Rede:
ID1710123700

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 0
    1. tocInhaltsverzeichnis
      Plenarprotokoll 17/101 Dr. Thomas Feist (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . . . Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Agnes Alpers (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Priska Hinz (Herborn) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Swen Schulz (Spandau) (SPD) . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde (Drucksachen 17/5321, 17/5356) . . . . . . . . . . Dringliche Frage 1 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Lagerung von Brennelementekugeln aus dem AVR Jülich Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11555 C 11555 C 11556 A 11556 B 11556 C 11556 D 11557 A 11557 B 11557 C 11559 C 11559 D Deutscher B Stenografisch 101. Sitz Berlin, Mittwoch, de I n h a l Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Berufsbil- dungsbericht 2011; sonstige Fragen Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Willi Brase (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Rosemarie Hein (DIE LINKE) . . . . . . . . . Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Heiner Kamp (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . U D O D M D In E 11553 A 11553 D 11554 A 11554 C 11554 C 11554 D 11555 A Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11557 D undestag er Bericht ung n 6. April 2011 t : we Schummer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . r. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . liver Kaczmarek (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . r. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ichael Kretschmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . r. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . ckart von Klaeden, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11558 A 11558 A 11558 C 11558 C 11558 D 11558 D 11559 A 11559 B Mündliche Frage 42 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) II Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 101. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. April 2011 Anzahl der eingesetzten Brennelementeku- geln im AVR Jülich sowie heutige Lage- rung Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hermann Ott (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Kretschmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . Undine Kurth (Quedlinburg) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dringliche Fragen 2 und 3 Dorothee Menzner (DIE LINKE) Lückenlose Darstellung des Verbleibs von radioaktivem Inventar anhand der der Bundesregierung vorliegenden Inventarlis- ten; Dokumentation des Verbleibs von ra- dioaktivem Inventar aus dem Forschungs- reaktor Jülich Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dorothee Menzner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hermann Ott (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hartwig Fischer (Göttingen) (CDU/CSU) . . . Dringliche Frage 4 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Zustimmung der Bundesregierung zu EUFOR Libya; etwaige Entsendung von Bundeswehreinheiten Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Daniela Kolbe (Leipzig) (SPD) . . . . . . . . . . . Inge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 1 Caren Marks (SPD) Erreichbarkeit des Einsparvolumens bei der Begrenzung des Elterngeldes nach Ein- kommenshöhe A D Z C M C E n A D Z C M S B fü „ n A D Z S M D F „ V fö d p A D Z D M P A s z s A D 11560 A 11560 C 11562 C 11562 D 11563 B 11563 D 11564 C 11565 A 11565 C 11566 A 11566 B 11566 D 11567 D 11568 A ntwort r. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen aren Marks (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 2 aren Marks (SPD) rhöhung des Anteils männlicher Perso- en in der Familienpflege ntwort r. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen aren Marks (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 7 önke Rix (SPD) undesprogramme „Vielfalt tut gut. Jugend r Vielfalt, Toleranz und Demokratie“ und kompetent. für Demokratie – Beratungs- etzwerke gegen Rechtsextremismus“ ntwort r. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen önke Rix (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Fragen 8 und 9 aniela Kolbe (Leipzig) (SPD) örderrichtlinien des Bundesprogramms Toleranz fördern – Kompetenz stärken“; orgaben im Bundesprogramm „Toleranz rdern – Kompetenz stärken“ für Lan- eskoordinierungsstellen mit Blick auf Ver- flichtungen für Zuwendungsempfänger ntwort r. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen aniela Kolbe (Leipzig) (SPD) . . . . . . . . . . . ündliche Frage 10 etra Crone (SPD) usschluss einer Benachteiligung finanz- chwacher Kommunen bei der neuen Finan- ierungsregelung für Mehrgenerationenhäu- er ntwort r. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11568 C 11568 C 11569 C 11570 A 11571 B 11571 B 11571 D 11572 A 11572 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 101. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. April 2011 III Zusatzfragen Petra Crone (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 11 Petra Crone (SPD) Ergebnisse der Bund-Länder-Kommission zur Erarbeitung der Pflegeausbildungsre- form Antwort Daniel Bahr, Parl. Staatssekretär BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Petra Crone (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Fragen 14 und 15 Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Forderungen nach einer Erhöhung des Bei- tragssatzes zur sozialen Pflegeversiche- rung; Umsetzung von Leistungsverbesse- rungen in der Pflegeversicherung Antwort Daniel Bahr, Parl. Staatssekretär BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 16 Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Etwaige Ergänzung der umlagefinanzier- ten Pflegeversicherung durch eine Kapital- deckung Antwort Daniel Bahr, Parl. Staatssekretär BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 17 Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Forderungen nach paritätischer Erhöhung des lohnbezogenen Beitrags in der Pflege- versicherung Antwort Daniel Bahr, Parl. Staatssekretär BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Z M M B D s A D Z B E M B R P A D Z B S C E M D V r A D Z D M C E F d 11572 D 11573 C 11573 C 11574 B 11574 C 11575 D 11575 D 11576 C usatzfrage arkus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 18 ritta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) iskussionen zur Finanzierungsreform der ozialen Pflegeversicherung ntwort aniel Bahr, Parl. Staatssekretär BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen ritta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . lisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 19 ritta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) eformierung des Leistungsspektrums der flegeversicherung ntwort aniel Bahr, Parl. Staatssekretär BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen ritta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . önke Rix (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . aren Marks (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . lisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Fragen 26 und 27 r. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) ergabe eines Auftrags zur Protokollie- ung einer Verkehrsausschusssitzung ntwort r. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen r. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 30 ornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) inigung der Fluglärmkommission zu den lugrouten für den Flughafen Berlin Bran- enburg International 11576 C 11576 C 11577 B 11577 C 11577 D 11578 A 11578 C 11578 D 11579 B 11579 D 11580 A IV Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 101. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. April 2011 Antwort Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 37 Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Berücksichtigung von Terrorgefahren beim geplanten europäischen Stresstest für Atom- kraftwerke Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hartwig Fischer (Göttingen) (CDU/CSU) . . . Mündliche Frage 52 Heike Hänsel (DIE LINKE) Verschlechterung der Lage in Côte d’Ivoire infolge der gegen Laurent Gbagbo ver- hängten Sanktionen Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Hartwig Fischer (Göttingen) (CDU/CSU) . . . Mündliche Frage 75 Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) Finanzielle Auswirkungen der Ausweitung des Anwendungsbereichs der körperschaft- lichen Organschaft gemäß BMF-Schrei- ben vom 28. März 2011 Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion der SPD: Gründe des Bundeswirtschaftsmi- nisters gegen ein Verbot von Klonfleisch . . U F K D F A K H E F D D N A L A M A V s A D A M A V te lu A D A M D A a E A D 11580 B 11580 C 11581 C 11581 C 11582 B 11582 B 11582 D 11583 A 11583 C 11584 C 11585 B 11585 C 11586 A lrich Kelber (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ranz-Josef Holzenkamp (CDU/CSU) . . . . . arin Binder (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . r. Christel Happach-Kasan (FDP) . . . . . . . . riedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . lois Gerig (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . erstin Tack (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ans-Michael Goldmann (FDP) . . . . . . . . . . lvira Drobinski-Weiß (SPD) . . . . . . . . . . . . ranz Obermeier (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . oris Barnett (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ieter Stier (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . ächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 1 iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . nlage 2 ündliche Frage 3 ydan Özoğuz (SPD) erbot von Geldspielautomaten in Gast- tätten, Einkaufszentren und Tankstellen ntwort r. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 3 ündliche Frage 4 ydan Özoğuz (SPD) erbesserung der Förderung benachteilig- r Jugendlicher im Rahmen der Entwick- ng einer eigenständigen Jugendpolitik ntwort r. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 4 ündliche Frage 5 agmar Ziegler (SPD) uswirkungen der laufenden Evaluation uf den Kinder- und Jugendplan und den inzelplan 17 ab 2012 ntwort r. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11586 A 11587 A 11588 B 11589 B 11590 B 11591 B 11592 C 11593 D 11595 A 11596 C 11597 C 11598 C 11599 D 11601 A 11601 D 11601 D 11602 A Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 101. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. April 2011 V Anlage 5 Mündliche Frage 6 Dagmar Ziegler (SPD) Konzipierung einer eigenständigen Jugend- politik Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 6 Mündliche Frage 12 Hilde Mattheis (SPD) Notwendigkeit der Novellierung des Psy- chotherapeutengesetzes Antwort Daniel Bahr, Parl. Staatssekretär BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 7 Mündliche Frage 13 Hilde Mattheis (SPD) Anpassung der Zugangsvoraussetzungen zur Psychotherapeutenausbildung an die Stu- dienabschlüsse Bachelor und Master Antwort Daniel Bahr, Parl. Staatssekretär BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 8 Mündliche Frage 20 Uwe Beckmeyer (SPD) Ergebnisse des internen Berichts des BMVBS zum aktuellen Zustand der Bun- desfernstraßen Antwort Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 9 Mündliche Frage 21 Michael Groß (SPD) Verwendung der bei einem Stopp des Ge- samtpakets Stuttgart 21 frei werdenden fi- nanziellen Mittel Antwort Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A M M N g A D A M M B b g A D A M G E p d A D A M G V v S A D A M A V s T A D 11602 B 11602 D 11602 D 11603 A 11603 B nlage 10 ündliche Frage 22 artin Burkert (SPD) ovellierung des Allgemeinen Eisenbahn- esetzes ntwort r. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 11 ündliche Frage 23 artin Burkert (SPD) edeutung des Recast des Ersten Eisen- ahnpaketes bei der Novellierung des All- emeinen Eisenbahngesetzes ntwort r. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 12 ündliche Frage 24 ustav Herzog (SPD) inführung eines lärmabhängigen Trassen- reissystems zum Fahrplanwechsel 2011/2012 urch die Deutsche Bahn AG ntwort r. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 13 ündliche Frage 25 ustav Herzog (SPD) ergabe von Nassbaggerarbeiten an Pri- atunternehmen durch die Wasser- und chifffahrtsverwaltung des Bundes ntwort r. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 14 ündliche Frage 29 lexander Süßmair (DIE LINKE) erstöße gegen das Bundeskleingartenge- etz durch die Nutzung von Kleingärten als afelgärten ntwort r. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11603 B 11603 C 11603 C 11603 D 11604 A VI Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 101. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. April 2011 Anlage 15 Mündliche Frage 35 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Sachverständige für die Durchführung der als „Stresstest“ bezeichneten Prüfung der deutschen Atomkraftwerke Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 16 Mündliche Frage 36 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Anforderungskatalog für die Sicherheits- überprüfung der Kernkraftwerke Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 17 Mündliche Frage 38 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Klage der RWE AG gegen die angeordnete vorübergehende Stilllegung des Kernkraft- werks Biblis A Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 18 Mündliche Frage 39 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Kosten der Sicherheitsüberprüfung der Kernkraftwerke im Rahmen des Moratori- ums Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 19 Mündliche Frage 40 Klaus Hagemann (SPD) Sicherheit des Zwischenlagers Nord Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A M K G Z A D A M H M g r v g A G A M A I R lo A G A M M A p tr u A B A M A A K 2 a 11604 B 11604 C 11605 A 11605 B 11605 C nlage 20 ündliche Frage 43 laus Hagemann (SPD) esamtkosten für das geplante „Haus der ukunft“ ntwort r. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 21 ündliche Frage 44 eike Hänsel (DIE LINKE) ittel aus dem Bundeshaushalt für das Re- ionalprogramm Politischer Dialog Westaf- ika der Konrad-Adenauer-Stiftung und ergleichbare Programme anderer Stiftun- en ntwort udrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 22 ündliche Frage 45 lexander Ulrich (DIE LINKE) nhalte und finanzielle Unterstützung der egionalprogrammgruppe Politischer Dia- g der Konrad-Adenauer-Stiftung ntwort udrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 23 ündliche Frage 46 arlene Rupprecht (Tuchenbach) (SPD) ufwendungen für Stiftungen im Einzel- lan 04 im Geschäftsbereich des Beauf- agten der Bundesregierung für Kultur nd Medien ntwort ernd Neumann, Staatsminister bei der Bundeskanzlerin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 24 ündliche Frage 47 lexander Ulrich (DIE LINKE) m Politischen Dialog Westafrika der onrad-Adenauer-Stiftung im September 009 beteiligte Verteidigungspolitiker aus frikanischen Staaten 11606 A 11606 B 11606 D 11607 B Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 101. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. April 2011 VII Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 25 Mündliche Fragen 49 und 50 Niema Movassat (DIE LINKE) Humanitäre Lage in Abidjan und Bewer- tung des Vorschlags der Konrad-Adenauer- Stiftung zur Bewältigung der Krise in der Elfenbeinküste Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 26 Mündliche Frage 51 Andrej Hunko (DIE LINKE) Aufhebung der gegen Mitglieder der Mili- tärjunta in Guinea verhängten EU-Sank- tionen Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 27 Mündliche Fragen 53 und 54 Katrin Werner (DIE LINKE) Rolle des Netzwerks westafrikanischer Of- fiziere bei den vergangenen Bürgerkriegen in der Region und französische Militärhilfe für die Elfenbeinküste Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 28 Mündliche Fragen 55 und 56 Erika Steinbach (CDU/CSU) Gewalt in Kuba durch sogenannte Roll- kommandos der dortigen Regierung Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A M U H E tu A C A M H E s A C A M T R k A C A M T N A D A M A V S p A D 11607 D 11608 B 11608 D 11609 B 11609 C nlage 29 ündliche Frage 57 te Kumpf (SPD) öhe der Aufwendungen für Stiftungen im inzelplan 05 im Bereich auswärtiger Kul- r- und Bildungspolitik ntwort ornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 30 ündliche Frage 58 ans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) infrieren der Bankkonten nordafrikani- cher Staatschefs ntwort ornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 31 ündliche Frage 59 om Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) eintegrationsprogramm von Taliban- ämpfern in Afghanistan ntwort ornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 32 ündliche Frage 60 om Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) eufassung der FRONTEX-Verordnung ntwort r. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 33 ündliche Frage 61 ndrej Hunko (DIE LINKE) erstöße der US-Behörden gegen das WIFT-Abkommen und Gewährleistung arlamentarischer Kontrollrechte ntwort r. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11610 A 11610 A 11610 B 11610 D 11611 A VIII Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 101. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. April 2011 Anlage 34 Mündliche Frage 62 Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Verstöße gegen Bestimmungen des SWIFT- Abkommens und Konsequenzen Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 35 Mündliche Fragen 65 und 66 Christel Humme (SPD) Vertretung von Frauen in den Entschei- dungsgremien zur Vergabe von Stiftungs- mitteln und Evaluierung der Ergebnisse der Förderung im Hinblick auf eine geschlech- tergerechte Teilhabe von Frauen und Män- nern Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 36 Mündliche Fragen 68 und 69 Ulla Burchardt (SPD) Bundesmittel für Stiftungen in den Haus- haltsjahren 2008 bis 2010 Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 37 Mündliche Fragen 70 und 71 René Röspel (SPD) Bundesmittel für Stiftungen im Haushalts- jahr 2011 Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 38 Mündliche Fragen 72 und 73 Hans-Joachim Hacker (SPD) Reduzierte Umsatzsteuer für die Fahrgast- schifffahrt; Gespräche mit den europäi- schen Nachbarländern zur Harmonisierung der Besteuerung der Fahrgastschifffahrt Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A M D V s A S A M U H E s A H A M G U A p A H A M S Ä B L A H A M H U S fü d A H 11611 B 11611 C 11612 A 11612 C 11613 A nlage 39 ündliche Frage 76 r. Barbara Höll (DIE LINKE) eröffentlichung eines BMF-Schreibens zur ogenannten 0,03-Prozent-Regelung ntwort teffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 40 ündliche Frage 77 te Kumpf (SPD) öhe der Aufwendungen für Stiftungen im inzelplan 09 im Bereich der Kreativwirt- chaft ntwort ans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 41 ündliche Fragen 78 und 79 arrelt Duin (SPD) msetzung des KfW-Sonderprogramms zur bsicherung der Finanzierung von Wind- arkprojekten ntwort ans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 42 ündliche Fragen 80 und 81 ebastian Edathy (SPD) ußerungen von Bundesminister Rainer rüderle beim BDI zum Moratorium der aufzeitverlängerung für Kernkraftwerke ntwort ans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 43 ündliche Frage 82 ans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) nabhängige Studien zu kostendeckenden tillegungs- und Entsorgungsrückstellungen r Atomanlagen; Überprüfung ausreichen- er Rückstellungen bei den Betreibern ntwort ans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11613 C 11613 D 11614 A 11614 B 11614 D Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 101. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. April 2011 IX Anlage 44 Mündliche Fragen 83 und 84 Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Rolle der Deutschen Bundesbank bei der Abwicklung von Ölgeschäften zwischen Iran und Indien; Ausschluss einer Mittel- verwendung für das iranische Atompro- gramm Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 45 Mündliche Frage 85 Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) Rechtsgrundlage für die Zahlung von EU-Mitteln an das Land Brandenburg zur Erprobung der CCS-Technologie Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 46 Mündliche Frage 86 Christine Scheel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einrichtung eines Beauftragten für kleine und mittlere Unternehmen Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 47 Mündliche Frage 87 Christine Scheel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Festhalten an der Vorrangprüfung bei der Zuwanderung ausländischer Fachkräfte Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 48 Mündliche Frage 88 Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Veranstaltungen anlässlich der Herstellung der vollen Arbeitnehmerfreizügigkeit A H A M B I d d A H A M M P lu S A H A M V M B A a A H A M D B s ti d 11615 A 11615 C 11615 D 11616 A ntwort ans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 49 ündliche Fragen 89 und 90 rigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) nformationskampagnen zur Herstellung er vollen Arbeitnehmerfreizügigkeit für ie Staatsangehörigen der Beitrittsstaaten ntwort ans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 50 ündliche Frage 91 emet Kilic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) olitische Bedeutung der vollen Herstel- ng der Arbeitnehmerfreizügigkeit für die taatsangehörigen der Beitrittsstaaten ntwort ans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 51 ündliche Frage 92 olker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) aßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit der undesregierung zur Akzeptanz der vollen rbeitnehmerfreizügigkeit für die Staats- ngehörigen der Beitrittsstaaten ntwort ans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 52 ündliche Frage 93 r. Ilja Seifert (DIE LINKE) erücksichtigung der Aufgaben zur Um- etzung der UN-Behindertenrechtskonven- on bei der Aufstellung der Eckwerte für en Bundeshaushalt 2012 11616 B 11616 C 11616 D 11616 D X Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 101. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. April 2011 Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 53 Mündliche Frage 94 Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) Gründe und Konsequenzen der nicht frist- gerechten Vorlage des Staatenberichts über die Maßnahmen der Bundesrepublik Deutschland zur Erfüllung ihrer Verpflich- tungen aus der UN-Behindertenrechtskon- vention Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 54 Mündliche Fragen 95 und 96 Sabine Zimmermann (DIE LINKE) Folgen der geplanten Streichung des hal- ben Mehrwertsteuerpunktes für die Ar- beitslosenversicherung und Entwicklung der Finanzlage der Bundesagentur für Ar- beit bis 2014 Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 55 Mündliche Fragen 97 und 98 Klaus Barthel (SPD) Deutsche Haltung zur Heraufsetzung der EU-Grenzwerte für die Strahlenbelastung japanischer Fleisch- und Fischimporte Antwort Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 56 Mündliche Frage 99 Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Scheitern der Novelle der Novel-Food-Ver- ordnung Antwort Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A M A K n le A D A M C K n s A D A M D L r z A D A M D G U A C A M D E n E A C 11617 A 11617 B 11617 D 11618 C 11619 B nlage 57 ündliche Frage 100 lexander Süßmair (DIE LINKE) ritik am BMELV-Entwurf einer Verord- ung über die Zulassung von Kontrollstel- n nach dem Ökolandbaugesetz ntwort r. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 58 ündliche Frage 101 ornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) riterien für eine rechtsverbindliche Defi- ition des Begriffs „nachhaltige Landwirt- chaft“ ntwort r. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 59 ündliche Fragen 102 und 103 r. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) ockerung des Verbots von Nachtsichtge- äten nach § 19 Bundesjagdgesetz; Redu- ierung der hohen Wilddichte ntwort r. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 60 ündliche Frage 104 r. Rolf Mützenich (SPD) enehmigung zum Export ausgemusterter -Boote der Bundeswehr nach Thailand ntwort hristian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 61 ündliche Frage 105 r. Rolf Mützenich (SPD) insatz der Bundeswehr im Mittelmeer ach dem Abzug aus der Operation Active ndeavour ntwort hristian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11619 C 11619 D 11620 B 11620 C 11620 D Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 101. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. April 2011 XI Anlage 62 Mündliche Fragen 106 und 107 Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Beteiligung der Bundeswehrschiffe „Dat- teln“ und „Lübeck“ an der NATO-Opera- tion Active Endeavour Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 63 Mündliche Frage 108 Inge Höger (DIE LINKE) Gewährleistung der Nichtbeteiligung deut- scher Luftwaffenoffiziere des NATO-Haupt- quartiers im türkischen Izmir an den Ar- beitsabläufen im Rahmen der NATO- Operation Unified Protector Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 64 Mündliche Frage 109 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einwände von Bundeswehrsoldaten in Af- ghanistan gegen Partnering-Einsätze Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 65 Mündliche Frage 110 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Zusammenarbeit von Bundeswehr und deut- schen Stiftungen zur Schaffung von Netz- werken bzw. Kontakten mit und unter hochrangigen westafrikanischen Militärs Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11621 A 11621 D 11622 A 11622 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 101. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. April 2011 11553 (A) ) )(B) 101. Sitz Berlin, Mittwoch, de Beginn: 13.0
    2. folderAnlagen
      Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 101. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. April 2011 11601 (A) ) )(B) Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans, vom 9. Februar 2011, Geldspielautomaten in Gaststätten, Ein- Chancen auf Teilhabe und Entwicklung ihrer Potenziale Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten * für die Teilnahme an den Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Frage der Abgeordneten Aydan Özoğuz (SPD) (Druck- sache 17/5321, Frage 3): Unterstützt die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Kristina Schröder, die Forderung der S a te S u te st z b S d S st ri te g g ti B c E tr in w li w J ri ra s z A d F s b ti te E D Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Bonde, Alexander BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 06.04.2011 Brinkmann (Hildesheim), Bernhard SPD 06.04.2011 Dr. Danckert, Peter SPD 06.04.2011 Ernst, Klaus DIE LINKE 06.04.2011 Friedhoff, Paul K. FDP 06.04.2011 Fritz, Erich G. CDU/CSU 06.04.2011* Höfken, Ulrike BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 06.04.2011 Kotting-Uhl, Sylvia BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 06.04.2011 Dr. Lamers (Heidelberg), Karl CDU/CSU 06.04.2011 Ludwig, Daniela CDU/CSU 06.04.2011 Petermann, Jens DIE LINKE 06.04.2011 Scheel, Christine BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 06.04.2011 Dr. Terpe, Harald BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 06.04.2011 Dr. Troost, Axel DIE LINKE 06.04.2011 Wieland, Wolfgang BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 06.04.2011 Wöhrl, Dagmar CDU/CSU 06.04.2011 (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht kaufszentren und Tankstellen zu verbieten, vor dem Hinter- grund, dass diese für Kinder und Jugendliche leicht zugäng- lich sind und die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen oftmals nicht ausreichend kontrolliert werden? Nach geltendem Recht dürfen in Schankwirtschaften, peisewirtschaften, Beherbergungsbetrieben und Wett- nnahmestellen der konzessionierten Buchmacher höchs- ns drei Geld- oder Warenspielgeräte aufgestellt werden. ofern die genannten Betriebe vorwiegend von Kindern nd Jugendlichen besucht werden (zum Beispiel Gaststät- n auf Sportplätzen) dürfen keine Geldspielgeräte aufge- ellt werden. Verantwortliche dieser Betriebe haben bei bis u zwei aufgestellten Geräten durch eine ständige Aufsicht, ei drei aufgestellten Geräten durch zusätzliche technische icherungsmaßnahmen zu gewährleisten, dass keine Kin- er und Jugendliche das Gerät bespielen (§ 3 Abs. 1 Satz 2 pielverordnung). Mehr als drei Geräte dürfen nicht aufge- ellt werden. Nach einer im Auftrag des Bundesministe- ums für Wirtschaft und Technologie durchgeführten Un- rsuchung, IFT-Studie, gibt es Hinweise auf Verstöße egen das Spielverbot für Jugendliche in Gaststätten. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technolo- ie schlägt in seinem jüngst veröffentlichten Evalua- onsbericht zur Novelle der Spielverordnung, der dem undestag vorliegt, eine Ausweitung der technischen Si- herungsmaßnahmen an den Spielgeräten vor, um die inhaltung des Jugendschutzes zu gewährleisten. Die Bundesregierung stimmt daher der Drogenbeauf- agten zu, dass der Jugendschutz beim Automatenspiel Gaststätten verstärkt werden muss. Als mittelfristige Maßnahme wird ergänzend die Ent- icklung einer sogenannten Spielerkarte, die nur gesetz- ch Befugten, mithin volljährigen Personen ausgestellt ürde, als Mittel unter anderem zur Verbesserung des ugendschutzes genannt. Darüber hinaus wird im Be- cht vorgeschlagen, Sachkundeanforderungen zur Vo- ussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis zur Auf- tellung von Geldspielgeräten nach § 33c Abs. 1 GewO u machen. nlage 3 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die rage der Abgeordneten Aydan Özoğuz (SPD) (Druck- ache 17/5321, Frage 4): Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung bei der Konzi- pierung einer eigenständigen Jugendpolitik im Hinblick auf benachteiligte Jugendliche und junge Erwachsene, und wel- che Maßnahmen schlägt sie in diesem Zusammenhang vor, um benachteiligte Jugendliche besser zu fördern? Es ist unser jugendpolitisches Ziel, alle Jugendlichen estmöglich zu fördern. Eine eigenständige Jugendpoli- k soll gewährleisten, dass das Engagement aller Ak- ure, die Jugendliche unterstützen und fördern, optimale rgebnisse für junge Menschen in Deutschland erzielt. amit sollen alle Jugendlichen die weitgehend gleichen 11602 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 101. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. April 2011 (A) ) )(B) haben, unabhängig davon, wie die Bedingungen dafür im Einzelnen ausgestaltet sind. Angesichts der für die Jugendpolitik verfassungs- rechtlich vorgegebenen differenzierten Zuständigkeits- struktur zwischen Bund, Ländern und Kommunen und der unterschiedlichen Ressortzuständigkeiten auf den je- weiligen Ebenen ist zunächst ein breiter Konsens über die Notwendigkeit und Zielsetzung einer eigenständigen Jugendpolitik herzustellen. Anschließend können in einem Gesamtkonzept kon- krete Umsetzungsmaßnahmen beschlossen werden. Deshalb startet das BMFSFJ in dieser Legislatur- periode einen breit angelegten Konsultationsprozess mit allen relevanten staatlichen Verantwortlichen, den Län- dern und Kommunen, allen Trägern und Verbänden der Jugendhilfe. Die sich in eine spätere „Eigenständige Ju- gendpolitik“ einpassenden einzelnen Programme und Maßnahmen des BMFSFJ werden weiterhin uneinge- schränkt umgesetzt. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Frage der Abgeordneten Dagmar Ziegler (SPD) (Drucksache 17/5321, Frage 5): Inwieweit soll die laufende Evaluation des Kinder- und Ju- gendplans Auswirkungen auf den Einzelplan 17 ab 2012 ha- ben, und welche Veränderungen sind im Kinder- und Jugend- plan ab 2012 geplant? Die Evaluation des Kinder- und Jugendplans, KJP, steht im Kontext einer kontinuierlichen Fortentwicklung dieses zentralen Förderinstrumentes des Bundes. Die Förderung aus dem KJP soll nach den Kriterien der Wirksamkeit, der Effizienz, der Zielgenauigkeit und der Nachhaltigkeit einer Prüfung und Bewertung unterzogen werden. Im Rahmen der Fortentwicklung des KJP sollen die Finanzierungsinstrumente qualifiziert und die Pro- grammstruktur auf ihre Zukunftsfähigkeit geprüft wer- den. Eine Reform der Förderrichtlinien zum KJP ist ebenfalls beabsichtigt. Belastbare Ergebnisse der KJP- Evaluation für weitere konkrete Planungen und Steue- rungsprozesse werden Ende 2012 vorliegen. Diese sol- len dann in enger partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit den entsprechenden Beteiligten, den Trägern und Verbänden der Kinder- und Jugendhilfe auf Bundes- ebene, beraten werden. Zur Weiterentwicklung des KJP wird das BMFSFJ durch eine programmübergreifende Arbeitsgruppe aus allen Förderbereichen des KJP unter- stützt und begleitet. Welche Auswirkungen und Verände- rungen sich ab 2013 hieraus ergeben, ist derzeit noch nicht absehbar. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Frage der Abgeordneten Dagmar Ziegler (SPD) (Drucksache 17/5321, Frage 6): b ti te E D C h im re s d w d J n b ri le d J g M s A d g F A d A F d g (C (D Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung bei der Konzi- pierung einer eigenständigen Jugendpolitik, und welche Maß- nahmen schlägt sie vor, um eine eigenständige Jugendpolitik auf Bundesebene ressortübergreifend zu stärken? Es ist unser jugendpolitisches Ziel, alle Jugendliche estmöglich zu fördern. Eine eigenständige Jugendpoli- k soll gewährleisten, dass das Engagement aller Ak- ure, die Jugendliche unterstützen und fordern, optimale rgebnisse für junge Menschen in Deutschland erzielt. amit sollen alle Jugendlichen die weitgehend gleichen hancen auf Teilhabe und Entwicklung ihrer Potenziale aben, unabhängig davon, wie die Bedingungen dafür Einzelnen ausgestaltet sind. Angesichts der für die Jugendpolitik verfassungs- chtlich vorgegebenen differenzierten Zuständigkeits- truktur zwischen Bund, Ländern und Kommunen und er unterschiedlichen Ressortzuständigkeiten auf den je- eiligen Ebenen ist zunächst ein breiter Konsens über ie Notwendigkeit und Zielsetzung einer eigenständigen ugendpolitik herzustellen. Anschließend können in ei- em Gesamtkonzept konkrete Umsetzungsmaßnahmen eschlossen werden. Deshalb startet das BMFSFJ in dieser Legislaturpe- ode einen breit angelegten Konsultationsprozess mit al- n relevanten staatlichen Verantwortlichen, den Län- ern und Kommunen, allen Trägern und Verbänden der ugendhilfe. Die sich in eine spätere „Eigenständige Ju- endpolitik“ einpassenden einzelnen Programme und aßnahmen des BMFSFJ werden weiterhin uneinge- chränkt umgesetzt. nlage 6 Antwort es Parl. Staatssekretärs Daniel Bahr auf die Frage der Ab- eordneten Hilde Mattheis (SPD) (Drucksache 17/5321, rage 12): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass eine grundlegende Novellierung des Psychotherapeutengesetzes, PsychThG, nach der Verabschiedung des Gesetzes im Jahr 1999 notwendig ist? Ja. nlage 7 Antwort es Parl. Staatssekretärs Daniel Bahr auf die Frage der bgeordneten Hilde Mattheis (SPD) (Drucksache 17/5321, rage 13): Plant die Bundesregierung eine Überarbeitung des PsychThG, um die dort geregelten Zugangsvoraussetzungen zur Psychotherapeutenausbildung den neuen Studienabschlüs- sen Bachelor und Master anzupassen? Die Bundesregierung wird bei einer Überarbeitung es PsychThG auch die Frage der Zugangsvoraussetzun- en überprüfen. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 101. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. April 2011 11603 (A) ) )(B) Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die Frage des Abgeordneten Uwe Beckmeyer (SPD) (Drucksache 17/5321, Frage 20): Hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadt- entwicklung einen internen Bericht zum aktuellen Zustand der Bundesfernstraßen als Vorlage für den Bundesminister erar- beitet, und wenn ja, was sind die zentralen Ergebnisse der Vorlage hinsichtlich des anhaltenden Substanzverlustes und des ansteigenden Finanzbedarfs für den Erhalt der Bundes- fernstraßen? Informationen darüber, ob und welche internen Be- richte im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung erarbeitet werden, können nicht erteilt werden. In der Sache gebe ich Ihnen aber gerne Auskunft: Der Zustand der Bundesfernstraßen wird kontinuierlich, sys- tematisch und umfassend geprüft. Dem Deutschen Bun- destag wird über den Zustand der Bundesfernstraßen re- gelmäßig im Straßenbaubericht beziehungsweise seit dem Berichtsjahr 2007 im Verkehrsinvestitionsbericht berichtet. Diese Berichtsteile weisen im Wesentlichen die Zustandsnoten der Fahrbahnoberflächen der Bundes- autobahnen und der Bundesstraßen sowie die Zustands- noten der Brücken aus. Der Verkehrsinvestitionsbericht 2011 ist gerade in Vorbereitung und der für 2010 gerade veröffentlich worden. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die Frage des Abgeordneten Michael Groß (SPD) (Druck- sache 17/5321, Frage 21): Wird der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtent- wicklung, Dr. Peter Ramsauer, sicherstellen, dass die finan- ziellen Mittel, die bei einem Stopp des Gesamtpaketes S 21 – beispielsweise für die Strecke Wendlingen–Ulm – frei wer- den, gezielt für andere erforderliche und erwünschte Großvor- haben an verkehrsrelevanten Knotenpunkten und Magistralen in dicht besiedelten Regionen wie den Rhein-Ruhr-Express oder die Betuwe-Linie eingesetzt werden? Die Realisierung der Vorhaben des Vordringlichen Bedarfs erfolgt entsprechend der jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Projekte können dann reali- siert werden, wenn das Baurecht erlangt und die Finan- zierung in einer Finanzierungsvereinbarung gesichert wurde. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die Frage des Abgeordneten Martin Burkert (SPD) (Drucksache 17/5321, Frage 22): Welche Bereiche werden bei der Novellierung des Allge- meinen Eisenbahngesetzes betroffen sein, und welche Ziele verfolgt die Bundesregierung, gerade unter dem Aspekt der Liberalisierung des Eisenbahnmarktes, mit der Novellierung? fü n g tu B A d F (D s z re A d F s e 1 n fo e s n A d F s w 1 in 8 (C (D Die Novellierung wird zurzeit im Bundesministerium r Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vorbereitet. Da- ach sind insbesondere die Bereiche Regulierung – Zu- ang und Entgelte – und Stärkung der Bundesnetzagen- r – Zuweisung neuer Aufgaben und Einführung von eschlusskammern – betroffen. nlage 11 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die rage des Abgeordneten Martin Burkert (SPD) rucksache 17/5321, Frage 23): Welche Rolle wird der Recast des Ersten Eisenbahnpake- tes bei der Novellierung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes spielen? Bei der Erstellung des Gesetzentwurfs müssen insbe- ondere auch die von der Kommission vorgelegten und urzeit diskutierten erweiterten Regelungen zur Entgelt- gulierung beachtet werden. nlage 12 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die rage des Abgeordneten Gustav Herzog (SPD) (Druck- ache 17/5321, Frage 24): Kann die Bundesregierung definitiv bestätigen, dass die Deutsche Bahn AG zum Fahrplanwechsel 2011/2012 ein lärmabhängiges Trassenpreissystem einführt, und welche rechtlichen Schritte sind dafür notwendig? Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadt- ntwicklung hatte die DB Netz AG mit Schreiben vom 6. Dezember 2010 aufgefordert, Trassenpreise mit ei- er lärmabhängigen Komponente vorzusehen. Nach In- rmationen der DB Netz AG plant diese die Einführung iner lärmabhängigen Komponente bei den Trassenprei- en zum Fahrplanwechsel 2012. Dies muss der Bundes- etzagentur zur Genehmigung vorgelegt werden. nlage 13 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die rage des Abgeordneten Gustav Herzog (SPD) (Druck- ache 17/5321, Frage 25): Kann die Bundesregierung bestätigen, dass die von der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes an Privatun- ternehmen vergebenen Nassbaggerarbeiten deutlich günstiger sind als die in Eigenarbeit geleisteten Nassbaggerarbeiten, und ist die Bundesregierung der Ansicht, dass sich durch die Vergabe an Private in diesem Arbeitssegment ein Markt mit verschiedenen, konkurrierenden Anbietern etabliert hat? Eine solche pauschale Aussage kann nicht bestätigt erden. Der Haushaltsausschuss hatte am 24. Oktober 984 beschlossen, dass die Begrenzung des Regieanteils der Nassbaggerei auf 25 Prozent zurückgeht. Im Küstenbereich werden seit den 80er-Jahren rund 0 Prozent der jährlichen Baggerleistungen von privaten 11604 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 101. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. April 2011 (A) ) )(B) Unternehmen im Auftrag der Wasser- und Schifffahrtsver- waltung des Bundes, WSV, erbracht. Im Hinblick auf die in den letzten Jahrzehnten eingetretene, immer stärkere Konzentration des Wettbewerbs auf wenige, weltweit tä- tige niederländische und belgische Baggerkonzerne und den damit einhergegangenen Preisanstieg für Unterhal- tungsbaggerungen im Küstenbereich lässt sich erwarten, dass durch eine Ausweitung des Regiebetriebs sogar im Gegenteil Kostenreduzierungen zu erzielen wären. Im Binnenbereich wurden seit der Entscheidung aus den 80er-Jahren, planbare Baggerungen im Wettbewerb an Unternehmer zu vergeben, die verwaltungseigenen Baggerkapazitäten weitgehend abgebaut. Baggerungen in Eigenregie werden nur noch in geringem Umfang, vornehmlich im Rahmen von Sofortmaßnahmen, ausge- führt. Die in der WSV noch vorhandenen Schwimmgrei- fer und Löffelbagger sind aufgrund ihrer Leistungsdaten nicht auf größere Baggermengen ausgelegt. Ein Ver- gleich der Kosten für die vergebenen Baggerleistungen mit den Kosten eines fiktiven Regiebetriebs ist vor die- sem Hintergrund im Binnenbereich nicht möglich. In der Nassbaggerei im Binnenbereich hat sich ein kleiner Markt konkurrierender Anbieter etabliert. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die Frage des Abgeordneten Alexander Süßmair (DIE LINKE) (Drucksache 17/5321, Frage 29): Welche Verstöße gegen das Bundeskleingartengesetz im Rahmen der Nutzung von Kleingärten als sogenannte Tafel- gärten sind der Bundesregierung bekannt, und wie positioniert sich die Bundesregierung dazu? Der Bundesregierung sind keine Verstöße gegen das Bundeskleingartengesetz im Rahmen der Nutzung von Kleingärten als sogenannten „Tafelgärten“ bekannt. Die Bundesregierung begrüßt das Vorgehen einzelner Kleingartenvereine, leer stehende Gärten als „Tafelgär- ten“ zu nutzen. Anlage 15 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5321, Frage 35): Welche Sachverständigen werden in den nächsten Wochen unter Federführung der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktor- sicherheit (GRS) mbH die als „Stresstest“ bezeichnete Prüfung der deutschen Atomkraftwerke durchführen – falls aus Daten- schutzgründen nicht anders möglich, bitte zumindest die jewei- lige Personenanzahl pro Sachverständigenorganisation angeben mit möglichst feiner Differenzierung letzterer – beispielsweise TÜV Nord, TÜV Süd, TÜV Rheinland usw. inklusive GRS –, und welche Aspekte bzw. Teile dieser Prüfung sollen nicht nur unterlagenbasiert, sondern durch tatsächliche Prüfarbeiten vor Ort in den Anlagen durchgeführt werden? Informationen zu dem unter Federführung der Gesell- schaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit, GRS, geführ- ten Verfahren zur Prüfung der deutschen Kernkraftwerke fi w d s m te T G B F d A d F N re k K in ri fo – – (C (D nden Sie auf deren Homepage unter: http:// ww.grs.de/content/informationen-zum-„stresstest“-der- eutschen-kkw Jedes der acht von der GRS vorgesehenen Teams be- teht demnach aus 9 bis 13 Teammitgliedern. Die Team- itglieder rekrutieren sich aus den beteiligten Gutach- rorganisationen: GRS, TÜV Nord En, TÜV Nord Sys, ÜV Süd IS, TÜV Süd ET, EnergieSystemeNord mbH, EVN, Öko-Institut Darmstadt und Physiker Büro remen. Prüfarbeiten vor Ort in den Anlagen sind nur für den all vorgesehen, dass keine belastbaren Unterlagen urch den Betreiber vorgelegt werden. nlage 16 Antwort er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die rage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜND- IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5321, Frage 36): In welchem Verfahren – insbesondere durch wen und bis wann – soll aus der Liste von Überprüfungsthemen der Reak- tor-Sicherheitskommission, RSK, die der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Dr. Norbert Röttgen, am 31. März 2011 veröffentlicht hat, ein konkreter Anforderungskatalog im eigentlichen Wortsinn (also ein Ka- talog tatsächlicher, konkreter Anforderungen/Maßstäbe, an- hand dessen beim sogenannten Stresstest der Atomkraftwerke überprüft werden kann, ob Anlage x Kriterium y erfüllt oder nicht) gemacht werden, und stimmt die Bundesregierung zu, dass es sich bei der Liste der RSK mit Stand 30. März 2011 noch nicht um einen Anforderungskatalog im eigentlichen Sinn handelt, sondern lediglich um eine stichpunktartige Auf- listung von Themenbereichen, denen sich beim Stresstest ge- widmet werden soll? Die Reaktor-Sicherheitskommission, RSK, hat in ih- r 434. Sitzung am 30. März 2011 einen Anforderungs- atalog für anlagenbezogene Überprüfungen deutscher ernkraftwerke unter Berücksichtigung der Ereignisse Fukushima-I, Japan, beschlossen. Hinsichtlich der da- n enthaltenen Auflistung von Überprüfungsthemen er- lgt die Prüfung in folgender Hinsicht: Überprüfung, inwieweit die übergeordneten Schutz- ziele Kontrolle der Reaktivität und Kühlung der Brennelemente sowohl im Reaktordruckbehälter als auch im Brennelementlagerbecken und Begrenzung der Freisetzung radioaktiver Stoffe – Erhalt der Bar- rieren – bei über die bisher angesetzten Auslegungsan- forderungen hinausgehenden Einwirkungen eingehal- ten werden. Hierzu sind die Robustheit – vorhandene Auslegungsreserven, Diversität, Redundanz, bauli- cher Schutz, räumliche Trennung – der sicherheitsre- levanten Einrichtungen, Komponenten, Gebäude und die Wirksamkeit des gestaffelten Sicherheitskonzepts zu beurteilen. Überprüfung, inwieweit die Funktionen zur Einhal- tung der Schutzziele bei über die bisherigen postulier- ten Szenarien hinausgehenden Annahmen erhalten bleiben. Dabei sind Postulate hinsichtlich der Nicht- verfügbarkeit von Sicherheits- und Notstandssyste- men, wie zum Beispiel längerfristiger Ausfall der Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 101. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. April 2011 11605 (A) ) )(B) Stromversorgung inklusive Notstromversorgung oder Nichtverfügbarkeit der Nebenkühlwasserversorgung, zu berücksichtigen. – Überprüfung des erforderlichen Umfanges von anla- geninternen Notfallmaßnahmen und deren Wirksam- keit. Dabei sind Umfang und Qualität der Vorplanung für unterstellte Ereignisfolgen wie Unverfügbarkeit der Kühlkette für die Kühlung der Brennelemente so- wohl im Reaktordruckbehälter als auch im Brennele- mentlagerbecken, Unverfügbarkeit der Stromversor- gung, eingetretene massive Brennelementschäden bis hin zur Kernschmelze, zu beurteilen. Die RSK hat in der oben genannten Sitzung beschlos- sen, dass sie die Ergebnisse der Gutachter auf Basis von ihr festzulegender Maßstäbe im Einzelnen bewerten, den Sicherheitsstatus der Anlagen auch unter den erweiterten Anforderungen ausweisen sowie gegebenenfalls Maß- nahmen empfehlen wird. Die RSK wird eine erste Stel- lungnahme bis zum 15. Mai abgeben. Eine generische Überprüfung von Auslegungsanforderungen ist nach Be- schluss der RSK in einer späteren Phase zu erledigen. Anlage 17 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5321, Frage 38): Wie bewertet die Bundesregierung die Erfolgsaussichten der Klage der RWE AG gegen die im Rahmen des Atommora- toriums angeordnete vorübergehende Stilllegung des Atom- kraftwerks Biblis A, und welche Maßnahmen wird die Bun- desregierung ergreifen, um ein das Moratorium verletzendes Wiederanfahren von Biblis A in dem Zeitraum zu verhindern, in dem die Klage aufschiebende Wirkung entfaltet? Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die An- ordnung der einstweiligen Betriebseinstellung des Kern- kraftwerkes Biblis A durch die Hessische Aufsichts- behörde rechtmäßig ist. Wie jedem anderen Bürger oder Unternehmen, das von einem belastenden Verwaltungsakt betroffen ist, steht RWE jedoch, unabhängig von den Er- folgsaussichten der jeweiligen Klage, der Rechtsweg zum zuständigen Hessischen Verwaltungsgerichtshof offen. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat den Atomaufsichtsbehörden der Länder empfohlen, bei den vom Moratorium betroffenen Kernkraftwerken erforderlichenfalls die sofortige Voll- ziehung der Betriebseinstellungen im öffentlichen Inte- resse anzuordnen. Gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Ver- waltungsgerichtsordnung entfällt bei einer solchen behördlichen Anordnung des Sofortvollzugs die auf- schiebende Wirkung der Klage. Anlage 18 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5321, Frage 39): g s d E u A s n d b A d F (D c le V A w s z k B h E u tr d tä v A d li n H n s (C (D Wie hoch werden voraussichtlich die Kosten für die Si- cherheitsüberprüfungen der deutschen Atomkraftwerke wäh- rend des Moratoriums sein, und wer trägt diese? Der Bundesregierung liegen keine Kostenschätzun- en für die aktuelle Sicherheitsüberprüfung der deut- chen Kernkraftwerke vor. Die Kosten der Beratungen er Reaktor-Sicherheitskommission werden aus dem tat des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz nd Reaktorsicherheit getragen. Die Gesellschaft für nlagen- und Reaktorsicherheit sowie weitere Sachver- tändige werden von den zuständigen Aufsichtsbehörden ach § 20 des Atomgesetzes, AtG, herangezogen. Unter en Voraussetzungen des § 21 AtG können Kosten erho- en werden. nlage 19 Antwort er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die rage des Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) rucksache 17/5321, Frage 40): Wie beurteilt die Bundesregierung die Sicherheit des Zwi- schenlagers Nord, ZLN, der bundeseigenen Energiewerke Nord, EWN, GmbH, das laut einem vom Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern in Auftrag gegebenen Rechtsgut- achten nicht ausreichend geschützt ist, „Parteien laufen Sturm gegen Lubmin-Pläne“, NDR 1 Radio MV, 30. März 2011, und welche sicherheitstechnischen Nachrüstungen sind für das ZLN gegebenenfalls beschlossen bzw. in Planung? Das Zwischenlager Nord, ZLN, besitzt alle erforderli- hen atomrechtlichen Genehmigungen, die für die Hal- n 1 bis 7 durch das Innenministerium in Mecklenburg- orpommern und für die Halle 8 nach § 6 Atomgesetz, tG, durch das Bundesamt für Strahlenschutz erteilt urden. Die seit dem 11. September 2001 in Deutschland ver- tärkt durchgeführten Untersuchungen und Analysen um Ereignis Absturz eines großen vollgetankten Ver- ehrsflugzeuges auf Transport- und Lagerbehälter für rennelemente und verglaste hochradioaktive Abfälle aben ergeben, dass weder die direkten mechanischen inwirkungen durch Flugzeugteile noch die eventuellen nfallbedingten thermischen Belastungen selbst bei ex- emen und für das Szenario praktisch auszuschließen- en Branddauern zu radiologisch nennenswerten Aktivi- tsfreisetzungen aus den Behältern führen. Die bei diesem extremen Ereignis selbst unter konser- ativen Randbedingungen ermittelten radiologischen uswirkungen würden bei Zwischenlagern einschnei- ende Maßnahmen des Notfallschutzes nicht erforder- ch machen. Dies gilt auch für die nach § 7 Strahlenschutzverord- ung, StrlSchV, vom Land genehmigten Zwischenlager, alle 1 bis 7 im ZLN. Zusätzliche sicherheitstechnische Nachrüstungen sind ach Kenntnis der Bundesregierung zurzeit weder be- chlossen noch konkret geplant. 11606 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 101. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. April 2011 (A) ) )(B) Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage des Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Drucksa- che 17/5321, Frage 43): Auf welche Größenordnung beziffert die Bundesregierung bei dem geplanten „Haus der Zukunft“ anlässlich der Kosten- schätzungen von 11 Millionen bis 13 Millionen Euro pro Jahr die Gesamtkosten dieses Vorhabens auf die Vertragslänge bzw. über den gesamten Lebenszyklus, die erwartete, jährli- che Besucherzahl im Hinblick auf die bislang in einer ersten Machbarkeitsstudie prognostizierte Zahl von 180 000 bis 200 000 Besuchern, die sich daraus ergebenden Kapital- und Betriebskosten pro Besucher, und wo gibt es in den Bundes- ländern oder innerhalb der Europäischen Union in Sachen Wissenschaftskommunikation bereits – wie jetzt von der Bun- desregierung am Berliner Kapelle-Ufer vorgesehen – ein laut „Bericht über den Planungsstand“ „zentrales und dauerhaftes Schaufenster“ der „Präsentation“ und der „Außendarstellung“ unmittelbar neben dem Bundesministeriumssitz? Auf der Basis einer Machbarkeitsstudie und nach Un- terrichtung der Bundesregierung werden derzeit im Rah- men eines Erkundungsverfahrens, mit dem das Bundes- ministerium für Bildung und Forschung, BMBF, die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, BImA, beauf- tragt hat, die Infrastrukturkosten überprüft und einer vor- läufigen Wirtschaftlichkeitsprüfung unterzogen. Zu- gleich wird ein Geschäftsplan, „Business Case“, für die zu gründende Trägergesellschaft, in der neben dem Bund die Wissenschaft, die Wirtschaft und Stiftungen mitwir- ken sollen, erarbeitet. Danach werden detaillierte Anga- ben zu den Kosten bei Lebenszyklusbetrachtung mög- lich sein. Das „Haus der Zukunft“ wird ein Ort der Präsentation und des Dialogs über Wissenschaft, Forschung und Ent- wicklung. Mit diesem Ansatz wird das „Haus der Zu- kunft“ – so das Ergebnis der Machbarkeitsstudie – unter den bekannten Einrichtungen alleingestellt sein. Das HdZ wird einerseits Besucherinnen und Besuchern die- nen, die sich im Ausstellungsbereich über zukunftsorien- tierte Wissenschaft und Innovation informieren wollen. Zum anderen wird es – vor allem mit seinem Veranstal- tungsbereich – eine lebendige Plattform des Dialogs zwischen Wissenschaft, Wirtschaft, Staat sowie Bürge- rinnen und Bürgern bieten. In Anbetracht dieser Zielset- zungen hat eine Umlage der gesamten, noch nicht er- mittelten Lebenszykluskosten auf die Zahl der Ausstel- lungsbesucher wenig Aussagekraft. Anlage 21 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage der Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Drucksache 17/5321, Frage 44): Welche finanziellen Mittel aus dem Bundeshaushalt erhal- ten das Regionalprogramm Politischer Dialog Westafrika der Konrad-Adenauer-Stiftung e. V. und vergleichbare Pro- gramme anderer deutscher Stiftungen, die auf eine Vernetzung und den Dialog unter hochrangigen Militärs in Drittstaaten abzielen, und welche westafrikanischen Militärs sind nach E D n E A a V K in 2 s a g H d d d z O u tr S H re A d A s d T z ru je b P M Ü m tu Z tu T (C (D Kenntnis der Bundesregierung an diesen Dialogprogrammen beteiligt? Die Konrad-Adenauer-Stiftung erhält aus dem PL 23 Mittel für das Regionalprogramm Politischer ialog Westafrika. Das Regionalprogramm zielt auf ei- en losen Austausch der regionalen Erfahrungen mit der inbindung und Verankerung von Sicherheitskräften, rmee und Polizei, in den demokratischen Rechtsstaat b. Der Schwerpunkt liegt auf der Interaktion und der ertrauensbildung zwischen Politikern und Militärs. Seit der Initiierung der Reihe im Jahr 2005 haben fünf olloquien stattgefunden: 2005 in Cotonou/Benin, 2006 Ouagadougou/Burkina Faso, 2007 in Bamako/Mali, 008 in Niamey/Niger und 2009 in Lomé/Togo. Die Ge- amtkosten für eine Veranstaltung belaufen sich jeweils uf rund 30 000 Euro. Darin sind Anreise, Unterbrin- ung und Verpflegung, Konferenzräumlichkeiten sowie onorare für Referenten enthalten Die Kolloquien wer- en aufgrund der Bedeutung von dem jeweiligen Vertei- igungsminister eröffnet. Von den gastgebenden Län- ern nimmt jeweils der Generalstabschef teil, ebenso wei Offiziere im Range zwischen Oberstleutnant und berst aller Projektländer des PDWA. Es handelt sich m einen Dialog zwischen zivilen und militärischen Ver- etern, nicht nur zwischen militärischen Vertretern. Die übrigen Politischen Stiftungen, Hanns-Seidel- tiftung, Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit, einrich-Böll-Stiftung, Rosa-Luxemburg-Stiftung, füh- n keine entsprechenden Programme durch. nlage 22 Antwort er Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage des bgeordneten Alexander Ulrich (DIE LINKE) (Druck- ache 17/5321, Frage 45): Was ist der Bundesregierung über die Inhalte des Regio- nalprogramms Politischer Dialog Südkaukasus, des Regional- programms Golf-Staaten, des Regionalprogramms Politischer Dialog Maghreb und des Regionalprogramms Politikdialog Asien der Konrad-Adenauer-Stiftung e. V. bekannt, und wel- che Unterstützung erhalten diese Programme durch die Bun- desregierung? Die Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben er politischen Stiftungen erfolgt über Kapitel 2302 itel 687 04. Die Zuwendungen werden als nicht rück- ahlbare Zuschüsse und in der Regel als Vollfinanzie- ng zur Projektförderung gewährt. Die Vorhaben (Pro- kte/Programme) werden von den Stiftungen einzeln eantragt. Dabei werden unter anderem die Oberziele, rojektziele, Standorte und Zielgruppen der geplanten aßnahmen für den jeweiligen Förderzeitraum benannt. ber den Verlauf der Vorhaben wird das BMZ im Rah- en der regelmäßigen Berichterstattung informiert. Die Dialogprogramme der Konrad-Adenauer-Stif- ngen bewegen sich in den Schwerpunktbereichen der usammenarbeit des BMZ mit den politischen Stif- ngen und befassen sich insbesondere mit folgenden hemen: Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 101. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. April 2011 11607 (A) ) )(B) (D – Grundlagen der Sozialen Marktwirtschaft – sicherheitspolitischer Dialog – Zusammenarbeit mit EU und Deutschland Regionalprogramm Politikdialog Asien – Förderung von Demokratie und Menschenrechten – Förderung der regionalen Kooperation insbesondere in Südost- und Ostasien (ASEAN + 3) – Förderung des Dialogs und Erfahrungsaustausch zwischen Asien und Deutschland bzw. der EU – Förderung der Diskussion und Abstimmung über Fragen globaler Ordnungspolitik 675 000 Euro Anlage 23 Antwort des Staatsministers Bernd Neumann auf die Frage der Abgeordneten Marlene Rupprecht (Tuchenbach) (SPD) (Drucksache 17/5321, Frage 46): In welcher Höhe betreffen die Aufwendungen für Stiftun- gen im Einzelplan 04 den Geschäftsbereich des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien? Der Bundeshaushalt 2011 sieht im Einzelplan 04 für den Geschäftsbereich des Beauftragten der Bundesregie- rung für Kultur und Medien Sollansätze für Ausgaben an Stiftungen in Höhe von 385 136 000 Euro vor. Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien bewilligt im Rahmen der Ermächtigungen im Bundeshaushalt weitere Fördermittel an Stiftungen. Die hierüber im Rahmen des Haushaltsvollzugs zu treffen- den Förderentscheidungen orientieren sich an haushalts- rechtlichen, fachlichen und kulturpolitischen Kriterien, nicht aber an der Rechtsform des Zuwendungsempfän- gers und werden daher nicht gesondert erfasst. Anlage 24 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Alexander Ulrich (DIE LINKE) (Druck- sache 17/5321, Frage 47): Welche „Verteidigungspolitiker aus Mali, Burkina Faso, Togo, Benin und der Elfenbeinküste“ waren an der Delega- tionsreise im Rahmen des Politischen Dialogs Westafrika der Konrad-Adenauer-Stiftung e. V. im September 2009 beteiligt, bei der auch die Führungsakademie der Bundeswehr besucht wurde, und welche vergleichbaren Veranstaltungen im Rah- men des Politischen Dialogs Westafrika der Konrad- Adenauer-Stiftung e. V. fanden bislang in Deutschland statt? Die Programmarbeit der politischen Stiftungen erfolgt unabhängig von inhaltlichen Vorgaben der Bundesregie- rungen. Die Bundesregierung wird im Rahmen der An- tragsbewilligung über die Ziele und Leitlinien sowie Formate der politischen Stiftungsarbeit in Kenntnis ge- setzt und kann bei Vorliegen außenpolitischer Bedenken diese entsprechend kommentieren. Für den Bereich des politischen Dialogs Westafrika der Konrad-Adenauer- Inha Regionalprogramm Politischer Dialog Südkaukasus – Förderung der politischen Mitte in Georgien, Armen – Medienarbeit – soziale und ökologische M – Friedensförderung – regionaler Dialog Regionalprogramm Golf-Staaten – demokratische und rechtss – Zivilgesellschaft (Medien – intra- und interreligiöser A – Grundlagen der Sozialen M – sicherheitspolitischer Dial – Zusammenarbeit mit EU u Regionalprogramm politischer Dialog Maghreb – demokratische und rechtss – Zivilgesellschaft (Medien – intra- und interreligiöser A (C lte/Ziele Mittel 2010 Zusammenarbeit mit Parteien der ien und Aserbaidschan arktwirtschaft 450 000 Euro taatliche Prinzipien , NRO’s) ustausch arktwirtschaft og nd Deutschland 82 000 Euro taatliche Prinzipien , NRO’s) ustausch 343 000 Euro 11608 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 101. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. April 2011 (A) ) )(B) Stiftung wurden der Bundesregierung die folgenden fünf Oberziele vorgelegt: 1. Politischen Pluralismus und demokratischen Rechts- staat konsolidieren 2. Demokratische und rechtsstaatliche Institutionen auf Grundlage des Subsidiaritätsprinzips stärken 3. Stärkung zivilgesellschaftlicher Organisationen in ih- rer Rolle als gesellschaftliche Wächter-, Mediations- und Gestaltungskräfte 4. Stärkung von Institutionen und Akteure mit ord- nungspolitischer Leitfunktion für die Soziale Markt- wirtschaft 5. Stärkung von Politik und Gesellschaft in Afrika für nachhaltige Stabilität und Entwicklung in der Region Hinsichtlich dieser Oberziele waren keine außenpoli- tischen Bedenken gegeben. Nach Angaben der Konrad-Adenauer-Stiftung haben an dem Besucherprogramm 2009 die Präsidenten der Verteidigungsausschüsse der Parlamente der Projektlän- der Mali, Côte d’Ivoire, Togo, Burkina Faso und Benin teilgenommen. Niger war nicht vertreten, da zu dem Zeitpunkt aufgrund des Militärputsches das Parlament aufgelöst war. Der Ausschusspräsident aus Côte d’Ivoire gehörte der Regierungspartei Gbagbos, der Front Popu- laire Ivoirien, FPI, an. Im Einzelnen haben teilgenommen: Herr Venance Lubin Gnigla, Bénin, Präsident des par- lamentarischen Verteidigungs- und Sicherheitsausschus- ses, Frau Larba Cécile Naba Ouoba, Burkina Faso, Vor- sitzende der Kommission, Präsidentin des parlamentarischen Ausschusses für Außenbeziehungen, Verteidigung und Sicherheit, Herr Laurent Akoun, Côte d’Ivoire, Präsident der parlamentarischen Kommission für Verteidigung und Sicherheit, Herr Abdou Abdoulaye Sidibe, Mali, Präsident des parlamentarischen Verteidi- gungs- und Sicherheitsausschusses, Herr Singo Ayitou, Togo, Präsident des parlamentarischen Verteidigungs- und Sicherheitsausschusses, Herr Mathias Gbetoho, Bé- nin, Koordinator für Fortbildungsmaßnahmen der Mit- glieder der parlamentarischen Verteidigungs- und Si- cherheitsausschüsse und der Armee. Anlage 25 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Fragen des Abgeordneten Niema Movassat (DIE LINKE) (Druck- sache 17/5321, Fragen 49 und 50): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die hu- manitäre Lage in Abidjan, und welche Gründe sind ihr dafür bekannt, dass nach Medienberichten in den vergangenen Ta- gen bis zu eine Million Menschen aus Abidjan geflohen sein sollen? Wie versteht die Bundesregierung den Vorschlag der Konrad-Adenauer-Stiftung e. V. einer „militärischen Interven- tion“, die „aber nicht notwendigerweise fremde Soldaten auf ivorischem Territorium bedeuten müsste“ in Form der „Beein- flussung“ ivorischer Militärs „durch Militärkameraden der be- Z H v v H A C z 1 lä m Z n o d B e c s n b M c d jä a U g A d A s (C (D nachbarten Länder“, wofür „das von PDWA [Politischer Dia- log Westafrika] der KAS, Konrad-Adenauer-Stiftung e. V., geschaffene Netzwerk der Generalstabsoffiziere westafrikani- scher frankofoner Staaten eine gute Grundlage“ böte, und welche Position hat sie bzw. nimmt sie hierzu ein? u Frage 49: Die humanitäre Lage in Côte d’Ivoire ist vor dem intergrund anhaltender Kämpfe prekär. Angesichts der olatilen Lageentwicklung gibt es keine abschließend erifzierten Zahlen zu Betroffenen. Nach Berichten der Vereinten Nationen und von ilfsorganisationen sind aufgrund der gewaltsamen useinandersetzungen bis zu eine Million Menschen in ôte d’Ivoire auf der Flucht; in und aus Abidjan soll es wischen 500 000 und 700 000 Vertriebene geben. In das Nachbarland Liberia sind bereits mehr als 00 000 Personen geflohen, auch die anderen Nachbar- nder sind in zunehmendem Maße von Flüchtlingsströ- en betroffen. u Frage 50: Die Konrad-Adenauer-Stiftung, KAS, hat nach eige- en Angaben keinen derartigen Vorschlag unterbreitet der gefördert. Nach Angaben der Stiftung wurden le- iglich mögliche – theoretische – Vorteile erörtert, zum eispiel ein Übereinkommen führender Militärs über ine gemeinsame Position im Hinblick auf eine friedli- he Konfliktbeilegung, die sich aus der Tatsache, dass ich Generalstabsoffiziere aus den Projektländern auf ei- er KAS-Veranstaltung persönlich kennengelernt ha- en, ergeben könnten. Nach Angaben der KAS hat zu keinem Zeitpunkt ein itarbeiter des Politischen Dialogs Westafrika Gesprä- he oder Telefonate im Sinne der Frage geführt oder an- erweitig eine aktive Kontaktaufnahme außerhalb der hrlichen Veranstaltungen gefördert oder begünstigt. Die Bundesregierung hat von Beginn des Konfliktes n die Vermittlungsbemühungen von Afrikanischer nion und ECOWAS für eine friedliche Konfliktbeile- ung unterstützt. nlage 26 Antwort er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des bgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Druck- ache 17/5321, Frage 51): Welche Gründe sprachen nach Einschätzung der Bundes- regierung dafür, die mit der Gemeinsamen Aktion des Rates 2009/788/GASP verhängten Sanktionen gegen Mamadouba (alias Mamadou) Toto Camara, Sékouba Konaté, Kelitigui Faro und Kabinet Komara aufzuheben, obwohl diese weiter- hin der Militärjunta unter Hauptmann Moussa Dadis Camara in Guinea, der an mehreren Bundeswehreinrichtungen ausge- bildet wurde, bevor er den Putsch in Guinea anführte, ange- hörten und hat die Bundesregierung in dieser Frage Kontakte mit dem Regionalprogramm Politischer Dialog Westafrika oder vergleichbaren Programmen deutscher Stiftungen aufge- nommen? Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 101. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. April 2011 11609 (A) ) )(B) Folgende Gründe sprachen für die Aufhebung der Sanktionen gegen Mamadouba unter anderem (Gemein- same Aktion des Rates 2009/788/GASP): Die EU verhängte nach dem Massaker ein Waffenem- bargo und Reisesanktionen gegen zunächst 42, Ende De- zember 2009 gegen 71 Regimeverantwortliche. Im März 2010 wurden die Reisesanktionen gegen vier Mitglieder der Junta wieder aufgehoben, die nicht zu den Hauptver- antwortlichen für das Massaker gehören und konstruktiv an der Veränderung des Regimes mitgewirkt hatten, da- runter Interimspräsident Sékouba Konaté. Die Projektländer des Regionalprogramms Politischer Dialog Westafrika, PDWA, umfassen sechs Länder: Mali, Côte d’Ivoire, Togo, Burkina Faso, Niger und Benin. Zu Militärs in Guinea haben seitens des Regionalpro- gramms PDWA zu keinem Zeitpunkt Kontakte bestan- den. Anlage 27 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Fragen der Abgeordneten Katrin Werner (DIE LINKE) (Druck- sache 17/5321, Fragen 53 und 54): Welche Rolle hatten nach Kenntnis der Bundesregierung grenzüberschreitende Bekanntschaften und Netzwerke zwi- schen den Offizieren westafrikanischer Staaten bei den Bür- gerkriegen, die in den vergangenen 20 Jahren in der Region stattfanden und häufig grenzüberschreitenden Charakter hat- ten, und wie bewertet die Bundesregierung vor diesem Hinter- grund die Schaffung eines Netzwerks der Generalstabsoffi- ziere westafrikanischer frankofoner Staaten durch die Konrad-Adenauer-Stiftung e. V.? Welche Informationen hat die Bundesregierung über die in ivorischen Medien verbreiteten Meldungen, wonach die fran- zösischen Soldaten der Operation Licorne für die Ouattara na- hestehenden Kräfte der FRCI (Forces républicaines de Côte d‘Ivoire) militärische Hilfe in Form von Waffen und logisti- scher Unterstützung leisten, und hält sie dieses Verhalten der französischen Regierung durch die UN-Resolution 1975 ge- deckt? Zu Frage 53: Nach eigenen Angaben der Konrad-Adenauer-Stif- tung zielt das Regionalprogramm Politischer Dialog Westafrika, PDWA, auf einen losen Austausch bezüglich regionaler Erfahrungen mit der Einbindung und Veran- kerung von Sicherheitskräften, Armee und Polizei, in ei- nen demokratischen Rechtsstaat. Der Schwerpunkt liegt auf der Interaktion und Vertrauensbildung zwischen Politikern und Militärs. Ziel ist nicht die Schaffung eines grenzüberschreiten- den Netzwerks westafrikanischer Militärs, sondern die Heranführung von Führungsverantwortlichen aus der Region an die Prinzipien des demokratischen Rechts- staates. Zu Frage 54: In Nacht vom 4. auf den 5. April 2011 gab es einen Angriff auf Widerstandspunkte von Gbagbo-Kräften durch Kräfte der VN-Mission UNOCI, unterstützt durch fr W k M lu d u s z G n c n v n s te A d A s W D d K Ü v s D n e le d ih li h d ri u „ ru d h c (C (D anzösisches Militär vor Ort, mit dem Ziel, schwere affen auszuschalten, da diese Opfer in der Zivilbevöl- erung anrichten. Dieser Angriff erfolgte konform mit dem UNOCI- andat, unter anderem Art. 6 VN-Sicherheitsratsreso- tion 1975 vom 30. März 2011: [Dort heißt es] Anwen- ung aller notwendigen Mittel um die Bevölkerung vor nmittelbarer Gewalt zu schützen, einschließlich Aus- chaltung schwerer Waffen. Das Mandat sieht auch die Unterstützung durch fran- ösisches Militär für UNOCI bei Bedarf vor. Der VN- eneralsekretär hat betont, dass hierdurch keine Partei- ahme erfolge. Die am 30. März 2011 einstimmig abgestimmte Si- herheitsratsresolution 1975 enthält außerdem Sanktio- en gegen fünf Personen, unter anderem Gbagbo, und erweist auf eine mögliche Zuständigkeit der Internatio- alen Strafgerichtshofs, IStGH. Darüber hinaus soll die Operation LICORNE franzö- ische Staatsangehörige sowie Bürger anderer EU-Staa- n in Côte d’Ivoire schützen. nlage 28 Antwort er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Fragen der bgeordneten Erika Steinbach (CDU/CSU) (Druck- ache 17/5321, Fragen 55 und 56): Welche Kenntnis hat die Bundesregierung zu den soge- nannten Rollkommandos der kubanischen Regierung, die für Straßenterror, Überfälle in den Wohnungen ihrer Opfer bis hin zu Entführungen verantwortlich sein sollen? Welche Kenntnis hat die Bundesregierung zu den Opfern dieser „Rollkommandos“? In Kuba gibt es keine sogenannten Rollkommandos. as es in Kuba gibt, sind sogenannte Actos de Repudio. iese bestehen aus staatlich organisierten Gegen- emonstrationen zur Störung oder Verhinderung von undgebungen kubanischer Dissidenten, wobei oft eine berzahl von Gegendemonstranten auch unter Einsatz on Körperkontakt, vereinzelten Schlägen und ein- chüchternden und beleidigenden Äußerungen gegen die issidenten vorgehen. In Einzelfällen ist es dabei auch och in jüngster Zeit zu ernsthaften Verletzungen, Blut- rgüsse als Folge von Schlägen, gekommen. Diese Form der Demonstrationsunterbindung wurde tztmals am 18. und 19. März 2011 angewandt, als sich ie Menschenrechtsorganisation „Damen in Weiß“ und re Anhänger zum 8. Jahrestag des „Schwarzen Früh- ngs“ versammeln wollten. Die kubanische Regierung atte circa 200 überwiegend junge Menschen, Studenten er Universität von Havanna, zum Wohnhaus der Führe- n der „Damen in Weiß“, Frau Laura Pollan, beordert, m deren Kundgebung zu verhindern. Durch diesen Acto de Repudio“ gelang es der kubanischen Regie- ng, die Anhänger der „Damen in Weiß“ am Verlassen es Hauses zu hindern. Zusätzlich wurde um das Wohn- aus herum ein Straßenfest mit Musik aus Großlautspre- hern inszeniert. 11610 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 101. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. April 2011 (A) ) )(B) Anlage 29 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Abgeordneten Ute Kumpf (SPD) (Drucksache 17/5321, Frage 57): In welcher Höhe betreffen die Aufwendungen für Stiftungen im Einzelplan 05 die auswärtige Kultur- und Bildungspolitik? Der Haushalt des Auswärtigen Amts sieht im Kapi- tel 0504 für insgesamt acht Stiftungen Mittel in Höhe von 43,877 Millionen Euro vor. Anlage 30 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5321, Frage 58): Warum hat die Bundesregierung trotz der evidenten Eilbe- dürftigkeit nicht zügiger national sowie in der EU veranlasst, dass – wie etwa die Schweiz binnen Stunden – Vermögen nordafrikanischer Potentaten schneller eingefroren wurden als real geschehen – beginnend erst über zwei Wochen nach Auf- standsbeginn gegen Muammar al-Gaddafi in Libyen; mehr als drei Wochen nach Rücktritt des marokkanischen Ex-Präsiden- ten Ben Ali; fünf Wochen nach Rücktritt des ägyptischen Ex- Präsidenten Husni Mubarak; vergleiche ARD-Report Mainz, 31. März 2011 –, und wie viel des ursprünglich vorhandenen Vermögens konnten die genannten Despoten bzw. deren Hel- fer in Europa in der Zwischenzeit noch zum eigenen Nutzen dem Einfrieren entziehen? Die Bundesregierung hat sich als erster Mitgliedstaat in der EU mit großer Beharrlichkeit und sehr frühzeitig für Finanzsanktionen gegen alle genannten Personen eingesetzt und konkrete Vorschläge für Reisesperren und Vermögenseinfrierungen unterbreitet. Ich verhehle nicht, dass sich auch die Bundesregierung rascheres und noch schärferes Handeln durch die EU gewünscht hätte. Sank- tionen der EU erfordern jedoch Beschlüsse des Rates, die einstimmig getroffen werden müssen. Das bremst die Möglichkeiten sehr schnellen Handelns, wie es die Schweiz löblicherweise demonstriert hat. Im Bereich von Wirtschafts- und Finanzsanktionen setzt das Europarecht nationalen Maßnahmen enge Grenzen. Nationale Sanktionsmaßnahmen sind aus Sicht der Bundesregierung nur im Vorgriff auf beabsichtigte Maßnahmen der EU zulässig. Die Bundesregierung hat in dem Augenblick, in denen sich ein Konsens in der EU abzeichnete und Gefahr im Verzug war, solche Vorgriffs- maßnahmen erlassen. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, ob und gege- benenfalls wie viel Vermögen in der Zwischenzeit trans- feriert wurde. In Fällen, in denen sich Verdachts- momente in dieser Hinsicht in Deutschland zeigten, hat sie solche Transfers unterbunden. Anlage 31 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN Drucksache 17/5321, Frage 59): o g B in R p U d s fi v ü in s re S u M A O a J b z h g A d d G g s a d ü z M in fo (C (D Wie viele der 50 Millionen Euro, die Deutschland für den Reintegrationsprozess von Talibankämpfern in Afghanistan, Afghan Peace and Reintegration Plan, 2010 versprochen hatte, wurden ausgezahlt – bitte aufgeschlüsselt nach Empfän- ger, Projekt und Maßnahme –, und in welcher Form überprüft die Bundesregierung ihren Beitrag zu diesem Reintegrations- programm? Bislang hat Deutschland das Friedens- und Reintegrati- nsprogramm – Afghan Peace and Reintegration Pro- ramme, APRP – der afghanischen Regierung mit einem eitrag von 10 Millionen Euro unterstützt. Der Beitrag von sgesamt 50 Millionen Euro ist auf fünf Jahre angelegt. Der deutsche Beitrag geht nicht an die afghanische egierung direkt, sondern wird über das Entwicklungs- rogramm der Vereinten Nationen, UNDP, umgesetzt. NDP ist verpflichtet, die ordnungsgemäße Verwen- ung der Mittel in ihren jährlichen Berichten nachzuwei- en, Audits zu unternehmen sowie Berichte über die nanzierten Aktivitäten zu liefern. Zudem wird die internationale Gemeinschaft in Kabul om Leiter des APRP, Minister Stanekzai, regelmäßig ber die Fortschritte bei der Umsetzung des Programms formiert. Der Unterrichtung der Geber und der Ab- timmung der strategischen Prioritäten dient auch ein gelmäßig tagendes „Special Peace and Reintegration ub-Committee“ des Gemeinsamen Koordinierungs- nd Überwachungsgremiums – Joint Coordination and onitoring Board, JCMB. Entscheidungen über die Vergabe von Mitteln im PRP bedürfen zudem der Zustimmung des „Financial versight Committe“, FOC, dem auf Rotationsbasis uch zwei Geber angehören, derzeit Großbritannien und apan. Da verschiedene Geber in das UNDP-Programm ein- ezahlen, ist eine direkte Zuordnung der deutschen Mittel u den einzelnen Projektaktivitäten, die von UNDP inner- alb des afghanischen Friedens- und Reintegrationspro- ramms umgesetzt werden, nicht immer möglich. nlage 32 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage es Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN) (Drucksache 17/5321, Frage 60): Welche Position vertritt die Bundesregierung im Europäi- schen Rat bezüglich der für Juni 2011 angestrebten Neufas- sung der FRONTEX-Verordnung, Ratsdok. 6898/10, und in welcher Form wird der Deutsche Bundestag in die Aushand- lung dieser Neufassung einbezogen? Die Bundesregierung unterstützt die Schlussfolgerun- en des Europäischen Rates, die einen umfassenden An- atz zu allen Migrationsthemen im Hinblick auf Nord- frika verfolgen. In diesem Zusammenhang unterstützt ie Bundesregierung auch das Ziel, eine rasche Einigung ber die Neufassung der FRONTEX-Verordnung zu er- ielen. Dabei gilt es, die originäre Verantwortlichkeit der itgliedstaaten für den Schutz der Außengrenzen nicht frage zu stellen. Die Einbeziehung des Bundestages er- lgt in dem dafür vorgesehenen und üblichen Verfahren. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 101. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. April 2011 11611 (A) ) )(B) Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksache 17/5321, Frage 61): Wie bewertet die Bundesregierung den Bericht des Nach- richtenmagazins Der Spiegel vom 31. März 2011, wonach laut einem EU-Kommissionspapier US-Behörden Daten europäi- scher Banken – SWIFT bzw. TFTP – ohne Anlass und auf Vorrat speichern, was unter anderem gegen Art. 4 des SWIFT-Abkom- mens verstößt und laut Spiegel auch von der EU-Kommission beanstandet wird, und wie kommt die Bundesregierung zu ihrer in der Antwort auf die Kleine Anfrage 17/5133 vorgetragenen Haltung, parlamentarische Kontrollrechte bezüglich des TFTP- Abkommens seien nicht eingeschränkt, obschon Fragen von Datenschutzbeauftragten immer noch nicht von der Bundesre- gierung beantwortet wurden sowie die Bundesregierung diese selbst zur Beantwortung an die EU-Kommission weiterleiten musste und ein monatelanger Selbstversuch des Europaabge- ordneten Alexander Alvaro zeigte, dass deutsche Behörden nicht in der Lage sind, Auskunft zu geben, ob und welche Da- ten verarbeitet werden und ein TFTP-Datentausch zwischen US-Behörden und EUROPOL häufig auf „mündlichen Infor- mationen“ beruht, über die also keine Vermerke angelegt wer- den und die dementsprechend nicht abfragbar sind? Die Bundesregierung unterstützt die von der Europäi- schen Kommission in ihrem am 17. März 2011 veröffent- lichten Evaluierungsbericht über die Umsetzung des Tri- vial File Transfer Protocol-Abkommens, TFTP, gemachten Verbesserungsvorschläge und regt deren zügige Umset- zung an. Dies gilt insbesondere für die Empfehlungen, künftig alle die US-Ersuchen begründenden Informationen in Papierform einzureichen und die Auskünfte zu den Da- tenschutzmöglichkeiten für EU-Bürger in den USA auf der US-Treasury-Homepage zu verbessern. Die Bundesregierung ist überdies der Ansicht, dass es Aufgabe der Kommission ist, in Zusammenarbeit mit den USA Lösungen für mögliche Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Abkommens zu finden. Vertragspar- tei des Abkommens ist die EU, Deutschland ist nicht un- mittelbare Vertragspartei. Die Bundesregierung hat die Fragen des Bundes- beauftragten für den Datenschutz und die Informations- sicherheit an die Europäische Kommission weitergeleitet. Die Europäische Kommission hat der Bundesregierung mitgeteilt, dass sie die Fragen schriftlich beantworten wird. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage des Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5321, Frage 62): Gibt es für die Bundesregierung angesichts ihres verfas- sungsrechtlichen Schutzauftrages für die Grundrechte der Bundesbürger sowie angesichts der zahlreichen erheblichen, nunmehr offiziell belegten, kumulativ vorliegenden Verstöße gegen Bestimmungen des SWIFT-Abkommens – Spiegel Online vom 31. März 2011 – wie zum Beispiel die mangelnde inhaltliche Eingrenzung der Anfragen seitens der USA, die mangelnde Schriftlichkeit der Anfragen, die fehlende Doku- mentation der Zugriffe durch die USA, die fehlende Möglich- keit der Prüfung des Nutzens der Datenübermittlungen, die anhaltende, zumindest teilweise Erstreckung auch auf inner- europäische Finanztransaktionsdaten, aber auch das Leerlau- fen des Auskunftsanspruches – Spiegel Online vom 16. März 2011 – eine Grenze der Zulässigkeit des weiteren Festhaltens sc li F V z k n D d A d d te m A d g s Z tu 1 s R s d z d in m d ru ri v ru z Z d z c k a M ru (C (D am SWIFT-Abkommen, und nach welchen Kriterien bemisst sich aus Sicht der Bundesregierung diese Grenze? Die Bundesregierung unterstützt die von der Europäi- hen Kommission in ihrem am 17. März 2011 veröffent- chten Evaluierungsbericht über die Umsetzung des Trivial ile Transfer Protocol-Abkommens, TFTP, gemachten erbesserungsvorschläge und regt deren zügige Umset- ung an. Dies gilt insbesondere für die Empfehlungen, ünftig alle die US-Ersuchen begründenden Informatio- en in Papierform einzureichen und die Auskünfte zu den atenschutzmöglichkeiten für EU-Bürger in den USA auf er US-Treasury-Homepage zu verbessern. Die Bundesregierung ist überdies der Ansicht, dass es ufgabe der Kommission ist, in Zusammenarbeit mit en USA Lösungen für mögliche Schwierigkeiten bei er Umsetzung des Abkommens zu finden. Vertragspar- i des Abkommens ist die EU, Deutschland ist nicht un- ittelbare Vertragspartei. nlage 35 Antwort es Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Fra- en der Abgeordneten Christel Humme (SPD) (Druck- ache 17/5321, Fragen 65 und 66): Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung hinsichtlich einer angemessenen Vertretung von Frauen in Entscheidungsgremien von Stiftungen, in denen über die Ver- gabe von Stiftungsmitteln entschieden wird? Inwiefern werden die Ergebnisse der Förderung von Stif- tungen im Hinblick auf eine geschlechtergerechte Teilhabe von Frauen und Männern evaluiert – bitte mit Begründung? u Frage 65: Nach Angaben des Bundesverbandes Deutsche Stif- ngen existierten zum 31. Dezember 2010 allein 8 162 Stiftungen des bürgerlichen Rechts. Daneben be- teht eine große Anzahl von Stiftungen öffentlichen echts. Die Bundesregierung verfügt über keine statisti- chen Erkenntnisse über die Besetzung von Entschei- ungsgremien dieser Stiftungen. Im Einflussbereich des Bundes sind bei der Beset- ung von Gremien die Vorschriften des Gesetzes über ie Berufung und Entsendung von Frauen und Männern Gremien im Einflussbereich des Bundes, Bundesgre- ienbesetzungsgesetz – BGremBG – zu beachten. Über ie Anwendung dieses Gesetzes legt die Bundesregie- ng dem Deutschen Bundestag in jeder Legislaturpe- ode einen Bericht über die Anwendung dieses Gesetzes or – zuletzt Fünfter Gremienbericht der Bundesregie- ng zum Bundesgremienbesetzungsgesetz vom 16. De- ember 2010, Bundestagsdrucksache 17/4308 (neu). u Frage 66: Die Verwendung der Stiftungsmittel muss sich nach em jeweiligen Stiftungszweck richten. Über die sat- ungsgemäße Verwendung der Mittel haben die entspre- henden Stiftungsgremien zu befinden. Generelle Er- enntnisse darüber, inwiefern Evaluation im Hinblick uf eine geschlechtergerechte Teilhabe von Frauen und ännern dabei eine Rolle spielt, liegen der Bundesregie- ng nicht vor. 11612 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 101. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. April 2011 (A) ) )(B) stellbaren – Auswertung erscheint unter Informationsge- sichtspunkten nicht zweckmäßig; daher beschränke ich mich in meiner Antwort auf eine aggregierte Darstellung und verweise im Einzelnen auf eine schriftliche Über- sicht, die ich Ihnen nach der Fragestunde zuleiten werde. Aufgrund der Enge des für diese Arbeiten und Auswer- tungen zur Verfügung stehenden Zeitfensters konnten im Übrigen nicht von allen Bundesressorts belastbare Daten geliefert werden, sodass die ermittelten Daten unter die- sem ausdrücklichen Vorbehalt mitgeteilt werden müssen. Z im g Einzelplan 04 Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt 05 Auswärtiges Amt 06 BM des Innern 07 BM der Justiz 09 BM für Wirtschaft und Technologie 10 BM für Ernährung, Landwirtschaft und Verbrauchersc 12 BM für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung 14 BM der Verteidigung 15 BM für Gesundheit 17 BM für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 23 BM für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwick 30 BM für Bildung und Forschung 60 Allgemeine Finanzverwaltung Gesamthaushalt (D das laufende Haushaltsjahr 2011 vorgesehen (bitte Auflistung nach Einzelplänen)? Für welche konkreten Vorhaben sind Aufwendungen für Stiftungen für das laufende Haushaltsjahr 2011 eingestellt (bitte Auflistung nach Einzelplänen)? u Frage 70: Für das Haushaltsjahr 2011 sieht der Bundeshaushalt Soll folgende finanziellen Aufwendungen für Stiftun- en vor: Aufwendungen für Stiftun- gen 2011 in 1 000 Euro 396 148 65 856 128 308 10 060 16 286 hutz 27 205 2 750 75 48 076 127 342 lung 32 714 861 509 7 500 1 723 829 (CAnlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Fra- gen der Abgeordneten Ulla Burchardt (SPD) (Drucksa- che 17/5321, Fragen 68 und 69): Wie hoch ist die Summe der Gelder, die der Bund in den Haushaltsjahren 2008, 2009 und 2010 privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Stiftungen zukommen ließ (bitte Auf- gliederung nach Ressorts und Stiftungsrechtsform)? Für welche konkreten Zwecke und Aufgaben wurden in den Haushaltsjahren 2008, 2009 und 2010 finanzielle Mittel für Stiftungen zur Verfügung gestellt (bitte Auflistung ent- sprechend den einzelnen Ressorts)? Zu Frage 68: Da eine Beantwortung der Frage über eine Daten- bankauswertung mangels abgrenzbarer Auswertungskri- terien nicht möglich war, mussten die erbetenen Infor- mationen im Wege einer umfassenden Ressortabfrage ermittelt werden. Die Fragestellung bezieht sich auf drei Haushaltsjahre, alle Bundesministerien und die in den Einzelplänen jeweils einschlägigen Ausgabeermächti- gungen. Eine mündliche Wiedergabe dieser – wegen der Anzahl der Daten nur in einer Tabelle übersichtlich dar- Im Haushaltsjahr 2008 hat die Bundesregierung da- nach für privatrechtlich organisierte Stiftungen rund 638 Millionen Euro, für öffentlich-rechtlich organisierte rund 812 Millionen Euro, im Jahr 2009 jeweils 715 Mil- lionen Euro bzw. 862 Millionen Euro sowie im Jahr 2010 767 Millionen Euro bzw. 930 Millionen Euro ver- ausgabt. Zu Frage 69: Die vom Haushaltsgesetzgeber damit verfolgten Zwe- cke und Aufgaben ergeben sich aus der bei Frage 68 an- gekündigten Übersicht und den dort zu entnehmenden Zweckbestimmungen der Ausgabeermächtigungen der Haushaltspläne. So weit mehrere Stiftungen aus einer Haushaltsstelle finanziert werden, werden diese in der Regel in den entsprechenden Erläuterungen des Haus- haltsplans aufgeführt. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Fra- gen des Abgeordneten Rene Röspel (SPD) (Drucksache 17/5321, Fragen 70 und 71): Welche finanziellen Aufwendungen für Stiftungen sind für Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 101. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. April 2011 11613 (A) ) )(B) Zu Frage 71: Die Fragestellung bezieht sich auf sämtliche Bundes- ministerien und die in den Einzelplänen jeweils einschlä- gigen Ausgabeermächtigungen. Eine mündliche Wieder- gabe dieser – wegen der Anzahl der Daten nur in einer Tabelle übersichtlich darstellbaren – Auswertung er- scheint unter Informationsgesichtspunkten nicht zweck- mäßig; daher verweise ich im Einzelnen auf die bereits in meiner Antwort zu mündlicher Frage der Abgeordne- ten Burchardt Nummer 68 angesprochene schriftliche Übersicht, die die entsprechenden Informationen be- inhaltet. Die schriftliche Übersicht leite ich Ihnen auch gerne zu. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Fra- gen des Abgeordneten Hans-Joachim Hacker (SPD) (Drucksache 17/5321, Fragen 72 und 73): Wie positioniert sich die Bundesregierung zu einer Verlän- gerung der bis 31. Dezember 2011 befristeten Reduzierung der Umsatzsteuer für die Fahrgastschifffahrt? Welche Steuersätze bringen die europäischen Nachbarlän- der für die Fahrgastschifffahrt in Ansatz, und welche Gesprä- che führte die Bundesregierung mit dem Ziel einer Harmoni- sierung der Besteuerung der Fahrgastschifffahrt in Europa? Zu Frage 72: Die Bundesregierung hat sich in dieser Frage noch nicht positioniert. Zu Frage 73: Nach den der Bundesregierung vorliegenden, auf einer Unterlage der Europäischen Kommission beruhen- den Informationen wenden die europäischen Nach- barländer folgende Umsatzsteuersätze für die Personen- beförderung mit Schiffen an: Die Bundesregierung führte keine Gespräche mit dem Ziel der weiteren Harmonisierung dieser Steuersätze. A d d (D e S K g s fü K B d v 1 A d F 1 g ti tu e u lo d s re s g 2 5 Land Steuersatz Belgien 6 Prozent Tschechien 10 Prozent (für regulären Transport) 20 Prozent Dänemark Steuerbefreiung Frankreich 5,5 Prozent Luxemburg 3 Prozent Niederlande 6 Prozent Österreich 10 Prozent Polen 8 Prozent (C (D nlage 39 Antwort es Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage er Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) rucksache 17/5321, Frage 76): Stimmt die Mitteilung des Bundes der Steuerzahler, wo- nach in Kürze mit der Veröffentlichung eines Verwaltungs- schreibens zur sogenannten 0,03-Prozent-Regelung durch das BMF zu rechnen sei, und wird das BMF in diesem die bereits mehrfach bestätigte Rechtsprechung – vergleiche zum Bei- spiel Bundesfinanzhof, Urteile vom 22. September 2010, VI R 54/09, VI R 55/09 und VI R 57/09 – für allgemeingültig erklären, wonach der geldwerte Vorteil für die Nutzung eines Dienstwagens für die Fahrten zwischen Wohnung und regel- mäßiger Arbeitsstätte einen Korrekturposten zum Werbungs- kostenabzug darstellt und daher nur insoweit zur Anwendung kommen kann, wie der Arbeitnehmer den Dienstwagen auch tatsächlich für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genutzt hat, sodass die Schreiben vom 23. Oktober 2008, BStBl I Seite 961, und vom 12. März 2009, BStBl I Seite 500, nicht mehr anzuwenden sind? Der BFH hat in den Urteilen vom 22. September 2010 ntschieden, dass die Zuschlagsregelung des § 8 Abs. 2 atz 3 EStG für die Überlassung eines betrieblichen raftfahrzeugs für Fahrten zwischen Wohnung und re- elmäßiger Arbeitsstätte nur zur Anwendung kommt, oweit der Arbeitnehmer den Dienstwagen tatsächlich r diese Fahrten benutzt. Diese BFH-Urteile werden in ürze im Bundessteuerblatt Teil II mit begleitendem MF-Schreiben vom 1. April 2011 zu deren Anwen- ung veröffentlicht. Die Nichtanwendungsschreiben om 23. Oktober 2008, BStBl I Seite 961, und vom 2. März 2009, BStBl I Seite 500, werden aufgehoben. nlage 40 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die rage der Abgeordneten Ute Kumpf (SPD) (Drucksache 7/5321, Frage 77): In welcher Höhe betreffen die Aufwendungen für Stiftun- gen im Einzelplan 09 den Bereich der Kreativwirtschaft? Die Aufwendungen der Bundesregierung für Stiftun- en im Epl 09 – zum Beispiel auf dem Wege der institu- onellen Förderung – betreffen nicht die Initiative Kul- r- und Kreativwirtschaft. Allerdings war die Stiftung Preußischer Kulturbesitz iner der Zuwendungsempfänger der Initiative Kultur- nd Kreativwirtschaft, und zwar für das Projekt „Deve- pment Unit Marketing, Fundraising“. Hauptbestandteil es Projektes war die Entwicklung eines Corporate De- ign – Markenentwicklung, internationale Marken- cherche und Markenanmeldung – und der Aufbau eines trategischen Fundraising für die Stiftung. Der Bewilli- ungszeitraum ging vom 9. Juli 2009 bis zum 28. Februar 011. Die Zuwendungssumme belief sich auf insgesamt 91 000 Euro. 11614 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 101. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. April 2011 (A) ) )(B) Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Fra- gen des Abgeordneten Garrelt Duin (SPD) (Drucksache 17/5321, Fragen 78 und 79): Wann wird die Bundesregierung – wie in ihrem Energie- konzept beschlossen – ein KfW-Sonderprogramm zur Absi- cherung der Finanzierung von Windparkprojekten, -schiffen und -infrastrukturen umsetzen, und welche Fördermöglichkei- ten und -konditionen wird es geben? Hat die Bundesregierung Hinweise darauf, dass die Stel- lung von Anträgen auf Bürgschaften für geplante Windpark- projekte erfolgen wird bzw. erfolgt ist, geplant ist oder vorbe- reitet wird, und wenn ja, welche Entscheidungen der Bundesregierung sind getroffen bzw. in Aussicht gestellt? Zu Frage 78: Trotz garantierter EEG-Einspeisevergütung ist es für bauwillige Projektgesellschaften kaum möglich, die Finan- zierung von Offshore-Windparks mit einem Finanzie- rungsvolumen von 1,5 bis 1,7 Milliarden Euro pro Wind- park am Kapitalmarkt darzustellen. Auch gemischte Bundes- und Landesbürgschaften haben sich als kaum realisierbares Instrument erwiesen. Deshalb sieht das Energiekonzept der Bundesregierung ein KfW-Sonder- programm „Offshore-Windenergie“ mit einem Kreditvo- lumen von insgesamt 5 Milliarden Euro für die ersten zehn Projekte vor. Eine Förderung für den Bau von Spe- zialschiffen oder von Infrastruktur ist mit dem Sonder- programm nicht vorgesehen. Allerdings sind vom durch diverse Maßnahmen geförderten Ausbau der Offshore- Windenergie auch Impulse für den Spezialschiffbau so- wie den notwendigen Infrastrukturausbau zu erwarten. Die KfW hat einen Programmentwurf vorgelegt, der die inhaltlichen und verfahrensrechtlichen Eckpunkte der Projektfinanzierung darlegt. Die Eckpunkte sind weitge- hend mit den beteiligten Ressorts, BMWi, BMU, BMF, abgestimmt. Mit einem baldigen Programmstart ist zu rechnen. Zu Frage 79: Der Bundesregierung ist bekannt, dass innerhalb der Branche über Bürgschaften für Offshore-Windparks dis- kutiert wird. Bisher wurden aber keine entsprechenden Anträge gestellt. Es gibt auch keine Hinweise darauf, dass dies erfolgen wird. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Fra- gen des Abgeordneten Sebastian Edathy (SPD) (Druck- sache 17/5321, Fragen 80 und 81): Hat sich der Bundesminister für Wirtschaft und Technolo- gie, Rainer Brüderle, am 24. März 2011 im Deutschen Bun- destag wahrheitsgemäß geäußert, als er ausführte, es seien in einem Gesprächsprotokoll über eine Zusammenkunft mit Ver- tretern des Bundesverbandes der Deutschen Industrie e. V. „meine Ausführungen falsch wiedergegeben worden“? Was an dem folgenden Protokollauszug des Bundesver- bandes der Deutschen Industrie e. V., Quelle: Süddeutsche Zeitung, ist unrichtig – bzw. wie hat sich der Bundesminister Z B n s 2 e k b Z S B ru B P re v e w d re V B re s d m s d 2 m ta A d F N F le (C (D für Wirtschaft und Technologie stattdessen in der Zusammen- kunft geäußert –: „Herr Dr. Keitel machte darauf aufmerksam, dass derzeit eine Meldung über die Ticker laufe, wonach die Bundesregierung am Nachmittag ein Moratorium der Lauf- zeitverlängerung für Kernkraftwerke bekannt geben wolle. Der Minister bestätigte dies und wies erläuternd darauf hin, dass angesichts der bevorstehenden Landtagswahlen Druck auf der Politik laste und die Entscheidungen daher nicht im- mer rational seien“? u Frage 80: In der Frage wird die Einlassung von Bundesminister rüderle am 24. März 2011 im Deutschen Bundestag icht korrekt wiedergegeben. An die Adresse der Oppo- ition gerichtet erklärte Bundesminister Brüderle am 4. März 2011 im Deutschen Bundestag: „Sie haben aus inem Protokoll zitiert, zu dem der BDI inzwischen er- lärt hat, dass meine Ausführungen falsch wiedergege- en worden sind.“ u Frage 81: Nach dem Reaktorunfall in Fukushima ist eine neue ituation eingetreten. Vor diesem Hintergrund hat die undesregierung ein Moratorium der Laufzeitverlänge- ng für Kernkraftwerke beschlossen. Bundesminister rüderle hat von Anfang an um Verständnis für diese olitik geworben. So hat Bundesminister Brüderle be- its am Vormittag des 14. März 2011 gegenüber Presse- ertretern darauf hingewiesen, dass „sich eine neue Lage rgeben“ habe. Am frühen Nachmittag desselben Tages arb er auch vor Vertretern des Bundesverbandes der eutschen Industrie für diese Energiepolitik der Bundes- gierung. Er verwies dabei gleichzeitig auf die Aspekte ersorgungssicherheit und Bezahlbarkeit von Energie. undesminister Brüderle hat diese Haltung der Bundes- gierung auch in der Folge konsequent weiter vertreten, o zum Beispiel auf der Sitzung der Bundeskanzlerin, es Bundeswirtschafts- und des Bundesumweltministers it den Ministerpräsidenten der Bundesländer, in denen ich Kernkraftwerke befinden, am 15. März 2011, auf em Treffen auf Einladung der Bundeskanzlerin am 2. März 2011, auf dem die Einsetzung einer Ethikkom- ission beschlossen wurde, oder im Deutschen Bundes- g am 24. März 2011. nlage 43 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die rage des Abgeordneten Hans-Joachim Fell (BÜND- IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5321, rage 82): Welche unabhängigen Schätzungen – Studien und Ver- gleichbares – liegen der Bundesregierung vor, die Auskunft darüber geben, wie hoch die Stilllegungs- und Entsorgungs- rückstellungen für Atomanlagen sein müssten, um die zu er- wartenden Kosten abdecken zu können, und für den Fall, dass der Bundesregierung keine solchen unabhängigen Schätzun- gen vorliegen, wie will die Bundesregierung prüfen, ob die Betreiber von Atomanlagen ihrer gesetzlichen Pflicht nach- kommen, ausreichend Rückstellungen vorzuhalten? Die Bildung von Rückstellungen für die aus der Still- gung von Kernkraftwerken und der Pflicht zur Entsor- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 101. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. April 2011 11615 (A) ) )(B) gung radioaktiver Abfälle resultierenden Verpflichtun- gen setzt zunächst eine Schätzung der Kosten für die Stilllegung und die verschiedenen Entsorgungsschritte voraus. Diese Kostenschätzung erfolgt durch die Betrei- ber der Kernkraftwerke, die diese Kosten tragen müssen. Auf der Grundlage der Kostenschätzung müssen die Be- treiber der Anlagen dann Rückstellungen für ihre in der Zukunft zu erfüllenden finanziellen Verpflichtungen bil- den. Die korrekte Bildung von Rückstellungen wird re- gelmäßig von unabhängigen Wirtschaftsprüfern geprüft und testiert. Dass die Betreiber ihrer gesetzlichen Pflicht zur Bil- dung ausreichender Rückstellungen nachkommen, ist durch die Vorschriften des Handelsrechts sichergestellt. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Gerhard Schick (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5321, Fra- gen 83 und 84): Sind Medienberichte zutreffend – vergleiche Süddeutsche Zeitung, „Umstrittener Deal“; Financial Times Deutschland, „Deutschland hilft Indien bei Iran-Deals“, jeweils vom 29. März 2011 –, nach denen Ölgeschäfte zwischen Iran und Indien über die Deutsche Bundesbank erst nach Prüfung, Bil- ligung und Entscheidung vom Bundesministerium für Wirt- schaft und Technologie und Auswärtigen Amt zustande ge- kommen sind und die Deutsche Bundesbank somit als „ausführendes Organ“ dieser Entscheidung betrachtet werden kann, und, wenn ja, wie verträgt sich dies mit einer Aussage des Auswärtigen Amts, dass die Deutsche Bundesbank letzt- endlich die Genehmigungsbehörde sei? Mit welchen konkreten Maßnahmen und Prüfungen hat die Bundesregierung sichergestellt, dass Mittel, die dem Iran aus Ölgeschäften mit Indien zufließen und die über die Deut- sche Bundesbank abgewickelt werden, nicht für das umstrit- tene iranische Atomprogramm genutzt werden (vergleiche Die Welt, „Deutschland hilft Indien bei Iran-Geschäften“, 29. März 2011)? Zu Frage 83: Die Verordnung (EU) Nr. 961/2010 sieht eine Geneh- migungspflicht für Geldtransfers von und an iranische Personen, Organisationen und Einrichtungen ab einem Betrag von 40 000 Euro vor. Zuständige Behörde für die Erteilung einer Genehmigung ist die Deutsche Bundes- bank. Die Deutsche Bundesbank steht bei ihren Ent- scheidungen im Kontakt mit der Bundesregierung. Zu Frage 84: Über die Deutsche Bundesbank werden keine Öl- geschäfte abgewickelt. Vielmehr ist die Deutsche Bun- desbank zuständige Behörde für die Erteilung von Ge- nehmigungen für Zahlungen von und an iranische Personen, Organisationen und Einrichtungen ab einem Betrag von 40 000 Euro, siehe oben. Die Genehmigung ist zu versagen, wenn einer Zahlung verbotene, insbe- sondere proliferationsrelevante Geschäfte zugrunde lie- gen. Dies ist bei der Bezahlung von Öllieferungen nicht der Fall. Die Weiterverfügung von Geldern von und an iranische Personen, Organisationen und Einrichtungen u n D g lu d n A d F L z c je 1 k d m F d A d F N fü K g d n P F S u g B h re te ü g (C (D nterliegt ab einem Betrag von 40 000 Euro ebenfalls ei- er Genehmigungspflicht. Verfügungen der EIHB an ritte ab 40 000 Euro sind daher ebenfalls genehmi- ungspflichtig. Auch in diesem Fall können keine Zah- ngen für proliferationsrelevante oder sonstige durch ie EU-Sanktionen gegen Iran verbotene Geschäfte ge- ehmigt werden. nlage 45 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die rage der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann (DIE INKE) (Drucksache 17/5321, Frage 85): Auf welcher Grundlage sind seitens der EU – laut den An- gaben des EU-Energiekommissars Günther Oettinger – be- reits Finanzmittel in dreistelliger Millionenhöhe an das Land Brandenburg zur Erprobung der Carbon-Capture-and-Sto- rage-Technologie geflossen, und in welchem Umfang sind diese Mittel an Unternehmen oder andere Aufgabenträger weitergereicht worden, vergleiche unter anderem Vorabmel- dung der Märkischen Oderzeitung vom 28. März 2011? Auf Grundlage des Europäischen Energieprogramms ur Konjunkturbelebung, EERP – European Energy Re- overy Programme, wird das CCS-Demonstrationspro- kt von Vattenfall in Jänschwalde/Brandenburg mit 80 Millionen Euro gefördert. Die Bundesregierung hat eine Kenntnis darüber, in welchem Umfang Vattenfall ie EU-Fördermittel für Verträge mit weiteren Unterneh- en verwendet hat. Das Land Brandenburg erhält keine ördermittel zur Erprobung der CCS-Technologie aus em Konjunkturprogramm der EU. nlage 46 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die rage der Abgeordneten Christine Scheel (BÜND- IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5321, Frage 86): Zu welchem Zeitpunkt beabsichtigt die Bundesregierung die Einrichtung eines Beauftragten für kleine und mittlere Un- ternehmen, und welche Funktionen soll der oder die Beauf- tragte übernehmen, vergleiche Drahtbericht BRUEEU 1182: 3074 vom WBF-Rat am 10. März 2011? Die Bundesregierung hat bereits einen Beauftragten r Mittelstand und Tourismus. Wen sie gegenüber der OM als KMU-Beauftragten benennt und welche Auf- aben diese Person wahrnehmen wird, wird sie entschei- en, wenn ihr eine konkrete Anfrage vorgelegt wird. Ge- erell können die Mitgliedstaaten wählen, ob ein olitiker, ein hoher Beamter oder ein Unternehmer die unktion wahrnehmen soll. Gemäß der KOM-Mitteilung zur Überprüfung des mall Business Act für Europa vom 23. Februar 2011 nd den Ausführungen der KOM in der Ratsarbeits- ruppe zum WBF-Rat am 21. März 2011 sollen KMU- eauftragte in den Mitgliedstaaten KMU-Angelegen- eiten zwischen Behörden koordinieren und KMU-Inte- ssen verteidigen. Sie sollen sich auch regelmäßig un- reinander, mit der KOM und mit Interessenvertretern ber beste Praktiken und organisatorische Verbesserun- en in den Mitgliedstaaten austauschen. 11616 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 101. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. April 2011 (A) ) )(B) Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage der Abgeordneten Christine Scheel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5321, Frage 87): Ist die Bundesregierung davon überzeugt, dass es erforder- lich ist, an der Vorrangprüfung bei der Zuwanderung ausländi- scher Fachkräfte festzuhalten, und auf welchen Daten beruht diese Einschätzung vor dem Hintergrund, dass die Bundesre- gierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage „Praxis der qualifizierten Zuwanderung in die deutsche Wirtschaft“ – Bundestagsdrucksache 17/4444 – zugeben musste, dass sie über keinerlei statistische Daten zur Vorrangprüfung verfügt? Es ist nicht zutreffend, dass bei der Zulassung auslän- discher Fachkräfte generell eine Vorrangprüfung durch- geführt wird. Wie bereits in der Antwort zu Frage 8 der genannten Anfrage ausgeführt, wird bei der Zulassung ausländischer Hochqualifizierter, bei ausländischen Ab- solventen deutscher Hochschulen und bei Akademikern aus den neuen EU-Mitgliedstaaten sowie den Ehepart- nern dieser Fachkräfte keine Vorrangprüfung durchge- führt. Neben der Qualifikation ist die Vorrangprüfung ein weiteres Element für die Steuerung der Zuwanderung ausländischer Arbeitnehmer. Ziel der Vorrangprüfung ist es, freie Arbeitsplätze mit geeigneten inländischen Ar- beitsuchenden zu besetzen, ihnen damit Beschäftigungs- perspektiven zu eröffnen und sie in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage des Abgeordneten Manuel Sarrazin (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5321, Frage 88): Wird die Bundesregierung – etwa gemeinsam mit den Ver- tretungen der EU-Beitrittsstaaten – Fest- oder Feierstunden zur Herstellung der vollen Arbeitnehmerfreizügigkeit ab 1. Mai 2011 veranstalten? Am 1. Mai 2011 enden in Deutschland die Über- gangsbestimmungen zur Arbeitnehmerfreizügigkeit für die im Jahr 2004 der Europäischen Union beigetretenen Mitgliedstaaten Polen, Ungarn, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Estland, Lettland und Litauen. Die schritt- weise Öffnung des deutschen Arbeitsmarkts in der Über- gangszeit findet für diese Staaten mit der Herstellung der vollständigen Freizügigkeit ihren bestimmungsgemäßen Abschluss. Hierbei handelt es sich um das begrüßens- werte Eintreten von europäischer Normalität. Besondere Festveranstaltungen sind seitens der Bundesregierung derzeit nicht geplant. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Fragen der Abgeordneten Brigitte Pothmer (BÜND- N u Z 2 e b c a m M tr S u 5 li B p fü e Z u S b s A d F D 2 e b b in Ö A d F N (C (D IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5321, Fragen 89 nd 90): Plant die Bundesregierung, die volle Herstellung der Ar- beitnehmerfreizügigkeit für die Staatsangehörigen der Bei- trittsstaaten, EU-8-Staatsangehörige, mit einer Informations- kampagne zu begleiten? Welche Umsetzungsmaßnahmen hat die Bundesregierung zur Herstellung der vollen Arbeitnehmerfreizügigkeit für die Staatsangehörigen der Beitrittsstaaten, EU-8-Staatsangehö- rige, ergriffen? u Frage 89: Mit dem Ende der Übergangsregelungen zum 1. Mai 011 tritt europäische Normalität ein, das heißt die un- ingeschränkte Freizügigkeit für Arbeitnehmer, wie sie ereits für die 15 „alten“ Mitgliedstaaten gilt. Um mögli- hen Unsicherheiten zu begegnen und um Fragen zu be- ntworten, die bei Betroffenen, zum Beispiel Arbeitneh- ern in den acht zum 1. Mai 2004 beigetretenen itgliedstaaten und Arbeitgebern in Deutschland, auf- eten können, hat das Bundesministerium für Arbeit und oziales eine Informationsbroschüre „Beschäftigung nd Entsendung von Unionsbürgerinnen und -bürgern; 0 Fragen und Antworten zum 1. Mai 2011“ veröffent- cht. Diese Broschüre ist auch auf der Internetseite des MAS verfügbar und wird in Kürze in englischer und olnischer Sprache vorliegen. Daneben richtet BMAS r die Botschaftsvertreter der betroffenen EU-Staaten ine Informationsveranstaltung aus. u Frage 90: Die Vorschriften im Sozialgesetzbuch Drittes Buch nd im Freizügigkeitsgesetz/EU, die den Zugang von taatsangehörigen der acht Staaten zum deutschen Ar- eitsmarkt beschränken, sind aufzuheben. Weitere Um- etzungsmaßnahmen sind nicht erforderlich. nlage 50 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die rage des Abgeordneten Memet Kilic (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 17/5321, Frage 91): Welche politische Bedeutung misst die Bundesregierung der vollen Herstellung der Arbeitnehmerfreizügigkeit für die Staatsangehörigen der Beitrittsstaaten, EU-8-Staatsangehö- rige, bei? Mit dem Ende der Übergangsregelungen zum 1. Mai 011 tritt europäische Normalität ein, das heißt die un- ingeschränkte Freizügigkeit für Arbeitnehmer, wie sie ereits für die 15 „alten“ Mitgliedstaaten gilt. Dies ist egrüßenswert. Zudem wurde der deutsche Arbeitsmarkt der siebenjährigen Übergangszeit durch schrittweise ffnungen an die volle Freizügigkeit herangeführt. nlage 51 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die rage des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜND- IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5321, Frage 92): Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 101. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. April 2011 11617 (A) ) )(B) Welche Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit hat die Bun- desregierung ergriffen, um die Akzeptanz der Herstellung der vollen Arbeitnehmerfreizügigkeit für die Staatsangehörigen der Beitrittsstaaten, EU-8-Staatsangehörige, zu stärken? Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat eine Informationsbroschüre „Beschäftigung und Entsen- dung von Unionsbürgerinnen und -bürgern; 50 Fragen und Antworten zum 1. Mai 2011“ erstellt. Diese Bro- schüre ist auf der Internetseite des BMAS eingestellt und wird in Kürze auch in englischer und polnischer Sprache vorliegen. Daneben richtet das BMAS für die Bot- schaftsvertreter der betroffenen EU-Staaten eine Infor- mationsveranstaltung aus. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) (Drucksache 17/5321, Frage 93): Inwieweit wurden die UN-Behindertenrechtskonvention und die durch den Bund anstehenden Aufgaben zu deren Um- setzung bei der Aufstellung der Eckwerte für den Bundes- haushalt 2012 berücksichtigt? Im Koalitionsvertrag für die 17. Legislaturperiode ha- ben die Regierungsparteien vereinbart, zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention einen Nationalen Aktionsplan zu entwickeln, mit dem eine langfristige Gesamtstrategie zur Umsetzung der Konvention erstellt wird. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales steuert den Entwicklungs- und Umsetzungsprozess, in den alle Ressorts eingebunden sind, und fördert die beim Deutschen Institut für Menschenrechte eingerichtete un- abhängige Stelle nach Art. 33 Abs. 2 der Konvention. Hierfür sind im Eckwert für den Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2012 bei Kapitel 1102 Titel 684 68 Mittel berücksichtigt. Die Bundesregierung verfolgt grundsätzlich eine Politik, die die Belange behinderter Menschen in allen Politikfeldern berücksichtigt, um die Gleichstellung auf allen gesellschaftlichen Ebenen durchzusetzen. Daher sind in vielen Haushaltstiteln des Bundes die Belange behinderter Menschen und damit die Vorgaben der Be- hindertenrechtskonvention berücksichtigt. Des Weiteren können Festlegungen über den Einsatz von Haushalts- mitteln zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskon- vention erst nach der Konkretisierung von behinderten- politischen Maßnahmen und den konkreten Inhalten und Projekten des Nationalen Aktionsplans getroffen wer- den. Der Aktionsplan soll dem Bundeskabinett im Juni 2011 zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) (Drucksache 17/5321, Frage 94): Welche Gründe gibt es für die nicht fristgerechte (Termin war der 26. März 2011) Vorlage des Staatenberichtes über die k fü Ü z w n ti te B g g n g s K n a re ri fl d B u K e A d F L Z e d J z (C (D Maßnahmen der Bundesrepublik Deutschland zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus der UN-Behindertenrechtskonven- tion und die dabei erzielten Fortschritte beim Generalsekretär der Vereinten Nationen – siehe Art. 35 „Berichte der Vertrags- staaten“ der UN-Behindertenrechtskonvention –, und welche Konsequenzen können sich daraus ergeben? Der erste Staatenbericht zur UN-Behindertenrechts- onvention soll dem Ausschuss der Vereinten Nationen r die Rechte von Menschen mit Behinderungen einen berblick über die Maßnahmen geben, die Deutschland ur Umsetzung der Konvention getroffen hat. Ganz ichtig ist hierbei, dass auch die Maßnahmen des Natio- alen Aktionsplans in den Staatenbericht einfließen. Die Bundesregierung hat bei der Erarbeitung des Na- onalen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behinder- nrechtskonvention ganz bewusst auf einen breiten eteiligungsprozess gesetzt. Menschen mit Behinderun- en, ihre Verbände sowie viele Fachleute aus der Zivil- esellschaft und Wissenschaft haben das Angebot ange- ommen und in den vergangenen Monaten eine Vielzahl uter Ideen und Anregungen eingebracht. Selbstver- tändlich werden die Vorschläge zur Umsetzung der onvention auf ihre Machbarkeit hin geprüft. Dies immt nach der großen Resonanz mehr Zeit in Anspruch ls ursprünglich veranschlagt. Aus Sicht der Bundes- gierung ist es zudem sachgerecht, in den Staatenbe- cht die Maßnahmen des Nationalen Aktionsplans ein- ießen zu lassen. Deshalb wird die Bundesregierung iesen Bericht einige Wochen später als in der UN- ehindertenrechtskonvention vorgesehen beschließen nd dem Deutschen Bundestag zur Kenntnis geben. onsequenzen wegen der späteren Vorlage des Berichts rgeben sich nicht. nlage 54 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die ragen der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE INKE) (Drucksache 17/5321, Fragen 95 und 96): Wie stellt sich die Bundesregierung zu dem Vorwurf der Bundesagentur für Arbeit, mit der geplanten Streichung des halben Mehrwertsteuerpunktes würde die Arbeitslosenversi- cherung in ein massives Dauerdefizit getrieben, und wie viel mehr Geld hätte der Bundesagentur für Arbeit bzw. der Ar- beitslosenversicherung in den letzten drei Jahren zur Verfü- gung gestanden, hätte der Bund auf den sogenannten Einglie- derungsbeitrag verzichtet? Wie wird sich nach derzeitigen Schätzungen die Finanzlage bzw. das Defizit der Bundesagentur für Arbeit in den Jahren 2011, 2012, 2013, 2014 entwickeln, legt man die derzeitige Fi- nanzierungssituation inklusive der geplanten Streichung des halben Mehrwertsteuerpunktes zugrunde, und wie würde sich die Finanzsituation entwickeln, würde der volle Mehrwertsteu- erpunkt beibehalten und zugleich auf den Eingliederungsbei- trag verzichtet? u Frage 95: Es trifft nicht zu, dass die Bundesagentur für Arbeit in in massives Dauerdefizit getrieben wird. Vielmehr geht ie Bundesregierung davon aus, dass die BA bereits im ahr 2012 mit der Rückzahlung des ihr in diesem Jahr zu ahlenden Bundesdarlehens beginnen kann. 11618 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 101. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. April 2011 (A) ) )(B) Der Eingliederungsbeitrag, den die Bundesagentur für Arbeit in den letzten drei Jahren an den Bund gezahlt hat, betrug gerundet für 2008: 5,000 Milliarden Euro für 2009: 4,866 Milliarden Euro für 2010: 5,256 Milliarden Euro Zu Frage 96: Nach den derzeitigen Schätzungen, die dem Beschluss der Bundesregierung vom 16. März 2011 zu den Eckwer- ten für den Bundeshaushalt 2012 und zum Finanzplan bis 2015 zugrunde lagen und die die schrittweise Reduktion der Beteiligung des Bundes an den Kosten der Arbeitsför- derung ab 2012 bereits berücksichtigen, wird sich die Fi- nanzlage der Bundesagentur für Arbeit wie folgt entwi- ckeln: Im Jahr 2011 sieht der Bundeshaushalt noch ein über- jähriges Darlehen des Bundes in Höhe von 5,4 Milliar- den Euro vor. Es ist davon auszugehen, dass wegen der günstigen Entwicklung des Arbeitsmarktes der tatsächli- che Darlehensbedarf voraussichtlich geringer ausfallen wird. Für die Jahre 2012 bis 2014 rechnet die Bundesregie- rung nicht mit einem Defizit der Bundesagentur für Ar- beit. Der oben genannte Kabinettsbeschluss sieht viel- mehr vor, dass die Bundesagentur für Arbeit bereits ab dem Jahr 2012 mit der Rückzahlung des ihr im Jahr 2011 zu zahlenden Bundesdarlehens beginnt. Es sind folgende Rückzahlungsbeträge der Bundesagentur für Arbeit an den Bundeshaushalt vorgesehen: 2012: 500 Millionen Euro 2013: 2,0 Milliarden Euro 2014: 2,2 Milliarden Euro Durch die schrittweise Reduktion der Beteiligung des Bundes an den Kosten der Arbeitsförderung verringert sich diese Bundesbeteiligung im Jahr 2012 um 1,216 Mil- liarden Euro, im Jahr 2013 um 2,674 Milliarden Euro und im Jahr 2014 um 4,075 Milliarden Euro. Ohne diese schrittweise Reduktion hätte sich die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Arbeitsförderung – auf Basis der dem oben genannten Kabinettsbeschluss zugrunde liegenden Schätzungen – wie folgt entwickelt: 2011: 8,046 Milliarden Euro 2012: 8,331 Milliarden Euro 2013: 8.538 Milliarden Euro 2014: 8,757 Milliarden Euro Ein Verzicht auf den Eingliederungsbeitrag der Bun- desagentur für Arbeit würde dieser rechnerisch Ausga- ben in folgender Höhe ersparen: 2011: 4,600 Milliarden Euro 2012: 4,227 Milliarden Euro 2013 und 2014: jeweils 3,977 Milliarden Euro A d d 1 Z F d a p g d V F L L g g k e e d te m z k v G V n ti V a in Z g v e M d b (C (D nlage 55 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Fragen es Abgeordneten Klaus Barthel (SPD) (Drucksache 7/5321, Fragen 97 und 98): Treffen Medienberichte zu, wonach die EU-Grenzwerte für Fleisch- und Fischimporte aus Japan hinsichtlich des An- teils radioaktiver Substanzen durch die kurzfristige Verände- rung der Verordnung (EU) Nr. 297/2011 vom 25. März 2011 mehr als verdoppelt wurden, und welche Begründungen sieht die Bundesregierung hierfür? Wie beurteilt die Bundesregierung diesen Vorgang, und unterstützt sie die Heraufsetzung dieser Grenzwerte für die ra- dioaktive Belastung von Lebensmitteln aus Japan? u Frage 97: Derartige Medienberichte sind nicht zutreffend. Bisher gab es keine Grenzwerte in der EU für Fleisch, isch oder andere Lebensmittel aus Japan hinsichtlich es Anteils radioaktiver Substanzen. Die in den Medien zitierte EU-Verordnung 733/2008, uch Tschernobyl-Verordnung genannt, gilt nur für Im- orte aus Drittstaaten, die von dem Tschernobyl-Un- lück betroffen waren. Japan gehört nicht dazu. Daher wurden von der Europäischen Kommission mit er EU-Verordnung 297/2011, der sogenannten Japan- erordnung, zeitnah nach dem Unfall im Atomkraftwerk ukushima spezielle Vorschriften für die Einfuhr von ebensmitteln aus Japan erlassen. Danach werden alle ieferungen aus Japan an den Außengrenzen der EU an- ehalten und überprüft. Waren aus den betroffenen Re- ionen dürfen nur eingeführt werden, wenn ein Zertifi- at aus dem Herkunftsland Japan bescheinigt, dass keine rhöhte radioaktive Belastung vorliegt. Zusätzlich wird in Teil dieser Sendungen von den Überwachungsbehör- en in der EU einer weiteren analytischen Kontrolle un- rzogen. Um lückenlose Kontrollen zu gewährleisten, üssen sämtliche Lieferungen aus Japan mindestens wei Tage vor ihrer Ankunft an festgelegten EU-Außen- ontrollstellen angemeldet werden. Als Grundlage für die Kontrollmaßnahmen wurden on der Kommission in der Japan-Verordnung die renzwerte für radioaktives Cäsium und Jod der EU- erordnung 3954/1987, auch EU-Notfallverordnung ge- annt, zugrunde gelegt. Diese Grenzwerte sind interna- onal wie national anerkannt und stellen den Schutz der erbraucherinnen und Verbraucher in unmittelbarer Re- ktion auf ein krisenhaftes Ereignis wie die Katastrophe Japan sicher. u Frage 98: Vor Verabschiedung der Japan-Verordnung 297/2011 ab es keine Grenzwerte für die radioaktive Belastung on Lebensmitteln aus Japan. Ohne Grenzwerte wäre ein uropäisch einheitliches Vorgehen bei der Erhebung von esswerten und eventuellen Zurückweisung von Pro- ukten, die von dem radiologischen Unfall in Fukushima etroffen sind, nicht möglich gewesen. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 101. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. April 2011 11619 (A) ) )(B) Deutschland hat die EU-Kommission daher unter- stützt und der Verordnung zugestimmt. Eine solch kurzfristige Reaktion auf ein krisenhaftes Ereignis ist nur möglich, wenn – wie hier – auf vorab vereinbarte Rahmenkriterien zurückgegriffen wird. Diese stehen bereits seit 1987 als Konsequenz aus der Tschernobyl-Katastrophe für künftige Fälle einer akuten radiologischen Notstandssituation mit der sogenannten EU-Notfallverordnung 3954/1987 zur Verfügung. Gleichwohl sind die Grenzwerte der Japan- Verordnung 297/2011 für Cäsium vor dem Hintergrund der niedrigeren Grenzwerte für Cäsium nach der soge- nannten Tschernobyl-Verordnung 733/2008 zu hinterfra- gen. Auch wenn nach übereinstimmender Einschätzung der deutschen Fachbehörden die Menschen in Deutsch- land und Europa mit den aktuell geltenden Werten um- fassend vor gesundheitlichen Risiken geschützt werden, sind unterschiedliche EU-Grenzwerte in unterschiedli- chen EU-Verordnungen für die Verbraucher in Europa weder nachvollziehbar noch vermittelbar. Zudem er- scheint es auch aus Gründen der Transparenz, der Prakti- kabilität und des behördlichen Vollzugs sinnvoll, sich auf ein einheitliches Niveau der Grenzwerte zu verstän- digen. Daher setzt sich das Bundesverbraucherministerium gemeinsam mit dem für die Festsetzung von Strahlen- grenzwerten zuständigen Bundesumweltministerium derzeit bei der EU-Kommission für die Harmonisierung der EU-Grenzwerte für Radioaktivität ein. Es sollten Grenzwerte zur Anwendung kommen, die dem Grund- prinzip des Strahlenschutzes, eine radioaktive Belastung des Menschen möglichst weitgehend zu minimieren, Rechnung tragen. Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage des Abgeordneten Friedrich Ostendorff (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5321, Frage 99): Wie erklärt die Bundesregierung das unterschiedliche Agieren des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirt- schaft und Verbraucherschutz, BMELV, und des Bundes- ministeriums für Wirtschaft und Technologie bei den Ver- handlungen um eine Regelung zum Klonfleisch auf EU- Ebene, das laut Berichterstattung maßgeblich zum Scheitern der Novelle der Novel-Food-Verordnung beigetragen hat? Bei den Verhandlungen im Vermittlungsverfahren zur Neufassung der Novel-Food-Verordnung gab es kein „unterschiedliches Agieren des Landwirtschaftministe- riums und des Wirtschaftsministeriums“. Bei diesen Ver- handlungen hat der Vertreter der Bundesregierung die zuvor festgelegte und vom federführenden BMELV mit den beteiligten Ressorts abgestimmte Position der Bun- desregierung vertreten. Im Übrigen haben nicht die ein- zelnen Mitgliedstaaten mit dem Europäischen Parlament verhandelt. Die auf der Ebene der Ständigen Vertreter abgestimmte einheitliche Position des Rates wurde von der ungarischen Ratspräsidentschaft bei den Beratungen mit dem EP vertreten. tu N la fü V h tu K s L k m h n p A d d (D s b in w n n S z p n n im k A d d G lo L E B (C (D Die vielfach auch in den Medien aufgestellte Behaup- ng, Deutschland habe maßgeblich zum Scheitern der ovel-Food-Novelle beigetragen, entbehrt jeder Grund- ge. Die Bundesregierung hat sich vielmehr konstruktiv r tragfähige Kompromisslösungen eingesetzt, die dem erbraucherschutz, dem Tierschutz und der Tiergesund- eit Rechnung tragen und die internationalen Verpflich- ngen der EU berücksichtigen. Die Bundesregierung hat die Position des Rates zur ennzeichnung unterstützt und wäre sogar bereit gewe- en, eine darüber hinausgehende Kennzeichnung von ebensmitteln der ersten Nachkommengeneration ge- lonter Tiere mitzutragen, wenn die Europäische Kom- ission dies ebenfalls als WTO-konform mitgetragen ätte. Andere Mitgliedstaaten konnten aus verschiede- en Gründen jedoch nicht über den letzten, von der Rats- räsidentschaft vorgelegten Vorschlag hinausgehen. nlage 57 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage es Abgeordneten Alexander Süßmair (DIE LINKE) rucksache 17/5321, Frage 100): Wie positioniert sich das BMELV zur vor allem aus der Wissenschaft vorgebrachten Kritik am BMELV-Entwurf einer Verordnung über die Zulassung von Kontrollstellen nach dem Ökolandbaugesetz? Der Bundesregierung ist bisher lediglich ein gemein- amer Aufsatz eines Leiters einer der von dem Vorhaben etroffenen Kontrollstellen und eines Wissenschaftlers einer landwirtschaftlichen Fachzeitschrift bekannt ge- orden. Es kann insoweit nicht von einer ausgewoge- en, auf einer breiten Meinung gestützten Stellung- ahme ausgegangen werden. Die Einwendungen in der ache werden im Rahmen des Abstimmungsverfahrens um Verordnungsentwurf durch die Bundesregierung ge- rüft. Das Rechtsetzungsvorhaben zu der angesproche- en Verordnung über die Zulassung von Kontrollstellen ach dem Ökolandbaugesetz befindet sich gegenwärtig Stadium der Anhörung der Länder und Wirtschafts- reise. nlage 58 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage er Abgeordneten Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN) (Drucksache 17/5321, Frage 101): Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung nach Erweite- rung des Bundesprogrammes Ökologischer Landbau zu einem Bundesprogramm Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft, BÖLN, eine rechtsverbindliche Definition des Begriffs Nachhaltige Landwirtschaft, und wel- che Kriterien wird sie dafür heranziehen? Im Rahmen des erweiterten Bundesprogramms Öko- gischer Landbau und andere Formen nachhaltiger andwirtschaft, BÖLN, wird das Bundesministerium für rnährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, MELV, keine eigene Definition des Begriffs der Nach- 11620 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 101. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. April 2011 (A) ) )(B) haltigkeit vornehmen. In verschiedenen Gesprächsrun- den des BMELV mit Vertretern betroffener Verbände wurde mit allen Beteiligten Konsens erzielt, dass kein neuer Nachhaltigkeitsstandard entwickelt werden muss. Es können vorhandene Standards und Kriterien genutzt werden, die bereits von unabhängigen Stellen überprüft werden. Zum einen wären das das schon eingeführte DLG- Zertifizierungssystem für nachhaltige Landwirtschaft sowie das von der Thüringischen Landesanstalt für Landwirtschaft entwickelte Kriteriensystem nachhaltige Landwirtschaft, KSNL. Mit diesen Systemen werden landwirtschaftliche Betriebe anhand ökologischer, öko- nomischer und sozialer Indikatoren zertifiziert. Die Indi- katoren bewerten die Wirkungen der Landwirtschaft auf die Umwelt und machen Aussagen zur Wirtschaftlich- keit und zu sozialen Aspekten. Zum anderen sollen auch Betriebe zugelassen werden, die das sehr umfangreiche Eco-Management and Audit Scheme, EMAS, das Ge- meinschaftssystem der Europäischen Union für Umwelt- management und Umweltbetriebsprüfung, durchlaufen haben. Hier wird zwar nur ein Teilaspekt der Nachhaltig- keit zertifiziert, im Vergleich zu Qualitätsprogrammen oder anderen Systemen zu Teilaspekten der Nachhaltig- keit werden hier jedoch sehr hohe Standards gesetzt und ein ausgeprägtes Engagement der Teilnehmer verlangt. Anlage 59 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) (Drucksache 17/5321, Fragen 102 und 103): Wie bewertet die Bundesregierung die unter Jägerinnen und Jägern diskutierte Forderung in § 19 des Bundesjagd- gesetzes, das Verbot von Nachtsichtgeräten dahin gehend zu lockern, dass diese in Gebieten mit nachweisbar hohen Wild- schäden temporär eingesetzt werden könnten? Welche Maßnahmen, zum Beispiel im Jagd- oder Natur- schutzrecht bzw. in der Agrarförderung, will die Bundesregie- rung ergreifen, um die weiterhin bestehenden hohen Wild- dichten zu reduzieren? Zu Frage 102: Die Bundesregierung hält eine Lockerung des Verbots von Nachtzielgeräten für Schusswaffen, § 19 Abs. 1 Nr. 5 a Bundesjagdgesetz, nicht für geboten. Durch den Einsatz entsprechend ausgerüsteter Schusswaffen wird die Jagdzeit in die Nacht ausgedehnt und es kommt zu zusätzlichen, unerwünschten Störungen des Wildes in der Dunkelheit, und zwar auch derjenigen Wildarten, die nicht Ziel der konkreten Jagdausübung im Einzelfall sind. Es ist grundsätzlich verboten, Schalenwild, ausge- nommen Schwarzwild, sowie Federwild zur Nachtzeit zu erlegen, § 19 Abs. 1 Nr. 4 Bundesjagdgesetz. Zu Frage 103: Der Bundesregierung ist bekannt, dass die Wilddich- ten regional sehr unterschiedlich und bei einigen Wild- arten teilweise auch erhöht sind. Das Bundesjagdgesetz, BJagdG, verpflichtet bereits heute schon zur Erhaltung e h b L L H d z c k a ru W c A d d s s ü U d K A d d s d K a k D (2 a A d (2 u E (C (D ines den landschaftlichen und landeskulturellen Ver- ältnissen angepassten artenreichen und gesunden Wild- estandes sowie zur Pflege und Sicherung seiner ebensgrundlagen, § 1 Abs. 2 BJagdG. Die Belange der and-, Forst- und Fischereiwirtschaft, insbesondere im inblick auf die Vermeidung von Wildschäden, sowie es Naturschutzes und der Landschaftspflege sind dabei u berücksichtigen. Hierzu bietet das Bundesjagdgesetz alle erforderli- hen Möglichkeiten. Daher sieht die Bundesregierung eine Veranlassung zu einer Änderung des Jagdrechts uf Bundesebene. Darüber hinaus ist die Bundesregie- ng im ständigen Dialog mit den Ländern, damit die ildbestände den regionalen Gegebenheiten entspre- hen. nlage 60 Antwort es Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage es Abgeordneten Dr. Rolf Mützenich (SPD) (Druck- ache 17/5321, Frage 104): Treffen Berichte zu, wonach Thailand von der Bundes- wehr ausgemusterte U-Boote der Klasse 206 importieren will, und, wenn ja, hat die Bundesregierung hierzu die Genehmi- gung in die durch Krisen gekennzeichnete Region erteilt? Das Bundesministerium der Verteidigung steht in Ge- prächen unter anderem mit der thailändischen Marine ber die entgeltliche Abgabe von außer Dienst gestellten -Booten der Klasse 206A. Die Bundesregierung hat em Export von bis zu sechs gebrauchten U-Booten der lasse 206A nach Thailand im Jahr 2010 zugestimmt. nlage 61 Antwort es Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage es Abgeordneten Dr. Rolf Mützenich (SPD) (Druck- ache 17/5321, Frage 105): In welchem Teil des Mittelmeeres wird sich die Bundes- wehr nach dem überstürzten Abzug von deutschen maritimen Kräften aus der Operation Active Endeavour, OAE, wieder beteiligen, und wie will die Bundesregierung ausschließen, dass sich deutsche Kräfte weder direkt noch indirekt an den seeseitigen Maßnahmen zur Durchsetzung der UN-Resolutio- nen 1970 und 1973 beteiligen? Nach Vorliegen der NATO Execution Directive für as Waffenembargo zu Libyen wurden die deutschen räfte im zentralen Mittelmeerraum am 22. März 2011 us der NATO-Unterstellung herausgelöst, da zunächst eine klare räumliche Trennung zu den Operationen zur urchsetzung der VN-Sicherheitsratsresolution 1973 011) möglich war. Das maritime Hauptquartier der NATO in Neapel hat m 24. März 2011 für die Anti-Terrorismus-Operation ctive Endeavour eine klare räumliche Trennung von en Operationen zur Durchsetzung der VNSRR 1973 011) vor Libyen angewiesen. Davon unbenommen mfasst das mandatierte Einsatzgebiet Operation Active ndevour unverändert das gesamte Mittelmeer. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 101. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. April 2011 11621 (A) ) )(B) Vor diesem Hintergrund konnten zwei deutsche Ein- heiten, die Fregatte „Lübeck“ und das Minenjagdboot „Datteln“, am 28. März 2011 der NATO für die Opera- tion Active Endeavour unterstellt werden. Dabei werden die Fregatte „Lübeck“ im östlichen Mittelmeer und das Minenjadgboot „Datteln“ im westlichen Mittelmeer ein- gesetzt. Damit ist eine klare räumliche Trennung zu den im zentralen Mittelmeer stattfindenden NATO-Operatio- nen zur Durchsetzung der VN-Sicherheitsratsresolution 1973, 2011, erfolgt. Anlage 62 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Fra- gen des Abgeordneten Omid Nouripour (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5321, Fragen 106 und 107): Wie erklärt die Bundesregierung die Unterstellung der bei- den Bundeswehrschiffe „Datteln“ und „Lübeck“ unter das Kommando der NATO-OAE vor dem Hintergrund der Tatsa- che, dass die Bundesregierung die Schiffe „Berlin“, „Rhein- land-Pfalz“ und „Brandenburg“ am 23. März 2011 aus OAE herauslöste und unter nationales Kommando stellte, mit dem Verweis, dass durch den Beschluss eines Operationsplans der NATO zur Durchsetzung des Waffenembargos exekutive Maßnahmen mit Zwangscharakter griffen, ab dieser Sekunde für diese Schiffe also eine Mandatspflicht bestehe, und wann legt die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag folglich ein Mandat für die Beteiligung der Schiffe „Datteln“ und „Lübeck“ an OAE vor? Welchen Auftrag haben die Schiffe „Datteln“ und „Lübeck“ unter OAE, und wie unterscheidet sich der Auftrag von dem der deutschen Schiffe, die bis vor kurzem unter OAE-Kom- mando standen – „Berlin“, „Rheinland-Pfalz“ und „Branden- burg“? Zu Frage 106: Nach Vorliegen der NATO Execution Directive für das Durchsetzen des Waffenembargos gegen Libyen am 22. März 2011 wurde die Unterstellung der Fregatte „Hamburg“, des Flottendienstbootes „Oker“ und der deutschen Beteiligung an den AWACS-Flügen im Mittel- meerraum unter die Operation Active Endeavour, OAE, sowie die Unterstellungen der Fregatte „Lübeck“ in der Standing NATO Maritime Group 1 und des Minenjagd- bootes „Datteln“ in der Standing NATO Mine Counter- measure Group 1 beendet, da zunächst keine klare räum- liche Trennung zwischen OAE und den Operationen zur Durchsetzung der VN-Sicherheitsratsresolution 1973 (2011) möglich war. Das maritime Hauptquartier in Neapel hat am 24. März 2011 für die Anti-Terrorismus-Operation Active Endeavour eine deutliche räumliche Trennung von den Operationen zur Durchsetzung der VN- Sicherheitsratsresolution 1973 (2011) vor Libyen ange- wiesen. Vor diesem Hintergrund konnten zwei deutsche Einheiten, die Fregatte „Lübeck“ und das Minenjagd- boot „Datteln“, am 28. März 2011 der NATO für die Operation Active Endeavour unterstellt werden. Dabei werden die Fregatte „Lübeck“ im Östlichen Mittelmeer und das Minenjadgboot „Datteln“ im westli- c c d S M u „ E n z k g Z ja ra g – – – – – ra k b d w n s F A d d s d z s g (C (D hen Mittelmeer eingesetzt. Damit ist eine klare räumli- he Trennung zu den im zentralen Mittelmeer stattfin- enden NATO-Operationen zur Durchsetzung der VN- icherheitsratsresolution 1973 (2011) erfolgt. Der Einsatz- und Ausbildungsverband der Deutschen arine, bestehend aus den Fregatten „Rheinland-Pfalz“ nd „Brandenburg“ sowie dem Einsatzgruppenversorger Berlin“, war zu keinem Zeitpunkt der Operation Active ndeavour unterstellt, sondern stand durchgängig unter ationaler Führung. Für die innerhalb der Operation Active Endeavour aus- uführenden Aufgaben im Rahmen der Terrorismusbe- ämpfung besteht ein Mandat des Deutschen Bundesta- es, das bis zum 31. Dezember 2011 Gültigkeit besitzt. u Frage 107: Der Auftrag der Fregatte „Lübeck“ und des Minen- gdbootes „Datteln“ orientiert sich am Auftrag der Ope- tion Active Endeavour, und damit an den im derzeit ültigen Bundestagsmandat dargestellten Aufgaben. Dieses sind: militärische Präsenz auf See, Aufklärung, Überwachung und Lagebilderstellung auf und über See, Austausch und Abgleich gewonnener Lagebildinfor- mationen mit weiteren Akteuren im Rahmen des Auf- trages, Kontrolle des Seeverkehrs, Eigensicherung und Nothilfe. Eine Unterscheidung zum Auftrag der zuvor der Ope- tion Active Endeavour unterstellten deutschen Marine- räfte besteht insofern nicht. Der in Ihrer Frage angesprochene Einsatz- und Aus- ildungsverband der Deutschen Marine, bestehend aus en Fregatten „Rheinland-Pfalz“ und „Brandenburg“ so- ie dem Einsatzgruppenversorger „Berlin“, war zu kei- em Zeitpunkt der Operation Active Endeavour unter- tellt, sondern stand durchgängig unter nationaler ührung. nlage 63 Antwort es Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage er Abgeordneten Inge Höger (DIE LINKE) (Druck- ache 17/5321, Frage 108): Wie kann die Bundesregierung sicherstellen, dass deut- sche Luftwaffenoffiziere, die im NATO-Hauptquartier im tür- kischen Izmir tätig sind, nur mit Routineaufgaben befasst sind und sie dabei nicht in Arbeitsabläufe im Rahmen der NATO- Operation Unified Protector involviert sind? Die Bundeswehr beteiligt sich gemäß Entscheidung er Bundesregierung nicht an exekutiven Maßnahmen ur Umsetzung der VNSRR 1973 (2011). Deutschland teht aber zu seiner politischen Verantwortung als Mit- lied des Bündnisses. Dies umfasst auch die Dienstleis- 11622 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 101. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. April 2011 (A) (C) )(B) tung deutscher Soldatinnen und Soldaten in den ständi- gen integrierten sowie multinational besetzten Stäben und Hauptquartieren der NATO. Anlage 64 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5321, Frage 109): In wie vielen Fällen weigerten sich Soldaten der Bundes- wehr in den jeweiligen Monaten seit Februar 2010, in Afgha- nistan im Rahmen des Partnering mit afghanischen Soldaten in Einsätze zu ziehen, oder erhoben Einwände gegen Partne- ring-Einsätze, und wie bewertet die Bundesregierung Zweifel an Sinn, Durchführbarkeit sowie Erfolgschancen des Partne- ring unter Berücksichtigung von Vorgängen, bei denen afgha- nische Soldaten ihre Waffen gegen NATO-Soldaten wie zu- letzt gegen Soldaten der Bundeswehr richteten oder sich als unzuverlässig zeigten, indem sie gar nicht zu vereinbarten Einsätzen erschienen oder gar desertierten? Es liegen insbesondere für den angefragten Zeitraum seit Februar 2010 keine Erkenntnisse vor, wonach Solda- tinnen oder Soldaten der Bundeswehr sich weigerten, in den jeweiligen Monaten in Afghanistan im Rahmen des sogenannten Partnering mit afghanischen Soldaten Ein- sätze durchzuführen oder Einwände gegen Partnering- heitskräfte zu legen, um diese schnellstmöglich zu befä- higen, für die Sicherheit im Lande selber zu sorgen. Der Kritik an diesem Partnering-Konzept im Sinne der Fragestellung stellt sich die Bundesregierung selbst- verständlich. Erfolge und Herausforderungen des Kon- zepts werden auf operativer und strategischer Ebene ständig und einsatzbegleitend analysiert. Partnering bleibt nach Ansicht der Bundesregierung, der anderen Truppensteller sowie der afghanischen Regierung jedoch der einzige Erfolg versprechende Ansatz auf dem Weg zu afghanischer Eigenverantwortung, die bis Ende 2014 realisiert werden soll. Anlage 65 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksache 17/5321, Frage 110): Welche Formen der Zusammenarbeit zwischen Bundes- wehr – insbesondere der Führungsakademie der Bundeswehr – und deutschen Stiftungen haben stattgefunden, die auf die Schaffung von Netzwerken bzw. Kontakten mit und unter hochrangigen westafrikanischen Militärs abzielten, und bei welchen Gelegenheiten hat die Bundesregierung bislang auf diese Netzwerke bzw. Kontakte zurückgegriffen? Einsätze erhoben. Die Bundesregierung hält in Abstimmung mit den in- ternationalen Partnern bei ISAF weiter an der Umset- zung der Neuausrichtung des Afghanistan-Engagements fest. Dazu gehört, den Schwerpunkt des militärischen Engagements auf den Schutz der afghanischen Bevölke- rung sowie auf die Ausbildung der afghanischen Sicher- w o u u E g z (D Eine institutionalisierte Zusammenarbeit der Bundes- ehr mit deutschen Stiftungen mit dem Ziel der Bildung der des Aufbaus von Netzwerken bzw. Kontakten mit nd unter hochrangigen westafrikanischen Militärs war nd ist nicht vorgesehen. Kontakte und gegenseitige inladungen der Bundeswehr und der Stiftungen erfol- en dezentral und können grundsätzlich nicht nachvoll- ogen werden. 101. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 6. April 2011 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14 Anlage 15 Anlage 16 Anlage 17 Anlage 18 Anlage 19 Anlage 20 Anlage 21 Anlage 22 Anlage 23 Anlage 24 Anlage 25 Anlage 26 Anlage 27 Anlage 28 Anlage 29 Anlage 30 Anlage 31 Anlage 32 Anlage 33 Anlage 34 Anlage 35 Anlage 36 Anlage 37 Anlage 38 Anlage 39 Anlage 40 Anlage 41 Anlage 42 Anlage 43 Anlage 44 Anlage 45 Anlage 46 Anlage 47 Anlage 48 Anlage 49 Anlage 50 Anlage 51 Anlage 52 Anlage 53 Anlage 54 Anlage 55 Anlage 56 Anlage 57 Anlage 58 Anlage 59 Anlage 60 Anlage 61 Anlage 62 Anlage 63 Anlage 64 Anlage 65

    Rede von Katrin Dagmar Göring-Eckardt
    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)