Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 113. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Juni 2011 12933
        (A) )
        )(B)
        (Drucksache 17/6040, Frage 2): auch übertragene Aufgaben wahr. In welchem Umfang
        Anlage 1
        Liste der entschuldigten Abgeordneten
        Anlage 2
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
        des Abgeordneten Swen Schulz (Spandau) (SPD)
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        Abgeordnete(r)
        entschuldigt bis
        einschließlich
        Barchmann, Heinz-
        Joachim
        SPD 08.06.2011
        Bernschneider, Florian FDP 08.06.2011
        Dağdelen, Sevim DIE LINKE 08.06.2011
        Dr. Danckert, Peter SPD 08.06.2011
        Gleicke, Iris SPD 08.06.2011
        Gruß, Miriam FDP 08.06.2011
        Gunkel, Wolfgang SPD 08.06.2011
        Herzog, Gustav SPD 08.06.2011
        Höger, Inge DIE LINKE 08.06.2011
        Keul, Katja BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        08.06.2011
        Klein-Schmeink, Maria BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        08.06.2011
        Kressl, Nicolette SPD 08.06.2011
        Dr. Lauterbach, Karl SPD 08.06.2011
        Dr. Lotter, Erwin FDP 08.06.2011
        Dr. de Maizière, Thomas CDU/CSU 08.06.2011
        Möller, Kornelia DIE LINKE 08.06.2011
        Nink, Manfred SPD 08.06.2011
        Reichenbach, Gerold SPD 08.06.2011
        Dr. Ruck, Christian CDU/CSU 08.06.2011
        Werner, Katrin DIE LINKE 08.06.2011
        Widmann-Mauz,
        Annette
        CDU/CSU 08.06.2011
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        Anlagen zum Stenografischen Bericht
        Räumt der Bund bei Vermietung, Verpachtung und Ver-
        kauf von Liegenschaften gemeinnützigen Vereinen Sonder-
        konditionen ein, und, falls nicht, plant die Bundesregierung
        eine entsprechende Förderung?
        Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bundes-
        nstalt) ist kraft Gesetzes verpflichtet, nicht betriebsnot-
        endige Immobilien aus ihrem Bestand unter Beachtung
        er haushaltsrechtlichen Bestimmungen wirtschaftlich
        u verwerten.
        Sowohl die Vermietung/Verpachtung als auch der
        erkauf von Immobilien des Bundes erfolgen daher zum
        vollen Wert“ im Sinn der Bundeshaushaltsordnung. Der
        olle Wert ist im Falle des Verkaufs einer Immobilie der
        erkehrswert, der im Baugesetzbuch als Marktwert defi-
        iert ist. Die Bundesanstalt ermittelt den Marktwert re-
        elmäßig im Rahmen eines offenen, in ausgewählten
        rintmedien und im Internet bekannt gemachten Bieter-
        erfahrens oder durch gutachterliche Wertermittlung auf
        er Grundlage der Wertermittlungsbestimmungen des
        undes. Im Falle der Vermietung und Verpachtung von
        rundstücken wird der Mietzins als örtliche Vergleichs-
        iete anhand von lokalen Mietspiegeln oder durch Miet-
        ertgutachten ermittelt.
        Sowohl Verkehrswert als auch Mietzins werden an-
        and objektiver und für Dritte nachvollziehbarer Krite-
        en ermittelt. Sie orientieren sich nicht an der Person
        es Miet- oder Kaufinteressenten. Sonderkonditionen
        r gemeinnützige Vereine sind nach geltendem Haus-
        altsrecht nicht vorgesehen.
        nlage 3
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
        es Abgeordneten Dr. h. c. Jürgen Koppelin (FDP)
        rucksache 17/6040, Frage 3):
        Gibt es Überlegungen oder Pläne, das Zollamt auf Helgo-
        land zu schließen?
        Es gibt keine Pläne, das Zollamt Helgoland aufzuhe-
        en.
        Zwar hat das Prüfungsamt des Bundes Frankfurt am
        ain im Ergebnis seiner im Jahr 2009 durchgeführten
        rüfung der Aufgaben und der Haushalts- und Wirt-
        chaftsführung des Zollamtes Helgoland in der Prü-
        ngsmitteilung vom 12. Januar 2010 empfohlen, die
        ollstelle aufzuheben. Das Bundesministerium der Fi-
        anzen hat diese Forderung jedoch vor dem Hintergrund
        er bestehenden Aufgabensituation zurückgewiesen.
        Das Zollamt Helgoland nimmt derzeit mit der Post-
        nd Reisendenabfertigung sowohl originäre Zollaufga-
        en und mit der Erhebung der Gemeindeeinfuhrsteuer
        nd der Durchführung grenzpolizeilicher Kontrollen
        12934 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 113. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Juni 2011
        (A) )
        )(B)
        die Aufgaben auch künftig wahrgenommen werden,
        wird noch geprüft und mit den betroffenen Stellen erör-
        tert.
        Anlage 4
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
        des Abgeordneten Dr. h. c. Jürgen Koppelin (FDP)
        (Drucksache 17/6040, Frage 4):
        Welche Folgen hätte eine Schließung des Zollamtes Hel-
        goland für die Gemeinde Helgoland, für Urlaubsgäste sowie
        für den Warenverkehr zwischen dem Festland und Helgoland?
        Die Schließung des Zollamtes Helgoland hätte zur
        Folge, dass die Gemeinde Helgoland die Gemeindeein-
        fuhrsteuer selbst erhebt, Reisende einschließlich ihrer
        Waren nicht mehr auf Helgoland, sondern dezentral an
        den jeweiligen Anlegestellen der Fähren bzw. bei An-
        kunft der Flugzeuge auf dem Festland kontrolliert und
        Postsendungen, die von der Insel Helgoland versandt
        werden, auf dem Festland in den zollrechtlich freien Ver-
        kehr abgefertigt würden.
        Anlage 5
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
        der Abgeordneten Nicolette Kressl (SPD) (Drucksache
        17/6040, Frage 7):
        Wie beurteilt die Bundesregierung die Feststellung des
        Global Forum on Transparency and Exchange of Information
        for Tax Purposes, dass die Schweiz – entgegen ihrer Zusage
        im Frühjahr 2009 – den OECD-Standard für einen effektiven
        Informationsaustausch in Steuersachen in ihren seither verein-
        barten Doppelbesteuerungsabkommen nicht vollständig um-
        gesetzt hat (vergleiche Financial Times Deutschland vom
        31. Mai 2011)?
        Die Bundesregierung sieht sich durch die im Rahmen
        des „Peer Review“-Prozesses zur Schweiz getroffenen
        Festellungen des Global Forum on Transparency and
        Exchange of Information for Tax Purposes in ihrer wäh-
        rend der Verhandlungen zum Abschluss des Revisions-
        protokolls vom 27. Oktober 2010 vertretenen Position
        zur Auslegung des OECD-Standards bestätigt.
        Aufgrund der im Rahmen der Verhandlungen erreich-
        ten wesentlichen Abweichungen des Textes des Revi-
        sionsprotokolls von den seinerzeit von der Schweiz ge-
        forderten schweizerischen Standardformulierungen zum
        Erfordernis der Nennung der Namen des betroffenen
        Steuerpflichtigen und des Inhabers der verlangten Infor-
        mation besteht aus Sicht der Bundesregierung kein wei-
        terer Handlungsbedarf. Soweit der Bericht des Global
        Forums hinsichtlich der vereinbarten Angabe des Na-
        mens des „mutmaßlichen“ Inhabers der Information
        noch Klärungsbedarf hinsichtlich der Auslegung durch
        die Schweiz anmerkt, ist der hierzu erforderliche Prozess
        bereits durch einen entsprechenden Beschluss des
        Schweizer Bundesrats eingeleitet worden.
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        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
        er Abgeordneten Nicolette Kressl (SPD) (Drucksache
        7/6040, Frage 8):
        Wie ist die Bundesregierung zu der Auffassung gelangt,
        dass das Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsab-
        kommen zwischen der Schweiz und Deutschland, das der
        Bundesminister der Finanzen, Dr. Wolfgang Schäuble, am
        27. Oktober 2010 unterzeichnete, dem OECD-Standard für ei-
        nen effektiven Informationsaustausch in Steuersachen ent-
        spricht?
        Der Prozess der Auslegung des OECD-Standards hin-
        ichtlich der Konkretisierung der Anforderungen an ein
        uskunftsersuchen zur Abgrenzung von unzulässigen
        fishing expeditions“, das heißt anlasslosen Ermittlun-
        en „ins Blaue“, war zum Zeitpunkt der Verhandlungen
        och nicht abgeschlossen und ist auch jetzt noch Gegen-
        tand laufender Arbeiten der OECD. Daher besteht eine
        andbreite möglicher Auslegungen, die im Verhand-
        ngswege konkretisiert werden kann.
        Im Zusammenhang mit der zusätzlich im Revisions-
        rotokoll vom 27. Oktober 2010 vereinbarten Ausle-
        ungsregel, wonach ein wirksamer Informationsaus-
        usch nicht behindert werden soll, ergibt sich aus dem
        egriff „mutmaßlicher Inhaber“, dass der ersuchende
        taat den Inhaber der Information nach bestem Wissen
        u bezeichnen hat und dass auch bei einer unzutreffen-
        en Benennung des Informationsinhabers Auskunft zu
        rteilen ist. Dies ist eine für Zwecke der praktischen
        urchführung hinreichende Abwägung der Interessen
        on ersuchendem und ersuchtem Staat.
        nlage 7
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
        er Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE)
        rucksache 17/6040, Frage 11):
        Welche aktuellen Kenntnisse hat die Bundesregierung
        zum Flächenbedarf aus der Änderung des Flächenerwerbsän-
        derungsgesetzes für Alteigentümerinnen und Alteigentümer,
        und wie wird sie sicherstellen, dass zur Befriedigung dieses
        Flächenbedarfs nicht auf bereits privatisierte oder zur Über-
        tragung an die Länder vorgesehene Flächen zurückgegriffen
        werden muss?
        Die Bundesregierung geht nach bisherigem Kenntnis-
        tand von schätzungsweise etwa 36 000 ha zusätzlichem
        lächenbedarf in Folge des 2. Flächenerwerbsände-
        ngsgesetzes (2. FIErwÄndG) aus. Der BVVG lagen
        er 31. Mai 2011 insgesamt 981 Kauf-Anträge von nach
        3 Absatz 5 Ausgleichsleistungsgesetz (AusglLeistG)
        erechtigten Alteigentümern vor. Eine Vielzahl dieser
        nträge ist unvollständig und lässt bisher keine Rück-
        chlüsse auf den daraus resultierenden Flächenbedarf zu.
        ine belastbare Aussage zum aktuellen Flächenbedarf
        us der Änderung des FIErwÄndG ist daher zum gegen-
        ärtigen Zeitpunkt nicht möglich. Die BVVG (Boden-
        erwertungs- und -verwaltungs GmbH) geht aber davon
        us, dass die in Durchsetzung des 2. FIErwÄndG benö-
        gten landwirtschaftlichen Flächen zur Befriedigung der
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 113. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Juni 2011 12935
        (A) )
        )(B)
        Ansprüche der Alteigentümer ausreichend vorhanden
        sein werden, sodass ein Rückgriff auf bereits privati-
        sierte Flächen gegenstandslos ist.
        Die zur Übertragung auf die Länder oder andere
        Empfänger vorgesehenen Flächen im Rahmen des Na-
        tionalen Naturerbes, NNE, sind im Wesentlichen identi-
        fiziert. Für Flächen, deren Übertragung noch nicht voll-
        zogen ist, gilt, dass der Anspruch der Alteigentümer
        nach § 3 Absatz 5 AusglLeistG Vorrang hat. Sollten
        NNE-Flächen von Alteigentümern zu Recht beansprucht
        werden, werden sich die BVVG und das Bundesamt für
        Naturschutz unter Einbeziehung des jeweiligen Bundes-
        landes über eine entsprechende andere Fläche für das
        NNE verständigen.
        Anlage 8
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
        des Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Druck-
        sache 17/6040, Frage 12):
        Welche Änderungen im Kreditvertrag und in der Gläubi-
        gervereinbarung sind – unter Angabe der finanziellen Auswir-
        kungen für die KfW Bankengruppe und gegebenenfalls den
        Bundeshaushalt – als Ergebnis des Sondergipfels der Staats-
        und Regierungschefs der Euro-Zone vom 11. März 2011 in
        Bezug auf Griechenland – anknüpfend an meine schriftliche
        Frage 19 auf Bundestagsdrucksache 17/5322 – nunmehr vor-
        gesehen, und in welchem Umfang haben KfW Bankengruppe
        und gegebenenfalls der Bundeshaushalt bislang finanziell
        zum Beispiel über Zinsgewinne durch günstigere eigene Refi-
        nanzierungskosten aus dem Kreditvertrag mit Griechenland
        profitiert?
        Der geänderte Kreditvertrag sieht eine Verringerung
        des Zinssatzes der Darlehen für Griechenland um
        100 Basispunkte und eine Verlängerung der durch-
        schnittlichen Laufzeit der Darlehen auf 7,5 Jahre vor.
        Eine Änderung der Gläubigervereinbarung ist nicht vor-
        gesehen.
        Für die Kreditanstalt für Wiederaufbau, KfW, hat die
        Änderung des Darlehensvertrages keine direkten finan-
        ziellen Auswirkungen, da der Bund gemäß Garantiever-
        trag sämtliche Kosten übernimmt, die der KfW aufgrund
        einer Zuweisung des Bundes entstanden sind. Gemäß
        Garantievertrag behält die KfW ihre Refinanzierungs-
        kosten aus den Zinszahlungen, die sie von Griechenland
        erhält, ein und leitet nur den Restbetrag an den Bund
        weiter.
        Der Bund und die KfW haben sich darauf verständigt,
        wie der Nachteilsausgleich für die KfW erfolgen soll.
        Nach dem In-Kraft-Treten des geänderten Darlehensver-
        trages werden die Kosten für den Bund auf der Basis der
        dann geltenden Marktkonditionen ermittelt. Die Bundes-
        regierung wird die Auswirkungen auf den Bundeshaus-
        halt gegenüber dem Parlament erläutern, sobald diese
        feststehen.
        Zu Ihrer Frage nach den bisherigen Einnahmen aus
        der Griechenland-Hilfe teile ich Ihnen Folgendes mit.
        Gemäß Währungsunion-Finanzstabilitätsgesetz vom
        7. Mai 2010 sind bisher insgesamt 8,4 Milliarden Euro
        an Griechenland ausgezahlt worden. Für das Jahr 2010
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        nd das erste Quartal sind 183 Millionen Euro von Grie-
        henland an Zinsen gezahlt worden, die sich wie folgt
        ufteilen:
        Darüber hinaus hat die KfW als Darlehensgeberin ge-
        äß Darlehensvertrag eine Bearbeitungsgebühr für die
        usgezahlten Darlehen in Höhe von 0,5 Prozent (42 Mil-
        onen Euro) einbehalten. Insgesamt sind somit 225 Mil-
        onen Euro an den Bund und die KfW geflossen.
        nlage 9
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
        er Abgeordneten Bettina Herlitzius (BÜNDNIS 90/
        IE GRÜNEN) (Drucksache 17/6040, Frage 13):
        Wie beabsichtigt die Bundesregierung bei der Einführung
        von Steueranreizen im Bereich Gebäudesanierung eine ein-
        kommensunabhängige Ausgestaltung zu gewährleisten, und
        an welche Voraussetzungen soll diese steuerliche Förderung
        geknüpft werden?
        Das Bundeskabinett hat am 6. Juni 2011 den Entwurf
        ines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von energeti-
        chen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden be-
        chlossen.
        Die Förderung bezieht sich – wie die vergleichbaren
        örderprogramme durch die Bankengruppe der KfW –
        uf Wohngebäude. Gefördert werden Gebäude, bei de-
        en mit der Herstellung vor 1995 begonnen wurde. Es
        erden nicht pauschal einzelne Maßnahmen begünstigt,
        ondern eine Förderung kommt nur dann infrage, wenn
        ich durch die Baumaßnahmen insbesondere der Ener-
        iebedarf des Gebäudes insoweit erheblich verringert,
        ls dass nach der Sanierung lediglich ein Primärenergie-
        edarf in Höhe von 85 Prozent eines vergleichbaren
        eubaus benötigt wird. Dies ist durch die Bescheinigung
        ines Sachverständigen nachzuweisen.
        Die Aufwendungen für die Maßnahmen können im
        alle einer Einkunftserzielung über zehn Jahre in der je-
        eiligen Einkunftsart steuerlich geltend gemacht wer-
        en. Steuerpflichtige, die das Objekt selbst nutzen, kön-
        en die Aufwendungen als Sonderausgaben in gleicher
        eise geltend machen.
        nlage 10
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
        rage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE
        INKE) (Drucksache 17/6040, Frage 14):
        Art der Einnahmen Betrag
        inszahlung Griechenland 183,0 Millionen Euro
        bzüglich Refinanzie-
        ungs-, Liquiditäts-, Zins-
        icherungskosten der KfW
        47,0 Millionen Euro
        uszahlung an den Bund 136,0 Millionen Euro
        12936 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 113. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Juni 2011
        (A) )
        )(B)
        Gelten für die nach § 44 c Abs. 4 des Zweiten Buches So-
        zialgesetzbuch, SGB II, zu berücksichtigenden Betreuungsre-
        lationen für die Jobcenter bundesweit einheitliche Kriterien,
        wie der Betreuungsschlüssel errechnet wird bzw. welche Art
        von Beschäftigten der Jobcenter – Vermittler, Teamleiter, im
        Eingangsbereich Tätige, Büro der Geschäftsführung usw. –
        mit welcher Gewichtung zur Ermittlung der Relation zwi-
        schen eingesetztem Personal und Leistungsberechtigten be-
        rücksichtigt wird, und wie stellen sich diese gegebenenfalls
        dar?
        Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat
        mit der Bundesagentur für Arbeit abgestimmt, wie die
        Betreuungsrelationen in den gemeinsamen Einrichtun-
        gen errechnet werden sollen. Dabei werden bei den unter
        25-jährigen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten alle
        die Vermittlungsfachkräfte und Assistenzkräfte, die für
        die Vermittlung der unter 25-jährigen eingesetzt werden,
        berücksichtigt und die Teamleiter in diesem Bereich zur
        Hälfte. Gleiches gilt für die Gruppe der erwerbsfähigen
        Leistungsberechtigten, die 25 Jahre und älter sind. Die
        Mitarbeiter des Kundenportals werden entsprechend
        dem Anteil der Mitarbeiter in den folgenden Gruppen
        bei der Berechnung der Betreuungsrelationen
        berücksichtigt: Vermittlung der unter 25-jährigen er-
        werbsfähigen Leistungsberechtigten, Vermittlung der er-
        werbsfähigen Leistungsberechtigten über 25 Jahre sowie
        Leistungsgewährung. Dies gilt für alle gemeinsamen
        Einrichtungen.
        Anlage 11
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
        Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE
        LINKE) (Drucksache 17/6040, Frage 15):
        Wie stellt sich derzeit die Betreuungsrelation im SGB-II-
        Bereich dar, bezogen auf die Gruppe der unter 25-Jährigen,
        der über 25-Jährigen und die Leistungsgewährung, und wie
        schätzt die Bundesregierung die Umsetzung der seit Anfang
        des Jahres nach § 44 c Abs. 4 SGB II zu berücksichtigenden
        Betreuungsrelationen in den Jobcentern ein?
        Im April 2011 belief sich die Betreuungsrelation im
        Bundesdurchschnitt bei den unter 25-jährigen erwerbsfä-
        higen Leistungsberechtigten auf 1 zu 86 und bei den
        erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Alter von
        25 Jahren und älter auf 1 zu 158; im Bereich der Leis-
        tungsgewährung belief sie sich auf 1 zu 117 Bedarfsge-
        meinschaften. Dabei ist zu berücksichtigen, dass bei der
        Berechnung aktuelle Personalzahlen, aber aus statisti-
        schen Gründen die Leistungsberechtigten- und Bedarfs-
        gemeinschaftszahlen im Durchschnitt des Jahres 2010
        zugrunde gelegt wurden. Da aktuell weniger Leistungs-
        berechtigte und Bedarfsgemeinschaften zu betreuen
        sind, sind die Betreuungsrelationen vor Ort tatsächlich
        noch besser.
        Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Betreu-
        ungsrelationen wie gesetzlich vorgeschrieben bei der
        Personalbedarfsermittlung vor Ort berücksichtigt wer-
        den.
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        nlage 12
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
        rage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE
        INKE) (Drucksache 17/6040, Frage 16):
        Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass ein Mit-
        glied einer Bedarfsgemeinschaft nach dem SGB II grundsätz-
        lich anspruchsberechtigt auf Leistungen nach dem Bildungs-
        und Teilhabepaket ist und somit ein durch das Jobcenter Leip-
        zig abgelehnter Antrag einer unter 25-jährigen Bürgerin einer
        berufsbildenden Schule – Berufsbildungswerk Leipzig – mit
        der Begründung, es handele sich bei einem gemeinsam mit
        der polnischen Partnerschule durchgeführten Besuch der KZ-
        Gedenkstätten Auschwitz und Birkenau nicht um eine Klas-
        senfahrt, welche aus pädagogisch erzieherischen Gründen
        durchgeführt werde, nicht rechtmäßig ist, und sieht die Bun-
        desregierung in diesem Zusammenhang beim Bildungs- und
        Teilhabepaket Konkretisierungsbedarf?
        Bedarfe für Bildung werden bei Personen berücksich-
        gt, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
        ine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen
        nd keine Ausbildungsvergütung beziehen (§ 28 Abs. 1
        atz 2 SGB II). Ob im Einzelfall die Voraussetzungen
        r die Förderung einer mehrtägigen Klassenfahrt vorlie-
        en, ist von dem jeweils zuständigen kommunalen Trä-
        er zu beurteilen; die Aufsicht wird insoweit von den
        ändern ausgeübt. Die Bundesregierung kann hierzu
        eder Stellung nehmen noch sieht sie Konkretisierungs-
        edarf.
        nlage 13
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
        rage des Abgeordneten Klaus Ernst (DIE LINKE)
        rucksache 17/6040, Frage 17):
        Wie hoch waren die Arbeitslosenzugänge nach erfolgreich
        beendeter dualer Ausbildung in Deutschland im Jahr 2010
        – bitte differenzieren nach Bundesländern, Ost/West, Ge-
        schlecht –, und welche rechnerische Quote ergibt sich für die
        Arbeitslosenmeldung nach erfolgreich abgeschlossener dualer
        Berufsausbildung im Jahr 2010?
        In den Jahren 2009 und 2010 gab es jeweils rund
        62 000 Zugänge in Arbeitslosigkeit nach erfolgreich
        bgeschlossener Berufsausbildung.
        Angaben des Statistischen Bundesamtes zu Ab-
        chlussprüfungen in der Berufsausbildung nach dem Be-
        fsbildungsgesetz liegen bis zum Jahr 2009 vor. Für das
        ahr 2010 können daher hierzu noch keine Angaben ge-
        acht werden. Nach den vorliegenden Zahlen bestanden
        Jahr 2009 rund 469 000 Absolventen die Abschluss-
        rüfung. Eine Quote kann aus diesen Daten aus mehre-
        n Gründen nicht sinnvoll ermittelt werden:
        Zum einen ist Arbeitslosigkeit beim Übergang von
        usbildung in Beschäftigung in hohem Umfang kurz-
        istige Sucharbeitslosigkeit. Die jungen Menschen kön-
        en daher ihre Arbeitslosigkeit vergleichsweise schnell
        eenden. So meldeten sich im Jahr 2010 rund 61 Prozent
        er jüngeren Arbeitslosen (im Alter von 15 bis unter
        5 Jahren) innerhalb von drei Monaten wieder aus der
        rbeitslosigkeit ab. Dies bestätigen auch die Analysen
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 113. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Juni 2011 12937
        (A) )
        )(B)
        Aufgeschlüsselt nach West- und Ostdeutschland und nach Ge
        Zugang in Arbeits-
        losigkeit nach
        abgeschlossener
        Berufsausbildung 2009
        1
        Deutschland gesamt 161.926
        Männlich 93.627
        Weiblich 68.299
        Westdeutschland 116.709
        Ostdeutschland 45.217
        schlecht ergibt sich folgendes Bild:
        (in Klammern zum
        Vergleich 2010)
        Teilnahme an
        Abschlussprüfungen
        mit bestandener
        Prüfung 2009
        1a 2
        (162.206) 468.851
        (92.878) 270.587
        (69.328) 198.264
        (119.743) 375.405
        (42.463) 93.446
        (C
        (D
        der Vorversion des Datenreports des Bundesinstituts für
        Berufsbildung zum Berufsbildungsbericht 2011, die auf
        Basis des Mikrozensus errechnet wurden. Sie zeigen,
        dass die Erwerbslosigkeit unter den Absolventen und
        Absolventinnen mit zunehmendem zeitlichen Abstand
        zum erfolgreichen Abschluss abnimmt. Dabei ist zu be-
        achten, dass im Mikrozensus die Erwerbslosigkeit nach
        dem ILO-Konzept erfasst wird und damit nicht unmittel-
        bar mit dem Begriff der Arbeitslosigkeit, der Grundlage
        für die nationale Statistik der Bundesagentur für Arbeit
        ist, vergleichbar ist.
        Neben ihrer fehlenden Aussagekraft wäre eine solche
        Quote zum anderen auch methodisch nicht haltbar, denn
        es handelt sich bei den genannten Zahlen um Daten aus
        unterschiedlichen Statistiken mit unterschiedlichen Er-
        fassungslogiken. So werden die Arbeitslosenzugänge
        nach dem Wohnortprinzip, die bestandenen Prüfungen
        aber nach dem Kammerbezirk bzw. dem Standort des
        Ausbildungsbetriebs erhoben. Bei einem Vergleich ins-
        besondere anhand regionaler Kriterien käme es somit
        unweigerlich zu weiteren Verzerrungen.
        Die gewünschten Differenzierungen zu erfolgreichen
        Abschlüssen und zu Zugängen in Arbeitslosigkeit nach
        Abschluss anhand von Geschlecht, Bundesländern sowie
        West- und Ostdeutschland sind den beigefügten Tabellen
        zu entnehmen, wobei diese Daten keine Zahlen der zu-
        gelassenen kommunalen Träger enthalten.
        Nach Bundesländern aufgeschlüsselt ergibt sich für
        2009 folgendes Bild:
        Zugang in Arbeits-
        losigkeit nach
        abgeschlossener
        Berufsausbildung 2009
        (in Klammern zum
        Vergleich 2010)
        Teilnahme an
        Abschlussprüfungen
        mit bestandener
        Prüfung 2009
        1 1a 2
        Schleswig-Holstein 5.702 (5.744) 16.041
        Hamburg 2.969 (3.301) 10.642
        Niedersachsen 15.074 (15.873) 45.088
        Bremen 1.272 (1.298) 4.784
        Nordrhein-Westfalen 32.137 (33.452) 96.135
        Hessen 10.646 (10.482) 32.108
        Rheinland-Pfalz 8.192 (8.213) 22.639
        Baden-Württemberg 17.425 (18.136) 63.999
        Bayern 21.202 (21.224) 78.130
        Saarland 2.090 (2.020) 5.839
        Berlin 6.845 (6.962) 15.544
        Brandenburg 7.336 (6.824) 13.786
        Mecklenburg-Vorpommern 6.042 (5.706) 11.860
        Sachsen 11.478 (10.308) 24.343
        Sachsen-Anhalt 6.894 (6.916) 14.040
        Thüringen 6.622 (5.747) 13.873
        12938 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 113. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Juni 2011
        (A) )
        )(B)
        Anlage 14
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
        Frage der Abgeordneten Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/6040, Frage 18):
        Wie hat sich seit Einführung der „kurzen Anwartschafts-
        zeit“ zum 1. August 2009 die Anzahl der gestellten und bewil-
        ligten Anträge auf Arbeitslosengeld nach § 123 Abs. 2
        SGB III branchenspezifisch entwickelt, und welche Ausgaben
        sind auf Basis dieser Regelung durch die Bundesagentur für
        Arbeit bisher getätigt worden?
        Die Sonderregelung zur Anwartschaftszeit für über-
        wiegend kurz befristet Beschäftigte in § 123 Abs. 2
        SGB III wurde zum 1. August 2009 eingeführt. Die Re-
        gelung ist auf drei Jahre befristet und wird im Rahmen
        der Wirkungsforschung nach § 282 SGB III evaluiert.
        Darüber hinaus hat der Haushaltsausschuss des Deut-
        schen Bundestages die Bundesregierung gebeten, die
        Neuregelung zur verbesserten sozialen Sicherung über-
        wiegend kurz befristet Beschäftigter in der Arbeitslosen-
        versicherung durch ein ständiges Monitoring zu beglei-
        ten und ihm jährlich über die Inanspruchnahme sowie
        die durch diese Neuregelung eintretenden Entwicklun-
        gen Bericht zu erstatten.
        Der erste Berichtszeitraum für den Bericht gegenüber
        dem Haushaltsausschuss umfasst Leistungsanträge und
        -bewilligungen, die vom Inkrafttreten der Neuregelung
        bis zum 31. März 2010 beschieden wurden. Diesen Be-
        richt hat Ihnen das Bundesministerium für Arbeit und
        Soziales bereits im vergangenen Jahr zugesandt.
        Die für den zweiten Bericht von der Bundesagentur
        für Arbeit erhobenen Daten liegen der Bundesregierung
        noch nicht vor. Die Bundesregierung wird die im zwei-
        ten Erhebungszeitraum festgestellten Daten im Rahmen
        des zweiten Berichts gegenüber dem Haushaltsausschuss
        des Deutschen Bundestages darstellen und bewerten.
        Die im Folgenden aufgeführten Fallzahlen beruhen auf
        dem ersten Erhebungszeitraum vom 1. August 2009 bis
        zum 31. März 2010.
        Es wurden insgesamt 883 Anträge auf Arbeitslosen-
        geld nach der Sonderregelung des § 123 Abs. 2 SGB III
        gestellt. Die Verteilung auf Berufsgruppen stellt sich im
        Wesentlichen wie folgt dar, wobei nur Gruppen mit min-
        destens 25 Antragstellern berücksichtigt wurden:
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        Berufsgruppe Anträge Bewilli-gungen
        Kunst/Kultur i. w. S. 429 84
        Lagerhelfer/Waren-
        abfüller
        64 6
        Verkäufer 40 18
        Sekretärinnen/Büro-
        fachkräfte
        40 6
        Kellner/Fachgehilfen 28 17
        Erntehelfer 26 3
        (C
        (D
        Die aufgrund der Sonderregelung anfallenden Ausga-
        en werden nicht gesondert erfasst. Für den ersten Erhe-
        ungszeitraum schätzt die Bundesagentur für Arbeit die
        usgaben auf höchstens 1,57 Millionen Euro für Ar-
        eitslosengeld (pro Person durchschnittlich 1 115 Euro
        ro Monat) und Sozialversicherungsbeiträge.
        nlage 15
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
        rage der Abgeordneten Brigitte Pothmer (BÜND-
        IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/6040, Frage 19):
        Wie viele Monate betrug die Anspruchsdauer bei den je-
        weils bewilligten Anträgen auf Arbeitslosengeld nach § 123
        Abs. 2 SGB III, und wie bewertet die Bundesregierung den
        Erfolg der gesetzlichen Regelung der „kurzen Anwartschafts-
        zeit“ vor dem Hintergrund der bisherigen Entwicklung der ge-
        stellten und bewilligten Anträge und der mit der gesetzlichen
        Regelung verbundenen Zielsetzung, unstete Erwerbsbiogra-
        fien besser abzusichern?
        Auch die Angaben zur Anspruchsdauer beruhen auf
        em ersten Erhebungszeitraum vom 1. August 2009 bis
        um 31. März 2010. Die bewilligte Anspruchsdauer be-
        ug in 104 Fällen drei Monate, in 64 Fällen vier Monate
        nd in 52 Fällen fünf Monate. Ob und inwieweit das be-
        illigte Arbeitslosengeld tatsächlich über die gesamte
        ewilligte Anspruchsdauer in Anspruch genommen
        urde, ist nicht erfasst.
        Wegen der Kürze des Erhebungszeitraumes und der
        chwierigen Wirtschaftslage lassen die bisher vorliegen-
        en Daten noch keine seriösen Bewertungen der gesetz-
        chen Neuregelung zu. Insoweit bleibt die gesetzlich
        orgesehene Evaluation abzuwarten.
        nlage 16
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
        rage der Abgeordneten Elke Ferner (SPD) (Drucksa-
        he 17/6040, Frage 20):
        Wie lautet die genaue Aufgabenbeschreibung für die Zu-
        sammenarbeit des Bundesministeriums für Arbeit und Sozia-
        les mit der Agentur „re:publik“, und in welcher Höhe werden
        die zu erbringenden Leistungen vergütet?
        Zwischen dem Bundesministerium für Arbeit und So-
        iales und der Agentur „re:publik“ bestand und besteht
        ein Vertragsverhältnis.
        nlage 17
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
        rage der Abgeordneten Elke Ferner (SPD) (Drucksa-
        he 17/6040, Frage 21):
        Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung im
        Hinblick darauf, dass die Gesellschafterin von „re:publik“,
        Dominique Döttling, auch als Botschafterin für die Initiative
        Neue Soziale Marktwirtschaft tätig ist, und sieht sie beispiels-
        weise in der Tatsache, dass diese zeitgleich mit einer Presse-
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 113. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Juni 2011 12939
        (A) )
        )(B)
        konferenz der Bundesministerin für Arbeit und Soziales,
        Dr. Ursula von der Leyen, eine Aktion vor dem Gebäude des
        Bundesministeriums für Arbeit und Soziales in Berlin durch-
        geführt hat, Anlass zu der Vermutung, dass bei der Agentur
        „re:publik“ eine Interessenkollision gegeben ist?
        Es bestand zu keiner Zeit ein Vertragsverhältnis zwi-
        schen dem BMAS und der Agentur „re:publik“. Somit
        besteht kein Anlass, eine Interessenkollision zu vermu-
        ten.
        Anlage 18
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage der
        Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/6040, Frage 22):
        Welchen Anteil hatten Bundes-, Landes- und Drittmittel
        bei der Finanzierung der Arbeit der Bieneninstitute in den
        Jahren 2009 und 2010?
        Die sieben klassischen Bieneninstitute in Celle,
        Hohen Neuendorf, Kirchheim bei Marburg, Mayen,
        Stuttgart-Hohenheim, Münster und Veichtshöchsheim
        werden überwiegend durch die Länder getragen. Nach
        Auskunft der Arbeitsgemeinschaft der Bieneninstitute
        wirbt nahezu jedes Institut zusätzliche Drittmittel ein, un-
        ter anderem auch über die Bundesinstitutionen BLE und
        BVL. Die betreffenden Landesministerien wurden auf-
        grund der mündlichen Frage der Abgeordneten um Infor-
        mationen zur Finanzierung der Arbeit der Bieneninstitute
        in den Jahren 2009 und 2010 angefragt. Sobald Antwor-
        ten vorliegen wird Frau Abgeordnete Dr. Tackmann eine
        schriftliche Antwort erhalten.
        Anlage 19
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage der
        Abgeordneten Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 17/6040, Frage 23):
        Weshalb hat die Bundesregierung Medienberichte, die die
        spanischen Gurken als Hauptverursacher der Ehec-Infektion
        identifiziert hatten, nicht revidiert bzw. nicht mit dem Verweis
        auf fehlende Abschlussergebnisse vorerst infrage gestellt?
        Die Bundesregierung hatte insbesondere mit Blick auf
        die Schwere des Ehec-Infektionsgeschehens keinerlei
        Veranlassung, die Öffentlichkeitsarbeit der zuständigen
        Hamburger Behörden mit der Bekanntgabe der Herkunft
        der mutmaßlichen Quelle des Geschehens zu relativieren,
        infrage zu stellen oder gar zu revidieren. Auch aus heuti-
        ger Sicht wäre eine solche Handlungsweise unverant-
        wortlich gewesen.
        Anlage 20
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Fragen der
        Abgeordneten Nicole Maisch (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 17/6040, Fragen 24 und 25):
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        Weshalb gibt es keine zentrale Stelle in der Bundesregie-
        rung, an der alle Informationen zu Ehec zusammenfließen und
        die die Informationen proaktiv an die Länder, die Verbrauche-
        rinnen und Verbraucher sowie die Lebensmittelbranche weiter-
        gibt, und welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergrei-
        fen, um das koordinierte Krisenmanagement zu verbessern?
        Warum gibt es bis heute – Stand: 1. Juni 2011 – vonseiten
        des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und
        Verbraucherschutz, BMELV, bzw. des Bundesministeriums
        für Gesundheit, BMG, keine adäquate Kommunikation über
        Ehec mit den Verbraucherinnen und Verbrauchern, zum Bei-
        spiel in Form einer Telefonhotline, die aktiv angeboten und
        beworben wird oder zumindest auf den zentralen Internetsei-
        ten des BMELV und des BMG abrufbar ist?
        u Frage 24:
        Für die Bundesregierung hat der Kampf gegen Ehec
        bsolute Priorität. Daher wurde im Bundesministerium
        r Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz,
        MELV, ein Krisenstab eingerichtet, in dem zentral alle
        rkenntnisse zum Ehec-Geschehen zusammenfließen. In
        ieses zentrale Krisenmanagement sind neben den Fach-
        ehörden des BMELV selbstverständlich auch das Bun-
        esministerium für Gesundheit, BMG, das Robert-
        och-Institut sowie die Länderministerien und Länder-
        chbehörden eng einbezogen.
        Die Öffentlichkeit wird zentral über die Internetseiten
        es BMELV und des BMG über den Sachstand zum
        hec-Geschehen informiert. Auf der Internetseite des
        MELV finden sich zudem Internetlinks zu Veröffentli-
        hungen weiterer an der Aufklärung beteiligter Einrich-
        ngen, wie dem Robert-Koch-Institut, dem Bundesamt
        r Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit und
        em Bundesinstitut für Risikobewertung. Ebenfalls zen-
        al über den BMELV-Internetauftritt sind die Veröffent-
        chungen der zuständigen Länderbehörden zugänglich.
        ie Informationen der Bundesbehörden werden regel-
        äßig aktualisiert.
        u Frage 25:
        Das BMELV hat seit Beginn des Ehec-Geschehens in
        bstimmung mit dem BMG auf seiner Internetseite die
        otline des BMG beworben. Unter der dort angegebe-
        en Telefonnummer (030 346 465 100) ist die BMG-
        otline grundsätzlich montags bis donnerstags von 8 bis
        8 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr zu erreichen. An-
        agen von Bürgern und Bürgerinnen an das BMG wer-
        en von diesem Bürgertelefon auf der Basis ständig ak-
        alisierter Fachinformationen beantwortet.
        Bürgerfragen, die das BMELV betreffen, werden vom
        ürgerreferat des BMELV beantwortet. Die Telefon-
        ummer wird ebenfalls auf der Internetseite des BMELV
        eworben (030 185 29 3377).
        Darüber hinaus halten auch die Oberbehörden im Ge-
        chäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit,
        as Robert-Koch-Institut und die Bundeszentrale für ge-
        undheitliche Aufklärung, abgestimmte, umfassende und
        ktuelle Informationen über die Infektion bereit.
        12940 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 113. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Juni 2011
        (A) )
        )(B)
        Anlage 21
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Thomas Kossendey auf die
        Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/6040, Frage 28):
        Wie viele Luftoperationen gegen welche Ziele hat die
        NATO seit dem 31. März 2011 im Rahmen der Operation
        Unified Protector bis heute in Libyen durchgeführt?
        Mit Stand 5. Juni 2011 hat die NATO seit 31. März
        2011 9 917 Luftoperationen geflogen, dabei 3 752 soge-
        nannte Strike Sorties zur Identifizierung und Bekämp-
        fung von Zielen, bei denen nicht in jedem Fall Munition
        zum Einsatz gebracht wurde.
        Die Einsätze konzentrierten sich dabei auf Flugab-
        wehrstellungen der libyschen Streitkräfte, militärische
        Radarstellungen, militärisches Offensivpotenzial, militä-
        rische Logistik und Führungseinrichtungen.
        Die tagesgenauen Daten und jeweils bekämpfte Ziele
        werden sehr transparent auf der NATO-Homepage
        – http://www.nato.int – dargestellt und sind öffentlich
        zugänglich.
        Anlage 22
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die
        Frage der Abgeordneten Caren Marks (SPD) (Drucksa-
        che 17/6040, Frage 29):
        Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus
        der kritischen Bilanz des „Zweiten Zwischenberichts zur Eva-
        luation des Kinderförderungsgesetzes“ sowie der Zwischen-
        evaluierung des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfi-
        nanzierung 2008–2013“ vom 18. Mai 2011, wonach der Bedarf
        an Betreuungsplätzen für unter Dreijährige die anvisierte
        Marke von durchschnittlich bundesweit 35 Prozent überstei-
        gen wird und die Ausbaugeschwindigkeit bei der Einrichtung
        von Krippenplätzen gesteigert werden muss, und beabsichtigt
        die Bundesregierung in diesem Zusammenhang, einen weite-
        ren Krippengipfel von Bund, Ländern und Kommunen zu ini-
        tiieren?
        Der „Zweite Zwischenbericht zur Evaluierung des
        Kinderförderungsgesetzes“ zeigt, dass die Betreuungs-
        quote in allen Bundesländern weiter gestiegen ist. Insge-
        samt liegt sie in Ostdeutschland mit rund 48 Prozent fast
        dreimal so hoch wie in Westdeutschland mit etwa
        17 Prozent. Erstmalig ist der prozentuale Zuwachs an
        Betreuungsplätzen im Vergleich zum Vorjahr in West-
        deutschland höher als in Ostdeutschland.
        Der Bericht zeigt, dass auch heute ein Bedarf nach
        Betreuungsplätzen in der Größenordnung von rund
        750 000 Plätzen besteht. Einerseits ist zwar der prozen-
        tuale Bedarf gestiegen, andererseits führen die demogra-
        fischen Veränderungen dazu, dass die Planungszahlen
        von 2007 ihre Gültigkeit behalten haben. Auch die Ju-
        gendämter planen jetzt im Schnitt mit einer vergleichba-
        ren Zielmarke von 38 Prozent an Betreuungsplätzen für
        unter dreijährige Kinder, was rund 750 000 Plätzen ent-
        spricht. Diese Zahlen machen deutlich, dass wir mit un-
        serem Ausbauvorhaben, bis 2013 750 000 Plätze für un-
        ter Dreijährige zu schaffen, auf dem richtigen Weg sind.
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        Tatsache ist: Um ein bedarfsgerechtes Betreuungsan-
        ebot für unter Dreijährige zu erreichen, muss die Aus-
        audynamik – insbesondere in Westdeutschland – bis
        um Jahr 2013 noch weiter zunehmen. Grundlage des
        usbaus sind ausreichende finanzielle Rahmenbedin-
        ungen. Neben den kommunalen Investitionen müssen
        ie weiteren finanziellen Anstrengungen von Ländern
        rfolgen.
        Die Zwischenevaluation des Investitionsprogramms
        Kinderbetreuungsfinanzierung 2008–2013“ zeigt, dass
        eim Ausbau durch verschiedene Länder im Rahmen der
        inanzierungshöchstgrenzen derzeit erst die Bundesmit-
        l aufgebraucht werden. Es sind daher verlässliche An-
        chlussfinanzierungen durch die Länder erforderlich, um
        en Ausbau weiter voranzubringen.
        Die Bundesregierung steht zu ihren Zusagen für den
        usbau der Kindertagesbetreuung. Die notwendigen
        bstimmungsgespräche zwischen Bund, Ländern und
        ommunen werden weiterhin stattfinden.
        nlage 23
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die
        rage der Abgeordneten Caren Marks (SPD) (Druck-
        ache 17/6040, Frage 30):
        Welche Initiativen plant die Bundesregierung für das
        „Europäische Jahr für aktives Altern und die Solidarität der
        Generationen“ 2012, bzw. welche Themenschwerpunkte hält
        die Bundesregierung für dieses Europäische Jahr für sinnvoll?
        Der „Beschluss des Europäischen Parlaments und des
        ates zum Europäischen Jahr des aktiven Alterns und
        er Solidarität zwischen den Generationen 2012“ wird in
        einer endgültigen Fassung voraussichtlich Ende Juni
        011 verabschiedet. Die Festlegung konkreter Initiativen
        Rahmen des Europäischen Jahres 2012 wird unmit-
        lbar nach der endgültigen Beschlussfassung erfolgen.
        ereits jetzt steht fest, dass vonseiten der Mitgliedstaa-
        n nationale Koordinierungsstellen zu benennen sind.
        iesen obliegt unter anderem die Aufgabe, die nationa-
        n Prioritäten für das Europäische Jahr festzulegen. Für
        eutschland wird dies das Bundesministerium für Fami-
        e, Senioren, Frauen und Jugend sein. Das Ministerium
        ird die maßgeblichen gesellschaftlichen Gruppen und
        rganisationen konsultieren und eng mit ihnen zusam-
        enarbeiten. In diesem Prozess fällt dann auch die Ent-
        cheidung über die Vergabe der Fördermittel. Erst dann
        ind Aussagen zu konkreten Maßnahmen möglich, die
        um Europäischen Jahr 2012 geplant und unterstützt
        erden.
        nlage 24
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage
        es Abgeordneten Hans-Joachim Hacker (SPD)
        rucksache 17/6040, Frage 32):
        Ist der Bundesregierung bekannt, dass die Umtragestellen
        für Sportboote an den Schleusen der touristisch stark genutz-
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 113. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Juni 2011 12941
        (A) )
        )(B)
        ten Bundeswasserstraße Finowkanal wegen ihrer Höhe nur
        eingeschränkt und mit Risiken nutzbar sind, und welche Än-
        derungen sind angesichts dieser Tatsache vorgesehen?
        Detailinformationen über den Anlagenzustand an
        Bundeswasserstraßen werden in der Wasser- und Schiff-
        fahrtsverwaltung bei den dafür zuständigen Wasser- und
        Schifffahrtsämtern vorgehalten. Die Sicherheit und Ord-
        nung der Anlagen am Finowkanal wird durch das Was-
        ser- und Schifffahrtsamt Eberswalde gewährleistet. Bei
        Maßnahmen an Anlagen für den Wassersport an Bundes-
        wasserstraßen wird zukünftig die zusammen mit den
        Nutzerverbänden erarbeitete „Richtlinie für die Gestal-
        tung von Wassersportanlagen an Bundeswasserstraßen“
        zugrunde gelegt.
        Anlage 25
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage
        der Abgeordneten Bettina Herlitzius (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/6040, Frage 33):
        Welche zusätzlichen Maßnahmen plant die Bundesregie-
        rung, um die nach Angaben der Deutschen Energie-Agentur
        GmbH benötigten Investitionsanreize im Gebäudebereich in
        Höhe von 5 Milliarden Euro zur Verfügung zu stellen?
        Die Bundesregierung hat die Einschätzung der Deut-
        schen Energie-Agentur GmbH, dena, zur Kenntnis ge-
        nommen. Mit dem Kabinettsbeschluss vom 6. Juni 2011
        zur Umsetzung der Energiewende setzt die Bundesregie-
        rung in erheblichem Umfang finanzielle Anreize zur Be-
        schleunigung der Investitionen in die energetische Ge-
        bäudesanierung. Für die Jahre 2012 bis 2014 stehen zur
        Finanzierung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms
        jährlich 1,5 Milliarden Euro Programmmittel über den
        Energie- und Klimafonds zur Verfügung. Darüber hinaus
        werden ab 2012 zusätzliche steuerliche Anreize zur För-
        derung der energetischen Gebäudesanierung geschaffen.
        Die Förderung wird vor allem Selbstnutzer und private
        Kleinvermieter unterstützen. Zudem wird die Bundes-
        regierung prüfen, die Förderung im Wärmebereich ab
        2015 auf eine marktbasierte und haushaltsunabhängige
        Lösung umzustellen.
        Anlage 26
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage
        der Abgeordneten Daniela Wagner (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 17/6040, Frage 34):
        Zu welchen Teilen will die Bundesregierung das CO2-Ge-
        bäudesanierungsprogramm der KfW Bankengruppe 2012 aus
        dem Einzelplan für das Bundesministerium für Verkehr, Bau
        und Stadtentwicklung bzw. dem Energie- und Klimafonds fi-
        nanzieren, und besteht die Absicht, aus den Mitteln des Ener-
        gie- und Klimafonds künftig auch die Finanzierung von In-
        vestitionszuschüssen zu ermöglichen?
        Ab 2012 ist vorgesehen, neue Programmscheiben des
        CO2-Gebäudesanierungsprogramms ausschließlich aus
        dem Sondervermögen Energie- und Klimafonds, EKF,
        zu finanzieren. Um den erforderlichen Beitrag zur Errei-
        chung der Klimaschutzziele zu leisten, hat das Bundes-
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        abinett am 6. Juni 2011 beschlossen, bis 2014 jährlich
        rogrammmittel in Höhe von 1,5 Milliarden Euro für
        as CO2-Gebäudesanierungsprogramm in den EKF ein-
        ustellen. Aus den Mitteln des CO2-Gebäudesanierungs-
        rogramms werden auch zukünftig zinsverbilligte Kre-
        ite und Zuschüsse gewährt.
        nlage 27
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage
        er Abgeordneten Daniela Wagner (BÜNDNIS 90/DIE
        RÜNEN) (Drucksache 17/6040, Frage 35):
        In welcher Form plant die Bundesregierung eine Verschär-
        fung der Energieeinsparverordnung für den Neubau, wie be-
        reits in Meseberg – Integriertes Energie- und Klimaschutzpro-
        gramm – angekündigt, und ist geplant, die Anforderung der
        EU-Gebäuderichtlinie stufenweise zu erfüllen und so bis 2020
        einen „Nahe-Nullenergie-Standard“ für den Neubau umzuset-
        zen?
        Die Bundesregierung hat am Montag im Rahmen der
        eschlüsse zur Energiewende Eckpunkte zur Weiterent-
        icklung des Energiesparrechts für Gebäude beschlossen.
        anach ist beabsichtigt, die Anforderungen an Neubauten
        it der Energieeinsparverordnung 2012 schrittweise bis
        020 an den europaweiten Standard heranzuführen, so-
        eit dies im Rahmen einer ausgewogenen Gesamtbe-
        achtung unter Berücksichtigung der Belastungen der Ei-
        entümer und der Mieter wirtschaftlich vertretbar ist.
        nlage 28
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Fragen
        es Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/
        IE GRÜNEN) (Drucksache 17/6040, Fragen 36 und 37):
        In welchem Planungsstand bzw. Umsetzungsstand befin-
        den sich die im Rahmen des Konjunkturpakets II geplanten
        Grünbrücken – bitte einzeln auflisten –, und welche Gründe
        führen bei den jeweiligen Projekten gegebenenfalls zu Verzö-
        gerungen?
        Welche konkreten Grünbrücken, die nicht mit den Mitteln
        des Konjunkturpakets II finanziert werden können, sind für
        welche Zeiträume bzw. Haushaltspläne vorgesehen?
        Das BMVBS führt derzeit eine Abfrage bei den Län-
        ern zu den Wiedervernetzungsmaßnahmen durch, die
        Rahmen des Konjunkturpakets II geplant wurden;
        ine abschließende Auswertung liegt noch nicht vor. Von
        en 18 Maßnahmen, denen das BMVBS zugestimmt
        atte, können nach bisherigem Kenntnisstand vier Maß-
        ahmen unter anderem aufgrund der Bewirtschaftungs-
        orgaben zum Konjunkturpaket II nicht aus dem Inves-
        tions- und Tilgungsfonds finanziert werden.
        Alle 14 Maßnahmen, die aus dem Investitions- und
        ilgungsfonds finanziert werden, befinden sich derzeit
        Bau und werden voraussichtlich Ende des Jahres fer-
        ggestellt sein.
        Die vier Maßnahmen, die nicht aus dem Investitions-
        nd Tilgungsfonds finanziert werden konnten, befinden
        12942 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 113. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Juni 2011
        (A) (C)
        )(B)
        sich in unterschiedlichen Planungsstadien; der Baube- Einzelheiten können der beiliegenden Liste entnom-
        Göttingen-Roringen Berg“
        Baubeginn offen Euro
        (D
        ginn ist allerdings noch offen. men werden.
        Land Straße Abschnitt Grünbrücke Planungsstand Baukosten
        Maßnahmen, die aus dem Investitions- und Tilgungsfonds finanziert werden
        BW A7 AS Aalen/Oberko-
        chen–AS Heidenheim
        Grünbrücke NW Hei-
        denheim-Großkuchen
        Derzeit in Bau, Fertig-
        stellung vsl. Ende 2011
        rund 3,4 Millionen
        Euro
        BY A7 AS Bad Brückenau/
        Wildflecken–AS Bad
        Kissingen/Oberthulba
        Grünbrücke im Neu-
        wirtshauser Forst
        Derzeit in Bau, Fertig-
        stellung vsl. Ende 2011
        rund 4,9 Millionen
        Euro
        BY A93 AS Rehau Süd–AS
        Schönwald
        Grünbrücke im Re-
        hauer Forst
        Derzeit in Bau, Fertig-
        stellung vsl. Ende 2011
        rund 4,0 Millionen
        Euro
        BB A9 AS Niemegk–AS Klein
        Marzehns
        Grünbrücke bei Nie-
        megk
        Derzeit in Bau, Fertig-
        stellung vsl. Ende 2011
        rund 5,8 Millionen
        Euro
        BB A 12 AS Bliesen–AS Müll-
        rose
        Grünbrücke bei Bliesen
        (Mark) (Kersdorf)
        Derzeit in Bau, Fertig-
        stellung vsl. Ende 2011
        rund 6,9 Millionen
        Euro
        BB A13 AS Teupitz–AS Ba-
        ruth/Mark
        Grünbrücke bei Teu-
        pitz-Tornow
        Derzeit in Bau, Fertig-
        stellung vsl. Ende 2011
        rund 7,1 Millionen
        Euro
        HE A7 AS Hünfeld/
        Schlitz–AS Fulda-Nord
        Grünbrücke
        Michelsrombacher
        Forst
        Derzeit in Bau, Fertig-
        stellung vsl. Ende 2011
        rund 4,8 Millionen
        Euro
        NW Al AS Nettersheim–
        AS Blankenheim
        Grünbrücke am Hein-
        zenberg (Mürel) bei
        Nettersheim-Engelgau
        Derzeit in Bau, Fertig-
        stellung vsl. Ende 2011
        rund 3,8 Millionen
        Euro
        NW A3 AS Königsforst–
        AS Rösrath
        Grünbrücke Königs-
        forst in Köln-Eil
        Derzeit in Bau, Fertig-
        stellung vsl. Ende 2011
        rund 4,5 Millionen
        Euro
        NW A31 AS Lembeck–
        AS Schermbeck
        Grünbrücke am Wolfs-
        berg im Forst
        Gewerkschaft Augus-
        tus
        Derzeit in Bau, Fertig-
        stellung vsl. Ende 2011
        rund 3,3 Millionen
        Euro
        NW B64 zwischen
        Altenbeken-Buke und
        Bad Driburg
        Grünbrücke Egge Derzeit in Bau, Fertig-
        stellung vsl. Ende 2011
        rund 3,2 Millionen
        Euro
        RP Al AS Hasborn–AS Witt-
        lich
        Grünbrücke bei
        Greimerath
        Derzeit in Bau, Fertig-
        stellung vsl. Ende 2011
        rund 2,5 Millionen
        Euro
        RP A6 AS Enkenbach-Alsen-
        born–AS Wattenheim
        Grünbrücke Wattenhei-
        mer Wald (bei Carls-
        berg/Pfalz)
        Derzeit in Bau, Fertig-
        stellung vsl. Ende 2011
        rund 2,9 Millionen
        Euro
        SH A24 AS Hornbek–Lgr. SH/
        MV
        Wildbrücke Gudow-
        Segrahn (ist aber eine
        Grünbrücke)
        Derzeit in Bau, Fertig-
        stellung vsl. Ende 2011
        rund 5,0 Millionen
        Euro
        Maßnahmen, die nicht aus dem Investitions- und Tilgungsfonds finanziert werden
        BB A9 AS Beelitz-Heilstät-
        ten–AS Beelitz
        Grünbrücke bei Beelitz In Planung
        Baubeginn offen
        rund 7,0 Millionen
        Euro
        BB All AS Warnitz–
        AS Pfingstberg
        Grünbrücke Melzower
        Forst bei Oberucker-
        see-Warnitz
        In Planung
        Baubeginn offen
        rund 4,5 Millionen
        Euro
        MV A19 AS Röbel/Müntz–
        AS Wittstock
        Grünbrücke Wredenha-
        gen
        In Planung
        Baubeginn offen
        rund 4,2 Millionen
        Euro
        NI B27 zwischen Waake und Grünbrücke „Roringer In Planung rund 2,2 Millionen
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 113. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Juni 2011 12943
        (A) )
        )(B)
        Anlage 29
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
        Frage des Abgeordneten Dr. Hermann Ott (BÜND-
        NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/6040, Frage 38):
        Welche Auswirkungen auf die deutschen Zusagen zur in-
        ternationalen Klimafinanzierung ergeben sich aus den bisheri-
        gen Plänen der Bundesregierung für die sogenannte Ener-
        giewende?
        Es ergeben sich keine Auswirkungen. Die Bundesre-
        gierung wird ihre Zusagen einhalten. Das Sondervermö-
        gen „Energie- und Klimafonds“ wird in Zukunft, wie be-
        reits im Gesetz vom letzten Jahr vorgesehen, eine nicht
        unwesentliche Rolle bei der Finanzierung auf Deutsch-
        land zukommender Verpflichtungen im Bereich des in-
        ternationalen Klima- und Umweltschutzes spielen. Die
        Details werden jeweils jährlich im vom Deutschen Bun-
        destag zu beschließenden Wirtschaftsplan festgelegt.
        Anlage 30
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
        Frage des Abgeordneten Dr. Hermann Ott (BÜND-
        NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/6040, Frage 39):
        Welche Auswirkungen haben die laut Internationaler
        Energie-Agentur, IEA, stark angestiegenen weltweiten CO2-
        Emissionen auf die Politik der Bundesregierung, und welche
        aktuellen Werte dazu sind der Bundesregierung für Deutsch-
        land bekannt?
        Der von der Internationalen Energie Agentur, IEA,
        gemeldete Anstieg der weltweiten CO2-Emissionen im
        Jahr 2010 gegenüber den Vorjahreswerten ist besorgnis-
        erregend. Die Bundesregierung sieht sich dadurch in ih-
        rer Auffassung bestätigt, dass die Anstrengungen hin-
        sichtlich der Reduzierung der Treibhausgasemissionen
        keinesfalls verringert werden dürfen. Die für 2020 und
        die folgenden Jahrzehnte bis 2050 beschlossenen an-
        spruchsvollen Klimaschutzziele für Deutschland werden
        unverändert weiterverfolgt.
        Nach vorläufigen Schätzungen des Umweltbundesam-
        tes sind zwar auch in Deutschland die Treibhausgasemis-
        sionen im Jahr 2010 gegenüber 2009 um 4,3 Prozent ge-
        stiegen. Jedoch liegen diese 2010 unterhalb des Niveaus
        von 2008 und 23,1 Prozent unterhalb des Niveaus von
        1990. Zum Vergleich: Im Rahmen des Kyoto-Protokolls
        hat sich Deutschland verpflichtet, seine Emissionen im
        Durchschnitt der Jahre 2008 bis 2012 um 21 Prozent zu
        senken. Diese Verpflichtung wird Deutschland einhalten
        oder sogar übererfüllen.
        Anlage 31
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
        Frage des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/6040, Frage 40):
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        (C
        (D
        Beabsichtigt die Bundesregierung, die Mittel für die For-
        schung und Markteinführung erneuerbarer Energien über den
        Energie- und Klimafonds aufzustocken oder abzusenken?
        Die Bundesregierung beabsichtigt, die Mittel für For-
        chung und Entwicklung sowie Markteinführung erneu-
        rbarer Energien aus dem Bundeshaushalt durch Mittel
        us dem Energie- und Klimafonds aufzustocken. Für das
        ahr 2011 stehen nach dem Wirtschaftsplan für den
        nergie- und Klimafonds 2011 hierfür jeweils 40 Millio-
        en Euro zur Verfügung. Der Wirtschaftsplan für das
        ahr 2012 wird in Kürze innerhalb der Bundesregierung
        bgestimmt.
        nlage 32
        Antwort
        er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
        rage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜND-
        IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/6040, Frage 41):
        Bei welchen Atomkraftwerken sind aus Sicht des Bundes-
        ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit,
        BMU, seit der am 17. Mai 2011 veröffentlichten „ersten“ Stel-
        lungnahme (vergleiche dort Seite 5 oder vergleiche „in diesem
        ersten Schritt“, Seite 7) der Reaktor-Sicherheitskommission,
        RSK, zum sogenannten Stresstest der der Anordnung nach
        § 19 des Atomgesetzes zur dreimonatigen Betriebseinstellung
        zugrunde liegende Gefahrenverdacht und alle „begründeten
        Unsicherheiten“ (Bundestagsdrucksache 17/5268, Nr. 85)
        vollständig ausgeräumt, und wie bewertet das BMU in diesem
        Zusammenhang den Umstand, dass viele Aspekte aufgrund
        der Zeitknappheit von der RSK nicht vollständig bzw. zu
        Ende geprüft werden konnten oder ungeprüft als erfüllt ange-
        nommen wurden (insbesondere bei den sogenannten Basis-
        levels)?
        Die aufsichtlichen Anordnungen der zuständigen Be-
        örden nach § 19 Abs. 3 des Atomgesetzes nehmen da-
        uf Bezug, dass insbesondere für die sieben ältesten
        eutschen Anlagen – denen auch bereits im Rahmen ei-
        er Differenzierung der Laufzeitverlängerung eine ge-
        ngere zusätzliche Elektrizitätsmenge zugewiesen
        urde – nach den Ereignissen in Japan zu überprüfen ist,
        wieweit bisher nicht berücksichtigte Szenarien nun-
        ehr eine neue Bewertung erfordern. Unter Berücksich-
        gung der Stellungnahmen von der Reaktor-Sicherheits-
        ommission, RSK, und der Ethik-Kommission hat die
        undesregierung am 6. Juni 2011 einen Gesetzentwurf
        ur Änderung des Atomgesetzes beschlossen. Danach
        oll die Berechtigung zum Leistungsbetrieb für die sie-
        en genannten Kernkraftwerke sowie für das KKW
        rümmel mit Inkrafttreten des Gesetzes erlöschen.
        nlage 33
        Antwort
        er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
        rage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜND-
        IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/6040, Frage 42):
        Bis wann werden das BMU und die Landesatomaufsichts-
        behörden nach aktueller Planung dazu Stellung nehmen, in-
        wiefern seit der am 17. Mai 2011 veröffentlichten „ersten“
        Stellungnahme der RSK zum sogenannten Atomkraftwerke-
        12944 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 113. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Juni 2011
        (A) (C)
        )(B)
        stresstest der der Anordnung nach § 19 des Atomgesetzes zur
        dreimonatigen Betriebseinstellung zugrunde liegende Gefah-
        Anlage 35
        lungnahme der Reaktor-Sicherheitskommission – RSK –
        auswerten. Das sekundärseitige Abfahren mit 100 K/h
        wird im Kernkraftwerk Biblis von Hand ausgelöst. Das
        dadurch eventuell verzögerte Abfahren um maximal
        30 Minuten wirkt sich zwar nachteilig auf die Reserven
        des Flutbehälterinventars aus, entspricht aber den Anfor-
        derungen des bestehenden kerntechnischen Regelwerks.
        Anlage 34
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
        Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/6040, Frage 43):
        Bei welchen der acht Atomkraftwerke, die nach den Plä-
        nen der Bundesregierung in diesem Jahr abgeschaltet werden
        sollen, erlaubt die jeweilige Betriebsgenehmigung ein Wie-
        deranfahren ohne vorherige Beantragung bei den oder Geneh-
        migung durch die Aufsichtsbehörden?
        Die Zustimmungsvorbehalte für das Wiederanfahren
        der deutschen Kernkraftwerke sind in den jeweiligen Be-
        triebsgenehmigungen unterschiedlich geregelt. Für die
        acht Anlagen ist festgelegt, dass vor einem Wiederanfah-
        ren nach einem Brennelementewechsel eine ausdrückli-
        che Zustimmung der jeweiligen atomrechtlichen Auf-
        sichtsbehörde zum Anfahren der Anlage erfolgen oder
        zumindest, dass der Betreiber vor dem Wiederanfahren
        Nachweise vorlegen muss – so beim Kernkraftwerk
        Biblis B. Bei den Kernkraftwerken Philippsburg 1 und
        Neckarwestheim I besteht ein solcher Wiederanfahrvor-
        behalt auch nach einem längeren Anlagenstillstand ohne
        Brennelementewechsel.
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        (in Tsd.
        Euro) 2001 2002 2003 2004 200
        Rückbau
        BMBF
        98.221 87.338 70.402 96.815 126.4
        Rückbau
        BMF
        128.620 127.435 124.754 117.852 119.1
        Summe 226.841 214.773 195.156 214.667 245.6
        (D
        Hinsichtlich der Umsetzung der Bund-Länder-Nach-
        stungsliste, die im Zuge der 11. Atomgesetznovelle
        ereinbart wurde, finden mit den zuständigen Landesbe-
        örden Beratungen statt. Daraus ist dem Bundesministe-
        um für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit be-
        annt, dass die insoweit erforderlichen Investitionen
        isher noch in Planung waren.
        nlage 36
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Fragen
        er Abgeordneten Marianne Schieder (Schwandorf)
        PD) (Drucksache 17/6040, Fragen 45 und 46):
        In welcher Höhe hat die Bundesregierung in den letzten
        zehn Jahren die Forschung im Bereich Kernenergie gefördert,
        und wie viele Mittel hat die Bundesregierung in den letzten
        zehn Jahren für den Rückbau kerntechnischer Anlagen aufge-
        wendet (bitte um Aufschlüsselung nach Jahren)?
        Wie viele Mittel hat die Bundesregierung in den letzten
        zehn Jahren für die Forschung im Bereich Kernfusion aufge-
        wendet, und wie viele Bundesmittel sind über die europäische
        Ebene – Forschungsrahmenprogramm/Euratom – in die For-
        schung im Bereich Kernfusion geflossen (bitte um Aufschlüs-
        selung nach Jahren)?
        u Frage 45:
        Seit 1998 wird von der Bundesregierung keine For-
        chung im Bereich Kernenergie gefördert. Es gab ledig-
        ch Förderung in den Bereichen nukleare Sicherheits-
        nd Endlagerforschung sowie Forschung zum Rückbau
        erntechnischer Anlagen.
        Die Bundesregierung hat in den Jahren 2001 bis 2010
        r den Rückbau kerntechnischer Forschungsanlagen
        ahlungen in folgender Höhe geleistet:
        5 2006 2007 2008 2009 2010
        59 182.141 187.660 201.639 138.253 134.427
        98 109.958 116.205 107.410 102.609 89.105
        57 292.099 303.865 309.049 240.862 223.532
        renverdacht und alle „begründeten Unsicherheiten“ (verglei-
        che Bundestagsdrucksache 17/5268, Nr. 85) vollständig aus-
        geräumt sind oder nicht, und in welchen Bereichen hätte das
        Atomkraftwerk Biblis aus Sicht des BMU das Basislevel des
        RSK-Stresstests nicht erreicht, wenn berücksichtigt worden
        wäre, dass in Biblis die automatische Auslösung des 100-K/h-
        Abfahrens nicht realisiert ist, die schon länger Stand der Tech-
        nik ist (vergleiche Bundestagsdrucksache 17/5808, Nr. 34;
        bitte mit Angabe, seit wann sie Stand der Technik ist)?
        Die zuständigen Aufsichts- und Genehmigungsbehör-
        den und das Bundesministerium für Umwelt, Natur-
        schutz und Reaktorsicherheit – BMU – werden die Stel-
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
        Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/6040, Frage 44):
        Welche Investitionen in die Atomkraftwerke haben die Be-
        treiber seit Inkrafttreten der elften Atomgesetznovelle getätigt?
        Über getätigte Investitionen liegen der Bundesregie-
        rung keine Erkenntnisse vor, da der Betrieb eines Atom-
        kraftwerkes der laufenden Aufsicht durch die zuständige
        Behörde des Landes unterliegt.
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 113. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Juni 2011 12945
        (A) )
        )(B)
        Zu Frage 46:
        National:
        Die national für die Kernfusion aufgewendeten Mittel
        in den letzten zehn Jahren betragen für die einzelnen
        Jahre (in Tausend Euro):
        Euratom:
        Euratom wird ausschließlich aus dem EU-Haushalt
        – Rubrik 1 a, Titel 08 – aufgrund gemeinschaftsrechtli-
        cher Verpflichtungen finanziert. Der Anteil der Bundes-
        republik am EU-Haushalt beträgt insgesamt rund 20 Pro-
        zent.
        Anlage 37
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
        Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/6040, Frage 47):
        Aus welchen Quellen stammen nach Erkenntnissen der
        Bundesregierung Kugeln aus Grafit, die optisch mit den in der
        Arbeitsgemeinschaft Versuchsreaktor Jülich bzw. im Tho-
        rium-Hochtemperaturreaktor Hamm-Uentrop verwendeten
        Brennelementekugeln identisch sind und zum Beispiel mit der
        Aussage „Es handelt sich um eine Originalkugel, wie sie in
        den Kugelhaufenreaktor (Atomkraftwerk) Hamm-Uentrop
        eingefüllt wurden … Nicht radioaktiv, weil nicht im jetzt de-
        montierten Kraftwerk eingefüllt!“ im Internet regelmäßig
        beim Portal eBay versteigert werden, und wie kann die Bun-
        desregierung ausschließen, dass derartige Kugeln weder ra-
        dioaktiv noch sonst wie gefährlich sind?
        Nach Angaben der AVR GmbH (Arbeitsgemeinschaft
        Versuchsreaktor Jülich) und des Forschungszentrums
        Jülich wurde seinerzeit vom Hersteller der Brennele-
        mente (HOBEG Hochtemperaturreaktor-Brennelement
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        Summe 2001–2010
        Rückbau BMBF 1.323.355
        Rückbau BMF 1.143.146
        Gesamt 2.466.501
        2001 110.855
        2002 88.637
        2003 115.298
        2004 115.865
        2005 115.040
        2006 114.408
        2007 121.515
        2008 125.583
        2009 142.654
        2010 131.031
        (C
        (D
        mbH in Hanau) eine große Anzahl von Grafitkugeln
        ls Demonstrationsmaterial gefertigt (mehrere zehntau-
        end Stück), um damit insbesondere das Fließ- und
        chüttverhalten der Kugeln in nicht radioaktiven Ver-
        uchseinrichtungen im praktischen Versuch zu überprü-
        n. Nachdem die Kugeln, die äußerlich den Brennele-
        entekugeln entsprechen, aber keinerlei spaltbares
        aterial enthalten und nur aus Grafit bestehen, nicht
        ehr für weitere Versuche benötigt wurden, wurden sie
        ls Anschauungsmaterial an interessierte Personen abge-
        eben oder als nicht radioaktiver Abfall entsorgt.
        Die Bundesregierung hat weiterhin die zuständigen
        enehmigungs- und Aufsichtsbehörden des Landes
        ordrhein-Westfalen um Stellungnahme gebeten. Wegen
        er kurzen zur Verfügung stehenden Zeit liegt diese Stel-
        ngnahme noch nicht vor.
        nlage 38
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
        es Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE
        RÜNEN) (Drucksache 17/6040, Frage 48):
        Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung als Mehr-
        heitsgesellschafterin darüber, dass das Forschungszentrum
        Jülich, zum Beispiel im Rahmen der Neufestschreibung der
        projektorientierten Förderung des Energiebereichs für die
        nächsten fünf Jahre, Transmutationsforschung im Nuklearbe-
        reich betreiben will, und welche konkreten Förderanträge
        plant das Forschungszentrum Jülich, gegebenenfalls in Ko-
        operation mit anderen Forschungseinrichtungen/Universitä-
        ten, nach Erkenntnissen der Bundesregierung diesbezüglich in
        nächster Zeit zu stellen?
        Im Rahmen der Programmorientierten Förderung der
        elmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren
        hrt das Forschungszentrum Jülich, FZJ, im For-
        chungsbereich „Energie“, Programmanteil „Nukleare
        icherheitsforschung“, Grundlagenforschung zur Parti-
        onierung und Transmutation von langlebigen Radio-
        ukliden sowie zur Abschätzung des Potenzials dieser
        echnologie durch. Dabei konzentriert es sich auf Pro-
        esse zur Trennung der Radionuklide.
        Nach Erkenntnissen der Bundesregierung gibt es der-
        eit im FZJ keine konkreten, antragsreifen neuen Vorha-
        en in der Transmutationsforschung.
        nlage 39
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
        es Abgeordneten Swen Schulz (Spandau) (SPD)
        rucksache 17/6040, Frage 49):
        Wie hoch waren bzw. sind die Ausgaben des Bundes für
        Bildung einerseits und für Forschung und Entwicklung ande-
        rerseits jährlich von 2002 bis heute?
        Die Ausgaben des Bundes für Bildung (Grundmittel)
        aben sich seit 2002 wie folgt entwickelt:
        12946 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 113. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Juni 2011
        (A) )
        )(B)
        Zudem hat das BMBF eine Informationskampagne ge-
        startet, um das Programm in der Öffentlichkeit und ins-
        besondere bei potenziellen Mittelgebern bekannt zu
        machen. Alle diese Maßnahmen haben sich bewährt und
        werden weiter fortgesetzt.
        und wie viele Mittel wurden in den letzten zehn Jahren für die
        Forschung im Bereich Carbon Capture and Storage aufgewen-
        det?
        Im Rahmen ihres Energieforschungsprogramms hat
        die Bundesregierung in den Jahren 2001 bis 2010 fol-
        Fülle von Maßnahmen ergriffen: So erhalten die Hoch-
        schulen sieben Prozent der maximal einwerbbaren priva-
        ten Stipendienmittel als Pauschale zur Deckung der
        Akquisekosten und zum Aufbau einer entsprechenden
        Infrastruktur. Weiterhin hat das BMBF kostenlose Schu-
        lungen für Hochschulfundraiserinnen und -fundraiser
        angeboten, um diese auf ihre neue Aufgabe vorzuberei-
        ten. Eine vom BMBF geförderte Servicestelle beim Stif-
        terverband für die Deutsche Wissenschaft informiert
        potenzielle private Mittelgeber über das Deutschlandsti-
        pendium und stellt den Kontakt zu den Hochschulen her.
        A
        d
        A
        F
        nlage 42
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des
        bgeordneten Willi Brase (SPD) (Drucksache 17/6040,
        rage 52):
        Wie viele Mittel hat die Bundesregierung in den letzten
        zehn Jahren für die Forschung im Bereich erneuerbare Ener-
        gien aufgewendet – bitte um Aufschlüsselung nach Jahren –,
        pendium teilzunehmen, weil sie darin laut Studie „einen
        signifikanten Vorteil für die Unterstützung hochbegabter
        Studenten und die mögliche Verbesserung der Studien-
        bedingungen sehen“. Eine mangelnde Akzeptanz ver-
        mag die Bundesregierung daraus nicht abzuleiten.
        Zur Unterstützung der Hochschulen bei der Umset-
        zung des Stipendienprogramms hat das BMBF eine
        Wirtschaftsplan 2012 für den Energie- und Klimafonds
        – EKF – und damit der Ausstattung der einzelnen Aus-
        gabetitel wie dem Effizienzfonds ist noch nicht abge-
        schlossen. Die Mittelausschüttung hat für einzelne Maß-
        nahmen bereits begonnen und wird im weiteren Verlauf
        des Jahres fortschreiten.
        Quelle: Bildungsfinanzbericht 2010, Ausgaben für Bildung (Tabellenteil im I
        Jahr 2002 2003 2004 2005 20
        Milliarden Euro 3,599 3,720 3,842 4,290 4,
        Der einmalige Effekt im Jahr 2007 ergibt sich durch
        die Zuführung von 2,15 Milliarden Euro zum Sonderver-
        mögen „Kinderbetreuungsausbau“.
        Für 2009 sind sowohl Soll als auch vorläufiges Ist an-
        gegeben – hier wurde im Vergleich zur ursprünglichen
        Planung deutlich mehr für Bildung aufgewendet, insbe-
        sondere aufgrund der – bis Ende 2009 möglichen – Inan-
        spruchnahme von Mitteln aus dem Programm „Initiative
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        Quelle: BMBF
        Jahr 2002 2003 2004 2005 20
        Milliarden Euro 9,119 9,081 8,868 9,035 9,
        Anlage 40
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage
        des Abgeordneten Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 17/6040, Frage 50):
        Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den
        Ergebnissen der Onlineumfrage unter Hochschulen, Firmen
        und Stiftungen der Universität Hildesheim, welche besagen,
        dass sich Hochschulen und Unternehmen schwertun, das neue
        Deutschlandstipendium zu akzeptieren?
        Von den 157 Hochschulen, die sich an der Umfrage
        beteiligt hatten, planen 90 Prozent, am Deutschlandsti-
        A
        d
        A
        G
        (C
        (D
        nternet), Tabelle 1.7.
        06 2007 2008 vorl. Ist
        2009
        vorl. Ist
        2009
        Soll
        2010
        Soll
        640 7,185 5,141 5,627 5,174 5,608
        ukunft Bildung und Betreuung“ („Ganztagsschulpro-
        ramm“). Dies ist auch der Grund dafür, dass es im Soll
        010 im Vergleich zum vorläufigen Ist 2009 keine Stei-
        erung mehr gegeben hat.
        Die Angabe für 2011 wird im Dezember im Rahmen
        es Bildungsfinanzberichts vorliegen.
        Die Ausgaben des Bundes für Forschung und Ent-
        icklung haben sich seit 2002 wie folgt entwickelt:
        06 2007 2008 Ist
        2009
        Ist
        2010
        Soll
        2011
        Soll
        306 10,147 10,933 11,929 12,671 12,850
        nlage 41
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des
        bgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE
        RÜNEN) (Drucksache 17/6040, Frage 51):
        Will die Bundesregierung die im Rahmen des Effizienz-
        fonds – Förderung der rationellen und sparsamen Energiever-
        wendung – zur Verfügung gestellten Mittel in Höhe von
        90 Millionen Euro für die kommenden Jahre aufstocken, und
        wann ist mit einer Mittelausschüttung des Energieeffizienz-
        fonds zu rechnen?
        Die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung zum
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 113. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Juni 2011 12947
        (A) )
        )(B)
        gende Projektfördermittel für Forschung und Entwick-
        lung erneuerbarer Energien zur Verfügung gestellt:
        Die Bundesregierung hat in den letzten zehn Jahren
        Forschungsprojekte im Bereich CCS mit insgesamt rund
        86,13 Millionen Euro gefördert.
        Anlage 43
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des
        Abgeordneten Willi Brase (SPD) (Drucksache 17/6040,
        Frage 53):
        Für wann plant die Bundesregierung die Vorlage des
        sechsten Energieforschungsprogramms, und welche Rolle soll
        die Kernenergie im Rahmen des neuen Energieforschungspro-
        gramms spielen?
        Die Bundesregierung hat in ihrem Energiekonzept an-
        gekündigt, im Jahr 2011 ein neues Energieforschungs-
        programm vorzulegen. Das 6. Energieforschungspro-
        gramm soll nach den Planungen der Bundesregierung
        zeitnah nach Ablauf des Moratoriums in der Energiepo-
        litik und vor der Sommerpause vorgelegt werden.
        Die Bundesregierung plant im Rahmen ihres
        6. Energieforschungsprogramms die Forschungs- und
        wissenschaftliche Nachwuchsförderung im Bereich der
        nuklearen Sicherheits- und Endlagerforschung sowie der
        nuklearen Entsorgungs- und Strahlenforschung fortzu-
        setzen, um den Erhalt und den Ausbau der wissenschaft-
        lichen Kompetenz auf diesen Gebieten zu sichern.
        Anlage 44
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des
        Abgeordneten Oliver Kaczmarek (SPD) (Drucksache
        17/6040, Frage 54):
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        Haus-
        haltsjahr
        Mittel für F&E im Bereich
        erneuerbare Energien im Rahmen
        des Energieforschungsprogramms
        in Millionen Euro
        2001 55
        2003 66
        2004 73
        2005 54
        2006 128
        2007 121
        2008 127
        2009 153
        2010 194
        Summe 1.169
        (C
        (D
        In welcher Höhe hat die Bundesregierung in den letzten
        vier Jahren Forschungsprojekte im Bereich Energienetze ge-
        fördert, und plant die Bundesregierung, die Haushaltsmittel
        für dieses Forschungsfeld aufzustocken?
        Im Rahmen ihres Energieforschungsprogramms hat
        ie Bundesregierung in den Jahren 2006 bis 2010 For-
        chungsprojekte im Bereich der elektrischen Netze mit
        6,1 Millionen Euro gefördert (einschließlich Mittel aus
        em Konjunkturpaket II). Die Bundesregierung plant,
        ie Forschungsmittel in diesem Bereich aufzustocken
        nd eine ressortübergreifende Förderinitiative auf den
        eg zu bringen.
        nlage 45
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des
        bgeordneten Oliver Kaczmarek (SPD) (Drucksache
        7/6040, Frage 55):
        Von welchem zusätzlichen Energiebedarf geht die Bun-
        desregierung im Rahmen der Pläne zur Förderung der Elek-
        tromobilität für die Jahre 2020 – Ziel: 1 Million Elektrofahr-
        zeuge – und 2030 – Ziel: 6 Millionen Elektrofahrzeuge – aus?
        Die Bundesregierung hat das Ziel gesetzt, dass bis
        020 eine Million Elektrofahrzeuge auf Deutschlands
        traßen fahren. Die Bundesregierung geht davon aus,
        ass dies zu einem zusätzlichen Strombedarf von deut-
        ch unter einem Prozent führt (bei durchschnittlicher
        ahrleistung von etwa 10 000 Kilometer pro Fahrzeug
        nd Jahr entspräche dies einem jährlichen Mehrbedarf
        n Elektrizität von rund 2 TWh). Diese Herausforderung
        t also gut beherrschbar. Für die Jahre nach 2020 erhöht
        ich der Strombedarf entsprechend, wenn der Bestand an
        lektrofahrzeugen weiterwächst. Im Bericht der Natio-
        alen Plattform Elektromobilität vom 16. Mai 2011 heißt
        s: „Bis 2020 und auch darüber hinaus führt das Laden
        on Elektroautos nicht zu Überlastungen in den Verteil-
        etzen.“
        nlage 46
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage der
        bgeordneten Ulla Burchardt (SPD) (Drucksache
        7/6040, Frage 56):
        Wie viel Prozent der für Forschungsprojekte im Bereich
        Energiespeicher zur Verfügung gestellten Mittel sind in den
        letzten vier Jahren abgeflossen, und wie verteilen sich diese
        Mittel auf die Bereiche thermische, stoffliche und elektrische
        Speicherung?
        Im Rahmen ihres Energieforschungsprogramms hat
        ie Bundesregierung in den Jahren 2007 bis 2010 For-
        chungsprojekte im Bereich der Energiespeicherung mit
        1,3 Millionen Euro gefördert. Damit sind nahezu
        00 Prozent der für den Bereich Energiespeicher vorge-
        ehenen Fördermittel verwendet worden. Eine Auf-
        chlüsselung der Mittel nach Art der Energiespeicher ist
        icht möglich.
        12948 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 113. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Juni 2011
        (A) )
        )(B)
        lich der Förderung der Einführung von Energiema- schutzes unabdingbar. Sie bilden auch den Rahmen für
        Der von der Europäischen Kommission im März 2011
        vorgelegte Energieeffizienzplan sieht Vorschläge für
        Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz in den
        Bereichen Gebäude, öffentlicher Sektor, Industrie und
        Verbraucher vor. Die Bundesregierung begrüßt, dass sich
        die KOM im vorgelegten Energieeffizienzplan zum indi-
        kativen Ziel einer Effizienzverbesserung von 20 Prozent
        bis 2020 bekennt. Der Energieeffizienzplan wird nun
        seitens der Europäischen Kommission durch Vorschläge
        für konkrete, anspruchsvolle und verbindliche Maßnah-
        men unterlegt werden.
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        u Frage 61:
        Ein einseitiger Austritt Deutschlands aus der Europäi-
        chen Atomgemeinschaft (EAG) ist unionsrechtlich nicht
        orgesehen. Zwar verweist Art. 106 a Abs. 1 EAGV auf
        rt. 50 EUV, der die Möglichkeit eines Austritts aus der
        U vorsieht. Art. 106 a Abs. 1 EAGV ermöglicht jedoch
        einen selektiven Austritt aus der EAG. Ein Austritt aus
        er EAG kann vielmehr nur im Paket mit einem Austritt
        us der EU erfolgen. Art. 106 a EAGV macht deutlich,
        ass die EAG an die EU gekoppelt ist. Eine EU-Mitglied-
        nagementsystemen für Unternehmen,
        – Energie-Checks für private Haushalte.
        Zu Frage 59:
        eine Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten auf EU-Ebene
        auf den Gebieten der nuklearen Sicherheit und der Ent-
        sorgung, wie etwa bei den jüngst beschlossenen EU-wei-
        ten Risiko- und Sicherheitsbewertungen für Kernkraft-
        werke.
        Anlage 47
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage der
        Abgeordneten Ulla Burchardt (SPD) (Drucksache
        17/6040, Frage 57):
        In welcher Höhe hat die Bundesregierung in den letzten
        vier Jahren geistes- und sozialwissenschaftliche Projekte zum
        Thema Energie/Energiewende gefördert – bitte um Aufschlüs-
        selung nach Jahren –, und plant die Bundesregierung, dieses
        Forschungsfeld zukünftig verstärkt zu fördern?
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        HH-Jahr 2007 2008
        Förderung in Millionen Euro 2,7 4,4
        Anlage 48
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Fragen der
        Abgeordneten Ingrid Nestle (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
        NEN) (Drucksache 17/6040, Fragen 58 und 59):
        Mit welchen konkreten Maßnahmen neben dem Top-Run-
        ner-Ansatz will die Bundesregierung im Zuge des Atomaus-
        stiegs den Stromverbrauch bis 2020 um 10 Prozent senken?
        Welche absoluten Primär-/Endenergieeinsparungen will
        Deutschland für 2020 vorschlagen, und welchen Beitrag leis-
        ten diese zum 20-Prozent-Ziel der EU?
        Zu Frage 58:
        Die Bundesregierung setzt auf Anreize, Vernunft und
        Eigenverantwortung von Wirtschaft und Bürgern.
        Hierzu beabsichtigen wir unter anderem
        – die Förderung von energieeffizienten Querschnitts-
        technologien bei KMU,
        – den Aufbau intelligenter Stromnetze und die Einfüh-
        rung variabler Tarife zur Ermöglichung von nachfra-
        geseitigem Lastmanagement,
        – den Ausbau von Beratungsprogrammen einschließ-
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        (D
        Die Bundesregierung fördert im Rahmen ihres Ener-
        ieforschungsprogramms Energiesystemanalysen mit so-
        ialwissenschaftlichen Komponenten sowie geistes- und
        ozialwissenschaftliche Projekte zum Thema Energie/
        nergiewende auch außerhalb des Energieforschungspro-
        ramms (Förderprogramme: „Sozialökologische For-
        chung“ und „Wirtschaftswissenschaften für Nachhaltig-
        eit“). Der gesamte Förderumfang der letzten vier Jahre
        u diesem Thema ist folgender Tabelle zu entnehmen:
        Die Bundesregierung beabsichtigt, die Förderung auf
        iesem Gebiet künftig zu verstärken.
        2009 2010 2007–2010
        6,2 4,3 17,6
        nlage 49
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Fragen des
        bgeordneten René Röspel (SPD) (Drucksache 17/6040,
        ragen 60 und 61):
        Wird sich die Bundesregierung nach dem Beschluss über
        den Ausstieg aus der Atomkraft für eine inhaltliche Neuaus-
        richtung des Euratom-Vertrages einsetzen, und, wenn ja, wel-
        chen inhaltlichen Schwerpunkt sollte der reformierte Vertrag
        aus Sicht der Bundesregierung haben?
        Ist es nach Ansicht der Bundesregierung rechtlich für
        Deutschland möglich, aus dem Euratom-Vertrag auszusteigen,
        und, wenn nein, warum nicht?
        u Frage 60:
        Im Kern setzt der Euratom-Vertrag (EAGV) den Rah-
        en für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung vor io-
        isierenden Strahlen sowie für den Bezug und die Über-
        achung von Kernmaterial innerhalb der EU. Eine
        nderung des EAGV ist nur im Konsens aller EU-Mit-
        liedstaaten möglich. Die Vorschriften haben sich, unge-
        chtet der Entscheidung jedes einzelnen Mitgliedstaates
        r oder gegen die friedliche Nutzung der Kernenergie,
        ewährt. Sie sind unter anderem aus nicht verbreitungs-
        olitischen Gründen und unter Aspekten des Strahlen-
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 113. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Juni 2011 12949
        (A) )
        )(B)
        schaft ohne EAG-Mitgliedschaft ist unionsrechtlich ebenso
        wenig vorgesehen wie eine EAG-Mitgliedschaft durch
        nicht der EU angehörende Drittstaaten.
        Anlage 50
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des
        Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) (Drucksa-
        che 17/6040, Frage 62):
        Warum spielt der Aspekt „Barrierefreier Tourismus“ in der
        Verordnung über die Berufsausbildung zum Tourismuskauf-
        mann und zur Tourismuskauffrau vom 19. Mai 2011 (siehe
        BGBl. I Seite 953) keine Rolle, und in welcher Weise hat die
        Bundesregierung entsprechend Art. 4 Abs. 3 der UN-Behin-
        dertenrechtskonvention den Bundesbehindertenbeauftragten
        sowie Menschen mit Behinderungen und deren Verbände in
        die Erarbeitung dieser Verordnung aktiv einbezogen?
        Wie jede Ausbildungsordnung wurde auch die Ausbil-
        dungsordnung „Tourismuskaufmann (Kaufmann für Pri-
        vat- und Geschäftsreisen)/Tourismuskauffrau (Kauffrau
        für Privat- und Geschäftsreisen)“ im Konsens mit den So-
        zialpartnern, Vertreter der Arbeitgeber- und Arbeitneh-
        merseite, erarbeitet. Parallel und in enger Abstimmung
        mit den Ländern wurde der Rahmenlehrplan für den Be-
        rufsschulunterricht entwickelt.
        Spezielle Zielgruppen werden in Ausbildungsordnun-
        gen grundsätzlich deshalb nicht gesondert genannt, da
        eine besondere Hervorhebung zum einen diskriminierend
        verstanden werden und eine andere Personengruppe sich
        zurückgestellt fühlen könnte. Zum anderen werden Aus-
        bildungsordnungen bewusst in vielerlei Hinsicht „offen“
        formuliert, um besonderen gesellschaftlichen, wirtschaft-
        lichen oder technischen Entwicklungen in der Praxis un-
        mittelbar entsprechen zu können, ohne dass gleichzeitig
        auch die Ausbildungsordnung zwingend geändert werden
        muss.
        Der Aspekt „Barrierefreier Tourismus“ wird im Rah-
        men der Ausbildungsordnung insbesondere im Zusam-
        menhang mit kundenorientierter Kommunikation, Kun-
        denberatung sowie bei Inhalten zur Gestaltung von
        Produkten und Leistungen berücksichtigt.
        Eine Diskriminierung behinderter Menschen oder ein
        Verstoß gegen Art. 4 Abs. 3 der UN-Behindertenrechts-
        konvention wird nicht gesehen.
        Anlage 51
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des
        Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) (Drucksa-
        che 17/6040, Frage 63):
        Inwieweit wurden bei der anstehenden Novellierung des
        Telekommunikationsgesetzes die Probleme von Menschen
        mit Hör- und Sprachbehinderungen diskutiert und berücksich-
        tigt, und in welcher Weise hat die Bundesregierung entspre-
        chend Art. 4 Abs. 3 der UN-Behindertenrechtskonvention den
        Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinder-
        ter Menschen sowie Menschen mit Behinderungen und deren
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        Verbände in dieses Gesetzgebungsverfahren aktiv einbezo-
        gen?
        In dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung tele-
        ommunikationsrechtlicher Regelungen sind entspre-
        hend den europäischen Vorgaben mehrere Regelungen
        nthalten, mit denen den besonderen Belangen behinder-
        r Menschen Rechnung getragen wird.
        Die erweiterten Bestimmungen des Zielkatalogs in § 2
        es Gesetzentwurfes geben vor, dass bei allen behördli-
        hen Maßnahmen und Entscheidungen, die Belange be-
        inderter Menschen zu berücksichtigen sind. Die Unter-
        ehmern sind zudem verpflichtet, behinderten Menschen
        inen gleichwertigen Zugang zu öffentlichen Telekommu-
        ikationsdiensten zu ermöglichen (§ 45 TKG-Entwurf).
        leiches gilt für die Auswahl an Unternehmen und Diens-
        n. Die Bundesnetzagentur erhält die Befugnis, den
        nbietern von öffentlichen Telekommunikationsdienst-
        istungen erforderlichenfalls entsprechende Verpflich-
        ngen aufzuerlegen. Hierzu gehört auch die Verpflich-
        ng, rechtzeitig Informationen für die Endnutzer über die
        leichwertigkeit des Zugangs und die Auswahlmöglich-
        eiten zu veröffentlichen (§ 45 o Abs. 2 TKG-E).
        Im Rahmen der öffentlichen Kommentierung des Re-
        rentenentwurfes wurde allen Verbänden und Interes-
        enten Gelegenheit gegeben, die vorgesehenen Bestim-
        ungen zu kommentieren und Vorschläge einzureichen.
        er Behindertenbeauftragte war ebenfalls in die Ressort-
        bstimmung mit eingebunden.
        Die in dem Gesetzentwurf enthaltenen Regelungen
        rgänzen den bereits seit einigen Jahren auf der Grund-
        ge des § 45 TKG angebotenen, besonderen Vermitt-
        ngsdienst für gehörlose und hörgeschädigte Endnutzer.
        nlage 52
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des
        bgeordneten Garrelt Duin (SPD) (Drucksache 17/6040,
        rage 64):
        Welche Konsequenzen wird die Bundesregierung aus den
        Ergebnissen der Sektoruntersuchung des Bundeskartellamtes
        zur Entwicklung der Benzinpreise ziehen, und wird sie insbe-
        sondere, wie entsprechenden Presseberichten zu entnehmen
        war, gesetzliche Maßnahmen zur Einschränkung der Markt-
        macht der Konzerne ergreifen?
        Das Bundeskartellamt hat am 26. Mai 2011 nach um-
        ssender Analyse der Wettbewerbsverhältnisse auf den
        ankstellenmärkten in Deutschland die Ergebnisse sei-
        er Sektoruntersuchung Kraftstoffe veröffentlicht. Das
        undeskartellamt zeigt auf, wie im Einzelnen die Me-
        hanismen der Preissetzung auf diesen Märkten funktio-
        ieren. Es sieht seinen bisherigen Befund eines marktbe-
        errschenden Oligopols der Unternehmen BP (Aral),
        onocoPhillips (Jet), ExxonMobil (Esso), Shell und To-
        l auf regionalen Tankstellenmärkten bestätigt und kann
        it den vorhandenen kartellrechtlichen Instrumenten ge-
        en missbräuchliches Verhalten vorgehen. Die Bundes-
        gierung unterstützt das Bundeskartellamt bei den vor-
        esehenen Maßnahmen zur Verhinderung einer weiteren
        12950 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 113. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Juni 2011
        (A) )
        )(B)
        Konzentration der Märkte und den Verfahren gegen die
        festgestellten Rechtsverstöße. So hat das Bundeskartell-
        amt angekündigt, weitere Maßnahmen zum Schutz der
        kleinen und mittleren Mineralölunternehmen einzulei-
        ten, da nach den Ergebnissen der Sektoruntersuchung in
        Einzelfällen freie Tankstellen durch die Preisgestaltung
        der großen Mineralölunternehmen wirtschaftlich ver-
        drängt werden.
        Die Bundesregierung wird den Bericht des Bundes-
        kartellamtes wie auch gesetzgeberische Handlungsmög-
        lichkeiten genau analysieren. Im Vordergrund steht dabei
        die Stärkung wettbewerblicher Strukturen auf den Tank-
        stellenmärkten.
        Anlage 53
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des
        Abgeordneten Garrelt Duin (SPD) (Drucksache 17/6040,
        Frage 65):
        Wird die Bundesregierung im laufenden Jahr erstmals in
        der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland weder Regie-
        rungsaufträge für den Marineschiffbau vergeben noch Her-
        mesbürgschaften für den Export von Marineschiffen bereit-
        stellen, wie von Banken, Reedereien und Gewerkschaften
        anlässlich der Maritimen Konferenz in Wilhelmshaven in der
        letzten Woche kritisiert wurde?
        Neben den laufenden Projekten sind in diesem Jahr
        keine Aufträge für den Bau von Schiffen für die Deut-
        sche Marine vorgesehen.
        Die Exportkreditgarantien des Bundes, Hermesbürg-
        schaften, stehen auch für den Export von Marineschiffen
        zur Verfügung, sofern diese Exporte förderungswürdig
        und risikomäßig vertretbar sind. Im Jahr 2011 wurden
        bereits Deckungen für den Export von Marineschiffen
        übernommen.
        Anlage 54
        Antwort
        der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Fragen der
        Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
        NEN) (Drucksache 17/6040, Fragen 68 und 69):
        Inwiefern ändern sich im Rahmen der Atalanta-Mission
        durch den veränderten Operationsplan und das sogenannte ak-
        tivere Vorgehen gegen Piraten (Brief des Staatssekretärs im
        Auswärtigen Amt Dr. Wolf-Ruthart Born vom 18. Mai 2011)
        auch die Einsatzregeln – RoE – der Soldatinnen und Soldaten,
        und welche Auswirkungen hat dies insbesondere auf die von
        der Bundeswehr im Rahmen des Atalanta-Mandats vorgehal-
        tenen Kräfte und Fähigkeiten für Geiselbefreiungsoperatio-
        nen?
        Welche militärischen Maßnahmen sind vorgesehen, um die
        Formulierungen im Schreiben des Staatssekretärs Dr. Wolf-
        Ruthart Born vom 18. Mai 2011 „Immobilisieren von Mutter-
        schiffen“ und „Neutralisierung der Piraterieausrüstung“ inner-
        halb des neuen Operationsplans in konkrete Aktionen umzu-
        setzen, und welche in demselben Schreiben genannten
        „Reizstoffe zur Auftragsdurchsetzung“ werden in Erwägung
        gezogen?
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        u Frage 68:
        Am 13. Mai 2011 billigte das Politische und Sicher-
        eitspolitische Komitee – PSK – der EU den überarbei-
        ten Operationsplan – OPLAN – ATALANTA sowie die
        rweiterten Einsatzregeln – Rules of Engagement, RoE.
        er Force Commander – FCdr – setzte diese Regeln am
        6. Mai 2011 in Kraft.
        Die angepassten Einsatzregeln sind im OPLAN abge-
        ildet und schließen den verstärkten Einsatz von „Vessel
        rotection Detachments“ – VPD –, das gezielte Vorge-
        en gegen Mutterschiffe, den Einsatz von Reizstoffen
        owie die Wiederinbesitznahme und Geiselbefreiung
        in. Die Einsatzregeln decken somit grundsätzlich eine
        eiselbefreiung auf entführten Schiffen ab.
        Unverändert ist es das Verständnis der Bundesregie-
        ng, dass derartige Geisellagen grundsätzlich polizeili-
        he Lagen sind, die das gesamte Spektrum polizeilicher
        insatzbewältigung durch Spezialeinheiten erfordern. Die
        undeswehr verfügt über Kernfähigkeiten zur Durchfüh-
        ng von Geiselbefreiungen auf See.
        Aufgrund des dazu notwendigen, umfassenden mate-
        ellen Fähigkeitsbedarfs geht die Bundeswehr jedoch
        eiterhin davon aus, dass eine Befreiungsoperation bei
        eisellagen auf maritimen Plattformen zur See im Rah-
        en der Operation ATALANTA grundsätzlich einen
        ultinationalen Kräfteansatz erfordert.
        u Frage 69:
        Informationen zur konkreten Umsetzung der erwei-
        rten Handlungsoptionen bei ATALANTA sind von der
        U als „vertraulich“ eingestuft und können nicht offen-
        elegt werden, ohne den Erfolg der Operation zu gefähr-
        en.
        Hinsichtlich der „Reizstoffe zur Auftragsdurchset-
        ung“ können durch deutsche Kräfte nur die innerhalb der
        undeswehr freigegebenen Reizstoffe eingesetzt werden.
        nlage 55
        Antwort
        er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Fragen des
        bgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
        EN) (Drucksache 17/6040, Fragen 70 und 71):
        Inwieweit wird die Human Rights Support Unit im afgha-
        nischen Justizministerium gezielt von Deutschland oder der
        internationalen Gemeinschaft gefördert?
        In welchem finanziellen Ausmaß fördert die Bundesregie-
        rung die Afghanistan Independent Human Rights Commis-
        sion, AIHRC, und inwieweit unterstützt die Bundesregierung
        die AIHRC aktiv darin, die jeweiligen Vergaberichtlinien und
        -vorgaben der betreffenden deutschen Bundesministerien,
        Ämter oder Durchführungsorganisationen zu erfüllen, damit
        die AIHRC ihrer gesellschaftlichen Bedeutung entsprechend
        auch durch Mittel der Bundesregierung gefördert wird?
        u Frage 70:
        Das Auswärtige Amt hat die Human Rights Support
        nit im afghanischen Justizministerium im Jahr 2009
        it einem Betrag in Höhe von 200 000 US-Dollar – um-
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 113. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Juni 2011 12951
        (A) )
        )(B)
        gerechnet 136 000 Euro – im Rahmen des Vorhabens
        Justice and Human Rights in Afghanistan Project geför-
        dert.
        Projektpartner dieser Förderung war das Entwick-
        lungsprogramm der Vereinten Nationen – UNDP –. Ne-
        ben Deutschland gehören die Europäische Kommission,
        Kanada, Dänemark, Schweiz, Norwegen und das Verei-
        nigte Königreich zu den Gebern.
        Zu Frage 71:
        Das Auswärtige Amt hat die Afghanische Unabhän-
        gige Menschenrechtskommission – AIHRC – im Jahr
        2010 mit einem Betrag in Höhe von 33 500 Euro geför-
        dert. Gegenstand des Projekts war das Thema Erfor-
        schung und Beobachtung der Menschenschleusung. Im
        Jahr 2011 fördert das Auswärtige Amt erneut ein Projekt
        der AIHRC in Höhe von 110 000 Euro. Das Projekt dient
        der Förderung und dem Schutz von Frauenrechten.
        Die AIHRC ist ferner bereits seit 2005 Partner des
        zivilen Friedensdienstes – ZFD –, der vom Bundes-
        ministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
        Entwicklung – BMZ – finanziert wird. Der ZFD entsen-
        det internationale Experten an die AIHRC in Kabul und
        in Mazar-i-Sharif. Bis zum jetzigen Zeitpunkt haben
        sechs Experten als Berater in den Bereichen zivile Kon-
        fliktbearbeitung, case reporting, Mediation, Völkerrecht,
        Polizeiausbildung, Advocacy, sowie Menschen- und
        Frauenrechtsförderung gearbeitet. Außerdem fördert der
        ZFD einheimische Fachkräfte. Der ZFD unterstützt die
        Vorhaben der Menschenrechtskommission inhaltlich so-
        wie materiell. Zuletzt hat der ZFD die Einrichtung einer
        Fachbibliothek im Bereich Völkerrecht ermöglicht.
        Die Bundesregierung begrüßt Projektanträge der
        AIHRC und unterstützt die Organisation bei Bedarf in
        allen Phasen der Durchführung, sowohl von Berlin aus
        als auch durch die Deutsche Botschaft in Kabul.
        Durch die Verwendung von Muster-Zuwendungsver-
        trägen wird sichergestellt, dass die einschlägigen deut-
        schen Bestimmungen berücksichtigt werden.
        Anlage 56
        Antwort
        der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
        Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Drucksache
        17/6040, Frage 72):
        In welchem Umfang hat die Bundesregierung insbesondere
        im Hinblick auf den „arabischen Frühling“ aktuell den Zugang
        für aktuelle bzw. frühere Regierungsmitglieder zu „ihrem“
        Vermögen – jeweils nach Ländern – und Mitteln der bilateralen
        Zusammenarbeit – zum Beispiel aufgrund von Menschen-
        rechtsverletzungen – gesperrt, und wie sollen die Hilfszusagen
        beim jüngsten G-8-Gipfel in Deauville für den demokratischen
        Aufbruch in Nordafrika bis 2013 – unter Angabe der Instru-
        mente und der deutschen Beteiligung – finanziert werden?
        1. Finanzsanktionen und Einfrieren von Mitteln zur bila-
        teralen Zusammenarbeit
        Zur Unterstützung des demokratischen Aufbruchs in
        Nordafrika hat die EU Finanzsanktionen gegen (ehema-
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        ge) Mitglieder der Regierungen Ägyptens, Libyens,
        unesiens und Syriens beschlossen. Deutschland hat
        ich von Anfang an dezidiert für schnelles Handeln und
        ie Verhängung von Finanzsanktionen im EU-Rahmen
        ingesetzt.
        gypten:
        Die EU beschloss am 22. März 2011, das Vermögen
        es ehemaligem Staatspräsidenten Mubarak und von en-
        en Unterstützern einzufrieren. Die ägyptische Regie-
        ng hat zudem an die Bundesregierung – wie an andere
        U-Mitgliedstaaten – bilateral eine Reihe von Rechtshil-
        ersuchen gerichtet, die entsprechend bearbeitet wer-
        en. Bislang konnten in Deutschland jedoch noch keine
        ubarak-Konten oder Konten anderer Gelisteter identi-
        ziert werden.
        ibyen:
        Die EU beschloss am 28. Februar 2011 erste Sanktio-
        en in Form von Reisesperren und Finanzsanktionen.
        ktuell sind in Deutschland Vermögen im Umfang von
        irca 7,35 Milliarden Euro eingefroren. Der Großteil die-
        er Gelder besteht aus den Vermögen staatlicher Einrich-
        ngen. Der Anteil von gesperrten Geldern der Gaddafi-
        amilie liegt unter 2 Millionen Euro.
        yrien:
        Der Rat der Europäischen Union beschloss am
        0. und 23. Mai 2011 Finanzsanktionen gegenüber ins-
        esamt 23 Personen, darunter Staatspräsident Assad. Ne-
        en Finanzsanktionen hat sich Deutschland dezidiert
        uch für das Einfrieren von EU-Hilfsprogrammen, außer
        rojekten zur Förderung der Zivilgesellschaft, einge-
        etzt. Darüber hinaus hat Deutschland die bilaterale Ent-
        icklungszusammenarbeit suspendiert, soweit Ministe-
        en als Partner auf syrischer Seite fungieren. Die
        bfrage bei den deutschen Kreditinstituten zu den in
        eutschland eingefrorenen Geldern läuft noch; bislang
        urden noch keine Vermögen gefunden.
        unesien:
        Deutschland war der erste Staat, der Finanzsanktio-
        en gegen das Ben-Al-i-Regime gefordert hat. Die EU
        eschloss auf deutsches Drängen am 31. Januar 2011 Fi-
        anzsanktionen, die am 5. Februar 2011 in Kraft traten.
        er Umfang in Deutschland gesperrter Konten beträgt
        napp 13 500 Euro.
        . Umsetzung und Finanzierung der Hilfszusagen
        In ihrer gesonderten Erklärung zum „arabischen Früh-
        ng“ bieten die G 8 den Reformländern der N(ord)
        (frika)N(ah)O(st)-Region die sogenannte Deauville-
        artnerschaft an. Ziel ist die Unterstützung beim Aufbau
        emokratischer Strukturen sowie der Umbau und die Ent-
        icklung der Wirtschaft, unter anderem durch Reformen
        ei der Ausbildung, die Förderung kleiner und mittlerer
        nternehmen und Handelserleichterungen. Deutschland
        etzte sich hierbei insbesondere für Maßnahmen in den
        ereichen beruflicher Bildung und Marktöffnung ein.
        Die Partnerschaft soll allen Staaten der NANO-Re-
        ion offenstehen. Die G 8 rufen im Rahmen der Partner-
        chaft weiterhin zu einer angemessenen geografischen
        12952 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 113. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Juni 2011
        (A) )
        )(B)
        Mandatserweiterung der Europäischen Bank für Wieder-
        aufbau und Entwicklung – EBWE – auf. Da dies ein
        zeitintensiver Prozess sein wird, soll bis zu dessen Ab-
        schluss die Einrichtung einer Übergangsfazilität den
        schnellen Start der EBWE-Unterstützung sicherstellen.
        Der Kreditplafond der Europäischen Investitionsbank
        – EIB – wird zudem um 1 Milliarde Euro auf 3,5 Mil-
        liarden Euro angehoben, die EBWE soll ihr Mandat auf
        den Mittelmeerraum ausdehnen; bislang ist sie nur in
        mittel- und osteuropäischen Staaten tätig.
        Was eine konkrete finanzielle Unterstützung anbe-
        trifft, so sind die multilateralen Entwicklungsbanken, de-
        ren Beiträge im Wesentlichen durch die G 8 gespeist wer-
        den, bereit, bis zu 20 Milliarden US-Dollar zur Verfügung
        zu stellen. Ägypten hat bereits Kredite in Höhe von 1 Mil-
        liarde US-Dollar bei der Afrikanischen Entwicklungs-
        bank und 2 Milliarden US-Dollar bei der Weltbank bean-
        tragt. Diese 20 Milliarden US-Dollar umfassen nach
        Aussage des G-8-Vorsitzes, des franzöischen Staatspräsi-
        denten Sarkozy, nicht die seitens des Internationalen
        Währungsfonds derzeit geprüfte Unterstützung in Form
        eines zwölfmonatigen Bereitschaftskreditprogramms.
        Deutschland ist in beiden Institutionen einer der größ-
        ten Kapitalgeber. Die G-8-Mitglieder stellen darüber hi-
        naus bilateral einen „substanziellen Beitrag“ in Aussicht.
        Wichtig ist hierbei: Die finanzielle Unterstützung der
        Reformbemühungen erfolgt zielgerichtet und politisch
        konditioniert.
        Die Bundesregierung – Auswärtiges Amt und Bun-
        desministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
        Entwicklung – wird 2011 40 bis 50 Millionen Euro zur
        Unterstützung des demokratischen Wandels in Tunesien
        und Ägypten und gegebenenfalls anderen Ländern der
        Region aus bestehenden Haushaltsmitteln mobilisieren.
        Für 2012 und 2013 sollen dafür – die Zustimmung des
        Deutschen Bundestages vorausgesetzt – zusätzliche Mit-
        tel in Höhe von jeweils 50 Millionen Euro in den Haus-
        halt des Auswärtigen Amtes eingestellt werden.
        Für Ägypten und Tunesien hat die Bundeskanzlerin in
        ihrer Regierungserklärung zum G-8-Gipfel im Deut-
        schen Bundestag eine zusätzliche Schuldenumwandlung
        in Höhe von 300 Millionen Euro in den nächsten vier
        Jahren angekündigt. Die Einzelheiten der Umsetzung
        werden innerhalb der Bundesregierung derzeit abge-
        stimmt.
        Im EU-Rahmen haben die Europäische Kommission
        und der Europäische Auswärtige Dienst in zwei Mittei-
        lungen vom März 2011 zur Südlichen Nachbarschaft
        und Mai 2011 zur Nachbarschaftspolitik Vorschläge zur
        Umsetzung der Hilfe für die demokratischen Bewegun-
        gen in Nordafrika unterbreitet. So sollen künftig finan-
        zielle Zuwendungen der EU stärker an Fortschritte bei
        demokratischen Reformen in den Partnerstaaten ge-
        knüpft werden.
        Gleichzeitig wird vorgeschlagen, die Mittel für die
        Europäische Nachbarschaftspolitik um 1,2 Milliarden
        Euro bis 2013 zu erhöhen. Ferner werden reformbereiten
        Partnerstaaten Vergünstigungen in den Bereichen Mobi-
        lität und Marktzugang in Aussicht gestellt. Auch die Zu-
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        ammenarbeit mit der Zivilgesellschaft soll intensiviert
        erden. Diese Empfehlungen werden augenblicklich im
        uropäischen Rat beraten.
        Für 2011 hat die Europäische Nachbarschaftspolitik
        r die Stärkung der Zivilgesellschaft in der Region be-
        its 19 Millionen Euro zugesagt – Europäisches Nach-
        arschafts- und Partnerschaftsinstrument, ENPI und In-
        trument für Stabilität der Europäischen Union, IfS).
        nlage 57
        Antwort
        er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
        bgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksa-
        he 17/6040, Frage 73):
        Wieso hat sich die Bundesregierung im UN-Sicherheitsrat
        gegen ein Mandat für eine UN-Untersuchungskommission
        zum illegalen Organhandel während des Kosovo-Krieges aus-
        gesprochen und stattdessen auf einem Mandat für EULEX be-
        harrt, obwohl EULEX kein Mandat für die zwingend erfor-
        derlichen Ermittlungen in Albanien außerhalb des Kosovo hat
        und Zweifel an der Effektivität seines Zeugenschutzprogram-
        mes bestehen bleiben, und wieso setzt sich die Bundesregie-
        rung gerade als ehemalige Konflikt- und Kriegspartei im
        NATO-Angriffskrieg gegen eine unabhängige Untersuchung
        durch die Vereinten Nationen und für eine Untersuchung
        durch eine maßgeblich von den militärischen Siegern des
        Konfliktes geschaffene Institution ein?
        Die Bundesregierung vertritt im Einklang mit der EU
        nd anderen Partnern die Auffassung, dass die Rechts-
        taatlichkeitsmission der Europäischen Union im Ko-
        ovo – EULEX – sowohl rechtlich als auch personell
        nd organisatorisch befähigt ist, Ermittlungen, die im
        usammenhang mit den in dem Bericht des Bericht-
        rstatters Dick Marty erhobenen Vorwürfen stehen,
        urchzuführen.
        Die Bundesregierung hat keinen Zweifel daran, dass
        ie Mission dafür gut aufgestellt ist. EULEX hat Vorer-
        ittlungen zu den im Bericht von Dick Marty erhobenen
        orwürfen eingeleitet, die notwendigen Maßnahmen zur
        tärkung des Zeugenschutzes ergriffen und eine Stär-
        ung der betroffenen Strukturen eingeleitet; eine Task
        orce befindet sich im Aufbau.
        Rechtsgrundlage für die Ermittlungen sind die am
        . Februar 2008 von der EU verabschiedete Gemeinsame
        ktion, die Bezug nimmt auf die Sicherheitsratsresolu-
        on der Vereinten Nationen 1244 von 1999, das kosova-
        sche Gesetz Law on the Jurisdiction, Case Selection and
        ase Allocation of EULEX Judges and Prosecutors in
        osovo vom 13. März 2008 sowie das kosovarische Ge-
        etz Law on the Special Prosecution Office of the Repu-
        lic of Kosovo vom 13. März 2008.
        EULEX hat bereits im Zuge von Ermittlungen Rechts-
        ilfeersuchen an ausländische Regierungen gestellt, wie
        s im internationalen Rechtsverkehr üblich ist. Die Re-
        ierung von Albanien hat EULEX zudem ihre volle Un-
        rstützung für die Ermittlungen zugesichert.
        EULEX agiert in der Republik Kosovo statusneutral
        nd ist bei ihren unabhängigen Ermittlungen allein
        chtsstaatlichen Prinzipien verpflichtet.
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 113. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Juni 2011 12953
        (A) )
        )(B)
        Anlage 58
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die
        Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/6040, Frage 74):
        Auf welcher rechtlichen Grundlage bzw. mit welchem
        Mandat sind deutsche Polizisten im Rahmen der Frontex-
        Operation Poseidon auf bulgarischem Territorium eingesetzt
        (vergleiche www.thebulgariannews.com/view_news.php?id=
        128635), und welche weiteren Operationen führt Frontex mo-
        mentan durch?
        Derzeit sind keine Beamten der Bundespolizei im
        Rahmen der Frontex Joint Operation „Poseidon Land“ in
        Bulgarien eingesetzt.
        Gegenwärtig ist ein Bundespolizist an der Frontex
        „Focal Point Land Border“ Maßnahme am bulgarisch-
        türkischen Grenzübergang Kapitän Andreevo beteiligt.
        Darüber hinaus ist jeweils ein weiterer Beamter der
        Bundespolizei am Flughafen Sofia im Zuge der Frontex
        „Focal Point Air Border“ Maßnahme bis 15. Juni 2011
        sowie der Joint Operation „Hubble“ bis 7. Juni 201 lein-
        gesetzt.
        Der Einsatz von Beamten der Bundespolizei in Fron-
        tex-Operationen erfolgt auf Basis der Verordnung (EG)
        2007/2004 des Rates vom 26. Oktober 2004 in Verbin-
        dung mit § 29 des Bundesbeamtengesetzes (Zuweisung
        zu den bulgarischen Behörden). Die Ausübung polizeili-
        cher Tätigkeiten richtet sich nach nationalen bulgari-
        schem Recht sowie dem Schengener Grenzkodex.
        Frontex führt gegenwärtig folgende Operationen
        durch:
        EU Landaußengrenzen:
        JO Focal Point Land Border (1. März bis 31. Dezember
        2011)
        JO Neptune (25. Mai bis 27. September
        2011)
        JO Jupiter (20. April bis 25. Oktober
        2011)
        JO Poseidon Land
        EU Luftaußengrenzen:
        JO Focal Point Air Border (15. März bis 31. Dezember
        2011)
        JO Hubble (Phasell 11. Mai bis 7. Juni
        2011)
        EU Seeaußengrenzen:
        JO EPN Indalo (1. Mai bis 31. Oktober
        2011)
        JO EPN Aeneas (1. April bis 30. September
        2011)
        JO EPN Hera (permanente Operation)
        JO EPN Hermes (20. Februar bis 31. März
        2011, verlängert bis 31. Au-
        gust 2011)
        JO Poseidon Sea (permanente Operation)
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        nlage 59
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die
        rage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
        rucksache 17/6040, Frage 75):
        Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die verbindli-
        che Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Be-
        rechnung und Berücksichtigung des beim Familiennachzug
        ausländerrechtlich nachzuweisenden Einkommens – soge-
        nanntes Chakroun-Urteil: keine negative Berücksichtigung
        zum Beispiel von aufstockenden staatlichen Hilfsleistungen,
        keine pauschale Ablehnung nach festen Einkommensgrenzen
        ohne individualisierte Begründung, Berücksichtigung des
        Ziels der Richtlinie, das heißt einer Erleichterung des Fami-
        liennachzugs – in der Praxis der Ausländerbehörden und von
        den Auslandsvertretungen berücksichtigt wird, und welche
        Anstrengungen unternimmt die Beauftragte der Bundesregie-
        rung für Migration, Flüchtlinge und Integration, damit es, wie
        von ihr in der Vergangenheit für erforderlich gehalten (Bun-
        destagsdrucksache 16/14088, Seite 17), zu entsprechenden
        klarstellenden Gesetzesänderungen kommt, die die Bundesre-
        gierung derzeit noch ablehnt (vergleiche Bundestagsdrucksa-
        che 17/5732, Antwort zu Frage 19)?
        Die Bundesregierung vertraut darauf, dass – wie in
        olchen Fällen üblich und in der Praxis erprobt – die Be-
        örden, denen die Anwendung des Aufenthaltsrechts ob-
        egt, die höchstrichterliche Rechtsprechung in ihrer An-
        endungspraxis berücksichtigen.
        Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration,
        lüchtlinge und Integration hat ihre integrationspoli-
        schen Bedenken hinsichtlich der Fragen der Lebens-
        nterhaltssicherung im 7. (Seite 147 ff.) und 8. (Sei-
        287 ff.) Lagebericht dargelegt. Sie setzt sich dafür ein,
        ass bei der geplanten Überarbeitung der Verwaltungs-
        orschrift zum Aufenthaltsgesetz die Grundsätze des
        hakroun-Urteils angemessen berücksichtigt werden.
        nlage 60
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage
        er Abgeordneten Kerstin Tack (SPD) (Drucksache
        7/6040, Frage 76):
        Wann wird die Bundesregierung, wie mehrfach angekün-
        digt, den Entwurf für ein Gesetz zur sogenannten Button-Lö-
        sung beschließen und in das parlamentarische Verfahren ein-
        bringen?Die Bundesregierung beabsichtigt, noch in diesem
        Sommer ein Gesetz gegen Kosten- und Abo-Fallen im Inter-
        net zu beschließen und den gesetzgebenden Körperschaften
        zuzuleiten.
        Weil Kosten- und Abo-Fallen nicht zuletzt ein grenz-
        berschreitendes Problem darstellen, setzt sich die Bun-
        esregierung intensiv für eine europäische Regelung in
        er Verbraucherrechte-Richtlinie ein, die derzeit in Brüs-
        el verhandelt wird. Diese Verhandlungen haben sich in
        en letzten Monaten deutlich beschleunigt. Nach aktuel-
        m Stand erscheint eine Verabschiedung der Richtlinie
        den nächsten Wochen erreichbar. Im Augenblick ist es
        aher sinnvoll, das innerstaatliche Gesetzgebungsver-
        hren erst fortzusetzen, wenn der Regelungsinhalt der
        erbraucherrechte-Richtlinie endgültig feststeht. Dies
        röffnet die Möglichkeit, den europäischen Vorgaben
        12954 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 113. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Juni 2011
        (A) (C)
        (D)(B)
        von vornherein weitgehend Rechnung zu tragen. Das ge-
        währleistet Kontinuität im deutschen Verbraucherrecht.
        Für die Wirtschaft wird doppelter Anpassungsaufwand
        vermieden.
        Sollten sich die Verhandlungen zur Verbraucher-
        rechte-Richtlinie doch verzögern, beabsichtigt die Bun-
        desregierung, das Gesetz gegen Kosten- und Abo-Fallen
        unabhängig davon auf den Weg bringen.
        113. Sitzung
        Berlin, Mittwoch, den 8. Juni 2011
        Inhalt:
        Redetext
        Anlagen zum Stenografischen Bericht
        Anlage 1
        Anlage 2
        Anlage 3
        Anlage 4
        Anlage 5
        Anlage 6
        Anlage 7
        Anlage 8
        Anlage 9
        Anlage 10
        Anlage 11
        Anlage 12
        Anlage 13
        Anlage 14
        Anlage 15
        Anlage 16
        Anlage 17
        Anlage 18
        Anlage 19
        Anlage 20
        Anlage 21
        Anlage 22
        Anlage 23
        Anlage 24
        Anlage 25
        Anlage 26
        Anlage 27
        Anlage 28
        Anlage 29
        Anlage 30
        Anlage 31
        Anlage 32
        Anlage 33
        Anlage 34
        Anlage 35
        Anlage 36
        Anlage 37
        Anlage 38
        Anlage 39
        Anlage 40
        Anlage 41
        Anlage 42
        Anlage 43
        Anlage 44
        Anlage 45
        Anlage 46
        Anlage 47
        Anlage 48
        Anlage 49
        Anlage 50
        Anlage 51
        Anlage 52
        Anlage 53
        Anlage 54
        Anlage 55
        Anlage 56
        Anlage 57
        Anlage 58
        Anlage 59
        Anlage 60