Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 101. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. April 2011 11601
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Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans,
vom 9. Februar 2011, Geldspielautomaten in Gaststätten, Ein- Chancen auf Teilhabe und Entwicklung ihrer Potenziale
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
* für die Teilnahme an den Sitzungen der Westeuropäischen Union
Anlage 2
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die
Frage der Abgeordneten Aydan Özoğuz (SPD) (Druck-
sache 17/5321, Frage 3):
Unterstützt die Bundesministerin für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend, Dr. Kristina Schröder, die Forderung der
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Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Bonde, Alexander BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
06.04.2011
Brinkmann (Hildesheim),
Bernhard
SPD 06.04.2011
Dr. Danckert, Peter SPD 06.04.2011
Ernst, Klaus DIE LINKE 06.04.2011
Friedhoff, Paul K. FDP 06.04.2011
Fritz, Erich G. CDU/CSU 06.04.2011*
Höfken, Ulrike BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
06.04.2011
Kotting-Uhl, Sylvia BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
06.04.2011
Dr. Lamers (Heidelberg),
Karl
CDU/CSU 06.04.2011
Ludwig, Daniela CDU/CSU 06.04.2011
Petermann, Jens DIE LINKE 06.04.2011
Scheel, Christine BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
06.04.2011
Dr. Terpe, Harald BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
06.04.2011
Dr. Troost, Axel DIE LINKE 06.04.2011
Wieland, Wolfgang BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
06.04.2011
Wöhrl, Dagmar CDU/CSU 06.04.2011
(C
(D
Anlagen zum Stenografischen Bericht
kaufszentren und Tankstellen zu verbieten, vor dem Hinter-
grund, dass diese für Kinder und Jugendliche leicht zugäng-
lich sind und die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen
oftmals nicht ausreichend kontrolliert werden?
Nach geltendem Recht dürfen in Schankwirtschaften,
peisewirtschaften, Beherbergungsbetrieben und Wett-
nnahmestellen der konzessionierten Buchmacher höchs-
ns drei Geld- oder Warenspielgeräte aufgestellt werden.
ofern die genannten Betriebe vorwiegend von Kindern
nd Jugendlichen besucht werden (zum Beispiel Gaststät-
n auf Sportplätzen) dürfen keine Geldspielgeräte aufge-
ellt werden. Verantwortliche dieser Betriebe haben bei bis
u zwei aufgestellten Geräten durch eine ständige Aufsicht,
ei drei aufgestellten Geräten durch zusätzliche technische
icherungsmaßnahmen zu gewährleisten, dass keine Kin-
er und Jugendliche das Gerät bespielen (§ 3 Abs. 1 Satz 2
pielverordnung). Mehr als drei Geräte dürfen nicht aufge-
ellt werden. Nach einer im Auftrag des Bundesministe-
ums für Wirtschaft und Technologie durchgeführten Un-
rsuchung, IFT-Studie, gibt es Hinweise auf Verstöße
egen das Spielverbot für Jugendliche in Gaststätten.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technolo-
ie schlägt in seinem jüngst veröffentlichten Evalua-
onsbericht zur Novelle der Spielverordnung, der dem
undestag vorliegt, eine Ausweitung der technischen Si-
herungsmaßnahmen an den Spielgeräten vor, um die
inhaltung des Jugendschutzes zu gewährleisten.
Die Bundesregierung stimmt daher der Drogenbeauf-
agten zu, dass der Jugendschutz beim Automatenspiel
Gaststätten verstärkt werden muss.
Als mittelfristige Maßnahme wird ergänzend die Ent-
icklung einer sogenannten Spielerkarte, die nur gesetz-
ch Befugten, mithin volljährigen Personen ausgestellt
ürde, als Mittel unter anderem zur Verbesserung des
ugendschutzes genannt. Darüber hinaus wird im Be-
cht vorgeschlagen, Sachkundeanforderungen zur Vo-
ussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis zur Auf-
tellung von Geldspielgeräten nach § 33c Abs. 1 GewO
u machen.
nlage 3
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die
rage der Abgeordneten Aydan Özoğuz (SPD) (Druck-
ache 17/5321, Frage 4):
Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung bei der Konzi-
pierung einer eigenständigen Jugendpolitik im Hinblick auf
benachteiligte Jugendliche und junge Erwachsene, und wel-
che Maßnahmen schlägt sie in diesem Zusammenhang vor,
um benachteiligte Jugendliche besser zu fördern?
Es ist unser jugendpolitisches Ziel, alle Jugendlichen
estmöglich zu fördern. Eine eigenständige Jugendpoli-
k soll gewährleisten, dass das Engagement aller Ak-
ure, die Jugendliche unterstützen und fördern, optimale
rgebnisse für junge Menschen in Deutschland erzielt.
amit sollen alle Jugendlichen die weitgehend gleichen
11602 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 101. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. April 2011
(A) )
)(B)
haben, unabhängig davon, wie die Bedingungen dafür
im Einzelnen ausgestaltet sind.
Angesichts der für die Jugendpolitik verfassungs-
rechtlich vorgegebenen differenzierten Zuständigkeits-
struktur zwischen Bund, Ländern und Kommunen und
der unterschiedlichen Ressortzuständigkeiten auf den je-
weiligen Ebenen ist zunächst ein breiter Konsens über
die Notwendigkeit und Zielsetzung einer eigenständigen
Jugendpolitik herzustellen.
Anschließend können in einem Gesamtkonzept kon-
krete Umsetzungsmaßnahmen beschlossen werden.
Deshalb startet das BMFSFJ in dieser Legislatur-
periode einen breit angelegten Konsultationsprozess mit
allen relevanten staatlichen Verantwortlichen, den Län-
dern und Kommunen, allen Trägern und Verbänden der
Jugendhilfe. Die sich in eine spätere „Eigenständige Ju-
gendpolitik“ einpassenden einzelnen Programme und
Maßnahmen des BMFSFJ werden weiterhin uneinge-
schränkt umgesetzt.
Anlage 4
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die
Frage der Abgeordneten Dagmar Ziegler (SPD)
(Drucksache 17/5321, Frage 5):
Inwieweit soll die laufende Evaluation des Kinder- und Ju-
gendplans Auswirkungen auf den Einzelplan 17 ab 2012 ha-
ben, und welche Veränderungen sind im Kinder- und Jugend-
plan ab 2012 geplant?
Die Evaluation des Kinder- und Jugendplans, KJP,
steht im Kontext einer kontinuierlichen Fortentwicklung
dieses zentralen Förderinstrumentes des Bundes. Die
Förderung aus dem KJP soll nach den Kriterien der
Wirksamkeit, der Effizienz, der Zielgenauigkeit und der
Nachhaltigkeit einer Prüfung und Bewertung unterzogen
werden. Im Rahmen der Fortentwicklung des KJP sollen
die Finanzierungsinstrumente qualifiziert und die Pro-
grammstruktur auf ihre Zukunftsfähigkeit geprüft wer-
den. Eine Reform der Förderrichtlinien zum KJP ist
ebenfalls beabsichtigt. Belastbare Ergebnisse der KJP-
Evaluation für weitere konkrete Planungen und Steue-
rungsprozesse werden Ende 2012 vorliegen. Diese sol-
len dann in enger partnerschaftlicher Zusammenarbeit
mit den entsprechenden Beteiligten, den Trägern und
Verbänden der Kinder- und Jugendhilfe auf Bundes-
ebene, beraten werden. Zur Weiterentwicklung des KJP
wird das BMFSFJ durch eine programmübergreifende
Arbeitsgruppe aus allen Förderbereichen des KJP unter-
stützt und begleitet. Welche Auswirkungen und Verände-
rungen sich ab 2013 hieraus ergeben, ist derzeit noch
nicht absehbar.
Anlage 5
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die
Frage der Abgeordneten Dagmar Ziegler (SPD)
(Drucksache 17/5321, Frage 6):
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Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung bei der Konzi-
pierung einer eigenständigen Jugendpolitik, und welche Maß-
nahmen schlägt sie vor, um eine eigenständige Jugendpolitik
auf Bundesebene ressortübergreifend zu stärken?
Es ist unser jugendpolitisches Ziel, alle Jugendliche
estmöglich zu fördern. Eine eigenständige Jugendpoli-
k soll gewährleisten, dass das Engagement aller Ak-
ure, die Jugendliche unterstützen und fordern, optimale
rgebnisse für junge Menschen in Deutschland erzielt.
amit sollen alle Jugendlichen die weitgehend gleichen
hancen auf Teilhabe und Entwicklung ihrer Potenziale
aben, unabhängig davon, wie die Bedingungen dafür
Einzelnen ausgestaltet sind.
Angesichts der für die Jugendpolitik verfassungs-
chtlich vorgegebenen differenzierten Zuständigkeits-
truktur zwischen Bund, Ländern und Kommunen und
er unterschiedlichen Ressortzuständigkeiten auf den je-
eiligen Ebenen ist zunächst ein breiter Konsens über
ie Notwendigkeit und Zielsetzung einer eigenständigen
ugendpolitik herzustellen. Anschließend können in ei-
em Gesamtkonzept konkrete Umsetzungsmaßnahmen
eschlossen werden.
Deshalb startet das BMFSFJ in dieser Legislaturpe-
ode einen breit angelegten Konsultationsprozess mit al-
n relevanten staatlichen Verantwortlichen, den Län-
ern und Kommunen, allen Trägern und Verbänden der
ugendhilfe. Die sich in eine spätere „Eigenständige Ju-
endpolitik“ einpassenden einzelnen Programme und
aßnahmen des BMFSFJ werden weiterhin uneinge-
chränkt umgesetzt.
nlage 6
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Daniel Bahr auf die Frage der Ab-
eordneten Hilde Mattheis (SPD) (Drucksache 17/5321,
rage 12):
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass eine
grundlegende Novellierung des Psychotherapeutengesetzes,
PsychThG, nach der Verabschiedung des Gesetzes im Jahr
1999 notwendig ist?
Ja.
nlage 7
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Daniel Bahr auf die Frage der
bgeordneten Hilde Mattheis (SPD) (Drucksache 17/5321,
rage 13):
Plant die Bundesregierung eine Überarbeitung des
PsychThG, um die dort geregelten Zugangsvoraussetzungen
zur Psychotherapeutenausbildung den neuen Studienabschlüs-
sen Bachelor und Master anzupassen?
Die Bundesregierung wird bei einer Überarbeitung
es PsychThG auch die Frage der Zugangsvoraussetzun-
en überprüfen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 101. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. April 2011 11603
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)(B)
Anlage 8
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
Frage des Abgeordneten Uwe Beckmeyer (SPD)
(Drucksache 17/5321, Frage 20):
Hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadt-
entwicklung einen internen Bericht zum aktuellen Zustand der
Bundesfernstraßen als Vorlage für den Bundesminister erar-
beitet, und wenn ja, was sind die zentralen Ergebnisse der
Vorlage hinsichtlich des anhaltenden Substanzverlustes und
des ansteigenden Finanzbedarfs für den Erhalt der Bundes-
fernstraßen?
Informationen darüber, ob und welche internen Be-
richte im Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung erarbeitet werden, können nicht erteilt
werden.
In der Sache gebe ich Ihnen aber gerne Auskunft: Der
Zustand der Bundesfernstraßen wird kontinuierlich, sys-
tematisch und umfassend geprüft. Dem Deutschen Bun-
destag wird über den Zustand der Bundesfernstraßen re-
gelmäßig im Straßenbaubericht beziehungsweise seit
dem Berichtsjahr 2007 im Verkehrsinvestitionsbericht
berichtet. Diese Berichtsteile weisen im Wesentlichen
die Zustandsnoten der Fahrbahnoberflächen der Bundes-
autobahnen und der Bundesstraßen sowie die Zustands-
noten der Brücken aus. Der Verkehrsinvestitionsbericht
2011 ist gerade in Vorbereitung und der für 2010 gerade
veröffentlich worden.
Anlage 9
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
Frage des Abgeordneten Michael Groß (SPD) (Druck-
sache 17/5321, Frage 21):
Wird der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtent-
wicklung, Dr. Peter Ramsauer, sicherstellen, dass die finan-
ziellen Mittel, die bei einem Stopp des Gesamtpaketes S 21
– beispielsweise für die Strecke Wendlingen–Ulm – frei wer-
den, gezielt für andere erforderliche und erwünschte Großvor-
haben an verkehrsrelevanten Knotenpunkten und Magistralen
in dicht besiedelten Regionen wie den Rhein-Ruhr-Express
oder die Betuwe-Linie eingesetzt werden?
Die Realisierung der Vorhaben des Vordringlichen
Bedarfs erfolgt entsprechend der jährlich zur Verfügung
stehenden Haushaltsmittel. Projekte können dann reali-
siert werden, wenn das Baurecht erlangt und die Finan-
zierung in einer Finanzierungsvereinbarung gesichert
wurde.
Anlage 10
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
Frage des Abgeordneten Martin Burkert (SPD)
(Drucksache 17/5321, Frage 22):
Welche Bereiche werden bei der Novellierung des Allge-
meinen Eisenbahngesetzes betroffen sein, und welche Ziele
verfolgt die Bundesregierung, gerade unter dem Aspekt der
Liberalisierung des Eisenbahnmarktes, mit der Novellierung?
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Die Novellierung wird zurzeit im Bundesministerium
r Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vorbereitet. Da-
ach sind insbesondere die Bereiche Regulierung – Zu-
ang und Entgelte – und Stärkung der Bundesnetzagen-
r – Zuweisung neuer Aufgaben und Einführung von
eschlusskammern – betroffen.
nlage 11
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
rage des Abgeordneten Martin Burkert (SPD)
rucksache 17/5321, Frage 23):
Welche Rolle wird der Recast des Ersten Eisenbahnpake-
tes bei der Novellierung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
spielen?
Bei der Erstellung des Gesetzentwurfs müssen insbe-
ondere auch die von der Kommission vorgelegten und
urzeit diskutierten erweiterten Regelungen zur Entgelt-
gulierung beachtet werden.
nlage 12
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
rage des Abgeordneten Gustav Herzog (SPD) (Druck-
ache 17/5321, Frage 24):
Kann die Bundesregierung definitiv bestätigen, dass die
Deutsche Bahn AG zum Fahrplanwechsel 2011/2012 ein
lärmabhängiges Trassenpreissystem einführt, und welche
rechtlichen Schritte sind dafür notwendig?
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadt-
ntwicklung hatte die DB Netz AG mit Schreiben vom
6. Dezember 2010 aufgefordert, Trassenpreise mit ei-
er lärmabhängigen Komponente vorzusehen. Nach In-
rmationen der DB Netz AG plant diese die Einführung
iner lärmabhängigen Komponente bei den Trassenprei-
en zum Fahrplanwechsel 2012. Dies muss der Bundes-
etzagentur zur Genehmigung vorgelegt werden.
nlage 13
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
rage des Abgeordneten Gustav Herzog (SPD) (Druck-
ache 17/5321, Frage 25):
Kann die Bundesregierung bestätigen, dass die von der
Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes an Privatun-
ternehmen vergebenen Nassbaggerarbeiten deutlich günstiger
sind als die in Eigenarbeit geleisteten Nassbaggerarbeiten,
und ist die Bundesregierung der Ansicht, dass sich durch die
Vergabe an Private in diesem Arbeitssegment ein Markt mit
verschiedenen, konkurrierenden Anbietern etabliert hat?
Eine solche pauschale Aussage kann nicht bestätigt
erden. Der Haushaltsausschuss hatte am 24. Oktober
984 beschlossen, dass die Begrenzung des Regieanteils
der Nassbaggerei auf 25 Prozent zurückgeht.
Im Küstenbereich werden seit den 80er-Jahren rund
0 Prozent der jährlichen Baggerleistungen von privaten
11604 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 101. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. April 2011
(A) )
)(B)
Unternehmen im Auftrag der Wasser- und Schifffahrtsver-
waltung des Bundes, WSV, erbracht. Im Hinblick auf die
in den letzten Jahrzehnten eingetretene, immer stärkere
Konzentration des Wettbewerbs auf wenige, weltweit tä-
tige niederländische und belgische Baggerkonzerne und
den damit einhergegangenen Preisanstieg für Unterhal-
tungsbaggerungen im Küstenbereich lässt sich erwarten,
dass durch eine Ausweitung des Regiebetriebs sogar im
Gegenteil Kostenreduzierungen zu erzielen wären.
Im Binnenbereich wurden seit der Entscheidung aus
den 80er-Jahren, planbare Baggerungen im Wettbewerb
an Unternehmer zu vergeben, die verwaltungseigenen
Baggerkapazitäten weitgehend abgebaut. Baggerungen
in Eigenregie werden nur noch in geringem Umfang,
vornehmlich im Rahmen von Sofortmaßnahmen, ausge-
führt. Die in der WSV noch vorhandenen Schwimmgrei-
fer und Löffelbagger sind aufgrund ihrer Leistungsdaten
nicht auf größere Baggermengen ausgelegt. Ein Ver-
gleich der Kosten für die vergebenen Baggerleistungen
mit den Kosten eines fiktiven Regiebetriebs ist vor die-
sem Hintergrund im Binnenbereich nicht möglich. In der
Nassbaggerei im Binnenbereich hat sich ein kleiner
Markt konkurrierender Anbieter etabliert.
Anlage 14
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
Frage des Abgeordneten Alexander Süßmair (DIE
LINKE) (Drucksache 17/5321, Frage 29):
Welche Verstöße gegen das Bundeskleingartengesetz im
Rahmen der Nutzung von Kleingärten als sogenannte Tafel-
gärten sind der Bundesregierung bekannt, und wie positioniert
sich die Bundesregierung dazu?
Der Bundesregierung sind keine Verstöße gegen das
Bundeskleingartengesetz im Rahmen der Nutzung von
Kleingärten als sogenannten „Tafelgärten“ bekannt.
Die Bundesregierung begrüßt das Vorgehen einzelner
Kleingartenvereine, leer stehende Gärten als „Tafelgär-
ten“ zu nutzen.
Anlage 15
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5321, Frage 35):
Welche Sachverständigen werden in den nächsten Wochen
unter Federführung der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktor-
sicherheit (GRS) mbH die als „Stresstest“ bezeichnete Prüfung
der deutschen Atomkraftwerke durchführen – falls aus Daten-
schutzgründen nicht anders möglich, bitte zumindest die jewei-
lige Personenanzahl pro Sachverständigenorganisation angeben
mit möglichst feiner Differenzierung letzterer – beispielsweise
TÜV Nord, TÜV Süd, TÜV Rheinland usw. inklusive GRS –,
und welche Aspekte bzw. Teile dieser Prüfung sollen nicht nur
unterlagenbasiert, sondern durch tatsächliche Prüfarbeiten vor
Ort in den Anlagen durchgeführt werden?
Informationen zu dem unter Federführung der Gesell-
schaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit, GRS, geführ-
ten Verfahren zur Prüfung der deutschen Kernkraftwerke
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nden Sie auf deren Homepage unter: http://
ww.grs.de/content/informationen-zum-„stresstest“-der-
eutschen-kkw
Jedes der acht von der GRS vorgesehenen Teams be-
teht demnach aus 9 bis 13 Teammitgliedern. Die Team-
itglieder rekrutieren sich aus den beteiligten Gutach-
rorganisationen: GRS, TÜV Nord En, TÜV Nord Sys,
ÜV Süd IS, TÜV Süd ET, EnergieSystemeNord
mbH, EVN, Öko-Institut Darmstadt und Physiker Büro
remen.
Prüfarbeiten vor Ort in den Anlagen sind nur für den
all vorgesehen, dass keine belastbaren Unterlagen
urch den Betreiber vorgelegt werden.
nlage 16
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
rage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜND-
IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5321, Frage 36):
In welchem Verfahren – insbesondere durch wen und bis
wann – soll aus der Liste von Überprüfungsthemen der Reak-
tor-Sicherheitskommission, RSK, die der Bundesminister für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Dr. Norbert
Röttgen, am 31. März 2011 veröffentlicht hat, ein konkreter
Anforderungskatalog im eigentlichen Wortsinn (also ein Ka-
talog tatsächlicher, konkreter Anforderungen/Maßstäbe, an-
hand dessen beim sogenannten Stresstest der Atomkraftwerke
überprüft werden kann, ob Anlage x Kriterium y erfüllt oder
nicht) gemacht werden, und stimmt die Bundesregierung zu,
dass es sich bei der Liste der RSK mit Stand 30. März 2011
noch nicht um einen Anforderungskatalog im eigentlichen
Sinn handelt, sondern lediglich um eine stichpunktartige Auf-
listung von Themenbereichen, denen sich beim Stresstest ge-
widmet werden soll?
Die Reaktor-Sicherheitskommission, RSK, hat in ih-
r 434. Sitzung am 30. März 2011 einen Anforderungs-
atalog für anlagenbezogene Überprüfungen deutscher
ernkraftwerke unter Berücksichtigung der Ereignisse
Fukushima-I, Japan, beschlossen. Hinsichtlich der da-
n enthaltenen Auflistung von Überprüfungsthemen er-
lgt die Prüfung in folgender Hinsicht:
Überprüfung, inwieweit die übergeordneten Schutz-
ziele Kontrolle der Reaktivität und Kühlung der
Brennelemente sowohl im Reaktordruckbehälter als
auch im Brennelementlagerbecken und Begrenzung
der Freisetzung radioaktiver Stoffe – Erhalt der Bar-
rieren – bei über die bisher angesetzten Auslegungsan-
forderungen hinausgehenden Einwirkungen eingehal-
ten werden. Hierzu sind die Robustheit – vorhandene
Auslegungsreserven, Diversität, Redundanz, bauli-
cher Schutz, räumliche Trennung – der sicherheitsre-
levanten Einrichtungen, Komponenten, Gebäude und
die Wirksamkeit des gestaffelten Sicherheitskonzepts
zu beurteilen.
Überprüfung, inwieweit die Funktionen zur Einhal-
tung der Schutzziele bei über die bisherigen postulier-
ten Szenarien hinausgehenden Annahmen erhalten
bleiben. Dabei sind Postulate hinsichtlich der Nicht-
verfügbarkeit von Sicherheits- und Notstandssyste-
men, wie zum Beispiel längerfristiger Ausfall der
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 101. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. April 2011 11605
(A) )
)(B)
Stromversorgung inklusive Notstromversorgung oder
Nichtverfügbarkeit der Nebenkühlwasserversorgung,
zu berücksichtigen.
– Überprüfung des erforderlichen Umfanges von anla-
geninternen Notfallmaßnahmen und deren Wirksam-
keit. Dabei sind Umfang und Qualität der Vorplanung
für unterstellte Ereignisfolgen wie Unverfügbarkeit
der Kühlkette für die Kühlung der Brennelemente so-
wohl im Reaktordruckbehälter als auch im Brennele-
mentlagerbecken, Unverfügbarkeit der Stromversor-
gung, eingetretene massive Brennelementschäden bis
hin zur Kernschmelze, zu beurteilen.
Die RSK hat in der oben genannten Sitzung beschlos-
sen, dass sie die Ergebnisse der Gutachter auf Basis von
ihr festzulegender Maßstäbe im Einzelnen bewerten, den
Sicherheitsstatus der Anlagen auch unter den erweiterten
Anforderungen ausweisen sowie gegebenenfalls Maß-
nahmen empfehlen wird. Die RSK wird eine erste Stel-
lungnahme bis zum 15. Mai abgeben. Eine generische
Überprüfung von Auslegungsanforderungen ist nach Be-
schluss der RSK in einer späteren Phase zu erledigen.
Anlage 17
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5321, Frage 38):
Wie bewertet die Bundesregierung die Erfolgsaussichten
der Klage der RWE AG gegen die im Rahmen des Atommora-
toriums angeordnete vorübergehende Stilllegung des Atom-
kraftwerks Biblis A, und welche Maßnahmen wird die Bun-
desregierung ergreifen, um ein das Moratorium verletzendes
Wiederanfahren von Biblis A in dem Zeitraum zu verhindern,
in dem die Klage aufschiebende Wirkung entfaltet?
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die An-
ordnung der einstweiligen Betriebseinstellung des Kern-
kraftwerkes Biblis A durch die Hessische Aufsichts-
behörde rechtmäßig ist. Wie jedem anderen Bürger oder
Unternehmen, das von einem belastenden Verwaltungsakt
betroffen ist, steht RWE jedoch, unabhängig von den Er-
folgsaussichten der jeweiligen Klage, der Rechtsweg zum
zuständigen Hessischen Verwaltungsgerichtshof offen.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit hat den Atomaufsichtsbehörden der
Länder empfohlen, bei den vom Moratorium betroffenen
Kernkraftwerken erforderlichenfalls die sofortige Voll-
ziehung der Betriebseinstellungen im öffentlichen Inte-
resse anzuordnen. Gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Ver-
waltungsgerichtsordnung entfällt bei einer solchen
behördlichen Anordnung des Sofortvollzugs die auf-
schiebende Wirkung der Klage.
Anlage 18
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5321, Frage 39):
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Wie hoch werden voraussichtlich die Kosten für die Si-
cherheitsüberprüfungen der deutschen Atomkraftwerke wäh-
rend des Moratoriums sein, und wer trägt diese?
Der Bundesregierung liegen keine Kostenschätzun-
en für die aktuelle Sicherheitsüberprüfung der deut-
chen Kernkraftwerke vor. Die Kosten der Beratungen
er Reaktor-Sicherheitskommission werden aus dem
tat des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz
nd Reaktorsicherheit getragen. Die Gesellschaft für
nlagen- und Reaktorsicherheit sowie weitere Sachver-
tändige werden von den zuständigen Aufsichtsbehörden
ach § 20 des Atomgesetzes, AtG, herangezogen. Unter
en Voraussetzungen des § 21 AtG können Kosten erho-
en werden.
nlage 19
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
rage des Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD)
rucksache 17/5321, Frage 40):
Wie beurteilt die Bundesregierung die Sicherheit des Zwi-
schenlagers Nord, ZLN, der bundeseigenen Energiewerke
Nord, EWN, GmbH, das laut einem vom Innenministerium
Mecklenburg-Vorpommern in Auftrag gegebenen Rechtsgut-
achten nicht ausreichend geschützt ist, „Parteien laufen Sturm
gegen Lubmin-Pläne“, NDR 1 Radio MV, 30. März 2011, und
welche sicherheitstechnischen Nachrüstungen sind für das
ZLN gegebenenfalls beschlossen bzw. in Planung?
Das Zwischenlager Nord, ZLN, besitzt alle erforderli-
hen atomrechtlichen Genehmigungen, die für die Hal-
n 1 bis 7 durch das Innenministerium in Mecklenburg-
orpommern und für die Halle 8 nach § 6 Atomgesetz,
tG, durch das Bundesamt für Strahlenschutz erteilt
urden.
Die seit dem 11. September 2001 in Deutschland ver-
tärkt durchgeführten Untersuchungen und Analysen
um Ereignis Absturz eines großen vollgetankten Ver-
ehrsflugzeuges auf Transport- und Lagerbehälter für
rennelemente und verglaste hochradioaktive Abfälle
aben ergeben, dass weder die direkten mechanischen
inwirkungen durch Flugzeugteile noch die eventuellen
nfallbedingten thermischen Belastungen selbst bei ex-
emen und für das Szenario praktisch auszuschließen-
en Branddauern zu radiologisch nennenswerten Aktivi-
tsfreisetzungen aus den Behältern führen.
Die bei diesem extremen Ereignis selbst unter konser-
ativen Randbedingungen ermittelten radiologischen
uswirkungen würden bei Zwischenlagern einschnei-
ende Maßnahmen des Notfallschutzes nicht erforder-
ch machen.
Dies gilt auch für die nach § 7 Strahlenschutzverord-
ung, StrlSchV, vom Land genehmigten Zwischenlager,
alle 1 bis 7 im ZLN.
Zusätzliche sicherheitstechnische Nachrüstungen sind
ach Kenntnis der Bundesregierung zurzeit weder be-
chlossen noch konkret geplant.
11606 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 101. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. April 2011
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Anlage 20
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage
des Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Drucksa-
che 17/5321, Frage 43):
Auf welche Größenordnung beziffert die Bundesregierung
bei dem geplanten „Haus der Zukunft“ anlässlich der Kosten-
schätzungen von 11 Millionen bis 13 Millionen Euro pro Jahr
die Gesamtkosten dieses Vorhabens auf die Vertragslänge
bzw. über den gesamten Lebenszyklus, die erwartete, jährli-
che Besucherzahl im Hinblick auf die bislang in einer ersten
Machbarkeitsstudie prognostizierte Zahl von 180 000 bis
200 000 Besuchern, die sich daraus ergebenden Kapital- und
Betriebskosten pro Besucher, und wo gibt es in den Bundes-
ländern oder innerhalb der Europäischen Union in Sachen
Wissenschaftskommunikation bereits – wie jetzt von der Bun-
desregierung am Berliner Kapelle-Ufer vorgesehen – ein laut
„Bericht über den Planungsstand“ „zentrales und dauerhaftes
Schaufenster“ der „Präsentation“ und der „Außendarstellung“
unmittelbar neben dem Bundesministeriumssitz?
Auf der Basis einer Machbarkeitsstudie und nach Un-
terrichtung der Bundesregierung werden derzeit im Rah-
men eines Erkundungsverfahrens, mit dem das Bundes-
ministerium für Bildung und Forschung, BMBF, die
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, BImA, beauf-
tragt hat, die Infrastrukturkosten überprüft und einer vor-
läufigen Wirtschaftlichkeitsprüfung unterzogen. Zu-
gleich wird ein Geschäftsplan, „Business Case“, für die
zu gründende Trägergesellschaft, in der neben dem Bund
die Wissenschaft, die Wirtschaft und Stiftungen mitwir-
ken sollen, erarbeitet. Danach werden detaillierte Anga-
ben zu den Kosten bei Lebenszyklusbetrachtung mög-
lich sein.
Das „Haus der Zukunft“ wird ein Ort der Präsentation
und des Dialogs über Wissenschaft, Forschung und Ent-
wicklung. Mit diesem Ansatz wird das „Haus der Zu-
kunft“ – so das Ergebnis der Machbarkeitsstudie – unter
den bekannten Einrichtungen alleingestellt sein. Das
HdZ wird einerseits Besucherinnen und Besuchern die-
nen, die sich im Ausstellungsbereich über zukunftsorien-
tierte Wissenschaft und Innovation informieren wollen.
Zum anderen wird es – vor allem mit seinem Veranstal-
tungsbereich – eine lebendige Plattform des Dialogs
zwischen Wissenschaft, Wirtschaft, Staat sowie Bürge-
rinnen und Bürgern bieten. In Anbetracht dieser Zielset-
zungen hat eine Umlage der gesamten, noch nicht er-
mittelten Lebenszykluskosten auf die Zahl der Ausstel-
lungsbesucher wenig Aussagekraft.
Anlage 21
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage der
Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Drucksache
17/5321, Frage 44):
Welche finanziellen Mittel aus dem Bundeshaushalt erhal-
ten das Regionalprogramm Politischer Dialog Westafrika der
Konrad-Adenauer-Stiftung e. V. und vergleichbare Pro-
gramme anderer deutscher Stiftungen, die auf eine Vernetzung
und den Dialog unter hochrangigen Militärs in Drittstaaten
abzielen, und welche westafrikanischen Militärs sind nach
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Kenntnis der Bundesregierung an diesen Dialogprogrammen
beteiligt?
Die Konrad-Adenauer-Stiftung erhält aus dem
PL 23 Mittel für das Regionalprogramm Politischer
ialog Westafrika. Das Regionalprogramm zielt auf ei-
en losen Austausch der regionalen Erfahrungen mit der
inbindung und Verankerung von Sicherheitskräften,
rmee und Polizei, in den demokratischen Rechtsstaat
b. Der Schwerpunkt liegt auf der Interaktion und der
ertrauensbildung zwischen Politikern und Militärs.
Seit der Initiierung der Reihe im Jahr 2005 haben fünf
olloquien stattgefunden: 2005 in Cotonou/Benin, 2006
Ouagadougou/Burkina Faso, 2007 in Bamako/Mali,
008 in Niamey/Niger und 2009 in Lomé/Togo. Die Ge-
amtkosten für eine Veranstaltung belaufen sich jeweils
uf rund 30 000 Euro. Darin sind Anreise, Unterbrin-
ung und Verpflegung, Konferenzräumlichkeiten sowie
onorare für Referenten enthalten Die Kolloquien wer-
en aufgrund der Bedeutung von dem jeweiligen Vertei-
igungsminister eröffnet. Von den gastgebenden Län-
ern nimmt jeweils der Generalstabschef teil, ebenso
wei Offiziere im Range zwischen Oberstleutnant und
berst aller Projektländer des PDWA. Es handelt sich
m einen Dialog zwischen zivilen und militärischen Ver-
etern, nicht nur zwischen militärischen Vertretern.
Die übrigen Politischen Stiftungen, Hanns-Seidel-
tiftung, Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit,
einrich-Böll-Stiftung, Rosa-Luxemburg-Stiftung, füh-
n keine entsprechenden Programme durch.
nlage 22
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage des
bgeordneten Alexander Ulrich (DIE LINKE) (Druck-
ache 17/5321, Frage 45):
Was ist der Bundesregierung über die Inhalte des Regio-
nalprogramms Politischer Dialog Südkaukasus, des Regional-
programms Golf-Staaten, des Regionalprogramms Politischer
Dialog Maghreb und des Regionalprogramms Politikdialog
Asien der Konrad-Adenauer-Stiftung e. V. bekannt, und wel-
che Unterstützung erhalten diese Programme durch die Bun-
desregierung?
Die Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben
er politischen Stiftungen erfolgt über Kapitel 2302
itel 687 04. Die Zuwendungen werden als nicht rück-
ahlbare Zuschüsse und in der Regel als Vollfinanzie-
ng zur Projektförderung gewährt. Die Vorhaben (Pro-
kte/Programme) werden von den Stiftungen einzeln
eantragt. Dabei werden unter anderem die Oberziele,
rojektziele, Standorte und Zielgruppen der geplanten
aßnahmen für den jeweiligen Förderzeitraum benannt.
ber den Verlauf der Vorhaben wird das BMZ im Rah-
en der regelmäßigen Berichterstattung informiert.
Die Dialogprogramme der Konrad-Adenauer-Stif-
ngen bewegen sich in den Schwerpunktbereichen der
usammenarbeit des BMZ mit den politischen Stif-
ngen und befassen sich insbesondere mit folgenden
hemen:
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 101. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. April 2011 11607
(A) )
)(B)
(D
– Grundlagen der Sozialen Marktwirtschaft
– sicherheitspolitischer Dialog
– Zusammenarbeit mit EU und Deutschland
Regionalprogramm
Politikdialog Asien
– Förderung von Demokratie und Menschenrechten
– Förderung der regionalen Kooperation insbesondere in
Südost- und Ostasien (ASEAN + 3)
– Förderung des Dialogs und Erfahrungsaustausch zwischen
Asien und Deutschland bzw. der EU
– Förderung der Diskussion und Abstimmung über Fragen
globaler Ordnungspolitik
675 000 Euro
Anlage 23
Antwort
des Staatsministers Bernd Neumann auf die Frage der
Abgeordneten Marlene Rupprecht (Tuchenbach)
(SPD) (Drucksache 17/5321, Frage 46):
In welcher Höhe betreffen die Aufwendungen für Stiftun-
gen im Einzelplan 04 den Geschäftsbereich des Beauftragten
der Bundesregierung für Kultur und Medien?
Der Bundeshaushalt 2011 sieht im Einzelplan 04 für
den Geschäftsbereich des Beauftragten der Bundesregie-
rung für Kultur und Medien Sollansätze für Ausgaben an
Stiftungen in Höhe von 385 136 000 Euro vor.
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und
Medien bewilligt im Rahmen der Ermächtigungen im
Bundeshaushalt weitere Fördermittel an Stiftungen. Die
hierüber im Rahmen des Haushaltsvollzugs zu treffen-
den Förderentscheidungen orientieren sich an haushalts-
rechtlichen, fachlichen und kulturpolitischen Kriterien,
nicht aber an der Rechtsform des Zuwendungsempfän-
gers und werden daher nicht gesondert erfasst.
Anlage 24
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
Abgeordneten Alexander Ulrich (DIE LINKE) (Druck-
sache 17/5321, Frage 47):
Welche „Verteidigungspolitiker aus Mali, Burkina Faso,
Togo, Benin und der Elfenbeinküste“ waren an der Delega-
tionsreise im Rahmen des Politischen Dialogs Westafrika der
Konrad-Adenauer-Stiftung e. V. im September 2009 beteiligt,
bei der auch die Führungsakademie der Bundeswehr besucht
wurde, und welche vergleichbaren Veranstaltungen im Rah-
men des Politischen Dialogs Westafrika der Konrad-
Adenauer-Stiftung e. V. fanden bislang in Deutschland statt?
Die Programmarbeit der politischen Stiftungen erfolgt
unabhängig von inhaltlichen Vorgaben der Bundesregie-
rungen. Die Bundesregierung wird im Rahmen der An-
tragsbewilligung über die Ziele und Leitlinien sowie
Formate der politischen Stiftungsarbeit in Kenntnis ge-
setzt und kann bei Vorliegen außenpolitischer Bedenken
diese entsprechend kommentieren. Für den Bereich des
politischen Dialogs Westafrika der Konrad-Adenauer-
Inha
Regionalprogramm
Politischer Dialog
Südkaukasus
– Förderung der politischen
Mitte in Georgien, Armen
– Medienarbeit
– soziale und ökologische M
– Friedensförderung
– regionaler Dialog
Regionalprogramm
Golf-Staaten
– demokratische und rechtss
– Zivilgesellschaft (Medien
– intra- und interreligiöser A
– Grundlagen der Sozialen M
– sicherheitspolitischer Dial
– Zusammenarbeit mit EU u
Regionalprogramm
politischer Dialog Maghreb
– demokratische und rechtss
– Zivilgesellschaft (Medien
– intra- und interreligiöser A
(C
lte/Ziele Mittel 2010
Zusammenarbeit mit Parteien der
ien und Aserbaidschan
arktwirtschaft
450 000 Euro
taatliche Prinzipien
, NRO’s)
ustausch
arktwirtschaft
og
nd Deutschland
82 000 Euro
taatliche Prinzipien
, NRO’s)
ustausch
343 000 Euro
11608 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 101. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. April 2011
(A) )
)(B)
Stiftung wurden der Bundesregierung die folgenden fünf
Oberziele vorgelegt:
1. Politischen Pluralismus und demokratischen Rechts-
staat konsolidieren
2. Demokratische und rechtsstaatliche Institutionen auf
Grundlage des Subsidiaritätsprinzips stärken
3. Stärkung zivilgesellschaftlicher Organisationen in ih-
rer Rolle als gesellschaftliche Wächter-, Mediations-
und Gestaltungskräfte
4. Stärkung von Institutionen und Akteure mit ord-
nungspolitischer Leitfunktion für die Soziale Markt-
wirtschaft
5. Stärkung von Politik und Gesellschaft in Afrika für
nachhaltige Stabilität und Entwicklung in der Region
Hinsichtlich dieser Oberziele waren keine außenpoli-
tischen Bedenken gegeben.
Nach Angaben der Konrad-Adenauer-Stiftung haben
an dem Besucherprogramm 2009 die Präsidenten der
Verteidigungsausschüsse der Parlamente der Projektlän-
der Mali, Côte d’Ivoire, Togo, Burkina Faso und Benin
teilgenommen. Niger war nicht vertreten, da zu dem
Zeitpunkt aufgrund des Militärputsches das Parlament
aufgelöst war. Der Ausschusspräsident aus Côte d’Ivoire
gehörte der Regierungspartei Gbagbos, der Front Popu-
laire Ivoirien, FPI, an.
Im Einzelnen haben teilgenommen:
Herr Venance Lubin Gnigla, Bénin, Präsident des par-
lamentarischen Verteidigungs- und Sicherheitsausschus-
ses, Frau Larba Cécile Naba Ouoba, Burkina Faso, Vor-
sitzende der Kommission, Präsidentin des
parlamentarischen Ausschusses für Außenbeziehungen,
Verteidigung und Sicherheit, Herr Laurent Akoun, Côte
d’Ivoire, Präsident der parlamentarischen Kommission
für Verteidigung und Sicherheit, Herr Abdou Abdoulaye
Sidibe, Mali, Präsident des parlamentarischen Verteidi-
gungs- und Sicherheitsausschusses, Herr Singo Ayitou,
Togo, Präsident des parlamentarischen Verteidigungs-
und Sicherheitsausschusses, Herr Mathias Gbetoho, Bé-
nin, Koordinator für Fortbildungsmaßnahmen der Mit-
glieder der parlamentarischen Verteidigungs- und Si-
cherheitsausschüsse und der Armee.
Anlage 25
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Fragen des
Abgeordneten Niema Movassat (DIE LINKE) (Druck-
sache 17/5321, Fragen 49 und 50):
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die hu-
manitäre Lage in Abidjan, und welche Gründe sind ihr dafür
bekannt, dass nach Medienberichten in den vergangenen Ta-
gen bis zu eine Million Menschen aus Abidjan geflohen sein
sollen?
Wie versteht die Bundesregierung den Vorschlag der
Konrad-Adenauer-Stiftung e. V. einer „militärischen Interven-
tion“, die „aber nicht notwendigerweise fremde Soldaten auf
ivorischem Territorium bedeuten müsste“ in Form der „Beein-
flussung“ ivorischer Militärs „durch Militärkameraden der be-
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nachbarten Länder“, wofür „das von PDWA [Politischer Dia-
log Westafrika] der KAS, Konrad-Adenauer-Stiftung e. V.,
geschaffene Netzwerk der Generalstabsoffiziere westafrikani-
scher frankofoner Staaten eine gute Grundlage“ böte, und
welche Position hat sie bzw. nimmt sie hierzu ein?
u Frage 49:
Die humanitäre Lage in Côte d’Ivoire ist vor dem
intergrund anhaltender Kämpfe prekär. Angesichts der
olatilen Lageentwicklung gibt es keine abschließend
erifzierten Zahlen zu Betroffenen.
Nach Berichten der Vereinten Nationen und von
ilfsorganisationen sind aufgrund der gewaltsamen
useinandersetzungen bis zu eine Million Menschen in
ôte d’Ivoire auf der Flucht; in und aus Abidjan soll es
wischen 500 000 und 700 000 Vertriebene geben.
In das Nachbarland Liberia sind bereits mehr als
00 000 Personen geflohen, auch die anderen Nachbar-
nder sind in zunehmendem Maße von Flüchtlingsströ-
en betroffen.
u Frage 50:
Die Konrad-Adenauer-Stiftung, KAS, hat nach eige-
en Angaben keinen derartigen Vorschlag unterbreitet
der gefördert. Nach Angaben der Stiftung wurden le-
iglich mögliche – theoretische – Vorteile erörtert, zum
eispiel ein Übereinkommen führender Militärs über
ine gemeinsame Position im Hinblick auf eine friedli-
he Konfliktbeilegung, die sich aus der Tatsache, dass
ich Generalstabsoffiziere aus den Projektländern auf ei-
er KAS-Veranstaltung persönlich kennengelernt ha-
en, ergeben könnten.
Nach Angaben der KAS hat zu keinem Zeitpunkt ein
itarbeiter des Politischen Dialogs Westafrika Gesprä-
he oder Telefonate im Sinne der Frage geführt oder an-
erweitig eine aktive Kontaktaufnahme außerhalb der
hrlichen Veranstaltungen gefördert oder begünstigt.
Die Bundesregierung hat von Beginn des Konfliktes
n die Vermittlungsbemühungen von Afrikanischer
nion und ECOWAS für eine friedliche Konfliktbeile-
ung unterstützt.
nlage 26
Antwort
er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
bgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Druck-
ache 17/5321, Frage 51):
Welche Gründe sprachen nach Einschätzung der Bundes-
regierung dafür, die mit der Gemeinsamen Aktion des Rates
2009/788/GASP verhängten Sanktionen gegen Mamadouba
(alias Mamadou) Toto Camara, Sékouba Konaté, Kelitigui
Faro und Kabinet Komara aufzuheben, obwohl diese weiter-
hin der Militärjunta unter Hauptmann Moussa Dadis Camara
in Guinea, der an mehreren Bundeswehreinrichtungen ausge-
bildet wurde, bevor er den Putsch in Guinea anführte, ange-
hörten und hat die Bundesregierung in dieser Frage Kontakte
mit dem Regionalprogramm Politischer Dialog Westafrika
oder vergleichbaren Programmen deutscher Stiftungen aufge-
nommen?
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 101. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. April 2011 11609
(A) )
)(B)
Folgende Gründe sprachen für die Aufhebung der
Sanktionen gegen Mamadouba unter anderem (Gemein-
same Aktion des Rates 2009/788/GASP):
Die EU verhängte nach dem Massaker ein Waffenem-
bargo und Reisesanktionen gegen zunächst 42, Ende De-
zember 2009 gegen 71 Regimeverantwortliche. Im März
2010 wurden die Reisesanktionen gegen vier Mitglieder
der Junta wieder aufgehoben, die nicht zu den Hauptver-
antwortlichen für das Massaker gehören und konstruktiv
an der Veränderung des Regimes mitgewirkt hatten, da-
runter Interimspräsident Sékouba Konaté.
Die Projektländer des Regionalprogramms Politischer
Dialog Westafrika, PDWA, umfassen sechs Länder: Mali,
Côte d’Ivoire, Togo, Burkina Faso, Niger und Benin.
Zu Militärs in Guinea haben seitens des Regionalpro-
gramms PDWA zu keinem Zeitpunkt Kontakte bestan-
den.
Anlage 27
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Fragen der
Abgeordneten Katrin Werner (DIE LINKE) (Druck-
sache 17/5321, Fragen 53 und 54):
Welche Rolle hatten nach Kenntnis der Bundesregierung
grenzüberschreitende Bekanntschaften und Netzwerke zwi-
schen den Offizieren westafrikanischer Staaten bei den Bür-
gerkriegen, die in den vergangenen 20 Jahren in der Region
stattfanden und häufig grenzüberschreitenden Charakter hat-
ten, und wie bewertet die Bundesregierung vor diesem Hinter-
grund die Schaffung eines Netzwerks der Generalstabsoffi-
ziere westafrikanischer frankofoner Staaten durch die
Konrad-Adenauer-Stiftung e. V.?
Welche Informationen hat die Bundesregierung über die in
ivorischen Medien verbreiteten Meldungen, wonach die fran-
zösischen Soldaten der Operation Licorne für die Ouattara na-
hestehenden Kräfte der FRCI (Forces républicaines de Côte
d‘Ivoire) militärische Hilfe in Form von Waffen und logisti-
scher Unterstützung leisten, und hält sie dieses Verhalten der
französischen Regierung durch die UN-Resolution 1975 ge-
deckt?
Zu Frage 53:
Nach eigenen Angaben der Konrad-Adenauer-Stif-
tung zielt das Regionalprogramm Politischer Dialog
Westafrika, PDWA, auf einen losen Austausch bezüglich
regionaler Erfahrungen mit der Einbindung und Veran-
kerung von Sicherheitskräften, Armee und Polizei, in ei-
nen demokratischen Rechtsstaat. Der Schwerpunkt liegt
auf der Interaktion und Vertrauensbildung zwischen
Politikern und Militärs.
Ziel ist nicht die Schaffung eines grenzüberschreiten-
den Netzwerks westafrikanischer Militärs, sondern die
Heranführung von Führungsverantwortlichen aus der
Region an die Prinzipien des demokratischen Rechts-
staates.
Zu Frage 54:
In Nacht vom 4. auf den 5. April 2011 gab es einen
Angriff auf Widerstandspunkte von Gbagbo-Kräften
durch Kräfte der VN-Mission UNOCI, unterstützt durch
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anzösisches Militär vor Ort, mit dem Ziel, schwere
affen auszuschalten, da diese Opfer in der Zivilbevöl-
erung anrichten.
Dieser Angriff erfolgte konform mit dem UNOCI-
andat, unter anderem Art. 6 VN-Sicherheitsratsreso-
tion 1975 vom 30. März 2011: [Dort heißt es] Anwen-
ung aller notwendigen Mittel um die Bevölkerung vor
nmittelbarer Gewalt zu schützen, einschließlich Aus-
chaltung schwerer Waffen.
Das Mandat sieht auch die Unterstützung durch fran-
ösisches Militär für UNOCI bei Bedarf vor. Der VN-
eneralsekretär hat betont, dass hierdurch keine Partei-
ahme erfolge.
Die am 30. März 2011 einstimmig abgestimmte Si-
herheitsratsresolution 1975 enthält außerdem Sanktio-
en gegen fünf Personen, unter anderem Gbagbo, und
erweist auf eine mögliche Zuständigkeit der Internatio-
alen Strafgerichtshofs, IStGH.
Darüber hinaus soll die Operation LICORNE franzö-
ische Staatsangehörige sowie Bürger anderer EU-Staa-
n in Côte d’Ivoire schützen.
nlage 28
Antwort
er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Fragen der
bgeordneten Erika Steinbach (CDU/CSU) (Druck-
ache 17/5321, Fragen 55 und 56):
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung zu den soge-
nannten Rollkommandos der kubanischen Regierung, die für
Straßenterror, Überfälle in den Wohnungen ihrer Opfer bis hin
zu Entführungen verantwortlich sein sollen?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung zu den Opfern
dieser „Rollkommandos“?
In Kuba gibt es keine sogenannten Rollkommandos.
as es in Kuba gibt, sind sogenannte Actos de Repudio.
iese bestehen aus staatlich organisierten Gegen-
emonstrationen zur Störung oder Verhinderung von
undgebungen kubanischer Dissidenten, wobei oft eine
berzahl von Gegendemonstranten auch unter Einsatz
on Körperkontakt, vereinzelten Schlägen und ein-
chüchternden und beleidigenden Äußerungen gegen die
issidenten vorgehen. In Einzelfällen ist es dabei auch
och in jüngster Zeit zu ernsthaften Verletzungen, Blut-
rgüsse als Folge von Schlägen, gekommen.
Diese Form der Demonstrationsunterbindung wurde
tztmals am 18. und 19. März 2011 angewandt, als sich
ie Menschenrechtsorganisation „Damen in Weiß“ und
re Anhänger zum 8. Jahrestag des „Schwarzen Früh-
ngs“ versammeln wollten. Die kubanische Regierung
atte circa 200 überwiegend junge Menschen, Studenten
er Universität von Havanna, zum Wohnhaus der Führe-
n der „Damen in Weiß“, Frau Laura Pollan, beordert,
m deren Kundgebung zu verhindern. Durch diesen
Acto de Repudio“ gelang es der kubanischen Regie-
ng, die Anhänger der „Damen in Weiß“ am Verlassen
es Hauses zu hindern. Zusätzlich wurde um das Wohn-
aus herum ein Straßenfest mit Musik aus Großlautspre-
hern inszeniert.
11610 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 101. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. April 2011
(A) )
)(B)
Anlage 29
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der
Abgeordneten Ute Kumpf (SPD) (Drucksache 17/5321,
Frage 57):
In welcher Höhe betreffen die Aufwendungen für Stiftungen
im Einzelplan 05 die auswärtige Kultur- und Bildungspolitik?
Der Haushalt des Auswärtigen Amts sieht im Kapi-
tel 0504 für insgesamt acht Stiftungen Mittel in Höhe
von 43,877 Millionen Euro vor.
Anlage 30
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5321, Frage 58):
Warum hat die Bundesregierung trotz der evidenten Eilbe-
dürftigkeit nicht zügiger national sowie in der EU veranlasst,
dass – wie etwa die Schweiz binnen Stunden – Vermögen
nordafrikanischer Potentaten schneller eingefroren wurden als
real geschehen – beginnend erst über zwei Wochen nach Auf-
standsbeginn gegen Muammar al-Gaddafi in Libyen; mehr als
drei Wochen nach Rücktritt des marokkanischen Ex-Präsiden-
ten Ben Ali; fünf Wochen nach Rücktritt des ägyptischen Ex-
Präsidenten Husni Mubarak; vergleiche ARD-Report Mainz,
31. März 2011 –, und wie viel des ursprünglich vorhandenen
Vermögens konnten die genannten Despoten bzw. deren Hel-
fer in Europa in der Zwischenzeit noch zum eigenen Nutzen
dem Einfrieren entziehen?
Die Bundesregierung hat sich als erster Mitgliedstaat
in der EU mit großer Beharrlichkeit und sehr frühzeitig
für Finanzsanktionen gegen alle genannten Personen
eingesetzt und konkrete Vorschläge für Reisesperren und
Vermögenseinfrierungen unterbreitet. Ich verhehle nicht,
dass sich auch die Bundesregierung rascheres und noch
schärferes Handeln durch die EU gewünscht hätte. Sank-
tionen der EU erfordern jedoch Beschlüsse des Rates,
die einstimmig getroffen werden müssen. Das bremst die
Möglichkeiten sehr schnellen Handelns, wie es die
Schweiz löblicherweise demonstriert hat.
Im Bereich von Wirtschafts- und Finanzsanktionen
setzt das Europarecht nationalen Maßnahmen enge
Grenzen. Nationale Sanktionsmaßnahmen sind aus Sicht
der Bundesregierung nur im Vorgriff auf beabsichtigte
Maßnahmen der EU zulässig. Die Bundesregierung hat
in dem Augenblick, in denen sich ein Konsens in der EU
abzeichnete und Gefahr im Verzug war, solche Vorgriffs-
maßnahmen erlassen.
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, ob und gege-
benenfalls wie viel Vermögen in der Zwischenzeit trans-
feriert wurde. In Fällen, in denen sich Verdachts-
momente in dieser Hinsicht in Deutschland zeigten, hat
sie solche Transfers unterbunden.
Anlage 31
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN Drucksache 17/5321, Frage 59):
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Wie viele der 50 Millionen Euro, die Deutschland für den
Reintegrationsprozess von Talibankämpfern in Afghanistan,
Afghan Peace and Reintegration Plan, 2010 versprochen
hatte, wurden ausgezahlt – bitte aufgeschlüsselt nach Empfän-
ger, Projekt und Maßnahme –, und in welcher Form überprüft
die Bundesregierung ihren Beitrag zu diesem Reintegrations-
programm?
Bislang hat Deutschland das Friedens- und Reintegrati-
nsprogramm – Afghan Peace and Reintegration Pro-
ramme, APRP – der afghanischen Regierung mit einem
eitrag von 10 Millionen Euro unterstützt. Der Beitrag von
sgesamt 50 Millionen Euro ist auf fünf Jahre angelegt.
Der deutsche Beitrag geht nicht an die afghanische
egierung direkt, sondern wird über das Entwicklungs-
rogramm der Vereinten Nationen, UNDP, umgesetzt.
NDP ist verpflichtet, die ordnungsgemäße Verwen-
ung der Mittel in ihren jährlichen Berichten nachzuwei-
en, Audits zu unternehmen sowie Berichte über die
nanzierten Aktivitäten zu liefern.
Zudem wird die internationale Gemeinschaft in Kabul
om Leiter des APRP, Minister Stanekzai, regelmäßig
ber die Fortschritte bei der Umsetzung des Programms
formiert. Der Unterrichtung der Geber und der Ab-
timmung der strategischen Prioritäten dient auch ein
gelmäßig tagendes „Special Peace and Reintegration
ub-Committee“ des Gemeinsamen Koordinierungs-
nd Überwachungsgremiums – Joint Coordination and
onitoring Board, JCMB.
Entscheidungen über die Vergabe von Mitteln im
PRP bedürfen zudem der Zustimmung des „Financial
versight Committe“, FOC, dem auf Rotationsbasis
uch zwei Geber angehören, derzeit Großbritannien und
apan.
Da verschiedene Geber in das UNDP-Programm ein-
ezahlen, ist eine direkte Zuordnung der deutschen Mittel
u den einzelnen Projektaktivitäten, die von UNDP inner-
alb des afghanischen Friedens- und Reintegrationspro-
ramms umgesetzt werden, nicht immer möglich.
nlage 32
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
es Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE
RÜNEN) (Drucksache 17/5321, Frage 60):
Welche Position vertritt die Bundesregierung im Europäi-
schen Rat bezüglich der für Juni 2011 angestrebten Neufas-
sung der FRONTEX-Verordnung, Ratsdok. 6898/10, und in
welcher Form wird der Deutsche Bundestag in die Aushand-
lung dieser Neufassung einbezogen?
Die Bundesregierung unterstützt die Schlussfolgerun-
en des Europäischen Rates, die einen umfassenden An-
atz zu allen Migrationsthemen im Hinblick auf Nord-
frika verfolgen. In diesem Zusammenhang unterstützt
ie Bundesregierung auch das Ziel, eine rasche Einigung
ber die Neufassung der FRONTEX-Verordnung zu er-
ielen. Dabei gilt es, die originäre Verantwortlichkeit der
itgliedstaaten für den Schutz der Außengrenzen nicht
frage zu stellen. Die Einbeziehung des Bundestages er-
lgt in dem dafür vorgesehenen und üblichen Verfahren.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 101. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. April 2011 11611
(A) )
)(B)
Anlage 33
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE)
(Drucksache 17/5321, Frage 61):
Wie bewertet die Bundesregierung den Bericht des Nach-
richtenmagazins Der Spiegel vom 31. März 2011, wonach laut
einem EU-Kommissionspapier US-Behörden Daten europäi-
scher Banken – SWIFT bzw. TFTP – ohne Anlass und auf Vorrat
speichern, was unter anderem gegen Art. 4 des SWIFT-Abkom-
mens verstößt und laut Spiegel auch von der EU-Kommission
beanstandet wird, und wie kommt die Bundesregierung zu ihrer
in der Antwort auf die Kleine Anfrage 17/5133 vorgetragenen
Haltung, parlamentarische Kontrollrechte bezüglich des TFTP-
Abkommens seien nicht eingeschränkt, obschon Fragen von
Datenschutzbeauftragten immer noch nicht von der Bundesre-
gierung beantwortet wurden sowie die Bundesregierung diese
selbst zur Beantwortung an die EU-Kommission weiterleiten
musste und ein monatelanger Selbstversuch des Europaabge-
ordneten Alexander Alvaro zeigte, dass deutsche Behörden
nicht in der Lage sind, Auskunft zu geben, ob und welche Da-
ten verarbeitet werden und ein TFTP-Datentausch zwischen
US-Behörden und EUROPOL häufig auf „mündlichen Infor-
mationen“ beruht, über die also keine Vermerke angelegt wer-
den und die dementsprechend nicht abfragbar sind?
Die Bundesregierung unterstützt die von der Europäi-
schen Kommission in ihrem am 17. März 2011 veröffent-
lichten Evaluierungsbericht über die Umsetzung des Tri-
vial File Transfer Protocol-Abkommens, TFTP, gemachten
Verbesserungsvorschläge und regt deren zügige Umset-
zung an. Dies gilt insbesondere für die Empfehlungen,
künftig alle die US-Ersuchen begründenden Informationen
in Papierform einzureichen und die Auskünfte zu den Da-
tenschutzmöglichkeiten für EU-Bürger in den USA auf der
US-Treasury-Homepage zu verbessern.
Die Bundesregierung ist überdies der Ansicht, dass es
Aufgabe der Kommission ist, in Zusammenarbeit mit
den USA Lösungen für mögliche Schwierigkeiten bei
der Umsetzung des Abkommens zu finden. Vertragspar-
tei des Abkommens ist die EU, Deutschland ist nicht un-
mittelbare Vertragspartei.
Die Bundesregierung hat die Fragen des Bundes-
beauftragten für den Datenschutz und die Informations-
sicherheit an die Europäische Kommission weitergeleitet.
Die Europäische Kommission hat der Bundesregierung
mitgeteilt, dass sie die Fragen schriftlich beantworten wird.
Anlage 34
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
des Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5321, Frage 62):
Gibt es für die Bundesregierung angesichts ihres verfas-
sungsrechtlichen Schutzauftrages für die Grundrechte der
Bundesbürger sowie angesichts der zahlreichen erheblichen,
nunmehr offiziell belegten, kumulativ vorliegenden Verstöße
gegen Bestimmungen des SWIFT-Abkommens – Spiegel
Online vom 31. März 2011 – wie zum Beispiel die mangelnde
inhaltliche Eingrenzung der Anfragen seitens der USA, die
mangelnde Schriftlichkeit der Anfragen, die fehlende Doku-
mentation der Zugriffe durch die USA, die fehlende Möglich-
keit der Prüfung des Nutzens der Datenübermittlungen, die
anhaltende, zumindest teilweise Erstreckung auch auf inner-
europäische Finanztransaktionsdaten, aber auch das Leerlau-
fen des Auskunftsanspruches – Spiegel Online vom 16. März
2011 – eine Grenze der Zulässigkeit des weiteren Festhaltens
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am SWIFT-Abkommen, und nach welchen Kriterien bemisst
sich aus Sicht der Bundesregierung diese Grenze?
Die Bundesregierung unterstützt die von der Europäi-
hen Kommission in ihrem am 17. März 2011 veröffent-
chten Evaluierungsbericht über die Umsetzung des Trivial
ile Transfer Protocol-Abkommens, TFTP, gemachten
erbesserungsvorschläge und regt deren zügige Umset-
ung an. Dies gilt insbesondere für die Empfehlungen,
ünftig alle die US-Ersuchen begründenden Informatio-
en in Papierform einzureichen und die Auskünfte zu den
atenschutzmöglichkeiten für EU-Bürger in den USA auf
er US-Treasury-Homepage zu verbessern.
Die Bundesregierung ist überdies der Ansicht, dass es
ufgabe der Kommission ist, in Zusammenarbeit mit
en USA Lösungen für mögliche Schwierigkeiten bei
er Umsetzung des Abkommens zu finden. Vertragspar-
i des Abkommens ist die EU, Deutschland ist nicht un-
ittelbare Vertragspartei.
nlage 35
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Fra-
en der Abgeordneten Christel Humme (SPD) (Druck-
ache 17/5321, Fragen 65 und 66):
Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung
hinsichtlich einer angemessenen Vertretung von Frauen in
Entscheidungsgremien von Stiftungen, in denen über die Ver-
gabe von Stiftungsmitteln entschieden wird?
Inwiefern werden die Ergebnisse der Förderung von Stif-
tungen im Hinblick auf eine geschlechtergerechte Teilhabe
von Frauen und Männern evaluiert – bitte mit Begründung?
u Frage 65:
Nach Angaben des Bundesverbandes Deutsche Stif-
ngen existierten zum 31. Dezember 2010 allein
8 162 Stiftungen des bürgerlichen Rechts. Daneben be-
teht eine große Anzahl von Stiftungen öffentlichen
echts. Die Bundesregierung verfügt über keine statisti-
chen Erkenntnisse über die Besetzung von Entschei-
ungsgremien dieser Stiftungen.
Im Einflussbereich des Bundes sind bei der Beset-
ung von Gremien die Vorschriften des Gesetzes über
ie Berufung und Entsendung von Frauen und Männern
Gremien im Einflussbereich des Bundes, Bundesgre-
ienbesetzungsgesetz – BGremBG – zu beachten. Über
ie Anwendung dieses Gesetzes legt die Bundesregie-
ng dem Deutschen Bundestag in jeder Legislaturpe-
ode einen Bericht über die Anwendung dieses Gesetzes
or – zuletzt Fünfter Gremienbericht der Bundesregie-
ng zum Bundesgremienbesetzungsgesetz vom 16. De-
ember 2010, Bundestagsdrucksache 17/4308 (neu).
u Frage 66:
Die Verwendung der Stiftungsmittel muss sich nach
em jeweiligen Stiftungszweck richten. Über die sat-
ungsgemäße Verwendung der Mittel haben die entspre-
henden Stiftungsgremien zu befinden. Generelle Er-
enntnisse darüber, inwiefern Evaluation im Hinblick
uf eine geschlechtergerechte Teilhabe von Frauen und
ännern dabei eine Rolle spielt, liegen der Bundesregie-
ng nicht vor.
11612 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 101. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. April 2011
(A) )
)(B)
stellbaren – Auswertung erscheint unter Informationsge-
sichtspunkten nicht zweckmäßig; daher beschränke ich
mich in meiner Antwort auf eine aggregierte Darstellung
und verweise im Einzelnen auf eine schriftliche Über-
sicht, die ich Ihnen nach der Fragestunde zuleiten werde.
Aufgrund der Enge des für diese Arbeiten und Auswer-
tungen zur Verfügung stehenden Zeitfensters konnten im
Übrigen nicht von allen Bundesressorts belastbare Daten
geliefert werden, sodass die ermittelten Daten unter die-
sem ausdrücklichen Vorbehalt mitgeteilt werden müssen.
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im
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Einzelplan
04 Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt
05 Auswärtiges Amt
06 BM des Innern
07 BM der Justiz
09 BM für Wirtschaft und Technologie
10 BM für Ernährung, Landwirtschaft und Verbrauchersc
12 BM für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
14 BM der Verteidigung
15 BM für Gesundheit
17 BM für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
23 BM für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwick
30 BM für Bildung und Forschung
60 Allgemeine Finanzverwaltung
Gesamthaushalt
(D
das laufende Haushaltsjahr 2011 vorgesehen (bitte Auflistung
nach Einzelplänen)?
Für welche konkreten Vorhaben sind Aufwendungen für
Stiftungen für das laufende Haushaltsjahr 2011 eingestellt
(bitte Auflistung nach Einzelplänen)?
u Frage 70:
Für das Haushaltsjahr 2011 sieht der Bundeshaushalt
Soll folgende finanziellen Aufwendungen für Stiftun-
en vor:
Aufwendungen für Stiftun-
gen 2011 in 1 000 Euro
396 148
65 856
128 308
10 060
16 286
hutz 27 205
2 750
75
48 076
127 342
lung 32 714
861 509
7 500
1 723 829
(CAnlage 36
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Fra-
gen der Abgeordneten Ulla Burchardt (SPD) (Drucksa-
che 17/5321, Fragen 68 und 69):
Wie hoch ist die Summe der Gelder, die der Bund in den
Haushaltsjahren 2008, 2009 und 2010 privatrechtlichen und
öffentlich-rechtlichen Stiftungen zukommen ließ (bitte Auf-
gliederung nach Ressorts und Stiftungsrechtsform)?
Für welche konkreten Zwecke und Aufgaben wurden in
den Haushaltsjahren 2008, 2009 und 2010 finanzielle Mittel
für Stiftungen zur Verfügung gestellt (bitte Auflistung ent-
sprechend den einzelnen Ressorts)?
Zu Frage 68:
Da eine Beantwortung der Frage über eine Daten-
bankauswertung mangels abgrenzbarer Auswertungskri-
terien nicht möglich war, mussten die erbetenen Infor-
mationen im Wege einer umfassenden Ressortabfrage
ermittelt werden. Die Fragestellung bezieht sich auf drei
Haushaltsjahre, alle Bundesministerien und die in den
Einzelplänen jeweils einschlägigen Ausgabeermächti-
gungen. Eine mündliche Wiedergabe dieser – wegen der
Anzahl der Daten nur in einer Tabelle übersichtlich dar-
Im Haushaltsjahr 2008 hat die Bundesregierung da-
nach für privatrechtlich organisierte Stiftungen rund
638 Millionen Euro, für öffentlich-rechtlich organisierte
rund 812 Millionen Euro, im Jahr 2009 jeweils 715 Mil-
lionen Euro bzw. 862 Millionen Euro sowie im Jahr
2010 767 Millionen Euro bzw. 930 Millionen Euro ver-
ausgabt.
Zu Frage 69:
Die vom Haushaltsgesetzgeber damit verfolgten Zwe-
cke und Aufgaben ergeben sich aus der bei Frage 68 an-
gekündigten Übersicht und den dort zu entnehmenden
Zweckbestimmungen der Ausgabeermächtigungen der
Haushaltspläne. So weit mehrere Stiftungen aus einer
Haushaltsstelle finanziert werden, werden diese in der
Regel in den entsprechenden Erläuterungen des Haus-
haltsplans aufgeführt.
Anlage 37
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Fra-
gen des Abgeordneten Rene Röspel (SPD) (Drucksache
17/5321, Fragen 70 und 71):
Welche finanziellen Aufwendungen für Stiftungen sind für
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 101. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. April 2011 11613
(A) )
)(B)
Zu Frage 71:
Die Fragestellung bezieht sich auf sämtliche Bundes-
ministerien und die in den Einzelplänen jeweils einschlä-
gigen Ausgabeermächtigungen. Eine mündliche Wieder-
gabe dieser – wegen der Anzahl der Daten nur in einer
Tabelle übersichtlich darstellbaren – Auswertung er-
scheint unter Informationsgesichtspunkten nicht zweck-
mäßig; daher verweise ich im Einzelnen auf die bereits
in meiner Antwort zu mündlicher Frage der Abgeordne-
ten Burchardt Nummer 68 angesprochene schriftliche
Übersicht, die die entsprechenden Informationen be-
inhaltet.
Die schriftliche Übersicht leite ich Ihnen auch gerne
zu.
Anlage 38
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Fra-
gen des Abgeordneten Hans-Joachim Hacker (SPD)
(Drucksache 17/5321, Fragen 72 und 73):
Wie positioniert sich die Bundesregierung zu einer Verlän-
gerung der bis 31. Dezember 2011 befristeten Reduzierung
der Umsatzsteuer für die Fahrgastschifffahrt?
Welche Steuersätze bringen die europäischen Nachbarlän-
der für die Fahrgastschifffahrt in Ansatz, und welche Gesprä-
che führte die Bundesregierung mit dem Ziel einer Harmoni-
sierung der Besteuerung der Fahrgastschifffahrt in Europa?
Zu Frage 72:
Die Bundesregierung hat sich in dieser Frage noch
nicht positioniert.
Zu Frage 73:
Nach den der Bundesregierung vorliegenden, auf
einer Unterlage der Europäischen Kommission beruhen-
den Informationen wenden die europäischen Nach-
barländer folgende Umsatzsteuersätze für die Personen-
beförderung mit Schiffen an:
Die Bundesregierung führte keine Gespräche mit dem
Ziel der weiteren Harmonisierung dieser Steuersätze.
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Land Steuersatz
Belgien 6 Prozent
Tschechien 10 Prozent
(für regulären Transport)
20 Prozent
Dänemark Steuerbefreiung
Frankreich 5,5 Prozent
Luxemburg 3 Prozent
Niederlande 6 Prozent
Österreich 10 Prozent
Polen 8 Prozent
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(D
nlage 39
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage
er Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE)
rucksache 17/5321, Frage 76):
Stimmt die Mitteilung des Bundes der Steuerzahler, wo-
nach in Kürze mit der Veröffentlichung eines Verwaltungs-
schreibens zur sogenannten 0,03-Prozent-Regelung durch das
BMF zu rechnen sei, und wird das BMF in diesem die bereits
mehrfach bestätigte Rechtsprechung – vergleiche zum Bei-
spiel Bundesfinanzhof, Urteile vom 22. September 2010,
VI R 54/09, VI R 55/09 und VI R 57/09 – für allgemeingültig
erklären, wonach der geldwerte Vorteil für die Nutzung eines
Dienstwagens für die Fahrten zwischen Wohnung und regel-
mäßiger Arbeitsstätte einen Korrekturposten zum Werbungs-
kostenabzug darstellt und daher nur insoweit zur Anwendung
kommen kann, wie der Arbeitnehmer den Dienstwagen auch
tatsächlich für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
genutzt hat, sodass die Schreiben vom 23. Oktober 2008,
BStBl I Seite 961, und vom 12. März 2009, BStBl I Seite 500,
nicht mehr anzuwenden sind?
Der BFH hat in den Urteilen vom 22. September 2010
ntschieden, dass die Zuschlagsregelung des § 8 Abs. 2
atz 3 EStG für die Überlassung eines betrieblichen
raftfahrzeugs für Fahrten zwischen Wohnung und re-
elmäßiger Arbeitsstätte nur zur Anwendung kommt,
oweit der Arbeitnehmer den Dienstwagen tatsächlich
r diese Fahrten benutzt. Diese BFH-Urteile werden in
ürze im Bundessteuerblatt Teil II mit begleitendem
MF-Schreiben vom 1. April 2011 zu deren Anwen-
ung veröffentlicht. Die Nichtanwendungsschreiben
om 23. Oktober 2008, BStBl I Seite 961, und vom
2. März 2009, BStBl I Seite 500, werden aufgehoben.
nlage 40
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die
rage der Abgeordneten Ute Kumpf (SPD) (Drucksache
7/5321, Frage 77):
In welcher Höhe betreffen die Aufwendungen für Stiftun-
gen im Einzelplan 09 den Bereich der Kreativwirtschaft?
Die Aufwendungen der Bundesregierung für Stiftun-
en im Epl 09 – zum Beispiel auf dem Wege der institu-
onellen Förderung – betreffen nicht die Initiative Kul-
r- und Kreativwirtschaft.
Allerdings war die Stiftung Preußischer Kulturbesitz
iner der Zuwendungsempfänger der Initiative Kultur-
nd Kreativwirtschaft, und zwar für das Projekt „Deve-
pment Unit Marketing, Fundraising“. Hauptbestandteil
es Projektes war die Entwicklung eines Corporate De-
ign – Markenentwicklung, internationale Marken-
cherche und Markenanmeldung – und der Aufbau eines
trategischen Fundraising für die Stiftung. Der Bewilli-
ungszeitraum ging vom 9. Juli 2009 bis zum 28. Februar
011. Die Zuwendungssumme belief sich auf insgesamt
91 000 Euro.
11614 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 101. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. April 2011
(A) )
)(B)
Anlage 41
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Fra-
gen des Abgeordneten Garrelt Duin (SPD) (Drucksache
17/5321, Fragen 78 und 79):
Wann wird die Bundesregierung – wie in ihrem Energie-
konzept beschlossen – ein KfW-Sonderprogramm zur Absi-
cherung der Finanzierung von Windparkprojekten, -schiffen
und -infrastrukturen umsetzen, und welche Fördermöglichkei-
ten und -konditionen wird es geben?
Hat die Bundesregierung Hinweise darauf, dass die Stel-
lung von Anträgen auf Bürgschaften für geplante Windpark-
projekte erfolgen wird bzw. erfolgt ist, geplant ist oder vorbe-
reitet wird, und wenn ja, welche Entscheidungen der
Bundesregierung sind getroffen bzw. in Aussicht gestellt?
Zu Frage 78:
Trotz garantierter EEG-Einspeisevergütung ist es für
bauwillige Projektgesellschaften kaum möglich, die Finan-
zierung von Offshore-Windparks mit einem Finanzie-
rungsvolumen von 1,5 bis 1,7 Milliarden Euro pro Wind-
park am Kapitalmarkt darzustellen. Auch gemischte
Bundes- und Landesbürgschaften haben sich als kaum
realisierbares Instrument erwiesen. Deshalb sieht das
Energiekonzept der Bundesregierung ein KfW-Sonder-
programm „Offshore-Windenergie“ mit einem Kreditvo-
lumen von insgesamt 5 Milliarden Euro für die ersten
zehn Projekte vor. Eine Förderung für den Bau von Spe-
zialschiffen oder von Infrastruktur ist mit dem Sonder-
programm nicht vorgesehen. Allerdings sind vom durch
diverse Maßnahmen geförderten Ausbau der Offshore-
Windenergie auch Impulse für den Spezialschiffbau so-
wie den notwendigen Infrastrukturausbau zu erwarten.
Die KfW hat einen Programmentwurf vorgelegt, der
die inhaltlichen und verfahrensrechtlichen Eckpunkte der
Projektfinanzierung darlegt. Die Eckpunkte sind weitge-
hend mit den beteiligten Ressorts, BMWi, BMU, BMF,
abgestimmt. Mit einem baldigen Programmstart ist zu
rechnen.
Zu Frage 79:
Der Bundesregierung ist bekannt, dass innerhalb der
Branche über Bürgschaften für Offshore-Windparks dis-
kutiert wird. Bisher wurden aber keine entsprechenden
Anträge gestellt. Es gibt auch keine Hinweise darauf,
dass dies erfolgen wird.
Anlage 42
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Fra-
gen des Abgeordneten Sebastian Edathy (SPD) (Druck-
sache 17/5321, Fragen 80 und 81):
Hat sich der Bundesminister für Wirtschaft und Technolo-
gie, Rainer Brüderle, am 24. März 2011 im Deutschen Bun-
destag wahrheitsgemäß geäußert, als er ausführte, es seien in
einem Gesprächsprotokoll über eine Zusammenkunft mit Ver-
tretern des Bundesverbandes der Deutschen Industrie e. V.
„meine Ausführungen falsch wiedergegeben worden“?
Was an dem folgenden Protokollauszug des Bundesver-
bandes der Deutschen Industrie e. V., Quelle: Süddeutsche
Zeitung, ist unrichtig – bzw. wie hat sich der Bundesminister
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für Wirtschaft und Technologie stattdessen in der Zusammen-
kunft geäußert –: „Herr Dr. Keitel machte darauf aufmerksam,
dass derzeit eine Meldung über die Ticker laufe, wonach die
Bundesregierung am Nachmittag ein Moratorium der Lauf-
zeitverlängerung für Kernkraftwerke bekannt geben wolle.
Der Minister bestätigte dies und wies erläuternd darauf hin,
dass angesichts der bevorstehenden Landtagswahlen Druck
auf der Politik laste und die Entscheidungen daher nicht im-
mer rational seien“?
u Frage 80:
In der Frage wird die Einlassung von Bundesminister
rüderle am 24. März 2011 im Deutschen Bundestag
icht korrekt wiedergegeben. An die Adresse der Oppo-
ition gerichtet erklärte Bundesminister Brüderle am
4. März 2011 im Deutschen Bundestag: „Sie haben aus
inem Protokoll zitiert, zu dem der BDI inzwischen er-
lärt hat, dass meine Ausführungen falsch wiedergege-
en worden sind.“
u Frage 81:
Nach dem Reaktorunfall in Fukushima ist eine neue
ituation eingetreten. Vor diesem Hintergrund hat die
undesregierung ein Moratorium der Laufzeitverlänge-
ng für Kernkraftwerke beschlossen. Bundesminister
rüderle hat von Anfang an um Verständnis für diese
olitik geworben. So hat Bundesminister Brüderle be-
its am Vormittag des 14. März 2011 gegenüber Presse-
ertretern darauf hingewiesen, dass „sich eine neue Lage
rgeben“ habe. Am frühen Nachmittag desselben Tages
arb er auch vor Vertretern des Bundesverbandes der
eutschen Industrie für diese Energiepolitik der Bundes-
gierung. Er verwies dabei gleichzeitig auf die Aspekte
ersorgungssicherheit und Bezahlbarkeit von Energie.
undesminister Brüderle hat diese Haltung der Bundes-
gierung auch in der Folge konsequent weiter vertreten,
o zum Beispiel auf der Sitzung der Bundeskanzlerin,
es Bundeswirtschafts- und des Bundesumweltministers
it den Ministerpräsidenten der Bundesländer, in denen
ich Kernkraftwerke befinden, am 15. März 2011, auf
em Treffen auf Einladung der Bundeskanzlerin am
2. März 2011, auf dem die Einsetzung einer Ethikkom-
ission beschlossen wurde, oder im Deutschen Bundes-
g am 24. März 2011.
nlage 43
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die
rage des Abgeordneten Hans-Joachim Fell (BÜND-
IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5321,
rage 82):
Welche unabhängigen Schätzungen – Studien und Ver-
gleichbares – liegen der Bundesregierung vor, die Auskunft
darüber geben, wie hoch die Stilllegungs- und Entsorgungs-
rückstellungen für Atomanlagen sein müssten, um die zu er-
wartenden Kosten abdecken zu können, und für den Fall, dass
der Bundesregierung keine solchen unabhängigen Schätzun-
gen vorliegen, wie will die Bundesregierung prüfen, ob die
Betreiber von Atomanlagen ihrer gesetzlichen Pflicht nach-
kommen, ausreichend Rückstellungen vorzuhalten?
Die Bildung von Rückstellungen für die aus der Still-
gung von Kernkraftwerken und der Pflicht zur Entsor-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 101. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. April 2011 11615
(A) )
)(B)
gung radioaktiver Abfälle resultierenden Verpflichtun-
gen setzt zunächst eine Schätzung der Kosten für die
Stilllegung und die verschiedenen Entsorgungsschritte
voraus. Diese Kostenschätzung erfolgt durch die Betrei-
ber der Kernkraftwerke, die diese Kosten tragen müssen.
Auf der Grundlage der Kostenschätzung müssen die Be-
treiber der Anlagen dann Rückstellungen für ihre in der
Zukunft zu erfüllenden finanziellen Verpflichtungen bil-
den. Die korrekte Bildung von Rückstellungen wird re-
gelmäßig von unabhängigen Wirtschaftsprüfern geprüft
und testiert.
Dass die Betreiber ihrer gesetzlichen Pflicht zur Bil-
dung ausreichender Rückstellungen nachkommen, ist
durch die Vorschriften des Handelsrechts sichergestellt.
Anlage 44
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die
Fragen des Abgeordneten Dr. Gerhard Schick (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5321, Fra-
gen 83 und 84):
Sind Medienberichte zutreffend – vergleiche Süddeutsche
Zeitung, „Umstrittener Deal“; Financial Times Deutschland,
„Deutschland hilft Indien bei Iran-Deals“, jeweils vom
29. März 2011 –, nach denen Ölgeschäfte zwischen Iran und
Indien über die Deutsche Bundesbank erst nach Prüfung, Bil-
ligung und Entscheidung vom Bundesministerium für Wirt-
schaft und Technologie und Auswärtigen Amt zustande ge-
kommen sind und die Deutsche Bundesbank somit als
„ausführendes Organ“ dieser Entscheidung betrachtet werden
kann, und, wenn ja, wie verträgt sich dies mit einer Aussage
des Auswärtigen Amts, dass die Deutsche Bundesbank letzt-
endlich die Genehmigungsbehörde sei?
Mit welchen konkreten Maßnahmen und Prüfungen hat
die Bundesregierung sichergestellt, dass Mittel, die dem Iran
aus Ölgeschäften mit Indien zufließen und die über die Deut-
sche Bundesbank abgewickelt werden, nicht für das umstrit-
tene iranische Atomprogramm genutzt werden (vergleiche
Die Welt, „Deutschland hilft Indien bei Iran-Geschäften“,
29. März 2011)?
Zu Frage 83:
Die Verordnung (EU) Nr. 961/2010 sieht eine Geneh-
migungspflicht für Geldtransfers von und an iranische
Personen, Organisationen und Einrichtungen ab einem
Betrag von 40 000 Euro vor. Zuständige Behörde für die
Erteilung einer Genehmigung ist die Deutsche Bundes-
bank. Die Deutsche Bundesbank steht bei ihren Ent-
scheidungen im Kontakt mit der Bundesregierung.
Zu Frage 84:
Über die Deutsche Bundesbank werden keine Öl-
geschäfte abgewickelt. Vielmehr ist die Deutsche Bun-
desbank zuständige Behörde für die Erteilung von Ge-
nehmigungen für Zahlungen von und an iranische
Personen, Organisationen und Einrichtungen ab einem
Betrag von 40 000 Euro, siehe oben. Die Genehmigung
ist zu versagen, wenn einer Zahlung verbotene, insbe-
sondere proliferationsrelevante Geschäfte zugrunde lie-
gen. Dies ist bei der Bezahlung von Öllieferungen nicht
der Fall. Die Weiterverfügung von Geldern von und an
iranische Personen, Organisationen und Einrichtungen
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nterliegt ab einem Betrag von 40 000 Euro ebenfalls ei-
er Genehmigungspflicht. Verfügungen der EIHB an
ritte ab 40 000 Euro sind daher ebenfalls genehmi-
ungspflichtig. Auch in diesem Fall können keine Zah-
ngen für proliferationsrelevante oder sonstige durch
ie EU-Sanktionen gegen Iran verbotene Geschäfte ge-
ehmigt werden.
nlage 45
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die
rage der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann (DIE
INKE) (Drucksache 17/5321, Frage 85):
Auf welcher Grundlage sind seitens der EU – laut den An-
gaben des EU-Energiekommissars Günther Oettinger – be-
reits Finanzmittel in dreistelliger Millionenhöhe an das Land
Brandenburg zur Erprobung der Carbon-Capture-and-Sto-
rage-Technologie geflossen, und in welchem Umfang sind
diese Mittel an Unternehmen oder andere Aufgabenträger
weitergereicht worden, vergleiche unter anderem Vorabmel-
dung der Märkischen Oderzeitung vom 28. März 2011?
Auf Grundlage des Europäischen Energieprogramms
ur Konjunkturbelebung, EERP – European Energy Re-
overy Programme, wird das CCS-Demonstrationspro-
kt von Vattenfall in Jänschwalde/Brandenburg mit
80 Millionen Euro gefördert. Die Bundesregierung hat
eine Kenntnis darüber, in welchem Umfang Vattenfall
ie EU-Fördermittel für Verträge mit weiteren Unterneh-
en verwendet hat. Das Land Brandenburg erhält keine
ördermittel zur Erprobung der CCS-Technologie aus
em Konjunkturprogramm der EU.
nlage 46
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die
rage der Abgeordneten Christine Scheel (BÜND-
IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5321, Frage 86):
Zu welchem Zeitpunkt beabsichtigt die Bundesregierung
die Einrichtung eines Beauftragten für kleine und mittlere Un-
ternehmen, und welche Funktionen soll der oder die Beauf-
tragte übernehmen, vergleiche Drahtbericht BRUEEU 1182:
3074 vom WBF-Rat am 10. März 2011?
Die Bundesregierung hat bereits einen Beauftragten
r Mittelstand und Tourismus. Wen sie gegenüber der
OM als KMU-Beauftragten benennt und welche Auf-
aben diese Person wahrnehmen wird, wird sie entschei-
en, wenn ihr eine konkrete Anfrage vorgelegt wird. Ge-
erell können die Mitgliedstaaten wählen, ob ein
olitiker, ein hoher Beamter oder ein Unternehmer die
unktion wahrnehmen soll.
Gemäß der KOM-Mitteilung zur Überprüfung des
mall Business Act für Europa vom 23. Februar 2011
nd den Ausführungen der KOM in der Ratsarbeits-
ruppe zum WBF-Rat am 21. März 2011 sollen KMU-
eauftragte in den Mitgliedstaaten KMU-Angelegen-
eiten zwischen Behörden koordinieren und KMU-Inte-
ssen verteidigen. Sie sollen sich auch regelmäßig un-
reinander, mit der KOM und mit Interessenvertretern
ber beste Praktiken und organisatorische Verbesserun-
en in den Mitgliedstaaten austauschen.
11616 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 101. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. April 2011
(A) )
)(B)
Anlage 47
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
Frage der Abgeordneten Christine Scheel (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5321, Frage 87):
Ist die Bundesregierung davon überzeugt, dass es erforder-
lich ist, an der Vorrangprüfung bei der Zuwanderung ausländi-
scher Fachkräfte festzuhalten, und auf welchen Daten beruht
diese Einschätzung vor dem Hintergrund, dass die Bundesre-
gierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage „Praxis der
qualifizierten Zuwanderung in die deutsche Wirtschaft“
– Bundestagsdrucksache 17/4444 – zugeben musste, dass sie
über keinerlei statistische Daten zur Vorrangprüfung verfügt?
Es ist nicht zutreffend, dass bei der Zulassung auslän-
discher Fachkräfte generell eine Vorrangprüfung durch-
geführt wird. Wie bereits in der Antwort zu Frage 8 der
genannten Anfrage ausgeführt, wird bei der Zulassung
ausländischer Hochqualifizierter, bei ausländischen Ab-
solventen deutscher Hochschulen und bei Akademikern
aus den neuen EU-Mitgliedstaaten sowie den Ehepart-
nern dieser Fachkräfte keine Vorrangprüfung durchge-
führt.
Neben der Qualifikation ist die Vorrangprüfung ein
weiteres Element für die Steuerung der Zuwanderung
ausländischer Arbeitnehmer. Ziel der Vorrangprüfung ist
es, freie Arbeitsplätze mit geeigneten inländischen Ar-
beitsuchenden zu besetzen, ihnen damit Beschäftigungs-
perspektiven zu eröffnen und sie in den Arbeitsmarkt zu
integrieren.
Anlage 48
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
Frage des Abgeordneten Manuel Sarrazin (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5321, Frage 88):
Wird die Bundesregierung – etwa gemeinsam mit den Ver-
tretungen der EU-Beitrittsstaaten – Fest- oder Feierstunden
zur Herstellung der vollen Arbeitnehmerfreizügigkeit ab
1. Mai 2011 veranstalten?
Am 1. Mai 2011 enden in Deutschland die Über-
gangsbestimmungen zur Arbeitnehmerfreizügigkeit für
die im Jahr 2004 der Europäischen Union beigetretenen
Mitgliedstaaten Polen, Ungarn, Tschechien, Slowakei,
Slowenien, Estland, Lettland und Litauen. Die schritt-
weise Öffnung des deutschen Arbeitsmarkts in der Über-
gangszeit findet für diese Staaten mit der Herstellung der
vollständigen Freizügigkeit ihren bestimmungsgemäßen
Abschluss. Hierbei handelt es sich um das begrüßens-
werte Eintreten von europäischer Normalität. Besondere
Festveranstaltungen sind seitens der Bundesregierung
derzeit nicht geplant.
Anlage 49
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
Fragen der Abgeordneten Brigitte Pothmer (BÜND-
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IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5321, Fragen 89
nd 90):
Plant die Bundesregierung, die volle Herstellung der Ar-
beitnehmerfreizügigkeit für die Staatsangehörigen der Bei-
trittsstaaten, EU-8-Staatsangehörige, mit einer Informations-
kampagne zu begleiten?
Welche Umsetzungsmaßnahmen hat die Bundesregierung
zur Herstellung der vollen Arbeitnehmerfreizügigkeit für die
Staatsangehörigen der Beitrittsstaaten, EU-8-Staatsangehö-
rige, ergriffen?
u Frage 89:
Mit dem Ende der Übergangsregelungen zum 1. Mai
011 tritt europäische Normalität ein, das heißt die un-
ingeschränkte Freizügigkeit für Arbeitnehmer, wie sie
ereits für die 15 „alten“ Mitgliedstaaten gilt. Um mögli-
hen Unsicherheiten zu begegnen und um Fragen zu be-
ntworten, die bei Betroffenen, zum Beispiel Arbeitneh-
ern in den acht zum 1. Mai 2004 beigetretenen
itgliedstaaten und Arbeitgebern in Deutschland, auf-
eten können, hat das Bundesministerium für Arbeit und
oziales eine Informationsbroschüre „Beschäftigung
nd Entsendung von Unionsbürgerinnen und -bürgern;
0 Fragen und Antworten zum 1. Mai 2011“ veröffent-
cht. Diese Broschüre ist auch auf der Internetseite des
MAS verfügbar und wird in Kürze in englischer und
olnischer Sprache vorliegen. Daneben richtet BMAS
r die Botschaftsvertreter der betroffenen EU-Staaten
ine Informationsveranstaltung aus.
u Frage 90:
Die Vorschriften im Sozialgesetzbuch Drittes Buch
nd im Freizügigkeitsgesetz/EU, die den Zugang von
taatsangehörigen der acht Staaten zum deutschen Ar-
eitsmarkt beschränken, sind aufzuheben. Weitere Um-
etzungsmaßnahmen sind nicht erforderlich.
nlage 50
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
rage des Abgeordneten Memet Kilic (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN) (Drucksache 17/5321, Frage 91):
Welche politische Bedeutung misst die Bundesregierung
der vollen Herstellung der Arbeitnehmerfreizügigkeit für die
Staatsangehörigen der Beitrittsstaaten, EU-8-Staatsangehö-
rige, bei?
Mit dem Ende der Übergangsregelungen zum 1. Mai
011 tritt europäische Normalität ein, das heißt die un-
ingeschränkte Freizügigkeit für Arbeitnehmer, wie sie
ereits für die 15 „alten“ Mitgliedstaaten gilt. Dies ist
egrüßenswert. Zudem wurde der deutsche Arbeitsmarkt
der siebenjährigen Übergangszeit durch schrittweise
ffnungen an die volle Freizügigkeit herangeführt.
nlage 51
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
rage des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜND-
IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5321, Frage 92):
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 101. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. April 2011 11617
(A) )
)(B)
Welche Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit hat die Bun-
desregierung ergriffen, um die Akzeptanz der Herstellung der
vollen Arbeitnehmerfreizügigkeit für die Staatsangehörigen
der Beitrittsstaaten, EU-8-Staatsangehörige, zu stärken?
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat
eine Informationsbroschüre „Beschäftigung und Entsen-
dung von Unionsbürgerinnen und -bürgern; 50 Fragen
und Antworten zum 1. Mai 2011“ erstellt. Diese Bro-
schüre ist auf der Internetseite des BMAS eingestellt und
wird in Kürze auch in englischer und polnischer Sprache
vorliegen. Daneben richtet das BMAS für die Bot-
schaftsvertreter der betroffenen EU-Staaten eine Infor-
mationsveranstaltung aus.
Anlage 52
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
Frage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE)
(Drucksache 17/5321, Frage 93):
Inwieweit wurden die UN-Behindertenrechtskonvention
und die durch den Bund anstehenden Aufgaben zu deren Um-
setzung bei der Aufstellung der Eckwerte für den Bundes-
haushalt 2012 berücksichtigt?
Im Koalitionsvertrag für die 17. Legislaturperiode ha-
ben die Regierungsparteien vereinbart, zur Umsetzung
der UN-Behindertenrechtskonvention einen Nationalen
Aktionsplan zu entwickeln, mit dem eine langfristige
Gesamtstrategie zur Umsetzung der Konvention erstellt
wird. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales
steuert den Entwicklungs- und Umsetzungsprozess, in
den alle Ressorts eingebunden sind, und fördert die beim
Deutschen Institut für Menschenrechte eingerichtete un-
abhängige Stelle nach Art. 33 Abs. 2 der Konvention.
Hierfür sind im Eckwert für den Regierungsentwurf des
Bundeshaushalts 2012 bei Kapitel 1102 Titel 684
68 Mittel berücksichtigt.
Die Bundesregierung verfolgt grundsätzlich eine
Politik, die die Belange behinderter Menschen in allen
Politikfeldern berücksichtigt, um die Gleichstellung auf
allen gesellschaftlichen Ebenen durchzusetzen. Daher
sind in vielen Haushaltstiteln des Bundes die Belange
behinderter Menschen und damit die Vorgaben der Be-
hindertenrechtskonvention berücksichtigt. Des Weiteren
können Festlegungen über den Einsatz von Haushalts-
mitteln zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskon-
vention erst nach der Konkretisierung von behinderten-
politischen Maßnahmen und den konkreten Inhalten und
Projekten des Nationalen Aktionsplans getroffen wer-
den. Der Aktionsplan soll dem Bundeskabinett im Juni
2011 zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Anlage 53
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
Frage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE)
(Drucksache 17/5321, Frage 94):
Welche Gründe gibt es für die nicht fristgerechte (Termin
war der 26. März 2011) Vorlage des Staatenberichtes über die
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Maßnahmen der Bundesrepublik Deutschland zur Erfüllung
ihrer Verpflichtungen aus der UN-Behindertenrechtskonven-
tion und die dabei erzielten Fortschritte beim Generalsekretär
der Vereinten Nationen – siehe Art. 35 „Berichte der Vertrags-
staaten“ der UN-Behindertenrechtskonvention –, und welche
Konsequenzen können sich daraus ergeben?
Der erste Staatenbericht zur UN-Behindertenrechts-
onvention soll dem Ausschuss der Vereinten Nationen
r die Rechte von Menschen mit Behinderungen einen
berblick über die Maßnahmen geben, die Deutschland
ur Umsetzung der Konvention getroffen hat. Ganz
ichtig ist hierbei, dass auch die Maßnahmen des Natio-
alen Aktionsplans in den Staatenbericht einfließen.
Die Bundesregierung hat bei der Erarbeitung des Na-
onalen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behinder-
nrechtskonvention ganz bewusst auf einen breiten
eteiligungsprozess gesetzt. Menschen mit Behinderun-
en, ihre Verbände sowie viele Fachleute aus der Zivil-
esellschaft und Wissenschaft haben das Angebot ange-
ommen und in den vergangenen Monaten eine Vielzahl
uter Ideen und Anregungen eingebracht. Selbstver-
tändlich werden die Vorschläge zur Umsetzung der
onvention auf ihre Machbarkeit hin geprüft. Dies
immt nach der großen Resonanz mehr Zeit in Anspruch
ls ursprünglich veranschlagt. Aus Sicht der Bundes-
gierung ist es zudem sachgerecht, in den Staatenbe-
cht die Maßnahmen des Nationalen Aktionsplans ein-
ießen zu lassen. Deshalb wird die Bundesregierung
iesen Bericht einige Wochen später als in der UN-
ehindertenrechtskonvention vorgesehen beschließen
nd dem Deutschen Bundestag zur Kenntnis geben.
onsequenzen wegen der späteren Vorlage des Berichts
rgeben sich nicht.
nlage 54
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
ragen der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE
INKE) (Drucksache 17/5321, Fragen 95 und 96):
Wie stellt sich die Bundesregierung zu dem Vorwurf der
Bundesagentur für Arbeit, mit der geplanten Streichung des
halben Mehrwertsteuerpunktes würde die Arbeitslosenversi-
cherung in ein massives Dauerdefizit getrieben, und wie viel
mehr Geld hätte der Bundesagentur für Arbeit bzw. der Ar-
beitslosenversicherung in den letzten drei Jahren zur Verfü-
gung gestanden, hätte der Bund auf den sogenannten Einglie-
derungsbeitrag verzichtet?
Wie wird sich nach derzeitigen Schätzungen die Finanzlage
bzw. das Defizit der Bundesagentur für Arbeit in den Jahren
2011, 2012, 2013, 2014 entwickeln, legt man die derzeitige Fi-
nanzierungssituation inklusive der geplanten Streichung des
halben Mehrwertsteuerpunktes zugrunde, und wie würde sich
die Finanzsituation entwickeln, würde der volle Mehrwertsteu-
erpunkt beibehalten und zugleich auf den Eingliederungsbei-
trag verzichtet?
u Frage 95:
Es trifft nicht zu, dass die Bundesagentur für Arbeit in
in massives Dauerdefizit getrieben wird. Vielmehr geht
ie Bundesregierung davon aus, dass die BA bereits im
ahr 2012 mit der Rückzahlung des ihr in diesem Jahr zu
ahlenden Bundesdarlehens beginnen kann.
11618 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 101. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. April 2011
(A) )
)(B)
Der Eingliederungsbeitrag, den die Bundesagentur für
Arbeit in den letzten drei Jahren an den Bund gezahlt
hat, betrug gerundet
für 2008: 5,000 Milliarden Euro
für 2009: 4,866 Milliarden Euro
für 2010: 5,256 Milliarden Euro
Zu Frage 96:
Nach den derzeitigen Schätzungen, die dem Beschluss
der Bundesregierung vom 16. März 2011 zu den Eckwer-
ten für den Bundeshaushalt 2012 und zum Finanzplan bis
2015 zugrunde lagen und die die schrittweise Reduktion
der Beteiligung des Bundes an den Kosten der Arbeitsför-
derung ab 2012 bereits berücksichtigen, wird sich die Fi-
nanzlage der Bundesagentur für Arbeit wie folgt entwi-
ckeln:
Im Jahr 2011 sieht der Bundeshaushalt noch ein über-
jähriges Darlehen des Bundes in Höhe von 5,4 Milliar-
den Euro vor. Es ist davon auszugehen, dass wegen der
günstigen Entwicklung des Arbeitsmarktes der tatsächli-
che Darlehensbedarf voraussichtlich geringer ausfallen
wird.
Für die Jahre 2012 bis 2014 rechnet die Bundesregie-
rung nicht mit einem Defizit der Bundesagentur für Ar-
beit. Der oben genannte Kabinettsbeschluss sieht viel-
mehr vor, dass die Bundesagentur für Arbeit bereits ab
dem Jahr 2012 mit der Rückzahlung des ihr im Jahr 2011
zu zahlenden Bundesdarlehens beginnt. Es sind folgende
Rückzahlungsbeträge der Bundesagentur für Arbeit an
den Bundeshaushalt vorgesehen:
2012: 500 Millionen Euro
2013: 2,0 Milliarden Euro
2014: 2,2 Milliarden Euro
Durch die schrittweise Reduktion der Beteiligung des
Bundes an den Kosten der Arbeitsförderung verringert
sich diese Bundesbeteiligung im Jahr 2012 um 1,216 Mil-
liarden Euro, im Jahr 2013 um 2,674 Milliarden Euro und
im Jahr 2014 um 4,075 Milliarden Euro. Ohne diese
schrittweise Reduktion hätte sich die Beteiligung des
Bundes an den Kosten der Arbeitsförderung – auf Basis
der dem oben genannten Kabinettsbeschluss zugrunde
liegenden Schätzungen – wie folgt entwickelt:
2011: 8,046 Milliarden Euro
2012: 8,331 Milliarden Euro
2013: 8.538 Milliarden Euro
2014: 8,757 Milliarden Euro
Ein Verzicht auf den Eingliederungsbeitrag der Bun-
desagentur für Arbeit würde dieser rechnerisch Ausga-
ben in folgender Höhe ersparen:
2011: 4,600 Milliarden Euro
2012: 4,227 Milliarden Euro
2013 und 2014: jeweils 3,977 Milliarden Euro
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nlage 55
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Fragen
es Abgeordneten Klaus Barthel (SPD) (Drucksache
7/5321, Fragen 97 und 98):
Treffen Medienberichte zu, wonach die EU-Grenzwerte
für Fleisch- und Fischimporte aus Japan hinsichtlich des An-
teils radioaktiver Substanzen durch die kurzfristige Verände-
rung der Verordnung (EU) Nr. 297/2011 vom 25. März 2011
mehr als verdoppelt wurden, und welche Begründungen sieht
die Bundesregierung hierfür?
Wie beurteilt die Bundesregierung diesen Vorgang, und
unterstützt sie die Heraufsetzung dieser Grenzwerte für die ra-
dioaktive Belastung von Lebensmitteln aus Japan?
u Frage 97:
Derartige Medienberichte sind nicht zutreffend.
Bisher gab es keine Grenzwerte in der EU für Fleisch,
isch oder andere Lebensmittel aus Japan hinsichtlich
es Anteils radioaktiver Substanzen.
Die in den Medien zitierte EU-Verordnung 733/2008,
uch Tschernobyl-Verordnung genannt, gilt nur für Im-
orte aus Drittstaaten, die von dem Tschernobyl-Un-
lück betroffen waren. Japan gehört nicht dazu.
Daher wurden von der Europäischen Kommission mit
er EU-Verordnung 297/2011, der sogenannten Japan-
erordnung, zeitnah nach dem Unfall im Atomkraftwerk
ukushima spezielle Vorschriften für die Einfuhr von
ebensmitteln aus Japan erlassen. Danach werden alle
ieferungen aus Japan an den Außengrenzen der EU an-
ehalten und überprüft. Waren aus den betroffenen Re-
ionen dürfen nur eingeführt werden, wenn ein Zertifi-
at aus dem Herkunftsland Japan bescheinigt, dass keine
rhöhte radioaktive Belastung vorliegt. Zusätzlich wird
in Teil dieser Sendungen von den Überwachungsbehör-
en in der EU einer weiteren analytischen Kontrolle un-
rzogen. Um lückenlose Kontrollen zu gewährleisten,
üssen sämtliche Lieferungen aus Japan mindestens
wei Tage vor ihrer Ankunft an festgelegten EU-Außen-
ontrollstellen angemeldet werden.
Als Grundlage für die Kontrollmaßnahmen wurden
on der Kommission in der Japan-Verordnung die
renzwerte für radioaktives Cäsium und Jod der EU-
erordnung 3954/1987, auch EU-Notfallverordnung ge-
annt, zugrunde gelegt. Diese Grenzwerte sind interna-
onal wie national anerkannt und stellen den Schutz der
erbraucherinnen und Verbraucher in unmittelbarer Re-
ktion auf ein krisenhaftes Ereignis wie die Katastrophe
Japan sicher.
u Frage 98:
Vor Verabschiedung der Japan-Verordnung 297/2011
ab es keine Grenzwerte für die radioaktive Belastung
on Lebensmitteln aus Japan. Ohne Grenzwerte wäre ein
uropäisch einheitliches Vorgehen bei der Erhebung von
esswerten und eventuellen Zurückweisung von Pro-
ukten, die von dem radiologischen Unfall in Fukushima
etroffen sind, nicht möglich gewesen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 101. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. April 2011 11619
(A) )
)(B)
Deutschland hat die EU-Kommission daher unter-
stützt und der Verordnung zugestimmt.
Eine solch kurzfristige Reaktion auf ein krisenhaftes
Ereignis ist nur möglich, wenn – wie hier – auf vorab
vereinbarte Rahmenkriterien zurückgegriffen wird.
Diese stehen bereits seit 1987 als Konsequenz aus der
Tschernobyl-Katastrophe für künftige Fälle einer akuten
radiologischen Notstandssituation mit der sogenannten
EU-Notfallverordnung 3954/1987 zur Verfügung.
Gleichwohl sind die Grenzwerte der Japan-
Verordnung 297/2011 für Cäsium vor dem Hintergrund
der niedrigeren Grenzwerte für Cäsium nach der soge-
nannten Tschernobyl-Verordnung 733/2008 zu hinterfra-
gen. Auch wenn nach übereinstimmender Einschätzung
der deutschen Fachbehörden die Menschen in Deutsch-
land und Europa mit den aktuell geltenden Werten um-
fassend vor gesundheitlichen Risiken geschützt werden,
sind unterschiedliche EU-Grenzwerte in unterschiedli-
chen EU-Verordnungen für die Verbraucher in Europa
weder nachvollziehbar noch vermittelbar. Zudem er-
scheint es auch aus Gründen der Transparenz, der Prakti-
kabilität und des behördlichen Vollzugs sinnvoll, sich
auf ein einheitliches Niveau der Grenzwerte zu verstän-
digen.
Daher setzt sich das Bundesverbraucherministerium
gemeinsam mit dem für die Festsetzung von Strahlen-
grenzwerten zuständigen Bundesumweltministerium
derzeit bei der EU-Kommission für die Harmonisierung
der EU-Grenzwerte für Radioaktivität ein. Es sollten
Grenzwerte zur Anwendung kommen, die dem Grund-
prinzip des Strahlenschutzes, eine radioaktive Belastung
des Menschen möglichst weitgehend zu minimieren,
Rechnung tragen.
Anlage 56
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage
des Abgeordneten Friedrich Ostendorff (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5321, Frage 99):
Wie erklärt die Bundesregierung das unterschiedliche
Agieren des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirt-
schaft und Verbraucherschutz, BMELV, und des Bundes-
ministeriums für Wirtschaft und Technologie bei den Ver-
handlungen um eine Regelung zum Klonfleisch auf EU-
Ebene, das laut Berichterstattung maßgeblich zum Scheitern
der Novelle der Novel-Food-Verordnung beigetragen hat?
Bei den Verhandlungen im Vermittlungsverfahren zur
Neufassung der Novel-Food-Verordnung gab es kein
„unterschiedliches Agieren des Landwirtschaftministe-
riums und des Wirtschaftsministeriums“. Bei diesen Ver-
handlungen hat der Vertreter der Bundesregierung die
zuvor festgelegte und vom federführenden BMELV mit
den beteiligten Ressorts abgestimmte Position der Bun-
desregierung vertreten. Im Übrigen haben nicht die ein-
zelnen Mitgliedstaaten mit dem Europäischen Parlament
verhandelt. Die auf der Ebene der Ständigen Vertreter
abgestimmte einheitliche Position des Rates wurde von
der ungarischen Ratspräsidentschaft bei den Beratungen
mit dem EP vertreten.
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Die vielfach auch in den Medien aufgestellte Behaup-
ng, Deutschland habe maßgeblich zum Scheitern der
ovel-Food-Novelle beigetragen, entbehrt jeder Grund-
ge. Die Bundesregierung hat sich vielmehr konstruktiv
r tragfähige Kompromisslösungen eingesetzt, die dem
erbraucherschutz, dem Tierschutz und der Tiergesund-
eit Rechnung tragen und die internationalen Verpflich-
ngen der EU berücksichtigen.
Die Bundesregierung hat die Position des Rates zur
ennzeichnung unterstützt und wäre sogar bereit gewe-
en, eine darüber hinausgehende Kennzeichnung von
ebensmitteln der ersten Nachkommengeneration ge-
lonter Tiere mitzutragen, wenn die Europäische Kom-
ission dies ebenfalls als WTO-konform mitgetragen
ätte. Andere Mitgliedstaaten konnten aus verschiede-
en Gründen jedoch nicht über den letzten, von der Rats-
räsidentschaft vorgelegten Vorschlag hinausgehen.
nlage 57
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage
es Abgeordneten Alexander Süßmair (DIE LINKE)
rucksache 17/5321, Frage 100):
Wie positioniert sich das BMELV zur vor allem aus der
Wissenschaft vorgebrachten Kritik am BMELV-Entwurf einer
Verordnung über die Zulassung von Kontrollstellen nach dem
Ökolandbaugesetz?
Der Bundesregierung ist bisher lediglich ein gemein-
amer Aufsatz eines Leiters einer der von dem Vorhaben
etroffenen Kontrollstellen und eines Wissenschaftlers
einer landwirtschaftlichen Fachzeitschrift bekannt ge-
orden. Es kann insoweit nicht von einer ausgewoge-
en, auf einer breiten Meinung gestützten Stellung-
ahme ausgegangen werden. Die Einwendungen in der
ache werden im Rahmen des Abstimmungsverfahrens
um Verordnungsentwurf durch die Bundesregierung ge-
rüft. Das Rechtsetzungsvorhaben zu der angesproche-
en Verordnung über die Zulassung von Kontrollstellen
ach dem Ökolandbaugesetz befindet sich gegenwärtig
Stadium der Anhörung der Länder und Wirtschafts-
reise.
nlage 58
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage
er Abgeordneten Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE
RÜNEN) (Drucksache 17/5321, Frage 101):
Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung nach Erweite-
rung des Bundesprogrammes Ökologischer Landbau zu einem
Bundesprogramm Ökologischer Landbau und andere Formen
nachhaltiger Landwirtschaft, BÖLN, eine rechtsverbindliche
Definition des Begriffs Nachhaltige Landwirtschaft, und wel-
che Kriterien wird sie dafür heranziehen?
Im Rahmen des erweiterten Bundesprogramms Öko-
gischer Landbau und andere Formen nachhaltiger
andwirtschaft, BÖLN, wird das Bundesministerium für
rnährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz,
MELV, keine eigene Definition des Begriffs der Nach-
11620 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 101. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. April 2011
(A) )
)(B)
haltigkeit vornehmen. In verschiedenen Gesprächsrun-
den des BMELV mit Vertretern betroffener Verbände
wurde mit allen Beteiligten Konsens erzielt, dass kein
neuer Nachhaltigkeitsstandard entwickelt werden muss.
Es können vorhandene Standards und Kriterien genutzt
werden, die bereits von unabhängigen Stellen überprüft
werden.
Zum einen wären das das schon eingeführte DLG-
Zertifizierungssystem für nachhaltige Landwirtschaft
sowie das von der Thüringischen Landesanstalt für
Landwirtschaft entwickelte Kriteriensystem nachhaltige
Landwirtschaft, KSNL. Mit diesen Systemen werden
landwirtschaftliche Betriebe anhand ökologischer, öko-
nomischer und sozialer Indikatoren zertifiziert. Die Indi-
katoren bewerten die Wirkungen der Landwirtschaft auf
die Umwelt und machen Aussagen zur Wirtschaftlich-
keit und zu sozialen Aspekten. Zum anderen sollen auch
Betriebe zugelassen werden, die das sehr umfangreiche
Eco-Management and Audit Scheme, EMAS, das Ge-
meinschaftssystem der Europäischen Union für Umwelt-
management und Umweltbetriebsprüfung, durchlaufen
haben. Hier wird zwar nur ein Teilaspekt der Nachhaltig-
keit zertifiziert, im Vergleich zu Qualitätsprogrammen
oder anderen Systemen zu Teilaspekten der Nachhaltig-
keit werden hier jedoch sehr hohe Standards gesetzt und
ein ausgeprägtes Engagement der Teilnehmer verlangt.
Anlage 59
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Fragen
der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE)
(Drucksache 17/5321, Fragen 102 und 103):
Wie bewertet die Bundesregierung die unter Jägerinnen
und Jägern diskutierte Forderung in § 19 des Bundesjagd-
gesetzes, das Verbot von Nachtsichtgeräten dahin gehend zu
lockern, dass diese in Gebieten mit nachweisbar hohen Wild-
schäden temporär eingesetzt werden könnten?
Welche Maßnahmen, zum Beispiel im Jagd- oder Natur-
schutzrecht bzw. in der Agrarförderung, will die Bundesregie-
rung ergreifen, um die weiterhin bestehenden hohen Wild-
dichten zu reduzieren?
Zu Frage 102:
Die Bundesregierung hält eine Lockerung des Verbots
von Nachtzielgeräten für Schusswaffen, § 19 Abs. 1
Nr. 5 a Bundesjagdgesetz, nicht für geboten. Durch den
Einsatz entsprechend ausgerüsteter Schusswaffen wird
die Jagdzeit in die Nacht ausgedehnt und es kommt zu
zusätzlichen, unerwünschten Störungen des Wildes in
der Dunkelheit, und zwar auch derjenigen Wildarten, die
nicht Ziel der konkreten Jagdausübung im Einzelfall
sind. Es ist grundsätzlich verboten, Schalenwild, ausge-
nommen Schwarzwild, sowie Federwild zur Nachtzeit
zu erlegen, § 19 Abs. 1 Nr. 4 Bundesjagdgesetz.
Zu Frage 103:
Der Bundesregierung ist bekannt, dass die Wilddich-
ten regional sehr unterschiedlich und bei einigen Wild-
arten teilweise auch erhöht sind. Das Bundesjagdgesetz,
BJagdG, verpflichtet bereits heute schon zur Erhaltung
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ines den landschaftlichen und landeskulturellen Ver-
ältnissen angepassten artenreichen und gesunden Wild-
estandes sowie zur Pflege und Sicherung seiner
ebensgrundlagen, § 1 Abs. 2 BJagdG. Die Belange der
and-, Forst- und Fischereiwirtschaft, insbesondere im
inblick auf die Vermeidung von Wildschäden, sowie
es Naturschutzes und der Landschaftspflege sind dabei
u berücksichtigen.
Hierzu bietet das Bundesjagdgesetz alle erforderli-
hen Möglichkeiten. Daher sieht die Bundesregierung
eine Veranlassung zu einer Änderung des Jagdrechts
uf Bundesebene. Darüber hinaus ist die Bundesregie-
ng im ständigen Dialog mit den Ländern, damit die
ildbestände den regionalen Gegebenheiten entspre-
hen.
nlage 60
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
es Abgeordneten Dr. Rolf Mützenich (SPD) (Druck-
ache 17/5321, Frage 104):
Treffen Berichte zu, wonach Thailand von der Bundes-
wehr ausgemusterte U-Boote der Klasse 206 importieren will,
und, wenn ja, hat die Bundesregierung hierzu die Genehmi-
gung in die durch Krisen gekennzeichnete Region erteilt?
Das Bundesministerium der Verteidigung steht in Ge-
prächen unter anderem mit der thailändischen Marine
ber die entgeltliche Abgabe von außer Dienst gestellten
-Booten der Klasse 206A. Die Bundesregierung hat
em Export von bis zu sechs gebrauchten U-Booten der
lasse 206A nach Thailand im Jahr 2010 zugestimmt.
nlage 61
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
es Abgeordneten Dr. Rolf Mützenich (SPD) (Druck-
ache 17/5321, Frage 105):
In welchem Teil des Mittelmeeres wird sich die Bundes-
wehr nach dem überstürzten Abzug von deutschen maritimen
Kräften aus der Operation Active Endeavour, OAE, wieder
beteiligen, und wie will die Bundesregierung ausschließen,
dass sich deutsche Kräfte weder direkt noch indirekt an den
seeseitigen Maßnahmen zur Durchsetzung der UN-Resolutio-
nen 1970 und 1973 beteiligen?
Nach Vorliegen der NATO Execution Directive für
as Waffenembargo zu Libyen wurden die deutschen
räfte im zentralen Mittelmeerraum am 22. März 2011
us der NATO-Unterstellung herausgelöst, da zunächst
eine klare räumliche Trennung zu den Operationen zur
urchsetzung der VN-Sicherheitsratsresolution 1973
011) möglich war.
Das maritime Hauptquartier der NATO in Neapel hat
m 24. März 2011 für die Anti-Terrorismus-Operation
ctive Endeavour eine klare räumliche Trennung von
en Operationen zur Durchsetzung der VNSRR 1973
011) vor Libyen angewiesen. Davon unbenommen
mfasst das mandatierte Einsatzgebiet Operation Active
ndevour unverändert das gesamte Mittelmeer.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 101. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. April 2011 11621
(A) )
)(B)
Vor diesem Hintergrund konnten zwei deutsche Ein-
heiten, die Fregatte „Lübeck“ und das Minenjagdboot
„Datteln“, am 28. März 2011 der NATO für die Opera-
tion Active Endeavour unterstellt werden. Dabei werden
die Fregatte „Lübeck“ im östlichen Mittelmeer und das
Minenjadgboot „Datteln“ im westlichen Mittelmeer ein-
gesetzt. Damit ist eine klare räumliche Trennung zu den
im zentralen Mittelmeer stattfindenden NATO-Operatio-
nen zur Durchsetzung der VN-Sicherheitsratsresolution
1973, 2011, erfolgt.
Anlage 62
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Fra-
gen des Abgeordneten Omid Nouripour (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5321, Fragen 106
und 107):
Wie erklärt die Bundesregierung die Unterstellung der bei-
den Bundeswehrschiffe „Datteln“ und „Lübeck“ unter das
Kommando der NATO-OAE vor dem Hintergrund der Tatsa-
che, dass die Bundesregierung die Schiffe „Berlin“, „Rhein-
land-Pfalz“ und „Brandenburg“ am 23. März 2011 aus OAE
herauslöste und unter nationales Kommando stellte, mit dem
Verweis, dass durch den Beschluss eines Operationsplans der
NATO zur Durchsetzung des Waffenembargos exekutive
Maßnahmen mit Zwangscharakter griffen, ab dieser Sekunde
für diese Schiffe also eine Mandatspflicht bestehe, und wann
legt die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag folglich
ein Mandat für die Beteiligung der Schiffe „Datteln“ und
„Lübeck“ an OAE vor?
Welchen Auftrag haben die Schiffe „Datteln“ und „Lübeck“
unter OAE, und wie unterscheidet sich der Auftrag von dem
der deutschen Schiffe, die bis vor kurzem unter OAE-Kom-
mando standen – „Berlin“, „Rheinland-Pfalz“ und „Branden-
burg“?
Zu Frage 106:
Nach Vorliegen der NATO Execution Directive für
das Durchsetzen des Waffenembargos gegen Libyen am
22. März 2011 wurde die Unterstellung der Fregatte
„Hamburg“, des Flottendienstbootes „Oker“ und der
deutschen Beteiligung an den AWACS-Flügen im Mittel-
meerraum unter die Operation Active Endeavour, OAE,
sowie die Unterstellungen der Fregatte „Lübeck“ in der
Standing NATO Maritime Group 1 und des Minenjagd-
bootes „Datteln“ in der Standing NATO Mine Counter-
measure Group 1 beendet, da zunächst keine klare räum-
liche Trennung zwischen OAE und den Operationen zur
Durchsetzung der VN-Sicherheitsratsresolution 1973
(2011) möglich war.
Das maritime Hauptquartier in Neapel hat am
24. März 2011 für die Anti-Terrorismus-Operation
Active Endeavour eine deutliche räumliche Trennung
von den Operationen zur Durchsetzung der VN-
Sicherheitsratsresolution 1973 (2011) vor Libyen ange-
wiesen. Vor diesem Hintergrund konnten zwei deutsche
Einheiten, die Fregatte „Lübeck“ und das Minenjagd-
boot „Datteln“, am 28. März 2011 der NATO für die
Operation Active Endeavour unterstellt werden.
Dabei werden die Fregatte „Lübeck“ im Östlichen
Mittelmeer und das Minenjadgboot „Datteln“ im westli-
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hen Mittelmeer eingesetzt. Damit ist eine klare räumli-
he Trennung zu den im zentralen Mittelmeer stattfin-
enden NATO-Operationen zur Durchsetzung der VN-
icherheitsratsresolution 1973 (2011) erfolgt.
Der Einsatz- und Ausbildungsverband der Deutschen
arine, bestehend aus den Fregatten „Rheinland-Pfalz“
nd „Brandenburg“ sowie dem Einsatzgruppenversorger
Berlin“, war zu keinem Zeitpunkt der Operation Active
ndeavour unterstellt, sondern stand durchgängig unter
ationaler Führung.
Für die innerhalb der Operation Active Endeavour aus-
uführenden Aufgaben im Rahmen der Terrorismusbe-
ämpfung besteht ein Mandat des Deutschen Bundesta-
es, das bis zum 31. Dezember 2011 Gültigkeit besitzt.
u Frage 107:
Der Auftrag der Fregatte „Lübeck“ und des Minen-
gdbootes „Datteln“ orientiert sich am Auftrag der Ope-
tion Active Endeavour, und damit an den im derzeit
ültigen Bundestagsmandat dargestellten Aufgaben.
Dieses sind:
militärische Präsenz auf See,
Aufklärung, Überwachung und Lagebilderstellung
auf und über See,
Austausch und Abgleich gewonnener Lagebildinfor-
mationen mit weiteren Akteuren im Rahmen des Auf-
trages,
Kontrolle des Seeverkehrs,
Eigensicherung und Nothilfe.
Eine Unterscheidung zum Auftrag der zuvor der Ope-
tion Active Endeavour unterstellten deutschen Marine-
räfte besteht insofern nicht.
Der in Ihrer Frage angesprochene Einsatz- und Aus-
ildungsverband der Deutschen Marine, bestehend aus
en Fregatten „Rheinland-Pfalz“ und „Brandenburg“ so-
ie dem Einsatzgruppenversorger „Berlin“, war zu kei-
em Zeitpunkt der Operation Active Endeavour unter-
tellt, sondern stand durchgängig unter nationaler
ührung.
nlage 63
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
er Abgeordneten Inge Höger (DIE LINKE) (Druck-
ache 17/5321, Frage 108):
Wie kann die Bundesregierung sicherstellen, dass deut-
sche Luftwaffenoffiziere, die im NATO-Hauptquartier im tür-
kischen Izmir tätig sind, nur mit Routineaufgaben befasst sind
und sie dabei nicht in Arbeitsabläufe im Rahmen der NATO-
Operation Unified Protector involviert sind?
Die Bundeswehr beteiligt sich gemäß Entscheidung
er Bundesregierung nicht an exekutiven Maßnahmen
ur Umsetzung der VNSRR 1973 (2011). Deutschland
teht aber zu seiner politischen Verantwortung als Mit-
lied des Bündnisses. Dies umfasst auch die Dienstleis-
11622 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 101. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. April 2011
(A) (C)
)(B)
tung deutscher Soldatinnen und Soldaten in den ständi-
gen integrierten sowie multinational besetzten Stäben
und Hauptquartieren der NATO.
Anlage 64
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5321, Frage 109):
In wie vielen Fällen weigerten sich Soldaten der Bundes-
wehr in den jeweiligen Monaten seit Februar 2010, in Afgha-
nistan im Rahmen des Partnering mit afghanischen Soldaten
in Einsätze zu ziehen, oder erhoben Einwände gegen Partne-
ring-Einsätze, und wie bewertet die Bundesregierung Zweifel
an Sinn, Durchführbarkeit sowie Erfolgschancen des Partne-
ring unter Berücksichtigung von Vorgängen, bei denen afgha-
nische Soldaten ihre Waffen gegen NATO-Soldaten wie zu-
letzt gegen Soldaten der Bundeswehr richteten oder sich als
unzuverlässig zeigten, indem sie gar nicht zu vereinbarten
Einsätzen erschienen oder gar desertierten?
Es liegen insbesondere für den angefragten Zeitraum
seit Februar 2010 keine Erkenntnisse vor, wonach Solda-
tinnen oder Soldaten der Bundeswehr sich weigerten, in
den jeweiligen Monaten in Afghanistan im Rahmen des
sogenannten Partnering mit afghanischen Soldaten Ein-
sätze durchzuführen oder Einwände gegen Partnering-
heitskräfte zu legen, um diese schnellstmöglich zu befä-
higen, für die Sicherheit im Lande selber zu sorgen.
Der Kritik an diesem Partnering-Konzept im Sinne
der Fragestellung stellt sich die Bundesregierung selbst-
verständlich. Erfolge und Herausforderungen des Kon-
zepts werden auf operativer und strategischer Ebene
ständig und einsatzbegleitend analysiert. Partnering
bleibt nach Ansicht der Bundesregierung, der anderen
Truppensteller sowie der afghanischen Regierung jedoch
der einzige Erfolg versprechende Ansatz auf dem Weg
zu afghanischer Eigenverantwortung, die bis Ende 2014
realisiert werden soll.
Anlage 65
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
(Drucksache 17/5321, Frage 110):
Welche Formen der Zusammenarbeit zwischen Bundes-
wehr – insbesondere der Führungsakademie der Bundeswehr –
und deutschen Stiftungen haben stattgefunden, die auf die
Schaffung von Netzwerken bzw. Kontakten mit und unter
hochrangigen westafrikanischen Militärs abzielten, und bei
welchen Gelegenheiten hat die Bundesregierung bislang auf
diese Netzwerke bzw. Kontakte zurückgegriffen?
Einsätze erhoben.
Die Bundesregierung hält in Abstimmung mit den in-
ternationalen Partnern bei ISAF weiter an der Umset-
zung der Neuausrichtung des Afghanistan-Engagements
fest. Dazu gehört, den Schwerpunkt des militärischen
Engagements auf den Schutz der afghanischen Bevölke-
rung sowie auf die Ausbildung der afghanischen Sicher-
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Eine institutionalisierte Zusammenarbeit der Bundes-
ehr mit deutschen Stiftungen mit dem Ziel der Bildung
der des Aufbaus von Netzwerken bzw. Kontakten mit
nd unter hochrangigen westafrikanischen Militärs war
nd ist nicht vorgesehen. Kontakte und gegenseitige
inladungen der Bundeswehr und der Stiftungen erfol-
en dezentral und können grundsätzlich nicht nachvoll-
ogen werden.
101. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 6. April 2011
Inhalt:
Redetext
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Anlage 7
Anlage 8
Anlage 9
Anlage 10
Anlage 11
Anlage 12
Anlage 13
Anlage 14
Anlage 15
Anlage 16
Anlage 17
Anlage 18
Anlage 19
Anlage 20
Anlage 21
Anlage 22
Anlage 23
Anlage 24
Anlage 25
Anlage 26
Anlage 27
Anlage 28
Anlage 29
Anlage 30
Anlage 31
Anlage 32
Anlage 33
Anlage 34
Anlage 35
Anlage 36
Anlage 37
Anlage 38
Anlage 39
Anlage 40
Anlage 41
Anlage 42
Anlage 43
Anlage 44
Anlage 45
Anlage 46
Anlage 47
Anlage 48
Anlage 49
Anlage 50
Anlage 51
Anlage 52
Anlage 53
Anlage 54
Anlage 55
Anlage 56
Anlage 57
Anlage 58
Anlage 59
Anlage 60
Anlage 61
Anlage 62
Anlage 63
Anlage 64
Anlage 65