Plenarprotokoll 17/110
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Ursula von der Leyen, Bundesministerin
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Matthias Zimmer (CDU/CSU) . . . . . . . . .
Dr. Ursula von der Leyen, Bundesministerin
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Alexander Ulrich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . .
Dr. Ursula von der Leyen, Bundesministerin
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Gabriele Lösekrug-Möller (SPD) . . . . . . . . . .
Dr. Ursula von der Leyen, Bundesministerin
Dr. Ursula von der Leyen, Bundesministerin
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Maria Michalk (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Ursula von der Leyen, Bundesministerin
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Ursula von der Leyen, Bundesministerin
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Katja Mast (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Ursula von der Leyen, Bundesministerin
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
12542 B
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12542 D
12543 B
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Deutscher B
Stenografisch
110. Sitz
Berlin, Mittwoch, de
I n h a l
Tagesordnungspunkt 1:
Befragung der Bundesregierung: Gesetzent-
wurf zur Verbesserung der Eingliederung-
schancen am Arbeitsmarkt . . . . . . . . . . . . .
Dr. Ursula von der Leyen, Bundesministerin
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Katja Mast (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Ursula von der Leyen, Bundesministerin
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Paul Lehrieder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Ursula von der Leyen, Bundesministerin
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Johannes Vogel (Lüdenscheid) (FDP) . . . . . .
Dr. Ursula von der Leyen, Bundesministerin
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12539 A
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BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . .
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undestag
er Bericht
ung
n 25. Mai 2011
t :
r. Ursula von der Leyen, Bundesministerin
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
arkus Kurth (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
r. Ursula von der Leyen, Bundesministerin
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
r. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . .
r. Ursula von der Leyen, Bundesministerin
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
lisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
r. Ursula von der Leyen, Bundesministerin
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
eidrun Dittrich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . .
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Dr. Ursula von der Leyen, Bundesministerin
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
12547 D
II Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 110. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Mai 2011
Tagesordnungspunkt 2 :
Fragestunde
(Drucksache 17/5875) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Mündliche Frage 4
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Demonstration mit Toten und Verletzten in
Nordafghanistan nach der Tötung von vier
Zivilisten durch ISAF-Soldaten im Verant-
wortungsbereich der Bundeswehr; Eig-
nung gezielter Tötungen für die Stabilisie-
rung der Sicherheitslage
Antwort
Thomas Kossendey, Parl. Staatssekretär
BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfragen
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . .
Inge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . .
Mündliche Frage 13
Michael Schlecht (DIE LINKE)
Übernahme eventueller Mehrkosten bei
Stuttgart 21 durch die Deutsche Bahn AG
Antwort
Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär
BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfragen
Michael Schlecht (DIE LINKE) . . . . . . . . . . .
Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . .
Mündliche Frage 16
Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Realisierung des Bundesprogramms Wie-
dervernetzung als Grundlage für den Bau
von Querungshilfen
Antwort
Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär
BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfragen
Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Undine Kurth (Quedlinburg) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Mündliche Frage 17
Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Nordverlängerung der A 14
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ntwort
r. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär
BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
usatzfragen
ornelia Behm (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
ündliche Frage 21
liver Krischer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
aßnahmen zur Ermöglichung von mehr
nshorewindenergieanlagen
ntwort
r. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär
BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
usatzfragen
liver Krischer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
ündliche Frage 22
liver Krischer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
er Bundesregierung bislang unbekannte
rgebnisse des Berichts der Reaktor-Si-
herheitskommission
ntwort
atherina Reiche, Parl. Staatssekretärin
BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
usatzfragen
liver Krischer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
r. Matthias Miersch (SPD) . . . . . . . . . . . . .
r. Hermann Ott (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
ündliche Frage 23
eidrun Dittrich (DIE LINKE)
erhinderung von Überflügen bei Atom-
raftwerken
ntwort
atherina Reiche, Parl. Staatssekretärin
BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
usatzfragen
eidrun Dittrich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . .
rank Schwabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
r. Hermann Ott (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
altraud Wolff (Wolmirstedt) (SPD) . . . . . .
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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 110. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Mai 2011 III
Mündliche Frage 27
Dr. Hermann Ott (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Initiativen für einen erfolgreichen Ab-
schluss der Weltklimakonferenz Ende 2011
in Durban
Antwort
Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin
BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfragen
Dr. Hermann Ott (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Frank Schwabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Mündliche Frage 40
Inge Höger (DIE LINKE)
Gewaltsame Niederschlagung von Demon-
strationen im deutschen Einsatzgebiet in
Afghanistan; Unterschiede zur Unterdrü-
ckung der Proteste in Libyen
Antwort
Dr. Werner Hoyer, Staatsminister
AA. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfragen
Inge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . .
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Christine Buchholz (DIE LINKE) . . . . . . . . .
Mündliche Frage 41
Heike Hänsel (DIE LINKE)
Untersuchung der Tötung bzw. Verletzung
afghanischer Demonstranten vor dem Bun-
deswehrcamp in Taloqan
Antwort
Dr. Werner Hoyer, Staatsminister
AA. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfragen
Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . .
Mündliche Frage 42
Heike Hänsel (DIE LINKE)
Schlussfolgerungen aus der zunehmenden
Kritik der afghanischen Bevölkerung an
der Präsenz der Bundeswehr und anderer
ISAF-Truppen
Antwort
Dr. Werner Hoyer, Staatsminister
AA. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfragen
Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . .
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12563 B
12563 C
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ans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
ge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . .
ündliche Frage 49
ans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
ötung des deutschen Staatsbürgers
ünyamin E. durch einen US-Drohnenan-
riff in Pakistan nach der Meldung seiner
usreise nach Pakistan an US-amerikani-
che Stellen
ntwort
r. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
usatzfragen
ans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
ündliche Frage 51
ndrej Hunko (DIE LINKE)
ufnahme von Migranten aus nordafrika-
ischen Staaten
ntwort
r. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
usatzfragen
ndrej Hunko (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .
eike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . .
r. Rolf Mützenich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . .
ündliche Frage 52
ndrej Hunko (DIE LINKE)
chlussfolgerungen der Bundesregierung
us dem Abschlussbericht der US-Kom-
ission zur Untersuchung der Finanzkrise
Bezug auf die Deutsche Bank
ntwort
artmut Koschyk, Parl. Staatssekretär
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
usatzfragen
ndrej Hunko (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .
usatztagesordnungspunkt 1
ktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktionen
er CDU/CSU und FDP: Aktuelle sozialwis-
enschaftliche Untersuchungen zu mögli-
hen antisemitischen und israelfeindlichen
ositionen und Verhaltensweisen in der
artei DIE LINKE . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
r. Hans-Peter Uhl (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
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12569 C
IV Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 110. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Mai 2011
Christian Lange (Backnang) (SPD) . . . . . . . .
Dr. Stefan Ruppert (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Lukrezia Jochimsen (DIE LINKE) . . . . . .
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Franz Josef Jung (CDU/CSU) . . . . . . . . .
Edelgard Bulmahn (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . .
Patrick Kurth (Kyffhäuser) (FDP) . . . . . . . . .
Sebastian Edathy (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Michael Kretschmer (CDU/CSU) . . . . . . . . .
Philipp Mißfelder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . .
Arnold Vaatz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . .
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . .
Anlage 2
Mündliche Frage 1
Heidrun Dittrich (DIE LINKE)
Sozialverträglichkeitsprüfung im Rahmen
der mit der Umstrukturierung der Bundes-
wehr einhergehenden Zentralisierung der
betroffenen Mittelbehörden im zivilen Ver-
waltungsbereich
Antwort
Thomas Kossendey, Parl. Staatssekretär
BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 3
Mündliche Fragen 2 und 3
Rainer Arnold (SPD)
Neuausrichtung der Bundeswehr und Be-
lastungen des Wehretats; Steigerung der
Attraktivität des Dienstes in den Streitkräf-
ten
Antwort
Thomas Kossendey, Parl. Staatssekretär
BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 4
Mündliche Frage 5
Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
Unterstützung des Exportgeschäfts durch
deutsche Militärattachés
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12583 B
12584 D
12585 A
12585 C
12585 D
ntwort
homas Kossendey, Parl. Staatssekretär
BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 5
ündliche Frage 6
we Kekeritz (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
ehandlung des Vertrags zwischen der In-
rnationalen Atomenergieorganisation und
er Weltgesundheitsorganisation, WHO, von
959 auf der Weltgesundheitsversammlung
Mai 2011 in Genf
ntwort
lrike Flach, Parl. Staatssekretärin
BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 6
ündliche Frage 7
we Kekeritz (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
eform und Stärkung der WHO
ntwort
lrike Flach, Parl. Staatssekretärin
BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 7
ündliche Frage 8
lisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
erhinderung von Nachteilen für Versi-
herte insolventer gesetzlicher Kranken-
assen
ntwort
lrike Flach, Parl. Staatssekretärin
BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 8
ündliche Frage 9
lisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
ründe für die Weigerung einzelner Kas-
en zur Aufnahme von Versicherten insol-
enter gesetzlicher Krankenkassen
ntwort
lrike Flach, Parl. Staatssekretärin
BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
12586 A
12586 B
12586 C
12587 A
12587 B
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 110. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Mai 2011 V
Anlage 9
Mündliche Frage 10
Silvia Schmidt (Eisleben) (SPD)
Einbeziehung von Kindern und Jugendli-
chen in die häusliche Pflege von chronisch
kranken Eltern und geplante Maßnahmen
zur Unterstützung betroffener Familien
Antwort
Ulrike Flach, Parl. Staatssekretärin
BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 10
Mündliche Frage 11
Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE)
Fehlende Berücksichtigung der Erforder-
nisse der UN-Behindertenrechtskonvention
im „Handbuch Eisenbahnfahrzeuge“ und
Einbeziehung von Behindertenverbänden
Antwort
Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär
BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 11
Mündliche Frage 12
Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE)
Barrierefreiheit bei Taxis
Antwort
Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär
BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 12
Mündliche Frage 14
Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Novellierung des Personenbeförderungsge-
setzes
Antwort
Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär
BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 13
Mündliche Frage 15
Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Umsetzung des Bundesprogramms zur
Wiedervernetzung
Antwort
Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär
BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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12588 B
12588 D
12589 A
12589 A
nlage 14
ündliche Frage 18
einz Paula (SPD)
isikobewertung von Kreuzungen hin-
ichtlich der Sicherheit für Fußgänger und
adfahrer
ntwort
r. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär
BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 15
ündliche Frage 19
einz Paula (SPD)
ürzungen bei der Städtebauförderung im
egierungsbezirk Schwaben
ntwort
r. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär
BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 16
ündliche Frage 20
wen Schulz (Spandau) (SPD)
n den letzten vier Jahren geförderte For-
chungsprojekte im Bereich der Bau- und
ebäudeforschung
ntwort
r. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär
BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 17
ündliche Frage 24
ylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
ortlaut des BMU-Auftrags zur Erstel-
ng des Anforderungskatalogs für die Si-
herheitsüberprüfung der deutschen Atom-
raftwerke und zur Bewertung der
rgebnisse der auf dieser Basis durchge-
hrten Überprüfungen
ntwort
atherina Reiche, Parl. Staatssekretärin
BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 18
ündliche Frage 25
ans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
eckungsvorsorgesummen für einen nu-
learen Katastrophenfall im Ausland und
Deutschland
12589 B
12589 C
12590 A
12590 A
VI Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 110. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Mai 2011
Antwort
Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin
BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 19
Mündliche Frage 26
Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Maßnahmen der Bundesregierung zum zu-
sätzlichen Ausbau der erneuerbaren Ener-
gien
Antwort
Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin
BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 20
Mündliche Frage 28
Michael Gerdes (SPD)
Anzahl und Ergebnisse der Sitzungen des
Bundes-Algen-Stammtisches
Antwort
Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 21
Mündliche Frage 29
Michael Gerdes (SPD)
Förderung von Forschungsprojekten zur
Nutzung von Mikroalgen im Rahmen der
Bioenergieerzeugung
Antwort
Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 22
Mündliche Frage 30
Swen Schulz (Spandau) (SPD)
Verdopplung der Förderung der Erfor-
schung der Elektromobilität
Antwort
Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 23
Mündliche Frage 31
Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD)
Einrichtung einer Akademie bzw. eines Fo-
rums für Studium und Lehre gemäß der
ersten Nationalen Bologna-Konferenz
A
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12590 B
12590 C
12590 D
12591 A
12591 B
ntwort
homas Rachel, Parl. Staatssekretär
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 24
ündliche Frage 32
r. Ernst Dieter Rossmann (SPD)
berwindung des Kooperationsverbots für
ildung im Grundgesetz
ntwort
r. Helge Braun, Parl. Staatssekretär
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 25
ündliche Frage 33
arianne Schieder (Schwandorf) (SPD)
eubesetzung von Lehrstühlen mit dem
rofessorinnenprogramm von Bund und
ändern sowie bisheriger Mittelabfluss
ntwort
r. Helge Braun, Parl. Staatssekretär
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 26
ündliche Frage 34
arianne Schieder (Schwandorf) (SPD)
uf Grundlage des Stipendiengesetzes des
undes bisher vergebene Deutschlandsti-
endien sowie hierfür durch die Hochschu-
n eingeworbene private Mittel
ntwort
r. Helge Braun, Parl. Staatssekretär
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 27
ündliche Frage 35
laus Hagemann (SPD)
ingeplante bzw. bislang verausgabte Mit-
l für den Haushaltstitel „Nationales Sti-
endienprogramm“
ntwort
r. Helge Braun, Parl. Staatssekretär
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 28
ündliche Frage 36
laus Hagemann (SPD)
nsprüche Griechenlands, Portugals, Ir-
nds und Deutschlands in der Förderpe-
iode 2007 bis 2013 aus nicht abgerufenen
12591 C
12591 D
12591 D
12592 C
12592 D
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 110. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Mai 2011 VII
Mitteln der beiden EU-Strukturfonds und
des Kohäsionsfonds und Auswirkungen des
Einlösens dieser Ansprüche auf den Bun-
deshaushalt
Antwort
Ernst Burgbacher, Parl. Staatssekretär
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 29
Mündliche Fragen 37 und 38
Ingrid Nestle (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Einrichtung einer Markttransparenzstelle
für den Großhandel mit Strom und Gas
Antwort
Ernst Burgbacher, Parl. Staatssekretär
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 30
Mündliche Frage 39
Günter Gloser (SPD)
In die Türkei, den Irak und nach Jorda-
nien geflüchtete Syrer im Jahr 2011
Antwort
Dr. Werner Hoyer, Staatsminister
AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 31
Mündliche Frage 43
Niema Movassat (DIE LINKE)
Termin für die Delegationsreise aus Nami-
bia zur Rückführung der menschlichen
Überreste der Volksgruppen der Herero
und Nama aus den Charité-Archiven
Antwort
Dr. Werner Hoyer, Staatsminister
AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 32
Mündliche Frage 44
Niema Movassat (DIE LINKE)
Verhandlungstermin mit der namibischen
Regierungsdelegation über die Entwick-
lungszusammenarbeit
Antwort
Dr. Werner Hoyer, Staatsminister
AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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A
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12593 B
12594 B
12594 C
12594 D
12595 A
nlage 33
ündliche Frage 45
atja Keul (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
ätigkeit deutscher Staatsbürger für durch
ie Vereinigten Arabischen Emirate beauf-
agte private Sicherheitsunternehmen
ntwort
r. Werner Hoyer, Staatsminister
AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 34
ündliche Frage 46
atja Keul (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
orderungen nach verstärktem hoheitli-
hem Schutz von Schiffen unter deutscher
lagge oder von deutschen Reedereien; In-
nspruchnahme privater Sicherheitsunter-
ehmen bei Ausbleiben hoheitlicher
chutzmaßnahmen
ntwort
r. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 35
ündliche Fragen 47 und 48
ans-Joachim Hacker (SPD)
echtsgrundlage rückwirkender Anerken-
ungen des Beamtenstatus für Bundes-
nd Landesbeamte aufgrund von früheren
ienstzeiten in der DDR; etwaige Ände-
ung des Beamtenversorgungsgesetzes
ntwort
r. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 36
ündliche Frage 50
evim Dağdelen (DIE LINKE)
nderungen beim Integrationskursange-
ot zwischen dem ersten Quartal 2010 und
011; Erhöhung der Honorare für die dor-
gen Lehrkräfte
ntwort
r. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
12595 B
12595 B
12595 C
12596 A
VIII Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 110. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Mai 2011
Anlage 37
Mündliche Frage 53
Manfred Kolbe (CDU/CSU)
Finanzierung der Garantiesumme von
168,3 Milliarden Euro aus dem geplanten
Euro-Stabilitätsmechanismus
Antwort
Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 38
Mündliche Frage 54
Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Schätzungen des Wertes der Liegenschaf-
ten des Staates Griechenland
Antwort
Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 39
Mündliche Frage 55
Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Programme technischer Hilfe für Grie-
chenland für den Einsatz der EU-Struktur-
fondsmittel und zur Reform der griechi-
schen Steuerverwaltung
Antwort
Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 40
Mündliche Frage 56
Dr. Thomas Gambke (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Pläne für eine Reform der Mehrwertsteuer
Antwort
Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 41
Mündliche Fragen 57 und 58
Christine Scheel (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Anzahl der Pflichtfelder für Kapitalgesell-
schaften in der Bilanz sowie in der Gewinn-
u
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12596 B
12596 D
12597 A
12597 B
nd-Verlust-Rechnung vor und nach Ein-
hrung der E-Bilanz
ntwort
artmut Koschyk, Parl. Staatssekretär
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 42
ündliche Frage 59
rigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
ktuelle Empfehlung des Anerkennungs-
eirats zur Zertifizierung staatlich anerkann-
r Schulen gemäß der Anerkennungs- und
ulassungsverordnung – Weiterbildung; Ein-
ichtung einer Aufsichtsstelle über diese
ertifizierten Schulen in den einzelnen
undesländern
ntwort
r. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 43
ündliche Frage 60
rigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
eue Förderfälle über den Gründungszu-
chuss im Jahr 2012
ntwort
r. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 44
ündliche Fragen 61 und 62
abine Zimmermann (DIE LINKE)
rtliche Beiräte in Jobcentern nach § 18 d
GB II
ntwort
r. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 45
ündliche Frage 63
utta Krellmann (DIE LINKE)
erufung von Erwerbsloseninitiativen bzw.
nteressenvertretern von Arbeitslosen in ei-
en örtlichen Beirat der Jobcenter
ntwort
r. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
12597 C
12598 A
12598 C
12598 D
12599 B
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 110. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Mai 2011 IX
Anlage 46
Mündliche Frage 64
Silvia Schmidt (Eisleben) (SPD)
Lebensverhältnisse von Eltern mit Behin-
derungen und deren Familien und Maß-
nahmen zur Unterstützung des Erzie-
hungsauftrags behinderter Eltern
Antwort
Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 47
Mündliche Frage 65
Klaus Ernst (DIE LINKE)
Personen mit einem sozialversicherungs-
pflichtigen Bruttoarbeitsentgelt unter dem
Bedarf des SGB II
Antwort
Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 48
Mündliche Frage 66
Klaus Ernst (DIE LINKE)
Durch die Bundesregierung vergebene Stu-
dien an die MaschmeyerRürup AG seit Ja-
nuar 2010 sowie gezahlte Honorare
Antwort
Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 49
Mündliche Frage 67
Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD)
Entwicklung der Agrarrohstoffpreise bei
einem möglichen Börsengang der Glen-
core International AG
Antwort
Peter Bleser, Parl. Staatssekretär
BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 50
Mündliche Frage 68
Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD)
Stabilisierung der Märkte für Agrarroh-
stoffe durch die EU-Agrarpolitik
Antwort
Peter Bleser, Parl. Staatssekretär
BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
12599 C
12599 D
12600 B
12600 C
12600 D
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 110. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Mai 2011 12539
(A) )
)(B)
110. Sitz
Berlin, Mittwoch, de
Beginn: 13.0
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 110. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Mai 2011 12585
(A) )
)(B)
Bundeswehr begleiten, und welche Finanzmittel sind dafür
eingeplant?Dr. Seifert, Ilja DIE LINKE 25.05.2011
der Bundeswehr zu vermeiden, umzusetzen, und welche
Finanzplanung liegt dieser Absicht zugrunde?
Welche Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des
Dienstes in den Streitkräften sollen die Neuausrichtung der
Dr. Schröder
(Wiesbaden), Kristina
CSU/CSU 25.05.2011
Anlage 1
Liste der entschuldigte
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Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Dr. Bunge, Martina DIE LINKE 25.05.2011
Dr. Danckert, Peter SPD 25.05.2011
Ebner, Harald BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
25.05.2011
Granold, Ute CDU/CSU 25.05.2011
Groth, Annette DIE LINKE 25.05.2011
Gutting, Olav CDU/CSU 25.05.2011
Höfken, Ulrike BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
25.05.2011
Dr. Jüttner, Egon CDU/CSU 25.05.2011
Klöckner, Julia CDU/CSU 25.05.2011
Knoerig, Axel CDU/CSU 25.05.2011
Koch, Harald DIE LINKE 25.05.2011
Kopp, Gudrun FDP 25.05.2011
Liebich, Stefan DIE LINKE 25.05.2011
von der Marwitz, Hans-
Georg
CDU/CSU 25.05.2011
Meinhardt, Patrick FDP 25.05.2011
Meßmer, Ullrich SPD 25.05.2011
Mücke, Jan FDP 25.05.2011
Nietan, Dietmar SPD 25.05.2011
Nink, Manfred SPD 25.05.2011
Pau, Petra DIE LINKE 25.05.2011
Pieper, Cornelia FDP 25.05.2011
Reichenbach, Gerold SPD 25.05.2011
Dr. Schockenhoff,
Andreas
CDU/CSU 25.05.2011
W
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A
(C
(D
Anlagen zum Stenografischen Bericht
n Abgeordneten
nlage 2
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Thomas Kossendey auf die
rage der Abgeordneten Heidrun Dittrich (DIE
INKE) (Drucksache 17/5875, Frage 1):
Ist die mit der Umstrukturierung der Bundeswehr einher-
gehende Zentralisierung der betroffenen Mittelbehörden im
zivilen Verwaltungsbereich auf Sozialverträglichkeit geprüft
worden?
Der personelle Umbau der Bundeswehr soll maßgeb-
ch dazu beitragen, Effektivität und Effizienz im Hin-
lick auf die Sicherstellung der personellen Einsatzbe-
itschaft für den Einsatz und auch für den Grundbetrieb
eiter zu steigern. Vor diesem Hintergrund wird der Fo-
us vorrangig auf die Anpassung des Personalkörpers an
ie Erfordernisse einer konsequent einsatzorientierten
undeswehr gerichtet. Dies bedeutet folglich sowohl ei-
en Personalumbau als auch einen gleichzeitigen Perso-
alabbau.
Bei den Planungen zur Neuausrichtung der Bundes-
ehr ist die sozial verträgliche Umsetzung der erforder-
chen Schritte ein wichtiger Baustein. Dies gilt selbst-
erständlich auch für Maßnahmen in Bezug auf die
erzeitigen Wehrbereichsverwaltungen.
Ein entsprechendes Konzept der notwendigen Maß-
ahmen zur Personalanpassung wird derzeit im Bundes-
inisterium der Verteidigung erarbeitet.
nlage 3
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Thomas Kossendey auf die Fra-
en des Abgeordneten Rainer Arnold (SPD) (Druck-
ache 17/5875, Fragen 2 und 3):
Mit welchen Maßnahmen beabsichtigt der Bundesminister
der Verteidigung, Dr. Thomas de Maizière, seine geäußerte
Absicht, Belastungen des Wehretats durch die Neuausrichtung
agenknecht, Sahra DIE LINKE 25.05.2011
ellenreuther, Ingo CDU/CSU 25.05.2011
immermann, Sabine DIE LINKE 25.05.2011
bgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
12586 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 110. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Mai 2011
(A) )
)(B)
Der Bundesminister der Verteidigung hat in seiner
Rede vom 18. Mai 2011 dargelegt, dass die Neuausrich-
tung der Bundeswehr sicherheitspolitisch begründet, fä-
higkeits- und einsatzorientiert erfolgen und nachhaltig
finanziert sein muss.
Der Eckwertebeschluss der Bundesregierung vom
16. März 2011 zum Regierungsentwurf des Haushalts
2012 und zur Finanzplanung bis zum Jahr 2015 bildet die
finanzielle Grundlage des Verteidigungshaushalts. Derzeit
läuft das regierungsinterne Verfahren zur Haushaltsauf-
stellung 2012 und zur Finanzplanung. Das Erfordernis ei-
ner verlässlichen, nachhaltigen Finanzierungsgrundlage
und die Vermeidung von Belastungen des Verteidigungs-
haushalts durch die notwendige Neuausrichtung der Bun-
deswehr berücksichtigend, erfolgen die Abstimmungen
mit dem Bundesministerium der Finanzen. Einzelheiten
dazu sind erst nach dem Beschluss der Bundesregierung
zum Regierungsentwurf des Haushalts 2012 und den
Finanzplan bis zum Jahr 2015 konkretisierbar.
Erst zu diesem Zeitpunkt sind auch konkrete Aussa-
gen möglich, welche attraktivitätssteigernden Maßnah-
men – ausgehend vom „Maßnahmenpaket zur Steige-
rung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr“
vom 5. Januar 2011 – mit entsprechenden Haushaltsmit-
teln hinterlegt und ausplanbar sind.
Anlage 4
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Thomas Kossendey auf die
Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
(Drucksache 17/5875, Frage 5):
Wie erklärt die Bundesregierung, dass nach Angaben des
rüstungsnahen Newsletter Verteidigung, Ausgabe 19/2011,
„die deutschen Militärattachés die deutsche Industrie zuneh-
mend bei ihren Exportgeschäften unterstützen“, und trifft die
ebenfalls dort formulierte Einschätzung zu, dass es hierzu
„klare Linien und Vorgaben aus dem Bundesministerium der
Verteidigung, BMVg, zu geben“ scheint?
Die im Newsletter Verteidigung, Ausgabe 19/2011,
getätigte Aussage, dass: „die deutschen Militärattachés
die deutsche Industrie zunehmend bei ihren Exportge-
schäften unterstützen“, ist die persönliche Wahrnehmung
des Autors.
Es gibt eindeutig festgelegte Vorgaben aus dem
BMVg, die den Auftrag der deutschen Militärattachés
auch in diesem Zusammenhang definieren. Sie ergeben
sich aus der Grundsatzweisung für den Deutschen Mili-
tärattachédienst und aus der Dienstanweisung für Mili-
tärattachés.
In diesem klar definierten Rahmen ist eine Unterstüt-
zung der deutschen Industrie in stets gleichbleibender
Intensität gegeben.
Anlage 5
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ulrike Flach auf die Frage des
Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) (Drucksache 17/5875, Frage 6):
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(C
(D
Mit welchem Ergebnis wurde auf der Weltgesundheitsver-
sammlung, die vom 16. bis 24. Mai 2011 in Genf stattgefun-
den hat, der Vertrag zwischen der Internationalen Atomener-
gie-Organisation, IAEO, und der World Health Organization,
WHO, vom Mai 1959 behandelt, und welche Positionen ver-
traten andere Staaten zu diesem Thema?
Der Vertrag zwischen der WHO und der IAEO vom
ai 1959 wurde auf der Weltgesundheitsversammlung
om 16. bis 24. Mai 2011 nicht behandelt. Die von der
eltgesundheitsversammlung beschlossene Tagesord-
ung sah dies auch nicht vor.
Die WHO führte am Rande der Weltgesundheits-
ersammlung ein technisches Briefing mit dem Titel
Public health concerns and radiation health“ durch. Ziel
es technischen Briefings war es, die Mitgliedstaaten
ber die Auswirkungen der Ereignisse in Fukushima zu
formieren. Der Vertrag zwischen der IAEO und der
HO vom Mai 1959 war nicht Thema des technischen
riefings.
nlage 6
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Ulrike Flach auf die Frage des
bgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
EN) (Drucksache 17/5875, Frage 7):
Welche Ergebnisse im Hinblick auf die Reform und Stär-
kung der WHO kann die Bundesregierung von der Weltge-
sundheitsversammlung berichten, und inwieweit spiegeln die
dortigen Diskussionen und Beschlüsse die in den Anträgen
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Bundestagsdrucksachen
17/3437 und 17/5769) angemahnten Reformschritte wider?
Bestimmendes politisches Thema der diesjährigen
eltgesundheitsversammlung war der WHO-Reform-
rozess. Zum Reformprozess berichtete die WHO-Gene-
ldirektorin ausführlich unter dem Titel „Die Zukunft
er WHO-Finanzierung“.
Nach einer eineinhalbjährigen Konsultationsphase
nd intensiver Diskussionen im WHO-Exekutivrat bat
ie WHO-Generaldirektorin die 193 Mitgliedstaaten um
as politische Mandat, die Reform, so wie in den vorge-
gten Berichten beschrieben, beginnen zu können.
Ziel der Reform ist es, die WHO im Kreise der globa-
n Akteure zu stärken. Dabei soll die WHO stärker als
uvor die Rolle einer Koordinatorin ausfüllen. Im Zen-
um der Diskussionen steht auch die bessere finanzielle
usstattung der WHO. Intensiv diskutiert wurde die
ee eines World Health Forums, das alle Akteure der
lobalen Gesundheitspolitik einbeziehen soll und sich
icht nur an Mitgliedstaaten richtet.
Die Weltgesundheitsversammlung verabschiedete den
esolutionsvorschlag. Hierin unterstützt die Weltge-
undheitsversammlung die Reformagenda entsprechend
er vorgelegten Berichte und fordert die Mitgliedstaaten
uf, die Umsetzung der Reform zu unterstützen. Darüber
inaus wird der Exekutivrat aufgefordert, sich der im
ericht aufgeworfenen „Governance“-Fragen anzuneh-
en. Die WHO-Generaldirektorin wird gebeten, dem
ächsten Exekutivrat ein detailliertes Konzeptpapier
um World Health Forum 2012 zu präsentieren, gemein-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 110. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Mai 2011 12587
(A) )
)(B)
sam mit den Mitgliedstaaten einen Ansatz zur unabhän-
gigen Evaluation der Arbeit der WHO zu entwickeln und
der nächsten Weltgesundheitsversammlung über die
Fortschritte zur Reform zu berichten.
Anlage 7
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ulrike Flach auf die Frage der
Abgeordneten Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5875, Frage 8):
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zu ergrei-
fen, um – wie im aktuellen Fall der Insolvenz der City BKK
geschehen – die Weigerung der Aufnahme von Versicherten
durch verschiedene gesetzliche Krankenkassen sowie die
Weigerung von Ärztinnen und Ärzten, diese Versicherten zu
behandeln, wirksam und dauerhaft zu vermeiden bzw. den
geltenden Kontrahierungszwang wirksam umzusetzen?
Nach Auffassung der Bundesregierung ist es nicht ak-
zeptabel, wenn Versicherten der City BKK der Zugang
zu einer anderen Krankenkasse oder zu medizinisch not-
wendigen Leistungen verweigert wird.
Aufgrund der massiven öffentlichen Kritik am Ver-
halten einzelner Krankenkassen haben Vertreter von
18 Krankenkassen am 19. Mai 2011 bekräftigt, dass die
Wahlfreiheit der Versicherten uneingeschränkt gewähr-
leistet wird und organisatorische Vorkehrungen getroffen
werden, um einen reibungslosen Ablauf des Wechsels
der Mitglieder der City BKK zu anderen Krankenkassen
sicherzustellen. Darüber hinaus haben die Versicherten
der City BKK nach wie vor Anspruch auf eine ausrei-
chende, bedarfsgerechte und dem allgemein anerkannten
Stand der medizinischen Wissenschaft entsprechende
medizinische Versorgung.
Die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen-
den Ärztinnen und Ärzte sind im Rahmen ihres Sicher-
stellungsauftrages zur Erbringung dieser Leistungen ver-
pflichtet. Anderenfalls verstoßen sie gegen ihre
vertragsärztlichen (und gegebenenfalls auch berufsrecht-
lichen) Pflichten. Der Verstoß gegen vertragsärztliche
Pflichten kann neben disziplinarrechtlichen Folgen im
äußersten Fall die Entziehung der Zulassung (vergleiche
§ 95 Absatz 6 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch – SGB V)
zur Folge haben.
Die Bundesregierung wird kurzfristig Vorschläge un-
terbreiten, die Mitgliedern einer geschlossenen Kasse
den Wechsel zu einer anderen Kasse wesentlich erleich-
tern. Zudem werden sich die Aufsichtsmittel verschär-
fen. Die Aufsichtsbehörden sollen sehr schnell Sanktio-
nen verhängen können, bis hin zur Abberufung
rechtswidrig handelnder Vorstände.
Anlage 8
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ulrike Flach auf die Frage der
Abgeordneten Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5875, Frage 9):
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F
V
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(C
(D
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass das
inakzeptable Verhalten der betreffenden gesetzlichen Kran-
kenkassen insbesondere begründet ist im unvollständigen
Ausgleich durch den morbiditätsorientierten Risikostruktur-
ausgleich als auch in der Sorge vor der Erhebung von Zusatz-
beiträgen, und, falls nein, warum nicht?
Die berichteten inakzeptablen Verhaltensweisen sind
erster Linie auf eine nicht hinnehmbare Missachtung
es geltenden Rechts zurückzuführen. Die Krankenkassen
rhalten zur Versorgung ihrer Versicherten Zuweisungen
us dem Gesundheitsfonds, die die Morbiditätsstruktur
ieser Versicherten berücksichtigen. Die unterschiedli-
he Verteilung von Gesunden und Kranken zwischen
en Krankenkassen wird dadurch zielgerichteter als im
üheren Risikostrukturausgleich ausgeglichen. Auch re-
ionale Unterschiede, die sich in Morbiditätsunterschie-
en ausdrücken, werden bei den Zuweisungen berück-
ichtigt. Maßgeblich für die Zuweisungen sind dabei die
urchschnittlichen Ausgaben aller Krankenkassen für die
ersicherten mit den jeweiligen Morbiditätsmerkmalen
nd nicht die tatsächlichen Ausgaben der Krankenkasse
r diese Versicherten. Damit setzt der Risikostruktur-
usgleich wichtige Anreize zur Wirtschaftlichkeit auch
Ballungsräumen.
nlage 9
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Ulrike Flach auf die Frage der
bgeordneten Silvia Schmidt (Eisleben) (SPD) (Druck-
ache 17/5875, Frage 10):
Welche Zahlen liegen der Bundesregierung zur Einbezie-
hung von Kindern und Jugendlichen in die häusliche Pflege
von chronisch kranken Eltern vor, und welche Maßnahmen
plant und führt die Bundesregierung bereits durch, um die be-
troffenen Familien in der Versorgung mit Pflege und Assis-
tenzleistungen aktiv zu unterstützen und zu entlasten?
Es liegen keine belastbaren Zahlenangaben für
eutschland vor, wie viele Minderjährige ihre Eltern
flegen. Eine aktuelle Erhebung aus dem Jahre 2010 von
NS Infratest Sozialforschung zur Pflege im Auftrag des
undesministeriums für Gesundheit, das die betroffenen
amilien befragt hat, welches Alter die Hauptpflegeper-
onen von Pflegebedürftigen haben, hat bei der Alters-
tufe unter 20 Jahren keine erhebliche Anzahl festge-
tellt. Allerdings ist mit einer Dunkelziffer zu rechen, da
etroffene Familien sich gegebenenfalls bedeckt halten,
m eine aus ihrer Sicht befürchtete Auflösung der Fami-
e und getrennte Unterbringung von Kindern und Eltern
Heimen zu vermeiden.
Bevor Leistungen von der Pflegekasse bewilligt wer-
en, wird geprüft, ob und wie die Pflege im häuslichen
mfeld sichergestellt werden kann. Auf der Grundlage
er Richtlinien der Spitzenverbände der Pflegekassen
ur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit nach dem Elf-
n Buch Sozialgesetzbuch, SGB XI, in der Fassung vom
. Juni 2009, BRi, dokumentieren die Gutachter der Me-
izinischen Dienste der Krankenversicherung im Auf-
ag der zuständigen Pflegekasse in einem verbindlichen
ormulargutachten die jeweilige individuelle häusliche
ersorgungs- und Betreuungssituation des Versicherten.
ierbei werden auch alle an der Pflege Beteiligten – zum
12588 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 110. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Mai 2011
(A) )
)(B)
Beispiel Antragsteller, Betreuer, Pflegeperson – nach
Geburtsdatum, Umfang und Dauer der pflegerischen
Leistungen im Sinne des § 14 SGB XI erfasst und es
wird ermittelt, wie diese in die Pflege eingebunden sind.
Allerdings liegt der Schwerpunkt der Begutachtung in
der Erfassung des individuellen Hilfebedarfs des Antrag-
stellers und seiner häuslichen Versorgungssituation und
nicht in der Beurteilung der Belastungssituation der Fa-
milien. Auf der Grundlage des Begutachtungsergebnis-
ses hat der Gutachter jedoch immer die Sicherstellung
der häuslichen Pflege zu bewerten, festgestellte Defizite,
zum Beispiel Überforderung der Pflegeperson, zu
dokumentieren, zu begründen und entsprechende Emp-
fehlungen der zuständigen Pflegekasse mitzuteilen. Die
Umsetzung der Empfehlungen liegt in der Verantwor-
tung der jeweiligen Pflegekasse des Pflegebedürftigen.
Gerade bei prekären Pflegesituationen kommt der
Pflegeberatung (durch die Pflegeberaterinnen und Pfle-
geberater der Pflegekassen), auf die seit 1. Juli 2009 ein
Anspruch besteht, eine besondere Bedeutung zu. Auf-
gabe der Pflegeberater ist es, nach Möglichkeit mit allen
weiteren an der Versorgung beteiligten Stellen ein auf
die individuellen Bedürfnisse des Hilfebedürftigen zuge-
schnittenes Unterstützungsangebot zu entwickeln und
dessen Inanspruchnahme im Sinne eines Fallmanage-
ments zu begleiten.
Soweit die Leistungen der Pflegeversicherung der
Höhe und der Art nach nicht ausreichen, kann bei ent-
sprechender finanzieller Bedürftigkeit ein Anspruch auf
ergänzende Leistungen der Sozialhilfe bestehen. Ein An-
spruch auf Leistungen der Sozialhilfe kann insbesondere
auch bei einem pflegerischen Hilfebedarf unterhalb der
Pflegestufe I in Betracht kommen. Soweit Kinder Hilfen
brauchen, kommen auch die Instrumente des Jugendhil-
ferechts, SGB XIII, in Betracht.
Anlage 10
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
Frage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE)
(Drucksache 17/5875, Frage 11):
Warum wird im vom Bundesminister für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung, Dr. Peter Ramsauer, am 5. Mai 2011 vorge-
stellten Handbuch Eisenbahnfahrzeuge (siehe Pressemittei-
lung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtent-
wicklung vom 5. Mai 2011) nicht auf die sich aus der UN-
Behindertenrechtskonvention ergebenden Erfordernisse zur
Barrierefreiheit sowie zur Beteiligung der Organisationen von
Menschen mit Behinderungen verwiesen, und welche Behin-
dertenverbände waren in die Beratung zu diesem Handbuch
einbezogen?
Das Handbuch Eisenbahnfahrzeuge soll als verbindli-
cher Leitfaden eine verständliche Zusammenfassung
über alle am Herstellungs- und Zulassungsprozess zu be-
rücksichtigenden Verfahrenselemente und Verantwort-
lichkeiten gewährleisten sowie für die beteiligten Ak-
teure einen gemeinsam getragenen Handlungsrahmen
für die Verfahrensabwicklung von der Herstellung bis
zur Zulassung von Eisenbahnfahrzeugen schaffen. Das
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andbuch Eisenbahnfahrzeuge schafft damit eine ver-
esserte Transparenz der Verfahren für alle Beteiligten,
tärkt die gemeinsame Lösungsebene für auftretende
robleme und verbessert die Stabilität, Planbarkeit,
ualität und Effizienz der Zulassungsverfahren. Im
andbuch Eisenbahnfahrzeuge wird explizit darauf ver-
iesen, dass die europäischen und nationalen Rechtsvor-
chriften sowie die Verwaltungsvorschriften der Zulas-
ungsbehörde für den Zulassungsprozess und die
ulassungsvoraussetzungen von Eisenbahnfahrzeugen
aßgeblich sind. Die Zielbestimmung zur Barrierefrei-
eit im Eisenbahnbereich ist durch Art. 52 des Gesetzes
ur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Ände-
ng anderer Gesetze konkretisiert worden. Der dement-
prechend geänderte § 2 Abs. 3 Eisenbahn-Bau- und Be-
iebsordnung verpflichtet die Eisenbahnen, Programme
r die Gestaltung von Bahnanlagen und Fahrzeugen zu
rstellen, mit dem Ziel, eine möglichst weitreichende
arrierefreiheit für deren Nutzung zu erreichen. Bis zur
rstellung eines Programms kommt § 2 Abs. 3 Eisen-
ahn-Bau- und Betriebsordnung die Bedeutung einer
eneralklausel zu. Demnach sind die Eisenbahnen
chon vor der Programmerstellung verpflichtet, auf eine
rschwernisfreie Benutzung von Bahnanlagen und Fahr-
eugen durch Menschen mit Behinderungen hinzuwir-
en.
Diese Verpflichtung der Eisenbahnen wird durch die
inführung des Handbuchs Eisenbahnfahrzeuge nicht
erührt. Zudem wird in Bezug auf die Belange mobilitäts-
ingeschränkter Personen durch das Handbuch Eisen-
ahnfahrzeuge weder geltendes Recht geändert, noch
eues Recht geschaffen. Insofern ist ein Verweis auf die
ich aus der UN-Behindertenrechtskonvention ergebe-
en Erfordernisse zur Barrierefreiheit oder eine Beteili-
ung der Behinderten-Organisationen an der Erstellung
es Handbuchs Eisenbahnfahrzeuge nicht erforderlich
ewesen.
nlage 11
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
rage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE)
rucksache 17/5875, Frage 12):
Wie viele der circa 50 000 in Deutschland zugelassenen
Taxis sind barrierefrei, und was hat die Bundesregierung seit
Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention am
26. März 2009 unternommen, um die Zahl barrierefreier Taxis
zu erhöhen?
Der Bundesregierung liegen keine Angaben über die
nzahl barrierefreier Taxen vor. Ein Bedarf an Maßnah-
en der Bundesregierung zur besonderen Förderung
arrierefreier Taxen hat sich durch Inkrafttreten der UN-
ehindertenrechtskonvention nicht ergeben. Zur Be-
ründung wird insoweit auf die Antworten des Parla-
entarischen Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel vom
9. August 2010 auf die Fragen Nr. 54 und 55 der Abge-
rdneten Silvia Schmidt (Eisleben) (SPD), Bundestags-
rucksache 17/3008, verwiesen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 110. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Mai 2011 12589
(A) )
)(B)
Anlage 12
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
Frage des Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5875, Frage 14):
Wie ist der aktuelle Zeitplan für die Novellierung des Per-
sonenbeförderungsgesetzes, und in welchem Quartal könnte
aus Sicht der Bundesregierung die Novellierung frühestens
abgeschlossen sein?
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadt-
entwicklung hat einen Referentenentwurf für ein Gesetz
zur Änderung personenbeförderungsrechtlicher Vor-
schriften vorgelegt und hierzu die Anhörung von Län-
dern und Verbänden durchgeführt. Der Entwurf wird
zurzeit überarbeitet und mit den Ressorts abgestimmt.
Es wird angestrebt, den Gesetzentwurf spätestens im
Juli 2011 dem Kabinett zur Beschlussfassung vorzule-
gen. Das Gesetz ist zustimmungsbedürftig. Das Vorha-
ben wird voraussichtlich im ersten Quartal 2012 abge-
schlossen werden.
Anlage 13
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
Frage des Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5875, Frage 15):
Wie ist der aktuelle Zeitplan für die Erarbeitung bzw. Um-
setzung des Bundesprogramms zur Wiedervernetzung, und
welche problematischen Aspekte an diesem Bundesprogramm
werden vom Verkehrsressort eingewendet (vergleiche Presse
vom 19. Mai 2011)?
Der Entwurf des gemeinsam vom Bundesministerium
für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und Bundesmi-
nisterium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-
heit erarbeiteten Bundesprogramms Wiedervernetzung
liegt vor. Die Ressortabstimmung soll in Kürze eingelei-
tet werden.
Anlage 14
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
Frage des Abgeordneten Heinz Paula (SPD) (Drucksa-
che 17/5875, Frage 18):
Gibt es im deutschen Verkehrsrecht eine Risikobewertung
von Kreuzungen, vor allem hinsichtlich der Sicherheit von
Fußgängern und Radfahrern, die der Prävention dient und
nicht darauf beruht, wie viele Verkehrsunfälle es bisher gege-
ben hat?
Im deutschen Verkehrsrecht bestehen mehrere Instru-
mente zur präventiven Risikobewertung von Kreuzun-
gen, die alle Gruppen von Verkehrsteilnehmern berück-
sichtigen:
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Mit sogenannten Sicherheitsaudits werden bereits in
er Planungsphase sicherheitsrelevante Defizite syste-
atisch beseitigt, um präventiv das Unfallrisiko zu ver-
ngern. Sicherheitsaudits werden auf den Bundesfern-
traßen seit 2002 angewandt; sie sind Bestandteil des
traßenverkehrsinfrastruktur-Sicherheitsmanagements, das
ie Bundesregierung Ende 2010 gemeinsam mit den
ändern auf dem transeuropäischen Straßennetz einge-
hrt und damit europäisches in nationales Recht umge-
etzt hat.
Außerdem bilden Technische Regelwerke die Grund-
ge für Planung und Bau von Straßen. Diese werden
auf der Grundlage neuester wissenschaftlicher Er-
enntnisse und Erfahrungen aus der Praxis – regelmäßig
rtgeschrieben, um so eine möglichst hohe Verkehrs-
icherheit zu gewährleisten.
Hinsichtlich der Verkehrszeichen und -einrichtungen
chreibt die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Stra-
enverkehrs-Ordnung vor, dass die Straßenverkehrs-
ehörden alle zwei Jahre, auf Straßen von erheblicher
erkehrsbedeutung alljährlich, eine umfassende Ver-
ehrsschau vorzunehmen haben, um die Voraussetzun-
en für einen reibungslosen Ablauf des Verkehrs zu prü-
n.
nlage 15
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
rage des Abgeordneten Heinz Paula (SPD) (Drucksa-
he 17/5875, Frage 19):
Welche Städte des Regierungsbezirks Schwaben waren in
den ersten Monaten des Jahres 2011 bereits von den Kürzun-
gen bei der Städtebauförderung – insbesondere „Soziale
Stadt“ – betroffen, und wird der vehemente Protest von Kom-
munalpolitikern sowie bayerischer Staatsregierung dazu füh-
ren, dass diese Kürzungen zurückgenommen werden?
Gemäß der Aufgabenverantwortung für die Städte-
auförderung obliegt die Entscheidung über den Förder-
itteleinsatz allein den Ländern. Dies betrifft insbeson-
ere die Auswahl über die konkreten Maßnahmen vor
rt sowie auch die Entscheidung über mögliche Schwer-
unktsetzungen nach Maßgabe der zur Verfügung ste-
enden Fördermittel. Dies schließt somit auch die kon-
rete Höhe von Fördermitteln in Bezug auf ausgewählte
ördermaßnahmen ein. Dem Bund liegen zu eventuellen
ördermittelbedingten Veränderungen im Regierungsbe-
irk Schwaben daher keine Informationen vor. Die
inanzierung bereits bewilligter Projekte aus den Vor-
hren im Rahmen von städtebaulichen Gesamtmaßnah-
en ist jedoch gesichert.
Die Frage zur künftigen Mittelausstattung der Städte-
auförderung ab dem Jahr 2012 richtet sich auf eine
hase der Vorbereitung der Etatplanung, die zunächst re-
ierungsintern verläuft. Insofern können derzeit noch
eine Angaben zur künftigen Mittelausstattung der Städ-
bauförderung gemacht werden.
12590 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 110. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Mai 2011
(A) )
)(B)
Anlage 16
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
Frage des Abgeordneten Swen Schulz (Spandau) (SPD)
(Drucksache 17/5875, Frage 20):
Durch welche Bundesministerien wurden in welcher Höhe
Forschungsprojekte im Bereich der Bau- und Gebäudeforschung
in den letzten vier Jahren durch die Bundesregierung gefördert?
Im Bereich der Bau- und Gebäudeforschung wurden
in den letzten vier Jahren Forschungsprojekte in Höhe
von 91,2 Millionen Euro durch das Bundesministerium
für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, das Bundesmi-
nisterium der Verteidigung und das Bundesministerium
für Wirtschaft und Technologie gefördert.
Anlage 17
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5875, Frage 24):
Wie lautet der genaue und vollständige Wortlaut des Auf-
trags, mit dem das Bundesministerium für Umwelt, Natur-
schutz und Reaktorsicherheit, BMU, die RSK in ihrer
433. Sitzung am 17. März 2011 aufgefordert hat, einen Anfor-
derungskatalog für eine Sicherheitsüberprüfung der deutschen
Atomkraftwerke zu erstellen und die Ergebnisse der auf dieser
Basis durchgeführten Überprüfungen zu bewerten (sogenann-
ter Stresstest; zum BMU-Auftrag vergleiche RSK-Stellung-
nahme vom 16. Mai 2011, Seite 3), und wurde der Auftrag
vom BMU schriftlich oder mündlich erteilt?
Die Reaktor-Sicherheitskommission, RSK, hat in ih-
rer 433. Sitzung am 17. März 2011 den mündlichen Auf-
trag erhalten, einen Anforderungskatalog für eine Si-
cherheitsüberprüfung der deutschen Atomkraftwerke zu
erstellen und die Ergebnisse der auf dieser Basis durch-
geführten Überprüfungen zu bewerten. Dabei sollten die
Erkenntnisse aus dem Unfallablauf in Japan insbeson-
dere im Hinblick darauf berücksichtigt werden, ob die
bisherigen Auslegungsgrenzen richtig definiert sind und
wie robust die deutschen Kernkraftwerke gegenüber aus-
legungsüberschreitenden Ereignissen sind.
Anlage 18
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage
des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/5875, Frage 25):
In welchen Staaten gibt es höhere Deckungsvorsorgesum-
men für den nuklearen Katastrophenfall als in Deutschland,
und wie hoch ist die jeweilige Deckungsvorsorge in diesen
Staaten?
In Deutschland haftet der Inhaber eines Kernkraft-
werks summenmäßig unbegrenzt. Auf der Grundlage
von Gewinnabführungs- und Beherrschungsverträgen
gilt dies auch für die jeweilige Muttergesellschaft, deren
Betriebsvermögen die in Deutschland gesetzlich vorge-
sehene Deckungssumme um ein Vielfaches übersteigt.
Die in Deutschland geregelte Deckungssumme beträgt
2,5 Milliarden Euro und ist die zweithöchste weltweit.
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In den USA ist im Falle eines nuklearen Ereignisses
ie Haftung des Inhabers eines Kernkraftwerks auf die
umme von etwa 12,6 Milliarden US-Dollar begrenzt.
iese Summe ist gleichzeitig die Deckungssumme.
Im Falle eines nuklearen Ereignisses sind nach Ein-
chätzung der Bundesregierung die in Deutschland tat-
ächlich zur Verfügung stehenden Geldmittel weit höher
ls in Ländern mit Haftungsobergrenzen.
nlage 19
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage
es Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE
RÜNEN) (Drucksache 17/5875, Frage 26):
Ist die Bundesregierung in der Lage, zu quantifizieren, in
welchem Umfang die von ihr beabsichtigten Maßnahmen zum
zusätzlichen Ausbau der erneuerbaren Energien beitragen
– bitte im Vergleich zu den nach Brüssel gemeldeten Zahlen
im Nationalen Aktionsplan für erneuerbare Energien darstel-
len –, und, falls ja, wie sieht diese Quantifizierung konkret be-
zogen auf die einzelnen Maßnahmen aus?
Die Maßnahmen zum Ausbau der erneuerbaren Ener-
ien, insbesondere die Weiterentwicklung des Erneuer-
are-Energien-Gesetz, EEG, befinden sich derzeit in der
essortabstimmung. Dessen ungeachtet ist eine belast-
are Abschätzung ihrer langfristigen Auswirkungen,
och dazu heruntergebrochen auf die Maßnahmen im
inzelnen, nicht möglich, da dieses von einer Vielzahl
on Annahmen abhängt. Die Bundesregierung geht aber
avon aus, dass die Maßnahmen in ihrem Zusammen-
irken dazu führen werden, die angestrebten Ziele zu
rreichen. Dies wird – wie die bisherige Erfahrung be-
gt – auch durch den im EEG angelegten kontinuierli-
hen Überprüfungsprozess sichergestellt.
nlage 20
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
es Abgeordneten Michael Gerdes (SPD) (Drucksache
7/5875, Frage 28):
Wie viele Sitzungen des Bundes-Algen-Stammtisches ha-
ben bisher stattgefunden, und was sind die bisher wesentli-
chen Ergebnisse dieser Einrichtung?
Der Bundes-Algen-Stammtisch ist eine Diskussions-
lattform von Wirtschaft und Wissenschaft zu einem
reiten Themenspektrum zur Nutzung von Mikroalgen
ls Produktionsstämme für Energie, Wertstoffe und Bio-
asse. Bislang wurden vier „Bundes-Algen-Stamm-
sche“ durchgeführt. Inhaltlich befasst er sich unter an-
erem mit Bioreaktordesign inklusive wirtschaftlicher
etrachtung von Produktionskapazitäten, Betriebskosten
nd Erträgen, Aufarbeitungstechnologien und Produktzie-
n von Mikroalgen bis hin zu Untersuchungen zu mole-
ularen Grundlagen der Produktionsstämme und Prozess-
ptimierung. Es zeichnet sich ab, dass Algen nach
erzeitigen Maßstäben für die reine Energieproduktion
icht effizient genug sind, um die investierte Prozess-
nergie durch energetisch nutzbare Biomasse oder Was-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 110. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Mai 2011 12591
(A) )
)(B)
serstoffproduktion auszugleichen. Eine zusätzliche
Kopplung mit stofflicher Nutzung von Algeninhaltsstof-
fen könnte aber eine positive Gesamtbilanz erwirken.
Anlage 21
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
des Abgeordneten Michael Gerdes (SPD) (Drucksache
17/5875, Frage 29):
Welche Forschungsprojekte zur Nutzung von Mikroalgen
im Rahmen der Bioenergieerzeugung wurden in den letzten
vier Jahren durch die Bundesregierung gefördert?
Mit ihrer Projektförderung haben in den letzten vier
Jahren das Bundesministerium für Bildung und For-
schung, BMBF, und das Bundesministerium für Ernäh-
rung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, BMELV,
keine Forschungsarbeiten zur Nutzung von Mikroalgen
im Bereich der Bioenergieerzeugung gefördert. Im Rah-
men des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens
„Energie- und Klimafonds“, EKFG, vom 8. Dezember
2010 wurde aber über den Projektträger des BMELV, die
Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V., FNR, ein
neuer Förderschwerpunkt „Entwicklung von Konver-
sionsrouten zur Bereitstellung von Energieträgern aus nach-
wachsenden Rohstoffen mittels Algen“ veröffentlicht.
Derzeit eingehende Projektideen, -skizzen und -an-
träge werden durch die Fachagentur Nachwachsende
Rohstoffe e. V. in Abstimmung mit dem Bundesministe-
rium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucher-
schutz geprüft.
Anlage 22
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
des Abgeordneten Swen Schulz (Spandau) (SPD)
(Drucksache 17/5875, Frage 30):
Ist es zutreffend, dass die Bundesregierung plant, die För-
derung der Erforschung der Elektromobilität bis zum Ende
der Legislaturperiode zu verdoppeln, und, falls ja, wie sollen
die insgesamt rund 500 Millionen Euro, für die das Bundes-
ministerium für Bildung und Forschung verantwortlich ist,
thematisch verteilt werden?
Das Bundeskabinett hat am 18. Mai 2011 das „Regie-
rungsprogramm Elektromobilität“ verabschiedet. Darin
wird angekündigt, dass bis zum Ende der Legislatur-
periode eine Milliarde Euro für FuE-Maßnahmen in der
Elektromobilität zur Verfügung gestellt werden sollen.
Diese öffentlichen Mittel sollen zielgenau auf die
Schnittstelle von anwendungsorientierter FuE in Kombi-
nation mit Produktionshochlauf eingesetzt werden. Für
zukünftige Fahrzeug- und Mobilitätskonzepte müssen
Forschung und Entwicklung auf Schlüsseltechnologien
setzen. Im Vergleich zu den Aufwendungen im Rahmen
des Konjunkturpakets II entspricht dies etwa einer Ver-
doppelung der Mittel bei BMWi, BMVBS, BMU und
BMBF. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen der Haus-
haltsaufstellungsverfahren und ist noch nicht abge-
schlossen.
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Das BMBF setzt im Rahmen seiner Fördermaßnah-
en Schwerpunkte vor allem im Bereich der Batteriefor-
chung (von den elektrochemischen Grundlagen bis zu
ilotproduktionsanlagen) und des Energiemanagements
Elektrofahrzeug. Des Weiteren stehen Maßnahmen
ur Aus- und Weiterbildung im Fokus.
nlage 23
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
es Abgeordneten Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD)
rucksache 17/5875, Frage 31):
Verfolgt die Bundesregierung das vor einem Jahr zur ers-
ten Nationalen Bologna-Konferenz verkündete Ziel der
Schaffung einer „Akademie“ bzw. eines „Forums für Studium
und Lehre“ weiter und, wenn ja, mit welchen folgenden
Schritten?
Die im Zusammenhang mit dem Vorschlag einer Aka-
emie bzw. eines Forums für Studium und Lehre disku-
erten Aufgaben werden im Kontext der mehr als
00 bereits in einer ersten Auswahlrunde zur Förderung
orgesehenen Anträge und Konzepte der Hochschulen im
ualitätspakt Lehre sowie der durch verschiedene Stiftun-
en angekündigten Fördermaßnahmen für gute Lehre an-
egangen. Der Vorschlag zur Gründung eines Forums für
tudium und Lehre wird daher nicht weiter verfolgt.
nlage 24
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage
es Abgeordneten Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD)
rucksache 17/5875, Frage 32):
Mit welchen nächsten Schritten will die Bundesministerin
für Bildung und Forschung ihr am vergangenen Wochenende
erneut in der Presse geäußertes Ziel, das sogenannte Koopera-
tionsverbot für Bildung im Grundgesetz überwinden zu wol-
len, erreichen bzw. diesem näher kommen?
Die Aussagen in der SZ vom 14. Mai 2011, auf die die
rage offensichtlich abzielt, hat Frau Bundesministerin
rofessor Dr. Schavan in ihrer Eigenschaft als stellver-
etende Bundesvorsitzende der CDU getätigt. Sie hat
amit in einer laufenden Debatte Impulse gegeben und
ird dies auch in Zukunft tun.
nlage 25
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage
er Abgeordneten Marianne Schieder (Schwandorf)
PD) (Drucksache 17/5875, Frage 33):
Wie viele Lehrstühle konnten mit dem Professorinnenpro-
gramm von Bund und Ländern bisher neu besetzt werden – bitte
nach Ländern und Fachrichtungen sortiert –, und wie hoch ist
der derzeitige Stand des Mittelabflusses der Gesamtmittel?
Im Rahmen des Professorinnenprogramms konnten
eit dessen Start im Jahr 2008 insgesamt 260 Lehrstühle
n deutschen Hochschulen mit exzellenten Wissen-
12592 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 110. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Mai 2011
(A) )
)(B)
schaftlerinnen besetzt werden. Damit ist die Zielmarke
von 200 Professuren weit übertroffen. Die Verteilung auf
die einzelnen Bundesländer stellt sich wie folgt dar:
Verteilung nach Fachbereichen:
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Bundesland
Anzahl
der geförderten
Professuren
Baden-Württemberg 45
Bayern 27
Berlin 13
Brandenburg 11
Bremen 9
Hamburg 11
Hessen 19
Mecklenburg-Vorpommern 4
Niedersachsen 32
Nordrhein-Westfalen 37
Rheinland-Pfalz 15
Saarland 3
Sachsen 8
Sachsen-Anhalt 3
Schleswig-Holstein 9
Thüringen 14
Gesamt: 260
Wissenschaftsbereich
Anzahl
der geförderten
Professuren
Agrar-, Forst- und Ernährungs-
wissenschaften
2
Erziehungswissenschaften,
Pädagogik
20
Humanmedizin (einschließlich
Gesundheitswesen)
16
Ingenieurwissenschaften, Technik
(einschließlich Architektur)
20
Kunst, Musik 10
Mathematik, Naturwissenschaften
(einschließlich Informatik und
Psychologie)
69
Rechts-, Wirtschafts- und
Sozialwissenschaften
73
Sprach- und Kulturwissenschaften
(einschließlich Medienwissen-
schaften)
50
Gesamt: 260
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Die Förderhöchstdauer pro Professur beträgt fünf
ahre (siehe § 2 „Finanzbereitstellung und Umfang der
örderung“ Abs. 4 der Bekanntmachung vom 10. März
008).
Seit Programmstart sind 22,4 Millionen Euro Förder-
ittel des Bundes abgerufen worden. Dies sind 29,8 Pro-
ent der vom BMBF zur Verfügung gestellten Programm-
ittel in Höhe von 75 Millionen Euro. Im aktuellen
aushaltsjahr 2011 sind bereits 35 Prozent der im Titel
003/68507 „Chancengerechtigkeit für Frauen/Gender-
rschung“ für das Professorinnenprogramm vorgesehe-
en Mittel abgeflossen (Stand: Mai 2011).
nlage 26
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage
er Abgeordneten Marianne Schieder (Schwandorf)
PD) (Drucksache 17/5875, Frage 34):
Wie viele Deutschlandstipendien auf Grundlage des Sti-
pendiengesetzes des Bundes sind bisher vergeben worden,
und in welcher Höhe konnten die Hochschulen dafür private
Mittel generieren?
Die Vergabe der Deutschlandstipendien und die Ein-
erbung privater Stipendienmittel sind Aufgabe der
ochschulen. Einen verlässlichen Überblick über die
ahl der vergebenen Stipendien bietet die jährliche
undesstatistik, die erstmals nach Ablauf des Kalen-
erjahres 2011 erstellt werden wird. Die bislang von
en Ländern mitgeteilten Prognosen erlauben noch
eine verlässlichen Rückschlüsse hinsichtlich der Sti-
endienzahlen.
nlage 27
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage
es Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Drucksa-
he 17/5875, Frage 35):
In welchem Umfang hat das Bundesministerium für Bil-
dung und Forschung unter Einbeziehung der Möglichkeiten
gegenseitiger Deckungsfähigkeit und des Maßgabebeschlus-
ses des Haushaltsausschusses zur Übertragung von Ausgabe-
resten aus 2010 jeweils Mittel für Kap. 30 02 Titel 681 12
„Nationales Stipendienprogramm“ für 2011 eingeplant bzw.
bislang verausgabt, und in welchem Umfang sind aus diesem
Titel jeweils im Einzelnen Maßnahmen der Öffentlichkeitsar-
beit, von Fundraiser-Schulungen, der Fördermittelakquise, der
Softwareentwicklung – unter Angabe der aktuellen Fallzahl in
„mplus-S“ – sowie weitere Overheadkosten vorgesehen bzw.
erfolgt?
Unter Einbeziehung der Möglichkeiten gegenseitiger
eckungsfähigkeit und des Maßgabebeschlusses des
aushaltsausschusses zur Übertragung von Ausgaben-
sten aus 2010 stehen im Titel 3002 – 681 12 „Nationa-
s Stipendienprogramm“ für 2011 14 Millionen Euro
ur Verfügung. Davon sind bislang festgelegt und den
ändern zur Bewirtschaftung zugewiesen: 3 964 999,50
uro für den öffentlichen Finanzierungsanteil von Sti-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 110. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Mai 2011 12593
(A) )
)(B)
und wird noch nicht von allen Hochschulen genutzt.
Eine Ermittlung von Fallzahlen aus „mplus-S“ ist des-
halb derzeit nicht möglich.
Overheadkosten sind nicht vorgesehen.
Anlage 28
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Frage
des Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Drucksa-
che 17/5875, Frage 36):
In welchem Umfang haben die EU-Mitgliedstaaten Grie-
chenland, Portugal, Irland und Deutschland in der Förder-
periode 2007 bis 2013 jeweils noch Ansprüche – unter An-
gabe des Zeitpunkts von deren Verfallbarkeit – aus nicht
abgerufenen Mitteln der beiden EU-Strukturfonds und des
2
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Quelle: KOM-Bericht „Structural Funds: Report on the Evolution of Payme
(laufende Preise 2007 bis 2013)
Mitgliedstaat Vorgesehene Mittel
Mittelzusagen
bisher
A
Summe vorgese-
hene Verpflich-
tungsermächti-
gungen (VE)
2007–2013
Summe
Verpflichtungs-
ermächtigungen
2007–2010
Su
b
l
Griechenland 20.420 11.864
Portugal 21.511 12.034
Irland 901 573
Deutschland 26.340 14.394
(D
010 gestellte Zahlungsanträge, über die der Bundesre-
ierung keine Angaben vorliegen, sind in der Tabelle
icht erfasst. Für den Stand der Umsetzung ist zudem
eben dem Stand der Auszahlungen auch der Stand der
chtsverbindlichen Mittelzusagen maßgeblich, die weit-
us höhere Werte aufweisen, 2. Spalte von links.
Zur „Verfallbarkeit“: Die Kommission hebt nach
rt. 93 Abs. 1 der Allgemeinen Verordnung für die
trukturfonds und den Kohäsionsfonds – VO (EG)
r. 1083/2006 des Rates vom 11. Juli 2006 – den Teil
er Mittelbindung automatisch auf, der nicht für die Vor-
chusszahlung oder für Zwischenzahlung in Anspruch
enommen wurde oder für den bis zum 31. Dezember
es zweiten Jahres nach dem Jahr der Mittelbindung
ein Zahlungsantrag gemäß Art. 86 derselben Verord-
ung übermittelt worden ist („n+2-Regelung“). Dies be-
eutet, dass Mittel für 2010 bis zum 31. Dezember 2012
nts, FP 2007–2013“, MFR 2007–2013, Angaben in Millionen Euro
uszahlungen
bisher Differenz Zahlungsrate
mme Zahlun-
gen an Ver-
pflichtungen
2007–2010
is einschließ-
ich Dez. 2010
Vorgesehene
Verpflichtungs-
ermächtigungen
abzüglich Aus-
zahlungen
Anteil Auszah-
lungen an vor-
gesehenen
Verpflichtungs-
ermächtigungen
2007–2013
4.418 16.002 22 %
5.402 16.109 25 %
272 630 30 %
7.289 19.050 28 %
(Cpendien. Dabei handelt es sich um eine erste Tranche in
Höhe von 40 Prozent der insgesamt für die Finanzierung
des öffentlichen Anteils zur Verfügung stehenden Mittel
in Höhe von insgesamt 9 912 000 Euro. 892 080 Euro
zur Finanzierung der Pauschale für die Zweckausgaben
der Hochschulen im Rahmen der Mittelakquise.
40 000 Euro sind für das Servicezentrum des
Deutschlandstipendiums beim Stifterverband vorgese-
hen. Für die Schulungen der Fundraisingbeauftragten
der Hochschulen, das Internetportal des Deutschland-
stipendiums sowie Maßnahmen der Öffentlichkeits-
arbeit (unter anderem Auftaktveranstaltung) wurden
bislang knapp 490 000 Euro verausgabt. Diese Maß-
nahmen sind unverzichtbar, um das Programm in der
Startphase bekannt zu machen und private Mittel zu
mobilisieren.
Die Entwicklungskosten der Software für Hochschu-
len „mplus-S“ richten sich nach dem Umfang der noch
zu entwickelnden Module und Funktionen. Bereits ver-
ausgabt wurden hierfür in 2011 circa 33 000 Euro. Das
System „mplus-S“ befindet sich noch in der Testphase
Kohäsionsfonds bis 2010 sowie weitere Ansprüche in diesem
Bereich für die verbleibende Laufzeit bis 2013, und welche
konkreten finanziellen Auswirkungen hätte das Einlösen die-
ser Ansprüche der Mitgliedstaaten für den Bundeshaushalt?
Der Finanzrahmen der EU für die Förderperiode 2007
bis 2013 sieht für Griechenland, Portugal, Irland und
Deutschland in der Rubrik 1 b, der EU-Kohäsionspolitik,
die folgenden Verpflichtungsermächtigungen vor (in lau-
fenden Preisen): Griechenland 20,42 Milliarden Euro,
Portugal 21,511 Milliarden Euro, Irland 901 Millionen
Euro, Deutschland 26,34 Milliarden Euro.
Über den aktuellen Stand der Auszahlungen in den
genannten Mitgliedstaaten liegen der Bundesregierung
keine Angaben vor. In dem Bericht der Europäischen
Kommission „Structural Funds: Report on the Evolution
of Payments, Funding Period 2007 – 2013“ vom 1. Ja-
nuar 2011 wird zum Stichtag 31. Dezember 2010 folgen-
der Mittelabruf angegeben (siehe Tabelle unten).
Die Spalte „Differenz“ gibt die im Sinne Ihrer gestell-
ten Frage noch abrufbaren Beträge für die verbleibende
Laufzeit bis Ende 2013 an. Nach dem 31. Dezember
12594 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 110. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Mai 2011
(A) )
)(B)
ausgegeben werden müssen, für 2009 bis zum 31. De-
zember 2011 usw. Die Jahrestranchen betragen meist
etwa ein Siebtel der Gesamtsumme für die Förderpe-
riode 2007 bis 2013. Die genaue Höhe der Jahres-
tranchen kann auf Grundlage der Angaben in den Natio-
nalen Strategischen Rahmenplänen der jeweiligen
Mitgliedstaaten ermittelt werden. Allerdings wurde die
Jahrestranche 2007 aufgrund des krisenbedingt zögerli-
chen Anlaufens der Umsetzung der Förderperiode nach-
träglich zu je ein Sechstel auf die Jahre 2008 bis 2013
verteilt, siehe Art. 93 Abs. 1 Unterabsatz der Allgemei-
nen Verordnung.
Für Griechenland gilt zudem die Ausnahme des
Art. 93 Abs. 2 in Verbindung mit Anhang III der Allge-
meinen Verordnung: Für die Mittelbindungen der Jahre
2007 bis 2010 muss erst drei Jahre nach dem Jahr der
Mittelzusage ein Zahlungsantrag gestellt werden; Mittel
für Griechenland aus 2010 „verfallen“ somit beispiels-
weise erst zum 31. Dezember 2013.
Über den voraussichtlichen Abruf der Mittel durch
die genannten Mitgliedstaaten kann die Bundesregierung
keine Aussagen treffen. Für die deutschen Operationel-
len Programme von Bund und Ländern für den Europäi-
schen Fonds für Regionale Entwicklung betragen die
Zahlungsvorausschätzungen für 2011 circa 2,9 Milliar-
den Euro und für 2012 circa 2,8 Milliarden Euro.
Bei den noch ausstehenden Zahlungen würde der
Bundeshaushalt wie bei den bisherigen Zahlungen in
Höhe des deutschen Finanzierungsanteils von rund
20 Prozent belastet. Die exakte Höhe des deutschen Fi-
nanzierungsanteils lässt sich im Vorhinein nicht berech-
nen.
Anlage 29
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Fragen
der Abgeordneten Ingrid Nestle (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/5875, Fragen 37 und 38):
Bis wann wird die Bundesregierung Eckpunkte und einen
eigenen Gesetzentwurf für die Einrichtung einer Markttrans-
parenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas vorlegen?
Welche Schritte hat die Bundesregierung bisher unternom-
men, um die im 10-Punkte-Sofortprogramm zum Energiekon-
zept am 28. September 2010 beschlossene Einrichtung einer
Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und
Gas beim Bundeskartellamt umzusetzen, und warum wird
diese notwendige Einrichtung zur Überwachung der Preisent-
wicklungen auf den Energiemärkten nicht zusammen mit dem
aktuellen Gesetzespaket – Atomgesetz, Energiewirtschaftsge-
setz, Netzausbaubeschleunigungsgesetz, Bundesbaugesetz,
Erneuerbare-Energien-Gesetz etc. – geregelt?
Zu Frage 37:
Die Bundesregierung beabsichtigt, einen Gesetzent-
wurf zur Einrichtung der Markttransparenzstelle für den
Großhandel mit Strom und Gas zeitnah vorzulegen, so-
dass die Markttransparenzstelle möglichst, wie geplant,
Ende des Jahres ihre Arbeit aufnehmen kann.
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(C
(D
u Frage 38:
Das BMWi hat bereits im September 2010 ein Kon-
ept zur Errichtung der Markttransparenzstelle, MTS, er-
tellt und mit den betroffenen Behörden, Bundeskartell-
mt, Bundesnetzagentur und Bundesaufsichtsamt für
inanzdienstleistungen, sowie Vertretern der Energie-
örse erörtert. Auf dieser Basis wurde im letzten Quartal
010 ein Arbeitsentwurf erstellt, zu dem die Behörden
tellungnahmen abgegeben haben. Ein von der Europäi-
chen Kommission am 8. Dezember 2010 vorgestellter
orschlag für eine EU-Rechtsverordnung „Integrität der
nergiemärkte“, REMIT, gab dann Anlass, die für An-
ng des Jahres vorgesehenen Verbände- und Ressortge-
präche sowie die Vorlage eines Referentenentwurfes
unächst zurückzustellen, um sich intensiver mit dem
U-Vorschlag zu befassen.
Die Errichtung der MTS durch ein eigenes Gesetz be-
eutet nicht, dass sie losgelöst von den übrigen in der
rage erwähnten Gesetzesinitiativen im Energiebereich
rfolgt. Während die Regelungen des Gesetzespakets die
gulierten Bereiche betreffen, liegt der Fokus der MTS
tärker im Wettbewerbsrecht.
nlage 30
Antwort
es Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage des Ab-
eordneten Günter Gloser (SPD) (Drucksache 17/5875,
rage 39):
Welche Informationen liegen der Bundesregierung zu
Flüchtlingen vor, die im Jahr 2011 aus Syrien in die Türkei, in
den Irak und nach Jordanien geflohen sind?
Nach Berichten der Deutschen Botschaft Damaskus
ind Menschen aus Deraa im Süden Syriens vorüberge-
end zu Familienmitgliedern in Jordanien geflohen.
Fluchtbewegungen syrischer Staatsangehöriger in den
ak sind nicht bekannt. Es wird aber berichtet, dass in
yrien irakische Flüchtlinge, die sich in Syrien aufhal-
n, vermehrt in den Irak zurückkehren.
In der Türkei sind Zeltlager für Flüchtlinge eingerich-
t worden. Dort leben circa 250 Personen, von denen
ach Einschätzung der türkischen Botschaft in Damas-
us circa 50 vor Kampfhandlungen an der syrischen
üste geflohen sind.
nlage 31
Antwort
es Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage des
bgeordneten Niema Movassat (DIE LINKE) (Druck-
ache 17/5875, Frage 43):
Zu welchem neuen Termin erwartet die Bundesregierung
die ursprünglich für die Woche vom 23. bis 28. Mai 2011 ange-
setzte Delegationsreise aus Namibia mit dem Ziel der Rückfüh-
rung von in Charité-Archiven lagernden Schädeln und mensch-
lichen Überresten der Volksgruppen der Herero und Nama?
Ein neuer Termin für die von namibischer Seite ver-
chobene Delegationsreise ist gegenwärtig Gegenstand
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 110. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Mai 2011 12595
(A) )
)(B)
interner Debatten auf namibischer Seite und ist der Bun-
desregierung bisher noch nicht mitgeteilt worden.
Die Bundesregierung ist weiterhin bereit, die Repa-
triierung der menschlichen Überreste nach Namibia und
eine würdige Übergabezeremonie zu unterstützen.
Anlage 32
Antwort
des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage des
Abgeordneten Niema Movassat (DIE LINKE) (Druck-
sache 17/5875, Frage 44):
Zu welchem genauen Zeitpunkt und mit welchen Vertre-
tern von namibischer Seite werden die deutsch-namibischen
Regierungsverhandlungen zur Entwicklungszusammenarbeit
in Deutschland stattfinden, und besteht ein Zusammenhang
zwischen diesen Regierungsverhandlungen und der geplanten
namibischen Delegationsreise zur Repatriierung der von deut-
scher Seite geraubten Schädel und menschlichen Überreste
aus dem damaligen „Deutsch-Südwestafrika“?
Die deutsch-namibischen Regierungsverhandlungen
zur Entwicklungspolitik fanden am 23. und 24. Mai 2011
in Bonn statt. Von namibischer Seite nahmen der Pla-
nungsminister Alweendo, sein Staatssekretär, der nami-
bische Botschafter in der Bundesrepublik Deutschland
sowie Abteilungsleiter der folgenden Ressorts teil: Fi-
nanzen, Umwelt, Transport, Bergbau und Energie, Land.
Ein Zusammenhang zwischen den Regierungsver-
handlungen zur Entwicklungspolitik und der geplanten
namibischen Delegationsreise aus Anlass der Repatriie-
rung menschlicher Überreste besteht nicht.
Anlage 33
Antwort
des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage der
Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) (Drucksache 17/5875, Frage 45):
Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung darüber,
ob auch deutsche Staatsbürger – insbesondere ehemalige Bun-
deswehrsoldatinnen und -soldaten – für die durch die Verei-
nigten Arabischen Emirate beauftragten privaten Sicherheits-
unternehmen tätig sind (vergleiche Spiegel Online, 15. Mai
2011, Süddeutsche Zeitung, 16. Mai 2011), und was unter-
nimmt sie, um diese Tätigkeit zu unterbinden?
Der Bundesregierung liegen dazu keine eigenen Er-
kenntnisse vor.
Insbesondere sind ihr keine ehemaligen Soldatinnen
und Soldaten der Bundeswehr bekannt, die für die durch
die Vereinigten Arabischen Emirate beauftragten priva-
ten Sicherheitsunternehmen tätig sind.
Anlage 34
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
der Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/5875, Frage 46):
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Hat es in den laufenden Gesprächen zwischen der Bundes-
regierung und Vertretern der deutschen Reedereien seit dem
sogenannten Antipiratengipfel der Bundesregierung am
24. Januar 2011 weitere Forderungen nach verstärktem ho-
heitlichen Schutz von Schiffen unter deutscher Flagge oder
von deutschen Reedereien bzw. die Ankündigung, beim Aus-
bleiben solcher hoheitlichen Schutzmaßnahmen einen Flag-
genwechsel vorzunehmen und die Dienste privater Sicher-
heitsunternehmen in Anspruch zu nehmen, gegeben, und wie
ist die Position der Bundesregierung gegenüber Tendenzen in
der internationalen Handelsschifffahrt, darunter auch von
Schiffen deutscher Reedereien oder unter deutscher Flagge,
bewaffnete private Sicherheitsunternehmen zum Schutz von
Ladung und Besatzung an Bord zu nehmen?
Bei diesen Gesprächen ist das Thema erörtert worden,
wieweit Schiffe deutscher Reedereien mit hoheitlicher
egleitung an Bord ausgestattet werden können. Die
undesregierung prüft alle Möglichkeiten, den Schutz
or Piraterie zu verbessern. Die Überlegungen sind noch
icht abgeschlossen. Sofern sich Reedereien zum Flag-
enwechsel entschließen, um angeblich von privaten be-
affneten Sicherheitskräften Gebrauch machen zu kön-
en, ist dies eine unternehmerische Entscheidung. Die
aßnahmen der Bundesregierung sind darauf gerichtet,
ie Attraktivität der deutschen Flagge zu steigern.
nlage 35
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Fragen
es Abgeordneten Hans-Joachim Hacker (SPD)
rucksache 17/5875, Fragen 47 und 48):
Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgen die rückwirkenden
Anerkennungen des Beamtenstatus für Bundes- und Landes-
beamte aufgrund von früheren Dienstzeiten in der DDR – zum
Beispiel Volkspolizei –, und ist bei Ansprüchen auf Witwen-
entgelt aus diesen Beschäftigungsverhältnissen eine Verrech-
nung mit Leistungen der Deutschen Rentenversicherung Bund
zulässig?
Beabsichtigt die Bundesregierung eine Änderung des Be-
amtenversorgungsgesetzes, um den Zeitraum für die rückwir-
kende Anerkennung des Beamtenstatus zeitlich auszuweiten
und Verrechnungen zwischen Versorgungsbezügen mit Ren-
ten abzumildern?
u Frage 47:
Die rückwirkende Ernennung in ein Beamtenverhält-
is ist grundsätzlich unzulässig und insoweit unwirksam.
soweit wird davon ausgegangen, dass sich die Frage
uf eine mögliche versorgungsrechtliche Anerkennung
on in der ehemaligen DDR zurückgelegten Beschäfti-
ungszeiten in der Beamtenversorgung bezieht. Gemäß
12 b des Beamtenversorgungsgesetzes werden Zeiten,
ie der Beamte vor dem 3. Oktober 1990 in dem in
rt. 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet zurück-
elegt hat, grundsätzlich nicht als ruhegehaltfähige
ienstzeit berücksichtigt, sofern die allgemeine Warte-
eit für die gesetzliche Rentenversicherung erfüllt ist
nd diese Zeiten als rentenrechtliche Zeiten berücksich-
gungsfähig sind. Eine Anerkennung derartiger Zeiten
ls ruhegehaltfähige Dienstzeit scheidet damit aus.
Allerdings steht den Ländern seit der Föderalismusre-
rm I im Jahr 2006 die alleinige Gesetzgebungskompe-
nz für das Versorgungsrecht ihrer Landes- und Kom-
12596 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 110. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Mai 2011
(A) )
)(B)
munalbeamten zu. Nach Kenntnis der Bundesregierung
haben die Länder aber in dieser Frage keine vom Bun-
desrecht abweichenden Regelungen getroffen.
Beamtenrechtliche Versorgungsbezüge werden neben
Renten der gesetzlichen Rentenversicherung nur bis zu
einer gesetzlich bestimmten Höchstgrenze gezahlt. Hier-
von umfasst sind auch Ansprüche auf Hinterbliebenen-
versorgung.
Zu Frage 48:
Nein. Die Bundesregierung bewertet die entsprechen-
den gesetzlichen Regelungen im Grundsatz als sach-
gerecht. Sie sind im Übrigen durch das Bundesver-
fassungsgericht in ständiger Rechtsprechung für
verfassungsgemäß erklärt worden.
Anlage 36
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
(Drucksache 17/5875, Frage 50):
Welche Veränderungen gab es beim Integrationskursange-
bot im Vergleich des ersten Quartals 2011 mit dem ersten
Quartal 2010 – zum Beispiel Zahl der zugelassenen Personen
mit und ohne Rechtsanspruch auf Teilnahme, Zahl der begon-
nenen Teilzeit- bzw. Vollzeitkurse in diesen Zeiträumen –, und
welche weiter gehenden Maßnahmen wird die Bundesregie-
rung ergreifen, um zu einer Erhöhung der durchschnittlich ge-
zahlten Honorare für Lehrkräfte in Integrationskursen zu
kommen, nachdem diese immer noch unterhalb der vor In-
krafttreten des Zuwanderungsgesetzes im Jahr 2005 durch-
schnittlich gezahlten Honorare liegen?
Die Quartalsstatistik zu den Integrationskursen wird
drei Monate nach Ende des jeweiligen Quartals erstellt
und anschließend veröffentlicht. Zahlen zum ersten Quar-
tal 2011 stehen daher frühestens Ende Juli 2011 zur Ver-
fügung. Ein Datenabgleich mit dem ersten Quartal 2010
kann daher noch nicht erfolgen.
Für die Lehrkräftehonorierung sind die Kursträger zu-
ständig, die im Wege der Trägerzulassung mit der Kurs-
durchführung betraut sind und damit Vertragspartner der
Lehrkräfte sind. Der Bund kann daher nur mittelbar Ein-
fluss auf die Honorierung der Lehrkräfte nehmen. Zur
Vermeidung von Dumpinglöhnen steuert das Bundesamt
für Migration und Flüchtlinge die Honorarhöhe dadurch,
dass die Zulassung der Träger, die weniger als 15 Euro
zahlen, auf ein Jahr – statt normal drei Jahre – begrenzt
wird.
Anlage 37
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
des Abgeordneten Manfred Kolbe (CDU/CSU) (Druck-
sache 17/5875, Frage 53):
Wie beabsichtigt die Bundesrepublik Deutschland im Rea-
lisierungsfall die Garantiesumme in Höhe von 168,3 Milliar-
den Euro aus dem geplanten Euro-Stabilitätsmechanismus,
ESM, zu finanzieren?
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Seit Mitte April 2011 dauern die Beratungen zum
SM-Vertrag bereits an. In den Verhandlungen konnte
eutschland in dem Vertragsentwurf folgende wichtige
rinzipien – teilweise gegen den starken Widerstand ein-
elner europäischer Partner – verankern: Ultima Ratio,
onditionalität, Haftungsbegrenzung, Einstimmigkeit.
Der permanente Rettungsmechanismus wird nur im
otfall greifen, wenn andere Maßnahmen, einschließlich
er verstärkten und erweiterten Krisenprävention, fehl-
eschlagen sind, die Zahlungsunfähigkeit eines Mitglie-
es der Euro-Zone droht und die Stabilität des Euro ins-
esamt gefährdet ist.
Das Ultima-Ratio-Prinzip wurde daher gleich mehr-
ch in den Text des Vertragsentwurfs eingeführt. Die
esamtausrichtung des Mechanismus wird sich weitest-
ehend an der bisherigen Praxis bei den Griechenland-
nd Irland-Krediten ausrichten.
Unterstützung nur unter strikter Konditionalität im
ahmen eines wirtschaftlichen Reform- und Anpas-
ungsprogramms für einen Mitgliedstaat.
Die Entscheidung über die Gewährung des Beistands
ird einstimmig und auf Basis einer Schuldentragfähig-
eitsanalyse der KOM, des IWF und der EZB getroffen.
Die Unterstützung soll in der Regel in Form von Kre-
iten erfolgen. Nur in Ausnahmefällen sollen Interven-
onen auf dem Primärmarkt möglich sein. Der Ausnah-
echarakter wird im Text klar geregelt.
Vor diesem Hintergrund sieht die Bundesregierung
in Szenario, das den gleichzeitigen Ausfall aller von ei-
em künftigen ESM auszureichenden Kredite unterstellt,
ls völlig unwahrscheinlich an.
Die Frage nach der Finanzierbarkeit des Garantie-
olumens in Höhe von 168,3 Milliarden Euro stellt sich
aher nicht.
nlage 38
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
es Abgeordneten Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN) (Drucksache 17/5875, Frage 54):
Welche Informationen liegen der Bundesregierung zu
Schätzungen des Wertes von Liegenschaften des Staates Grie-
chenland vor (vergleiche beispielsweise den Tagesspiegel
vom 16. Mai 2011: „Akropolis ade – Griechenland soll sich
von Staatsbesitz trennen“; hier wird ein Schätzwert von
270 Milliarden Euro genannt), und welche Summe an Privati-
sierungserlösen davon ist bereits im derzeitigen Anpassungs-
programm des Internationalen Währungsfonds, der Europäi-
schen Zentralbank und der EU-Kommission enthalten?
Eine abschließende und belastbare Summe zum Wert
er Liegenschaften des griechischen Staates liegt der
undesregierung nicht vor. Grund hierfür sind unter an-
erem unklare Eigentumsverhältnisse in Griechenland
sbesondere aufgrund fehlender Katasterinformationen.
uch sind nur wenige Unternehmen mit Staatsbeteili-
ung an der Börse „gelistet“. Der im Artikel des Tages-
piegels genannte Betrag von 270 Milliarden Euro be-
ht auf der Studie einer der Regierungspartei „Pasok“
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 110. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Mai 2011 12597
(A) )
)(B)
nahen Stiftung. Dort wird der Betrag von 272 Milliarden
Euro genannt, die Belastbarkeit dieser Summe kann je-
doch aufgrund der derzeitigen Informationslage nicht
bestätigt werden.
Die griechische Regierung hat mit der Europäischen
Kommission, der Europäischen Zentralbank und dem
IWF im Rahmen der letzten Programmüberprüfung ver-
einbart, die bis zum Programmende zu erzielenden Priva-
tisierungserlöse zu erhöhen; bis 2013 muss jetzt ein Be-
trag von 15 Milliarden Euro erreicht werden. Bis 2015 ist
ein Privatisierungsziel von 50 Milliarden Euro vereinbart.
Anlage 39
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
des Abgeordneten Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5875, Frage 55):
Inwiefern gibt es derzeit Programme technischer Hilfe für
Griechenland mit deutscher oder anderer EU-Mitgliedstaaten-
beteiligung, insbesondere hinsichtlich des Einsatzes von EU-
Strukturfondsmitteln in Griechenland und zur Steigerung der
Effizienz der griechischen Steuerverwaltung?
Im März 2010 haben die Bundeskanzlerin und der
griechische Premierminister beschlossen, die deutsch-
griechische Partnerschaft zu intensivieren. Vor diesem
Hintergrund wurde ein gemeinsamer Arbeitsplan für
eine vertiefte Kooperation erarbeitet. In diesem Rahmen
findet eine Zusammenarbeit in verschiedenen Bereichen
wie zum Beispiel Umweltpolitik, Energie und Klima-
politik, Zivilschutz, Forschungspolitik, Asyl- und Inte-
grationspolitik sowie Bildungspolitik statt. Zuletzt fand
in diesem Zusammenhang am 17. März 2011 unter Fe-
derführung der jeweiligen Auswärtigen Ämter ein Tref-
fen auf Staatssekretärsebene in Berlin statt. Die Zusam-
menarbeit soll einen Beitrag zu den weit reichenden
Reformbemühungen Griechenlands im Rahmen des An-
passungsprogramms leisten.
Zusammenarbeit mit Griechenland im Steuerbereich
gibt es zudem im Rahmen des FISCALIS-Programms
der EU. Dabei handelt es sich um ein europaweites Ko-
operationsprogramm zum Erfahrungs- und Informations-
austausch der nationalen Steuerverwaltungen. Deutsch-
land hat in diesem Rahmen bereits Unterstützung
geleistet, zum Beispiel beim Aufbau eines Großbetriebs-
prüfsystems.
In die EU-Strukturfondsmittel sind Mittel für technische
Hilfe einbezogen. Diese belaufen sich bis auf eine Höhe
von 0,25 Prozent der jährlichen Mittelausstattung der Ru-
brik 1b des EU-Haushalts, aus der die Strukturfondsmittel
bereitgestellt werden. Eingesetzt werden die Mittel vor-
wiegend für Evaluierungen und Vorbereitung von Projek-
ten, um diese zügiger in Gang setzen zu können.
Anlage 40
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
des Abgeordneten Dr. Thomas Gambke (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5875, Frage 56):
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Stimmt die Meldung aus der Bild vom 20. Mai 2011, dass
es in dieser Legislaturperiode keine Reform der Mehrwert-
steuer geben wird, und, wenn nein, wann wird die Kommis-
sion zur Reform der Mehrwertsteuer ihre Arbeit aufnehmen?
Die Meldung aus der Bild-Zeitung vom 20. Mai 2011
t unzutreffend.
Die Bundesregierung hält an ihrem Vorhaben fest,
en Katalog der ermäßigten Mehrwertsteuersätze zu
berprüfen.
Ein Termin, an dem die Kommission zu den ermäßig-
n Mehrwertsteuersätzen ihre Arbeit aufnimmt, steht
och nicht fest.
nlage 41
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Fra-
en der Abgeordneten Christine Scheel (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN) (Drucksache 17/5875, Fragen 57 und 58):
Wie viele Pflichtfelder müssen kleine, mittelgroße und
große Kapitalgesellschaften – bitte aufschlüsseln – derzeit in
ihrer Bilanz sowie der Gewinn-und-Verlust-Rechnung ausfül-
len, und wie viele Pflichtfelder müssten nach derzeitigem
Stand – und damit gilt auch der derzeitige Stand der Pilot-
phase – nach Einführung der E-Bilanz jeweils ausgefüllt wer-
den?
Wie ist ein möglicher Anstieg der Zahl der auszufüllenden
Pflichtfelder in der Bilanz sowie der Gewinn-und-Verlust-
Rechnung nach Einführung der E-Bilanz mit dem Ziel des
Bürokratieabbaus vereinbar, und aus welchem Grund unter-
sucht die Bundesregierung in der Pilotphase der E-Bilanz
nicht die Auswirkungen auf die bürokratischen Belastungen
der Unternehmen (vergleiche Antwort der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
„Evaluierung der Offenlegungspflichten für den Mittelstand“,
Bundestagsdrucksache 17/5028, Antwort zu Frage 5)?
u Frage 57:
Wie viele Pflichtfelder, sogenannte Mussfelder, ein
nternehmen im Steuerrecht für die elektronische Über-
ittlung der Inhalte seiner Bilanz und Gewinn- und Ver-
strechnung, E-Bilanz, befüllen muss, wird davon
bhängen, welche Geschäftsvorfälle in dem Unterneh-
en vorliegen. Hiernach wird sich die Anzahl der Kon-
n richten, die dann für die elektronische Übermittlung
er Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnung zu be-
llen sind. In dem Zusammenhang sei angemerkt, dass
ie E-Bilanz nicht manuell von den Unternehmen aus-
ufüllen ist, sondern die Werte durch ein sogenanntes
apping automatisch befüllt werden.
Da die E-Bilanz erstmalig eine einheitliche Darstel-
ng der Bilanz erforderlich macht, ist sie in ihrem Auf-
au nicht unmittelbar mit der herkömmlichen Papier-
rm vergleichbar. Die Auswahl der Pflichtfelder,
ogenannte Mussfelder, für die elektronische Bilanz und
ewinn- und Verlustrechnung hat sich jedoch weitge-
end an der Papierform orientiert. Ob gegebenenfalls
och Optimierungen erforderlich sind, wird gerade im
ahmen der Pilotphase überprüft, sodass zum derzeiti-
en Zeitpunkt hierzu noch keine Aussagen getroffen
erden können.
12598 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 110. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Mai 2011
(A) )
)(B)
Zu Frage 58:
Die Annahme eines möglichen Anstieges der auszu-
füllenden Pflichtfelder ist rein hypothetisch und kann
aufgrund der Antwort zu Frage 5 nicht bestätigt werden.
Ferner ist die Pilotphase nicht dafür geeignet, die mit
der Einführung der E-Bilanz entstehenden Bürokratie-
kosten zu ermitteln. Die Höhe der einmaligen Umstel-
lungskosten vom bisherigen Papierverfahren auf das
künftige elektronische Verfahren ist nach hiesiger Ein-
schätzung unabhängig von der Gliederungstiefe der Ta-
xonomie, die wiederum entsprechende Pflichtfelder, so-
genannte Mussfelder, beinhaltet. Im Übrigen wird auf
die Antworten der Bundesregierung auf die Kleine An-
frage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom
15. März 2011, Bundestagsdrucksache 17/5028 verwie-
sen.
Anlage 42
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
Frage der Abgeordneten Brigitte Pothmer (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5875, Frage 59):
Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle Empfeh-
lung – Version 01, 11. März 2011 – des Anerkennungsbeirats
zur Zertifizierung staatlich anerkannter Schulen nach § 8 der
Anerkennungs- und Zulassungsverordnung – Weiterbildung,
AZWV, insbesondere auch bezogen auf die Qualität der Wei-
terbildung und die Wettbewerbsbedingungen zwischen staatli-
chen Schulen und Schulen in freier Trägerschaft im Rahmen
der geförderten Weiterbildung, und welche Bundesländer be-
absichtigen nach Kenntnis der Bundesregierung, eine Stelle,
die die Aufsicht über staatlich anerkannte Schulen führt und
von deren Zertifikat dann die zu dieser aufsichtführenden
Stelle gehörenden staatlich anerkannten Schulen erfasst wür-
den, als Bildungsträger zertifizieren zu lassen?
Die Bundesregierung begrüßt die Empfehlung des
Anerkennungsbeirats. Die Empfehlung entspricht auch
dem Ergebnis einer fachlichen und rechtlichen Erörte-
rung der Bundesländer mit der Anerkennungsstelle der
Bundesagentur für Arbeit und dem Bundesministerium
für Arbeit und Soziales zu den bestehenden Möglichkei-
ten für staatliche (Berufsfach-)Schulen, die geltenden
AZWV-Regelungen zur Zulassung (Zertifizierung) mög-
lichst unkompliziert durchzuführen. Der Verfahrensweg
bewegt sich innerhalb des bestehenden AZWV-Systems
und ist kein staatlicher schulischer Sonderweg, sondern
steht auch jeder anderen vergleichbar verfassten Organi-
sation offen. Bildungsanbieter – gleichgültig, ob unter
staatlicher oder privater Trägerschaft – haben somit die-
selben Anforderungen nach der AZWV zu erfüllen,
wenn sie geförderte Weiterbildungsmaßnahmen anbieten
wollen.
Vonseiten der Bundesländer besteht großes Interesse,
ihre staatlichen Berufsfachschulen für die Weiterbil-
dungsförderung zu öffnen. Welche Bundesländer den im
Rahmen der Empfehlung des Anerkennungsbeirats auf-
gezeigten Weg letztlich beschreiten werden, ist der Bun-
desregierung nicht bekannt.
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nlage 43
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage
er Abgeordneten Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/DIE
RÜNEN) (Drucksache 17/5875, Frage 60):
Mit wie vielen neuen Förderfällen über den Gründungszu-
schuss rechnet die Bundesregierung im Jahr 2012 unter Be-
rücksichtigung der im Referentenentwurf des Gesetzes zur
Leistungssteigerung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente
bei diesem Instrument erwarteten Einsparungen und der zu er-
wartenden Vorbindungen durch bereits erfolgte Förderzusa-
gen aus den Vorjahren im Vergleich zum Jahr 2010 (jeweils
bitte unter Angabe der Anzahl der Eintritte in die erste Phase
der Förderung über den Gründungszuschuss und der zu erwar-
tenden Höhe der Vorbindungen)?
Der vom Bundeskabinett am 25. Mai 2011 beschlos-
ene Gesetzentwurf zur Verbesserung der Eingliederungs-
hancen am Arbeitsmarkt sieht vor, dass der Gründungs-
uschuss vollständig in eine Ermessensleistung
mgewandelt wird. Bisher ist lediglich der Übertritt in
ie zweite Förderphase eine Ermessensleistung; auf die
rste Förderphase besteht ein Rechtsanspruch. Die im
esetzentwurf vorgesehenen Änderungen beim Grün-
ungszuschuss wirken sich sowohl über die Fallzahlen
ls auch die Ausgestaltung der Phasen auf die künftigen
usgaben aus. Das bedeutet, dass die erwarteten Min-
erausgaben sich nicht ausschließlich aus einem Rück-
ang der Förderfälle ergeben.
Da weder aufseiten der Gründerinnen und Gründer
och aufseiten der Agenturen für Arbeit eine Prognose
er Verhaltensänderung aufgrund der neuen Regelung
öglich ist, kann ein Rückgang der Förderzahlen nicht
Voraus beziffert werden.
Im Jahresdurchschnitt 2010 wurden rund 144 000 Perso-
en durch einen Gründungszuschuss gefördert. Dafür
urden insgesamt rund 1,87 Milliarden Euro verausgabt.
ie BA rechnet mit Vorbindungen für das Jahr 2012 in
öhe von rund 470 Millionen Euro.
nlage 44
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Fra-
en der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE
INKE) (Drucksache 17/5875, Fragen 61 und 62):
In wie vielen Jobcentern – gemeinsame Einrichtungen und
zugelassene kommunale Träger – wurden bislang örtliche
Beiräte nach § 18 d des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch,
SGB II, eingerichtet, und wie viele Beiräte gab es bei den bei
den Arbeitsgemeinschaften, Argen, zugelassenen kommunalen
Trägern und Agenturen für Arbeit in getrennter Aufgaben-
wahrnehmung vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Weiterent-
wicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeit-
suchende zu Anfang dieses Jahres?
Wie schätzt die Bundesregierung den derzeitigen Stand
der per Gesetz verpflichtenden Einrichtung von örtlichen Bei-
räten bei jedem SGB-II-Träger hinsichtlich der Zielerrei-
chung, insbesondere Probleme bei der Umsetzung, ein, und
welche Erfahrungen gibt es bezüglich Arbeitsweise und Zu-
sammensetzung der bereits bestehenden örtlichen Beiräte?
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 110. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Mai 2011 12599
(A) )
)(B)
Zu Frage 61:
Nach § 18 d SGB II wird bei jeder gemeinsamen Ein-
richtung und jedem zugelassenen kommunalen Träger
ein örtlicher Beirat gebildet. Mit Stand 29. April 2011
waren in 192 von 334 der gemeinsamen Einrichtungen
örtliche Beiräte gebildet. In den noch verbleibenden
21 Agenturen für Arbeit mit getrennter Aufgabenwahr-
nehmung, AAgAw, gibt es derzeit keine örtlichen Bei-
räte.
Eine gesetzliche Verpflichtung zur Bildung eines Bei-
rates bestand bis zum 31. Dezember 2010 nicht. Mit
Stand vom 31. Dezember 2010 verfügten 222 Arbeitsge-
meinschaften über sogenannte Beiräte, deren Bildung
und Aufgaben unabhängig von Standards war. Keine der
bestehenden Agenturen für Arbeit mit getrennter Aufga-
benwahrnehmung hatte einen Beirat gebildet.
Angaben zu zugelassenen kommunalen Trägern lie-
gen der Bundesregierung nicht vor.
Zu Frage 62:
Die Einrichtung und die Arbeit der örtlichen Beträte
liegen in lokaler Verantwortung der gemeinsamen Ein-
richtungen. Zentrale Erhebungen über den Stand der
Einrichtung der Beiräte werden daher nicht vorgenom-
men.
Nach den der Bundesregierung vorliegenden Infor-
mationen ist die Zusammensetzung der Beiräte unter-
schiedlich. Die Anzahl der Mitglieder liegt nach den
vorliegenden Informationen zwischen 3 und 30. Neben
den im Gesetz benannten Institutionen sind Arbeits-
kreise der Kommunen, die Fraktionen des Kreis- bzw.
Stadtrates oder Vertreter sonstiger Gremien zum Beispiel
aus dem Bereich Rehabilitation und Migration berufen
worden.
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über
Probleme bei der Umsetzung vor.
Anlage 45
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
Frage der Abgeordneten Jutta Krellmann (DIE
LINKE) (Drucksache 17/5875, Frage 63):
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, in wie vie-
len Fällen bislang Erwerbsloseninitiativen bzw. Interessenver-
treter von Arbeitslosen in einen örtlichen Beirat der Jobcenter
– gemeinsame Einrichtungen und zugelassene kommunale
Träger – nach § 18 d SGB II berufen wurden?
Die Bildung der örtlichen Beiräte liegt in lokaler Ver-
antwortung der gemeinsamen Einrichtungen und zuge-
lassenen kommunalen Träger. Zentrale Erhebungen über
den Stand der Bildung der Beiräte werden nicht vorge-
nommen. Der Bundesregierung liegen deshalb keine Er-
kenntnisse über die konkrete Besetzung der örtlichen
Beiräte vor.
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nlage 46
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
rage der Abgeordneten Silvia Schmidt (Eisleben)
PD) (Drucksache 17/5875, Frage 64):
Welche Informationen liegen der Bundesregierung gene-
rell über die Lebensverhältnisse von Eltern mit Behinderung
und deren Familien vor, und sind im Rahmen des Nationalen
Aktionsplanes zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskon-
vention zusätzliche Maßnahmen für die Unterstützung des Er-
ziehungsauftrags von behinderten Eltern vorgesehen?
Zur Frage, wie viele Menschen mit Behinderung Un-
rstützung bei der Pflege und Erziehung ihrer Kinder
enötigen, liegen keine abgestimmten Zahlen vor. Das
taatsinstitut für Frühpädagogik in Bayern schätzt die
ahl der körper- und sinnesbehinderten Menschen in der
ktiven Elternphase bundesweit auf circa 250 000. Der
undesverband behinderter und chronisch kranker El-
rn bbe e.V. schätzt unter Berufung auf verschiedene
tatistische Erhebungen, dass 390 000 behinderte Men-
chen im Alter zwischen 25 und 55 Jahren mit Kindern
nter 14 Jahren zusammenleben. Das Bundesministe-
um für Familie, Senioren, Frauen und Jugend kommt in
einer Studie „Lebenslagen behinderter Frauen 2005“ zu
em Ergebnis, dass etwa ein Drittel der behinderten
enschen im Alter zwischen 28 und 45 Jahren mit Kin-
ern unter 14 Jahren zusammenlebt.
Bei der Verbändeanhörung zum Nationalen Aktions-
lan am 17. Mai 2011 wurde auch das Thema Eltern-
ssistenz angesprochen. In der Arbeitsgruppe „Inklusion
on jungen Menschen mit Behinderungen“ der Arbeits-
nd Sozialministerkonferenz, ASMK, und der Jugend-
nd Familienministerkonferenz, JFMK, unter Beteili-
ung der kommunalen Spitzenverbände und des Bundes
urde bereits über Probleme von Müttern und Vätern
it Behinderung bei der Erfüllung ihres Erziehungsauf-
ages berichtet. Als wesentliches Problem wurde ein
uständigkeitskonflikt zwischen den Leistungsträgern
orgetragen, insbesondere zwischen dem Träger der
inder- und Jugendhilfe und dem Träger der Sozialhilfe.
ie Arbeitsgruppe kam zu dem Zwischenergebnis, dass
ie sogenannte Elternassistenz von den bereits jetzt be-
tehenden gesetzlichen Regelungen gedeckt ist. Es ist
doch zu prüfen, ob zur Behebung der Schwierigkeiten
der Praxis ein Verfahren gefunden werden kann, das
lle Leistungsträger einbindet.
nlage 47
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
rage des Abgeordneten Klaus Ernst (DIE LINKE)
rucksache 17/5875, Frage 65):
Wie viele Personen erhalten nach der sozialversicherungs-
pflichtigen Bruttoarbeitsentgeltstatistik der Bundesagentur für
Arbeit ein Arbeitsentgelt, das unter dem Bedarf des SGB II
inklusive des Erwerbstätigenfreibetrags liegt?
Die Frage lässt sich aus der Statistik über die sozial-
ersicherungspflichtigen Bruttoarbeitsentgelte der Bun-
esagentur für Arbeit nicht beantworten.
12600 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 110. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Mai 2011
(A) )
)(B)
Diese Statistik wird im Rahmen der Beschäftigungs-
statistik einmal jährlich erstellt und basiert auf den An-
gaben aus dem Meldeverfahren zur Sozialversicherung.
In diesem Verfahren sind alle Arbeitnehmer – ein-
schließlich Auszubildende – einbezogen, die der Kran-
ken- oder Rentenversicherungspflicht oder Versiche-
rungspflicht nach dem SGB III unterliegen. Beim
Vorliegen mehrerer Beschäftigungsverhältnisse zum
Stichtag 31. Dezember bezieht sich das Entgelt nur auf
die Hauptbeschäftigung.
Die Statistik über die sozialversicherungspflichtigen
Bruttoarbeitsentgelte ist aus verschiedenen Gründen
nicht dafür geeignet, die Zahl der Personen zu ermitteln,
deren Arbeitseinkommen unter den Leistungsansprü-
chen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, SGB II,
liegen. Diese sind im Einzelnen:
Die Einkommenssituation von Beschäftigten wird im
Einzelfall nicht vollständig abgebildet; beim Vorliegen
mehrerer Beschäftigungsverhältnisse zum Stichtag
31. Dezember beziehen sich die Angaben über das Ent-
gelt in der Beschäftigungsstatistik nur auf die Hauptbe-
schäftigung. Ausschlaggebend für den Leistungsan-
spruch auf Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld ist jedoch
das gesamte Einkommen einer Person.
Die Statistik über die sozialversicherungspflichtigen
Bruttoarbeitsentgelte enthält Angaben über die Brutto-
einkommen Beschäftigter. Ausschlaggebend für den
Leistungsanspruch auf Arbeitslosengeld II bzw. Sozial-
geld ist jedoch das Nettoeinkommen bzw. das verfüg-
bare Einkommen. Im Rahmen der Beschäftigungsstatis-
tik liegen jedoch keine Angaben über die darauf
abzuführenden Steuern und Abgaben vor, sodass sich die
dazugehörigen Nettoeinkommen nicht ermitteln lassen.
Hilfebedürftig ist nicht nur derjenige, der seinen eige-
nen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend decken
kann, sondern auch derjenige, der den Lebensunterhalt
der weiteren Bedarfsgemeinschaftsmitglieder nicht mit
eigenen Mitteln decken kann. Insofern ist für den Leis-
tungsanspruch auf Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld
das gesamte Einkommen und Vermögen aller Mitglieder
der Bedarfsgemeinschaft ausschlaggebend. Im Rahmen
der Beschäftigungsstatistik liegen jedoch keine Angaben
über Anzahl und Alter weiterer Haushaltsmitglieder so-
wie deren Einkommen und Vermögen vor. Auch fehlen
in der Beschäftigungsstatistik wesentliche Angaben
– wie Kosten der Unterkunft, Ansprüche auf Mehrbe-
darfe usw. –, die für die Bemessung der Bedarfe nach
dem SGB II erforderlich wären.
Anlage 48
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
Frage des Abgeordneten Klaus Ernst (DIE LINKE)
(Drucksache 17/5875, Frage 66):
Welche Expertisen und Studien wurden von der Bundesre-
gierung seit Januar 2010 an die MaschmeyerRürup AG verge-
ben, und wie hoch waren die jeweiligen Honorare (bitte chro-
nologisch aufgeschlüsselt nach Bundesministerien)?
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Vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen
nd Jugend wurde dem Bundesministerium für Arbeit und
oziales, dem für die Beantwortung dieser Frage die Fe-
erführung zugewiesen wurde, folgende Zusammenarbeit
it der Firma MaschmeyerRürup AG gemeldet:
Das BMFSFJ hat die Durchführung einer Machbar-
eitsstudie zur Einführung freiwilliger Arbeitszeitkon-
nmodelle als Maßnahme zur Flexibilisierung der Ar-
eitsgestaltung an die Firma MaschmeyerRürup AG
ergeben. Die Maßnahme steht im Kontext des Projekts
Zeit für Pflege“ zur Förderung der Vereinbarkeit von
flege und Beruf. Die Laufzeit war vom 15. Februar bis
um 30. September 2010. Die Vergütung belief sich auf
6 525 Euro (inklusive Mehrwertsteuer).
Im Übrigen wurde von den Ressorts Fehlanzeige ge-
eldet.
nlage 49
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage der
bgeordneten Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD) (Druck-
ache 17/5875, Frage 67):
Welche Auswirkung auf die Entwicklung der Agrarroh-
stoffpreise und auf eine potenzielle Monopolisierung sieht die
Bundesregierung bei einem möglichen Börsengang der Glen-
core International AG Ende des Monats Mai 2011?
Der Börsengang der Schweizer Firma Glencore Inter-
ational AG erfolgte am 19. Mai 2011 an der Londoner
örse. Da die auch im Agrarrohstoffhandel tätige Firma
diglich die Rechtsform gewechselt hat, werden keine
uswirkungen auf die Entwicklung der Agrarrohstoff-
reise erwartet.
Aus Sicht der Bundesregierung hat die Wahl der
echtsform eines Unternehmens auch keinen Bezug auf
eine Marktposition im internationalen Agrarhandel. Al-
rdings muss Glencore als börsennotierte Firma nun er-
eblich höheren Informationsverpflichtungen nachkom-
en. Dies erhöht die Transparenz in Bezug auf dieses
nternehmen.
nlage 50
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage der
bgeordneten Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD)
rucksache 17/5875, Frage 68):
Welche Anhaltspunkte und Nachweise führt die Bundesre-
gierung an, um die im Eckpunktepapier „Preisvolatilität und
Spekulation auf den Märkten für Agrarrohstoffe“ des Bundes-
ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucher-
schutz aufgestellte Behauptung: „Auf den Weltmärkten hat
die Politik der EU tendenziell zu einer Stabilisierung der
Märkte beigetragen“ zu belegen?
Für diese Aussage gibt es zwei wesentliche Anhalts-
unkte:
Zum einen hat die EU-Agrarpolitik seit 1992 tiefgrei-
nde Reformmaßnahmen durchgeführt. Die Preisstüt-
ung wurde abgebaut und das Preisniveau an den Welt-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 110. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Mai 2011 12601
(A) (C)
(D)(B)
marktpreis angenähert. Die Intervention wurde bei
vielen Produkten abgeschafft und in den verbliebenen
Bereichen stark eingegrenzt. Die Exporterstattungen
wurden um fast 95 Prozent verringert. Durch die „Every-
thing-but-arms“-Initiative der EU wurden die Export-
möglichkeiten für Entwicklungsländer bei Agrarproduk-
ten verbessert. Durch die Zuckermarktreform wurde die
EU vom Nettoexporteur zum Zuckerimporteur. Insge-
samt wurden Störungen auf den Weltmärkten durch
Markteingriffe der EU seit 1992 erheblich verringert.
Zum anderen hat die EU durch den Abbau des Au-
ßenschutzes im Rahmen der Uruguay-Runde der WTO
einen wesentlichen Beitrag zur Handelserleichterung er-
bracht. Verbesserte Handelsmöglichkeiten erleichtern
den schnellen Austausch von Agrarprodukten auch in
Fällen regionaler Marktkrisen. Diese können zum Bei-
spiel durch Missernten ausgelöst werden. Effizienter
Handel trägt dazu bei, solche regionalen Versorgungs-
engpässe auszugleichen und Preisspitzen in den betroffe-
nen Regionen zu verringern.
110. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 25. Mai 2011
Inhalt:
Redetext
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Anlage 7
Anlage 8
Anlage 9
Anlage 10
Anlage 11
Anlage 12
Anlage 13
Anlage 14
Anlage 15
Anlage 16
Anlage 17
Anlage 18
Anlage 19
Anlage 20
Anlage 21
Anlage 22
Anlage 23
Anlage 24
Anlage 25
Anlage 26
Anlage 27
Anlage 28
Anlage 29
Anlage 30
Anlage 31
Anlage 32
Anlage 33
Anlage 34
Anlage 35
Anlage 36
Anlage 37
Anlage 38
Anlage 39
Anlage 40
Anlage 41
Anlage 42
Anlage 43
Anlage 44
Anlage 45
Anlage 46
Anlage 47
Anlage 48
Anlage 49
Anlage 50