Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 101. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. April 2011 11601
        (A) )
        )(B)
        Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans,
        vom 9. Februar 2011, Geldspielautomaten in Gaststätten, Ein- Chancen auf Teilhabe und Entwicklung ihrer Potenziale
        Anlage 1
        Liste der entschuldigten Abgeordneten
        * für die Teilnahme an den Sitzungen der Westeuropäischen Union
        Anlage 2
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die
        Frage der Abgeordneten Aydan Özoğuz (SPD) (Druck-
        sache 17/5321, Frage 3):
        Unterstützt die Bundesministerin für Familie, Senioren,
        Frauen und Jugend, Dr. Kristina Schröder, die Forderung der
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        Abgeordnete(r)
        entschuldigt bis
        einschließlich
        Bonde, Alexander BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        06.04.2011
        Brinkmann (Hildesheim),
        Bernhard
        SPD 06.04.2011
        Dr. Danckert, Peter SPD 06.04.2011
        Ernst, Klaus DIE LINKE 06.04.2011
        Friedhoff, Paul K. FDP 06.04.2011
        Fritz, Erich G. CDU/CSU 06.04.2011*
        Höfken, Ulrike BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        06.04.2011
        Kotting-Uhl, Sylvia BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        06.04.2011
        Dr. Lamers (Heidelberg),
        Karl
        CDU/CSU 06.04.2011
        Ludwig, Daniela CDU/CSU 06.04.2011
        Petermann, Jens DIE LINKE 06.04.2011
        Scheel, Christine BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        06.04.2011
        Dr. Terpe, Harald BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        06.04.2011
        Dr. Troost, Axel DIE LINKE 06.04.2011
        Wieland, Wolfgang BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        06.04.2011
        Wöhrl, Dagmar CDU/CSU 06.04.2011
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        Anlagen zum Stenografischen Bericht
        kaufszentren und Tankstellen zu verbieten, vor dem Hinter-
        grund, dass diese für Kinder und Jugendliche leicht zugäng-
        lich sind und die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen
        oftmals nicht ausreichend kontrolliert werden?
        Nach geltendem Recht dürfen in Schankwirtschaften,
        peisewirtschaften, Beherbergungsbetrieben und Wett-
        nnahmestellen der konzessionierten Buchmacher höchs-
        ns drei Geld- oder Warenspielgeräte aufgestellt werden.
        ofern die genannten Betriebe vorwiegend von Kindern
        nd Jugendlichen besucht werden (zum Beispiel Gaststät-
        n auf Sportplätzen) dürfen keine Geldspielgeräte aufge-
        ellt werden. Verantwortliche dieser Betriebe haben bei bis
        u zwei aufgestellten Geräten durch eine ständige Aufsicht,
        ei drei aufgestellten Geräten durch zusätzliche technische
        icherungsmaßnahmen zu gewährleisten, dass keine Kin-
        er und Jugendliche das Gerät bespielen (§ 3 Abs. 1 Satz 2
        pielverordnung). Mehr als drei Geräte dürfen nicht aufge-
        ellt werden. Nach einer im Auftrag des Bundesministe-
        ums für Wirtschaft und Technologie durchgeführten Un-
        rsuchung, IFT-Studie, gibt es Hinweise auf Verstöße
        egen das Spielverbot für Jugendliche in Gaststätten.
        Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technolo-
        ie schlägt in seinem jüngst veröffentlichten Evalua-
        onsbericht zur Novelle der Spielverordnung, der dem
        undestag vorliegt, eine Ausweitung der technischen Si-
        herungsmaßnahmen an den Spielgeräten vor, um die
        inhaltung des Jugendschutzes zu gewährleisten.
        Die Bundesregierung stimmt daher der Drogenbeauf-
        agten zu, dass der Jugendschutz beim Automatenspiel
        Gaststätten verstärkt werden muss.
        Als mittelfristige Maßnahme wird ergänzend die Ent-
        icklung einer sogenannten Spielerkarte, die nur gesetz-
        ch Befugten, mithin volljährigen Personen ausgestellt
        ürde, als Mittel unter anderem zur Verbesserung des
        ugendschutzes genannt. Darüber hinaus wird im Be-
        cht vorgeschlagen, Sachkundeanforderungen zur Vo-
        ussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis zur Auf-
        tellung von Geldspielgeräten nach § 33c Abs. 1 GewO
        u machen.
        nlage 3
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die
        rage der Abgeordneten Aydan Özoğuz (SPD) (Druck-
        ache 17/5321, Frage 4):
        Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung bei der Konzi-
        pierung einer eigenständigen Jugendpolitik im Hinblick auf
        benachteiligte Jugendliche und junge Erwachsene, und wel-
        che Maßnahmen schlägt sie in diesem Zusammenhang vor,
        um benachteiligte Jugendliche besser zu fördern?
        Es ist unser jugendpolitisches Ziel, alle Jugendlichen
        estmöglich zu fördern. Eine eigenständige Jugendpoli-
        k soll gewährleisten, dass das Engagement aller Ak-
        ure, die Jugendliche unterstützen und fördern, optimale
        rgebnisse für junge Menschen in Deutschland erzielt.
        amit sollen alle Jugendlichen die weitgehend gleichen
        11602 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 101. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. April 2011
        (A) )
        )(B)
        haben, unabhängig davon, wie die Bedingungen dafür
        im Einzelnen ausgestaltet sind.
        Angesichts der für die Jugendpolitik verfassungs-
        rechtlich vorgegebenen differenzierten Zuständigkeits-
        struktur zwischen Bund, Ländern und Kommunen und
        der unterschiedlichen Ressortzuständigkeiten auf den je-
        weiligen Ebenen ist zunächst ein breiter Konsens über
        die Notwendigkeit und Zielsetzung einer eigenständigen
        Jugendpolitik herzustellen.
        Anschließend können in einem Gesamtkonzept kon-
        krete Umsetzungsmaßnahmen beschlossen werden.
        Deshalb startet das BMFSFJ in dieser Legislatur-
        periode einen breit angelegten Konsultationsprozess mit
        allen relevanten staatlichen Verantwortlichen, den Län-
        dern und Kommunen, allen Trägern und Verbänden der
        Jugendhilfe. Die sich in eine spätere „Eigenständige Ju-
        gendpolitik“ einpassenden einzelnen Programme und
        Maßnahmen des BMFSFJ werden weiterhin uneinge-
        schränkt umgesetzt.
        Anlage 4
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die
        Frage der Abgeordneten Dagmar Ziegler (SPD)
        (Drucksache 17/5321, Frage 5):
        Inwieweit soll die laufende Evaluation des Kinder- und Ju-
        gendplans Auswirkungen auf den Einzelplan 17 ab 2012 ha-
        ben, und welche Veränderungen sind im Kinder- und Jugend-
        plan ab 2012 geplant?
        Die Evaluation des Kinder- und Jugendplans, KJP,
        steht im Kontext einer kontinuierlichen Fortentwicklung
        dieses zentralen Förderinstrumentes des Bundes. Die
        Förderung aus dem KJP soll nach den Kriterien der
        Wirksamkeit, der Effizienz, der Zielgenauigkeit und der
        Nachhaltigkeit einer Prüfung und Bewertung unterzogen
        werden. Im Rahmen der Fortentwicklung des KJP sollen
        die Finanzierungsinstrumente qualifiziert und die Pro-
        grammstruktur auf ihre Zukunftsfähigkeit geprüft wer-
        den. Eine Reform der Förderrichtlinien zum KJP ist
        ebenfalls beabsichtigt. Belastbare Ergebnisse der KJP-
        Evaluation für weitere konkrete Planungen und Steue-
        rungsprozesse werden Ende 2012 vorliegen. Diese sol-
        len dann in enger partnerschaftlicher Zusammenarbeit
        mit den entsprechenden Beteiligten, den Trägern und
        Verbänden der Kinder- und Jugendhilfe auf Bundes-
        ebene, beraten werden. Zur Weiterentwicklung des KJP
        wird das BMFSFJ durch eine programmübergreifende
        Arbeitsgruppe aus allen Förderbereichen des KJP unter-
        stützt und begleitet. Welche Auswirkungen und Verände-
        rungen sich ab 2013 hieraus ergeben, ist derzeit noch
        nicht absehbar.
        Anlage 5
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die
        Frage der Abgeordneten Dagmar Ziegler (SPD)
        (Drucksache 17/5321, Frage 6):
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        Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung bei der Konzi-
        pierung einer eigenständigen Jugendpolitik, und welche Maß-
        nahmen schlägt sie vor, um eine eigenständige Jugendpolitik
        auf Bundesebene ressortübergreifend zu stärken?
        Es ist unser jugendpolitisches Ziel, alle Jugendliche
        estmöglich zu fördern. Eine eigenständige Jugendpoli-
        k soll gewährleisten, dass das Engagement aller Ak-
        ure, die Jugendliche unterstützen und fordern, optimale
        rgebnisse für junge Menschen in Deutschland erzielt.
        amit sollen alle Jugendlichen die weitgehend gleichen
        hancen auf Teilhabe und Entwicklung ihrer Potenziale
        aben, unabhängig davon, wie die Bedingungen dafür
        Einzelnen ausgestaltet sind.
        Angesichts der für die Jugendpolitik verfassungs-
        chtlich vorgegebenen differenzierten Zuständigkeits-
        truktur zwischen Bund, Ländern und Kommunen und
        er unterschiedlichen Ressortzuständigkeiten auf den je-
        eiligen Ebenen ist zunächst ein breiter Konsens über
        ie Notwendigkeit und Zielsetzung einer eigenständigen
        ugendpolitik herzustellen. Anschließend können in ei-
        em Gesamtkonzept konkrete Umsetzungsmaßnahmen
        eschlossen werden.
        Deshalb startet das BMFSFJ in dieser Legislaturpe-
        ode einen breit angelegten Konsultationsprozess mit al-
        n relevanten staatlichen Verantwortlichen, den Län-
        ern und Kommunen, allen Trägern und Verbänden der
        ugendhilfe. Die sich in eine spätere „Eigenständige Ju-
        endpolitik“ einpassenden einzelnen Programme und
        aßnahmen des BMFSFJ werden weiterhin uneinge-
        chränkt umgesetzt.
        nlage 6
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Daniel Bahr auf die Frage der Ab-
        eordneten Hilde Mattheis (SPD) (Drucksache 17/5321,
        rage 12):
        Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass eine
        grundlegende Novellierung des Psychotherapeutengesetzes,
        PsychThG, nach der Verabschiedung des Gesetzes im Jahr
        1999 notwendig ist?
        Ja.
        nlage 7
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Daniel Bahr auf die Frage der
        bgeordneten Hilde Mattheis (SPD) (Drucksache 17/5321,
        rage 13):
        Plant die Bundesregierung eine Überarbeitung des
        PsychThG, um die dort geregelten Zugangsvoraussetzungen
        zur Psychotherapeutenausbildung den neuen Studienabschlüs-
        sen Bachelor und Master anzupassen?
        Die Bundesregierung wird bei einer Überarbeitung
        es PsychThG auch die Frage der Zugangsvoraussetzun-
        en überprüfen.
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 101. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. April 2011 11603
        (A) )
        )(B)
        Anlage 8
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
        Frage des Abgeordneten Uwe Beckmeyer (SPD)
        (Drucksache 17/5321, Frage 20):
        Hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadt-
        entwicklung einen internen Bericht zum aktuellen Zustand der
        Bundesfernstraßen als Vorlage für den Bundesminister erar-
        beitet, und wenn ja, was sind die zentralen Ergebnisse der
        Vorlage hinsichtlich des anhaltenden Substanzverlustes und
        des ansteigenden Finanzbedarfs für den Erhalt der Bundes-
        fernstraßen?
        Informationen darüber, ob und welche internen Be-
        richte im Bundesministerium für Verkehr, Bau und
        Stadtentwicklung erarbeitet werden, können nicht erteilt
        werden.
        In der Sache gebe ich Ihnen aber gerne Auskunft: Der
        Zustand der Bundesfernstraßen wird kontinuierlich, sys-
        tematisch und umfassend geprüft. Dem Deutschen Bun-
        destag wird über den Zustand der Bundesfernstraßen re-
        gelmäßig im Straßenbaubericht beziehungsweise seit
        dem Berichtsjahr 2007 im Verkehrsinvestitionsbericht
        berichtet. Diese Berichtsteile weisen im Wesentlichen
        die Zustandsnoten der Fahrbahnoberflächen der Bundes-
        autobahnen und der Bundesstraßen sowie die Zustands-
        noten der Brücken aus. Der Verkehrsinvestitionsbericht
        2011 ist gerade in Vorbereitung und der für 2010 gerade
        veröffentlich worden.
        Anlage 9
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
        Frage des Abgeordneten Michael Groß (SPD) (Druck-
        sache 17/5321, Frage 21):
        Wird der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtent-
        wicklung, Dr. Peter Ramsauer, sicherstellen, dass die finan-
        ziellen Mittel, die bei einem Stopp des Gesamtpaketes S 21
        – beispielsweise für die Strecke Wendlingen–Ulm – frei wer-
        den, gezielt für andere erforderliche und erwünschte Großvor-
        haben an verkehrsrelevanten Knotenpunkten und Magistralen
        in dicht besiedelten Regionen wie den Rhein-Ruhr-Express
        oder die Betuwe-Linie eingesetzt werden?
        Die Realisierung der Vorhaben des Vordringlichen
        Bedarfs erfolgt entsprechend der jährlich zur Verfügung
        stehenden Haushaltsmittel. Projekte können dann reali-
        siert werden, wenn das Baurecht erlangt und die Finan-
        zierung in einer Finanzierungsvereinbarung gesichert
        wurde.
        Anlage 10
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
        Frage des Abgeordneten Martin Burkert (SPD)
        (Drucksache 17/5321, Frage 22):
        Welche Bereiche werden bei der Novellierung des Allge-
        meinen Eisenbahngesetzes betroffen sein, und welche Ziele
        verfolgt die Bundesregierung, gerade unter dem Aspekt der
        Liberalisierung des Eisenbahnmarktes, mit der Novellierung?
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        Die Novellierung wird zurzeit im Bundesministerium
        r Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vorbereitet. Da-
        ach sind insbesondere die Bereiche Regulierung – Zu-
        ang und Entgelte – und Stärkung der Bundesnetzagen-
        r – Zuweisung neuer Aufgaben und Einführung von
        eschlusskammern – betroffen.
        nlage 11
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
        rage des Abgeordneten Martin Burkert (SPD)
        rucksache 17/5321, Frage 23):
        Welche Rolle wird der Recast des Ersten Eisenbahnpake-
        tes bei der Novellierung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
        spielen?
        Bei der Erstellung des Gesetzentwurfs müssen insbe-
        ondere auch die von der Kommission vorgelegten und
        urzeit diskutierten erweiterten Regelungen zur Entgelt-
        gulierung beachtet werden.
        nlage 12
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
        rage des Abgeordneten Gustav Herzog (SPD) (Druck-
        ache 17/5321, Frage 24):
        Kann die Bundesregierung definitiv bestätigen, dass die
        Deutsche Bahn AG zum Fahrplanwechsel 2011/2012 ein
        lärmabhängiges Trassenpreissystem einführt, und welche
        rechtlichen Schritte sind dafür notwendig?
        Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadt-
        ntwicklung hatte die DB Netz AG mit Schreiben vom
        6. Dezember 2010 aufgefordert, Trassenpreise mit ei-
        er lärmabhängigen Komponente vorzusehen. Nach In-
        rmationen der DB Netz AG plant diese die Einführung
        iner lärmabhängigen Komponente bei den Trassenprei-
        en zum Fahrplanwechsel 2012. Dies muss der Bundes-
        etzagentur zur Genehmigung vorgelegt werden.
        nlage 13
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
        rage des Abgeordneten Gustav Herzog (SPD) (Druck-
        ache 17/5321, Frage 25):
        Kann die Bundesregierung bestätigen, dass die von der
        Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes an Privatun-
        ternehmen vergebenen Nassbaggerarbeiten deutlich günstiger
        sind als die in Eigenarbeit geleisteten Nassbaggerarbeiten,
        und ist die Bundesregierung der Ansicht, dass sich durch die
        Vergabe an Private in diesem Arbeitssegment ein Markt mit
        verschiedenen, konkurrierenden Anbietern etabliert hat?
        Eine solche pauschale Aussage kann nicht bestätigt
        erden. Der Haushaltsausschuss hatte am 24. Oktober
        984 beschlossen, dass die Begrenzung des Regieanteils
        der Nassbaggerei auf 25 Prozent zurückgeht.
        Im Küstenbereich werden seit den 80er-Jahren rund
        0 Prozent der jährlichen Baggerleistungen von privaten
        11604 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 101. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. April 2011
        (A) )
        )(B)
        Unternehmen im Auftrag der Wasser- und Schifffahrtsver-
        waltung des Bundes, WSV, erbracht. Im Hinblick auf die
        in den letzten Jahrzehnten eingetretene, immer stärkere
        Konzentration des Wettbewerbs auf wenige, weltweit tä-
        tige niederländische und belgische Baggerkonzerne und
        den damit einhergegangenen Preisanstieg für Unterhal-
        tungsbaggerungen im Küstenbereich lässt sich erwarten,
        dass durch eine Ausweitung des Regiebetriebs sogar im
        Gegenteil Kostenreduzierungen zu erzielen wären.
        Im Binnenbereich wurden seit der Entscheidung aus
        den 80er-Jahren, planbare Baggerungen im Wettbewerb
        an Unternehmer zu vergeben, die verwaltungseigenen
        Baggerkapazitäten weitgehend abgebaut. Baggerungen
        in Eigenregie werden nur noch in geringem Umfang,
        vornehmlich im Rahmen von Sofortmaßnahmen, ausge-
        führt. Die in der WSV noch vorhandenen Schwimmgrei-
        fer und Löffelbagger sind aufgrund ihrer Leistungsdaten
        nicht auf größere Baggermengen ausgelegt. Ein Ver-
        gleich der Kosten für die vergebenen Baggerleistungen
        mit den Kosten eines fiktiven Regiebetriebs ist vor die-
        sem Hintergrund im Binnenbereich nicht möglich. In der
        Nassbaggerei im Binnenbereich hat sich ein kleiner
        Markt konkurrierender Anbieter etabliert.
        Anlage 14
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
        Frage des Abgeordneten Alexander Süßmair (DIE
        LINKE) (Drucksache 17/5321, Frage 29):
        Welche Verstöße gegen das Bundeskleingartengesetz im
        Rahmen der Nutzung von Kleingärten als sogenannte Tafel-
        gärten sind der Bundesregierung bekannt, und wie positioniert
        sich die Bundesregierung dazu?
        Der Bundesregierung sind keine Verstöße gegen das
        Bundeskleingartengesetz im Rahmen der Nutzung von
        Kleingärten als sogenannten „Tafelgärten“ bekannt.
        Die Bundesregierung begrüßt das Vorgehen einzelner
        Kleingartenvereine, leer stehende Gärten als „Tafelgär-
        ten“ zu nutzen.
        Anlage 15
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
        Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜND-
        NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5321, Frage 35):
        Welche Sachverständigen werden in den nächsten Wochen
        unter Federführung der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktor-
        sicherheit (GRS) mbH die als „Stresstest“ bezeichnete Prüfung
        der deutschen Atomkraftwerke durchführen – falls aus Daten-
        schutzgründen nicht anders möglich, bitte zumindest die jewei-
        lige Personenanzahl pro Sachverständigenorganisation angeben
        mit möglichst feiner Differenzierung letzterer – beispielsweise
        TÜV Nord, TÜV Süd, TÜV Rheinland usw. inklusive GRS –,
        und welche Aspekte bzw. Teile dieser Prüfung sollen nicht nur
        unterlagenbasiert, sondern durch tatsächliche Prüfarbeiten vor
        Ort in den Anlagen durchgeführt werden?
        Informationen zu dem unter Federführung der Gesell-
        schaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit, GRS, geführ-
        ten Verfahren zur Prüfung der deutschen Kernkraftwerke
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        nden Sie auf deren Homepage unter: http://
        ww.grs.de/content/informationen-zum-„stresstest“-der-
        eutschen-kkw
        Jedes der acht von der GRS vorgesehenen Teams be-
        teht demnach aus 9 bis 13 Teammitgliedern. Die Team-
        itglieder rekrutieren sich aus den beteiligten Gutach-
        rorganisationen: GRS, TÜV Nord En, TÜV Nord Sys,
        ÜV Süd IS, TÜV Süd ET, EnergieSystemeNord
        mbH, EVN, Öko-Institut Darmstadt und Physiker Büro
        remen.
        Prüfarbeiten vor Ort in den Anlagen sind nur für den
        all vorgesehen, dass keine belastbaren Unterlagen
        urch den Betreiber vorgelegt werden.
        nlage 16
        Antwort
        er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
        rage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜND-
        IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5321, Frage 36):
        In welchem Verfahren – insbesondere durch wen und bis
        wann – soll aus der Liste von Überprüfungsthemen der Reak-
        tor-Sicherheitskommission, RSK, die der Bundesminister für
        Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Dr. Norbert
        Röttgen, am 31. März 2011 veröffentlicht hat, ein konkreter
        Anforderungskatalog im eigentlichen Wortsinn (also ein Ka-
        talog tatsächlicher, konkreter Anforderungen/Maßstäbe, an-
        hand dessen beim sogenannten Stresstest der Atomkraftwerke
        überprüft werden kann, ob Anlage x Kriterium y erfüllt oder
        nicht) gemacht werden, und stimmt die Bundesregierung zu,
        dass es sich bei der Liste der RSK mit Stand 30. März 2011
        noch nicht um einen Anforderungskatalog im eigentlichen
        Sinn handelt, sondern lediglich um eine stichpunktartige Auf-
        listung von Themenbereichen, denen sich beim Stresstest ge-
        widmet werden soll?
        Die Reaktor-Sicherheitskommission, RSK, hat in ih-
        r 434. Sitzung am 30. März 2011 einen Anforderungs-
        atalog für anlagenbezogene Überprüfungen deutscher
        ernkraftwerke unter Berücksichtigung der Ereignisse
        Fukushima-I, Japan, beschlossen. Hinsichtlich der da-
        n enthaltenen Auflistung von Überprüfungsthemen er-
        lgt die Prüfung in folgender Hinsicht:
        Überprüfung, inwieweit die übergeordneten Schutz-
        ziele Kontrolle der Reaktivität und Kühlung der
        Brennelemente sowohl im Reaktordruckbehälter als
        auch im Brennelementlagerbecken und Begrenzung
        der Freisetzung radioaktiver Stoffe – Erhalt der Bar-
        rieren – bei über die bisher angesetzten Auslegungsan-
        forderungen hinausgehenden Einwirkungen eingehal-
        ten werden. Hierzu sind die Robustheit – vorhandene
        Auslegungsreserven, Diversität, Redundanz, bauli-
        cher Schutz, räumliche Trennung – der sicherheitsre-
        levanten Einrichtungen, Komponenten, Gebäude und
        die Wirksamkeit des gestaffelten Sicherheitskonzepts
        zu beurteilen.
        Überprüfung, inwieweit die Funktionen zur Einhal-
        tung der Schutzziele bei über die bisherigen postulier-
        ten Szenarien hinausgehenden Annahmen erhalten
        bleiben. Dabei sind Postulate hinsichtlich der Nicht-
        verfügbarkeit von Sicherheits- und Notstandssyste-
        men, wie zum Beispiel längerfristiger Ausfall der
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 101. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. April 2011 11605
        (A) )
        )(B)
        Stromversorgung inklusive Notstromversorgung oder
        Nichtverfügbarkeit der Nebenkühlwasserversorgung,
        zu berücksichtigen.
        – Überprüfung des erforderlichen Umfanges von anla-
        geninternen Notfallmaßnahmen und deren Wirksam-
        keit. Dabei sind Umfang und Qualität der Vorplanung
        für unterstellte Ereignisfolgen wie Unverfügbarkeit
        der Kühlkette für die Kühlung der Brennelemente so-
        wohl im Reaktordruckbehälter als auch im Brennele-
        mentlagerbecken, Unverfügbarkeit der Stromversor-
        gung, eingetretene massive Brennelementschäden bis
        hin zur Kernschmelze, zu beurteilen.
        Die RSK hat in der oben genannten Sitzung beschlos-
        sen, dass sie die Ergebnisse der Gutachter auf Basis von
        ihr festzulegender Maßstäbe im Einzelnen bewerten, den
        Sicherheitsstatus der Anlagen auch unter den erweiterten
        Anforderungen ausweisen sowie gegebenenfalls Maß-
        nahmen empfehlen wird. Die RSK wird eine erste Stel-
        lungnahme bis zum 15. Mai abgeben. Eine generische
        Überprüfung von Auslegungsanforderungen ist nach Be-
        schluss der RSK in einer späteren Phase zu erledigen.
        Anlage 17
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
        Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5321, Frage 38):
        Wie bewertet die Bundesregierung die Erfolgsaussichten
        der Klage der RWE AG gegen die im Rahmen des Atommora-
        toriums angeordnete vorübergehende Stilllegung des Atom-
        kraftwerks Biblis A, und welche Maßnahmen wird die Bun-
        desregierung ergreifen, um ein das Moratorium verletzendes
        Wiederanfahren von Biblis A in dem Zeitraum zu verhindern,
        in dem die Klage aufschiebende Wirkung entfaltet?
        Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die An-
        ordnung der einstweiligen Betriebseinstellung des Kern-
        kraftwerkes Biblis A durch die Hessische Aufsichts-
        behörde rechtmäßig ist. Wie jedem anderen Bürger oder
        Unternehmen, das von einem belastenden Verwaltungsakt
        betroffen ist, steht RWE jedoch, unabhängig von den Er-
        folgsaussichten der jeweiligen Klage, der Rechtsweg zum
        zuständigen Hessischen Verwaltungsgerichtshof offen.
        Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
        Reaktorsicherheit hat den Atomaufsichtsbehörden der
        Länder empfohlen, bei den vom Moratorium betroffenen
        Kernkraftwerken erforderlichenfalls die sofortige Voll-
        ziehung der Betriebseinstellungen im öffentlichen Inte-
        resse anzuordnen. Gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Ver-
        waltungsgerichtsordnung entfällt bei einer solchen
        behördlichen Anordnung des Sofortvollzugs die auf-
        schiebende Wirkung der Klage.
        Anlage 18
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
        Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5321, Frage 39):
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        Wie hoch werden voraussichtlich die Kosten für die Si-
        cherheitsüberprüfungen der deutschen Atomkraftwerke wäh-
        rend des Moratoriums sein, und wer trägt diese?
        Der Bundesregierung liegen keine Kostenschätzun-
        en für die aktuelle Sicherheitsüberprüfung der deut-
        chen Kernkraftwerke vor. Die Kosten der Beratungen
        er Reaktor-Sicherheitskommission werden aus dem
        tat des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz
        nd Reaktorsicherheit getragen. Die Gesellschaft für
        nlagen- und Reaktorsicherheit sowie weitere Sachver-
        tändige werden von den zuständigen Aufsichtsbehörden
        ach § 20 des Atomgesetzes, AtG, herangezogen. Unter
        en Voraussetzungen des § 21 AtG können Kosten erho-
        en werden.
        nlage 19
        Antwort
        er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
        rage des Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD)
        rucksache 17/5321, Frage 40):
        Wie beurteilt die Bundesregierung die Sicherheit des Zwi-
        schenlagers Nord, ZLN, der bundeseigenen Energiewerke
        Nord, EWN, GmbH, das laut einem vom Innenministerium
        Mecklenburg-Vorpommern in Auftrag gegebenen Rechtsgut-
        achten nicht ausreichend geschützt ist, „Parteien laufen Sturm
        gegen Lubmin-Pläne“, NDR 1 Radio MV, 30. März 2011, und
        welche sicherheitstechnischen Nachrüstungen sind für das
        ZLN gegebenenfalls beschlossen bzw. in Planung?
        Das Zwischenlager Nord, ZLN, besitzt alle erforderli-
        hen atomrechtlichen Genehmigungen, die für die Hal-
        n 1 bis 7 durch das Innenministerium in Mecklenburg-
        orpommern und für die Halle 8 nach § 6 Atomgesetz,
        tG, durch das Bundesamt für Strahlenschutz erteilt
        urden.
        Die seit dem 11. September 2001 in Deutschland ver-
        tärkt durchgeführten Untersuchungen und Analysen
        um Ereignis Absturz eines großen vollgetankten Ver-
        ehrsflugzeuges auf Transport- und Lagerbehälter für
        rennelemente und verglaste hochradioaktive Abfälle
        aben ergeben, dass weder die direkten mechanischen
        inwirkungen durch Flugzeugteile noch die eventuellen
        nfallbedingten thermischen Belastungen selbst bei ex-
        emen und für das Szenario praktisch auszuschließen-
        en Branddauern zu radiologisch nennenswerten Aktivi-
        tsfreisetzungen aus den Behältern führen.
        Die bei diesem extremen Ereignis selbst unter konser-
        ativen Randbedingungen ermittelten radiologischen
        uswirkungen würden bei Zwischenlagern einschnei-
        ende Maßnahmen des Notfallschutzes nicht erforder-
        ch machen.
        Dies gilt auch für die nach § 7 Strahlenschutzverord-
        ung, StrlSchV, vom Land genehmigten Zwischenlager,
        alle 1 bis 7 im ZLN.
        Zusätzliche sicherheitstechnische Nachrüstungen sind
        ach Kenntnis der Bundesregierung zurzeit weder be-
        chlossen noch konkret geplant.
        11606 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 101. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. April 2011
        (A) )
        )(B)
        Anlage 20
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage
        des Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Drucksa-
        che 17/5321, Frage 43):
        Auf welche Größenordnung beziffert die Bundesregierung
        bei dem geplanten „Haus der Zukunft“ anlässlich der Kosten-
        schätzungen von 11 Millionen bis 13 Millionen Euro pro Jahr
        die Gesamtkosten dieses Vorhabens auf die Vertragslänge
        bzw. über den gesamten Lebenszyklus, die erwartete, jährli-
        che Besucherzahl im Hinblick auf die bislang in einer ersten
        Machbarkeitsstudie prognostizierte Zahl von 180 000 bis
        200 000 Besuchern, die sich daraus ergebenden Kapital- und
        Betriebskosten pro Besucher, und wo gibt es in den Bundes-
        ländern oder innerhalb der Europäischen Union in Sachen
        Wissenschaftskommunikation bereits – wie jetzt von der Bun-
        desregierung am Berliner Kapelle-Ufer vorgesehen – ein laut
        „Bericht über den Planungsstand“ „zentrales und dauerhaftes
        Schaufenster“ der „Präsentation“ und der „Außendarstellung“
        unmittelbar neben dem Bundesministeriumssitz?
        Auf der Basis einer Machbarkeitsstudie und nach Un-
        terrichtung der Bundesregierung werden derzeit im Rah-
        men eines Erkundungsverfahrens, mit dem das Bundes-
        ministerium für Bildung und Forschung, BMBF, die
        Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, BImA, beauf-
        tragt hat, die Infrastrukturkosten überprüft und einer vor-
        läufigen Wirtschaftlichkeitsprüfung unterzogen. Zu-
        gleich wird ein Geschäftsplan, „Business Case“, für die
        zu gründende Trägergesellschaft, in der neben dem Bund
        die Wissenschaft, die Wirtschaft und Stiftungen mitwir-
        ken sollen, erarbeitet. Danach werden detaillierte Anga-
        ben zu den Kosten bei Lebenszyklusbetrachtung mög-
        lich sein.
        Das „Haus der Zukunft“ wird ein Ort der Präsentation
        und des Dialogs über Wissenschaft, Forschung und Ent-
        wicklung. Mit diesem Ansatz wird das „Haus der Zu-
        kunft“ – so das Ergebnis der Machbarkeitsstudie – unter
        den bekannten Einrichtungen alleingestellt sein. Das
        HdZ wird einerseits Besucherinnen und Besuchern die-
        nen, die sich im Ausstellungsbereich über zukunftsorien-
        tierte Wissenschaft und Innovation informieren wollen.
        Zum anderen wird es – vor allem mit seinem Veranstal-
        tungsbereich – eine lebendige Plattform des Dialogs
        zwischen Wissenschaft, Wirtschaft, Staat sowie Bürge-
        rinnen und Bürgern bieten. In Anbetracht dieser Zielset-
        zungen hat eine Umlage der gesamten, noch nicht er-
        mittelten Lebenszykluskosten auf die Zahl der Ausstel-
        lungsbesucher wenig Aussagekraft.
        Anlage 21
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage der
        Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Drucksache
        17/5321, Frage 44):
        Welche finanziellen Mittel aus dem Bundeshaushalt erhal-
        ten das Regionalprogramm Politischer Dialog Westafrika der
        Konrad-Adenauer-Stiftung e. V. und vergleichbare Pro-
        gramme anderer deutscher Stiftungen, die auf eine Vernetzung
        und den Dialog unter hochrangigen Militärs in Drittstaaten
        abzielen, und welche westafrikanischen Militärs sind nach
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        Kenntnis der Bundesregierung an diesen Dialogprogrammen
        beteiligt?
        Die Konrad-Adenauer-Stiftung erhält aus dem
        PL 23 Mittel für das Regionalprogramm Politischer
        ialog Westafrika. Das Regionalprogramm zielt auf ei-
        en losen Austausch der regionalen Erfahrungen mit der
        inbindung und Verankerung von Sicherheitskräften,
        rmee und Polizei, in den demokratischen Rechtsstaat
        b. Der Schwerpunkt liegt auf der Interaktion und der
        ertrauensbildung zwischen Politikern und Militärs.
        Seit der Initiierung der Reihe im Jahr 2005 haben fünf
        olloquien stattgefunden: 2005 in Cotonou/Benin, 2006
        Ouagadougou/Burkina Faso, 2007 in Bamako/Mali,
        008 in Niamey/Niger und 2009 in Lomé/Togo. Die Ge-
        amtkosten für eine Veranstaltung belaufen sich jeweils
        uf rund 30 000 Euro. Darin sind Anreise, Unterbrin-
        ung und Verpflegung, Konferenzräumlichkeiten sowie
        onorare für Referenten enthalten Die Kolloquien wer-
        en aufgrund der Bedeutung von dem jeweiligen Vertei-
        igungsminister eröffnet. Von den gastgebenden Län-
        ern nimmt jeweils der Generalstabschef teil, ebenso
        wei Offiziere im Range zwischen Oberstleutnant und
        berst aller Projektländer des PDWA. Es handelt sich
        m einen Dialog zwischen zivilen und militärischen Ver-
        etern, nicht nur zwischen militärischen Vertretern.
        Die übrigen Politischen Stiftungen, Hanns-Seidel-
        tiftung, Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit,
        einrich-Böll-Stiftung, Rosa-Luxemburg-Stiftung, füh-
        n keine entsprechenden Programme durch.
        nlage 22
        Antwort
        er Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage des
        bgeordneten Alexander Ulrich (DIE LINKE) (Druck-
        ache 17/5321, Frage 45):
        Was ist der Bundesregierung über die Inhalte des Regio-
        nalprogramms Politischer Dialog Südkaukasus, des Regional-
        programms Golf-Staaten, des Regionalprogramms Politischer
        Dialog Maghreb und des Regionalprogramms Politikdialog
        Asien der Konrad-Adenauer-Stiftung e. V. bekannt, und wel-
        che Unterstützung erhalten diese Programme durch die Bun-
        desregierung?
        Die Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben
        er politischen Stiftungen erfolgt über Kapitel 2302
        itel 687 04. Die Zuwendungen werden als nicht rück-
        ahlbare Zuschüsse und in der Regel als Vollfinanzie-
        ng zur Projektförderung gewährt. Die Vorhaben (Pro-
        kte/Programme) werden von den Stiftungen einzeln
        eantragt. Dabei werden unter anderem die Oberziele,
        rojektziele, Standorte und Zielgruppen der geplanten
        aßnahmen für den jeweiligen Förderzeitraum benannt.
        ber den Verlauf der Vorhaben wird das BMZ im Rah-
        en der regelmäßigen Berichterstattung informiert.
        Die Dialogprogramme der Konrad-Adenauer-Stif-
        ngen bewegen sich in den Schwerpunktbereichen der
        usammenarbeit des BMZ mit den politischen Stif-
        ngen und befassen sich insbesondere mit folgenden
        hemen:
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 101. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. April 2011 11607
        (A) )
        )(B)
        (D
        – Grundlagen der Sozialen Marktwirtschaft
        – sicherheitspolitischer Dialog
        – Zusammenarbeit mit EU und Deutschland
        Regionalprogramm
        Politikdialog Asien
        – Förderung von Demokratie und Menschenrechten
        – Förderung der regionalen Kooperation insbesondere in
        Südost- und Ostasien (ASEAN + 3)
        – Förderung des Dialogs und Erfahrungsaustausch zwischen
        Asien und Deutschland bzw. der EU
        – Förderung der Diskussion und Abstimmung über Fragen
        globaler Ordnungspolitik
        675 000 Euro
        Anlage 23
        Antwort
        des Staatsministers Bernd Neumann auf die Frage der
        Abgeordneten Marlene Rupprecht (Tuchenbach)
        (SPD) (Drucksache 17/5321, Frage 46):
        In welcher Höhe betreffen die Aufwendungen für Stiftun-
        gen im Einzelplan 04 den Geschäftsbereich des Beauftragten
        der Bundesregierung für Kultur und Medien?
        Der Bundeshaushalt 2011 sieht im Einzelplan 04 für
        den Geschäftsbereich des Beauftragten der Bundesregie-
        rung für Kultur und Medien Sollansätze für Ausgaben an
        Stiftungen in Höhe von 385 136 000 Euro vor.
        Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und
        Medien bewilligt im Rahmen der Ermächtigungen im
        Bundeshaushalt weitere Fördermittel an Stiftungen. Die
        hierüber im Rahmen des Haushaltsvollzugs zu treffen-
        den Förderentscheidungen orientieren sich an haushalts-
        rechtlichen, fachlichen und kulturpolitischen Kriterien,
        nicht aber an der Rechtsform des Zuwendungsempfän-
        gers und werden daher nicht gesondert erfasst.
        Anlage 24
        Antwort
        der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
        Abgeordneten Alexander Ulrich (DIE LINKE) (Druck-
        sache 17/5321, Frage 47):
        Welche „Verteidigungspolitiker aus Mali, Burkina Faso,
        Togo, Benin und der Elfenbeinküste“ waren an der Delega-
        tionsreise im Rahmen des Politischen Dialogs Westafrika der
        Konrad-Adenauer-Stiftung e. V. im September 2009 beteiligt,
        bei der auch die Führungsakademie der Bundeswehr besucht
        wurde, und welche vergleichbaren Veranstaltungen im Rah-
        men des Politischen Dialogs Westafrika der Konrad-
        Adenauer-Stiftung e. V. fanden bislang in Deutschland statt?
        Die Programmarbeit der politischen Stiftungen erfolgt
        unabhängig von inhaltlichen Vorgaben der Bundesregie-
        rungen. Die Bundesregierung wird im Rahmen der An-
        tragsbewilligung über die Ziele und Leitlinien sowie
        Formate der politischen Stiftungsarbeit in Kenntnis ge-
        setzt und kann bei Vorliegen außenpolitischer Bedenken
        diese entsprechend kommentieren. Für den Bereich des
        politischen Dialogs Westafrika der Konrad-Adenauer-
        Inha
        Regionalprogramm
        Politischer Dialog
        Südkaukasus
        – Förderung der politischen
        Mitte in Georgien, Armen
        – Medienarbeit
        – soziale und ökologische M
        – Friedensförderung
        – regionaler Dialog
        Regionalprogramm
        Golf-Staaten
        – demokratische und rechtss
        – Zivilgesellschaft (Medien
        – intra- und interreligiöser A
        – Grundlagen der Sozialen M
        – sicherheitspolitischer Dial
        – Zusammenarbeit mit EU u
        Regionalprogramm
        politischer Dialog Maghreb
        – demokratische und rechtss
        – Zivilgesellschaft (Medien
        – intra- und interreligiöser A
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        lte/Ziele Mittel 2010
        Zusammenarbeit mit Parteien der
        ien und Aserbaidschan
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        450 000 Euro
        taatliche Prinzipien
        , NRO’s)
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        arktwirtschaft
        og
        nd Deutschland
        82 000 Euro
        taatliche Prinzipien
        , NRO’s)
        ustausch
        343 000 Euro
        11608 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 101. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. April 2011
        (A) )
        )(B)
        Stiftung wurden der Bundesregierung die folgenden fünf
        Oberziele vorgelegt:
        1. Politischen Pluralismus und demokratischen Rechts-
        staat konsolidieren
        2. Demokratische und rechtsstaatliche Institutionen auf
        Grundlage des Subsidiaritätsprinzips stärken
        3. Stärkung zivilgesellschaftlicher Organisationen in ih-
        rer Rolle als gesellschaftliche Wächter-, Mediations-
        und Gestaltungskräfte
        4. Stärkung von Institutionen und Akteure mit ord-
        nungspolitischer Leitfunktion für die Soziale Markt-
        wirtschaft
        5. Stärkung von Politik und Gesellschaft in Afrika für
        nachhaltige Stabilität und Entwicklung in der Region
        Hinsichtlich dieser Oberziele waren keine außenpoli-
        tischen Bedenken gegeben.
        Nach Angaben der Konrad-Adenauer-Stiftung haben
        an dem Besucherprogramm 2009 die Präsidenten der
        Verteidigungsausschüsse der Parlamente der Projektlän-
        der Mali, Côte d’Ivoire, Togo, Burkina Faso und Benin
        teilgenommen. Niger war nicht vertreten, da zu dem
        Zeitpunkt aufgrund des Militärputsches das Parlament
        aufgelöst war. Der Ausschusspräsident aus Côte d’Ivoire
        gehörte der Regierungspartei Gbagbos, der Front Popu-
        laire Ivoirien, FPI, an.
        Im Einzelnen haben teilgenommen:
        Herr Venance Lubin Gnigla, Bénin, Präsident des par-
        lamentarischen Verteidigungs- und Sicherheitsausschus-
        ses, Frau Larba Cécile Naba Ouoba, Burkina Faso, Vor-
        sitzende der Kommission, Präsidentin des
        parlamentarischen Ausschusses für Außenbeziehungen,
        Verteidigung und Sicherheit, Herr Laurent Akoun, Côte
        d’Ivoire, Präsident der parlamentarischen Kommission
        für Verteidigung und Sicherheit, Herr Abdou Abdoulaye
        Sidibe, Mali, Präsident des parlamentarischen Verteidi-
        gungs- und Sicherheitsausschusses, Herr Singo Ayitou,
        Togo, Präsident des parlamentarischen Verteidigungs-
        und Sicherheitsausschusses, Herr Mathias Gbetoho, Bé-
        nin, Koordinator für Fortbildungsmaßnahmen der Mit-
        glieder der parlamentarischen Verteidigungs- und Si-
        cherheitsausschüsse und der Armee.
        Anlage 25
        Antwort
        der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Fragen des
        Abgeordneten Niema Movassat (DIE LINKE) (Druck-
        sache 17/5321, Fragen 49 und 50):
        Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die hu-
        manitäre Lage in Abidjan, und welche Gründe sind ihr dafür
        bekannt, dass nach Medienberichten in den vergangenen Ta-
        gen bis zu eine Million Menschen aus Abidjan geflohen sein
        sollen?
        Wie versteht die Bundesregierung den Vorschlag der
        Konrad-Adenauer-Stiftung e. V. einer „militärischen Interven-
        tion“, die „aber nicht notwendigerweise fremde Soldaten auf
        ivorischem Territorium bedeuten müsste“ in Form der „Beein-
        flussung“ ivorischer Militärs „durch Militärkameraden der be-
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        nachbarten Länder“, wofür „das von PDWA [Politischer Dia-
        log Westafrika] der KAS, Konrad-Adenauer-Stiftung e. V.,
        geschaffene Netzwerk der Generalstabsoffiziere westafrikani-
        scher frankofoner Staaten eine gute Grundlage“ böte, und
        welche Position hat sie bzw. nimmt sie hierzu ein?
        u Frage 49:
        Die humanitäre Lage in Côte d’Ivoire ist vor dem
        intergrund anhaltender Kämpfe prekär. Angesichts der
        olatilen Lageentwicklung gibt es keine abschließend
        erifzierten Zahlen zu Betroffenen.
        Nach Berichten der Vereinten Nationen und von
        ilfsorganisationen sind aufgrund der gewaltsamen
        useinandersetzungen bis zu eine Million Menschen in
        ôte d’Ivoire auf der Flucht; in und aus Abidjan soll es
        wischen 500 000 und 700 000 Vertriebene geben.
        In das Nachbarland Liberia sind bereits mehr als
        00 000 Personen geflohen, auch die anderen Nachbar-
        nder sind in zunehmendem Maße von Flüchtlingsströ-
        en betroffen.
        u Frage 50:
        Die Konrad-Adenauer-Stiftung, KAS, hat nach eige-
        en Angaben keinen derartigen Vorschlag unterbreitet
        der gefördert. Nach Angaben der Stiftung wurden le-
        iglich mögliche – theoretische – Vorteile erörtert, zum
        eispiel ein Übereinkommen führender Militärs über
        ine gemeinsame Position im Hinblick auf eine friedli-
        he Konfliktbeilegung, die sich aus der Tatsache, dass
        ich Generalstabsoffiziere aus den Projektländern auf ei-
        er KAS-Veranstaltung persönlich kennengelernt ha-
        en, ergeben könnten.
        Nach Angaben der KAS hat zu keinem Zeitpunkt ein
        itarbeiter des Politischen Dialogs Westafrika Gesprä-
        he oder Telefonate im Sinne der Frage geführt oder an-
        erweitig eine aktive Kontaktaufnahme außerhalb der
        hrlichen Veranstaltungen gefördert oder begünstigt.
        Die Bundesregierung hat von Beginn des Konfliktes
        n die Vermittlungsbemühungen von Afrikanischer
        nion und ECOWAS für eine friedliche Konfliktbeile-
        ung unterstützt.
        nlage 26
        Antwort
        er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
        bgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Druck-
        ache 17/5321, Frage 51):
        Welche Gründe sprachen nach Einschätzung der Bundes-
        regierung dafür, die mit der Gemeinsamen Aktion des Rates
        2009/788/GASP verhängten Sanktionen gegen Mamadouba
        (alias Mamadou) Toto Camara, Sékouba Konaté, Kelitigui
        Faro und Kabinet Komara aufzuheben, obwohl diese weiter-
        hin der Militärjunta unter Hauptmann Moussa Dadis Camara
        in Guinea, der an mehreren Bundeswehreinrichtungen ausge-
        bildet wurde, bevor er den Putsch in Guinea anführte, ange-
        hörten und hat die Bundesregierung in dieser Frage Kontakte
        mit dem Regionalprogramm Politischer Dialog Westafrika
        oder vergleichbaren Programmen deutscher Stiftungen aufge-
        nommen?
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 101. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. April 2011 11609
        (A) )
        )(B)
        Folgende Gründe sprachen für die Aufhebung der
        Sanktionen gegen Mamadouba unter anderem (Gemein-
        same Aktion des Rates 2009/788/GASP):
        Die EU verhängte nach dem Massaker ein Waffenem-
        bargo und Reisesanktionen gegen zunächst 42, Ende De-
        zember 2009 gegen 71 Regimeverantwortliche. Im März
        2010 wurden die Reisesanktionen gegen vier Mitglieder
        der Junta wieder aufgehoben, die nicht zu den Hauptver-
        antwortlichen für das Massaker gehören und konstruktiv
        an der Veränderung des Regimes mitgewirkt hatten, da-
        runter Interimspräsident Sékouba Konaté.
        Die Projektländer des Regionalprogramms Politischer
        Dialog Westafrika, PDWA, umfassen sechs Länder: Mali,
        Côte d’Ivoire, Togo, Burkina Faso, Niger und Benin.
        Zu Militärs in Guinea haben seitens des Regionalpro-
        gramms PDWA zu keinem Zeitpunkt Kontakte bestan-
        den.
        Anlage 27
        Antwort
        der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Fragen der
        Abgeordneten Katrin Werner (DIE LINKE) (Druck-
        sache 17/5321, Fragen 53 und 54):
        Welche Rolle hatten nach Kenntnis der Bundesregierung
        grenzüberschreitende Bekanntschaften und Netzwerke zwi-
        schen den Offizieren westafrikanischer Staaten bei den Bür-
        gerkriegen, die in den vergangenen 20 Jahren in der Region
        stattfanden und häufig grenzüberschreitenden Charakter hat-
        ten, und wie bewertet die Bundesregierung vor diesem Hinter-
        grund die Schaffung eines Netzwerks der Generalstabsoffi-
        ziere westafrikanischer frankofoner Staaten durch die
        Konrad-Adenauer-Stiftung e. V.?
        Welche Informationen hat die Bundesregierung über die in
        ivorischen Medien verbreiteten Meldungen, wonach die fran-
        zösischen Soldaten der Operation Licorne für die Ouattara na-
        hestehenden Kräfte der FRCI (Forces républicaines de Côte
        d‘Ivoire) militärische Hilfe in Form von Waffen und logisti-
        scher Unterstützung leisten, und hält sie dieses Verhalten der
        französischen Regierung durch die UN-Resolution 1975 ge-
        deckt?
        Zu Frage 53:
        Nach eigenen Angaben der Konrad-Adenauer-Stif-
        tung zielt das Regionalprogramm Politischer Dialog
        Westafrika, PDWA, auf einen losen Austausch bezüglich
        regionaler Erfahrungen mit der Einbindung und Veran-
        kerung von Sicherheitskräften, Armee und Polizei, in ei-
        nen demokratischen Rechtsstaat. Der Schwerpunkt liegt
        auf der Interaktion und Vertrauensbildung zwischen
        Politikern und Militärs.
        Ziel ist nicht die Schaffung eines grenzüberschreiten-
        den Netzwerks westafrikanischer Militärs, sondern die
        Heranführung von Führungsverantwortlichen aus der
        Region an die Prinzipien des demokratischen Rechts-
        staates.
        Zu Frage 54:
        In Nacht vom 4. auf den 5. April 2011 gab es einen
        Angriff auf Widerstandspunkte von Gbagbo-Kräften
        durch Kräfte der VN-Mission UNOCI, unterstützt durch
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        anzösisches Militär vor Ort, mit dem Ziel, schwere
        affen auszuschalten, da diese Opfer in der Zivilbevöl-
        erung anrichten.
        Dieser Angriff erfolgte konform mit dem UNOCI-
        andat, unter anderem Art. 6 VN-Sicherheitsratsreso-
        tion 1975 vom 30. März 2011: [Dort heißt es] Anwen-
        ung aller notwendigen Mittel um die Bevölkerung vor
        nmittelbarer Gewalt zu schützen, einschließlich Aus-
        chaltung schwerer Waffen.
        Das Mandat sieht auch die Unterstützung durch fran-
        ösisches Militär für UNOCI bei Bedarf vor. Der VN-
        eneralsekretär hat betont, dass hierdurch keine Partei-
        ahme erfolge.
        Die am 30. März 2011 einstimmig abgestimmte Si-
        herheitsratsresolution 1975 enthält außerdem Sanktio-
        en gegen fünf Personen, unter anderem Gbagbo, und
        erweist auf eine mögliche Zuständigkeit der Internatio-
        alen Strafgerichtshofs, IStGH.
        Darüber hinaus soll die Operation LICORNE franzö-
        ische Staatsangehörige sowie Bürger anderer EU-Staa-
        n in Côte d’Ivoire schützen.
        nlage 28
        Antwort
        er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Fragen der
        bgeordneten Erika Steinbach (CDU/CSU) (Druck-
        ache 17/5321, Fragen 55 und 56):
        Welche Kenntnis hat die Bundesregierung zu den soge-
        nannten Rollkommandos der kubanischen Regierung, die für
        Straßenterror, Überfälle in den Wohnungen ihrer Opfer bis hin
        zu Entführungen verantwortlich sein sollen?
        Welche Kenntnis hat die Bundesregierung zu den Opfern
        dieser „Rollkommandos“?
        In Kuba gibt es keine sogenannten Rollkommandos.
        as es in Kuba gibt, sind sogenannte Actos de Repudio.
        iese bestehen aus staatlich organisierten Gegen-
        emonstrationen zur Störung oder Verhinderung von
        undgebungen kubanischer Dissidenten, wobei oft eine
        berzahl von Gegendemonstranten auch unter Einsatz
        on Körperkontakt, vereinzelten Schlägen und ein-
        chüchternden und beleidigenden Äußerungen gegen die
        issidenten vorgehen. In Einzelfällen ist es dabei auch
        och in jüngster Zeit zu ernsthaften Verletzungen, Blut-
        rgüsse als Folge von Schlägen, gekommen.
        Diese Form der Demonstrationsunterbindung wurde
        tztmals am 18. und 19. März 2011 angewandt, als sich
        ie Menschenrechtsorganisation „Damen in Weiß“ und
        re Anhänger zum 8. Jahrestag des „Schwarzen Früh-
        ngs“ versammeln wollten. Die kubanische Regierung
        atte circa 200 überwiegend junge Menschen, Studenten
        er Universität von Havanna, zum Wohnhaus der Führe-
        n der „Damen in Weiß“, Frau Laura Pollan, beordert,
        m deren Kundgebung zu verhindern. Durch diesen
        Acto de Repudio“ gelang es der kubanischen Regie-
        ng, die Anhänger der „Damen in Weiß“ am Verlassen
        es Hauses zu hindern. Zusätzlich wurde um das Wohn-
        aus herum ein Straßenfest mit Musik aus Großlautspre-
        hern inszeniert.
        11610 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 101. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. April 2011
        (A) )
        )(B)
        Anlage 29
        Antwort
        der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der
        Abgeordneten Ute Kumpf (SPD) (Drucksache 17/5321,
        Frage 57):
        In welcher Höhe betreffen die Aufwendungen für Stiftungen
        im Einzelplan 05 die auswärtige Kultur- und Bildungspolitik?
        Der Haushalt des Auswärtigen Amts sieht im Kapi-
        tel 0504 für insgesamt acht Stiftungen Mittel in Höhe
        von 43,877 Millionen Euro vor.
        Anlage 30
        Antwort
        der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
        Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5321, Frage 58):
        Warum hat die Bundesregierung trotz der evidenten Eilbe-
        dürftigkeit nicht zügiger national sowie in der EU veranlasst,
        dass – wie etwa die Schweiz binnen Stunden – Vermögen
        nordafrikanischer Potentaten schneller eingefroren wurden als
        real geschehen – beginnend erst über zwei Wochen nach Auf-
        standsbeginn gegen Muammar al-Gaddafi in Libyen; mehr als
        drei Wochen nach Rücktritt des marokkanischen Ex-Präsiden-
        ten Ben Ali; fünf Wochen nach Rücktritt des ägyptischen Ex-
        Präsidenten Husni Mubarak; vergleiche ARD-Report Mainz,
        31. März 2011 –, und wie viel des ursprünglich vorhandenen
        Vermögens konnten die genannten Despoten bzw. deren Hel-
        fer in Europa in der Zwischenzeit noch zum eigenen Nutzen
        dem Einfrieren entziehen?
        Die Bundesregierung hat sich als erster Mitgliedstaat
        in der EU mit großer Beharrlichkeit und sehr frühzeitig
        für Finanzsanktionen gegen alle genannten Personen
        eingesetzt und konkrete Vorschläge für Reisesperren und
        Vermögenseinfrierungen unterbreitet. Ich verhehle nicht,
        dass sich auch die Bundesregierung rascheres und noch
        schärferes Handeln durch die EU gewünscht hätte. Sank-
        tionen der EU erfordern jedoch Beschlüsse des Rates,
        die einstimmig getroffen werden müssen. Das bremst die
        Möglichkeiten sehr schnellen Handelns, wie es die
        Schweiz löblicherweise demonstriert hat.
        Im Bereich von Wirtschafts- und Finanzsanktionen
        setzt das Europarecht nationalen Maßnahmen enge
        Grenzen. Nationale Sanktionsmaßnahmen sind aus Sicht
        der Bundesregierung nur im Vorgriff auf beabsichtigte
        Maßnahmen der EU zulässig. Die Bundesregierung hat
        in dem Augenblick, in denen sich ein Konsens in der EU
        abzeichnete und Gefahr im Verzug war, solche Vorgriffs-
        maßnahmen erlassen.
        Der Bundesregierung ist nicht bekannt, ob und gege-
        benenfalls wie viel Vermögen in der Zwischenzeit trans-
        feriert wurde. In Fällen, in denen sich Verdachts-
        momente in dieser Hinsicht in Deutschland zeigten, hat
        sie solche Transfers unterbunden.
        Anlage 31
        Antwort
        der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
        Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
        NEN Drucksache 17/5321, Frage 59):
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        Wie viele der 50 Millionen Euro, die Deutschland für den
        Reintegrationsprozess von Talibankämpfern in Afghanistan,
        Afghan Peace and Reintegration Plan, 2010 versprochen
        hatte, wurden ausgezahlt – bitte aufgeschlüsselt nach Empfän-
        ger, Projekt und Maßnahme –, und in welcher Form überprüft
        die Bundesregierung ihren Beitrag zu diesem Reintegrations-
        programm?
        Bislang hat Deutschland das Friedens- und Reintegrati-
        nsprogramm – Afghan Peace and Reintegration Pro-
        ramme, APRP – der afghanischen Regierung mit einem
        eitrag von 10 Millionen Euro unterstützt. Der Beitrag von
        sgesamt 50 Millionen Euro ist auf fünf Jahre angelegt.
        Der deutsche Beitrag geht nicht an die afghanische
        egierung direkt, sondern wird über das Entwicklungs-
        rogramm der Vereinten Nationen, UNDP, umgesetzt.
        NDP ist verpflichtet, die ordnungsgemäße Verwen-
        ung der Mittel in ihren jährlichen Berichten nachzuwei-
        en, Audits zu unternehmen sowie Berichte über die
        nanzierten Aktivitäten zu liefern.
        Zudem wird die internationale Gemeinschaft in Kabul
        om Leiter des APRP, Minister Stanekzai, regelmäßig
        ber die Fortschritte bei der Umsetzung des Programms
        formiert. Der Unterrichtung der Geber und der Ab-
        timmung der strategischen Prioritäten dient auch ein
        gelmäßig tagendes „Special Peace and Reintegration
        ub-Committee“ des Gemeinsamen Koordinierungs-
        nd Überwachungsgremiums – Joint Coordination and
        onitoring Board, JCMB.
        Entscheidungen über die Vergabe von Mitteln im
        PRP bedürfen zudem der Zustimmung des „Financial
        versight Committe“, FOC, dem auf Rotationsbasis
        uch zwei Geber angehören, derzeit Großbritannien und
        apan.
        Da verschiedene Geber in das UNDP-Programm ein-
        ezahlen, ist eine direkte Zuordnung der deutschen Mittel
        u den einzelnen Projektaktivitäten, die von UNDP inner-
        alb des afghanischen Friedens- und Reintegrationspro-
        ramms umgesetzt werden, nicht immer möglich.
        nlage 32
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
        es Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE
        RÜNEN) (Drucksache 17/5321, Frage 60):
        Welche Position vertritt die Bundesregierung im Europäi-
        schen Rat bezüglich der für Juni 2011 angestrebten Neufas-
        sung der FRONTEX-Verordnung, Ratsdok. 6898/10, und in
        welcher Form wird der Deutsche Bundestag in die Aushand-
        lung dieser Neufassung einbezogen?
        Die Bundesregierung unterstützt die Schlussfolgerun-
        en des Europäischen Rates, die einen umfassenden An-
        atz zu allen Migrationsthemen im Hinblick auf Nord-
        frika verfolgen. In diesem Zusammenhang unterstützt
        ie Bundesregierung auch das Ziel, eine rasche Einigung
        ber die Neufassung der FRONTEX-Verordnung zu er-
        ielen. Dabei gilt es, die originäre Verantwortlichkeit der
        itgliedstaaten für den Schutz der Außengrenzen nicht
        frage zu stellen. Die Einbeziehung des Bundestages er-
        lgt in dem dafür vorgesehenen und üblichen Verfahren.
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 101. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. April 2011 11611
        (A) )
        )(B)
        Anlage 33
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
        des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/5321, Frage 61):
        Wie bewertet die Bundesregierung den Bericht des Nach-
        richtenmagazins Der Spiegel vom 31. März 2011, wonach laut
        einem EU-Kommissionspapier US-Behörden Daten europäi-
        scher Banken – SWIFT bzw. TFTP – ohne Anlass und auf Vorrat
        speichern, was unter anderem gegen Art. 4 des SWIFT-Abkom-
        mens verstößt und laut Spiegel auch von der EU-Kommission
        beanstandet wird, und wie kommt die Bundesregierung zu ihrer
        in der Antwort auf die Kleine Anfrage 17/5133 vorgetragenen
        Haltung, parlamentarische Kontrollrechte bezüglich des TFTP-
        Abkommens seien nicht eingeschränkt, obschon Fragen von
        Datenschutzbeauftragten immer noch nicht von der Bundesre-
        gierung beantwortet wurden sowie die Bundesregierung diese
        selbst zur Beantwortung an die EU-Kommission weiterleiten
        musste und ein monatelanger Selbstversuch des Europaabge-
        ordneten Alexander Alvaro zeigte, dass deutsche Behörden
        nicht in der Lage sind, Auskunft zu geben, ob und welche Da-
        ten verarbeitet werden und ein TFTP-Datentausch zwischen
        US-Behörden und EUROPOL häufig auf „mündlichen Infor-
        mationen“ beruht, über die also keine Vermerke angelegt wer-
        den und die dementsprechend nicht abfragbar sind?
        Die Bundesregierung unterstützt die von der Europäi-
        schen Kommission in ihrem am 17. März 2011 veröffent-
        lichten Evaluierungsbericht über die Umsetzung des Tri-
        vial File Transfer Protocol-Abkommens, TFTP, gemachten
        Verbesserungsvorschläge und regt deren zügige Umset-
        zung an. Dies gilt insbesondere für die Empfehlungen,
        künftig alle die US-Ersuchen begründenden Informationen
        in Papierform einzureichen und die Auskünfte zu den Da-
        tenschutzmöglichkeiten für EU-Bürger in den USA auf der
        US-Treasury-Homepage zu verbessern.
        Die Bundesregierung ist überdies der Ansicht, dass es
        Aufgabe der Kommission ist, in Zusammenarbeit mit
        den USA Lösungen für mögliche Schwierigkeiten bei
        der Umsetzung des Abkommens zu finden. Vertragspar-
        tei des Abkommens ist die EU, Deutschland ist nicht un-
        mittelbare Vertragspartei.
        Die Bundesregierung hat die Fragen des Bundes-
        beauftragten für den Datenschutz und die Informations-
        sicherheit an die Europäische Kommission weitergeleitet.
        Die Europäische Kommission hat der Bundesregierung
        mitgeteilt, dass sie die Fragen schriftlich beantworten wird.
        Anlage 34
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
        des Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz (BÜND-
        NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5321, Frage 62):
        Gibt es für die Bundesregierung angesichts ihres verfas-
        sungsrechtlichen Schutzauftrages für die Grundrechte der
        Bundesbürger sowie angesichts der zahlreichen erheblichen,
        nunmehr offiziell belegten, kumulativ vorliegenden Verstöße
        gegen Bestimmungen des SWIFT-Abkommens – Spiegel
        Online vom 31. März 2011 – wie zum Beispiel die mangelnde
        inhaltliche Eingrenzung der Anfragen seitens der USA, die
        mangelnde Schriftlichkeit der Anfragen, die fehlende Doku-
        mentation der Zugriffe durch die USA, die fehlende Möglich-
        keit der Prüfung des Nutzens der Datenübermittlungen, die
        anhaltende, zumindest teilweise Erstreckung auch auf inner-
        europäische Finanztransaktionsdaten, aber auch das Leerlau-
        fen des Auskunftsanspruches – Spiegel Online vom 16. März
        2011 – eine Grenze der Zulässigkeit des weiteren Festhaltens
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        am SWIFT-Abkommen, und nach welchen Kriterien bemisst
        sich aus Sicht der Bundesregierung diese Grenze?
        Die Bundesregierung unterstützt die von der Europäi-
        hen Kommission in ihrem am 17. März 2011 veröffent-
        chten Evaluierungsbericht über die Umsetzung des Trivial
        ile Transfer Protocol-Abkommens, TFTP, gemachten
        erbesserungsvorschläge und regt deren zügige Umset-
        ung an. Dies gilt insbesondere für die Empfehlungen,
        ünftig alle die US-Ersuchen begründenden Informatio-
        en in Papierform einzureichen und die Auskünfte zu den
        atenschutzmöglichkeiten für EU-Bürger in den USA auf
        er US-Treasury-Homepage zu verbessern.
        Die Bundesregierung ist überdies der Ansicht, dass es
        ufgabe der Kommission ist, in Zusammenarbeit mit
        en USA Lösungen für mögliche Schwierigkeiten bei
        er Umsetzung des Abkommens zu finden. Vertragspar-
        i des Abkommens ist die EU, Deutschland ist nicht un-
        ittelbare Vertragspartei.
        nlage 35
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Fra-
        en der Abgeordneten Christel Humme (SPD) (Druck-
        ache 17/5321, Fragen 65 und 66):
        Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung
        hinsichtlich einer angemessenen Vertretung von Frauen in
        Entscheidungsgremien von Stiftungen, in denen über die Ver-
        gabe von Stiftungsmitteln entschieden wird?
        Inwiefern werden die Ergebnisse der Förderung von Stif-
        tungen im Hinblick auf eine geschlechtergerechte Teilhabe
        von Frauen und Männern evaluiert – bitte mit Begründung?
        u Frage 65:
        Nach Angaben des Bundesverbandes Deutsche Stif-
        ngen existierten zum 31. Dezember 2010 allein
        8 162 Stiftungen des bürgerlichen Rechts. Daneben be-
        teht eine große Anzahl von Stiftungen öffentlichen
        echts. Die Bundesregierung verfügt über keine statisti-
        chen Erkenntnisse über die Besetzung von Entschei-
        ungsgremien dieser Stiftungen.
        Im Einflussbereich des Bundes sind bei der Beset-
        ung von Gremien die Vorschriften des Gesetzes über
        ie Berufung und Entsendung von Frauen und Männern
        Gremien im Einflussbereich des Bundes, Bundesgre-
        ienbesetzungsgesetz – BGremBG – zu beachten. Über
        ie Anwendung dieses Gesetzes legt die Bundesregie-
        ng dem Deutschen Bundestag in jeder Legislaturpe-
        ode einen Bericht über die Anwendung dieses Gesetzes
        or – zuletzt Fünfter Gremienbericht der Bundesregie-
        ng zum Bundesgremienbesetzungsgesetz vom 16. De-
        ember 2010, Bundestagsdrucksache 17/4308 (neu).
        u Frage 66:
        Die Verwendung der Stiftungsmittel muss sich nach
        em jeweiligen Stiftungszweck richten. Über die sat-
        ungsgemäße Verwendung der Mittel haben die entspre-
        henden Stiftungsgremien zu befinden. Generelle Er-
        enntnisse darüber, inwiefern Evaluation im Hinblick
        uf eine geschlechtergerechte Teilhabe von Frauen und
        ännern dabei eine Rolle spielt, liegen der Bundesregie-
        ng nicht vor.
        11612 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 101. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. April 2011
        (A) )
        )(B)
        stellbaren – Auswertung erscheint unter Informationsge-
        sichtspunkten nicht zweckmäßig; daher beschränke ich
        mich in meiner Antwort auf eine aggregierte Darstellung
        und verweise im Einzelnen auf eine schriftliche Über-
        sicht, die ich Ihnen nach der Fragestunde zuleiten werde.
        Aufgrund der Enge des für diese Arbeiten und Auswer-
        tungen zur Verfügung stehenden Zeitfensters konnten im
        Übrigen nicht von allen Bundesressorts belastbare Daten
        geliefert werden, sodass die ermittelten Daten unter die-
        sem ausdrücklichen Vorbehalt mitgeteilt werden müssen.
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        Einzelplan
        04 Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt
        05 Auswärtiges Amt
        06 BM des Innern
        07 BM der Justiz
        09 BM für Wirtschaft und Technologie
        10 BM für Ernährung, Landwirtschaft und Verbrauchersc
        12 BM für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
        14 BM der Verteidigung
        15 BM für Gesundheit
        17 BM für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
        23 BM für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwick
        30 BM für Bildung und Forschung
        60 Allgemeine Finanzverwaltung
        Gesamthaushalt
        (D
        das laufende Haushaltsjahr 2011 vorgesehen (bitte Auflistung
        nach Einzelplänen)?
        Für welche konkreten Vorhaben sind Aufwendungen für
        Stiftungen für das laufende Haushaltsjahr 2011 eingestellt
        (bitte Auflistung nach Einzelplänen)?
        u Frage 70:
        Für das Haushaltsjahr 2011 sieht der Bundeshaushalt
        Soll folgende finanziellen Aufwendungen für Stiftun-
        en vor:
        Aufwendungen für Stiftun-
        gen 2011 in 1 000 Euro
        396 148
        65 856
        128 308
        10 060
        16 286
        hutz 27 205
        2 750
        75
        48 076
        127 342
        lung 32 714
        861 509
        7 500
        1 723 829
        (CAnlage 36
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Fra-
        gen der Abgeordneten Ulla Burchardt (SPD) (Drucksa-
        che 17/5321, Fragen 68 und 69):
        Wie hoch ist die Summe der Gelder, die der Bund in den
        Haushaltsjahren 2008, 2009 und 2010 privatrechtlichen und
        öffentlich-rechtlichen Stiftungen zukommen ließ (bitte Auf-
        gliederung nach Ressorts und Stiftungsrechtsform)?
        Für welche konkreten Zwecke und Aufgaben wurden in
        den Haushaltsjahren 2008, 2009 und 2010 finanzielle Mittel
        für Stiftungen zur Verfügung gestellt (bitte Auflistung ent-
        sprechend den einzelnen Ressorts)?
        Zu Frage 68:
        Da eine Beantwortung der Frage über eine Daten-
        bankauswertung mangels abgrenzbarer Auswertungskri-
        terien nicht möglich war, mussten die erbetenen Infor-
        mationen im Wege einer umfassenden Ressortabfrage
        ermittelt werden. Die Fragestellung bezieht sich auf drei
        Haushaltsjahre, alle Bundesministerien und die in den
        Einzelplänen jeweils einschlägigen Ausgabeermächti-
        gungen. Eine mündliche Wiedergabe dieser – wegen der
        Anzahl der Daten nur in einer Tabelle übersichtlich dar-
        Im Haushaltsjahr 2008 hat die Bundesregierung da-
        nach für privatrechtlich organisierte Stiftungen rund
        638 Millionen Euro, für öffentlich-rechtlich organisierte
        rund 812 Millionen Euro, im Jahr 2009 jeweils 715 Mil-
        lionen Euro bzw. 862 Millionen Euro sowie im Jahr
        2010 767 Millionen Euro bzw. 930 Millionen Euro ver-
        ausgabt.
        Zu Frage 69:
        Die vom Haushaltsgesetzgeber damit verfolgten Zwe-
        cke und Aufgaben ergeben sich aus der bei Frage 68 an-
        gekündigten Übersicht und den dort zu entnehmenden
        Zweckbestimmungen der Ausgabeermächtigungen der
        Haushaltspläne. So weit mehrere Stiftungen aus einer
        Haushaltsstelle finanziert werden, werden diese in der
        Regel in den entsprechenden Erläuterungen des Haus-
        haltsplans aufgeführt.
        Anlage 37
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Fra-
        gen des Abgeordneten Rene Röspel (SPD) (Drucksache
        17/5321, Fragen 70 und 71):
        Welche finanziellen Aufwendungen für Stiftungen sind für
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 101. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. April 2011 11613
        (A) )
        )(B)
        Zu Frage 71:
        Die Fragestellung bezieht sich auf sämtliche Bundes-
        ministerien und die in den Einzelplänen jeweils einschlä-
        gigen Ausgabeermächtigungen. Eine mündliche Wieder-
        gabe dieser – wegen der Anzahl der Daten nur in einer
        Tabelle übersichtlich darstellbaren – Auswertung er-
        scheint unter Informationsgesichtspunkten nicht zweck-
        mäßig; daher verweise ich im Einzelnen auf die bereits
        in meiner Antwort zu mündlicher Frage der Abgeordne-
        ten Burchardt Nummer 68 angesprochene schriftliche
        Übersicht, die die entsprechenden Informationen be-
        inhaltet.
        Die schriftliche Übersicht leite ich Ihnen auch gerne
        zu.
        Anlage 38
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Fra-
        gen des Abgeordneten Hans-Joachim Hacker (SPD)
        (Drucksache 17/5321, Fragen 72 und 73):
        Wie positioniert sich die Bundesregierung zu einer Verlän-
        gerung der bis 31. Dezember 2011 befristeten Reduzierung
        der Umsatzsteuer für die Fahrgastschifffahrt?
        Welche Steuersätze bringen die europäischen Nachbarlän-
        der für die Fahrgastschifffahrt in Ansatz, und welche Gesprä-
        che führte die Bundesregierung mit dem Ziel einer Harmoni-
        sierung der Besteuerung der Fahrgastschifffahrt in Europa?
        Zu Frage 72:
        Die Bundesregierung hat sich in dieser Frage noch
        nicht positioniert.
        Zu Frage 73:
        Nach den der Bundesregierung vorliegenden, auf
        einer Unterlage der Europäischen Kommission beruhen-
        den Informationen wenden die europäischen Nach-
        barländer folgende Umsatzsteuersätze für die Personen-
        beförderung mit Schiffen an:
        Die Bundesregierung führte keine Gespräche mit dem
        Ziel der weiteren Harmonisierung dieser Steuersätze.
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        Land Steuersatz
        Belgien 6 Prozent
        Tschechien 10 Prozent
        (für regulären Transport)
        20 Prozent
        Dänemark Steuerbefreiung
        Frankreich 5,5 Prozent
        Luxemburg 3 Prozent
        Niederlande 6 Prozent
        Österreich 10 Prozent
        Polen 8 Prozent
        (C
        (D
        nlage 39
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage
        er Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE)
        rucksache 17/5321, Frage 76):
        Stimmt die Mitteilung des Bundes der Steuerzahler, wo-
        nach in Kürze mit der Veröffentlichung eines Verwaltungs-
        schreibens zur sogenannten 0,03-Prozent-Regelung durch das
        BMF zu rechnen sei, und wird das BMF in diesem die bereits
        mehrfach bestätigte Rechtsprechung – vergleiche zum Bei-
        spiel Bundesfinanzhof, Urteile vom 22. September 2010,
        VI R 54/09, VI R 55/09 und VI R 57/09 – für allgemeingültig
        erklären, wonach der geldwerte Vorteil für die Nutzung eines
        Dienstwagens für die Fahrten zwischen Wohnung und regel-
        mäßiger Arbeitsstätte einen Korrekturposten zum Werbungs-
        kostenabzug darstellt und daher nur insoweit zur Anwendung
        kommen kann, wie der Arbeitnehmer den Dienstwagen auch
        tatsächlich für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
        genutzt hat, sodass die Schreiben vom 23. Oktober 2008,
        BStBl I Seite 961, und vom 12. März 2009, BStBl I Seite 500,
        nicht mehr anzuwenden sind?
        Der BFH hat in den Urteilen vom 22. September 2010
        ntschieden, dass die Zuschlagsregelung des § 8 Abs. 2
        atz 3 EStG für die Überlassung eines betrieblichen
        raftfahrzeugs für Fahrten zwischen Wohnung und re-
        elmäßiger Arbeitsstätte nur zur Anwendung kommt,
        oweit der Arbeitnehmer den Dienstwagen tatsächlich
        r diese Fahrten benutzt. Diese BFH-Urteile werden in
        ürze im Bundessteuerblatt Teil II mit begleitendem
        MF-Schreiben vom 1. April 2011 zu deren Anwen-
        ung veröffentlicht. Die Nichtanwendungsschreiben
        om 23. Oktober 2008, BStBl I Seite 961, und vom
        2. März 2009, BStBl I Seite 500, werden aufgehoben.
        nlage 40
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die
        rage der Abgeordneten Ute Kumpf (SPD) (Drucksache
        7/5321, Frage 77):
        In welcher Höhe betreffen die Aufwendungen für Stiftun-
        gen im Einzelplan 09 den Bereich der Kreativwirtschaft?
        Die Aufwendungen der Bundesregierung für Stiftun-
        en im Epl 09 – zum Beispiel auf dem Wege der institu-
        onellen Förderung – betreffen nicht die Initiative Kul-
        r- und Kreativwirtschaft.
        Allerdings war die Stiftung Preußischer Kulturbesitz
        iner der Zuwendungsempfänger der Initiative Kultur-
        nd Kreativwirtschaft, und zwar für das Projekt „Deve-
        pment Unit Marketing, Fundraising“. Hauptbestandteil
        es Projektes war die Entwicklung eines Corporate De-
        ign – Markenentwicklung, internationale Marken-
        cherche und Markenanmeldung – und der Aufbau eines
        trategischen Fundraising für die Stiftung. Der Bewilli-
        ungszeitraum ging vom 9. Juli 2009 bis zum 28. Februar
        011. Die Zuwendungssumme belief sich auf insgesamt
        91 000 Euro.
        11614 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 101. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. April 2011
        (A) )
        )(B)
        Anlage 41
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Fra-
        gen des Abgeordneten Garrelt Duin (SPD) (Drucksache
        17/5321, Fragen 78 und 79):
        Wann wird die Bundesregierung – wie in ihrem Energie-
        konzept beschlossen – ein KfW-Sonderprogramm zur Absi-
        cherung der Finanzierung von Windparkprojekten, -schiffen
        und -infrastrukturen umsetzen, und welche Fördermöglichkei-
        ten und -konditionen wird es geben?
        Hat die Bundesregierung Hinweise darauf, dass die Stel-
        lung von Anträgen auf Bürgschaften für geplante Windpark-
        projekte erfolgen wird bzw. erfolgt ist, geplant ist oder vorbe-
        reitet wird, und wenn ja, welche Entscheidungen der
        Bundesregierung sind getroffen bzw. in Aussicht gestellt?
        Zu Frage 78:
        Trotz garantierter EEG-Einspeisevergütung ist es für
        bauwillige Projektgesellschaften kaum möglich, die Finan-
        zierung von Offshore-Windparks mit einem Finanzie-
        rungsvolumen von 1,5 bis 1,7 Milliarden Euro pro Wind-
        park am Kapitalmarkt darzustellen. Auch gemischte
        Bundes- und Landesbürgschaften haben sich als kaum
        realisierbares Instrument erwiesen. Deshalb sieht das
        Energiekonzept der Bundesregierung ein KfW-Sonder-
        programm „Offshore-Windenergie“ mit einem Kreditvo-
        lumen von insgesamt 5 Milliarden Euro für die ersten
        zehn Projekte vor. Eine Förderung für den Bau von Spe-
        zialschiffen oder von Infrastruktur ist mit dem Sonder-
        programm nicht vorgesehen. Allerdings sind vom durch
        diverse Maßnahmen geförderten Ausbau der Offshore-
        Windenergie auch Impulse für den Spezialschiffbau so-
        wie den notwendigen Infrastrukturausbau zu erwarten.
        Die KfW hat einen Programmentwurf vorgelegt, der
        die inhaltlichen und verfahrensrechtlichen Eckpunkte der
        Projektfinanzierung darlegt. Die Eckpunkte sind weitge-
        hend mit den beteiligten Ressorts, BMWi, BMU, BMF,
        abgestimmt. Mit einem baldigen Programmstart ist zu
        rechnen.
        Zu Frage 79:
        Der Bundesregierung ist bekannt, dass innerhalb der
        Branche über Bürgschaften für Offshore-Windparks dis-
        kutiert wird. Bisher wurden aber keine entsprechenden
        Anträge gestellt. Es gibt auch keine Hinweise darauf,
        dass dies erfolgen wird.
        Anlage 42
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Fra-
        gen des Abgeordneten Sebastian Edathy (SPD) (Druck-
        sache 17/5321, Fragen 80 und 81):
        Hat sich der Bundesminister für Wirtschaft und Technolo-
        gie, Rainer Brüderle, am 24. März 2011 im Deutschen Bun-
        destag wahrheitsgemäß geäußert, als er ausführte, es seien in
        einem Gesprächsprotokoll über eine Zusammenkunft mit Ver-
        tretern des Bundesverbandes der Deutschen Industrie e. V.
        „meine Ausführungen falsch wiedergegeben worden“?
        Was an dem folgenden Protokollauszug des Bundesver-
        bandes der Deutschen Industrie e. V., Quelle: Süddeutsche
        Zeitung, ist unrichtig – bzw. wie hat sich der Bundesminister
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        für Wirtschaft und Technologie stattdessen in der Zusammen-
        kunft geäußert –: „Herr Dr. Keitel machte darauf aufmerksam,
        dass derzeit eine Meldung über die Ticker laufe, wonach die
        Bundesregierung am Nachmittag ein Moratorium der Lauf-
        zeitverlängerung für Kernkraftwerke bekannt geben wolle.
        Der Minister bestätigte dies und wies erläuternd darauf hin,
        dass angesichts der bevorstehenden Landtagswahlen Druck
        auf der Politik laste und die Entscheidungen daher nicht im-
        mer rational seien“?
        u Frage 80:
        In der Frage wird die Einlassung von Bundesminister
        rüderle am 24. März 2011 im Deutschen Bundestag
        icht korrekt wiedergegeben. An die Adresse der Oppo-
        ition gerichtet erklärte Bundesminister Brüderle am
        4. März 2011 im Deutschen Bundestag: „Sie haben aus
        inem Protokoll zitiert, zu dem der BDI inzwischen er-
        lärt hat, dass meine Ausführungen falsch wiedergege-
        en worden sind.“
        u Frage 81:
        Nach dem Reaktorunfall in Fukushima ist eine neue
        ituation eingetreten. Vor diesem Hintergrund hat die
        undesregierung ein Moratorium der Laufzeitverlänge-
        ng für Kernkraftwerke beschlossen. Bundesminister
        rüderle hat von Anfang an um Verständnis für diese
        olitik geworben. So hat Bundesminister Brüderle be-
        its am Vormittag des 14. März 2011 gegenüber Presse-
        ertretern darauf hingewiesen, dass „sich eine neue Lage
        rgeben“ habe. Am frühen Nachmittag desselben Tages
        arb er auch vor Vertretern des Bundesverbandes der
        eutschen Industrie für diese Energiepolitik der Bundes-
        gierung. Er verwies dabei gleichzeitig auf die Aspekte
        ersorgungssicherheit und Bezahlbarkeit von Energie.
        undesminister Brüderle hat diese Haltung der Bundes-
        gierung auch in der Folge konsequent weiter vertreten,
        o zum Beispiel auf der Sitzung der Bundeskanzlerin,
        es Bundeswirtschafts- und des Bundesumweltministers
        it den Ministerpräsidenten der Bundesländer, in denen
        ich Kernkraftwerke befinden, am 15. März 2011, auf
        em Treffen auf Einladung der Bundeskanzlerin am
        2. März 2011, auf dem die Einsetzung einer Ethikkom-
        ission beschlossen wurde, oder im Deutschen Bundes-
        g am 24. März 2011.
        nlage 43
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die
        rage des Abgeordneten Hans-Joachim Fell (BÜND-
        IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5321,
        rage 82):
        Welche unabhängigen Schätzungen – Studien und Ver-
        gleichbares – liegen der Bundesregierung vor, die Auskunft
        darüber geben, wie hoch die Stilllegungs- und Entsorgungs-
        rückstellungen für Atomanlagen sein müssten, um die zu er-
        wartenden Kosten abdecken zu können, und für den Fall, dass
        der Bundesregierung keine solchen unabhängigen Schätzun-
        gen vorliegen, wie will die Bundesregierung prüfen, ob die
        Betreiber von Atomanlagen ihrer gesetzlichen Pflicht nach-
        kommen, ausreichend Rückstellungen vorzuhalten?
        Die Bildung von Rückstellungen für die aus der Still-
        gung von Kernkraftwerken und der Pflicht zur Entsor-
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 101. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. April 2011 11615
        (A) )
        )(B)
        gung radioaktiver Abfälle resultierenden Verpflichtun-
        gen setzt zunächst eine Schätzung der Kosten für die
        Stilllegung und die verschiedenen Entsorgungsschritte
        voraus. Diese Kostenschätzung erfolgt durch die Betrei-
        ber der Kernkraftwerke, die diese Kosten tragen müssen.
        Auf der Grundlage der Kostenschätzung müssen die Be-
        treiber der Anlagen dann Rückstellungen für ihre in der
        Zukunft zu erfüllenden finanziellen Verpflichtungen bil-
        den. Die korrekte Bildung von Rückstellungen wird re-
        gelmäßig von unabhängigen Wirtschaftsprüfern geprüft
        und testiert.
        Dass die Betreiber ihrer gesetzlichen Pflicht zur Bil-
        dung ausreichender Rückstellungen nachkommen, ist
        durch die Vorschriften des Handelsrechts sichergestellt.
        Anlage 44
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die
        Fragen des Abgeordneten Dr. Gerhard Schick (BÜND-
        NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5321, Fra-
        gen 83 und 84):
        Sind Medienberichte zutreffend – vergleiche Süddeutsche
        Zeitung, „Umstrittener Deal“; Financial Times Deutschland,
        „Deutschland hilft Indien bei Iran-Deals“, jeweils vom
        29. März 2011 –, nach denen Ölgeschäfte zwischen Iran und
        Indien über die Deutsche Bundesbank erst nach Prüfung, Bil-
        ligung und Entscheidung vom Bundesministerium für Wirt-
        schaft und Technologie und Auswärtigen Amt zustande ge-
        kommen sind und die Deutsche Bundesbank somit als
        „ausführendes Organ“ dieser Entscheidung betrachtet werden
        kann, und, wenn ja, wie verträgt sich dies mit einer Aussage
        des Auswärtigen Amts, dass die Deutsche Bundesbank letzt-
        endlich die Genehmigungsbehörde sei?
        Mit welchen konkreten Maßnahmen und Prüfungen hat
        die Bundesregierung sichergestellt, dass Mittel, die dem Iran
        aus Ölgeschäften mit Indien zufließen und die über die Deut-
        sche Bundesbank abgewickelt werden, nicht für das umstrit-
        tene iranische Atomprogramm genutzt werden (vergleiche
        Die Welt, „Deutschland hilft Indien bei Iran-Geschäften“,
        29. März 2011)?
        Zu Frage 83:
        Die Verordnung (EU) Nr. 961/2010 sieht eine Geneh-
        migungspflicht für Geldtransfers von und an iranische
        Personen, Organisationen und Einrichtungen ab einem
        Betrag von 40 000 Euro vor. Zuständige Behörde für die
        Erteilung einer Genehmigung ist die Deutsche Bundes-
        bank. Die Deutsche Bundesbank steht bei ihren Ent-
        scheidungen im Kontakt mit der Bundesregierung.
        Zu Frage 84:
        Über die Deutsche Bundesbank werden keine Öl-
        geschäfte abgewickelt. Vielmehr ist die Deutsche Bun-
        desbank zuständige Behörde für die Erteilung von Ge-
        nehmigungen für Zahlungen von und an iranische
        Personen, Organisationen und Einrichtungen ab einem
        Betrag von 40 000 Euro, siehe oben. Die Genehmigung
        ist zu versagen, wenn einer Zahlung verbotene, insbe-
        sondere proliferationsrelevante Geschäfte zugrunde lie-
        gen. Dies ist bei der Bezahlung von Öllieferungen nicht
        der Fall. Die Weiterverfügung von Geldern von und an
        iranische Personen, Organisationen und Einrichtungen
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        nterliegt ab einem Betrag von 40 000 Euro ebenfalls ei-
        er Genehmigungspflicht. Verfügungen der EIHB an
        ritte ab 40 000 Euro sind daher ebenfalls genehmi-
        ungspflichtig. Auch in diesem Fall können keine Zah-
        ngen für proliferationsrelevante oder sonstige durch
        ie EU-Sanktionen gegen Iran verbotene Geschäfte ge-
        ehmigt werden.
        nlage 45
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die
        rage der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann (DIE
        INKE) (Drucksache 17/5321, Frage 85):
        Auf welcher Grundlage sind seitens der EU – laut den An-
        gaben des EU-Energiekommissars Günther Oettinger – be-
        reits Finanzmittel in dreistelliger Millionenhöhe an das Land
        Brandenburg zur Erprobung der Carbon-Capture-and-Sto-
        rage-Technologie geflossen, und in welchem Umfang sind
        diese Mittel an Unternehmen oder andere Aufgabenträger
        weitergereicht worden, vergleiche unter anderem Vorabmel-
        dung der Märkischen Oderzeitung vom 28. März 2011?
        Auf Grundlage des Europäischen Energieprogramms
        ur Konjunkturbelebung, EERP – European Energy Re-
        overy Programme, wird das CCS-Demonstrationspro-
        kt von Vattenfall in Jänschwalde/Brandenburg mit
        80 Millionen Euro gefördert. Die Bundesregierung hat
        eine Kenntnis darüber, in welchem Umfang Vattenfall
        ie EU-Fördermittel für Verträge mit weiteren Unterneh-
        en verwendet hat. Das Land Brandenburg erhält keine
        ördermittel zur Erprobung der CCS-Technologie aus
        em Konjunkturprogramm der EU.
        nlage 46
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die
        rage der Abgeordneten Christine Scheel (BÜND-
        IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5321, Frage 86):
        Zu welchem Zeitpunkt beabsichtigt die Bundesregierung
        die Einrichtung eines Beauftragten für kleine und mittlere Un-
        ternehmen, und welche Funktionen soll der oder die Beauf-
        tragte übernehmen, vergleiche Drahtbericht BRUEEU 1182:
        3074 vom WBF-Rat am 10. März 2011?
        Die Bundesregierung hat bereits einen Beauftragten
        r Mittelstand und Tourismus. Wen sie gegenüber der
        OM als KMU-Beauftragten benennt und welche Auf-
        aben diese Person wahrnehmen wird, wird sie entschei-
        en, wenn ihr eine konkrete Anfrage vorgelegt wird. Ge-
        erell können die Mitgliedstaaten wählen, ob ein
        olitiker, ein hoher Beamter oder ein Unternehmer die
        unktion wahrnehmen soll.
        Gemäß der KOM-Mitteilung zur Überprüfung des
        mall Business Act für Europa vom 23. Februar 2011
        nd den Ausführungen der KOM in der Ratsarbeits-
        ruppe zum WBF-Rat am 21. März 2011 sollen KMU-
        eauftragte in den Mitgliedstaaten KMU-Angelegen-
        eiten zwischen Behörden koordinieren und KMU-Inte-
        ssen verteidigen. Sie sollen sich auch regelmäßig un-
        reinander, mit der KOM und mit Interessenvertretern
        ber beste Praktiken und organisatorische Verbesserun-
        en in den Mitgliedstaaten austauschen.
        11616 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 101. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. April 2011
        (A) )
        )(B)
        Anlage 47
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
        Frage der Abgeordneten Christine Scheel (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5321, Frage 87):
        Ist die Bundesregierung davon überzeugt, dass es erforder-
        lich ist, an der Vorrangprüfung bei der Zuwanderung ausländi-
        scher Fachkräfte festzuhalten, und auf welchen Daten beruht
        diese Einschätzung vor dem Hintergrund, dass die Bundesre-
        gierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage „Praxis der
        qualifizierten Zuwanderung in die deutsche Wirtschaft“
        – Bundestagsdrucksache 17/4444 – zugeben musste, dass sie
        über keinerlei statistische Daten zur Vorrangprüfung verfügt?
        Es ist nicht zutreffend, dass bei der Zulassung auslän-
        discher Fachkräfte generell eine Vorrangprüfung durch-
        geführt wird. Wie bereits in der Antwort zu Frage 8 der
        genannten Anfrage ausgeführt, wird bei der Zulassung
        ausländischer Hochqualifizierter, bei ausländischen Ab-
        solventen deutscher Hochschulen und bei Akademikern
        aus den neuen EU-Mitgliedstaaten sowie den Ehepart-
        nern dieser Fachkräfte keine Vorrangprüfung durchge-
        führt.
        Neben der Qualifikation ist die Vorrangprüfung ein
        weiteres Element für die Steuerung der Zuwanderung
        ausländischer Arbeitnehmer. Ziel der Vorrangprüfung ist
        es, freie Arbeitsplätze mit geeigneten inländischen Ar-
        beitsuchenden zu besetzen, ihnen damit Beschäftigungs-
        perspektiven zu eröffnen und sie in den Arbeitsmarkt zu
        integrieren.
        Anlage 48
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
        Frage des Abgeordneten Manuel Sarrazin (BÜND-
        NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5321, Frage 88):
        Wird die Bundesregierung – etwa gemeinsam mit den Ver-
        tretungen der EU-Beitrittsstaaten – Fest- oder Feierstunden
        zur Herstellung der vollen Arbeitnehmerfreizügigkeit ab
        1. Mai 2011 veranstalten?
        Am 1. Mai 2011 enden in Deutschland die Über-
        gangsbestimmungen zur Arbeitnehmerfreizügigkeit für
        die im Jahr 2004 der Europäischen Union beigetretenen
        Mitgliedstaaten Polen, Ungarn, Tschechien, Slowakei,
        Slowenien, Estland, Lettland und Litauen. Die schritt-
        weise Öffnung des deutschen Arbeitsmarkts in der Über-
        gangszeit findet für diese Staaten mit der Herstellung der
        vollständigen Freizügigkeit ihren bestimmungsgemäßen
        Abschluss. Hierbei handelt es sich um das begrüßens-
        werte Eintreten von europäischer Normalität. Besondere
        Festveranstaltungen sind seitens der Bundesregierung
        derzeit nicht geplant.
        Anlage 49
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
        Fragen der Abgeordneten Brigitte Pothmer (BÜND-
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        IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5321, Fragen 89
        nd 90):
        Plant die Bundesregierung, die volle Herstellung der Ar-
        beitnehmerfreizügigkeit für die Staatsangehörigen der Bei-
        trittsstaaten, EU-8-Staatsangehörige, mit einer Informations-
        kampagne zu begleiten?
        Welche Umsetzungsmaßnahmen hat die Bundesregierung
        zur Herstellung der vollen Arbeitnehmerfreizügigkeit für die
        Staatsangehörigen der Beitrittsstaaten, EU-8-Staatsangehö-
        rige, ergriffen?
        u Frage 89:
        Mit dem Ende der Übergangsregelungen zum 1. Mai
        011 tritt europäische Normalität ein, das heißt die un-
        ingeschränkte Freizügigkeit für Arbeitnehmer, wie sie
        ereits für die 15 „alten“ Mitgliedstaaten gilt. Um mögli-
        hen Unsicherheiten zu begegnen und um Fragen zu be-
        ntworten, die bei Betroffenen, zum Beispiel Arbeitneh-
        ern in den acht zum 1. Mai 2004 beigetretenen
        itgliedstaaten und Arbeitgebern in Deutschland, auf-
        eten können, hat das Bundesministerium für Arbeit und
        oziales eine Informationsbroschüre „Beschäftigung
        nd Entsendung von Unionsbürgerinnen und -bürgern;
        0 Fragen und Antworten zum 1. Mai 2011“ veröffent-
        cht. Diese Broschüre ist auch auf der Internetseite des
        MAS verfügbar und wird in Kürze in englischer und
        olnischer Sprache vorliegen. Daneben richtet BMAS
        r die Botschaftsvertreter der betroffenen EU-Staaten
        ine Informationsveranstaltung aus.
        u Frage 90:
        Die Vorschriften im Sozialgesetzbuch Drittes Buch
        nd im Freizügigkeitsgesetz/EU, die den Zugang von
        taatsangehörigen der acht Staaten zum deutschen Ar-
        eitsmarkt beschränken, sind aufzuheben. Weitere Um-
        etzungsmaßnahmen sind nicht erforderlich.
        nlage 50
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
        rage des Abgeordneten Memet Kilic (BÜNDNIS 90/
        IE GRÜNEN) (Drucksache 17/5321, Frage 91):
        Welche politische Bedeutung misst die Bundesregierung
        der vollen Herstellung der Arbeitnehmerfreizügigkeit für die
        Staatsangehörigen der Beitrittsstaaten, EU-8-Staatsangehö-
        rige, bei?
        Mit dem Ende der Übergangsregelungen zum 1. Mai
        011 tritt europäische Normalität ein, das heißt die un-
        ingeschränkte Freizügigkeit für Arbeitnehmer, wie sie
        ereits für die 15 „alten“ Mitgliedstaaten gilt. Dies ist
        egrüßenswert. Zudem wurde der deutsche Arbeitsmarkt
        der siebenjährigen Übergangszeit durch schrittweise
        ffnungen an die volle Freizügigkeit herangeführt.
        nlage 51
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
        rage des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜND-
        IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5321, Frage 92):
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 101. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. April 2011 11617
        (A) )
        )(B)
        Welche Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit hat die Bun-
        desregierung ergriffen, um die Akzeptanz der Herstellung der
        vollen Arbeitnehmerfreizügigkeit für die Staatsangehörigen
        der Beitrittsstaaten, EU-8-Staatsangehörige, zu stärken?
        Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat
        eine Informationsbroschüre „Beschäftigung und Entsen-
        dung von Unionsbürgerinnen und -bürgern; 50 Fragen
        und Antworten zum 1. Mai 2011“ erstellt. Diese Bro-
        schüre ist auf der Internetseite des BMAS eingestellt und
        wird in Kürze auch in englischer und polnischer Sprache
        vorliegen. Daneben richtet das BMAS für die Bot-
        schaftsvertreter der betroffenen EU-Staaten eine Infor-
        mationsveranstaltung aus.
        Anlage 52
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
        Frage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/5321, Frage 93):
        Inwieweit wurden die UN-Behindertenrechtskonvention
        und die durch den Bund anstehenden Aufgaben zu deren Um-
        setzung bei der Aufstellung der Eckwerte für den Bundes-
        haushalt 2012 berücksichtigt?
        Im Koalitionsvertrag für die 17. Legislaturperiode ha-
        ben die Regierungsparteien vereinbart, zur Umsetzung
        der UN-Behindertenrechtskonvention einen Nationalen
        Aktionsplan zu entwickeln, mit dem eine langfristige
        Gesamtstrategie zur Umsetzung der Konvention erstellt
        wird. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales
        steuert den Entwicklungs- und Umsetzungsprozess, in
        den alle Ressorts eingebunden sind, und fördert die beim
        Deutschen Institut für Menschenrechte eingerichtete un-
        abhängige Stelle nach Art. 33 Abs. 2 der Konvention.
        Hierfür sind im Eckwert für den Regierungsentwurf des
        Bundeshaushalts 2012 bei Kapitel 1102 Titel 684
        68 Mittel berücksichtigt.
        Die Bundesregierung verfolgt grundsätzlich eine
        Politik, die die Belange behinderter Menschen in allen
        Politikfeldern berücksichtigt, um die Gleichstellung auf
        allen gesellschaftlichen Ebenen durchzusetzen. Daher
        sind in vielen Haushaltstiteln des Bundes die Belange
        behinderter Menschen und damit die Vorgaben der Be-
        hindertenrechtskonvention berücksichtigt. Des Weiteren
        können Festlegungen über den Einsatz von Haushalts-
        mitteln zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskon-
        vention erst nach der Konkretisierung von behinderten-
        politischen Maßnahmen und den konkreten Inhalten und
        Projekten des Nationalen Aktionsplans getroffen wer-
        den. Der Aktionsplan soll dem Bundeskabinett im Juni
        2011 zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
        Anlage 53
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
        Frage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/5321, Frage 94):
        Welche Gründe gibt es für die nicht fristgerechte (Termin
        war der 26. März 2011) Vorlage des Staatenberichtes über die
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        Maßnahmen der Bundesrepublik Deutschland zur Erfüllung
        ihrer Verpflichtungen aus der UN-Behindertenrechtskonven-
        tion und die dabei erzielten Fortschritte beim Generalsekretär
        der Vereinten Nationen – siehe Art. 35 „Berichte der Vertrags-
        staaten“ der UN-Behindertenrechtskonvention –, und welche
        Konsequenzen können sich daraus ergeben?
        Der erste Staatenbericht zur UN-Behindertenrechts-
        onvention soll dem Ausschuss der Vereinten Nationen
        r die Rechte von Menschen mit Behinderungen einen
        berblick über die Maßnahmen geben, die Deutschland
        ur Umsetzung der Konvention getroffen hat. Ganz
        ichtig ist hierbei, dass auch die Maßnahmen des Natio-
        alen Aktionsplans in den Staatenbericht einfließen.
        Die Bundesregierung hat bei der Erarbeitung des Na-
        onalen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behinder-
        nrechtskonvention ganz bewusst auf einen breiten
        eteiligungsprozess gesetzt. Menschen mit Behinderun-
        en, ihre Verbände sowie viele Fachleute aus der Zivil-
        esellschaft und Wissenschaft haben das Angebot ange-
        ommen und in den vergangenen Monaten eine Vielzahl
        uter Ideen und Anregungen eingebracht. Selbstver-
        tändlich werden die Vorschläge zur Umsetzung der
        onvention auf ihre Machbarkeit hin geprüft. Dies
        immt nach der großen Resonanz mehr Zeit in Anspruch
        ls ursprünglich veranschlagt. Aus Sicht der Bundes-
        gierung ist es zudem sachgerecht, in den Staatenbe-
        cht die Maßnahmen des Nationalen Aktionsplans ein-
        ießen zu lassen. Deshalb wird die Bundesregierung
        iesen Bericht einige Wochen später als in der UN-
        ehindertenrechtskonvention vorgesehen beschließen
        nd dem Deutschen Bundestag zur Kenntnis geben.
        onsequenzen wegen der späteren Vorlage des Berichts
        rgeben sich nicht.
        nlage 54
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
        ragen der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE
        INKE) (Drucksache 17/5321, Fragen 95 und 96):
        Wie stellt sich die Bundesregierung zu dem Vorwurf der
        Bundesagentur für Arbeit, mit der geplanten Streichung des
        halben Mehrwertsteuerpunktes würde die Arbeitslosenversi-
        cherung in ein massives Dauerdefizit getrieben, und wie viel
        mehr Geld hätte der Bundesagentur für Arbeit bzw. der Ar-
        beitslosenversicherung in den letzten drei Jahren zur Verfü-
        gung gestanden, hätte der Bund auf den sogenannten Einglie-
        derungsbeitrag verzichtet?
        Wie wird sich nach derzeitigen Schätzungen die Finanzlage
        bzw. das Defizit der Bundesagentur für Arbeit in den Jahren
        2011, 2012, 2013, 2014 entwickeln, legt man die derzeitige Fi-
        nanzierungssituation inklusive der geplanten Streichung des
        halben Mehrwertsteuerpunktes zugrunde, und wie würde sich
        die Finanzsituation entwickeln, würde der volle Mehrwertsteu-
        erpunkt beibehalten und zugleich auf den Eingliederungsbei-
        trag verzichtet?
        u Frage 95:
        Es trifft nicht zu, dass die Bundesagentur für Arbeit in
        in massives Dauerdefizit getrieben wird. Vielmehr geht
        ie Bundesregierung davon aus, dass die BA bereits im
        ahr 2012 mit der Rückzahlung des ihr in diesem Jahr zu
        ahlenden Bundesdarlehens beginnen kann.
        11618 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 101. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. April 2011
        (A) )
        )(B)
        Der Eingliederungsbeitrag, den die Bundesagentur für
        Arbeit in den letzten drei Jahren an den Bund gezahlt
        hat, betrug gerundet
        für 2008: 5,000 Milliarden Euro
        für 2009: 4,866 Milliarden Euro
        für 2010: 5,256 Milliarden Euro
        Zu Frage 96:
        Nach den derzeitigen Schätzungen, die dem Beschluss
        der Bundesregierung vom 16. März 2011 zu den Eckwer-
        ten für den Bundeshaushalt 2012 und zum Finanzplan bis
        2015 zugrunde lagen und die die schrittweise Reduktion
        der Beteiligung des Bundes an den Kosten der Arbeitsför-
        derung ab 2012 bereits berücksichtigen, wird sich die Fi-
        nanzlage der Bundesagentur für Arbeit wie folgt entwi-
        ckeln:
        Im Jahr 2011 sieht der Bundeshaushalt noch ein über-
        jähriges Darlehen des Bundes in Höhe von 5,4 Milliar-
        den Euro vor. Es ist davon auszugehen, dass wegen der
        günstigen Entwicklung des Arbeitsmarktes der tatsächli-
        che Darlehensbedarf voraussichtlich geringer ausfallen
        wird.
        Für die Jahre 2012 bis 2014 rechnet die Bundesregie-
        rung nicht mit einem Defizit der Bundesagentur für Ar-
        beit. Der oben genannte Kabinettsbeschluss sieht viel-
        mehr vor, dass die Bundesagentur für Arbeit bereits ab
        dem Jahr 2012 mit der Rückzahlung des ihr im Jahr 2011
        zu zahlenden Bundesdarlehens beginnt. Es sind folgende
        Rückzahlungsbeträge der Bundesagentur für Arbeit an
        den Bundeshaushalt vorgesehen:
        2012: 500 Millionen Euro
        2013: 2,0 Milliarden Euro
        2014: 2,2 Milliarden Euro
        Durch die schrittweise Reduktion der Beteiligung des
        Bundes an den Kosten der Arbeitsförderung verringert
        sich diese Bundesbeteiligung im Jahr 2012 um 1,216 Mil-
        liarden Euro, im Jahr 2013 um 2,674 Milliarden Euro und
        im Jahr 2014 um 4,075 Milliarden Euro. Ohne diese
        schrittweise Reduktion hätte sich die Beteiligung des
        Bundes an den Kosten der Arbeitsförderung – auf Basis
        der dem oben genannten Kabinettsbeschluss zugrunde
        liegenden Schätzungen – wie folgt entwickelt:
        2011: 8,046 Milliarden Euro
        2012: 8,331 Milliarden Euro
        2013: 8.538 Milliarden Euro
        2014: 8,757 Milliarden Euro
        Ein Verzicht auf den Eingliederungsbeitrag der Bun-
        desagentur für Arbeit würde dieser rechnerisch Ausga-
        ben in folgender Höhe ersparen:
        2011: 4,600 Milliarden Euro
        2012: 4,227 Milliarden Euro
        2013 und 2014: jeweils 3,977 Milliarden Euro
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        nlage 55
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Fragen
        es Abgeordneten Klaus Barthel (SPD) (Drucksache
        7/5321, Fragen 97 und 98):
        Treffen Medienberichte zu, wonach die EU-Grenzwerte
        für Fleisch- und Fischimporte aus Japan hinsichtlich des An-
        teils radioaktiver Substanzen durch die kurzfristige Verände-
        rung der Verordnung (EU) Nr. 297/2011 vom 25. März 2011
        mehr als verdoppelt wurden, und welche Begründungen sieht
        die Bundesregierung hierfür?
        Wie beurteilt die Bundesregierung diesen Vorgang, und
        unterstützt sie die Heraufsetzung dieser Grenzwerte für die ra-
        dioaktive Belastung von Lebensmitteln aus Japan?
        u Frage 97:
        Derartige Medienberichte sind nicht zutreffend.
        Bisher gab es keine Grenzwerte in der EU für Fleisch,
        isch oder andere Lebensmittel aus Japan hinsichtlich
        es Anteils radioaktiver Substanzen.
        Die in den Medien zitierte EU-Verordnung 733/2008,
        uch Tschernobyl-Verordnung genannt, gilt nur für Im-
        orte aus Drittstaaten, die von dem Tschernobyl-Un-
        lück betroffen waren. Japan gehört nicht dazu.
        Daher wurden von der Europäischen Kommission mit
        er EU-Verordnung 297/2011, der sogenannten Japan-
        erordnung, zeitnah nach dem Unfall im Atomkraftwerk
        ukushima spezielle Vorschriften für die Einfuhr von
        ebensmitteln aus Japan erlassen. Danach werden alle
        ieferungen aus Japan an den Außengrenzen der EU an-
        ehalten und überprüft. Waren aus den betroffenen Re-
        ionen dürfen nur eingeführt werden, wenn ein Zertifi-
        at aus dem Herkunftsland Japan bescheinigt, dass keine
        rhöhte radioaktive Belastung vorliegt. Zusätzlich wird
        in Teil dieser Sendungen von den Überwachungsbehör-
        en in der EU einer weiteren analytischen Kontrolle un-
        rzogen. Um lückenlose Kontrollen zu gewährleisten,
        üssen sämtliche Lieferungen aus Japan mindestens
        wei Tage vor ihrer Ankunft an festgelegten EU-Außen-
        ontrollstellen angemeldet werden.
        Als Grundlage für die Kontrollmaßnahmen wurden
        on der Kommission in der Japan-Verordnung die
        renzwerte für radioaktives Cäsium und Jod der EU-
        erordnung 3954/1987, auch EU-Notfallverordnung ge-
        annt, zugrunde gelegt. Diese Grenzwerte sind interna-
        onal wie national anerkannt und stellen den Schutz der
        erbraucherinnen und Verbraucher in unmittelbarer Re-
        ktion auf ein krisenhaftes Ereignis wie die Katastrophe
        Japan sicher.
        u Frage 98:
        Vor Verabschiedung der Japan-Verordnung 297/2011
        ab es keine Grenzwerte für die radioaktive Belastung
        on Lebensmitteln aus Japan. Ohne Grenzwerte wäre ein
        uropäisch einheitliches Vorgehen bei der Erhebung von
        esswerten und eventuellen Zurückweisung von Pro-
        ukten, die von dem radiologischen Unfall in Fukushima
        etroffen sind, nicht möglich gewesen.
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 101. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. April 2011 11619
        (A) )
        )(B)
        Deutschland hat die EU-Kommission daher unter-
        stützt und der Verordnung zugestimmt.
        Eine solch kurzfristige Reaktion auf ein krisenhaftes
        Ereignis ist nur möglich, wenn – wie hier – auf vorab
        vereinbarte Rahmenkriterien zurückgegriffen wird.
        Diese stehen bereits seit 1987 als Konsequenz aus der
        Tschernobyl-Katastrophe für künftige Fälle einer akuten
        radiologischen Notstandssituation mit der sogenannten
        EU-Notfallverordnung 3954/1987 zur Verfügung.
        Gleichwohl sind die Grenzwerte der Japan-
        Verordnung 297/2011 für Cäsium vor dem Hintergrund
        der niedrigeren Grenzwerte für Cäsium nach der soge-
        nannten Tschernobyl-Verordnung 733/2008 zu hinterfra-
        gen. Auch wenn nach übereinstimmender Einschätzung
        der deutschen Fachbehörden die Menschen in Deutsch-
        land und Europa mit den aktuell geltenden Werten um-
        fassend vor gesundheitlichen Risiken geschützt werden,
        sind unterschiedliche EU-Grenzwerte in unterschiedli-
        chen EU-Verordnungen für die Verbraucher in Europa
        weder nachvollziehbar noch vermittelbar. Zudem er-
        scheint es auch aus Gründen der Transparenz, der Prakti-
        kabilität und des behördlichen Vollzugs sinnvoll, sich
        auf ein einheitliches Niveau der Grenzwerte zu verstän-
        digen.
        Daher setzt sich das Bundesverbraucherministerium
        gemeinsam mit dem für die Festsetzung von Strahlen-
        grenzwerten zuständigen Bundesumweltministerium
        derzeit bei der EU-Kommission für die Harmonisierung
        der EU-Grenzwerte für Radioaktivität ein. Es sollten
        Grenzwerte zur Anwendung kommen, die dem Grund-
        prinzip des Strahlenschutzes, eine radioaktive Belastung
        des Menschen möglichst weitgehend zu minimieren,
        Rechnung tragen.
        Anlage 56
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage
        des Abgeordneten Friedrich Ostendorff (BÜND-
        NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5321, Frage 99):
        Wie erklärt die Bundesregierung das unterschiedliche
        Agieren des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirt-
        schaft und Verbraucherschutz, BMELV, und des Bundes-
        ministeriums für Wirtschaft und Technologie bei den Ver-
        handlungen um eine Regelung zum Klonfleisch auf EU-
        Ebene, das laut Berichterstattung maßgeblich zum Scheitern
        der Novelle der Novel-Food-Verordnung beigetragen hat?
        Bei den Verhandlungen im Vermittlungsverfahren zur
        Neufassung der Novel-Food-Verordnung gab es kein
        „unterschiedliches Agieren des Landwirtschaftministe-
        riums und des Wirtschaftsministeriums“. Bei diesen Ver-
        handlungen hat der Vertreter der Bundesregierung die
        zuvor festgelegte und vom federführenden BMELV mit
        den beteiligten Ressorts abgestimmte Position der Bun-
        desregierung vertreten. Im Übrigen haben nicht die ein-
        zelnen Mitgliedstaaten mit dem Europäischen Parlament
        verhandelt. Die auf der Ebene der Ständigen Vertreter
        abgestimmte einheitliche Position des Rates wurde von
        der ungarischen Ratspräsidentschaft bei den Beratungen
        mit dem EP vertreten.
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        Die vielfach auch in den Medien aufgestellte Behaup-
        ng, Deutschland habe maßgeblich zum Scheitern der
        ovel-Food-Novelle beigetragen, entbehrt jeder Grund-
        ge. Die Bundesregierung hat sich vielmehr konstruktiv
        r tragfähige Kompromisslösungen eingesetzt, die dem
        erbraucherschutz, dem Tierschutz und der Tiergesund-
        eit Rechnung tragen und die internationalen Verpflich-
        ngen der EU berücksichtigen.
        Die Bundesregierung hat die Position des Rates zur
        ennzeichnung unterstützt und wäre sogar bereit gewe-
        en, eine darüber hinausgehende Kennzeichnung von
        ebensmitteln der ersten Nachkommengeneration ge-
        lonter Tiere mitzutragen, wenn die Europäische Kom-
        ission dies ebenfalls als WTO-konform mitgetragen
        ätte. Andere Mitgliedstaaten konnten aus verschiede-
        en Gründen jedoch nicht über den letzten, von der Rats-
        räsidentschaft vorgelegten Vorschlag hinausgehen.
        nlage 57
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage
        es Abgeordneten Alexander Süßmair (DIE LINKE)
        rucksache 17/5321, Frage 100):
        Wie positioniert sich das BMELV zur vor allem aus der
        Wissenschaft vorgebrachten Kritik am BMELV-Entwurf einer
        Verordnung über die Zulassung von Kontrollstellen nach dem
        Ökolandbaugesetz?
        Der Bundesregierung ist bisher lediglich ein gemein-
        amer Aufsatz eines Leiters einer der von dem Vorhaben
        etroffenen Kontrollstellen und eines Wissenschaftlers
        einer landwirtschaftlichen Fachzeitschrift bekannt ge-
        orden. Es kann insoweit nicht von einer ausgewoge-
        en, auf einer breiten Meinung gestützten Stellung-
        ahme ausgegangen werden. Die Einwendungen in der
        ache werden im Rahmen des Abstimmungsverfahrens
        um Verordnungsentwurf durch die Bundesregierung ge-
        rüft. Das Rechtsetzungsvorhaben zu der angesproche-
        en Verordnung über die Zulassung von Kontrollstellen
        ach dem Ökolandbaugesetz befindet sich gegenwärtig
        Stadium der Anhörung der Länder und Wirtschafts-
        reise.
        nlage 58
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage
        er Abgeordneten Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE
        RÜNEN) (Drucksache 17/5321, Frage 101):
        Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung nach Erweite-
        rung des Bundesprogrammes Ökologischer Landbau zu einem
        Bundesprogramm Ökologischer Landbau und andere Formen
        nachhaltiger Landwirtschaft, BÖLN, eine rechtsverbindliche
        Definition des Begriffs Nachhaltige Landwirtschaft, und wel-
        che Kriterien wird sie dafür heranziehen?
        Im Rahmen des erweiterten Bundesprogramms Öko-
        gischer Landbau und andere Formen nachhaltiger
        andwirtschaft, BÖLN, wird das Bundesministerium für
        rnährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz,
        MELV, keine eigene Definition des Begriffs der Nach-
        11620 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 101. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. April 2011
        (A) )
        )(B)
        haltigkeit vornehmen. In verschiedenen Gesprächsrun-
        den des BMELV mit Vertretern betroffener Verbände
        wurde mit allen Beteiligten Konsens erzielt, dass kein
        neuer Nachhaltigkeitsstandard entwickelt werden muss.
        Es können vorhandene Standards und Kriterien genutzt
        werden, die bereits von unabhängigen Stellen überprüft
        werden.
        Zum einen wären das das schon eingeführte DLG-
        Zertifizierungssystem für nachhaltige Landwirtschaft
        sowie das von der Thüringischen Landesanstalt für
        Landwirtschaft entwickelte Kriteriensystem nachhaltige
        Landwirtschaft, KSNL. Mit diesen Systemen werden
        landwirtschaftliche Betriebe anhand ökologischer, öko-
        nomischer und sozialer Indikatoren zertifiziert. Die Indi-
        katoren bewerten die Wirkungen der Landwirtschaft auf
        die Umwelt und machen Aussagen zur Wirtschaftlich-
        keit und zu sozialen Aspekten. Zum anderen sollen auch
        Betriebe zugelassen werden, die das sehr umfangreiche
        Eco-Management and Audit Scheme, EMAS, das Ge-
        meinschaftssystem der Europäischen Union für Umwelt-
        management und Umweltbetriebsprüfung, durchlaufen
        haben. Hier wird zwar nur ein Teilaspekt der Nachhaltig-
        keit zertifiziert, im Vergleich zu Qualitätsprogrammen
        oder anderen Systemen zu Teilaspekten der Nachhaltig-
        keit werden hier jedoch sehr hohe Standards gesetzt und
        ein ausgeprägtes Engagement der Teilnehmer verlangt.
        Anlage 59
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Fragen
        der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/5321, Fragen 102 und 103):
        Wie bewertet die Bundesregierung die unter Jägerinnen
        und Jägern diskutierte Forderung in § 19 des Bundesjagd-
        gesetzes, das Verbot von Nachtsichtgeräten dahin gehend zu
        lockern, dass diese in Gebieten mit nachweisbar hohen Wild-
        schäden temporär eingesetzt werden könnten?
        Welche Maßnahmen, zum Beispiel im Jagd- oder Natur-
        schutzrecht bzw. in der Agrarförderung, will die Bundesregie-
        rung ergreifen, um die weiterhin bestehenden hohen Wild-
        dichten zu reduzieren?
        Zu Frage 102:
        Die Bundesregierung hält eine Lockerung des Verbots
        von Nachtzielgeräten für Schusswaffen, § 19 Abs. 1
        Nr. 5 a Bundesjagdgesetz, nicht für geboten. Durch den
        Einsatz entsprechend ausgerüsteter Schusswaffen wird
        die Jagdzeit in die Nacht ausgedehnt und es kommt zu
        zusätzlichen, unerwünschten Störungen des Wildes in
        der Dunkelheit, und zwar auch derjenigen Wildarten, die
        nicht Ziel der konkreten Jagdausübung im Einzelfall
        sind. Es ist grundsätzlich verboten, Schalenwild, ausge-
        nommen Schwarzwild, sowie Federwild zur Nachtzeit
        zu erlegen, § 19 Abs. 1 Nr. 4 Bundesjagdgesetz.
        Zu Frage 103:
        Der Bundesregierung ist bekannt, dass die Wilddich-
        ten regional sehr unterschiedlich und bei einigen Wild-
        arten teilweise auch erhöht sind. Das Bundesjagdgesetz,
        BJagdG, verpflichtet bereits heute schon zur Erhaltung
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        ines den landschaftlichen und landeskulturellen Ver-
        ältnissen angepassten artenreichen und gesunden Wild-
        estandes sowie zur Pflege und Sicherung seiner
        ebensgrundlagen, § 1 Abs. 2 BJagdG. Die Belange der
        and-, Forst- und Fischereiwirtschaft, insbesondere im
        inblick auf die Vermeidung von Wildschäden, sowie
        es Naturschutzes und der Landschaftspflege sind dabei
        u berücksichtigen.
        Hierzu bietet das Bundesjagdgesetz alle erforderli-
        hen Möglichkeiten. Daher sieht die Bundesregierung
        eine Veranlassung zu einer Änderung des Jagdrechts
        uf Bundesebene. Darüber hinaus ist die Bundesregie-
        ng im ständigen Dialog mit den Ländern, damit die
        ildbestände den regionalen Gegebenheiten entspre-
        hen.
        nlage 60
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
        es Abgeordneten Dr. Rolf Mützenich (SPD) (Druck-
        ache 17/5321, Frage 104):
        Treffen Berichte zu, wonach Thailand von der Bundes-
        wehr ausgemusterte U-Boote der Klasse 206 importieren will,
        und, wenn ja, hat die Bundesregierung hierzu die Genehmi-
        gung in die durch Krisen gekennzeichnete Region erteilt?
        Das Bundesministerium der Verteidigung steht in Ge-
        prächen unter anderem mit der thailändischen Marine
        ber die entgeltliche Abgabe von außer Dienst gestellten
        -Booten der Klasse 206A. Die Bundesregierung hat
        em Export von bis zu sechs gebrauchten U-Booten der
        lasse 206A nach Thailand im Jahr 2010 zugestimmt.
        nlage 61
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
        es Abgeordneten Dr. Rolf Mützenich (SPD) (Druck-
        ache 17/5321, Frage 105):
        In welchem Teil des Mittelmeeres wird sich die Bundes-
        wehr nach dem überstürzten Abzug von deutschen maritimen
        Kräften aus der Operation Active Endeavour, OAE, wieder
        beteiligen, und wie will die Bundesregierung ausschließen,
        dass sich deutsche Kräfte weder direkt noch indirekt an den
        seeseitigen Maßnahmen zur Durchsetzung der UN-Resolutio-
        nen 1970 und 1973 beteiligen?
        Nach Vorliegen der NATO Execution Directive für
        as Waffenembargo zu Libyen wurden die deutschen
        räfte im zentralen Mittelmeerraum am 22. März 2011
        us der NATO-Unterstellung herausgelöst, da zunächst
        eine klare räumliche Trennung zu den Operationen zur
        urchsetzung der VN-Sicherheitsratsresolution 1973
        011) möglich war.
        Das maritime Hauptquartier der NATO in Neapel hat
        m 24. März 2011 für die Anti-Terrorismus-Operation
        ctive Endeavour eine klare räumliche Trennung von
        en Operationen zur Durchsetzung der VNSRR 1973
        011) vor Libyen angewiesen. Davon unbenommen
        mfasst das mandatierte Einsatzgebiet Operation Active
        ndevour unverändert das gesamte Mittelmeer.
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 101. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. April 2011 11621
        (A) )
        )(B)
        Vor diesem Hintergrund konnten zwei deutsche Ein-
        heiten, die Fregatte „Lübeck“ und das Minenjagdboot
        „Datteln“, am 28. März 2011 der NATO für die Opera-
        tion Active Endeavour unterstellt werden. Dabei werden
        die Fregatte „Lübeck“ im östlichen Mittelmeer und das
        Minenjadgboot „Datteln“ im westlichen Mittelmeer ein-
        gesetzt. Damit ist eine klare räumliche Trennung zu den
        im zentralen Mittelmeer stattfindenden NATO-Operatio-
        nen zur Durchsetzung der VN-Sicherheitsratsresolution
        1973, 2011, erfolgt.
        Anlage 62
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Fra-
        gen des Abgeordneten Omid Nouripour (BÜND-
        NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5321, Fragen 106
        und 107):
        Wie erklärt die Bundesregierung die Unterstellung der bei-
        den Bundeswehrschiffe „Datteln“ und „Lübeck“ unter das
        Kommando der NATO-OAE vor dem Hintergrund der Tatsa-
        che, dass die Bundesregierung die Schiffe „Berlin“, „Rhein-
        land-Pfalz“ und „Brandenburg“ am 23. März 2011 aus OAE
        herauslöste und unter nationales Kommando stellte, mit dem
        Verweis, dass durch den Beschluss eines Operationsplans der
        NATO zur Durchsetzung des Waffenembargos exekutive
        Maßnahmen mit Zwangscharakter griffen, ab dieser Sekunde
        für diese Schiffe also eine Mandatspflicht bestehe, und wann
        legt die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag folglich
        ein Mandat für die Beteiligung der Schiffe „Datteln“ und
        „Lübeck“ an OAE vor?
        Welchen Auftrag haben die Schiffe „Datteln“ und „Lübeck“
        unter OAE, und wie unterscheidet sich der Auftrag von dem
        der deutschen Schiffe, die bis vor kurzem unter OAE-Kom-
        mando standen – „Berlin“, „Rheinland-Pfalz“ und „Branden-
        burg“?
        Zu Frage 106:
        Nach Vorliegen der NATO Execution Directive für
        das Durchsetzen des Waffenembargos gegen Libyen am
        22. März 2011 wurde die Unterstellung der Fregatte
        „Hamburg“, des Flottendienstbootes „Oker“ und der
        deutschen Beteiligung an den AWACS-Flügen im Mittel-
        meerraum unter die Operation Active Endeavour, OAE,
        sowie die Unterstellungen der Fregatte „Lübeck“ in der
        Standing NATO Maritime Group 1 und des Minenjagd-
        bootes „Datteln“ in der Standing NATO Mine Counter-
        measure Group 1 beendet, da zunächst keine klare räum-
        liche Trennung zwischen OAE und den Operationen zur
        Durchsetzung der VN-Sicherheitsratsresolution 1973
        (2011) möglich war.
        Das maritime Hauptquartier in Neapel hat am
        24. März 2011 für die Anti-Terrorismus-Operation
        Active Endeavour eine deutliche räumliche Trennung
        von den Operationen zur Durchsetzung der VN-
        Sicherheitsratsresolution 1973 (2011) vor Libyen ange-
        wiesen. Vor diesem Hintergrund konnten zwei deutsche
        Einheiten, die Fregatte „Lübeck“ und das Minenjagd-
        boot „Datteln“, am 28. März 2011 der NATO für die
        Operation Active Endeavour unterstellt werden.
        Dabei werden die Fregatte „Lübeck“ im Östlichen
        Mittelmeer und das Minenjadgboot „Datteln“ im westli-
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        hen Mittelmeer eingesetzt. Damit ist eine klare räumli-
        he Trennung zu den im zentralen Mittelmeer stattfin-
        enden NATO-Operationen zur Durchsetzung der VN-
        icherheitsratsresolution 1973 (2011) erfolgt.
        Der Einsatz- und Ausbildungsverband der Deutschen
        arine, bestehend aus den Fregatten „Rheinland-Pfalz“
        nd „Brandenburg“ sowie dem Einsatzgruppenversorger
        Berlin“, war zu keinem Zeitpunkt der Operation Active
        ndeavour unterstellt, sondern stand durchgängig unter
        ationaler Führung.
        Für die innerhalb der Operation Active Endeavour aus-
        uführenden Aufgaben im Rahmen der Terrorismusbe-
        ämpfung besteht ein Mandat des Deutschen Bundesta-
        es, das bis zum 31. Dezember 2011 Gültigkeit besitzt.
        u Frage 107:
        Der Auftrag der Fregatte „Lübeck“ und des Minen-
        gdbootes „Datteln“ orientiert sich am Auftrag der Ope-
        tion Active Endeavour, und damit an den im derzeit
        ültigen Bundestagsmandat dargestellten Aufgaben.
        Dieses sind:
        militärische Präsenz auf See,
        Aufklärung, Überwachung und Lagebilderstellung
        auf und über See,
        Austausch und Abgleich gewonnener Lagebildinfor-
        mationen mit weiteren Akteuren im Rahmen des Auf-
        trages,
        Kontrolle des Seeverkehrs,
        Eigensicherung und Nothilfe.
        Eine Unterscheidung zum Auftrag der zuvor der Ope-
        tion Active Endeavour unterstellten deutschen Marine-
        räfte besteht insofern nicht.
        Der in Ihrer Frage angesprochene Einsatz- und Aus-
        ildungsverband der Deutschen Marine, bestehend aus
        en Fregatten „Rheinland-Pfalz“ und „Brandenburg“ so-
        ie dem Einsatzgruppenversorger „Berlin“, war zu kei-
        em Zeitpunkt der Operation Active Endeavour unter-
        tellt, sondern stand durchgängig unter nationaler
        ührung.
        nlage 63
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
        er Abgeordneten Inge Höger (DIE LINKE) (Druck-
        ache 17/5321, Frage 108):
        Wie kann die Bundesregierung sicherstellen, dass deut-
        sche Luftwaffenoffiziere, die im NATO-Hauptquartier im tür-
        kischen Izmir tätig sind, nur mit Routineaufgaben befasst sind
        und sie dabei nicht in Arbeitsabläufe im Rahmen der NATO-
        Operation Unified Protector involviert sind?
        Die Bundeswehr beteiligt sich gemäß Entscheidung
        er Bundesregierung nicht an exekutiven Maßnahmen
        ur Umsetzung der VNSRR 1973 (2011). Deutschland
        teht aber zu seiner politischen Verantwortung als Mit-
        lied des Bündnisses. Dies umfasst auch die Dienstleis-
        11622 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 101. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. April 2011
        (A) (C)
        )(B)
        tung deutscher Soldatinnen und Soldaten in den ständi-
        gen integrierten sowie multinational besetzten Stäben
        und Hauptquartieren der NATO.
        Anlage 64
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
        des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜND-
        NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5321, Frage 109):
        In wie vielen Fällen weigerten sich Soldaten der Bundes-
        wehr in den jeweiligen Monaten seit Februar 2010, in Afgha-
        nistan im Rahmen des Partnering mit afghanischen Soldaten
        in Einsätze zu ziehen, oder erhoben Einwände gegen Partne-
        ring-Einsätze, und wie bewertet die Bundesregierung Zweifel
        an Sinn, Durchführbarkeit sowie Erfolgschancen des Partne-
        ring unter Berücksichtigung von Vorgängen, bei denen afgha-
        nische Soldaten ihre Waffen gegen NATO-Soldaten wie zu-
        letzt gegen Soldaten der Bundeswehr richteten oder sich als
        unzuverlässig zeigten, indem sie gar nicht zu vereinbarten
        Einsätzen erschienen oder gar desertierten?
        Es liegen insbesondere für den angefragten Zeitraum
        seit Februar 2010 keine Erkenntnisse vor, wonach Solda-
        tinnen oder Soldaten der Bundeswehr sich weigerten, in
        den jeweiligen Monaten in Afghanistan im Rahmen des
        sogenannten Partnering mit afghanischen Soldaten Ein-
        sätze durchzuführen oder Einwände gegen Partnering-
        heitskräfte zu legen, um diese schnellstmöglich zu befä-
        higen, für die Sicherheit im Lande selber zu sorgen.
        Der Kritik an diesem Partnering-Konzept im Sinne
        der Fragestellung stellt sich die Bundesregierung selbst-
        verständlich. Erfolge und Herausforderungen des Kon-
        zepts werden auf operativer und strategischer Ebene
        ständig und einsatzbegleitend analysiert. Partnering
        bleibt nach Ansicht der Bundesregierung, der anderen
        Truppensteller sowie der afghanischen Regierung jedoch
        der einzige Erfolg versprechende Ansatz auf dem Weg
        zu afghanischer Eigenverantwortung, die bis Ende 2014
        realisiert werden soll.
        Anlage 65
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
        der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/5321, Frage 110):
        Welche Formen der Zusammenarbeit zwischen Bundes-
        wehr – insbesondere der Führungsakademie der Bundeswehr –
        und deutschen Stiftungen haben stattgefunden, die auf die
        Schaffung von Netzwerken bzw. Kontakten mit und unter
        hochrangigen westafrikanischen Militärs abzielten, und bei
        welchen Gelegenheiten hat die Bundesregierung bislang auf
        diese Netzwerke bzw. Kontakte zurückgegriffen?
        Einsätze erhoben.
        Die Bundesregierung hält in Abstimmung mit den in-
        ternationalen Partnern bei ISAF weiter an der Umset-
        zung der Neuausrichtung des Afghanistan-Engagements
        fest. Dazu gehört, den Schwerpunkt des militärischen
        Engagements auf den Schutz der afghanischen Bevölke-
        rung sowie auf die Ausbildung der afghanischen Sicher-
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        Eine institutionalisierte Zusammenarbeit der Bundes-
        ehr mit deutschen Stiftungen mit dem Ziel der Bildung
        der des Aufbaus von Netzwerken bzw. Kontakten mit
        nd unter hochrangigen westafrikanischen Militärs war
        nd ist nicht vorgesehen. Kontakte und gegenseitige
        inladungen der Bundeswehr und der Stiftungen erfol-
        en dezentral und können grundsätzlich nicht nachvoll-
        ogen werden.
        101. Sitzung
        Berlin, Mittwoch, den 6. April 2011
        Inhalt:
        Redetext
        Anlagen zum Stenografischen Bericht
        Anlage 1
        Anlage 2
        Anlage 3
        Anlage 4
        Anlage 5
        Anlage 6
        Anlage 7
        Anlage 8
        Anlage 9
        Anlage 10
        Anlage 11
        Anlage 12
        Anlage 13
        Anlage 14
        Anlage 15
        Anlage 16
        Anlage 17
        Anlage 18
        Anlage 19
        Anlage 20
        Anlage 21
        Anlage 22
        Anlage 23
        Anlage 24
        Anlage 25
        Anlage 26
        Anlage 27
        Anlage 28
        Anlage 29
        Anlage 30
        Anlage 31
        Anlage 32
        Anlage 33
        Anlage 34
        Anlage 35
        Anlage 36
        Anlage 37
        Anlage 38
        Anlage 39
        Anlage 40
        Anlage 41
        Anlage 42
        Anlage 43
        Anlage 44
        Anlage 45
        Anlage 46
        Anlage 47
        Anlage 48
        Anlage 49
        Anlage 50
        Anlage 51
        Anlage 52
        Anlage 53
        Anlage 54
        Anlage 55
        Anlage 56
        Anlage 57
        Anlage 58
        Anlage 59
        Anlage 60
        Anlage 61
        Anlage 62
        Anlage 63
        Anlage 64
        Anlage 65