Rede:
ID1709813200

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 0
    1. tocInhaltsverzeichnis
      Plenarprotokoll 17/98 NATO auf Grundlage der Resolution 1386 (2001) und folgender Resolutionen, zuletzt Resolution 1943 (2010) vom 13. Oktober 2010 des Sicherheitsrats der Vereinten Na- tionen (Drucksache 17/5190) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Guido Westerwelle, Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. h. c. Gernot Erler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Rainer Stinner (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Albert Rupprecht (Weiden) (CDU/CSU) . . . . Dr. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Swen Schulz (Spandau) (SPD) . . . . . . . . . . . Dr. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Thomas Feist (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Dr. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Rosemarie Hein (DIE LINKE) . . . . . . . . Dr. Annette Schavan, Bundesministerin 11178 C 11178 D 11180 A 11181 D 11183 C 11184 C 11185 B 11189 D 11189 D 11190 A 11190 B 11190 C 11190 D 11190 D 11191 B Deutscher B Stenografisch 98. Sitz Berlin, Mittwoch, den I n h a l Erweiterung und Abwicklung der Tagesord- nung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 1: Wahl eines Stellvertreters des Präsidenten (Drucksache 17/5168) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Eduard Oswald (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Präsident Dr. Norbert Lammert . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 2: Antrag der Bundesregierung: Beteiligung deutscher Streitkräfte am Einsatz von NATO-AWACS im Rahmen der Internatio- nalen Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan (International Security Assis- tance Force, ISAF) unter Führung der T B w u B D S D H D K 11177 A 11177 B 11178 A 11178 B Dr. Andreas Schockenhoff (CDU/CSU) . . . . . Dr. Hans-Peter Bartels (SPD) . . . . . . . . . . 11186 A 11186 D undestag er Bericht ung 23. März 2011 t : agesordnungspunkt 1: efragung der Bundesregierung: Gesetzent- urf zur Verbesserung der Feststellung nd Anerkennung im Ausland erworbener erufsqualifikationen . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . evim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . r. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . einer Kamp (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . rista Sager (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11187 D 11188 A 11188 D 11189 A 11189 B 11189 B 11189 C BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Marcus Weinberg (Hamburg) (CDU/CSU) . . 11191 B 11191 D II Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 98. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. März 2011 Dr. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Memet Kilic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Daniela Kolbe (Leipzig) (SPD) . . . . . . . . . . . Dr. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Agnes Alpers (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . René Röspel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde (Drucksachen 17/5120, 17/5171 (neu)) . . . . . Dringliche Frage 1 Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) Nutzung der Stützpunkte der USA in Deutschland zum Einsatz gegen Libyen Antwort Dr. Werner Hoyer, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) . . . . . . Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Dringliche Fragen 3 und 4 Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Rechtliche Grundlage für die AWACS-Auf- klärungsflüge im Mittelmeerraum; etwai- ger Rückgriff auf Informationen von AWACS-Flugzeugen bei Luftschlägen ge- gen Libyen Antwort Dr. Werner Hoyer, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Inge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . D I B g u s A C Z In S H A D I M d g r A C Z In K M H E z H d fo m A H M H K z A A C Z H 11191 D 11192 A 11192 B 11192 C 11192 D 11193 C 11193 D 11194 B 11194 C 11194 C 11194 D 11195 A 11195 C 11196 A 11196 C 11197 C 11197 D ringliche Frage 5 nge Höger (DIE LINKE) edeutung der von AWACS-Flugzeugen esammelten Daten für Einsatzplanung nd Zielfindung bei den Angriffen auf liby- che Ziele ntwort hristian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen ge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . evim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . ans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ndrej Hunko (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . ringliche Frage 6 nge Höger (DIE LINKE) ögliche Einbeziehung der Bundeswehr in en Einsatz der AWACS-Flugzeuge seit Be- inn der Beobachtung des libyschen Luft- aums ntwort hristian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen ge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . atja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Fragen 7 und 8 einz-Joachim Barchmann (SPD) insparungen bei Maßnahmen des Bundes ur Überwindung migrationsspezifischer indernisse bei der Integration in Ausbil- ung, Arbeit oder Selbstständigkeit; Re- rm der arbeitsmarktpolitischen Instru- ente mit migrationsspezifischen Anteilen ntwort ans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 17 ans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) riterien für den Einsatz von Scharfschüt- en der Bundeswehr gegen Zielpersonen in fghanistan ntwort hristian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen ans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11198 A 11198 D 11199 C 11200 A 11200 B 11200 C 11200 D 11201 B 11202 A 11202 D 11203 A Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 98. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. März 2011 III Zusatztagesordnungspunkt 3: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion DIE LINKE: Konkrete Anforderungen ins- besondere des Bundesumweltministeriums für die Sicherheitsüberprüfung deutscher Atomkraftwerke . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dorothee Menzner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Matthias Miersch (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Michael Kauch (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Georg Nüßlein (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Ute Vogt (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Angelika Brunkhorst (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Johanna Voß (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Maria Flachsbarth (CDU/CSU) . . . . . . . . Christine Lambrecht (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Franz Obermeier (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Dr. Michael Paul (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Namensverzeichnis der Mitglieder des Deut- schen Bundestages, die an der Wahl des Abgeordneten Eduard Oswald zum Vizepräsi- denten des Deutschen Bundestages teilge- nommen haben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Dringliche Frage 2 Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Durchsetzung eines Waffenembargos gegen Libyen Antwort Dr. Werner Hoyer, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A D K M d v A P A M T P d A H A M A D tr A in A H A M G A I 2 A H A M I U d A H 11204 B 11204 B 11205 B 11206 D 11208 A 11209 B 11210 D 11212 B 11213 D 11215 A 11216 A 11217 C 11219 A 11220 A 11221 C 11223 A 11224 A 11226 A nlage 4 ringliche Frage 7 athrin Vogler (DIE LINKE) ögliche gesundheitliche Gefährdung der eutschen Bevölkerung durch den Verzehr erstrahlter Lebensmittel ntwort eter Bleser, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 5 ündliche Frage 1 om Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) rüfung einer Ausfuhrbeschränkung für as Anästhesiemittel Thiopental ntwort ans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 6 ündliche Frage 2 ndrej Hunko (DIE LINKE) iskussionen über einen möglichen Aus- itt Deutschlands aus der Europäischen tomgemeinschaft bzw. einer Auflösung folge der atomaren Katastrophe in Japan ntwort ans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 7 ündliche Frage 3 arrelt Duin (SPD) ufstockung der Mittel für das Zentrale nnovationsprogramm Mittelstand bis 013 ntwort ans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 8 ündliche Fragen 4 und 5 ngrid Nestle (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) nterstützung für den Trassenausbau nach em Energieleitungsausbaugesetz ntwort ans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11226 B 11227 B 11227 C 11227 D 11228 A IV Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 98. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. März 2011 Anlage 9 Mündliche Frage 6 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Umsetzung des Energiekonzepts der Bun- desregierung in Gesetzen und Verordnun- gen Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 10 Mündliche Frage 9 Stefan Schwartze (SPD) Beteiligung von Bundesministerien an der Erstellung des Aktionsplans zur UN-Behin- dertenrechtskonvention Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 11 Mündliche Frage 10 Stefan Schwartze (SPD) Berücksichtigung von Vorschlägen der Be- hindertenselbsthilfe im Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskon- vention Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 12 Mündliche Fragen 11 und 12 Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Fortschritte bei der Umsetzung der Kom- plexleistung Frühförderung Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 13 Mündliche Frage 13 Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) Benachteiligung schwerbehinderter Men- schen in Bewerbungsverfahren Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A M S M d 2 A H A M K V E m ü n A P A M H G d fe V A C A M D B F a d A D A M D A R 11228 B 11228 C 11228 C 11228 D 11229 C nlage 14 ündliche Frage 14 abine Zimmermann (DIE LINKE) ittelbindung der Leistungen zur Einglie- erung in Arbeit im Zeitraum 2005 bis 011 ntwort ans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 15 ündliche Fragen 15 und 16 erstin Tack (SPD) orlage der Rechtsverordnung für die igenkontrollen der Lebens- und Futter- ittelunternehmen sowie der Verordnung ber die Zulassung von Futtermittelunter- ehmen ntwort eter Bleser, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 16 ündliche Frage 18 ans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) ewährung von Vorteilen für EADS bei en jüngsten Verhandlungen über die Lie- rung von Transportmaschinen durch ertreter der Bundesregierung ntwort hristian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 17 ündliche Frage 19 aniela Kolbe (Leipzig) (SPD) ewertung der im Zusammenhang mit örderprogrammen gegen Extremismus bgegebenen Stellungnahmen zur gefor- erten Demokratieerklärung von Trägern ntwort r. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 18 ündliche Frage 20 aniela Kolbe (Leipzig) (SPD) uswirkungen von Zusatzerklärungen im ahmen von Stellungnahmen zur geforder- 11229 C 11229 D 11230 A 11230 D Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 98. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. März 2011 V ten Demokratieerklärung auf die Behand- lung im Förderverfahren Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 19 Mündliche Frage 21 Hans-Joachim Hacker (SPD) Position der Bundesregierung zur EU- Richtlinie zur Regelung von Erstattungs- ansprüchen gesetzlich Krankenversicher- ter bei Behandlung im EU-Ausland und zur Weiterentwicklung der Krankenver- sicherungskarte Antwort Annette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 20 Mündliche Frage 22 Hans-Joachim Hacker (SPD) Gewährleistung der Arbeitsplätze und der medizinischen Leistungsfähigkeit inländi- scher Kureinrichtungen angesichts der Verlagerung ambulanter Vorsorgemaßnah- men aus deutschen Kurorten ins Ausland Antwort Annette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 21 Mündliche Frage 23 Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Umfang der Lieferungen des Anästhesie- mittels Thiopental in die USA Antwort Annette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 22 Mündliche Frage 24 Gustav Herzog (SPD) Vorlage des auf dem Elbschifffahrtstag im November 2010 angekündigten Elbekon- zepts Antwort Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A M G K u z A D A M D Z d A D A M D B li s A D A M M Ü h A D A M M Ü A E k A U 11230 D 11231 A 11231 D 11231 D 11232 B nlage 23 ündliche Frage 25 ustav Herzog (SPD) ategorisierung der Bundeswasserstraßen nd Vereinbarkeit mit dem Unterhaltungs- iel betreffend die Elbe ntwort r. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 24 ündliche Frage 26 r. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) weckgebundene Verwendung der Divi- ende der Bahn AG ntwort r. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 25 ündliche Frage 27 r. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) undesrechtliche Möglichkeiten der Betei- gung der Öffentlichkeit in den Planungs- chritten vor dem Genehmigungsverfahren ntwort r. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 26 ündliche Frage 28 anfred Grund (CDU/CSU) berhöhte Flugpreise der Deutschen Luft- ansa für Flüge aus Japan ntwort r. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 27 ündliche Fragen 29 und 30 anuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) berprüfung des Sicherheitssystems des KW Krümmel angesichts der aktuellen reignisse in japanischen Atomkraftwer- en ntwort rsula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11232 B 11232 C 11232 D 11233 B 11232 C VI Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 98. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. März 2011 Anlage 28 Mündliche Frage 31 Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Bewertung der Sicherheitsvorkehrungen für das in Krümmel bestehende Zwischenlager Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 29 Mündliche Frage 32 Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Bewertung des Siedewasserreaktors Krüm- mel Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 30 Mündliche Frage 33 Steffen-Claudio Lemme (SPD) Rücknahme der Kürzungen für die Solar- wirtschaft vor dem Hintergrund der Wende in der Atompolitik Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 31 Mündliche Frage 34 Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Möglichkeit der Laufzeitverlängerung von Kernkraftwerken über 2050 hinaus auf- grund der von der schwarz-gelben Koali- tion geschaffenen Rechtslage Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 32 Mündliche Frage 35 Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Unterschiede der Sicherheitsmerkmale still- gelegter älterer Kernkraftwerke im Vergleich zur Sicherheit weiterlaufender Anlagen Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A M S G v w A U A M S G N s u u A U A M O A h w in v A U A M C R tu A U 11234 A 11234 B 11234 C 11234 D 11235 A nlage 33 ündliche Frage 36 ylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) efährdungspotenzial in sicherheitsrele- anten Anlagenteilen älterer Kernkraft- erke ntwort rsula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 34 ündliche Frage 37 ylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) ründe für die Stilllegung der Reaktoren eckarwestheim 1 und Isar 1 im Unter- chied zu den baugleichen Anlagen Biblis A nd B und Unterweser bzw. Brunsbüttel nd Philippsburg 1 ntwort rsula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 35 ündliche Fragen 38 und 39 liver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) nforderungen der angekündigten Sicher- eitsüberprüfungen deutscher Atomkraft- erke; etwaige Entschädigungszahlungen folge der Anordnung zur Abschaltung on Atomkraftwerken ntwort rsula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 36 ündliche Frage 40 ornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) echtliche Begründungen für die Abschal- ng von Neckarwestheim 1 und Isar 1 ntwort rsula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11235 B 11235 B 11235 C 11236 A Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 98. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. März 2011 VII Anlage 37 Mündliche Frage 41 Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Übertragung nicht abgerufener Laufzeiten der stillgelegten AKW auf neue AKW Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 38 Mündliche Fragen 42 und 43 Dorothea Steiner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Entschädigungsforderungen an den Bund und die Länder für die Stilllegung älterer Atomkraftwerke; mögliche Laufzeitüber- tragung an jüngere Anlagen Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 39 Mündliche Frage 44 Dr. Hermann Ott (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Erforderlichkeit der Atomenergie für den Klimaschutz Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 40 Mündliche Frage 45 Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Aufrechterhaltung der Notstromversor- gung durch Batterien an den einzelnen Atomkraftwerksblöcken im Falle eines Stromausfalls Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 41 Mündliche Frage 46 Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) Pläne des BMU zur Erhöhung der Sicher- heitsanforderungen für Atomkraftwerke Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A M B F r A d S A U A M I S w A U A M I S r w A U A M S E fu A u fu A U A M K S s 11236 C 11236 C 11236 D 11237 A 11237 B nlage 42 ündliche Frage 47 ärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) ederführende Stelle in der Bundesregie- ung für die dreimonatige Stilllegung der tomkraftwerke; pünktliche Zahlung in en Förderfonds durch die entsprechenden tromkonzerne ntwort rsula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 43 ündliche Frage 48 ngrid Hönlinger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) icherheitsrelevante Tatsachen für die An- endung von § 19 Abs. 3 Atomgesetz ntwort rsula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 44 ündliche Frage 49 ngrid Hönlinger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) chadenersatzrisiko angesichts der vo- übergehenden Stilllegung von Atomkraft- erken ntwort rsula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 45 ündliche Fragen 50 und 51 abine Stüber (DIE LINKE) influss der BMU-Vorlage zur Verschär- ng von Sicherheitsnormen bei deutschen tomkraftwerken auf das Moratorium nd die anstehenden Sicherheitsüberprü- ngen ntwort rsula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 46 ündliche Fragen 52 und 53 athrin Senger-Schäfer (DIE LINKE) tudien zum Nachweis von Gesundheits- chädigungen durch radioaktive Strahlung 11237 C 11237 D 11238 A 11238 B VIII Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 98. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. März 2011 infolge von Atomkraft sowie Grundlage für die Festlegung entsprechender Grenzwerte Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 47 Mündliche Fragen 54 und 55 Harald Weinberg (DIE LINKE) Studien zum Einfluss eines Atomkraft- werks auf die Gesundheit der Anwohner; präventive Maßnahmen im Gesundheits- system für den Fall einer deutschen Atom- katastrophe Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 48 Mündliche Frage 56 Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einbeziehung neuer Waffentypen in die Untersuchung von Bedrohungsszenarien durch Panzerabwehrlenkwaffen Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 49 Mündliche Frage 57 Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Verwendung von MOX-Brennstäben in deutschen Atomkraftwerken Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 50 Mündliche Frage 58 Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) Gesundheitsprävention im Fall einer deut- schen atomaren Katastrophe Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 51 Mündliche Frage 59 Klaus Hagemann (SPD) Verbesserung der Ausschreibungspraxis bei „Fusion for Energy“ sowie Entwick- lu U A T A M R K k A T A M K F a V u s m b A T A M N B te p S A T A M U U b H A G 11238 C 11239 A 11239 C 11239 D 11250 A ng des Auftragsvolumens an deutsche nternehmen seit der Änderung ntwort homas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 52 ündliche Frage 60 ené Röspel (SPD) osten für das Projekt „Haus der Zu- unft“ ntwort homas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 53 ündliche Fragen 61 und 62 ai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) unktion der Bundesregierung bei der Er- rbeitung und Einführung eines neuen erfahrens für die Hochschulzulassung nd Stand der Umsetzung des KMK-Be- chlusses zur Änderung der Länderge- einsamen Strukturvorgaben vom Dezem- er 2009 ntwort homas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 54 ündliche Frage 63 icole Gohlke (DIE LINKE) eteiligung von Studenten und Lehrkräf- n am Aufbau und der Struktur der ge- lanten Akademie bzw. des Forums für tudium und Lehre ntwort homas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 55 ündliche Frage 64 we Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) ntersuchung der Korruptionsvorfälle eim Globalen Fonds zur Bekämpfung von IV/Aids, Tuberkulose und Malaria ntwort udrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11250 B 11250 D 11241 A 11241 C 11241 D Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 98. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. März 2011 IX Anlage 56 Mündliche Frage 65 Andrej Hunko (DIE LINKE) Konsequenzen aus der Forderung Hamid Karzais nach einem Abzug der NATO aus Afghanistan für den Einsatz der Bundes- wehr Antwort Dr. Werner Hoyer, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 57 Mündliche Fragen 66 und 67 Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Auswirkungen von Aufrufen zum Boykott israelischer Waren auf den deutsch-israeli- schen Dialog Antwort Dr. Werner Hoyer, Staatsminister AA. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 58 Mündliche Frage 68 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Verantwortung der Türkei für die völker- rechtswidrige Verhaftung mehrerer Perso- nen durch Besatzungsbehörden im nördli- chen Teil Zyperns Antwort Dr. Werner Hoyer, Staatsminister AA. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 59 Mündliche Frage 69 Manfred Grund (CDU/CSU) Zusätzliche Flüge zur Rückholung deut- scher Staatsangehöriger aus Japan Antwort Dr. Werner Hoyer, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 60 Mündliche Frage 70 Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) Hilfeleistungen für die Opfer von Tscher- nobyl und der Atomkatastrophe in Japan Antwort Dr. Werner Hoyer, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A M M B la ti ü A D A M S N v N A D A M S V S tü s A D A M B S d A D A M D A d d A D 11242 A 11242 B 11242 C 11243 A 11243 A nlage 61 ündliche Fragen 71 und 72 anfred Kolbe (CDU/CSU) egründung für die Enthaltung Deutsch- nds bei der Abstimmung über die Resolu- on zur Einrichtung einer Flugverbotszone ber Libyen ntwort r. Werner Hoyer, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 62 ündliche Frage 73 teffen-Claudio Lemme (SPD) euakzentuierung der Extremismuspolitik or dem Hintergrund des Erstarkens der PD ntwort r. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 63 ündliche Frage 74 evim Dağdelen (DIE LINKE) ereinbarkeit der Verschärfung zu § 8 Abs. 3 atz 5 (neu) des Aufenthaltsgesetzes bei rkischen Staatsangehörigen mit dem Ver- chlechterungsverbot im Assoziationsrecht ntwort r. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 64 ündliche Frage 75 rigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) ubsumierung von Terrorangriffen unter en Begriff „Restrisiko“ ntwort r. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 65 ündliche Frage 76 r. Ilja Seifert (DIE LINKE) nteil schwerbehinderter Menschen an en Neueinstellungen in den obersten Bun- esbehörden im Jahr 2010 ntwort r. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11243 C 11243 D 11244 B 11244 C 11244 D X Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 98. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. März 2011 Anlage 66 Mündliche Fragen 77 und 78 Dr. Eva Högl (SPD) Erweiterter Zugriff der USA auf inner- europäische und innerdeutsche Finanz- transaktionsdaten im Rahmen des SWIFT- Abkommens Antwort Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 67 Mündliche Frage 79 age 82 ÜNDNIS 90/ EN) einstweiligen Einstellung des Atomkraftwerken; etwaige gspflicht gegenüber den Be- eter, Parl. Staatssekretär . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . age 83 Höll (DIE LINKE) er Malusregelung im Kraft- 112 11246 C René Röspel (SPD) Zulässigkeit der Patentierung von Zellpro- dukten aus abgetriebenen menschlichen Föten Antwort Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 68 Mündliche Fragen 80 und 81 Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) Pachtpreisreduzierung bei vom Hochwas- ser betroffenen Flächen der Bodenverwer- tungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) für landwirtschaftliche Betriebe; Rück- käufe bereits privatisierter BVVG-Flächen aufgrund der Erwerbsansprüche von Alt- eigentümern Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . fa fü A S A M D R z A S A M K F d A S 11245 D 11246 B hrzeugsteuergesetz zum 31. März 2011 r Kraftfahrzeuge ohne Partikelfilter ntwort teffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 71 ündliche Frage 84 r. Barbara Höll (DIE LINKE) eform der Besteuerung der privaten Nut- ung betrieblicher Kraftfahrzeuge ntwort teffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 72 ündliche Frage 85 laus Hagemann (SPD) inanzhilfen für Irland; Anhebung der ortigen Steuer- und Abgabenlast ntwort teffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11246 D 11247 A 11247 B Anlage 69 Mündliche Fr Lisa Paus (B DIE GRÜN Folgen der Betriebs von Entschädigun treibern Antwort Steffen Kamp BMF . . . . Anlage 70 Mündliche Fr Dr. Barbara Auslaufen d 45 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 98. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. März 2011 11177 (A) ) )(B) 98. Sitz Berlin, Mittwoch, den Beginn: 13.0
    2. folderAnlagen
      Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 98. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. März 2011 11223 (A) (C) )(B) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich * Bas, Bärbel SPD 23.03.2011 Binder, Karin DIE LINKE 23.03.2011 Brinkmann (Hildesheim), Bernhard SPD 23.03.2011 Buchholz, Christine DIE LINKE 23.03.2011 Bülow, Marco SPD 23.03.2011 Bulling-Schröter, Eva DIE LINKE 23.03.2011 Dr. Danckert, Peter SPD 23.03.2011 Dyckmans, Mechthild FDP 23.03.2011 Ernstberger, Petra SPD 23.03.2011 Ferner, Elke SPD 23.03.2011 Friedhoff, Paul K. FDP 23.03.2011 Gerster, Martin SPD 23.03.2011 Dr. Gysi, Gregor DIE LINKE 23.03.2011 Hänsel, Heike DIE LINKE 23.03.2011 Höfken, Ulrike BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 23.03.2011 Höhn, Bärbel BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 23.03.2011 Klöckner, Julia CDU/CSU 23.03.2011 Kuhn, Fritz BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 23.03.2011 K K L N P R R R S S S S T W W (D für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung des Europarates unert, Katrin DIE LINKE 23.03.2011 urth (Kyffhäuser), Patrick FDP 23.03.2011 aurischk, Sibylle FDP 23.03.2011 ietan, Dietmar SPD 23.03.2011 ieper, Cornelia FDP 23.03.2011 eiche (Potsdam), Katherina CDU/CSU 23.03.2011 oth (Augsburg), Claudia BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 23.03.2011 upprecht (Tuchenbach), Marlene SPD 23.03.2011* chlecht, Michael DIE LINKE 23.03.2011 chmidt (Eisleben), Silvia SPD 23.03.2011 chulz, Jimmy FDP 23.03.2011 endker, Reinhold CDU/CSU 23.03.2011 rittin, Jürgen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 23.03.2011 erner, Katrin DIE LINKE 23.03.2011 ichtel, Peter CDU/CSU 23.03.2011 11224 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 98. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. März 2011 (A) ) )(B) Josef Göppel Peter Götz Dr. Wolfgang Götzer Ute Granold Reinhard Grindel Hermann Gröhe Michael Grosse-Brömer Dr. Hermann Kues Günter Lach Andreas G. Lämmel Dr. Norbert Lammert Katharina Landgraf Ulrich Lange Dr. Max Lehmer Dr. Andreas Scheuer Karl Schiewerling Norbert Schindler Tankred Schipanski Georg Schirmbeck Christian Schmidt (Fürth) Patrick Schnieder Rainer Arnold Heinz-Joachim Barchmann Doris Barnett Dr. Hans-Peter Bartels Klaus Barthel Sören Bartol Sabine Bätzing-Lichtenthäler Anlage 2 der Mitglieder des Deutsc Vizepräsidenten des Deutsc CDU/CSU Ilse Aigner Peter Altmaier Peter Aumer Thomas Bareiß Norbert Barthle Günter Baumann Ernst-Reinhard Beck (Reutlingen) Manfred Behrens (Börde) Veronika Bellmann Dr. Christoph Bergner Peter Beyer Steffen Bilger Clemens Binninger Peter Bleser Dr. Maria Böhmer Wolfgang Börnsen (Bönstrup) Wolfgang Bosbach Norbert Brackmann Klaus Brähmig Michael Brand Dr. Reinhard Brandl Helmut Brandt Dr. Ralf Brauksiepe Dr. Helge Braun Heike Brehmer Ralph Brinkhaus Cajus Caesar Gitta Connemann Alexander Dobrindt Thomas Dörflinger Marie-Luise Dött Dr. Thomas Feist Enak Ferlemann Ingrid Fischbach Hartwig Fischer (Göttingen) Dirk Fischer (Hamburg) Dr. Maria Flachsbarth Klaus-Peter Flosbach Herbert Frankenhauser Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) Michael Frieser Erich G. Fritz Dr. Michael Fuchs Hans-Joachim Fuchtel Alexander Funk Ingo Gädechens Dr. Thomas Gebhart Norbert Geis Alois Gerig Eberhard Gienger M M M O F D Jü G D H M U F R M Jü A E P C R K F Jo A T D D A D B H S A B V S D R E E V Jü A Je M D H T M G D R B Namensverz hen Bundestages, die an de hen Bundestages teilgenomm arkus Grübel anfred Grund onika Grütters lav Gutting lorian Hahn r. Stephan Harbarth rgen Hardt erda Hasselfeldt r. Matthias Heider elmut Heiderich echthild Heil rsula Heinen-Esser rank Heinrich udolf Henke ichael Hennrich rgen Herrmann nsgar Heveling rnst Hinsken eter Hintze hristian Hirte obert Hochbaum arl Holmeier ranz-Josef Holzenkamp achim Hörster nette Hübinger homas Jarzombek ieter Jasper r. Franz Josef Jung ndreas Jung (Konstanz) r. Egon Jüttner artholomäus Kalb ans-Werner Kammer teffen Kampeter lois Karl ernhard Kaster olker Kauder iegfried Kauder (Villingen- Schwenningen) r. Stefan Kaufmann oderich Kiesewetter ckart von Klaeden wa Klamt olkmar Klein rgen Klimke xel Knoerig ns Koeppen anfred Kolbe r. Rolf Koschorrek artmut Koschyk homas Kossendey ichael Kretschmer unther Krichbaum r. Günter Krings üdiger Kruse ettina Kudla P D In M D P D D D K D H A S D M D D P D M D S D B M D F E H D R U D S B R C R E T D E L Jo K D Jo D D E A A D D eichnis r Wahl des Abgeordneten E en haben aul Lehrieder r. Ursula von der Leyen gbert Liebing atthias Lietz r. Carsten Linnemann atricia Lips r. Jan-Marco Luczak aniela Ludwig r. Michael Luther arin Maag r. Thomas de Maizière ans-Georg von der Marwitz ndreas Mattfeldt tephan Mayer (Altötting) r. Michael Meister aria Michalk r. h. c. Hans Michelbach r. Mathias Middelberg hilipp Mißfelder ietrich Monstadt arlene Mortler r. Gerd Müller tefan Müller (Erlangen) r. Philipp Murmann ernd Neumann (Bremen) ichaela Noll r. Georg Nüßlein ranz Obermeier duard Oswald enning Otte r. Michael Paul ita Pawelski lrich Petzold r. Joachim Pfeiffer ibylle Pfeiffer eatrix Philipp onald Pofalla hristoph Poland uprecht Polenz ckhard Pols homas Rachel r. Peter Ramsauer ckhardt Rehberg othar Riebsamen sef Rief laus Riegert r. Heinz Riesenhuber hannes Röring r. Norbert Röttgen r. Christian Ruck rwin Rüddel lbert Rupprecht (Weiden) nita Schäfer (Saalstadt) r. Wolfgang Schäuble r. Annette Schavan D N D D B U A D Jo D B T Jo Je C D E C D G S M K T L M D A D A V S A D M K M P S In K A K E D D W W S In (C (D duard Oswald zum r. Andreas Schockenhoff adine Schön (St. Wendel) r. Kristina Schröder (Wiesbaden) r. Ole Schröder ernhard Schulte-Drüggelte we Schummer rmin Schuster (Weil am Rhein) etlef Seif hannes Selle r. Patrick Sensburg ernd Siebert homas Silberhorn hannes Singhammer ns Spahn arola Stauche r. Frank Steffel rika Steinbach hristian Freiherr von Stetten ieter Stier ero Storjohann tephan Stracke ax Straubinger arin Strenz homas Strobl (Heilbronn) ena Strothmann ichael Stübgen r. Peter Tauber ntje Tillmann r. Hans-Peter Uhl rnold Vaatz olkmar Vogel (Kleinsaara) tefanie Vogelsang ndrea Astrid Voßhoff r. Johann Wadephul arco Wanderwitz ai Wegner arcus Weinberg (Hamburg) eter Weiß (Emmendingen) abine Weiss (Wesel I) go Wellenreuther arl-Georg Wellmann nnette Widmann-Mauz laus-Peter Willsch lisabeth Winkelmeier- Becker agmar Wöhrl r. Matthias Zimmer olfgang Zöller illi Zylajew PD grid Arndt-Brauer Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 98. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. März 2011 11225 (A) ) )(B) Dirk Becker Uwe Beckmeyer Lothar Binding (Heidelberg) Gerd Bollmann Klaus Brandner Willi Brase Ulla Burchardt Martin Burkert Petra Crone Martin Dörmann Elvira Drobinski-Weiß Garrelt Duin Sebastian Edathy Ingo Egloff Siegmund Ehrmann Dr. h. c. Gernot Erler Karin Evers-Meyer Gabriele Fograscher Dr. Edgar Franke Dagmar Freitag Sigmar Gabriel Michael Gerdes Iris Gleicke Günter Gloser Ulrike Gottschalck Angelika Graf (Rosenheim) Kerstin Griese Michael Groschek Michael Groß Wolfgang Gunkel Hans-Joachim Hacker Bettina Hagedorn Klaus Hagemann Michael Hartmann (Wackernheim) Hubertus Heil (Peine) Rolf Hempelmann Dr. Barbara Hendricks Gustav Herzog Gabriele Hiller-Ohm Petra Hinz (Essen) Frank Hofmann (Volkach) Dr. Eva Högl Christel Humme Josip Juratovic Oliver Kaczmarek Johannes Kahrs Dr. h. c. Susanne Kastner Ulrich Kelber Lars Klingbeil Hans-Ulrich Klose Dr. Bärbel Kofler Daniela Kolbe (Leipzig) Fritz Rudolf Körper Anette Kramme Nicolette Kressl Angelika Krüger-Leißner Ute Kumpf Christine Lambrecht Christian Lange (Backnang) Dr. Karl Lauterbach Steffen-Claudio Lemme Burkhard Lischka Gabriele Lösekrug-Möller Kirsten Lühmann Caren Marks Katja Mast Hilde Mattheis P U D F D M T H H Jo Jo D F D M G S R D K M M A A B M W U C O S E F D R S R D S P D C K D F W R U D A H W U D M B F Je C C D F S etra Merkel (Berlin) llrich Meßmer r. Matthias Miersch ranz Müntefering r. Rolf Mützenich anfred Nink homas Oppermann olger Ortel einz Paula hannes Pflug achim Poß r. Wilhelm Priesmeier lorian Pronold r. Sascha Raabe echthild Rawert erold Reichenbach önke Rix ené Röspel r. Ernst Dieter Rossmann arin Roth (Esslingen) ichael Roth (Heringen) arlene Rupprecht (Tuchenbach) nton Schaaf xel Schäfer (Bochum) ernd Scheelen arianne Schieder (Schwandorf) erner Schieder (Weiden) lla Schmidt (Aachen) arsten Schneider (Erfurt) ttmar Schreiner wen Schulz (Spandau) wald Schurer rank Schwabe r. Martin Schwanholz olf Schwanitz tefan Schwartze ita Schwarzelühr-Sutter r. Carsten Sieling onja Steffen eer Steinbrück r. Frank-Walter Steinmeier hristoph Strässer erstin Tack r. h. c. Wolfgang Thierse ranz Thönnes olfgang Tiefensee üdiger Veit te Vogt r. Marlies Volkmer ndrea Wicklein eidemarie Wieczorek-Zeul altraud Wolff (Wolmirstedt) ta Zapf agmar Ziegler anfred Zöllmer rigitte Zypries DP ns Ackermann hristian Ahrendt hristine Aschenberg- Dugnus aniel Bahr (Münster) lorian Bernschneider ebastian Blumenthal C N K R A E M S H R D P R Jö U O D D H H M Jo D H M E B D H M D P D G D S H H S H S C D M D O H P G Ja P B D D H G D D D D B F C M laudia Bögel icole Bracht-Bendt laus Breil ainer Brüderle ngelika Brunkhorst rnst Burgbacher arco Buschmann ylvia Canel elga Daub einer Deutschmann r. Bijan Djir-Sarai atrick Döring ainer Erdel rg van Essen lrike Flach tto Fricke r. Edmund Peter Geisen r. Wolfgang Gerhardt ans-Michael Goldmann einz Golombeck iriam Gruß achim Günther (Plauen) r. Christel Happach-Kasan einz-Peter Haustein anuel Höferlin lke Hoff irgit Homburger r. Werner Hoyer einer Kamp ichael Kauch r. Lutz Knopek ascal Kober r. Heinrich L. Kolb udrun Kopp r. h. c. Jürgen Koppelin ebastian Körber olger Krestel einz Lanfermann ibylle Laurischk arald Leibrecht abine Leutheusser- Schnarrenberger hristian Lindner r. Martin Lindner (Berlin) ichael Link (Heilbronn) r. Erwin Lotter liver Luksic orst Meierhofer atrick Meinhardt abriele Molitor n Mücke etra Müller (Aachen) urkhardt Müller-Sönksen r. Martin Neumann (Lausitz) irk Niebel ans-Joachim Otto (Frankfurt) isela Piltz r. Christiane Ratjen- Damerau r. Birgit Reinemund r. Peter Röhlinger r. Stefan Ruppert jörn Sänger rank Schäffler hristoph Schnurr arina Schuster D W Ju D Jo D D S F S Jo D D D D H D Ja A D H M H S D R S D H W D K W N D A D In D A U D K H Ja Ju C S R M S U D T D C K N W P Je R Y In P D (C (D r. Erik Schweickert erner Simmling dith Skudelny r. Hermann Otto Solms achim Spatz r. Max Stadler r. Rainer Stinner tephan Thomae lorian Toncar erkan Tören hannes Vogel (Lüdenscheid) r. Daniel Volk r. Guido Westerwelle r. Claudia Winterstein r. Volker Wissing artfrid Wolff (Rems-Murr) IE LINKE n van Aken gnes Alpers r. Dietmar Bartsch erbert Behrens atthias W. Birkwald eidrun Bluhm teffen Bockhahn r. Martina Bunge oland Claus evim Dağdelen r. Diether Dehm eidrun Dittrich erner Dreibus r. Dagmar Enkelmann laus Ernst olfgang Gehrcke icole Gohlke iana Golze nnette Groth r. Rosemarie Hein ge Höger r. Barbara Höll ndrej Hunko lla Jelpke r. Lukrezia Jochimsen atja Kipping arald Koch n Korte tta Krellmann aren Lay abine Leidig alph Lenkert ichael Leutert tefan Liebich lla Lötzer r. Gesine Lötzsch homas Lutze orothee Menzner ornelia Möhring ornelia Möller iema Movassat olfgang Nešković etra Pau ns Petermann ichard Pitterle vonne Ploetz grid Remmers aul Schäfer (Köln) r. Ilja Seifert 11226 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 98. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. März 2011 (A) ) )(B) Antwort bens- und Futtermitteln im Falle eines nuklearen Unfalls sind in einer Verordnung der EU-Kommission bereits des Parl. Staatssekretärs Peter Abgeordneten Kathrin Vogler che 17/5171, Dringliche Frage 7 Wie beurteilt die Bundesr gesundheitlichen Gefährdung durch den Verzehr verstrahlt weise Spinat, Blattgemüse od welchen Maßnahmen will di nenfalls gemeinsam bzw. in A dern der Europäischen Union dern, dass kontaminierte L verarbeitete Nahrungsmittel w Schokolade, Reiskräcker und fischen Raum mit Strahlenbela gelangen können? Nach derzeitigem Kenntniss Auswirkungen auf die Verbrau cher in Deutschland durch m nierte Lebensmittel aus Japan. Medienberichterstattung sehr au Bleser auf die Frage der (DIE LINKE) (Drucksa- ): egierung die Möglichkeit einer der deutschen Bevölkerung er Lebensmittel wie beispiels- er Bohnen aus Japan, und mit e Bundesregierung – gegebe- bstimmung mit den Partnerlän- – sofort und dauerhaft verhin- ebensmittel bzw. industriell ie zum Beispiel Fertignudeln, Kekse aus Japan und dem pazi- stung auf den deutschen Markt tand gibt es zurzeit keine cherinnen und Verbrau- öglicherweise kontami- Hierbei wird die aktuelle fmerksam verfolgt. s – F d s lo d re n d s g d h eit langem im Grundsatz a EuroATOM – Nr. 3954/87 de uttermittel sind auf der Grun urch die Verordnung – EuroA timmt worden. Sollte die Kommission Inform gische Notstandssituation erh ass die Höchstwerte in Leben icht werden könnten, erlässt ächst zeitlich befristete Vero ieser Werte. Lebens- und Futtermittel, die chreiten, dürften nicht import ebracht werden. Auf europäischer Ebene wir er Europäischen Kommission alten, zum gegenwärtigen Ze bgestimmt, Verordnung s Rates; Höchstwerte für dlage dieser Verordnung TOM – Nr. 770/90 abge- ationen über eine radio- alten, aus der sich ergibt, s- oder Futtermitteln er- sie unverzüglich eine zu- rdnung zur Anwendung diese Höchstwerte über- iert oder auf den Markt d es nach Informationen nicht für erforderlich ge- itpunkt Maßnahmen zur Raju Sharma Dr. Petra Sitte Kersten Steinke Sabine Stüber Alexander Süßmair Dr. Kirsten Tackmann Frank Tempel Dr. Axel Troost Alexander Ulrich Kathrin Vogler Johanna Voß Sahra Wagenknecht Halina Wawzyniak Jörn Wunderlich Sabine Zimmermann BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Kerstin Andreae Marieluise Beck (Bremen) Volker Beck (Köln) Cornelia Behm Birgitt Bender Alexander Bonde Viola von Cramon-Taubadel Ekin Deligöz Katja Dörner Hans-Josef Fell Dr. Thomas Gambke Kai Gehring Katrin Göring-Eckardt Britta Haßelmann Bettina Herlitzius Winfried Hermann Priska Hinz (Herborn) Dr. Anton Hofreiter Ingrid Hönlinger Thilo Hoppe Uwe Kekeritz Katja Keul M S M U T O A S R M U M A Je K B In D O F Anlage 3 Antwort des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage des Abgeordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5171, Dringliche Frage 2): Wie und mit welchen zivilen und militärischen Mitteln will die Bundesregierung die am letzten Wochenende durch den NATO-Rat beschlossene Durchsetzung eines Waffenem- bargos gegen Libyen unterstützen? Der NATO-Rat hat gestern, 22. März 2011, die Durchsetzung des Waffenembargos gegen Libyen be- schlossen. Die Bundesregierung wird sich hieran mit militäri- schen Mitteln nicht beteiligen. Auch zivile Mittel zum Einsatz durch die NATO sind nicht vorgesehen. Anlage 4 E k E a s n te 9 p In L d u ti d g (C (D emet Kilic ven-Christian Kindler aria Anna Klein-Schmeink te Koczy om Koenigs liver Krischer gnes Krumwiede tephan Kühn enate Künast arkus Kurth ndine Kurth (Quedlinburg) onika Lazar gnes Malczak rzy Montag erstin Müller (Köln) eate Müller-Gemmeke grid Nestle r. Konstantin von Notz mid Nouripour riedrich Ostendorff Dr. Hermann Ott Lisa Paus Brigitte Pothmer Tabea Rößner Krista Sager Manuel Sarrazin Elisabeth Scharfenberg Christine Scheel Dr. Gerhard Schick Dr. Frithjof Schmidt Dorothea Steiner Dr. Wolfgang Strengmann- Kuhn Hans-Christian Ströbele Dr. Harald Terpe Markus Tressel Daniela Wagner Wolfgang Wieland Dr. Valerie Wilms Josef Philip Winkler Der Handel mit Japan ist nach dem schrecklichen rdbeben und dem Tsunami praktisch zum Erliegen ge- ommen. Zudem ist Japan ein Lebensmittelimportland. xporte aus Japan nach Deutschland sind weitgehend uf Spezialitäten beschränkt, wie beispielsweise Soja- aucen und Nori-Algen. Frischwaren werden praktisch icht exportiert, ausgenommen wenige Fischspezialitä- n. Zum Vergleich: 2010 führte Deutschland rund 13 000 Tonnen Fisch und Fischerzeugnisse ein, aus Ja- an stammten davon nur etwa 60 Tonnen. In Deutschland ist das Johann Heinrich von Thünen- stitut, vTI, nach dem Strahlenschutzvorsorgegesetz als eitstelle für die Überwachung der hiesigen Umweltra- ioaktivität in Fischen und Fischereiprodukten zuständig nd beobachtet die Lage in Japan aufmerksam. Das Ins- tut geht derzeit davon aus, dass eine Gefährdung der eutschen Verbraucher durch Fisch aus Japan zum jetzi- en Zeitpunkt ausgeschlossen werden kann. Europaweite Höchstwerte an Radioaktivität in Le- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 98. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. März 2011 11227 (A) ) )(B) Beschränkung des Imports von Lebensmitteln aus Japan oder des Verzehrs japanischer Lebensmittel auszuspre- chen. Ich teile diese Auffassung. Die Einschätzung wurde in Abstimmung mit der FAO getroffen. Es ist ebenfalls zurzeit nicht vorgesehen, die oben erwähnten Notfallwerte in Kraft zu setzen. Um ein Lagebild zu erhalten, hat die Europäische Kommission den Mitgliedstaaten am 15. März 2011 empfohlen, ab sofort Lebensmittel pflanzlichen und tie- rischen Ursprungs – insbesondere Fisch und Fisch- erzeugnisse – sowie von Futtermitteln aus Japan auf Radioaktivität zu untersuchen und sofort über unge- wöhnliche Messwerte informiert zu werden. Unsichere Lebensmittel dürfen nicht in den Verkehr gebracht wer- den. Die Bundesregierung verfolgt die Entwicklungen in Japan ebenfalls sehr sorgfältig. Das BMELV hat die für die Lebensmittelkontrolle zuständigen Bundesländer über die Empfehlung der EU-Kommission informiert. Unter anderem haben Länder mit wichtigen internationa- len Einfuhrstellen bereits entsprechende Kontrollverfah- ren etabliert und führen im Rahmen ihrer Zuständigkeit Untersuchungen von Lebens- und Futtermitteln auf Ra- dioaktivität durch. Des Weiteren wurde der Zoll durch das BMF gebeten, die Lebensmittelüberwachung bei der Wahrnehmung dieser Aufgabe zu unterstützen. Außerdem hat das BMELV das Bundesamt für Ver- braucherschutz und Lebensmittelsicherheit in Berlin be- auftragt, die Untersuchungsergebnisse zentral zu sam- meln und sie zügig auszuwerten. Auch Erkenntnisse aus den Forschungseinrichtungen – BfR, BfS, vTI – fließen hier ein. Nach Aussagen der WHO gibt es zum jetzigen Zeit- punkt keine Hinweise darauf, dass kontaminierte Nah- rungsmittel in andere Länder gelangt sein könnten. Auch dem BMELV liegen zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Kenntnisse hierüber vor. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Frage des Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5120, Frage 1): Hat die Bundesregierung die rechtliche Prüfung der Aus- fuhrbeschränkung für das Anästhesiemittel Thiopental abge- schlossen, und welche Haltung nimmt die Bundesregierung zu einer etwaigen Ausfuhrbeschränkung von Thiopental in die USA ein? Die Prüfung von nationalen ausfuhrkontrollrechtli- chen Möglichkeiten der Beschränkung der Lieferung von Thiopental-Natrium in die USA ist innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen. Die Bundes- regierung wird aber die zur Verfügung stehenden rechtli- chen und tatsächlichen Möglichkeiten zur Verhinderung einer Lieferung von Thiopental-Natrium in die USA zum Einsatz bei der Vollstreckung der Todesstrafe aus- s g k R 2 A d F (D p n d e m h A d F c Z fr E T E E k ru w (C (D chöpfen. Unabhängig davon unterstützt die Bundesre- ierung in Abstimmung mit den EU-Partnern die Dis- ussion über die Schaffung einer EU-einheitlichen egelung in der Anti-Folter-Verordnung (EG) Nr. 1236/ 005. nlage 6 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die rage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) rucksache 17/5120, Frage 2): Inwiefern gab es infolge der atomaren Katastrophe in Ja- pan in der Bundesregierung Diskussionen über einen mögli- chen Austritt Deutschlands aus der Europäischen Atomge- meinschaft bzw. eine Auflösung, und welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über ähnliche Diskussionen oder Initiati- ven in den Mitgliedstaaten der EU und in der EU, zeitlich un- abhängig von der Katastrophe in Japan? Die Frage eines Austritts Deutschlands aus der Euro- äischen Atomgemeinschaft, EuroATOM, stellt sich icht. Der EuroATOM-Vertrag von 1957 als einer der Grün- ungsverträge der EU beschäftigt sich unter anderem mit inheitlichen Sicherheitsanforderungen und Kontroll- aßnahmen und dient damit in weiten Teilen der Sicher- eitsvorsorge der Bevölkerung. nlage 7 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die rage des Abgeordneten Garrelt Duin (SPD) (Drucksa- he 17/5120, Frage 3): In welchem Umfang wird die Bundesregierung – wie in einer entsprechenden Publikation angekündigt – die Mittel für das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand, ZIM, bis 2013 weiter aufstocken, und wie erklärt sich vor diesem Hin- tergrund der Widerspruch zu den Aussagen im Eckwertebe- schluss zum Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2012 und zum Finanzplan 2011 bis 2015, dass bei den klassischen Ausgabeschwerpunkten des Bundesministeriums für Wirt- schaft und Technologie, wie der Stärkung der kleinen und mit- telständischen Betriebe und der Förderung von neuen Techno- logien und Innovationen, die bisherige Finanzplanlinie lediglich fortgeschrieben wird? Für das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand, IM, sind im Bundeshaushalt 2011 und in der Mittel- istigen Finanzplanung 2012 bis 2014 im Rahmen des inzelplans des Bundesministeriums für Wirtschaft und echnologie Mittel vorgesehen, die von 389 Millionen uro im laufenden Jahr auf jeweils über 500 Millionen uro in den Folgejahren anwachsen. Damit besteht bei Fortschreibung der Finanzplanung ein Widerspruch zu der Aussage, dass die Bundesregie- ng die Mittel für das ZIM bis 2013 weiter aufstocken ird. 11228 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 98. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. März 2011 (A) ) )(B) Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Fra- gen der Abgeordneten Ingrid Nestle (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5120, Fragen 4 und 5): Wie viele der 24 Trassen des Vordringlichen Bedarfs nach § 1 Abs. 1 des Energieleitungsausbaugesetzes sind in erster Linie aufgrund der mangelnden Akzeptanz in der Bevölke- rung verzögert? Was tut die Bundesregierung, um den Ausbau der Verteil- netze voranzubringen, deren Engpässe aktuell die Hauptursa- che für die Abregelung von erneuerbaren Energieanlagen sind? Zu Frage 4: Eine projektbezogene Aussage über die fehlende Ak- zeptanz lässt sich nicht treffen. Die fehlende gesell- schaftliche Akzeptanz ist ein flächendeckendes Phäno- men, das sich in einigen Regionen stärker gegen den Netzausbau kanalisiert als in anderen. Zu Frage 5: Die Bundesregierung hat erst jüngst die Investitions- bedingungen der Verteilnetzbetreiber verbessert, um den Netzausbau aufgrund der Einspeisung Erneuerbarer Energien zu beschleunigen. Regulatorisch wurde der so- genannte Erweiterungsfaktor im Rahmen der Anreizre- gulierung so geändert, dass die dezentrale Einspeisung aus Erneuerbaren Energien stärker berücksichtigt wird. Das erhöht die Rückflüsse aus Investitionen der Netzbe- treiber. Darüber hinaus wird im Rahmen der im Bundes- ministerium für Wirtschaft und Technologie angesiedel- ten Netzplattform auch die Situation der Verteilnetze im Hinblick auf die Beschleunigung des Netzausbaus sowie die Verbesserung der Akzeptanz untersucht. Auf dieser Basis wird dann zu entscheiden sein, ob und gegebenen- falls welche Korrekturen bei der Regelung der Verteil- netze erforderlich sind. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5120, Frage 6): Welche im Energiekonzept der Bundesregierung angekün- digten Maßnahmen sind schon per Gesetz oder Verordnung umgesetzt worden, und welche Maßnahmen sollen in der No- velle zum Energiewirtschaftsgesetz umgesetzt werden? Die Bundesregierung wird die im 10-Punkte-Sofort- programm zum Energiekonzept beschlossenen Maßnah- men wie angekündigt bis Ende 2011 umsetzen. Im Rah- men der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes sollen die Netzentwicklungspläne der Netzbetreiber (Sofort- programm zum Energiekonzept) umgesetzt werden. Die Ressortabstimmung hierzu läuft bereits. Sie soll zügig durchgeführt werden, um noch im Sommer das parla- mentarische Verfahren beginnen zu können. A d F (D B s d d fü A d F (D s n N te d im a n n A d F N g (C (D nlage 10 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die rage des Abgeordneten Stefan Schwartze (SPD) rucksache 17/5120, Frage 9): Sind Vertreter von Bundesministerien außer dem Bundes- ministerium für Arbeit und Soziales an der Erstellung des Ak- tionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonven- tion beteiligt und, wenn ja, welche? Der Nationale Aktionsplan zur Umsetzung der UN- ehindertenrechtskonvention ist ein Aktionsplan der ge- amten Bundesregierung. Deshalb sind alle Ressorts in ie Erarbeitung des Nationalen Aktionsplans eingebun- en. Die Federführung liegt beim Bundesministerium r Arbeit und Soziales. nlage 11 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die ragen des Abgeordneten Stefan Schwartze (SPD) rucksache 17/5120, Frage 10): Ist beabsichtigt, die Vorschläge der Behindertenselbsthilfe aus den Kongressen „Mit Dir zum Wir“ im Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte der Men- schen mit Behinderungen aufzugreifen, und wird die Bundes- regierung das Votum der Mehrheit der Teilnehmer für ein Ge- setz zur sozialen Teilhabe beachten? Die Ergebnisse der Kongresse „Teilhabe braucht Vi- ionen“ vom 23. Juni 2010 und „Teilhabe braucht Maß- ahmen“ vom 4. November 2010 in Berlin fließen in den ationalen Aktionsplan ein. Das kann aber nicht bedeu- n, dass alle Forderungen der Behindertenverbände in en Nationalen Aktionsplan übernommen werden. Im Rahmen des Maßnahmenkongresses des BMAS November 2011 gab es keine „Abstimmung“ unter llen 300 Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu einzel- en Maßnahmen. Dies gilt auch für den Vorschlag eines euen Leistungsgesetzes zur sozialen Teilhabe. nlage 12 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die ragen des Abgeordneten Markus Kurth (BÜND- IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5120, Fra- en 11 und 12): Welche inhaltlichen Punkte zu Fragen der Umsetzung der Komplexleistung Frühförderung wurden bei der ersten Ana- lyse der Fachreferate im Bundesministerium für Arbeit und Soziales und im Bundesministerium für Gesundheit mit Ver- tretern von Leistungserbringern und Leistungsträgern auf Bundesebene sowie einer Vertreterin des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen am 16. November 2010 besprochen, und warum haben entgegen der Verlautbarungen der Bundesregierung (mündliche Frage 32 auf Bundestagsdrucksache 17/3947) im Jahr 2011 noch keine Bund-Länder-Gespräche zur Abstimmung des weiteren Vorgehens stattgefunden? Wann ist nach Ansicht der Bundesregierung mit aussage- kräftigen Ergebnissen darüber zu rechnen, ob das aus dem Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 98. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. März 2011 11229 (A) ) )(B) Juni 2009 datierende gemeinsame Rundschreiben des Bun- desministeriums für Arbeit und Soziales sowie des Bundesmi- nisteriums für Gesundheit an die Spitzenverbände der zuständigen Rehabilitationsträger die Probleme bei der Um- setzung der Komplexleistung Frühförderung beseitigt hat? Zu Frage 11: Gegenstand der Sitzung am 16. November 2010, an der auch die Interessenvertretungen der behinderten Menschen teilnahmen, war vor allem die Diskussion über die Ergebnisse der Befragung des BMAS zur Um- setzung der Komplexleistung Frühförderung 2010. Die Ergebnisse wurden unterschiedlich gewertet. Die Leis- tungsträger sahen eine Verbesserung der Situation. Die Interessenvertretungen der behinderten Menschen sahen noch Verbesserungspotenziale vor allem bei der Ausge- staltung und der Finanzierung der Komplexleistung. Als Lösungsvorschläge wurden insbesondere eine Ergän- zung der Frühförderverordnung und die Einrichtung von Schiedsstellen diskutiert. Letztere sollen Streitigkeiten bei den Vertragsverhandlungen zwischen Leistungsträ- gern und Leistungserbringern beilegen. Diese Anregungen werden in den Nationalen Akti- onsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskon- vention einfließen. Vor Kabinettsbefassung werden auch die Länder in die Abstimmung des Aktionsplans einbe- zogen. Die Länder wurden bereits über die Ergebnisse der Besprechung im BMAS am 16. November 2010 infor- miert. Ihnen wurden auch die Ergebnisse der BMAS- Untersuchung zur Kenntnis gegeben. Zu Frage 12: Das 2009 gemeinsam von BMAS und BMG heraus- gegebene Rundschreiben hat die damals bestehenden Probleme, insbesondere zum Anwendungsbereich der Frühförderverordnung, zum Inhalt der Komplexleistung sowie zur Abgrenzung der Zuständigkeiten der Reha- Träger praxisorientiert aufgegriffen. Das Rundschreiben ist sowohl bei den Betroffenen- verbänden als auch den Reha-Trägern auf eine sehr posi- tive Resonanz gestoßen und hat zur Klarstellung der da- mals offenen Fragen beigetragen. Es lässt aber auch weiterhin die Freiheit und Flexibilität, örtlich angepasste Lösungen im Rahmen von Landesrahmenempfehlungen und Vereinbarungen zu entwickeln. Dies entspricht dem überwiegenden Interesse der Reha-Träger, der Träger der Sozialhilfe und der Leistungserbringer, da es eine ge- wachsene Landschaft mit unterschiedlichen Strukturen gibt. In diesem Sinne haben sich auch die Vertreterin des Deutschen Städtetages und Verbandsvertreter in der Kin- derkommission des Deutschen Bundestages am 1. De- zember 2010 dafür eingesetzt, es bei den Verbesserun- gen des Rundschreibens zu belassen und diese zu be- herzigen. Denn letztlich könne auch eine gesetzliche Regelung inhaltlich nicht über das Rundschreiben hin- ausgehen. A d F (D M b g ra k k A d F L s b S J A d A d A F (C (D nlage 13 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die rage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) rucksache 17/5120, Frage 13): Welche Bundesbehörden betrifft die Kritik der Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders, und des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behin- derter Menschen, Hubert Hüppe, dass schwerbehinderte Men- schen in Bewerbungsverfahren, zum Beispiel durch Nichtein- ladung zu Vorstellungsgesprächen, benachteiligt werden (siehe deren Pressemitteilung vom 17. März 2011)? Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes berät enschen, die sich wegen der im Allgemeinen Gleich- ehandlungsgesetz genannten Gründe, zum Beispiel we- en einer Behinderung, benachteiligt fühlen. Dieses Be- tungsangebot ist anonym und vertraulich, sodass onkrete Einzelfälle nicht öffentlich gemacht werden önnen. nlage 14 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die rage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE INKE) (Drucksache 17/5120, Frage 14): Wie viele der Mittel der Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch sind 2005 bis 2011 absolut und relativ bereits gebunden gewesen? Die den Grundsicherungsstellen insgesamt zugewie- enen Budgets für Leistungen zur Eingliederung für Ar- eit nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (ohne onderprogramme) und die zum 1. Januar des jeweiligen ahres insgesamt bestehenden Festlegungen sowie der nteil dieser Bindungen am zugewiesenen Budget sind er nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: nlage 15 Antwort es Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Fragen der bgeordneten Kerstin Tack (SPD) (Drucksache 17/5120, ragen 15 und 16): Jahr Budget Bindung Anteil in Millionen Euro in Prozent 2005 6 528,3 558,2 8,6 2006 5 496,3 1 365,0 24,8 2007 5 508,6 2 019,1 36,7 2008 6 398,7 2 213,9 34,6 2009 6 294,8 2 568,5 40,8 2010 5 570,1 3 041,8 54,6 2011 4 662,0 2 088,8 44,8 11230 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 98. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. März 2011 (A) ) )(B) Wann wird die Bundesregierung die im Rahmen des Zwei- ten Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermit- telgesetzbuches sowie anderer Vorschriften angekündigte Rechtsverordnung für die Eigenkontrollen der Lebens- und Futtermittelunternehmen vorlegen? Wann ist mit der Verordnung über die Zulassung von Fut- termittelunternehmen zu rechnen? Zu Frage 15: Es ist geplant, in Kürze einen Vorschlag für eine Ver- ordnung nach dem neuen Artikel 44 a LFGB vorzulegen. Ein Referentenentwurf ist in Vorbereitung. Vorausset- zung für den Erlass der neuen Verordnung ist das In- krafttreten der Änderung des LFGB. Zu Frage 16: Der Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Fut- termittelverordnung, in dem unter anderem in Umset- zung des Aktionsplans Verbraucherschutz in der Futter- mittelkette eine Zulassungspflicht für bestimmte Betriebe im nationalen Recht verankert werden soll, wird in Kürze vorgelegt werden. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5120, Frage 18): Treffen Medienberichte zu, wonach der ehemalige Bun- desminister der Verteidigung oder andere Vertreter der Bun- desregierung bei den jüngsten Verhandlungen mit dem EADS-Unternehmen über die Lieferung von EADS-Trans- portmaschinen Vorteile für das Unternehmen von insgesamt 1,75 Milliarden Euro „herausgehandelt“ hat, bestehend aus 398 Millionen Euro Verzicht auf Vertragsstrafen, Verzicht auf sieben Maschinen bei gleichem Preis – circa 1 Milliarde Euro –, 500 Millionen Euro Kredit – von der Bundesregierung an EADS – und 346 Millionen Euro Preiserhöhung für EADS – trotz verspäteter Lieferung, weil EADS inzwischen die Preise angehoben hat – so ARD-Magazin Fakt vom Januar 2011 (www.ardmediathek.de/ard/servlet/content/3517136?do- cumentId=6272182), und wie rechtfertigt die Bundesregie- rung diese Ausgabe in Höhe von 1,75 Milliarden Euro (500- Millionen-Euro-Kredit nicht mitgerechnet)? Deutschland beteiligt sich entsprechend der im A400M-DPP-Vertrag vereinbarten Abnahmemenge von A400M-Luftfahrzeugen an der Fortführung des A400M- Programmes nach Maßgabe der durch die Staatssekre- täre der A400M-Partnernationen im Rahmen der „Berli- ner Erklärung“ vom 5. März 2010 festgelegten Parame- ter. Dies bedeutet im Einzelnen, dass Deutschland seinen Anteil an der Vertragsanpassung durch einen Leistungs- verzicht, insbesondere den Verzicht auf sieben Luftfahr- zeuge, welche nunmehr als Optionen zur Verfügung ste- hen, in Höhe von 667 Millionen Euro erbringt. Zudem verzichtet Deutschland gemeinsam mit den anderen Partnernationen auf die Geltendmachung von Verzugsentschädigungen gemäß dem A400M-DPP-Ver- trag. Der deutsche Anteil beläuft sich auf 398 Millionen Euro, mit dem Preisstand Dezember 2010. P A g g E c ti s d R z G a n V A g s d ti li A d F (D k ru te ta F A d F (D (C (D Die vertraglich im A400M-DPP-Vertrag geregelte reisanpassung, die im Rahmen der Fortführung des 400M-Programms nicht geändert wurde, wird sich auf- rund der Vertragsverlängerung nunmehr über einen län- eren Zeitraum erstrecken. Der sich daraus ergebende ffekt wird, basierend auf dem neuen Lieferplan, auf irca 346 Millionen Euro prognostiziert. Das Bundesministerium der Verteidigung beabsich- gt daneben, zur Fortführung der Entwicklung und Be- chaffung des Lufttransportflugzeugs A400M ein be- ingt rückzahlbares verzinsliches Darlehen, dessen ückzahlung an den Exporterfolg des Lufttransportflug- eugs A400M gekoppelt ist, an die Airbus Operations mbH unter Einbeziehung der Kreditanstalt für Wieder- ufbau auszureichen. Mit den beschriebenen Maßnahmen haben die Part- ernationen nach langwierigen Untersuchungen und erhandlungen gemeinsam mit der Firma EADS das 400M-Programm wieder auf einen erfolgreichen Weg ebracht und sichern damit sowohl die Einsatzbereit- chaft ihrer jeweiligen Streitkräfte, den Erhalt ihrer für ie Souveränität der Partnernationen unabdingbaren na- onalen wehrtechnischen Kernfähigkeiten sowie erheb- ches nationales Wertschöpfungspotenzial. nlage 17 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die rage der Abgeordneten Daniela Kolbe (Leipzig) (SPD) rucksache 17/5120, Frage 19): Wie bewertet das Bundesministerium für Familie, Senio- ren, Frauen und Jugend, BMFSFJ, die im Zusammenhang mit Förderprogrammen des BMFSFJ und des Bundesministeri- ums des Innern gegen Extremismus abgegebenen kritischen Erklärungen zur geforderten sogenannten Demokratieerklä- rung vieler Träger, und gibt es Weisungen, Überlegungen und/ oder Aussagen seitens der Bundesministerien, Antragsteller, die eine solche kritische Erklärung abgeben, im Förderverfah- ren anders bzw. schlechter zu behandeln? Es steht jedem Träger frei, seine Meinung zur Demo- ratieerklärung zu äußern. Dabei ist klar, dass die Abgabe der Demokratieerklä- ng eine Voraussetzung für die Förderung und Bestand- il des Bewilligungsbescheides ist. Kritische Kommen- re zur Erklärung haben keinen Einfluss auf die örderentscheidung. nlage 18 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die rage der Abgeordneten Daniela Kolbe (Leipzig) (SPD) rucksache 17/5120, Frage 20): Wem obliegt im Rahmen der Lokalen Aktionspläne die letztendliche Entscheidung über die Förderung von beantrag- ten Projekten, dem für den Lokalen Aktionsplan verantwortli- chen Landkreis oder dem BMFSFJ als Initiator des Förderpro- gramms, und gibt es Überlegungen seitens des BMFSFJ im Rahmen der Lokalen Aktionspläne getroffene Förderentschei- dungen aufzuheben, wenn geförderte Projektträger eine Zu- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 98. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. März 2011 11231 (A) ) )(B) satzerklärung entsprechend der vorhergehenden Frage abge- geben haben? Die Verantwortung für die Umsetzung des Lokalen Aktionsplans hat die Behörde in der Kommune, die den Antrag zur Entwicklung, Implementierung und Umset- zung eines Lokalen Aktionsplans gestellt hat. Sie setzt damit auch die Demokratieerklärung vor Ort um. Was den zweiten Teil Ihrer Frage anbetrifft, so habe ich ja bereits gesagt, dass kritische Kommentare keinen Einfluss auf die Förderentscheidung haben. Anlage 19 Antwort der Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf die Frage des Abgeordneten Hans-Joachim Hacker (SPD) (Drucksache 17/5120, Frage 21): Welche Position hat die Bundesregierung zur Verabschie- dung einer neuen EU-Richtlinie, mit der Erstattungsansprüche von gesetzlich Krankenversicherten bei der Behandlung in- nerhalb der Mitgliedsländer einheitlich geregelt werden sol- len, und welche Vorstellungen hat die Bundesregierung zur Weiterentwicklung der europäischen Krankenversicherungs- karte (travel-tribune Nr. 7/11 vom 17. Februar 2011, Seite 13? Die „Richtlinie über die Ausübung der Patienten- rechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsver- sorgung“ hat der EU-Ministerrat am 28. Februar 2011 verabschiedet. Bereits am 19. Januar 2011 hatte das Europäische Parlament seine Zustimmung erteilt. Die Richtlinie setzt die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union, EuGH, zur Patientenmobilität um, wonach jeder Patient ein Recht auf Behandlung im Aus- land hat. Die Kosten für die Auslandsbehandlung sind nach der Richtlinie grundsätzlich von der Krankenkasse bis zu der Höhe und für solche Leistungen zu erstatten, die auch bei einer entsprechend im Inland nach dem Leistungskatalog des Fünften Buches Sozialgesetzbuch, SGB V, erbrachten Behandlung angefallen wären. Darü- ber hinaus sieht die Richtlinie die Schaffung neuer Kon- taktstellen vor, mittels derer sich Patientinnen und Pati- enten in Zukunft besser über Behandlungsmöglichkeiten in anderen EU-Staaten informieren können. Zudem kön- nen sich die Mitgliedstaaten unter anderem an Referenz- netzwerken zur Behandlung und Erforschung von selte- nen Erkrankungen beteiligen. Die Bundesregierung begrüßt die rechtliche Klarstellung im Sinne der Versi- cherten und sieht in ihr Chancen für Anbieter im deut- schen Gesundheitswesen. Sie wird die Richtlinie innerhalb der vorgesehenen Frist von 30 Monaten um- setzen. Eine Weiterentwicklung der europäischen Kranken- versichertenkarte wird im Zusammenhang mit der Ein- führung einer elektronischen – also SmartCard-basier- ten – europäischen Krankenversichertenkarte, eEHIC, untersucht. Ende 2007 hat die für die EHIC zuständige Verwal- tungskommission für Wanderarbeitnehmer, in der die Bundesregierung durch das Bundesministerium für Ar- beit und Soziales vertreten wird, eine Ad-hoc-Arbeits- gruppe eingesetzt, die den Auftrag hatte, die politischen, re ru n d D s M re g V te M z te a z m B D u s s D rä A d d (S V tu g Z rü b e A d d N (C (D chtlichen und technischen Grundlagen für die Einfüh- ng der eEHIC auszuarbeiten. Diese Ad-hoc-Arbeitsgruppe wurde geleitet von ei- em Mitarbeiter der Gesellschaft für Telematikanwen- ungen der Gesundheitskarte mbH, gematik, die in eutschland für die Einführung der elektronischen Ge- undheitskarte zuständig ist. Die Ad-hoc-Gruppe hat im ai 2009 einen Abschlussbericht vorgelegt, in dem die chtlichen, funktionalen und technischen Anforderun- en für die Einführung einer eEHIC dargelegt wurden. In ihrer 326. Sitzung am 16./17. März 2011 hat die erwaltungskommission für die Koordinierung der Sys- me der sozialen Sicherheit beschlossen, hierzu eine achbarkeitsstudie in Auftrag zu geben. Die Bundesregierung wird auch weiterhin die kon- eptionellen Arbeiten zur Einführung einer eEHIC un- rstützen. Insbesondere wird dann, wenn die Karte nicht usschließlich im Rahmen der Kostenerstattung, sondern usätzlich auch im Rahmen der grenzübergreifenden edizinischen Versorgung eingesetzt werden soll – zum eispiel als Schlüssel für den Zugang zu medizinischen aten des Versicherten –, die Frage der Kompatibilität nd Interoperabilität zur deutschen elektronischen Ge- undheitskarte und zur Telematikinfrastruktur im deut- chen Gesundheitswesen eine wesentliche Rolle spielen. em Datenschutz wird dabei oberste Priorität einge- umt. nlage 20 Antwort er Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf ie Frage des Abgeordneten Hans-Joachim Hacker PD) (Drucksache 17/5120, Frage 22): Über welche Kenntnisse verfügt die Bundesregierung zu sinkenden Zahlen ambulanter Vorsorgemaßnahmen in Kuror- ten in Deutschland in den vergangenen Jahren zugunsten kurörtlicher Maßnahmen im Ausland, und mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung der Gefährdung der Arbeitsplätze und der medizinischen und pflegerischen Leistungsfähigkeit der inländischen Kureinrichtungen entge- gentreten? Die amtliche Statistik erfasst nicht, ob eine ambulante orsorgemaßnahme zulasten inländischer Kureinrich- ngen im Ausland durchgeführt wurde. Der Bundesre- ierung sind auch aus anderen Quellen keine belastbaren ahlen bekannt, die solche Verlagerungen belegen. Auf dieser Basis sind daher auch keine Aussagen da- ber möglich, ob sich hieraus Gefährdungen für die Ar- eitsplätze und die Leistungsfähigkeit inländischer Kur- inrichtungen ergeben. nlage 21 Antwort er Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf ie Frage des Abgeordneten Tom Koenigs (BÜND- IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5120, Frage 23): 11232 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 98. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. März 2011 (A) ) )(B) In welchem Umfang wurde das Anästhesiemittel Thiopen- tal in die USA geliefert, und wird das Mittel weiterhin – ent- gegen der verlautbarten Selbstverpflichtung der produzieren- den Unternehmen – exportiert? Da das Arzneimittelgesetz keine Verpflichtung für pharmazeutische Unternehmen oder Großhändler vor- sieht, den Export eines Arzneimittels ins Ausland unter Angabe der Bezeichnung des Arzneimittels anzuzeigen, liegen keine Erkenntnisse vor, ob Thiopental überhaupt aus Deutschland in die USA exportiert worden ist. Entsprechend seiner Zweckrichtung enthält das Arz- neimittelgesetz, AMG, im Falle der Ausfuhr von in Deutschland zugelassenen und verkehrsfähigen Arznei- mitteln nur Regelungen, um die Berechtigung der aus- führenden Person – Großhändler – zu kontrollieren. Für den Export von Arzneimitteln gelten die allgemeinen ausfuhr- und zollrechtlichen Bestimmungen. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darü- ber vor, ob Lieferungen in die USA in den letzten Mona- ten nachgefragt wurden. Die Firmen und die Großhänd- ler haben erklärt, dass sie entsprechenden Lieferungsbegehren nicht nachkommen würden. Der Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels hat deutlich gemacht, dass seine Mitgliedsfirmen Arzneimit- tel ausschließlich an deutsche Apotheken liefern. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die Frage des Abgeordneten Gustav Herzog (SPD) (Druck- sache 17/5120, Frage 24): Wann wird die Bundesregierung das bereits auf dem Elb- schifffahrtstag in Wittenberge im November 2010 angekün- digte Elbekonzept vorlegen? Das sogenannte Gesamtkonzept für die Binnenelbe ist noch in der abschließenden Bearbeitung. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die Frage des Abgeordneten Gustav Herzog (SPD) (Druck- sache 17/5120, Frage 25): Wie vereinbart die Bundesregierung das auf dem Elb- schifffahrtstag 2010 in Wittenberge erneut bekräftigte und mit den internationalen Verpflichtungen in Einklang stehende Un- terhaltungsziel mit der von der Bundesregierung neu vorge- stellten Kategorisierung der Bundeswasserstraßen, die die Elbe lediglich als Nebennetz einstuft und somit von jeglichen Ausbaumaßnahmen ausschließt? Die Bundesregierung verfolgt keine Ausbauplanun- gen an der Binnenelbe. Die Maßnahmen an der Bin- nenelbe beschränken sich auf Unterhaltungsmaßnah- men, die den Status quo der Schifffahrtsverhältnisse vor dem Hochwasser von August 2002 wieder herstellen und erhalten. Dieses Konzept geht konform mit dem soge- nannten Modernisierungskonzept der WSV, das zum Ne- bennetz enthält: „Bestandserhaltung steht im Vorder- grund, Ausbau findet nicht statt, Unterhaltung, E re A d F N D R e te k d D v E te te H v b z A d F N k n v F v li u E li fr te lu (C (D rhaltung und Ersatz und Betrieb erfolgen bedarfsge- cht.“ nlage 24 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die rage des Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜND- IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5120, Frage 26): Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die hö- here Dividende der Deutschen Bahn AG zweckgebunden für die Schieneninfrastruktur und nicht für die Sanierung des Haushalts eingesetzt wird, und welche Zweckbindung sieht die Bundesregierung für die 500 Millionen Euro Dividende vor, die nicht in die Schieneninfrastruktur zurückfließen sol- len? Eine Zweckbindung der Dividendeneinnahmen der eutsche Bahn AG im Bundeshaushalt besteht nicht. Im ahmen des Eckwertebeschlusses für den Regierungs- ntwurf des Bundeshaushalts 2012 hat das Bundesminis- rium der Finanzen dem Bundesministerium für Ver- ehr, Bau und Stadtentwicklung zusätzliche Mittel für ie Schienenwegeinvestitionen zur Verfügung gestellt. abei wurde auch die um 25 Millionen Euro erhöhte Di- idende berücksichtigt, die zur Gänze als Einnahme im inzelplan 12 vorgesehen sein wird. Aus dieser haushal- rischen Maßnahme werden langfristig zusätzliche Mit- l für Neu- und Ausbauvorhaben bei der Schiene in öhe von knapp 1 Milliarde Euro bis 2014 und in Höhe on circa 350 Millionen Euro jährlich ab 2015 verfüg- ar. Damit wird auch mithilfe der Dividende ein Finan- ierungskreislauf Schiene begonnen. nlage 25 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die rage des Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜND- IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5120, Frage 27): Welche bundesrechtlichen Möglichkeiten sieht die Bun- desregierung, die Öffentlichkeit frühzeitig, das heißt in den Planungsschritten vor dem Genehmigungsverfahren, wie Li- nienbestimmungsverfahren, Raumordnungsverfahren etc., an- gemessen zu beteiligen, und wie bewertet die Bundesregie- rung die Möglichkeit, in diesen Planungsschritten bereits gerichtliche Überprüfungsmittel für Bürgerinnen und Bürger sowie Nichtregierungsorganisationen vorzusehen? Durch die frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit ann die gesellschaftliche Akzeptanz von Projekten achhaltig gestärkt werden. Die Bundesregierung prüft or diesem Hintergrund die Möglichkeit, zusätzliche ormen der Öffentlichkeitsbeteiligung im Verwaltungs- erfahren einzuführen, damit die Beteiligung der Öffent- chkeit gestärkt und die Akzeptanz von Infrastruktur- nd sonstigen Großvorhaben verbessert werden kann. in Ansatz könnte das Instrument einer „frühen Öffent- chkeitsbeteiligung“ sein, das heißt, das Vorhaben wird ühzeitig der Öffentlichkeit vorgestellt und mit ihr erör- rt. Es wird derzeit geprüft, ob eine entsprechende Rege- ng in dem Entwurf für ein Planungsvereinheitlichungs- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 98. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. März 2011 11233 (A) ) )(B) gesetz vorgesehen werden könnte, der derzeit vom Bun- desministerium des Innern überarbeitet wird. Eine wichtige Frage ist in diesem Zusammenhang, welche Personen unter den Begriff der „Öffentlichkeit“ fallen. Zwar würde dieser Kreis weiter zu fassen sein als die in eigenen Rechten „Betroffenen“. Andererseits ist offensichtlich, dass bei Vorhaben mit überregionaler Be- deutung eine Beschränkung erforderlich sein wird. Es ist aber auch darauf hinzuweisen, dass es bereits heute üblich ist, bei Planungsvorhaben die Öffentlichkeit frühzeitig zu informieren und mit ihr das Vorhaben auch zu diskutieren. Dies geschieht zum einen in gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren, etwa im Rahmen der Betei- ligung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen nach § 10 Abs.1 ROG und auch im Raumordnungs- verfahren nach § 15 ROG Abs. 3 i. V. m. den Lan- desplanungsgesetzen oder bei Linienbestimmungsver- fahren im Bundesfernstraßenbau, bei der in der Regel nach § 15 i. V. m. § 9 UVPG die Öffentlichkeit beteiligt wird. Dabei kommen ausdrücklich auch Fragen zum Vorhaben und den Alternativen zur Sprache. Im Bauleit- planverfahren ist eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteili- gung grundsätzlich erforderlich, § 3 Abs.1 BauGB. Zum anderen werden aber auch gesetzlich nicht vor- geschriebene Beteiligungsverfahren wie Runde Tische, Mediationsverfahren, Bürgerforen etc. zusätzlich bereits genutzt. Die Frage einer gerichtlichen Überprüfbarkeit von vorgelagerten Verfahrensschritten stellt sich nicht, weil eine abschließende Entscheidung gerade nicht vorliegt, sondern vorbereitet werden soll. Eine Rechtsverletzung kann aber erst mit der Zulassungsentscheidung eintreten, eine Klagemöglichkeit im Vorfeld ist daher abzulehnen. Das Raumordnungsverfahren beispielsweise oder auch das Linienbestimmungsverfahren sind verwaltungsin- terne Verfahren ohne Außenwirkung gegenüber den Bür- gern. Das Ergebnis kann auch in der Gesamtabwägung überwunden werden. Ein Rechtsschutzverfahren in die- sen Verfahren wäre im deutschen Recht nicht nur sys- temfremd, es könnte auch zu keinem durchsetzungsfähi- gen Ergebnis führen. Das Instrument der Popularklage, also die Möglich- keit, auch ohne eigene rechtliche Betroffenheit Klage er- heben zu können, ist im geltenden Rechtssystem mit gu- ten Gründen nicht angelegt. Es ist aber auch ein ausreichender Rechtsschutz ge- währleistet, wenn die durch die Zulassungsentscheidung Betroffenen und die mit entsprechenden Anfechtungs- rechten ausgestatteten Vereinigungen (zum Beispiel an- erkannte Umweltschutzvereinigungen) die Entscheidung gerichtlich überprüfen lassen können. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die Frage des Abgeordneten Manfred Grund (CDU/CSU) (Drucksache 17/5120, Frage 28): d g A d F D p W d b D h b s g re N ly c te L w e te s c g d te z B o g b tr d (C (D Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über an- geblich von der Deutschen Lufthansa AG durchgeführte Flüge aus Tokio bzw. anderen japanischen Flughäfen, bei de- nen laut Fernsehberichten nur Tickets der Businessclass zu stark überhöhten Preisen – bis zu 7 000 Euro – angeboten werden und dabei in Kauf genommen wird, die Maschinen auch halbleer nach Deutschland fliegen zu lassen? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, ie das in der Frage zitierte Buchungsverhalten bestäti- en würden. nlage 27 Antwort er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die ragen des Abgeordneten Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 17/5120, Fragen 29 und 30): Wie wird die Überprüfung des Sicherheitssystems des Atomkraftwerks, AKW, Krümmel angesichts der aktuellen Ereignisse in japanischen Atomkraftwerken aussehen, und wie wird mit Schwachstellen umgegangen bzw. in welchem Umfang könnten Nachbesserungen vorgenommen werden? Kann die Bundesregierung absehen, bis wann die Sicher- heitsüberprüfung des AKW Krümmel im Rahmen des Mora- toriums abgeschlossen sein wird, und in welchem Rahmen und Umfang wird die Bundesregierung den Deutschen Bun- destag und die Öffentlichkeit über die gewonnenen Erkennt- nisse informieren? Die nuklearen Folgen der Erdbebenkatastrophe in Ja- an bedeuten einen Einschnitt – für Japan und die ganze elt. Die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten er Bundesländer mit Kernkraftwerken haben deshalb eschlossen, die Sicherheit aller Kernkraftwerke in eutschland zu überprüfen. Die Vorkommnisse in Japan aben gezeigt, dass Ereignisse auch jenseits der bisher erücksichtigten Szenarien eintreten können. Hieraus re- ultiert die Notwendigkeit, die Lage unter Berücksichti- ung der aktuellen Ereignisse vorbehaltlos zu analysie- n. Im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, aturschutz und Reaktorsicherheit wird die Risikoana- se aller deutschen Kernkraftwerke von der Reaktorsi- herheitskommission als Gremium unabhängiger Exper- n in Abstimmung mit den zuständigen Behörden der änder vorgenommen. Bei dieser Sicherheitsanalyse ist zu überprüfen, in- ieweit bisher nicht berücksichtigte Szenarien nunmehr ine neue Bewertung erfordern. Dabei sollen auch ex- rne Risiken betrachtet werden, die denen vergleichbar ind, die sich in Japan ereignet haben. Die Reaktor-Si- herheitskommission hat am 17. März 2011 die Beratun- en zur Durchführung der Sicherheitsüberprüfung für ie deutschen Kernkraftwerke aufgenommen. Alle Be- iligten sind aufgerufen, diesen Prüfprozess sehr ernst u nehmen. Daraus folgt natürlich, dass nicht schon am eginn dieses Prüfprozesses über mögliche Ergebnisse der einzelne Teilaspekte des Prüfbereiches Auskunft egeben werden kann. Nach Ablauf der Prüffrist wird zu eurteilen sein, welche konkreten Entscheidungen ge- offen werden müssen. Die Überprüfung dient genau ieser Entscheidungsfindung. 11234 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 98. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. März 2011 (A) ) )(B) Anlage 28 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Frage des Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5120, Frage 31): Wie bewertet die Bundesregierung, auch vor dem Hinter- grund der Geschehnisse im Reaktor Fukushima, die getroffe- nen Sicherheitsvorkehrungen für das in Krümmel ebenfalls bestehende Zwischenlager? Basierend auf der am 19. Dezember 2003 vom Bun- desamt für Strahlenschutz, BfS, erteilten atomrecht- lichen Aufbewahrungsgenehmigung lagern im Stand- ortzwischenlager Krümmel Ende des Jahres 2010 19 Be- hälter vom Typ Castor V/52. Das Gebäude des Standortzwischenlagers ist gegen das für den Standort zugrunde zu legende Bemessungs- erdbeben und das Bemessungshochwasser der Elbe aus- gelegt. Die Transport- und Lagerbehälter vom Typ Castor V/52 sind aufgrund ihrer Prüfungen im Rahmen der verkehrs- rechtlichen Zulassung, Typ B(U), ebenfalls gegenüber dem Einfluss des Bemessungserdbebens und einer Über- flutung ausgelegt. Anlage 29 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Frage des Abgeordneten Dr. Konstantion von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5120, Frage 32): Wie bewertet die Bundesregierung, dass der Siedewasser- reaktor Krümmel, der gleichen Bautyps ist wie der in Fuku- shima, im Falle eines Ausfallens der Notstromgeneratoren im Gegensatz zur Anlage in Fukushima nicht einen sechs-, son- dern lediglich einen zweistündigen Batterienotstrombetrieb sicherstellen kann (Bergedorfer Zeitung, 15. März 2011)? Das Kernkraftwerk Krümmel ist ein Siedewasserre- aktor der Baulinie 69. Dieser hat sowohl Gemeinsamkei- ten als auch zahlreiche Unterschiede zu den Siedewas- serreaktoren in Fukushima, vom Typ General Electric Mark I, ist also keineswegs baugleich. Die nuklearen Folgen der Erdbebenkatastrophe in Ja- pan bedeuten einen Einschnitt – für Japan und die ganze Welt. Die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der Bundesländer mit Kernkraftwerken haben deshalb beschlossen, die Sicherheit aller Kernkraftwerke in Deutschland zu überprüfen. Die Vorkommnisse in Japan haben gezeigt, dass Ereignisse auch jenseits der bisher berücksichtigten Szenarien eintreten können. Hieraus re- sultiert die Notwendigkeit, die Lage unter Berücksichti- gung der aktuellen Ereignisse vorbehaltlos zu analysie- ren. Im Auftrag des Bundesumweltministeriums wird die Risikoanalyse aller deutschen Kernkraftwerke von der Reaktorsicherheitskommission als Gremium unab- hängiger Experten in Abstimmung mit den zuständigen Behörden der Länder vorgenommen. w e te s c g d te z B o g b tr d h s p A d F (D ri d a n D u rü ta A fo b k K d K m d A d F N (C (D Bei dieser Sicherheitsanalyse ist zu überprüfen, in- ieweit bisher nicht berücksichtigte Szenarien nunmehr ine neue Bewertung erfordern. Dabei sollen auch ex- rne Risiken betrachtet werden, die denen vergleichbar ind, die sich in Japan ereignet haben. Die Reaktor-Si- herheitskommission hat am 17. März 2011 die Beratun- en zur Durchführung der Sicherheitsüberprüfung für ie deutschen Kernkraftwerke aufgenommen. Alle Be- iligten sind aufgerufen, diesen Prüfprozess sehr ernst u nehmen. Daraus folgt natürlich, dass nicht schon am eginn dieses Prüfprozesses über mögliche Ergebnisse der einzelne Teilaspekte des Prüfbereiches Auskunft egeben werden kann. Nach Ablauf der Prüffrist wird zu eurteilen sein, welche konkreten Entscheidungen ge- offen werden müssen. Die Überprüfung dient genau ieser Entscheidungsfindung. Im Rahmen der Sicher- eitsüberprüfung wird auch die Verfügbarkeit des Not- tromsystems, dem die Batterien zugeordnet sind, über- rüft. nlage 30 Antwort er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die rage des Abgeordneten Steffen-Claudio Lemme (SPD) rucksache 17/5120, Frage 33): Plant die Bundesregierung, die jüngsten Kürzungen für die deutsche Solarwirtschaft vor dem Hintergrund ihrer Kehrt- wende in der Atompolitik in der letzten Woche zurückzuneh- men? Die Bundesregierung hat ein dreimonatiges Morato- um für die kürzlich beschlossene Laufzeitverlängerung eutscher Kernkraftwerke verkündet. In dieser Zeit sollen lle deutschen Kernkraftwerke einer umfassenden, ergeb- isoffenen Sicherheitsüberprüfung unterzogen werden. ie Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes soll nabhängig vom Ausgang dieser Überprüfung nicht zu- ckgenommen werden. Die Anpassung der Photovol- ikförderung steht den Zielen der Bundesregierung zum usbau erneuerbarer Energien nicht entgegen und ist er- rderlich, um die Kosten für die Stromverbraucher zu egrenzen. Sie ist gerechtfertigt, da aufgrund eines star- en Zubaus von weltweiten Produktionskapazitäten die osten der Photovoltaikhersteller stark gesunken sind. Mit er Änderung der Degressionsschritte wurde auf diese ostensenkung reagiert. Der Kürzungsvorschlag ist ge- einsam mit der Photovoltaikindustrie entwickelt wor- en. nlage 31 Antwort er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die rage des Abgeordneten Friedrich Ostendorff (BÜND- IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5120, Frage 34): Trifft es zu, dass durch die von der schwarz-gelben Bun- desregierung geschaffene Rechtslage, wonach die Laufzeiten der älteren Atomkraftwerke, AKW, um acht Jahre, die der jüngeren AKW um zwölf Jahre verlängert wurden, und durch die Möglichkeit der Laufzeitübertragung die Möglichkeit be- steht, die AKW über 2050 hinaus zu betreiben? Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 98. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. März 2011 11235 (A) ) )(B) Mit der Atomgesetznovelle 2002 wurde ein § 7 Abs. 1 b in das Atomgesetz eingefügt, wonach unter be- stimmten Voraussetzungen die Möglichkeit besteht, Elektrizitätsmengen ganz oder teilweise auf andere An- lagen zu übertragen. Ob im Lichte der Ergebnisse des Moratoriums die geltende Rechtslage noch geändert werden soll, ist dann zu entscheiden. Anlage 32 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Frage des Abgeordneten Friedrich Ostendorff (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5120, Frage 35): An genau welchen Punkten unterscheiden sich die Sicher- heitsmerkmale, die zur Einstellung des Betriebes der ältesten AKW führen, von der Sicherheit der weiterlaufenden AKW? Die Bundesregierung hat ihrer Entscheidung keine konkreten Anlagenaspekte zugrunde gelegt. Diese wer- den erst bei der vorgesehenen Sicherheitsüberprüfung untersucht. Insbesondere für die sieben ältesten deut- schen Anlagen – denen auch bereits im Rahmen einer Differenzierung der Laufzeitverlängerung eine geringere zusätzliche Elektrizitätsmenge zugewiesen wurde – ist nach den Ereignissen in Japan zu überprüfen, inwieweit bisher nicht berücksichtigte Szenarien nunmehr eine neue Bewertung erfordern. Da sich gerade bei älteren Anlagen die Frage nach den in der Auslegung berück- sichtigten Szenarien in besonderer Weise stellen kann, werden diese Anlagen für den Zeitraum der Überprüfung vom Netz genommen. Anlage 33 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5120, Frage 36): In welchen deutschen Atomkraftwerken ist die Abtren- nung von Anlagenteilen mit hohem Gefährdungspotenzial – Brandlast – von sicherheitsrelevanten Anlagenteilen oder Raumbereichen nicht vollständig gegeben, und in welchen der älteren Atomkraftwerke sind teilweise noch brennbare PVC- Kabel innerhalb des Sicherheitsbehälters vorhanden? Zu dieser Frage liegen beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit kurzfristig keine Informationen vor. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit wird die zu- ständigen Aufsichtsbehörden der Länder bitten, zu der Frage Stellung zu nehmen. Anlage 34 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5120, Frage 37): k d u s D z n b n A s w v A d F D Z p W d b D h b s g re N ly c te L w e te (C (D Welche konkreten Anlagen- oder Gefahrenaspekte haben nach Kenntnis der Bundesregierung zu der Einschätzung ge- führt, dass die beiden Reaktoren Neckarwestheim 1 und Isar 1 endgültig stillgelegt werden sollen, und wieso werden nach Kenntnis der Bundesregierung dieselben Anlagen- oder Ge- fahrenaspekte nicht auch bei den zu Neckarwestheim 1 und Isar 1 baugleichen Atomkraftwerken Biblis A und B und Un- terweser – Reaktorbaulinie DWR-2 – bzw. Brunsbüttel und Philippsburg 1 – Reaktorbaulinie SWR-69 – zur Anwendung gebracht? Die Bundesregierung hat ihrer Entscheidung keine onkreten Anlagenaspekte zugrunde gelegt. Diese wer- en erst bei der vorgesehenen Sicherheitsüberprüfung ntersucht. Insbesondere für die sieben ältesten deut- chen Anlagen – denen auch bereits im Rahmen einer ifferenzierung der Laufzeitverlängerung eine geringere usätzliche Elektrizitätsmenge zugewiesen wurde – ist ach den Ereignissen in Japan zu überprüfen, inwieweit isher nicht berücksichtigte Szenarien nunmehr eine eue Bewertung erfordern. Da sich gerade bei älteren nlagen die Frage nach den in der Auslegung berück- ichtigten Szenarien in besonderer Weise stellen kann, erden diese Anlagen für den Zeitraum der Überprüfung om Netz genommen. nlage 35 Antwort er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die ragen des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 17/5120, Fragen 38 und 39): Wie unterscheiden sich die nun angekündigten Sicher- heitsüberprüfungen der deutschen Atomkraftwerke von den bisherigen, und worin unterscheiden sich bei den anstehenden Sicherheitsüberprüfungen für Flugzeugabstürze die Untersu- chungsstandards von denjenigen vorangegangener Sicher- heitsuntersuchungen? Geht die Bundesregierung davon aus, dass sie für die An- ordnung der Einstellung des Betriebes Entschädigungszahlun- gen an die Betreiber wird zahlen müssen und, wenn nein, wa- rum nicht? u Frage 38: Die nuklearen Folgen der Erdbebenkatastrophe in Ja- an bedeuten einen Einschnitt – für Japan und die ganze elt. Die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten er Bundesländer mit Kernkraftwerken haben deshalb eschlossen, die Sicherheit aller Kernkraftwerke in eutschland zu überprüfen. Die Vorkommnisse in Japan aben gezeigt, dass Ereignisse auch jenseits der bisher erücksichtigten Szenarien eintreten können. Hieraus re- ultiert die Notwendigkeit, die Lage unter Berücksichti- ung der aktuellen Ereignisse vorbehaltlos zu analysie- n. Im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, aturschutz und Reaktorsicherheit wird die Risikoana- se aller deutschen Kernkraftwerke von der Reaktorsi- herheitskommission als Gremium unabhängiger Exper- n in Abstimmung mit den zuständigen Behörden der änder vorgenommen. Bei dieser Sicherheitsanalyse ist zu überprüfen, in- ieweit bisher nicht berücksichtigte Szenarien nunmehr ine neue Bewertung erfordern. Dabei sollen auch ex- rne Risiken betrachtet werden, die denen vergleichbar 11236 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 98. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. März 2011 (A) ) )(B) sind, die sich in Japan ereignet haben. Die Reaktor-Si- cherheitskommission hat am 17. März 2011 die Beratun- gen zur Durchführung der Sicherheitsüberprüfung für die deutschen Kernkraftwerke aufgenommen. Alle Be- teiligten sind aufgerufen, diesen Prüfprozess sehr ernst zu nehmen. Daraus folgt natürlich, dass nicht schon am Beginn dieses Prüfprozesses über mögliche Ergebnisse oder einzelne Teilaspekte des Prüfbereiches Auskunft gegeben werden kann. Nach Ablauf der Prüffrist wird zu beurteilen sein, welche konkreten Entscheidungen ge- troffen werden müssen. Die Überprüfung dient genau dieser Entscheidungsfindung. Zu Frage 39: Die Anordnung der einstweiligen Betriebseinstellun- gen erfolgt auf der Rechtsgrundlage des § 19 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 des Atomgesetzes. Danach sind Entschädigungs- zahlungen an die Betreiber bei der Anordnungen der einstweiligen Betriebseinstellung nicht vorgesehen. Anlage 36 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Frage der Abgeordneten Cornelia Behm (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5120, Frage 40): Welche Rechtsprüfung hat stattgefunden, auf deren Basis die Bundesregierung annimmt, dass die Einstellung des Be- triebs nach § 19 des Atomgesetzes möglich ist, wenn bekannt ist, dass ein Atomkraftwerk, AKW, nicht dem gesetzlichen Si- cherheitsstandard entspricht oder wenn Gefahr für Leben und Gesundheit befürchtet wird, und welche dieser beiden Be- gründungen war die entscheidende für die Abschaltung von Neckarwestheim 1 und Isar 1? Für die dreimonatige Betriebseinstellung der sieben ältesten Anlagen als vorläufige aufsichtliche Maßnahme sieht das Atomgesetz § 19 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 des Atom- gesetzes als einschlägige Rechtsgrundlage vor. Auf dieser Rechtsgrundlage kann bei Vorliegen eines Gefah- renverdachts die einstweilige Betriebseinstellung ange- ordnet werden. Ein derartiger Verdacht ist im Atomrecht bereits dann gegeben, wenn sich wegen begründeter Un- sicherheiten im Rahmen der Risikovorsorge Schadens- möglichkeiten nicht völlig ausschließen lassen. Insbesondere für die sieben ältesten deutschen Anla- gen – denen auch bereits im Rahmen einer Differenzie- rung der Laufzeitverlängerung eine geringere zusätzli- che Elektrizitätsmenge zugewiesen wurde – ist nach den Ereignissen in Japan zu überprüfen, inwieweit bisher nicht berücksichtigte Szenarien nunmehr eine neue Be- wertung erfordern. Da sich gerade bei älteren Anlagen die Frage nach den in der Auslegung berücksichtigten Szenarien in besonderer Weise stellen kann, haben sich die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der Bundesländer mit Kernkraftwerken dazu entschlossen, diese Anlagen für den Zeitraum der Überprüfung vom Netz zu nehmen. Dies ist Ausdruck äußerster Vorsorge, der sich die Bundesregierung und die Ministerpräsiden- ten zum Schutz der Bevölkerung verpflichtet sehen. A d F N in V m tr g e A d F N g Z g N z w Z in V m tr g e A d F N (C (D nlage 37 Antwort er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die rage der Abgeordneten Cornelia Behm (BÜND- IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5120, Frage 41): Werden die nicht abgerufenen Laufzeiten der stillgelegten AKW auf neuere AKW übertragen und, wenn ja, nach wel- chem Modus? Mit der Atomgesetznovelle 2002 wurde ein § 7 Abs. 1 b das Atomgesetz eingefügt, wonach unter bestimmten oraussetzungen die Möglichkeit besteht, Elektrizitäts- engen ganz oder teilweise auf andere Anlagen zu über- agen. Ob im Lichte der Ergebnisse des Moratoriums die eltende Rechtslage geändert werden soll, ist dann zu ntscheiden. nlage 38 Antwort er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die ragen der Abgeordneten Dorothea Steiner (BÜND- IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5120, Fra- en 42 und 43): In welcher Höhe gegenüber welchem Betreiber wird die Bundesrepublik Deutschland oder werden einzelne Bundes- länder für die einstweilige Einstellung des Betriebs der AKW eine Entschädigung zu leisten haben? Trifft es zu, dass der Betreiber des stillgelegten Atomkraft- werks, AKW, Neckarwestheim 1 berechtigt ist, die ihm für diese Anlage von der schwarz-gelben Bundesregierung zuge- standene zusätzliche Laufzeit von acht Jahren ohne Genehmi- gung durch die Atomaufsicht auf jüngere Anlagen zu übertra- gen, und trifft dies analog für alle weiteren Fälle zu, in denen AKW, die vor 1980 fertiggestellt wurden, vor dem Ende ihrer regulären Betriebszeit endgültig stillgelegt werden? u Frage 42: Die Anordnung der einstweiligen Betriebseinstellun- en erfolgt auf der Rechtsgrundlage des § 19 Abs. 3 Satz 2 r. 3 des Atomgesetzes. Danach sind Entschädigungs- ahlungen an die Betreiber bei der Anordnung der einst- eiligen Betriebseinstellung nicht vorgesehen. u Frage 43: Mit der Atomgesetznovelle 2002 wurde ein § 7 Abs. 1 b das Atomgesetz eingefügt, wonach unter bestimmten oraussetzungen die Möglichkeit besteht, Elektrizitäts- engen ganz oder teilweise auf andere Anlagen zu über- agen. Ob im Lichte der Ergebnisse des Moratoriums die eltende Rechtslage geändert werden soll, ist dann zu ntscheiden. nlage 39 Antwort er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die rage des Abgeordneten Dr. Hermann Ott (BÜND- IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5120, Frage 44): Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 98. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. März 2011 11237 (A) ) )(B) Wie bewertet die Bundesregierung, dass die Bundeskanz- lerin Dr. Angela Merkel in der Regierungserklärung vom 17. März 2011 die Erforderlichkeit der Atomenergie für den Klimaschutz betonte, gegenüber den Angaben des Umwelt- bundesamtes, ebenfalls vom 17. März 2011, Deutschland könne sofort und ohne Stromlücken auf neun Atomkraftwerke verzichten und dass bis 2017 ein vollständiger Ausstieg ohne den Neubau von Kohlekraftwerken möglich sei? Eine Gefährdung der Versorgungssicherheit mit Strom ist durch das von der Bundesregierung beschlossene Mo- ratorium nicht zu befürchten. Dies sieht auch das Um- weltbundesamt so. Nach Einschätzung der Übertragungs- netzbetreiber hat die im Rahmen des Moratoriums angeordnete Abschaltung der Kernkraftwerke zurzeit be- herrschbare Auswirkungen auch auf die Netzsicherheit und die Systemstabilität. Aus Sicht der Bundesregierung hat die Sicherheit der Kernkraftwerke oberste Priorität. Deswegen sind für ge- gebenenfalls weitere Entscheidungen die Ergebnisse der im Rahmen des Moratoriums anberaumten Sicherheits- überprüfung abzuwarten. Anlage 40 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Fragen der Abgeordneten Brigitte Pothmer (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5120, Fra- ge 45): Wie lange können an den einzelnen Atomkraftwerksblö- cken Batterien die Notstromversorgung alleine aufrechterhal- ten, falls die übrige Stromversorgung ausgefallen ist? Die Batterien sind vorgesehen für Teile der Notstrom- versorgung. Für diesen Zweck haben sie eine Kapazität von mindestens zwei Stunden. Insbesondere versorgen sie die Gleichstromanlage, die gesicherten Notstrom- schienen und sicherheitstechnisch wichtige Steuerungs- systeme. Anlage 41 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Frage der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) (Drucksache 17/5120, Frage 46): Wie bewertet die Bundesregierung die – laut einem Be- richt der Sendung Kontraste vom 17. März 2011 – in einem Papier des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit festgelegten Anforderungen für den Weiter- betrieb inländischer Atomkraftwerke hinsichtlich der Sicher- heit gegen Stromausfälle, Hochwasser, Erdbeben und Flug- zeugabstürze, und ist die Bundesregierung bereit, diese Anforderungen in vollem Maße unverzüglich umzusetzen? Das von Kontraste zitierte Papier wurde ab Sonntag, den 13. März 2011 im Hinblick auf eine Sicherheitsüber- prüfung als eine erste Diskussionsgrundlage im Bundes- ministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsi- cherheit erstellt. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat das Papier am 14. März 2011 den für die Aufsicht über Kernkraftwerke zuständigen Landesministerien übermittelt. Es wurde in d s s w k d d s A d F D e d w b e A d F N K s o k E n d E e w u s w d w ä s g (C (D er Besprechung der Minister vom 15. März 2011 ange- prochen, in dem auch die vorübergehende Betriebsein- tellung der sieben ältesten Kernkraftwerke erörtert urde. Das Dokument wurde der Reaktor-Sicherheits- ommission, RSK, übermittelt. Die RSK berät derzeit ie Anforderungen der Sicherheitsüberprüfungen und ist abei als unabhängiges Gremium nicht an das als Ideen- ammlung gedachte Papier gebunden. nlage 42 Antwort er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die rage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 17/5120, Frage 47): Wer innerhalb der Bundesregierung redet federführend mit den Atomkraftwerksbetreibern über die dreimonatige Stillle- gung der Reaktoren, und geht die Bundesregierung davon aus, dass die entsprechenden Stromkonzerne laut Förderfondsver- trag in den nächsten drei Monaten zum zehnten Bankarbeits- tag jeweils die volle Höhe der vereinbarten Summe in den Förderfonds einzahlen? Die Anordnung der einstweiligen Betriebseinstellung rfolgt durch die zuständigen Atomaufsichtsbehörden er Länder auf Bitten des Bundesministeriums für Um- elt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Die Rechtslage bezüglich des Förderfondsvertrags leibt von den Anordnungen der einstweiligen Betriebs- instellung unberührt. nlage 43 Antwort er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die ragen der Abgeordneten Ingrid Hönlinger (BÜND- IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5120, Frage 48): Welche sicherheitsrelevanten Tatsachen und welche Ver- änderung des Sicherheitsniveaus an welchen Punkten nimmt die Bundesregierung an, die die Voraussetzungen des § 19 Abs. 3 des Atomgesetzes begründen? Die bisher unbestrittene Sicherheit der deutschen ernkraftwerke beruht auf der Einhaltung des Atomge- etzes, der auf dem Atomgesetz beruhenden Rechtsver- rdnungen und der erteilten Genehmigungen. Die Vor- ommnisse in Japan haben jedoch gezeigt, dass reignisse auch jenseits der bisher berücksichtigten Sze- arien eintreten können. Hieraus resultiert die Notwen- igkeit, die Lage unter Berücksichtigung der aktuellen reignisse vorbehaltlos zu analysieren und hieraus die ntsprechenden Schlüsse zu ziehen. Zu diesem Zweck ird die Reaktorsicherheitskommission als Gremium nabhängiger Experten in Zusammenarbeit mit den zu- tändigen Behörden der Länder und dem Bundesum- eltministerium eine neue Sicherheitsanalyse im Lichte er Ereignisse in Japan für alle deutschen Kernkraft- erke vornehmen. Für die dreimonatige Betriebseinstellung der sieben ltesten Anlagen als vorläufige aufsichtliche Maßnahme ieht das Atomgesetz § 19 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 des Atom- esetzes als einschlägige Rechtsgrundlage vor. Auf 11238 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 98. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. März 2011 (A) ) )(B) dieser Rechtsgrundlage kann bei Vorliegen eines Gefah- renverdachts die einstweilige Betriebseinstellung ange- ordnet werden. Ein derartiger Verdacht ist im Atomrecht bereits dann gegeben, wenn sich wegen begründeter Un- sicherheiten im Rahmen der Risikovorsorge Schadens- möglichkeiten nicht völlig ausschließen lassen. Insbesondere für die sieben ältesten deutschen Anla- gen – denen auch bereits im Rahmen einer Differenzie- rung der Laufzeitverlängerung eine geringere zusätzli- che Elektrizitätsmenge zugewiesen wurde – ist nach den Ereignissen in Japan zu überprüfen, inwieweit bisher nicht berücksichtigte Szenarien nunmehr eine neue Be- wertung erfordern. Da sich gerade bei älteren Anlagen die Frage nach den in der Auslegung berücksichtigten Szenarien in besonderer Weise stellen kann, haben sich die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der Bundesländer mit Kernkraftwerken dazu entschlossen, diese Anlagen für den Zeitraum der Überprüfung vom Netz zu nehmen. Dies ist Ausdruck äußerster Vorsorge, der sich die Bundesregierung und die Ministerpräsiden- ten zum Schutz der Bevölkerung verpflichtet sehen. Anlage 44 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Frage der Abgeordneten Ingrid Hönlinger (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5120, Frage 49): Mit welchem Schadenersatzrisiko – aufgeschlüsselt nach Wahrscheinlichkeit, Höhe und Anspruchsteller – rechnet die Bundesregierung angesichts des Umstandes, dass die Atom- konzerne EnBW, Eon und RWE angekündigt haben, die vorü- bergehende Stilllegung ihrer Atomkraftwerke juristisch über- prüfen zu lassen? Die Anordnung der einstweiligen Betriebseinstellun- gen erfolgt auf der Rechtsgrundlage des § 19 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 des Atomgesetzes. Danach sind Entschädigungs- zahlungen an die Betreiber bei der Anordnung der einst- weiligen Betriebseinstellung nicht vorgesehen. Anlage 45 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Fragen der Abgeordneten Sabine Stüber (DIE LINKE) (Drucksache 17/5120, Fragen 50 und 51): Hatte die Bundesregierung bereits vor dem Reaktorun- glück in Japan Kenntnis von dem laut einem Bericht der Sen- dung Kontraste vom 17. März 2011 im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, BMU, er- stellten Papier, in dem deutlich erhöhte Anforderungen für den Weiterbetrieb inländischer Atomkraftwerke hinsichtlich der Sicherheit gegen Stromausfälle, Hochwasser, Erdbeben und Flugzeugabstürze festgelegt sind, und, wenn ja, warum ist dieses Papier nicht unverzüglich umgesetzt worden? Welche Rolle hat das Papier des BMU zur Verschärfung von Sicherheitsnormen bei deutschen Atomkraftwerken, über das das Fernsehmagazin Kontraste am 17. März 2011 berich- tete, bei der Entscheidung der Bundesregierung über die dreimonatige Stilllegung der sieben ältesten Atomkraftwerke gemäß § 19 Abs. 3 des Atomgesetzes gespielt, und wird es als Basis für die anstehenden Sicherheitsüberprüfungen der deut- schen Atomkraftwerke dienen? Z Z d ü D R fü d d a ä w m c G p A d F (D m S K b io N R te d n In d le k g h k m H (C (D u Frage 50: Nein. u Frage 51: Das von Kontraste zitierte Papier wurde ab Sonntag, en 13. März 2011, im Hinblick auf eine Sicherheits- berprüfung als eine erste Diskussionsgrundlage erstellt. as Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und eaktorsicherheit hat das Papier am 14. März 2011 den r die Aufsicht über Kernkraftwerke zuständigen Lan- esministerien übermittelt. Es wurde in der Besprechung er Minister vom 15. März 2011 angesprochen, in dem uch die vorübergehende Betriebseinstellung der sieben ltesten Kernkraftwerke erörtert wurde. Das Dokument urde der Reaktor-Sicherheitskommission, RSK, über- ittelt. Die RSK berät derzeit die Anforderungen der Si- herheitsüberprüfungen und ist dabei als unabhängiges remium nicht an das als Ideensammlung gedachte Pa- ier gebunden. nlage 46 Antwort er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die ragen der Abgeordneten Kathrin Senger-Schäfer IE LINKE) (Drucksache 17/5120, Fragen 52 und 53): Welche Studien liegen der Bundesregierung vor, die einen Zusammenhang radioaktiver Strahlung sowohl wegen der Atomkatastrophe in Tschernobyl wie auch wegen in Deutsch- land vorhandener Atomkraftwerke bzw. Atomlager mit ge- sundheitlichen Beeinträchtigungen bis hin zu Krebs nahele- gen oder nachweisen – bitte alle Studien benennen)? Aufgrund welcher wissenschaftlicher Expertisen werden Grenzwerte für Strahlungen aus Atomkraftwerken festgelegt, und liegen prospektive wissenschaftliche Langzeitstudien dazu vor, dass bei Strahlenbelastungen unterhalb dieser Grenzwerte gesundheitliche Beeinträchtigungen ausgeschlos- sen werden können – bitte Studien benennen? Die Bundesregierung verfolgt und bewertet zusam- en mit dem Bundesamt für Strahlenschutz und der trahlenschutzkommission die aktuelle Entwicklung des enntnisstandes im Strahlenschutz. Der Stand des dies- ezüglichen Wissens, insbesondere zu den Risiken durch nisierende Strahlung, ist in den Berichten des United ations Scientific Committee on the Effects of Atomic adiation, UNSCEAR, und in den Empfehlungen der In- rnationalen Strahlenschutzkommission, ICRP, abgebil- et. Hieraus ergeben sich die Grundlagen für inter- ationale Standards und Regelungen – zum Beispiel der ternationalen Atomenergie Organisation, IAEO, und er Europäischen Kommission – und die nationale Fest- gung von Grenzwerten. Falls Anzeichen für neue Er- enntnisse vorliegen, werden die bestehenden Regelun- en überprüft. Ein Beweis, dass unterhalb der Grenzwerte gesund- eitliche Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden önnen, ist aus erkenntnistheoretischen Gründen nicht öglich. Eine Auflistung aller Studien, die sich auf mehrere undert belaufen dürften, ist kurzfristig nicht möglich. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 98. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. März 2011 11239 (A) ) )(B) Anlage 47 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Fragen des Abgeordneten Harald Weinberg (DIE LINKE) (Drucksache 17/5120, Fragen 54 und 55): Plant die Bundesregierung neben der dreimonatigen Un- terbrechung der Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke in Deutschland, Studien zur gesundheitlichen Situation von An- wohnern von Kernkraftwerken bezüglich möglicher erhöhter Strahlenwerte und deren Auswirkungen in Auftrag zu geben? Welche präventiven Maßnahmen ergreift die Bundesregie- rung angesichts der Erfahrung einer Atomkatastrophe in Ja- pan im deutschen Gesundheitssystem – zum Beispiel Bevor- ratung von Jodtabletten, Lebensmitteln und Wasser – für den Fall einer Atomkatastrophe in Deutschland oder einem euro- päischen Nachbarland, und sind Weiterbildungsmaßnahmen für das Personal in Krankenhäusern und bei niedergelassenen Ärzten vorgesehen? Zu Frage 54: Nein. Die bisherigen Untersuchungen sind nach der- zeitigem Kenntnisstand methodisch nicht mehr zu ver- bessern; ein Erkenntnisgewinn durch weitere Untersu- chungen ist gegenwärtig nicht zu erwarten. Zu Frage 55: Der Katastrophenschutz fällt in die ausschließliche Gesetzgebungszuständigkeit der Länder. Auch der Ge- setzesvollzug unterliegt dem Verantwortungsbereich der Landesregierungen. Dies umfasst auch die unmittelbare Gefahrenabwehr im nuklearen Notfallschutz. Damit die Planungen der Bundesländer im Zusam- menhang mit nuklearen Ereignissen nach weitgehend einheitlichen Kriterien erfolgen und bei der besonderen Katastrophenschutzplanung für die Umgebung kerntech- nischer Anlagen im gesamten Bundesgebiet soweit wie möglich nach gleichen Grundsätzen verfahren wird, hat der Bund in Zusammenarbeit mit den Ländern und der Strahlenschutzkommission die „Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechni- scher Anlagen“ sowie die „Radiologischen Grundlagen für Entscheidungen über Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung bei unfallbedingten Freisetzungen von Ra- dionukliden“ – in der Fassung vom 27. Oktober 2008; GMBl. 2008, Nr. 62/63, S. 1278 ff. – herausgegeben. Auf die konkreten Einzelplanungen und Maßnahmen hat der Bund keinen Einfluss. Die Bevorratung von Jodtabletten ist umgesetzt. Auch der Vollzug der Trinkwasserverordnung liegt in der Zuständigkeit der Länder. Um die geltenden rechtli- chen Bestimmungen zum Schutz der Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren durch kontaminiertes Trinkwasser sicherzustellen, werden regelmäßige Wasseruntersu- chungen vorgenommen. Für den Fall einer Kontaminie- rung können von den zuständigen Behörden geeignete Maßnahmen vor Ort eingeleitet werden, die bis zu einer lokalen Unterbrechung der Trinkwasserversorgung so- wie einer ersatzweisen Trinkwasserversorgung reichen. Ein Kurrikulum für die Fortbildung von Ärzten wurde im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Natur- s S a A d F N g s E w G h g p z d li fe A d F N d d le D u G G w B e d Z w e g k (C (D chutz und Reaktorsicherheit und des Bundesamtes für trahlenschutz erarbeitet. Entsprechende Fortbildungs- ngebote werden bereits gemacht. nlage 48 Antwort er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die rage des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜND- IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5120, Frage 56): Werden nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Unter- suchung von Bedrohungsszenarien durch Panzerabwehrlenk- waffen auch neuere Waffentypen in die Szenarien einbezogen, die in den letzten Jahren produziert wurden, und, falls ja, wer- den auch Waffentypen einbezogen, die sich in der Entwick- lungspipeline der Hersteller befinden? Grundlage der erforderlichen Schutzmaßnahmen ge- en eine mögliche terroristische Bedrohung kerntechni- cher Anlagen und Einrichtungen sind Lastannahmen als rgebnis einer Bedrohungsanalyse. Diese Lastannahmen erden in Abstimmung zwischen den atomrechtlichen enehmigungs- und Aufsichtsbehörden und den Sicher- eitsbehörden festgelegt, regelmäßig überprüft und ge- ebenenfalls an neue Erkenntnisse angepasst. Zu den Lastannahmen zählen auch mögliche Tatmittel otenzieller Täter. Panzerabwehrlenkwaffen gehören um derzeitigen Spektrum der Tatmittel. Einzelheiten zu en unterstellten Waffentypen werden jedoch grundsätz- ch nicht veröffentlicht, um die Wirksamkeit der getrof- nen Gegenmaßnahmen nicht zu gefährden. nlage 49 Antwort er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die rage des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜND- IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5120, Frage 57): In welchen deutschen Atomkraftwerken werden MOX- Brennelemente eingesetzt, und in welchen wurden in der Ver- gangenheit MOX-Brennelemente eingesetzt? Folgende Kernkraftwerke haben Genehmigungen für en Einsatz von Mischoxid-(MOX-)Brennelementen; ie Jahreszahl, in Klammern, bezieht sich auf die bislang tzte Nachladung von MOX-Brennelementen: Die ruckwasserreaktoren Neckarwestheim Block 1 (1992) nd 2 (2003), Philippsburg 2 (2006), Unterweser (2006), rohnde (2004), Brokdorf (2009), Emsland (2009), rafenrheinfeld (2007), Isar 2 (2009) und die Siede- asserreaktoren Gundremmingen Block B (2009) und lock C (2009). In der Regel bleiben die MOX-Brenn- lemente wie die Uranbrennelemente für vier Zyklen, as heißt für rund vier Jahre, im Kern, bis sie ihren ielabbrand erreicht haben. Weiter wurden in folgenden stillgelegten Kernkraft- erken oder Prototypreaktoren MOX-Brennelemente ingesetzt: Obrigheim vor dem Jahr 2000, Gundremmin- en A vor 1983, Lingen vor 1977 und Versuchsatom- raftwerk Kahl, VAK, vor 1985. 11240 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 98. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. März 2011 (A) ) )(B) Anlage 50 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Frage der Abgeordneten Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) (Drucksache 17/5120, Frage 58): Welche präventiven Maßnahmen empfiehlt die Bundesre- gierung der Bevölkerung angesichts der Erfahrung einer Atomkatastrophe in Japan, um im Falle einer atomaren Kata- strophe Gesundheitsschäden zu vermeiden, und wie wird über solche Maßnahmen informiert? Die Zuständigkeit für den Katastrophenschutz liegt bei den Ländern. Nach den der Bundesregierung vorlie- genden Informationen sind die vorgesehenen Maßnah- men der Länder ausreichend. Die Länder sind zusammen mit den Betreibern verpflichtet, für die Bevölkerung in einem Umkreis von 25 km um ein Kernkraftwerk die Bevölkerung über geplante Katastrophenschutzmaßnah- men zu unterrichten. Damit die Planungen der Bundesländer im Zusam- menhang mit nuklearen Ereignissen nach weitgehend einheitlichen Kriterien erfolgen und bei der besonderen Katastrophenschutzplanung für die Umgebung kerntech- nischer Anlagen im gesamten Bundesgebiet soweit wie möglich nach gleichen Grundsätzen verfahren wird, hat der Bund in Zusammenarbeit mit den Ländern und der Strahlenschutzkommission die „Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntech- nischer Anlagen“ sowie die „Radiologischen Grundla- gen für Entscheidungen über Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung bei unfallbedingten Freisetzungen von Radionukliden“ – i. d. F. vom 27. Oktober 2008; GMBl. 2008, Nr. 62/63, Seite 1278 ff. – herausgegeben. Auf die konkreten Einzelplanungen und Maßnahmen hat der Bund keinen Einfluss. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage des Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Drucksa- che 17/5120, Frage 59): Welche konkreten Verbesserungen beim Management von „Fusion for Energy“ konnte die Bundesregierung insbeson- dere im Hinblick auf die von ihr kritisierte „intransparente Ausschreibungspraxis“ von „Fusion for Energy“ (Ausschuss- drucksache 17(8)1932) zwischenzeitlich aufgrund ihrer Vor- schläge beim europäischen Wettbewerbsfähigkeitsrat vom 26. November 2010 erreichen, und wie haben sich die Auftrags- volumina an deutsche Unternehmen, die sich demnach auf „lediglich ca. 28 Millionen Euro“ bei einem „Gesamtvolumen von 1,3 Milliarden Euro“ beliefen, mittlerweile entwickelt? Nach Kenntnisstand der Bundesregierung haben – un- abhängig von der vom Europäischen Wettbewerbs- fähigskeitsrat konkret erbetenen Vorschläge – bei der Europäischen ITER-Agentur eine Reihe von Verwal- tungsanpassungen im vergangenen Jahr bereits stattge- funden. Für die Beantwortung der Forderungen der Rats- schlussfolgerungen hatte die Europäische Kommission im November letzten Jahres das Dokument „Towards a ro je V d n te n d h F d M b g g V re W k e s ti A s li g n o A d A F ri k te D n B d te li W fü A z M m „ (C (D bust management and governance of the ITER pro- ct“ vorgelegt. Die in ihm enthaltenen Vorschläge zur eränderung des Managements gehen aus Sicht der Bun- esregierung in die richtige Richtung, reichen aber noch icht aus. Daher hat die Bundesregierung in der genann- n Ratssitzung eine Erklärung mit initiiert, nach der och erhebliche Anstrengungen erforderlich sind, um as Projekt auf eine solide Basis zu stellen. Inzwischen at der Aufsichtsrat der Europäischen ITER-Agentur usion for Energy, F4E, eine Arbeitsgruppe eingerichtet, ie sich mit allen Fragen der Verbesserung von anagement und Governance einschließlich der Verga- epraxis befasst. Die Bundesregierung ist in der Arbeits- ruppe vertreten. Die Ergebnisse sollen in Kürze vorlie- en. Bereits jetzt ist zu sagen, dass die diskutierten eränderungen zum großen Teil in die von der Bundes- gierung gewünschte Richtung gehen. Zum zweiten Teil der Frage: Seit der Sitzung des ettbewerbsfähigkeitsrates am 26. November 2010 sind eine größeren Ausschreibungen erfolgt. Zurzeit wird in recht großer Auftrag verhandelt, bei dem ein deut- ches Unternehmen in einem internationalen Konsor- um größere Chancen hat, den Zuschlag zu erhalten. llerdings wird von F4E vorgetragen, dass die Preisvor- tellungen des französisch-deutschen Konsortiums deut- ch über den Erwartungen von F4E liegen und daher ge- ebenenfalls auch eine internationale Ausschreibung als otwendig angesehen wird. Die Bundesregierung be- bachtet diesen Prozess sehr genau. nlage 52 Antwort es Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage des bgeordneten René Röspel (SPD) (Drucksache 17/5120, rage 60): Welche Kosten erwartet die Bundesregierung für die Um- setzung des Konzepts des Bundesministeriums für Bildung und Forschung für ein „Haus der Zukunft“, und welche Kos- ten sind für das Projekt bisher entstanden? Aus der Machbarkeitsstudie, die das Bundesministe- um für Bildung und Forschung zum „Haus der Zu- unft“ in Auftrag gegeben hat, lassen sich jährliche Kos- n in Höhe von circa 11 bis 13 Millionen Euro ableiten. arin sind einerseits die aus dem Bundeshaushalt zu fi- anzierenden Umlagekosten für die Infrastruktur an die undesanstalt für Immobilienaufgaben, BImA, und an- ererseits die Kosten für Betrieb und Bespielung enthal- n. Letztere soll eine Trägerorganisation unter maßgeb- cher Mitwirkung des Bundes, der Wissenschaft, der irtschaft und von Stiftungen finanzieren. Hinzu kommen Vor-Eröffnungs-Kosten und Kosten r die Planung und Einrichtung der Erstausstattung der usstellung, für die circa 11 bis 13 Millionen Euro ein- uplanen sind. Ziel ist es, auch dafür anteilig private ittel einzuwerben. Bislang sind aus dem Titel 3003/539 99 Haushalts- ittel in Höhe von rund 335 000 Euro für das Projekt Haus der Zukunft“ abgeflossen. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 98. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. März 2011 11241 (A) ) )(B) Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Fragen des Abgeordneten Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5120, Fragen 61 und 62): Welche steuernde, koordinierende, beratende und kontrol- lierende Funktion nimmt die Bundesregierung bei der Erar- beitung und Einführung eines neuen Verfahrens für die Hoch- schulzulassung derzeit wahr, und welche aktive Rolle will sie vor dem Hintergrund des Fachgesprächs im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung des Deut- schen Bundestages am 16. März 2011 übernehmen, um wei- tere Verzögerungen beim Starttermin des Systems und fortge- setztes Durcheinander bei der Hochschulzulassung zu verhindern? Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den zentralen Ergebnissen des 11. Studierendensurveys insbeson- dere im Hinblick auf die beabsichtigten Korrekturen der Bolo- gna-Reform – Studierbarkeit verbessern und Mobilitätsfenster integrieren, individuelle Studienverläufe sichern, breite wis- senschaftliche Qualifizierung sichern, Masterzugang flexibili- sieren, Transparenz des gestuften Studiensystems erhöhen, Studierbarkeit in Akkreditierung prüfen, Kompetenz benen- nen, Prüfungsleistungen reduzieren, Anerkennung verbessern, Arbeitsbelastung flexibilisieren –, und wie bewertet sie den Stand der Umsetzung des Kultusmininisterkonferenzbe- schlusses zur Änderung der Ländergemeinsamen Strukturvor- gaben vom Dezember 2009? Zu Frage 61: Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat der von Ländern und Hochschulen getragenen Stif- tung für Hochschulzulassung eine Zuwendung für die Anschubfinanzierung des neuen dialogorientierten Ser- viceverfahrens als Projektförderung gewährt. Die Durchführung des Projekts obliegt der Stiftung für Hochschulzulassung. Im Rahmen des Projektcontrol- lings wirkt das Bundesministerium für Bildung und For- schung auf die am Projekt unmittelbar beteiligten Ak- teure ein. Diese Rolle wird die Bundesregierung auch weiterhin aktiv wahrnehmen. Zu Frage 62: Der 11. Studierendensurvey der Arbeitsgruppe Hoch- schulforschung an der Universität Konstanz beruht auf einer Erhebung, die im Wintersemester 2009/2010 durchgeführt wurde. Insofern können die Ergebnisse noch nicht die Auswirkungen der politischen Vereinba- rungen aus dem Jahr 2010 zeigen. Die Ergebnisse bestä- tigen jedoch, dass mit den Maßnahmen, die von Bund, Ländern und Hochschulen zur Verbesserung der Qualität der Lehre, zur Studierbarkeit und zur Reduzierung der Prüfungslast vorgenommen wurden, zentrale Bereiche für eine verbesserte Umsetzung der Bologna-Reformen in Angriff genommen wurden. Die Umsetzung des Beschlusses der Kultusminister- konferenz zur Änderung der Ländergemeinsamen Struk- turvorgaben vom Dezember 2009 ist erfolgt durch die Verabschiedung einer veränderten Fassung am 4. Februar 2010. Die in dieser Fassung enthaltenen Neu- regelungen, insbesondere zur Berücksichtigung der Stu- dierbarkeit in der Akkreditierung, die Verweise auf die Lissabon-Konvention als Grundlage für die Anerken- n g V b n A d d s v d s A le li Q tu b A d A N s d P e z B R g B b w g B P s k d (C (D ung von Studienleistungen und die Klarstellungen zur eforderten Anzahl von ECTS-Punkten stellen wichtige erbesserungen dar. Die Umsetzung der Strukturvorga- en in den Landeshochschulgesetzen und Studienord- ungen der Hochschulen dauert an. nlage 54 Antwort es Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage er Abgeordneten Nicole Gohlke (DIE LINKE) (Druck- ache 17/5120, Frage 63): Wie will die Bundesregierung zukünftig die Beteiligung und Mitbestimmung der Studierenden sowie der Lehrenden – etwa in Form einer Vertreterin oder eines Vertreters des Freien Zusammenschlusses von Student/inn/enschaften e. V. bzw. der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft – beim Aufbau und bei der Struktur der geplanten Akademie bzw. des geplanten Forums für Studium und Lehre sicherstellen, und warum ist dies bisher nicht erfolgt? Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz, GWK, on Bund und Ländern hat noch nicht abschließend über en Vorschlag eines Forums für Studium und Lehre ent- chieden. Die in diesem Zusammenhang diskutierten ufgaben für eine mögliche Bund-Länder-Initiative sol- n zunächst im Lichte der mehr als 200 zwischenzeit- ch eingegangenen Anträge der Hochschulen für den ualitätspakt Lehre sowie der durch verschiedene Stif- ngen angekündigten Fördermaßnahmen für gute Lehre ewertet werden. nlage 55 Antwort er Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage des bgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- EN) (Drucksache 17/5120, Frage 64): Wie sieht der genaue Zeitplan der Bundesregierung für die Untersuchung der Korruptionsvorfälle im Globalen Fonds zur Bekämpfung von AIDS, Tuberkulose und Malaria aus, und wie soll die Sonderprüfung konkret gestaltet werden? Derzeit wird ein „hochrangiges unabhängiges Unter- uchungsgremium zur Finanzkontrolle und -überprüfung es Globalen Fonds“ (High-Level Independent Review anel of Global Fund Fiduciary Controls and Oversight) ingerichtet. Derzeit stehen erst die beiden Ko-Vorsit- enden fest: Festus Mogae, ehemaliger Präsident von otswana und Träger des Mo-Ibrahim-Preises für gute egierungsführung, sowie Michael O. Leavitt, ehemali- er Minister für Gesundheit und Soziales der USA. Die undesregierung wird die Gesamtbesetzung, die Aufga- enstellung, den Zeitplan und die geplante Vorgehens- eise dieses Panels bewerten. Sie bemüht sich im Übri- en um hochrangige Beteiligung in dem Panel. Die undesregierung wirkt darauf hin, dass die notwendigen rüfungsergebnisse noch vor Ende Juni 2011 vorliegen, odass sie noch im Juli eine Auswertung vornehmen ann. Abhängig von der Bewertung der Zusammensetzung, er Aufgabenstellung, dem Zeitplan und der geplanten 11242 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 98. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. März 2011 (A) ) )(B) Vorgehensweise des Panels behält sich die Bundesregie- rung vor, ergänzende eigene Prüfungen durchzuführen. Dies gebietet die Verantwortung für die ordnungsge- mäße Umsetzung öffentlicher Gelder. Die konkrete Ge- staltung einer eventuell erforderlichen eigenen Sonder- prüfung steht vor diesem Hintergrund noch nicht fest. Anlage 56 Antwort des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksa- che 17/5120, Frage 65): Wie bewertet die Bundesregierung die vom afghanischen Präsidenten Hamid Karzai geäußerte Kritik daran, dass Zivi- listen bei Bombardierungen der internationalen Truppen zu Tode gekommen sind, und seine Forderung nach einem Ab- zug der NATO aus Afghanistan (Tagesschau vom 12. März 2011) und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Forderung von Hamid Karzai für den Einsatz der Bun- deswehr in Afghanistan? Staatspräsident Karsai hat gegenüber dem Sonderbe- auftragten der Bundesregierung für Afghanistan und Pa- kistan, Botschafter Steiner, klargestellt, dass er sich bei seiner Aussage auf Operationen, soweit sie zivile Opfer im afghanischen Volk fordern, bezogen hat. Dies bestä- tigte auch der Sprecher des Präsidenten, Wahid Omer, auf einer Pressekonferenz am 14. März 2011. Einen Ab- zug der NATO aus Afghanistan hat Präsident Karsai nicht gefordert. In diesem Kontext ist die gemachte Aussage nach- vollziehbar und wird so auch von der Bundesregierung geteilt. Die Internationale Sicherheits- und Unter- stützungstruppe ISAF, der auch die Bundeswehr ange- hört, ist bestrebt, ihren Auftrag ohne Opfer unter der Zi- vilbevölkerung zu erfüllen. Die Bundesregierung und die afghanische Regierung sind sich darin einig, an dem international vereinbarten Zeitplan zur Übergabe der Sicherheitsverantwortung an die afghanischen Sicherheitskräfte bis 2014 festhalten zu wollen. Nach diesem Ziel richtet sich auch der Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan. Anlage 57 Antwort des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Fragen der Abgeordneten Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5120, Fragen 66 und 67): Wie bewertet die Bundesregierung Kundgebungen und Aufrufe wie zum Beispiel die von Aktivisten des Bremer Frie- densforums – Arbeitsgruppe Nahost –, dem Arbeitskreis Süd- Nord Bremen und der Initiative „Nordbremer Bürger gegen den Krieg“ am 11. März 2011 in Bremen durchgeführte Ak- tion, die den Boykott aus Israel importierter Waren zum Inhalt hatte, und die Folgen derartiger Aufrufe und Aktionen für den deutsch-israelischen Dialog – vergleiche www.dielinke-bre- men.de/nc/politik/aktuell/detail/zurueck/bremennews/artikel/ boykottaktion-in-der-wachmannstrasse, aufgerufen am 16. März 2011, 14.30 Uhr? Z Is ru s s g Z ru B A d A s P R tr d ru u ti p b te s ü (C (D Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über ähnliche Aktionen, Kundgebungen oder Boykottaufrufe in den vergan- genen zwölf Monaten, und von welchen Personen, Parteien, Verbänden, Initiativen oder Vereinigungen wurden diese ini- tiiert? u Frage 66: Die Bundesregierung lehnt Aufrufe zum Boykott aus rael importierter Waren nachdrücklich ab. Solche Auf- fe sind für das deutsch-israelische Verhältnis zutiefst chädlich. Sie zeugen von einem eklatanten Mangel an Bewusst- ein für unsere besondere historische Verantwortung ge- enüber Israel. u Frage 67: Der Bundesregierung sind keine weitere Boykottauf- fe ähnlicher Art aus den letzten zwölf Monaten in der undesrepublik bekannt. nlage 58 Antwort es Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage der bgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck- ache 17/5120, Frage 68): Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Verhaftung der zyprischen Europaabgeordneten Eleni Theocharous, der polnischen Europaabgeordneten Jaroslaw Walesa und Artur Zasada, der bulgarischen Abgeordneten Mariya Nedelcheva, des Bischofs von Neapolis Porfyrios, der früheren Europaabgeordneten Yiannakis Matsis sowie der Vertreter der Flüchtlinge aus Famagusta, Loizos Afxentiou, und zwei weiterer Personen am 12. März 2011 durch Besat- zungsbehörden im türkisch besetzten Teil Zyperns völker- rechtswidrig war, und inwieweit ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Türkei dafür zwar nicht tatsächlich ver- antwortlich sei, aber dieser Akt grundsätzlich in die Hoheits- gewalt der Türkei fällt, auch wenn er außerhalb türkischen Hoheitsgebiets gesetzt wurde, weil die Verantwortlichkeit als Folge der militärischen Besetzung des nördlichen Teils Zy- perns entsteht, in deren Folge die Türkei die effektive Kon- trolle über ein fremdes Gebiet ausübt? Die Verhaftung der Abgeordneten sowie der weiteren ersonen fand in dem Teil Zyperns statt, in welchem die egierung der Republik Zypern keine tatsächliche Kon- olle ausübt. Eine rechtliche Bewertung des Falles durch die Bun- esregierung wird nicht weiterführen. Die Bundesregie- ng hält vielmehr die Verhandlungsführung der Parteien ntereinander mit Unterstützung durch die Vereinten Na- onen für den richtigen Weg zu einer Lösung des Zy- ern-Konflikts. Die Bundesregierung fordert die am Zypernkonflikt eteiligten Parteien in Übereinstimmung mit EU und In- rnationaler Gemeinschaft immer wieder auf, in gegen- eitigem Einvernehmen die bestehende Blockade zu berwinden. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 98. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. März 2011 11243 (A) ) )(B) Anlage 59 Antwort des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage des Abgeordneten Manfred Grund (CDU/CSU) (Drucksa- che 17/5120, Frage 69): Inwieweit plant die Bundesregierung, Flugzeuge einzuset- zen, um deutsche Staatsangehörige aus Japan nach Deutsch- land zu fliegen? Linienflüge von und nach Japan verkehren regelmä- ßig. Es stehen ausreichend Sitzplatzkapazitäten in Linien- flügen sowohl für Flüge aus Japan in die Region als auch aus Japan nach Europa zur Verfügung. Anlage 60 Antwort des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage der Abgeordneten Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) (Drucksache 17/5120, Frage 70): Welche Maßnahmen und Hilfen leistet die Bundesregie- rung für die Opfer der Atomkatastrophe von Tschernobyl, und welche Hilfen für die Opfer der Atomkatastrophe von Japan sind bisher geplant? Zu Tschernobyl: G 8, EU sowie 20 weitere Geberstaaten haben dem Chernobyl Shelter Fund, CSF, aus dem die Stabilisie- rung des bestehenden Sarkophags sowie der Bau des neuen sichereren Einschlusses finanziert werden, seit 1997 circa 864 Millionen Euro zugesagt und davon bis- her 793 Millionen Euro überwiesen – Stand: Oktober 2010. Deutschland beteiligt sich mit circa 60,5 Millionen Euro am CSF und stellte 43,9 Millionen Euro für den Nuclear Safety Account, NSA, der der Errichtung neuer Abkling- und Lagerbecken dient, zur Verfügung. Daneben gab es umfangreiche Hilfen sowohl der Bundesregierung als auch aus der Bevölkerung, für die von der Katastrophe betroffenen Menschen. Deren ge- nauer Umfang ließ sich – hierfür bitte ich um Verständ- nis – in der Kürze der Zeit nicht mehr exakt rekonstruie- ren. Zu Fukushima: Zu den Ereignissen am Kernkraftwerk Fukushima in Japan liegen bislang keine verlässlichen Informationen vor. Insbesondere ist nicht absehbar, welche Opfer das Unglück gefordert hat und mit welchen Langzeitfolgen zu rechnen ist. Nach Kenntnissen der Bundesregierung ist in Japan eine umfassende und gute medizinische Ver- sorgung gewährleistet. Japan hat am 16. März 2011 Hilfeer- suchen an die EU gerichtet. Japan wünscht derzeit keine bilaterale humanitäre Hilfe, da diese besser aus Japan bzw. regional zu beschaffen ist. Wir unterstützen die EU- Kommissarin für internationale Zusammenarbeit, huma- nitäre Hilfe und Krisenreaktion, Kristalina Georgieva, und erwarten, dass die EU-Expertenmission, die seit d g A d A c Z le fü w w te d u g u E u Z g k g s fü b Ih A d d (D h v ti (C (D em 18. März 2011 vor Ort ist, rasch zu konkreten Er- ebnissen und Vorschlägen kommt. nlage 61 Antwort es Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Fragen des bgeordneten Manfred Kolbe (CDU/CSU) (Drucksa- he 17/5120, Fragen 71 und 72): Warum hat sich Deutschland bei der Abstimmung über die Resolution zur Einrichtung einer Flugverbotszone über Li- byen enthalten, während alle unsere westlichen Partner diese Maßnahme gegen den Diktator Muammar al-Gaddafi befür- wortet haben, die auch von der Arabischen Liga gefordert worden war? Glaubt die Bundesregierung, dass allein die starken Worte des Bundesministers des Auswärtigen, Dr. Guido Westerwelle, den Diktator Muammar al-Gaddafi zur Einhaltung der Men- schenrechte bewegen werden und das angekündigte Massaker an der Opposition in Bengasi verhindert hätten? u Frage 71: Die Bundesregierung hat sich die Entscheidung nicht icht gemacht. Sie war Ergebnis eines intensiven, aus- hrlichen und schwierigen Abwägungsprozesses. Wir aren uns einig: Der Druck auf Gaddafi muss erhöht erden. Über dieses Ziel gibt es keinen Zweifel. Wir un- rstützen nachdrücklich jene Teile der Resolution 1973, ie die Sanktionen gegen das Gaddafi-Regime weiter nd erheblich verschärfen. Wir sind aber in der Abwä- ung aller Risiken zu dem Ergebnis gekommen, dass wir ns nicht mit deutschen Soldaten an einem militärischen insatz in Libyen beteiligen werden. Daher haben wir ns bei der Abstimmung enthalten. u Frage 72: Die Bundesregierung ist überzeugt, dass die Verhän- ung gezielter, harter Sanktionen und ihre weltweite onsequente Umsetzung geeignet sind, das Gaddafi-Re- ime zur Abgabe der Macht zu zwingen. Eine militäri- che Intervention ist demgegenüber mit hohen Risiken r alle Beteiligten – auch für die libysche Bevölkerung – ehaftet. Insofern verweise ich auf meine Antwort auf re erste Frage. nlage 62 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage es Abgeordneten Steffen-Claudio Lemme (SPD) rucksache 17/5120, Frage 73): Wird die Bundesregierung vor dem Hintergrund des Er- starkens der rechtsextremen NPD in einem weiteren ostdeut- schen Bundesland eine Neuakzentuierung ihrer bisherigen Extremismuspolitik vornehmen? Die Bundesregierung betrachtet den Schutz der frei- eitlichen demokratischen Grundordnung und – damit erbunden – die Bekämpfung und Prävention von poli- sch oder religiös motiviertem Extremismus als eine der 11244 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 98. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. März 2011 (A) ) )(B) grundlegenden Aufgaben von Staat und Gesellschaft. Die Bundesprogramme zur Stärkung von Demokratie und Toleranz leisten im Bereich pädagogischer Arbeit mit jungen Menschen und in anderen Bereichen der de- mokratischen Gemeinwesenarbeit hierzu ihren aner- kannten Beitrag. Diesen Weg gilt es, nicht zuletzt auch in Ansehung der jüngsten Wahlergebnisse der NPD in Sachsen-Anhalt, weiterhin konsequent zu beschreiten. In Ostdeutschland unterstützt der Beauftragte der Bundes- regierung für die Neuen Bundesländer mit dem Pro- gramm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ entsprechende Bemühungen in besonderer Weise. Die Förderprojekte für demokratische Teilhabe orientieren sich an dem von der Bundesregierung verfolgten ganzheitlichen Ansatz. Durch die Förderung von Handlungskompetenzen zum Beispiel im Bereich der Jugendarbeit sowie einer Stär- kung demokratischer Teilhabe sollen Einflussmöglich- keiten extremistischer Tendenzen minimiert werden. In diesem Sinne wird die Bundesregierung ihre Poli- tik zur Bekämpfung von Extremismus und Intoleranz unter Einbeziehung aller politischen Kräfte und des zi- vilgesellschaftlichen Engagements weiter entschlossen fortsetzen. Anlage 63 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksache 17/5120, Frage 74): Inwieweit ist die Verschärfung zu § 8 Abs. 3 Satz 5 des Aufenthaltsgesetzes – Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nur für maximal ein Jahr, solange nicht das Sprachniveau B 1 nachgewiesen wurde – bei türkischen Staatsangehörigen mit dem Verschlechterungsverbot im Assoziationsrecht vereinbar – Art. 13 des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrates EWG/Türkei über die Entwicklung der Assoziation –, sowohl was das neue Erfordernis eines Sprachnachweises betrifft als auch die neuen Beschränkungen infolge vermehrter Vorspra- chen und damit verbundener erhöhter Kosten für häufigere Verlängerungen der Aufenthaltserlaubnis, und inwieweit hält die Bundesregierung diese Neuregelung überhaupt noch für sinnvoll, wenn sie auf die Hauptbetroffenengruppe gar nicht anwendbar ist? Die Rechte der türkischen Staatsangehörigen nach dem Assoziationsrecht EWG-Türkei bleiben durch die Neuregelung unberührt. Die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis jeweils nur um maximal ein Jahr bis zum erfolgreichen Abschluss des Integrationskurses bzw. dem Nachweis, dass die Inte- gration anderweitig erfolgt ist, kann einen zusätzlichen Anreiz schaffen, sich zügig in die Lebensverhältnisse in Deutschland zu integrieren. § 8 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz stellt bislang lediglich auf die ordnungsgemäße und nicht auf die erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs ab. Integrationspolitisch kommt es jedoch darauf an, dass der Betroffene den Integrationskurs auch erfolgreich ab- s d g A s s A d d D d in ro n c te F in w R n s d u m a A d d (D g tr n w e 2 (C (D chließt, das heißt insbesondere ausreichende Kenntnisse er deutschen Sprache erwirbt. Die Frage der Vereinbarkeit einer gesetzlichen Festle- ung der Geltungsdauer von Aufenthaltstiteln mit rt. 13 Assoziationsratsbeschluss 1/80 ist in der Recht- prechung des Europäische Gerichtshof noch nicht ent- chieden. nlage 64 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage er Abgeordneten Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 17/5120, Frage 75): Fallen aus Sicht der Bundesregierung Terrorangriffe unter den Begriff „Restrisiko“? Nein. Nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden des Bun- es muss ein Anschlag auf kerntechnische Einrichtungen Deutschland als mögliche Option islamistischer Ter- risten in Betracht gezogen werden und kann insoweit icht völlig ausgeschlossen werden. Doch wird eine sol- he Gefährdung derzeit als nicht wahrscheinlich bewer- t. Für Anschlagsszenarien wie etwa ein gewillkürter lugzeugabsturz auf ein Kernkraftwerk oder Terrorakte einer Anlage besteht zwar eine sehr niedrige Eintritts- ahrscheinlichkeit. Sie sind aber von dem sogenannten estrisiko zu unterscheiden, das als unentrinnbar hinzu- ehmen ist, weil seine Realisierung als praktisch ausge- chlossen erscheint. Der deshalb erforderlichen Scha- ensvorsorge wird durch ein integriertes Sicherungs- nd Schutzkonzept Rechnung getragen, in dem Maßnah- en der Betreiber und der staatlichen Sicherheitskräfte ufeinander abgestimmt sind. nlage 65 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage es Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) rucksache 17/5120, Frage 76): Wie viele Neueinstellungen erfolgten im Jahr 2010 in den obersten Bundesbehörden, und wie viele davon waren schwerbehinderte Frauen und Männer (bitte aufgeschlüsselt nach Bundesbehörden)? Statistische Daten über die jährlichen Neueinstellun- en in den obersten Bundesbehörden werden nicht zen- al erhoben. Diese Daten einschließlich der Anzahl der eueingestellten schwerbehinderten Frauen und Männer urden zur Beantwortung der mündlichen Frage mittels iner Ressortabfrage erhoben. In den obersten Bundesbehörden erfolgten im Jahr 010 671 Neueinstellungen, davon waren 26 schwerbe- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 98. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. März 2011 11245 (A) ) )(B) hindert. Der Anteil der schwerbehinderten Frauen und Männern lag bei 3,9 Prozent. Die nach § 71 Abs. 1 in Verbindung mit § 159 Abs. 1 SGB IX zu erfüllende Beschäftigungsquote schwerbe- hinderter Menschen beträgt für den Bund 5 bzw. 6 Pro- zent, gemessen an dem Gesamtbestand der Beschäftig- ten des Bundes. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich diese Quote auf die gesamte Bundesverwaltung bezieht. Daher ist die isolierte Betrachtung eines Jahres hinsicht- lich der Erfüllung der gesetzlichen Quote nicht aussage- kräftig. Zum anderen ist zu berücksichtigen, dass eine Schwerbehinderung auch im Laufe des Berufslebens erst entstehen kann. Der Beschäftigungsanteil von Schwer- behinderten beim Arbeitgeber Bund und somit den Er- füllungsgrad der gesetzlichen Quote erhebt die Bundes- agentur für Arbeit. Die Auswertung für das Jahr 2008 ergab für die Bundesverwaltung eine Beschäftigungs- quote von 7,9 Prozent. Die gesetzlich zu erfüllende Quote wurde damit deutlich übererfüllt. Da der Bund die Beschäftigungsquote regelmäßig erfüllt, entfällt die Zah- lung der Ausgleichsabgabe. A d A F Z D g h A m Ü E s m w w m lu g v d h S k Z g tr d s d A d d 1 Oberste Bundes- behörde Neueinstellungen im Jahr 2010 insge- samt davon schwerbehindert insgesamt davon Frauen davon Män- nerabso-lut in Pro- zent BK 13 0 0,0 0 0 AA 198 8 4,0 2 6 BMI 37 1 2,7 0 1 BMJ 32 2 6,3 1 1 BMF 22 0 0,0 0 0 BMWi 41 0 0,0 0 0 BMAS 23 3 13,0 1 2 BMELV 44 2 4,5 2 0 BMVg 13 0 0,0 0 0 BMFSFJ 34 2 5,9 1 1 BMG 30 2 6,7 1 1 BMVBS 56 2 3,6 1 1 BMU 55 1 1,8 0 1 BMBF 36 2 5,6 0 2 BMZ 32 1 3,1 0 1 BPA 6 0 0,0 0 0 Insgesamt 672 26 3,9 9 17 (C (D nlage 66 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Fragen der bgeordneten Dr. Eva Högl (SPD) (Drucksache 17/5120, ragen 77 und 78): Seit wann ist dem Bundesministerium der Justiz bekannt, dass die USA nach dem SWIFT-Abkommen auch Zugriff auf innereuropäische – und sogar zu einem geringen Anteil auch auf innerdeutsche – Finanztransaktionsdaten über das System SWIFTNet FIN haben und nur Daten aus dem SEPA-Über- weisungssystem vor dem Zugriff geschützt sind? Warum hat das Bundesministerium der Justiz in den Ver- handlungen zum SWIFT-Abkommen mit den USA nicht da- rauf gedrungen, auch die Daten, die über das System SWIFT- Net FIN übertragen werden, vor dem Zugriff durch die USA zu schützen? u Frage 77: Vorab möchte ich anmerken, dass Zahlungen von eutschland in einen anderen Mitgliedstaat der EU rundsätzlich als SEPA-Überweisung erfolgen und da- er vom TFTP-Abkommen ausgenommen sind. Diese usnahme gilt zwar nicht für frühere EU-Zahlungsfor- en, wie die EU-Standardüberweisung. Da eine SEPA- berweisung jedoch wesentlich billiger als die früheren U-Zahlungsformen ist, hat sie diese im grenzüber- chreitenden Zahlungsverkehr weitgehend verdrängt. Nach dem Scheitern des sogenannten Interimsabkom- ens am 11. Februar 2010 im Europäischen Parlament urde innerhalb des Rates zunächst das Mandat für die eiteren Verhandlungen über das spätere TFTP-Abkom- en vorbereitet. Die vom Rat beschlossenen Verhand- ngsrichtlinien vom 26. April 2010 für die Verhandlun- en mit den USA sahen vor, dass SEPA-Überweisungen on der Übertragung in die USA ausgeschlossen wer- en. Am Ratsbeschluss über die Verhandlungsrichtlinien at die Bundesregierung mitgewirkt. Die Ausnahme für EPA-Überweisungen war allen beteiligten Stellen be- annt. u Frage 78: Die Bundesregierung hat sich im Vorfeld der Beratun- en dafür eingesetzt, die Menge der in die USA zu über- agenden Daten möglichst gering zu halten und hierzu ie Übermittlung von Daten an möglichste enge Tatbe- tandsvoraussetzungen zu knüpfen. Die jetzige Regelung im Abkommen ist das Ergebnis er Verhandlungen zwischen EU und USA. nlage 67 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage es Abgeordneten René Röspel (SPD) (Drucksache 7/5120, Frage 79): Ist es nach geltendem Recht – vor dem Hintergrund der Debatte über das sogenannte Brüstle-Patent – zulässig, Zellen bzw. Zellprodukte aus abgetriebenen menschlichen Föten zu 11246 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 98. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. März 2011 (A) ) )(B) patentieren, und wie bewertet die Bundesregierung diesen Sachverhalt? Dem Europäischen Gerichtshof liegt derzeit das in der Frage erwähnte „Brüstle-Patent“ aufgrund eines Vor- abentscheidungsersuchens des Bundesgerichtshofs zur Entscheidung vor, Rechtssache C-34/10. Dieses Patent betrifft isolierte und gereinigte Vorläuferzellen, die aus menschlichen embryonalen Stammzellen hergestellt und zur Behandlung neurologischer Erkrankungen verwen- det werden sollen. Der EuGH wird auf der Grundlage der Richtlinie 98/44/EG über den rechtlichen Schutz bio- technologischer Erfindungen die Frage zu beantworten haben, ob der Ausschluss von der Patentierbarkeit des menschlichen Embryos alle Entwicklungsstadien mensch- lichen Lebens von der Befruchtung der Eizelle an um- fasst oder zusätzliche Voraussetzungen wie zum Beispiel das Erreichen eines bestimmten Entwicklungsstadiums erfüllt sein müssen. Der EuGH wird auch Stellung neh- men zu der Frage der Patentierbarkeit für den Fall, dass die Durchführung eines Verfahrens die vorherige Zerstö- rung menschlicher Embryonen oder ihre Verwendung als Ausgangsmaterial umfasst, selbst wenn in der Beschrei- bung auf deren Verwendung nicht hingewiesen wird. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Ent- scheidung des EuGH zum „Brüstle-Patent“ sowie das auf dieser Grundlage zu fällende Berufungsurteil des Bundesgerichtshofs im Hinblick auf die vorgenannten Fragen Rechtssicherheit herstellen wird. Anlage 68 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Fra- gen der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) (Drucksache 17/5120, Fragen 80 und 81): Welche Informationen liegen der Bundesregierung über von Hochwasser betroffenen Flächen der Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH, BVVG, vor, und welche Möglich- keiten einer Pachtpreisreduzierung zur Unterstützung der da- von betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe sind nach An- sicht der Bundesregierung der BVVG möglich bzw. werden bereits genutzt? Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Not- wendigkeit von Rückkäufen bereits privatisierter BVVG-Flä- chen aufgrund der Erwerbsansprüche von Alteigentümern in- folge des Zweiten Flächenerwerbsänderungsgesetzes? Zu Frage 80: Nach eigenen Erkenntnissen der BVVG Bodenver- wertungs- und -verwaltungs GmbH sind deren Flächen nur in geringem Umfang betroffen, zum Beispiel maxi- mal 100 Hektar in der Region Bernburg, Sachsen-An- halt. Eine genaue Aussage zum betroffenen Flächenvolu- men ist nicht möglich, weil der BVVG bisher keine An- träge auf Pachtzinsreduzierung oder -stundung vorlie- gen. Sollten entsprechende Anträge von Pächtern eingehen, wird die BVVG entsprechend § 59 Bundes- haushaltsordnung nach Prüfung des Einzelfalles über ein Entgegenkommen entscheiden. Z F A d d N a A v K d s A d d (D z te fü n ß c M n d te v 1 P n Z P B ru a ru (C (D u Frage 81: Für derartige Rückkäufe von der BVVG privatisierter lächen gibt es keine Grundlage. nlage 69 Antwort es Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage er Abgeordneten Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- EN) (Drucksache 17/5120, Frage 82): Welche Wirkung hat der mit den Energieversorgungsun- ternehmen geschlossene Vertrag für die einstweilige Einstel- lung des Betriebs von Atomkraftwerken, und folgt aus dem Vertrag eine Entschädigungspflicht gegenüber den Betrei- bern? Die Anordnung der einstweiligen Betriebseinstellung uf der Rechtsgrundlage des § 19 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 des tomgesetzes hat keinen Einfluss auf den Förderfonds- ertrag, der finanzielle Leistungen der Betreiber von ernkraftwerken für die Nutzung von Strommengen aus er Laufzeitverlängerung ab 2017 regelt. Der Vertrag ieht hierfür auch keine Entschädigungsregeln vor. nlage 70 Antwort es Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage er Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) rucksache 17/5120, Frage 83): Hält es die Bundesregierung für einen positiven Beitrag zum Umweltschutz, dass die im Kraftfahrzeugsteuergesetz verankerte Malusregelung in Höhe von durchschnittlich 24 Euro pro Jahr angesichts der rund 5 Millionen Kraftfahr- zeuge, die nicht mit einem Partikelminderungssystem ausge- stattet sind, zum 31. März 2011 ausläuft? Durch das Vierte Gesetz zur Änderung des Kraftfahr- eugsteuergesetzes vom 24. März 2007 war eine befris- te Steuerbefreiung von 330 Euro für Diesel-Pkw einge- hrt worden, die mit Partikelminderungstechnik achgerüstet wurden, um eine Reduktion der vom Stra- enverkehr ausgehenden Feinstaubbelastung zu errei- hen. Diese Regelung lief zum 31. Dezember 2009 aus. Durch diese befristeten Steuerbefreiungen entstanden indereinnahmen, die zulasten der Länder gingen, de- en die Kraftfahrzeugsteuer damals zustand. Diese Min- ereinnahmen sollten im Zeitraum 2007 bis 2011 wei- stgehend kompensiert werden durch einen ergleichsweise geringen Zuschlag in Höhe von ,20 Euro je 100 Kubikzentimeter für Diesel-Pkw ohne artikelfilter – vgl. Bundestagsdrucksache 16/4010, Fi- anztableau auf Seite 8. Dementsprechend wurde der uschlag bis 31. März 2011 befristet. Ab August 2009 konnte der nachträgliche Einbau von artikelminderungstechnik wahlweise auch über einen arzuschuss von 330 Euro gefördert werden. Die Förde- ng über den Barzuschuss wurde in 2010 verlängert und uf leichte Nutzfahrzeuge ausgedehnt. Die Bundesregie- ng prüft, ob und in welcher Form zusätzliche Anreize Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 98. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. März 2011 11247 (A) (C) )(B) zur Emissionsminderung an der Quelle gesetzt und wie diese ausgestaltet werden können. Anlage 71 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) (Drucksache 17/5120, Frage 84): Welche steuerlichen Ausfälle bei der Einkommensteuer wären zu verzeichnen, wenn im Rahmen einer Steuervereinfa- chung die 0,03-Prozent-Regelung für die Besteuerung der pri- vaten Nutzung von betrieblichen Kraftfahrzeugen ersatzlos gestrichen würde, gleichzeitig in diesen Fällen aber auch ein Ansatz der Entfernungspauschale für die Wege zur Arbeits- stätte entfiele, und wie ist der Stand bei der Überprüfung der gen Anhebung der Steuer- und Abgabenlast von drei bis vier Prozent in Irland“ diese Finanzhilfe nicht erforderlich sei? Das Bruttoinlandsprodukt, BIP, pro Kopf lag 2009 (neuere Daten liegen im Folgenden nicht für beide Län- der vor) in Deutschland bei 29 300 Euro, in Irland bei 35 700 Euro. Das Nettonationaleinkommen betrug 2009 in Deutschland 25 200 Euro und in Irland 26 400 Euro je Einwohner. Misst man aber die Größen in Kaufkraftstan- dards, KKS, verringert sich der relative Wohlstand Ir- lands deutlich. Gemessen in KKS betrug das BIP pro Kopf 2009 in Deutschland 27 400 KKS und in Irland 29 800 KKS je Einwohner. Das Nettonationaleinkom- men betrug 2009 in Deutschland 23 600 KKS und in Ir- land 22 000 KKS je Einwohner (Quelle: Eurostat Daten- bank). Angemessenheit der Besteuerung des geldwerten Vorteils aus der Privatnutzung betrieblicher Kraftfahrzeuge durch die Bundesregierung? Nach dem Koalitionsvertrag soll die Angemessenheit der Besteuerung des geldwerten Vorteils aus der Privat- nutzung betrieblicher Fahrzeuge überprüft werden. Die Bundesregierung kommt derzeit diesem Prüfauftrag nach. Die Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen. Dies schließt auch die Frage der steuerlichen Ausfälle ein. Anlage 72 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage des Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Drucksa- che 17/5120, Frage 85): Wie hoch waren in Bezug auf die Aussagen von Professor Dr. Hans-Werner Sinn vom Ifo-Institut für Wirtschaftsfor- schung an der Universität München in der öffentlichen Anhö- rung zur haushalts- und wirtschaftspolitischen Koordinierung in der Europäischen Union im Haushaltsausschuss des Deut- schen Bundestages am 14. März 2011 jeweils das Bruttoin- landsprodukt pro Kopf und das durchschnittliche Nettoein- kommen pro Kopf im Jahr 2010 in Deutschland und in Irland, die Steuer- und Abgabenlast von Arbeinehmern in 2010 und 2011 in diesen beiden Ländern sowie die Steuer- und Abga- benlast in Irland nach Umsetzung der Sparmaßnahmen, die Grundlage der Vereinbarungen mit dem Internationalen Wäh- rungsfonds und der Europäischen Union für Finanzhilfen sind, und inwieweit trifft die Aussage von Professor Dr. Hans- Werner Sinn in der Anhörung zu, dass bei einer „geringfügi- 2 b D 2 D m D 2 le U a A B fü b li a z te b h J e n g d d g (D Die Steuerquote betrug 2009 in Deutschland 2,6 Prozent des BIP, in Irland 22,3 Prozent. Die Abga- enquote, Steuern und Sozialabgaben, lag 2009 in eutschland bei 37 Prozent des BIP, in Irland bei 7,8 Prozent (Quelle: OECD Revenue Statistics, 2010). ie Gesamtbelastung eines alleinstehenden Arbeitneh- ers mit durchschnittlichem Einkommen betrug 2009 in eutschland 50,9 Prozent der Lohnkosten und in Irland 8,6 Prozent (Quelle: OECD Taxing Wages 2010). Al- rdings kann die Steuer- und Abgabenlast in Irland nach msetzung der Sparmaßnahmen derzeit noch nicht ex- kt beziffert werden. Die Aussage des Sachverständigen in der öffentlichen nhörung des Haushaltsausschusses des Deutschen undestages am 14. März 2011, dass bei einer „gering- gigen Anhebung der Steuer- und Abgabenlast von drei is vier Prozent in Irland“ die Finanzhilfe nicht erforder- ch wäre, greift zu kurz. Irland hat derzeit insbesondere ufgrund der Probleme im Bankensektor keinen Zugang um Kapitalmarkt. Die Finanzhilfen der EU und des In- rnationalen Währungsfonds sollen den Zeitraum über- rücken, in dem Irland keinen Zugang zum Kapitalmarkt at. Der Finanzierungsbedarf Irlands beträgt in diesem ahr nach gegenwärtigem Stand 26 Milliarden Euro, dies ntspricht etwa 17 Prozent des BIP. Dies kann kurzfristig icht durch die Anhebung der Steuer- und Abgabenlast edeckt werden. Um den Zugang zum Kapitalmarkt wie- er zu erlangen, sind umfassende Reformen notwendig, ie Irland im Rahmen seines Anpassungsprogramms an- eht und dessen Anforderungen es bis jetzt erfüllt hat. 98. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 23. März 2011 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14 Anlage 15 Anlage 16 Anlage 17 Anlage 18 Anlage 19 Anlage 20 Anlage 21 Anlage 22 Anlage 23 Anlage 24 Anlage 25 Anlage 26 Anlage 27 Anlage 28 Anlage 29 Anlage 30 Anlage 31 Anlage 32 Anlage 33 Anlage 34 Anlage 35 Anlage 36 Anlage 37 Anlage 38 Anlage 39 Anlage 40 Anlage 41 Anlage 42 Anlage 43 Anlage 44 Anlage 45 Anlage 46 Anlage 47 Anlage 48 Anlage 49 Anlage 50 Anlage 51 Anlage 52 Anlage 53 Anlage 54 Anlage 55 Anlage 56 Anlage 57 Anlage 58 Anlage 59 Anlage 60 Anlage 61 Anlage 62 Anlage 63 Anlage 64 Anlage 65 Anlage 66 Anlage 67 Anlage 68 Anlage 69 Anlage 70 Anlage 71 Anlage 72
    • insert_commentVorherige Rede als Kontext
      Rede von Petra Pau


      • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
      • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)


      Sie haben die Möglichkeit zu insgesamt vier Nachfra-

      gen. Bitte.



      S
      M
      S
      Z

      d
      b

      s

      m
      F
      k

      S

      d

      S
      m
      d
      b
      P
      b
      li

      c

      h
      w
      d
      d
      d
      M

      (C (D Ich verzichte auf Nachfragen. Sie verzichten. – Herzlichen Dank, Herr Staatssekre r. Die Fragen 9 und 10 des Abgeordneten Stefan chwartze, die Fragen 11 und 12 des Abgeordneten arkus Kurth, die Frage 13 des Abgeordneten Dr. Ilja eifert und die Frage 14 der Abgeordneten Sabine immermann sollen schriftlich beantwortet werden. Damit kommen wir zum Geschäftsbereich des Bunesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verraucherschutz. Die Fragen 15 und 16 der Abgeordneten Kerstin Tack ollen ebenfalls schriftlich beantwortet werden. Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesinisteriums der Verteidigung. Zur Beantwortung der ragen steht wiederum der Parlamentarische Staatsseretär Christian Schmidt zur Verfügung. Ich rufe die Frage 17 des Kollegen Hans-Christian tröbele auf: Nach welchen Kriterien, Bezug nehmend auf meine mündlichen Fragen auf Bundestagsdrucksache 17/4812 und 17/5015 – vergleiche Plenarprotokoll 17/92 und 17/95 –, wählen Bundeswehr-Scharfschützen in Afghanistan Zielpersonen aus, die sie aus dem Hinterhalt nach oft langem getarnten Warten aus mehreren 100 Metern Entfernung militärisch bekämpfen, also töten, auch wenn diese nicht „unmittelbar an Feindseligkeiten beteiligt“ sind, sondern sich auf Wegen oder Feldern bewegen und nichtsahnend ungedeckt ins freie Schussfeld treten, und wenn somit eine vom Scharfschützen nur durchs Fernglas aktuell beobachtete unmittelbare Beteiligung der einzelnen Personen an Feindseligkeiten als Auswahlkriterium faktisch entfällt, nach welchen sonstigen Kriterien, Fotos, Beschreibungen oder Ähnlichem erkennen die Scharfschützen „ihre Zielperson“ sonst und schließen versehentlichen tödlichen militärischen Einsatz gegen nicht unmittelbar an Feindseligkeiten beteiligte, also unbeteiligte, harmlose Zivilpersonen wirkungsvoll aus? Bitte, Herr Staatssekretär. C Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Kollege tröbele, die Entscheidung zur Bekämpfung eines legitien militärischen Ziels ist nach den jeweiligen Umstän en des Einzelfalls zu bewerten. Ausgangspunkt ist daei regelmäßig die Beurteilung, ob es sich um eine erson handelt, die sich unmittelbar an Feindseligkeiten eteiligt. Zur Vermeidung der Gefährdung von unbeteigten Zivilpersonen muss dies vor der Anwendung milirischer Gewalt durch entsprechende Beobachtungen si hergestellt sein. Scharfschützen der Bundeswehr in Afghanistan steen keine Befugnisse zur Anwendung militärischer Gealt zu, die über die Befugnisse der anderen Kräfte des eutschen Einsatzkontingents ISAF hinausgehen. Auf er Grundlage der völkerrechtlichen Ermächtigung urch den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen und des andates des Deutschen Bundestages gelten das inter Parl. Staatssekretär Christian Schmidt )


    Rede von Heinz-Joachim Barchmann
    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)