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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 17/94 Vereinbarte Debatte: zur Lage von SGB- Leistungsempfängern und ihrer Kinder . . Dr. Ursula von der Leyen, Bundesministerin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Manuela Schwesig, Ministerin (Mecklenburg- Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Birgit Homburger (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Fritz Kuhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Karl Schiewerling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) . . . . . (Drucksache 17/4230) . . . . . . . . . . . . . . . b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Beate Müller- Gemmeke, Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes personenbezogener Daten der Beschäftigten in der Privatwirt- schaft und bei öffentlichen Stellen (Drucksache 17/4853) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gerold Reichenbach (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Gisela Piltz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jan Korte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . 10713 D 10714 A 10717 B 10719 B 10719 D 10721 C 10723 C 10725 B 10725 D 10735 B 10735 B 10735 C 10737 A 10738 B 10740 A Deutscher B Stenografisch 94. Sitz Berlin, Freitag, den 2 I n h a l Zusatztagesordnungspunkt 4: Beschlussempfehlung des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsaus- schuss) zu dem Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetz- buch (Drucksachen 17/3404, 17/3958, 17/3982, 17/4032, 17/4058, 17/4095, 17/4303, 17/4304, 17/4719, 17/4770, 17/4830) . . . . . . . . . . . . . . Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 5: E D P D K J T a 10713 A 10713 C 10715 C Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) . . . Katja Kipping (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 10726 C 10727 D undestag er Bericht ung 5. Februar 2011 t : lke Ferner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . aul Lehrieder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . r. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) (Erklärung nach § 31 GO) . . . . . . . . . . . . . athrin Senger-Schäfer (DIE LINKE) (Erklärung nach § 31 GO) . . . . . . . . . . . . . an Korte (DIE LINKE) (Erklärung nach § 31 GO) . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 10: ) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Regelung des Beschäftigtenda- tenschutzes 10728 C 10730 B 10731 B 10733 B 10733 D 10734 C Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10741 A II Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. Februar 2011 Michael Frieser (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Anette Kramme (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 29: a) Antrag der Abgeordneten Christel Humme, Caren Marks, Petra Crone, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Quotenregelung für Aufsichtsräte und Vorstände gesetzlich festschreiben (Drucksache 17/4683) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Cornelia Möhring, Diana Golze, Agnes Alpers, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Geschlechtergerechte Be- setzung von Führungspositionen der Wirtschaft (Drucksache 17/4842) . . . . . . . . . . . . . . . . Christel Humme (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Cornelia Möhring (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Marco Buschmann (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Barbara Hendricks (SPD) . . . . . . . . . . Monika Lazar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Stephan Harbarth (CDU/CSU) . . . . . . . . . Willi Brase (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nicole Bracht-Bendt (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Ulla Lötzer (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dorothee Bär (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Eva Högl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rita Pawelski (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Elke Ferner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rita Pawelski (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 31: a) Antrag der Abgeordneten Sabine Leidig, Dr. Dietmar Bartsch, Herbert Behrens, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Den Vorstand der Deut- schen Bahn AG mit fachkundigem Per- sonal besetzen (Drucksache 17/4838) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Sabine Leidig, Dr. Dietmar Bartsch, Herbert Behrens, c d in Z A W o A K w B z h (D S U S U U P D T T a 10742 C 10744 A 10745 A 10745 A 10745 B 10746 D 10749 A 10750 C 10750 D 10751 D 10753 A 10754 B 10756 B 10757 C 10759 B 10760 C 10761 D 10763 C 10765 A 10767 C 10767 D 10769 C weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.: Umgehend die Konse- quenzen aus dem Unglück von Hordorf ziehen (Drucksache 17/4840) . . . . . . . . . . . . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadt- entwicklung zu dem Antrag der Abgeord- neten Sabine Leidig, Herbert Behrens, Thomas Lutze, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Zukunft der Bahn – Bürgerbahn statt Börsenbahn (Drucksachen 17/652, 17/4828) . . . . . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadt- entwicklung zu dem Antrag der Abgeord- neten Sabine Leidig, Heidrun Bluhm, Herbert Behrens, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.: Den Auf- sichtsrat der Deutschen Bahn AG kom- petent und demokratisch besetzen (Drucksachen 17/2189, 17/4829) . . . . . . . Verbindung mit usatztagesordnungspunkt 6: ntrag der Abgeordneten Uwe Beckmeyer, altraud Wolff, Sören Bartol, weiterer Abge- rdneter und der Fraktion der SPD sowie der bgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Undine urth (Quedlinburg), Winfried Hermann, eiterer Abgeordneter und der Fraktion ÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Konsequen- en aus dem Zugunglück von Hordorf zie- en rucksachen 17/4854) . . . . . . . . . . . . . . . . . abine Leidig (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . lrich Lange (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . abine Leidig (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . lrich Lange (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . we Beckmeyer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . atrick Döring (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . homas Jarzombek (CDU/CSU) . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 32: ) Antrag der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Tabea Rößner, Kerstin Andreae, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Gegen das Zwei-Klassen-Internet – Netzneutrali- tät in Europa dauerhaft gewährleisten (Drucksache 17/3688) . . . . . . . . . . . . . . . 10769 D 10769 D 10770 A 10770 A 10770 B 10771 A 10772 A 10772 B 10772 C 10773 D 10775 B 10776 C 10777 D Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. Februar 2011 III b) Antrag der Abgeordneten Halina Wawzyniak, Jan Korte, Dr. Petra Sitte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Netzneutralität sichern (Drucksache 17/4843) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nadine Schön (St. Wendel) (CDU/CSU) . . . . Martin Dörmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Claudia Bögel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Halina Wawzyniak (DIE LINKE) . . . . . . . . . Dr. Peter Tauber (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jimmy Schulz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Hubertus Heil (SPD) zur Abstimmung über die Beschluss- empfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Ermittlung von Regelbedar- fen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Zusatzta- gesordnungspunkt 4) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Erklärungen nach § 31 GO zur namentlichen Abstimmung über die Beratung der Be- schlussempfehlung des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsaus- schuss) zu dem Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Zusatztagesordnungspunkt 4) Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) . . . . . . . Christine Buchholz (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Thomas Dörflinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Diana Golze (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . Michael Groß (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Annette Groth (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . H B D G A K J K S C K N D A J R Y M In S S D S H A E B B F H (E D K L M N K (W S B s (V E ru z 10777 D 10778 A 10778 D 10780 B 10781 C 10782 C 10783 B 10784 B 10785 C 10786 C 10787 A 10788 A 10789 C 10790 A 10790 B 10790 D 10791 B 10791 B 10792 A 10792 C eike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . ettina Hagedorn (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . r. Rosemarie Hein (DIE LINKE) . . . . . . . . . abriele Hiller-Ohm (SPD) . . . . . . . . . . . . . . ndrej Hunko (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . atja Kipping (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . utta Krellmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . atrin Kunert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . abine Leidig (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . ornelia Möhring (DIE LINKE) . . . . . . . . . . ornelia Möller (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . iema Movassat (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . r. Philipp Murmann (CDU/CSU) . . . . . . . . ydan Özoguz (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ens Petermann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . ichard Pitterle (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . vonne Ploetz (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . echthild Rawert (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . grid Remmers (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . ilvia Schmidt (Eisleben) (SPD) . . . . . . . . . . wen Schulz (Spandau) (SPD) . . . . . . . . . . . . r. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . ahra Wagenknecht (DIE LINKE) . . . . . . . . . arald Weinberg (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . nlage 4 rklärung nach § 31 GO der Abgeordneten ärbel Bas, Gerd Bollmann, Edelgard ulmahn, Elvira Drobinski-Weiß, Elke erner, Angelika Graf (Rosenheim), Michael artmann (Wackernheim), Petra Hinz ssen), Christel Humme, Josip Juratovic, r. Bärbel Kofler, Anette Kramme, Angelika rüger-Leißner, Ute Kumpf, Steffen-Claudio emme, Gabriele Lösekrug-Möller, Caren arks, Katja Mast, Hilde Mattheis, Manfred ink, Heinz Paula, Dr. Carola Reimann, arin Roth (Esslingen), Werner Schieder eiden), Kerstin Tack und Rüdiger Veit (alle PD) zur namentlichen Abstimmung über die eratung der Beschlussempfehlung des Aus- chusses nach Art. 77 des Grundgesetzes ermittlungsausschuss) zu dem Gesetz zur rmittlung von Regelbedarfen und zur Ände- ng des Zweiten und Zwölften Buches So- ialgesetzbuch (Zusatztagesordnungspunkt 4) 10793 A 10793 B 10794 B 10794 D 10796 D 10796 D 10797 B 10797 C 10798 A 10798 C 10798 C 10799 A 10799 B 10799 C 10799 D 10800 B 10800 D 10801 C 10802 C 10802 D 10804 A 10805 C 10806 A 10806 C 10807 A IV Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. Februar 2011 Anlage 5 Nachträglich zu Protokoll gegebenen Rede zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Steinkohlefinanzierungsgeset- zes (93. Sitzung, Tagesordnungspunkt 16) Dieter Jasper (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 6 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10808 C 10810 A Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. Februar 2011 10713 (A) ) )(B) 94. Sitz Berlin, Freitag, den 2 Beginn: 9.0
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    Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. Februar 2011 10787 (A) ) )(B) für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung der OSZE * für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung des Europarates ** Klimke, Jürgen CDU/CSU 25.02.2011** Dr. Knopek, Lutz FDP 25.02.2011 Anlage 1 Liste der entschuldigte Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Bätzing-Lichtenthäler, Sabine SPD 25.02.2011 Barnett, Doris SPD 25.02.2011** Breil, Klaus FDP 25.02.2011 von Cramon-Taubadel, Viola BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 25.02.2011** Dr. Danckert, Peter SPD 25.02.2011 Daub, Helga FDP 25.02.2011 Dr. Djir-Sarai, Bijan FDP 25.02.2011** Dött, Marie-Luise CDU/CSU 25.02.2011 Fischer (Karlsruhe- Land), Axel E. CDU/CSU 25.02.2011* Friedhoff, Paul K. FDP 25.02.2011 Dr. Fuchs, Michael CDU/CSU 25.02.2011 Gabriel, Sigmar SPD 25.02.2011 Göring-Eckardt, Katrin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 25.02.2011 Golombeck, Heinz FDP 25.02.2011 Groschek, Michael SPD 25.02.2011** Heil, Mechthild CDU/CSU 25.02.2011 Heinen-Esser, Ursula CDU/CSU 25.02.2011 Dr. Höll, Barbara DIE LINKE 25.02.2011 Hörster, Joachim CDU/CSU 25.02.2011** Dr. Hoyer, Werner FDP 25.02.2011 Jung (Konstanz), Andreas CDU/CSU 25.02.2011 Karl, Alois CDU/CSU 25.02.2011** K L L L L L M M M N D S S S S S S S W Z Z A (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht n Abgeordneten retschmer, Michael CDU/CSU 25.02.2011 aurischk, Sibylle FDP 25.02.2011 eutheusser- Schnarrenberger, Sabine FDP 25.02.2011 iebich, Stefan DIE LINKE 25.02.2011** indner, Christian FDP 25.02.2011 utze, Thomas DIE LINKE 25.02.2011 attheis, Hilde SPD 25.02.2011 einhardt, Patrick FDP 25.02.2011 erkel (Berlin), Petra SPD 25.02.2011 estle, Ingrid BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 25.02.2011 r. Ott, Hermann BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 25.02.2011 chieder (Schwandorf), Marianne SPD 25.02.2011 chlecht, Michael DIE LINKE 25.02.2011 chmidt (Bochum), Frithjof BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 25.02.2011 chmidt (Fürth), Christian CDU/CSU 25.02.2011 cholz, Olaf SPD 25.02.2011 teinke, Kersten DIE LINKE 25.02.2011 trenz, Karin CDU/CSU 25.02.2011* ellmann, Karl-Georg CDU/CSU 25.02.2011** apf, Uta SPD 25.02.2011** immermann, Sabine DIE LINKE 25.02.2011 bgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich 10788 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. Februar 2011 (A) ) )(B) Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Hubertus Heil (SPD) zur Ab- stimmung über die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Er- mittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetz- buch (Zusatztagesordnungspunkt 4) Als Berichterstatter des Bundestages zu den abschlie- ßenden Verhandlungen des Vermittlungsausschusses am 22. und 23. Februar 2011 mache ich darauf aufmerksam, dass Bund und Länder sechs Protokollerklärungen abge- geben haben. Diese gebe ich nachfolgend zur Kenntnis: Bund und Länder erklären, dass folgende Punkte Grundlage einer Einigung sein sollen: 1. Grundlage für die Einigung ist der unechte Ver- mittlungsvorschlag vom 10. Februar 2011. 2. Der Regelsatz steigt zum 1. Januar 2011 um 5 Euro, am 1. Januar 2012 um weitere 3 Euro, unabhän- gig von den notwendigen Anpassungen aufgrund der Preis- und Lohnentwicklung. 3. 400 Millionen Euro per annum werden vom Bund für Schulsozialarbeit und Mittagessen in Horten für 2011 bis 2013 zur Verfügung gestellt. 4. Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsmin- derung übernimmt der Bund bis 2014 zu 100 Prozent nach den im unechten Vermittlungsvorschlag vorgesehe- nen Stufen. 5. Das Bildungspaket für die Kommunen wird auf Basis der Ist-Kosten des Vorjahres abgerechnet und die Kostenerstattung jährlich angepasst. 6. Der Regelsatz für die Regelbedarfsstufe 3 wird mit dem Ziel, Menschen mit Behinderungen ab dem 25. Le- bensjahr den vollen Regelsatz zu ermöglichen, über- prüft. 7. Mindestlöhne für das Wach- und Sicherheitsge- werbe, darunter fällt auch der Bereich der Geldtrans- porte, und die Aus- und Weiterbildung werden nach dem AEntG auf den Weg gebracht. Der Mindestlohn für die Zeit- und Leiharbeit wird im AÜG geregelt, wobei der jeweilige tarifliche Mindestlohn, derzeit 7,60 Euro West/ 6,65 Euro Ost, als eine absolute Lohnuntergrenze festge- setzt wird. Der Mindestlohn gilt als absolute Lohnunter- grenze für die Einsatzzeit, wie für die verleihfreie Zeit. Zudem werden die dazu notwendigen Instrumente des AEntG im AÜG analog abgebildet. Das Inkrafttreten dieser Regelungen soll bis zum 1. Mai 2011 erfolgen. Protokollerklärung: Vermittlungsausschuss Hartz IV – Gemeindefinanzkommission In Ergänzung des Ergebnisses des Vermittlungsaus- schusses werden durch Bund und Länder folgende Er- klärungen zu Protokoll gegeben: Um zu einer baldigen Verbesserung der kommunalen Finanzsituation beizutragen, ist der Bund bereit, Sozial- a d – – – – – – s ru d b p d ü d z s J w m (C (D usgaben, die bisher von den Gemeinden getragen wur- en, zu übernehmen. Unter diesen Bedingungen wird der Bund die Finan- zierung der Grundsicherung im Alter und bei Er- werbsminderung in drei Schritten, 2012: 45 Prozent, 2013: 75 Prozent, 2014: 100 Prozent, bis zum Jahr 2014 vollständig übernehmen. Die vier Themenbereiche, die die Beratungen der Ge- meindefinanzkommission bestimmen, werden weiter- geführt. Einigung in diesen Bereichen ist keine Vo- raussetzung für die vorbezeichnete Entlastung der Kommunen bei den Sozialausgaben. Unabhängig von anderen möglichen Änderungen bei der kommunalen Steuerfinanzierung wird die Entlas- tung der Kommunen bei den Sozialausgaben im Rah- men der Gemeindefinanzkommission einvernehm- lich beschlossen. Zur Gegenfinanzierung der Übernahme der Grund- sicherung im Alter und bei Erwerbsminderung durch den Bund wird die Bundesbeteiligung an den Kosten der Arbeitsförderung der Bundesagentur für Arbeit im entsprechenden Umfang abgesenkt und in der letz- ten Stufe maximal dem Wert eines halben Mehrwert- steuerpunktes entsprechen. Die Länder stellen dann diesbezüglich keine Forderungen an den entsprechen- die Mehrwertsteuereinnahmen. Die Länder stimmen einer entsprechenden Änderung des § 363 Abs. 1 SGB III, Bundesbeteiligung an den Kosten der Arbeitsförderung, zu. Es besteht Einver- nehmen zwischen Bund und Ländern, dass eine klar- stellende Anpassung des § 1 Abs. 1 Satz 1 FAG zu ei- nem späteren Zeitpunkt erfolgt. Die Länder verzichten auf ihre Forderung einer Ver- änderung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft im laufenden Vermittlungsverfahren zum 7. SGB-Il-Änderungsgesetz. Protokollerklärung: Vermittlungsausschuss Hartz IV, Regelbedarfsstufe 3 In Ergänzung des Ergebnisses des Vermittlungsaus- chusses wird durch Bund und Länder folgende Erklä- ng zu Protokoll gegeben: Der Regelsatz für die Regelbedarfsstufe 3 wird mit em Ziel, Menschen mit Behinderungen ab dem 25. Le- ensjahr den vollen Regelsatz zu ermöglichen, über- rüft. Protokollerklärung: Abrechnung Bildungs- und Teilhabepaket/Revisionsklausel Rechtzeitig bis zur Anpassung für das Jahr 2014 wird ie Neuregelung zu § 46 Abs. 6 und 7 SGB II daraufhin berprüft, inwieweit die Verteilungswirkungen der Bun- esbeteiligung an den Kosten für Unterkunft und Hei- ung einerseits und die tatsächlichen Belastungen hin- ichtlich Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder, ugendliche und junge Erwachsene andererseits – je- eils bezogen auf die einzelnen Länder – übereinstim- en. Im Lichte dieser Erkenntnisse wird die jeweilige Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. Februar 2011 10789 (A) ) )(B) Quote nach § 46 Abs. 6 Satz 1 SGB II als länderspezifi- sche Neuverteilung angepasst. Der Bund und die Länder setzen dies im Rahmen der jeweiligen Jahresquote um. Protokollerklärung: Vermittlungsausschuss – Zeitarbeit Lohnuntergrenze für Verleihzeiten und für verleih- freie Zeiten im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, AÜG. – Im AÜG wird vorgesehen, dass das Bundesministe- rium für Arbeit und Soziales aufgrund eines gemein- samen Antrags von Tarifvertragsparteien der Arbeit- nehmerüberlassung durch Rechtsverordnung einen tarifvertraglichen Mindestlohn für die Arbeitnehmer- überlassung als absolute Lohnuntergrenze für Verleih- zeiten und verleihfreie Zeiten festsetzen kann. Es wird davon ausgegangen, dass die Anträge für die erstmalige Festsetzung einer Lohnuntergrenze auf der Basis der vorliegenden Mindestlohntarifverträge in der Arbeitnehmerüberlassung gestellt werden. – Der Verordnungsgeber kann den Antrag nur inhaltlich unverändert in eine Rechtsverordnung übernehmen. – Dem Verordnungsgeber werden Kriterien für die Ent- scheidung vorgegeben. Dies sind: die Repräsentativi- tät der antragstellenden Tarifvertragsparteien, die Be- rücksichtigung der bestehenden bundesweiten Tarifverträge in der Arbeitnehmerüberlassung und die Geeignetheit der Regelung, die finanzielle Stabilität der sozialen Sicherungssysteme zu fördern. – Beim Vorliegen mehrerer Anträge wird ein Verfahren in Anlehnung an § 7 Abs. 2 und 3 AEntG vorgesehen. – Vor Erlass einer Rechtsverordnung wird der Tarifaus- schuss mit dem Antrag befasst. – Die Rechtsverordnung setzt eine absolute Lohnunter- grenze fest und gilt als Mindestlohn für Zeitarbeits- kräfte für Verleihzeiten und verleihfreie Zeiten. Unterschreitet ein Tarifvertrag den in der Rechtsver- ordnung festgesetzten Mindestlohn, hat der Zeit- arbeitnehmer Anspruch auf die Zahlung von Equal Pay, mindestens aber auf den Mindestlohn. – Zur effektiven Kontrolle werden für die Zollbehörden im Bereich des AÜG die Kontroll- und Sanktionsvor- schriften des AEntG analog abgebildet. – Tarifvertragsparteien aus der Arbeitnehmerüberlas- sung können unter den gleichen Voraussetzungen wie beim Erlass einer Rechtsverordnung gemeinsam auch einen Vorschlag zur Änderung einer bereits erlasse- nen Rechtsverordnung unterbreiten. – Das Inkrafttreten der Regelung erfolgt spätestens zum 1. Mai 2011. Protokollerklärung Vermittlungsausschuss – Hartz IV, Mindestlohnregelungen Mindestlöhne für das Wach- und Sicherheitsgewerbe und die Aus- und Weiterbildung werden nach dem Ar- beitnehmerentsendegesetz, AEntG, auf den Weg ge- bracht. fä w v lo v u e d li A d V in E B O A v s Ic v E a a s s ö E C fa e u G n T m w e te k (C (D In der Branche Sicherheitsdienstleistungen, darunter llt auch der Bereich der Geld- und Werttransporte, urde mit dem am 18. Februar 2011 im Bundesanzeiger eröffentlichten Antrag auf Erstreckung eines Mindest- hntarifvertrags vom 11. Februar 2011 ein Mindestlohn- erfahren auf den Weg gebracht. Die Bundesregierung nterstützt die Bemühungen der Tarifvertragsparteien, inen Mindestlohn auf tarifvertraglicher Grundlage nach em Arbeitnehmer-Entsendegesetz zu etablieren. Im Falle eines neuen Antrags auf Allgemeinverbind- cherklärung eines Mindestlohntarifvertrages nach dem rbeitnehmer-Entsendegesetz in der Branche Weiterbil- ung wird die Bundesregierung die maßgeblichen erhältnisse erneut eingehend prüfen. Sie wird dabei sbesondere ermitteln, ob sich aufgrund eingetretener rhöhung der Tarifbindung auf Arbeitgeberseite und der andbreite der vertretenen Arbeitgeber eine gegenüber ktober 2010 geänderte Sachlage ergeben hat. nlage 3 Erklärungen nach § 31 GO zur namentlichen Abstimmung über die Bera- tung der Beschlussempfehlung des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungs- ausschuss) zu dem Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Zusatz- tagesordnungspunkt 4) Matthias W. Birkwald (DIE LINKE): Es gibt sehr iele Gründe, warum ich gegen die vorliegende Be- chlussempfehlung stimme. Ich will nur wenige nennen. h stimme dagegen, weil der vorliegende Kompromiss on Schwarz-Gelb und SPD das bürgerschaftliche ngagement und damit auch die Motivation zu ehren- mtlicher Arbeit in Vereinen und Verbänden das Wasser bgräbt. Ich stimme gegen die Beschlussempfehlung, weil ein oziokulturelles Existenzminimum einerseits ein men- chenwürdiges Leben garantieren und andererseits die konomische Grundlage für ein bürgerschaftliches ngagement ermöglichen muss. Ich stimme gegen diesen Kompromiss von CDU/ SU, FDP und SPD, weil er weder die vom Bundesver- ssungsgericht geforderte menschenwürdige Teilhabe rmöglicht noch eine demokratienotwendige Teilnahme nd Beteiligung in Vereinen und Verbänden fördert. Im egenteil! Ich stimme dagegen, weil mit der teilweisen Anrech- ung von Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche ätigkeiten auf Hartz IV das bürgerschaftliche Engage- ent von Hartz-IV-Betroffenen unter Strafe gestellt ird, statt es zu fördern. Und ich stimme dagegen, weil hrenamtliches Engagement keine Frage des Geldbeu- ls sein darf! Ich stimme auch aus Gründen der sozialen Gerechtig- eit gegen diese Beschlussempfehlung. 10790 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. Februar 2011 (A) ) )(B) Ich stimme dagegen, obwohl es richtig ist, die Kom- munen endlich von den Kosten der Altersarmut zu ent- lasten, die systematisch durch eine Verarmungspolitik mit rentenpolitischen Mitteln von Ihnen in die Höhe ge- trieben werden. Ich stimme dagegen, weil stattdessen letztendlich die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und auch die Erwerbslosen dafür bluten müssen. Denn der Bundesagentur für Arbeit werden die Kosten aufge- bürdet. Dadurch droht ihr ein Milliardendefizit, und sie wird förmlich dazu genötigt, diese Kosten über Beitrags- erhöhungen oder Leistungskürzungen auf die Beschäf- tigten und die Arbeitslosen abzuwälzen. Und schlussendlich stimme ich auch dagegen, weil das Gesetz – mit dem eigentlich die Leistungen für Ar- beitsuchende und ihre Familien erhöht werden müssten – in Wahrheit zu Leistungskürzungen für alle Erwerbslo- sen führen wird. Dabei wäre ein Regelsatz in der Grö- ßenordnung von 500 Euro notwendig und auf jeden Fall auch verfassungsgemäß. Christine Buchholz (DIE LINKE): Das Hartz-IV- Verhandlungsergebnis ist ein Hohn für die Betroffenen. Allein im Bundesland Hessen leben derzeit mehr als 400 000 Menschen von Hartz IV. Das Arbeitslosengeld II steigt rückwirkend um 5 auf 364 Euro im Monat. Selbst die für 2012 anvisierten 3 Euro mehr sind allenfalls ein Inflationsausgleich, jedoch keine Erhöhung, die zu einer Verbesserung der Lebensumstände der Betroffenen führt. Für Gesundheitspflege stehen Hartz-IV-Empfängern jetzt 15,55 Euro zur Verfügung, das sind 1,19 Euro mehr als zuvor. Damit wird bereits eine einfache Grippe zum Risiko: Der Preis für einen durchschnittlichen Husten- löser liegt bei 15,70 Euro, schon für Taschentücher bleibt dann kein Budget mehr. Das ist die Lebensrealität von nahezu einer halben Million Hessinnen und Hessen. Die willkürliche Veränderung der Berechnungsgrund- lagen, um den Sparvorgaben des Finanzministers gerecht zu werden, war und ist verfassungswidrig. Es ist ein Skandal, dass die Hartz-IV-Parteien acht Wochen ver- handeln mussten, um eine Erhöhung des Regelsatzes um insgesamt 8 Euro zu erreichen. Die gleichen Parteien ha- ben nur eine Woche gebraucht, um mit 480 Milliarden Euro die Banken in der Finanzkrise zu retten. Die Linke bleibt deshalb bei ihrer Forderung nach der Abschaffung von Hartz IV. Bis dahin braucht es eine An- hebung des Hartz-IV-Regelsatzes auf 500 Euro, der es den Betroffenen ermöglicht, am gesellschaftlichen Le- ben teilzuhaben. Höhere Regelsätze können mit der Ein- führung eines flächendeckenden Mindestlohns finanziert werden. Hier können bis zu 11 Milliarden Euro einge- spart werden, die zurzeit von den Arbeitsagenturen an die sogenannten Aufstocker gezahlt werden. Anstatt aus- beuterisches Lohndumping der Unternehmen zu finan- zieren, sollte sich der Staat um ein menschenwürdiges Leben für Hartz-IV-Empfänger sorgen und für gerechten Lohn einstehen. Sevim Dağdelen (DIE LINKE): Ich lehne das Ver- mittlungsausschussergebnis zu Hartz IV in namentlicher Abstimmung ab, weil der vermeintliche Kompromiss ein S d a d B te ti s v F ic s v rü H n D a F b u e J ru M d a d S d lu s d te 2 im E g d M d rä h M k h s V g v s z (C (D chlag ins Gesicht der Betroffenen ist. Auf dem Rücken er betroffenen Erwerbslosen und Beschäftigten wird uch weiterhin durch das Hartz-IV-System Armut pro- uziert, und Beschäftigte werden unter Druck gesetzt. ei dem wahltaktischen Geschacher der Hartz-IV-Par- ien CDU/CSU, FDP, SPD und Grüne wurden die sta- stischen Fälschungen der Arbeitsministerin wider- pruchslos hingenommen. Deshalb lehne ich diesen orsätzlichen Verfassungsbruch gemeinsam mit meinen raktionskolleginnen und -kollegen ab und unterstütze h eine erneute Überprüfung vor dem Bundesverfas- ungsgericht. Hartz IV muss weg. Das Mindeste ist ein Regelsatz on 500 Euro. Davon ist der faule Kompromiss einer ckwirkenden Erhöhung der Leistung für erwachsene artz-IV-Bezieher um 5 Euro auf 364 Euro und der im ächsten Jahren hinzukommenden 3 Euro weit entfernt. as ist nicht einmal eine ernstzunehmende Anpassung n die Preis- und Lohnentwicklung sowie die Inflation. ür das 480 Milliarden Euro teure Bankenrettungspaket rauchten die Hartz-IV-Parteien CDU/CSU, SPD, FDP nd Grünen im Jahr 2008 weniger als eine Woche. Geht s um die Armen dieser Gesellschaft, wird ein ganzes ahr um 3 Euro gefeilscht. Das ist erbärmlich. Ich fordere eine echte sanktionsfreie Mindestsiche- ng, die Armut dauerhaft verhindert, einen gesetzlichen indestlohn von 10 Euro die Stunde und die Einführung er 30-Stunden-Woche bei vollem Lohn- und Personal- usgleich. Es muss Schluss sein mit Lohndumping in iesem Land! Und Leiharbeit als moderne Form der klaverei muss endlich ein Ende haben! Thomas Dörflinger (CDU/CSU): Ich werde dem urch den Vermittlungsausschuss erzielten Verhand- ngsergebnis heute meine Zustimmung nicht erteilen, ondern mich der Stimme enthalten. Für meine Entschei- ung sind dabei folgende Gründe ausschlaggebend: Erstens. Die per Nebenabrede der verhandelnden Par- ien getroffene Vereinbarung, nach der der Bund bis 014 in drei Stufen die Kosten für die Grundsicherung Alter übernimmt, wird von mir ausdrücklich begrüßt. s wird damit eine Entscheidung der seinerzeitigen rot- rünen Bundesregierung korrigiert, die die Kosten für ie Grundsicherung im Alter den Kommunen überließ. it der Einigung im Vermittlungsausschuss entstehen en Kommunen beträchtliche neue finanzielle Spiel- ume, die dort sinnbringend investiert werden können. Zweitens. Leider wurden die aus meiner Sicht beste- enden ordnungspolitischen und verfassungsrechtlichen ängel des Gesetzentwurfs, die ich bereits in meiner Er- lärung nach § 31 GO am 3. Dezember 2010 dargelegt atte, durch das Vermittlungsergebnis nicht behoben, ondern im Gegenteil noch verstärkt. Drittens. Da die Regelsätze in einem transparenten erfahren mit bewussten und richtigen Wertentscheidun- en – zum Beispiel Ausschluss der Berechnungsanteile on Alkohol und Tabak – ermittelt wurden, ist nicht ein- ichtig, weshalb der Regelsatz zum 1. Januar 2012 zu- üglich zum Inflationsausgleich um 3 Euro erhöht wer- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. Februar 2011 10791 (A) ) )(B) den soll, wodurch alleine den Kommunen zusätzliche Kosten von etwa 180 Millionen Euro pro Jahr entstehen. Viertens. Nachdem der Bund im bislang vorliegenden Gesetzentwurf bereits Finanzierungen an sich ziehen wollte, für die er keine originäre Zuständigkeit besitzt – zum Beispiel Schulmittagessen, Klassenausflüge, Lernmittelfreiheit –, wird dies nun auf den Bereich der Schulsozialarbeit ausgedehnt. Dies erscheint mir durch die grundgesetzlichen Vorgaben hinsichtlich des Art. 104 b nicht oder nur eingeschränkt gedeckt. Fünftens. Es erscheint fraglich, ob der Bund sich aus der temporär zugesagten Finanzierung von 400 Millio- nen Euro für Schulsozialarbeit nach Ablauf von drei Jah- ren einfach zurückziehen kann oder ob nicht vielmehr eine mindestens politische Verpflichtung zur dauerhaften Finanzierung entsteht, die den Bundeshaushalt in der Zukunft erheblich belastet. Sechstens. Durch die Einbeziehung von Wohngeld- empfängern in den Kreis der Berechtigten für Bildungs- leistungen an Kindern, der ursprünglich auf den Rechts- kreis des SGB II beschränkt war, entsteht eine Gerechtigkeitslücke, weil sich sozialversicherungs- pflichtig Beschäftigte mit einem Nettoeinkommen knapp oberhalb der Berechtigung zu Leistungen nach dem SGB II oder dem Wohngeldgesetz abzüglich ihrer – aus eigener Tasche zu leistenden – Bildungsausgaben für ihre Kinder unter dem Strich finanziell schlechterstellen als Empfänger von Transferleistungen. Siebtens. Die Administrierbarkeit von Teilen des Ge- setzes ist fragwürdig. Wenn etwa der Eigenanteil von 1 Euro für das warme Essen in der Schule durch Eltern bzw. Kinder nicht erbracht wird, kann einem Kind einer- seits wohl der Essensbezug nicht verweigert werden; an- dererseits ist aber die Beitreibung des Fehlbetrages mit höherem Aufwand verbunden als der Fehlbetrag selbst. Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE): Ich habe gegen das Ergebnis des Vermittlungsausschusses gestimmt, weil die Ermittlung des Regelsatzes verfassungswidrig ist. Dabei wurde bewusst manipuliert. Eine gesunde Er- nährung und eine kulturelle und gesellschaftliche Betei- ligung von Kindern ist mit den Regelsatzbeträgen nicht möglich. Fahrtkosten und Kosten des Internets müssen sich die Familien von Munde absparen. Ich habe auch dagegen gestimmt, weil ich mich an dem Hartz-IV-Schwindel nicht beteiligen will. Bei die- sem Gesetz stimmt nichts, weder die handwerkliche Seite noch die Zielsetzung. Hartz IV ist und bleibt Ar- mut per Gesetz. Mit meiner Ablehnung will ich mich auch von der Verhandlungsposition der SPD distanzieren, die gerade mal 3 Euro wert ist. Außerdem ist man einem flächendeckenden gesetzli- chen Mindestlohn nicht nähergekommen, und Leiharbeit wird nicht bekämpft. Diana Golze (DIE LINKE): Ich kann der Beschluss- empfehlung des Ausschusses nach Art. 77 des Grundge- s m Z s fa S d d g a d g d d n s d s le R u w z m s ß w s ti v d b a k n b a n li L fe d d in J k h K L z S b L n c d s ru (C (D etzes, Vermittlungsausschuss, zu dem Gesetz zur Er- ittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des weiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch, Druck- ache 17/4830, nicht zustimmen. Ich begründe meine Ablehnung mit der erneuten ver- ssungswidrigen Berechnung der Kinderregelsätze nach GB II. Auch der vorliegende Gesetzentwurf der Bun- esregierung basiert nicht auf einer seriösen Berechnung es tatsächlichen Bedarfs von Kindern. Die zugrunde elegte Datengrundlage ist aus Sicht meiner Fraktion, ber auch diverser Fachverbände nicht ausreichend, und ie Aufteilung der Familienausgaben auf einzelne Mit- lieder ist und bleibt problematisch. Die von der Bun- esregierung vorgelegte Neuregelung entspricht nicht en Vorgaben, die das Bundesverfassungsgericht in sei- em Urteil am 9. Februar 2010 zur Sicherung des physi- chen und soziokulturellen Existenzminimums von Kin- ern eingefordert hat. Der Leitsatz des Gerichts „Kinder ind keine kleinen Erwachsenen“ wurde auch im vorge- gten Verhandlungsergebnis nicht umgesetzt. Ich stimme gegen die Beschlussempfehlung; denn die egelsätze für die unter 18-Jährigen bleiben in der Höhe nverändert. Allein dies steht exemplarisch für die frag- ürdige Neuregelung. Die gleichzeitige Aussetzung ukünftiger Erhöhungen ist nicht akzeptabel. Wie das enschenwürdige Existenzminimum mit einer Regel- atzermittlung gesichert werden soll, die erwiesenerma- en verfassungswidrig ist, bleibt nebulös. Seit langem ist issenschaftlich erwiesen, dass zum Beispiel eine ge- unde Ernährung für Kinder mit diesem Regelsatz fak- sch nicht möglich ist. Dieser Fakt wird auch durch die orgesehene Kofinanzierung des Mittagessens für Kin- er in Kitas und Schulen nicht beseitigt. Denn erstens rauchen Kinder mehr als nur ein warmes Mittagessen n den Wochentagen, und zweitens steht die Möglich- eit, in Kita oder Schule ein warmes Essen zu erhalten, ur einem geringen Teil von Kindern in der Bundesrepu- lik überhaupt zur Verfügung. Ich stimme gegen die Beschlussempfehlung; denn uch das sogenannte Bildungs- und Teilhabepaket ist icht zustimmungsfähig. Nur ein kleiner Teil der öffent- ch genannten 1,6 Milliarden Euro wird tatsächlich in eistungen fließen, die Bildung und Teilhabe der betrof- nen Kinder sichern. Es bleibt die Kritik an den durch ie Ergebnisse des Vermittlungsausschusses entstehen- en Doppelstrukturen. Auch wenn die Kommunen nerhalb des Hartz-IV-Systems zuständige Träger im obcenter sind, entstehen dramatisch hohe Verwaltungs- osten: Leistungen in Höhe von 626 Millionen Euro ste- en 136 Millionen Euro Verwaltungskosten bei den ommunen entgegen. Ein ähnliches Verhältnis von eistung zu Verwaltungsaufwand findet sich bei Kinder- uschlag- und Wohngeldberechtigten. Die versprochene enkung der Verwaltungskosten wird es also nicht ge- en. Von dem erklärten Ziel von Ministerin von der eyen, dass das Geld auch tatsächlich bei den betroffe- en Kindern ankommen solle, ist man auch nach wo- henlangen Verhandlungen meilenweit entfernt. Statt- essen ist und bleibt die angestrebte Gutscheinlösung tigmatisierend und begünstigt lediglich die Privatisie- ng der Leistungserbringung. Es bleibt also dabei: We- 10792 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. Februar 2011 (A) ) )(B) der die Regelsätze für Kinder und Jugendliche noch das Bildungs- und Teilhabepaket decken den Bedarf von Kindern. Unter dem Strich sollen Kinder von Hartz-IV-berech- tigten Eltern zusätzlich etwa 500 Millionen Euro über das Bildungs- und Teilhabepaket bekommen. Exakt diese Summe hat die Bundesregierung durch die Strei- chung des Elterngelds für Hartz-IV-Beziehende einge- spart. Eltern im Hartz-IV-Bezug bezahlen also die Gut- scheine für ihre Kinder. Auch deshalb stimme ich gegen diese Beschlussvorlage. Michael Groß (SPD): In dem Vermittlungsverfahren ist es gelungen, das sogenannte „Bildungs- und Teilha- bepaket“ gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf deutlich zu verbessern: Es konnte eine soziale Auswei- tung erreicht werden, indem auch die Kinder von Wohn- geldempfängern und -empfängerinnen dieses in An- spruch nehmen können; durch die Änderung in der Trägerschaft vom Jobcenter zu den Kommunen und Landkreisen wird dafür gesorgt, dass Bürokratie vermie- den und diejenigen mit der Erbringung der Leistungen beauftragt werden, die die Kompetenzen im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit haben; zudem werden die fi- nanziellen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass – zu- erst einmal bis 2013 befristet – 3000 zusätzliche Sozial- arbeiterinnen und Sozialarbeiter an Schulen und sozialen Brennpunkten sich um Kinder und Jugendliche küm- mern können. Für die Umsetzung des „Bildungs- und Teilhabepa- kets“ ist eine deutliche Entlastung der Kommunen und Kreise erreicht worden, indem der Bund die Finanzie- rung der Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in drei Schritten, 2012: 45 Prozent, 2013: 75 Prozent, 2014: 100 Prozent, bis zum Jahr 2014 vollständig übernehmen wird. Bis 2013 erhöht sich zu- dem die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Un- terkunft im SGB II. Bei der Schaffung eines einheitlichen gesetzlichen Mindestlohns sowie der Durchsetzung des Prinzips „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ in der Zeitarbeit, wo- durch die Zahl derjenigen, die aufgrund unzureichender Löhne ergänzende Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende in Anspruch nehmen müssen, reduziert werden sollte, war aufgrund der bornierten Blockadehal- tung der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und FDP und der von diesen Parteien regierten Bundesländer kein Ergebnis zu erzielen. Damit haben es diese Parteien zu verantworten, dass auch zukünftig der Niedriglohnsektor durch öffentliche Transferzahlungen finanziert werden muss. Gleichwohl konnte für den Bereich der Zeitarbeit eine Lohnuntergrenze in Höhe des jeweiligen tariflichen Mindestlohnes erreicht werden; ebenso können zukünf- tig für die Aus- und Weiterbildungsbranche und die Si- cherheitsdienstleistungsbranche Mindestlöhne gelten. Allerdings ist die Ermittlung und Bemessung der Re- gelbedarfe im SGB II und SGB XII weiterhin unbefrie- digend. Die von der SPD-Bundestagsfraktion in ihrem Antrag „Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes durch eine transparente Bemessung der Regelsätze und e B s d F L v v s re d Ä R z u d V s V d v „ m fa fü h E tr s J v P G S d K m M d s s tu d 3 „ v 1 E e d s o (C (D ine Förderung der Teilhabe von Kindern umsetzen“, undestagsdrucksache 17/3648, formulierten verfas- ungsrechtlichen Bedenken konnten nicht beseitigt wer- en, da die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und DP, die Bundesregierung und die CDU/CSU-geführten änder nicht bereit waren, an den zentralen Punkten des om Bundestag beschlossenen Gesetzes Änderungen orzunehmen. Die vom Bundesverfassungsgericht in einem Urteil vom 9. Februar 2010 geforderte transpa- nte, nachvollziehbare und realitätsgerechte Ermittlung er Regelbedarfe ist unterblieben; im Gegenteil haben ußerungen aus dem Kreis der Bundesregierung und der egierungskoalition deutlich gemacht, dass die Festset- ung der Regelbedarfe haushaltspolitisch motiviert ist nd eben nicht der Gewährleistung eines menschenwür- igen Existenzminimums dient. Damit wird die zentrale orgabe des Bundesverfassungsgerichtes nicht umge- etzt. In Würdigung des Gesamtergebnisses werde ich dem ermittlungsergebnis zustimmen, wobei ich hinsichtlich er Ermittlung und Festsetzung der Regelbedarfe meine erfassungsrechtlichen Bedenken aufrechterhalte. Annette Groth (DIE LINKE): Ich werde dem Scheinkompromiss“ zur Hartz-IV-Reform nicht zustim- en, da ich einen Gesetzentwurf, der offensichtlich ver- ssungswidrig ist, ablehne. Dieser Kompromiss schreibt r fast 17 000 Menschen in meinem Wahlkreis Pforz- eim-Enzkeis die Armut per Gesetz weiterhin fest. Ich halte es für völlig inakzeptabel, dass den Hartz-IV- mpfängerinnen und -empfängern in einem völlig in- ansparenten Geschacher dieses Jahr 5 Euro Regel- atzerhöhung zugestanden werden soll und im nächsten ahr 3 Euro. Mit der Zustimmung der SPD zu diesem erfassungswidrigen Kompromiss setzt sie die unsoziale olitik der Schröder-Regierung fort, die in den Hartz-IV- esetzen gipfelte. Nehmen Sie nur meinen Wahlkreis Pforzheim. In der tadt Pforzheim leben fast 12 000 Menschen in 5 832 Be- arfsgemeinschaften von SGB II. Mit dem Hartz-IV- ompromiss müssen diese Menschen weiterhin in Ar- ut leben. Das widerspricht meinem Verständnis von enschlichkeit. Schaut man sich für die Stadt Pforzheim ie Zahlen etwas näher an, sieht man, dass 8 143 Men- chen sogenannte erwerbsfähige Leistungsempfänger ind und 3 564 sogenannte nicht erwerbsfähige Leis- ngsempfänger. Ähnlich stellt sich die Situation im Enzkreis dar. In en 2 585 sogenannten Bedarfsgemeinschaften leben 501 Menschen, die „erwerbsfähig“ sind; 1 521 sind nicht erwerbsfähig“. Es ist für mich in keiner Weise ereinbar, dass alleine in meinem Wahlkreis für über 6 700 Menschen die Armut zementiert wird. Ich hoffe, dass viele Menschen gegen ihre Bescheide inspruch einlegen werden und Recht erhalten. Ich finde s wirklich empörend, dass die Regierungsparteien mit en Sozialdemokraten beschlossen haben, dass Men- chen in einem der reichsten Länder der Welt weiterhin hne ausreichende, bedarfsorientierte Sicherung leben Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. Februar 2011 10793 (A) ) )(B) müssen. Im Interesse aller Menschen werde ich auch in Zukunft weiterhin dafür kämpfen, dass ein flächende- ckender Mindestlohn von mindestens 10 Euro und ein monatlicher Regelsatz von mindestens 500 Euro einge- führt wird. Heike Hänsel (DIE LINKE): Ich stimme heute gegen das Ergebnis des Vermittlungsausschusses, da ich dieses für völlig inakzeptabel halte, ein Ergebnis, das schon formal durch eine illegal zustande gekommene Arbeits- gruppe ausgekungelt wurde und die Existenzgrundlage von Millionen von Menschen zu einer billigen Verhand- lungsmasse der Hartz-IV-Parteien CDU, FDP, SPD und Grüne wurde. Das ist ein Skandal. Ich stimme dagegen, weil ich deutlich machen will, dass ich eine Politik ablehne, die ohne die Beteiligung der Betroffenen entscheidet. Die Regelsätze werden völ- lig intransparent festgelegt. Das ist in hohem Maße igno- rant gegenüber den Vorgaben des Bundesverfassungsge- richts; ich halte das für nicht verfassungskonform. Ich stimme gegen diesen schlechten Deal, der auf Kosten der Betroffenen gemacht wurde. Ich komme aus Baden-Württemberg und die heutige Entscheidung be- trifft in Baden-Württemberg, mehr als 346 000 Hartz-IV- Beziehende und mehr als 100 000 Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter. Gerade die Leiharbeit boomt in Baden-Württemberg. Laut Statistischem Landesamt sind 83 Prozent der neuen Arbeitsplätze in Baden-Württemberg Leihjobs, allein für den Zeitraum Sommer 2009 bis Sommer 2010. Bei Daimler zum Beispiel in Stuttgart-Untertürkheim haben vor der Krise rund 10 000 fest Beschäftigte gearbeitet, heute sind es nur noch 9 000. Aber dafür gibt es jetzt fast 700 Leiharbeiter mehr. Mit dem heutigen Beschluss wird es weder das Prinzip „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ in der Leiharbeit noch einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn geben. Im Klartext: Das Lohndumping geht weiter. Das ist ein Schlag ins Gesicht der Arbeitnehme- rinnen und Arbeitnehmer. Deshalb stimme ich dagegen. Und ich stimme dagegen, weil ich wie viele in diesem Land es nicht nachvollziehen kann, dass für Banken in- nerhalb einer Woche mehr als 500 Milliarden Euro zur Verfügung stehen, aber für die menschenwürdige Exis- tenz von Millionen Menschen nicht. Meine Fraktion setzt sich für einen Regelsatz in Höhe von 500 Euro und einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn von 10 Euro sowie die massive Einschrän- kung von Leiharbeit ein. Genau deshalb stimme ich heute gegen diesen faulen Kompromiss. Bettina Hagedorn (SPD): Am 25. Februar 2011 wird der Deutsche Bundestag abschließend über das Ge- setz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Ände- rung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetz- buch nach Abschluss des Vermittlungsverfahrens abstimmen. Ich werde dem Gesetz nicht zustimmen, da es aus meiner Sicht unverantwortlich ist, die gebotene bessere Finanzausstattung der Kommunen auf Dauer zu- lasten der Bundesagentur für Arbeit, BA, zu finanzieren. h E a – w e la o s a L je p ru d 2 2 b d d je ü s G m B h fe d s fi w ja E s s v K d 2 u c 2 m 3 Q z h g n s s d b m d v (C (D Dies ist keine solide Gegenfinanzierung für die dauer- afte Übernahme der „Grundsicherung im Alter und bei rwerbsminderung“ durch den Bund, die stufenweise ufwachsend ab 2014 mit zusätzlich 4 Milliarden Euro Tendenz rapide steigend – vom Bund zu tragen sein ird. Deshalb bedeutet dieses Vorgehen das Verschieben ines strukturellen Defizites des Bundeshaushaltes zu- sten der Sozialversicherung, da die Bundesagentur hne Anhebung des ALV-Beitrages nicht in der Lage ein wird, die ab 2010 begonnene Darlehensaufnahme je bzubauen und Rücklagen für Krisenzeiten zu bilden. aut Finanzplan sollte die BA auf der Grundlage der tzt gültigen Voraussetzungen – voller Mehrwertsteuer- unkt zugunsten der BA, 3 Prozent Arbeitslosenversiche- ngsbeitrag, Rücklage seit Ende 2010 auf null, Belastung urch 1,1 Milliarden Euro Insolvenzgeldumlage – ab 013 das Darlehen aus 2011/2012 zurückzahlen und 015 erstmalig eine Rücklage von 2,5 Milliarden Euro ilden. Darlehen, mit Rückzahlung, sind unter dem Aspekt er Schuldenbremse anders zu bewerten als der 2010 an ie BA gewährte einmalige Zuschuss. Ein Darlehen setzt doch voraus, dass eine Rückzahlung des Darlehens berhaupt möglich ist, ansonsten ist es „Etiketten- chwindel“ und de facto eben doch ein Zuschuss. Zur egenfinanzierung der dauerhaften Entlastung der Kom- unen bei der Grundsicherung ist vorgesehen, dass die undesmittel an die BA jährlich und auf Dauer um einen alben Mehrwertsteuerpunkt gesenkt werden. Dadurch hlen der BA allein bis 2015 kumuliert 12,15 Milliar- en Euro und danach circa 4,4 Milliarden Euro pro Jahr, odass in deren Haushalt bis 2015 kontinuierlich ein De- zit/Darlehensbedarf von knapp 10 Milliarden Euro an- achsen wird, ohne dass die BA absehbar in den Folge- hren die Chance auf „schwarze Zahlen“ haben wird. ine Rückzahlung des Darlehens ist absehbar unter die- en Voraussetzungen unmöglich. Zusätzlich haben CDU/CSU/FDP mit dem 2010 be- chlossenen „Sparpaket“ unter der Überschrift „Ersatz on Pflicht- durch Ermessensleistungen im SGB II + III“ ürzungen bis 2014 von 16 Milliarden Euro im Bereich er Eingliederungsleistungen vorgesehen, die erst in der . Jahreshälfte 2011 durch diverse Gesetzesänderungen mgesetzt werden. Allein die BA ist von diesen zusätzli- hen Kürzungen mit kumuliert 10 Milliarden Euro bis 014 betroffen (2011 minus 1,5 Milliarden Euro. 2012 inus 2,5 Milliarden Euro, 2013 und 2014 je minus Milliarden Euro). Gekürzte Leistungsansprüche auf ualifizierung werden vor allem zulasten von Frauen, um Beispiel nach langer Familienphase) Alleinerzie- enden, Migranten und von Menschen mit Behinderung ehen. Auch Instrumente wie der Rechtsanspruch auf ei- en Hauptschulabschluss werden zur Disposition ge- tellt. In der Konsequenz wird es – trotz eines anwach- enden Fachkräftemangels von nie gekanntem Ausmaß – rastisch weniger Qualifizierungsmöglichkeiten für Ar- eitsuchende geben. Dieser „doppelte Griff“ von zusam- en über 22 Milliarden Euro binnen weniger Jahre in ie Finanzausstattung der BA bedeutet das Ende einer erantwortlichen aktiven Arbeitsmarktpolitik. 10794 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. Februar 2011 (A) ) )(B) Wer dieses Szenario abwenden will, dem bleibt nur die Erhöhung des Arbeitslosenversicherungs-Beitrags- satzes um circa 0,5 Prozent. Das allerdings ist das Ge- genteil dessen, was die Große Koalition gemeinsam als Ziel verfolgt hat, als sie beschloss, einen vollen Mehr- wertsteuerpunkt (aktuell circa 8 Milliarden Euro pro Jahr) dauerhaft zur Reduzierung des ALV-Beitrages zu- gunsten der BA zu verwenden. Und es ist das Gegenteil von „Mehr Netto vom Brutto“, da höhere Sozialversi- cherungsbeiträge stets überproportional zulasten von Gering- und Normalverdienern mit ihren Familien gehen und den Faktor Arbeit zulasten von Arbeitnehmern wie Arbeitgebern belasten. Abschließend möchte betonen, dass sich mein „Nein“ keineswegs gegen das im Vermittlungsausschuss erzielte Paket insgesamt richtet. Ich befürworte vor allem die Verbesserungen beim Bildungspaket und die angemes- sene Entlastung der Kommunen und trage auch die Kompromisse zum Regelsatz und Mindestlohn mit. Als Hauptberichterstatterin für das Bundesministe- rium für Arbeit und Soziales und die Bundesagentur für Arbeit im Haushaltsausschuss kann ich aber vor dem Hintergrund der schon 2010 beschlossenen milliarden- schweren Kürzungen im „Sparpaket“ der CDU/CSU/ FDP zulasten der aktiven Arbeitsmarktpolitik den jetzt zusätzlich drohenden massiven Kürzungen bei Arbeits- förderung und Qualifizierung nicht zustimmen. Ich stimme dem vorliegenden Gesetzentwurf auch deshalb nicht zu, weil er nach meiner Überzeugung eine künftige ALV-Beitragserhöhung schon in sich trägt, die gegen- über den Festlegungen in der Großen Koalition eine Rückwärtsrolle darstellt. Die Finanzierung der Entlas- tung der Kommunen auf dem Rücken von Arbeitsuchen- den und Beitragszahlern ist falsch. Dr. Rosemarie Hein (DIE LINKE): Zu den vielen Gründen, die Änderung der Hartz-IV-Regelsätze abzu- lehnen, gehört auch das von der Regierung so hochgeju- belte Bildungspaket für Kinder und Jugendliche. Zum einen hat der Verlauf der Debatte gezeigt, dass der Rege- lungs- und Änderungsbedarf wesentlich höher ist, als von der Regierung angenommen. Meine Fraktion hat, ungeachtet ihrer Grundkritik an den Hartz-Gesetzen, schon in der vergangenen Wahlperiode eingefordert, we- nigstens die Schülerbeförderungskosten für Schülerin- nen und Schüler der Sekundarstufe II zu erstatten, um ei- nen besseren Bildungszugang der Betroffenen zu ermöglichen; jetzt endlich haben Sie reagiert. Trotz dieser und noch ein bis zwei anderer Regelun- gen, die geeignet sind, wenigstens einige wenige der schlimmen Folgen für Kinder in Bedarfsgemeinschaften zu mildern, kann man das Bildungspaket nicht bejubeln. Dafür gibt es mehrere Gründe: Erstens. Das Bildungspaket stellt Familien unter den Generalverdacht, Barleistungen für Bildung würden nicht bei den Kindern ankommen. Zweitens. Das Bildungspaket ist Beginn eines Um- stiegs auf ein Gutscheinsystem, das nur scheinbar Bil- d Z tu T k s d s g n lä S B b U K D fa d n z ü c In u s Z v T w w W A T L d b K n e a B m k K ru E 2 2 z U (C (D ungsgerechtigkeit gewährleistet, das faktisch aber ein uteilungssystem auf niedrigem Niveau ist. Drittens. Mit dem Bildungspaket wird die Verantwor- ng für erfolgreiche Bildungsabschlüsse auf private räger übertragen, weil die Schule nicht mehr leisten ann, was sie leisten müsste. Zudem geht es nur um Ver- etzungsgefährdung, mehr höhere Bildungsabschlüsse, er Wechsel in Bildungswege, die höhere Schulab- chlüsse anstreben, werden gar nicht vorgesehen. Viertens. Außerschulische Bildungs- und Freizeitan- ebote können mit den vorgesehenen Mitteln so gut wie icht finanziert werden; es ist zu gering ausgelegt und sst wesentliche Kostenbestandteile, wie Mobilität und portausrüstung oder Instrumente, außer Acht. Fünftens. Mit dem Bildungspaket werden originäre ildungsaufgaben der Länder und Kommunen für einen estimmten, eingeschränkten Personenkreis über den mweg der Arbeitsverwaltung finanziert, auch wenn die ommunen nun die Ausführung übernehmen sollen. as ist ein Systembruch, der sich rächen wird. Insgesamt wurde aber das Ziel des Spruchs der Ver- ssungsrichter, die Bildungsteilhabe für Kinder in Be- arfsgemeinschafen im Regelsatz zu berücksichtigen, icht erfüllt. Darum kann ich keinem Teil der Änderung ustimmen. Eine bessere Bildungsbeteiligung wäre zu erreichen ber eine eigenständige bedarfsgerechte Kindergrundsi- herung sowie die bessere Finanzierung der kulturellen frastruktur und der Bildungslandschaft in den Ländern nd Kommunen über die Schulen, Vereine und Verbände o ausgestattet werden, dass sie einen sozial gerechten ugang zu Bildung sichern können. Gabriele Hiller-Ohm (SPD): In dem Vermittlungs- erfahren ist es gelungen, das sogenannte Bildungs- und eilhabepaket gegenüber dem ursprünglichen Gesetzent- urf deutlich zu verbessern: Es konnte eine soziale Aus- eitung erreicht werden, indem auch die Kinder von ohngeldempfängern und -empfängerinnen dieses in nspruch nehmen können; durch die Änderung in der rägerschaft vom Jobcenter zu den Kommunen und andkreisen wird dafür gesorgt, dass Bürokratie vermie- en und diejenigen mit der Erbringung der Leistungen eauftragt werden, die die Kompetenzen im Bereich der inder- und Jugendarbeit haben; zudem werden die fi- anziellen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass – zu- rst einmal bis 2013 befristet – 3 000 zusätzliche Sozial- rbeiterinnen und Sozialarbeiter an Schulen und sozialen rennpunkten sich um Kinder und Jugendliche küm- ern können. Für die Umsetzung des „Bildungs- und Teilhabepa- ets“ ist eine deutliche Entlastung der Kommunen und reise erreicht worden, indem der Bund die Finanzie- ng der Kosten der Grundsicherung im Alter und bei rwerbsminderung in drei Schritten – 2012: 45 Prozent, 013: 75 Prozent, 2014: 100 Prozent – bis zum Jahr 014 vollständig übernehmen wird. Bis 2013 erhöht sich udem die Beteiligung des Bundes an der Kosten der nterkunft im SGB II. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. Februar 2011 10795 (A) ) )(B) Bei der Schaffung eines einheitlichen gesetzlichen Mindestlohns sowie der Durchsetzung des Prinzips „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ in der Zeitarbeit, wo- durch die Zahl derjenigen, die aufgrund unzureichender Löhne ergänzende Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende in Anspruch nehmen müssen, reduziert werden sollte, war aufgrund der bornierten Blockadehal- tung der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und FDP und der von diesen Parteien regierten Bundesländer kein Ergebnis zu erzielen. Damit haben es diese Parteien zu verantworten, dass auch zukünftig der Niedriglohnsektor durch öffentliche Transferzahlungen finanziert werden muss. Gleichwohl konnte für den Bereich der Zeitarbeit eine Lohnuntergrenze in Höhe des jeweiligen tariflichen Mindestlohnes erreicht werden; ebenso können zukünf- tig für die Aus- und Weiterbildungsbranche und die Si- cherheitsdienstleistungsbranche Mindestlöhne gelten. Außerdem hat die SPD im Vermittlungsverfahren er- reicht, dass die Kürzung von Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlich Tätige zurückgenommen wurde und dass die Kosten für die Warmwasserbereitung auch für Haushalte, die ihr Warmwasser mit Strom bereiten, über- nommen werden. Allerdings ist die Ermittlung und Bemessung der Re- gelbedarfe im SGB II und SGB XII weiterhin unbefrie- digend. Die von der SPD-Bundestagsfraktion in ihrem Antrag „Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes durch eine transparente Bemessung der Regelsätze und eine Förderung der Teilhabe von Kindern umsetzen“, Bundestagsdrucksache 17/3648, formulierten verfas- sungsrechtlichen Bedenken konnten nicht beseitigt wer- den, da die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und FDP, die Bundesregierung und die CDU/CSU-geführten Länder nicht bereit waren, an den zentralen Punkten des vom Bundestag beschlossenen Gesetzes Änderungen vorzunehmen. Die vom Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 9. Februar 2010 geforderte transpa- rente, nachvollziehbare und realitätsgerechte Ermittlung der Regelbedarfe ist unterblieben; im Gegenteil haben Äußerungen aus dem Kreis der Bundesregierung und der Regierungskoalition deutlich gemacht, dass die Festset- zung der Regelbedarfe haushaltspolitisch motiviert ist, und eben nicht der Gewährleistung eines menschenwür- digen Existenzminimums dient. Damit wird die zentrale Vorgabe des Bundesverfassungsgerichtes nicht umge- setzt. Es bestehen insbesondere in folgenden Punkten er- hebliche verfassungsrechtliche Bedenken: Zirkelschlussproblematik. Das Bundesverfassungsge- richt hat eine eindeutige Vorgabe gemacht, diejenigen Haushalte, deren Einkommen unterhalb der Bedarfs- schwellen des SGB II/SGB XII liegt, die aber nicht die entsprechenden Leistungen in Anspruch nehmen, soge- nannte verdeckt Arme, bei der Bemessung der Referenz- gruppe auszuschließen. Diese Vorgabe wurde nicht um- gesetzt. Unzulässige Zirkelschlüsse ergeben sich auch dadurch, dass alle Haushalte, die neben den Regelleis- tungen des SGB II bzw. SGB XII weiteres Erwerbsein- kommen erzielen, in Gänze bei den Referenzhaushalten berücksichtigt werden, selbst wenn sie nur einen einzi- g B ri g d 6 v d A m d M m v s s fä a A u fa z g re p D w is a h 2 k d ri n d d te s W E n d d h d w R n k s d 1 u z d (C (D en Euro an zusätzlichen Einkünften erzielen. Allein die erücksichtigung derjenigen Aufstocker und Aufstocke- nnen, die nur ein Einkommen bis zu der Freibetrags- renze von 100 Euro nach § 30 SGB II beziehen, führt azu, dass der Regelbedarf in der Regelbedarfsstufe um Euro geringer ausfällt. Interner Ausgleich. In seinem Urteil hat das Bundes- erfassungsgericht das Statistikmodell, das auf den in er Einkommens- und Verbrauchsstichprobe erfassten usgaben basiert, als eine geeignete Methode zur Er- ittlung der Regelbedarfe bezeichnet. Gleichzeitig hat as Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber die öglichkeit eingeräumt, politische Setzungen vorzuneh- en. Allerdings hat es dabei eine kohärente und nach- ollziehbare Methodenanwendung verlangt und insbe- ondere gefordert, dass die Regelbedarfe so zu ermitteln ind, dass für die Leistungsempfängerinnen und -emp- nger, die in einzelnen Bereichen einen höheren Bedarf ls den durchschnittlich ermittelten haben, ein interner usgleich möglich ist. Diese Anforderungen sind nicht mgesetzt worden, da eine willkürliche und methodisch lsche Herausrechnung von Verbrauchspositionen, so um Beispiel einerseits die Ermittlung der Verkehrsaus- aben auf Grundlage einer Sonderauswertung und ande- rseits die Nichtberücksichtigung einzelner Verbrauchs- ositionen in der Gesamterhebung, stattgefunden hat. as Statistikmodell ist deshalb fehlerhaft angewendet orden. Größe der Referenzgruppe. Nicht nachzuvollziehen t die Entscheidung, die Regelbedarfe von Erwachsenen uf der Grundlage der untersten 15 Prozent der Haus- alte durchzuführen und nicht mehr die untersten 0 Prozent als Referenzgruppe zu betrachten. Die Ver- leinerung der Referenzgruppe erklärt sich einzig mit em Ziel, die Anhebung der Regelbedarfe möglichst ge- ng ausfallen zu lassen. Dabei ist es auch methodisch icht nachzuvollziehen, dass für die Ermittlung der Be- arfe von Kindern weiterhin auf die untersten 20 Prozent er Paarhaushalte mit Kind abgestellt wird; für diese un- rschiedliche Größe der Referenzgruppe gibt es keine ystematische Begründung. Fortschreibung der in der EVS 2008 ermittelten erte. Darüber hinaus wurde der Preisstand der in der VS 2008 ermittelten Verbrauchsausgaben ursprünglich ur einmalig gemäß dem neu entwickelten „Mischin- ex“ fortgeschrieben. Die SPD-Bundestagsfraktion und ie SPD-geführten Bundesländer konnten in den Ver- andlungen durchsetzen, dass nunmehr auch die Verän- erungsrate des ersten Halbjahres 2010 berücksichtigt ird. Dennoch erfolgt die so errechnete Erhöhung des egelbedarfes um 3 Euro in der Regelbedarfsstufe 1 icht systematisch korrekt bereits zum erstmaligen In- rafttreten der Regelbedarfe, sondern aufgrund des mas- iven Widerstandes der Bundesregierung und der Bun- estagsfraktionen von CDU/CSU und FDP erst zum . Januar 2012. Insgesamt ist festzuhalten, dass die Bundesregierung nd die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und FDP u keiner Zeit bereit waren, auf die von der SPD-Bun- estagsfraktion, den SPD-geführten Bundesländern und 10796 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. Februar 2011 (A) ) )(B) der gesamten Fachwelt geäußerten Bedenken einzuge- hen. Es stellt sich daher die Frage der Abwägung, ob der verfassungswidrige Zustand der bisherigen Bemessung der Regelbedarfe fortbestehen soll oder ob einem Ver- mittlungsergebnis, das zwar mit großen verfassungs- rechtlichen Risiken behaftet ist, aber auch große Fort- schritte bei der Bildungsteilhabe von Kindern, der Ausweitung von Mindestlöhnen und der Entlastung der Kommunen beinhaltet, zugestimmt werden kann. Dabei wird es unzweifelhaft zu einer Überprüfung der Ermitt- lung und Festsetzung der Regelbedarfe durch das Bun- desverfassungsgericht kommen, wobei davon auszuge- hen ist, dass das Bundesverfassungsgericht die von der Bundesregierung zu verantwortenden Regelbedarfe er- neut beanstanden wird. Allerdings ist durch das Vermitt- lungsergebnis sichergestellt, dass die Bildungsteilhabe von Kindern verbessert wird. Besonders kritikwürdig ist auch das Ergebnis zur Re- gelbedarfsstufe 3. Gerade Menschen mit Behinderung, die keinen eigenen Haushalt führen und zum Beispiel in Wohngemeinschaften wohnen, werden so weiterhin nur 80 Prozent des Regelsatzes erhalten. Das bedeutet rund 70 Euro monatliche Einbußen. Es ist unverantwortlich, dass die kommunalen Entlas- tungen voll zulasten der Bundesagentur für Arbeit ge- hen. Wie die stufenweise Absenkung eines halben Mehr- wertsteuerpunktes für die Bundesagentur kompensiert werden soll, ist offen. Ich befürchte weitere Leistungs- einschränkungen bei der aktiven Arbeitsmarktpolitik. Hiervon sind vor allem auch Alleinerziehende betroffen. Außerdem ist eine Erhöhung des Beitrages zur Arbeits- losenversicherung wegen dieser politisch gewollten Un- terfinanzierung zu befürchten. Unvertretbar ist darüber hinaus, dass die ärmsten Kin- der in Deutschland, die Leistungen nach dem Asylbe- werberleistungsgesetz erhalten, vom Bildungspaket aus- geschlossen bleiben. Ich werde trotz meiner erheblichen verfassungsrecht- lichen und sozialen Bedenken dem Gesamtergebnis zu- stimmen, da ich keine Hoffnung habe, dass erneute Ver- handlungen ein besseres Ergebnis bringen würden. Ich bedaure sehr, dass nun wieder das Bundesverfassungsge- richt und nicht der Gesetzgeber die politischen Weichen stellen muss. Das bedeutet einen Verlust an Demokratie, den wir uns nicht leisten sollten. Andrej Hunko (DIE LINKE): Hartz IV bleibt men- schenunwürdig und verfassungswidrig. Als vermutlich einziger ehemaliger Hartz-IV-Betroffener im Bundestag stimme ich gegen das Ergebnis des Vermittlungsaus- schusses. Das ausgehandelte Ergebnis ist vom Stand- punkt der Erwerbslosen völlig unzureichend. Nach meiner Auffassung sind weder die Vorgaben des Bun- desverfassungsgerichtes erfüllt, noch ist die grundle- gende Problematik von Hartz IV angegangen worden. Mit der Einführung von Hartz IV durch die damalige SPD-Grünen-Regierung ist ein Paradigmenwechsel in der bundesdeutschen Sozial- und Arbeitsmarktpolitik eingeleitet worden. Eine Versicherungsleistung für Be- s w ü te b d E b A lo n s re S h H E ti M s n ä P V ic d a g tä e k A te te E R ti fe A to w s B a a a T V s (C (D chäftigte wurde in ein System übergeführt, das Er- erbslose zu einem bizarren Spießrutenlauf nötigt, um berhaupt die elementarsten Lebensgrundlagen zu erhal- n. Parallel wurde ein drakonisches Sanktionsregime eta- liert, das selbst bei kleinen Verfehlungen zum Entzug er lebensnotwendigen Leistungen führt. Das Ziel und rgebnis dieser „Reform“ waren die Errichtung eines eispiellosen Niedriglohnsektors in Deutschland und das bwälzen des gesellschaftlichen Problems der Arbeits- sigkeit auf die jeweiligen Erwerbslosen. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Berech- ungsgrundlage der Hartz-IV-Regelsätze für verfas- ungswidrig erklärt und damit einem Teil der Kritiken cht gegeben. Der jetzt zwischen den Hartz-IV-Parteien PD, Grüne, CDU und FDP ausgehandelte Kompromiss ebt die Verfassungswidrigkeit nicht auf. Notwendig wäre bis zur völligen Abschaffung von artz IV die sofortige und repressionsfreie Erhöhung der ckregelsätze auf 500 Euro, die Abschaffung des Sank- onsregimes und die Einführung eines gesetzlichen indestlohns von mindestens 10 Euro. Die Zustände in den Jobcentern können nur als Zu- tände bezeichnet werden, „in denen der Mensch ein er- iedrigtes, ein geknechtetes, ein verlassenes, ein ver- chtliches Wesen“ ist, um einen bekannten deutschen hilosophen zu zitieren. Daran ändert das Ergebnis des ermittlungsausschusses nichts. Diesen Zuständen kann h meine Zustimmung nicht geben. Katja Kipping (DIE LINKE): Ich erkläre, dass ich ie Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses blehne, weil die Ermittlung der Höhe der Regelleistun- en weder transparent noch nachvollziehbar noch reali- tsgerecht – also nicht verfassungskonform – erfolgte. Es wurden erstens bei der Regelleistungsbestimmung ntgegen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts eine verdeckten Armen aus der Referenzgruppe zur bleitung der Regelleistung herausgerechnet. Zweitens wurde die Referenzgruppe von den unters- n 20 Prozent der Ein-Personen-Haushalte auf die un- rsten 15 Prozent beschränkt. Dies ist ein willkürlicher ingriff mit dem ausschließlichen Ziel der Senkung der egelleistung. Auf diese Art und Weise wurde eine sta- stische Referenzgruppe aus armen Menschen geschaf- n, die zu einem Fünftel aus Hartz-IV-Beziehenden, ufstockern, besteht und deren durchschnittliches Net- einkommen bei 716 Euro pro Monat liegt. Es wurden drittens bei der Regelleistungsbestimmung illkürliche Abschläge vorgenommen, so werden bei- pielsweise erstmals Tabak und Alkohol nicht mehr als estandteil einer menschenwürdigen Existenzsicherung ngesehen, werden die Kosten für eine Tierhaltung nicht nerkannt, werden Ausgaben für Gaststättenbesuche nur nteilig anerkannt. Damit wird auch deutlich, dass eine eilhabe am gesellschaftlichen Leben – entgegen den orgaben des Bundesverfassungsgerichts – nicht vorge- ehen ist. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. Februar 2011 10797 (A) ) )(B) Prinzipiell ist festzustellen, dass in keiner Weise dar- gelegt worden ist, ob das der Regelleistungsbestimmung zugrunde gelegte Ausgabeverhalten unterer Einkom- mensgruppen der Bevölkerung zu erkennen gibt, welche Aufwendungen für das menschenwürdige Existenzmini- mum tatsächlich erforderlich sind. Das ist aber ein ver- fassungsrechtliches Erfordernis. Der Regelsatz muss transparent ermittelt werden und ist kein Spielball für Polit-Rambos. Ich lehne die Beschlussempfehlung des Vermittlungs- ausschusses ab, weil mit der festgelegten Regelsatzerhö- hung ein menschenwürdiges Leben und die Teilhabe an der Gesellschaft nicht möglich sind. Sowohl die Bundesregierung als auch die an der Be- stimmung der Regelleistung beteiligten Fraktionen des Deutschen Bundestages verletzen in eklatanter Weise die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Die Bestimmung der Regelleistung wurde zum Spiel- ball parteipolitischer Interessen und Kalküle. Die Bürge- rinnen und Bürger in der Bundesrepublik Deutschland erfahren, dass die Interessen der Betroffenen vollkom- men nachrangig sind. Ich appelliere an die Abgeordneten von Bündnis 90/ Die Grünen und von der SPD, mit unserer Fraktion ge- meinsam eine Normenkontrollklage gegen die vorlie- gende Regelleistungsbestimmung beim Bundesverfas- sungsgericht einzureichen. Die heute durchgepeitschte Abstimmung über ein Grundrecht der Menschen in Deutschland ist eine Schande. Ich lehne die Beschlussempfehlung des Ver- mittlungsausschusses ab. Jutta Krellmann (DIE LINKE): Ich lehne das „Ge- setz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Ände- rung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetz- buch (Hartz IV)“ ab. Nicht nur die niedrige Erhöhung der Regelsätze betrachte ich als Verstoß gegen die Men- schenwürde, auch den im Zuge des Gesetzes vereinbar- ten Mindestlohn in der Leiharbeit lehne ich als völlig un- zureichend ab. Um das Lohndumping in der Leiharbeit wirksam zu begrenzen, wäre die Rückkehr zum Prinzip „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“, und zwar vom ers- ten Tag, Minimalbedingung gewesen. Die Zustimmung der SPD zu diesem Ergebnis ist ent- täuschend. Die Forderung eines flächendeckenden ge- setzlichen Mindestlohns und die Forderung nach gleicher Entlohnung wie Stammbelegschaften hat die SPD ein- fach aufgegeben. Im Ergebnis gibt es einen Branchen- mindestlohn für die Leiharbeit, der voraussichtlich im Westen bei 7,79 Euro pro Stunde und im Osten bei 6,89 Euro liegt. Dieser Mindestlohn war bereits von den Tarifparteien vereinbart. Seine Allgemeinverbindlich- keitserklärung beendet das Lohndumping nicht. Er be- grenzt schlichtweg die Ausbeutung nach unten. Das Zweiklassensystem der Löhne im Betrieb bleibt bestehen. Das lukrative Geschäft mit der Leiharbeit als systemati- sches Instrument der Lohndrückerei wird fortgesetzt. n w b P u V H d m g s w u z v z m s d w h n fü tu Z e m s g d B d d d S n s H d re g g K M n d E d z d d K s (C (D Auch die Kompromisse zu den Branchenmindestlöh- en in Weiterbildung und im Wach- und Sicherheitsge- erbe sind enttäuschend: In der Aus- und Weiterbildung eschränkt sich die Protokollnotiz auf eine neuerliche rüfung durch das zuständige Ministerium. Im Wach- nd Sicherheitsgewerbe wird ein bereits eingeleitetes erfahren von der Bundesregierung „unterstützt“. Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat für die artz-IV-Betroffenen und für die Beschäftigten im Nie- riglohnbereich und in der Leiharbeit nicht einmal Krü- el übrig. Aus diesen Gründen lehne ich das vorlie- ende Gesetz ab. Katrin Kunert (DIE LINKE): Ich möchte eine per- önliche Erklärung dazu abgeben, weshalb ich dem Ent- urf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen nd zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches So- ialgesetzbuch nicht zustimme. Der Gesetzentwurf sieht in § 22 a die Möglichkeit or, in kommunalen Satzungen pauschal zu regeln, bis u welcher Höhe die Kosten der Unterkunft als ange- essen angesehen werden. Das Merkmal der Angemes- enheit bildet das entscheidende Kriterium für die Höhe er Leistungen, die für Unterkunft und Heizung gewährt erden. Wenn nun bei dem Kriterium der Angemessen- eit nicht mehr die Umstände des Einzelfalls, sondern ur noch Pauschalen zugrunde gelegt werden, besteht r die Betroffenen in vielen Fällen die Gefahr von Leis- ngskürzungen im Bereich der Kosten der Unterkunft. um Ausgleich dieser Leistungskürzungen muss dann in Teil des Regelsatzes herangezogen werden. Wenn an bedenkt, dass die Regelbedarfe durch ein verfas- ungswidriges Ermittlungsverfahren künstlich niedrig ehalten werden, kann es in vielen Fällen dazu kommen, ass der von den Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und ündnis 90/Die Grünen ausgehandelte Kompromiss für ie Betroffenen unterm Strich eine Verschlechterung arstellt. Die Satzungsermächtigung zugunsten der Kommunen arf auch keinesfalls als Stärkung der kommunalen elbstverwaltung missinterpretiert werden. Die Kommu- en leiden derzeit unter dem höchsten Defizit in der Ge- chichte der Bundesrepublik Deutschland. Eine der auptgründe für dieses Defizit besteht gerade darin, ass der Bund den Kommunen bereits seit mehreren Jah- n zahlreiche kostenträchtige soziale Aufgaben übertra- en hat, ohne für eine angemessene Finanzierung zu sor- en. Durch die Satzungsermächtigung wird für ommunen mit angespannter Haushaltslage nun eine öglichkeit eröffnet, die kommunalen Leistungen durch iedrige Pauschalen zu drücken. Im Endeffekt werden ie Haushaltsnöte der Kommunen gegen das physische xistenzminimum der Betroffenen ausgespielt. Durch ie unterschiedliche Finanzlage der Kommunen droht udem ein Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen, er die jetzt schon äußerst problematische Rechtsanwen- ung zusätzlich erschweren wird. Gegen eine Satzungsermächtigung zugunsten der ommunen im Bereich der Kosten der Unterkunft pricht auch, dass es hier um Kosten geht, die gänzlich 10798 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. Februar 2011 (A) ) )(B) dem Einfluss der Kommunen sowie der Betroffenen ent- zogen sind. Wenn der von Ihnen vorgestellte Kompromiss schon keine wirkliche Verbesserung für die Betroffenen dar- stellt, sollte er deren Lage wenigstens nicht verschlech- tern. Insbesondere das Recht auf ein physisches Exis- tenzminimum darf nicht beschnitten werden. Sabine Leidig (DIE LINKE): Ich habe mit Nein ge- stimmt, weil dieser würdelose Hartz-IV-Deal demokrati- sche Grundrechte missachtet. Ein menschenwürdiger Regelsatz ist längst überfällig – aber CDU/CSU, FDP und SPD haben die Chance vertan. Nachdem das Bundesverfassungsgericht vor einem Jahr festgestellt hat, dass die Regelsätze – zumindest die für Kinder – grundgesetzwidrig sind, wäre eine politische Umkehr möglich gewesen. In Deutschland ist die Ungleichheit bei den Einkom- men, der Gini-Koeffizient – im Vergleich zu den anderen OECD-Staaten –, in den vergangenen zehn Jahren be- sonders stark gewachsen: Immer mehr immer ärmeren Menschen stehen immer mehr immer reichere gegen- über. Anstatt eine gesellschaftliche Debatte über dieses Problem anzustoßen und den bedürftigen Personen wirk- lich gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen, hat die Bundesregierung einen Regelsatz nach Kassenlage, für Erwachsene 364 Euro, systematisch kleingerechnet: Kinder und Jugendliche bekommen statt mehr Geld Gut- scheine – auf Antrag. Das ist diskriminierend, bürokra- tisch und teuer. Auch zukünftig gibt es keine Mindest- löhne und keinen Schutz gegen entwürdigende Arbeit. Leiharbeiter erhalten auch zukünftig keinen gleichen Lohn für gleiche Arbeit. Das Zweiklassensystem in der Erwerbsarbeit bleibt. Die Abstimmung zur Frage des Existenzminimums, also zu einer Grundrechtefrage, wurde an diesem heuti- gen Freitag durch den Bundestag gepeitscht. Skandalös ist, dass die SPD wider besseres Wissen einer nicht ver- fassungskonformen Regelleistungsbestimmung zustim- men will. Informationen zu den zu beschließenden Regelungen werden den Abgeordneten durch die Bundesregierung vorenthalten. Damit ist den Abgeordneten zur Abstim- mung am Freitag im Bundestag unklar, wieso die 3 Euro Regelleistungserhöhung zum 1. Januar 2012 nicht sofort erfolgt, zuzüglich zu den geplanten 5 Euro, handelt es sich doch um eine Dynamisierung der Regelleistung für die Zeit vom Juli 2009 bis zum Juni 2010. Unklar bleibt, wie die in Zukunft im Eingliederungsetat fehlenden 4 Milliarden Euro finanziert werden sollen. Unklar bleibt, ob für Menschen mit Behinderungen ab dem 25. Lebensjahr im Haushalt Bedürftiger die Regelleis- tung tatsächlich die volle Höhe erreichen soll und nicht nur bei 80 Prozent liegen wird. Von den Spitzen der CDU/CSU, FDP und SPD wird die Demokratie verhöhnt: Sie missachten die Grund- rechte der Bedürftigen und machen die Abgeordneten, d le d e je m tr ti s fe s d L li G V e li H fä fü n n te P D d fo b m d d h m n h s v im ä A s (C (D ie über die Umsetzung eines Grundrechts befinden sol- n, zu Statisten in einem unwürdigen Politiktheater. Cornelia Möhring (DIE LINKE): Ich stimme gegen as Ergebnis des Vermittlungsausschusses, weil Hartz IV ndlich abgeschafft und durch eine Mindestsicherung für de Frau, jeden Mann und jedes Kind ersetzt werden uss. Diese soll für Erwachsene mindestens 500 Euro be- agen und von Gegenleistungen und damit auch Sank- onen frei sein. Außerdem fordere ich ebenso wie meine Fraktion die ofortige Beseitigung der diskriminierenden und frauen- indlichen Bedarfsgemeinschaft. Die jetzt vorliegende Erhöhung des Hartz-IV-Regel- atzes fällt viel zu gering aus und garantiert nicht einmal as Existenzminimum, ganz zu schweigen von einem eben in Würde. Auch 8 Euro mehr verringern weder die gesellschaft- che Ausgrenzung der betroffenen Kinder noch die per esetz verordnete Armut der Erwachsenen. Sie sind eine erhöhnung dieser Menschen. Daran werde ich mich benso wie meine gesamte Fraktion nicht beteiligen. Kornelia Möller (DIE LINKE): Das heute hier vor- egende Ergebnis des Vermittlungsausschusses zu artz IV ist eine Farce und stellt wieder einmal die Un- higkeit der Koalition, aber auch der SPD dar, Politik r Menschen zu machen. Von der Koalition ist man ichts anderes gewohnt und von der SPD leider auch icht. Sie, meine Damen und Herren von der SPD, hät- n hier die Möglichkeit gehabt, zu zeigen, dass Sie Ihre olitik und Ihre aktuellen Forderungen ernst nehmen. ie Chance haben Sie vertan. Trotzdem Sie wissen, dass ie Regelleistungsbestimmung nicht verfassungskon- rm ist, tragen sie diesen faulen Kompromiss mit. – Sie egehen damit Verfassungsbruch! Und Sie verhöhnen it diesem Kompromiss viele Menschen. Es ist für mich nicht nachvollziehbar, warum die SPD ie Gelegenheit nicht wahrgenommen hat, ihre Fehler, ie sie mit der Einführung der Hartz-Gesetze begangen at, zu beheben oder wenigstens zu korrigieren: Erstens. Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter hätten zu- indest gleichen Lohn für gleiche Arbeit erhalten kön- en. Zweitens. Ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn ätte eingeführt werden können. Drittens. Die Regelsätze hätten zumindest verfas- ungskonform ermittelt werden können. Doch scheinbar sind Ihnen, meine Damen und Herren on der SPD, diese Themen nicht so viel wert, wie Sie mer vorgeben. Ihnen ist nicht an einer wirklichen Ver- nderung und Verbesserung für Hartz-IV-Opfer gelegen. ber in dieser Sache ist das letzte Wort noch nicht ge- prochen! Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. Februar 2011 10799 (A) ) )(B) Ich möchte mit einem Zitat enden: Verehrtes Publikum, jetzt kein Verdruss: Wir wissen wohl, das ist kein rechter Schluss. Vorschwebte uns: die goldene Legende. Unter der Hand nahm sie ein bitteres Ende. So Bertolt Brecht in „Der gute Mensch von Sezuan“. Niema Movassat (DIE LINKE): Ich – wie meine ge- samte Fraktion – lehne das Ergebnis des Vermittlungs- ausschusses zu Hartz IV ab. Das Ergebnis ist nicht nur verfassungswidrig, es ist auch ein Schlag ins Gesicht der Betroffenen. Der Hartz-IV-Regelsatz wird auch nach dem vorge- legten Ergebnis menschenunwürdig niedrig bleiben. Alle Hartz-IV-Parteien haben die statistischen Fälschungen der Arbeitsministerin, also die willkürliche Veränderung der Berechnungsgrundlage, hingenommen. Hier wurde ein Regelsatz nicht nach dem, was notwendig ist, verein- bart, sondern nach Kassenlage. Dass dieses Geschacher um insgesamt 8 Euro mehr als acht Wochen gedauert hat, ist ein Hohn, wenn man bedenkt, dass dieselben Par- teien nur eine Woche gebraucht haben, um 480 Milliar- den Euro zur Verfügung zu stellen, um die Banken zu retten. Die Erhöhung verdient kaum diesen Namen, da sie nicht einmal eine Anpassung an die Preis- und Lohn- entwicklung sowie die Inflation darstellt. Insbesondere die SPD, die heute der Beschlussempfeh- lung zustimmt, hat offensichtlich vor der Wahl in Ham- burg Opposition gespielt und sich in der Hartz-IV-Frage in Szene gesetzt, um nach der Wahl diesen faulen Kom- promiss mitzuentwickeln und mitzutragen. Sie bleibt da- mit der Hartz-IV-Logik voll verhaftet. Dieses Ergebnis macht eine erneute Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht nötig. Die Linke wird sich dafür einsetzen. Hartz IV muss weg. Notwendig ist ein Regelsatz, der wirklich existenzsichernd ist. Dieser muss daher 500 Euro betragen. Um Armutsfestigkeit und Würde für die Betroffenen zu erreichen, braucht es eine sanktions- freie Mindestsicherung. Die Forderung nach einem Min- destlohn von 10 Euro die Stunde bleibt weiterhin ge- nauso berechtigt wie die nach der 30-Stunden-Woche bei vollem Lohnausgleich. Lohndumping und Leiharbeit als moderne Form der Sklaverei müssen endlich ein Ende haben. Dr. Philipp Murmann (CDU/CSU): Ich begrüße es, dass nach intensiven Verhandlungen nun ein Kompro- miss zur Neuberechnung der Hartz-IV-Sätze gefunden wurde. Ebenso ist zu begrüßen, dass Bildungsleistungen für bedürftige Kinder und eine deutliche Entlastung der Kommunen durch die schrittweise Übernahme der Al- terssicherung in diesem Paket enthalten sind. Daher stimme ich dem Kompromiss insgesamt zu. Gleichzeitig ist es aus meiner Sicht jedoch wichtig, folgende Punkte deutlich zu machen: Erstens. Insgesamt umfasst das Paket voraussichtlich mehr als 5 Milliarden Euro per annum, die sich aufgrund d e tu w G ru u m lo ti m d p G lu R g Ä s B C v v V z lu K d d n m B k F d u d R z w n g g Z in te G F s (C (D er demografischen Entwicklung möglicherweise noch rhöhen werden. Angesichts der notwendigen Einhal- ng der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse äre jedoch auch eine Einigung über die notwendige egenfinanzierung zwingend gewesen. Zweitens. Es muss klar sein, dass die Gegenfinanzie- ng vorwiegend aus dem Sozialhaushalt kommen muss nd nicht zulasten von Arbeitnehmern und Unterneh- en, zum Beispiel durch eine Erhöhung der Arbeits- senversicherung, gehen darf. Das wäre kontraproduk- v. Drittens. Auch muss klar sein, dass dieser Kompro- iss nicht auf Kosten zukünftiger Investitionen des Bun- es in Bildung, Forschung und Infrastruktur gehen darf. Viertens. Weiterhin darf der jetzt geschlossene Kom- romiss die begonnene Diskussion über eine notwendige emeindefinanzreform nicht aushebeln. Die Verhand- ngen zwischen Bund und Kommunen über strukturelle eformen müssen konstruktiv weitergeführt werden. Aydan Özoğuz (SPD): Am Ende des mehrmonati- en Beratungsprozesses über die Regelbedarfe und die nderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialge- etzbuch bleibt für mich leider festzuhalten, dass die undesregierung und die Koalitionsfraktionen von DU/CSU und FDP nicht bereit waren, auf die vielfach on Fachgremien, von der SPD-Bundestagsfraktion und on einigen Bundesländern geäußerten Bedenken zur erfassungsmäßigkeit des vorgelegten Beschlusses ein- ugehen. Unzweifelhaft konnten durch das Vermitt- ngsergebnis Fortschritte bei der Bildungsteilhabe von indern, bei der Ausweitung von Mindestlöhnen und bei er Entlastung der Kommunen erreicht werden. Nichts- estotrotz habe ich die Befürchtung, dass es bei einer er- euten Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit der Er- ittlung und Festsetzung der Regelbedarfe durch das undesverfassungsgericht zu Beanstandungen kommen önnte. Als Mitglied im Ausschuss für Familie, Senioren, rauen und Jugend ist mir besonders die Verbesserung er Bildungsteilhabe von Kindern wichtig, weshalb ich nter Abwägung aller Argumente und trotz meiner Be- enken hinsichtlich der Ermittlung und Festsetzung der egelbedarfe heute dem Gesetz zustimmen werde. Jens Petermann (DIE LINKE): Ich stimme nicht u, weil dieses Gesetz von Anfang an verfassungswidrig ar und auch über 60 Veränderungen seit Inkrafttreten icht zu einer Verbesserung der Lage der Betroffenen eführt haben. Das nunmehr vorgelegte Vermittlungser- ebnis beseitigt den vorliegenden verfassungswidrigen ustand nicht. Alles begann im Sommer 2002. Unter Führung des zwischen rechtskräftig verurteilten Peter Hartz erarbei- te eine von Bundeskanzler Schröder einberufene ruppe eine neue Sozialgesetzgebung. „Fordern und ördern“ hieß das Motto dieser tiefgreifendsten Ein- chnitte in der Geschichte der Bundesrepublik. 10800 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. Februar 2011 (A) ) )(B) Im Februar 2010 stellte das Bundesverfassungsge- richt fest, dass das geltende Gesetz nicht verfassungs- konform ist, und verlangte eine Novellierung bis Ende 2010. Da die schwarz-gelbe Regierungskoalition inzwi- schen ihre Mehrheit im Bundesrat verloren hatte, schei- terte der Gesetzentwurf, der nur eine minimale Erhöhung des Regelsatzes um 5 Euro vorsah, in der Länderkam- mer. Der daraufhin angerufene Vermittlungsausschuss bildete eine Arbeitsgruppe, bei der Union, SPD, FDP und Grüne versuchten, die Linke außen vor zu lassen. Da wir in diesem Vorgang eine Verletzung unserer Parla- mentsrechte sahen, hat unsere Fraktion eine einstweilige Anordnung beim Bundesverfassungsgericht beantragt. Auf Druck des Bundesverfassungsgericht musste eine Vertreterin der Linken in die Arbeitsgruppe aufgenom- men werden. Nun saß aber jemand mit am Verhandlungstisch, der die Hartz-Gesetzgebung an sich kritisierte und mit an- hören konnte, welche Deals am Rande geplant waren. Also gründeten die Hartz-IV-Parteien kurzerhand eine extralegale Arbeitsgruppe in der Arbeitsgruppe, die die Linke erneut ausschloss. Dieses Vorgehen verstößt ge- gen die Verfassung. Zu einvernehmlichen Lösungen kam die Verhand- lungsgruppe ohne die ungeliebte Linksfraktion nun doch endlich. Das herausragende Ergebnis liegt heute auf dem Tisch: 5 Euro Erhöhung in diesem Jahr und noch einmal 3 Euro im nächsten. Das ist peinlich! Das ist Hohn! Ein solches Ergebnis hätte es mit unserer Fraktion nie gege- ben. Alternative Berechnungen, die auf Zahlen des Sta- tistischen Bundesamtes beruhen, haben ergeben, dass ein Regelsatz von 392 Euro die absolute Untergrenze für ein Leben in Würde bildet. Die schwarz-gelbe Regierung hat das Existenzminimum also bewusst kleingerechnet und damit einen verfassungswidrigen Entwurf vorgelegt. Es ist erschreckend, wie parteipolitische Kleingeistig- keit das Wohl der betroffenen Menschen missachtet, nur weil im Jahr 2011 sieben Landtagswahlen anstehen. Da wird Wahlkampf auf dem Rücken von Millionen Betrof- fenen geführt. Das Verhandlungsergebnis der Hartz-IV-Koalition entspricht in keiner Weise den Vorgaben des Bundesver- fassungsgerichts. Damit sind die Betroffenen weiterhin gezwungen, ihre Rechte vor den Sozialgerichten unseres Landes zu erstreiten. Diese sind aber dank Hartz IV der- art überlastet, dass die Prozesse sich unnötig in die Länge ziehen, wodurch die Betroffenen noch zusätzlich belastet werden. Ich und meine Fraktion lehnen die Hartz-IV-Regelung ab und werden alle juristischen Möglichkeiten nutzen, um dem im Grundgesetz verankerten Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum Geltung zu ver- schaffen. Richard Pitterle (DIE LINKE): Es war mir nicht möglich, dem ausgehandelten Kompromiss zur Hartz IV zuzustimmen. Die katholische Betriebsseelsorge in mei- nem Wahlkreis organisiert regelmäßig Begegnungen von Bezieherinnen und Beziehern von Hartz-IV-Leistungen m m li m m c v rü ü k d g h w in d m g fü m M ri a tu g v g H k g lu J C n B d E b n g s b re ru s fi v B ru n s h (C (D it den Abgeordneten. Wenn man diese Menschen, die it dem wenigen Geld ihr Leben fristen müssen, persön- ch und nicht nur aus den Statistiken kennt, dann kann an sich vorstellen, wie demütigend es für sie sein uss, wenn sie hören, dass für sie lediglich eine monatli- he Erhöhung um 8 Euro und das noch in zwei Raten orgesehen ist. Obwohl die Arbeitslosigkeit im Kreis Böblingen zu- ckgegangen ist, gibt es viele Frauen und Männer, die ber 50 Jahre alt sind und die auf dem Arbeitsmarkt eine Chance haben, die von einer Umschulung zur an- eren geschoben werden und auf die Hartz-IV-Leistun- en angewiesen sind. Diese Leistungen – auch mit der vorgesehenen Erhö- ung – ermöglichen kein menschenwürdiges Leben. Ob- ohl das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber s Stammbuch geschrieben hatte, dass der Staat den Be- ürftigen eine Teilhabe am soziokulturellen Leben er- öglichen müsse, wird ihr „Kompromiss“ dieser Vor- abe nicht gerecht. Wenn etwa im Pauschbetrag 22 Euro r Mobilität eingeplant sind, reicht es bei uns nicht ein- al für ein Wochenticket für zwei Zonen. Wenn die ehrheit des Parlaments die Vorgaben des höchsten Ge- chts missachtet, ist es ein Skandal. Da ich als Mitglied im Finanzausschuss erlebe, wie ndere Summen bewegt werden, wenn es um die Ret- ng von zockenden Banken geht oder wenn es darum eht, die Steuern für die Hoteliers zu senken mit Steuer- erlusten von 1 Milliarde Euro, halte ich das Verhalten egenüber den Bezieherinnen und Beziehern von artz IV für ungerecht und menschenunwürdig. Daher onnte ich auch nicht zustimmen. Yvonne Ploetz (DIE LINKE): Ich lehne den vorlie- enden Vorschlag zur Neugestaltung der Hartz-IV-Rege- ngen mit äußerstem Nachdruck ab. Der Umgang mit ugendlichen im ALG-II-Bezug macht den skandalösen harakter der Neuregelung besonders deutlich. In mei- er Begründung möchte ich deshalb auf diesen Punkt ezug nehmen. Die Neuberechnung der Hartz-IV-Sätze, ie in den letzten Monaten stattfand, ist unzumutbar. Die rmittlung des neuen Regelsatzes für 14- bis 18-Jährige asiert auf insgesamt nur 168 Haushalten. Auf Basis ei- er solch geringen Stichprobe sind keine validen Aussa- en möglich – das weiß jeder Studierende der Sozialwis- enschaften im ersten Semester! Zudem finden die esonderen Bedarfe junger Menschen bei der Neube- chnung keinerlei Niederschlag. Eine gesunde Ernäh- ng im Wachstum, Mobilität, Ausgaben für Bildung ind auch auf Grundlage der neuen Sätze einfach nicht nanzierbar. Es bleibt dabei: Hartz IV ist und bleibt eine gesetzlich erordnete Armut – auch bei Jugendlichen und auch auf asis der neuen Sätze. Wir brauchen eine soziale Siche- ng, die die Würde sozial Schwächerer sicherstellt und icht verletzt. Ich lehne die Regelung ab, weil mit Hartz IV keine ge- unde Ernährung möglich ist. Ab dem 15. Lebensjahr er- alten Jugendliche im Hartz-IV-Bezug 4,13 Euro für Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. Februar 2011 10801 (A) ) )(B) Nahrungsmittel. Doch selbst „wenn nur die preiswertes- ten Produkte in ein und derselben Einkaufstätte gekauft werden, reichen die Regelsätze im jugendlichen Alter nicht aus.“ Das bilanzierte das renommierte Forschungs- institut für Kinderernährung in einer durch die Linke in Auftrag gegeben Studie. Das ist der Bundesregierung be- kannt und hat bei der Neuregelung trotzdem keine Be- rücksichtigung gefunden. Dieser Punkt ist ein besonderer Skandal. Soziale Benachteiligung und Armut sind selbst schon in hohem Maße mit gesundheitlichen Belastungen verbunden. Die Hartz-IV-Parteien nehmen zusätzlich in Kauf, dass junge Menschen aufgrund zu geringer finan- zieller Mittel einem erhöhten Krankheitsrisiko ausgesetzt sind, da sie kein Geld für eine gesunde und ausgewogene Ernährung haben, und das, obwohl jeder weiß, dass Ge- sundheit eine zentrale Voraussetzung für die gesellschaft- liche Teilhabe und Selbstbestimmung der Heranwachsen- den ist! Und auch die Kritik im Grundsatz bleibt bestehen. Hartz IV sollte als arbeitsmarktpolitisches Instrument Menschen wieder schnell in Beschäftigung bringen. Die verfestigte Jugendarbeitslosigkeit zeigt, dass dies auch bei Jugendlichen massiv gescheitert ist. 1-Euro-Jobs bringen für Heranwachsende gar nichts, sondern führen nur in eine Sackgasse. Und wer sich dagegen wehrt, wird sanktioniert. Ich lehne diese Regelung ab, weil die un- tragbare Sanktionspraxis des § 31 SGB II durch die Neu- regelung nicht beendet, sondern fortgeschrieben wird. Jugendlichen kann der Regelsatz bei einem „Vergehen“ sofort um 100 Prozent für drei Monate gekürzt werden. Beim zweiten Vergehen betrifft die Streichung auch die Heizkosten und Miete. Diese verfassungsrechtlich hoch- problematischen Regeln wurden durch das Gesetz nicht aufgehoben, obwohl das Bundesverfassungsgericht das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzmini- mum für „unverfügbar“ erklärt hat. Rund 900 000 junge Menschen waren 2009 auf staatliche Hilfe in Form von Hartz IV angewiesen. Insgesamt wurden in diesem Zeit- raum 78 558 Sanktionen gegen die 15- bis 25-Jährigen ausgesprochen. Mit Meldeversäumnissen beläuft sich die Zahl auf 239 989 – so die Angaben, die ich am 19. November 2010 auf eine schriftliche Frage erhalten habe. Dem Regelsatz von 287 Euro stand ein durch- schnittlicher Sanktionsbetrag von 269 Euro gegenüber. Viele waren auf Lebensmittelgutscheine angewiesen. Allein im Zeitraum von September bis Dezember wur- den 9 927 Gutscheine an Jugendliche ausgegeben. Studien des Deutschen Jugendinstituts zeigen, dass junge Menschen sehr unterschiedlich auf diese Art von Druck und Sanktionen reagieren. Überschuldung im Ju- gendalter ist hier nur eine mögliche Folge neben Armut, Kriminalität, Vertrauensverlust, Perspektivlosigkeit und Krankheit. Sie können sich sicherlich vorstellen, was eine solche – oftmals erste – Erfahrung mit dem Sozial- staat für Auswirkungen haben kann – gerade in einer Zeit, in der junge Menschen Vertrauen in einen Staat und seine demokratische Verfasstheit erlernen sollten. Ich fasse meine Kritik zusammen: Die neue Regelung schreibt – wie die alte – per Gesetz Armut schon seit Jahren systematisch fest, und das mit einem dramati- schen Ergebnis. Die Jugendarmutsquote liegt derzeit bei 1 fü w z g n V v 2 e g s A d z a m te ru re R m te e re is d s k b d b L S ru s ru d li s a T g d b v p s d e A b z g (C (D 9 Prozent, das ist jeder fünfte Jugendliche! Es ist Zeit r eine radikale sozial- und jugendpolitische Kehrt- ende. Ich fordere das Ministerium für Arbeit und So- iales auf, endlich ihre „Jugendverdrossenheit“ abzule- en und jungen Menschen auf ihrem Weg ins Erwachse- ensein die Steine aus dem Weg zu nehmen. Mechthild Rawert (SPD): In einem monatelangen ermittlungsverfahren, welches über die vom Bundes- erfassungsgericht festgelegte Frist bis zum 1. Januar 011 hinausging, haben CDU/CSU und FDP sowie SPD inen vorläufigen Kompromiss gefunden. Das war drin- end notwendig, um die Fristsetzung des Bundesverfas- ungsgerichts nicht noch weiter zu überschreiten, den LG-II-Empfängern und -Empfängerinnen die notwen- ige Erhöhung des Regelsatzes in Kürze tatsächlich aus- ahlen zu können, das Bildungs- und Teilhabepaket für lle bedürftigen Kinder zu starten und die Kommunen it den Kosten für steigende Sozialleistungen nicht wei- r allein zu lassen. Die SPD hat wesentliche Erfolge er- ngen. Dennoch gibt es meinerseits weiterhin verfassungs- chtliche Bedenken hinsichtlich der Berechnung der egelsatzhöhe. Die Errechnung des Regelsatzes genügt einer Meinung nach nach wie vor nicht den geforder- n Kriterien des Bundesverfassungsgerichtsurteils nach iner transparenten, nachvollziehbaren und realitätsge- chten Ermittlung. Die Festlegung der Referenzgruppe t meines Erachtens haushaltspolitisch motiviert. Allein ie CDU/CSU – und FDP – geführte Regierung und die ie tragenden Fraktionen haben die Verfassungsmäßig- eit der Berechnung der Regelsätze zu verantworten. Ich edaure außerordentlich, dass eine Einigung aufgrund er vollständigen Blockade von CDU/CSU und FDP eim Prinzip „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ für eiharbeitnehmer und Leiharbeitnehmerinnen und tammbelegschaft unmöglich war. Im Kompromisspaket enthalten sind viele Vereinba- ngen, die Berlin als Metropole mit seiner unterdurch- chnittlichen Erwerbsquote von 64,9 Prozent und den nd 590 000 Arbeitslosengeld-Il-Leistungen erhalten- en Menschen, davon rund 178 000 Kinder und Jugend- che, in hohem Maße unmittelbar betreffen und insge- amt einen Fortschritt darstellen. Dazu gehört unter nderem Folgendes: Die Ausweitung des Bildungs- und eilhabepakets auch auf Kinder von Familien mit Wohn- eldansprüchen ist ein wichtiger Schritt für mehr Bil- ungsgerechtigkeit. Die Kostenübernahme für das Bildungs- und Teilha- epaket durch den Bund entlastet alle Kommunen, wo- on Berlin in seiner schwierigen Finanzlage besonders rofitiert. Zu begrüßen ist die vereinbarte Revisionsklau- el, mit der sichergestellt wird, dass die Kommunen die urch die Übertragung des Bildungs- und Teilhabepakets ntstehenden Kosten auch zeitnah erstattet bekommen. uch das nützt Berlin. Die Beschäftigung von Sozialarbeitern und Sozialar- eiterinnen für Kinder und Jugendliche an Schulen in so- ialen Brennpunkten ist in Berlin im Rahmen des Pro- ramms „Soziale Stadt“ bereits erfolgreich erprobt. Da 10802 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. Februar 2011 (A) ) )(B) dieses Bundesprogramm durch Schwarz-Gelb nun ge- strichen wurde, ist dies ein wichtiger Teilersatz für die erfolgreiche Weiterführung der Arbeit in schwierigen Berliner Quartieren. Das kostenlose Mittagessen in Schulen, Kitas und nun auch in Horten für bedürftige Kinder ist eine gute Wei- terentwicklung des Berliner Angebots. Das bundesweite Angebot unterstützt die Berliner Bildungs-, Jugendhilfe- und Sozialpolitik. Die schrittweise Übernahme der Kosten der Grund- sicherung im Alter bis 2014 durch den Bund entlastet die Berliner Kommune erheblich, da in Berlin überdurch- schnittlich viele Ältere auf die Altersgrundsicherung an- gewiesen sind, nämlich 57 500 Ende 2009, Tendenz stei- gend. Die Festlegung von Mindestlöhnen für das Wach- und Sicherheitsgewerbe als auch für Beschäftigten der Aus- und Weiterbildung sowie für Beschäftigte in Zeit- und Leiharbeit sowohl in Verleihzeiten als auch in verleih- freien Zeiten schützen Arbeitnehmer und Arbeitnehme- rinnen in Berlin und aus den europäischen Nachbarstaa- ten, wenn die Arbeitnehmerfreizügigkeit in Europa ab 1. Mai 2011 gilt. In Berlin erhalten rund 120 000 Men- schen zusätzliche ALG-Il-Leistungen zu ihren zum Le- bensunterhalt nicht ausreichenden Niedriglöhnen. Aufwandsentschädigungen für Übungsleiter und Übungsleiterinnen, die Arbeitslosengeld II empfangen, werden nun auch zukünftig bis zu 175 Euro monatlich nicht auf den Regelsatz angerechnet. Damit werden die Bemühungen Berlins bei der Förderung ehrenamtlichen Engagements im Rahmen der Sportförderung, die ein wichtiger Bestandteil der lokalen Jugendsozialarbeit ist, weiterhin ermöglicht. Nach starkem Drängen wurde ein Prüfauftrag verein- bart mit dem Ziel, Menschen mit Behinderungen ab dem 25. Lebensjahr den vollen Regelsatz für die Regelbe- darfsgruppe 3 zu gewähren. Die stufenweisen Erhöhungen des Regelsatzes unab- hängig von den notwendigen Anpassungen aufgrund der Preis- und Lohnentwicklung sind immerhin ein erster Schritt. Nach sorgsamer Abwägung entscheide ich mich für die im Kompromiss des Vermittlungsausschusses ausge- handelten Bedingungen und werde zustimmen. Meine oben erläuterten Bedenken gegen den Kompromiss sind allerdings nicht ausgeräumt, und ich begrüße daher aus- drücklich die Ankündigung einiger Sozialverbände, an ihrer Normenkontrollklage festzuhalten. Die Ablehnung der Grünen ist für mich keine Option, weil sie die ausgehandelten Verbesserungen insbeson- dere für Familien mit Kindern weiter verzögern würden. Das ist aber nicht zumutbar. Ich schließe mich mit dieser Haltung der Empfehlung meiner Fraktion an. d z d A s n d fa d s k h 2 s S g d D P L s u n m h ic v R B s p R n m s d m H W ru b z E n g c ta g ü b w g k (C (D Ingrid Remmers (DIE LINKE): Ich stimme gegen en Antrag, weil der Kompromiss der Hartz-IV-Parteien ur Ermittlung der Regelsätze eine Farce ist. Das Bundesverfassungsgericht hatte geurteilt, dass ie frühere Berechnung der ALG-II-Regelsätze nicht mit rt. 1 – Würde des Menschen – und Art. 20 – Sozial- taatsprinzip – des Grundgesetzes zu vereinbaren ist. Die un vorgelegte Berechnung entspricht nicht annähernd iesen Anforderungen und wird deshalb das Bundesver- ssungsgericht erneut beschäftigen. Dasselbe gilt für ie Frage, ob der Vermittlungsausschuss in seiner Zu- ammensetzung, das heißt unter Ausschluss der Linken, orrekt getagt hat. Abgesehen von diesen Verfahrensfehlern ist die Erhö- ung um 5 Euro bzw. insgesamt 8 Euro ab dem 1. Januar 012 weiterhin völlig unzureichend, um einen men- chenwürdigen Lebensstandard zu gewährleisten. Die anktionsmöglichkeiten in Form von Leistungskürzun- en wurden erst gar nicht diskutiert. Dabei bedrohen sie ie Leistungsberechtigten in ihrer materiellen Existenz. as Konstrukt der Bedarfsgemeinschaft greift tief in die ersönlichkeitsrechte zusammenlebender Paare ein, und eistungskürzungen bei Nichtannahme einer Tätigkeit orgen weiter für eine massive Lohnentwicklung nach nten, da sie den Zwang zur Annahme von Niedriglöh- en erhöhen. Deshalb wird es für die Linke weiter heißen: Hartz IV uss weg! Silvia Schmidt (Eisleben) (SPD): Erstens. Als Be- indertenbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion nehme h zur Kenntnis, dass die schwarz-gelbe Koalition die ereinbarte Protokollerklärung „Der Regelsatz für die egelbedarfsstufe 3 wird mit dem Ziel, Menschen mit ehinderungen ab dem 25. Lebensjahr den vollen Regel- atz zu ermöglichen, überprüft“ gänzlich anders inter- retiert als die SPD. Während wir das Ziel des vollen egelsatzes als unumstößlich vereinbart ansehen und ur den Weg dahin überprüfen wollen, Ist das Bundes- inisterium für Arbeit und Soziales, BMAS, der Auffas- ung, dass es in erster Linie um die Ermittlung der Höhe er Bedarfe von Menschen mit Behinderungen, die ge- einsam mit anderen leben, geht, und dass damit die öhe des Regelsatzes weiterhin völlig offen ist. Des eiteren beabsichtigt das BMAS offenbar, eine Ände- ng erst auf Grundlage der Einkommens- und Ver- rauchsstichprobe 2013 vorzunehmen, und damit erst um 1. Januar 2016. Diese Auslegung des vereinbarten rgebnisses sowie die Verzögerung der Ausführung sind icht hinnehmbar. Da zu erwarten ist, dass die schwarz- elbe Koalition weiterhin versuchen wird, die Anglei- hung zu verschleppen, werden wir als SPD-Bundes- gsfraktion das Thema weiterhin kritisch begleiten. Zweitens. In dem Vermittlungsverfahren ist es gelun- en, das sogenannte Bildungs- und Teilhabepaket gegen- ber dem ursprünglichen Gesetzentwurf deutlich zu ver- essern: Es konnte eine soziale Ausweitung erreicht erden, indem auch die Kinder von Wohngeldempfän- ern und -Empfängerinnen dieses in Anspruch nehmen önnen; durch die Änderung in der Trägerschaft vom Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. Februar 2011 10803 (A) ) )(B) Jobcenter zu den Kommunen und Landkreisen wird da- für gesorgt, dass Bürokratie vermieden und diejenigen mit der Erbringung der Leistungen beauftragt werden, die die Kompetenzen im Bereich der Kinder- und Ju- gendarbeit haben; zudem werden die finanziellen Vo- raussetzungen dafür geschaffen, dass – zuerst einmal bis 2013 befristet – 3 000 zusätzliche Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter an Schulen und sozialen Brennpunk- ten sich um Kinder und Jugendliche kümmern können. Für die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets ist eine deutliche Entlastung der Kommunen und Kreise erreicht worden, indem der Bund die Finanzierung der Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbs- minderung in drei Schritten – 2012: 45 Prozent, 2013: 75 Prozent, 2014: 100 Prozent – bis zum Jahr 2014 voll- ständig übernehmen wird. Bis 2013 erhöht sich zudem die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unter- kunft im SGB II. Drittens. Bei der Schaffung eines einheitlichen gesetz- lichen Mindestlohns sowie der Durchsetzung des Prin- zips „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ in der Zeitarbeit, wodurch die Zahl derjenigen, die aufgrund unzureichen- der Löhne ergänzende Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende in Anspruch nehmen müssen, redu- ziert werden sollte, war aufgrund der bornierten Blocka- dehaltung der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und FDP und der von diesen Parteien regierten Bundeslän- dern kein Ergebnis zu erzielen. Damit haben es diese Parteien zu verantworten, dass auch zukünftig der Nie- driglohnsektor durch öffentliche Transferzahlungen fi- nanziert werden muss. Gleichwohl konnte für den Be- reich der Zeitarbeit eine Lohnuntergrenze in Höhe des je- weiligen tariflichen Mindestlohnes erreicht werden; ebenso können zukünftig für die Aus- und Weiterbil- dungsbranche und die Sicherheitsdienstleistungsbranche Mindestlöhne gelten. Viertens. Allerdings ist die Ermittlung und Bemessung der Regelbedarfe im SGB II und SGB XII weiterhin un- befriedigend. Die von der SPD-Bundestagsfraktion in ih- rem Antrag „Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes durch eine transparente Bemessung der Regelsätze und eine Förderung der Teilhabe von Kindern umsetzen“ – Bundestagsdrucksache 17/3648 – formulierten verfas- sungsrechtlichen Bedenken konnten nicht beseitigt wer- den, da die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und FDP, die Bundesregierung und die CDU/CSU-geführten Länder nicht bereit waren, an den zentralen Punkten des vom Bundestag beschlossenen Gesetzes Änderungen vorzunehmen. Die vom Bundesverfassungsgericht in sei- nem Urteil vom 9. Februar 2010 geforderte transparente, nachvollziehbare und realitätsgerechte Ermittlung der Regelbedarfe ist unterblieben; im Gegenteil haben Äuße- rungen aus dem Kreis der Bundesregierung und der Re- gierungskoalition deutlich gemacht, dass die Festsetzung der Regelbedarfe haushaltspolitisch motiviert ist und eben nicht der Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums dient. Damit wird die zentrale Vor- gabe des Bundesverfassungsgerichtes nicht umgesetzt. Es bestehen insbesondere in folgenden Punkten er- hebliche verfassungsrechtliche Bedenken: ri H s e d z z a b G d c d E n d v d A m d M m v s s fä a A u fa z g re p D w d d d a R h la h w m G B D e li s fü d d e (C (D Zirkelschlussproblematik: Das Bundesverfassungsge- cht hat eine eindeutige Vorgabe gemacht, diejenigen aushalte, deren Einkommen unterhalb der Bedarfs- chwellen des SGB II/SGB XII liegt, die aber nicht die ntsprechenden Leistungen in Anspruch nehmen, ver- eckt Arme, bei der Bemessung der Referenzgruppe aus- uschließen. Diese Vorgabe wurde nicht umgesetzt. Un- ulässige Zirkelschlüsse ergeben sich auch dadurch, dass lle Haushalte, die neben den Regelleistungen des SGB II zw. SGB XII weiteres Erwerbseinkommen erzielen, in änze bei den Referenzhaushalten berücksichtigt wer- en, selbst wenn sie nur einen einzigen Euro an zusätzli- hen Einkünften erzielen. Allein die Berücksichtigung erjenigen Aufstocker und Aufstockerinnen, die nur ein inkommen bis zu der Freibetragsgrenze von 100 Euro ach § 30 SGB II beziehen, führt dazu, dass der Regelbe- arf in der Regelbedarfsstufe um 6 Euro geringer ausfällt. Interner Ausgleich: In seinem Urteil hat das Bundes- erfassungsgericht das Statistikmodell, das auf den in er Einkommens- und Verbrauchsstichprobe erfassten usgaben basiert, als eine geeignete Methode zur Er- ittlung der Regelbedarfe bezeichnet. Gleichzeitig hat as Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber die öglichkeit eingeräumt, politische Setzungen vorzuneh- en. Allerdings hat es dabei eine kohärente und nach- ollziehbare Methodenanwendung verlangt und insbe- ondere gefordert, dass die Regelbedarfe so zu ermitteln ind, dass für die Leistungsempfängerinnen und -emp- nger, die in einzelnen Bereichen einen höheren Bedarf ls den durchschnittlich ermittelten haben, ein interner usgleich möglich ist. Diese Anforderungen sind nicht mgesetzt worden, da eine willkürliche und methodisch lsche Herausrechnung von Verbrauchspositionen, so um Beispiel einerseits die Ermittlung der Verkehrsaus- aben auf Grundlage einer Sonderauswertung und ande- rseits die Nichtberücksichtigung einzelner Verbrauchs- ositionen in der Gesamterhebung, stattgefunden hat. as Statistikmodell ist deshalb fehlerhaft angewendet orden. Größe der Referenzgruppe: Nicht nachzuvollziehen ist ie Entscheidung, die Regelbedarfe von Erwachsenen auf er Grundlage der untersten 15 Prozent der Haushalte urchzuführen, und nicht mehr die untersten 20 Prozent ls Referenzgruppe zu betrachten. Die Verkleinerung der eferenzgruppe erklärt sich einzig mit dem Ziel, die An- ebung der Regelbedarfe möglichst gering ausfallen zu ssen. Dabei ist es auch methodisch nicht nachzuvollzie- en, dass für die Ermittlung der Bedarfe von Kindern eiterhin auf die untersten 20 Prozent der Paarhaushalte it Kind abgestellt wird; für diese unterschiedliche röße der Referenzgruppe gibt es keine systematische egründung. Fortschreibung der in der EVS 2008 ermittelten Werte: arüber hinaus wurde der Preisstand der in der EVS 2008 rmittelten Verbrauchsausgaben ursprünglich nur einma- g gemäß dem neu entwickelten Mischindex fortge- chrieben. Die SPD-Bundestagsfraktion und die SPD-ge- hrten Bundesländer konnten in den Verhandlungen urchsetzen, dass nunmehr auch die Veränderungsrate es ersten Halbjahres 2010 berücksichtigt wird. Dennoch rfolgt die so errechnete Erhöhung des Regelbedarfes um 10804 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. Februar 2011 (A) ) )(B) 3 Euro in der Regelbedarfsstufe 1 nicht systematisch kor- rekt bereits zum erstmaligen Inkrafttreten der Regelbe- darfe, sondern aufgrund des massiven Widerstandes der Bundesregierung und der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und FDP erst zum 1. Januar 2012. Insgesamt ist festzuhalten, dass die Bundesregierung und die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und FDP zu keiner Zeit bereit waren, auf die von der SPD-Bun- destagsfraktion, den SPD-geführten Bundesländern und der gesamten Fachwelt geäußerten Bedenken einzuge- hen. Es stellt sich daher die Frage der Abwägung, ob der verfassungswidrige Zustand der bisherigen Bemessung der Regelbedarfe fortbestehen soll, oder ob einem Vermitt- lungsergebnis, das zwar mit großen verfassungsrechtlichen Risiken behaftet ist, aber auch große Fortschritte bei der Bildungsteilhabe von Kindern, der Ausweitung von Min- destlöhnen und der Entlastung der Kommunen beinhaltet, zugestimmt werden kann. Dabei wird es unzweifelhaft zu einer Überprüfung der Ermittlung und Festsetzung der Regelbedarfe durch das Bundesverfassungsgericht kom- men, wobei davon auszugehen ist, dass das Bundesver- fassungsgericht die von der Bundesregierung zu verant- wortenden Regelbedarfe erneut beanstanden wird. Allerdings ist durch das Vermittlungsergebnis sicherge- stellt, dass die Bildungsteilhabe von Kindern verbessert wird. Swen Schulz (Spandau) (SPD): In dem Vermitt- lungsverfahren ist es gelungen, das sogenannte Bil- dungs- und Teilhabepaket gegenüber dem ursprüngli- chen Gesetzentwurf deutlich zu verbessern: – Es konnte eine soziale Ausweitung erreicht werden, indem auch die Kinder von Wohngeldempfängern und -empfängerinnen dieses in Anspruch nehmen können; – durch die Änderung in der Trägerschaft vom Jobcen- ter zu den Kommunen und Landkreisen wird dafür gesorgt, dass Bürokratie vermieden und diejenigen mit der Erbringung der Leistungen beauftragt werden, die die Kompetenzen im Bereich der Kinder- und Ju- gendarbeit haben; – zudem werden die finanziellen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass – zuerst einmal bis 2013 befristet – 3 000 zusätzliche Sozialarbeiterinnen und Sozial- arbeiter an Schulen und sozialen Brennpunkten sich um Kinder und Jugendliche kümmern können, – und die Kosten für das Mittagessen auch für Hortkin- der übernommen werden. Für die Umsetzung des „Bildungs- und Teilhabepa- kets“ ist eine deutliche Entlastung der Kommunen und Kreise erreicht worden, indem der Bund die Finanzie- rung der Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in drei Schritten, 2012: 45 Prozent, 2013: 75 Prozent, 2014: 100 Prozent, bis zum Jahr 2014 vollständig übernehmen wird. Bis 2013 erhöht sich zu- dem die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Un- terkunft im SGB II. M „ d L A w tu u E v d m e M ti c g d A d e (D c B d b ta D v z d a k g n te d h – (C (D Bei der Schaffung eines einheitlichen gesetzlichen indestlohns sowie der Durchsetzung des Prinzips Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ in der Zeitarbeit, wo- urch die Zahl derjenigen, die aufgrund unzureichender öhne ergänzende Leistungen der Grundsicherung für rbeitsuchende in Anspruch nehmen müssen, reduziert erden sollte, war aufgrund der bornierten Blockadehal- ng der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und FDP nd der von diesen Parteien regierten Bundesländer kein rgebnis zu erzielen. Damit haben es diese Parteien zu erantworten, dass auch zukünftig der Niedriglohnsektor urch öffentliche Transferzahlungen finanziert werden uss. Gleichwohl konnte für den Bereich der Zeitarbeit ine Lohnuntergrenze in Höhe des jeweiligen tariflichen indestlohnes erreicht werden; ebenso können zukünf- g für die Aus- und Weiterbildungsbranche und die Si- herheitsdienstleistungsbranche Mindestlöhne gelten. Allerdings ist die Ermittlung und Bemessung der Re- elbedarfe im SGB II und SGB XII weiterhin unbefrie- igend. Die von der SPD-Bundestagsfraktion in ihrem ntrag „Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes urch eine transparente Bemessung der Regelsätze und ine Förderung der Teilhabe von Kindern umsetzen“ rucksache 17/3648) formulierten verfassungsrechtli- hen Bedenken konnten nicht beseitigt werden, da die undestagsfraktionen von CDU/CSU und FDP, die Bun- esregierung und die CDU/CSU-geführten Länder nicht ereit waren, an den zentralen Punkten des vom Bundes- g beschlossenen Gesetzes Änderungen vorzunehmen. ie vom Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil om 9. Februar 2010 geforderte transparente, nachvoll- iehbare und realitätsgerechte Ermittlung der Regelbe- arfe ist unterblieben; im Gegenteil haben Äußerungen us dem Kreis der Bundesregierung und der Regierungs- oalition deutlich gemacht, dass die Festsetzung der Re- elbedarfe haushaltspolitisch motiviert ist und eben icht der Gewährleistung eines menschenwürdigen Exis- nzminimums dient. Damit wird die zentrale Vorgabe es Bundesverfassungsgerichtes nicht umgesetzt. Es bestehen insbesondere in folgenden Punkten er- ebliche verfassungsrechtliche Bedenken: Zirkelschlussproblematik: Das Bundesverfassungsgericht hat eine eindeutige Vorgabe gemacht, diejenigen Haushalte, deren Ein- kommen unterhalb der Bedarfsschwellen des SGB II/ SGB XII liegen, die aber nicht die entsprechenden Leistungen in Anspruch nehmen, verdeckt Arme, bei der Bemessung der Referenzgruppe auszuschließen. Diese Vorgabe wurde nicht umgesetzt. Unzulässige Zirkelschlüsse ergeben sich auch dadurch, dass alle Haushalte, die neben den Regelleistungen des SGB II bzw. SGB XII weiteres Erwerbseinkommen erzielen, in Gänze bei den Referenzhaushalten berücksichtigt werden, selbst wenn sie nur einen einzigen Euro an zusätzlichen Einkünften erzielen. Allein die Berück- sichtigung derjenigen Aufstocker und Aufstockerin- nen, die nur ein Einkommen bis zu der Freibetrags- grenze von 100 Euro nach § 30 SGB II beziehen, führt dazu, dass der Regelbedarf in der Regelbedarfs- stufe um 6 Euro geringer ausfällt. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. Februar 2011 10805 (A) ) )(B) – Interner Ausgleich: In seinem Urteil hat das Bundesverfassungsgericht das Statistikmodell, das auf den in der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe erfassten Ausgaben basiert, als eine geeignete Methode zur Ermittlung der Regel- bedarfe bezeichnet. Gleichzeitig hat das Bundesver- fassungsgericht dem Gesetzgeber die Möglichkeit eingeräumt, politische Setzungen vorzunehmen. Al- lerdings hat es dabei eine kohärente und nachvoll- ziehbare Methodenanwendung verlangt und insbe- sondere gefordert, dass die Regelbedarfe so zu ermitteln sind, dass für die Leistungsempfängerinnen und -empfänger, die in einzelnen Bereichen einen hö- heren Bedarf als den durchschnittlich ermittelten ha- ben, ein interner Ausgleich möglich ist. Diese Anfor- derungen sind nicht umgesetzt worden, da eine willkürliche und methodisch falsche Herausrechnung von Verbrauchspositionen (so zum Beispiel einerseits die Ermittlung der Verkehrsausgaben auf Grundlage einer Sonderauswertung, und andererseits die Nicht- berücksichtigung einzelner Verbrauchspositionen in der Gesamterhebung) stattgefunden hat. Das Statistik- modell ist deshalb fehlerhaft angewendet worden. – Größe der Referenzgruppe Nicht nachzuvollziehen ist die Entscheidung, die Re- gelbedarfe von Erwachsenen auf der Grundlage der untersten 15 Prozent der Haushalte durchzuführen, und nicht mehr die untersten 20 Prozent als Referenz- gruppe zu betrachten. Die Verkleinerung der Refe- renzgruppe erklärt sich einzig mit dem Ziel, die An- hebung der Regelbedarfe möglichst gering ausfallen zu lassen. Dabei ist es auch methodisch nicht nachzu- vollziehen, dass für die Ermittlung der Bedarfe von Kindern weiterhin auf die untersten 20 Prozent der Paarhaushalte mit Kind abgestellt wird; für diese un- terschiedliche Größe der Referenzgruppe gibt es keine systematische Begründung. – Fortschreibung der in der EVS 2008 ermittelten Werte Darüber hinaus wurde der Preisstand der in der EVS 2008 ermittelten Verbrauchsausgaben ursprünglich nur einmalig gemäß dem neu entwickelten Mischin- dex fortgeschrieben. Die SPD-Bundestagsfraktion und die SPD-geführten Bundesländer konnten in den Verhandlungen durchsetzen, dass nunmehr auch die Veränderungsrate des ersten Halbjahres 2010 berück- sichtigt wird. Dennoch erfolgt die so errechnete Erhö- hung des Regelbedarfes um 3 Euro in der Regelbe- darfsstufe 1 nicht systematisch korrekt bereits zum erstmaligen Inkrafttreten der Regelbedarfe, sondern aufgrund des massiven Widerstandes der Bundesre- gierung und der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und FDP erst zum 1. Januar 2012. Insgesamt ist festzuhalten, dass die Bundesregierung und die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und FDP zu keiner Zeit bereit waren, auf die von der SPD-Bun- destagsfraktion, den SPD-geführten Bundesländern und der gesamten Fachwelt geäußerten Bedenken einzuge- hen. Im Ergebnis stehe ich als Bundestagsabgeordneter vor der Frage, ob ich dem Gesetz aufgrund politischer und v o V A V w d s k a Ü b w s te d u s D d B a w B m B h im s ih D k a s s „ Z ja D w d h L a M tu h C m a L la s k (C (D erfassungsmäßiger Unzulänglichkeiten nicht zustimme, bwohl hinsichtlich Bildungsteilhabe und Mindestlöhne erbesserungen erreicht sind. Letztlich gibt für mich den usschlag, dass ein Scheitern des Gesetzes keinerlei erbesserungen bringen würde. Im Gegenteil würden eder das Bildungspaket noch die Mindestlöhne noch ie – wenn auch zu gering berechneten – neuen Regel- ätze in Kraft gesetzt. Diese ganz lebenspraktische Wir- ung einer Ablehnung des Gesetzes kann ich nicht ver- ntworten. Dabei wird es unzweifelhaft zu einer berprüfung der Ermittlung und Festsetzung der Regel- edarfe durch das Bundesverfassungsgericht kommen, obei davon auszugehen ist, dass das Bundesverfas- ungsgericht die von der Bundesregierung zu verantwor- nden Regelbedarfe erneut beanstanden wird. Es wird ann Aufgabe des Gesetzgebers sein, die Regelsätze neu nd verfassungsfest zu berechnen. Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE): Ich lehne die Be- chlussempfehlung des Vermittlungsausschusses auf rucksache 17/4830 ab, weil damit weder den Anliegen er betroffenen Menschen noch den Forderungen des undesverfassungsgerichtes Rechnung getragen wird. Ich lehne die Beschlussempfehlung des Vermittlungs- usschusses auch stellvertretend für die Behindertenbe- egung und den von mir vertretenen Allgemeinen ehindertenverband in Deutschland „Für Selbstbestim- ung und Würde e. V.“ ab, weil damit Menschen mit ehinderungen noch schlechtergestellt werden als bis- er. Trotz aller Beteuerungen von CDU/ CSU und SPD Bundestag am 11. Februar dieses Jahres wird Men- chen mit Behinderungen ab dem 25. Lebensjahr, die bei ren Eltern leben, der Regelsatz um 73 Euro gekürzt. as hat mit der Umsetzung der UN-Behindertenrechts- onvention nichts zu tun. Ich lehne die Beschlussempfehlung des Vermittlungs- usschusses ab, weil die Koalition und die SPD diese be- chämende Entscheidung nicht zurückgenommen haben, ondern lediglich in einer Protokollerklärung festhalten: Der Regelsatz für die Regelbedarfsstufe 3 wird mit dem iel, Menschen mit Behinderungen ab dem 25. Lebens- hr den vollen Regelsatz zu ermöglichen, überprüft“. as heißt, er wird erst einmal eingeführt und irgend- ann einmal überprüft. Die Erfolgsmeldung der SPD, ass die Kürzung der Regelsätze für Menschen mit Be- inderungen vom Tisch sei, entpuppt sich schon jetzt als üge. Ich lehne die Beschlussempfehlung des Vermittlungs- usschusses ab, weil durch die Nichteinbeziehung von enschen mit Behinderungen und deren Interessenvertre- ngen in dieses Gesetzverfahren klar gegen die UN-Be- indertenrechtskonvention, Art. 4, sowie die von CDU/ SU und FDP in der Koalitionsvereinbarung selbst for- ulierten Ansprüche verstoßen wird. Ich lehne die Beschlussempfehlung des Vermittlungs- usschusses auch als tourismuspolitischer Sprecher der inken ab. In den Regelsätzen sind Mittel für einen Ur- ub nicht vorgesehen. Dies hat Staatssekretär Hinze in einer Antwort auf meine Frage am 6. Oktober 2010 largestellt. Damit verwehrt die Bundesregierung Fami- 10806 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. Februar 2011 (A) ) )(B) lien mit Kindern, Seniorinnen und Senioren, Menschen mit Behinderungen und weiteren Geringverdienern wichtige Möglichkeiten für Erholung, Gesundheitsvor- sorge und Bildung und widerspricht damit eklatant ih- rem eigenen – in den tourismuspolitischen Leitlinien for- mulierten – Ziel der Teilhabe aller Bevölkerungskreise am Tourismus. Zitat: „Menschen mit gesundheitlichen, sozialen oder finanziellen Einschränkungen sollen reisen können.“ Sahra Wagenknecht (DIE LINKE): Hartz IV ist Ar- mut per Gesetz. Daran ändert eine Erhöhung um jäm- merliche fünf Euro mit einem weiteren Aufschlag um drei Euro ab 2012 gar nichts. Dieser Betrag reicht noch nicht mal aus, um den Kaufkraftverlust wettzumachen. Er reicht nicht für ein menschenwürdiges Leben – und erst recht nicht dazu, eine wirkliche Teilhabe an der Ge- sellschaft zu ermöglichen. Doch das war auch nicht Ziel der sogenannten Ver- handlungen im Vermittlungsausschuss, die aufgrund des vernichtenden Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur bisherigen Praxis notwendig wurden. Die beteiligten Parteien waren sich von vornherein darin einig, dass es vor allem darum geht, ein möglichst kostengünstiges Er- gebnis zu erzielen. Da die Linke als grundsätzliche Kri- tikerin der von SPD und Grünen eingeführten Hartz- Gesetzgebung bei den Verhandlungsrunden nur gestört hätte, wurde sie mit Verfahrenstricks ausgeschlossen – ein unglaublicher Vorgang, wenn man Demokratie ernst nimmt. Das Ergebnis der Kungelrunde ist wie erwartet: Die Hartz-IV-Parteien haben deutlich gemacht, dass so- ziale Gerechtigkeit für sie nicht zählt. Während für die Rettung von Banken in Windeseile Milliardenbeträge beschlossen werden, dauerte es ein geschlagenes Jahr bis zur Neuregelung von Hartz IV, die das Bundesverfas- sungsgericht verlangt hatte. Als sogenannter Kompro- miss der wochenlangen Verhandlungen wurde schließ- lich ein Minimalbetrag präsentiert, der auf der manipulierten Rechnung der Bundesregierung zum Re- gelsatz basiert, das Ganze garniert mit einer unprakti- kablen und bürokratischen Gutscheinregelung für Kin- der. Es ist ein Scheinkompromiss, bei dem höchst zweifelhaft ist, ob er vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben wird und den die Linke verfassungsrecht- lich überprüfen lassen wird. Einer solchen Regelung werde ich selbstverständlich meine Zustimmung verweigern. Wer ein soziales Gewis- sen hat, darf nicht bei den Ärmsten der Gesellschaft spa- ren, während Banken und Reiche gemästet werden. Die Linke steht für einen grundlegenden Kurswechsel: Wir setzen uns ein für eine andere Arbeitsmarktpolitik und eine Umverteilung des Reichtums von oben nach unten. Das demütigende Hartz-IV-System muss weg! Min- destens aber fordert die Linke einen Regelsatz für Hartz-IV-Beziehende in Höhe von 500 Euro und eine Anhebung der Leistungen für Kinder auf ein bedarfs- deckendes Niveau. Außerdem müssen endlich ein flä- chendeckender Mindestlohn von 10 Euro eingeführt und eine Millionärsteuer erhoben werden. G A s H R g re d lö ta s b d p B ru O w K B s b e R L s s is d U E g s v D A a v te Z la k n d K K K k tr z K s in R w le (C (D Harald Weinberg (DIE LINKE): Es gibt genügend ründe, gegen dieses Gesetz zu stimmen. Viele wichtige rgumente werden in der Debatte sicherlich noch darge- tellt. Für mich persönlich spielt der Zusammenhang von artz IV und Krankenversicherung zudem eine wichtige olle, weil ich mich als Gesundheitspolitiker damit ein- ehend befasst habe. Die an dieser Schnittstelle existie- nden und seit langem kritisierten Probleme sind mit iesem Ergebnis des Vermittlungsausschusses nicht ge- st worden. Erstens betrifft das die Deckungslücke beim Basis- rif in der privaten Krankenversicherung. Hier hatte die ogenannte Große Koalition Anfang 2007 eine Regelung eschlossen, die zum 1. Januar 2009 in Kraft trat. Seit- em müssen sich alle bislang Unversicherten, die der rivaten Krankenversicherung zuzuordnen sind, zum eispiel Selbstständige, bei einer privaten Versiche- ngsgesellschaft melden. Das gilt auch für Hartz-IV- pfer, die vor der Hilfebedürftigkeit privatversichert aren. Um auch diesen Menschen einen „bezahlbaren rankenversicherungsschutz“ zu gewähren, wurde der asistarif ins Leben gerufen. So weit, so gut. Dieser Ba- istarif kostet die Hilfebedürftigen rund 290 Euro. Sie ekommen aber nur rund 130 Euro von den Jobcentern rstattet und müssen folglich rund 160 Euro aus ihrem egelsatz an das Versicherungsunternehmen zahlen. Die inke hat die Bundesregierung schon Ende 2008 auf die- es Problem aufmerksam gemacht und für diesen verfas- ungswidrigen Zustand eine Lösung gefordert. Passiert t seitdem nichts. Die Politik, genauer gesagt die Bun- esregierung und die sie tragenden Koalitionen, also nion und SPD und nun Union und FDP, haben versagt. Ausbügeln musste dies nun das Bundessozialgericht. s hat im Januar 2011 klargestellt, dass die Jobcenter die esamten Krankenversicherungskosten übernehmen müs- en. Hier hätte ich mir innerhalb dieses Gesetzgebungs- erfahrens eine klare und politische Lösung gewünscht. as hat auch der Vermittlungsausschuss nicht geschafft. uch aus diesem Grund lehne ich diesen Gesetzentwurf b. Zweitens sind durch das GKV-Finanzierungsgesetz on Hartz IV betroffene gesetzlich Versicherte benach- iligt worden. In diesem Jahr müssen sie die kompletten usatzbeiträge selbst zahlen, wenn die Kasse das ver- ngt. Bislang gab es eine Härtefallregelung. Danach onnten die Hartz-IV-Behörden die Zusatzbeiträge we- igstens in Härtefällen übernehmen, wenn die Hilfebe- ürftigen in speziellen Behandlungsprogrammen ihrer asse eingeschrieben waren. Das betrifft chronisch ranke Hilfebedürftige, zum Beispiel Diabetiker, deren asse sich speziell um die Versorgung dieser Krankheit ümmert. Erhebt diese Kasse nun zufällig Zusatzbei- äge, dann bleibt den Hilfebedürftigen nur die Wahl wischen Pest und Cholera: Entweder sie wechseln die asse um den Preis, schlechter versorgt zu werden, oder ie zahlen ständig steigende Zusatzbeiträge, die gar nicht dem Hartz-IV-Satz berücksichtigt sind. Auch diese egelung hätte in dem Hartz-IV-Gesetz berücksichtigt erden müssen. Das ist nicht erfolgt, und auch deshalb hne ich dieses Gesetz ab. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. Februar 2011 10807 (A) ) )(B) Drittens: der Zusammenhang zwischen Armut und Gesundheit. Die Bundesregierung hat in der Antwort auf eine Große Anfrage der Linken bestätigt: Gesundheits- zustand und sozialer Status hängen eng zusammen. Das ärmste Fünftel hat eine bis zu zehn Jahre geringere Le- benserwartung als das reichste Fünftel in Deutschland. Zudem haben einige internationale Vergleichsstudien das folgende erstaunliche Ergebnis erbracht: Gleicht man die sozialen Verhältnisse mehr und mehr an, schafft man also mehr Gleichheit, dann profitieren die ärmeren Teile der Gesellschaft zwar gesundheitlich am meisten, aber auch die Reichen profitieren gesundheitlich. Dieses Gesetz kämpft nicht gegen Armut und schafft kein Mehr an Gleichheit, sondern es schreibt die Armutsgesetzge- bung namens Hartz fort. Daher ist es auch unter den Ge- sichtspunkten der Prävention und Gesundheitsförderung abzulehnen, und das werde ich tun. Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Bärbel Bas, Gerd Bollmann, Edelgard Bulmahn, Elvira Drobinski-Weiß, Elke Ferner, Angelika Graf (Rosenheim), Michael Hartmann (Wackernheim), Petra Hinz (Essen), Christel Humme, Josip Juratovic, Dr. Bärbel Kofler, Anette Kramme, Angelika Krüger-Leißner, Ute Kumpf, Steffen-Claudio Lemme, Gabriele Lösekrug-Möller, Caren Marks, Katja Mast, Hilde Mattheis, Manfred Nink, Heinz Paula, Dr. Carola Reimann, Karin Roth (Esslingen), Werner Schieder (Weiden), Kerstin Tack und Rüdiger Veit (alle SPD) zur namentlichen Abstimmung über die Beratung der Beschlussempfehlung des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsaus- schuss) zu dem Gesetz zur Ermittlung von Re- gelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Zusatzta- gesordnungspunkt 4) In dem Vermittlungsverfahren ist es gelungen, das so- genannte Bildungs- und Teilhabepaket gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf deutlich zu verbessern: Es konnte eine soziale Ausweitung erreicht werden, indem auch die Kinder von Wohngeldempfängern und -empfängerinnen dieses in Anspruch nehmen können. Durch die Änderung in der Trägerschaft vom Jobcen- ter zu den Kommunen und Landkreisen wird dafür ge- sorgt, dass Bürokratie vermieden und diejenigen mit der Erbringung der Leistungen beauftragt werden, die die Kompetenzen im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit haben. Zudem werden die finanziellen Voraussetzungen da- für geschaffen, dass – zuerst einmal bis 2013 befristet – 3 000 zusätzliche Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter an Schulen und sozialen Brennpunkten sich um Kinder und Jugendliche kümmern können. Für die Umsetzung des „Bildungs- und Teilhabe- pakets“ ist eine deutliche Entlastung der Kommunen und K ru E 2 2 z U M „ d L A w h F k z s w Z ta n u g g d A d e B s d F L v v s re d Ä R z u d V s h ri H s e d a U d S (C (D reise erreicht worden, indem der Bund die Finanzie- ng der Kosten der Grundsicherung im Alter und bei rwerbsminderung in drei Schritten – 2012: 45 Prozent, 013: 75 Prozent, 2014: 100 Prozent – bis zum Jahr 014 vollständig übernehmen wird. Bis 2013 erhöht sich udem die Beteiligung des Bundes an den Kosten der nterkunft im SGB II. Bei der Schaffung eines einheitlichen gesetzlichen indestlohns sowie der Durchsetzung des Prinzips Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ in der Zeitarbeit, wo- urch die Zahl derjenigen, die aufgrund unzureichender öhne ergänzende Leistungen der Grundsicherung für rbeitsuchende in Anspruch nehmen müssen, reduziert erden sollte, war aufgrund der bornierten Blockade- altung der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und DP und der von diesen Parteien regierten Bundesländer ein Ergebnis zu erzielen. Damit haben es diese Parteien u verantworten, dass auch zukünftig der Niedriglohn- ektor durch öffentliche Transferzahlungen finanziert erden muss. Gleichwohl konnte für den Bereich der eitarbeit eine Lohnuntergrenze in Höhe des jeweiligen riflichen Mindestlohnes erreicht werden; ebenso kön- en zukünftig für die Aus- und Weiterbildungsbranche nd die Sicherheitsdienstleistungsbranche Mindestlöhne elten. Allerdings ist die Ermittlung und Bemessung der Re- elbedarfe im SGB II und SGB XII weiterhin unbefrie- igend. Die von der SPD-Bundestagsfraktion in ihrem ntrag „Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes urch eine transparente Bemessung der Regelsätze und ine Förderung der Teilhabe von Kindern umsetzen“, undestagsdrucksache 17/3648, formulierten verfas- ungsrechtlichen Bedenken konnten nicht beseitigt wer- en, da die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und DP, die Bundesregierung und die CDU/CSU-geführten änder nicht bereit waren, an den zentralen Punkten des om Bundestag beschlossenen Gesetzes Änderungen orzunehmen. Die vom Bundesverfassungsgericht in einem Urteil vom 9. Februar 2010 geforderte transpa- nte, nachvollziehbare und realitätsgerechte Ermittlung er Regelbedarfe ist unterblieben; im Gegenteil haben ußerungen aus dem Kreis der Bundesregierung und der egierungskoalition deutlich gemacht, dass die Festset- ung der Regelbedarfe haushaltspolitisch motiviert ist nd eben nicht der Gewährleistung eines menschenwür- igen Existenzminimums dient. Damit wird die zentrale orgabe des Bundesverfassungsgerichtes nicht umge- etzt. Es bestehen insbesondere in folgenden Punkten er- ebliche verfassungsrechtliche Bedenken: Zirkelschlussproblematik: Das Bundesverfassungsge- cht hat eine eindeutige Vorgabe gemacht, diejenigen aushalte, deren Einkommen unterhalb der Bedarfs- chwellen des SGB II/SGB XII liegt, die aber nicht die ntsprechenden Leistungen in Anspruch nehmen – ver- eckt Arme –, bei der Bemessung der Referenzgruppe uszuschließen. Diese Vorgabe wurde nicht umgesetzt. nzulässige Zirkelschlüsse ergeben sich auch dadurch, ass alle Haushalte, die neben den Regelleistungen des GB II bzw. SGB XII weiteres Erwerbseinkommen er- 10808 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. Februar 2011 (A) ) )(B) zielen, in Gänze bei den Referenzhaushalten berücksich- tigt werden, selbst wenn sie nur einen einzigen Euro an zusätzlichen Einkünften erzielen. Allein die Berücksich- tigung derjenigen „Aufstocker“ und „Aufstockerinnen“, die nur ein Einkommen bis zu der Freibetragsgrenze von 100 Euro nach § 30 SGB II beziehen, führt dazu, dass der Regelbedarf in der Regelbedarfsstufe um 6 Euro ge- ringer ausfällt. Interner Ausgleich: In seinem Urteil hat das Bundes- verfassungsgericht das Statistikmodell, das auf den in der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe erfassten Ausgaben basiert, als eine geeignete Methode zur Er- mittlung der Regelbedarfe bezeichnet. Gleichzeitig hat das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber die Möglichkeit eingeräumt, politische Setzungen vorzuneh- men. Allerdings hat es dabei eine kohärente und nach- vollziehbare Methodenanwendung verlangt und insbe- sondere gefordert, dass die Regelbedarfe so zu ermitteln sind, dass für die Leistungsempfängerinnen und -emp- fänger, die in einzelnen Bereichen einen höheren Bedarf als den durchschnittlich ermittelten haben, ein interner Ausgleich möglich ist. Diese Anforderungen sind nicht umgesetzt worden, da eine willkürliche und methodisch falsche Herausrechnung von Verbrauchspositionen – so zum Beispiel einerseits die Ermittlung der Verkehrsaus- gaben auf Grundlage einer Sonderauswertung und ande- rerseits die Nichtberücksichtigung einzelner Verbrauchs- positionen in der Gesamterhebung – stattgefunden hat. Das Statistikmodell ist deshalb fehlerhaft angewendet worden. Größe der Referenzgruppe: Nicht nachzuvollziehen ist die Entscheidung, die Regelbedarfe von Erwachsenen auf der Grundlage der untersten 15 Prozent der Haus- halte durchzuführen und nicht mehr die untersten 20 Prozent als Referenzgruppe zu betrachten. Die Ver- kleinerung der Referenzgruppe erklärt sich einzig mit dem Ziel, die Anhebung der Regelbedarfe möglichst ge- ring ausfallen zu lassen. Dabei ist es auch methodisch nicht nachzuvollziehen, dass für die Ermittlung der Be- darfe von Kindern weiterhin auf die untersten 20 Prozent der Paarhaushalte mit Kind abgestellt wird; für diese un- terschiedliche Größe der Referenzgruppe gibt es keine systematische Begründung. Fortschreibung der in der EVS 2008 ermittelten Werte: Darüber hinaus wurde der Preisstand der in der EVS 2008 ermittelten Verbrauchsausgaben ursprünglich nur einmalig gemäß dem neu entwickelten „Mischindex“ fortgeschrieben. Die SPD-Bundestagsfraktion und die SPD-geführten Bundesländer konnten in den Verhand- lungen durchsetzen, dass nunmehr auch die Verände- rungsrate des ersten Halbjahres 2010 berücksichtigt wird. Dennoch erfolgt die so errechnete Erhöhung des Regelbedarfes um 3 Euro in der Regelbedarfsstufe 1 nicht systematisch korrekt bereits zum erstmaligen In- krafttreten der Regelbedarfe, sondern aufgrund des mas- siven Widerstandes der Bundesregierung und der Bun- destagsfraktionen von CDU/CSU und FDP erst zum 1. Januar 2012. Insgesamt ist festzuhalten, dass die Bundesregierung und die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und FDP z d d h v d m re s A K w lu d h B n lu v d s d e A K s d s d B w s 1 w g fe N b te le s d g z w b (C (D u keiner Zeit bereit waren, auf die von der SPD-Bun- estagsfraktion, den SPD-geführten Bundesländern und er gesamten Fachwelt geäußerten Bedenken einzuge- en. Es stellt sich daher die Frage der Abwägung, ob der erfassungswidrige Zustand der bisherigen Bemessung er Regelbedarfe fortbestehen soll oder ob einem Ver- ittlungsergebnis, das zwar mit großen verfassungs- chtlichen Risiken behaftet ist, aber auch große Fort- chritte bei der Bildungsteilhabe von Kindern, der usweitung von Mindestlöhnen und der Entlastung der ommunen beinhaltet, zugestimmt werden kann. Dabei ird es unzweifelhaft zu einer Überprüfung der Ermitt- ng und Festsetzung der Regelbedarfe durch das Bun- esverfassungsgericht kommen, wobei davon auszuge- en ist, dass das Bundesverfassungsgericht die von der undesregierung zu verantwortenden Regelbedarfe er- eut beanstanden wird. Allerdings ist durch das Vermitt- ngsergebnis sichergestellt, dass die Bildungsteilhabe on Kindern verbessert wird. In Würdigung des Gesamtergebnisses werden wir em Vermittlungsergebnis zustimmen, wobei wir hin- ichtlich der Ermittlung und Festsetzung der Regelbe- arfe unsere verfassungsrechtlichen Bedenken aufrecht- rhalten. nlage 5 Nachträglich zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Steinkohlefinanzierungsgesetzes (93. Sitzung, Tagesordnungspunkt 16) Dieter Jasper (CDU/CSU): Die christlich-liberale oalition hat sich darauf verständigt, die Revisionsklau- el aus dem Steinkohlefinanzierungsgesetz zu streichen, a sie im Widerspruch zum Vorschlag der EU-Kommis- ion für eine neue Steinkohlebeihilferegelung steht, in er die endgültige Stilllegung nicht wettbewerbsfähiger ergwerke geregelt wird. Der entsprechende Gesetzent- urf wurde vom Kabinett am 17. November 2010 be- chlossen. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 1. Februar 2011 entschieden, gegen diesen Gesetzent- urf keine Einwendungen zu erheben. Von dieser Entscheidung sind insbesondere die Bür- erinnen und Bürger in meinem Wahlkreis direkt betrof- n. Dieser Wahlkreis befindet sich im Münsterland in ordrhein-Westfalen. Er umfasst das gesamte Tecklen- urger Land sowie die Emsgemeinden Greven, Emsdet- n und Saerbeck. In Ibbenbüren im Tecklenburger Land liegt eine der tzten Steinkohlezechen in Deutschland. Hier wird chon seit langer Zeit hochwertige Anthrazitkohle geför- ert. Diese wird zu einem großen Teil im direkt anlie- enden hocheffizienten Kohlekraftwerk verfeuert und um anderen Teil für den regionalen Wärmemarkt ver- endet. Die wirtschaftliche und soziale Bedeutung des Berg- aus für die Stadt Ibbenbüren und die umliegenden Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. Februar 2011 10809 (A) ) )(B) Bergbaugemeinden Mettingen, Recke, Hopsten, Hörstel und Westerkappeln ist enorm. In der Bevölkerung und über alle gesellschaftlichen Gruppierungen hinweg herrscht eine hohe Akzeptanz. Im Bergbau sind derzeit direkt über 2 300 Menschen beschäftigt, im Bereich der Zulieferbetriebe sind im Laufe der Zeit mehrere Tausend Arbeitsplätze entstan- den. Auch im Bereich der Ausbildung leistet die Zeche ganz hervorragende und unverzichtbare Arbeit. Eine meiner Grundaussagen im Wahlkampf 2009 war, dass ich mich mit ganzer Kraft für den Erhalt des Stein- kohlenbergbaus gerade in unserer Region einsetzen werde. An dieses Versprechen habe ich mich gehalten und gemeinsam mit vielen Akteuren aus unserer Region und der Bundesregierung für den Erhalt des subventio- nierten Steinkohlenbergbaus in Deutschland gekämpft, als die EU-Kommission vorgeschlagen hat, den Ausstieg aus dem Steinkohlenbergbau bereits für das Jahr 2014 vorzusehen. Dieser Beschluss hat in meiner Heimatregion zu gro- ßen Irritationen und Verunsicherungen geführt. Der zwi- schen allen Beteiligten mühsam gefundene Kompro- miss, den Steinkohlenbergbau bis zum Jahr 2018 sozialverträglich zu beenden, sollte auf einmal nicht mehr gelten. Betriebsbedingte Kündigungen standen im Raum. Diese Situation konnten die Menschen im Tecklen- burger Land zu Recht nicht verstehen. Die Verlässlich- keit und die Glaubwürdigkeit politischer Entscheidun- gen standen auf dem Spiel. Schon sehr frühzeitig habe ich mich damals an unsere Kanzlerin Frau Dr. Angela Merkel mit der Bitte um Un- terstützung gewandt. Die Bundeskanzlerin hat ihre Hilfe zugesagt und sich in den folgenden Wochen und Monaten als Fels in der Brandung erwiesen und sich auf nationaler und europäi- scher Ebene nachhaltig und unbeirrbar für den Erhalt der ursprünglichen Regelung des Steinkohlefinanzierungs- gesetzes eingesetzt. Besondere Unterstützung haben wir auch durch den Chef des Bundeskanzleramtes, Ronald Pofalla, und den Parlamentarischen Staatssekretär im Wirtschaftsministe- rium, Peter Hintze, erfahren. Insbesondere durch ihre unermüdliche Arbeit auf europäischer Ebene konnte in letzter Konsequenz erreicht werden, dass der Vorschlag der EU-Kommission im Hinblick auf einen Ausstieg im Jahr 2014 revidiert wurde. Das war ein wirklich seltener und bemerkenswerter Vorgang. Der Ausstieg aus dem Steinkohlebergbau in Deutschland und in meiner Hei- matregion kann jetzt sozialverträglich gestaltet werden. Kein Bergmann fällt ins Bergfreie. Das ist die gute Nachricht, und ich möchte allen Beteiligten ausdrücklich für ihren enormen Einsatz danken. Leider gab es aber auch zwei bittere Pillen zu schlu- cken. Zum einen müssen die gewährten Beihilfen schneller als ursprünglich geplant zurückgezahlt werden. H s s R T z h k s s w A g b s W b e e D n A s b R s m e le n n d e D g v n n H a n V A u A d tr w G (C (D ier besteht aber die Hoffnung, dass sich dies durch zu- ätzliche Anstrengungen und Bemühungen vor Ort reali- ieren lässt. Weit problematischer ist der Wegfall der sogenannten evisionsklausel. Hier ist gerade unser Standort im ecklenburger Land betroffen. Die EU-Kommission hat ur Voraussetzung der Revidierung ihres Beschlusses insichtlich eines vorzeitigen Ausstiegs aus dem Stein- ohlebergbau gemacht, dass die Stilllegung der deut- chen Bergbaubetriebe unumkehrbar sein muss. Aus die- em Grund musste von deutscher Seite zugestanden erden, dass die im Jahr 2012 geplante Überprüfung des usstiegsbeschlusses aus dem Steinkohlefinanzierungs- esetz nicht mehr durchgeführt wird. Viele Bergleute ha- en aber ihre Hoffnung auf diese Revisionsklausel ge- etzt, wie realistisch das auch immer gewesen sein mag. Nach heutigem Stand würde eine Überprüfung der ettbewerbsfähigkeit des deutschen Steinkohlenberg- aus wahrscheinlich zu keinem anderen Ergebnis als vor inigen Jahren führen; dennoch wäre das noch immer ine, wenn auch geringe, Chance für den Bergbau in eutschland und bei uns gewesen. Diese Chance gibt es un nicht mehr. Der von der EU geforderte endgültige usstieg wird unumkehrbar. Das wichtigste Ziel eines ozialverträglichen Ausstiegs aus dem Steinkohlenberg- au ist jedoch erreicht worden. Der von mir gewünschte und propagierte Erhalt der evisionsklausel ist nicht gelungen. In dem Bewusst- ein, dass das Mögliche erreicht worden ist, fühle ich ich dennoch an mein Versprechen gebunden und werde inem Streichen der Revisionsklausel aus dem Steinkoh- finanzierungsgesetz nicht zustimmen. Es ist aber nicht ur das Einlösen dieses Versprechens, das meine Ableh- ung des Gesetzes begründet. Ich möchte auch meiner tiefen Überzeugung Aus- ruck verleihen, dass es meines Erachtens ein Fehler ist, ine der letzten nationalen Energiereserven, die wir in eutschland haben, aufzugeben. Bei aller wünschenswerten Förderung alternativer, re- enerativer Energieträger halte ich es für fahrlässig, die orhandenen fossilen Energieträger wie die Steinkohle icht weiter zu nutzen. Für mich ist ein Energiemix anzustreben, der nicht ur sauber, sondern auch sicher und bezahlbar ist. ierzu könnte die Steinkohle, gerade die Anthrazitkohle us Ibbenbüren, einen guten Beitrag leisten. Trotz meiner grundsätzlichen Bedenken möchte ich och einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass ich die erlässlichkeit unserer Kanzlerin und die konsequente rbeit der Regierungsmitarbeiter sehr zu würdigen weiß nd meine Ablehnung des Gesetzes keine Kritik an ihrer rbeit ist. Im Gegenteil: Mir ist bewusst, dass ohne iese Unterstützung das wichtigste Ziel eines sozialver- äglichen Ausstiegs bis zum Jahr 2018 niemals erreicht orden wäre. Dennoch werde ich aus den genannten ründen das Gesetz in der vorliegenden Form ablehnen. 10810 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. Februar 2011 (A) ) )(B) Anlage 6 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 879. Sitzung am 11. Fe- bruar 2011 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Ab- satz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen: – Gesetz zur Umsetzung der Zweiten E-Geld-Richt- linie – Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschlie- ßung gefasst: Der Bundesrat bittet die Bundesregierung erneut, in das Energiesteuergesetz zu Gunsten einer klima- und umweltfreundlichen Versorgung eine Regelung zur steuerlichen Entlastung von Fernwärme aufzuneh- men. Begründung: Die Fernwärme leistet einen wesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Klima- und Umweltziele Deutsch- lands. Insbesondere in Verbindung mit der Kraft- Wärme-Kopplung (KWK) sowie bei der Nutzung von Abwärme bietet sie eine hocheffiziente Verwen- dung regenerativer und fossiler Energieträger sowie die Nutzung erneuerbarer Energien für Ballungs- räume, die ein relativ begrenztes Dachpotenzial und eingeschränkte Möglichkeiten für die Nutzung von Wärmepumpen auf der Basis von Erd- oder Umwelt- wärme aufweisen. Darüber hinaus reduzieren mo- derne hocheffiziente Fernwärmeanlagen im Ver- gleich zu Einzelheizungen die Bildung von Feinstaub und luftgetragenen Schadstoffen und tragen somit zu einer Verbesserung der Luftqualität in städtischen Verdichtungsräumen bei. Eine steuerliche Entlastung der Fernwärme im Ener- giesteuergesetz ist wichtig und notwendig, um das von der Bundesregierung gesetzte Ziel, den KWK- Anteil an der gesamten Stromerzeugung bis 2020 auf 25 Prozent zu erhöhen, nicht zu gefährden. Neben KWK-Anlagen sind Heizwerke ein wichtiger und notwendiger Bestandteil in den meisten Fern- wärmenetzen. Sie gewährleisten nicht nur die effi- ziente Abdeckung von Bedarfsspitzen, sondern auch den ökologisch und ökonomisch sinnvollen Ausbau von Wärmenetzen. Die an die Fernwärmenetze angeschlossenen Heiz- systeme unterliegen in der Regel dem Emissionshan- del und treten auf dem Wärmemarkt in Konkurrenz mit anderen Heizlösungen, die nicht am Emissions- handel teilnehmen, sodass keine vergleichbaren Aus- gangsbedingungen auf dem Wärmemarkt bestehen. Durch die steuerliche Entlastung könnten bestehende Wettbewerbsnachteile zu Gunsten der Fernwärme – – – – – – – – (C (D abgebaut und ein Beitrag zur Vermeidung der Steige- rung der Mietnebenkosten geleistet werden. Zweites Gesetz zur Änderung der Vorschriften zum begünstigten Flächenerwerb nach § 3 des Aus- gleichsleistungsgesetzes und der Flächenerwerbsver- ordnung (Zweites Flächenerwerbsänderungsge- setz – 2. FlErwÄndG) Gesetz zur Anpassung des deutschen Rechts an die Verordnung (EG) Nr. 380/2008 des Rates vom 18. April 2008 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatenangehörige Gesetz zu dem Zusatzprotokoll vom 28. Januar 2003 zum Übereinkommen des Europarats vom 23. November 2001 über Computerkriminalität betreffend die Kriminalisierung mittels Compu- tersystemen begangener Handlungen rassisti- scher und fremdenfeindlicher Art Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2008/913/Jl des Rates vom 28. November 2008 zur strafrechtlichen Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Frem- denfeindlichkeit und zur Umsetzung des Zusatz- protokolls vom 28. Januar 2003 zum Überein- kommen des Europarats vom 23. November 2001 über Computerkriminalität betreffend die Krimi- nalisierung mittels Computersystemen begange- ner Handlungen rassistischer und fremdenfeindli- cher Art Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Ein- setzung eines Nationalen Normenkontrollrates Gesetz zur Neuregelung des Post- und Telekommu- nikationssicherstellungsrechts und zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie im Eichgesetz sowie im Geräte- und Produktsi- cherheitsgesetz und zur Änderung des Verwal- tungskostengesetzes, des Energiewirtschaftsgeset- zes und des Energieleitungsausbaugesetzes Gesetz zu dem Protokoll vom 23. Juni 2010 zur Änderung des Protokolls über die Übergangsbe- stimmungen, das dem Vertrag über die Europäi- sche Union, dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union und dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft beigefügt ist Der Bundesrat stellt fest, dass das Gesetz gemäß Ar- tikel 23 Absatz 1 des Grundgesetzes seiner Zustim- mung bedarf. Begründung: Wie das Bundesverfassungsgericht in seinem Lissa- bon-Urteil (Urteil des Zweiten Senats vom 30. Juni 2009, 2 BvE 2/08, 2 BvE 5/08, 2 BvR 1010/08, 2 BvR 1022/08, 2 BvR 1259/08, 2 BvR 182/09, Rn. 243) festgestellt hat, gilt für die europäische Integration der besondere Gesetzesvorbehalt des Artikels 23 Absatz 1 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. Februar 2011 10811 (A) ) )(B) Satz 2 und ggf. Satz 3 GG, wonach Hoheitsrechte nur durch Gesetz und mit Zustimmung des Bundesrates übertragen werden können. Dieser Gesetzesvorbehalt ist „zur Wahrung der Integrationsverantwortung und zum Schutz des Verfassungsgefüges so auszulegen, dass jede Veränderung der textlichen Grundlagen des europäischen Primärrechts erfasst wird. Die Gesetz- gebungsorgane des Bundes betätigen somit auch bei vereinfachten Änderungsverfahren oder Vertragsab- rundungen, bei bereits angelegten, aber der Konkreti- sierung durch weitere Rechtsakte bedürftigen Zustän- digkeitsveränderungen und bei Änderung der Vorschriften, die Entscheidungsverfahren betreffen, ihre dem Ratifikationsverfahren vergleichbare politi- sche Verantwortung. Dabei bleibt ein der Ratifikati- onslage entsprechender Rechtsschutz gewahrt.“ Wenn der besondere Gesetzesvorbehalt des Artikels 23 Absatz 1 GG, wie auch im Integrationsverantwor- tungsgesetz klargestellt, schon bei vereinfachten und besonderen Vertragsänderungsverfahren, der Anwen- dung von Brückenklauseln oder der Flexibilitätsklau- sel Anwendung findet, so muss dies erst recht bei Vertragsänderungen im ordentlichen Änderungsver- fahren nach Artikel 48 Absatz 2 bis 4 EUV wie hier gelten. - Gesetz zu dem Änderungsprotokoll vom 25. Mai 2010 zum Abkommen vom 17. Oktober 1962 zwi- schen der Bundesrepublik Deutschland und Ir- land zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen so- wie der Gewerbesteuer - Gesetz zu dem Abkommen vom 29. März 2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und St. Vincent und die Grenadinen über die Unter- stützung in Steuer- und Steuerstrafsachen durch Informationsaustausch - Gesetz zu dem Abkommen vom 7. Juni 2010 zwi- schen der Bundesrepublik Deutschland und St. Lucia über den Informationsaustausch in Steuer- sachen - Gesetz zu dem Protokoll vom 17. Juni 2010 zur Änderung des Abkommens vom 8. März 2001 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Malta zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen - Gesetz zu dem Übereinkommen des Europarats vom 16. Mai 2005 zur Verhütung des Terrorismus - Gesetz zu dem Europa-Mittelmeer-Luftverkehrsab- kommen vom 12. Dezember 2006 zwischen der Euro- päischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten ei- nerseits und dem Königreich Marokko andererseits (Vertragsgesetz Europa-Mittelmeer-Luftverkehrs- abkommen – Euromed LuftvAbkG-Marok) Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat mit- geteilt, dass sie den Antrag Naturlandschaft Senne er- h p 1 m d n m U n (C (D alten – Beteiligungsrechte beim Ausbau des Trup- enübungsplatzes gewährleisten auf Drucksache 7/2483 zurückzieht. Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben itgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Absatz 3 Satz 2 er Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den achstehenden Vorlagen absieht: Ausschuss für Wirtschaft und Technologie – Unterrichtung durch die Bundesregierung Achtzehntes Hauptgutachten der Monopolkommission 2008/2009 – Drucksachen 17/2600, 17/2971 Nr. 1.6 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Jahresgutachten 2010/11 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung – Drucksache 17/3700 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Achtzehntes Hauptgutachten der Monopolkommission 2008/2009 – Drucksache 17/2600 – hier: Stellungnahme der Bundesregierung – Drucksachen 17/4305, 17/4499 Nr. 1.8 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Jahreswirtschaftsbericht 2011 der Bundesregierung – Drucksache 17/4450 – Ausschuss Verkehr, Bau und Stadtentwicklung – Unterrichtung durch die Bundesregierung Zwischenbericht der Bundesregierung über die Verbes- serung von Infrastruktur und Marketing für den Was- sertourismus in Deutschland – Drucksachen 17/2538, 17/2971 Nr. 1.4 – Petitionsausschuss – Bericht gemäß § 56a GO-BT des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Technikfolgenabschätzung (TA) Öffentliche elektronische Petitionen und bürgerschaftli- che Teilhabe – Drucksachen 16/12509, 17/591 Nr. 1.8 – Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben itgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden nionsdokumente zur Kenntnis genommen oder von ei- er Beratung abgesehen hat. Auswärtiger Ausschuss Drucksache 17/4509 Nr. A.2 EuB-BReg 129/2010 Drucksache 17/4509 Nr. A.3 EuB-BReg 134/2010 Drucksache 17/4509 Nr. A.4 EuB-EP 2095; P7_TA-PROV(2010)0419 Drucksache 17/4598 Nr. A.2 EuB-EP 2117; P7_TA-PROV(2011)0490 10812 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. Februar 2011 (A) (C) V Rechtsausschuss Drucksache 17/3955 Nr. A.3 Ratsdokument 15319/10 Finanzausschuss Drucksache 17/4509 Nr. A.11 Ratsdokument 17849/10 Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Drucksache 17/4509 Nr. A.17 Ratsdokument 17296/10 Drucksache 17/4509 Nr. A.18 Ratsdokument 17565/10 Drucksache 17/4509 Nr. A.19 Ratsdokument 17678/10 Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Drucksache 17/1492 Nr. A.27 EuB-EP 2013; P7_TA-PROV(2010)0039 Drucksache 17/1821 Nr. A.10 EuB-EP 2015; P7_TA-PROV(2010)0046 Drucksache 17/2580 Nr. A.9 EuB-EP 2045; P7_TA-PROV(2010)0182 Verteidigungsausschuss Drucksache 17/2071 Nr. A.27 Ratsdokument 8443/10 Drucksache 17/2071 Nr. A.28 Ratsdokument 8585/10 Drucksache 17/2994 Nr. A.47 EuB-EP 2065; P7_TA-PROV(2010)0285 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 17/790 Nr. 1.40 Ratsdokument 17559/08 Drucksache 17/1492 Nr. A.30 Ratsdokument 8898/10 Drucksache 17/1492 Nr. A.31 EuB-EP 2010; P7_TA-PROV(2010)0019 Drucksache 17/1492 Nr. A.32 Ratsdokument 7438/10 Drucksache 17/2224 Nr. A.7 Ratsdokument 9955/10 Drucksache 17/2408 Nr. A.30 Ratsdokument 10230/10 Drucksache 17/2408 Nr. A.31 Ratsdokument 10554/10 Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe Drucksache 17/3791 Nr. A.18 EuB-EP 2071; P7_TA-PROV(2010)0310 Drucksache 17/3791 Nr. A.19 EuB-EP 2075; P7_TA-PROV(2010)0350 Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Drucksache 17/4338 Nr. A.19 Ratsdokument 16146/10 Ausschuss für Kultur und Medien Drucksache 17/2408 Nr. A.35 EuB-EP 2029; P7_TA-PROV(2010)0129 Offsetdrucker ertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln (D (B) e , - ) i, Bessemerstraße 83–91, 1 Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de 7980 94. Sitzung Berlin, Freitag, den 25. Februar 2011 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Norbert Lammert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Die Protokollführer haben einen Zwischenruf des

    Parlamentarischen Staatssekretärs Hans-Joachim Otto
    von der Regierungsbank aus festgehalten, den ich nicht
    gehört habe, der aber nach unseren Regeln erstens unzu-
    lässig ist und zweitens, wenn er aus den Reihen der Ab-
    geordneten erfolgt wäre, von mir als unparlamentarisch
    gerügt worden wäre.

    Damit können wir den Punkt hoffentlich abschließen.

    Wir kommen nun zum Tagesordnungspunkt 10 a und b:

    a) Erste Beratung des von der Bundesregierung ein-
    gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Rege-
    lung des Beschäftigtendatenschutzes

    – Drucksache 17/4230 –
    Überweisungsvorschlag:
    Innenausschuss (f)

    Rechtsausschuss
    Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
    Ausschuss für Arbeit und Soziales
    Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
    Ausschuss für Kultur und Medien

    b) Erste Beratung des von den Abgeordneten
    Dr. Konstantin von Notz, Beate Müller-Gem-
    meke, Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordne-
    ter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
    NEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur
    Verbesserung des Schutzes personenbezogener
    Daten der Beschäftigten in der Privatwirt-
    schaft und bei öffentlichen Stellen

    – Drucksache 17/4853 –
    Überweisungsvorschlag:
    Innenausschuss (f)

    Rechtsausschuss
    Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
    Ausschuss für Arbeit und Soziales

    Nach einer interfraktionellen Vereinbarung soll die
    Aussprache dazu 45 Minuten dauern. – Ich höre keinen
    Widerspruch. Dann können wir so verfahren.

    Ich erteile das Wort dem Bundesinnenminister
    Dr. Thomas de Maizière.

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    (C (D Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister des Inern: Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir eraten heute – ich füge leise hinzu: endlich – in erster esung den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum eschäftigtendatenschutz. Wir greifen damit ein Thema uf, das seit vielen Jahren diskutiert wird und das nach tlichen Datenschutzskandalen in großen deutschen Unrnehmen in den Mittelpunkt des Interesses gerückt ist. esetzliche Regelungen gibt es bis heute nur vereinzelt. ieles ist der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte überssen. Wir beschäftigen uns jetzt mit diesem Gesetzenturf, um für mehr Rechtssicherheit zu sorgen und einen erechten Ausgleich zwischen den Interessen der Arbeiteber und den Interessen der Arbeitnehmer zu finden. Warum ist das so schwierig? Weil eben die Interessen nd die betrieblichen Fallgestaltungen im Einzelnen sehr nterschiedlich sind. Arbeitnehmer wollen zum Beispiel or Bespitzelung und Überwachung geschützt werden. rbeitgeber wollen etwa durch den Einsatz neuer Inforationstechnologien geordnete Betriebsabläufe haben, odurch automatisch Erkenntnisse über Beschäftigte anllen. Arbeitgeber wollen Korruption bekämpfen – das rwartet die Öffentlichkeit von ihnen –; Arbeitnehmer ollen nicht unter Korruptionsverdacht gestellt werden. ll das sind berechtigte Interessen, die in geordneter eise in einen Ausgleich gebracht werden müssen. Wir aben mit diesem Gesetzentwurf den Versuch unternomen, das zu erreichen. Der vorliegende Gesetzentwurf enthält Regelungen um Fragerecht des Arbeitgebers im Bewerbungsverfahn. Die klassische Frage an Frauen in diesem Zusamenhang ist: Sind Sie eigentlich schwanger, ja oder ein? In diesem Gesetzentwurf ist geregelt, ob diese rage gestellt werden darf, was mit der Antwort darauf assiert und vieles andere mehr. Behandelt wird darin auch die Zulässigkeit ärztlicher nd sonstiger Untersuchungen. Wir erinnern uns, dass anche Unternehmen selbst dann sämtliche infrage ommenden Mitarbeiter aufgefordert haben, einen Blutst zu machen, wenn bei ihnen keine Tätigkeiten ausgebt werden, die mit Blutkonserven oder Ähnlichem zu n haben. Darüber hinaus werden in diesem Gesetzentwurf Fraen der Videoüberwachung und der Nutzung von Teleommunikationsdiensten am Arbeitsplatz geklärt. Letzres ist ein sehr schwieriges Thema. Zu klären ist etwa: enn man gegen Abrechnung privat telefonieren darf, arf dann der Arbeitgeber feststellen, mit wem man teleniert hat, um Klarheit darüber zu gewinnen, ob ein Tefonat privat war? Auch das ist eine schwierige Abwäung. Außerdem geht es um die Nutzung von Ortungssysteen, etwa um GPS bei Spediteuren. Während ein Spediur etwa wissen möchte, wo sein Lkw ist, möchte der etreffende Fahrer nicht dahin gehend überwacht weren, wohin er sich bewegt. Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister des Innern )





    (A) )

    An diesen Beispielen sieht man, dass die Interessen
    von Arbeitgeber und Arbeitnehmer immer in berechtig-
    ter Weise unterschiedlich sind.

    Die Bundesregierung hat für diesen Gesetzentwurf
    Kritik erfahren: sowohl von Arbeitgebern als auch von
    Gewerkschaften. Normalerweise freut man sich nicht,
    wenn man von zwei Seiten kritisiert wird. Wenn hier
    aber die eine Seite sagt: „Das geht zu weit“, und die an-
    dere Seite sagt: „Das geht nicht weit genug“, dann haben
    wir, glauben wir, einen ausgewogenen Entwurf vorge-
    legt.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)


    Lassen Sie mich kurz auf ein paar Beispiele eingehen.

    Umfangreich diskutiert wird das Thema der heimlichen
    Videoüberwachung. Nach diesem Gesetzentwurf soll die
    heimliche Videoüberwachung im Beschäftigungsverhält-
    nis ausnahmslos verboten werden. Es handelt sich um
    eine Vorschrift, mit der zugunsten des Datenschutzes der
    Arbeitnehmer über die geltende Rechtsprechung hinaus-
    gegangen wird. Nach geltender Rechtsprechung ist die
    heimliche Videoüberwachung als letztes Mittel zur Auf-
    klärung von Straftaten zulässig. Das wollen wir ändern.
    Wir glauben, dass es nicht sinnvoll ist, dass es in unserem
    Land eine heimliche Videoüberwachung von Arbeitneh-
    mern geben soll.


    (Dr. Axel Troost [DIE LINKE]: Aber eine offene!)


    Gleichwohl besteht die Möglichkeit – Sie sagen es –,
    kritische Bereiche durch eine offene Videoüberwachung
    zu schützen – das wird in diesem Gesetzentwurf klar be-
    nannt –, zum Beispiel Kassenbereiche in Supermärkten
    und Einkaufshallen. Dort werden dann beispielsweise
    Ladendiebe mit einer Videokamera gefilmt. Aber man
    kann einen Ladendieb nicht filmen, ohne automatisch
    das Verhalten der Kassiererin mit zu erfassen.


    (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Tja!)


    Wenn die Videoaufzeichnung offen geschieht, wenn die
    Mitarbeiter darüber also informiert sind – all das ist in
    diesem Gesetzentwurf vorgesehen –, dann ist eine solche
    Überwachung meines Erachtens dringend geboten und
    notwendig, und sie ist hier auch vorgesehen. Ausdrück-
    lich ausgenommen sind Sanitär-, Umkleide- oder Schlaf-
    räume. Diese Teile von Arbeitsstätten werden privat ge-
    nutzt und sollen überhaupt nicht videoüberwacht werden.

    Ein weiteres schwieriges Thema war der automati-
    sche Datenabgleich. Wir wollen nicht, dass es Korrup-
    tion in großen Unternehmen gibt. Gleichzeitig wollen
    wir die Mitarbeiter nicht unter einen Generalverdacht
    stellen. Deswegen ist es in bestimmten Fällen – ich
    denke etwa an die Mitarbeiter einer Vergabeabteilung –
    und unter bestimmten Voraussetzungen, die ich aus Zeit-
    gründen jetzt nicht näher erläutern will, möglich, dass
    man Kontodaten der Beschäftigten mit Kontodaten be-
    stimmter Auftragnehmer, also solcher Firmen, an die
    von der jeweiligen Abteilung Aufträge vergeben werden,
    abgeglichen werden, auch wenn es keinen konkreten

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    (C (D erdacht gibt. Ein automatischer Datenabgleich ist unter estimmten Voraussetzungen zur präventiven Korruponsbekämpfung notwendig. Wir halten das für richtig. Ich will noch kurz einige Vorschläge von uns erwähen, über die noch diskutiert wird. Ein Punkt sind die Betriebsvereinbarungen. Ich will en damit verbundenen Interessengegensatz kurz erläurn. Warum soll eigentlich der Gesetzgeber klüger sein ls die Betroffenen vor Ort? Wenn Arbeitgeber und Beiebsräte eine Vereinbarung geschlossen haben, dass mit ersonenbezogenen Daten in einer bestimmten Weise mgegangen wird, warum soll das in dem Gesetz eigentch untersagt werden? (Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann brauchen wir überhaupt kein Gesetz mehr!)


    Die einen sagen: Jawohl, das ist eine Stärkung der Ta-
    fautonomie und der Partnerschaft im Betrieb. Da hat
    ine Betriebsvereinbarung Vorrang vor dem Gesetz. –
    as sagen viele. Die anderen fragen: Wie sind eigentlich
    ie Machtverhältnisse in den Betrieben? Bei großen Un-
    rnehmen mit 100 000 Beschäftigten mag das gehen.
    ber wie ist es bei einem kleinen mittelständischen Be-
    ieb mit 50 Beschäftigten? Wie stark ist da der Betriebs-
    t gegenüber dem Betriebsinhaber? Kann nicht durch

    ine Betriebsvereinbarung das Schutzniveau dieses Ge-
    etzes unterlaufen werden?

    Wir haben vorgeschlagen, dass Betriebsvereinbarun-
    en Vorrang vor dem Gesetz haben, aber das Schutzni-
    eau des Gesetzes nicht unterschreiten dürfen. Das ist
    mstritten. Ich bin gespannt, was im Gesetzgebungsver-
    hren dabei herauskommt.


    (Gerold Reichenbach [SPD]: Das ist schon ein halber Rückzug! Und das schon bei der Gesetzeseinbringung!)


    Der zweite Punkt, der in diesem Zusammenhang
    benso interessant ist, ist die Frage: Wie ist es eigentlich
    it der Einwilligung des Betroffenen? Ist die Einwilli-

    ung des Betroffenen für ein System, das auf Freiheit
    eruht, nicht wichtiger als die Weisheit des Gesetzge-
    ers? Das ist ein starkes Argument.

    Wenn jemand eingestellt werden will und der Arbeit-
    eber sagt: „Du bekommst die Stelle aber nur, wenn du
    ine Blutprobe abgibst“ – Blutproben sind nach dem Ge-
    etz an sich verboten –, dann ist der Arbeitnehmer, der
    ie Stelle haben will, nicht besonders frei darin, zu sa-
    en: Nein, du bekommst keine Blutprobe. – Daraufhin
    agt nämlich der Arbeitgeber: Dann bekommst du die
    telle leider nicht. – Er würde es zwar nicht direkt so sa-
    en, aber sich so verhalten. Somit muss nach unserer
    uffassung auch die Einwilligung Grenzen haben. Auch
    a sagen wir: Das Schutzniveau darf in bestimmten Fäl-
    n, etwa bei ärztlichen Eingriffen, wie es der Gesetzge-
    er sagt, auch durch eine Einwilligung nicht ausgehebelt
    erden.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP – Jan Korte [DIE LINKE]: Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister des Innern )





    (A) )

    Aber warum schreiben Sie es dann ins Ge-
    setz?)

    Auch dazu gibt es unterschiedliche Auffassungen.
    Auch das wird sicherlich Gegenstand der Anhörung
    sein. Ich sage das nur deswegen, weil das ein wichtiger
    Punkt ist, der deutlich macht, dass wir dieses Gesetz
    nicht hinbekommen, ohne dass wir immer einen Abwä-
    gungsprozess zwischen den berechtigten Interessen des
    Arbeitnehmers und des Arbeitgebers, des Betriebsrats
    gegenüber dem Gesetzgeber und des Einzelnen gegen-
    über dem Gesetzgeber machen.

    Ich denke, wir haben hier einen ausgewogenen Kom-
    promiss vorgelegt. Ich freue mich auf die Debatte in den
    Ausschüssen und im weiteren Gesetzgebungsverfahren
    und hoffe auf einen zügigen Abschluss dieser Beratun-
    gen.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)




Rede von Dr. Norbert Lammert
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

Nächster Redner ist der Kollege Gerold Reichenbach

für die SPD-Fraktion.


(Beifall bei der SPD)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Gerold Reichenbach


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und

    Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister, es sind Da-
    tenskandale bei der Telekom und bei der Bahn angespro-
    chen worden. 150 000 E-Mails von Mitarbeitern wurden
    überwacht. Lidl filmte seinen Mitarbeiterinnen und Mit-
    arbeitern bis in die Toiletten hinterher. All das macht
    deutlich: Es gibt einen erheblichen Regelungsbedarf.
    Denn in einem freiheitlichen Rechtsstaat wie der Bun-
    desrepublik Deutschland muss der Grundsatz gelten:
    Grundrechte machen nicht vor dem Werkstor halt. Da
    unterscheiden wir uns von Ihrem Regierungsentwurf.

    Es kann die Frage des Eingriffs in Persönlichkeits-
    rechte, in die Hoheit über die eigenen Daten, die durch
    Bundesverfassungsgerichtsurteile mehrfach gestärkt wor-
    den ist, nicht zu einem Abwägungsgegenstand zwischen
    dem Schutz der Arbeitnehmerrechte auf der einen Seite
    und betrieblichen Interessen auf der anderen Seite ge-
    macht werden. Vielmehr muss deutlich werden, dass
    auch vom Grundgesetz her unterschiedliche Rechtsgüter
    gegeneinander stehen. Das ist der Grund, warum wir ge-
    sagt haben: Auch weil es – dies haben Sie gerade deut-
    lich gemacht – im Machtgefüge ein Ungleichgewicht
    zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gibt, weil man
    Arbeitnehmer nicht wie einen Kunden behandeln kann,
    der irgendwo im Internetverkehr einem Anbieter gegen-
    übertritt, müssen die Regelungen zum Arbeitnehmerda-
    tenschutz im Arbeitsrecht vorgenommen werden und
    nicht im Datenschutzrecht. Dafür gibt es eine ganze
    Reihe von Gründen. Wir haben eine Fülle arbeitsrechtli-
    cher Schutzvorschriften, zu denen es eine umfangreiche
    Rechtsprechung gibt. Wir haben auf der anderen Seite
    eine allgemeine Rechtsprechung zum Datenschutzrecht.
    Sie erwecken mit Ihrer Einbringungsrede den Eindruck,

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    (C (D ass Sie an zwei Stellen faktisch bereits den Rückzug ngeboten haben, nämlich bei der Frage, ob vom Schutziveau des Gesetzes zum einen per Betriebsvereinbarung nd zum anderen per mehr oder weniger freiwilliger inwilligung des Arbeitnehmers abgewichen werden ann. Deswegen halten wir den Weg, den die Sozialdemoraten vorgeschlagen haben – unser Gesetzentwurf liegt ngst vor, und zwar vor dem Ihren – und den jetzt auch ie Grünen mit ihrem Gesetzentwurf einschlagen, für en richtigen. Der Schutz der Arbeitnehmerinnen und rbeitnehmer hat nicht im Datenschutzrecht stattzufinen, sondern im Arbeitsrecht. Man stellt sich die Frage: Warum gehen Sie diesen eg nicht? Eine Antwort ist schon deutlich geworden: ie wollen die Arbeitnehmerrechte zum Abwägungsgeenstand machen. Sie wollen mit Ihrem Gesetzentwurf ffensichtlich einen Teil dessen, was in der Arbeitsrechtprechung inzwischen erreicht wurde, über das Datenchutzrecht zumindest relativieren oder den Arbeitgeern mit sehr weit gefassten Begrifflichkeiten eine uslegungsmöglichkeit eröffnen. Ich nenne Ihnen ein Beispiel. Über das Datenschutzcht führen Sie einen Umstand ein, den es bislang im rbeitsrecht nicht gibt: Beim bloßen Verdacht des Areitgebers, beim Arbeitnehmer könne keine Eignung ehr vorliegen, dürfen jetzt auch während des laufenden rbeitsverhältnisses medizinische und psychologische ignungstests vorgenommen werden. Bislang war das ur aufgrund arbeitsschutzrechtlicher Bestimmungen öglich und nicht aufgrund einer Abwägung oder eines erdachtsmoments seitens des Arbeitgebers. Das ist eine lare Abweichung gegenüber dem geltenden Arbeitscht, die Sie jetzt im Datenschutzrecht vornehmen, und war zulasten des Arbeitnehmers. Die im Übrigen bereits durch EuGH-Rechtsprechung erbotene Frage nach einer Schwangerschaft taucht bei nen in dem entsprechenden Passus nicht mehr auf. Es eht dort nur noch um Behinderungsgründe. Auch hier ird deutlich, wo die Reise hingehen soll. Die Begriffe, die Sie verwenden, sind sämtlich unbetimmt. Das zeigt sich unter anderem bei der Frage der erhinderung von Korruption, wie Sie das gerade angeprochen haben, oder bei der Einhaltung von Complince. Bei der Compliance stelle ich mir die Frage: Wam führen Sie diesen unbestimmten Begriff in der egründung ein? Compliance bedeutet eigentlich nichts nderes, als sich an Recht und Gesetz zu halten. Das ist unserem Entwurf deutlich geworden, und zwar, wenn s darum geht, Straftaten oder Verstöße gegen gesetzlihe Regelungen oder Verordnungen zu verhindern. Sie aber verwenden einen Compliance-Begriff, der em Belieben des Unternehmens und der Definitionshoeit des Arbeitgebers unterliegt. Wenn man schon diesen odernen Begriff verwenden will, dann nur, wenn die ompliance und die Maßnahmen zu ihrer Durchsetzung er Mitbestimmung unterliegen und nicht allein der Abägung und des Wertsetzens des Arbeitgebers. Gerold Reichenbach )





    (A) )

    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/
    DIE GRÜNEN – Zurufe von der FDP: O
    wei!)

    Es kommt ein weiterer Punkt hinzu. Viele Unterneh-
    men sind international aufgestellt. In die Compliance-
    Regelungen der Unternehmen fließen teilweise Rechts-
    normen aus anderen Ländern ein. Wollen Sie diese Nor-
    men dann auch zum Gegenstand der Abwägungsbefug-
    nisse des Arbeitgebers machen?

    Wenn man sich Ihren Gesetzentwurf anschaut, dann
    stellt man beispielsweise in den Regelungen des § 32 d
    Abs. 3 oder des § 32 e fest, dass es einen Großteil der
    Skandale, die wir bislang bei der Telekom oder der Bahn
    erlebt haben, so nicht mehr geben wird. Denn nach den
    Regelungen Ihres Gesetzentwurfes würden diese Vor-
    gänge legalisiert oder zumindest einer Abwägung zu-
    gänglich. Genau das wollen wir nicht.

    Deswegen – wir werden uns ja in einer Anhörung
    über die Gesetzentwürfe unterhalten können und müssen –
    sagen wir eindeutig: Arbeitnehmerdatenschutz heißt
    Schutz der Arbeitnehmer und der Persönlichkeitsrechte
    der Arbeitnehmer und nicht Abwägen der Arbeitnehmer-
    rechte gegen betriebliche Interessen. Vielmehr hat das
    Schutzniveau Vorrang. Deswegen wird ein Gesetz auf
    Basis des Gesetzentwurfes, der hier von der Bundesre-
    gierung vorgelegt wurde, mit uns Sozialdemokraten
    nicht zu machen sein.


    (Beifall bei der SPD)