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    1. tocInhaltsverzeichnis
      Plenarprotokoll 17/110 BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ursula von der Leyen, Bundesministerin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Matthias Zimmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . Dr. Ursula von der Leyen, Bundesministerin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Alexander Ulrich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Dr. Ursula von der Leyen, Bundesministerin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gabriele Lösekrug-Möller (SPD) . . . . . . . . . . Dr. Ursula von der Leyen, Bundesministerin Dr. Ursula von der Leyen, Bundesministerin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Maria Michalk (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ursula von der Leyen, Bundesministerin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ursula von der Leyen, Bundesministerin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Katja Mast (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ursula von der Leyen, Bundesministerin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12542 B 12542 C 12542 D 12543 B 12543 C 12543 D 12543 D 12544 B 12546 B 12546 C 12546 C 12546 D 12547 A 12547 B 12547 C 12547 D Deutscher B Stenografisch 110. Sitz Berlin, Mittwoch, de I n h a l Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Gesetzent- wurf zur Verbesserung der Eingliederung- schancen am Arbeitsmarkt . . . . . . . . . . . . . Dr. Ursula von der Leyen, Bundesministerin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Katja Mast (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ursula von der Leyen, Bundesministerin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Paul Lehrieder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ursula von der Leyen, Bundesministerin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Johannes Vogel (Lüdenscheid) (FDP) . . . . . . Dr. Ursula von der Leyen, Bundesministerin D M D D D E D H 12539 A 12539 A 12540 B 12540 D 12541 D 12541 D 12542 B BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . . 12544 C 12545 A undestag er Bericht ung n 25. Mai 2011 t : r. Ursula von der Leyen, Bundesministerin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . arkus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Ursula von der Leyen, Bundesministerin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . r. Ursula von der Leyen, Bundesministerin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . lisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Ursula von der Leyen, Bundesministerin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . eidrun Dittrich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 12545 A 12545 B 12545 B 12545 C 12545 D 12546 A 12546 A 12546 B Dr. Ursula von der Leyen, Bundesministerin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12547 D II Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 110. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Mai 2011 Tagesordnungspunkt 2 : Fragestunde (Drucksache 17/5875) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 4 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Demonstration mit Toten und Verletzten in Nordafghanistan nach der Tötung von vier Zivilisten durch ISAF-Soldaten im Verant- wortungsbereich der Bundeswehr; Eig- nung gezielter Tötungen für die Stabilisie- rung der Sicherheitslage Antwort Thomas Kossendey, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Inge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 13 Michael Schlecht (DIE LINKE) Übernahme eventueller Mehrkosten bei Stuttgart 21 durch die Deutsche Bahn AG Antwort Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Michael Schlecht (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 16 Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Realisierung des Bundesprogramms Wie- dervernetzung als Grundlage für den Bau von Querungshilfen Antwort Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Undine Kurth (Quedlinburg) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 17 Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Nordverlängerung der A 14 A D Z C M O M O A D Z O M O D E c A K Z O D D M H V k A K Z H F D W 12548 B 12548 C 12549 A 12550 A 12550 C 12551 A 12551 B 12551 C 12552 B 12552 C 12553 D ntwort r. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen ornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 21 liver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) aßnahmen zur Ermöglichung von mehr nshorewindenergieanlagen ntwort r. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen liver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 22 liver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) er Bundesregierung bislang unbekannte rgebnisse des Berichts der Reaktor-Si- herheitskommission ntwort atherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen liver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Matthias Miersch (SPD) . . . . . . . . . . . . . r. Hermann Ott (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 23 eidrun Dittrich (DIE LINKE) erhinderung von Überflügen bei Atom- raftwerken ntwort atherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen eidrun Dittrich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . rank Schwabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Hermann Ott (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . altraud Wolff (Wolmirstedt) (SPD) . . . . . . 12554 B 12554 C 12555 B 12555 C 12556 C 12556 D 12557 B 12557 D 12558 B 12558 C 12559 A 12559 C 12559 D Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 110. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Mai 2011 III Mündliche Frage 27 Dr. Hermann Ott (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Initiativen für einen erfolgreichen Ab- schluss der Weltklimakonferenz Ende 2011 in Durban Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Hermann Ott (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Frank Schwabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 40 Inge Höger (DIE LINKE) Gewaltsame Niederschlagung von Demon- strationen im deutschen Einsatzgebiet in Afghanistan; Unterschiede zur Unterdrü- ckung der Proteste in Libyen Antwort Dr. Werner Hoyer, Staatsminister AA. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Inge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Christine Buchholz (DIE LINKE) . . . . . . . . . Mündliche Frage 41 Heike Hänsel (DIE LINKE) Untersuchung der Tötung bzw. Verletzung afghanischer Demonstranten vor dem Bun- deswehrcamp in Taloqan Antwort Dr. Werner Hoyer, Staatsminister AA. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 42 Heike Hänsel (DIE LINKE) Schlussfolgerungen aus der zunehmenden Kritik der afghanischen Bevölkerung an der Präsenz der Bundeswehr und anderer ISAF-Truppen Antwort Dr. Werner Hoyer, Staatsminister AA. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . H In M H T B g A s A D Z H M A A n A D Z A H D M A S a m in A H Z A Z A d s c P P D 12560 B 12560 C 12561 B 12561 D 12562 A 12562 C 12563 A 12563 B 12563 C 12564 A 12564 B ans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 49 ans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) ötung des deutschen Staatsbürgers ünyamin E. durch einen US-Drohnenan- riff in Pakistan nach der Meldung seiner usreise nach Pakistan an US-amerikani- che Stellen ntwort r. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen ans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 51 ndrej Hunko (DIE LINKE) ufnahme von Migranten aus nordafrika- ischen Staaten ntwort r. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen ndrej Hunko (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . eike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . r. Rolf Mützenich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 52 ndrej Hunko (DIE LINKE) chlussfolgerungen der Bundesregierung us dem Abschlussbericht der US-Kom- ission zur Untersuchung der Finanzkrise Bezug auf die Deutsche Bank ntwort artmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen ndrej Hunko (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . usatztagesordnungspunkt 1 ktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktionen er CDU/CSU und FDP: Aktuelle sozialwis- enschaftliche Untersuchungen zu mögli- hen antisemitischen und israelfeindlichen ositionen und Verhaltensweisen in der artei DIE LINKE . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Hans-Peter Uhl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 12564 D 12565 C 12566 A 12566 B 12567 A 12567 B 12567 D 12568 A 12568 C 12568 D 12569 C 12569 C IV Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 110. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Mai 2011 Christian Lange (Backnang) (SPD) . . . . . . . . Dr. Stefan Ruppert (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Lukrezia Jochimsen (DIE LINKE) . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Franz Josef Jung (CDU/CSU) . . . . . . . . . Edelgard Bulmahn (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Patrick Kurth (Kyffhäuser) (FDP) . . . . . . . . . Sebastian Edathy (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Kretschmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . Philipp Mißfelder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Arnold Vaatz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Mündliche Frage 1 Heidrun Dittrich (DIE LINKE) Sozialverträglichkeitsprüfung im Rahmen der mit der Umstrukturierung der Bundes- wehr einhergehenden Zentralisierung der betroffenen Mittelbehörden im zivilen Ver- waltungsbereich Antwort Thomas Kossendey, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Mündliche Fragen 2 und 3 Rainer Arnold (SPD) Neuausrichtung der Bundeswehr und Be- lastungen des Wehretats; Steigerung der Attraktivität des Dienstes in den Streitkräf- ten Antwort Thomas Kossendey, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 4 Mündliche Frage 5 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Unterstützung des Exportgeschäfts durch deutsche Militärattachés A T A M U B te d 1 im A U A M U R A U A M E V c k A U A M E G s v A U 12570 D 12571 D 12572 D 12574 B 12575 C 12576 C 12577 D 12579 B 12580 D 12582 A 12583 B 12584 D 12585 A 12585 C 12585 D ntwort homas Kossendey, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 5 ündliche Frage 6 we Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) ehandlung des Vertrags zwischen der In- rnationalen Atomenergieorganisation und er Weltgesundheitsorganisation, WHO, von 959 auf der Weltgesundheitsversammlung Mai 2011 in Genf ntwort lrike Flach, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 6 ündliche Frage 7 we Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) eform und Stärkung der WHO ntwort lrike Flach, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 7 ündliche Frage 8 lisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) erhinderung von Nachteilen für Versi- herte insolventer gesetzlicher Kranken- assen ntwort lrike Flach, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 8 ündliche Frage 9 lisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) ründe für die Weigerung einzelner Kas- en zur Aufnahme von Versicherten insol- enter gesetzlicher Krankenkassen ntwort lrike Flach, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12586 A 12586 B 12586 C 12587 A 12587 B Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 110. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Mai 2011 V Anlage 9 Mündliche Frage 10 Silvia Schmidt (Eisleben) (SPD) Einbeziehung von Kindern und Jugendli- chen in die häusliche Pflege von chronisch kranken Eltern und geplante Maßnahmen zur Unterstützung betroffener Familien Antwort Ulrike Flach, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 10 Mündliche Frage 11 Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) Fehlende Berücksichtigung der Erforder- nisse der UN-Behindertenrechtskonvention im „Handbuch Eisenbahnfahrzeuge“ und Einbeziehung von Behindertenverbänden Antwort Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 11 Mündliche Frage 12 Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) Barrierefreiheit bei Taxis Antwort Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 12 Mündliche Frage 14 Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Novellierung des Personenbeförderungsge- setzes Antwort Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 13 Mündliche Frage 15 Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Umsetzung des Bundesprogramms zur Wiedervernetzung Antwort Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A M H R s R A D A M H K R A D A M S I s G A D A M S W lu c k E fü A K A M H D k in 12587 C 12588 B 12588 D 12589 A 12589 A nlage 14 ündliche Frage 18 einz Paula (SPD) isikobewertung von Kreuzungen hin- ichtlich der Sicherheit für Fußgänger und adfahrer ntwort r. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 15 ündliche Frage 19 einz Paula (SPD) ürzungen bei der Städtebauförderung im egierungsbezirk Schwaben ntwort r. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 16 ündliche Frage 20 wen Schulz (Spandau) (SPD) n den letzten vier Jahren geförderte For- chungsprojekte im Bereich der Bau- und ebäudeforschung ntwort r. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 17 ündliche Frage 24 ylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) ortlaut des BMU-Auftrags zur Erstel- ng des Anforderungskatalogs für die Si- herheitsüberprüfung der deutschen Atom- raftwerke und zur Bewertung der rgebnisse der auf dieser Basis durchge- hrten Überprüfungen ntwort atherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 18 ündliche Frage 25 ans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) eckungsvorsorgesummen für einen nu- learen Katastrophenfall im Ausland und Deutschland 12589 B 12589 C 12590 A 12590 A VI Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 110. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Mai 2011 Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 19 Mündliche Frage 26 Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Maßnahmen der Bundesregierung zum zu- sätzlichen Ausbau der erneuerbaren Ener- gien Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 20 Mündliche Frage 28 Michael Gerdes (SPD) Anzahl und Ergebnisse der Sitzungen des Bundes-Algen-Stammtisches Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 21 Mündliche Frage 29 Michael Gerdes (SPD) Förderung von Forschungsprojekten zur Nutzung von Mikroalgen im Rahmen der Bioenergieerzeugung Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 22 Mündliche Frage 30 Swen Schulz (Spandau) (SPD) Verdopplung der Förderung der Erfor- schung der Elektromobilität Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 23 Mündliche Frage 31 Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) Einrichtung einer Akademie bzw. eines Fo- rums für Studium und Lehre gemäß der ersten Nationalen Bologna-Konferenz A T A M D Ü B A D A M M N P L A D A M M A B p le A D A M K E te p A D A M K A la r 12590 B 12590 C 12590 D 12591 A 12591 B ntwort homas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 24 ündliche Frage 32 r. Ernst Dieter Rossmann (SPD) berwindung des Kooperationsverbots für ildung im Grundgesetz ntwort r. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 25 ündliche Frage 33 arianne Schieder (Schwandorf) (SPD) eubesetzung von Lehrstühlen mit dem rofessorinnenprogramm von Bund und ändern sowie bisheriger Mittelabfluss ntwort r. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 26 ündliche Frage 34 arianne Schieder (Schwandorf) (SPD) uf Grundlage des Stipendiengesetzes des undes bisher vergebene Deutschlandsti- endien sowie hierfür durch die Hochschu- n eingeworbene private Mittel ntwort r. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 27 ündliche Frage 35 laus Hagemann (SPD) ingeplante bzw. bislang verausgabte Mit- l für den Haushaltstitel „Nationales Sti- endienprogramm“ ntwort r. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 28 ündliche Frage 36 laus Hagemann (SPD) nsprüche Griechenlands, Portugals, Ir- nds und Deutschlands in der Förderpe- iode 2007 bis 2013 aus nicht abgerufenen 12591 C 12591 D 12591 D 12592 C 12592 D Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 110. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Mai 2011 VII Mitteln der beiden EU-Strukturfonds und des Kohäsionsfonds und Auswirkungen des Einlösens dieser Ansprüche auf den Bun- deshaushalt Antwort Ernst Burgbacher, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 29 Mündliche Fragen 37 und 38 Ingrid Nestle (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einrichtung einer Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas Antwort Ernst Burgbacher, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 30 Mündliche Frage 39 Günter Gloser (SPD) In die Türkei, den Irak und nach Jorda- nien geflüchtete Syrer im Jahr 2011 Antwort Dr. Werner Hoyer, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 31 Mündliche Frage 43 Niema Movassat (DIE LINKE) Termin für die Delegationsreise aus Nami- bia zur Rückführung der menschlichen Überreste der Volksgruppen der Herero und Nama aus den Charité-Archiven Antwort Dr. Werner Hoyer, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 32 Mündliche Frage 44 Niema Movassat (DIE LINKE) Verhandlungstermin mit der namibischen Regierungsdelegation über die Entwick- lungszusammenarbeit Antwort Dr. Werner Hoyer, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A M K T d tr A D A M K F c F a n S A D A M H R n u D r A D A M S Ä b 2 ti A D 12593 B 12594 B 12594 C 12594 D 12595 A nlage 33 ündliche Frage 45 atja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) ätigkeit deutscher Staatsbürger für durch ie Vereinigten Arabischen Emirate beauf- agte private Sicherheitsunternehmen ntwort r. Werner Hoyer, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 34 ündliche Frage 46 atja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) orderungen nach verstärktem hoheitli- hem Schutz von Schiffen unter deutscher lagge oder von deutschen Reedereien; In- nspruchnahme privater Sicherheitsunter- ehmen bei Ausbleiben hoheitlicher chutzmaßnahmen ntwort r. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 35 ündliche Fragen 47 und 48 ans-Joachim Hacker (SPD) echtsgrundlage rückwirkender Anerken- ungen des Beamtenstatus für Bundes- nd Landesbeamte aufgrund von früheren ienstzeiten in der DDR; etwaige Ände- ung des Beamtenversorgungsgesetzes ntwort r. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 36 ündliche Frage 50 evim Dağdelen (DIE LINKE) nderungen beim Integrationskursange- ot zwischen dem ersten Quartal 2010 und 011; Erhöhung der Honorare für die dor- gen Lehrkräfte ntwort r. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12595 B 12595 B 12595 C 12596 A VIII Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 110. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Mai 2011 Anlage 37 Mündliche Frage 53 Manfred Kolbe (CDU/CSU) Finanzierung der Garantiesumme von 168,3 Milliarden Euro aus dem geplanten Euro-Stabilitätsmechanismus Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 38 Mündliche Frage 54 Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Schätzungen des Wertes der Liegenschaf- ten des Staates Griechenland Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 39 Mündliche Frage 55 Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Programme technischer Hilfe für Grie- chenland für den Einsatz der EU-Struktur- fondsmittel und zur Reform der griechi- schen Steuerverwaltung Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 40 Mündliche Frage 56 Dr. Thomas Gambke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Pläne für eine Reform der Mehrwertsteuer Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 41 Mündliche Fragen 57 und 58 Christine Scheel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Anzahl der Pflichtfelder für Kapitalgesell- schaften in der Bilanz sowie in der Gewinn- u fü A H A M B A b te Z r z B A D A M B N s A D A M S Ö S A D A M J B I n A D 12596 B 12596 D 12597 A 12597 B nd-Verlust-Rechnung vor und nach Ein- hrung der E-Bilanz ntwort artmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 42 ündliche Frage 59 rigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) ktuelle Empfehlung des Anerkennungs- eirats zur Zertifizierung staatlich anerkann- r Schulen gemäß der Anerkennungs- und ulassungsverordnung – Weiterbildung; Ein- ichtung einer Aufsichtsstelle über diese ertifizierten Schulen in den einzelnen undesländern ntwort r. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 43 ündliche Frage 60 rigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) eue Förderfälle über den Gründungszu- chuss im Jahr 2012 ntwort r. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 44 ündliche Fragen 61 und 62 abine Zimmermann (DIE LINKE) rtliche Beiräte in Jobcentern nach § 18 d GB II ntwort r. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 45 ündliche Frage 63 utta Krellmann (DIE LINKE) erufung von Erwerbsloseninitiativen bzw. nteressenvertretern von Arbeitslosen in ei- en örtlichen Beirat der Jobcenter ntwort r. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12597 C 12598 A 12598 C 12598 D 12599 B Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 110. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Mai 2011 IX Anlage 46 Mündliche Frage 64 Silvia Schmidt (Eisleben) (SPD) Lebensverhältnisse von Eltern mit Behin- derungen und deren Familien und Maß- nahmen zur Unterstützung des Erzie- hungsauftrags behinderter Eltern Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 47 Mündliche Frage 65 Klaus Ernst (DIE LINKE) Personen mit einem sozialversicherungs- pflichtigen Bruttoarbeitsentgelt unter dem Bedarf des SGB II Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 48 Mündliche Frage 66 Klaus Ernst (DIE LINKE) Durch die Bundesregierung vergebene Stu- dien an die MaschmeyerRürup AG seit Ja- nuar 2010 sowie gezahlte Honorare Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 49 Mündliche Frage 67 Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD) Entwicklung der Agrarrohstoffpreise bei einem möglichen Börsengang der Glen- core International AG Antwort Peter Bleser, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 50 Mündliche Frage 68 Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD) Stabilisierung der Märkte für Agrarroh- stoffe durch die EU-Agrarpolitik Antwort Peter Bleser, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12599 C 12599 D 12600 B 12600 C 12600 D Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 110. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Mai 2011 12539 (A) ) )(B) 110. Sitz Berlin, Mittwoch, de Beginn: 13.0
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      Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 110. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Mai 2011 12585 (A) ) )(B) Bundeswehr begleiten, und welche Finanzmittel sind dafür eingeplant?Dr. Seifert, Ilja DIE LINKE 25.05.2011 der Bundeswehr zu vermeiden, umzusetzen, und welche Finanzplanung liegt dieser Absicht zugrunde? Welche Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in den Streitkräften sollen die Neuausrichtung der Dr. Schröder (Wiesbaden), Kristina CSU/CSU 25.05.2011 Anlage 1 Liste der entschuldigte A d F L li b re w k d B n n w li v d n m A d g s Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Bunge, Martina DIE LINKE 25.05.2011 Dr. Danckert, Peter SPD 25.05.2011 Ebner, Harald BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 25.05.2011 Granold, Ute CDU/CSU 25.05.2011 Groth, Annette DIE LINKE 25.05.2011 Gutting, Olav CDU/CSU 25.05.2011 Höfken, Ulrike BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 25.05.2011 Dr. Jüttner, Egon CDU/CSU 25.05.2011 Klöckner, Julia CDU/CSU 25.05.2011 Knoerig, Axel CDU/CSU 25.05.2011 Koch, Harald DIE LINKE 25.05.2011 Kopp, Gudrun FDP 25.05.2011 Liebich, Stefan DIE LINKE 25.05.2011 von der Marwitz, Hans- Georg CDU/CSU 25.05.2011 Meinhardt, Patrick FDP 25.05.2011 Meßmer, Ullrich SPD 25.05.2011 Mücke, Jan FDP 25.05.2011 Nietan, Dietmar SPD 25.05.2011 Nink, Manfred SPD 25.05.2011 Pau, Petra DIE LINKE 25.05.2011 Pieper, Cornelia FDP 25.05.2011 Reichenbach, Gerold SPD 25.05.2011 Dr. Schockenhoff, Andreas CDU/CSU 25.05.2011 W W Z A (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht n Abgeordneten nlage 2 Antwort es Parl. Staatssekretärs Thomas Kossendey auf die rage der Abgeordneten Heidrun Dittrich (DIE INKE) (Drucksache 17/5875, Frage 1): Ist die mit der Umstrukturierung der Bundeswehr einher- gehende Zentralisierung der betroffenen Mittelbehörden im zivilen Verwaltungsbereich auf Sozialverträglichkeit geprüft worden? Der personelle Umbau der Bundeswehr soll maßgeb- ch dazu beitragen, Effektivität und Effizienz im Hin- lick auf die Sicherstellung der personellen Einsatzbe- itschaft für den Einsatz und auch für den Grundbetrieb eiter zu steigern. Vor diesem Hintergrund wird der Fo- us vorrangig auf die Anpassung des Personalkörpers an ie Erfordernisse einer konsequent einsatzorientierten undeswehr gerichtet. Dies bedeutet folglich sowohl ei- en Personalumbau als auch einen gleichzeitigen Perso- alabbau. Bei den Planungen zur Neuausrichtung der Bundes- ehr ist die sozial verträgliche Umsetzung der erforder- chen Schritte ein wichtiger Baustein. Dies gilt selbst- erständlich auch für Maßnahmen in Bezug auf die erzeitigen Wehrbereichsverwaltungen. Ein entsprechendes Konzept der notwendigen Maß- ahmen zur Personalanpassung wird derzeit im Bundes- inisterium der Verteidigung erarbeitet. nlage 3 Antwort es Parl. Staatssekretärs Thomas Kossendey auf die Fra- en des Abgeordneten Rainer Arnold (SPD) (Druck- ache 17/5875, Fragen 2 und 3): Mit welchen Maßnahmen beabsichtigt der Bundesminister der Verteidigung, Dr. Thomas de Maizière, seine geäußerte Absicht, Belastungen des Wehretats durch die Neuausrichtung agenknecht, Sahra DIE LINKE 25.05.2011 ellenreuther, Ingo CDU/CSU 25.05.2011 immermann, Sabine DIE LINKE 25.05.2011 bgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich 12586 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 110. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Mai 2011 (A) ) )(B) Der Bundesminister der Verteidigung hat in seiner Rede vom 18. Mai 2011 dargelegt, dass die Neuausrich- tung der Bundeswehr sicherheitspolitisch begründet, fä- higkeits- und einsatzorientiert erfolgen und nachhaltig finanziert sein muss. Der Eckwertebeschluss der Bundesregierung vom 16. März 2011 zum Regierungsentwurf des Haushalts 2012 und zur Finanzplanung bis zum Jahr 2015 bildet die finanzielle Grundlage des Verteidigungshaushalts. Derzeit läuft das regierungsinterne Verfahren zur Haushaltsauf- stellung 2012 und zur Finanzplanung. Das Erfordernis ei- ner verlässlichen, nachhaltigen Finanzierungsgrundlage und die Vermeidung von Belastungen des Verteidigungs- haushalts durch die notwendige Neuausrichtung der Bun- deswehr berücksichtigend, erfolgen die Abstimmungen mit dem Bundesministerium der Finanzen. Einzelheiten dazu sind erst nach dem Beschluss der Bundesregierung zum Regierungsentwurf des Haushalts 2012 und den Finanzplan bis zum Jahr 2015 konkretisierbar. Erst zu diesem Zeitpunkt sind auch konkrete Aussa- gen möglich, welche attraktivitätssteigernden Maßnah- men – ausgehend vom „Maßnahmenpaket zur Steige- rung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr“ vom 5. Januar 2011 – mit entsprechenden Haushaltsmit- teln hinterlegt und ausplanbar sind. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Kossendey auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksache 17/5875, Frage 5): Wie erklärt die Bundesregierung, dass nach Angaben des rüstungsnahen Newsletter Verteidigung, Ausgabe 19/2011, „die deutschen Militärattachés die deutsche Industrie zuneh- mend bei ihren Exportgeschäften unterstützen“, und trifft die ebenfalls dort formulierte Einschätzung zu, dass es hierzu „klare Linien und Vorgaben aus dem Bundesministerium der Verteidigung, BMVg, zu geben“ scheint? Die im Newsletter Verteidigung, Ausgabe 19/2011, getätigte Aussage, dass: „die deutschen Militärattachés die deutsche Industrie zunehmend bei ihren Exportge- schäften unterstützen“, ist die persönliche Wahrnehmung des Autors. Es gibt eindeutig festgelegte Vorgaben aus dem BMVg, die den Auftrag der deutschen Militärattachés auch in diesem Zusammenhang definieren. Sie ergeben sich aus der Grundsatzweisung für den Deutschen Mili- tärattachédienst und aus der Dienstanweisung für Mili- tärattachés. In diesem klar definierten Rahmen ist eine Unterstüt- zung der deutschen Industrie in stets gleichbleibender Intensität gegeben. Anlage 5 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ulrike Flach auf die Frage des Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 17/5875, Frage 6): M v W n v „ d ü in W B A d A N W p ra d u d d le le z tr A Id g n R s d a h B m n z (C (D Mit welchem Ergebnis wurde auf der Weltgesundheitsver- sammlung, die vom 16. bis 24. Mai 2011 in Genf stattgefun- den hat, der Vertrag zwischen der Internationalen Atomener- gie-Organisation, IAEO, und der World Health Organization, WHO, vom Mai 1959 behandelt, und welche Positionen ver- traten andere Staaten zu diesem Thema? Der Vertrag zwischen der WHO und der IAEO vom ai 1959 wurde auf der Weltgesundheitsversammlung om 16. bis 24. Mai 2011 nicht behandelt. Die von der eltgesundheitsversammlung beschlossene Tagesord- ung sah dies auch nicht vor. Die WHO führte am Rande der Weltgesundheits- ersammlung ein technisches Briefing mit dem Titel Public health concerns and radiation health“ durch. Ziel es technischen Briefings war es, die Mitgliedstaaten ber die Auswirkungen der Ereignisse in Fukushima zu formieren. Der Vertrag zwischen der IAEO und der HO vom Mai 1959 war nicht Thema des technischen riefings. nlage 6 Antwort er Parl. Staatssekretärin Ulrike Flach auf die Frage des bgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- EN) (Drucksache 17/5875, Frage 7): Welche Ergebnisse im Hinblick auf die Reform und Stär- kung der WHO kann die Bundesregierung von der Weltge- sundheitsversammlung berichten, und inwieweit spiegeln die dortigen Diskussionen und Beschlüsse die in den Anträgen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Bundestagsdrucksachen 17/3437 und 17/5769) angemahnten Reformschritte wider? Bestimmendes politisches Thema der diesjährigen eltgesundheitsversammlung war der WHO-Reform- rozess. Zum Reformprozess berichtete die WHO-Gene- ldirektorin ausführlich unter dem Titel „Die Zukunft er WHO-Finanzierung“. Nach einer eineinhalbjährigen Konsultationsphase nd intensiver Diskussionen im WHO-Exekutivrat bat ie WHO-Generaldirektorin die 193 Mitgliedstaaten um as politische Mandat, die Reform, so wie in den vorge- gten Berichten beschrieben, beginnen zu können. Ziel der Reform ist es, die WHO im Kreise der globa- n Akteure zu stärken. Dabei soll die WHO stärker als uvor die Rolle einer Koordinatorin ausfüllen. Im Zen- um der Diskussionen steht auch die bessere finanzielle usstattung der WHO. Intensiv diskutiert wurde die ee eines World Health Forums, das alle Akteure der lobalen Gesundheitspolitik einbeziehen soll und sich icht nur an Mitgliedstaaten richtet. Die Weltgesundheitsversammlung verabschiedete den esolutionsvorschlag. Hierin unterstützt die Weltge- undheitsversammlung die Reformagenda entsprechend er vorgelegten Berichte und fordert die Mitgliedstaaten uf, die Umsetzung der Reform zu unterstützen. Darüber inaus wird der Exekutivrat aufgefordert, sich der im ericht aufgeworfenen „Governance“-Fragen anzuneh- en. Die WHO-Generaldirektorin wird gebeten, dem ächsten Exekutivrat ein detailliertes Konzeptpapier um World Health Forum 2012 zu präsentieren, gemein- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 110. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Mai 2011 12587 (A) ) )(B) sam mit den Mitgliedstaaten einen Ansatz zur unabhän- gigen Evaluation der Arbeit der WHO zu entwickeln und der nächsten Weltgesundheitsversammlung über die Fortschritte zur Reform zu berichten. Anlage 7 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ulrike Flach auf die Frage der Abgeordneten Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5875, Frage 8): Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zu ergrei- fen, um – wie im aktuellen Fall der Insolvenz der City BKK geschehen – die Weigerung der Aufnahme von Versicherten durch verschiedene gesetzliche Krankenkassen sowie die Weigerung von Ärztinnen und Ärzten, diese Versicherten zu behandeln, wirksam und dauerhaft zu vermeiden bzw. den geltenden Kontrahierungszwang wirksam umzusetzen? Nach Auffassung der Bundesregierung ist es nicht ak- zeptabel, wenn Versicherten der City BKK der Zugang zu einer anderen Krankenkasse oder zu medizinisch not- wendigen Leistungen verweigert wird. Aufgrund der massiven öffentlichen Kritik am Ver- halten einzelner Krankenkassen haben Vertreter von 18 Krankenkassen am 19. Mai 2011 bekräftigt, dass die Wahlfreiheit der Versicherten uneingeschränkt gewähr- leistet wird und organisatorische Vorkehrungen getroffen werden, um einen reibungslosen Ablauf des Wechsels der Mitglieder der City BKK zu anderen Krankenkassen sicherzustellen. Darüber hinaus haben die Versicherten der City BKK nach wie vor Anspruch auf eine ausrei- chende, bedarfsgerechte und dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Wissenschaft entsprechende medizinische Versorgung. Die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen- den Ärztinnen und Ärzte sind im Rahmen ihres Sicher- stellungsauftrages zur Erbringung dieser Leistungen ver- pflichtet. Anderenfalls verstoßen sie gegen ihre vertragsärztlichen (und gegebenenfalls auch berufsrecht- lichen) Pflichten. Der Verstoß gegen vertragsärztliche Pflichten kann neben disziplinarrechtlichen Folgen im äußersten Fall die Entziehung der Zulassung (vergleiche § 95 Absatz 6 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch – SGB V) zur Folge haben. Die Bundesregierung wird kurzfristig Vorschläge un- terbreiten, die Mitgliedern einer geschlossenen Kasse den Wechsel zu einer anderen Kasse wesentlich erleich- tern. Zudem werden sich die Aufsichtsmittel verschär- fen. Die Aufsichtsbehörden sollen sehr schnell Sanktio- nen verhängen können, bis hin zur Abberufung rechtswidrig handelnder Vorstände. Anlage 8 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ulrike Flach auf die Frage der Abgeordneten Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5875, Frage 9): in d e a d c d fr g d s d V u fü a in A d A s D p T B F s s s b u li in d U d z te 8 d tr F V H (C (D Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass das inakzeptable Verhalten der betreffenden gesetzlichen Kran- kenkassen insbesondere begründet ist im unvollständigen Ausgleich durch den morbiditätsorientierten Risikostruktur- ausgleich als auch in der Sorge vor der Erhebung von Zusatz- beiträgen, und, falls nein, warum nicht? Die berichteten inakzeptablen Verhaltensweisen sind erster Linie auf eine nicht hinnehmbare Missachtung es geltenden Rechts zurückzuführen. Die Krankenkassen rhalten zur Versorgung ihrer Versicherten Zuweisungen us dem Gesundheitsfonds, die die Morbiditätsstruktur ieser Versicherten berücksichtigen. Die unterschiedli- he Verteilung von Gesunden und Kranken zwischen en Krankenkassen wird dadurch zielgerichteter als im üheren Risikostrukturausgleich ausgeglichen. Auch re- ionale Unterschiede, die sich in Morbiditätsunterschie- en ausdrücken, werden bei den Zuweisungen berück- ichtigt. Maßgeblich für die Zuweisungen sind dabei die urchschnittlichen Ausgaben aller Krankenkassen für die ersicherten mit den jeweiligen Morbiditätsmerkmalen nd nicht die tatsächlichen Ausgaben der Krankenkasse r diese Versicherten. Damit setzt der Risikostruktur- usgleich wichtige Anreize zur Wirtschaftlichkeit auch Ballungsräumen. nlage 9 Antwort er Parl. Staatssekretärin Ulrike Flach auf die Frage der bgeordneten Silvia Schmidt (Eisleben) (SPD) (Druck- ache 17/5875, Frage 10): Welche Zahlen liegen der Bundesregierung zur Einbezie- hung von Kindern und Jugendlichen in die häusliche Pflege von chronisch kranken Eltern vor, und welche Maßnahmen plant und führt die Bundesregierung bereits durch, um die be- troffenen Familien in der Versorgung mit Pflege und Assis- tenzleistungen aktiv zu unterstützen und zu entlasten? Es liegen keine belastbaren Zahlenangaben für eutschland vor, wie viele Minderjährige ihre Eltern flegen. Eine aktuelle Erhebung aus dem Jahre 2010 von NS Infratest Sozialforschung zur Pflege im Auftrag des undesministeriums für Gesundheit, das die betroffenen amilien befragt hat, welches Alter die Hauptpflegeper- onen von Pflegebedürftigen haben, hat bei der Alters- tufe unter 20 Jahren keine erhebliche Anzahl festge- tellt. Allerdings ist mit einer Dunkelziffer zu rechen, da etroffene Familien sich gegebenenfalls bedeckt halten, m eine aus ihrer Sicht befürchtete Auflösung der Fami- e und getrennte Unterbringung von Kindern und Eltern Heimen zu vermeiden. Bevor Leistungen von der Pflegekasse bewilligt wer- en, wird geprüft, ob und wie die Pflege im häuslichen mfeld sichergestellt werden kann. Auf der Grundlage er Richtlinien der Spitzenverbände der Pflegekassen ur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit nach dem Elf- n Buch Sozialgesetzbuch, SGB XI, in der Fassung vom . Juni 2009, BRi, dokumentieren die Gutachter der Me- izinischen Dienste der Krankenversicherung im Auf- ag der zuständigen Pflegekasse in einem verbindlichen ormulargutachten die jeweilige individuelle häusliche ersorgungs- und Betreuungssituation des Versicherten. ierbei werden auch alle an der Pflege Beteiligten – zum 12588 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 110. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Mai 2011 (A) ) )(B) Beispiel Antragsteller, Betreuer, Pflegeperson – nach Geburtsdatum, Umfang und Dauer der pflegerischen Leistungen im Sinne des § 14 SGB XI erfasst und es wird ermittelt, wie diese in die Pflege eingebunden sind. Allerdings liegt der Schwerpunkt der Begutachtung in der Erfassung des individuellen Hilfebedarfs des Antrag- stellers und seiner häuslichen Versorgungssituation und nicht in der Beurteilung der Belastungssituation der Fa- milien. Auf der Grundlage des Begutachtungsergebnis- ses hat der Gutachter jedoch immer die Sicherstellung der häuslichen Pflege zu bewerten, festgestellte Defizite, zum Beispiel Überforderung der Pflegeperson, zu dokumentieren, zu begründen und entsprechende Emp- fehlungen der zuständigen Pflegekasse mitzuteilen. Die Umsetzung der Empfehlungen liegt in der Verantwor- tung der jeweiligen Pflegekasse des Pflegebedürftigen. Gerade bei prekären Pflegesituationen kommt der Pflegeberatung (durch die Pflegeberaterinnen und Pfle- geberater der Pflegekassen), auf die seit 1. Juli 2009 ein Anspruch besteht, eine besondere Bedeutung zu. Auf- gabe der Pflegeberater ist es, nach Möglichkeit mit allen weiteren an der Versorgung beteiligten Stellen ein auf die individuellen Bedürfnisse des Hilfebedürftigen zuge- schnittenes Unterstützungsangebot zu entwickeln und dessen Inanspruchnahme im Sinne eines Fallmanage- ments zu begleiten. Soweit die Leistungen der Pflegeversicherung der Höhe und der Art nach nicht ausreichen, kann bei ent- sprechender finanzieller Bedürftigkeit ein Anspruch auf ergänzende Leistungen der Sozialhilfe bestehen. Ein An- spruch auf Leistungen der Sozialhilfe kann insbesondere auch bei einem pflegerischen Hilfebedarf unterhalb der Pflegestufe I in Betracht kommen. Soweit Kinder Hilfen brauchen, kommen auch die Instrumente des Jugendhil- ferechts, SGB XIII, in Betracht. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die Frage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) (Drucksache 17/5875, Frage 11): Warum wird im vom Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Dr. Peter Ramsauer, am 5. Mai 2011 vorge- stellten Handbuch Eisenbahnfahrzeuge (siehe Pressemittei- lung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtent- wicklung vom 5. Mai 2011) nicht auf die sich aus der UN- Behindertenrechtskonvention ergebenden Erfordernisse zur Barrierefreiheit sowie zur Beteiligung der Organisationen von Menschen mit Behinderungen verwiesen, und welche Behin- dertenverbände waren in die Beratung zu diesem Handbuch einbezogen? Das Handbuch Eisenbahnfahrzeuge soll als verbindli- cher Leitfaden eine verständliche Zusammenfassung über alle am Herstellungs- und Zulassungsprozess zu be- rücksichtigenden Verfahrenselemente und Verantwort- lichkeiten gewährleisten sowie für die beteiligten Ak- teure einen gemeinsam getragenen Handlungsrahmen für die Verfahrensabwicklung von der Herstellung bis zur Zulassung von Eisenbahnfahrzeugen schaffen. Das H b s P Q H w s s Z m h z ru s tr fü e B E b G s e z k E b e b n s n g d g A d F (D A m b B g m 1 o d (C (D andbuch Eisenbahnfahrzeuge schafft damit eine ver- esserte Transparenz der Verfahren für alle Beteiligten, tärkt die gemeinsame Lösungsebene für auftretende robleme und verbessert die Stabilität, Planbarkeit, ualität und Effizienz der Zulassungsverfahren. Im andbuch Eisenbahnfahrzeuge wird explizit darauf ver- iesen, dass die europäischen und nationalen Rechtsvor- chriften sowie die Verwaltungsvorschriften der Zulas- ungsbehörde für den Zulassungsprozess und die ulassungsvoraussetzungen von Eisenbahnfahrzeugen aßgeblich sind. Die Zielbestimmung zur Barrierefrei- eit im Eisenbahnbereich ist durch Art. 52 des Gesetzes ur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Ände- ng anderer Gesetze konkretisiert worden. Der dement- prechend geänderte § 2 Abs. 3 Eisenbahn-Bau- und Be- iebsordnung verpflichtet die Eisenbahnen, Programme r die Gestaltung von Bahnanlagen und Fahrzeugen zu rstellen, mit dem Ziel, eine möglichst weitreichende arrierefreiheit für deren Nutzung zu erreichen. Bis zur rstellung eines Programms kommt § 2 Abs. 3 Eisen- ahn-Bau- und Betriebsordnung die Bedeutung einer eneralklausel zu. Demnach sind die Eisenbahnen chon vor der Programmerstellung verpflichtet, auf eine rschwernisfreie Benutzung von Bahnanlagen und Fahr- eugen durch Menschen mit Behinderungen hinzuwir- en. Diese Verpflichtung der Eisenbahnen wird durch die inführung des Handbuchs Eisenbahnfahrzeuge nicht erührt. Zudem wird in Bezug auf die Belange mobilitäts- ingeschränkter Personen durch das Handbuch Eisen- ahnfahrzeuge weder geltendes Recht geändert, noch eues Recht geschaffen. Insofern ist ein Verweis auf die ich aus der UN-Behindertenrechtskonvention ergebe- en Erfordernisse zur Barrierefreiheit oder eine Beteili- ung der Behinderten-Organisationen an der Erstellung es Handbuchs Eisenbahnfahrzeuge nicht erforderlich ewesen. nlage 11 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die rage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) rucksache 17/5875, Frage 12): Wie viele der circa 50 000 in Deutschland zugelassenen Taxis sind barrierefrei, und was hat die Bundesregierung seit Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention am 26. März 2009 unternommen, um die Zahl barrierefreier Taxis zu erhöhen? Der Bundesregierung liegen keine Angaben über die nzahl barrierefreier Taxen vor. Ein Bedarf an Maßnah- en der Bundesregierung zur besonderen Förderung arrierefreier Taxen hat sich durch Inkrafttreten der UN- ehindertenrechtskonvention nicht ergeben. Zur Be- ründung wird insoweit auf die Antworten des Parla- entarischen Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel vom 9. August 2010 auf die Fragen Nr. 54 und 55 der Abge- rdneten Silvia Schmidt (Eisleben) (SPD), Bundestags- rucksache 17/3008, verwiesen. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 110. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Mai 2011 12589 (A) ) )(B) Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die Frage des Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5875, Frage 14): Wie ist der aktuelle Zeitplan für die Novellierung des Per- sonenbeförderungsgesetzes, und in welchem Quartal könnte aus Sicht der Bundesregierung die Novellierung frühestens abgeschlossen sein? Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadt- entwicklung hat einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung personenbeförderungsrechtlicher Vor- schriften vorgelegt und hierzu die Anhörung von Län- dern und Verbänden durchgeführt. Der Entwurf wird zurzeit überarbeitet und mit den Ressorts abgestimmt. Es wird angestrebt, den Gesetzentwurf spätestens im Juli 2011 dem Kabinett zur Beschlussfassung vorzule- gen. Das Gesetz ist zustimmungsbedürftig. Das Vorha- ben wird voraussichtlich im ersten Quartal 2012 abge- schlossen werden. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die Frage des Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5875, Frage 15): Wie ist der aktuelle Zeitplan für die Erarbeitung bzw. Um- setzung des Bundesprogramms zur Wiedervernetzung, und welche problematischen Aspekte an diesem Bundesprogramm werden vom Verkehrsressort eingewendet (vergleiche Presse vom 19. Mai 2011)? Der Entwurf des gemeinsam vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und Bundesmi- nisterium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher- heit erarbeiteten Bundesprogramms Wiedervernetzung liegt vor. Die Ressortabstimmung soll in Kürze eingelei- tet werden. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die Frage des Abgeordneten Heinz Paula (SPD) (Drucksa- che 17/5875, Frage 18): Gibt es im deutschen Verkehrsrecht eine Risikobewertung von Kreuzungen, vor allem hinsichtlich der Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern, die der Prävention dient und nicht darauf beruht, wie viele Verkehrsunfälle es bisher gege- ben hat? Im deutschen Verkehrsrecht bestehen mehrere Instru- mente zur präventiven Risikobewertung von Kreuzun- gen, die alle Gruppen von Verkehrsteilnehmern berück- sichtigen: d m ri s S d L fü s la – k fo s s ß b V k g fe A d F c b m d O p h k F F z F ja m b P g k te (C (D Mit sogenannten Sicherheitsaudits werden bereits in er Planungsphase sicherheitsrelevante Defizite syste- atisch beseitigt, um präventiv das Unfallrisiko zu ver- ngern. Sicherheitsaudits werden auf den Bundesfern- traßen seit 2002 angewandt; sie sind Bestandteil des traßenverkehrsinfrastruktur-Sicherheitsmanagements, das ie Bundesregierung Ende 2010 gemeinsam mit den ändern auf dem transeuropäischen Straßennetz einge- hrt und damit europäisches in nationales Recht umge- etzt hat. Außerdem bilden Technische Regelwerke die Grund- ge für Planung und Bau von Straßen. Diese werden auf der Grundlage neuester wissenschaftlicher Er- enntnisse und Erfahrungen aus der Praxis – regelmäßig rtgeschrieben, um so eine möglichst hohe Verkehrs- icherheit zu gewährleisten. Hinsichtlich der Verkehrszeichen und -einrichtungen chreibt die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Stra- enverkehrs-Ordnung vor, dass die Straßenverkehrs- ehörden alle zwei Jahre, auf Straßen von erheblicher erkehrsbedeutung alljährlich, eine umfassende Ver- ehrsschau vorzunehmen haben, um die Voraussetzun- en für einen reibungslosen Ablauf des Verkehrs zu prü- n. nlage 15 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die rage des Abgeordneten Heinz Paula (SPD) (Drucksa- he 17/5875, Frage 19): Welche Städte des Regierungsbezirks Schwaben waren in den ersten Monaten des Jahres 2011 bereits von den Kürzun- gen bei der Städtebauförderung – insbesondere „Soziale Stadt“ – betroffen, und wird der vehemente Protest von Kom- munalpolitikern sowie bayerischer Staatsregierung dazu füh- ren, dass diese Kürzungen zurückgenommen werden? Gemäß der Aufgabenverantwortung für die Städte- auförderung obliegt die Entscheidung über den Förder- itteleinsatz allein den Ländern. Dies betrifft insbeson- ere die Auswahl über die konkreten Maßnahmen vor rt sowie auch die Entscheidung über mögliche Schwer- unktsetzungen nach Maßgabe der zur Verfügung ste- enden Fördermittel. Dies schließt somit auch die kon- rete Höhe von Fördermitteln in Bezug auf ausgewählte ördermaßnahmen ein. Dem Bund liegen zu eventuellen ördermittelbedingten Veränderungen im Regierungsbe- irk Schwaben daher keine Informationen vor. Die inanzierung bereits bewilligter Projekte aus den Vor- hren im Rahmen von städtebaulichen Gesamtmaßnah- en ist jedoch gesichert. Die Frage zur künftigen Mittelausstattung der Städte- auförderung ab dem Jahr 2012 richtet sich auf eine hase der Vorbereitung der Etatplanung, die zunächst re- ierungsintern verläuft. Insofern können derzeit noch eine Angaben zur künftigen Mittelausstattung der Städ- bauförderung gemacht werden. 12590 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 110. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Mai 2011 (A) ) )(B) Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die Frage des Abgeordneten Swen Schulz (Spandau) (SPD) (Drucksache 17/5875, Frage 20): Durch welche Bundesministerien wurden in welcher Höhe Forschungsprojekte im Bereich der Bau- und Gebäudeforschung in den letzten vier Jahren durch die Bundesregierung gefördert? Im Bereich der Bau- und Gebäudeforschung wurden in den letzten vier Jahren Forschungsprojekte in Höhe von 91,2 Millionen Euro durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, das Bundesmi- nisterium der Verteidigung und das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie gefördert. Anlage 17 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5875, Frage 24): Wie lautet der genaue und vollständige Wortlaut des Auf- trags, mit dem das Bundesministerium für Umwelt, Natur- schutz und Reaktorsicherheit, BMU, die RSK in ihrer 433. Sitzung am 17. März 2011 aufgefordert hat, einen Anfor- derungskatalog für eine Sicherheitsüberprüfung der deutschen Atomkraftwerke zu erstellen und die Ergebnisse der auf dieser Basis durchgeführten Überprüfungen zu bewerten (sogenann- ter Stresstest; zum BMU-Auftrag vergleiche RSK-Stellung- nahme vom 16. Mai 2011, Seite 3), und wurde der Auftrag vom BMU schriftlich oder mündlich erteilt? Die Reaktor-Sicherheitskommission, RSK, hat in ih- rer 433. Sitzung am 17. März 2011 den mündlichen Auf- trag erhalten, einen Anforderungskatalog für eine Si- cherheitsüberprüfung der deutschen Atomkraftwerke zu erstellen und die Ergebnisse der auf dieser Basis durch- geführten Überprüfungen zu bewerten. Dabei sollten die Erkenntnisse aus dem Unfallablauf in Japan insbeson- dere im Hinblick darauf berücksichtigt werden, ob die bisherigen Auslegungsgrenzen richtig definiert sind und wie robust die deutschen Kernkraftwerke gegenüber aus- legungsüberschreitenden Ereignissen sind. Anlage 18 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5875, Frage 25): In welchen Staaten gibt es höhere Deckungsvorsorgesum- men für den nuklearen Katastrophenfall als in Deutschland, und wie hoch ist die jeweilige Deckungsvorsorge in diesen Staaten? In Deutschland haftet der Inhaber eines Kernkraft- werks summenmäßig unbegrenzt. Auf der Grundlage von Gewinnabführungs- und Beherrschungsverträgen gilt dies auch für die jeweilige Muttergesellschaft, deren Betriebsvermögen die in Deutschland gesetzlich vorge- sehene Deckungssumme um ein Vielfaches übersteigt. Die in Deutschland geregelte Deckungssumme beträgt 2,5 Milliarden Euro und ist die zweithöchste weltweit. d S D s s a A d d G g b R b n E v d w e le c A d d 1 p b a m ti d B u le k o d n e (C (D In den USA ist im Falle eines nuklearen Ereignisses ie Haftung des Inhabers eines Kernkraftwerks auf die umme von etwa 12,6 Milliarden US-Dollar begrenzt. iese Summe ist gleichzeitig die Deckungssumme. Im Falle eines nuklearen Ereignisses sind nach Ein- chätzung der Bundesregierung die in Deutschland tat- ächlich zur Verfügung stehenden Geldmittel weit höher ls in Ländern mit Haftungsobergrenzen. nlage 19 Antwort er Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage es Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN) (Drucksache 17/5875, Frage 26): Ist die Bundesregierung in der Lage, zu quantifizieren, in welchem Umfang die von ihr beabsichtigten Maßnahmen zum zusätzlichen Ausbau der erneuerbaren Energien beitragen – bitte im Vergleich zu den nach Brüssel gemeldeten Zahlen im Nationalen Aktionsplan für erneuerbare Energien darstel- len –, und, falls ja, wie sieht diese Quantifizierung konkret be- zogen auf die einzelnen Maßnahmen aus? Die Maßnahmen zum Ausbau der erneuerbaren Ener- ien, insbesondere die Weiterentwicklung des Erneuer- are-Energien-Gesetz, EEG, befinden sich derzeit in der essortabstimmung. Dessen ungeachtet ist eine belast- are Abschätzung ihrer langfristigen Auswirkungen, och dazu heruntergebrochen auf die Maßnahmen im inzelnen, nicht möglich, da dieses von einer Vielzahl on Annahmen abhängt. Die Bundesregierung geht aber avon aus, dass die Maßnahmen in ihrem Zusammen- irken dazu führen werden, die angestrebten Ziele zu rreichen. Dies wird – wie die bisherige Erfahrung be- gt – auch durch den im EEG angelegten kontinuierli- hen Überprüfungsprozess sichergestellt. nlage 20 Antwort es Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage es Abgeordneten Michael Gerdes (SPD) (Drucksache 7/5875, Frage 28): Wie viele Sitzungen des Bundes-Algen-Stammtisches ha- ben bisher stattgefunden, und was sind die bisher wesentli- chen Ergebnisse dieser Einrichtung? Der Bundes-Algen-Stammtisch ist eine Diskussions- lattform von Wirtschaft und Wissenschaft zu einem reiten Themenspektrum zur Nutzung von Mikroalgen ls Produktionsstämme für Energie, Wertstoffe und Bio- asse. Bislang wurden vier „Bundes-Algen-Stamm- sche“ durchgeführt. Inhaltlich befasst er sich unter an- erem mit Bioreaktordesign inklusive wirtschaftlicher etrachtung von Produktionskapazitäten, Betriebskosten nd Erträgen, Aufarbeitungstechnologien und Produktzie- n von Mikroalgen bis hin zu Untersuchungen zu mole- ularen Grundlagen der Produktionsstämme und Prozess- ptimierung. Es zeichnet sich ab, dass Algen nach erzeitigen Maßstäben für die reine Energieproduktion icht effizient genug sind, um die investierte Prozess- nergie durch energetisch nutzbare Biomasse oder Was- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 110. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Mai 2011 12591 (A) ) )(B) serstoffproduktion auszugleichen. Eine zusätzliche Kopplung mit stofflicher Nutzung von Algeninhaltsstof- fen könnte aber eine positive Gesamtbilanz erwirken. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage des Abgeordneten Michael Gerdes (SPD) (Drucksache 17/5875, Frage 29): Welche Forschungsprojekte zur Nutzung von Mikroalgen im Rahmen der Bioenergieerzeugung wurden in den letzten vier Jahren durch die Bundesregierung gefördert? Mit ihrer Projektförderung haben in den letzten vier Jahren das Bundesministerium für Bildung und For- schung, BMBF, und das Bundesministerium für Ernäh- rung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, BMELV, keine Forschungsarbeiten zur Nutzung von Mikroalgen im Bereich der Bioenergieerzeugung gefördert. Im Rah- men des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Energie- und Klimafonds“, EKFG, vom 8. Dezember 2010 wurde aber über den Projektträger des BMELV, die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V., FNR, ein neuer Förderschwerpunkt „Entwicklung von Konver- sionsrouten zur Bereitstellung von Energieträgern aus nach- wachsenden Rohstoffen mittels Algen“ veröffentlicht. Derzeit eingehende Projektideen, -skizzen und -an- träge werden durch die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. in Abstimmung mit dem Bundesministe- rium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucher- schutz geprüft. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage des Abgeordneten Swen Schulz (Spandau) (SPD) (Drucksache 17/5875, Frage 30): Ist es zutreffend, dass die Bundesregierung plant, die För- derung der Erforschung der Elektromobilität bis zum Ende der Legislaturperiode zu verdoppeln, und, falls ja, wie sollen die insgesamt rund 500 Millionen Euro, für die das Bundes- ministerium für Bildung und Forschung verantwortlich ist, thematisch verteilt werden? Das Bundeskabinett hat am 18. Mai 2011 das „Regie- rungsprogramm Elektromobilität“ verabschiedet. Darin wird angekündigt, dass bis zum Ende der Legislatur- periode eine Milliarde Euro für FuE-Maßnahmen in der Elektromobilität zur Verfügung gestellt werden sollen. Diese öffentlichen Mittel sollen zielgenau auf die Schnittstelle von anwendungsorientierter FuE in Kombi- nation mit Produktionshochlauf eingesetzt werden. Für zukünftige Fahrzeug- und Mobilitätskonzepte müssen Forschung und Entwicklung auf Schlüsseltechnologien setzen. Im Vergleich zu den Aufwendungen im Rahmen des Konjunkturpakets II entspricht dies etwa einer Ver- doppelung der Mittel bei BMWi, BMVBS, BMU und BMBF. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen der Haus- haltsaufstellungsverfahren und ist noch nicht abge- schlossen. m s P im z A d d (D d ti 1 v Q g g S A d d (D F P tr d w A d d (S s a (C (D Das BMBF setzt im Rahmen seiner Fördermaßnah- en Schwerpunkte vor allem im Bereich der Batteriefor- chung (von den elektrochemischen Grundlagen bis zu ilotproduktionsanlagen) und des Energiemanagements Elektrofahrzeug. Des Weiteren stehen Maßnahmen ur Aus- und Weiterbildung im Fokus. nlage 23 Antwort es Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage es Abgeordneten Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) rucksache 17/5875, Frage 31): Verfolgt die Bundesregierung das vor einem Jahr zur ers- ten Nationalen Bologna-Konferenz verkündete Ziel der Schaffung einer „Akademie“ bzw. eines „Forums für Studium und Lehre“ weiter und, wenn ja, mit welchen folgenden Schritten? Die im Zusammenhang mit dem Vorschlag einer Aka- emie bzw. eines Forums für Studium und Lehre disku- erten Aufgaben werden im Kontext der mehr als 00 bereits in einer ersten Auswahlrunde zur Förderung orgesehenen Anträge und Konzepte der Hochschulen im ualitätspakt Lehre sowie der durch verschiedene Stiftun- en angekündigten Fördermaßnahmen für gute Lehre an- egangen. Der Vorschlag zur Gründung eines Forums für tudium und Lehre wird daher nicht weiter verfolgt. nlage 24 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage es Abgeordneten Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) rucksache 17/5875, Frage 32): Mit welchen nächsten Schritten will die Bundesministerin für Bildung und Forschung ihr am vergangenen Wochenende erneut in der Presse geäußertes Ziel, das sogenannte Koopera- tionsverbot für Bildung im Grundgesetz überwinden zu wol- len, erreichen bzw. diesem näher kommen? Die Aussagen in der SZ vom 14. Mai 2011, auf die die rage offensichtlich abzielt, hat Frau Bundesministerin rofessor Dr. Schavan in ihrer Eigenschaft als stellver- etende Bundesvorsitzende der CDU getätigt. Sie hat amit in einer laufenden Debatte Impulse gegeben und ird dies auch in Zukunft tun. nlage 25 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage er Abgeordneten Marianne Schieder (Schwandorf) PD) (Drucksache 17/5875, Frage 33): Wie viele Lehrstühle konnten mit dem Professorinnenpro- gramm von Bund und Ländern bisher neu besetzt werden – bitte nach Ländern und Fachrichtungen sortiert –, und wie hoch ist der derzeitige Stand des Mittelabflusses der Gesamtmittel? Im Rahmen des Professorinnenprogramms konnten eit dessen Start im Jahr 2008 insgesamt 260 Lehrstühle n deutschen Hochschulen mit exzellenten Wissen- 12592 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 110. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Mai 2011 (A) ) )(B) schaftlerinnen besetzt werden. Damit ist die Zielmarke von 200 Professuren weit übertroffen. Die Verteilung auf die einzelnen Bundesländer stellt sich wie folgt dar: Verteilung nach Fachbereichen: J F 2 m z m H 3 fo n A d d (S w H Z B d d k p A d d c D H re le z L E Bundesland Anzahl der geförderten Professuren Baden-Württemberg 45 Bayern 27 Berlin 13 Brandenburg 11 Bremen 9 Hamburg 11 Hessen 19 Mecklenburg-Vorpommern 4 Niedersachsen 32 Nordrhein-Westfalen 37 Rheinland-Pfalz 15 Saarland 3 Sachsen 8 Sachsen-Anhalt 3 Schleswig-Holstein 9 Thüringen 14 Gesamt: 260 Wissenschaftsbereich Anzahl der geförderten Professuren Agrar-, Forst- und Ernährungs- wissenschaften 2 Erziehungswissenschaften, Pädagogik 20 Humanmedizin (einschließlich Gesundheitswesen) 16 Ingenieurwissenschaften, Technik (einschließlich Architektur) 20 Kunst, Musik 10 Mathematik, Naturwissenschaften (einschließlich Informatik und Psychologie) 69 Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften 73 Sprach- und Kulturwissenschaften (einschließlich Medienwissen- schaften) 50 Gesamt: 260 (C (D Die Förderhöchstdauer pro Professur beträgt fünf ahre (siehe § 2 „Finanzbereitstellung und Umfang der örderung“ Abs. 4 der Bekanntmachung vom 10. März 008). Seit Programmstart sind 22,4 Millionen Euro Förder- ittel des Bundes abgerufen worden. Dies sind 29,8 Pro- ent der vom BMBF zur Verfügung gestellten Programm- ittel in Höhe von 75 Millionen Euro. Im aktuellen aushaltsjahr 2011 sind bereits 35 Prozent der im Titel 003/68507 „Chancengerechtigkeit für Frauen/Gender- rschung“ für das Professorinnenprogramm vorgesehe- en Mittel abgeflossen (Stand: Mai 2011). nlage 26 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage er Abgeordneten Marianne Schieder (Schwandorf) PD) (Drucksache 17/5875, Frage 34): Wie viele Deutschlandstipendien auf Grundlage des Sti- pendiengesetzes des Bundes sind bisher vergeben worden, und in welcher Höhe konnten die Hochschulen dafür private Mittel generieren? Die Vergabe der Deutschlandstipendien und die Ein- erbung privater Stipendienmittel sind Aufgabe der ochschulen. Einen verlässlichen Überblick über die ahl der vergebenen Stipendien bietet die jährliche undesstatistik, die erstmals nach Ablauf des Kalen- erjahres 2011 erstellt werden wird. Die bislang von en Ländern mitgeteilten Prognosen erlauben noch eine verlässlichen Rückschlüsse hinsichtlich der Sti- endienzahlen. nlage 27 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage es Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Drucksa- he 17/5875, Frage 35): In welchem Umfang hat das Bundesministerium für Bil- dung und Forschung unter Einbeziehung der Möglichkeiten gegenseitiger Deckungsfähigkeit und des Maßgabebeschlus- ses des Haushaltsausschusses zur Übertragung von Ausgabe- resten aus 2010 jeweils Mittel für Kap. 30 02 Titel 681 12 „Nationales Stipendienprogramm“ für 2011 eingeplant bzw. bislang verausgabt, und in welchem Umfang sind aus diesem Titel jeweils im Einzelnen Maßnahmen der Öffentlichkeitsar- beit, von Fundraiser-Schulungen, der Fördermittelakquise, der Softwareentwicklung – unter Angabe der aktuellen Fallzahl in „mplus-S“ – sowie weitere Overheadkosten vorgesehen bzw. erfolgt? Unter Einbeziehung der Möglichkeiten gegenseitiger eckungsfähigkeit und des Maßgabebeschlusses des aushaltsausschusses zur Übertragung von Ausgaben- sten aus 2010 stehen im Titel 3002 – 681 12 „Nationa- s Stipendienprogramm“ für 2011 14 Millionen Euro ur Verfügung. Davon sind bislang festgelegt und den ändern zur Bewirtschaftung zugewiesen: 3 964 999,50 uro für den öffentlichen Finanzierungsanteil von Sti- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 110. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Mai 2011 12593 (A) ) )(B) und wird noch nicht von allen Hochschulen genutzt. Eine Ermittlung von Fallzahlen aus „mplus-S“ ist des- halb derzeit nicht möglich. Overheadkosten sind nicht vorgesehen. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Frage des Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Drucksa- che 17/5875, Frage 36): In welchem Umfang haben die EU-Mitgliedstaaten Grie- chenland, Portugal, Irland und Deutschland in der Förder- periode 2007 bis 2013 jeweils noch Ansprüche – unter An- gabe des Zeitpunkts von deren Verfallbarkeit – aus nicht abgerufenen Mitteln der beiden EU-Strukturfonds und des 2 g n n re a A S N d s g d k n d Quelle: KOM-Bericht „Structural Funds: Report on the Evolution of Payme (laufende Preise 2007 bis 2013) Mitgliedstaat Vorgesehene Mittel Mittelzusagen bisher A Summe vorgese- hene Verpflich- tungsermächti- gungen (VE) 2007–2013 Summe Verpflichtungs- ermächtigungen 2007–2010 Su b l Griechenland 20.420 11.864 Portugal 21.511 12.034 Irland 901 573 Deutschland 26.340 14.394 (D 010 gestellte Zahlungsanträge, über die der Bundesre- ierung keine Angaben vorliegen, sind in der Tabelle icht erfasst. Für den Stand der Umsetzung ist zudem eben dem Stand der Auszahlungen auch der Stand der chtsverbindlichen Mittelzusagen maßgeblich, die weit- us höhere Werte aufweisen, 2. Spalte von links. Zur „Verfallbarkeit“: Die Kommission hebt nach rt. 93 Abs. 1 der Allgemeinen Verordnung für die trukturfonds und den Kohäsionsfonds – VO (EG) r. 1083/2006 des Rates vom 11. Juli 2006 – den Teil er Mittelbindung automatisch auf, der nicht für die Vor- chusszahlung oder für Zwischenzahlung in Anspruch enommen wurde oder für den bis zum 31. Dezember es zweiten Jahres nach dem Jahr der Mittelbindung ein Zahlungsantrag gemäß Art. 86 derselben Verord- ung übermittelt worden ist („n+2-Regelung“). Dies be- eutet, dass Mittel für 2010 bis zum 31. Dezember 2012 nts, FP 2007–2013“, MFR 2007–2013, Angaben in Millionen Euro uszahlungen bisher Differenz Zahlungsrate mme Zahlun- gen an Ver- pflichtungen 2007–2010 is einschließ- ich Dez. 2010 Vorgesehene Verpflichtungs- ermächtigungen abzüglich Aus- zahlungen Anteil Auszah- lungen an vor- gesehenen Verpflichtungs- ermächtigungen 2007–2013 4.418 16.002 22 % 5.402 16.109 25 % 272 630 30 % 7.289 19.050 28 % (Cpendien. Dabei handelt es sich um eine erste Tranche in Höhe von 40 Prozent der insgesamt für die Finanzierung des öffentlichen Anteils zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von insgesamt 9 912 000 Euro. 892 080 Euro zur Finanzierung der Pauschale für die Zweckausgaben der Hochschulen im Rahmen der Mittelakquise. 40 000 Euro sind für das Servicezentrum des Deutschlandstipendiums beim Stifterverband vorgese- hen. Für die Schulungen der Fundraisingbeauftragten der Hochschulen, das Internetportal des Deutschland- stipendiums sowie Maßnahmen der Öffentlichkeits- arbeit (unter anderem Auftaktveranstaltung) wurden bislang knapp 490 000 Euro verausgabt. Diese Maß- nahmen sind unverzichtbar, um das Programm in der Startphase bekannt zu machen und private Mittel zu mobilisieren. Die Entwicklungskosten der Software für Hochschu- len „mplus-S“ richten sich nach dem Umfang der noch zu entwickelnden Module und Funktionen. Bereits ver- ausgabt wurden hierfür in 2011 circa 33 000 Euro. Das System „mplus-S“ befindet sich noch in der Testphase Kohäsionsfonds bis 2010 sowie weitere Ansprüche in diesem Bereich für die verbleibende Laufzeit bis 2013, und welche konkreten finanziellen Auswirkungen hätte das Einlösen die- ser Ansprüche der Mitgliedstaaten für den Bundeshaushalt? Der Finanzrahmen der EU für die Förderperiode 2007 bis 2013 sieht für Griechenland, Portugal, Irland und Deutschland in der Rubrik 1 b, der EU-Kohäsionspolitik, die folgenden Verpflichtungsermächtigungen vor (in lau- fenden Preisen): Griechenland 20,42 Milliarden Euro, Portugal 21,511 Milliarden Euro, Irland 901 Millionen Euro, Deutschland 26,34 Milliarden Euro. Über den aktuellen Stand der Auszahlungen in den genannten Mitgliedstaaten liegen der Bundesregierung keine Angaben vor. In dem Bericht der Europäischen Kommission „Structural Funds: Report on the Evolution of Payments, Funding Period 2007 – 2013“ vom 1. Ja- nuar 2011 wird zum Stichtag 31. Dezember 2010 folgen- der Mittelabruf angegeben (siehe Tabelle unten). Die Spalte „Differenz“ gibt die im Sinne Ihrer gestell- ten Frage noch abrufbaren Beträge für die verbleibende Laufzeit bis Ende 2013 an. Nach dem 31. Dezember 12594 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 110. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Mai 2011 (A) ) )(B) ausgegeben werden müssen, für 2009 bis zum 31. De- zember 2011 usw. Die Jahrestranchen betragen meist etwa ein Siebtel der Gesamtsumme für die Förderpe- riode 2007 bis 2013. Die genaue Höhe der Jahres- tranchen kann auf Grundlage der Angaben in den Natio- nalen Strategischen Rahmenplänen der jeweiligen Mitgliedstaaten ermittelt werden. Allerdings wurde die Jahrestranche 2007 aufgrund des krisenbedingt zögerli- chen Anlaufens der Umsetzung der Förderperiode nach- träglich zu je ein Sechstel auf die Jahre 2008 bis 2013 verteilt, siehe Art. 93 Abs. 1 Unterabsatz der Allgemei- nen Verordnung. Für Griechenland gilt zudem die Ausnahme des Art. 93 Abs. 2 in Verbindung mit Anhang III der Allge- meinen Verordnung: Für die Mittelbindungen der Jahre 2007 bis 2010 muss erst drei Jahre nach dem Jahr der Mittelzusage ein Zahlungsantrag gestellt werden; Mittel für Griechenland aus 2010 „verfallen“ somit beispiels- weise erst zum 31. Dezember 2013. Über den voraussichtlichen Abruf der Mittel durch die genannten Mitgliedstaaten kann die Bundesregierung keine Aussagen treffen. Für die deutschen Operationel- len Programme von Bund und Ländern für den Europäi- schen Fonds für Regionale Entwicklung betragen die Zahlungsvorausschätzungen für 2011 circa 2,9 Milliar- den Euro und für 2012 circa 2,8 Milliarden Euro. Bei den noch ausstehenden Zahlungen würde der Bundeshaushalt wie bei den bisherigen Zahlungen in Höhe des deutschen Finanzierungsanteils von rund 20 Prozent belastet. Die exakte Höhe des deutschen Fi- nanzierungsanteils lässt sich im Vorhinein nicht berech- nen. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Fragen der Abgeordneten Ingrid Nestle (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5875, Fragen 37 und 38): Bis wann wird die Bundesregierung Eckpunkte und einen eigenen Gesetzentwurf für die Einrichtung einer Markttrans- parenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas vorlegen? Welche Schritte hat die Bundesregierung bisher unternom- men, um die im 10-Punkte-Sofortprogramm zum Energiekon- zept am 28. September 2010 beschlossene Einrichtung einer Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas beim Bundeskartellamt umzusetzen, und warum wird diese notwendige Einrichtung zur Überwachung der Preisent- wicklungen auf den Energiemärkten nicht zusammen mit dem aktuellen Gesetzespaket – Atomgesetz, Energiewirtschaftsge- setz, Netzausbaubeschleunigungsgesetz, Bundesbaugesetz, Erneuerbare-Energien-Gesetz etc. – geregelt? Zu Frage 37: Die Bundesregierung beabsichtigt, einen Gesetzent- wurf zur Einrichtung der Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas zeitnah vorzulegen, so- dass die Markttransparenzstelle möglichst, wie geplant, Ende des Jahres ihre Arbeit aufnehmen kann. Z z s a F b 2 S s V E fa s z E d F e re s A d g F s h Ir S te te n k K A d A s s (C (D u Frage 38: Das BMWi hat bereits im September 2010 ein Kon- ept zur Errichtung der Markttransparenzstelle, MTS, er- tellt und mit den betroffenen Behörden, Bundeskartell- mt, Bundesnetzagentur und Bundesaufsichtsamt für inanzdienstleistungen, sowie Vertretern der Energie- örse erörtert. Auf dieser Basis wurde im letzten Quartal 010 ein Arbeitsentwurf erstellt, zu dem die Behörden tellungnahmen abgegeben haben. Ein von der Europäi- chen Kommission am 8. Dezember 2010 vorgestellter orschlag für eine EU-Rechtsverordnung „Integrität der nergiemärkte“, REMIT, gab dann Anlass, die für An- ng des Jahres vorgesehenen Verbände- und Ressortge- präche sowie die Vorlage eines Referentenentwurfes unächst zurückzustellen, um sich intensiver mit dem U-Vorschlag zu befassen. Die Errichtung der MTS durch ein eigenes Gesetz be- eutet nicht, dass sie losgelöst von den übrigen in der rage erwähnten Gesetzesinitiativen im Energiebereich rfolgt. Während die Regelungen des Gesetzespakets die gulierten Bereiche betreffen, liegt der Fokus der MTS tärker im Wettbewerbsrecht. nlage 30 Antwort es Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage des Ab- eordneten Günter Gloser (SPD) (Drucksache 17/5875, rage 39): Welche Informationen liegen der Bundesregierung zu Flüchtlingen vor, die im Jahr 2011 aus Syrien in die Türkei, in den Irak und nach Jordanien geflohen sind? Nach Berichten der Deutschen Botschaft Damaskus ind Menschen aus Deraa im Süden Syriens vorüberge- end zu Familienmitgliedern in Jordanien geflohen. Fluchtbewegungen syrischer Staatsangehöriger in den ak sind nicht bekannt. Es wird aber berichtet, dass in yrien irakische Flüchtlinge, die sich in Syrien aufhal- n, vermehrt in den Irak zurückkehren. In der Türkei sind Zeltlager für Flüchtlinge eingerich- t worden. Dort leben circa 250 Personen, von denen ach Einschätzung der türkischen Botschaft in Damas- us circa 50 vor Kampfhandlungen an der syrischen üste geflohen sind. nlage 31 Antwort es Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage des bgeordneten Niema Movassat (DIE LINKE) (Druck- ache 17/5875, Frage 43): Zu welchem neuen Termin erwartet die Bundesregierung die ursprünglich für die Woche vom 23. bis 28. Mai 2011 ange- setzte Delegationsreise aus Namibia mit dem Ziel der Rückfüh- rung von in Charité-Archiven lagernden Schädeln und mensch- lichen Überresten der Volksgruppen der Herero und Nama? Ein neuer Termin für die von namibischer Seite ver- chobene Delegationsreise ist gegenwärtig Gegenstand Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 110. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Mai 2011 12595 (A) ) )(B) interner Debatten auf namibischer Seite und ist der Bun- desregierung bisher noch nicht mitgeteilt worden. Die Bundesregierung ist weiterhin bereit, die Repa- triierung der menschlichen Überreste nach Namibia und eine würdige Übergabezeremonie zu unterstützen. Anlage 32 Antwort des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage des Abgeordneten Niema Movassat (DIE LINKE) (Druck- sache 17/5875, Frage 44): Zu welchem genauen Zeitpunkt und mit welchen Vertre- tern von namibischer Seite werden die deutsch-namibischen Regierungsverhandlungen zur Entwicklungszusammenarbeit in Deutschland stattfinden, und besteht ein Zusammenhang zwischen diesen Regierungsverhandlungen und der geplanten namibischen Delegationsreise zur Repatriierung der von deut- scher Seite geraubten Schädel und menschlichen Überreste aus dem damaligen „Deutsch-Südwestafrika“? Die deutsch-namibischen Regierungsverhandlungen zur Entwicklungspolitik fanden am 23. und 24. Mai 2011 in Bonn statt. Von namibischer Seite nahmen der Pla- nungsminister Alweendo, sein Staatssekretär, der nami- bische Botschafter in der Bundesrepublik Deutschland sowie Abteilungsleiter der folgenden Ressorts teil: Fi- nanzen, Umwelt, Transport, Bergbau und Energie, Land. Ein Zusammenhang zwischen den Regierungsver- handlungen zur Entwicklungspolitik und der geplanten namibischen Delegationsreise aus Anlass der Repatriie- rung menschlicher Überreste besteht nicht. Anlage 33 Antwort des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage der Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 17/5875, Frage 45): Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung darüber, ob auch deutsche Staatsbürger – insbesondere ehemalige Bun- deswehrsoldatinnen und -soldaten – für die durch die Verei- nigten Arabischen Emirate beauftragten privaten Sicherheits- unternehmen tätig sind (vergleiche Spiegel Online, 15. Mai 2011, Süddeutsche Zeitung, 16. Mai 2011), und was unter- nimmt sie, um diese Tätigkeit zu unterbinden? Der Bundesregierung liegen dazu keine eigenen Er- kenntnisse vor. Insbesondere sind ihr keine ehemaligen Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr bekannt, die für die durch die Vereinigten Arabischen Emirate beauftragten priva- ten Sicherheitsunternehmen tätig sind. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage der Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5875, Frage 46): in B B v n g w n M d A d d (D Z n In a v g § d A g D z u ti a fo te (C (D Hat es in den laufenden Gesprächen zwischen der Bundes- regierung und Vertretern der deutschen Reedereien seit dem sogenannten Antipiratengipfel der Bundesregierung am 24. Januar 2011 weitere Forderungen nach verstärktem ho- heitlichen Schutz von Schiffen unter deutscher Flagge oder von deutschen Reedereien bzw. die Ankündigung, beim Aus- bleiben solcher hoheitlichen Schutzmaßnahmen einen Flag- genwechsel vorzunehmen und die Dienste privater Sicher- heitsunternehmen in Anspruch zu nehmen, gegeben, und wie ist die Position der Bundesregierung gegenüber Tendenzen in der internationalen Handelsschifffahrt, darunter auch von Schiffen deutscher Reedereien oder unter deutscher Flagge, bewaffnete private Sicherheitsunternehmen zum Schutz von Ladung und Besatzung an Bord zu nehmen? Bei diesen Gesprächen ist das Thema erörtert worden, wieweit Schiffe deutscher Reedereien mit hoheitlicher egleitung an Bord ausgestattet werden können. Die undesregierung prüft alle Möglichkeiten, den Schutz or Piraterie zu verbessern. Die Überlegungen sind noch icht abgeschlossen. Sofern sich Reedereien zum Flag- enwechsel entschließen, um angeblich von privaten be- affneten Sicherheitskräften Gebrauch machen zu kön- en, ist dies eine unternehmerische Entscheidung. Die aßnahmen der Bundesregierung sind darauf gerichtet, ie Attraktivität der deutschen Flagge zu steigern. nlage 35 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Fragen es Abgeordneten Hans-Joachim Hacker (SPD) rucksache 17/5875, Fragen 47 und 48): Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgen die rückwirkenden Anerkennungen des Beamtenstatus für Bundes- und Landes- beamte aufgrund von früheren Dienstzeiten in der DDR – zum Beispiel Volkspolizei –, und ist bei Ansprüchen auf Witwen- entgelt aus diesen Beschäftigungsverhältnissen eine Verrech- nung mit Leistungen der Deutschen Rentenversicherung Bund zulässig? Beabsichtigt die Bundesregierung eine Änderung des Be- amtenversorgungsgesetzes, um den Zeitraum für die rückwir- kende Anerkennung des Beamtenstatus zeitlich auszuweiten und Verrechnungen zwischen Versorgungsbezügen mit Ren- ten abzumildern? u Frage 47: Die rückwirkende Ernennung in ein Beamtenverhält- is ist grundsätzlich unzulässig und insoweit unwirksam. soweit wird davon ausgegangen, dass sich die Frage uf eine mögliche versorgungsrechtliche Anerkennung on in der ehemaligen DDR zurückgelegten Beschäfti- ungszeiten in der Beamtenversorgung bezieht. Gemäß 12 b des Beamtenversorgungsgesetzes werden Zeiten, ie der Beamte vor dem 3. Oktober 1990 in dem in rt. 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet zurück- elegt hat, grundsätzlich nicht als ruhegehaltfähige ienstzeit berücksichtigt, sofern die allgemeine Warte- eit für die gesetzliche Rentenversicherung erfüllt ist nd diese Zeiten als rentenrechtliche Zeiten berücksich- gungsfähig sind. Eine Anerkennung derartiger Zeiten ls ruhegehaltfähige Dienstzeit scheidet damit aus. Allerdings steht den Ländern seit der Föderalismusre- rm I im Jahr 2006 die alleinige Gesetzgebungskompe- nz für das Versorgungsrecht ihrer Landes- und Kom- 12596 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 110. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Mai 2011 (A) ) )(B) munalbeamten zu. Nach Kenntnis der Bundesregierung haben die Länder aber in dieser Frage keine vom Bun- desrecht abweichenden Regelungen getroffen. Beamtenrechtliche Versorgungsbezüge werden neben Renten der gesetzlichen Rentenversicherung nur bis zu einer gesetzlich bestimmten Höchstgrenze gezahlt. Hier- von umfasst sind auch Ansprüche auf Hinterbliebenen- versorgung. Zu Frage 48: Nein. Die Bundesregierung bewertet die entsprechen- den gesetzlichen Regelungen im Grundsatz als sach- gerecht. Sie sind im Übrigen durch das Bundesver- fassungsgericht in ständiger Rechtsprechung für verfassungsgemäß erklärt worden. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksache 17/5875, Frage 50): Welche Veränderungen gab es beim Integrationskursange- bot im Vergleich des ersten Quartals 2011 mit dem ersten Quartal 2010 – zum Beispiel Zahl der zugelassenen Personen mit und ohne Rechtsanspruch auf Teilnahme, Zahl der begon- nenen Teilzeit- bzw. Vollzeitkurse in diesen Zeiträumen –, und welche weiter gehenden Maßnahmen wird die Bundesregie- rung ergreifen, um zu einer Erhöhung der durchschnittlich ge- zahlten Honorare für Lehrkräfte in Integrationskursen zu kommen, nachdem diese immer noch unterhalb der vor In- krafttreten des Zuwanderungsgesetzes im Jahr 2005 durch- schnittlich gezahlten Honorare liegen? Die Quartalsstatistik zu den Integrationskursen wird drei Monate nach Ende des jeweiligen Quartals erstellt und anschließend veröffentlicht. Zahlen zum ersten Quar- tal 2011 stehen daher frühestens Ende Juli 2011 zur Ver- fügung. Ein Datenabgleich mit dem ersten Quartal 2010 kann daher noch nicht erfolgen. Für die Lehrkräftehonorierung sind die Kursträger zu- ständig, die im Wege der Trägerzulassung mit der Kurs- durchführung betraut sind und damit Vertragspartner der Lehrkräfte sind. Der Bund kann daher nur mittelbar Ein- fluss auf die Honorierung der Lehrkräfte nehmen. Zur Vermeidung von Dumpinglöhnen steuert das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Honorarhöhe dadurch, dass die Zulassung der Träger, die weniger als 15 Euro zahlen, auf ein Jahr – statt normal drei Jahre – begrenzt wird. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage des Abgeordneten Manfred Kolbe (CDU/CSU) (Druck- sache 17/5875, Frage 53): Wie beabsichtigt die Bundesrepublik Deutschland im Rea- lisierungsfall die Garantiesumme in Höhe von 168,3 Milliar- den Euro aus dem geplanten Euro-Stabilitätsmechanismus, ESM, zu finanzieren? E D P z K N d g d g fa G g u R s w k d ti m e n a v d A d d D d B d in A g s ru (C (D Seit Mitte April 2011 dauern die Beratungen zum SM-Vertrag bereits an. In den Verhandlungen konnte eutschland in dem Vertragsentwurf folgende wichtige rinzipien – teilweise gegen den starken Widerstand ein- elner europäischer Partner – verankern: Ultima Ratio, onditionalität, Haftungsbegrenzung, Einstimmigkeit. Der permanente Rettungsmechanismus wird nur im otfall greifen, wenn andere Maßnahmen, einschließlich er verstärkten und erweiterten Krisenprävention, fehl- eschlagen sind, die Zahlungsunfähigkeit eines Mitglie- es der Euro-Zone droht und die Stabilität des Euro ins- esamt gefährdet ist. Das Ultima-Ratio-Prinzip wurde daher gleich mehr- ch in den Text des Vertragsentwurfs eingeführt. Die esamtausrichtung des Mechanismus wird sich weitest- ehend an der bisherigen Praxis bei den Griechenland- nd Irland-Krediten ausrichten. Unterstützung nur unter strikter Konditionalität im ahmen eines wirtschaftlichen Reform- und Anpas- ungsprogramms für einen Mitgliedstaat. Die Entscheidung über die Gewährung des Beistands ird einstimmig und auf Basis einer Schuldentragfähig- eitsanalyse der KOM, des IWF und der EZB getroffen. Die Unterstützung soll in der Regel in Form von Kre- iten erfolgen. Nur in Ausnahmefällen sollen Interven- onen auf dem Primärmarkt möglich sein. Der Ausnah- echarakter wird im Text klar geregelt. Vor diesem Hintergrund sieht die Bundesregierung in Szenario, das den gleichzeitigen Ausfall aller von ei- em künftigen ESM auszureichenden Kredite unterstellt, ls völlig unwahrscheinlich an. Die Frage nach der Finanzierbarkeit des Garantie- olumens in Höhe von 168,3 Milliarden Euro stellt sich aher nicht. nlage 38 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage es Abgeordneten Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 17/5875, Frage 54): Welche Informationen liegen der Bundesregierung zu Schätzungen des Wertes von Liegenschaften des Staates Grie- chenland vor (vergleiche beispielsweise den Tagesspiegel vom 16. Mai 2011: „Akropolis ade – Griechenland soll sich von Staatsbesitz trennen“; hier wird ein Schätzwert von 270 Milliarden Euro genannt), und welche Summe an Privati- sierungserlösen davon ist bereits im derzeitigen Anpassungs- programm des Internationalen Währungsfonds, der Europäi- schen Zentralbank und der EU-Kommission enthalten? Eine abschließende und belastbare Summe zum Wert er Liegenschaften des griechischen Staates liegt der undesregierung nicht vor. Grund hierfür sind unter an- erem unklare Eigentumsverhältnisse in Griechenland sbesondere aufgrund fehlender Katasterinformationen. uch sind nur wenige Unternehmen mit Staatsbeteili- ung an der Börse „gelistet“. Der im Artikel des Tages- piegels genannte Betrag von 270 Milliarden Euro be- ht auf der Studie einer der Regierungspartei „Pasok“ Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 110. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Mai 2011 12597 (A) ) )(B) nahen Stiftung. Dort wird der Betrag von 272 Milliarden Euro genannt, die Belastbarkeit dieser Summe kann je- doch aufgrund der derzeitigen Informationslage nicht bestätigt werden. Die griechische Regierung hat mit der Europäischen Kommission, der Europäischen Zentralbank und dem IWF im Rahmen der letzten Programmüberprüfung ver- einbart, die bis zum Programmende zu erzielenden Priva- tisierungserlöse zu erhöhen; bis 2013 muss jetzt ein Be- trag von 15 Milliarden Euro erreicht werden. Bis 2015 ist ein Privatisierungsziel von 50 Milliarden Euro vereinbart. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage des Abgeordneten Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5875, Frage 55): Inwiefern gibt es derzeit Programme technischer Hilfe für Griechenland mit deutscher oder anderer EU-Mitgliedstaaten- beteiligung, insbesondere hinsichtlich des Einsatzes von EU- Strukturfondsmitteln in Griechenland und zur Steigerung der Effizienz der griechischen Steuerverwaltung? Im März 2010 haben die Bundeskanzlerin und der griechische Premierminister beschlossen, die deutsch- griechische Partnerschaft zu intensivieren. Vor diesem Hintergrund wurde ein gemeinsamer Arbeitsplan für eine vertiefte Kooperation erarbeitet. In diesem Rahmen findet eine Zusammenarbeit in verschiedenen Bereichen wie zum Beispiel Umweltpolitik, Energie und Klima- politik, Zivilschutz, Forschungspolitik, Asyl- und Inte- grationspolitik sowie Bildungspolitik statt. Zuletzt fand in diesem Zusammenhang am 17. März 2011 unter Fe- derführung der jeweiligen Auswärtigen Ämter ein Tref- fen auf Staatssekretärsebene in Berlin statt. Die Zusam- menarbeit soll einen Beitrag zu den weit reichenden Reformbemühungen Griechenlands im Rahmen des An- passungsprogramms leisten. Zusammenarbeit mit Griechenland im Steuerbereich gibt es zudem im Rahmen des FISCALIS-Programms der EU. Dabei handelt es sich um ein europaweites Ko- operationsprogramm zum Erfahrungs- und Informations- austausch der nationalen Steuerverwaltungen. Deutsch- land hat in diesem Rahmen bereits Unterstützung geleistet, zum Beispiel beim Aufbau eines Großbetriebs- prüfsystems. In die EU-Strukturfondsmittel sind Mittel für technische Hilfe einbezogen. Diese belaufen sich bis auf eine Höhe von 0,25 Prozent der jährlichen Mittelausstattung der Ru- brik 1b des EU-Haushalts, aus der die Strukturfondsmittel bereitgestellt werden. Eingesetzt werden die Mittel vor- wiegend für Evaluierungen und Vorbereitung von Projek- ten, um diese zügiger in Gang setzen zu können. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage des Abgeordneten Dr. Thomas Gambke (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5875, Frage 56): is d ü te n A d g D Z U m lu a m te d fü d z M lu b fo s G h n R g w (C (D Stimmt die Meldung aus der Bild vom 20. Mai 2011, dass es in dieser Legislaturperiode keine Reform der Mehrwert- steuer geben wird, und, wenn nein, wann wird die Kommis- sion zur Reform der Mehrwertsteuer ihre Arbeit aufnehmen? Die Meldung aus der Bild-Zeitung vom 20. Mai 2011 t unzutreffend. Die Bundesregierung hält an ihrem Vorhaben fest, en Katalog der ermäßigten Mehrwertsteuersätze zu berprüfen. Ein Termin, an dem die Kommission zu den ermäßig- n Mehrwertsteuersätzen ihre Arbeit aufnimmt, steht och nicht fest. nlage 41 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Fra- en der Abgeordneten Christine Scheel (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 17/5875, Fragen 57 und 58): Wie viele Pflichtfelder müssen kleine, mittelgroße und große Kapitalgesellschaften – bitte aufschlüsseln – derzeit in ihrer Bilanz sowie der Gewinn-und-Verlust-Rechnung ausfül- len, und wie viele Pflichtfelder müssten nach derzeitigem Stand – und damit gilt auch der derzeitige Stand der Pilot- phase – nach Einführung der E-Bilanz jeweils ausgefüllt wer- den? Wie ist ein möglicher Anstieg der Zahl der auszufüllenden Pflichtfelder in der Bilanz sowie der Gewinn-und-Verlust- Rechnung nach Einführung der E-Bilanz mit dem Ziel des Bürokratieabbaus vereinbar, und aus welchem Grund unter- sucht die Bundesregierung in der Pilotphase der E-Bilanz nicht die Auswirkungen auf die bürokratischen Belastungen der Unternehmen (vergleiche Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Evaluierung der Offenlegungspflichten für den Mittelstand“, Bundestagsdrucksache 17/5028, Antwort zu Frage 5)? u Frage 57: Wie viele Pflichtfelder, sogenannte Mussfelder, ein nternehmen im Steuerrecht für die elektronische Über- ittlung der Inhalte seiner Bilanz und Gewinn- und Ver- strechnung, E-Bilanz, befüllen muss, wird davon bhängen, welche Geschäftsvorfälle in dem Unterneh- en vorliegen. Hiernach wird sich die Anzahl der Kon- n richten, die dann für die elektronische Übermittlung er Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnung zu be- llen sind. In dem Zusammenhang sei angemerkt, dass ie E-Bilanz nicht manuell von den Unternehmen aus- ufüllen ist, sondern die Werte durch ein sogenanntes apping automatisch befüllt werden. Da die E-Bilanz erstmalig eine einheitliche Darstel- ng der Bilanz erforderlich macht, ist sie in ihrem Auf- au nicht unmittelbar mit der herkömmlichen Papier- rm vergleichbar. Die Auswahl der Pflichtfelder, ogenannte Mussfelder, für die elektronische Bilanz und ewinn- und Verlustrechnung hat sich jedoch weitge- end an der Papierform orientiert. Ob gegebenenfalls och Optimierungen erforderlich sind, wird gerade im ahmen der Pilotphase überprüft, sodass zum derzeiti- en Zeitpunkt hierzu noch keine Aussagen getroffen erden können. 12598 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 110. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Mai 2011 (A) ) )(B) Zu Frage 58: Die Annahme eines möglichen Anstieges der auszu- füllenden Pflichtfelder ist rein hypothetisch und kann aufgrund der Antwort zu Frage 5 nicht bestätigt werden. Ferner ist die Pilotphase nicht dafür geeignet, die mit der Einführung der E-Bilanz entstehenden Bürokratie- kosten zu ermitteln. Die Höhe der einmaligen Umstel- lungskosten vom bisherigen Papierverfahren auf das künftige elektronische Verfahren ist nach hiesiger Ein- schätzung unabhängig von der Gliederungstiefe der Ta- xonomie, die wiederum entsprechende Pflichtfelder, so- genannte Mussfelder, beinhaltet. Im Übrigen wird auf die Antworten der Bundesregierung auf die Kleine An- frage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 15. März 2011, Bundestagsdrucksache 17/5028 verwie- sen. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage der Abgeordneten Brigitte Pothmer (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5875, Frage 59): Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle Empfeh- lung – Version 01, 11. März 2011 – des Anerkennungsbeirats zur Zertifizierung staatlich anerkannter Schulen nach § 8 der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung – Weiterbildung, AZWV, insbesondere auch bezogen auf die Qualität der Wei- terbildung und die Wettbewerbsbedingungen zwischen staatli- chen Schulen und Schulen in freier Trägerschaft im Rahmen der geförderten Weiterbildung, und welche Bundesländer be- absichtigen nach Kenntnis der Bundesregierung, eine Stelle, die die Aufsicht über staatlich anerkannte Schulen führt und von deren Zertifikat dann die zu dieser aufsichtführenden Stelle gehörenden staatlich anerkannten Schulen erfasst wür- den, als Bildungsträger zertifizieren zu lassen? Die Bundesregierung begrüßt die Empfehlung des Anerkennungsbeirats. Die Empfehlung entspricht auch dem Ergebnis einer fachlichen und rechtlichen Erörte- rung der Bundesländer mit der Anerkennungsstelle der Bundesagentur für Arbeit und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu den bestehenden Möglichkei- ten für staatliche (Berufsfach-)Schulen, die geltenden AZWV-Regelungen zur Zulassung (Zertifizierung) mög- lichst unkompliziert durchzuführen. Der Verfahrensweg bewegt sich innerhalb des bestehenden AZWV-Systems und ist kein staatlicher schulischer Sonderweg, sondern steht auch jeder anderen vergleichbar verfassten Organi- sation offen. Bildungsanbieter – gleichgültig, ob unter staatlicher oder privater Trägerschaft – haben somit die- selben Anforderungen nach der AZWV zu erfüllen, wenn sie geförderte Weiterbildungsmaßnahmen anbieten wollen. Vonseiten der Bundesländer besteht großes Interesse, ihre staatlichen Berufsfachschulen für die Weiterbil- dungsförderung zu öffnen. Welche Bundesländer den im Rahmen der Empfehlung des Anerkennungsbeirats auf- gezeigten Weg letztlich beschreiten werden, ist der Bun- desregierung nicht bekannt. A d d G s c z u d e G d a A d g n d m im n w D H A d g L (C (D nlage 43 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage er Abgeordneten Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN) (Drucksache 17/5875, Frage 60): Mit wie vielen neuen Förderfällen über den Gründungszu- schuss rechnet die Bundesregierung im Jahr 2012 unter Be- rücksichtigung der im Referentenentwurf des Gesetzes zur Leistungssteigerung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente bei diesem Instrument erwarteten Einsparungen und der zu er- wartenden Vorbindungen durch bereits erfolgte Förderzusa- gen aus den Vorjahren im Vergleich zum Jahr 2010 (jeweils bitte unter Angabe der Anzahl der Eintritte in die erste Phase der Förderung über den Gründungszuschuss und der zu erwar- tenden Höhe der Vorbindungen)? Der vom Bundeskabinett am 25. Mai 2011 beschlos- ene Gesetzentwurf zur Verbesserung der Eingliederungs- hancen am Arbeitsmarkt sieht vor, dass der Gründungs- uschuss vollständig in eine Ermessensleistung mgewandelt wird. Bisher ist lediglich der Übertritt in ie zweite Förderphase eine Ermessensleistung; auf die rste Förderphase besteht ein Rechtsanspruch. Die im esetzentwurf vorgesehenen Änderungen beim Grün- ungszuschuss wirken sich sowohl über die Fallzahlen ls auch die Ausgestaltung der Phasen auf die künftigen usgaben aus. Das bedeutet, dass die erwarteten Min- erausgaben sich nicht ausschließlich aus einem Rück- ang der Förderfälle ergeben. Da weder aufseiten der Gründerinnen und Gründer och aufseiten der Agenturen für Arbeit eine Prognose er Verhaltensänderung aufgrund der neuen Regelung öglich ist, kann ein Rückgang der Förderzahlen nicht Voraus beziffert werden. Im Jahresdurchschnitt 2010 wurden rund 144 000 Perso- en durch einen Gründungszuschuss gefördert. Dafür urden insgesamt rund 1,87 Milliarden Euro verausgabt. ie BA rechnet mit Vorbindungen für das Jahr 2012 in öhe von rund 470 Millionen Euro. nlage 44 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Fra- en der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE INKE) (Drucksache 17/5875, Fragen 61 und 62): In wie vielen Jobcentern – gemeinsame Einrichtungen und zugelassene kommunale Träger – wurden bislang örtliche Beiräte nach § 18 d des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, SGB II, eingerichtet, und wie viele Beiräte gab es bei den bei den Arbeitsgemeinschaften, Argen, zugelassenen kommunalen Trägern und Agenturen für Arbeit in getrennter Aufgaben- wahrnehmung vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Weiterent- wicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeit- suchende zu Anfang dieses Jahres? Wie schätzt die Bundesregierung den derzeitigen Stand der per Gesetz verpflichtenden Einrichtung von örtlichen Bei- räten bei jedem SGB-II-Träger hinsichtlich der Zielerrei- chung, insbesondere Probleme bei der Umsetzung, ein, und welche Erfahrungen gibt es bezüglich Arbeitsweise und Zu- sammensetzung der bereits bestehenden örtlichen Beiräte? Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 110. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Mai 2011 12599 (A) ) )(B) Zu Frage 61: Nach § 18 d SGB II wird bei jeder gemeinsamen Ein- richtung und jedem zugelassenen kommunalen Träger ein örtlicher Beirat gebildet. Mit Stand 29. April 2011 waren in 192 von 334 der gemeinsamen Einrichtungen örtliche Beiräte gebildet. In den noch verbleibenden 21 Agenturen für Arbeit mit getrennter Aufgabenwahr- nehmung, AAgAw, gibt es derzeit keine örtlichen Bei- räte. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Bildung eines Bei- rates bestand bis zum 31. Dezember 2010 nicht. Mit Stand vom 31. Dezember 2010 verfügten 222 Arbeitsge- meinschaften über sogenannte Beiräte, deren Bildung und Aufgaben unabhängig von Standards war. Keine der bestehenden Agenturen für Arbeit mit getrennter Aufga- benwahrnehmung hatte einen Beirat gebildet. Angaben zu zugelassenen kommunalen Trägern lie- gen der Bundesregierung nicht vor. Zu Frage 62: Die Einrichtung und die Arbeit der örtlichen Beträte liegen in lokaler Verantwortung der gemeinsamen Ein- richtungen. Zentrale Erhebungen über den Stand der Einrichtung der Beiräte werden daher nicht vorgenom- men. Nach den der Bundesregierung vorliegenden Infor- mationen ist die Zusammensetzung der Beiräte unter- schiedlich. Die Anzahl der Mitglieder liegt nach den vorliegenden Informationen zwischen 3 und 30. Neben den im Gesetz benannten Institutionen sind Arbeits- kreise der Kommunen, die Fraktionen des Kreis- bzw. Stadtrates oder Vertreter sonstiger Gremien zum Beispiel aus dem Bereich Rehabilitation und Migration berufen worden. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über Probleme bei der Umsetzung vor. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage der Abgeordneten Jutta Krellmann (DIE LINKE) (Drucksache 17/5875, Frage 63): Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, in wie vie- len Fällen bislang Erwerbsloseninitiativen bzw. Interessenver- treter von Arbeitslosen in einen örtlichen Beirat der Jobcenter – gemeinsame Einrichtungen und zugelassene kommunale Träger – nach § 18 d SGB II berufen wurden? Die Bildung der örtlichen Beiräte liegt in lokaler Ver- antwortung der gemeinsamen Einrichtungen und zuge- lassenen kommunalen Träger. Zentrale Erhebungen über den Stand der Bildung der Beiräte werden nicht vorge- nommen. Der Bundesregierung liegen deshalb keine Er- kenntnisse über die konkrete Besetzung der örtlichen Beiräte vor. A d F (S te b S Z a B te s s u ri s d M d p a v u u g w m tr Z v K D d s je in a A d F (D v d (C (D nlage 46 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die rage der Abgeordneten Silvia Schmidt (Eisleben) PD) (Drucksache 17/5875, Frage 64): Welche Informationen liegen der Bundesregierung gene- rell über die Lebensverhältnisse von Eltern mit Behinderung und deren Familien vor, und sind im Rahmen des Nationalen Aktionsplanes zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskon- vention zusätzliche Maßnahmen für die Unterstützung des Er- ziehungsauftrags von behinderten Eltern vorgesehen? Zur Frage, wie viele Menschen mit Behinderung Un- rstützung bei der Pflege und Erziehung ihrer Kinder enötigen, liegen keine abgestimmten Zahlen vor. Das taatsinstitut für Frühpädagogik in Bayern schätzt die ahl der körper- und sinnesbehinderten Menschen in der ktiven Elternphase bundesweit auf circa 250 000. Der undesverband behinderter und chronisch kranker El- rn bbe e.V. schätzt unter Berufung auf verschiedene tatistische Erhebungen, dass 390 000 behinderte Men- chen im Alter zwischen 25 und 55 Jahren mit Kindern nter 14 Jahren zusammenleben. Das Bundesministe- um für Familie, Senioren, Frauen und Jugend kommt in einer Studie „Lebenslagen behinderter Frauen 2005“ zu em Ergebnis, dass etwa ein Drittel der behinderten enschen im Alter zwischen 28 und 45 Jahren mit Kin- ern unter 14 Jahren zusammenlebt. Bei der Verbändeanhörung zum Nationalen Aktions- lan am 17. Mai 2011 wurde auch das Thema Eltern- ssistenz angesprochen. In der Arbeitsgruppe „Inklusion on jungen Menschen mit Behinderungen“ der Arbeits- nd Sozialministerkonferenz, ASMK, und der Jugend- nd Familienministerkonferenz, JFMK, unter Beteili- ung der kommunalen Spitzenverbände und des Bundes urde bereits über Probleme von Müttern und Vätern it Behinderung bei der Erfüllung ihres Erziehungsauf- ages berichtet. Als wesentliches Problem wurde ein uständigkeitskonflikt zwischen den Leistungsträgern orgetragen, insbesondere zwischen dem Träger der inder- und Jugendhilfe und dem Träger der Sozialhilfe. ie Arbeitsgruppe kam zu dem Zwischenergebnis, dass ie sogenannte Elternassistenz von den bereits jetzt be- tehenden gesetzlichen Regelungen gedeckt ist. Es ist doch zu prüfen, ob zur Behebung der Schwierigkeiten der Praxis ein Verfahren gefunden werden kann, das lle Leistungsträger einbindet. nlage 47 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die rage des Abgeordneten Klaus Ernst (DIE LINKE) rucksache 17/5875, Frage 65): Wie viele Personen erhalten nach der sozialversicherungs- pflichtigen Bruttoarbeitsentgeltstatistik der Bundesagentur für Arbeit ein Arbeitsentgelt, das unter dem Bedarf des SGB II inklusive des Erwerbstätigenfreibetrags liegt? Die Frage lässt sich aus der Statistik über die sozial- ersicherungspflichtigen Bruttoarbeitsentgelte der Bun- esagentur für Arbeit nicht beantworten. 12600 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 110. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Mai 2011 (A) ) )(B) Diese Statistik wird im Rahmen der Beschäftigungs- statistik einmal jährlich erstellt und basiert auf den An- gaben aus dem Meldeverfahren zur Sozialversicherung. In diesem Verfahren sind alle Arbeitnehmer – ein- schließlich Auszubildende – einbezogen, die der Kran- ken- oder Rentenversicherungspflicht oder Versiche- rungspflicht nach dem SGB III unterliegen. Beim Vorliegen mehrerer Beschäftigungsverhältnisse zum Stichtag 31. Dezember bezieht sich das Entgelt nur auf die Hauptbeschäftigung. Die Statistik über die sozialversicherungspflichtigen Bruttoarbeitsentgelte ist aus verschiedenen Gründen nicht dafür geeignet, die Zahl der Personen zu ermitteln, deren Arbeitseinkommen unter den Leistungsansprü- chen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, SGB II, liegen. Diese sind im Einzelnen: Die Einkommenssituation von Beschäftigten wird im Einzelfall nicht vollständig abgebildet; beim Vorliegen mehrerer Beschäftigungsverhältnisse zum Stichtag 31. Dezember beziehen sich die Angaben über das Ent- gelt in der Beschäftigungsstatistik nur auf die Hauptbe- schäftigung. Ausschlaggebend für den Leistungsan- spruch auf Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld ist jedoch das gesamte Einkommen einer Person. Die Statistik über die sozialversicherungspflichtigen Bruttoarbeitsentgelte enthält Angaben über die Brutto- einkommen Beschäftigter. Ausschlaggebend für den Leistungsanspruch auf Arbeitslosengeld II bzw. Sozial- geld ist jedoch das Nettoeinkommen bzw. das verfüg- bare Einkommen. Im Rahmen der Beschäftigungsstatis- tik liegen jedoch keine Angaben über die darauf abzuführenden Steuern und Abgaben vor, sodass sich die dazugehörigen Nettoeinkommen nicht ermitteln lassen. Hilfebedürftig ist nicht nur derjenige, der seinen eige- nen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend decken kann, sondern auch derjenige, der den Lebensunterhalt der weiteren Bedarfsgemeinschaftsmitglieder nicht mit eigenen Mitteln decken kann. Insofern ist für den Leis- tungsanspruch auf Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld das gesamte Einkommen und Vermögen aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft ausschlaggebend. Im Rahmen der Beschäftigungsstatistik liegen jedoch keine Angaben über Anzahl und Alter weiterer Haushaltsmitglieder so- wie deren Einkommen und Vermögen vor. Auch fehlen in der Beschäftigungsstatistik wesentliche Angaben – wie Kosten der Unterkunft, Ansprüche auf Mehrbe- darfe usw. –, die für die Bemessung der Bedarfe nach dem SGB II erforderlich wären. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage des Abgeordneten Klaus Ernst (DIE LINKE) (Drucksache 17/5875, Frage 66): Welche Expertisen und Studien wurden von der Bundesre- gierung seit Januar 2010 an die MaschmeyerRürup AG verge- ben, und wie hoch waren die jeweiligen Honorare (bitte chro- nologisch aufgeschlüsselt nach Bundesministerien)? u S d m k te b v „ P z 5 m A d A s n B le A p R s le h m U A d A (D p fe z (C (D Vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen nd Jugend wurde dem Bundesministerium für Arbeit und oziales, dem für die Beantwortung dieser Frage die Fe- erführung zugewiesen wurde, folgende Zusammenarbeit it der Firma MaschmeyerRürup AG gemeldet: Das BMFSFJ hat die Durchführung einer Machbar- eitsstudie zur Einführung freiwilliger Arbeitszeitkon- nmodelle als Maßnahme zur Flexibilisierung der Ar- eitsgestaltung an die Firma MaschmeyerRürup AG ergeben. Die Maßnahme steht im Kontext des Projekts Zeit für Pflege“ zur Förderung der Vereinbarkeit von flege und Beruf. Die Laufzeit war vom 15. Februar bis um 30. September 2010. Die Vergütung belief sich auf 6 525 Euro (inklusive Mehrwertsteuer). Im Übrigen wurde von den Ressorts Fehlanzeige ge- eldet. nlage 49 Antwort es Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage der bgeordneten Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD) (Druck- ache 17/5875, Frage 67): Welche Auswirkung auf die Entwicklung der Agrarroh- stoffpreise und auf eine potenzielle Monopolisierung sieht die Bundesregierung bei einem möglichen Börsengang der Glen- core International AG Ende des Monats Mai 2011? Der Börsengang der Schweizer Firma Glencore Inter- ational AG erfolgte am 19. Mai 2011 an der Londoner örse. Da die auch im Agrarrohstoffhandel tätige Firma diglich die Rechtsform gewechselt hat, werden keine uswirkungen auf die Entwicklung der Agrarrohstoff- reise erwartet. Aus Sicht der Bundesregierung hat die Wahl der echtsform eines Unternehmens auch keinen Bezug auf eine Marktposition im internationalen Agrarhandel. Al- rdings muss Glencore als börsennotierte Firma nun er- eblich höheren Informationsverpflichtungen nachkom- en. Dies erhöht die Transparenz in Bezug auf dieses nternehmen. nlage 50 Antwort es Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage der bgeordneten Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD) rucksache 17/5875, Frage 68): Welche Anhaltspunkte und Nachweise führt die Bundesre- gierung an, um die im Eckpunktepapier „Preisvolatilität und Spekulation auf den Märkten für Agrarrohstoffe“ des Bundes- ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucher- schutz aufgestellte Behauptung: „Auf den Weltmärkten hat die Politik der EU tendenziell zu einer Stabilisierung der Märkte beigetragen“ zu belegen? Für diese Aussage gibt es zwei wesentliche Anhalts- unkte: Zum einen hat die EU-Agrarpolitik seit 1992 tiefgrei- nde Reformmaßnahmen durchgeführt. Die Preisstüt- ung wurde abgebaut und das Preisniveau an den Welt- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 110. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Mai 2011 12601 (A) (C) (D)(B) marktpreis angenähert. Die Intervention wurde bei vielen Produkten abgeschafft und in den verbliebenen Bereichen stark eingegrenzt. Die Exporterstattungen wurden um fast 95 Prozent verringert. Durch die „Every- thing-but-arms“-Initiative der EU wurden die Export- möglichkeiten für Entwicklungsländer bei Agrarproduk- ten verbessert. Durch die Zuckermarktreform wurde die EU vom Nettoexporteur zum Zuckerimporteur. Insge- samt wurden Störungen auf den Weltmärkten durch Markteingriffe der EU seit 1992 erheblich verringert. Zum anderen hat die EU durch den Abbau des Au- ßenschutzes im Rahmen der Uruguay-Runde der WTO einen wesentlichen Beitrag zur Handelserleichterung er- bracht. Verbesserte Handelsmöglichkeiten erleichtern den schnellen Austausch von Agrarprodukten auch in Fällen regionaler Marktkrisen. Diese können zum Bei- spiel durch Missernten ausgelöst werden. Effizienter Handel trägt dazu bei, solche regionalen Versorgungs- engpässe auszugleichen und Preisspitzen in den betroffe- nen Regionen zu verringern. 110. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 25. Mai 2011 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14 Anlage 15 Anlage 16 Anlage 17 Anlage 18 Anlage 19 Anlage 20 Anlage 21 Anlage 22 Anlage 23 Anlage 24 Anlage 25 Anlage 26 Anlage 27 Anlage 28 Anlage 29 Anlage 30 Anlage 31 Anlage 32 Anlage 33 Anlage 34 Anlage 35 Anlage 36 Anlage 37 Anlage 38 Anlage 39 Anlage 40 Anlage 41 Anlage 42 Anlage 43 Anlage 44 Anlage 45 Anlage 46 Anlage 47 Anlage 48 Anlage 49 Anlage 50
    • insert_commentVorherige Rede als Kontext
      Rede von Andreas Scheuer


      • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
      • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)



      Herr Kollege Krischer, die Windenergie an Land bie-
      tet kurz- und mittelfristig weitere Ausbaupotenziale im
      Bereich erneuerbare Energien. Zur Nutzung dieses Po-
      tenzials sieht das Energiekonzept der Bundesregierung
      vom 28. September 2010 beispielsweise die Weiterent-
      wicklung der Raumordnungspläne gemeinsam mit den
      Ländern und den Kommunen vor, mit dem Ziel, ausrei-
      chend Flächen für die Windparks auszuweisen. Ich be-
      tone: Energiekonzept der Bundesregierung vom
      28. September 2010. Weil im Zusammenhang mit dem
      Energiekonzept verschiedene energiepolitische Fragen
      verkürzt werden, wollte ich noch einmal auf den
      28. September 2010 verweisen.

      Mit einer optimierten Standortauswahl können Län-
      der und Kommunen zusätzliche Flächen in Einklang mit
      Natur und Landschaftsbild ausweisen und dadurch er-
      hebliche Chancen für regionale Arbeitsplätze und Inves-
      titionen nutzen.

      Bei der Novellierung des Bauplanungsrechts durch
      den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der klimage-
      rechten Stadtentwicklung in den Gemeinden sind Rege-
      lungen zum Repowering von Windenergieanlagen ge-
      plant. Das Energiekonzept der Bundesregierung vom
      – ich betone wieder – 28. September 2010 sieht vor, dass
      im Bau- und Planungsrecht erforderliche und angemes-
      sene Regelungen zur Absicherung des Repowerings von
      Windenergieanlagen getroffen werden. Unter Repowe-
      ring – entschuldigen Sie, Herr Präsident, das ist ein

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      (C (D achbegriff, dessen Bedeutung ich gleich aufklären erde; ich verspreche es – Da bin ich doch sehr gespannt. D – versteht man die Ersetzung älterer, oft vereinzelt tehender Windenergieanlagen durch moderne, leisngsfähige Windenergieanlagen, vorzugsweise in indparks, auch – jetzt kommt es – „Aufräumen der andschaft“ genannt. Zur Unterstützung soll in einem neuen § 249 Baugeetzbuch eine Regelung getroffen werden, welche die estehende Praxis im Hinblick auf die Anwendung beingter Festsetzungen im Bebauungsplan, § 9 Abs. 2 augesetzbuch, absichert, auf den Flächennutzungsplan usweitet und die Rechtsunsicherheiten im Hinblick auf as Repowering in der Bauleitplanung, also der Neuauseisung von Flächen und der Beseitigung von Höhenbe chränkungen, beseitigt. Bitte schön. Herzlichen Dank für die Ausführungen. Es ist interes ant, dass das Zitieren des Energiekonzepts vom letzten ahr inzwischen auch bei Vertretern der Bundesregieng zu Belustigung führt. D Ich wollte Sie nur darauf hinweisen, dass das schon September nachzulesen war. Sie haben leider nicht auf meine Frage bzw. nur auf inen Teil meiner Frage geantwortet. Ich hatte danach efragt, ob die Bundesregierung das Ziel anstrebt – beipielsweise wie Nordrhein-Westfalen; ich glaube, in randenburg ist es ähnlich –, 2 Prozent der vorhandenen läche für die Erzeugung von Windenergie auszuweisen. ollen gegebenenfalls das Baugesetzbuch oder andere echtsnormen – als Bundesregierung sind Sie frei, sich arüber Gedanken zu machen, wie man das regeln kann – eändert werden, um in Deutschland weitere Flächen zur indenergienutzung auszuweisen? D Wie Sie wissen, diskutiert die Bundesregierung der eit das Energiekonzept. Es wird in der nächsten Situngswoche im Kabinett beschlossen und dann den raktionen vorgestellt. Die Diskussion ist also im Fluss. ber eine konkrete Zieldefinition kann man noch keine ussage machen. )


    Rede von Dr. Norbert Lammert
    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)