Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 95. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. März 2011 10859
        (A) )
        )(B)
        einbarkeit von Beruf und Familie.
        wird die demnächst zu veröffentlichende 4. Bilanz deut-
        lich machen.
        Gute Fortschritte gibt es zum Beispiel bei der Ausbil-
        dung und Erwerbsbeteiligung von Frauen sowie der Ver-
        Rößner, Tabea BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        16.03.2011
        Dr. Schwanholz, Martin SPD 16.03.2011
        Anlage 1
        Liste der entschuldigte
        *
        A
        la
        A
        d
        A
        N
        v
        Abgeordnete(r)
        entschuldigt bis
        einschließlich
        van Aken, Jan DIE LINKE 16.03.2011
        Bellmann, Veronika CDU/CSU 16.03.2011
        Börnsen (Bönstrup),
        Wolfgang
        CDU/CSU 16.03.2011
        Brinkmann
        (Hildesheim),
        Bernhard
        SPD 16.03.2011
        Bülow, Marco SPD 16.03.2011
        Burgbacher, Ernst FDP 16.03.2011
        Dr. Danckert, Peter SPD 16.03.2011
        Ernst, Klaus DIE LINKE 16.03.2011
        Fischbach, Ingrid CDU/CSU 16.03.2011
        Fischer (Karlsruhe-
        Land), Axel E.
        CDU/CSU 16.03.2011*
        Friedhoff, Paul K. FDP 16.03.2011
        Friedrich, Peter SPD 16.03.2011
        Hempelmann, Rolf SPD 16.03.2011
        Kipping, Katja DIE LINKE 16.03.2011
        Klöckner, Julia CDU/CSU 16.03.2011
        Koch, Harald DIE LINKE 16.03.2011
        Kossendey, Thomas CDU/CSU 16.03.2011
        Kuhn, Fritz BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        16.03.2011
        Kunert, Katrin DIE LINKE 16.03.2011
        Leidig, Sabine DIE LINKE 16.03.2011
        Dr. Pfeiffer, Joachim CDU/CSU 16.03.2011
        Pronold, Florian SPD 16.03.2011
        S
        S
        T
        U
        V
        W
        W
        Z
        A
        (C
        (D
        Anlagen zum Stenografischen Bericht
        n Abgeordneten
        für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versamm-
        lung des Europarates
        nlage 2
        Erklärung
        des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele
        (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur namentli-
        chen Abstimmung über den Antrag: Keine Pri-
        vatisierung von Äckern, Seen und Wäldern
        (93. Sitzung, Tagesordnungspunkt 34 b)
        Ich habe versehentlich mit Ja gestimmt. Mein Votum
        utet Nein.
        nlage 3
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage der
        bgeordneten Monika Lazar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
        EN) (Drucksache 17/5015, Frage 4):
        Warum sollte der von dem Bundesminister für Wirtschaft
        und Technologie, Rainer Brüderle, vorgeschlagene „partner-
        schaftliche Weg“ erfolgreicher sein als die seit zehn Jahren
        geltende freiwillige Vereinbarung zwischen Wirtschaft und
        Bundesregierung zur Gleichstellung?
        Die Zusammenarbeit im Rahmen der Vereinbarung
        on 2001 ist insgesamt nicht ohne Erfolge geblieben, das
        enger-Schäfer, Kathrin DIE LINKE 16.03.2011
        trothmann, Lena CDU/CSU 16.03.2011
        rittin, Jürgen BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        16.03.2011
        lrich, Alexander DIE LINKE 16.03.2011
        ogel, Volkmar CDU/CSU 16.03.2011
        ellmann, Karl-Georg CDU/CSU 16.03.2011
        erner, Katrin DIE LINKE 16.03.2011
        immermann, Sabine DIE LINKE 16.03.2011
        bgeordnete(r)
        entschuldigt bis
        einschließlich
        10860 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 95. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. März 2011
        (A) )
        )(B)
        Einen Nachholbedarf gibt es jedoch beim Frauen-
        anteil in Führungspositionen. Das wurde bereits bei der
        3. Bilanz gemeinsam konstatiert. Der Koalitionsvertrag
        für die 17. Legislaturperiode greift deshalb die Förde-
        rung von Frauen in Führungspositionen auf. Wir werden
        prüfen, ob und inwiefern die Gesetze geändert und ef-
        fektiver gestaltet werden müssen.
        Bundesminister Brüderle hat einen „Nationalen Pakt
        für mehr Frauen in Führungspositionen“ vorgeschlagen.
        Vorbild ist der erfolgreiche Ausbildungspakt, den wir
        gerade erneuert und mit neuen Akzenten versehen ha-
        ben.
        Die Unternehmen haben angesichts des drohenden
        Fachkräftemangels verstanden, dass sie auf dem Gebiet
        der Förderung von Frauen in Führungspositionen mehr
        tun müssen als in den letzten zehn Jahren, um attraktive
        Arbeitgeber zu sein und Entwicklungspotenziale zu nut-
        zen.
        Anlage 4
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage der
        Abgeordneten Dr. Eva Högl (SPD) (Drucksache 17/5015,
        Frage 5):
        Welche Nichtregierungsorganisationen und Sozialpartner
        hat die Bundesregierung vor oder während der Formulierung
        des Entwurfs des Nationalen Reformprogramms Deutschland,
        Draft-NRP, konsultiert, und welche Forderungen von Nichtre-
        gierungsorganisationen und Sozialpartnern wurden von der
        Bundesregierung bei der Formulierung des Entwurfs des
        Draft-NRP übernommen?
        Wie in der Einleitung des sogenannten „Draft-NRP“
        vom 12. November 2010 selbst dargelegt, waren bei der
        Erstellung dieses Entwurfs Sozialpartner und Nichtre-
        gierungsorganisationen nicht beteiligt, da es sich um ei-
        nen einmaligen und vorläufigen Bericht handelte.
        Im Zuge der Erstellung des eigentlichen NRP, das im
        April 2011 in Brüssel vorgelegt wird, fanden mit folgen-
        den Organisationen Gespräche zum Inhalt und Aufbau
        des NRP statt:
        – Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI)
        – Gemeinschaftsausschuss der Deutschen Gewerblichen
        Wirtschaft
        – Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)
        – Deutscher Beamtenbund (DBB)
        – Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK)
        – Deutscher Landkreistag
        – Deutscher Städte- und Gemeindebund
        – Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH)
        Die Gesprächspartner wurden zudem eingeladen, auf
        der Grundlage des Draft-NRP Stellungnahmen und
        Kommentare für den endgültigen NRP einzureichen.
        –
        –
        –
        –
        –
        A
        d
        T
        A
        d
        A
        F
        d
        m
        M
        d
        S
        le
        W
        s
        m
        d
        z
        a
        R
        s
        F
        7
        z
        G
        v
        s
        U
        fr
        s
        q
        a
        fü
        F
        u
        a
        n
        (C
        (D
        Weitere Stellungnahmen gingen ein von:
        Nationale Armutskonferenz
        Kommissariat der deutschen Bischöfe
        Bundesverband Diakonie
        Deutscher Caritasverband
        Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberver-
        bände (BDA)
        Der Textentwurf zum NRP befindet sich derzeit in der
        bstimmung zwischen den Bundesressorts sowie mit
        en Bundesländern. Inhaltliche Aussagen zu einzelnen
        extpassagen sind daher zurzeit nicht möglich.
        nlage 5
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage der
        bgeordneten Dr. Eva Högl (SPD) (Drucksache 17/5015,
        rage 6):
        Wie gedenkt die Bundesregierung bei der Umsetzung der
        Beschäftigungsziele des Nationalen Reformprogramms ge-
        ringqualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie
        Menschen mit Migrationshintergrund zu berücksichtigen, und
        wieso gibt es für geringqualifizierte Arbeitnehmerinnen und
        Arbeitnehmer sowie Migrantinnen und Migranten bisher
        keine konkreten Beschäftigungsziele?
        Zum ersten Teil der Frage: Wie die Bundesregierung
        ie Arbeitsmarktbelange geringqualifizierter Arbeitneh-
        erinnen und Arbeitnehmer sowie von Menschen mit
        igrationshintergrund in ihrem Ansatz zur Anhebung
        er Erwerbstätigenquote im Rahmen der Europa-2020-
        trategie berücksichtigt, wird im Einzelnen im Nationa-
        n Reformprogramm der Bundesregierung dargestellt.
        ie bereits zur vorherigen Frage ausgeführt, befindet
        ich der Textentwurf zum NRP derzeit in der Abstim-
        ung zwischen den Bundesressorts sowie mit den Bun-
        esländern. Weitergehende inhaltliche Aussagen zu ein-
        elnen Textpassagen sind daher zurzeit nicht möglich.
        Zum zweiten Teil der Frage: Der Europäische Rat hat
        m 25./26. März 2010 als eines von fünf Kernzielen im
        ahmen der Europa-2020-Strategie folgendes europäi-
        che Ziel festgelegt: „Unter den 20- bis 64-jährigen
        rauen und Männern wird eine Beschäftigungsquote von
        5 Prozent angestrebt, auch durch die vermehrte Einbe-
        iehung von Jugendlichen, älteren Arbeitnehmern und
        eringqualifizierten sowie die bessere Eingliederung
        on legalen Migranten.“
        Die Mitgliedstaaten sind aufgefordert, unter Berück-
        ichtigung dieses Ziels ihr nationales Ziel und eventuell
        nterziele festzulegen. Die Bundesregierung hat schon
        ühzeitig das europäische Ziel auch als nationale Ziel-
        etzung übernommen und strebt eine Erwerbstätigen-
        uote von 75 Prozent im Jahr 2020 auch für Deutschland
        n. Zusätzlich hat sich die Bundesregierung Unterziele
        r zwei Gruppen gesetzt: Die Erwerbstätigenquote der
        rauen soll bis zum Jahr 2020 auf 73 Prozent steigen
        nd die der Älteren – das sind die 55- bis 64-Jährigen –
        uf 60 Prozent. Ich will darauf hinweisen, dass die we-
        igsten Mitgliedstaaten, zumindest bislang, zusätzliche
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 95. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. März 2011 10861
        (A) )
        )(B)
        Unterziele unter Bezugnahme auf die vom Europäischen
        Rat genannten Untergruppen festgelegt haben. Lassen
        Sie mich aber auch ausdrücklich klarstellen, dass dies
        auch nicht vom Europäischen Rat verlangt wird. Die
        Bundesregierung hat sich bei der Auswahl der Unter-
        ziele auch davon leiten lassen, dass die Gruppen der
        Frauen und der Älteren bereits in der Lissabon-Strategie
        besondere Beachtung gefunden haben und Fortschritte
        insbesondere bei diesen Gruppen eine wesentliche Vo-
        raussetzung für die Erreichung des Oberziels sind. Die
        Festlegung weiterer Unterziele ist seitens der Bundesre-
        gierung nicht geplant.
        Anlage 6
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage der
        Abgeordneten Andrea Wicklein (SPD) (Drucksache
        17/5015, Frage 7):
        Wie will die Bundesregierung die Förderprogramme des
        Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie weiter
        für die Kreativwirtschaft öffnen, um ihre Zusagen gegenüber
        der Branche einzuhalten?
        Alle Förderprogramme des Bundeswirtschaftsminis-
        teriums sind für die elf Teilmärkte der Kultur- und Krea-
        tivwirtschaft offen. Dies gilt auch für ERP- und
        KfW-Förderprogramme. Im Rahmen der Umsetzung der
        Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft der Bundesre-
        gierung hat sich allerdings gezeigt, dass insbesondere
        die Kleinstunternehmen, Gründerinnen und Gründer der
        Branche häufig noch zu wenig über die Programme und
        die Möglichkeiten ihrer Inanspruchnahme wissen. Die
        Bundesregierung hat deshalb eine Reihe von Maßnah-
        men ergriffen, um die bestehenden Informationsdefizite
        zu beheben. So ist es eine wesentliche Aufgabe des im
        November 2009 eingerichteten Kompetenzzentrums Kul-
        tur- und Kreativwirtschaft des Bundes, die Akteure der
        Branche über bestehende Förderangebote zu informie-
        ren. Gleiches gilt für die im letzten Jahr eingerichteten
        Regionalbüros, die deutschlandweit an knapp 70 Orten
        bis Ende Februar 2011 bereits rund 2 400 Einzelberatun-
        gen von Kultur- und Kreativschaffenden durchgeführt
        haben. Ergänzt wird das Angebot außerdem durch die im
        letzten Jahr neu gestartete Internetseite kultur-kreativ-
        wirtschaft.de sowie eine Reihe von Spezialpublikatio-
        nen, etwa die Publikation zum am 22. Juni 2010 durch-
        geführten Workshop Finanzierung.
        Anlage 7
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des
        Abgeordneten Garrelt Duin (SPD) (Drucksache 17/5015,
        Frage 8):
        Wie bewertet die Bundesregierung die steigenden Preise
        für Nahrungsmittel und Öl im Hinblick auf die weitere Ent-
        wicklung des privaten Konsums, und was wird die Bundesre-
        gierung angesichts eines im vierten Quartal 2010 nur um
        0,2 Prozent gestiegenen privaten Verbrauchs tun, um die Bin-
        nennachfrage zu stärken?
        2
        d
        g
        B
        b
        d
        re
        re
        in
        W
        v
        d
        d
        g
        z
        B
        2
        w
        W
        te
        A
        d
        A
        N
        w
        u
        d
        n
        tu
        K
        fe
        G
        W
        D
        s
        in
        w
        n
        A
        d
        A
        F
        (C
        (D
        Der Anstieg der Verbraucherpreise betrug im Februar
        ,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Hauptursache für
        ie höhere Teuerung sind steigende Preise für Energie-
        üter und Nahrungsmittel auf den Weltmärkten. Ohne
        erücksichtigung der Energie hätte die Teuerung im Fe-
        ruar bei 1,2 Prozent gelegen. Gemäß ihrer im Rahmen
        es Jahreswirtschaftsberichts 2011 veröffentlichten Jah-
        sprojektion erwartet die Bundesregierung für den Jah-
        sdurchschnitt 2011 eine Teuerung von 1,8 Prozent.
        Der private Konsum als größtes Aggregat des Brutto-
        landsprodukts trug bereits im vergangenen Jahr zum
        achstum bei. Die privaten Konsumausgaben wuchsen
        on Quartal zu Quartal stetig. Im Jahresverlauf nahmen
        ie privaten Konsumausgaben um 1,4 Prozent zu. Nach
        en aktuellen Daten trug die Binnennachfrage im ver-
        angenen Jahr mit 2,4 Prozentpunkten zu zwei Dritteln
        um Wachstum bei. Dies war der stärkste Beitrag der
        innennachfrage seit mehr als zehn Jahren. Für das Jahr
        011 geht die Bundesregierung von einem weiteren Zu-
        achs der privaten Konsumausgaben aus. Auch das
        achstumsgewicht der Binnennachfrage dürfte sich wei-
        r erhöhen.
        nlage 8
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage der
        bgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
        EN) (Drucksache 17/5015, Frage 9):
        Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über deutsche
        Waffenlieferungen an Libyen innerhalb der letzten drei Mo-
        nate?
        Die Bundesregierung prüft nach Maßgabe der Außen-
        irtschaftsverordnung die Ausfuhr von Kriegswaffen
        nd sonstigen Rüstungsgütern nach Teil I Abschnitt A
        er Ausfuhrliste (Anlage zur Außenwirtschaftsverord-
        ung).
        Der Wert der tatsächlich ausgeführten sonstigen Rüs-
        ngsgüter wird statistisch nicht erfasst. Nur bei den dem
        riegswaffenkontrollgesetz unterliegenden Kriegswaf-
        n erfasst das Statistische Bundesamt im Rahmen des
        esetzes über die Statistik des grenzüberschreitenden
        arenverkehrs im Nachhinein tatsächliche Ausfuhren.
        aher ist eine spezifische Aussage zu Lieferungen von
        onstigen Rüstungsgütern aus Deutschland nach Libyen
        nerhalb der letzten drei Monate nicht möglich. Kriegs-
        affen wurden in diesem Zeitraum aus Deutschland
        ach Libyen nicht geliefert.
        nlage 9
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des
        bgeordneten Manfred Nink (SPD) (Drucksache 17/5015,
        rage 10):
        Mit welchen Auswirkungen rechnet die Bundesregierung
        für die innereuropäischen Exportaussichten der deutschen
        Wirtschaft und für das Wachstum der Endnachfrage im Euro-
        Raum?
        10862 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 95. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. März 2011
        (A) )
        )(B)
        Die Gesamteffekte der Anpassungsleistungen zum
        Abbau übermäßiger Ungleichgewichte sind nicht genau
        quantifizierbar. Das gilt somit auch für die innereuropäi-
        schen Exportaussichten der deutschen Wirtschaft. Die
        Bundesregierung geht aber davon aus, dass sich die
        Maßnahmen in den einzelnen Ländern vertrauensbildend
        für die Stabilität der Euro-Zone als Ganzes auswirken.
        Anlage 10
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des
        Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 17/5015, Frage 11):
        Wie gedenkt die Bundesregierung die in Art. 3 Abs. 1 Buch-
        stabe f des Beschlusses des Rates vom 10. Dezember 2010
        über staatliche Beihilfen zur Erleichterung der Stilllegung nicht
        wettbewerbsfähiger Steinkohlebergwerke (2010/787/EU) fest-
        gelegten Reduzierungsschritte des Gesamtbetrages der Still-
        legungsbeihilfen für den Steinkohlebergbau in Einklang zu
        bringen mit den in § 3 des Steinkohlefinanzierungsgesetzes
        bis 2019 zur Verfügung gestellten Plafondmitteln für den
        Steinkohlebergbau zuzüglich der vom Land Nordrhein-West-
        falen im Rahmen der Vereinbarung zum Steinkohlebergbau
        2007 zugesagten Mittel, und weshalb hat die Bundesregierung
        in ihrem aktuell in den Deutschen Bundestag eingebrachten
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Steinkohlefinanzie-
        rungsgesetzes (Bundestagsdrucksache 17/4805) keine dem
        oben genannten Beschluss des Rates entsprechende Reduzie-
        rung der Plafondmittel vorgesehen?
        Der Beschluss des Rates 2010/787/EU vom 10. De-
        zember 2010 über staatliche Beihilfen zur Erleichterung
        der Stilllegung nicht wettbewerbsfähiger Steinkohle-
        bergwerke fordert in Art. 3 Abs. 1 lit. f konkrete Redu-
        zierungsschritte für die Entwicklung der sogenannten
        Stilllegungsbeihilfen, das sind Betriebsbeihilfen für still-
        zulegende Bergwerke. Nicht betroffen von diesen Vorga-
        ben sind Beihilfen zur Deckung außergewöhnlicher Kos-
        ten nach Art. 4. Darunter fallen Beihilfen für Altlasten
        und für Stilllegungsaufwendungen.
        Die Bundesregierung wird dafür Sorge tragen, dass die
        Maßgaben des EU-Beschlusses umgesetzt werden. Das
        Steinkohlefinanzierungsgesetz sieht für die Hilfen nach
        den Art. 3 und 4 jeweils einen zusammenfassenden jähr-
        lichen Plafond vor. Da das Steinkohlefinanzierungsgesetz
        lediglich Höchstbeträge für Plafondmitteln definiert, ist
        zur Umsetzung der Reduzierungsschritte für die Betriebs-
        beihilfen eine Gesetzesänderung nicht erforderlich.
        Anlage 11
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
        Frage der Abgeordneten Katja Mast (SPD) (Drucksa-
        che 17/5015, Frage 12):
        Welche neuen Maßnahmen und Initiativen plant die Bun-
        desregierung, um mehr Chancengleichheit von Menschen mit
        Behinderung am Arbeitsmarkt und mehr Arbeitsplätze für
        Menschen mit Behinderung zu erreichen?
        u
        m
        g
        m
        is
        s
        b
        p
        z
        k
        s
        s
        A
        d
        F
        c
        s
        P
        u
        fö
        te
        g
        a
        e
        m
        lo
        Ü
        te
        s
        w
        ti
        K
        v
        g
        s
        d
        2
        le
        b
        te
        A
        g
        H
        p
        (C
        (D
        Die Förderung der beruflichen Teilhabe behinderter
        nd schwerbehinderter Menschen ist ein zentrales Ele-
        ent der Arbeitsmarktpolitik der Bundesregierung. An-
        esichts der sich verbessernden Lage auf dem Arbeits-
        arkt und eines sich abzeichnenden Fachkräftemangels
        t es ein wichtiges Ziel, die Integrationschancen
        chwerbehinderter Menschen zu verbessern und die sich
        ietenden Potenziale zu nutzen. Die Bundesregierung
        rüft derzeit im Rahmen des Nationalen Aktionsplans
        ur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
        onkrete Maßnahmen, mit denen die Beschäftigungs-
        ituation von Menschen mit Behinderung weiter verbes-
        ert werden kann.
        nlage 12
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
        rage der Abgeordneten Katja Mast (SPD) (Drucksa-
        he 17/5015, Frage 13):
        In welcher Weise wird die Bundesregierung Forschung
        und Entwicklung zu universellem Design sowie für neue
        Technologien, die für Menschen mit Behinderung geeignet
        sind, fördern?
        Die Bundesregierung fördert mit verschiedenen An-
        ätzen die generationenübergreifende Gestaltung von
        rodukten und Dienstleistungen nach den Prinzipien des
        niversellen Designs.
        Das Bundesministerium für Bildung und Forschung
        rdert beispielsweise die Entwicklung von altersgerech-
        n Assistenzsystemen für ein gesundes und unabhängi-
        es Leben. Diese Systeme sind grundsätzlich geeignet,
        uch behinderte Menschen zu unterstützen und ihnen
        ine aktive Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu er-
        öglichen. Das Projekt „Mobil bis ins hohe Alter – naht-
        se Mobilitätsketten zur Beseitigung, Umgehung und
        berwindung von Barrieren“ legt den Schwerpunkt auf
        chnisch assistierte Mobilitätslösungen für ältere Men-
        chen. Darüber hinaus werden Forschungs- und Ent-
        icklungsvorhaben gefördert, die ein hohes Innova-
        onspotenzial für das Zukunftsfeld „Mensch–Technik–
        ooperation“ besitzen. Behinderte Menschen sollen hier
        on den technologischen Innovationen profitieren.
        Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technolo-
        ie hat 2009 eine Studie zu den wirtschaftlichen Impul-
        en des universellen Designs vorgestellt. Im Anschluss
        aran werden 10 Unternehmerkonferenzen bis zum Jahr
        012 durchgeführt, bei denen das Konzept des universel-
        n Designs in verschiedenen Wirtschaftsbereichen ins-
        esondere mit kleinen und mittleren Unternehmen erör-
        rt werden soll.
        Darüber hinaus fördert das Bundesministerium für
        rbeit und Soziales mit den Mitteln der Ausgleichsab-
        abe Modellprojekte, die sich auch mit den notwendigen
        ilfen und Unterstützungen bei der technischen Arbeits-
        latzanpassung beschäftigen.
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 95. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. März 2011 10863
        (A) )
        )(B)
        Anlage 13
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
        Frage der Abgeordneten Gabriele Hiller-Ohm (SPD)
        (Drucksache 17/5015, Frage 14):
        Wie wird gewährleistet, dass die Aktionspläne zur Umset-
        zung der UN-Behindertenrechtskonvention von Bund und
        Ländern aufeinander abgestimmt werden, und welche Bund-
        Länder-Gremien arbeiten gegebenenfalls an einer Abstim-
        mung?
        Es gibt einen permanenten fachlichen Austausch zwi-
        schen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales
        und den jeweils zuständigen Länderministerien. Zur Er-
        stellung des Nationalen Aktionsplans hat es bereits im
        Frühjahr 2010 ein vorbereitendes Gespräch mit den Län-
        dern gegeben. Zuletzt fand am 1. März 2011 erneut ein
        Austausch mit den Ländern statt.
        Zudem waren Vertreterinnen und Vertreter der Länder
        zu allen den Nationalen Aktionsplan vorbereitenden Ver-
        anstaltungen und Kongressen des Bundesministeriums
        für Arbeit und Soziales eingeladen.
        Darüber hinaus wird auch der Staatenbericht, den
        Deutschland zur Umsetzung der UN-Behindertenrechts-
        konvention in 2011 vorlegen muss, in enger Abstim-
        mung der Bundesregierung mit den Ländern erstellt.
        Anlage 14
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
        Frage der Abgeordneten Gabriele Hiller-Ohm (SPD)
        (Drucksache 17/5015, Frage 15):
        Wie werden private und öffentliche Unternehmen in den
        Prozess der Umsetzung der UN-Behindertenkonvention ein-
        bezogen?
        Bei der Erstellung des Nationalen Aktionsplans legt
        die Bundesregierung besonderen Wert auf die Einbin-
        dung von Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesell-
        schaft. Dazu gehören auch die Sozialpartner sowie Ver-
        treterinnen und Vertreter von öffentlichen und privaten
        Unternehmen. Diese waren auf den Kongressen und Ver-
        anstaltungen des Bundesministeriums für Arbeit und
        Soziales vertreten und haben dabei ihre Anregungen ein-
        gebracht. Zudem finden auch außerhalb von Veranstal-
        tungen Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der
        Unternehmensseite statt. Außerdem gehören die Sozial-
        partner dem Ausschuss an, der das BMAS bei der Erstel-
        lung des Nationalen Aktionsplans unterstützt und berät.
        Eigene Maßnahmen oder Aktionspläne von Unterneh-
        men und Verbänden werden seitens der Bundesregierung
        begrüßt und sind ausdrücklich erwünscht.
        Anlage 15
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
        Frage der Abgeordneten Silvia Schmidt (Eisleben)
        (SPD) (Drucksache 17/5015, Frage 16):
        k
        fü
        Ü
        z
        w
        n
        ti
        te
        te
        ih
        s
        m
        te
        z
        D
        s
        d
        ri
        e
        d
        h
        d
        A
        d
        F
        (S
        ti
        s
        G
        s
        s
        K
        in
        h
        re
        R
        s
        o
        k
        (C
        (D
        Wird die Bundesregierung den Staatenbericht gemäß
        Art. 35 der UN-Behindertenrechtskonvention in der vorgege-
        benen Frist dem Ausschuss gemäß Art. 34 der UN-Behinder-
        tenrechtskonvention vorlegen, und wann wird dieser dem
        Deutschen Bundestag zur Kenntnis gegeben?
        Der erste Staatenbericht zur UN-Behindertenrechts-
        onvention soll dem Ausschuss der Vereinten Nationen
        r die Rechte von Menschen mit Behinderungen einen
        berblick über die Maßnahmen geben, die Deutschland
        ur Umsetzung der Konvention getroffen hat. Ganz
        ichtig ist hierbei, dass auch die Maßnahmen des Natio-
        alen Aktionsplans in den Staatenbericht einfließen.
        Die Bundesregierung hat bei der Erarbeitung des Na-
        onalen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behinder-
        nrechtskonvention ganz bewusst auf einen breiten Be-
        iligungsprozess gesetzt. Menschen mit Behinderungen,
        re Verbände sowie viele Fachleute aus der Zivilgesell-
        chaft und Wissenschaft haben das Angebot angenom-
        en und in den vergangenen Monaten eine Vielzahl gu-
        r Ideen und Anregungen eingebracht.
        Selbstverständlich werden die Vorschläge zur Umset-
        ung der Konvention auf ihre Machbarkeit hin geprüft.
        ies nimmt nach der großen Resonanz mehr Zeit in An-
        pruch als ursprünglich veranschlagt. Aus Sicht der Bun-
        esregierung ist es zudem sachgerecht, in den Staatenbe-
        cht die Maßnahmen des Nationalen Aktionsplans
        infließen zu lassen. Deshalb wird die Bundesregierung
        iesen Bericht einige Wochen später als in der UN-Be-
        indertenrechtskonvention vorgesehen beschließen und
        em Deutschen Bundestag zur Kenntnis geben.
        nlage 16
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
        rage der Abgeordneten Silvia Schmidt (Eisleben)
        PD) (Drucksache 17/5015, Frage 17):
        Welche Artikel der UN-Behindertenrechtskonvention ent-
        halten nach Ansicht der Bundesregierung individuelle Rechts-
        positionen für die Betroffenen, die schon heute in Anspruch
        genommen werden können, und wird die Bundesregierung im
        Rahmen des Nationalen Aktionsplans auch die Forderung des
        Deutschen Behindertenrates aufnehmen, Schulungen und
        Sensibilisierungsmaßnahmen für die Ziele der Konvention in
        Behörden und damit auch für Richterinnen und Richter zu för-
        dern?
        Die meisten der in der UN-Behindertenrechtskonven-
        on enthaltenen Rechte, darunter die wirtschaftlichen,
        ozialen und kulturellen Rechte, sind nicht direkt vor
        ericht einklagbar und stellen keine unmittelbare An-
        pruchsgrundlage für Bürgerinnen und Bürger dar. Eine
        olche umfassende subjektive Komponente ist in der
        onvention im Grundsatz ebenso wenig vorgesehen wie
        den meisten anderen Menschenrechtskonventionen.
        Ausnahmen sind lediglich sogenannte selbst-vollzie-
        ende (self-executing) Normen. Regelungen des Völker-
        chts sind dann „selbst vollziehend“, wenn die einzelne
        egelung den Adressaten so klar bezeichnet und der An-
        pruch so klar formuliert ist, dass die Bestimmungen
        hne Weiteres von staatlicher Seite angewandt werden
        önnen. Ein konkretes Beispiel ist Art. 12 Abs. 1 der
        10864 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 95. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. März 2011
        (A) )
        )(B)
        UN-Behindertenrechtskonvention zur Anerkennung von
        Menschen mit Behinderungen als Rechtssubjekte.
        Auch wenn die meisten Rechte der Konvention nicht
        „selbst-vollziehend“ sind, haben alle Rechte der Kon-
        vention Auswirkungen auf die Auslegung von bestehen-
        den Gesetzen. Wie das Grundgesetz so sind auch die
        einfachen Gesetze des Bundes und der Länder völker-
        rechtskonform auszulegen und die Zielsetzungen der
        UN-Behindertenrechtskonvention zu beachten.
        Sensibilisierungsmaßnahmen für unterschiedliche Be-
        rufsgruppen, darunter auch Mitarbeiterinnen und Mitar-
        beiter von Behörden sowie Richterinnen und Richter,
        werden Gegenstand des Nationalen Aktionsplans der
        Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behinderten-
        rechtskonvention sein. Zu beachten ist jedoch, dass für
        die Fort- und Weiterbildung der im Landesdienst stehen-
        den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Richte-
        rinnen und Richter vor allem die Länder zuständig sind.
        Anlage 17
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
        Frage des Abgeordneten Michael Groß (SPD) (Druck-
        sache 17/5015, Frage 20):
        Wie beurteilt die Bundesregierung die Wirksamkeit der di-
        versen Programme und Instrumente zur Integration von Per-
        sonen mit migrationsspezifischen Problemlagen in Ausbil-
        dung, Arbeit oder Selbstständigkeit?
        Die Bundesregierung ist bestrebt, die Programme und
        Instrumente zur Verbesserung der Integration von Perso-
        nen mit Migrationshintergrund in den Arbeitsmarkt kon-
        tinuierlich auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen und
        fortzuentwickeln.
        Ein Großteil der Maßnahmen der Ausbildungsförde-
        rung richtet sich nicht ausschließlich an Personen mit
        Migrationshintergrund, sondern in der Regel an Jugend-
        liche mit besonderem Unterstützungsbedarf. Jugendliche
        mit Migrationshintergrund können von diesen Maßnah-
        men häufig in besonderem Maße profitieren, da sie in
        den jeweiligen Zielgruppen in der Regel stark vertreten
        sind. Mit der Initiative „Abschluss und Anschluss – Bil-
        dungsketten bis zum Ausbildungsabschluss“ hat das
        Bundesministerium für Bildung und Forschung, BMBF,
        positiv evaluierte Ansätze aufgegriffen und zu einem
        strategischen Gesamtkonzept weiterentwickelt.
        Die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales,
        BMAS, in Auftrag gegebene SGB-II-Wirkungsanalyse
        ergibt für den Bereich der Grundsicherung für Arbeitsu-
        chende, dass die Beratungsfachkräfte in den untersuch-
        ten Grundsicherungsstellen zum Untersuchungszeit-
        punkt 2008 nur selten über Konzepte und Strategien für
        den Umgang mit migrationsspezifischen Problemen ver-
        fügen und in der Regel nicht hinreichend für die Belange
        von Personen mit Migrationshintergrund qualifiziert und
        sensibilisiert sind. Hierauf hat die Bundesregierung re-
        agiert und wird ab Mitte 2011 das Förderprogramm „In-
        tegration durch Qualifizierung“ zu einer bundesweiten
        Struktur regionaler Netzwerke ausbauen. Diese haben
        d
        k
        d
        O
        ru
        M
        fü
        d
        lä
        d
        d
        k
        O
        d
        E
        s
        d
        g
        a
        g
        g
        d
        v
        d
        n
        –
        D
        s
        ti
        s
        A
        d
        F
        s
        s
        A
        d
        V
        h
        d
        d
        N
        k
        (C
        (D
        ie Aufgabe, ein flächendeckendes Angebot zur inter-
        ulturellen und migrationsspezifischen Qualifizierung
        er Beratungsfachkräfte in den Regelinstitutionen vor
        rt (insbesondere Jobcenter) bereitzustellen.
        Ein weiteres wichtiges Programm der Bundesregie-
        ng zur Verbesserung der Arbeitsmarktintegration von
        igrantinnen und Migranten ist das Bundesprogramm
        r Bleibeberechtigte und Flüchtlinge. Es zielt darauf ab,
        ie spezielle Zielgruppe der Ausländerinnen und Aus-
        nder, die derzeit nur ein Bleiberecht auf Probe haben,
        abei zu unterstützen, ihren Lebensunterhalt eigenstän-
        ig zu sichern, damit sie dauerhaft in Deutschland leben
        önnen.
        In der ersten Förderrunde wurden von Juni 2008 bis
        ktober 2010 11 400 Menschen gefördert; davon wur-
        en 54 Prozent in Arbeit oder Ausbildung vermittelt.
        ine zweite Förderrunde startete im Juni 2010.
        Darüber hinaus ist beispielsweise der ESF-unter-
        tützte „Mikrokreditfonds Deutschland“ des BMAS und
        es Bundesministeriums für Wirtschaft und Technolo-
        ie, BMWi, der Kleinkredite an Existenzgründer vergibt,
        usgesprochen effektiv beim Erreichen dieser Ziel-
        ruppe. Seit dem Programmstart vor gut einem Jahr gin-
        en mehr als 40 Prozent der circa 1 800 vergebenen Kre-
        ite an Kleinunternehmer mit Migrationshintergrund.
        Insgesamt profitieren Migrantinnen und Migranten
        om kräftigen Aufschwung am deutschen Arbeitsmarkt
        urch sinkende Arbeitslosigkeit.
        Dennoch liegt die Arbeitslosenquote von Ausländern
        och immer deutlich höher als die der Deutschen
        15,9 Prozent gegenüber 7,3 Prozent, Stand: Januar 2011).
        ie Bundesregierung wird deshalb ihre vielfältigen An-
        trengungen für eine verbesserte Arbeitsmarktintegra-
        on von Migrantinnen und Migranten konsequent fort-
        etzen.
        nlage 18
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
        rage des Abgeordneten Michael Groß (SPD) (Druck-
        ache 17/5015, Frage 21):
        Mit welchen konkreten Initiativen wird die Bundesregie-
        rung darauf hinwirken, die derzeit existierenden Programme
        und Instrumente zur Integration von Personen mit migrations-
        spezifischen Problemlagen in Ausbildung, Arbeit oder Selbst-
        ständigkeit der Europäischen Union, des Bundes und der Län-
        der aufeinander abzustimmen?
        Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat
        chon im Rahmen der 44. Sitzung des Ausschusses für
        rbeit und Soziales am 19. Januar 2011 ausführlich über
        ie Aktivitäten der Bundesregierung zur nachhaltigen
        erbesserung der Situation von Menschen mit Migrations-
        intergrund auf dem Arbeitsmarkt berichtet, Ausschuss-
        rucksache 17(11)429 vom 24. Februar 2011.
        Der Koalitionsvertrag zur 17. Legislaturperiode sieht
        ie Weiterentwicklung des Nationalen Integrationsplans,
        IP, zu einem Nationalen Aktionsplan, NAP, mit kon-
        reten, verbindlichen und überprüfbaren Zielvorgaben
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 95. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. März 2011 10865
        (A) )
        )(B)
        vor. Diesen Folgeprozess hat die Bundeskanzlerin am
        3. November 2010 im Rahmen des vierten Integrations-
        gipfels eingeleitet.
        Zur Erarbeitung des Aktionsplans wurden elf Dialog-
        foren eingerichtet, die die Themenfelder des NIP fort-
        führen und erweitern sollen. Ziel des NAP-Prozesses ist
        es insbesondere – neben der Erarbeitung von verbindli-
        chen Zielvorgaben –, bestehende und geplante Integra-
        tionsprogramme stärker aufeinander abzustimmen und
        nachhaltig auszugestalten.
        Parallel zur Erarbeitung des NAP erörtert und prüft die
        Bundesregierung im Rahmen einer Ressortabstimmung
        derzeit die Möglichkeiten einer stärkeren Vernetzung und
        Bündelung bestehender Integrationsprogramme der ver-
        schiedenen Bundesministerien.
        Außerdem bereitet die Bundesregierung die Grün-
        dung eines Bundesbeirates für Integration vor, der die
        Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flücht-
        linge und Integration bei der Erfüllung ihrer Aufgaben
        beraten und unterstützen soll.
        Anlage 19
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
        Frage der Abgeordneten Ute Kumpf (SPD) (Drucksache
        17/5015, Frage 22):
        In welcher Form wird die Sprachförderung bei Menschen
        mit Migrationshintergrund mit den Qualifizierungsmaßnah-
        men der Bundesagentur für Arbeit verknüpft, und sieht das
        Bundesministerium für Arbeit und Soziales hier Verbesse-
        rungsbedarf?
        Eine Verknüpfung mit Qualifizierungsmaßnahmen der
        Bundesagentur für Arbeit findet auf Maßnahmenebene
        nicht statt. Die Maßnahmen zur berufsbezogenen Sprach-
        förderung enthalten neben der eigentlichen Sprachförde-
        rung grundsätzlich auch Elemente der beruflichen Wei-
        terbildung. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des
        ESF-geförderten Programms zur berufsbezogenen Sprach-
        förderung für Personen mit Migrationshintergrund,
        ESF-BAMF-Programm, sind aber in erster Linie Leis-
        tungsbezieherinnen und Leistungsbezieher nach dem
        SGB III und SGB II. Sie werden durch die Agenturen für
        Arbeit oder Jobcenter betreut, bei Bedarf für Maßnahmen
        nach dem ESF-BAMF-Programm ausgewählt und im
        Anschluss daran den örtlich jeweils zuständigen Maßnah-
        meträgern gemeldet.
        Anlage 20
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
        Frage der Abgeordneten Ute Kumpf (SPD) (Drucksache
        17/5015, Frage 23):
        Wie viele Personen haben seit Etablierung des Programms
        zur berufsbezogenen Sprachförderung im Jahr 2009 an die-
        sem teilgenommen, und welche messbaren Integrationsfort-
        schritte konnten die Teilnehmer im Anschluss daran erzielen?
        2
        w
        m
        e
        c
        In
        2
        A
        d
        g
        c
        Z
        a
        ru
        m
        M
        la
        g
        te
        d
        m
        u
        b
        F
        ru
        g
        z
        P
        g
        m
        F
        B
        E
        2
        B
        s
        re
        d
        w
        u
        n
        d
        g
        (C
        (D
        Während der Anlaufphase des Programms im Jahr
        009 nahmen rund 9 500 Personen teil. Im Jahr 2010
        aren es bereits 18 000 Teilnehmerinnen und Teilneh-
        er. Erste Abfragen bei den Kursträgern beschreiben
        ine Vermittlungsquote in den ersten Arbeitsmarkt von
        irca 20 bis 30 Prozent. Genauere Erkenntnisse zu den
        tegrationsfortschritten werden zukünftig von der Ende
        010 gestarteten Evaluierung des Programms erwartet.
        nlage 21
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Fra-
        en der Abgeordneten Aydan Özoğuz (SPD) (Drucksa-
        he 17/5015, Fragen 24 und 25):
        Wie hoch ist der Anteil von Mitteln der Europäischen
        Union an den Programmen der Bundesregierung, die zur
        Überwindung von migrationsspezifischen Problemlagen die-
        nen bzw. an denen Personen mit migrationsspezifischen Pro-
        blemlagen besonders partizipieren?
        Welche internationalen Beispiele hält die Bundesregierung
        für nachahmenswert, wenn es darum geht, die Vermittlung
        von Ausländern und Personen mit Migrationshintergrund in
        Ausbildung, Arbeit oder eine Selbstständigkeit zu verbessern,
        und wie lassen sich diese auf Deutschland übertragen?
        u Frage 24:
        Eine exakte Bezifferung des Anteils von EU-Mitteln
        n den oben genannten Programmen der Bundesregie-
        ng ist nicht möglich, da eine Vielzahl von Program-
        en und Maßnahmen existiert, von denen Personen mit
        igrationshintergrund mit ihren spezifischen Problem-
        gen maßgeblich profitieren, wenngleich sich die Pro-
        ramme nicht ausschließlich an diese Zielgruppe rich-
        n. Dies umfasst Programme aus vielfältigen Bereichen
        es sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Zusam-
        enlebens, von der Förderung zivilgesellschaftlicher
        nd kultureller Teilhabe bis hin zur Integration in Ar-
        eitsmarkt und Erwerbsleben.
        Als Beispiele für von der Bundesregierung aufgelegte
        örderprogramme, die ausschließlich auf die Verbesse-
        ng der Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Mi-
        rationshintergrund abzielen, seien hier das „Programm
        ur Stärkung der berufsbezogenen Sprachkompetenz für
        ersonen mit Migrationshintergrund ,ESF-BAMF-Pro-
        ramm, und das XENOS-Sonderprogramm „Arbeits-
        arktliche Unterstützung für Bleibeberechtigte und
        lüchtlinge mit Zugang zum Arbeitsmarkt“ genannt.
        eide Programme werden mit insgesamt 277 Millionen
        uro aus ESF-Mitteln gefördert; darüber hinaus fließen
        9 Millionen Euro aus dem Haushalt des BMAS in das
        undesprogramm für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge.
        Es muss allerdings berücksichtigt werden, dass Men-
        chen mit Migrationshintergrund auch im Rahmen ande-
        r ESF-Programme erreicht werden, obwohl sie nicht
        ie ausschließliche Zielgruppe sind. So haben beispiels-
        eise im Rahmen des Programms „XENOS-Integration
        nd Vielfalt“ 30 Prozent der Teilnehmerinnen und Teil-
        ehmer einen Migrationshintergrund, und im Rahmen
        es „Mikrokreditfonds Deutschland“ wurden seit Pro-
        rammstart vor gut einem Jahr mehr als 40 Prozent der
        10866 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 95. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. März 2011
        (A) )
        )(B)
        Kredite an Kleinunternehmer mit Migrationshintergrund
        ausgegeben.
        Eine wichtige Ergänzung nationaler Integrationsför-
        derprogramme stellt auch der Europäische Integrations-
        fonds, EIF, dar. Ziel des EIF ist es, die EU-Mitgliedstaa-
        ten bei der Integration von Drittstaatsangehörigen mit
        unterschiedlichem ethnischen, sprachlichen, kulturellen,
        sozialen und religiösen Hintergrund zu unterstützen. Zur
        Förderung von Integrationsmaßnahmen im Rahmen des
        EIF standen Deutschland im Jahr 2010 Mittel in Höhe
        von 13,582 Millionen Euro zur Verfügung.
        Zu Frage 25:
        Bei ihren Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeits-
        marktintegration von Migrantinnen und Migranten be-
        achtet die Bundesregierung fortlaufend Erfahrungen und
        Erkenntnisse auch aus anderen Ländern und lässt diese
        in die Programmgestaltung einfließen. Sie berücksichtigt
        dabei sowohl Ergebnisse laufender Evaluierungen der
        Instrumente der Arbeitsmarktpolitik als auch Ergebnisse
        internationaler Vergleichsuntersuchungen, insbesondere
        der OECD.
        Im Rahmen des Nationalen Aktionsplans wurde das
        Dialogforum „Migranten im öffentlichen Dienst“ unter
        Federführung des Bundesministeriums des Innern einge-
        richtet. Dort werden konkrete Maßnahmen entwickelt,
        um den Anteil der Personen mit Migrationshintergrund
        an allen Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund,
        Ländern und Kommunen zu erhöhen.
        Ein weiteres arbeitsmarkpolitisches Handlungsfeld,
        bei dem Ansätze aus anderen Ländern wichtige Impulse
        liefern, ist die Unterstützung von Migrantinnen und
        Migranten beim Schritt in die Selbstständigkeit. Um
        Problemen bei der Kreditbeschaffung zur Gründungsfi-
        nanzierung zu begegnen, haben beispielsweise die Nie-
        derlande staatlich finanzierte Mikrokreditprogramme für
        Unternehmensgründerinnen und -gründer mit Migra-
        tionshintergrund aufgelegt. Die Bundesregierung hat mit
        dem „Mikrokreditfonds Deutschland“, der vom Europäi-
        schen Sozialfonds unterstützt wird, ein ähnliches Instru-
        ment erfolgreich umgesetzt.
        Anlage 22
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
        Frage des Abgeordneten Oliver Kaczmarek (SPD)
        (Drucksache 17/5015, Frage 28):
        Wie hoch ist der Anteil von Beschäftigten mit Migrations-
        hintergrund in den Jobcentern und Optionskommunen, insbe-
        sondere im Fallmanagement, und welche Bedeutung misst die
        Bundesregierung sprachlichen Verständigungsschwierigkei-
        ten von Mitarbeitern der Grundsicherungsstellen und deren
        Kunden bei?
        Der Bundesregierung liegen zum Anteil der Beschäf-
        tigten mit Mitgrationshintergrund in den Jobcentern
        keine Angaben vor.
        Die Ergebnisse des BMAS-Forschungsprojektes
        „Wirkungen des SGB II auf Personen mit Migrations-
        h
        g
        J
        b
        s
        s
        s
        B
        B
        m
        in
        g
        Q
        s
        J
        A
        d
        F
        1
        w
        B
        v
        s
        s
        R
        H
        S
        m
        b
        A
        lu
        u
        d
        rü
        T
        S
        F
        m
        A
        A
        d
        g
        s
        (C
        (D
        intergrund“ zeigen, dass häufig sprachliche Verständi-
        ungsschwierigkeiten zwischen den Fachkräften in den
        obcentern und den Kunden mit Migrationshintergrund
        estehen. Dieses Problem haben die Träger der Grund-
        icherung für Arbeitsuchende erkannt und nutzen umfas-
        end die Möglichkeiten des Zugangs zu Integrationskur-
        en des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge,
        AMF, für Leistungsberechtigte nach dem SGB II.
        Gemeinsam mit der Integrationsbeauftragten der
        undesregierung und dem BMAS hat die BA eine „Ge-
        einsame Initiative zur Verbesserung der Arbeitsmarkt-
        tegration von Menschen mit Migrationshintergrund“
        estartet. Ebenso ist das Netzwerk „Integration durch
        ualifizierung“, IQ, ein gutes Beispiel. Darüber hinaus
        ind die Angebote des virtuellen Arbeitsmarktes der BA,
        OBBÖRSE, in sechs Sprachen verfügbar.
        nlage 23
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
        rage der Abgeordneten Bärbel Bas (SPD) (Drucksache
        7/5015, Frage 29):
        Sieht die Bundesregierung einen Bedarf, die Nachteile am
        Arbeitsmarkt, die aus der Staatsangehörigkeit, der ethnischen
        Herkunft oder der mangelnden Beherrschung der deutschen
        Sprache resultieren, als Auftrag an die Arbeitsverwaltung in
        § 1 Abs. 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, SGB II, zu
        verankern, und wenn nein, warum nicht?
        Eine gesetzliche Regelung im Sinne der Fragestellung
        äre nicht zielführend. Das Gesetz, § 1 Abs. 1 Zweites
        uch Sozialgesetzbuch – SGB II, beschreibt im Sinne
        on Programmsätzen die Aufgaben und Ziele der Grund-
        icherung für Arbeitsuchende. Die Träger der Grund-
        icherung für Arbeitsuchende berücksichtigen in diesem
        ahmen sämtliche individuellen arbeitsmarktbezogenen
        andlungsbedarfe. Das gilt auch, soweit sie sich aus der
        taatsangehörigkeit, der ethnischen Herkunft oder der
        angelnden Beherrschung der deutschen Sprache erge-
        en können.
        Über die allgemeinen Programmsätze hinaus gibt § 3
        bs. 2b SGB II der Verwaltung einen konkreten Hand-
        ngsauftrag: Wenn die Kenntnisse der deutschen Sprache
        nzureichend sind, müssen die Grundsicherungsstellen auf
        ie Teilnahme an einem Integrationskurs hinwirken. Da-
        ber hinaus muss eine verbindliche Vereinbarung zur
        eilnahme am Integrationskurs als Bestandteil des für das
        GB II maßgeblichen Leitgedankens des Förderns und
        orderns in die Eingliederungsvereinbarung aufgenom-
        en werden, soweit eine unmittelbare Vermittlung in
        usbildung oder Arbeit nicht möglich ist.
        nlage 24
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Fra-
        en des Abgeordneten Michael Gerdes (SPD) (Druck-
        ache 17/5015, Fragen 30 und 31):
        Welche Programme und Instrumente zur Integration von
        Personen mit migrationsspezifischen Problemlagen in Ausbil-
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 95. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. März 2011 10867
        (A) )
        )(B)
        dung, Arbeit oder Selbstständigkeit sind seit dem Regierungs-
        wechsel 2009 neu eingeführt worden?
        An welchen Stellen sind diese Programme und Instru-
        mente deckungsgleich bzw. überschneiden sich inhaltlich?
        Zu Frage 30:
        Die Bundesregierung unterstützt die Integration von
        Menschen mit Migrationshintergrund durch eine Viel-
        zahl von Maßnahmen und Programmen. Auf dem
        4. Integrationsgipfel der Bundeskanzlerin am 3. No-
        vember 2010 wurde beschlossen, den Nationalen Inte-
        grationsplan zu einem Nationalen Aktionsplan mit klar
        definierten und zu überprüfenden Zielvorgaben weiter-
        zuentwickeln. Darüber hinaus stimmt die Bundesregie-
        rung derzeit ein neues Gesetz zur Anerkennung auslän-
        discher Berufsabschlüsse ab und baut das Programm
        „Integration durch Qualifizierung“ regional und inhalt-
        lich aus.
        Mit dem Start des „Mikrokreditfonds Deutschland“
        – insbesondere für Existenzgründerinnen und -gründer –
        wurde Anfang 2010 ein wirksames Instrument zur Grün-
        dungsunterstützung eingeführt, das sich insbesondere an
        Personen mit Migrationshintergrund richtet.
        Außerdem wurde im Oktober 2010 mit dem Aufbau
        des Lernportals „ich-will-deutsch-lernen.de“ begonnen.
        Schließlich wurde das ESF-unterstützte Bundespro-
        gramm für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge um eine
        zweite Förderrunde verlängert, und auch das Programm
        „XENOS-Integration und Vielfalt“ soll dieses Jahr in
        eine zweite Förderrunde gehen.
        Im Hinblick auf die arbeitsmarktpolitischen Instru-
        mente ist darauf hinzuweisen, dass grundsätzlich allen
        Personen mit Migrationshintergrund bei Vorliegen der
        individuellen Voraussetzungen auch alle arbeitsmarktpo-
        litischen Maßnahmen zur Verfügung stehen.
        Die Erhöhung der Ausbildungsbeteiligung von Ju-
        gendlichen mit Migrationshintergrund ist ein Ziel des am
        26. Oktober 2010 beschlossenen „neuen“ Nationalen
        Paktes für Ausbildung und Fachkräftesicherung. So ha-
        ben die Paktpartner für diesen Personenkreis entspre-
        chende Maßnahmen, zum Beispiel die Durchführung
        von regionalen Ausbildungskonferenzen oder von El-
        ternkonferenzen, vereinbart. In diesem Zusammenhang
        ist auch die neue Initiative „Abschluss und Anschluss –
        Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss“ des
        Bundesministeriums für Bildung und Forschung zu er-
        wähnen. Hier werden Jugendliche an Haupt- und Förder-
        schulen individuell in ihrem Entwicklungsprozess unter-
        stützt, das heißt vom Berufswahlprozess über den
        Übergang in eine betriebliche Ausbildung bis hin zum
        Ausbildungsabschluss. Da Kinder und Jugendliche mit
        Migrationshintergrund an Hauptschulen mit 27,6 Pro-
        zent überrepräsentiert sind, ist davon auszugehen, dass
        sie von dieser Initiative besonders profitieren werden.
        Zu Frage 31:
        Grundsätzlich verfolgen alle Programme und Instru-
        mente das Ziel, die Integration von Menschen mit Mi-
        grationshintergrund in Wirtschaft und Gesellschaft zu
        fördern, wobei die Ansätze der einzelnen Maßnahmen
        s
        s
        ti
        d
        a
        n
        a
        P
        g
        A
        d
        F
        c
        m
        R
        d
        fü
        In
        n
        D
        ä
        te
        w
        Ü
        M
        S
        z
        D
        E
        z
        h
        F
        w
        b
        M
        d
        in
        d
        M
        A
        d
        g
        L
        (C
        (D
        ehr unterschiedlich sein können. Überschneidungen
        ind punktuell nicht immer zu vermeiden.
        Um diese Überschneidungen zu minimieren und posi-
        ve Synergieeffekte zu erzielen, stimmen sich die Bun-
        esressorts regelmäßig ab. Hierzu dient insbesondere der
        ktuell laufende Prozess der elf Dialogforen des Natio-
        alen Aktionsplans. Zudem gibt es derzeit eine Ressort-
        bstimmung, die die einzelnen integrationsrelevanten
        rogramme zusammentragen soll, um mögliche Syner-
        ieeffekte zu prüfen.
        nlage 25
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
        rage der Abgeordneten Doris Barnett (SPD) (Drucksa-
        he 17/5015, Frage 32):
        Welche Auswirkungen wird nach Einschätzung der Bun-
        desregierung die ab Mai 2011 eingeführte Umsetzung der Ent-
        senderichtlinie auf den deutschen Arbeitsmarkt haben, und in
        welchem Maße würde die Einführung eines gesetzlichen Min-
        destlohnes in Deutschland der Gefahr eines damit einherge-
        henden Lohndumpings entgegenwirken?
        Die Richtlinie über die Entsendung von Arbeitneh-
        ern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen,
        L 96/71/EG – Entsenderichtlinie, wird in Deutschland
        urch das Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen
        r grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im
        land beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerin-
        en, Arbeitnehmer-Entsendegesetz – AEntG, umgesetzt.
        as 1996 in Kraft getretene und zuletzt im Jahr 2009 ge-
        nderte AEntG setzt die Richtlinie vollständig um; wei-
        re Umsetzungen der Entsenderichtlinie sind derzeit
        eder erforderlich noch geplant.
        Soweit mit dem Datum Mai 2011 das Auslaufen der
        bergangsbestimmungen für die 2004 beigetretenen
        itgliedstaaten (Polen, Ungarn, Tschechien, Slowakei,
        lowenien, Estland, Lettland, Litauen, sogenannte EU-8)
        um 1. Mai 2011 angesprochen sein sollte, hat dieses
        atum auf die Umsetzung der Entsenderichtlinie keinen
        influss.
        Der deutsche Arbeitsmarkt wurde in der Übergangs-
        eit schrittweise an die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit
        erangeführt. In Bezug auf die Auswirkungen der vollen
        reizügigkeit wird überwiegend erwartet, dass die Zu-
        anderung aus den EU 8 zwar steigen, jedoch begrenzt
        leiben wird. Ein „Ansturm“ wird nicht erwartet. Soweit
        aßnahmen zur sozialen Flankierung des Auslaufens
        er Übergangsbestimmungen erforderlich sind, besteht
        besonders betroffenen Branchen die Möglichkeit, mit
        em Arbeitnehmer-Entsendegesetz branchenspezifische
        indestlöhne festzusetzen.
        nlage 26
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Fra-
        en der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE
        INKE) (Drucksache 17/5015, Fragen 33 und 34):
        10868 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 95. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. März 2011
        (A) )
        )(B)
        Ist es richtig, dass in den Verwaltungskostenbudgets der
        Jobcenter 10 Prozent der Mittel gesperrt werden, und wie
        hoch sind gegebenenfalls die gesperrten Summen absolut
        nach Bundesländern/Regionaldirektionen?
        Was ist gegebenenfalls der Hintergrund für die Sperre, und
        wie viele der für 2011 vorgesehenen Mittel der Leistungen zur
        Eingliederung in Arbeit nach dem Zweiten Buch Sozialge-
        setzbuch sind absolut und relativ bereits gebunden, bitte nach
        Bundesländern/Regionaldirektionen aufgliedern?
        Zu Frage 33:
        Im Rahmen der Zuweisung der Haushaltsmittel für
        die Verwaltungskostenbudgets der Jobcenter nach § 2
        Abs. 4 und 5 Eingliederungsmittel-Verordnung 2011 hat
        das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, BMAS,
        zunächst einen Anteil von 10 Prozent bzw. rund
        393 Millionen Euro der Budgets nicht verteilt. Der Ein-
        behalt stand vor dem Hintergrund des seinerzeit laufen-
        den Vermittlungsverfahrens zum Gesetz zur Ermittlung
        von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und
        Zwölften Buches Sozialgesetzbuch. Dieses Vorgehen lag
        darin begründet, dass zum damaligen Zeitpunkt noch
        nicht absehbar war, wer für die Durchführung der Bil-
        dungs- und Teilhabeleistungen endgültig zuständig sein
        wird und welche zusätzlichen finanziellen Belastungen
        gegebenenfalls auf die Verwaltungsbudgets zukommen.
        Unmittelbar nach Verabschiedung des Gesetzes Ende
        Februar wurden die einbehaltenen 10 Prozent den Job-
        centern zur Bewirtschaftung zugewiesen.
        Zu Frage 34:
        Bei dem 10-prozentigen Einbehalt handelte es sich
        nicht um eine Sperre, sondern um eine begründete Vor-
        sichtsmaßnahme im Rahmen der Bewirtschaftung der
        Haushaltsmittel. Wie bereits ausgeführt, wurden die Mit-
        tel inzwischen den Jobcentern zur Bewirtschaftung zu-
        gewiesen.
        Ende 2010 waren bundesweit rund 2,1 Milliarden Euro
        der Ausgabemittel 2011 für Leistungen zur Eingliederung
        in Arbeit nach dem SGB II – ohne die Sonderprogramme
        des Bundes – vorgebunden. Bei den Bindungen handelt es
        sich um eingegangene Verpflichtungen aus dem Jahr
        2010 und aus Vorjahren. Bei einem in diesem Jahr veran-
        schlagten Budget – ohne Sonderprogramme des Bundes –
        von rund 4,7 Milliarden Euro waren zu Beginn des Jahres
        2011 damit rund 46 Prozent der Ausgabemittel vorgebun-
        den. Die Darstellung der Vorbindungen nach einzelnen
        Bundesländern war in der Kürze der Zeit nicht möglich.
        Anlage 27
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Fra-
        gen der Abgeordneten Kerstin Tack (SPD) (Drucksa-
        che 17/5015, Fragen 35 und 36):
        Wird die Bundesregierung im Rahmen der Qualitätsoffen-
        sive Verbraucherfinanzen gesetzlich verbindliche und ver-
        gleichbare Standards für die Protokollierung von Verkaufsge-
        sprächen in der Finanzberatung vorlegen, und wenn ja, zu
        welchem Zeitpunkt?
        Welche Schritte hat die Bundesregierung bisher unternom-
        men, um die von der Bundesministerin für Ernährung, Land-
        Z
        d
        s
        V
        k
        h
        b
        D
        g
        tu
        u
        la
        m
        g
        tu
        E
        Z
        B
        d
        P
        m
        d
        g
        K
        g
        a
        A
        d
        d
        (D
        N
        z
        d
        e
        A
        d
        d
        (D
        (C
        (D
        wirtschaft und Verbraucherschutz, Ilse Aigner, im Dezember
        2010 angekündigten verdeckten staatlichen Ermittler zur
        Kontrolle der Bankberatung einzusetzen, und wie wird das
        Verfahren gesetzlich geregelt?
        u Frage 35:
        Ein gesetzlich verbindlicher und vergleichbarer Stan-
        ard für die Protokollierung einer Anlageberatung be-
        teht bereits. § 14 Abs. 6 der Wertpapierdienstleistungs-
        erhaltens- und Organisationsverordnung macht kon-
        rete Vorgaben, welchen Inhalt das Beratungsprotokoll
        aben muss. Im Einzelnen muss es vollständige Anga-
        en enthalten über den Anlass der Anlageberatung, die
        auer des Beratungsgesprächs, die der Beratung zu-
        runde liegenden Informationen über die persönliche Si-
        ation des Kunden sowie über die Finanzinstrumente
        nd Wertpapierdienstleistungen, die Gegenstand der An-
        geberatung sind, die vom Kunden im Zusammenhang
        it der Anlageberatung geäußerten wesentlichen Anlie-
        en und deren Gewichtung und die im Verlauf des Bera-
        ngsgesprächs erteilten Empfehlungen und die für diese
        mpfehlungen genannten wesentlichen Gründe.
        u Frage 36:
        Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,
        aFin, plant, erstmals 2011 Testkunden zur Überprüfung
        er Finanzberatungen der Institute im Rahmen eines
        ilotprojekts einzusetzen. Der Begriff „verdeckte Er-
        ittler“ ist in diesem Zusammenhang irreführend. „Ver-
        eckte Ermittler“ werden im Rahmen der Strafverfol-
        ung zur Aufklärung von Delikten der organisierten
        riminalität eingesetzt. Beim Einsatz von Testkunden
        eht es hingegen um die Kontrolle des Dienstleistungs-
        ngebots der Institute.
        nlage 28
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage
        er Abgeordneten Kirsten Tackmann (DIE LINKE)
        rucksache 17/5015, Frage 37):
        Welche konkreten Vorstellungen hat die Bundesregierung
        zur Ausgestaltung einer allgemeinen Verwaltungsvorschrift
        für eine für alle Wirtschaftsbeteiligten praktikable technische
        Lösung für die Nulltoleranz gentechnischer Verunreinigungen
        von Saatgut?
        Zur Erreichung einer praktikablen Ausgestaltung der
        ulltoleranz bei Saatgut prüft die Bundesregierung der-
        eit gemeinsam mit den Ländern, welchen Spielraum
        as europäische Recht für nationale Lösungen im Wege
        iner Allgemeinen Verwaltungsvorschrift, AVV, lässt.
        nlage 29
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage
        er Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE)
        rucksache 17/5015, Frage 38):
        Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Fischar-
        ten bei Rückwürfen deutscher Fischereibetriebe in den Jahren
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 95. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. März 2011 10869
        (A) )
        )(B)
        2008 bis 2010 – bitte prozentualen Anteil und absolute Menge
        angeben?
        Die Kenntnisse, die der Bundesregierung über Rück-
        würfe deutscher Fischereibetriebe hat, basieren auf den
        Beprobungen des Johann Heinrich von-Thünen-Instituts,
        Institut für Seefischerei, für typische deutsche Fische-
        reien. Der Anteil der Rückwürfe ist stark abhängig von
        der Art der Fischerei. Die höchsten Rückwurfraten las-
        sen sich für die Baumkurrenfischereien auf Scholle und
        Seezunge, 30 bis 75 Prozent, nachweisen. Die Rate der
        Rückwürfe variiert hier oft von Fangreise zu Fangreise
        sehr stark.
        Dagegen sind die Rückwurfraten in der pelagischen
        Hochseefischerei, zum Beispiel Hering, Makrele, Stö-
        cker, sehr niedrig, unter 1 Prozent. Auch die deutschen
        Fischereien auf Kabeljau oder Seelachs sind nahezu rück-
        wurffrei, circa 1 Prozent und darunter. Allerdings gibt es
        hier in anderen Mitgliedstaaten zum Teil noch hohe
        Rückwürfe, die eine der Ursachen der unbefriedigenden
        Ergebnisse des Kabeljau-Wiederauffüllungsplans sind.
        Anlage 30
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage
        der Abgeordneten Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD)
        (Drucksache 17/5015, Frage 39):
        Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für zielfüh-
        rend, um mehr Transparenz und strengere Regulierung des
        Warenterminhandels für Agrarrohstoffe in Zukunft zu ge-
        währleisten?
        Auf den physischen Märkten für Agrarrohstoffe er-
        folgt die Preisbildung entsprechend dem Verhältnis von
        realem Angebot und tatsächlicher Nachfrage. Neben den
        physischen Märkten für Agrarrohstoffe haben in den
        letzten Jahren die Finanzmärkte für den Agrarbereich
        deutlich an Bedeutung gewonnen. So orientiert sich die
        Preisfindung auf den physischen Märkten bei einigen
        Produkten, zum Beispiel Getreide und Raps, auch an den
        Notierungen der Warenterminbörsen. Hinzu kommt der
        außerbörsliche OTC-Handel, over the counter. Den
        Märkten für Agrarderivate kommt angesichts zunehmen-
        der Preisvolatilität eine wichtige Funktion zur Risikoab-
        sicherung zu. Diese wichtigen Funktionen müssen erhal-
        ten und gegebenenfalls gestärkt werden.
        Mehr Transparenz ist für die Funktionsfähigkeit der
        Märkte für Agrarderivate wichtig. Es geht darum, so-
        wohl für die Börsenteilnehmer als auch für die Auf-
        sichtsbehörden Informationen über die Position der im
        Markt engagierten Teilnehmer sowie über den Umfang
        des von ihnen gehandelten Umsatzes bereitzustellen.
        Vorschläge zur Registrierung als kommerzieller bzw.
        nichtkommerzieller Händler sowie periodische Berichts-
        pflichten der Warenterminbörsen sind vor diesem Hin-
        tergrund zu sehen.
        Mehr Transparenz ist insbesondere im OTC-Handel
        erforderlich. Meldepflichten für Transaktionen an ein
        zentrales Transaktionsregister und die Abwicklung des
        Handels mit OTC-Derivaten über eine zentrale Clearing-
        stelle können dabei einen wichtigen Beitrag leisten.
        e
        M
        k
        a
        le
        d
        d
        n
        c
        F
        s
        s
        E
        g
        b
        k
        z
        fo
        R
        A
        d
        d
        (D
        2
        b
        F
        d
        b
        m
        A
        d
        d
        N
        (C
        (D
        In den letzten Jahren ist ein vermehrter Zufluss von
        xternem Kapital auf den Rohstoffmärkten, auch auf den
        ärkten für Agrarrohstoffe, zu verzeichnen. Die Finanz-
        rise hat gezeigt, welchen Gefahren Schlüsselmärkte
        usgesetzt sind, die unzureichend reguliert sind. Ziel al-
        r Bemühungen muss es sein, die Funktionsfähigkeit
        er Finanzmärkte zu stärken und sicherzustellen, dass
        iese ihre Funktion zur Risikoabsicherung ausüben kön-
        en. Vor diesem Hintergrund ist zunächst zu untersu-
        hen, ob übermäßige Preisvolatilität auch infolge von
        inanztransaktionen, die keinem wirtschaftlichen Ab-
        icherungsmotiv dienen, entstehen kann. Sollte sich ein
        olcher Einfluss bestätigen, ist zu prüfen, ob neben der
        rhöhung der Transparenz weitere Maßnahmen zu er-
        reifen sind, zum Beispiel Prüfung von Positionslimits
        ei bestimmten Agrarprodukten, um die Funktionsfähig-
        eit der Märkte zu stärken.
        Da die Märkte für Agrarrohstoffe und deren Derivate
        unehmend internationale Märkte sind, sind – soweit er-
        rderlich – international verbindliche und einheitliche
        ahmenbedingungen anzustreben.
        nlage 31
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage
        er Abgeordneten Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD)
        rucksache 17/5015, Frage 40):
        Welche konkreten Vorschläge hat die Bundesministerin
        für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Ilse
        Aigner, zur Stärkung der Funktionsfähigkeit von Agrarmärk-
        ten sowie gegen Missbrauch und Preismanipulationen bisher
        zur Vorbereitung des Treffens der Landwirtschaftsminister der
        G 20 im Juni 2011 in Paris eingebracht, und in welchen Punk-
        ten gibt es Übereinstimmung beziehungsweise Unstimmigkei-
        ten mit Frankreich?
        Zur Vorbereitung des Agrarministertreffens im Juni
        011 wurden die zu Frage 63 genannten Punkte einge-
        racht. Eine weitergehende Koordinierung seitens der
        -Präsidentschaft ist noch nicht erfolgt, insofern können
        erzeit keine Aussagen bezüglich Übereinstimmungen
        zw. Unstimmigkeiten mit den übrigen G-20-Staaten ge-
        acht werden.
        nlage 32
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
        es Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜND-
        IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5015, Frage 42):
        Nach welchen Kriterien, bezugnehmend auf meine Münd-
        liche Frage 60 auf Bundestagsdrucksache 17/4812 und die
        Antwort (vergleiche Plenarprotokoll 17/92), entscheiden
        Scharfschützen der Bundeswehr in Afghanistan sich „zur Wir-
        kung gegen gefährliche Einzelziele der Opposing Militant
        Forces“ und erschießen nach tagelangem oder stundenlangem
        Warten gezielt Zielpersonen, die sie in einigen hundert Metern
        Entfernung durch das Fernrohr wahrnehmen (vergleiche stern
        vom 13. Januar 2011), und wie schließen diese Scharfschüt-
        zen aus, dass es sich bei der zu tötenden Zielperson nicht um
        eine harmlose Zivilperson, also nicht um einen Opposing Mi-
        litant, handelt?
        10870 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 95. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. März 2011
        (A) )
        )(B)
        Scharfschützen der Bundeswehr in Afghanistan stehen
        keine Befugnisse zur Anwendung militärischer Gewalt
        zu, die über die Befugnisse der anderen Kräfte des deut-
        schen Einsatzkontingentes ISAF hinausgehen. Auf Grund-
        lage der völkerrechtlichen Ermächtigung durch den
        VN-Sicherheitsrat sowie des entsprechenden Bundes-
        tagsmandates gelten das internationale operative ISAF-
        Regelwerk – Operationsplan mit seinen Rules of Engage-
        ment sowie die darauf aufbauenden Dokumente wie Stan-
        ding Operating Procedures, SOP, Tactical Directives, TD,
        usw. – und auch die Taschenkarte DtA ISAF. Die Ent-
        scheidung zur Bekämpfung eines legitimen militärischen
        Ziels ist nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls
        zu bewerten. Ausgangspunkt ist dabei regelmäßig die Be-
        urteilung, ob es sich um eine Person handelt, die sich un-
        mittelbar an Feindseligkeiten beteiligt. Zur Vermeidung
        der Gefährdung von unbeteiligten Zivilpersonen muss
        dies vor der Anwendung militärischer Gewalt sicherge-
        stellt sein.
        Anlage 33
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Fra-
        gen der Abgeordneten Nicole Gohlke (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/5015, Fragen 43 und 44):
        Wie begründet die Bundesregierung jeweils, dass sie ihre
        Antworten auf die Kleine Anfrage zur Rüstungs- und Sicher-
        heitsforschung an Hochschulen auf Bundestagsdrucksache
        17/3337 teilweise unter Geheimschutz gestellt hat, namentlich
        die Antworten zu den Fragen 1, 5 und 7, welche die For-
        schungsaufträge und die Drittmittelzuwendungen des Bundes-
        ministeriums der Verteidigung an Hochschulen bzw. die Zu-
        sammenarbeit der wehrwissenschaftlichen Dienststellen mit
        Hochschulen zum Gegenstand haben?
        Welche objektiven politischen Veränderungen sind seit
        dem 22. August 2006 eingetreten, die es aus Sicht der Bun-
        desregierung rechtfertigen, eine Frage, die am 22. August
        2006 noch öffentlich beantwortet wurde, am 19. Oktober
        2010 nicht mehr öffentlich zu beantworten, sondern so, dass
        die Antwort unter Geheimschutz steht, namentlich die Frage
        nach Drittmittelzuwendungen des Bundesministeriums der
        Verteidigung an Hochschulen, die am 22. August 2006 auf
        Bundestagsdrucksache 16/2431 bezogen auf den Zeitraum
        1991 bis 2005 der Öffentlichkeit nicht vorenthalten wurde,
        während die gleiche Frage bezogen auf den Zeitraum seit dem
        Jahr 2000 in der Antwort vom 19. Oktober 2010 auf Bundes-
        tagsdrucksache 17/3337 unter Geheimschutz gestellt wurde?
        Zu Frage 43:
        Nach § 4 Abs. 1 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes
        vom 20. April 1994 in der Fassung vom 26. Februar 2008
        sind Verschlusssachen im öffentlichen Interesse geheim-
        haltungsbedürftige Tatsachen, Gegenstände oder Erkennt-
        nisse, unabhängig von ihrer Darstellungsform. Sie werden
        entsprechend dem Schutzbedürfnis in Geheimhaltungs-
        grade eingestuft.
        Der Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den Dienst-
        gebrauch“ wird dann angewendet, wenn die Kenntnis-
        nahme der Tatsache durch Unbefugte für die Interessen
        der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder
        nachteilig sein kann.
        A
        H
        s
        Z
        c
        d
        a
        d
        a
        B
        a
        d
        J
        ti
        a
        A
        g
        n
        S
        B
        n
        Z
        g
        F
        fo
        s
        a
        S
        e
        te
        w
        d
        g
        In
        A
        d
        F
        D
        d
        g
        tr
        z
        (C
        (D
        Umfang und Tiefe der Fragen 1, 5 und 7 der Kleinen
        nfrage zur Rüstungs- und Sicherheitsforschung an
        ochschulen, Drucksache 17/3337, ergeben in ihrer Ge-
        amtheit ein umfassendes Bild der Themen, Akteure,
        iele und eingesetzten Mittel in der Rüstungs- und Si-
        herheitsforschung in der Bundesrepublik Deutschland,
        ie eine allgemeine Zugänglichkeit der Informationen
        uch für Unbefugte ausschließen.
        Während sich die Beantwortung der Kleinen Anfrage
        er Fraktion Die Linke im Jahr 2006, Drucksache 16/2431,
        uf den Teilbereich der Drittmittelzuwendungen des
        MVg an Hochschulen beschränkte – unter Bezugnahme
        uf veröffentlichte Daten des Wissenschaftsrates –, hatte
        ie aktuelle Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke im
        ahr 2010, Drucksache 17/3337, qualitativ und quantita-
        v eine umfassende Datenerhebung über alle Forschungs-
        ufträge des BMVg mit darauf aufsetzender, vertiefender
        nalyse zum Ziel. Jegliche Form von Gesamtdarstellun-
        en dieser Art – mit der Angabe von Einzelprojekten, Fi-
        anzmitteln und Zuwendungsempfängern – generiert aus
        icht der Bundesregierung Geheimschutzbedarf, der eine
        ereitstellung dieser Informationen über den dienstlich
        otwendigen Zugang hinaus nicht ermöglicht.
        u Frage 44:
        Objektive politische Veränderungen sind seit dem 22. Au-
        ust 2006 nicht eingetreten. Wie in der Antwort zu
        rage 43 dargelegt, geht es um Umfang und Tiefe der In-
        rmationen, die im Zuge der Fragenbeantwortung zu-
        ammengetragen wurde. Gemäß der Verschlusssachen-
        nweisung des BMI § 8 Abs. 1 ist die herausgebende
        telle für die Einstufung und den Geheimhaltungsgrad
        iner Information verantwortlich.
        Unter dem Gesichtspunkt des veränderten Nutzerverhal-
        ns bezüglich öffentlich zugänglicher Publikationsmedien
        ie dem Internet ist aus allgemeinem Sicherheitsinteresse
        er Bundesrepublik Deutschland und ihrer Sicherheitsor-
        ane eine restriktive Handhabung sicherheitsrelevanter
        formationen angezeigt.
        nlage 34
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die
        rage der Abgeordneten Monika Lazar (BÜNDNIS 90/
        IE GRÜNEN) (Drucksache 17/5015, Frage 45):
        Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem
        offenen Brief gegen die „Extremismusklausel“, den 80 Wissen-
        schaftlerinnen und Wissenschaftler, Bildungsträger und zivil-
        gesellschaftliche Initiativen an die Bundeskanzlerin Dr. Angela
        Merkel, das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen
        und Jugend und das Bundesministerium des Innern sandten
        (www.taz.de/1/archiv/digitaz/artikel/?ressort=in&dig=
        2011%2F03%2F05%2Fa0163&cHash=47d7fb4077)?
        Falls das Schreiben vom 4. März 2011 der Mitglieder
        es Netzwerks Task Force Education on Antisemitism
        emeint ist, kennt die Bundesregierung die dort vorge-
        agene Auffassung.
        Wie bereits in der Plenardebatte am 10. Februar 2011
        um Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen aus-
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 95. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. März 2011 10871
        (A) )
        )(B)
        geführt, bekräftigt die Bundesregierung ihre Auffassung,
        dass für die Vergabe staatlicher Fördermittel im Bereich
        der Extremismuspräventionsprogramme wie bisher ein
        Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundord-
        nung gefordert wird.
        Anlage 35
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Fra-
        gen der Abgeordneten Hilde Mattheis (SPD) (Drucksa-
        che 17/5015, Fragen 46 und 47):
        Hält die Bundesregierung es für gerechtfertigt, dass El-
        tern, die die in § 1 Abs. 8 des Gesetzes zum Elterngeld und
        zur Elternzeit, BEEG, benannte Einkommensobergrenze für
        den Bezug des Elterngeldes durch zusätzliche Kapitalein-
        künfte überschreiten, dennoch Elterngeld erhalten, da Ein-
        künfte aus Kapital nicht zur Bemessung der Einkommens-
        höchstgrenze herangezogen werden?
        Plant die Bundesregierung das Gesetz zum Elterngeld und
        zur Elternzeit, BEEG, so zu reformieren, dass künftig Kapi-
        taleinkünfte für die Bemessung der Einkommenshöchstgrenze
        herangezogen werden können?
        Die Einzelheiten zur Ermittlung des Einkommens im
        Rahmen der seit dem 1. Januar 2011 geltenden Rege-
        lung, nach der bei Überschreiten eines bestimmten zu
        versteuernden Einkommens der Anspruch auf Elterngeld
        entfällt, werden zurzeit geprüft. In diesem Rahmen wird
        innerhalb der Bundesregierung die Frage geprüft, ob die
        Elterngeldstellen bei der Überprüfung des Überschrei-
        tens der Einkommensgrenze auch Kapitaleinkünfte zu
        berücksichtigen haben, die nicht im Steuerbescheid auf-
        geführt werden. Dies wäre in der Sache zwar wün-
        schenswert. Jedoch treten insbesondere die für den Ver-
        waltungsvollzug zuständigen Länder dafür ein, auf eine
        solche Prüfung wegen des für unverhältnismäßig gehal-
        tenen Aufwandes zu verzichten.
        Anlage 36
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
        Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜND-
        NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5015, Frage 52):
        Liegt dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz
        und Reaktorsicherheit, BMU, die im Auftrag der österreichi-
        schen Bundesregierung erstellte sogenannte FLAB-DiD-II-
        Studie zu den Sicherheitsrisiken deutscher Siedewasserreak-
        toren der Baulinie 69, insbesondere Isar 1, vor, und mit wel-
        cher Begründung hat das BMU die Veröffentlichung der be-
        wertenden Zusammenfassung der sogenannten FLAB-DiD-II-
        Studie verweigert – falls die Verweigerung nicht seitens des
        BMU erfolgte, wird gebeten, die dem BMU bekannten
        Gründe der verweigernden deutschen Behörde(n) anzugeben?
        Die dem BMU vorliegende Studie FLAB DID II ist
        eine Zusammenfassung der Ergebnisse bilateraler Bera-
        tungen, die aufgrund des deutsch-österreichischen Nu-
        klearinformationsabkommens in den Jahren 2004 und
        2005 stattgefunden haben. Sie beruht auf Daten und In-
        formationen, die teilweise in Deutschland aus Gründen
        des Geheimschutzes als Verschlusssache eingestuft sind
        und vom BMU seinerzeit ausdrücklich nur im Rahmen
        d
        S
        d
        s
        A
        V
        s
        A
        d
        F
        N
        u
        n
        tu
        d
        u
        A
        d
        F
        N
        lu
        K
        v
        m
        is
        ru
        m
        G
        d
        „
        S
        z
        a
        n
        ö
        n
        (C
        (D
        er vereinbarten Vertraulichkeit weitergegeben wurden.
        ie dienten nur zur Information innerhalb dieser
        eutsch-österreichischen Expertengespräche. Die zu-
        tändigen österreichischen Ministerien – Lebens- und
        ußenministerium – haben aus diesem Grund von einer
        eröffentlichung der Studie sowie der bewertenden Zu-
        ammenfassung abgesehen.
        nlage 37
        Antwort
        er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
        rage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜND-
        IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5015, Frage 53):
        Erfüllen alle 17 deutschen Atomkraftwerke, AKW, mit
        gültiger Betriebsgenehmigung die probabilistische Anforde-
        rung, die dem international empfohlenen Wert für die Kern-
        schadenshäufigkeit von 10–15/Jahr, in Worten: zehn hoch mi-
        nus 15 pro Jahr, entspricht, und, falls nein, welche konkreten
        Erkenntnisse liegen dem Bundesministerium für Umwelt, Na-
        turschutz und Reaktorsicherheit, BMU, vor, dass bestimmte
        AKW diesen Anforderungswert nicht oder möglicherweise
        nicht erfüllen, gegebenenfalls bitte nach betroffenem AKW
        differenzierte Angabe?
        Dem Bundesministerium für Umwelt Naturschutz
        nd Reaktorsicherheit, BMU, liegen diese Erkenntnisse
        icht vor, da das BMU sie in der vergangenen Legisla-
        rperiode nicht angefordert hat. Mit den Landesbehör-
        en ist jetzt eine Verbesserung der Methodik vereinbart,
        m eine Vergleichbarkeit der Werte herzustellen.
        nlage 38
        Antwort
        er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
        rage des Abgeordneten Friedrich Ostendorff (BÜND-
        IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5015, Frage 54):
        Welche Position hat die Bundesregierung im Umweltmi-
        nisterrat am 14. März 2011 zu den Vorschlägen der EU-Kom-
        mission zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik nach
        2013 eingenommen?
        Die Position der Bundesregierung basiert auf der Stel-
        ngnahme der Bundesregierung zur Mitteilung der
        ommission vom Januar 2011 und dem Positionspapier
        om März 2010 zur Weiterentwicklung der Gemeinsa-
        en Agrarpolitik nach 2013. Die besagte Stellungnahme
        t auf der Webseite des Bundesministeriums für Ernäh-
        ng, Landwirtschaft und Verbraucherschutz eingestellt.
        Die Bundesregierung teilt die Zielsetzung der Kom-
        ission, die Beiträge der Gemeinsamen Agrarpolitik,
        AP, zu Umweltzielen zu verstärken, und begrüßt es,
        ass die Europäische Kommission in ihrer Mitteilung
        Die GAP bis 2020“ diesem Aspekt einen wesentlichen
        tellenwert einräumt.
        Die Direktzahlungen leisten durch ihre Bindung an
        ahlreiche Bewirtschaftungsauflagen, Cross Compli-
        nce, bereits schon heute einen Beitrag zur Förderung
        achhaltiger Produktionsverfahren. Sie sollen auch die
        ffentlichen Leistungen der Landwirtschaft abgelten, die
        icht über den Markt honoriert werden. Dieses Prinzip
        10872 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 95. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. März 2011
        (A) )
        )(B)
        der pauschalen Abgeltung öffentlicher Güter und Leis-
        tungen der Landwirtschaft mittels Direktzahlungen hat
        sich grundsätzlich bewährt. Es sollte aber qualitativ wei-
        terentwickelt werden.
        Die spezifische Förderung von Agrarumweltmaßnah-
        men spielt im Rahmen der ländlichen Entwicklung eine
        wichtige Rolle und sollte weiter ausgebaut werden. Da-
        bei muss die Honorierung von Beiträgen der Landwirt-
        schaft für den Klima-, Umwelt- und Naturschutz ver-
        stärkt im Zentrum der Maßnahmen zur Förderung der
        ländlichen Entwicklung als 2. Säule der GAP stehen.
        Der Bundesregierung ist es ist wichtig, dass Maßnah-
        men entwickelt werden, die tatsächlich in effizienter
        Weise zu einem höheren Umweltbeitrag der GAP füh-
        ren. Dabei ist darauf zu achten, dass diese Maßnahmen
        im Gesamtsystem der GAP zu keinem zusätzlichen
        Bürokratieaufwand führen.
        Anlage 39
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
        Frage des Abgeordneten Garrelt Duin (SPD) (Drucksa-
        che 17/5015, Frage 55):
        Liegen der Bundesregierung entsprechende Studien vor,
        nach denen das vom Bundesminister für Umwelt, Naturschutz
        und Reaktorsicherheit, Dr. Norbert Röttgen, favorisierte CO2-
        Reduktionsziel von 30 Prozent bis 2020 für den Bereich der
        Europäischen Union dazu führen würde, dass dadurch EU-
        Staaten überdurchschnittlich belastet würden, in denen Indus-
        trie eine wichtige Rolle spielt, und würde eine solche Ver-
        schärfung der CO2-Beschränkung die Strompreise in diesen
        Staaten deutlich steigen lassen?
        Der Bundesregierung liegt die Mitteilung der EU-
        Kommission „Fahrplan für eine kohlenstoffarme Wirt-
        schaft in 2050“ vor, die noch weitergehender Prüfung,
        unter anderem in energie- und industriepolitischer Hin-
        sicht, bedarf. Die Mitteilung beinhaltet eine Analyse von
        Optionen zur Minderung der EU-Treibhausgasemissio-
        nen bis zum Jahr 2050 um mindestens 80 Prozent gegen-
        über 1990. Die Analyse zeigt, dass der Steigerung der
        Energieeffizienz sowie der erneuerbaren Energien unter
        Beachtung der Wirtschaftlichkeit eine zentrale Rolle zu-
        kommt, um die EU in den nächsten Dekaden auf einen
        kosteneffizienten Emissionspfad zu bringen, der zur Ein-
        haltung des 2-Grad-Ziels erforderlich ist. Die von der
        Kommission vorgelegte Analyse ist ein wichtiger Bei-
        trag zur Frage wie eine umweltschonende, zuverlässige
        und bezahlbare Energieversorgung bei gleichzeitiger Er-
        reichung ambitionierter Klimaschutzziele in der EU er-
        reicht werden kann. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl
        von Studien zur Frage der Kosten und Nutzen einer An-
        hebung des EU-Klimaziels auf -30 Prozent. Diesbezüg-
        lich wird zum Beispiel auf die Studien „A New Growth
        Path for Europe“ (PIK et al., 2/2011) sowie „Wirtschaft-
        liche Auswirkungen einer unilateralen 30-Prozent-THG-
        Emissionsminderung der EU bis 2020“ (GWS/Prognos,
        3/2011) verwiesen.
        A
        d
        F
        D
        g
        z
        v
        A
        d
        F
        D
        E
        fü
        s
        h
        z
        S
        C
        E
        n
        te
        w
        2
        h
        d
        c
        n
        m
        B
        a
        s
        n
        s
        A
        d
        d
        1
        (C
        (D
        nlage 40
        Antwort
        er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
        rage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/
        IE GRÜNEN) (Drucksache 17/5015, Frage 56):
        Woher bezieht die Bundesregierung die Zahlen, dass
        90 Prozent der Rohstoffe für Bioethanol aus der EU kommen
        und 10 Prozent aus Brasilien (Bundesminister für Umwelt,
        Naturschutz und Reaktorsicherheit Dr. Norbert Röttgen in der
        FAZ, 9. März 2011), und beziehen sich diese Zahlen auch auf
        die aktuellen Bioethanolbestandteile in E10?
        Die Herkunft der Rohstoffe und die genannten Zahlen
        ehen auf Nachforschungen des Umweltbundesamtes
        ur Verwendung von Ethanol im Jahr 2010 zurück.
        Aktuelle Zahlen für das Jahr 2011 liegen noch nicht
        or.
        nlage 41
        Antwort
        er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
        rage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/
        IE GRÜNEN) (Drucksache 17/5015, Frage 57):
        Welche Nachhaltigkeitszertifizierungssysteme für Bio-
        kraftstoffe sind derzeit in Deutschland zugelassen, wie viel
        Prozent der in Deutschland beigemischten Biokraftstoffe sind
        darüber zertifiziert, und hat die Bundesregierung Kenntnis da-
        rüber, dass noch immer nicht nach der Nachhaltigkeitsverord-
        nung zertifizierte Biokraftstoffe bzw. Rohstoffe für Biokraft-
        stoffe in die Bundesrepublik Deutschland gelangen?
        Zum Stichtag 31. Dezember 2010 sind ausweislich des
        valuations- und Erfahrungsberichtes der Bundesanstalt
        r Landwirtschaft und Ernährung, BLE, zur Biomasse-
        trom-Nachhaltigkeitsverordnung und Biokraftstoff-Nach-
        altigkeitsverordnung, Quelle: http://www.ble.de, Seite 10,
        wei Zertifizierungssysteme anerkannt: International
        ustainability and Carbon Certification, ISCC, und Red-
        ert. Die Menge nachhaltiger Biomasse, aufgeteilt nach
        nderzeugnis, die über die ausgestellten Nachhaltigkeits-
        achweise im Rahmen anerkannter Zertifizierungssys-
        me und zertifizierter Betriebe von der BLE ermittelt
        urde, beträgt bereits zum Stichdatum insgesamt
        12 968 m³, Seite 23, umgerechnet als Gesamtenergiege-
        alt beträgt diese 6 018 994 234 MJ, idem, Seite 23. Es ist
        avon auszugehen, dass im laufenden Jahr ganz erhebli-
        he weitere Mengen hinzukommen werden. Über nicht
        ach den Nachhaltigkeitsverordnungen zertifizierte Bio-
        asse bzw. Biokraft- oder Biobrennstoffe werden von der
        LE keine statistischen Erhebungen geführt. Dies ist
        uch nicht erforderlich, weil diese weder auf die Biokraft-
        toffquote angerechnet noch steuerlich begünstigt oder
        ach dem EEG vergütet werden und somit auf dem deut-
        chen Markt unrentabel sein dürften.
        nlage 42
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
        es Abgeordneten René Röspel (SPD) (Drucksache
        7/5015, Frage 58):
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 95. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. März 2011 10873
        (A) )
        )(B)
        Welche Position vertritt die Bundesregierung in Bezug auf
        Forderungen nach einem Wissenschaftstarifvertrag?
        Aus Sicht der Bundesregierung kommt es nicht auf die
        Form des Regelungsinstrumentariums an, sondern auf die
        geregelten Inhalte. Ein Großteil der Interessen, die von
        Hochschulen und Forschungseinrichtungen im Zusam-
        menhang mit einem Wissenschaftstarifvertrag formuliert
        wurden, sind bereits im TVöD berücksichtigt worden, zum
        Beispiel durch Wegfall von nicht leistungsbezogenen Ver-
        gütungselementen durch Umstellung vom Lebensalters-
        und Familienstandsprinzip auf das Berufserfahrungsprin-
        zip, Einführung des Leistungsentgelts, Arbeitszeitflexibi-
        lisierung etc.
        Wissenschaftliches Personal kann darüber hinaus bei
        Bedarf, zum Beispiel wenn besonderes Fachwissen
        gefragt ist, durch die Anwendung übertariflicher bzw.
        außertariflicher Maßnahmen gewonnen werden. Die
        Bundesregierung hat für das wissenschaftliche und wis-
        senschaftsrelevante Personal im außeruniversitären Be-
        reich, außer für die Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried
        Wilhelm Leibniz, außertarifliche Instrumente zur Verfü-
        gung gestellt, die insbesondere im Entgeltbereich die
        Kriterien Flexibilität, Attraktivität und Leistungsbezo-
        genheit erfüllen und es im Einzelfall erlauben, außerta-
        rifliche Gehälter zu vereinbaren. Ferner enthalten diese
        außertariflichen Regelungen nicht nur weitgehende
        Handlungsspielräume, sondern können auch schnell und
        flexibel auf sich entwickelnde akute Handlungserforder-
        nisse angepasst werden.
        Es wird daher kein Bedarf einer über die Regelungen
        des Bundes hinausgehenden einheitlichen Basisregelung
        in Form eines Wissenschaftstarifvertrages gesehen.
        Anlage 43
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
        des Abgeordneten René Röspel (SPD) (Drucksache
        17/5015, Frage 59):
        Wie begründet die Bundesregierung, dass sie entgegen den
        Empfehlungen im Gutachten 2011 der Expertenkommission
        Forschung und Innovation nicht plant, die Regelungen zur Fi-
        nanzierung der außeruniversitären Forschung in Deutschland
        einheitlich auf eine 70-prozentige Finanzierung durch den
        Bund und eine 30-prozentige Finanzierung durch das Sitzland
        umzustellen?
        Mit der Finanzierung der außeruniversitären For-
        schungseinrichtungen nehmen Bund und Länder ihre
        gemeinsame Verantwortung für ein leistungsfähiges
        Wissenschaftssystem in Deutschland wahr. Die Finan-
        zierungsschlüssel entsprechen den jeweiligen spezifi-
        schen Missionen der Forschungsorganisationen und
        wurden zwischen Bund und Ländern unter Berücksichti-
        gung aller relevanten Sachverhalte festgelegt. Die ein-
        richtungsspezifischen Finanzierungsschlüssel der außer-
        universitären Forschung in Deutschland und die damit
        einhergehende Verantwortung der Zuwendungsgeber ha-
        ben sich bewährt. Die Bundesregierung sieht daher kei-
        nen Anlass, diese zu verändern.
        A
        d
        d
        1
        Z
        ju
        ju
        s
        M
        S
        b
        b
        p
        B
        Z
        m
        g
        B
        re
        B
        P
        P
        B
        z
        Z
        u
        s
        A
        te
        z
        b
        s
        in
        m
        z
        d
        w
        b
        te
        m
        d
        (C
        (D
        nlage 44
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Fragen
        es Abgeordneten Klaus Barthel (SPD) (Drucksache
        7/5015, Fragen 60 und 61):
        Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die
        Höhe der Ausbildungsbeteiligungsquote bei jungen ausländi-
        schen Schulabgängerinnen und Schulabgängern bzw. solchen
        mit Migrationshintergrund vor, und welche Ursachen sieht sie
        für die Abweichungen im Vergleich zu deutschen Jugendli-
        chen?
        Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung zu
        ergreifen, um die Ausbildungsbeteiligungsquote bei ausländi-
        schen Jugendlichen bzw. solchen mit Migrationshintergrund
        zu erhöhen?
        u Frage 60:
        Im Jahr 2009 lag die Ausbildungsbeteiligungsquote
        nger Ausländer bei 31,4 Prozent, die der deutschen
        ngen Menschen bei 64,3 Prozent. Nach den Ergebnis-
        en der BIBB-Übergangsstudie haben Jugendliche mit
        igrationshintergrund nach der allgemeinbildenden
        chulzeit ein ebenso hohes Interesse an einer Berufsaus-
        ildung wie deutsche Jugendliche. Liegt keine Studien-
        erechtigung vor, sind ihre Chancen, einen Ausbildungs-
        latz zu erhalten, jedoch wesentlich geringer, vergleiche
        erufsbildungsbericht 2010, Seite 29.
        u Frage 61:
        Die Bundesregierung hat bereits vielfältige Maßnah-
        en zur Verbesserung der Ausbildungssituation von Ju-
        endlichen mit Migrationshintergrund realisiert, zum
        eispiel Aktivitäten im JOBSTARTER Programmbe-
        ich KAUSA, Maßnahmen des Programms „Perspektive
        erufsabschluss“ etc., und sie wird die im Nationalen
        akt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs für diesen
        ersonenkreis vereinbarten Maßnahmen umsetzen, zum
        eispiel Durchführung regionaler Ausbildungskonferen-
        en, Durchführung von Elternkonferenzen etc. In diesem
        usammenhang ist auch die BMBF-Initiative „Abschluss
        nd Anschluss – Bildungsketten bis zum Ausbildungsab-
        chluss“ zu erwähnen. Hier wird in einem kohärenten
        nsatz an Haupt- und Förderschulen die individuelle Un-
        rstützung von Jugendlichen in ihrem Entwicklungspro-
        ess, dem Berufswahlprozess und dem Übergang in eine
        etriebliche Ausbildung bis hin zum Ausbildungsab-
        chluss auf der Basis einer Potenzialanalyse verfolgt und
        einen individuellen Förderansatz integriert. Da Kinder
        it Migrationshintergrund an Hauptschulen mit 27,6 Pro-
        ent überrepräsentiert sind, rechnet die Bundesregierung
        amit, dass sie von dieser Initiative besonders profitieren
        erden.
        Mit den ausbildungsfördernden Leistungen der Ar-
        eitsförderung tragen Agenturen für Arbeit und Jobcen-
        r zur beruflichen Eingliederung von jungen Menschen
        it Migrationshintergrund bei, soweit diese aus indivi-
        uellen Gründen der Unterstützung bedürfen.
        10874 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 95. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. März 2011
        (A) )
        )(B)
        Anlage 45
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
        der Abgeordneten Marianne Schieder (Schwandorf) (SPD)
        (Drucksache 17/5015, Frage 62):
        Welche migrationsspezifischen Erkenntnisse bezüglich des
        Projektes der Integrierten Ausbildungsberichterstattung hat
        die Bundesregierung bisher gewonnen?
        Die Integrierte Ausbildungsberichterstattung lässt
        derzeit keine Aussagen zum Merkmal Migrationshinter-
        grund zu. Hintergrund ist, dass die Daten der Integrierten
        Ausbildungsberichterstattung aus bestehenden Statisti-
        ken, unter anderem Statistik der allgemein bildenden
        und beruflichen Schulen, Berufsbildungsstatistik, gene-
        riert werden, die die Staatsangehörigkeit, nicht aber den
        Migrationshintergrund erfassen.
        Anlage 46
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
        der Abgeordneten Marianne Schieder (Schwandorf)
        (SPD) (Drucksache 17/5015, Frage 63):
        Wie hoch ist die Zahl der jungen Erwachsenen mit Migra-
        tionshintergrund, die keine formale berufliche Qualifikation
        erworben haben bzw. voraussichtlich erwerben werden?
        Unter den 20- bis 29-Jährigen mit Migrationshinter-
        grund verfügten in Deutschland im Jahr 2008 laut
        Mikrozensus 31 Prozent weder über einen beruflichen
        Bildungsabschluss noch nahmen sie an Bildungsmaß-
        nahmen teil. Damit hat der Anteil der 20- bis unter
        30-Jährigen mit Migrationshintergrund insbesondere bei
        türkischstämmigen Migrantinnen und Migranten im Ver-
        gleich zum Jahr 2006 abgenommen.
        In Bezug auf weiterführende Analysen wird auf den
        8. Bericht der Beauftragten für Migration, Flüchtlinge
        und Integration über die Lage der Ausländerinnen und
        Ausländer in Deutschland verwiesen (Bundestagsdruck-
        sache 17/2400, Seite 65 ff.).
        Anlage 47
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
        des Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Drucksa-
        che 17/5015, Frage 64):
        Wie ist der aktuelle Stand der Einführung des dialogorien-
        tierten Bewerbungsverfahrens für Studienplätze in Deutsch-
        land insbesondere im Hinblick auf die Schnittstellenproble-
        matik der Software von Hochschul-Informations-System
        GmbH, HIS, und der Telekom Deutschland GmbH – unter
        Angabe der Zahl der Hochschulen, an denen die vom Bundes-
        ministerium für Bildung und Forschung finanzierte Software
        zwischenzeitlich erfolgreich implementiert wurde – und der
        begleitenden Information von Hochschulverantwortlichen
        und Studieninteressierten – unter Darlegung der vorgesehenen
        Informationskampagne –, und inwieweit sieht die Bundesregie-
        rung den fristgerechten Start des neuen Bewerbungsverfahrens
        zum 1. April 2011 (laut www.hochschulstart.de/index.php?id=
        2885) als gesichert an?
        d
        fü
        d
        w
        te
        v
        ti
        in
        te
        le
        s
        w
        te
        K
        v
        d
        e
        z
        te
        d
        s
        d
        p
        g
        ta
        z
        w
        w
        w
        s
        A
        d
        d
        c
        fü
        d
        8
        2
        Z
        (C
        (D
        Das neue Dialogorientierte Serviceverfahren, DoSV,
        er von Ländern und Hochschulen getragenen Stiftung
        r Hochschulzulassung, SfH, und die Schnittstellen mit
        er Software der Hochschulen werden bis zur Abnahme
        eiterhin intensiven Tests unterzogen. Die von T-Sys-
        ms entwickelte Software für das Dialogorientierte Ser-
        iceverfahren wird nicht bei den Hochschulen implemen-
        ert, sondern wurde bereits im Leibniz-Rechenzentrum
        München implementiert, wo das Serviceverfahren
        chnisch betrieben wird. Die Anbindung der Hochschu-
        n wird über Schnittstellen ihrer Campussysteme reali-
        iert.
        Der Startzeitpunkt für das neue Bewerbungsverfahren
        ird von der SfH festgelegt. Angesichts aufgetretener
        chnischer Schwierigkeiten beim Zusammenspiel aller
        omponenten soll eine Freigabe erst erfolgen, sobald ein
        erlässlicher Betrieb gewährleistet ist. Der Stiftungsrat
        er SfH hat am 14. März 2011 vor diesem Hintergrund
        ntschieden, die technische Anbindung der Hochschulen
        um 21. März 2011 zu beginnen und nach erfolgreicher
        chnischer Abnahme des DoSV am 15. April 2011 mit
        em Echtbetrieb zu starten, das heißt die Hochschulen
        tellen ihre Studienangebote zu diesem Zeitpunkt auf
        em Webportal der SfH ein. Die Öffnung des Bewerber-
        ortals soll zum 15. Mai 2011 erfolgen.
        Die Information der Hochschulen erfolgt über ein ei-
        enes für die Hochschulen aufgebautes Informationspor-
        l im Internet, für das sich inzwischen über 1 000 Nut-
        er registriert haben und über das gezielt Fragen gestellt
        erden können. Für Studieninteressierte ist ein Flyer so-
        ie eine Postkartenaktion in Vorbereitung. In Kürze
        ird auch die neu gestaltete Website www.hochschul
        tart.de freigeschaltet werden.
        nlage 48
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
        es Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Drucksa-
        he 17/5015, Frage 65):
        Wie hoch ist bzw. war im Hinblick auf das von der Bundes-
        regierung vorgegebene Ziel („Schwarz-Gelb will Stipendien
        regnen lassen – Zehn Prozent aller Studenten sollen Stipendien
        erhalten“, Spiegel Online vom 19. Oktober 2009) die Zahl der
        vom Bundesministerium für Bildung und Forschung insbeson-
        dere über die Begabtenförderwerke mit einem Stipendium ge-
        förderten Studierenden jeweils vor Beginn des Sommersemes-
        ters zum 1. März 2009, zum 1. März 2010 und zum 1. März
        2011 (sowohl in absoluten Zahlen als auch prozentual in Rela-
        tion zu der Gesamtzahl der Studierenden) sowie aktuell die
        Zahl der aufgrund eingeworbener Mittel von privaten Geldge-
        bern möglichen Deutschland-Stipendien (nach Bundesländern
        und in Summe prozentual in Relation zur Gesamtzahl der Stu-
        dierenden), und wie viele Geförderte beabsichtigt die Bundes-
        regierung jeweils bis Ende 2011 und bis zum Ende der
        17. Legislaturperiode zu erreichen?
        Seit Beginn der 16. Legislaturperiode sind die Mittel
        r die Begabtenförderungswerke mit dem Ziel der För-
        erung von einem Prozent aller Studierenden von
        0,5 Millionen Euro 2005 auf 168,190 Millionen Euro
        011 kontinuierlich gesteigert worden. Das Ein-Prozent-
        iel wurde Ende 2008 erreicht. Die Gesamtzahl der Ge-
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 95. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. März 2011 10875
        (A) )
        )(B)
        förderten konnte von 13 415 Stipendiaten 2005 auf über
        24 000 2010 gesteigert werden. Statistische Angaben
        werden vom Bundesministerium für Bildung und For-
        schung, BMBF, bei den Begabtenförderungswerken tur-
        nusmäßig mit den Verwendungsnachweisen eines jeden
        Kalenderjahres zum Stichtag 31. Dezember erhoben. Er-
        hebungen der Gefördertenzahlen zu anderen Stichtagen
        würde wegen der bei den einzelnen Begabtenförderungs-
        werken individuell terminierten Auswahlverfahren die
        Repräsentativität fehlen. Zudem wird auch die Gesamt-
        studierendenzahl zu Beginn des Wintersemesters erho-
        ben.
        Die weitere Planung erfolgt analog zur Entwicklung
        der Gesamtstudierendenzahl.
        Das Deutschlandstipendium wird dezentral, unmittel-
        bar von den Hochschulen verwaltet. Diese werben die
        privaten Mittel selbstständig ein. Nach Ablauf des Ka-
        lenderjahres 2011 wird die jährliche Bundesstatistik erst-
        mals erstellt. Sie wird belastbare Zahlen zum Programm
        liefern.
        Im Übrigen liegen dem BMBF positive Meldungen
        einzelner Unternehmen vor: So haben sich etwa die Deut-
        sche Telekom AG, die Bayer AG und BASF verpflichtet,
        eine große Zahl von Stipendien zu finanzieren.
        Die Bundesregierung hat im Haushalt 2011 Vorsorge
        für die Finanzierung von bis zu 10 000 Studierenden mit
        einem Deutschlandstipendium getroffen, was einer För-
        derquote von 0,45 Prozent an jeder Hochschule ent-
        spricht. Das BMBF unterstützt alle Akteure und insbeson-
        dere die Hochschulen nach Kräften bei der Einwerbung
        von Stipendien, unter anderem durch die Zahlung einer
        Pauschale für entstehende Akquisekosten, durch kosten-
        lose Schulungen in Mittelakquise sowie durch eine kos-
        tenlose Softwarebereitstellung.
        Anlage 49
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
        der Abgeordneten Bärbel Bas (SPD) (Drucksache
        17/5015, Frage 66):
        Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung einem mit
        den Bundesländern koordinierten und abgestimmmten regio-
        nalen Übergangsmanagement Schule-Beruf bei, und durch
        welche Maßnahmen will die Bundesregierung die derzeitige
        Vielzahl von unterschiedlichen Systemen aufeinander abstim-
        men?
        Grundlage unserer Bemühungen am Übergang Schule
        in Ausbildung ist der breite bildungspolitische Konsens
        u
        d
        g
        h
        lo
        c
        re
        a
        b
        e
        u
        w
        d
        u
        A
        w
        M
        ju
        ru
        w
        s
        s
        re
        Ü
        B
        fö
        a
        Ü
        v
        g
        s
        in
        ti
        A
        k
        d
        w
        Ü
        A
        ly
        te
        A
        d
        A
        N
        Jahr
        Studien-
        förderung
        Geförderte
        Gesamtstudie-
        rendenzahl
        (Quelle:
        destatis)
        Geförder-
        tenquote
        31.12.2009
        (Ist)
        22.913 2.121.178 1,08
        31.12.2010
        (Ist)
        24.265 2.220.270 1,09
        (C
        (D
        nter allen Verantwortlichen über den hohen Stellenwert
        er dualen Berufsbildung. Unser Ziel ist es, jedem Ju-
        endlichen, der Interesse an einer dualen Ausbildung
        at, einen Platz anbieten zu können und einen reibungs-
        sen Übergang in diese Ausbildungsform zu ermögli-
        hen. Besonderen Handlungsbedarf sieht die Bundes-
        gierung bei der Optimierung des Übergangs von der
        llgemeinbildenden Pflichtschule in die berufliche Aus-
        ildung. Es gibt auf Bundes-, Landes- und Regionalebene
        ine Vielzahl den Übergang unterstützende Maßnahmen
        nd Initiativen. Im Koalitionsvertrag ist dazu vereinbart
        orden, das Übergangssystem zwischen Schule, Ausbil-
        ung und Beruf für junge Menschen neu zu strukturieren
        nd effizienter zu gestalten. Das Bundesministerium für
        rbeit und Soziales ist dazu vom Kabinett beauftragt
        orden, in einer ressortübergreifenden Arbeitsgruppe
        öglichkeiten zu prüfen, ob und wie die Hilfen für
        nge Menschen beim Übergang von der Schule in Be-
        fsausbildung gebündelt und transparenter gestaltet
        erden können. Der Vorschlag der Ressort-AG soll zu-
        ammen mit der Reform der arbeitsmarktpolitischen In-
        trumente umgesetzt werden. Deshalb misst die Bundes-
        gierung auch einer regionalen Koordinierung des
        bergangs in Abstimmung mit den Ländern eine große
        edeutung bei.
        Das Bundesministerium für Bildung und Forschung
        rdert im Rahmen des Programms „Perspektive Berufs-
        bschluss“ in 55 Städten und Landkreisen ein regionales
        bergangsmanagement, das die verschiedenen bereits
        orhandenen Förderangebote und Unterstützungsleistun-
        en mit den Verantwortlichen vor Ort aufeinander ab-
        timmt, um Jugendlichen den Anschluss von der Schule
        eine Berufsausbildung zu erleichtern.
        In diesem Zusammenhang ist auch die BMBF-Initia-
        ve „Abschluss und Anschluss – Bildungsketten bis zum
        usbildungsabschluss“ zu erwähnen. Hier wird in einen
        ohärenten Ansatz an Haupt- und Förderschulen die in-
        ividuelle Unterstützung von Jugendlichen in ihrem Ent-
        icklungsprozess, dem Berufswahlprozess und dem
        bergang in eine betriebliche Ausbildung bis hin zum
        usbildungsabschluss auf der Basis einer Potenzialana-
        se verfolgt und in einen individuellen Förderansatz in-
        griert.
        nlage 50
        Antwort
        er Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage des
        bgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
        EN) (Drucksache 17/5015, Frage 69):
        Inwieweit hat sich die Bundesregierung entsprechend des
        mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und
        FDP und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verabschie-
        deten Antrags zum Menschenrecht auf sauberes Trinkwasser
        und Sanitärversorgung, MRWS, (Bundestagsdrucksache
        17/2332) dafür eingesetzt, dem Thema durch Öffentlichkeits-
        arbeit und konkrete Projekte eine größere öffentliche Aufmerk-
        samkeit zu verschaffen, und inwieweit ist im Hinblick auf die
        sich durch die Frauen-Fußball-WM 2011 in Deutschland, die
        Afrikameisterschaften 2012 und 2013 sowie die Fußballwelt-
        meisterschaft 2014 in Brasilien bietenden Möglichkeiten, dem
        Menschenrecht auf sauberes Trinkwasser und Sanitärversor-
        10876 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 95. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. März 2011
        (A) )
        )(B)
        gung mehr Geltung zu verschaffen, eine weiterführende Unter-
        stützung der zivilgesellschaftlichen Initiative „WASH United“
        geplant?
        Die Bundesregierung war treibende Kraft hinter der im
        Jahr 2010 erfolgten Anerkennung des Menschenrechts
        auf Trinkwasser- und Sanitärversorgung in der General-
        versammlung und im Menschenrechtsrat der Vereinten
        Nationen. Die Anerkennung ist ein außen- und entwick-
        lungspolitischer Erfolg.
        Die Bundesregierung setzt sich – und das ist die an-
        dere große Herausforderung – auch weltweit gemeinsam
        mit Partnern für die praktische Umsetzung des Men-
        schenrechts auf Wasser- und Sanitärversorgung ein. Mit
        Aktivitäten im Wasser- und Sanitärversorgungssektor in
        über 60 Ländern erreicht die Bundesregierung circa
        80 Millionen Menschen weltweit. Allein in Afrika süd-
        lich der Sahara werden bis 2015 durch deutsche Unter-
        stützung circa 30 Millionen Menschen Zugang zu Trink-
        wasser und Sanitärversorgung erhalten.
        Die Bundesregierung setzt bei der Öffentlichkeitsar-
        beit neben der Behandlung des Themas in Gesprächsrun-
        den, Reden, Publikationen und Erklärungen unter anderem
        besonders auf die Zusammenarbeit mit der Kampagne
        „WASH United“ und der Unabhängigen Expertin für das
        MRWS, Frau Catarina de Albuquerque.
        WASH United wurde von der Bundesregierung mit-
        initiiert und auf vielfältige Weise in Deutschland und in
        Afrika tatsächlich und finanziell unterstützt. Im vergan-
        genen Sommer wurden zum Beispiel deutschlandweit
        eine Anzeigenkampagne geschaltet, XXL-Banner am
        Auswärtigen Amt angebracht und zahllose, sehr unter-
        schiedliche Einzelveranstaltungen in den Partnerländern
        in Afrika durchgeführt. Bundesminister Niebel und BM
        Westerwelle sind „Vereinsmitglieder“ von „WASH Uni-
        ted“ und haben ihre Unterstützung für das Menschen-
        recht auf Wasser- und Sanitärversorgung -sowie für
        WASH United – seit 2009 in mehreren gemeinsamen
        Pressemitteilungen zum Ausdruck gebracht. Zuletzt an-
        lässlich der Auszeichnung von WASH United mit dem
        Global Sports Forum Award in Barcelona am 10. März
        2011.
        Die Bundesregierung beabsichtigt WASH United auch
        2011 finanziell und tatsächlich zu unterstützen. Entspre-
        chende Gespräche sind im Gang. Ein konkreter Förder-
        antrag liegt der Bundesregierung bislang aber noch nicht
        vor. Selbstverständlich sollen sportliche Großereignisse
        wie die Frauen-WM 2011 in Deutschland genutzt wer-
        den, um über WASH United auf das MRWS aufmerksam
        zu machen. WASH United beabsichtigt seine Aktivitäten
        auch auf Südasien auszuweiten. Dazu sollen Cricketstars
        eingebunden werden. Die Bundesregierung befürwortet
        die Ausweitung ausdrücklich und bestärkt und unter-
        stützt WASH United dabei.
        Daneben plant die Bundesregierung aber auch über „das
        Gesicht“ zum MRWS, Frau Catarina de Albuquerque, die
        Öffentlichkeitsarbeit für das Thema auszubauen. Derzeit
        wird im Menschenrechtsrat in Genf auf Betreiben der
        Bundesregierung über die 3-jährige Mandatsverlänge-
        rung von Frau de Albuquerque verhandelt. Die Bundes-
        regierung ist sehr zuversichtlich, die Verlängerung bis
        E
        s
        F
        T
        le
        T
        d
        a
        h
        a
        v
        d
        N
        in
        U
        z
        W
        z
        h
        M
        B
        2
        d
        n
        R
        A
        d
        A
        c
        S
        S
        s
        e
        e
        z
        fa
        lä
        s
        v
        s
        m
        te
        (C
        (D
        nde März 2011 abgeschlossen zu haben. Danach beab-
        ichtigt die Bundesregierung einen Internetauftritt von
        rau de Albuquerque zu finanzieren, der den Zugang zur
        hematik durch einfache Darstellungen erheblich er-
        ichtern wird. Der Vorteil, Öffentlichkeitsarbeit für das
        hema über Frau de Albuquerque zu machen, liegt darin,
        ass sie international und als neutrale Sachwalterin, aber
        uch als kompetente Persönlichkeit und treibende Kraft
        inter dem MRWS wahrgenommen wird.
        Das Engagement der Bundesregierung für das Recht
        uf Wasser- und Sanitärversorgung und die Unterstützung
        on WASH United fügen sich in die Gesamtaktivitäten
        er Bundesregierung zur Förderung der nachhaltigen
        utzung der Ressource Wasser ein. Hervorzuheben sind
        diesem Zusammenhang die Unterstützung von Frau Dr.
        schi Eid in ihrer Funktion als stellvertretende Vorsit-
        ende des Beraterkreises des VN-Generalsekretärs zu
        asser- und Sanitärfragen, UNSGAB, und die Konferenz
        um Thema „Wasser-, Energie- und Ernährungssicher-
        eit“, die im November 2011 in Bonn stattfinden wird.
        it dieser Konferenz – zu der Herr Staatssekretär
        eerfeltz am Rande des MDG-Gipfels im September
        010 in New York eingeladen hatte – adressiert die Bun-
        esregierung eine zentrale Zukunftsfrage und leistet ei-
        en konkreten Beitrag zur UNCSD-Konferenz 2012 in
        io.
        nlage 51
        Antwort
        es Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage der
        bgeordneten Inge Höger (DIE LINKE) (Drucksa-
        he 17/5015, Frage 70):
        Wie positioniert sich die Bundesregierung – gerade ange-
        sichts zunehmender Gewalt des Gaddafi-Regimes in Libyen
        gegen die Zivilbevölkerung – dazu, dass in der Resolution
        1970 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 26. Fe-
        bruar 2011 in Art. 6 auf Druck des US-amerikanischen Vertre-
        ters eine Formulierung eingefügt wurde, die dazu geeignet ist,
        von Muammar al-Gaddafi eingesetzten Söldnern Straffreiheit
        zu verschaffen, da nichtlibysche Staatsangehörige, welche
        Straftaten in Libyen begehen, durch diese Formulierung nun
        nur dann verfolgt werden könnten, wenn sie aus Staaten stam-
        men, die den Internationalen Strafgerichtshof anerkannt ha-
        ben?
        Deutschland gehört zu den Initiatoren des Römischen
        tatuts und ist Gründungsmitglied des Internationalen
        trafgerichtshofs, IStGH. Die Bundesregierung unter-
        tützt den IStGH und tritt konsequent für seine Stärkung
        in. Vor diesem Hintergrund hätte die Bundesregierung
        inen Verzicht auf Art. 6 von Resolution 1970 bevor-
        ugt.
        Die Bundesregierung sieht allerdings nicht die Ge-
        hr, dass dieser Artikel von Gaddafi eingesetzten aus-
        ndischen Söldnern aus Nichtmitgliedstaaten des Römi-
        chen Statuts Straffreiheit verschafft. Denn die Wirkung
        on Art. 6 beschränkt sich auf Personal in solchen Ein-
        ätzen, die vom Sicherheitsrat eingerichtet oder geneh-
        igt wurden.
        Die Bundesregierung hat deshalb dem Resolutions-
        xt mit Art. 6 zugestimmt. Dem lag auch die Erwägung
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 95. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. März 2011 10877
        (A) )
        )(B)
        zugrunde, dass ein Verzicht auf die Überweisung der
        Lage in Libyen seit Mitte Februar 2011 an den Interna-
        tionalen Strafgerichtshof eine schlechtere Lösung gewe-
        sen wäre.
        Im Übrigen ist dies der erste Verweis einer Situation
        in einem Nichtvertragsstaat an den IStGH, die vom Si-
        cherheitsrat einstimmig beschlossen wurde.
        Die Bundesregierung begrüßt dies als ein weiteres
        wichtiges Signal an die Völkergemeinschaft, dass Ver-
        brechen, die sich gegen die Staatengemeinschaft als
        Ganzes richten, nicht unverfolgt bleiben.
        Anlage 52
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
        des Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 17/5015, Frage 71):
        Erwägt die Bundesregierung angesichts des Bürgerkrie-
        ges, der fortdauernden Menschenrechtsverletzungen in Li-
        byen und den derzeit 250 000 libyschen Flüchtlingen in
        Ägypten, Tunesien, Algerien und Niger nun doch, eine ge-
        rechte Lastenverteilung der Flüchtlinge auf die EU-Mitglied-
        staaten anzustreben, nachdem sich die Bundesregierung im
        Februar 2011 gegen eine faire Aufteilung der Flüchtlinge aus
        Tunesien auf die EU-Mitgliedstaaten ausgesprochen hatte,
        falls die Flüchtlingszahlen in Italien weiter steigen und es zu
        einer auch von FRONTEX-Direktor Ilkka Laitinen möglich
        gehaltenen Massenflucht nach Italien kommt, und, wenn nein,
        warum nicht?
        Hinsichtlich der Situation in Nordafrika unterstützt
        die Bundesregierung die Erklärung des Europäischen
        Rates vom 11. März 2011, der zufolge die Europäische
        Union und ihre Mitgliedstaaten sich für Solidarität mit
        den direkt von Migrationsbewegungen betroffenen Mit-
        gliedstaaten entsprechend der Entwicklung der Lage
        aussprechen. Gleichzeitig unterstreicht der Europäische
        Rat die Entschlossenheit der EU und der Mitgliedstaa-
        ten, humanitäre Hilfe für Menschen in Libyen sowie für
        Menschen, die die libysche Grenzen überschreiten, be-
        reitzustellen.
        Derzeit sind keine massiven Flüchtlingsströme in die
        EU zu beobachten. Die Bundesregierung beobachtet die
        Situation in Libyen jedoch weiterhin aufmerksam. Bei
        einer außergewöhnlichen Belastung ist die Unterstüt-
        zung für EU-Mittelmeeranrainer, insbesondere Italiens,
        eine Frage gesamteuropäischer Solidarität auf der Basis
        von Freiwilligkeit. Die Bundesregierung ist dann grund-
        sätzlich offen für technische und organisatorisch-logisti-
        sche Unterstützung. Für den Bedarfsfall stehen der EU
        Instrumente zur Verfügung, um auf eventuelle Massen-
        zuströme angemessen reagieren zu können.
        Anlage 53
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Fragen
        des Abgeordneten Volker Beck (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 17/5015, Fragen 72 und 73):
        Z
        F
        B
        w
        h
        a
        g
        e
        le
        Z
        G
        s
        li
        S
        Z
        d
        li
        Is
        s
        g
        s
        Z
        ta
        Z
        m
        tu
        z
        B
        D
        d
        Z
        e
        la
        P
        V
        d
        z
        k
        fa
        a
        e
        E
        s
        R
        v
        o
        k
        (C
        (D
        Wie steht die Bundesregierung zur Zukunft der Deutschen
        Islam Konferenz, DIK, und der Integration des Islam in
        Deutschland, wenn nach Äußerungen des Bundesministers
        des Innern, Dr. Hans-Peter Friedrich, der Islam nicht zu
        Deutschland gehört, und welche konkreten Ziele soll die DIK
        künftig verfolgen?
        Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um zu
        anerkannten islamischen Religionsgemeinschaften zu kom-
        men, und was ist sie bereit, dafür zu tun?
        u Frage 72:
        Der Bundesminister des Innern, Dr. Hans-Peter
        riedrich, hat im Rahmen der in der Frage offenbar in
        ezug genommenen Pressekonferenz am 3. März 2011
        örtlich ausgeführt: „Ich denke, dass die Menschen, die
        ier leben und islamischen Glaubens sind, natürlich hier
        uch Bürger in diesem Land sind und zu diesem Land
        ehören. Aber dass der Islam zu Deutschland gehört, ist
        ine Tatsache, die sich auch aus der Historie nirgends be-
        gen lässt.“ Damit hat der Bundesinnenminister keinen
        weifel daran gelassen, dass Menschen islamischen
        laubens, die in der Bundesrepublik leben, selbstver-
        tändlich zu unserem Land gehören. Die rund vier Mil-
        onen Muslime, von denen circa die Hälfte die deutsche
        taatsbürgerschaft besitzt, sind Teil unserer Gesellschaft.
        u ihren Rechten als Bürger unseres Landes gehört auch
        ie freie Religionsausübung in den Grenzen der freiheit-
        chen demokratischen Grundordnung. Insofern ist der
        lam eine gesellschaftliche Realität Deutschlands. Das
        teht nicht im Widerspruch dazu, dass Deutschland reli-
        iös vor allem christlich geprägt ist.
        Im Rahmen der Integrationspolitik verfolgt die Deut-
        che Islam Konferenz das Ziel, den gesellschaftlichen
        usammenhalt in Deutschland und die gelebte Akzep-
        nz unserer Rechts- und Werteordnung zu fördern, die
        ugehörigkeit und Teilhabe zu stärken sowie Extremis-
        us, gesellschaftlicher Polarisierung und Abschot-
        ngsphänomenen entgegenzuwirken. Es geht darum,
        usammenzuführen und nicht auseinanderzutreiben.
        undesinnenminister Friedrich wird den erfolgreichen
        ialog mit den Muslimen in Deutschland im Rahmen
        er Deutsche Islam Konferenz fortsetzen.
        u Frage 73:
        Es steht nicht infrage, dass es sich bei dem Islam um
        ine anerkannte Religion handelt. In der Deutschen Is-
        m Konferenz, DIK, ging es im Rahmen ihrer ersten
        hase daher um Fragen der rechtlichen Einordnung von
        ereinigungen, die als möglicher Kooperationspartner
        es Staates in dem im Grundgesetz geregelten Verhältnis
        wischen Staat und Religionsgemeinschaften handeln
        önnen. Bezogen auf den Islam ist nach deutschem Ver-
        ssungsverständnis etwa die Gesamtheit der Muslime
        uf der Erde, „Umma“, im Rechtssinne ebenso wenig
        ine Religionsgemeinschaft wie etwa „die Christenheit“.
        s kommt vielmehr darauf an, ob die in Deutschland be-
        tehenden Personenvereinigungen bzw. Verbände als
        eligionsgemeinschaften im Sinne der einschlägigen
        erfassungsrechtlichen Bestimmungen anzusehen sind
        der nicht.
        Zuständig für diese Prüfung sind nach der Zuständig-
        eitsordnung des Grundgesetzes in erster Linie die Län-
        10878 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 95. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. März 2011
        (A) )
        )(B)
        der, die sich entsprechender juristischer und religions-
        wissenschaftlicher Expertise bedienen. Die DIK hat im
        Zusammenhang mit der Diskussion um die Einführung
        islamischen Religionsunterrichts die verfassungsrechtli-
        chen Rahmenbedingungen konkretisiert und damit auch
        den muslimischen Vereinigungen eine Hilfestellung ge-
        geben, auf welche Merkmale es ankommt.
        Anlage 54
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Fragen
        des Abgeordneten Memet Kilic (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 17/5015, Fragen 74 und 75):
        In wie vielen Fällen lag pro Jahr seit 1995 bei den Auslän-
        derbehörden ein Verdacht auf Scheinehe vor, bzw. in wie vie-
        len Fällen haben sie diesen Verdacht den Ermittlungsbehörden
        gemeldet, und in wie vielen Fällen wurden im genannten Zeit-
        raum jährlich Personen wegen des „Erschleichens eines Auf-
        enthaltstitels durch Scheinehe“ verurteilt?
        Welche in der Begründung des Gesetzentwurfs (Bundes-
        tagsdrucksache 17/4401) genannten „Wahrnehmungen aus der
        ausländerbehördlichen Praxis“ deuten im Einzelnen darauf
        hin, dass die Verkürzung der Mindestehebestandszeit auf zwei
        Jahre zu einer Erhöhung der Scheineheverdachtsfälle geführt
        hat?
        Zu Frage 74:
        Zahlen im Sinne der Fragestellung liegen der Bundes-
        regierung nicht vor.
        Zu Frage 75:
        Die Innenministerien der Länder sowie Leiter von
        Ausländerbehörden haben dem Bundesministerium des
        Innern in den letzten Jahren wiederholt über die Erfah-
        rungen der Ausländerbehörden mit Scheinehen berich-
        tet. Im Rahmen des fachlichen Austauschs ist das Bun-
        desministerium des Innern mehrfach darauf aufmerksam
        geworden, dass seit der Verkürzung der Ehemindest-
        bestandszeit ein zunehmender Missbrauch des § 31 des
        Aufenthaltsgesetzes durch Scheinehen zu beobachten
        ist.
        Zwei Beispiele: Im Evaluierungsbericht zum Zuwan-
        derungsgesetz, der über die Internetseite des Bundes-
        ministeriums des Innern öffentlich zugänglich ist, stellen
        das Innenministerium Nordrhein-Westfalen und die Lei-
        terin der Ausländerbehörde München in ihren Stellung-
        nahmen ausdrücklich fest, dass sich die Scheinehepro-
        blematik seit Verkürzung der Ehemindestbestandszeit
        verschärft hat. In demselben Bericht befindet sich auch
        die Stellungnahme des Auswärtigen Amtes, dass die
        Scheineheproblematik in der Visumerteilungspraxis eine
        erhebliche Rolle spielt.
        Dementsprechend befürwortete beispielsweise beim
        Erfahrungsaustausch der Ausländerbehörden großer
        Städte im November 2009 die Mehrheit der teilnehmen-
        den Ausländerbehörden eine Verlängerung der Ehemin-
        destbestandszeit als geeignetes Mittel, um Scheinehen
        zu bekämpfen. Dieses Ergebnis ist gerade erst am
        Montag bei der Sachverständigenanhörung zum vorlie-
        genden Gesetzentwurf durch den Sachverständigen aus
        d
        n
        s
        d
        a
        S
        a
        s
        s
        A
        d
        d
        c
        d
        B
        s
        D
        d
        s
        h
        te
        le
        ru
        d
        te
        m
        w
        le
        K
        n
        v
        D
        D
        ti
        A
        K
        g
        d
        g
        A
        d
        d
        N
        (C
        (D
        em Hessischen Ministerium des Innern und für Sport
        och einmal bestätigt worden: Danach begrüßten in Hes-
        en sämtliche Ausländerbehörden bis auf eine Behörde
        ie geplante Verlängerung der Mindestehebestandszeit
        uf drei Jahre als geeignetes Mittel zur Bekämpfung von
        cheinehen. Mehrere Ausländerbehörden wiesen dabei
        usdrücklich darauf hin, dass die Scheineheproblematik
        eit Verkürzung der Ehemindestbestandszeit gestiegen
        ei.
        nlage 55
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
        es Abgeordneten Oliver Kaczmarek (SPD) (Drucksa-
        he 17/5015, Frage 76):
        Wie hoch ist der derzeitige Anteil von Auszubildenden
        und Beschäftigten mit Migrationshintergrund in der Bundes-
        verwaltung, und durch welche Maßnahmen plant die Bundes-
        regierung diesen zu erhöhen?
        Statistische Daten über den Anteil von Auszubilden-
        en oder Beschäftigten mit Migrationshintergrund in der
        undesverwaltung stehen nicht zur Verfügung. Es be-
        teht derzeit auch keine rechtliche Möglichkeit, diese
        aten verpflichtend zu erheben.
        Es ist ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung,
        ass Migrantinnen und Migranten angemessen als Be-
        chäftigte in der Bundesverwaltung vertreten sind. Dies
        at sie im nationalen Pakt für Ausbildung und Fachkräf-
        nachwuchs, mit ihrer Selbstverpflichtung im Nationa-
        n Integrationsplan und der Einrichtung des Dialogfo-
        ms 4 „Migranten im öffentlichen Dienst“ im Rahmen
        es Prozesses der Weiterentwicklung des Nationalen In-
        grationsplans zu einem Nationalen Aktionsplan doku-
        entiert. Das für dieses Dialogforum federführende BMI
        ird im Dialog mit allen für den Integrationsprozess re-
        vanten Akteuren, insbesondere Bundesressorts, Länder,
        ommunen, Gewerkschaften und Migrantenorganisatio-
        en, bis zur parlamentarischen Sommerpause ein Paket
        on konkreten Maßnahmen und Projekten vereinbaren.
        abei soll es darum gehen, Interesse für den öffentlichen
        ienst und seine vielfältigen Ausbildungs- und Beschäf-
        gungsmöglichkeiten zu wecken und Hemmnisse bei der
        uswahl und Einstellung abzubauen. Die interkulturelle
        ompetenz der bereits vorhandenen Beschäftigten soll
        estärkt werden. In diesem Rahmen soll die Möglichkeit
        er Datenerhebung zum Anteil der Beschäftigten mit Mi-
        rationshintergrund untersucht werden.
        nlage 56
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
        es Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz (BÜND-
        IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5015, Frage 77):
        Behält die Bundesregierung vor dem Hintergrund des Be-
        richts der gemeinsamen Kontrollinstanz von Europol zum
        SWIFT-Abkommen und der darin zum Ausdruck gekomme-
        nen Kritik an der unzulänglichen Aufsichtstätigkeit von Euro-
        pol als auch angesichts der unlängst durch die deutsche Dele-
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 95. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. März 2011 10879
        (A) )
        )(B)
        gation gegenüber der EU-Kommission (Schreiben vom
        8. Februar 2011) zum Ausdruck gebrachten Kritik an der In-
        formationspolitik sowohl von Europol als auch der EU-Kom-
        mission sowie der unlängst bekannt gewordenen Tatsache,
        dass nach wie vor und entgegen der Äußerungen des damali-
        gen Bundesministers des Innern innereuropäische Finanz-
        transaktionen Gegenstand der Datentransfers an US-Behörden
        darstellen, ihre Zustimmung zum SWIFT-Abkommen bei, und
        wie begründet sie diese Zustimmung angesichts der aufge-
        zählten Verstöße gegen die vertraglichen Vorgaben des Ab-
        kommens?
        Die von der Gemeinsamen Kontrollinstanz von Euro-
        pol in dem öffentlich zugänglichen Bericht kritisierten
        Anfragen der US-Seite sind hier nicht bekannt. Der
        Sachverhalt entzieht sich daher einer Bewertung durch
        die Bundesregierung.
        Zur Informationspolitik wurde zwischenzeitlich von
        Vertretern meines Hauses mit der Europäischen Kom-
        mission in einer gemeinsamen Besprechung am 2. März
        2011 die Problematik erörtert. Dabei wurden die Verfah-
        rensschritte nach Eingang eines Auskunftsersuchens be-
        sprochen und die rechtlichen Grundlagen für die Tätig-
        keit Europols diskutiert. Darüber hinaus erläuterte die
        Kommission, dass sie bis Ende März einen Evaluie-
        rungsbericht nach Art. 13 des Abkommens für das Pro-
        gramm zur Offenlegung der Terrorismusfinanzierung,
        TFTP-Abkommen – SWIFT, vorlegen wird. Es sei beab-
        sichtigt, diesen Bericht sodann umgehend dem LIBE-
        Ausschuss des Europäischen Parlaments durch die zu-
        ständige Kommissarin vorzustellen. Diesen Bericht gilt
        es abzuwarten.
        Anlage 57
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Fra-
        gen des Abgeordneten Gustav Herzog (SPD) (Drucksa-
        che 17/5015, Fragen 81 und 82):
        Wann ist mit dem in den Schriftlichen Fragen 17 und 18
        auf Bundestagsdrucksache 17/2286 angekündigten Abschluss
        der Verhandlungen zur Entschädigung der von frequenzum-
        stellungsbedingten Störungen bei drahtlosen Mikrofonen be-
        troffenen Kultur- und Bildungseinrichtungen zu rechnen?
        Wann kann die Gemeinde Gehrweiler im Donnersberg-
        kreis, Rheinland-Pfalz, wie in dem Brief des Bürgermeisters
        Bernhard Kiefer vom Februar 2011 an die Bundeskanzlerin
        Dr. Angela Merkel angefragt, mit der Erstattung der durch die
        frequenzumstellungsbedingten Störungen notwendig gewor-
        denen Kosten von 5 000 Euro für eine neue Beschallungsan-
        lage rechnen?
        Zu Frage 81:
        Die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Tech-
        nologie diesbezüglich erstellte Verwaltungsvorschrift, die
        sich gegenwärtig in der Abstimmung mit dem Bundes-
        ministerium der Finanzen befindet, wird unmittelbar nach
        Abschluss der Ressortverhandlung dem Haushaltsaus-
        schuss des Deutschen Bundestages mit dem Antrag auf
        Entsperrung der für das Jahr 2011 vorgesehenen Mittel
        vorgelegt.
        Z
        S
        w
        S
        im
        d
        w
        w
        s
        R
        U
        R
        A
        d
        d
        1
        g
        te
        c
        n
        rü
        s
        R
        A
        d
        A
        a
        s
        la
        2
        ja
        w
        D
        h
        s
        A
        d
        d
        D
        s
        d
        (C
        (D
        u Frage 82:
        Ein Ausgleich für durch frequenzumstellungsbedingte
        törungen entstandenen Kosten kann beantragt werden,
        enn ein Nachweis einer frequenzumstellungsbedingten
        törung durch Inbetriebnahme von LTE-Sendeanlagen
        Frequenzbereich 790 bis 862 MHz erbracht wird und
        ie hiervon störungsbetroffene Mikrofonanlage nach-
        eislich in dem Zeitraum 2006 bis 2009 neu angeschafft
        urde. Hierzu sieht die zu erlassende Verwaltungsvor-
        chrift vor, dass eine Erstattung höchstens in Höhe des
        estbuchwertes der Mikrofonanlage oder in Höhe der
        mrüstungskosten erfolgt, wenn letztere niedriger als der
        estbuchwert der Mikrofonanlage sind.
        nlage 58
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
        er Abgeordneten Andrea Wicklein (SPD) (Drucksache
        7/5015, Frage 85):
        Wann wird die Bundesregierung die seit über einem Jahr
        angekündigten Vorschläge zur Unterstützung von Wagniska-
        pitalbeteiligungen vorlegen, und welche Vorschläge werden
        dies sein?
        In ihrem Koalitionsvertrag hat es sich die Bundesre-
        ierung zum Ziel gesetzt, den Markt für Beteiligungsun-
        rnehmen in Deutschland zu stärken und einen einheitli-
        hen attraktiven Wagniskapitalmarkt zu schaffen. Da
        ationale Regelungen die europäischen Vorgaben be-
        cksichtigen müssen, hat die Bundesregierung be-
        chlossen, im Zuge der Umsetzung der europäischen
        ichtlinie für Manager alternativer Investmentfonds,
        IFM, in nationales Recht einen rechtlichen Rahmen für
        en gesamten Private-Equity-Sektor zu schaffen. Die
        IFM-Richtlinie, die die Regulierung der Manager unter
        nderem von Hedgefonds und Private-Equity-Fonds vor-
        ieht, wurde im November 2010 vom Europäischen Par-
        ment verabschiedet und wird voraussichtlich im Mai
        011 in Kraft treten. Die Richtlinie muss dann bis Früh-
        hr 2013 in nationales Recht umgesetzt werden. Derzeit
        erden auf europäischer Ebene die umfangreichen
        urchführungsbestimmungen zur AIFM-Richtlinie ver-
        andelt, die in die nationale Umsetzung einfließen müs-
        en.
        nlage 59
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
        es Abgeordneten Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/
        IE GRÜNEN) (Drucksache 17/5015, Frage 86):
        Welche Summe von Staatsanleihen der Länder Portugal,
        Irland, Italien, Griechenland und Spanien wird derzeit von
        deutschen Finanzinstituten über sogenannte Kreditausfallver-
        sicherungen abgesichert, mit der Bitte um Differenzierung der
        Summe nach Banken, Versicherungen, sonstigen Finanzinsti-
        tuten?
        Den deutschen Aufsichtsbehörden, BaFin und Deut-
        che Bundesbank, liegen zur Frage des Engagements
        eutscher Finanzinstitute als Sicherungsgeber im Rah-
        10880 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 95. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. März 2011
        (A) (C)
        )(B)
        men von sogenannten Kreditausfallversicherungen, CDS,
        in der von Ihnen gewählten Abgrenzung keine Daten
        vor.
        Anlage 60
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
        der Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/5015, Frage 87):
        Aufgrund der Neuregelung der Amtshilferichtlinie
        sind weder Anpassungen der Doppelbesteuerungsab-
        kommen noch der Abkommen über den steuerlichen In-
        formationsaustausch erforderlich. Die Neuregelungen
        der Amtshilferichtlinie sind für alle EU-Mitgliedstaaten
        verbindlich, ungeachtet bilateraler Vereinbarungen, ins-
        besondere in den bestehenden Doppelbesteuerungsab-
        kommen oder auch anderen Abkommen über den steuer-
        lichen Informationsaustausch. Es ist festzuhalten, dass
        die neu gestaltete Amtshilferichtlinie einen Informations-
        austausch auf Ersuchen vorsieht, in Übereinstimmung mit
        Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass mehrere
        Kreditinstitute eine rechtzeitige Übersendung der Steuerbe-
        scheinigung über Kapitalerträge nicht gewährleisten können
        (vergleiche Der Tagesspiegel, 8. März 2011), sodass es zu
        Kollisionen mit Erklärungsfristen für den Steuerpflichtigen
        kommen kann, und plant die Bundesregierung hier politisch
        aktiv, beispielsweise mit einer Fristverlängerung für die Be-
        troffenen, zu werden?
        Der Bundesregierung wurden im Zusammenhang mit
        der Erstellung der Steuerbescheinigungen für das Jahr
        2010 bisher keine Fallgestaltungen herangetragen, die
        auf eine verzögerte Fertigstellung der Bescheinigungen
        hindeuten. Auch nach Rücksprache mit Vertretern der
        Bankenverbände gehe ich davon aus, dass die beantrag-
        ten Steuerbescheinigungen für 2010 grundsätzlich bis
        Ende März 2011 an die Steuerpflichtigen versendet wer-
        den.
        Die Bundesregierung rechnet deshalb nicht damit,
        dass wegen fehlender Steuerbescheinigungen flächende-
        ckend die Abgabefristen der Steuerpflichtigen nicht ein-
        gehalten werden können. Falls es in Einzelfällen zu einer
        verspäteten Versendung der Steuerbescheinigung kommt,
        kann hierzu gegebenenfalls im Einzelfall eine Entschei-
        dung des zuständigen Finanzamtes zur Verlängerung der
        Abgabefrist ergehen.
        Anlage 61
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
        der Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/5015, Frage 88):
        Welche notwendigen Änderungen im Rahmen bestehender
        Doppelbesteuerungs- und Informationsaustauschabkommen
        bzw. aktueller Verhandlungen werden sich aus dem Entwurf
        einer Richtlinie des Europäischen Rats über die Zusammenar-
        beit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung
        und zur Aufhebung der Richtlinie 77/799/EWG ergeben, und
        welche konkreten Verbesserungen sieht die Bundesregierung
        hierdurch bei der Bekämpfung des internationalen Steuerbe-
        trugs?
        d
        a
        n
        n
        a
        w
        d
        in
        e
        O
        p
        A
        d
        d
        1
        v
        d
        e
        la
        w
        k
        d
        m
        E
        tu
        d
        s
        P
        d
        s
        (D
        em OECD-Standard zu Transparenz und Informations-
        ustausch für Besteuerungszwecke; das schließt ein, dass
        unmehr auch Bankinformationen erlangt werden kön-
        en. Darüber hinaus ist der automatische Informations-
        ustausch für bestimmte Einkunftsarten vorgesehen. Die
        eltweite Durchsetzung des OECD-Standards unterstützt
        ie Bundesregierung aktiv im Rahmen des von der G20
        itiierten Prozesses. Im Ergebnis dieses Prozesses ist
        in Netzwerk bilateraler Abkommen entstanden, die den
        ECD-Standard vollständig umsetzen. Zahlreiche Dop-
        elbesteuerungsabkommen wurden angepasst.
        nlage 62
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
        es Abgeordneten Manfred Nink (SPD) (Drucksache
        7/5015, Frage 89):
        Wie beurteilt die Bundesregierung die Folge, dass bei ei-
        ner einseitigen Anpassungstrategie der Defizitländer im Rah-
        men der Bewältigung makroökonomischer Ungleichgewichte
        im Euroraum das Nachfragewachstum aus diesen Ländern
        wegfällt, ohne dass die Möglichkeit besteht, es irgendwie zu
        ersetzen?
        Die Bundesregierung erachtet Anpassungsleistungen
        on Ländern mit übermäßigen Haushaltsdefiziten und
        auerhaft hohen Leistungsbilanzdefiziten als dringend
        rforderlich, um Stabilität und Wachstum im Euro-Raum
        ngfristig zu sichern. Nachfrage, die durch ständig
        achsende Kreditausweitung finanziert wird, kann zu
        risenhaften Entwicklungen führen. Entscheidend ist,
        ass diese Anpassungsleistungen durch Strukturrefor-
        en flankiert werden, die einen nachhaltigen Beitrag zur
        rhöhung der Wettbewerbsfähigkeit und des Wachs-
        mspotenzials leisten und die somit mittelfristig wie-
        erum einen Beitrag zur Steigerung der Nachfrage dar-
        tellen. Beispiele für solche Maßnahmen sind eine der
        roduktivität entsprechende Lohnentwicklung, beson-
        ere Anstrengungen in den Bereichen Bildung, For-
        chung und Entwicklung, Innovation und Infrastruktur.
        95. Sitzung
        Berlin, Mittwoch, den 16. März 2011
        Inhalt:
        Redetext
        Anlagen zum Stenografischen Bericht
        Anlage 1
        Anlage 2
        Anlage 3
        Anlage 4
        Anlage 5
        Anlage 6
        Anlage 7
        Anlage 8
        Anlage 9
        Anlage 10
        Anlage 11
        Anlage 12
        Anlage 13
        Anlage 14
        Anlage 15
        Anlage 16
        Anlage 17
        Anlage 18
        Anlage 19
        Anlage 20
        Anlage 21
        Anlage 22
        Anlage 23
        Anlage 24
        Anlage 25
        Anlage 26
        Anlage 27
        Anlage 28
        Anlage 29
        Anlage 30
        Anlage 31
        Anlage 32
        Anlage 33
        Anlage 34
        Anlage 35
        Anlage 36
        Anlage 37
        Anlage 38
        Anlage 39
        Anlage 40
        Anlage 41
        Anlage 42
        Anlage 43
        Anlage 44
        Anlage 45
        Anlage 46
        Anlage 47
        Anlage 48
        Anlage 49
        Anlage 50
        Anlage 51
        Anlage 52
        Anlage 53
        Anlage 54
        Anlage 55
        Anlage 56
        Anlage 57
        Anlage 58
        Anlage 59
        Anlage 60
        Anlage 61
        Anlage 62