Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 95. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. März 2011 10859
(A) )
)(B)
einbarkeit von Beruf und Familie.
wird die demnächst zu veröffentlichende 4. Bilanz deut-
lich machen.
Gute Fortschritte gibt es zum Beispiel bei der Ausbil-
dung und Erwerbsbeteiligung von Frauen sowie der Ver-
Rößner, Tabea BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
16.03.2011
Dr. Schwanholz, Martin SPD 16.03.2011
Anlage 1
Liste der entschuldigte
*
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A
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Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
van Aken, Jan DIE LINKE 16.03.2011
Bellmann, Veronika CDU/CSU 16.03.2011
Börnsen (Bönstrup),
Wolfgang
CDU/CSU 16.03.2011
Brinkmann
(Hildesheim),
Bernhard
SPD 16.03.2011
Bülow, Marco SPD 16.03.2011
Burgbacher, Ernst FDP 16.03.2011
Dr. Danckert, Peter SPD 16.03.2011
Ernst, Klaus DIE LINKE 16.03.2011
Fischbach, Ingrid CDU/CSU 16.03.2011
Fischer (Karlsruhe-
Land), Axel E.
CDU/CSU 16.03.2011*
Friedhoff, Paul K. FDP 16.03.2011
Friedrich, Peter SPD 16.03.2011
Hempelmann, Rolf SPD 16.03.2011
Kipping, Katja DIE LINKE 16.03.2011
Klöckner, Julia CDU/CSU 16.03.2011
Koch, Harald DIE LINKE 16.03.2011
Kossendey, Thomas CDU/CSU 16.03.2011
Kuhn, Fritz BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
16.03.2011
Kunert, Katrin DIE LINKE 16.03.2011
Leidig, Sabine DIE LINKE 16.03.2011
Dr. Pfeiffer, Joachim CDU/CSU 16.03.2011
Pronold, Florian SPD 16.03.2011
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Anlagen zum Stenografischen Bericht
n Abgeordneten
für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versamm-
lung des Europarates
nlage 2
Erklärung
des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur namentli-
chen Abstimmung über den Antrag: Keine Pri-
vatisierung von Äckern, Seen und Wäldern
(93. Sitzung, Tagesordnungspunkt 34 b)
Ich habe versehentlich mit Ja gestimmt. Mein Votum
utet Nein.
nlage 3
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage der
bgeordneten Monika Lazar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
EN) (Drucksache 17/5015, Frage 4):
Warum sollte der von dem Bundesminister für Wirtschaft
und Technologie, Rainer Brüderle, vorgeschlagene „partner-
schaftliche Weg“ erfolgreicher sein als die seit zehn Jahren
geltende freiwillige Vereinbarung zwischen Wirtschaft und
Bundesregierung zur Gleichstellung?
Die Zusammenarbeit im Rahmen der Vereinbarung
on 2001 ist insgesamt nicht ohne Erfolge geblieben, das
enger-Schäfer, Kathrin DIE LINKE 16.03.2011
trothmann, Lena CDU/CSU 16.03.2011
rittin, Jürgen BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
16.03.2011
lrich, Alexander DIE LINKE 16.03.2011
ogel, Volkmar CDU/CSU 16.03.2011
ellmann, Karl-Georg CDU/CSU 16.03.2011
erner, Katrin DIE LINKE 16.03.2011
immermann, Sabine DIE LINKE 16.03.2011
bgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
10860 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 95. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. März 2011
(A) )
)(B)
Einen Nachholbedarf gibt es jedoch beim Frauen-
anteil in Führungspositionen. Das wurde bereits bei der
3. Bilanz gemeinsam konstatiert. Der Koalitionsvertrag
für die 17. Legislaturperiode greift deshalb die Förde-
rung von Frauen in Führungspositionen auf. Wir werden
prüfen, ob und inwiefern die Gesetze geändert und ef-
fektiver gestaltet werden müssen.
Bundesminister Brüderle hat einen „Nationalen Pakt
für mehr Frauen in Führungspositionen“ vorgeschlagen.
Vorbild ist der erfolgreiche Ausbildungspakt, den wir
gerade erneuert und mit neuen Akzenten versehen ha-
ben.
Die Unternehmen haben angesichts des drohenden
Fachkräftemangels verstanden, dass sie auf dem Gebiet
der Förderung von Frauen in Führungspositionen mehr
tun müssen als in den letzten zehn Jahren, um attraktive
Arbeitgeber zu sein und Entwicklungspotenziale zu nut-
zen.
Anlage 4
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage der
Abgeordneten Dr. Eva Högl (SPD) (Drucksache 17/5015,
Frage 5):
Welche Nichtregierungsorganisationen und Sozialpartner
hat die Bundesregierung vor oder während der Formulierung
des Entwurfs des Nationalen Reformprogramms Deutschland,
Draft-NRP, konsultiert, und welche Forderungen von Nichtre-
gierungsorganisationen und Sozialpartnern wurden von der
Bundesregierung bei der Formulierung des Entwurfs des
Draft-NRP übernommen?
Wie in der Einleitung des sogenannten „Draft-NRP“
vom 12. November 2010 selbst dargelegt, waren bei der
Erstellung dieses Entwurfs Sozialpartner und Nichtre-
gierungsorganisationen nicht beteiligt, da es sich um ei-
nen einmaligen und vorläufigen Bericht handelte.
Im Zuge der Erstellung des eigentlichen NRP, das im
April 2011 in Brüssel vorgelegt wird, fanden mit folgen-
den Organisationen Gespräche zum Inhalt und Aufbau
des NRP statt:
– Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI)
– Gemeinschaftsausschuss der Deutschen Gewerblichen
Wirtschaft
– Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)
– Deutscher Beamtenbund (DBB)
– Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK)
– Deutscher Landkreistag
– Deutscher Städte- und Gemeindebund
– Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH)
Die Gesprächspartner wurden zudem eingeladen, auf
der Grundlage des Draft-NRP Stellungnahmen und
Kommentare für den endgültigen NRP einzureichen.
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Weitere Stellungnahmen gingen ein von:
Nationale Armutskonferenz
Kommissariat der deutschen Bischöfe
Bundesverband Diakonie
Deutscher Caritasverband
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberver-
bände (BDA)
Der Textentwurf zum NRP befindet sich derzeit in der
bstimmung zwischen den Bundesressorts sowie mit
en Bundesländern. Inhaltliche Aussagen zu einzelnen
extpassagen sind daher zurzeit nicht möglich.
nlage 5
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage der
bgeordneten Dr. Eva Högl (SPD) (Drucksache 17/5015,
rage 6):
Wie gedenkt die Bundesregierung bei der Umsetzung der
Beschäftigungsziele des Nationalen Reformprogramms ge-
ringqualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie
Menschen mit Migrationshintergrund zu berücksichtigen, und
wieso gibt es für geringqualifizierte Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer sowie Migrantinnen und Migranten bisher
keine konkreten Beschäftigungsziele?
Zum ersten Teil der Frage: Wie die Bundesregierung
ie Arbeitsmarktbelange geringqualifizierter Arbeitneh-
erinnen und Arbeitnehmer sowie von Menschen mit
igrationshintergrund in ihrem Ansatz zur Anhebung
er Erwerbstätigenquote im Rahmen der Europa-2020-
trategie berücksichtigt, wird im Einzelnen im Nationa-
n Reformprogramm der Bundesregierung dargestellt.
ie bereits zur vorherigen Frage ausgeführt, befindet
ich der Textentwurf zum NRP derzeit in der Abstim-
ung zwischen den Bundesressorts sowie mit den Bun-
esländern. Weitergehende inhaltliche Aussagen zu ein-
elnen Textpassagen sind daher zurzeit nicht möglich.
Zum zweiten Teil der Frage: Der Europäische Rat hat
m 25./26. März 2010 als eines von fünf Kernzielen im
ahmen der Europa-2020-Strategie folgendes europäi-
che Ziel festgelegt: „Unter den 20- bis 64-jährigen
rauen und Männern wird eine Beschäftigungsquote von
5 Prozent angestrebt, auch durch die vermehrte Einbe-
iehung von Jugendlichen, älteren Arbeitnehmern und
eringqualifizierten sowie die bessere Eingliederung
on legalen Migranten.“
Die Mitgliedstaaten sind aufgefordert, unter Berück-
ichtigung dieses Ziels ihr nationales Ziel und eventuell
nterziele festzulegen. Die Bundesregierung hat schon
ühzeitig das europäische Ziel auch als nationale Ziel-
etzung übernommen und strebt eine Erwerbstätigen-
uote von 75 Prozent im Jahr 2020 auch für Deutschland
n. Zusätzlich hat sich die Bundesregierung Unterziele
r zwei Gruppen gesetzt: Die Erwerbstätigenquote der
rauen soll bis zum Jahr 2020 auf 73 Prozent steigen
nd die der Älteren – das sind die 55- bis 64-Jährigen –
uf 60 Prozent. Ich will darauf hinweisen, dass die we-
igsten Mitgliedstaaten, zumindest bislang, zusätzliche
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 95. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. März 2011 10861
(A) )
)(B)
Unterziele unter Bezugnahme auf die vom Europäischen
Rat genannten Untergruppen festgelegt haben. Lassen
Sie mich aber auch ausdrücklich klarstellen, dass dies
auch nicht vom Europäischen Rat verlangt wird. Die
Bundesregierung hat sich bei der Auswahl der Unter-
ziele auch davon leiten lassen, dass die Gruppen der
Frauen und der Älteren bereits in der Lissabon-Strategie
besondere Beachtung gefunden haben und Fortschritte
insbesondere bei diesen Gruppen eine wesentliche Vo-
raussetzung für die Erreichung des Oberziels sind. Die
Festlegung weiterer Unterziele ist seitens der Bundesre-
gierung nicht geplant.
Anlage 6
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage der
Abgeordneten Andrea Wicklein (SPD) (Drucksache
17/5015, Frage 7):
Wie will die Bundesregierung die Förderprogramme des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie weiter
für die Kreativwirtschaft öffnen, um ihre Zusagen gegenüber
der Branche einzuhalten?
Alle Förderprogramme des Bundeswirtschaftsminis-
teriums sind für die elf Teilmärkte der Kultur- und Krea-
tivwirtschaft offen. Dies gilt auch für ERP- und
KfW-Förderprogramme. Im Rahmen der Umsetzung der
Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft der Bundesre-
gierung hat sich allerdings gezeigt, dass insbesondere
die Kleinstunternehmen, Gründerinnen und Gründer der
Branche häufig noch zu wenig über die Programme und
die Möglichkeiten ihrer Inanspruchnahme wissen. Die
Bundesregierung hat deshalb eine Reihe von Maßnah-
men ergriffen, um die bestehenden Informationsdefizite
zu beheben. So ist es eine wesentliche Aufgabe des im
November 2009 eingerichteten Kompetenzzentrums Kul-
tur- und Kreativwirtschaft des Bundes, die Akteure der
Branche über bestehende Förderangebote zu informie-
ren. Gleiches gilt für die im letzten Jahr eingerichteten
Regionalbüros, die deutschlandweit an knapp 70 Orten
bis Ende Februar 2011 bereits rund 2 400 Einzelberatun-
gen von Kultur- und Kreativschaffenden durchgeführt
haben. Ergänzt wird das Angebot außerdem durch die im
letzten Jahr neu gestartete Internetseite kultur-kreativ-
wirtschaft.de sowie eine Reihe von Spezialpublikatio-
nen, etwa die Publikation zum am 22. Juni 2010 durch-
geführten Workshop Finanzierung.
Anlage 7
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des
Abgeordneten Garrelt Duin (SPD) (Drucksache 17/5015,
Frage 8):
Wie bewertet die Bundesregierung die steigenden Preise
für Nahrungsmittel und Öl im Hinblick auf die weitere Ent-
wicklung des privaten Konsums, und was wird die Bundesre-
gierung angesichts eines im vierten Quartal 2010 nur um
0,2 Prozent gestiegenen privaten Verbrauchs tun, um die Bin-
nennachfrage zu stärken?
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Der Anstieg der Verbraucherpreise betrug im Februar
,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Hauptursache für
ie höhere Teuerung sind steigende Preise für Energie-
üter und Nahrungsmittel auf den Weltmärkten. Ohne
erücksichtigung der Energie hätte die Teuerung im Fe-
ruar bei 1,2 Prozent gelegen. Gemäß ihrer im Rahmen
es Jahreswirtschaftsberichts 2011 veröffentlichten Jah-
sprojektion erwartet die Bundesregierung für den Jah-
sdurchschnitt 2011 eine Teuerung von 1,8 Prozent.
Der private Konsum als größtes Aggregat des Brutto-
landsprodukts trug bereits im vergangenen Jahr zum
achstum bei. Die privaten Konsumausgaben wuchsen
on Quartal zu Quartal stetig. Im Jahresverlauf nahmen
ie privaten Konsumausgaben um 1,4 Prozent zu. Nach
en aktuellen Daten trug die Binnennachfrage im ver-
angenen Jahr mit 2,4 Prozentpunkten zu zwei Dritteln
um Wachstum bei. Dies war der stärkste Beitrag der
innennachfrage seit mehr als zehn Jahren. Für das Jahr
011 geht die Bundesregierung von einem weiteren Zu-
achs der privaten Konsumausgaben aus. Auch das
achstumsgewicht der Binnennachfrage dürfte sich wei-
r erhöhen.
nlage 8
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage der
bgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
EN) (Drucksache 17/5015, Frage 9):
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über deutsche
Waffenlieferungen an Libyen innerhalb der letzten drei Mo-
nate?
Die Bundesregierung prüft nach Maßgabe der Außen-
irtschaftsverordnung die Ausfuhr von Kriegswaffen
nd sonstigen Rüstungsgütern nach Teil I Abschnitt A
er Ausfuhrliste (Anlage zur Außenwirtschaftsverord-
ung).
Der Wert der tatsächlich ausgeführten sonstigen Rüs-
ngsgüter wird statistisch nicht erfasst. Nur bei den dem
riegswaffenkontrollgesetz unterliegenden Kriegswaf-
n erfasst das Statistische Bundesamt im Rahmen des
esetzes über die Statistik des grenzüberschreitenden
arenverkehrs im Nachhinein tatsächliche Ausfuhren.
aher ist eine spezifische Aussage zu Lieferungen von
onstigen Rüstungsgütern aus Deutschland nach Libyen
nerhalb der letzten drei Monate nicht möglich. Kriegs-
affen wurden in diesem Zeitraum aus Deutschland
ach Libyen nicht geliefert.
nlage 9
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des
bgeordneten Manfred Nink (SPD) (Drucksache 17/5015,
rage 10):
Mit welchen Auswirkungen rechnet die Bundesregierung
für die innereuropäischen Exportaussichten der deutschen
Wirtschaft und für das Wachstum der Endnachfrage im Euro-
Raum?
10862 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 95. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. März 2011
(A) )
)(B)
Die Gesamteffekte der Anpassungsleistungen zum
Abbau übermäßiger Ungleichgewichte sind nicht genau
quantifizierbar. Das gilt somit auch für die innereuropäi-
schen Exportaussichten der deutschen Wirtschaft. Die
Bundesregierung geht aber davon aus, dass sich die
Maßnahmen in den einzelnen Ländern vertrauensbildend
für die Stabilität der Euro-Zone als Ganzes auswirken.
Anlage 10
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des
Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/5015, Frage 11):
Wie gedenkt die Bundesregierung die in Art. 3 Abs. 1 Buch-
stabe f des Beschlusses des Rates vom 10. Dezember 2010
über staatliche Beihilfen zur Erleichterung der Stilllegung nicht
wettbewerbsfähiger Steinkohlebergwerke (2010/787/EU) fest-
gelegten Reduzierungsschritte des Gesamtbetrages der Still-
legungsbeihilfen für den Steinkohlebergbau in Einklang zu
bringen mit den in § 3 des Steinkohlefinanzierungsgesetzes
bis 2019 zur Verfügung gestellten Plafondmitteln für den
Steinkohlebergbau zuzüglich der vom Land Nordrhein-West-
falen im Rahmen der Vereinbarung zum Steinkohlebergbau
2007 zugesagten Mittel, und weshalb hat die Bundesregierung
in ihrem aktuell in den Deutschen Bundestag eingebrachten
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Steinkohlefinanzie-
rungsgesetzes (Bundestagsdrucksache 17/4805) keine dem
oben genannten Beschluss des Rates entsprechende Reduzie-
rung der Plafondmittel vorgesehen?
Der Beschluss des Rates 2010/787/EU vom 10. De-
zember 2010 über staatliche Beihilfen zur Erleichterung
der Stilllegung nicht wettbewerbsfähiger Steinkohle-
bergwerke fordert in Art. 3 Abs. 1 lit. f konkrete Redu-
zierungsschritte für die Entwicklung der sogenannten
Stilllegungsbeihilfen, das sind Betriebsbeihilfen für still-
zulegende Bergwerke. Nicht betroffen von diesen Vorga-
ben sind Beihilfen zur Deckung außergewöhnlicher Kos-
ten nach Art. 4. Darunter fallen Beihilfen für Altlasten
und für Stilllegungsaufwendungen.
Die Bundesregierung wird dafür Sorge tragen, dass die
Maßgaben des EU-Beschlusses umgesetzt werden. Das
Steinkohlefinanzierungsgesetz sieht für die Hilfen nach
den Art. 3 und 4 jeweils einen zusammenfassenden jähr-
lichen Plafond vor. Da das Steinkohlefinanzierungsgesetz
lediglich Höchstbeträge für Plafondmitteln definiert, ist
zur Umsetzung der Reduzierungsschritte für die Betriebs-
beihilfen eine Gesetzesänderung nicht erforderlich.
Anlage 11
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
Frage der Abgeordneten Katja Mast (SPD) (Drucksa-
che 17/5015, Frage 12):
Welche neuen Maßnahmen und Initiativen plant die Bun-
desregierung, um mehr Chancengleichheit von Menschen mit
Behinderung am Arbeitsmarkt und mehr Arbeitsplätze für
Menschen mit Behinderung zu erreichen?
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Die Förderung der beruflichen Teilhabe behinderter
nd schwerbehinderter Menschen ist ein zentrales Ele-
ent der Arbeitsmarktpolitik der Bundesregierung. An-
esichts der sich verbessernden Lage auf dem Arbeits-
arkt und eines sich abzeichnenden Fachkräftemangels
t es ein wichtiges Ziel, die Integrationschancen
chwerbehinderter Menschen zu verbessern und die sich
ietenden Potenziale zu nutzen. Die Bundesregierung
rüft derzeit im Rahmen des Nationalen Aktionsplans
ur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
onkrete Maßnahmen, mit denen die Beschäftigungs-
ituation von Menschen mit Behinderung weiter verbes-
ert werden kann.
nlage 12
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
rage der Abgeordneten Katja Mast (SPD) (Drucksa-
he 17/5015, Frage 13):
In welcher Weise wird die Bundesregierung Forschung
und Entwicklung zu universellem Design sowie für neue
Technologien, die für Menschen mit Behinderung geeignet
sind, fördern?
Die Bundesregierung fördert mit verschiedenen An-
ätzen die generationenübergreifende Gestaltung von
rodukten und Dienstleistungen nach den Prinzipien des
niversellen Designs.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung
rdert beispielsweise die Entwicklung von altersgerech-
n Assistenzsystemen für ein gesundes und unabhängi-
es Leben. Diese Systeme sind grundsätzlich geeignet,
uch behinderte Menschen zu unterstützen und ihnen
ine aktive Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu er-
öglichen. Das Projekt „Mobil bis ins hohe Alter – naht-
se Mobilitätsketten zur Beseitigung, Umgehung und
berwindung von Barrieren“ legt den Schwerpunkt auf
chnisch assistierte Mobilitätslösungen für ältere Men-
chen. Darüber hinaus werden Forschungs- und Ent-
icklungsvorhaben gefördert, die ein hohes Innova-
onspotenzial für das Zukunftsfeld „Mensch–Technik–
ooperation“ besitzen. Behinderte Menschen sollen hier
on den technologischen Innovationen profitieren.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technolo-
ie hat 2009 eine Studie zu den wirtschaftlichen Impul-
en des universellen Designs vorgestellt. Im Anschluss
aran werden 10 Unternehmerkonferenzen bis zum Jahr
012 durchgeführt, bei denen das Konzept des universel-
n Designs in verschiedenen Wirtschaftsbereichen ins-
esondere mit kleinen und mittleren Unternehmen erör-
rt werden soll.
Darüber hinaus fördert das Bundesministerium für
rbeit und Soziales mit den Mitteln der Ausgleichsab-
abe Modellprojekte, die sich auch mit den notwendigen
ilfen und Unterstützungen bei der technischen Arbeits-
latzanpassung beschäftigen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 95. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. März 2011 10863
(A) )
)(B)
Anlage 13
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
Frage der Abgeordneten Gabriele Hiller-Ohm (SPD)
(Drucksache 17/5015, Frage 14):
Wie wird gewährleistet, dass die Aktionspläne zur Umset-
zung der UN-Behindertenrechtskonvention von Bund und
Ländern aufeinander abgestimmt werden, und welche Bund-
Länder-Gremien arbeiten gegebenenfalls an einer Abstim-
mung?
Es gibt einen permanenten fachlichen Austausch zwi-
schen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales
und den jeweils zuständigen Länderministerien. Zur Er-
stellung des Nationalen Aktionsplans hat es bereits im
Frühjahr 2010 ein vorbereitendes Gespräch mit den Län-
dern gegeben. Zuletzt fand am 1. März 2011 erneut ein
Austausch mit den Ländern statt.
Zudem waren Vertreterinnen und Vertreter der Länder
zu allen den Nationalen Aktionsplan vorbereitenden Ver-
anstaltungen und Kongressen des Bundesministeriums
für Arbeit und Soziales eingeladen.
Darüber hinaus wird auch der Staatenbericht, den
Deutschland zur Umsetzung der UN-Behindertenrechts-
konvention in 2011 vorlegen muss, in enger Abstim-
mung der Bundesregierung mit den Ländern erstellt.
Anlage 14
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
Frage der Abgeordneten Gabriele Hiller-Ohm (SPD)
(Drucksache 17/5015, Frage 15):
Wie werden private und öffentliche Unternehmen in den
Prozess der Umsetzung der UN-Behindertenkonvention ein-
bezogen?
Bei der Erstellung des Nationalen Aktionsplans legt
die Bundesregierung besonderen Wert auf die Einbin-
dung von Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesell-
schaft. Dazu gehören auch die Sozialpartner sowie Ver-
treterinnen und Vertreter von öffentlichen und privaten
Unternehmen. Diese waren auf den Kongressen und Ver-
anstaltungen des Bundesministeriums für Arbeit und
Soziales vertreten und haben dabei ihre Anregungen ein-
gebracht. Zudem finden auch außerhalb von Veranstal-
tungen Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der
Unternehmensseite statt. Außerdem gehören die Sozial-
partner dem Ausschuss an, der das BMAS bei der Erstel-
lung des Nationalen Aktionsplans unterstützt und berät.
Eigene Maßnahmen oder Aktionspläne von Unterneh-
men und Verbänden werden seitens der Bundesregierung
begrüßt und sind ausdrücklich erwünscht.
Anlage 15
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
Frage der Abgeordneten Silvia Schmidt (Eisleben)
(SPD) (Drucksache 17/5015, Frage 16):
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(D
Wird die Bundesregierung den Staatenbericht gemäß
Art. 35 der UN-Behindertenrechtskonvention in der vorgege-
benen Frist dem Ausschuss gemäß Art. 34 der UN-Behinder-
tenrechtskonvention vorlegen, und wann wird dieser dem
Deutschen Bundestag zur Kenntnis gegeben?
Der erste Staatenbericht zur UN-Behindertenrechts-
onvention soll dem Ausschuss der Vereinten Nationen
r die Rechte von Menschen mit Behinderungen einen
berblick über die Maßnahmen geben, die Deutschland
ur Umsetzung der Konvention getroffen hat. Ganz
ichtig ist hierbei, dass auch die Maßnahmen des Natio-
alen Aktionsplans in den Staatenbericht einfließen.
Die Bundesregierung hat bei der Erarbeitung des Na-
onalen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behinder-
nrechtskonvention ganz bewusst auf einen breiten Be-
iligungsprozess gesetzt. Menschen mit Behinderungen,
re Verbände sowie viele Fachleute aus der Zivilgesell-
chaft und Wissenschaft haben das Angebot angenom-
en und in den vergangenen Monaten eine Vielzahl gu-
r Ideen und Anregungen eingebracht.
Selbstverständlich werden die Vorschläge zur Umset-
ung der Konvention auf ihre Machbarkeit hin geprüft.
ies nimmt nach der großen Resonanz mehr Zeit in An-
pruch als ursprünglich veranschlagt. Aus Sicht der Bun-
esregierung ist es zudem sachgerecht, in den Staatenbe-
cht die Maßnahmen des Nationalen Aktionsplans
infließen zu lassen. Deshalb wird die Bundesregierung
iesen Bericht einige Wochen später als in der UN-Be-
indertenrechtskonvention vorgesehen beschließen und
em Deutschen Bundestag zur Kenntnis geben.
nlage 16
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
rage der Abgeordneten Silvia Schmidt (Eisleben)
PD) (Drucksache 17/5015, Frage 17):
Welche Artikel der UN-Behindertenrechtskonvention ent-
halten nach Ansicht der Bundesregierung individuelle Rechts-
positionen für die Betroffenen, die schon heute in Anspruch
genommen werden können, und wird die Bundesregierung im
Rahmen des Nationalen Aktionsplans auch die Forderung des
Deutschen Behindertenrates aufnehmen, Schulungen und
Sensibilisierungsmaßnahmen für die Ziele der Konvention in
Behörden und damit auch für Richterinnen und Richter zu för-
dern?
Die meisten der in der UN-Behindertenrechtskonven-
on enthaltenen Rechte, darunter die wirtschaftlichen,
ozialen und kulturellen Rechte, sind nicht direkt vor
ericht einklagbar und stellen keine unmittelbare An-
pruchsgrundlage für Bürgerinnen und Bürger dar. Eine
olche umfassende subjektive Komponente ist in der
onvention im Grundsatz ebenso wenig vorgesehen wie
den meisten anderen Menschenrechtskonventionen.
Ausnahmen sind lediglich sogenannte selbst-vollzie-
ende (self-executing) Normen. Regelungen des Völker-
chts sind dann „selbst vollziehend“, wenn die einzelne
egelung den Adressaten so klar bezeichnet und der An-
pruch so klar formuliert ist, dass die Bestimmungen
hne Weiteres von staatlicher Seite angewandt werden
önnen. Ein konkretes Beispiel ist Art. 12 Abs. 1 der
10864 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 95. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. März 2011
(A) )
)(B)
UN-Behindertenrechtskonvention zur Anerkennung von
Menschen mit Behinderungen als Rechtssubjekte.
Auch wenn die meisten Rechte der Konvention nicht
„selbst-vollziehend“ sind, haben alle Rechte der Kon-
vention Auswirkungen auf die Auslegung von bestehen-
den Gesetzen. Wie das Grundgesetz so sind auch die
einfachen Gesetze des Bundes und der Länder völker-
rechtskonform auszulegen und die Zielsetzungen der
UN-Behindertenrechtskonvention zu beachten.
Sensibilisierungsmaßnahmen für unterschiedliche Be-
rufsgruppen, darunter auch Mitarbeiterinnen und Mitar-
beiter von Behörden sowie Richterinnen und Richter,
werden Gegenstand des Nationalen Aktionsplans der
Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behinderten-
rechtskonvention sein. Zu beachten ist jedoch, dass für
die Fort- und Weiterbildung der im Landesdienst stehen-
den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Richte-
rinnen und Richter vor allem die Länder zuständig sind.
Anlage 17
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
Frage des Abgeordneten Michael Groß (SPD) (Druck-
sache 17/5015, Frage 20):
Wie beurteilt die Bundesregierung die Wirksamkeit der di-
versen Programme und Instrumente zur Integration von Per-
sonen mit migrationsspezifischen Problemlagen in Ausbil-
dung, Arbeit oder Selbstständigkeit?
Die Bundesregierung ist bestrebt, die Programme und
Instrumente zur Verbesserung der Integration von Perso-
nen mit Migrationshintergrund in den Arbeitsmarkt kon-
tinuierlich auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen und
fortzuentwickeln.
Ein Großteil der Maßnahmen der Ausbildungsförde-
rung richtet sich nicht ausschließlich an Personen mit
Migrationshintergrund, sondern in der Regel an Jugend-
liche mit besonderem Unterstützungsbedarf. Jugendliche
mit Migrationshintergrund können von diesen Maßnah-
men häufig in besonderem Maße profitieren, da sie in
den jeweiligen Zielgruppen in der Regel stark vertreten
sind. Mit der Initiative „Abschluss und Anschluss – Bil-
dungsketten bis zum Ausbildungsabschluss“ hat das
Bundesministerium für Bildung und Forschung, BMBF,
positiv evaluierte Ansätze aufgegriffen und zu einem
strategischen Gesamtkonzept weiterentwickelt.
Die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales,
BMAS, in Auftrag gegebene SGB-II-Wirkungsanalyse
ergibt für den Bereich der Grundsicherung für Arbeitsu-
chende, dass die Beratungsfachkräfte in den untersuch-
ten Grundsicherungsstellen zum Untersuchungszeit-
punkt 2008 nur selten über Konzepte und Strategien für
den Umgang mit migrationsspezifischen Problemen ver-
fügen und in der Regel nicht hinreichend für die Belange
von Personen mit Migrationshintergrund qualifiziert und
sensibilisiert sind. Hierauf hat die Bundesregierung re-
agiert und wird ab Mitte 2011 das Förderprogramm „In-
tegration durch Qualifizierung“ zu einer bundesweiten
Struktur regionaler Netzwerke ausbauen. Diese haben
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ie Aufgabe, ein flächendeckendes Angebot zur inter-
ulturellen und migrationsspezifischen Qualifizierung
er Beratungsfachkräfte in den Regelinstitutionen vor
rt (insbesondere Jobcenter) bereitzustellen.
Ein weiteres wichtiges Programm der Bundesregie-
ng zur Verbesserung der Arbeitsmarktintegration von
igrantinnen und Migranten ist das Bundesprogramm
r Bleibeberechtigte und Flüchtlinge. Es zielt darauf ab,
ie spezielle Zielgruppe der Ausländerinnen und Aus-
nder, die derzeit nur ein Bleiberecht auf Probe haben,
abei zu unterstützen, ihren Lebensunterhalt eigenstän-
ig zu sichern, damit sie dauerhaft in Deutschland leben
önnen.
In der ersten Förderrunde wurden von Juni 2008 bis
ktober 2010 11 400 Menschen gefördert; davon wur-
en 54 Prozent in Arbeit oder Ausbildung vermittelt.
ine zweite Förderrunde startete im Juni 2010.
Darüber hinaus ist beispielsweise der ESF-unter-
tützte „Mikrokreditfonds Deutschland“ des BMAS und
es Bundesministeriums für Wirtschaft und Technolo-
ie, BMWi, der Kleinkredite an Existenzgründer vergibt,
usgesprochen effektiv beim Erreichen dieser Ziel-
ruppe. Seit dem Programmstart vor gut einem Jahr gin-
en mehr als 40 Prozent der circa 1 800 vergebenen Kre-
ite an Kleinunternehmer mit Migrationshintergrund.
Insgesamt profitieren Migrantinnen und Migranten
om kräftigen Aufschwung am deutschen Arbeitsmarkt
urch sinkende Arbeitslosigkeit.
Dennoch liegt die Arbeitslosenquote von Ausländern
och immer deutlich höher als die der Deutschen
15,9 Prozent gegenüber 7,3 Prozent, Stand: Januar 2011).
ie Bundesregierung wird deshalb ihre vielfältigen An-
trengungen für eine verbesserte Arbeitsmarktintegra-
on von Migrantinnen und Migranten konsequent fort-
etzen.
nlage 18
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
rage des Abgeordneten Michael Groß (SPD) (Druck-
ache 17/5015, Frage 21):
Mit welchen konkreten Initiativen wird die Bundesregie-
rung darauf hinwirken, die derzeit existierenden Programme
und Instrumente zur Integration von Personen mit migrations-
spezifischen Problemlagen in Ausbildung, Arbeit oder Selbst-
ständigkeit der Europäischen Union, des Bundes und der Län-
der aufeinander abzustimmen?
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat
chon im Rahmen der 44. Sitzung des Ausschusses für
rbeit und Soziales am 19. Januar 2011 ausführlich über
ie Aktivitäten der Bundesregierung zur nachhaltigen
erbesserung der Situation von Menschen mit Migrations-
intergrund auf dem Arbeitsmarkt berichtet, Ausschuss-
rucksache 17(11)429 vom 24. Februar 2011.
Der Koalitionsvertrag zur 17. Legislaturperiode sieht
ie Weiterentwicklung des Nationalen Integrationsplans,
IP, zu einem Nationalen Aktionsplan, NAP, mit kon-
reten, verbindlichen und überprüfbaren Zielvorgaben
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 95. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. März 2011 10865
(A) )
)(B)
vor. Diesen Folgeprozess hat die Bundeskanzlerin am
3. November 2010 im Rahmen des vierten Integrations-
gipfels eingeleitet.
Zur Erarbeitung des Aktionsplans wurden elf Dialog-
foren eingerichtet, die die Themenfelder des NIP fort-
führen und erweitern sollen. Ziel des NAP-Prozesses ist
es insbesondere – neben der Erarbeitung von verbindli-
chen Zielvorgaben –, bestehende und geplante Integra-
tionsprogramme stärker aufeinander abzustimmen und
nachhaltig auszugestalten.
Parallel zur Erarbeitung des NAP erörtert und prüft die
Bundesregierung im Rahmen einer Ressortabstimmung
derzeit die Möglichkeiten einer stärkeren Vernetzung und
Bündelung bestehender Integrationsprogramme der ver-
schiedenen Bundesministerien.
Außerdem bereitet die Bundesregierung die Grün-
dung eines Bundesbeirates für Integration vor, der die
Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flücht-
linge und Integration bei der Erfüllung ihrer Aufgaben
beraten und unterstützen soll.
Anlage 19
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
Frage der Abgeordneten Ute Kumpf (SPD) (Drucksache
17/5015, Frage 22):
In welcher Form wird die Sprachförderung bei Menschen
mit Migrationshintergrund mit den Qualifizierungsmaßnah-
men der Bundesagentur für Arbeit verknüpft, und sieht das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales hier Verbesse-
rungsbedarf?
Eine Verknüpfung mit Qualifizierungsmaßnahmen der
Bundesagentur für Arbeit findet auf Maßnahmenebene
nicht statt. Die Maßnahmen zur berufsbezogenen Sprach-
förderung enthalten neben der eigentlichen Sprachförde-
rung grundsätzlich auch Elemente der beruflichen Wei-
terbildung. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des
ESF-geförderten Programms zur berufsbezogenen Sprach-
förderung für Personen mit Migrationshintergrund,
ESF-BAMF-Programm, sind aber in erster Linie Leis-
tungsbezieherinnen und Leistungsbezieher nach dem
SGB III und SGB II. Sie werden durch die Agenturen für
Arbeit oder Jobcenter betreut, bei Bedarf für Maßnahmen
nach dem ESF-BAMF-Programm ausgewählt und im
Anschluss daran den örtlich jeweils zuständigen Maßnah-
meträgern gemeldet.
Anlage 20
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
Frage der Abgeordneten Ute Kumpf (SPD) (Drucksache
17/5015, Frage 23):
Wie viele Personen haben seit Etablierung des Programms
zur berufsbezogenen Sprachförderung im Jahr 2009 an die-
sem teilgenommen, und welche messbaren Integrationsfort-
schritte konnten die Teilnehmer im Anschluss daran erzielen?
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Während der Anlaufphase des Programms im Jahr
009 nahmen rund 9 500 Personen teil. Im Jahr 2010
aren es bereits 18 000 Teilnehmerinnen und Teilneh-
er. Erste Abfragen bei den Kursträgern beschreiben
ine Vermittlungsquote in den ersten Arbeitsmarkt von
irca 20 bis 30 Prozent. Genauere Erkenntnisse zu den
tegrationsfortschritten werden zukünftig von der Ende
010 gestarteten Evaluierung des Programms erwartet.
nlage 21
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Fra-
en der Abgeordneten Aydan Özoğuz (SPD) (Drucksa-
he 17/5015, Fragen 24 und 25):
Wie hoch ist der Anteil von Mitteln der Europäischen
Union an den Programmen der Bundesregierung, die zur
Überwindung von migrationsspezifischen Problemlagen die-
nen bzw. an denen Personen mit migrationsspezifischen Pro-
blemlagen besonders partizipieren?
Welche internationalen Beispiele hält die Bundesregierung
für nachahmenswert, wenn es darum geht, die Vermittlung
von Ausländern und Personen mit Migrationshintergrund in
Ausbildung, Arbeit oder eine Selbstständigkeit zu verbessern,
und wie lassen sich diese auf Deutschland übertragen?
u Frage 24:
Eine exakte Bezifferung des Anteils von EU-Mitteln
n den oben genannten Programmen der Bundesregie-
ng ist nicht möglich, da eine Vielzahl von Program-
en und Maßnahmen existiert, von denen Personen mit
igrationshintergrund mit ihren spezifischen Problem-
gen maßgeblich profitieren, wenngleich sich die Pro-
ramme nicht ausschließlich an diese Zielgruppe rich-
n. Dies umfasst Programme aus vielfältigen Bereichen
es sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Zusam-
enlebens, von der Förderung zivilgesellschaftlicher
nd kultureller Teilhabe bis hin zur Integration in Ar-
eitsmarkt und Erwerbsleben.
Als Beispiele für von der Bundesregierung aufgelegte
örderprogramme, die ausschließlich auf die Verbesse-
ng der Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Mi-
rationshintergrund abzielen, seien hier das „Programm
ur Stärkung der berufsbezogenen Sprachkompetenz für
ersonen mit Migrationshintergrund ,ESF-BAMF-Pro-
ramm, und das XENOS-Sonderprogramm „Arbeits-
arktliche Unterstützung für Bleibeberechtigte und
lüchtlinge mit Zugang zum Arbeitsmarkt“ genannt.
eide Programme werden mit insgesamt 277 Millionen
uro aus ESF-Mitteln gefördert; darüber hinaus fließen
9 Millionen Euro aus dem Haushalt des BMAS in das
undesprogramm für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge.
Es muss allerdings berücksichtigt werden, dass Men-
chen mit Migrationshintergrund auch im Rahmen ande-
r ESF-Programme erreicht werden, obwohl sie nicht
ie ausschließliche Zielgruppe sind. So haben beispiels-
eise im Rahmen des Programms „XENOS-Integration
nd Vielfalt“ 30 Prozent der Teilnehmerinnen und Teil-
ehmer einen Migrationshintergrund, und im Rahmen
es „Mikrokreditfonds Deutschland“ wurden seit Pro-
rammstart vor gut einem Jahr mehr als 40 Prozent der
10866 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 95. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. März 2011
(A) )
)(B)
Kredite an Kleinunternehmer mit Migrationshintergrund
ausgegeben.
Eine wichtige Ergänzung nationaler Integrationsför-
derprogramme stellt auch der Europäische Integrations-
fonds, EIF, dar. Ziel des EIF ist es, die EU-Mitgliedstaa-
ten bei der Integration von Drittstaatsangehörigen mit
unterschiedlichem ethnischen, sprachlichen, kulturellen,
sozialen und religiösen Hintergrund zu unterstützen. Zur
Förderung von Integrationsmaßnahmen im Rahmen des
EIF standen Deutschland im Jahr 2010 Mittel in Höhe
von 13,582 Millionen Euro zur Verfügung.
Zu Frage 25:
Bei ihren Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeits-
marktintegration von Migrantinnen und Migranten be-
achtet die Bundesregierung fortlaufend Erfahrungen und
Erkenntnisse auch aus anderen Ländern und lässt diese
in die Programmgestaltung einfließen. Sie berücksichtigt
dabei sowohl Ergebnisse laufender Evaluierungen der
Instrumente der Arbeitsmarktpolitik als auch Ergebnisse
internationaler Vergleichsuntersuchungen, insbesondere
der OECD.
Im Rahmen des Nationalen Aktionsplans wurde das
Dialogforum „Migranten im öffentlichen Dienst“ unter
Federführung des Bundesministeriums des Innern einge-
richtet. Dort werden konkrete Maßnahmen entwickelt,
um den Anteil der Personen mit Migrationshintergrund
an allen Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund,
Ländern und Kommunen zu erhöhen.
Ein weiteres arbeitsmarkpolitisches Handlungsfeld,
bei dem Ansätze aus anderen Ländern wichtige Impulse
liefern, ist die Unterstützung von Migrantinnen und
Migranten beim Schritt in die Selbstständigkeit. Um
Problemen bei der Kreditbeschaffung zur Gründungsfi-
nanzierung zu begegnen, haben beispielsweise die Nie-
derlande staatlich finanzierte Mikrokreditprogramme für
Unternehmensgründerinnen und -gründer mit Migra-
tionshintergrund aufgelegt. Die Bundesregierung hat mit
dem „Mikrokreditfonds Deutschland“, der vom Europäi-
schen Sozialfonds unterstützt wird, ein ähnliches Instru-
ment erfolgreich umgesetzt.
Anlage 22
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
Frage des Abgeordneten Oliver Kaczmarek (SPD)
(Drucksache 17/5015, Frage 28):
Wie hoch ist der Anteil von Beschäftigten mit Migrations-
hintergrund in den Jobcentern und Optionskommunen, insbe-
sondere im Fallmanagement, und welche Bedeutung misst die
Bundesregierung sprachlichen Verständigungsschwierigkei-
ten von Mitarbeitern der Grundsicherungsstellen und deren
Kunden bei?
Der Bundesregierung liegen zum Anteil der Beschäf-
tigten mit Mitgrationshintergrund in den Jobcentern
keine Angaben vor.
Die Ergebnisse des BMAS-Forschungsprojektes
„Wirkungen des SGB II auf Personen mit Migrations-
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intergrund“ zeigen, dass häufig sprachliche Verständi-
ungsschwierigkeiten zwischen den Fachkräften in den
obcentern und den Kunden mit Migrationshintergrund
estehen. Dieses Problem haben die Träger der Grund-
icherung für Arbeitsuchende erkannt und nutzen umfas-
end die Möglichkeiten des Zugangs zu Integrationskur-
en des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge,
AMF, für Leistungsberechtigte nach dem SGB II.
Gemeinsam mit der Integrationsbeauftragten der
undesregierung und dem BMAS hat die BA eine „Ge-
einsame Initiative zur Verbesserung der Arbeitsmarkt-
tegration von Menschen mit Migrationshintergrund“
estartet. Ebenso ist das Netzwerk „Integration durch
ualifizierung“, IQ, ein gutes Beispiel. Darüber hinaus
ind die Angebote des virtuellen Arbeitsmarktes der BA,
OBBÖRSE, in sechs Sprachen verfügbar.
nlage 23
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
rage der Abgeordneten Bärbel Bas (SPD) (Drucksache
7/5015, Frage 29):
Sieht die Bundesregierung einen Bedarf, die Nachteile am
Arbeitsmarkt, die aus der Staatsangehörigkeit, der ethnischen
Herkunft oder der mangelnden Beherrschung der deutschen
Sprache resultieren, als Auftrag an die Arbeitsverwaltung in
§ 1 Abs. 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, SGB II, zu
verankern, und wenn nein, warum nicht?
Eine gesetzliche Regelung im Sinne der Fragestellung
äre nicht zielführend. Das Gesetz, § 1 Abs. 1 Zweites
uch Sozialgesetzbuch – SGB II, beschreibt im Sinne
on Programmsätzen die Aufgaben und Ziele der Grund-
icherung für Arbeitsuchende. Die Träger der Grund-
icherung für Arbeitsuchende berücksichtigen in diesem
ahmen sämtliche individuellen arbeitsmarktbezogenen
andlungsbedarfe. Das gilt auch, soweit sie sich aus der
taatsangehörigkeit, der ethnischen Herkunft oder der
angelnden Beherrschung der deutschen Sprache erge-
en können.
Über die allgemeinen Programmsätze hinaus gibt § 3
bs. 2b SGB II der Verwaltung einen konkreten Hand-
ngsauftrag: Wenn die Kenntnisse der deutschen Sprache
nzureichend sind, müssen die Grundsicherungsstellen auf
ie Teilnahme an einem Integrationskurs hinwirken. Da-
ber hinaus muss eine verbindliche Vereinbarung zur
eilnahme am Integrationskurs als Bestandteil des für das
GB II maßgeblichen Leitgedankens des Förderns und
orderns in die Eingliederungsvereinbarung aufgenom-
en werden, soweit eine unmittelbare Vermittlung in
usbildung oder Arbeit nicht möglich ist.
nlage 24
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Fra-
en des Abgeordneten Michael Gerdes (SPD) (Druck-
ache 17/5015, Fragen 30 und 31):
Welche Programme und Instrumente zur Integration von
Personen mit migrationsspezifischen Problemlagen in Ausbil-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 95. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. März 2011 10867
(A) )
)(B)
dung, Arbeit oder Selbstständigkeit sind seit dem Regierungs-
wechsel 2009 neu eingeführt worden?
An welchen Stellen sind diese Programme und Instru-
mente deckungsgleich bzw. überschneiden sich inhaltlich?
Zu Frage 30:
Die Bundesregierung unterstützt die Integration von
Menschen mit Migrationshintergrund durch eine Viel-
zahl von Maßnahmen und Programmen. Auf dem
4. Integrationsgipfel der Bundeskanzlerin am 3. No-
vember 2010 wurde beschlossen, den Nationalen Inte-
grationsplan zu einem Nationalen Aktionsplan mit klar
definierten und zu überprüfenden Zielvorgaben weiter-
zuentwickeln. Darüber hinaus stimmt die Bundesregie-
rung derzeit ein neues Gesetz zur Anerkennung auslän-
discher Berufsabschlüsse ab und baut das Programm
„Integration durch Qualifizierung“ regional und inhalt-
lich aus.
Mit dem Start des „Mikrokreditfonds Deutschland“
– insbesondere für Existenzgründerinnen und -gründer –
wurde Anfang 2010 ein wirksames Instrument zur Grün-
dungsunterstützung eingeführt, das sich insbesondere an
Personen mit Migrationshintergrund richtet.
Außerdem wurde im Oktober 2010 mit dem Aufbau
des Lernportals „ich-will-deutsch-lernen.de“ begonnen.
Schließlich wurde das ESF-unterstützte Bundespro-
gramm für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge um eine
zweite Förderrunde verlängert, und auch das Programm
„XENOS-Integration und Vielfalt“ soll dieses Jahr in
eine zweite Förderrunde gehen.
Im Hinblick auf die arbeitsmarktpolitischen Instru-
mente ist darauf hinzuweisen, dass grundsätzlich allen
Personen mit Migrationshintergrund bei Vorliegen der
individuellen Voraussetzungen auch alle arbeitsmarktpo-
litischen Maßnahmen zur Verfügung stehen.
Die Erhöhung der Ausbildungsbeteiligung von Ju-
gendlichen mit Migrationshintergrund ist ein Ziel des am
26. Oktober 2010 beschlossenen „neuen“ Nationalen
Paktes für Ausbildung und Fachkräftesicherung. So ha-
ben die Paktpartner für diesen Personenkreis entspre-
chende Maßnahmen, zum Beispiel die Durchführung
von regionalen Ausbildungskonferenzen oder von El-
ternkonferenzen, vereinbart. In diesem Zusammenhang
ist auch die neue Initiative „Abschluss und Anschluss –
Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss“ des
Bundesministeriums für Bildung und Forschung zu er-
wähnen. Hier werden Jugendliche an Haupt- und Förder-
schulen individuell in ihrem Entwicklungsprozess unter-
stützt, das heißt vom Berufswahlprozess über den
Übergang in eine betriebliche Ausbildung bis hin zum
Ausbildungsabschluss. Da Kinder und Jugendliche mit
Migrationshintergrund an Hauptschulen mit 27,6 Pro-
zent überrepräsentiert sind, ist davon auszugehen, dass
sie von dieser Initiative besonders profitieren werden.
Zu Frage 31:
Grundsätzlich verfolgen alle Programme und Instru-
mente das Ziel, die Integration von Menschen mit Mi-
grationshintergrund in Wirtschaft und Gesellschaft zu
fördern, wobei die Ansätze der einzelnen Maßnahmen
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ehr unterschiedlich sein können. Überschneidungen
ind punktuell nicht immer zu vermeiden.
Um diese Überschneidungen zu minimieren und posi-
ve Synergieeffekte zu erzielen, stimmen sich die Bun-
esressorts regelmäßig ab. Hierzu dient insbesondere der
ktuell laufende Prozess der elf Dialogforen des Natio-
alen Aktionsplans. Zudem gibt es derzeit eine Ressort-
bstimmung, die die einzelnen integrationsrelevanten
rogramme zusammentragen soll, um mögliche Syner-
ieeffekte zu prüfen.
nlage 25
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
rage der Abgeordneten Doris Barnett (SPD) (Drucksa-
he 17/5015, Frage 32):
Welche Auswirkungen wird nach Einschätzung der Bun-
desregierung die ab Mai 2011 eingeführte Umsetzung der Ent-
senderichtlinie auf den deutschen Arbeitsmarkt haben, und in
welchem Maße würde die Einführung eines gesetzlichen Min-
destlohnes in Deutschland der Gefahr eines damit einherge-
henden Lohndumpings entgegenwirken?
Die Richtlinie über die Entsendung von Arbeitneh-
ern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen,
L 96/71/EG – Entsenderichtlinie, wird in Deutschland
urch das Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen
r grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im
land beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerin-
en, Arbeitnehmer-Entsendegesetz – AEntG, umgesetzt.
as 1996 in Kraft getretene und zuletzt im Jahr 2009 ge-
nderte AEntG setzt die Richtlinie vollständig um; wei-
re Umsetzungen der Entsenderichtlinie sind derzeit
eder erforderlich noch geplant.
Soweit mit dem Datum Mai 2011 das Auslaufen der
bergangsbestimmungen für die 2004 beigetretenen
itgliedstaaten (Polen, Ungarn, Tschechien, Slowakei,
lowenien, Estland, Lettland, Litauen, sogenannte EU-8)
um 1. Mai 2011 angesprochen sein sollte, hat dieses
atum auf die Umsetzung der Entsenderichtlinie keinen
influss.
Der deutsche Arbeitsmarkt wurde in der Übergangs-
eit schrittweise an die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit
erangeführt. In Bezug auf die Auswirkungen der vollen
reizügigkeit wird überwiegend erwartet, dass die Zu-
anderung aus den EU 8 zwar steigen, jedoch begrenzt
leiben wird. Ein „Ansturm“ wird nicht erwartet. Soweit
aßnahmen zur sozialen Flankierung des Auslaufens
er Übergangsbestimmungen erforderlich sind, besteht
besonders betroffenen Branchen die Möglichkeit, mit
em Arbeitnehmer-Entsendegesetz branchenspezifische
indestlöhne festzusetzen.
nlage 26
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Fra-
en der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE
INKE) (Drucksache 17/5015, Fragen 33 und 34):
10868 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 95. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. März 2011
(A) )
)(B)
Ist es richtig, dass in den Verwaltungskostenbudgets der
Jobcenter 10 Prozent der Mittel gesperrt werden, und wie
hoch sind gegebenenfalls die gesperrten Summen absolut
nach Bundesländern/Regionaldirektionen?
Was ist gegebenenfalls der Hintergrund für die Sperre, und
wie viele der für 2011 vorgesehenen Mittel der Leistungen zur
Eingliederung in Arbeit nach dem Zweiten Buch Sozialge-
setzbuch sind absolut und relativ bereits gebunden, bitte nach
Bundesländern/Regionaldirektionen aufgliedern?
Zu Frage 33:
Im Rahmen der Zuweisung der Haushaltsmittel für
die Verwaltungskostenbudgets der Jobcenter nach § 2
Abs. 4 und 5 Eingliederungsmittel-Verordnung 2011 hat
das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, BMAS,
zunächst einen Anteil von 10 Prozent bzw. rund
393 Millionen Euro der Budgets nicht verteilt. Der Ein-
behalt stand vor dem Hintergrund des seinerzeit laufen-
den Vermittlungsverfahrens zum Gesetz zur Ermittlung
von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und
Zwölften Buches Sozialgesetzbuch. Dieses Vorgehen lag
darin begründet, dass zum damaligen Zeitpunkt noch
nicht absehbar war, wer für die Durchführung der Bil-
dungs- und Teilhabeleistungen endgültig zuständig sein
wird und welche zusätzlichen finanziellen Belastungen
gegebenenfalls auf die Verwaltungsbudgets zukommen.
Unmittelbar nach Verabschiedung des Gesetzes Ende
Februar wurden die einbehaltenen 10 Prozent den Job-
centern zur Bewirtschaftung zugewiesen.
Zu Frage 34:
Bei dem 10-prozentigen Einbehalt handelte es sich
nicht um eine Sperre, sondern um eine begründete Vor-
sichtsmaßnahme im Rahmen der Bewirtschaftung der
Haushaltsmittel. Wie bereits ausgeführt, wurden die Mit-
tel inzwischen den Jobcentern zur Bewirtschaftung zu-
gewiesen.
Ende 2010 waren bundesweit rund 2,1 Milliarden Euro
der Ausgabemittel 2011 für Leistungen zur Eingliederung
in Arbeit nach dem SGB II – ohne die Sonderprogramme
des Bundes – vorgebunden. Bei den Bindungen handelt es
sich um eingegangene Verpflichtungen aus dem Jahr
2010 und aus Vorjahren. Bei einem in diesem Jahr veran-
schlagten Budget – ohne Sonderprogramme des Bundes –
von rund 4,7 Milliarden Euro waren zu Beginn des Jahres
2011 damit rund 46 Prozent der Ausgabemittel vorgebun-
den. Die Darstellung der Vorbindungen nach einzelnen
Bundesländern war in der Kürze der Zeit nicht möglich.
Anlage 27
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Fra-
gen der Abgeordneten Kerstin Tack (SPD) (Drucksa-
che 17/5015, Fragen 35 und 36):
Wird die Bundesregierung im Rahmen der Qualitätsoffen-
sive Verbraucherfinanzen gesetzlich verbindliche und ver-
gleichbare Standards für die Protokollierung von Verkaufsge-
sprächen in der Finanzberatung vorlegen, und wenn ja, zu
welchem Zeitpunkt?
Welche Schritte hat die Bundesregierung bisher unternom-
men, um die von der Bundesministerin für Ernährung, Land-
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wirtschaft und Verbraucherschutz, Ilse Aigner, im Dezember
2010 angekündigten verdeckten staatlichen Ermittler zur
Kontrolle der Bankberatung einzusetzen, und wie wird das
Verfahren gesetzlich geregelt?
u Frage 35:
Ein gesetzlich verbindlicher und vergleichbarer Stan-
ard für die Protokollierung einer Anlageberatung be-
teht bereits. § 14 Abs. 6 der Wertpapierdienstleistungs-
erhaltens- und Organisationsverordnung macht kon-
rete Vorgaben, welchen Inhalt das Beratungsprotokoll
aben muss. Im Einzelnen muss es vollständige Anga-
en enthalten über den Anlass der Anlageberatung, die
auer des Beratungsgesprächs, die der Beratung zu-
runde liegenden Informationen über die persönliche Si-
ation des Kunden sowie über die Finanzinstrumente
nd Wertpapierdienstleistungen, die Gegenstand der An-
geberatung sind, die vom Kunden im Zusammenhang
it der Anlageberatung geäußerten wesentlichen Anlie-
en und deren Gewichtung und die im Verlauf des Bera-
ngsgesprächs erteilten Empfehlungen und die für diese
mpfehlungen genannten wesentlichen Gründe.
u Frage 36:
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,
aFin, plant, erstmals 2011 Testkunden zur Überprüfung
er Finanzberatungen der Institute im Rahmen eines
ilotprojekts einzusetzen. Der Begriff „verdeckte Er-
ittler“ ist in diesem Zusammenhang irreführend. „Ver-
eckte Ermittler“ werden im Rahmen der Strafverfol-
ung zur Aufklärung von Delikten der organisierten
riminalität eingesetzt. Beim Einsatz von Testkunden
eht es hingegen um die Kontrolle des Dienstleistungs-
ngebots der Institute.
nlage 28
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage
er Abgeordneten Kirsten Tackmann (DIE LINKE)
rucksache 17/5015, Frage 37):
Welche konkreten Vorstellungen hat die Bundesregierung
zur Ausgestaltung einer allgemeinen Verwaltungsvorschrift
für eine für alle Wirtschaftsbeteiligten praktikable technische
Lösung für die Nulltoleranz gentechnischer Verunreinigungen
von Saatgut?
Zur Erreichung einer praktikablen Ausgestaltung der
ulltoleranz bei Saatgut prüft die Bundesregierung der-
eit gemeinsam mit den Ländern, welchen Spielraum
as europäische Recht für nationale Lösungen im Wege
iner Allgemeinen Verwaltungsvorschrift, AVV, lässt.
nlage 29
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage
er Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE)
rucksache 17/5015, Frage 38):
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Fischar-
ten bei Rückwürfen deutscher Fischereibetriebe in den Jahren
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 95. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. März 2011 10869
(A) )
)(B)
2008 bis 2010 – bitte prozentualen Anteil und absolute Menge
angeben?
Die Kenntnisse, die der Bundesregierung über Rück-
würfe deutscher Fischereibetriebe hat, basieren auf den
Beprobungen des Johann Heinrich von-Thünen-Instituts,
Institut für Seefischerei, für typische deutsche Fische-
reien. Der Anteil der Rückwürfe ist stark abhängig von
der Art der Fischerei. Die höchsten Rückwurfraten las-
sen sich für die Baumkurrenfischereien auf Scholle und
Seezunge, 30 bis 75 Prozent, nachweisen. Die Rate der
Rückwürfe variiert hier oft von Fangreise zu Fangreise
sehr stark.
Dagegen sind die Rückwurfraten in der pelagischen
Hochseefischerei, zum Beispiel Hering, Makrele, Stö-
cker, sehr niedrig, unter 1 Prozent. Auch die deutschen
Fischereien auf Kabeljau oder Seelachs sind nahezu rück-
wurffrei, circa 1 Prozent und darunter. Allerdings gibt es
hier in anderen Mitgliedstaaten zum Teil noch hohe
Rückwürfe, die eine der Ursachen der unbefriedigenden
Ergebnisse des Kabeljau-Wiederauffüllungsplans sind.
Anlage 30
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage
der Abgeordneten Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD)
(Drucksache 17/5015, Frage 39):
Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für zielfüh-
rend, um mehr Transparenz und strengere Regulierung des
Warenterminhandels für Agrarrohstoffe in Zukunft zu ge-
währleisten?
Auf den physischen Märkten für Agrarrohstoffe er-
folgt die Preisbildung entsprechend dem Verhältnis von
realem Angebot und tatsächlicher Nachfrage. Neben den
physischen Märkten für Agrarrohstoffe haben in den
letzten Jahren die Finanzmärkte für den Agrarbereich
deutlich an Bedeutung gewonnen. So orientiert sich die
Preisfindung auf den physischen Märkten bei einigen
Produkten, zum Beispiel Getreide und Raps, auch an den
Notierungen der Warenterminbörsen. Hinzu kommt der
außerbörsliche OTC-Handel, over the counter. Den
Märkten für Agrarderivate kommt angesichts zunehmen-
der Preisvolatilität eine wichtige Funktion zur Risikoab-
sicherung zu. Diese wichtigen Funktionen müssen erhal-
ten und gegebenenfalls gestärkt werden.
Mehr Transparenz ist für die Funktionsfähigkeit der
Märkte für Agrarderivate wichtig. Es geht darum, so-
wohl für die Börsenteilnehmer als auch für die Auf-
sichtsbehörden Informationen über die Position der im
Markt engagierten Teilnehmer sowie über den Umfang
des von ihnen gehandelten Umsatzes bereitzustellen.
Vorschläge zur Registrierung als kommerzieller bzw.
nichtkommerzieller Händler sowie periodische Berichts-
pflichten der Warenterminbörsen sind vor diesem Hin-
tergrund zu sehen.
Mehr Transparenz ist insbesondere im OTC-Handel
erforderlich. Meldepflichten für Transaktionen an ein
zentrales Transaktionsregister und die Abwicklung des
Handels mit OTC-Derivaten über eine zentrale Clearing-
stelle können dabei einen wichtigen Beitrag leisten.
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In den letzten Jahren ist ein vermehrter Zufluss von
xternem Kapital auf den Rohstoffmärkten, auch auf den
ärkten für Agrarrohstoffe, zu verzeichnen. Die Finanz-
rise hat gezeigt, welchen Gefahren Schlüsselmärkte
usgesetzt sind, die unzureichend reguliert sind. Ziel al-
r Bemühungen muss es sein, die Funktionsfähigkeit
er Finanzmärkte zu stärken und sicherzustellen, dass
iese ihre Funktion zur Risikoabsicherung ausüben kön-
en. Vor diesem Hintergrund ist zunächst zu untersu-
hen, ob übermäßige Preisvolatilität auch infolge von
inanztransaktionen, die keinem wirtschaftlichen Ab-
icherungsmotiv dienen, entstehen kann. Sollte sich ein
olcher Einfluss bestätigen, ist zu prüfen, ob neben der
rhöhung der Transparenz weitere Maßnahmen zu er-
reifen sind, zum Beispiel Prüfung von Positionslimits
ei bestimmten Agrarprodukten, um die Funktionsfähig-
eit der Märkte zu stärken.
Da die Märkte für Agrarrohstoffe und deren Derivate
unehmend internationale Märkte sind, sind – soweit er-
rderlich – international verbindliche und einheitliche
ahmenbedingungen anzustreben.
nlage 31
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage
er Abgeordneten Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD)
rucksache 17/5015, Frage 40):
Welche konkreten Vorschläge hat die Bundesministerin
für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Ilse
Aigner, zur Stärkung der Funktionsfähigkeit von Agrarmärk-
ten sowie gegen Missbrauch und Preismanipulationen bisher
zur Vorbereitung des Treffens der Landwirtschaftsminister der
G 20 im Juni 2011 in Paris eingebracht, und in welchen Punk-
ten gibt es Übereinstimmung beziehungsweise Unstimmigkei-
ten mit Frankreich?
Zur Vorbereitung des Agrarministertreffens im Juni
011 wurden die zu Frage 63 genannten Punkte einge-
racht. Eine weitergehende Koordinierung seitens der
-Präsidentschaft ist noch nicht erfolgt, insofern können
erzeit keine Aussagen bezüglich Übereinstimmungen
zw. Unstimmigkeiten mit den übrigen G-20-Staaten ge-
acht werden.
nlage 32
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
es Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜND-
IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5015, Frage 42):
Nach welchen Kriterien, bezugnehmend auf meine Münd-
liche Frage 60 auf Bundestagsdrucksache 17/4812 und die
Antwort (vergleiche Plenarprotokoll 17/92), entscheiden
Scharfschützen der Bundeswehr in Afghanistan sich „zur Wir-
kung gegen gefährliche Einzelziele der Opposing Militant
Forces“ und erschießen nach tagelangem oder stundenlangem
Warten gezielt Zielpersonen, die sie in einigen hundert Metern
Entfernung durch das Fernrohr wahrnehmen (vergleiche stern
vom 13. Januar 2011), und wie schließen diese Scharfschüt-
zen aus, dass es sich bei der zu tötenden Zielperson nicht um
eine harmlose Zivilperson, also nicht um einen Opposing Mi-
litant, handelt?
10870 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 95. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. März 2011
(A) )
)(B)
Scharfschützen der Bundeswehr in Afghanistan stehen
keine Befugnisse zur Anwendung militärischer Gewalt
zu, die über die Befugnisse der anderen Kräfte des deut-
schen Einsatzkontingentes ISAF hinausgehen. Auf Grund-
lage der völkerrechtlichen Ermächtigung durch den
VN-Sicherheitsrat sowie des entsprechenden Bundes-
tagsmandates gelten das internationale operative ISAF-
Regelwerk – Operationsplan mit seinen Rules of Engage-
ment sowie die darauf aufbauenden Dokumente wie Stan-
ding Operating Procedures, SOP, Tactical Directives, TD,
usw. – und auch die Taschenkarte DtA ISAF. Die Ent-
scheidung zur Bekämpfung eines legitimen militärischen
Ziels ist nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls
zu bewerten. Ausgangspunkt ist dabei regelmäßig die Be-
urteilung, ob es sich um eine Person handelt, die sich un-
mittelbar an Feindseligkeiten beteiligt. Zur Vermeidung
der Gefährdung von unbeteiligten Zivilpersonen muss
dies vor der Anwendung militärischer Gewalt sicherge-
stellt sein.
Anlage 33
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Fra-
gen der Abgeordneten Nicole Gohlke (DIE LINKE)
(Drucksache 17/5015, Fragen 43 und 44):
Wie begründet die Bundesregierung jeweils, dass sie ihre
Antworten auf die Kleine Anfrage zur Rüstungs- und Sicher-
heitsforschung an Hochschulen auf Bundestagsdrucksache
17/3337 teilweise unter Geheimschutz gestellt hat, namentlich
die Antworten zu den Fragen 1, 5 und 7, welche die For-
schungsaufträge und die Drittmittelzuwendungen des Bundes-
ministeriums der Verteidigung an Hochschulen bzw. die Zu-
sammenarbeit der wehrwissenschaftlichen Dienststellen mit
Hochschulen zum Gegenstand haben?
Welche objektiven politischen Veränderungen sind seit
dem 22. August 2006 eingetreten, die es aus Sicht der Bun-
desregierung rechtfertigen, eine Frage, die am 22. August
2006 noch öffentlich beantwortet wurde, am 19. Oktober
2010 nicht mehr öffentlich zu beantworten, sondern so, dass
die Antwort unter Geheimschutz steht, namentlich die Frage
nach Drittmittelzuwendungen des Bundesministeriums der
Verteidigung an Hochschulen, die am 22. August 2006 auf
Bundestagsdrucksache 16/2431 bezogen auf den Zeitraum
1991 bis 2005 der Öffentlichkeit nicht vorenthalten wurde,
während die gleiche Frage bezogen auf den Zeitraum seit dem
Jahr 2000 in der Antwort vom 19. Oktober 2010 auf Bundes-
tagsdrucksache 17/3337 unter Geheimschutz gestellt wurde?
Zu Frage 43:
Nach § 4 Abs. 1 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes
vom 20. April 1994 in der Fassung vom 26. Februar 2008
sind Verschlusssachen im öffentlichen Interesse geheim-
haltungsbedürftige Tatsachen, Gegenstände oder Erkennt-
nisse, unabhängig von ihrer Darstellungsform. Sie werden
entsprechend dem Schutzbedürfnis in Geheimhaltungs-
grade eingestuft.
Der Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den Dienst-
gebrauch“ wird dann angewendet, wenn die Kenntnis-
nahme der Tatsache durch Unbefugte für die Interessen
der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder
nachteilig sein kann.
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Umfang und Tiefe der Fragen 1, 5 und 7 der Kleinen
nfrage zur Rüstungs- und Sicherheitsforschung an
ochschulen, Drucksache 17/3337, ergeben in ihrer Ge-
amtheit ein umfassendes Bild der Themen, Akteure,
iele und eingesetzten Mittel in der Rüstungs- und Si-
herheitsforschung in der Bundesrepublik Deutschland,
ie eine allgemeine Zugänglichkeit der Informationen
uch für Unbefugte ausschließen.
Während sich die Beantwortung der Kleinen Anfrage
er Fraktion Die Linke im Jahr 2006, Drucksache 16/2431,
uf den Teilbereich der Drittmittelzuwendungen des
MVg an Hochschulen beschränkte – unter Bezugnahme
uf veröffentlichte Daten des Wissenschaftsrates –, hatte
ie aktuelle Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke im
ahr 2010, Drucksache 17/3337, qualitativ und quantita-
v eine umfassende Datenerhebung über alle Forschungs-
ufträge des BMVg mit darauf aufsetzender, vertiefender
nalyse zum Ziel. Jegliche Form von Gesamtdarstellun-
en dieser Art – mit der Angabe von Einzelprojekten, Fi-
anzmitteln und Zuwendungsempfängern – generiert aus
icht der Bundesregierung Geheimschutzbedarf, der eine
ereitstellung dieser Informationen über den dienstlich
otwendigen Zugang hinaus nicht ermöglicht.
u Frage 44:
Objektive politische Veränderungen sind seit dem 22. Au-
ust 2006 nicht eingetreten. Wie in der Antwort zu
rage 43 dargelegt, geht es um Umfang und Tiefe der In-
rmationen, die im Zuge der Fragenbeantwortung zu-
ammengetragen wurde. Gemäß der Verschlusssachen-
nweisung des BMI § 8 Abs. 1 ist die herausgebende
telle für die Einstufung und den Geheimhaltungsgrad
iner Information verantwortlich.
Unter dem Gesichtspunkt des veränderten Nutzerverhal-
ns bezüglich öffentlich zugänglicher Publikationsmedien
ie dem Internet ist aus allgemeinem Sicherheitsinteresse
er Bundesrepublik Deutschland und ihrer Sicherheitsor-
ane eine restriktive Handhabung sicherheitsrelevanter
formationen angezeigt.
nlage 34
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die
rage der Abgeordneten Monika Lazar (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN) (Drucksache 17/5015, Frage 45):
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem
offenen Brief gegen die „Extremismusklausel“, den 80 Wissen-
schaftlerinnen und Wissenschaftler, Bildungsträger und zivil-
gesellschaftliche Initiativen an die Bundeskanzlerin Dr. Angela
Merkel, das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend und das Bundesministerium des Innern sandten
(www.taz.de/1/archiv/digitaz/artikel/?ressort=in&dig=
2011%2F03%2F05%2Fa0163&cHash=47d7fb4077)?
Falls das Schreiben vom 4. März 2011 der Mitglieder
es Netzwerks Task Force Education on Antisemitism
emeint ist, kennt die Bundesregierung die dort vorge-
agene Auffassung.
Wie bereits in der Plenardebatte am 10. Februar 2011
um Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen aus-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 95. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. März 2011 10871
(A) )
)(B)
geführt, bekräftigt die Bundesregierung ihre Auffassung,
dass für die Vergabe staatlicher Fördermittel im Bereich
der Extremismuspräventionsprogramme wie bisher ein
Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundord-
nung gefordert wird.
Anlage 35
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Fra-
gen der Abgeordneten Hilde Mattheis (SPD) (Drucksa-
che 17/5015, Fragen 46 und 47):
Hält die Bundesregierung es für gerechtfertigt, dass El-
tern, die die in § 1 Abs. 8 des Gesetzes zum Elterngeld und
zur Elternzeit, BEEG, benannte Einkommensobergrenze für
den Bezug des Elterngeldes durch zusätzliche Kapitalein-
künfte überschreiten, dennoch Elterngeld erhalten, da Ein-
künfte aus Kapital nicht zur Bemessung der Einkommens-
höchstgrenze herangezogen werden?
Plant die Bundesregierung das Gesetz zum Elterngeld und
zur Elternzeit, BEEG, so zu reformieren, dass künftig Kapi-
taleinkünfte für die Bemessung der Einkommenshöchstgrenze
herangezogen werden können?
Die Einzelheiten zur Ermittlung des Einkommens im
Rahmen der seit dem 1. Januar 2011 geltenden Rege-
lung, nach der bei Überschreiten eines bestimmten zu
versteuernden Einkommens der Anspruch auf Elterngeld
entfällt, werden zurzeit geprüft. In diesem Rahmen wird
innerhalb der Bundesregierung die Frage geprüft, ob die
Elterngeldstellen bei der Überprüfung des Überschrei-
tens der Einkommensgrenze auch Kapitaleinkünfte zu
berücksichtigen haben, die nicht im Steuerbescheid auf-
geführt werden. Dies wäre in der Sache zwar wün-
schenswert. Jedoch treten insbesondere die für den Ver-
waltungsvollzug zuständigen Länder dafür ein, auf eine
solche Prüfung wegen des für unverhältnismäßig gehal-
tenen Aufwandes zu verzichten.
Anlage 36
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5015, Frage 52):
Liegt dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit, BMU, die im Auftrag der österreichi-
schen Bundesregierung erstellte sogenannte FLAB-DiD-II-
Studie zu den Sicherheitsrisiken deutscher Siedewasserreak-
toren der Baulinie 69, insbesondere Isar 1, vor, und mit wel-
cher Begründung hat das BMU die Veröffentlichung der be-
wertenden Zusammenfassung der sogenannten FLAB-DiD-II-
Studie verweigert – falls die Verweigerung nicht seitens des
BMU erfolgte, wird gebeten, die dem BMU bekannten
Gründe der verweigernden deutschen Behörde(n) anzugeben?
Die dem BMU vorliegende Studie FLAB DID II ist
eine Zusammenfassung der Ergebnisse bilateraler Bera-
tungen, die aufgrund des deutsch-österreichischen Nu-
klearinformationsabkommens in den Jahren 2004 und
2005 stattgefunden haben. Sie beruht auf Daten und In-
formationen, die teilweise in Deutschland aus Gründen
des Geheimschutzes als Verschlusssache eingestuft sind
und vom BMU seinerzeit ausdrücklich nur im Rahmen
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er vereinbarten Vertraulichkeit weitergegeben wurden.
ie dienten nur zur Information innerhalb dieser
eutsch-österreichischen Expertengespräche. Die zu-
tändigen österreichischen Ministerien – Lebens- und
ußenministerium – haben aus diesem Grund von einer
eröffentlichung der Studie sowie der bewertenden Zu-
ammenfassung abgesehen.
nlage 37
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
rage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜND-
IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5015, Frage 53):
Erfüllen alle 17 deutschen Atomkraftwerke, AKW, mit
gültiger Betriebsgenehmigung die probabilistische Anforde-
rung, die dem international empfohlenen Wert für die Kern-
schadenshäufigkeit von 10–15/Jahr, in Worten: zehn hoch mi-
nus 15 pro Jahr, entspricht, und, falls nein, welche konkreten
Erkenntnisse liegen dem Bundesministerium für Umwelt, Na-
turschutz und Reaktorsicherheit, BMU, vor, dass bestimmte
AKW diesen Anforderungswert nicht oder möglicherweise
nicht erfüllen, gegebenenfalls bitte nach betroffenem AKW
differenzierte Angabe?
Dem Bundesministerium für Umwelt Naturschutz
nd Reaktorsicherheit, BMU, liegen diese Erkenntnisse
icht vor, da das BMU sie in der vergangenen Legisla-
rperiode nicht angefordert hat. Mit den Landesbehör-
en ist jetzt eine Verbesserung der Methodik vereinbart,
m eine Vergleichbarkeit der Werte herzustellen.
nlage 38
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
rage des Abgeordneten Friedrich Ostendorff (BÜND-
IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5015, Frage 54):
Welche Position hat die Bundesregierung im Umweltmi-
nisterrat am 14. März 2011 zu den Vorschlägen der EU-Kom-
mission zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik nach
2013 eingenommen?
Die Position der Bundesregierung basiert auf der Stel-
ngnahme der Bundesregierung zur Mitteilung der
ommission vom Januar 2011 und dem Positionspapier
om März 2010 zur Weiterentwicklung der Gemeinsa-
en Agrarpolitik nach 2013. Die besagte Stellungnahme
t auf der Webseite des Bundesministeriums für Ernäh-
ng, Landwirtschaft und Verbraucherschutz eingestellt.
Die Bundesregierung teilt die Zielsetzung der Kom-
ission, die Beiträge der Gemeinsamen Agrarpolitik,
AP, zu Umweltzielen zu verstärken, und begrüßt es,
ass die Europäische Kommission in ihrer Mitteilung
Die GAP bis 2020“ diesem Aspekt einen wesentlichen
tellenwert einräumt.
Die Direktzahlungen leisten durch ihre Bindung an
ahlreiche Bewirtschaftungsauflagen, Cross Compli-
nce, bereits schon heute einen Beitrag zur Förderung
achhaltiger Produktionsverfahren. Sie sollen auch die
ffentlichen Leistungen der Landwirtschaft abgelten, die
icht über den Markt honoriert werden. Dieses Prinzip
10872 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 95. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. März 2011
(A) )
)(B)
der pauschalen Abgeltung öffentlicher Güter und Leis-
tungen der Landwirtschaft mittels Direktzahlungen hat
sich grundsätzlich bewährt. Es sollte aber qualitativ wei-
terentwickelt werden.
Die spezifische Förderung von Agrarumweltmaßnah-
men spielt im Rahmen der ländlichen Entwicklung eine
wichtige Rolle und sollte weiter ausgebaut werden. Da-
bei muss die Honorierung von Beiträgen der Landwirt-
schaft für den Klima-, Umwelt- und Naturschutz ver-
stärkt im Zentrum der Maßnahmen zur Förderung der
ländlichen Entwicklung als 2. Säule der GAP stehen.
Der Bundesregierung ist es ist wichtig, dass Maßnah-
men entwickelt werden, die tatsächlich in effizienter
Weise zu einem höheren Umweltbeitrag der GAP füh-
ren. Dabei ist darauf zu achten, dass diese Maßnahmen
im Gesamtsystem der GAP zu keinem zusätzlichen
Bürokratieaufwand führen.
Anlage 39
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
Frage des Abgeordneten Garrelt Duin (SPD) (Drucksa-
che 17/5015, Frage 55):
Liegen der Bundesregierung entsprechende Studien vor,
nach denen das vom Bundesminister für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit, Dr. Norbert Röttgen, favorisierte CO2-
Reduktionsziel von 30 Prozent bis 2020 für den Bereich der
Europäischen Union dazu führen würde, dass dadurch EU-
Staaten überdurchschnittlich belastet würden, in denen Indus-
trie eine wichtige Rolle spielt, und würde eine solche Ver-
schärfung der CO2-Beschränkung die Strompreise in diesen
Staaten deutlich steigen lassen?
Der Bundesregierung liegt die Mitteilung der EU-
Kommission „Fahrplan für eine kohlenstoffarme Wirt-
schaft in 2050“ vor, die noch weitergehender Prüfung,
unter anderem in energie- und industriepolitischer Hin-
sicht, bedarf. Die Mitteilung beinhaltet eine Analyse von
Optionen zur Minderung der EU-Treibhausgasemissio-
nen bis zum Jahr 2050 um mindestens 80 Prozent gegen-
über 1990. Die Analyse zeigt, dass der Steigerung der
Energieeffizienz sowie der erneuerbaren Energien unter
Beachtung der Wirtschaftlichkeit eine zentrale Rolle zu-
kommt, um die EU in den nächsten Dekaden auf einen
kosteneffizienten Emissionspfad zu bringen, der zur Ein-
haltung des 2-Grad-Ziels erforderlich ist. Die von der
Kommission vorgelegte Analyse ist ein wichtiger Bei-
trag zur Frage wie eine umweltschonende, zuverlässige
und bezahlbare Energieversorgung bei gleichzeitiger Er-
reichung ambitionierter Klimaschutzziele in der EU er-
reicht werden kann. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl
von Studien zur Frage der Kosten und Nutzen einer An-
hebung des EU-Klimaziels auf -30 Prozent. Diesbezüg-
lich wird zum Beispiel auf die Studien „A New Growth
Path for Europe“ (PIK et al., 2/2011) sowie „Wirtschaft-
liche Auswirkungen einer unilateralen 30-Prozent-THG-
Emissionsminderung der EU bis 2020“ (GWS/Prognos,
3/2011) verwiesen.
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nlage 40
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
rage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN) (Drucksache 17/5015, Frage 56):
Woher bezieht die Bundesregierung die Zahlen, dass
90 Prozent der Rohstoffe für Bioethanol aus der EU kommen
und 10 Prozent aus Brasilien (Bundesminister für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit Dr. Norbert Röttgen in der
FAZ, 9. März 2011), und beziehen sich diese Zahlen auch auf
die aktuellen Bioethanolbestandteile in E10?
Die Herkunft der Rohstoffe und die genannten Zahlen
ehen auf Nachforschungen des Umweltbundesamtes
ur Verwendung von Ethanol im Jahr 2010 zurück.
Aktuelle Zahlen für das Jahr 2011 liegen noch nicht
or.
nlage 41
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
rage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN) (Drucksache 17/5015, Frage 57):
Welche Nachhaltigkeitszertifizierungssysteme für Bio-
kraftstoffe sind derzeit in Deutschland zugelassen, wie viel
Prozent der in Deutschland beigemischten Biokraftstoffe sind
darüber zertifiziert, und hat die Bundesregierung Kenntnis da-
rüber, dass noch immer nicht nach der Nachhaltigkeitsverord-
nung zertifizierte Biokraftstoffe bzw. Rohstoffe für Biokraft-
stoffe in die Bundesrepublik Deutschland gelangen?
Zum Stichtag 31. Dezember 2010 sind ausweislich des
valuations- und Erfahrungsberichtes der Bundesanstalt
r Landwirtschaft und Ernährung, BLE, zur Biomasse-
trom-Nachhaltigkeitsverordnung und Biokraftstoff-Nach-
altigkeitsverordnung, Quelle: http://www.ble.de, Seite 10,
wei Zertifizierungssysteme anerkannt: International
ustainability and Carbon Certification, ISCC, und Red-
ert. Die Menge nachhaltiger Biomasse, aufgeteilt nach
nderzeugnis, die über die ausgestellten Nachhaltigkeits-
achweise im Rahmen anerkannter Zertifizierungssys-
me und zertifizierter Betriebe von der BLE ermittelt
urde, beträgt bereits zum Stichdatum insgesamt
12 968 m³, Seite 23, umgerechnet als Gesamtenergiege-
alt beträgt diese 6 018 994 234 MJ, idem, Seite 23. Es ist
avon auszugehen, dass im laufenden Jahr ganz erhebli-
he weitere Mengen hinzukommen werden. Über nicht
ach den Nachhaltigkeitsverordnungen zertifizierte Bio-
asse bzw. Biokraft- oder Biobrennstoffe werden von der
LE keine statistischen Erhebungen geführt. Dies ist
uch nicht erforderlich, weil diese weder auf die Biokraft-
toffquote angerechnet noch steuerlich begünstigt oder
ach dem EEG vergütet werden und somit auf dem deut-
chen Markt unrentabel sein dürften.
nlage 42
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
es Abgeordneten René Röspel (SPD) (Drucksache
7/5015, Frage 58):
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 95. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. März 2011 10873
(A) )
)(B)
Welche Position vertritt die Bundesregierung in Bezug auf
Forderungen nach einem Wissenschaftstarifvertrag?
Aus Sicht der Bundesregierung kommt es nicht auf die
Form des Regelungsinstrumentariums an, sondern auf die
geregelten Inhalte. Ein Großteil der Interessen, die von
Hochschulen und Forschungseinrichtungen im Zusam-
menhang mit einem Wissenschaftstarifvertrag formuliert
wurden, sind bereits im TVöD berücksichtigt worden, zum
Beispiel durch Wegfall von nicht leistungsbezogenen Ver-
gütungselementen durch Umstellung vom Lebensalters-
und Familienstandsprinzip auf das Berufserfahrungsprin-
zip, Einführung des Leistungsentgelts, Arbeitszeitflexibi-
lisierung etc.
Wissenschaftliches Personal kann darüber hinaus bei
Bedarf, zum Beispiel wenn besonderes Fachwissen
gefragt ist, durch die Anwendung übertariflicher bzw.
außertariflicher Maßnahmen gewonnen werden. Die
Bundesregierung hat für das wissenschaftliche und wis-
senschaftsrelevante Personal im außeruniversitären Be-
reich, außer für die Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried
Wilhelm Leibniz, außertarifliche Instrumente zur Verfü-
gung gestellt, die insbesondere im Entgeltbereich die
Kriterien Flexibilität, Attraktivität und Leistungsbezo-
genheit erfüllen und es im Einzelfall erlauben, außerta-
rifliche Gehälter zu vereinbaren. Ferner enthalten diese
außertariflichen Regelungen nicht nur weitgehende
Handlungsspielräume, sondern können auch schnell und
flexibel auf sich entwickelnde akute Handlungserforder-
nisse angepasst werden.
Es wird daher kein Bedarf einer über die Regelungen
des Bundes hinausgehenden einheitlichen Basisregelung
in Form eines Wissenschaftstarifvertrages gesehen.
Anlage 43
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
des Abgeordneten René Röspel (SPD) (Drucksache
17/5015, Frage 59):
Wie begründet die Bundesregierung, dass sie entgegen den
Empfehlungen im Gutachten 2011 der Expertenkommission
Forschung und Innovation nicht plant, die Regelungen zur Fi-
nanzierung der außeruniversitären Forschung in Deutschland
einheitlich auf eine 70-prozentige Finanzierung durch den
Bund und eine 30-prozentige Finanzierung durch das Sitzland
umzustellen?
Mit der Finanzierung der außeruniversitären For-
schungseinrichtungen nehmen Bund und Länder ihre
gemeinsame Verantwortung für ein leistungsfähiges
Wissenschaftssystem in Deutschland wahr. Die Finan-
zierungsschlüssel entsprechen den jeweiligen spezifi-
schen Missionen der Forschungsorganisationen und
wurden zwischen Bund und Ländern unter Berücksichti-
gung aller relevanten Sachverhalte festgelegt. Die ein-
richtungsspezifischen Finanzierungsschlüssel der außer-
universitären Forschung in Deutschland und die damit
einhergehende Verantwortung der Zuwendungsgeber ha-
ben sich bewährt. Die Bundesregierung sieht daher kei-
nen Anlass, diese zu verändern.
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nlage 44
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Fragen
es Abgeordneten Klaus Barthel (SPD) (Drucksache
7/5015, Fragen 60 und 61):
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die
Höhe der Ausbildungsbeteiligungsquote bei jungen ausländi-
schen Schulabgängerinnen und Schulabgängern bzw. solchen
mit Migrationshintergrund vor, und welche Ursachen sieht sie
für die Abweichungen im Vergleich zu deutschen Jugendli-
chen?
Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung zu
ergreifen, um die Ausbildungsbeteiligungsquote bei ausländi-
schen Jugendlichen bzw. solchen mit Migrationshintergrund
zu erhöhen?
u Frage 60:
Im Jahr 2009 lag die Ausbildungsbeteiligungsquote
nger Ausländer bei 31,4 Prozent, die der deutschen
ngen Menschen bei 64,3 Prozent. Nach den Ergebnis-
en der BIBB-Übergangsstudie haben Jugendliche mit
igrationshintergrund nach der allgemeinbildenden
chulzeit ein ebenso hohes Interesse an einer Berufsaus-
ildung wie deutsche Jugendliche. Liegt keine Studien-
erechtigung vor, sind ihre Chancen, einen Ausbildungs-
latz zu erhalten, jedoch wesentlich geringer, vergleiche
erufsbildungsbericht 2010, Seite 29.
u Frage 61:
Die Bundesregierung hat bereits vielfältige Maßnah-
en zur Verbesserung der Ausbildungssituation von Ju-
endlichen mit Migrationshintergrund realisiert, zum
eispiel Aktivitäten im JOBSTARTER Programmbe-
ich KAUSA, Maßnahmen des Programms „Perspektive
erufsabschluss“ etc., und sie wird die im Nationalen
akt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs für diesen
ersonenkreis vereinbarten Maßnahmen umsetzen, zum
eispiel Durchführung regionaler Ausbildungskonferen-
en, Durchführung von Elternkonferenzen etc. In diesem
usammenhang ist auch die BMBF-Initiative „Abschluss
nd Anschluss – Bildungsketten bis zum Ausbildungsab-
chluss“ zu erwähnen. Hier wird in einem kohärenten
nsatz an Haupt- und Förderschulen die individuelle Un-
rstützung von Jugendlichen in ihrem Entwicklungspro-
ess, dem Berufswahlprozess und dem Übergang in eine
etriebliche Ausbildung bis hin zum Ausbildungsab-
chluss auf der Basis einer Potenzialanalyse verfolgt und
einen individuellen Förderansatz integriert. Da Kinder
it Migrationshintergrund an Hauptschulen mit 27,6 Pro-
ent überrepräsentiert sind, rechnet die Bundesregierung
amit, dass sie von dieser Initiative besonders profitieren
erden.
Mit den ausbildungsfördernden Leistungen der Ar-
eitsförderung tragen Agenturen für Arbeit und Jobcen-
r zur beruflichen Eingliederung von jungen Menschen
it Migrationshintergrund bei, soweit diese aus indivi-
uellen Gründen der Unterstützung bedürfen.
10874 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 95. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. März 2011
(A) )
)(B)
Anlage 45
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
der Abgeordneten Marianne Schieder (Schwandorf) (SPD)
(Drucksache 17/5015, Frage 62):
Welche migrationsspezifischen Erkenntnisse bezüglich des
Projektes der Integrierten Ausbildungsberichterstattung hat
die Bundesregierung bisher gewonnen?
Die Integrierte Ausbildungsberichterstattung lässt
derzeit keine Aussagen zum Merkmal Migrationshinter-
grund zu. Hintergrund ist, dass die Daten der Integrierten
Ausbildungsberichterstattung aus bestehenden Statisti-
ken, unter anderem Statistik der allgemein bildenden
und beruflichen Schulen, Berufsbildungsstatistik, gene-
riert werden, die die Staatsangehörigkeit, nicht aber den
Migrationshintergrund erfassen.
Anlage 46
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
der Abgeordneten Marianne Schieder (Schwandorf)
(SPD) (Drucksache 17/5015, Frage 63):
Wie hoch ist die Zahl der jungen Erwachsenen mit Migra-
tionshintergrund, die keine formale berufliche Qualifikation
erworben haben bzw. voraussichtlich erwerben werden?
Unter den 20- bis 29-Jährigen mit Migrationshinter-
grund verfügten in Deutschland im Jahr 2008 laut
Mikrozensus 31 Prozent weder über einen beruflichen
Bildungsabschluss noch nahmen sie an Bildungsmaß-
nahmen teil. Damit hat der Anteil der 20- bis unter
30-Jährigen mit Migrationshintergrund insbesondere bei
türkischstämmigen Migrantinnen und Migranten im Ver-
gleich zum Jahr 2006 abgenommen.
In Bezug auf weiterführende Analysen wird auf den
8. Bericht der Beauftragten für Migration, Flüchtlinge
und Integration über die Lage der Ausländerinnen und
Ausländer in Deutschland verwiesen (Bundestagsdruck-
sache 17/2400, Seite 65 ff.).
Anlage 47
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
des Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Drucksa-
che 17/5015, Frage 64):
Wie ist der aktuelle Stand der Einführung des dialogorien-
tierten Bewerbungsverfahrens für Studienplätze in Deutsch-
land insbesondere im Hinblick auf die Schnittstellenproble-
matik der Software von Hochschul-Informations-System
GmbH, HIS, und der Telekom Deutschland GmbH – unter
Angabe der Zahl der Hochschulen, an denen die vom Bundes-
ministerium für Bildung und Forschung finanzierte Software
zwischenzeitlich erfolgreich implementiert wurde – und der
begleitenden Information von Hochschulverantwortlichen
und Studieninteressierten – unter Darlegung der vorgesehenen
Informationskampagne –, und inwieweit sieht die Bundesregie-
rung den fristgerechten Start des neuen Bewerbungsverfahrens
zum 1. April 2011 (laut www.hochschulstart.de/index.php?id=
2885) als gesichert an?
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Das neue Dialogorientierte Serviceverfahren, DoSV,
er von Ländern und Hochschulen getragenen Stiftung
r Hochschulzulassung, SfH, und die Schnittstellen mit
er Software der Hochschulen werden bis zur Abnahme
eiterhin intensiven Tests unterzogen. Die von T-Sys-
ms entwickelte Software für das Dialogorientierte Ser-
iceverfahren wird nicht bei den Hochschulen implemen-
ert, sondern wurde bereits im Leibniz-Rechenzentrum
München implementiert, wo das Serviceverfahren
chnisch betrieben wird. Die Anbindung der Hochschu-
n wird über Schnittstellen ihrer Campussysteme reali-
iert.
Der Startzeitpunkt für das neue Bewerbungsverfahren
ird von der SfH festgelegt. Angesichts aufgetretener
chnischer Schwierigkeiten beim Zusammenspiel aller
omponenten soll eine Freigabe erst erfolgen, sobald ein
erlässlicher Betrieb gewährleistet ist. Der Stiftungsrat
er SfH hat am 14. März 2011 vor diesem Hintergrund
ntschieden, die technische Anbindung der Hochschulen
um 21. März 2011 zu beginnen und nach erfolgreicher
chnischer Abnahme des DoSV am 15. April 2011 mit
em Echtbetrieb zu starten, das heißt die Hochschulen
tellen ihre Studienangebote zu diesem Zeitpunkt auf
em Webportal der SfH ein. Die Öffnung des Bewerber-
ortals soll zum 15. Mai 2011 erfolgen.
Die Information der Hochschulen erfolgt über ein ei-
enes für die Hochschulen aufgebautes Informationspor-
l im Internet, für das sich inzwischen über 1 000 Nut-
er registriert haben und über das gezielt Fragen gestellt
erden können. Für Studieninteressierte ist ein Flyer so-
ie eine Postkartenaktion in Vorbereitung. In Kürze
ird auch die neu gestaltete Website www.hochschul
tart.de freigeschaltet werden.
nlage 48
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
es Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Drucksa-
he 17/5015, Frage 65):
Wie hoch ist bzw. war im Hinblick auf das von der Bundes-
regierung vorgegebene Ziel („Schwarz-Gelb will Stipendien
regnen lassen – Zehn Prozent aller Studenten sollen Stipendien
erhalten“, Spiegel Online vom 19. Oktober 2009) die Zahl der
vom Bundesministerium für Bildung und Forschung insbeson-
dere über die Begabtenförderwerke mit einem Stipendium ge-
förderten Studierenden jeweils vor Beginn des Sommersemes-
ters zum 1. März 2009, zum 1. März 2010 und zum 1. März
2011 (sowohl in absoluten Zahlen als auch prozentual in Rela-
tion zu der Gesamtzahl der Studierenden) sowie aktuell die
Zahl der aufgrund eingeworbener Mittel von privaten Geldge-
bern möglichen Deutschland-Stipendien (nach Bundesländern
und in Summe prozentual in Relation zur Gesamtzahl der Stu-
dierenden), und wie viele Geförderte beabsichtigt die Bundes-
regierung jeweils bis Ende 2011 und bis zum Ende der
17. Legislaturperiode zu erreichen?
Seit Beginn der 16. Legislaturperiode sind die Mittel
r die Begabtenförderungswerke mit dem Ziel der För-
erung von einem Prozent aller Studierenden von
0,5 Millionen Euro 2005 auf 168,190 Millionen Euro
011 kontinuierlich gesteigert worden. Das Ein-Prozent-
iel wurde Ende 2008 erreicht. Die Gesamtzahl der Ge-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 95. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. März 2011 10875
(A) )
)(B)
förderten konnte von 13 415 Stipendiaten 2005 auf über
24 000 2010 gesteigert werden. Statistische Angaben
werden vom Bundesministerium für Bildung und For-
schung, BMBF, bei den Begabtenförderungswerken tur-
nusmäßig mit den Verwendungsnachweisen eines jeden
Kalenderjahres zum Stichtag 31. Dezember erhoben. Er-
hebungen der Gefördertenzahlen zu anderen Stichtagen
würde wegen der bei den einzelnen Begabtenförderungs-
werken individuell terminierten Auswahlverfahren die
Repräsentativität fehlen. Zudem wird auch die Gesamt-
studierendenzahl zu Beginn des Wintersemesters erho-
ben.
Die weitere Planung erfolgt analog zur Entwicklung
der Gesamtstudierendenzahl.
Das Deutschlandstipendium wird dezentral, unmittel-
bar von den Hochschulen verwaltet. Diese werben die
privaten Mittel selbstständig ein. Nach Ablauf des Ka-
lenderjahres 2011 wird die jährliche Bundesstatistik erst-
mals erstellt. Sie wird belastbare Zahlen zum Programm
liefern.
Im Übrigen liegen dem BMBF positive Meldungen
einzelner Unternehmen vor: So haben sich etwa die Deut-
sche Telekom AG, die Bayer AG und BASF verpflichtet,
eine große Zahl von Stipendien zu finanzieren.
Die Bundesregierung hat im Haushalt 2011 Vorsorge
für die Finanzierung von bis zu 10 000 Studierenden mit
einem Deutschlandstipendium getroffen, was einer För-
derquote von 0,45 Prozent an jeder Hochschule ent-
spricht. Das BMBF unterstützt alle Akteure und insbeson-
dere die Hochschulen nach Kräften bei der Einwerbung
von Stipendien, unter anderem durch die Zahlung einer
Pauschale für entstehende Akquisekosten, durch kosten-
lose Schulungen in Mittelakquise sowie durch eine kos-
tenlose Softwarebereitstellung.
Anlage 49
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
der Abgeordneten Bärbel Bas (SPD) (Drucksache
17/5015, Frage 66):
Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung einem mit
den Bundesländern koordinierten und abgestimmmten regio-
nalen Übergangsmanagement Schule-Beruf bei, und durch
welche Maßnahmen will die Bundesregierung die derzeitige
Vielzahl von unterschiedlichen Systemen aufeinander abstim-
men?
Grundlage unserer Bemühungen am Übergang Schule
in Ausbildung ist der breite bildungspolitische Konsens
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förderung
Geförderte
Gesamtstudie-
rendenzahl
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31.12.2009
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22.913 2.121.178 1,08
31.12.2010
(Ist)
24.265 2.220.270 1,09
(C
(D
nter allen Verantwortlichen über den hohen Stellenwert
er dualen Berufsbildung. Unser Ziel ist es, jedem Ju-
endlichen, der Interesse an einer dualen Ausbildung
at, einen Platz anbieten zu können und einen reibungs-
sen Übergang in diese Ausbildungsform zu ermögli-
hen. Besonderen Handlungsbedarf sieht die Bundes-
gierung bei der Optimierung des Übergangs von der
llgemeinbildenden Pflichtschule in die berufliche Aus-
ildung. Es gibt auf Bundes-, Landes- und Regionalebene
ine Vielzahl den Übergang unterstützende Maßnahmen
nd Initiativen. Im Koalitionsvertrag ist dazu vereinbart
orden, das Übergangssystem zwischen Schule, Ausbil-
ung und Beruf für junge Menschen neu zu strukturieren
nd effizienter zu gestalten. Das Bundesministerium für
rbeit und Soziales ist dazu vom Kabinett beauftragt
orden, in einer ressortübergreifenden Arbeitsgruppe
öglichkeiten zu prüfen, ob und wie die Hilfen für
nge Menschen beim Übergang von der Schule in Be-
fsausbildung gebündelt und transparenter gestaltet
erden können. Der Vorschlag der Ressort-AG soll zu-
ammen mit der Reform der arbeitsmarktpolitischen In-
trumente umgesetzt werden. Deshalb misst die Bundes-
gierung auch einer regionalen Koordinierung des
bergangs in Abstimmung mit den Ländern eine große
edeutung bei.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung
rdert im Rahmen des Programms „Perspektive Berufs-
bschluss“ in 55 Städten und Landkreisen ein regionales
bergangsmanagement, das die verschiedenen bereits
orhandenen Förderangebote und Unterstützungsleistun-
en mit den Verantwortlichen vor Ort aufeinander ab-
timmt, um Jugendlichen den Anschluss von der Schule
eine Berufsausbildung zu erleichtern.
In diesem Zusammenhang ist auch die BMBF-Initia-
ve „Abschluss und Anschluss – Bildungsketten bis zum
usbildungsabschluss“ zu erwähnen. Hier wird in einen
ohärenten Ansatz an Haupt- und Förderschulen die in-
ividuelle Unterstützung von Jugendlichen in ihrem Ent-
icklungsprozess, dem Berufswahlprozess und dem
bergang in eine betriebliche Ausbildung bis hin zum
usbildungsabschluss auf der Basis einer Potenzialana-
se verfolgt und in einen individuellen Förderansatz in-
griert.
nlage 50
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage des
bgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
EN) (Drucksache 17/5015, Frage 69):
Inwieweit hat sich die Bundesregierung entsprechend des
mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und
FDP und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verabschie-
deten Antrags zum Menschenrecht auf sauberes Trinkwasser
und Sanitärversorgung, MRWS, (Bundestagsdrucksache
17/2332) dafür eingesetzt, dem Thema durch Öffentlichkeits-
arbeit und konkrete Projekte eine größere öffentliche Aufmerk-
samkeit zu verschaffen, und inwieweit ist im Hinblick auf die
sich durch die Frauen-Fußball-WM 2011 in Deutschland, die
Afrikameisterschaften 2012 und 2013 sowie die Fußballwelt-
meisterschaft 2014 in Brasilien bietenden Möglichkeiten, dem
Menschenrecht auf sauberes Trinkwasser und Sanitärversor-
10876 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 95. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. März 2011
(A) )
)(B)
gung mehr Geltung zu verschaffen, eine weiterführende Unter-
stützung der zivilgesellschaftlichen Initiative „WASH United“
geplant?
Die Bundesregierung war treibende Kraft hinter der im
Jahr 2010 erfolgten Anerkennung des Menschenrechts
auf Trinkwasser- und Sanitärversorgung in der General-
versammlung und im Menschenrechtsrat der Vereinten
Nationen. Die Anerkennung ist ein außen- und entwick-
lungspolitischer Erfolg.
Die Bundesregierung setzt sich – und das ist die an-
dere große Herausforderung – auch weltweit gemeinsam
mit Partnern für die praktische Umsetzung des Men-
schenrechts auf Wasser- und Sanitärversorgung ein. Mit
Aktivitäten im Wasser- und Sanitärversorgungssektor in
über 60 Ländern erreicht die Bundesregierung circa
80 Millionen Menschen weltweit. Allein in Afrika süd-
lich der Sahara werden bis 2015 durch deutsche Unter-
stützung circa 30 Millionen Menschen Zugang zu Trink-
wasser und Sanitärversorgung erhalten.
Die Bundesregierung setzt bei der Öffentlichkeitsar-
beit neben der Behandlung des Themas in Gesprächsrun-
den, Reden, Publikationen und Erklärungen unter anderem
besonders auf die Zusammenarbeit mit der Kampagne
„WASH United“ und der Unabhängigen Expertin für das
MRWS, Frau Catarina de Albuquerque.
WASH United wurde von der Bundesregierung mit-
initiiert und auf vielfältige Weise in Deutschland und in
Afrika tatsächlich und finanziell unterstützt. Im vergan-
genen Sommer wurden zum Beispiel deutschlandweit
eine Anzeigenkampagne geschaltet, XXL-Banner am
Auswärtigen Amt angebracht und zahllose, sehr unter-
schiedliche Einzelveranstaltungen in den Partnerländern
in Afrika durchgeführt. Bundesminister Niebel und BM
Westerwelle sind „Vereinsmitglieder“ von „WASH Uni-
ted“ und haben ihre Unterstützung für das Menschen-
recht auf Wasser- und Sanitärversorgung -sowie für
WASH United – seit 2009 in mehreren gemeinsamen
Pressemitteilungen zum Ausdruck gebracht. Zuletzt an-
lässlich der Auszeichnung von WASH United mit dem
Global Sports Forum Award in Barcelona am 10. März
2011.
Die Bundesregierung beabsichtigt WASH United auch
2011 finanziell und tatsächlich zu unterstützen. Entspre-
chende Gespräche sind im Gang. Ein konkreter Förder-
antrag liegt der Bundesregierung bislang aber noch nicht
vor. Selbstverständlich sollen sportliche Großereignisse
wie die Frauen-WM 2011 in Deutschland genutzt wer-
den, um über WASH United auf das MRWS aufmerksam
zu machen. WASH United beabsichtigt seine Aktivitäten
auch auf Südasien auszuweiten. Dazu sollen Cricketstars
eingebunden werden. Die Bundesregierung befürwortet
die Ausweitung ausdrücklich und bestärkt und unter-
stützt WASH United dabei.
Daneben plant die Bundesregierung aber auch über „das
Gesicht“ zum MRWS, Frau Catarina de Albuquerque, die
Öffentlichkeitsarbeit für das Thema auszubauen. Derzeit
wird im Menschenrechtsrat in Genf auf Betreiben der
Bundesregierung über die 3-jährige Mandatsverlänge-
rung von Frau de Albuquerque verhandelt. Die Bundes-
regierung ist sehr zuversichtlich, die Verlängerung bis
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nde März 2011 abgeschlossen zu haben. Danach beab-
ichtigt die Bundesregierung einen Internetauftritt von
rau de Albuquerque zu finanzieren, der den Zugang zur
hematik durch einfache Darstellungen erheblich er-
ichtern wird. Der Vorteil, Öffentlichkeitsarbeit für das
hema über Frau de Albuquerque zu machen, liegt darin,
ass sie international und als neutrale Sachwalterin, aber
uch als kompetente Persönlichkeit und treibende Kraft
inter dem MRWS wahrgenommen wird.
Das Engagement der Bundesregierung für das Recht
uf Wasser- und Sanitärversorgung und die Unterstützung
on WASH United fügen sich in die Gesamtaktivitäten
er Bundesregierung zur Förderung der nachhaltigen
utzung der Ressource Wasser ein. Hervorzuheben sind
diesem Zusammenhang die Unterstützung von Frau Dr.
schi Eid in ihrer Funktion als stellvertretende Vorsit-
ende des Beraterkreises des VN-Generalsekretärs zu
asser- und Sanitärfragen, UNSGAB, und die Konferenz
um Thema „Wasser-, Energie- und Ernährungssicher-
eit“, die im November 2011 in Bonn stattfinden wird.
it dieser Konferenz – zu der Herr Staatssekretär
eerfeltz am Rande des MDG-Gipfels im September
010 in New York eingeladen hatte – adressiert die Bun-
esregierung eine zentrale Zukunftsfrage und leistet ei-
en konkreten Beitrag zur UNCSD-Konferenz 2012 in
io.
nlage 51
Antwort
es Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage der
bgeordneten Inge Höger (DIE LINKE) (Drucksa-
he 17/5015, Frage 70):
Wie positioniert sich die Bundesregierung – gerade ange-
sichts zunehmender Gewalt des Gaddafi-Regimes in Libyen
gegen die Zivilbevölkerung – dazu, dass in der Resolution
1970 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 26. Fe-
bruar 2011 in Art. 6 auf Druck des US-amerikanischen Vertre-
ters eine Formulierung eingefügt wurde, die dazu geeignet ist,
von Muammar al-Gaddafi eingesetzten Söldnern Straffreiheit
zu verschaffen, da nichtlibysche Staatsangehörige, welche
Straftaten in Libyen begehen, durch diese Formulierung nun
nur dann verfolgt werden könnten, wenn sie aus Staaten stam-
men, die den Internationalen Strafgerichtshof anerkannt ha-
ben?
Deutschland gehört zu den Initiatoren des Römischen
tatuts und ist Gründungsmitglied des Internationalen
trafgerichtshofs, IStGH. Die Bundesregierung unter-
tützt den IStGH und tritt konsequent für seine Stärkung
in. Vor diesem Hintergrund hätte die Bundesregierung
inen Verzicht auf Art. 6 von Resolution 1970 bevor-
ugt.
Die Bundesregierung sieht allerdings nicht die Ge-
hr, dass dieser Artikel von Gaddafi eingesetzten aus-
ndischen Söldnern aus Nichtmitgliedstaaten des Römi-
chen Statuts Straffreiheit verschafft. Denn die Wirkung
on Art. 6 beschränkt sich auf Personal in solchen Ein-
ätzen, die vom Sicherheitsrat eingerichtet oder geneh-
igt wurden.
Die Bundesregierung hat deshalb dem Resolutions-
xt mit Art. 6 zugestimmt. Dem lag auch die Erwägung
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 95. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. März 2011 10877
(A) )
)(B)
zugrunde, dass ein Verzicht auf die Überweisung der
Lage in Libyen seit Mitte Februar 2011 an den Interna-
tionalen Strafgerichtshof eine schlechtere Lösung gewe-
sen wäre.
Im Übrigen ist dies der erste Verweis einer Situation
in einem Nichtvertragsstaat an den IStGH, die vom Si-
cherheitsrat einstimmig beschlossen wurde.
Die Bundesregierung begrüßt dies als ein weiteres
wichtiges Signal an die Völkergemeinschaft, dass Ver-
brechen, die sich gegen die Staatengemeinschaft als
Ganzes richten, nicht unverfolgt bleiben.
Anlage 52
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
des Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/5015, Frage 71):
Erwägt die Bundesregierung angesichts des Bürgerkrie-
ges, der fortdauernden Menschenrechtsverletzungen in Li-
byen und den derzeit 250 000 libyschen Flüchtlingen in
Ägypten, Tunesien, Algerien und Niger nun doch, eine ge-
rechte Lastenverteilung der Flüchtlinge auf die EU-Mitglied-
staaten anzustreben, nachdem sich die Bundesregierung im
Februar 2011 gegen eine faire Aufteilung der Flüchtlinge aus
Tunesien auf die EU-Mitgliedstaaten ausgesprochen hatte,
falls die Flüchtlingszahlen in Italien weiter steigen und es zu
einer auch von FRONTEX-Direktor Ilkka Laitinen möglich
gehaltenen Massenflucht nach Italien kommt, und, wenn nein,
warum nicht?
Hinsichtlich der Situation in Nordafrika unterstützt
die Bundesregierung die Erklärung des Europäischen
Rates vom 11. März 2011, der zufolge die Europäische
Union und ihre Mitgliedstaaten sich für Solidarität mit
den direkt von Migrationsbewegungen betroffenen Mit-
gliedstaaten entsprechend der Entwicklung der Lage
aussprechen. Gleichzeitig unterstreicht der Europäische
Rat die Entschlossenheit der EU und der Mitgliedstaa-
ten, humanitäre Hilfe für Menschen in Libyen sowie für
Menschen, die die libysche Grenzen überschreiten, be-
reitzustellen.
Derzeit sind keine massiven Flüchtlingsströme in die
EU zu beobachten. Die Bundesregierung beobachtet die
Situation in Libyen jedoch weiterhin aufmerksam. Bei
einer außergewöhnlichen Belastung ist die Unterstüt-
zung für EU-Mittelmeeranrainer, insbesondere Italiens,
eine Frage gesamteuropäischer Solidarität auf der Basis
von Freiwilligkeit. Die Bundesregierung ist dann grund-
sätzlich offen für technische und organisatorisch-logisti-
sche Unterstützung. Für den Bedarfsfall stehen der EU
Instrumente zur Verfügung, um auf eventuelle Massen-
zuströme angemessen reagieren zu können.
Anlage 53
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Fragen
des Abgeordneten Volker Beck (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/5015, Fragen 72 und 73):
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Wie steht die Bundesregierung zur Zukunft der Deutschen
Islam Konferenz, DIK, und der Integration des Islam in
Deutschland, wenn nach Äußerungen des Bundesministers
des Innern, Dr. Hans-Peter Friedrich, der Islam nicht zu
Deutschland gehört, und welche konkreten Ziele soll die DIK
künftig verfolgen?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um zu
anerkannten islamischen Religionsgemeinschaften zu kom-
men, und was ist sie bereit, dafür zu tun?
u Frage 72:
Der Bundesminister des Innern, Dr. Hans-Peter
riedrich, hat im Rahmen der in der Frage offenbar in
ezug genommenen Pressekonferenz am 3. März 2011
örtlich ausgeführt: „Ich denke, dass die Menschen, die
ier leben und islamischen Glaubens sind, natürlich hier
uch Bürger in diesem Land sind und zu diesem Land
ehören. Aber dass der Islam zu Deutschland gehört, ist
ine Tatsache, die sich auch aus der Historie nirgends be-
gen lässt.“ Damit hat der Bundesinnenminister keinen
weifel daran gelassen, dass Menschen islamischen
laubens, die in der Bundesrepublik leben, selbstver-
tändlich zu unserem Land gehören. Die rund vier Mil-
onen Muslime, von denen circa die Hälfte die deutsche
taatsbürgerschaft besitzt, sind Teil unserer Gesellschaft.
u ihren Rechten als Bürger unseres Landes gehört auch
ie freie Religionsausübung in den Grenzen der freiheit-
chen demokratischen Grundordnung. Insofern ist der
lam eine gesellschaftliche Realität Deutschlands. Das
teht nicht im Widerspruch dazu, dass Deutschland reli-
iös vor allem christlich geprägt ist.
Im Rahmen der Integrationspolitik verfolgt die Deut-
che Islam Konferenz das Ziel, den gesellschaftlichen
usammenhalt in Deutschland und die gelebte Akzep-
nz unserer Rechts- und Werteordnung zu fördern, die
ugehörigkeit und Teilhabe zu stärken sowie Extremis-
us, gesellschaftlicher Polarisierung und Abschot-
ngsphänomenen entgegenzuwirken. Es geht darum,
usammenzuführen und nicht auseinanderzutreiben.
undesinnenminister Friedrich wird den erfolgreichen
ialog mit den Muslimen in Deutschland im Rahmen
er Deutsche Islam Konferenz fortsetzen.
u Frage 73:
Es steht nicht infrage, dass es sich bei dem Islam um
ine anerkannte Religion handelt. In der Deutschen Is-
m Konferenz, DIK, ging es im Rahmen ihrer ersten
hase daher um Fragen der rechtlichen Einordnung von
ereinigungen, die als möglicher Kooperationspartner
es Staates in dem im Grundgesetz geregelten Verhältnis
wischen Staat und Religionsgemeinschaften handeln
önnen. Bezogen auf den Islam ist nach deutschem Ver-
ssungsverständnis etwa die Gesamtheit der Muslime
uf der Erde, „Umma“, im Rechtssinne ebenso wenig
ine Religionsgemeinschaft wie etwa „die Christenheit“.
s kommt vielmehr darauf an, ob die in Deutschland be-
tehenden Personenvereinigungen bzw. Verbände als
eligionsgemeinschaften im Sinne der einschlägigen
erfassungsrechtlichen Bestimmungen anzusehen sind
der nicht.
Zuständig für diese Prüfung sind nach der Zuständig-
eitsordnung des Grundgesetzes in erster Linie die Län-
10878 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 95. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. März 2011
(A) )
)(B)
der, die sich entsprechender juristischer und religions-
wissenschaftlicher Expertise bedienen. Die DIK hat im
Zusammenhang mit der Diskussion um die Einführung
islamischen Religionsunterrichts die verfassungsrechtli-
chen Rahmenbedingungen konkretisiert und damit auch
den muslimischen Vereinigungen eine Hilfestellung ge-
geben, auf welche Merkmale es ankommt.
Anlage 54
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Fragen
des Abgeordneten Memet Kilic (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/5015, Fragen 74 und 75):
In wie vielen Fällen lag pro Jahr seit 1995 bei den Auslän-
derbehörden ein Verdacht auf Scheinehe vor, bzw. in wie vie-
len Fällen haben sie diesen Verdacht den Ermittlungsbehörden
gemeldet, und in wie vielen Fällen wurden im genannten Zeit-
raum jährlich Personen wegen des „Erschleichens eines Auf-
enthaltstitels durch Scheinehe“ verurteilt?
Welche in der Begründung des Gesetzentwurfs (Bundes-
tagsdrucksache 17/4401) genannten „Wahrnehmungen aus der
ausländerbehördlichen Praxis“ deuten im Einzelnen darauf
hin, dass die Verkürzung der Mindestehebestandszeit auf zwei
Jahre zu einer Erhöhung der Scheineheverdachtsfälle geführt
hat?
Zu Frage 74:
Zahlen im Sinne der Fragestellung liegen der Bundes-
regierung nicht vor.
Zu Frage 75:
Die Innenministerien der Länder sowie Leiter von
Ausländerbehörden haben dem Bundesministerium des
Innern in den letzten Jahren wiederholt über die Erfah-
rungen der Ausländerbehörden mit Scheinehen berich-
tet. Im Rahmen des fachlichen Austauschs ist das Bun-
desministerium des Innern mehrfach darauf aufmerksam
geworden, dass seit der Verkürzung der Ehemindest-
bestandszeit ein zunehmender Missbrauch des § 31 des
Aufenthaltsgesetzes durch Scheinehen zu beobachten
ist.
Zwei Beispiele: Im Evaluierungsbericht zum Zuwan-
derungsgesetz, der über die Internetseite des Bundes-
ministeriums des Innern öffentlich zugänglich ist, stellen
das Innenministerium Nordrhein-Westfalen und die Lei-
terin der Ausländerbehörde München in ihren Stellung-
nahmen ausdrücklich fest, dass sich die Scheinehepro-
blematik seit Verkürzung der Ehemindestbestandszeit
verschärft hat. In demselben Bericht befindet sich auch
die Stellungnahme des Auswärtigen Amtes, dass die
Scheineheproblematik in der Visumerteilungspraxis eine
erhebliche Rolle spielt.
Dementsprechend befürwortete beispielsweise beim
Erfahrungsaustausch der Ausländerbehörden großer
Städte im November 2009 die Mehrheit der teilnehmen-
den Ausländerbehörden eine Verlängerung der Ehemin-
destbestandszeit als geeignetes Mittel, um Scheinehen
zu bekämpfen. Dieses Ergebnis ist gerade erst am
Montag bei der Sachverständigenanhörung zum vorlie-
genden Gesetzentwurf durch den Sachverständigen aus
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em Hessischen Ministerium des Innern und für Sport
och einmal bestätigt worden: Danach begrüßten in Hes-
en sämtliche Ausländerbehörden bis auf eine Behörde
ie geplante Verlängerung der Mindestehebestandszeit
uf drei Jahre als geeignetes Mittel zur Bekämpfung von
cheinehen. Mehrere Ausländerbehörden wiesen dabei
usdrücklich darauf hin, dass die Scheineheproblematik
eit Verkürzung der Ehemindestbestandszeit gestiegen
ei.
nlage 55
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
es Abgeordneten Oliver Kaczmarek (SPD) (Drucksa-
he 17/5015, Frage 76):
Wie hoch ist der derzeitige Anteil von Auszubildenden
und Beschäftigten mit Migrationshintergrund in der Bundes-
verwaltung, und durch welche Maßnahmen plant die Bundes-
regierung diesen zu erhöhen?
Statistische Daten über den Anteil von Auszubilden-
en oder Beschäftigten mit Migrationshintergrund in der
undesverwaltung stehen nicht zur Verfügung. Es be-
teht derzeit auch keine rechtliche Möglichkeit, diese
aten verpflichtend zu erheben.
Es ist ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung,
ass Migrantinnen und Migranten angemessen als Be-
chäftigte in der Bundesverwaltung vertreten sind. Dies
at sie im nationalen Pakt für Ausbildung und Fachkräf-
nachwuchs, mit ihrer Selbstverpflichtung im Nationa-
n Integrationsplan und der Einrichtung des Dialogfo-
ms 4 „Migranten im öffentlichen Dienst“ im Rahmen
es Prozesses der Weiterentwicklung des Nationalen In-
grationsplans zu einem Nationalen Aktionsplan doku-
entiert. Das für dieses Dialogforum federführende BMI
ird im Dialog mit allen für den Integrationsprozess re-
vanten Akteuren, insbesondere Bundesressorts, Länder,
ommunen, Gewerkschaften und Migrantenorganisatio-
en, bis zur parlamentarischen Sommerpause ein Paket
on konkreten Maßnahmen und Projekten vereinbaren.
abei soll es darum gehen, Interesse für den öffentlichen
ienst und seine vielfältigen Ausbildungs- und Beschäf-
gungsmöglichkeiten zu wecken und Hemmnisse bei der
uswahl und Einstellung abzubauen. Die interkulturelle
ompetenz der bereits vorhandenen Beschäftigten soll
estärkt werden. In diesem Rahmen soll die Möglichkeit
er Datenerhebung zum Anteil der Beschäftigten mit Mi-
rationshintergrund untersucht werden.
nlage 56
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
es Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz (BÜND-
IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5015, Frage 77):
Behält die Bundesregierung vor dem Hintergrund des Be-
richts der gemeinsamen Kontrollinstanz von Europol zum
SWIFT-Abkommen und der darin zum Ausdruck gekomme-
nen Kritik an der unzulänglichen Aufsichtstätigkeit von Euro-
pol als auch angesichts der unlängst durch die deutsche Dele-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 95. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. März 2011 10879
(A) )
)(B)
gation gegenüber der EU-Kommission (Schreiben vom
8. Februar 2011) zum Ausdruck gebrachten Kritik an der In-
formationspolitik sowohl von Europol als auch der EU-Kom-
mission sowie der unlängst bekannt gewordenen Tatsache,
dass nach wie vor und entgegen der Äußerungen des damali-
gen Bundesministers des Innern innereuropäische Finanz-
transaktionen Gegenstand der Datentransfers an US-Behörden
darstellen, ihre Zustimmung zum SWIFT-Abkommen bei, und
wie begründet sie diese Zustimmung angesichts der aufge-
zählten Verstöße gegen die vertraglichen Vorgaben des Ab-
kommens?
Die von der Gemeinsamen Kontrollinstanz von Euro-
pol in dem öffentlich zugänglichen Bericht kritisierten
Anfragen der US-Seite sind hier nicht bekannt. Der
Sachverhalt entzieht sich daher einer Bewertung durch
die Bundesregierung.
Zur Informationspolitik wurde zwischenzeitlich von
Vertretern meines Hauses mit der Europäischen Kom-
mission in einer gemeinsamen Besprechung am 2. März
2011 die Problematik erörtert. Dabei wurden die Verfah-
rensschritte nach Eingang eines Auskunftsersuchens be-
sprochen und die rechtlichen Grundlagen für die Tätig-
keit Europols diskutiert. Darüber hinaus erläuterte die
Kommission, dass sie bis Ende März einen Evaluie-
rungsbericht nach Art. 13 des Abkommens für das Pro-
gramm zur Offenlegung der Terrorismusfinanzierung,
TFTP-Abkommen – SWIFT, vorlegen wird. Es sei beab-
sichtigt, diesen Bericht sodann umgehend dem LIBE-
Ausschuss des Europäischen Parlaments durch die zu-
ständige Kommissarin vorzustellen. Diesen Bericht gilt
es abzuwarten.
Anlage 57
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Fra-
gen des Abgeordneten Gustav Herzog (SPD) (Drucksa-
che 17/5015, Fragen 81 und 82):
Wann ist mit dem in den Schriftlichen Fragen 17 und 18
auf Bundestagsdrucksache 17/2286 angekündigten Abschluss
der Verhandlungen zur Entschädigung der von frequenzum-
stellungsbedingten Störungen bei drahtlosen Mikrofonen be-
troffenen Kultur- und Bildungseinrichtungen zu rechnen?
Wann kann die Gemeinde Gehrweiler im Donnersberg-
kreis, Rheinland-Pfalz, wie in dem Brief des Bürgermeisters
Bernhard Kiefer vom Februar 2011 an die Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel angefragt, mit der Erstattung der durch die
frequenzumstellungsbedingten Störungen notwendig gewor-
denen Kosten von 5 000 Euro für eine neue Beschallungsan-
lage rechnen?
Zu Frage 81:
Die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Tech-
nologie diesbezüglich erstellte Verwaltungsvorschrift, die
sich gegenwärtig in der Abstimmung mit dem Bundes-
ministerium der Finanzen befindet, wird unmittelbar nach
Abschluss der Ressortverhandlung dem Haushaltsaus-
schuss des Deutschen Bundestages mit dem Antrag auf
Entsperrung der für das Jahr 2011 vorgesehenen Mittel
vorgelegt.
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u Frage 82:
Ein Ausgleich für durch frequenzumstellungsbedingte
törungen entstandenen Kosten kann beantragt werden,
enn ein Nachweis einer frequenzumstellungsbedingten
törung durch Inbetriebnahme von LTE-Sendeanlagen
Frequenzbereich 790 bis 862 MHz erbracht wird und
ie hiervon störungsbetroffene Mikrofonanlage nach-
eislich in dem Zeitraum 2006 bis 2009 neu angeschafft
urde. Hierzu sieht die zu erlassende Verwaltungsvor-
chrift vor, dass eine Erstattung höchstens in Höhe des
estbuchwertes der Mikrofonanlage oder in Höhe der
mrüstungskosten erfolgt, wenn letztere niedriger als der
estbuchwert der Mikrofonanlage sind.
nlage 58
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
er Abgeordneten Andrea Wicklein (SPD) (Drucksache
7/5015, Frage 85):
Wann wird die Bundesregierung die seit über einem Jahr
angekündigten Vorschläge zur Unterstützung von Wagniska-
pitalbeteiligungen vorlegen, und welche Vorschläge werden
dies sein?
In ihrem Koalitionsvertrag hat es sich die Bundesre-
ierung zum Ziel gesetzt, den Markt für Beteiligungsun-
rnehmen in Deutschland zu stärken und einen einheitli-
hen attraktiven Wagniskapitalmarkt zu schaffen. Da
ationale Regelungen die europäischen Vorgaben be-
cksichtigen müssen, hat die Bundesregierung be-
chlossen, im Zuge der Umsetzung der europäischen
ichtlinie für Manager alternativer Investmentfonds,
IFM, in nationales Recht einen rechtlichen Rahmen für
en gesamten Private-Equity-Sektor zu schaffen. Die
IFM-Richtlinie, die die Regulierung der Manager unter
nderem von Hedgefonds und Private-Equity-Fonds vor-
ieht, wurde im November 2010 vom Europäischen Par-
ment verabschiedet und wird voraussichtlich im Mai
011 in Kraft treten. Die Richtlinie muss dann bis Früh-
hr 2013 in nationales Recht umgesetzt werden. Derzeit
erden auf europäischer Ebene die umfangreichen
urchführungsbestimmungen zur AIFM-Richtlinie ver-
andelt, die in die nationale Umsetzung einfließen müs-
en.
nlage 59
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
es Abgeordneten Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN) (Drucksache 17/5015, Frage 86):
Welche Summe von Staatsanleihen der Länder Portugal,
Irland, Italien, Griechenland und Spanien wird derzeit von
deutschen Finanzinstituten über sogenannte Kreditausfallver-
sicherungen abgesichert, mit der Bitte um Differenzierung der
Summe nach Banken, Versicherungen, sonstigen Finanzinsti-
tuten?
Den deutschen Aufsichtsbehörden, BaFin und Deut-
che Bundesbank, liegen zur Frage des Engagements
eutscher Finanzinstitute als Sicherungsgeber im Rah-
10880 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 95. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. März 2011
(A) (C)
)(B)
men von sogenannten Kreditausfallversicherungen, CDS,
in der von Ihnen gewählten Abgrenzung keine Daten
vor.
Anlage 60
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE)
(Drucksache 17/5015, Frage 87):
Aufgrund der Neuregelung der Amtshilferichtlinie
sind weder Anpassungen der Doppelbesteuerungsab-
kommen noch der Abkommen über den steuerlichen In-
formationsaustausch erforderlich. Die Neuregelungen
der Amtshilferichtlinie sind für alle EU-Mitgliedstaaten
verbindlich, ungeachtet bilateraler Vereinbarungen, ins-
besondere in den bestehenden Doppelbesteuerungsab-
kommen oder auch anderen Abkommen über den steuer-
lichen Informationsaustausch. Es ist festzuhalten, dass
die neu gestaltete Amtshilferichtlinie einen Informations-
austausch auf Ersuchen vorsieht, in Übereinstimmung mit
Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass mehrere
Kreditinstitute eine rechtzeitige Übersendung der Steuerbe-
scheinigung über Kapitalerträge nicht gewährleisten können
(vergleiche Der Tagesspiegel, 8. März 2011), sodass es zu
Kollisionen mit Erklärungsfristen für den Steuerpflichtigen
kommen kann, und plant die Bundesregierung hier politisch
aktiv, beispielsweise mit einer Fristverlängerung für die Be-
troffenen, zu werden?
Der Bundesregierung wurden im Zusammenhang mit
der Erstellung der Steuerbescheinigungen für das Jahr
2010 bisher keine Fallgestaltungen herangetragen, die
auf eine verzögerte Fertigstellung der Bescheinigungen
hindeuten. Auch nach Rücksprache mit Vertretern der
Bankenverbände gehe ich davon aus, dass die beantrag-
ten Steuerbescheinigungen für 2010 grundsätzlich bis
Ende März 2011 an die Steuerpflichtigen versendet wer-
den.
Die Bundesregierung rechnet deshalb nicht damit,
dass wegen fehlender Steuerbescheinigungen flächende-
ckend die Abgabefristen der Steuerpflichtigen nicht ein-
gehalten werden können. Falls es in Einzelfällen zu einer
verspäteten Versendung der Steuerbescheinigung kommt,
kann hierzu gegebenenfalls im Einzelfall eine Entschei-
dung des zuständigen Finanzamtes zur Verlängerung der
Abgabefrist ergehen.
Anlage 61
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE)
(Drucksache 17/5015, Frage 88):
Welche notwendigen Änderungen im Rahmen bestehender
Doppelbesteuerungs- und Informationsaustauschabkommen
bzw. aktueller Verhandlungen werden sich aus dem Entwurf
einer Richtlinie des Europäischen Rats über die Zusammenar-
beit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung
und zur Aufhebung der Richtlinie 77/799/EWG ergeben, und
welche konkreten Verbesserungen sieht die Bundesregierung
hierdurch bei der Bekämpfung des internationalen Steuerbe-
trugs?
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em OECD-Standard zu Transparenz und Informations-
ustausch für Besteuerungszwecke; das schließt ein, dass
unmehr auch Bankinformationen erlangt werden kön-
en. Darüber hinaus ist der automatische Informations-
ustausch für bestimmte Einkunftsarten vorgesehen. Die
eltweite Durchsetzung des OECD-Standards unterstützt
ie Bundesregierung aktiv im Rahmen des von der G20
itiierten Prozesses. Im Ergebnis dieses Prozesses ist
in Netzwerk bilateraler Abkommen entstanden, die den
ECD-Standard vollständig umsetzen. Zahlreiche Dop-
elbesteuerungsabkommen wurden angepasst.
nlage 62
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
es Abgeordneten Manfred Nink (SPD) (Drucksache
7/5015, Frage 89):
Wie beurteilt die Bundesregierung die Folge, dass bei ei-
ner einseitigen Anpassungstrategie der Defizitländer im Rah-
men der Bewältigung makroökonomischer Ungleichgewichte
im Euroraum das Nachfragewachstum aus diesen Ländern
wegfällt, ohne dass die Möglichkeit besteht, es irgendwie zu
ersetzen?
Die Bundesregierung erachtet Anpassungsleistungen
on Ländern mit übermäßigen Haushaltsdefiziten und
auerhaft hohen Leistungsbilanzdefiziten als dringend
rforderlich, um Stabilität und Wachstum im Euro-Raum
ngfristig zu sichern. Nachfrage, die durch ständig
achsende Kreditausweitung finanziert wird, kann zu
risenhaften Entwicklungen führen. Entscheidend ist,
ass diese Anpassungsleistungen durch Strukturrefor-
en flankiert werden, die einen nachhaltigen Beitrag zur
rhöhung der Wettbewerbsfähigkeit und des Wachs-
mspotenzials leisten und die somit mittelfristig wie-
erum einen Beitrag zur Steigerung der Nachfrage dar-
tellen. Beispiele für solche Maßnahmen sind eine der
roduktivität entsprechende Lohnentwicklung, beson-
ere Anstrengungen in den Bereichen Bildung, For-
chung und Entwicklung, Innovation und Infrastruktur.
95. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 16. März 2011
Inhalt:
Redetext
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Anlage 7
Anlage 8
Anlage 9
Anlage 10
Anlage 11
Anlage 12
Anlage 13
Anlage 14
Anlage 15
Anlage 16
Anlage 17
Anlage 18
Anlage 19
Anlage 20
Anlage 21
Anlage 22
Anlage 23
Anlage 24
Anlage 25
Anlage 26
Anlage 27
Anlage 28
Anlage 29
Anlage 30
Anlage 31
Anlage 32
Anlage 33
Anlage 34
Anlage 35
Anlage 36
Anlage 37
Anlage 38
Anlage 39
Anlage 40
Anlage 41
Anlage 42
Anlage 43
Anlage 44
Anlage 45
Anlage 46
Anlage 47
Anlage 48
Anlage 49
Anlage 50
Anlage 51
Anlage 52
Anlage 53
Anlage 54
Anlage 55
Anlage 56
Anlage 57
Anlage 58
Anlage 59
Anlage 60
Anlage 61
Anlage 62