabsichtigt, die Förderung auf
iesem Gebiet künftig zu verstärken.
2009 2010 2007–2010
6,2 4,3 17,6
nlage 49
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Fragen des
bgeordneten René Röspel (SPD) (Drucksache 17/6040,
ragen 60 und 61):
Wird sich die Bundesregierung nach dem Beschluss über
den Ausstieg aus der Atomkraft für eine inhaltliche Neuaus-
richtung des Euratom-Vertrages einsetzen, und, wenn ja, wel-
chen inhaltlichen Schwerpunkt sollte der reformierte Vertrag
aus Sicht der Bundesregierung haben?
Ist es nach Ansicht der Bundesregierung rechtlich für
Deutschland möglich, aus dem Euratom-Vertrag auszusteigen,
und, wenn nein, warum nicht?
u Frage 60:
Im Kern setzt der Euratom-Vertrag (EAGV) den Rah-
en für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung vor io-
isierenden Strahlen sowie für den Bezug und die Über-
achung von Kernmaterial innerhalb der EU. Eine
nderung des EAGV ist nur im Konsens aller EU-Mit-
liedstaaten möglich. Die Vorschriften haben sich, unge-
chtet der Entscheidung jedes einzelnen Mitgliedstaates
r oder gegen die friedliche Nutzung der Kernenergie,
ewährt. Sie sind unter anderem aus nicht verbreitungs-
olitischen Gründen und unter Aspekten des Strahlen-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 113. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Juni 2011 12949
(A) )
)(B)
schaft ohne EAG-Mitgliedschaft ist unionsrechtlich ebenso
wenig vorgesehen wie eine EAG-Mitgliedschaft durch
nicht der EU angehörende Drittstaaten.
Anlage 50
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des
Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) (Drucksa-
che 17/6040, Frage 62):
Warum spielt der Aspekt „Barrierefreier Tourismus“ in der
Verordnung über die Berufsausbildung zum Tourismuskauf-
mann und zur Tourismuskauffrau vom 19. Mai 2011 (siehe
BGBl. I Seite 953) keine Rolle, und in welcher Weise hat die
Bundesregierung entsprechend Art. 4 Abs. 3 der UN-Behin-
dertenrechtskonvention den Bundesbehindertenbeauftragten
sowie Menschen mit Behinderungen und deren Verbände in
die Erarbeitung dieser Verordnung aktiv einbezogen?
Wie jede Ausbildungsordnung wurde auch die Ausbil-
dungsordnung „Tourismuskaufmann (Kaufmann für Pri-
vat- und Geschäftsreisen)/Tourismuskauffrau (Kauffrau
für Privat- und Geschäftsreisen)“ im Konsens mit den So-
zialpartnern, Vertreter der Arbeitgeber- und Arbeitneh-
merseite, erarbeitet. Parallel und in enger Abstimmung
mit den Ländern wurde der Rahmenlehrplan für den Be-
rufsschulunterricht entwickelt.
Spezielle Zielgruppen werden in Ausbildungsordnun-
gen grundsätzlich deshalb nicht gesondert genannt, da
eine besondere Hervorhebung zum einen diskriminierend
verstanden werden und eine andere Personengruppe sich
zurückgestellt fühlen könnte. Zum anderen werden Aus-
bildungsordnungen bewusst in vielerlei Hinsicht „offen“
formuliert, um besonderen gesellschaftlichen, wirtschaft-
lichen oder technischen Entwicklungen in der Praxis un-
mittelbar entsprechen zu können, ohne dass gleichzeitig
auch die Ausbildungsordnung zwingend geändert werden
muss.
Der Aspekt „Barrierefreier Tourismus“ wird im Rah-
men der Ausbildungsordnung insbesondere im Zusam-
menhang mit kundenorientierter Kommunikation, Kun-
denberatung sowie bei Inhalten zur Gestaltung von
Produkten und Leistungen berücksichtigt.
Eine Diskriminierung behinderter Menschen oder ein
Verstoß gegen Art. 4 Abs. 3 der UN-Behindertenrechts-
konvention wird nicht gesehen.
Anlage 51
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des
Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) (Drucksa-
che 17/6040, Frage 63):
Inwieweit wurden bei der anstehenden Novellierung des
Telekommunikationsgesetzes die Probleme von Menschen
mit Hör- und Sprachbehinderungen diskutiert und berücksich-
tigt, und in welcher Weise hat die Bundesregierung entspre-
chend Art. 4 Abs. 3 der UN-Behindertenrechtskonvention den
Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinder-
ter Menschen sowie Menschen mit Behinderungen und deren
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Verbände in dieses Gesetzgebungsverfahren aktiv einbezo-
gen?
In dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung tele-
ommunikationsrechtlicher Regelungen sind entspre-
hend den europäischen Vorgaben mehrere Regelungen
nthalten, mit denen den besonderen Belangen behinder-
r Menschen Rechnung getragen wird.
Die erweiterten Bestimmungen des Zielkatalogs in § 2
es Gesetzentwurfes geben vor, dass bei allen behördli-
hen Maßnahmen und Entscheidungen, die Belange be-
inderter Menschen zu berücksichtigen sind. Die Unter-
ehmern sind zudem verpflichtet, behinderten Menschen
inen gleichwertigen Zugang zu öffentlichen Telekommu-
ikationsdiensten zu ermöglichen (§ 45 TKG-Entwurf).
leiches gilt für die Auswahl an Unternehmen und Diens-
n. Die Bundesnetzagentur erhält die Befugnis, den
nbietern von öffentlichen Telekommunikationsdienst-
istungen erforderlichenfalls entsprechende Verpflich-
ngen aufzuerlegen. Hierzu gehört auch die Verpflich-
ng, rechtzeitig Informationen für die Endnutzer über die
leichwertigkeit des Zugangs und die Auswahlmöglich-
eiten zu veröffentlichen (§ 45 o Abs. 2 TKG-E).
Im Rahmen der öffentlichen Kommentierung des Re-
rentenentwurfes wurde allen Verbänden und Interes-
enten Gelegenheit gegeben, die vorgesehenen Bestim-
ungen zu kommentieren und Vorschläge einzureichen.
er Behindertenbeauftragte war ebenfalls in die Ressort-
bstimmung mit eingebunden.
Die in dem Gesetzentwurf enthaltenen Regelungen
rgänzen den bereits seit einigen Jahren auf der Grund-
ge des § 45 TKG angebotenen, besonderen Vermitt-
ngsdienst für gehörlose und hörgeschädigte Endnutzer.
nlage 52
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des
bgeordneten Garrelt Duin (SPD) (Drucksache 17/6040,
rage 64):
Welche Konsequenzen wird die Bundesregierung aus den
Ergebnissen der Sektoruntersuchung des Bundeskartellamtes
zur Entwicklung der Benzinpreise ziehen, und wird sie insbe-
sondere, wie entsprechenden Presseberichten zu entnehmen
war, gesetzliche Maßnahmen zur Einschränkung der Markt-
macht der Konzerne ergreifen?
Das Bundeskartellamt hat am 26. Mai 2011 nach um-
ssender Analyse der Wettbewerbsverhältnisse auf den
ankstellenmärkten in Deutschland die Ergebnisse sei-
er Sektoruntersuchung Kraftstoffe veröffentlicht. Das
undeskartellamt zeigt auf, wie im Einzelnen die Me-
hanismen der Preissetzung auf diesen Märkten funktio-
ieren. Es sieht seinen bisherigen Befund eines marktbe-
errschenden Oligopols der Unternehmen BP (Aral),
onocoPhillips (Jet), ExxonMobil (Esso), Shell und To-
l auf regionalen Tankstellenmärkten bestätigt und kann
it den vorhandenen kartellrechtlichen Instrumenten ge-
en missbräuchliches Verhalten vorgehen. Die Bundes-
gierung unterstützt das Bundeskartellamt bei den vor-
esehenen Maßnahmen zur Verhinderung einer weiteren
12950 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 113. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Juni 2011
(A) )
)(B)
Konzentration der Märkte und den Verfahren gegen die
festgestellten Rechtsverstöße. So hat das Bundeskartell-
amt angekündigt, weitere Maßnahmen zum Schutz der
kleinen und mittleren Mineralölunternehmen einzulei-
ten, da nach den Ergebnissen der Sektoruntersuchung in
Einzelfällen freie Tankstellen durch die Preisgestaltung
der großen Mineralölunternehmen wirtschaftlich ver-
drängt werden.
Die Bundesregierung wird den Bericht des Bundes-
kartellamtes wie auch gesetzgeberische Handlungsmög-
lichkeiten genau analysieren. Im Vordergrund steht dabei
die Stärkung wettbewerblicher Strukturen auf den Tank-
stellenmärkten.
Anlage 53
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des
Abgeordneten Garrelt Duin (SPD) (Drucksache 17/6040,
Frage 65):
Wird die Bundesregierung im laufenden Jahr erstmals in
der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland weder Regie-
rungsaufträge für den Marineschiffbau vergeben noch Her-
mesbürgschaften für den Export von Marineschiffen bereit-
stellen, wie von Banken, Reedereien und Gewerkschaften
anlässlich der Maritimen Konferenz in Wilhelmshaven in der
letzten Woche kritisiert wurde?
Neben den laufenden Projekten sind in diesem Jahr
keine Aufträge für den Bau von Schiffen für die Deut-
sche Marine vorgesehen.
Die Exportkreditgarantien des Bundes, Hermesbürg-
schaften, stehen auch für den Export von Marineschiffen
zur Verfügung, sofern diese Exporte förderungswürdig
und risikomäßig vertretbar sind. Im Jahr 2011 wurden
bereits Deckungen für den Export von Marineschiffen
übernommen.
Anlage 54
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Fragen der
Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) (Drucksache 17/6040, Fragen 68 und 69):
Inwiefern ändern sich im Rahmen der Atalanta-Mission
durch den veränderten Operationsplan und das sogenannte ak-
tivere Vorgehen gegen Piraten (Brief des Staatssekretärs im
Auswärtigen Amt Dr. Wolf-Ruthart Born vom 18. Mai 2011)
auch die Einsatzregeln – RoE – der Soldatinnen und Soldaten,
und welche Auswirkungen hat dies insbesondere auf die von
der Bundeswehr im Rahmen des Atalanta-Mandats vorgehal-
tenen Kräfte und Fähigkeiten für Geiselbefreiungsoperatio-
nen?
Welche militärischen Maßnahmen sind vorgesehen, um die
Formulierungen im Schreiben des Staatssekretärs Dr. Wolf-
Ruthart Born vom 18. Mai 2011 „Immobilisieren von Mutter-
schiffen“ und „Neutralisierung der Piraterieausrüstung“ inner-
halb des neuen Operationsplans in konkrete Aktionen umzu-
setzen, und welche in demselben Schreiben genannten
„Reizstoffe zur Auftragsdurchsetzung“ werden in Erwägung
gezogen?
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u Frage 68:
Am 13. Mai 2011 billigte das Politische und Sicher-
eitspolitische Komitee – PSK – der EU den überarbei-
ten Operationsplan – OPLAN – ATALANTA sowie die
rweiterten Einsatzregeln – Rules of Engagement, RoE.
er Force Commander – FCdr – setzte diese Regeln am
6. Mai 2011 in Kraft.
Die angepassten Einsatzregeln sind im OPLAN abge-
ildet und schließen den verstärkten Einsatz von „Vessel
rotection Detachments“ – VPD –, das gezielte Vorge-
en gegen Mutterschiffe, den Einsatz von Reizstoffen
owie die Wiederinbesitznahme und Geiselbefreiung
in. Die Einsatzregeln decken somit grundsätzlich eine
eiselbefreiung auf entführten Schiffen ab.
Unverändert ist es das Verständnis der Bundesregie-
ng, dass derartige Geisellagen grundsätzlich polizeili-
he Lagen sind, die das gesamte Spektrum polizeilicher
insatzbewältigung durch Spezialeinheiten erfordern. Die
undeswehr verfügt über Kernfähigkeiten zur Durchfüh-
ng von Geiselbefreiungen auf See.
Aufgrund des dazu notwendigen, umfassenden mate-
ellen Fähigkeitsbedarfs geht die Bundeswehr jedoch
eiterhin davon aus, dass eine Befreiungsoperation bei
eisellagen auf maritimen Plattformen zur See im Rah-
en der Operation ATALANTA grundsätzlich einen
ultinationalen Kräfteansatz erfordert.
u Frage 69:
Informationen zur konkreten Umsetzung der erwei-
rten Handlungsoptionen bei ATALANTA sind von der
U als „vertraulich“ eingestuft und können nicht offen-
elegt werden, ohne den Erfolg der Operation zu gefähr-
en.
Hinsichtlich der „Reizstoffe zur Auftragsdurchset-
ung“ können durch deutsche Kräfte nur die innerhalb der
undeswehr freigegebenen Reizstoffe eingesetzt werden.
nlage 55
Antwort
er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Fragen des
bgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
EN) (Drucksache 17/6040, Fragen 70 und 71):
Inwieweit wird die Human Rights Support Unit im afgha-
nischen Justizministerium gezielt von Deutschland oder der
internationalen Gemeinschaft gefördert?
In welchem finanziellen Ausmaß fördert die Bundesregie-
rung die Afghanistan Independent Human Rights Commis-
sion, AIHRC, und inwieweit unterstützt die Bundesregierung
die AIHRC aktiv darin, die jeweiligen Vergaberichtlinien und
-vorgaben der betreffenden deutschen Bundesministerien,
Ämter oder Durchführungsorganisationen zu erfüllen, damit
die AIHRC ihrer gesellschaftlichen Bedeutung entsprechend
auch durch Mittel der Bundesregierung gefördert wird?
u Frage 70:
Das Auswärtige Amt hat die Human Rights Support
nit im afghanischen Justizministerium im Jahr 2009
it einem Betrag in Höhe von 200 000 US-Dollar – um-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 113. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Juni 2011 12951
(A) )
)(B)
gerechnet 136 000 Euro – im Rahmen des Vorhabens
Justice and Human Rights in Afghanistan Project geför-
dert.
Projektpartner dieser Förderung war das Entwick-
lungsprogramm der Vereinten Nationen – UNDP –. Ne-
ben Deutschland gehören die Europäische Kommission,
Kanada, Dänemark, Schweiz, Norwegen und das Verei-
nigte Königreich zu den Gebern.
Zu Frage 71:
Das Auswärtige Amt hat die Afghanische Unabhän-
gige Menschenrechtskommission – AIHRC – im Jahr
2010 mit einem Betrag in Höhe von 33 500 Euro geför-
dert. Gegenstand des Projekts war das Thema Erfor-
schung und Beobachtung der Menschenschleusung. Im
Jahr 2011 fördert das Auswärtige Amt erneut ein Projekt
der AIHRC in Höhe von 110 000 Euro. Das Projekt dient
der Förderung und dem Schutz von Frauenrechten.
Die AIHRC ist ferner bereits seit 2005 Partner des
zivilen Friedensdienstes – ZFD –, der vom Bundes-
ministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung – BMZ – finanziert wird. Der ZFD entsen-
det internationale Experten an die AIHRC in Kabul und
in Mazar-i-Sharif. Bis zum jetzigen Zeitpunkt haben
sechs Experten als Berater in den Bereichen zivile Kon-
fliktbearbeitung, case reporting, Mediation, Völkerrecht,
Polizeiausbildung, Advocacy, sowie Menschen- und
Frauenrechtsförderung gearbeitet. Außerdem fördert der
ZFD einheimische Fachkräfte. Der ZFD unterstützt die
Vorhaben der Menschenrechtskommission inhaltlich so-
wie materiell. Zuletzt hat der ZFD die Einrichtung einer
Fachbibliothek im Bereich Völkerrecht ermöglicht.
Die Bundesregierung begrüßt Projektanträge der
AIHRC und unterstützt die Organisation bei Bedarf in
allen Phasen der Durchführung, sowohl von Berlin aus
als auch durch die Deutsche Botschaft in Kabul.
Durch die Verwendung von Muster-Zuwendungsver-
trägen wird sichergestellt, dass die einschlägigen deut-
schen Bestimmungen berücksichtigt werden.
Anlage 56
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Drucksache
17/6040, Frage 72):
In welchem Umfang hat die Bundesregierung insbesondere
im Hinblick auf den „arabischen Frühling“ aktuell den Zugang
für aktuelle bzw. frühere Regierungsmitglieder zu „ihrem“
Vermögen – jeweils nach Ländern – und Mitteln der bilateralen
Zusammenarbeit – zum Beispiel aufgrund von Menschen-
rechtsverletzungen – gesperrt, und wie sollen die Hilfszusagen
beim jüngsten G-8-Gipfel in Deauville für den demokratischen
Aufbruch in Nordafrika bis 2013 – unter Angabe der Instru-
mente und der deutschen Beteiligung – finanziert werden?
1. Finanzsanktionen und Einfrieren von Mitteln zur bila-
teralen Zusammenarbeit
Zur Unterstützung des demokratischen Aufbruchs in
Nordafrika hat die EU Finanzsanktionen gegen (ehema-
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ge) Mitglieder der Regierungen Ägyptens, Libyens,
unesiens und Syriens beschlossen. Deutschland hat
ich von Anfang an dezidiert für schnelles Handeln und
ie Verhängung von Finanzsanktionen im EU-Rahmen
ingesetzt.
gypten:
Die EU beschloss am 22. März 2011, das Vermögen
es ehemaligem Staatspräsidenten Mubarak und von en-
en Unterstützern einzufrieren. Die ägyptische Regie-
ng hat zudem an die Bundesregierung – wie an andere
U-Mitgliedstaaten – bilateral eine Reihe von Rechtshil-
ersuchen gerichtet, die entsprechend bearbeitet wer-
en. Bislang konnten in Deutschland jedoch noch keine
ubarak-Konten oder Konten anderer Gelisteter identi-
ziert werden.
ibyen:
Die EU beschloss am 28. Februar 2011 erste Sanktio-
en in Form von Reisesperren und Finanzsanktionen.
ktuell sind in Deutschland Vermögen im Umfang von
irca 7,35 Milliarden Euro eingefroren. Der Großteil die-
er Gelder besteht aus den Vermögen staatlicher Einrich-
ngen. Der Anteil von gesperrten Geldern der Gaddafi-
amilie liegt unter 2 Millionen Euro.
yrien:
Der Rat der Europäischen Union beschloss am
0. und 23. Mai 2011 Finanzsanktionen gegenüber ins-
esamt 23 Personen, darunter Staatspräsident Assad. Ne-
en Finanzsanktionen hat sich Deutschland dezidiert
uch für das Einfrieren von EU-Hilfsprogrammen, außer
rojekten zur Förderung der Zivilgesellschaft, einge-
etzt. Darüber hinaus hat Deutschland die bilaterale Ent-
icklungszusammenarbeit suspendiert, soweit Ministe-
en als Partner auf syrischer Seite fungieren. Die
bfrage bei den deutschen Kreditinstituten zu den in
eutschland eingefrorenen Geldern läuft noch; bislang
urden noch keine Vermögen gefunden.
unesien:
Deutschland war der erste Staat, der Finanzsanktio-
en gegen das Ben-Al-i-Regime gefordert hat. Die EU
eschloss auf deutsches Drängen am 31. Januar 2011 Fi-
anzsanktionen, die am 5. Februar 2011 in Kraft traten.
er Umfang in Deutschland gesperrter Konten beträgt
napp 13 500 Euro.
. Umsetzung und Finanzierung der Hilfszusagen
In ihrer gesonderten Erklärung zum „arabischen Früh-
ng“ bieten die G 8 den Reformländern der N(ord)
(frika)N(ah)O(st)-Region die sogenannte Deauville-
artnerschaft an. Ziel ist die Unterstützung beim Aufbau
emokratischer Strukturen sowie der Umbau und die Ent-
icklung der Wirtschaft, unter anderem durch Reformen
ei der Ausbildung, die Förderung kleiner und mittlerer
nternehmen und Handelserleichterungen. Deutschland
etzte sich hierbei insbesondere für Maßnahmen in den
ereichen beruflicher Bildung und Marktöffnung ein.
Die Partnerschaft soll allen Staaten der NANO-Re-
ion offenstehen. Die G 8 rufen im Rahmen der Partner-
chaft weiterhin zu einer angemessenen geografischen
12952 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 113. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Juni 2011
(A) )
)(B)
Mandatserweiterung der Europäischen Bank für Wieder-
aufbau und Entwicklung – EBWE – auf. Da dies ein
zeitintensiver Prozess sein wird, soll bis zu dessen Ab-
schluss die Einrichtung einer Übergangsfazilität den
schnellen Start der EBWE-Unterstützung sicherstellen.
Der Kreditplafond der Europäischen Investitionsbank
– EIB – wird zudem um 1 Milliarde Euro auf 3,5 Mil-
liarden Euro angehoben, die EBWE soll ihr Mandat auf
den Mittelmeerraum ausdehnen; bislang ist sie nur in
mittel- und osteuropäischen Staaten tätig.
Was eine konkrete finanzielle Unterstützung anbe-
trifft, so sind die multilateralen Entwicklungsbanken, de-
ren Beiträge im Wesentlichen durch die G 8 gespeist wer-
den, bereit, bis zu 20 Milliarden US-Dollar zur Verfügung
zu stellen. Ägypten hat bereits Kredite in Höhe von 1 Mil-
liarde US-Dollar bei der Afrikanischen Entwicklungs-
bank und 2 Milliarden US-Dollar bei der Weltbank bean-
tragt. Diese 20 Milliarden US-Dollar umfassen nach
Aussage des G-8-Vorsitzes, des franzöischen Staatspräsi-
denten Sarkozy, nicht die seitens des Internationalen
Währungsfonds derzeit geprüfte Unterstützung in Form
eines zwölfmonatigen Bereitschaftskreditprogramms.
Deutschland ist in beiden Institutionen einer der größ-
ten Kapitalgeber. Die G-8-Mitglieder stellen darüber hi-
naus bilateral einen „substanziellen Beitrag“ in Aussicht.
Wichtig ist hierbei: Die finanzielle Unterstützung der
Reformbemühungen erfolgt zielgerichtet und politisch
konditioniert.
Die Bundesregierung – Auswärtiges Amt und Bun-
desministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung – wird 2011 40 bis 50 Millionen Euro zur
Unterstützung des demokratischen Wandels in Tunesien
und Ägypten und gegebenenfalls anderen Ländern der
Region aus bestehenden Haushaltsmitteln mobilisieren.
Für 2012 und 2013 sollen dafür – die Zustimmung des
Deutschen Bundestages vorausgesetzt – zusätzliche Mit-
tel in Höhe von jeweils 50 Millionen Euro in den Haus-
halt des Auswärtigen Amtes eingestellt werden.
Für Ägypten und Tunesien hat die Bundeskanzlerin in
ihrer Regierungserklärung zum G-8-Gipfel im Deut-
schen Bundestag eine zusätzliche Schuldenumwandlung
in Höhe von 300 Millionen Euro in den nächsten vier
Jahren angekündigt. Die Einzelheiten der Umsetzung
werden innerhalb der Bundesregierung derzeit abge-
stimmt.
Im EU-Rahmen haben die Europäische Kommission
und der Europäische Auswärtige Dienst in zwei Mittei-
lungen vom März 2011 zur Südlichen Nachbarschaft
und Mai 2011 zur Nachbarschaftspolitik Vorschläge zur
Umsetzung der Hilfe für die demokratischen Bewegun-
gen in Nordafrika unterbreitet. So sollen künftig finan-
zielle Zuwendungen der EU stärker an Fortschritte bei
demokratischen Reformen in den Partnerstaaten ge-
knüpft werden.
Gleichzeitig wird vorgeschlagen, die Mittel für die
Europäische Nachbarschaftspolitik um 1,2 Milliarden
Euro bis 2013 zu erhöhen. Ferner werden reformbereiten
Partnerstaaten Vergünstigungen in den Bereichen Mobi-
lität und Marktzugang in Aussicht gestellt. Auch die Zu-
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ammenarbeit mit der Zivilgesellschaft soll intensiviert
erden. Diese Empfehlungen werden augenblicklich im
uropäischen Rat beraten.
Für 2011 hat die Europäische Nachbarschaftspolitik
r die Stärkung der Zivilgesellschaft in der Region be-
its 19 Millionen Euro zugesagt – Europäisches Nach-
arschafts- und Partnerschaftsinstrument, ENPI und In-
trument für Stabilität der Europäischen Union, IfS).
nlage 57
Antwort
er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
bgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksa-
he 17/6040, Frage 73):
Wieso hat sich die Bundesregierung im UN-Sicherheitsrat
gegen ein Mandat für eine UN-Untersuchungskommission
zum illegalen Organhandel während des Kosovo-Krieges aus-
gesprochen und stattdessen auf einem Mandat für EULEX be-
harrt, obwohl EULEX kein Mandat für die zwingend erfor-
derlichen Ermittlungen in Albanien außerhalb des Kosovo hat
und Zweifel an der Effektivität seines Zeugenschutzprogram-
mes bestehen bleiben, und wieso setzt sich die Bundesregie-
rung gerade als ehemalige Konflikt- und Kriegspartei im
NATO-Angriffskrieg gegen eine unabhängige Untersuchung
durch die Vereinten Nationen und für eine Untersuchung
durch eine maßgeblich von den militärischen Siegern des
Konfliktes geschaffene Institution ein?
Die Bundesregierung vertritt im Einklang mit der EU
nd anderen Partnern die Auffassung, dass die Rechts-
taatlichkeitsmission der Europäischen Union im Ko-
ovo – EULEX – sowohl rechtlich als auch personell
nd organisatorisch befähigt ist, Ermittlungen, die im
usammenhang mit den in dem Bericht des Bericht-
rstatters Dick Marty erhobenen Vorwürfen stehen,
urchzuführen.
Die Bundesregierung hat keinen Zweifel daran, dass
ie Mission dafür gut aufgestellt ist. EULEX hat Vorer-
ittlungen zu den im Bericht von Dick Marty erhobenen
orwürfen eingeleitet, die notwendigen Maßnahmen zur
tärkung des Zeugenschutzes ergriffen und eine Stär-
ung der betroffenen Strukturen eingeleitet; eine Task
orce befindet sich im Aufbau.
Rechtsgrundlage für die Ermittlungen sind die am
. Februar 2008 von der EU verabschiedete Gemeinsame
ktion, die Bezug nimmt auf die Sicherheitsratsresolu-
on der Vereinten Nationen 1244 von 1999, das kosova-
sche Gesetz Law on the Jurisdiction, Case Selection and
ase Allocation of EULEX Judges and Prosecutors in
osovo vom 13. März 2008 sowie das kosovarische Ge-
etz Law on the Special Prosecution Office of the Repu-
lic of Kosovo vom 13. März 2008.
EULEX hat bereits im Zuge von Ermittlungen Rechts-
ilfeersuchen an ausländische Regierungen gestellt, wie
s im internationalen Rechtsverkehr üblich ist. Die Re-
ierung von Albanien hat EULEX zudem ihre volle Un-
rstützung für die Ermittlungen zugesichert.
EULEX agiert in der Republik Kosovo statusneutral
nd ist bei ihren unabhängigen Ermittlungen allein
chtsstaatlichen Prinzipien verpflichtet.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 113. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Juni 2011 12953
(A) )
)(B)
Anlage 58
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die
Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE)
(Drucksache 17/6040, Frage 74):
Auf welcher rechtlichen Grundlage bzw. mit welchem
Mandat sind deutsche Polizisten im Rahmen der Frontex-
Operation Poseidon auf bulgarischem Territorium eingesetzt
(vergleiche www.thebulgariannews.com/view_news.php?id=
128635), und welche weiteren Operationen führt Frontex mo-
mentan durch?
Derzeit sind keine Beamten der Bundespolizei im
Rahmen der Frontex Joint Operation „Poseidon Land“ in
Bulgarien eingesetzt.
Gegenwärtig ist ein Bundespolizist an der Frontex
„Focal Point Land Border“ Maßnahme am bulgarisch-
türkischen Grenzübergang Kapitän Andreevo beteiligt.
Darüber hinaus ist jeweils ein weiterer Beamter der
Bundespolizei am Flughafen Sofia im Zuge der Frontex
„Focal Point Air Border“ Maßnahme bis 15. Juni 2011
sowie der Joint Operation „Hubble“ bis 7. Juni 201 lein-
gesetzt.
Der Einsatz von Beamten der Bundespolizei in Fron-
tex-Operationen erfolgt auf Basis der Verordnung (EG)
2007/2004 des Rates vom 26. Oktober 2004 in Verbin-
dung mit § 29 des Bundesbeamtengesetzes (Zuweisung
zu den bulgarischen Behörden). Die Ausübung polizeili-
cher Tätigkeiten richtet sich nach nationalen bulgari-
schem Recht sowie dem Schengener Grenzkodex.
Frontex führt gegenwärtig folgende Operationen
durch:
EU Landaußengrenzen:
JO Focal Point Land Border (1. März bis 31. Dezember
2011)
JO Neptune (25. Mai bis 27. September
2011)
JO Jupiter (20. April bis 25. Oktober
2011)
JO Poseidon Land
EU Luftaußengrenzen:
JO Focal Point Air Border (15. März bis 31. Dezember
2011)
JO Hubble (Phasell 11. Mai bis 7. Juni
2011)
EU Seeaußengrenzen:
JO EPN Indalo (1. Mai bis 31. Oktober
2011)
JO EPN Aeneas (1. April bis 30. September
2011)
JO EPN Hera (permanente Operation)
JO EPN Hermes (20. Februar bis 31. März
2011, verlängert bis 31. Au-
gust 2011)
JO Poseidon Sea (permanente Operation)
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nlage 59
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die
rage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
rucksache 17/6040, Frage 75):
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die verbindli-
che Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Be-
rechnung und Berücksichtigung des beim Familiennachzug
ausländerrechtlich nachzuweisenden Einkommens – soge-
nanntes Chakroun-Urteil: keine negative Berücksichtigung
zum Beispiel von aufstockenden staatlichen Hilfsleistungen,
keine pauschale Ablehnung nach festen Einkommensgrenzen
ohne individualisierte Begründung, Berücksichtigung des
Ziels der Richtlinie, das heißt einer Erleichterung des Fami-
liennachzugs – in der Praxis der Ausländerbehörden und von
den Auslandsvertretungen berücksichtigt wird, und welche
Anstrengungen unternimmt die Beauftragte der Bundesregie-
rung für Migration, Flüchtlinge und Integration, damit es, wie
von ihr in der Vergangenheit für erforderlich gehalten (Bun-
destagsdrucksache 16/14088, Seite 17), zu entsprechenden
klarstellenden Gesetzesänderungen kommt, die die Bundesre-
gierung derzeit noch ablehnt (vergleiche Bundestagsdrucksa-
che 17/5732, Antwort zu Frage 19)?
Die Bundesregierung vertraut darauf, dass – wie in
olchen Fällen üblich und in der Praxis erprobt – die Be-
örden, denen die Anwendung des Aufenthaltsrechts ob-
egt, die höchstrichterliche Rechtsprechung in ihrer An-
endungspraxis berücksichtigen.
Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration,
lüchtlinge und Integration hat ihre integrationspoli-
schen Bedenken hinsichtlich der Fragen der Lebens-
nterhaltssicherung im 7. (Seite 147 ff.) und 8. (Sei-
287 ff.) Lagebericht dargelegt. Sie setzt sich dafür ein,
ass bei der geplanten Überarbeitung der Verwaltungs-
orschrift zum Aufenthaltsgesetz die Grundsätze des
hakroun-Urteils angemessen berücksichtigt werden.
nlage 60
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage
er Abgeordneten Kerstin Tack (SPD) (Drucksache
7/6040, Frage 76):
Wann wird die Bundesregierung, wie mehrfach angekün-
digt, den Entwurf für ein Gesetz zur sogenannten Button-Lö-
sung beschließen und in das parlamentarische Verfahren ein-
bringen?Die Bundesregierung beabsichtigt, noch in diesem
Sommer ein Gesetz gegen Kosten- und Abo-Fallen im Inter-
net zu beschließen und den gesetzgebenden Körperschaften
zuzuleiten.
Weil Kosten- und Abo-Fallen nicht zuletzt ein grenz-
berschreitendes Problem darstellen, setzt sich die Bun-
esregierung intensiv für eine europäische Regelung in
er Verbraucherrechte-Richtlinie ein, die derzeit in Brüs-
el verhandelt wird. Diese Verhandlungen haben sich in
en letzten Monaten deutlich beschleunigt. Nach aktuel-
m Stand erscheint eine Verabschiedung der Richtlinie
den nächsten Wochen erreichbar. Im Augenblick ist es
aher sinnvoll, das innerstaatliche Gesetzgebungsver-
hren erst fortzusetzen, wenn der Regelungsinhalt der
erbraucherrechte-Richtlinie endgültig feststeht. Dies
röffnet die Möglichkeit, den europäischen Vorgaben
12954 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 113. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Juni 2011
(A) (C)
(D)(B)
von vornherein weitgehend Rechnung zu tragen. Das ge-
währleistet Kontinuität im deutschen Verbraucherrecht.
Für die Wirtschaft wird doppelter Anpassungsaufwand
vermieden.
Sollten sich die Verhandlungen zur Verbraucher-
rechte-Richtlinie doch verzögern, beabsichtigt die Bun-
desregierung, das Gesetz gegen Kosten- und Abo-Fallen
unabhängig davon auf den Weg bringen.
113. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 8. Juni 2011
Inhalt:
Redetext
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Anlage 7
Anlage 8
Anlage 9
Anlage 10
Anlage 11
Anlage 12
Anlage 13
Anlage 14
Anlage 15
Anlage 16
Anlage 17
Anlage 18
Anlage 19
Anlage 20
Anlage 21
Anlage 22
Anlage 23
Anlage 24
Anlage 25
Anlage 26
Anlage 27
Anlage 28
Anlage 29
Anlage 30
Anlage 31
Anlage 32
Anlage 33
Anlage 34
Anlage 35
Anlage 36
Anlage 37
Anlage 38
Anlage 39
Anlage 40
Anlage 41
Anlage 42
Anlage 43
Anlage 44
Anlage 45
Anlage 46
Anlage 47
Anlage 48
Anlage 49
Anlage 50
Anlage 51
Anlage 52
Anlage 53
Anlage 54
Anlage 55
Anlage 56
Anlage 57
Anlage 58
Anlage 59
Anlage 60