Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 92. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Februar 2011 10399
(A) )
)(B)
für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver-
sammlung der OSZE den können.
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
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Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Dr. Bergner, Christoph CDU/CSU 23.02.2011
Binder, Karin DIE LINKE 23.02.2011
Daub, Helga FDP 23.02.2011
Friedhoff, Paul K. FDP 23.02.2011
Dr. Gerhardt,
Wolfgang
FDP 23.02.2011
Golombeck, Heinz FDP 23.02.2011
Hänsel, Heike DIE LINKE 23.02.2011
Dr. Höll, Barbara DIE LINKE 23.02.2011
Humme, Christel SPD 23.02.2011
Klöckner, Julia CDU/CSU 23.02.2011
Kolbe, Manfred CDU/CSU 23.02.2011
Dr. Luther, Michael CDU/CSU 23.02.2011
Dr. de Maizière,
Thomas
CDU/CSU 23.02.2011
Özoğuz, Aydan SPD 23.02.2011
Dr. Röttgen,
Norbert
CDU/CSU 23.02.2011
Schlecht, Michael DIE LINKE 23.02.2011
Schmidt (Bochum),
Frithjof
BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
23.02.2011
Scholz, Olaf SPD 23.02.2011
Steinbrück, Peer SPD 23.02.2011
Steinke, Kersten DIE LINKE 23.02.2011
Dr. Westerwelle,
Guido
FDP 23.02.2011
Zapf, Uta SPD 23.02.2011*
(C
(D
Anlagen zum Stenografischen Bericht
nlage 2
Antwort
es Bundesministers Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg
uf die Frage der Abgeordneten Britta Haßelmann
ÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/4834,
ringliche Frage 7):
Was erklärt der Bundesminister der Verteidigung auf die
aktuellen Vorwürfe (www.faz.net) von „GuttenPlag Wiki“
über seine Dissertation im Hinblick auf potenzielle von ver-
schiedener Seite ins Gespräch gebrachte personalpolitische
Konsequenzen in dieser Woche, und wie sind mögliche Urhe-
berrechtsverletzungen rechtlich zu bewerten?
Ich verweise auf meine Erklärung an die Universität
ayreuth: „In den letzten Tagen habe ich meine Disser-
tion nochmals selbst gründlich geprüft. Dabei kam ich
u dem Ergebnis, dass mir bei der Erarbeitung gravie-
nde handwerkliche Fehler unterlaufen sind, die ord-
ungsgemäßem wissenschaftlichen Arbeiten widerspre-
hen. Die Arbeit besitzt nach meiner Überzeugung
ennoch ihren eigenen wissenschaftlichen Wert. Eine
rsache für mein Fehlverhalten ist darin zu sehen, dass
h über einen zu langen Zeitraum, über sieben Jahre
inweg, mit zahlreichen Unterbrechungen an der Arbeit
eschrieben und offensichtlich den Überblick über die
erwendung von Quellen teilweise verloren habe. Aber
sthalten will ich doch, dass ich zu keinem Zeitpunkt
orsätzlich oder absichtlich getäuscht habe.“
nlage 3
Antwort
es Bundesministers Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg
uf die Fragen des Abgeordneten Michael Hartmann
ackernheim) (SPD) (Drucksache 17/4812, Dringliche
ragen 9 und 10):
Welche konkreten Maßnahmen hat das Bundesverteidi-
gungsministerium ergriffen, um dem derzeitigen Verzicht des
Bundesministers der Verteidigung auf seinen Doktortitel im
Erscheinungsbild des Ministeriums nach innen und außen
Rechnung zu tragen?
Wie hoch sind die damit verbundenen Kosten, und werden
sie vom Bundesminister der Verteidigung erstattet?
u Frage 9:
Es wurden der Briefkopf und die Visitenkarten des
inisters entsprechend abgeändert. Außerdem wurden
ofort Maßnahmen ergriffen, den Titel als Bestandteil
es Namens des Ministers auf der Internetseite des
inisteriums zu entfernen. Da es sich um mannigfaltige
inträge handelt, sind die angesprochenen Maßnahmen
och nicht abgeschlossen.
u Frage 10:
Die Kosten für die Maßnahmen wurden nicht ermit-
lt. Es handelt sich überwiegend um elektronische Pro-
ukte, die ohne finanziellen Aufwand abgeändert wer-
10400 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 92. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Februar 2011
(A) )
)(B)
Anlage 4
Antwort
des Staatsministers Eckart von Klaeden auf die Frage der
Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE)
(Drucksache 17/4834, Dringliche Frage 11):
Wie beurteilt die Bundesregierung die Brüskierung der
Mitglieder der Bundespressekonferenz am 18. Februar 2011
durch den Bundesminister der Verteidigung, und was wird die
Bundesregierung tun, um künftig den gleichberechtigten Zu-
gang insbesondere der Vertreter der Bundespressekonferenz
zu wichtigen Regierungsinformationen zu sichern?
Die Bundesregierung ist darauf bedacht, einen gleich-
berechtigten Zugang aller Journalistinnen und Journa-
listen zu Regierungsinformationen zu gewährleisten. Je-
weils montags, mittwochs und freitags sind der
Regierungssprecher sowie die Sprecherinnen und Spre-
cher der Ministerien bei der Bundespressekonferenz zu
Gast, um auf alle Fragen zum politischen Geschehen zu
antworten. Hierdurch trägt die Bundesregierung in guter
Tradition gemeinsam mit der Bundespressekonferenz
dafür Sorge, dass alle Journalistinnen und Journalisten
umfassend und zeitnah über das Regierungshandeln in-
formiert werden.
Bundesminister zu Guttenberg hat seine Gründe für
die Terminierung seines Statements in diesem speziellen
Fall in seinem Antwortbrief an die Bundespressekonfe-
renz dargelegt. Der Bundesverteidigungsminister hat um
Entschuldigung gebeten und betont, dass er künftig
selbstverständlich versuchen werde, Presseunterrichtun-
gen, die zeitgleich mit der Regierungspressekonferenz
stattfinden, zu vermeiden.
Anlage 5
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage
der Abgeordneten Katrin Göring-Eckhardt (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/4834, Dringli-
che Frage 12):
Wie beurteilt die Bundesregierung Verletzungen des Urhe-
berrechtes bei Mitgliedern der Bundesregierung vor dem Hin-
tergrund der unbefugten Verwendung von urheberrechtlich
geschützten Werken des Deutschen Bundestages durch den
Bundesminister der Verteidigung in seiner Dissertation, und
wie bewertet sie Mutmaßungen aus führenden Koalitionskrei-
sen, „dass Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg
die 2006 eingereichte Doktorarbeit trotz gegenteiliger Beteue-
rungen ‚nicht selbst geschrieben hat‘“ (KStA 18. Februar
2011, 19.25) und daher gar kein Plagiat erstellt hat, sondern es
nur abgegeben hat, im Hinblick auf potienzielle von verschie-
dener Seite ins Gespräch gebrachte personalpolitische Konse-
quenzen in dieser Woche?
Der angesprochene Vorgang wird zurzeit von der Uni-
versität Bayreuth geprüft. Zu Mutmaßungen äußert sich
die Bundesregierung nicht. Soweit mit der Frage speziell
die Verwendung von Ausarbeitungen des Wissenschaft-
lichen Dienstes des Deutschen Bundestages angespro-
chen wird, obliegt die Bewertung dem Deutschen Bun-
destag selbst. Dementsprechend wird sich der
Ältestenrat des Deutschen Bundestages in seiner morgi-
gen Sitzung mit der Thematik befassen.
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nlage 6
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die
rage des Abgeordneten Garrelt Duin (SPD) (Drucksa-
he 17/4812, Frage 1):
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung aus der so-
genannten Sektoruntersuchung des Bundeskartellamtes zur
Gestaltung der Benzinpreise, die nach Aussagen des Bundes-
ministers für Wirtschaft und Technologie, Rainer Brüderle,
Ende Januar 2011 vorliegen sollte, und welche Schlussfolge-
rungen bzw. Konsequenzen zieht die Bundesregierung da-
raus?
Das Bundeskartellamt wird die Ergebnisse der Sek-
runtersuchung Kraftstoffe nun voraussichtlich erst
nde Mai 2011 vorstellen, da das Amt noch zusätzliche
aten auswerten muss. Welche Schlussfolgerungen bzw.
onsequenzen aus den Ergebnissen der Untersuchung
bzuleiten sind, bleibt daher abzuwarten.
nlage 7
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die
rage der Abgeordneten Dorothea Steiner (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN) (Drucksache 17/4812, Frage 3):
Wie bewertet die Bundesregierung die Daten der BGR,
wonach sich große CO2-Speicherpotenziale in der Nordsee
befinden, und welche möglichen Gefahren bei einer CO2-Ver-
pressung würden nach Meinung der Bundesregierung daraus
erwachsen?
Nach der aktuellen BGR-Abschätzung der CO2-Spei-
herkapazitäten in den bisher bewerteten Regionen
eutschlands befindet sich ein knappes Drittel der Spei-
herkapazitäten im tiefen geologischen Untergrund der
eutschen Nordsee. Die Speicher- und Barrieregesteine
Bereich der deutschen Nordsee sind mit denen im
estlandbereich vergleichbar. Die verfügbare Daten-
rundlage erlaubt derzeit allerdings nur eine rein volu-
etrische Abschätzung des Speicherpotenzials. Aussa-
en zur Eignung von Einzelstandorten sind daher nicht
öglich.
Ein möglicher Kohlendioxidspeicher, der in den An-
endungsbereich der CCS-Richtlinie, Richtlinie 2009/31/
G, fällt, müsste die hohen Umwelt- und Sicherheitsan-
rderungen dieser Richtlinie und die des deutschen Um-
etzungsgesetzes erfüllen.
nlage 8
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die
rage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜND-
IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/4812, Frage 4):
Zieht die Bundesregierung Schlussfolgerungen aus den
Ergebnissen der CO2-Endlagerkarte, welche Greenpeace am
13. Februar 2011 veröffentlichte auf der Grundlage von Daten
der BGR, und, falls nein, mit welchem Inhalt veröffentlicht
die Bundesregierung wann eine Endbewertung für einzelne
Standorte mit einer Karte?
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 92. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Februar 2011 10401
(A) )
)(B)
Die Greenpeace-Karte mit potenziellen Standorten für
die CO2-Speicherung in Deutschland bezieht sich auf
eine Datengrundlage aus bereits vorhandenen geolo-
gischen Daten, die von der BGR für eine geowissen-
schaftliche Abschätzung des Gesamtspeicherpotenzials
herangezogen worden ist. Hierbei handelt es sich um
Grundlagenforschung zu möglichen Speicherpotenzia-
len. Dabei sind einige Regionen noch gar nicht geowis-
senschaftlich bewertet und viele für die geologische
Speicherung notwendigen Parameter noch nicht berück-
sichtigt oder untersucht worden. Die bisherigen Befunde
haben somit einen vorläufigen Charakter.
Eine Eignung der in der Greenpeace-Karte benannten
Gesteinsschichten für die Speicherung müsste durch Er-
kundungsuntersuchungen jeweils gesondert nachgewie-
sen werden, bevor eine Ausweisung einzelner geeigneter
Standorte fachlich gerechtfertigt wäre. Erkundung und
Ausweisung von Standorten sind von der Bundesregie-
rung nicht geplant.
Anlage 9
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die
Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/4812, Frage 5):
Liegt der Bundesregierung der Zwischenbericht zum Spei-
cher-Kataster Deutschlands mit dem Titel „Informations-
system Speichergesteine für den Standort Deutschland“ (For-
schungsprogramm FKZ 0327765/BGR, Archiv-Nr.: 0129435)
vor, und warum wird der Bericht von der BGR zur Ver-
schlusssache erklärt, wenn die Bundesregierung bei der Erar-
beitung des CCS-Gesetzes immer wieder von höchstmögli-
cher Transparenz spricht und die Daten des Zwischenberichts
bereits einzelnen Unternehmen – nicht aber den betroffenen
Bürgern – vorliegen?
Der Zwischenbericht zum Projekt „Speicher-Kataster
Deutschland“ liegt der Bundesregierung vor. Der Zwi-
schenbericht war und ist keine Verschlusssache. Jeder
Bürger kann mit Antrag nach Umweltinformationsgesetz,
wie bereits erfolgt, Einsicht in diesen Zwischenbericht
nehmen. Die Endergebnisse des Forschungsprojekts wer-
den der Öffentlichkeit noch in diesem Jahr vorgestellt.
Anlage 10
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die
Frage der Abgeordneten Ingrid Nestle (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/4812, Frage 6):
Geht die Bundesregierung von weiteren potenziellen CO2-
Endlagerstätten aus, nachdem laut Süddeutscher Zeitung vom
15. Februar 2011 im Norddeutschen Becken nur 77 Prozent,
im bayerischen Molassebecken nur 44 Prozent und andere Re-
gionen wie Franken, das Saar-Nahe-Becken als auch laut
BGR das gesamte Bundesland Schleswig-Holstein gar nicht
untersucht wurden?
Die 2010 von der BGR veröffentlichen Abschätzun-
gen zum Speicherpotenzial basieren auf bereits vorhan-
denen geologischen Daten der bisher geowissenschaft-
lich bewerteten Bereiche des tieferen geologischen
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ntergrundes. Die bisherigen Befunde haben allerdings
inen vorläufigen Charakter. Hierbei handelt es sich um
rundlagenforschung zu möglichen Speicherpotenzia-
n. Dabei sind einige Regionen noch gar nicht geowis-
enschaftlich bewertet und viele für die geologische
peicherung notwendigen Parameter noch nicht berück-
ichtigt oder untersucht worden.
nlage 11
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die
rage der Abgeordneten Ingrid Nestle (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN) (Drucksache 17/4812, Frage 7):
Wie bewertet die Bundesregierung die neuen BGR-Schät-
zungen, die davon ausgehen, dass nur noch 13 Milliarden
Tonnen CO2 eingelagert werden könnten, nachdem 2003 noch
von 23 bis 43 Milliarden Tonnen und 2005 von 12 bis 28 Mil-
liarden Tonnen ausgegangen wurde, und welche Konsequen-
zen zieht deshalb die Bundesregierung?
Bei der 2010 veröffentlichten Abschätzung der BGR
onnten noch nicht alle Regionen mit Speicherpotenzial
Deutschland betrachtet werden. Zudem konnten nur
olche Regionen mit Modellberechnungen bewertet wer-
en, in denen bereits geologische Daten verfügbar sind.
owohl innerhalb als auch außerhalb der bisher bewerte-
n Regionen wird deshalb weiteres Speicherpotenzial
rwartet. Damit haben die bisherigen Befunde einen vor-
ufigen Charakter.
Ein wesentlicher Faktor, welcher die Speicherkapa-
itäten des Untergrundes bestimmt, ist die sogenannte
peichereffizienz. Hierzu gibt es in der Wissenschaft un-
rschiedliche Annahmen, welche zu stark variierenden
apazitätsabschätzungen führen. Verschiedene interna-
onale Forschungsprojekte entwickeln derzeit Modell-
erfahren für eine international vergleichbare Abschätzung.
ie Eignung der Gesteinsschichten in den ausgewiese-
en Untergrundstrukturen und die konkrete Kapazitäts-
erechnung sind allerdings grundsätzlich für jeden
tandort gesondert nachzuweisen.
nlage 12
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die
rage des Abgeordneten Rolf Hempelmann (SPD)
rucksache 17/4812, Frage 8):
Wie viele der zum Export genehmigten Waffen wurden im
Berichtszeitraum tatsächlich exportiert vor dem Hintergrund,
dass im Rüstungsexportbericht 2009 die Bundesregierung le-
diglich die Anzahl der genehmigten Waffenexporte angibt,
nicht aber die Exporte benennt, die tatsächlich stattgefunden
haben?
Die Bundesregierung verfügt grundsätzlich nicht über
rkenntnisse zu den tatsächlich ausgeführten Gütern,
ondern lediglich über die für den Export von ausfuhr-
enehmigungspflichtigen Gütern erteilten Ausfuhrgeneh-
igungen. Für Kriegswaffen erhält die Bundesregierung
om Statistischen Bundesamt Meldungen über die tat-
10402 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 92. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Februar 2011
(A) )
)(B)
sächlichen Ausfuhren und berichtet darüber in ihrem
Rüstungsexportbericht.
Anlage 13
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die
Frage des Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/4812, Frage 9):
Erwägt die Bundesregierung angesichts der Protestwelle
in arabischen Ländern, das Kriterium 2 des Gemeinsamen
Standpunkts 2008/944/GASP des Europäischen Rates vom
8. Dezember 2008, wonach ein Export von Militärgütern oder
Militärtechnologie zu verweigern ist, wenn das Risiko be-
steht, dass die Exportgüter zur „internen Repression benutzt
werden könnten“ oder in den Empfängerländern „schwerwie-
gende Menschenrechtsverletzungen festgestellt wurden“, häu-
figer und umfassender für Kriegswaffen und sonstige Rüs-
tungsgüter anzuwenden, oder wird die Bundesregierung an
der Abwägungspraxis festhalten, den Export von Rüstungs-
gütern auch in solche Länder zu erlauben, deren Menschen-
rechtslage im Menschenrechtsbericht der Bundesregierung als
problematisch geschildert wird und in denen systematisch dis-
kriminiert und gefoltert wird?
Der Menschenrechtsbericht der Bundesregierung in-
formiert in allgemeiner Form über die Menschenrechts-
lage in rund 70 Staaten und beschreibt Maßnahmen der
deutschen und europäischen Menschenrechtspolitik.
Dort ist detailliert geschildert, dass sich die Bundesre-
gierung aktiv für die Einhaltung der Menschenrechte
einsetzt.
Über Rüstungsexporte entscheidet die Bundesregie-
rung jeweils im Einzelfall und im Lichte der aktuellen
Situation. Grundlage dafür sind die „Politischen Grund-
sätze der Bundesregierung für den Export von Kriegs-
waffen und sonstigen Rüstungsgütern“ aus dem Jahr
2000 und der „Gemeinsame Standpunkt 2008/944/
GASP des Rates der Europäischen Union vom 8. De-
zember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die
Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Mili-
tärgütern“.
Der Beachtung der Menschenrechte im Bestimmungs-
land wird bei den Entscheidungen über Rüstungsexporte
besonderes Gewicht beigemessen. Genehmigungen wer-
den grundsätzlich nicht erteilt, wenn hinreichender Ver-
dacht besteht, dass die auszuführenden Güter zur inter-
nen Repression missbraucht werden.
Anlage 14
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die
Frage des Abgeordneten Hans-Joachim Hacker (SPD)
(Drucksache 17/4812, Frage 10):
Wie ist der Stand der Erarbeitung der Tourismuskonzep-
tion der Bundesregierung für die ländlichen Räume, und wel-
che Sachverständigen wurden bzw. werden an diesem Umset-
zungsprozess beteiligt?
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Wegen der breit verteilten Zuständigkeiten erfolgt die
rarbeitung der Tourismuskonzeption für die ländlichen
äume im engen Zusammenwirken der beteiligten Bun-
esressorts mit den Bundesländern, den Landesmarke-
ngorganisationen, den kommunalen Spitzenverbänden,
en touristischen Fachverbänden sowie Vertretern der
issenschaft. In mehreren Gesprächsrunden wurden das
emeinsame Vorgehen abgestimmt und die wesentlichen
andlungsfelder bestimmt. Es bestand Einvernehmen,
ass die bereits vorhandenen umfangreichen Kenntnisse
nd guten Beispiele einfließen und der gesamte Prozess
raxisnah gestaltet werden soll. Im Zuge der weiteren
usgestaltung werden bei Bedarf weitere Sachverstän-
ige hinzugezogen.
nlage 15
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die
rage des Abgeordneten Hans-Joachim Hacker (SPD)
rucksache 17/4812, Frage 11):
Welche kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen unter-
nimmt die Bundesregierung, um die Breitbandversorgung als
Grundlage für neue, innovative Dienste im Tourismus, vor al-
lem im ländlichen Raum, sicherzustellen bzw. die Lücken in
der Breitbandversorgung zu schließen?
Die Maßnahmen der Breitbandstrategie der Bundes-
gierung tragen zur Stärkung aller Wirtschaftsbereiche
ei. Spezifische Maßnahmen zur Stärkung der Touris-
uswirtschaft sind nicht Bestandteil der Breitbandstrate-
ie der Bundesregierung. Es ist jedoch zu erwarten, dass
erade die Tourismuswirtschaft von einer flächende-
kenden und leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur
rofitieren wird.
Entscheidend ist, dass möglichst rasch flächende-
kend ausreichende Breitbanddienste zur Verfügung
tehen und parallel zur Schließung weißer Flecken der
usbau flächendeckender fester und mobiler Hochleis-
ngsnetze vorangetrieben wird.
Zur Erreichung dieser Ziele setzt die Bundesregie-
ng auf einen Technologie- und Anbietermix. Zugleich
üssen Wirtschaft, Bund, Länder und Kommunen ent-
prechende Beiträge leisten. Wichtigster Treiber der Ent-
icklung ist und bleibt der Wettbewerb. Groß angelegte
ubventionen konterkarieren Wettbewerbsentwicklun-
en ebenso wie die Nutzung von Synergien und führen
u Mitnahmeeffekten.
Zur Beschleunigung des Ausbaus setzen wir auf die
frastrukturübergreifende Nutzung von Synergien und
ieraus resultierende massive Kosteneinsparungen. Hier
t insbesondere der öffentliche Bereich gefordert, seine
inrichtungen, wo immer möglich und sinnvoll, zu ver-
ünftigen Konditionen in den Breitbandausbau einzu-
ringen.
Die Netze in Deutschland sind insgesamt bereits
eute sehr leistungsfähig. Die Mobilfunk- und TV-Ka-
elnetze bieten ein gutes Entwicklungspotenzial.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 92. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Februar 2011 10403
(A) )
)(B)
Anlage 16
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die
Frage der Abgeordneten Elvira Drobinski-Weiß (SPD)
(Drucksache 17/4812, Frage 12):
Warum hält es die Bundesregierung angesichts der vielfäl-
tigen Klassifizierungsmöglichkeiten der Beherbergungsbetriebe
im Landtourismus durch einzelne Verbände nicht für erforder-
lich, ein neues einheitliches Gütezeichen für den Landtouris-
mus einzuführen?
Gütezeichen im Tourismus sind freiwillige Initiativen
der Wirtschaft und folgen keinen staatlichen Vorgaben.
Die heute allgemein anerkannten Sterne-Klassifizie-
rungen im Beherbergungsgewerbe sind Ergebnis lang-
jähriger Bemühungen der einschlägigen Verbände. Eine
wünschenswerte Vereinheitlichung der verschiedenen
Qualitätssiegel zur Kennzeichnung von Angeboten im
Landtourismus können nur die herausgebenden Ver-
bände selbst organisieren. Die Bundesregierung kann
diesen Prozess gemeinsam mit den Ländern anregen und
begleiten.
Anlage 17
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die
Frage des Abgeordneten Heinz Paula (SPD) (Drucksa-
che 17/4812, Frage 13):
Unterstützt die Bundesregierung die Schaffung einer bun-
desweiten Vermarktungsplattform für landtouristische Ange-
bote, und wie soll diese Unterstützung konkret aussehen?
Die in der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf
dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e. V.
zusammengeschlossenen Landesverbände haben ein ge-
meinsames bundesweites Informations- und Buchungs-
portal geschaffen. Das Bundesministerium für Ernäh-
rung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, BMELV,
unterstützt die Idee, bisherige regionale Insellösungen
im Datenbank- und Internetbereich in einer Plattform
aufgehen zu lassen und hat das Projekt einmalig mit
BMELV-Mitteln gefördert.
Anlage 18
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die
Frage des Abgeordneten Heinz Paula (SPD) (Drucksa-
che 17/4812, Frage 14):
Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregie-
rung, um den Landtourismus als eine der wesentlichen Säulen
der Wirtschaftskraft für ländliche Regionen zu stärken?
Neben dem generellen Förderinstrumentarium insbe-
sondere im Rahmen der Gemeinschaftsaufgaben Verbes-
serung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes sowie
Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur, an dem
der Landtourismus unmittelbar partizipiert, führt die
Bundesregierung bereits zahlreiche Maßnahmen durch,
die dem Landtourismus direkt oder indirekt zugutekom-
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Dazu gehören derzeit Projekte im Bereich Fahrrad-
urismus, zum Urlaubs- und Freizeitmarkt Wandern so-
ie im Gesundheitstourismus.
Zur Gewinnung von Erkenntnissen über neue Ent-
icklungen im Verbraucherverhalten wird auf der Basis
er Reiseanalyse der Forschungsgemeinschaft Urlaub
nd Reisen e. V. außerdem alle zwei Jahre eine bundes-
eite Studie zum Reiseverhalten im ländlichen Touris-
us in Auftrag gegeben.
Ferner wird in einem Forschungsvorhaben zum
hema Überprüfung der Nachhaltigkeit von Projekten
ur ländlichen Entwicklung am Beispiel des Modellvor-
abens „Einkommenssicherung durch Dorftourismus“
ntersucht, welche Faktoren bei der Durchführung von
aßnahmen zum ländlichen Tourismus entscheidend
ind, um den Fortbestand der begonnenen Maßnahmen
uch nach Abschluss der Förderphase sicherzustellen.
Zuge der Erarbeitung des Tourismuskonzepts für
ndliche Räume wird geprüft, ob und gegebenenfalls
elche weiteren Maßnahmen zur Stärkung des Landtou-
smus erforderlich sind.
nlage 19
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die
rage des Abgeordneten Klaus Barthel (SPD) (Druck-
ache 17/4812, Frage 15):
Teilt die Bundesregierung die von der Bundesnetzagentur
vertretene Auffassung (vergleiche den Spiegel 4/2011, Seite 58),
wonach die Deutsche Post AG in Zukunft sämtliche Entgelte
einschließlich der Preise von Teilleistungen für Wettbewerber,
wie etwa für die Sortierung oder den Transport von Briefen,
der Bundesnetzagentur vorab zur Genehmigung vorlegen soll,
und bis wann soll das Postgesetz entsprechend novelliert wer-
den?
Die zukünftige Ausgestaltung der postrechtlichen Re-
ulierungsinstrumente wird derzeit erarbeitet und bedarf
och der Abstimmung zwischen den Ressorts. Hierbei
ird auch diskutiert, ob und inwieweit eine Stärkung der
ufsichtsrechtlichen Möglichkeiten der Bundesnetzagen-
r angezeigt ist. Der Entwurf für ein novelliertes Post-
esetz soll im Laufe dieses Jahres vorgelegt werden.
nlage 20
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die
rage des Abgeordneten Klaus Barthel (SPD) (Druck-
ache 17/4812, Frage 16):
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Bundes-
ministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucher-
schutz, Ilse Aigner, dass zur Sicherstellung einer flächende-
ckenden und schnellen Breitbandversorgung des ländlichen
Raums entsprechende Verpflichtungen im Telekommunika-
tionsgesetz, TKG, vorzusehen sind, und in welcher Form soll
dies bei der TKG-Novelle umgesetzt werden?
Der Abstimmungsprozess innerhalb der Bundesregie-
ng ist noch nicht abgeschlossen.
10404 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 92. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Februar 2011
(A) )
)(B)
Es ist weiterhin beabsichtigt, dem Bundeskabinett im
Laufe des Monats März 2011 den Entwurf des Gesetzes
zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelun-
gen zur Beschlussfassung vorzulegen.
Anlage 21
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die
Frage des Abgeordneten Manfred Nink (SPD) (Druck-
sache 17/4812, Frage 17):
Wie bewertet die Bundesregierung die Stagnation der
Lohnentwicklung in der Bundesrepublik Deutschland in den
letzten Jahren, und welche Rolle spielt diese aus Sicht der
Bundesregierung bei den deutschen Exportüberschüssen und
den wirtschafts-, finanz- und haushaltspolitischen Ungleich-
gewichten im Euro-Raum?
Eine Stagnation der Lohnentwicklung hat in den letz-
ten Jahren in der Bundesrepublik nicht stattgefunden.
Gemessen am Tariflohnindex zur Gesamtwirtschaft der
Deutschen Bundesbank nahmen die Tariflöhne vom Jahr
2005 bis zum Jahr 2010 um 10,1 Prozent zu. Die Brutto-
löhne und -gehälter nahmen im gleichen Zeitraum um
11,7 Prozent zu. Die Erfolge der deutschen Exportwirt-
schaft resultieren in erster Linie aus nichtpreislichen
Wettbewerbsfaktoren wie Produktsortiment und -quali-
tät. Auch die hohe preisliche Wettbewerbsfähigkeit – be-
günstigt durch eine Lohnmoderation der vergangenen
Jahre – wirkte sich günstig auf die deutschen Ausfuhren
aus.
Eine Quantifizierung der Auswirkungen einer einzel-
nen Größe – wie die Lohnentwicklung – auf bestehende
Ungleichgewichte ist aufgrund der vielfältigen Zusam-
menhänge und gleichzeitig wirkenden Einflussfaktoren
nicht möglich.
Anlage 22
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die
Frage des Abgeordneten Manfred Nink (SPD) (Druck-
sache 17/4812, Frage 18):
Welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung
für einen asymmetrischen Ansatz bei der Bewältigung makro-
ökonomischer Ungleichgewichte und welche gegen symme-
trische Anpassungsverfahren?
In der Wirtschaftskrise sind ausnahmslos Euroländer
auf den Finanzmärkten unter Druck geraten, die in den
Vorjahren einen Verlust an Wettbewerbsfähigkeit und/
oder Vermögenspreisblasen, beispielsweise im Immobili-
ensektor, zu verzeichnen hatten. Daher ist es aus Sicht der
Bundesregierung essenziell, dass der Fokus bei der Be-
wältigung und Überwachung makroökonomischer Un-
gleichgewichte in der EU bei diesen Ländern liegt.
Würde man von wettbewerbsstarken Ländern Anpassun-
gen im Sinne einer Reduktion ihrer Wettbewerbsstärke
einfordern, hieße dies, das gesamte Eurogebiet zu schwä-
chen.
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nlage 23
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
rage der Abgeordneten Anette Kramme (SPD)
rucksache 17/4812, Frage 21):
Ist beabsichtigt, dass der Aktionsplan zur Umsetzung der
UN-Behindertenrechtskonvention auch der Bundesagentur für
Arbeit und den Jobcentern Maßnahmen vorgeben soll, und,
wenn ja, wie verbindlich werden diese Vorgaben sein?
Der Nationale Aktionsplan der Bundesregierung zur
msetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wird
uch konkrete Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit
einhalten. Des Weiteren wird es Maßnahmen geben, die
nmittelbar und mittelbar Auswirkungen auf die Bundes-
gentur für Arbeit und die Jobcenter haben. Die Maßnah-
en des Nationalen Aktionsplans werden entsprechende
risten und Verantwortlichkeiten für die Umsetzung ent-
alten.
nlage 24
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
rage der Abgeordneten Anette Kramme (SPD)
rucksache 17/4812, Frage 22):
Wird die Bundesagentur für Arbeit einen eigenen Aktions-
plan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention er-
stellen und, wenn ja, bis wann?
Die Bundesagentur für Arbeit plant derzeit keinen ei-
enen Aktionsplan. Sie hat aber bereits Vorschläge für
onkrete Maßnahmen in den Nationalen Aktionsplan der
undesregierung eingebracht.
nlage 25
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
rage der Abgeordneten Caren Marks (SPD) (Drucksa-
he 17/4812, Frage 23):
Wie viel Zeit haben der Inklusionsbeirat und seine Fach-
ausschüsse für die Erarbeitung von Vorschlägen für einen Ak-
tionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonven-
tion insgesamt zur Verfügung?
Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange
ehinderter Menschen hat nach Art. 33 der UN-Behin-
ertenrechtskonvention die aktive Begleitung und För-
erung der Umsetzung der Konvention übernommen.
abei soll er die Koordinierung und den Informations-
ustausch zwischen den staatlichen Anlaufstellen und
er Zivilgesellschaft sicherstellen. Dazu hat er einen In-
lusionsbeirat und angegliederte Fachausschüsse einge-
etzt.
Die Mitglieder des Inklusionsbeirates waren im letz-
n Jahr an einem intensiven und partizipativen Prozess
ur Erarbeitung des Nationalen Aktionsplans zur Umset-
ung der UN-Behindertenrechtskonvention eingebunden
nd beteiligt. Sie konnten am 23. Juni 2010 und am
. November 2010 ihre Visionen, Leitgedanken und
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 92. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Februar 2011 10405
(A) )
)(B)
Ziele sowie Vorschläge für konkrete Maßnahmen und
Projekte für den Nationalen Aktionsplan einbringen.
Der Inklusionsbeirat wird die Umsetzung der UN-
Behindertenrechtskonvention auch nach der Verabschie-
dung des Nationalen Aktionsplans durch die Bundes-
regierung kontinuierlich begleiten.
Anlage 26
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
Frage der Abgeordneten Caren Marks (SPD) (Druck-
sache 17/4812, Frage 24):
Wann wird der Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Be-
hindertenrechtskonvention voraussichtlich im Bundeskabinett
behandelt?
Der Nationale Aktionsplan soll nach aktueller Pla-
nung voraussichtlich im Mai vom Kabinett beschlossen
werden.
Anlage 27
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
Frage der Abgeordneten Christel Humme (SPD)
(Drucksache 17/4812, Frage 27):
Mit welchen konkreten Arbeitsaufträgen wurden der In-
klusionsbeirat und seine Fachausschüsse beim Beauftragten
der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen
eingesetzt?
Nach Art. 33 der UN-Behindertenrechtskonvention hat
der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange be-
hinderter Menschen die Aufgabe der Koordinierungsstelle
übernommen. In der Konvention wird keine allgemeingül-
tige Definition oder Aufgabenbeschreibung festgelegt, je-
doch der Auftrag benannt, den Umsetzungsprozess der
Konvention aktiv zu unterstützen und zu erleichtern, vor
allem durch eine enge Einbindung von Menschen mit Be-
hinderungen als Experten in eigener Sache sowie der brei-
teren Zivilgesellschaft. Die Koordinierungsstelle bildet
somit eine Schnittstelle zwischen staatlicher und zivilge-
sellschaftlicher Ebene und gewährleistet einen kontinu-
ierlichen Informationsaustausch. Zur Wahrnehmung die-
ser Aufgabe hat der Beauftragte den Inklusionsbeirat und
vier Fachausschüsse eingerichtet.
Anlage 28
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
Frage der Abgeordneten Christel Humme (SPD)
(Drucksache 17/4812, Frage 28):
Werden die konkreten Empfehlungen aus dem Aktions-
plan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
verbindliche Fristen und Zeithorizonte für die Umsetzung ent-
halten?
Die konkreten Maßnahmen und Projekte des Nationa-
len Aktionsplans der Bundesregierung zur Umsetzung
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er UN-Behindertenrechtskonvention enthalten neben
en Fristen auch die Verantwortlichkeiten für die Umset-
ung.
nlage 29
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
ragen des Abgeordneten Swen Schulz (Spandau)
PD) (Drucksache 17/4812, Fragen 33 und 34):
Ist beabsichtigt, im Aktionsplan zur Umsetzung der UN-
Behindertenrechtskonvention konkrete Arbeitsaufträge an die
Bundesministerien zu erteilen, oder sollen die Bundesministe-
rien ihrerseits wiederum einzelne Aktionspläne erstellen und,
wenn ja, bis zu welchem Zeitpunkt?
Ist beabsichtigt, im Aktionsplan zur Umsetzung der UN-
Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderun-
gen konkrete Maßnahmen für die Krankenkassen festzulegen,
und wenn ja, welche Verbindlichkeit werden diese Maßnah-
men haben?
u Frage 33:
Der Nationale Aktionsplan zur Umsetzung der UN-
ehindertenrechtskonvention ist ein Aktionsplan der ge-
amten Bundesregierung. Alle Ressorts sind bei der Er-
rbeitung des Nationalen Aktionsplans eingebunden und
erden mit entsprechende Maßnahmen und Projekten
Aktionsplan vertreten sein.
u Frage 34:
Der Nationale Aktionsplan der Bundesregierung zur
msetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wird
uch konkrete Maßnahmen beinhalten, die unmittelbar
nd mittelbar Auswirkungen auf die Krankenkassen ha-
en. Die Maßnahmen des Nationalen Aktionsplans wer-
en Fristen und Verantwortlichkeiten für die Umsetzung
nthalten.
nlage 30
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
rage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE)
rucksache 17/4812, Frage 35):
Was hat die Bundesregierung seit der Annahme der Be-
schlussempfehlung (Bundestagsdrucksache 16/12545) im
April 2009 zu dem Antrag „Frauen und Mädchen mit Behin-
derungen wirksam vor Gewalt schützen und Hilfsangebote
verbessern“ (Bundestagsdrucksache 16/11775) und zu der Un-
terrichtung durch die Bundesregierung „Lage der Frauen mit
Behinderungen in der Europäischen Union“ (EuB-EP 1492)
hinsichtlich der dort aufgeführten Forderungen an die Bun-
desregierung getan und erreicht?
Noch während der parlamentarischen Behandlung des
ntrags „Frauen und Mädchen mit Behinderungen wirk-
am vor Gewalt schützen und Hilfsangebote verbessern“
at die Bundesregierung die darin geforderte Studie zum
usmaß und Umfang von Gewalt gegen Frauen mit Be-
inderungen in Auftrag gegeben. Das von der Bundes-
gierung 2009 vergebene Praxisprojekt „Frauenbeauf-
agte in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen
10406 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 92. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Februar 2011
(A) )
)(B)
und den Wohneinrichtungen“ soll erproben, inwieweit
Frauen mit Behinderungen selbst als besonders geeig-
nete Ansprechpersonen befähigt sind und zum Abbau
von Missständen und Übergriffen beitragen können. Es
entspricht dem Antrag und soll repräsentative Daten im
ambulanten, stationären und häuslichen Bereich für die
Altersgruppe der 16- bis 65-Jährigen liefern. Das Projekt
soll Problemfelder sowie Unterstützungs- und Hand-
lungsbedarfe herausarbeiten. Der Abschlussbericht soll
im August 2011 vorgelegt werden.
Zur Weiterentwicklung von Aufklärungsmaterialien
für Menschen mit Behinderungen nimmt die Bundeszen-
trale für gesundheitliche Aufklärung im Auftrag der
Bundesregierung zurzeit eine Bestandsaufnahme zu vor-
liegenden Materialien vor. Am 11. Februar 2011 hat ein
Expertengespräch zum aktuellen Stand der Evaluationen
von eingesetzten Materialien und zu Erfolgsfaktoren und
Qualitätskriterien stattgefunden.
Die Bundesregierung baut derzeit ein bundesweites
Hilfetelefon bei Gewalt gegen Frauen auf. Es soll Ende
2012/Anfang 2013 in Betrieb gehen und wird ein auf
Dauer angelegtes, qualifiziertes telefonisches Erstbera-
tungsangebot für Frauen in allen Gewaltsituationen sein.
Das Hilfetelefon wird rund um die Uhr an 365 Tagen er-
reichbar, mehrsprachig, anonym, vertraulich und bun-
desweit bekannt sein. Das Angebot wird barrierefrei ge-
staltet.
Die von der Bundesregierung geförderten Vernet-
zungsstellen der Frauenhäuser, Frauenberatungsstellen
und Frauennotrufe sehen in ihrer Vorhabenplanung für
die aktuelle Förderphase Maßnahmen für Frauen mit Be-
hinderung vor. Damit soll ihr Zugang zum Frauenunter-
stützungssystem verbessert werden.
Anlage 31
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
Frage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE)
(Drucksache 17/4812, Frage 36):
Bei welchen Gesetzesvorhaben hat die Bundesregierung
seit dem Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention
(26. März 2009) Frauen mit Behinderungen und deren Inte-
ressenvertretungen aktiv beteiligt?
Gemäß der Gemeinsamen Geschäftsordnung der
Bundesministerien sind Zentral- und Gesamtverbände
sowie Fachkreise bei Gesetzesvorhaben rechtzeitig zu
beteiligen. Entsprechend hat die Bundesregierung
bereits vor Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskon-
vention bei der Erstellung von Gesetzentwürfen und
Verordnungen die Zivilgesellschaft im Rahmen von An-
hörungen, Konsultationen und Anforderung von Stel-
lungnahmen beteiligt. Dabei waren auch immer Frauen
mit Behinderungen und ihre Interessenvertretungen in-
volviert. Dieses Verfahren wird so fortgeführt.
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nlage 32
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
ragen der Abgeordneten Jutta Krellmann (DIE
INKE) (Drucksache 17/4812, Fragen 45 und 46):
Wie beurteilt die Bundesregierung die in der Entgeltstatis-
tik der Bundesagentur für Arbeit dokumentierten Einkom-
mensverluste von 50 Prozent für Leiharbeitsbeschäftigte ge-
genüber Vollzeitbeschäftigten (2009 lag das monatliche
Bruttoeinkommen aller Vollzeitbeschäftigten bei 2 805 Euro;
Leiharbeitskräfte mit Vollzeitstellen kamen dagegen nur auf
1 456 Euro brutto)?
Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung, jenseits
des Verweises auf die Verantwortung der Tarifvertragspar-
teien, ergreifen, um eine Einkommensgerechtigkeit zwischen
Beschäftigten in der Leiharbeit und regulären Vollzeitbeschäf-
tigten bei gleicher Qualifikation noch in diesem Jahr herzu-
stellen?
u Frage 45:
Die von Ihnen aufgegriffenen Einkommensunter-
hiede berücksichtigen unter anderem weder unterschied-
che Qualifikationen, die berufliche Tätigkeit, Branchen-
nterschiede noch regionale Entgeltunterschiede. Daher
berzeichnet der oben angegebene Prozentsatz die tatsäch-
chen Unterschiede beim Entgelt für Zeitarbeitskräfte
eutlich. Wie Sie wissen, ist die Zeitarbeit ein wichtiges
strument der Arbeitsmarktpolitik, das vielen eine Chance
uf eine regelmäßig sozialversicherungspflichtige Be-
chäftigung eröffnet. Von den im ersten Halbjahr 2010 neu
ugegangenen rund 544 000 Zeitarbeitnehmerinnen und
eitarbeitnehmern waren 67,2 Prozent unmittelbar zuvor
der überhaupt noch nicht beschäftigt. Das sind immer-
in 5 Prozentpunkte mehr als im ersten Halbjahr 2009.
er Anteil der Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitneh-
er, die – bevor sie in der Zeitarbeit angefangen haben –
ereits ein Jahr oder länger nicht beschäftigt waren, lag
ei rund 11 Prozent. Dass diese Arbeitnehmer nicht
leich mit den höchsten Entgelten anfangen, liegt nahe.
u Frage 46:
Die Sozialpartnerschaft in Deutschland ist ein Er-
lgsmodell. Ich sehe keinen Grund, daran zu zweifeln,
ass die Sozialpartner die Arbeitsbedingungen der Zeit-
rbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer auch weiterhin
erantwortungsvoll ausgestalten.
nlage 33
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
rage des Abgeordneten Werner Dreibus (DIE LINKE)
rucksache 17/4812, Frage 47):
Inwiefern sind die Bundesregierung bzw. Vertreter des
Hauptausschusses für Mindestarbeitsbedingungen mit Arbeit-
gebern der Callcenterbranche im Gespräch, einen tariffähigen
Arbeitgeberverband zu bilden?
Die Bundesregierung ist nicht mit Arbeitgebern der
allcenterbranche im Gespräch, einen tariffähigen Ar-
eitgeberverband zu bilden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 92. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Februar 2011 10407
(A) )
)(B)
Der Hauptausschuss für Mindestarbeitsbedingungen
ist ein von der Bundesregierung unabhängiger Aus-
schuss, der seine Beratungen durch den Vorsitzenden,
Herrn Dr. von Dohnanyi, selbstständig vorbereitet und
durchführt. Nach seiner Geschäftsordnung unterrichtet
der Vorsitzende die Öffentlichkeit zu einem angemesse-
nen Zeitpunkt über die Tätigkeit des Hauptausschusses.
Anlage 34
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
Frage des Abgeordneten Werner Dreibus (DIE LINKE)
(Drucksache 17/4812, Frage 48):
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich
möglicher beschäftigungspolitischer Auswirkungen der voll-
ständigen Arbeitnehmerfreizügigkeit ab dem 1. Mai dieses
Jahres auf die Callcenterbranche, und welche konkreten Maß-
nahmen leitet die Bundesregierung daraus ab?
Der Bundesregierung liegen zu den möglichen be-
schäftigungspolitischen Auswirkungen der vollen Frei-
zügigkeit für die Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten,
die der Europäischen Union am 1. Mai 2004 beigetreten
sind – sogenannte EU-8-Staaten –, keine branchenspezi-
fischen Erkenntnisse vor.
Anlage 35
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
Fragen der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE
LINKE) (Drucksache 17/4812, Fragen 49 und 50):
Was sind die bisherigen Ergebnisse der Arbeit des Haupt-
ausschusses für Mindestarbeitsbedingungen zu dem gestellten
Mindestlohnantrag für die Callcenterbranche – bitte die er-
folgten Schritte und Beratungen darstellen –, und bis wann
wird voraussichtlich das seit November 2009 laufende Ver-
fahren abgeschlossen werden?
Wie hat sich seit 2009 die Zahl der Niedriglohnbeschäftig-
ten in der Callcenterbranche entwickelt – bitte auch nach Be-
schäftigungsform aufführen und neben den absoluten auch re-
lative Daten nennen – und wie das Problem der Aufstocker
(bitte absolute und relative Zahlen nennen sowie Umfang der
Leistungen, insgesamt und pro Bedarfsgemeinschaft)?
Zu Frage 49:
Der Hauptausschuss für Mindestarbeitsbedingungen
ist ein von der Bundesregierung unabhängiger Aus-
schuss, der seine Beratungen durch den Vorsitzenden,
Herrn Dr. von Dohnanyi, unterstützt durch eine Ge-
schäftsstelle beim Bundesministerium für Arbeit und
Soziales selbstständig vorbereitet und durchführt. Nach
seiner Geschäftsordnung unterrichtet der Vorsitzende die
Öffentlichkeit zu einem angemessenen Zeitpunkt über
die Tätigkeit des Hauptausschusses. Grundsätzlich sind
Gegenstand, Verlauf und Ergebnis der Beratungen ver-
traulich zu behandeln.
Zu Frage 50:
Als Niedriglohnbeschäftigter oder Geringverdiener gilt
nach den von der Organisation für wirtschaftliche Zusam-
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enarbeit und Entwicklung, OECD, international ange-
endeten Kriterien, wer als sozialversicherungspflichtig
ollzeitbeschäftigter, der nicht in einem Ausbildungsver-
ältnis steht, weniger als zwei Drittel des Medianentgelts
ller sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten
rzielt, Niedriglohnschwelle.
Die Einschränkung auf Vollzeitbeschäftigte – ohne
uszubildende – ist notwendig, weil die Berücksichti-
ung anderer Beschäftigtengruppen zu Verzerrungen
hrt. Die Entgelte von Teilzeitbeschäftigten und gering-
gig entlohnt Beschäftigten fallen insbesondere wegen
er geringeren Arbeitszeit vergleichsweise niedrig aus.
ie könnten damit trotz eines relativ hohen Stundenlohns
ls Niedriglohnbeschäftigte gezählt werden. Des Weite-
n dürften Auszubildende fast ausnahmslos Entgelte,
zw. eine Ausbildungsvergütung erhalten, die unter der
iedriglohnschwelle liegen.
Auswertungen zu den Entgelten werden jeweils für
eschäftigte am 31. Dezember eines Jahres durchge-
hrt, die aktuellsten Ergebnisse liegen für Dezember
009 vor. Danach erzielten von den sozialversicherungs-
flichtigen Vollzeitbeschäftigten (ohne Auszubildende)
es Dezember 2009 in der Callcenterbranche rund
6 000 ein Arbeitsentgelt unterhalb der bundeseinheitli-
hen Niedriglohnschwelle, das waren 63,2 Prozent aller
ollzeitbeschäftigten in dieser Branche. Rechnet man
it unterschiedlichen Niedriglohnschwellen für West-
nd Ostdeutschland, ergeben sich in der Callcenter-
ranche 29 600 Niedriglohnbeschäftigte und ein Anteil
on 52,0 Prozent.
Eine Aussage zu den sogenannten Aufstockern, also
um Arbeitslosengeld-II-Bezug von sozialversicherungs-
flichtig Beschäftigten in der Callcenterbranche, ist mit-
ilfe einer integrierten Auswertung von Beschäftigungs-
tatistik und Grundsicherungsstatistik der Bundesagentur
r Arbeit möglich. Danach gab es im Juni 2010 rund
000 Arbeitslosengeld-II-Bezieher, die in der Callcen-
rbranche sozialversicherungspflichtig beschäftigt wa-
n, das waren 6,6 Prozent aller sozialversicherungs-
flichtig Beschäftigen in dieser Branche. Im Juni 2009
ab es rund 6 800 Arbeitslosengeld-II-Bezieher, die in
er Callcenterbranche sozialversicherungspflichtig be-
chäftigt waren (7,4 Prozent aller sozialversicherungs-
flichtig Beschäftigen in dieser Branche). Darunter gibt
s eine nennenswerte Zahl von sozialversicherungs-
flichtig beschäftigten Arbeitslosengeld-II-Beziehern,
ie kein Bruttoerwerbseinkommen beziehen. Gründe da-
r sind insbesondere Beschäftigungsverhältnisse ohne
ohnzahlung (zum Beispiel Krankengeld oder Eltern-
eit), zeitweiliger Lohnausfall sowie verzögerte Abmel-
ungen von Beschäftigungsverhältnissen, aber auch das
useinanderfallen von Beschäftigungszeitraum und mo-
atlichem Einkommenszufluss.
Zur Bestimmung der Geldleistungen für erwerbstätige
rbeitslosengeld-II-Bezieher in der Callcenterbranche
ind komplexe und zeitaufwendige Sonderauswertungen
er Bundesagentur für Arbeit notwendig, die aufgrund
er Kürze der zur Beantwortung verfügbaren Zeit nicht
urchgeführt werden konnten.
10408 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 92. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Februar 2011
(A) )
)(B)
Anlage 36
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage der
Abgeordneten Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/4812, Frage 51):
Bereitet die Bundesregierung zwischenzeitlich im Auftrag
der Koalitionsfraktionen einen Gesetzentwurf zur Änderung
von Detailregelungen bei der Hofabgabeklausel in der Alters-
sicherung der Landwirte vor, und, wenn ja, welche Eckpunkte
liegen dem zugrunde?
Wie in dem Antwortschreiben vom 7. Oktober 2010
zu Ihren Fragen für den Monat September 2010 (Bun-
destagsdrucksache 17/3308) mitgeteilt wurde, werden
Vorschläge des Deutschen Bauernverbandes zu Modifi-
zierungen der Hofabgabeklausel von den Koalitionsfrak-
tionen geprüft. Auch die zuständigen Bundesressorts
sind gegenwärtig damit befasst, die Auswirkungen die-
ser Vorschläge zu klären. Diese Prüfung der Vorschläge
ist noch nicht abgeschlossen. Zum gegenwärtigen Zeit-
punkt kann daher nicht angegeben werden, wann und
mit welchem Inhalt ein Gesetzentwurf vorgelegt wird.
Ich bin aber zuversichtlich, dass wir bis zum Sommer
2011 eine entsprechende Initiative auf den Weg bringen
können, da uns dieses Thema ebenfalls sehr wichtig ist.
Anlage 37
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage der
Abgeordneten Elvira Drobinski-Weiß (SPD) (Druck-
sache 17/4812, Frage 52):
Wie bewertet die Bundesregierung den aktuellen Vor-
schlag der EU-Kommission, der den EU-Mitgliedstaaten
künftig ermöglichen soll, sich komplett oder in einzelnen Re-
gionen zum gentechnikfreien Raum zu erklären, und zu wel-
chem Ergebnis kam die von der Bundesministerin für Ernäh-
rung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Ilse Aigner,
bereits vor über zwei Jahren angekündigte Suche nach einer
rechtssicheren Lösung, die einzelnen Ländern und Regionen
ermöglichen sollte, sich komplett zu gentechnikfreien Regio-
nen zu erklären?
Die damalige Prüfung für eine rechtssichere Lösung
zur Einrichtung gentechnikfreier Regionen hat schwer-
wiegende Probleme aufgezeigt, die im nationalen Recht
nicht gelöst werden können. Aufgrund dieser Schwierig-
keiten ist es letztlich nur möglich, dass auf Basis freiwil-
liger Vereinbarungen der Landwirte eine Region als gen-
technikfrei erklärt wird.
Auch der Vorschlag der EU-Kommission für eine
Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates
zur Änderung der Richtlinie 2001/18/EG betreffend die
den Mitgliedstaaten eingeräumte Möglichkeit, den An-
bau von GVO auf ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken
oder zu untersagen, wirft Fragen auf, insbesondere im
Hinblick auf den EU-Binnenmarkt und die Regeln der
WTO. Die Bundesregierung hat daher den Vorschlag in
den Beratungen in Brüssel abgelehnt.
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nlage 38
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Fragen des
bgeordneten Dr. Wilhelm Piesmeier (SPD) (Drucksa-
he 17/4812, Frage 53):
Wird die Bundesregierung dafür Sorge tragen, dass gesetz-
lich sichergestellt wird, dass zukünftig analog zu den in Bel-
gien seit dem Jahr 1998 geltenden rechtlichen Verpflichtungen
alle Futterfettchargen bis zu 200 Tonnen von den zuständigen
Kontrollbehörden beprobt und die Ergebnisse zeitnah veröf-
fentlicht werden?
Vorab möchte ich, sehr geehrter Herr Kollege
r. Priesmeier, kurz auf die von Ihnen angesprochene
elgische Regelung eingehen. Soweit mir bekannt ist,
at Belgien, wenn wir von Einzelfuttermitteln reden, für
ier Einzelfuttermittel eine Untersuchungsverpflichtung
uf Dioxine/Furane und dioxionähnliche PCB vorge-
chrieben, nämlich für tierische Futterfette, Fischmehl,
ischöl und Fischzubereitungen.
Eine spezifisch geregelte Untersuchungspflicht für
um Beispiel Futterfettsäuren und pflanzliche Futterfette
ibt es in Belgien nicht.
Vor dem Hintergrund der jüngsten Ereignisse hat die
undesregierung den Aktionsplan Verbraucherschutz in
er Futtermittelkette und damit ein ganzes Bündel von
aßnahmen zur Verbesserung der Futtermittelsicherheit
nd damit der Lebensmittelsicherheit erarbeitet.
Dieser Maßnahmenkatalog umfasst unter anderem
ine Zulassungspflicht für Futtermittelbetriebe, die
trikte Trennung der Produktionsströme, eine Melde-
flicht für private Laboratorien, eine Überprüfung des
trafrahmens bei Verstößen gegen das Lebensmittel- und
uttermittelgesetzbuch und auch eine Untermauerung
er Eigenkontrolle der Futtermittelbetriebe durch recht-
che Vorgaben.
Ich will zunächst daran erinnern, dass erste Schritte
ur Umsetzung des Aktionsplans Verbraucherschutz in
er Futtermittelkette bereits eingeleitet worden sind. Das
undeskabinett hat am 2. Februar 2011 den Gesetzent-
urf zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittel-
esetzbuches beschlossen. Darin ist vorgesehen, dass es
ünftig eine Meldepflicht für private Laboratorien geben
oll. Sie müssen zukünftig Messergebnisse über un-
ichere Futtermittel und Lebensmittel den zuständigen
ehörden unverzüglich und unaufgefordert melden.
Weiter sieht dieser Gesetzentwurf vor, dass in
eutschland ein Dioxin-Frühwarnsystem mit vierteljähr-
chen Lageberichten eingeführt wird. Alle Lebensmit-
l- und Futtermittelunternehmer werden verpflichtet,
ämtliche Untersuchungsergebnisse von Dioxinen und
hnlichen Problemstoffen an die zuständigen Behörden
u melden. Dort werden die Angaben geprüft, bei Bedarf
ann sofort eingeschritten werden.
Der Aktionsplan Verbraucherschutz in der Futtermit-
lkette sieht, wie bereits gesagt, auch eine Zulassungs-
flicht für bestimmte Futtermittelbetriebe und die strikte
rennung der Produktionsströme für Futterfett und ande-
n Fetten vor.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 92. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Februar 2011 10409
(A) )
)(B)
Futterfette und Futterfettsäuren dürfen künftig nicht
in Anlagen hergestellt werden, die gleichzeitig Stoffe für
die technische Industrie produzieren. Das soll über die
Zulassung von Betrieben, die Futterfette und Futterfett-
säuren herstellen oder in den Verkehr bringen, sicherge-
stellt werden.
Dazu soll vorgesehen werden, dass
– Futterfette und Futterfettsäuren räumlich getrennt von
Stoffen, die keine Lebensmittel oder Futtermittel sind,
gelagert werden müssen,
– das Herstellen und das Behandeln von Futterfetten
und Futterfettsäuren nur in Anlagen erfolgen darf, in
denen ausschließlich Lebensmittel oder Futtermittel
hergestellt werden,
– Einrichtungen, in denen Futterfette und Futterfettsäu-
ren gelagert werden, nicht mit Lagereinrichtungen für
Stoffe, die keine Lebensmittel oder Futtermittel sind,
verbunden sein dürfen (zum Beispiel durch Schläuche
oder Leitungen), damit ein Austausch des Lagergutes
verhindert wird.
Darüber hinaus wird das BMELV die Eigenkontrolle
der Futtermittelbetriebe durch rechtliche Vorgaben unter-
mauern und vorschreiben, dass Betriebe bei bestimmten
Futtermitteln eine Eingangsuntersuchung auf Dioxine
und dioxinähnliche und nichtdioxinähnliche PCB durch-
führen müssen. Die genauen Vorgaben werden derzeit
erarbeitet. Das Ganze soll dann in der Futtermittelver-
ordnung festgelegt werden.
Anlage 39
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage des
Abgeordneten Dr. Wilhelm Priesmeier (SPD) (Druck-
sache 17/4812, Frage 54):
Wird die Bundesregierung im Rahmen der Novelle zum
Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetz-
buch, LFGB, dafür Sorge tragen, dass gesetzlich sichergestellt
wird, dass jede Betriebsstätte oder jeder Betrieb, die bzw. der
Lebensmittel in Verkehr bringt, mindestens einmal im Jahr
von den zuständigen Kontrollbehörden kontrolliert wird und
die Kontrollergebnisse zeitnah veröffentlicht werden?
Der europäische Verordnungsgeber hat in Art. 3 der
Verordnung (EG) Nr. 882/2004, Verordnung (EG)
Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Ra-
tes vom 29. April 2004 über amtliche Kontrollen zur
Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Fut-
termittelrechts sowie der Bestimmungen über Tierge-
sundheit und Tierschutz, vorgeschrieben, dass amtliche
Kontrollen regelmäßig, auf Risikobasis und mit ange-
messener Häufigkeit durchgeführt werden müssen.
Die Bundesregierung hat diese Anforderung durch
entsprechende Regelungen in der Ersten Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift zur Änderung der AVV Rahmen-
Überwachung, Allgemeine Verwaltungsvorschrift über
Grundsätze zur Durchführung der amtlichen Überwa-
chung der Einhaltung lebensmittelrechtlicher, weinrecht-
licher und tabakrechtlicher Vorschriften (AVV Rahmen-
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berwachung) vom 15. März 2007 zur risikoorientierten
eurteilung von Lebensmittelbetrieben konkretisiert.
Das in der AVV Rahmen-Überwachung geregelte Be-
rteilungssystem sieht vor, dass die zu überwachenden
etriebe in Risikokategorien eingeteilt werden und hier-
us die Überwachungshäufigkeit zu bestimmen ist. In
bhängigkeit vom Ergebnis der risikoorientierten Be-
iebsbeurteilung resultieren Überwachungshäufigkeiten
on täglich bis maximal alle drei Jahre.
Das Beurteilungssystem erlaubt also eine dem Risiko
ngepasste Überwachungshäufigkeit. Eine generelle Be-
iebskontrollhäufigkeit von mindestens einmal jährlich
ürde bei den bestehenden Lebensmittelüberwachungs-
apazitäten in den Ländern zulasten derjenigen Betriebs-
ontrollen gehen müssen, die aufgrund ihres Risikos
erzeit einer deutlich engmaschigeren Kontrolle unter-
egen. Eine solche Regelung wäre vor diesem Hinter-
rund und hinsichtlich der gemeinschaftsrechtlich gefor-
erten Risikoorientierung nicht zu rechtfertigen.
Was die Veröffentlichung von Ergebnissen der Le-
ensmittelbetriebskontrollen betrifft, so wird derzeit ein
ystem zur Transparentmachung von Kontrollergebnis-
en von einer Bund-Länder-Projektgruppe vorbereitet.
nlage 40
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Fragen der
bgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg) (BÜND-
IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/4812, Fragen
5 und 56):
Welche konkreten Regelungsinhalte soll der von der Bun-
desministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbrau-
cherschutz, Ilse Aigner, angekündigte Tierschutzaktionsplan
umfassen, und wie bewertet die Bundesregierung die tatsäch-
lichen Umsetzungschancen des Tierschutzaktionsplans, nach-
dem bereits eine der von der Bundesministerin für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Ilse Aigner, angekün-
digten Tierschutzverbesserungen – das Verbot des Schenkel-
brands bei Pferden – von den Regierungsfraktionen im Land-
wirtschaftsaussuss abgelehnt wurde?
Wird die Bundesregierung im Rahmen des von der Bun-
desministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbrau-
cherschutz, Ilse Aigner, angekündigten Tierschutzaktions-
plans die Möglichkeit der Einführung einer Negativ- oder
einer Positivliste für die Haltung von Wildtieren in Zirkussen
ernsthaft prüfen?
u Frage 55:
Das BMELV wird verschiedene Tierschutzmaßnah-
en auf den Weg bringen:
Eine Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsver-
ordnung zur Neuregelung der Legehennenhaltung,
eine Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsver-
ordnung zur Regelung spezifischer Anforderungen an
die Haltung von Kaninchen zu Erwerbszwecken,
eine Änderung des Tierschutzgesetzes zur Umsetzung
der Versuchstierrichtlinie und zum Verbot des Schen-
kelbrands beim Pferd.
10410 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 92. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Februar 2011
(A) )
)(B)
Außerdem wird zurzeit in einer Arbeitsgruppe mit
Vertretern des Tierschutzes, der Zoobranche und der
Wissenschaft das Gutachten des BMELV über Min-
destanforderungen an die Haltung von Säugetieren über-
arbeitet, um dieses an den aktuellen Wissensstand
anzupassen. Darüber hinaus wird das BMELV die Ein-
führung einer EU-Tierschutzkennzeichnung weiterhin
aktiv unterstützen und den Ausstieg aus der betäubungs-
losen Ferkelkastration weiter forcieren.
Das BMELV wird entsprechende Entwürfe zur Ände-
rung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung und des
Tierschutzgesetzes vorlegen und mit den zu Beteiligen-
den entsprechend der Geschäftsordnung abstimmen. Der
Verlauf des Verordnungs- bzw. Gesetzgebungsverfah-
rens bleibt abzuwarten.
Zu Frage 55:
Die Bundesregierung hat diese Frage bereits ernsthaft
geprüft. Sowohl eine Positiv- als auch eine Negativliste
würde ein Verbot, bestimmte Tiere in Zirkusbetrieben
mitzuführen und zur Schau zu stellen, bedeuten.
Gegen ein Verbot, bestimmte Tiere in Zirkusbetrieben
mitzuführen und zur Schau zu stellen, bestehen verfas-
sungsrechtliche Bedenken im Hinblick auf eine unver-
hältnismäßige Beeinträchtigung der Grundrechte der Ei-
gentums-, Berufsausübungs- und Berufswahlfreiheit,
insbesondere auch der Artisten, die mit entsprechenden
Tiernummern auftreten.
Ein solches Verbot wäre nur dann gerechtfertigt,
wenn mildere Mittel, wie zum Beispiel das eingeführte
Zirkusregister, das ein die betroffenen Grundrechte we-
niger stark einschränkendes Mittel darstellt, erkennbar
nicht zum Ziel führten.
Zum jetzigen Zeitpunkt lassen sich die Erfahrungen
mit dem Zirkusregister jedoch noch nicht abschließend
bewerten. Dies wurde durch eine zum Jahreswechsel
2010/2011 durchgeführte Länderumfrage bestätigt.
Demnach erlauben die bisherigen Erfahrungen mit dem
Zirkusregister und der seiner Einführung zugrunde lie-
genden Zirkusregisterverordnung noch keine Aussage
darüber, inwieweit diese zu spürbaren Verbesserungen
der Situation von Tieren in Zirkusbetrieben geführt ha-
ben.
Anlage 41
Antwort
des Bundesministers Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg
auf die Fragen der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/4812,
Fragen 58 und 59):
Liegen der Bundesregierung Anhaltspunkte dafür vor,
dass die vom Bundesminister der Verteidigung, Dr. Karl-
Theodor Freiherr zu Guttenberg, eingereichte Dissertation mit
dem Titel „Verfassung und Verfassungsvertrag. Konstitutio-
nelle Entwicklungsstufen in den USA und der EU“ nicht von
ihm selbst verfasst wurde?
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Welche Konsequenzen wird die Bundesregierung ziehen,
falls dem Bundesminister der Verteidigung, Dr. Karl-Theodor
Freiherr zu Guttenberg, sein Doktortitel durch die Universität
Bayreuth aberkannt werden sollte?
u Frage 58:
Nein.
u Frage 59:
Die Frage nach der Folge einer Aberkennung erübrigt
ich, da ich bereits die Universität Bayreuth gebeten
abe, die Verleihung meines Doktorgrades zurückzuneh-
en.
nlage 42
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
es Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜND-
IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/4812, Frage 60):
Welche Auskünfte gibt die Bundesregierung über die An-
zahl der in Afghanistan seit 2002 eingesetzten Bundeswehr-
scharfschützen (vergleiche Stern vom 13. Januar 2011), die
Kriterien für die Auswahl der Zielpersonen, den konkreten
Auftrag für den Einsatz der Gewehre mit Zielfernrohren und
die Zahl der getöteten Menschen sowie über die Rechtsgrund-
lagen der Einsätze, und wie grenzt die Bundesregierung deren
und ihrer Befehlsgeber Tun ab von strafbaren heimtückischen
Tötungen?
Geltende Rechtsgrundlagen für Scharfschützen der
undeswehr sind – wie für die anderen Kräfte des deut-
chen Einsatzkontingentes ISAF – das für den Einsatz
AF geltende Mandat des Sicherheitsrates der Verein-
n Nationen sowie das entsprechende Bundestagsman-
at für die Beteiligung bewaffneter deutscher Streit-
räfte am Einsatz ISAF.
Deutsche Soldatinnen und Soldaten, die im Rahmen
ieses Einsatzes militärische Gewalt gegen ein legitimes
ilitärisches Ziel einsetzen, machen sich nicht strafbar.
Scharfschützen werden im Rahmen einer sogenann-
n Teileinheit eingesetzt. Zu besonderer Präzision befä-
igt, werden Scharfschützen im Rahmen der Operations-
hrung zur Aufklärung und Überwachung sowie falls
rforderlich auch zur Wirkung gegen gefährliche Einzel-
iele der Opposing Militant Forces eingesetzt, die auf
ndere Weise nicht bekämpft werden können, und auch
m die unverhältnismäßige Schädigung Unbeteiligter
uszuschließen.
Die Bundeswehr führt keine Übersichten über beim
insatz getötete Opposing Militant Forces, auch nicht
ber die durch Scharfschützen getöteten Opposing Mili-
nt Forces.
Die Anzahl der seit 2002 in Afghanistan eingesetzten
charfschützen bedarf einer umfangreichen Recherche.
ach Abschluss dieser Recherche wird das Bundes-
inisterium der Verteidigung Ihnen die Anzahl mittei-
n.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 92. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Februar 2011 10411
(A) )
)(B)
Anlage 43
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf
die Frage des Abgeordneten Garrelt Duin (SPD) (Druck-
sache 17/4812, Frage 61):
Stimmt die Bundesregierung den Aussagen ihrer Drogen-
beauftragten zu, die nach Presseberichten Spielautomaten in
Kneipen, Geschäften und Flughäfen verbieten will, und, wenn
nein, welche Änderungen wird die Bundesregierung beim ge-
werblichen Automatenspiel im Rahmen der geplanten No-
velle zur Spielverordnung vorsehen?
Nach der im Dezember 2010 veröffentlichten „Unter-
suchung zur Evaluierung der Fünften Novelle der Spiel-
verordnung“ des Instituts für Therapieforschung Mün-
chen gibt es Hinweise auf Verstöße gegen das
Spielverbot für Jugendliche in Gaststätten. Die Bundes-
regierung stimmt daher der Drogenbeauftragten zu, dass
vor allem der Jugendschutz beim Automatenspiel in
Gaststätten verstärkt werden muss.
Nach geltendem Recht hat der Gastwirt bei bis zu
zwei aufgestellten Geräten in Gaststätten durch eine
ständige Aufsicht zu gewährleisten, dass keine Kinder
und Jugendliche das Gerät bespielen, § 3 Abs. 1 Seite 2
Spielverordnung. Bei drei aufgestellten Geräten sind zu-
sätzliche technische Sicherungsmaßnahmen notwendig.
Mehr als drei Geräte dürfen in einer Gaststätte nicht auf-
gestellt werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft
und Technologie, BMWi, schlägt in seinem Evaluations-
bericht eine Ausweitung der technischen Sicherungs-
maßnahmen an den Spielgeräten vor. Zur Verbesserung
des Jugend- und Spielerschutzes könnten ferner Sach-
kundeanforderungen zur Voraussetzung für die Erteilung
einer Erlaubnis zur Aufstellung von Geldspielgeräten
gemacht werden. Mittelfristig könnte mit einer Spieler-
karte die Umsetzung des Jugendschutzes in Gaststätten
zusätzlich unterstützt werden.
Darüber hinaus werden in dem Evaluationsbericht des
BMWi weitere Vorschläge zur Verbesserung des Spieler-
schutzes unterbreitet, von denen auch und gerade Ju-
gendliche profitieren sollen:
– Stärkung der Instrumente zur Früherkennung von
Fehlentwicklungen und zum schnellen Eingreifen;
– geeignete Eindämmung von dargestellten Gewinnaus-
sichten zur Vermeidung von höheren Gewinnerwar-
tungen als die in der Spielverordnung festgelegten
Grenzen für Gewinne und Verluste;
– Erweiterung der Ordnungswidrigkeitentatbestände
und Erhöhung der Geldbußen;
– Förderung von Sozialkonzepten.
Anlage 44
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage der
Abgeordneten Dr. Marlies Volkmer (SPD) (Drucksache
17/4812, Frage 62):
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Warum gibt es nach über 20 Jahren Wiedervereinigung auf
dem Schienennetz Deutschlands noch immer derartig
eklatante Unterschiede im technischen Sicherheitsstandard
von Ost und West, und bis zu welchem Zeitpunkt sollen alle
eingleisigen Strecken mit der Punktförmigen Zugbeeinflus-
sung, PZB, ausgerüstet sein?
In der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO)
t vorgeschrieben, dass Strecken, auf denen mehr als
00 km/h zugelassen sind, mit Zugbeeinflussung ausge-
stet sein müssen. Ergänzend ist die Möglichkeit einge-
umt, dass für Strecken bis zu 100 km/h für Eisenbah-
en des Bundes das Bundesministerium für Verkehr, Bau
nd Stadtentwicklung, für nichtbundeseigene Eisenbah-
en die zuständige Landesbehörde die Ausrüstung mit
ugbeeinflussung vorschreiben können. Damit sollen
ie genannten Behörden in besonderen Fällen, wie zum
eispiel Strecken mit dichtem Berufsverkehr, mit Vor-
rtverkehr oder mit schwierigen Betriebsverhältnissen,
ie Ausrüstung mit Zugbeeinflussung auch bei zugelas-
enen Geschwindigkeiten unter 100 km/h vorschreiben
önnen.
Die Deutsche Bahn AG rüstet bereits seit Jahren im
ahmen eines freiwilligen Programms einen erheblichen
nteil der Strecken mit einer zulässigen Höchstge-
chwindigkeit bis 100 km/h sukzessive mit Zugbeeinflus-
ung nach. Allein im Zeitraum von 2008 bis Ende 2010
urden in diesem Programm mehr als 600 Streckenkilo-
eter mit Zugbeeinflussung nachgerüstet.
Ziel ist es, das Sicherheitsniveau dieser Strecken
chnellstmöglich zu erhöhen. Die Bundesregierung hat den
orstand der Deutsche Bahn AG um kurzfristige Aus-
unft gebeten, bis wann sämtliche Strecken im Schienen-
etz der Deutsche Bahn AG mit Zugbeeinflussung nach-
erüstet und welche Prioritäten hierbei gesetzt werden.
nlage 45
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des
bgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE
RÜNEN) (Drucksache 17/4812, Frage 63):
Wie ist der aktuelle Zeitplan für die Novellierung des Per-
sonenbeförderungsgesetzes, und in welchem Quartal könnte
aus Sicht der Bundesregierung die Novellierung frühestens
abgeschlossen sein?
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadt-
ntwicklung hat einen Referentenentwurf für ein Gesetz
ur Änderung personenbeförderungsrechtlicher Vor-
chriften vorbereitet. Schwerpunkte des Gesetzentwurfs
ind die Anpassung des Personenbeförderungsgesetzes
n eine europäische Verordnung zur Finanzierung von
erkehrsleistungen auf Schiene und Straße, Verordnung
G) Nr. 1370/2007, und die Liberalisierung des Bus-
rnlinienverkehrs.
Der Referentenentwurf befindet sich zurzeit in der
essortabstimmung. Parallel hierzu findet die Anhörung
er Länder und Verbände statt.
Der Gesetzentwurf soll im April 2011 von der Bun-
esregierung beschlossen und anschließend dem Bun-
esrat zur Stellungnahme zugeleitet werden. Die Ein-
10412 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 92. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Februar 2011
(A) )
)(B)
bringung des Regierungsentwurfs beim Bundestag ist für
Juni 2011 vorgesehen.
Das Gesetz ist zustimmungsbedürftig. Das Vorhaben
wird voraussichtlich im vierten Quartal 2011 abge-
schlossen werden.
Anlage 46
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des
Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/4812, Frage 64):
Ist es richtig, dass für im Bedarfsplan enthaltene Vorhaben
im Vordringlichen Bedarf mit besonderem naturschutzfachli-
chen Planungsauftrag und im Weiteren Bedarf mit festgestell-
tem hohen ökologischen Risiko durch den Wegfall der Fußno-
ten in der Karte der Anlage zum Fünften Gesetz zur Änderung
des Fernstraßenausbaugesetzes vom 4. Oktober 2004 die Be-
darfsfeststellung nicht mehr durch die Einstellung des Vorha-
bens in den Straßenbauplan erfolgt und damit dem Parlament
das ursprünglich vorgesehene Mitspracherecht hinsichtlich
der Einstellung derartiger Vorhaben in den Vordringlichen
oder Weiteren Bedarf entzogen worden ist, und welche juristi-
schen Konsequenzen hat der Wegfall der Fußnoten für ge-
richtliche Auseinandersetzungen?
Im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen sind Vorha-
ben, die mit hohen ökologischen Risiken verbunden
sind, als Maßnahmen mit „besonderem naturschutzfach-
lichen Planungsauftrag für den Vordringlichen Bedarf“
oder als „Weiterer Bedarf mit Planungsrecht und beson-
derem naturschutzfachlichen Planungsauftrag“ bzw.
„Weiterer Bedarf mit festgestelltem hohem ökologischen
Risiko“ gekennzeichnet. Zum Nachweis der Abarbei-
tung dieser Planungsaufträge des Gesetzgebers und zur
Einstellung solcher Projekte in den Straßenbauplan ist
jeweils eine entsprechende Information an das Parlament
erforderlich.
Die genannten Vorhaben waren zudem mit der Fuß-
note „Mit der Einstellung der Vorhaben in den Straßen-
bauplan als Anlage zum Bundeshaushalt sind sie Vorha-
ben des Vordringlichen Bedarfs“ gekennzeichnet. Eine
entsprechende Fußnote gab es für die genannten Fälle
des Weiteren Bedarfs.
Mit der Streichung der Fußnoten durch Art. 12 des
Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetzes sind die
betreffenden Vorhaben uneingeschränkt solche des Vor-
dringlichen bzw. des Weiteren Bedarfs. Die Abarbeitung
des naturschutzfachlichen Planungsauftrages wird dem
Parlament allerdings nach wie vor durch eine entspre-
chende Kennzeichnung im Straßenbauplan mitgeteilt.
Als Folge der Dringlichkeitsstufe „Vordringlicher Be-
darf“ sind die Planfeststellungsbeschlüsse für die betref-
fenden Vorhaben nach § 17 e Abs. 2 FStrG von Gesetzes
wegen sofort vollziehbar, während der Sofortvollzug an-
sonsten gesondert angeordnet werden müsste. Unmittel-
bare Auswirkungen auf gerichtliche Verfahren sind nur
insoweit gegeben, als in diesen Fällen die aufschiebende
Wirkung einer Klage gegen den gesetzlichen Sofortvoll-
zug angeordnet werden muss.
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nlage 47
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Fragen des
bgeordneten Uwe Beckmeyer (SPD) (Drucksache
7/4812, Fragen 67 und 68):
Wann werden die Bund-Länder-Arbeitsgruppen unter der
Leitung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadt-
entwicklung, BMVBS, zur Vorbereitung eines bundesweiten
Feldversuchs des sogenannten Lang-Lkw ihre Endergebnisse
vorlegen, und wann ist eine Verbändeanhörung durch das
BMVBS zur Vorbereitung des Feldversuchs geplant?
Wann wird die Bundesregierung ihren für das Frühjahr
2011 angekündigten Feldversuch mit sogenannten Lang-Lkw
starten, der auf die Dauer von fünf Jahren mit einem Jahr wis-
senschaftlicher Begleitung angelegt sein soll, und welche
Strecken haben die Bundesländer bisher dem BMVBS in den
Bund-Länder-Arbeitsgruppen zur Vorbereitung des Feldver-
suchs des sogenannten Lang-Lkw vorgeschlagen?
u Frage 67:
Bisher liegen die Ergebnisse der Unterarbeitsgruppen
Fahrer“ und „Fahrzeuge“ im Entwurf vor. Die Unterar-
eitsgruppe „Strecken“ hat ihre Liste noch nicht finali-
iert. Die Ergebnisse der ersten beiden Unterarbeitsgrup-
en sowie weitere definierte Voraussetzungen – unter
nderem ein generelles Überholverbot, keine Beförde-
ng von Gefahrgut – wird das Bundesministerium für
erkehr, Bau und Stadtentwicklung den Verbänden um-
ehend vorstellen. Bereits eingegangene Streckenmel-
ungen der Länder werden nun noch um Nachmeldun-
en ergänzt und dann in der Unterarbeitsgruppe sowie
nschließend mit den Verbänden erörtert. Die Bundesan-
talt für Straßenwesen ist gebeten worden, einen Kon-
eptentwurf für die wissenschaftliche Begleitung zu er-
tellen, der in der Unterarbeitsgruppe „wissenschaftliche
egleitung“ im März erörtert werden wird. Im Nach-
ang wird der Referentenentwurf in die Anhörung ge-
en. Es war von Anfang an ein hohes Maß an Transpa-
nz angestrebt, sodass die Verbände bereits bei der
rstellung des Arbeitsentwurfes frühzeitig eingebunden
erden.
u Frage 68:
Der bundesweite Feldversuch mit Lang-Lkw war für
as Jahr 2011 angekündigt. Die Länder Bayern, Thüringen,
iedersachsen, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt ha-
en ihr gesamtes Autobahnnetz – Schleswig-Holstein bis
inschließlich zu den autobahnbegleitenden Autohöfen –
ls geeignet für den Feldversuch bezeichnet. Hessen hat
benfalls alle Autobahnen gemeldet bis auf:
A 44 AS Hessisch Lichtenau-Mitte bis
AS Hessisch Lichtenau-Ost
A 49 AS Baunatal-Nord bis AS Neuental
(Autobahnende)
A 66 Nordwestkreuz Frankfurt bis Anschluss
(Miquelallee)
A 480 Autobahnanfang westlich AS Wettenberg
bis Gießener Nordkreuz
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 92. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Februar 2011 10413
(A) )
)(B)
Eine Übersicht über die übrigen bisher dem Bundes-
ministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
übermittelten Strecken reiche ich Ihnen gerne schriftlich
nach.
Anlage 48
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage der
Abgeordneten Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/4812, Frage 48):
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass Kreisver-
kehre auf Bundesstraßen möglich sind, wie zum Beispiel an
der Bundesstraße 2 bei Pinnow, und, wenn nicht, welche Kri-
terien sprechen gegen Kreisverkehre auf Bundesstraßen?
Der Bau von Kreisverkehren kann – auch an Bundes-
straßen – sinnvoll sein und die Verkehrssicherheit erhöhen,
muss jedoch für jeden Einzelfall unter Berücksichtigung
der vorhandenen Randbedingungen – Verkehrsaufkom-
men, Lage der zuführenden Straßen, Topografie, Platz-
bedarf etc. – geprüft werden.
Das Haupteinsatzgebiet für Kreisverkehre liegt eher
in innerörtlichen Straßennetzen. An außerörtlichen Bun-
desstraßen muss unter Berücksichtigung der gesetzli-
chen Zweckbestimmung der Bundesfernstraßen die
Zweckmäßigkeit im Einzelfall nachgewiesen werden.
Kreisverkehre sollten im Verlauf von Bundesstraßen
außerhalb bebauter Gebiete vor allem dann nicht ange-
wendet werden, wenn die bevorrechtigte Führung der
Bundesstraße ausdrücklich erwünscht ist, zum Beispiel
um die bevorzugte Führung einer Ortsumgehung zu ge-
währleisten.
Kreisverkehre sollen an Bundesstraßen insbesondere
wegen der überwiegenden Funktion für den überörtli-
chen schnellen Verkehr nur vorgesehen werden bei der
Verknüpfung von Bundesstraßen, beim Umbau unfall-
trächtiger Kreuzungen, wenn eine höhenfreie Ausfüh-
rung nicht infrage kommt, beim Ersatz lichtsignalgere-
gelter Kreuzungen, wenn sich trotz Signalisierung
schwere Unfälle ereignen und nach Umbau keine zu gro-
ßen Wartezeiten in den Zufahrten zu erwarten sind, und
bei einer gewünschten Verdeutlichung des Wechsels der
Streckencharakteristik.
Die technische Gestaltung der Kreisverkehre richtet
sich nach dem „Merkblatt für die Anlage von Kreisver-
kehren“, Ausgabe 2006, der Forschungsgesellschaft für
Straßen- und Verkehrswesen.
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A 480 AS Aßlar (Autobahnanfang) bis Anschluss
L 3053 (Autobahnende)
A 643 Schiersteiner Kreuz bis Anschluss
(Waldstraße)
A 661 AS Oberursel-Nord (B 455) bis Bad
Homburger Kreuz
A 661 AS Langen bis AS Egelsbach (B3)
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nlage 49
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Fra-
en der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN) (Drucksache 17/4812, Fragen 70 und
1):
Inwiefern unterscheiden sich die Rahmenbedingungen aus
dem Energiekonzept der Bundesregierung zum Zwischenbe-
richt „Leitstudie 2010“?
Wird die beschlossene Laufzeitverlängerung von Atom-
kraftwerken in der „Leitstudie 2010“ betrachtet, und, falls ja,
zu welchen Schlussfolgerungen kommen die Wissenschaftler?
u Frage 70:
Der Zwischenbericht enthält drei Basisszenarien, von
enen zwei bereits bei Verabschiedung des Energiekon-
epts weitgehend fertiggestellt waren. Diese beiden Szena-
en unterscheiden sich im Anteil der Elektromobilität im
ahr 2050. Noch nicht berücksichtigt ist in den bisherigen
rbeiten das gemäß Energiekonzept der Bundesregierung
ngestrebte Ziel, bis zum Jahr 2020 den Stromverbrauch
egenüber dem Jahr 2008 in einer Größenordnung von
0 Prozent und bis zum Jahr 2050 von 25 Prozent zu ver-
indern. Im Übrigen berücksichtigt ein drittes Szenario
ie Laufzeitverlängerung.
u Frage 71:
Die Laufzeitverlängerung wird im Basisszenario C
es Zwischenberichts berücksichtigt. Nach diesem
zenario werden im Jahr 2020 rund 113 TWh/a mehr
ernenergiestrom bereitgestellt als im Basisszenario A,
elches – nach alter Gesetzeslage – nicht von einer
aufzeitverlängerung ausgeht. Im Ergebnis führt dies zu
iner geringeren Stromproduktion aus fossilen Kraftwer-
en, sodass die CO2-Emissionen der Stromversorgung
Basisszenario C im Jahr 2020 um 81 Millionen t/a
iedriger und im Jahr 2030 um 51 Millionen t/a
iedriger als im Basisszenario A liegen. Damit wird die
0-Prozent-Minderungsmarke für Treibhausgase im Ba-
isszenario C für das Jahr 2020 mit 50 Prozent deutlich
bertroffen.
nlage 50
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage
es Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE
RÜNEN) (Drucksache 17/4812, Frage 72):
Liegen der Bundesregierung aktualisierte Abschätzungen
über die Entwicklung der EEG-Differenzkosten – EEG: Er-
neuerbare-Energien-Gesetz –, bezogen auf die Jahre 2011 und
2012, vor, und auf welche Höhe belaufen sich diese Diffe-
renzkosten, die sich in der EEG-Umlage widerspiegeln?
Die Übertragungsnetzanbieter haben am 15. Novem-
er 2010 auf Grundlage von § 3 Abs. 3 Ausgleichsme-
hanismus-Ausführungsverordnung, AusglMechAV, auf-
rund einer wissenschaftlich hinterlegten Prognose die
alistische Bandbreite der EEG-Differenzkosten für das
ahr 2012 in einer Bandbreite von circa 12,5 Milliarden
uro bis circa 15,5 Milliarden Euro angegeben. Für die
10414 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 92. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Februar 2011
(A) )
)(B)
EEG-Umlage ergibt sich hieraus eine Bandbreite von
3,4 bis 4,4 ct/kWh. Für das Jahr 2011 haben die Über-
tragungsnetzbetreiber am 15. Oktober 2010 die Diffe-
renzkosten mit 12,5 Milliarden Euro angegeben. Zuzü-
glich einer Nachholung von 1,1 Milliarden Euro für die
zu niedrig angesetzte EEG-Umlage aus dem Vorjahr
schlägt sich dies 2011 in einer EEG-Umlage von derzeit
3,53 ct/kWh nieder. Das Deutsche Institut für Wirt-
schaftsforschung, DIW, geht dagegen davon aus, dass
die Umlage 2012 – inflationsbedingt – unter 3 ct/kWh
liegen wird, DIW-Wochenbericht 6-2011. Dies deckt
sich mit aktuellen Untersuchungen für das Bundesminis-
terium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit,
die davon ausgehen, dass auch die Umlage 2011 im
Nachhinein betrachtet, das heißt berechnet anhand der
erst im kommenden Jahren abschließend vorliegenden
Ist-Daten für 2011, unter 3 ct/kWh liegen wird. Die Zah-
len sowohl für 2011 als auch für 2012 sind aber als Pro-
gnosewerte mit erheblichen Unsicherheiten behaftet, weil
sowohl die Differenzkosten als auch die Umlage ent-
scheidend von dem tatsächlichen Ausbau der erneuerba-
ren Energien und von der Entwicklung des Börsenprei-
ses abhängen.
Anlage 51
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage
des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/4812, Frage 73):
Welche Studien liegen der Bundesregierung vor, die sich
mit den ökonomischen Folgen eines nuklearen Ereignisses be-
schäftigen, und welche Studien befinden sich hierzu in Erar-
beitung?
Die hypothetischen Kosten des Risikos von Kernkraft-
werksunfällen mit Kernschmelze in Deutschland wurden
von unterschiedlichen Autoren berechnet. Im Auftrag des
Bundesministeriums für Wirtschaft wurde 1992 in der
Prognos-Schriftenreihe eine Studie zur „Identifizierung,
Monetarisierung und Internalisierung externer Kosten
der Energieversorgung“ veröffentlicht, die unter anderem
auch eine beispielhafte Abschätzung der Schäden durch
einen sogenannten Super-Gau enthielt. Die Ergebnisse
solcher Abschätzungen über Schäden und Folgekosten
derartiger Unfälle hängen sehr stark von den getroffenen
Annahmen ab und können deshalb nicht verlässlich be-
wertet werden. Die Bundesregierung macht sich die Er-
gebnisse daher nicht zu eigen.
Zu dem Thema befinden sich zurzeit keine vom Bun-
desministerium für Wirtschaft und Technologie oder vom
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reak-
torsicherheit beauftragten Studien in Bearbeitung.
Anlage 52
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage
des Abgeordneten Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/4812, Frage 74):
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Nach welchen Kriterien soll es nach Auffassung der Bun-
desregierung Bundesmittel für Hochschulen geben, und auf
welcher verfassungsrechtlichen Grundlage soll die Bundes-
förderung erfolgen?
Die Förderung von Hochschulen durch den Bund er-
lgt auf der Basis des geltenden Rechts in unterschiedli-
hen Programmen und Maßnahmen, für die jeweils ei-
ene Zielsetzungen und Kriterien gelten. Beispiele
ierfür sind die allgemeine Forschungsförderung, aber
uch gemeinsame Programme von Bund und Ländern
uf der Basis von Art. 91 b GG wie die Exzellenzinitia-
ve, der Hochschulpakt oder der Qualitätspakt Lehre.
nlage 53
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage
er Abgeordneten Krista Sager (BÜNDNIS 90/DIE
RÜNEN) (Drucksache 17/4812, Frage 76):
Wie bewertet die Bundesregierung die bestehenden Regu-
larien zur Einhaltung wissenschaftlicher Standards in Promo-
tionsverfahren, und welchen Verbesserungsbedarf sieht sie?
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft, DFG, legte
998 Empfehlungen zur Sicherung guter wissenschaftli-
her Praxis vor, die unter ihrer Federführung, auch unter
inbeziehung internationaler Experten, erarbeitet wor-
en waren. Ausgehend von diesen Empfehlungen haben
ich alle großen Wissenschaftseinrichtungen in Deutsch-
nd, wie die Hochschulrektorenkonferenz, die Max-
lanck-Gesellschaft, die Fraunhofer-Gesellschaft und
ie Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszen-
en sowie die Leibniz-Gemeinschaft die in Deutschland
eltenden Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis
elbstverpflichtend zu eigen gemacht. Die Bundesregie-
ng erachtet die bestehenden Regularien, wie sie unter
nderem in den Promotionsordnungen der einzelnen
ochschulen umgesetzt sind, für angemessen.
nlage 54
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage
es Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Drucksa-
he 17/4812, Frage 77):
Welche Mindeststandards müssen nach Ansicht der Bun-
desregierung für gutes wissenschaftliches Arbeiten insbeson-
dere im Bereich von Quellenangaben und Zitaten erfüllt sein,
und welche Initiativen hat das Bundesministerium für Bildung
und Forschung in Sachen Plagiatschutz und in Sachen Umset-
zung der IP-Charta der Europäischen Union, deren Ziel ein
fairer und professioneller Umgang mit geistigem Eigentum
ist, bislang ergriffen?
Aus Sicht der Bundesregierung müssen die Standards
ur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis erfüllt
ein, wie sie von der Deutschen Forschungsgemein-
chaft, DFG, ausgearbeitet und von den einzelnen Hoch-
chulen umgesetzt und ausgestaltet wurden. Die DFG
gte 1998 Empfehlungen zur Sicherung guter wissen-
chaftlicher Praxis vor, die unter ihrer Federführung,
uch unter Einbeziehung internationaler Experten, erar-
eitet worden waren. Ausgehend von diesen Empfehlun-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 92. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Februar 2011 10415
(A) )
)(B)
gen haben sich alle großen Wissenschaftseinrichtungen
in Deutschland, wie die Hochschulrektorenkonferenz,
die Max-Planck-Gesellschaft, die Fraunhofer-Gesell-
schaft und die Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher For-
schungszentren sowie die Leibniz-Gemeinschaft, die in
Deutschland geltenden Regeln der guten wissenschaftli-
chen Praxis selbstverpflichtend zu eigen gemacht.
Die Umsetzung der Empfehlungen der Intellectual
Property (IP) Charta Initiative der Europäischen Union
wird in Deutschland vom Ausschuss der Gemeinsamen
Wissenschaftskonferenz von Bund und Ländern getra-
gen.
Anlage 55
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage
des Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Drucksa-
che 17/4812, Frage 78):
Inwieweit sieht das Bundesministerium für Bildung und
Forschung Änderungsbedarfe bei den Allgemeinen Nebenbe-
stimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung, AN-
Best-P, im Hinblick auf die von der Bundesministerin für Bil-
dung und Forschung, Dr. Annette Schavan, angekündigte
Overhead-Finanzierung – „Schavan erkauft sich Bafög-Deal“,
Spiegel Online, 6. Oktober 2010 – für Forschungsprojekte an
Hochschulen, die angesichts von jährlich für die möglichen
Zuwendungsempfänger anfallenden Gemeinkosten wie Mie-
ten, Heizung, Strom und anteiligen Nutzungskosten zentraler
Einheiten wie zum Beispiel Rechenzentrum und Bibliothek
nach ANBest-P binnen zwei Monaten für die spezifisch durch
das jeweilige Forschungsprojekt verursachten, indirekten Pro-
jektausgaben verwendet werden sollen, in Richtung der über
die Deutsche Forschungsgemeinschaft gewährten automati-
schen Programmkostenpauschalen von 20 Prozent des Hoch-
schulpaktes 2020, die gleichfalls dem Haushaltsrecht des
Bundes unterliegen, und in welchem Umfang waren in Bezug
auf die Zahl der infrage kommenden laufenden Vorhaben und
Neuanträge – jeweils mit Angabe der Förderhöhe – im Januar
2011 jeweils Programmpauschalen möglich, wurden tatsäch-
lich beantragt bzw. wurde seitens der Hochschulen eine Ver-
zichtserklärung abgegeben?
Aus Sicht des BMBF besteht kein Änderungsbedarf bei
den Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförde-
rung, ANBest-P. Die ANBest-P stellen die allgemeine
Grundlage für die Projektförderung auf Ausgabenbasis
der Bundesregierung dar, die durch ressortspezifische Re-
gelungen ergänzt werden können.
Zu Ihrer Frage, für wie viele in 2011 laufende Vorha-
ben die Gewährung einer Projektpauschale möglich war,
möchte ich Ihnen wie folgt antworten: Zum Stand 31. Ja-
nuar 2011 war eine Gewährung bei 5 522 laufenden For-
schungsvorhaben – das heißt der Antrag wurde vor 2011
gestellt und bewilligt – möglich. Die Summe der Pro-
jektpauschale für 2011 und Folgejahre bezogen auf diese
Vorhaben beläuft sich auf rund 180 Millionen Euro. Bis
zum 31. Januar 2011 wurde für sechs Vorhaben mit ei-
nem Fördervolumen in Höhe von 263 000 Euro eine
Verzichtserklärung eingereicht.
Zu der Frage der Neubewilligungen ist es so, dass im
Januar 2011 seitens der Hochschulen keine Anträge ge-
stellt wurden.
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nlage 56
Antwort
es Staatsministers Bernd Neumann auf die Frage des
bgeordneten Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/DIE
RÜNEN) (Drucksache 17/4812, Frage 79):
Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung bisher
unternommen, um die im Koalitionsvertrag zwischen CDU,
CSU und FDP angekündigte Einrichtung einer Jugend- und
Begegnungsstätte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur und die
Schaffung eines koordinierenden Zeitzeugenbüros umzuset-
zen?
Der Koalitionsvertrag schreibt die Einrichtung einer
ugend- und Begegnungsstätte zur Aufarbeitung der
ED-Diktatur und die Schaffung eines koordinierenden
eitzeugenbüros nicht vor, sondern enthält nur entspre-
hende Prüfaufträge. Die Prüfung des Beauftragten der
undesregierung für Kultur und Medien, BKM, ergab,
ass die Einrichtung eines koordinierenden Büros für die
ermittlung von Zeitzeugen an Schulen und andere Bil-
ungseinrichtungen für die historische Aufarbeitung des
ED-Unrechts sehr sinnvoll ist. Deshalb wurden die
ittel im Bundeshaushalt zunächst fortgeschrieben. Der
KM hat eine Konzeption ausgearbeitet, die ein koordi-
ierendes Zeitzeugenbüro unter Federführung der Ge-
enkstätte Berlin-Hohenschönhausen und Mitwirkung
er Bundesstiftung Aufarbeitung und der Stiftung Berli-
er Mauer vorsieht. Die Gedenkstätte Berlin-Hohen-
chönhausen ist Anfang 2011 mit der technisch-organi-
atorischen Umsetzung beauftragt worden.
Demgegenüber soll von der Einrichtung einer Ju-
endbegegnungsstätte abgesehen werden. Sie würde auf
ompetenzrechtliche Probleme vor allem im Verhältnis
und/Länder, aber auch innerhalb der Bundesregierung
toßen. Die Einrichtung einer Jugend- und Begegnungs-
tätte hätte Investitionen in Millionenhöhe verlangt, die
Haushalt nicht zur Verfügung stehen. Bei der Prüfung
tellte sich zudem heraus, dass ein kostendeckender Be-
ieb „aus eigener Kraft“ in den Folgejahren nicht realis-
sch ist, eine dauerhafte finanzielle Bezuschussung ist
us dem Haushalt des BKM ebenfalls nicht zu leisten.
nlage 57
Antwort
es Staatsministers Bernd Neumann auf die Frage des
bgeordneten Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/DIE
RÜNEN) (Drucksache 17/4812, Frage 80):
Wann will die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag
angekündigte Expertenkommission einsetzen, die die Aufga-
ben der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staats-
sicherheitsdienstes der ehemaligen DDR, BStU, überprüft,
und was ist das Ziel dieser Überprüfung?
Die Formulierung des Koalitionsvertrages ist direkt
bernommen aus der vom Deutschen Bundestag bestä-
gten Gedenkstättenkonzeption der Bundesregierung:
„In der nächsten Legislaturperiode wird der Deutsche
undestag eine unabhängige Expertenkommission ein-
etzen, die die Entwicklung der Aufgaben, die der BStU
esetzlich zugewiesen sind, analysiert und Vorschläge
10416 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 92. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Februar 2011
(A) )
)(B)
macht, ob und in welcher Form diese mittel- und lang-
fristig zu erfüllen sind.“
Der Deutsche Bundestag hat hierzu noch keinen Be-
schluss gefasst.
Anlage 58
Antwort
des Staatsministers Eckart von Klaeden auf die Frage
des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/4812, Frage 81):
Inwieweit wurden Bundesregierung und Deutscher Bun-
destag davon unterrichtet, dass die erfundenen und konstruier-
ten Erzählungen des Rafid Ahmad Alwan al-Dschanabi alias
Curveball beim Bundesnachrichtendienst, BND, im Irak gebe
es mobile Biowaffenlabors, bereits im Jahr 2000 von seinem
ehemaligen Vorgesetzten Dr. Latif gegenüber dem BND be-
stritten wurden („Es gibt keine solche Lkws.“) und dass
Curveball unter Vorbehalt dieser Aussage gesagt habe: „OK,
dann gibt es keine“, dennoch aber der BND ihn ab Mai 2002
zu weiteren Aussagen über die Labors gedrängt habe unter an-
derem mit der Drohung, sonst seine damals schwangere Ehe-
frau in ihre marokkanische Heimat abschieben zu lassen, und
warum hat die Bundesregierung der US-Regierung nicht vor
deren Invasion in den Irak 2003 unmissverständlich mitge-
teilt, dass Curveballs Lügen durch Dr. Latif entlarvt worden
waren und Curveball sie daraufhin nicht aufrechterhält?
Der in den Medien zitierte „Dr. Latif“ war nach
Kenntnis deutscher Sicherheitsbehörden tatsächlich zeit-
weise Vorgesetzter von Curveball. Insgesamt gab es zum
damaligen Zeitpunkt Zweifel an seinen Aussagen.
Hinsichtlich der nachrichtendienstlichen Aspekte Ih-
rer Anfrage ist die Bundesregierung nach sorgfältiger
Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass die erbetene
Auskunft geheimhaltungsbedürftig ist. Die Anfrage zielt
auf Einzelheiten tatsächlicher oder vermuteter nachrich-
tendienstlicher Aktivitäten, die grundsätzlich nicht öf-
fentlich dargestellt werden können. Aus ihrer Offenle-
gung könnten sowohl staatliche Akteure anderer Länder
als auch nichtstaatliche Akteure Rückschlüsse auf die
Fähigkeiten und Methoden des Bundesnachrichtendiens-
tes ziehen. Im Ergebnis würde dadurch die Funktions-
fähigkeit unserer Sicherheitsbehörden und damit die
Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland beeinträch-
tigt. Gleichwohl ist die Bundesregierung selbstverständ-
lich bereit, das Informationsrecht des Parlamentes unter
Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen zu be-
friedigen.
Basierend auf den Angaben des Bundesnachrichten-
dienstes hat die Bundesregierung deshalb die erbetenen
Informationen als GEHEIM eingestufte Verschlusssache
zur Einsicht durch Sie an die Geheimschutzstelle des
Deutschen Bundestages übermittelt.
Anlage 59
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) (Drucksache 17/4812, Frage 82):
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Haben die Europäische Union und die Bundesregierung
die steigenden Flüchtlingszahlen auf Lampedusa aufgrund der
Unruhen in Nordafrika antizipiert, und erwägt die Bundesre-
gierung angesichts der Ausrufung des humanitären Notstan-
des durch die italienische Regierung, diese neben polizeili-
chen Maßnahmen auch humanitär zu unterstützen, und, wenn
ja, durch welche Maßnahmen?
Der politische Transitionsprozess in der Tunesischen
epublik hat auch zu Migrationsbewegungen in die EU
eführt. Das Ausmaß der Krise in der Region und seine
uswirkungen hat, wenn man ehrlich ist, niemand vor-
ergesehen.
Auf Bitten der Italienischen Republik hat die Euro-
äische Agentur für die operative Zusammenarbeit an
en Außengrenzen, FRONTEX, umgehend eine Lage-
nalyse und die Koordinierung einer gemeinsamen See-
peration einschließlich Unterstützung in den Aufnah-
eeinrichtungen zugesagt.
Die EU-Kommission hat Italien zudem kurzfristig
nanzielle Unterstützung angeboten und prüft die Ein-
indung des Europäischen Unterstützungsbüros für
sylfragen, EASO. Darüber hinaus sind bilaterale Hil-
n bisher nicht vorgesehen.
Entsprechend dem Subsidiaritätsprinzip und ange-
ichts begrenzter Mittel leistet die Bundesregierung in
estlichen und insbesondere EU-Ländern keine humani-
re Hilfe. Umgekehrt kommt Deutschland vollständig
r die Hilfsmaßnahmen für Flüchtlinge in Deutschland
uf.
Neben der Unterstützung Italiens ist es jetzt vor allem
ichtig, den Transitionsprozess in Nordafrika aktiv zu
egleiten. In dieser kritischen Übergangsphase gilt es
icherzustellen, dass die Menschen eine Perspektive in
rem Heimatland haben.
Der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Guido
esterwelle, hat in einem Schreiben an die Hohe Vertre-
rin der Europäischen Union für Außen- und Sicher-
eitspolitik, Lady Catherine Ashton, bereits eine Neujus-
erung der Europäischen Nachbarschaftspolitik im
inblick auf die aktuellen Herausforderungen einer
ransformationspartnerschaft mit Tunesien und Ägypten
efordert.
Wir haben jetzt eine besondere Chance, Demokratie
owie Menschen- und Bürgerrechte in unserer Nachbar-
chaft zu fördern und die Voraussetzungen für eine neue
irtschaftliche Dynamik zu schaffen.
nlage 60
Antwort
er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Fragen des
bgeordneten Dr. Rolf Mützenich (SPD) (Drucksache
7/4812, Fragen 83 und 84):
Welchen erhöhten Mittelansatz plant das Auswärtige Amt
angesichts der gesellschaftspolitischen Umwälzungen im Na-
hen Osten und Nordafrika für die Arbeit der politischen Stif-
tungen – bitte aufgeschlüsselt nach Ländern –, und sind diese
erhöhten Ausgabenansätze auch für die mittelfristige Finanz-
planung vorgesehen?
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 92. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Februar 2011 10417
(A) )
)(B)
Welche eigene Mittel- und Personalverstärkung plant das
Auswärtige Amt für die betroffene Region – bitte aufge-
schlüsselt nach Ländern –, und sind diese erhöhten Ausgaben-
ansätze auch für die mittelfristige Finanzplanung vorgesehen?
Zu Frage 83:
Aus dem Haushalt des Auswärtigen Amtes wird die
gesellschaftspolitische Dialogarbeit der politischen Stif-
tungen in westlichen Industrieländern und osteuropäi-
schen Transformationsstaaten gefördert.
Die Finanzierung der allgemeinen Stiftungsarbeit im
Nahen Osten und in Nordafrika erfolgt aus Mitteln des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenar-
beit und Entwicklung.
Die politischen Stiftungen haben allerdings – wie
auch andere Projektpartner – die Möglichkeit, sich zu-
sätzlich um Projektmittel aus den Haushaltstiteln Zivile
Krisenprävention, Demokratieförderung und Menschen-
rechte zu bewerben, die im Einzelplan des Auswärtigen
Amtes angesiedelt sind.
Zu Frage 84:
Zur Frage Personalverstärkungen. Das Auswärtige
Amt hat vor dem Hintergrund der gesellschaftlichen
Umwälzungen in Nordafrika und im Nahen Osten ein-
schließlich der Golfregion bereits folgende Anpassungen
der Personalausstattung an den deutschen Auslandsver-
tretungen vorgenommen:
Tunesien: Verstärkung der Deutschen Botschaft Tunis
durch Zuweisung einer weiteren Stelle im gehobenen
Dienst seit 25. Januar 2011 für den Bereich Politik/
Presse für vorerst eine Standzeit (4 Jahre).
Bahrain: Verstärkung der Deutschen Botschaft Ma-
nama durch Zuweisung einer zweiten Stelle im höheren
Dienst. Diese Verstärkung ist langfristig angelegt.
Ägypten: Zurückstellung geplanter Stellenreduzierun-
gen an der Deutschen Botschaft Kairo im höheren
Dienst, die im Rahmen der jährlichen Personalbedarfs-
planung – Globalplanung – vorgesehen waren. Zudem
wurde die Botschaft in den letzten Wochen temporär
durch Abordnung von Beschäftigten aus der Zentrale des
Auswärtigen Amts verstärkt.
Algerien: Zurückstellung einer geplanten Stellenredu-
zierung an der Deutschen Botschaft Algier im höheren
Dienst, die im Rahmen der Globalplanung vorgesehen
war.
Daneben werden in der Zentrale des Auswärtigen
Amts zwei Arbeitsstäbe eingerichtet: AS Transforma-
tionspartnerschaft Ägypten und AS Transformations-
partnerschaft Tunesien. Diese werden Vorhaben des
Auswärtigen Amtes, anderer Ressorts sowie nichtstaatli-
cher Träger im Sinne einer kohärenten Außenpolitik ent-
wickeln und koordinieren.
Auf die weitere Lageentwicklung in den einzelnen
Ländern der Region wird das Auswärtige Amt mit An-
passungen der Stellen- und Personalausstattung an den
Auslandsvertretungen je nach Erforderlichkeit reagieren.
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ie hierfür benötigten Stellen – bzw. die damit verbun-
enen erhöhten Ausgaben – werden angesichts begrenz-
r Ressourcen an anderer Stelle/von Auslandsvertretun-
en in anderen Regionen abgezogen werden müssen.
ie gesamte Stellen- und Personalausstattung aller Aus-
ndsvertretungen wird zudem regelmäßig – jährlich –
berprüft und gegebenenfalls angepasst.
Zu den Mitteln: Die dem Auswärtigen Amt zur Verfü-
ung stehenden Projektmittel dienen der Förderung der
enschenrechte, dem Demokratieaufbau sowie der Kri-
enprävention weltweit. Das Auswärtige Amt wird ein-
ehende Projektanträge mit Nordafrikabezug vorrangig
rüfen. Die deutschen Auslandsvertretungen in der Re-
ion sind gebeten worden, auch die Vertreter der Zivil-
esellschaft nochmals auf die Möglichkeiten einer Pro-
ktförderung hinzuweisen.
nlage 61
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
es Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN) (Drucksache 17/4812, Frage 85):
Muss der Bund der Vertriebenen und/oder seine Mitglieds-
organisationen für seine staatliche Förderung eine Extremis-
musklausel unterzeichnen und, wenn nicht, warum?
Wie bereits in der Antwort auf die Schriftliche
rage 11/213 vom 25. November 2010 der Abgeordne-
n Daniela Kolbe sowie in der Antwort der Bundesre-
ierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla
elpke und der Fraktion Die Linke „Antiextremismuser-
lärung des Bundesprogramms Toleranz fördern – Kom-
etenz stärken“, Bundestagsdrucksache 17/4269, vom
6. Dezember 2010, ausgeführt, findet in Programmen
ur Extremismusprävention der Bundesregierung eine
bzugebende Bestätigung Anwendung, nach der sich
räger geförderter Maßnahmen zur freiheitlichen demo-
ratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutsch-
nd bekennen und bestätigen, eine den Zielen des
rundgesetzes förderliche Arbeit zu leisten. Ziel der
aßnahmen in Programmen zur Extremismusprävention
er Bundesregierung ist die Stärkung von Demokratie
nd Toleranz. Die gemeinsame Grundposition aller Mit-
irkenden an den Bundesprogrammen zur Stärkung von
oleranz und Demokratie sowie gegen Extremismus
uss daher sein, sich zu der freiheitlichen demokrati-
chen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland
u bekennen. Daher ist die Unterzeichnung einer Erklä-
ng, mit dem sich das geförderte Projekt bzw. der han-
elnde Träger zur freiheitlichen demokratischen Grund-
rdnung der Bundesrepublik Deutschland bekennt, eine
ördervoraussetzung.
Das Bundesministerium des Innern prüft im Übrigen
or jeder Bewilligung einer Zuwendung, ob der Empfän-
er einer Zuwendung in einem extremistischen Umfeld
ngesiedelt ist oder sich in irgendeiner Weise gegen die
eiheitliche demokratische Grundordnung betätigt. Lie-
en entsprechende Hinweise vor, wird von einer Zuwen-
ung abgesehen oder eine Förderung eingestellt.
10418 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 92. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Februar 2011
(A) )
)(B)
Anlage 62
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Fragen
des Abgeordneten Dr. h. c. Gernot Erler (SPD) (Druck-
sache 17/4812, Fragen 86 und 87):
Teilt die Bundesregierung die in der Debatte vom 10. Fe-
bruar 2011 geäußerte Auffassung, dass der Vorschlag, den
5. August künftig zu einem nationalen Gedenktag für die Op-
fer von Vertreibung zu machen, auf eine Forderung des ba-
den-württembergischen Ministerpräsidenten Stefan Mappus
zurückgeht (Abgeordneter Thomas Strobl [Heilbronn]: „Die
Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP unterstützen
mit ihrem Antrag den Vorstoß von Ministerpräsident
Mappus“)?
Wie bewertet die Bundesregierung die am 14. Februar
2011 vorgelegte Erklärung von 70 namhaften Historikern aus
aller Welt zum Beschluss des Deutschen Bundestages
„60 Jahre Charta der deutschen Heimatvertriebenen – Aus-
söhnung vollenden“ vom 10. Februar 2011, in der von einem
„falschen geschichtspolitischen Signal“ gewarnt wird und in
der gegen die Charta der Heimatvertriebenen vom 5. August
1950 äußerst kritische Einwände erhoben werden?
Zu Frage 86:
Die Bundesregierung kommentiert Äußerungen von
Abgeordneten des Deutschen Bundestages in der Plenar-
debatte nicht.
Zu Frage 87:
Die Bundesregierung wird der Prüfbitte des Bundes-
tages vom 10. Februar 2011, wie dem Anliegen der Ini-
tiative des Bundesrates vom 11. Juli 2003, Bundesrats-
drucksache 460/03, den 5. August zum bundesweiten
Gedenktag für die Opfer von Vertreibung zu erheben,
Rechnung getragen werden kann, selbstverständlich
nachkommen. Angesichts der aktuellen Diskussion wird
sie dabei alle Argumente sorgfältig abwägen und prüfen.
In diesem Rahmen wird auch die gemeinsame Erklärung
von internationalen Historikern zu bewerten sein.
Anlage 63
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Fra-
gen des Abgeordneten Dr. Thomas Gambke (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/4812, Fra-
gen 88 und 89):
Welche Modelle – zum Beispiel Abschaffung der Min-
destbesteuerung, zeitliche Begrenzung der Verlustvorträge,
Differenzierung von Altverlusten, Einführung einer Gruppen-
besteuerung nach österreichischem Modell oder Pooling-
Modell – prüft die Arbeitsgruppe zur Neuordnung der Verlust-
verrechnung – inländisch und grenzüberschreitend – im Bun-
desministerium der Finanzen, und welche Ziele – zum Beispiel
Bürokratieabbau, steuerliche Erleichterungen für Unterneh-
men, Aufkommensneutralität – verfolgt die Bundesregierung
dabei?
Wie beurteilt die Bundesregierung einen Vorschlag, die
Mindestbesteuerung abzuschaffen bei gleichzeitiger zeitlicher
Begrenzung des Verlustvortrags sowie den Gewinnabfüh-
rungsvertrag bei Konzernen abzuschaffen bei gleichzeitiger
Erhöhung der Beteiligungsgrenze von 50 auf 75 Prozent?
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u Frage 88:
Das Bundesministerium der Finanzen hat im Januar
011 eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die ergebnisoffen
orschläge für eine Neuordnung der steuerlichen Ver-
stverrechnung erarbeiten soll. Die Arbeitsgruppe wird
abei auch Möglichkeiten einer Änderung der Regelun-
en zur Mindestgewinnbesteuerung und Möglichkeiten,
ie steuerliche Organschaft durch eine moderne Grup-
enbesteuerung zu ersetzen, prüfen. Vor einer Befassung
it konkreten Modellen führt die Arbeitsgruppe zu-
ächst eine Evaluierung des Umfangs und der Struktur
er bei den Unternehmen vorhandenen Verlustvorträge
urch. Die Arbeitsgruppe berücksichtigt auch die Ziele
er Standortsicherung, der Steuervereinfachung, der
ufkommensneutralität und der Reduzierung von Risi-
en für die öffentlichen Haushalte.
u Frage 89:
Die Bundesregierung bewertet die Vorschläge nicht.
ie möchte den Ergebnissen der vom Bundesministe-
um der Finanzen eingesetzten Facharbeitsgruppe zur
erlustverrechnung nicht vorgreifen.
nlage 64
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Fra-
en der Abgeordneten Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE
RÜNEN) (Drucksache 17/4812, Fragen 90 und 91):
Auf Basis welcher Datengrundlage kommt das Bundes-
ministerium der Finanzen zu dem Schluss, dass das im Jahr
2010 erheblich zurückgegangene Aufkommen aus der Kapi-
talertragsteuer lediglich auf das „im Zuge der Finanzkrise
massiv gesunkene Zinsniveau“ – vergleiche Die Welt vom
25. Januar 2011 – und nicht auf die Einführung der Abgel-
tungsteuer zurückzuführen ist?
Wie begründet die Bundesregierung ihre Aussage, dass
der Personenkreis, der zugleich Kapitaleinkünfte oberhalb des
Sparerpauschbetrags und einen Grenzsteuersatz von weniger
als 25 Prozent aufweist, „überschaubar“ – vergleiche Die Welt
vom 25. Januar 2011 – sei, und wie hoch war der Anteil dieser
Personen an allen Steuerpflichtigen in den Jahren 2009 und
2010 tatsächlich?
u Frage 90:
Die Bemessungsgrundlagen des Zinsabschlages bzw.
er Kapitalertragsteuer auf Dividenden nach altem Recht
nd der neuen Abgeltungsteuer auf Zins- und Dividen-
enerträge unterscheiden sich nicht. In beiden Fällen
erden die Erträge oberhalb des Sparerpauschbetrages
esteuert. Die Einführung der Abgeltungsteuer kann da-
er nicht die Ursache für den Rückgang des Aufkom-
ens aus Abgeltungsteuer auf Zinserträge im Jahr 2010
ein.
Mit der Einführung der Abgeltungsteuer entfällt der
nsatz der Kapitaleinkünfte bei der Veranlagung zur
inkommensteuer. Die daraus folgende Minderung der
teuerlast für Steuerpflichtige mit einem individuellen
renzsteuersatz über 25 Prozent wirkt sich nur auf das
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 92. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Februar 2011 10419
(A) )
)(B)
Aufkommen der veranlagten Einkommensteuer aus, nicht
aber auf das Aufkommen der Abgeltungsteuer selbst.
Zu Frage 91:
Statistische Erhebungen der einzelnen Steuerfälle zur
seit 2009 geltenden Abgeltungsteuer liegen derzeit noch
nicht vor. Erst nach Abschluss der Einkommensteuerver-
anlagungen werden die Daten in den statistischen Äm-
tern aufbereitet. Auf der Basis der Fortschreibung von
früheren Einkommensteuerstatistiken wird im Jahr 2009
mit 1,3 Millionen und im Jahr 2010 mit 1,2 Millionen
Steuerpflichtigen gerechnet, die Kapitaleinkünfte über
dem Sparerpauschbetrag haben und zugleich mit einer
teilweisen Erstattung der Abgeltungsteuer im Rahmen
der Veranlagungsoption rechnen können, weil sie einen
Grenzsteuersatz von weniger als 25 Prozent aufweisen.
Bezogen auf die Gesamtzahl der Steuerpflichtigen – rund
35 Millionen – sind das 3,7 Prozent im Jahr 2009 bzw.
3,3 Prozent im Jahr 2010.
Anlage 65
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Fra-
gen des Abgeordneten Dr. Gerhard Schick (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/4812, Fragen
92 und 93):
Für wann plant die Bundesregierung nun den bereits für
Januar 2011 angekündigten Kabinettsbeschluss zum Gesetz-
entwurf zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und
Vermögensanlagerechts – Information der Bundesregierung vom
18. November 2010, vergleiche www.presseanzeiger.de/info
thek/finanzen-versicherungen/415101.php?
Warum greift die Bundesregierung den Vorschlag, Zertifi-
kate wegen der in ihnen enthaltenen derivativen Elemente als
Termingeschäfte oder Derivate einzuordnen – vergleiche Leh-
mann, Matthias: Finanzinstrumente, Seite 111 ff. –, nicht auf
vor dem Hintergrund, dass sich damit für den Anlegerschutz
Verbesserungen unter anderem insoweit ergäben, als das
Bundesministerium der Finanzen gemäß § 37 g Abs. 1 des
Wertpapierhandelsgesetzes missbräuchliche Finanzterminge-
schäfte durch Rechtsverordnung verbieten oder beschränken
könnte, soweit dies zum Schutz der Anleger erforderlich ist,
und wie beurteilt die Bundesregierung eine ausdrückliche
Qualifizierung der Zertifikate als Derivate im Sinne des § 2
Abs. 2 des Wertpapierhandelsgesetzes?
Zu Frage 92:
Der Diskussionsentwurf für ein Gesetz zur Novellie-
rung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanla-
genrechts soll nach Abschluss des – bis zum 1. März lau-
fenden – Konsultationsverfahrens zeitnah durch das
Kabinett beschlossen werden.
Zu Frage 93:
Zertifikate stellen auch nach der Rechtsprechung des
BGH keine Termingeschäfte oder Derivate dar, weil sie
eine Forderung des Anlegers gegen den Emittenten ver-
briefen. Eine pauschale Qualifizierung von Zertifikaten
als Derivate kommt zudem wegen der Vielzahl verschie-
dener Ausgestaltungen von Zertifikaten nicht in Be-
tracht.
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Die Bundesregierung sieht keine Notwendigkeit, den
nwendungsbereich des § 37 g WpHG auf Zertifikate
uszuweiten. Ein Verbot nach dieser Vorschrift setzt eine
esondere Gefährdungslage der Anleger voraus, die bei
ertifikaten regelmäßig nicht gegeben ist, weil
sich das Verlustrisiko des Anlegers auf den von ihm
gezahlten Kaufpreis beschränkt,
Institute beim Vertrieb von Zertifikaten die anleger-
schützenden Vorschriften des sechsten Abschnitts des
Wertpapierhandelsgesetzes zu beachten haben,
sich der Anleger über die Eigenschaften, einschließ-
lich der Risiken, eines Zertifikats durch den Wert-
papierprospekt und demnächst – nach Inkrafttreten
des Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungs-
gesetzes – durch das Produktinformationsblatt infor-
mieren kann.
nlage 66
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
er Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE)
rucksache 17/4812, Frage 94):
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem
Umstand, dass die Finanzämter vermehrt bei der Steuerklas-
senkombination III/V Einkommensteuervorauszahlungen fest-
setzen und eine mögliche Steuernachforderung nicht erst im
Rahmen der Veranlagung erheben, und aus welchen Gründen
wurde die Höhe der Vorsorgepauschale in der Steuerklasse V
nicht derart angepasst, dass beschriebene Fallkonstellationen
im Regelfall nicht auftreten?
Bei Arbeitnehmerehegatten mit der Steuerklassen-
ombination III/V werden seit Inkrafttreten des Bürge-
ntlastungsgesetzes Krankenversicherung vermehrt
inkommensteuervorauszahlungen – § 37 des Einkom-
ensteuergesetzes, EStG – festgesetzt. Dies kann unter-
chiedliche Ursachen haben. Im Einzelnen stellt sich die
ituation wie folgt dar:
Bei Arbeitnehmerehegatten mit der Steuerklassen-
ombination III/V wurde schon bisher, das heißt bis ein-
chließlich 2009 vor dem Inkrafttreten der Änderungen
ei den Vorsorgeaufwendungen durch das Bürgerentlas-
ngsgesetz – Krankenversicherung –, oftmals zu wenig
ohnsteuer einbehalten, insbesondere wenn das Verhält-
is der jeweiligen Löhne zum gemeinsamen Arbeitsein-
ommen nicht in etwa dem in § 39 b Abs. 2 EStG unter-
ellten Verhältnis 60 Prozent zu 40 Prozent entsprach –
um Beispiel 80 Prozent zu 20 Prozent, nicht jedoch
5 Prozent zu 45 Prozent. Durch die Änderungen bei der
orsorgepauschale – § 39 b Abs. 2 Satz 5 Nr. 3 und Abs. 4
StG –, unter anderem die Berücksichtigung der Vorsorge-
auschale auch in der Steuerklasse V – und auch VI –, kann
ieser Effekt in solchen Fällen noch verstärkt werden,
eil der Lohnsteuerabzug durch die bei der Lohnsteuer-
erechnung berücksichtigte Vorsorgepauschale sinkt.
Der Ansatz einer Vorsorgepauschale auch in der Steuer-
lasse V ist geboten, denn auch in dieser Steuerklasse
10420 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 92. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Februar 2011
(A) (C)
)(B)
sind vom Arbeitnehmer steuerlich berücksichtigungsfä-
hige Vorsorgeaufwendungen zu entrichten.
Die Höhe der Vorsorgepauschale bei Arbeitnehmerehe-
gatten kann sich schon aus systematischen Gründen nicht
immer mit den steuerlich abziehbaren Vorsorgeaufwen-
dungen decken. Bei der individuellen Lohnbesteuerung
kennt der Arbeitgeber nicht die steuerlichen Verhältnisse
des Ehepaars, sondern nur die steuerlichen Verhältnisse des
bei ihm beschäftigten Arbeitnehmerehegatten. Die Vorsor-
gepauschale – inklusive der Mindestvorsorgepauschale für
die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge; § 39 b
Abs. 2 Satz 5 Nr. 3 dritter Teilsatz EStG – war deshalb mit
dem Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung so aus-
zugestalten, dass sie sowohl in der Alleinverdienerehe als
auch in der Beidverdienerehe annähernd zutreffend die
steuerlich abziehbaren Vorsorgeaufwendungen abbildet.
Aber auch aus anderen Gründen kann es zur Festset-
Anlage 67
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE)
(Drucksache 17/4812, Frage 95):
Welche anderen – nicht konkret im Entwurf des Steuerver-
einfachungsgesetzes 2011 genannten – technischen, am Markt
befindlichen bzw. in Unternehmen eingesetzten Verfahren
existieren derzeit, um den Anforderungen an eine elektroni-
sche Rechnungsstellung im Sinne des Gesetzentwurfs für ein
Steuervereinfachungsgesetz 2011 zu genügen, und wie ist ge-
währleistet, dass die Unternehmen die Anforderungen an
Echtheit und Unversehrtheit einheitlich auslegen?
Neben den in § 14 Abs. 3 UStG ausdrücklich genann-
ten und auch schon bisher zulässigen Verfahren, nämlich
der qualifizierten elektronischen Signatur und dem EDI-
Verfahren, werden durch den Gesetzentwurf des Steuer-
vereinfachungsgesetzes 2011 auch weitere Verfahren zu-
gelassen, sofern sie zur elektronischen Übermittlung von
zung von Einkommensteuervorauszahlungen kommen.
Letztlich ist daher in all diesen Fällen darauf hinzu-
weisen, dass im Massenverfahren des Lohnsteuerabzugs
– als besondere Erhebungsform der Einkommensteuer –
in den wenigsten Fällen die tatsächliche Einkommen-
steuerschuld punktgenau abgebildet werden kann; dies be-
trifft insbesondere die Fälle der Arbeitnehmerehegatten.
Eine Korrektur eines zu hohen ebenso wie eines zu niedri-
gen Lohnsteuerabzugs erfolgt durch die Veranlagung zur
Einkommensteuer. Bei zu niedrigem Lohnsteuerabzug
kommt es dann zur Festsetzung von Einkommensteuervo-
auszahlungen auf die voraussichtlich geschuldete Einkom-
mensteuer.
Einkommensteuervorauszahlungen werden vom Finanz-
amt nur festgesetzt, wenn sie mindestens 400 Euro im
Kalenderjahr und mindestens 100 Euro für einen Voraus-
zahlungszeitpunkt betragen.
Aus den genannten Gründen sind keine Konsequenzen
daraus zu ziehen, dass die Finanzämter bei Arbeitnehmer-
ehegatten mit der Steuerklassenkombination III und V
vermehrt Einkommensteuervorauszahlungen festsetzen.
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echnungsinhalten geeignet sind und der Unternehmer
ie Echtheit der Herkunft der Rechnung, die Unversehrt-
eit ihres Inhalts und die Lesbarkeit gewährleistet.
Ganz bewusst wurde hier kein abschließender Kata-
g zulässiger Technologien geschaffen, vielmehr ist die
egelung technologieneutral ausgestaltet, sodass auch
eue Entwicklungen, wie zum Beispiel aktuell der E-Post-
rief, als mögliche Übermittlungsformen in Betracht
ommen. In der Praxis dürfte die Übermittlung per E-Mail,
er Versand an ein Computerfax bzw. einen Fax-Server
der die Bereitstellung von Rechnungsinhalten in einem
ebportal zum Abruf durch den Kunden die häufigsten
erfahren der elektronischen Rechnungsstellung sein.
Wie bereits erwähnt, müssen die Echtheit der Her-
unft der Rechnung, die Unversehrtheit ihres Inhalts und
ie Lesbarkeit gewährleistet sein. Der Begriff der Echt-
eit der Herkunft und der Unversehrtheit des Inhalts sind
Gesetzentwurf definiert. Echtheit der Herkunft be-
eutet demzufolge die Sicherheit der Identität des Rech-
ungsausstellers, Unversehrtheit des Inhalts, dass die ge-
etzlich erforderlichen Angaben nicht geändert worden
ind. Dass es insoweit zu einer uneinheitlichen Rechts-
uslegung kommt, ist nicht zu erwarten.
92. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 23. Februar 2011
Inhalt:
Redetext
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Anlage 7
Anlage 8
Anlage 9
Anlage 10
Anlage 11
Anlage 12
Anlage 13
Anlage 14
Anlage 15
Anlage 16
Anlage 17
Anlage 18
Anlage 19
Anlage 20
Anlage 21
Anlage 22
Anlage 23
Anlage 24
Anlage 25
Anlage 26
Anlage 27
Anlage 28
Anlage 29
Anlage 30
Anlage 31
Anlage 32
Anlage 33
Anlage 34
Anlage 35
Anlage 36
Anlage 37
Anlage 38
Anlage 39
Anlage 40
Anlage 41
Anlage 42
Anlage 43
Anlage 44
Anlage 45
Anlage 46
Anlage 47
Anlage 48
Anlage 49
Anlage 50
Anlage 51
Anlage 52
Anlage 53
Anlage 54
Anlage 55
Anlage 56
Anlage 57
Anlage 58
Anlage 59
Anlage 60
Anlage 61
Anlage 62
Anlage 63
Anlage 64
Anlage 65
Anlage 66
Anlage 67