Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 104. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. April 2011 11921
(A) )
)(B)
vertrag der Länder bis Ende 2011 zu verabschieden.
eine Reihe von Maßnahmen zur Verbesserung des Spie-
lerschutzes vor.
Es ist Ziel, die Änderung der Spielverordnung soweit
möglich gleichzeitig mit dem neuen Glücksspielstaats-
Dr. Terpe, Harald BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
13.04.2011*
Ulrich, Alexander DIE LINKE 13.04.2011
Anlage 1
Liste der entschuldigte
*
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1
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Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Beck (Köln), Volker BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
13.04.2011
Binding (Heidelberg),
Lothar
SPD 13.04.2011
Bonde, Alexander BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
13.04.2011
Brinkmann (Hildesheim),
Bernhard
SPD 13.04.2011
Dr. Danckert, Peter SPD 13.04.2011
Friedhoff, Paul K. FDP 13.04.2011
Friedrich, Peter SPD 13.04.2011
Groth, Annette DIE LINKE 13.04.2011*
Höfken, Ulrike BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
13.04.2011
Kampeter, Steffen CDU/CSU 13.04.2011
Kotting-Uhl, Sylvia BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
13.04.2011
Kressl, Nicolette SPD 13.04.2011
Krumwiede, Agnes BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
13.04.2011
Lange (Backnang),
Christian
SPD 13.04.2011
Leutert, Michael DIE LINKE 13.04.2011
Roth (Esslingen), Karin SPD 13.04.2011
Schmidt (Eisleben),
Silvia
SPD 13.04.2011
Schuster, Marina FDP 13.04.2011*
Dr. Seifert, Ilja DIE LINKE 13.04.2011
Senger-Schäfer, Kathrin DIE LINKE 13.04.2011
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A
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(D
Anlagen zum Stenografischen Bericht
n Abgeordneten
für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versamm-
lung des Europarates
nlage 2
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Frage
es Abgeordneten Garrelt Duin (SPD) (Drucksache
7/5421, Frage 1):
Welche Änderungen wird die Bundesregierung aufgrund
der Einigung der Länder auf einen neuen Glücksspielstaats-
vertrag hinsichtlich der in die Zuständigkeit des Bundes fal-
lenden Regelungen zum Glücksspielwesen, insbesondere der
Spielverordnung, vornehmen, und welche zeitlichen Planun-
gen bestehen insoweit?
Die möglichen Änderungen der in die Zuständigkeit
es Bundes fallenden Regelungen, insbesondere der
pielverordnung werden derzeit noch beraten und ge-
rüft. Wegen der Änderung der Spielverordnung stimmt
ich das Bundesministerium für Wirtschaft und Techno-
gie mit den Ländern ab. Die Arbeitsgruppe „Zukunft
es Lotteriemonopols“ der Chefs der Staatskanzleien ist
ei den Beratungen eingebunden.
Basis der geplanten Änderungen der Spielverordnung
t der Evaluationsbericht des Bundesministeriums für
irtschaft und Technologie, der im Dezember 2010 ver-
ffentlicht wurde. Der Bericht kommt im Wesentlichen
u dem Ergebnis, dass das Ziel, bestimmte als gefährlich
ingestufte Spiele (sogenannte Fun-Games) vom Markt
u nehmen, weitestgehend erreicht wurde. Allerdings
urden die beabsichtigten Ziele im Bereich des Spieler-
chutzes nicht hinreichend verwirklicht. Deshalb schlägt
as Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
ellmann, Karl-Georg CDU/CSU 13.04.2011*
erner, Katrin DIE LINKE 13.04.2011*
r. Westerwelle, Guido FDP 13.04.2011
inkler, Josef Philip BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
13.04.2011
olff (Wolmirstedt),
Waltraud
SPD 13.04.2011
bgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
11922 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 104. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. April 2011
(A) )
)(B)
Im Übrigen ist festzuhalten, dass mit der Föderalis-
musreform des Jahres 2006 die Kompetenz für das Recht
der Spielhallen vom Bund auf die Länder übergegangen
ist (Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG). Aus Sicht der Bundesre-
gierung umfasst diese Gesetzgebungskompetenz alle
Maßnahmen mit örtlichem Regelungsbezug und damit
die gesamte bauliche und situative Ausgestaltung der
Spielhallen. Die Länder erwägen aktuell, von ihrer Zu-
ständigkeit im Rahmen der geplanten Überarbeitung des
Glücksspielstaatsvertrags Gebrauch zu machen. Dem
Bund verbleibt die Gesetzgebungskompetenz für geräte-
bezogene Regelungen.
Anlage 3
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Frage
des Abgeordneten Garrelt Duin (SPD) (Drucksache
17/5421, Frage 2):
Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass im
Jahr 2010 in Deutschland weniger Unternehmen gegründet
worden sind als im Krisenjahr 2009, und wie will sie vor die-
sem Hintergrund ihre Aktivitäten bzw. Programme zur Förde-
rung von Unternehmensgründungen ausweiten?
Die Gründungen sind 2010 im zweiten Jahr in Folge
angestiegen. Nach Analyse des Instituts für Mittel-
standsforschung Bonn, IfM Bonn, sind die Existenz-
gründungen um 1,2 Prozent auf rund 417 600 angestie-
gen. Die Gründungsstatistik des IfM Bonn basiert auf
der Gewerbeanzeigenstatistik des Statistischen Bundes-
amtes ohne Nebenerwerbsgründungen sowie bereinigt
um nicht gründungsrelevante Effekte. Der Aufschwung
gibt auch Gründerinnen und Gründern eine gute Per-
spektive für den Start in die unternehmerische Selbst-
ständigkeit.
Die Bundesregierung hat 2010 gemeinsam mit der
Wirtschaft die Initiative „Gründerland Deutschland“ ge-
startet. Ziel ist es, die Gründungskultur in Deutschland
zu stärken und neue Impulse für eine höhere Gründungs-
dynamik zu geben. Schwerpunkte der Initiative sind ins-
besondere die Entwicklung einer neuen Gründungskul-
tur, die Stärkung der gründungsbezogenen Ausbildung
an Schulen und Hochschulen sowie die Erleichterung
der Unternehmensnachfolge.
Anlage 4
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
Frage der Abgeordneten Anette Kramme (SPD)
(Drucksache 17/5421, Frage 5):
Durch welche Maßnahme stellt die Bundesregierung si-
cher, dass Arbeitgeber der Beschäftigungspflicht im Sinne
von § 71 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch – Pflicht der
Arbeitgeber zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen –
nachkommen, und in wie vielen Fällen wurde im Jahr 2010
wegen einer Ordnungswidrigkeit eine Verwarnung ausgespro-
chen oder ein Bußgeld verhängt?
Die Regelungen des Neunten Buches Sozialgesetz-
buch zur Beschäftigungspflicht von Arbeitgebern haben
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ich aus Sicht der Bundesregierung bewährt. In den ver-
angenen Jahren ist sowohl die Zahl der bei beschäfti-
ungspflichtigen Arbeitgebern beschäftigten schwerbe-
inderten Menschen als auch die Zahl der besetzten
flichtplätze stetig gestiegen. Ziel dieses Systems ist es
icht, Unternehmen zu bestrafen, sondern zu motivieren,
erstärkt schwerbehinderte Menschen einzustellen (An-
izfunktion). Wird dieses Ziel nicht erreicht, wird nach-
ngig eine Ausgleichsabgabe erhoben, die zum Zweck
er Eingliederung schwerbehinderter Menschen einge-
etzt wird. Damit soll den unterschiedlichen Belastungen
wischen den Arbeitgebern, die die Beschäftigungs-
flicht erfüllen, und denjenigen, die nur wenige oder
eine schwerbehinderten Menschen beschäftigen, Rech-
ung getragen werden (Ausgleichsfunktion). Im Jahr
010 hat die Bundesagentur für Arbeit im Zusammen-
ang mit Verstößen gegen die Regelungen zur Beschäfti-
ungspflicht und weitere Arbeitgeberpflichten insgesamt
269 Fällen eine Verwarnung ausgesprochen und in
70 Fällen eine Geldbuße verhängt.
nlage 5
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
rage der Abgeordneten Anette Kramme (SPD)
rucksache 17/5421, Frage 6):
Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass im Falle
steigender Strompreise wegen der Abschaltung von Atom-
kraftwerken Geringverdiener und Empfänger von existenz-
sichernden Leistungen nach dem Zweiten und dem Zwölften
Buch Sozialgesetzbuch sowie dem Asylbewerberleistungsge-
setz nicht über Gebühr belastet werden, und sieht die Bundes-
regierung eine Möglichkeit, den Arbeitslosengeld-II-Regel-
satz zeitnäher an höhere Verbrauchskosten anzupassen oder
den Heizkostenzuschuss wieder einzuführen?
Für Leistungsberechtigte nach dem Zweiten und
wölften Buch Sozialgesetzbuch werden die Regelbe-
arfe nach dem sogenannten Mischindex fortgeschrieben.
ach diesem in § 28 a des Zwölften Buches Sozialgesetz-
uch, SGB XII, enthaltenen Fortschreibungsmechanis-
us werden die Regelbedarfsstufen mit der Verände-
ngsrate der Preise sowie der Nettolöhne und -gehälter
rtgeschrieben. Angesichts der Bedeutung der Preisent-
icklung für die Aufrechterhaltung des Existenzmini-
ums geht die Veränderungsrate des Preisindexes mit
inem Anteil von 70 Prozent in den Mischindex ein.
Die Veränderungsrate der Preise ergibt sich nicht aus
em normalen Verbraucherpreisindex, sondern aus ei-
em speziellen Preisindex, der nur die in den Regelbe-
arf eingehenden regelbedarfsrelevanten Verbrauchsaus-
aben berücksichtigt. Dies bedeutet konkret, dass die bei
er Ermittlung des Regelbedarfs berücksichtigten Ver-
rauchsausgaben – und damit auch Verbrauchsausgaben
r Strom – mit dem sich bei der Regelbedarfsermittlung
rgebenden Anteil an allen berücksichtigten Verbrauchs-
usgaben in die Veränderungsrate der für die Fortschrei-
ung heranzuziehenden Preisentwicklung eingehen. So
t der Anteil der Stromverbrauchsausgaben an allen re-
elbedarfsrelevanten Verbrauchsausgaben und damit
uch dessen Gewicht in dem in den Mischindex einge-
enden Preisindex mit rund 7,8 Prozent deutlich höher
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 104. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. April 2011 11923
(A) )
)(B)
als im allgemeinen Verbraucherpreisindex mit nur rund
2,5 Prozent.
Ferner führt der durch den Vermittlungsausschuss
eingefügte § 138 SGB XII zu einer zweistufigen Fort-
schreibung der Regelbedarfsstufen zum 1. Januar 2012.
Dies bedeutet, dass die reguläre Fortschreibung zur
zweiten Stufe wird, der eine zusätzliche erste Stufe vor-
geschaltet wird. Die Fortschreibung der zusätzlich vor-
geschalteten ersten Stufe berechnet sich aus der Verän-
derung im Zwölfmonatszeitraum zweites Halbjahr 2009
und erstes Halbjahr 2010 gegenüber dem Kalenderjahr
2009. Die sich daraus rechnerisch ergebenden Regelbe-
darfsstufen werden dann in einer zweiten Stufe mit der
Preisentwicklung sowie der Nettolohn- und -gehaltsent-
wicklung in den Zwölfmonatszeiträumen zweites Halb-
jahr 2010 und erstes Halbjahr 2011 gegenüber zweitem
Halbjahr 2009 und erstem Halbjahr 2010 fortgeschrie-
ben. Dies hat zur Folge, dass sich die Regelbedarfsstufen
zum 1. Januar 2012 deutlich erhöhen werden, bereits die
erste Stufe der Fortschreibung bringt für Alleinstehende
oder Alleinerziehende eine Erhöhung um 3 Euro monat-
lich.
Zusammenfassend ist deshalb festzustellen, dass die
Bundesregierung für die Fortschreibung der Regelbe-
darfe keinen weiteren Handlungsbedarf sieht. Was Heiz-
kosten anbelangt, so werden diese bei Leistungsberech-
tigten nach dem SGB II und SGB XII zusätzlich zu den
Regelbedarfen in ihrer tatsächlichen Höhe übernommen
werden, sofern deren Höhe angemessen ist. Darin um-
fasst sind auch die Kosten für Stromheizungen.
Da die Beheizung von Wohnungen mit Strom ver-
gleichsweise selten erfolgt, könnte ein Heizkosten-
zuschuss im Wohngeldgesetz für Personen, die nicht
leistungsberechtigt nach SGB II oder SGB XII sind, in
der Regel keine Entlastung bewirken.
Anlage 6
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage des
Abgeordneten Rolf Schwanitz (SPD) (Drucksache
17/5421, Frage 9):
Befasst sich das Bundesministerium für Ernährung, Land-
wirtschaft und Verbraucherschutz mit den kürzlich im sächsi-
schen Vogtland aufgetretenen Fällen von Botulismus bei Rin-
dern, und, falls ja, welche Konsequenzen zieht das
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz aus diesen Botulismusfällen?
Dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirt-
schaft und Verbraucherschutz liegen keine Angaben zu
den kürzlich im sächsischen Vogtland aufgetretenen Fäl-
len von Botulismus bei Rindern vor. Botulismus ist we-
der eine anzeigepflichtige Tierseuche noch eine melde-
pflichtige Tierkrankheit. Die Bundesregierung fordert
Forschungsvorhaben, um das Krankheitsbild zu untersu-
chen. Sie arbeitet hierbei eng mit den Bundesländern zu-
sammen.
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nlage 7
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage der
bgeordneten Sabine Zimmermann (DIE LINKE)
rucksache 17/5421, Frage 10):
Welche Bundesländer nutzen bislang die Gemeinschafts-
beihilfen der Europäischen Union zur Abgabe von Extrapor-
tionen von kostenlosem Obst und Gemüse in Bildungs- und
Betreuungseinrichtungen – Schulen und Kindertagesstätten –
im Rahmen des europäischen Schulobstprogramms, und wie
setzt sich dort die jeweilige Finanzierung hinsichtlich der
Höhe und Anteile zusammen?
Derzeit nehmen sieben Länder am EU-Schulobstpro-
ramm teil, Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-
estfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt,
hüringen.
Höhe und Anteil der Finanzierung setzen sich folgen-
ermaßen zusammen: Die Finanzierung erfolgt durch
emeinschaftsbeihilfe und wird durch die Länder kofi-
anziert. Der Kofinanzierungsanteil liegt bei 50 Prozent
zw. 25 Prozent – Konvergenzregionen.
Die sieben Länder haben für das laufende Schuljahr,
010/2011, 9 973 598 Euro Gemeinschaftsbeihilfe bean-
agt.
Die Angaben beziehen sich auf das laufende Schul-
hr 2010/2011.
nlage 8
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage der
bgeordneten Sabine Zimmermann (DIE LINKE)
rucksache 17/5421, Frage 11):
Welche Altersklassen in Betreuungs- und Bildungseinrich-
tungen profitieren bislang von dem mit EU-Mitteln geförder-
ten europäischen Schulobstprogramm zur Verteilung von kos-
tenlosem Obst und Gemüse, und welche Maßnahmen werden
darüber hinaus getroffen, um eine ausgewogene Ernährung
Bundesland
Höhe des Ge-
samtetats
(in Euro)
(Gemeinschafts-
beihilfe plus
Kofinanzie-
rungsanteil)
Anteil der
Finanzierung
durch das Land
(Kofinanzie-
rungsanteil)
aden-
ürttemberg
5 106 882 50 Prozent
ayern 4 828 511 50 Prozent
ordrhein-
estfalen
5 000 000 50 Prozent
heinland-Pfalz 2 400 000 50 Prozent
aarland 611 404 50 Prozent
achsen-Anhalt 566 900 25 Prozent
hüringen 800 000 25 Prozent
11924 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 104. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. April 2011
(A) )
)(B)
bei den Kindern und Jugendlichen zu erreichen, bzw. gibt es
diesbezüglich Initiativen der Bundesregierung?
In Deutschland sind die Länder für die Durchführung
des EU-Schulobstprogramms zuständig. Die Altersklas-
sen reichen von vorschulischen Einrichtungen bis zur
4. Schulklasse. Zielgruppe sind in der Regel Kinder in
Grund- und Förderschulen bzw. Schulen mit besonderer
pädagogischer Prägung.
Die Bundesregierung hat mit dem Nationalen Ak-
tionsplan IN FORM Deutschlands Initiative für gesunde
Ernährung und mehr Bewegung eine umfassende Initia-
tive zur Unterstützung von Projekten und Maßnahmen in
den Bereichen Ernährung und Bewegung ergriffen.
Die begleitenden Maßnahmen der Länder umfassen
darüber hinaus beispielsweise Informationsmaterialien,
Unterrichtseinheiten, Besuche auf dem Bauernhof oder
bei Obstanbaubetrieben.
Anlage 9
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage der
Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE)
(Drucksache 17/5421, Frage 13):
Wie bewertet die Bundesregierung die nationalen Förder-
möglichkeiten für Aquakulturanlagen, und welche Anstren-
gungen unternimmt die Bundesregierung zur Beseitigung
rechtlicher bzw. struktureller Hindernisse der Stärkung einer
nachhaltigen Aquakultur in Deutschland?
Im Rahmen des Operationellen Programms für die
Förderung der Fischerei in Deutschland 2007 bis 2013
ist die Aquakulturförderung ein Förderschwerpunkt.
Allerdings sind für die Aquakulturförderung aus-
schließlich die Länder zuständig. Im Bereich des Europäi-
schen Fischereifonds, EFF, gewähren die Landesregierun-
gen der Fischerei und insbesondere der Aquakultur im
Grundsatz die Unterstützung, die rechtlich vorgegeben
ist. Dafür sind die nationalen, die EU-Regelungen und
die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel ausschlag-
gebend.
Gerade Aquakultur als aufstrebender Wirtschaftsbe-
reich soll mit dem Ziel der umweltgerechten und nach-
haltigen Nutzung der Ressourcen unterstützt werden.
Die Bundesregierung setzt sich auch auf europäischer
Ebene dafür ein, dass ein Ausbau von Aquakultur und
Binnenfischerei nicht durch untragbare Schäden – wie
beispielsweise von Kormoranen – gefährdet wird.
Anlage 10
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage der
Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE)
(Drucksache 17/5421, Frage 14):
Wie viel Prozent der deutschen Meeresgebiete stehen un-
ter Schutz bzw. sollen in den kommenden Jahren zusätzlich
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unter Schutz gestellt werden, und welche fischereiwirtschaft-
lichen Einschränkungen sind damit konkret verbunden – An-
gabe bitte flächenbezogen?
Die Bundesregierung hat insgesamt zehn Meeres-
chutzgebiete nach NATURA 2000 in der deutschen
usschließlichen Wirtschaftszone, AWZ, gemeldet, da-
on sechs in der Ostsee und vier in der Nordsee. Die
ebiete wurden von der Europäischen Kommission im
anuar 2008 auf die Liste der Gebiete von gemeinschaft-
cher Bedeutung aufgenommen; sie umfassen etwa
0 Prozent der Gesamtfläche der deutschen AWZ. Die
onkreten Schutzgebietsausweisungen sind binnen sechs
ahren nach Listung vorzunehmen.
Zu den konkreten Fischereiregelungen in den Schutz-
ebieten ist zu sagen, dass hierzu die wissenschaftlichen
inrichtungen des Bundes zurzeit Vorschläge für solche
egelungen erarbeiten. Die Bundesregierung liegt hier
oll im Zeitplan, den die EU vorsieht.
nlage 11
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage des
bgeordneten Dr. Wilhelm Priesmeier (SPD) (Druck-
ache 17/5421, Frage 16):
Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung in den
letzten sechs Monaten unternommen, damit in 2012 ein Ver-
ordnungsentwurf mit bundeseinheitlichen Vorgaben für die
artgerechte Haltung von Mastkaninchen vorgelegt werden
kann?
Im Vergleich zu anderen Nutztierarten lagen bisher
ur wenige Kenntnisse über die Voraussetzungen einer
ergerechten Kaninchenhaltung vor. Als Grundlage für
ine Ergänzung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverord-
ung um spezifische Anforderungen an die Haltung von
aninchen versendete das Bundesministerium für Er-
ährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Ok-
ber 2010 eine Abfrage zur aktuellen Situation an die
undesländer. Zudem wurden wissenschaftliche Veröf-
ntlichungen gesammelt und geprüft, fachspezifische
eranstaltungen besucht und Tierhaltungsbetriebe be-
ichtigt, um weitere detaillierte Daten in Bezug auf eine
erhaltensgerechte Unterbringung und Pflege von Ka-
inchen zu gewinnen.
Mithilfe der gewonnenen Daten konnten anschlie-
end im Rahmen einer Projektgruppe mit Ländervertre-
rn Eckpunkte der zukünftigen Regelung erarbeitet und
n die für Tierschutz zuständigen Referenten der Länder
it der Bitte um Stellungnahme versendet werden.
Die eingegangenen Stellungnahmen und Vorschläge
erden aktuell in das genannte Eckpunktepapier einge-
rbeitet. Das Eckpunktepapier soll dann an die Verbände
nd betroffenen Kreise zur Stellungnahme übersandt
erden. Das BMELV ist an einem zügigen Fortgang in-
ressiert, der weitere Zeitablauf ist aber wesentlich vom
erlauf der Abstimmungen und dem Diskussionsbedarf
er im üblichen Verfahren zu Beteiligenden abhängig.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 104. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. April 2011 11925
(A) )
)(B)
Anlage 12
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage des
Abgeordneten Dr. Wilhelm Priesmeier (SPD) (Druck-
sache 17/5421, Frage 17):
Welche konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung
ergreifen, um die Haltungsbedingungen von Pelztieren in ge-
werblichen Pelztierfarmen in Deutschland zu verbessern?
Die Bundesregierung hat bereits konkrete Maßnahmen
zur Verbesserung der Haltungsbedingungen von Pelztieren
ergriffen. Die in Abschnitt 6 der Tierschutz-Nutztierhal-
tungsverordnung geregelten, spezifischen Anforderungen
an die Pelztierhaltung sind am 12. Dezember 2006 in
Kraft getreten. Damit wurden Mindestanforderungen an
Haltungseinrichtungen sowie allgemeine und besondere
Anforderungen an das Halten von Pelztieren zu Erwerbs-
zwecken festgelegt. Für Haltungseinrichtungen wurden
unter anderem Anforderungen hinsichtlich der Größe und
Höhe der Haltungseinrichtungen, der Bodenbeschaffen-
heit sowie der Strukturierung festgelegt. Haltungseinrich-
tungen für Nerze, Iltisse und Sumpfbiber müssen zukünf-
tig mit einem Schwimmbecken ausgestattet sein. Die
festgelegten Übergangsfristen sind teilweise bereits abge-
laufen, teilweise sind die Anforderungen ab dem 12. De-
zember 2011 bzw. dem 12. Dezember 2016 anzuwenden
und werden zu einer weiteren Verbesserung des Tier-
schutzes in der Pelztierhaltung fuhren.
Anlage 13
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE)
(Drucksache 17/5421, Frage 18):
Welche Mengen Übungsmunition – aufgeschlüsselt nach
unterschiedlichen Arten – hatte der am Freitag, dem 1. April
2011, in der Eifel nahe Laufeld abgestürzte amerikanische
Kampfjet an Bord, und wie erfolgte die Kooperation der deut-
schen und amerikanischen Stellen bezüglich der Unfallstel-
lensicherung?
Gemäß Auskunft der amerikanischen Dienststelle in
Spangdahlem, 52nd Fighter Wing, befanden sich in dem
verunglückten Luftfahrzeug des Typs A-10 Thunderbolt II
1 150 Schuss Übungsmunition, Kaliber 30 mm.
Der Staat, in dem sich der Unfall eines Militärflug-
zeuges ereignet hat, ist dafür verantwortlich, dass der
Unfallort während der Untersuchung bis zur Bergung
des Wracks bewacht wird. Unmittelbar nach Kenntniser-
langung über den Absturz des US-Militärluftfahrzeuges
am 1. April 2011 wurden daher Feldjägerkräfte des Feld-
jägerdienstkommandos Koblenz zur Absturzstelle ver-
legt und richteten zur Absicherung des abgestürzten US-
Luftfahrzeuges zwei militärische Sicherheitsbereiche
ein. Am 2. April 2011 wurden die militärischen Sicher-
heitsbereiche von den Feldjägerkräften an das Landes-
kommando Rheinland-Pfalz übergeben.
Bis zur endgültigen Bergung des Flugzeugwracks
bleiben die militärischen Sicherheitsbereiche und die da-
mit verbundene Absicherung bestehen. US-Kräfte sind
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die Absicherung nicht eingebunden. Beteiligte deut-
che und US-amerikanische Dienststellen standen im
ermanenten Dialog.
nlage 14
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
es Abgeordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN) (Drucksache 17/5421, Frage 23):
Welcher Art waren die Kontakte zwischen dem interkultu-
rellen Einsatzberater der Bundeswehr – Cultural Advisor –
und dem Personal der Blauen Moschee in Masar-i-Scharif
– die in der Vergangenheit dazu gedient hatten, eine vertrau-
ensvolle Kommunikation zwischen den ISAF-Truppen und
dem Klerus vor Ort zu führen – in den Tagen und Wochen vor
den gewalttätigen Demonstrationen, besonders vor dem Hin-
tergrund der Tatsache, dass die Bibelverbrennungen vom
afghanischen Präsidenten und den Medien umfassend und zu-
gespitzt thematisiert wurden und Proteste daher zu erwarten
waren?
Der interkulturelle Einsatzberater des Regionalkom-
andos Nord führt regelmäßig persönliche Gespräche
it den religiösen Würdenträgern der Stadt Mazar-i-
charif, so auch mit denen der Blauen Moschee. Daran
at sich auch im Vorfeld der Demonstrationen nichts ge-
ndert.
In Auswertung der Gespräche deutete nichts darauf
in, dass sich eine gewaltsame Demonstration gegen in-
rnationale Institutionen in Mazar-i-Scharif anbahnen
ürde. Dies galt in gleicher Weise für den vielfältigen
formationsaustausch im Einsatzraum, der zum Bei-
piel in Form sogenannter Key Leader Engagements
urchgeführt wird.
nlage 15
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
er Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE
RÜNEN) (Drucksache 17/5421, Frage 24):
Warum war es Frauen bis Ende 2010 nicht möglich,
Dienst im protokollarischen Dienst der Bundeswehr zu leis-
ten, und welche Einsicht hat dazu geführt, dass sie dies nun
dürfen?
Seit Aufstellung des Wachbataillons BMVg wurden
rotokollsoldaten ausschließlich über die Wehrverwal-
ng als Grundwehrdienstleistende, GWDL, bzw. Frei-
illig zusätzlich Wehrdienstleistende, FWDL, einberu-
n. Eine Gewinnung des Personals über die militärische
ersonalgewinnungsorganisation erfolgte bis Ende 2010
icht.
Im Zuge der Aussetzung der Verpflichtung zur Ab-
istung des Grundwehrdienstes sind die bisher durch
WDL/FWDL wahrgenommenen Aufgaben als Proto-
ollsoldaten im Wachbataillon BMVg zukünftig durch
reiwillige wahrzunehmen. Neben Soldaten auf Zeit
ommen deshalb auch Soldatinnen auf Zeit für die Pro-
kolltätigkeit infrage. Gleiches gilt für Freiwillig Wehr-
11926 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 104. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. April 2011
(A) )
)(B)
dienstleistende Männer und ab 1. Juli 2011 auch für Frei-
willig Wehrdienstleistende Frauen.
Anlage 16
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Fra-
gen der Abgeordneten Sabine Stüber (DIE LINKE)
(Drucksache 17/5421, Fragen 25 und 26):
Ist das Nichtvorhandensein eines Jugendmigrationsdiens-
tes ein Ausschlusskriterium für die Förderung einer Kompe-
tenzagentur in einer bestimmten Region?
Warum wird ab dem 1. Januar 2012 eine Kofinanzierung
der Kompetenzagenturen durch die Jobcenter, die Agentur für
Arbeit und den Europäischen Sozialfonds ausgeschlossen?
Zu Frage 25:
Das Nichtvorhandensein eines Jugendmigrations-
dienstes ist kein Ausschlusskriterium für die Förderung
einer Kompetenzagentur. Das Bundesministerium für Fa-
milie, Senioren, Frauen und Jugend hat im Rahmen der
neuen Ausschreibung die Kofinanzierung der Kompetenz-
agenturen aus Mitteln der Jugendmigrationsdienste er-
möglicht, um die Programme der Initiative JUGEND
STÄRKEN besser miteinander zu verzahnen. Die erfor-
derliche Kofinanzierung kann aber auch auf anderem
Wege, zum Beispiel durch die Kommunen oder Stiftun-
gen, erbracht werden.
Zu Frage 26:
Die Kofinanzierung des Programms Kompetenzagen-
turen soll im Hinblick auf die angestrebte Verstetigung
des Angebots und zur Stärkung der kommunalen Ju-
gendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII in erster Linie aus
kommunalen Mitteln erfolgen. Die nach einer Über-
gangszeit bis Ende 2011 auslaufende Möglichkeit der
Kofinanzierung aus Mitteln des Zweiten und Dritten Bu-
ches Sozialgesetzbuch, SGB II und SGB III, trägt die-
sem Anliegen Rechnung. Zudem kann künftig auch eine
Kofinanzierung aus dem Programm der Jugendmigra-
tionsdienste erbracht werden.
Anlage 17
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf
die Frage des Abgeordneten Fritz Rudolf Körper
(SPD) (Drucksache 17/5421, Frage 27):
Wie sehen die konkreten Vorschläge der Bundesregierung
für Beteiligungsmöglichkeiten der Bundesländer zur Siche-
rung der ärztlichen Versorgung insbesondere im ländlichen
Raum (vergleiche Süddeutsche Zeitung vom 6. April 2011)
aus, und welche konkrete Zeitplanung zu deren Umsetzung
gibt es?
Der von Ihnen angesprochene Artikel der Süddeut-
schen Zeitung bezieht sich auf eine von der Gesundheits-
ministerkonferenz eingerichtete Bund-Länder-Kommis-
sion zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung in
Deutschland. Diese Kommission hat sich am 6. April
2011 zu den Beteiligungsmöglichkeiten der Bundeslän-
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er zur Sicherung der ärztlichen Versorgung auf fol-
ende Punkte geeinigt:
Erstens. Die Bundesländer erhalten ein Mitberatungs-
nd Initiativrecht bei den Beratungen des Gemeinsamen
undesausschusses, G-BA, zu Fragen der Bedarfspla-
ung. Das Mitberatungsrecht beinhaltet ein Rederecht
owie ein Anwesenheitsrecht bei den Beratungen und
bstimmungen in den Gremien des G-BA.
Zweitens. Die regionalen Gremien in den Bundeslän-
ern erhalten durch Gesetz die Möglichkeit, bei der Er-
tellung des Bedarfsplans zur Berücksichtigung eines re-
ionalen Versorgungsbedarfs von den Regelungen der
edarfsplanungsrichtlinie des G-BA abzuweichen, zum
eispiel bei der Bestimmung der Planungsbereiche und
en zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten Versor-
ung festzulegenden Verhältniszahlen.
Drittens. Die Beteiligungsrechte der Länder gegen-
ber dem jeweiligen Landesausschuss werden analog
en Beteiligungsrechten des Bundesministeriums für
esundheit gegenüber dem G-BA ausgestaltet. Dies be-
eutet, dass das Land die Rechtsaufsicht über den Lan-
esausschuss erhält. Die vom Ausschuss zu treffenden
eschlüsse sind dem Land künftig vorzulegen und kön-
en innerhalb einer bestimmten Frist vom Land bean-
tandet werden. Die Nichtbeanstandung eines Beschlus-
es kann mit Auflagen verbunden und zur Erfüllung
iner Auflage eine angemessene Frist gesetzt werden.
ür den Fall, dass ein für die Sicherstellung der ärztli-
hen Versorgung erforderlicher Beschluss des Ausschus-
es nicht oder nicht innerhalb einer vom Land gesetzten
rist zustande komme oder Beanstandungen des Landes
icht innerhalb einer vorher gesetzten Frist behoben
erden, kann das Land den Beschluss erlassen (Ersatz-
ornahme).
Das Teilnahmerecht des Landes an Sitzungen des
andesausschusses wird analog der Regelung zur Betei-
gung der Patientenvertreter ausgestaltet. Das Land er-
ält damit auch ein Mitberatungsrecht.
Viertens. Zur Genehmigung vorgelegte Verträge nach
en §§ 73 b und c sowie nach den §§ 140 a bis d Fünftes
uch Sozialgesetzbuch, SGB V, mit Auswirkungen auf
as landesbezogene Versorgungsgeschehen sind künftig
nabhängig von der aufsichtsrechtlichen Zuständigkeit
r die Kassen der betroffenen Landesaufsichtsbehörde
orzulegen. Die Bundesländer erhalten die Möglichkeit,
innen eines Monats der zuständigen Aufsichtsbehörde
re Position vorzulegen. Darüber hinaus hat die zustän-
ige Aufsichtsbehörde bei den genannten Verträgen im
alle einer Beanstandung das Benehmen mit den betrof-
nen Aufsichtsbehörden herzustellen. Die Bundesländer
rhalten bezogen auf diese Versorgungsverträge zudem
ur Gewährleistung einer flächendeckenden Versorgung
in Initiativrecht.
Fünftens. Alle Krankenkassen einer Kassenart mit
itgliedern mit Wohnsitz in einem Land haben künftig
r das jeweilige Land für alle gemeinsam und einheit-
ch zu treffende Entscheidungen sowie für gemeinsam
nd einheitlich abzuschließende Verträge auf Landes-
bene jeweils einen gemeinsamen Bevollmächtigten mit
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 104. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. April 2011 11927
(A) )
)(B)
Abschlussbefugnis gegenüber der zuständigen Obersten
Verwaltungsbehörde des jeweiligen Landes zu benennen.
Können sich die betroffenen Krankenkassen einer Kas-
senart nicht auf einen Bevollmächtigten einigen, be-
stimmt die für die Sozialversicherung zuständige
Oberste Verwaltungsbehörde des jeweiligen Landes die-
sen gemeinsamen Bevollmächtigten. Eine Ausnahme-
regelung gilt, soweit für ein Land ein Landesvertreter ei-
ner Kassenart oder ein Landesverband besteht oder die
Aufgaben eines Landesverbandes nach § 207 Abs. 4 a
SGB V wahrgenommen werden.
Sechstens. Im SGB V wird die Rechtsgrundlage zur
optionalen Bildung eines sektorübergreifenden Gre-
miums auf Landesebene vorgesehen, das Empfehlungen
zur medizinischen Versorgung ohne Bindungswirkung
aussprechen kann. Das Nähere zur Umsetzung und Ar-
beitsweise dieses Gremiums ist dann gegebenenfalls
durch Landesrecht zu regeln.
Es ist vorgesehen, die vorgenannten Punkte in das an-
stehende Versorgungsgesetz, das zum 1. Januar 2012 in
Kraft treten soll, einzubeziehen.
Anlage 18
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
Fragen der Abgeordneten Bettina Herlitzius (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5421, Fragen 28
und 29):
Soll das vom Parlamentarischen Staatssekretär beim Bun-
desminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Jan
Mücke in einem Eckpunktepapier angekündigte KfW-Pro-
gramm zur energetischen Stadtsanierung als Zuschusspro-
gramm oder als Kreditprogramm ausgestaltet werden, und
wie beabsichtigt die Bundesregierung die Finanzierung des
Programms vor dem Hintergrund sicherzustellen, dass der
Energie- und Klimafonds aufgrund der aktuellen Entwicklun-
gen voraussichtlich nicht über die erwarteten Einnahmen ver-
fügt?
Wie hoch wird die Gebäudesanierungsquote in 2012 aus-
fallen, wenn die KfW-Mittel für die Gebäudesanierung, wie
bekannt wurde, in 2012 auf knapp 50 Millionen Euro gekürzt
werden, und wie beabsichtigt die Bundesregierung vor diesem
Hintergrund die Klimaziele zu erreichen?
Zu Frage 28:
Herr Parlamentarischer Staatssekretär Jan Mücke
hatte mit Schreiben vom 31. März 2011 an den Aus-
schuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Eck-
punkte zur Ausgestaltung des Programms „Energetische
Stadtsanierung“ übermittelt. Danach sollen sowohl zins-
verbilligte Kredite als auch Zuschüsse zur Verfügung ge-
stellt werden. Die Verhandlungen zum Sondervermögen
„Energie- und Klimafonds“ für das Jahr 2012 sind noch
nicht abgeschlossen. Insofern ist derzeit noch keine Aus-
sage über die finanzielle Ausstattung des Programms
möglich.
Zu Frage 29:
Die von Ihnen erbetenen Angaben beziehen sich auf
den Inhalt des Bundeshaushaltes 2012, der derzeit noch
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estandteil des regierungsinternen Haushaltsaufstel-
ngsverfahrens ist. Gleiches gilt für den Wirtschaftsplan
012 zum Sondervermögen „Energie- und Klimafonds“,
er parallel zum Haushalt aufgestellt, verhandelt und
erabschiedet wird. Insofern kann über die Höhe der
ünftigen Programmmittel für das CO2-Gebäudesanie-
ngsprogramm derzeit noch keine Aussage getroffen
erden.
nlage 19
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
rage der Abgeordneten Veronika Bellmann (CDU/
SU) (Drucksache 17/5421, Frage 30):
Wie hoch ist die von der Deutschen Bahn AG beantragte
Förderung zum Neubau des City-Tunnels Leipzig im Rahmen
des Operationellen Programms, OP, Verkehr EFRE Bund
2007 bis 2013?
Die DB Netz AG hat bislang für den Neubau des
ity-Tunnels Leipzig 77,344 Millionen Euro aus den
FRE-Mitteln des Operationellen Programms Verkehr
FRE Bund 2007 bis 2013 beantragt.
nlage 20
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
rage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜND-
IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5421, Frage 31):
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der nach
Aussagen des Veranstalters erfolgten Weigerung der Deut-
schen Bahn AG, dem „Zug der Erinnerung“, der am 1. und
2. April 2011 im Bahnhof Düren Station machte, wie schon
zuvor in anderen Bahnhöfen, den notwendigen Strom-
anschluss zur Verfügung zu stellen, und was wird die Bundes-
regierung als hundertprozentige Eignerin der Deutschen Bahn
AG veranlassen, damit dem „Zug der Erinnerung“ in Zukunft
in allen Bahnhöfen, in denen er Station macht, der notwendige
Stromanschluss zur Verfügung gestellt wird?
Ein Handeln der Bundesregierung ist nicht angezeigt.
ach Feststellung der Bundesnetzagentur liegt folgender
achverhalt zugrunde:
Die Deutsche Museums-Eisenbahn GmbH (DME),
ie für den Verein „Zug der Erinnerung“ alle betriebs-
chnischen Leistungen übernimmt, hatte relativ kurz-
istig eine Trasse im Bahnhof Düren beantragt. Im
ahnhof stellte sich dann heraus, dass die vom Zug be-
ötigte Netzspannung von 220 V Wechselstrom nicht
hne Weiteres durch Netzanschluss am Gleis oder bahn-
ofseitig zur Verfügung gestellt werden konnte. Für eine
erbindung mit dem Netzanschluss des Bahnhofsgebäu-
es wäre eine Verlegung des Stromkabels unter den
leisen notwendig gewesen. Hierfür ist eine Bau- und
etriebsanweisung der DB Netz AG, der die betroffenen
leise gehören, notwendig, die in der Kürze der Zeit
icht zu erlangen war. Daher stellte das herbeigerufene
HW einen Stromgenerator am Bahnsteig zur Verfü-
ung.
11928 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 104. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. April 2011
(A) )
)(B)
Nach Einschätzung der DME waren die eingetretenen
Schwierigkeiten nicht Ausdruck abweisenden Verhaltens
seitens der Deutsche Bahn AG.
Anlage 21
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage
des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/5421, Frage 32):
Welche konkreten sechs deutschen Projekte (siehe Ant-
wort der Bundesregierung auf meine schriftliche Frage auf
Bundestagsdrucksache 17/5422) wurden von der Bundesre-
gierung an die Europäische Kommission als mögliche Pro-
jekte zur Förderung aus dem NER-300-Programm weiterge-
leitet, und welche Unternehmen sind daran beteiligt?
Im Rahmen der NER300-Fördermaßnahme der EU
wurden dem Bundesministerium für Umwelt, Natur-
schutz und Reaktorsicherheit zum Stichtag der ersten
Tranche am 9. Februar 2011 vier Projektanträge im Be-
reich der erneuerbaren Energien übersandt. Es handelt
sich um zwei Projekte in der NER300-Kategorie „Off-
shore-Windkraftanlagen (Turbinenmindestleistung 6 MW)“
sowie um zwei Biokraftstoffprojekte, je eines in den
NER300-Kategorien „Umwandlung von Lignozellulose
zu Ethanol und höheren Alkoholen“ und „Umwandlung
von Lignozellulose und/oder Haushaltsabfall zu Biogas,
Biokraftstoffen oder flüssigen Biobrennstoffen“.
Im Bundesministerium für Wirtschaft und Techno-
logie sind zwei Anträge zur CCS-Technologie einge-
gangen, in den NER300-Kategorien „Stromerzeugung:
Oxyfuel 250 MW“ und „industrielle Anwendungen“.
Die NER300-Ausschreibung sieht vor, dass die Daten
der Antragsteller vertraulich behandelt werden (NER300,
Call for Proposals, Ziff. 116). Eine Veröffentlichung der
antragstellenden Firmen ist daher zum jetzigen Zeit-
punkt nicht vorgesehen.
Die Anträge werden aktuell durch das Bundesminis-
terium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
und das Bundesministerium für Wirtschaft und Techno-
logie sowie den von diesen beauftragten Forschungsin-
stituten im Hinblick auf fachliche Eignung und Überein-
stimmung mit den Prüfkriterien der Kommission
bewertet. Im Falle der Eignung werden sie zum 9. Mai
2011 bei der Europäischen Investitionsbank eingereicht.
Anlage 22
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage
der Abgeordneten Ulrike Höfken (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/5421, Frage 33):
Welche Messergebnisse liegen deutschen Behörden über
mögliche Verunreinigungen von Boden, Wasser und Luft vor,
und wie wurde die Öffentlichkeit darüber informiert?
Recherchen der Bundesregierung bei der zuständigen
Landesbehörde (Innenbehörde) über durchgeführte oder
geplante Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Ab-
sturz des amerikanischen Kampfflugzeugs in der Eifel
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aben ergeben, dass von US-militärischer Seite Bepro-
ungen der Luft und des Bodens vorgenommen worden
ind. Die Untersuchungen der Umweltabteilung des
2. Jagdgeschwaders der US-Streitkräfte auf den Stoff
etroleum Hydrocarbonat sowie auf Kontaminationen,
ie durch den Treibstoff verursacht werden können, ha-
en Ergebnisse gebracht, die sich innerhalb der Norm
efanden.
Nach Auskunft aus dem rheinland-pfälzischen Um-
eltministerium hat die zuständige Behörde, die Kreis-
erwaltung Bernkastel-Wittlich, im Bereich des Flug-
eugabsturzes noch keine Messungen über mögliche
erunreinigungen des Bodens durchführen können, da
s noch militärisches Sperrgebiet ist.
nlage 23
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage
er Abgeordneten Daniela Wagner (BÜNDNIS 90/DIE
RÜNEN) (Drucksache 17/5421, Frage 34):
Wie bewertet die Bundesregierung die finanziellen Forde-
rungen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit im Rahmen des „Aktionsprogramms Ener-
gieeffizienz und erneuerbare Energien“, die Haushaltsmittel
für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm der KfW Banken-
gruppe auf 2 Milliarden Euro und für den Energie- und Kli-
mafonds auf 1 Milliarde Euro anzuheben (siehe Artikel
„Bund legt Konzept zu schnellerem Ökostrom-Ausbau vor“,
Reuters vom 18. März 2011), hinsichtlich ihrer Wirtschaft-
lichkeit, Hebelwirkung/Investitionsvolumina, geschaffenen/er-
haltenen Arbeitsplätze und ihrer CO2- und Energieeinspar-
potenziale?
Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm der KfW ist
eit Jahren ein erfolgreiches Programm, das erheblich
ur CO2-Minderung und Energieeinsparung beiträgt. Es
t neben der Energieeinsparverordnung, EnEV, das
ichtigste Instrument der Bundesregierung für Energie-
insparung und Klimaschutz im Gebäudebereich. Es
erden Maßnahmen gefördert, die weit über die gesetz-
chen Anforderungen der Energieeinsparverordnung,
nEV, hinausgehen. Im Energiekonzept der Bundes-
gierung vom 28. September 2010 wurde für die ener-
etische Modernisierung im Gebäudebereich der Grund-
atz wirtschaftlicher Anreize betont.
Die von der Bundesregierung am 16. März 2011 ver-
bschiedeten Eckwerte des Regierungsentwurfs zum
undeshaushalt 2012 sind Bestandteil des regierungsin-
rnen Haushaltsaufstellungsverfahrens, das erst mit
em Beschluss des Regierungsentwurfs zum Haushalt
012 beendet sein wird. Gleiches gilt für den Wirt-
chaftsplan zum Sondervermögen „Energie- und Klima-
nds“, der parallel zum Haushalt aufgestellt, verhandelt
nd verabschiedet wird. Insofern kann über künftige
rogrammmittel für das CO2-Gebäudesanierungspro-
ramm derzeit keine Aussage getroffen werden.
Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm wird seit Jah-
n regelmäßig evaluiert. Im Rahmen dieser Überprüfun-
en wurden auch die ökonomischen und ökologischen
irkungen des Programms ermittelt. Für die Hebelwir-
ung wurde ermittelt: 1 Milliarde Euro Fördermittel ge-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 104. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. April 2011 11929
(A) )
)(B)
nerieren ein Kredit- und Zuschussvolumen in Höhe von
rund 5 Milliarden Euro und stoßen damit Gesamtinvesti-
tionen von 12 Milliarden Euro an. Zugleich werden jähr-
lich bis zu 340 000 Arbeitsplätze im Mittelstand/Hand-
werk geschaffen bzw. gesichert. Der jährliche CO2-
Ausstoß wird durch die bislang geförderten Investitionen
an Wohngebäuden um rund 4,7 Millionen Tonnen ver-
mindert. Und zwar jährlich wiederkehrend über einen
durchschnittlich 30-jährigen Nutzungszeitraum der Maß-
nahmen. Pro Milliarde Euro Fördermittel beträgt das
jährliche Energieeinsparpotenzial etwa 2 Terawattstun-
den.
Bei der Evaluierung wurden allerdings nicht alle
gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen der Maßnahme
berücksichtigt. So können aufgrund der erforderlichen
Finanzierung negative Effekte an anderer Stelle entste-
hen.
Darüber hinaus werden im Rahmen des Marktanreiz-
programms Erneuerbare Energien und im Rahmen der
Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesministe-
riums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
ebenfalls Mittel bereitgestellt, die im Bereich der priva-
ten Haushalte und der CO2-Minderung in Gebäuden
wirksam werden. Beide Fördermaßnahmen werden 2011
aus Mitteln des neu eingerichteten Energie- und Klima-
fonds der Bundesregierung flankiert.
Anlage 24
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Fra-
gen des Abgeordneten Dr. Hermann Ott (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5421, Fragen 35 und 36):
Wie beurteilt die Bundesregierung die Ergebnisse der
jüngsten Klimaverhandlungen in Bangkok, auch vor dem
Hintergrund der Erfordernisse für eine erfolgreiche Klima-
konferenz in Durban Ende dieses Jahres?
Welche Rolle hat aus Sicht der Bundesregierung die
Atomenergie beim weltweiten Klimaschutz?
Zu Frage 35:
Die Klimaverhandlungsrunde in Bangkok hat den
Fahrplan der Verhandlungen für dieses Jahr bis zur Kli-
makonferenz in Durban im Dezember vereinbart. Fest-
gelegt wurde, dass der Schwerpunkt sowohl auf der Um-
setzung der Vereinbarungen von Cancún liegen soll als
auch auf der Adressierung der in Cancún offen gebliebe-
nen Fragen.
Zu Frage 36:
Für die Bundesregierung ist die Kernenergie eine
Brückentechnologie, deren künftige Nutzung derzeit neu
bewertet wird. Allerdings muss dies realistisch und mit
Augenmaß erfolgen. Die Bundesregierung setzt insofern
auf den zügigen Ausbau Erneuerbarer Energien, einen
entsprechenden Ausbau der Stromnetze, auf Energieein-
sparung und eine höhere Energieeffizienz. Die Frage,
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ie andere Länder ihre Klimaziele erreichen, hat die
undesregierung nicht zu entscheiden.
nlage 25
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage
er Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN) (Drucksache 17/5421, Frage 37):
In welchem Verfahren wird die Reaktor-Sicherheitskom-
mission, RSK, die von ihr noch festzulegenden Maßstäbe, auf
deren Basis sie die von den Gutachtern unter der Federfüh-
rung der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit,
GRS, vorzulegenden Ergebnisse der Atomkraftwerkeprüfun-
gen bewerten wird (vergleiche Plenarprotokoll 17/101, An-
lage 16), festlegen – bitte insbesondere mit Angabe etwaiger
Sondersitzungen der RSK, bis wann die Festlegung abge-
schlossen sein soll und ob sie in Abstimmung mit dem Bun-
desministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-
heit erfolgt –, und welcher konkrete Zeitplan existiert für oben
genannte Gutachter unter der Federführung der GRS für die
Vorlage ihrer Zwischen- und Endergebnisse an die RSK?
Die RSK erstellt zurzeit im Rahmen einer Redak-
onsgruppe Vorschläge für Bewertungsmaßstäbe für die
instufung der Ergebnisse der Sicherheitsüberprüfungen
er deutschen Kernkraftwerke. Es ist geplant, diese Vor-
chläge auf einer RSK-Sitzung am 21. April 2011 zu be-
ten und die Bewertungsmaßstäbe zu verabschieden.
as Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
eaktorsicherheit wird, wie üblich, an der Sitzung der
SK teilnehmen.
4. bis 21. April 2011:
Vorbereitende Arbeiten wie zum Beispiel Herausar-
eitung des anlagenspezifischen Sachstands, Konzipie-
ng der Gliederung, Konzipierung der Art der Darstel-
ng unter Berücksichtigung der Fragenliste, GRS,
utachterteams, Anlagengutachter.
21. April 2011:
Deadline für den Eingang der Antworten der Betrei-
er bei Landesbehörden; GRS und RSK. 435. Sitzung
er RSK: unter anderem Diskussion Bewertungsmaß-
täbe und Struktur der Stellungnahme.
21. April 2011 bis 2. Mai 2011:
Aufbereitung der Antworten der Betreiber durch die
utachterteams. Formulierung etwaiger Nachfragen an
ie Landesbehörden oder Betreiber, um bestimmte Sach-
erhalte aufklären zu können. Die RSK wird fortlaufend
ber Teilergebnisse informiert.
2. Mai 2011:
Abschluss der Arbeiten der Gutachterteams. Vorlage
iner Zusammenstellung der aus den Antworten der Be-
eiber gewonnenen Ergebnisse und Weiterleitung an die
SK.
12. bis 13. Mai 2011:
Abschluss der RSK-Beratung in Form einer Stellung-
ahme in der 436. Sitzung der RSK.
11930 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 104. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. April 2011
(A) )
)(B)
rem wird dabei die Förderung durch das EEG nicht be-
rücksichtigt.
Der Bundesregierung sind keine Kernkraftwerke be-
kannt, die im Ausland infolge des deutschen Morato-
riums neu ans Netz gegangen sind.
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iese an den Kriterien der Reaktorsicherheitskommis-
ion, die derzeit für deutsche Sicherheitsüberprüfungen
rarbeitet werden, orientieren. Darüber hinaus fordert
ie Bundesregierung nachdrücklich, dass auch Nicht-
U-Mitgliedstaaten ihre Kernkraftwerke anspruchsvol-
n Sicherheitsüberprüfungen unterziehen. Die aus den
(D
Anlage 27
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage
des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/5421, Frage 39):
Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, dass Pho-
tovoltaikstrom und Windstrom aus Deutschland an der Strom-
börse wettbewerbsfähiger sind als Atomstrom aus Frankreich
oder Tschechien, und sind der Bundesregierung Atomkraft-
werke bekannt, die im Ausland infolge des deutschen Morato-
riums neu ans Netz gegangen sind?
Strom aus Windenergie und Photovoltaikanlagen wird
an der Strombörse im Wesentlichen zu variablen Kosten
null angerechnet. Windenergie und Photovoltaik ordnen
sich daher in der Reihenfolge des Kraftwerkseinsatzes
– sogenannte Merit Order – idealtypisch links vor der
Kernenergie ein. Dies ist Folge auch des gesetzlichen
Einspeisevorrangs der erneuerbaren Energien. Aller-
dings beschreibt dieser Merit-Order-Effekt lediglich den
Preisbildungsmechanismus an der Strombörse. Er stellt
keine allgemeine Beurteilung der Wettbewerbsfähigkeit
verschiedener Erzeugungstechnologien dar, unter ande-
Anlage 28
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage
des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/5421, Frage 40):
Beabsichtigt die Bundesregierung, sich auf der europäi-
schen Ebene zukünftig gegen direkte und indirekte Subventio-
nen für Atomenergie einzusetzen, damit die deutsche Wirt-
schaft nicht durch im europäischen Ausland begünstigten
Atomstrom benachteiligt wird, und wird sich die Bundesre-
gierung für europaweit höchste Sicherheitsmaßstäbe bei
Atomkraftwerken einsetzen, um ein Sicherheitsdumping zum
Nachteil der deutschen Wirtschaft zu verhindern?
Die Bundesregierung unterstützt weiterhin eine strin-
gente Wettbewerbskontrolle durch die Europäische
Kommission.
Die Bundesregierung setzt sich europaweit und inter-
national für ein höchst mögliches Sicherheitsniveau
sowohl bei bestehenden als auch geplanten Kernkraft-
werken ein. Bei den auf EU-Ebene beschlossenen
Stresstests tritt sie beispielsweise dafür ein, dass sich
Anlage 26
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5421, Frage 38)
Team ESN GRS Öko-Institut
Naturbedingte Ereignisse 1 3 1
Zivilisatorisch Einwirkungen
von außen
– 3 1
SEWD 1 3 –
Vorsorgemaßnahmen – 3 1
Notstromversorgung, Neben-
kühlwasser etc. SWR
1 3 1
Notstromversorgung, Neben-
kühlwasser etc. DWR
1 3 1
Notfallmaßnahmen
(Kern- und BE-Becken)
2 3 1
Abschätzungen und Analysen – 4 –
(CWie viele Personen pro betreffender Sachverständigen-
organisation sind in welchen der einzelnen Prüfteams für den
sogenannten Stresstest der deutschen Atomkraftwerke (bitte
differenzierte Darlegung pro Prüfteam)?
Phy-
siker-
büro
Br.
Stan-
genb.
&
Part-
ner
TÜV
Nord
EnSYS
TÜV
Nord
SysTec
TÜV
Süd
ET
TÜV
Süd
IS
1 – 1 1 1 1
1 1 1 1 2 1
– – 1 1 1 2
1 – 1 1 2 2
1 – – 2 3 2
1 – 2 1 2 2
1 – 1 2 1 2
– – 2 1 2 1
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 104. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. April 2011 11931
(A) )
)(B)
Ereignissen in Fukushima resultierenden Erkenntnisse
sind dabei jeweils einzubeziehen.
Anlage 29
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage
der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/5421, Frage 41):
Genießen die zusätzlichen Strommengen, die den Atom-
kraftwerken im Rahmen der Laufzeitverlängerung zugeteilt
wurden, aus Sicht der Bundesregierung Eigentumsschutz
nach Art. 14 des Grundgesetzes, und haben die Betreiber seit-
her irgendwelche Investitionen in die Atomkraftwerke getä-
tigt, aus denen sie Vertrauensschutz bezüglich des Bestands
der Laufzeitverlängerungen ableiten könnten?
Die Bundesregierung hat, wie bekannt, einen Prüfpro-
zess eingeleitet, an dessen Ende über Maßnahmen zu
entscheiden sein wird. Sie beteiligt sich nicht an Speku-
lationen über Einzelmaßnahmen.
Anlage 30
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Fra-
gen der Abgeordneten Dorothea Steiner (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5421, Fragen 42
und 43):
Hat der Ausstieg des Landes Niedersachsen aus der Förde-
rung des Projektes „Hannoversche Moorgeest“ im Rahmen
des Programmes „Chance.Natur“ Auswirkungen auf die Er-
reichung der Ziele der Bundesregierung zum Erhalt des Natio-
nalen Naturerbes insbesondere unter dem Aspekt des Schut-
zes der letzten Moore?
Wie wird die Bundesregierung die Herausnahme eines
großen Moorschutzgebietes in Niedersachsen aus dem Pro-
gramm „Chance.Natur“ im Rahmen der Zielerreichung der
nationalen Biodiversitätsstrategie, deren wichtiger Bestandteil
auch der Erhalt möglichst vieler wertvoller Hoch- und Nieder-
moore ist, ausgleichen?
Zu Frage 42:
Der Ausstieg des Landes Niedersachsen aus der För-
derung des Projektes „Hannoversche Moorniederung“
im Rahmen des Programms „Chance.Natur“ hat keine
Auswirkungen auf die Erreichung der Ziele der Bundes-
regierung zum Erhalt des nationalen Naturerbes, auch
nicht unter dem Aspekt Schutz der letzten Moore. Vor
dem Hintergrund, dass sich das aktuell konzipierte Pro-
jekt nahezu ausschließlich auf die Kulisse des von der
Europäischen Union eingerichteten Schutzgebietsnetzes
Natura 2000 bezieht, hat sich das Land Niedersachsen
entschieden, das Projekt noch in diesem Jahr für eine
Förderung im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 614/
2007 des Europäischen Parlaments und des Rates über
das Finanzierungsinstrument für die Umwelt, LIFE+, bei
der Europäischen Kommission einzureichen. Diese Ent-
scheidung wird von der Bundesregierung respektiert.
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u Frage 43:
Im Rahmen des Programms „Chance.Natur“ hat die
undesregierung in den Jahren 2007 bis 2009 zu den
chwerpunktthemen „Wälder“, „Moore“ und „Urbane/
dustrielle Landschaften“ den Bundeswettbewerb
Idee.Natur“ durchgeführt. Neben den fünf im Jahr 2009
das Förderprogramm aufgenommenen Gewinnerpro-
kten, darunter ein Moorschutzprojekt, hat der Bundes-
ettbewerb ergeben, dass eine Reihe naturschutzfach-
ch hochwertiger Moorprojekte existiert, die in den
egionen besonders unterstützt wird, bereits mit einer
en Förderrichtlinien entsprechenden Förderstruktur un-
rsetzt ist und dem Schutz des nationalen Naturerbes
echnung trägt. Von diesen Projekten sollen in den
ächsten Jahren weitere Projekte in das Förderprogramm
Chance.Natur“ aufgenommen werden.
nlage 31
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
er Abgeordneten Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE
RÜNEN) (Drucksache 17/5421, Frage 44):
Inwieweit plant die Bundesregierung, den Brandschutz auf
dem Gelände der Kyritz-Ruppiner Heide nach dem Abzug der
Bundeswehr abzusichern, und inwieweit wird sie dafür die
Kenntnisse und Kompetenzen der bisher zuständigen Berufs-
feuerwehr der Bundeswehr zur Verfügung stellen?
Die Bundesregierung ist sich der besonderen Situa-
on hinsichtlich des Brandschutzes auf dem Truppen-
bungsplatz Wittstock bewusst. Die Bundesanstalt hat
eshalb im Vorgriff auf die bevorstehende Übertragung
es Eigentums weit reichende Maßnahmen des vorbeu-
enden (Wald-)Brandschutzes in die Wege geleitet,
sbesondere gehören dazu das Legen von Brandschutz-
chneisen und die Unterhaltung von Löschwasserzister-
en.
Alle Planungen und Maßnahmen werden in einem
on der Bundesanstalt eingerichteten Arbeitskreis eng
it den für die Gefahrenabwehr zuständigen Dienststel-
n des Landes und der Kommunen abgestimmt.
Die Bundeswehr hat ergänzend angeboten, durch
tensiven Erfahrungsaustausch die liegenschaftsspezifi-
chen Erfahrungen des vor Ort tätigen Bundeswehrper-
onals bei der Erstellung eines schlüssigen Brandschutz-
onzeptes einzubringen. Auch nach dem Abzug der
ruppenübungsplatzfeuerwehr können die Streitkräfte
Wege der zivilmilitärischen Zusammenarbeit Amts-
ilfe im abwehrenden Brandschutz leisten.
nlage 32
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
es Abgeordneten Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE
RÜNEN) (Drucksache 17/5421, Frage 45):
Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung,
damit das neue Zulassungsverfahren wie geplant zum Winter-
semester 2011/2012 in der Vollversion starten kann, und wel-
11932 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 104. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. April 2011
(A) )
)(B)
che Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den
Erkenntnissen/Ergebnissen des Softwaretests – Quality Gates –
vom 8. April 2011?
Die Entwicklung des Dialogorientierten Servicever-
fahrens erfolgt im Auftrag und in der Verantwortung der
von den Ländern im Zusammenwirken mit den Hoch-
schulen getragenen Stiftung für Hochschulzulassung,
SfH. Gemäß dem in der Sitzung des Stiftungsrats SfH am
14. März 2011 beschlossenen neuen Zeitplan mit zwei
Quality Gates – 8. April 2011 und 28. April 2011 – hat
das Projektmanagement der SfH gemeinsam mit den
Fachberatern und den Vorsitzenden des Stiftungsrats am
8. April 2011 eine Bewertung des Projektfortschritts im
Dialogorientierten Serviceverfahren vorgenommen
(Quality Gate 1). Auf Basis der Bewertungsergebnisse
sind die Vorsitzenden des Stiftungsrats zu dem Ergebnis
gekommen, dass aus Gesamtprojektsicht zum gegenwär-
tigen Zeitpunkt eine Inbetriebnahme des Dialogorientier-
ten Serviceverfahrens – „Go-live“ – für die Zulassungs-
verfahren zum Wintersemester 2011/12 aus Gründen der
Verfahrenssicherheit nicht empfohlen werden kann, da
– obwohl die technischen Voraussetzungen zum April
2011 im Wesentlichen geschaffen werden konnten – eine
rechtzeitige und stabile Anbindung der Hochschulen für
das Wintersemester 2011/12 nicht mehr als realisierbar
angesehen werden kann. Sie haben deshalb dem Stif-
tungsrat vorgeschlagen, zu beschließen, die Arbeiten und
insbesondere die Tests sowie die Anbindung der Hoch-
schulen an das Dialogorientierte Serviceverfahren wei-
terzuführen, aber den Start zu verschieben. Ferner soll die
Vorbereitungsgruppe des Stiftungsrats beauftragt werden,
in ihrer nächsten Sitzung die weiteren Schritte zu beraten
und dem Stiftungsrat einen Aktionsplan vorzulegen, wie
das System in vollem Funktionsumfang und Service für
Bewerberinnen und Bewerber sowie Hochschulen einge-
setzt werden kann. Der Stiftungsrat hat diesem Vorschlag
am 12. April 2011 im Umlaufverfahren zugestimmt.
Die Bundesregierung unterstreicht, dass die Zuverläs-
sigkeit des Systems für Bewerberinnen und Bewerber
sowie Hochschulen erste Priorität hat. Sie betont, dass
die Entwicklung der neuen Software fast abgeschlossen
ist und bedauert, dass es bislang nicht ausreichend ge-
lungen ist, den Datenaustausch mit bestehenden Cam-
pussystemen verfahrenssicher zu gestalten. Hier muss
die Devise gelten: Qualität geht vor Schnelligkeit. Die
Bundesregierung erwartet jetzt von der Stiftung für
Hochschulzulassung, dass sie zügig einen neuen, die ak-
tuelle Situation berücksichtigenden, konkreten Plan zur
Realisierung des Dialogorientierten Serviceverfahrens
vorstellt, damit das System baldmöglichst an den Start
geht.
Anlage 33
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
der Abgeordneten Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD)
(Drucksache 17/5421, Frage 46):
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Sieht die Bundesregierung bei der Nanotechnologie einen
Nachholbedarf bei der Erforschung von toxikologischen Aus-
wirkungen auf Mensch und Umwelt, und wie hoch sind die
derzeit eingeplanten Mittel für die Toxikologieforschung in
der Anwendung von Nanopartikeln im Bereich des Bundes-
instituts für Risikobewertung?
Forschungsaktivitäten zu Risiken der Nanotechnolo-
ie für Gesundheit und Umwelt werden national und auf
U-Ebene seit mehr als zehn Jahren gefördert. Die Bun-
esregierung unterstützt im Rahmen der BMBF-Aktivi-
ten solche Arbeiten als einen integralen Bestandteil der
achprogramme. Risiken werden parallel zu den An-
endungen der Nanotechnologie erforscht.
Aktuell fördert das Bundesministerium für Bildung
nd Forschung, BMBF, im Rahmen von zwei Aktivitä-
n Arbeiten zu Auswirkungen von Nanomaterialien auf
ensch und Umwelt: „NanoNature: Nanotechnologien
r den Umweltschutz – Nutzen und Auswirkungen“ so-
ie „NanoCare – Auswirkungen von synthetischen Na-
omaterialien und -partikeln auf die Gesundheit“. Auch
Fördermaßnahmen wie „NanoTextil – Nanotechnolo-
ie für textile Anwendungen“ und „Nanotecture – Nano-
chnologie im Bauwesen“ werden Auswirkungen des
anotechnologieeinsatzes erforscht. Darüber hinaus ist
der Innovationsallianz „Kohlenstoffnanoröhren: CNT-
aterialien erobern Märkte“ ein umfangreiches Arbeits-
aket zur Risikoforschung enthalten. Zudem werden aus
em Umweltforschungsplan 2009 und 2010 des Bundes-
inisteriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
icherheit, BMU, Vorhaben finanziert, die sich mit der
rundlegenden Erforschung der möglichen Umweltrisi-
en von Nanomaterialien befassen. Die Ergebnisse die-
er Arbeiten gehen unter anderem in das internationale
estprogramm zur Sicherheitsforschung von Nanomate-
alen der OECD ein – „Sponsorship Programm“ der
OECD Working Party of Manufactured Nanomate-
als“.
Über die Projektförderung hinaus werden im Rahmen
er institutionellen Förderung Forschungsarbeiten zu
uswirkungen von Nanomaterialien an Instituten der
raunhofer-Gesellschaft, der Helmholtz-Gemeinschaft
nd der Leibnitz-Gemeinschaft durchgeführt. Fragen der
erbraucher-, umwelt- und gesundheitsschutzorientier-
n Begleitforschung zur Nanotechnologie bearbeiten
udem das Bundesinstitut für Risikobewertung, BfR, die
undesforschungsanstalten, das Umweltbundesamt,
BA, sowie die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Ar-
eitsmedizin, BAuA. Unter Federführung der BAuA ar-
eiten die Bundesoberbehörden an der Auswertung und
eiterführung der gemeinsamen Forschungsstrategie
ur Sicherheitsforschung von Nanomaterialen aus dem
ahre 2007.
Im Haushalt des BfR sind Mittel für Forschung zum
achweis und zur Wirkung potenziell toxischer Substan-
en in Bedarfsgegenständen und Untersuchungen von
xikokinetischen und mechanistisch toxikologischen
spekten als Basis für Risikobewertungen in Höhe von
60 000 Euro in 2011 eingeplant. Darüber hinaus ist das
fR in Drittmittelprojekte involviert, in denen die Wir-
ungen von Nanopartikeln untersucht werden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 104. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. April 2011 11933
(A) )
)(B)
Anlage 34
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
des Abgeordneten René Röspel (SPD) (Drucksache
17/5421, Frage 47):
Gibt es Pläne vonseiten der Bundesregierung zur Fortfüh-
rung der Innovationsallianz „Lithium Ionen Batterie LIB
2015“ über das Jahr 2011 hinaus, und kann die Bundesregie-
rung bestätigen, dass das Industriekonsortium von BASF,
Bosch, Evonik, Li-Tec und VW seiner Verpflichtung nachge-
kommen ist und 360 Millionen Euro für Forschung und Ent-
wicklung an der Lithium-Ionen-Batterie investiert hat?
Mit der im Jahr 2007 gestarteten Innovationsallianz
LIB 2015 hat das BMBF bereits zwei Jahre vor der Ver-
abschiedung des Nationalen Entwicklungsplans Elektro-
mobilität durch das Bundeskabinett seine Förderung
strategisch auf die Batterieentwicklung ausgerichtet und
auch im Rahmen des Konjunkturpakets II durch die Ein-
richtung von Kompetenzzentren für Elektrochemie die-
sen Ansatz weiter ausgebaut. Weitere Aktivitäten zur
Batterieentwicklung sind dringend geboten und werden
auf Basis der Vorschläge der Nationalen Plattform Elek-
tromobilität gefördert. Diese Aktivitäten bauen auf den
Ergebnissen von LIB 2015 auf.
Die beteiligten Unternehmen der Innovationsallianz
LIB 2015 haben bereits erheblich am Standort Deutsch-
land investiert und werden ihre Verpflichtung zu Investi-
tionen in Höhe von 360 Millionen Euro bis zum Jahr
2015 deutlich überschreiten.
Anlage 35
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage des
Abgeordneten René Röspel (SPD) (Drucksache 17/5421,
Frage 48):
Welche Pläne zur Fortführung der Pharma-Initiative für
Deutschland verfolgt das Bundesministerium für Bildung und
Forschung?
Um dem Biotechnologie- und Pharmastandort
Deutschland neue Impulse zu geben, hatte das Bundes-
ministerium für Bildung und Forschung, BMBF, 2007
die Pharma-Initiative für Deutschland gestartet. Im Fo-
kus steht, Lücken im Innovationsprozess der Pharmafor-
schung zu schließen und die Erforschung und Entwick-
lung von neuen Medikamenten in Deutschland zu
stärken. Hierbei sollen auch Strategien zur Produktion
und späteren Markteinführung frühzeitig ins Visier ge-
nommen werden.
Diese Ziele werden auch im Rahmen des am 8. De-
zember 2010 verabschiedeten „Rahmenprogramms Ge-
sundheitsforschung“, mit dem die Bundesregierung die
Gesundheitsforschung neu ausrichtet, weiter verfolgt.
Insbesondere in den Aktionsfeldern 2, Individualisierte
Medizin, und 5, Gesundheitswirtschaft, wird die For-
schung und Entwicklung von Diagnostika und The-
rapeutika unterstützt und in der Förderung der Bogen
entlang des Innovationsprozesses von der lebenswissen-
schaftlichen Grundlagenforschung über die präklinische
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nd klinisch-patientenorientierte Forschung bis zur
arktreife gespannt. Der Übergang von einer Stufe des
novationsprozesses zur nächsten wird erleichtert.
azu werden insbesondere neue Wege des Wissens- und
echnologietransfers erprobt und rechtliche Rahmenbe-
ingungen weiterhin forschungs- und innovations-
eundlich gestaltet. Konkrete Förderbekanntmachun-
en befinden sich in der Vorbereitung.
nlage 36
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
es Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Druck-
ache 17/5421, Frage 49):
In welchem Umfang wurden bzw. waren seit der Födera-
lismusreform für Forschungsbauten an Hochschulen (Kapitel
30 03 Titel 882 01 „Überregionale Forschungsförderung im
Hochschulbereich“) Projekte zur Begutachtung angemeldet,
Mittel ausgezahlt, Mittel nicht abgerufen – alle drei Angaben
bitte tabellarisch jeweils in Jahresangaben –, insgesamt an
Geldern in den Bundeshaushalt eingestellt, insgesamt an För-
derung verausgabt, zum 1. Januar 2011 als Ausgabenrest noch
verfügbar bzw. zwischenzeitlich verfallen – alle vier Angaben
bitte summarisch über den Gesamtzeitraum –, und welche
Konsequenzen zieht die Bundesregierung im Hinblick auf ei-
nen Mittelabfluss von lediglich 59 Prozent in 2010 und nicht
verausgabten Bundesmitteln von über 121 Millionen Euro im
gleichen Jahr für das Antrags- und Bewilligungsverfahren und
die Abstimmung mit den Bundesländern sowie mögliche Ini-
tiativen im Rahmen der Gemeinsamen Wissenschaftskonfe-
renz, GWK?
Angemeldete Projekte zur Begutachtung
eim Wissenschaftsrat wurden für das zweistufige Be-
utachtungsverfahren insgesamt 153 Skizzen einge-
icht.
örderrunde 2007 14
örderrunde 2008 27
örderrunde 2009 55
örderrunde 2010 35
örderrunde 2011 22
esamt 153
ür die Förderrunde 2012 wurden 31 Skizzen zur Begut-
chtung eingereicht. Das Verfahren ist noch nicht abge-
chlossen.
Ausgezahlte Mittel
ie Länder haben im Zeitraum 2007 bis 2010 Mittel in
öhe von rund 697,1 Millionen Euro für die For-
chungsbauten an Hochschulen abgerufen. Nach Jahren
etrennt ergeben sich folgende Beträge:
orschungsbauten und Überleitungsvorhaben
aushaltsjahr 2007 219 775 000
aushaltsjahr 2008 206 722 445
aushaltsjahr 2009 178 805 117
aushaltsjahr 2010 91 769 784
esamt 697 072 346
11934 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 104. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. April 2011
(A) )
)(B)
– Nicht abgerufene Mittel
Von den Ländern wurden insgesamt rund 154,9 Millio-
nen Euro nicht abgerufen. Auf die Jahre verteilt ergeben
sich folgende Beträge:
Haushaltsjahr 2007 6 775 000
Haushaltsjahr 2008 -6 277 555
Haushaltsjahr 2009 -34 194 883
Haushaltsjahr 2010 -121 230 216
Gesamt -154 927 654
– Mittel im Bundeshaushalt bis 2010
Für Forschungsbauten an Hochschulen standen im Bun-
deshaushalt in den Jahren 2007 bis 2010 852,0 Millio-
nen Euro zur Verfügung.
– Verausgabte Mittel bis 2010
Für die Forschungsbauten wurden bis 2010 rund
697,1 Millionen Euro verausgabt.
– Verfügbare Ausgabereste zum 1. Januar 2011
Von den nicht verausgabten Mitteln wurden Ausgabe-
reste in Höhe von rund 81,1 Millionen Euro gebildet.
– bzw. verfallene Mittel
Rund 73,9 Millionen sind in den Bundeshaushalt zu-
rückgeflossen.
Aus Sicht der Bundesregierung besteht keine Not-
wendigkeit, von dem wissenschaftsgeleiteten und quali-
tätsgesteuertem Begutachtungsverfahren durch den Wis-
senschaftsrat abzurücken.
Das Verfahren zwischen Bund und den Ländern ist in
der Ausführungsvereinbarung Forschungsbauten an
Hochschulen einschließlich Großgeräten, AV-FuG, gere-
gelt.
Bund und Länder werden gemäß § 11 AV-FuG die
Ausgestaltung der Gemeinschaftsaufgabe evaluieren.
Die Ergebnisse der Evaluierung sollen der GWK bis
Mitte 2012 vorliegen.
Nach den aktuellen Meldungen der Länder und den
erwarteten Neuaufnahmen in die Förderung durch die
GWK wird im Jahr 2012 mit einem deutlich höheren
Mittelabfluss zu rechnen sein.
Anlage 37
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
des Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Drucksa-
che 17/5421, Frage 50):
Wie ist der aktuelle Stand des Ausschreibungsverfahrens
des Nachfolgebaus des Forschungsschiffes „Sonne“ gegebe-
nenfalls unter Angabe des Zuschlagnehmers, der Zuschlags-
summe – in Jahrestranchen – sowie der Beteiligung der Küs-
tenländer, für das bereits im Regierungsentwurf für den
Bundeshaushalt 2009 15 Millionen Euro veranschlagt waren,
und wie sieht die weitere Forschungsschiffstrategie der Bun-
desregierung insbesondere im Hinblick auf Zeitplanung und
in der mittelfristigen Finanzplanung eingestellte Mittel aus?
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Das europaweite Ausschreibungsverfahren zum „Sonne“-
achfolgebau wurde im Dezember 2008 mit einem eu-
paweiten Teilnahmewettbewerb eingeleitet. Die ge-
einsame Finanzierung der geschätzten Baukosten des
euen Tiefseeforschungsschiffes ist vertraglich mit den
nf Küstenländern in der Bund-Länder-Vereinbarung
om 18. Dezember 2008 geregelt. Dementsprechend
urden die Mittel des Bundes und der Küstenländer im
inzelplan 30 sowie der mittelfristigen Finanzplanung
ingestellt.
Einzelheiten zum noch laufenden Ausschreibungsver-
hren wie zum Beispiel zum Zuschlagsnehmer oder der
uschlagssumme dürfen aufgrund der rechtlich vorge-
chriebenen Vertraulichkeit derzeit nicht öffentlich be-
annt gemacht werden. Die Bundesregierung erwartet
ie Zuschlagserteilung für Mitte des Jahres. Danach er-
lgt die Unterrichtung des Parlamentes und der Öffent-
chkeit.
Zur Gesamtschiffstrategie für die deutsche Forschungs-
otte hat der Wissenschaftsrat die vom Bundesministerium
r Bildung und Forschung erbetenen Empfehlungen im
ergangenen November abgegeben. Diese Empfehlungen
erden derzeit mit den Küstenländern und den beteiligten
issenschaftlichen Einrichtungen analysiert und bewer-
t.
Ich gehe davon aus, dass die darauf basierende Ge-
amtschiffstrategie des Bundesministerium für Bildung
nd Forschung einschließlich der notwendigen Finanz-
lanung ebenfalls Mitte diesen Jahres fertiggestellt sein
ird.
nlage 38
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Fragen
es Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE
RÜNEN) (Drucksache 17/5421, Fragen 51 und 52):
Welche kurzfristigen und langfristigen Maßnahmen plant
die Bundesregierung im Bereich der entwicklungsorientierten
Not- und Übergangshilfe sowie in der Entwicklungszusam-
menarbeit mit der Elfenbeinküste?
Inwiefern und in welchem finanziellen und technischen
Umfang plant die Bundesregierung, die Anrainerstaaten, die
durch die Flüchtlingsströme aus der Elfenbeinküste betroffen
sind, zu unterstützen?
u Frage 51:
Die Bundesregierung beobachtet die aktuelle Ent-
icklung in der Elfenbeinküste intensiv. Nach überein-
timmenden Berichten von Vereinten Nationen und loka-
n Organisationen sind landesweit viele Hunderttausend
enschen intern auf der Flucht vor den anhaltenden ge-
alttätigen Auseinandersetzung zwischen den Anhän-
ern der beiden Präsidenten. Viele Menschen versuchen
udem, sich in das benachbarte Ausland zu retten. Mehr
ls 130 000 Ivorer sind in den vergangenen Wochen al-
in nach Liberia geflohen. Das BMZ wird das Welt-
rnährungsprogramm in der Elfenbeinküste kurzfristig
ei der Versorgung der intern Vertriebenen mit Nah-
ngsmitteln unterstützen und hat dafür 500 000 Euro
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 104. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. April 2011 11935
(A) )
)(B)
bereitgestellt. Aktuell werden zudem mit Zustimmung
der Bundesregierung Nahrungsmittel aus Burkina Faso
zur Unterstützung der intern Vertriebenen in die Elfen-
beinküste verbracht, um den kurzfristigen Bedarf zu de-
cken. Mittelfristige Maßnahmen der entwicklungsorien-
tierten Not- und Übergangshilfe sowie Maßnahmen der
Entwicklungszusammenarbeit sind vor dem Hintergrund
der aktuellen Situation derzeit nicht geplant
Zu Frage Nr. 52:
Die Bundesregierung hat im vergangenen Dezember
einer vorübergehenden Umwidmung von Mitteln des
Welternährungsprogramms (WEP) in Liberia in Höhe
von 240 000 Euro zugestimmt. Darüber hinaus wird die
Bundesregierung das WEP in Liberia bei der Versorgung
von Flüchtlingen aus der Elfenbeinküste mit einem Be-
trag von 500 000 Euro unterstützen.
Im Rahmen der humanitären Soforthilfe steht die
Bundesregierung seit Beginn der Krise in engem Kon-
takt mit internationalen und nationalen Hilfsorganisatio-
nen. Für die Flüchtlinge in den Nachbarstaaten der
Elfenbeinküste hat sie in mehreren Schritten bislang
1,25 Millionen Euro für Maßnahmen der Notversorgung
bereitgestellt. Diese Maßnahmen werden vom Flücht-
lingshilfswerk UNHCR sowie einer deutschen NRO
überwiegend in Liberia, zum kleineren Teil in Mali um-
gesetzt. Die Bundesregierung beobachtet die Flücht-
lingsströme in den Anrainerstaaten fortlaufend und
schließt nicht aus, dass weitere humanitäre Bedarfe
durch die internationale Gemeinschaft gedeckt werden
müssen.
Anlage 39
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der
Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Drucksache
17/5421, Frage 53):
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Ver-
gabemittel und Verwendung von Unterstützungsleistungen
der Europäischen Union an die Regierung Alassane Outtara in
Côte d’Ivoire und die parallel zur militärischen Eskalation in
Côte d’Ivoire zusätzlich für „administrative Aufgaben“ bereit-
gestellte 1 Million Euro durch den Europäischen Auswärtigen
Dienst aus dem Instrument für Stabilität an die Regierung
Alassane Outtara?
Die Krise in der Republik Côte d’Ivoire ist seit Be-
kanntgabe der Ergebnisse der Präsidentenstichwahl An-
fang Dezember 2010, die schon mit zunehmender Ge-
walt und Menschenrechtsverletzungen einhergegangen
war, weiter eskaliert.
Vor diesem Hintergrund hat die Europäische Kom-
mission im Rahmen der Bemühungen der internationa-
len Gemeinschaft, den Konflikt mit friedlichen Mitteln
zu lösen, im März 2011 beschlossen, eine Zuwendung
aus dem Stabilitätsinstrument der Kommission von bis
zu 1 Millionen Euro an die Regierung von Präsident
Ouattara in die Planung aufzunehmen.
Diese Mittel sollten der Verwaltung der Regierung
Ouattara zur Verfügung gestellt werden und unter ande-
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m die Bereiche Justiz und Menschenrechte, Außenbe-
iehungen und Wirtschaft und Finanzen logistisch, finan-
iell und personell unterstützen.
nlage 40
Antwort
er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der
bgeordneten Erika Steinbach (CDU/CSU) (Drucksa-
he 17/5421, Frage 54):
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über ehemalige
Angehörige der Nationalen Volksarmee der DDR bzw. andere
„Bewaffnete Organe der DDR“, die sich weltweit als Söldner
verdungen haben?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis, ob ehema-
ge Angehörige der Nationalen Volksarmee der DDR
zw. anderer „Bewaffneter Organe der DDR“ in anderen
taaten als Söldner angeworben worden sind.
nlage 41
Antwort
er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
bgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN) (Drucksache 17/5421, Frage 55):
Was ist der Bundesregierung bekannt über die Auswahl-
kriterien und konkrete Anzahl der Personen, die seit Anfang
2010 im unter deutscher Verantwortung stehenden ISAF-
Kommandobereich Nord in Afghanistan durch US-amerikani-
sche Drohnen oder sogenannte Kill-Teams aus einer der in-
frage kommenden Ziellisten gezielt getötet worden sind, und
kann die Bundesregierung ausschließen, dass die seither zuge-
nommenen dortigen Anschläge, die den Aufständischen zuge-
schrieben werden, mit zahlreichen – auch deutschen –
Verletzten und Getöteten Reaktionen auf diese US-amerikani-
schen Tötungspraktiken darstellen?
Zunächst folgende Klarstellung: Es gibt keine Verbin-
ung zwischen den gemäß Völkerrecht sowie Opera-
onsplan und Einsatzregeln der NATO ausgeführten
efechtshandlungen von ISAF-Kräften bzw. unter natio-
alem Kommando stehenden Kräften einerseits und den
riminellen Aktivitäten einzelner US-Soldaten des soge-
annten Kill-Teams andererseits. Den Mitgliedern dieses
Kill-Teams“ wurde oder wird wegen ihrer Verbrechen
er Prozess gemacht. Die US-Armee hat sich dafür ent-
chuldigt. Die Morde des „Kill-Teams“ stehen in keinem
usammenhang mit der Operation von ISAF.
Nun zu Ihrer Frage: Unter nationaler Führung der
SA eingesetzte Streitkräfte gehen gemeinsam mit
fghanischen Sicherheitskräften seit 2009 zur Unterstüt-
ung im ISAF-Regionalkommando Nord gegen die re-
ierungsfeindlichen Kräfte vor. Nach Angaben der USA
ind bei diesen Operationen mehrere Personen, die auch
uf der sogenannten Joint Prioritized Effects List, JPEL,
er ISAF aufgeführt waren, getötet worden. Die Bundes-
gierung hat weder Kenntnis über eine gezielte
ötungsabsicht im konkreten Einzelfall noch über die
öglicherweise ursächlich dafür zugrunde gelegten
uswahlkriterien.
11936 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 104. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. April 2011
(A) )
)(B)
Ihre Annahme, dass die „Anschläge“ im Regional-
kommando Nord seit Anfang 2010 zugenommen hätten,
ist in dieser pauschalen Form nicht zutreffend. Die im
Verlauf des Jahres 2010 angestiegene Zahl der soge-
nannten sicherheitsrelevanten Zwischenfälle im Norden
Afghanistans steht nach den vorliegenden Erkenntnissen
zudem in keinem direkten Zusammenhang mit dem Vor-
gehen der US-Streitkräfte. Vielmehr hat vor allem der
zahlenmäßige Aufwuchs und das insgesamt erhöhte
Operationstempo der afghanischen und internationalen
Sicherheitskräfte im Einsatzgebiet sowie ihr Vordringen
in die bisherigen Rückzugsräume der regierungsfeind-
lichen Kräfte den Anstieg der Sicherheitsvorfälle ver-
ursacht.
Die Sicherheitslage im Einsatzgebiet wird durch ein
komplexes Beziehungsgeflecht unterschiedlicher Fakto-
ren bestimmt. Die Absicht der regierungsfeindlichen
Kräfte, Stabilität und Wiederaufbau zu verhindern und
darüber hinaus die örtlich jeweils vorherrschende soziale
und wirtschaftliche Situation der Bevölkerung spielen
dabei die wichtigste Rolle. In den Gebieten, in denen un-
ter anderem mit gezielten Zugriffen auf regierungsfeind-
liche Kräfte die staatliche Kontrolle durch die afghani-
schen Sicherheitskräfte wiederhergestellt wurde, ist im
ersten Quartal 2011 sogar erstmals eine leicht verbes-
serte Sicherheitslage zu konstatieren: Stabilisierungs-
und Entwicklungsprojekte können wieder ausgeführt
werden. Dies führt in vielen Fällen zu einer deutlich ver-
besserten Gesundheits- und sanitären Versorgung der
Menschen, zum Beispiel im südlichen Chahar Darah.
Schließlich möchte ich auf die Antwort der Bundes-
regierung auf die Kleine Anfrage Ihrer Fraktion zum
Thema „Informationspolitik zum Afghanistan-Einsatz“
(Bundestagsdrucksache 17/2884) hinweisen. Das kom-
plexe Zielauswahlverfahren von ISAF und die Haltung
der Bundesregierung dazu sind dort ausführlich darge-
legt.
Anlage 42
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) (Drucksache 17/5421, Frage 56):
Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung davon ab-
gesehen, anlässlich des Mordes an sieben UN-Mitarbeitern
am 1. April 2011 in der afghanischen Stadt Masar-i-Scharif
ein Kondolenzschreiben an die UN zu verfassen?
Der Sonderbeauftragte der Bundesregierung für Af-
ghanistan und Pakistan, Botschafter Michael Steiner, hat
den Vereinten Nationen umgehend persönlich, sowohl
mündlich als auch schriftlich, kondoliert.
Der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Guido
Westerwelle, hat noch am Tag der Ereignisse in einer
Presseerklärung dem VN-Generalsekretär im Namen der
Bundesregierung seine Anteilnahme ausgesprochen.
Deutschland hat als für die Behandlung des Afghanis-
tan-Dossiers federführendes Land im Sicherheitsrat der
Vereinten Nationen bereits unmittelbar nach Bekanntwer-
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en des Angriffes am 1. April 2011 eine Sondersitzung
es VN-Sicherheitsrates einberufen. Auf ihr beschloss
er Sicherheitsrat eine auf deutsche Initiative entstandene
rklärung, in der das Mitgefühl des Sicherheitsrates und
einer Mitglieder zum Ausdruck gebracht wurde und der
nschlag mit klaren Worten verurteilt wurde.
Der Ständige Vertreter der Bundesrepublik Deutsch-
nd bei den Vereinten Nationen in New York, Botschaf-
r Dr. Peter Wittig, kondolierte dem Generalsekretär der
ereinten Nationen mit Schreiben vom 4. April 2011.
nlage 43
Antwort
er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
bgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
EN) (Drucksache 17/5421, Frage 57):
Inwieweit ist die Bundesregierung der Auffassung, dass
sich durch die Enthaltung Deutschlands in der Abstimmung
zur UN-Sicherheitsratsresolution 1973 (2011) zu Libyen die
Chancen Deutschlands für die Wahl in den UN-Menschen-
rechtsrat verschlechtert haben, und inwieweit hat die Ein-
schätzung der internationalen politischen Folgen des Abstim-
mungsverhaltens Deutschlands zur genannten Resolution im
UN-Sicherheitsrat die Bundesregierung bewogen, erst 2012
– und nicht wie geplant 2011 – für eine Mitgliedschaft im
UN-Menschenrechtsrat zu kandidieren?
Die Bundesregierung ist nicht der Auffassung, dass
ich die Chancen Deutschlands für die Wahl in den Men-
chenrechtsrat der Vereinten Nationen aufgrund der Ent-
altung Deutschlands in der Abstimmung zur VN-
icherheitsratsresolution 1973 verschlechtert haben.
Die Bundesregierung hat sich bereits zu Beginn ihrer
rsten Mitgliedschaft im Menschenrechtsrat dazu ent-
chlossen, danach für die Wahlperiode 2012 bis 2015 zu
andidieren. Sie hat die Kandidatur im April 2007 in
ew York bekannt gemacht und seitdem aktiv für ihre
rneute Wahl im Mai 2012 geworben.
Es hat insofern keine Verschiebung der Kandidatur
tattgefunden.
nlage 44
Antwort
er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der
bgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
EN) (Drucksache 17/5421, Frage 58):
Inwiefern meint die Bundesregierung, ihrer sich aus § 5
EUZBBG ergebenden Informationspflicht gegenüber dem
Deutschen Bundestag in Bezug auf ihre Zustimmung zum Be-
schluss des Europäischen Rates am 1. April 2011, die Militär-
operation EUFOR Libya einzusetzen, nachgekommen zu sein,
und wie begleitet Deutschland in der Funktion als Mitglied
des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen die Beratungen
über Libyen im Amt der Vereinten Nationen für die Koordi-
nierung humanitärer Angelegenheiten, OCHA, auf dessen
konkrete Anfrage hin der EU-Ratsbeschluss zu EUFOR Libya
umgesetzt werden soll?
Der Ratsbeschluss vom 1. April 2011 ist nicht gleich-
usetzen mit der Entscheidung, eine Operation zu begin-
en. Vielmehr stellte er eine notwendige Maßnahme dar,
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 104. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. April 2011 11937
(A) )
)(B)
um die Planungen der EU weiter fortsetzen zu können.
Ein endgültiger Beschluss über einen EU-Einsatz setzt
voraus, dass OCHA eine entsprechende Anfrage an die
EU richtet.
Der Deutsche Bundestag wird bei zu mandatierenden
GSVP-Operationen regelmäßig auf Basis eines vorlie-
genden Operationsplans und seiner Anhänge, insbeson-
dere der Einsatzregeln, befasst. Ein solcher Operations-
plan existiert noch nicht.
Die Unterrichtung der Bundesregierung über den
Ratsbeschluss zu EUFOR Libyen erfolgte gemäß § 8
EUZBBG. Der entsprechende Rechtsakt wurde dem
Bundestag im Rahmen des etablierten Verfahrens, als
Nachmeldung zur Indikativen Vorschau auf anstehende
GASP-Rechtsakte, am 5. April 2011 über das Bundes-
ministerium für Wirtschaft und Technologie zugeleitet.
In der Sitzung des Auswärtigen Ausschusses des
Deutschen Bundestages am 6. April 2011 informierte zu-
dem der Staatssekretär im Auswärtigen Amt, Dr. Wolf-
Ruthart Born, den Ausschuss zu diesem Thema im Rah-
men einer mündlichen Unterrichtung.
Das Auswärtige Amt steht in regelmäßigem Kontakt
mit dem Amt für die Koordinierung humanitärer Ange-
legenheiten der Vereinten Nationen, OCHA, um sich
über die Bewertung der humanitären Lage in Libyen
auszutauschen. Dabei legt es großen Wert auf die unab-
hängige, an humanitären Kriterien ausgerichtete Ein-
schätzung von OCHA.
Anlage 45
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Fragen des
Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck-
sache 17/5421, Fragen 59 und 60):
Mit welchen Kapazitäten und in welcher Form planen die
Bundesregierung und andere EU-Mitgliedstaaten, sich an der
Militärmission EUFOR Libya – EU-Battlegroup oder Teilfä-
higkeiten – zu beteiligen, und welche Vorbereitungen hierzu
wurden bereits getroffen?
Ist bei der geplanten Militärmission EUFOR Libya nach
dem gegenwärtig vorliegenden Krisenmanagementkonzept,
CMC, wie insbesondere von Malta gefordert, eine Zusam-
menarbeit mit der EU-Grenzschutzagentur Frontex vorgese-
hen, und kann die Bundesregierung ausschließen, dass eine
solche Zusammenarbeit stattfinden wird?
Zu Frage 59:
Die Planungen der EU für eine mögliche Operation
EUFOR Libya haben erst begonnen. Da derzeit keine
konkrete Anforderung des Amtes für die Koordinierung
humanitärer Angelegenheiten der Vereinten Nationen,
OCHA, vorliegt, kann auch keine detaillierte Planung
der EU, insbesondere bezüglich möglicherweise benö-
tigter Kapazitäten erfolgen.
Zu Frage 60:
Das Krisenmanagementkonzept enthält keinerlei Be-
zug zur EU-Grenzschutzagentur Frontex.
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Laut Ratsbeschluss vom 1. April 2011 soll die Opera-
on EUFOR Libya, wenn es zu Anfrage durch OCHA
ommt, vielmehr folgende mögliche Aufgaben haben:
eitrag zum sicheren Transport und zur Evakuierung
on Staatsangehörigen dritter Staaten leisten und huma-
itäre Hilfsorganisationen bei ihrer Arbeit durch die Be-
itstellung von spezifischen militärischen Fähigkeiten
nterstützen.
nlage 46
Antwort
er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
bgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE
RÜNEN) (Drucksache 17/5421, Frage 61):
Wie bewertet die Bundesregierung die Weigerung der
Volksrepublik China, dem für die Delegation des Bundesmi-
nisters des Auswärtigen auf dessen vergangener Chinareise
als Begleiter vorgesehenen Tilman Spengler die Erteilung ei-
nes Visums zu verweigern, und welche Konsequenzen zieht
sie daraus für ihre künftige Planung von Delegationen?
Der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Guido
esterwelle, hat Dr. Spengler wegen seines großen Bei-
ags für die Vorbereitung der Ausstellung „Kunst der
ufklärung“ und des begleitenden Dialogprogramms zur
itreise eingeladen.
Trotz hochrangiger Intervention des Bundespräsiden-
n und der Bundesregierung hat China das Einreise-
isum für Dr. Spengler abgelehnt, weil dieser sich für
en Friedensnobelpreisträger Liu Xiaobo engagiert
atte.
Die Bundesregierung hat dieses Vorgehen bedauert
nd hätte in dieser Frage von der chinesischen Regie-
ng eine gelassenere Reaktion erwartet. Wir hoffen,
ass Dr. Spengler weiterhin sein wertvolles Engagement
r die deutsch-chinesischen Beziehungen fortsetzen
ann.
Auf die künftige Zusammensetzung der Delegationen
es Bundesministers haben solche Vorgänge grundsätz-
ch keinen Einfluss.
nlage 47
Antwort
er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
bgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE
RÜNEN) (Drucksache 17/5421, Frage 62):
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der
Festnahme des chinesischen Künstlers Ai Weiwei unter dem
zwischenzeitlichen Vorwurf der Wirtschaftsverbrechen unmit-
telbar nach der Eröffnung der Ausstellung „Die Kunst der
Aufklärung“ durch den Bundesminister des Auswärtigen für
ihre weitere Chinapolitik, und welche Ergebnisse erbrachten
die in dem Gespräch mit dem einberufenen Botschafter der
Volksrepublik China vorgetragenen Forderungen unter ande-
rem nach der umgehenden Freilassung Ai Weiweis (verglei-
che Mitteilung auf der Homepage des Auswärtigen Amts vom
6. April 2011: www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/
Laender/Aktuelle_Artikel/China/110406-AiWeiwei-node.html–
Stand 7. April 2011)?
11938 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 104. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. April 2011
(A) )
)(B)
Die Bundesregierung ist in großer Sorge über die Fest-
nahme des chinesischen Künstlers Ai Weiwei. Der
Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Guido Westerwelle,
hat gegenüber der chinesischen Regierung die klare Er-
wartung geäußert, dass Ai Weiwei umgehend freigelas-
sen wird, und um Aufklärung gebeten.
Der Botschafter der Volksrepublik China in der Bun-
desrepublik Deutschland wurde am 6. April 2011 zu ei-
nem Gespräch in das Auswärtige Amt gebeten, bei dem
ihm diese Haltung der Bundesregierung deutlich vermit-
telt wurde.
Auch der Botschafter der Bundesrepublik Deutsch-
land in China, Michael Schaefer, hat gegenüber der chi-
nesischen Vizeaußenministerin Fu Ying mit klaren Wor-
ten gegen die Festnahme Ai Weiweis protestiert.
Anlage 48
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Fragen der
Abgeordneten Viola von Cramon-Taubadel (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5421, Fra-
gen 63 und 64):
Sieht die Bundesregierung in den Ereignissen rund um die
Eröffnung der Ausstellung „Die Kunst der Aufklärung“ durch
den Bundesminister des Auswärtigen – Verweigerung der
Einreise Tilman Spenglers und Verhaftung Ai Weiweis direkt
im Anschluss – einen Anlass, ihre Strategie für künftige Men-
schenrechtsdialoge, Rechtsstaatsdialoge oder die deutsch-chi-
nesischen Regierungskonsultationen zu ändern und, wenn ja,
auf welche Weise?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die chinesische
Seite in diesem Rahmen nicht in überproportionaler Weise Ta-
gesordnungspunkte und Diskussionsthemen setzt sowie Teil-
nehmerlisten bestimmt, und ist sie der Auffassung, dass ihr
dies im genannten Fall gelungen ist?
Zu Frage 63:
Die Bundesregierung hat sowohl gegen die Visaver-
weigerung für den Sinologen Dr. Tilman Spengler, als
auch gegen die Verhaftung des Künstlers Ai Weiwei
hochrangig und massiv protestiert.
Die Bundesregierung setzt sich seit Jahren gegen die
andauernden Menschenrechtsverletzungen in China ein.
Der Menschenrechtsdialog dient gerade auch dazu, der
chinesischen Regierung die Positionen der Bundesregie-
rung zu Meinungs- und Gewissensfreiheit zu verdeutli-
chen.
Im Rechtsstaatsdialog haben wir erfolgreich dazu bei-
tragen können, Schritt für Schritt rechtsstaatliche Ele-
mente in China zu verstärken. Wir stellen diese wichti-
gen Instrumente daher auch jetzt nicht infrage.
Die Bundesregierung plant, im Sommer bei den ers-
ten Deutsch-Chinesischen Regierungskonsultationen
über das ganze Spektrum der Beziehungen zu sprechen.
China ist einer der weltweit wichtigsten, aber auch der
schwierigsten Akteure in Politik und Wirtschaft. Wir
sind weiterhin an einer Vertiefung der Zusammenarbeit
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teressiert, werden dabei aber auch die Fragen der poli-
schen Freiheitsrechte weiterhin nicht ausklammern.
u Frage 64:
Bisher war es immer möglich, mit der chinesischen
eite für die Dialoge Themen zu vereinbaren, die den In-
ressen beider Seiten gerecht wurden. Dialoge funktio-
ieren grundsätzlich nur, wenn beide Seiten die Themen
nd die Teilnehmer akzeptieren.
China verweigert seit Jahren die Teilnahme von
ichtregierungsorganisationen an Veranstaltungen des
enschenrechtsdialogs und lehnt regelmäßig Visa für
ritische Wissenschaftler und Intellektuelle ab.
Die Bundesregierung ist der Überzeugung, dass es
otzdem richtig ist, diese Dialoge fortzusetzen und wei-
rhin alle Möglichkeiten auszuschöpfen, mit China
uch auf hoher Ebene gerade über diese Probleme zu re-
en.
Der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Guido
esterwelle, hat bei seinem Besuch in China Fragen der
einungs- und der Pressefreiheit mehrfach in aller
eutlichkeit angesprochen.
nlage 49
Antwort
er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
bgeordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE
RÜNEN) (Drucksache 17/5421, Frage 65):
Wie schätzt die Bundesregierung die in der zwölften Ka-
lenderwoche dieses Jahres bekannt gewordenen Aussagen ei-
niger ihrer Mitarbeiter ein (vergleiche Roland Nelles und an-
dere „Das Rätsel um den deutschen Iran-Deal“, Spiegel
Online vom 1. April 2011), dass die ursprünglich von der
Bundesregierung und der Deutschen Bundesbank (vergleiche
Antwort der Bundesregierung auf Frage 83 des Abgeordneten
Dr. Gerhard Schick, siehe Plenarprotokoll 17/101) erteilte Ge-
nehmigung für die Abwicklung der indischen Zahlungen für
iranische Öllieferungen über die Deutsche Bundesbank und
die von den USA sanktionierte Europäisch-Iranische Handels-
bank (vergleiche Pressemitteilung TG-847 des US-Finanz-
ministeriums vom 7. September 2010) eine Voraussetzung für
die Freilassung der inhaftierten Reporter der Bild am Sonntag
war, besonders angesichts des Umstandes, dass das langwie-
rige Genehmigungsverfahren unmittelbar nach den Freilas-
sungsverhandlungen abgeschlossen wurde?
Die Bundesregierung hat sich seit Beginn der Inhaf-
erung der beiden BILD-Journalisten im Oktober 2010
uf allen Ebenen intensiv dafür eingesetzt, dass die bei-
en Deutschen so rasch wie möglich nach Hause zurück-
ehren können.
Die in der Frage aufgegriffene Medienberichterstat-
ng enthält Mutmaßungen, die von der Bundesregie-
ng nicht kommentiert werden.
Zahlungen von und an durch Iran kontrollierte Unter-
ehmen werden gemäß den EU-Sanktionen gegenüber
an sehr genau kontrolliert. Über deren Zulässigkeit
ird nach Rechtslage entschieden. Zu einzelnen Zahlun-
en kann die Bundesregierung nicht Stellung nehmen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 104. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. April 2011 11939
(A) )
)(B)
Anlage 50
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die
Fragen der Abgeordneten Iris Gleicke (SPD) (Drucksa-
che 17/5421, Fragen 66 und 67):
Wie prüft das Bundesministerium des Innern vor einer Be-
willigung von Zuwendungen, ob der Empfänger der Zuwen-
dung in einem extremistischen Umfeld angesiedelt ist, und ist
die Prüfung von Bewilligungen auch bei der „Schlesischen
Jugend“ geschehen?
Wird das Bundesministerium des Innern auch vom Bund
der Vertriebenen bei der Vergabe öffentlicher Mittel die Un-
terschrift einer wie der vom Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend für die Förderprogramme in
Kraft gesetzten Extremismusklausel fordern, und, wenn ja,
warum ist dies, vor allem im Hinblick auf die rechtsextremis-
tische Unterwanderung der Mitgliedsorganisation des Bundes
der Vertriebenen „Schlesische Jugend“ bzw. „Schlesische Ju-
gend Thüringen“ bisher nicht erfolgt?
Zu Frage 66:
Im Rahmen der haushaltsrechtlichen Feststellung, ob
die zu fördernde Maßnahme im erheblichen Interesse
des Bundes liegt, wird grundsätzlich überprüft, ob der
Empfänger der Zuwendung in einem extremistischen
Umfeld angesiedelt ist oder sich in irgendeiner Weise
gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung be-
tätigt. Liegen entsprechende Hinweise vor, wird von ei-
ner Zuwendung abgesehen oder eine Förderung wird
eingestellt. Das BMI fördert die „Schlesische Jugend“
weder unmittelbar noch im Wege der Projektförderung.
Zu Frage 67:
Im Geschäftsbereich des BMI wird bislang lediglich
bei der Durchführung des Programms „Zusammenhalt
durch Teilhabe“ eine Erklärung zur Sicherung demokra-
tischer Praxis bei der Projektdurchführung – sogenannte
Demokratieerklärung oder Extremismusklausel – ver-
wendet. Über die Unterzeichnung der Demokratieerklä-
rung soll eine Sensibilisierung erreicht und die Ver-
pflichtung der geförderten Träger gestärkt werden,
eigene Verantwortung dafür zu übernehmen, dass extre-
mistische Gruppierungen nicht von Bundesmitteln profi-
tieren.
Bei anderen Fördermaßnahmen kann im Rahmen der
Erfordernisse der Bundeshaushaltsordnung die Eignung
der Träger auch mit anderen Mitteln geprüft werden.
Zur Landsmannschaft Schlesien liegen keine Hin-
weise für rechtsextremistische Bestrebungen vor. Im
Hinblick auf ihre Jugendorganisation wurde die Lands-
mannschaft um eine Stellungnahme gebeten. Die daraus
zu ziehenden Konsequenzen werden zuwendungsrecht-
lich geprüft.
Anlage 51
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die
Frage des Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz
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ÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5421,
rage 68):
Hält es die Bundesregierung, auch vor dem Hintergrund
der Nuklearkatastrophe in Fukushima/Japan und der Neuposi-
tionierung der Bundeskanzlerin hinsichtlich der generellen
Bewertung der Risiken der Nutzung der Atomtechnologie,
nicht auch für erforderlich, bei den bestehenden Plänen für
Nuklearkatastrophen, bei der Planung ihrer Koordinierungs-
verantwortung gemäß ihren Aufgaben sowie im Hinblick auf
die verfassungsrechtliche Kompetenzverteilung beim Kata-
strophenschutz grundlegende Veränderungen anzuregen bzw.
vorzunehmen, und, wenn ja, welche Veränderungen sind hier
konkret in Planung?
Die Frage der verfassungsrechtlichen Kompetenzver-
ilung beim Katastrophenschutz ist in den letzten zehn
ahren wiederholt thematisiert worden, ohne dass es zu
rundgesetzänderungen gekommen ist. Nach Auffas-
ung der Länder hat sich die Kompetenzverteilung zwi-
chen Bund und Ländern bewährt. Überlegungen für
ine grundlegende Änderung der Zuständigkeitsvertei-
ng gibt es derzeit nicht.
nlage 52
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die
rage des Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz
ÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5421,
rage 69):
Auf welche Weise wird die Bundesregierung auf der Ta-
gung des Rates Justiz und Inneres der EU in der 15. Kalender-
woche ihrer Pflicht nachkommen, bezüglich der Verwendung
von Fluggastdaten auf grundgesetzkonforme Rechtsakte hin-
zuwirken, und wird die Bundesregierung bei den Verhandlun-
gen über die entsprechende Richtlinie einen ausdrücklichen
Verfassungsvorbehalt gegen die geplante anlasslose Speiche-
rung, Verarbeitung und Rasterung von Fluggastdaten durch
eine staatliche Zentralstelle einlegen?
Anlässlich des Jl-Rates am 11./12. April 2011 wurde
sbesondere auf der Grundlage eines Präsidentschafts-
apiers der Vorschlag von Großbritannien diskutiert, ob
ine Ausdehnung auf innereuropäische Flüge erfolgen
oll. Deutschland sprach sich ebenso wie die Kommis-
ion, Slowenien, Luxemburg, die Niederlande und Grie-
henland gegen die Einbeziehung innergemeinschaftli-
her Flüge aus.
Die Diskussion zur Einführung eines EU-PNR-Sys-
ms konzentrierte sich auf die Frage der Einbeziehung
nergemeinschaftlicher Flüge in den Anwendungsbe-
ich der Richtlinie. Nach derzeitigem Entwurfsstand
oll über die Frage der Notwendigkeit und Praktikabilität
er Einbeziehung innergemeinschaftlicher Flüge die Eu-
päische Kommission dem Europäischen Rat und dem
uropäischen Parlament insgesamt vier Jahre nach In-
rafttreten der Richtlinie einen Bericht vorlegen. Eine
berwiegende Zahl der Mitgliedstaaten plädierte dafür,
ie Richtlinie auszuweiten, um den Mitgliedstaaten die
öglichkeit einzuräumen, auch bei innergemeinschaftli-
hen Flügen PNR-Daten anzufordern und zu sammeln.
inige Mitgliedstaaten erklärten darüber hinaus, dass
as Endziel die Sammlung der Daten aller innergemein-
chaftlichen Flüge sei.
11940 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 104. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. April 2011
(A) )
)(B)
Der Bundesminister des Innern, Dr. Friedrich, be-
grüßte die Verbesserungen des Richtlinien-Vorschlags
im Vergleich zur Fassung von 2007, sprach sich aber
gleichzeitig für weitere datenschutzrechtliche Verbesse-
rungen aus: Verkürzung der Speicherfrist der Klardaten,
strengere Eingriffsvoraussetzungen bei der reaktiven
Nutzung, proaktive Nutzung nur mit anonymisierten Da-
ten. Eine Ausweitung des Anwendungsbereichs der
Richtlinie auf innergemeinschaftliche Flüge lehnte er ab:
Die Ausweitung würde zu einer erheblichen Ausweitung
der Datensammlung führen, die Verhältnismäßigkeit der
Ausweitung sei fraglich, die Ausweitung sei zudem noch
in keiner Folgenabschätzung untersucht worden und
würde auch zu einer höheren Kostenbelastung für die
Fluggesellschaften führen.
Die Bundesregierung wird sich auch weiterhin bei
den Verhandlungen in Brüssel dafür einsetzen, dass der
Richtlinienentwurf so gestaltet wird, dass er mit europäi-
schen und nationalen Grundrechten, insbesondere auch
dem Grundrecht auf Datenschutz bzw. informationelle
Selbstbestimmung, vereinbar sein wird. Dabei sieht sich
die Bundesregierung selbstverständlich auch an die Vor-
gaben gebunden, die das Bundesverfassungsgericht ins-
besondere in seinem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung
formuliert hat.
In den anstehenden Verhandlungen wird Deutschland
daher unter anderem besonderen Wert auf folgende
Punkte legen:
– Der Kanon der betroffenen Daten ist zum einen kon-
kreter zu fassen und zum anderen auf das im Hinblick
auf die verfolgten Zwecke Erforderliche und Unab-
dingbare weiter einzuschränken;
– Reduzierung des Straftatenkatalogs auf solche Straf-
taten, bei denen im Hinblick auf die Schwere und die
Art der Straftat eine Nutzung von PNR-Daten sinn-
voll und angemessen erscheint;
– Differenzierung der Verwendung der Daten nach
Zwecken:
– Verwendung von PNR-Daten zu Zwecken der
Echtzeitanalyse nur, wenn gewährleistet ist, dass
die nicht anonymisierten oder pseudonymisierten
PNR-Daten ausschließlich für diese Zwecke und
nur für die Dauer der Echtzeitanalyse zur Verfü-
gung stehen;
– Ablehnung eines darüber hinausgehenden Vor-
haltens nicht wenigstens pseudonymisierter Da-
ten (keine Speicherung von vollständigen PNR-
Daten für die Dauer von 30 Tagen);
– Verwendung von PNR-Daten zu „proaktiven“
Zwecken nur in anonymisierter Form;
– Verwendung von PNR-Daten zu Zwecken der
Gefahrenabwehr und Strafverfolgung nur mit ei-
ner so kurz wie möglich bemessenen Speicher-
frist, die jedenfalls deutlich kürzer als fünf Jahre
sein muss;
– Speicherung nur in pseudonymisierter Form, wobei
die Wiederherstellung der vollständigen PNR-Daten-
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sätze eine vorherige unabhängige Kontrolle durch
eine von der Leitung der Zentralstelle unabhängige
Instanz voraussetzen sollte;
hohe Eingriffsvoraussetzungen für die reaktive Ver-
wendung der PNR-Daten:
– Verwendung von vollständigen PNR-Daten zur
Strafverfolgung nur bei im Einzelfall tatsächlich
schwerwiegenden Straftaten;
– Verwendung von vollständigen PNR-Daten zur
Gefahrenabwehr nur, wenn bestimmte Tatsachen
Grund zu der Annahme geben, dass eine konkrete
gegenwärtige Gefahr für Leib, Leben oder Frei-
heit einer Person, für den Bestand oder die Si-
cherheit eines Mitgliedstaates besteht oder zur
Abwehr einer gemeinen Gefahr;
nachträgliche Benachrichtigungspflicht der Betroffe-
nen im Falle der reaktiven Nutzung der PNR-Daten,
sofern dem keine zwingenden Gründe entgegenstehen
bzw. die Benachrichtigung zu unverhältnismäßigem
Aufwand führen würde.
nlage 53
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Fra-
en des Abgeordneten Hans-Joachim Hacker (SPD)
rucksache 17/5421, Fragen 70 und 71):
Welche Maßstäbe setzt die Bundesregierung für die
BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH bei der
Veräußerung pachtfreier bundeseigener landwirtschaftlicher
Nutzflächen in den neuen Bundesländern, und welche Ergeb-
nisse sind in den Gesprächen mit den betroffenen Ländern
hinsichtlich einer Übertragung dieser Flächen auf die Länder
erreicht worden?
Wird die Bundesregierung bei den weiteren Veräußerun-
gen von BVVG-Flächen gegenüber der BVVG darauf hinwir-
ken, dass bei einem Verkauf die Agrarstruktur in den neuen
Ländern gestärkt und eine Schwächung der Agrarstruktur
durch Veräußerungen an nicht landwirtschaftlich gebundene
Bewerber ausgeschlossen wird?
u Frage 70:
Maßstab für die Veräußerung bundeseigener landwirt-
chaftlicher Nutzflächen in den neuen Ländern sind die
rundsätze für die weitere Privatisierung der landwirt-
chaftlichen Flächen der Bodenverwertungs- und -ver-
altungs GmbH BVVG (Privatisierungsgrundsätze), die
on Bund und Ländern im März 2010 unterzeichnet
urden. Dabei sind das Haushaltsrecht des Bundes
Verkauf zum vollen Wert – und das Beihilferecht der
uropäischen Union zu beachten. Ferner werden Flä-
hen nach § 3 Abs. 5 des Ausgleichsleistungsgesetzes an
lteigentümer veräußert.
Hinsichtlich einer Übertragung landwirtschaftlicher
lächen an die Länder ist bisher folgendes Ergebnis er-
icht worden:
Der Bund und das Land Sachsen-Anhalt befinden
ich seit Anfang 2009 in konkreten Gesprächen. Bisher
onnte keine Übereinstimmung zum Kaufpreis erzielt
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 104. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. April 2011 11941
(A) )
)(B)
werden. In Auftrag gegebene Gutachten zur Preisfin-
dung bestätigen prinzipiell das Herangehen des Bundes.
Das Land Thüringen hat sich mit seinem Erwerbs-
wunsch an die BVVG gewandt. Aussagen zu Wertvor-
stellungen wurden nicht gemacht. Auch hier gilt, dass
der Bund die Flächen nur zum vollen Wert verkaufen
kann. Gespräche wurden bisher nicht aufgenommen.
Die Länder Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vor-
pommern haben sich vor einigen Tagen in einem Schrei-
ben an den Bundesminister der Finanzen gewandt und
um ein Gespräch über die Möglichkeiten der Privatisie-
rung der BVVG-Flächen gebeten. Ein Termin ist noch
nicht anberaumt.
Zu Frage 71:
Gemäß Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und
FDP soll die Verwertung der Flächen der Bodenverwer-
tungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) unter verstärk-
ter Berücksichtigung agrarstruktureller Belange zügig
vorangebracht und im Wesentlichen bis zum Jahr 2025
abgeschlossen werden. Diesem Ziel wurde mit der Über-
arbeitung der Grundsätze für die weitere Privatisierung
der landwirtschaftlichen Flächen der BVVG Rechnung
getragen.
Die BVVG verkauft über 95 Prozent ihrer landwirt-
schaftlichen Flächen an ortsansässige Landwirte und Be-
triebe. Eine Schwächung der Agrarstruktur durch Veräu-
ßerungen der BVVG ist nicht erkennbar.
Anlage 54
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Fra-
gen der Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE)
(Drucksache 17/5421, Fragen 72 und 73):
Welche konkreten steuerlichen Maßnahmen zur Förderung
der Energieeinsparung über Gebäudesanierung strebt die Bun-
desregierung an (vergleiche die Äußerungen des Bundes-
ministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
vom 7. April 2011 im Handelsblatt), und welche konkreten
steuerlichen Fördermaßnahmen zur Förderung der Energie-
einsparung existieren derzeit bereits im Einkommensteuerge-
setz?
Wie viele neue Schreiben des Bundesministeriums der
Finanzen sind seit der letzten Positivliste mit Stand vom
23. April 2010 und der aktuellen Positivliste mit Stand vom
1. April 2011 hinzugekommen, und wie viele wurden ledig-
lich überarbeitet und nicht aufgehoben?
Bereits nach geltendem Einkommensteuerrecht kön-
nen steuerliche Fördermöglichkeiten genutzt werden,
zum Beispiel erhöhte Absetzungen für Modernisierungs-
und Instandsetzungsmaßnahmen im Sinne des § 177
BauGB für im Inland belegene Gebäude in Sanierungsge-
bieten und städtebaulichen Entwicklungsgebieten, § 7h
EStG; erhöhte Absetzungen für Herstellungskosten für
Baumaßnahmen an Baudenkmalen, § 7i EStG; Steuerbe-
günstigungen wie Sonderausgaben für Aufwendungen an
zu eigenen Wohnzwecken genutzten Baudenkmalen oder
Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen
Entwicklungsbereichen, § 10f EStG, sowie Steuerermäßi-
gungen für Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen
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r Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungs-
aßnahmen im Haushalt des Steuerpflichtigen, § 35a Ab-
atz 3 EStG, sofern keine Förderung über KfW-Pro-
ramme erfolgt.
Ob es weiterer Maßnahmen bedarf, wird die Bundes-
gierung im Lichte der weiteren energie- und klimapoli-
schen Entscheidung und der erreichten Konsolidie-
ngsfortschritte der Haushalte von Bund und Ländern
ntscheiden.
nlage 55
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
es Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜND-
IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5421, Frage 74):
In welchem Umfang erwartet die Bundesregierung, dass
der Hypo Real Estate Holding AG, HRE, gewährte Finanzhil-
fen – Zahlungen, Kredite, Garantien – von dieser je zurücker-
stattet werden – wie kürzlich die Commerzbank AG entspre-
chend ankündigte – oder aber realistischerweise abgeschrieben
werden müssen, und was ist der Bundesregierung bekannt über
die Höhe von Vergütungen und Boni, die an Repräsentanten so-
wie Mitarbeiter der am 30. September 2010 zur Verwaltung
von 173 Milliarden Euro sogenannter Schrottpapiere gegrün-
deten bundeseigenen HRE-Abwicklungsanstalt FMS – Bad
Bank – zugesagt bzw. schon gezahlt wurden, insbesondere ob
entsprechend § 5 Abs. 2 FMStFV diese Personen nicht mehr als
500 000 Euro jährlich verdienen?
Antwort zu Ihrer ersten Teilfrage:
Vorab möchte ich darauf hinweisen, dass die HRE
arantien und direkte Kapitalisierungen erhielt, ihr je-
och – anders als in Ihrer Frage dargestellt – kein Kredit
ewährt wurde.
Zu den Garantien:
Der Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung SoFFin
ewährte der HRE zur Refinanzierung und zur Beschaf-
ng von Liquidität ein Garantievolumen von insgesamt
42 Milliarden Euro. Hiervon zog die HRE zum 30. Sep-
mber 2010 Garantien von 124 Milliarden Euro. Mit der
bertragung der von Ihnen erwähnten Vermögensposi-
onen von rund 173 Milliarden Euro zum 1. Oktober 2010
ingen sämtliche SoFFin-Garantien auf die FMS Wert-
anagement über. Mitte März dieses Jahres konnten
iese Garantien in voller Höhe zurückgegeben und durch
igene Emissionen der FMS Wertmanagement ersetzt
erden. Es gab hierbei weder eine Inanspruchnahme des
oFFin noch Abschreibungen.
Zur Kapitalisierung:
Das Gesamtvolumen des SoFFin zur Kapitalisierung
er HRE einschließlich ihrer Abwicklungsanstalt beträgt
,95 Milliarden Euro. Hiervon hat der Bund 7,42 Mil-
arden Euro an die HRE gezahlt. Den Restbetrag erhält
ie FMS Wertmanagement nach der noch ausstehenden
enehmigung des Beihilfeverfahrens durch die Europäi-
che Kommission.
Der Bund hält seit Oktober 2009 bekanntlich sämtli-
he Anteile der HRE. Das Gesamtergebnis des Engage-
ents des Bundes bei der HRE kann erst nach der voll-
11942 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 104. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. April 2011
(A) (C)
(D)(B)
ständigen Abwicklung des übertragenen Portfolios sowie
nach der beabsichtigten Veräußerung der HRE in private
Hände beziffert werden. Zum heutigen Zeitpunkt ist
keine seriöse Aussage möglich. Die Bundesregierung
wird jedoch einen möglichen Verlust im Interesse der
Steuerzahler so gering wie möglich halten.
Antwort zu Ihrer zweiten Teilfrage:
Die Vergütung ist branchenüblich.
Keine Mitarbeiterin bzw. kein Mitarbeiter erhält mehr
als 500 000 Euro brutto im Jahr. Es wurden keine Bo-
nuszahlungen geleistet.
104. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 13. April 2011
Inhalt:
Redetext
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Anlage 7
Anlage 8
Anlage 9
Anlage 10
Anlage 11
Anlage 12
Anlage 13
Anlage 14
Anlage 15
Anlage 16
Anlage 17
Anlage 18
Anlage 19
Anlage 20
Anlage 21
Anlage 22
Anlage 23
Anlage 24
Anlage 25
Anlage 26
Anlage 27
Anlage 28
Anlage 29
Anlage 30
Anlage 31
Anlage 32
Anlage 33
Anlage 34
Anlage 35
Anlage 36
Anlage 37
Anlage 38
Anlage 39
Anlage 40
Anlage 41
Anlage 42
Anlage 43
Anlage 44
Anlage 45
Anlage 46
Anlage 47
Anlage 48
Anlage 49
Anlage 50
Anlage 51
Anlage 52
Anlage 53
Anlage 54
Anlage 55