Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 98. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. März 2011 11223
(A) (C)
)(B)
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
*
Bas, Bärbel SPD 23.03.2011
Binder, Karin DIE LINKE 23.03.2011
Brinkmann
(Hildesheim),
Bernhard
SPD 23.03.2011
Buchholz, Christine DIE LINKE 23.03.2011
Bülow, Marco SPD 23.03.2011
Bulling-Schröter, Eva DIE LINKE 23.03.2011
Dr. Danckert, Peter SPD 23.03.2011
Dyckmans, Mechthild FDP 23.03.2011
Ernstberger, Petra SPD 23.03.2011
Ferner, Elke SPD 23.03.2011
Friedhoff, Paul K. FDP 23.03.2011
Gerster, Martin SPD 23.03.2011
Dr. Gysi, Gregor DIE LINKE 23.03.2011
Hänsel, Heike DIE LINKE 23.03.2011
Höfken, Ulrike BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
23.03.2011
Höhn, Bärbel BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
23.03.2011
Klöckner, Julia CDU/CSU 23.03.2011
Kuhn, Fritz BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
23.03.2011
K
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(D
für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver-
sammlung des Europarates
unert, Katrin DIE LINKE 23.03.2011
urth (Kyffhäuser),
Patrick
FDP 23.03.2011
aurischk, Sibylle FDP 23.03.2011
ietan, Dietmar SPD 23.03.2011
ieper, Cornelia FDP 23.03.2011
eiche (Potsdam),
Katherina
CDU/CSU 23.03.2011
oth (Augsburg),
Claudia
BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
23.03.2011
upprecht
(Tuchenbach),
Marlene
SPD 23.03.2011*
chlecht, Michael DIE LINKE 23.03.2011
chmidt (Eisleben),
Silvia
SPD 23.03.2011
chulz, Jimmy FDP 23.03.2011
endker,
Reinhold
CDU/CSU 23.03.2011
rittin, Jürgen BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
23.03.2011
erner, Katrin DIE LINKE 23.03.2011
ichtel, Peter CDU/CSU 23.03.2011
11224 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 98. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. März 2011
(A) )
)(B)
Josef Göppel
Peter Götz
Dr. Wolfgang Götzer
Ute Granold
Reinhard Grindel
Hermann Gröhe
Michael Grosse-Brömer
Dr. Hermann Kues
Günter Lach
Andreas G. Lämmel
Dr. Norbert Lammert
Katharina Landgraf
Ulrich Lange
Dr. Max Lehmer
Dr. Andreas Scheuer
Karl Schiewerling
Norbert Schindler
Tankred Schipanski
Georg Schirmbeck
Christian Schmidt (Fürth)
Patrick Schnieder
Rainer Arnold
Heinz-Joachim Barchmann
Doris Barnett
Dr. Hans-Peter Bartels
Klaus Barthel
Sören Bartol
Sabine Bätzing-Lichtenthäler
Anlage 2
der Mitglieder des Deutsc
Vizepräsidenten des Deutsc
CDU/CSU
Ilse Aigner
Peter Altmaier
Peter Aumer
Thomas Bareiß
Norbert Barthle
Günter Baumann
Ernst-Reinhard Beck
(Reutlingen)
Manfred Behrens (Börde)
Veronika Bellmann
Dr. Christoph Bergner
Peter Beyer
Steffen Bilger
Clemens Binninger
Peter Bleser
Dr. Maria Böhmer
Wolfgang Börnsen
(Bönstrup)
Wolfgang Bosbach
Norbert Brackmann
Klaus Brähmig
Michael Brand
Dr. Reinhard Brandl
Helmut Brandt
Dr. Ralf Brauksiepe
Dr. Helge Braun
Heike Brehmer
Ralph Brinkhaus
Cajus Caesar
Gitta Connemann
Alexander Dobrindt
Thomas Dörflinger
Marie-Luise Dött
Dr. Thomas Feist
Enak Ferlemann
Ingrid Fischbach
Hartwig Fischer (Göttingen)
Dirk Fischer (Hamburg)
Dr. Maria Flachsbarth
Klaus-Peter Flosbach
Herbert Frankenhauser
Dr. Hans-Peter Friedrich
(Hof)
Michael Frieser
Erich G. Fritz
Dr. Michael Fuchs
Hans-Joachim Fuchtel
Alexander Funk
Ingo Gädechens
Dr. Thomas Gebhart
Norbert Geis
Alois Gerig
Eberhard Gienger
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hen Bundestages, die an de
hen Bundestages teilgenomm
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anfred Grund
onika Grütters
lav Gutting
lorian Hahn
r. Stephan Harbarth
rgen Hardt
erda Hasselfeldt
r. Matthias Heider
elmut Heiderich
echthild Heil
rsula Heinen-Esser
rank Heinrich
udolf Henke
ichael Hennrich
rgen Herrmann
nsgar Heveling
rnst Hinsken
eter Hintze
hristian Hirte
obert Hochbaum
arl Holmeier
ranz-Josef Holzenkamp
achim Hörster
nette Hübinger
homas Jarzombek
ieter Jasper
r. Franz Josef Jung
ndreas Jung (Konstanz)
r. Egon Jüttner
artholomäus Kalb
ans-Werner Kammer
teffen Kampeter
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ernhard Kaster
olker Kauder
iegfried Kauder (Villingen-
Schwenningen)
r. Stefan Kaufmann
oderich Kiesewetter
ckart von Klaeden
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olkmar Klein
rgen Klimke
xel Knoerig
ns Koeppen
anfred Kolbe
r. Rolf Koschorrek
artmut Koschyk
homas Kossendey
ichael Kretschmer
unther Krichbaum
r. Günter Krings
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eichnis
r Wahl des Abgeordneten E
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aul Lehrieder
r. Ursula von der Leyen
gbert Liebing
atthias Lietz
r. Carsten Linnemann
atricia Lips
r. Jan-Marco Luczak
aniela Ludwig
r. Michael Luther
arin Maag
r. Thomas de Maizière
ans-Georg von der Marwitz
ndreas Mattfeldt
tephan Mayer (Altötting)
r. Michael Meister
aria Michalk
r. h. c. Hans Michelbach
r. Mathias Middelberg
hilipp Mißfelder
ietrich Monstadt
arlene Mortler
r. Gerd Müller
tefan Müller (Erlangen)
r. Philipp Murmann
ernd Neumann (Bremen)
ichaela Noll
r. Georg Nüßlein
ranz Obermeier
duard Oswald
enning Otte
r. Michael Paul
ita Pawelski
lrich Petzold
r. Joachim Pfeiffer
ibylle Pfeiffer
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hristoph Poland
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homas Rachel
r. Peter Ramsauer
ckhardt Rehberg
othar Riebsamen
sef Rief
laus Riegert
r. Heinz Riesenhuber
hannes Röring
r. Norbert Röttgen
r. Christian Ruck
rwin Rüddel
lbert Rupprecht (Weiden)
nita Schäfer (Saalstadt)
r. Wolfgang Schäuble
r. Annette Schavan
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duard Oswald zum
r. Andreas Schockenhoff
adine Schön (St. Wendel)
r. Kristina Schröder
(Wiesbaden)
r. Ole Schröder
ernhard Schulte-Drüggelte
we Schummer
rmin Schuster (Weil am
Rhein)
etlef Seif
hannes Selle
r. Patrick Sensburg
ernd Siebert
homas Silberhorn
hannes Singhammer
ns Spahn
arola Stauche
r. Frank Steffel
rika Steinbach
hristian Freiherr von Stetten
ieter Stier
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tephan Stracke
ax Straubinger
arin Strenz
homas Strobl (Heilbronn)
ena Strothmann
ichael Stübgen
r. Peter Tauber
ntje Tillmann
r. Hans-Peter Uhl
rnold Vaatz
olkmar Vogel (Kleinsaara)
tefanie Vogelsang
ndrea Astrid Voßhoff
r. Johann Wadephul
arco Wanderwitz
ai Wegner
arcus Weinberg (Hamburg)
eter Weiß (Emmendingen)
abine Weiss (Wesel I)
go Wellenreuther
arl-Georg Wellmann
nnette Widmann-Mauz
laus-Peter Willsch
lisabeth Winkelmeier-
Becker
agmar Wöhrl
r. Matthias Zimmer
olfgang Zöller
illi Zylajew
PD
grid Arndt-Brauer
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 98. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. März 2011 11225
(A) )
)(B)
Dirk Becker
Uwe Beckmeyer
Lothar Binding (Heidelberg)
Gerd Bollmann
Klaus Brandner
Willi Brase
Ulla Burchardt
Martin Burkert
Petra Crone
Martin Dörmann
Elvira Drobinski-Weiß
Garrelt Duin
Sebastian Edathy
Ingo Egloff
Siegmund Ehrmann
Dr. h. c. Gernot Erler
Karin Evers-Meyer
Gabriele Fograscher
Dr. Edgar Franke
Dagmar Freitag
Sigmar Gabriel
Michael Gerdes
Iris Gleicke
Günter Gloser
Ulrike Gottschalck
Angelika Graf (Rosenheim)
Kerstin Griese
Michael Groschek
Michael Groß
Wolfgang Gunkel
Hans-Joachim Hacker
Bettina Hagedorn
Klaus Hagemann
Michael Hartmann
(Wackernheim)
Hubertus Heil (Peine)
Rolf Hempelmann
Dr. Barbara Hendricks
Gustav Herzog
Gabriele Hiller-Ohm
Petra Hinz (Essen)
Frank Hofmann (Volkach)
Dr. Eva Högl
Christel Humme
Josip Juratovic
Oliver Kaczmarek
Johannes Kahrs
Dr. h. c. Susanne Kastner
Ulrich Kelber
Lars Klingbeil
Hans-Ulrich Klose
Dr. Bärbel Kofler
Daniela Kolbe (Leipzig)
Fritz Rudolf Körper
Anette Kramme
Nicolette Kressl
Angelika Krüger-Leißner
Ute Kumpf
Christine Lambrecht
Christian Lange (Backnang)
Dr. Karl Lauterbach
Steffen-Claudio Lemme
Burkhard Lischka
Gabriele Lösekrug-Möller
Kirsten Lühmann
Caren Marks
Katja Mast
Hilde Mattheis
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etra Merkel (Berlin)
llrich Meßmer
r. Matthias Miersch
ranz Müntefering
r. Rolf Mützenich
anfred Nink
homas Oppermann
olger Ortel
einz Paula
hannes Pflug
achim Poß
r. Wilhelm Priesmeier
lorian Pronold
r. Sascha Raabe
echthild Rawert
erold Reichenbach
önke Rix
ené Röspel
r. Ernst Dieter Rossmann
arin Roth (Esslingen)
ichael Roth (Heringen)
arlene Rupprecht
(Tuchenbach)
nton Schaaf
xel Schäfer (Bochum)
ernd Scheelen
arianne Schieder
(Schwandorf)
erner Schieder (Weiden)
lla Schmidt (Aachen)
arsten Schneider (Erfurt)
ttmar Schreiner
wen Schulz (Spandau)
wald Schurer
rank Schwabe
r. Martin Schwanholz
olf Schwanitz
tefan Schwartze
ita Schwarzelühr-Sutter
r. Carsten Sieling
onja Steffen
eer Steinbrück
r. Frank-Walter Steinmeier
hristoph Strässer
erstin Tack
r. h. c. Wolfgang Thierse
ranz Thönnes
olfgang Tiefensee
üdiger Veit
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r. Marlies Volkmer
ndrea Wicklein
eidemarie Wieczorek-Zeul
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(Wolmirstedt)
ta Zapf
agmar Ziegler
anfred Zöllmer
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hristian Ahrendt
hristine Aschenberg-
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lorian Bernschneider
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laudia Bögel
icole Bracht-Bendt
laus Breil
ainer Brüderle
ngelika Brunkhorst
rnst Burgbacher
arco Buschmann
ylvia Canel
elga Daub
einer Deutschmann
r. Bijan Djir-Sarai
atrick Döring
ainer Erdel
rg van Essen
lrike Flach
tto Fricke
r. Edmund Peter Geisen
r. Wolfgang Gerhardt
ans-Michael Goldmann
einz Golombeck
iriam Gruß
achim Günther (Plauen)
r. Christel Happach-Kasan
einz-Peter Haustein
anuel Höferlin
lke Hoff
irgit Homburger
r. Werner Hoyer
einer Kamp
ichael Kauch
r. Lutz Knopek
ascal Kober
r. Heinrich L. Kolb
udrun Kopp
r. h. c. Jürgen Koppelin
ebastian Körber
olger Krestel
einz Lanfermann
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arald Leibrecht
abine Leutheusser-
Schnarrenberger
hristian Lindner
r. Martin Lindner (Berlin)
ichael Link (Heilbronn)
r. Erwin Lotter
liver Luksic
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urkhardt Müller-Sönksen
r. Martin Neumann
(Lausitz)
irk Niebel
ans-Joachim Otto
(Frankfurt)
isela Piltz
r. Christiane Ratjen-
Damerau
r. Birgit Reinemund
r. Peter Röhlinger
r. Stefan Ruppert
jörn Sänger
rank Schäffler
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(C
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r. Erik Schweickert
erner Simmling
dith Skudelny
r. Hermann Otto Solms
achim Spatz
r. Max Stadler
r. Rainer Stinner
tephan Thomae
lorian Toncar
erkan Tören
hannes Vogel
(Lüdenscheid)
r. Daniel Volk
r. Guido Westerwelle
r. Claudia Winterstein
r. Volker Wissing
artfrid Wolff (Rems-Murr)
IE LINKE
n van Aken
gnes Alpers
r. Dietmar Bartsch
erbert Behrens
atthias W. Birkwald
eidrun Bluhm
teffen Bockhahn
r. Martina Bunge
oland Claus
evim Dağdelen
r. Diether Dehm
eidrun Dittrich
erner Dreibus
r. Dagmar Enkelmann
laus Ernst
olfgang Gehrcke
icole Gohlke
iana Golze
nnette Groth
r. Rosemarie Hein
ge Höger
r. Barbara Höll
ndrej Hunko
lla Jelpke
r. Lukrezia Jochimsen
atja Kipping
arald Koch
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tta Krellmann
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abine Leidig
alph Lenkert
ichael Leutert
tefan Liebich
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r. Gesine Lötzsch
homas Lutze
orothee Menzner
ornelia Möhring
ornelia Möller
iema Movassat
olfgang Nešković
etra Pau
ns Petermann
ichard Pitterle
vonne Ploetz
grid Remmers
aul Schäfer (Köln)
r. Ilja Seifert
11226 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 98. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. März 2011
(A) )
)(B)
Antwort bens- und Futtermitteln im Falle eines nuklearen Unfalls
sind in einer Verordnung der EU-Kommission bereits
des Parl. Staatssekretärs Peter
Abgeordneten Kathrin Vogler
che 17/5171, Dringliche Frage 7
Wie beurteilt die Bundesr
gesundheitlichen Gefährdung
durch den Verzehr verstrahlt
weise Spinat, Blattgemüse od
welchen Maßnahmen will di
nenfalls gemeinsam bzw. in A
dern der Europäischen Union
dern, dass kontaminierte L
verarbeitete Nahrungsmittel w
Schokolade, Reiskräcker und
fischen Raum mit Strahlenbela
gelangen können?
Nach derzeitigem Kenntniss
Auswirkungen auf die Verbrau
cher in Deutschland durch m
nierte Lebensmittel aus Japan.
Medienberichterstattung sehr au
Bleser auf die Frage der
(DIE LINKE) (Drucksa-
):
egierung die Möglichkeit einer
der deutschen Bevölkerung
er Lebensmittel wie beispiels-
er Bohnen aus Japan, und mit
e Bundesregierung – gegebe-
bstimmung mit den Partnerlän-
– sofort und dauerhaft verhin-
ebensmittel bzw. industriell
ie zum Beispiel Fertignudeln,
Kekse aus Japan und dem pazi-
stung auf den deutschen Markt
tand gibt es zurzeit keine
cherinnen und Verbrau-
öglicherweise kontami-
Hierbei wird die aktuelle
fmerksam verfolgt.
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eit langem im Grundsatz a
EuroATOM – Nr. 3954/87 de
uttermittel sind auf der Grun
urch die Verordnung – EuroA
timmt worden.
Sollte die Kommission Inform
gische Notstandssituation erh
ass die Höchstwerte in Leben
icht werden könnten, erlässt
ächst zeitlich befristete Vero
ieser Werte.
Lebens- und Futtermittel, die
chreiten, dürften nicht import
ebracht werden.
Auf europäischer Ebene wir
er Europäischen Kommission
alten, zum gegenwärtigen Ze
bgestimmt, Verordnung
s Rates; Höchstwerte für
dlage dieser Verordnung
TOM – Nr. 770/90 abge-
ationen über eine radio-
alten, aus der sich ergibt,
s- oder Futtermitteln er-
sie unverzüglich eine zu-
rdnung zur Anwendung
diese Höchstwerte über-
iert oder auf den Markt
d es nach Informationen
nicht für erforderlich ge-
itpunkt Maßnahmen zur
Raju Sharma
Dr. Petra Sitte
Kersten Steinke
Sabine Stüber
Alexander Süßmair
Dr. Kirsten Tackmann
Frank Tempel
Dr. Axel Troost
Alexander Ulrich
Kathrin Vogler
Johanna Voß
Sahra Wagenknecht
Halina Wawzyniak
Jörn Wunderlich
Sabine Zimmermann
BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
Kerstin Andreae
Marieluise Beck (Bremen)
Volker Beck (Köln)
Cornelia Behm
Birgitt Bender
Alexander Bonde
Viola von Cramon-Taubadel
Ekin Deligöz
Katja Dörner
Hans-Josef Fell
Dr. Thomas Gambke
Kai Gehring
Katrin Göring-Eckardt
Britta Haßelmann
Bettina Herlitzius
Winfried Hermann
Priska Hinz (Herborn)
Dr. Anton Hofreiter
Ingrid Hönlinger
Thilo Hoppe
Uwe Kekeritz
Katja Keul
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Anlage 3
Antwort
des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage des
Abgeordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/5171, Dringliche Frage 2):
Wie und mit welchen zivilen und militärischen Mitteln
will die Bundesregierung die am letzten Wochenende durch
den NATO-Rat beschlossene Durchsetzung eines Waffenem-
bargos gegen Libyen unterstützen?
Der NATO-Rat hat gestern, 22. März 2011, die
Durchsetzung des Waffenembargos gegen Libyen be-
schlossen.
Die Bundesregierung wird sich hieran mit militäri-
schen Mitteln nicht beteiligen. Auch zivile Mittel zum
Einsatz durch die NATO sind nicht vorgesehen.
Anlage 4
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aria Anna Klein-Schmeink
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gnes Krumwiede
tephan Kühn
enate Künast
arkus Kurth
ndine Kurth (Quedlinburg)
onika Lazar
gnes Malczak
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erstin Müller (Köln)
eate Müller-Gemmeke
grid Nestle
r. Konstantin von Notz
mid Nouripour
riedrich Ostendorff
Dr. Hermann Ott
Lisa Paus
Brigitte Pothmer
Tabea Rößner
Krista Sager
Manuel Sarrazin
Elisabeth Scharfenberg
Christine Scheel
Dr. Gerhard Schick
Dr. Frithjof Schmidt
Dorothea Steiner
Dr. Wolfgang Strengmann-
Kuhn
Hans-Christian Ströbele
Dr. Harald Terpe
Markus Tressel
Daniela Wagner
Wolfgang Wieland
Dr. Valerie Wilms
Josef Philip Winkler
Der Handel mit Japan ist nach dem schrecklichen
rdbeben und dem Tsunami praktisch zum Erliegen ge-
ommen. Zudem ist Japan ein Lebensmittelimportland.
xporte aus Japan nach Deutschland sind weitgehend
uf Spezialitäten beschränkt, wie beispielsweise Soja-
aucen und Nori-Algen. Frischwaren werden praktisch
icht exportiert, ausgenommen wenige Fischspezialitä-
n. Zum Vergleich: 2010 führte Deutschland rund
13 000 Tonnen Fisch und Fischerzeugnisse ein, aus Ja-
an stammten davon nur etwa 60 Tonnen.
In Deutschland ist das Johann Heinrich von Thünen-
stitut, vTI, nach dem Strahlenschutzvorsorgegesetz als
eitstelle für die Überwachung der hiesigen Umweltra-
ioaktivität in Fischen und Fischereiprodukten zuständig
nd beobachtet die Lage in Japan aufmerksam. Das Ins-
tut geht derzeit davon aus, dass eine Gefährdung der
eutschen Verbraucher durch Fisch aus Japan zum jetzi-
en Zeitpunkt ausgeschlossen werden kann.
Europaweite Höchstwerte an Radioaktivität in Le-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 98. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. März 2011 11227
(A) )
)(B)
Beschränkung des Imports von Lebensmitteln aus Japan
oder des Verzehrs japanischer Lebensmittel auszuspre-
chen. Ich teile diese Auffassung. Die Einschätzung
wurde in Abstimmung mit der FAO getroffen. Es ist
ebenfalls zurzeit nicht vorgesehen, die oben erwähnten
Notfallwerte in Kraft zu setzen.
Um ein Lagebild zu erhalten, hat die Europäische
Kommission den Mitgliedstaaten am 15. März 2011
empfohlen, ab sofort Lebensmittel pflanzlichen und tie-
rischen Ursprungs – insbesondere Fisch und Fisch-
erzeugnisse – sowie von Futtermitteln aus Japan auf
Radioaktivität zu untersuchen und sofort über unge-
wöhnliche Messwerte informiert zu werden. Unsichere
Lebensmittel dürfen nicht in den Verkehr gebracht wer-
den.
Die Bundesregierung verfolgt die Entwicklungen in
Japan ebenfalls sehr sorgfältig. Das BMELV hat die für
die Lebensmittelkontrolle zuständigen Bundesländer
über die Empfehlung der EU-Kommission informiert.
Unter anderem haben Länder mit wichtigen internationa-
len Einfuhrstellen bereits entsprechende Kontrollverfah-
ren etabliert und führen im Rahmen ihrer Zuständigkeit
Untersuchungen von Lebens- und Futtermitteln auf Ra-
dioaktivität durch. Des Weiteren wurde der Zoll durch
das BMF gebeten, die Lebensmittelüberwachung bei der
Wahrnehmung dieser Aufgabe zu unterstützen.
Außerdem hat das BMELV das Bundesamt für Ver-
braucherschutz und Lebensmittelsicherheit in Berlin be-
auftragt, die Untersuchungsergebnisse zentral zu sam-
meln und sie zügig auszuwerten. Auch Erkenntnisse aus
den Forschungseinrichtungen – BfR, BfS, vTI – fließen
hier ein.
Nach Aussagen der WHO gibt es zum jetzigen Zeit-
punkt keine Hinweise darauf, dass kontaminierte Nah-
rungsmittel in andere Länder gelangt sein könnten. Auch
dem BMELV liegen zum jetzigen Zeitpunkt noch keine
Kenntnisse hierüber vor.
Anlage 5
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die
Frage des Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5120, Frage 1):
Hat die Bundesregierung die rechtliche Prüfung der Aus-
fuhrbeschränkung für das Anästhesiemittel Thiopental abge-
schlossen, und welche Haltung nimmt die Bundesregierung
zu einer etwaigen Ausfuhrbeschränkung von Thiopental in die
USA ein?
Die Prüfung von nationalen ausfuhrkontrollrechtli-
chen Möglichkeiten der Beschränkung der Lieferung
von Thiopental-Natrium in die USA ist innerhalb der
Bundesregierung noch nicht abgeschlossen. Die Bundes-
regierung wird aber die zur Verfügung stehenden rechtli-
chen und tatsächlichen Möglichkeiten zur Verhinderung
einer Lieferung von Thiopental-Natrium in die USA
zum Einsatz bei der Vollstreckung der Todesstrafe aus-
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chöpfen. Unabhängig davon unterstützt die Bundesre-
ierung in Abstimmung mit den EU-Partnern die Dis-
ussion über die Schaffung einer EU-einheitlichen
egelung in der Anti-Folter-Verordnung (EG) Nr. 1236/
005.
nlage 6
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die
rage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE)
rucksache 17/5120, Frage 2):
Inwiefern gab es infolge der atomaren Katastrophe in Ja-
pan in der Bundesregierung Diskussionen über einen mögli-
chen Austritt Deutschlands aus der Europäischen Atomge-
meinschaft bzw. eine Auflösung, und welche Kenntnisse hat
die Bundesregierung über ähnliche Diskussionen oder Initiati-
ven in den Mitgliedstaaten der EU und in der EU, zeitlich un-
abhängig von der Katastrophe in Japan?
Die Frage eines Austritts Deutschlands aus der Euro-
äischen Atomgemeinschaft, EuroATOM, stellt sich
icht.
Der EuroATOM-Vertrag von 1957 als einer der Grün-
ungsverträge der EU beschäftigt sich unter anderem mit
inheitlichen Sicherheitsanforderungen und Kontroll-
aßnahmen und dient damit in weiten Teilen der Sicher-
eitsvorsorge der Bevölkerung.
nlage 7
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die
rage des Abgeordneten Garrelt Duin (SPD) (Drucksa-
he 17/5120, Frage 3):
In welchem Umfang wird die Bundesregierung – wie in
einer entsprechenden Publikation angekündigt – die Mittel für
das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand, ZIM, bis
2013 weiter aufstocken, und wie erklärt sich vor diesem Hin-
tergrund der Widerspruch zu den Aussagen im Eckwertebe-
schluss zum Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2012
und zum Finanzplan 2011 bis 2015, dass bei den klassischen
Ausgabeschwerpunkten des Bundesministeriums für Wirt-
schaft und Technologie, wie der Stärkung der kleinen und mit-
telständischen Betriebe und der Förderung von neuen Techno-
logien und Innovationen, die bisherige Finanzplanlinie
lediglich fortgeschrieben wird?
Für das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand,
IM, sind im Bundeshaushalt 2011 und in der Mittel-
istigen Finanzplanung 2012 bis 2014 im Rahmen des
inzelplans des Bundesministeriums für Wirtschaft und
echnologie Mittel vorgesehen, die von 389 Millionen
uro im laufenden Jahr auf jeweils über 500 Millionen
uro in den Folgejahren anwachsen.
Damit besteht bei Fortschreibung der Finanzplanung
ein Widerspruch zu der Aussage, dass die Bundesregie-
ng die Mittel für das ZIM bis 2013 weiter aufstocken
ird.
11228 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 98. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. März 2011
(A) )
)(B)
Anlage 8
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Fra-
gen der Abgeordneten Ingrid Nestle (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5120, Fragen 4 und 5):
Wie viele der 24 Trassen des Vordringlichen Bedarfs nach
§ 1 Abs. 1 des Energieleitungsausbaugesetzes sind in erster
Linie aufgrund der mangelnden Akzeptanz in der Bevölke-
rung verzögert?
Was tut die Bundesregierung, um den Ausbau der Verteil-
netze voranzubringen, deren Engpässe aktuell die Hauptursa-
che für die Abregelung von erneuerbaren Energieanlagen
sind?
Zu Frage 4:
Eine projektbezogene Aussage über die fehlende Ak-
zeptanz lässt sich nicht treffen. Die fehlende gesell-
schaftliche Akzeptanz ist ein flächendeckendes Phäno-
men, das sich in einigen Regionen stärker gegen den
Netzausbau kanalisiert als in anderen.
Zu Frage 5:
Die Bundesregierung hat erst jüngst die Investitions-
bedingungen der Verteilnetzbetreiber verbessert, um den
Netzausbau aufgrund der Einspeisung Erneuerbarer
Energien zu beschleunigen. Regulatorisch wurde der so-
genannte Erweiterungsfaktor im Rahmen der Anreizre-
gulierung so geändert, dass die dezentrale Einspeisung
aus Erneuerbaren Energien stärker berücksichtigt wird.
Das erhöht die Rückflüsse aus Investitionen der Netzbe-
treiber. Darüber hinaus wird im Rahmen der im Bundes-
ministerium für Wirtschaft und Technologie angesiedel-
ten Netzplattform auch die Situation der Verteilnetze im
Hinblick auf die Beschleunigung des Netzausbaus sowie
die Verbesserung der Akzeptanz untersucht. Auf dieser
Basis wird dann zu entscheiden sein, ob und gegebenen-
falls welche Korrekturen bei der Regelung der Verteil-
netze erforderlich sind.
Anlage 9
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die
Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5120, Frage 6):
Welche im Energiekonzept der Bundesregierung angekün-
digten Maßnahmen sind schon per Gesetz oder Verordnung
umgesetzt worden, und welche Maßnahmen sollen in der No-
velle zum Energiewirtschaftsgesetz umgesetzt werden?
Die Bundesregierung wird die im 10-Punkte-Sofort-
programm zum Energiekonzept beschlossenen Maßnah-
men wie angekündigt bis Ende 2011 umsetzen. Im Rah-
men der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes sollen
die Netzentwicklungspläne der Netzbetreiber (Sofort-
programm zum Energiekonzept) umgesetzt werden. Die
Ressortabstimmung hierzu läuft bereits. Sie soll zügig
durchgeführt werden, um noch im Sommer das parla-
mentarische Verfahren beginnen zu können.
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nlage 10
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
rage des Abgeordneten Stefan Schwartze (SPD)
rucksache 17/5120, Frage 9):
Sind Vertreter von Bundesministerien außer dem Bundes-
ministerium für Arbeit und Soziales an der Erstellung des Ak-
tionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonven-
tion beteiligt und, wenn ja, welche?
Der Nationale Aktionsplan zur Umsetzung der UN-
ehindertenrechtskonvention ist ein Aktionsplan der ge-
amten Bundesregierung. Deshalb sind alle Ressorts in
ie Erarbeitung des Nationalen Aktionsplans eingebun-
en. Die Federführung liegt beim Bundesministerium
r Arbeit und Soziales.
nlage 11
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
ragen des Abgeordneten Stefan Schwartze (SPD)
rucksache 17/5120, Frage 10):
Ist beabsichtigt, die Vorschläge der Behindertenselbsthilfe
aus den Kongressen „Mit Dir zum Wir“ im Aktionsplan zur
Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte der Men-
schen mit Behinderungen aufzugreifen, und wird die Bundes-
regierung das Votum der Mehrheit der Teilnehmer für ein Ge-
setz zur sozialen Teilhabe beachten?
Die Ergebnisse der Kongresse „Teilhabe braucht Vi-
ionen“ vom 23. Juni 2010 und „Teilhabe braucht Maß-
ahmen“ vom 4. November 2010 in Berlin fließen in den
ationalen Aktionsplan ein. Das kann aber nicht bedeu-
n, dass alle Forderungen der Behindertenverbände in
en Nationalen Aktionsplan übernommen werden.
Im Rahmen des Maßnahmenkongresses des BMAS
November 2011 gab es keine „Abstimmung“ unter
llen 300 Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu einzel-
en Maßnahmen. Dies gilt auch für den Vorschlag eines
euen Leistungsgesetzes zur sozialen Teilhabe.
nlage 12
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
ragen des Abgeordneten Markus Kurth (BÜND-
IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5120, Fra-
en 11 und 12):
Welche inhaltlichen Punkte zu Fragen der Umsetzung der
Komplexleistung Frühförderung wurden bei der ersten Ana-
lyse der Fachreferate im Bundesministerium für Arbeit und
Soziales und im Bundesministerium für Gesundheit mit Ver-
tretern von Leistungserbringern und Leistungsträgern auf
Bundesebene sowie einer Vertreterin des Beauftragten der
Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen am
16. November 2010 besprochen, und warum haben entgegen
der Verlautbarungen der Bundesregierung (mündliche
Frage 32 auf Bundestagsdrucksache 17/3947) im Jahr 2011
noch keine Bund-Länder-Gespräche zur Abstimmung des
weiteren Vorgehens stattgefunden?
Wann ist nach Ansicht der Bundesregierung mit aussage-
kräftigen Ergebnissen darüber zu rechnen, ob das aus dem
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 98. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. März 2011 11229
(A) )
)(B)
Juni 2009 datierende gemeinsame Rundschreiben des Bun-
desministeriums für Arbeit und Soziales sowie des Bundesmi-
nisteriums für Gesundheit an die Spitzenverbände der
zuständigen Rehabilitationsträger die Probleme bei der Um-
setzung der Komplexleistung Frühförderung beseitigt hat?
Zu Frage 11:
Gegenstand der Sitzung am 16. November 2010, an
der auch die Interessenvertretungen der behinderten
Menschen teilnahmen, war vor allem die Diskussion
über die Ergebnisse der Befragung des BMAS zur Um-
setzung der Komplexleistung Frühförderung 2010. Die
Ergebnisse wurden unterschiedlich gewertet. Die Leis-
tungsträger sahen eine Verbesserung der Situation. Die
Interessenvertretungen der behinderten Menschen sahen
noch Verbesserungspotenziale vor allem bei der Ausge-
staltung und der Finanzierung der Komplexleistung. Als
Lösungsvorschläge wurden insbesondere eine Ergän-
zung der Frühförderverordnung und die Einrichtung von
Schiedsstellen diskutiert. Letztere sollen Streitigkeiten
bei den Vertragsverhandlungen zwischen Leistungsträ-
gern und Leistungserbringern beilegen.
Diese Anregungen werden in den Nationalen Akti-
onsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskon-
vention einfließen. Vor Kabinettsbefassung werden auch
die Länder in die Abstimmung des Aktionsplans einbe-
zogen.
Die Länder wurden bereits über die Ergebnisse der
Besprechung im BMAS am 16. November 2010 infor-
miert. Ihnen wurden auch die Ergebnisse der BMAS-
Untersuchung zur Kenntnis gegeben.
Zu Frage 12:
Das 2009 gemeinsam von BMAS und BMG heraus-
gegebene Rundschreiben hat die damals bestehenden
Probleme, insbesondere zum Anwendungsbereich der
Frühförderverordnung, zum Inhalt der Komplexleistung
sowie zur Abgrenzung der Zuständigkeiten der Reha-
Träger praxisorientiert aufgegriffen.
Das Rundschreiben ist sowohl bei den Betroffenen-
verbänden als auch den Reha-Trägern auf eine sehr posi-
tive Resonanz gestoßen und hat zur Klarstellung der da-
mals offenen Fragen beigetragen. Es lässt aber auch
weiterhin die Freiheit und Flexibilität, örtlich angepasste
Lösungen im Rahmen von Landesrahmenempfehlungen
und Vereinbarungen zu entwickeln. Dies entspricht dem
überwiegenden Interesse der Reha-Träger, der Träger
der Sozialhilfe und der Leistungserbringer, da es eine ge-
wachsene Landschaft mit unterschiedlichen Strukturen
gibt.
In diesem Sinne haben sich auch die Vertreterin des
Deutschen Städtetages und Verbandsvertreter in der Kin-
derkommission des Deutschen Bundestages am 1. De-
zember 2010 dafür eingesetzt, es bei den Verbesserun-
gen des Rundschreibens zu belassen und diese zu be-
herzigen. Denn letztlich könne auch eine gesetzliche
Regelung inhaltlich nicht über das Rundschreiben hin-
ausgehen.
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nlage 13
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
rage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE)
rucksache 17/5120, Frage 13):
Welche Bundesbehörden betrifft die Kritik der Leiterin der
Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders, und
des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behin-
derter Menschen, Hubert Hüppe, dass schwerbehinderte Men-
schen in Bewerbungsverfahren, zum Beispiel durch Nichtein-
ladung zu Vorstellungsgesprächen, benachteiligt werden (siehe
deren Pressemitteilung vom 17. März 2011)?
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes berät
enschen, die sich wegen der im Allgemeinen Gleich-
ehandlungsgesetz genannten Gründe, zum Beispiel we-
en einer Behinderung, benachteiligt fühlen. Dieses Be-
tungsangebot ist anonym und vertraulich, sodass
onkrete Einzelfälle nicht öffentlich gemacht werden
önnen.
nlage 14
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
rage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE
INKE) (Drucksache 17/5120, Frage 14):
Wie viele der Mittel der Leistungen zur Eingliederung in
Arbeit nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch sind 2005
bis 2011 absolut und relativ bereits gebunden gewesen?
Die den Grundsicherungsstellen insgesamt zugewie-
enen Budgets für Leistungen zur Eingliederung für Ar-
eit nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (ohne
onderprogramme) und die zum 1. Januar des jeweiligen
ahres insgesamt bestehenden Festlegungen sowie der
nteil dieser Bindungen am zugewiesenen Budget sind
er nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:
nlage 15
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Fragen der
bgeordneten Kerstin Tack (SPD) (Drucksache 17/5120,
ragen 15 und 16):
Jahr
Budget Bindung Anteil
in Millionen Euro in Prozent
2005 6 528,3 558,2 8,6
2006 5 496,3 1 365,0 24,8
2007 5 508,6 2 019,1 36,7
2008 6 398,7 2 213,9 34,6
2009 6 294,8 2 568,5 40,8
2010 5 570,1 3 041,8 54,6
2011 4 662,0 2 088,8 44,8
11230 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 98. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. März 2011
(A) )
)(B)
Wann wird die Bundesregierung die im Rahmen des Zwei-
ten Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermit-
telgesetzbuches sowie anderer Vorschriften angekündigte
Rechtsverordnung für die Eigenkontrollen der Lebens- und
Futtermittelunternehmen vorlegen?
Wann ist mit der Verordnung über die Zulassung von Fut-
termittelunternehmen zu rechnen?
Zu Frage 15:
Es ist geplant, in Kürze einen Vorschlag für eine Ver-
ordnung nach dem neuen Artikel 44 a LFGB vorzulegen.
Ein Referentenentwurf ist in Vorbereitung. Vorausset-
zung für den Erlass der neuen Verordnung ist das In-
krafttreten der Änderung des LFGB.
Zu Frage 16:
Der Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Fut-
termittelverordnung, in dem unter anderem in Umset-
zung des Aktionsplans Verbraucherschutz in der Futter-
mittelkette eine Zulassungspflicht für bestimmte
Betriebe im nationalen Recht verankert werden soll,
wird in Kürze vorgelegt werden.
Anlage 16
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5120, Frage 18):
Treffen Medienberichte zu, wonach der ehemalige Bun-
desminister der Verteidigung oder andere Vertreter der Bun-
desregierung bei den jüngsten Verhandlungen mit dem
EADS-Unternehmen über die Lieferung von EADS-Trans-
portmaschinen Vorteile für das Unternehmen von insgesamt
1,75 Milliarden Euro „herausgehandelt“ hat, bestehend aus
398 Millionen Euro Verzicht auf Vertragsstrafen, Verzicht auf
sieben Maschinen bei gleichem Preis – circa 1 Milliarde Euro –,
500 Millionen Euro Kredit – von der Bundesregierung an
EADS – und 346 Millionen Euro Preiserhöhung für EADS
– trotz verspäteter Lieferung, weil EADS inzwischen die
Preise angehoben hat – so ARD-Magazin Fakt vom Januar
2011 (www.ardmediathek.de/ard/servlet/content/3517136?do-
cumentId=6272182), und wie rechtfertigt die Bundesregie-
rung diese Ausgabe in Höhe von 1,75 Milliarden Euro (500-
Millionen-Euro-Kredit nicht mitgerechnet)?
Deutschland beteiligt sich entsprechend der im
A400M-DPP-Vertrag vereinbarten Abnahmemenge von
A400M-Luftfahrzeugen an der Fortführung des A400M-
Programmes nach Maßgabe der durch die Staatssekre-
täre der A400M-Partnernationen im Rahmen der „Berli-
ner Erklärung“ vom 5. März 2010 festgelegten Parame-
ter.
Dies bedeutet im Einzelnen, dass Deutschland seinen
Anteil an der Vertragsanpassung durch einen Leistungs-
verzicht, insbesondere den Verzicht auf sieben Luftfahr-
zeuge, welche nunmehr als Optionen zur Verfügung ste-
hen, in Höhe von 667 Millionen Euro erbringt.
Zudem verzichtet Deutschland gemeinsam mit den
anderen Partnernationen auf die Geltendmachung von
Verzugsentschädigungen gemäß dem A400M-DPP-Ver-
trag. Der deutsche Anteil beläuft sich auf 398 Millionen
Euro, mit dem Preisstand Dezember 2010.
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Die vertraglich im A400M-DPP-Vertrag geregelte
reisanpassung, die im Rahmen der Fortführung des
400M-Programms nicht geändert wurde, wird sich auf-
rund der Vertragsverlängerung nunmehr über einen län-
eren Zeitraum erstrecken. Der sich daraus ergebende
ffekt wird, basierend auf dem neuen Lieferplan, auf
irca 346 Millionen Euro prognostiziert.
Das Bundesministerium der Verteidigung beabsich-
gt daneben, zur Fortführung der Entwicklung und Be-
chaffung des Lufttransportflugzeugs A400M ein be-
ingt rückzahlbares verzinsliches Darlehen, dessen
ückzahlung an den Exporterfolg des Lufttransportflug-
eugs A400M gekoppelt ist, an die Airbus Operations
mbH unter Einbeziehung der Kreditanstalt für Wieder-
ufbau auszureichen.
Mit den beschriebenen Maßnahmen haben die Part-
ernationen nach langwierigen Untersuchungen und
erhandlungen gemeinsam mit der Firma EADS das
400M-Programm wieder auf einen erfolgreichen Weg
ebracht und sichern damit sowohl die Einsatzbereit-
chaft ihrer jeweiligen Streitkräfte, den Erhalt ihrer für
ie Souveränität der Partnernationen unabdingbaren na-
onalen wehrtechnischen Kernfähigkeiten sowie erheb-
ches nationales Wertschöpfungspotenzial.
nlage 17
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die
rage der Abgeordneten Daniela Kolbe (Leipzig) (SPD)
rucksache 17/5120, Frage 19):
Wie bewertet das Bundesministerium für Familie, Senio-
ren, Frauen und Jugend, BMFSFJ, die im Zusammenhang mit
Förderprogrammen des BMFSFJ und des Bundesministeri-
ums des Innern gegen Extremismus abgegebenen kritischen
Erklärungen zur geforderten sogenannten Demokratieerklä-
rung vieler Träger, und gibt es Weisungen, Überlegungen und/
oder Aussagen seitens der Bundesministerien, Antragsteller,
die eine solche kritische Erklärung abgeben, im Förderverfah-
ren anders bzw. schlechter zu behandeln?
Es steht jedem Träger frei, seine Meinung zur Demo-
ratieerklärung zu äußern.
Dabei ist klar, dass die Abgabe der Demokratieerklä-
ng eine Voraussetzung für die Förderung und Bestand-
il des Bewilligungsbescheides ist. Kritische Kommen-
re zur Erklärung haben keinen Einfluss auf die
örderentscheidung.
nlage 18
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die
rage der Abgeordneten Daniela Kolbe (Leipzig) (SPD)
rucksache 17/5120, Frage 20):
Wem obliegt im Rahmen der Lokalen Aktionspläne die
letztendliche Entscheidung über die Förderung von beantrag-
ten Projekten, dem für den Lokalen Aktionsplan verantwortli-
chen Landkreis oder dem BMFSFJ als Initiator des Förderpro-
gramms, und gibt es Überlegungen seitens des BMFSFJ im
Rahmen der Lokalen Aktionspläne getroffene Förderentschei-
dungen aufzuheben, wenn geförderte Projektträger eine Zu-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 98. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. März 2011 11231
(A) )
)(B)
satzerklärung entsprechend der vorhergehenden Frage abge-
geben haben?
Die Verantwortung für die Umsetzung des Lokalen
Aktionsplans hat die Behörde in der Kommune, die den
Antrag zur Entwicklung, Implementierung und Umset-
zung eines Lokalen Aktionsplans gestellt hat. Sie setzt
damit auch die Demokratieerklärung vor Ort um.
Was den zweiten Teil Ihrer Frage anbetrifft, so habe
ich ja bereits gesagt, dass kritische Kommentare keinen
Einfluss auf die Förderentscheidung haben.
Anlage 19
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf
die Frage des Abgeordneten Hans-Joachim Hacker
(SPD) (Drucksache 17/5120, Frage 21):
Welche Position hat die Bundesregierung zur Verabschie-
dung einer neuen EU-Richtlinie, mit der Erstattungsansprüche
von gesetzlich Krankenversicherten bei der Behandlung in-
nerhalb der Mitgliedsländer einheitlich geregelt werden sol-
len, und welche Vorstellungen hat die Bundesregierung zur
Weiterentwicklung der europäischen Krankenversicherungs-
karte (travel-tribune Nr. 7/11 vom 17. Februar 2011, Seite 13?
Die „Richtlinie über die Ausübung der Patienten-
rechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsver-
sorgung“ hat der EU-Ministerrat am 28. Februar 2011
verabschiedet. Bereits am 19. Januar 2011 hatte das
Europäische Parlament seine Zustimmung erteilt. Die
Richtlinie setzt die Rechtsprechung des Gerichtshofs der
Europäischen Union, EuGH, zur Patientenmobilität um,
wonach jeder Patient ein Recht auf Behandlung im Aus-
land hat. Die Kosten für die Auslandsbehandlung sind
nach der Richtlinie grundsätzlich von der Krankenkasse
bis zu der Höhe und für solche Leistungen zu erstatten,
die auch bei einer entsprechend im Inland nach dem
Leistungskatalog des Fünften Buches Sozialgesetzbuch,
SGB V, erbrachten Behandlung angefallen wären. Darü-
ber hinaus sieht die Richtlinie die Schaffung neuer Kon-
taktstellen vor, mittels derer sich Patientinnen und Pati-
enten in Zukunft besser über Behandlungsmöglichkeiten
in anderen EU-Staaten informieren können. Zudem kön-
nen sich die Mitgliedstaaten unter anderem an Referenz-
netzwerken zur Behandlung und Erforschung von selte-
nen Erkrankungen beteiligen. Die Bundesregierung
begrüßt die rechtliche Klarstellung im Sinne der Versi-
cherten und sieht in ihr Chancen für Anbieter im deut-
schen Gesundheitswesen. Sie wird die Richtlinie
innerhalb der vorgesehenen Frist von 30 Monaten um-
setzen.
Eine Weiterentwicklung der europäischen Kranken-
versichertenkarte wird im Zusammenhang mit der Ein-
führung einer elektronischen – also SmartCard-basier-
ten – europäischen Krankenversichertenkarte, eEHIC,
untersucht.
Ende 2007 hat die für die EHIC zuständige Verwal-
tungskommission für Wanderarbeitnehmer, in der die
Bundesregierung durch das Bundesministerium für Ar-
beit und Soziales vertreten wird, eine Ad-hoc-Arbeits-
gruppe eingesetzt, die den Auftrag hatte, die politischen,
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chtlichen und technischen Grundlagen für die Einfüh-
ng der eEHIC auszuarbeiten.
Diese Ad-hoc-Arbeitsgruppe wurde geleitet von ei-
em Mitarbeiter der Gesellschaft für Telematikanwen-
ungen der Gesundheitskarte mbH, gematik, die in
eutschland für die Einführung der elektronischen Ge-
undheitskarte zuständig ist. Die Ad-hoc-Gruppe hat im
ai 2009 einen Abschlussbericht vorgelegt, in dem die
chtlichen, funktionalen und technischen Anforderun-
en für die Einführung einer eEHIC dargelegt wurden.
In ihrer 326. Sitzung am 16./17. März 2011 hat die
erwaltungskommission für die Koordinierung der Sys-
me der sozialen Sicherheit beschlossen, hierzu eine
achbarkeitsstudie in Auftrag zu geben.
Die Bundesregierung wird auch weiterhin die kon-
eptionellen Arbeiten zur Einführung einer eEHIC un-
rstützen. Insbesondere wird dann, wenn die Karte nicht
usschließlich im Rahmen der Kostenerstattung, sondern
usätzlich auch im Rahmen der grenzübergreifenden
edizinischen Versorgung eingesetzt werden soll – zum
eispiel als Schlüssel für den Zugang zu medizinischen
aten des Versicherten –, die Frage der Kompatibilität
nd Interoperabilität zur deutschen elektronischen Ge-
undheitskarte und zur Telematikinfrastruktur im deut-
chen Gesundheitswesen eine wesentliche Rolle spielen.
em Datenschutz wird dabei oberste Priorität einge-
umt.
nlage 20
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf
ie Frage des Abgeordneten Hans-Joachim Hacker
PD) (Drucksache 17/5120, Frage 22):
Über welche Kenntnisse verfügt die Bundesregierung zu
sinkenden Zahlen ambulanter Vorsorgemaßnahmen in Kuror-
ten in Deutschland in den vergangenen Jahren zugunsten
kurörtlicher Maßnahmen im Ausland, und mit welchen
Maßnahmen will die Bundesregierung der Gefährdung der
Arbeitsplätze und der medizinischen und pflegerischen
Leistungsfähigkeit der inländischen Kureinrichtungen entge-
gentreten?
Die amtliche Statistik erfasst nicht, ob eine ambulante
orsorgemaßnahme zulasten inländischer Kureinrich-
ngen im Ausland durchgeführt wurde. Der Bundesre-
ierung sind auch aus anderen Quellen keine belastbaren
ahlen bekannt, die solche Verlagerungen belegen.
Auf dieser Basis sind daher auch keine Aussagen da-
ber möglich, ob sich hieraus Gefährdungen für die Ar-
eitsplätze und die Leistungsfähigkeit inländischer Kur-
inrichtungen ergeben.
nlage 21
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf
ie Frage des Abgeordneten Tom Koenigs (BÜND-
IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5120, Frage 23):
11232 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 98. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. März 2011
(A) )
)(B)
In welchem Umfang wurde das Anästhesiemittel Thiopen-
tal in die USA geliefert, und wird das Mittel weiterhin – ent-
gegen der verlautbarten Selbstverpflichtung der produzieren-
den Unternehmen – exportiert?
Da das Arzneimittelgesetz keine Verpflichtung für
pharmazeutische Unternehmen oder Großhändler vor-
sieht, den Export eines Arzneimittels ins Ausland unter
Angabe der Bezeichnung des Arzneimittels anzuzeigen,
liegen keine Erkenntnisse vor, ob Thiopental überhaupt
aus Deutschland in die USA exportiert worden ist.
Entsprechend seiner Zweckrichtung enthält das Arz-
neimittelgesetz, AMG, im Falle der Ausfuhr von in
Deutschland zugelassenen und verkehrsfähigen Arznei-
mitteln nur Regelungen, um die Berechtigung der aus-
führenden Person – Großhändler – zu kontrollieren. Für
den Export von Arzneimitteln gelten die allgemeinen
ausfuhr- und zollrechtlichen Bestimmungen.
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darü-
ber vor, ob Lieferungen in die USA in den letzten Mona-
ten nachgefragt wurden. Die Firmen und die Großhänd-
ler haben erklärt, dass sie entsprechenden
Lieferungsbegehren nicht nachkommen würden. Der
Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels hat
deutlich gemacht, dass seine Mitgliedsfirmen Arzneimit-
tel ausschließlich an deutsche Apotheken liefern.
Anlage 22
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
Frage des Abgeordneten Gustav Herzog (SPD) (Druck-
sache 17/5120, Frage 24):
Wann wird die Bundesregierung das bereits auf dem Elb-
schifffahrtstag in Wittenberge im November 2010 angekün-
digte Elbekonzept vorlegen?
Das sogenannte Gesamtkonzept für die Binnenelbe ist
noch in der abschließenden Bearbeitung.
Anlage 23
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
Frage des Abgeordneten Gustav Herzog (SPD) (Druck-
sache 17/5120, Frage 25):
Wie vereinbart die Bundesregierung das auf dem Elb-
schifffahrtstag 2010 in Wittenberge erneut bekräftigte und mit
den internationalen Verpflichtungen in Einklang stehende Un-
terhaltungsziel mit der von der Bundesregierung neu vorge-
stellten Kategorisierung der Bundeswasserstraßen, die die
Elbe lediglich als Nebennetz einstuft und somit von jeglichen
Ausbaumaßnahmen ausschließt?
Die Bundesregierung verfolgt keine Ausbauplanun-
gen an der Binnenelbe. Die Maßnahmen an der Bin-
nenelbe beschränken sich auf Unterhaltungsmaßnah-
men, die den Status quo der Schifffahrtsverhältnisse vor
dem Hochwasser von August 2002 wieder herstellen und
erhalten. Dieses Konzept geht konform mit dem soge-
nannten Modernisierungskonzept der WSV, das zum Ne-
bennetz enthält: „Bestandserhaltung steht im Vorder-
grund, Ausbau findet nicht statt, Unterhaltung,
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rhaltung und Ersatz und Betrieb erfolgen bedarfsge-
cht.“
nlage 24
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
rage des Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜND-
IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5120, Frage 26):
Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die hö-
here Dividende der Deutschen Bahn AG zweckgebunden für
die Schieneninfrastruktur und nicht für die Sanierung des
Haushalts eingesetzt wird, und welche Zweckbindung sieht
die Bundesregierung für die 500 Millionen Euro Dividende
vor, die nicht in die Schieneninfrastruktur zurückfließen sol-
len?
Eine Zweckbindung der Dividendeneinnahmen der
eutsche Bahn AG im Bundeshaushalt besteht nicht. Im
ahmen des Eckwertebeschlusses für den Regierungs-
ntwurf des Bundeshaushalts 2012 hat das Bundesminis-
rium der Finanzen dem Bundesministerium für Ver-
ehr, Bau und Stadtentwicklung zusätzliche Mittel für
ie Schienenwegeinvestitionen zur Verfügung gestellt.
abei wurde auch die um 25 Millionen Euro erhöhte Di-
idende berücksichtigt, die zur Gänze als Einnahme im
inzelplan 12 vorgesehen sein wird. Aus dieser haushal-
rischen Maßnahme werden langfristig zusätzliche Mit-
l für Neu- und Ausbauvorhaben bei der Schiene in
öhe von knapp 1 Milliarde Euro bis 2014 und in Höhe
on circa 350 Millionen Euro jährlich ab 2015 verfüg-
ar. Damit wird auch mithilfe der Dividende ein Finan-
ierungskreislauf Schiene begonnen.
nlage 25
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
rage des Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜND-
IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5120, Frage 27):
Welche bundesrechtlichen Möglichkeiten sieht die Bun-
desregierung, die Öffentlichkeit frühzeitig, das heißt in den
Planungsschritten vor dem Genehmigungsverfahren, wie Li-
nienbestimmungsverfahren, Raumordnungsverfahren etc., an-
gemessen zu beteiligen, und wie bewertet die Bundesregie-
rung die Möglichkeit, in diesen Planungsschritten bereits
gerichtliche Überprüfungsmittel für Bürgerinnen und Bürger
sowie Nichtregierungsorganisationen vorzusehen?
Durch die frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit
ann die gesellschaftliche Akzeptanz von Projekten
achhaltig gestärkt werden. Die Bundesregierung prüft
or diesem Hintergrund die Möglichkeit, zusätzliche
ormen der Öffentlichkeitsbeteiligung im Verwaltungs-
erfahren einzuführen, damit die Beteiligung der Öffent-
chkeit gestärkt und die Akzeptanz von Infrastruktur-
nd sonstigen Großvorhaben verbessert werden kann.
in Ansatz könnte das Instrument einer „frühen Öffent-
chkeitsbeteiligung“ sein, das heißt, das Vorhaben wird
ühzeitig der Öffentlichkeit vorgestellt und mit ihr erör-
rt.
Es wird derzeit geprüft, ob eine entsprechende Rege-
ng in dem Entwurf für ein Planungsvereinheitlichungs-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 98. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. März 2011 11233
(A) )
)(B)
gesetz vorgesehen werden könnte, der derzeit vom Bun-
desministerium des Innern überarbeitet wird.
Eine wichtige Frage ist in diesem Zusammenhang,
welche Personen unter den Begriff der „Öffentlichkeit“
fallen. Zwar würde dieser Kreis weiter zu fassen sein als
die in eigenen Rechten „Betroffenen“. Andererseits ist
offensichtlich, dass bei Vorhaben mit überregionaler Be-
deutung eine Beschränkung erforderlich sein wird.
Es ist aber auch darauf hinzuweisen, dass es bereits
heute üblich ist, bei Planungsvorhaben die Öffentlichkeit
frühzeitig zu informieren und mit ihr das Vorhaben auch
zu diskutieren. Dies geschieht zum einen in gesetzlich
vorgeschriebenen Verfahren, etwa im Rahmen der Betei-
ligung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen
nach § 10 Abs.1 ROG und auch im Raumordnungs-
verfahren nach § 15 ROG Abs. 3 i. V. m. den Lan-
desplanungsgesetzen oder bei Linienbestimmungsver-
fahren im Bundesfernstraßenbau, bei der in der Regel
nach § 15 i. V. m. § 9 UVPG die Öffentlichkeit beteiligt
wird. Dabei kommen ausdrücklich auch Fragen zum
Vorhaben und den Alternativen zur Sprache. Im Bauleit-
planverfahren ist eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteili-
gung grundsätzlich erforderlich, § 3 Abs.1 BauGB.
Zum anderen werden aber auch gesetzlich nicht vor-
geschriebene Beteiligungsverfahren wie Runde Tische,
Mediationsverfahren, Bürgerforen etc. zusätzlich bereits
genutzt.
Die Frage einer gerichtlichen Überprüfbarkeit von
vorgelagerten Verfahrensschritten stellt sich nicht, weil
eine abschließende Entscheidung gerade nicht vorliegt,
sondern vorbereitet werden soll. Eine Rechtsverletzung
kann aber erst mit der Zulassungsentscheidung eintreten,
eine Klagemöglichkeit im Vorfeld ist daher abzulehnen.
Das Raumordnungsverfahren beispielsweise oder auch
das Linienbestimmungsverfahren sind verwaltungsin-
terne Verfahren ohne Außenwirkung gegenüber den Bür-
gern. Das Ergebnis kann auch in der Gesamtabwägung
überwunden werden. Ein Rechtsschutzverfahren in die-
sen Verfahren wäre im deutschen Recht nicht nur sys-
temfremd, es könnte auch zu keinem durchsetzungsfähi-
gen Ergebnis führen.
Das Instrument der Popularklage, also die Möglich-
keit, auch ohne eigene rechtliche Betroffenheit Klage er-
heben zu können, ist im geltenden Rechtssystem mit gu-
ten Gründen nicht angelegt.
Es ist aber auch ein ausreichender Rechtsschutz ge-
währleistet, wenn die durch die Zulassungsentscheidung
Betroffenen und die mit entsprechenden Anfechtungs-
rechten ausgestatteten Vereinigungen (zum Beispiel an-
erkannte Umweltschutzvereinigungen) die Entscheidung
gerichtlich überprüfen lassen können.
Anlage 26
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
Frage des Abgeordneten Manfred Grund (CDU/CSU)
(Drucksache 17/5120, Frage 28):
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Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über an-
geblich von der Deutschen Lufthansa AG durchgeführte
Flüge aus Tokio bzw. anderen japanischen Flughäfen, bei de-
nen laut Fernsehberichten nur Tickets der Businessclass zu
stark überhöhten Preisen – bis zu 7 000 Euro – angeboten
werden und dabei in Kauf genommen wird, die Maschinen
auch halbleer nach Deutschland fliegen zu lassen?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor,
ie das in der Frage zitierte Buchungsverhalten bestäti-
en würden.
nlage 27
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
ragen des Abgeordneten Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN) (Drucksache 17/5120, Fragen 29 und 30):
Wie wird die Überprüfung des Sicherheitssystems des
Atomkraftwerks, AKW, Krümmel angesichts der aktuellen
Ereignisse in japanischen Atomkraftwerken aussehen, und
wie wird mit Schwachstellen umgegangen bzw. in welchem
Umfang könnten Nachbesserungen vorgenommen werden?
Kann die Bundesregierung absehen, bis wann die Sicher-
heitsüberprüfung des AKW Krümmel im Rahmen des Mora-
toriums abgeschlossen sein wird, und in welchem Rahmen
und Umfang wird die Bundesregierung den Deutschen Bun-
destag und die Öffentlichkeit über die gewonnenen Erkennt-
nisse informieren?
Die nuklearen Folgen der Erdbebenkatastrophe in Ja-
an bedeuten einen Einschnitt – für Japan und die ganze
elt. Die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten
er Bundesländer mit Kernkraftwerken haben deshalb
eschlossen, die Sicherheit aller Kernkraftwerke in
eutschland zu überprüfen. Die Vorkommnisse in Japan
aben gezeigt, dass Ereignisse auch jenseits der bisher
erücksichtigten Szenarien eintreten können. Hieraus re-
ultiert die Notwendigkeit, die Lage unter Berücksichti-
ung der aktuellen Ereignisse vorbehaltlos zu analysie-
n. Im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt,
aturschutz und Reaktorsicherheit wird die Risikoana-
se aller deutschen Kernkraftwerke von der Reaktorsi-
herheitskommission als Gremium unabhängiger Exper-
n in Abstimmung mit den zuständigen Behörden der
änder vorgenommen.
Bei dieser Sicherheitsanalyse ist zu überprüfen, in-
ieweit bisher nicht berücksichtigte Szenarien nunmehr
ine neue Bewertung erfordern. Dabei sollen auch ex-
rne Risiken betrachtet werden, die denen vergleichbar
ind, die sich in Japan ereignet haben. Die Reaktor-Si-
herheitskommission hat am 17. März 2011 die Beratun-
en zur Durchführung der Sicherheitsüberprüfung für
ie deutschen Kernkraftwerke aufgenommen. Alle Be-
iligten sind aufgerufen, diesen Prüfprozess sehr ernst
u nehmen. Daraus folgt natürlich, dass nicht schon am
eginn dieses Prüfprozesses über mögliche Ergebnisse
der einzelne Teilaspekte des Prüfbereiches Auskunft
egeben werden kann. Nach Ablauf der Prüffrist wird zu
eurteilen sein, welche konkreten Entscheidungen ge-
offen werden müssen. Die Überprüfung dient genau
ieser Entscheidungsfindung.
11234 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 98. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. März 2011
(A) )
)(B)
Anlage 28
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
Frage des Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5120,
Frage 31):
Wie bewertet die Bundesregierung, auch vor dem Hinter-
grund der Geschehnisse im Reaktor Fukushima, die getroffe-
nen Sicherheitsvorkehrungen für das in Krümmel ebenfalls
bestehende Zwischenlager?
Basierend auf der am 19. Dezember 2003 vom Bun-
desamt für Strahlenschutz, BfS, erteilten atomrecht-
lichen Aufbewahrungsgenehmigung lagern im Stand-
ortzwischenlager Krümmel Ende des Jahres 2010 19 Be-
hälter vom Typ Castor V/52.
Das Gebäude des Standortzwischenlagers ist gegen
das für den Standort zugrunde zu legende Bemessungs-
erdbeben und das Bemessungshochwasser der Elbe aus-
gelegt.
Die Transport- und Lagerbehälter vom Typ Castor V/52
sind aufgrund ihrer Prüfungen im Rahmen der verkehrs-
rechtlichen Zulassung, Typ B(U), ebenfalls gegenüber
dem Einfluss des Bemessungserdbebens und einer Über-
flutung ausgelegt.
Anlage 29
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
Frage des Abgeordneten Dr. Konstantion von Notz
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5120,
Frage 32):
Wie bewertet die Bundesregierung, dass der Siedewasser-
reaktor Krümmel, der gleichen Bautyps ist wie der in Fuku-
shima, im Falle eines Ausfallens der Notstromgeneratoren im
Gegensatz zur Anlage in Fukushima nicht einen sechs-, son-
dern lediglich einen zweistündigen Batterienotstrombetrieb
sicherstellen kann (Bergedorfer Zeitung, 15. März 2011)?
Das Kernkraftwerk Krümmel ist ein Siedewasserre-
aktor der Baulinie 69. Dieser hat sowohl Gemeinsamkei-
ten als auch zahlreiche Unterschiede zu den Siedewas-
serreaktoren in Fukushima, vom Typ General Electric
Mark I, ist also keineswegs baugleich.
Die nuklearen Folgen der Erdbebenkatastrophe in Ja-
pan bedeuten einen Einschnitt – für Japan und die ganze
Welt. Die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten
der Bundesländer mit Kernkraftwerken haben deshalb
beschlossen, die Sicherheit aller Kernkraftwerke in
Deutschland zu überprüfen. Die Vorkommnisse in Japan
haben gezeigt, dass Ereignisse auch jenseits der bisher
berücksichtigten Szenarien eintreten können. Hieraus re-
sultiert die Notwendigkeit, die Lage unter Berücksichti-
gung der aktuellen Ereignisse vorbehaltlos zu analysie-
ren. Im Auftrag des Bundesumweltministeriums wird
die Risikoanalyse aller deutschen Kernkraftwerke von
der Reaktorsicherheitskommission als Gremium unab-
hängiger Experten in Abstimmung mit den zuständigen
Behörden der Länder vorgenommen.
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(D
Bei dieser Sicherheitsanalyse ist zu überprüfen, in-
ieweit bisher nicht berücksichtigte Szenarien nunmehr
ine neue Bewertung erfordern. Dabei sollen auch ex-
rne Risiken betrachtet werden, die denen vergleichbar
ind, die sich in Japan ereignet haben. Die Reaktor-Si-
herheitskommission hat am 17. März 2011 die Beratun-
en zur Durchführung der Sicherheitsüberprüfung für
ie deutschen Kernkraftwerke aufgenommen. Alle Be-
iligten sind aufgerufen, diesen Prüfprozess sehr ernst
u nehmen. Daraus folgt natürlich, dass nicht schon am
eginn dieses Prüfprozesses über mögliche Ergebnisse
der einzelne Teilaspekte des Prüfbereiches Auskunft
egeben werden kann. Nach Ablauf der Prüffrist wird zu
eurteilen sein, welche konkreten Entscheidungen ge-
offen werden müssen. Die Überprüfung dient genau
ieser Entscheidungsfindung. Im Rahmen der Sicher-
eitsüberprüfung wird auch die Verfügbarkeit des Not-
tromsystems, dem die Batterien zugeordnet sind, über-
rüft.
nlage 30
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
rage des Abgeordneten Steffen-Claudio Lemme (SPD)
rucksache 17/5120, Frage 33):
Plant die Bundesregierung, die jüngsten Kürzungen für die
deutsche Solarwirtschaft vor dem Hintergrund ihrer Kehrt-
wende in der Atompolitik in der letzten Woche zurückzuneh-
men?
Die Bundesregierung hat ein dreimonatiges Morato-
um für die kürzlich beschlossene Laufzeitverlängerung
eutscher Kernkraftwerke verkündet. In dieser Zeit sollen
lle deutschen Kernkraftwerke einer umfassenden, ergeb-
isoffenen Sicherheitsüberprüfung unterzogen werden.
ie Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes soll
nabhängig vom Ausgang dieser Überprüfung nicht zu-
ckgenommen werden. Die Anpassung der Photovol-
ikförderung steht den Zielen der Bundesregierung zum
usbau erneuerbarer Energien nicht entgegen und ist er-
rderlich, um die Kosten für die Stromverbraucher zu
egrenzen. Sie ist gerechtfertigt, da aufgrund eines star-
en Zubaus von weltweiten Produktionskapazitäten die
osten der Photovoltaikhersteller stark gesunken sind. Mit
er Änderung der Degressionsschritte wurde auf diese
ostensenkung reagiert. Der Kürzungsvorschlag ist ge-
einsam mit der Photovoltaikindustrie entwickelt wor-
en.
nlage 31
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
rage des Abgeordneten Friedrich Ostendorff (BÜND-
IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5120, Frage 34):
Trifft es zu, dass durch die von der schwarz-gelben Bun-
desregierung geschaffene Rechtslage, wonach die Laufzeiten
der älteren Atomkraftwerke, AKW, um acht Jahre, die der
jüngeren AKW um zwölf Jahre verlängert wurden, und durch
die Möglichkeit der Laufzeitübertragung die Möglichkeit be-
steht, die AKW über 2050 hinaus zu betreiben?
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 98. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. März 2011 11235
(A) )
)(B)
Mit der Atomgesetznovelle 2002 wurde ein § 7
Abs. 1 b in das Atomgesetz eingefügt, wonach unter be-
stimmten Voraussetzungen die Möglichkeit besteht,
Elektrizitätsmengen ganz oder teilweise auf andere An-
lagen zu übertragen.
Ob im Lichte der Ergebnisse des Moratoriums die
geltende Rechtslage noch geändert werden soll, ist dann
zu entscheiden.
Anlage 32
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
Frage des Abgeordneten Friedrich Ostendorff (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5120, Frage 35):
An genau welchen Punkten unterscheiden sich die Sicher-
heitsmerkmale, die zur Einstellung des Betriebes der ältesten
AKW führen, von der Sicherheit der weiterlaufenden AKW?
Die Bundesregierung hat ihrer Entscheidung keine
konkreten Anlagenaspekte zugrunde gelegt. Diese wer-
den erst bei der vorgesehenen Sicherheitsüberprüfung
untersucht. Insbesondere für die sieben ältesten deut-
schen Anlagen – denen auch bereits im Rahmen einer
Differenzierung der Laufzeitverlängerung eine geringere
zusätzliche Elektrizitätsmenge zugewiesen wurde – ist
nach den Ereignissen in Japan zu überprüfen, inwieweit
bisher nicht berücksichtigte Szenarien nunmehr eine
neue Bewertung erfordern. Da sich gerade bei älteren
Anlagen die Frage nach den in der Auslegung berück-
sichtigten Szenarien in besonderer Weise stellen kann,
werden diese Anlagen für den Zeitraum der Überprüfung
vom Netz genommen.
Anlage 33
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5120, Frage 36):
In welchen deutschen Atomkraftwerken ist die Abtren-
nung von Anlagenteilen mit hohem Gefährdungspotenzial
– Brandlast – von sicherheitsrelevanten Anlagenteilen oder
Raumbereichen nicht vollständig gegeben, und in welchen der
älteren Atomkraftwerke sind teilweise noch brennbare PVC-
Kabel innerhalb des Sicherheitsbehälters vorhanden?
Zu dieser Frage liegen beim Bundesministerium für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit kurzfristig
keine Informationen vor. Das Bundesministerium für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit wird die zu-
ständigen Aufsichtsbehörden der Länder bitten, zu der
Frage Stellung zu nehmen.
Anlage 34
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5120, Frage 37):
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Welche konkreten Anlagen- oder Gefahrenaspekte haben
nach Kenntnis der Bundesregierung zu der Einschätzung ge-
führt, dass die beiden Reaktoren Neckarwestheim 1 und Isar 1
endgültig stillgelegt werden sollen, und wieso werden nach
Kenntnis der Bundesregierung dieselben Anlagen- oder Ge-
fahrenaspekte nicht auch bei den zu Neckarwestheim 1 und
Isar 1 baugleichen Atomkraftwerken Biblis A und B und Un-
terweser – Reaktorbaulinie DWR-2 – bzw. Brunsbüttel und
Philippsburg 1 – Reaktorbaulinie SWR-69 – zur Anwendung
gebracht?
Die Bundesregierung hat ihrer Entscheidung keine
onkreten Anlagenaspekte zugrunde gelegt. Diese wer-
en erst bei der vorgesehenen Sicherheitsüberprüfung
ntersucht. Insbesondere für die sieben ältesten deut-
chen Anlagen – denen auch bereits im Rahmen einer
ifferenzierung der Laufzeitverlängerung eine geringere
usätzliche Elektrizitätsmenge zugewiesen wurde – ist
ach den Ereignissen in Japan zu überprüfen, inwieweit
isher nicht berücksichtigte Szenarien nunmehr eine
eue Bewertung erfordern. Da sich gerade bei älteren
nlagen die Frage nach den in der Auslegung berück-
ichtigten Szenarien in besonderer Weise stellen kann,
erden diese Anlagen für den Zeitraum der Überprüfung
om Netz genommen.
nlage 35
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
ragen des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN) (Drucksache 17/5120, Fragen 38 und 39):
Wie unterscheiden sich die nun angekündigten Sicher-
heitsüberprüfungen der deutschen Atomkraftwerke von den
bisherigen, und worin unterscheiden sich bei den anstehenden
Sicherheitsüberprüfungen für Flugzeugabstürze die Untersu-
chungsstandards von denjenigen vorangegangener Sicher-
heitsuntersuchungen?
Geht die Bundesregierung davon aus, dass sie für die An-
ordnung der Einstellung des Betriebes Entschädigungszahlun-
gen an die Betreiber wird zahlen müssen und, wenn nein, wa-
rum nicht?
u Frage 38:
Die nuklearen Folgen der Erdbebenkatastrophe in Ja-
an bedeuten einen Einschnitt – für Japan und die ganze
elt. Die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten
er Bundesländer mit Kernkraftwerken haben deshalb
eschlossen, die Sicherheit aller Kernkraftwerke in
eutschland zu überprüfen. Die Vorkommnisse in Japan
aben gezeigt, dass Ereignisse auch jenseits der bisher
erücksichtigten Szenarien eintreten können. Hieraus re-
ultiert die Notwendigkeit, die Lage unter Berücksichti-
ung der aktuellen Ereignisse vorbehaltlos zu analysie-
n. Im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt,
aturschutz und Reaktorsicherheit wird die Risikoana-
se aller deutschen Kernkraftwerke von der Reaktorsi-
herheitskommission als Gremium unabhängiger Exper-
n in Abstimmung mit den zuständigen Behörden der
änder vorgenommen.
Bei dieser Sicherheitsanalyse ist zu überprüfen, in-
ieweit bisher nicht berücksichtigte Szenarien nunmehr
ine neue Bewertung erfordern. Dabei sollen auch ex-
rne Risiken betrachtet werden, die denen vergleichbar
11236 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 98. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. März 2011
(A) )
)(B)
sind, die sich in Japan ereignet haben. Die Reaktor-Si-
cherheitskommission hat am 17. März 2011 die Beratun-
gen zur Durchführung der Sicherheitsüberprüfung für
die deutschen Kernkraftwerke aufgenommen. Alle Be-
teiligten sind aufgerufen, diesen Prüfprozess sehr ernst
zu nehmen. Daraus folgt natürlich, dass nicht schon am
Beginn dieses Prüfprozesses über mögliche Ergebnisse
oder einzelne Teilaspekte des Prüfbereiches Auskunft
gegeben werden kann. Nach Ablauf der Prüffrist wird zu
beurteilen sein, welche konkreten Entscheidungen ge-
troffen werden müssen. Die Überprüfung dient genau
dieser Entscheidungsfindung.
Zu Frage 39:
Die Anordnung der einstweiligen Betriebseinstellun-
gen erfolgt auf der Rechtsgrundlage des § 19 Abs. 3 Satz 2
Nr. 3 des Atomgesetzes. Danach sind Entschädigungs-
zahlungen an die Betreiber bei der Anordnungen der
einstweiligen Betriebseinstellung nicht vorgesehen.
Anlage 36
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
Frage der Abgeordneten Cornelia Behm (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5120, Frage 40):
Welche Rechtsprüfung hat stattgefunden, auf deren Basis
die Bundesregierung annimmt, dass die Einstellung des Be-
triebs nach § 19 des Atomgesetzes möglich ist, wenn bekannt
ist, dass ein Atomkraftwerk, AKW, nicht dem gesetzlichen Si-
cherheitsstandard entspricht oder wenn Gefahr für Leben und
Gesundheit befürchtet wird, und welche dieser beiden Be-
gründungen war die entscheidende für die Abschaltung von
Neckarwestheim 1 und Isar 1?
Für die dreimonatige Betriebseinstellung der sieben
ältesten Anlagen als vorläufige aufsichtliche Maßnahme
sieht das Atomgesetz § 19 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 des Atom-
gesetzes als einschlägige Rechtsgrundlage vor. Auf
dieser Rechtsgrundlage kann bei Vorliegen eines Gefah-
renverdachts die einstweilige Betriebseinstellung ange-
ordnet werden. Ein derartiger Verdacht ist im Atomrecht
bereits dann gegeben, wenn sich wegen begründeter Un-
sicherheiten im Rahmen der Risikovorsorge Schadens-
möglichkeiten nicht völlig ausschließen lassen.
Insbesondere für die sieben ältesten deutschen Anla-
gen – denen auch bereits im Rahmen einer Differenzie-
rung der Laufzeitverlängerung eine geringere zusätzli-
che Elektrizitätsmenge zugewiesen wurde – ist nach den
Ereignissen in Japan zu überprüfen, inwieweit bisher
nicht berücksichtigte Szenarien nunmehr eine neue Be-
wertung erfordern. Da sich gerade bei älteren Anlagen
die Frage nach den in der Auslegung berücksichtigten
Szenarien in besonderer Weise stellen kann, haben sich
die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der
Bundesländer mit Kernkraftwerken dazu entschlossen,
diese Anlagen für den Zeitraum der Überprüfung vom
Netz zu nehmen. Dies ist Ausdruck äußerster Vorsorge,
der sich die Bundesregierung und die Ministerpräsiden-
ten zum Schutz der Bevölkerung verpflichtet sehen.
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nlage 37
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
rage der Abgeordneten Cornelia Behm (BÜND-
IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5120, Frage 41):
Werden die nicht abgerufenen Laufzeiten der stillgelegten
AKW auf neuere AKW übertragen und, wenn ja, nach wel-
chem Modus?
Mit der Atomgesetznovelle 2002 wurde ein § 7 Abs. 1 b
das Atomgesetz eingefügt, wonach unter bestimmten
oraussetzungen die Möglichkeit besteht, Elektrizitäts-
engen ganz oder teilweise auf andere Anlagen zu über-
agen.
Ob im Lichte der Ergebnisse des Moratoriums die
eltende Rechtslage geändert werden soll, ist dann zu
ntscheiden.
nlage 38
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
ragen der Abgeordneten Dorothea Steiner (BÜND-
IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5120, Fra-
en 42 und 43):
In welcher Höhe gegenüber welchem Betreiber wird die
Bundesrepublik Deutschland oder werden einzelne Bundes-
länder für die einstweilige Einstellung des Betriebs der AKW
eine Entschädigung zu leisten haben?
Trifft es zu, dass der Betreiber des stillgelegten Atomkraft-
werks, AKW, Neckarwestheim 1 berechtigt ist, die ihm für
diese Anlage von der schwarz-gelben Bundesregierung zuge-
standene zusätzliche Laufzeit von acht Jahren ohne Genehmi-
gung durch die Atomaufsicht auf jüngere Anlagen zu übertra-
gen, und trifft dies analog für alle weiteren Fälle zu, in denen
AKW, die vor 1980 fertiggestellt wurden, vor dem Ende ihrer
regulären Betriebszeit endgültig stillgelegt werden?
u Frage 42:
Die Anordnung der einstweiligen Betriebseinstellun-
en erfolgt auf der Rechtsgrundlage des § 19 Abs. 3 Satz 2
r. 3 des Atomgesetzes. Danach sind Entschädigungs-
ahlungen an die Betreiber bei der Anordnung der einst-
eiligen Betriebseinstellung nicht vorgesehen.
u Frage 43:
Mit der Atomgesetznovelle 2002 wurde ein § 7 Abs. 1 b
das Atomgesetz eingefügt, wonach unter bestimmten
oraussetzungen die Möglichkeit besteht, Elektrizitäts-
engen ganz oder teilweise auf andere Anlagen zu über-
agen.
Ob im Lichte der Ergebnisse des Moratoriums die
eltende Rechtslage geändert werden soll, ist dann zu
ntscheiden.
nlage 39
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
rage des Abgeordneten Dr. Hermann Ott (BÜND-
IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5120, Frage 44):
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 98. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. März 2011 11237
(A) )
)(B)
Wie bewertet die Bundesregierung, dass die Bundeskanz-
lerin Dr. Angela Merkel in der Regierungserklärung vom
17. März 2011 die Erforderlichkeit der Atomenergie für den
Klimaschutz betonte, gegenüber den Angaben des Umwelt-
bundesamtes, ebenfalls vom 17. März 2011, Deutschland
könne sofort und ohne Stromlücken auf neun Atomkraftwerke
verzichten und dass bis 2017 ein vollständiger Ausstieg ohne
den Neubau von Kohlekraftwerken möglich sei?
Eine Gefährdung der Versorgungssicherheit mit Strom
ist durch das von der Bundesregierung beschlossene Mo-
ratorium nicht zu befürchten. Dies sieht auch das Um-
weltbundesamt so. Nach Einschätzung der Übertragungs-
netzbetreiber hat die im Rahmen des Moratoriums
angeordnete Abschaltung der Kernkraftwerke zurzeit be-
herrschbare Auswirkungen auch auf die Netzsicherheit
und die Systemstabilität.
Aus Sicht der Bundesregierung hat die Sicherheit der
Kernkraftwerke oberste Priorität. Deswegen sind für ge-
gebenenfalls weitere Entscheidungen die Ergebnisse der
im Rahmen des Moratoriums anberaumten Sicherheits-
überprüfung abzuwarten.
Anlage 40
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
Fragen der Abgeordneten Brigitte Pothmer (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5120, Fra-
ge 45):
Wie lange können an den einzelnen Atomkraftwerksblö-
cken Batterien die Notstromversorgung alleine aufrechterhal-
ten, falls die übrige Stromversorgung ausgefallen ist?
Die Batterien sind vorgesehen für Teile der Notstrom-
versorgung. Für diesen Zweck haben sie eine Kapazität
von mindestens zwei Stunden. Insbesondere versorgen
sie die Gleichstromanlage, die gesicherten Notstrom-
schienen und sicherheitstechnisch wichtige Steuerungs-
systeme.
Anlage 41
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
Frage der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann (DIE
LINKE) (Drucksache 17/5120, Frage 46):
Wie bewertet die Bundesregierung die – laut einem Be-
richt der Sendung Kontraste vom 17. März 2011 – in einem
Papier des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit festgelegten Anforderungen für den Weiter-
betrieb inländischer Atomkraftwerke hinsichtlich der Sicher-
heit gegen Stromausfälle, Hochwasser, Erdbeben und Flug-
zeugabstürze, und ist die Bundesregierung bereit, diese
Anforderungen in vollem Maße unverzüglich umzusetzen?
Das von Kontraste zitierte Papier wurde ab Sonntag,
den 13. März 2011 im Hinblick auf eine Sicherheitsüber-
prüfung als eine erste Diskussionsgrundlage im Bundes-
ministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsi-
cherheit erstellt. Das Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit hat das Papier am
14. März 2011 den für die Aufsicht über Kernkraftwerke
zuständigen Landesministerien übermittelt. Es wurde in
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er Besprechung der Minister vom 15. März 2011 ange-
prochen, in dem auch die vorübergehende Betriebsein-
tellung der sieben ältesten Kernkraftwerke erörtert
urde. Das Dokument wurde der Reaktor-Sicherheits-
ommission, RSK, übermittelt. Die RSK berät derzeit
ie Anforderungen der Sicherheitsüberprüfungen und ist
abei als unabhängiges Gremium nicht an das als Ideen-
ammlung gedachte Papier gebunden.
nlage 42
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
rage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN) (Drucksache 17/5120, Frage 47):
Wer innerhalb der Bundesregierung redet federführend mit
den Atomkraftwerksbetreibern über die dreimonatige Stillle-
gung der Reaktoren, und geht die Bundesregierung davon aus,
dass die entsprechenden Stromkonzerne laut Förderfondsver-
trag in den nächsten drei Monaten zum zehnten Bankarbeits-
tag jeweils die volle Höhe der vereinbarten Summe in den
Förderfonds einzahlen?
Die Anordnung der einstweiligen Betriebseinstellung
rfolgt durch die zuständigen Atomaufsichtsbehörden
er Länder auf Bitten des Bundesministeriums für Um-
elt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.
Die Rechtslage bezüglich des Förderfondsvertrags
leibt von den Anordnungen der einstweiligen Betriebs-
instellung unberührt.
nlage 43
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
ragen der Abgeordneten Ingrid Hönlinger (BÜND-
IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5120, Frage 48):
Welche sicherheitsrelevanten Tatsachen und welche Ver-
änderung des Sicherheitsniveaus an welchen Punkten nimmt
die Bundesregierung an, die die Voraussetzungen des § 19
Abs. 3 des Atomgesetzes begründen?
Die bisher unbestrittene Sicherheit der deutschen
ernkraftwerke beruht auf der Einhaltung des Atomge-
etzes, der auf dem Atomgesetz beruhenden Rechtsver-
rdnungen und der erteilten Genehmigungen. Die Vor-
ommnisse in Japan haben jedoch gezeigt, dass
reignisse auch jenseits der bisher berücksichtigten Sze-
arien eintreten können. Hieraus resultiert die Notwen-
igkeit, die Lage unter Berücksichtigung der aktuellen
reignisse vorbehaltlos zu analysieren und hieraus die
ntsprechenden Schlüsse zu ziehen. Zu diesem Zweck
ird die Reaktorsicherheitskommission als Gremium
nabhängiger Experten in Zusammenarbeit mit den zu-
tändigen Behörden der Länder und dem Bundesum-
eltministerium eine neue Sicherheitsanalyse im Lichte
er Ereignisse in Japan für alle deutschen Kernkraft-
erke vornehmen.
Für die dreimonatige Betriebseinstellung der sieben
ltesten Anlagen als vorläufige aufsichtliche Maßnahme
ieht das Atomgesetz § 19 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 des Atom-
esetzes als einschlägige Rechtsgrundlage vor. Auf
11238 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 98. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. März 2011
(A) )
)(B)
dieser Rechtsgrundlage kann bei Vorliegen eines Gefah-
renverdachts die einstweilige Betriebseinstellung ange-
ordnet werden. Ein derartiger Verdacht ist im Atomrecht
bereits dann gegeben, wenn sich wegen begründeter Un-
sicherheiten im Rahmen der Risikovorsorge Schadens-
möglichkeiten nicht völlig ausschließen lassen.
Insbesondere für die sieben ältesten deutschen Anla-
gen – denen auch bereits im Rahmen einer Differenzie-
rung der Laufzeitverlängerung eine geringere zusätzli-
che Elektrizitätsmenge zugewiesen wurde – ist nach den
Ereignissen in Japan zu überprüfen, inwieweit bisher
nicht berücksichtigte Szenarien nunmehr eine neue Be-
wertung erfordern. Da sich gerade bei älteren Anlagen
die Frage nach den in der Auslegung berücksichtigten
Szenarien in besonderer Weise stellen kann, haben sich
die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der
Bundesländer mit Kernkraftwerken dazu entschlossen,
diese Anlagen für den Zeitraum der Überprüfung vom
Netz zu nehmen. Dies ist Ausdruck äußerster Vorsorge,
der sich die Bundesregierung und die Ministerpräsiden-
ten zum Schutz der Bevölkerung verpflichtet sehen.
Anlage 44
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
Frage der Abgeordneten Ingrid Hönlinger (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5120, Frage 49):
Mit welchem Schadenersatzrisiko – aufgeschlüsselt nach
Wahrscheinlichkeit, Höhe und Anspruchsteller – rechnet die
Bundesregierung angesichts des Umstandes, dass die Atom-
konzerne EnBW, Eon und RWE angekündigt haben, die vorü-
bergehende Stilllegung ihrer Atomkraftwerke juristisch über-
prüfen zu lassen?
Die Anordnung der einstweiligen Betriebseinstellun-
gen erfolgt auf der Rechtsgrundlage des § 19 Abs. 3 Satz 2
Nr. 3 des Atomgesetzes. Danach sind Entschädigungs-
zahlungen an die Betreiber bei der Anordnung der einst-
weiligen Betriebseinstellung nicht vorgesehen.
Anlage 45
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
Fragen der Abgeordneten Sabine Stüber (DIE LINKE)
(Drucksache 17/5120, Fragen 50 und 51):
Hatte die Bundesregierung bereits vor dem Reaktorun-
glück in Japan Kenntnis von dem laut einem Bericht der Sen-
dung Kontraste vom 17. März 2011 im Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, BMU, er-
stellten Papier, in dem deutlich erhöhte Anforderungen für
den Weiterbetrieb inländischer Atomkraftwerke hinsichtlich
der Sicherheit gegen Stromausfälle, Hochwasser, Erdbeben
und Flugzeugabstürze festgelegt sind, und, wenn ja, warum ist
dieses Papier nicht unverzüglich umgesetzt worden?
Welche Rolle hat das Papier des BMU zur Verschärfung
von Sicherheitsnormen bei deutschen Atomkraftwerken, über
das das Fernsehmagazin Kontraste am 17. März 2011 berich-
tete, bei der Entscheidung der Bundesregierung über die
dreimonatige Stilllegung der sieben ältesten Atomkraftwerke
gemäß § 19 Abs. 3 des Atomgesetzes gespielt, und wird es als
Basis für die anstehenden Sicherheitsüberprüfungen der deut-
schen Atomkraftwerke dienen?
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u Frage 50:
Nein.
u Frage 51:
Das von Kontraste zitierte Papier wurde ab Sonntag,
en 13. März 2011, im Hinblick auf eine Sicherheits-
berprüfung als eine erste Diskussionsgrundlage erstellt.
as Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
eaktorsicherheit hat das Papier am 14. März 2011 den
r die Aufsicht über Kernkraftwerke zuständigen Lan-
esministerien übermittelt. Es wurde in der Besprechung
er Minister vom 15. März 2011 angesprochen, in dem
uch die vorübergehende Betriebseinstellung der sieben
ltesten Kernkraftwerke erörtert wurde. Das Dokument
urde der Reaktor-Sicherheitskommission, RSK, über-
ittelt. Die RSK berät derzeit die Anforderungen der Si-
herheitsüberprüfungen und ist dabei als unabhängiges
remium nicht an das als Ideensammlung gedachte Pa-
ier gebunden.
nlage 46
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
ragen der Abgeordneten Kathrin Senger-Schäfer
IE LINKE) (Drucksache 17/5120, Fragen 52 und 53):
Welche Studien liegen der Bundesregierung vor, die einen
Zusammenhang radioaktiver Strahlung sowohl wegen der
Atomkatastrophe in Tschernobyl wie auch wegen in Deutsch-
land vorhandener Atomkraftwerke bzw. Atomlager mit ge-
sundheitlichen Beeinträchtigungen bis hin zu Krebs nahele-
gen oder nachweisen – bitte alle Studien benennen)?
Aufgrund welcher wissenschaftlicher Expertisen werden
Grenzwerte für Strahlungen aus Atomkraftwerken festgelegt,
und liegen prospektive wissenschaftliche Langzeitstudien
dazu vor, dass bei Strahlenbelastungen unterhalb dieser
Grenzwerte gesundheitliche Beeinträchtigungen ausgeschlos-
sen werden können – bitte Studien benennen?
Die Bundesregierung verfolgt und bewertet zusam-
en mit dem Bundesamt für Strahlenschutz und der
trahlenschutzkommission die aktuelle Entwicklung des
enntnisstandes im Strahlenschutz. Der Stand des dies-
ezüglichen Wissens, insbesondere zu den Risiken durch
nisierende Strahlung, ist in den Berichten des United
ations Scientific Committee on the Effects of Atomic
adiation, UNSCEAR, und in den Empfehlungen der In-
rnationalen Strahlenschutzkommission, ICRP, abgebil-
et. Hieraus ergeben sich die Grundlagen für inter-
ationale Standards und Regelungen – zum Beispiel der
ternationalen Atomenergie Organisation, IAEO, und
er Europäischen Kommission – und die nationale Fest-
gung von Grenzwerten. Falls Anzeichen für neue Er-
enntnisse vorliegen, werden die bestehenden Regelun-
en überprüft.
Ein Beweis, dass unterhalb der Grenzwerte gesund-
eitliche Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden
önnen, ist aus erkenntnistheoretischen Gründen nicht
öglich.
Eine Auflistung aller Studien, die sich auf mehrere
undert belaufen dürften, ist kurzfristig nicht möglich.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 98. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. März 2011 11239
(A) )
)(B)
Anlage 47
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
Fragen des Abgeordneten Harald Weinberg (DIE
LINKE) (Drucksache 17/5120, Fragen 54 und 55):
Plant die Bundesregierung neben der dreimonatigen Un-
terbrechung der Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke in
Deutschland, Studien zur gesundheitlichen Situation von An-
wohnern von Kernkraftwerken bezüglich möglicher erhöhter
Strahlenwerte und deren Auswirkungen in Auftrag zu geben?
Welche präventiven Maßnahmen ergreift die Bundesregie-
rung angesichts der Erfahrung einer Atomkatastrophe in Ja-
pan im deutschen Gesundheitssystem – zum Beispiel Bevor-
ratung von Jodtabletten, Lebensmitteln und Wasser – für den
Fall einer Atomkatastrophe in Deutschland oder einem euro-
päischen Nachbarland, und sind Weiterbildungsmaßnahmen
für das Personal in Krankenhäusern und bei niedergelassenen
Ärzten vorgesehen?
Zu Frage 54:
Nein. Die bisherigen Untersuchungen sind nach der-
zeitigem Kenntnisstand methodisch nicht mehr zu ver-
bessern; ein Erkenntnisgewinn durch weitere Untersu-
chungen ist gegenwärtig nicht zu erwarten.
Zu Frage 55:
Der Katastrophenschutz fällt in die ausschließliche
Gesetzgebungszuständigkeit der Länder. Auch der Ge-
setzesvollzug unterliegt dem Verantwortungsbereich der
Landesregierungen. Dies umfasst auch die unmittelbare
Gefahrenabwehr im nuklearen Notfallschutz.
Damit die Planungen der Bundesländer im Zusam-
menhang mit nuklearen Ereignissen nach weitgehend
einheitlichen Kriterien erfolgen und bei der besonderen
Katastrophenschutzplanung für die Umgebung kerntech-
nischer Anlagen im gesamten Bundesgebiet soweit wie
möglich nach gleichen Grundsätzen verfahren wird, hat
der Bund in Zusammenarbeit mit den Ländern und der
Strahlenschutzkommission die „Rahmenempfehlungen
für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechni-
scher Anlagen“ sowie die „Radiologischen Grundlagen
für Entscheidungen über Maßnahmen zum Schutz der
Bevölkerung bei unfallbedingten Freisetzungen von Ra-
dionukliden“ – in der Fassung vom 27. Oktober 2008;
GMBl. 2008, Nr. 62/63, S. 1278 ff. – herausgegeben. Auf
die konkreten Einzelplanungen und Maßnahmen hat der
Bund keinen Einfluss. Die Bevorratung von Jodtabletten
ist umgesetzt.
Auch der Vollzug der Trinkwasserverordnung liegt in
der Zuständigkeit der Länder. Um die geltenden rechtli-
chen Bestimmungen zum Schutz der Bevölkerung vor
Gesundheitsgefahren durch kontaminiertes Trinkwasser
sicherzustellen, werden regelmäßige Wasseruntersu-
chungen vorgenommen. Für den Fall einer Kontaminie-
rung können von den zuständigen Behörden geeignete
Maßnahmen vor Ort eingeleitet werden, die bis zu einer
lokalen Unterbrechung der Trinkwasserversorgung so-
wie einer ersatzweisen Trinkwasserversorgung reichen.
Ein Kurrikulum für die Fortbildung von Ärzten wurde
im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Natur-
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chutz und Reaktorsicherheit und des Bundesamtes für
trahlenschutz erarbeitet. Entsprechende Fortbildungs-
ngebote werden bereits gemacht.
nlage 48
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
rage des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜND-
IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5120, Frage 56):
Werden nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Unter-
suchung von Bedrohungsszenarien durch Panzerabwehrlenk-
waffen auch neuere Waffentypen in die Szenarien einbezogen,
die in den letzten Jahren produziert wurden, und, falls ja, wer-
den auch Waffentypen einbezogen, die sich in der Entwick-
lungspipeline der Hersteller befinden?
Grundlage der erforderlichen Schutzmaßnahmen ge-
en eine mögliche terroristische Bedrohung kerntechni-
cher Anlagen und Einrichtungen sind Lastannahmen als
rgebnis einer Bedrohungsanalyse. Diese Lastannahmen
erden in Abstimmung zwischen den atomrechtlichen
enehmigungs- und Aufsichtsbehörden und den Sicher-
eitsbehörden festgelegt, regelmäßig überprüft und ge-
ebenenfalls an neue Erkenntnisse angepasst.
Zu den Lastannahmen zählen auch mögliche Tatmittel
otenzieller Täter. Panzerabwehrlenkwaffen gehören
um derzeitigen Spektrum der Tatmittel. Einzelheiten zu
en unterstellten Waffentypen werden jedoch grundsätz-
ch nicht veröffentlicht, um die Wirksamkeit der getrof-
nen Gegenmaßnahmen nicht zu gefährden.
nlage 49
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
rage des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜND-
IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5120, Frage 57):
In welchen deutschen Atomkraftwerken werden MOX-
Brennelemente eingesetzt, und in welchen wurden in der Ver-
gangenheit MOX-Brennelemente eingesetzt?
Folgende Kernkraftwerke haben Genehmigungen für
en Einsatz von Mischoxid-(MOX-)Brennelementen;
ie Jahreszahl, in Klammern, bezieht sich auf die bislang
tzte Nachladung von MOX-Brennelementen: Die
ruckwasserreaktoren Neckarwestheim Block 1 (1992)
nd 2 (2003), Philippsburg 2 (2006), Unterweser (2006),
rohnde (2004), Brokdorf (2009), Emsland (2009),
rafenrheinfeld (2007), Isar 2 (2009) und die Siede-
asserreaktoren Gundremmingen Block B (2009) und
lock C (2009). In der Regel bleiben die MOX-Brenn-
lemente wie die Uranbrennelemente für vier Zyklen,
as heißt für rund vier Jahre, im Kern, bis sie ihren
ielabbrand erreicht haben.
Weiter wurden in folgenden stillgelegten Kernkraft-
erken oder Prototypreaktoren MOX-Brennelemente
ingesetzt: Obrigheim vor dem Jahr 2000, Gundremmin-
en A vor 1983, Lingen vor 1977 und Versuchsatom-
raftwerk Kahl, VAK, vor 1985.
11240 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 98. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. März 2011
(A) )
)(B)
Anlage 50
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
Frage der Abgeordneten Dr. Martina Bunge (DIE
LINKE) (Drucksache 17/5120, Frage 58):
Welche präventiven Maßnahmen empfiehlt die Bundesre-
gierung der Bevölkerung angesichts der Erfahrung einer
Atomkatastrophe in Japan, um im Falle einer atomaren Kata-
strophe Gesundheitsschäden zu vermeiden, und wie wird über
solche Maßnahmen informiert?
Die Zuständigkeit für den Katastrophenschutz liegt
bei den Ländern. Nach den der Bundesregierung vorlie-
genden Informationen sind die vorgesehenen Maßnah-
men der Länder ausreichend. Die Länder sind zusammen
mit den Betreibern verpflichtet, für die Bevölkerung in
einem Umkreis von 25 km um ein Kernkraftwerk die
Bevölkerung über geplante Katastrophenschutzmaßnah-
men zu unterrichten.
Damit die Planungen der Bundesländer im Zusam-
menhang mit nuklearen Ereignissen nach weitgehend
einheitlichen Kriterien erfolgen und bei der besonderen
Katastrophenschutzplanung für die Umgebung kerntech-
nischer Anlagen im gesamten Bundesgebiet soweit wie
möglich nach gleichen Grundsätzen verfahren wird, hat
der Bund in Zusammenarbeit mit den Ländern und der
Strahlenschutzkommission die „Rahmenempfehlungen
für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntech-
nischer Anlagen“ sowie die „Radiologischen Grundla-
gen für Entscheidungen über Maßnahmen zum Schutz
der Bevölkerung bei unfallbedingten Freisetzungen von
Radionukliden“ – i. d. F. vom 27. Oktober 2008; GMBl.
2008, Nr. 62/63, Seite 1278 ff. – herausgegeben. Auf die
konkreten Einzelplanungen und Maßnahmen hat der
Bund keinen Einfluss.
Anlage 51
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
des Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Drucksa-
che 17/5120, Frage 59):
Welche konkreten Verbesserungen beim Management von
„Fusion for Energy“ konnte die Bundesregierung insbeson-
dere im Hinblick auf die von ihr kritisierte „intransparente
Ausschreibungspraxis“ von „Fusion for Energy“ (Ausschuss-
drucksache 17(8)1932) zwischenzeitlich aufgrund ihrer Vor-
schläge beim europäischen Wettbewerbsfähigkeitsrat vom 26.
November 2010 erreichen, und wie haben sich die Auftrags-
volumina an deutsche Unternehmen, die sich demnach auf
„lediglich ca. 28 Millionen Euro“ bei einem „Gesamtvolumen
von 1,3 Milliarden Euro“ beliefen, mittlerweile entwickelt?
Nach Kenntnisstand der Bundesregierung haben – un-
abhängig von der vom Europäischen Wettbewerbs-
fähigskeitsrat konkret erbetenen Vorschläge – bei der
Europäischen ITER-Agentur eine Reihe von Verwal-
tungsanpassungen im vergangenen Jahr bereits stattge-
funden.
Für die Beantwortung der Forderungen der Rats-
schlussfolgerungen hatte die Europäische Kommission
im November letzten Jahres das Dokument „Towards a
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bust management and governance of the ITER pro-
ct“ vorgelegt. Die in ihm enthaltenen Vorschläge zur
eränderung des Managements gehen aus Sicht der Bun-
esregierung in die richtige Richtung, reichen aber noch
icht aus. Daher hat die Bundesregierung in der genann-
n Ratssitzung eine Erklärung mit initiiert, nach der
och erhebliche Anstrengungen erforderlich sind, um
as Projekt auf eine solide Basis zu stellen. Inzwischen
at der Aufsichtsrat der Europäischen ITER-Agentur
usion for Energy, F4E, eine Arbeitsgruppe eingerichtet,
ie sich mit allen Fragen der Verbesserung von
anagement und Governance einschließlich der Verga-
epraxis befasst. Die Bundesregierung ist in der Arbeits-
ruppe vertreten. Die Ergebnisse sollen in Kürze vorlie-
en. Bereits jetzt ist zu sagen, dass die diskutierten
eränderungen zum großen Teil in die von der Bundes-
gierung gewünschte Richtung gehen.
Zum zweiten Teil der Frage: Seit der Sitzung des
ettbewerbsfähigkeitsrates am 26. November 2010 sind
eine größeren Ausschreibungen erfolgt. Zurzeit wird
in recht großer Auftrag verhandelt, bei dem ein deut-
ches Unternehmen in einem internationalen Konsor-
um größere Chancen hat, den Zuschlag zu erhalten.
llerdings wird von F4E vorgetragen, dass die Preisvor-
tellungen des französisch-deutschen Konsortiums deut-
ch über den Erwartungen von F4E liegen und daher ge-
ebenenfalls auch eine internationale Ausschreibung als
otwendig angesehen wird. Die Bundesregierung be-
bachtet diesen Prozess sehr genau.
nlage 52
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage des
bgeordneten René Röspel (SPD) (Drucksache 17/5120,
rage 60):
Welche Kosten erwartet die Bundesregierung für die Um-
setzung des Konzepts des Bundesministeriums für Bildung
und Forschung für ein „Haus der Zukunft“, und welche Kos-
ten sind für das Projekt bisher entstanden?
Aus der Machbarkeitsstudie, die das Bundesministe-
um für Bildung und Forschung zum „Haus der Zu-
unft“ in Auftrag gegeben hat, lassen sich jährliche Kos-
n in Höhe von circa 11 bis 13 Millionen Euro ableiten.
arin sind einerseits die aus dem Bundeshaushalt zu fi-
anzierenden Umlagekosten für die Infrastruktur an die
undesanstalt für Immobilienaufgaben, BImA, und an-
ererseits die Kosten für Betrieb und Bespielung enthal-
n. Letztere soll eine Trägerorganisation unter maßgeb-
cher Mitwirkung des Bundes, der Wissenschaft, der
irtschaft und von Stiftungen finanzieren.
Hinzu kommen Vor-Eröffnungs-Kosten und Kosten
r die Planung und Einrichtung der Erstausstattung der
usstellung, für die circa 11 bis 13 Millionen Euro ein-
uplanen sind. Ziel ist es, auch dafür anteilig private
ittel einzuwerben.
Bislang sind aus dem Titel 3003/539 99 Haushalts-
ittel in Höhe von rund 335 000 Euro für das Projekt
Haus der Zukunft“ abgeflossen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 98. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. März 2011 11241
(A) )
)(B)
Anlage 53
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Fragen
des Abgeordneten Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/5120, Fragen 61 und 62):
Welche steuernde, koordinierende, beratende und kontrol-
lierende Funktion nimmt die Bundesregierung bei der Erar-
beitung und Einführung eines neuen Verfahrens für die Hoch-
schulzulassung derzeit wahr, und welche aktive Rolle will sie
vor dem Hintergrund des Fachgesprächs im Ausschuss für
Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung des Deut-
schen Bundestages am 16. März 2011 übernehmen, um wei-
tere Verzögerungen beim Starttermin des Systems und fortge-
setztes Durcheinander bei der Hochschulzulassung zu
verhindern?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den
zentralen Ergebnissen des 11. Studierendensurveys insbeson-
dere im Hinblick auf die beabsichtigten Korrekturen der Bolo-
gna-Reform – Studierbarkeit verbessern und Mobilitätsfenster
integrieren, individuelle Studienverläufe sichern, breite wis-
senschaftliche Qualifizierung sichern, Masterzugang flexibili-
sieren, Transparenz des gestuften Studiensystems erhöhen,
Studierbarkeit in Akkreditierung prüfen, Kompetenz benen-
nen, Prüfungsleistungen reduzieren, Anerkennung verbessern,
Arbeitsbelastung flexibilisieren –, und wie bewertet sie den
Stand der Umsetzung des Kultusmininisterkonferenzbe-
schlusses zur Änderung der Ländergemeinsamen Strukturvor-
gaben vom Dezember 2009?
Zu Frage 61:
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung
hat der von Ländern und Hochschulen getragenen Stif-
tung für Hochschulzulassung eine Zuwendung für die
Anschubfinanzierung des neuen dialogorientierten Ser-
viceverfahrens als Projektförderung gewährt. Die
Durchführung des Projekts obliegt der Stiftung für
Hochschulzulassung. Im Rahmen des Projektcontrol-
lings wirkt das Bundesministerium für Bildung und For-
schung auf die am Projekt unmittelbar beteiligten Ak-
teure ein. Diese Rolle wird die Bundesregierung auch
weiterhin aktiv wahrnehmen.
Zu Frage 62:
Der 11. Studierendensurvey der Arbeitsgruppe Hoch-
schulforschung an der Universität Konstanz beruht auf
einer Erhebung, die im Wintersemester 2009/2010
durchgeführt wurde. Insofern können die Ergebnisse
noch nicht die Auswirkungen der politischen Vereinba-
rungen aus dem Jahr 2010 zeigen. Die Ergebnisse bestä-
tigen jedoch, dass mit den Maßnahmen, die von Bund,
Ländern und Hochschulen zur Verbesserung der Qualität
der Lehre, zur Studierbarkeit und zur Reduzierung der
Prüfungslast vorgenommen wurden, zentrale Bereiche
für eine verbesserte Umsetzung der Bologna-Reformen
in Angriff genommen wurden.
Die Umsetzung des Beschlusses der Kultusminister-
konferenz zur Änderung der Ländergemeinsamen Struk-
turvorgaben vom Dezember 2009 ist erfolgt durch die
Verabschiedung einer veränderten Fassung am
4. Februar 2010. Die in dieser Fassung enthaltenen Neu-
regelungen, insbesondere zur Berücksichtigung der Stu-
dierbarkeit in der Akkreditierung, die Verweise auf die
Lissabon-Konvention als Grundlage für die Anerken-
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ung von Studienleistungen und die Klarstellungen zur
eforderten Anzahl von ECTS-Punkten stellen wichtige
erbesserungen dar. Die Umsetzung der Strukturvorga-
en in den Landeshochschulgesetzen und Studienord-
ungen der Hochschulen dauert an.
nlage 54
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
er Abgeordneten Nicole Gohlke (DIE LINKE) (Druck-
ache 17/5120, Frage 63):
Wie will die Bundesregierung zukünftig die Beteiligung
und Mitbestimmung der Studierenden sowie der Lehrenden
– etwa in Form einer Vertreterin oder eines Vertreters des
Freien Zusammenschlusses von Student/inn/enschaften e. V.
bzw. der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft – beim
Aufbau und bei der Struktur der geplanten Akademie bzw. des
geplanten Forums für Studium und Lehre sicherstellen, und
warum ist dies bisher nicht erfolgt?
Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz, GWK,
on Bund und Ländern hat noch nicht abschließend über
en Vorschlag eines Forums für Studium und Lehre ent-
chieden. Die in diesem Zusammenhang diskutierten
ufgaben für eine mögliche Bund-Länder-Initiative sol-
n zunächst im Lichte der mehr als 200 zwischenzeit-
ch eingegangenen Anträge der Hochschulen für den
ualitätspakt Lehre sowie der durch verschiedene Stif-
ngen angekündigten Fördermaßnahmen für gute Lehre
ewertet werden.
nlage 55
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage des
bgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
EN) (Drucksache 17/5120, Frage 64):
Wie sieht der genaue Zeitplan der Bundesregierung für die
Untersuchung der Korruptionsvorfälle im Globalen Fonds zur
Bekämpfung von AIDS, Tuberkulose und Malaria aus, und
wie soll die Sonderprüfung konkret gestaltet werden?
Derzeit wird ein „hochrangiges unabhängiges Unter-
uchungsgremium zur Finanzkontrolle und -überprüfung
es Globalen Fonds“ (High-Level Independent Review
anel of Global Fund Fiduciary Controls and Oversight)
ingerichtet. Derzeit stehen erst die beiden Ko-Vorsit-
enden fest: Festus Mogae, ehemaliger Präsident von
otswana und Träger des Mo-Ibrahim-Preises für gute
egierungsführung, sowie Michael O. Leavitt, ehemali-
er Minister für Gesundheit und Soziales der USA. Die
undesregierung wird die Gesamtbesetzung, die Aufga-
enstellung, den Zeitplan und die geplante Vorgehens-
eise dieses Panels bewerten. Sie bemüht sich im Übri-
en um hochrangige Beteiligung in dem Panel. Die
undesregierung wirkt darauf hin, dass die notwendigen
rüfungsergebnisse noch vor Ende Juni 2011 vorliegen,
odass sie noch im Juli eine Auswertung vornehmen
ann.
Abhängig von der Bewertung der Zusammensetzung,
er Aufgabenstellung, dem Zeitplan und der geplanten
11242 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 98. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. März 2011
(A) )
)(B)
Vorgehensweise des Panels behält sich die Bundesregie-
rung vor, ergänzende eigene Prüfungen durchzuführen.
Dies gebietet die Verantwortung für die ordnungsge-
mäße Umsetzung öffentlicher Gelder. Die konkrete Ge-
staltung einer eventuell erforderlichen eigenen Sonder-
prüfung steht vor diesem Hintergrund noch nicht fest.
Anlage 56
Antwort
des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage des
Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksa-
che 17/5120, Frage 65):
Wie bewertet die Bundesregierung die vom afghanischen
Präsidenten Hamid Karzai geäußerte Kritik daran, dass Zivi-
listen bei Bombardierungen der internationalen Truppen zu
Tode gekommen sind, und seine Forderung nach einem Ab-
zug der NATO aus Afghanistan (Tagesschau vom 12. März
2011) und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus der Forderung von Hamid Karzai für den Einsatz der Bun-
deswehr in Afghanistan?
Staatspräsident Karsai hat gegenüber dem Sonderbe-
auftragten der Bundesregierung für Afghanistan und Pa-
kistan, Botschafter Steiner, klargestellt, dass er sich bei
seiner Aussage auf Operationen, soweit sie zivile Opfer
im afghanischen Volk fordern, bezogen hat. Dies bestä-
tigte auch der Sprecher des Präsidenten, Wahid Omer,
auf einer Pressekonferenz am 14. März 2011. Einen Ab-
zug der NATO aus Afghanistan hat Präsident Karsai
nicht gefordert.
In diesem Kontext ist die gemachte Aussage nach-
vollziehbar und wird so auch von der Bundesregierung
geteilt. Die Internationale Sicherheits- und Unter-
stützungstruppe ISAF, der auch die Bundeswehr ange-
hört, ist bestrebt, ihren Auftrag ohne Opfer unter der Zi-
vilbevölkerung zu erfüllen.
Die Bundesregierung und die afghanische Regierung
sind sich darin einig, an dem international vereinbarten
Zeitplan zur Übergabe der Sicherheitsverantwortung an
die afghanischen Sicherheitskräfte bis 2014 festhalten zu
wollen. Nach diesem Ziel richtet sich auch der Einsatz
der Bundeswehr in Afghanistan.
Anlage 57
Antwort
des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Fragen der
Abgeordneten Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5120, Fragen 66 und 67):
Wie bewertet die Bundesregierung Kundgebungen und
Aufrufe wie zum Beispiel die von Aktivisten des Bremer Frie-
densforums – Arbeitsgruppe Nahost –, dem Arbeitskreis Süd-
Nord Bremen und der Initiative „Nordbremer Bürger gegen
den Krieg“ am 11. März 2011 in Bremen durchgeführte Ak-
tion, die den Boykott aus Israel importierter Waren zum Inhalt
hatte, und die Folgen derartiger Aufrufe und Aktionen für den
deutsch-israelischen Dialog – vergleiche www.dielinke-bre-
men.de/nc/politik/aktuell/detail/zurueck/bremennews/artikel/
boykottaktion-in-der-wachmannstrasse, aufgerufen am 16. März
2011, 14.30 Uhr?
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Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über ähnliche
Aktionen, Kundgebungen oder Boykottaufrufe in den vergan-
genen zwölf Monaten, und von welchen Personen, Parteien,
Verbänden, Initiativen oder Vereinigungen wurden diese ini-
tiiert?
u Frage 66:
Die Bundesregierung lehnt Aufrufe zum Boykott aus
rael importierter Waren nachdrücklich ab. Solche Auf-
fe sind für das deutsch-israelische Verhältnis zutiefst
chädlich.
Sie zeugen von einem eklatanten Mangel an Bewusst-
ein für unsere besondere historische Verantwortung ge-
enüber Israel.
u Frage 67:
Der Bundesregierung sind keine weitere Boykottauf-
fe ähnlicher Art aus den letzten zwölf Monaten in der
undesrepublik bekannt.
nlage 58
Antwort
es Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage der
bgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck-
ache 17/5120, Frage 68):
Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass
die Verhaftung der zyprischen Europaabgeordneten Eleni
Theocharous, der polnischen Europaabgeordneten Jaroslaw
Walesa und Artur Zasada, der bulgarischen Abgeordneten
Mariya Nedelcheva, des Bischofs von Neapolis Porfyrios, der
früheren Europaabgeordneten Yiannakis Matsis sowie der
Vertreter der Flüchtlinge aus Famagusta, Loizos Afxentiou,
und zwei weiterer Personen am 12. März 2011 durch Besat-
zungsbehörden im türkisch besetzten Teil Zyperns völker-
rechtswidrig war, und inwieweit ist die Bundesregierung der
Auffassung, dass die Türkei dafür zwar nicht tatsächlich ver-
antwortlich sei, aber dieser Akt grundsätzlich in die Hoheits-
gewalt der Türkei fällt, auch wenn er außerhalb türkischen
Hoheitsgebiets gesetzt wurde, weil die Verantwortlichkeit als
Folge der militärischen Besetzung des nördlichen Teils Zy-
perns entsteht, in deren Folge die Türkei die effektive Kon-
trolle über ein fremdes Gebiet ausübt?
Die Verhaftung der Abgeordneten sowie der weiteren
ersonen fand in dem Teil Zyperns statt, in welchem die
egierung der Republik Zypern keine tatsächliche Kon-
olle ausübt.
Eine rechtliche Bewertung des Falles durch die Bun-
esregierung wird nicht weiterführen. Die Bundesregie-
ng hält vielmehr die Verhandlungsführung der Parteien
ntereinander mit Unterstützung durch die Vereinten Na-
onen für den richtigen Weg zu einer Lösung des Zy-
ern-Konflikts.
Die Bundesregierung fordert die am Zypernkonflikt
eteiligten Parteien in Übereinstimmung mit EU und In-
rnationaler Gemeinschaft immer wieder auf, in gegen-
eitigem Einvernehmen die bestehende Blockade zu
berwinden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 98. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. März 2011 11243
(A) )
)(B)
Anlage 59
Antwort
des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage des
Abgeordneten Manfred Grund (CDU/CSU) (Drucksa-
che 17/5120, Frage 69):
Inwieweit plant die Bundesregierung, Flugzeuge einzuset-
zen, um deutsche Staatsangehörige aus Japan nach Deutsch-
land zu fliegen?
Linienflüge von und nach Japan verkehren regelmä-
ßig.
Es stehen ausreichend Sitzplatzkapazitäten in Linien-
flügen sowohl für Flüge aus Japan in die Region als auch
aus Japan nach Europa zur Verfügung.
Anlage 60
Antwort
des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage der
Abgeordneten Dr. Martina Bunge (DIE LINKE)
(Drucksache 17/5120, Frage 70):
Welche Maßnahmen und Hilfen leistet die Bundesregie-
rung für die Opfer der Atomkatastrophe von Tschernobyl, und
welche Hilfen für die Opfer der Atomkatastrophe von Japan
sind bisher geplant?
Zu Tschernobyl:
G 8, EU sowie 20 weitere Geberstaaten haben dem
Chernobyl Shelter Fund, CSF, aus dem die Stabilisie-
rung des bestehenden Sarkophags sowie der Bau des
neuen sichereren Einschlusses finanziert werden, seit
1997 circa 864 Millionen Euro zugesagt und davon bis-
her 793 Millionen Euro überwiesen – Stand: Oktober
2010. Deutschland beteiligt sich mit circa 60,5 Millionen
Euro am CSF und stellte 43,9 Millionen Euro für den
Nuclear Safety Account, NSA, der der Errichtung neuer
Abkling- und Lagerbecken dient, zur Verfügung.
Daneben gab es umfangreiche Hilfen sowohl der
Bundesregierung als auch aus der Bevölkerung, für die
von der Katastrophe betroffenen Menschen. Deren ge-
nauer Umfang ließ sich – hierfür bitte ich um Verständ-
nis – in der Kürze der Zeit nicht mehr exakt rekonstruie-
ren.
Zu Fukushima:
Zu den Ereignissen am Kernkraftwerk Fukushima in
Japan liegen bislang keine verlässlichen Informationen
vor. Insbesondere ist nicht absehbar, welche Opfer das
Unglück gefordert hat und mit welchen Langzeitfolgen
zu rechnen ist. Nach Kenntnissen der Bundesregierung
ist in Japan eine umfassende und gute medizinische Ver-
sorgung gewährleistet. Japan hat am 16. März 2011 Hilfeer-
suchen an die EU gerichtet. Japan wünscht derzeit keine
bilaterale humanitäre Hilfe, da diese besser aus Japan
bzw. regional zu beschaffen ist. Wir unterstützen die EU-
Kommissarin für internationale Zusammenarbeit, huma-
nitäre Hilfe und Krisenreaktion, Kristalina Georgieva,
und erwarten, dass die EU-Expertenmission, die seit
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em 18. März 2011 vor Ort ist, rasch zu konkreten Er-
ebnissen und Vorschlägen kommt.
nlage 61
Antwort
es Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Fragen des
bgeordneten Manfred Kolbe (CDU/CSU) (Drucksa-
he 17/5120, Fragen 71 und 72):
Warum hat sich Deutschland bei der Abstimmung über die
Resolution zur Einrichtung einer Flugverbotszone über Li-
byen enthalten, während alle unsere westlichen Partner diese
Maßnahme gegen den Diktator Muammar al-Gaddafi befür-
wortet haben, die auch von der Arabischen Liga gefordert
worden war?
Glaubt die Bundesregierung, dass allein die starken Worte
des Bundesministers des Auswärtigen, Dr. Guido Westerwelle,
den Diktator Muammar al-Gaddafi zur Einhaltung der Men-
schenrechte bewegen werden und das angekündigte Massaker
an der Opposition in Bengasi verhindert hätten?
u Frage 71:
Die Bundesregierung hat sich die Entscheidung nicht
icht gemacht. Sie war Ergebnis eines intensiven, aus-
hrlichen und schwierigen Abwägungsprozesses. Wir
aren uns einig: Der Druck auf Gaddafi muss erhöht
erden. Über dieses Ziel gibt es keinen Zweifel. Wir un-
rstützen nachdrücklich jene Teile der Resolution 1973,
ie die Sanktionen gegen das Gaddafi-Regime weiter
nd erheblich verschärfen. Wir sind aber in der Abwä-
ung aller Risiken zu dem Ergebnis gekommen, dass wir
ns nicht mit deutschen Soldaten an einem militärischen
insatz in Libyen beteiligen werden. Daher haben wir
ns bei der Abstimmung enthalten.
u Frage 72:
Die Bundesregierung ist überzeugt, dass die Verhän-
ung gezielter, harter Sanktionen und ihre weltweite
onsequente Umsetzung geeignet sind, das Gaddafi-Re-
ime zur Abgabe der Macht zu zwingen. Eine militäri-
che Intervention ist demgegenüber mit hohen Risiken
r alle Beteiligten – auch für die libysche Bevölkerung –
ehaftet. Insofern verweise ich auf meine Antwort auf
re erste Frage.
nlage 62
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
es Abgeordneten Steffen-Claudio Lemme (SPD)
rucksache 17/5120, Frage 73):
Wird die Bundesregierung vor dem Hintergrund des Er-
starkens der rechtsextremen NPD in einem weiteren ostdeut-
schen Bundesland eine Neuakzentuierung ihrer bisherigen
Extremismuspolitik vornehmen?
Die Bundesregierung betrachtet den Schutz der frei-
eitlichen demokratischen Grundordnung und – damit
erbunden – die Bekämpfung und Prävention von poli-
sch oder religiös motiviertem Extremismus als eine der
11244 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 98. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. März 2011
(A) )
)(B)
grundlegenden Aufgaben von Staat und Gesellschaft.
Die Bundesprogramme zur Stärkung von Demokratie
und Toleranz leisten im Bereich pädagogischer Arbeit
mit jungen Menschen und in anderen Bereichen der de-
mokratischen Gemeinwesenarbeit hierzu ihren aner-
kannten Beitrag. Diesen Weg gilt es, nicht zuletzt auch
in Ansehung der jüngsten Wahlergebnisse der NPD in
Sachsen-Anhalt, weiterhin konsequent zu beschreiten. In
Ostdeutschland unterstützt der Beauftragte der Bundes-
regierung für die Neuen Bundesländer mit dem Pro-
gramm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ entsprechende
Bemühungen in besonderer Weise. Die Förderprojekte
für demokratische Teilhabe orientieren sich an dem von
der Bundesregierung verfolgten ganzheitlichen Ansatz.
Durch die Förderung von Handlungskompetenzen zum
Beispiel im Bereich der Jugendarbeit sowie einer Stär-
kung demokratischer Teilhabe sollen Einflussmöglich-
keiten extremistischer Tendenzen minimiert werden.
In diesem Sinne wird die Bundesregierung ihre Poli-
tik zur Bekämpfung von Extremismus und Intoleranz
unter Einbeziehung aller politischen Kräfte und des zi-
vilgesellschaftlichen Engagements weiter entschlossen
fortsetzen.
Anlage 63
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
(Drucksache 17/5120, Frage 74):
Inwieweit ist die Verschärfung zu § 8 Abs. 3 Satz 5 des
Aufenthaltsgesetzes – Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
nur für maximal ein Jahr, solange nicht das Sprachniveau B 1
nachgewiesen wurde – bei türkischen Staatsangehörigen mit
dem Verschlechterungsverbot im Assoziationsrecht vereinbar
– Art. 13 des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrates
EWG/Türkei über die Entwicklung der Assoziation –, sowohl
was das neue Erfordernis eines Sprachnachweises betrifft als
auch die neuen Beschränkungen infolge vermehrter Vorspra-
chen und damit verbundener erhöhter Kosten für häufigere
Verlängerungen der Aufenthaltserlaubnis, und inwieweit hält
die Bundesregierung diese Neuregelung überhaupt noch für
sinnvoll, wenn sie auf die Hauptbetroffenengruppe gar nicht
anwendbar ist?
Die Rechte der türkischen Staatsangehörigen nach
dem Assoziationsrecht EWG-Türkei bleiben durch die
Neuregelung unberührt.
Die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis jeweils nur
um maximal ein Jahr bis zum erfolgreichen Abschluss
des Integrationskurses bzw. dem Nachweis, dass die Inte-
gration anderweitig erfolgt ist, kann einen zusätzlichen
Anreiz schaffen, sich zügig in die Lebensverhältnisse in
Deutschland zu integrieren. § 8 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz
stellt bislang lediglich auf die ordnungsgemäße und nicht
auf die erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs ab.
Integrationspolitisch kommt es jedoch darauf an, dass der
Betroffene den Integrationskurs auch erfolgreich ab-
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chließt, das heißt insbesondere ausreichende Kenntnisse
er deutschen Sprache erwirbt.
Die Frage der Vereinbarkeit einer gesetzlichen Festle-
ung der Geltungsdauer von Aufenthaltstiteln mit
rt. 13 Assoziationsratsbeschluss 1/80 ist in der Recht-
prechung des Europäische Gerichtshof noch nicht ent-
chieden.
nlage 64
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
er Abgeordneten Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN) (Drucksache 17/5120, Frage 75):
Fallen aus Sicht der Bundesregierung Terrorangriffe unter
den Begriff „Restrisiko“?
Nein.
Nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden des Bun-
es muss ein Anschlag auf kerntechnische Einrichtungen
Deutschland als mögliche Option islamistischer Ter-
risten in Betracht gezogen werden und kann insoweit
icht völlig ausgeschlossen werden. Doch wird eine sol-
he Gefährdung derzeit als nicht wahrscheinlich bewer-
t. Für Anschlagsszenarien wie etwa ein gewillkürter
lugzeugabsturz auf ein Kernkraftwerk oder Terrorakte
einer Anlage besteht zwar eine sehr niedrige Eintritts-
ahrscheinlichkeit. Sie sind aber von dem sogenannten
estrisiko zu unterscheiden, das als unentrinnbar hinzu-
ehmen ist, weil seine Realisierung als praktisch ausge-
chlossen erscheint. Der deshalb erforderlichen Scha-
ensvorsorge wird durch ein integriertes Sicherungs-
nd Schutzkonzept Rechnung getragen, in dem Maßnah-
en der Betreiber und der staatlichen Sicherheitskräfte
ufeinander abgestimmt sind.
nlage 65
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
es Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE)
rucksache 17/5120, Frage 76):
Wie viele Neueinstellungen erfolgten im Jahr 2010 in den
obersten Bundesbehörden, und wie viele davon waren
schwerbehinderte Frauen und Männer (bitte aufgeschlüsselt
nach Bundesbehörden)?
Statistische Daten über die jährlichen Neueinstellun-
en in den obersten Bundesbehörden werden nicht zen-
al erhoben. Diese Daten einschließlich der Anzahl der
eueingestellten schwerbehinderten Frauen und Männer
urden zur Beantwortung der mündlichen Frage mittels
iner Ressortabfrage erhoben.
In den obersten Bundesbehörden erfolgten im Jahr
010 671 Neueinstellungen, davon waren 26 schwerbe-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 98. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. März 2011 11245
(A) )
)(B)
hindert. Der Anteil der schwerbehinderten Frauen und
Männern lag bei 3,9 Prozent.
Die nach § 71 Abs. 1 in Verbindung mit § 159 Abs. 1
SGB IX zu erfüllende Beschäftigungsquote schwerbe-
hinderter Menschen beträgt für den Bund 5 bzw. 6 Pro-
zent, gemessen an dem Gesamtbestand der Beschäftig-
ten des Bundes. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich
diese Quote auf die gesamte Bundesverwaltung bezieht.
Daher ist die isolierte Betrachtung eines Jahres hinsicht-
lich der Erfüllung der gesetzlichen Quote nicht aussage-
kräftig. Zum anderen ist zu berücksichtigen, dass eine
Schwerbehinderung auch im Laufe des Berufslebens erst
entstehen kann. Der Beschäftigungsanteil von Schwer-
behinderten beim Arbeitgeber Bund und somit den Er-
füllungsgrad der gesetzlichen Quote erhebt die Bundes-
agentur für Arbeit. Die Auswertung für das Jahr 2008
ergab für die Bundesverwaltung eine Beschäftigungs-
quote von 7,9 Prozent. Die gesetzlich zu erfüllende
Quote wurde damit deutlich übererfüllt. Da der Bund die
Beschäftigungsquote regelmäßig erfüllt, entfällt die Zah-
lung der Ausgleichsabgabe.
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Oberste
Bundes-
behörde
Neueinstellungen im Jahr 2010
insge-
samt
davon schwerbehindert
insgesamt
davon
Frauen
davon
Män-
nerabso-lut
in Pro-
zent
BK 13 0 0,0 0 0
AA 198 8 4,0 2 6
BMI 37 1 2,7 0 1
BMJ 32 2 6,3 1 1
BMF 22 0 0,0 0 0
BMWi 41 0 0,0 0 0
BMAS 23 3 13,0 1 2
BMELV 44 2 4,5 2 0
BMVg 13 0 0,0 0 0
BMFSFJ 34 2 5,9 1 1
BMG 30 2 6,7 1 1
BMVBS 56 2 3,6 1 1
BMU 55 1 1,8 0 1
BMBF 36 2 5,6 0 2
BMZ 32 1 3,1 0 1
BPA 6 0 0,0 0 0
Insgesamt 672 26 3,9 9 17
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nlage 66
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Fragen der
bgeordneten Dr. Eva Högl (SPD) (Drucksache 17/5120,
ragen 77 und 78):
Seit wann ist dem Bundesministerium der Justiz bekannt,
dass die USA nach dem SWIFT-Abkommen auch Zugriff auf
innereuropäische – und sogar zu einem geringen Anteil auch
auf innerdeutsche – Finanztransaktionsdaten über das System
SWIFTNet FIN haben und nur Daten aus dem SEPA-Über-
weisungssystem vor dem Zugriff geschützt sind?
Warum hat das Bundesministerium der Justiz in den Ver-
handlungen zum SWIFT-Abkommen mit den USA nicht da-
rauf gedrungen, auch die Daten, die über das System SWIFT-
Net FIN übertragen werden, vor dem Zugriff durch die USA
zu schützen?
u Frage 77:
Vorab möchte ich anmerken, dass Zahlungen von
eutschland in einen anderen Mitgliedstaat der EU
rundsätzlich als SEPA-Überweisung erfolgen und da-
er vom TFTP-Abkommen ausgenommen sind. Diese
usnahme gilt zwar nicht für frühere EU-Zahlungsfor-
en, wie die EU-Standardüberweisung. Da eine SEPA-
berweisung jedoch wesentlich billiger als die früheren
U-Zahlungsformen ist, hat sie diese im grenzüber-
chreitenden Zahlungsverkehr weitgehend verdrängt.
Nach dem Scheitern des sogenannten Interimsabkom-
ens am 11. Februar 2010 im Europäischen Parlament
urde innerhalb des Rates zunächst das Mandat für die
eiteren Verhandlungen über das spätere TFTP-Abkom-
en vorbereitet. Die vom Rat beschlossenen Verhand-
ngsrichtlinien vom 26. April 2010 für die Verhandlun-
en mit den USA sahen vor, dass SEPA-Überweisungen
on der Übertragung in die USA ausgeschlossen wer-
en.
Am Ratsbeschluss über die Verhandlungsrichtlinien
at die Bundesregierung mitgewirkt. Die Ausnahme für
EPA-Überweisungen war allen beteiligten Stellen be-
annt.
u Frage 78:
Die Bundesregierung hat sich im Vorfeld der Beratun-
en dafür eingesetzt, die Menge der in die USA zu über-
agenden Daten möglichst gering zu halten und hierzu
ie Übermittlung von Daten an möglichste enge Tatbe-
tandsvoraussetzungen zu knüpfen.
Die jetzige Regelung im Abkommen ist das Ergebnis
er Verhandlungen zwischen EU und USA.
nlage 67
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage
es Abgeordneten René Röspel (SPD) (Drucksache
7/5120, Frage 79):
Ist es nach geltendem Recht – vor dem Hintergrund der
Debatte über das sogenannte Brüstle-Patent – zulässig, Zellen
bzw. Zellprodukte aus abgetriebenen menschlichen Föten zu
11246 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 98. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. März 2011
(A) )
)(B)
patentieren, und wie bewertet die Bundesregierung diesen
Sachverhalt?
Dem Europäischen Gerichtshof liegt derzeit das in
der Frage erwähnte „Brüstle-Patent“ aufgrund eines Vor-
abentscheidungsersuchens des Bundesgerichtshofs zur
Entscheidung vor, Rechtssache C-34/10. Dieses Patent
betrifft isolierte und gereinigte Vorläuferzellen, die aus
menschlichen embryonalen Stammzellen hergestellt und
zur Behandlung neurologischer Erkrankungen verwen-
det werden sollen. Der EuGH wird auf der Grundlage
der Richtlinie 98/44/EG über den rechtlichen Schutz bio-
technologischer Erfindungen die Frage zu beantworten
haben, ob der Ausschluss von der Patentierbarkeit des
menschlichen Embryos alle Entwicklungsstadien mensch-
lichen Lebens von der Befruchtung der Eizelle an um-
fasst oder zusätzliche Voraussetzungen wie zum Beispiel
das Erreichen eines bestimmten Entwicklungsstadiums
erfüllt sein müssen. Der EuGH wird auch Stellung neh-
men zu der Frage der Patentierbarkeit für den Fall, dass
die Durchführung eines Verfahrens die vorherige Zerstö-
rung menschlicher Embryonen oder ihre Verwendung als
Ausgangsmaterial umfasst, selbst wenn in der Beschrei-
bung auf deren Verwendung nicht hingewiesen wird.
Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Ent-
scheidung des EuGH zum „Brüstle-Patent“ sowie das
auf dieser Grundlage zu fällende Berufungsurteil des
Bundesgerichtshofs im Hinblick auf die vorgenannten
Fragen Rechtssicherheit herstellen wird.
Anlage 68
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Fra-
gen der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE
LINKE) (Drucksache 17/5120, Fragen 80 und 81):
Welche Informationen liegen der Bundesregierung über
von Hochwasser betroffenen Flächen der Bodenverwertungs-
und -verwaltungs GmbH, BVVG, vor, und welche Möglich-
keiten einer Pachtpreisreduzierung zur Unterstützung der da-
von betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe sind nach An-
sicht der Bundesregierung der BVVG möglich bzw. werden
bereits genutzt?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Not-
wendigkeit von Rückkäufen bereits privatisierter BVVG-Flä-
chen aufgrund der Erwerbsansprüche von Alteigentümern in-
folge des Zweiten Flächenerwerbsänderungsgesetzes?
Zu Frage 80:
Nach eigenen Erkenntnissen der BVVG Bodenver-
wertungs- und -verwaltungs GmbH sind deren Flächen
nur in geringem Umfang betroffen, zum Beispiel maxi-
mal 100 Hektar in der Region Bernburg, Sachsen-An-
halt.
Eine genaue Aussage zum betroffenen Flächenvolu-
men ist nicht möglich, weil der BVVG bisher keine An-
träge auf Pachtzinsreduzierung oder -stundung vorlie-
gen. Sollten entsprechende Anträge von Pächtern
eingehen, wird die BVVG entsprechend § 59 Bundes-
haushaltsordnung nach Prüfung des Einzelfalles über ein
Entgegenkommen entscheiden.
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u Frage 81:
Für derartige Rückkäufe von der BVVG privatisierter
lächen gibt es keine Grundlage.
nlage 69
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage
er Abgeordneten Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
EN) (Drucksache 17/5120, Frage 82):
Welche Wirkung hat der mit den Energieversorgungsun-
ternehmen geschlossene Vertrag für die einstweilige Einstel-
lung des Betriebs von Atomkraftwerken, und folgt aus dem
Vertrag eine Entschädigungspflicht gegenüber den Betrei-
bern?
Die Anordnung der einstweiligen Betriebseinstellung
uf der Rechtsgrundlage des § 19 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 des
tomgesetzes hat keinen Einfluss auf den Förderfonds-
ertrag, der finanzielle Leistungen der Betreiber von
ernkraftwerken für die Nutzung von Strommengen aus
er Laufzeitverlängerung ab 2017 regelt. Der Vertrag
ieht hierfür auch keine Entschädigungsregeln vor.
nlage 70
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage
er Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE)
rucksache 17/5120, Frage 83):
Hält es die Bundesregierung für einen positiven Beitrag
zum Umweltschutz, dass die im Kraftfahrzeugsteuergesetz
verankerte Malusregelung in Höhe von durchschnittlich
24 Euro pro Jahr angesichts der rund 5 Millionen Kraftfahr-
zeuge, die nicht mit einem Partikelminderungssystem ausge-
stattet sind, zum 31. März 2011 ausläuft?
Durch das Vierte Gesetz zur Änderung des Kraftfahr-
eugsteuergesetzes vom 24. März 2007 war eine befris-
te Steuerbefreiung von 330 Euro für Diesel-Pkw einge-
hrt worden, die mit Partikelminderungstechnik
achgerüstet wurden, um eine Reduktion der vom Stra-
enverkehr ausgehenden Feinstaubbelastung zu errei-
hen. Diese Regelung lief zum 31. Dezember 2009 aus.
Durch diese befristeten Steuerbefreiungen entstanden
indereinnahmen, die zulasten der Länder gingen, de-
en die Kraftfahrzeugsteuer damals zustand. Diese Min-
ereinnahmen sollten im Zeitraum 2007 bis 2011 wei-
stgehend kompensiert werden durch einen
ergleichsweise geringen Zuschlag in Höhe von
,20 Euro je 100 Kubikzentimeter für Diesel-Pkw ohne
artikelfilter – vgl. Bundestagsdrucksache 16/4010, Fi-
anztableau auf Seite 8. Dementsprechend wurde der
uschlag bis 31. März 2011 befristet.
Ab August 2009 konnte der nachträgliche Einbau von
artikelminderungstechnik wahlweise auch über einen
arzuschuss von 330 Euro gefördert werden. Die Förde-
ng über den Barzuschuss wurde in 2010 verlängert und
uf leichte Nutzfahrzeuge ausgedehnt. Die Bundesregie-
ng prüft, ob und in welcher Form zusätzliche Anreize
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 98. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. März 2011 11247
(A) (C)
)(B)
zur Emissionsminderung an der Quelle gesetzt und wie
diese ausgestaltet werden können.
Anlage 71
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE)
(Drucksache 17/5120, Frage 84):
Welche steuerlichen Ausfälle bei der Einkommensteuer
wären zu verzeichnen, wenn im Rahmen einer Steuervereinfa-
chung die 0,03-Prozent-Regelung für die Besteuerung der pri-
vaten Nutzung von betrieblichen Kraftfahrzeugen ersatzlos
gestrichen würde, gleichzeitig in diesen Fällen aber auch ein
Ansatz der Entfernungspauschale für die Wege zur Arbeits-
stätte entfiele, und wie ist der Stand bei der Überprüfung der
gen Anhebung der Steuer- und Abgabenlast von drei bis vier
Prozent in Irland“ diese Finanzhilfe nicht erforderlich sei?
Das Bruttoinlandsprodukt, BIP, pro Kopf lag 2009
(neuere Daten liegen im Folgenden nicht für beide Län-
der vor) in Deutschland bei 29 300 Euro, in Irland bei
35 700 Euro. Das Nettonationaleinkommen betrug 2009
in Deutschland 25 200 Euro und in Irland 26 400 Euro je
Einwohner. Misst man aber die Größen in Kaufkraftstan-
dards, KKS, verringert sich der relative Wohlstand Ir-
lands deutlich. Gemessen in KKS betrug das BIP pro
Kopf 2009 in Deutschland 27 400 KKS und in Irland
29 800 KKS je Einwohner. Das Nettonationaleinkom-
men betrug 2009 in Deutschland 23 600 KKS und in Ir-
land 22 000 KKS je Einwohner (Quelle: Eurostat Daten-
bank).
Angemessenheit der Besteuerung des geldwerten Vorteils aus
der Privatnutzung betrieblicher Kraftfahrzeuge durch die
Bundesregierung?
Nach dem Koalitionsvertrag soll die Angemessenheit
der Besteuerung des geldwerten Vorteils aus der Privat-
nutzung betrieblicher Fahrzeuge überprüft werden. Die
Bundesregierung kommt derzeit diesem Prüfauftrag
nach. Die Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen.
Dies schließt auch die Frage der steuerlichen Ausfälle
ein.
Anlage 72
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage
des Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Drucksa-
che 17/5120, Frage 85):
Wie hoch waren in Bezug auf die Aussagen von Professor
Dr. Hans-Werner Sinn vom Ifo-Institut für Wirtschaftsfor-
schung an der Universität München in der öffentlichen Anhö-
rung zur haushalts- und wirtschaftspolitischen Koordinierung
in der Europäischen Union im Haushaltsausschuss des Deut-
schen Bundestages am 14. März 2011 jeweils das Bruttoin-
landsprodukt pro Kopf und das durchschnittliche Nettoein-
kommen pro Kopf im Jahr 2010 in Deutschland und in Irland,
die Steuer- und Abgabenlast von Arbeinehmern in 2010 und
2011 in diesen beiden Ländern sowie die Steuer- und Abga-
benlast in Irland nach Umsetzung der Sparmaßnahmen, die
Grundlage der Vereinbarungen mit dem Internationalen Wäh-
rungsfonds und der Europäischen Union für Finanzhilfen
sind, und inwieweit trifft die Aussage von Professor Dr. Hans-
Werner Sinn in der Anhörung zu, dass bei einer „geringfügi-
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Die Steuerquote betrug 2009 in Deutschland
2,6 Prozent des BIP, in Irland 22,3 Prozent. Die Abga-
enquote, Steuern und Sozialabgaben, lag 2009 in
eutschland bei 37 Prozent des BIP, in Irland bei
7,8 Prozent (Quelle: OECD Revenue Statistics, 2010).
ie Gesamtbelastung eines alleinstehenden Arbeitneh-
ers mit durchschnittlichem Einkommen betrug 2009 in
eutschland 50,9 Prozent der Lohnkosten und in Irland
8,6 Prozent (Quelle: OECD Taxing Wages 2010). Al-
rdings kann die Steuer- und Abgabenlast in Irland nach
msetzung der Sparmaßnahmen derzeit noch nicht ex-
kt beziffert werden.
Die Aussage des Sachverständigen in der öffentlichen
nhörung des Haushaltsausschusses des Deutschen
undestages am 14. März 2011, dass bei einer „gering-
gigen Anhebung der Steuer- und Abgabenlast von drei
is vier Prozent in Irland“ die Finanzhilfe nicht erforder-
ch wäre, greift zu kurz. Irland hat derzeit insbesondere
ufgrund der Probleme im Bankensektor keinen Zugang
um Kapitalmarkt. Die Finanzhilfen der EU und des In-
rnationalen Währungsfonds sollen den Zeitraum über-
rücken, in dem Irland keinen Zugang zum Kapitalmarkt
at. Der Finanzierungsbedarf Irlands beträgt in diesem
ahr nach gegenwärtigem Stand 26 Milliarden Euro, dies
ntspricht etwa 17 Prozent des BIP. Dies kann kurzfristig
icht durch die Anhebung der Steuer- und Abgabenlast
edeckt werden. Um den Zugang zum Kapitalmarkt wie-
er zu erlangen, sind umfassende Reformen notwendig,
ie Irland im Rahmen seines Anpassungsprogramms an-
eht und dessen Anforderungen es bis jetzt erfüllt hat.
98. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 23. März 2011
Inhalt:
Redetext
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Anlage 7
Anlage 8
Anlage 9
Anlage 10
Anlage 11
Anlage 12
Anlage 13
Anlage 14
Anlage 15
Anlage 16
Anlage 17
Anlage 18
Anlage 19
Anlage 20
Anlage 21
Anlage 22
Anlage 23
Anlage 24
Anlage 25
Anlage 26
Anlage 27
Anlage 28
Anlage 29
Anlage 30
Anlage 31
Anlage 32
Anlage 33
Anlage 34
Anlage 35
Anlage 36
Anlage 37
Anlage 38
Anlage 39
Anlage 40
Anlage 41
Anlage 42
Anlage 43
Anlage 44
Anlage 45
Anlage 46
Anlage 47
Anlage 48
Anlage 49
Anlage 50
Anlage 51
Anlage 52
Anlage 53
Anlage 54
Anlage 55
Anlage 56
Anlage 57
Anlage 58
Anlage 59
Anlage 60
Anlage 61
Anlage 62
Anlage 63
Anlage 64
Anlage 65
Anlage 66
Anlage 67
Anlage 68
Anlage 69
Anlage 70
Anlage 71
Anlage 72