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    Plenarprotokoll 17/102 der Bundesregierung (Drucksache 17/4243) . . . . . . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 2: Antrag der Abgeordneten René Röspel, Dr. Carola Reimann, Dr. Ernst Dieter Rossmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Gesundheitsforschung an den Bedar- fen der Patientinnen und Patienten ausrich- ten – Rahmenprogramm Gesundheitsfor- schung der Bundesregierung überarbeiten (Drucksache 17/5364) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . René Röspel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 4: Antrag der Abgeordneten Christel Humme, Caren Marks, Petra Crone, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion der SPD: Entgelt- gleichheit zwischen Männern und Frauen gesetzlich durchsetzen (Drucksache 17/5038) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Caren Marks (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nadine Schön (St. Wendel) (CDU/CSU) . . . . Sabine Zimmermann (DIE LINKE) . . . . . . . . Sibylle Laurischk (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Monika Lazar (BÜNDNIS 90/ 11624 D 11624 D 11625 A 11643 D 11645 A 11645 A 11646 B 11648 B 11649 B Deutscher B Stenografisch 102. Sitz Berlin, Donnerstag, d I n h a l Wahl der Abgeordneten Gerda Hasselfeldt in den Gemeinsamen Ausschuss . . . . . . . . . . . Wahl der Abgeordneten Petra Müller (Aachen) in den Stiftungsrat der Bundesstif- tung Baukultur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Erweiterung der Tagesordnung . . . . . . . . . . . Absetzung des Tagesordnungspunktes 19 . . . Nachträgliche Ausschussüberweisung . . . . . . Begrüßung des Präsidenten der Hellenischen Republik, Herrn Philippos Petsalnikos . . . . . Tagesordnungspunkt 3: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Rahmenprogramm Gesundheitsforschung D K M D U D E B F M R 11623 A 11623 B 11623 B 11624 C 11624 C 11636 A René Röspel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Peter Röhlinger (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . 11626 D 11628 D undestag er Bericht ung en 7. April 2011 t : r. Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . rista Sager (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ichael Kretschmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . r. Carola Reimann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . lrike Flach (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Martina Bunge (DIE LINKE) . . . . . . . . . berhard Gienger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . irgitt Bender (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . lorian Hahn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . ichael Gerdes (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . udolf Henke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 11630 B 11631 C 11632 D 11634 B 11636 C 11637 C 11638 C 11639 C 11640 D 11641 D 11642 D DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ewa Klamt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 11650 B 11651 C II Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 102. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 7. April 2011 Sigmar Gabriel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (zur Geschäftsordnung) . . Gabriele Molitor (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . Dr. Rosemarie Hein (DIE LINKE) . . . . . . . . . Rita Pawelski (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Ingrid Fischbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Claudia Bögel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Christel Humme (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Norbert Geis (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 31: a) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Verbesserung des Austauschs von strafregisterrechtlichen Daten zwi- schen den Mitgliedstaaten der Europäi- schen Union und zur Änderung regis- terrechtlicher Vorschriften (Drucksache 17/5224) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes ge- gen den Handel mit illegal eingeschlage- nem Holz (Holzhandels-Sicherungs-Ge- setz – HolzSiG) (Drucksache 17/5261) . . . . . . . . . . . . . . . . c) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Umsetzung der Richtlinie 2009/ 43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 zur Ver- einfachung der Bedingungen für die in- nergemeinschaftliche Verbringung von Verteidigungsgütern (Drucksache 17/5262) . . . . . . . . . . . . . . . . d) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Änderung des Übereinkommens vom 11. Oktober 1985 zur Errichtung der Multilateralen Investitions-Garan- tie-Agentur (Drucksache 17/5263) . . . . . . . . . . . . . . . . e) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Abkommen vom 1. Dezem- ber 2009 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Islamischen Repu- blik Pakistan über die Förderung und f) Z A L o tr m tu te (D T a b T B s ri b 2 (D B U B K T R P W 11653 A 11655 B 11656 A 11656 D 11657 C 11658 D 11660 A 11661 C 11662 D 11664 A 11665 B 11666 D 11667 A 11667 A 11667 B den gegenseitigen Schutz von Kapital- anlagen (Drucksache 17/5264) . . . . . . . . . . . . . . . Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Änderung gewerberechtlicher Vorschriften (Drucksache 17/5312) . . . . . . . . . . . . . . . usatztagesordnungspunkt 3: ntrag der Abgeordneten Martin Dörmann, ars Klingbeil, Garrelt Duin, weiterer Abge- rdneter und der Fraktion der SPD: Netzneu- alität im Internet gewährleisten – Diskri- inierungsfreiheit, Transparenzverpflich- ngen und Sicherung von Mindestqualitä- n gesetzlich regeln rucksache 17/5367) . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 32: ) Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses: zu den Streitverfah- ren vor dem Bundesverfassungsgericht 2 BvC 4/10, 2 BvC 6/10, 2 BvC 8/10 (Drucksache 17/5398) . . . . . . . . . . . . . . . ) – h) Beschlussempfehlungen des Petitionsaus- schusses: Sammelübersichten 242, 243, 244, 245, 246, 247 und 248 zu Petitionen (Drucksachen 17/5211, 17/5212, 17/5213, 17/5214, 17/5215, 17/5216, 17/5217) . . . agesordnungspunkt 5: eschlussempfehlung und Bericht des Aus- chusses für Kultur und Medien zu der Unter- chtung durch die Deutsche Welle: Aufga- enplanung der Deutschen Welle 2010 bis 013 rucksachen 17/1289, 17/1485 Nr. 3, 17/5260) ernd Neumann, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . lla Schmidt (Aachen) (SPD) . . . . . . . . . . . . urkhardt Müller-Sönksen (FDP) . . . . . . . . . athrin Senger-Schäfer (DIE LINKE) . . . . . abea Rößner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . einhard Grindel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . atrick Kurth (Kyffhäuser) (FDP) . . . . . . . . . olfgang Börnsen (Bönstrup) (CDU/CSU) . Dr. h. c. Jürgen Koppelin (FDP) . . . . . . . . 11667 B 11667 B 11667 C 11667 C 11667 D 11668 C 11668 D 11670 A 11671 C 11672 C 11673 C 11674 C 11675 D 11676 C 11677 B Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 102. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 7. April 2011 III Tagesordnungspunkt 6: a) Antrag der Abgeordneten Wolfgang Nešković, Ulla Jelpke, Jan Korte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Einführung eines verpflichtenden Lob- byistenregisters (Drucksache 17/2096) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Michael Hartmann (Wackernheim), Sören Bartol, Sabine Bätzing-Lichtenthäler, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion der SPD: Mehr Transparenz beim Einsatz externer Personen in der Bundesverwaltung – Bericht des Bundesrechnungshofes voll- ständig umsetzen (Drucksache 17/5230) . . . . . . . . . . . . . . . . c) Antrag der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Kai Gehring, Ingrid Hönlinger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Transpa- renz schaffen – Verbindliches Register für Lobbyistinnen und Lobbyisten ein- führen (Drucksache 17/2486) . . . . . . . . . . . . . . . . Raju Sharma (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Bernhard Kaster (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Michael Hartmann (Wackernheim) (SPD) . . . Ernst Hinsken (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Dr. Stefan Ruppert (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Hartmann (Wackernheim) (SPD) . Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Serkan Tören (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Manfred Behrens (Börde) (CDU/CSU) . . . . . Dr. Eva Högl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Armin Schuster (Weil am Rhein) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 7: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung der Rechtsgrundlagen für die Fortentwicklung des Emissionshandels (Drucksache 17/5296) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Frank Schwabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Judith Skudelny (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . . D A R F T A F A D A (D B P A J M U T – – D K O T D V T a 11678 B 11678 B 11678 C 11678 C 11679 C 11681 A 11682 C 11682 D 11683 C 11684 A 11685 C 11687 A 11687 C 11688 B 11689 B 11690 D 11691 A 11692 A 11693 A 11694 C r. Hermann Ott (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ndreas Jung (Konstanz) (CDU/CSU) . . . . . olf Hempelmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . ranz Obermeier (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Dr. Matthias Miersch (SPD) . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 8: ntrag der Abgeordneten Brigitte Pothmer, ritz Kuhn, Katrin Göring-Eckardt, weiterer bgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN: Integration Älterer in den rbeitsmarkt verbessern rucksache 17/5235) . . . . . . . . . . . . . . . . . . rigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . eter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . . nton Schaaf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ohannes Vogel (Lüdenscheid) (FDP) . . . . . . atthias W. Birkwald (DIE LINKE) . . . . . . . lrich Lange (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Anton Schaaf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 9: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (Drucksachen 17/4981, 17/5355) . . . . . . . Zweite und dritte Beratung des vom Bun- desrat eingebrachten Entwurfs eines Ge- setzes zur Änderung des Straßenver- kehrsgesetzes (Drucksachen 17/2766, 17/5355) . . . . . . . r. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . irsten Lühmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . liver Luksic (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . homas Lutze (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . r. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . olkmar Vogel (Kleinsaara) (CDU/CSU) . . . agesordnungspunkt 10: ) Antrag der Abgeordneten Martin Dörmann, Waltraud Wolff (Wolmirstedt), Garrelt Duin, weiterer Abgeordneter und der Frak- 11695 C 11696 D 11697 D 11698 C 11698 D 11699 C 11699 D 11700 C 11701 D 11703 B 11705 A 11706 A 11706 B 11707 A 11707 B 11707 B 11708 B 11709 D 11710 D 11711 C 11712 B IV Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 102. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 7. April 2011 tion der SPD: Verbraucherschutz in der Telekommunikation umfassend stärken (Drucksache 17/4875) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Caren Lay, Dr. Dietmar Bartsch, Herbert Behrens, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Telekommunikationsmarkt verbrauchergerecht regulieren (Drucksache 17/5376) . . . . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: Beschlussempfehlung und Bericht des Rechts- ausschusses – zu dem Antrag der Abgeordneten Caren Lay, Dr. Dietmar Bartsch, Herbert Behrens, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Unlautere Telefonwerbung effektiv verhindern – zu dem Antrag der Abgeordneten Nicole Maisch, Bärbel Höhn, Kerstin Andreae, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Unerlaubte Telefonwerbung wirksam bekämpfen (Drucksachen 17/3041, 17/3060, 17/3587) . . Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (SPD) . . . . . . . Andreas G. Lämmel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Caren Lay (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . Claudia Bögel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Erik Schweickert (FDP) . . . . . . . . . . . . Mechthild Heil (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Erik Schweickert (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 11: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Europäische Betriebsräte-Gesetzes – Umsetzung der Richtlinie 2009/38/EG über Europäische Betriebsräte (2. EBRG- ÄndG) (Drucksachen 17/4808, 17/5399) . . . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Arbeit und Soziales zu dem Antrag der Abgeordneten Josip Juratovic, Ottmar Schreiner, Anette Kramme, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Wirkungsvolle Sanktionen zur Stär- D J G J B M T A W P F p g M (D E D K D U D F G T E e Ä n (D in Z E In (K ti b r (D 11713 D 11713 D 11714 A 11714 B 11715 D 11717 A 11717 D 11718 C 11719 B 11719 D 11721 B 11722 B kung von Europäischen Betriebsräten umsetzen (Drucksachen 17/5184, 17/5399) . . . . . . . r. Johann Wadephul (CDU/CSU) . . . . . . . . Thomas Dörflinger (CDU/CSU) . . . . . . . . osip Juratovic (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . abriele Molitor (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . utta Krellmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . eate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ax Straubinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 12: ntrag der Abgeordneten Elvira Drobinski- eiß, Gabriele Hiller-Ohm, Dr. Wilhelm riesmeier, weiterer Abgeordneter und der raktion der SPD: Für faire Lebensmittel- reise und transparente Produktionsbedin- ungen – Gegen den Missbrauch von arktmacht rucksache 17/4874) . . . . . . . . . . . . . . . . . . lvira Drobinski-Weiß (SPD) . . . . . . . . . . . . r. Georg Nüßlein (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . arin Binder (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . r. Erik Schweickert (FDP) . . . . . . . . . . . . . . lrich Kelber (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Erik Schweickert (FDP) . . . . . . . . . . . . . . riedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . abriele Hiller-Ohm (SPD) . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 13: rste Beratung des von der Bundesregierung ingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur nderung des § 522 der Zivilprozessord- ung rucksachen 17/5334, 17/5388) . . . . . . . . . . Verbindung mit usatztagesordnungspunkt 5: rste Beratung des von den Abgeordneten grid Hönlinger, Jerzy Montag, Volker Beck öln), weiteren Abgeordneten und der Frak- on BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einge- rachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ände- ung des § 522 der Zivilprozessordnung rucksache 17/5363) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11722 B 11722 C 11723 C 11723 D 11725 B 11726 C 11727 B 11728 B 11729 C 11729 D 11730 C 11732 C 11733 B 11734 C 11734 D 11735 B 11736 A 11737 A 11737 B Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 102. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 7. April 2011 V Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sonja Steffen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Jan-Marco Luczak (CDU/CSU) . . . . . . . . Raju Sharma (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Ingrid Hönlinger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mechthild Dyckmans (FDP) . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 14: Antrag der Abgeordneten Harald Weinberg, Dr. Martina Bunge, Dr. Ilja Seifert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Ergebnisoffene Prüfung der Fallpauscha- len in Krankenhäusern (Drucksache 17/5119) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Harald Weinberg (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Lothar Riebsamen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Mechthild Rawert (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Lars Lindemann (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Max Straubinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 15: Beschlussempfehlung und Bericht des Finanz- ausschusses zu der Verordnung der Bundesre- gierung: Verordnung über die Erhebung der Beiträge zum Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute (Restrukturierungsfonds- Verordnung – RStruktFV) (Drucksachen 17/4977, 17/5122 Nr. 2, 17/5401, 17/5405) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Peter Aumer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . Manfred Zöllmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Björn Sänger (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Axel Troost (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ralph Brinkhaus (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 16: Antrag der Abgeordneten Bettina Herlitzius, Daniela Wagner, Stephan Kühn, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Klimaschutz in der Stadt (Drucksache 17/5368) . . . . . . . . . . . . . . . . . . B P S P E V T E e Ä u (D F P S D D M T E b k (D A C J H J T A K te L z (D F K D 11737 B 11738 A 11739 C 11742 A 11742 D 11743 C 11743 D 11744 A 11745 A 11746 B 11747 B 11747 D 11748 C 11749 A 11749 B 11750 B 11752 A 11753 A 11754 A 11754 D 11755 A 11757 A ettina Herlitzius (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . eter Götz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . Bettina Herlitzius (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ören Bartol (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . etra Müller (Aachen) (FDP) . . . . . . . . . . . . . va Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . olkmar Vogel (Kleinsaara) (CDU/CSU) . . . agesordnungspunkt 17: rste Beratung des von der Bundesregierung ingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur nderung des Bundesversorgungsgesetzes nd anderer Vorschriften rucksache 17/5311) . . . . . . . . . . . . . . . . . . rank Heinrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . aul Lehrieder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . ilvia Schmidt (Eisleben) (SPD) . . . . . . . . . . r. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . r. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . arkus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 18: rste Beratung des vom Bundesrat einge- rachten Entwurfs eines Gesetzes zur Stär- ung der Täterverantwortung rucksache 17/1466) . . . . . . . . . . . . . . . . . . nsgar Heveling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . hristine Lambrecht (SPD) . . . . . . . . . . . . . . örg van Essen (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . alina Wawzyniak (DIE LINKE) . . . . . . . . . . erzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 20: ntrag der Abgeordneten Karin Binder, Dr. irsten Tackmann, Dr. Dietmar Bartsch, wei- rer Abgeordneter und der Fraktion DIE INKE: Lehren aus dem Dioxin-Skandal iehen – Ursachen bekämpfen rucksache 17/5377) . . . . . . . . . . . . . . . . . . ranz-Josef Holzenkamp (CDU/CSU) . . . . . . erstin Tack (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Christel Happach-Kasan (FDP) . . . . . . . 11757 A 11758 B 11759 C 11760 B 11762 B 11763 B 11764 A 11766 A 11766 A 11766 C 11767 B 11767 D 11768 B 11769 B 11769 D 11770 A 11771 A 11772 A 11772 B 11773 A 11773 D 11774 A 11775 A 11776 A VI Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 102. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 7. April 2011 Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . . . Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 21: Antrag der Abgeordneten Bettina Herlitzius, Monika Lazar, Winfried Hermann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Frauenquote bei Gre- mienbesetzungen durch das Bundesminis- terium für Verkehr, Bau und Stadtentwick- lung konsequent einhalten (Drucksache 17/5257) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Patrick Schnieder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Christel Humme (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Petra Müller (Aachen) (FDP) . . . . . . . . . . . . Sabine Leidig (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Bettina Herlitzius (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 22: Antrag der Abgeordneten Jan Korte, Dr. Kirsten Tackmann, Agnes Alpers, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Ökosysteme schützen, Artenvielfalt erhal- ten – Kormoranmanagement einführen (Drucksache 17/5378) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Carola Stauche (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Holger Ortel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Christel Happach-Kasan (FDP) . . . . . . . Jan Korte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . Undine Kurth (Quedlinburg) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 23: Antrag der Abgeordneten Inge Höger, Paul Schäfer (Köln), Kathrin Vogler, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion DIE LINKE: Umfassende Entschädigung für Radar- strahlenopfer der Bundeswehr, der ehema- ligen NVA und ziviler Einrichtungen (Drucksache 17/5233) . . . . . . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 6: Antrag der Abgeordneten Rainer Arnold, Dr. Hans-Peter Bartels, Dr. h. c. Gernot Erler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Ausgleich für Radargeschädigte der B r (D in Z A K n G R d (D K F U B In A T A K d P (D A W G U W T A K o fü A (D G W G U W 11776 D 11778 B 11779 A 11779 A 11780 A 11780 C 11781 C 11782 A 11782 C 11782 D 11783 C 11784 C 11785 C 11787 B 11788 B undeswehr und der ehemaligen NVA vo- anbringen rucksache 17/5365) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Verbindung mit usatztagesordnungspunkt 7: ntrag der Abgeordneten Agnes Malczak, atja Keul, Tom Koenigs, weiterer Abgeord- eter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN: Umfassende Entschädigung für adarstrahlenopfer der Bundeswehr und er ehemaligen NVA rucksache 17/5373) . . . . . . . . . . . . . . . . . . arin Strenz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . lorian Hahn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . llrich Meßmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . urkhardt Müller-Sönksen (FDP) . . . . . . . . . ge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . gnes Malczak (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 24: ntrag der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan orte, Petra Pau, weiterer Abgeordneter und er Fraktion DIE LINKE: Abzug deutscher olizisten aus Afghanistan rucksache 17/4879) . . . . . . . . . . . . . . . . . . rmin Schuster (Weil am Rhein) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . olfgang Gunkel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . isela Piltz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . lla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . olfgang Wieland (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 25: ntrag der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan orte, Matthias W. Birkwald, weiterer Abge- rdneter und der Fraktion DIE LINKE: Ein- hrung einer Kennzeichnungspflicht für ngehörige der Bundespolizei rucksache 17/4682) . . . . . . . . . . . . . . . . . . ünter Baumann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . olfgang Gunkel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . isela Piltz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . lla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . olfgang Wieland (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11788 B 11788 C 11788 C 11789 D 11790 D 11791 C 11792 A 11792 D 11793 B 11793 C 11794 C 11795 D 11796 C 11797 C 11798 A 11798 B 11799 A 11799 D 11800 C 11801 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 102. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 7. April 2011 VII Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Berichtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Sören Bartol, Bärbel Bas, Uwe Beckmeyer, Martin Burkert, Elvira Drobinski-Weiß, Petra Ernstberger, Hans-Joachim Hacker, Dr. Barbara Hendricks, Gustav Herzog, Lars Klingbeil, Angelika Krüger-Leißner, Caren Marks, Ullrich Meßmer, Florian Pronold, Mechthild Rawert, Ulla Schmidt (Aachen) und Rolf Schwanitz (alle SPD) zur Abstimmung über den Entwurf ei- nes Siebten Gesetzes zur Änderung des Stra- ßenverkehrsgesetzes (Tagesordnungspunkt 9) Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstimmung über den Ent- wurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Europäische Betriebsräte-Gesetzes – Um- setzung der Richtlinie 2009/38/EG über Euro- päische Betriebsräte (2. EBRG-ÄndG) (Ta- gesordnungspunkt 11 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . 11802 C 11802 C 11803 A 11803 B 11804 A Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 102. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 7. April 2011 11623 (A) ) )(B) 102. Sitz Berlin, Donnerstag, d Beginn: 9.0
  • folderAnlagen
    Berichtigung 101. Sitzung, Seite 11604 (C), erster Absatz, die Inter- netadresse lautet: „http://grs.de/content/erlaeuterungen- zum-Stresstest“. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 102. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 7. April 2011 11803 (A) ) )(B) Hacker, Dr. Barbara Hendricks, Gustav Prüfungsfahrten einzuführen, zugestimmt hätte. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Sabine Bätzing- Lichtenthäler, Sören Bartol, Bärbel Bas, Uwe Beckmeyer, Martin Burkert, Elvira Drobinski- Weiß, Petra Ernstberger, Hans-Joachim ru s is b d e M ti d d 9 F F n A re d lu a u B e s re L g W b im s d d s k s g K g p k u V V E Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Bonde, Alexander BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 07.04.2011 Brinkmann (Hildesheim), Bernhard SPD 07.04.2011 Dr. Danckert, Peter SPD 07.04.2011 Friedhoff, Paul K. FDP 07.04.2011 Dr. Gerhardt, Wolfgang FDP 07.04.2011 Golze, Diana DIE LINKE 07.04.2011 Griese, Kerstin SPD 07.04.2011 Hermann, Winfried BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 07.04.2011 Höfken, Ulrike BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 07.04.2011 Kotting-Uhl, Sylvia BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 07.04.2011 Dr. Lamers (Heidelberg), Karl CDU/CSU 07.04.2011 Lange (Backnang), Christian SPD 07.04.2011 Liebich, Stefan DIE LINKE 07.04.2011 Lips, Patricia CDU/CSU 07.04.2011 Ludwig, Daniela CDU/CSU 07.04.2011 Petermann, Jens DIE LINKE 07.04.2011 Steinke, Kersten DIE LINKE 07.04.2011 Dr. Terpe, Harald BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 07.04.2011 (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht Herzog, Lars Klingbeil, Angelika Krüger- Leißner, Caren Marks, Ullrich Meßmer, Florian Pronold, Mechthild Rawert, Ulla Schmidt (Aachen) und Rolf Schwanitz (alle SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsge- setzes (Tagesordnungspunkt 9) Wir stimmen dem Gesetzentwurf der Bundesregie- ng und des Bundesrates zu, obwohl noch nicht ab- chließend von der Europäischen Kommission geklärt t, ob die vorgeschlagenen Regelungen mit den Vorga- en des europäischen Rechts vereinbar sind. Bereits in er Vergangenheit hat es intensive Diskussionen über ine deutsche Sonderregelung im Fahrerlaubnisrecht für itglieder von Freiwilligen Feuerwehren und Organisa- onen des Katastrophenschutzes gegeben. In einer Stellungnahme vom 12. Dezember 2008 hat ie Europäische Kommission in diesem Zusammenhang eutlich gemacht, dass auf der Grundlage der Richtlinie 1/439/EWG (2. EG-Führerscheinrichtlinie) für das ahren eines Fahrzeuges über 3,5 Tonnen zwingend eine ahrerlaubnis der Klasse C1 zu erwerben ist. Darüber hi- aus hat sie festgestellt, dass auch nicht aufgrund von rt. 4 Abs. 5 Satz 2 der Richtlinie 2006/126/EG (3. Füh- rscheinrichtlinie) des Europäischen Parlaments und es Rates vom 20. Dezember 2006 eine Ausnahmerege- ng für Freiwillige Feuerwehren, die nach Landesrecht nerkannten Rettungsdienste, das Technische Hilfswerk nd den Katastrophenschutz möglich ist. Diese Bedenken hat die Bundesregierung nun ohne egründung – und ohne das abschließende Prüfungs- rgebnis der Europäischen Kommission zu kennen – bei- eitegeschoben. Die SPD-Bundestagsfraktion hat be- its in der Parlamentarischen Aussprache zur ersten esung des Gesetzentwurfs die Regierungskoalition auf- efordert, das Ergebnis der Überprüfung abzuwarten. ir sind der Überzeugung, dass der deutsche Gesetzge- er eine Novellierung des Straßenverkehrsgesetzes nur Einklang mit dem europäischen Recht beschließen ollte. Das sind wir den vielen ehrenamtlichen Helfern in en Freiwilligen Feuerwehren, den Rettungsdiensten, em Technischen Hilfswerk und dem Katastrophen- chutz schuldig. Ansonsten entsteht eine rechtlich un- lare Situation, die für Unsicherheit bei den Betroffenen orgt. Die Bundesregierung muss aus diesem Grund ge- ebenenfalls erneut gesetzgeberisch reagieren, wenn die ommission bei ihrer noch laufenden Prüfung zum Er- ebnis kommt, dass der vorliegende Entwurf mit euro- äischem Recht nicht vereinbar ist. Außerdem wäre es ein wichtiger Beitrag zur Ver- ehrssicherheit gewesen, wenn die Regierungskoalition nserer Forderung im federführenden Ausschuss für erkehr, Bau und Stadtentwicklung, bundeseinheitliche orgaben zur Einweisung sowie den obligatorischen insatz von staatlich anerkannten Prüfenden bei den 11804 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 102. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 7. April 2011 (A) (C) )(B) Die Zustimmung zum sogenannten Feuerwehrführer- schein ist dennoch richtig, weil die Neuregelung eine kostengünstige und unbürokratische Lösung ist. Ohne diese Erleichterung für die Freiwilligen Feuerwehren, Rettungsdienste und technischen Hilfsdienste würden durch den Generationenwechsel bei den Ehrenamtlichen künftig zu wenige Inhaber der Fahrerlaubnisklasse C1 zur Verfügung stehen, um die Einsatzbereitschaft im Sinne der Sicherheit unserer Gesellschaft zu gewährleis- ten. derungen sind wichtig, aber die nachfolgenden Regelun- gen fehlen. Erstens. Um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden und das Gesetz zu präzisieren, ist die Aufnahme eines aus- drücklichen Zugangs- und Zutrittsrechtes zu den jeweili- gen nationalen Betrieben für Mitglieder Europäischer Betriebsräte im EBRG notwendig. Damit wird geklärt, wie die vorgesehene Unterrichtung der örtlichen Arbeit- nehmervertretung durch den Europäischen Betriebsrat in Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstim- mung über den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Europäische Betriebsräte- Gesetzes – Umsetzung der Richtlinie 2009/38/ EG über Europäische Betriebsräte (2. EBRG- ÄndG) (Tagesordnungspunkt 11 a) Viele Unternehmen in der Europäischen Union sind grenzüberschreitend aktiv und global vernetzt. Sie ope- rieren und entscheiden über Staatsgrenzen hinweg. Die Transnationalisierung in der Unternehmenswelt nimmt weiter zu. Die 1994 in der Richtlinie für die Gründung Europäischer Betriebsräte (94/45/EG) geschaffene Mög- lichkeit einer europaweiten und grenzüberschreitenden Arbeitnehmervertretung war deshalb ein wichtiger Schritt und ein Kernstück des Europäischen Sozialmo- dells. Mittlerweile existieren europaweit über 900 Euro- päische Betriebsräte, rund 160 davon in Deutschland. Die Richtlinie von 1994 war jedoch mangelhaft und an einigen Stellen revisionsbedürftig. Die zum 5. Juni 2009 verabschiedete Neufassung der Richtlinie erfüllt jetzt die Minimalanforderungen an eine Anpassung an die veränderte Unternehmenssituation in Europa. Zur Umsetzung der Europäischen Richtlinie in nationales Recht ist Deutschland bis zum 5. Juni 2011 verpflichtet. Der vorliegende Gesetzentwurf für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Europäischen Betriebsräte-Gesetzes, EBRG, übernimmt viele notwendige und begrüßenswerte Korrekturen aus der EU-Richtlinie. Dem Gesetzgeber bleiben jedoch über die expliziten Umsetzungsverpflich- tungen hinaus nationale Spielräume, die zur Stärkung der Arbeitnehmerrechte genutzt werden sollten. Der vor- liegende Gesetzentwurf lässt diesen Spielraum an vielen Stellen ungenutzt. Deshalb enthalte ich mich bei diesem Gesetzentwurf der Stimme. Die aus der Richtlinie übernommenen Än- d w h z D d n in v 1 s R li d B te fü B h te d u g d ru e s g K S w re L p m (D er Praxis erfolgen soll. Zweitens. Das EBRG muss dahin gehend geändert erden, dass die vorgesehenen Sanktionen bei Zuwider- andlungen wirksam, abschreckend und im Verhältnis ur Schwere der Zuwiderhandlung angemessen sind. ies sieht die Richtlinie in Erwägungsgrund 36 vor, der ie Mitgliedstaaten verpflichtet, abschreckende Sanktio- en zu verankern. Insbesondere die Bußgeldvorschriften § 45 EBRG müssen angepasst werden. Die dort orgesehene Geldbuße mit einer Obergrenze von 5 000 Euro ist für multinationale Konzerne weder ab- chreckend noch wirksam und sollte daher im Sinne der ichtlinie deutlich erhöht werden. Drittens. Maßnahmen, die gesetzeswidrig ohne Betei- gung des Europäischen Betriebsrates beschlossen wur- en, dürfen nicht umgesetzt werden. Dem Europäischen etriebsrat ist daher ein Anspruch auf Unterlassung be- iligungswidriger Maßnahmen einzuräumen. Viertens. In § 1 Abs. 2 EBRG muss die Voraussetzung r Unterrichtungen und Anhörungen der Europäischen etriebsräte konkretisiert werden, um die Rechtssicher- eit zu erhöhen. „Grenzüberschreitende Angelegenhei- n“ liegen dann vor, wenn die zentrale Leitung Entschei- ungen trifft, die Auswirkungen auf Arbeitnehmerinnen nd Arbeitnehmer in Unternehmen oder Unternehmens- ruppen in anderen Mitgliedstaaten haben. Fünftens. § 31 EBRG sollte ersatzlos gestrichen wer- en. Die Einschränkung der Unternchtungs- und Anhö- ngsrechte in Tendenzunternehmen ist weder sachlich rforderlich, noch ist sie im Rahmen der nationalen Um- etzung der Europäischen Betriebsräterichtlinie zwin- end notwendig. Sechstens. In § 38 EBRG sollte ein exemplarischer atalog von Themen aufgenommen werden, die in chulungen des Europäischen Betriebsrats behandelt erden können. Dieser muss insbesondere „interkultu- lle Kommunikation“, „Arbeitsbeziehungen in den ändern der Europäischen Union“, „Umgang der Euro- äischen Betriebsrats-Mitglieder mit Managementinfor- ationen“ und Sprachschulungen umfassen. 102. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 7. April 2011 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Sonja Steffen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegin-

    nen und Kollegen! „Irrend lernt man“, hat Johann
    Wolfgang von Goethe einmal gesagt. Diese Weisheit
    sollte sich in der geplanten Änderung der Vorschrift des
    § 522 Abs. 2 ZPO wiederfinden.

    Wir erinnern uns – der Staatssekretär Stadler hat ja
    schon darauf hingewiesen –: Im Jahre 2001 beschloss
    der Deutsche Bundestag eine praktisch sehr weitrei-
    chende Änderung des § 522 ZPO. Die Berufungsge-
    richte wurden berechtigt und verpflichtet, eine Berufung
    zurückzuweisen, wenn sie davon überzeugt sind, dass
    die Berufung keine Aussicht auf Erfolg hat, die Rechts-
    sache keine grundlegende Bedeutung hat und die Fort-
    bildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitli-
    chen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungs-
    gerichts nicht erfordert.


    (Norbert Geis [CDU/CSU]: Das hat die SPD eingeführt!)


    – Ich weiß. Ich komme auch noch darauf zu sprechen.

    Der entscheidende Punkt der Vorschrift ist folgender:
    Der Zurückweisungsbeschluss nach § 522 ZPO ergeht
    ohne mündliche Verhandlung, und er ist unanfechtbar.
    Den Rechtsuchenden ist also bislang der Weg zum Bun-
    desgerichtshof gegen den Zurückweisungsbeschluss ver-
    sperrt.

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    (C (D Das Fehlen eines Rechtsmittels gegen diesen Bechluss ist umso gravierender, als die Zurückweisungsraxis der Gerichte erheblich variiert. Einige Zahlen hat er Staatssekretär schon genannt. Ich will sie noch ein isschen vervollständigen, und ich muss gestehen: ecklenburg-Vorpommern ist hier wirklich ganz weit inten, warum auch immer. Bei den Landgerichten beägt die Zurückweisungsquote zum Beispiel beim Landericht Karlsruhe 6,4 Prozent und beim Landgericht Rosck 23,8 Prozent. Bei den Oberlandesgerichten sind die gionalen Unterschiede ähnlich stark ausgeprägt: Sach en 10,5 Prozent, Hamburg 24,4 Prozent und Mecklenurg-Vorpommern 27,1 Prozent. Unverändert steht die Bestimmung des § 522 ZPO eitdem im Brennpunkt der rechtspolitischen Diskussion nd vor allem in der Kritik. Insbesondere die Anwaltchaft hat sich in der Vergangenheit für die Abschaffung er Vorschrift sehr stark gemacht. Der Präsident des eutschen Anwaltvereins, Wolfgang Ewer, hat dies erst ürzlich auf dem diesjährigen Neujahrsempfang des AV erneut deutlich gemacht, indem er den vorliegenen Änderungsentwurf der Bundesregierung lediglich ls ersten Schritt bezeichnet hat. Eigentlich, so sagte er, ehöre die Vorschrift abgeschafft. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Norbert Geis [CDU/CSU]: Richtig!)


    etroffene Kläger, denen eine mündliche Verhandlung
    nd der Gang zur Revisionsinstanz versperrt bleiben,
    rdern das ebenfalls. Dies wird beispielsweise auch an

    en vielen Petitionen deutlich, die dem Bundestag zum
    hema § 522 vorliegen.

    Es wird mit dem neuen Formulierungsvorschlag der
    undesregierung nicht gelingen, die unterschiedliche
    urückweisungspraxis einzudämmen. Allein die Ände-
    ng des Wortlauts der Vorschrift von bisher „weist die
    erufung … zurück“ zu „hat … zurückzuweisen“ wird
    n der Praxis voraussichtlich nichts ändern.

    Die mit dem Änderungsvorschlag der Bundesregie-
    ng nun vorgesehene Nichtzulassungsbeschwerde be-

    eutet in der Praxis eine für alle Beteiligten vermeidbare
    usatzbelastung. Wenn der BGH zukünftig die Berufung
    ach erfolgreicher Nichtzulassungsbeschwerde an das
    erufungsgericht zurückverweist, bedeutet dies für den
    echtsuchenden einen zusätzlichen zeit- und gebühren-
    tensiven Umweg zum Erreichen des Ziels einer münd-
    chen Verhandlung. Herr Staatssekretär Stadler, das ist
    eine Verbesserung des Rechtsschutzes. Ich meine auch,
    ass die Vorschrift insgesamt keine besondere Beschleu-
    igungswirkung – zumindest unter diesem Aspekt – hat.

    Darüber hinaus ist ein weiterer entscheidender Punkt
    u nennen. Die meisten Kläger werden die Hürde der
    treitwertgrenze bei der geplanten Nichtzulassungsbe-
    chwerde ohnehin nicht überwinden. Sie ist nur bei einer
    eschwer von mehr als 20 000 Euro eröffnet. Dies ha-
    en Sie vorhin nicht dargestellt. Nach den Statistiken des
    MJ weisen jedoch 80 bis 90 Prozent aller anhängigen
    erichtsverfahren Streitwerte von unter 6 000 Euro auf.





    Sonja Steffen


    (A) )


    )(B)

    Der Gang zum BGH wird also nach der geplanten Geset-
    zesänderung ohnehin nur für 10 bis 20 Prozent der Fälle
    möglich sein. Die bestehenden Gerechtigkeitslücken
    werden dadurch nicht geschlossen.

    Nun fordert der Bundesrat in seiner aktuellen Stel-
    lungnahme sogar, von der Einführung eines Rechtsmit-
    tels gegen den Zurückweisungsbeschluss ganz abzuse-
    hen. In der Begründung heißt es, gewichtige Gründe für
    eine Änderung seien nicht zu erkennen. Ignoriert werden
    dabei die Gerechtigkeitsdefizite, die durch die Vorschrift
    entstanden sind. Ignoriert wird auch die Rechtszersplit-
    terung durch die unterschiedliche Anwendungspraxis
    der Gerichte.

    Statt der Einführung eines Rechtsmittels schlägt der
    Bundesrat übrigens die Einführung einer Ausnahmevor-
    schrift vor, nach der die mündliche Verhandlung aus An-
    gemessenheitsgesichtspunkten doch noch angeordnet
    werden kann. Was bedeutet das in der Praxis? Wenn das
    Berufungsgericht durch einstimmigen Beschluss zu
    dem Ergebnis gelangt, dass die Voraussetzungen des
    § 522 Abs. 2 ZPO vorliegen, dann wird es sich doch
    nicht im nächsten Schritt wieder umentscheiden und
    eine mündliche Verhandlung nun doch für angemessen
    und notwendig erachten.

    Der Vorschlag des Bundesrates ist daher abzulehnen,
    weil er den Anlass für das Änderungsbedürfnis nicht
    zielführend berücksichtigt. Er geht an der Beseitigung
    der Gerechtigkeitslücken vorbei.

    Daher fordern wir in unserem Antrag die Abschaf-
    fung des § 522 Abs. 2 ZPO, weil er sich in der Praxis
    nicht bewährt hat.


    (Beifall bei der SPD sowie der Abg. Ingrid Hönlinger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


    Den Parteien steht ein fairer Instanzenzug zu. Die Grü-
    nen fordern dies in ihrem Antrag ebenfalls. Ich hoffe,
    dass wir im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens auch
    die Regierungskoalition von der Streichung der Vor-
    schrift überzeugen können.

    Nun möchte ich zum Abschluss noch auf eine weitere
    geplante Regelung zu sprechen kommen. Das ist die
    beabsichtigte Streichung des § 7 der Insolvenzordnung.
    Damit wären Rechtsbeschwerden gegen Entscheidungen
    des Insolvenzgerichts künftig nur noch statthaft, wenn
    das Beschwerdegericht sie zulässt. Diese Abschaffung
    halten wir für ausgesprochen problematisch. Weder die
    Anzahl der Verfahren noch die den Verfahren zugrunde
    liegenden Konflikte rechtfertigen diesen Schritt. Insol-
    venzverfahren sind für die Betroffenen fast immer von
    wesentlicher persönlicher und wirtschaftlicher Bedeu-
    tung.

    Nach der geplanten Neuregelung werden zukünftig
    durch eine Vielzahl von Landgerichten rechtskräftige
    Entscheidungen getroffen, wodurch eine Zersplitterung
    der Rechtsprechung droht. Die Einführung dieser Vor-
    schrift hatte seinerzeit den Sinn, mit der Umsetzung der
    damals neu erlassenen Insolvenzordnung eine höchst-
    richterliche Klärung durch den Gang zum BGH zu er-
    möglichen. Jedoch steht nun eine weitere Reform der In-

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    (C (D olvenzordnung vor der Tür. Es wird daher auch zukünfg wieder Streitfragen geben, die höchstrichterlich gelärt werden müssen. Die generelle Rechtsschutzmögchkeit durch die uneingeschränkte Rechtsbeschwerdeöglichkeit zum BGH muss daher erhalten bleiben. Vielen Dank fürs Zuhören. (Beifall bei der SPD sowie der Abg. Ingrid Hönlinger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])




Rede von Eduard Oswald
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

Wir danken Ihnen, Frau Kollegin Steffen. – Als

ächster hat für die Fraktion der CDU/CSU unser Kol-
ge Dr. Jan-Marco Luczak das Wort. Bitte schön, Herr
ollege.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Jan-Marco Luczak


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und

    ollegen! Wir diskutieren im Bundestag ja schon seit
    eraumer Zeit über die Regelung des § 522 Abs. 2 der
    ivilprozessordnung. In der letzten Legislaturperiode
    Herr Staatssekretär hat das schon angeführt – hat die
    DP dazu einen Gesetzentwurf eingebracht. Anfang des
    ahres haben wir über einen Antrag der SPD dazu debat-
    ert. Anfang der Woche haben nun auch die Grünen ei-
    en Vorstoß hierzu gemacht. Lassen Sie mich deswegen
    it einem ganz klaren Bekenntnis anfangen: Auch ich

    alte den aktuellen Rechtszustand, den uns § 522 Abs. 2
    ietet, für wirklich unbefriedigend.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


    Besonders die tragischen Einzelschicksale, wie etwa
    as der kleinen Deike – ich denke, wir kennen das alle –,
    hren uns allen vor Augen, dass die Zurückweisung ei-

    er Berufung im Beschlussverfahren tatsächlich zu Er-
    ebnissen führen kann, die in der Sache falsch sind und
    ie niemand von uns will. Deswegen ist es auch absolut
    chtig, dass die christlich-liberale Koalition hier etwas
    ndert.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


    Derzeit, meine Damen und Herren, sieht § 522 Abs. 2
    or, dass unter bestimmten Voraussetzungen – sie sind
    ier schon genannt worden; das brauche ich nicht zu
    iederholen – eine Berufung im Beschlusswege zurück-
    ewiesen werden kann. Das führt dazu, dass eine münd-
    che Verhandlung nicht stattfindet. Vor allen Dingen ist
    er Zurückweisungsbeschluss für den Kläger nicht an-
    chtbar.

    Obwohl § 522 Abs. 2 die kumulativen Voraussetzun-
    en abschließend und ohne die Eröffnung eines gericht-
    chen Ermessens darstellt, bestehen in der Praxis erheb-
    che regionale Unterschiede in seiner Anwendung.
    uch hierzu haben wir die Zahlen schon gehört. Ich
    rauche sie nicht mehr im Einzelnen anzuführen. Es gibt
    den einzelnen Gerichtsbezirken eine Spreizung von

    is zu 20 Prozent. Nun kann man vielleicht trefflich über
    ie Evaluierung der einzelnen Quoten streiten. Aber un-
    r dem Strich bleibt es dabei, dass die Handhabung re-
    ional sehr unterschiedlich ist. Das führt dazu, dass – je





    Dr. Jan-Marco Luczak


    (A) )


    )(B)

    nachdem, wo ein Kläger gegen ein erstinstanzliches Ur-
    teil Berufung einlegt – ein Rechtsschutzsuchender ganz
    unterschiedliche Chancen hat. Einmal kann er mündlich
    über das erstinstanzliche Urteil verhandeln und ein ge-
    gen ihn ergehendes Berufungsurteil anfechten. Das an-
    dere Mal gibt es keine mündliche Verhandlung, und er
    hat keine ordentlichen Rechtsmittel mehr.

    Wir haben hier also eine Ungleichheit in der Rechts-
    anwendung. Das ist in der Tat ein Problem. Ich glaube
    zwar, dass das kein verfassungsrechtliches Problem ist,
    wie es hier zum Teil behauptet wird. Das Bundesverfas-
    sungsgericht hat sich ja mit der Frage des § 522 Abs. 2
    diverse Male beschäftigt und immer wieder bestätigt,
    dass das Beschlussverfahren als solches nicht zu bean-
    standen ist. Was aber in jedem Fall bleibt, ist ein Gerech-
    tigkeitsproblem. Da sage ich: Wenn es auch nicht verfas-
    sungsrechtlich zwingend notwendig ist, dass wir hier
    etwas machen, so ist es doch ein rechtsstaatlich gebote-
    ner Auftrag an uns, hier etwas zu tun, hier zu handeln.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


    Es stellt sich nun die Frage: Wie handeln wir? Wie be-
    seitigen wir diesen unbefriedigenden Rechtszustand?
    Die SPD und seit wenigen Tagen ja nun auch die Grünen
    schlagen vor, das Beschlussverfahren ersatzlos abzu-
    schaffen. Das ist doch – das muss man auch einmal fest-
    halten – einigermaßen erstaunlich. Meine Damen und
    Herren, hier lohnt sich einmal ein Blick in die Vergan-
    genheit. SPD und Grüne schlagen uns heute die Strei-
    chung einer Regelung vor, die im Rahmen der ZPO-Re-
    form 2001 geschaffen wurde.


    (Beifall bei Abgeordneten der FDP)


    Sie schlagen also die Streichung einer Regelung vor,
    die unter der damaligen rot-grünen Bundesregierung,
    also in ihrer eigenen Verantwortung, ins Werk gesetzt
    wurde.


    (Zuruf von der SPD: Wir können ja schlauer werden!)


    Meine Damen und Herren, es ist noch keine zwei
    Jahre her, da hat die SPD-Justizministerin Zypries hier
    im Plenum vehement diese rot-grüne Reform, die Rege-
    lung der Zurückweisung durch Beschluss, als – wörtlich –
    ordentliche Reform, die voll akzeptiert werde, verteidigt.
    Jetzt sagen Sie einfach: Abschaffen!

    Die Kollegin Steffen – wir haben es gerade gehört;
    wir hatten die Diskussion Anfang des Jahres auch schon
    einmal – stellt auf einmal verwundert fest, dass die rot-
    grüne Vorschrift des § 522 Abs. 2 besonders anfällig für
    Verletzungen des verfassungsrechtlichen Anspruchs der
    Parteien auf rechtliches Gehör sei und dass sich der
    Rechtsuchende der Willkür und der alleinigen Entschei-
    dungsbefugnis der Richter ausgeliefert sehe. Meine Da-
    men und Herren, ich sehe nicht, welche bahnbrechenden
    Rechtserkenntnisse Sie auf einmal in den letzten Jahren
    gewonnen haben, die nicht schon bei der Debatte im
    Jahre 2009 vorlagen und die Sie jetzt zu einer 180-Grad-
    Wendung veranlassen. Das hat mit glaubwürdiger und
    konsistenter Politik nichts mehr zu tun.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


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    (C (D Der Vollständigkeit halber will ich hier nur noch einal erwähnen, dass die Union 2001 gegen die Neuregeng des § 522 war und das seinerzeit auch entsprechend ritisiert hat. Wir wollten durch die ZPO-Reform nämch mehr Bürgernähe und nicht weniger Rechtsschutz rreichen. Das war damals richtig, und das ist auch heute och richtig. Nun gut, jetzt sind wir zehn Jahre weiter. Das bedeut, wir müssen uns einmal anschauen: Was in der Zwi chenzeit passiert ist? Wie hat sich die Einführung des eschlussverfahrens nach § 522 Abs. 2 entwickelt? Wie at sie sich ausgewirkt? Was hat sich bewährt, und was onnte in der Praxis nicht überzeugen? Zu den Defiziten dieser Regelung habe ich bereits seler einiges gesagt, und wir haben es auch schon an ander Stelle gehört. Wahr ist: Wo Schatten ist, muss auch ir endwo Licht sein. Deswegen gehört es zu einer eriösen Diskussion, zu fragen, welche positiven Asekte das Beschlussverfahren bewirkt hat und welche olgen dessen ersatzlose Streichung nach sich zöge. Es ibt durchaus einige Punkte, die man berücksichtigen uss. Die Reform der ZPO im Jahre 2001 war notwendig; arüber besteht im Hause wohl Einigkeit. Menge und änge der Verfahren sollten auf ein gesundes Maß zuckgeführt werden, um jedem Bürger den ihm zuste enden Rechtsschutz zukommen zu lassen. Zuvor war es o, dass auch solche Berufungen terminiert werden ussten, die offensichtlich unbegründet waren und die einerlei Aussicht auf Erfolg hatten. Das ist aber nicht ffizient und bindet richterliche Arbeitskraft, die dann an nderer Stelle nicht mehr zur Verfügung steht. Das verögert nicht nur das konkrete Verfahren, sondern mittelar auch alle anderen, für die dann keine oder jedenfalls eniger Zeit zur Verfügung steht. Guter, effizienter echtsschutz setzt aber auch voraus, dass er in angemes ener Zeit gewährleistet wird. Meine Damen und Herren von der SPD, Ihre Ministen Zypries hat im Jahr 2009 hier im Deutschen Bundesg ausgeführt, dass es vor der Möglichkeit einer Zuckweisung durch Beschluss kein gutes, weil nur ngsames Recht gab. Im Kern ist das durchaus richtig. ie Daten zeigen uns, dass das Beschlussverfahren tat ächlich zu einer Verfahrensbeschleunigung geführt hat. eswegen wollen wir – im Interesse aller Rechtsuchenen – diese positiven Effekte nicht wieder völlig aufgeen. Man darf in der Diskussion auch nicht vergessen, dass s die Interessen von zwei Parteien zu berücksichtigen ilt: das Interesse des weiterhin Rechtsschutzsuchenden, lso des Berufungsklägers, aber auch das Interesse des erufungsbeklagten. Dieser hat in der ersten Instanz ob iegt und daher verständlicherweise ein Interesse daran, ass das erstrittene Urteil möglichst schnell durchgesetzt erden kann. Dafür benötigt er aber die Rechtskraft des rteils, die unmittelbar durch den Zurückweisungsbe chluss herbeigeführt wird. Dr. Jan-Marco Luczak )


    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)





    (A) )

    Ich glaube, es ist richtig, den Zurückweisungsbe-
    schluss, also die schnelle Rechtskraft, für die Fälle zu er-
    halten, in denen die Berufung tatsächlich ohne Aussicht
    auf Erfolg ist.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


    Denn sonst stünde zu befürchten, dass vermehrt Beru-
    fung wieder nur deswegen eingelegt würde, um das Ver-
    fahren zu verzögern und die Vollstreckung eines zu
    Recht titulierten Anspruchs zu vereiteln. Dazu wollen
    wir aber keine Anreize setzen. Wir wollen, dass die in
    erster Instanz erfolgreiche Partei möglichst schnell Klar-
    heit über die Endgültigkeit ihres Obsiegens und damit
    Rechtssicherheit hat. Die christlich-liberale Koalition
    verfolgt deshalb einen anderen Weg als SPD und Grüne,
    einen Weg, der die Schwächen des jetzigen §-522-Ver-
    fahrens beseitigt, gleichzeitig aber die Vorteile der ZPO-
    Reform bewahrt. Unsere Lösung schafft einen Ausgleich
    zwischen den Interessen von Kläger und Beklagtem und
    nimmt zudem auch Rücksicht auf die Belastung der Ge-
    richte.

    Mit unserem Gesetzentwurf stellen wir zunächst klarer
    den zwingenden Charakter des § 522 Abs. 2 ZPO heraus;
    denn wenn seine Voraussetzungen vorliegen, muss das
    Berufungsgericht einen Zurückweisungsbeschluss erlas-
    sen. Unterschiede bei der Anwendung, die daraus resul-
    tieren, dass ein Gericht vermeintliches Ermessen ausübt,
    werden so in der Praxis gemindert. Zugleich ermöglichen
    wir die Durchführung einer mündlichen Verhandlung in
    den Fällen, wo dies angemessen ist. Nach meiner Über-
    zeugung ist eine mündliche Verhandlung immer dann an-
    gemessen, wenn deren rechtsstaatliche Funktion, nämlich
    die Befriedung der Parteien, die Schaffung von Akzep-
    tanz für gerichtliche Entscheidungen oder die Gewährung
    rechtlichen Gehörs, dies erfordert. Das ist unter anderem
    dann der Fall, wenn es um existenzielle Fragen geht, in
    Arzthaftungssachen zum Beispiel. Ich hatte den Fall
    „Deike“ vorhin schon erwähnt. Dieser wird zukünftig
    mündlich zu verhandeln sein. Aber auch wenn ein erstins-
    tanzliches Urteil zwar in der Sache, also im Ergebnis,
    richtig sein mag, aber die Begründung nicht hinreichend
    oder vielleicht sogar falsch ist, wird in diesen Fällen
    mündlich zu verhandeln sein. Ich habe großes Vertrauen
    in unsere Richterschaft – Vertrauen, dass sie um diesen
    rechtsstaatlichen Wert, den eine mündliche Verhandlung
    darstellt, weiß und entsprechend großzügig mit der Rege-
    lung des § 522 Abs. 2 ZPO umgehen wird.

    Schließlich lassen wir für Zurückweisungsbeschlüsse
    mit einer Beschwer über 20 000 Euro die Nichtzulas-
    sungsbeschwerde zu. Damit stellen wir sicher, dass bei
    höheren Streitwerten die Spruchpraxis der Berufungsge-
    richte einer höchstrichterlichen Kontrolle unterliegt.

    Meine Damen und Herren, ich erspare Ihnen jetzt die
    prozessualen Details. Im Kern aber kann der BGH zu-
    künftig über die Nichtzulassungsbeschwerde überprüfen,
    ob das Berufungsgericht § 522 Abs. 2 ZPO und auch die
    darin festgelegten Voraussetzungen für den Erlass eines
    Zurückweisungsbeschlusses richtig angewendet hat.
    Wenn das Berufungsgericht verkannt hat, dass eine Sache
    grundsätzliche Bedeutung hat oder dass eine Entschei-

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    (C (D ung zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer inheitlichen Rechtsprechung erforderlich ist, dann wird as Revisionsverfahren eingeleitet. Hier kann der BGH ann vollumfänglich die Verletzung formellen und sachchen Rechts prüfen. Damit gewährleisten wir eine bundesweit einheitliche andhabung der Voraussetzungen des § 522 Abs. 2 der ivilprozessordnung und stellen so die rechtsstaatlich ebotene Rechtsanwendungsgleichheit sicher. Die Einführung eines Rechtsmittels ist aber noch aus inem zweiten Grund richtig und wichtig. Vereinzelt ussten wir in der Vergangenheit feststellen, dass pruchkörper in einer fehlsamen, manchmal an der renze zum Missbrauch liegenden Weise § 522 Abs. 2 PO angewendet haben. Die Folge war, dass mitunter nhörungsrügen oder gar Verfassungsbeschwerden eroben werden mussten, damit Kläger zu ihrem Recht kaen. Diese Gerichte müssen jetzt sorgsamer sein. Sie issen jetzt, dass zukünftig über ihnen mehr ist als nur er blaue Himmel. Zur Ehrlichkeit gehört auch, zu sagen, dass die Berungsgerichte und der Bundesgerichtshof gewissen ehrbelastungen ausgesetzt werden. Die Berufungsge chte werden dadurch mehr belastet, dass Zurückweiungsbeschlüsse zukünftig nur dann zulässig sind, wenn ine mündliche Verhandlung nicht angemessen ist. Man uss aber sehen, dass bereits nach geltendem Recht der ufwand für einen ordentlich begründeten Hinweisbe chluss und die Berücksichtigung der darauf eingehenen Stellungnahme des Berufungsführers nicht eben geng ist. Ich glaube aber, dass diese Mehrbelastung egen der herausgehobenen Bedeutung des individueln Rechtsschutzes in unserer Verfassung vertretbar ist. In welchem Umfang der Bundesgerichtshof letztlich usätzlich belastet wird, lässt sich zahlenmäßig noch icht definitiv absehen. Ich jedenfalls glaube, dass auch ie Mehrbelastung des Bundesgerichtshofs einen vertretaren Umfang nicht überschreiten wird; denn über eine ichtzulassungsbeschwerde kann man ohne mündliche erhandlung entscheiden, und diese braucht regelmäßig uch nicht begründet zu werden. Dennoch sehen wir, dass es eine Mehrbelastung geben ird. Deswegen werden wir den BGH an anderer Stelle ntlasten. Wir haben vorgesehen, dass § 7 der Insolvenzrdnung, der die Erhebung einer zulassungsfreien Rechtseschwerde zum BGH vorsieht, abgeschafft wird. Der intergrund ist, dass wir glauben, dass die Insolvenzordung nach zehn Jahren durch die höchstrichterliche echtsprechung hinreichend konturiert ist, dass es auf em Gebiet Klarheit gibt und es kein praktisches Bedürfis für diese zulassungsfreie Rechtsbeschwerde mehr ibt. Ob und in welchem Umfang der BGH darüber hiaus entlastet werden muss, werden wir in Zukunft genau eobachten. Wenn es notwendig sein sollte, könnten wir ber weitere Kompensationsmaßnahmen miteinander reen. Dr. Jan-Marco Luczak )


    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)





    (A) )

    Ich komme zum Schluss. Es bleibt festzuhalten: Der
    Gesetzentwurf der christlich-liberalen Koalition behält
    die positiven Effekte der ZPO-Reform bei. Wir beseiti-
    gen aber die Schwachstellen der rot-grünen Reform. Wir
    verbinden die Ziele individueller Rechtsschutz, Entlas-
    tung der Gerichte und eine schnellere Rechtskraft in ei-
    nem wirklich ausgewogenen Kompromiss. Dafür bitte
    ich Sie herzlich um Ihre Zustimmung.

    Danke schön.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)