Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 108. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. Mai 2011 12449
(A) (C)
(D)(B)
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Ahrendt, Christian FDP 12.05.2011 Kekeritz, Uwe BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
12.05.2011
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Bögel, Claudia FDP 12.05.2011
Bonde, Alexander BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
12.05.2011
Bosbach, Wolfgang CDU/CSU 12.05.2011
Dağdelen, Sevim DIE LINKE 12.05.2011
Dr. Danckert, Peter SPD 12.05.2011
Dött, Marie-Luise CDU/CSU 12.05.2011
Ernst, Klaus DIE LINKE 12.05.2011
Friedhoff, Paul K. FDP 12.05.2011
Dr. Friedrich, (Hof)
Hans-Peter
CDU/CSU 12.05.2011
Gehrcke, Wolfgang DIE LINKE 12.05.2011
Dr. Gerhardt, Wolfgang FDP 12.05.2011
Gutting, Olav CDU/CSU 12.05.2011
Hardt, Jürgen CDU/CSU 12.05.2011
Hermann, Winfried BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
12.05.2011
Dr. Höll, Barbara DIE LINKE 12.05.2011
Klimke, Jürgen CDU/CSU 12.05.2011
Korte, Jan DIE LINKE 12.05.2011
Koschyk, Hartmut CDU/CSU 12.05.2011
Kramme, Anette SPD 12.05.2011
Leutert, Michael DIE LINKE 12.05.2011
Ludwig, Daniela CDU/CSU 12.05.2011
Dr. Luther, Michael CDU/CSU 12.05.2011
Dr. Miersch, Matthias SPD 12.05.2011
Pau, Petra DIE LINKE 12.05.2011
Ploetz, Yvonne DIE LINKE 12.05.2011
Schlecht, Michael DIE LINKE 12.05.2011
Schnurr, Christoph FDP 12.05.2011
Senger-Schäfer, Kathrin DIE LINKE 12.05.2011
Vogler, Kathrin DIE LINKE 12.05.2011
Werner, Katrin DIE LINKE 12.05.2011
Wieczorek-Zeul,
Heidemarie
SPD 12.05.2011
12450 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 108. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. Mai 2011
(A) (C)
(D)(B)
Peter Götz
Dr. Wolfgang Götzer
Ute Granold
Reinhard Grindel
Hermann Gröhe
Michael Grosse-Brömer
(Heidelberg)
Andreas G. Lämmel
Dr. Norbert Lammert
Katharina Landgraf
Ulrich Lange
Dr. Max Lehmer
Dr. Annette Schavan
Dr. Andreas Scheuer
Karl Schiewerling
Norbert Schindler
Tankred Schipanski
Georg Schirmbeck
SPD
Ingrid Arndt-Brauer
Rainer Arnold
Heinz-Joachim Barchmann
Doris Barnett
Dr. Hans-Peter Bartels
Anlage 2
der Mitglieder des Deuts
Kontrollgremiums gemä
CDU/CSU
Ilse Aigner
Peter Altmaier
Peter Aumer
Thomas Bareiß
Norbert Barthle
Günter Baumann
Ernst-Reinhard Beck
(Reutlingen)
Manfred Behrens (Börde)
Veronika Bellmann
Dr. Christoph Bergner
Peter Beyer
Steffen Bilger
Clemens Binninger
Peter Bleser
Dr. Maria Böhmer
Wolfgang Bosbach
Norbert Brackmann
Klaus Brähmig
Michael Brand
Dr. Reinhard Brandl
Helmut Brandt
Dr. Ralf Brauksiepe
Dr. Helge Braun
Heike Brehmer
Ralph Brinkhaus
Cajus Caesar
Gitta Connemann
Alexander Dobrindt
Thomas Dörflinger
Marie-Luise Dött
Dr. Thomas Feist
Enak Ferlemann
Ingrid Fischbach
Hartwig Fischer (Göttingen)
Dirk Fischer (Hamburg)
Axel E. Fischer (Karlsruhe-
Land)
Dr. Maria Flachsbarth
Klaus-Peter Flosbach
Herbert Frankenhauser
Michael Frieser
Erich G. Fritz
Dr. Michael Fuchs
Hans-Joachim Fuchtel
Alexander Funk
Ingo Gädechens
Dr. Peter Gauweiler
Dr. Thomas Gebhart
Norbert Geis
Alois Gerig
Eberhard Gienger
Michael Glos
Josef Göppel
Namensve
chen Bundestages, die an de
ß Art. 45 d des Grundgesetze
Markus Grübel
Manfred Grund
Monika Grütters
Florian Hahn
Dr. Stephan Harbarth
Gerda Hasselfeldt
Dr. Matthias Heider
Helmut Heiderich
Mechthild Heil
Ursula Heinen-Esser
Frank Heinrich
Rudolf Henke
Michael Hennrich
Jürgen Herrmann
Ansgar Heveling
Ernst Hinsken
Peter Hintze
Christian Hirte
Robert Hochbaum
Karl Holmeier
Franz-Josef Holzenkamp
Joachim Hörster
Anette Hübinger
Thomas Jarzombek
Dieter Jasper
Dr. Franz Josef Jung
Andreas Jung (Konstanz)
Dr. Egon Jüttner
Bartholomäus Kalb
Hans-Werner Kammer
Steffen Kampeter
Alois Karl
Bernhard Kaster
Volker Kauder
Siegfried Kauder (Villingen-
Schwenningen)
Dr. Stefan Kaufmann
Roderich Kiesewetter
Eckart von Klaeden
Ewa Klamt
Volkmar Klein
Jürgen Klimke
Axel Knoerig
Jens Koeppen
Manfred Kolbe
Dr. Rolf Koschorrek
Thomas Kossendey
Michael Kretschmer
Gunther Krichbaum
Dr. Günter Krings
Rüdiger Kruse
Bettina Kudla
Dr. Hermann Kues
Günter Lach
Dr. Karl A. Lamers
rzeichnis
r Wahl der Mitglieder des Pa
s teilgenommen haben (Tage
Paul Lehrieder
Dr. Ursula von der Leyen
Ingbert Liebing
Matthias Lietz
Dr. Carsten Linnemann
Patricia Lips
Dr. Jan-Marco Luczak
Dr. Michael Luther
Karin Maag
Dr. Thomas de Maizière
Hans-Georg von der Marwitz
Andreas Mattfeldt
Stephan Mayer (Altötting)
Dr. Michael Meister
Dr. Angela Merkel
Maria Michalk
Dr. h. c. Hans Michelbach
Dr. Mathias Middelberg
Philipp Mißfelder
Dietrich Monstadt
Marlene Mortler
Dr. Gerd Müller
Stefan Müller (Erlangen)
Dr. Philipp Murmann
Bernd Neumann (Bremen)
Michaela Noll
Dr. Georg Nüßlein
Franz Obermeier
Eduard Oswald
Henning Otte
Dr. Michael Paul
Rita Pawelski
Ulrich Petzold
Dr. Joachim Pfeiffer
Sibylle Pfeiffer
Beatrix Philipp
Ronald Pofalla
Christoph Poland
Ruprecht Polenz
Eckhard Pols
Thomas Rachel
Dr. Peter Ramsauer
Eckhardt Rehberg
Katherina Reiche (Potsdam)
Lothar Riebsamen
Josef Rief
Klaus Riegert
Dr. Heinz Riesenhuber
Johannes Röring
Dr. Norbert Röttgen
Dr. Christian Ruck
Erwin Rüddel
Albert Rupprecht (Weiden)
Anita Schäfer (Saalstadt)
Dr. Wolfgang Schäuble
rlamentarischen
sordnungspunkt 3)
Christian Schmidt (Fürth)
Patrick Schnieder
Dr. Andreas Schockenhoff
Nadine Schön (St. Wendel)
Dr. Kristina Schröder
(Wiesbaden)
Dr. Ole Schröder
Bernhard Schulte-Drüggelte
Uwe Schummer
Armin Schuster (Weil am
Rhein)
Detlef Seif
Johannes Selle
Reinhold Sendker
Dr. Patrick Sensburg
Bernd Siebert
Thomas Silberhorn
Johannes Singhammer
Jens Spahn
Carola Stauche
Dr. Frank Steffel
Erika Steinbach
Christian Freiherr von Stetten
Dieter Stier
Gero Storjohann
Stephan Stracke
Max Straubinger
Karin Strenz
Thomas Strobl (Heilbronn)
Michael Stübgen
Dr. Peter Tauber
Antje Tillmann
Dr. Hans-Peter Uhl
Arnold Vaatz
Volkmar Vogel (Kleinsaara)
Stefanie Vogelsang
Andrea Astrid Voßhoff
Dr. Johann Wadephul
Marco Wanderwitz
Kai Wegner
Marcus Weinberg (Hamburg)
Peter Weiß (Emmendingen)
Sabine Weiss (Wesel I)
Ingo Wellenreuther
Karl-Georg Wellmann
Peter Wichtel
Annette Widmann-Mauz
Klaus-Peter Willsch
Elisabeth Winkelmeier-
Becker
Dagmar Wöhrl
Dr. Matthias Zimmer
Wolfgang Zöller
Willi Zylajew
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 108. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. Mai 2011 12451
(A) (C)
(D)(B)
Klaus Barthel
Sören Bartol
Bärbel Bas
Sabine Bätzing-Lichtenthäler
Dirk Becker
Lothar Binding (Heidelberg)
Gerd Bollmann
Klaus Brandner
Willi Brase
Bernhard Brinkmann
(Hildesheim)
Edelgard Bulmahn
Marco Bülow
Ulla Burchardt
Martin Burkert
Petra Crone
Martin Dörmann
Elvira Drobinski-Weiß
Garrelt Duin
Sebastian Edathy
Ingo Egloff
Siegmund Ehrmann
Dr. h. c. Gernot Erler
Petra Ernstberger
Karin Evers-Meyer
Elke Ferner
Gabriele Fograscher
Dr. Edgar Franke
Dagmar Freitag
Michael Gerdes
Martin Gerster
Iris Gleicke
Günter Gloser
Ulrike Gottschalck
Angelika Graf (Rosenheim)
Kerstin Griese
Michael Groschek
Michael Groß
Wolfgang Gunkel
Hans-Joachim Hacker
Bettina Hagedorn
Klaus Hagemann
Michael Hartmann
(Wackernheim)
Hubertus Heil (Peine)
Rolf Hempelmann
Dr. Barbara Hendricks
Gustav Herzog
Gabriele Hiller-Ohm
Petra Hinz (Essen)
Frank Hofmann (Volkach)
Dr. Eva Högl
Christel Humme
Josip Juratovic
Oliver Kaczmarek
Johannes Kahrs
Dr. h. c. Susanne Kastner
Ulrich Kelber
Lars Klingbeil
Hans-Ulrich Klose
Dr. Bärbel Kofler
Daniela Kolbe (Leipzig)
Fritz Rudolf Körper
Nicolette Kressl
Angelika Krüger-Leißner
Ute Kumpf
Christine Lambrecht
Christian Lange (Backnang)
Dr. Karl Lauterbach
Steffen-Claudio Lemme
Burkhard Lischka
Gabriele Lösekrug-Möller
Kirsten Lühmann
Caren Marks
Katja Mast
Hilde Mattheis
Ullrich Meßmer
Franz Müntefering
Dr. Rolf Mützenich
Andrea Nahles
Dietmar Nietan
Manfred Nink
Thomas Oppermann
Holger Ortel
Aydan Özoğuz
Heinz Paula
Johannes Pflug
Joachim Poß
Dr. Wilhelm Priesmeier
Florian Pronold
Mechthild Rawert
Gerold Reichenbach
Dr. Carola Reimann
Sönke Rix
René Röspel
Dr. Ernst Dieter Rossmann
Karin Roth (Esslingen)
Michael Roth (Heringen)
Marlene Rupprecht
(Tuchenbach)
Anton Schaaf
Axel Schäfer (Bochum)
Bernd Scheelen
Marianne Schieder
(Schwandorf)
Werner Schieder (Weiden)
Ulla Schmidt (Aachen)
Silvia Schmidt (Eisleben)
Carsten Schneider (Erfurt)
Ottmar Schreiner
Swen Schulz (Spandau)
Ewald Schurer
Frank Schwabe
Dr. Martin Schwanholz
Rolf Schwanitz
Stefan Schwartze
Rita Schwarzelühr-Sutter
Dr. Carsten Sieling
Sonja Steffen
Peer Steinbrück
Dr. Frank-Walter Steinmeier
Christoph Strässer
Kerstin Tack
Dr. h. c. Wolfgang Thierse
Franz Thönnes
Wolfgang Tiefensee
Rüdiger Veit
Ute Vogt
Dr. Marlies Volkmer
Andrea Wicklein
Waltraud Wolff
(Wolmirstedt)
Uta Zapf
Dagmar Ziegler
Manfred Zöllmer
Brigitte Zypries
FDP
Jens Ackermann
Christine Aschenberg-
Dugnus
Daniel Bahr (Münster)
Florian Bernschneider
Sebastian Blumenthal
Claudia Bögel
Nicole Bracht-Bendt
Klaus Breil
Rainer Brüderle
Angelika Brunkhorst
Ernst Burgbacher
Marco Buschmann
Sylvia Canel
Helga Daub
Reiner Deutschmann
Dr. Bijan Djir-Sarai
Patrick Döring
Mechthild Dyckmans
Rainer Erdel
Jörg van Essen
Ulrike Flach
Otto Fricke
Dr. Edmund Peter Geisen
Hans-Michael Goldmann
Heinz Golombeck
Miriam Gruß
Joachim Günther (Plauen)
Dr. Christel Happach-Kasan
Heinz-Peter Haustein
Manuel Höferlin
Elke Hoff
Birgit Homburger
Dr. Werner Hoyer
Heiner Kamp
Michael Kauch
Dr. Lutz Knopek
Pascal Kober
Dr. Heinrich L. Kolb
Gudrun Kopp
Dr. h. c. Jürgen Koppelin
Sebastian Körber
Holger Krestel
Patrick Kurth (Kyffhäuser)
Heinz Lanfermann
Sibylle Laurischk
Harald Leibrecht
Sabine Leutheusser-
Schnarrenberger
Lars Lindemann
Dr. Martin Lindner (Berlin)
Michael Link (Heilbronn)
Dr. Erwin Lotter
Oliver Luksic
Horst Meierhofer
Patrick Meinhardt
Gabriele Molitor
Jan Mücke
Petra Müller (Aachen)
Burkhardt Müller-Sönksen
Dr. Martin Neumann
(Lausitz)
Dirk Niebel
Hans-Joachim Otto
(Frankfurt)
Cornelia Pieper
Gisela Piltz
Dr. Christiane Ratjen-
Damerau
Dr. Birgit Reinemund
Dr. Peter Röhlinger
Dr. Stefan Ruppert
Björn Sänger
Frank Schäffler
Jimmy Schulz
Marina Schuster
Dr. Erik Schweickert
Werner Simmling
Judith Skudelny
Dr. Hermann Otto Solms
Joachim Spatz
Torsten Staffeldt
Dr. Rainer Stinner
Stephan Thomae
Florian Toncar
Serkan Tören
Dr. Daniel Volk
Dr. Guido Westerwelle
Dr. Claudia Winterstein
Dr. Volker Wissing
Hartfrid Wolff (Rems-Murr)
DIE LINKE
Agnes Alpers
Dr. Dietmar Bartsch
Herbert Behrens
Karin Binder
Matthias W. Birkwald
Christine Buchholz
Eva Bulling-Schröter
Dr. Martina Bunge
Roland Claus
Dr. Diether Dehm
Heidrun Dittrich
Werner Dreibus
Dr. Dagmar Enkelmann
Nicole Gohlke
Annette Groth
Dr. Gregor Gysi
Inge Höger
Andrej Hunko
Ulla Jelpke
Dr. Lukrezia Jochimsen
Katja Kipping
Harald Koch
Jan Korte
Jutta Krellmann
Katrin Kunert
Caren Lay
Sabine Leidig
Ralph Lenkert
Ulla Lötzer
Thomas Lutze
Ulrich Maurer
Dorothee Menzner
Niema Movassat
Wolfgang Nešković
Thomas Nord
Jens Petermann
Richard Pitterle
Ingrid Remmers
Paul Schäfer (Köln)
Dr. Ilja Seifert
Raju Sharma
Dr. Petra Sitte
12452 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 108. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. Mai 2011
(A) (C)
(D)(B)
– Anteil Deutschlands 147 Milliarden Euro inklusive zu-
sätzlicher Garantieermächtigungen –, die bereits wenige
Tage nach dem Griechenlandpaket beschlossen wurden,
Quelle der Hilfeleistung wenig Stringenz zu erkennen
ist, wie soll es dann erst bei der Durchsetzung der belas-
habe ich nicht zugestimmt,
wegen schwerer rechtlicher
ken enthalten.
Wenn also der temporare
nes Erachtens gegen geltende
gilt das logischerweise auch
Leistungen. Insofern bestim
stimmungsverhalten aus dem
vorherigen Gesetzen zum Eu
Die Vorstellung, die prekä
zelner Mitgliedstaaten der Eu
liardengarantien und Kredite
der Euro gestärkt werden, ha
das Portugal-Hilfspaket wird
finanzen nicht sanieren, sond
Selbst die kurzfristige Ab
tions- und Nervositätsdynam
sondern mich der Stimme
und ökonomischer Beden-
Euro-Rettungsschirm mei-
s EU-Recht verstößt, dann
für alle daraus finanzierten
mt sich mein jetziges Ab-
Abstimmungsverhalten zu
ro-Stabilitätsmechanismus.
re finanzielle Situation ein-
ro-Gruppe könne mit Mil-
n abgewendet und dadurch
lte ich für illusorisch. Auch
die portugiesischen Staats-
ern vielmehr schwächen.
schwächung der Spekula-
ik an den Finanzmärkten
tenden Auflagen werden? Ei
ten Reformkurses – dessen E
nes Erachtens allesamt nicht
auf Konsolidierung und W
richtet, sondern lediglich po
„Herunterschrumpfungsmaßn
vorprogrammiert. Die bereit
konzessionen und Streckung
wohin die Reise gehen wird
Nachforderungen in Griech
dass die strikte Konditiona
Schritt für Schritt verschwin
Salbe, um die nationalen Parl
zur Zustimmung für Hilfsp
wird die Währungsunion ab
union, und zwar nur, weil m
gliedstaaten eine Umschuld
cut für die Gläubiger mit alle
Dabei ist das die einzig vernü
n Aufweichen des verlang-
inzelmaßnahmen sind mei-
dual, also nicht gleichzeitig
ettbewerbsfähigkeit ausge-
litisch kaum durchsetzbare
ahmen“ – ist schon jetzt
s jetzt eingeräumten Zins-
der Konsolidierung zeigt,
. Nachverhandlungen und
enland und Irland zeigen,
lität der Hilfsprogramme
den wird. Sie ist nur weiße
amente der Mitgliedstaaten
akete zu bewegen. Damit
er endgültig zur Transfer-
anche Regierung der Mit-
ung/Restrukturierung/Hair-
r Macht verhindern wollen.
nftige Lösung und im Übri-
Kersten Steinke
Sabine Stüber
Alexander Süßmair
Dr. Kirsten Tackmann
Frank Tempel
Dr. Axel Troost
Alexander Ulrich
Johanna Voß
Sahra Wagenknecht
Halina Wawzyniak
Harald Weinberg
Jörn Wunderlich
Sabine Zimmermann
BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
Marieluise Beck (Bremen)
Volker Beck (Köln)
Cornelia Behm
Birgitt Bender
Viola von Cramon-Taubadel
Ekin Deligöz
Katja Dörner
Hans-Josef Fell
Dr. Thomas Gambke
Kai Gehring
Katrin Göring-Eckardt
Britta Haßelmann
Bettina Herlitzius
Priska Hinz (Herborn)
Ulrike Höfken
Dr. Anton Hofreiter
Bärbel Höhn
Ingrid Hönlinger
Thilo Hoppe
Katja Keul
Memet Kilic
Sven-Christian Kindler
Maria Anna Klein-Schmeink
Anlage 3
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Veronika Bellmann (CDU/
CSU) zur Abstimmung über den Entschlie-
ßungsantrag zu der vereinbarten Debatte zum
Hilfsantrag Portugals (Zusatztagesordnungs-
punkt 1)
Ich kann dem vorliegenden Antrag nicht zustimmen.
Den Griechenlandhilfen – Finanz- und Garantieum-
fang für Deutschland 22 Milliarden Euro zuzüglich Zins-
risiken – habe ich am 7. Mai 2010 nur zugestimmt, weil
die Zeit für die Erarbeitung einer in den EU-Verträgen
fehlenden Rechtsgrundlage für ein geordnetes Restruk-
turierungsverfahren/Regeln für Staatsinsolvenzen an-
geblich gefehlt hat.
Den Stabilisierungs- und Gewährleistungsgesetzen
Ute Koczy
Tom Koenigs
Sylvia Kotting-Uhl
Oliver Krischer
Agnes Krumwiede
Fritz Kuhn
Stephan Kühn
Renate Künast
Markus Kurth
Undine Kurth (Quedlinburg)
Monika Lazar
Nicole Maisch
Agnes Malczak
Jerzy Montag
Kerstin Müller (Köln)
Beate Müller-Gemmeke
Ingrid Nestle
Dr. Konstantin von Notz
Omid Nouripour
Friedrich Ostendorff
Dr. Hermann Ott
Lisa Paus
Brigitte Pothmer
Tabea Rößner
Krista Sager
Elisabeth Scharfenberg
Christine Scheel
Dr. Gerhard Schick
Dr. Frithjof Schmidt
Dorothea Steiner
Dr. Wolfgang Strengmann-
Kuhn
Hans-Christian Ströbele
Dr. Harald Terpe
Markus Tressel
Jürgen Trittin
Daniela Wagner
Wolfgang Wieland
Dr. Valerie Wilms
Josef Philip Winkler
kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass durch eine der-
artige Ad-hoc-Politik langfristig mehr Vertrauen zerstört
und keine echte Stabilisierung erzielt werden kann. Die
Inanspruchnahme des Rettungsschirms durch Portugal
ist ein weiterer Schritt von der Stabilitätsgemeinschaft
der Euro-Zone hin zu einer Schulden-, Haftungs- und
Transfergemeinschaft. Das ist ein weiterer Grund, dass
sich an den Märkten auf Dauer kaum Vertrauen herstel-
len lassen wird.
Wenig vertrauenerweckend ist außerdem, dass es zu-
mindest für die erste Tranche der Zahlungen aus dem
Rettungsschirm keinen eindeutigen Adressaten gibt.
Wenn es den Portugiesen wirklich ernst wäre, dann wür-
den sie schon heute zusichern, dass unmittelbar nach der
Wahl das neue Parlament/die neue Regierung in Sonder-
sitzungen das Auflagenprogramm beschließt. Bisher gibt
es aber nur recht vage Ankündigungen der verschiede-
nen Parteien. Wenn also schon zur begünstigenden
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 108. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. Mai 2011 12453
(A) (C)
(D)(B)
gen eine weit weniger die Währungsstabilität gefähr-
dende Angelegenheit als ein Austritt von Staaten aus
dem Euro-Raum. Er würde die Marktdisziplin der Euro-
Staaten stärken, einen Neustart ermöglichen und der EU
eine Transferunion weitestgehend ersparen. Insofern ist
das, was wir mit dem Rettungsschirm und den Hilfspa-
keten für einzelne Mitgliedstaaten machen, Insolvenz-
verschleppung, an der ich mich nicht beteiligen möchte.
Deshalb kann ich auch getrost bei meiner Überzeu-
gung bleiben, die ich bereits im Zuge der Verabschie-
dung des Griechenlandpakets geäußert habe, dass die
privaten Gläubiger viel zu wenig am Rettungspaket be-
teiligt wurden.
Auch mit der heutigen Entscheidung hilft Deutsch-
land seinen Konkurrenten am Kapitalmarkt, der die
Hauptlast der Gewährleistung zu tragen hat, sich wieder
billiger zu verschulden. Die europäische Schuldenblase
wird weiter aufgeblasen.
Der temporäre Rettungsschirm, alle Maßnahmen da-
raus, sowie der permanente Rettungsschirm in der vor-
liegenden Form sind die falsche Antwort auf die Krise,
die keine des Euro ist, sondern eine Schulden- und
Strukturkrise mancher Euro-Staaten. Es gibt Alternati-
ven zu diesen angeblich „alternativlosen“ Notstands-
maßnahmen; darin sehe ich mich mit an die 200 namhaf-
ten Wissenschaftlern einig.
Anlage 4
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Alexander Funk, Dr. Peter
Gauweiler, Manfred Kolbe, Klaus-Peter Willsch
und Christian Hirte (alle CDU/CSU) zur Ab-
stimmung über den Entschließungsantrag zu
der vereinbarten Debatte zum Hilfsantrag
Portugals (Zusatztagesordnungspunkt 1)
Mit der Zustimmung zu Kreditbürgschaften für Portu-
gal in Höhe von 78 Milliarden Euro setzt die Bundesre-
gierung ihren nach unserer festen Überzeugung falschen
Weg des Umgangs mit der europäischen Staatsschulden-
krise fort.
In der logischen Konsequenz unserer Ablehnung der
Bürgschaften für Griechenland und Irland, aber auch des
EFSF insgesamt, und unserer massiven Bedenken gegen
die Einrichtung eines dauerhaften Schuldentransferme-
chanismus lehnen wir den Antrag der Bundesregierung
hiermit ab.
Die formaljuristischen und insbesondere makroökono-
mischen Kritikpunkte, die vom Gros der deutschen Volks-
wirtschaftslehre geteilt werden – angefangen von der Aus-
hebelung des Bail-out-Verbotes bis hin zur Aussetzung
markteigener Sanktionsmechanismen (steigende Zins-
spreads, CDS-Anstieg) –, haben wir seit der Griechen-
landbürgschaft im Mai 2010 immer wieder dargelegt.
Indes übertrifft die Verschlimmerung der Schulden-
krise in der europäischen Peripherie und die Geschwin-
digkeit mit der sich die getroffenen Maßnahmen als wei-
testgehend wirkungslos erweisen, selbst unsere
Erwartungen vom Mai 2010: Während wir vor der Ent-
scheidung stehen, Portugal Bürgschaften zu gewähren,
wird schon von neuen „Stabilisierungsmaßnahmen“ für
Griechenland gesprochen.
Das Beispiel Griechenland mahnt uns, unsere Verant-
wortung für die Interessen des deutschen Steuerzahlers
wahrzunehmen und ökonomischen Sachverstand nicht
zugunsten immer neuer Beschwörungen von sogenann-
ter europäischer Solidarität auszublenden. Der Optimis-
mus, mit dem die Anpassungsmaßnahmen in Griechen-
land bei Gewährung der Bürgschaften als aussichtsreich
und realisierbar dargestellt worden sind, ist bereits ein
Jahr später verflogen.
Dies wird sich nach unserer Überzeugung auch in
Portugal wiederholen. Wie könnte es auch anders sein?
Ein weiterer Kapitaltransfer konterkariert gerade jene
Konsolidierungsbemühungen und Anstrengungen zur
Absenkung des Leistungsbilanzdefizits, die zu fördern er
vorgibt. Die betroffenen Länder verlieren Zeit für ihre
notwendige ökonomische Restrukturierung; der angebli-
che Zeitgewinn erweist sich als teuer erkauft durch
Bürgschaften, für die unsere Bürger in Haftung genom-
men werden.
Bei den Hilfsmaßnahmen für Portugal zeigt sich ein
ähnlicher Optimismus in neuem Gewand: Selbst unter
den – sehr günstigen – Basisdaten des vorliegenden
Konzeptes wird die Schuldenquote Portugals von jetzt
93 Prozent des BIP auf 108,6 Prozent im Jahr 2013 an-
steigen. Als Zielprognose für 2040 werden 75 Prozent
erlaubt – immerhin noch 15 Prozentpunkte über der zu-
lässigen Höchstgrenze des Stabilitätspaktes!
Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen portugiesi-
schen Regierungskrise und der völlig offenen Positionie-
rung der portugiesischen Regierung nach den Wahlen
zweifeln wir nicht nur an, dass diese Zielmarken zu einer
Rückgewinnung des verlorenen Marktvertrauens und ei-
ner Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit führen
könnten, sondern auch, dass ihre Erreichung realistisch
ist.
Es mag uns Warnung für alle Verhandlungen im Zu-
sammenhang mit Bürgschaftsübernahmen sein: Die por-
tugiesische Regierung erläutert selbst freimütig und of-
fen, welche Kürzungen und Privatisierungen bis hin zur
Veräußerung der hohen Goldbestände in den Verhand-
lungen vermieden werden konnten.
Für uns und für unsere Verantwortung gegenüber
Deutschland und seinen Bürgern macht es aber einmal
mehr deutlich, dass die Bewältigung des Schuldendesas-
ters der Euro-Peripherie durch Kreditbürgschaften öko-
nomisch fragwürdig und haushälterisch mit hohen Risi-
ken für unser Land verbunden ist.
12454 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 108. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. Mai 2011
(A) (C)
(D)(B)
Anlage 5
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Frank Schäffler, Jens
Ackermann und Dr. h. c. Jürgen Koppelin (alle
FDP) zur Abstimmung über den Entschlie-
ßungsantrag zu der vereinbarten Debatte zum
Hilfsantrag Portugals (Zusatztagesordnungs-
punkt 1)
Nach denen an Griechenland und Irland soll nun ein
weiterer Milliardenbetrag fließen. Die Portugiesische
Republik hat einen Antrag auf finanzielle Unterstützung
im Rahmen des Europäischen Finanzstabilisierungsme-
chanismus gestellt. Von der angefragten Kreditsumme in
Höhe 78 Milliarden Euro werden 26 Milliarden Euro
durch die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität,
EFSF, zur Verfügung gestellt. Die Kredite sind dabei an
Auflagen geknüpft. Portugal wird einem Anpassungs-
programm unterworfen, das von der EU-Kommission,
dem Internationalen Währungsfonds und der EZB zu-
sammen mit Portugal erstellt worden ist. Portugal soll
seinen Haushalt sanieren und das überbordende Defizit
senken. Zwei Drittel des Defizitabbaus sollen aus der
Verringerung von Ausgaben, ein Drittel aus Steuererhö-
hungen stammen. Man hofft also, dass Portugal seine
Rezession trotz gleichzeitiger Steuererhöhungen über-
windet. Steuererhöhungen in einer Krise waren noch nie
ein Erfolgsrezept für einen Aufschwung. Im Gegenteil
verlängern sie die Rezession. Die Wahrscheinlichkeit,
dass Portugal auf diese Weise zeitplangerecht saniert
wird, ist gering. Der neuerliche Finanzbedarf Griechen-
lands belegt das.
Überdies halten wir uns nicht einmal an unsere eige-
nen Gesetze. § 1 Abs. 2 des Gesetzes zur Übernahme
von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen
Stabilisierungsmechanismus setzt voraus, dass die Über-
nahme von Gewährleistungen nur erfolgen darf, „um die
Gefährdung der Zahlungsfähigkeit des betreffenden Mit-
gliedstaates des Euro-Währungsgebietes abzuwenden.“
Portugal ist überschuldet, nicht zahlungsunfähig! Portu-
gal steckt nicht in einer Liquiditätskrise, sondern in einer
Überschuldungskrise! Auf eine Überschuldungskrise der
Staaten berufen sich fast alle namhaften Ökonomen,
weil sie nur so das institutionelle Scheitern des Euro be-
streiten können. Sie behaupten, statt einer Euro-Krise
hätten wir eine Überschuldungskrise der Staaten, die
ganz leicht in den Griff zu bekommen sei, wenn sich die
Regierungen nur zu einem harten Sparprogramm durch-
ringen könnten.
In Wahrheit hängen Überschuldungskrise und Euro-
Krise zusammen. Unter dem Regime eines Banksys-
tems, das Banken ein die Einlagenhöhe übersteigendes
Kreditvergabevolumen einräumt, gehen der verschwen-
derische Staat und die gewinnorientierten Banken eine
sich gegenseitig befruchtende Verbindung ein. Die Ge-
schäftsbanken kaufen Staatsanleihen mit Mitteln, die sie
sich bei der Zentralbank quasi zum Nulltarif besorgen
können. Die Staaten nehmen dieses Geld von den Ban-
ken gern an. Sie finanzieren damit die vielfältigen Wün-
sche der Interessengruppen. Das wäre nicht möglich,
wenn die Zentralbanken in Kollaboration mit den
Geschäftsbanken nicht Geld aus dem Nichts schöpfen
könnten. Die Schöpfung dieses Scheingelds zur Subven-
tionierung Portugals wird bei uns selbstverständlich zu
stärkerer Inflation führen. Die Verbraucher werden deut-
lich merken, dass sie mit ihren Einkommen weniger
kaufen können als zuvor. Die kalte Progression wird ihr
Übriges tun. Während wir neue Rekorde bei den Steuer-
einnahmen feiern, bezahlt die große Mehrheit aus der
Schicht der Bezieher mittlerer Einkommen die Zeche.
Die Anleihegläubiger werden auf Kosten der Steuer-
zahler gerettet. Die Steuerzahler müssen bluten, während
im Gegenzug die institutionellen Anleger, die auf portu-
giesische Staatsanleihen gesetzt haben, verschont wer-
den. Niemand soll dem Antrag zustimmen und sich spä-
ter über die Steuerlast der Bürger, über ausufernde
Staatsverschuldung und Inflation beklagen. Die Portu-
gal-Subventionierung und ihre Konsequenzen für Staats-
verschuldung und Inflation ist nur möglich durch das
Teilreservesystem. Dass dieses System kein Perpetuum
mobile ist, haben erst Griechenland, dann Irland und nun
Portugal schmerzlich erfahren müssen. Es werden noch
weitere Staaten folgen, wenn wir dem jetzt nicht Einhalt
gebieten.
Anlage 6
Zu Protokoll gegebene Rede
zur Beratung der Unterrichtung: Europäische
Nachhaltigkeitsstrategie (Tagesordnungspunkt 10)
Johannes Vogel (Lüdenscheid) (FDP): Seit fast
zwei Wochen genießen unsere mittel- und osteuropäi-
schen Nachbarn nun endlich eine entscheidende Freiheit:
die Freiheit, dort in der Europäischen Union zu arbeiten,
wo sie es selbst wollen – auch bei uns. Es ist kein Ruh-
mesblatt für die gesamte deutsche Politik gewesen, dass
wir zusammen mit Österreich die Einzigen gewesen
sind, die sämtliche Möglichkeiten ausgeschöpft haben,
um dies hinauszuzögern. Jetzt können endlich alle Men-
schen aus den am 1. Januar 2004 beigetretenen EU-Mit-
gliedstaaten auch in Deutschland nach einer Stelle su-
chen, wenn sie es denn wollen. Ich möchte das noch
einmal festhalten, weil es mir persönlich wichtig ist:
Alle diejenigen, die Ängste geschürt und nebulös vor ei-
ner Gefahr aus dem Osten gewarnt haben, sollten sich
schämen. Das war unanständig! Gut, dass damit jetzt
Schluss ist. Freizügigkeit ist eine der vier Grundfreihei-
ten der Europäischen Union, wir sollten sie achten und
uns darüber freuen, dass wir sie haben. Wir als FDP tun
das vorbehaltlos.
Die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit ist eine Chance
und kein Grund, um Panik zu verbreiten. Wir sollten sie
als solche sehen und nicht Gefahren herbeifabulieren. Es
dürfen jetzt mehr Menschen selbst entscheiden, wo und
wie sie ihr Leben verbringen wollen, und wir als Politi-
ker sollten den Menschen diesbezüglich vertrauen, an-
statt unnötige Hürden aufzubauen. Als Europapartei be-
grüßt die FDP die Einigung des Kontinents, und wir
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 108. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. Mai 2011 12455
(A) (C)
(D)(B)
begrüßen auch die fleißigen polnischen, tschechischen
und lettischen Menschen oder woher aus der Europäi-
schen Union sie auch kommen wollen, um hier zu arbei-
ten.
Weil das ein so wichtiges Thema ist, zitiere ich noch
einmal das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsfor-
schung, also das IAB, das in seiner Stellungnahme für
die Anhörung wirklich eindeutig gewesen ist. Das IAB
sagt klipp und klar: „Mit gravierenden negativen Aus-
wirkungen auf Arbeitsmarkt und Gesamtwirtschaft ist
demnach nicht zu rechnen.“ Das wusste auch jeder, der
sich vorher ernsthaft mit dem Thema beschäftigt hatte.
Angesichts dessen sind Ihre Panikanträge, liebe Kolle-
ginnen und Kollegen von der SPD und von der Linken,
nichts weiter als ein unrühmlicher Versuch, auf einer
Angstwelle mitzuschwimmen, die Sie teilweise selbst zu
verantworten haben. Wenn wir zum Beispiel nach Groß-
britannien schauen, wo die Freizügigkeit bereits seit
2004 gilt, kann man überhaupt nicht von Arbeitsmarkt-
problemen reden. Und kommen Sie mir jetzt bloß nicht
mit dem Mindestlohnargument, denn für unseren nörd-
lichen Nachbarn, für Dänemark, gilt genau dasselbe, und
einen gesetzlichen Mindestlohn haben die nicht. Soziale
Verwerfungen? Fehlanzeige!
Apropos Anhörung: Die Sachverständigen waren ja
ausgesprochen klar in ihren Aussagen. Leider hat die
Opposition offensichtlich nicht zugehört. Sie hätten et-
was lernen können über die Arbeitnehmerfreizügigkeit.
Das IAB geht insgesamt von einem positiven Effekt für
unsere Wirtschaft aus. Die Geschichte der echten Ar-
beitsmigration zeigt uns, dass Zuwanderer aus den neuen
Mitgliedstaaten vor allem jung, gut ausgebildet und
hochmotiviert sein dürften. Genau solche Menschen
brauchen wir in Deutschland, gerade wegen des Fach-
kräftemangels. Hierbei rechnet das IAB mit einer Netto-
zuwanderung zwischen 100 000 und 140 000 jährlich.
Das lindert den Fachkräftemangel ein bisschen, beseitigt
ihn aber keinesfalls. Vor allem wird diese Zahl aber nicht
unseren Arbeitsmarkt beschädigen.
Abgesehen davon sind wesentliche Teile Ihrer An-
träge inzwischen vollkommen überholt. Bei der Zeitar-
beit hat die Bundesregierung kühlen Kopf bewiesen und
vorgesorgt. Ihre Hauruckmethoden hätten allen gescha-
det und keinem genützt. Dass Sie allen Ernstes die Ar-
beitnehmerfreizügigkeit zum Anlass genommen haben,
um Ihrem üblichen Zerstörungswahn gegenüber der
Zeitarbeitsbranche freien Lauf zu lassen, ist wirklich un-
angemessen.
In dieser Branche sind heute fast eine Million Men-
schen beschäftigt. Die Zeitarbeit hat wie keine andere
Branche Menschen eine Perspektive auf dem Arbeits-
markt eröffnet. Die konjunkturelle Entwicklung wird
sich im Übrigen jetzt wieder abflachen. Ich vermute,
dass sich die Beschäftigtenzahlen in der Branche stabili-
sieren werden. Schon jetzt hören wir ja davon, dass es
die Zeitarbeit schwer hat, neue Mitarbeiter zu finden.
Kurzum, hier tritt genau das ein, was wir immer voraus-
gesagt hatten. Und das, was Sie immer vorausgesagt hat-
ten, tritt genau nicht ein.
Ich bin der festen Überzeugung, dass Zeitarbeit nicht
zur Abwicklung von Stammbelegschaften führen darf –
das tut sie aber auch nicht. Beim Thema Equal Pay wird
ja schon dort an einer Lösung gearbeitet, wo dies auch
gemacht werden soll, nämlich in der Branche selbst.
Auch da bin ich optimistisch, dass wir bald einen guten
Kompromiss sehen werden. Ich halte dies für eine ver-
nünftige und liberale Lösung. Wir waren auf die Arbeit-
nehmerfreizügigkeit gut vorbereitet. Wirklich witzlos ist
dann schließlich Ihre Verknüpfung der Arbeitnehmer-
freizügigkeit mit der Mindestlohnfrage. Das ist einfach
ein völlig herbeikonstruierter Zusammenhang. Wir ha-
ben ein gut funktionierendes Tarifsystem. Das zeigt sich
ja auch gerade dort, wo besonders niedrige Löhne ge-
zahlt werden und auch keine höheren zu erwirtschaften
sind, beispielsweise bei den Gebäudereinigern. Aber das
wissen Sie ja besser als ich. Liebe Kolleginnen und Kol-
legen von der SPD, ihre neueste Auftragsstudie zum
Thema war ja wieder einmal eine Offenbarung. Eine
neue Runde im fröhlichen Mindestlohndreisatz. Be-
schäftigungseffekte lieber einmal ausgespart, wer will
sich dazu schon Gedanken machen. Ich sage Ihnen: Das
ist Arbeitsmarktpolitik aus der linken Mottenkiste –
kommen Sie lieber mal in der Gegenwart an. Bei uns
sieht man jetzt, was im Endeffekt rauskommen kann:
neue Chancen, weniger Bürokratie und vernünftige
Maßnahmen für den Arbeitsmarkt, da, wo sie notwendig
sind.
Aber: Bis zum Jahr 2025 werden uns fünf bis sechs
Millionen Erwerbstätige fehlen. Schon heute suchen Fir-
men händeringend nach Fachkräften, vor allem in mathe-
matischen, technischen sowie naturwissenschaftlichen
Berufen. Und ich sage Ihnen: Ein fehlender Ingenieur im
Betrieb gefährdet weitere Arbeitsplätze. Deswegen müs-
sen wir alle inländischen Potenziale ausschöpfen und bei
der Steuerung der Zuwanderung besser werden. Wir
brauchen mehr Zuwanderung, sonst kommen wir ein-
fach in Teufels Küche. Nur wenn wir gleichzeitig im In-
land wie im Ausland nach qualifizierten Fachkräften su-
chen, werden wir die entsprechende Lücke schließen
können.
Zum Schluss möchte ich noch mal auf die Chancen
der Freizügigkeit zurückkommen. Durch die Europäi-
sche Union profitiert Deutschland immens. Wir können
aber nicht auf der einen Seite Nutznießer sein wollen
und uns auf der anderen Seite abschotten. Genau diesen
Geist atmen aber Ihre Anträge, das hat für mich auch die
Diskussion im Ausschuss gezeigt. Deswegen bleibt es
auch dabei: Wir lehnen Ihre Anträge ab.
Anlage 7
Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung:
– Antrag: Nach Cancún – Europäische Union
muss ihr Klimaschutzziel anheben
– Beschlussempfehlung und Bericht:
– Antrag: Vor Cancún – Mit Glaubwürdig-
keit zu einem globalen Klimaschutzab-
kommen
12456 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 108. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. Mai 2011
(A) (C)
(D)(B)
– Antrag: Internationaler Klimaschutz vor
Cancún – Mit unterschiedlichen Ge-
schwindigkeiten zum Ziel
– Antrag: EU-Klimaschutzziel erhöhen
– Beschlussempfehlung und Bericht: Europäi-
sches Klimaschutzziel für 2020 anheben
(Tagesordnungspunkt 11 a bis c)
Michael Kauch (FDP): Deutschland ist und bleibt
Vorreiter beim Klimaschutz. Wir als christlich-liberale
Koalition haben Klimaschutzziele beschlossen, wie sie
noch keine Bundesregierung zuvor beschlossen hat:
40 Prozent unkonditioniert bis 2020, 80 bis 95 Prozent
bis 2050. Das ist international vorbildlich. Dies ist auch
die Grundlage für den Weg in das Zeitalter der erneuer-
baren Energien. Diesen gehen wir realistisch, seriös und
fachlich fundiert an. Der schnellere Ausstieg aus der
Kernkraft darf nicht zu einer Aufweichung unserer Kli-
maschutzziele führen.
Die globale Energiewende ist bis 2050 möglich. Sie
ist auch wirtschaftlich machbar, wenn wir sie richtig an-
gehen. Allerdings sind bis dahin noch viele Hausaufga-
ben zu machen, denn nur wenn alle an einem Strang zie-
hen und ihr Möglichstes tun, wird es gelingen, neben
dem Ausstieg aus der Kernkraft den Anteil an fossilen
Brennstoffen zur Energiegewinnung massiv zu verrin-
gern.
Deutschland hat sich verpflichtet, eine 40-prozentige
CO2-Minderung bis 2020 und eine Minderung um 80 bis
95 Prozent bis 2050 zu erreichen, national und einseitig,
ohne internationale Zugeständnisse. Das ist ein Signal
der Glaubwürdigkeit Deutschlands insbesondere gegen-
über den Schwellen- und Entwicklungsländern.
Aber klar ist auch: Wir brauchen im internationalen
Klimaschutz Mitstreiter; denn allein national werden wir
nicht die Erfolge erzielen, die wir erzielen müssen.
„2 Grad“ als Perspektive werden wir nur dann schaffen,
wenn wir andere Länder – die großen Emittenten dieser
Welt – ins Boot holen. Deutschland allein kann nur einen
Akzent setzen. Die anderen europäischen Staaten sind
gefordert, ein vergleichbares Signal zu geben.
Die Einigung von Cancún war ein Teilerfolg. Wir ha-
ben eine Einigung erreicht, nach der die Industriestaaten
bis 2020 eine Minderung der CO2-Emissionen um 25 bis
40 Prozent erreichen sollen. Wenn wir den Schwellen-
und Entwicklungsländern signalisieren wollen, dass der
Beschluss von Cancún mehr als schöne Worte bedeutet,
und wenn wir sie zu weiterer Kooperation bewegen wol-
len, dann muss sich die EU bewegen. Sie sollte ihr bis-
heriges Ziel der Verringerung der CO2-Emissionen um
20 Prozent noch in diesem Jahr anheben. Allerdings
wäre ein einseitiges Anheben auf 30 Prozent ein zu gro-
ßer Schritt, denn dann würde die EU ihre Verhandlungs-
position schon aufgeben, obwohl Cancún eben nur ein
Teilerfolg war. Der Mittelweg, den die Kommission vor-
sieht, erscheint mir eine sinnvolle Größenordnung vor-
zunehmen.
Außerdem sprechen auch binnenwirtschaftliche Gründe
für Bewegung beim 20-Prozent-Ziel. Bliebe es beim
20-Prozent-Ziel der EU und beim 40-Prozent-Ziel
Deutschlands, so müssten in Deutschland vorrangig die
Sektoren, die nicht vom Emissionshandel erfasst werden,
die Emissionseinsparungen erbringen; denn der Emis-
sionshandel ist europäisch bestimmt, die anderen Sekto-
ren national. Am Ende würden vor allem die privaten
Haushalte, das kleine Gewerbe und die Verkehrswirt-
schaft die Lasten zu schultern haben. Wir sagen: Wir
brauchen eine Balance der Anstrengungen von Industrie
und privaten Haushalten.
Dabei müssen Produktionsverlagerungen in energiein-
tensiven Branchen vermieden werden. Es ist wichtig, hier
einen für alle gangbaren Weg zu finden. Produktionsver-
lagerungen in Länder, die es mit dem Klimaschutz nicht
ernst meinen, helfen niemandem, der Umwelt nicht und
schon gar nicht den Arbeitsplätzen in Deutschland. Des-
halb müssen wir ambitionierte Klimaschutzziele gegebe-
nenfalls mit Kompensationen für diejenigen energiein-
tensiven Unternehmen verbinden, die im internationalen
Wettbewerb stehen.
Anlage 8
Zu Protokoll gegebene Rede
zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur
Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgeset-
zes und des Schwarzarbeitsbekämfungsgeset-
zes (Tagesordnungspunkt 12)
Gabriele Molitor (FDP): Der Arbeitsmarkt in
Deutschland hat sich nach der Wirtschaftskrise exzellent
entwickelt. Laut Statistischem Bundesamt vom 28. April
2011 waren im März 2,73 Millionen Menschen erwerbs-
los; das sind 6,5 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahr sind
eine halbe Million Menschen mehr erwerbstätig. Das ist
eine gute Nachricht.
Der Zeitarbeitsbranche gehen die Mitarbeiter aus. Das
belegt, dass die wirtschaftliche Entwicklung in Deutsch-
land dazu führt, dass Menschen direkt in den Unterneh-
men Anstellung finden. Dieses Faktum zeigt auch, dass
die Zeitarbeit für Unternehmen die Möglichkeit bietet, in
einer noch nicht stabilen guten Auftragslage Beschäf-
tigte zu gewinnen. Bei einer möglichen Abschwächung
der Geschäftslage stehen dann die Zeitarbeitsunterneh-
men in der Verantwortung für die Mitarbeiter. Im Fe-
bruar 2011 waren über 870 000 Arbeitnehmer in der
Zeitarbeit tätig, mit steigender Tendenz – IW-
Zeitarbeitsindex. Will die Zeitarbeit die Nachfrage wei-
ter befriedigen, so muss sie noch stärker dahin gehend
aktiv werden, bislang arbeitslose Menschen zu beschäf-
tigen.
Beide Seiten können so voneinander profitieren.
Menschen, die schon lange Arbeit suchen, aber keine
finden, haben nun die Chance, wieder im Arbeitsmarkt
Fuß zu fassen. Die Unternehmen der Zeitarbeit können
ihre personellen Engpässe ausgleichen, indem sie das
ungenutzte, aber vorhandene Potenzial an Arbeitskräften
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 108. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. Mai 2011 12457
(A) (C)
(D)(B)
ausschöpfen. Darüber hinaus wird aber in Deutschland
in den kommenden Jahren auch der Fachkräftemangel
ein wirkliches Problem auf dem Arbeitsmarkt sein.
Fachkräfte aus dem Ausland werden dringend ge-
braucht. Das ist nichts Neues. Diese Aussage hört man in
den letzten Monaten immer häufiger. Dies sagte gestern
auch der Verbandspräsident Volker Enkerts vom Bun-
desarbeitgeberverband der Personaldienstleister gegen-
über der Zeitung Die Welt vom 11. Mai 2011.
Um dem Fachkräftemangel und dem demografischen
Wandel der Gesellschaft entgegenzuwirken, gibt es zwei
Möglichkeiten, die beide genutzt werden müssen: Zum
einen muss das Potenzial von Menschen im eigenen
Land und zum anderen aus dem Ausland besser genutzt
werden. Die Politik hat das Thema aufgegriffen: Die
Bundesregierung hat ein Konzeptpapier vorgelegt zur
„Fachkräftesicherung“, eine neue parteiübergreifende
13-köpfige Kommission will bis zum Herbst Lösungs-
vorschläge erarbeiten.
Das Konzeptpapier „Fachkräftesicherung“ der Bun-
desregierung stellt fest, dass das Potenzial an Erwerbs-
personen, also an Menschen, die arbeiten können, bis
2025 um 6,5 Millionen sinken wird. Ungenutzte Reser-
ven möglicher Arbeitskräfte müssen jetzt also schleu-
nigst aktiviert werden. Hierzu gehören:
– junge Leute ohne Schulabschluss
– junge Menschen ohne abgeschlossene Berufsausbil-
dung
– in Teilzeit arbeitende Frauen und Mütter
– Menschen mit Behinderung
Insgesamt könnten 3,8 Millionen zusätzliche Arbeits-
kräfte mobilisiert werden.
Wir sind auf Fachkräfte aus dem Ausland angewie-
sen. Wenn die Wirtschaft sich in den kommenden Jahren
weiterhin so positiv entwickelt, wie es momentan der
Fall ist, können wir den Bedarf an Arbeitskräften nicht
allein mit inländischen Bewerberinnen und Bewerbern
decken. Wir Liberalen haben immer betont, dass wir
nicht erwarten, dass sich die volle Arbeitnehmerfreizü-
gigkeit negativ auf den deutschen Arbeitsmarkt auswir-
ken wird. Es ist vielmehr davon auszugehen, dass die
Zahl ausländischer Zeitarbeitnehmer in Deutschland
überschaubar bleiben wird.
Laut einer vor zwei Wochen vorgelegten Studie des
Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung, IAB,
– zum Stichtag 1. Mai 2011 – über die in Deutschland
gültige Arbeitnehmerfreizügigkeit für alle EU-Staaten
wird davon ausgegangen, dass zunächst jährlich zwi-
schen 100 000 und 140 000 Menschen aus den Beitritts-
ländern zusätzlich nach Deutschland kommen werden.
In den folgenden Jahren sinken diese Zahlen. Für das
Jahr 2020 wird prognostiziert, dass bis zu 900 000 zu-
sätzliche Migranten aus den acht Beitrittsländern in
Deutschland leben.
Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Einführung
einer Lohnuntergrenze in der Zeitarbeit liegen bereits
vor. Im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, AÜG, ist vor-
gesehen, dass das Bundesministerium für Arbeit und So-
ziales durch Erlass einer Rechtsverordnung einen tarif-
vertraglichen Mindestlohn festsetzen kann. Wir gehen
davon aus, dass die Verordnung zum Juli 2011 in Kraft
treten kann. Die Höhe der Lohnuntergrenze wird sich
nach einem gemeinsamen Vorschlag der in der Zeitarbeit
geltenden tariflichen Mindestlöhne richten.
Um zu gewährleisten, dass die geltenden Lohnunter-
grenzen auch eingehalten werden, sind Kontrollen nötig,
die in die Zuständigkeit der Zollverwaltung fallen. Im
Ersten Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlas-
sungsgesetzes konnten diese Fragen nicht mitgeregelt
werden, da die vereinbarte sinngemäße Übertragung der
Kontroll- und Sanktionsvorschriften vom Arbeitnehmer-
Entsendegesetz in das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
einer sorgfältigen Prüfung bedurfte, die das Gesetzge-
bungsverfahren zur Ermöglichung einer Lohnunter-
grenze unnötig verzögert hätte.
Der vorliegende Gesetzentwurf überträgt nun die be-
währten Kontroll- und Sanktionsmechanismen aus dem
Arbeitnehmer-Entsendegesetz in das Arbeitnehmerüber-
lassungsgesetz. Damit unterstützt die FDP die im Ver-
mittlungsverfahren zu den Hartz-IV-Regelsätzen getrof-
fenen Vereinbarungen zur Lohnuntergrenze in der
Zeitarbeit. Stimmt der Bundesrat dem Gesetzentwurf zu,
wird das Gesetzgebungsverfahren rechtzeitig vor Erlass
der Verordnung für die Lohnuntergrenze in der Zeitar-
beit in Kraft treten.
Wichtig festzuhalten ist mir der folgende Punkt: Mit
der Einführung einer Lohnuntergrenze in der Zeitarbeit
konnten wir der Sorge der Tarifpartner in der Zeitarbeit,
von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften entge-
genwirken, dass durch ein Überangebot von Arbeitsu-
chenden aus dem europäischen Ausland Lohndruck ent-
steht und die Zeitarbeit erneut in Verruf gerät.
Das Verfahren zur Festlegung der Lohnuntergrenze ist
im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz geregelt, und zwar
auf der Grundlage der in der Zeitarbeit geltenden unters-
ten tarifvertraglichen Entgelte. Für die deutschen Be-
schäftigten in der Zeitarbeit wird sich dadurch kaum et-
was ändern, denn bereits heute gelten die Tarifverträge
in der Zeitarbeit für fast alle Beschäftigten der Branche.
Entscheidend ist, dass ausländische Tarifverträge vom
Grundsatz des Equal Pay nur bis zu der in Deutschland
geltenden Lohnuntergrenze abweichen können. Lohn-
dumping kann somit vermieden werden.
Zeitarbeit ist ein flexibles Instrument am Arbeits-
markt. Wir Liberale wollen dieses Instrument erhalten
und stärken, weil es gerade geringqualifizierten Arbeits-
kräften und Langzeitarbeitslosen zugutekommt.
Die christlich-liberale Koalition hat nunmehr die ge-
setzlichen Voraussetzungen geschaffen, um missbräuch-
lichen Entwicklungen in der Zeitarbeit entgegenzutreten.
Dies ist der Fall, wenn Zeitarbeit zum Zwecke der Lohn-
differenzierung nach unten eingesetzt wird und Stamm-
belegschaften systematisch durch Zeitarbeitskräfte
ersetzt werden. Mit der Lohnuntergrenze werden eventu-
elle Missbräuche durch Zeitarbeitskräfte, die aus dem
Ausland nach Deutschland entsendet werden, verhindert.
Zudem wollen wir abwarten, ob sich die Tarifpartner
auch auf eine Regelung zur Geltung des Equal Pay ver-
ständigen können.
12458 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 108. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. Mai 2011
(A) (C)
(D)(B)
Ich bin überzeugt, dass all diese Maßnahmen dazu
beitragen, dass die Zeitarbeit ihre eigentliche Aufgabe
als Brücke in Beschäftigung noch besser wahrnehmen
kann als bisher.
Anlage 9
Zu Protokoll gegebene Rede
zur Beratung des Antrags: Neuen „Krippengip-
fel“ einberufen – Ausbau der frühkindlichen
Bildung und Betreuung voranbringen (Tages-
ordnungspunkt 13)
Miriam Gruß (FDP): Sie wissen ja: Ich habe selbst
schon mehrfach einen neuen Krippengipfel gefordert.
Da der letzte Krippengipfel vier Jahre zurückliegt,
müssen sich Bund und Länder unbedingt wieder zusam-
mensetzen. Sobald der Rechtsanspruch auf einen Krip-
penplatz greift, soll schließlich alles reibungslos funktio-
nieren. Sie sprechen also ein ganz richtiges Anliegen an –
aber die Schwerpunkte müssen anders liegen, und des-
halb lehnen wir Ihren Antrag ab.
Seit unserem Antrag vom letzten November „Faire
Teilhabechancen von Anfang an“ hat sich einiges be-
wegt. Das Familienministerium wird demnächst aktuelle
Zahlen veröffentlichen. Im Rahmen des Investitionspro-
gramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ gibt der Bund
bis 2013 gut 2,15 Milliarden Euro aus, um Investitionen
der Länder und Gemeinden in Tageseinrichtungen und
Tagespflege für Kinder unter drei Jahren zu finanzieren.
Das fruchtet – wir werden bis 2013 den Mittelwert von
35 Prozent Betreuungsquote erreichen. Der quantitative
Ausbau kommt voran.
Der Fachkräftemangel ist ein anderer Punkt. Wir haben
darauf in unserem Antrag selbst aufmerksam gemacht:
Bis 2013 werden rund 35 000 bis 40 000 Vollzeitstellen in
Tageseinrichtungen und rund 25 000 Tagespflegeperso-
nen benötigt. Da ein Großteil des pädagogischen Perso-
nals über 50 Jahre alt ist, wird der Mangel bald sogar noch
größer sein. Ich frage mich nur: Wieso nehmen Sie als
SPD das erst jetzt in den Blick? Wieso haben Sie die letzte
Regierungsbeteiligung nicht dazu genutzt, die Weichen zu
stellen? Qualifiziertes Personal fällt schließlich nicht vom
Himmel, sondern wird über Jahre hinweg ausgebildet.
Erst die christlich-liberale Koalition hat sich dieser Pro-
blematik angenommen. Wir sind auch die ersten, die die
Attraktivität der Erziehungsberufe für Männer steigern
wollen. Schwarz-Gelb hat die Programme „MEHR Män-
ner in Kitas“ und den Boys’ Day ins Leben gerufen. Vor
allem in den Köpfen muss sich etwas ändern – und das
dauert. Ihre letzte Regierung hat da wertvolle Zeit ver-
schenkt, um den Mentalitätswandel einzuleiten.
Leider wird aus Ihrem Antrag deutlich, dass Sie mal
wieder den typischen SPD-Ansatz wählen: Mehr Staat!
Ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung und staatli-
che Betreuungsangebote können aber nicht der einzige
Weg sein, um die Betreuung auszubauen. Ich lehne das
nicht nur aus finanziellen, sondern auch aus ideellen
Gründen ab. Wichtig ist ein vielseitiges Betreuungsange-
bot, also ein Mix aus staatlichen, privaten und gewerbli-
chen Anbietern. Jede Familie soll selbst entscheiden
können, welche Art von Betreuung sie wählt. Eine Ver-
staatlichung der Erziehung lehnen wir Liberalen in aller
Deutlichkeit ab! Was wir wollen, ist Flexibilität in der
Lebensplanung. Die Großfamilie aus dem Allgäu
braucht ein anderes Betreuungsangebot als die Berliner
Patchworkfamilie, und dafür müssen wir passgenaue Lö-
sungen finden.
Die Betreuungsquote von 35 Prozent ist im Übrigen
ja von vornherein als Mittelwert angesetzt gewesen. Das
müssten Sie besser wissen als ich, schließlich wurde es
unter Ihrer Regierungsbeteiligung beschlossen. Natür-
lich ist der Bedarf in Ballungsgebieten höher als in länd-
lichen Gebieten, wo Betreuungsangebote traditionell
weniger in Anspruch genommen werden. Auch der Un-
terschied zwischen Ost und West muss kein Problem
sein – solange alle, die Betreuung brauchen, dazu die
Chance bekommen.
Beides muss möglich sein: dass man seine Kinder zu
Hause betreut oder dass man sie in Betreuung gibt. Aber
in diesem zweiten Fall – und das ist mir ganz wichtig! –
muss das Angebot nicht einfach nur vorhanden sein,
sondern es muss auch eine gute Betreuung sein.
Mich stört an Ihrem Antrag, dass Sie nur die Quanti-
tät, aber weniger die Qualität im Blick haben. Kinder
sollen ja nicht nur verwahrt werden, sondern in der Be-
treuungszeit auch aktiv gefördert werden. Darauf muss
der nächste Krippengipfel seinen Schwerpunkt legen:
Wie können wir 2013 garantieren, dass Eltern ihre Kin-
der mit gutem Gewissen in die Betreuung geben? Denn
wir alle wissen: Gerade in den ersten Lebensjahren wer-
den die Weichen für ein erfülltes und erfolgreiches Le-
ben gelegt. In einer guten Betreuung können Kinder ihre
Sprachkenntnisse verbessern, sie üben sich im kreativen
Arbeiten und lernen die berühmten Social Skills.
Ein solches hochwertiges, flexibles Betreuungsange-
bot kann es nur geben, wenn wir eine Vielzahl an Anbie-
tern haben. Wir Liberale wollen kein Muss, sondern ein
Kann. Nicht alles muss über den Staat laufen, und auch
nicht immer im Zuge eines Rechtsanspruchs. Deshalb
setze ich auf den Dreiklang aus staatlichen, privatge-
werblichen und betrieblichen Betreuungsangeboten.
Wir sind auf dem Weg in eine Gesellschaft, in der sich
jede Familie selbst flexibel ihr Betreuungsmodell aus-
wählen kann. Dafür leistet die christlich-liberale Koali-
tion wichtige Arbeit, die das finanziell Machbare voll
ausschöpft.
Anlage 10
Zu Protokoll gegebene Rede
zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur
Änderung des Anti-D-Hilfegesetzes (Tagesord-
nungspunkt 15)
Christine Aschenberg-Dugnus (FDP): Die FDP-
Bundestagsfraktion bedauert es sehr, dass in den Jahren
1978/1979 in der DDR mehrere Tausend Frauen bei ei-
ner gesetzlich vorgeschriebenen Anti-D-Immunprophy-
laxe zum Schutz neugeborener Kinder mit dem Hepati-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 108. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. Mai 2011 12459
(A) (C)
(D)(B)
tis-C-Virus infiziert worden sind. Selbstverständlich
muss auch gut drei Jahrzehnte später gewährleistet wer-
den, dass den Betroffenen eine angemessene Hilfe zuteil
wird.
Sie alle kennen sicherlich den Werdegang des zum
1. Januar 2000 in Kraft getretenen Gesetzes über die
Hilfe durch Anti-D-Immunprophylaxe mit dem Hepati-
tis-C-Virus infizierte Personen, das sogenannte Anti-D-
Hilfegesetz. Das Anti-D-Hilfegesetz stellt eine eigen-
ständige Rechtsgrundlage dar und ist nicht Bestandteil
des sozialen Entschädigungsrechts im Sinne des § 5 des
Ersten Buches Sozialgesetzbuch.
Ich bin der Auffassung, dass mit diesem Gesetz ein
angemessenes Prozedere geschaffen worden ist. Das Ge-
setz sieht Einmalzahlungen und die Zahlung von monat-
lichen Renten vor, die sich in der Höhe nach dem Grad
der Schädigungsfolgen bestimmen. Die Einmalzahlun-
gen, die vom Bund in vollem Umfang getragen werden,
sind zum größten Teil im Jahr 2000 an die betroffenen
Frauen ausgezahlt worden. Der Bundesanteil an den
Rentenzahlungen beträgt 50 Prozent. Die medizinische
Behandlung der Schädigungsfolgen wird ausschließlich
von den Ländern getragen.
Ich bin der Überzeugung, dass das bestehende Hilfe-
system wohlaustariert ist und den Interessen derer ge-
recht wird, die unter den Vorfällen der Jahre 1978/1979
zu leiden haben. Gleichwohl kann man natürlich prüfen,
was im Antrag der Linken thematisiert wird: Ist es ange-
messen geregelt, wie mit denjenigen umgegangen wer-
den soll, bei denen die Versorgungsämter Einmalzahlun-
gen und monatliche Renten abweisen, weil die
Geschädigten offenbar nicht nachweisen können, dass
ihre Schädigungen Folgen der durch die Anti-D-Immun-
prophylaxe entstandenen Hepatitis-C-Virus-Infektion
sind? Ich glaube nicht, dass wir diese Frage hier und
heute abschließend beantworten können. Die FDP-Bun-
destagsfraktion und auch das Bundesgesundheitsministe-
rium werden aber ihren Teil dazu beitragen, zu einer trag-
fähigen Lösung für die Betroffenen zu gelangen, wenn
sich erweisen sollte, dass das jetzige System Mängel auf-
weist. Eine Absage erteile ich Ihnen jedoch, wenn wir
über einen generelle Beweislastumkehr debattieren. Sie
fordern, dass die Betroffenen in Zukunft nicht mehr nach-
weisen müssen, dass die Wahrscheinlichkeit des ursäch-
lichen Zusammenhangs zwischen der Schädigungsfolge
und der Hepatitis-C-Virus-Infektion besteht. Sie leiten
dann aus einer grundsätzlichen Vermutung, dass das
schon so gewesen sein muss, einen generellen Rechtsan-
spruch auf Zahlungen ab. Das ist keine zielführende He-
rangehensweise. Die von Ihnen geforderte Beweislast-
umkehr wird es mit uns nicht geben. Denn wir stehen für
eine vernünftige Beweislastverteilung.
Anlage 11
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des Antrags: Rehabilitierung und
Entschädigung der nach 1945 in Deutschland
wegen homosexueller Handlungen Verurteilten
(Tagesordnungspunkt 17)
Ansgar Heveling (CDU/CSU): Uns liegt ein Antrag
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Entschädigung
nach 1945 in Deutschland wegen homosexueller Hand-
lungen Verurteilter vor, der in ähnlicher Form bereits un-
zählige Male Gegenstand der Verhandlungen war. Es sei
an dieser Stelle vorangestellt, dass Homosexuelle in
Deutschland viele Jahre in höchstem Maße diskriminiert
und stigmatisiert wurden. Diese schreckliche Realität
steht hier völlig außer Frage, und diesbezüglich hat der
Bundestag in einer Entschließung, in der er sich mit der
Strafverfolgungspraxis nach 1945 befasste (Bundestags-
drucksache 14/4894), sein Bedauern ausgedrückt. Es
geht aber in der Diskussion um etwas anderes, nämlich
ob man rückwirkend die deutsche Rechtsordnung und
damit unsere Rechtsstaatlichkeit aushebeln darf.
So fordert nun die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
einfallsreich beinahe wortgleich zu ihrem Antrag aus der
vergangenen Legislaturperiode eine pauschale Aufhe-
bung der nach dem Kriegsende in der Bundesrepublik
Deutschland und in der DDR erfolgten Verurteilungen
wegen Verstoßes gegen die §§ 175 ff. StGB sowie eine
Entschädigung für die nach diesen Vorschriften Verur-
teilten, wie dies bereits für die entsprechenden Urteile in
der NS-Zeit im Gesetz zur Aufhebung nationalsozialisti-
scher Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege erfolgt ist.
Im Kern kann man also sagen: Sie fordern die Aufhe-
bung unseres im Grundgesetz normierten Gewaltentei-
lungsprinzips, namentlich die Verpflichtung, die Staats-
akte der jeweils anderen Staatsgewalten als rechtsgültig
anzuerkennen. Damit nehmen sie eine folgenschwere
Absage an unsere Rechtssicherheit in Kauf. Das kann
wohl kaum ein ernstgemeinter Schachzug ihrerseits sein,
schon gar nicht vor dem Hintergrund der Ablehnung des
im Jahr 2000 von der PDS eingebrachten Antrags mit
ähnlicher Forderung, den sie als Koalitionspartner da-
mals mit eben genannter Begründung ablehnten. Mehr-
fach hat sich der Deutsche Bundestag bereits mit der
Aufarbeitung der strafrechtlichen Verfolgung von Ho-
mosexuellen in der NS-Zeit befasst. Mit dem 2. NS-Auf-
hebungsgesetz wurden die insoweit ergangenen Urteile
pauschal aufgehoben und Betroffene rehabilitiert. Zuvor
hat der Bundestag aber auch, in deutlichem Unterschied
zur staatsterroristischen Verfolgung der NS-Zeit, ent-
schieden, die nach 1945 ergangenen Urteile nicht aufzu-
heben, weil das BVerfG im Jahre 1957 die in der Bun-
desrepublik Deutschland bis 1969 gültige Fassung der
§§ 175 ff. StGB als verfassungskonform bewertet hat.
Natürlich erscheint es aus heutiger Sicht unvereinbar
mit dem Grundgesetz, einvernehmliche gleichge-
schlechtliche Handlungen unter Strafe zu stellen. Und
selbstverständlich muss unsere Rechtsordnung unserer
gesellschaftlichen Weiterentwicklung Rechnung tragen.
Die Veränderungen können und dürfen aber auf keinen
Fall dazu führen, Entscheidungen des demokratischen
Rechtsstaates und seiner Gerichte pauschal als Unrecht
zu bewerten. Damit würde unserer rechtsstaatlichen
Ordnung jegliche Berechtigungsgrundlage entzogen.
12460 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 108. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. Mai 2011
(A) (C)
(D)(B)
Sonja Steffen (SPD): Wir reden heute über einen
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur gesetz-
lichen Rehabilitierung der nach 1945 verurteilten homo-
sexuellen Männer.
Vor fast genau neun Jahren hat der Deutsche Bundes-
tag eine Ergänzung der NS-Aufhebungsgesetze beschlos-
sen: Urteile, die in der NS-Zeit nach den §§ 175 und
175 a RStGB gegen Homosexuelle und Wehrmachtsde-
serteure ergangen waren, wurden aufgehoben. Vollkom-
men richtig hat die Gesetzesbegründung diese Urteile als
Unrechtsurteile bezeichnet, die – ich zitiere – „typischer
Ausdruck nationalsozialistischen Gedankengutes“ seien.
Außer Acht gelassen wurde bislang jedoch, dass die am
28. Juni 1935 vom nationalsozialistischen Regime be-
schlossene Verschärfung des Gesetzes für alle Verurtei-
lungen bis zur großen Strafrechtsreform am 25. Juni
1969 in der Bundesrepublik Deutschland weiter gültig
waren. Zwischen 1949 und 1969 kam es in Westdeutsch-
land zu etwa 50 000 rechtskräftigen Verurteilungen nach
dem § 175, die bis heute Gültigkeit besitzen. Auch in der
früheren DDR kam es zu Verurteilungen, auch wenn dort
die in der NS-Zeit vorgenommene Verschärfung des
§ 175 bereits 1950 zurückgenommen wurde.
Erstmalig 1981 hat der Europäische Gerichtshof für
Menschenrechte in seiner Rechtsprechung die Aufrecht-
erhaltung strafrechtlicher Sanktionen für einvernehmli-
che sexuelle Kontakte unter Männern als Verstoß gegen
Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention ge-
kennzeichnet. Folge dieses Urteils hätte eine endgültige
Abschaffung des § 175 StGB bedeuten müssen. Völlig
gestrichen wurde die Vorschrift jedoch erst am 31. Mai
1994. Der Deutsche Bundestag hat damals anerkannt,
dass durch die nach 1945 weiter bestehende Strafandro-
hung homosexuelle Bürger in ihrer Menschenrechts-
würde verletzt worden sind. Nach geltender Rechtslage
jedoch sind die nach 1945 erfolgten Verurteilungen we-
gen einvernehmlicher gleichgeschlechtlicher sexueller
Handlungen zwischen erwachsenen Menschen kein Un-
recht. Erforderlich wäre daher die Feststellung des Ge-
setzgebers, dass es sich bei den erfolgten Verurteilungen
aus gegenwärtiger Perspektive tatsächlich um Unrecht
handelt. Der Bundestag als Gesetzgeber müsste zunächst
anerkennen, dass strafrechtliches Unrecht auch in der
Geschichte der Bundesrepublik Deutschland geschehen
ist, und er müsste sich zu entsprechenden Konsequenzen
bereitfinden, beispielsweise in der Aufhebung sämtli-
cher Urteile durch den Gesetzgeber in der Form eines
Aufhebungsgesetzes.
Allerdings bestehen hier verfassungsrechtliche Be-
denken, über die im Rahmen der parlamentarischen De-
batte nachzudenken sein wird: Aus dem grundgesetzlich
normierten Gewaltenteilungsprinzip folgt, dass jede der
drei Staatsgewalten grundsätzlich verpflichtet ist, die
von den anderen beiden Staatsgewalten erlassenen
Staatsakte anzuerkennen und als rechtsgültig zu behan-
deln. Auch das Bundesverfassungsgericht hat darauf
hingewiesen, dass Gesetze, die rückwirkend in die
Rechtskraft von Gerichtsentscheidungen eingreifen, den
Grundsatz der Gewaltenteilung berühren. Daher wird
hier sorgfältig zu prüfen sein, ob ein Abweichen von die-
sem Prinzip aus zwingenden Gründen gerechtfertigt ist.
Hier wird abzuwägen sein zwischen dem Grundsatz der
Gewaltenteilung und dem ebenfalls rechtsstaatlich ga-
rantierten Grundsatz der Rechtssicherheit auf der einen
Seite und dem Recht der freien Entfaltung der Persön-
lichkeit und der Menschenwürde auf der anderen Seite;
denn dieses Recht schließt auch das Recht auf die sexu-
elle Identität mit ein.
Abschließend möchte ich noch darauf hinweisen, dass
die SPD bereits 1927 auf ihrem Parteitag die „Abschaf-
fung der Bestrafung des Ehebruchs und widernatürlichen
Verkehrs“ in ihr Parteiprogramm aufgenommen hat. Die
sozialdemokratische Reichstagsfraktion wurde dement-
sprechend aufgefordert, „eine gründliche Umgestaltung
im Sinne der sozialdemokratischen Forderungen durch-
zusetzen.“ Auch der 39. Deutsche Juristentag 1951 in
Stuttgart gab die Empfehlung ab, homosexuelle Hand-
lungen zwischen erwachsenen Männern für straflos zu
erklären. Anknüpfungspunkt des Deutschen Juristenta-
ges waren die liberalen Weimarer Reformansätze und
die damalige Empfehlung des 21. Strafrechtsausschusses
aus dem Jahre 1929. Ich freue mich auf weitere Diskus-
sionen.
Jörg van Essen (FDP): Anfang der 90er-Jahre war
ich Berichterstatter des Deutschen Bundestages, als wir
den § 175 viel zu spät aufgehoben haben. Ich war auch
Berichterstatter im Jahre 2000, als wir uns einvernehm-
lich darauf geeinigt haben, hinsichtlich des nachkonsti-
tutionellen Rechts der Bundesrepublik Deutschland eine
andere Vorgehensweise als bei den Terrorurteilen des
Naziregimes zu wählen. Uns war es nämlich wichtig,
beides unterschiedlich zu behandeln. Ich lege weiterhin
Wert darauf, dass wir das auch tun. Auch 2009 war ich
Berichterstatter, als Sie schon einmal diesen Antrag ge-
stellt haben. Ich stimme immer noch der Aussage in dem
Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zu, dass in Deutsch-
land auch nach 1945 die strafrechtliche Verfolgung von
Homosexuellen ein Klima der Angst und der Einschüch-
terung erzeugte. Ich stimme auch der Aussage zu, dass
die strafrechtliche Verfolgung einherging mit einer ge-
sellschaftlichen Ächtung von Homosexualität.
In meinem Beruf als Oberstaatsanwalt habe ich sehr
viele Urteile aus den 50er-Jahren gesehen. Ich muss ge-
stehen, dass mir die Haare nicht nur bei den Urteilen
nach § 175 zu Berge gestanden haben, sondern ich fest-
stellen musste, dass auch in vielen anderen Bereichen
Urteile gefällt worden sind, für die wir uns heute ehrlich
schämen müssen. Ich will nicht nur die homosexuellen
Menschen ansprechen, sondern in diesem Zusammen-
hang beispielsweise auch den Straftatbestand der Kuppe-
lei. Die FDP-Bundestagsfraktion hat nie einen Zweifel
daran gelassen, dass die Urteile von deutschen Gerichten
in den 50er-Jahren aus heutiger Sicht auf völliges Unver-
ständnis stoßen müssen. So hat das Bundesverfassungs-
gericht noch in einem Urteil von 1957 festgestellt, dass
die gleichgeschlechtliche Betätigung eindeutig gegen
das Sittengesetz verstößt.
Eine strafrechtliche Verfolgung und eine Verurteilung
wegen einer Tat nach § 175 StGB war geeignet, ganze
Lebensbiografien zu zerstören. Für die Betroffenen hatte
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 108. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. Mai 2011 12461
(A) (C)
(D)(B)
eine derartige Verurteilung weitreichende Konsequenzen
in alle Lebensbereiche hinein. Es war daher richtig und
notwendig, dass der Deutsche Bundestag bereits in der
14. Wahlperiode einmütig bekundet hat, dass die in der
BRD und DDR fortbestehende Strafandrohung für ho-
mosexuelle Männer die Betroffenen in ihrer Menschen-
würde verletzt hat. Der Bundestag hat bekräftigt, dass
die Verfolgung einvernehmlicher gleichgeschlechtlicher
Beziehungen gegen die Europäische Menschenrechts-
konvention und nach heutigem Verständnis auch gegen
das freiheitliche Menschenbild des Grundgesetzes ver-
stößt. Der Bundestag hat damit einen Weg gefunden, um
den Opfern ihre Ehre wiederzugeben und sich bei all de-
nen zu entschuldigen, die im Namen des Staates zu lei-
den hatten und denen Unrecht widerfahren ist.
Ich stimme dem vorliegenden Antrag dennoch nicht
zu. Aus meiner Sicht machen es sich die Antragsteller zu
einfach, wenn sie die Aufhebung der wegen § 175 StGB
ergangenen Urteile nach 1945 fordern. Mit Stolz schauen
wir auf unsere Verfassung und unsere freiheitlich-demo-
kratische Grundordnung. Über 60 Jahre Grundgesetz be-
deuten mehr als 60 Jahre Freiheit, Demokratie und
Rechtsstaatlichkeit. Vor diesem Hintergrund ist es rechts-
systematisch höchst bedenklich, die Forderung nach
Aufhebung von Urteilen der Gerichte nach 1945 zu stel-
len. Es ist schon ein elementarer Unterschied, über die
Aufhebung von Urteilen zu diskutieren, die während ei-
nes Unrechtsregimes oder jene, die von unabhängigen
Gerichten in einem demokratischen Rechtsstaat ergan-
gen sind. Die Urteile wegen § 175 Reichsstrafgesetz-
buch sind vom Gesetzgeber in der 14. Wahlperiode
durch das NS-Aufhebungsgesetz zu Recht aufgehoben
worden. Die Maßstäbe, die seinerzeit an das Aufhe-
bungsgesetz angelegt wurden, können nicht in gleicher
Weise für die Urteile gelten, die nach 1945 ergangen
sind. Es hat, insbesondere in den 50er-Jahren, in der
BRD eine Reihe von strafgerichtlichen Entscheidungen
gegeben, die heute auf völliges Unverständnis stoßen.
Insbesondere Verurteilungen wegen Kuppelei sind mit
dem heutigen Rechtsempfinden nicht vereinbar. Es hat
zahlreiche Urteile gegeben, wo die Gerichte unter ande-
rem mit Blick auf das Sittengesetz wegen kleinster Ver-
gehen hohe Strafen ausgesprochen haben. Auch solche
Entscheidungen sind aus heutiger Sicht nur schwer nach-
zuvollziehen. Würde man den vorliegenden Anträgen
folgen, würden den Verurteilungen nach § 175 StGB
weitere Urteile folgen müssen, bei denen zu überlegen
wäre, sie nachträglich aufzuheben. Die isolierte Betrach-
tung der Urteile wegen § 175 StGB führt zu einer will-
kürlichen Ungleichbehandlung gegenüber all denjenigen
Opfern, gegen die Urteile wegen ähnlicher Vergehen er-
gangen sind. Wer in diesem Zusammenhang eine Ent-
scheidung trifft, muss sich fragen lassen – gerade weil
homosexuelle Menschen zu Recht sehr viel Wert darauf
legen, dass sie gleich behandelt werden –, warum wir
hier gegebenenfalls eine Ungleichbehandlung gegenüber
denjenigen herbeiführen, die beispielsweise wegen Ver-
stoßes gegen den Kuppeleiparagrafen verurteilt worden
sind. Diese Frage müssen sich heute die Antragsteller
ebenfalls stellen.
Es bleibt daher bei der grundsätzlichen Frage, ob der
Gesetzgeber gut beraten ist, wenn er nachkonstitutionel-
les Recht unter Geltung des Grundgesetzes aufhebt. In
einer Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses,
Pet 4-16-07-4500-011779, wird richtig ausgeführt: „Eine
Anhebung nachkonstitutioneller Urteile durch Gesetz
widerspräche ferner dem Rechtsstaatsprinzip. Es enthält
als wesentlichen Bestandteil die Gewährleistung von
Rechtssicherheit; diese verlangt einen geregelten Verlauf
des Rechtsfindungsverfahrens und auch einen Ab-
schluss, dessen Rechtsbeständigkeit gesichert ist. Stün-
den rechtskräftige Urteile zur Disposition des Gesetzge-
bers, wäre die Sicherheit dieses Rechts nicht mehr
gewährleistet“. Ich bin der Meinung, der Gesetzgeber
hat in der 14. Wahlperiode einen angemessenen Weg ge-
funden, um die Ehre der Opfer wiederherzustellen. Ein
weiteres Handeln des Gesetzgebers ist daher nicht mehr
erforderlich.
In dem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen werden
die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für
Menschenrechte angesprochen. Es ist berechtigt, die
Frage aufzuwerfen, wie der Gesetzgeber mit den Wir-
kungen von Urteilen des Europäischen Menschenge-
richtshofs umgeht. Diese Frage ist jedoch allgemein zu
diskutieren und nicht auf die Verurteilungen nach § 175
StGB zu beschränken. Es ist ein allgemeines Problem,
dass die Staaten bezüglich der Entschädigung häufig
säumig sind. Die Probleme, die um diesen Sachverhalt
kreisen, sind vielschichtig und müssen an anderer Stelle
diskutiert werden.
Ulla Jelpke (DIE LINKE): Die Verfolgung Homo-
sexueller gehört zu den größten Menschenrechtsverlet-
zungen in Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg.
Die Bundesrepublik Deutschland hat den § 175 in der
von den Nazis verschärften Fassung einfach übernom-
men und circa 50 000 Männer deswegen in den Knast
geworfen, und zwar nicht etwa wegen Gewalttaten, son-
dern nur, weil sie schwul waren und sogar bereits dann,
wenn ihnen lediglich homosexuelle Kontakte unterstellt
wurden. In der DDR hat es 3 000 bis 4 000 Verurteilun-
gen gegeben, in der Regel auf der Basis der früheren
Weimarer Gesetzesfassung, die auch schon schlimm ge-
nug war. Die massiven Verfolgungen endeten in der
DDR gegen Ende der 1950er-Jahre, in der BRD erst
1969. Wir meinen: Die Homosexuellenverfolgung in Ost
und West war Unrecht, und die Homosexuellen müssen
entschädigt werden!
Es gibt vereinzelt das rechtssystematische Bedenken,
man könne Urteile eines Rechtsstaates nicht so einfach
aufheben wie die Urteile der Nazijustiz. Aber man muss
sich klarmachen: Die Urteile gegen Homosexuelle ent-
sprangen geradezu dem Ungeist und teilweise dem
Wortlaut des Nazisystems. Für die Homosexuellen sei
das Dritte Reich noch nicht zu Ende, hatte schon 1963
der Historiker Hans-Joachim Schoeps gemahnt. Und
wenn in einem deutschen Strafgesetzbuch noch nach der
Befreiung vom Faschismus typisches Naziunrecht fort-
geschrieben wurde, dann reicht es nicht, dieses Unrecht
nur zu bedauern, wie es der Deutsche Bundestag erst-
mals im Jahre 2000 machte. Es muss vielmehr auch eine
12462 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 108. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. Mai 2011
(A) (C)
(D)(B)
materielle Entschädigung erfolgen; denn man muss sich
die Konsequenzen dieses Unrechts vor Augen führen:
Im Namen des Gesetzes wurden ganze Biografien zer-
stört. Schon die über 100 000 Ermittlungsverfahren, die
es in der BRD gab, bedeuteten für die Betroffenen häu-
fig genug den sozialen Tod, auch ohne gerichtliches Ur-
teil. Es genügte der Verdacht, schwul zu sein, um Woh-
nung, Arbeitsplatz und gesellschaftliche Stellung zu
verlieren. Das kann man nicht mit Worten wiedergutma-
chen.
Schwule Männer mussten sich selbst verleugnen, sie
mussten sich verstecken, sie mussten in permanenter
Angst vor Verfolgung, Inhaftierung und Diffamierung
leben. Es ging letztlich darum, sie im intimsten Kernbe-
reich ihrer Persönlichkeit zu brechen. Der Europäische
Gerichtshof für Menschenrechte hat bereits klargestellt,
dass es sich hier um schwerste Menschenrechtsver-
letzungen gehandelt hat. In diesem Geiste sehen wir üb-
rigens auch die Entscheidung des Europäischen Ge-
richtshofes von dieser Woche, dass homosexuelle
Lebensgemeinschaften finanziell und rentenpolitisch
gleichberechtigt sind. Das ist eine berechtigte Ohrfeige
für alle, die Lesben und Schwule benachteiligen wollen.
Das Grundanliegen des vorliegenden Antrags ist ganz
klar berechtigt. In einem Punkt widerspreche ich aller-
dings: Das Ansinnen, die Abwicklung von Entschädigun-
gen dem Magnus-Hirschfeld-Institut zu überlassen, ist
kontraproduktiv. Das Institut ist ein Forschungsinstitut.
Es kann und soll auch das Ausmaß der Homosexuellen-
verfolgung ergründen, aber ihm die konkrete Entschädi-
gungsarbeit aufzubürden, brächte eine bürokratische Be-
lastung mit sich, die die Forschungsarbeit ersticken
würde. Darüber können wir uns hoffentlich noch verstän-
digen.
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Wir sind uns einig, dass es eine Menschenrechtsverlet-
zung war, schwule Männer bis 1994 nach dem berüch-
tigten § 175 zu verurteilen, obwohl sie nichts falsch ge-
macht haben. Ihr vermeintliches Verbrechen war es,
anders zu lieben als die Mehrheit in unserem Land. Es
bleibt aber ein Skandal, dass in der Bundesrepublik
Deutschland weiterhin Männer mit dem Stigma leben
müssen, vorbestraft zu sein, weil sie schwul sind. In der
Bundesrepublik galt bis 1969 der von den Nazis ver-
schärfte § 175 unverändert fort. Für schwule Männer
brachte die Befreiung von 1945 deswegen nicht die Frei-
heit. Statt ins Konzentrationslager ging es nun in ein de-
mokratisch legitimiertes Gefängnis. Es blieb die Angst
vor Denunziation und Razzien. Bis zu 60 000 Männer
wurden Schätzungen zufolge in den Jahren von 1945 bis
1969 aufgrund des § 175 verurteilt. Das bedeutete auch
das Ende von Karrieren, häufig eine Entfremdung von den
Familien und die Zerstörung von Lebensglück. Mit der
Strafrechtsreform 1969 wurde der § 175 entschärft, aber
nicht beseitigt. Noch einmal wurden 3 545 Menschen ver-
urteilt, bis 1994 die endgültige Abschaffung erfolgte.
Auch in der DDR wurden Schwule verfolgt, wenn auch in
geringerem Ausmaße. Die gesellschaftliche Ausgrenzung
und Ächtung bestand aber auch im SED-Staat, im sozia-
listischen Teil Deutschlands fort.
Der Deutsche Bundestag hat bereits im Jahr 2000 in
einer einstimmig angenommenen Resolution deutlich
gemacht, dass „die Verfolgung gleichgeschlechtlicher
Beziehungen gegen die Europäische Menschenrechtsch-
arta und nach heutigem Verständnis auch gegen das frei-
heitliche Menschenbild des Grundgesetzes verstoßen“
habe. Alle Fraktionen stimmten damals bereits überein,
dass „homosexuelle Bürger in ihrer Menschenwürde
verletzt wurden“. Diese Position ist Konsens im Hohen
Haus, und ich fordere Sie auf, diese Position heute zu
bestätigen und die Konsequenzen daraus zu ziehen. Im
Jahr 2002 wurden dann diejenigen Opfer des § 175 reha-
bilitiert, die unter der NS-Diktatur verfolgt und verurteilt
wurden. Für die Opfer aber, die nach 1945 nach demsel-
ben Unrechtsparagrafen verurteilt wurden, steht dies aus.
Die Kolleginnen und Kollegen von der Union und der
FDP argumentierten in dieser Frage in der Vergangen-
heit mit dem Rechtsstaatsprinzip. Einmal erlassene Ur-
teile dürften ihrer Meinung nach nicht zur Disposition
gestellt werden; denn die Verfassung garantiere Rechts-
sicherheit.
Mit dieser Argumentation verkennen Sie den Sinn der
Rechtsstaatsgarantie: Ziel ist es, die Bürgerinnen und
Bürger vor Willkürentscheidungen des Staates und sei-
ner Institutionen zu schützen und sicherzustellen, dass
sie nicht in ihren Rechten im Nachhinein durch neue Ge-
setzgebung beschnitten werden. In diesem Fall geht es
aber darum, vom Staat selbst begangenes Unrecht auch
Unrecht zu nennen und wiedergutzumachen. Ich frage
Sie: Können wir es wirklich vertreten, zu sagen, dass
menschenrechtswidrige Urteile nur wiedergutgemacht
werden, wenn sie von einer Diktatur verhängt wurden?
Wie können wir einem Opfer des § 175 in die Augen se-
hen und ihm sagen: Es tut mir leid, Sie wurden zu spät
verurteilt! – Liegt es nicht gerade im Wesen der Demo-
kratie, dass sie in der Lage ist, begangene Fehler zu be-
kennen und aus ihnen zu lernen? Meine Fraktion legt
heute einen Antrag zur Debatte vor, der sich genau die-
ses zum Ziel setzt. Wir wollen, dass die Unrechtsurteile
aufgehoben, die Betroffenen rehabilitiert und entschä-
digt werden. Es ist höchste Zeit: denn wieder einmal
dauert die Diskussion viel zu lange, sodass viele Betrof-
fene schon nicht mehr am Leben sind. Wenn die Bundes-
regierung die beabsichtigte Markus-Hirschfeld-Stiftung
auf den Weg bringt, sollte es eine ihrer ersten Aufgaben
sein, die Opfer dieser menschenrechtswidrigen Strafver-
folgung zu entschädigen.
Anlage 12
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung:
– Beschlussempfehlung und Bericht: Gesund-
heit ist eine globales öffentliches Gut – Rolle
der Weltgesundheitsorganisation WHO in
der „Global Health Governance“ stärken
– Beschlussempfehlung und Bericht: „Global
Health Governance“ stärken – Gesundheits-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 108. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. Mai 2011 12463
(A) (C)
(D)(B)
versorgung in Entwicklungs- und Schwel-
lenländern voranbringen
– Antrag: Vertrag zwischen IAEO und WHO
vom Mai 1959 kündigen – Für eine unab-
hängige und effektive WHO
(Tagesordnungspunkt 19 a und b, Zusatztages-
ordnungspunkt 6)
Stephan Stracke (CDU/CSU): Ich begrüße es, dass
sich die Fraktionen der SPD und der Grünen mit ihren
Anträgen für eine Stärkung der WHO aussprechen. Die
WHO ist als Sonderorganisation der Vereinten Nationen
für den Bereich Gesundheit unverzichtbar. Gerade der
Globalisierungsprozess und die damit einhergehende
Verknüpfung von gesundheitspolitischen Fragestellun-
gen mit anderen Politikfeldern verdeutlicht, vor welchen
Herausforderungen die Welt steht. Diese Entwicklungen
machen auch vor der WHO nicht halt. Deshalb hat die
WHO-Generaldirektorin Dr. Margaret Chan Anfang
2010 eine Reformdiskussion angestoßen, die die WHO
neu ausrichten soll. Dabei soll die WHO in ihrer Rolle
als übergeordneter und koordinierender Akteur in der
globalen Gesundheitspolitik gestärkt werden.
Sowohl die Bundesregierung als auch die christlich-
liberale Koalition unterstützen diesen Reformprozess.
Schwerpunkt der Reformdiskussion aus deutscher Sicht
ist es, die Rolle der WHO auf ihre Kernfunktionen zu
konzentrieren. Ziel ist es dabei, eine klare Aufgabentei-
lung zu erreichen, die die Abgrenzung der WHO zu den
anderen Akteuren der globalen Gesundheitspolitik deut-
lich macht. Dies bedeutet, dass sich die WHO in Zukunft
auf Standardisierung und Normsetzung, Koordinierung
sowie Evaluierung konzentrieren sollte. Die Bereiche
der Finanzierung und operativen Umsetzung sollten da-
gegen anderen Akteuren überlassen werden. Im Ergebnis
werden dadurch Ineffizienzen und Dopplungen vermie-
den.
Hierfür bringt sich Deutschland wie kaum ein anderer
Mitgliedstaat in den offiziellen WHO-Gremien kon-
struktiv ein. Beispielhaft genannt seien die Gespräche
zwischen der Generalsekretärin Dr. Chan und den Bun-
desministern Dr. Rösler und Niebel im November 2010
sowie eigene Veranstaltungen wie der viel beachtete
Workshop am Rande des Exekutivrats im Januar 2011.
All das zeigt: Die vorliegenden Anträge beinhalten in-
haltlich im Wesentlichen nichts Neues. Die Aufforde-
rung zum Handeln geht ins Leere; denn offensichtlich
wollte oder konnte die Opposition nicht wahrnehmen,
welche Aktivitäten die Bundesregierung im Zuge der
Reformdebatte bereits entfaltet hat. Noch eine Anmer-
kung zur WHO-Finanzierung: Die Bundesregierung be-
gleitet auch diesen Reformprozess auf das Intensivste
und bringt sich zielgerichtet mit ein. Im Unterausschuss
Gesundheit für Entwicklungsländer kam aus den Reihen
der Grünen natürlich stereotyp zunächst einmal die For-
derung, dass die WHO mit mehr finanziellen Mitteln
auszustatten sei. Einer solchen Forderung hat selbst die
WHO-Generaldirektorin Dr. Chan eine Absage erteilt.
Ihr ist es wichtig, dass die vorhandenen Mittel effizienter
eingesetzt werden. Genau das entspricht auch der Linie
der Bundesregierung.
Nun wird in den vorliegenden Anträgen gefordert, die
Regulärbeiträge im Verhältnis zu den freiwilligen Beiträ-
gen kurzfristig wesentlich zu erhöhen. Dies stellt keine
realistische Forderung dar: Denn den Mitgliedstaaten
geht es zunächst einmal darum, zu wissen, für welche
Maßnahmen das von ihnen zur Verfügung gestellte Geld
verwendet wird. Da sind wir wieder beim Thema der
Transparenz und der effizienten Verwendung von Geld-
mitteln. Daneben fordern SPD und Grüne, die bewährte
Zusammenarbeit zwischen WHO und IAEO aufzukündi-
gen. Aber dabei geht es Ihnen primär gar nicht um die
WHO. Vielmehr geht es Ihnen darum, aus tagesaktuel-
lem Anlass gegen die Kernkraft Stimmung zu machen.
Dies ist ein ganz durchsichtiger Zweck! Hier und heute
ist aber die falsche Plattform dafür; denn heute muss die
WHO im Zentrum stehen. Dies gilt umso mehr, als wir
alle wissen, dass die Bundesregierung zurzeit intensiv
daran arbeitet, den Umstieg in die erneuerbaren Energien
schneller zu bewerkstelligen als bislang vorgesehen.
Aus offenkundigen Gründen wird versucht, ein Ge-
geneinander von WHO und IAEO aufzubauen. Natürlich
hat in diesem Ihrem Spiel die IAEO die Rolle des Böse-
wichts. Und diese Rolle wird ihr allein deshalb zugewie-
sen, weil sie sich satzungsgemäß mit Kernenergie be-
fasst. Dabei fällt selbstverständlich unter den Tisch, dass
die IAEO im Jahre 2005 den Friedensnobelpreis erhalten
hat.
In Ihren Anträgen erwecken Sie den Eindruck, als sei
die WHO in ihrer Unabhängigkeit durch ein Abkommen
aus dem Jahr 1959 mit der IAEO beschränkt. Auch das
ist falsch. Zunächst einmal handelt es sich hier nicht um
ein irgendwie geartetes Sonderabkommen, sondern um
ein Standardabkommen, wie es zwischen den Institutio-
nen der Vereinten Nationen und anderen internationalen
Organisationen gänzlich üblich ist. Es dient lediglich
dem allgemeinen Zweck, die Arbeitsfelder der betroffe-
nen Organisationen aufeinander abzustimmen und Inef-
fizienzen zu vermeiden. Zudem entsprechen die Feststel-
lungen der Grünen in drei wesentlichen Punkten nicht
der Realität:
Erstens. Mir ist völlig unklar, wie Sie zu der An-
nahme kommen, das Abkommen zwischen der IAEO
und der WHO sei 40 Jahre lang geheim gehalten wor-
den. Das Abkommen wurde 1959 von der Weltgesund-
heitsversammlung, also der Gesamtheit der WHO-Mit-
gliedstaaten, verabschiedet. Glauben Sie ernsthaft, dass
die Mitgliedstaaten nicht wussten, was sie da verab-
schiedeten? Es ist ein Popanz, den Sie hier aufbauen.
Der einzige Bereich, in dem Stillschweigen vereinbart
wurde, betrifft das Thema des Datenschutzes. Dass die
Grünen die Gewährleistung von Datenschutz kritisieren,
ist ein erstaunlicher Vorgang.
Zweitens. Das Abkommen steht in keinerlei Weise ei-
ner unabhängigen Forschung und Bewertung durch die
WHO entgegen. Dies ergibt sich schon aus der Ausge-
staltung als Rahmenabkommen. Dessen einziger Zweck
ist es, Doppelarbeit zu vermeiden. Auch aus dem Text
des Abkommens ergibt sich nicht, dass die WHO in ir-
12464 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 108. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. Mai 2011
(A) (C)
(D)(B)
gendeiner Weise untergeordnet oder weisungsgebunden
ist. Die Regelungen lassen weder den Schluss zu, dass
die Vereinbarung die von der Satzung der WHO vorge-
schriebene Unabhängigkeit und Unparteilichkeit beein-
trächtigt, noch ergibt sich daraus, dass sich die WHO ei-
ner anderen Organisation in einem ihrer Arbeitsfelder
unterwerfen muss. Dies hat die WHO selbst in einer
Stellungnahme aus dem Jahr 2001 umfassend bestätigt.
Weder rechtlich noch praktisch entsteht durch das Ab-
kommen irgendeine Beeinträchtigung der unabhängigen
Arbeit der WHO.
Drittens. Die Grünen kritisieren, dass die WHO an-
geblich im Rahmen der Katastrophe von Fukushima ihre
Aufgaben nicht wahrgenommen und insbesondere aus
Personalmangel keine eigenständigen Messungen der
Strahlenwerte vorgenommen habe. Auch diese Behaup-
tung entbehrt jeglicher Grundlage. Die WHO nutzt be-
kanntlich weltweit ein internationales Netzwerk von
40 Kollaborationszentren – zwei davon in Hiroshima
und Nagasaki. Das ist äußerst sinnvoll und nicht zu kriti-
sieren. Jetzt gebe ich den Grünen einmal einen Tipp: Be-
vor Sie das nächste Mal wieder meinen, auf die Schnelle
irgendeinen Antrag zu irgendeinem Thema in die Welt
setzen zu müssen, böte es sich an, sich im Vorfeld da-
rüber zu informieren, ob Ihre Thesen auch zutreffen. Ich
habe bei der WHO nachgefragt, warum sie denn derzeit
in Fukushima nicht vor Ort ist. Von dort höre ich dann,
dass dies nichts, aber auch gar nichts mit der behaupte-
ten mangelnden Personalausstattung zu tun habe. Im
Gegenteil: In der WHO herrscht kein Personalmangel.
Vielmehr sollten aus guten Gründen kurz nach einer Ka-
tastrophe nicht zu viele Menschen vor Ort sein, um die
Rettungsaktionen nicht zu behindern. Zudem steht kurz
nach einer Katastrophe eher die strukturelle Arbeit im
Vordergrund. Die WHO befasst sich vor allem mit der
wissenschaftlichen Aufarbeitung. Hierfür benutzt sie
viele verschiedene Quellen, im Fukushima-Fall zum
Beispiel die von Tepco, der japanischen Regierung und
anderen Organisationen. Das zeigt: Die WHO nimmt
ihre Aufgaben kraftvoll wahr.
Die von SPD und Grünen vorgebrachten Bedenken ei-
ner Beschränkung der WHO durch die Zusammenarbeit
mit der IAEO gehen ins Leere. Einen Handlungsbedarf
kann ich daher derzeit nicht erkennen. Es ist bedauerlich,
dass die Opposition nicht die notwendige Reformdiskus-
sion zur Zukunft der WHO in den Mittelpunkt stellt, son-
dern auf Nebenschauplätze setzt. Wir, die christlich-libe-
rale Koalition, befassen uns weiterhin mit dem
Wichtigen: der Neuaufstellung der WHO. Wir wollen
eine starke WHO. Hierfür setzt sich die Bundesregierung
schon seit langem intensiv und auf allen Ebenen ein. Wir
wünschen ihr bei den anstehenden Verhandlungen viel
Erfolg.
Sabine Weiss (Wesel I) (CDU/CSU): „Gesundheit
ist nicht alles, aber ohne Gesundheit ist alles nichts.“
Wie wahr dieses Zitat ist, weiß jeder, der schon einmal
ernsthaft erkrankt ist oder eine schwere Krankheit im na-
hen Umfeld miterlebt hat. Bei uns in Deutschland greift
im Krankheitsfall ein gut funktionierendes Gesundheits-
system – inklusive gut ausgebildetem medizinischen
Personal und in der Regel bestmöglicher Versorgung.
In anderen Teilen der Welt bedeutet Krankheit aber
oft einen Fall ins Bodenlose, für den Kranken persön-
lich, aber auch für die gesamte Familie, die neben der
psychischen Belastung die ökonomischen Folgen der
Krankheit wie Behandlungskosten und entgangenes Ein-
kommen schultern muss.
Sehr viele Krankheiten, unter denen Menschen in
Entwicklungsländern zu leiden haben, sind armutsbe-
dingt und in den Industrienationen schon lange kein
Thema mehr bzw. nie gewesen. HIV/Aids, Tuberkulose,
Malaria und die vernachlässigten und armutsbedingten
Krankheiten nehmen Milliarden Menschen weltweit in
ihre furchtbare Geiselhaft. Nicht funktionierende oder
nicht existente nationale Gesundheitssysteme erschwe-
ren bzw. behindern die Befreiung von diesen Krank-
heitslasten. Kurzum gesprochen: Sehr vielen Menschen
ist ihr Grundrecht auf den höchstmöglich zu erreichen-
den Gesundheitsstand verwehrt.
Es ist nun aber nicht so, als würde die Welt tatenlos
zusehen. Weltweit haben Regierungen und die Zivilge-
sellschaft dieser himmelschreienden Ungerechtigkeit
den Kampf angesagt und engagieren sich vorbildlich für
mehr globale Gesundheit und damit mehr globale Ge-
rechtigkeit. Aber leider ist gut gemeint nicht immer bis in
die letzte Konsequenz gut gemacht. Mittlerweile gibt es
allein im Gesundheitssektor 100 weltweite Partnerschaf-
ten, die alle ihre eigenen Bereitstellungsmethoden, Eva-
luierungssysteme und Zeitrahmen haben. Damit sind die
Gesundheitsministerien der Entwicklungsländer in zu-
nehmendem Maße überfordert. Ich kann mir nicht helfen,
aber vor meinem geistigen Auge entsteht das Bild von
unzähligen Organisationen und Partnerschaften, die zwar
alle mit nachvollziehbaren, richtigen und hehren Ansprü-
chen auftreten, aber im Ergebnis aufgrund der Vielzahl
wie ein Heuschreckenschwarm über die jeweiligen Ge-
sundheitsministerien herfallen. Sie binden mit ihren je-
weiligen unterschiedlichen Anforderungen die Ressour-
cen, die dann an anderer Stelle für die Bewältigung der
immensen Probleme im Gesundheitsbereich fehlen. Des-
wegen, liebe Frau Roth, lieber Herr Kekeritz, sind wir
uns, glaube ich, alle einig: Nur mit mehr Koordination
und Kooperation in der globalen Gesundheitsarchitektur
wird die Hilfe im Gesundheitssektor nachhaltig besser
und effizienter werden.
Wenn ich dann in Ihrem Antrag, liebe Frau Roth, lese,
dass allein in dem kleinen Land Haiti 450 NGOs im Ge-
sundheitsbereich mehr oder weniger unkoordiniert und
unkontrolliert vor sich hin wursteln, dann bestärkt das
meine Forderung nach mehr Koordination, und zwar
möglichst schnell. Darum, liebe Kolleginnen und Kolle-
gen der Opposition, sollten wir uns vorrangig kümmern,
und wir sollten dies nicht nur einfach niederschreiben.
Wir sollten auch nicht – wie in Ihren Anträgen gesche-
hen – Forderungen aufstellen, die tatsächlich schon
längst Regierungshandeln sind. Die WHO ist die einzig
universell legitimierte Organisation in der globalen Ge-
sundheitspolitik, die bei der Koordination der Hilfe im
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 108. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. Mai 2011 12465
(A) (C)
(D)(B)
Gesundheitsbereich mehr Verantwortung übernehmen
sollte – ja, sogar muss.
Allein die WHO kann diese übergeordnete Koordinie-
rungsrolle übernehmen, um Dopplungen und Ineffizien-
zen bei den Akteuren im globalen Gesundheitsbereich zu
verhindern. Was die heute im Bundestag beratenen An-
träge zur Rolle der WHO angehen, so werden wir diese
ablehnen, da sie überflüssig sind. Die Bundesregierung
setzt bereits einen großen Teil der Forderungen zum
Thema WHO umfassend um. Das, was Sie fordern, ist
also bereits Regierungshandeln.
Die Bundesregierung muss hier nicht mehr durch An-
träge der Opposition überzeugt werden; denn die Haupt-
forderungen der Anträge hat sie sich längst schon auf die
Fahnen geschrieben. Es ist aber schön, Anträge der Op-
position zu lesen, die in weiten Teilen das aktuelle Re-
gierungshandeln beschreiben. Das ist nun beileibe nicht
immer so! Wären dies hier keine Anträge, sondern wäre
dies eine Resolution gewesen, hätten sich sicherlich alle
Fraktionen dieser inhaltlich anschließen können. Voraus-
setzung wäre natürlich gewesen, dass die Einleitung mit
einem Lob an die Bundesregierung begonnen hätte, da
die Forderungen fast vollständig das bisherige Handeln
der Bundesregierung wiedergeben. Es zeigt mir aber,
dass viel Einigkeit über die Rolle der WHO besteht.
Erstens. Die WHO muss die globale Koordinations-
rolle in der weltweiten Gesundheitsarchitektur überneh-
men. Zweitens. Die Gesundheitssystemstärkung muss
weiterhin bei der WHO ganz oben auf der Agenda ste-
hen. Drittens. Die Finanzierung der WHO muss refor-
miert werden. Viertens. Die Entscheidungsprozesse der
WHO müssen transparenter werden.
Ich will nur einige Punkte nennen, für die die Bundes-
regierung sich im Rahmen der WHO-Reform einsetzt.
Ziel dieser Reform ist eine Stärkung der Weltgesund-
heitsorganisation insgesamt. Mit dieser Stärkung wird
auch der Einfluss der WHO als Anwältin der öffentli-
chen Gesundheit auf andere Politikbereiche spürbar ge-
stärkt werden. Was die Forderung im SPD-Antrag und
den Antrag der Grünen zur Unabhängigkeit der WHO
von der Internationalen Atomenergie-Organisation an-
geht, so halte ich diese für unbegründet. Ich kann keine
Anhaltspunkte erkennen, dass die Unabhängigkeit und
Unparteilichkeit der WHO beeinträchtigt wären oder
dass sich die WHO einer anderen Organisation unter-
werfen müsse. Dies hat die WHO auch in einer Stellung-
nahme bestätigt. Aus diesem Grund lehnen wir auch den
Antrag der Grünen, der eine Aufkündigung des Vertra-
ges zwischen der Internationalen Atomenergie-Organi-
sation und der WHO fordert, ab. „Gesundheit ist nicht
alles, aber ohne Gesundheit ist alles nichts“ – Wir brau-
chen eine starke WHO, damit weniger Menschen auf-
grund von Krankheit ins Nichts fallen und weltweit mehr
Menschen zu ihrem Recht auf das für sie erreichbare
Höchstmaß an Gesundheit kommen.
Die WHO muss bei der Koordination der globalen
Gesundheitsarchitektur die Führungsrolle innehaben. Ich
bin froh, dass die Bundesregierung sich aktiv und inten-
siv in die Reformdebatte der WHO einbringt und sich für
eine Stärkung der Weltgesundheitsorganisation einsetzt.
Dr. Marlies Volkmer (SPD): In der nächsten Woche
werden in Genf auf der Weltgesundheitsversammlung
die Weichen für eine Reform der Weltgesundheitsorgani-
sation (WHO) gestellt, ein Ereignis von immenser Be-
deutung für uns und für die Menschen auf der ganzen
Welt. Aber leider ist die Regierungskoalition, insbeson-
dere die FDP, so sehr mit sich selbst beschäftigt, dass
man sich um solche Dinge nicht kümmern kann. Liebe
Kolleginnen und Kollegen von der Regierungskoalition,
um Ihnen noch einmal kurz zu verdeutlichen, worum es
geht: Die WHO war es, die beispielsweise die Pocken
weltweit ausgerottet hat. Noch in den 1950er-Jahren gab
es in Europa Pockenepidemien, die Tote forderten. 1980
konnte dann die WHO bekannt geben, dass die Pocken
weltweit ausgerottet seien. Die Gefahren, die von Infek-
tionskrankheiten ausgehen sowie Gesundheitsfragen,
zum Beispiel im Zusammenhang mit Atomkraft, sind in
unserer globalisierten Welt ungleich größer, als sie noch
im vergangenen Jahrhundert waren. Nationalstaatliches
Handeln reicht nicht mehr aus. Deswegen ist die WHO
als weltumspannende Organisation unverzichtbar. Doch
die Regierungskoalition ist zu beschäftigt mit Personal-
fragen. Da hat man keine Zeit für Menschheitsfragen.
Mit der Gründung der WHO hat sich die Weltgemein-
schaft bereits 1948 als weitsichtig erwiesen. Heute, über
60 Jahre später, ist die Organisation so notwendig wie
damals. Jedoch hat sich der Rahmen verändert. Eine Re-
form der Organisation ist notwendig, damit sie auch in
Zukunft ihren Aufgaben vollumfänglich gerecht werden
kann.
Einer grundsätzlichen Reform bedarf die Finanzie-
rung der WHO. In den vergangenen Jahren hat sich der
Anteil der freiwilligen, aber zweckgebundenen Mittel
immer weiter erhöht. Nach dem Motto „Wer die Musik
zahlt, sucht sie auch aus“ haben sich die Geber in zuneh-
mendem Maße nur noch an von ihnen definierten Aufga-
ben der WHO beteiligt. Dies hat dazu geführt, dass die
unterschiedlichen Abteilungen der WHO in Konkurrenz
zueinander stehen, statt sich abgestimmt den Kernauf-
gaben der WHO zu widmen. Das muss sich ändern. Die
WHO muss finanziell in die Lage versetzt werden, ihren
Aufgaben als unabhängiges Gremium nachzukommen.
Ein zweiter wesentlicher Punkt der Reform muss ein
erhöhtes Maß an Transparenz sein. Die Zivilgesellschaft
muss an den Entscheidungsfindungen ebenso beteiligt
werden wie die Industrie. Nur so kann gewährleistet
werden, dass niemandes Interessen auf Kosten der ande-
ren durchgesetzt werden. Die WHO selbst vermeidet so,
in den Verdacht einseitiger Interessenvertretung zu gera-
ten.
Der von den Grünen vorgelegte Antrag ist von der In-
tention her nicht schlecht, aber er konzentriert sich aus-
schließlich auf die Entwicklungs- und Schwellenländer
und spart das Thema Finanzierung fast vollständig aus.
Die Koalition ist mit sich beschäftigt und hat, wie immer
bei den großen internationalen Themen, keine Ideen
oder Vorstellungen. Unser Antrag zeigt den richtigen
Weg. Stimmen Sie unserem Antrag zu.
12466 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 108. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. Mai 2011
(A) (C)
(D)(B)
Karin Roth (Esslingen) (SPD): Dass wir heute über
drei Anträge zum selben Thema beraten, die aus unter-
schiedlichen Ausschüssen kommen, zeigt bereits einen
Teil der Herausforderung, der wir uns stellen. Und auch
das Nichtvorliegen irgendwelcher Ideen seitens der Re-
gierungskoalition sagt einiges sehr deutlich. Aber im
Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Ent-
wicklung konnten wir von unseren Kolleginnen der Re-
gierungskoalition vernehmen, dass sie inhaltlich unse-
rem Antrag gerne zugestimmt hätten. Wir müssen also
annehmen, dass ihre Ablehnung rein parteitaktische
Gründe hatte. Die Weltgesundheitsorganisation, ihre
Aufgaben und ihre Aktivitäten betreffen heutzutage in
besonders starker Weise die Länder, deren Gesundheits-
systeme noch nicht so weit entwickelt sind. Das ist rich-
tig. Aber, und das ist der entscheidende Punkt: Gesund-
heit ist ein globales öffentliches Gut. Alle Fragen der
Vorsorge und Interventionen im Bereich Gesundheit tref-
fen uns in gleichem Maße. Deswegen greift es viel zu
kurz, wenn man eine Reform der WHO rein aus dem ent-
wicklungspolitischen Blickwinkel angehen möchte. Ich
sage dies, auch wenn ich Entwicklungspolitikerin bin.
Aber ohne beispielsweise eine grundlegende Finanzre-
form, wie meine Kollegin Marlies Volkmer sie angespro-
chen hat, hat die WHO keine Zukunft. Aus entwicklungs-
politischer Sicht gibt es mehrere Bereiche, in denen
Reformen notwendig sind. Um die WHO im Geflecht der
zahlreichen Akteure in internationalen Gesundheitsfra-
gen zu stärken und ihr die – schon bei der Gründung zu-
gedachte – Führungsrolle wiederzugeben, muss die
WHO als normsetzende Organisation festgeschrieben
werden, auch in Grundsatzfragen von Gesundheitssyste-
men. Es ist wenig zielführend, wenn alle möglichen Or-
ganisationen und Staaten zwar guten Willens sind, sich
aber gegenseitig blockieren, statt sich zu koordinieren.
Als bestehende Organisation ist die WHO geradezu prä-
destiniert für diese Aufgabe. Gleichzeitig sollte sie zu ei-
ner „One Stop Agency“ ausgebaut werden. Nur so kön-
nen in Zukunft eine bessere Geberkoordination erreicht,
die Überforderung vorhandener Strukturen vermieden
und ein effizienter Aufbau von Gesundheitssystemen ge-
währleistet werden.
Ein entscheidendes Thema für die Zukunft der WHO
wird die Transparenz sein, mit der künftig Entscheidun-
gen getroffen werden. Gerade in jüngster Zeit geriet die
WHO in die Kritik, weil ihr eine zu starke Einfluss-
nahme der Pharmaindustrie unterstellt wurde. Es muss
also für die Zukunft ein Mechanismus installiert werden,
der eine Beteiligung auch der Zivilgesellschaft garan-
tiert. Glaubwürdigkeit und Akzeptanz steigen mit Betei-
ligung und Transparenz. Wenn alle überzeugt sind, dass
ihre Bedürfnisse zumindest wahrgenommen werden,
werden wir mithilfe der WHO einen großen Schritt zur
Verbesserung der gesundheitlichen Situation auf der ge-
samten Welt schaffen. Tragen Sie zur Verbesserung der
gesundheitlichen Situation aller Menschen bei. Stimmen
Sie für unseren Antrag. Zum Schluss sei noch ange-
merkt, dass es gut ist, dass die Grünen nun auch das
Thema der atomaren Gefahren und die Rolle der WHO
aufgegriffen haben, welches sie noch gestern im Aus-
schuss als überflüssig diskreditierten. Sie hätten sich die
Nachtschicht sparen können, wenn Sie, entgegen der
Abstimmung im Ausschuss, jetzt unserem Antrag zu-
stimmen.
Helga Daub (FDP): Dr. Margaret Chan, die General-
direktorin der WHO, hat sich auf der Sitzung des Execu-
tive Board am 22. Januar dieses Jahres noch einmal sehr
deutlich zu der dringend notwendigen Reform der WHO
geäußert und dies auch hier im Unterausschuss Gesund-
heit in Entwicklungsländern vorgetragen. Gewohnt sind
wir eigentlich, dass sich Organisationen gerne zieren,
wenn es um Veränderungen im eigenen Hause geht.
Dr. Chans Forderungen nach einer Stärkung der WHO
als „Global Health Governance“ gehen Hand in Hand
mit ihren Bestrebungen, sowohl die Finanzierung als
auch das Management zu reformieren. Die konkreten
Vorschläge wird Dr. Chan auf der 64. Sitzung der World
Health Assembly, WHA, vorstellen, die vom 16. bis
24. Mai in Genf stattfindet. Dies wird ein weiterer wich-
tiger Diskussionsbaustein sein, wenn wir als Bundestag
über diesen Tag hinaus über die Rolle der WHO debat-
tieren.
Zum Antrag der Grünen, den wir im Oktober letzten
Jahres bereits in diesem Haus debattiert haben, liegt nun
auch die Beschlussempfehlung des AWZ vor. Wie Sie
wissen, konnten wir als FDP-Fraktion trotz vieler Ge-
meinsamkeiten in der Zielsetzung dem Antrag im Aus-
schuss nicht zustimmen. Gerne möchte ich noch einmal
auf einige Aspekte eingehen, die auch den Antrag der
SPD-Fraktion mit einbeziehen.
Die globale Gesundheitspolitik ist immer komplexer
geworden, was eine Neuausrichtung der Rolle der WHO
in der globalen Gesundheitsarchitektur unabdingbar
macht. Wir als Liberale freuen uns über die im März be-
schlossene engere Kooperation zwischen EU-Kommis-
sion und WHO. Ich denke, auch dies ist ein wichtiger
Schritt, die Stärkung der globalen Gesundheitszusam-
menarbeit voranzutreiben, und ein Anstoß, die nötigen
Reformen zu unterstützen. Im letzten Jahr – hier sei auch
ein Lob über die Fraktionsgrenzen erlaubt – haben Sie in
Ihrem Antrag wichtige Punkte angesprochen und sach-
lich und fachlich richtig aufgezeigt. Wir sind in vielen
Bereichen einer Meinung. So betonen auch wir den
Handlungsbedarf bezüglich der Koordination, Über-
sichtlichkeit und Effizienz der WHO und ihre künftige
Rolle betreffend. Was die Kooperation mit anderen Insti-
tutionen angeht, habe ich eben bereits die Europäische
Kommission erwähnt, aber auch die Zusammenarbeit
mit der WTO, WIPO und UNCTAD muss weiter ver-
stärkt werden. Wir stimmen mit der Bundesregierung in
der Einschätzung überein, dass sich die WHO auf ihre
Kernfunktionen, also Normsetzung, Koordinierung und
Evaluierung, konzentrieren sollte. Finanzierung und
operative Umsetzung sollte sie hauptsächlich anderen
Akteuren der globalen Gesundheitspolitik überlassen. Es
ist die normative Funktion der WHO, die bei der Stär-
kung von Gesundheitssystemen eine herausgehobene
Rolle spielt. Die Konzentration auf die Kernfunktionen
bedeutet für die WHO auch, dass eine inhaltliche Kon-
zentration vorangebracht werden soll. Weniger krank-
heitsspezifisch, mehr hin zu einer systemischen Ausrich-
tung. Die Bundesregierung betont zu Recht die Relevanz
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 108. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. Mai 2011 12467
(A) (C)
(D)(B)
des horizontalen Ansatzes der Gesundheitssystemstär-
kung, der Themen wie Prävention und Gesundheitsför-
derung in Bezug auf alle Krankheitstypen integriert. Mit
einer Straffung der Kernkompetenzen würde auch eine
Begrenzung des Finanzbedarfs der WHO erreicht, was
die Organisation in ihrer Handlungsfähigkeit stärkt.
Wir können bezüglich der WHO und im Hinblick auf
die Anträge sowohl der Grünen für den entwicklungspo-
litischen Bereich als auch für den gesundheitspolitischen
Antrag der SPD viele Gemeinsamkeiten im Grundsatz
finden. Was die konkrete Ausgestaltung angeht, haben
wir nicht nur in den entsprechenden Ausschüssen, son-
dern auch heute die Unterschiede debattiert.
Als Entwicklungspolitikerin möchte ich einen Punkt
noch einmal aufgreifen, der für die FDP-Fraktion von
hoher Bedeutung ist und bleibt. Es ist nicht neu, dass wir
als Liberale und als Koalition großen Wert darauf legen,
auch bilaterale Unterstützung im Gesundheitsbereich zu
leisten. Der Antrag zeigt eine zu hohe, einseitige Kon-
zentration auf die WHO, selbst wenn Reform- und Stär-
kungsprozess perfekt verlaufen würden.
Für die Verbesserung der Gesundheitssysteme vor Ort
sind die Länder unabdingbare Partner. Die Zusammenar-
beit mit den Partnerländern, mit NGOs und dem Privat-
sektor – sowohl in Deutschland als auch im jeweiligen
Land – ist zentral für den Erfolg unserer Politik. Die
WHO hat eine sehr wichtige Rolle, die durch einen ge-
lungenen Reformprozess weiter gefestigt werden muss.
Wir sehen gespannt den weiteren Reformschritten
entgegen, vor allem auch der Vorstellung der Reform-
pläne durch Margaret Chan in Genf. Deutschland hat
sich an der informellen Konsultation „Zukunft der
WHO-Finanzierung“ beteiligt und wird auch den weite-
ren Reformprozess in den WHO-Gremien konstruktiv
begleiten. Die FDP-Fraktion wird, ebenso wie die Bun-
desregierung, in dieser Weiterentwicklung ein verlässli-
cher Partner sein.
Niema Movassat (DIE LINKE): Als die Welt-
gesundheitsorganisation WHO vor 63 Jahren als Sonder-
organisation der Vereinten Nationen gegründet wurde,
um das internationale öffentliche Gesundheitswesen zu
koordinieren, machte sie auch gleich Furore mit ihrer
Definition von Gesundheit: Denn Gesundheit ist dem-
nach „ein Zustand des vollständigen körperlichen, geisti-
gen und sozialen Wohlergehens und nicht nur das Fehlen
von Krankheit oder Gebrechen“. Das war damals sozial
und revolutionär. In Entwicklungs- und Schwellenlän-
dern ist Gesundheit in dieser Definition bis heute eine
Utopie: So wird es auch bleiben, wenn wir uns nicht
stärker dafür einsetzen, dass die Gesundheitsversorgung
in diesen Ländern grundlegend verbessert wird. Wir soll-
ten daher alle gemeinsam das Ziel haben, diese Utopie
Wirklichkeit werden zu lassen. Somit unterstützt Die
Linke das Ziel des SPD-Antrags, die WHO als Koordi-
natorin im Bereich Global Health Governance und somit
vor allem die armutsorientierte Krankheitsbekämpfung
zu stärken.
Einen Meilenstein für die Entwicklung der Weltge-
sundheit bildete die WHO-Strategie „Gesundheit für alle
im 21. Jahrhundert“. „Gesundheit für alle“ als wesent-
licher Bestandteil der menschlichen Entwicklung, das ist
ein hehres Ziel, für dessen Umsetzung nach wie vor un-
endlich viel getan werden muss, wenn man bedenkt, dass
mindestens 1,2 Milliarden Menschen keinen Zugang zu
Gesundheitsversorgung haben, da sie in extremer Armut
leben. Doch warum sind wir eigentlich so weit weg vom
Ziel „Gesundheit für alle“? Der Grund liegt in der neo-
liberalen Politik der letzten Jahrzehnte: Denn sie bedeu-
tet für Milliarden Menschen Armut, Hunger, Krieg und
soziale Missstände, wodurch ihnen gesunde Lebensbe-
dingungen vorenthalten werden. Der Neoliberalismus
hat auch vor den Toren der WHO nicht halt gemacht.
Auf dem Papier sieht es zwar schön aus, dass im Ent-
scheidungsgremium jeder Staat genau eine Stimme hat.
Die Realität ist leider anders: Der größte Finanzgeber,
die USA, aber auch etliche europäische Staaten, geben
ihre Beiträge nur noch projektgebunden und können so-
mit diktieren, was mit diesem Geld geschieht. Wer am
meisten Geld hat, bestimmt also auch die Aktivitäten der
Weltgesundheitsorganisation. Das kann nicht im Sinne
der WHO-Verfassung sein. Hier brauchen wir eine
Rückkehr zu einer verlässlichen und nicht zweckgebun-
den Finanzierung der regulären Aufgaben der WHO.
Ebenso dringend benötigt die WHO eine Reform ih-
rer Struktur. Die SPD fordert in ihrem Antrag mehr
Transparenz bei den Entscheidungen, und das unterstützt
die Linke. Schwieriger wird es allerdings mit der SPD-
Forderung, auch die Pharmakonzerne stärker zu beteili-
gen. Damit bekommen diese mehr Einfluss auf die
WHO. Diese Forderung der SPD dient damit letztlich
nur den Interessen der Pharmalobby und wird von uns
abgelehnt. Die WHO als zentrale Koordinierungsstelle
der globalen Gesundheitssysteme steht ohnehin schon
im Fokus der Interessen gieriger Unternehmen. Unrühm-
liche Publicity erlangte die WHO im Rahmen der
Schweinegrippe. Die Ausrufung der Pandemie-Gefahr
sicherte vor allem zwei Konzernen Milliarden Profit:
GlaxoSmithKline, dem als Hersteller des Impfstoffs
Pandemrix somit die Abnahme durch viele Länderregie-
rungen garantiert war, und Roche, der das Grippemittel
Tamiflu produziert.
Genau diese beiden Konzerne gaben große Geldbe-
träge an mehrere Wissenschaftler, die mit der Erarbei-
tung der WHO-Richtlinien betraut waren. Und die WHO
mauert und weigert sich, sämtliche Kontakte ihrer Bera-
ter mit der Pharmaindustrie offenzulegen, ja zum Teil
deckt die Organisation noch nicht einmal deren Namen
auf. Wenn hier nicht schnellstens Transparenz geschaf-
fen wird, verspielt die WHO das Vertrauen insbesondere
bei den Menschen, die auf ihre Hilfe angewiesen sind.
Wenn die Struktur der WHO nun geändert werden soll,
dann muss dies einer Rückkehr zu ihren ursprünglichen
Zielen sozialer und ökonomischer Gerechtigkeit dienen.
Jegliche Interessenskonflikte innerhalb der WHO blen-
det die SPD in ihrem Antrag völlig aus. Daher wird Die
Linke dem SPD Antrag nicht zustimmen. Auch plädie-
ren wir im Gegensatz zur SPD für mehr Eigenverantwor-
tung der Länder: Die Menschen in den einzelnen Län-
12468 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 108. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. Mai 2011
(A) (C)
(D)(B)
dern und die nationalen Regierungen sollen die
Zielsetzung der Gesundheitspolitik vorgeben, über die
WHO können diese koordiniert und gemeinsame Stan-
dards definiert werden.
Eine Stärkung der Ownership der Entwicklungs- und
Schwellenländer fordert auch der Antrag von Bünd-
nis 90/Die Grünen. Darüber hinaus setzt er sich für die
Beseitigung der ineffizienten Vielfalt von gesundheits-
bezogenen Initiativen ein, welche die selbstbestimmte
Umsetzung nationaler Gesundheitsstrategien behindern.
Daher stimmt die Linke dem Antrag von Bündnis 90/
Die Grünen zu. Ebenso stimmen wir dem Antrag von
Bündnis 90/Die Grünen zu, den Vertrag zwischen der
IAEO und der WHO vom Mai 1959 zu kündigen, denn
nur mit einer unabhängigen WHO können wir uns dem
Ziel, die Global Health Governance zu stärken, annä-
hern.
Das Bestreben, die WHO als Koordinatorin der Glo-
bal Health Governance effektiver und transparenter zu
gestalten, scheint stark zu sein. Es darf jedoch nicht bei
Reformansätzen bleiben. Die globalen Anstrengungen,
eine bestmögliche gesundheitliche Versorgung für alle
Menschen weltweit zu schaffen, müssen erhöht werden.
Im 21. Jahrhundert darf eine bestmögliche gesundheit-
liche Versorgung kein Luxusgut bleiben. Denn Gesund-
heit ist und bleibt ein elementares Menschenrecht.
Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Der
Unterausschuss für Gesundheit in Entwicklungsländern
beleuchtet immer wieder die dortige Gesundheitssitua-
tion. Es sind sehr viele positive Entwicklungen zu sehen,
wenngleich wir noch unendlich weit weg sind von einer
zufriedenstellenden Gesundheitsversorgung in diesen
Ländern. Ein Kernproblem einer nachhaltigen und sozial
angemessenen Gesundheitsversorgung stellt das Fehlen
von verlässlichen, finanzierbaren und bedarfsgerechten
Gesundheitsstrukturen dar. In den letzten Jahren sind
viele Ideen entwickelt worden. Einige Länder haben an-
gefangen, Systeme zu etablieren und sie möchten ihre
Ansätze ausweiten. Die Frage, welches Gesundheitssys-
tem angemessen ist, müssen die Länder letztlich selbst
entscheiden. Wichtig ist allerdings, dass durch seriöse
Mindeststandardsetzung den Ländern ein Orientierungs-
rahmen gegeben wird, an der sich die Politik orientieren
muss. Die einzige Organisation, die die Standardsetzung
übernehmen kann, ist die WHO. Sie ist aufgrund ihrer
völkerrechtlichen Sonderrolle hierfür legitimiert und von
der Völkergemeinschaft vorgesehen. Voraussetzung da-
für sind aber Reformen, um auch die Kompetenzen bei
der WHO wieder oder neu zu schaffen. Unser Antrag
zielt darauf ab, die derzeitigen undurchsichtigen und in-
effizienten Strukturen bei den globalen Gesundheitsini-
tiativen überschaubar und transparenter zu gestalten. Die
zentrale Rolle bei der Koordination der Akteure der glo-
balen Gesundheitspolitik wie UNAIDS, GAVI, der Glo-
bale Fonds, Weltbank, UNICEF, UNFPA, Bill-und-
Melinda-Gates-Stiftung, aber auch christlich getragene
Organisationen, die seit Jahrzehnten im Gesundheitsbe-
reich aktiv sind, kann nur die WHO übernehmen.
Nur durch eine planmäßige, allgemein akzeptierte
Koordination können die Gesundheitssysteme in den
Partnerländern zu effizienten und wirksamen Instrumen-
ten umgebaut werden. Alle Welt spricht von Globalisie-
rung. Unabhängig von der Bewertung der Globalisie-
rung ist unbestritten, dass Globalisierung begleitet und
auch im Sinne einer fairen und sozial gerechten Ent-
wicklung gesteuert werden muss. Die Freiheitsrechte
und das „Ownership“ der Partnerländer werden dadurch
nicht beeinträchtigt.
Damit die WHO diese Aufgabe übernehmen kann,
muss dringend eine WHO-Reform durchgeführt werden.
Transparenz, Unabhängigkeit, auskömmliche Finanzie-
rung, Einbeziehung der Gesundheitsinitiativen, gute
Koordination und Herstellung von Kohärenz zwischen
den Programmen und Partnern gehören unbedingt dazu.
Hierzu könnte ein neu zu schaffendes „Komitee C“ ein
geeigneter organisatorischer Rahmen sein. In den letzten
Jahrzehnten hat die Bedeutung der WHO ständig abge-
nommen, private Player haben oftmals ihre Rolle über-
nommen. Die Erreichung der MDGs im Gesundheitsbe-
reich ist von einer gestärkten, von den internationalen
Gesundheitsinitiativen akzeptierten WHO abhängig.
Deshalb muss Politik heute im Interesse der Menschen
in Entwicklungsländern massiv dazu beitragen, dass die
WHO die beschriebene Aufgabe auch tatsächlich über-
nehmen kann. Die WHO muss ihre Unabhängigkeit zu-
rückgewinnen. Im Zusatzantrag fordern wir die Kündi-
gung des 1959 geschlossenen Vertrages zwischen WHO
und IAEO. Fukushima hat gezeigt, dass im Falle von nu-
klearen Katastrophen eine unabhängige Bewertung der
Situation vor Ort absolut notwendig ist. Die vom Betrei-
ber des AKW Fukushima, Tepco, durchgeführten Mes-
sungen wurden gefälscht, von der japanischen Regie-
rung ungeprüft übernommen und auch von der IAEO
nicht hinterfragt. Bald stellte sich heraus, dass die Veröf-
fentlichungen der Messungen geschönt waren und die
Bevölkerung belogen wurde.
Die Bundesregierung meint zwar, dass es nicht Auf-
gabe der WHO sei, Messungen durchzuführen sowie
diese zu veröffentlichen und Verhaltensempfehlungen
abzugeben. Wir sehen das grundsätzlich anders. Die
Menschen vor Ort, aber auch die Weltöffentlichkeit ha-
ben einen Anspruch auf nicht gefälschte Informationen.
Deshalb ist die WHO auch nach ihrem eigenen Verständ-
nis natürlich für die Veröffentlichung zuständig. Aller-
dings verhindert der Vertrag zwischen WHO und IAEO
eine unabhängige und objektive Berichterstattung und
angemessene Empfehlungen. Der Vertrag sieht vor, dass
Veröffentlichungen und Untersuchungen zu den Auswir-
kungen ionisierender Strahlung nur nach Absprache und
im Einvernehmen mit der IAEO erfolgen sollen. Die
rechtliche Bedeutung des Modalverbs „sollen“ ist ein-
deutig. Gleichzeitig bestätigt dieser Satz auch, dass die
WHO die Aufgabe hat, Erkenntnisse, Messungen und
Empfehlungen im Ernstfall zu veröffentlichen. Wie stark
der Einfluss der IAEO auf die WHO ist, wurde durch die
Tschernobyl-Katastrophe dokumentiert. Es wurden etwa
700 Studien zu den Auswirkungen erstellt. Davon
konnte die WHO allerdings nur zwölf veröffentlichen.
Der damalige Generalsekretär der WHO, Nakashima,
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 108. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. Mai 2011 12469
(A) (C)
(D)(B)
begründete dies mit dem enormen Druck, den sich die
WHO durch die IAEO ausgesetzt sah. Jeder Vertrag
muss nach einer bestimmten Laufzeit auf seinen Inhalt
und seine Sinnhaftigkeit überprüft werden. Die Aufga-
bengebiete der WHO und IAEO sind grundverschieden.
Die Aussage der Bundesregierung, dass es einfach sinn-
voll sei, Absprachen zwischen UN-Organisationen zu
treffen, kann nur teilweise akzeptiert werden. Sobald die
eigentliche Aufgabenstellung ad absurdum geführt wird,
ist so ein Vertrag nur noch als grotesk zu bezeichnen.
Deshalb fordern wir die Bundesregierung auf, ihre Stel-
lung und ihren Sitz in der Weltgesundheitsversammlung
Mitte Mai dieses Jahres und im Exekutivrat der WHO zu
benutzen, um die notwendigen Reformen voranzutreiben
und insbesondere die Kündigung des Vertrages zwischen
WHO und IAEO zu beantragen. Ob ein neuer Vertrag
zwischen den beiden Organisationen sinnvoll ist,
braucht hier nicht diskutiert zu werden. Das müssen
diese Einrichtungen selbst entscheiden. Eine Dominanz
des einen über den anderen darf es nicht geben.
Anlage 13
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur
Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und
anderer Vorschriften (Zusatztagesordnungs-
punkt 4)
Frank Heinrich (CDU/CSU): Zu dem heute in zwei-
ter und dritter Lesung zu debattierenden Gesetzentwurf
herrscht erfreulicherweise fraktionsübergreifend weitest-
gehend Zustimmung. Der Änderungsantrag der Koali-
tionsfraktionen auf Ausschussdrucksache 17(11)529
wurde einstimmig angenommen, der Gesetzentwurf in
der Fassung des genannten Änderungsantrages mit den
Stimmen der CDU/CSU, SPD und FDP bei Stimmenthal-
tung der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grü-
nen. Die Hinweise, die der Weiße Ring im Rahmen der
Debatten eingebracht hat, nehmen wir gleichwohl ernst
und werden sie auch in Zukunft mit bedenken.
Der Änderungsantrag hat vor allem klarstellenden
Charakter und setzt den Beschluss des Bundesrates vom
18. März 2011 um. Damit wird nun sichergestellt, dass
die Ost-West-Anpassung allen Berechtigten zugute-
kommt und dass der Stichtag für den zeitlichen Gel-
tungsbereich des Opferentschädigungsgesetzes, OEG, in
den neuen Ländern korrekt benannt ist.
Darüber hinaus haben wir als Regierungskoalition mit
dem Änderungsantrag ein Versprechen eingelöst, das das
Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder in Familien, die
Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II
bzw. Sozialhilfe nach dem SGB XII beziehen, betrifft:
Die Frist für die Beantragung rückwirkender Leistungen
aus diesem Bildungspaket wurde bis zum 30. Juni 2011
verlängert. Mit dieser Regelung wird eine zwischen
Bund, Ländern und Kommunen getroffene Vereinbarung
umgesetzt. Es freut mich sehr, dass dieser Konsens er-
reicht wurde. Es ist ganz in meinem Sinne, dass die an-
spruchsberechtigten Familien unser größtmögliches Ent-
gegenkommen erhalten, um die ihnen zustehende
Förderung auch abzurufen.
Aus meinem Wahlkreis und aus meiner Arbeit als
Heilsarmeeoffizier kenne ich diese Familien sehr gut,
und ich weiß, wie knapp es finanziell bei vielen zugeht.
Die Empfänger der Bildungsgutscheine taten sich zu-
nächst schwer, die Anträge zu stellen und die Mittel ab-
zurufen. Die Medien haben das lautstark angeprangert.
Wie ich denke, war diese Kritik teilweise überzogen,
und es wurde zu Unrecht skandalisiert; denn nicht das
Gesetz an sich ist schlecht gemacht, sondern die spe-
zielle Zielgruppe ist schwer zu erreichen. Ich denke an
Alleinerziehende – die müssen ihre Kinder versorgen,
gehen vielfach einem Beruf nach, erledigen den Haus-
halt und dann kommt zu allem anderen noch der – ich
sage es mal so salopp – „Behördenkrams“ obendrauf. Da
dauert es manchmal einfach länger, alles zu erledigen.
Ich denke an kranke Menschen, seien sie körperlich
krank, seien sie psychisch behindert oder vielleicht
suchtkrank. Das ist nicht ihre Schuld. Aber es ist auch
kein Fehler des Gesetzes. Diese Menschen brauchen
passgenaue Hilfen und Unterstützung – und das wie-
derum braucht Zeit.
Insofern sind es absolut normale Startschwierigkei-
ten, mit denen diese neue Förderung zu kämpfen hat, ge-
rade wenn sie alle Beteiligten mitnehmen will.
Für eine Bewertung der Maßnahmen ist es noch viel zu
früh, doch sie kommen immer besser an, werden ver-
mehrt abgerufen. In meiner Heimatstadt Chemnitz wird
berichtet, dass dies schon über ein Drittel der Anspruchs-
berechtigten getan hat. Das ist übrigens der positive Ne-
beneffekt der Medienschelte: Bürger haben ihre Ansprü-
che erkannt und fordern sie nun ein. Das ist gut und
richtig, und es ist im Sinne des Erfinders – oder besser der
Erfinderin: Ursula von der Leyen. Und diese wiederum
steht stellvertretend für die Familien- und Sozialpolitik
der Bundesregierung und der CDU/CSU-Fraktion: Bil-
dung für Kinder, dafür machen wir uns stark.
Silvia Schmidt (Eisleben) (SPD): Die Beratungen
zum Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Bundesver-
sorgungsgesetzes im Ausschuss für Arbeit und Soziales
waren sehr konstruktiv. Bedenken der Expertenver-
bände, die von den Oppositionsfraktionen thematisiert
worden sind, sind ernsthaft diskutiert worden.
Dazu gehört beispielsweise der Punkt, der insbeson-
dere vom Verein Weißer Ring angesprochen worden ist:
Kann es dadurch, dass Ansparungen aus Leistungen des
sozialen Entschädigungsrechtes als Vermögen einzusetzen
sind, zu unzulässigen Härten bei den Betroffenen kommen?
Einhellig wurde im Ausschuss diskutiert, dass dies nicht
sein dürfe. Ich begrüße es daher, dass der sozialpolitische
Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Herr Schiewerling, zu-
gesagt hat, dass dieser Sachverhalt außerhalb dieses Gesetz-
gebungsverfahrens geprüft werden solle. Wir begrüßen dies
ausdrücklich, weil es eine Verschlechterung für die Betrof-
fenen nicht geben darf.
Wir alle wissen, dass es sich mittlerweile nicht mehr
überzeugend vermitteln lässt, warum unterschiedliche
12470 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 108. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. Mai 2011
(A) (C)
(D)(B)
Leistungshöhen im sozialen Entschädigungsrecht oder
unterschiedliche Rentenberechnungssysteme in Ost und
West existieren. Es ist ein wichtiges Anliegen unserer
Fraktion, dass Opfer in Ost und West nicht länger be-
nachteiligt werden. Es wird mit diesem Entwurf der Re-
gierung klargestellt, dass es keine Wertigkeit von Opfern
geben kann.
Auch die Umsetzung des EuGH-Urteils in der Aus-
landsversorgung ist richtig. Hier wäre es nicht verständ-
lich gewesen, wenn zukünftig nunmehr alle Leistungs-
berechtigten mit Wohnsitz in EU-Mitgliedstaaten die
gleichen Leistungen erhalten hätten, aber weiterhin eine
Schlechterstellung für Leistungsberechtigte mit Wohn-
sitz außerhalb der EU gegeben wäre. Zukünftig erfolgt
eine einheitliche Auslandsversorgung und -fürsorge für
alle Berechtigten im Ausland.
Als Behindertenbeauftragte der SPD-Fraktion be-
grüße ich zudem die Klarstellungen zum Persönlichen
Budget sowie den Erweiterungen beim Assistenzpflege-
bedarfsgesetz, wobei für die Zukunft weitere Verbesse-
rungen bei der bedarfsgerechten Assistenz notwendig
sind.
Die Erweiterung der Frist für die nachträgliche Bean-
tragung von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilha-
bepaket haben wir als SPD gefordert – nun wird sie mit
diesem Gesetz endlich umgesetzt.
Das Paket wird bundesweit ganz unterschiedlich
angenommen; dies sieht man an der Zahl der Antrags-
eingänge: Sind es in dem einen Kreis gerade einmal
2 Prozent der Anspruchsberechtigten, die Leistungen be-
antragt haben, sind es in einer anderen Region zwischen
20 und 30 Prozent. Die Umsetzung braucht eine längere
Anlaufphase, deshalb ist es gut, wenn die Menschen jetzt
zwei Monate länger Zeit haben, ihre Ansprüche rückwir-
kend geltend zu machen. Wir begrüßen diese Fristver-
längerung daher ausdrücklich.
Der Entwurf ist somit zustimmungsfähig.
Pascal Kober (FDP): Mit dem heute zu beratenden
Gesetzentwurf verfolgt die Regierungskoalition das Ziel,
Änderungen in zwei Themenfeldern umzusetzen. Zum
einen wollen wir das Bundesversorgungsgesetz 20 Jahre
nach der deutschen Wiedervereinigung der Realität in
Deutschland anpassen. Daher sieht der Gesetzentwurf
vor, dass es eine Angleichung der Rentenleistungen nach
dem Bundesversorgungsgesetz geben wird. Wir kom-
men damit einer langjährigen Forderungen der Betroffe-
nen und vieler Verbände nach. Es sind von dieser Ände-
rung zwar „nur“ 40 000 Personen betroffen, für diese ist
es jedoch ein deutlicher Fortschritt und ein Stück mehr
Gerechtigkeit. Wir machen damit einen weiteren Schritt
hin zu einheitlichen Rechtsverhältnissen in ganz
Deutschland und damit letzten Endes zur Verwirkli-
chung der deutschen Einheit.
Zusätzlich vereinfachen wir die Berechnung des Be-
rufsschadensausgleiches, wobei in Bestandsfällen die
Vergleichseinkommen zu einem Stichtag festgestellt und
dann in den Folgejahren um den Faktor der Rentenan-
passung erhöht werden. Eine Besitzstandsregelung stellt
sicher, dass künftig niemand eine geringere Leistung als
bisher erhalten wird. Zudem verändern wir die Aus-
landsversorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz,
wie sie nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs
vom 4. Dezember 2008 notwendig geworden ist. Die ak-
tuellen Regelungen zur Versorgung von Kriegsopfern in
ost- und südosteuropäischen Mitgliedstaaten der Euro-
päischen Union verstoßen nach dem Urteil gegen EU-
Recht. Durch die vorgesehene Änderung wird das Recht
der Auslandsversorgung sowohl vereinfacht und entbü-
rokratisiert als auch mit dem Ziel einer einheitlichen
Auslandsversorgung, auch außerhalb der Europäischen
Union, verbunden.
Zudem enthält der Teil zur Änderung des Bundesver-
sorgungsgesetzes noch einige redaktionelle Änderungen,
die durch die Änderung anderer Gesetze sowie durch
Rechtsprechung notwendig geworden sind. Ein zweiter
Punkt des Gesetzes steht jedoch mehr im Fokus der Öf-
fentlichkeit und zeigt auch, wie handlungsfähig Politik
ist. Es geht dabei um die Fristen für die Anträge von
Leistungen aus dem Bildungspaket.
Mit dem Beschluss der Leistungsreform im SGB II
haben wir erstmals den Bildungs- und Teilhabebedarf
von Kindern, deren Eltern in ALG-II-Bezug sind, be-
rücksichtigt. Für die Beantragung der Leistungen für
Bildung und Teilhabe wurde damals eine erste Frist bis
zum 30. April dieses Jahres eingeräumt. Zuständige An-
sprechpartner für die Anträge sind die Kommunen, die
durch die Jobcenter die Verwaltung und Durchführung
des Bildungspakets in der Hand haben.
Mitte April mussten wir jedoch vernehmen, dass es je
nach Kommune sehr unterschiedliche Zahlen über die
Anzahl der Antragstellungen gab. Ich möchte an dieser
Stelle jedoch auch betonen, dass die in den Medien kur-
sierende geringe Zahl von 2,5 Prozent der Eltern, die
Mittel des Bildungspakets beantragt hätten, so nicht
stimmt. Viele Kommunen hatten deutlich höhere An-
tragszahlen zu vermelden.
Wir haben jedoch vor der Tatsache, dass die Nach-
frage nach dem Bildungspaket bisher noch nicht zufrie-
denstellend ist, die Augen nicht verschlossen, weil wir
wollen, dass die Leistungen auch zum Wohle der Kinder
abgerufen werden. Daher hat die Regierung schnell ge-
handelt und am 21. April 2011 einen runden Tisch unter
Beteiligung der Länder und der Kommunen einberufen.
Dabei wurde vereinbart, die Frist bis zu der die ersten
Leistungen beantragt und rückerstattet werden können,
bis zum 30. Juni 2011 zu verlängern. Ich halte dies für
ein gutes und unbürokratisches Vorgehen. In der Zwi-
schenzeit werden sowohl die Kommunen als auch das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales noch einmal
eine Informationsoffensive zum Bildungspaket starten.
Schon die letzten Tage und Wochen haben gezeigt, dass
die Zahl der Anträge deutlich nach oben gegangen ist.
Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir in einigen Wochen
eine zufriedenstellende Zahl an Anträgen haben werden
und das Bildungs- und Teilhabepaket damit zu einem Er-
folg wird.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 108. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. Mai 2011 12471
(A) (C)
(D)(B)
Frank Tempel (DIE LINKE): Die Linke begrüßt aus-
drücklich, dass 20 Jahre nach der Wiedervereinigung die
Leistungen im sozialen Entschädigungsrecht angegli-
chen werden sollen. Das ist ein wichtiger Schritt. Trotz-
dem gibt es noch einiges zu tun: Ich erinnere nur an die
von allen Bundesregierungen verschleppte, längst über-
fällige Angleichung der Renten in Ostdeutschland auf
das Westniveau. Es ist zudem dringend geboten, die Ur-
teile des Europäischen Gerichtshofs, EuGH, zur Aus-
landsversorgung gesetzlich umzusetzen. Die Entschädi-
gung bei einem Wohnsitz im Ausland soll vereinfacht
werden. Obwohl der Gesetzentwurf insgesamt akzepta-
bel ist, müssen wir ihn an einigen Stellen klar kritisieren.
Hier muss nachgebessert werden:
Erstens. Durch den neugefassten § 87 des Bundesver-
sorgungsgesetzes, BVG, wird das Vergleichseinkommen,
das zur Berechnung der Entschädigungsleistung heran-
gezogen wird, vereinheitlicht und zukünftig anhand der
Entwicklung der gesetzlichen Renten und nicht der Be-
amtenbesoldung fortgeschrieben. Damit bleibt die Ent-
schädigung aufgrund der Dämpfungsfaktoren in der ge-
setzlichen Rentenversicherung hinter der Inflation
zurück. Welche Auswirkungen die vereinheitlichten Ver-
gleichseinkommen hätten, ist ohne die Berufsschadens-
ausgleichsverordnung allerdings nicht absehbar.
Zweitens. Der Entwurf sieht eine Ausweitung des
persönlichen Budgets vor. Unter den gegebenen Um-
ständen finden wir dies bedenklich, da so ein Anreiz auf
schlechte Beschäftigung und Bezahlung gegeben wird.
Drittens. Bisher sind Grundrenten nicht bei der Be-
darfsprüfung als Einkommen angerechnet worden. Seit
dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Jahr 2010
gilt das auch für Vermögen, das aus Grundrenten ange-
spart worden ist. Künftig soll nun das aus Grundrenten
angesparte Vermögen angerechnet werden. Der Weiße
Ring greift zu Recht eine wichtige Feststellung aus dem
Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Mai 2010
auf. Das Gericht betont insbesondere den immateriellen
Zweck der Beschädigtengrundrente. Es ist – ich zitiere –
„davon auszugehen, dass die Beschädigtengrundrente
nach § 31 BVG wesentlich von der Vorstellung des ide-
ellen Ausgleichs eines vom Einzelnen für die staatliche
Gemeinschaft erbrachten gesundheitlichen Sonderopfers
geprägt wird.“ (BVerwG 5 C 7.09, Rz 26). Die Linke
schließt sich der Forderung des Weißen Rings an, dass
das aus der Grundrente gebildete Vermögen anrech-
nungsfrei bleiben muss.
Auf den Änderungsantrag aus den Fraktionen der
CDU/CSU und FDP möchte ich gesondert eingehen. Die
Schwierigkeiten, die bei der Umsetzung des Bildungs-
und Teilhabepakets entstanden sind, waren ganz ohne
hellseherische Fähigkeiten vorhersehbar. Es ist und
bleibt ein Irrsinn, die Leistungen über individuell zu be-
antragende Gutscheine zu organisieren. Das ohnehin aus
Sicht der Linken eher mickrige Paketchen droht im büro-
kratischen Nirwana zu versacken. Es dient eher der poli-
tischen Propaganda als der Aufklärung, wenn Werbung
in Kinos ausgestrahlt wird, deren Eintrittsgeld sich
Hartz-IV-Betroffene traurigerweise oft gar nicht leisten
können. Selbstverständlich begrüßen wir die Fristverlän-
gerung für die rückwirkende Inanspruchnahme der Leis-
tungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Das ist ein
Akt konstruktiver Schadensbegrenzung, der aus Sicht
der Fraktion Die Linke jedoch nicht ausreicht, um die
grundrechtlich verbürgten Ansprüche der betroffenen
Kinder tatsächlich durchzusetzen. Die Linke fordert des-
halb, dass als Sofortmaßnahme die für die Monate Ja-
nuar bis April 2011 im Budget vorgesehenen Mittel des
Bildungspakets ohne Vorlage eines Nachweises pauschal
an alle leistungsberechtigten Kinder ausgezahlt werden.
Darüber hinaus muss sichergestellt werden, dass die In-
formationen über das Bildungs- und Teilhabepaket auch
tatsächlich bei den betroffenen Familien ankommen.
Deshalb müssen alle leistungsberechtigten Familien an-
geschrieben und umfassend über ihre Rechte aufgeklärt
werden.
Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie
bereits in meiner Rede zur ersten Beratung des Gesetz-
entwurfes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes
und anderer Vorschriften betont, begrüßen wir im Gro-
ßen und Ganzen die von der Bundesregierung vorge-
schlagenen Änderungen. Auch der zur abschließenden
Beratung in den federführenden Arbeits- und Sozialaus-
schuss eingebrachte Änderungsantrag der Koalitions-
fraktionen findet unsere Unterstützung. Bevor ich jedoch
noch einmal detaillierter auf die positiven gesetzlichen
Neuerungen eingehe, möchte ich Ihnen erklären, warum
die grüne Bundestagsfraktion dem vorgelegten Gesetz-
entwurf letztlich nicht zustimmen wird und sich ihrer
Stimme enthält:
Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass an-
gesparte oder nachgezahlte Leistungen nach dem Bun-
desversorgungsgesetz und damit auch Grundrenten auf
das Vermögen angerechnet werden sollen. Dies soll dann
eintreten, wenn der Bedarf nicht ausschließlich schädi-
gungsbedingt ist. Eine solche Ungleichbehandlung halten
wir für äußerst ungerecht und gravierend, geht sie doch
am eigentlichen Zweck der Entschädigungen nach dem
Bundesversorgungsgesetz und dessen Nebengesetzen
(Opferentschädigungsgesetz, Strafrechtliches Rehabili-
tierungsgesetz, Verwaltungsrechtliches Rehabilitierungs-
gesetz, Soldatenversorgungsgesetz, Zivildienstgesetz)
vorbei. Zudem sind die Voraussetzungen zum Nachweis
eines „ausschließlich schädigungsbedingten Bedarfs“
recht hoch. So definierte das Bundesverwaltungsgericht
am 28. Juni 1995, dass gemäß § 25 c Abs. III 2 Bundes-
versorgungsgesetz ein „ausschließlicher“ schädigungs-
bedingter Bedarf einen besonders engen kausalen Zu-
sammenhang zwischen den gesundheitlichen Folgen der
Schädigung und dem gegenständlichen Bedarf (zum
Beispiel Erholungshilfe) bezeichnete. Danach würde es
nicht ausreichen, dass die Schädigungsfolgen nur annä-
hernd gleichwertige Bedingungen oder nicht unerhebli-
che Mitbedingungen für das Entstehen des Bedarfs
seien. Daraus ergibt sich, dass die Leistung nur dann ge-
währt wird, wenn ein unmittelbarer Bedarf geltend ge-
macht wird. Das Ansparen von Leistungen ist in diesen
Fällen fast ausgeschlossen.
Zwar ist es richtig, dass die bisherige Praxis, auch ge-
stützt auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsge-
12472 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 108. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. Mai 2011
(A) (C)
(D)(B)
richts, davon ausging, angesparte bzw. nachgezahlte
Leistungen, sofern sie nicht ausschließlich schädigungs-
bedingter Natur waren, auf das Vermögen anzurechnen.
Da aber solche Leistungen nicht nur dem Zweck des ma-
teriellen Schadensausgleiches dienen, sondern in zuneh-
mendem Maße immer auch eine Genugtuungsfunktion
für erlittenes Unrecht bzw. Leid darstellen, ist es unserer
Auffassung nach nicht mehr gerechtfertigt, eigenes Ver-
mögen einzusetzen. Erhält beispielsweise ein Opfer von
Straftaten Leistungen nach dem Opferentschädigungsge-
setz, die nach vorgesehener gesetzlicher Lage nicht aus-
schließlich schädigungsbedingter Natur sind, sehen
CDU, CSU und FDP nicht vor, dass die betroffene Per-
son Entschädigungsleistungen ansparen kann, um mögli-
che spätere Investitionen, etwa für besondere Hilfsmit-
tel, zu tätigen. Der zunehmend wichtigen Entschädigung
für die Beeinträchtigung der körperlichen Integrität,
etwa als Genugtuung für erlittenes Unrecht, wird von
dieser Bundesregierung keine Rechnung getragen.
Die geplante Regelung widerspricht zudem einer Ent-
scheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Mai
2010 (BVerwG 5 C 7.09). Das Gericht vertritt die Auf-
fassung, dass durch das Ansparen etwa die zum Vermö-
gen gewordene Beschädigtengrundrente zwei Zwecke
erfülle. So heißt es: „Sie ist nämlich eine Sozialleistung,
die zwar einerseits typisierend und pauschalierend einen
besonderen schädigungs- oder behinderungsbedingten
Mehrbedarf abdecken soll (BSG, Urteil vom 28. Juli
1999 – B 9 VG 6/98 R – FEVS 51, 202), andererseits
aber maßgeblich dadurch geprägt ist, dass sie als Ent-
schädigung für die Beeinträchtigung der körperlichen In-
tegrität immateriellen (ideellen) Zwecken wie der Ge-
nugtuung für erlittenes Unrecht dient.“ Letzteres gelte
insbesondere für Opfer von Straftaten, „die gerade auch
deshalb entschädigt werden, weil sie einen (erheblichen)
Schaden an immateriellen Rechtsgütern erlitten haben“.
Ähnlich äußert sich der Weiße Ring in seiner schrift-
lichen Stellungnahme an den Arbeits- und Sozialaus-
schuss. Die Grundrente etwa verfolge immaterielle Zwe-
cke und stelle den Ausgleich für erlittenes Leid dar. Ein
Zugriff auf diese Beträge, so der Weiße Ring, könne aus
Opferschutzgesichtspunkten nicht akzeptiert werden.
Die Bewertung des Bundesverwaltungsgerichts würde
auch von der Literatur geteilt, heißt es weiter.
Ich finde es insgesamt sehr bedauerlich, dass die Ko-
alitionsfraktionen diesen Argumenten in den parlamen-
tarischen Verhandlungen nicht zugänglich waren. Ich
hoffe, wir können diese Regelung – wie von der Unions-
fraktion angekündigt – auf die genannten Punkte hin
überprüfen.
Darüber hinaus schreibt der Gesetzentwurf wie ge-
sagt durchaus positive Regelungen fest. Die volle An-
gleichung der Höhe der Entschädigungs- und Renten-
leistungen stellt hingegen einen wichtigen Schritt zur
Herstellung einheitlicher Rechtsverhältnisse in ganz
Deutschland dar und ist daher zu begrüßen. In den neuen
Ländern profitieren hiervon rund 40 000 Menschen. Es
ist gut, dass die Koalitionsfraktionen mit dem vorgeleg-
ten Änderungsantrag die Stellungnahme des Bundesrates
aufgenommen haben. Eine Besitzstandsregelung ge-
währleistet, dass durch die Neuordnung des Berufsscha-
densausgleiches niemand in Zukunft geringere Leistun-
gen erhalten wird.
Der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen unter
3. stellt zudem fest, dass die Antragsfrist für rückwir-
kende Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket
nach dem Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch
bis zum 30. Juni 2011 verlängert werden. Diese Ände-
rungen sind ganz in unserem Sinne.
Anlage 14
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des Antrags: zu dem Vorschlag
für eine Verordnung des Europäischen Parla-
ments und des Rates zur Festlegung der techni-
schen Vorschriften für Überweisungen und
Lastschriften in Euro und zur Änderung der
Verordnung (EG) Nr. 924/2009 vom 16. Dezem-
ber 2010 – KOM (2010) 775 endg.
Europäischen Zahlungsverkehr bürgerfreund-
lich gestalten
(Zusatztagesordnungspunkt 5)
Peter Aumer (CDU/CSU): Der Begriff Einheitlicher
Euro-Zahlungsverkehrsraum – in Englisch: Single Euro
Payments Area, abgekürzt SEPA – bezeichnet im Bank-
wesen das Projekt eines europaweit einheitlichen Zah-
lungsraums für Transaktionen. In diesem Zahlungsraum
sollen für Kunden keine Unterschiede mehr zwischen
nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungen er-
kennbar sein. Dieses Projekt wird in den kommenden
Wochen in eine Verordnung münden, was die christlich-
liberale Koalition begrüßt. Jedoch berücksichtigt der
Vorschlag der Europäischen Kommission noch nicht in
ausreichendem Maße die deutschen Interessen.
Das deutsche Lastschriftverfahren ist in seiner Art eu-
ropaweit einzigartig. In keinem anderen europäischen
Land wird dieses Verfahren angewandt. Andererseits
wird in keinem anderen Land mittels Lastschriftverfah-
ren mehr Geld umgesetzt wie in Deutschland. Mit 8 Mil-
liarden Lastschrifttransaktionen pro Jahr ist es das wich-
tigste Zahlverfahren der Europäischen Union. Das hat
auch die Europäische Union erkannt, weswegen es mit
dem Verordnungsvorschlag auch ein SEPA-Lastschrift-
verfahren einführen wird. Wir begrüßen dies als christ-
lich-liberale Koalition. Für die Umsetzung – Migration –
der dauerhaft bestehenden 700 Millionen Einzugser-
mächtigungen in Deutschland benötigen wir jedoch eine
rechtssichere und aus Sicht der Verbraucher einfache
und kontrollierbare Lösung. Denn letztendlich ist es der
Verbraucher als Endnutzer, von dessen Konto Lastschrif-
ten abgebucht werden, sei es die monatliche Telefon-
rechnung, die Miete, die Kosten für Strom, Gas oder
auch der Mitgliedsbeitrag des Sportvereins. Die Migra-
tion muss für den Verbraucher erkennbar und transparent
sein.
Im bisherigen deutschen Lastschriftverfahren hat der
Verbraucher Rechtssicherheit durch sein sechswöchiges
Widerspruchsrecht. Der Verbraucher kann nach Eingang
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 108. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. Mai 2011 12473
(A) (C)
(D)(B)
der Lastschrift ohne Angabe von Gründen dieser wider-
sprechen. Das Geld wird damit sofort auf dem Konto des
Verbrauchers wieder gutgeschrieben. Zwar wird es die-
ses Produkt auch auf europäischer Ebene geben, jedoch
ist es nur ein Basisprodukt. Das heißt, dass es in Zukunft
Lastschriftprodukte geben kann, die ein kostenloses Er-
stattungsrecht des Kunden nicht vorsehen. Um die
Rechte der Verbraucher zu wahren, fordert die Union da-
her, dass dem einzelnen Mitgliedstaat die Möglichkeit
eingeräumt werden soll, selber zu entscheiden, ob in die-
sem Land diese Produkte angeboten werden dürfen. Da-
mit soll sichergestellt werden, dass das bisher beste-
hende voraussetzungslose Erstattungsrecht auch
weiterhin für den deutschen Verbraucher beibehalten
wird. Es gibt noch eine weitere Einzigartigkeit, das soge-
nannte ELV, das elektronische Lastschriftverfahren. Die-
ses Verfahren wurde vom deutschen Handel entwickelt
und hat sich in Deutschland bewährt. Das ELV ist ein
kostengünstiges Lastschriftverfahren, bei dem der
Kunde mittels seiner Bankkarte bezahlt und der Zahlbe-
trag von seinem Konto abgebucht wird. Zwar soll es in
Zukunft auch ein vergleichbares europäisches Produkt
geben; jedoch steht noch nicht fest, wann dieses auf dem
Markt angeboten wird. Die christlich-liberale Koalition
setzt sich deswegen dafür ein, dass für den Übergangs-
zeitraum das deutsche ELV erhalten bleibt.
Aber nicht nur die Bundesregierung soll durch diesen
Entschließungsantrag aufgefordert werden, sich für die
deutschen Verbraucherinteressen in Europa einzusetzen,
sondern auch die Kreditwirtschaft. Der Verbraucher wird
den Umstellungsprozess nur akzeptieren, wenn dieser
Prozess transparent verläuft. Die SEPA-Produkte bzw.
das SEPA-Format müssen durch eine am Kunden orien-
tierte Aufklärungskampagne vorangetrieben werden.
Die Kreditwirtschaft soll aufgefordert werden, dem Ver-
braucher anschaulich und unverzüglich verständlich zu
machen, dass durch die Umstellung dem Kunden keine
Nachteile entstehen, seine Rechte nicht geschmälert
werden und er sich auch bezüglich der Kosten nicht
schlechterstellt als vorher.
Daher fordert die christlich-liberale Koalition die
Bundesregierung dazu auf, sich in den Ratsverhandlun-
gen von den bisher dargestellten Überlegungen leiten zu
lassen und dafür einzutreten, dass für das Überweisungs-
verfahren und das Lastschriftverfahren einheitliche
Übergangsfristen von 48 Monaten festgelegt werden, die
Verbraucher für inländische Überweisungen in Deutsch-
land die ihnen geläufigen Kundenkennungen, die kurz
und dadurch verbraucherfreundlich sind, auch nach dem
Enddatum noch nutzen können, zugunsten von Verbrau-
chern Zahlungsdienstleister in Deutschland ausschließ-
lich Lastschriften zur Einlösung annehmen dürfen, bei
denen ein voraussetzungsloses Erstattungsrecht des Zah-
lungspflichtigen vorgesehen ist und das bewährte elek-
tronische Lastschriftverfahren für einen Übergangszeit-
raum weiter genutzt werden kann, der erst endet, wenn
ein mit dem ELV vergleichbares europäisches Produkt
durch die Kreditwirtschaft am Markt angeboten wird.
Darüber hinaus fordern wir die Kreditwirtschaft dazu
auf, den Umstellungsprozess auf SEPA transparent zu
gestalten und Informationsdefizite auf der Nutzerseite
schon jetzt aktiv durch begleitende Informationsmaß-
nahmen sowie durch eine am Kunden ausgerichtete Auf-
klärungskampagne zu beheben, eine Umstellung beste-
hender Einzugsermächtigungen auf das SEPA-Mandat
im Wege einer Änderung der Allgemeinen Geschäftsbe-
dingungen selbstständig, rechtssicher und innerhalb der
nächsten zwölf Monate ab Beschluss dieses Antrages
herbeizuführen sowie unmittelbar die für diese Lösung
notwendigen Vorbereitungen zu treffen und die Beteilig-
ten, insbesondere auch den Deutschen Bundestag, über
die Maßnahmen und den genauen Zeitplan hinreichend
zu informieren, um gegebenenfalls gesetzgeberischen
Handlungsbedarf so frühzeitig vor dem Enddatum zu er-
kennen, dass diesem im Gesetzgebungsverfahren nach-
gekommen werden kann, verbraucherfreundliche Kon-
vertierungsmöglichkeiten – mittels derer inländische
Kundenkennungen rechtssicher auf das SEPA-Format
überführt werden – am Markt kostenfrei anzubieten, da-
mit die Verbraucher in Deutschland für inländische
Überweisungen auch in Zukunft die ihnen geläufigen
Kundenkennungen verwenden können, zugunsten der
Verbraucher in Deutschland auch weiterhin ausschließ-
lich Lastschriftverfahren am Markt anzubieten oder zu
verwenden, bei denen ein voraussetzungsloses Erstat-
tungsrecht des Zahlungspflichtigen vorgesehen ist, und
mit dem European Payments Council zeitnah ein mit
dem elektronischen Lastschriftverfahren vergleichbares
kostengünstiges europäisches Produkt zu entwickeln.
Nur durch eine bürgerfreundliche Gestaltung des eu-
ropäischen Zahlungsverkehrs werden die neuen Formate
angenommen. Die Kinder von heute sollen morgen in ei-
nem grenzenlosen Europa leben, an dem auch im euro-
päischen Zahlungsverkehr der Euro an den Grenzen
nicht mehr haltmacht.
Ralph Brinkhaus (CDU/CSU): Der vorliegende
Entschließungsantrag begrüßt die Initiative der Europäi-
schen Kommission zur Verwirklichung des einheitlichen
Euro-Zahlungsverkehrsraums.
Der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum, das
heißt SEPA, wird kommen. Das ist gut und richtig.
SEPA ist ein wichtiger Bestandteil des Binnenmarktes
und hilft auf Dauer, unnötige Kosten durch einen zer-
splitterten Zahlungsverkehrsraum in Europa zu ver-
meiden. Die Kommission ist aktiv geworden, weil der
Umstellungsprozess nicht in der Geschwindigkeit vo-
rangetrieben wurde, wie wir es uns gewünscht hätten.
Europaweit liegt beispielsweise der Anteil von SEPA-
Überweisungen bei unter 10 Prozent aller Euro-Über-
weisungen. Die deutschen Werte liegen noch deutlich
darunter. In anderen europäischen Staaten ist die Um-
stellung dagegen teilweise schon weit fortgeschritten.
Ich hätte es besser gefunden, wenn die Kreditwirtschaft
selbst – auf freiwilliger Basis – diesen Umstellungspro-
zess entschiedener und schneller vorangetrieben hätte.
Leider ist es dazu nicht gekommen. Deswegen ist es nur
konsequent, dass die Kommission auf das Tempo drückt.
Allerdings sind mit dem Vorschlag der Kommission
auch einige Nachteile verbunden. Um Umstellungspro-
bleme, einen unnötigen bürokratischen Aufwand und
eine mangelnde Akzeptanz bei den Nutzern zu vermei-
12474 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 108. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. Mai 2011
(A) (C)
(D)(B)
den, ist es daher wichtig, neben den berechtigten Interes-
sen der Kreditwirtschaft insbesondere die Interessen der
Verbraucher in den Mittelpunkt zu stellen. Aufzuhalten
ist der SEPA-Prozess, wie bereits ausgeführt, nicht. Da-
her geht es jetzt darum, diesen Prozess angesichts der
Besonderheiten des deutschen Zahlungsverkehrs ver-
nünftig zu gestalten. Und genau das möchten wir mit un-
serem Entschließungsantrag auf den Weg bringen. Fol-
gende Punkte erscheinen uns dabei besonders wichtig:
Erstens. Es ist richtig, verbindliche Enddaten für das
Weiterbestehen der nationalen Überweisungs- und Last-
schriftsysteme einzuführen, um Planungs- und Rechts-
sicherheit zu schaffen. Für eine erfolgreiche Umstellung
auf SEPA-Überweisungen und -Lastschriften ist aber
eine deutlich längere Frist erforderlich. Dies böte auch
die Gelegenheit, Verbraucher und Endnutzer besser zu
informieren.
Zweitens. Angesichts des hohen Anteils von Last-
schriftzahlungen in Deutschland ist es von besonderem
Interesse, bestehende Lastschriftaufträge so einfach wie
möglich auf das neue SEPA-Lastschriftverfahren zu
übertragen. Daher fordern wir die Kreditwirtschaft auf,
eine Umstellung durch eine praktische und rechtssichere
Änderung ihrer AGB zu ermöglichen.
Drittens. In Deutschland sollen weiterhin lediglich
Lastschriftverfahren angeboten werden, bei denen ein
voraussetzungsloses Erstattungsverfahren möglich ist.
Diese Erstattungsmöglichkeit hat wesentlich zur Akzep-
tanz und Verbreitung dieses Zahlungsverkehrsinstru-
ments beigetragen. Durch eine Umstellung auf SEPA-
Lastschriften sollte dieses Verbraucherrecht nicht beein-
trächtigt werden.
Viertens. Das im Handel weit verbreitete elektroni-
sche Lastschriftverfahren sollte für einen Übergangszeit-
raum erhalten bleiben, bis ein vergleichbares europäi-
sches Produkt angeboten wird.
Fünftens. Im Interesse der Verbraucher ist es auch, die
gewohnten Kontonummern und Bankleitzahlen nach ei-
ner Umstellung auf SEPA-Überweisungen weiter nutzen
zu können. Wir fordern die Bundesregierung daher auf,
sich für eine Weiternutzungsmöglichkeit einzusetzen.
Die Kreditwirtschaft ist aufgefordert, eine verbraucher-
freundliche, kostenlose Konvertierungsmöglichkeit an-
zubieten.
Sechstens. Für den Erfolg und die Akzeptanz der
neuen Zahlungsverkehrsprodukte wird eine deutlich bes-
sere Information der Endnutzer und Verbraucher über
die anstehenden Änderungen entscheidend sein. Wir er-
warten daher von der Kreditwirtschaft, dass sie ihre
Kunden über die anstehenden Änderungen ausreichend
aufklärt; denn die Verunsicherung ist immer noch sehr
groß. Beispielsweise wird die Gefahr, alle Aufträge neu
erteilen zu müssen, angesichts des übereinstimmenden
Willens aller Beteiligter auf europäischer und nationaler
Ebene, eine einfache Migration der Aufträge zu ermögli-
chen, eher überschätzt. Auch wird zum Beispiel der Vor-
teil der in die IBAN eingebauten Prüfziffern bisher kaum
wahrgenommen. Wir fordern die Bundesregierung auf,
sich für diese Anliegen in den anstehenden Verhandlun-
gen einzusetzen. Aber nicht nur die Regierung ist gefor-
dert. Die Kreditwirtschaft wird einen wesentlichen Bei-
trag leisten müssen, um die Umstellung auf einheitliche
europäische Zahlungsverkehrsprodukte in Deutschland
zu einem Erfolg zu machen. So liegt es vor allem im
Verantwortungsbereich der Kreditwirtschaft, eine einfa-
che Migration der Lastschriftaufträge sicherzustellen,
ihre Kunden zu informieren und einfache Konvertie-
rungsmöglichkeiten für die Weiternutzung der bisheri-
gen Kontonummern anzubieten.
Ich bin zuversichtlich, dass die Umstellung auf die
einheitlichen Zahlungsverkehrsinstrumente bei Berück-
sichtigung unserer Forderungen Vorteile für Verbraucher
und Kreditwirtschaft bietet. Für die Übergangsperiode
muss unnötige Bürokratie vermieden und eine prakti-
kable Lösung für Handel und Verbraucher gefunden
werden. Letztlich wollen wir alle einen europäischen
Binnenmarkt. Wenn wir das ernst meinen, dann müssen
wir konsequenterweise akzeptieren, dass nicht alle Re-
gelungen eins zu eins den bisher gewohnten deutschen
Regelungen entsprechen. Regelungen zum europäi-
schen Binnenmarkt können nicht allen deutschen Beson-
derheiten gerecht werden; denn diese europäischen Re-
gelungen, ob Verordnungen oder Richtlinien, sind immer
ein Kompromiss – und eben nicht die Übertragung von
deutschen Vorschriften auf die europäische Ebene. Und
ich glaube, das ist auch gut so. Daher lohnt es sich, sich
in den Verhandlungen auf die wesentlichen Interessen zu
konzentrieren und nicht an jeder Stelle „deutsche“ Be-
sitzstände zu verteidigen, so gerechtfertigt und nachvoll-
ziehbar dies im Einzelfall auch sein mag. Ich denke, dem
kommen wir mit unserem Entschließungsantrag nach.
Ich freue mich, dass auch die SPD und die Grünen die
Anliegen unseres Antrages unterstützen. Damit senden
wir ein deutliches Zeichen in die Beratungen des Euro-
päischen Parlaments und geben der Bundesregierung
Rückhalt für die Verhandlungen im Europäischen Rat.
Martin Gerster (SPD): Es ist schon etwas Besonde-
res, wenn Zahlen und Nummern einen Eigennamen be-
kommen. So etwas kennt man normalerweise eher aus
der Mathematik als aus der Politik. Und gerade im nor-
malerweise recht nüchternen Bereich der Finanzpolitik
dürfte es vermutlich noch seltener vorkommen, dass der-
art abstrakte Dinge unter hochemotionalen Spitznamen
abgehandelt werden.
Im Zuge der Einführung der SEPA, des einheitlichen
europäischen Zahlungsraums, haben wir es nun mit ge-
nau so einem Fall zu tun: Die Nummer, um die es nun
geht, hat 22 Stellen und soll vereinzelt „IBAN die
Schreckliche“ getauft worden sein. Gleich vorweg: Ich
halte die Aufregung, mit der zum Teil über die seit län-
gerem anstehende Einführung der 22-stelligen Konto-
nummern diskutiert wird, für übertrieben. Auch halte ich
es für falsch, die SEPA-Einführung auf die Durchset-
zung des IBAN-Standards zu verkürzen. Hinter SEPA
steht das Bestreben, künftig einheitliche Verfahren und
Standards im Euro-Zahlungsverkehr zu schaffen und so-
mit einen einheitlichen Binnenmarkt in diesem Sektor
zuermöglichen. Unterschiedliche nationale Lastschrift-
und Überweisungsverfahren stehen dieser Idee im Wege.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 108. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. Mai 2011 12475
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Es hat sich gezeigt, dass die gesteckten Ziele auf dem
Wege der freiwilligen Einführung kaum zu erreichen
sein würden. Deshalb hat die EU-Kommission im De-
zember 2010 vorgeschlagen, auf dem Wege einer Ver-
ordnung verbindliche Übergangsfristen für die Nutzung
der IBAN einzuführen.
Was verspricht man sich davon? Gelingt die flächen-
deckende Einführung der SEPA-Standards, werden vor
allem Auslandsüberweisungen schneller und einfacher.
Lastschriften können im Rahmen der SEPA grenzüber-
schreitend erteilt werden. Davon profitieren wir auch in
Deutschland und das nicht nur im Bereich multinationa-
ler Unternehmen. Richtig ist aber auch, dass die Men-
schen in Deutschland nicht im gleichen Umfang von den
Vorzügen des neuen Systems profitieren werden, wie es
in kleineren Länder, zum Beispiel den Beneluxstaaten,
der Fall sein dürfte. Denn hier geht ein merklich größe-
rer Anteil von Überweisungen ins benachbarte Ausland.
Deutschland ist der größte Zahlungsmarkt innerhalb der
EU und greift am intensivsten auf Lastschriftverfahren
zurück.
Deshalb müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass die
anstehende Umsetzung der Verordnung unsere Verbrau-
cher, unsere Unternehmen und die Kreditwirtschaft vor
einige Herausforderungen stellen wird. Viele können
nicht nachvollziehen, warum ein gut etabliertes Last-
schriftsystem wie das deutsche elektronische Lastschrift-
verfahren, ELV, im Zuge einer solchen Europäisierung
aufgegeben werden soll. Insgesamt ist SEPA hierzulande
noch kaum im Bewusstsein der Menschen angekommen.
Statt solider Information herrscht tendenziell Verunsi-
cherung, und nach meiner Auffassung reichen die bishe-
rigen Bemühungen nicht aus, über die Funktionsweise
oder die Vor- und Nachteile von SEPA und der damit
verbundenen Richtlinien aufzuklären. Vor allem steht
nach wie vor die Angst im Raum, dass es nicht möglich
sein wird, erteilte Einzugsermächtigungen problemlos in
SEPA-Mandate umzuwandeln. Um einmal den Maßstab
der Umstellung zu verdeutlichen: Wir sprechen hier von
einer Zahl von 700 Millionen erteilter Abbuchungser-
laubnisse. Speziell Vereine und gemeinnützige Organisa-
tionen fürchten, von ihren Mitgliedern neue SEPA-kom-
patible Einzugsermächtigen einholen zu müssen. Diese
Belastung wäre finanziell und organisatorisch unzumut-
bar.
Zwar sind wir optimistisch, dass es auf diesem Feld
gelingen wird, eine unbürokratische Lösung zu finden
und diese gemeinsam mit der deutschen Kreditwirtschaft
umzusetzen. Dennoch ist es wichtig, bei den in Brüssel
anstehenden Verhandlungen deutliche Zeichen zu set-
zen, dass die abschließende Regelung möglichst allen
Besonderheiten der deutschen Situation gerecht wird.
Das bezieht sich zunächst auf die Frage hinreichend
langer Übergangsfristen, die für die erfolgreiche Umset-
zung – und letztlich die Akzeptanz – der SEPA-Regelun-
gen essenziell wichtig sind. Ideal wäre es natürlich, den
Verbraucherinnen und Verbrauchern auch nach der Um-
stellung zu ermöglichen, die alten Kontonummern und
Bankleitzahlen zu verwenden, wenn es um inländische
Überweisungen geht. Ebenso sollte das deutsche ELV so
lange weiter angewandt werden dürfen, bis auf euro-
päischer Ebene eine vergleichbare SEPA-kompatible Lö-
sung gefunden ist. Überdies wäre es sehr hilfreich, das
kundenfreundlichere deutsche Widerspruchsrecht gegen
eingezogene Lastschriften zu erhalten. Man wird sehen
müssen, was die Bundesregierung im Zuge der Verhand-
lungen im Rat und im Europäischen Parlament erreichen
kann.
Innerhalb Europas fehlt es Deutschland in dieser
Frage an Verbündeten. Umso wichtiger ist das Signal,
das wir mit dem heute zur Abstimmung vorliegenden
Antrag setzen wollen. Einen ähnlichen Schritt hatte ich
schon Anfang Februar im Zuge der Ausschussberatun-
gen angeregt. Damals meinte ich über alle Fraktions-
grenzen hinweg Interesse an der gemeinsamen Formulie-
rung einer parlamentarischen Initiative zu erkennen, die
unsere Position im Verhandlungsprozess stärken könnte.
Doch trotz aller anders lautenden Bekundungen haben
Bundesregierung und Koalition bis in letzter Minute die
Chance nicht genutzt, uns als Opposition ernsthaft einzu-
binden. Während die Kolleginnen und Kollegen im EU-
Parlament offensichtlich proaktiv auf dem Laufenden ge-
halten wurde, hielten es Bundesregierung und Koalition
bis kurz vor Toresschluss offenbar nicht für erforderlich,
die parlamentarische Opposition im Deutschen Bundes-
tag in Sachen Information und Mitsprache mit einzube-
ziehen. Schade.
Bis Montagnachmittag gab es keinerlei Anzeichen,
dass überhaupt eine Entschließung in Vorbereitung ist.
Erst am Dienstagnachmittag wurde uns die Vorlage des
Textes zugestellt, über den wir ohne Beratung in den zu-
ständigen Gremien hätten abstimmen sollen. Als Sozial-
demokraten freut es uns natürlich, dass wir letztendlich
doch die Gelegenheit hatten, uns spontan in die inhaltli-
che Weiterentwicklung des Antrags einzubringen. Aber
es hätte Ihnen besser zu Gesicht gestanden, rechtzeitig
mit allen Seiten in Kontakt zu treten und eine anständige
Beratung des Antrags zu ermöglichen. Die ernsthafte
und aufrichtige Suche nach fraktionsübergreifender Un-
terstützung aus den Reihen der Opposition sieht meiner
Meinung nach anders aus, als Sie es hier vorgemacht ha-
ben.
Mit Blick auf das Ergebnis: Uns war es wichtig fest-
zuschreiben, dass die Bundesregierung klar in der Pflicht
ist, die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher
nicht nur bei den Verhandlungen in Brüssel, sondern
auch im Zusammenspiel mit der deutschen Kreditwirt-
schaft zu vertreten. Denn es ist entscheidend, dass auch
von Regierungsseite alles dafür getan wird, die Öffent-
lichkeit ausreichend über die Hintergründe der SEPA-
Umstellung aufzuklären und dem verbreiteten Miss-
trauen entgegenzuwirken, wo es richtig und notwendig
ist.
Mit dieser Klarstellung können wir dem Antrag zu-
stimmen und wünschen ihm möglichst breite Unterstüt-
zung aus allen Fraktionen des Hauses.
Frank Schäffler (FDP): Wir geben der Regierung
für die schon Ende des Monats auf europäischer Ebene
stattfindenden Verhandlungen eine wichtige Handrei-
12476 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 108. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. Mai 2011
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chung mit auf den Weg, mit der wir die Bedeutung der
Schaffung eines einheitlichen Euro-Zahlungsraums un-
terstreichen. Aus unserer Sicht wäre die erstbeste Lö-
sung gewesen, wenn wir die Vereinheitlichung dem
Markt überlassen hätten können. Die großen deutschen
Privatbanken und zunehmend auch ihre kleineren Bran-
chenkollegen verstehen sich eher als europäisch denn als
deutsch handelnde Unternehmen. Sie sind im Binnen-
markt nicht weniger zu Hause als in Deutschland, sie
agieren in Paris, London und Frankfurt gleichermaßen.
Früher oder später wäre es daher zu einem marktgetrie-
benen Vereinheitlichungsprozess auf europäischer Ebene
gekommen.
Das hat historische Vorbilder. So gibt es etwa für das
deutsche System aus Kontonummer und Bankleitzahl
keine gesetzliche Grundlage. Die Banken selbst haben
mit innovativer Kraft einen einheitlichen Zahlungsraum
in Deutschland geschaffen. Im Laufe der Zeit hätten sich
auch die europäischen Banken auf ein einheitliches Sys-
tem geeinigt. Nicht immer braucht es den Staat. Der im-
merwährende Kostendruck, dem gewinnorientierte Un-
ternehmen ausgesetzt sind, treibt die Unternehmen dazu
an, sich auf sinnvolle Lösungen zu einigen.
Nun hat sich die Kommission entschlossen, dem
marktgetriebenen Prozess zuvorzukommen. Mit ihrem
Vorhaben beabsichtigt sie, einheitliche Standards zu set-
zen, an deren Ausarbeitung die wichtigen Interessenver-
bände der europäischen Banken intensiv beteiligt waren.
Diese einheitlichen Standards werden erhebliche Kosten-
einsparungen für die Banken mit sich bringen. Insofern
haben wir mit dem Vorhaben der Kommission eine
zweitbeste Lösung. Nichtsdestotrotz ist dies eine gute
Lösung; denn das wesentliche Ziel der Kosteneinsparun-
gen bei der Abwicklung innereuropäischer Zahlungen
wird erreicht. Die Regelung auf europäischer Ebene
bringt aber – das ist ein typisches Problem – Schwierig-
keiten im Hinblick auf unsere nationalen Besonderheiten
mit sich. Unsere Lastschriftverfahren haben sich über
die Jahre herausgebildet. Sie funktionieren außerordent-
lich gut. Sie genießen eine hervorragende Akzeptanz in
der Bevölkerung. Es existiert eine sehr hohe Rechtssi-
cherheit für Banken und Kunden durch eine über die
Jahre gewachsene Rechtsprechung. Die Vorteilhaftigkeit
des Systems zeigt sich an seiner millionenfachen Ver-
wendung. Zu dieser kommt es nur, weil Banken und
Kunden gleichermaßen davon profitieren. Die Abkehr
von diesem System wird den Verbrauchern schwerfallen.
Es ist daher die Aufgabe der Branche, für die Akzeptanz
ihrer neuen SEPA-Produkte zu sorgen. Um den Über-
gang zu erleichtern, fordern wir weiter von der Bundes-
regierung eine lange Übergangsperiode, während derer
die Verbraucher von den alten bewährten Verfahren Ge-
brauch machen können. Das ist sinnvoll, stärkt die
Akzeptanz des neuen Verfahrens und sorgt für eine rei-
bungslose Umstellung.
Wichtigster Punkt ist die Beibehaltung des von der
Rechtsprechung entwickelten Schutzniveaus. Die Rück-
gabe von Lastschriften ist für die Verbraucher in langen
Fristen und gebührenfrei möglich. Wir wollen nicht,
dass über den europäischen Umweg dieses Schutzniveau
abgeschafft wird. Man stelle sich den Unmut vor, wenn
wir ein solches Gesetz im Bundestag beschlössen.
Daher ist es richtig, dass wir die Bundesregierung
auffordern, für den übergangsweisen Erhalt der deut-
schen Lastschriftverfahren einzutreten. Ebenso richtig
ist es, dass wir die Kreditwirtschaft zur Entwicklung ei-
nes Produkts auffordern, das den deutschen Lösungen
vergleichbar ist.
Harald Koch (DIE LINKE): Das Ziel, einen einheit-
lichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) zu schaffen,
also bargeldlose Zahlungsverfahren in den Teilnehmer-
ländern zu standardisieren, sodass es für Bankkunden
keine Unterschiede zwischen nationalen und grenzüber-
schreitenden Zahlungen mehr gibt, begrüßen wir. Doch
sollte man berücksichtigen, dass der grenzüberschrei-
tende Zahlungsverkehr nur einen sehr geringen Prozent-
satz des gesamten Zahlungsverkehrs ausmacht. In allen
Mitgliedstaaten waren Ende 2010 weniger als 10 Prozent
aller Überweisungen und weniger als 0,1 Prozent der
Lastschriften SEPA-Produkte. Dies zeugt auch davon,
dass SEPA-Verfahren wenig anerkannt sind und die
Nachfrage mäßig ist.
Für die Masse der Verbraucherinnen und Verbraucher
hat der inländische Zahlungsverkehr und seine Ausge-
staltung die größte Bedeutung. Hierauf muss man auch
bei der Errichtung eines europäischen Zahlungsverkehrs-
binnenmarktes Rücksicht nehmen. Die Kundenkennun-
gen in Deutschland, Kontonummer und Bankleitzahl,
sind vertraut, anerkannt, relativ kurz und verbraucher-
freundlich. Mit der 22-stelligen europäischen Kontonum-
mer IBAN und der bis zu 11-stelligen Bankleitzahl BIC
werden die Bankkunden, gerade ältere Menschen, schnell
überfordert. Die Zahlen- und Buchstabenflut ist sehr feh-
leranfällig; Zahlendreher gehen letztlich zulasten des
Verbrauchers.
Auch das in Deutschland vom Handel entwickelte
elektronische Lastschriftverfahren ist ein Erfolgsmo-
dell. Wie die Verbraucherzentralen befürchtet die Linke,
dass durch Nivellierung der rechtlichen und technischen
Standards im Zuge der SEPA-Lastschrift sinnvolle und
kostengünstige Errungenschaften über Bord geworfen
werden. Der Wegfall des bewährten Lastschriftverfah-
rens würde dazu führen, dass viele Vereine, Verbände,
Bürgerinitiativen, aber auch Firmen bei ihren Mitglie-
dern und Kunden Unterschriften neu einfordern müssen.
Dieser Aufwand mit allen dazugehörigen Unwägbarkei-
ten wie zusätzliche Kosten ist überflüssig und darf den
Betroffenen nicht zugemutet werden. Es leuchtet insge-
samt nicht ein, warum die gut funktionierenden inländi-
schen Zahlungsarten, ohne intensiv mögliche Folgen zu
bedenken, abgeschafft oder dramatisch verschlechtert
werden sollen! Insofern ist der Antrag von Union und
FDP nicht schlecht und greift einige wichtige Forderun-
gen auf.
Die Linke will ebenfalls die Voraussetzungen dafür
schaffen, auch nach Ende der Übergangsfrist Kontonum-
mer und Bankleitzahl weiter nutzen zu können. Ein
zwingendes voraussetzungsloses Erstattungsrecht – das
heißt, bei erteilter Einzugsermächtigung hat der Zah-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 108. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. Mai 2011 12477
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lungspflichtige das Recht, der Kontobelastung fristge-
mäß ohne Angabe von Gründen zu widersprechen – se-
hen wir als dringend geboten an. Hier sollten aus unserer
Sicht einzelne Mitgliedstaaten nicht ausscheren und Pro-
dukte ohne Erstattungsrecht verwenden dürfen.
Die Linke begrüßt zugleich, dass sich die Bundesre-
gierung zumindest an dieser Stelle nicht komplett zum
willfährigen Handlanger der Kreditwirtschaft machen
lässt und so unter anderem von ihr verbraucherfreundli-
che, entgeltfreie Konvertierungsmöglichkeiten fordert.
Damit sollen inländische Kundenkennungen rechtssicher
auf das SEPA-Format überführt werden. Es ist an der
Zeit, dass die Kreditwirtschaft die zweifelsohne vorhan-
denen technischen Möglichkeiten auch nutzt.
Uns hätten im Antrag an dieser Stelle noch explizite
Hinweise auf Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestim-
mungen sowie auf Schutzmaßnahmen gegen Betrug,
zum Beispiel Sicherheitssysteme mit Prüfzifferverfah-
ren, gefreut.
Die Antragssteller fordern schließlich, dass das elek-
tronische Lastschriftverfahren für eine Übergangszeit
weitergenutzt werden kann, die dann endet, wenn ein
vergleichbares europäisches Produkt durch die Kredit-
wirtschaft angeboten wird.
An dieser Stelle ist Ihr Antrag viel zu schwammig.
Sie hätten schon die Alternative genauer ausführen müs-
sen. Man muss sich fragen, ob im Endeffekt die Pro-
dukte wirklich vergleichbar sind oder letztlich doch für
die Verbraucherinnen und Verbraucher ein kostenpflich-
tiges Produkt auf den Markt gebracht wird. Im Antrag ist
an einer Stelle die Rede von einem „kostengünstigen“
Produkt. Das gibt zu denken, wenn man berücksichtigt,
dass bislang das elektronische Lastschriftverfahren für
die Endkunden kostenfrei war.
Alles in allem wird die Branche mit der Einführung
von SEPA Effizienzgewinne in Milliardenhöhe verbu-
chen können. Sorgen Sie dafür, dass diese nicht einfach
„eingesackt“, sondern an die Verbraucherinnen und Ver-
braucher weitergegeben werden!
Im Zuge des SEPA-Verfahrens fallen einem dann
noch zwei weitere Dinge auf: Zum einen ist es verwun-
derlich, dass die Kreditbranche hier nicht in der Lage ist,
Fragen des Zahlungsverkehrs, der einer ihrer Kernberei-
che ist, intern und selbstständig zu klären und stattdessen
der Staat eingreifen muss. Zum anderen zeigt sich wie-
der einmal allzu deutlich, dass die auf der EU-Ebene an-
gestrebte Harmonisierung oftmals zulasten der Verbrau-
cherinteressen geht.
Abschließend bedauere ich, dass dieser Antrag nicht
regulär im Finanzausschuss aufgesetzt und behandelt
wurde. Dadurch fand keine vernünftige Beratung statt,
und viele Fragen blieben unbeantwortet im Raum ste-
hen. Union und FDP wollten dies alles alleine durchzie-
hen. Gemeinsames Handeln mit den Oppositionsfraktio-
nen hätte Fragezeichen verschwinden und den Antrag
besser machen können. Aus den genannten Gründen ent-
hält sich die Fraktion Die Linke bei diesem Antrag.
Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Zunächst zum Verfahren. Dass wir hier einen Antrag zu
dem Vorschlag der Europäischen Kommission für eine
„Verordnung des Europäischen Parlaments und des Ra-
tes zur Festlegung der technischen Vorschriften für
Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Ände-
rung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009“ diskutieren, ist
gut. Unverständlich ist, warum wir ihn ohne inhaltliche
Ausschussberatung heute abstimmen müssen. Dass es
jetzt so eilt, kann bei einer europäischen Gesetzgebungs-
initiative, die seit Monaten bekannt ist, nur auf Versäum-
nisse in den Reihen der Koalition zurückgehen. Und
noch unverständlicher ist es, dass die Koalitionsfraktio-
nen noch nicht einmal versucht haben, zu einem gemein-
samen Antrag mit der Opposition zu kommen, wie wir
das in der Vergangenheit häufig erfolgreich gemacht ha-
ben und nachdem in einer früheren Befassung zum
Thema im Finanzausschuss große Übereinstimmungen
erkennbar waren. Schließlich gibt es Stellungnahmen
des Bundestags zu europäischen Themen ein besonderes
Gewicht, wenn wir gemeinsam vorgehen. Inhaltlich kön-
nen wir dem Antrag der Koalitionsparteien zustimmen.
Wir Grünen befürworten die zugrunde liegende Ziel-
setzung der Kommission, den europäischen Zahlungsver-
kehr durch einen einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrs-
raum, Single Euro Payments Area, im Sinne einer
Harmonisierung des europäischen Binnenmarktes zu ver-
einfachen. Allerdings bringt die im Verordnungsvor-
schlag vorgesehene komplette Umstellung auf den ein-
heitlichen Euro-Zahlungsraum in der derzeitigen Fassung
für die Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutsch-
land Nachteile mit sich. Aus diesem Grund fordern wir
die Bundesregierung auf, sich im Rahmen der Ratsver-
handlungen im Sinne der folgenden Überlegungen einzu-
setzen: Zunächst muss man feststellen, dass der Verord-
nungsvorschlag einige Probleme nicht berücksichtigt, die
sich im Lichte der Umstellung von dem nationalen auf
das europäische Zahlungsregelungsregime ergeben. So
ist die Vorgabe von Fristen für das Weiterbestehen der
nationalen Überweisungs- und Lastschriftverfahren zwar
erforderlich, um Planungs- und Rechtssicherheit für Ver-
braucherinnen und Verbraucher als auch für Zahlungs-
dienstleister zu schaffen. Gleichzeitig muss aber sicher-
gestellt werden, dass es für das Überweisungs- und
Lastschriftverfahren einen gemeinsamen Endtermin so-
wie eine angemessene Übergangsfrist gibt. Das ist not-
wendig, um den Übergangsprozess vom nationalen
Rechtsrahmen hin zu SEPA-Produkten für Verbrauche-
rinnen und Verbraucher so transparent wie möglich zu
gestalten.
Gleichzeitig muss darauf hingewirkt werden, dass in
den Verordnungsvorschlag aufgenommen wird, dass
Verbraucherinnen und Verbraucher für inländische Zah-
lungen in Deutschland die ihnen bisher vertrauten und
im Verhältnis zur IBAN, International Bank Account
Number, bzw. BIC, Bank Identifier Code, kurzen Kun-
denkennungen, Kontonummer und Bankleitzahl, auch
weiterhin nutzen können. Die bisher im Verordnungs-
entwurf vorgesehene verpflichtende Angabe der IBAN
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im Überweisungsauftrag durch den Verbraucher ist un-
nötig.
Zugleich sollte der Zahlungsdienstleister für die Um-
wandlung von Kontonummer und Bankleitzahl in IBAN,
für die schon heute automatische und kostengünstige
Programme bestehen, Verbrauchern kein Entgelt in
Rechnung stellen dürfen.
Des Weiteren muss im Sinne der Verbraucherinnen
und Verbraucher dafür Sorge getragen werden, dass kos-
tengünstige und bewährte Zahlungsverkehrsprodukte
weiterhin Bestand haben können. Das kartengestützte
und kostengünstige elektronische Lastschriftverfahren
soll so lange erhalten bleiben, bis ein vergleichbares eu-
ropäisches Produkt am Markt angeboten wird. Eine Ab-
schaffung des elektronischen Lastschriftverfahrens
brächte eine nicht wünschenswerte Verringerung des
Wettbewerbs unter den Zahlungsverkehrsprodukten mit
sich.
Gleichfalls ist zu berücksichtigen, dass das Einzugs-
ermächtigungsverfahren bislang das Recht vorsieht, der
Belastung des Kontos innerhalb einer Frist ohne Nen-
nung eines Grundes zu widersprechen, und damit einen
effektiven Schutz vor unberechtigten Abbuchungen ge-
währt. Diese Widerspruchsmöglichkeit als Korrektiv für
unberechtigte Belastungen muss erhalten bleiben. Um
einen effektiven Schutz vor unberechtigten Zahlungen
zu gewährleisten, braucht es effektive Kundenrechte.
Weiterhin muss sich die Bundesregierung mit Nach-
druck dafür einsetzen, dass die Kreditwirtschaft die Um-
stellung bestehender Einzugsermächtigungen auf SEPA-
Lastschriftmandate rechtzeitig vornimmt und dafür ver-
braucherfreundliche und praxisnahe Lösungen schafft.
Falls hier gesetzgeberischer Handlungsbedarf bestehen
sollte, muss das dem Bundestag rechtzeitig mitgeteilt
werden. In diesem Zusammenhang fordern wir von der
Kreditwirtschaft, rechtzeitig vor der Umstellung auf die
SEPA-Produkte die Verbraucherinnen und Verbraucher
im Rahmen einer Informationskampagne aktiv aufzuklä-
ren. Immerhin zeigte sich erst kürzlich im Rahmen der
Einführung der Kraftstoffsorte E 10, welche Unsicher-
heit und Unzufriedenheit eine ausbleibende bzw. ver-
fehlte Informationspolitik seitens Bundesregierung und
Wirtschaft bei Verbraucherinnen und Verbrauchern er-
zeugen kann.
Abschließend möchte ich betonen, dass dringend si-
chergestellt werden muss, dass es künftig faire Kosten
für SEPA-Produkte gibt. Jedenfalls sollten Verbrauche-
rinnen und Verbraucher keine höheren Gebühren zu zah-
len haben, als sie diese für vergleichbare Überweisungen
und Lastschriften nach bisherigem Regelungsregime ge-
zahlt hätten. Gewährleistet werden kann das, indem in
Art. 6 des Verordnungsvorschlags eine entsprechende
Höchstpreisgrenze eingefügt wird. Damit wäre zugleich
sichergestellt, dass keine Umstellungskosten auf Ver-
braucherinnen und Verbraucher abgewälzt werden.
Offsetdruc
sellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Kö
k
2
12478 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 108. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. Mai 2011
erei, Bessemerstraße 83–91, 1
ln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
2
108. Sitzung
Berlin, Donnerstag, den 12. Mai 2011
Inhalt:
Redetext
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Anlage 7
Anlage 8
Anlage 9
Anlage 10
Anlage 11
Anlage 12
Anlage 13
Anlage 14