Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. Februar 2011 10787
        (A) )
        )(B)
        für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver-
        sammlung der OSZE
        * für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver-
        sammlung des Europarates
        **
        Klimke, Jürgen CDU/CSU 25.02.2011**
        Dr. Knopek, Lutz FDP 25.02.2011
        Anlage 1
        Liste der entschuldigte
        Abgeordnete(r)
        entschuldigt bis
        einschließlich
        Bätzing-Lichtenthäler,
        Sabine
        SPD 25.02.2011
        Barnett, Doris SPD 25.02.2011**
        Breil, Klaus FDP 25.02.2011
        von Cramon-Taubadel,
        Viola
        BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        25.02.2011**
        Dr. Danckert, Peter SPD 25.02.2011
        Daub, Helga FDP 25.02.2011
        Dr. Djir-Sarai, Bijan FDP 25.02.2011**
        Dött, Marie-Luise CDU/CSU 25.02.2011
        Fischer (Karlsruhe-
        Land), Axel E.
        CDU/CSU 25.02.2011*
        Friedhoff, Paul K. FDP 25.02.2011
        Dr. Fuchs, Michael CDU/CSU 25.02.2011
        Gabriel, Sigmar SPD 25.02.2011
        Göring-Eckardt, Katrin BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        25.02.2011
        Golombeck, Heinz FDP 25.02.2011
        Groschek, Michael SPD 25.02.2011**
        Heil, Mechthild CDU/CSU 25.02.2011
        Heinen-Esser, Ursula CDU/CSU 25.02.2011
        Dr. Höll, Barbara DIE LINKE 25.02.2011
        Hörster, Joachim CDU/CSU 25.02.2011**
        Dr. Hoyer, Werner FDP 25.02.2011
        Jung (Konstanz),
        Andreas
        CDU/CSU 25.02.2011
        Karl, Alois CDU/CSU 25.02.2011**
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        Anlagen zum Stenografischen Bericht
        n Abgeordneten
        retschmer, Michael CDU/CSU 25.02.2011
        aurischk, Sibylle FDP 25.02.2011
        eutheusser-
        Schnarrenberger,
        Sabine
        FDP 25.02.2011
        iebich, Stefan DIE LINKE 25.02.2011**
        indner, Christian FDP 25.02.2011
        utze, Thomas DIE LINKE 25.02.2011
        attheis, Hilde SPD 25.02.2011
        einhardt, Patrick FDP 25.02.2011
        erkel (Berlin), Petra SPD 25.02.2011
        estle, Ingrid BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        25.02.2011
        r. Ott, Hermann BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        25.02.2011
        chieder (Schwandorf),
        Marianne
        SPD 25.02.2011
        chlecht, Michael DIE LINKE 25.02.2011
        chmidt (Bochum),
        Frithjof
        BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        25.02.2011
        chmidt (Fürth),
        Christian
        CDU/CSU 25.02.2011
        cholz, Olaf SPD 25.02.2011
        teinke, Kersten DIE LINKE 25.02.2011
        trenz, Karin CDU/CSU 25.02.2011*
        ellmann, Karl-Georg CDU/CSU 25.02.2011**
        apf, Uta SPD 25.02.2011**
        immermann, Sabine DIE LINKE 25.02.2011
        bgeordnete(r)
        entschuldigt bis
        einschließlich
        10788 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. Februar 2011
        (A) )
        )(B)
        Anlage 2
        Erklärung
        des Abgeordneten Hubertus Heil (SPD) zur Ab-
        stimmung über die Beschlussempfehlung des
        Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Er-
        mittlung von Regelbedarfen und zur Änderung
        des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetz-
        buch (Zusatztagesordnungspunkt 4)
        Als Berichterstatter des Bundestages zu den abschlie-
        ßenden Verhandlungen des Vermittlungsausschusses am
        22. und 23. Februar 2011 mache ich darauf aufmerksam,
        dass Bund und Länder sechs Protokollerklärungen abge-
        geben haben. Diese gebe ich nachfolgend zur Kenntnis:
        Bund und Länder erklären, dass folgende Punkte
        Grundlage einer Einigung sein sollen:
        1. Grundlage für die Einigung ist der unechte Ver-
        mittlungsvorschlag vom 10. Februar 2011.
        2. Der Regelsatz steigt zum 1. Januar 2011 um
        5 Euro, am 1. Januar 2012 um weitere 3 Euro, unabhän-
        gig von den notwendigen Anpassungen aufgrund der
        Preis- und Lohnentwicklung.
        3. 400 Millionen Euro per annum werden vom Bund
        für Schulsozialarbeit und Mittagessen in Horten für 2011
        bis 2013 zur Verfügung gestellt.
        4. Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsmin-
        derung übernimmt der Bund bis 2014 zu 100 Prozent
        nach den im unechten Vermittlungsvorschlag vorgesehe-
        nen Stufen.
        5. Das Bildungspaket für die Kommunen wird auf
        Basis der Ist-Kosten des Vorjahres abgerechnet und die
        Kostenerstattung jährlich angepasst.
        6. Der Regelsatz für die Regelbedarfsstufe 3 wird mit
        dem Ziel, Menschen mit Behinderungen ab dem 25. Le-
        bensjahr den vollen Regelsatz zu ermöglichen, über-
        prüft.
        7. Mindestlöhne für das Wach- und Sicherheitsge-
        werbe, darunter fällt auch der Bereich der Geldtrans-
        porte, und die Aus- und Weiterbildung werden nach dem
        AEntG auf den Weg gebracht. Der Mindestlohn für die
        Zeit- und Leiharbeit wird im AÜG geregelt, wobei der
        jeweilige tarifliche Mindestlohn, derzeit 7,60 Euro West/
        6,65 Euro Ost, als eine absolute Lohnuntergrenze festge-
        setzt wird. Der Mindestlohn gilt als absolute Lohnunter-
        grenze für die Einsatzzeit, wie für die verleihfreie Zeit.
        Zudem werden die dazu notwendigen Instrumente des
        AEntG im AÜG analog abgebildet. Das Inkrafttreten
        dieser Regelungen soll bis zum 1. Mai 2011 erfolgen.
        Protokollerklärung: Vermittlungsausschuss
        Hartz IV – Gemeindefinanzkommission
        In Ergänzung des Ergebnisses des Vermittlungsaus-
        schusses werden durch Bund und Länder folgende Er-
        klärungen zu Protokoll gegeben:
        Um zu einer baldigen Verbesserung der kommunalen
        Finanzsituation beizutragen, ist der Bund bereit, Sozial-
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        usgaben, die bisher von den Gemeinden getragen wur-
        en, zu übernehmen.
        Unter diesen Bedingungen wird der Bund die Finan-
        zierung der Grundsicherung im Alter und bei Er-
        werbsminderung in drei Schritten, 2012: 45 Prozent,
        2013: 75 Prozent, 2014: 100 Prozent, bis zum Jahr
        2014 vollständig übernehmen.
        Die vier Themenbereiche, die die Beratungen der Ge-
        meindefinanzkommission bestimmen, werden weiter-
        geführt. Einigung in diesen Bereichen ist keine Vo-
        raussetzung für die vorbezeichnete Entlastung der
        Kommunen bei den Sozialausgaben.
        Unabhängig von anderen möglichen Änderungen bei
        der kommunalen Steuerfinanzierung wird die Entlas-
        tung der Kommunen bei den Sozialausgaben im Rah-
        men der Gemeindefinanzkommission einvernehm-
        lich beschlossen.
        Zur Gegenfinanzierung der Übernahme der Grund-
        sicherung im Alter und bei Erwerbsminderung durch
        den Bund wird die Bundesbeteiligung an den Kosten
        der Arbeitsförderung der Bundesagentur für Arbeit
        im entsprechenden Umfang abgesenkt und in der letz-
        ten Stufe maximal dem Wert eines halben Mehrwert-
        steuerpunktes entsprechen. Die Länder stellen dann
        diesbezüglich keine Forderungen an den entsprechen-
        die Mehrwertsteuereinnahmen.
        Die Länder stimmen einer entsprechenden Änderung
        des § 363 Abs. 1 SGB III, Bundesbeteiligung an den
        Kosten der Arbeitsförderung, zu. Es besteht Einver-
        nehmen zwischen Bund und Ländern, dass eine klar-
        stellende Anpassung des § 1 Abs. 1 Satz 1 FAG zu ei-
        nem späteren Zeitpunkt erfolgt.
        Die Länder verzichten auf ihre Forderung einer Ver-
        änderung der Bundesbeteiligung an den Kosten der
        Unterkunft im laufenden Vermittlungsverfahren zum
        7. SGB-Il-Änderungsgesetz.
        Protokollerklärung: Vermittlungsausschuss
        Hartz IV, Regelbedarfsstufe 3
        In Ergänzung des Ergebnisses des Vermittlungsaus-
        chusses wird durch Bund und Länder folgende Erklä-
        ng zu Protokoll gegeben:
        Der Regelsatz für die Regelbedarfsstufe 3 wird mit
        em Ziel, Menschen mit Behinderungen ab dem 25. Le-
        ensjahr den vollen Regelsatz zu ermöglichen, über-
        rüft.
        Protokollerklärung: Abrechnung Bildungs- und
        Teilhabepaket/Revisionsklausel
        Rechtzeitig bis zur Anpassung für das Jahr 2014 wird
        ie Neuregelung zu § 46 Abs. 6 und 7 SGB II daraufhin
        berprüft, inwieweit die Verteilungswirkungen der Bun-
        esbeteiligung an den Kosten für Unterkunft und Hei-
        ung einerseits und die tatsächlichen Belastungen hin-
        ichtlich Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder,
        ugendliche und junge Erwachsene andererseits – je-
        eils bezogen auf die einzelnen Länder – übereinstim-
        en. Im Lichte dieser Erkenntnisse wird die jeweilige
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. Februar 2011 10789
        (A) )
        )(B)
        Quote nach § 46 Abs. 6 Satz 1 SGB II als länderspezifi-
        sche Neuverteilung angepasst. Der Bund und die Länder
        setzen dies im Rahmen der jeweiligen Jahresquote um.
        Protokollerklärung: Vermittlungsausschuss –
        Zeitarbeit
        Lohnuntergrenze für Verleihzeiten und für verleih-
        freie Zeiten im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, AÜG.
        – Im AÜG wird vorgesehen, dass das Bundesministe-
        rium für Arbeit und Soziales aufgrund eines gemein-
        samen Antrags von Tarifvertragsparteien der Arbeit-
        nehmerüberlassung durch Rechtsverordnung einen
        tarifvertraglichen Mindestlohn für die Arbeitnehmer-
        überlassung als absolute Lohnuntergrenze für Verleih-
        zeiten und verleihfreie Zeiten festsetzen kann. Es
        wird davon ausgegangen, dass die Anträge für die
        erstmalige Festsetzung einer Lohnuntergrenze auf der
        Basis der vorliegenden Mindestlohntarifverträge in
        der Arbeitnehmerüberlassung gestellt werden.
        – Der Verordnungsgeber kann den Antrag nur inhaltlich
        unverändert in eine Rechtsverordnung übernehmen.
        – Dem Verordnungsgeber werden Kriterien für die Ent-
        scheidung vorgegeben. Dies sind: die Repräsentativi-
        tät der antragstellenden Tarifvertragsparteien, die Be-
        rücksichtigung der bestehenden bundesweiten
        Tarifverträge in der Arbeitnehmerüberlassung und die
        Geeignetheit der Regelung, die finanzielle Stabilität
        der sozialen Sicherungssysteme zu fördern.
        – Beim Vorliegen mehrerer Anträge wird ein Verfahren
        in Anlehnung an § 7 Abs. 2 und 3 AEntG vorgesehen.
        – Vor Erlass einer Rechtsverordnung wird der Tarifaus-
        schuss mit dem Antrag befasst.
        – Die Rechtsverordnung setzt eine absolute Lohnunter-
        grenze fest und gilt als Mindestlohn für Zeitarbeits-
        kräfte für Verleihzeiten und verleihfreie Zeiten.
        Unterschreitet ein Tarifvertrag den in der Rechtsver-
        ordnung festgesetzten Mindestlohn, hat der Zeit-
        arbeitnehmer Anspruch auf die Zahlung von Equal
        Pay, mindestens aber auf den Mindestlohn.
        – Zur effektiven Kontrolle werden für die Zollbehörden
        im Bereich des AÜG die Kontroll- und Sanktionsvor-
        schriften des AEntG analog abgebildet.
        – Tarifvertragsparteien aus der Arbeitnehmerüberlas-
        sung können unter den gleichen Voraussetzungen wie
        beim Erlass einer Rechtsverordnung gemeinsam auch
        einen Vorschlag zur Änderung einer bereits erlasse-
        nen Rechtsverordnung unterbreiten.
        – Das Inkrafttreten der Regelung erfolgt spätestens zum
        1. Mai 2011.
        Protokollerklärung Vermittlungsausschuss –
        Hartz IV, Mindestlohnregelungen
        Mindestlöhne für das Wach- und Sicherheitsgewerbe
        und die Aus- und Weiterbildung werden nach dem Ar-
        beitnehmerentsendegesetz, AEntG, auf den Weg ge-
        bracht.
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        In der Branche Sicherheitsdienstleistungen, darunter
        llt auch der Bereich der Geld- und Werttransporte,
        urde mit dem am 18. Februar 2011 im Bundesanzeiger
        eröffentlichten Antrag auf Erstreckung eines Mindest-
        hntarifvertrags vom 11. Februar 2011 ein Mindestlohn-
        erfahren auf den Weg gebracht. Die Bundesregierung
        nterstützt die Bemühungen der Tarifvertragsparteien,
        inen Mindestlohn auf tarifvertraglicher Grundlage nach
        em Arbeitnehmer-Entsendegesetz zu etablieren.
        Im Falle eines neuen Antrags auf Allgemeinverbind-
        cherklärung eines Mindestlohntarifvertrages nach dem
        rbeitnehmer-Entsendegesetz in der Branche Weiterbil-
        ung wird die Bundesregierung die maßgeblichen
        erhältnisse erneut eingehend prüfen. Sie wird dabei
        sbesondere ermitteln, ob sich aufgrund eingetretener
        rhöhung der Tarifbindung auf Arbeitgeberseite und der
        andbreite der vertretenen Arbeitgeber eine gegenüber
        ktober 2010 geänderte Sachlage ergeben hat.
        nlage 3
        Erklärungen nach § 31 GO
        zur namentlichen Abstimmung über die Bera-
        tung der Beschlussempfehlung des Ausschusses
        nach Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungs-
        ausschuss) zu dem Gesetz zur Ermittlung von
        Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten
        und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Zusatz-
        tagesordnungspunkt 4)
        Matthias W. Birkwald (DIE LINKE): Es gibt sehr
        iele Gründe, warum ich gegen die vorliegende Be-
        chlussempfehlung stimme. Ich will nur wenige nennen.
        h stimme dagegen, weil der vorliegende Kompromiss
        on Schwarz-Gelb und SPD das bürgerschaftliche
        ngagement und damit auch die Motivation zu ehren-
        mtlicher Arbeit in Vereinen und Verbänden das Wasser
        bgräbt.
        Ich stimme gegen die Beschlussempfehlung, weil ein
        oziokulturelles Existenzminimum einerseits ein men-
        chenwürdiges Leben garantieren und andererseits die
        konomische Grundlage für ein bürgerschaftliches
        ngagement ermöglichen muss.
        Ich stimme gegen diesen Kompromiss von CDU/
        SU, FDP und SPD, weil er weder die vom Bundesver-
        ssungsgericht geforderte menschenwürdige Teilhabe
        rmöglicht noch eine demokratienotwendige Teilnahme
        nd Beteiligung in Vereinen und Verbänden fördert. Im
        egenteil!
        Ich stimme dagegen, weil mit der teilweisen Anrech-
        ung von Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche
        ätigkeiten auf Hartz IV das bürgerschaftliche Engage-
        ent von Hartz-IV-Betroffenen unter Strafe gestellt
        ird, statt es zu fördern. Und ich stimme dagegen, weil
        hrenamtliches Engagement keine Frage des Geldbeu-
        ls sein darf!
        Ich stimme auch aus Gründen der sozialen Gerechtig-
        eit gegen diese Beschlussempfehlung.
        10790 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. Februar 2011
        (A) )
        )(B)
        Ich stimme dagegen, obwohl es richtig ist, die Kom-
        munen endlich von den Kosten der Altersarmut zu ent-
        lasten, die systematisch durch eine Verarmungspolitik
        mit rentenpolitischen Mitteln von Ihnen in die Höhe ge-
        trieben werden. Ich stimme dagegen, weil stattdessen
        letztendlich die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
        und auch die Erwerbslosen dafür bluten müssen. Denn
        der Bundesagentur für Arbeit werden die Kosten aufge-
        bürdet. Dadurch droht ihr ein Milliardendefizit, und sie
        wird förmlich dazu genötigt, diese Kosten über Beitrags-
        erhöhungen oder Leistungskürzungen auf die Beschäf-
        tigten und die Arbeitslosen abzuwälzen.
        Und schlussendlich stimme ich auch dagegen, weil
        das Gesetz – mit dem eigentlich die Leistungen für Ar-
        beitsuchende und ihre Familien erhöht werden müssten –
        in Wahrheit zu Leistungskürzungen für alle Erwerbslo-
        sen führen wird. Dabei wäre ein Regelsatz in der Grö-
        ßenordnung von 500 Euro notwendig und auf jeden Fall
        auch verfassungsgemäß.
        Christine Buchholz (DIE LINKE): Das Hartz-IV-
        Verhandlungsergebnis ist ein Hohn für die Betroffenen.
        Allein im Bundesland Hessen leben derzeit mehr als
        400 000 Menschen von Hartz IV. Das Arbeitslosengeld II
        steigt rückwirkend um 5 auf 364 Euro im Monat. Selbst
        die für 2012 anvisierten 3 Euro mehr sind allenfalls ein
        Inflationsausgleich, jedoch keine Erhöhung, die zu einer
        Verbesserung der Lebensumstände der Betroffenen führt.
        Für Gesundheitspflege stehen Hartz-IV-Empfängern
        jetzt 15,55 Euro zur Verfügung, das sind 1,19 Euro mehr
        als zuvor. Damit wird bereits eine einfache Grippe zum
        Risiko: Der Preis für einen durchschnittlichen Husten-
        löser liegt bei 15,70 Euro, schon für Taschentücher
        bleibt dann kein Budget mehr. Das ist die Lebensrealität
        von nahezu einer halben Million Hessinnen und Hessen.
        Die willkürliche Veränderung der Berechnungsgrund-
        lagen, um den Sparvorgaben des Finanzministers gerecht
        zu werden, war und ist verfassungswidrig. Es ist ein
        Skandal, dass die Hartz-IV-Parteien acht Wochen ver-
        handeln mussten, um eine Erhöhung des Regelsatzes um
        insgesamt 8 Euro zu erreichen. Die gleichen Parteien ha-
        ben nur eine Woche gebraucht, um mit 480 Milliarden
        Euro die Banken in der Finanzkrise zu retten.
        Die Linke bleibt deshalb bei ihrer Forderung nach der
        Abschaffung von Hartz IV. Bis dahin braucht es eine An-
        hebung des Hartz-IV-Regelsatzes auf 500 Euro, der es
        den Betroffenen ermöglicht, am gesellschaftlichen Le-
        ben teilzuhaben. Höhere Regelsätze können mit der Ein-
        führung eines flächendeckenden Mindestlohns finanziert
        werden. Hier können bis zu 11 Milliarden Euro einge-
        spart werden, die zurzeit von den Arbeitsagenturen an
        die sogenannten Aufstocker gezahlt werden. Anstatt aus-
        beuterisches Lohndumping der Unternehmen zu finan-
        zieren, sollte sich der Staat um ein menschenwürdiges
        Leben für Hartz-IV-Empfänger sorgen und für gerechten
        Lohn einstehen.
        Sevim Dağdelen (DIE LINKE): Ich lehne das Ver-
        mittlungsausschussergebnis zu Hartz IV in namentlicher
        Abstimmung ab, weil der vermeintliche Kompromiss ein
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        chlag ins Gesicht der Betroffenen ist. Auf dem Rücken
        er betroffenen Erwerbslosen und Beschäftigten wird
        uch weiterhin durch das Hartz-IV-System Armut pro-
        uziert, und Beschäftigte werden unter Druck gesetzt.
        ei dem wahltaktischen Geschacher der Hartz-IV-Par-
        ien CDU/CSU, FDP, SPD und Grüne wurden die sta-
        stischen Fälschungen der Arbeitsministerin wider-
        pruchslos hingenommen. Deshalb lehne ich diesen
        orsätzlichen Verfassungsbruch gemeinsam mit meinen
        raktionskolleginnen und -kollegen ab und unterstütze
        h eine erneute Überprüfung vor dem Bundesverfas-
        ungsgericht.
        Hartz IV muss weg. Das Mindeste ist ein Regelsatz
        on 500 Euro. Davon ist der faule Kompromiss einer
        ckwirkenden Erhöhung der Leistung für erwachsene
        artz-IV-Bezieher um 5 Euro auf 364 Euro und der im
        ächsten Jahren hinzukommenden 3 Euro weit entfernt.
        as ist nicht einmal eine ernstzunehmende Anpassung
        n die Preis- und Lohnentwicklung sowie die Inflation.
        ür das 480 Milliarden Euro teure Bankenrettungspaket
        rauchten die Hartz-IV-Parteien CDU/CSU, SPD, FDP
        nd Grünen im Jahr 2008 weniger als eine Woche. Geht
        s um die Armen dieser Gesellschaft, wird ein ganzes
        ahr um 3 Euro gefeilscht. Das ist erbärmlich.
        Ich fordere eine echte sanktionsfreie Mindestsiche-
        ng, die Armut dauerhaft verhindert, einen gesetzlichen
        indestlohn von 10 Euro die Stunde und die Einführung
        er 30-Stunden-Woche bei vollem Lohn- und Personal-
        usgleich. Es muss Schluss sein mit Lohndumping in
        iesem Land! Und Leiharbeit als moderne Form der
        klaverei muss endlich ein Ende haben!
        Thomas Dörflinger (CDU/CSU): Ich werde dem
        urch den Vermittlungsausschuss erzielten Verhand-
        ngsergebnis heute meine Zustimmung nicht erteilen,
        ondern mich der Stimme enthalten. Für meine Entschei-
        ung sind dabei folgende Gründe ausschlaggebend:
        Erstens. Die per Nebenabrede der verhandelnden Par-
        ien getroffene Vereinbarung, nach der der Bund bis
        014 in drei Stufen die Kosten für die Grundsicherung
        Alter übernimmt, wird von mir ausdrücklich begrüßt.
        s wird damit eine Entscheidung der seinerzeitigen rot-
        rünen Bundesregierung korrigiert, die die Kosten für
        ie Grundsicherung im Alter den Kommunen überließ.
        it der Einigung im Vermittlungsausschuss entstehen
        en Kommunen beträchtliche neue finanzielle Spiel-
        ume, die dort sinnbringend investiert werden können.
        Zweitens. Leider wurden die aus meiner Sicht beste-
        enden ordnungspolitischen und verfassungsrechtlichen
        ängel des Gesetzentwurfs, die ich bereits in meiner Er-
        lärung nach § 31 GO am 3. Dezember 2010 dargelegt
        atte, durch das Vermittlungsergebnis nicht behoben,
        ondern im Gegenteil noch verstärkt.
        Drittens. Da die Regelsätze in einem transparenten
        erfahren mit bewussten und richtigen Wertentscheidun-
        en – zum Beispiel Ausschluss der Berechnungsanteile
        on Alkohol und Tabak – ermittelt wurden, ist nicht ein-
        ichtig, weshalb der Regelsatz zum 1. Januar 2012 zu-
        üglich zum Inflationsausgleich um 3 Euro erhöht wer-
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. Februar 2011 10791
        (A) )
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        den soll, wodurch alleine den Kommunen zusätzliche
        Kosten von etwa 180 Millionen Euro pro Jahr entstehen.
        Viertens. Nachdem der Bund im bislang vorliegenden
        Gesetzentwurf bereits Finanzierungen an sich ziehen
        wollte, für die er keine originäre Zuständigkeit besitzt
        – zum Beispiel Schulmittagessen, Klassenausflüge,
        Lernmittelfreiheit –, wird dies nun auf den Bereich der
        Schulsozialarbeit ausgedehnt. Dies erscheint mir durch
        die grundgesetzlichen Vorgaben hinsichtlich des Art. 104 b
        nicht oder nur eingeschränkt gedeckt.
        Fünftens. Es erscheint fraglich, ob der Bund sich aus
        der temporär zugesagten Finanzierung von 400 Millio-
        nen Euro für Schulsozialarbeit nach Ablauf von drei Jah-
        ren einfach zurückziehen kann oder ob nicht vielmehr
        eine mindestens politische Verpflichtung zur dauerhaften
        Finanzierung entsteht, die den Bundeshaushalt in der
        Zukunft erheblich belastet.
        Sechstens. Durch die Einbeziehung von Wohngeld-
        empfängern in den Kreis der Berechtigten für Bildungs-
        leistungen an Kindern, der ursprünglich auf den Rechts-
        kreis des SGB II beschränkt war, entsteht eine
        Gerechtigkeitslücke, weil sich sozialversicherungs-
        pflichtig Beschäftigte mit einem Nettoeinkommen knapp
        oberhalb der Berechtigung zu Leistungen nach dem
        SGB II oder dem Wohngeldgesetz abzüglich ihrer – aus
        eigener Tasche zu leistenden – Bildungsausgaben für
        ihre Kinder unter dem Strich finanziell schlechterstellen
        als Empfänger von Transferleistungen.
        Siebtens. Die Administrierbarkeit von Teilen des Ge-
        setzes ist fragwürdig. Wenn etwa der Eigenanteil von
        1 Euro für das warme Essen in der Schule durch Eltern
        bzw. Kinder nicht erbracht wird, kann einem Kind einer-
        seits wohl der Essensbezug nicht verweigert werden; an-
        dererseits ist aber die Beitreibung des Fehlbetrages mit
        höherem Aufwand verbunden als der Fehlbetrag selbst.
        Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE): Ich habe gegen
        das Ergebnis des Vermittlungsausschusses gestimmt,
        weil die Ermittlung des Regelsatzes verfassungswidrig
        ist. Dabei wurde bewusst manipuliert. Eine gesunde Er-
        nährung und eine kulturelle und gesellschaftliche Betei-
        ligung von Kindern ist mit den Regelsatzbeträgen nicht
        möglich. Fahrtkosten und Kosten des Internets müssen
        sich die Familien von Munde absparen.
        Ich habe auch dagegen gestimmt, weil ich mich an
        dem Hartz-IV-Schwindel nicht beteiligen will. Bei die-
        sem Gesetz stimmt nichts, weder die handwerkliche
        Seite noch die Zielsetzung. Hartz IV ist und bleibt Ar-
        mut per Gesetz.
        Mit meiner Ablehnung will ich mich auch von der
        Verhandlungsposition der SPD distanzieren, die gerade
        mal 3 Euro wert ist.
        Außerdem ist man einem flächendeckenden gesetzli-
        chen Mindestlohn nicht nähergekommen, und Leiharbeit
        wird nicht bekämpft.
        Diana Golze (DIE LINKE): Ich kann der Beschluss-
        empfehlung des Ausschusses nach Art. 77 des Grundge-
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        etzes, Vermittlungsausschuss, zu dem Gesetz zur Er-
        ittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des
        weiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch, Druck-
        ache 17/4830, nicht zustimmen.
        Ich begründe meine Ablehnung mit der erneuten ver-
        ssungswidrigen Berechnung der Kinderregelsätze nach
        GB II. Auch der vorliegende Gesetzentwurf der Bun-
        esregierung basiert nicht auf einer seriösen Berechnung
        es tatsächlichen Bedarfs von Kindern. Die zugrunde
        elegte Datengrundlage ist aus Sicht meiner Fraktion,
        ber auch diverser Fachverbände nicht ausreichend, und
        ie Aufteilung der Familienausgaben auf einzelne Mit-
        lieder ist und bleibt problematisch. Die von der Bun-
        esregierung vorgelegte Neuregelung entspricht nicht
        en Vorgaben, die das Bundesverfassungsgericht in sei-
        em Urteil am 9. Februar 2010 zur Sicherung des physi-
        chen und soziokulturellen Existenzminimums von Kin-
        ern eingefordert hat. Der Leitsatz des Gerichts „Kinder
        ind keine kleinen Erwachsenen“ wurde auch im vorge-
        gten Verhandlungsergebnis nicht umgesetzt.
        Ich stimme gegen die Beschlussempfehlung; denn die
        egelsätze für die unter 18-Jährigen bleiben in der Höhe
        nverändert. Allein dies steht exemplarisch für die frag-
        ürdige Neuregelung. Die gleichzeitige Aussetzung
        ukünftiger Erhöhungen ist nicht akzeptabel. Wie das
        enschenwürdige Existenzminimum mit einer Regel-
        atzermittlung gesichert werden soll, die erwiesenerma-
        en verfassungswidrig ist, bleibt nebulös. Seit langem ist
        issenschaftlich erwiesen, dass zum Beispiel eine ge-
        unde Ernährung für Kinder mit diesem Regelsatz fak-
        sch nicht möglich ist. Dieser Fakt wird auch durch die
        orgesehene Kofinanzierung des Mittagessens für Kin-
        er in Kitas und Schulen nicht beseitigt. Denn erstens
        rauchen Kinder mehr als nur ein warmes Mittagessen
        n den Wochentagen, und zweitens steht die Möglich-
        eit, in Kita oder Schule ein warmes Essen zu erhalten,
        ur einem geringen Teil von Kindern in der Bundesrepu-
        lik überhaupt zur Verfügung.
        Ich stimme gegen die Beschlussempfehlung; denn
        uch das sogenannte Bildungs- und Teilhabepaket ist
        icht zustimmungsfähig. Nur ein kleiner Teil der öffent-
        ch genannten 1,6 Milliarden Euro wird tatsächlich in
        eistungen fließen, die Bildung und Teilhabe der betrof-
        nen Kinder sichern. Es bleibt die Kritik an den durch
        ie Ergebnisse des Vermittlungsausschusses entstehen-
        en Doppelstrukturen. Auch wenn die Kommunen
        nerhalb des Hartz-IV-Systems zuständige Träger im
        obcenter sind, entstehen dramatisch hohe Verwaltungs-
        osten: Leistungen in Höhe von 626 Millionen Euro ste-
        en 136 Millionen Euro Verwaltungskosten bei den
        ommunen entgegen. Ein ähnliches Verhältnis von
        eistung zu Verwaltungsaufwand findet sich bei Kinder-
        uschlag- und Wohngeldberechtigten. Die versprochene
        enkung der Verwaltungskosten wird es also nicht ge-
        en. Von dem erklärten Ziel von Ministerin von der
        eyen, dass das Geld auch tatsächlich bei den betroffe-
        en Kindern ankommen solle, ist man auch nach wo-
        henlangen Verhandlungen meilenweit entfernt. Statt-
        essen ist und bleibt die angestrebte Gutscheinlösung
        tigmatisierend und begünstigt lediglich die Privatisie-
        ng der Leistungserbringung. Es bleibt also dabei: We-
        10792 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. Februar 2011
        (A) )
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        der die Regelsätze für Kinder und Jugendliche noch das
        Bildungs- und Teilhabepaket decken den Bedarf von
        Kindern.
        Unter dem Strich sollen Kinder von Hartz-IV-berech-
        tigten Eltern zusätzlich etwa 500 Millionen Euro über
        das Bildungs- und Teilhabepaket bekommen. Exakt
        diese Summe hat die Bundesregierung durch die Strei-
        chung des Elterngelds für Hartz-IV-Beziehende einge-
        spart. Eltern im Hartz-IV-Bezug bezahlen also die Gut-
        scheine für ihre Kinder. Auch deshalb stimme ich gegen
        diese Beschlussvorlage.
        Michael Groß (SPD): In dem Vermittlungsverfahren
        ist es gelungen, das sogenannte „Bildungs- und Teilha-
        bepaket“ gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf
        deutlich zu verbessern: Es konnte eine soziale Auswei-
        tung erreicht werden, indem auch die Kinder von Wohn-
        geldempfängern und -empfängerinnen dieses in An-
        spruch nehmen können; durch die Änderung in der
        Trägerschaft vom Jobcenter zu den Kommunen und
        Landkreisen wird dafür gesorgt, dass Bürokratie vermie-
        den und diejenigen mit der Erbringung der Leistungen
        beauftragt werden, die die Kompetenzen im Bereich der
        Kinder- und Jugendarbeit haben; zudem werden die fi-
        nanziellen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass – zu-
        erst einmal bis 2013 befristet – 3000 zusätzliche Sozial-
        arbeiterinnen und Sozialarbeiter an Schulen und sozialen
        Brennpunkten sich um Kinder und Jugendliche küm-
        mern können.
        Für die Umsetzung des „Bildungs- und Teilhabepa-
        kets“ ist eine deutliche Entlastung der Kommunen und
        Kreise erreicht worden, indem der Bund die Finanzie-
        rung der Kosten der Grundsicherung im Alter und bei
        Erwerbsminderung in drei Schritten, 2012: 45 Prozent,
        2013: 75 Prozent, 2014: 100 Prozent, bis zum Jahr 2014
        vollständig übernehmen wird. Bis 2013 erhöht sich zu-
        dem die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Un-
        terkunft im SGB II.
        Bei der Schaffung eines einheitlichen gesetzlichen
        Mindestlohns sowie der Durchsetzung des Prinzips
        „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ in der Zeitarbeit, wo-
        durch die Zahl derjenigen, die aufgrund unzureichender
        Löhne ergänzende Leistungen der Grundsicherung für
        Arbeitsuchende in Anspruch nehmen müssen, reduziert
        werden sollte, war aufgrund der bornierten Blockadehal-
        tung der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und FDP
        und der von diesen Parteien regierten Bundesländer kein
        Ergebnis zu erzielen. Damit haben es diese Parteien zu
        verantworten, dass auch zukünftig der Niedriglohnsektor
        durch öffentliche Transferzahlungen finanziert werden
        muss. Gleichwohl konnte für den Bereich der Zeitarbeit
        eine Lohnuntergrenze in Höhe des jeweiligen tariflichen
        Mindestlohnes erreicht werden; ebenso können zukünf-
        tig für die Aus- und Weiterbildungsbranche und die Si-
        cherheitsdienstleistungsbranche Mindestlöhne gelten.
        Allerdings ist die Ermittlung und Bemessung der Re-
        gelbedarfe im SGB II und SGB XII weiterhin unbefrie-
        digend. Die von der SPD-Bundestagsfraktion in ihrem
        Antrag „Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes
        durch eine transparente Bemessung der Regelsätze und
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        ine Förderung der Teilhabe von Kindern umsetzen“,
        undestagsdrucksache 17/3648, formulierten verfas-
        ungsrechtlichen Bedenken konnten nicht beseitigt wer-
        en, da die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und
        DP, die Bundesregierung und die CDU/CSU-geführten
        änder nicht bereit waren, an den zentralen Punkten des
        om Bundestag beschlossenen Gesetzes Änderungen
        orzunehmen. Die vom Bundesverfassungsgericht in
        einem Urteil vom 9. Februar 2010 geforderte transpa-
        nte, nachvollziehbare und realitätsgerechte Ermittlung
        er Regelbedarfe ist unterblieben; im Gegenteil haben
        ußerungen aus dem Kreis der Bundesregierung und der
        egierungskoalition deutlich gemacht, dass die Festset-
        ung der Regelbedarfe haushaltspolitisch motiviert ist
        nd eben nicht der Gewährleistung eines menschenwür-
        igen Existenzminimums dient. Damit wird die zentrale
        orgabe des Bundesverfassungsgerichtes nicht umge-
        etzt.
        In Würdigung des Gesamtergebnisses werde ich dem
        ermittlungsergebnis zustimmen, wobei ich hinsichtlich
        er Ermittlung und Festsetzung der Regelbedarfe meine
        erfassungsrechtlichen Bedenken aufrechterhalte.
        Annette Groth (DIE LINKE): Ich werde dem
        Scheinkompromiss“ zur Hartz-IV-Reform nicht zustim-
        en, da ich einen Gesetzentwurf, der offensichtlich ver-
        ssungswidrig ist, ablehne. Dieser Kompromiss schreibt
        r fast 17 000 Menschen in meinem Wahlkreis Pforz-
        eim-Enzkeis die Armut per Gesetz weiterhin fest.
        Ich halte es für völlig inakzeptabel, dass den Hartz-IV-
        mpfängerinnen und -empfängern in einem völlig in-
        ansparenten Geschacher dieses Jahr 5 Euro Regel-
        atzerhöhung zugestanden werden soll und im nächsten
        ahr 3 Euro. Mit der Zustimmung der SPD zu diesem
        erfassungswidrigen Kompromiss setzt sie die unsoziale
        olitik der Schröder-Regierung fort, die in den Hartz-IV-
        esetzen gipfelte.
        Nehmen Sie nur meinen Wahlkreis Pforzheim. In der
        tadt Pforzheim leben fast 12 000 Menschen in 5 832 Be-
        arfsgemeinschaften von SGB II. Mit dem Hartz-IV-
        ompromiss müssen diese Menschen weiterhin in Ar-
        ut leben. Das widerspricht meinem Verständnis von
        enschlichkeit. Schaut man sich für die Stadt Pforzheim
        ie Zahlen etwas näher an, sieht man, dass 8 143 Men-
        chen sogenannte erwerbsfähige Leistungsempfänger
        ind und 3 564 sogenannte nicht erwerbsfähige Leis-
        ngsempfänger.
        Ähnlich stellt sich die Situation im Enzkreis dar. In
        en 2 585 sogenannten Bedarfsgemeinschaften leben
        501 Menschen, die „erwerbsfähig“ sind; 1 521 sind
        nicht erwerbsfähig“. Es ist für mich in keiner Weise
        ereinbar, dass alleine in meinem Wahlkreis für über
        6 700 Menschen die Armut zementiert wird.
        Ich hoffe, dass viele Menschen gegen ihre Bescheide
        inspruch einlegen werden und Recht erhalten. Ich finde
        s wirklich empörend, dass die Regierungsparteien mit
        en Sozialdemokraten beschlossen haben, dass Men-
        chen in einem der reichsten Länder der Welt weiterhin
        hne ausreichende, bedarfsorientierte Sicherung leben
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. Februar 2011 10793
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        müssen. Im Interesse aller Menschen werde ich auch in
        Zukunft weiterhin dafür kämpfen, dass ein flächende-
        ckender Mindestlohn von mindestens 10 Euro und ein
        monatlicher Regelsatz von mindestens 500 Euro einge-
        führt wird.
        Heike Hänsel (DIE LINKE): Ich stimme heute gegen
        das Ergebnis des Vermittlungsausschusses, da ich dieses
        für völlig inakzeptabel halte, ein Ergebnis, das schon
        formal durch eine illegal zustande gekommene Arbeits-
        gruppe ausgekungelt wurde und die Existenzgrundlage
        von Millionen von Menschen zu einer billigen Verhand-
        lungsmasse der Hartz-IV-Parteien CDU, FDP, SPD und
        Grüne wurde. Das ist ein Skandal.
        Ich stimme dagegen, weil ich deutlich machen will,
        dass ich eine Politik ablehne, die ohne die Beteiligung
        der Betroffenen entscheidet. Die Regelsätze werden völ-
        lig intransparent festgelegt. Das ist in hohem Maße igno-
        rant gegenüber den Vorgaben des Bundesverfassungsge-
        richts; ich halte das für nicht verfassungskonform.
        Ich stimme gegen diesen schlechten Deal, der auf
        Kosten der Betroffenen gemacht wurde. Ich komme aus
        Baden-Württemberg und die heutige Entscheidung be-
        trifft in Baden-Württemberg, mehr als 346 000 Hartz-IV-
        Beziehende und mehr als 100 000 Leiharbeiterinnen und
        Leiharbeiter.
        Gerade die Leiharbeit boomt in Baden-Württemberg.
        Laut Statistischem Landesamt sind 83 Prozent der neuen
        Arbeitsplätze in Baden-Württemberg Leihjobs, allein für
        den Zeitraum Sommer 2009 bis Sommer 2010. Bei
        Daimler zum Beispiel in Stuttgart-Untertürkheim haben
        vor der Krise rund 10 000 fest Beschäftigte gearbeitet,
        heute sind es nur noch 9 000. Aber dafür gibt es jetzt fast
        700 Leiharbeiter mehr. Mit dem heutigen Beschluss wird
        es weder das Prinzip „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“
        in der Leiharbeit noch einen allgemeinen gesetzlichen
        Mindestlohn geben. Im Klartext: Das Lohndumping geht
        weiter. Das ist ein Schlag ins Gesicht der Arbeitnehme-
        rinnen und Arbeitnehmer. Deshalb stimme ich dagegen.
        Und ich stimme dagegen, weil ich wie viele in diesem
        Land es nicht nachvollziehen kann, dass für Banken in-
        nerhalb einer Woche mehr als 500 Milliarden Euro zur
        Verfügung stehen, aber für die menschenwürdige Exis-
        tenz von Millionen Menschen nicht.
        Meine Fraktion setzt sich für einen Regelsatz in Höhe
        von 500 Euro und einen flächendeckenden gesetzlichen
        Mindestlohn von 10 Euro sowie die massive Einschrän-
        kung von Leiharbeit ein. Genau deshalb stimme ich
        heute gegen diesen faulen Kompromiss.
        Bettina Hagedorn (SPD): Am 25. Februar 2011
        wird der Deutsche Bundestag abschließend über das Ge-
        setz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Ände-
        rung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetz-
        buch nach Abschluss des Vermittlungsverfahrens
        abstimmen. Ich werde dem Gesetz nicht zustimmen, da
        es aus meiner Sicht unverantwortlich ist, die gebotene
        bessere Finanzausstattung der Kommunen auf Dauer zu-
        lasten der Bundesagentur für Arbeit, BA, zu finanzieren.
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        Dies ist keine solide Gegenfinanzierung für die dauer-
        afte Übernahme der „Grundsicherung im Alter und bei
        rwerbsminderung“ durch den Bund, die stufenweise
        ufwachsend ab 2014 mit zusätzlich 4 Milliarden Euro
        Tendenz rapide steigend – vom Bund zu tragen sein
        ird. Deshalb bedeutet dieses Vorgehen das Verschieben
        ines strukturellen Defizites des Bundeshaushaltes zu-
        sten der Sozialversicherung, da die Bundesagentur
        hne Anhebung des ALV-Beitrages nicht in der Lage
        ein wird, die ab 2010 begonnene Darlehensaufnahme je
        bzubauen und Rücklagen für Krisenzeiten zu bilden.
        aut Finanzplan sollte die BA auf der Grundlage der
        tzt gültigen Voraussetzungen – voller Mehrwertsteuer-
        unkt zugunsten der BA, 3 Prozent Arbeitslosenversiche-
        ngsbeitrag, Rücklage seit Ende 2010 auf null, Belastung
        urch 1,1 Milliarden Euro Insolvenzgeldumlage – ab
        013 das Darlehen aus 2011/2012 zurückzahlen und
        015 erstmalig eine Rücklage von 2,5 Milliarden Euro
        ilden.
        Darlehen, mit Rückzahlung, sind unter dem Aspekt
        er Schuldenbremse anders zu bewerten als der 2010 an
        ie BA gewährte einmalige Zuschuss. Ein Darlehen setzt
        doch voraus, dass eine Rückzahlung des Darlehens
        berhaupt möglich ist, ansonsten ist es „Etiketten-
        chwindel“ und de facto eben doch ein Zuschuss. Zur
        egenfinanzierung der dauerhaften Entlastung der Kom-
        unen bei der Grundsicherung ist vorgesehen, dass die
        undesmittel an die BA jährlich und auf Dauer um einen
        alben Mehrwertsteuerpunkt gesenkt werden. Dadurch
        hlen der BA allein bis 2015 kumuliert 12,15 Milliar-
        en Euro und danach circa 4,4 Milliarden Euro pro Jahr,
        odass in deren Haushalt bis 2015 kontinuierlich ein De-
        zit/Darlehensbedarf von knapp 10 Milliarden Euro an-
        achsen wird, ohne dass die BA absehbar in den Folge-
        hren die Chance auf „schwarze Zahlen“ haben wird.
        ine Rückzahlung des Darlehens ist absehbar unter die-
        en Voraussetzungen unmöglich.
        Zusätzlich haben CDU/CSU/FDP mit dem 2010 be-
        chlossenen „Sparpaket“ unter der Überschrift „Ersatz
        on Pflicht- durch Ermessensleistungen im SGB II + III“
        ürzungen bis 2014 von 16 Milliarden Euro im Bereich
        er Eingliederungsleistungen vorgesehen, die erst in der
        . Jahreshälfte 2011 durch diverse Gesetzesänderungen
        mgesetzt werden. Allein die BA ist von diesen zusätzli-
        hen Kürzungen mit kumuliert 10 Milliarden Euro bis
        014 betroffen (2011 minus 1,5 Milliarden Euro. 2012
        inus 2,5 Milliarden Euro, 2013 und 2014 je minus
        Milliarden Euro). Gekürzte Leistungsansprüche auf
        ualifizierung werden vor allem zulasten von Frauen,
        um Beispiel nach langer Familienphase) Alleinerzie-
        enden, Migranten und von Menschen mit Behinderung
        ehen. Auch Instrumente wie der Rechtsanspruch auf ei-
        en Hauptschulabschluss werden zur Disposition ge-
        tellt. In der Konsequenz wird es – trotz eines anwach-
        enden Fachkräftemangels von nie gekanntem Ausmaß –
        rastisch weniger Qualifizierungsmöglichkeiten für Ar-
        eitsuchende geben. Dieser „doppelte Griff“ von zusam-
        en über 22 Milliarden Euro binnen weniger Jahre in
        ie Finanzausstattung der BA bedeutet das Ende einer
        erantwortlichen aktiven Arbeitsmarktpolitik.
        10794 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. Februar 2011
        (A) )
        )(B)
        Wer dieses Szenario abwenden will, dem bleibt nur
        die Erhöhung des Arbeitslosenversicherungs-Beitrags-
        satzes um circa 0,5 Prozent. Das allerdings ist das Ge-
        genteil dessen, was die Große Koalition gemeinsam als
        Ziel verfolgt hat, als sie beschloss, einen vollen Mehr-
        wertsteuerpunkt (aktuell circa 8 Milliarden Euro pro
        Jahr) dauerhaft zur Reduzierung des ALV-Beitrages zu-
        gunsten der BA zu verwenden. Und es ist das Gegenteil
        von „Mehr Netto vom Brutto“, da höhere Sozialversi-
        cherungsbeiträge stets überproportional zulasten von
        Gering- und Normalverdienern mit ihren Familien gehen
        und den Faktor Arbeit zulasten von Arbeitnehmern wie
        Arbeitgebern belasten.
        Abschließend möchte betonen, dass sich mein „Nein“
        keineswegs gegen das im Vermittlungsausschuss erzielte
        Paket insgesamt richtet. Ich befürworte vor allem die
        Verbesserungen beim Bildungspaket und die angemes-
        sene Entlastung der Kommunen und trage auch die
        Kompromisse zum Regelsatz und Mindestlohn mit.
        Als Hauptberichterstatterin für das Bundesministe-
        rium für Arbeit und Soziales und die Bundesagentur für
        Arbeit im Haushaltsausschuss kann ich aber vor dem
        Hintergrund der schon 2010 beschlossenen milliarden-
        schweren Kürzungen im „Sparpaket“ der CDU/CSU/
        FDP zulasten der aktiven Arbeitsmarktpolitik den jetzt
        zusätzlich drohenden massiven Kürzungen bei Arbeits-
        förderung und Qualifizierung nicht zustimmen. Ich
        stimme dem vorliegenden Gesetzentwurf auch deshalb
        nicht zu, weil er nach meiner Überzeugung eine künftige
        ALV-Beitragserhöhung schon in sich trägt, die gegen-
        über den Festlegungen in der Großen Koalition eine
        Rückwärtsrolle darstellt. Die Finanzierung der Entlas-
        tung der Kommunen auf dem Rücken von Arbeitsuchen-
        den und Beitragszahlern ist falsch.
        Dr. Rosemarie Hein (DIE LINKE): Zu den vielen
        Gründen, die Änderung der Hartz-IV-Regelsätze abzu-
        lehnen, gehört auch das von der Regierung so hochgeju-
        belte Bildungspaket für Kinder und Jugendliche. Zum
        einen hat der Verlauf der Debatte gezeigt, dass der Rege-
        lungs- und Änderungsbedarf wesentlich höher ist, als
        von der Regierung angenommen. Meine Fraktion hat,
        ungeachtet ihrer Grundkritik an den Hartz-Gesetzen,
        schon in der vergangenen Wahlperiode eingefordert, we-
        nigstens die Schülerbeförderungskosten für Schülerin-
        nen und Schüler der Sekundarstufe II zu erstatten, um ei-
        nen besseren Bildungszugang der Betroffenen zu
        ermöglichen; jetzt endlich haben Sie reagiert.
        Trotz dieser und noch ein bis zwei anderer Regelun-
        gen, die geeignet sind, wenigstens einige wenige der
        schlimmen Folgen für Kinder in Bedarfsgemeinschaften
        zu mildern, kann man das Bildungspaket nicht bejubeln.
        Dafür gibt es mehrere Gründe:
        Erstens. Das Bildungspaket stellt Familien unter den
        Generalverdacht, Barleistungen für Bildung würden
        nicht bei den Kindern ankommen.
        Zweitens. Das Bildungspaket ist Beginn eines Um-
        stiegs auf ein Gutscheinsystem, das nur scheinbar Bil-
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        ungsgerechtigkeit gewährleistet, das faktisch aber ein
        uteilungssystem auf niedrigem Niveau ist.
        Drittens. Mit dem Bildungspaket wird die Verantwor-
        ng für erfolgreiche Bildungsabschlüsse auf private
        räger übertragen, weil die Schule nicht mehr leisten
        ann, was sie leisten müsste. Zudem geht es nur um Ver-
        etzungsgefährdung, mehr höhere Bildungsabschlüsse,
        er Wechsel in Bildungswege, die höhere Schulab-
        chlüsse anstreben, werden gar nicht vorgesehen.
        Viertens. Außerschulische Bildungs- und Freizeitan-
        ebote können mit den vorgesehenen Mitteln so gut wie
        icht finanziert werden; es ist zu gering ausgelegt und
        sst wesentliche Kostenbestandteile, wie Mobilität und
        portausrüstung oder Instrumente, außer Acht.
        Fünftens. Mit dem Bildungspaket werden originäre
        ildungsaufgaben der Länder und Kommunen für einen
        estimmten, eingeschränkten Personenkreis über den
        mweg der Arbeitsverwaltung finanziert, auch wenn die
        ommunen nun die Ausführung übernehmen sollen.
        as ist ein Systembruch, der sich rächen wird.
        Insgesamt wurde aber das Ziel des Spruchs der Ver-
        ssungsrichter, die Bildungsteilhabe für Kinder in Be-
        arfsgemeinschafen im Regelsatz zu berücksichtigen,
        icht erfüllt. Darum kann ich keinem Teil der Änderung
        ustimmen.
        Eine bessere Bildungsbeteiligung wäre zu erreichen
        ber eine eigenständige bedarfsgerechte Kindergrundsi-
        herung sowie die bessere Finanzierung der kulturellen
        frastruktur und der Bildungslandschaft in den Ländern
        nd Kommunen über die Schulen, Vereine und Verbände
        o ausgestattet werden, dass sie einen sozial gerechten
        ugang zu Bildung sichern können.
        Gabriele Hiller-Ohm (SPD): In dem Vermittlungs-
        erfahren ist es gelungen, das sogenannte Bildungs- und
        eilhabepaket gegenüber dem ursprünglichen Gesetzent-
        urf deutlich zu verbessern: Es konnte eine soziale Aus-
        eitung erreicht werden, indem auch die Kinder von
        ohngeldempfängern und -empfängerinnen dieses in
        nspruch nehmen können; durch die Änderung in der
        rägerschaft vom Jobcenter zu den Kommunen und
        andkreisen wird dafür gesorgt, dass Bürokratie vermie-
        en und diejenigen mit der Erbringung der Leistungen
        eauftragt werden, die die Kompetenzen im Bereich der
        inder- und Jugendarbeit haben; zudem werden die fi-
        anziellen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass – zu-
        rst einmal bis 2013 befristet – 3 000 zusätzliche Sozial-
        rbeiterinnen und Sozialarbeiter an Schulen und sozialen
        rennpunkten sich um Kinder und Jugendliche küm-
        ern können.
        Für die Umsetzung des „Bildungs- und Teilhabepa-
        ets“ ist eine deutliche Entlastung der Kommunen und
        reise erreicht worden, indem der Bund die Finanzie-
        ng der Kosten der Grundsicherung im Alter und bei
        rwerbsminderung in drei Schritten – 2012: 45 Prozent,
        013: 75 Prozent, 2014: 100 Prozent – bis zum Jahr
        014 vollständig übernehmen wird. Bis 2013 erhöht sich
        udem die Beteiligung des Bundes an der Kosten der
        nterkunft im SGB II.
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. Februar 2011 10795
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        Bei der Schaffung eines einheitlichen gesetzlichen
        Mindestlohns sowie der Durchsetzung des Prinzips
        „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ in der Zeitarbeit, wo-
        durch die Zahl derjenigen, die aufgrund unzureichender
        Löhne ergänzende Leistungen der Grundsicherung für
        Arbeitsuchende in Anspruch nehmen müssen, reduziert
        werden sollte, war aufgrund der bornierten Blockadehal-
        tung der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und FDP
        und der von diesen Parteien regierten Bundesländer kein
        Ergebnis zu erzielen. Damit haben es diese Parteien zu
        verantworten, dass auch zukünftig der Niedriglohnsektor
        durch öffentliche Transferzahlungen finanziert werden
        muss. Gleichwohl konnte für den Bereich der Zeitarbeit
        eine Lohnuntergrenze in Höhe des jeweiligen tariflichen
        Mindestlohnes erreicht werden; ebenso können zukünf-
        tig für die Aus- und Weiterbildungsbranche und die Si-
        cherheitsdienstleistungsbranche Mindestlöhne gelten.
        Außerdem hat die SPD im Vermittlungsverfahren er-
        reicht, dass die Kürzung von Aufwandsentschädigungen
        für ehrenamtlich Tätige zurückgenommen wurde und
        dass die Kosten für die Warmwasserbereitung auch für
        Haushalte, die ihr Warmwasser mit Strom bereiten, über-
        nommen werden.
        Allerdings ist die Ermittlung und Bemessung der Re-
        gelbedarfe im SGB II und SGB XII weiterhin unbefrie-
        digend. Die von der SPD-Bundestagsfraktion in ihrem
        Antrag „Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes
        durch eine transparente Bemessung der Regelsätze und
        eine Förderung der Teilhabe von Kindern umsetzen“,
        Bundestagsdrucksache 17/3648, formulierten verfas-
        sungsrechtlichen Bedenken konnten nicht beseitigt wer-
        den, da die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und
        FDP, die Bundesregierung und die CDU/CSU-geführten
        Länder nicht bereit waren, an den zentralen Punkten des
        vom Bundestag beschlossenen Gesetzes Änderungen
        vorzunehmen. Die vom Bundesverfassungsgericht in
        seinem Urteil vom 9. Februar 2010 geforderte transpa-
        rente, nachvollziehbare und realitätsgerechte Ermittlung
        der Regelbedarfe ist unterblieben; im Gegenteil haben
        Äußerungen aus dem Kreis der Bundesregierung und der
        Regierungskoalition deutlich gemacht, dass die Festset-
        zung der Regelbedarfe haushaltspolitisch motiviert ist,
        und eben nicht der Gewährleistung eines menschenwür-
        digen Existenzminimums dient. Damit wird die zentrale
        Vorgabe des Bundesverfassungsgerichtes nicht umge-
        setzt.
        Es bestehen insbesondere in folgenden Punkten er-
        hebliche verfassungsrechtliche Bedenken:
        Zirkelschlussproblematik. Das Bundesverfassungsge-
        richt hat eine eindeutige Vorgabe gemacht, diejenigen
        Haushalte, deren Einkommen unterhalb der Bedarfs-
        schwellen des SGB II/SGB XII liegt, die aber nicht die
        entsprechenden Leistungen in Anspruch nehmen, soge-
        nannte verdeckt Arme, bei der Bemessung der Referenz-
        gruppe auszuschließen. Diese Vorgabe wurde nicht um-
        gesetzt. Unzulässige Zirkelschlüsse ergeben sich auch
        dadurch, dass alle Haushalte, die neben den Regelleis-
        tungen des SGB II bzw. SGB XII weiteres Erwerbsein-
        kommen erzielen, in Gänze bei den Referenzhaushalten
        berücksichtigt werden, selbst wenn sie nur einen einzi-
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        en Euro an zusätzlichen Einkünften erzielen. Allein die
        erücksichtigung derjenigen Aufstocker und Aufstocke-
        nnen, die nur ein Einkommen bis zu der Freibetrags-
        renze von 100 Euro nach § 30 SGB II beziehen, führt
        azu, dass der Regelbedarf in der Regelbedarfsstufe um
        Euro geringer ausfällt.
        Interner Ausgleich. In seinem Urteil hat das Bundes-
        erfassungsgericht das Statistikmodell, das auf den in
        er Einkommens- und Verbrauchsstichprobe erfassten
        usgaben basiert, als eine geeignete Methode zur Er-
        ittlung der Regelbedarfe bezeichnet. Gleichzeitig hat
        as Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber die
        öglichkeit eingeräumt, politische Setzungen vorzuneh-
        en. Allerdings hat es dabei eine kohärente und nach-
        ollziehbare Methodenanwendung verlangt und insbe-
        ondere gefordert, dass die Regelbedarfe so zu ermitteln
        ind, dass für die Leistungsempfängerinnen und -emp-
        nger, die in einzelnen Bereichen einen höheren Bedarf
        ls den durchschnittlich ermittelten haben, ein interner
        usgleich möglich ist. Diese Anforderungen sind nicht
        mgesetzt worden, da eine willkürliche und methodisch
        lsche Herausrechnung von Verbrauchspositionen, so
        um Beispiel einerseits die Ermittlung der Verkehrsaus-
        aben auf Grundlage einer Sonderauswertung und ande-
        rseits die Nichtberücksichtigung einzelner Verbrauchs-
        ositionen in der Gesamterhebung, stattgefunden hat.
        as Statistikmodell ist deshalb fehlerhaft angewendet
        orden.
        Größe der Referenzgruppe. Nicht nachzuvollziehen
        t die Entscheidung, die Regelbedarfe von Erwachsenen
        uf der Grundlage der untersten 15 Prozent der Haus-
        alte durchzuführen und nicht mehr die untersten
        0 Prozent als Referenzgruppe zu betrachten. Die Ver-
        leinerung der Referenzgruppe erklärt sich einzig mit
        em Ziel, die Anhebung der Regelbedarfe möglichst ge-
        ng ausfallen zu lassen. Dabei ist es auch methodisch
        icht nachzuvollziehen, dass für die Ermittlung der Be-
        arfe von Kindern weiterhin auf die untersten 20 Prozent
        er Paarhaushalte mit Kind abgestellt wird; für diese un-
        rschiedliche Größe der Referenzgruppe gibt es keine
        ystematische Begründung.
        Fortschreibung der in der EVS 2008 ermittelten
        erte. Darüber hinaus wurde der Preisstand der in der
        VS 2008 ermittelten Verbrauchsausgaben ursprünglich
        ur einmalig gemäß dem neu entwickelten „Mischin-
        ex“ fortgeschrieben. Die SPD-Bundestagsfraktion und
        ie SPD-geführten Bundesländer konnten in den Ver-
        andlungen durchsetzen, dass nunmehr auch die Verän-
        erungsrate des ersten Halbjahres 2010 berücksichtigt
        ird. Dennoch erfolgt die so errechnete Erhöhung des
        egelbedarfes um 3 Euro in der Regelbedarfsstufe 1
        icht systematisch korrekt bereits zum erstmaligen In-
        rafttreten der Regelbedarfe, sondern aufgrund des mas-
        iven Widerstandes der Bundesregierung und der Bun-
        estagsfraktionen von CDU/CSU und FDP erst zum
        . Januar 2012.
        Insgesamt ist festzuhalten, dass die Bundesregierung
        nd die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und FDP
        u keiner Zeit bereit waren, auf die von der SPD-Bun-
        estagsfraktion, den SPD-geführten Bundesländern und
        10796 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. Februar 2011
        (A) )
        )(B)
        der gesamten Fachwelt geäußerten Bedenken einzuge-
        hen. Es stellt sich daher die Frage der Abwägung, ob der
        verfassungswidrige Zustand der bisherigen Bemessung
        der Regelbedarfe fortbestehen soll oder ob einem Ver-
        mittlungsergebnis, das zwar mit großen verfassungs-
        rechtlichen Risiken behaftet ist, aber auch große Fort-
        schritte bei der Bildungsteilhabe von Kindern, der
        Ausweitung von Mindestlöhnen und der Entlastung der
        Kommunen beinhaltet, zugestimmt werden kann. Dabei
        wird es unzweifelhaft zu einer Überprüfung der Ermitt-
        lung und Festsetzung der Regelbedarfe durch das Bun-
        desverfassungsgericht kommen, wobei davon auszuge-
        hen ist, dass das Bundesverfassungsgericht die von der
        Bundesregierung zu verantwortenden Regelbedarfe er-
        neut beanstanden wird. Allerdings ist durch das Vermitt-
        lungsergebnis sichergestellt, dass die Bildungsteilhabe
        von Kindern verbessert wird.
        Besonders kritikwürdig ist auch das Ergebnis zur Re-
        gelbedarfsstufe 3. Gerade Menschen mit Behinderung,
        die keinen eigenen Haushalt führen und zum Beispiel in
        Wohngemeinschaften wohnen, werden so weiterhin nur
        80 Prozent des Regelsatzes erhalten. Das bedeutet rund
        70 Euro monatliche Einbußen.
        Es ist unverantwortlich, dass die kommunalen Entlas-
        tungen voll zulasten der Bundesagentur für Arbeit ge-
        hen. Wie die stufenweise Absenkung eines halben Mehr-
        wertsteuerpunktes für die Bundesagentur kompensiert
        werden soll, ist offen. Ich befürchte weitere Leistungs-
        einschränkungen bei der aktiven Arbeitsmarktpolitik.
        Hiervon sind vor allem auch Alleinerziehende betroffen.
        Außerdem ist eine Erhöhung des Beitrages zur Arbeits-
        losenversicherung wegen dieser politisch gewollten Un-
        terfinanzierung zu befürchten.
        Unvertretbar ist darüber hinaus, dass die ärmsten Kin-
        der in Deutschland, die Leistungen nach dem Asylbe-
        werberleistungsgesetz erhalten, vom Bildungspaket aus-
        geschlossen bleiben.
        Ich werde trotz meiner erheblichen verfassungsrecht-
        lichen und sozialen Bedenken dem Gesamtergebnis zu-
        stimmen, da ich keine Hoffnung habe, dass erneute Ver-
        handlungen ein besseres Ergebnis bringen würden. Ich
        bedaure sehr, dass nun wieder das Bundesverfassungsge-
        richt und nicht der Gesetzgeber die politischen Weichen
        stellen muss. Das bedeutet einen Verlust an Demokratie,
        den wir uns nicht leisten sollten.
        Andrej Hunko (DIE LINKE): Hartz IV bleibt men-
        schenunwürdig und verfassungswidrig. Als vermutlich
        einziger ehemaliger Hartz-IV-Betroffener im Bundestag
        stimme ich gegen das Ergebnis des Vermittlungsaus-
        schusses. Das ausgehandelte Ergebnis ist vom Stand-
        punkt der Erwerbslosen völlig unzureichend. Nach
        meiner Auffassung sind weder die Vorgaben des Bun-
        desverfassungsgerichtes erfüllt, noch ist die grundle-
        gende Problematik von Hartz IV angegangen worden.
        Mit der Einführung von Hartz IV durch die damalige
        SPD-Grünen-Regierung ist ein Paradigmenwechsel in
        der bundesdeutschen Sozial- und Arbeitsmarktpolitik
        eingeleitet worden. Eine Versicherungsleistung für Be-
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        chäftigte wurde in ein System übergeführt, das Er-
        erbslose zu einem bizarren Spießrutenlauf nötigt, um
        berhaupt die elementarsten Lebensgrundlagen zu erhal-
        n.
        Parallel wurde ein drakonisches Sanktionsregime eta-
        liert, das selbst bei kleinen Verfehlungen zum Entzug
        er lebensnotwendigen Leistungen führt. Das Ziel und
        rgebnis dieser „Reform“ waren die Errichtung eines
        eispiellosen Niedriglohnsektors in Deutschland und das
        bwälzen des gesellschaftlichen Problems der Arbeits-
        sigkeit auf die jeweiligen Erwerbslosen.
        Das Bundesverfassungsgericht hatte die Berech-
        ungsgrundlage der Hartz-IV-Regelsätze für verfas-
        ungswidrig erklärt und damit einem Teil der Kritiken
        cht gegeben. Der jetzt zwischen den Hartz-IV-Parteien
        PD, Grüne, CDU und FDP ausgehandelte Kompromiss
        ebt die Verfassungswidrigkeit nicht auf.
        Notwendig wäre bis zur völligen Abschaffung von
        artz IV die sofortige und repressionsfreie Erhöhung der
        ckregelsätze auf 500 Euro, die Abschaffung des Sank-
        onsregimes und die Einführung eines gesetzlichen
        indestlohns von mindestens 10 Euro.
        Die Zustände in den Jobcentern können nur als Zu-
        tände bezeichnet werden, „in denen der Mensch ein er-
        iedrigtes, ein geknechtetes, ein verlassenes, ein ver-
        chtliches Wesen“ ist, um einen bekannten deutschen
        hilosophen zu zitieren. Daran ändert das Ergebnis des
        ermittlungsausschusses nichts. Diesen Zuständen kann
        h meine Zustimmung nicht geben.
        Katja Kipping (DIE LINKE): Ich erkläre, dass ich
        ie Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses
        blehne, weil die Ermittlung der Höhe der Regelleistun-
        en weder transparent noch nachvollziehbar noch reali-
        tsgerecht – also nicht verfassungskonform – erfolgte.
        Es wurden erstens bei der Regelleistungsbestimmung
        ntgegen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts
        eine verdeckten Armen aus der Referenzgruppe zur
        bleitung der Regelleistung herausgerechnet.
        Zweitens wurde die Referenzgruppe von den unters-
        n 20 Prozent der Ein-Personen-Haushalte auf die un-
        rsten 15 Prozent beschränkt. Dies ist ein willkürlicher
        ingriff mit dem ausschließlichen Ziel der Senkung der
        egelleistung. Auf diese Art und Weise wurde eine sta-
        stische Referenzgruppe aus armen Menschen geschaf-
        n, die zu einem Fünftel aus Hartz-IV-Beziehenden,
        ufstockern, besteht und deren durchschnittliches Net-
        einkommen bei 716 Euro pro Monat liegt.
        Es wurden drittens bei der Regelleistungsbestimmung
        illkürliche Abschläge vorgenommen, so werden bei-
        pielsweise erstmals Tabak und Alkohol nicht mehr als
        estandteil einer menschenwürdigen Existenzsicherung
        ngesehen, werden die Kosten für eine Tierhaltung nicht
        nerkannt, werden Ausgaben für Gaststättenbesuche nur
        nteilig anerkannt. Damit wird auch deutlich, dass eine
        eilhabe am gesellschaftlichen Leben – entgegen den
        orgaben des Bundesverfassungsgerichts – nicht vorge-
        ehen ist.
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. Februar 2011 10797
        (A) )
        )(B)
        Prinzipiell ist festzustellen, dass in keiner Weise dar-
        gelegt worden ist, ob das der Regelleistungsbestimmung
        zugrunde gelegte Ausgabeverhalten unterer Einkom-
        mensgruppen der Bevölkerung zu erkennen gibt, welche
        Aufwendungen für das menschenwürdige Existenzmini-
        mum tatsächlich erforderlich sind. Das ist aber ein ver-
        fassungsrechtliches Erfordernis.
        Der Regelsatz muss transparent ermittelt werden und
        ist kein Spielball für Polit-Rambos.
        Ich lehne die Beschlussempfehlung des Vermittlungs-
        ausschusses ab, weil mit der festgelegten Regelsatzerhö-
        hung ein menschenwürdiges Leben und die Teilhabe an
        der Gesellschaft nicht möglich sind.
        Sowohl die Bundesregierung als auch die an der Be-
        stimmung der Regelleistung beteiligten Fraktionen des
        Deutschen Bundestages verletzen in eklatanter Weise die
        Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts.
        Die Bestimmung der Regelleistung wurde zum Spiel-
        ball parteipolitischer Interessen und Kalküle. Die Bürge-
        rinnen und Bürger in der Bundesrepublik Deutschland
        erfahren, dass die Interessen der Betroffenen vollkom-
        men nachrangig sind.
        Ich appelliere an die Abgeordneten von Bündnis 90/
        Die Grünen und von der SPD, mit unserer Fraktion ge-
        meinsam eine Normenkontrollklage gegen die vorlie-
        gende Regelleistungsbestimmung beim Bundesverfas-
        sungsgericht einzureichen.
        Die heute durchgepeitschte Abstimmung über ein
        Grundrecht der Menschen in Deutschland ist eine
        Schande. Ich lehne die Beschlussempfehlung des Ver-
        mittlungsausschusses ab.
        Jutta Krellmann (DIE LINKE): Ich lehne das „Ge-
        setz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Ände-
        rung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetz-
        buch (Hartz IV)“ ab. Nicht nur die niedrige Erhöhung
        der Regelsätze betrachte ich als Verstoß gegen die Men-
        schenwürde, auch den im Zuge des Gesetzes vereinbar-
        ten Mindestlohn in der Leiharbeit lehne ich als völlig un-
        zureichend ab. Um das Lohndumping in der Leiharbeit
        wirksam zu begrenzen, wäre die Rückkehr zum Prinzip
        „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“, und zwar vom ers-
        ten Tag, Minimalbedingung gewesen.
        Die Zustimmung der SPD zu diesem Ergebnis ist ent-
        täuschend. Die Forderung eines flächendeckenden ge-
        setzlichen Mindestlohns und die Forderung nach gleicher
        Entlohnung wie Stammbelegschaften hat die SPD ein-
        fach aufgegeben. Im Ergebnis gibt es einen Branchen-
        mindestlohn für die Leiharbeit, der voraussichtlich im
        Westen bei 7,79 Euro pro Stunde und im Osten bei
        6,89 Euro liegt. Dieser Mindestlohn war bereits von den
        Tarifparteien vereinbart. Seine Allgemeinverbindlich-
        keitserklärung beendet das Lohndumping nicht. Er be-
        grenzt schlichtweg die Ausbeutung nach unten. Das
        Zweiklassensystem der Löhne im Betrieb bleibt bestehen.
        Das lukrative Geschäft mit der Leiharbeit als systemati-
        sches Instrument der Lohndrückerei wird fortgesetzt.
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        Auch die Kompromisse zu den Branchenmindestlöh-
        en in Weiterbildung und im Wach- und Sicherheitsge-
        erbe sind enttäuschend: In der Aus- und Weiterbildung
        eschränkt sich die Protokollnotiz auf eine neuerliche
        rüfung durch das zuständige Ministerium. Im Wach-
        nd Sicherheitsgewerbe wird ein bereits eingeleitetes
        erfahren von der Bundesregierung „unterstützt“.
        Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat für die
        artz-IV-Betroffenen und für die Beschäftigten im Nie-
        riglohnbereich und in der Leiharbeit nicht einmal Krü-
        el übrig. Aus diesen Gründen lehne ich das vorlie-
        ende Gesetz ab.
        Katrin Kunert (DIE LINKE): Ich möchte eine per-
        önliche Erklärung dazu abgeben, weshalb ich dem Ent-
        urf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen
        nd zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches So-
        ialgesetzbuch nicht zustimme.
        Der Gesetzentwurf sieht in § 22 a die Möglichkeit
        or, in kommunalen Satzungen pauschal zu regeln, bis
        u welcher Höhe die Kosten der Unterkunft als ange-
        essen angesehen werden. Das Merkmal der Angemes-
        enheit bildet das entscheidende Kriterium für die Höhe
        er Leistungen, die für Unterkunft und Heizung gewährt
        erden. Wenn nun bei dem Kriterium der Angemessen-
        eit nicht mehr die Umstände des Einzelfalls, sondern
        ur noch Pauschalen zugrunde gelegt werden, besteht
        r die Betroffenen in vielen Fällen die Gefahr von Leis-
        ngskürzungen im Bereich der Kosten der Unterkunft.
        um Ausgleich dieser Leistungskürzungen muss dann
        in Teil des Regelsatzes herangezogen werden. Wenn
        an bedenkt, dass die Regelbedarfe durch ein verfas-
        ungswidriges Ermittlungsverfahren künstlich niedrig
        ehalten werden, kann es in vielen Fällen dazu kommen,
        ass der von den Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
        ündnis 90/Die Grünen ausgehandelte Kompromiss für
        ie Betroffenen unterm Strich eine Verschlechterung
        arstellt.
        Die Satzungsermächtigung zugunsten der Kommunen
        arf auch keinesfalls als Stärkung der kommunalen
        elbstverwaltung missinterpretiert werden. Die Kommu-
        en leiden derzeit unter dem höchsten Defizit in der Ge-
        chichte der Bundesrepublik Deutschland. Eine der
        auptgründe für dieses Defizit besteht gerade darin,
        ass der Bund den Kommunen bereits seit mehreren Jah-
        n zahlreiche kostenträchtige soziale Aufgaben übertra-
        en hat, ohne für eine angemessene Finanzierung zu sor-
        en. Durch die Satzungsermächtigung wird für
        ommunen mit angespannter Haushaltslage nun eine
        öglichkeit eröffnet, die kommunalen Leistungen durch
        iedrige Pauschalen zu drücken. Im Endeffekt werden
        ie Haushaltsnöte der Kommunen gegen das physische
        xistenzminimum der Betroffenen ausgespielt. Durch
        ie unterschiedliche Finanzlage der Kommunen droht
        udem ein Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen,
        er die jetzt schon äußerst problematische Rechtsanwen-
        ung zusätzlich erschweren wird.
        Gegen eine Satzungsermächtigung zugunsten der
        ommunen im Bereich der Kosten der Unterkunft
        pricht auch, dass es hier um Kosten geht, die gänzlich
        10798 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. Februar 2011
        (A) )
        )(B)
        dem Einfluss der Kommunen sowie der Betroffenen ent-
        zogen sind.
        Wenn der von Ihnen vorgestellte Kompromiss schon
        keine wirkliche Verbesserung für die Betroffenen dar-
        stellt, sollte er deren Lage wenigstens nicht verschlech-
        tern. Insbesondere das Recht auf ein physisches Exis-
        tenzminimum darf nicht beschnitten werden.
        Sabine Leidig (DIE LINKE): Ich habe mit Nein ge-
        stimmt, weil dieser würdelose Hartz-IV-Deal demokrati-
        sche Grundrechte missachtet.
        Ein menschenwürdiger Regelsatz ist längst überfällig –
        aber CDU/CSU, FDP und SPD haben die Chance vertan.
        Nachdem das Bundesverfassungsgericht vor einem Jahr
        festgestellt hat, dass die Regelsätze – zumindest die für
        Kinder – grundgesetzwidrig sind, wäre eine politische
        Umkehr möglich gewesen.
        In Deutschland ist die Ungleichheit bei den Einkom-
        men, der Gini-Koeffizient – im Vergleich zu den anderen
        OECD-Staaten –, in den vergangenen zehn Jahren be-
        sonders stark gewachsen: Immer mehr immer ärmeren
        Menschen stehen immer mehr immer reichere gegen-
        über.
        Anstatt eine gesellschaftliche Debatte über dieses
        Problem anzustoßen und den bedürftigen Personen wirk-
        lich gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen, hat die
        Bundesregierung einen Regelsatz nach Kassenlage, für
        Erwachsene 364 Euro, systematisch kleingerechnet:
        Kinder und Jugendliche bekommen statt mehr Geld Gut-
        scheine – auf Antrag. Das ist diskriminierend, bürokra-
        tisch und teuer. Auch zukünftig gibt es keine Mindest-
        löhne und keinen Schutz gegen entwürdigende Arbeit.
        Leiharbeiter erhalten auch zukünftig keinen gleichen
        Lohn für gleiche Arbeit. Das Zweiklassensystem in der
        Erwerbsarbeit bleibt.
        Die Abstimmung zur Frage des Existenzminimums,
        also zu einer Grundrechtefrage, wurde an diesem heuti-
        gen Freitag durch den Bundestag gepeitscht. Skandalös
        ist, dass die SPD wider besseres Wissen einer nicht ver-
        fassungskonformen Regelleistungsbestimmung zustim-
        men will.
        Informationen zu den zu beschließenden Regelungen
        werden den Abgeordneten durch die Bundesregierung
        vorenthalten. Damit ist den Abgeordneten zur Abstim-
        mung am Freitag im Bundestag unklar, wieso die 3 Euro
        Regelleistungserhöhung zum 1. Januar 2012 nicht sofort
        erfolgt, zuzüglich zu den geplanten 5 Euro, handelt es
        sich doch um eine Dynamisierung der Regelleistung für
        die Zeit vom Juli 2009 bis zum Juni 2010. Unklar bleibt,
        wie die in Zukunft im Eingliederungsetat fehlenden
        4 Milliarden Euro finanziert werden sollen. Unklar
        bleibt, ob für Menschen mit Behinderungen ab dem
        25. Lebensjahr im Haushalt Bedürftiger die Regelleis-
        tung tatsächlich die volle Höhe erreichen soll und nicht
        nur bei 80 Prozent liegen wird.
        Von den Spitzen der CDU/CSU, FDP und SPD wird
        die Demokratie verhöhnt: Sie missachten die Grund-
        rechte der Bedürftigen und machen die Abgeordneten,
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        ie über die Umsetzung eines Grundrechts befinden sol-
        n, zu Statisten in einem unwürdigen Politiktheater.
        Cornelia Möhring (DIE LINKE): Ich stimme gegen
        as Ergebnis des Vermittlungsausschusses, weil Hartz IV
        ndlich abgeschafft und durch eine Mindestsicherung für
        de Frau, jeden Mann und jedes Kind ersetzt werden
        uss.
        Diese soll für Erwachsene mindestens 500 Euro be-
        agen und von Gegenleistungen und damit auch Sank-
        onen frei sein.
        Außerdem fordere ich ebenso wie meine Fraktion die
        ofortige Beseitigung der diskriminierenden und frauen-
        indlichen Bedarfsgemeinschaft.
        Die jetzt vorliegende Erhöhung des Hartz-IV-Regel-
        atzes fällt viel zu gering aus und garantiert nicht einmal
        as Existenzminimum, ganz zu schweigen von einem
        eben in Würde.
        Auch 8 Euro mehr verringern weder die gesellschaft-
        che Ausgrenzung der betroffenen Kinder noch die per
        esetz verordnete Armut der Erwachsenen. Sie sind eine
        erhöhnung dieser Menschen. Daran werde ich mich
        benso wie meine gesamte Fraktion nicht beteiligen.
        Kornelia Möller (DIE LINKE): Das heute hier vor-
        egende Ergebnis des Vermittlungsausschusses zu
        artz IV ist eine Farce und stellt wieder einmal die Un-
        higkeit der Koalition, aber auch der SPD dar, Politik
        r Menschen zu machen. Von der Koalition ist man
        ichts anderes gewohnt und von der SPD leider auch
        icht. Sie, meine Damen und Herren von der SPD, hät-
        n hier die Möglichkeit gehabt, zu zeigen, dass Sie Ihre
        olitik und Ihre aktuellen Forderungen ernst nehmen.
        ie Chance haben Sie vertan. Trotzdem Sie wissen, dass
        ie Regelleistungsbestimmung nicht verfassungskon-
        rm ist, tragen sie diesen faulen Kompromiss mit. – Sie
        egehen damit Verfassungsbruch! Und Sie verhöhnen
        it diesem Kompromiss viele Menschen.
        Es ist für mich nicht nachvollziehbar, warum die SPD
        ie Gelegenheit nicht wahrgenommen hat, ihre Fehler,
        ie sie mit der Einführung der Hartz-Gesetze begangen
        at, zu beheben oder wenigstens zu korrigieren:
        Erstens. Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter hätten zu-
        indest gleichen Lohn für gleiche Arbeit erhalten kön-
        en.
        Zweitens. Ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn
        ätte eingeführt werden können.
        Drittens. Die Regelsätze hätten zumindest verfas-
        ungskonform ermittelt werden können.
        Doch scheinbar sind Ihnen, meine Damen und Herren
        on der SPD, diese Themen nicht so viel wert, wie Sie
        mer vorgeben. Ihnen ist nicht an einer wirklichen Ver-
        nderung und Verbesserung für Hartz-IV-Opfer gelegen.
        ber in dieser Sache ist das letzte Wort noch nicht ge-
        prochen!
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. Februar 2011 10799
        (A) )
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        Ich möchte mit einem Zitat enden:
        Verehrtes Publikum, jetzt kein Verdruss:
        Wir wissen wohl, das ist kein rechter Schluss.
        Vorschwebte uns: die goldene Legende.
        Unter der Hand nahm sie ein bitteres Ende.
        So Bertolt Brecht in „Der gute Mensch von Sezuan“.
        Niema Movassat (DIE LINKE): Ich – wie meine ge-
        samte Fraktion – lehne das Ergebnis des Vermittlungs-
        ausschusses zu Hartz IV ab. Das Ergebnis ist nicht nur
        verfassungswidrig, es ist auch ein Schlag ins Gesicht der
        Betroffenen.
        Der Hartz-IV-Regelsatz wird auch nach dem vorge-
        legten Ergebnis menschenunwürdig niedrig bleiben. Alle
        Hartz-IV-Parteien haben die statistischen Fälschungen
        der Arbeitsministerin, also die willkürliche Veränderung
        der Berechnungsgrundlage, hingenommen. Hier wurde
        ein Regelsatz nicht nach dem, was notwendig ist, verein-
        bart, sondern nach Kassenlage. Dass dieses Geschacher
        um insgesamt 8 Euro mehr als acht Wochen gedauert
        hat, ist ein Hohn, wenn man bedenkt, dass dieselben Par-
        teien nur eine Woche gebraucht haben, um 480 Milliar-
        den Euro zur Verfügung zu stellen, um die Banken zu
        retten. Die Erhöhung verdient kaum diesen Namen, da
        sie nicht einmal eine Anpassung an die Preis- und Lohn-
        entwicklung sowie die Inflation darstellt.
        Insbesondere die SPD, die heute der Beschlussempfeh-
        lung zustimmt, hat offensichtlich vor der Wahl in Ham-
        burg Opposition gespielt und sich in der Hartz-IV-Frage
        in Szene gesetzt, um nach der Wahl diesen faulen Kom-
        promiss mitzuentwickeln und mitzutragen. Sie bleibt da-
        mit der Hartz-IV-Logik voll verhaftet.
        Dieses Ergebnis macht eine erneute Überprüfung
        durch das Bundesverfassungsgericht nötig. Die Linke
        wird sich dafür einsetzen.
        Hartz IV muss weg. Notwendig ist ein Regelsatz, der
        wirklich existenzsichernd ist. Dieser muss daher
        500 Euro betragen. Um Armutsfestigkeit und Würde für
        die Betroffenen zu erreichen, braucht es eine sanktions-
        freie Mindestsicherung. Die Forderung nach einem Min-
        destlohn von 10 Euro die Stunde bleibt weiterhin ge-
        nauso berechtigt wie die nach der 30-Stunden-Woche bei
        vollem Lohnausgleich. Lohndumping und Leiharbeit als
        moderne Form der Sklaverei müssen endlich ein Ende
        haben.
        Dr. Philipp Murmann (CDU/CSU): Ich begrüße es,
        dass nach intensiven Verhandlungen nun ein Kompro-
        miss zur Neuberechnung der Hartz-IV-Sätze gefunden
        wurde. Ebenso ist zu begrüßen, dass Bildungsleistungen
        für bedürftige Kinder und eine deutliche Entlastung der
        Kommunen durch die schrittweise Übernahme der Al-
        terssicherung in diesem Paket enthalten sind. Daher
        stimme ich dem Kompromiss insgesamt zu.
        Gleichzeitig ist es aus meiner Sicht jedoch wichtig,
        folgende Punkte deutlich zu machen:
        Erstens. Insgesamt umfasst das Paket voraussichtlich
        mehr als 5 Milliarden Euro per annum, die sich aufgrund
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        er demografischen Entwicklung möglicherweise noch
        rhöhen werden. Angesichts der notwendigen Einhal-
        ng der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse
        äre jedoch auch eine Einigung über die notwendige
        egenfinanzierung zwingend gewesen.
        Zweitens. Es muss klar sein, dass die Gegenfinanzie-
        ng vorwiegend aus dem Sozialhaushalt kommen muss
        nd nicht zulasten von Arbeitnehmern und Unterneh-
        en, zum Beispiel durch eine Erhöhung der Arbeits-
        senversicherung, gehen darf. Das wäre kontraproduk-
        v.
        Drittens. Auch muss klar sein, dass dieser Kompro-
        iss nicht auf Kosten zukünftiger Investitionen des Bun-
        es in Bildung, Forschung und Infrastruktur gehen darf.
        Viertens. Weiterhin darf der jetzt geschlossene Kom-
        romiss die begonnene Diskussion über eine notwendige
        emeindefinanzreform nicht aushebeln. Die Verhand-
        ngen zwischen Bund und Kommunen über strukturelle
        eformen müssen konstruktiv weitergeführt werden.
        Aydan Özoğuz (SPD): Am Ende des mehrmonati-
        en Beratungsprozesses über die Regelbedarfe und die
        nderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialge-
        etzbuch bleibt für mich leider festzuhalten, dass die
        undesregierung und die Koalitionsfraktionen von
        DU/CSU und FDP nicht bereit waren, auf die vielfach
        on Fachgremien, von der SPD-Bundestagsfraktion und
        on einigen Bundesländern geäußerten Bedenken zur
        erfassungsmäßigkeit des vorgelegten Beschlusses ein-
        ugehen. Unzweifelhaft konnten durch das Vermitt-
        ngsergebnis Fortschritte bei der Bildungsteilhabe von
        indern, bei der Ausweitung von Mindestlöhnen und bei
        er Entlastung der Kommunen erreicht werden. Nichts-
        estotrotz habe ich die Befürchtung, dass es bei einer er-
        euten Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit der Er-
        ittlung und Festsetzung der Regelbedarfe durch das
        undesverfassungsgericht zu Beanstandungen kommen
        önnte.
        Als Mitglied im Ausschuss für Familie, Senioren,
        rauen und Jugend ist mir besonders die Verbesserung
        er Bildungsteilhabe von Kindern wichtig, weshalb ich
        nter Abwägung aller Argumente und trotz meiner Be-
        enken hinsichtlich der Ermittlung und Festsetzung der
        egelbedarfe heute dem Gesetz zustimmen werde.
        Jens Petermann (DIE LINKE): Ich stimme nicht
        u, weil dieses Gesetz von Anfang an verfassungswidrig
        ar und auch über 60 Veränderungen seit Inkrafttreten
        icht zu einer Verbesserung der Lage der Betroffenen
        eführt haben. Das nunmehr vorgelegte Vermittlungser-
        ebnis beseitigt den vorliegenden verfassungswidrigen
        ustand nicht.
        Alles begann im Sommer 2002. Unter Führung des
        zwischen rechtskräftig verurteilten Peter Hartz erarbei-
        te eine von Bundeskanzler Schröder einberufene
        ruppe eine neue Sozialgesetzgebung. „Fordern und
        ördern“ hieß das Motto dieser tiefgreifendsten Ein-
        chnitte in der Geschichte der Bundesrepublik.
        10800 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. Februar 2011
        (A) )
        )(B)
        Im Februar 2010 stellte das Bundesverfassungsge-
        richt fest, dass das geltende Gesetz nicht verfassungs-
        konform ist, und verlangte eine Novellierung bis Ende
        2010. Da die schwarz-gelbe Regierungskoalition inzwi-
        schen ihre Mehrheit im Bundesrat verloren hatte, schei-
        terte der Gesetzentwurf, der nur eine minimale Erhöhung
        des Regelsatzes um 5 Euro vorsah, in der Länderkam-
        mer. Der daraufhin angerufene Vermittlungsausschuss
        bildete eine Arbeitsgruppe, bei der Union, SPD, FDP
        und Grüne versuchten, die Linke außen vor zu lassen. Da
        wir in diesem Vorgang eine Verletzung unserer Parla-
        mentsrechte sahen, hat unsere Fraktion eine einstweilige
        Anordnung beim Bundesverfassungsgericht beantragt.
        Auf Druck des Bundesverfassungsgericht musste eine
        Vertreterin der Linken in die Arbeitsgruppe aufgenom-
        men werden.
        Nun saß aber jemand mit am Verhandlungstisch, der
        die Hartz-Gesetzgebung an sich kritisierte und mit an-
        hören konnte, welche Deals am Rande geplant waren.
        Also gründeten die Hartz-IV-Parteien kurzerhand eine
        extralegale Arbeitsgruppe in der Arbeitsgruppe, die die
        Linke erneut ausschloss. Dieses Vorgehen verstößt ge-
        gen die Verfassung.
        Zu einvernehmlichen Lösungen kam die Verhand-
        lungsgruppe ohne die ungeliebte Linksfraktion nun doch
        endlich. Das herausragende Ergebnis liegt heute auf dem
        Tisch: 5 Euro Erhöhung in diesem Jahr und noch einmal
        3 Euro im nächsten. Das ist peinlich! Das ist Hohn! Ein
        solches Ergebnis hätte es mit unserer Fraktion nie gege-
        ben. Alternative Berechnungen, die auf Zahlen des Sta-
        tistischen Bundesamtes beruhen, haben ergeben, dass ein
        Regelsatz von 392 Euro die absolute Untergrenze für ein
        Leben in Würde bildet. Die schwarz-gelbe Regierung
        hat das Existenzminimum also bewusst kleingerechnet
        und damit einen verfassungswidrigen Entwurf vorgelegt.
        Es ist erschreckend, wie parteipolitische Kleingeistig-
        keit das Wohl der betroffenen Menschen missachtet, nur
        weil im Jahr 2011 sieben Landtagswahlen anstehen. Da
        wird Wahlkampf auf dem Rücken von Millionen Betrof-
        fenen geführt.
        Das Verhandlungsergebnis der Hartz-IV-Koalition
        entspricht in keiner Weise den Vorgaben des Bundesver-
        fassungsgerichts. Damit sind die Betroffenen weiterhin
        gezwungen, ihre Rechte vor den Sozialgerichten unseres
        Landes zu erstreiten. Diese sind aber dank Hartz IV der-
        art überlastet, dass die Prozesse sich unnötig in die
        Länge ziehen, wodurch die Betroffenen noch zusätzlich
        belastet werden.
        Ich und meine Fraktion lehnen die Hartz-IV-Regelung
        ab und werden alle juristischen Möglichkeiten nutzen,
        um dem im Grundgesetz verankerten Grundrecht auf ein
        menschenwürdiges Existenzminimum Geltung zu ver-
        schaffen.
        Richard Pitterle (DIE LINKE): Es war mir nicht
        möglich, dem ausgehandelten Kompromiss zur Hartz IV
        zuzustimmen. Die katholische Betriebsseelsorge in mei-
        nem Wahlkreis organisiert regelmäßig Begegnungen von
        Bezieherinnen und Beziehern von Hartz-IV-Leistungen
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        it den Abgeordneten. Wenn man diese Menschen, die
        it dem wenigen Geld ihr Leben fristen müssen, persön-
        ch und nicht nur aus den Statistiken kennt, dann kann
        an sich vorstellen, wie demütigend es für sie sein
        uss, wenn sie hören, dass für sie lediglich eine monatli-
        he Erhöhung um 8 Euro und das noch in zwei Raten
        orgesehen ist.
        Obwohl die Arbeitslosigkeit im Kreis Böblingen zu-
        ckgegangen ist, gibt es viele Frauen und Männer, die
        ber 50 Jahre alt sind und die auf dem Arbeitsmarkt
        eine Chance haben, die von einer Umschulung zur an-
        eren geschoben werden und auf die Hartz-IV-Leistun-
        en angewiesen sind.
        Diese Leistungen – auch mit der vorgesehenen Erhö-
        ung – ermöglichen kein menschenwürdiges Leben. Ob-
        ohl das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber
        s Stammbuch geschrieben hatte, dass der Staat den Be-
        ürftigen eine Teilhabe am soziokulturellen Leben er-
        öglichen müsse, wird ihr „Kompromiss“ dieser Vor-
        abe nicht gerecht. Wenn etwa im Pauschbetrag 22 Euro
        r Mobilität eingeplant sind, reicht es bei uns nicht ein-
        al für ein Wochenticket für zwei Zonen. Wenn die
        ehrheit des Parlaments die Vorgaben des höchsten Ge-
        chts missachtet, ist es ein Skandal.
        Da ich als Mitglied im Finanzausschuss erlebe, wie
        ndere Summen bewegt werden, wenn es um die Ret-
        ng von zockenden Banken geht oder wenn es darum
        eht, die Steuern für die Hoteliers zu senken mit Steuer-
        erlusten von 1 Milliarde Euro, halte ich das Verhalten
        egenüber den Bezieherinnen und Beziehern von
        artz IV für ungerecht und menschenunwürdig. Daher
        onnte ich auch nicht zustimmen.
        Yvonne Ploetz (DIE LINKE): Ich lehne den vorlie-
        enden Vorschlag zur Neugestaltung der Hartz-IV-Rege-
        ngen mit äußerstem Nachdruck ab. Der Umgang mit
        ugendlichen im ALG-II-Bezug macht den skandalösen
        harakter der Neuregelung besonders deutlich. In mei-
        er Begründung möchte ich deshalb auf diesen Punkt
        ezug nehmen. Die Neuberechnung der Hartz-IV-Sätze,
        ie in den letzten Monaten stattfand, ist unzumutbar. Die
        rmittlung des neuen Regelsatzes für 14- bis 18-Jährige
        asiert auf insgesamt nur 168 Haushalten. Auf Basis ei-
        er solch geringen Stichprobe sind keine validen Aussa-
        en möglich – das weiß jeder Studierende der Sozialwis-
        enschaften im ersten Semester! Zudem finden die
        esonderen Bedarfe junger Menschen bei der Neube-
        chnung keinerlei Niederschlag. Eine gesunde Ernäh-
        ng im Wachstum, Mobilität, Ausgaben für Bildung
        ind auch auf Grundlage der neuen Sätze einfach nicht
        nanzierbar.
        Es bleibt dabei: Hartz IV ist und bleibt eine gesetzlich
        erordnete Armut – auch bei Jugendlichen und auch auf
        asis der neuen Sätze. Wir brauchen eine soziale Siche-
        ng, die die Würde sozial Schwächerer sicherstellt und
        icht verletzt.
        Ich lehne die Regelung ab, weil mit Hartz IV keine ge-
        unde Ernährung möglich ist. Ab dem 15. Lebensjahr er-
        alten Jugendliche im Hartz-IV-Bezug 4,13 Euro für
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. Februar 2011 10801
        (A) )
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        Nahrungsmittel. Doch selbst „wenn nur die preiswertes-
        ten Produkte in ein und derselben Einkaufstätte gekauft
        werden, reichen die Regelsätze im jugendlichen Alter
        nicht aus.“ Das bilanzierte das renommierte Forschungs-
        institut für Kinderernährung in einer durch die Linke in
        Auftrag gegeben Studie. Das ist der Bundesregierung be-
        kannt und hat bei der Neuregelung trotzdem keine Be-
        rücksichtigung gefunden. Dieser Punkt ist ein besonderer
        Skandal. Soziale Benachteiligung und Armut sind selbst
        schon in hohem Maße mit gesundheitlichen Belastungen
        verbunden. Die Hartz-IV-Parteien nehmen zusätzlich in
        Kauf, dass junge Menschen aufgrund zu geringer finan-
        zieller Mittel einem erhöhten Krankheitsrisiko ausgesetzt
        sind, da sie kein Geld für eine gesunde und ausgewogene
        Ernährung haben, und das, obwohl jeder weiß, dass Ge-
        sundheit eine zentrale Voraussetzung für die gesellschaft-
        liche Teilhabe und Selbstbestimmung der Heranwachsen-
        den ist!
        Und auch die Kritik im Grundsatz bleibt bestehen.
        Hartz IV sollte als arbeitsmarktpolitisches Instrument
        Menschen wieder schnell in Beschäftigung bringen. Die
        verfestigte Jugendarbeitslosigkeit zeigt, dass dies auch
        bei Jugendlichen massiv gescheitert ist. 1-Euro-Jobs
        bringen für Heranwachsende gar nichts, sondern führen
        nur in eine Sackgasse. Und wer sich dagegen wehrt, wird
        sanktioniert. Ich lehne diese Regelung ab, weil die un-
        tragbare Sanktionspraxis des § 31 SGB II durch die Neu-
        regelung nicht beendet, sondern fortgeschrieben wird.
        Jugendlichen kann der Regelsatz bei einem „Vergehen“
        sofort um 100 Prozent für drei Monate gekürzt werden.
        Beim zweiten Vergehen betrifft die Streichung auch die
        Heizkosten und Miete. Diese verfassungsrechtlich hoch-
        problematischen Regeln wurden durch das Gesetz nicht
        aufgehoben, obwohl das Bundesverfassungsgericht das
        Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzmini-
        mum für „unverfügbar“ erklärt hat. Rund 900 000 junge
        Menschen waren 2009 auf staatliche Hilfe in Form von
        Hartz IV angewiesen. Insgesamt wurden in diesem Zeit-
        raum 78 558 Sanktionen gegen die 15- bis 25-Jährigen
        ausgesprochen. Mit Meldeversäumnissen beläuft sich
        die Zahl auf 239 989 – so die Angaben, die ich am
        19. November 2010 auf eine schriftliche Frage erhalten
        habe. Dem Regelsatz von 287 Euro stand ein durch-
        schnittlicher Sanktionsbetrag von 269 Euro gegenüber.
        Viele waren auf Lebensmittelgutscheine angewiesen.
        Allein im Zeitraum von September bis Dezember wur-
        den 9 927 Gutscheine an Jugendliche ausgegeben.
        Studien des Deutschen Jugendinstituts zeigen, dass
        junge Menschen sehr unterschiedlich auf diese Art von
        Druck und Sanktionen reagieren. Überschuldung im Ju-
        gendalter ist hier nur eine mögliche Folge neben Armut,
        Kriminalität, Vertrauensverlust, Perspektivlosigkeit und
        Krankheit. Sie können sich sicherlich vorstellen, was
        eine solche – oftmals erste – Erfahrung mit dem Sozial-
        staat für Auswirkungen haben kann – gerade in einer
        Zeit, in der junge Menschen Vertrauen in einen Staat und
        seine demokratische Verfasstheit erlernen sollten.
        Ich fasse meine Kritik zusammen: Die neue Regelung
        schreibt – wie die alte – per Gesetz Armut schon seit
        Jahren systematisch fest, und das mit einem dramati-
        schen Ergebnis. Die Jugendarmutsquote liegt derzeit bei
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        9 Prozent, das ist jeder fünfte Jugendliche! Es ist Zeit
        r eine radikale sozial- und jugendpolitische Kehrt-
        ende. Ich fordere das Ministerium für Arbeit und So-
        iales auf, endlich ihre „Jugendverdrossenheit“ abzule-
        en und jungen Menschen auf ihrem Weg ins Erwachse-
        ensein die Steine aus dem Weg zu nehmen.
        Mechthild Rawert (SPD): In einem monatelangen
        ermittlungsverfahren, welches über die vom Bundes-
        erfassungsgericht festgelegte Frist bis zum 1. Januar
        011 hinausging, haben CDU/CSU und FDP sowie SPD
        inen vorläufigen Kompromiss gefunden. Das war drin-
        end notwendig, um die Fristsetzung des Bundesverfas-
        ungsgerichts nicht noch weiter zu überschreiten, den
        LG-II-Empfängern und -Empfängerinnen die notwen-
        ige Erhöhung des Regelsatzes in Kürze tatsächlich aus-
        ahlen zu können, das Bildungs- und Teilhabepaket für
        lle bedürftigen Kinder zu starten und die Kommunen
        it den Kosten für steigende Sozialleistungen nicht wei-
        r allein zu lassen. Die SPD hat wesentliche Erfolge er-
        ngen.
        Dennoch gibt es meinerseits weiterhin verfassungs-
        chtliche Bedenken hinsichtlich der Berechnung der
        egelsatzhöhe. Die Errechnung des Regelsatzes genügt
        einer Meinung nach nach wie vor nicht den geforder-
        n Kriterien des Bundesverfassungsgerichtsurteils nach
        iner transparenten, nachvollziehbaren und realitätsge-
        chten Ermittlung. Die Festlegung der Referenzgruppe
        t meines Erachtens haushaltspolitisch motiviert. Allein
        ie CDU/CSU – und FDP – geführte Regierung und die
        ie tragenden Fraktionen haben die Verfassungsmäßig-
        eit der Berechnung der Regelsätze zu verantworten. Ich
        edaure außerordentlich, dass eine Einigung aufgrund
        er vollständigen Blockade von CDU/CSU und FDP
        eim Prinzip „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ für
        eiharbeitnehmer und Leiharbeitnehmerinnen und
        tammbelegschaft unmöglich war.
        Im Kompromisspaket enthalten sind viele Vereinba-
        ngen, die Berlin als Metropole mit seiner unterdurch-
        chnittlichen Erwerbsquote von 64,9 Prozent und den
        nd 590 000 Arbeitslosengeld-Il-Leistungen erhalten-
        en Menschen, davon rund 178 000 Kinder und Jugend-
        che, in hohem Maße unmittelbar betreffen und insge-
        amt einen Fortschritt darstellen. Dazu gehört unter
        nderem Folgendes: Die Ausweitung des Bildungs- und
        eilhabepakets auch auf Kinder von Familien mit Wohn-
        eldansprüchen ist ein wichtiger Schritt für mehr Bil-
        ungsgerechtigkeit.
        Die Kostenübernahme für das Bildungs- und Teilha-
        epaket durch den Bund entlastet alle Kommunen, wo-
        on Berlin in seiner schwierigen Finanzlage besonders
        rofitiert. Zu begrüßen ist die vereinbarte Revisionsklau-
        el, mit der sichergestellt wird, dass die Kommunen die
        urch die Übertragung des Bildungs- und Teilhabepakets
        ntstehenden Kosten auch zeitnah erstattet bekommen.
        uch das nützt Berlin.
        Die Beschäftigung von Sozialarbeitern und Sozialar-
        eiterinnen für Kinder und Jugendliche an Schulen in so-
        ialen Brennpunkten ist in Berlin im Rahmen des Pro-
        ramms „Soziale Stadt“ bereits erfolgreich erprobt. Da
        10802 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. Februar 2011
        (A) )
        )(B)
        dieses Bundesprogramm durch Schwarz-Gelb nun ge-
        strichen wurde, ist dies ein wichtiger Teilersatz für die
        erfolgreiche Weiterführung der Arbeit in schwierigen
        Berliner Quartieren.
        Das kostenlose Mittagessen in Schulen, Kitas und nun
        auch in Horten für bedürftige Kinder ist eine gute Wei-
        terentwicklung des Berliner Angebots. Das bundesweite
        Angebot unterstützt die Berliner Bildungs-, Jugendhilfe-
        und Sozialpolitik.
        Die schrittweise Übernahme der Kosten der Grund-
        sicherung im Alter bis 2014 durch den Bund entlastet die
        Berliner Kommune erheblich, da in Berlin überdurch-
        schnittlich viele Ältere auf die Altersgrundsicherung an-
        gewiesen sind, nämlich 57 500 Ende 2009, Tendenz stei-
        gend.
        Die Festlegung von Mindestlöhnen für das Wach- und
        Sicherheitsgewerbe als auch für Beschäftigten der Aus-
        und Weiterbildung sowie für Beschäftigte in Zeit- und
        Leiharbeit sowohl in Verleihzeiten als auch in verleih-
        freien Zeiten schützen Arbeitnehmer und Arbeitnehme-
        rinnen in Berlin und aus den europäischen Nachbarstaa-
        ten, wenn die Arbeitnehmerfreizügigkeit in Europa ab
        1. Mai 2011 gilt. In Berlin erhalten rund 120 000 Men-
        schen zusätzliche ALG-Il-Leistungen zu ihren zum Le-
        bensunterhalt nicht ausreichenden Niedriglöhnen.
        Aufwandsentschädigungen für Übungsleiter und
        Übungsleiterinnen, die Arbeitslosengeld II empfangen,
        werden nun auch zukünftig bis zu 175 Euro monatlich
        nicht auf den Regelsatz angerechnet. Damit werden die
        Bemühungen Berlins bei der Förderung ehrenamtlichen
        Engagements im Rahmen der Sportförderung, die ein
        wichtiger Bestandteil der lokalen Jugendsozialarbeit ist,
        weiterhin ermöglicht.
        Nach starkem Drängen wurde ein Prüfauftrag verein-
        bart mit dem Ziel, Menschen mit Behinderungen ab dem
        25. Lebensjahr den vollen Regelsatz für die Regelbe-
        darfsgruppe 3 zu gewähren.
        Die stufenweisen Erhöhungen des Regelsatzes unab-
        hängig von den notwendigen Anpassungen aufgrund der
        Preis- und Lohnentwicklung sind immerhin ein erster
        Schritt.
        Nach sorgsamer Abwägung entscheide ich mich für
        die im Kompromiss des Vermittlungsausschusses ausge-
        handelten Bedingungen und werde zustimmen. Meine
        oben erläuterten Bedenken gegen den Kompromiss sind
        allerdings nicht ausgeräumt, und ich begrüße daher aus-
        drücklich die Ankündigung einiger Sozialverbände, an
        ihrer Normenkontrollklage festzuhalten.
        Die Ablehnung der Grünen ist für mich keine Option,
        weil sie die ausgehandelten Verbesserungen insbeson-
        dere für Familien mit Kindern weiter verzögern würden.
        Das ist aber nicht zumutbar.
        Ich schließe mich mit dieser Haltung der Empfehlung
        meiner Fraktion an.
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        Ingrid Remmers (DIE LINKE): Ich stimme gegen
        en Antrag, weil der Kompromiss der Hartz-IV-Parteien
        ur Ermittlung der Regelsätze eine Farce ist.
        Das Bundesverfassungsgericht hatte geurteilt, dass
        ie frühere Berechnung der ALG-II-Regelsätze nicht mit
        rt. 1 – Würde des Menschen – und Art. 20 – Sozial-
        taatsprinzip – des Grundgesetzes zu vereinbaren ist. Die
        un vorgelegte Berechnung entspricht nicht annähernd
        iesen Anforderungen und wird deshalb das Bundesver-
        ssungsgericht erneut beschäftigen. Dasselbe gilt für
        ie Frage, ob der Vermittlungsausschuss in seiner Zu-
        ammensetzung, das heißt unter Ausschluss der Linken,
        orrekt getagt hat.
        Abgesehen von diesen Verfahrensfehlern ist die Erhö-
        ung um 5 Euro bzw. insgesamt 8 Euro ab dem 1. Januar
        012 weiterhin völlig unzureichend, um einen men-
        chenwürdigen Lebensstandard zu gewährleisten. Die
        anktionsmöglichkeiten in Form von Leistungskürzun-
        en wurden erst gar nicht diskutiert. Dabei bedrohen sie
        ie Leistungsberechtigten in ihrer materiellen Existenz.
        as Konstrukt der Bedarfsgemeinschaft greift tief in die
        ersönlichkeitsrechte zusammenlebender Paare ein, und
        eistungskürzungen bei Nichtannahme einer Tätigkeit
        orgen weiter für eine massive Lohnentwicklung nach
        nten, da sie den Zwang zur Annahme von Niedriglöh-
        en erhöhen.
        Deshalb wird es für die Linke weiter heißen: Hartz IV
        uss weg!
        Silvia Schmidt (Eisleben) (SPD): Erstens. Als Be-
        indertenbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion nehme
        h zur Kenntnis, dass die schwarz-gelbe Koalition die
        ereinbarte Protokollerklärung „Der Regelsatz für die
        egelbedarfsstufe 3 wird mit dem Ziel, Menschen mit
        ehinderungen ab dem 25. Lebensjahr den vollen Regel-
        atz zu ermöglichen, überprüft“ gänzlich anders inter-
        retiert als die SPD. Während wir das Ziel des vollen
        egelsatzes als unumstößlich vereinbart ansehen und
        ur den Weg dahin überprüfen wollen, Ist das Bundes-
        inisterium für Arbeit und Soziales, BMAS, der Auffas-
        ung, dass es in erster Linie um die Ermittlung der Höhe
        er Bedarfe von Menschen mit Behinderungen, die ge-
        einsam mit anderen leben, geht, und dass damit die
        öhe des Regelsatzes weiterhin völlig offen ist. Des
        eiteren beabsichtigt das BMAS offenbar, eine Ände-
        ng erst auf Grundlage der Einkommens- und Ver-
        rauchsstichprobe 2013 vorzunehmen, und damit erst
        um 1. Januar 2016. Diese Auslegung des vereinbarten
        rgebnisses sowie die Verzögerung der Ausführung sind
        icht hinnehmbar. Da zu erwarten ist, dass die schwarz-
        elbe Koalition weiterhin versuchen wird, die Anglei-
        hung zu verschleppen, werden wir als SPD-Bundes-
        gsfraktion das Thema weiterhin kritisch begleiten.
        Zweitens. In dem Vermittlungsverfahren ist es gelun-
        en, das sogenannte Bildungs- und Teilhabepaket gegen-
        ber dem ursprünglichen Gesetzentwurf deutlich zu ver-
        essern: Es konnte eine soziale Ausweitung erreicht
        erden, indem auch die Kinder von Wohngeldempfän-
        ern und -Empfängerinnen dieses in Anspruch nehmen
        önnen; durch die Änderung in der Trägerschaft vom
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. Februar 2011 10803
        (A) )
        )(B)
        Jobcenter zu den Kommunen und Landkreisen wird da-
        für gesorgt, dass Bürokratie vermieden und diejenigen
        mit der Erbringung der Leistungen beauftragt werden,
        die die Kompetenzen im Bereich der Kinder- und Ju-
        gendarbeit haben; zudem werden die finanziellen Vo-
        raussetzungen dafür geschaffen, dass – zuerst einmal bis
        2013 befristet – 3 000 zusätzliche Sozialarbeiterinnen
        und Sozialarbeiter an Schulen und sozialen Brennpunk-
        ten sich um Kinder und Jugendliche kümmern können.
        Für die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets
        ist eine deutliche Entlastung der Kommunen und Kreise
        erreicht worden, indem der Bund die Finanzierung der
        Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbs-
        minderung in drei Schritten – 2012: 45 Prozent, 2013:
        75 Prozent, 2014: 100 Prozent – bis zum Jahr 2014 voll-
        ständig übernehmen wird. Bis 2013 erhöht sich zudem
        die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unter-
        kunft im SGB II.
        Drittens. Bei der Schaffung eines einheitlichen gesetz-
        lichen Mindestlohns sowie der Durchsetzung des Prin-
        zips „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ in der Zeitarbeit,
        wodurch die Zahl derjenigen, die aufgrund unzureichen-
        der Löhne ergänzende Leistungen der Grundsicherung
        für Arbeitsuchende in Anspruch nehmen müssen, redu-
        ziert werden sollte, war aufgrund der bornierten Blocka-
        dehaltung der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und
        FDP und der von diesen Parteien regierten Bundeslän-
        dern kein Ergebnis zu erzielen. Damit haben es diese
        Parteien zu verantworten, dass auch zukünftig der Nie-
        driglohnsektor durch öffentliche Transferzahlungen fi-
        nanziert werden muss. Gleichwohl konnte für den Be-
        reich der Zeitarbeit eine Lohnuntergrenze in Höhe des je-
        weiligen tariflichen Mindestlohnes erreicht werden;
        ebenso können zukünftig für die Aus- und Weiterbil-
        dungsbranche und die Sicherheitsdienstleistungsbranche
        Mindestlöhne gelten.
        Viertens. Allerdings ist die Ermittlung und Bemessung
        der Regelbedarfe im SGB II und SGB XII weiterhin un-
        befriedigend. Die von der SPD-Bundestagsfraktion in ih-
        rem Antrag „Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes
        durch eine transparente Bemessung der Regelsätze und
        eine Förderung der Teilhabe von Kindern umsetzen“
        – Bundestagsdrucksache 17/3648 – formulierten verfas-
        sungsrechtlichen Bedenken konnten nicht beseitigt wer-
        den, da die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und
        FDP, die Bundesregierung und die CDU/CSU-geführten
        Länder nicht bereit waren, an den zentralen Punkten des
        vom Bundestag beschlossenen Gesetzes Änderungen
        vorzunehmen. Die vom Bundesverfassungsgericht in sei-
        nem Urteil vom 9. Februar 2010 geforderte transparente,
        nachvollziehbare und realitätsgerechte Ermittlung der
        Regelbedarfe ist unterblieben; im Gegenteil haben Äuße-
        rungen aus dem Kreis der Bundesregierung und der Re-
        gierungskoalition deutlich gemacht, dass die Festsetzung
        der Regelbedarfe haushaltspolitisch motiviert ist und
        eben nicht der Gewährleistung eines menschenwürdigen
        Existenzminimums dient. Damit wird die zentrale Vor-
        gabe des Bundesverfassungsgerichtes nicht umgesetzt.
        Es bestehen insbesondere in folgenden Punkten er-
        hebliche verfassungsrechtliche Bedenken:
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        Zirkelschlussproblematik: Das Bundesverfassungsge-
        cht hat eine eindeutige Vorgabe gemacht, diejenigen
        aushalte, deren Einkommen unterhalb der Bedarfs-
        chwellen des SGB II/SGB XII liegt, die aber nicht die
        ntsprechenden Leistungen in Anspruch nehmen, ver-
        eckt Arme, bei der Bemessung der Referenzgruppe aus-
        uschließen. Diese Vorgabe wurde nicht umgesetzt. Un-
        ulässige Zirkelschlüsse ergeben sich auch dadurch, dass
        lle Haushalte, die neben den Regelleistungen des SGB II
        zw. SGB XII weiteres Erwerbseinkommen erzielen, in
        änze bei den Referenzhaushalten berücksichtigt wer-
        en, selbst wenn sie nur einen einzigen Euro an zusätzli-
        hen Einkünften erzielen. Allein die Berücksichtigung
        erjenigen Aufstocker und Aufstockerinnen, die nur ein
        inkommen bis zu der Freibetragsgrenze von 100 Euro
        ach § 30 SGB II beziehen, führt dazu, dass der Regelbe-
        arf in der Regelbedarfsstufe um 6 Euro geringer ausfällt.
        Interner Ausgleich: In seinem Urteil hat das Bundes-
        erfassungsgericht das Statistikmodell, das auf den in
        er Einkommens- und Verbrauchsstichprobe erfassten
        usgaben basiert, als eine geeignete Methode zur Er-
        ittlung der Regelbedarfe bezeichnet. Gleichzeitig hat
        as Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber die
        öglichkeit eingeräumt, politische Setzungen vorzuneh-
        en. Allerdings hat es dabei eine kohärente und nach-
        ollziehbare Methodenanwendung verlangt und insbe-
        ondere gefordert, dass die Regelbedarfe so zu ermitteln
        ind, dass für die Leistungsempfängerinnen und -emp-
        nger, die in einzelnen Bereichen einen höheren Bedarf
        ls den durchschnittlich ermittelten haben, ein interner
        usgleich möglich ist. Diese Anforderungen sind nicht
        mgesetzt worden, da eine willkürliche und methodisch
        lsche Herausrechnung von Verbrauchspositionen, so
        um Beispiel einerseits die Ermittlung der Verkehrsaus-
        aben auf Grundlage einer Sonderauswertung und ande-
        rseits die Nichtberücksichtigung einzelner Verbrauchs-
        ositionen in der Gesamterhebung, stattgefunden hat.
        as Statistikmodell ist deshalb fehlerhaft angewendet
        orden.
        Größe der Referenzgruppe: Nicht nachzuvollziehen ist
        ie Entscheidung, die Regelbedarfe von Erwachsenen auf
        er Grundlage der untersten 15 Prozent der Haushalte
        urchzuführen, und nicht mehr die untersten 20 Prozent
        ls Referenzgruppe zu betrachten. Die Verkleinerung der
        eferenzgruppe erklärt sich einzig mit dem Ziel, die An-
        ebung der Regelbedarfe möglichst gering ausfallen zu
        ssen. Dabei ist es auch methodisch nicht nachzuvollzie-
        en, dass für die Ermittlung der Bedarfe von Kindern
        eiterhin auf die untersten 20 Prozent der Paarhaushalte
        it Kind abgestellt wird; für diese unterschiedliche
        röße der Referenzgruppe gibt es keine systematische
        egründung.
        Fortschreibung der in der EVS 2008 ermittelten Werte:
        arüber hinaus wurde der Preisstand der in der EVS 2008
        rmittelten Verbrauchsausgaben ursprünglich nur einma-
        g gemäß dem neu entwickelten Mischindex fortge-
        chrieben. Die SPD-Bundestagsfraktion und die SPD-ge-
        hrten Bundesländer konnten in den Verhandlungen
        urchsetzen, dass nunmehr auch die Veränderungsrate
        es ersten Halbjahres 2010 berücksichtigt wird. Dennoch
        rfolgt die so errechnete Erhöhung des Regelbedarfes um
        10804 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. Februar 2011
        (A) )
        )(B)
        3 Euro in der Regelbedarfsstufe 1 nicht systematisch kor-
        rekt bereits zum erstmaligen Inkrafttreten der Regelbe-
        darfe, sondern aufgrund des massiven Widerstandes der
        Bundesregierung und der Bundestagsfraktionen von
        CDU/CSU und FDP erst zum 1. Januar 2012.
        Insgesamt ist festzuhalten, dass die Bundesregierung
        und die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und FDP
        zu keiner Zeit bereit waren, auf die von der SPD-Bun-
        destagsfraktion, den SPD-geführten Bundesländern und
        der gesamten Fachwelt geäußerten Bedenken einzuge-
        hen.
        Es stellt sich daher die Frage der Abwägung, ob der
        verfassungswidrige Zustand der bisherigen Bemessung der
        Regelbedarfe fortbestehen soll, oder ob einem Vermitt-
        lungsergebnis, das zwar mit großen verfassungsrechtlichen
        Risiken behaftet ist, aber auch große Fortschritte bei der
        Bildungsteilhabe von Kindern, der Ausweitung von Min-
        destlöhnen und der Entlastung der Kommunen beinhaltet,
        zugestimmt werden kann. Dabei wird es unzweifelhaft zu
        einer Überprüfung der Ermittlung und Festsetzung der
        Regelbedarfe durch das Bundesverfassungsgericht kom-
        men, wobei davon auszugehen ist, dass das Bundesver-
        fassungsgericht die von der Bundesregierung zu verant-
        wortenden Regelbedarfe erneut beanstanden wird.
        Allerdings ist durch das Vermittlungsergebnis sicherge-
        stellt, dass die Bildungsteilhabe von Kindern verbessert
        wird.
        Swen Schulz (Spandau) (SPD): In dem Vermitt-
        lungsverfahren ist es gelungen, das sogenannte Bil-
        dungs- und Teilhabepaket gegenüber dem ursprüngli-
        chen Gesetzentwurf deutlich zu verbessern:
        – Es konnte eine soziale Ausweitung erreicht werden,
        indem auch die Kinder von Wohngeldempfängern
        und -empfängerinnen dieses in Anspruch nehmen
        können;
        – durch die Änderung in der Trägerschaft vom Jobcen-
        ter zu den Kommunen und Landkreisen wird dafür
        gesorgt, dass Bürokratie vermieden und diejenigen
        mit der Erbringung der Leistungen beauftragt werden,
        die die Kompetenzen im Bereich der Kinder- und Ju-
        gendarbeit haben;
        – zudem werden die finanziellen Voraussetzungen dafür
        geschaffen, dass – zuerst einmal bis 2013 befristet –
        3 000 zusätzliche Sozialarbeiterinnen und Sozial-
        arbeiter an Schulen und sozialen Brennpunkten sich
        um Kinder und Jugendliche kümmern können,
        – und die Kosten für das Mittagessen auch für Hortkin-
        der übernommen werden.
        Für die Umsetzung des „Bildungs- und Teilhabepa-
        kets“ ist eine deutliche Entlastung der Kommunen und
        Kreise erreicht worden, indem der Bund die Finanzie-
        rung der Kosten der Grundsicherung im Alter und bei
        Erwerbsminderung in drei Schritten, 2012: 45 Prozent,
        2013: 75 Prozent, 2014: 100 Prozent, bis zum Jahr 2014
        vollständig übernehmen wird. Bis 2013 erhöht sich zu-
        dem die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Un-
        terkunft im SGB II.
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        Bei der Schaffung eines einheitlichen gesetzlichen
        indestlohns sowie der Durchsetzung des Prinzips
        Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ in der Zeitarbeit, wo-
        urch die Zahl derjenigen, die aufgrund unzureichender
        öhne ergänzende Leistungen der Grundsicherung für
        rbeitsuchende in Anspruch nehmen müssen, reduziert
        erden sollte, war aufgrund der bornierten Blockadehal-
        ng der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und FDP
        nd der von diesen Parteien regierten Bundesländer kein
        rgebnis zu erzielen. Damit haben es diese Parteien zu
        erantworten, dass auch zukünftig der Niedriglohnsektor
        urch öffentliche Transferzahlungen finanziert werden
        uss. Gleichwohl konnte für den Bereich der Zeitarbeit
        ine Lohnuntergrenze in Höhe des jeweiligen tariflichen
        indestlohnes erreicht werden; ebenso können zukünf-
        g für die Aus- und Weiterbildungsbranche und die Si-
        herheitsdienstleistungsbranche Mindestlöhne gelten.
        Allerdings ist die Ermittlung und Bemessung der Re-
        elbedarfe im SGB II und SGB XII weiterhin unbefrie-
        igend. Die von der SPD-Bundestagsfraktion in ihrem
        ntrag „Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes
        urch eine transparente Bemessung der Regelsätze und
        ine Förderung der Teilhabe von Kindern umsetzen“
        rucksache 17/3648) formulierten verfassungsrechtli-
        hen Bedenken konnten nicht beseitigt werden, da die
        undestagsfraktionen von CDU/CSU und FDP, die Bun-
        esregierung und die CDU/CSU-geführten Länder nicht
        ereit waren, an den zentralen Punkten des vom Bundes-
        g beschlossenen Gesetzes Änderungen vorzunehmen.
        ie vom Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil
        om 9. Februar 2010 geforderte transparente, nachvoll-
        iehbare und realitätsgerechte Ermittlung der Regelbe-
        arfe ist unterblieben; im Gegenteil haben Äußerungen
        us dem Kreis der Bundesregierung und der Regierungs-
        oalition deutlich gemacht, dass die Festsetzung der Re-
        elbedarfe haushaltspolitisch motiviert ist und eben
        icht der Gewährleistung eines menschenwürdigen Exis-
        nzminimums dient. Damit wird die zentrale Vorgabe
        es Bundesverfassungsgerichtes nicht umgesetzt.
        Es bestehen insbesondere in folgenden Punkten er-
        ebliche verfassungsrechtliche Bedenken:
        Zirkelschlussproblematik:
        Das Bundesverfassungsgericht hat eine eindeutige
        Vorgabe gemacht, diejenigen Haushalte, deren Ein-
        kommen unterhalb der Bedarfsschwellen des SGB II/
        SGB XII liegen, die aber nicht die entsprechenden
        Leistungen in Anspruch nehmen, verdeckt Arme, bei
        der Bemessung der Referenzgruppe auszuschließen.
        Diese Vorgabe wurde nicht umgesetzt. Unzulässige
        Zirkelschlüsse ergeben sich auch dadurch, dass alle
        Haushalte, die neben den Regelleistungen des SGB II
        bzw. SGB XII weiteres Erwerbseinkommen erzielen,
        in Gänze bei den Referenzhaushalten berücksichtigt
        werden, selbst wenn sie nur einen einzigen Euro an
        zusätzlichen Einkünften erzielen. Allein die Berück-
        sichtigung derjenigen Aufstocker und Aufstockerin-
        nen, die nur ein Einkommen bis zu der Freibetrags-
        grenze von 100 Euro nach § 30 SGB II beziehen,
        führt dazu, dass der Regelbedarf in der Regelbedarfs-
        stufe um 6 Euro geringer ausfällt.
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. Februar 2011 10805
        (A) )
        )(B)
        – Interner Ausgleich:
        In seinem Urteil hat das Bundesverfassungsgericht
        das Statistikmodell, das auf den in der Einkommens-
        und Verbrauchsstichprobe erfassten Ausgaben basiert,
        als eine geeignete Methode zur Ermittlung der Regel-
        bedarfe bezeichnet. Gleichzeitig hat das Bundesver-
        fassungsgericht dem Gesetzgeber die Möglichkeit
        eingeräumt, politische Setzungen vorzunehmen. Al-
        lerdings hat es dabei eine kohärente und nachvoll-
        ziehbare Methodenanwendung verlangt und insbe-
        sondere gefordert, dass die Regelbedarfe so zu
        ermitteln sind, dass für die Leistungsempfängerinnen
        und -empfänger, die in einzelnen Bereichen einen hö-
        heren Bedarf als den durchschnittlich ermittelten ha-
        ben, ein interner Ausgleich möglich ist. Diese Anfor-
        derungen sind nicht umgesetzt worden, da eine
        willkürliche und methodisch falsche Herausrechnung
        von Verbrauchspositionen (so zum Beispiel einerseits
        die Ermittlung der Verkehrsausgaben auf Grundlage
        einer Sonderauswertung, und andererseits die Nicht-
        berücksichtigung einzelner Verbrauchspositionen in
        der Gesamterhebung) stattgefunden hat. Das Statistik-
        modell ist deshalb fehlerhaft angewendet worden.
        – Größe der Referenzgruppe
        Nicht nachzuvollziehen ist die Entscheidung, die Re-
        gelbedarfe von Erwachsenen auf der Grundlage der
        untersten 15 Prozent der Haushalte durchzuführen,
        und nicht mehr die untersten 20 Prozent als Referenz-
        gruppe zu betrachten. Die Verkleinerung der Refe-
        renzgruppe erklärt sich einzig mit dem Ziel, die An-
        hebung der Regelbedarfe möglichst gering ausfallen
        zu lassen. Dabei ist es auch methodisch nicht nachzu-
        vollziehen, dass für die Ermittlung der Bedarfe von
        Kindern weiterhin auf die untersten 20 Prozent der
        Paarhaushalte mit Kind abgestellt wird; für diese un-
        terschiedliche Größe der Referenzgruppe gibt es
        keine systematische Begründung.
        – Fortschreibung der in der EVS 2008 ermittelten Werte
        Darüber hinaus wurde der Preisstand der in der EVS
        2008 ermittelten Verbrauchsausgaben ursprünglich
        nur einmalig gemäß dem neu entwickelten Mischin-
        dex fortgeschrieben. Die SPD-Bundestagsfraktion
        und die SPD-geführten Bundesländer konnten in den
        Verhandlungen durchsetzen, dass nunmehr auch die
        Veränderungsrate des ersten Halbjahres 2010 berück-
        sichtigt wird. Dennoch erfolgt die so errechnete Erhö-
        hung des Regelbedarfes um 3 Euro in der Regelbe-
        darfsstufe 1 nicht systematisch korrekt bereits zum
        erstmaligen Inkrafttreten der Regelbedarfe, sondern
        aufgrund des massiven Widerstandes der Bundesre-
        gierung und der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU
        und FDP erst zum 1. Januar 2012.
        Insgesamt ist festzuhalten, dass die Bundesregierung
        und die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und FDP
        zu keiner Zeit bereit waren, auf die von der SPD-Bun-
        destagsfraktion, den SPD-geführten Bundesländern und
        der gesamten Fachwelt geäußerten Bedenken einzuge-
        hen.
        Im Ergebnis stehe ich als Bundestagsabgeordneter vor
        der Frage, ob ich dem Gesetz aufgrund politischer und
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        erfassungsmäßiger Unzulänglichkeiten nicht zustimme,
        bwohl hinsichtlich Bildungsteilhabe und Mindestlöhne
        erbesserungen erreicht sind. Letztlich gibt für mich den
        usschlag, dass ein Scheitern des Gesetzes keinerlei
        erbesserungen bringen würde. Im Gegenteil würden
        eder das Bildungspaket noch die Mindestlöhne noch
        ie – wenn auch zu gering berechneten – neuen Regel-
        ätze in Kraft gesetzt. Diese ganz lebenspraktische Wir-
        ung einer Ablehnung des Gesetzes kann ich nicht ver-
        ntworten. Dabei wird es unzweifelhaft zu einer
        berprüfung der Ermittlung und Festsetzung der Regel-
        edarfe durch das Bundesverfassungsgericht kommen,
        obei davon auszugehen ist, dass das Bundesverfas-
        ungsgericht die von der Bundesregierung zu verantwor-
        nden Regelbedarfe erneut beanstanden wird. Es wird
        ann Aufgabe des Gesetzgebers sein, die Regelsätze neu
        nd verfassungsfest zu berechnen.
        Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE): Ich lehne die Be-
        chlussempfehlung des Vermittlungsausschusses auf
        rucksache 17/4830 ab, weil damit weder den Anliegen
        er betroffenen Menschen noch den Forderungen des
        undesverfassungsgerichtes Rechnung getragen wird.
        Ich lehne die Beschlussempfehlung des Vermittlungs-
        usschusses auch stellvertretend für die Behindertenbe-
        egung und den von mir vertretenen Allgemeinen
        ehindertenverband in Deutschland „Für Selbstbestim-
        ung und Würde e. V.“ ab, weil damit Menschen mit
        ehinderungen noch schlechtergestellt werden als bis-
        er. Trotz aller Beteuerungen von CDU/ CSU und SPD
        Bundestag am 11. Februar dieses Jahres wird Men-
        chen mit Behinderungen ab dem 25. Lebensjahr, die bei
        ren Eltern leben, der Regelsatz um 73 Euro gekürzt.
        as hat mit der Umsetzung der UN-Behindertenrechts-
        onvention nichts zu tun.
        Ich lehne die Beschlussempfehlung des Vermittlungs-
        usschusses ab, weil die Koalition und die SPD diese be-
        chämende Entscheidung nicht zurückgenommen haben,
        ondern lediglich in einer Protokollerklärung festhalten:
        Der Regelsatz für die Regelbedarfsstufe 3 wird mit dem
        iel, Menschen mit Behinderungen ab dem 25. Lebens-
        hr den vollen Regelsatz zu ermöglichen, überprüft“.
        as heißt, er wird erst einmal eingeführt und irgend-
        ann einmal überprüft. Die Erfolgsmeldung der SPD,
        ass die Kürzung der Regelsätze für Menschen mit Be-
        inderungen vom Tisch sei, entpuppt sich schon jetzt als
        üge.
        Ich lehne die Beschlussempfehlung des Vermittlungs-
        usschusses ab, weil durch die Nichteinbeziehung von
        enschen mit Behinderungen und deren Interessenvertre-
        ngen in dieses Gesetzverfahren klar gegen die UN-Be-
        indertenrechtskonvention, Art. 4, sowie die von CDU/
        SU und FDP in der Koalitionsvereinbarung selbst for-
        ulierten Ansprüche verstoßen wird.
        Ich lehne die Beschlussempfehlung des Vermittlungs-
        usschusses auch als tourismuspolitischer Sprecher der
        inken ab. In den Regelsätzen sind Mittel für einen Ur-
        ub nicht vorgesehen. Dies hat Staatssekretär Hinze in
        einer Antwort auf meine Frage am 6. Oktober 2010
        largestellt. Damit verwehrt die Bundesregierung Fami-
        10806 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. Februar 2011
        (A) )
        )(B)
        lien mit Kindern, Seniorinnen und Senioren, Menschen
        mit Behinderungen und weiteren Geringverdienern
        wichtige Möglichkeiten für Erholung, Gesundheitsvor-
        sorge und Bildung und widerspricht damit eklatant ih-
        rem eigenen – in den tourismuspolitischen Leitlinien for-
        mulierten – Ziel der Teilhabe aller Bevölkerungskreise
        am Tourismus. Zitat: „Menschen mit gesundheitlichen,
        sozialen oder finanziellen Einschränkungen sollen reisen
        können.“
        Sahra Wagenknecht (DIE LINKE): Hartz IV ist Ar-
        mut per Gesetz. Daran ändert eine Erhöhung um jäm-
        merliche fünf Euro mit einem weiteren Aufschlag um
        drei Euro ab 2012 gar nichts. Dieser Betrag reicht noch
        nicht mal aus, um den Kaufkraftverlust wettzumachen.
        Er reicht nicht für ein menschenwürdiges Leben – und
        erst recht nicht dazu, eine wirkliche Teilhabe an der Ge-
        sellschaft zu ermöglichen.
        Doch das war auch nicht Ziel der sogenannten Ver-
        handlungen im Vermittlungsausschuss, die aufgrund des
        vernichtenden Urteils des Bundesverfassungsgerichts
        zur bisherigen Praxis notwendig wurden. Die beteiligten
        Parteien waren sich von vornherein darin einig, dass es
        vor allem darum geht, ein möglichst kostengünstiges Er-
        gebnis zu erzielen. Da die Linke als grundsätzliche Kri-
        tikerin der von SPD und Grünen eingeführten Hartz-
        Gesetzgebung bei den Verhandlungsrunden nur gestört
        hätte, wurde sie mit Verfahrenstricks ausgeschlossen –
        ein unglaublicher Vorgang, wenn man Demokratie ernst
        nimmt. Das Ergebnis der Kungelrunde ist wie erwartet:
        Die Hartz-IV-Parteien haben deutlich gemacht, dass so-
        ziale Gerechtigkeit für sie nicht zählt. Während für die
        Rettung von Banken in Windeseile Milliardenbeträge
        beschlossen werden, dauerte es ein geschlagenes Jahr bis
        zur Neuregelung von Hartz IV, die das Bundesverfas-
        sungsgericht verlangt hatte. Als sogenannter Kompro-
        miss der wochenlangen Verhandlungen wurde schließ-
        lich ein Minimalbetrag präsentiert, der auf der
        manipulierten Rechnung der Bundesregierung zum Re-
        gelsatz basiert, das Ganze garniert mit einer unprakti-
        kablen und bürokratischen Gutscheinregelung für Kin-
        der. Es ist ein Scheinkompromiss, bei dem höchst
        zweifelhaft ist, ob er vor dem Bundesverfassungsgericht
        Bestand haben wird und den die Linke verfassungsrecht-
        lich überprüfen lassen wird.
        Einer solchen Regelung werde ich selbstverständlich
        meine Zustimmung verweigern. Wer ein soziales Gewis-
        sen hat, darf nicht bei den Ärmsten der Gesellschaft spa-
        ren, während Banken und Reiche gemästet werden. Die
        Linke steht für einen grundlegenden Kurswechsel: Wir
        setzen uns ein für eine andere Arbeitsmarktpolitik und
        eine Umverteilung des Reichtums von oben nach unten.
        Das demütigende Hartz-IV-System muss weg! Min-
        destens aber fordert die Linke einen Regelsatz für
        Hartz-IV-Beziehende in Höhe von 500 Euro und eine
        Anhebung der Leistungen für Kinder auf ein bedarfs-
        deckendes Niveau. Außerdem müssen endlich ein flä-
        chendeckender Mindestlohn von 10 Euro eingeführt und
        eine Millionärsteuer erhoben werden.
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        Harald Weinberg (DIE LINKE): Es gibt genügend
        ründe, gegen dieses Gesetz zu stimmen. Viele wichtige
        rgumente werden in der Debatte sicherlich noch darge-
        tellt. Für mich persönlich spielt der Zusammenhang von
        artz IV und Krankenversicherung zudem eine wichtige
        olle, weil ich mich als Gesundheitspolitiker damit ein-
        ehend befasst habe. Die an dieser Schnittstelle existie-
        nden und seit langem kritisierten Probleme sind mit
        iesem Ergebnis des Vermittlungsausschusses nicht ge-
        st worden.
        Erstens betrifft das die Deckungslücke beim Basis-
        rif in der privaten Krankenversicherung. Hier hatte die
        ogenannte Große Koalition Anfang 2007 eine Regelung
        eschlossen, die zum 1. Januar 2009 in Kraft trat. Seit-
        em müssen sich alle bislang Unversicherten, die der
        rivaten Krankenversicherung zuzuordnen sind, zum
        eispiel Selbstständige, bei einer privaten Versiche-
        ngsgesellschaft melden. Das gilt auch für Hartz-IV-
        pfer, die vor der Hilfebedürftigkeit privatversichert
        aren. Um auch diesen Menschen einen „bezahlbaren
        rankenversicherungsschutz“ zu gewähren, wurde der
        asistarif ins Leben gerufen. So weit, so gut. Dieser Ba-
        istarif kostet die Hilfebedürftigen rund 290 Euro. Sie
        ekommen aber nur rund 130 Euro von den Jobcentern
        rstattet und müssen folglich rund 160 Euro aus ihrem
        egelsatz an das Versicherungsunternehmen zahlen. Die
        inke hat die Bundesregierung schon Ende 2008 auf die-
        es Problem aufmerksam gemacht und für diesen verfas-
        ungswidrigen Zustand eine Lösung gefordert. Passiert
        t seitdem nichts. Die Politik, genauer gesagt die Bun-
        esregierung und die sie tragenden Koalitionen, also
        nion und SPD und nun Union und FDP, haben versagt.
        Ausbügeln musste dies nun das Bundessozialgericht.
        s hat im Januar 2011 klargestellt, dass die Jobcenter die
        esamten Krankenversicherungskosten übernehmen müs-
        en. Hier hätte ich mir innerhalb dieses Gesetzgebungs-
        erfahrens eine klare und politische Lösung gewünscht.
        as hat auch der Vermittlungsausschuss nicht geschafft.
        uch aus diesem Grund lehne ich diesen Gesetzentwurf
        b.
        Zweitens sind durch das GKV-Finanzierungsgesetz
        on Hartz IV betroffene gesetzlich Versicherte benach-
        iligt worden. In diesem Jahr müssen sie die kompletten
        usatzbeiträge selbst zahlen, wenn die Kasse das ver-
        ngt. Bislang gab es eine Härtefallregelung. Danach
        onnten die Hartz-IV-Behörden die Zusatzbeiträge we-
        igstens in Härtefällen übernehmen, wenn die Hilfebe-
        ürftigen in speziellen Behandlungsprogrammen ihrer
        asse eingeschrieben waren. Das betrifft chronisch
        ranke Hilfebedürftige, zum Beispiel Diabetiker, deren
        asse sich speziell um die Versorgung dieser Krankheit
        ümmert. Erhebt diese Kasse nun zufällig Zusatzbei-
        äge, dann bleibt den Hilfebedürftigen nur die Wahl
        wischen Pest und Cholera: Entweder sie wechseln die
        asse um den Preis, schlechter versorgt zu werden, oder
        ie zahlen ständig steigende Zusatzbeiträge, die gar nicht
        dem Hartz-IV-Satz berücksichtigt sind. Auch diese
        egelung hätte in dem Hartz-IV-Gesetz berücksichtigt
        erden müssen. Das ist nicht erfolgt, und auch deshalb
        hne ich dieses Gesetz ab.
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. Februar 2011 10807
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        Drittens: der Zusammenhang zwischen Armut und
        Gesundheit. Die Bundesregierung hat in der Antwort auf
        eine Große Anfrage der Linken bestätigt: Gesundheits-
        zustand und sozialer Status hängen eng zusammen. Das
        ärmste Fünftel hat eine bis zu zehn Jahre geringere Le-
        benserwartung als das reichste Fünftel in Deutschland.
        Zudem haben einige internationale Vergleichsstudien
        das folgende erstaunliche Ergebnis erbracht: Gleicht
        man die sozialen Verhältnisse mehr und mehr an, schafft
        man also mehr Gleichheit, dann profitieren die ärmeren
        Teile der Gesellschaft zwar gesundheitlich am meisten,
        aber auch die Reichen profitieren gesundheitlich. Dieses
        Gesetz kämpft nicht gegen Armut und schafft kein Mehr
        an Gleichheit, sondern es schreibt die Armutsgesetzge-
        bung namens Hartz fort. Daher ist es auch unter den Ge-
        sichtspunkten der Prävention und Gesundheitsförderung
        abzulehnen, und das werde ich tun.
        Anlage 4
        Erklärung nach § 31 GO
        der Abgeordneten Bärbel Bas, Gerd Bollmann,
        Edelgard Bulmahn, Elvira Drobinski-Weiß,
        Elke Ferner, Angelika Graf (Rosenheim),
        Michael Hartmann (Wackernheim), Petra Hinz
        (Essen), Christel Humme, Josip Juratovic,
        Dr. Bärbel Kofler, Anette Kramme, Angelika
        Krüger-Leißner, Ute Kumpf, Steffen-Claudio
        Lemme, Gabriele Lösekrug-Möller, Caren
        Marks, Katja Mast, Hilde Mattheis, Manfred
        Nink, Heinz Paula, Dr. Carola Reimann, Karin
        Roth (Esslingen), Werner Schieder (Weiden),
        Kerstin Tack und Rüdiger Veit (alle SPD) zur
        namentlichen Abstimmung über die Beratung
        der Beschlussempfehlung des Ausschusses nach
        Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsaus-
        schuss) zu dem Gesetz zur Ermittlung von Re-
        gelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und
        Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Zusatzta-
        gesordnungspunkt 4)
        In dem Vermittlungsverfahren ist es gelungen, das so-
        genannte Bildungs- und Teilhabepaket gegenüber dem
        ursprünglichen Gesetzentwurf deutlich zu verbessern:
        Es konnte eine soziale Ausweitung erreicht werden,
        indem auch die Kinder von Wohngeldempfängern und
        -empfängerinnen dieses in Anspruch nehmen können.
        Durch die Änderung in der Trägerschaft vom Jobcen-
        ter zu den Kommunen und Landkreisen wird dafür ge-
        sorgt, dass Bürokratie vermieden und diejenigen mit der
        Erbringung der Leistungen beauftragt werden, die die
        Kompetenzen im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit
        haben.
        Zudem werden die finanziellen Voraussetzungen da-
        für geschaffen, dass – zuerst einmal bis 2013 befristet –
        3 000 zusätzliche Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter
        an Schulen und sozialen Brennpunkten sich um Kinder
        und Jugendliche kümmern können.
        Für die Umsetzung des „Bildungs- und Teilhabe-
        pakets“ ist eine deutliche Entlastung der Kommunen und
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        reise erreicht worden, indem der Bund die Finanzie-
        ng der Kosten der Grundsicherung im Alter und bei
        rwerbsminderung in drei Schritten – 2012: 45 Prozent,
        013: 75 Prozent, 2014: 100 Prozent – bis zum Jahr
        014 vollständig übernehmen wird. Bis 2013 erhöht sich
        udem die Beteiligung des Bundes an den Kosten der
        nterkunft im SGB II.
        Bei der Schaffung eines einheitlichen gesetzlichen
        indestlohns sowie der Durchsetzung des Prinzips
        Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ in der Zeitarbeit, wo-
        urch die Zahl derjenigen, die aufgrund unzureichender
        öhne ergänzende Leistungen der Grundsicherung für
        rbeitsuchende in Anspruch nehmen müssen, reduziert
        erden sollte, war aufgrund der bornierten Blockade-
        altung der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und
        DP und der von diesen Parteien regierten Bundesländer
        ein Ergebnis zu erzielen. Damit haben es diese Parteien
        u verantworten, dass auch zukünftig der Niedriglohn-
        ektor durch öffentliche Transferzahlungen finanziert
        erden muss. Gleichwohl konnte für den Bereich der
        eitarbeit eine Lohnuntergrenze in Höhe des jeweiligen
        riflichen Mindestlohnes erreicht werden; ebenso kön-
        en zukünftig für die Aus- und Weiterbildungsbranche
        nd die Sicherheitsdienstleistungsbranche Mindestlöhne
        elten.
        Allerdings ist die Ermittlung und Bemessung der Re-
        elbedarfe im SGB II und SGB XII weiterhin unbefrie-
        igend. Die von der SPD-Bundestagsfraktion in ihrem
        ntrag „Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes
        urch eine transparente Bemessung der Regelsätze und
        ine Förderung der Teilhabe von Kindern umsetzen“,
        undestagsdrucksache 17/3648, formulierten verfas-
        ungsrechtlichen Bedenken konnten nicht beseitigt wer-
        en, da die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und
        DP, die Bundesregierung und die CDU/CSU-geführten
        änder nicht bereit waren, an den zentralen Punkten des
        om Bundestag beschlossenen Gesetzes Änderungen
        orzunehmen. Die vom Bundesverfassungsgericht in
        einem Urteil vom 9. Februar 2010 geforderte transpa-
        nte, nachvollziehbare und realitätsgerechte Ermittlung
        er Regelbedarfe ist unterblieben; im Gegenteil haben
        ußerungen aus dem Kreis der Bundesregierung und der
        egierungskoalition deutlich gemacht, dass die Festset-
        ung der Regelbedarfe haushaltspolitisch motiviert ist
        nd eben nicht der Gewährleistung eines menschenwür-
        igen Existenzminimums dient. Damit wird die zentrale
        orgabe des Bundesverfassungsgerichtes nicht umge-
        etzt.
        Es bestehen insbesondere in folgenden Punkten er-
        ebliche verfassungsrechtliche Bedenken:
        Zirkelschlussproblematik: Das Bundesverfassungsge-
        cht hat eine eindeutige Vorgabe gemacht, diejenigen
        aushalte, deren Einkommen unterhalb der Bedarfs-
        chwellen des SGB II/SGB XII liegt, die aber nicht die
        ntsprechenden Leistungen in Anspruch nehmen – ver-
        eckt Arme –, bei der Bemessung der Referenzgruppe
        uszuschließen. Diese Vorgabe wurde nicht umgesetzt.
        nzulässige Zirkelschlüsse ergeben sich auch dadurch,
        ass alle Haushalte, die neben den Regelleistungen des
        GB II bzw. SGB XII weiteres Erwerbseinkommen er-
        10808 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. Februar 2011
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        zielen, in Gänze bei den Referenzhaushalten berücksich-
        tigt werden, selbst wenn sie nur einen einzigen Euro an
        zusätzlichen Einkünften erzielen. Allein die Berücksich-
        tigung derjenigen „Aufstocker“ und „Aufstockerinnen“,
        die nur ein Einkommen bis zu der Freibetragsgrenze von
        100 Euro nach § 30 SGB II beziehen, führt dazu, dass
        der Regelbedarf in der Regelbedarfsstufe um 6 Euro ge-
        ringer ausfällt.
        Interner Ausgleich: In seinem Urteil hat das Bundes-
        verfassungsgericht das Statistikmodell, das auf den in
        der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe erfassten
        Ausgaben basiert, als eine geeignete Methode zur Er-
        mittlung der Regelbedarfe bezeichnet. Gleichzeitig hat
        das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber die
        Möglichkeit eingeräumt, politische Setzungen vorzuneh-
        men. Allerdings hat es dabei eine kohärente und nach-
        vollziehbare Methodenanwendung verlangt und insbe-
        sondere gefordert, dass die Regelbedarfe so zu ermitteln
        sind, dass für die Leistungsempfängerinnen und -emp-
        fänger, die in einzelnen Bereichen einen höheren Bedarf
        als den durchschnittlich ermittelten haben, ein interner
        Ausgleich möglich ist. Diese Anforderungen sind nicht
        umgesetzt worden, da eine willkürliche und methodisch
        falsche Herausrechnung von Verbrauchspositionen – so
        zum Beispiel einerseits die Ermittlung der Verkehrsaus-
        gaben auf Grundlage einer Sonderauswertung und ande-
        rerseits die Nichtberücksichtigung einzelner Verbrauchs-
        positionen in der Gesamterhebung – stattgefunden hat.
        Das Statistikmodell ist deshalb fehlerhaft angewendet
        worden.
        Größe der Referenzgruppe: Nicht nachzuvollziehen
        ist die Entscheidung, die Regelbedarfe von Erwachsenen
        auf der Grundlage der untersten 15 Prozent der Haus-
        halte durchzuführen und nicht mehr die untersten
        20 Prozent als Referenzgruppe zu betrachten. Die Ver-
        kleinerung der Referenzgruppe erklärt sich einzig mit
        dem Ziel, die Anhebung der Regelbedarfe möglichst ge-
        ring ausfallen zu lassen. Dabei ist es auch methodisch
        nicht nachzuvollziehen, dass für die Ermittlung der Be-
        darfe von Kindern weiterhin auf die untersten 20 Prozent
        der Paarhaushalte mit Kind abgestellt wird; für diese un-
        terschiedliche Größe der Referenzgruppe gibt es keine
        systematische Begründung.
        Fortschreibung der in der EVS 2008 ermittelten
        Werte: Darüber hinaus wurde der Preisstand der in der
        EVS 2008 ermittelten Verbrauchsausgaben ursprünglich
        nur einmalig gemäß dem neu entwickelten „Mischindex“
        fortgeschrieben. Die SPD-Bundestagsfraktion und die
        SPD-geführten Bundesländer konnten in den Verhand-
        lungen durchsetzen, dass nunmehr auch die Verände-
        rungsrate des ersten Halbjahres 2010 berücksichtigt
        wird. Dennoch erfolgt die so errechnete Erhöhung des
        Regelbedarfes um 3 Euro in der Regelbedarfsstufe 1
        nicht systematisch korrekt bereits zum erstmaligen In-
        krafttreten der Regelbedarfe, sondern aufgrund des mas-
        siven Widerstandes der Bundesregierung und der Bun-
        destagsfraktionen von CDU/CSU und FDP erst zum
        1. Januar 2012.
        Insgesamt ist festzuhalten, dass die Bundesregierung
        und die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und FDP
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        u keiner Zeit bereit waren, auf die von der SPD-Bun-
        estagsfraktion, den SPD-geführten Bundesländern und
        er gesamten Fachwelt geäußerten Bedenken einzuge-
        en. Es stellt sich daher die Frage der Abwägung, ob der
        erfassungswidrige Zustand der bisherigen Bemessung
        er Regelbedarfe fortbestehen soll oder ob einem Ver-
        ittlungsergebnis, das zwar mit großen verfassungs-
        chtlichen Risiken behaftet ist, aber auch große Fort-
        chritte bei der Bildungsteilhabe von Kindern, der
        usweitung von Mindestlöhnen und der Entlastung der
        ommunen beinhaltet, zugestimmt werden kann. Dabei
        ird es unzweifelhaft zu einer Überprüfung der Ermitt-
        ng und Festsetzung der Regelbedarfe durch das Bun-
        esverfassungsgericht kommen, wobei davon auszuge-
        en ist, dass das Bundesverfassungsgericht die von der
        undesregierung zu verantwortenden Regelbedarfe er-
        eut beanstanden wird. Allerdings ist durch das Vermitt-
        ngsergebnis sichergestellt, dass die Bildungsteilhabe
        on Kindern verbessert wird.
        In Würdigung des Gesamtergebnisses werden wir
        em Vermittlungsergebnis zustimmen, wobei wir hin-
        ichtlich der Ermittlung und Festsetzung der Regelbe-
        arfe unsere verfassungsrechtlichen Bedenken aufrecht-
        rhalten.
        nlage 5
        Nachträglich zu Protokoll gegebene Rede
        zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur
        Änderung des Steinkohlefinanzierungsgesetzes
        (93. Sitzung, Tagesordnungspunkt 16)
        Dieter Jasper (CDU/CSU): Die christlich-liberale
        oalition hat sich darauf verständigt, die Revisionsklau-
        el aus dem Steinkohlefinanzierungsgesetz zu streichen,
        a sie im Widerspruch zum Vorschlag der EU-Kommis-
        ion für eine neue Steinkohlebeihilferegelung steht, in
        er die endgültige Stilllegung nicht wettbewerbsfähiger
        ergwerke geregelt wird. Der entsprechende Gesetzent-
        urf wurde vom Kabinett am 17. November 2010 be-
        chlossen. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am
        1. Februar 2011 entschieden, gegen diesen Gesetzent-
        urf keine Einwendungen zu erheben.
        Von dieser Entscheidung sind insbesondere die Bür-
        erinnen und Bürger in meinem Wahlkreis direkt betrof-
        n. Dieser Wahlkreis befindet sich im Münsterland in
        ordrhein-Westfalen. Er umfasst das gesamte Tecklen-
        urger Land sowie die Emsgemeinden Greven, Emsdet-
        n und Saerbeck.
        In Ibbenbüren im Tecklenburger Land liegt eine der
        tzten Steinkohlezechen in Deutschland. Hier wird
        chon seit langer Zeit hochwertige Anthrazitkohle geför-
        ert. Diese wird zu einem großen Teil im direkt anlie-
        enden hocheffizienten Kohlekraftwerk verfeuert und
        um anderen Teil für den regionalen Wärmemarkt ver-
        endet.
        Die wirtschaftliche und soziale Bedeutung des Berg-
        aus für die Stadt Ibbenbüren und die umliegenden
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. Februar 2011 10809
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        Bergbaugemeinden Mettingen, Recke, Hopsten, Hörstel
        und Westerkappeln ist enorm. In der Bevölkerung und
        über alle gesellschaftlichen Gruppierungen hinweg
        herrscht eine hohe Akzeptanz.
        Im Bergbau sind derzeit direkt über 2 300 Menschen
        beschäftigt, im Bereich der Zulieferbetriebe sind im
        Laufe der Zeit mehrere Tausend Arbeitsplätze entstan-
        den. Auch im Bereich der Ausbildung leistet die Zeche
        ganz hervorragende und unverzichtbare Arbeit.
        Eine meiner Grundaussagen im Wahlkampf 2009 war,
        dass ich mich mit ganzer Kraft für den Erhalt des Stein-
        kohlenbergbaus gerade in unserer Region einsetzen
        werde. An dieses Versprechen habe ich mich gehalten
        und gemeinsam mit vielen Akteuren aus unserer Region
        und der Bundesregierung für den Erhalt des subventio-
        nierten Steinkohlenbergbaus in Deutschland gekämpft,
        als die EU-Kommission vorgeschlagen hat, den Ausstieg
        aus dem Steinkohlenbergbau bereits für das Jahr 2014
        vorzusehen.
        Dieser Beschluss hat in meiner Heimatregion zu gro-
        ßen Irritationen und Verunsicherungen geführt. Der zwi-
        schen allen Beteiligten mühsam gefundene Kompro-
        miss, den Steinkohlenbergbau bis zum Jahr 2018
        sozialverträglich zu beenden, sollte auf einmal nicht
        mehr gelten. Betriebsbedingte Kündigungen standen im
        Raum.
        Diese Situation konnten die Menschen im Tecklen-
        burger Land zu Recht nicht verstehen. Die Verlässlich-
        keit und die Glaubwürdigkeit politischer Entscheidun-
        gen standen auf dem Spiel.
        Schon sehr frühzeitig habe ich mich damals an unsere
        Kanzlerin Frau Dr. Angela Merkel mit der Bitte um Un-
        terstützung gewandt.
        Die Bundeskanzlerin hat ihre Hilfe zugesagt und sich
        in den folgenden Wochen und Monaten als Fels in der
        Brandung erwiesen und sich auf nationaler und europäi-
        scher Ebene nachhaltig und unbeirrbar für den Erhalt der
        ursprünglichen Regelung des Steinkohlefinanzierungs-
        gesetzes eingesetzt.
        Besondere Unterstützung haben wir auch durch den
        Chef des Bundeskanzleramtes, Ronald Pofalla, und den
        Parlamentarischen Staatssekretär im Wirtschaftsministe-
        rium, Peter Hintze, erfahren. Insbesondere durch ihre
        unermüdliche Arbeit auf europäischer Ebene konnte in
        letzter Konsequenz erreicht werden, dass der Vorschlag
        der EU-Kommission im Hinblick auf einen Ausstieg im
        Jahr 2014 revidiert wurde. Das war ein wirklich seltener
        und bemerkenswerter Vorgang. Der Ausstieg aus dem
        Steinkohlebergbau in Deutschland und in meiner Hei-
        matregion kann jetzt sozialverträglich gestaltet werden.
        Kein Bergmann fällt ins Bergfreie. Das ist die gute
        Nachricht, und ich möchte allen Beteiligten ausdrücklich
        für ihren enormen Einsatz danken.
        Leider gab es aber auch zwei bittere Pillen zu schlu-
        cken. Zum einen müssen die gewährten Beihilfen
        schneller als ursprünglich geplant zurückgezahlt werden.
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        ier besteht aber die Hoffnung, dass sich dies durch zu-
        ätzliche Anstrengungen und Bemühungen vor Ort reali-
        ieren lässt.
        Weit problematischer ist der Wegfall der sogenannten
        evisionsklausel. Hier ist gerade unser Standort im
        ecklenburger Land betroffen. Die EU-Kommission hat
        ur Voraussetzung der Revidierung ihres Beschlusses
        insichtlich eines vorzeitigen Ausstiegs aus dem Stein-
        ohlebergbau gemacht, dass die Stilllegung der deut-
        chen Bergbaubetriebe unumkehrbar sein muss. Aus die-
        em Grund musste von deutscher Seite zugestanden
        erden, dass die im Jahr 2012 geplante Überprüfung des
        usstiegsbeschlusses aus dem Steinkohlefinanzierungs-
        esetz nicht mehr durchgeführt wird. Viele Bergleute ha-
        en aber ihre Hoffnung auf diese Revisionsklausel ge-
        etzt, wie realistisch das auch immer gewesen sein mag.
        Nach heutigem Stand würde eine Überprüfung der
        ettbewerbsfähigkeit des deutschen Steinkohlenberg-
        aus wahrscheinlich zu keinem anderen Ergebnis als vor
        inigen Jahren führen; dennoch wäre das noch immer
        ine, wenn auch geringe, Chance für den Bergbau in
        eutschland und bei uns gewesen. Diese Chance gibt es
        un nicht mehr. Der von der EU geforderte endgültige
        usstieg wird unumkehrbar. Das wichtigste Ziel eines
        ozialverträglichen Ausstiegs aus dem Steinkohlenberg-
        au ist jedoch erreicht worden.
        Der von mir gewünschte und propagierte Erhalt der
        evisionsklausel ist nicht gelungen. In dem Bewusst-
        ein, dass das Mögliche erreicht worden ist, fühle ich
        ich dennoch an mein Versprechen gebunden und werde
        inem Streichen der Revisionsklausel aus dem Steinkoh-
        finanzierungsgesetz nicht zustimmen. Es ist aber nicht
        ur das Einlösen dieses Versprechens, das meine Ableh-
        ung des Gesetzes begründet.
        Ich möchte auch meiner tiefen Überzeugung Aus-
        ruck verleihen, dass es meines Erachtens ein Fehler ist,
        ine der letzten nationalen Energiereserven, die wir in
        eutschland haben, aufzugeben.
        Bei aller wünschenswerten Förderung alternativer, re-
        enerativer Energieträger halte ich es für fahrlässig, die
        orhandenen fossilen Energieträger wie die Steinkohle
        icht weiter zu nutzen.
        Für mich ist ein Energiemix anzustreben, der nicht
        ur sauber, sondern auch sicher und bezahlbar ist.
        ierzu könnte die Steinkohle, gerade die Anthrazitkohle
        us Ibbenbüren, einen guten Beitrag leisten.
        Trotz meiner grundsätzlichen Bedenken möchte ich
        och einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass ich die
        erlässlichkeit unserer Kanzlerin und die konsequente
        rbeit der Regierungsmitarbeiter sehr zu würdigen weiß
        nd meine Ablehnung des Gesetzes keine Kritik an ihrer
        rbeit ist. Im Gegenteil: Mir ist bewusst, dass ohne
        iese Unterstützung das wichtigste Ziel eines sozialver-
        äglichen Ausstiegs bis zum Jahr 2018 niemals erreicht
        orden wäre. Dennoch werde ich aus den genannten
        ründen das Gesetz in der vorliegenden Form ablehnen.
        10810 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. Februar 2011
        (A) )
        )(B)
        Anlage 6
        Amtliche Mitteilungen
        Der Bundesrat hat in seiner 879. Sitzung am 11. Fe-
        bruar 2011 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen
        zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Ab-
        satz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen:
        – Gesetz zur Umsetzung der Zweiten E-Geld-Richt-
        linie
        – Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des
        Stromsteuergesetzes
        Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschlie-
        ßung gefasst:
        Der Bundesrat bittet die Bundesregierung erneut, in
        das Energiesteuergesetz zu Gunsten einer klima- und
        umweltfreundlichen Versorgung eine Regelung zur
        steuerlichen Entlastung von Fernwärme aufzuneh-
        men.
        Begründung:
        Die Fernwärme leistet einen wesentlichen Beitrag
        zur Erfüllung der Klima- und Umweltziele Deutsch-
        lands. Insbesondere in Verbindung mit der Kraft-
        Wärme-Kopplung (KWK) sowie bei der Nutzung
        von Abwärme bietet sie eine hocheffiziente Verwen-
        dung regenerativer und fossiler Energieträger sowie
        die Nutzung erneuerbarer Energien für Ballungs-
        räume, die ein relativ begrenztes Dachpotenzial und
        eingeschränkte Möglichkeiten für die Nutzung von
        Wärmepumpen auf der Basis von Erd- oder Umwelt-
        wärme aufweisen. Darüber hinaus reduzieren mo-
        derne hocheffiziente Fernwärmeanlagen im Ver-
        gleich zu Einzelheizungen die Bildung von Feinstaub
        und luftgetragenen Schadstoffen und tragen somit zu
        einer Verbesserung der Luftqualität in städtischen
        Verdichtungsräumen bei.
        Eine steuerliche Entlastung der Fernwärme im Ener-
        giesteuergesetz ist wichtig und notwendig, um das
        von der Bundesregierung gesetzte Ziel, den KWK-
        Anteil an der gesamten Stromerzeugung bis 2020 auf
        25 Prozent zu erhöhen, nicht zu gefährden.
        Neben KWK-Anlagen sind Heizwerke ein wichtiger
        und notwendiger Bestandteil in den meisten Fern-
        wärmenetzen. Sie gewährleisten nicht nur die effi-
        ziente Abdeckung von Bedarfsspitzen, sondern auch
        den ökologisch und ökonomisch sinnvollen Ausbau
        von Wärmenetzen.
        Die an die Fernwärmenetze angeschlossenen Heiz-
        systeme unterliegen in der Regel dem Emissionshan-
        del und treten auf dem Wärmemarkt in Konkurrenz
        mit anderen Heizlösungen, die nicht am Emissions-
        handel teilnehmen, sodass keine vergleichbaren Aus-
        gangsbedingungen auf dem Wärmemarkt bestehen.
        Durch die steuerliche Entlastung könnten bestehende
        Wettbewerbsnachteile zu Gunsten der Fernwärme
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        abgebaut und ein Beitrag zur Vermeidung der Steige-
        rung der Mietnebenkosten geleistet werden.
        Zweites Gesetz zur Änderung der Vorschriften zum
        begünstigten Flächenerwerb nach § 3 des Aus-
        gleichsleistungsgesetzes und der Flächenerwerbsver-
        ordnung (Zweites Flächenerwerbsänderungsge-
        setz – 2. FlErwÄndG)
        Gesetz zur Anpassung des deutschen Rechts an
        die Verordnung (EG) Nr. 380/2008 des Rates vom
        18. April 2008 zur Änderung der Verordnung
        (EG) Nr. 1030/2002 zur einheitlichen Gestaltung
        des Aufenthaltstitels für Drittstaatenangehörige
        Gesetz zu dem Zusatzprotokoll vom 28. Januar
        2003 zum Übereinkommen des Europarats vom
        23. November 2001 über Computerkriminalität
        betreffend die Kriminalisierung mittels Compu-
        tersystemen begangener Handlungen rassisti-
        scher und fremdenfeindlicher Art
        Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses
        2008/913/Jl des Rates vom 28. November 2008 zur
        strafrechtlichen Bekämpfung bestimmter Formen
        und Ausdrucksweisen von Rassismus und Frem-
        denfeindlichkeit und zur Umsetzung des Zusatz-
        protokolls vom 28. Januar 2003 zum Überein-
        kommen des Europarats vom 23. November 2001
        über Computerkriminalität betreffend die Krimi-
        nalisierung mittels Computersystemen begange-
        ner Handlungen rassistischer und fremdenfeindli-
        cher Art
        Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Ein-
        setzung eines Nationalen Normenkontrollrates
        Gesetz zur Neuregelung des Post- und Telekommu-
        nikationssicherstellungsrechts und zur Änderung
        telekommunikationsrechtlicher Vorschriften
        Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie
        im Eichgesetz sowie im Geräte- und Produktsi-
        cherheitsgesetz und zur Änderung des Verwal-
        tungskostengesetzes, des Energiewirtschaftsgeset-
        zes und des Energieleitungsausbaugesetzes
        Gesetz zu dem Protokoll vom 23. Juni 2010 zur
        Änderung des Protokolls über die Übergangsbe-
        stimmungen, das dem Vertrag über die Europäi-
        sche Union, dem Vertrag über die Arbeitsweise
        der Europäischen Union und dem Vertrag zur
        Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft
        beigefügt ist
        Der Bundesrat stellt fest, dass das Gesetz gemäß Ar-
        tikel 23 Absatz 1 des Grundgesetzes seiner Zustim-
        mung bedarf.
        Begründung:
        Wie das Bundesverfassungsgericht in seinem Lissa-
        bon-Urteil (Urteil des Zweiten Senats vom 30. Juni
        2009, 2 BvE 2/08, 2 BvE 5/08, 2 BvR 1010/08, 2 BvR
        1022/08, 2 BvR 1259/08, 2 BvR 182/09, Rn. 243)
        festgestellt hat, gilt für die europäische Integration der
        besondere Gesetzesvorbehalt des Artikels 23 Absatz 1
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. Februar 2011 10811
        (A) )
        )(B)
        Satz 2 und ggf. Satz 3 GG, wonach Hoheitsrechte nur
        durch Gesetz und mit Zustimmung des Bundesrates
        übertragen werden können. Dieser Gesetzesvorbehalt
        ist „zur Wahrung der Integrationsverantwortung und
        zum Schutz des Verfassungsgefüges so auszulegen,
        dass jede Veränderung der textlichen Grundlagen des
        europäischen Primärrechts erfasst wird. Die Gesetz-
        gebungsorgane des Bundes betätigen somit auch bei
        vereinfachten Änderungsverfahren oder Vertragsab-
        rundungen, bei bereits angelegten, aber der Konkreti-
        sierung durch weitere Rechtsakte bedürftigen Zustän-
        digkeitsveränderungen und bei Änderung der
        Vorschriften, die Entscheidungsverfahren betreffen,
        ihre dem Ratifikationsverfahren vergleichbare politi-
        sche Verantwortung. Dabei bleibt ein der Ratifikati-
        onslage entsprechender Rechtsschutz gewahrt.“
        Wenn der besondere Gesetzesvorbehalt des Artikels
        23 Absatz 1 GG, wie auch im Integrationsverantwor-
        tungsgesetz klargestellt, schon bei vereinfachten und
        besonderen Vertragsänderungsverfahren, der Anwen-
        dung von Brückenklauseln oder der Flexibilitätsklau-
        sel Anwendung findet, so muss dies erst recht bei
        Vertragsänderungen im ordentlichen Änderungsver-
        fahren nach Artikel 48 Absatz 2 bis 4 EUV wie hier
        gelten.
        - Gesetz zu dem Änderungsprotokoll vom 25. Mai
        2010 zum Abkommen vom 17. Oktober 1962 zwi-
        schen der Bundesrepublik Deutschland und Ir-
        land zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und
        zur Verhinderung der Steuerverkürzung bei den
        Steuern vom Einkommen und vom Vermögen so-
        wie der Gewerbesteuer
        - Gesetz zu dem Abkommen vom 29. März 2010
        zwischen der Bundesrepublik Deutschland und
        St. Vincent und die Grenadinen über die Unter-
        stützung in Steuer- und Steuerstrafsachen durch
        Informationsaustausch
        - Gesetz zu dem Abkommen vom 7. Juni 2010 zwi-
        schen der Bundesrepublik Deutschland und St.
        Lucia über den Informationsaustausch in Steuer-
        sachen
        - Gesetz zu dem Protokoll vom 17. Juni 2010 zur
        Änderung des Abkommens vom 8. März 2001
        zwischen der Bundesrepublik Deutschland und
        Malta zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
        auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und
        vom Vermögen
        - Gesetz zu dem Übereinkommen des Europarats
        vom 16. Mai 2005 zur Verhütung des Terrorismus
        - Gesetz zu dem Europa-Mittelmeer-Luftverkehrsab-
        kommen vom 12. Dezember 2006 zwischen der Euro-
        päischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten ei-
        nerseits und dem Königreich Marokko andererseits
        (Vertragsgesetz Europa-Mittelmeer-Luftverkehrs-
        abkommen – Euromed LuftvAbkG-Marok)
        Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat mit-
        geteilt, dass sie den Antrag Naturlandschaft Senne er-
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        alten – Beteiligungsrechte beim Ausbau des Trup-
        enübungsplatzes gewährleisten auf Drucksache
        7/2483 zurückzieht.
        Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben
        itgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Absatz 3 Satz 2
        er Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den
        achstehenden Vorlagen absieht:
        Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Achtzehntes Hauptgutachten der Monopolkommission
        2008/2009
        – Drucksachen 17/2600, 17/2971 Nr. 1.6 –
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Jahresgutachten 2010/11 des Sachverständigenrates zur
        Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung
        – Drucksache 17/3700 –
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Achtzehntes Hauptgutachten der Monopolkommission
        2008/2009
        – Drucksache 17/2600 –
        hier: Stellungnahme der Bundesregierung
        – Drucksachen 17/4305, 17/4499 Nr. 1.8 –
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Jahreswirtschaftsbericht 2011 der Bundesregierung
        – Drucksache 17/4450 –
        Ausschuss Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Zwischenbericht der Bundesregierung über die Verbes-
        serung von Infrastruktur und Marketing für den Was-
        sertourismus in Deutschland
        – Drucksachen 17/2538, 17/2971 Nr. 1.4 –
        Petitionsausschuss
        – Bericht gemäß § 56a GO-BT des Ausschusses für Bildung,
        Forschung und Technikfolgenabschätzung
        Technikfolgenabschätzung (TA)
        Öffentliche elektronische Petitionen und bürgerschaftli-
        che Teilhabe
        – Drucksachen 16/12509, 17/591 Nr. 1.8 –
        Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben
        itgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden
        nionsdokumente zur Kenntnis genommen oder von ei-
        er Beratung abgesehen hat.
        Auswärtiger Ausschuss
        Drucksache 17/4509 Nr. A.2
        EuB-BReg 129/2010
        Drucksache 17/4509 Nr. A.3
        EuB-BReg 134/2010
        Drucksache 17/4509 Nr. A.4
        EuB-EP 2095; P7_TA-PROV(2010)0419
        Drucksache 17/4598 Nr. A.2
        EuB-EP 2117; P7_TA-PROV(2011)0490
        10812 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. Februar 2011
        (A) (C)
        V
        Rechtsausschuss
        Drucksache 17/3955 Nr. A.3
        Ratsdokument 15319/10
        Finanzausschuss
        Drucksache 17/4509 Nr. A.11
        Ratsdokument 17849/10
        Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
        Drucksache 17/4509 Nr. A.17
        Ratsdokument 17296/10
        Drucksache 17/4509 Nr. A.18
        Ratsdokument 17565/10
        Drucksache 17/4509 Nr. A.19
        Ratsdokument 17678/10
        Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und
        Verbraucherschutz
        Drucksache 17/1492 Nr. A.27
        EuB-EP 2013; P7_TA-PROV(2010)0039
        Drucksache 17/1821 Nr. A.10
        EuB-EP 2015; P7_TA-PROV(2010)0046
        Drucksache 17/2580 Nr. A.9
        EuB-EP 2045; P7_TA-PROV(2010)0182
        Verteidigungsausschuss
        Drucksache 17/2071 Nr. A.27
        Ratsdokument 8443/10
        Drucksache 17/2071 Nr. A.28
        Ratsdokument 8585/10
        Drucksache 17/2994 Nr. A.47
        EuB-EP 2065; P7_TA-PROV(2010)0285
        Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und
        Reaktorsicherheit
        Drucksache 17/790 Nr. 1.40
        Ratsdokument 17559/08
        Drucksache 17/1492 Nr. A.30
        Ratsdokument 8898/10
        Drucksache 17/1492 Nr. A.31
        EuB-EP 2010; P7_TA-PROV(2010)0019
        Drucksache 17/1492 Nr. A.32
        Ratsdokument 7438/10
        Drucksache 17/2224 Nr. A.7
        Ratsdokument 9955/10
        Drucksache 17/2408 Nr. A.30
        Ratsdokument 10230/10
        Drucksache 17/2408 Nr. A.31
        Ratsdokument 10554/10
        Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe
        Drucksache 17/3791 Nr. A.18
        EuB-EP 2071; P7_TA-PROV(2010)0310
        Drucksache 17/3791 Nr. A.19
        EuB-EP 2075; P7_TA-PROV(2010)0350
        Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit
        und Entwicklung
        Drucksache 17/4338 Nr. A.19
        Ratsdokument 16146/10
        Ausschuss für Kultur und Medien
        Drucksache 17/2408 Nr. A.35
        EuB-EP 2029; P7_TA-PROV(2010)0129
        Offsetdrucker
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        7980
        94. Sitzung
        Berlin, Freitag, den 25. Februar 2011
        Inhalt:
        Redetext
        Anlagen zum Stenografischen Bericht
        Anlage 1
        Anlage 2
        Anlage 3
        Anlage 4
        Anlage 5
        Anlage 6