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ID1710416200

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 17104

  • date_rangeDatum: 13. April 2011

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    1. tocInhaltsverzeichnis
      Plenarprotokoll 17/104 Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sven-Christian Kindler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bettina Kudla (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bettina Hagedorn (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Carsten Schneider (Erfurt) (SPD) . . . . . . . . . . Fragestunde (Drucksachen 17/5421, 17/5468) . . . . . . . . . . Dringliche Frage 1 Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) Zahlungen der Atomkraftwerksbetreiber an den Fonds für erneuerbare Energien Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) . . . . . Michael Schlecht (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 11877 A 11877 B 11877 B 11878 A 11878 A 11878 C 11878 D 11879 C 11882 C 11882 C 11882 D 11883 B 11883 C Deutscher B Stenografisch 104. Sitz Berlin, Mittwoch, den I n h a l Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Deutsches Stabilitätsprogramm 2011; sonstige Fra- gen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sven-Christian Kindler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Carsten Schneider (Erfurt) (SPD) . . . . . . . . . . Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rolf Schwanitz (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . K D B D R E D T 11875 A 11875 B 11876 B 11876 B 11876 C 11876 C 11877 A Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11879 C undestag er Bericht ung 13. April 2011 t : laus Brandner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Wolfgang Schäuble, Bundesminister BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ettina Hagedorn (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . r. Wolfgang Schäuble, Bundesminister BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . olf Schwanitz (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . ckart von Klaeden, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Wolfgang Schäuble, Bundesminister BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 2: 11880 C 11880 D 11881 B 11881 C 11882 A 11882 A 11882 A Inge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 11883 D 11884 A 11884 B II Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 104. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. April 2011 Dringliche Frage 2 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Auswirkungen des Zahlungsstopps der Atomkraftwerksbetreiber auf die Leis- tungsfähigkeit des Energie- und Klima- fonds Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dringliche Frage 3 Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) Rückforderungen des Bundes betreffend Riester-Zulagen Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) . . . . . . Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Dringliche Frage 4 Günter Gloser (SPD) Kenntnis der Bundesregierung von der Reise des ehemaligen Staatsministers Bernd Schmidbauer nach Libyen Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Günter Gloser (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Rolf Mützenich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dringliche Frage 5 Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Aufnahme von sich in Libyen befindlichen Flüchtlingen in Deutschland Antwort Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . K S H D H K U D C D J B D M A R M A D Z M M A E s A E Z A M A M ti A E 11884 C 11884 D 11885 B 11885 D 11886 D 11886 D 11887 B 11887 C 11887 D 11888 A 11888 B 11888 D erstin Müller (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . evim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . ans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Frithjof Schmidt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . artwig Fischer (Göttingen) (CDU/CSU) . . . atja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . lla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . r. Hermann Ott (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . hristine Scheel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . erzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ritta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (zur Geschäftsordnung) . ringliche Frage 6 emet Kilic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) ufnahme von Flüchtlingen aus Malta und ückschiebungen von Asylsuchenden nach alta ntwort r. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen emet Kilic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 3 ndrea Wicklein (SPD) rgebnisse von Initiativen für den Mittel- tand ntwort rnst Burgbacher, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfrage ndrea Wicklein (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 4 ndrea Wicklein (SPD) aßnahmen zur Unterstützung innova- ver Gründungen im Mittelstand ntwort rnst Burgbacher, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11889 C 11890 A 11890 B 11890 C 11891 A 11891 A 11891 B 11891 C 11892 A 11892 B 11892 C 11893 A 11893 C 11893 D 11894 C 11894 D 11895 A Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 104. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. April 2011 III Mündliche Frage 7 Heidrun Dittrich (DIE LINKE) Zuständige Behörde für die rückwirkende Beantragung von Leistungen aus dem soge- nannten Bildungspaket Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Heidrun Dittrich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 8 Heidrun Dittrich (DIE LINKE) Information der Bevölkerung über den An- spruch auf Auszahlung von Bildungspake- ten/Bildungsgutscheinen Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Heidrun Dittrich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 12 Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD) Erarbeitung einer Strategie zur Eindäm- mung von Spekulationen mit Agrarroh- stoffen Antwort Peter Bleser, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD) . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 15 Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Aufnahme neuer Fördermaßnahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ Antwort Peter Bleser, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 19 Paul Schäfer (Köln) (DIE LINKE) Ursache für den Absturz eines US-ameri- kanische Kampfflugzeuges am 1. April 2011 in der Nähe von Laufeld A C Z P In M P B U e u S A C Z P M I A S K A C Z In S M I Z g z A C Z In Z A B g A d A F 11895 D 11896 B 11896 C 11897 B 11898 A 11898 B 11898 C 11899 A ntwort hristian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen aul Schäfer (Köln) (DIE LINKE) . . . . . . . . ge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 20 aul Schäfer (Köln) (DIE LINKE) eteiligung von Bundesbehörden an der ntersuchung der Ursache des Absturzes ines US-amerikanischen Kampfflugzeuges nd der Beseitigung der verursachten chäden ntwort hristian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen aul Schäfer (Köln) (DIE LINKE) . . . . . . . . ündliche Frage 21 nge Höger (DIE LINKE) n Bord befindliche umweltgefährdende toffe des in der Eifel abgestürzten US- ampfflugzeugs ntwort hristian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen ge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . evim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . ündliche Frage 22 nge Höger (DIE LINKE) ukünftige Untersagung der Lagerung so- enannter DU-Munition und der Benut- ung bei Flügen im deutschen Luftraum ntwort hristian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen ge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . usatztagesordnungspunkt 2: ktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion ÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gemäß Anla- e 5 Nummer 1 Buchstabe b GO-BT zu den ntworten der Bundesregierung auf die ringliche Frage 5 auf Drucksache 17/5468: ufnahme von vom UNHCR anerkannten lüchtlingen aus Libyen in Deutschland 11899 C 11899 D 11900 A 11900 B 11900 D 11901 C 11901 D 11902 B 11902 D 11903 A 11903 C IV Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 104. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. April 2011 Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hans-Peter Friedrich, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rüdiger Veit (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hartfrid Wolff (Rems-Murr) (FDP) . . . . . . . . Ulla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hans-Peter Uhl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Kerstin Griese (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Bijan Djir-Sarai (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . Memet Kilic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Reinhard Grindel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Daniela Kolbe (Leipzig) (SPD) . . . . . . . . . . . Arnold Vaatz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Hartwig Fischer (Göttingen) (CDU/CSU) . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Mündliche Frage 1 Garrelt Duin (SPD) Änderung der Spielverordnung aufgrund des neuen Glücksspielstaatsvertrags Antwort Ernst Burgbacher, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Mündliche Frage 2 Garrelt Duin (SPD) Ausweitung der Aktivitäten zur Förderung von Unternehmensgründungen Antwort Ernst Burgbacher, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 4 Mündliche Frage 5 Anette Kramme (SPD) Pflicht der Arbeitgeber zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A M A B d L e R H A H A M R K V m A P A M S G g S A P A M S F b A P A M D F A P 11903 D 11904 D 11906 A 11907 B 11908 B 11909 B 11910 D 11912 A 11913 A 11914 B 11915 B 11916 C 11918 A 11919 C 11921 A 11921 B 11922 A 11922 B nlage 5 ündliche Frage 6 nette Kramme (SPD) egrenzung der Belastung für Geringver- iener und Empfänger existenzsichernder eistungen bei steigenden Strompreisen; twaige zeitnahe Anpassung des ALG-II- egelsatzes sowie Wiedereinführung des eizkostenzuschusses ntwort ans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 6 ündliche Frage 9 olf Schwanitz (SPD) onsequenzen aus den im sächsischen ogtland aufgetretenen Fällen von Botulis- us bei Rindern ntwort eter Bleser, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 7 ündliche Frage 10 abine Zimmermann (DIE LINKE) emeinschaftsbeihilfen der EU zur Ab- abe von kostenlosem Obst und Gemüse in chulen und Kindertagesstätten ntwort eter Bleser, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 8 ündliche Frage 11 abine Zimmermann (DIE LINKE) örderung einer ausgewogenen Ernährung ei Kindern und Jugendlichen ntwort eter Bleser, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 9 ündliche Frage 13 r. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) örderung von Aquakulturanlagen ntwort eter Bleser, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11922 C 11923 B 11923 C 11923 D 11924 A Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 104. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. April 2011 V Anlage 10 Mündliche Frage 14 Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) Unterschutzstellung deutscher Meeresge- biete und damit verbundene Einschrän- kungen der Fischereiwirtschaft Antwort Peter Bleser, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 11 Mündliche Frage 16 Dr. Wilhelm Priesmeier (SPD) Verordnungsentwurfs mit bundeseinheitli- chen Vorgaben für die artgerechte Haltung von Mastkaninchen Antwort Peter Bleser, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 12 Mündliche Frage 17 Dr. Wilhelm Priesmeier (SPD) Verbesserung der Haltungsbedingungen von Pelztieren in gewerblichen Pelztierfar- men Antwort Peter Bleser, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 13 Mündliche Frage 18 Ulrike Höfken (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Beim Absturz eines US-Kampfflugzeugs am 1. April 2011 in der Eifel an Bord be- findliche Übungsmunition; Kooperation der deutschen und amerikanischen Stellen bezüglich der Unfallstellensicherung Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 14 Mündliche Frage 23 Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Kontakte zwischen dem interkulturellen Einsatzberater der Bundeswehr und dem Personal der Blauen Moschee im afghani- schen Masar-i-Scharif A C A M K Ö d A C A M S F K A D A M F V d c c A A A M B F e k A D A M V 11924 B 11924 C 11925 A 11925 B ntwort hristian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 15 ündliche Frage 24 atja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) ffnung des protokollarischen Dienstes er Bundeswehr für Frauen ntwort hristian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 16 ündliche Fragen 25 und 26 abine Stüber (DIE LINKE) örderungskriterien und Finanzierung von ompetenzagenturen ntwort r. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 17 ündliche Frage 27 ritz Rudolf Körper (SPD) orschläge für Beteiligungsmöglichkeiten er Bundesländer zur Sicherung der ärztli- hen Versorgung insbesondere im ländli- hen Raum ntwort nnette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 18 ündliche Fragen 28 und 29 ettina Herlitzius (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) inanzierung des KfW-Programms zur nergetischen Stadtsanierung; Erreichbar- eit der Klimaziele ntwort r. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 19 ündliche Frage 30 eronika Bellmann (CDU/CSU) 11925 C 11925 D 11926 A 11926 B 11927 A VI Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 104. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. April 2011 Von der Deutschen Bahn AG beantragte Förderung zum Neubau des City-Tunnels Leipzig Antwort Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 20 Mündliche Frage 31 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Gewährleistung der Stromversorgung für den „Zug der Erinnerung“ auf allen Bahn- höfen Antwort Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 21 Mündliche Frage 32 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Projekte zur Förderung aus dem NER-300- Programm Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 22 Mündliche Frage 33 Ulrike Höfken (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Mögliche Verunreinigungen von Boden, Wasser und Luft aufgrund eines in der Ei- fel abgestürzten US-Kampfflugzeugs Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 23 Mündliche Frage 34 Daniela Wagner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Anhebung von Haushaltsmitteln für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm der KfW und für den Energie- und Klimafonds im Rahmen des „Aktionsprogramms Ener- gieeffizienz und erneuerbare Energie“ A K A M D B K R K A K A M S V k b A K A M S A S A K A M H W u S F in N A K 11927 C 11927 C 11928 A 11928 B ntwort atherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 24 ündliche Fragen 35 und 36 r. Hermann Ott (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) eurteilung der Ergebnisse der jüngsten limaverhandlungen in Bangkok und olle der Atomenergie beim weltweiten limaschutz ntwort atherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 25 ündliche Frage 37 ylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) erfahren seitens der Reaktor-Sicherheits- ommission für die Sicherheitsprüfungen ei Kernkraftwerken ntwort atherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 26 ündliche Frage 38 ylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) nzahl der Sachverständigen für den tresstest der deutschen Atomkraftwerke ntwort atherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 27 ündliche Frage 39 ans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) ettbewerbsfähigkeit von Photovoltaik- nd Windstrom aus Deutschland an der trombörse gegenüber Atomstrom aus rankreich oder Tschechien; im Ausland folge des deutschen Moratoriums neu ans etz gegangene Atomkraftwerke ntwort atherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11928 C 11929 A 11929 C 11930 A 11930 B Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 104. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. April 2011 VII Anlage 28 Mündliche Frage 40 Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Subventionen für Atomenergie; Sicher- heitsmaßstäbe für Kernkraftwerke in Europa Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 29 Mündliche Frage 41 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Eigentumsschutz nach Art. 14 des Grund- gesetzes für zusätzliche Strommengen und Vertrauensschutz der Betreiber von Atom- kraftwerken aufgrund von im Rahmen der Laufzeitverlängerung getätigten Investitio- nen Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 30 Mündliche Fragen 42 und 43 Dorothea Steiner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Auswirkungen des niedersächsischen Aus- stiegs aus der Förderung des Projekts „Hannoversche Moorgeest“ auf die Ziele der Bundesregierung zum Erhalt des Na- tionalen Naturerbes; geplanter Ausgleich durch den Bund Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 31 Mündliche Frage 44 Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Absicherung des Brandschutzes auf dem Gebiet der Kyritz-Ruppiner Heide nach dem Abzug der Bundeswehr Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A M K E r A T A M R T v A T A M R F L A T A M R F D A T A M K M H A T 11930 D 11931 A 11931 A 11931 C nlage 32 ündliche Frage 45 ai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) inführung des neuen Zulassungsverfah- ens zum Wintersemester 2011/12 ntwort homas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 33 ündliche Frage 46 ita Schwarzelühr-Sutter (SPD) oxikologieforschung in der Anwendung on Nanopartikeln ntwort homas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 34 ündliche Frage 47 ené Röspel (SPD) orschung und Entwicklung an der ithium-Ionen-Batterie ntwort homas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 35 ündliche Frage 48 ené Röspel (SPD) ortführung der Pharma-Initiative für eutschland ntwort homas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 36 ündliche Frage 49 laus Hagemann (SPD) ittelabfluss für Forschungsbauten an ochschulen seit der Föderalismusreform ntwort homas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11931 D 11932 B 11933 A 11933 B 11933 C VIII Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 104. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. April 2011 Anlage 37 Mündliche Frage 50 Klaus Hagemann (SPD) Stand des Ausschreibungsverfahrens für den Nachfolgebau des Forschungsschiffs „Sonne“; Forschungsschiff-Strategie des Bundes Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 38 Mündliche Fragen 51 und 52 Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Entwicklungsorientierte Not- und Über- gangshilfe für die Elfenbeinküste; Unter- stützung für die Anrainerstaaten Antwort Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 39 Mündliche Frage 53 Heike Hänsel (DIE LINKE) Unterstützungsleistungen der Europäi- schen Union an die Regierung Alassane Ouattara Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 40 Mündliche Frage 54 Erika Steinbach (CDU/CSU) Tätigkeit ehemaliger Angehöriger der NVA und anderer „Bewaffneter Organe der DDR“ als Söldner Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 41 Mündliche Frage 55 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) US-amerikanische Tötungspraktiken in Afghanistan A C A M T K 2 b A C A M T E la h W A C A M K I g B L ü A C A M S B L G A C 11934 B 11934 D 11935 B 11935 C ntwort ornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 42 ündliche Frage 56 om Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) ondolenzschreiben für die am 1. April 011 in Afghanistan getöteten UN-Mitar- eiter ntwort ornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 43 ündliche Frage 57 om Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) twaige Folgen der Enthaltung Deutsch- nds in der Abstimmung zur UN-Sicher- eitsresolution 1973 zu Libyen für die ahl in den UN-Menschenrechtsrat ntwort ornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 44 ündliche Frage 58 atja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) nformationspflicht der Bundesregierung egenüber dem Deutschen Bundestag in ezug auf die Militäroperation EUFOR ibya; weitere Begleitung der Beratungen ber Libyen ntwort ornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 45 ündliche Fragen 59 und 60 evim Dağdelen (DIE LINKE) eteiligung an der Militärmission EUFOR ibya; Zusammenarbeit mit der EU- renzschutzorganisation Frontex ntwort ornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11935 C 11936 B 11936 C 11936 D 11937 B Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 104. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. April 2011 IX Anlage 46 Mündliche Frage 61 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Weigerung der Volksrepublik China auf Erteilung eines Visums für Tilman Spengler Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 47 Mündliche Frage 62 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Konsequenzen der Festnahme des chinesi- schen Künstlers Ai Weiwei für die weitere Chinapolitik Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 48 Mündliche Fragen 63 und 64 Viola von Cramon-Taubadel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Folgen der Ereignisse rund um die Eröff- nung der Ausstellung „Die Kunst der Auf- klärung“ in China Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 49 Mündliche Frage 65 Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Genehmigung der Abwicklung iranischer Öllieferungen an Indien über die Deutsche Bundesbank und die Europäisch-Iranische Handelsbank als Voraussetzung für die Freilassung im Iran inhaftierter Reporter der Bild am Sonntag Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 50 Mündliche Fragen 66 und 67 Iris Gleicke (SPD) Vergabe öffentlicher Mittel an Mitgliedsor- ganisationen des Bundes der Vertriebenen A D A M D Ä d in A D A M D D R g F A D A M H M r s d A H A M D F G h m A H 11937 C 11937 D 11938 A 11938 C ntwort r. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 51 ündliche Frage 68 r. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) nderungen beim Katastrophenschutz vor em Hintergrund der Nuklearkatastrophe Japan ntwort r. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 52 ündliche Frage 69 r. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) eutsche Bemühungen auf der Tagung des ates Justiz und Inneres der EU für eine rundgesetzkonforme Verwendung von luggastdaten ntwort r. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 53 ündliche Fragen 70 und 71 ans-Joachim Hacker (SPD) aßstäbe für die BVVG bei der Veräuße- ung pachtfreier bundeseigener landwirt- chaftlicher Nutzflächen in den neuen Län- ern ntwort artmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 54 ündliche Fragen 72 und 73 r. Barbara Höll (DIE LINKE) örderung der Energieeinsparung über ebäudesanierung sowie bereits beste- ende Steuererleichterungen im Einkom- ensteuergesetz ntwort artmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11939 A 11939 B 11939 C 11940 C 11941 B X Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 104. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. April 2011 Anlage 55 Mündliche Frage 74 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Etwaige Rückerstattung gewährter Fi- nanzhilfen durch die Hypo Real Estate Holding AG; Höhe der Vergütungen und Boni für die Führungskräfte der HRE-Ab- wicklungsanstalt Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11941 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 104. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. April 2011 11875 (A) ) )(B) 104. Sitz Berlin, Mittwoch, den Beginn: 13.0
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      Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 104. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. April 2011 11921 (A) ) )(B) vertrag der Länder bis Ende 2011 zu verabschieden. eine Reihe von Maßnahmen zur Verbesserung des Spie- lerschutzes vor. Es ist Ziel, die Änderung der Spielverordnung soweit möglich gleichzeitig mit dem neuen Glücksspielstaats- Dr. Terpe, Harald BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 13.04.2011* Ulrich, Alexander DIE LINKE 13.04.2011 Anlage 1 Liste der entschuldigte * A d d 1 d S p s lo d b is W ö z e z w s d Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Beck (Köln), Volker BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 13.04.2011 Binding (Heidelberg), Lothar SPD 13.04.2011 Bonde, Alexander BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 13.04.2011 Brinkmann (Hildesheim), Bernhard SPD 13.04.2011 Dr. Danckert, Peter SPD 13.04.2011 Friedhoff, Paul K. FDP 13.04.2011 Friedrich, Peter SPD 13.04.2011 Groth, Annette DIE LINKE 13.04.2011* Höfken, Ulrike BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 13.04.2011 Kampeter, Steffen CDU/CSU 13.04.2011 Kotting-Uhl, Sylvia BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 13.04.2011 Kressl, Nicolette SPD 13.04.2011 Krumwiede, Agnes BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 13.04.2011 Lange (Backnang), Christian SPD 13.04.2011 Leutert, Michael DIE LINKE 13.04.2011 Roth (Esslingen), Karin SPD 13.04.2011 Schmidt (Eisleben), Silvia SPD 13.04.2011 Schuster, Marina FDP 13.04.2011* Dr. Seifert, Ilja DIE LINKE 13.04.2011 Senger-Schäfer, Kathrin DIE LINKE 13.04.2011 W W D W W A (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht n Abgeordneten für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versamm- lung des Europarates nlage 2 Antwort es Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Frage es Abgeordneten Garrelt Duin (SPD) (Drucksache 7/5421, Frage 1): Welche Änderungen wird die Bundesregierung aufgrund der Einigung der Länder auf einen neuen Glücksspielstaats- vertrag hinsichtlich der in die Zuständigkeit des Bundes fal- lenden Regelungen zum Glücksspielwesen, insbesondere der Spielverordnung, vornehmen, und welche zeitlichen Planun- gen bestehen insoweit? Die möglichen Änderungen der in die Zuständigkeit es Bundes fallenden Regelungen, insbesondere der pielverordnung werden derzeit noch beraten und ge- rüft. Wegen der Änderung der Spielverordnung stimmt ich das Bundesministerium für Wirtschaft und Techno- gie mit den Ländern ab. Die Arbeitsgruppe „Zukunft es Lotteriemonopols“ der Chefs der Staatskanzleien ist ei den Beratungen eingebunden. Basis der geplanten Änderungen der Spielverordnung t der Evaluationsbericht des Bundesministeriums für irtschaft und Technologie, der im Dezember 2010 ver- ffentlicht wurde. Der Bericht kommt im Wesentlichen u dem Ergebnis, dass das Ziel, bestimmte als gefährlich ingestufte Spiele (sogenannte Fun-Games) vom Markt u nehmen, weitestgehend erreicht wurde. Allerdings urden die beabsichtigten Ziele im Bereich des Spieler- chutzes nicht hinreichend verwirklicht. Deshalb schlägt as Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie ellmann, Karl-Georg CDU/CSU 13.04.2011* erner, Katrin DIE LINKE 13.04.2011* r. Westerwelle, Guido FDP 13.04.2011 inkler, Josef Philip BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 13.04.2011 olff (Wolmirstedt), Waltraud SPD 13.04.2011 bgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich 11922 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 104. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. April 2011 (A) ) )(B) Im Übrigen ist festzuhalten, dass mit der Föderalis- musreform des Jahres 2006 die Kompetenz für das Recht der Spielhallen vom Bund auf die Länder übergegangen ist (Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG). Aus Sicht der Bundesre- gierung umfasst diese Gesetzgebungskompetenz alle Maßnahmen mit örtlichem Regelungsbezug und damit die gesamte bauliche und situative Ausgestaltung der Spielhallen. Die Länder erwägen aktuell, von ihrer Zu- ständigkeit im Rahmen der geplanten Überarbeitung des Glücksspielstaatsvertrags Gebrauch zu machen. Dem Bund verbleibt die Gesetzgebungskompetenz für geräte- bezogene Regelungen. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Frage des Abgeordneten Garrelt Duin (SPD) (Drucksache 17/5421, Frage 2): Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass im Jahr 2010 in Deutschland weniger Unternehmen gegründet worden sind als im Krisenjahr 2009, und wie will sie vor die- sem Hintergrund ihre Aktivitäten bzw. Programme zur Förde- rung von Unternehmensgründungen ausweiten? Die Gründungen sind 2010 im zweiten Jahr in Folge angestiegen. Nach Analyse des Instituts für Mittel- standsforschung Bonn, IfM Bonn, sind die Existenz- gründungen um 1,2 Prozent auf rund 417 600 angestie- gen. Die Gründungsstatistik des IfM Bonn basiert auf der Gewerbeanzeigenstatistik des Statistischen Bundes- amtes ohne Nebenerwerbsgründungen sowie bereinigt um nicht gründungsrelevante Effekte. Der Aufschwung gibt auch Gründerinnen und Gründern eine gute Per- spektive für den Start in die unternehmerische Selbst- ständigkeit. Die Bundesregierung hat 2010 gemeinsam mit der Wirtschaft die Initiative „Gründerland Deutschland“ ge- startet. Ziel ist es, die Gründungskultur in Deutschland zu stärken und neue Impulse für eine höhere Gründungs- dynamik zu geben. Schwerpunkte der Initiative sind ins- besondere die Entwicklung einer neuen Gründungskul- tur, die Stärkung der gründungsbezogenen Ausbildung an Schulen und Hochschulen sowie die Erleichterung der Unternehmensnachfolge. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage der Abgeordneten Anette Kramme (SPD) (Drucksache 17/5421, Frage 5): Durch welche Maßnahme stellt die Bundesregierung si- cher, dass Arbeitgeber der Beschäftigungspflicht im Sinne von § 71 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch – Pflicht der Arbeitgeber zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen – nachkommen, und in wie vielen Fällen wurde im Jahr 2010 wegen einer Ordnungswidrigkeit eine Verwarnung ausgespro- chen oder ein Bußgeld verhängt? Die Regelungen des Neunten Buches Sozialgesetz- buch zur Beschäftigungspflicht von Arbeitgebern haben s g g h P n v re ra d s z p k n 2 h g in 9 A d F (D Z d N b m ru fo w m e d n d g d b fü e a b is g a h (C (D ich aus Sicht der Bundesregierung bewährt. In den ver- angenen Jahren ist sowohl die Zahl der bei beschäfti- ungspflichtigen Arbeitgebern beschäftigten schwerbe- inderten Menschen als auch die Zahl der besetzten flichtplätze stetig gestiegen. Ziel dieses Systems ist es icht, Unternehmen zu bestrafen, sondern zu motivieren, erstärkt schwerbehinderte Menschen einzustellen (An- izfunktion). Wird dieses Ziel nicht erreicht, wird nach- ngig eine Ausgleichsabgabe erhoben, die zum Zweck er Eingliederung schwerbehinderter Menschen einge- etzt wird. Damit soll den unterschiedlichen Belastungen wischen den Arbeitgebern, die die Beschäftigungs- flicht erfüllen, und denjenigen, die nur wenige oder eine schwerbehinderten Menschen beschäftigen, Rech- ung getragen werden (Ausgleichsfunktion). Im Jahr 010 hat die Bundesagentur für Arbeit im Zusammen- ang mit Verstößen gegen die Regelungen zur Beschäfti- ungspflicht und weitere Arbeitgeberpflichten insgesamt 269 Fällen eine Verwarnung ausgesprochen und in 70 Fällen eine Geldbuße verhängt. nlage 5 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die rage der Abgeordneten Anette Kramme (SPD) rucksache 17/5421, Frage 6): Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass im Falle steigender Strompreise wegen der Abschaltung von Atom- kraftwerken Geringverdiener und Empfänger von existenz- sichernden Leistungen nach dem Zweiten und dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch sowie dem Asylbewerberleistungsge- setz nicht über Gebühr belastet werden, und sieht die Bundes- regierung eine Möglichkeit, den Arbeitslosengeld-II-Regel- satz zeitnäher an höhere Verbrauchskosten anzupassen oder den Heizkostenzuschuss wieder einzuführen? Für Leistungsberechtigte nach dem Zweiten und wölften Buch Sozialgesetzbuch werden die Regelbe- arfe nach dem sogenannten Mischindex fortgeschrieben. ach diesem in § 28 a des Zwölften Buches Sozialgesetz- uch, SGB XII, enthaltenen Fortschreibungsmechanis- us werden die Regelbedarfsstufen mit der Verände- ngsrate der Preise sowie der Nettolöhne und -gehälter rtgeschrieben. Angesichts der Bedeutung der Preisent- icklung für die Aufrechterhaltung des Existenzmini- ums geht die Veränderungsrate des Preisindexes mit inem Anteil von 70 Prozent in den Mischindex ein. Die Veränderungsrate der Preise ergibt sich nicht aus em normalen Verbraucherpreisindex, sondern aus ei- em speziellen Preisindex, der nur die in den Regelbe- arf eingehenden regelbedarfsrelevanten Verbrauchsaus- aben berücksichtigt. Dies bedeutet konkret, dass die bei er Ermittlung des Regelbedarfs berücksichtigten Ver- rauchsausgaben – und damit auch Verbrauchsausgaben r Strom – mit dem sich bei der Regelbedarfsermittlung rgebenden Anteil an allen berücksichtigten Verbrauchs- usgaben in die Veränderungsrate der für die Fortschrei- ung heranzuziehenden Preisentwicklung eingehen. So t der Anteil der Stromverbrauchsausgaben an allen re- elbedarfsrelevanten Verbrauchsausgaben und damit uch dessen Gewicht in dem in den Mischindex einge- enden Preisindex mit rund 7,8 Prozent deutlich höher Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 104. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. April 2011 11923 (A) ) )(B) als im allgemeinen Verbraucherpreisindex mit nur rund 2,5 Prozent. Ferner führt der durch den Vermittlungsausschuss eingefügte § 138 SGB XII zu einer zweistufigen Fort- schreibung der Regelbedarfsstufen zum 1. Januar 2012. Dies bedeutet, dass die reguläre Fortschreibung zur zweiten Stufe wird, der eine zusätzliche erste Stufe vor- geschaltet wird. Die Fortschreibung der zusätzlich vor- geschalteten ersten Stufe berechnet sich aus der Verän- derung im Zwölfmonatszeitraum zweites Halbjahr 2009 und erstes Halbjahr 2010 gegenüber dem Kalenderjahr 2009. Die sich daraus rechnerisch ergebenden Regelbe- darfsstufen werden dann in einer zweiten Stufe mit der Preisentwicklung sowie der Nettolohn- und -gehaltsent- wicklung in den Zwölfmonatszeiträumen zweites Halb- jahr 2010 und erstes Halbjahr 2011 gegenüber zweitem Halbjahr 2009 und erstem Halbjahr 2010 fortgeschrie- ben. Dies hat zur Folge, dass sich die Regelbedarfsstufen zum 1. Januar 2012 deutlich erhöhen werden, bereits die erste Stufe der Fortschreibung bringt für Alleinstehende oder Alleinerziehende eine Erhöhung um 3 Euro monat- lich. Zusammenfassend ist deshalb festzustellen, dass die Bundesregierung für die Fortschreibung der Regelbe- darfe keinen weiteren Handlungsbedarf sieht. Was Heiz- kosten anbelangt, so werden diese bei Leistungsberech- tigten nach dem SGB II und SGB XII zusätzlich zu den Regelbedarfen in ihrer tatsächlichen Höhe übernommen werden, sofern deren Höhe angemessen ist. Darin um- fasst sind auch die Kosten für Stromheizungen. Da die Beheizung von Wohnungen mit Strom ver- gleichsweise selten erfolgt, könnte ein Heizkosten- zuschuss im Wohngeldgesetz für Personen, die nicht leistungsberechtigt nach SGB II oder SGB XII sind, in der Regel keine Entlastung bewirken. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage des Abgeordneten Rolf Schwanitz (SPD) (Drucksache 17/5421, Frage 9): Befasst sich das Bundesministerium für Ernährung, Land- wirtschaft und Verbraucherschutz mit den kürzlich im sächsi- schen Vogtland aufgetretenen Fällen von Botulismus bei Rin- dern, und, falls ja, welche Konsequenzen zieht das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Ver- braucherschutz aus diesen Botulismusfällen? Dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirt- schaft und Verbraucherschutz liegen keine Angaben zu den kürzlich im sächsischen Vogtland aufgetretenen Fäl- len von Botulismus bei Rindern vor. Botulismus ist we- der eine anzeigepflichtige Tierseuche noch eine melde- pflichtige Tierkrankheit. Die Bundesregierung fordert Forschungsvorhaben, um das Krankheitsbild zu untersu- chen. Sie arbeitet hierbei eng mit den Bundesländern zu- sammen. A d A (D g W T d G n b 2 tr ja A d A (D B W B N W R S S T (C (D nlage 7 Antwort es Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage der bgeordneten Sabine Zimmermann (DIE LINKE) rucksache 17/5421, Frage 10): Welche Bundesländer nutzen bislang die Gemeinschafts- beihilfen der Europäischen Union zur Abgabe von Extrapor- tionen von kostenlosem Obst und Gemüse in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen – Schulen und Kindertagesstätten – im Rahmen des europäischen Schulobstprogramms, und wie setzt sich dort die jeweilige Finanzierung hinsichtlich der Höhe und Anteile zusammen? Derzeit nehmen sieben Länder am EU-Schulobstpro- ramm teil, Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein- estfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, hüringen. Höhe und Anteil der Finanzierung setzen sich folgen- ermaßen zusammen: Die Finanzierung erfolgt durch emeinschaftsbeihilfe und wird durch die Länder kofi- anziert. Der Kofinanzierungsanteil liegt bei 50 Prozent zw. 25 Prozent – Konvergenzregionen. Die sieben Länder haben für das laufende Schuljahr, 010/2011, 9 973 598 Euro Gemeinschaftsbeihilfe bean- agt. Die Angaben beziehen sich auf das laufende Schul- hr 2010/2011. nlage 8 Antwort es Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage der bgeordneten Sabine Zimmermann (DIE LINKE) rucksache 17/5421, Frage 11): Welche Altersklassen in Betreuungs- und Bildungseinrich- tungen profitieren bislang von dem mit EU-Mitteln geförder- ten europäischen Schulobstprogramm zur Verteilung von kos- tenlosem Obst und Gemüse, und welche Maßnahmen werden darüber hinaus getroffen, um eine ausgewogene Ernährung Bundesland Höhe des Ge- samtetats (in Euro) (Gemeinschafts- beihilfe plus Kofinanzie- rungsanteil) Anteil der Finanzierung durch das Land (Kofinanzie- rungsanteil) aden- ürttemberg 5 106 882 50 Prozent ayern 4 828 511 50 Prozent ordrhein- estfalen 5 000 000 50 Prozent heinland-Pfalz 2 400 000 50 Prozent aarland 611 404 50 Prozent achsen-Anhalt 566 900 25 Prozent hüringen 800 000 25 Prozent 11924 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 104. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. April 2011 (A) ) )(B) bei den Kindern und Jugendlichen zu erreichen, bzw. gibt es diesbezüglich Initiativen der Bundesregierung? In Deutschland sind die Länder für die Durchführung des EU-Schulobstprogramms zuständig. Die Altersklas- sen reichen von vorschulischen Einrichtungen bis zur 4. Schulklasse. Zielgruppe sind in der Regel Kinder in Grund- und Förderschulen bzw. Schulen mit besonderer pädagogischer Prägung. Die Bundesregierung hat mit dem Nationalen Ak- tionsplan IN FORM Deutschlands Initiative für gesunde Ernährung und mehr Bewegung eine umfassende Initia- tive zur Unterstützung von Projekten und Maßnahmen in den Bereichen Ernährung und Bewegung ergriffen. Die begleitenden Maßnahmen der Länder umfassen darüber hinaus beispielsweise Informationsmaterialien, Unterrichtseinheiten, Besuche auf dem Bauernhof oder bei Obstanbaubetrieben. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) (Drucksache 17/5421, Frage 13): Wie bewertet die Bundesregierung die nationalen Förder- möglichkeiten für Aquakulturanlagen, und welche Anstren- gungen unternimmt die Bundesregierung zur Beseitigung rechtlicher bzw. struktureller Hindernisse der Stärkung einer nachhaltigen Aquakultur in Deutschland? Im Rahmen des Operationellen Programms für die Förderung der Fischerei in Deutschland 2007 bis 2013 ist die Aquakulturförderung ein Förderschwerpunkt. Allerdings sind für die Aquakulturförderung aus- schließlich die Länder zuständig. Im Bereich des Europäi- schen Fischereifonds, EFF, gewähren die Landesregierun- gen der Fischerei und insbesondere der Aquakultur im Grundsatz die Unterstützung, die rechtlich vorgegeben ist. Dafür sind die nationalen, die EU-Regelungen und die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel ausschlag- gebend. Gerade Aquakultur als aufstrebender Wirtschaftsbe- reich soll mit dem Ziel der umweltgerechten und nach- haltigen Nutzung der Ressourcen unterstützt werden. Die Bundesregierung setzt sich auch auf europäischer Ebene dafür ein, dass ein Ausbau von Aquakultur und Binnenfischerei nicht durch untragbare Schäden – wie beispielsweise von Kormoranen – gefährdet wird. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) (Drucksache 17/5421, Frage 14): Wie viel Prozent der deutschen Meeresgebiete stehen un- ter Schutz bzw. sollen in den kommenden Jahren zusätzlich s A v G J li 3 k J g E R v A d A s n ti e n K n to B fe V s v n ß te a m w a u w te V d (C (D unter Schutz gestellt werden, und welche fischereiwirtschaft- lichen Einschränkungen sind damit konkret verbunden – An- gabe bitte flächenbezogen? Die Bundesregierung hat insgesamt zehn Meeres- chutzgebiete nach NATURA 2000 in der deutschen usschließlichen Wirtschaftszone, AWZ, gemeldet, da- on sechs in der Ostsee und vier in der Nordsee. Die ebiete wurden von der Europäischen Kommission im anuar 2008 auf die Liste der Gebiete von gemeinschaft- cher Bedeutung aufgenommen; sie umfassen etwa 0 Prozent der Gesamtfläche der deutschen AWZ. Die onkreten Schutzgebietsausweisungen sind binnen sechs ahren nach Listung vorzunehmen. Zu den konkreten Fischereiregelungen in den Schutz- ebieten ist zu sagen, dass hierzu die wissenschaftlichen inrichtungen des Bundes zurzeit Vorschläge für solche egelungen erarbeiten. Die Bundesregierung liegt hier oll im Zeitplan, den die EU vorsieht. nlage 11 Antwort es Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage des bgeordneten Dr. Wilhelm Priesmeier (SPD) (Druck- ache 17/5421, Frage 16): Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung in den letzten sechs Monaten unternommen, damit in 2012 ein Ver- ordnungsentwurf mit bundeseinheitlichen Vorgaben für die artgerechte Haltung von Mastkaninchen vorgelegt werden kann? Im Vergleich zu anderen Nutztierarten lagen bisher ur wenige Kenntnisse über die Voraussetzungen einer ergerechten Kaninchenhaltung vor. Als Grundlage für ine Ergänzung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverord- ung um spezifische Anforderungen an die Haltung von aninchen versendete das Bundesministerium für Er- ährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Ok- ber 2010 eine Abfrage zur aktuellen Situation an die undesländer. Zudem wurden wissenschaftliche Veröf- ntlichungen gesammelt und geprüft, fachspezifische eranstaltungen besucht und Tierhaltungsbetriebe be- ichtigt, um weitere detaillierte Daten in Bezug auf eine erhaltensgerechte Unterbringung und Pflege von Ka- inchen zu gewinnen. Mithilfe der gewonnenen Daten konnten anschlie- end im Rahmen einer Projektgruppe mit Ländervertre- rn Eckpunkte der zukünftigen Regelung erarbeitet und n die für Tierschutz zuständigen Referenten der Länder it der Bitte um Stellungnahme versendet werden. Die eingegangenen Stellungnahmen und Vorschläge erden aktuell in das genannte Eckpunktepapier einge- rbeitet. Das Eckpunktepapier soll dann an die Verbände nd betroffenen Kreise zur Stellungnahme übersandt erden. Das BMELV ist an einem zügigen Fortgang in- ressiert, der weitere Zeitablauf ist aber wesentlich vom erlauf der Abstimmungen und dem Diskussionsbedarf er im üblichen Verfahren zu Beteiligenden abhängig. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 104. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. April 2011 11925 (A) ) )(B) Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage des Abgeordneten Dr. Wilhelm Priesmeier (SPD) (Druck- sache 17/5421, Frage 17): Welche konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um die Haltungsbedingungen von Pelztieren in ge- werblichen Pelztierfarmen in Deutschland zu verbessern? Die Bundesregierung hat bereits konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Haltungsbedingungen von Pelztieren ergriffen. Die in Abschnitt 6 der Tierschutz-Nutztierhal- tungsverordnung geregelten, spezifischen Anforderungen an die Pelztierhaltung sind am 12. Dezember 2006 in Kraft getreten. Damit wurden Mindestanforderungen an Haltungseinrichtungen sowie allgemeine und besondere Anforderungen an das Halten von Pelztieren zu Erwerbs- zwecken festgelegt. Für Haltungseinrichtungen wurden unter anderem Anforderungen hinsichtlich der Größe und Höhe der Haltungseinrichtungen, der Bodenbeschaffen- heit sowie der Strukturierung festgelegt. Haltungseinrich- tungen für Nerze, Iltisse und Sumpfbiber müssen zukünf- tig mit einem Schwimmbecken ausgestattet sein. Die festgelegten Übergangsfristen sind teilweise bereits abge- laufen, teilweise sind die Anforderungen ab dem 12. De- zember 2011 bzw. dem 12. Dezember 2016 anzuwenden und werden zu einer weiteren Verbesserung des Tier- schutzes in der Pelztierhaltung fuhren. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) (Drucksache 17/5421, Frage 18): Welche Mengen Übungsmunition – aufgeschlüsselt nach unterschiedlichen Arten – hatte der am Freitag, dem 1. April 2011, in der Eifel nahe Laufeld abgestürzte amerikanische Kampfjet an Bord, und wie erfolgte die Kooperation der deut- schen und amerikanischen Stellen bezüglich der Unfallstel- lensicherung? Gemäß Auskunft der amerikanischen Dienststelle in Spangdahlem, 52nd Fighter Wing, befanden sich in dem verunglückten Luftfahrzeug des Typs A-10 Thunderbolt II 1 150 Schuss Übungsmunition, Kaliber 30 mm. Der Staat, in dem sich der Unfall eines Militärflug- zeuges ereignet hat, ist dafür verantwortlich, dass der Unfallort während der Untersuchung bis zur Bergung des Wracks bewacht wird. Unmittelbar nach Kenntniser- langung über den Absturz des US-Militärluftfahrzeuges am 1. April 2011 wurden daher Feldjägerkräfte des Feld- jägerdienstkommandos Koblenz zur Absturzstelle ver- legt und richteten zur Absicherung des abgestürzten US- Luftfahrzeuges zwei militärische Sicherheitsbereiche ein. Am 2. April 2011 wurden die militärischen Sicher- heitsbereiche von den Feldjägerkräften an das Landes- kommando Rheinland-Pfalz übergeben. Bis zur endgültigen Bergung des Flugzeugwracks bleiben die militärischen Sicherheitsbereiche und die da- mit verbundene Absicherung bestehen. US-Kräfte sind in s p A d d D m m S h ä h te w In s d A d d G P tu w fe P n le G k F k to (C (D die Absicherung nicht eingebunden. Beteiligte deut- che und US-amerikanische Dienststellen standen im ermanenten Dialog. nlage 14 Antwort es Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage es Abgeordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 17/5421, Frage 23): Welcher Art waren die Kontakte zwischen dem interkultu- rellen Einsatzberater der Bundeswehr – Cultural Advisor – und dem Personal der Blauen Moschee in Masar-i-Scharif – die in der Vergangenheit dazu gedient hatten, eine vertrau- ensvolle Kommunikation zwischen den ISAF-Truppen und dem Klerus vor Ort zu führen – in den Tagen und Wochen vor den gewalttätigen Demonstrationen, besonders vor dem Hin- tergrund der Tatsache, dass die Bibelverbrennungen vom afghanischen Präsidenten und den Medien umfassend und zu- gespitzt thematisiert wurden und Proteste daher zu erwarten waren? Der interkulturelle Einsatzberater des Regionalkom- andos Nord führt regelmäßig persönliche Gespräche it den religiösen Würdenträgern der Stadt Mazar-i- charif, so auch mit denen der Blauen Moschee. Daran at sich auch im Vorfeld der Demonstrationen nichts ge- ndert. In Auswertung der Gespräche deutete nichts darauf in, dass sich eine gewaltsame Demonstration gegen in- rnationale Institutionen in Mazar-i-Scharif anbahnen ürde. Dies galt in gleicher Weise für den vielfältigen formationsaustausch im Einsatzraum, der zum Bei- piel in Form sogenannter Key Leader Engagements urchgeführt wird. nlage 15 Antwort es Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage er Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN) (Drucksache 17/5421, Frage 24): Warum war es Frauen bis Ende 2010 nicht möglich, Dienst im protokollarischen Dienst der Bundeswehr zu leis- ten, und welche Einsicht hat dazu geführt, dass sie dies nun dürfen? Seit Aufstellung des Wachbataillons BMVg wurden rotokollsoldaten ausschließlich über die Wehrverwal- ng als Grundwehrdienstleistende, GWDL, bzw. Frei- illig zusätzlich Wehrdienstleistende, FWDL, einberu- n. Eine Gewinnung des Personals über die militärische ersonalgewinnungsorganisation erfolgte bis Ende 2010 icht. Im Zuge der Aussetzung der Verpflichtung zur Ab- istung des Grundwehrdienstes sind die bisher durch WDL/FWDL wahrgenommenen Aufgaben als Proto- ollsoldaten im Wachbataillon BMVg zukünftig durch reiwillige wahrzunehmen. Neben Soldaten auf Zeit ommen deshalb auch Soldatinnen auf Zeit für die Pro- kolltätigkeit infrage. Gleiches gilt für Freiwillig Wehr- 11926 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 104. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. April 2011 (A) ) )(B) dienstleistende Männer und ab 1. Juli 2011 auch für Frei- willig Wehrdienstleistende Frauen. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Fra- gen der Abgeordneten Sabine Stüber (DIE LINKE) (Drucksache 17/5421, Fragen 25 und 26): Ist das Nichtvorhandensein eines Jugendmigrationsdiens- tes ein Ausschlusskriterium für die Förderung einer Kompe- tenzagentur in einer bestimmten Region? Warum wird ab dem 1. Januar 2012 eine Kofinanzierung der Kompetenzagenturen durch die Jobcenter, die Agentur für Arbeit und den Europäischen Sozialfonds ausgeschlossen? Zu Frage 25: Das Nichtvorhandensein eines Jugendmigrations- dienstes ist kein Ausschlusskriterium für die Förderung einer Kompetenzagentur. Das Bundesministerium für Fa- milie, Senioren, Frauen und Jugend hat im Rahmen der neuen Ausschreibung die Kofinanzierung der Kompetenz- agenturen aus Mitteln der Jugendmigrationsdienste er- möglicht, um die Programme der Initiative JUGEND STÄRKEN besser miteinander zu verzahnen. Die erfor- derliche Kofinanzierung kann aber auch auf anderem Wege, zum Beispiel durch die Kommunen oder Stiftun- gen, erbracht werden. Zu Frage 26: Die Kofinanzierung des Programms Kompetenzagen- turen soll im Hinblick auf die angestrebte Verstetigung des Angebots und zur Stärkung der kommunalen Ju- gendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII in erster Linie aus kommunalen Mitteln erfolgen. Die nach einer Über- gangszeit bis Ende 2011 auslaufende Möglichkeit der Kofinanzierung aus Mitteln des Zweiten und Dritten Bu- ches Sozialgesetzbuch, SGB II und SGB III, trägt die- sem Anliegen Rechnung. Zudem kann künftig auch eine Kofinanzierung aus dem Programm der Jugendmigra- tionsdienste erbracht werden. Anlage 17 Antwort der Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf die Frage des Abgeordneten Fritz Rudolf Körper (SPD) (Drucksache 17/5421, Frage 27): Wie sehen die konkreten Vorschläge der Bundesregierung für Beteiligungsmöglichkeiten der Bundesländer zur Siche- rung der ärztlichen Versorgung insbesondere im ländlichen Raum (vergleiche Süddeutsche Zeitung vom 6. April 2011) aus, und welche konkrete Zeitplanung zu deren Umsetzung gibt es? Der von Ihnen angesprochene Artikel der Süddeut- schen Zeitung bezieht sich auf eine von der Gesundheits- ministerkonferenz eingerichtete Bund-Länder-Kommis- sion zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung in Deutschland. Diese Kommission hat sich am 6. April 2011 zu den Beteiligungsmöglichkeiten der Bundeslän- d g u B n s A d s g B B d g ü d G d d B n s s e F c s F n w v L li h d B d u fü v b ih d F fe e z e M fü li u e (C (D er zur Sicherung der ärztlichen Versorgung auf fol- ende Punkte geeinigt: Erstens. Die Bundesländer erhalten ein Mitberatungs- nd Initiativrecht bei den Beratungen des Gemeinsamen undesausschusses, G-BA, zu Fragen der Bedarfspla- ung. Das Mitberatungsrecht beinhaltet ein Rederecht owie ein Anwesenheitsrecht bei den Beratungen und bstimmungen in den Gremien des G-BA. Zweitens. Die regionalen Gremien in den Bundeslän- ern erhalten durch Gesetz die Möglichkeit, bei der Er- tellung des Bedarfsplans zur Berücksichtigung eines re- ionalen Versorgungsbedarfs von den Regelungen der edarfsplanungsrichtlinie des G-BA abzuweichen, zum eispiel bei der Bestimmung der Planungsbereiche und en zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten Versor- ung festzulegenden Verhältniszahlen. Drittens. Die Beteiligungsrechte der Länder gegen- ber dem jeweiligen Landesausschuss werden analog en Beteiligungsrechten des Bundesministeriums für esundheit gegenüber dem G-BA ausgestaltet. Dies be- eutet, dass das Land die Rechtsaufsicht über den Lan- esausschuss erhält. Die vom Ausschuss zu treffenden eschlüsse sind dem Land künftig vorzulegen und kön- en innerhalb einer bestimmten Frist vom Land bean- tandet werden. Die Nichtbeanstandung eines Beschlus- es kann mit Auflagen verbunden und zur Erfüllung iner Auflage eine angemessene Frist gesetzt werden. ür den Fall, dass ein für die Sicherstellung der ärztli- hen Versorgung erforderlicher Beschluss des Ausschus- es nicht oder nicht innerhalb einer vom Land gesetzten rist zustande komme oder Beanstandungen des Landes icht innerhalb einer vorher gesetzten Frist behoben erden, kann das Land den Beschluss erlassen (Ersatz- ornahme). Das Teilnahmerecht des Landes an Sitzungen des andesausschusses wird analog der Regelung zur Betei- gung der Patientenvertreter ausgestaltet. Das Land er- ält damit auch ein Mitberatungsrecht. Viertens. Zur Genehmigung vorgelegte Verträge nach en §§ 73 b und c sowie nach den §§ 140 a bis d Fünftes uch Sozialgesetzbuch, SGB V, mit Auswirkungen auf as landesbezogene Versorgungsgeschehen sind künftig nabhängig von der aufsichtsrechtlichen Zuständigkeit r die Kassen der betroffenen Landesaufsichtsbehörde orzulegen. Die Bundesländer erhalten die Möglichkeit, innen eines Monats der zuständigen Aufsichtsbehörde re Position vorzulegen. Darüber hinaus hat die zustän- ige Aufsichtsbehörde bei den genannten Verträgen im alle einer Beanstandung das Benehmen mit den betrof- nen Aufsichtsbehörden herzustellen. Die Bundesländer rhalten bezogen auf diese Versorgungsverträge zudem ur Gewährleistung einer flächendeckenden Versorgung in Initiativrecht. Fünftens. Alle Krankenkassen einer Kassenart mit itgliedern mit Wohnsitz in einem Land haben künftig r das jeweilige Land für alle gemeinsam und einheit- ch zu treffende Entscheidungen sowie für gemeinsam nd einheitlich abzuschließende Verträge auf Landes- bene jeweils einen gemeinsamen Bevollmächtigten mit Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 104. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. April 2011 11927 (A) ) )(B) Abschlussbefugnis gegenüber der zuständigen Obersten Verwaltungsbehörde des jeweiligen Landes zu benennen. Können sich die betroffenen Krankenkassen einer Kas- senart nicht auf einen Bevollmächtigten einigen, be- stimmt die für die Sozialversicherung zuständige Oberste Verwaltungsbehörde des jeweiligen Landes die- sen gemeinsamen Bevollmächtigten. Eine Ausnahme- regelung gilt, soweit für ein Land ein Landesvertreter ei- ner Kassenart oder ein Landesverband besteht oder die Aufgaben eines Landesverbandes nach § 207 Abs. 4 a SGB V wahrgenommen werden. Sechstens. Im SGB V wird die Rechtsgrundlage zur optionalen Bildung eines sektorübergreifenden Gre- miums auf Landesebene vorgesehen, das Empfehlungen zur medizinischen Versorgung ohne Bindungswirkung aussprechen kann. Das Nähere zur Umsetzung und Ar- beitsweise dieses Gremiums ist dann gegebenenfalls durch Landesrecht zu regeln. Es ist vorgesehen, die vorgenannten Punkte in das an- stehende Versorgungsgesetz, das zum 1. Januar 2012 in Kraft treten soll, einzubeziehen. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die Fragen der Abgeordneten Bettina Herlitzius (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5421, Fragen 28 und 29): Soll das vom Parlamentarischen Staatssekretär beim Bun- desminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Jan Mücke in einem Eckpunktepapier angekündigte KfW-Pro- gramm zur energetischen Stadtsanierung als Zuschusspro- gramm oder als Kreditprogramm ausgestaltet werden, und wie beabsichtigt die Bundesregierung die Finanzierung des Programms vor dem Hintergrund sicherzustellen, dass der Energie- und Klimafonds aufgrund der aktuellen Entwicklun- gen voraussichtlich nicht über die erwarteten Einnahmen ver- fügt? Wie hoch wird die Gebäudesanierungsquote in 2012 aus- fallen, wenn die KfW-Mittel für die Gebäudesanierung, wie bekannt wurde, in 2012 auf knapp 50 Millionen Euro gekürzt werden, und wie beabsichtigt die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die Klimaziele zu erreichen? Zu Frage 28: Herr Parlamentarischer Staatssekretär Jan Mücke hatte mit Schreiben vom 31. März 2011 an den Aus- schuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Eck- punkte zur Ausgestaltung des Programms „Energetische Stadtsanierung“ übermittelt. Danach sollen sowohl zins- verbilligte Kredite als auch Zuschüsse zur Verfügung ge- stellt werden. Die Verhandlungen zum Sondervermögen „Energie- und Klimafonds“ für das Jahr 2012 sind noch nicht abgeschlossen. Insofern ist derzeit noch keine Aus- sage über die finanzielle Ausstattung des Programms möglich. Zu Frage 29: Die von Ihnen erbetenen Angaben beziehen sich auf den Inhalt des Bundeshaushaltes 2012, der derzeit noch B lu 2 d v k ru w A d F C C E E A d F N N S d te fr B n o h V d G B G n T g (C (D estandteil des regierungsinternen Haushaltsaufstel- ngsverfahrens ist. Gleiches gilt für den Wirtschaftsplan 012 zum Sondervermögen „Energie- und Klimafonds“, er parallel zum Haushalt aufgestellt, verhandelt und erabschiedet wird. Insofern kann über die Höhe der ünftigen Programmmittel für das CO2-Gebäudesanie- ngsprogramm derzeit noch keine Aussage getroffen erden. nlage 19 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die rage der Abgeordneten Veronika Bellmann (CDU/ SU) (Drucksache 17/5421, Frage 30): Wie hoch ist die von der Deutschen Bahn AG beantragte Förderung zum Neubau des City-Tunnels Leipzig im Rahmen des Operationellen Programms, OP, Verkehr EFRE Bund 2007 bis 2013? Die DB Netz AG hat bislang für den Neubau des ity-Tunnels Leipzig 77,344 Millionen Euro aus den FRE-Mitteln des Operationellen Programms Verkehr FRE Bund 2007 bis 2013 beantragt. nlage 20 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die rage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜND- IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5421, Frage 31): Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der nach Aussagen des Veranstalters erfolgten Weigerung der Deut- schen Bahn AG, dem „Zug der Erinnerung“, der am 1. und 2. April 2011 im Bahnhof Düren Station machte, wie schon zuvor in anderen Bahnhöfen, den notwendigen Strom- anschluss zur Verfügung zu stellen, und was wird die Bundes- regierung als hundertprozentige Eignerin der Deutschen Bahn AG veranlassen, damit dem „Zug der Erinnerung“ in Zukunft in allen Bahnhöfen, in denen er Station macht, der notwendige Stromanschluss zur Verfügung gestellt wird? Ein Handeln der Bundesregierung ist nicht angezeigt. ach Feststellung der Bundesnetzagentur liegt folgender achverhalt zugrunde: Die Deutsche Museums-Eisenbahn GmbH (DME), ie für den Verein „Zug der Erinnerung“ alle betriebs- chnischen Leistungen übernimmt, hatte relativ kurz- istig eine Trasse im Bahnhof Düren beantragt. Im ahnhof stellte sich dann heraus, dass die vom Zug be- ötigte Netzspannung von 220 V Wechselstrom nicht hne Weiteres durch Netzanschluss am Gleis oder bahn- ofseitig zur Verfügung gestellt werden konnte. Für eine erbindung mit dem Netzanschluss des Bahnhofsgebäu- es wäre eine Verlegung des Stromkabels unter den leisen notwendig gewesen. Hierfür ist eine Bau- und etriebsanweisung der DB Netz AG, der die betroffenen leise gehören, notwendig, die in der Kürze der Zeit icht zu erlangen war. Daher stellte das herbeigerufene HW einen Stromgenerator am Bahnsteig zur Verfü- ung. 11928 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 104. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. April 2011 (A) ) )(B) Nach Einschätzung der DME waren die eingetretenen Schwierigkeiten nicht Ausdruck abweisenden Verhaltens seitens der Deutsche Bahn AG. Anlage 21 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5421, Frage 32): Welche konkreten sechs deutschen Projekte (siehe Ant- wort der Bundesregierung auf meine schriftliche Frage auf Bundestagsdrucksache 17/5422) wurden von der Bundesre- gierung an die Europäische Kommission als mögliche Pro- jekte zur Förderung aus dem NER-300-Programm weiterge- leitet, und welche Unternehmen sind daran beteiligt? Im Rahmen der NER300-Fördermaßnahme der EU wurden dem Bundesministerium für Umwelt, Natur- schutz und Reaktorsicherheit zum Stichtag der ersten Tranche am 9. Februar 2011 vier Projektanträge im Be- reich der erneuerbaren Energien übersandt. Es handelt sich um zwei Projekte in der NER300-Kategorie „Off- shore-Windkraftanlagen (Turbinenmindestleistung 6 MW)“ sowie um zwei Biokraftstoffprojekte, je eines in den NER300-Kategorien „Umwandlung von Lignozellulose zu Ethanol und höheren Alkoholen“ und „Umwandlung von Lignozellulose und/oder Haushaltsabfall zu Biogas, Biokraftstoffen oder flüssigen Biobrennstoffen“. Im Bundesministerium für Wirtschaft und Techno- logie sind zwei Anträge zur CCS-Technologie einge- gangen, in den NER300-Kategorien „Stromerzeugung: Oxyfuel 250 MW“ und „industrielle Anwendungen“. Die NER300-Ausschreibung sieht vor, dass die Daten der Antragsteller vertraulich behandelt werden (NER300, Call for Proposals, Ziff. 116). Eine Veröffentlichung der antragstellenden Firmen ist daher zum jetzigen Zeit- punkt nicht vorgesehen. Die Anträge werden aktuell durch das Bundesminis- terium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und das Bundesministerium für Wirtschaft und Techno- logie sowie den von diesen beauftragten Forschungsin- stituten im Hinblick auf fachliche Eignung und Überein- stimmung mit den Prüfkriterien der Kommission bewertet. Im Falle der Eignung werden sie zum 9. Mai 2011 bei der Europäischen Investitionsbank eingereicht. Anlage 22 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage der Abgeordneten Ulrike Höfken (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5421, Frage 33): Welche Messergebnisse liegen deutschen Behörden über mögliche Verunreinigungen von Boden, Wasser und Luft vor, und wie wurde die Öffentlichkeit darüber informiert? Recherchen der Bundesregierung bei der zuständigen Landesbehörde (Innenbehörde) über durchgeführte oder geplante Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Ab- sturz des amerikanischen Kampfflugzeugs in der Eifel h b s 5 P d b b w v z V e A d d G s z is w e w li E re g s a B te d 2 s fo u P g re g W k (C (D aben ergeben, dass von US-militärischer Seite Bepro- ungen der Luft und des Bodens vorgenommen worden ind. Die Untersuchungen der Umweltabteilung des 2. Jagdgeschwaders der US-Streitkräfte auf den Stoff etroleum Hydrocarbonat sowie auf Kontaminationen, ie durch den Treibstoff verursacht werden können, ha- en Ergebnisse gebracht, die sich innerhalb der Norm efanden. Nach Auskunft aus dem rheinland-pfälzischen Um- eltministerium hat die zuständige Behörde, die Kreis- erwaltung Bernkastel-Wittlich, im Bereich des Flug- eugabsturzes noch keine Messungen über mögliche erunreinigungen des Bodens durchführen können, da s noch militärisches Sperrgebiet ist. nlage 23 Antwort er Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage er Abgeordneten Daniela Wagner (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN) (Drucksache 17/5421, Frage 34): Wie bewertet die Bundesregierung die finanziellen Forde- rungen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im Rahmen des „Aktionsprogramms Ener- gieeffizienz und erneuerbare Energien“, die Haushaltsmittel für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm der KfW Banken- gruppe auf 2 Milliarden Euro und für den Energie- und Kli- mafonds auf 1 Milliarde Euro anzuheben (siehe Artikel „Bund legt Konzept zu schnellerem Ökostrom-Ausbau vor“, Reuters vom 18. März 2011), hinsichtlich ihrer Wirtschaft- lichkeit, Hebelwirkung/Investitionsvolumina, geschaffenen/er- haltenen Arbeitsplätze und ihrer CO2- und Energieeinspar- potenziale? Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm der KfW ist eit Jahren ein erfolgreiches Programm, das erheblich ur CO2-Minderung und Energieeinsparung beiträgt. Es t neben der Energieeinsparverordnung, EnEV, das ichtigste Instrument der Bundesregierung für Energie- insparung und Klimaschutz im Gebäudebereich. Es erden Maßnahmen gefördert, die weit über die gesetz- chen Anforderungen der Energieeinsparverordnung, nEV, hinausgehen. Im Energiekonzept der Bundes- gierung vom 28. September 2010 wurde für die ener- etische Modernisierung im Gebäudebereich der Grund- atz wirtschaftlicher Anreize betont. Die von der Bundesregierung am 16. März 2011 ver- bschiedeten Eckwerte des Regierungsentwurfs zum undeshaushalt 2012 sind Bestandteil des regierungsin- rnen Haushaltsaufstellungsverfahrens, das erst mit em Beschluss des Regierungsentwurfs zum Haushalt 012 beendet sein wird. Gleiches gilt für den Wirt- chaftsplan zum Sondervermögen „Energie- und Klima- nds“, der parallel zum Haushalt aufgestellt, verhandelt nd verabschiedet wird. Insofern kann über künftige rogrammmittel für das CO2-Gebäudesanierungspro- ramm derzeit keine Aussage getroffen werden. Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm wird seit Jah- n regelmäßig evaluiert. Im Rahmen dieser Überprüfun- en wurden auch die ökonomischen und ökologischen irkungen des Programms ermittelt. Für die Hebelwir- ung wurde ermittelt: 1 Milliarde Euro Fördermittel ge- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 104. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. April 2011 11929 (A) ) )(B) nerieren ein Kredit- und Zuschussvolumen in Höhe von rund 5 Milliarden Euro und stoßen damit Gesamtinvesti- tionen von 12 Milliarden Euro an. Zugleich werden jähr- lich bis zu 340 000 Arbeitsplätze im Mittelstand/Hand- werk geschaffen bzw. gesichert. Der jährliche CO2- Ausstoß wird durch die bislang geförderten Investitionen an Wohngebäuden um rund 4,7 Millionen Tonnen ver- mindert. Und zwar jährlich wiederkehrend über einen durchschnittlich 30-jährigen Nutzungszeitraum der Maß- nahmen. Pro Milliarde Euro Fördermittel beträgt das jährliche Energieeinsparpotenzial etwa 2 Terawattstun- den. Bei der Evaluierung wurden allerdings nicht alle gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen der Maßnahme berücksichtigt. So können aufgrund der erforderlichen Finanzierung negative Effekte an anderer Stelle entste- hen. Darüber hinaus werden im Rahmen des Marktanreiz- programms Erneuerbare Energien und im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesministe- riums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ebenfalls Mittel bereitgestellt, die im Bereich der priva- ten Haushalte und der CO2-Minderung in Gebäuden wirksam werden. Beide Fördermaßnahmen werden 2011 aus Mitteln des neu eingerichteten Energie- und Klima- fonds der Bundesregierung flankiert. Anlage 24 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Fra- gen des Abgeordneten Dr. Hermann Ott (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5421, Fragen 35 und 36): Wie beurteilt die Bundesregierung die Ergebnisse der jüngsten Klimaverhandlungen in Bangkok, auch vor dem Hintergrund der Erfordernisse für eine erfolgreiche Klima- konferenz in Durban Ende dieses Jahres? Welche Rolle hat aus Sicht der Bundesregierung die Atomenergie beim weltweiten Klimaschutz? Zu Frage 35: Die Klimaverhandlungsrunde in Bangkok hat den Fahrplan der Verhandlungen für dieses Jahr bis zur Kli- makonferenz in Durban im Dezember vereinbart. Fest- gelegt wurde, dass der Schwerpunkt sowohl auf der Um- setzung der Vereinbarungen von Cancún liegen soll als auch auf der Adressierung der in Cancún offen gebliebe- nen Fragen. Zu Frage 36: Für die Bundesregierung ist die Kernenergie eine Brückentechnologie, deren künftige Nutzung derzeit neu bewertet wird. Allerdings muss dies realistisch und mit Augenmaß erfolgen. Die Bundesregierung setzt insofern auf den zügigen Ausbau Erneuerbarer Energien, einen entsprechenden Ausbau der Stromnetze, auf Energieein- sparung und eine höhere Energieeffizienz. Die Frage, w B A d d D ti E d s ra D R R b ru lu G b d s G d v ü e tr R n (C (D ie andere Länder ihre Klimaziele erreichen, hat die undesregierung nicht zu entscheiden. nlage 25 Antwort er Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage er Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 17/5421, Frage 37): In welchem Verfahren wird die Reaktor-Sicherheitskom- mission, RSK, die von ihr noch festzulegenden Maßstäbe, auf deren Basis sie die von den Gutachtern unter der Federfüh- rung der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit, GRS, vorzulegenden Ergebnisse der Atomkraftwerkeprüfun- gen bewerten wird (vergleiche Plenarprotokoll 17/101, An- lage 16), festlegen – bitte insbesondere mit Angabe etwaiger Sondersitzungen der RSK, bis wann die Festlegung abge- schlossen sein soll und ob sie in Abstimmung mit dem Bun- desministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher- heit erfolgt –, und welcher konkrete Zeitplan existiert für oben genannte Gutachter unter der Federführung der GRS für die Vorlage ihrer Zwischen- und Endergebnisse an die RSK? Die RSK erstellt zurzeit im Rahmen einer Redak- onsgruppe Vorschläge für Bewertungsmaßstäbe für die instufung der Ergebnisse der Sicherheitsüberprüfungen er deutschen Kernkraftwerke. Es ist geplant, diese Vor- chläge auf einer RSK-Sitzung am 21. April 2011 zu be- ten und die Bewertungsmaßstäbe zu verabschieden. as Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und eaktorsicherheit wird, wie üblich, an der Sitzung der SK teilnehmen. 4. bis 21. April 2011: Vorbereitende Arbeiten wie zum Beispiel Herausar- eitung des anlagenspezifischen Sachstands, Konzipie- ng der Gliederung, Konzipierung der Art der Darstel- ng unter Berücksichtigung der Fragenliste, GRS, utachterteams, Anlagengutachter. 21. April 2011: Deadline für den Eingang der Antworten der Betrei- er bei Landesbehörden; GRS und RSK. 435. Sitzung er RSK: unter anderem Diskussion Bewertungsmaß- täbe und Struktur der Stellungnahme. 21. April 2011 bis 2. Mai 2011: Aufbereitung der Antworten der Betreiber durch die utachterteams. Formulierung etwaiger Nachfragen an ie Landesbehörden oder Betreiber, um bestimmte Sach- erhalte aufklären zu können. Die RSK wird fortlaufend ber Teilergebnisse informiert. 2. Mai 2011: Abschluss der Arbeiten der Gutachterteams. Vorlage iner Zusammenstellung der aus den Antworten der Be- eiber gewonnenen Ergebnisse und Weiterleitung an die SK. 12. bis 13. Mai 2011: Abschluss der RSK-Beratung in Form einer Stellung- ahme in der 436. Sitzung der RSK. 11930 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 104. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. April 2011 (A) ) )(B) rem wird dabei die Förderung durch das EEG nicht be- rücksichtigt. Der Bundesregierung sind keine Kernkraftwerke be- kannt, die im Ausland infolge des deutschen Morato- riums neu ans Netz gegangen sind. d s e d E le iese an den Kriterien der Reaktorsicherheitskommis- ion, die derzeit für deutsche Sicherheitsüberprüfungen rarbeitet werden, orientieren. Darüber hinaus fordert ie Bundesregierung nachdrücklich, dass auch Nicht- U-Mitgliedstaaten ihre Kernkraftwerke anspruchsvol- n Sicherheitsüberprüfungen unterziehen. Die aus den (D Anlage 27 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5421, Frage 39): Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, dass Pho- tovoltaikstrom und Windstrom aus Deutschland an der Strom- börse wettbewerbsfähiger sind als Atomstrom aus Frankreich oder Tschechien, und sind der Bundesregierung Atomkraft- werke bekannt, die im Ausland infolge des deutschen Morato- riums neu ans Netz gegangen sind? Strom aus Windenergie und Photovoltaikanlagen wird an der Strombörse im Wesentlichen zu variablen Kosten null angerechnet. Windenergie und Photovoltaik ordnen sich daher in der Reihenfolge des Kraftwerkseinsatzes – sogenannte Merit Order – idealtypisch links vor der Kernenergie ein. Dies ist Folge auch des gesetzlichen Einspeisevorrangs der erneuerbaren Energien. Aller- dings beschreibt dieser Merit-Order-Effekt lediglich den Preisbildungsmechanismus an der Strombörse. Er stellt keine allgemeine Beurteilung der Wettbewerbsfähigkeit verschiedener Erzeugungstechnologien dar, unter ande- Anlage 28 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5421, Frage 40): Beabsichtigt die Bundesregierung, sich auf der europäi- schen Ebene zukünftig gegen direkte und indirekte Subventio- nen für Atomenergie einzusetzen, damit die deutsche Wirt- schaft nicht durch im europäischen Ausland begünstigten Atomstrom benachteiligt wird, und wird sich die Bundesre- gierung für europaweit höchste Sicherheitsmaßstäbe bei Atomkraftwerken einsetzen, um ein Sicherheitsdumping zum Nachteil der deutschen Wirtschaft zu verhindern? Die Bundesregierung unterstützt weiterhin eine strin- gente Wettbewerbskontrolle durch die Europäische Kommission. Die Bundesregierung setzt sich europaweit und inter- national für ein höchst mögliches Sicherheitsniveau sowohl bei bestehenden als auch geplanten Kernkraft- werken ein. Bei den auf EU-Ebene beschlossenen Stresstests tritt sie beispielsweise dafür ein, dass sich Anlage 26 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5421, Frage 38) Team ESN GRS Öko-Institut Naturbedingte Ereignisse 1 3 1 Zivilisatorisch Einwirkungen von außen – 3 1 SEWD 1 3 – Vorsorgemaßnahmen – 3 1 Notstromversorgung, Neben- kühlwasser etc. SWR 1 3 1 Notstromversorgung, Neben- kühlwasser etc. DWR 1 3 1 Notfallmaßnahmen (Kern- und BE-Becken) 2 3 1 Abschätzungen und Analysen – 4 – (CWie viele Personen pro betreffender Sachverständigen- organisation sind in welchen der einzelnen Prüfteams für den sogenannten Stresstest der deutschen Atomkraftwerke (bitte differenzierte Darlegung pro Prüfteam)? Phy- siker- büro Br. Stan- genb. & Part- ner TÜV Nord EnSYS TÜV Nord SysTec TÜV Süd ET TÜV Süd IS 1 – 1 1 1 1 1 1 1 1 2 1 – – 1 1 1 2 1 – 1 1 2 2 1 – – 2 3 2 1 – 2 1 2 2 1 – 1 2 1 2 – – 2 1 2 1 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 104. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. April 2011 11931 (A) ) )(B) Ereignissen in Fukushima resultierenden Erkenntnisse sind dabei jeweils einzubeziehen. Anlage 29 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5421, Frage 41): Genießen die zusätzlichen Strommengen, die den Atom- kraftwerken im Rahmen der Laufzeitverlängerung zugeteilt wurden, aus Sicht der Bundesregierung Eigentumsschutz nach Art. 14 des Grundgesetzes, und haben die Betreiber seit- her irgendwelche Investitionen in die Atomkraftwerke getä- tigt, aus denen sie Vertrauensschutz bezüglich des Bestands der Laufzeitverlängerungen ableiten könnten? Die Bundesregierung hat, wie bekannt, einen Prüfpro- zess eingeleitet, an dessen Ende über Maßnahmen zu entscheiden sein wird. Sie beteiligt sich nicht an Speku- lationen über Einzelmaßnahmen. Anlage 30 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Fra- gen der Abgeordneten Dorothea Steiner (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5421, Fragen 42 und 43): Hat der Ausstieg des Landes Niedersachsen aus der Förde- rung des Projektes „Hannoversche Moorgeest“ im Rahmen des Programmes „Chance.Natur“ Auswirkungen auf die Er- reichung der Ziele der Bundesregierung zum Erhalt des Natio- nalen Naturerbes insbesondere unter dem Aspekt des Schut- zes der letzten Moore? Wie wird die Bundesregierung die Herausnahme eines großen Moorschutzgebietes in Niedersachsen aus dem Pro- gramm „Chance.Natur“ im Rahmen der Zielerreichung der nationalen Biodiversitätsstrategie, deren wichtiger Bestandteil auch der Erhalt möglichst vieler wertvoller Hoch- und Nieder- moore ist, ausgleichen? Zu Frage 42: Der Ausstieg des Landes Niedersachsen aus der För- derung des Projektes „Hannoversche Moorniederung“ im Rahmen des Programms „Chance.Natur“ hat keine Auswirkungen auf die Erreichung der Ziele der Bundes- regierung zum Erhalt des nationalen Naturerbes, auch nicht unter dem Aspekt Schutz der letzten Moore. Vor dem Hintergrund, dass sich das aktuell konzipierte Pro- jekt nahezu ausschließlich auf die Kulisse des von der Europäischen Union eingerichteten Schutzgebietsnetzes Natura 2000 bezieht, hat sich das Land Niedersachsen entschieden, das Projekt noch in diesem Jahr für eine Förderung im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 614/ 2007 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Finanzierungsinstrument für die Umwelt, LIFE+, bei der Europäischen Kommission einzureichen. Diese Ent- scheidung wird von der Bundesregierung respektiert. Z B S In „ in je w li R d te R n „ A d d G ti ü d d g in s n v m le in s s k T im h A d d G (C (D u Frage 43: Im Rahmen des Programms „Chance.Natur“ hat die undesregierung in den Jahren 2007 bis 2009 zu den chwerpunktthemen „Wälder“, „Moore“ und „Urbane/ dustrielle Landschaften“ den Bundeswettbewerb Idee.Natur“ durchgeführt. Neben den fünf im Jahr 2009 das Förderprogramm aufgenommenen Gewinnerpro- kten, darunter ein Moorschutzprojekt, hat der Bundes- ettbewerb ergeben, dass eine Reihe naturschutzfach- ch hochwertiger Moorprojekte existiert, die in den egionen besonders unterstützt wird, bereits mit einer en Förderrichtlinien entsprechenden Förderstruktur un- rsetzt ist und dem Schutz des nationalen Naturerbes echnung trägt. Von diesen Projekten sollen in den ächsten Jahren weitere Projekte in das Förderprogramm Chance.Natur“ aufgenommen werden. nlage 31 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage er Abgeordneten Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN) (Drucksache 17/5421, Frage 44): Inwieweit plant die Bundesregierung, den Brandschutz auf dem Gelände der Kyritz-Ruppiner Heide nach dem Abzug der Bundeswehr abzusichern, und inwieweit wird sie dafür die Kenntnisse und Kompetenzen der bisher zuständigen Berufs- feuerwehr der Bundeswehr zur Verfügung stellen? Die Bundesregierung ist sich der besonderen Situa- on hinsichtlich des Brandschutzes auf dem Truppen- bungsplatz Wittstock bewusst. Die Bundesanstalt hat eshalb im Vorgriff auf die bevorstehende Übertragung es Eigentums weit reichende Maßnahmen des vorbeu- enden (Wald-)Brandschutzes in die Wege geleitet, sbesondere gehören dazu das Legen von Brandschutz- chneisen und die Unterhaltung von Löschwasserzister- en. Alle Planungen und Maßnahmen werden in einem on der Bundesanstalt eingerichteten Arbeitskreis eng it den für die Gefahrenabwehr zuständigen Dienststel- n des Landes und der Kommunen abgestimmt. Die Bundeswehr hat ergänzend angeboten, durch tensiven Erfahrungsaustausch die liegenschaftsspezifi- chen Erfahrungen des vor Ort tätigen Bundeswehrper- onals bei der Erstellung eines schlüssigen Brandschutz- onzeptes einzubringen. Auch nach dem Abzug der ruppenübungsplatzfeuerwehr können die Streitkräfte Wege der zivilmilitärischen Zusammenarbeit Amts- ilfe im abwehrenden Brandschutz leisten. nlage 32 Antwort es Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage es Abgeordneten Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN) (Drucksache 17/5421, Frage 45): Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, damit das neue Zulassungsverfahren wie geplant zum Winter- semester 2011/2012 in der Vollversion starten kann, und wel- 11932 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 104. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. April 2011 (A) ) )(B) che Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Erkenntnissen/Ergebnissen des Softwaretests – Quality Gates – vom 8. April 2011? Die Entwicklung des Dialogorientierten Servicever- fahrens erfolgt im Auftrag und in der Verantwortung der von den Ländern im Zusammenwirken mit den Hoch- schulen getragenen Stiftung für Hochschulzulassung, SfH. Gemäß dem in der Sitzung des Stiftungsrats SfH am 14. März 2011 beschlossenen neuen Zeitplan mit zwei Quality Gates – 8. April 2011 und 28. April 2011 – hat das Projektmanagement der SfH gemeinsam mit den Fachberatern und den Vorsitzenden des Stiftungsrats am 8. April 2011 eine Bewertung des Projektfortschritts im Dialogorientierten Serviceverfahren vorgenommen (Quality Gate 1). Auf Basis der Bewertungsergebnisse sind die Vorsitzenden des Stiftungsrats zu dem Ergebnis gekommen, dass aus Gesamtprojektsicht zum gegenwär- tigen Zeitpunkt eine Inbetriebnahme des Dialogorientier- ten Serviceverfahrens – „Go-live“ – für die Zulassungs- verfahren zum Wintersemester 2011/12 aus Gründen der Verfahrenssicherheit nicht empfohlen werden kann, da – obwohl die technischen Voraussetzungen zum April 2011 im Wesentlichen geschaffen werden konnten – eine rechtzeitige und stabile Anbindung der Hochschulen für das Wintersemester 2011/12 nicht mehr als realisierbar angesehen werden kann. Sie haben deshalb dem Stif- tungsrat vorgeschlagen, zu beschließen, die Arbeiten und insbesondere die Tests sowie die Anbindung der Hoch- schulen an das Dialogorientierte Serviceverfahren wei- terzuführen, aber den Start zu verschieben. Ferner soll die Vorbereitungsgruppe des Stiftungsrats beauftragt werden, in ihrer nächsten Sitzung die weiteren Schritte zu beraten und dem Stiftungsrat einen Aktionsplan vorzulegen, wie das System in vollem Funktionsumfang und Service für Bewerberinnen und Bewerber sowie Hochschulen einge- setzt werden kann. Der Stiftungsrat hat diesem Vorschlag am 12. April 2011 im Umlaufverfahren zugestimmt. Die Bundesregierung unterstreicht, dass die Zuverläs- sigkeit des Systems für Bewerberinnen und Bewerber sowie Hochschulen erste Priorität hat. Sie betont, dass die Entwicklung der neuen Software fast abgeschlossen ist und bedauert, dass es bislang nicht ausreichend ge- lungen ist, den Datenaustausch mit bestehenden Cam- pussystemen verfahrenssicher zu gestalten. Hier muss die Devise gelten: Qualität geht vor Schnelligkeit. Die Bundesregierung erwartet jetzt von der Stiftung für Hochschulzulassung, dass sie zügig einen neuen, die ak- tuelle Situation berücksichtigenden, konkreten Plan zur Realisierung des Dialogorientierten Serviceverfahrens vorstellt, damit das System baldmöglichst an den Start geht. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage der Abgeordneten Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD) (Drucksache 17/5421, Frage 46): g E d tä F w u te M fü w n in g te N in M p d m s g k s T ri „ ri d A F u v te z B U b b W z J N z to A 1 B k (C (D Sieht die Bundesregierung bei der Nanotechnologie einen Nachholbedarf bei der Erforschung von toxikologischen Aus- wirkungen auf Mensch und Umwelt, und wie hoch sind die derzeit eingeplanten Mittel für die Toxikologieforschung in der Anwendung von Nanopartikeln im Bereich des Bundes- instituts für Risikobewertung? Forschungsaktivitäten zu Risiken der Nanotechnolo- ie für Gesundheit und Umwelt werden national und auf U-Ebene seit mehr als zehn Jahren gefördert. Die Bun- esregierung unterstützt im Rahmen der BMBF-Aktivi- ten solche Arbeiten als einen integralen Bestandteil der achprogramme. Risiken werden parallel zu den An- endungen der Nanotechnologie erforscht. Aktuell fördert das Bundesministerium für Bildung nd Forschung, BMBF, im Rahmen von zwei Aktivitä- n Arbeiten zu Auswirkungen von Nanomaterialien auf ensch und Umwelt: „NanoNature: Nanotechnologien r den Umweltschutz – Nutzen und Auswirkungen“ so- ie „NanoCare – Auswirkungen von synthetischen Na- omaterialien und -partikeln auf die Gesundheit“. Auch Fördermaßnahmen wie „NanoTextil – Nanotechnolo- ie für textile Anwendungen“ und „Nanotecture – Nano- chnologie im Bauwesen“ werden Auswirkungen des anotechnologieeinsatzes erforscht. Darüber hinaus ist der Innovationsallianz „Kohlenstoffnanoröhren: CNT- aterialien erobern Märkte“ ein umfangreiches Arbeits- aket zur Risikoforschung enthalten. Zudem werden aus em Umweltforschungsplan 2009 und 2010 des Bundes- inisteriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktor- icherheit, BMU, Vorhaben finanziert, die sich mit der rundlegenden Erforschung der möglichen Umweltrisi- en von Nanomaterialien befassen. Die Ergebnisse die- er Arbeiten gehen unter anderem in das internationale estprogramm zur Sicherheitsforschung von Nanomate- alen der OECD ein – „Sponsorship Programm“ der OECD Working Party of Manufactured Nanomate- als“. Über die Projektförderung hinaus werden im Rahmen er institutionellen Förderung Forschungsarbeiten zu uswirkungen von Nanomaterialien an Instituten der raunhofer-Gesellschaft, der Helmholtz-Gemeinschaft nd der Leibnitz-Gemeinschaft durchgeführt. Fragen der erbraucher-, umwelt- und gesundheitsschutzorientier- n Begleitforschung zur Nanotechnologie bearbeiten udem das Bundesinstitut für Risikobewertung, BfR, die undesforschungsanstalten, das Umweltbundesamt, BA, sowie die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Ar- eitsmedizin, BAuA. Unter Federführung der BAuA ar- eiten die Bundesoberbehörden an der Auswertung und eiterführung der gemeinsamen Forschungsstrategie ur Sicherheitsforschung von Nanomaterialen aus dem ahre 2007. Im Haushalt des BfR sind Mittel für Forschung zum achweis und zur Wirkung potenziell toxischer Substan- en in Bedarfsgegenständen und Untersuchungen von xikokinetischen und mechanistisch toxikologischen spekten als Basis für Risikobewertungen in Höhe von 60 000 Euro in 2011 eingeplant. Darüber hinaus ist das fR in Drittmittelprojekte involviert, in denen die Wir- ungen von Nanopartikeln untersucht werden. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 104. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. April 2011 11933 (A) ) )(B) Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage des Abgeordneten René Röspel (SPD) (Drucksache 17/5421, Frage 47): Gibt es Pläne vonseiten der Bundesregierung zur Fortfüh- rung der Innovationsallianz „Lithium Ionen Batterie LIB 2015“ über das Jahr 2011 hinaus, und kann die Bundesregie- rung bestätigen, dass das Industriekonsortium von BASF, Bosch, Evonik, Li-Tec und VW seiner Verpflichtung nachge- kommen ist und 360 Millionen Euro für Forschung und Ent- wicklung an der Lithium-Ionen-Batterie investiert hat? Mit der im Jahr 2007 gestarteten Innovationsallianz LIB 2015 hat das BMBF bereits zwei Jahre vor der Ver- abschiedung des Nationalen Entwicklungsplans Elektro- mobilität durch das Bundeskabinett seine Förderung strategisch auf die Batterieentwicklung ausgerichtet und auch im Rahmen des Konjunkturpakets II durch die Ein- richtung von Kompetenzzentren für Elektrochemie die- sen Ansatz weiter ausgebaut. Weitere Aktivitäten zur Batterieentwicklung sind dringend geboten und werden auf Basis der Vorschläge der Nationalen Plattform Elek- tromobilität gefördert. Diese Aktivitäten bauen auf den Ergebnissen von LIB 2015 auf. Die beteiligten Unternehmen der Innovationsallianz LIB 2015 haben bereits erheblich am Standort Deutsch- land investiert und werden ihre Verpflichtung zu Investi- tionen in Höhe von 360 Millionen Euro bis zum Jahr 2015 deutlich überschreiten. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage des Abgeordneten René Röspel (SPD) (Drucksache 17/5421, Frage 48): Welche Pläne zur Fortführung der Pharma-Initiative für Deutschland verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung? Um dem Biotechnologie- und Pharmastandort Deutschland neue Impulse zu geben, hatte das Bundes- ministerium für Bildung und Forschung, BMBF, 2007 die Pharma-Initiative für Deutschland gestartet. Im Fo- kus steht, Lücken im Innovationsprozess der Pharmafor- schung zu schließen und die Erforschung und Entwick- lung von neuen Medikamenten in Deutschland zu stärken. Hierbei sollen auch Strategien zur Produktion und späteren Markteinführung frühzeitig ins Visier ge- nommen werden. Diese Ziele werden auch im Rahmen des am 8. De- zember 2010 verabschiedeten „Rahmenprogramms Ge- sundheitsforschung“, mit dem die Bundesregierung die Gesundheitsforschung neu ausrichtet, weiter verfolgt. Insbesondere in den Aktionsfeldern 2, Individualisierte Medizin, und 5, Gesundheitswirtschaft, wird die For- schung und Entwicklung von Diagnostika und The- rapeutika unterstützt und in der Förderung der Bogen entlang des Innovationsprozesses von der lebenswissen- schaftlichen Grundlagenforschung über die präklinische u M In D T d fr g A d d s – B g re F F F F F G F a s – D H s g F H H H H G (C (D nd klinisch-patientenorientierte Forschung bis zur arktreife gespannt. Der Übergang von einer Stufe des novationsprozesses zur nächsten wird erleichtert. azu werden insbesondere neue Wege des Wissens- und echnologietransfers erprobt und rechtliche Rahmenbe- ingungen weiterhin forschungs- und innovations- eundlich gestaltet. Konkrete Förderbekanntmachun- en befinden sich in der Vorbereitung. nlage 36 Antwort es Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage es Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Druck- ache 17/5421, Frage 49): In welchem Umfang wurden bzw. waren seit der Födera- lismusreform für Forschungsbauten an Hochschulen (Kapitel 30 03 Titel 882 01 „Überregionale Forschungsförderung im Hochschulbereich“) Projekte zur Begutachtung angemeldet, Mittel ausgezahlt, Mittel nicht abgerufen – alle drei Angaben bitte tabellarisch jeweils in Jahresangaben –, insgesamt an Geldern in den Bundeshaushalt eingestellt, insgesamt an För- derung verausgabt, zum 1. Januar 2011 als Ausgabenrest noch verfügbar bzw. zwischenzeitlich verfallen – alle vier Angaben bitte summarisch über den Gesamtzeitraum –, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung im Hinblick auf ei- nen Mittelabfluss von lediglich 59 Prozent in 2010 und nicht verausgabten Bundesmitteln von über 121 Millionen Euro im gleichen Jahr für das Antrags- und Bewilligungsverfahren und die Abstimmung mit den Bundesländern sowie mögliche Ini- tiativen im Rahmen der Gemeinsamen Wissenschaftskonfe- renz, GWK? Angemeldete Projekte zur Begutachtung eim Wissenschaftsrat wurden für das zweistufige Be- utachtungsverfahren insgesamt 153 Skizzen einge- icht. örderrunde 2007 14 örderrunde 2008 27 örderrunde 2009 55 örderrunde 2010 35 örderrunde 2011 22 esamt 153 ür die Förderrunde 2012 wurden 31 Skizzen zur Begut- chtung eingereicht. Das Verfahren ist noch nicht abge- chlossen. Ausgezahlte Mittel ie Länder haben im Zeitraum 2007 bis 2010 Mittel in öhe von rund 697,1 Millionen Euro für die For- chungsbauten an Hochschulen abgerufen. Nach Jahren etrennt ergeben sich folgende Beträge: orschungsbauten und Überleitungsvorhaben aushaltsjahr 2007 219 775 000 aushaltsjahr 2008 206 722 445 aushaltsjahr 2009 178 805 117 aushaltsjahr 2010 91 769 784 esamt 697 072 346 11934 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 104. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. April 2011 (A) ) )(B) – Nicht abgerufene Mittel Von den Ländern wurden insgesamt rund 154,9 Millio- nen Euro nicht abgerufen. Auf die Jahre verteilt ergeben sich folgende Beträge: Haushaltsjahr 2007 6 775 000 Haushaltsjahr 2008 -6 277 555 Haushaltsjahr 2009 -34 194 883 Haushaltsjahr 2010 -121 230 216 Gesamt -154 927 654 – Mittel im Bundeshaushalt bis 2010 Für Forschungsbauten an Hochschulen standen im Bun- deshaushalt in den Jahren 2007 bis 2010 852,0 Millio- nen Euro zur Verfügung. – Verausgabte Mittel bis 2010 Für die Forschungsbauten wurden bis 2010 rund 697,1 Millionen Euro verausgabt. – Verfügbare Ausgabereste zum 1. Januar 2011 Von den nicht verausgabten Mitteln wurden Ausgabe- reste in Höhe von rund 81,1 Millionen Euro gebildet. – bzw. verfallene Mittel Rund 73,9 Millionen sind in den Bundeshaushalt zu- rückgeflossen. Aus Sicht der Bundesregierung besteht keine Not- wendigkeit, von dem wissenschaftsgeleiteten und quali- tätsgesteuertem Begutachtungsverfahren durch den Wis- senschaftsrat abzurücken. Das Verfahren zwischen Bund und den Ländern ist in der Ausführungsvereinbarung Forschungsbauten an Hochschulen einschließlich Großgeräten, AV-FuG, gere- gelt. Bund und Länder werden gemäß § 11 AV-FuG die Ausgestaltung der Gemeinschaftsaufgabe evaluieren. Die Ergebnisse der Evaluierung sollen der GWK bis Mitte 2012 vorliegen. Nach den aktuellen Meldungen der Länder und den erwarteten Neuaufnahmen in die Förderung durch die GWK wird im Jahr 2012 mit einem deutlich höheren Mittelabfluss zu rechnen sein. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage des Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Drucksa- che 17/5421, Frage 50): Wie ist der aktuelle Stand des Ausschreibungsverfahrens des Nachfolgebaus des Forschungsschiffes „Sonne“ gegebe- nenfalls unter Angabe des Zuschlagnehmers, der Zuschlags- summe – in Jahrestranchen – sowie der Beteiligung der Küs- tenländer, für das bereits im Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2009 15 Millionen Euro veranschlagt waren, und wie sieht die weitere Forschungsschiffstrategie der Bun- desregierung insbesondere im Hinblick auf Zeitplanung und in der mittelfristigen Finanzplanung eingestellte Mittel aus? N ro m n fü v w E e fa Z s k d fo li fl fü v w w te s u p w A d d G Z w s le M w g z a le e b ru (C (D Das europaweite Ausschreibungsverfahren zum „Sonne“- achfolgebau wurde im Dezember 2008 mit einem eu- paweiten Teilnahmewettbewerb eingeleitet. Die ge- einsame Finanzierung der geschätzten Baukosten des euen Tiefseeforschungsschiffes ist vertraglich mit den nf Küstenländern in der Bund-Länder-Vereinbarung om 18. Dezember 2008 geregelt. Dementsprechend urden die Mittel des Bundes und der Küstenländer im inzelplan 30 sowie der mittelfristigen Finanzplanung ingestellt. Einzelheiten zum noch laufenden Ausschreibungsver- hren wie zum Beispiel zum Zuschlagsnehmer oder der uschlagssumme dürfen aufgrund der rechtlich vorge- chriebenen Vertraulichkeit derzeit nicht öffentlich be- annt gemacht werden. Die Bundesregierung erwartet ie Zuschlagserteilung für Mitte des Jahres. Danach er- lgt die Unterrichtung des Parlamentes und der Öffent- chkeit. Zur Gesamtschiffstrategie für die deutsche Forschungs- otte hat der Wissenschaftsrat die vom Bundesministerium r Bildung und Forschung erbetenen Empfehlungen im ergangenen November abgegeben. Diese Empfehlungen erden derzeit mit den Küstenländern und den beteiligten issenschaftlichen Einrichtungen analysiert und bewer- t. Ich gehe davon aus, dass die darauf basierende Ge- amtschiffstrategie des Bundesministerium für Bildung nd Forschung einschließlich der notwendigen Finanz- lanung ebenfalls Mitte diesen Jahres fertiggestellt sein ird. nlage 38 Antwort er Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Fragen es Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN) (Drucksache 17/5421, Fragen 51 und 52): Welche kurzfristigen und langfristigen Maßnahmen plant die Bundesregierung im Bereich der entwicklungsorientierten Not- und Übergangshilfe sowie in der Entwicklungszusam- menarbeit mit der Elfenbeinküste? Inwiefern und in welchem finanziellen und technischen Umfang plant die Bundesregierung, die Anrainerstaaten, die durch die Flüchtlingsströme aus der Elfenbeinküste betroffen sind, zu unterstützen? u Frage 51: Die Bundesregierung beobachtet die aktuelle Ent- icklung in der Elfenbeinküste intensiv. Nach überein- timmenden Berichten von Vereinten Nationen und loka- n Organisationen sind landesweit viele Hunderttausend enschen intern auf der Flucht vor den anhaltenden ge- alttätigen Auseinandersetzung zwischen den Anhän- ern der beiden Präsidenten. Viele Menschen versuchen udem, sich in das benachbarte Ausland zu retten. Mehr ls 130 000 Ivorer sind in den vergangenen Wochen al- in nach Liberia geflohen. Das BMZ wird das Welt- rnährungsprogramm in der Elfenbeinküste kurzfristig ei der Versorgung der intern Vertriebenen mit Nah- ngsmitteln unterstützen und hat dafür 500 000 Euro Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 104. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. April 2011 11935 (A) ) )(B) bereitgestellt. Aktuell werden zudem mit Zustimmung der Bundesregierung Nahrungsmittel aus Burkina Faso zur Unterstützung der intern Vertriebenen in die Elfen- beinküste verbracht, um den kurzfristigen Bedarf zu de- cken. Mittelfristige Maßnahmen der entwicklungsorien- tierten Not- und Übergangshilfe sowie Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit sind vor dem Hintergrund der aktuellen Situation derzeit nicht geplant Zu Frage Nr. 52: Die Bundesregierung hat im vergangenen Dezember einer vorübergehenden Umwidmung von Mitteln des Welternährungsprogramms (WEP) in Liberia in Höhe von 240 000 Euro zugestimmt. Darüber hinaus wird die Bundesregierung das WEP in Liberia bei der Versorgung von Flüchtlingen aus der Elfenbeinküste mit einem Be- trag von 500 000 Euro unterstützen. Im Rahmen der humanitären Soforthilfe steht die Bundesregierung seit Beginn der Krise in engem Kon- takt mit internationalen und nationalen Hilfsorganisatio- nen. Für die Flüchtlinge in den Nachbarstaaten der Elfenbeinküste hat sie in mehreren Schritten bislang 1,25 Millionen Euro für Maßnahmen der Notversorgung bereitgestellt. Diese Maßnahmen werden vom Flücht- lingshilfswerk UNHCR sowie einer deutschen NRO überwiegend in Liberia, zum kleineren Teil in Mali um- gesetzt. Die Bundesregierung beobachtet die Flücht- lingsströme in den Anrainerstaaten fortlaufend und schließt nicht aus, dass weitere humanitäre Bedarfe durch die internationale Gemeinschaft gedeckt werden müssen. Anlage 39 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Drucksache 17/5421, Frage 53): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Ver- gabemittel und Verwendung von Unterstützungsleistungen der Europäischen Union an die Regierung Alassane Outtara in Côte d’Ivoire und die parallel zur militärischen Eskalation in Côte d’Ivoire zusätzlich für „administrative Aufgaben“ bereit- gestellte 1 Million Euro durch den Europäischen Auswärtigen Dienst aus dem Instrument für Stabilität an die Regierung Alassane Outtara? Die Krise in der Republik Côte d’Ivoire ist seit Be- kanntgabe der Ergebnisse der Präsidentenstichwahl An- fang Dezember 2010, die schon mit zunehmender Ge- walt und Menschenrechtsverletzungen einhergegangen war, weiter eskaliert. Vor diesem Hintergrund hat die Europäische Kom- mission im Rahmen der Bemühungen der internationa- len Gemeinschaft, den Konflikt mit friedlichen Mitteln zu lösen, im März 2011 beschlossen, eine Zuwendung aus dem Stabilitätsinstrument der Kommission von bis zu 1 Millionen Euro an die Regierung von Präsident Ouattara in die Planung aufzunehmen. Diese Mittel sollten der Verwaltung der Regierung Ouattara zur Verfügung gestellt werden und unter ande- re z z A d A c li b S A d A D d ti G n k n „ d s Z U a z g s a d re T m A (C (D m die Bereiche Justiz und Menschenrechte, Außenbe- iehungen und Wirtschaft und Finanzen logistisch, finan- iell und personell unterstützen. nlage 40 Antwort er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der bgeordneten Erika Steinbach (CDU/CSU) (Drucksa- he 17/5421, Frage 54): Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über ehemalige Angehörige der Nationalen Volksarmee der DDR bzw. andere „Bewaffnete Organe der DDR“, die sich weltweit als Söldner verdungen haben? Die Bundesregierung hat keine Kenntnis, ob ehema- ge Angehörige der Nationalen Volksarmee der DDR zw. anderer „Bewaffneter Organe der DDR“ in anderen taaten als Söldner angeworben worden sind. nlage 41 Antwort er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des bgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 17/5421, Frage 55): Was ist der Bundesregierung bekannt über die Auswahl- kriterien und konkrete Anzahl der Personen, die seit Anfang 2010 im unter deutscher Verantwortung stehenden ISAF- Kommandobereich Nord in Afghanistan durch US-amerikani- sche Drohnen oder sogenannte Kill-Teams aus einer der in- frage kommenden Ziellisten gezielt getötet worden sind, und kann die Bundesregierung ausschließen, dass die seither zuge- nommenen dortigen Anschläge, die den Aufständischen zuge- schrieben werden, mit zahlreichen – auch deutschen – Verletzten und Getöteten Reaktionen auf diese US-amerikani- schen Tötungspraktiken darstellen? Zunächst folgende Klarstellung: Es gibt keine Verbin- ung zwischen den gemäß Völkerrecht sowie Opera- onsplan und Einsatzregeln der NATO ausgeführten efechtshandlungen von ISAF-Kräften bzw. unter natio- alem Kommando stehenden Kräften einerseits und den riminellen Aktivitäten einzelner US-Soldaten des soge- annten Kill-Teams andererseits. Den Mitgliedern dieses Kill-Teams“ wurde oder wird wegen ihrer Verbrechen er Prozess gemacht. Die US-Armee hat sich dafür ent- chuldigt. Die Morde des „Kill-Teams“ stehen in keinem usammenhang mit der Operation von ISAF. Nun zu Ihrer Frage: Unter nationaler Führung der SA eingesetzte Streitkräfte gehen gemeinsam mit fghanischen Sicherheitskräften seit 2009 zur Unterstüt- ung im ISAF-Regionalkommando Nord gegen die re- ierungsfeindlichen Kräfte vor. Nach Angaben der USA ind bei diesen Operationen mehrere Personen, die auch uf der sogenannten Joint Prioritized Effects List, JPEL, er ISAF aufgeführt waren, getötet worden. Die Bundes- gierung hat weder Kenntnis über eine gezielte ötungsabsicht im konkreten Einzelfall noch über die öglicherweise ursächlich dafür zugrunde gelegten uswahlkriterien. 11936 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 104. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. April 2011 (A) ) )(B) Ihre Annahme, dass die „Anschläge“ im Regional- kommando Nord seit Anfang 2010 zugenommen hätten, ist in dieser pauschalen Form nicht zutreffend. Die im Verlauf des Jahres 2010 angestiegene Zahl der soge- nannten sicherheitsrelevanten Zwischenfälle im Norden Afghanistans steht nach den vorliegenden Erkenntnissen zudem in keinem direkten Zusammenhang mit dem Vor- gehen der US-Streitkräfte. Vielmehr hat vor allem der zahlenmäßige Aufwuchs und das insgesamt erhöhte Operationstempo der afghanischen und internationalen Sicherheitskräfte im Einsatzgebiet sowie ihr Vordringen in die bisherigen Rückzugsräume der regierungsfeind- lichen Kräfte den Anstieg der Sicherheitsvorfälle ver- ursacht. Die Sicherheitslage im Einsatzgebiet wird durch ein komplexes Beziehungsgeflecht unterschiedlicher Fakto- ren bestimmt. Die Absicht der regierungsfeindlichen Kräfte, Stabilität und Wiederaufbau zu verhindern und darüber hinaus die örtlich jeweils vorherrschende soziale und wirtschaftliche Situation der Bevölkerung spielen dabei die wichtigste Rolle. In den Gebieten, in denen un- ter anderem mit gezielten Zugriffen auf regierungsfeind- liche Kräfte die staatliche Kontrolle durch die afghani- schen Sicherheitskräfte wiederhergestellt wurde, ist im ersten Quartal 2011 sogar erstmals eine leicht verbes- serte Sicherheitslage zu konstatieren: Stabilisierungs- und Entwicklungsprojekte können wieder ausgeführt werden. Dies führt in vielen Fällen zu einer deutlich ver- besserten Gesundheits- und sanitären Versorgung der Menschen, zum Beispiel im südlichen Chahar Darah. Schließlich möchte ich auf die Antwort der Bundes- regierung auf die Kleine Anfrage Ihrer Fraktion zum Thema „Informationspolitik zum Afghanistan-Einsatz“ (Bundestagsdrucksache 17/2884) hinweisen. Das kom- plexe Zielauswahlverfahren von ISAF und die Haltung der Bundesregierung dazu sind dort ausführlich darge- legt. Anlage 42 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 17/5421, Frage 56): Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung davon ab- gesehen, anlässlich des Mordes an sieben UN-Mitarbeitern am 1. April 2011 in der afghanischen Stadt Masar-i-Scharif ein Kondolenzschreiben an die UN zu verfassen? Der Sonderbeauftragte der Bundesregierung für Af- ghanistan und Pakistan, Botschafter Michael Steiner, hat den Vereinten Nationen umgehend persönlich, sowohl mündlich als auch schriftlich, kondoliert. Der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Guido Westerwelle, hat noch am Tag der Ereignisse in einer Presseerklärung dem VN-Generalsekretär im Namen der Bundesregierung seine Anteilnahme ausgesprochen. Deutschland hat als für die Behandlung des Afghanis- tan-Dossiers federführendes Land im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen bereits unmittelbar nach Bekanntwer- d d d E s A la te V A d A N s s h S e s k N e s A d A N z n (C (D en des Angriffes am 1. April 2011 eine Sondersitzung es VN-Sicherheitsrates einberufen. Auf ihr beschloss er Sicherheitsrat eine auf deutsche Initiative entstandene rklärung, in der das Mitgefühl des Sicherheitsrates und einer Mitglieder zum Ausdruck gebracht wurde und der nschlag mit klaren Worten verurteilt wurde. Der Ständige Vertreter der Bundesrepublik Deutsch- nd bei den Vereinten Nationen in New York, Botschaf- r Dr. Peter Wittig, kondolierte dem Generalsekretär der ereinten Nationen mit Schreiben vom 4. April 2011. nlage 43 Antwort er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des bgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- EN) (Drucksache 17/5421, Frage 57): Inwieweit ist die Bundesregierung der Auffassung, dass sich durch die Enthaltung Deutschlands in der Abstimmung zur UN-Sicherheitsratsresolution 1973 (2011) zu Libyen die Chancen Deutschlands für die Wahl in den UN-Menschen- rechtsrat verschlechtert haben, und inwieweit hat die Ein- schätzung der internationalen politischen Folgen des Abstim- mungsverhaltens Deutschlands zur genannten Resolution im UN-Sicherheitsrat die Bundesregierung bewogen, erst 2012 – und nicht wie geplant 2011 – für eine Mitgliedschaft im UN-Menschenrechtsrat zu kandidieren? Die Bundesregierung ist nicht der Auffassung, dass ich die Chancen Deutschlands für die Wahl in den Men- chenrechtsrat der Vereinten Nationen aufgrund der Ent- altung Deutschlands in der Abstimmung zur VN- icherheitsratsresolution 1973 verschlechtert haben. Die Bundesregierung hat sich bereits zu Beginn ihrer rsten Mitgliedschaft im Menschenrechtsrat dazu ent- chlossen, danach für die Wahlperiode 2012 bis 2015 zu andidieren. Sie hat die Kandidatur im April 2007 in ew York bekannt gemacht und seitdem aktiv für ihre rneute Wahl im Mai 2012 geworben. Es hat insofern keine Verschiebung der Kandidatur tattgefunden. nlage 44 Antwort er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der bgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- EN) (Drucksache 17/5421, Frage 58): Inwiefern meint die Bundesregierung, ihrer sich aus § 5 EUZBBG ergebenden Informationspflicht gegenüber dem Deutschen Bundestag in Bezug auf ihre Zustimmung zum Be- schluss des Europäischen Rates am 1. April 2011, die Militär- operation EUFOR Libya einzusetzen, nachgekommen zu sein, und wie begleitet Deutschland in der Funktion als Mitglied des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen die Beratungen über Libyen im Amt der Vereinten Nationen für die Koordi- nierung humanitärer Angelegenheiten, OCHA, auf dessen konkrete Anfrage hin der EU-Ratsbeschluss zu EUFOR Libya umgesetzt werden soll? Der Ratsbeschluss vom 1. April 2011 ist nicht gleich- usetzen mit der Entscheidung, eine Operation zu begin- en. Vielmehr stellte er eine notwendige Maßnahme dar, Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 104. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. April 2011 11937 (A) ) )(B) um die Planungen der EU weiter fortsetzen zu können. Ein endgültiger Beschluss über einen EU-Einsatz setzt voraus, dass OCHA eine entsprechende Anfrage an die EU richtet. Der Deutsche Bundestag wird bei zu mandatierenden GSVP-Operationen regelmäßig auf Basis eines vorlie- genden Operationsplans und seiner Anhänge, insbeson- dere der Einsatzregeln, befasst. Ein solcher Operations- plan existiert noch nicht. Die Unterrichtung der Bundesregierung über den Ratsbeschluss zu EUFOR Libyen erfolgte gemäß § 8 EUZBBG. Der entsprechende Rechtsakt wurde dem Bundestag im Rahmen des etablierten Verfahrens, als Nachmeldung zur Indikativen Vorschau auf anstehende GASP-Rechtsakte, am 5. April 2011 über das Bundes- ministerium für Wirtschaft und Technologie zugeleitet. In der Sitzung des Auswärtigen Ausschusses des Deutschen Bundestages am 6. April 2011 informierte zu- dem der Staatssekretär im Auswärtigen Amt, Dr. Wolf- Ruthart Born, den Ausschuss zu diesem Thema im Rah- men einer mündlichen Unterrichtung. Das Auswärtige Amt steht in regelmäßigem Kontakt mit dem Amt für die Koordinierung humanitärer Ange- legenheiten der Vereinten Nationen, OCHA, um sich über die Bewertung der humanitären Lage in Libyen auszutauschen. Dabei legt es großen Wert auf die unab- hängige, an humanitären Kriterien ausgerichtete Ein- schätzung von OCHA. Anlage 45 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Fragen des Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck- sache 17/5421, Fragen 59 und 60): Mit welchen Kapazitäten und in welcher Form planen die Bundesregierung und andere EU-Mitgliedstaaten, sich an der Militärmission EUFOR Libya – EU-Battlegroup oder Teilfä- higkeiten – zu beteiligen, und welche Vorbereitungen hierzu wurden bereits getroffen? Ist bei der geplanten Militärmission EUFOR Libya nach dem gegenwärtig vorliegenden Krisenmanagementkonzept, CMC, wie insbesondere von Malta gefordert, eine Zusam- menarbeit mit der EU-Grenzschutzagentur Frontex vorgese- hen, und kann die Bundesregierung ausschließen, dass eine solche Zusammenarbeit stattfinden wird? Zu Frage 59: Die Planungen der EU für eine mögliche Operation EUFOR Libya haben erst begonnen. Da derzeit keine konkrete Anforderung des Amtes für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten der Vereinten Nationen, OCHA, vorliegt, kann auch keine detaillierte Planung der EU, insbesondere bezüglich möglicherweise benö- tigter Kapazitäten erfolgen. Zu Frage 60: Das Krisenmanagementkonzept enthält keinerlei Be- zug zur EU-Grenzschutzagentur Frontex. ti k B v n re u A d A G W tr A M te v d h u ru d fü k d li A d A G (C (D Laut Ratsbeschluss vom 1. April 2011 soll die Opera- on EUFOR Libya, wenn es zu Anfrage durch OCHA ommt, vielmehr folgende mögliche Aufgaben haben: eitrag zum sicheren Transport und zur Evakuierung on Staatsangehörigen dritter Staaten leisten und huma- itäre Hilfsorganisationen bei ihrer Arbeit durch die Be- itstellung von spezifischen militärischen Fähigkeiten nterstützen. nlage 46 Antwort er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des bgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN) (Drucksache 17/5421, Frage 61): Wie bewertet die Bundesregierung die Weigerung der Volksrepublik China, dem für die Delegation des Bundesmi- nisters des Auswärtigen auf dessen vergangener Chinareise als Begleiter vorgesehenen Tilman Spengler die Erteilung ei- nes Visums zu verweigern, und welche Konsequenzen zieht sie daraus für ihre künftige Planung von Delegationen? Der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Guido esterwelle, hat Dr. Spengler wegen seines großen Bei- ags für die Vorbereitung der Ausstellung „Kunst der ufklärung“ und des begleitenden Dialogprogramms zur itreise eingeladen. Trotz hochrangiger Intervention des Bundespräsiden- n und der Bundesregierung hat China das Einreise- isum für Dr. Spengler abgelehnt, weil dieser sich für en Friedensnobelpreisträger Liu Xiaobo engagiert atte. Die Bundesregierung hat dieses Vorgehen bedauert nd hätte in dieser Frage von der chinesischen Regie- ng eine gelassenere Reaktion erwartet. Wir hoffen, ass Dr. Spengler weiterhin sein wertvolles Engagement r die deutsch-chinesischen Beziehungen fortsetzen ann. Auf die künftige Zusammensetzung der Delegationen es Bundesministers haben solche Vorgänge grundsätz- ch keinen Einfluss. nlage 47 Antwort er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des bgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN) (Drucksache 17/5421, Frage 62): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Festnahme des chinesischen Künstlers Ai Weiwei unter dem zwischenzeitlichen Vorwurf der Wirtschaftsverbrechen unmit- telbar nach der Eröffnung der Ausstellung „Die Kunst der Aufklärung“ durch den Bundesminister des Auswärtigen für ihre weitere Chinapolitik, und welche Ergebnisse erbrachten die in dem Gespräch mit dem einberufenen Botschafter der Volksrepublik China vorgetragenen Forderungen unter ande- rem nach der umgehenden Freilassung Ai Weiweis (verglei- che Mitteilung auf der Homepage des Auswärtigen Amts vom 6. April 2011: www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/ Laender/Aktuelle_Artikel/China/110406-AiWeiwei-node.html– Stand 7. April 2011)? 11938 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 104. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. April 2011 (A) ) )(B) Die Bundesregierung ist in großer Sorge über die Fest- nahme des chinesischen Künstlers Ai Weiwei. Der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Guido Westerwelle, hat gegenüber der chinesischen Regierung die klare Er- wartung geäußert, dass Ai Weiwei umgehend freigelas- sen wird, und um Aufklärung gebeten. Der Botschafter der Volksrepublik China in der Bun- desrepublik Deutschland wurde am 6. April 2011 zu ei- nem Gespräch in das Auswärtige Amt gebeten, bei dem ihm diese Haltung der Bundesregierung deutlich vermit- telt wurde. Auch der Botschafter der Bundesrepublik Deutsch- land in China, Michael Schaefer, hat gegenüber der chi- nesischen Vizeaußenministerin Fu Ying mit klaren Wor- ten gegen die Festnahme Ai Weiweis protestiert. Anlage 48 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Fragen der Abgeordneten Viola von Cramon-Taubadel (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5421, Fra- gen 63 und 64): Sieht die Bundesregierung in den Ereignissen rund um die Eröffnung der Ausstellung „Die Kunst der Aufklärung“ durch den Bundesminister des Auswärtigen – Verweigerung der Einreise Tilman Spenglers und Verhaftung Ai Weiweis direkt im Anschluss – einen Anlass, ihre Strategie für künftige Men- schenrechtsdialoge, Rechtsstaatsdialoge oder die deutsch-chi- nesischen Regierungskonsultationen zu ändern und, wenn ja, auf welche Weise? Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die chinesische Seite in diesem Rahmen nicht in überproportionaler Weise Ta- gesordnungspunkte und Diskussionsthemen setzt sowie Teil- nehmerlisten bestimmt, und ist sie der Auffassung, dass ihr dies im genannten Fall gelungen ist? Zu Frage 63: Die Bundesregierung hat sowohl gegen die Visaver- weigerung für den Sinologen Dr. Tilman Spengler, als auch gegen die Verhaftung des Künstlers Ai Weiwei hochrangig und massiv protestiert. Die Bundesregierung setzt sich seit Jahren gegen die andauernden Menschenrechtsverletzungen in China ein. Der Menschenrechtsdialog dient gerade auch dazu, der chinesischen Regierung die Positionen der Bundesregie- rung zu Meinungs- und Gewissensfreiheit zu verdeutli- chen. Im Rechtsstaatsdialog haben wir erfolgreich dazu bei- tragen können, Schritt für Schritt rechtsstaatliche Ele- mente in China zu verstärken. Wir stellen diese wichti- gen Instrumente daher auch jetzt nicht infrage. Die Bundesregierung plant, im Sommer bei den ers- ten Deutsch-Chinesischen Regierungskonsultationen über das ganze Spektrum der Beziehungen zu sprechen. China ist einer der weltweit wichtigsten, aber auch der schwierigsten Akteure in Politik und Wirtschaft. Wir sind weiterhin an einer Vertiefung der Zusammenarbeit in ti Z S te n u N M k tr te a d W M D A d A G ti a d k tu ru n Ir w g (C (D teressiert, werden dabei aber auch die Fragen der poli- schen Freiheitsrechte weiterhin nicht ausklammern. u Frage 64: Bisher war es immer möglich, mit der chinesischen eite für die Dialoge Themen zu vereinbaren, die den In- ressen beider Seiten gerecht wurden. Dialoge funktio- ieren grundsätzlich nur, wenn beide Seiten die Themen nd die Teilnehmer akzeptieren. China verweigert seit Jahren die Teilnahme von ichtregierungsorganisationen an Veranstaltungen des enschenrechtsdialogs und lehnt regelmäßig Visa für ritische Wissenschaftler und Intellektuelle ab. Die Bundesregierung ist der Überzeugung, dass es otzdem richtig ist, diese Dialoge fortzusetzen und wei- rhin alle Möglichkeiten auszuschöpfen, mit China uch auf hoher Ebene gerade über diese Probleme zu re- en. Der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Guido esterwelle, hat bei seinem Besuch in China Fragen der einungs- und der Pressefreiheit mehrfach in aller eutlichkeit angesprochen. nlage 49 Antwort er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des bgeordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN) (Drucksache 17/5421, Frage 65): Wie schätzt die Bundesregierung die in der zwölften Ka- lenderwoche dieses Jahres bekannt gewordenen Aussagen ei- niger ihrer Mitarbeiter ein (vergleiche Roland Nelles und an- dere „Das Rätsel um den deutschen Iran-Deal“, Spiegel Online vom 1. April 2011), dass die ursprünglich von der Bundesregierung und der Deutschen Bundesbank (vergleiche Antwort der Bundesregierung auf Frage 83 des Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, siehe Plenarprotokoll 17/101) erteilte Ge- nehmigung für die Abwicklung der indischen Zahlungen für iranische Öllieferungen über die Deutsche Bundesbank und die von den USA sanktionierte Europäisch-Iranische Handels- bank (vergleiche Pressemitteilung TG-847 des US-Finanz- ministeriums vom 7. September 2010) eine Voraussetzung für die Freilassung der inhaftierten Reporter der Bild am Sonntag war, besonders angesichts des Umstandes, dass das langwie- rige Genehmigungsverfahren unmittelbar nach den Freilas- sungsverhandlungen abgeschlossen wurde? Die Bundesregierung hat sich seit Beginn der Inhaf- erung der beiden BILD-Journalisten im Oktober 2010 uf allen Ebenen intensiv dafür eingesetzt, dass die bei- en Deutschen so rasch wie möglich nach Hause zurück- ehren können. Die in der Frage aufgegriffene Medienberichterstat- ng enthält Mutmaßungen, die von der Bundesregie- ng nicht kommentiert werden. Zahlungen von und an durch Iran kontrollierte Unter- ehmen werden gemäß den EU-Sanktionen gegenüber an sehr genau kontrolliert. Über deren Zulässigkeit ird nach Rechtslage entschieden. Zu einzelnen Zahlun- en kann die Bundesregierung nicht Stellung nehmen. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 104. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. April 2011 11939 (A) ) )(B) Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die Fragen der Abgeordneten Iris Gleicke (SPD) (Drucksa- che 17/5421, Fragen 66 und 67): Wie prüft das Bundesministerium des Innern vor einer Be- willigung von Zuwendungen, ob der Empfänger der Zuwen- dung in einem extremistischen Umfeld angesiedelt ist, und ist die Prüfung von Bewilligungen auch bei der „Schlesischen Jugend“ geschehen? Wird das Bundesministerium des Innern auch vom Bund der Vertriebenen bei der Vergabe öffentlicher Mittel die Un- terschrift einer wie der vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für die Förderprogramme in Kraft gesetzten Extremismusklausel fordern, und, wenn ja, warum ist dies, vor allem im Hinblick auf die rechtsextremis- tische Unterwanderung der Mitgliedsorganisation des Bundes der Vertriebenen „Schlesische Jugend“ bzw. „Schlesische Ju- gend Thüringen“ bisher nicht erfolgt? Zu Frage 66: Im Rahmen der haushaltsrechtlichen Feststellung, ob die zu fördernde Maßnahme im erheblichen Interesse des Bundes liegt, wird grundsätzlich überprüft, ob der Empfänger der Zuwendung in einem extremistischen Umfeld angesiedelt ist oder sich in irgendeiner Weise gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung be- tätigt. Liegen entsprechende Hinweise vor, wird von ei- ner Zuwendung abgesehen oder eine Förderung wird eingestellt. Das BMI fördert die „Schlesische Jugend“ weder unmittelbar noch im Wege der Projektförderung. Zu Frage 67: Im Geschäftsbereich des BMI wird bislang lediglich bei der Durchführung des Programms „Zusammenhalt durch Teilhabe“ eine Erklärung zur Sicherung demokra- tischer Praxis bei der Projektdurchführung – sogenannte Demokratieerklärung oder Extremismusklausel – ver- wendet. Über die Unterzeichnung der Demokratieerklä- rung soll eine Sensibilisierung erreicht und die Ver- pflichtung der geförderten Träger gestärkt werden, eigene Verantwortung dafür zu übernehmen, dass extre- mistische Gruppierungen nicht von Bundesmitteln profi- tieren. Bei anderen Fördermaßnahmen kann im Rahmen der Erfordernisse der Bundeshaushaltsordnung die Eignung der Träger auch mit anderen Mitteln geprüft werden. Zur Landsmannschaft Schlesien liegen keine Hin- weise für rechtsextremistische Bestrebungen vor. Im Hinblick auf ihre Jugendorganisation wurde die Lands- mannschaft um eine Stellungnahme gebeten. Die daraus zu ziehenden Konsequenzen werden zuwendungsrecht- lich geprüft. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die Frage des Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz (B F te J G s s e lu A d F (B F in p e s s c c te in re s d ro E k ü d M c E d s (C (D ÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5421, rage 68): Hält es die Bundesregierung, auch vor dem Hintergrund der Nuklearkatastrophe in Fukushima/Japan und der Neuposi- tionierung der Bundeskanzlerin hinsichtlich der generellen Bewertung der Risiken der Nutzung der Atomtechnologie, nicht auch für erforderlich, bei den bestehenden Plänen für Nuklearkatastrophen, bei der Planung ihrer Koordinierungs- verantwortung gemäß ihren Aufgaben sowie im Hinblick auf die verfassungsrechtliche Kompetenzverteilung beim Kata- strophenschutz grundlegende Veränderungen anzuregen bzw. vorzunehmen, und, wenn ja, welche Veränderungen sind hier konkret in Planung? Die Frage der verfassungsrechtlichen Kompetenzver- ilung beim Katastrophenschutz ist in den letzten zehn ahren wiederholt thematisiert worden, ohne dass es zu rundgesetzänderungen gekommen ist. Nach Auffas- ung der Länder hat sich die Kompetenzverteilung zwi- chen Bund und Ländern bewährt. Überlegungen für ine grundlegende Änderung der Zuständigkeitsvertei- ng gibt es derzeit nicht. nlage 52 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die rage des Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz ÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5421, rage 69): Auf welche Weise wird die Bundesregierung auf der Ta- gung des Rates Justiz und Inneres der EU in der 15. Kalender- woche ihrer Pflicht nachkommen, bezüglich der Verwendung von Fluggastdaten auf grundgesetzkonforme Rechtsakte hin- zuwirken, und wird die Bundesregierung bei den Verhandlun- gen über die entsprechende Richtlinie einen ausdrücklichen Verfassungsvorbehalt gegen die geplante anlasslose Speiche- rung, Verarbeitung und Rasterung von Fluggastdaten durch eine staatliche Zentralstelle einlegen? Anlässlich des Jl-Rates am 11./12. April 2011 wurde sbesondere auf der Grundlage eines Präsidentschafts- apiers der Vorschlag von Großbritannien diskutiert, ob ine Ausdehnung auf innereuropäische Flüge erfolgen oll. Deutschland sprach sich ebenso wie die Kommis- ion, Slowenien, Luxemburg, die Niederlande und Grie- henland gegen die Einbeziehung innergemeinschaftli- her Flüge aus. Die Diskussion zur Einführung eines EU-PNR-Sys- ms konzentrierte sich auf die Frage der Einbeziehung nergemeinschaftlicher Flüge in den Anwendungsbe- ich der Richtlinie. Nach derzeitigem Entwurfsstand oll über die Frage der Notwendigkeit und Praktikabilität er Einbeziehung innergemeinschaftlicher Flüge die Eu- päische Kommission dem Europäischen Rat und dem uropäischen Parlament insgesamt vier Jahre nach In- rafttreten der Richtlinie einen Bericht vorlegen. Eine berwiegende Zahl der Mitgliedstaaten plädierte dafür, ie Richtlinie auszuweiten, um den Mitgliedstaaten die öglichkeit einzuräumen, auch bei innergemeinschaftli- hen Flügen PNR-Daten anzufordern und zu sammeln. inige Mitgliedstaaten erklärten darüber hinaus, dass as Endziel die Sammlung der Daten aller innergemein- chaftlichen Flüge sei. 11940 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 104. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. April 2011 (A) ) )(B) Der Bundesminister des Innern, Dr. Friedrich, be- grüßte die Verbesserungen des Richtlinien-Vorschlags im Vergleich zur Fassung von 2007, sprach sich aber gleichzeitig für weitere datenschutzrechtliche Verbesse- rungen aus: Verkürzung der Speicherfrist der Klardaten, strengere Eingriffsvoraussetzungen bei der reaktiven Nutzung, proaktive Nutzung nur mit anonymisierten Da- ten. Eine Ausweitung des Anwendungsbereichs der Richtlinie auf innergemeinschaftliche Flüge lehnte er ab: Die Ausweitung würde zu einer erheblichen Ausweitung der Datensammlung führen, die Verhältnismäßigkeit der Ausweitung sei fraglich, die Ausweitung sei zudem noch in keiner Folgenabschätzung untersucht worden und würde auch zu einer höheren Kostenbelastung für die Fluggesellschaften führen. Die Bundesregierung wird sich auch weiterhin bei den Verhandlungen in Brüssel dafür einsetzen, dass der Richtlinienentwurf so gestaltet wird, dass er mit europäi- schen und nationalen Grundrechten, insbesondere auch dem Grundrecht auf Datenschutz bzw. informationelle Selbstbestimmung, vereinbar sein wird. Dabei sieht sich die Bundesregierung selbstverständlich auch an die Vor- gaben gebunden, die das Bundesverfassungsgericht ins- besondere in seinem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung formuliert hat. In den anstehenden Verhandlungen wird Deutschland daher unter anderem besonderen Wert auf folgende Punkte legen: – Der Kanon der betroffenen Daten ist zum einen kon- kreter zu fassen und zum anderen auf das im Hinblick auf die verfolgten Zwecke Erforderliche und Unab- dingbare weiter einzuschränken; – Reduzierung des Straftatenkatalogs auf solche Straf- taten, bei denen im Hinblick auf die Schwere und die Art der Straftat eine Nutzung von PNR-Daten sinn- voll und angemessen erscheint; – Differenzierung der Verwendung der Daten nach Zwecken: – Verwendung von PNR-Daten zu Zwecken der Echtzeitanalyse nur, wenn gewährleistet ist, dass die nicht anonymisierten oder pseudonymisierten PNR-Daten ausschließlich für diese Zwecke und nur für die Dauer der Echtzeitanalyse zur Verfü- gung stehen; – Ablehnung eines darüber hinausgehenden Vor- haltens nicht wenigstens pseudonymisierter Da- ten (keine Speicherung von vollständigen PNR- Daten für die Dauer von 30 Tagen); – Verwendung von PNR-Daten zu „proaktiven“ Zwecken nur in anonymisierter Form; – Verwendung von PNR-Daten zu Zwecken der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung nur mit ei- ner so kurz wie möglich bemessenen Speicher- frist, die jedenfalls deutlich kürzer als fünf Jahre sein muss; – Speicherung nur in pseudonymisierter Form, wobei die Wiederherstellung der vollständigen PNR-Daten- – – A d g (D Z s G s w v w – E c A F re s k (C (D sätze eine vorherige unabhängige Kontrolle durch eine von der Leitung der Zentralstelle unabhängige Instanz voraussetzen sollte; hohe Eingriffsvoraussetzungen für die reaktive Ver- wendung der PNR-Daten: – Verwendung von vollständigen PNR-Daten zur Strafverfolgung nur bei im Einzelfall tatsächlich schwerwiegenden Straftaten; – Verwendung von vollständigen PNR-Daten zur Gefahrenabwehr nur, wenn bestimmte Tatsachen Grund zu der Annahme geben, dass eine konkrete gegenwärtige Gefahr für Leib, Leben oder Frei- heit einer Person, für den Bestand oder die Si- cherheit eines Mitgliedstaates besteht oder zur Abwehr einer gemeinen Gefahr; nachträgliche Benachrichtigungspflicht der Betroffe- nen im Falle der reaktiven Nutzung der PNR-Daten, sofern dem keine zwingenden Gründe entgegenstehen bzw. die Benachrichtigung zu unverhältnismäßigem Aufwand führen würde. nlage 53 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Fra- en des Abgeordneten Hans-Joachim Hacker (SPD) rucksache 17/5421, Fragen 70 und 71): Welche Maßstäbe setzt die Bundesregierung für die BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH bei der Veräußerung pachtfreier bundeseigener landwirtschaftlicher Nutzflächen in den neuen Bundesländern, und welche Ergeb- nisse sind in den Gesprächen mit den betroffenen Ländern hinsichtlich einer Übertragung dieser Flächen auf die Länder erreicht worden? Wird die Bundesregierung bei den weiteren Veräußerun- gen von BVVG-Flächen gegenüber der BVVG darauf hinwir- ken, dass bei einem Verkauf die Agrarstruktur in den neuen Ländern gestärkt und eine Schwächung der Agrarstruktur durch Veräußerungen an nicht landwirtschaftlich gebundene Bewerber ausgeschlossen wird? u Frage 70: Maßstab für die Veräußerung bundeseigener landwirt- chaftlicher Nutzflächen in den neuen Ländern sind die rundsätze für die weitere Privatisierung der landwirt- chaftlichen Flächen der Bodenverwertungs- und -ver- altungs GmbH BVVG (Privatisierungsgrundsätze), die on Bund und Ländern im März 2010 unterzeichnet urden. Dabei sind das Haushaltsrecht des Bundes Verkauf zum vollen Wert – und das Beihilferecht der uropäischen Union zu beachten. Ferner werden Flä- hen nach § 3 Abs. 5 des Ausgleichsleistungsgesetzes an lteigentümer veräußert. Hinsichtlich einer Übertragung landwirtschaftlicher lächen an die Länder ist bisher folgendes Ergebnis er- icht worden: Der Bund und das Land Sachsen-Anhalt befinden ich seit Anfang 2009 in konkreten Gesprächen. Bisher onnte keine Übereinstimmung zum Kaufpreis erzielt Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 104. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. April 2011 11941 (A) ) )(B) werden. In Auftrag gegebene Gutachten zur Preisfin- dung bestätigen prinzipiell das Herangehen des Bundes. Das Land Thüringen hat sich mit seinem Erwerbs- wunsch an die BVVG gewandt. Aussagen zu Wertvor- stellungen wurden nicht gemacht. Auch hier gilt, dass der Bund die Flächen nur zum vollen Wert verkaufen kann. Gespräche wurden bisher nicht aufgenommen. Die Länder Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vor- pommern haben sich vor einigen Tagen in einem Schrei- ben an den Bundesminister der Finanzen gewandt und um ein Gespräch über die Möglichkeiten der Privatisie- rung der BVVG-Flächen gebeten. Ein Termin ist noch nicht anberaumt. Zu Frage 71: Gemäß Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP soll die Verwertung der Flächen der Bodenverwer- tungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) unter verstärk- ter Berücksichtigung agrarstruktureller Belange zügig vorangebracht und im Wesentlichen bis zum Jahr 2025 abgeschlossen werden. Diesem Ziel wurde mit der Über- arbeitung der Grundsätze für die weitere Privatisierung der landwirtschaftlichen Flächen der BVVG Rechnung getragen. Die BVVG verkauft über 95 Prozent ihrer landwirt- schaftlichen Flächen an ortsansässige Landwirte und Be- triebe. Eine Schwächung der Agrarstruktur durch Veräu- ßerungen der BVVG ist nicht erkennbar. Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Fra- gen der Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) (Drucksache 17/5421, Fragen 72 und 73): Welche konkreten steuerlichen Maßnahmen zur Förderung der Energieeinsparung über Gebäudesanierung strebt die Bun- desregierung an (vergleiche die Äußerungen des Bundes- ministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit vom 7. April 2011 im Handelsblatt), und welche konkreten steuerlichen Fördermaßnahmen zur Förderung der Energie- einsparung existieren derzeit bereits im Einkommensteuerge- setz? Wie viele neue Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen sind seit der letzten Positivliste mit Stand vom 23. April 2010 und der aktuellen Positivliste mit Stand vom 1. April 2011 hinzugekommen, und wie viele wurden ledig- lich überarbeitet und nicht aufgehoben? Bereits nach geltendem Einkommensteuerrecht kön- nen steuerliche Fördermöglichkeiten genutzt werden, zum Beispiel erhöhte Absetzungen für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Sinne des § 177 BauGB für im Inland belegene Gebäude in Sanierungsge- bieten und städtebaulichen Entwicklungsgebieten, § 7h EStG; erhöhte Absetzungen für Herstellungskosten für Baumaßnahmen an Baudenkmalen, § 7i EStG; Steuerbe- günstigungen wie Sonderausgaben für Aufwendungen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Baudenkmalen oder Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen, § 10f EStG, sowie Steuerermäßi- gungen für Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen fü m s g re ti ru e A d d N G d g g fu 1 te Ü ti g m d e w S d 9 li d G s c m (C (D r Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungs- aßnahmen im Haushalt des Steuerpflichtigen, § 35a Ab- atz 3 EStG, sofern keine Förderung über KfW-Pro- ramme erfolgt. Ob es weiterer Maßnahmen bedarf, wird die Bundes- gierung im Lichte der weiteren energie- und klimapoli- schen Entscheidung und der erreichten Konsolidie- ngsfortschritte der Haushalte von Bund und Ländern ntscheiden. nlage 55 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage es Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜND- IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5421, Frage 74): In welchem Umfang erwartet die Bundesregierung, dass der Hypo Real Estate Holding AG, HRE, gewährte Finanzhil- fen – Zahlungen, Kredite, Garantien – von dieser je zurücker- stattet werden – wie kürzlich die Commerzbank AG entspre- chend ankündigte – oder aber realistischerweise abgeschrieben werden müssen, und was ist der Bundesregierung bekannt über die Höhe von Vergütungen und Boni, die an Repräsentanten so- wie Mitarbeiter der am 30. September 2010 zur Verwaltung von 173 Milliarden Euro sogenannter Schrottpapiere gegrün- deten bundeseigenen HRE-Abwicklungsanstalt FMS – Bad Bank – zugesagt bzw. schon gezahlt wurden, insbesondere ob entsprechend § 5 Abs. 2 FMStFV diese Personen nicht mehr als 500 000 Euro jährlich verdienen? Antwort zu Ihrer ersten Teilfrage: Vorab möchte ich darauf hinweisen, dass die HRE arantien und direkte Kapitalisierungen erhielt, ihr je- och – anders als in Ihrer Frage dargestellt – kein Kredit ewährt wurde. Zu den Garantien: Der Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung SoFFin ewährte der HRE zur Refinanzierung und zur Beschaf- ng von Liquidität ein Garantievolumen von insgesamt 42 Milliarden Euro. Hiervon zog die HRE zum 30. Sep- mber 2010 Garantien von 124 Milliarden Euro. Mit der bertragung der von Ihnen erwähnten Vermögensposi- onen von rund 173 Milliarden Euro zum 1. Oktober 2010 ingen sämtliche SoFFin-Garantien auf die FMS Wert- anagement über. Mitte März dieses Jahres konnten iese Garantien in voller Höhe zurückgegeben und durch igene Emissionen der FMS Wertmanagement ersetzt erden. Es gab hierbei weder eine Inanspruchnahme des oFFin noch Abschreibungen. Zur Kapitalisierung: Das Gesamtvolumen des SoFFin zur Kapitalisierung er HRE einschließlich ihrer Abwicklungsanstalt beträgt ,95 Milliarden Euro. Hiervon hat der Bund 7,42 Mil- arden Euro an die HRE gezahlt. Den Restbetrag erhält ie FMS Wertmanagement nach der noch ausstehenden enehmigung des Beihilfeverfahrens durch die Europäi- che Kommission. Der Bund hält seit Oktober 2009 bekanntlich sämtli- he Anteile der HRE. Das Gesamtergebnis des Engage- ents des Bundes bei der HRE kann erst nach der voll- 11942 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 104. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. April 2011 (A) (C) (D)(B) ständigen Abwicklung des übertragenen Portfolios sowie nach der beabsichtigten Veräußerung der HRE in private Hände beziffert werden. Zum heutigen Zeitpunkt ist keine seriöse Aussage möglich. Die Bundesregierung wird jedoch einen möglichen Verlust im Interesse der Steuerzahler so gering wie möglich halten. Antwort zu Ihrer zweiten Teilfrage: Die Vergütung ist branchenüblich. Keine Mitarbeiterin bzw. kein Mitarbeiter erhält mehr als 500 000 Euro brutto im Jahr. Es wurden keine Bo- nuszahlungen geleistet. 104. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 13. April 2011 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14 Anlage 15 Anlage 16 Anlage 17 Anlage 18 Anlage 19 Anlage 20 Anlage 21 Anlage 22 Anlage 23 Anlage 24 Anlage 25 Anlage 26 Anlage 27 Anlage 28 Anlage 29 Anlage 30 Anlage 31 Anlage 32 Anlage 33 Anlage 34 Anlage 35 Anlage 36 Anlage 37 Anlage 38 Anlage 39 Anlage 40 Anlage 41 Anlage 42 Anlage 43 Anlage 44 Anlage 45 Anlage 46 Anlage 47 Anlage 48 Anlage 49 Anlage 50 Anlage 51 Anlage 52 Anlage 53 Anlage 54 Anlage 55
    • insert_commentVorherige Rede als Kontext
      Rede von Rita Schwarzelühr-Sutter


      • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
      • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


      Ja. – Sind denn auch aus den Finanzmärkten bzw. aus

      dem Bankenbereich Experten mit dabei?

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      (C (D Pet Wir haben das verstärkte Engagement außerlandwirt chaftlicher Finanzinvestoren auf den Märkten jetzt zum rsten Mal registriert. Deswegen haben wir ein Gutchten in Auftrag gegeben, das diesen Komplex beuchten soll. Wenn es vorliegt, werden wir entspre hend bewerten und informieren. Es gibt keine weiteren Zusatzfragen. – Die Fragen 13 nd 14 der Kollegin Dr. Kirsten Tackmann werden chriftlich beantwortet. Ich rufe die Frage 15 unserer Kollegin Cornelia Behm on Bündnis 90/Die Grünen auf: Bis wann plant die Bundesregierung die vom Parlamentarischen Staatssekretär bei der Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Peter Bleser auf der Regionalkonferenz des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz „Die Zukunft des ländlichen Raumes“ am 22. März 2011 angekündigten neuen Fördermaßnahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“, GAK, wie einen Demografiecheck zur Bewältigung des demografischen Wandels, eine verstärkte kommunale Innenentwicklung sowie flexible regionale Finanzierungsinstrumente wie Regionalfonds, Regionalbudgets oder Mikrofinanzierung in den Planungsausschuss für Agrarstruktur und Küstenschutz einzubringen, und inwieweit liegen der Bundesregierung Informationen über die Bereitschaft der Länder vor, die Aufnahme der neuen Fördermaßnahmen in die GAK mitzutragen? Herr Staatssekretär. Pet Auf der Regionalkonferenz in Sankt Wendel wurde uf Überlegungen im BMELV verwiesen, zur Bewältiung des demografischen Wandels einen Demografieheck sowie mehrere Maßnahmen in die Regelförderung er GAK einzubauen; das wurde von mir dort vorgetellt. Diese Überlegung geht einher mit einem Bechluss des Planungsausschusses für Agrarund Küstenchutz, PLANAK, vom Januar 2011. Auf Initiative des MELV wurde beschlossen, die GAK im Lichte der eiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik nach 013 in ihrer Ausgestaltung zu überprüfen. Der Bechluss sieht unter anderem vor, dass die zur Überprüng der GAK erforderlichen Schritte im partnerschaft chen Dialog von Bund und Ländern gemeinsam rarbeitet und untereinander abgestimmt werden. In dieem Beratungsprozess wird erörtert, ob und inwieweit ördermaßnahmen der GAK und des Rahmenplans mit em Demografiecheck verbunden werden können. Daber hinaus wird die Fachebene über die bereits im erbst 2010 angestellten Überlegungen zu geeigneten inanzinstrumenten beraten. Die Überprüfung der GAKaßnahmen für den Rahmenplan 2014 bis 2017 soll nde 2012 abgeschlossen sein. Vielen Dank. – Eine Nachfrage. Bitte schön, Frau ollegin. )


    Rede von Peter Bleser
    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)