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ID1709521200

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    Vokabeln: 3
    1. Bitte,: 1
    2. Herr: 1
    3. Staatssekretär.T: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 17/95 Bundesminister des Auswärtigen: Umbruch in der Arabischen Welt . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Guido Westerwelle, Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Rolf Mützenich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Andreas Schockenhoff (CDU/CSU) . . . . . Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . Dr. Rainer Stinner (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Frithjof Schmidt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Philipp Mißfelder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Günter Gloser (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Marina Schuster (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Philipp Rösler, Bundesminister BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Eckart von Klaeden, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dorothee Menzner (DIE LINKE) . . . . . . . . . Eckart von Klaeden, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulrich Kelber (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Eckart von Klaeden, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10814 C 10814 C 10818 B 10820 B 10821 C 10823 B 10824 D 10826 B 10827 C 10829 B 10835 B 10835 D 10836 A 10836 A 10836 B 10836 C 10836 D 10836 D Deutscher B Stenografisch 95. Sitz Berlin, Mittwoch, den I n h a l Gedenken an die Opfer der Naturkatastrophe in Japan . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Begrüßung des japanischen Botschafters, Herrn Dr. Takahiro Shinyo . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 1: Eidesleistung des Bundesministers des In- nern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Präsident Dr. Norbert Lammert . . . . . . . . . . . Dr. Hans-Peter Friedrich, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 2: Abgabe einer Regierungserklärung durch den T B w g g a D L D R D J 10813 B 10813 B 10814 A 10814 B 10814 B Dr. Wolfgang Götzer (CDU/CSU) . . . . . . . . . Ruprecht Polenz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 10830 C 10831 C undestag er Bericht ung 16. März 2011 t : agesordnungspunkt 3: efragung der Bundesregierung: Gesetzent- urf zur Änderung des Infektionsschutz- esetzes und weiterer Gesetze; weitere Fra- en zur Kabinettssitzung; sonstige Fragen n die Bundesregierung . . . . . . . . . . . . . . . . r. Philipp Rösler, Bundesminister BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . othar Riebsamen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . r. Philipp Rösler, Bundesminister BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . udolf Henke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . r. Philipp Rösler, Bundesminister BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ens Spahn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 10832 D 10832 D 10834 A 10834 B 10834 C 10834 D 10835 A Eckart von Klaeden, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10837 A II Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 95. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. März 2011 Heidrun Dittrich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Eckart von Klaeden, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Matthias Miersch (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Eckart von Klaeden, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ingrid Hönlinger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Eckart von Klaeden, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Harald Weinberg (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Eckart von Klaeden, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Eckart von Klaeden, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulrich Kelber (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Eckart von Klaeden, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. h. c. Jürgen Koppelin (FDP) . . . . . . . . . . . Eckart von Klaeden, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hermann Ott (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Eckart von Klaeden, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Werner Hoyer, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ursula Heinen-Esser, Parl. Staats- sekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . . Eckart von Klaeden, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulrike Höfken (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Eckart von Klaeden, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Matthias Miersch (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Eckart von Klaeden, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 4: Fragestunde (Drucksache 17/5015) . . . . . . . . . . . . . . . . . . M D M s r A P Z D M D R v A P Z D D M F B te a A P Z F M P E m b b v A D Z P D 10837 B 10837 B 10837 B 10837 C 10837 C 10837 C 10837 D 10837 D 10838 A 10838 A 10838 B 10838 C 10838 D 10838 D 10839 A 10839 B 10839 B 10839 C 10839 D 10839 D 10839 D 10840 A 10840 B 10840 C 10840 D 10840 D ündliche Frage 1 r. h. c. Jürgen Koppelin (FDP) öglichkeit für das Land Schleswig-Hol- tein zur Ablehnung der dortigen Lage- ung bzw. Verpressung von Kohlendioxid ntwort eter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen r. h. c. Jürgen Koppelin (FDP) . . . . . . . . . . ündliche Frage 2 r. h. c. Jürgen Koppelin (FDP) isiken einer unterirdischen Speicherung on Kohlendioxid ntwort eter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen r. h. c. Jürgen Koppelin (FDP) . . . . . . . . . . r. Hermann Ott (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 3 riedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) egründung der Direktzahlungen der ers- n Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik ls Einkommenshilfe für Landwirte ntwort eter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen riedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 19 etra Crone (SPD) ntwicklung der Situation von Personen it Migrationshintergrund bezüglich Ar- eitslosigkeit und Grundsicherung für Ar- eitsuchende seit dem Integrationsgipfel on 2006 ntwort r. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen etra Crone (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Carsten Sieling (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 10841 A 10841 B 10841 C 10841 D 10842 A 10842 C 10842 D 10843 C 10844 A 10844 A Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 95. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. März 2011 III Mündliche Frage 18 Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) Überprüfung der Regelsätze für erwerbs- geminderte behinderte Menschen über 25 Jahre Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Mündliche Fragen 26 und 27 Rüdiger Veit (SPD) Fehlendes Konzept der Grundsicherungs- stellen zum Umgang mit migrationsspezi- fischen Problemen; Einbindung der Op- tionskommunen bei der Entwicklung von Lösungsstrategien; Einsatz von Integra- tionsbeauftragten bei Jobcentern bzw. Optionskommunen Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Rüdiger Veit (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 41 Inge Höger (DIE LINKE) Verstrickung der Bundeswehr in Vorfälle in Afghanistan mit einer toten und einer verletzten Zivilistin am 9. März 2011 Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Inge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 48 Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) Konsequenzen der Einbeziehung pflege- bedürftiger Menschen mit anerkannter Pflegestufe nach dem SGB XI in den von der UN-Behindertenrechtskonvention be- troffenen Personenkreis für die Pflege- reform und die Behindertenpolitik Antwort Daniel Bahr, Parl. Staatssekretär BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . M C B A A D Z C D M S S b u A D Z S M S V ta A D M A B s s e A T Z A M M A I p u 10844 C 10844 D 10846 B 10846 C 10847 B 10847 D 10848 C 10848 C ündliche Frage 49 ornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) ewertung der Arbeit des Dialogforums irport Berlin-Brandenburg ntwort r. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen ornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. h. c. Jürgen Koppelin (FDP) . . . . . . . . . . ündliche Frage 50 abine Stüber (DIE LINKE) treichung grenzüberschreitender Ange- ote der Deutschen Bahn AG im Regional- nd Fernverkehr ntwort r. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen abine Stüber (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 51 abine Stüber (DIE LINKE) erhandlungsstand zum Zeitfahrkarten- rif für die Strecke Berlin–Sczeczin ntwort r. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 67 gnes Alpers (DIE LINKE) erücksichtigung von Hochschulabschlüs- en und Ergänzungsqualifikationen im Ge- etzentwurf zur Anerkennung im Ausland rworbener Berufsqualifikationen ntwort homas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen gnes Alpers (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . emet Kilic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 68 gnes Alpers (DIE LINKE) m Bundeskabinett beschlossene Eck- unkte zur Verbesserung der Feststellung nd Anerkennung von im Ausland erwor- 10849 C 10849 C 10850 D 10851 B 10851 C 10852 A 10852 B 10852 D 10853 B IV Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 95. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. März 2011 benen beruflichen Qualifikationen und Be- rufsabschlüssen ohne Umsetzung im ent- sprechenden Gesetzentwurf Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Agnes Alpers (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Memet Kilic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 78 Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zeitplan für das Planungsvereinheitli- chungsgesetz Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 79 Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einrichtung einer frühzeitigen Bürgerbe- teiligung im Planfeststellungsrecht Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 80 Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Mitarbeit ehemaliger Haupt- und Inoffizi- eller Mitarbeiter des Staatssicherheits- dienstes der ehemaligen DDR in der Treu- handanstalt und den zur Treuhandanstalt gehörenden Unternehmen Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . M H R S g A H Z H N A L A E S n K W p A M M V g A P A M D F R A P A M D B b 10853 C 10853 C 10854 B 10854 C 10854 D 10855 A 10855 B 10855 D 10856 A ündliche Frage 90 ans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) ückzahlung von direkten und indirekten ubventionen und Unterstützungsleistun- en durch Autoherstellerfirmen ntwort artmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen ans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 1 iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . nlage 2 rklärung des Abgeordneten Hans-Christian tröbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur amentlichen Abstimmung über den Antrag: eine Privatisierung von Äckern, Seen und äldern (93. Sitzung, Tagesordnungs- unkt 34 b) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 3 ündliche Frage 4 onika Lazar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) orschlag eines „partnerschaftlichen We- es“ zu Gleichstellung ntwort eter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 4 ündliche Frage 5 r. Eva Högl (SPD) ormulierung des Entwurfs des Nationalen eformprogramms Deutschland ntwort eter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 5 ündliche Frage 6 r. Eva Högl (SPD) erücksichtigung gering qualifizierter Ar- eitnehmer und Menschen mit Migra- 10856 B 10857 B 10858 C 10859 A 10859 D 10859 D 10860 A Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 95. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. März 2011 V tionshintergrund bei der Umsetzung der Beschäftigungsziele des Nationalen Re- formprogramms Deutschland Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 6 Mündliche Frage 7 Andrea Wicklein (SPD) Öffnung der Förderprogramme des BMWi für die Kreativwirtschaft Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 7 Mündliche Frage 8 Garrelt Duin (SPD) Auswirkungen steigender Preise für Nah- rungsmittel und Öl auf den privaten Kon- sum; Stärkung der Binnennachfrage Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 8 Mündliche Frage 9 Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Waffenlieferungen an Libyen innerhalb der letzten drei Monate Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 9 Mündliche Frage 10 Manfred Nink (SPD) Innereuropäische Exportaussichten der deutschen Wirtschaft bei einseitiger An- passungsstrategie der Defizitländer im Euro-Raum Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A M O P r A P A M K V M b A D A M K F lu T m A D A M G A B U A D A M G E U z A D 10860 C 10861 A 10861 B 10861 C 10861 D nlage 10 ündliche Frage 11 liver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) lafondmittel im Gesetzentwurf zur Ände- ung des Steinkohlefinanzierungsgesetzes ntwort eter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 11 ündliche Frage 12 atja Mast (SPD) erbesserung der Chancengleichheit von enschen mit Behinderungen auf dem Ar- eitsmarkt ntwort r. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 12 ündliche Frage 13 atja Mast (SPD) örderung von Forschung und Entwick- ng zu universellem Design und neuen echnologien mit Eignung für Menschen it Behinderungen ntwort r. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 13 ündliche Frage 14 abriele Hiller-Ohm (SPD) bstimmung der Aktionspläne zwischen und und Ländern zur Umsetzung der N-Behindertenrechtskonvention ntwort r. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 14 ündliche Frage 15 abriele Hiller-Ohm (SPD) inbeziehung privater und öffentlicher nternehmen in den Prozess der Umset- ung der UN-Behindertenrechtskonvention ntwort r. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10862 A 10862 B 10862 C 10863 A 10863 B VI Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 95. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. März 2011 Anlage 15 Mündliche Frage 16 Silvia Schmidt (Eisleben) (SPD) Vorlage des Staatenberichts gemäß UN- Behindertenrechtskonvention Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 16 Mündliche Frage 17 Silvia Schmidt (Eisleben) (SPD) Individuelle Rechtspositionen für Betrof- fene in der UN-Behindertenrechtskonven- tion Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 17 Mündliche Frage 20 Michael Groß (SPD) Wirksamkeit der Programme und Instru- mente zur Integration von Personen mit migrationsspezifischen Problemlagen Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 18 Mündliche Frage 21 Michael Groß (SPD) Abstimmung der Programme der EU, des Bundes und der Länder zur Integration von Personen mit migrationsspezifischen Problemlagen Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 19 Mündliche Frage 22 Ute Kumpf (SPD) Verknüpfung der Sprachförderung bei Menschen mit Migrationshintergrund mit den Qualifizierungsmaßnahmen der Bun- desagentur für Arbeit Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A M U M d S A D A M A A B ti a A D A M O B J s K A D A M B V e h ti A A A D A M M S fü I 10863 B 10863 D 10864 A 10864 D 10865 A nlage 20 ündliche Frage 23 te Kumpf (SPD) essbare Integrationsfortschritte aufgrund es Programms zur berufsbezogenen prachförderung ntwort r. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 21 ündliche Fragen 24 und 25 ydan Özoğuz (SPD) nteil der EU-Mittel an Programmen der undesregierung zur Überwindung migra- onsspezifischer Problemlagen sowie nach- hmenswerte internationale Projekte ntwort r. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 22 ündliche Frage 28 liver Kaczmarek (SPD) eschäftigte mit Migrationshintergrund in obcentern; sprachliche Verständigungs- chwierigkeiten zwischen Mitarbeitern und unden ntwort r. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 23 ündliche Frage 29 ärbel Bas (SPD) erankerung der aus Staatsangehörigkeit, thnischer Herkunft oder mangelnder Be- errschung der deutschen Sprache resul- erenden Nachteile am Arbeitsmarkt als uftrag an die Arbeitsverwaltung in § 1 bs. 1 SGB III ntwort r. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 24 ündliche Fragen 30 und 31 ichael Gerdes (SPD) eit dem Regierungswechsel neu einge- hrte Instrumente und Programme zur ntegration von Personen mit Migrations- 10865 B 10865 C 10866 B 10866 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 95. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. März 2011 VII hintergrund in Ausbildung, Arbeit oder Selbstständigkeit Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 25 Mündliche Frage 32 Doris Barnett (SPD) Auswirkungen der EU-Entsenderichtlinie auf den Arbeitsmarkt; Mindestlohn als Mittel gegen Lohndumping Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 26 Mündliche Fragen 33 und 34 Sabine Zimmermann (DIE LINKE) Sperrung von Mitteln im Verwaltungskos- tenbudget der Jobcenter sowie bereits ge- bundene Mittel der Leistungen zur Einglie- derung in Arbeit für 2011 Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 27 Mündliche Fragen 35 und 36 Kerstin Tack (SPD) Vorlage gesetzlich verbindlicher Standards für die Protokollierung von Verkaufs- gesprächen in der Finanzberatung und Regelungen für den Einsatz verdeckter staatlicher Ermittler zur Kontrolle der Bankberatung Antwort Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 28 Mündliche Frage 37 Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) Definition einer praktikablen technischen Lösung für die Nulltoleranz gentechnischer Verunreinigungen bei Saatgut im Wege der Ausgestaltung einer allgemeinen Verwal- tungsvorschrift Antwort Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A M D K fe r A D A M R M r r A D A M R V z A u d d A D A M H K z A A C A M N G A tu 10866 D 10867 C 10867 D 10868 B 10868 D nlage 29 ündliche Frage 38 r. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) enntnisse über Fischarten bei Rückwür- n deutscher Fischereibetriebe in den Jah- en 2008 bis 2010 ntwort r. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 30 ündliche Frage 39 ita Schwarzelühr-Sutter (SPD) ehr Transparenz und strengere Regulie- ung des Warenterminhandels für Agrar- ohstoffe ntwort r. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 31 ündliche Frage 40 ita Schwarzelühr-Sutter (SPD) orschläge der Bundesministerin Aigner ur Stärkung der Funktionsfähigkeit von grarmärkten sowie gegen Missbrauch nd Preismanipulationen in Vorbereitung es Treffens der Landwirtschaftsminister er G 20 in Paris ntwort r. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 32 ündliche Frage 42 ans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) riterien für den Einsatz von Scharfschüt- en der Bundeswehr gegen Zielpersonen in fghanistan ntwort hristian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 33 ündliche Fragen 43 und 44 icole Gohlke (DIE LINKE) ründe für die Behandlung von Teilen der ntwort auf die Kleine Anfrage zur Rüs- ngs- und Sicherheitsforschung an Hoch- 10868 D 10869 A 10869 C 10869 C VIII Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 95. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. März 2011 schulen auf Bundestagsdrucksache 17/3337 als Verschlusssache Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 34 Mündliche Frage 45 Monika Lazar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Konsequenzen aus dem offenen Brief gegen die „Extremismusklausel“ Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 35 Mündliche Fragen 46 und 47 Hilde Mattheis (SPD) Berücksichtigung von Kapitaleinkünften bei der Bemessung der Einkommens- höchstgrenze für den Bezug von Elterngeld Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 36 Mündliche Frage 52 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vorlage der Studie FLAB DiD II beim BMU sowie Gründe für die Nichtveröffent- lichung Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 37 Mündliche Frage 53 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Erfüllung von Anforderungswerten bei den deutschen Atomkraftwerken mit gültiger Betriebserlaubnis Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A M F P m m A A U A M G E h a d A U A M B G r e A U A M B Z s s A U A M R F v A T 10870 A 10870 D 10871 A 10871 B 10871 C nlage 38 ündliche Frage 54 riedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) osition der Bundesregierung im Umwelt- inisterrat zu den Vorschlägen der Kom- ission zur Reform der Gemeinsamen grarpolitik ntwort rsula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 39 ündliche Frage 55 arrelt Duin (SPD) twaige negative Auswirkungen einer Er- öhung des CO2-Reduktionsziels der EU uf 30 Prozent auf Staaten mit hohem In- ustrieanteil und die dortigen Strompreise ntwort rsula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 40 ündliche Frage 56 ärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) rundlage für die Zahlen der Bundesregie- ung zur Herkunft der Rohstoffe für Bio- thanol ntwort rsula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 41 ündliche Frage 57 ärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) ugelassene Nachhaltigkeitszertifizierungs- ysteme für Biokraftstoffe bzw. deren Roh- toffe ntwort rsula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 42 ündliche Frage 58 ené Röspel (SPD) orderung nach einem Wissenschaftstarif- ertrag ntwort homas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10871 D 10872 A 10842 C 10872 C 10872 D Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 95. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. März 2011 IX Anlage 43 Mündliche Frage 59 René Röspel (SPD) Regelungen zur Finanzierung der außer- universitären Forschung in Deutschland Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 44 Mündliche Fragen 60 und 61 Klaus Barthel (SPD) Ausbildungsbeteiligungsquote von Schul- abgängerinnen und Schulabgängern mit Migrationshintergrund Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 45 Mündliche Frage 62 Marianne Schieder (Schwandorf) (SPD) Migrationsspezifische Erkenntnisse bezüg- lich des Projekts der Integrierten Ausbil- dungsberichterstattung Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 46 Mündliche Frage 63 Marianne Schieder (Schwandorf) (SPD) Junge Erwachsene mit Migrationshinter- grund ohne berufliche Qualifikation Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 47 Mündliche Frage 64 Klaus Hagemann (SPD) Termingerechte Einführung des dialog- orientierten Bewerbungsverfahrens für Studienplätze Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A M K U b A T A M B S k le A T A M T M u A G A M I M a K A D A M T G k te A D 10873 B 10873 C 10874 A 10874 A 10874 B nlage 48 ündliche Frage 65 laus Hagemann (SPD) msetzung der Zielvorgaben des Bundes ei der Vergabe von Stipendien ntwort homas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 49 ündliche Frage 66 ärbel Bas (SPD) tellenwert eines mit den Bundesländern oordinierten und abgestimmten regiona- n Übergangsmanagements Schule/Beruf ntwort homas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 50 ündliche Frage 69 om Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) enschenrecht auf sauberes Trinkwasser nd Sanitärversorgung ntwort udrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 51 ündliche Frage 70 nge Höger (DIE LINKE) ögliche Straffreiheit für libysche Söldner ufgrund einer von den USA veranlassten lausel in der UN-Resolution 1970 ntwort r. Werner Hoyer, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 52 ündliche Frage 71 om Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) erechte Verteilung der libyschen Bürger- riegsflüchtlinge auf die EU-Mitgliedstaa- n ntwort r. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10874 D 10875 B 10875 D 10875 D 10877 A X Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 95. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. März 2011 Anlage 53 Mündliche Fragen 72 und 73 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zukunft der Deutschen Islam Konferenz; Anerkennung islamischer Religionsge- meinschaften Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 54 Mündliche Fragen 74 und 75 Memet Kilic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Anzahl der Scheineheverdachtsfälle seit 1995 und Verkürzung der Mindestehe- bestandszeit auf zwei Jahre Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 55 Mündliche Frage 76 Oliver Kaczmarek (SPD) Auszubildende und Beschäftigte mit Mi- grationshintergrund in der Bundesverwal- tung Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 56 Mündliche Frage 77 Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Festhalten an der deutschen Zustimmung zum SWIFT-Abkommen Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 57 Mündliche Fragen 81 und 82 Gustav Herzog (SPD) Entschädigung der von frequenzumstel- lungsbedingten Störungen bei drahtlosen Mikrofonen betroffenen Kultur- und Bil- dungseinrichtungen Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A M A V k A H A M D S ü g d u A H A M D N s K A H A M D B b A H A M M F g w g A H 10877 B 10878 A 10878 C 10878 D 10879 B nlage 58 ündliche Frage 85 ndrea Wicklein (SPD) orschläge zur Unterstützung von Wagnis- apitalbeteiligungen ntwort artmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 59 ündliche Frage 86 r. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) umme der von deutschen Finanzinstituten ber sogenannte Kreditausfallversicherun- en abgesicherte Staatsanleihen der Län- er Portugal, Irland, Italien, Griechenland nd Spanien ntwort artmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 60 ündliche Frage 87 r. Barbara Höll (DIE LINKE) icht fristgerechter Versand von Steuerbe- cheinigungen über Kapitalerträge durch reditinstitute ntwort artmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 61 ündliche Frage 88 r. Barbara Höll (DIE LINKE) ekämpfung des internationalen Steuer- etrugs ntwort artmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 62 ündliche Frage 89 anfred Nink (SPD) olgen einer einseitigen Anpassungsstrate- ie der Defizitländer im Rahmen der Be- ältigung makroökonomischer Ungleich- ewichte im Euro-Raum ntwort artmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10879 C 10879 D 10880 A 10880 B 10880 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 95. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. März 2011 10813 (A) ) )(B) 95. Sitz Berlin, Mittwoch, den Beginn: 13.0
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    Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 95. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. März 2011 10859 (A) ) )(B) einbarkeit von Beruf und Familie. wird die demnächst zu veröffentlichende 4. Bilanz deut- lich machen. Gute Fortschritte gibt es zum Beispiel bei der Ausbil- dung und Erwerbsbeteiligung von Frauen sowie der Ver- Rößner, Tabea BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 16.03.2011 Dr. Schwanholz, Martin SPD 16.03.2011 Anlage 1 Liste der entschuldigte * A la A d A N v Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich van Aken, Jan DIE LINKE 16.03.2011 Bellmann, Veronika CDU/CSU 16.03.2011 Börnsen (Bönstrup), Wolfgang CDU/CSU 16.03.2011 Brinkmann (Hildesheim), Bernhard SPD 16.03.2011 Bülow, Marco SPD 16.03.2011 Burgbacher, Ernst FDP 16.03.2011 Dr. Danckert, Peter SPD 16.03.2011 Ernst, Klaus DIE LINKE 16.03.2011 Fischbach, Ingrid CDU/CSU 16.03.2011 Fischer (Karlsruhe- Land), Axel E. CDU/CSU 16.03.2011* Friedhoff, Paul K. FDP 16.03.2011 Friedrich, Peter SPD 16.03.2011 Hempelmann, Rolf SPD 16.03.2011 Kipping, Katja DIE LINKE 16.03.2011 Klöckner, Julia CDU/CSU 16.03.2011 Koch, Harald DIE LINKE 16.03.2011 Kossendey, Thomas CDU/CSU 16.03.2011 Kuhn, Fritz BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 16.03.2011 Kunert, Katrin DIE LINKE 16.03.2011 Leidig, Sabine DIE LINKE 16.03.2011 Dr. Pfeiffer, Joachim CDU/CSU 16.03.2011 Pronold, Florian SPD 16.03.2011 S S T U V W W Z A (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht n Abgeordneten für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versamm- lung des Europarates nlage 2 Erklärung des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur namentli- chen Abstimmung über den Antrag: Keine Pri- vatisierung von Äckern, Seen und Wäldern (93. Sitzung, Tagesordnungspunkt 34 b) Ich habe versehentlich mit Ja gestimmt. Mein Votum utet Nein. nlage 3 Antwort es Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage der bgeordneten Monika Lazar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- EN) (Drucksache 17/5015, Frage 4): Warum sollte der von dem Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Rainer Brüderle, vorgeschlagene „partner- schaftliche Weg“ erfolgreicher sein als die seit zehn Jahren geltende freiwillige Vereinbarung zwischen Wirtschaft und Bundesregierung zur Gleichstellung? Die Zusammenarbeit im Rahmen der Vereinbarung on 2001 ist insgesamt nicht ohne Erfolge geblieben, das enger-Schäfer, Kathrin DIE LINKE 16.03.2011 trothmann, Lena CDU/CSU 16.03.2011 rittin, Jürgen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 16.03.2011 lrich, Alexander DIE LINKE 16.03.2011 ogel, Volkmar CDU/CSU 16.03.2011 ellmann, Karl-Georg CDU/CSU 16.03.2011 erner, Katrin DIE LINKE 16.03.2011 immermann, Sabine DIE LINKE 16.03.2011 bgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich 10860 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 95. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. März 2011 (A) ) )(B) Einen Nachholbedarf gibt es jedoch beim Frauen- anteil in Führungspositionen. Das wurde bereits bei der 3. Bilanz gemeinsam konstatiert. Der Koalitionsvertrag für die 17. Legislaturperiode greift deshalb die Förde- rung von Frauen in Führungspositionen auf. Wir werden prüfen, ob und inwiefern die Gesetze geändert und ef- fektiver gestaltet werden müssen. Bundesminister Brüderle hat einen „Nationalen Pakt für mehr Frauen in Führungspositionen“ vorgeschlagen. Vorbild ist der erfolgreiche Ausbildungspakt, den wir gerade erneuert und mit neuen Akzenten versehen ha- ben. Die Unternehmen haben angesichts des drohenden Fachkräftemangels verstanden, dass sie auf dem Gebiet der Förderung von Frauen in Führungspositionen mehr tun müssen als in den letzten zehn Jahren, um attraktive Arbeitgeber zu sein und Entwicklungspotenziale zu nut- zen. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage der Abgeordneten Dr. Eva Högl (SPD) (Drucksache 17/5015, Frage 5): Welche Nichtregierungsorganisationen und Sozialpartner hat die Bundesregierung vor oder während der Formulierung des Entwurfs des Nationalen Reformprogramms Deutschland, Draft-NRP, konsultiert, und welche Forderungen von Nichtre- gierungsorganisationen und Sozialpartnern wurden von der Bundesregierung bei der Formulierung des Entwurfs des Draft-NRP übernommen? Wie in der Einleitung des sogenannten „Draft-NRP“ vom 12. November 2010 selbst dargelegt, waren bei der Erstellung dieses Entwurfs Sozialpartner und Nichtre- gierungsorganisationen nicht beteiligt, da es sich um ei- nen einmaligen und vorläufigen Bericht handelte. Im Zuge der Erstellung des eigentlichen NRP, das im April 2011 in Brüssel vorgelegt wird, fanden mit folgen- den Organisationen Gespräche zum Inhalt und Aufbau des NRP statt: – Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) – Gemeinschaftsausschuss der Deutschen Gewerblichen Wirtschaft – Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) – Deutscher Beamtenbund (DBB) – Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) – Deutscher Landkreistag – Deutscher Städte- und Gemeindebund – Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) Die Gesprächspartner wurden zudem eingeladen, auf der Grundlage des Draft-NRP Stellungnahmen und Kommentare für den endgültigen NRP einzureichen. – – – – – A d T A d A F d m M d S le W s m d z a R s F 7 z G v s U fr s q a fü F u a n (C (D Weitere Stellungnahmen gingen ein von: Nationale Armutskonferenz Kommissariat der deutschen Bischöfe Bundesverband Diakonie Deutscher Caritasverband Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberver- bände (BDA) Der Textentwurf zum NRP befindet sich derzeit in der bstimmung zwischen den Bundesressorts sowie mit en Bundesländern. Inhaltliche Aussagen zu einzelnen extpassagen sind daher zurzeit nicht möglich. nlage 5 Antwort es Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage der bgeordneten Dr. Eva Högl (SPD) (Drucksache 17/5015, rage 6): Wie gedenkt die Bundesregierung bei der Umsetzung der Beschäftigungsziele des Nationalen Reformprogramms ge- ringqualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Menschen mit Migrationshintergrund zu berücksichtigen, und wieso gibt es für geringqualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Migrantinnen und Migranten bisher keine konkreten Beschäftigungsziele? Zum ersten Teil der Frage: Wie die Bundesregierung ie Arbeitsmarktbelange geringqualifizierter Arbeitneh- erinnen und Arbeitnehmer sowie von Menschen mit igrationshintergrund in ihrem Ansatz zur Anhebung er Erwerbstätigenquote im Rahmen der Europa-2020- trategie berücksichtigt, wird im Einzelnen im Nationa- n Reformprogramm der Bundesregierung dargestellt. ie bereits zur vorherigen Frage ausgeführt, befindet ich der Textentwurf zum NRP derzeit in der Abstim- ung zwischen den Bundesressorts sowie mit den Bun- esländern. Weitergehende inhaltliche Aussagen zu ein- elnen Textpassagen sind daher zurzeit nicht möglich. Zum zweiten Teil der Frage: Der Europäische Rat hat m 25./26. März 2010 als eines von fünf Kernzielen im ahmen der Europa-2020-Strategie folgendes europäi- che Ziel festgelegt: „Unter den 20- bis 64-jährigen rauen und Männern wird eine Beschäftigungsquote von 5 Prozent angestrebt, auch durch die vermehrte Einbe- iehung von Jugendlichen, älteren Arbeitnehmern und eringqualifizierten sowie die bessere Eingliederung on legalen Migranten.“ Die Mitgliedstaaten sind aufgefordert, unter Berück- ichtigung dieses Ziels ihr nationales Ziel und eventuell nterziele festzulegen. Die Bundesregierung hat schon ühzeitig das europäische Ziel auch als nationale Ziel- etzung übernommen und strebt eine Erwerbstätigen- uote von 75 Prozent im Jahr 2020 auch für Deutschland n. Zusätzlich hat sich die Bundesregierung Unterziele r zwei Gruppen gesetzt: Die Erwerbstätigenquote der rauen soll bis zum Jahr 2020 auf 73 Prozent steigen nd die der Älteren – das sind die 55- bis 64-Jährigen – uf 60 Prozent. Ich will darauf hinweisen, dass die we- igsten Mitgliedstaaten, zumindest bislang, zusätzliche Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 95. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. März 2011 10861 (A) ) )(B) Unterziele unter Bezugnahme auf die vom Europäischen Rat genannten Untergruppen festgelegt haben. Lassen Sie mich aber auch ausdrücklich klarstellen, dass dies auch nicht vom Europäischen Rat verlangt wird. Die Bundesregierung hat sich bei der Auswahl der Unter- ziele auch davon leiten lassen, dass die Gruppen der Frauen und der Älteren bereits in der Lissabon-Strategie besondere Beachtung gefunden haben und Fortschritte insbesondere bei diesen Gruppen eine wesentliche Vo- raussetzung für die Erreichung des Oberziels sind. Die Festlegung weiterer Unterziele ist seitens der Bundesre- gierung nicht geplant. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage der Abgeordneten Andrea Wicklein (SPD) (Drucksache 17/5015, Frage 7): Wie will die Bundesregierung die Förderprogramme des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie weiter für die Kreativwirtschaft öffnen, um ihre Zusagen gegenüber der Branche einzuhalten? Alle Förderprogramme des Bundeswirtschaftsminis- teriums sind für die elf Teilmärkte der Kultur- und Krea- tivwirtschaft offen. Dies gilt auch für ERP- und KfW-Förderprogramme. Im Rahmen der Umsetzung der Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft der Bundesre- gierung hat sich allerdings gezeigt, dass insbesondere die Kleinstunternehmen, Gründerinnen und Gründer der Branche häufig noch zu wenig über die Programme und die Möglichkeiten ihrer Inanspruchnahme wissen. Die Bundesregierung hat deshalb eine Reihe von Maßnah- men ergriffen, um die bestehenden Informationsdefizite zu beheben. So ist es eine wesentliche Aufgabe des im November 2009 eingerichteten Kompetenzzentrums Kul- tur- und Kreativwirtschaft des Bundes, die Akteure der Branche über bestehende Förderangebote zu informie- ren. Gleiches gilt für die im letzten Jahr eingerichteten Regionalbüros, die deutschlandweit an knapp 70 Orten bis Ende Februar 2011 bereits rund 2 400 Einzelberatun- gen von Kultur- und Kreativschaffenden durchgeführt haben. Ergänzt wird das Angebot außerdem durch die im letzten Jahr neu gestartete Internetseite kultur-kreativ- wirtschaft.de sowie eine Reihe von Spezialpublikatio- nen, etwa die Publikation zum am 22. Juni 2010 durch- geführten Workshop Finanzierung. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des Abgeordneten Garrelt Duin (SPD) (Drucksache 17/5015, Frage 8): Wie bewertet die Bundesregierung die steigenden Preise für Nahrungsmittel und Öl im Hinblick auf die weitere Ent- wicklung des privaten Konsums, und was wird die Bundesre- gierung angesichts eines im vierten Quartal 2010 nur um 0,2 Prozent gestiegenen privaten Verbrauchs tun, um die Bin- nennachfrage zu stärken? 2 d g B b d re re in W v d d g z B 2 w W te A d A N w u d n tu K fe G W D s in w n A d A F (C (D Der Anstieg der Verbraucherpreise betrug im Februar ,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Hauptursache für ie höhere Teuerung sind steigende Preise für Energie- üter und Nahrungsmittel auf den Weltmärkten. Ohne erücksichtigung der Energie hätte die Teuerung im Fe- ruar bei 1,2 Prozent gelegen. Gemäß ihrer im Rahmen es Jahreswirtschaftsberichts 2011 veröffentlichten Jah- sprojektion erwartet die Bundesregierung für den Jah- sdurchschnitt 2011 eine Teuerung von 1,8 Prozent. Der private Konsum als größtes Aggregat des Brutto- landsprodukts trug bereits im vergangenen Jahr zum achstum bei. Die privaten Konsumausgaben wuchsen on Quartal zu Quartal stetig. Im Jahresverlauf nahmen ie privaten Konsumausgaben um 1,4 Prozent zu. Nach en aktuellen Daten trug die Binnennachfrage im ver- angenen Jahr mit 2,4 Prozentpunkten zu zwei Dritteln um Wachstum bei. Dies war der stärkste Beitrag der innennachfrage seit mehr als zehn Jahren. Für das Jahr 011 geht die Bundesregierung von einem weiteren Zu- achs der privaten Konsumausgaben aus. Auch das achstumsgewicht der Binnennachfrage dürfte sich wei- r erhöhen. nlage 8 Antwort es Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage der bgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- EN) (Drucksache 17/5015, Frage 9): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über deutsche Waffenlieferungen an Libyen innerhalb der letzten drei Mo- nate? Die Bundesregierung prüft nach Maßgabe der Außen- irtschaftsverordnung die Ausfuhr von Kriegswaffen nd sonstigen Rüstungsgütern nach Teil I Abschnitt A er Ausfuhrliste (Anlage zur Außenwirtschaftsverord- ung). Der Wert der tatsächlich ausgeführten sonstigen Rüs- ngsgüter wird statistisch nicht erfasst. Nur bei den dem riegswaffenkontrollgesetz unterliegenden Kriegswaf- n erfasst das Statistische Bundesamt im Rahmen des esetzes über die Statistik des grenzüberschreitenden arenverkehrs im Nachhinein tatsächliche Ausfuhren. aher ist eine spezifische Aussage zu Lieferungen von onstigen Rüstungsgütern aus Deutschland nach Libyen nerhalb der letzten drei Monate nicht möglich. Kriegs- affen wurden in diesem Zeitraum aus Deutschland ach Libyen nicht geliefert. nlage 9 Antwort es Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des bgeordneten Manfred Nink (SPD) (Drucksache 17/5015, rage 10): Mit welchen Auswirkungen rechnet die Bundesregierung für die innereuropäischen Exportaussichten der deutschen Wirtschaft und für das Wachstum der Endnachfrage im Euro- Raum? 10862 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 95. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. März 2011 (A) ) )(B) Die Gesamteffekte der Anpassungsleistungen zum Abbau übermäßiger Ungleichgewichte sind nicht genau quantifizierbar. Das gilt somit auch für die innereuropäi- schen Exportaussichten der deutschen Wirtschaft. Die Bundesregierung geht aber davon aus, dass sich die Maßnahmen in den einzelnen Ländern vertrauensbildend für die Stabilität der Euro-Zone als Ganzes auswirken. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5015, Frage 11): Wie gedenkt die Bundesregierung die in Art. 3 Abs. 1 Buch- stabe f des Beschlusses des Rates vom 10. Dezember 2010 über staatliche Beihilfen zur Erleichterung der Stilllegung nicht wettbewerbsfähiger Steinkohlebergwerke (2010/787/EU) fest- gelegten Reduzierungsschritte des Gesamtbetrages der Still- legungsbeihilfen für den Steinkohlebergbau in Einklang zu bringen mit den in § 3 des Steinkohlefinanzierungsgesetzes bis 2019 zur Verfügung gestellten Plafondmitteln für den Steinkohlebergbau zuzüglich der vom Land Nordrhein-West- falen im Rahmen der Vereinbarung zum Steinkohlebergbau 2007 zugesagten Mittel, und weshalb hat die Bundesregierung in ihrem aktuell in den Deutschen Bundestag eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Steinkohlefinanzie- rungsgesetzes (Bundestagsdrucksache 17/4805) keine dem oben genannten Beschluss des Rates entsprechende Reduzie- rung der Plafondmittel vorgesehen? Der Beschluss des Rates 2010/787/EU vom 10. De- zember 2010 über staatliche Beihilfen zur Erleichterung der Stilllegung nicht wettbewerbsfähiger Steinkohle- bergwerke fordert in Art. 3 Abs. 1 lit. f konkrete Redu- zierungsschritte für die Entwicklung der sogenannten Stilllegungsbeihilfen, das sind Betriebsbeihilfen für still- zulegende Bergwerke. Nicht betroffen von diesen Vorga- ben sind Beihilfen zur Deckung außergewöhnlicher Kos- ten nach Art. 4. Darunter fallen Beihilfen für Altlasten und für Stilllegungsaufwendungen. Die Bundesregierung wird dafür Sorge tragen, dass die Maßgaben des EU-Beschlusses umgesetzt werden. Das Steinkohlefinanzierungsgesetz sieht für die Hilfen nach den Art. 3 und 4 jeweils einen zusammenfassenden jähr- lichen Plafond vor. Da das Steinkohlefinanzierungsgesetz lediglich Höchstbeträge für Plafondmitteln definiert, ist zur Umsetzung der Reduzierungsschritte für die Betriebs- beihilfen eine Gesetzesänderung nicht erforderlich. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage der Abgeordneten Katja Mast (SPD) (Drucksa- che 17/5015, Frage 12): Welche neuen Maßnahmen und Initiativen plant die Bun- desregierung, um mehr Chancengleichheit von Menschen mit Behinderung am Arbeitsmarkt und mehr Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung zu erreichen? u m g m is s b p z k s s A d F c s P u fö te g a e m lo Ü te s w ti K v g s d 2 le b te A g H p (C (D Die Förderung der beruflichen Teilhabe behinderter nd schwerbehinderter Menschen ist ein zentrales Ele- ent der Arbeitsmarktpolitik der Bundesregierung. An- esichts der sich verbessernden Lage auf dem Arbeits- arkt und eines sich abzeichnenden Fachkräftemangels t es ein wichtiges Ziel, die Integrationschancen chwerbehinderter Menschen zu verbessern und die sich ietenden Potenziale zu nutzen. Die Bundesregierung rüft derzeit im Rahmen des Nationalen Aktionsplans ur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention onkrete Maßnahmen, mit denen die Beschäftigungs- ituation von Menschen mit Behinderung weiter verbes- ert werden kann. nlage 12 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die rage der Abgeordneten Katja Mast (SPD) (Drucksa- he 17/5015, Frage 13): In welcher Weise wird die Bundesregierung Forschung und Entwicklung zu universellem Design sowie für neue Technologien, die für Menschen mit Behinderung geeignet sind, fördern? Die Bundesregierung fördert mit verschiedenen An- ätzen die generationenübergreifende Gestaltung von rodukten und Dienstleistungen nach den Prinzipien des niversellen Designs. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung rdert beispielsweise die Entwicklung von altersgerech- n Assistenzsystemen für ein gesundes und unabhängi- es Leben. Diese Systeme sind grundsätzlich geeignet, uch behinderte Menschen zu unterstützen und ihnen ine aktive Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu er- öglichen. Das Projekt „Mobil bis ins hohe Alter – naht- se Mobilitätsketten zur Beseitigung, Umgehung und berwindung von Barrieren“ legt den Schwerpunkt auf chnisch assistierte Mobilitätslösungen für ältere Men- chen. Darüber hinaus werden Forschungs- und Ent- icklungsvorhaben gefördert, die ein hohes Innova- onspotenzial für das Zukunftsfeld „Mensch–Technik– ooperation“ besitzen. Behinderte Menschen sollen hier on den technologischen Innovationen profitieren. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technolo- ie hat 2009 eine Studie zu den wirtschaftlichen Impul- en des universellen Designs vorgestellt. Im Anschluss aran werden 10 Unternehmerkonferenzen bis zum Jahr 012 durchgeführt, bei denen das Konzept des universel- n Designs in verschiedenen Wirtschaftsbereichen ins- esondere mit kleinen und mittleren Unternehmen erör- rt werden soll. Darüber hinaus fördert das Bundesministerium für rbeit und Soziales mit den Mitteln der Ausgleichsab- abe Modellprojekte, die sich auch mit den notwendigen ilfen und Unterstützungen bei der technischen Arbeits- latzanpassung beschäftigen. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 95. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. März 2011 10863 (A) ) )(B) Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage der Abgeordneten Gabriele Hiller-Ohm (SPD) (Drucksache 17/5015, Frage 14): Wie wird gewährleistet, dass die Aktionspläne zur Umset- zung der UN-Behindertenrechtskonvention von Bund und Ländern aufeinander abgestimmt werden, und welche Bund- Länder-Gremien arbeiten gegebenenfalls an einer Abstim- mung? Es gibt einen permanenten fachlichen Austausch zwi- schen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den jeweils zuständigen Länderministerien. Zur Er- stellung des Nationalen Aktionsplans hat es bereits im Frühjahr 2010 ein vorbereitendes Gespräch mit den Län- dern gegeben. Zuletzt fand am 1. März 2011 erneut ein Austausch mit den Ländern statt. Zudem waren Vertreterinnen und Vertreter der Länder zu allen den Nationalen Aktionsplan vorbereitenden Ver- anstaltungen und Kongressen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales eingeladen. Darüber hinaus wird auch der Staatenbericht, den Deutschland zur Umsetzung der UN-Behindertenrechts- konvention in 2011 vorlegen muss, in enger Abstim- mung der Bundesregierung mit den Ländern erstellt. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage der Abgeordneten Gabriele Hiller-Ohm (SPD) (Drucksache 17/5015, Frage 15): Wie werden private und öffentliche Unternehmen in den Prozess der Umsetzung der UN-Behindertenkonvention ein- bezogen? Bei der Erstellung des Nationalen Aktionsplans legt die Bundesregierung besonderen Wert auf die Einbin- dung von Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesell- schaft. Dazu gehören auch die Sozialpartner sowie Ver- treterinnen und Vertreter von öffentlichen und privaten Unternehmen. Diese waren auf den Kongressen und Ver- anstaltungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vertreten und haben dabei ihre Anregungen ein- gebracht. Zudem finden auch außerhalb von Veranstal- tungen Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Unternehmensseite statt. Außerdem gehören die Sozial- partner dem Ausschuss an, der das BMAS bei der Erstel- lung des Nationalen Aktionsplans unterstützt und berät. Eigene Maßnahmen oder Aktionspläne von Unterneh- men und Verbänden werden seitens der Bundesregierung begrüßt und sind ausdrücklich erwünscht. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage der Abgeordneten Silvia Schmidt (Eisleben) (SPD) (Drucksache 17/5015, Frage 16): k fü Ü z w n ti te te ih s m te z D s d ri e d h d A d F (S ti s G s s K in h re R s o k (C (D Wird die Bundesregierung den Staatenbericht gemäß Art. 35 der UN-Behindertenrechtskonvention in der vorgege- benen Frist dem Ausschuss gemäß Art. 34 der UN-Behinder- tenrechtskonvention vorlegen, und wann wird dieser dem Deutschen Bundestag zur Kenntnis gegeben? Der erste Staatenbericht zur UN-Behindertenrechts- onvention soll dem Ausschuss der Vereinten Nationen r die Rechte von Menschen mit Behinderungen einen berblick über die Maßnahmen geben, die Deutschland ur Umsetzung der Konvention getroffen hat. Ganz ichtig ist hierbei, dass auch die Maßnahmen des Natio- alen Aktionsplans in den Staatenbericht einfließen. Die Bundesregierung hat bei der Erarbeitung des Na- onalen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behinder- nrechtskonvention ganz bewusst auf einen breiten Be- iligungsprozess gesetzt. Menschen mit Behinderungen, re Verbände sowie viele Fachleute aus der Zivilgesell- chaft und Wissenschaft haben das Angebot angenom- en und in den vergangenen Monaten eine Vielzahl gu- r Ideen und Anregungen eingebracht. Selbstverständlich werden die Vorschläge zur Umset- ung der Konvention auf ihre Machbarkeit hin geprüft. ies nimmt nach der großen Resonanz mehr Zeit in An- pruch als ursprünglich veranschlagt. Aus Sicht der Bun- esregierung ist es zudem sachgerecht, in den Staatenbe- cht die Maßnahmen des Nationalen Aktionsplans infließen zu lassen. Deshalb wird die Bundesregierung iesen Bericht einige Wochen später als in der UN-Be- indertenrechtskonvention vorgesehen beschließen und em Deutschen Bundestag zur Kenntnis geben. nlage 16 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die rage der Abgeordneten Silvia Schmidt (Eisleben) PD) (Drucksache 17/5015, Frage 17): Welche Artikel der UN-Behindertenrechtskonvention ent- halten nach Ansicht der Bundesregierung individuelle Rechts- positionen für die Betroffenen, die schon heute in Anspruch genommen werden können, und wird die Bundesregierung im Rahmen des Nationalen Aktionsplans auch die Forderung des Deutschen Behindertenrates aufnehmen, Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen für die Ziele der Konvention in Behörden und damit auch für Richterinnen und Richter zu för- dern? Die meisten der in der UN-Behindertenrechtskonven- on enthaltenen Rechte, darunter die wirtschaftlichen, ozialen und kulturellen Rechte, sind nicht direkt vor ericht einklagbar und stellen keine unmittelbare An- pruchsgrundlage für Bürgerinnen und Bürger dar. Eine olche umfassende subjektive Komponente ist in der onvention im Grundsatz ebenso wenig vorgesehen wie den meisten anderen Menschenrechtskonventionen. Ausnahmen sind lediglich sogenannte selbst-vollzie- ende (self-executing) Normen. Regelungen des Völker- chts sind dann „selbst vollziehend“, wenn die einzelne egelung den Adressaten so klar bezeichnet und der An- pruch so klar formuliert ist, dass die Bestimmungen hne Weiteres von staatlicher Seite angewandt werden önnen. Ein konkretes Beispiel ist Art. 12 Abs. 1 der 10864 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 95. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. März 2011 (A) ) )(B) UN-Behindertenrechtskonvention zur Anerkennung von Menschen mit Behinderungen als Rechtssubjekte. Auch wenn die meisten Rechte der Konvention nicht „selbst-vollziehend“ sind, haben alle Rechte der Kon- vention Auswirkungen auf die Auslegung von bestehen- den Gesetzen. Wie das Grundgesetz so sind auch die einfachen Gesetze des Bundes und der Länder völker- rechtskonform auszulegen und die Zielsetzungen der UN-Behindertenrechtskonvention zu beachten. Sensibilisierungsmaßnahmen für unterschiedliche Be- rufsgruppen, darunter auch Mitarbeiterinnen und Mitar- beiter von Behörden sowie Richterinnen und Richter, werden Gegenstand des Nationalen Aktionsplans der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behinderten- rechtskonvention sein. Zu beachten ist jedoch, dass für die Fort- und Weiterbildung der im Landesdienst stehen- den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Richte- rinnen und Richter vor allem die Länder zuständig sind. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage des Abgeordneten Michael Groß (SPD) (Druck- sache 17/5015, Frage 20): Wie beurteilt die Bundesregierung die Wirksamkeit der di- versen Programme und Instrumente zur Integration von Per- sonen mit migrationsspezifischen Problemlagen in Ausbil- dung, Arbeit oder Selbstständigkeit? Die Bundesregierung ist bestrebt, die Programme und Instrumente zur Verbesserung der Integration von Perso- nen mit Migrationshintergrund in den Arbeitsmarkt kon- tinuierlich auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen und fortzuentwickeln. Ein Großteil der Maßnahmen der Ausbildungsförde- rung richtet sich nicht ausschließlich an Personen mit Migrationshintergrund, sondern in der Regel an Jugend- liche mit besonderem Unterstützungsbedarf. Jugendliche mit Migrationshintergrund können von diesen Maßnah- men häufig in besonderem Maße profitieren, da sie in den jeweiligen Zielgruppen in der Regel stark vertreten sind. Mit der Initiative „Abschluss und Anschluss – Bil- dungsketten bis zum Ausbildungsabschluss“ hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung, BMBF, positiv evaluierte Ansätze aufgegriffen und zu einem strategischen Gesamtkonzept weiterentwickelt. Die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales, BMAS, in Auftrag gegebene SGB-II-Wirkungsanalyse ergibt für den Bereich der Grundsicherung für Arbeitsu- chende, dass die Beratungsfachkräfte in den untersuch- ten Grundsicherungsstellen zum Untersuchungszeit- punkt 2008 nur selten über Konzepte und Strategien für den Umgang mit migrationsspezifischen Problemen ver- fügen und in der Regel nicht hinreichend für die Belange von Personen mit Migrationshintergrund qualifiziert und sensibilisiert sind. Hierauf hat die Bundesregierung re- agiert und wird ab Mitte 2011 das Förderprogramm „In- tegration durch Qualifizierung“ zu einer bundesweiten Struktur regionaler Netzwerke ausbauen. Diese haben d k d O ru M fü d lä d d k O d E s d g a g g d v d n – D s ti s A d F s s A d V h d d N k (C (D ie Aufgabe, ein flächendeckendes Angebot zur inter- ulturellen und migrationsspezifischen Qualifizierung er Beratungsfachkräfte in den Regelinstitutionen vor rt (insbesondere Jobcenter) bereitzustellen. Ein weiteres wichtiges Programm der Bundesregie- ng zur Verbesserung der Arbeitsmarktintegration von igrantinnen und Migranten ist das Bundesprogramm r Bleibeberechtigte und Flüchtlinge. Es zielt darauf ab, ie spezielle Zielgruppe der Ausländerinnen und Aus- nder, die derzeit nur ein Bleiberecht auf Probe haben, abei zu unterstützen, ihren Lebensunterhalt eigenstän- ig zu sichern, damit sie dauerhaft in Deutschland leben önnen. In der ersten Förderrunde wurden von Juni 2008 bis ktober 2010 11 400 Menschen gefördert; davon wur- en 54 Prozent in Arbeit oder Ausbildung vermittelt. ine zweite Förderrunde startete im Juni 2010. Darüber hinaus ist beispielsweise der ESF-unter- tützte „Mikrokreditfonds Deutschland“ des BMAS und es Bundesministeriums für Wirtschaft und Technolo- ie, BMWi, der Kleinkredite an Existenzgründer vergibt, usgesprochen effektiv beim Erreichen dieser Ziel- ruppe. Seit dem Programmstart vor gut einem Jahr gin- en mehr als 40 Prozent der circa 1 800 vergebenen Kre- ite an Kleinunternehmer mit Migrationshintergrund. Insgesamt profitieren Migrantinnen und Migranten om kräftigen Aufschwung am deutschen Arbeitsmarkt urch sinkende Arbeitslosigkeit. Dennoch liegt die Arbeitslosenquote von Ausländern och immer deutlich höher als die der Deutschen 15,9 Prozent gegenüber 7,3 Prozent, Stand: Januar 2011). ie Bundesregierung wird deshalb ihre vielfältigen An- trengungen für eine verbesserte Arbeitsmarktintegra- on von Migrantinnen und Migranten konsequent fort- etzen. nlage 18 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die rage des Abgeordneten Michael Groß (SPD) (Druck- ache 17/5015, Frage 21): Mit welchen konkreten Initiativen wird die Bundesregie- rung darauf hinwirken, die derzeit existierenden Programme und Instrumente zur Integration von Personen mit migrations- spezifischen Problemlagen in Ausbildung, Arbeit oder Selbst- ständigkeit der Europäischen Union, des Bundes und der Län- der aufeinander abzustimmen? Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat chon im Rahmen der 44. Sitzung des Ausschusses für rbeit und Soziales am 19. Januar 2011 ausführlich über ie Aktivitäten der Bundesregierung zur nachhaltigen erbesserung der Situation von Menschen mit Migrations- intergrund auf dem Arbeitsmarkt berichtet, Ausschuss- rucksache 17(11)429 vom 24. Februar 2011. Der Koalitionsvertrag zur 17. Legislaturperiode sieht ie Weiterentwicklung des Nationalen Integrationsplans, IP, zu einem Nationalen Aktionsplan, NAP, mit kon- reten, verbindlichen und überprüfbaren Zielvorgaben Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 95. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. März 2011 10865 (A) ) )(B) vor. Diesen Folgeprozess hat die Bundeskanzlerin am 3. November 2010 im Rahmen des vierten Integrations- gipfels eingeleitet. Zur Erarbeitung des Aktionsplans wurden elf Dialog- foren eingerichtet, die die Themenfelder des NIP fort- führen und erweitern sollen. Ziel des NAP-Prozesses ist es insbesondere – neben der Erarbeitung von verbindli- chen Zielvorgaben –, bestehende und geplante Integra- tionsprogramme stärker aufeinander abzustimmen und nachhaltig auszugestalten. Parallel zur Erarbeitung des NAP erörtert und prüft die Bundesregierung im Rahmen einer Ressortabstimmung derzeit die Möglichkeiten einer stärkeren Vernetzung und Bündelung bestehender Integrationsprogramme der ver- schiedenen Bundesministerien. Außerdem bereitet die Bundesregierung die Grün- dung eines Bundesbeirates für Integration vor, der die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flücht- linge und Integration bei der Erfüllung ihrer Aufgaben beraten und unterstützen soll. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage der Abgeordneten Ute Kumpf (SPD) (Drucksache 17/5015, Frage 22): In welcher Form wird die Sprachförderung bei Menschen mit Migrationshintergrund mit den Qualifizierungsmaßnah- men der Bundesagentur für Arbeit verknüpft, und sieht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hier Verbesse- rungsbedarf? Eine Verknüpfung mit Qualifizierungsmaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit findet auf Maßnahmenebene nicht statt. Die Maßnahmen zur berufsbezogenen Sprach- förderung enthalten neben der eigentlichen Sprachförde- rung grundsätzlich auch Elemente der beruflichen Wei- terbildung. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des ESF-geförderten Programms zur berufsbezogenen Sprach- förderung für Personen mit Migrationshintergrund, ESF-BAMF-Programm, sind aber in erster Linie Leis- tungsbezieherinnen und Leistungsbezieher nach dem SGB III und SGB II. Sie werden durch die Agenturen für Arbeit oder Jobcenter betreut, bei Bedarf für Maßnahmen nach dem ESF-BAMF-Programm ausgewählt und im Anschluss daran den örtlich jeweils zuständigen Maßnah- meträgern gemeldet. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage der Abgeordneten Ute Kumpf (SPD) (Drucksache 17/5015, Frage 23): Wie viele Personen haben seit Etablierung des Programms zur berufsbezogenen Sprachförderung im Jahr 2009 an die- sem teilgenommen, und welche messbaren Integrationsfort- schritte konnten die Teilnehmer im Anschluss daran erzielen? 2 w m e c In 2 A d g c Z a ru m M la g te d m u b F ru g z P g m F B E 2 B s re d w u n d g (C (D Während der Anlaufphase des Programms im Jahr 009 nahmen rund 9 500 Personen teil. Im Jahr 2010 aren es bereits 18 000 Teilnehmerinnen und Teilneh- er. Erste Abfragen bei den Kursträgern beschreiben ine Vermittlungsquote in den ersten Arbeitsmarkt von irca 20 bis 30 Prozent. Genauere Erkenntnisse zu den tegrationsfortschritten werden zukünftig von der Ende 010 gestarteten Evaluierung des Programms erwartet. nlage 21 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Fra- en der Abgeordneten Aydan Özoğuz (SPD) (Drucksa- he 17/5015, Fragen 24 und 25): Wie hoch ist der Anteil von Mitteln der Europäischen Union an den Programmen der Bundesregierung, die zur Überwindung von migrationsspezifischen Problemlagen die- nen bzw. an denen Personen mit migrationsspezifischen Pro- blemlagen besonders partizipieren? Welche internationalen Beispiele hält die Bundesregierung für nachahmenswert, wenn es darum geht, die Vermittlung von Ausländern und Personen mit Migrationshintergrund in Ausbildung, Arbeit oder eine Selbstständigkeit zu verbessern, und wie lassen sich diese auf Deutschland übertragen? u Frage 24: Eine exakte Bezifferung des Anteils von EU-Mitteln n den oben genannten Programmen der Bundesregie- ng ist nicht möglich, da eine Vielzahl von Program- en und Maßnahmen existiert, von denen Personen mit igrationshintergrund mit ihren spezifischen Problem- gen maßgeblich profitieren, wenngleich sich die Pro- ramme nicht ausschließlich an diese Zielgruppe rich- n. Dies umfasst Programme aus vielfältigen Bereichen es sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Zusam- enlebens, von der Förderung zivilgesellschaftlicher nd kultureller Teilhabe bis hin zur Integration in Ar- eitsmarkt und Erwerbsleben. Als Beispiele für von der Bundesregierung aufgelegte örderprogramme, die ausschließlich auf die Verbesse- ng der Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Mi- rationshintergrund abzielen, seien hier das „Programm ur Stärkung der berufsbezogenen Sprachkompetenz für ersonen mit Migrationshintergrund ,ESF-BAMF-Pro- ramm, und das XENOS-Sonderprogramm „Arbeits- arktliche Unterstützung für Bleibeberechtigte und lüchtlinge mit Zugang zum Arbeitsmarkt“ genannt. eide Programme werden mit insgesamt 277 Millionen uro aus ESF-Mitteln gefördert; darüber hinaus fließen 9 Millionen Euro aus dem Haushalt des BMAS in das undesprogramm für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge. Es muss allerdings berücksichtigt werden, dass Men- chen mit Migrationshintergrund auch im Rahmen ande- r ESF-Programme erreicht werden, obwohl sie nicht ie ausschließliche Zielgruppe sind. So haben beispiels- eise im Rahmen des Programms „XENOS-Integration nd Vielfalt“ 30 Prozent der Teilnehmerinnen und Teil- ehmer einen Migrationshintergrund, und im Rahmen es „Mikrokreditfonds Deutschland“ wurden seit Pro- rammstart vor gut einem Jahr mehr als 40 Prozent der 10866 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 95. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. März 2011 (A) ) )(B) Kredite an Kleinunternehmer mit Migrationshintergrund ausgegeben. Eine wichtige Ergänzung nationaler Integrationsför- derprogramme stellt auch der Europäische Integrations- fonds, EIF, dar. Ziel des EIF ist es, die EU-Mitgliedstaa- ten bei der Integration von Drittstaatsangehörigen mit unterschiedlichem ethnischen, sprachlichen, kulturellen, sozialen und religiösen Hintergrund zu unterstützen. Zur Förderung von Integrationsmaßnahmen im Rahmen des EIF standen Deutschland im Jahr 2010 Mittel in Höhe von 13,582 Millionen Euro zur Verfügung. Zu Frage 25: Bei ihren Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeits- marktintegration von Migrantinnen und Migranten be- achtet die Bundesregierung fortlaufend Erfahrungen und Erkenntnisse auch aus anderen Ländern und lässt diese in die Programmgestaltung einfließen. Sie berücksichtigt dabei sowohl Ergebnisse laufender Evaluierungen der Instrumente der Arbeitsmarktpolitik als auch Ergebnisse internationaler Vergleichsuntersuchungen, insbesondere der OECD. Im Rahmen des Nationalen Aktionsplans wurde das Dialogforum „Migranten im öffentlichen Dienst“ unter Federführung des Bundesministeriums des Innern einge- richtet. Dort werden konkrete Maßnahmen entwickelt, um den Anteil der Personen mit Migrationshintergrund an allen Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund, Ländern und Kommunen zu erhöhen. Ein weiteres arbeitsmarkpolitisches Handlungsfeld, bei dem Ansätze aus anderen Ländern wichtige Impulse liefern, ist die Unterstützung von Migrantinnen und Migranten beim Schritt in die Selbstständigkeit. Um Problemen bei der Kreditbeschaffung zur Gründungsfi- nanzierung zu begegnen, haben beispielsweise die Nie- derlande staatlich finanzierte Mikrokreditprogramme für Unternehmensgründerinnen und -gründer mit Migra- tionshintergrund aufgelegt. Die Bundesregierung hat mit dem „Mikrokreditfonds Deutschland“, der vom Europäi- schen Sozialfonds unterstützt wird, ein ähnliches Instru- ment erfolgreich umgesetzt. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage des Abgeordneten Oliver Kaczmarek (SPD) (Drucksache 17/5015, Frage 28): Wie hoch ist der Anteil von Beschäftigten mit Migrations- hintergrund in den Jobcentern und Optionskommunen, insbe- sondere im Fallmanagement, und welche Bedeutung misst die Bundesregierung sprachlichen Verständigungsschwierigkei- ten von Mitarbeitern der Grundsicherungsstellen und deren Kunden bei? Der Bundesregierung liegen zum Anteil der Beschäf- tigten mit Mitgrationshintergrund in den Jobcentern keine Angaben vor. Die Ergebnisse des BMAS-Forschungsprojektes „Wirkungen des SGB II auf Personen mit Migrations- h g J b s s s B B m in g Q s J A d F 1 w B v s s R H S m b A lu u d rü T S F m A A d g s (C (D intergrund“ zeigen, dass häufig sprachliche Verständi- ungsschwierigkeiten zwischen den Fachkräften in den obcentern und den Kunden mit Migrationshintergrund estehen. Dieses Problem haben die Träger der Grund- icherung für Arbeitsuchende erkannt und nutzen umfas- end die Möglichkeiten des Zugangs zu Integrationskur- en des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, AMF, für Leistungsberechtigte nach dem SGB II. Gemeinsam mit der Integrationsbeauftragten der undesregierung und dem BMAS hat die BA eine „Ge- einsame Initiative zur Verbesserung der Arbeitsmarkt- tegration von Menschen mit Migrationshintergrund“ estartet. Ebenso ist das Netzwerk „Integration durch ualifizierung“, IQ, ein gutes Beispiel. Darüber hinaus ind die Angebote des virtuellen Arbeitsmarktes der BA, OBBÖRSE, in sechs Sprachen verfügbar. nlage 23 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die rage der Abgeordneten Bärbel Bas (SPD) (Drucksache 7/5015, Frage 29): Sieht die Bundesregierung einen Bedarf, die Nachteile am Arbeitsmarkt, die aus der Staatsangehörigkeit, der ethnischen Herkunft oder der mangelnden Beherrschung der deutschen Sprache resultieren, als Auftrag an die Arbeitsverwaltung in § 1 Abs. 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, SGB II, zu verankern, und wenn nein, warum nicht? Eine gesetzliche Regelung im Sinne der Fragestellung äre nicht zielführend. Das Gesetz, § 1 Abs. 1 Zweites uch Sozialgesetzbuch – SGB II, beschreibt im Sinne on Programmsätzen die Aufgaben und Ziele der Grund- icherung für Arbeitsuchende. Die Träger der Grund- icherung für Arbeitsuchende berücksichtigen in diesem ahmen sämtliche individuellen arbeitsmarktbezogenen andlungsbedarfe. Das gilt auch, soweit sie sich aus der taatsangehörigkeit, der ethnischen Herkunft oder der angelnden Beherrschung der deutschen Sprache erge- en können. Über die allgemeinen Programmsätze hinaus gibt § 3 bs. 2b SGB II der Verwaltung einen konkreten Hand- ngsauftrag: Wenn die Kenntnisse der deutschen Sprache nzureichend sind, müssen die Grundsicherungsstellen auf ie Teilnahme an einem Integrationskurs hinwirken. Da- ber hinaus muss eine verbindliche Vereinbarung zur eilnahme am Integrationskurs als Bestandteil des für das GB II maßgeblichen Leitgedankens des Förderns und orderns in die Eingliederungsvereinbarung aufgenom- en werden, soweit eine unmittelbare Vermittlung in usbildung oder Arbeit nicht möglich ist. nlage 24 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Fra- en des Abgeordneten Michael Gerdes (SPD) (Druck- ache 17/5015, Fragen 30 und 31): Welche Programme und Instrumente zur Integration von Personen mit migrationsspezifischen Problemlagen in Ausbil- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 95. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. März 2011 10867 (A) ) )(B) dung, Arbeit oder Selbstständigkeit sind seit dem Regierungs- wechsel 2009 neu eingeführt worden? An welchen Stellen sind diese Programme und Instru- mente deckungsgleich bzw. überschneiden sich inhaltlich? Zu Frage 30: Die Bundesregierung unterstützt die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund durch eine Viel- zahl von Maßnahmen und Programmen. Auf dem 4. Integrationsgipfel der Bundeskanzlerin am 3. No- vember 2010 wurde beschlossen, den Nationalen Inte- grationsplan zu einem Nationalen Aktionsplan mit klar definierten und zu überprüfenden Zielvorgaben weiter- zuentwickeln. Darüber hinaus stimmt die Bundesregie- rung derzeit ein neues Gesetz zur Anerkennung auslän- discher Berufsabschlüsse ab und baut das Programm „Integration durch Qualifizierung“ regional und inhalt- lich aus. Mit dem Start des „Mikrokreditfonds Deutschland“ – insbesondere für Existenzgründerinnen und -gründer – wurde Anfang 2010 ein wirksames Instrument zur Grün- dungsunterstützung eingeführt, das sich insbesondere an Personen mit Migrationshintergrund richtet. Außerdem wurde im Oktober 2010 mit dem Aufbau des Lernportals „ich-will-deutsch-lernen.de“ begonnen. Schließlich wurde das ESF-unterstützte Bundespro- gramm für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge um eine zweite Förderrunde verlängert, und auch das Programm „XENOS-Integration und Vielfalt“ soll dieses Jahr in eine zweite Förderrunde gehen. Im Hinblick auf die arbeitsmarktpolitischen Instru- mente ist darauf hinzuweisen, dass grundsätzlich allen Personen mit Migrationshintergrund bei Vorliegen der individuellen Voraussetzungen auch alle arbeitsmarktpo- litischen Maßnahmen zur Verfügung stehen. Die Erhöhung der Ausbildungsbeteiligung von Ju- gendlichen mit Migrationshintergrund ist ein Ziel des am 26. Oktober 2010 beschlossenen „neuen“ Nationalen Paktes für Ausbildung und Fachkräftesicherung. So ha- ben die Paktpartner für diesen Personenkreis entspre- chende Maßnahmen, zum Beispiel die Durchführung von regionalen Ausbildungskonferenzen oder von El- ternkonferenzen, vereinbart. In diesem Zusammenhang ist auch die neue Initiative „Abschluss und Anschluss – Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zu er- wähnen. Hier werden Jugendliche an Haupt- und Förder- schulen individuell in ihrem Entwicklungsprozess unter- stützt, das heißt vom Berufswahlprozess über den Übergang in eine betriebliche Ausbildung bis hin zum Ausbildungsabschluss. Da Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund an Hauptschulen mit 27,6 Pro- zent überrepräsentiert sind, ist davon auszugehen, dass sie von dieser Initiative besonders profitieren werden. Zu Frage 31: Grundsätzlich verfolgen alle Programme und Instru- mente das Ziel, die Integration von Menschen mit Mi- grationshintergrund in Wirtschaft und Gesellschaft zu fördern, wobei die Ansätze der einzelnen Maßnahmen s s ti d a n a P g A d F c m R d fü In n D ä te w Ü M S z D E z h F w b M d in d M A d g L (C (D ehr unterschiedlich sein können. Überschneidungen ind punktuell nicht immer zu vermeiden. Um diese Überschneidungen zu minimieren und posi- ve Synergieeffekte zu erzielen, stimmen sich die Bun- esressorts regelmäßig ab. Hierzu dient insbesondere der ktuell laufende Prozess der elf Dialogforen des Natio- alen Aktionsplans. Zudem gibt es derzeit eine Ressort- bstimmung, die die einzelnen integrationsrelevanten rogramme zusammentragen soll, um mögliche Syner- ieeffekte zu prüfen. nlage 25 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die rage der Abgeordneten Doris Barnett (SPD) (Drucksa- he 17/5015, Frage 32): Welche Auswirkungen wird nach Einschätzung der Bun- desregierung die ab Mai 2011 eingeführte Umsetzung der Ent- senderichtlinie auf den deutschen Arbeitsmarkt haben, und in welchem Maße würde die Einführung eines gesetzlichen Min- destlohnes in Deutschland der Gefahr eines damit einherge- henden Lohndumpings entgegenwirken? Die Richtlinie über die Entsendung von Arbeitneh- ern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen, L 96/71/EG – Entsenderichtlinie, wird in Deutschland urch das Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen r grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im land beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerin- en, Arbeitnehmer-Entsendegesetz – AEntG, umgesetzt. as 1996 in Kraft getretene und zuletzt im Jahr 2009 ge- nderte AEntG setzt die Richtlinie vollständig um; wei- re Umsetzungen der Entsenderichtlinie sind derzeit eder erforderlich noch geplant. Soweit mit dem Datum Mai 2011 das Auslaufen der bergangsbestimmungen für die 2004 beigetretenen itgliedstaaten (Polen, Ungarn, Tschechien, Slowakei, lowenien, Estland, Lettland, Litauen, sogenannte EU-8) um 1. Mai 2011 angesprochen sein sollte, hat dieses atum auf die Umsetzung der Entsenderichtlinie keinen influss. Der deutsche Arbeitsmarkt wurde in der Übergangs- eit schrittweise an die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit erangeführt. In Bezug auf die Auswirkungen der vollen reizügigkeit wird überwiegend erwartet, dass die Zu- anderung aus den EU 8 zwar steigen, jedoch begrenzt leiben wird. Ein „Ansturm“ wird nicht erwartet. Soweit aßnahmen zur sozialen Flankierung des Auslaufens er Übergangsbestimmungen erforderlich sind, besteht besonders betroffenen Branchen die Möglichkeit, mit em Arbeitnehmer-Entsendegesetz branchenspezifische indestlöhne festzusetzen. nlage 26 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Fra- en der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE INKE) (Drucksache 17/5015, Fragen 33 und 34): 10868 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 95. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. März 2011 (A) ) )(B) Ist es richtig, dass in den Verwaltungskostenbudgets der Jobcenter 10 Prozent der Mittel gesperrt werden, und wie hoch sind gegebenenfalls die gesperrten Summen absolut nach Bundesländern/Regionaldirektionen? Was ist gegebenenfalls der Hintergrund für die Sperre, und wie viele der für 2011 vorgesehenen Mittel der Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach dem Zweiten Buch Sozialge- setzbuch sind absolut und relativ bereits gebunden, bitte nach Bundesländern/Regionaldirektionen aufgliedern? Zu Frage 33: Im Rahmen der Zuweisung der Haushaltsmittel für die Verwaltungskostenbudgets der Jobcenter nach § 2 Abs. 4 und 5 Eingliederungsmittel-Verordnung 2011 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, BMAS, zunächst einen Anteil von 10 Prozent bzw. rund 393 Millionen Euro der Budgets nicht verteilt. Der Ein- behalt stand vor dem Hintergrund des seinerzeit laufen- den Vermittlungsverfahrens zum Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch. Dieses Vorgehen lag darin begründet, dass zum damaligen Zeitpunkt noch nicht absehbar war, wer für die Durchführung der Bil- dungs- und Teilhabeleistungen endgültig zuständig sein wird und welche zusätzlichen finanziellen Belastungen gegebenenfalls auf die Verwaltungsbudgets zukommen. Unmittelbar nach Verabschiedung des Gesetzes Ende Februar wurden die einbehaltenen 10 Prozent den Job- centern zur Bewirtschaftung zugewiesen. Zu Frage 34: Bei dem 10-prozentigen Einbehalt handelte es sich nicht um eine Sperre, sondern um eine begründete Vor- sichtsmaßnahme im Rahmen der Bewirtschaftung der Haushaltsmittel. Wie bereits ausgeführt, wurden die Mit- tel inzwischen den Jobcentern zur Bewirtschaftung zu- gewiesen. Ende 2010 waren bundesweit rund 2,1 Milliarden Euro der Ausgabemittel 2011 für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach dem SGB II – ohne die Sonderprogramme des Bundes – vorgebunden. Bei den Bindungen handelt es sich um eingegangene Verpflichtungen aus dem Jahr 2010 und aus Vorjahren. Bei einem in diesem Jahr veran- schlagten Budget – ohne Sonderprogramme des Bundes – von rund 4,7 Milliarden Euro waren zu Beginn des Jahres 2011 damit rund 46 Prozent der Ausgabemittel vorgebun- den. Die Darstellung der Vorbindungen nach einzelnen Bundesländern war in der Kürze der Zeit nicht möglich. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Fra- gen der Abgeordneten Kerstin Tack (SPD) (Drucksa- che 17/5015, Fragen 35 und 36): Wird die Bundesregierung im Rahmen der Qualitätsoffen- sive Verbraucherfinanzen gesetzlich verbindliche und ver- gleichbare Standards für die Protokollierung von Verkaufsge- sprächen in der Finanzberatung vorlegen, und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt? Welche Schritte hat die Bundesregierung bisher unternom- men, um die von der Bundesministerin für Ernährung, Land- Z d s V k h b D g tu u la m g tu E Z B d P m d g K g a A d d (D N z d e A d d (D (C (D wirtschaft und Verbraucherschutz, Ilse Aigner, im Dezember 2010 angekündigten verdeckten staatlichen Ermittler zur Kontrolle der Bankberatung einzusetzen, und wie wird das Verfahren gesetzlich geregelt? u Frage 35: Ein gesetzlich verbindlicher und vergleichbarer Stan- ard für die Protokollierung einer Anlageberatung be- teht bereits. § 14 Abs. 6 der Wertpapierdienstleistungs- erhaltens- und Organisationsverordnung macht kon- rete Vorgaben, welchen Inhalt das Beratungsprotokoll aben muss. Im Einzelnen muss es vollständige Anga- en enthalten über den Anlass der Anlageberatung, die auer des Beratungsgesprächs, die der Beratung zu- runde liegenden Informationen über die persönliche Si- ation des Kunden sowie über die Finanzinstrumente nd Wertpapierdienstleistungen, die Gegenstand der An- geberatung sind, die vom Kunden im Zusammenhang it der Anlageberatung geäußerten wesentlichen Anlie- en und deren Gewichtung und die im Verlauf des Bera- ngsgesprächs erteilten Empfehlungen und die für diese mpfehlungen genannten wesentlichen Gründe. u Frage 36: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, aFin, plant, erstmals 2011 Testkunden zur Überprüfung er Finanzberatungen der Institute im Rahmen eines ilotprojekts einzusetzen. Der Begriff „verdeckte Er- ittler“ ist in diesem Zusammenhang irreführend. „Ver- eckte Ermittler“ werden im Rahmen der Strafverfol- ung zur Aufklärung von Delikten der organisierten riminalität eingesetzt. Beim Einsatz von Testkunden eht es hingegen um die Kontrolle des Dienstleistungs- ngebots der Institute. nlage 28 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage er Abgeordneten Kirsten Tackmann (DIE LINKE) rucksache 17/5015, Frage 37): Welche konkreten Vorstellungen hat die Bundesregierung zur Ausgestaltung einer allgemeinen Verwaltungsvorschrift für eine für alle Wirtschaftsbeteiligten praktikable technische Lösung für die Nulltoleranz gentechnischer Verunreinigungen von Saatgut? Zur Erreichung einer praktikablen Ausgestaltung der ulltoleranz bei Saatgut prüft die Bundesregierung der- eit gemeinsam mit den Ländern, welchen Spielraum as europäische Recht für nationale Lösungen im Wege iner Allgemeinen Verwaltungsvorschrift, AVV, lässt. nlage 29 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage er Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) rucksache 17/5015, Frage 38): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Fischar- ten bei Rückwürfen deutscher Fischereibetriebe in den Jahren Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 95. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. März 2011 10869 (A) ) )(B) 2008 bis 2010 – bitte prozentualen Anteil und absolute Menge angeben? Die Kenntnisse, die der Bundesregierung über Rück- würfe deutscher Fischereibetriebe hat, basieren auf den Beprobungen des Johann Heinrich von-Thünen-Instituts, Institut für Seefischerei, für typische deutsche Fische- reien. Der Anteil der Rückwürfe ist stark abhängig von der Art der Fischerei. Die höchsten Rückwurfraten las- sen sich für die Baumkurrenfischereien auf Scholle und Seezunge, 30 bis 75 Prozent, nachweisen. Die Rate der Rückwürfe variiert hier oft von Fangreise zu Fangreise sehr stark. Dagegen sind die Rückwurfraten in der pelagischen Hochseefischerei, zum Beispiel Hering, Makrele, Stö- cker, sehr niedrig, unter 1 Prozent. Auch die deutschen Fischereien auf Kabeljau oder Seelachs sind nahezu rück- wurffrei, circa 1 Prozent und darunter. Allerdings gibt es hier in anderen Mitgliedstaaten zum Teil noch hohe Rückwürfe, die eine der Ursachen der unbefriedigenden Ergebnisse des Kabeljau-Wiederauffüllungsplans sind. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage der Abgeordneten Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD) (Drucksache 17/5015, Frage 39): Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für zielfüh- rend, um mehr Transparenz und strengere Regulierung des Warenterminhandels für Agrarrohstoffe in Zukunft zu ge- währleisten? Auf den physischen Märkten für Agrarrohstoffe er- folgt die Preisbildung entsprechend dem Verhältnis von realem Angebot und tatsächlicher Nachfrage. Neben den physischen Märkten für Agrarrohstoffe haben in den letzten Jahren die Finanzmärkte für den Agrarbereich deutlich an Bedeutung gewonnen. So orientiert sich die Preisfindung auf den physischen Märkten bei einigen Produkten, zum Beispiel Getreide und Raps, auch an den Notierungen der Warenterminbörsen. Hinzu kommt der außerbörsliche OTC-Handel, over the counter. Den Märkten für Agrarderivate kommt angesichts zunehmen- der Preisvolatilität eine wichtige Funktion zur Risikoab- sicherung zu. Diese wichtigen Funktionen müssen erhal- ten und gegebenenfalls gestärkt werden. Mehr Transparenz ist für die Funktionsfähigkeit der Märkte für Agrarderivate wichtig. Es geht darum, so- wohl für die Börsenteilnehmer als auch für die Auf- sichtsbehörden Informationen über die Position der im Markt engagierten Teilnehmer sowie über den Umfang des von ihnen gehandelten Umsatzes bereitzustellen. Vorschläge zur Registrierung als kommerzieller bzw. nichtkommerzieller Händler sowie periodische Berichts- pflichten der Warenterminbörsen sind vor diesem Hin- tergrund zu sehen. Mehr Transparenz ist insbesondere im OTC-Handel erforderlich. Meldepflichten für Transaktionen an ein zentrales Transaktionsregister und die Abwicklung des Handels mit OTC-Derivaten über eine zentrale Clearing- stelle können dabei einen wichtigen Beitrag leisten. e M k a le d d n c F s s E g b k z fo R A d d (D 2 b F d b m A d d N (C (D In den letzten Jahren ist ein vermehrter Zufluss von xternem Kapital auf den Rohstoffmärkten, auch auf den ärkten für Agrarrohstoffe, zu verzeichnen. Die Finanz- rise hat gezeigt, welchen Gefahren Schlüsselmärkte usgesetzt sind, die unzureichend reguliert sind. Ziel al- r Bemühungen muss es sein, die Funktionsfähigkeit er Finanzmärkte zu stärken und sicherzustellen, dass iese ihre Funktion zur Risikoabsicherung ausüben kön- en. Vor diesem Hintergrund ist zunächst zu untersu- hen, ob übermäßige Preisvolatilität auch infolge von inanztransaktionen, die keinem wirtschaftlichen Ab- icherungsmotiv dienen, entstehen kann. Sollte sich ein olcher Einfluss bestätigen, ist zu prüfen, ob neben der rhöhung der Transparenz weitere Maßnahmen zu er- reifen sind, zum Beispiel Prüfung von Positionslimits ei bestimmten Agrarprodukten, um die Funktionsfähig- eit der Märkte zu stärken. Da die Märkte für Agrarrohstoffe und deren Derivate unehmend internationale Märkte sind, sind – soweit er- rderlich – international verbindliche und einheitliche ahmenbedingungen anzustreben. nlage 31 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage er Abgeordneten Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD) rucksache 17/5015, Frage 40): Welche konkreten Vorschläge hat die Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Ilse Aigner, zur Stärkung der Funktionsfähigkeit von Agrarmärk- ten sowie gegen Missbrauch und Preismanipulationen bisher zur Vorbereitung des Treffens der Landwirtschaftsminister der G 20 im Juni 2011 in Paris eingebracht, und in welchen Punk- ten gibt es Übereinstimmung beziehungsweise Unstimmigkei- ten mit Frankreich? Zur Vorbereitung des Agrarministertreffens im Juni 011 wurden die zu Frage 63 genannten Punkte einge- racht. Eine weitergehende Koordinierung seitens der -Präsidentschaft ist noch nicht erfolgt, insofern können erzeit keine Aussagen bezüglich Übereinstimmungen zw. Unstimmigkeiten mit den übrigen G-20-Staaten ge- acht werden. nlage 32 Antwort es Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage es Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜND- IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5015, Frage 42): Nach welchen Kriterien, bezugnehmend auf meine Münd- liche Frage 60 auf Bundestagsdrucksache 17/4812 und die Antwort (vergleiche Plenarprotokoll 17/92), entscheiden Scharfschützen der Bundeswehr in Afghanistan sich „zur Wir- kung gegen gefährliche Einzelziele der Opposing Militant Forces“ und erschießen nach tagelangem oder stundenlangem Warten gezielt Zielpersonen, die sie in einigen hundert Metern Entfernung durch das Fernrohr wahrnehmen (vergleiche stern vom 13. Januar 2011), und wie schließen diese Scharfschüt- zen aus, dass es sich bei der zu tötenden Zielperson nicht um eine harmlose Zivilperson, also nicht um einen Opposing Mi- litant, handelt? 10870 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 95. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. März 2011 (A) ) )(B) Scharfschützen der Bundeswehr in Afghanistan stehen keine Befugnisse zur Anwendung militärischer Gewalt zu, die über die Befugnisse der anderen Kräfte des deut- schen Einsatzkontingentes ISAF hinausgehen. Auf Grund- lage der völkerrechtlichen Ermächtigung durch den VN-Sicherheitsrat sowie des entsprechenden Bundes- tagsmandates gelten das internationale operative ISAF- Regelwerk – Operationsplan mit seinen Rules of Engage- ment sowie die darauf aufbauenden Dokumente wie Stan- ding Operating Procedures, SOP, Tactical Directives, TD, usw. – und auch die Taschenkarte DtA ISAF. Die Ent- scheidung zur Bekämpfung eines legitimen militärischen Ziels ist nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls zu bewerten. Ausgangspunkt ist dabei regelmäßig die Be- urteilung, ob es sich um eine Person handelt, die sich un- mittelbar an Feindseligkeiten beteiligt. Zur Vermeidung der Gefährdung von unbeteiligten Zivilpersonen muss dies vor der Anwendung militärischer Gewalt sicherge- stellt sein. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Fra- gen der Abgeordneten Nicole Gohlke (DIE LINKE) (Drucksache 17/5015, Fragen 43 und 44): Wie begründet die Bundesregierung jeweils, dass sie ihre Antworten auf die Kleine Anfrage zur Rüstungs- und Sicher- heitsforschung an Hochschulen auf Bundestagsdrucksache 17/3337 teilweise unter Geheimschutz gestellt hat, namentlich die Antworten zu den Fragen 1, 5 und 7, welche die For- schungsaufträge und die Drittmittelzuwendungen des Bundes- ministeriums der Verteidigung an Hochschulen bzw. die Zu- sammenarbeit der wehrwissenschaftlichen Dienststellen mit Hochschulen zum Gegenstand haben? Welche objektiven politischen Veränderungen sind seit dem 22. August 2006 eingetreten, die es aus Sicht der Bun- desregierung rechtfertigen, eine Frage, die am 22. August 2006 noch öffentlich beantwortet wurde, am 19. Oktober 2010 nicht mehr öffentlich zu beantworten, sondern so, dass die Antwort unter Geheimschutz steht, namentlich die Frage nach Drittmittelzuwendungen des Bundesministeriums der Verteidigung an Hochschulen, die am 22. August 2006 auf Bundestagsdrucksache 16/2431 bezogen auf den Zeitraum 1991 bis 2005 der Öffentlichkeit nicht vorenthalten wurde, während die gleiche Frage bezogen auf den Zeitraum seit dem Jahr 2000 in der Antwort vom 19. Oktober 2010 auf Bundes- tagsdrucksache 17/3337 unter Geheimschutz gestellt wurde? Zu Frage 43: Nach § 4 Abs. 1 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes vom 20. April 1994 in der Fassung vom 26. Februar 2008 sind Verschlusssachen im öffentlichen Interesse geheim- haltungsbedürftige Tatsachen, Gegenstände oder Erkennt- nisse, unabhängig von ihrer Darstellungsform. Sie werden entsprechend dem Schutzbedürfnis in Geheimhaltungs- grade eingestuft. Der Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den Dienst- gebrauch“ wird dann angewendet, wenn die Kenntnis- nahme der Tatsache durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein kann. A H s Z c d a d a B a d J ti a A g n S B n Z g F fo s a S e te w d g In A d F D d g tr z (C (D Umfang und Tiefe der Fragen 1, 5 und 7 der Kleinen nfrage zur Rüstungs- und Sicherheitsforschung an ochschulen, Drucksache 17/3337, ergeben in ihrer Ge- amtheit ein umfassendes Bild der Themen, Akteure, iele und eingesetzten Mittel in der Rüstungs- und Si- herheitsforschung in der Bundesrepublik Deutschland, ie eine allgemeine Zugänglichkeit der Informationen uch für Unbefugte ausschließen. Während sich die Beantwortung der Kleinen Anfrage er Fraktion Die Linke im Jahr 2006, Drucksache 16/2431, uf den Teilbereich der Drittmittelzuwendungen des MVg an Hochschulen beschränkte – unter Bezugnahme uf veröffentlichte Daten des Wissenschaftsrates –, hatte ie aktuelle Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke im ahr 2010, Drucksache 17/3337, qualitativ und quantita- v eine umfassende Datenerhebung über alle Forschungs- ufträge des BMVg mit darauf aufsetzender, vertiefender nalyse zum Ziel. Jegliche Form von Gesamtdarstellun- en dieser Art – mit der Angabe von Einzelprojekten, Fi- anzmitteln und Zuwendungsempfängern – generiert aus icht der Bundesregierung Geheimschutzbedarf, der eine ereitstellung dieser Informationen über den dienstlich otwendigen Zugang hinaus nicht ermöglicht. u Frage 44: Objektive politische Veränderungen sind seit dem 22. Au- ust 2006 nicht eingetreten. Wie in der Antwort zu rage 43 dargelegt, geht es um Umfang und Tiefe der In- rmationen, die im Zuge der Fragenbeantwortung zu- ammengetragen wurde. Gemäß der Verschlusssachen- nweisung des BMI § 8 Abs. 1 ist die herausgebende telle für die Einstufung und den Geheimhaltungsgrad iner Information verantwortlich. Unter dem Gesichtspunkt des veränderten Nutzerverhal- ns bezüglich öffentlich zugänglicher Publikationsmedien ie dem Internet ist aus allgemeinem Sicherheitsinteresse er Bundesrepublik Deutschland und ihrer Sicherheitsor- ane eine restriktive Handhabung sicherheitsrelevanter formationen angezeigt. nlage 34 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die rage der Abgeordneten Monika Lazar (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 17/5015, Frage 45): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem offenen Brief gegen die „Extremismusklausel“, den 80 Wissen- schaftlerinnen und Wissenschaftler, Bildungsträger und zivil- gesellschaftliche Initiativen an die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und das Bundesministerium des Innern sandten (www.taz.de/1/archiv/digitaz/artikel/?ressort=in&dig= 2011%2F03%2F05%2Fa0163&cHash=47d7fb4077)? Falls das Schreiben vom 4. März 2011 der Mitglieder es Netzwerks Task Force Education on Antisemitism emeint ist, kennt die Bundesregierung die dort vorge- agene Auffassung. Wie bereits in der Plenardebatte am 10. Februar 2011 um Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen aus- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 95. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. März 2011 10871 (A) ) )(B) geführt, bekräftigt die Bundesregierung ihre Auffassung, dass für die Vergabe staatlicher Fördermittel im Bereich der Extremismuspräventionsprogramme wie bisher ein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundord- nung gefordert wird. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Fra- gen der Abgeordneten Hilde Mattheis (SPD) (Drucksa- che 17/5015, Fragen 46 und 47): Hält die Bundesregierung es für gerechtfertigt, dass El- tern, die die in § 1 Abs. 8 des Gesetzes zum Elterngeld und zur Elternzeit, BEEG, benannte Einkommensobergrenze für den Bezug des Elterngeldes durch zusätzliche Kapitalein- künfte überschreiten, dennoch Elterngeld erhalten, da Ein- künfte aus Kapital nicht zur Bemessung der Einkommens- höchstgrenze herangezogen werden? Plant die Bundesregierung das Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit, BEEG, so zu reformieren, dass künftig Kapi- taleinkünfte für die Bemessung der Einkommenshöchstgrenze herangezogen werden können? Die Einzelheiten zur Ermittlung des Einkommens im Rahmen der seit dem 1. Januar 2011 geltenden Rege- lung, nach der bei Überschreiten eines bestimmten zu versteuernden Einkommens der Anspruch auf Elterngeld entfällt, werden zurzeit geprüft. In diesem Rahmen wird innerhalb der Bundesregierung die Frage geprüft, ob die Elterngeldstellen bei der Überprüfung des Überschrei- tens der Einkommensgrenze auch Kapitaleinkünfte zu berücksichtigen haben, die nicht im Steuerbescheid auf- geführt werden. Dies wäre in der Sache zwar wün- schenswert. Jedoch treten insbesondere die für den Ver- waltungsvollzug zuständigen Länder dafür ein, auf eine solche Prüfung wegen des für unverhältnismäßig gehal- tenen Aufwandes zu verzichten. Anlage 36 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5015, Frage 52): Liegt dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, BMU, die im Auftrag der österreichi- schen Bundesregierung erstellte sogenannte FLAB-DiD-II- Studie zu den Sicherheitsrisiken deutscher Siedewasserreak- toren der Baulinie 69, insbesondere Isar 1, vor, und mit wel- cher Begründung hat das BMU die Veröffentlichung der be- wertenden Zusammenfassung der sogenannten FLAB-DiD-II- Studie verweigert – falls die Verweigerung nicht seitens des BMU erfolgte, wird gebeten, die dem BMU bekannten Gründe der verweigernden deutschen Behörde(n) anzugeben? Die dem BMU vorliegende Studie FLAB DID II ist eine Zusammenfassung der Ergebnisse bilateraler Bera- tungen, die aufgrund des deutsch-österreichischen Nu- klearinformationsabkommens in den Jahren 2004 und 2005 stattgefunden haben. Sie beruht auf Daten und In- formationen, die teilweise in Deutschland aus Gründen des Geheimschutzes als Verschlusssache eingestuft sind und vom BMU seinerzeit ausdrücklich nur im Rahmen d S d s A V s A d F N u n tu d u A d F N lu K v m is ru m G d „ S z a n ö n (C (D er vereinbarten Vertraulichkeit weitergegeben wurden. ie dienten nur zur Information innerhalb dieser eutsch-österreichischen Expertengespräche. Die zu- tändigen österreichischen Ministerien – Lebens- und ußenministerium – haben aus diesem Grund von einer eröffentlichung der Studie sowie der bewertenden Zu- ammenfassung abgesehen. nlage 37 Antwort er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die rage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜND- IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5015, Frage 53): Erfüllen alle 17 deutschen Atomkraftwerke, AKW, mit gültiger Betriebsgenehmigung die probabilistische Anforde- rung, die dem international empfohlenen Wert für die Kern- schadenshäufigkeit von 10–15/Jahr, in Worten: zehn hoch mi- nus 15 pro Jahr, entspricht, und, falls nein, welche konkreten Erkenntnisse liegen dem Bundesministerium für Umwelt, Na- turschutz und Reaktorsicherheit, BMU, vor, dass bestimmte AKW diesen Anforderungswert nicht oder möglicherweise nicht erfüllen, gegebenenfalls bitte nach betroffenem AKW differenzierte Angabe? Dem Bundesministerium für Umwelt Naturschutz nd Reaktorsicherheit, BMU, liegen diese Erkenntnisse icht vor, da das BMU sie in der vergangenen Legisla- rperiode nicht angefordert hat. Mit den Landesbehör- en ist jetzt eine Verbesserung der Methodik vereinbart, m eine Vergleichbarkeit der Werte herzustellen. nlage 38 Antwort er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die rage des Abgeordneten Friedrich Ostendorff (BÜND- IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5015, Frage 54): Welche Position hat die Bundesregierung im Umweltmi- nisterrat am 14. März 2011 zu den Vorschlägen der EU-Kom- mission zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2013 eingenommen? Die Position der Bundesregierung basiert auf der Stel- ngnahme der Bundesregierung zur Mitteilung der ommission vom Januar 2011 und dem Positionspapier om März 2010 zur Weiterentwicklung der Gemeinsa- en Agrarpolitik nach 2013. Die besagte Stellungnahme t auf der Webseite des Bundesministeriums für Ernäh- ng, Landwirtschaft und Verbraucherschutz eingestellt. Die Bundesregierung teilt die Zielsetzung der Kom- ission, die Beiträge der Gemeinsamen Agrarpolitik, AP, zu Umweltzielen zu verstärken, und begrüßt es, ass die Europäische Kommission in ihrer Mitteilung Die GAP bis 2020“ diesem Aspekt einen wesentlichen tellenwert einräumt. Die Direktzahlungen leisten durch ihre Bindung an ahlreiche Bewirtschaftungsauflagen, Cross Compli- nce, bereits schon heute einen Beitrag zur Förderung achhaltiger Produktionsverfahren. Sie sollen auch die ffentlichen Leistungen der Landwirtschaft abgelten, die icht über den Markt honoriert werden. Dieses Prinzip 10872 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 95. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. März 2011 (A) ) )(B) der pauschalen Abgeltung öffentlicher Güter und Leis- tungen der Landwirtschaft mittels Direktzahlungen hat sich grundsätzlich bewährt. Es sollte aber qualitativ wei- terentwickelt werden. Die spezifische Förderung von Agrarumweltmaßnah- men spielt im Rahmen der ländlichen Entwicklung eine wichtige Rolle und sollte weiter ausgebaut werden. Da- bei muss die Honorierung von Beiträgen der Landwirt- schaft für den Klima-, Umwelt- und Naturschutz ver- stärkt im Zentrum der Maßnahmen zur Förderung der ländlichen Entwicklung als 2. Säule der GAP stehen. Der Bundesregierung ist es ist wichtig, dass Maßnah- men entwickelt werden, die tatsächlich in effizienter Weise zu einem höheren Umweltbeitrag der GAP füh- ren. Dabei ist darauf zu achten, dass diese Maßnahmen im Gesamtsystem der GAP zu keinem zusätzlichen Bürokratieaufwand führen. Anlage 39 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Frage des Abgeordneten Garrelt Duin (SPD) (Drucksa- che 17/5015, Frage 55): Liegen der Bundesregierung entsprechende Studien vor, nach denen das vom Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Dr. Norbert Röttgen, favorisierte CO2- Reduktionsziel von 30 Prozent bis 2020 für den Bereich der Europäischen Union dazu führen würde, dass dadurch EU- Staaten überdurchschnittlich belastet würden, in denen Indus- trie eine wichtige Rolle spielt, und würde eine solche Ver- schärfung der CO2-Beschränkung die Strompreise in diesen Staaten deutlich steigen lassen? Der Bundesregierung liegt die Mitteilung der EU- Kommission „Fahrplan für eine kohlenstoffarme Wirt- schaft in 2050“ vor, die noch weitergehender Prüfung, unter anderem in energie- und industriepolitischer Hin- sicht, bedarf. Die Mitteilung beinhaltet eine Analyse von Optionen zur Minderung der EU-Treibhausgasemissio- nen bis zum Jahr 2050 um mindestens 80 Prozent gegen- über 1990. Die Analyse zeigt, dass der Steigerung der Energieeffizienz sowie der erneuerbaren Energien unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit eine zentrale Rolle zu- kommt, um die EU in den nächsten Dekaden auf einen kosteneffizienten Emissionspfad zu bringen, der zur Ein- haltung des 2-Grad-Ziels erforderlich ist. Die von der Kommission vorgelegte Analyse ist ein wichtiger Bei- trag zur Frage wie eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung bei gleichzeitiger Er- reichung ambitionierter Klimaschutzziele in der EU er- reicht werden kann. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Studien zur Frage der Kosten und Nutzen einer An- hebung des EU-Klimaziels auf -30 Prozent. Diesbezüg- lich wird zum Beispiel auf die Studien „A New Growth Path for Europe“ (PIK et al., 2/2011) sowie „Wirtschaft- liche Auswirkungen einer unilateralen 30-Prozent-THG- Emissionsminderung der EU bis 2020“ (GWS/Prognos, 3/2011) verwiesen. A d F D g z v A d F D E fü s h z S C E n te w 2 h d c n m B a s n s A d d 1 (C (D nlage 40 Antwort er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die rage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 17/5015, Frage 56): Woher bezieht die Bundesregierung die Zahlen, dass 90 Prozent der Rohstoffe für Bioethanol aus der EU kommen und 10 Prozent aus Brasilien (Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Dr. Norbert Röttgen in der FAZ, 9. März 2011), und beziehen sich diese Zahlen auch auf die aktuellen Bioethanolbestandteile in E10? Die Herkunft der Rohstoffe und die genannten Zahlen ehen auf Nachforschungen des Umweltbundesamtes ur Verwendung von Ethanol im Jahr 2010 zurück. Aktuelle Zahlen für das Jahr 2011 liegen noch nicht or. nlage 41 Antwort er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die rage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 17/5015, Frage 57): Welche Nachhaltigkeitszertifizierungssysteme für Bio- kraftstoffe sind derzeit in Deutschland zugelassen, wie viel Prozent der in Deutschland beigemischten Biokraftstoffe sind darüber zertifiziert, und hat die Bundesregierung Kenntnis da- rüber, dass noch immer nicht nach der Nachhaltigkeitsverord- nung zertifizierte Biokraftstoffe bzw. Rohstoffe für Biokraft- stoffe in die Bundesrepublik Deutschland gelangen? Zum Stichtag 31. Dezember 2010 sind ausweislich des valuations- und Erfahrungsberichtes der Bundesanstalt r Landwirtschaft und Ernährung, BLE, zur Biomasse- trom-Nachhaltigkeitsverordnung und Biokraftstoff-Nach- altigkeitsverordnung, Quelle: http://www.ble.de, Seite 10, wei Zertifizierungssysteme anerkannt: International ustainability and Carbon Certification, ISCC, und Red- ert. Die Menge nachhaltiger Biomasse, aufgeteilt nach nderzeugnis, die über die ausgestellten Nachhaltigkeits- achweise im Rahmen anerkannter Zertifizierungssys- me und zertifizierter Betriebe von der BLE ermittelt urde, beträgt bereits zum Stichdatum insgesamt 12 968 m³, Seite 23, umgerechnet als Gesamtenergiege- alt beträgt diese 6 018 994 234 MJ, idem, Seite 23. Es ist avon auszugehen, dass im laufenden Jahr ganz erhebli- he weitere Mengen hinzukommen werden. Über nicht ach den Nachhaltigkeitsverordnungen zertifizierte Bio- asse bzw. Biokraft- oder Biobrennstoffe werden von der LE keine statistischen Erhebungen geführt. Dies ist uch nicht erforderlich, weil diese weder auf die Biokraft- toffquote angerechnet noch steuerlich begünstigt oder ach dem EEG vergütet werden und somit auf dem deut- chen Markt unrentabel sein dürften. nlage 42 Antwort es Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage es Abgeordneten René Röspel (SPD) (Drucksache 7/5015, Frage 58): Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 95. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. März 2011 10873 (A) ) )(B) Welche Position vertritt die Bundesregierung in Bezug auf Forderungen nach einem Wissenschaftstarifvertrag? Aus Sicht der Bundesregierung kommt es nicht auf die Form des Regelungsinstrumentariums an, sondern auf die geregelten Inhalte. Ein Großteil der Interessen, die von Hochschulen und Forschungseinrichtungen im Zusam- menhang mit einem Wissenschaftstarifvertrag formuliert wurden, sind bereits im TVöD berücksichtigt worden, zum Beispiel durch Wegfall von nicht leistungsbezogenen Ver- gütungselementen durch Umstellung vom Lebensalters- und Familienstandsprinzip auf das Berufserfahrungsprin- zip, Einführung des Leistungsentgelts, Arbeitszeitflexibi- lisierung etc. Wissenschaftliches Personal kann darüber hinaus bei Bedarf, zum Beispiel wenn besonderes Fachwissen gefragt ist, durch die Anwendung übertariflicher bzw. außertariflicher Maßnahmen gewonnen werden. Die Bundesregierung hat für das wissenschaftliche und wis- senschaftsrelevante Personal im außeruniversitären Be- reich, außer für die Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz, außertarifliche Instrumente zur Verfü- gung gestellt, die insbesondere im Entgeltbereich die Kriterien Flexibilität, Attraktivität und Leistungsbezo- genheit erfüllen und es im Einzelfall erlauben, außerta- rifliche Gehälter zu vereinbaren. Ferner enthalten diese außertariflichen Regelungen nicht nur weitgehende Handlungsspielräume, sondern können auch schnell und flexibel auf sich entwickelnde akute Handlungserforder- nisse angepasst werden. Es wird daher kein Bedarf einer über die Regelungen des Bundes hinausgehenden einheitlichen Basisregelung in Form eines Wissenschaftstarifvertrages gesehen. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage des Abgeordneten René Röspel (SPD) (Drucksache 17/5015, Frage 59): Wie begründet die Bundesregierung, dass sie entgegen den Empfehlungen im Gutachten 2011 der Expertenkommission Forschung und Innovation nicht plant, die Regelungen zur Fi- nanzierung der außeruniversitären Forschung in Deutschland einheitlich auf eine 70-prozentige Finanzierung durch den Bund und eine 30-prozentige Finanzierung durch das Sitzland umzustellen? Mit der Finanzierung der außeruniversitären For- schungseinrichtungen nehmen Bund und Länder ihre gemeinsame Verantwortung für ein leistungsfähiges Wissenschaftssystem in Deutschland wahr. Die Finan- zierungsschlüssel entsprechen den jeweiligen spezifi- schen Missionen der Forschungsorganisationen und wurden zwischen Bund und Ländern unter Berücksichti- gung aller relevanten Sachverhalte festgelegt. Die ein- richtungsspezifischen Finanzierungsschlüssel der außer- universitären Forschung in Deutschland und die damit einhergehende Verantwortung der Zuwendungsgeber ha- ben sich bewährt. Die Bundesregierung sieht daher kei- nen Anlass, diese zu verändern. A d d 1 Z ju ju s M S b b p B Z m g B re B P P B z Z u s A te z b s in m z d w b te m d (C (D nlage 44 Antwort es Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Fragen es Abgeordneten Klaus Barthel (SPD) (Drucksache 7/5015, Fragen 60 und 61): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Höhe der Ausbildungsbeteiligungsquote bei jungen ausländi- schen Schulabgängerinnen und Schulabgängern bzw. solchen mit Migrationshintergrund vor, und welche Ursachen sieht sie für die Abweichungen im Vergleich zu deutschen Jugendli- chen? Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung zu ergreifen, um die Ausbildungsbeteiligungsquote bei ausländi- schen Jugendlichen bzw. solchen mit Migrationshintergrund zu erhöhen? u Frage 60: Im Jahr 2009 lag die Ausbildungsbeteiligungsquote nger Ausländer bei 31,4 Prozent, die der deutschen ngen Menschen bei 64,3 Prozent. Nach den Ergebnis- en der BIBB-Übergangsstudie haben Jugendliche mit igrationshintergrund nach der allgemeinbildenden chulzeit ein ebenso hohes Interesse an einer Berufsaus- ildung wie deutsche Jugendliche. Liegt keine Studien- erechtigung vor, sind ihre Chancen, einen Ausbildungs- latz zu erhalten, jedoch wesentlich geringer, vergleiche erufsbildungsbericht 2010, Seite 29. u Frage 61: Die Bundesregierung hat bereits vielfältige Maßnah- en zur Verbesserung der Ausbildungssituation von Ju- endlichen mit Migrationshintergrund realisiert, zum eispiel Aktivitäten im JOBSTARTER Programmbe- ich KAUSA, Maßnahmen des Programms „Perspektive erufsabschluss“ etc., und sie wird die im Nationalen akt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs für diesen ersonenkreis vereinbarten Maßnahmen umsetzen, zum eispiel Durchführung regionaler Ausbildungskonferen- en, Durchführung von Elternkonferenzen etc. In diesem usammenhang ist auch die BMBF-Initiative „Abschluss nd Anschluss – Bildungsketten bis zum Ausbildungsab- chluss“ zu erwähnen. Hier wird in einem kohärenten nsatz an Haupt- und Förderschulen die individuelle Un- rstützung von Jugendlichen in ihrem Entwicklungspro- ess, dem Berufswahlprozess und dem Übergang in eine etriebliche Ausbildung bis hin zum Ausbildungsab- chluss auf der Basis einer Potenzialanalyse verfolgt und einen individuellen Förderansatz integriert. Da Kinder it Migrationshintergrund an Hauptschulen mit 27,6 Pro- ent überrepräsentiert sind, rechnet die Bundesregierung amit, dass sie von dieser Initiative besonders profitieren erden. Mit den ausbildungsfördernden Leistungen der Ar- eitsförderung tragen Agenturen für Arbeit und Jobcen- r zur beruflichen Eingliederung von jungen Menschen it Migrationshintergrund bei, soweit diese aus indivi- uellen Gründen der Unterstützung bedürfen. 10874 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 95. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. März 2011 (A) ) )(B) Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage der Abgeordneten Marianne Schieder (Schwandorf) (SPD) (Drucksache 17/5015, Frage 62): Welche migrationsspezifischen Erkenntnisse bezüglich des Projektes der Integrierten Ausbildungsberichterstattung hat die Bundesregierung bisher gewonnen? Die Integrierte Ausbildungsberichterstattung lässt derzeit keine Aussagen zum Merkmal Migrationshinter- grund zu. Hintergrund ist, dass die Daten der Integrierten Ausbildungsberichterstattung aus bestehenden Statisti- ken, unter anderem Statistik der allgemein bildenden und beruflichen Schulen, Berufsbildungsstatistik, gene- riert werden, die die Staatsangehörigkeit, nicht aber den Migrationshintergrund erfassen. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage der Abgeordneten Marianne Schieder (Schwandorf) (SPD) (Drucksache 17/5015, Frage 63): Wie hoch ist die Zahl der jungen Erwachsenen mit Migra- tionshintergrund, die keine formale berufliche Qualifikation erworben haben bzw. voraussichtlich erwerben werden? Unter den 20- bis 29-Jährigen mit Migrationshinter- grund verfügten in Deutschland im Jahr 2008 laut Mikrozensus 31 Prozent weder über einen beruflichen Bildungsabschluss noch nahmen sie an Bildungsmaß- nahmen teil. Damit hat der Anteil der 20- bis unter 30-Jährigen mit Migrationshintergrund insbesondere bei türkischstämmigen Migrantinnen und Migranten im Ver- gleich zum Jahr 2006 abgenommen. In Bezug auf weiterführende Analysen wird auf den 8. Bericht der Beauftragten für Migration, Flüchtlinge und Integration über die Lage der Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland verwiesen (Bundestagsdruck- sache 17/2400, Seite 65 ff.). Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage des Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Drucksa- che 17/5015, Frage 64): Wie ist der aktuelle Stand der Einführung des dialogorien- tierten Bewerbungsverfahrens für Studienplätze in Deutsch- land insbesondere im Hinblick auf die Schnittstellenproble- matik der Software von Hochschul-Informations-System GmbH, HIS, und der Telekom Deutschland GmbH – unter Angabe der Zahl der Hochschulen, an denen die vom Bundes- ministerium für Bildung und Forschung finanzierte Software zwischenzeitlich erfolgreich implementiert wurde – und der begleitenden Information von Hochschulverantwortlichen und Studieninteressierten – unter Darlegung der vorgesehenen Informationskampagne –, und inwieweit sieht die Bundesregie- rung den fristgerechten Start des neuen Bewerbungsverfahrens zum 1. April 2011 (laut www.hochschulstart.de/index.php?id= 2885) als gesichert an? d fü d w te v ti in te le s w te K v d e z te d s d p g ta z w w w s A d d c fü d 8 2 Z (C (D Das neue Dialogorientierte Serviceverfahren, DoSV, er von Ländern und Hochschulen getragenen Stiftung r Hochschulzulassung, SfH, und die Schnittstellen mit er Software der Hochschulen werden bis zur Abnahme eiterhin intensiven Tests unterzogen. Die von T-Sys- ms entwickelte Software für das Dialogorientierte Ser- iceverfahren wird nicht bei den Hochschulen implemen- ert, sondern wurde bereits im Leibniz-Rechenzentrum München implementiert, wo das Serviceverfahren chnisch betrieben wird. Die Anbindung der Hochschu- n wird über Schnittstellen ihrer Campussysteme reali- iert. Der Startzeitpunkt für das neue Bewerbungsverfahren ird von der SfH festgelegt. Angesichts aufgetretener chnischer Schwierigkeiten beim Zusammenspiel aller omponenten soll eine Freigabe erst erfolgen, sobald ein erlässlicher Betrieb gewährleistet ist. Der Stiftungsrat er SfH hat am 14. März 2011 vor diesem Hintergrund ntschieden, die technische Anbindung der Hochschulen um 21. März 2011 zu beginnen und nach erfolgreicher chnischer Abnahme des DoSV am 15. April 2011 mit em Echtbetrieb zu starten, das heißt die Hochschulen tellen ihre Studienangebote zu diesem Zeitpunkt auf em Webportal der SfH ein. Die Öffnung des Bewerber- ortals soll zum 15. Mai 2011 erfolgen. Die Information der Hochschulen erfolgt über ein ei- enes für die Hochschulen aufgebautes Informationspor- l im Internet, für das sich inzwischen über 1 000 Nut- er registriert haben und über das gezielt Fragen gestellt erden können. Für Studieninteressierte ist ein Flyer so- ie eine Postkartenaktion in Vorbereitung. In Kürze ird auch die neu gestaltete Website www.hochschul tart.de freigeschaltet werden. nlage 48 Antwort es Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage es Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Drucksa- he 17/5015, Frage 65): Wie hoch ist bzw. war im Hinblick auf das von der Bundes- regierung vorgegebene Ziel („Schwarz-Gelb will Stipendien regnen lassen – Zehn Prozent aller Studenten sollen Stipendien erhalten“, Spiegel Online vom 19. Oktober 2009) die Zahl der vom Bundesministerium für Bildung und Forschung insbeson- dere über die Begabtenförderwerke mit einem Stipendium ge- förderten Studierenden jeweils vor Beginn des Sommersemes- ters zum 1. März 2009, zum 1. März 2010 und zum 1. März 2011 (sowohl in absoluten Zahlen als auch prozentual in Rela- tion zu der Gesamtzahl der Studierenden) sowie aktuell die Zahl der aufgrund eingeworbener Mittel von privaten Geldge- bern möglichen Deutschland-Stipendien (nach Bundesländern und in Summe prozentual in Relation zur Gesamtzahl der Stu- dierenden), und wie viele Geförderte beabsichtigt die Bundes- regierung jeweils bis Ende 2011 und bis zum Ende der 17. Legislaturperiode zu erreichen? Seit Beginn der 16. Legislaturperiode sind die Mittel r die Begabtenförderungswerke mit dem Ziel der För- erung von einem Prozent aller Studierenden von 0,5 Millionen Euro 2005 auf 168,190 Millionen Euro 011 kontinuierlich gesteigert worden. Das Ein-Prozent- iel wurde Ende 2008 erreicht. Die Gesamtzahl der Ge- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 95. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. März 2011 10875 (A) ) )(B) förderten konnte von 13 415 Stipendiaten 2005 auf über 24 000 2010 gesteigert werden. Statistische Angaben werden vom Bundesministerium für Bildung und For- schung, BMBF, bei den Begabtenförderungswerken tur- nusmäßig mit den Verwendungsnachweisen eines jeden Kalenderjahres zum Stichtag 31. Dezember erhoben. Er- hebungen der Gefördertenzahlen zu anderen Stichtagen würde wegen der bei den einzelnen Begabtenförderungs- werken individuell terminierten Auswahlverfahren die Repräsentativität fehlen. Zudem wird auch die Gesamt- studierendenzahl zu Beginn des Wintersemesters erho- ben. Die weitere Planung erfolgt analog zur Entwicklung der Gesamtstudierendenzahl. Das Deutschlandstipendium wird dezentral, unmittel- bar von den Hochschulen verwaltet. Diese werben die privaten Mittel selbstständig ein. Nach Ablauf des Ka- lenderjahres 2011 wird die jährliche Bundesstatistik erst- mals erstellt. Sie wird belastbare Zahlen zum Programm liefern. Im Übrigen liegen dem BMBF positive Meldungen einzelner Unternehmen vor: So haben sich etwa die Deut- sche Telekom AG, die Bayer AG und BASF verpflichtet, eine große Zahl von Stipendien zu finanzieren. Die Bundesregierung hat im Haushalt 2011 Vorsorge für die Finanzierung von bis zu 10 000 Studierenden mit einem Deutschlandstipendium getroffen, was einer För- derquote von 0,45 Prozent an jeder Hochschule ent- spricht. Das BMBF unterstützt alle Akteure und insbeson- dere die Hochschulen nach Kräften bei der Einwerbung von Stipendien, unter anderem durch die Zahlung einer Pauschale für entstehende Akquisekosten, durch kosten- lose Schulungen in Mittelakquise sowie durch eine kos- tenlose Softwarebereitstellung. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage der Abgeordneten Bärbel Bas (SPD) (Drucksache 17/5015, Frage 66): Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung einem mit den Bundesländern koordinierten und abgestimmmten regio- nalen Übergangsmanagement Schule-Beruf bei, und durch welche Maßnahmen will die Bundesregierung die derzeitige Vielzahl von unterschiedlichen Systemen aufeinander abstim- men? Grundlage unserer Bemühungen am Übergang Schule in Ausbildung ist der breite bildungspolitische Konsens u d g h lo c re a b e u w d u A w M ju ru w s s re Ü B fö a Ü v g s in ti A k d w Ü A ly te A d A N Jahr Studien- förderung Geförderte Gesamtstudie- rendenzahl (Quelle: destatis) Geförder- tenquote 31.12.2009 (Ist) 22.913 2.121.178 1,08 31.12.2010 (Ist) 24.265 2.220.270 1,09 (C (D nter allen Verantwortlichen über den hohen Stellenwert er dualen Berufsbildung. Unser Ziel ist es, jedem Ju- endlichen, der Interesse an einer dualen Ausbildung at, einen Platz anbieten zu können und einen reibungs- sen Übergang in diese Ausbildungsform zu ermögli- hen. Besonderen Handlungsbedarf sieht die Bundes- gierung bei der Optimierung des Übergangs von der llgemeinbildenden Pflichtschule in die berufliche Aus- ildung. Es gibt auf Bundes-, Landes- und Regionalebene ine Vielzahl den Übergang unterstützende Maßnahmen nd Initiativen. Im Koalitionsvertrag ist dazu vereinbart orden, das Übergangssystem zwischen Schule, Ausbil- ung und Beruf für junge Menschen neu zu strukturieren nd effizienter zu gestalten. Das Bundesministerium für rbeit und Soziales ist dazu vom Kabinett beauftragt orden, in einer ressortübergreifenden Arbeitsgruppe öglichkeiten zu prüfen, ob und wie die Hilfen für nge Menschen beim Übergang von der Schule in Be- fsausbildung gebündelt und transparenter gestaltet erden können. Der Vorschlag der Ressort-AG soll zu- ammen mit der Reform der arbeitsmarktpolitischen In- trumente umgesetzt werden. Deshalb misst die Bundes- gierung auch einer regionalen Koordinierung des bergangs in Abstimmung mit den Ländern eine große edeutung bei. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung rdert im Rahmen des Programms „Perspektive Berufs- bschluss“ in 55 Städten und Landkreisen ein regionales bergangsmanagement, das die verschiedenen bereits orhandenen Förderangebote und Unterstützungsleistun- en mit den Verantwortlichen vor Ort aufeinander ab- timmt, um Jugendlichen den Anschluss von der Schule eine Berufsausbildung zu erleichtern. In diesem Zusammenhang ist auch die BMBF-Initia- ve „Abschluss und Anschluss – Bildungsketten bis zum usbildungsabschluss“ zu erwähnen. Hier wird in einen ohärenten Ansatz an Haupt- und Förderschulen die in- ividuelle Unterstützung von Jugendlichen in ihrem Ent- icklungsprozess, dem Berufswahlprozess und dem bergang in eine betriebliche Ausbildung bis hin zum usbildungsabschluss auf der Basis einer Potenzialana- se verfolgt und in einen individuellen Förderansatz in- griert. nlage 50 Antwort er Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage des bgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- EN) (Drucksache 17/5015, Frage 69): Inwieweit hat sich die Bundesregierung entsprechend des mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verabschie- deten Antrags zum Menschenrecht auf sauberes Trinkwasser und Sanitärversorgung, MRWS, (Bundestagsdrucksache 17/2332) dafür eingesetzt, dem Thema durch Öffentlichkeits- arbeit und konkrete Projekte eine größere öffentliche Aufmerk- samkeit zu verschaffen, und inwieweit ist im Hinblick auf die sich durch die Frauen-Fußball-WM 2011 in Deutschland, die Afrikameisterschaften 2012 und 2013 sowie die Fußballwelt- meisterschaft 2014 in Brasilien bietenden Möglichkeiten, dem Menschenrecht auf sauberes Trinkwasser und Sanitärversor- 10876 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 95. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. März 2011 (A) ) )(B) gung mehr Geltung zu verschaffen, eine weiterführende Unter- stützung der zivilgesellschaftlichen Initiative „WASH United“ geplant? Die Bundesregierung war treibende Kraft hinter der im Jahr 2010 erfolgten Anerkennung des Menschenrechts auf Trinkwasser- und Sanitärversorgung in der General- versammlung und im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen. Die Anerkennung ist ein außen- und entwick- lungspolitischer Erfolg. Die Bundesregierung setzt sich – und das ist die an- dere große Herausforderung – auch weltweit gemeinsam mit Partnern für die praktische Umsetzung des Men- schenrechts auf Wasser- und Sanitärversorgung ein. Mit Aktivitäten im Wasser- und Sanitärversorgungssektor in über 60 Ländern erreicht die Bundesregierung circa 80 Millionen Menschen weltweit. Allein in Afrika süd- lich der Sahara werden bis 2015 durch deutsche Unter- stützung circa 30 Millionen Menschen Zugang zu Trink- wasser und Sanitärversorgung erhalten. Die Bundesregierung setzt bei der Öffentlichkeitsar- beit neben der Behandlung des Themas in Gesprächsrun- den, Reden, Publikationen und Erklärungen unter anderem besonders auf die Zusammenarbeit mit der Kampagne „WASH United“ und der Unabhängigen Expertin für das MRWS, Frau Catarina de Albuquerque. WASH United wurde von der Bundesregierung mit- initiiert und auf vielfältige Weise in Deutschland und in Afrika tatsächlich und finanziell unterstützt. Im vergan- genen Sommer wurden zum Beispiel deutschlandweit eine Anzeigenkampagne geschaltet, XXL-Banner am Auswärtigen Amt angebracht und zahllose, sehr unter- schiedliche Einzelveranstaltungen in den Partnerländern in Afrika durchgeführt. Bundesminister Niebel und BM Westerwelle sind „Vereinsmitglieder“ von „WASH Uni- ted“ und haben ihre Unterstützung für das Menschen- recht auf Wasser- und Sanitärversorgung -sowie für WASH United – seit 2009 in mehreren gemeinsamen Pressemitteilungen zum Ausdruck gebracht. Zuletzt an- lässlich der Auszeichnung von WASH United mit dem Global Sports Forum Award in Barcelona am 10. März 2011. Die Bundesregierung beabsichtigt WASH United auch 2011 finanziell und tatsächlich zu unterstützen. Entspre- chende Gespräche sind im Gang. Ein konkreter Förder- antrag liegt der Bundesregierung bislang aber noch nicht vor. Selbstverständlich sollen sportliche Großereignisse wie die Frauen-WM 2011 in Deutschland genutzt wer- den, um über WASH United auf das MRWS aufmerksam zu machen. WASH United beabsichtigt seine Aktivitäten auch auf Südasien auszuweiten. Dazu sollen Cricketstars eingebunden werden. Die Bundesregierung befürwortet die Ausweitung ausdrücklich und bestärkt und unter- stützt WASH United dabei. Daneben plant die Bundesregierung aber auch über „das Gesicht“ zum MRWS, Frau Catarina de Albuquerque, die Öffentlichkeitsarbeit für das Thema auszubauen. Derzeit wird im Menschenrechtsrat in Genf auf Betreiben der Bundesregierung über die 3-jährige Mandatsverlänge- rung von Frau de Albuquerque verhandelt. Die Bundes- regierung ist sehr zuversichtlich, die Verlängerung bis E s F T le T d a h a v d N in U z W z h M B 2 d n R A d A c S S s e e z fa lä s v s m te (C (D nde März 2011 abgeschlossen zu haben. Danach beab- ichtigt die Bundesregierung einen Internetauftritt von rau de Albuquerque zu finanzieren, der den Zugang zur hematik durch einfache Darstellungen erheblich er- ichtern wird. Der Vorteil, Öffentlichkeitsarbeit für das hema über Frau de Albuquerque zu machen, liegt darin, ass sie international und als neutrale Sachwalterin, aber uch als kompetente Persönlichkeit und treibende Kraft inter dem MRWS wahrgenommen wird. Das Engagement der Bundesregierung für das Recht uf Wasser- und Sanitärversorgung und die Unterstützung on WASH United fügen sich in die Gesamtaktivitäten er Bundesregierung zur Förderung der nachhaltigen utzung der Ressource Wasser ein. Hervorzuheben sind diesem Zusammenhang die Unterstützung von Frau Dr. schi Eid in ihrer Funktion als stellvertretende Vorsit- ende des Beraterkreises des VN-Generalsekretärs zu asser- und Sanitärfragen, UNSGAB, und die Konferenz um Thema „Wasser-, Energie- und Ernährungssicher- eit“, die im November 2011 in Bonn stattfinden wird. it dieser Konferenz – zu der Herr Staatssekretär eerfeltz am Rande des MDG-Gipfels im September 010 in New York eingeladen hatte – adressiert die Bun- esregierung eine zentrale Zukunftsfrage und leistet ei- en konkreten Beitrag zur UNCSD-Konferenz 2012 in io. nlage 51 Antwort es Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage der bgeordneten Inge Höger (DIE LINKE) (Drucksa- he 17/5015, Frage 70): Wie positioniert sich die Bundesregierung – gerade ange- sichts zunehmender Gewalt des Gaddafi-Regimes in Libyen gegen die Zivilbevölkerung – dazu, dass in der Resolution 1970 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 26. Fe- bruar 2011 in Art. 6 auf Druck des US-amerikanischen Vertre- ters eine Formulierung eingefügt wurde, die dazu geeignet ist, von Muammar al-Gaddafi eingesetzten Söldnern Straffreiheit zu verschaffen, da nichtlibysche Staatsangehörige, welche Straftaten in Libyen begehen, durch diese Formulierung nun nur dann verfolgt werden könnten, wenn sie aus Staaten stam- men, die den Internationalen Strafgerichtshof anerkannt ha- ben? Deutschland gehört zu den Initiatoren des Römischen tatuts und ist Gründungsmitglied des Internationalen trafgerichtshofs, IStGH. Die Bundesregierung unter- tützt den IStGH und tritt konsequent für seine Stärkung in. Vor diesem Hintergrund hätte die Bundesregierung inen Verzicht auf Art. 6 von Resolution 1970 bevor- ugt. Die Bundesregierung sieht allerdings nicht die Ge- hr, dass dieser Artikel von Gaddafi eingesetzten aus- ndischen Söldnern aus Nichtmitgliedstaaten des Römi- chen Statuts Straffreiheit verschafft. Denn die Wirkung on Art. 6 beschränkt sich auf Personal in solchen Ein- ätzen, die vom Sicherheitsrat eingerichtet oder geneh- igt wurden. Die Bundesregierung hat deshalb dem Resolutions- xt mit Art. 6 zugestimmt. Dem lag auch die Erwägung Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 95. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. März 2011 10877 (A) ) )(B) zugrunde, dass ein Verzicht auf die Überweisung der Lage in Libyen seit Mitte Februar 2011 an den Interna- tionalen Strafgerichtshof eine schlechtere Lösung gewe- sen wäre. Im Übrigen ist dies der erste Verweis einer Situation in einem Nichtvertragsstaat an den IStGH, die vom Si- cherheitsrat einstimmig beschlossen wurde. Die Bundesregierung begrüßt dies als ein weiteres wichtiges Signal an die Völkergemeinschaft, dass Ver- brechen, die sich gegen die Staatengemeinschaft als Ganzes richten, nicht unverfolgt bleiben. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage des Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5015, Frage 71): Erwägt die Bundesregierung angesichts des Bürgerkrie- ges, der fortdauernden Menschenrechtsverletzungen in Li- byen und den derzeit 250 000 libyschen Flüchtlingen in Ägypten, Tunesien, Algerien und Niger nun doch, eine ge- rechte Lastenverteilung der Flüchtlinge auf die EU-Mitglied- staaten anzustreben, nachdem sich die Bundesregierung im Februar 2011 gegen eine faire Aufteilung der Flüchtlinge aus Tunesien auf die EU-Mitgliedstaaten ausgesprochen hatte, falls die Flüchtlingszahlen in Italien weiter steigen und es zu einer auch von FRONTEX-Direktor Ilkka Laitinen möglich gehaltenen Massenflucht nach Italien kommt, und, wenn nein, warum nicht? Hinsichtlich der Situation in Nordafrika unterstützt die Bundesregierung die Erklärung des Europäischen Rates vom 11. März 2011, der zufolge die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten sich für Solidarität mit den direkt von Migrationsbewegungen betroffenen Mit- gliedstaaten entsprechend der Entwicklung der Lage aussprechen. Gleichzeitig unterstreicht der Europäische Rat die Entschlossenheit der EU und der Mitgliedstaa- ten, humanitäre Hilfe für Menschen in Libyen sowie für Menschen, die die libysche Grenzen überschreiten, be- reitzustellen. Derzeit sind keine massiven Flüchtlingsströme in die EU zu beobachten. Die Bundesregierung beobachtet die Situation in Libyen jedoch weiterhin aufmerksam. Bei einer außergewöhnlichen Belastung ist die Unterstüt- zung für EU-Mittelmeeranrainer, insbesondere Italiens, eine Frage gesamteuropäischer Solidarität auf der Basis von Freiwilligkeit. Die Bundesregierung ist dann grund- sätzlich offen für technische und organisatorisch-logisti- sche Unterstützung. Für den Bedarfsfall stehen der EU Instrumente zur Verfügung, um auf eventuelle Massen- zuströme angemessen reagieren zu können. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Fragen des Abgeordneten Volker Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5015, Fragen 72 und 73): Z F B w h a g e le Z G s li S Z d li Is s g s Z ta Z m tu z B D d Z e la P V d z k fa a e E s R v o k (C (D Wie steht die Bundesregierung zur Zukunft der Deutschen Islam Konferenz, DIK, und der Integration des Islam in Deutschland, wenn nach Äußerungen des Bundesministers des Innern, Dr. Hans-Peter Friedrich, der Islam nicht zu Deutschland gehört, und welche konkreten Ziele soll die DIK künftig verfolgen? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um zu anerkannten islamischen Religionsgemeinschaften zu kom- men, und was ist sie bereit, dafür zu tun? u Frage 72: Der Bundesminister des Innern, Dr. Hans-Peter riedrich, hat im Rahmen der in der Frage offenbar in ezug genommenen Pressekonferenz am 3. März 2011 örtlich ausgeführt: „Ich denke, dass die Menschen, die ier leben und islamischen Glaubens sind, natürlich hier uch Bürger in diesem Land sind und zu diesem Land ehören. Aber dass der Islam zu Deutschland gehört, ist ine Tatsache, die sich auch aus der Historie nirgends be- gen lässt.“ Damit hat der Bundesinnenminister keinen weifel daran gelassen, dass Menschen islamischen laubens, die in der Bundesrepublik leben, selbstver- tändlich zu unserem Land gehören. Die rund vier Mil- onen Muslime, von denen circa die Hälfte die deutsche taatsbürgerschaft besitzt, sind Teil unserer Gesellschaft. u ihren Rechten als Bürger unseres Landes gehört auch ie freie Religionsausübung in den Grenzen der freiheit- chen demokratischen Grundordnung. Insofern ist der lam eine gesellschaftliche Realität Deutschlands. Das teht nicht im Widerspruch dazu, dass Deutschland reli- iös vor allem christlich geprägt ist. Im Rahmen der Integrationspolitik verfolgt die Deut- che Islam Konferenz das Ziel, den gesellschaftlichen usammenhalt in Deutschland und die gelebte Akzep- nz unserer Rechts- und Werteordnung zu fördern, die ugehörigkeit und Teilhabe zu stärken sowie Extremis- us, gesellschaftlicher Polarisierung und Abschot- ngsphänomenen entgegenzuwirken. Es geht darum, usammenzuführen und nicht auseinanderzutreiben. undesinnenminister Friedrich wird den erfolgreichen ialog mit den Muslimen in Deutschland im Rahmen er Deutsche Islam Konferenz fortsetzen. u Frage 73: Es steht nicht infrage, dass es sich bei dem Islam um ine anerkannte Religion handelt. In der Deutschen Is- m Konferenz, DIK, ging es im Rahmen ihrer ersten hase daher um Fragen der rechtlichen Einordnung von ereinigungen, die als möglicher Kooperationspartner es Staates in dem im Grundgesetz geregelten Verhältnis wischen Staat und Religionsgemeinschaften handeln önnen. Bezogen auf den Islam ist nach deutschem Ver- ssungsverständnis etwa die Gesamtheit der Muslime uf der Erde, „Umma“, im Rechtssinne ebenso wenig ine Religionsgemeinschaft wie etwa „die Christenheit“. s kommt vielmehr darauf an, ob die in Deutschland be- tehenden Personenvereinigungen bzw. Verbände als eligionsgemeinschaften im Sinne der einschlägigen erfassungsrechtlichen Bestimmungen anzusehen sind der nicht. Zuständig für diese Prüfung sind nach der Zuständig- eitsordnung des Grundgesetzes in erster Linie die Län- 10878 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 95. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. März 2011 (A) ) )(B) der, die sich entsprechender juristischer und religions- wissenschaftlicher Expertise bedienen. Die DIK hat im Zusammenhang mit der Diskussion um die Einführung islamischen Religionsunterrichts die verfassungsrechtli- chen Rahmenbedingungen konkretisiert und damit auch den muslimischen Vereinigungen eine Hilfestellung ge- geben, auf welche Merkmale es ankommt. Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Fragen des Abgeordneten Memet Kilic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5015, Fragen 74 und 75): In wie vielen Fällen lag pro Jahr seit 1995 bei den Auslän- derbehörden ein Verdacht auf Scheinehe vor, bzw. in wie vie- len Fällen haben sie diesen Verdacht den Ermittlungsbehörden gemeldet, und in wie vielen Fällen wurden im genannten Zeit- raum jährlich Personen wegen des „Erschleichens eines Auf- enthaltstitels durch Scheinehe“ verurteilt? Welche in der Begründung des Gesetzentwurfs (Bundes- tagsdrucksache 17/4401) genannten „Wahrnehmungen aus der ausländerbehördlichen Praxis“ deuten im Einzelnen darauf hin, dass die Verkürzung der Mindestehebestandszeit auf zwei Jahre zu einer Erhöhung der Scheineheverdachtsfälle geführt hat? Zu Frage 74: Zahlen im Sinne der Fragestellung liegen der Bundes- regierung nicht vor. Zu Frage 75: Die Innenministerien der Länder sowie Leiter von Ausländerbehörden haben dem Bundesministerium des Innern in den letzten Jahren wiederholt über die Erfah- rungen der Ausländerbehörden mit Scheinehen berich- tet. Im Rahmen des fachlichen Austauschs ist das Bun- desministerium des Innern mehrfach darauf aufmerksam geworden, dass seit der Verkürzung der Ehemindest- bestandszeit ein zunehmender Missbrauch des § 31 des Aufenthaltsgesetzes durch Scheinehen zu beobachten ist. Zwei Beispiele: Im Evaluierungsbericht zum Zuwan- derungsgesetz, der über die Internetseite des Bundes- ministeriums des Innern öffentlich zugänglich ist, stellen das Innenministerium Nordrhein-Westfalen und die Lei- terin der Ausländerbehörde München in ihren Stellung- nahmen ausdrücklich fest, dass sich die Scheinehepro- blematik seit Verkürzung der Ehemindestbestandszeit verschärft hat. In demselben Bericht befindet sich auch die Stellungnahme des Auswärtigen Amtes, dass die Scheineheproblematik in der Visumerteilungspraxis eine erhebliche Rolle spielt. Dementsprechend befürwortete beispielsweise beim Erfahrungsaustausch der Ausländerbehörden großer Städte im November 2009 die Mehrheit der teilnehmen- den Ausländerbehörden eine Verlängerung der Ehemin- destbestandszeit als geeignetes Mittel, um Scheinehen zu bekämpfen. Dieses Ergebnis ist gerade erst am Montag bei der Sachverständigenanhörung zum vorlie- genden Gesetzentwurf durch den Sachverständigen aus d n s d a S a s s A d d c d B s D d s h te le ru d te m w le K n v D D ti A K g d g A d d N (C (D em Hessischen Ministerium des Innern und für Sport och einmal bestätigt worden: Danach begrüßten in Hes- en sämtliche Ausländerbehörden bis auf eine Behörde ie geplante Verlängerung der Mindestehebestandszeit uf drei Jahre als geeignetes Mittel zur Bekämpfung von cheinehen. Mehrere Ausländerbehörden wiesen dabei usdrücklich darauf hin, dass die Scheineheproblematik eit Verkürzung der Ehemindestbestandszeit gestiegen ei. nlage 55 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage es Abgeordneten Oliver Kaczmarek (SPD) (Drucksa- he 17/5015, Frage 76): Wie hoch ist der derzeitige Anteil von Auszubildenden und Beschäftigten mit Migrationshintergrund in der Bundes- verwaltung, und durch welche Maßnahmen plant die Bundes- regierung diesen zu erhöhen? Statistische Daten über den Anteil von Auszubilden- en oder Beschäftigten mit Migrationshintergrund in der undesverwaltung stehen nicht zur Verfügung. Es be- teht derzeit auch keine rechtliche Möglichkeit, diese aten verpflichtend zu erheben. Es ist ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung, ass Migrantinnen und Migranten angemessen als Be- chäftigte in der Bundesverwaltung vertreten sind. Dies at sie im nationalen Pakt für Ausbildung und Fachkräf- nachwuchs, mit ihrer Selbstverpflichtung im Nationa- n Integrationsplan und der Einrichtung des Dialogfo- ms 4 „Migranten im öffentlichen Dienst“ im Rahmen es Prozesses der Weiterentwicklung des Nationalen In- grationsplans zu einem Nationalen Aktionsplan doku- entiert. Das für dieses Dialogforum federführende BMI ird im Dialog mit allen für den Integrationsprozess re- vanten Akteuren, insbesondere Bundesressorts, Länder, ommunen, Gewerkschaften und Migrantenorganisatio- en, bis zur parlamentarischen Sommerpause ein Paket on konkreten Maßnahmen und Projekten vereinbaren. abei soll es darum gehen, Interesse für den öffentlichen ienst und seine vielfältigen Ausbildungs- und Beschäf- gungsmöglichkeiten zu wecken und Hemmnisse bei der uswahl und Einstellung abzubauen. Die interkulturelle ompetenz der bereits vorhandenen Beschäftigten soll estärkt werden. In diesem Rahmen soll die Möglichkeit er Datenerhebung zum Anteil der Beschäftigten mit Mi- rationshintergrund untersucht werden. nlage 56 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage es Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz (BÜND- IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5015, Frage 77): Behält die Bundesregierung vor dem Hintergrund des Be- richts der gemeinsamen Kontrollinstanz von Europol zum SWIFT-Abkommen und der darin zum Ausdruck gekomme- nen Kritik an der unzulänglichen Aufsichtstätigkeit von Euro- pol als auch angesichts der unlängst durch die deutsche Dele- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 95. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. März 2011 10879 (A) ) )(B) gation gegenüber der EU-Kommission (Schreiben vom 8. Februar 2011) zum Ausdruck gebrachten Kritik an der In- formationspolitik sowohl von Europol als auch der EU-Kom- mission sowie der unlängst bekannt gewordenen Tatsache, dass nach wie vor und entgegen der Äußerungen des damali- gen Bundesministers des Innern innereuropäische Finanz- transaktionen Gegenstand der Datentransfers an US-Behörden darstellen, ihre Zustimmung zum SWIFT-Abkommen bei, und wie begründet sie diese Zustimmung angesichts der aufge- zählten Verstöße gegen die vertraglichen Vorgaben des Ab- kommens? Die von der Gemeinsamen Kontrollinstanz von Euro- pol in dem öffentlich zugänglichen Bericht kritisierten Anfragen der US-Seite sind hier nicht bekannt. Der Sachverhalt entzieht sich daher einer Bewertung durch die Bundesregierung. Zur Informationspolitik wurde zwischenzeitlich von Vertretern meines Hauses mit der Europäischen Kom- mission in einer gemeinsamen Besprechung am 2. März 2011 die Problematik erörtert. Dabei wurden die Verfah- rensschritte nach Eingang eines Auskunftsersuchens be- sprochen und die rechtlichen Grundlagen für die Tätig- keit Europols diskutiert. Darüber hinaus erläuterte die Kommission, dass sie bis Ende März einen Evaluie- rungsbericht nach Art. 13 des Abkommens für das Pro- gramm zur Offenlegung der Terrorismusfinanzierung, TFTP-Abkommen – SWIFT, vorlegen wird. Es sei beab- sichtigt, diesen Bericht sodann umgehend dem LIBE- Ausschuss des Europäischen Parlaments durch die zu- ständige Kommissarin vorzustellen. Diesen Bericht gilt es abzuwarten. Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Fra- gen des Abgeordneten Gustav Herzog (SPD) (Drucksa- che 17/5015, Fragen 81 und 82): Wann ist mit dem in den Schriftlichen Fragen 17 und 18 auf Bundestagsdrucksache 17/2286 angekündigten Abschluss der Verhandlungen zur Entschädigung der von frequenzum- stellungsbedingten Störungen bei drahtlosen Mikrofonen be- troffenen Kultur- und Bildungseinrichtungen zu rechnen? Wann kann die Gemeinde Gehrweiler im Donnersberg- kreis, Rheinland-Pfalz, wie in dem Brief des Bürgermeisters Bernhard Kiefer vom Februar 2011 an die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel angefragt, mit der Erstattung der durch die frequenzumstellungsbedingten Störungen notwendig gewor- denen Kosten von 5 000 Euro für eine neue Beschallungsan- lage rechnen? Zu Frage 81: Die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Tech- nologie diesbezüglich erstellte Verwaltungsvorschrift, die sich gegenwärtig in der Abstimmung mit dem Bundes- ministerium der Finanzen befindet, wird unmittelbar nach Abschluss der Ressortverhandlung dem Haushaltsaus- schuss des Deutschen Bundestages mit dem Antrag auf Entsperrung der für das Jahr 2011 vorgesehenen Mittel vorgelegt. Z S w S im d w w s R U R A d d 1 g te c n rü s R A d A a s la 2 ja w D h s A d d D s d (C (D u Frage 82: Ein Ausgleich für durch frequenzumstellungsbedingte törungen entstandenen Kosten kann beantragt werden, enn ein Nachweis einer frequenzumstellungsbedingten törung durch Inbetriebnahme von LTE-Sendeanlagen Frequenzbereich 790 bis 862 MHz erbracht wird und ie hiervon störungsbetroffene Mikrofonanlage nach- eislich in dem Zeitraum 2006 bis 2009 neu angeschafft urde. Hierzu sieht die zu erlassende Verwaltungsvor- chrift vor, dass eine Erstattung höchstens in Höhe des estbuchwertes der Mikrofonanlage oder in Höhe der mrüstungskosten erfolgt, wenn letztere niedriger als der estbuchwert der Mikrofonanlage sind. nlage 58 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage er Abgeordneten Andrea Wicklein (SPD) (Drucksache 7/5015, Frage 85): Wann wird die Bundesregierung die seit über einem Jahr angekündigten Vorschläge zur Unterstützung von Wagniska- pitalbeteiligungen vorlegen, und welche Vorschläge werden dies sein? In ihrem Koalitionsvertrag hat es sich die Bundesre- ierung zum Ziel gesetzt, den Markt für Beteiligungsun- rnehmen in Deutschland zu stärken und einen einheitli- hen attraktiven Wagniskapitalmarkt zu schaffen. Da ationale Regelungen die europäischen Vorgaben be- cksichtigen müssen, hat die Bundesregierung be- chlossen, im Zuge der Umsetzung der europäischen ichtlinie für Manager alternativer Investmentfonds, IFM, in nationales Recht einen rechtlichen Rahmen für en gesamten Private-Equity-Sektor zu schaffen. Die IFM-Richtlinie, die die Regulierung der Manager unter nderem von Hedgefonds und Private-Equity-Fonds vor- ieht, wurde im November 2010 vom Europäischen Par- ment verabschiedet und wird voraussichtlich im Mai 011 in Kraft treten. Die Richtlinie muss dann bis Früh- hr 2013 in nationales Recht umgesetzt werden. Derzeit erden auf europäischer Ebene die umfangreichen urchführungsbestimmungen zur AIFM-Richtlinie ver- andelt, die in die nationale Umsetzung einfließen müs- en. nlage 59 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage es Abgeordneten Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 17/5015, Frage 86): Welche Summe von Staatsanleihen der Länder Portugal, Irland, Italien, Griechenland und Spanien wird derzeit von deutschen Finanzinstituten über sogenannte Kreditausfallver- sicherungen abgesichert, mit der Bitte um Differenzierung der Summe nach Banken, Versicherungen, sonstigen Finanzinsti- tuten? Den deutschen Aufsichtsbehörden, BaFin und Deut- che Bundesbank, liegen zur Frage des Engagements eutscher Finanzinstitute als Sicherungsgeber im Rah- 10880 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 95. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. März 2011 (A) (C) )(B) men von sogenannten Kreditausfallversicherungen, CDS, in der von Ihnen gewählten Abgrenzung keine Daten vor. Anlage 60 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) (Drucksache 17/5015, Frage 87): Aufgrund der Neuregelung der Amtshilferichtlinie sind weder Anpassungen der Doppelbesteuerungsab- kommen noch der Abkommen über den steuerlichen In- formationsaustausch erforderlich. Die Neuregelungen der Amtshilferichtlinie sind für alle EU-Mitgliedstaaten verbindlich, ungeachtet bilateraler Vereinbarungen, ins- besondere in den bestehenden Doppelbesteuerungsab- kommen oder auch anderen Abkommen über den steuer- lichen Informationsaustausch. Es ist festzuhalten, dass die neu gestaltete Amtshilferichtlinie einen Informations- austausch auf Ersuchen vorsieht, in Übereinstimmung mit Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass mehrere Kreditinstitute eine rechtzeitige Übersendung der Steuerbe- scheinigung über Kapitalerträge nicht gewährleisten können (vergleiche Der Tagesspiegel, 8. März 2011), sodass es zu Kollisionen mit Erklärungsfristen für den Steuerpflichtigen kommen kann, und plant die Bundesregierung hier politisch aktiv, beispielsweise mit einer Fristverlängerung für die Be- troffenen, zu werden? Der Bundesregierung wurden im Zusammenhang mit der Erstellung der Steuerbescheinigungen für das Jahr 2010 bisher keine Fallgestaltungen herangetragen, die auf eine verzögerte Fertigstellung der Bescheinigungen hindeuten. Auch nach Rücksprache mit Vertretern der Bankenverbände gehe ich davon aus, dass die beantrag- ten Steuerbescheinigungen für 2010 grundsätzlich bis Ende März 2011 an die Steuerpflichtigen versendet wer- den. Die Bundesregierung rechnet deshalb nicht damit, dass wegen fehlender Steuerbescheinigungen flächende- ckend die Abgabefristen der Steuerpflichtigen nicht ein- gehalten werden können. Falls es in Einzelfällen zu einer verspäteten Versendung der Steuerbescheinigung kommt, kann hierzu gegebenenfalls im Einzelfall eine Entschei- dung des zuständigen Finanzamtes zur Verlängerung der Abgabefrist ergehen. Anlage 61 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) (Drucksache 17/5015, Frage 88): Welche notwendigen Änderungen im Rahmen bestehender Doppelbesteuerungs- und Informationsaustauschabkommen bzw. aktueller Verhandlungen werden sich aus dem Entwurf einer Richtlinie des Europäischen Rats über die Zusammenar- beit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Aufhebung der Richtlinie 77/799/EWG ergeben, und welche konkreten Verbesserungen sieht die Bundesregierung hierdurch bei der Bekämpfung des internationalen Steuerbe- trugs? d a n n a w d in e O p A d d 1 v d e la w k d m E tu d s P d s (D em OECD-Standard zu Transparenz und Informations- ustausch für Besteuerungszwecke; das schließt ein, dass unmehr auch Bankinformationen erlangt werden kön- en. Darüber hinaus ist der automatische Informations- ustausch für bestimmte Einkunftsarten vorgesehen. Die eltweite Durchsetzung des OECD-Standards unterstützt ie Bundesregierung aktiv im Rahmen des von der G20 itiierten Prozesses. Im Ergebnis dieses Prozesses ist in Netzwerk bilateraler Abkommen entstanden, die den ECD-Standard vollständig umsetzen. Zahlreiche Dop- elbesteuerungsabkommen wurden angepasst. nlage 62 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage es Abgeordneten Manfred Nink (SPD) (Drucksache 7/5015, Frage 89): Wie beurteilt die Bundesregierung die Folge, dass bei ei- ner einseitigen Anpassungstrategie der Defizitländer im Rah- men der Bewältigung makroökonomischer Ungleichgewichte im Euroraum das Nachfragewachstum aus diesen Ländern wegfällt, ohne dass die Möglichkeit besteht, es irgendwie zu ersetzen? Die Bundesregierung erachtet Anpassungsleistungen on Ländern mit übermäßigen Haushaltsdefiziten und auerhaft hohen Leistungsbilanzdefiziten als dringend rforderlich, um Stabilität und Wachstum im Euro-Raum ngfristig zu sichern. Nachfrage, die durch ständig achsende Kreditausweitung finanziert wird, kann zu risenhaften Entwicklungen führen. Entscheidend ist, ass diese Anpassungsleistungen durch Strukturrefor- en flankiert werden, die einen nachhaltigen Beitrag zur rhöhung der Wettbewerbsfähigkeit und des Wachs- mspotenzials leisten und die somit mittelfristig wie- erum einen Beitrag zur Steigerung der Nachfrage dar- tellen. Beispiele für solche Maßnahmen sind eine der roduktivität entsprechende Lohnentwicklung, beson- ere Anstrengungen in den Bereichen Bildung, For- chung und Entwicklung, Innovation und Infrastruktur. 95. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 16. März 2011 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14 Anlage 15 Anlage 16 Anlage 17 Anlage 18 Anlage 19 Anlage 20 Anlage 21 Anlage 22 Anlage 23 Anlage 24 Anlage 25 Anlage 26 Anlage 27 Anlage 28 Anlage 29 Anlage 30 Anlage 31 Anlage 32 Anlage 33 Anlage 34 Anlage 35 Anlage 36 Anlage 37 Anlage 38 Anlage 39 Anlage 40 Anlage 41 Anlage 42 Anlage 43 Anlage 44 Anlage 45 Anlage 46 Anlage 47 Anlage 48 Anlage 49 Anlage 50 Anlage 51 Anlage 52 Anlage 53 Anlage 54 Anlage 55 Anlage 56 Anlage 57 Anlage 58 Anlage 59 Anlage 60 Anlage 61 Anlage 62
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Agnes Alpers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)


    Wir haben über 126 Anerkennungsstellen in den

    16 Ländern und im Bund. Bezüglich der Berufe, die
    nicht bundeseinheitlich geregelt werden, haben wir das
    Problem, dass der Zuständigkeitsdschungel nicht besei-
    tigt werden wird. Welche Kooperationsformen mit den
    Ländern sind da angedacht?

    Welche Gewährleistung wird es, wenn wir diesen Zu-
    ständigkeitsdschungel überwinden wollen, geben, dass
    es nicht zu der Situation kommt, dass ein Bundesland
    bestimmte Qualifikationen und Berufsabschlüsse aner-
    kennt, ein anderes aber nicht?



Rede von Petra Pau
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)

Bitte, Herr Staatssekretär.

T
  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Thomas Rachel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)



    Sehr geehrte Frau Kollegin Alpers, diese Frage ist
    von der Sache her interessant, richtet sich allerdings an
    die 16 Bundesländer und müsste insofern den Zuständi-
    gen der jeweiligen Länder gestellt werden, weil es in de-
    ren Kompetenz steht, sowohl für den landeshoheitlichen
    Bereich Regelungen zu treffen als auch zu Abstimmun-
    gen zwischen den 16 Bundesländern zu kommen.