Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 98. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. März 2011 11223
        (A) (C)
        )(B)
        Anlagen zum Stenografischen Bericht
        Anlage 1
        Liste der entschuldigten Abgeordneten
        Abgeordnete(r)
        entschuldigt bis
        einschließlich Abgeordnete(r)
        entschuldigt bis
        einschließlich
        *
        Bas, Bärbel SPD 23.03.2011
        Binder, Karin DIE LINKE 23.03.2011
        Brinkmann
        (Hildesheim),
        Bernhard
        SPD 23.03.2011
        Buchholz, Christine DIE LINKE 23.03.2011
        Bülow, Marco SPD 23.03.2011
        Bulling-Schröter, Eva DIE LINKE 23.03.2011
        Dr. Danckert, Peter SPD 23.03.2011
        Dyckmans, Mechthild FDP 23.03.2011
        Ernstberger, Petra SPD 23.03.2011
        Ferner, Elke SPD 23.03.2011
        Friedhoff, Paul K. FDP 23.03.2011
        Gerster, Martin SPD 23.03.2011
        Dr. Gysi, Gregor DIE LINKE 23.03.2011
        Hänsel, Heike DIE LINKE 23.03.2011
        Höfken, Ulrike BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        23.03.2011
        Höhn, Bärbel BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        23.03.2011
        Klöckner, Julia CDU/CSU 23.03.2011
        Kuhn, Fritz BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        23.03.2011
        K
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        (D
        für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver-
        sammlung des Europarates
        unert, Katrin DIE LINKE 23.03.2011
        urth (Kyffhäuser),
        Patrick
        FDP 23.03.2011
        aurischk, Sibylle FDP 23.03.2011
        ietan, Dietmar SPD 23.03.2011
        ieper, Cornelia FDP 23.03.2011
        eiche (Potsdam),
        Katherina
        CDU/CSU 23.03.2011
        oth (Augsburg),
        Claudia
        BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        23.03.2011
        upprecht
        (Tuchenbach),
        Marlene
        SPD 23.03.2011*
        chlecht, Michael DIE LINKE 23.03.2011
        chmidt (Eisleben),
        Silvia
        SPD 23.03.2011
        chulz, Jimmy FDP 23.03.2011
        endker,
        Reinhold
        CDU/CSU 23.03.2011
        rittin, Jürgen BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        23.03.2011
        erner, Katrin DIE LINKE 23.03.2011
        ichtel, Peter CDU/CSU 23.03.2011
        11224 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 98. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. März 2011
        (A) )
        )(B)
        Josef Göppel
        Peter Götz
        Dr. Wolfgang Götzer
        Ute Granold
        Reinhard Grindel
        Hermann Gröhe
        Michael Grosse-Brömer
        Dr. Hermann Kues
        Günter Lach
        Andreas G. Lämmel
        Dr. Norbert Lammert
        Katharina Landgraf
        Ulrich Lange
        Dr. Max Lehmer
        Dr. Andreas Scheuer
        Karl Schiewerling
        Norbert Schindler
        Tankred Schipanski
        Georg Schirmbeck
        Christian Schmidt (Fürth)
        Patrick Schnieder
        Rainer Arnold
        Heinz-Joachim Barchmann
        Doris Barnett
        Dr. Hans-Peter Bartels
        Klaus Barthel
        Sören Bartol
        Sabine Bätzing-Lichtenthäler
        Anlage 2
        der Mitglieder des Deutsc
        Vizepräsidenten des Deutsc
        CDU/CSU
        Ilse Aigner
        Peter Altmaier
        Peter Aumer
        Thomas Bareiß
        Norbert Barthle
        Günter Baumann
        Ernst-Reinhard Beck
        (Reutlingen)
        Manfred Behrens (Börde)
        Veronika Bellmann
        Dr. Christoph Bergner
        Peter Beyer
        Steffen Bilger
        Clemens Binninger
        Peter Bleser
        Dr. Maria Böhmer
        Wolfgang Börnsen
        (Bönstrup)
        Wolfgang Bosbach
        Norbert Brackmann
        Klaus Brähmig
        Michael Brand
        Dr. Reinhard Brandl
        Helmut Brandt
        Dr. Ralf Brauksiepe
        Dr. Helge Braun
        Heike Brehmer
        Ralph Brinkhaus
        Cajus Caesar
        Gitta Connemann
        Alexander Dobrindt
        Thomas Dörflinger
        Marie-Luise Dött
        Dr. Thomas Feist
        Enak Ferlemann
        Ingrid Fischbach
        Hartwig Fischer (Göttingen)
        Dirk Fischer (Hamburg)
        Dr. Maria Flachsbarth
        Klaus-Peter Flosbach
        Herbert Frankenhauser
        Dr. Hans-Peter Friedrich
        (Hof)
        Michael Frieser
        Erich G. Fritz
        Dr. Michael Fuchs
        Hans-Joachim Fuchtel
        Alexander Funk
        Ingo Gädechens
        Dr. Thomas Gebhart
        Norbert Geis
        Alois Gerig
        Eberhard Gienger
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        Namensverz
        hen Bundestages, die an de
        hen Bundestages teilgenomm
        arkus Grübel
        anfred Grund
        onika Grütters
        lav Gutting
        lorian Hahn
        r. Stephan Harbarth
        rgen Hardt
        erda Hasselfeldt
        r. Matthias Heider
        elmut Heiderich
        echthild Heil
        rsula Heinen-Esser
        rank Heinrich
        udolf Henke
        ichael Hennrich
        rgen Herrmann
        nsgar Heveling
        rnst Hinsken
        eter Hintze
        hristian Hirte
        obert Hochbaum
        arl Holmeier
        ranz-Josef Holzenkamp
        achim Hörster
        nette Hübinger
        homas Jarzombek
        ieter Jasper
        r. Franz Josef Jung
        ndreas Jung (Konstanz)
        r. Egon Jüttner
        artholomäus Kalb
        ans-Werner Kammer
        teffen Kampeter
        lois Karl
        ernhard Kaster
        olker Kauder
        iegfried Kauder (Villingen-
        Schwenningen)
        r. Stefan Kaufmann
        oderich Kiesewetter
        ckart von Klaeden
        wa Klamt
        olkmar Klein
        rgen Klimke
        xel Knoerig
        ns Koeppen
        anfred Kolbe
        r. Rolf Koschorrek
        artmut Koschyk
        homas Kossendey
        ichael Kretschmer
        unther Krichbaum
        r. Günter Krings
        üdiger Kruse
        ettina Kudla
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        r Wahl des Abgeordneten E
        en haben
        aul Lehrieder
        r. Ursula von der Leyen
        gbert Liebing
        atthias Lietz
        r. Carsten Linnemann
        atricia Lips
        r. Jan-Marco Luczak
        aniela Ludwig
        r. Michael Luther
        arin Maag
        r. Thomas de Maizière
        ans-Georg von der Marwitz
        ndreas Mattfeldt
        tephan Mayer (Altötting)
        r. Michael Meister
        aria Michalk
        r. h. c. Hans Michelbach
        r. Mathias Middelberg
        hilipp Mißfelder
        ietrich Monstadt
        arlene Mortler
        r. Gerd Müller
        tefan Müller (Erlangen)
        r. Philipp Murmann
        ernd Neumann (Bremen)
        ichaela Noll
        r. Georg Nüßlein
        ranz Obermeier
        duard Oswald
        enning Otte
        r. Michael Paul
        ita Pawelski
        lrich Petzold
        r. Joachim Pfeiffer
        ibylle Pfeiffer
        eatrix Philipp
        onald Pofalla
        hristoph Poland
        uprecht Polenz
        ckhard Pols
        homas Rachel
        r. Peter Ramsauer
        ckhardt Rehberg
        othar Riebsamen
        sef Rief
        laus Riegert
        r. Heinz Riesenhuber
        hannes Röring
        r. Norbert Röttgen
        r. Christian Ruck
        rwin Rüddel
        lbert Rupprecht (Weiden)
        nita Schäfer (Saalstadt)
        r. Wolfgang Schäuble
        r. Annette Schavan
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        r. Andreas Schockenhoff
        adine Schön (St. Wendel)
        r. Kristina Schröder
        (Wiesbaden)
        r. Ole Schröder
        ernhard Schulte-Drüggelte
        we Schummer
        rmin Schuster (Weil am
        Rhein)
        etlef Seif
        hannes Selle
        r. Patrick Sensburg
        ernd Siebert
        homas Silberhorn
        hannes Singhammer
        ns Spahn
        arola Stauche
        r. Frank Steffel
        rika Steinbach
        hristian Freiherr von Stetten
        ieter Stier
        ero Storjohann
        tephan Stracke
        ax Straubinger
        arin Strenz
        homas Strobl (Heilbronn)
        ena Strothmann
        ichael Stübgen
        r. Peter Tauber
        ntje Tillmann
        r. Hans-Peter Uhl
        rnold Vaatz
        olkmar Vogel (Kleinsaara)
        tefanie Vogelsang
        ndrea Astrid Voßhoff
        r. Johann Wadephul
        arco Wanderwitz
        ai Wegner
        arcus Weinberg (Hamburg)
        eter Weiß (Emmendingen)
        abine Weiss (Wesel I)
        go Wellenreuther
        arl-Georg Wellmann
        nnette Widmann-Mauz
        laus-Peter Willsch
        lisabeth Winkelmeier-
        Becker
        agmar Wöhrl
        r. Matthias Zimmer
        olfgang Zöller
        illi Zylajew
        PD
        grid Arndt-Brauer
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 98. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. März 2011 11225
        (A) )
        )(B)
        Dirk Becker
        Uwe Beckmeyer
        Lothar Binding (Heidelberg)
        Gerd Bollmann
        Klaus Brandner
        Willi Brase
        Ulla Burchardt
        Martin Burkert
        Petra Crone
        Martin Dörmann
        Elvira Drobinski-Weiß
        Garrelt Duin
        Sebastian Edathy
        Ingo Egloff
        Siegmund Ehrmann
        Dr. h. c. Gernot Erler
        Karin Evers-Meyer
        Gabriele Fograscher
        Dr. Edgar Franke
        Dagmar Freitag
        Sigmar Gabriel
        Michael Gerdes
        Iris Gleicke
        Günter Gloser
        Ulrike Gottschalck
        Angelika Graf (Rosenheim)
        Kerstin Griese
        Michael Groschek
        Michael Groß
        Wolfgang Gunkel
        Hans-Joachim Hacker
        Bettina Hagedorn
        Klaus Hagemann
        Michael Hartmann
        (Wackernheim)
        Hubertus Heil (Peine)
        Rolf Hempelmann
        Dr. Barbara Hendricks
        Gustav Herzog
        Gabriele Hiller-Ohm
        Petra Hinz (Essen)
        Frank Hofmann (Volkach)
        Dr. Eva Högl
        Christel Humme
        Josip Juratovic
        Oliver Kaczmarek
        Johannes Kahrs
        Dr. h. c. Susanne Kastner
        Ulrich Kelber
        Lars Klingbeil
        Hans-Ulrich Klose
        Dr. Bärbel Kofler
        Daniela Kolbe (Leipzig)
        Fritz Rudolf Körper
        Anette Kramme
        Nicolette Kressl
        Angelika Krüger-Leißner
        Ute Kumpf
        Christine Lambrecht
        Christian Lange (Backnang)
        Dr. Karl Lauterbach
        Steffen-Claudio Lemme
        Burkhard Lischka
        Gabriele Lösekrug-Möller
        Kirsten Lühmann
        Caren Marks
        Katja Mast
        Hilde Mattheis
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        llrich Meßmer
        r. Matthias Miersch
        ranz Müntefering
        r. Rolf Mützenich
        anfred Nink
        homas Oppermann
        olger Ortel
        einz Paula
        hannes Pflug
        achim Poß
        r. Wilhelm Priesmeier
        lorian Pronold
        r. Sascha Raabe
        echthild Rawert
        erold Reichenbach
        önke Rix
        ené Röspel
        r. Ernst Dieter Rossmann
        arin Roth (Esslingen)
        ichael Roth (Heringen)
        arlene Rupprecht
        (Tuchenbach)
        nton Schaaf
        xel Schäfer (Bochum)
        ernd Scheelen
        arianne Schieder
        (Schwandorf)
        erner Schieder (Weiden)
        lla Schmidt (Aachen)
        arsten Schneider (Erfurt)
        ttmar Schreiner
        wen Schulz (Spandau)
        wald Schurer
        rank Schwabe
        r. Martin Schwanholz
        olf Schwanitz
        tefan Schwartze
        ita Schwarzelühr-Sutter
        r. Carsten Sieling
        onja Steffen
        eer Steinbrück
        r. Frank-Walter Steinmeier
        hristoph Strässer
        erstin Tack
        r. h. c. Wolfgang Thierse
        ranz Thönnes
        olfgang Tiefensee
        üdiger Veit
        te Vogt
        r. Marlies Volkmer
        ndrea Wicklein
        eidemarie Wieczorek-Zeul
        altraud Wolff
        (Wolmirstedt)
        ta Zapf
        agmar Ziegler
        anfred Zöllmer
        rigitte Zypries
        DP
        ns Ackermann
        hristian Ahrendt
        hristine Aschenberg-
        Dugnus
        aniel Bahr (Münster)
        lorian Bernschneider
        ebastian Blumenthal
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        icole Bracht-Bendt
        laus Breil
        ainer Brüderle
        ngelika Brunkhorst
        rnst Burgbacher
        arco Buschmann
        ylvia Canel
        elga Daub
        einer Deutschmann
        r. Bijan Djir-Sarai
        atrick Döring
        ainer Erdel
        rg van Essen
        lrike Flach
        tto Fricke
        r. Edmund Peter Geisen
        r. Wolfgang Gerhardt
        ans-Michael Goldmann
        einz Golombeck
        iriam Gruß
        achim Günther (Plauen)
        r. Christel Happach-Kasan
        einz-Peter Haustein
        anuel Höferlin
        lke Hoff
        irgit Homburger
        r. Werner Hoyer
        einer Kamp
        ichael Kauch
        r. Lutz Knopek
        ascal Kober
        r. Heinrich L. Kolb
        udrun Kopp
        r. h. c. Jürgen Koppelin
        ebastian Körber
        olger Krestel
        einz Lanfermann
        ibylle Laurischk
        arald Leibrecht
        abine Leutheusser-
        Schnarrenberger
        hristian Lindner
        r. Martin Lindner (Berlin)
        ichael Link (Heilbronn)
        r. Erwin Lotter
        liver Luksic
        orst Meierhofer
        atrick Meinhardt
        abriele Molitor
        n Mücke
        etra Müller (Aachen)
        urkhardt Müller-Sönksen
        r. Martin Neumann
        (Lausitz)
        irk Niebel
        ans-Joachim Otto
        (Frankfurt)
        isela Piltz
        r. Christiane Ratjen-
        Damerau
        r. Birgit Reinemund
        r. Peter Röhlinger
        r. Stefan Ruppert
        jörn Sänger
        rank Schäffler
        hristoph Schnurr
        arina Schuster
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        r. Erik Schweickert
        erner Simmling
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        r. Hermann Otto Solms
        achim Spatz
        r. Max Stadler
        r. Rainer Stinner
        tephan Thomae
        lorian Toncar
        erkan Tören
        hannes Vogel
        (Lüdenscheid)
        r. Daniel Volk
        r. Guido Westerwelle
        r. Claudia Winterstein
        r. Volker Wissing
        artfrid Wolff (Rems-Murr)
        IE LINKE
        n van Aken
        gnes Alpers
        r. Dietmar Bartsch
        erbert Behrens
        atthias W. Birkwald
        eidrun Bluhm
        teffen Bockhahn
        r. Martina Bunge
        oland Claus
        evim Dağdelen
        r. Diether Dehm
        eidrun Dittrich
        erner Dreibus
        r. Dagmar Enkelmann
        laus Ernst
        olfgang Gehrcke
        icole Gohlke
        iana Golze
        nnette Groth
        r. Rosemarie Hein
        ge Höger
        r. Barbara Höll
        ndrej Hunko
        lla Jelpke
        r. Lukrezia Jochimsen
        atja Kipping
        arald Koch
        n Korte
        tta Krellmann
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        alph Lenkert
        ichael Leutert
        tefan Liebich
        lla Lötzer
        r. Gesine Lötzsch
        homas Lutze
        orothee Menzner
        ornelia Möhring
        ornelia Möller
        iema Movassat
        olfgang Nešković
        etra Pau
        ns Petermann
        ichard Pitterle
        vonne Ploetz
        grid Remmers
        aul Schäfer (Köln)
        r. Ilja Seifert
        11226 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 98. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. März 2011
        (A) )
        )(B)
        Antwort bens- und Futtermitteln im Falle eines nuklearen Unfalls
        sind in einer Verordnung der EU-Kommission bereits
        des Parl. Staatssekretärs Peter
        Abgeordneten Kathrin Vogler
        che 17/5171, Dringliche Frage 7
        Wie beurteilt die Bundesr
        gesundheitlichen Gefährdung
        durch den Verzehr verstrahlt
        weise Spinat, Blattgemüse od
        welchen Maßnahmen will di
        nenfalls gemeinsam bzw. in A
        dern der Europäischen Union
        dern, dass kontaminierte L
        verarbeitete Nahrungsmittel w
        Schokolade, Reiskräcker und
        fischen Raum mit Strahlenbela
        gelangen können?
        Nach derzeitigem Kenntniss
        Auswirkungen auf die Verbrau
        cher in Deutschland durch m
        nierte Lebensmittel aus Japan.
        Medienberichterstattung sehr au
        Bleser auf die Frage der
        (DIE LINKE) (Drucksa-
        ):
        egierung die Möglichkeit einer
        der deutschen Bevölkerung
        er Lebensmittel wie beispiels-
        er Bohnen aus Japan, und mit
        e Bundesregierung – gegebe-
        bstimmung mit den Partnerlän-
        – sofort und dauerhaft verhin-
        ebensmittel bzw. industriell
        ie zum Beispiel Fertignudeln,
        Kekse aus Japan und dem pazi-
        stung auf den deutschen Markt
        tand gibt es zurzeit keine
        cherinnen und Verbrau-
        öglicherweise kontami-
        Hierbei wird die aktuelle
        fmerksam verfolgt.
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        eit langem im Grundsatz a
        EuroATOM – Nr. 3954/87 de
        uttermittel sind auf der Grun
        urch die Verordnung – EuroA
        timmt worden.
        Sollte die Kommission Inform
        gische Notstandssituation erh
        ass die Höchstwerte in Leben
        icht werden könnten, erlässt
        ächst zeitlich befristete Vero
        ieser Werte.
        Lebens- und Futtermittel, die
        chreiten, dürften nicht import
        ebracht werden.
        Auf europäischer Ebene wir
        er Europäischen Kommission
        alten, zum gegenwärtigen Ze
        bgestimmt, Verordnung
        s Rates; Höchstwerte für
        dlage dieser Verordnung
        TOM – Nr. 770/90 abge-
        ationen über eine radio-
        alten, aus der sich ergibt,
        s- oder Futtermitteln er-
        sie unverzüglich eine zu-
        rdnung zur Anwendung
        diese Höchstwerte über-
        iert oder auf den Markt
        d es nach Informationen
        nicht für erforderlich ge-
        itpunkt Maßnahmen zur
        Raju Sharma
        Dr. Petra Sitte
        Kersten Steinke
        Sabine Stüber
        Alexander Süßmair
        Dr. Kirsten Tackmann
        Frank Tempel
        Dr. Axel Troost
        Alexander Ulrich
        Kathrin Vogler
        Johanna Voß
        Sahra Wagenknecht
        Halina Wawzyniak
        Jörn Wunderlich
        Sabine Zimmermann
        BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        Kerstin Andreae
        Marieluise Beck (Bremen)
        Volker Beck (Köln)
        Cornelia Behm
        Birgitt Bender
        Alexander Bonde
        Viola von Cramon-Taubadel
        Ekin Deligöz
        Katja Dörner
        Hans-Josef Fell
        Dr. Thomas Gambke
        Kai Gehring
        Katrin Göring-Eckardt
        Britta Haßelmann
        Bettina Herlitzius
        Winfried Hermann
        Priska Hinz (Herborn)
        Dr. Anton Hofreiter
        Ingrid Hönlinger
        Thilo Hoppe
        Uwe Kekeritz
        Katja Keul
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        Anlage 3
        Antwort
        des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage des
        Abgeordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 17/5171, Dringliche Frage 2):
        Wie und mit welchen zivilen und militärischen Mitteln
        will die Bundesregierung die am letzten Wochenende durch
        den NATO-Rat beschlossene Durchsetzung eines Waffenem-
        bargos gegen Libyen unterstützen?
        Der NATO-Rat hat gestern, 22. März 2011, die
        Durchsetzung des Waffenembargos gegen Libyen be-
        schlossen.
        Die Bundesregierung wird sich hieran mit militäri-
        schen Mitteln nicht beteiligen. Auch zivile Mittel zum
        Einsatz durch die NATO sind nicht vorgesehen.
        Anlage 4
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        emet Kilic
        ven-Christian Kindler
        aria Anna Klein-Schmeink
        te Koczy
        om Koenigs
        liver Krischer
        gnes Krumwiede
        tephan Kühn
        enate Künast
        arkus Kurth
        ndine Kurth (Quedlinburg)
        onika Lazar
        gnes Malczak
        rzy Montag
        erstin Müller (Köln)
        eate Müller-Gemmeke
        grid Nestle
        r. Konstantin von Notz
        mid Nouripour
        riedrich Ostendorff
        Dr. Hermann Ott
        Lisa Paus
        Brigitte Pothmer
        Tabea Rößner
        Krista Sager
        Manuel Sarrazin
        Elisabeth Scharfenberg
        Christine Scheel
        Dr. Gerhard Schick
        Dr. Frithjof Schmidt
        Dorothea Steiner
        Dr. Wolfgang Strengmann-
        Kuhn
        Hans-Christian Ströbele
        Dr. Harald Terpe
        Markus Tressel
        Daniela Wagner
        Wolfgang Wieland
        Dr. Valerie Wilms
        Josef Philip Winkler
        Der Handel mit Japan ist nach dem schrecklichen
        rdbeben und dem Tsunami praktisch zum Erliegen ge-
        ommen. Zudem ist Japan ein Lebensmittelimportland.
        xporte aus Japan nach Deutschland sind weitgehend
        uf Spezialitäten beschränkt, wie beispielsweise Soja-
        aucen und Nori-Algen. Frischwaren werden praktisch
        icht exportiert, ausgenommen wenige Fischspezialitä-
        n. Zum Vergleich: 2010 führte Deutschland rund
        13 000 Tonnen Fisch und Fischerzeugnisse ein, aus Ja-
        an stammten davon nur etwa 60 Tonnen.
        In Deutschland ist das Johann Heinrich von Thünen-
        stitut, vTI, nach dem Strahlenschutzvorsorgegesetz als
        eitstelle für die Überwachung der hiesigen Umweltra-
        ioaktivität in Fischen und Fischereiprodukten zuständig
        nd beobachtet die Lage in Japan aufmerksam. Das Ins-
        tut geht derzeit davon aus, dass eine Gefährdung der
        eutschen Verbraucher durch Fisch aus Japan zum jetzi-
        en Zeitpunkt ausgeschlossen werden kann.
        Europaweite Höchstwerte an Radioaktivität in Le-
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 98. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. März 2011 11227
        (A) )
        )(B)
        Beschränkung des Imports von Lebensmitteln aus Japan
        oder des Verzehrs japanischer Lebensmittel auszuspre-
        chen. Ich teile diese Auffassung. Die Einschätzung
        wurde in Abstimmung mit der FAO getroffen. Es ist
        ebenfalls zurzeit nicht vorgesehen, die oben erwähnten
        Notfallwerte in Kraft zu setzen.
        Um ein Lagebild zu erhalten, hat die Europäische
        Kommission den Mitgliedstaaten am 15. März 2011
        empfohlen, ab sofort Lebensmittel pflanzlichen und tie-
        rischen Ursprungs – insbesondere Fisch und Fisch-
        erzeugnisse – sowie von Futtermitteln aus Japan auf
        Radioaktivität zu untersuchen und sofort über unge-
        wöhnliche Messwerte informiert zu werden. Unsichere
        Lebensmittel dürfen nicht in den Verkehr gebracht wer-
        den.
        Die Bundesregierung verfolgt die Entwicklungen in
        Japan ebenfalls sehr sorgfältig. Das BMELV hat die für
        die Lebensmittelkontrolle zuständigen Bundesländer
        über die Empfehlung der EU-Kommission informiert.
        Unter anderem haben Länder mit wichtigen internationa-
        len Einfuhrstellen bereits entsprechende Kontrollverfah-
        ren etabliert und führen im Rahmen ihrer Zuständigkeit
        Untersuchungen von Lebens- und Futtermitteln auf Ra-
        dioaktivität durch. Des Weiteren wurde der Zoll durch
        das BMF gebeten, die Lebensmittelüberwachung bei der
        Wahrnehmung dieser Aufgabe zu unterstützen.
        Außerdem hat das BMELV das Bundesamt für Ver-
        braucherschutz und Lebensmittelsicherheit in Berlin be-
        auftragt, die Untersuchungsergebnisse zentral zu sam-
        meln und sie zügig auszuwerten. Auch Erkenntnisse aus
        den Forschungseinrichtungen – BfR, BfS, vTI – fließen
        hier ein.
        Nach Aussagen der WHO gibt es zum jetzigen Zeit-
        punkt keine Hinweise darauf, dass kontaminierte Nah-
        rungsmittel in andere Länder gelangt sein könnten. Auch
        dem BMELV liegen zum jetzigen Zeitpunkt noch keine
        Kenntnisse hierüber vor.
        Anlage 5
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die
        Frage des Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5120, Frage 1):
        Hat die Bundesregierung die rechtliche Prüfung der Aus-
        fuhrbeschränkung für das Anästhesiemittel Thiopental abge-
        schlossen, und welche Haltung nimmt die Bundesregierung
        zu einer etwaigen Ausfuhrbeschränkung von Thiopental in die
        USA ein?
        Die Prüfung von nationalen ausfuhrkontrollrechtli-
        chen Möglichkeiten der Beschränkung der Lieferung
        von Thiopental-Natrium in die USA ist innerhalb der
        Bundesregierung noch nicht abgeschlossen. Die Bundes-
        regierung wird aber die zur Verfügung stehenden rechtli-
        chen und tatsächlichen Möglichkeiten zur Verhinderung
        einer Lieferung von Thiopental-Natrium in die USA
        zum Einsatz bei der Vollstreckung der Todesstrafe aus-
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        chöpfen. Unabhängig davon unterstützt die Bundesre-
        ierung in Abstimmung mit den EU-Partnern die Dis-
        ussion über die Schaffung einer EU-einheitlichen
        egelung in der Anti-Folter-Verordnung (EG) Nr. 1236/
        005.
        nlage 6
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die
        rage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE)
        rucksache 17/5120, Frage 2):
        Inwiefern gab es infolge der atomaren Katastrophe in Ja-
        pan in der Bundesregierung Diskussionen über einen mögli-
        chen Austritt Deutschlands aus der Europäischen Atomge-
        meinschaft bzw. eine Auflösung, und welche Kenntnisse hat
        die Bundesregierung über ähnliche Diskussionen oder Initiati-
        ven in den Mitgliedstaaten der EU und in der EU, zeitlich un-
        abhängig von der Katastrophe in Japan?
        Die Frage eines Austritts Deutschlands aus der Euro-
        äischen Atomgemeinschaft, EuroATOM, stellt sich
        icht.
        Der EuroATOM-Vertrag von 1957 als einer der Grün-
        ungsverträge der EU beschäftigt sich unter anderem mit
        inheitlichen Sicherheitsanforderungen und Kontroll-
        aßnahmen und dient damit in weiten Teilen der Sicher-
        eitsvorsorge der Bevölkerung.
        nlage 7
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die
        rage des Abgeordneten Garrelt Duin (SPD) (Drucksa-
        he 17/5120, Frage 3):
        In welchem Umfang wird die Bundesregierung – wie in
        einer entsprechenden Publikation angekündigt – die Mittel für
        das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand, ZIM, bis
        2013 weiter aufstocken, und wie erklärt sich vor diesem Hin-
        tergrund der Widerspruch zu den Aussagen im Eckwertebe-
        schluss zum Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2012
        und zum Finanzplan 2011 bis 2015, dass bei den klassischen
        Ausgabeschwerpunkten des Bundesministeriums für Wirt-
        schaft und Technologie, wie der Stärkung der kleinen und mit-
        telständischen Betriebe und der Förderung von neuen Techno-
        logien und Innovationen, die bisherige Finanzplanlinie
        lediglich fortgeschrieben wird?
        Für das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand,
        IM, sind im Bundeshaushalt 2011 und in der Mittel-
        istigen Finanzplanung 2012 bis 2014 im Rahmen des
        inzelplans des Bundesministeriums für Wirtschaft und
        echnologie Mittel vorgesehen, die von 389 Millionen
        uro im laufenden Jahr auf jeweils über 500 Millionen
        uro in den Folgejahren anwachsen.
        Damit besteht bei Fortschreibung der Finanzplanung
        ein Widerspruch zu der Aussage, dass die Bundesregie-
        ng die Mittel für das ZIM bis 2013 weiter aufstocken
        ird.
        11228 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 98. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. März 2011
        (A) )
        )(B)
        Anlage 8
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Fra-
        gen der Abgeordneten Ingrid Nestle (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5120, Fragen 4 und 5):
        Wie viele der 24 Trassen des Vordringlichen Bedarfs nach
        § 1 Abs. 1 des Energieleitungsausbaugesetzes sind in erster
        Linie aufgrund der mangelnden Akzeptanz in der Bevölke-
        rung verzögert?
        Was tut die Bundesregierung, um den Ausbau der Verteil-
        netze voranzubringen, deren Engpässe aktuell die Hauptursa-
        che für die Abregelung von erneuerbaren Energieanlagen
        sind?
        Zu Frage 4:
        Eine projektbezogene Aussage über die fehlende Ak-
        zeptanz lässt sich nicht treffen. Die fehlende gesell-
        schaftliche Akzeptanz ist ein flächendeckendes Phäno-
        men, das sich in einigen Regionen stärker gegen den
        Netzausbau kanalisiert als in anderen.
        Zu Frage 5:
        Die Bundesregierung hat erst jüngst die Investitions-
        bedingungen der Verteilnetzbetreiber verbessert, um den
        Netzausbau aufgrund der Einspeisung Erneuerbarer
        Energien zu beschleunigen. Regulatorisch wurde der so-
        genannte Erweiterungsfaktor im Rahmen der Anreizre-
        gulierung so geändert, dass die dezentrale Einspeisung
        aus Erneuerbaren Energien stärker berücksichtigt wird.
        Das erhöht die Rückflüsse aus Investitionen der Netzbe-
        treiber. Darüber hinaus wird im Rahmen der im Bundes-
        ministerium für Wirtschaft und Technologie angesiedel-
        ten Netzplattform auch die Situation der Verteilnetze im
        Hinblick auf die Beschleunigung des Netzausbaus sowie
        die Verbesserung der Akzeptanz untersucht. Auf dieser
        Basis wird dann zu entscheiden sein, ob und gegebenen-
        falls welche Korrekturen bei der Regelung der Verteil-
        netze erforderlich sind.
        Anlage 9
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die
        Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5120, Frage 6):
        Welche im Energiekonzept der Bundesregierung angekün-
        digten Maßnahmen sind schon per Gesetz oder Verordnung
        umgesetzt worden, und welche Maßnahmen sollen in der No-
        velle zum Energiewirtschaftsgesetz umgesetzt werden?
        Die Bundesregierung wird die im 10-Punkte-Sofort-
        programm zum Energiekonzept beschlossenen Maßnah-
        men wie angekündigt bis Ende 2011 umsetzen. Im Rah-
        men der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes sollen
        die Netzentwicklungspläne der Netzbetreiber (Sofort-
        programm zum Energiekonzept) umgesetzt werden. Die
        Ressortabstimmung hierzu läuft bereits. Sie soll zügig
        durchgeführt werden, um noch im Sommer das parla-
        mentarische Verfahren beginnen zu können.
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        nlage 10
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
        rage des Abgeordneten Stefan Schwartze (SPD)
        rucksache 17/5120, Frage 9):
        Sind Vertreter von Bundesministerien außer dem Bundes-
        ministerium für Arbeit und Soziales an der Erstellung des Ak-
        tionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonven-
        tion beteiligt und, wenn ja, welche?
        Der Nationale Aktionsplan zur Umsetzung der UN-
        ehindertenrechtskonvention ist ein Aktionsplan der ge-
        amten Bundesregierung. Deshalb sind alle Ressorts in
        ie Erarbeitung des Nationalen Aktionsplans eingebun-
        en. Die Federführung liegt beim Bundesministerium
        r Arbeit und Soziales.
        nlage 11
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
        ragen des Abgeordneten Stefan Schwartze (SPD)
        rucksache 17/5120, Frage 10):
        Ist beabsichtigt, die Vorschläge der Behindertenselbsthilfe
        aus den Kongressen „Mit Dir zum Wir“ im Aktionsplan zur
        Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte der Men-
        schen mit Behinderungen aufzugreifen, und wird die Bundes-
        regierung das Votum der Mehrheit der Teilnehmer für ein Ge-
        setz zur sozialen Teilhabe beachten?
        Die Ergebnisse der Kongresse „Teilhabe braucht Vi-
        ionen“ vom 23. Juni 2010 und „Teilhabe braucht Maß-
        ahmen“ vom 4. November 2010 in Berlin fließen in den
        ationalen Aktionsplan ein. Das kann aber nicht bedeu-
        n, dass alle Forderungen der Behindertenverbände in
        en Nationalen Aktionsplan übernommen werden.
        Im Rahmen des Maßnahmenkongresses des BMAS
        November 2011 gab es keine „Abstimmung“ unter
        llen 300 Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu einzel-
        en Maßnahmen. Dies gilt auch für den Vorschlag eines
        euen Leistungsgesetzes zur sozialen Teilhabe.
        nlage 12
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
        ragen des Abgeordneten Markus Kurth (BÜND-
        IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5120, Fra-
        en 11 und 12):
        Welche inhaltlichen Punkte zu Fragen der Umsetzung der
        Komplexleistung Frühförderung wurden bei der ersten Ana-
        lyse der Fachreferate im Bundesministerium für Arbeit und
        Soziales und im Bundesministerium für Gesundheit mit Ver-
        tretern von Leistungserbringern und Leistungsträgern auf
        Bundesebene sowie einer Vertreterin des Beauftragten der
        Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen am
        16. November 2010 besprochen, und warum haben entgegen
        der Verlautbarungen der Bundesregierung (mündliche
        Frage 32 auf Bundestagsdrucksache 17/3947) im Jahr 2011
        noch keine Bund-Länder-Gespräche zur Abstimmung des
        weiteren Vorgehens stattgefunden?
        Wann ist nach Ansicht der Bundesregierung mit aussage-
        kräftigen Ergebnissen darüber zu rechnen, ob das aus dem
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 98. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. März 2011 11229
        (A) )
        )(B)
        Juni 2009 datierende gemeinsame Rundschreiben des Bun-
        desministeriums für Arbeit und Soziales sowie des Bundesmi-
        nisteriums für Gesundheit an die Spitzenverbände der
        zuständigen Rehabilitationsträger die Probleme bei der Um-
        setzung der Komplexleistung Frühförderung beseitigt hat?
        Zu Frage 11:
        Gegenstand der Sitzung am 16. November 2010, an
        der auch die Interessenvertretungen der behinderten
        Menschen teilnahmen, war vor allem die Diskussion
        über die Ergebnisse der Befragung des BMAS zur Um-
        setzung der Komplexleistung Frühförderung 2010. Die
        Ergebnisse wurden unterschiedlich gewertet. Die Leis-
        tungsträger sahen eine Verbesserung der Situation. Die
        Interessenvertretungen der behinderten Menschen sahen
        noch Verbesserungspotenziale vor allem bei der Ausge-
        staltung und der Finanzierung der Komplexleistung. Als
        Lösungsvorschläge wurden insbesondere eine Ergän-
        zung der Frühförderverordnung und die Einrichtung von
        Schiedsstellen diskutiert. Letztere sollen Streitigkeiten
        bei den Vertragsverhandlungen zwischen Leistungsträ-
        gern und Leistungserbringern beilegen.
        Diese Anregungen werden in den Nationalen Akti-
        onsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskon-
        vention einfließen. Vor Kabinettsbefassung werden auch
        die Länder in die Abstimmung des Aktionsplans einbe-
        zogen.
        Die Länder wurden bereits über die Ergebnisse der
        Besprechung im BMAS am 16. November 2010 infor-
        miert. Ihnen wurden auch die Ergebnisse der BMAS-
        Untersuchung zur Kenntnis gegeben.
        Zu Frage 12:
        Das 2009 gemeinsam von BMAS und BMG heraus-
        gegebene Rundschreiben hat die damals bestehenden
        Probleme, insbesondere zum Anwendungsbereich der
        Frühförderverordnung, zum Inhalt der Komplexleistung
        sowie zur Abgrenzung der Zuständigkeiten der Reha-
        Träger praxisorientiert aufgegriffen.
        Das Rundschreiben ist sowohl bei den Betroffenen-
        verbänden als auch den Reha-Trägern auf eine sehr posi-
        tive Resonanz gestoßen und hat zur Klarstellung der da-
        mals offenen Fragen beigetragen. Es lässt aber auch
        weiterhin die Freiheit und Flexibilität, örtlich angepasste
        Lösungen im Rahmen von Landesrahmenempfehlungen
        und Vereinbarungen zu entwickeln. Dies entspricht dem
        überwiegenden Interesse der Reha-Träger, der Träger
        der Sozialhilfe und der Leistungserbringer, da es eine ge-
        wachsene Landschaft mit unterschiedlichen Strukturen
        gibt.
        In diesem Sinne haben sich auch die Vertreterin des
        Deutschen Städtetages und Verbandsvertreter in der Kin-
        derkommission des Deutschen Bundestages am 1. De-
        zember 2010 dafür eingesetzt, es bei den Verbesserun-
        gen des Rundschreibens zu belassen und diese zu be-
        herzigen. Denn letztlich könne auch eine gesetzliche
        Regelung inhaltlich nicht über das Rundschreiben hin-
        ausgehen.
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        nlage 13
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
        rage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE)
        rucksache 17/5120, Frage 13):
        Welche Bundesbehörden betrifft die Kritik der Leiterin der
        Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders, und
        des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behin-
        derter Menschen, Hubert Hüppe, dass schwerbehinderte Men-
        schen in Bewerbungsverfahren, zum Beispiel durch Nichtein-
        ladung zu Vorstellungsgesprächen, benachteiligt werden (siehe
        deren Pressemitteilung vom 17. März 2011)?
        Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes berät
        enschen, die sich wegen der im Allgemeinen Gleich-
        ehandlungsgesetz genannten Gründe, zum Beispiel we-
        en einer Behinderung, benachteiligt fühlen. Dieses Be-
        tungsangebot ist anonym und vertraulich, sodass
        onkrete Einzelfälle nicht öffentlich gemacht werden
        önnen.
        nlage 14
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
        rage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE
        INKE) (Drucksache 17/5120, Frage 14):
        Wie viele der Mittel der Leistungen zur Eingliederung in
        Arbeit nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch sind 2005
        bis 2011 absolut und relativ bereits gebunden gewesen?
        Die den Grundsicherungsstellen insgesamt zugewie-
        enen Budgets für Leistungen zur Eingliederung für Ar-
        eit nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (ohne
        onderprogramme) und die zum 1. Januar des jeweiligen
        ahres insgesamt bestehenden Festlegungen sowie der
        nteil dieser Bindungen am zugewiesenen Budget sind
        er nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:
        nlage 15
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Fragen der
        bgeordneten Kerstin Tack (SPD) (Drucksache 17/5120,
        ragen 15 und 16):
        Jahr
        Budget Bindung Anteil
        in Millionen Euro in Prozent
        2005 6 528,3 558,2 8,6
        2006 5 496,3 1 365,0 24,8
        2007 5 508,6 2 019,1 36,7
        2008 6 398,7 2 213,9 34,6
        2009 6 294,8 2 568,5 40,8
        2010 5 570,1 3 041,8 54,6
        2011 4 662,0 2 088,8 44,8
        11230 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 98. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. März 2011
        (A) )
        )(B)
        Wann wird die Bundesregierung die im Rahmen des Zwei-
        ten Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermit-
        telgesetzbuches sowie anderer Vorschriften angekündigte
        Rechtsverordnung für die Eigenkontrollen der Lebens- und
        Futtermittelunternehmen vorlegen?
        Wann ist mit der Verordnung über die Zulassung von Fut-
        termittelunternehmen zu rechnen?
        Zu Frage 15:
        Es ist geplant, in Kürze einen Vorschlag für eine Ver-
        ordnung nach dem neuen Artikel 44 a LFGB vorzulegen.
        Ein Referentenentwurf ist in Vorbereitung. Vorausset-
        zung für den Erlass der neuen Verordnung ist das In-
        krafttreten der Änderung des LFGB.
        Zu Frage 16:
        Der Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Fut-
        termittelverordnung, in dem unter anderem in Umset-
        zung des Aktionsplans Verbraucherschutz in der Futter-
        mittelkette eine Zulassungspflicht für bestimmte
        Betriebe im nationalen Recht verankert werden soll,
        wird in Kürze vorgelegt werden.
        Anlage 16
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
        des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜND-
        NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5120, Frage 18):
        Treffen Medienberichte zu, wonach der ehemalige Bun-
        desminister der Verteidigung oder andere Vertreter der Bun-
        desregierung bei den jüngsten Verhandlungen mit dem
        EADS-Unternehmen über die Lieferung von EADS-Trans-
        portmaschinen Vorteile für das Unternehmen von insgesamt
        1,75 Milliarden Euro „herausgehandelt“ hat, bestehend aus
        398 Millionen Euro Verzicht auf Vertragsstrafen, Verzicht auf
        sieben Maschinen bei gleichem Preis – circa 1 Milliarde Euro –,
        500 Millionen Euro Kredit – von der Bundesregierung an
        EADS – und 346 Millionen Euro Preiserhöhung für EADS
        – trotz verspäteter Lieferung, weil EADS inzwischen die
        Preise angehoben hat – so ARD-Magazin Fakt vom Januar
        2011 (www.ardmediathek.de/ard/servlet/content/3517136?do-
        cumentId=6272182), und wie rechtfertigt die Bundesregie-
        rung diese Ausgabe in Höhe von 1,75 Milliarden Euro (500-
        Millionen-Euro-Kredit nicht mitgerechnet)?
        Deutschland beteiligt sich entsprechend der im
        A400M-DPP-Vertrag vereinbarten Abnahmemenge von
        A400M-Luftfahrzeugen an der Fortführung des A400M-
        Programmes nach Maßgabe der durch die Staatssekre-
        täre der A400M-Partnernationen im Rahmen der „Berli-
        ner Erklärung“ vom 5. März 2010 festgelegten Parame-
        ter.
        Dies bedeutet im Einzelnen, dass Deutschland seinen
        Anteil an der Vertragsanpassung durch einen Leistungs-
        verzicht, insbesondere den Verzicht auf sieben Luftfahr-
        zeuge, welche nunmehr als Optionen zur Verfügung ste-
        hen, in Höhe von 667 Millionen Euro erbringt.
        Zudem verzichtet Deutschland gemeinsam mit den
        anderen Partnernationen auf die Geltendmachung von
        Verzugsentschädigungen gemäß dem A400M-DPP-Ver-
        trag. Der deutsche Anteil beläuft sich auf 398 Millionen
        Euro, mit dem Preisstand Dezember 2010.
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        Die vertraglich im A400M-DPP-Vertrag geregelte
        reisanpassung, die im Rahmen der Fortführung des
        400M-Programms nicht geändert wurde, wird sich auf-
        rund der Vertragsverlängerung nunmehr über einen län-
        eren Zeitraum erstrecken. Der sich daraus ergebende
        ffekt wird, basierend auf dem neuen Lieferplan, auf
        irca 346 Millionen Euro prognostiziert.
        Das Bundesministerium der Verteidigung beabsich-
        gt daneben, zur Fortführung der Entwicklung und Be-
        chaffung des Lufttransportflugzeugs A400M ein be-
        ingt rückzahlbares verzinsliches Darlehen, dessen
        ückzahlung an den Exporterfolg des Lufttransportflug-
        eugs A400M gekoppelt ist, an die Airbus Operations
        mbH unter Einbeziehung der Kreditanstalt für Wieder-
        ufbau auszureichen.
        Mit den beschriebenen Maßnahmen haben die Part-
        ernationen nach langwierigen Untersuchungen und
        erhandlungen gemeinsam mit der Firma EADS das
        400M-Programm wieder auf einen erfolgreichen Weg
        ebracht und sichern damit sowohl die Einsatzbereit-
        chaft ihrer jeweiligen Streitkräfte, den Erhalt ihrer für
        ie Souveränität der Partnernationen unabdingbaren na-
        onalen wehrtechnischen Kernfähigkeiten sowie erheb-
        ches nationales Wertschöpfungspotenzial.
        nlage 17
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die
        rage der Abgeordneten Daniela Kolbe (Leipzig) (SPD)
        rucksache 17/5120, Frage 19):
        Wie bewertet das Bundesministerium für Familie, Senio-
        ren, Frauen und Jugend, BMFSFJ, die im Zusammenhang mit
        Förderprogrammen des BMFSFJ und des Bundesministeri-
        ums des Innern gegen Extremismus abgegebenen kritischen
        Erklärungen zur geforderten sogenannten Demokratieerklä-
        rung vieler Träger, und gibt es Weisungen, Überlegungen und/
        oder Aussagen seitens der Bundesministerien, Antragsteller,
        die eine solche kritische Erklärung abgeben, im Förderverfah-
        ren anders bzw. schlechter zu behandeln?
        Es steht jedem Träger frei, seine Meinung zur Demo-
        ratieerklärung zu äußern.
        Dabei ist klar, dass die Abgabe der Demokratieerklä-
        ng eine Voraussetzung für die Förderung und Bestand-
        il des Bewilligungsbescheides ist. Kritische Kommen-
        re zur Erklärung haben keinen Einfluss auf die
        örderentscheidung.
        nlage 18
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die
        rage der Abgeordneten Daniela Kolbe (Leipzig) (SPD)
        rucksache 17/5120, Frage 20):
        Wem obliegt im Rahmen der Lokalen Aktionspläne die
        letztendliche Entscheidung über die Förderung von beantrag-
        ten Projekten, dem für den Lokalen Aktionsplan verantwortli-
        chen Landkreis oder dem BMFSFJ als Initiator des Förderpro-
        gramms, und gibt es Überlegungen seitens des BMFSFJ im
        Rahmen der Lokalen Aktionspläne getroffene Förderentschei-
        dungen aufzuheben, wenn geförderte Projektträger eine Zu-
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 98. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. März 2011 11231
        (A) )
        )(B)
        satzerklärung entsprechend der vorhergehenden Frage abge-
        geben haben?
        Die Verantwortung für die Umsetzung des Lokalen
        Aktionsplans hat die Behörde in der Kommune, die den
        Antrag zur Entwicklung, Implementierung und Umset-
        zung eines Lokalen Aktionsplans gestellt hat. Sie setzt
        damit auch die Demokratieerklärung vor Ort um.
        Was den zweiten Teil Ihrer Frage anbetrifft, so habe
        ich ja bereits gesagt, dass kritische Kommentare keinen
        Einfluss auf die Förderentscheidung haben.
        Anlage 19
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf
        die Frage des Abgeordneten Hans-Joachim Hacker
        (SPD) (Drucksache 17/5120, Frage 21):
        Welche Position hat die Bundesregierung zur Verabschie-
        dung einer neuen EU-Richtlinie, mit der Erstattungsansprüche
        von gesetzlich Krankenversicherten bei der Behandlung in-
        nerhalb der Mitgliedsländer einheitlich geregelt werden sol-
        len, und welche Vorstellungen hat die Bundesregierung zur
        Weiterentwicklung der europäischen Krankenversicherungs-
        karte (travel-tribune Nr. 7/11 vom 17. Februar 2011, Seite 13?
        Die „Richtlinie über die Ausübung der Patienten-
        rechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsver-
        sorgung“ hat der EU-Ministerrat am 28. Februar 2011
        verabschiedet. Bereits am 19. Januar 2011 hatte das
        Europäische Parlament seine Zustimmung erteilt. Die
        Richtlinie setzt die Rechtsprechung des Gerichtshofs der
        Europäischen Union, EuGH, zur Patientenmobilität um,
        wonach jeder Patient ein Recht auf Behandlung im Aus-
        land hat. Die Kosten für die Auslandsbehandlung sind
        nach der Richtlinie grundsätzlich von der Krankenkasse
        bis zu der Höhe und für solche Leistungen zu erstatten,
        die auch bei einer entsprechend im Inland nach dem
        Leistungskatalog des Fünften Buches Sozialgesetzbuch,
        SGB V, erbrachten Behandlung angefallen wären. Darü-
        ber hinaus sieht die Richtlinie die Schaffung neuer Kon-
        taktstellen vor, mittels derer sich Patientinnen und Pati-
        enten in Zukunft besser über Behandlungsmöglichkeiten
        in anderen EU-Staaten informieren können. Zudem kön-
        nen sich die Mitgliedstaaten unter anderem an Referenz-
        netzwerken zur Behandlung und Erforschung von selte-
        nen Erkrankungen beteiligen. Die Bundesregierung
        begrüßt die rechtliche Klarstellung im Sinne der Versi-
        cherten und sieht in ihr Chancen für Anbieter im deut-
        schen Gesundheitswesen. Sie wird die Richtlinie
        innerhalb der vorgesehenen Frist von 30 Monaten um-
        setzen.
        Eine Weiterentwicklung der europäischen Kranken-
        versichertenkarte wird im Zusammenhang mit der Ein-
        führung einer elektronischen – also SmartCard-basier-
        ten – europäischen Krankenversichertenkarte, eEHIC,
        untersucht.
        Ende 2007 hat die für die EHIC zuständige Verwal-
        tungskommission für Wanderarbeitnehmer, in der die
        Bundesregierung durch das Bundesministerium für Ar-
        beit und Soziales vertreten wird, eine Ad-hoc-Arbeits-
        gruppe eingesetzt, die den Auftrag hatte, die politischen,
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        chtlichen und technischen Grundlagen für die Einfüh-
        ng der eEHIC auszuarbeiten.
        Diese Ad-hoc-Arbeitsgruppe wurde geleitet von ei-
        em Mitarbeiter der Gesellschaft für Telematikanwen-
        ungen der Gesundheitskarte mbH, gematik, die in
        eutschland für die Einführung der elektronischen Ge-
        undheitskarte zuständig ist. Die Ad-hoc-Gruppe hat im
        ai 2009 einen Abschlussbericht vorgelegt, in dem die
        chtlichen, funktionalen und technischen Anforderun-
        en für die Einführung einer eEHIC dargelegt wurden.
        In ihrer 326. Sitzung am 16./17. März 2011 hat die
        erwaltungskommission für die Koordinierung der Sys-
        me der sozialen Sicherheit beschlossen, hierzu eine
        achbarkeitsstudie in Auftrag zu geben.
        Die Bundesregierung wird auch weiterhin die kon-
        eptionellen Arbeiten zur Einführung einer eEHIC un-
        rstützen. Insbesondere wird dann, wenn die Karte nicht
        usschließlich im Rahmen der Kostenerstattung, sondern
        usätzlich auch im Rahmen der grenzübergreifenden
        edizinischen Versorgung eingesetzt werden soll – zum
        eispiel als Schlüssel für den Zugang zu medizinischen
        aten des Versicherten –, die Frage der Kompatibilität
        nd Interoperabilität zur deutschen elektronischen Ge-
        undheitskarte und zur Telematikinfrastruktur im deut-
        chen Gesundheitswesen eine wesentliche Rolle spielen.
        em Datenschutz wird dabei oberste Priorität einge-
        umt.
        nlage 20
        Antwort
        er Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf
        ie Frage des Abgeordneten Hans-Joachim Hacker
        PD) (Drucksache 17/5120, Frage 22):
        Über welche Kenntnisse verfügt die Bundesregierung zu
        sinkenden Zahlen ambulanter Vorsorgemaßnahmen in Kuror-
        ten in Deutschland in den vergangenen Jahren zugunsten
        kurörtlicher Maßnahmen im Ausland, und mit welchen
        Maßnahmen will die Bundesregierung der Gefährdung der
        Arbeitsplätze und der medizinischen und pflegerischen
        Leistungsfähigkeit der inländischen Kureinrichtungen entge-
        gentreten?
        Die amtliche Statistik erfasst nicht, ob eine ambulante
        orsorgemaßnahme zulasten inländischer Kureinrich-
        ngen im Ausland durchgeführt wurde. Der Bundesre-
        ierung sind auch aus anderen Quellen keine belastbaren
        ahlen bekannt, die solche Verlagerungen belegen.
        Auf dieser Basis sind daher auch keine Aussagen da-
        ber möglich, ob sich hieraus Gefährdungen für die Ar-
        eitsplätze und die Leistungsfähigkeit inländischer Kur-
        inrichtungen ergeben.
        nlage 21
        Antwort
        er Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf
        ie Frage des Abgeordneten Tom Koenigs (BÜND-
        IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5120, Frage 23):
        11232 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 98. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. März 2011
        (A) )
        )(B)
        In welchem Umfang wurde das Anästhesiemittel Thiopen-
        tal in die USA geliefert, und wird das Mittel weiterhin – ent-
        gegen der verlautbarten Selbstverpflichtung der produzieren-
        den Unternehmen – exportiert?
        Da das Arzneimittelgesetz keine Verpflichtung für
        pharmazeutische Unternehmen oder Großhändler vor-
        sieht, den Export eines Arzneimittels ins Ausland unter
        Angabe der Bezeichnung des Arzneimittels anzuzeigen,
        liegen keine Erkenntnisse vor, ob Thiopental überhaupt
        aus Deutschland in die USA exportiert worden ist.
        Entsprechend seiner Zweckrichtung enthält das Arz-
        neimittelgesetz, AMG, im Falle der Ausfuhr von in
        Deutschland zugelassenen und verkehrsfähigen Arznei-
        mitteln nur Regelungen, um die Berechtigung der aus-
        führenden Person – Großhändler – zu kontrollieren. Für
        den Export von Arzneimitteln gelten die allgemeinen
        ausfuhr- und zollrechtlichen Bestimmungen.
        Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darü-
        ber vor, ob Lieferungen in die USA in den letzten Mona-
        ten nachgefragt wurden. Die Firmen und die Großhänd-
        ler haben erklärt, dass sie entsprechenden
        Lieferungsbegehren nicht nachkommen würden. Der
        Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels hat
        deutlich gemacht, dass seine Mitgliedsfirmen Arzneimit-
        tel ausschließlich an deutsche Apotheken liefern.
        Anlage 22
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
        Frage des Abgeordneten Gustav Herzog (SPD) (Druck-
        sache 17/5120, Frage 24):
        Wann wird die Bundesregierung das bereits auf dem Elb-
        schifffahrtstag in Wittenberge im November 2010 angekün-
        digte Elbekonzept vorlegen?
        Das sogenannte Gesamtkonzept für die Binnenelbe ist
        noch in der abschließenden Bearbeitung.
        Anlage 23
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
        Frage des Abgeordneten Gustav Herzog (SPD) (Druck-
        sache 17/5120, Frage 25):
        Wie vereinbart die Bundesregierung das auf dem Elb-
        schifffahrtstag 2010 in Wittenberge erneut bekräftigte und mit
        den internationalen Verpflichtungen in Einklang stehende Un-
        terhaltungsziel mit der von der Bundesregierung neu vorge-
        stellten Kategorisierung der Bundeswasserstraßen, die die
        Elbe lediglich als Nebennetz einstuft und somit von jeglichen
        Ausbaumaßnahmen ausschließt?
        Die Bundesregierung verfolgt keine Ausbauplanun-
        gen an der Binnenelbe. Die Maßnahmen an der Bin-
        nenelbe beschränken sich auf Unterhaltungsmaßnah-
        men, die den Status quo der Schifffahrtsverhältnisse vor
        dem Hochwasser von August 2002 wieder herstellen und
        erhalten. Dieses Konzept geht konform mit dem soge-
        nannten Modernisierungskonzept der WSV, das zum Ne-
        bennetz enthält: „Bestandserhaltung steht im Vorder-
        grund, Ausbau findet nicht statt, Unterhaltung,
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        rhaltung und Ersatz und Betrieb erfolgen bedarfsge-
        cht.“
        nlage 24
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
        rage des Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜND-
        IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5120, Frage 26):
        Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die hö-
        here Dividende der Deutschen Bahn AG zweckgebunden für
        die Schieneninfrastruktur und nicht für die Sanierung des
        Haushalts eingesetzt wird, und welche Zweckbindung sieht
        die Bundesregierung für die 500 Millionen Euro Dividende
        vor, die nicht in die Schieneninfrastruktur zurückfließen sol-
        len?
        Eine Zweckbindung der Dividendeneinnahmen der
        eutsche Bahn AG im Bundeshaushalt besteht nicht. Im
        ahmen des Eckwertebeschlusses für den Regierungs-
        ntwurf des Bundeshaushalts 2012 hat das Bundesminis-
        rium der Finanzen dem Bundesministerium für Ver-
        ehr, Bau und Stadtentwicklung zusätzliche Mittel für
        ie Schienenwegeinvestitionen zur Verfügung gestellt.
        abei wurde auch die um 25 Millionen Euro erhöhte Di-
        idende berücksichtigt, die zur Gänze als Einnahme im
        inzelplan 12 vorgesehen sein wird. Aus dieser haushal-
        rischen Maßnahme werden langfristig zusätzliche Mit-
        l für Neu- und Ausbauvorhaben bei der Schiene in
        öhe von knapp 1 Milliarde Euro bis 2014 und in Höhe
        on circa 350 Millionen Euro jährlich ab 2015 verfüg-
        ar. Damit wird auch mithilfe der Dividende ein Finan-
        ierungskreislauf Schiene begonnen.
        nlage 25
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
        rage des Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜND-
        IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5120, Frage 27):
        Welche bundesrechtlichen Möglichkeiten sieht die Bun-
        desregierung, die Öffentlichkeit frühzeitig, das heißt in den
        Planungsschritten vor dem Genehmigungsverfahren, wie Li-
        nienbestimmungsverfahren, Raumordnungsverfahren etc., an-
        gemessen zu beteiligen, und wie bewertet die Bundesregie-
        rung die Möglichkeit, in diesen Planungsschritten bereits
        gerichtliche Überprüfungsmittel für Bürgerinnen und Bürger
        sowie Nichtregierungsorganisationen vorzusehen?
        Durch die frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit
        ann die gesellschaftliche Akzeptanz von Projekten
        achhaltig gestärkt werden. Die Bundesregierung prüft
        or diesem Hintergrund die Möglichkeit, zusätzliche
        ormen der Öffentlichkeitsbeteiligung im Verwaltungs-
        erfahren einzuführen, damit die Beteiligung der Öffent-
        chkeit gestärkt und die Akzeptanz von Infrastruktur-
        nd sonstigen Großvorhaben verbessert werden kann.
        in Ansatz könnte das Instrument einer „frühen Öffent-
        chkeitsbeteiligung“ sein, das heißt, das Vorhaben wird
        ühzeitig der Öffentlichkeit vorgestellt und mit ihr erör-
        rt.
        Es wird derzeit geprüft, ob eine entsprechende Rege-
        ng in dem Entwurf für ein Planungsvereinheitlichungs-
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 98. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. März 2011 11233
        (A) )
        )(B)
        gesetz vorgesehen werden könnte, der derzeit vom Bun-
        desministerium des Innern überarbeitet wird.
        Eine wichtige Frage ist in diesem Zusammenhang,
        welche Personen unter den Begriff der „Öffentlichkeit“
        fallen. Zwar würde dieser Kreis weiter zu fassen sein als
        die in eigenen Rechten „Betroffenen“. Andererseits ist
        offensichtlich, dass bei Vorhaben mit überregionaler Be-
        deutung eine Beschränkung erforderlich sein wird.
        Es ist aber auch darauf hinzuweisen, dass es bereits
        heute üblich ist, bei Planungsvorhaben die Öffentlichkeit
        frühzeitig zu informieren und mit ihr das Vorhaben auch
        zu diskutieren. Dies geschieht zum einen in gesetzlich
        vorgeschriebenen Verfahren, etwa im Rahmen der Betei-
        ligung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen
        nach § 10 Abs.1 ROG und auch im Raumordnungs-
        verfahren nach § 15 ROG Abs. 3 i. V. m. den Lan-
        desplanungsgesetzen oder bei Linienbestimmungsver-
        fahren im Bundesfernstraßenbau, bei der in der Regel
        nach § 15 i. V. m. § 9 UVPG die Öffentlichkeit beteiligt
        wird. Dabei kommen ausdrücklich auch Fragen zum
        Vorhaben und den Alternativen zur Sprache. Im Bauleit-
        planverfahren ist eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteili-
        gung grundsätzlich erforderlich, § 3 Abs.1 BauGB.
        Zum anderen werden aber auch gesetzlich nicht vor-
        geschriebene Beteiligungsverfahren wie Runde Tische,
        Mediationsverfahren, Bürgerforen etc. zusätzlich bereits
        genutzt.
        Die Frage einer gerichtlichen Überprüfbarkeit von
        vorgelagerten Verfahrensschritten stellt sich nicht, weil
        eine abschließende Entscheidung gerade nicht vorliegt,
        sondern vorbereitet werden soll. Eine Rechtsverletzung
        kann aber erst mit der Zulassungsentscheidung eintreten,
        eine Klagemöglichkeit im Vorfeld ist daher abzulehnen.
        Das Raumordnungsverfahren beispielsweise oder auch
        das Linienbestimmungsverfahren sind verwaltungsin-
        terne Verfahren ohne Außenwirkung gegenüber den Bür-
        gern. Das Ergebnis kann auch in der Gesamtabwägung
        überwunden werden. Ein Rechtsschutzverfahren in die-
        sen Verfahren wäre im deutschen Recht nicht nur sys-
        temfremd, es könnte auch zu keinem durchsetzungsfähi-
        gen Ergebnis führen.
        Das Instrument der Popularklage, also die Möglich-
        keit, auch ohne eigene rechtliche Betroffenheit Klage er-
        heben zu können, ist im geltenden Rechtssystem mit gu-
        ten Gründen nicht angelegt.
        Es ist aber auch ein ausreichender Rechtsschutz ge-
        währleistet, wenn die durch die Zulassungsentscheidung
        Betroffenen und die mit entsprechenden Anfechtungs-
        rechten ausgestatteten Vereinigungen (zum Beispiel an-
        erkannte Umweltschutzvereinigungen) die Entscheidung
        gerichtlich überprüfen lassen können.
        Anlage 26
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
        Frage des Abgeordneten Manfred Grund (CDU/CSU)
        (Drucksache 17/5120, Frage 28):
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        Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über an-
        geblich von der Deutschen Lufthansa AG durchgeführte
        Flüge aus Tokio bzw. anderen japanischen Flughäfen, bei de-
        nen laut Fernsehberichten nur Tickets der Businessclass zu
        stark überhöhten Preisen – bis zu 7 000 Euro – angeboten
        werden und dabei in Kauf genommen wird, die Maschinen
        auch halbleer nach Deutschland fliegen zu lassen?
        Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor,
        ie das in der Frage zitierte Buchungsverhalten bestäti-
        en würden.
        nlage 27
        Antwort
        er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
        ragen des Abgeordneten Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/
        IE GRÜNEN) (Drucksache 17/5120, Fragen 29 und 30):
        Wie wird die Überprüfung des Sicherheitssystems des
        Atomkraftwerks, AKW, Krümmel angesichts der aktuellen
        Ereignisse in japanischen Atomkraftwerken aussehen, und
        wie wird mit Schwachstellen umgegangen bzw. in welchem
        Umfang könnten Nachbesserungen vorgenommen werden?
        Kann die Bundesregierung absehen, bis wann die Sicher-
        heitsüberprüfung des AKW Krümmel im Rahmen des Mora-
        toriums abgeschlossen sein wird, und in welchem Rahmen
        und Umfang wird die Bundesregierung den Deutschen Bun-
        destag und die Öffentlichkeit über die gewonnenen Erkennt-
        nisse informieren?
        Die nuklearen Folgen der Erdbebenkatastrophe in Ja-
        an bedeuten einen Einschnitt – für Japan und die ganze
        elt. Die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten
        er Bundesländer mit Kernkraftwerken haben deshalb
        eschlossen, die Sicherheit aller Kernkraftwerke in
        eutschland zu überprüfen. Die Vorkommnisse in Japan
        aben gezeigt, dass Ereignisse auch jenseits der bisher
        erücksichtigten Szenarien eintreten können. Hieraus re-
        ultiert die Notwendigkeit, die Lage unter Berücksichti-
        ung der aktuellen Ereignisse vorbehaltlos zu analysie-
        n. Im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt,
        aturschutz und Reaktorsicherheit wird die Risikoana-
        se aller deutschen Kernkraftwerke von der Reaktorsi-
        herheitskommission als Gremium unabhängiger Exper-
        n in Abstimmung mit den zuständigen Behörden der
        änder vorgenommen.
        Bei dieser Sicherheitsanalyse ist zu überprüfen, in-
        ieweit bisher nicht berücksichtigte Szenarien nunmehr
        ine neue Bewertung erfordern. Dabei sollen auch ex-
        rne Risiken betrachtet werden, die denen vergleichbar
        ind, die sich in Japan ereignet haben. Die Reaktor-Si-
        herheitskommission hat am 17. März 2011 die Beratun-
        en zur Durchführung der Sicherheitsüberprüfung für
        ie deutschen Kernkraftwerke aufgenommen. Alle Be-
        iligten sind aufgerufen, diesen Prüfprozess sehr ernst
        u nehmen. Daraus folgt natürlich, dass nicht schon am
        eginn dieses Prüfprozesses über mögliche Ergebnisse
        der einzelne Teilaspekte des Prüfbereiches Auskunft
        egeben werden kann. Nach Ablauf der Prüffrist wird zu
        eurteilen sein, welche konkreten Entscheidungen ge-
        offen werden müssen. Die Überprüfung dient genau
        ieser Entscheidungsfindung.
        11234 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 98. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. März 2011
        (A) )
        )(B)
        Anlage 28
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
        Frage des Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz
        (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5120,
        Frage 31):
        Wie bewertet die Bundesregierung, auch vor dem Hinter-
        grund der Geschehnisse im Reaktor Fukushima, die getroffe-
        nen Sicherheitsvorkehrungen für das in Krümmel ebenfalls
        bestehende Zwischenlager?
        Basierend auf der am 19. Dezember 2003 vom Bun-
        desamt für Strahlenschutz, BfS, erteilten atomrecht-
        lichen Aufbewahrungsgenehmigung lagern im Stand-
        ortzwischenlager Krümmel Ende des Jahres 2010 19 Be-
        hälter vom Typ Castor V/52.
        Das Gebäude des Standortzwischenlagers ist gegen
        das für den Standort zugrunde zu legende Bemessungs-
        erdbeben und das Bemessungshochwasser der Elbe aus-
        gelegt.
        Die Transport- und Lagerbehälter vom Typ Castor V/52
        sind aufgrund ihrer Prüfungen im Rahmen der verkehrs-
        rechtlichen Zulassung, Typ B(U), ebenfalls gegenüber
        dem Einfluss des Bemessungserdbebens und einer Über-
        flutung ausgelegt.
        Anlage 29
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
        Frage des Abgeordneten Dr. Konstantion von Notz
        (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5120,
        Frage 32):
        Wie bewertet die Bundesregierung, dass der Siedewasser-
        reaktor Krümmel, der gleichen Bautyps ist wie der in Fuku-
        shima, im Falle eines Ausfallens der Notstromgeneratoren im
        Gegensatz zur Anlage in Fukushima nicht einen sechs-, son-
        dern lediglich einen zweistündigen Batterienotstrombetrieb
        sicherstellen kann (Bergedorfer Zeitung, 15. März 2011)?
        Das Kernkraftwerk Krümmel ist ein Siedewasserre-
        aktor der Baulinie 69. Dieser hat sowohl Gemeinsamkei-
        ten als auch zahlreiche Unterschiede zu den Siedewas-
        serreaktoren in Fukushima, vom Typ General Electric
        Mark I, ist also keineswegs baugleich.
        Die nuklearen Folgen der Erdbebenkatastrophe in Ja-
        pan bedeuten einen Einschnitt – für Japan und die ganze
        Welt. Die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten
        der Bundesländer mit Kernkraftwerken haben deshalb
        beschlossen, die Sicherheit aller Kernkraftwerke in
        Deutschland zu überprüfen. Die Vorkommnisse in Japan
        haben gezeigt, dass Ereignisse auch jenseits der bisher
        berücksichtigten Szenarien eintreten können. Hieraus re-
        sultiert die Notwendigkeit, die Lage unter Berücksichti-
        gung der aktuellen Ereignisse vorbehaltlos zu analysie-
        ren. Im Auftrag des Bundesumweltministeriums wird
        die Risikoanalyse aller deutschen Kernkraftwerke von
        der Reaktorsicherheitskommission als Gremium unab-
        hängiger Experten in Abstimmung mit den zuständigen
        Behörden der Länder vorgenommen.
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        Bei dieser Sicherheitsanalyse ist zu überprüfen, in-
        ieweit bisher nicht berücksichtigte Szenarien nunmehr
        ine neue Bewertung erfordern. Dabei sollen auch ex-
        rne Risiken betrachtet werden, die denen vergleichbar
        ind, die sich in Japan ereignet haben. Die Reaktor-Si-
        herheitskommission hat am 17. März 2011 die Beratun-
        en zur Durchführung der Sicherheitsüberprüfung für
        ie deutschen Kernkraftwerke aufgenommen. Alle Be-
        iligten sind aufgerufen, diesen Prüfprozess sehr ernst
        u nehmen. Daraus folgt natürlich, dass nicht schon am
        eginn dieses Prüfprozesses über mögliche Ergebnisse
        der einzelne Teilaspekte des Prüfbereiches Auskunft
        egeben werden kann. Nach Ablauf der Prüffrist wird zu
        eurteilen sein, welche konkreten Entscheidungen ge-
        offen werden müssen. Die Überprüfung dient genau
        ieser Entscheidungsfindung. Im Rahmen der Sicher-
        eitsüberprüfung wird auch die Verfügbarkeit des Not-
        tromsystems, dem die Batterien zugeordnet sind, über-
        rüft.
        nlage 30
        Antwort
        er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
        rage des Abgeordneten Steffen-Claudio Lemme (SPD)
        rucksache 17/5120, Frage 33):
        Plant die Bundesregierung, die jüngsten Kürzungen für die
        deutsche Solarwirtschaft vor dem Hintergrund ihrer Kehrt-
        wende in der Atompolitik in der letzten Woche zurückzuneh-
        men?
        Die Bundesregierung hat ein dreimonatiges Morato-
        um für die kürzlich beschlossene Laufzeitverlängerung
        eutscher Kernkraftwerke verkündet. In dieser Zeit sollen
        lle deutschen Kernkraftwerke einer umfassenden, ergeb-
        isoffenen Sicherheitsüberprüfung unterzogen werden.
        ie Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes soll
        nabhängig vom Ausgang dieser Überprüfung nicht zu-
        ckgenommen werden. Die Anpassung der Photovol-
        ikförderung steht den Zielen der Bundesregierung zum
        usbau erneuerbarer Energien nicht entgegen und ist er-
        rderlich, um die Kosten für die Stromverbraucher zu
        egrenzen. Sie ist gerechtfertigt, da aufgrund eines star-
        en Zubaus von weltweiten Produktionskapazitäten die
        osten der Photovoltaikhersteller stark gesunken sind. Mit
        er Änderung der Degressionsschritte wurde auf diese
        ostensenkung reagiert. Der Kürzungsvorschlag ist ge-
        einsam mit der Photovoltaikindustrie entwickelt wor-
        en.
        nlage 31
        Antwort
        er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
        rage des Abgeordneten Friedrich Ostendorff (BÜND-
        IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5120, Frage 34):
        Trifft es zu, dass durch die von der schwarz-gelben Bun-
        desregierung geschaffene Rechtslage, wonach die Laufzeiten
        der älteren Atomkraftwerke, AKW, um acht Jahre, die der
        jüngeren AKW um zwölf Jahre verlängert wurden, und durch
        die Möglichkeit der Laufzeitübertragung die Möglichkeit be-
        steht, die AKW über 2050 hinaus zu betreiben?
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 98. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. März 2011 11235
        (A) )
        )(B)
        Mit der Atomgesetznovelle 2002 wurde ein § 7
        Abs. 1 b in das Atomgesetz eingefügt, wonach unter be-
        stimmten Voraussetzungen die Möglichkeit besteht,
        Elektrizitätsmengen ganz oder teilweise auf andere An-
        lagen zu übertragen.
        Ob im Lichte der Ergebnisse des Moratoriums die
        geltende Rechtslage noch geändert werden soll, ist dann
        zu entscheiden.
        Anlage 32
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
        Frage des Abgeordneten Friedrich Ostendorff (BÜND-
        NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5120, Frage 35):
        An genau welchen Punkten unterscheiden sich die Sicher-
        heitsmerkmale, die zur Einstellung des Betriebes der ältesten
        AKW führen, von der Sicherheit der weiterlaufenden AKW?
        Die Bundesregierung hat ihrer Entscheidung keine
        konkreten Anlagenaspekte zugrunde gelegt. Diese wer-
        den erst bei der vorgesehenen Sicherheitsüberprüfung
        untersucht. Insbesondere für die sieben ältesten deut-
        schen Anlagen – denen auch bereits im Rahmen einer
        Differenzierung der Laufzeitverlängerung eine geringere
        zusätzliche Elektrizitätsmenge zugewiesen wurde – ist
        nach den Ereignissen in Japan zu überprüfen, inwieweit
        bisher nicht berücksichtigte Szenarien nunmehr eine
        neue Bewertung erfordern. Da sich gerade bei älteren
        Anlagen die Frage nach den in der Auslegung berück-
        sichtigten Szenarien in besonderer Weise stellen kann,
        werden diese Anlagen für den Zeitraum der Überprüfung
        vom Netz genommen.
        Anlage 33
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
        Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜND-
        NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5120, Frage 36):
        In welchen deutschen Atomkraftwerken ist die Abtren-
        nung von Anlagenteilen mit hohem Gefährdungspotenzial
        – Brandlast – von sicherheitsrelevanten Anlagenteilen oder
        Raumbereichen nicht vollständig gegeben, und in welchen der
        älteren Atomkraftwerke sind teilweise noch brennbare PVC-
        Kabel innerhalb des Sicherheitsbehälters vorhanden?
        Zu dieser Frage liegen beim Bundesministerium für
        Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit kurzfristig
        keine Informationen vor. Das Bundesministerium für
        Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit wird die zu-
        ständigen Aufsichtsbehörden der Länder bitten, zu der
        Frage Stellung zu nehmen.
        Anlage 34
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
        Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜND-
        NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5120, Frage 37):
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        Welche konkreten Anlagen- oder Gefahrenaspekte haben
        nach Kenntnis der Bundesregierung zu der Einschätzung ge-
        führt, dass die beiden Reaktoren Neckarwestheim 1 und Isar 1
        endgültig stillgelegt werden sollen, und wieso werden nach
        Kenntnis der Bundesregierung dieselben Anlagen- oder Ge-
        fahrenaspekte nicht auch bei den zu Neckarwestheim 1 und
        Isar 1 baugleichen Atomkraftwerken Biblis A und B und Un-
        terweser – Reaktorbaulinie DWR-2 – bzw. Brunsbüttel und
        Philippsburg 1 – Reaktorbaulinie SWR-69 – zur Anwendung
        gebracht?
        Die Bundesregierung hat ihrer Entscheidung keine
        onkreten Anlagenaspekte zugrunde gelegt. Diese wer-
        en erst bei der vorgesehenen Sicherheitsüberprüfung
        ntersucht. Insbesondere für die sieben ältesten deut-
        chen Anlagen – denen auch bereits im Rahmen einer
        ifferenzierung der Laufzeitverlängerung eine geringere
        usätzliche Elektrizitätsmenge zugewiesen wurde – ist
        ach den Ereignissen in Japan zu überprüfen, inwieweit
        isher nicht berücksichtigte Szenarien nunmehr eine
        eue Bewertung erfordern. Da sich gerade bei älteren
        nlagen die Frage nach den in der Auslegung berück-
        ichtigten Szenarien in besonderer Weise stellen kann,
        erden diese Anlagen für den Zeitraum der Überprüfung
        om Netz genommen.
        nlage 35
        Antwort
        er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
        ragen des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
        IE GRÜNEN) (Drucksache 17/5120, Fragen 38 und 39):
        Wie unterscheiden sich die nun angekündigten Sicher-
        heitsüberprüfungen der deutschen Atomkraftwerke von den
        bisherigen, und worin unterscheiden sich bei den anstehenden
        Sicherheitsüberprüfungen für Flugzeugabstürze die Untersu-
        chungsstandards von denjenigen vorangegangener Sicher-
        heitsuntersuchungen?
        Geht die Bundesregierung davon aus, dass sie für die An-
        ordnung der Einstellung des Betriebes Entschädigungszahlun-
        gen an die Betreiber wird zahlen müssen und, wenn nein, wa-
        rum nicht?
        u Frage 38:
        Die nuklearen Folgen der Erdbebenkatastrophe in Ja-
        an bedeuten einen Einschnitt – für Japan und die ganze
        elt. Die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten
        er Bundesländer mit Kernkraftwerken haben deshalb
        eschlossen, die Sicherheit aller Kernkraftwerke in
        eutschland zu überprüfen. Die Vorkommnisse in Japan
        aben gezeigt, dass Ereignisse auch jenseits der bisher
        erücksichtigten Szenarien eintreten können. Hieraus re-
        ultiert die Notwendigkeit, die Lage unter Berücksichti-
        ung der aktuellen Ereignisse vorbehaltlos zu analysie-
        n. Im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt,
        aturschutz und Reaktorsicherheit wird die Risikoana-
        se aller deutschen Kernkraftwerke von der Reaktorsi-
        herheitskommission als Gremium unabhängiger Exper-
        n in Abstimmung mit den zuständigen Behörden der
        änder vorgenommen.
        Bei dieser Sicherheitsanalyse ist zu überprüfen, in-
        ieweit bisher nicht berücksichtigte Szenarien nunmehr
        ine neue Bewertung erfordern. Dabei sollen auch ex-
        rne Risiken betrachtet werden, die denen vergleichbar
        11236 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 98. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. März 2011
        (A) )
        )(B)
        sind, die sich in Japan ereignet haben. Die Reaktor-Si-
        cherheitskommission hat am 17. März 2011 die Beratun-
        gen zur Durchführung der Sicherheitsüberprüfung für
        die deutschen Kernkraftwerke aufgenommen. Alle Be-
        teiligten sind aufgerufen, diesen Prüfprozess sehr ernst
        zu nehmen. Daraus folgt natürlich, dass nicht schon am
        Beginn dieses Prüfprozesses über mögliche Ergebnisse
        oder einzelne Teilaspekte des Prüfbereiches Auskunft
        gegeben werden kann. Nach Ablauf der Prüffrist wird zu
        beurteilen sein, welche konkreten Entscheidungen ge-
        troffen werden müssen. Die Überprüfung dient genau
        dieser Entscheidungsfindung.
        Zu Frage 39:
        Die Anordnung der einstweiligen Betriebseinstellun-
        gen erfolgt auf der Rechtsgrundlage des § 19 Abs. 3 Satz 2
        Nr. 3 des Atomgesetzes. Danach sind Entschädigungs-
        zahlungen an die Betreiber bei der Anordnungen der
        einstweiligen Betriebseinstellung nicht vorgesehen.
        Anlage 36
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
        Frage der Abgeordneten Cornelia Behm (BÜND-
        NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5120, Frage 40):
        Welche Rechtsprüfung hat stattgefunden, auf deren Basis
        die Bundesregierung annimmt, dass die Einstellung des Be-
        triebs nach § 19 des Atomgesetzes möglich ist, wenn bekannt
        ist, dass ein Atomkraftwerk, AKW, nicht dem gesetzlichen Si-
        cherheitsstandard entspricht oder wenn Gefahr für Leben und
        Gesundheit befürchtet wird, und welche dieser beiden Be-
        gründungen war die entscheidende für die Abschaltung von
        Neckarwestheim 1 und Isar 1?
        Für die dreimonatige Betriebseinstellung der sieben
        ältesten Anlagen als vorläufige aufsichtliche Maßnahme
        sieht das Atomgesetz § 19 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 des Atom-
        gesetzes als einschlägige Rechtsgrundlage vor. Auf
        dieser Rechtsgrundlage kann bei Vorliegen eines Gefah-
        renverdachts die einstweilige Betriebseinstellung ange-
        ordnet werden. Ein derartiger Verdacht ist im Atomrecht
        bereits dann gegeben, wenn sich wegen begründeter Un-
        sicherheiten im Rahmen der Risikovorsorge Schadens-
        möglichkeiten nicht völlig ausschließen lassen.
        Insbesondere für die sieben ältesten deutschen Anla-
        gen – denen auch bereits im Rahmen einer Differenzie-
        rung der Laufzeitverlängerung eine geringere zusätzli-
        che Elektrizitätsmenge zugewiesen wurde – ist nach den
        Ereignissen in Japan zu überprüfen, inwieweit bisher
        nicht berücksichtigte Szenarien nunmehr eine neue Be-
        wertung erfordern. Da sich gerade bei älteren Anlagen
        die Frage nach den in der Auslegung berücksichtigten
        Szenarien in besonderer Weise stellen kann, haben sich
        die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der
        Bundesländer mit Kernkraftwerken dazu entschlossen,
        diese Anlagen für den Zeitraum der Überprüfung vom
        Netz zu nehmen. Dies ist Ausdruck äußerster Vorsorge,
        der sich die Bundesregierung und die Ministerpräsiden-
        ten zum Schutz der Bevölkerung verpflichtet sehen.
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        nlage 37
        Antwort
        er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
        rage der Abgeordneten Cornelia Behm (BÜND-
        IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5120, Frage 41):
        Werden die nicht abgerufenen Laufzeiten der stillgelegten
        AKW auf neuere AKW übertragen und, wenn ja, nach wel-
        chem Modus?
        Mit der Atomgesetznovelle 2002 wurde ein § 7 Abs. 1 b
        das Atomgesetz eingefügt, wonach unter bestimmten
        oraussetzungen die Möglichkeit besteht, Elektrizitäts-
        engen ganz oder teilweise auf andere Anlagen zu über-
        agen.
        Ob im Lichte der Ergebnisse des Moratoriums die
        eltende Rechtslage geändert werden soll, ist dann zu
        ntscheiden.
        nlage 38
        Antwort
        er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
        ragen der Abgeordneten Dorothea Steiner (BÜND-
        IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5120, Fra-
        en 42 und 43):
        In welcher Höhe gegenüber welchem Betreiber wird die
        Bundesrepublik Deutschland oder werden einzelne Bundes-
        länder für die einstweilige Einstellung des Betriebs der AKW
        eine Entschädigung zu leisten haben?
        Trifft es zu, dass der Betreiber des stillgelegten Atomkraft-
        werks, AKW, Neckarwestheim 1 berechtigt ist, die ihm für
        diese Anlage von der schwarz-gelben Bundesregierung zuge-
        standene zusätzliche Laufzeit von acht Jahren ohne Genehmi-
        gung durch die Atomaufsicht auf jüngere Anlagen zu übertra-
        gen, und trifft dies analog für alle weiteren Fälle zu, in denen
        AKW, die vor 1980 fertiggestellt wurden, vor dem Ende ihrer
        regulären Betriebszeit endgültig stillgelegt werden?
        u Frage 42:
        Die Anordnung der einstweiligen Betriebseinstellun-
        en erfolgt auf der Rechtsgrundlage des § 19 Abs. 3 Satz 2
        r. 3 des Atomgesetzes. Danach sind Entschädigungs-
        ahlungen an die Betreiber bei der Anordnung der einst-
        eiligen Betriebseinstellung nicht vorgesehen.
        u Frage 43:
        Mit der Atomgesetznovelle 2002 wurde ein § 7 Abs. 1 b
        das Atomgesetz eingefügt, wonach unter bestimmten
        oraussetzungen die Möglichkeit besteht, Elektrizitäts-
        engen ganz oder teilweise auf andere Anlagen zu über-
        agen.
        Ob im Lichte der Ergebnisse des Moratoriums die
        eltende Rechtslage geändert werden soll, ist dann zu
        ntscheiden.
        nlage 39
        Antwort
        er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
        rage des Abgeordneten Dr. Hermann Ott (BÜND-
        IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5120, Frage 44):
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 98. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. März 2011 11237
        (A) )
        )(B)
        Wie bewertet die Bundesregierung, dass die Bundeskanz-
        lerin Dr. Angela Merkel in der Regierungserklärung vom
        17. März 2011 die Erforderlichkeit der Atomenergie für den
        Klimaschutz betonte, gegenüber den Angaben des Umwelt-
        bundesamtes, ebenfalls vom 17. März 2011, Deutschland
        könne sofort und ohne Stromlücken auf neun Atomkraftwerke
        verzichten und dass bis 2017 ein vollständiger Ausstieg ohne
        den Neubau von Kohlekraftwerken möglich sei?
        Eine Gefährdung der Versorgungssicherheit mit Strom
        ist durch das von der Bundesregierung beschlossene Mo-
        ratorium nicht zu befürchten. Dies sieht auch das Um-
        weltbundesamt so. Nach Einschätzung der Übertragungs-
        netzbetreiber hat die im Rahmen des Moratoriums
        angeordnete Abschaltung der Kernkraftwerke zurzeit be-
        herrschbare Auswirkungen auch auf die Netzsicherheit
        und die Systemstabilität.
        Aus Sicht der Bundesregierung hat die Sicherheit der
        Kernkraftwerke oberste Priorität. Deswegen sind für ge-
        gebenenfalls weitere Entscheidungen die Ergebnisse der
        im Rahmen des Moratoriums anberaumten Sicherheits-
        überprüfung abzuwarten.
        Anlage 40
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
        Fragen der Abgeordneten Brigitte Pothmer (BÜND-
        NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5120, Fra-
        ge 45):
        Wie lange können an den einzelnen Atomkraftwerksblö-
        cken Batterien die Notstromversorgung alleine aufrechterhal-
        ten, falls die übrige Stromversorgung ausgefallen ist?
        Die Batterien sind vorgesehen für Teile der Notstrom-
        versorgung. Für diesen Zweck haben sie eine Kapazität
        von mindestens zwei Stunden. Insbesondere versorgen
        sie die Gleichstromanlage, die gesicherten Notstrom-
        schienen und sicherheitstechnisch wichtige Steuerungs-
        systeme.
        Anlage 41
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
        Frage der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann (DIE
        LINKE) (Drucksache 17/5120, Frage 46):
        Wie bewertet die Bundesregierung die – laut einem Be-
        richt der Sendung Kontraste vom 17. März 2011 – in einem
        Papier des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und
        Reaktorsicherheit festgelegten Anforderungen für den Weiter-
        betrieb inländischer Atomkraftwerke hinsichtlich der Sicher-
        heit gegen Stromausfälle, Hochwasser, Erdbeben und Flug-
        zeugabstürze, und ist die Bundesregierung bereit, diese
        Anforderungen in vollem Maße unverzüglich umzusetzen?
        Das von Kontraste zitierte Papier wurde ab Sonntag,
        den 13. März 2011 im Hinblick auf eine Sicherheitsüber-
        prüfung als eine erste Diskussionsgrundlage im Bundes-
        ministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsi-
        cherheit erstellt. Das Bundesministerium für Umwelt,
        Naturschutz und Reaktorsicherheit hat das Papier am
        14. März 2011 den für die Aufsicht über Kernkraftwerke
        zuständigen Landesministerien übermittelt. Es wurde in
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        er Besprechung der Minister vom 15. März 2011 ange-
        prochen, in dem auch die vorübergehende Betriebsein-
        tellung der sieben ältesten Kernkraftwerke erörtert
        urde. Das Dokument wurde der Reaktor-Sicherheits-
        ommission, RSK, übermittelt. Die RSK berät derzeit
        ie Anforderungen der Sicherheitsüberprüfungen und ist
        abei als unabhängiges Gremium nicht an das als Ideen-
        ammlung gedachte Papier gebunden.
        nlage 42
        Antwort
        er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
        rage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/
        IE GRÜNEN) (Drucksache 17/5120, Frage 47):
        Wer innerhalb der Bundesregierung redet federführend mit
        den Atomkraftwerksbetreibern über die dreimonatige Stillle-
        gung der Reaktoren, und geht die Bundesregierung davon aus,
        dass die entsprechenden Stromkonzerne laut Förderfondsver-
        trag in den nächsten drei Monaten zum zehnten Bankarbeits-
        tag jeweils die volle Höhe der vereinbarten Summe in den
        Förderfonds einzahlen?
        Die Anordnung der einstweiligen Betriebseinstellung
        rfolgt durch die zuständigen Atomaufsichtsbehörden
        er Länder auf Bitten des Bundesministeriums für Um-
        elt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.
        Die Rechtslage bezüglich des Förderfondsvertrags
        leibt von den Anordnungen der einstweiligen Betriebs-
        instellung unberührt.
        nlage 43
        Antwort
        er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
        ragen der Abgeordneten Ingrid Hönlinger (BÜND-
        IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5120, Frage 48):
        Welche sicherheitsrelevanten Tatsachen und welche Ver-
        änderung des Sicherheitsniveaus an welchen Punkten nimmt
        die Bundesregierung an, die die Voraussetzungen des § 19
        Abs. 3 des Atomgesetzes begründen?
        Die bisher unbestrittene Sicherheit der deutschen
        ernkraftwerke beruht auf der Einhaltung des Atomge-
        etzes, der auf dem Atomgesetz beruhenden Rechtsver-
        rdnungen und der erteilten Genehmigungen. Die Vor-
        ommnisse in Japan haben jedoch gezeigt, dass
        reignisse auch jenseits der bisher berücksichtigten Sze-
        arien eintreten können. Hieraus resultiert die Notwen-
        igkeit, die Lage unter Berücksichtigung der aktuellen
        reignisse vorbehaltlos zu analysieren und hieraus die
        ntsprechenden Schlüsse zu ziehen. Zu diesem Zweck
        ird die Reaktorsicherheitskommission als Gremium
        nabhängiger Experten in Zusammenarbeit mit den zu-
        tändigen Behörden der Länder und dem Bundesum-
        eltministerium eine neue Sicherheitsanalyse im Lichte
        er Ereignisse in Japan für alle deutschen Kernkraft-
        erke vornehmen.
        Für die dreimonatige Betriebseinstellung der sieben
        ltesten Anlagen als vorläufige aufsichtliche Maßnahme
        ieht das Atomgesetz § 19 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 des Atom-
        esetzes als einschlägige Rechtsgrundlage vor. Auf
        11238 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 98. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. März 2011
        (A) )
        )(B)
        dieser Rechtsgrundlage kann bei Vorliegen eines Gefah-
        renverdachts die einstweilige Betriebseinstellung ange-
        ordnet werden. Ein derartiger Verdacht ist im Atomrecht
        bereits dann gegeben, wenn sich wegen begründeter Un-
        sicherheiten im Rahmen der Risikovorsorge Schadens-
        möglichkeiten nicht völlig ausschließen lassen.
        Insbesondere für die sieben ältesten deutschen Anla-
        gen – denen auch bereits im Rahmen einer Differenzie-
        rung der Laufzeitverlängerung eine geringere zusätzli-
        che Elektrizitätsmenge zugewiesen wurde – ist nach den
        Ereignissen in Japan zu überprüfen, inwieweit bisher
        nicht berücksichtigte Szenarien nunmehr eine neue Be-
        wertung erfordern. Da sich gerade bei älteren Anlagen
        die Frage nach den in der Auslegung berücksichtigten
        Szenarien in besonderer Weise stellen kann, haben sich
        die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der
        Bundesländer mit Kernkraftwerken dazu entschlossen,
        diese Anlagen für den Zeitraum der Überprüfung vom
        Netz zu nehmen. Dies ist Ausdruck äußerster Vorsorge,
        der sich die Bundesregierung und die Ministerpräsiden-
        ten zum Schutz der Bevölkerung verpflichtet sehen.
        Anlage 44
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
        Frage der Abgeordneten Ingrid Hönlinger (BÜND-
        NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5120, Frage 49):
        Mit welchem Schadenersatzrisiko – aufgeschlüsselt nach
        Wahrscheinlichkeit, Höhe und Anspruchsteller – rechnet die
        Bundesregierung angesichts des Umstandes, dass die Atom-
        konzerne EnBW, Eon und RWE angekündigt haben, die vorü-
        bergehende Stilllegung ihrer Atomkraftwerke juristisch über-
        prüfen zu lassen?
        Die Anordnung der einstweiligen Betriebseinstellun-
        gen erfolgt auf der Rechtsgrundlage des § 19 Abs. 3 Satz 2
        Nr. 3 des Atomgesetzes. Danach sind Entschädigungs-
        zahlungen an die Betreiber bei der Anordnung der einst-
        weiligen Betriebseinstellung nicht vorgesehen.
        Anlage 45
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
        Fragen der Abgeordneten Sabine Stüber (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/5120, Fragen 50 und 51):
        Hatte die Bundesregierung bereits vor dem Reaktorun-
        glück in Japan Kenntnis von dem laut einem Bericht der Sen-
        dung Kontraste vom 17. März 2011 im Bundesministerium
        für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, BMU, er-
        stellten Papier, in dem deutlich erhöhte Anforderungen für
        den Weiterbetrieb inländischer Atomkraftwerke hinsichtlich
        der Sicherheit gegen Stromausfälle, Hochwasser, Erdbeben
        und Flugzeugabstürze festgelegt sind, und, wenn ja, warum ist
        dieses Papier nicht unverzüglich umgesetzt worden?
        Welche Rolle hat das Papier des BMU zur Verschärfung
        von Sicherheitsnormen bei deutschen Atomkraftwerken, über
        das das Fernsehmagazin Kontraste am 17. März 2011 berich-
        tete, bei der Entscheidung der Bundesregierung über die
        dreimonatige Stilllegung der sieben ältesten Atomkraftwerke
        gemäß § 19 Abs. 3 des Atomgesetzes gespielt, und wird es als
        Basis für die anstehenden Sicherheitsüberprüfungen der deut-
        schen Atomkraftwerke dienen?
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        u Frage 50:
        Nein.
        u Frage 51:
        Das von Kontraste zitierte Papier wurde ab Sonntag,
        en 13. März 2011, im Hinblick auf eine Sicherheits-
        berprüfung als eine erste Diskussionsgrundlage erstellt.
        as Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
        eaktorsicherheit hat das Papier am 14. März 2011 den
        r die Aufsicht über Kernkraftwerke zuständigen Lan-
        esministerien übermittelt. Es wurde in der Besprechung
        er Minister vom 15. März 2011 angesprochen, in dem
        uch die vorübergehende Betriebseinstellung der sieben
        ltesten Kernkraftwerke erörtert wurde. Das Dokument
        urde der Reaktor-Sicherheitskommission, RSK, über-
        ittelt. Die RSK berät derzeit die Anforderungen der Si-
        herheitsüberprüfungen und ist dabei als unabhängiges
        remium nicht an das als Ideensammlung gedachte Pa-
        ier gebunden.
        nlage 46
        Antwort
        er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
        ragen der Abgeordneten Kathrin Senger-Schäfer
        IE LINKE) (Drucksache 17/5120, Fragen 52 und 53):
        Welche Studien liegen der Bundesregierung vor, die einen
        Zusammenhang radioaktiver Strahlung sowohl wegen der
        Atomkatastrophe in Tschernobyl wie auch wegen in Deutsch-
        land vorhandener Atomkraftwerke bzw. Atomlager mit ge-
        sundheitlichen Beeinträchtigungen bis hin zu Krebs nahele-
        gen oder nachweisen – bitte alle Studien benennen)?
        Aufgrund welcher wissenschaftlicher Expertisen werden
        Grenzwerte für Strahlungen aus Atomkraftwerken festgelegt,
        und liegen prospektive wissenschaftliche Langzeitstudien
        dazu vor, dass bei Strahlenbelastungen unterhalb dieser
        Grenzwerte gesundheitliche Beeinträchtigungen ausgeschlos-
        sen werden können – bitte Studien benennen?
        Die Bundesregierung verfolgt und bewertet zusam-
        en mit dem Bundesamt für Strahlenschutz und der
        trahlenschutzkommission die aktuelle Entwicklung des
        enntnisstandes im Strahlenschutz. Der Stand des dies-
        ezüglichen Wissens, insbesondere zu den Risiken durch
        nisierende Strahlung, ist in den Berichten des United
        ations Scientific Committee on the Effects of Atomic
        adiation, UNSCEAR, und in den Empfehlungen der In-
        rnationalen Strahlenschutzkommission, ICRP, abgebil-
        et. Hieraus ergeben sich die Grundlagen für inter-
        ationale Standards und Regelungen – zum Beispiel der
        ternationalen Atomenergie Organisation, IAEO, und
        er Europäischen Kommission – und die nationale Fest-
        gung von Grenzwerten. Falls Anzeichen für neue Er-
        enntnisse vorliegen, werden die bestehenden Regelun-
        en überprüft.
        Ein Beweis, dass unterhalb der Grenzwerte gesund-
        eitliche Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden
        önnen, ist aus erkenntnistheoretischen Gründen nicht
        öglich.
        Eine Auflistung aller Studien, die sich auf mehrere
        undert belaufen dürften, ist kurzfristig nicht möglich.
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 98. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. März 2011 11239
        (A) )
        )(B)
        Anlage 47
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
        Fragen des Abgeordneten Harald Weinberg (DIE
        LINKE) (Drucksache 17/5120, Fragen 54 und 55):
        Plant die Bundesregierung neben der dreimonatigen Un-
        terbrechung der Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke in
        Deutschland, Studien zur gesundheitlichen Situation von An-
        wohnern von Kernkraftwerken bezüglich möglicher erhöhter
        Strahlenwerte und deren Auswirkungen in Auftrag zu geben?
        Welche präventiven Maßnahmen ergreift die Bundesregie-
        rung angesichts der Erfahrung einer Atomkatastrophe in Ja-
        pan im deutschen Gesundheitssystem – zum Beispiel Bevor-
        ratung von Jodtabletten, Lebensmitteln und Wasser – für den
        Fall einer Atomkatastrophe in Deutschland oder einem euro-
        päischen Nachbarland, und sind Weiterbildungsmaßnahmen
        für das Personal in Krankenhäusern und bei niedergelassenen
        Ärzten vorgesehen?
        Zu Frage 54:
        Nein. Die bisherigen Untersuchungen sind nach der-
        zeitigem Kenntnisstand methodisch nicht mehr zu ver-
        bessern; ein Erkenntnisgewinn durch weitere Untersu-
        chungen ist gegenwärtig nicht zu erwarten.
        Zu Frage 55:
        Der Katastrophenschutz fällt in die ausschließliche
        Gesetzgebungszuständigkeit der Länder. Auch der Ge-
        setzesvollzug unterliegt dem Verantwortungsbereich der
        Landesregierungen. Dies umfasst auch die unmittelbare
        Gefahrenabwehr im nuklearen Notfallschutz.
        Damit die Planungen der Bundesländer im Zusam-
        menhang mit nuklearen Ereignissen nach weitgehend
        einheitlichen Kriterien erfolgen und bei der besonderen
        Katastrophenschutzplanung für die Umgebung kerntech-
        nischer Anlagen im gesamten Bundesgebiet soweit wie
        möglich nach gleichen Grundsätzen verfahren wird, hat
        der Bund in Zusammenarbeit mit den Ländern und der
        Strahlenschutzkommission die „Rahmenempfehlungen
        für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechni-
        scher Anlagen“ sowie die „Radiologischen Grundlagen
        für Entscheidungen über Maßnahmen zum Schutz der
        Bevölkerung bei unfallbedingten Freisetzungen von Ra-
        dionukliden“ – in der Fassung vom 27. Oktober 2008;
        GMBl. 2008, Nr. 62/63, S. 1278 ff. – herausgegeben. Auf
        die konkreten Einzelplanungen und Maßnahmen hat der
        Bund keinen Einfluss. Die Bevorratung von Jodtabletten
        ist umgesetzt.
        Auch der Vollzug der Trinkwasserverordnung liegt in
        der Zuständigkeit der Länder. Um die geltenden rechtli-
        chen Bestimmungen zum Schutz der Bevölkerung vor
        Gesundheitsgefahren durch kontaminiertes Trinkwasser
        sicherzustellen, werden regelmäßige Wasseruntersu-
        chungen vorgenommen. Für den Fall einer Kontaminie-
        rung können von den zuständigen Behörden geeignete
        Maßnahmen vor Ort eingeleitet werden, die bis zu einer
        lokalen Unterbrechung der Trinkwasserversorgung so-
        wie einer ersatzweisen Trinkwasserversorgung reichen.
        Ein Kurrikulum für die Fortbildung von Ärzten wurde
        im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Natur-
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        chutz und Reaktorsicherheit und des Bundesamtes für
        trahlenschutz erarbeitet. Entsprechende Fortbildungs-
        ngebote werden bereits gemacht.
        nlage 48
        Antwort
        er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
        rage des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜND-
        IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5120, Frage 56):
        Werden nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Unter-
        suchung von Bedrohungsszenarien durch Panzerabwehrlenk-
        waffen auch neuere Waffentypen in die Szenarien einbezogen,
        die in den letzten Jahren produziert wurden, und, falls ja, wer-
        den auch Waffentypen einbezogen, die sich in der Entwick-
        lungspipeline der Hersteller befinden?
        Grundlage der erforderlichen Schutzmaßnahmen ge-
        en eine mögliche terroristische Bedrohung kerntechni-
        cher Anlagen und Einrichtungen sind Lastannahmen als
        rgebnis einer Bedrohungsanalyse. Diese Lastannahmen
        erden in Abstimmung zwischen den atomrechtlichen
        enehmigungs- und Aufsichtsbehörden und den Sicher-
        eitsbehörden festgelegt, regelmäßig überprüft und ge-
        ebenenfalls an neue Erkenntnisse angepasst.
        Zu den Lastannahmen zählen auch mögliche Tatmittel
        otenzieller Täter. Panzerabwehrlenkwaffen gehören
        um derzeitigen Spektrum der Tatmittel. Einzelheiten zu
        en unterstellten Waffentypen werden jedoch grundsätz-
        ch nicht veröffentlicht, um die Wirksamkeit der getrof-
        nen Gegenmaßnahmen nicht zu gefährden.
        nlage 49
        Antwort
        er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
        rage des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜND-
        IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5120, Frage 57):
        In welchen deutschen Atomkraftwerken werden MOX-
        Brennelemente eingesetzt, und in welchen wurden in der Ver-
        gangenheit MOX-Brennelemente eingesetzt?
        Folgende Kernkraftwerke haben Genehmigungen für
        en Einsatz von Mischoxid-(MOX-)Brennelementen;
        ie Jahreszahl, in Klammern, bezieht sich auf die bislang
        tzte Nachladung von MOX-Brennelementen: Die
        ruckwasserreaktoren Neckarwestheim Block 1 (1992)
        nd 2 (2003), Philippsburg 2 (2006), Unterweser (2006),
        rohnde (2004), Brokdorf (2009), Emsland (2009),
        rafenrheinfeld (2007), Isar 2 (2009) und die Siede-
        asserreaktoren Gundremmingen Block B (2009) und
        lock C (2009). In der Regel bleiben die MOX-Brenn-
        lemente wie die Uranbrennelemente für vier Zyklen,
        as heißt für rund vier Jahre, im Kern, bis sie ihren
        ielabbrand erreicht haben.
        Weiter wurden in folgenden stillgelegten Kernkraft-
        erken oder Prototypreaktoren MOX-Brennelemente
        ingesetzt: Obrigheim vor dem Jahr 2000, Gundremmin-
        en A vor 1983, Lingen vor 1977 und Versuchsatom-
        raftwerk Kahl, VAK, vor 1985.
        11240 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 98. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. März 2011
        (A) )
        )(B)
        Anlage 50
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
        Frage der Abgeordneten Dr. Martina Bunge (DIE
        LINKE) (Drucksache 17/5120, Frage 58):
        Welche präventiven Maßnahmen empfiehlt die Bundesre-
        gierung der Bevölkerung angesichts der Erfahrung einer
        Atomkatastrophe in Japan, um im Falle einer atomaren Kata-
        strophe Gesundheitsschäden zu vermeiden, und wie wird über
        solche Maßnahmen informiert?
        Die Zuständigkeit für den Katastrophenschutz liegt
        bei den Ländern. Nach den der Bundesregierung vorlie-
        genden Informationen sind die vorgesehenen Maßnah-
        men der Länder ausreichend. Die Länder sind zusammen
        mit den Betreibern verpflichtet, für die Bevölkerung in
        einem Umkreis von 25 km um ein Kernkraftwerk die
        Bevölkerung über geplante Katastrophenschutzmaßnah-
        men zu unterrichten.
        Damit die Planungen der Bundesländer im Zusam-
        menhang mit nuklearen Ereignissen nach weitgehend
        einheitlichen Kriterien erfolgen und bei der besonderen
        Katastrophenschutzplanung für die Umgebung kerntech-
        nischer Anlagen im gesamten Bundesgebiet soweit wie
        möglich nach gleichen Grundsätzen verfahren wird, hat
        der Bund in Zusammenarbeit mit den Ländern und der
        Strahlenschutzkommission die „Rahmenempfehlungen
        für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntech-
        nischer Anlagen“ sowie die „Radiologischen Grundla-
        gen für Entscheidungen über Maßnahmen zum Schutz
        der Bevölkerung bei unfallbedingten Freisetzungen von
        Radionukliden“ – i. d. F. vom 27. Oktober 2008; GMBl.
        2008, Nr. 62/63, Seite 1278 ff. – herausgegeben. Auf die
        konkreten Einzelplanungen und Maßnahmen hat der
        Bund keinen Einfluss.
        Anlage 51
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
        des Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Drucksa-
        che 17/5120, Frage 59):
        Welche konkreten Verbesserungen beim Management von
        „Fusion for Energy“ konnte die Bundesregierung insbeson-
        dere im Hinblick auf die von ihr kritisierte „intransparente
        Ausschreibungspraxis“ von „Fusion for Energy“ (Ausschuss-
        drucksache 17(8)1932) zwischenzeitlich aufgrund ihrer Vor-
        schläge beim europäischen Wettbewerbsfähigkeitsrat vom 26.
        November 2010 erreichen, und wie haben sich die Auftrags-
        volumina an deutsche Unternehmen, die sich demnach auf
        „lediglich ca. 28 Millionen Euro“ bei einem „Gesamtvolumen
        von 1,3 Milliarden Euro“ beliefen, mittlerweile entwickelt?
        Nach Kenntnisstand der Bundesregierung haben – un-
        abhängig von der vom Europäischen Wettbewerbs-
        fähigskeitsrat konkret erbetenen Vorschläge – bei der
        Europäischen ITER-Agentur eine Reihe von Verwal-
        tungsanpassungen im vergangenen Jahr bereits stattge-
        funden.
        Für die Beantwortung der Forderungen der Rats-
        schlussfolgerungen hatte die Europäische Kommission
        im November letzten Jahres das Dokument „Towards a
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        bust management and governance of the ITER pro-
        ct“ vorgelegt. Die in ihm enthaltenen Vorschläge zur
        eränderung des Managements gehen aus Sicht der Bun-
        esregierung in die richtige Richtung, reichen aber noch
        icht aus. Daher hat die Bundesregierung in der genann-
        n Ratssitzung eine Erklärung mit initiiert, nach der
        och erhebliche Anstrengungen erforderlich sind, um
        as Projekt auf eine solide Basis zu stellen. Inzwischen
        at der Aufsichtsrat der Europäischen ITER-Agentur
        usion for Energy, F4E, eine Arbeitsgruppe eingerichtet,
        ie sich mit allen Fragen der Verbesserung von
        anagement und Governance einschließlich der Verga-
        epraxis befasst. Die Bundesregierung ist in der Arbeits-
        ruppe vertreten. Die Ergebnisse sollen in Kürze vorlie-
        en. Bereits jetzt ist zu sagen, dass die diskutierten
        eränderungen zum großen Teil in die von der Bundes-
        gierung gewünschte Richtung gehen.
        Zum zweiten Teil der Frage: Seit der Sitzung des
        ettbewerbsfähigkeitsrates am 26. November 2010 sind
        eine größeren Ausschreibungen erfolgt. Zurzeit wird
        in recht großer Auftrag verhandelt, bei dem ein deut-
        ches Unternehmen in einem internationalen Konsor-
        um größere Chancen hat, den Zuschlag zu erhalten.
        llerdings wird von F4E vorgetragen, dass die Preisvor-
        tellungen des französisch-deutschen Konsortiums deut-
        ch über den Erwartungen von F4E liegen und daher ge-
        ebenenfalls auch eine internationale Ausschreibung als
        otwendig angesehen wird. Die Bundesregierung be-
        bachtet diesen Prozess sehr genau.
        nlage 52
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage des
        bgeordneten René Röspel (SPD) (Drucksache 17/5120,
        rage 60):
        Welche Kosten erwartet die Bundesregierung für die Um-
        setzung des Konzepts des Bundesministeriums für Bildung
        und Forschung für ein „Haus der Zukunft“, und welche Kos-
        ten sind für das Projekt bisher entstanden?
        Aus der Machbarkeitsstudie, die das Bundesministe-
        um für Bildung und Forschung zum „Haus der Zu-
        unft“ in Auftrag gegeben hat, lassen sich jährliche Kos-
        n in Höhe von circa 11 bis 13 Millionen Euro ableiten.
        arin sind einerseits die aus dem Bundeshaushalt zu fi-
        anzierenden Umlagekosten für die Infrastruktur an die
        undesanstalt für Immobilienaufgaben, BImA, und an-
        ererseits die Kosten für Betrieb und Bespielung enthal-
        n. Letztere soll eine Trägerorganisation unter maßgeb-
        cher Mitwirkung des Bundes, der Wissenschaft, der
        irtschaft und von Stiftungen finanzieren.
        Hinzu kommen Vor-Eröffnungs-Kosten und Kosten
        r die Planung und Einrichtung der Erstausstattung der
        usstellung, für die circa 11 bis 13 Millionen Euro ein-
        uplanen sind. Ziel ist es, auch dafür anteilig private
        ittel einzuwerben.
        Bislang sind aus dem Titel 3003/539 99 Haushalts-
        ittel in Höhe von rund 335 000 Euro für das Projekt
        Haus der Zukunft“ abgeflossen.
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 98. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. März 2011 11241
        (A) )
        )(B)
        Anlage 53
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Fragen
        des Abgeordneten Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 17/5120, Fragen 61 und 62):
        Welche steuernde, koordinierende, beratende und kontrol-
        lierende Funktion nimmt die Bundesregierung bei der Erar-
        beitung und Einführung eines neuen Verfahrens für die Hoch-
        schulzulassung derzeit wahr, und welche aktive Rolle will sie
        vor dem Hintergrund des Fachgesprächs im Ausschuss für
        Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung des Deut-
        schen Bundestages am 16. März 2011 übernehmen, um wei-
        tere Verzögerungen beim Starttermin des Systems und fortge-
        setztes Durcheinander bei der Hochschulzulassung zu
        verhindern?
        Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den
        zentralen Ergebnissen des 11. Studierendensurveys insbeson-
        dere im Hinblick auf die beabsichtigten Korrekturen der Bolo-
        gna-Reform – Studierbarkeit verbessern und Mobilitätsfenster
        integrieren, individuelle Studienverläufe sichern, breite wis-
        senschaftliche Qualifizierung sichern, Masterzugang flexibili-
        sieren, Transparenz des gestuften Studiensystems erhöhen,
        Studierbarkeit in Akkreditierung prüfen, Kompetenz benen-
        nen, Prüfungsleistungen reduzieren, Anerkennung verbessern,
        Arbeitsbelastung flexibilisieren –, und wie bewertet sie den
        Stand der Umsetzung des Kultusmininisterkonferenzbe-
        schlusses zur Änderung der Ländergemeinsamen Strukturvor-
        gaben vom Dezember 2009?
        Zu Frage 61:
        Das Bundesministerium für Bildung und Forschung
        hat der von Ländern und Hochschulen getragenen Stif-
        tung für Hochschulzulassung eine Zuwendung für die
        Anschubfinanzierung des neuen dialogorientierten Ser-
        viceverfahrens als Projektförderung gewährt. Die
        Durchführung des Projekts obliegt der Stiftung für
        Hochschulzulassung. Im Rahmen des Projektcontrol-
        lings wirkt das Bundesministerium für Bildung und For-
        schung auf die am Projekt unmittelbar beteiligten Ak-
        teure ein. Diese Rolle wird die Bundesregierung auch
        weiterhin aktiv wahrnehmen.
        Zu Frage 62:
        Der 11. Studierendensurvey der Arbeitsgruppe Hoch-
        schulforschung an der Universität Konstanz beruht auf
        einer Erhebung, die im Wintersemester 2009/2010
        durchgeführt wurde. Insofern können die Ergebnisse
        noch nicht die Auswirkungen der politischen Vereinba-
        rungen aus dem Jahr 2010 zeigen. Die Ergebnisse bestä-
        tigen jedoch, dass mit den Maßnahmen, die von Bund,
        Ländern und Hochschulen zur Verbesserung der Qualität
        der Lehre, zur Studierbarkeit und zur Reduzierung der
        Prüfungslast vorgenommen wurden, zentrale Bereiche
        für eine verbesserte Umsetzung der Bologna-Reformen
        in Angriff genommen wurden.
        Die Umsetzung des Beschlusses der Kultusminister-
        konferenz zur Änderung der Ländergemeinsamen Struk-
        turvorgaben vom Dezember 2009 ist erfolgt durch die
        Verabschiedung einer veränderten Fassung am
        4. Februar 2010. Die in dieser Fassung enthaltenen Neu-
        regelungen, insbesondere zur Berücksichtigung der Stu-
        dierbarkeit in der Akkreditierung, die Verweise auf die
        Lissabon-Konvention als Grundlage für die Anerken-
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        ung von Studienleistungen und die Klarstellungen zur
        eforderten Anzahl von ECTS-Punkten stellen wichtige
        erbesserungen dar. Die Umsetzung der Strukturvorga-
        en in den Landeshochschulgesetzen und Studienord-
        ungen der Hochschulen dauert an.
        nlage 54
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
        er Abgeordneten Nicole Gohlke (DIE LINKE) (Druck-
        ache 17/5120, Frage 63):
        Wie will die Bundesregierung zukünftig die Beteiligung
        und Mitbestimmung der Studierenden sowie der Lehrenden
        – etwa in Form einer Vertreterin oder eines Vertreters des
        Freien Zusammenschlusses von Student/inn/enschaften e. V.
        bzw. der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft – beim
        Aufbau und bei der Struktur der geplanten Akademie bzw. des
        geplanten Forums für Studium und Lehre sicherstellen, und
        warum ist dies bisher nicht erfolgt?
        Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz, GWK,
        on Bund und Ländern hat noch nicht abschließend über
        en Vorschlag eines Forums für Studium und Lehre ent-
        chieden. Die in diesem Zusammenhang diskutierten
        ufgaben für eine mögliche Bund-Länder-Initiative sol-
        n zunächst im Lichte der mehr als 200 zwischenzeit-
        ch eingegangenen Anträge der Hochschulen für den
        ualitätspakt Lehre sowie der durch verschiedene Stif-
        ngen angekündigten Fördermaßnahmen für gute Lehre
        ewertet werden.
        nlage 55
        Antwort
        er Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage des
        bgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
        EN) (Drucksache 17/5120, Frage 64):
        Wie sieht der genaue Zeitplan der Bundesregierung für die
        Untersuchung der Korruptionsvorfälle im Globalen Fonds zur
        Bekämpfung von AIDS, Tuberkulose und Malaria aus, und
        wie soll die Sonderprüfung konkret gestaltet werden?
        Derzeit wird ein „hochrangiges unabhängiges Unter-
        uchungsgremium zur Finanzkontrolle und -überprüfung
        es Globalen Fonds“ (High-Level Independent Review
        anel of Global Fund Fiduciary Controls and Oversight)
        ingerichtet. Derzeit stehen erst die beiden Ko-Vorsit-
        enden fest: Festus Mogae, ehemaliger Präsident von
        otswana und Träger des Mo-Ibrahim-Preises für gute
        egierungsführung, sowie Michael O. Leavitt, ehemali-
        er Minister für Gesundheit und Soziales der USA. Die
        undesregierung wird die Gesamtbesetzung, die Aufga-
        enstellung, den Zeitplan und die geplante Vorgehens-
        eise dieses Panels bewerten. Sie bemüht sich im Übri-
        en um hochrangige Beteiligung in dem Panel. Die
        undesregierung wirkt darauf hin, dass die notwendigen
        rüfungsergebnisse noch vor Ende Juni 2011 vorliegen,
        odass sie noch im Juli eine Auswertung vornehmen
        ann.
        Abhängig von der Bewertung der Zusammensetzung,
        er Aufgabenstellung, dem Zeitplan und der geplanten
        11242 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 98. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. März 2011
        (A) )
        )(B)
        Vorgehensweise des Panels behält sich die Bundesregie-
        rung vor, ergänzende eigene Prüfungen durchzuführen.
        Dies gebietet die Verantwortung für die ordnungsge-
        mäße Umsetzung öffentlicher Gelder. Die konkrete Ge-
        staltung einer eventuell erforderlichen eigenen Sonder-
        prüfung steht vor diesem Hintergrund noch nicht fest.
        Anlage 56
        Antwort
        des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage des
        Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksa-
        che 17/5120, Frage 65):
        Wie bewertet die Bundesregierung die vom afghanischen
        Präsidenten Hamid Karzai geäußerte Kritik daran, dass Zivi-
        listen bei Bombardierungen der internationalen Truppen zu
        Tode gekommen sind, und seine Forderung nach einem Ab-
        zug der NATO aus Afghanistan (Tagesschau vom 12. März
        2011) und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung
        aus der Forderung von Hamid Karzai für den Einsatz der Bun-
        deswehr in Afghanistan?
        Staatspräsident Karsai hat gegenüber dem Sonderbe-
        auftragten der Bundesregierung für Afghanistan und Pa-
        kistan, Botschafter Steiner, klargestellt, dass er sich bei
        seiner Aussage auf Operationen, soweit sie zivile Opfer
        im afghanischen Volk fordern, bezogen hat. Dies bestä-
        tigte auch der Sprecher des Präsidenten, Wahid Omer,
        auf einer Pressekonferenz am 14. März 2011. Einen Ab-
        zug der NATO aus Afghanistan hat Präsident Karsai
        nicht gefordert.
        In diesem Kontext ist die gemachte Aussage nach-
        vollziehbar und wird so auch von der Bundesregierung
        geteilt. Die Internationale Sicherheits- und Unter-
        stützungstruppe ISAF, der auch die Bundeswehr ange-
        hört, ist bestrebt, ihren Auftrag ohne Opfer unter der Zi-
        vilbevölkerung zu erfüllen.
        Die Bundesregierung und die afghanische Regierung
        sind sich darin einig, an dem international vereinbarten
        Zeitplan zur Übergabe der Sicherheitsverantwortung an
        die afghanischen Sicherheitskräfte bis 2014 festhalten zu
        wollen. Nach diesem Ziel richtet sich auch der Einsatz
        der Bundeswehr in Afghanistan.
        Anlage 57
        Antwort
        des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Fragen der
        Abgeordneten Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5120, Fragen 66 und 67):
        Wie bewertet die Bundesregierung Kundgebungen und
        Aufrufe wie zum Beispiel die von Aktivisten des Bremer Frie-
        densforums – Arbeitsgruppe Nahost –, dem Arbeitskreis Süd-
        Nord Bremen und der Initiative „Nordbremer Bürger gegen
        den Krieg“ am 11. März 2011 in Bremen durchgeführte Ak-
        tion, die den Boykott aus Israel importierter Waren zum Inhalt
        hatte, und die Folgen derartiger Aufrufe und Aktionen für den
        deutsch-israelischen Dialog – vergleiche www.dielinke-bre-
        men.de/nc/politik/aktuell/detail/zurueck/bremennews/artikel/
        boykottaktion-in-der-wachmannstrasse, aufgerufen am 16. März
        2011, 14.30 Uhr?
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        Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über ähnliche
        Aktionen, Kundgebungen oder Boykottaufrufe in den vergan-
        genen zwölf Monaten, und von welchen Personen, Parteien,
        Verbänden, Initiativen oder Vereinigungen wurden diese ini-
        tiiert?
        u Frage 66:
        Die Bundesregierung lehnt Aufrufe zum Boykott aus
        rael importierter Waren nachdrücklich ab. Solche Auf-
        fe sind für das deutsch-israelische Verhältnis zutiefst
        chädlich.
        Sie zeugen von einem eklatanten Mangel an Bewusst-
        ein für unsere besondere historische Verantwortung ge-
        enüber Israel.
        u Frage 67:
        Der Bundesregierung sind keine weitere Boykottauf-
        fe ähnlicher Art aus den letzten zwölf Monaten in der
        undesrepublik bekannt.
        nlage 58
        Antwort
        es Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage der
        bgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck-
        ache 17/5120, Frage 68):
        Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass
        die Verhaftung der zyprischen Europaabgeordneten Eleni
        Theocharous, der polnischen Europaabgeordneten Jaroslaw
        Walesa und Artur Zasada, der bulgarischen Abgeordneten
        Mariya Nedelcheva, des Bischofs von Neapolis Porfyrios, der
        früheren Europaabgeordneten Yiannakis Matsis sowie der
        Vertreter der Flüchtlinge aus Famagusta, Loizos Afxentiou,
        und zwei weiterer Personen am 12. März 2011 durch Besat-
        zungsbehörden im türkisch besetzten Teil Zyperns völker-
        rechtswidrig war, und inwieweit ist die Bundesregierung der
        Auffassung, dass die Türkei dafür zwar nicht tatsächlich ver-
        antwortlich sei, aber dieser Akt grundsätzlich in die Hoheits-
        gewalt der Türkei fällt, auch wenn er außerhalb türkischen
        Hoheitsgebiets gesetzt wurde, weil die Verantwortlichkeit als
        Folge der militärischen Besetzung des nördlichen Teils Zy-
        perns entsteht, in deren Folge die Türkei die effektive Kon-
        trolle über ein fremdes Gebiet ausübt?
        Die Verhaftung der Abgeordneten sowie der weiteren
        ersonen fand in dem Teil Zyperns statt, in welchem die
        egierung der Republik Zypern keine tatsächliche Kon-
        olle ausübt.
        Eine rechtliche Bewertung des Falles durch die Bun-
        esregierung wird nicht weiterführen. Die Bundesregie-
        ng hält vielmehr die Verhandlungsführung der Parteien
        ntereinander mit Unterstützung durch die Vereinten Na-
        onen für den richtigen Weg zu einer Lösung des Zy-
        ern-Konflikts.
        Die Bundesregierung fordert die am Zypernkonflikt
        eteiligten Parteien in Übereinstimmung mit EU und In-
        rnationaler Gemeinschaft immer wieder auf, in gegen-
        eitigem Einvernehmen die bestehende Blockade zu
        berwinden.
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 98. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. März 2011 11243
        (A) )
        )(B)
        Anlage 59
        Antwort
        des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage des
        Abgeordneten Manfred Grund (CDU/CSU) (Drucksa-
        che 17/5120, Frage 69):
        Inwieweit plant die Bundesregierung, Flugzeuge einzuset-
        zen, um deutsche Staatsangehörige aus Japan nach Deutsch-
        land zu fliegen?
        Linienflüge von und nach Japan verkehren regelmä-
        ßig.
        Es stehen ausreichend Sitzplatzkapazitäten in Linien-
        flügen sowohl für Flüge aus Japan in die Region als auch
        aus Japan nach Europa zur Verfügung.
        Anlage 60
        Antwort
        des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage der
        Abgeordneten Dr. Martina Bunge (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/5120, Frage 70):
        Welche Maßnahmen und Hilfen leistet die Bundesregie-
        rung für die Opfer der Atomkatastrophe von Tschernobyl, und
        welche Hilfen für die Opfer der Atomkatastrophe von Japan
        sind bisher geplant?
        Zu Tschernobyl:
        G 8, EU sowie 20 weitere Geberstaaten haben dem
        Chernobyl Shelter Fund, CSF, aus dem die Stabilisie-
        rung des bestehenden Sarkophags sowie der Bau des
        neuen sichereren Einschlusses finanziert werden, seit
        1997 circa 864 Millionen Euro zugesagt und davon bis-
        her 793 Millionen Euro überwiesen – Stand: Oktober
        2010. Deutschland beteiligt sich mit circa 60,5 Millionen
        Euro am CSF und stellte 43,9 Millionen Euro für den
        Nuclear Safety Account, NSA, der der Errichtung neuer
        Abkling- und Lagerbecken dient, zur Verfügung.
        Daneben gab es umfangreiche Hilfen sowohl der
        Bundesregierung als auch aus der Bevölkerung, für die
        von der Katastrophe betroffenen Menschen. Deren ge-
        nauer Umfang ließ sich – hierfür bitte ich um Verständ-
        nis – in der Kürze der Zeit nicht mehr exakt rekonstruie-
        ren.
        Zu Fukushima:
        Zu den Ereignissen am Kernkraftwerk Fukushima in
        Japan liegen bislang keine verlässlichen Informationen
        vor. Insbesondere ist nicht absehbar, welche Opfer das
        Unglück gefordert hat und mit welchen Langzeitfolgen
        zu rechnen ist. Nach Kenntnissen der Bundesregierung
        ist in Japan eine umfassende und gute medizinische Ver-
        sorgung gewährleistet. Japan hat am 16. März 2011 Hilfeer-
        suchen an die EU gerichtet. Japan wünscht derzeit keine
        bilaterale humanitäre Hilfe, da diese besser aus Japan
        bzw. regional zu beschaffen ist. Wir unterstützen die EU-
        Kommissarin für internationale Zusammenarbeit, huma-
        nitäre Hilfe und Krisenreaktion, Kristalina Georgieva,
        und erwarten, dass die EU-Expertenmission, die seit
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        em 18. März 2011 vor Ort ist, rasch zu konkreten Er-
        ebnissen und Vorschlägen kommt.
        nlage 61
        Antwort
        es Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Fragen des
        bgeordneten Manfred Kolbe (CDU/CSU) (Drucksa-
        he 17/5120, Fragen 71 und 72):
        Warum hat sich Deutschland bei der Abstimmung über die
        Resolution zur Einrichtung einer Flugverbotszone über Li-
        byen enthalten, während alle unsere westlichen Partner diese
        Maßnahme gegen den Diktator Muammar al-Gaddafi befür-
        wortet haben, die auch von der Arabischen Liga gefordert
        worden war?
        Glaubt die Bundesregierung, dass allein die starken Worte
        des Bundesministers des Auswärtigen, Dr. Guido Westerwelle,
        den Diktator Muammar al-Gaddafi zur Einhaltung der Men-
        schenrechte bewegen werden und das angekündigte Massaker
        an der Opposition in Bengasi verhindert hätten?
        u Frage 71:
        Die Bundesregierung hat sich die Entscheidung nicht
        icht gemacht. Sie war Ergebnis eines intensiven, aus-
        hrlichen und schwierigen Abwägungsprozesses. Wir
        aren uns einig: Der Druck auf Gaddafi muss erhöht
        erden. Über dieses Ziel gibt es keinen Zweifel. Wir un-
        rstützen nachdrücklich jene Teile der Resolution 1973,
        ie die Sanktionen gegen das Gaddafi-Regime weiter
        nd erheblich verschärfen. Wir sind aber in der Abwä-
        ung aller Risiken zu dem Ergebnis gekommen, dass wir
        ns nicht mit deutschen Soldaten an einem militärischen
        insatz in Libyen beteiligen werden. Daher haben wir
        ns bei der Abstimmung enthalten.
        u Frage 72:
        Die Bundesregierung ist überzeugt, dass die Verhän-
        ung gezielter, harter Sanktionen und ihre weltweite
        onsequente Umsetzung geeignet sind, das Gaddafi-Re-
        ime zur Abgabe der Macht zu zwingen. Eine militäri-
        che Intervention ist demgegenüber mit hohen Risiken
        r alle Beteiligten – auch für die libysche Bevölkerung –
        ehaftet. Insofern verweise ich auf meine Antwort auf
        re erste Frage.
        nlage 62
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
        es Abgeordneten Steffen-Claudio Lemme (SPD)
        rucksache 17/5120, Frage 73):
        Wird die Bundesregierung vor dem Hintergrund des Er-
        starkens der rechtsextremen NPD in einem weiteren ostdeut-
        schen Bundesland eine Neuakzentuierung ihrer bisherigen
        Extremismuspolitik vornehmen?
        Die Bundesregierung betrachtet den Schutz der frei-
        eitlichen demokratischen Grundordnung und – damit
        erbunden – die Bekämpfung und Prävention von poli-
        sch oder religiös motiviertem Extremismus als eine der
        11244 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 98. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. März 2011
        (A) )
        )(B)
        grundlegenden Aufgaben von Staat und Gesellschaft.
        Die Bundesprogramme zur Stärkung von Demokratie
        und Toleranz leisten im Bereich pädagogischer Arbeit
        mit jungen Menschen und in anderen Bereichen der de-
        mokratischen Gemeinwesenarbeit hierzu ihren aner-
        kannten Beitrag. Diesen Weg gilt es, nicht zuletzt auch
        in Ansehung der jüngsten Wahlergebnisse der NPD in
        Sachsen-Anhalt, weiterhin konsequent zu beschreiten. In
        Ostdeutschland unterstützt der Beauftragte der Bundes-
        regierung für die Neuen Bundesländer mit dem Pro-
        gramm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ entsprechende
        Bemühungen in besonderer Weise. Die Förderprojekte
        für demokratische Teilhabe orientieren sich an dem von
        der Bundesregierung verfolgten ganzheitlichen Ansatz.
        Durch die Förderung von Handlungskompetenzen zum
        Beispiel im Bereich der Jugendarbeit sowie einer Stär-
        kung demokratischer Teilhabe sollen Einflussmöglich-
        keiten extremistischer Tendenzen minimiert werden.
        In diesem Sinne wird die Bundesregierung ihre Poli-
        tik zur Bekämpfung von Extremismus und Intoleranz
        unter Einbeziehung aller politischen Kräfte und des zi-
        vilgesellschaftlichen Engagements weiter entschlossen
        fortsetzen.
        Anlage 63
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
        der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/5120, Frage 74):
        Inwieweit ist die Verschärfung zu § 8 Abs. 3 Satz 5 des
        Aufenthaltsgesetzes – Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
        nur für maximal ein Jahr, solange nicht das Sprachniveau B 1
        nachgewiesen wurde – bei türkischen Staatsangehörigen mit
        dem Verschlechterungsverbot im Assoziationsrecht vereinbar
        – Art. 13 des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrates
        EWG/Türkei über die Entwicklung der Assoziation –, sowohl
        was das neue Erfordernis eines Sprachnachweises betrifft als
        auch die neuen Beschränkungen infolge vermehrter Vorspra-
        chen und damit verbundener erhöhter Kosten für häufigere
        Verlängerungen der Aufenthaltserlaubnis, und inwieweit hält
        die Bundesregierung diese Neuregelung überhaupt noch für
        sinnvoll, wenn sie auf die Hauptbetroffenengruppe gar nicht
        anwendbar ist?
        Die Rechte der türkischen Staatsangehörigen nach
        dem Assoziationsrecht EWG-Türkei bleiben durch die
        Neuregelung unberührt.
        Die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis jeweils nur
        um maximal ein Jahr bis zum erfolgreichen Abschluss
        des Integrationskurses bzw. dem Nachweis, dass die Inte-
        gration anderweitig erfolgt ist, kann einen zusätzlichen
        Anreiz schaffen, sich zügig in die Lebensverhältnisse in
        Deutschland zu integrieren. § 8 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz
        stellt bislang lediglich auf die ordnungsgemäße und nicht
        auf die erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs ab.
        Integrationspolitisch kommt es jedoch darauf an, dass der
        Betroffene den Integrationskurs auch erfolgreich ab-
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        chließt, das heißt insbesondere ausreichende Kenntnisse
        er deutschen Sprache erwirbt.
        Die Frage der Vereinbarkeit einer gesetzlichen Festle-
        ung der Geltungsdauer von Aufenthaltstiteln mit
        rt. 13 Assoziationsratsbeschluss 1/80 ist in der Recht-
        prechung des Europäische Gerichtshof noch nicht ent-
        chieden.
        nlage 64
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
        er Abgeordneten Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/
        IE GRÜNEN) (Drucksache 17/5120, Frage 75):
        Fallen aus Sicht der Bundesregierung Terrorangriffe unter
        den Begriff „Restrisiko“?
        Nein.
        Nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden des Bun-
        es muss ein Anschlag auf kerntechnische Einrichtungen
        Deutschland als mögliche Option islamistischer Ter-
        risten in Betracht gezogen werden und kann insoweit
        icht völlig ausgeschlossen werden. Doch wird eine sol-
        he Gefährdung derzeit als nicht wahrscheinlich bewer-
        t. Für Anschlagsszenarien wie etwa ein gewillkürter
        lugzeugabsturz auf ein Kernkraftwerk oder Terrorakte
        einer Anlage besteht zwar eine sehr niedrige Eintritts-
        ahrscheinlichkeit. Sie sind aber von dem sogenannten
        estrisiko zu unterscheiden, das als unentrinnbar hinzu-
        ehmen ist, weil seine Realisierung als praktisch ausge-
        chlossen erscheint. Der deshalb erforderlichen Scha-
        ensvorsorge wird durch ein integriertes Sicherungs-
        nd Schutzkonzept Rechnung getragen, in dem Maßnah-
        en der Betreiber und der staatlichen Sicherheitskräfte
        ufeinander abgestimmt sind.
        nlage 65
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
        es Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE)
        rucksache 17/5120, Frage 76):
        Wie viele Neueinstellungen erfolgten im Jahr 2010 in den
        obersten Bundesbehörden, und wie viele davon waren
        schwerbehinderte Frauen und Männer (bitte aufgeschlüsselt
        nach Bundesbehörden)?
        Statistische Daten über die jährlichen Neueinstellun-
        en in den obersten Bundesbehörden werden nicht zen-
        al erhoben. Diese Daten einschließlich der Anzahl der
        eueingestellten schwerbehinderten Frauen und Männer
        urden zur Beantwortung der mündlichen Frage mittels
        iner Ressortabfrage erhoben.
        In den obersten Bundesbehörden erfolgten im Jahr
        010 671 Neueinstellungen, davon waren 26 schwerbe-
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 98. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. März 2011 11245
        (A) )
        )(B)
        hindert. Der Anteil der schwerbehinderten Frauen und
        Männern lag bei 3,9 Prozent.
        Die nach § 71 Abs. 1 in Verbindung mit § 159 Abs. 1
        SGB IX zu erfüllende Beschäftigungsquote schwerbe-
        hinderter Menschen beträgt für den Bund 5 bzw. 6 Pro-
        zent, gemessen an dem Gesamtbestand der Beschäftig-
        ten des Bundes. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich
        diese Quote auf die gesamte Bundesverwaltung bezieht.
        Daher ist die isolierte Betrachtung eines Jahres hinsicht-
        lich der Erfüllung der gesetzlichen Quote nicht aussage-
        kräftig. Zum anderen ist zu berücksichtigen, dass eine
        Schwerbehinderung auch im Laufe des Berufslebens erst
        entstehen kann. Der Beschäftigungsanteil von Schwer-
        behinderten beim Arbeitgeber Bund und somit den Er-
        füllungsgrad der gesetzlichen Quote erhebt die Bundes-
        agentur für Arbeit. Die Auswertung für das Jahr 2008
        ergab für die Bundesverwaltung eine Beschäftigungs-
        quote von 7,9 Prozent. Die gesetzlich zu erfüllende
        Quote wurde damit deutlich übererfüllt. Da der Bund die
        Beschäftigungsquote regelmäßig erfüllt, entfällt die Zah-
        lung der Ausgleichsabgabe.
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        Oberste
        Bundes-
        behörde
        Neueinstellungen im Jahr 2010
        insge-
        samt
        davon schwerbehindert
        insgesamt
        davon
        Frauen
        davon
        Män-
        nerabso-lut
        in Pro-
        zent
        BK 13 0 0,0 0 0
        AA 198 8 4,0 2 6
        BMI 37 1 2,7 0 1
        BMJ 32 2 6,3 1 1
        BMF 22 0 0,0 0 0
        BMWi 41 0 0,0 0 0
        BMAS 23 3 13,0 1 2
        BMELV 44 2 4,5 2 0
        BMVg 13 0 0,0 0 0
        BMFSFJ 34 2 5,9 1 1
        BMG 30 2 6,7 1 1
        BMVBS 56 2 3,6 1 1
        BMU 55 1 1,8 0 1
        BMBF 36 2 5,6 0 2
        BMZ 32 1 3,1 0 1
        BPA 6 0 0,0 0 0
        Insgesamt 672 26 3,9 9 17
        (C
        (D
        nlage 66
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Fragen der
        bgeordneten Dr. Eva Högl (SPD) (Drucksache 17/5120,
        ragen 77 und 78):
        Seit wann ist dem Bundesministerium der Justiz bekannt,
        dass die USA nach dem SWIFT-Abkommen auch Zugriff auf
        innereuropäische – und sogar zu einem geringen Anteil auch
        auf innerdeutsche – Finanztransaktionsdaten über das System
        SWIFTNet FIN haben und nur Daten aus dem SEPA-Über-
        weisungssystem vor dem Zugriff geschützt sind?
        Warum hat das Bundesministerium der Justiz in den Ver-
        handlungen zum SWIFT-Abkommen mit den USA nicht da-
        rauf gedrungen, auch die Daten, die über das System SWIFT-
        Net FIN übertragen werden, vor dem Zugriff durch die USA
        zu schützen?
        u Frage 77:
        Vorab möchte ich anmerken, dass Zahlungen von
        eutschland in einen anderen Mitgliedstaat der EU
        rundsätzlich als SEPA-Überweisung erfolgen und da-
        er vom TFTP-Abkommen ausgenommen sind. Diese
        usnahme gilt zwar nicht für frühere EU-Zahlungsfor-
        en, wie die EU-Standardüberweisung. Da eine SEPA-
        berweisung jedoch wesentlich billiger als die früheren
        U-Zahlungsformen ist, hat sie diese im grenzüber-
        chreitenden Zahlungsverkehr weitgehend verdrängt.
        Nach dem Scheitern des sogenannten Interimsabkom-
        ens am 11. Februar 2010 im Europäischen Parlament
        urde innerhalb des Rates zunächst das Mandat für die
        eiteren Verhandlungen über das spätere TFTP-Abkom-
        en vorbereitet. Die vom Rat beschlossenen Verhand-
        ngsrichtlinien vom 26. April 2010 für die Verhandlun-
        en mit den USA sahen vor, dass SEPA-Überweisungen
        on der Übertragung in die USA ausgeschlossen wer-
        en.
        Am Ratsbeschluss über die Verhandlungsrichtlinien
        at die Bundesregierung mitgewirkt. Die Ausnahme für
        EPA-Überweisungen war allen beteiligten Stellen be-
        annt.
        u Frage 78:
        Die Bundesregierung hat sich im Vorfeld der Beratun-
        en dafür eingesetzt, die Menge der in die USA zu über-
        agenden Daten möglichst gering zu halten und hierzu
        ie Übermittlung von Daten an möglichste enge Tatbe-
        tandsvoraussetzungen zu knüpfen.
        Die jetzige Regelung im Abkommen ist das Ergebnis
        er Verhandlungen zwischen EU und USA.
        nlage 67
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage
        es Abgeordneten René Röspel (SPD) (Drucksache
        7/5120, Frage 79):
        Ist es nach geltendem Recht – vor dem Hintergrund der
        Debatte über das sogenannte Brüstle-Patent – zulässig, Zellen
        bzw. Zellprodukte aus abgetriebenen menschlichen Föten zu
        11246 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 98. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. März 2011
        (A) )
        )(B)
        patentieren, und wie bewertet die Bundesregierung diesen
        Sachverhalt?
        Dem Europäischen Gerichtshof liegt derzeit das in
        der Frage erwähnte „Brüstle-Patent“ aufgrund eines Vor-
        abentscheidungsersuchens des Bundesgerichtshofs zur
        Entscheidung vor, Rechtssache C-34/10. Dieses Patent
        betrifft isolierte und gereinigte Vorläuferzellen, die aus
        menschlichen embryonalen Stammzellen hergestellt und
        zur Behandlung neurologischer Erkrankungen verwen-
        det werden sollen. Der EuGH wird auf der Grundlage
        der Richtlinie 98/44/EG über den rechtlichen Schutz bio-
        technologischer Erfindungen die Frage zu beantworten
        haben, ob der Ausschluss von der Patentierbarkeit des
        menschlichen Embryos alle Entwicklungsstadien mensch-
        lichen Lebens von der Befruchtung der Eizelle an um-
        fasst oder zusätzliche Voraussetzungen wie zum Beispiel
        das Erreichen eines bestimmten Entwicklungsstadiums
        erfüllt sein müssen. Der EuGH wird auch Stellung neh-
        men zu der Frage der Patentierbarkeit für den Fall, dass
        die Durchführung eines Verfahrens die vorherige Zerstö-
        rung menschlicher Embryonen oder ihre Verwendung als
        Ausgangsmaterial umfasst, selbst wenn in der Beschrei-
        bung auf deren Verwendung nicht hingewiesen wird.
        Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Ent-
        scheidung des EuGH zum „Brüstle-Patent“ sowie das
        auf dieser Grundlage zu fällende Berufungsurteil des
        Bundesgerichtshofs im Hinblick auf die vorgenannten
        Fragen Rechtssicherheit herstellen wird.
        Anlage 68
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Fra-
        gen der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE
        LINKE) (Drucksache 17/5120, Fragen 80 und 81):
        Welche Informationen liegen der Bundesregierung über
        von Hochwasser betroffenen Flächen der Bodenverwertungs-
        und -verwaltungs GmbH, BVVG, vor, und welche Möglich-
        keiten einer Pachtpreisreduzierung zur Unterstützung der da-
        von betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe sind nach An-
        sicht der Bundesregierung der BVVG möglich bzw. werden
        bereits genutzt?
        Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Not-
        wendigkeit von Rückkäufen bereits privatisierter BVVG-Flä-
        chen aufgrund der Erwerbsansprüche von Alteigentümern in-
        folge des Zweiten Flächenerwerbsänderungsgesetzes?
        Zu Frage 80:
        Nach eigenen Erkenntnissen der BVVG Bodenver-
        wertungs- und -verwaltungs GmbH sind deren Flächen
        nur in geringem Umfang betroffen, zum Beispiel maxi-
        mal 100 Hektar in der Region Bernburg, Sachsen-An-
        halt.
        Eine genaue Aussage zum betroffenen Flächenvolu-
        men ist nicht möglich, weil der BVVG bisher keine An-
        träge auf Pachtzinsreduzierung oder -stundung vorlie-
        gen. Sollten entsprechende Anträge von Pächtern
        eingehen, wird die BVVG entsprechend § 59 Bundes-
        haushaltsordnung nach Prüfung des Einzelfalles über ein
        Entgegenkommen entscheiden.
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        u Frage 81:
        Für derartige Rückkäufe von der BVVG privatisierter
        lächen gibt es keine Grundlage.
        nlage 69
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage
        er Abgeordneten Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
        EN) (Drucksache 17/5120, Frage 82):
        Welche Wirkung hat der mit den Energieversorgungsun-
        ternehmen geschlossene Vertrag für die einstweilige Einstel-
        lung des Betriebs von Atomkraftwerken, und folgt aus dem
        Vertrag eine Entschädigungspflicht gegenüber den Betrei-
        bern?
        Die Anordnung der einstweiligen Betriebseinstellung
        uf der Rechtsgrundlage des § 19 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 des
        tomgesetzes hat keinen Einfluss auf den Förderfonds-
        ertrag, der finanzielle Leistungen der Betreiber von
        ernkraftwerken für die Nutzung von Strommengen aus
        er Laufzeitverlängerung ab 2017 regelt. Der Vertrag
        ieht hierfür auch keine Entschädigungsregeln vor.
        nlage 70
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage
        er Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE)
        rucksache 17/5120, Frage 83):
        Hält es die Bundesregierung für einen positiven Beitrag
        zum Umweltschutz, dass die im Kraftfahrzeugsteuergesetz
        verankerte Malusregelung in Höhe von durchschnittlich
        24 Euro pro Jahr angesichts der rund 5 Millionen Kraftfahr-
        zeuge, die nicht mit einem Partikelminderungssystem ausge-
        stattet sind, zum 31. März 2011 ausläuft?
        Durch das Vierte Gesetz zur Änderung des Kraftfahr-
        eugsteuergesetzes vom 24. März 2007 war eine befris-
        te Steuerbefreiung von 330 Euro für Diesel-Pkw einge-
        hrt worden, die mit Partikelminderungstechnik
        achgerüstet wurden, um eine Reduktion der vom Stra-
        enverkehr ausgehenden Feinstaubbelastung zu errei-
        hen. Diese Regelung lief zum 31. Dezember 2009 aus.
        Durch diese befristeten Steuerbefreiungen entstanden
        indereinnahmen, die zulasten der Länder gingen, de-
        en die Kraftfahrzeugsteuer damals zustand. Diese Min-
        ereinnahmen sollten im Zeitraum 2007 bis 2011 wei-
        stgehend kompensiert werden durch einen
        ergleichsweise geringen Zuschlag in Höhe von
        ,20 Euro je 100 Kubikzentimeter für Diesel-Pkw ohne
        artikelfilter – vgl. Bundestagsdrucksache 16/4010, Fi-
        anztableau auf Seite 8. Dementsprechend wurde der
        uschlag bis 31. März 2011 befristet.
        Ab August 2009 konnte der nachträgliche Einbau von
        artikelminderungstechnik wahlweise auch über einen
        arzuschuss von 330 Euro gefördert werden. Die Förde-
        ng über den Barzuschuss wurde in 2010 verlängert und
        uf leichte Nutzfahrzeuge ausgedehnt. Die Bundesregie-
        ng prüft, ob und in welcher Form zusätzliche Anreize
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 98. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. März 2011 11247
        (A) (C)
        )(B)
        zur Emissionsminderung an der Quelle gesetzt und wie
        diese ausgestaltet werden können.
        Anlage 71
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage
        der Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/5120, Frage 84):
        Welche steuerlichen Ausfälle bei der Einkommensteuer
        wären zu verzeichnen, wenn im Rahmen einer Steuervereinfa-
        chung die 0,03-Prozent-Regelung für die Besteuerung der pri-
        vaten Nutzung von betrieblichen Kraftfahrzeugen ersatzlos
        gestrichen würde, gleichzeitig in diesen Fällen aber auch ein
        Ansatz der Entfernungspauschale für die Wege zur Arbeits-
        stätte entfiele, und wie ist der Stand bei der Überprüfung der
        gen Anhebung der Steuer- und Abgabenlast von drei bis vier
        Prozent in Irland“ diese Finanzhilfe nicht erforderlich sei?
        Das Bruttoinlandsprodukt, BIP, pro Kopf lag 2009
        (neuere Daten liegen im Folgenden nicht für beide Län-
        der vor) in Deutschland bei 29 300 Euro, in Irland bei
        35 700 Euro. Das Nettonationaleinkommen betrug 2009
        in Deutschland 25 200 Euro und in Irland 26 400 Euro je
        Einwohner. Misst man aber die Größen in Kaufkraftstan-
        dards, KKS, verringert sich der relative Wohlstand Ir-
        lands deutlich. Gemessen in KKS betrug das BIP pro
        Kopf 2009 in Deutschland 27 400 KKS und in Irland
        29 800 KKS je Einwohner. Das Nettonationaleinkom-
        men betrug 2009 in Deutschland 23 600 KKS und in Ir-
        land 22 000 KKS je Einwohner (Quelle: Eurostat Daten-
        bank).
        Angemessenheit der Besteuerung des geldwerten Vorteils aus
        der Privatnutzung betrieblicher Kraftfahrzeuge durch die
        Bundesregierung?
        Nach dem Koalitionsvertrag soll die Angemessenheit
        der Besteuerung des geldwerten Vorteils aus der Privat-
        nutzung betrieblicher Fahrzeuge überprüft werden. Die
        Bundesregierung kommt derzeit diesem Prüfauftrag
        nach. Die Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen.
        Dies schließt auch die Frage der steuerlichen Ausfälle
        ein.
        Anlage 72
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage
        des Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Drucksa-
        che 17/5120, Frage 85):
        Wie hoch waren in Bezug auf die Aussagen von Professor
        Dr. Hans-Werner Sinn vom Ifo-Institut für Wirtschaftsfor-
        schung an der Universität München in der öffentlichen Anhö-
        rung zur haushalts- und wirtschaftspolitischen Koordinierung
        in der Europäischen Union im Haushaltsausschuss des Deut-
        schen Bundestages am 14. März 2011 jeweils das Bruttoin-
        landsprodukt pro Kopf und das durchschnittliche Nettoein-
        kommen pro Kopf im Jahr 2010 in Deutschland und in Irland,
        die Steuer- und Abgabenlast von Arbeinehmern in 2010 und
        2011 in diesen beiden Ländern sowie die Steuer- und Abga-
        benlast in Irland nach Umsetzung der Sparmaßnahmen, die
        Grundlage der Vereinbarungen mit dem Internationalen Wäh-
        rungsfonds und der Europäischen Union für Finanzhilfen
        sind, und inwieweit trifft die Aussage von Professor Dr. Hans-
        Werner Sinn in der Anhörung zu, dass bei einer „geringfügi-
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        Die Steuerquote betrug 2009 in Deutschland
        2,6 Prozent des BIP, in Irland 22,3 Prozent. Die Abga-
        enquote, Steuern und Sozialabgaben, lag 2009 in
        eutschland bei 37 Prozent des BIP, in Irland bei
        7,8 Prozent (Quelle: OECD Revenue Statistics, 2010).
        ie Gesamtbelastung eines alleinstehenden Arbeitneh-
        ers mit durchschnittlichem Einkommen betrug 2009 in
        eutschland 50,9 Prozent der Lohnkosten und in Irland
        8,6 Prozent (Quelle: OECD Taxing Wages 2010). Al-
        rdings kann die Steuer- und Abgabenlast in Irland nach
        msetzung der Sparmaßnahmen derzeit noch nicht ex-
        kt beziffert werden.
        Die Aussage des Sachverständigen in der öffentlichen
        nhörung des Haushaltsausschusses des Deutschen
        undestages am 14. März 2011, dass bei einer „gering-
        gigen Anhebung der Steuer- und Abgabenlast von drei
        is vier Prozent in Irland“ die Finanzhilfe nicht erforder-
        ch wäre, greift zu kurz. Irland hat derzeit insbesondere
        ufgrund der Probleme im Bankensektor keinen Zugang
        um Kapitalmarkt. Die Finanzhilfen der EU und des In-
        rnationalen Währungsfonds sollen den Zeitraum über-
        rücken, in dem Irland keinen Zugang zum Kapitalmarkt
        at. Der Finanzierungsbedarf Irlands beträgt in diesem
        ahr nach gegenwärtigem Stand 26 Milliarden Euro, dies
        ntspricht etwa 17 Prozent des BIP. Dies kann kurzfristig
        icht durch die Anhebung der Steuer- und Abgabenlast
        edeckt werden. Um den Zugang zum Kapitalmarkt wie-
        er zu erlangen, sind umfassende Reformen notwendig,
        ie Irland im Rahmen seines Anpassungsprogramms an-
        eht und dessen Anforderungen es bis jetzt erfüllt hat.
        98. Sitzung
        Berlin, Mittwoch, den 23. März 2011
        Inhalt:
        Redetext
        Anlagen zum Stenografischen Bericht
        Anlage 1
        Anlage 2
        Anlage 3
        Anlage 4
        Anlage 5
        Anlage 6
        Anlage 7
        Anlage 8
        Anlage 9
        Anlage 10
        Anlage 11
        Anlage 12
        Anlage 13
        Anlage 14
        Anlage 15
        Anlage 16
        Anlage 17
        Anlage 18
        Anlage 19
        Anlage 20
        Anlage 21
        Anlage 22
        Anlage 23
        Anlage 24
        Anlage 25
        Anlage 26
        Anlage 27
        Anlage 28
        Anlage 29
        Anlage 30
        Anlage 31
        Anlage 32
        Anlage 33
        Anlage 34
        Anlage 35
        Anlage 36
        Anlage 37
        Anlage 38
        Anlage 39
        Anlage 40
        Anlage 41
        Anlage 42
        Anlage 43
        Anlage 44
        Anlage 45
        Anlage 46
        Anlage 47
        Anlage 48
        Anlage 49
        Anlage 50
        Anlage 51
        Anlage 52
        Anlage 53
        Anlage 54
        Anlage 55
        Anlage 56
        Anlage 57
        Anlage 58
        Anlage 59
        Anlage 60
        Anlage 61
        Anlage 62
        Anlage 63
        Anlage 64
        Anlage 65
        Anlage 66
        Anlage 67
        Anlage 68
        Anlage 69
        Anlage 70
        Anlage 71
        Anlage 72