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ID1709200800

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 17/92 rung von Unternehmen; weitere Fragen zur Kabinettsitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . Andrea Astrid Voßhoff (CDU/CSU) . . . . . . . Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . Christian Ahrendt (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . Ansgar Heveling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) . . . . . Eckart von Klaeden, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Eckart von Klaeden, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Eckart von Klaeden, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10349 C 10349 D 10350 B 10350 C 10350 C 10350 D 10351 A 10351 B 10351 C 10353 A 10353 B 10353 C 10353 C 10353 D 10354 A 10354 A 10354 B Deutscher B Stenografisch 92. Sitz Berlin, Mittwoch, den I n h a l Erweiterung und Ablauf der Tagesordnung . . Begrüßung des Parlamentspräsidenten Kroatiens, des Präsidenten des Sabor, Herrn Luka Bebić Tagesordnungspunkt 1: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Geld- wäsche und Steuerhinterziehung (Schwarz- geldbekämpfungsgesetz) (Drucksache 17/4802) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 2: Befragung der Bundesregierung: Gesetzent- wurf zur weiteren Erleichterung der Sanie- M S G S T S C S E 10394 A 10370 D 10349 B Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . 10351 C undestag er Bericht ung 23. Februar 2011 t : echthild Dyckmans (FDP) . . . . . . . . . . . . . abine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . itta Connemann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . abine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . homas Silberhorn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . abine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . hristian Ahrendt (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . abine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . lisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10351 D 10351 D 10352 A 10352 A 10352 B 10352 C 10352 D 10352 D 10353 A Eckart von Klaeden, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10354 B II Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 92. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Februar 2011 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Eckart von Klaeden, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Eckart von Klaeden, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulla Schmidt (Aachen) (SPD) . . . . . . . . . . . . Eckart von Klaeden, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Eckart von Klaeden, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Eckart von Klaeden, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 3: Fragestunde (Drucksachen 17/4638, 17/4812, 17/4834) Dringliche Fragen 1 und 2 Dr. Andreas Schockenhoff (CDU/CSU) Gewaltsames Vorgehen des libyschen Re- gimes gegen friedliche Demonstranten; Reformbestrebungen in Libyen Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Andreas Schockenhoff (CDU/CSU) . . . . . Dr. Rolf Mützenich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Patrick Kurth (Kyffhäuser) (FDP) . . . . . . . . . Dr. Wolfgang Götzer (CDU/CSU) . . . . . . . . . Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Joachim Hörster (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hartwig Fischer (Göttingen) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Günter Gloser (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dringliche Frage 3 Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) D K D R P d V A K Z K J D V R K T D D B M G (D Z p te A H M U (D B le k A H Z U R D W O C 10354 C 10354 C 10354 D 10354 D 10355 A 10355 B 10355 B 10355 C 10355 C 10355 D 10356 A 10356 A 10356 C 10357 B 10357 C 10358 A 10358 C 10359 B 10359 D 10360 A 10360 D 10361 A ringliche Frage 4 rista Sager (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) ringliche Fragen 5 und 6 ainer Arnold (SPD) lagiatsvorwürfe im Zusammenhang mit er Dissertation des Bundesministers der erteidigung ntwort arl-Theodor Freiherr zu Guttenberg, Bundesminister BMVg . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen ai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ürgen Trittin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Hans-Peter Bartels (SPD) . . . . . . . . . . . . olker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ainer Arnold (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . rista Sager (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . homas Oppermann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . r. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) . . . . . r. Barbara Hendricks (SPD) . . . . . . . . . . . . ritta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Fragen 59 und 60 erd Bollmann (SPD) rucksache 17/4638, 89. Sitzung) eitrahmen für den CCS-Gesetzgebungs- rozess; Kompetenzen und Zuständigkei- n der Bundesministerien ntwort ans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 61 te Vogt (SPD) rucksache 17/4638, 89. Sitzung) eurteilung der Vorgänge um das offenbar ckgeschlagene CCS-Speicherfeld in der anadische Provinz Saskatchewan ntwort ans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen te Vogt (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . olf Hempelmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . r. Matthias Miersch (SPD) . . . . . . . . . . . . . olfgang Börnsen (Bönstrup) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . liver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10361 D 10361 D 10362 C 10363 C 10363 D 10366 C 10366 D 10367 D 10368 D 10368 D 10369 D 10370 D 10371 A 10371 C 10371 C 10372 B 10372 C 10373 A 10373 B Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 92. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Februar 2011 III Dr. Hermann Ott (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dorothea Steiner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gerd Bollmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ingrid Nestle (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rolf Hempelmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 2 Dorothea Steiner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Hinweise auf potenzielle CO2-Endlager aus der Tabelle der Bundesanstalt für Geowis- senschaften und Rohstoffe mit Daten zu 408 Speicherstrukturen Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dorothea Steiner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktio- nen SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Die Stellungnahme des Bundesministers der Verteidigung Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg und mögliche Textübernahmen aus Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Deut- schen Bundestages sowie angebliche Text- übernahmefunde nach „GuttenPlag Wiki“ auf 270 Seiten der Dissertation des Bundes- ministers der Verteidigung . . . . . . . . . . . . . Thomas Oppermann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Stephan Thomae (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Dietmar Bartsch (DIE LINKE) . . . . . . . . Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg, Bundesminister BMVg . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hans-Peter Bartels (SPD) . . . . . . . . . . . . . Burkhardt Müller-Sönksen (FDP) . . . . . . . . . Krista Sager (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Andreas Schockenhoff (CDU/CSU) . . . . . Burkhard Lischka (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . A D P N A L A D B P r r A K A D M M V d b te d A K A D D S g k A E A D K U V s 10374 A 10374 C 10375 C 10376 A 10376 D 10377 C 10378 B 10378 C 10379 D 10379 D 10381 C 10383 A 10384 B 10385 A 10386 B 10387 C 10388 D 10390 A 10391 B 10392 C lexander Dobrindt (CDU/CSU) . . . . . . . . . r. Karl Lauterbach (SPD) . . . . . . . . . . . . . . hilipp Mißfelder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . ächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 1 iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . nlage 2 ringliche Frage 7 ritta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) ersonalpolitische Konsequenzen und echtliche Bewertung möglicher Urheber- echtsverletzungen ntwort arl-Theodor Freiherr zu Guttenberg, Bundesminister BMVg . . . . . . . . . . . . . . . nlage 3 ringliche Frage 9 und 10 ichael Hartmann (Wackernheim) (SPD) aßnahmen des Bundesministeriums der erteidigung nach dem Verzicht des Bun- esministers auf den Doktortitel im Hin- lick auf das Erscheinungsbild des Minis- riums nach innen und außen; Kosten für iese Maßnahmen ntwort arl-Theodor Freiherr zu Guttenberg, Bundesminister BMVg . . . . . . . . . . . . . . . nlage 4 ringliche Frage 11 r. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) icherstellung eines gleichberechtigten Zu- angs der Mitglieder der Bundespresse- onferenz zu Regierungsinformationen ntwort ckart von Klaeden, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 5 ringliche Frage 12 atrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) rheberrechtsverletzungen und unbefugte erwendung von urheberrechtlich ge- chützten Werken des Deutschen Bundes- 10393 C 10394 D 10396 B 10397 D 10399 A 10399 C 10399 D 10400 A IV Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 92. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Februar 2011 tages durch den Bundesminister der Ver- teidigung sowie etwaige personalpolitische Konsequenzen Antwort Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 6 Mündliche Frage 1 Garrelt Duin (SPD) Konsequenzen aus der Sektoruntersu- chung des Bundeskartellamts zur Gestal- tung der Benzinpreise Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 7 Mündliche Frage 3 Dorothea Steiner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Mögliche Gefahren einer CO2-Verpressung Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 8 Mündliche Frage 4 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Schlussfolgerungen aus der von Green- peace veröffentlichten CO2-Endlagerkarte Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 9 Mündliche Frage 5 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Behandlung des Zwischenberichts der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe zum Speicherkataster Deutsch- lands als Verschlusssache im Rahmen der Erarbeitung des CCS-Gesetzes Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A M I Z A H A M I S w m A H A M R T 2 A H A M T R A H A M H S z A H 10400 B 10400 C 10400 C 10400 C 10401 A nlage 10 ündliche Frage 6 ngrid Nestle (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) ukunft der CO2-Endlagerung ntwort ans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 11 ündliche Frage 7 ngrid Nestle (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) chätzungen der Bundesanstalt für Geo- issenschaften und Rohstoffe bezüglich aximal einzulagernder CO2-Mengen ntwort ans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 12 ündliche Frage 8 olf Hempelmann (SPD) atsächlicher Umfang des Waffenexports 009 ntwort ans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 13 ündliche Frage 9 om Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) üstungsexporte in arabische Länder ntwort ans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 14 ündliche Frage 10 ans-Joachim Hacker (SPD) tand der Erarbeitung der Tourismuskon- eption für die ländlichen Räume ntwort ans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10401 B 10401 C 10401 D 10402 A 10402 B Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 92. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Februar 2011 V Anlage 15 Mündliche Frage 11 Hans-Joachim Hacker (SPD) Sicherstellung der Breitbandversorgung als Grundlage für innovative Dienste im Tourismus vor allem im ländlichen Raum Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 16 Mündliche Frage 12 Elvira Drobinski-Weiß (SPD) Einführung eines einheitlichen Gütezei- chens für den Landtourismus Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 17 Mündliche Frage 13 Heinz Paula (SPD) Schaffung einer bundesweiten Vermark- tungsplattform für landtouristische Ange- bote Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 18 Mündliche Frage 14 Heinz Paula (SPD) Maßnahmen zur Stärkung des Landtouris- mus Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 19 Mündliche Frage 15 Klaus Barthel (SPD) Künftige Genehmigungspflicht aller Ent- gelte der Deutschen Post AG bei der Bun- desnetzagentur Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A M K N s v A H A M M B w A H A M M A k A H A M A V d d c A H A M A E d U v A H 10402 C 10403 A 10404 A 10403 B 10403 C nlage 20 ündliche Frage 16 laus Barthel (SPD) ovellierung des Telekommunikationsge- etzes für eine flächendeckende Breitband- ersorgung des ländlichen Raums ntwort ans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 21 ündliche Frage 17 anfred Nink (SPD) ewertung der Stagnation der Lohnent- icklung ntwort ans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 22 ündliche Frage 18 anfred Nink (SPD) npassungsverfahren zur Bewältigung ma- roökonomischer Ungleichgewichte ntwort ans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 23 ündliche Frage 21 nette Kramme (SPD) orgaben des Aktionsplans zur Umsetzung er UN-Behindertenrechtskonvention für ie Bundesagentur für Arbeit und die Job- enter ntwort ans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 24 ündliche Frage 22 nette Kramme (SPD) rstellung eines eigenen Aktionsplans urch die Bundesagentur für Arbeit zur msetzung der UN-Behindertenrechtskon- ention ntwort ans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10403 D 10404 A 10404 B 10404 C 10404 C VI Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 92. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Februar 2011 Anlage 25 Mündliche Frage 23 Caren Marks (SPD) Zeitplan für die Erarbeitung von Vorschlä- gen für einen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 26 Mündliche Frage 24 Caren Marks (SPD) Behandlung des Aktionsplans zur Umset- zung der UN-Behindertenrechtskonvention im Bundeskabinett Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 27 Mündliche Frage 27 Christel Humme (SPD) Arbeitsaufträge des eingesetzten Inklu- sionsbeirats beim Beauftragten der Bun- desregierung für die Belange behinderter Menschen Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 28 Mündliche Frage 28 Christel Humme (SPD) Verbindlicher Zeitplan zu den Empfehlun- gen aus dem Aktionsplan zur UN-Behin- dertenrechtskonvention Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 29 Mündliche Fragen 33 und 34 Swen Schulz (Spandau) (SPD) Einbeziehung von Bundesministerien und Krankenkassen in den Aktionsplan zur UN-Behindertenrechtskonvention Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A M D U r F A H A M D B a U A H A M J E B r n m A H A M W B b A H A M W A n b A H 10404 D 10405 A 10405 A 10405 B 10405 C nlage 30 ündliche Frage 35 r. Ilja Seifert (DIE LINKE) msetzung der Forderungen zur Verhinde- ung von Gewalt gegen Mädchen und rauen mit Behinderungen ntwort ans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 31 ündliche Frage 36 r. Ilja Seifert (DIE LINKE) eteiligung von Frauen mit Behinderungen n Gesetzesvorhaben seit Inkrafttreten der N-Behindertenrechtskonvention ntwort ans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 32 ündliche Fragen 45 und 46 utta Krellmann (DIE LINKE) inkommensverluste von 50 Prozent bei eschäftigten in der Leiharbeit gegenüber egulären Vollzeitbeschäftigten und Maß- ahmen zur Herstellung einer Einkom- ensgerechtigkeit ntwort ans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 33 ündliche Frage 47 erner Dreibus (DIE LINKE) ildung eines tariffähigen Arbeitgeberver- andes in der Callcenterbranche ntwort ans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 34 ündliche Frage 48 erner Dreibus (DIE LINKE) uswirkungen der vollständigen Arbeit- ehmerfreizügigkeit auf die Callcenter- ranche ntwort ans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10405 D 10406 B 10406 C 10406 D 10407 A Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 92. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Februar 2011 VII Anlage 35 Mündliche Fragen 49 und 50 Sabine Zimmermann (DIE LINKE) Ergebnisse der Arbeit des Hauptausschus- ses für Mindestarbeitsbedingungen zum Mindestlohnantrag für die Callcenterbran- che; Entwicklung der Niedriglohnbeschäf- tigten seit 2009 und Problem der Auf- stocker Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 36 Mündliche Frage 51 Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Novellierung der Regelungen bei der Hof- abgabeklausel in der Alterssicherung der Landwirte Antwort Peter Bleser, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 37 Mündliche Frage 52 Elvira Drobinski-Weiß (SPD) Vorschläge der EU-Kommission und der Bundesministerin Ilse Aigner zur rechts- sicheren Lösung für die Schaffung gentech- nikfreier Zonen Antwort Peter Bleser, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 38 Mündliche Frage 53 Dr. Wilhelm Priesmeier (SPD) Gesetzliche Sicherstellung der Beprobung aller Futterfettchargen bis zu 200 Tonnen und der zeitnahen Veröffentlichung der Er- gebnisse Antwort Peter Bleser, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 39 Mündliche Frage 54 Dr. Wilhelm Priesmeier (SPD) Sicherstellung einer jährlichen Kontrolle aller Lebensmittelhersteller und der Veröf- fe N te A P A M U K a o ti A P A M S A A G e A K A M H E A A C A M G V n in te A A 10407 B 10408 A 10408 B 10408 C ntlichung der Ergebnisse im Rahmen der ovelle des Lebensmittel- und Futtermit- lgesetzbuches ntwort eter Bleser, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 40 ündliche Fragen 55 und 56 ndine Kurth (Quedlinburg) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) onkrete Regelungsinhalte des Tierschutz- ktionsplans; Einführung einer Negativ- der Positivliste für die Haltung von Wild- eren in Zirkussen ntwort eter Bleser, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 41 ündliche Fragen 58 und 59 ylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) nhaltspunkte für Zweifel bezüglich der utorschaft an der von Bundesminister zu uttenberg eingereichten Dissertation und twaige Konsequenzen ntwort arl-Theodor Freiherr zu Guttenberg, Bundesminister BMVg . . . . . . . . . . . . . . . nlage 42 ündliche Frage 60 ans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) insatz von Bundeswehr-Scharfschützen in fghanistan seit 2002 ntwort hristian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 43 ündliche Frage 61 arrelt Duin (SPD) orgesehene Novellierung der Spielverord- ung beim gewerblichen Automatenspiel, sbesondere Verbot in Kneipen, Geschäf- n und Flughäfen ntwort nnette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10409 B 10409 C 10410 B 10410 C 10411 A VIII Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 92. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Februar 2011 Anlage 44 Mündliche Frage 62 Dr. Marlies Volkmer (SPD) Unterschiedliche Sicherheitsstandards auf dem Schienennetz in Ost und West Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 45 Mündliche Frage 63 Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Novellierung des Personenbeförderungs- gesetzes Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 46 Mündliche Frage 64 Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Auswirkungen der Änderungen des Fünf- ten Gesetzes zur Änderung des Fernstra- ßenausbaugesetzes auf Vorhaben im Vor- dringlichen Bedarf mit besonderem naturschutzfachlichen Planungsauftrag und juristische Konsequenzen für gericht- liche Auseinandersetzungen Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 47 Mündliche Fragen 67 und 68 Uwe Beckmeyer (SPD) Stand der Vorbereitung für den Feldver- such „Lang-Lkw“ Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 48 Mündliche Frage 69 Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Kreisverkehre auf Bundesstraßen Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A M B B r r g d A K A M H S 2 la A K A M H S n A K A M K K s A D A M K V z d A D 10411 B 10411 D 10412 A 10412 C 10413 A nlage 49 ündliche Fragen 70 und 71 ärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) erücksichtigung der Laufzeitverlänge- ung für Atomkraftwerke im Zwischenbe- icht „Leitstudie 2010“; Rahmenbedingun- en im Unterschied zum Energiekonzept er Bundesregierung ntwort atherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 50 ündliche Frage 72 ans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) chätzungen der EEG-Differenzkosten für 011 und 2012 im Rahmen der EEG-Um- ge ntwort atherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 51 ündliche Frage 73 ans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) tudien zu den wirtschaftlichen Folgen ei- es nuklearen Ereignisses ntwort atherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 52 ündliche Frage 74 ai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) riterien für die Förderung von Hoch- chulen durch den Bund ntwort r. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 53 ündliche Frage 76 rista Sager (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) erbesserungsbedarf bei den Regularien ur Einhaltung wissenschaftlicher Stan- ards in Promotionsverfahren ntwort r. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10413 C 10413 D 10414 A 10414 B 10414 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 92. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Februar 2011 IX Anlage 54 Mündliche Frage 77 Klaus Hagemann (SPD) Mindeststandards für gutes wissenschaft- liches Arbeiten; Initiativen des BMBF zum Plagiatschutz und zur Umsetzung der IP- Charta der EU Antwort Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 55 Mündliche Frage 78 Klaus Hagemann (SPD) Änderungsbedarf bei den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung im Hinblick auf die angekündigte Overheadfinanzierung für Forschungsprojekte an Hochschulen und die Programmkostenpauschalen aus dem Hochschulpaket 2020; Inanspruchnahme der Programmkostenpauschalen im Ja- nuar 2011 Antwort Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 56 Mündliche Frage 79 Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einrichtung einer Jugend- und Begeg- nungsstätte zur Aufarbeitung der SED- Diktatur und Schaffung eines koordinie- renden Zeitzeugenbüros Antwort Bernd Neumann, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 57 Mündliche Frage 80 Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einsetzung einer Expertenkommission zur Überprüfung der Aufgaben des Bundesbe- auftragten für die Unterlagen der Staats- sicherheit der ehemaligen DDR Antwort Bernd Neumann, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A M H U m m s I A E A M T H L A C A M D E d N A g A C A M V V z k A D A M D E fü 10414 D 10415 A 10415 C 10415 D nlage 58 ündliche Frage 81 ans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) mgang des BND mit Aussagen des Infor- anten „Curveball“ über die Existenz von obilen Biowaffenlaboren im Irak im Zu- ammenhang mit der US-Invasion in den rak im Jahr 2003 ntwort ckart von Klaeden, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 59 ündliche Frage 82 om Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) umanitäre Hilfe für die Flüchtlinge auf ampedusa ntwort ornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 60 ündliche Fragen 83 und 84 r. Rolf Mützenich (SPD) rhöhung der Mittelansätze für die Arbeit er politischen Stiftungen in Ländern des ahen Ostens und in Nordafrika sowie im uswärtigen Amt für die betroffene Re- ion ntwort ornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 61 ündliche Frage 85 olker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) erpflichtung des Bundes der Vertriebenen ur Unterzeichnung einer Extremismus- lausel für die staatliche Förderung ntwort r. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 62 ündliche Fragen 86 und 87 r. h. c. Gernot Erler (SPD) inführung eines nationalen Gedenktages r die Opfer von Vertreibung; Bewertung 10416 A 10416 B 10416 D 10417 C X Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 92. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Februar 2011 der Erklärung von 70 namhaften Histori- kern zum Beschluss des Bundestages „60 Jahre Charta der deutschen Heimat- vertriebenen – Aussöhnung vollenden“ Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 63 Mündliche Fragen 88 und 89 Dr. Thomas Gambke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Modelle zur Neuordnung der Verlustrech- nung; Vorschlag zur Mindestbesteuerung und zum Gewinnabführungsvertrag bei Konzernen Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 65 Mündliche Fragen 92 und 93 Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Novellie- rung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 66 Mündliche Frage 94 Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) Festsetzung von Einkommensteuervo- rauszahlungen bei Steuerklassenkombina- tion III/V Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10418 A 10418 B 10419 A 10419 C Anlage 64 Mündliche Fragen 90 und 91 Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ursachen für den Rückgang des Kapitaler- tragsteueraufkommens; Anteil des Perso- nenkreises mit Kapitaleinkünften ober- halb des Sparerpauschbetrags an allen Steuerpflichtigen Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A M D A n e A H 10418 C nlage 67 ündliche Frage 95 r. Barbara Höll (DIE LINKE) nforderungen an die elektronische Rech- ungsstellung nach dem Gesetzentwurf für in Steuervereinfachungsgesetz 2011 ntwort artmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10420 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 92. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Februar 2011 10349 (A) ) )(B) 92. Sitz Berlin, Mittwoch, den Beginn: 13.0
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    Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 92. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Februar 2011 10399 (A) ) )(B) für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung der OSZE den können. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten * A d a (B D B ta z re n c d U ic h g V fe v A d a (W F Z M s d M E n Z te d Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Bergner, Christoph CDU/CSU 23.02.2011 Binder, Karin DIE LINKE 23.02.2011 Daub, Helga FDP 23.02.2011 Friedhoff, Paul K. FDP 23.02.2011 Dr. Gerhardt, Wolfgang FDP 23.02.2011 Golombeck, Heinz FDP 23.02.2011 Hänsel, Heike DIE LINKE 23.02.2011 Dr. Höll, Barbara DIE LINKE 23.02.2011 Humme, Christel SPD 23.02.2011 Klöckner, Julia CDU/CSU 23.02.2011 Kolbe, Manfred CDU/CSU 23.02.2011 Dr. Luther, Michael CDU/CSU 23.02.2011 Dr. de Maizière, Thomas CDU/CSU 23.02.2011 Özoğuz, Aydan SPD 23.02.2011 Dr. Röttgen, Norbert CDU/CSU 23.02.2011 Schlecht, Michael DIE LINKE 23.02.2011 Schmidt (Bochum), Frithjof BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 23.02.2011 Scholz, Olaf SPD 23.02.2011 Steinbrück, Peer SPD 23.02.2011 Steinke, Kersten DIE LINKE 23.02.2011 Dr. Westerwelle, Guido FDP 23.02.2011 Zapf, Uta SPD 23.02.2011* (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht nlage 2 Antwort es Bundesministers Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg uf die Frage der Abgeordneten Britta Haßelmann ÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/4834, ringliche Frage 7): Was erklärt der Bundesminister der Verteidigung auf die aktuellen Vorwürfe (www.faz.net) von „GuttenPlag Wiki“ über seine Dissertation im Hinblick auf potenzielle von ver- schiedener Seite ins Gespräch gebrachte personalpolitische Konsequenzen in dieser Woche, und wie sind mögliche Urhe- berrechtsverletzungen rechtlich zu bewerten? Ich verweise auf meine Erklärung an die Universität ayreuth: „In den letzten Tagen habe ich meine Disser- tion nochmals selbst gründlich geprüft. Dabei kam ich u dem Ergebnis, dass mir bei der Erarbeitung gravie- nde handwerkliche Fehler unterlaufen sind, die ord- ungsgemäßem wissenschaftlichen Arbeiten widerspre- hen. Die Arbeit besitzt nach meiner Überzeugung ennoch ihren eigenen wissenschaftlichen Wert. Eine rsache für mein Fehlverhalten ist darin zu sehen, dass h über einen zu langen Zeitraum, über sieben Jahre inweg, mit zahlreichen Unterbrechungen an der Arbeit eschrieben und offensichtlich den Überblick über die erwendung von Quellen teilweise verloren habe. Aber sthalten will ich doch, dass ich zu keinem Zeitpunkt orsätzlich oder absichtlich getäuscht habe.“ nlage 3 Antwort es Bundesministers Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg uf die Fragen des Abgeordneten Michael Hartmann ackernheim) (SPD) (Drucksache 17/4812, Dringliche ragen 9 und 10): Welche konkreten Maßnahmen hat das Bundesverteidi- gungsministerium ergriffen, um dem derzeitigen Verzicht des Bundesministers der Verteidigung auf seinen Doktortitel im Erscheinungsbild des Ministeriums nach innen und außen Rechnung zu tragen? Wie hoch sind die damit verbundenen Kosten, und werden sie vom Bundesminister der Verteidigung erstattet? u Frage 9: Es wurden der Briefkopf und die Visitenkarten des inisters entsprechend abgeändert. Außerdem wurden ofort Maßnahmen ergriffen, den Titel als Bestandteil es Namens des Ministers auf der Internetseite des inisteriums zu entfernen. Da es sich um mannigfaltige inträge handelt, sind die angesprochenen Maßnahmen och nicht abgeschlossen. u Frage 10: Die Kosten für die Maßnahmen wurden nicht ermit- lt. Es handelt sich überwiegend um elektronische Pro- ukte, die ohne finanziellen Aufwand abgeändert wer- 10400 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 92. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Februar 2011 (A) ) )(B) Anlage 4 Antwort des Staatsministers Eckart von Klaeden auf die Frage der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) (Drucksache 17/4834, Dringliche Frage 11): Wie beurteilt die Bundesregierung die Brüskierung der Mitglieder der Bundespressekonferenz am 18. Februar 2011 durch den Bundesminister der Verteidigung, und was wird die Bundesregierung tun, um künftig den gleichberechtigten Zu- gang insbesondere der Vertreter der Bundespressekonferenz zu wichtigen Regierungsinformationen zu sichern? Die Bundesregierung ist darauf bedacht, einen gleich- berechtigten Zugang aller Journalistinnen und Journa- listen zu Regierungsinformationen zu gewährleisten. Je- weils montags, mittwochs und freitags sind der Regierungssprecher sowie die Sprecherinnen und Spre- cher der Ministerien bei der Bundespressekonferenz zu Gast, um auf alle Fragen zum politischen Geschehen zu antworten. Hierdurch trägt die Bundesregierung in guter Tradition gemeinsam mit der Bundespressekonferenz dafür Sorge, dass alle Journalistinnen und Journalisten umfassend und zeitnah über das Regierungshandeln in- formiert werden. Bundesminister zu Guttenberg hat seine Gründe für die Terminierung seines Statements in diesem speziellen Fall in seinem Antwortbrief an die Bundespressekonfe- renz dargelegt. Der Bundesverteidigungsminister hat um Entschuldigung gebeten und betont, dass er künftig selbstverständlich versuchen werde, Presseunterrichtun- gen, die zeitgleich mit der Regierungspressekonferenz stattfinden, zu vermeiden. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage der Abgeordneten Katrin Göring-Eckhardt (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/4834, Dringli- che Frage 12): Wie beurteilt die Bundesregierung Verletzungen des Urhe- berrechtes bei Mitgliedern der Bundesregierung vor dem Hin- tergrund der unbefugten Verwendung von urheberrechtlich geschützten Werken des Deutschen Bundestages durch den Bundesminister der Verteidigung in seiner Dissertation, und wie bewertet sie Mutmaßungen aus führenden Koalitionskrei- sen, „dass Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg die 2006 eingereichte Doktorarbeit trotz gegenteiliger Beteue- rungen ‚nicht selbst geschrieben hat‘“ (KStA 18. Februar 2011, 19.25) und daher gar kein Plagiat erstellt hat, sondern es nur abgegeben hat, im Hinblick auf potienzielle von verschie- dener Seite ins Gespräch gebrachte personalpolitische Konse- quenzen in dieser Woche? Der angesprochene Vorgang wird zurzeit von der Uni- versität Bayreuth geprüft. Zu Mutmaßungen äußert sich die Bundesregierung nicht. Soweit mit der Frage speziell die Verwendung von Ausarbeitungen des Wissenschaft- lichen Dienstes des Deutschen Bundestages angespro- chen wird, obliegt die Bewertung dem Deutschen Bun- destag selbst. Dementsprechend wird sich der Ältestenrat des Deutschen Bundestages in seiner morgi- gen Sitzung mit der Thematik befassen. A d F c to E D K a A d F D c D c d im F g m g m w E fo s A d F N (C (D nlage 6 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die rage des Abgeordneten Garrelt Duin (SPD) (Drucksa- he 17/4812, Frage 1): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung aus der so- genannten Sektoruntersuchung des Bundeskartellamtes zur Gestaltung der Benzinpreise, die nach Aussagen des Bundes- ministers für Wirtschaft und Technologie, Rainer Brüderle, Ende Januar 2011 vorliegen sollte, und welche Schlussfolge- rungen bzw. Konsequenzen zieht die Bundesregierung da- raus? Das Bundeskartellamt wird die Ergebnisse der Sek- runtersuchung Kraftstoffe nun voraussichtlich erst nde Mai 2011 vorstellen, da das Amt noch zusätzliche aten auswerten muss. Welche Schlussfolgerungen bzw. onsequenzen aus den Ergebnissen der Untersuchung bzuleiten sind, bleibt daher abzuwarten. nlage 7 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die rage der Abgeordneten Dorothea Steiner (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 17/4812, Frage 3): Wie bewertet die Bundesregierung die Daten der BGR, wonach sich große CO2-Speicherpotenziale in der Nordsee befinden, und welche möglichen Gefahren bei einer CO2-Ver- pressung würden nach Meinung der Bundesregierung daraus erwachsen? Nach der aktuellen BGR-Abschätzung der CO2-Spei- herkapazitäten in den bisher bewerteten Regionen eutschlands befindet sich ein knappes Drittel der Spei- herkapazitäten im tiefen geologischen Untergrund der eutschen Nordsee. Die Speicher- und Barrieregesteine Bereich der deutschen Nordsee sind mit denen im estlandbereich vergleichbar. Die verfügbare Daten- rundlage erlaubt derzeit allerdings nur eine rein volu- etrische Abschätzung des Speicherpotenzials. Aussa- en zur Eignung von Einzelstandorten sind daher nicht öglich. Ein möglicher Kohlendioxidspeicher, der in den An- endungsbereich der CCS-Richtlinie, Richtlinie 2009/31/ G, fällt, müsste die hohen Umwelt- und Sicherheitsan- rderungen dieser Richtlinie und die des deutschen Um- etzungsgesetzes erfüllen. nlage 8 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die rage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜND- IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/4812, Frage 4): Zieht die Bundesregierung Schlussfolgerungen aus den Ergebnissen der CO2-Endlagerkarte, welche Greenpeace am 13. Februar 2011 veröffentlichte auf der Grundlage von Daten der BGR, und, falls nein, mit welchem Inhalt veröffentlicht die Bundesregierung wann eine Endbewertung für einzelne Standorte mit einer Karte? Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 92. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Februar 2011 10401 (A) ) )(B) Die Greenpeace-Karte mit potenziellen Standorten für die CO2-Speicherung in Deutschland bezieht sich auf eine Datengrundlage aus bereits vorhandenen geolo- gischen Daten, die von der BGR für eine geowissen- schaftliche Abschätzung des Gesamtspeicherpotenzials herangezogen worden ist. Hierbei handelt es sich um Grundlagenforschung zu möglichen Speicherpotenzia- len. Dabei sind einige Regionen noch gar nicht geowis- senschaftlich bewertet und viele für die geologische Speicherung notwendigen Parameter noch nicht berück- sichtigt oder untersucht worden. Die bisherigen Befunde haben somit einen vorläufigen Charakter. Eine Eignung der in der Greenpeace-Karte benannten Gesteinsschichten für die Speicherung müsste durch Er- kundungsuntersuchungen jeweils gesondert nachgewie- sen werden, bevor eine Ausweisung einzelner geeigneter Standorte fachlich gerechtfertigt wäre. Erkundung und Ausweisung von Standorten sind von der Bundesregie- rung nicht geplant. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/4812, Frage 5): Liegt der Bundesregierung der Zwischenbericht zum Spei- cher-Kataster Deutschlands mit dem Titel „Informations- system Speichergesteine für den Standort Deutschland“ (For- schungsprogramm FKZ 0327765/BGR, Archiv-Nr.: 0129435) vor, und warum wird der Bericht von der BGR zur Ver- schlusssache erklärt, wenn die Bundesregierung bei der Erar- beitung des CCS-Gesetzes immer wieder von höchstmögli- cher Transparenz spricht und die Daten des Zwischenberichts bereits einzelnen Unternehmen – nicht aber den betroffenen Bürgern – vorliegen? Der Zwischenbericht zum Projekt „Speicher-Kataster Deutschland“ liegt der Bundesregierung vor. Der Zwi- schenbericht war und ist keine Verschlusssache. Jeder Bürger kann mit Antrag nach Umweltinformationsgesetz, wie bereits erfolgt, Einsicht in diesen Zwischenbericht nehmen. Die Endergebnisse des Forschungsprojekts wer- den der Öffentlichkeit noch in diesem Jahr vorgestellt. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Frage der Abgeordneten Ingrid Nestle (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/4812, Frage 6): Geht die Bundesregierung von weiteren potenziellen CO2- Endlagerstätten aus, nachdem laut Süddeutscher Zeitung vom 15. Februar 2011 im Norddeutschen Becken nur 77 Prozent, im bayerischen Molassebecken nur 44 Prozent und andere Re- gionen wie Franken, das Saar-Nahe-Becken als auch laut BGR das gesamte Bundesland Schleswig-Holstein gar nicht untersucht wurden? Die 2010 von der BGR veröffentlichen Abschätzun- gen zum Speicherpotenzial basieren auf bereits vorhan- denen geologischen Daten der bisher geowissenschaft- lich bewerteten Bereiche des tieferen geologischen U e G le s S s A d F D k in s d S te e lä z S te K ti v D n b S A d F (D E s g m v (C (D ntergrundes. Die bisherigen Befunde haben allerdings inen vorläufigen Charakter. Hierbei handelt es sich um rundlagenforschung zu möglichen Speicherpotenzia- n. Dabei sind einige Regionen noch gar nicht geowis- enschaftlich bewertet und viele für die geologische peicherung notwendigen Parameter noch nicht berück- ichtigt oder untersucht worden. nlage 11 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die rage der Abgeordneten Ingrid Nestle (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 17/4812, Frage 7): Wie bewertet die Bundesregierung die neuen BGR-Schät- zungen, die davon ausgehen, dass nur noch 13 Milliarden Tonnen CO2 eingelagert werden könnten, nachdem 2003 noch von 23 bis 43 Milliarden Tonnen und 2005 von 12 bis 28 Mil- liarden Tonnen ausgegangen wurde, und welche Konsequen- zen zieht deshalb die Bundesregierung? Bei der 2010 veröffentlichten Abschätzung der BGR onnten noch nicht alle Regionen mit Speicherpotenzial Deutschland betrachtet werden. Zudem konnten nur olche Regionen mit Modellberechnungen bewertet wer- en, in denen bereits geologische Daten verfügbar sind. owohl innerhalb als auch außerhalb der bisher bewerte- n Regionen wird deshalb weiteres Speicherpotenzial rwartet. Damit haben die bisherigen Befunde einen vor- ufigen Charakter. Ein wesentlicher Faktor, welcher die Speicherkapa- itäten des Untergrundes bestimmt, ist die sogenannte peichereffizienz. Hierzu gibt es in der Wissenschaft un- rschiedliche Annahmen, welche zu stark variierenden apazitätsabschätzungen führen. Verschiedene interna- onale Forschungsprojekte entwickeln derzeit Modell- erfahren für eine international vergleichbare Abschätzung. ie Eignung der Gesteinsschichten in den ausgewiese- en Untergrundstrukturen und die konkrete Kapazitäts- erechnung sind allerdings grundsätzlich für jeden tandort gesondert nachzuweisen. nlage 12 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die rage des Abgeordneten Rolf Hempelmann (SPD) rucksache 17/4812, Frage 8): Wie viele der zum Export genehmigten Waffen wurden im Berichtszeitraum tatsächlich exportiert vor dem Hintergrund, dass im Rüstungsexportbericht 2009 die Bundesregierung le- diglich die Anzahl der genehmigten Waffenexporte angibt, nicht aber die Exporte benennt, die tatsächlich stattgefunden haben? Die Bundesregierung verfügt grundsätzlich nicht über rkenntnisse zu den tatsächlich ausgeführten Gütern, ondern lediglich über die für den Export von ausfuhr- enehmigungspflichtigen Gütern erteilten Ausfuhrgeneh- igungen. Für Kriegswaffen erhält die Bundesregierung om Statistischen Bundesamt Meldungen über die tat- 10402 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 92. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Februar 2011 (A) ) )(B) sächlichen Ausfuhren und berichtet darüber in ihrem Rüstungsexportbericht. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Frage des Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/4812, Frage 9): Erwägt die Bundesregierung angesichts der Protestwelle in arabischen Ländern, das Kriterium 2 des Gemeinsamen Standpunkts 2008/944/GASP des Europäischen Rates vom 8. Dezember 2008, wonach ein Export von Militärgütern oder Militärtechnologie zu verweigern ist, wenn das Risiko be- steht, dass die Exportgüter zur „internen Repression benutzt werden könnten“ oder in den Empfängerländern „schwerwie- gende Menschenrechtsverletzungen festgestellt wurden“, häu- figer und umfassender für Kriegswaffen und sonstige Rüs- tungsgüter anzuwenden, oder wird die Bundesregierung an der Abwägungspraxis festhalten, den Export von Rüstungs- gütern auch in solche Länder zu erlauben, deren Menschen- rechtslage im Menschenrechtsbericht der Bundesregierung als problematisch geschildert wird und in denen systematisch dis- kriminiert und gefoltert wird? Der Menschenrechtsbericht der Bundesregierung in- formiert in allgemeiner Form über die Menschenrechts- lage in rund 70 Staaten und beschreibt Maßnahmen der deutschen und europäischen Menschenrechtspolitik. Dort ist detailliert geschildert, dass sich die Bundesre- gierung aktiv für die Einhaltung der Menschenrechte einsetzt. Über Rüstungsexporte entscheidet die Bundesregie- rung jeweils im Einzelfall und im Lichte der aktuellen Situation. Grundlage dafür sind die „Politischen Grund- sätze der Bundesregierung für den Export von Kriegs- waffen und sonstigen Rüstungsgütern“ aus dem Jahr 2000 und der „Gemeinsame Standpunkt 2008/944/ GASP des Rates der Europäischen Union vom 8. De- zember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Mili- tärgütern“. Der Beachtung der Menschenrechte im Bestimmungs- land wird bei den Entscheidungen über Rüstungsexporte besonderes Gewicht beigemessen. Genehmigungen wer- den grundsätzlich nicht erteilt, wenn hinreichender Ver- dacht besteht, dass die auszuführenden Güter zur inter- nen Repression missbraucht werden. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Frage des Abgeordneten Hans-Joachim Hacker (SPD) (Drucksache 17/4812, Frage 10): Wie ist der Stand der Erarbeitung der Tourismuskonzep- tion der Bundesregierung für die ländlichen Räume, und wel- che Sachverständigen wurden bzw. werden an diesem Umset- zungsprozess beteiligt? E R d ti d W g H d u p A d A d F (D re b m g g c p c s A tu ru m s w S g z in h is E n b h b (C (D Wegen der breit verteilten Zuständigkeiten erfolgt die rarbeitung der Tourismuskonzeption für die ländlichen äume im engen Zusammenwirken der beteiligten Bun- esressorts mit den Bundesländern, den Landesmarke- ngorganisationen, den kommunalen Spitzenverbänden, en touristischen Fachverbänden sowie Vertretern der issenschaft. In mehreren Gesprächsrunden wurden das emeinsame Vorgehen abgestimmt und die wesentlichen andlungsfelder bestimmt. Es bestand Einvernehmen, ass die bereits vorhandenen umfangreichen Kenntnisse nd guten Beispiele einfließen und der gesamte Prozess raxisnah gestaltet werden soll. Im Zuge der weiteren usgestaltung werden bei Bedarf weitere Sachverstän- ige hinzugezogen. nlage 15 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die rage des Abgeordneten Hans-Joachim Hacker (SPD) rucksache 17/4812, Frage 11): Welche kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen unter- nimmt die Bundesregierung, um die Breitbandversorgung als Grundlage für neue, innovative Dienste im Tourismus, vor al- lem im ländlichen Raum, sicherzustellen bzw. die Lücken in der Breitbandversorgung zu schließen? Die Maßnahmen der Breitbandstrategie der Bundes- gierung tragen zur Stärkung aller Wirtschaftsbereiche ei. Spezifische Maßnahmen zur Stärkung der Touris- uswirtschaft sind nicht Bestandteil der Breitbandstrate- ie der Bundesregierung. Es ist jedoch zu erwarten, dass erade die Tourismuswirtschaft von einer flächende- kenden und leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur rofitieren wird. Entscheidend ist, dass möglichst rasch flächende- kend ausreichende Breitbanddienste zur Verfügung tehen und parallel zur Schließung weißer Flecken der usbau flächendeckender fester und mobiler Hochleis- ngsnetze vorangetrieben wird. Zur Erreichung dieser Ziele setzt die Bundesregie- ng auf einen Technologie- und Anbietermix. Zugleich üssen Wirtschaft, Bund, Länder und Kommunen ent- prechende Beiträge leisten. Wichtigster Treiber der Ent- icklung ist und bleibt der Wettbewerb. Groß angelegte ubventionen konterkarieren Wettbewerbsentwicklun- en ebenso wie die Nutzung von Synergien und führen u Mitnahmeeffekten. Zur Beschleunigung des Ausbaus setzen wir auf die frastrukturübergreifende Nutzung von Synergien und ieraus resultierende massive Kosteneinsparungen. Hier t insbesondere der öffentliche Bereich gefordert, seine inrichtungen, wo immer möglich und sinnvoll, zu ver- ünftigen Konditionen in den Breitbandausbau einzu- ringen. Die Netze in Deutschland sind insgesamt bereits eute sehr leistungsfähig. Die Mobilfunk- und TV-Ka- elnetze bieten ein gutes Entwicklungspotenzial. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 92. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Februar 2011 10403 (A) ) )(B) Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Frage der Abgeordneten Elvira Drobinski-Weiß (SPD) (Drucksache 17/4812, Frage 12): Warum hält es die Bundesregierung angesichts der vielfäl- tigen Klassifizierungsmöglichkeiten der Beherbergungsbetriebe im Landtourismus durch einzelne Verbände nicht für erforder- lich, ein neues einheitliches Gütezeichen für den Landtouris- mus einzuführen? Gütezeichen im Tourismus sind freiwillige Initiativen der Wirtschaft und folgen keinen staatlichen Vorgaben. Die heute allgemein anerkannten Sterne-Klassifizie- rungen im Beherbergungsgewerbe sind Ergebnis lang- jähriger Bemühungen der einschlägigen Verbände. Eine wünschenswerte Vereinheitlichung der verschiedenen Qualitätssiegel zur Kennzeichnung von Angeboten im Landtourismus können nur die herausgebenden Ver- bände selbst organisieren. Die Bundesregierung kann diesen Prozess gemeinsam mit den Ländern anregen und begleiten. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Frage des Abgeordneten Heinz Paula (SPD) (Drucksa- che 17/4812, Frage 13): Unterstützt die Bundesregierung die Schaffung einer bun- desweiten Vermarktungsplattform für landtouristische Ange- bote, und wie soll diese Unterstützung konkret aussehen? Die in der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e. V. zusammengeschlossenen Landesverbände haben ein ge- meinsames bundesweites Informations- und Buchungs- portal geschaffen. Das Bundesministerium für Ernäh- rung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, BMELV, unterstützt die Idee, bisherige regionale Insellösungen im Datenbank- und Internetbereich in einer Plattform aufgehen zu lassen und hat das Projekt einmalig mit BMELV-Mitteln gefördert. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Frage des Abgeordneten Heinz Paula (SPD) (Drucksa- che 17/4812, Frage 14): Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregie- rung, um den Landtourismus als eine der wesentlichen Säulen der Wirtschaftskraft für ländliche Regionen zu stärken? Neben dem generellen Förderinstrumentarium insbe- sondere im Rahmen der Gemeinschaftsaufgaben Verbes- serung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes sowie Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur, an dem der Landtourismus unmittelbar partizipiert, führt die Bundesregierung bereits zahlreiche Maßnahmen durch, die dem Landtourismus direkt oder indirekt zugutekom- men. to w w d u w m T z h u M s a Im lä w ri A d F s g n w a tu g A d F s ru (C (D Dazu gehören derzeit Projekte im Bereich Fahrrad- urismus, zum Urlaubs- und Freizeitmarkt Wandern so- ie im Gesundheitstourismus. Zur Gewinnung von Erkenntnissen über neue Ent- icklungen im Verbraucherverhalten wird auf der Basis er Reiseanalyse der Forschungsgemeinschaft Urlaub nd Reisen e. V. außerdem alle zwei Jahre eine bundes- eite Studie zum Reiseverhalten im ländlichen Touris- us in Auftrag gegeben. Ferner wird in einem Forschungsvorhaben zum hema Überprüfung der Nachhaltigkeit von Projekten ur ländlichen Entwicklung am Beispiel des Modellvor- abens „Einkommenssicherung durch Dorftourismus“ ntersucht, welche Faktoren bei der Durchführung von aßnahmen zum ländlichen Tourismus entscheidend ind, um den Fortbestand der begonnenen Maßnahmen uch nach Abschluss der Förderphase sicherzustellen. Zuge der Erarbeitung des Tourismuskonzepts für ndliche Räume wird geprüft, ob und gegebenenfalls elche weiteren Maßnahmen zur Stärkung des Landtou- smus erforderlich sind. nlage 19 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die rage des Abgeordneten Klaus Barthel (SPD) (Druck- ache 17/4812, Frage 15): Teilt die Bundesregierung die von der Bundesnetzagentur vertretene Auffassung (vergleiche den Spiegel 4/2011, Seite 58), wonach die Deutsche Post AG in Zukunft sämtliche Entgelte einschließlich der Preise von Teilleistungen für Wettbewerber, wie etwa für die Sortierung oder den Transport von Briefen, der Bundesnetzagentur vorab zur Genehmigung vorlegen soll, und bis wann soll das Postgesetz entsprechend novelliert wer- den? Die zukünftige Ausgestaltung der postrechtlichen Re- ulierungsinstrumente wird derzeit erarbeitet und bedarf och der Abstimmung zwischen den Ressorts. Hierbei ird auch diskutiert, ob und inwieweit eine Stärkung der ufsichtsrechtlichen Möglichkeiten der Bundesnetzagen- r angezeigt ist. Der Entwurf für ein novelliertes Post- esetz soll im Laufe dieses Jahres vorgelegt werden. nlage 20 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die rage des Abgeordneten Klaus Barthel (SPD) (Druck- ache 17/4812, Frage 16): Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Bundes- ministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucher- schutz, Ilse Aigner, dass zur Sicherstellung einer flächende- ckenden und schnellen Breitbandversorgung des ländlichen Raums entsprechende Verpflichtungen im Telekommunika- tionsgesetz, TKG, vorzusehen sind, und in welcher Form soll dies bei der TKG-Novelle umgesetzt werden? Der Abstimmungsprozess innerhalb der Bundesregie- ng ist noch nicht abgeschlossen. 10404 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 92. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Februar 2011 (A) ) )(B) Es ist weiterhin beabsichtigt, dem Bundeskabinett im Laufe des Monats März 2011 den Entwurf des Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelun- gen zur Beschlussfassung vorzulegen. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Frage des Abgeordneten Manfred Nink (SPD) (Druck- sache 17/4812, Frage 17): Wie bewertet die Bundesregierung die Stagnation der Lohnentwicklung in der Bundesrepublik Deutschland in den letzten Jahren, und welche Rolle spielt diese aus Sicht der Bundesregierung bei den deutschen Exportüberschüssen und den wirtschafts-, finanz- und haushaltspolitischen Ungleich- gewichten im Euro-Raum? Eine Stagnation der Lohnentwicklung hat in den letz- ten Jahren in der Bundesrepublik nicht stattgefunden. Gemessen am Tariflohnindex zur Gesamtwirtschaft der Deutschen Bundesbank nahmen die Tariflöhne vom Jahr 2005 bis zum Jahr 2010 um 10,1 Prozent zu. Die Brutto- löhne und -gehälter nahmen im gleichen Zeitraum um 11,7 Prozent zu. Die Erfolge der deutschen Exportwirt- schaft resultieren in erster Linie aus nichtpreislichen Wettbewerbsfaktoren wie Produktsortiment und -quali- tät. Auch die hohe preisliche Wettbewerbsfähigkeit – be- günstigt durch eine Lohnmoderation der vergangenen Jahre – wirkte sich günstig auf die deutschen Ausfuhren aus. Eine Quantifizierung der Auswirkungen einer einzel- nen Größe – wie die Lohnentwicklung – auf bestehende Ungleichgewichte ist aufgrund der vielfältigen Zusam- menhänge und gleichzeitig wirkenden Einflussfaktoren nicht möglich. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Frage des Abgeordneten Manfred Nink (SPD) (Druck- sache 17/4812, Frage 18): Welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung für einen asymmetrischen Ansatz bei der Bewältigung makro- ökonomischer Ungleichgewichte und welche gegen symme- trische Anpassungsverfahren? In der Wirtschaftskrise sind ausnahmslos Euroländer auf den Finanzmärkten unter Druck geraten, die in den Vorjahren einen Verlust an Wettbewerbsfähigkeit und/ oder Vermögenspreisblasen, beispielsweise im Immobili- ensektor, zu verzeichnen hatten. Daher ist es aus Sicht der Bundesregierung essenziell, dass der Fokus bei der Be- wältigung und Überwachung makroökonomischer Un- gleichgewichte in der EU bei diesen Ländern liegt. Würde man von wettbewerbsstarken Ländern Anpassun- gen im Sinne einer Reduktion ihrer Wettbewerbsstärke einfordern, hieße dies, das gesamte Eurogebiet zu schwä- chen. A d F (D U a b u a m F h A d F (D g k B A d F c b d d D a d k s te z z u 4 (C (D nlage 23 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die rage der Abgeordneten Anette Kramme (SPD) rucksache 17/4812, Frage 21): Ist beabsichtigt, dass der Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auch der Bundesagentur für Arbeit und den Jobcentern Maßnahmen vorgeben soll, und, wenn ja, wie verbindlich werden diese Vorgaben sein? Der Nationale Aktionsplan der Bundesregierung zur msetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wird uch konkrete Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit einhalten. Des Weiteren wird es Maßnahmen geben, die nmittelbar und mittelbar Auswirkungen auf die Bundes- gentur für Arbeit und die Jobcenter haben. Die Maßnah- en des Nationalen Aktionsplans werden entsprechende risten und Verantwortlichkeiten für die Umsetzung ent- alten. nlage 24 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die rage der Abgeordneten Anette Kramme (SPD) rucksache 17/4812, Frage 22): Wird die Bundesagentur für Arbeit einen eigenen Aktions- plan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention er- stellen und, wenn ja, bis wann? Die Bundesagentur für Arbeit plant derzeit keinen ei- enen Aktionsplan. Sie hat aber bereits Vorschläge für onkrete Maßnahmen in den Nationalen Aktionsplan der undesregierung eingebracht. nlage 25 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die rage der Abgeordneten Caren Marks (SPD) (Drucksa- he 17/4812, Frage 23): Wie viel Zeit haben der Inklusionsbeirat und seine Fach- ausschüsse für die Erarbeitung von Vorschlägen für einen Ak- tionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonven- tion insgesamt zur Verfügung? Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange ehinderter Menschen hat nach Art. 33 der UN-Behin- ertenrechtskonvention die aktive Begleitung und För- erung der Umsetzung der Konvention übernommen. abei soll er die Koordinierung und den Informations- ustausch zwischen den staatlichen Anlaufstellen und er Zivilgesellschaft sicherstellen. Dazu hat er einen In- lusionsbeirat und angegliederte Fachausschüsse einge- etzt. Die Mitglieder des Inklusionsbeirates waren im letz- n Jahr an einem intensiven und partizipativen Prozess ur Erarbeitung des Nationalen Aktionsplans zur Umset- ung der UN-Behindertenrechtskonvention eingebunden nd beteiligt. Sie konnten am 23. Juni 2010 und am . November 2010 ihre Visionen, Leitgedanken und Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 92. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Februar 2011 10405 (A) ) )(B) Ziele sowie Vorschläge für konkrete Maßnahmen und Projekte für den Nationalen Aktionsplan einbringen. Der Inklusionsbeirat wird die Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention auch nach der Verabschie- dung des Nationalen Aktionsplans durch die Bundes- regierung kontinuierlich begleiten. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage der Abgeordneten Caren Marks (SPD) (Druck- sache 17/4812, Frage 24): Wann wird der Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Be- hindertenrechtskonvention voraussichtlich im Bundeskabinett behandelt? Der Nationale Aktionsplan soll nach aktueller Pla- nung voraussichtlich im Mai vom Kabinett beschlossen werden. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage der Abgeordneten Christel Humme (SPD) (Drucksache 17/4812, Frage 27): Mit welchen konkreten Arbeitsaufträgen wurden der In- klusionsbeirat und seine Fachausschüsse beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen eingesetzt? Nach Art. 33 der UN-Behindertenrechtskonvention hat der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange be- hinderter Menschen die Aufgabe der Koordinierungsstelle übernommen. In der Konvention wird keine allgemeingül- tige Definition oder Aufgabenbeschreibung festgelegt, je- doch der Auftrag benannt, den Umsetzungsprozess der Konvention aktiv zu unterstützen und zu erleichtern, vor allem durch eine enge Einbindung von Menschen mit Be- hinderungen als Experten in eigener Sache sowie der brei- teren Zivilgesellschaft. Die Koordinierungsstelle bildet somit eine Schnittstelle zwischen staatlicher und zivilge- sellschaftlicher Ebene und gewährleistet einen kontinu- ierlichen Informationsaustausch. Zur Wahrnehmung die- ser Aufgabe hat der Beauftragte den Inklusionsbeirat und vier Fachausschüsse eingerichtet. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage der Abgeordneten Christel Humme (SPD) (Drucksache 17/4812, Frage 28): Werden die konkreten Empfehlungen aus dem Aktions- plan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention verbindliche Fristen und Zeithorizonte für die Umsetzung ent- halten? Die konkreten Maßnahmen und Projekte des Nationa- len Aktionsplans der Bundesregierung zur Umsetzung d d z A d F (S Z B s a w im Z U a u b d e A d F (D A s h A h re tr (C (D er UN-Behindertenrechtskonvention enthalten neben en Fristen auch die Verantwortlichkeiten für die Umset- ung. nlage 29 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die ragen des Abgeordneten Swen Schulz (Spandau) PD) (Drucksache 17/4812, Fragen 33 und 34): Ist beabsichtigt, im Aktionsplan zur Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention konkrete Arbeitsaufträge an die Bundesministerien zu erteilen, oder sollen die Bundesministe- rien ihrerseits wiederum einzelne Aktionspläne erstellen und, wenn ja, bis zu welchem Zeitpunkt? Ist beabsichtigt, im Aktionsplan zur Umsetzung der UN- Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderun- gen konkrete Maßnahmen für die Krankenkassen festzulegen, und wenn ja, welche Verbindlichkeit werden diese Maßnah- men haben? u Frage 33: Der Nationale Aktionsplan zur Umsetzung der UN- ehindertenrechtskonvention ist ein Aktionsplan der ge- amten Bundesregierung. Alle Ressorts sind bei der Er- rbeitung des Nationalen Aktionsplans eingebunden und erden mit entsprechende Maßnahmen und Projekten Aktionsplan vertreten sein. u Frage 34: Der Nationale Aktionsplan der Bundesregierung zur msetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wird uch konkrete Maßnahmen beinhalten, die unmittelbar nd mittelbar Auswirkungen auf die Krankenkassen ha- en. Die Maßnahmen des Nationalen Aktionsplans wer- en Fristen und Verantwortlichkeiten für die Umsetzung nthalten. nlage 30 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die rage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) rucksache 17/4812, Frage 35): Was hat die Bundesregierung seit der Annahme der Be- schlussempfehlung (Bundestagsdrucksache 16/12545) im April 2009 zu dem Antrag „Frauen und Mädchen mit Behin- derungen wirksam vor Gewalt schützen und Hilfsangebote verbessern“ (Bundestagsdrucksache 16/11775) und zu der Un- terrichtung durch die Bundesregierung „Lage der Frauen mit Behinderungen in der Europäischen Union“ (EuB-EP 1492) hinsichtlich der dort aufgeführten Forderungen an die Bun- desregierung getan und erreicht? Noch während der parlamentarischen Behandlung des ntrags „Frauen und Mädchen mit Behinderungen wirk- am vor Gewalt schützen und Hilfsangebote verbessern“ at die Bundesregierung die darin geforderte Studie zum usmaß und Umfang von Gewalt gegen Frauen mit Be- inderungen in Auftrag gegeben. Das von der Bundes- gierung 2009 vergebene Praxisprojekt „Frauenbeauf- agte in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen 10406 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 92. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Februar 2011 (A) ) )(B) und den Wohneinrichtungen“ soll erproben, inwieweit Frauen mit Behinderungen selbst als besonders geeig- nete Ansprechpersonen befähigt sind und zum Abbau von Missständen und Übergriffen beitragen können. Es entspricht dem Antrag und soll repräsentative Daten im ambulanten, stationären und häuslichen Bereich für die Altersgruppe der 16- bis 65-Jährigen liefern. Das Projekt soll Problemfelder sowie Unterstützungs- und Hand- lungsbedarfe herausarbeiten. Der Abschlussbericht soll im August 2011 vorgelegt werden. Zur Weiterentwicklung von Aufklärungsmaterialien für Menschen mit Behinderungen nimmt die Bundeszen- trale für gesundheitliche Aufklärung im Auftrag der Bundesregierung zurzeit eine Bestandsaufnahme zu vor- liegenden Materialien vor. Am 11. Februar 2011 hat ein Expertengespräch zum aktuellen Stand der Evaluationen von eingesetzten Materialien und zu Erfolgsfaktoren und Qualitätskriterien stattgefunden. Die Bundesregierung baut derzeit ein bundesweites Hilfetelefon bei Gewalt gegen Frauen auf. Es soll Ende 2012/Anfang 2013 in Betrieb gehen und wird ein auf Dauer angelegtes, qualifiziertes telefonisches Erstbera- tungsangebot für Frauen in allen Gewaltsituationen sein. Das Hilfetelefon wird rund um die Uhr an 365 Tagen er- reichbar, mehrsprachig, anonym, vertraulich und bun- desweit bekannt sein. Das Angebot wird barrierefrei ge- staltet. Die von der Bundesregierung geförderten Vernet- zungsstellen der Frauenhäuser, Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe sehen in ihrer Vorhabenplanung für die aktuelle Förderphase Maßnahmen für Frauen mit Be- hinderung vor. Damit soll ihr Zugang zum Frauenunter- stützungssystem verbessert werden. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) (Drucksache 17/4812, Frage 36): Bei welchen Gesetzesvorhaben hat die Bundesregierung seit dem Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention (26. März 2009) Frauen mit Behinderungen und deren Inte- ressenvertretungen aktiv beteiligt? Gemäß der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien sind Zentral- und Gesamtverbände sowie Fachkreise bei Gesetzesvorhaben rechtzeitig zu beteiligen. Entsprechend hat die Bundesregierung bereits vor Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskon- vention bei der Erstellung von Gesetzentwürfen und Verordnungen die Zivilgesellschaft im Rahmen von An- hörungen, Konsultationen und Anforderung von Stel- lungnahmen beteiligt. Dabei waren auch immer Frauen mit Behinderungen und ihre Interessenvertretungen in- volviert. Dieses Verfahren wird so fortgeführt. A d F L Z sc li u ü li d In a s z Z o h D m b b g Z fo d a v A d F (D C b (C (D nlage 32 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die ragen der Abgeordneten Jutta Krellmann (DIE INKE) (Drucksache 17/4812, Fragen 45 und 46): Wie beurteilt die Bundesregierung die in der Entgeltstatis- tik der Bundesagentur für Arbeit dokumentierten Einkom- mensverluste von 50 Prozent für Leiharbeitsbeschäftigte ge- genüber Vollzeitbeschäftigten (2009 lag das monatliche Bruttoeinkommen aller Vollzeitbeschäftigten bei 2 805 Euro; Leiharbeitskräfte mit Vollzeitstellen kamen dagegen nur auf 1 456 Euro brutto)? Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung, jenseits des Verweises auf die Verantwortung der Tarifvertragspar- teien, ergreifen, um eine Einkommensgerechtigkeit zwischen Beschäftigten in der Leiharbeit und regulären Vollzeitbeschäf- tigten bei gleicher Qualifikation noch in diesem Jahr herzu- stellen? u Frage 45: Die von Ihnen aufgegriffenen Einkommensunter- hiede berücksichtigen unter anderem weder unterschied- che Qualifikationen, die berufliche Tätigkeit, Branchen- nterschiede noch regionale Entgeltunterschiede. Daher berzeichnet der oben angegebene Prozentsatz die tatsäch- chen Unterschiede beim Entgelt für Zeitarbeitskräfte eutlich. Wie Sie wissen, ist die Zeitarbeit ein wichtiges strument der Arbeitsmarktpolitik, das vielen eine Chance uf eine regelmäßig sozialversicherungspflichtige Be- chäftigung eröffnet. Von den im ersten Halbjahr 2010 neu ugegangenen rund 544 000 Zeitarbeitnehmerinnen und eitarbeitnehmern waren 67,2 Prozent unmittelbar zuvor der überhaupt noch nicht beschäftigt. Das sind immer- in 5 Prozentpunkte mehr als im ersten Halbjahr 2009. er Anteil der Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitneh- er, die – bevor sie in der Zeitarbeit angefangen haben – ereits ein Jahr oder länger nicht beschäftigt waren, lag ei rund 11 Prozent. Dass diese Arbeitnehmer nicht leich mit den höchsten Entgelten anfangen, liegt nahe. u Frage 46: Die Sozialpartnerschaft in Deutschland ist ein Er- lgsmodell. Ich sehe keinen Grund, daran zu zweifeln, ass die Sozialpartner die Arbeitsbedingungen der Zeit- rbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer auch weiterhin erantwortungsvoll ausgestalten. nlage 33 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die rage des Abgeordneten Werner Dreibus (DIE LINKE) rucksache 17/4812, Frage 47): Inwiefern sind die Bundesregierung bzw. Vertreter des Hauptausschusses für Mindestarbeitsbedingungen mit Arbeit- gebern der Callcenterbranche im Gespräch, einen tariffähigen Arbeitgeberverband zu bilden? Die Bundesregierung ist nicht mit Arbeitgebern der allcenterbranche im Gespräch, einen tariffähigen Ar- eitgeberverband zu bilden. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 92. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Februar 2011 10407 (A) ) )(B) Der Hauptausschuss für Mindestarbeitsbedingungen ist ein von der Bundesregierung unabhängiger Aus- schuss, der seine Beratungen durch den Vorsitzenden, Herrn Dr. von Dohnanyi, selbstständig vorbereitet und durchführt. Nach seiner Geschäftsordnung unterrichtet der Vorsitzende die Öffentlichkeit zu einem angemesse- nen Zeitpunkt über die Tätigkeit des Hauptausschusses. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage des Abgeordneten Werner Dreibus (DIE LINKE) (Drucksache 17/4812, Frage 48): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich möglicher beschäftigungspolitischer Auswirkungen der voll- ständigen Arbeitnehmerfreizügigkeit ab dem 1. Mai dieses Jahres auf die Callcenterbranche, und welche konkreten Maß- nahmen leitet die Bundesregierung daraus ab? Der Bundesregierung liegen zu den möglichen be- schäftigungspolitischen Auswirkungen der vollen Frei- zügigkeit für die Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten, die der Europäischen Union am 1. Mai 2004 beigetreten sind – sogenannte EU-8-Staaten –, keine branchenspezi- fischen Erkenntnisse vor. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Fragen der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE LINKE) (Drucksache 17/4812, Fragen 49 und 50): Was sind die bisherigen Ergebnisse der Arbeit des Haupt- ausschusses für Mindestarbeitsbedingungen zu dem gestellten Mindestlohnantrag für die Callcenterbranche – bitte die er- folgten Schritte und Beratungen darstellen –, und bis wann wird voraussichtlich das seit November 2009 laufende Ver- fahren abgeschlossen werden? Wie hat sich seit 2009 die Zahl der Niedriglohnbeschäftig- ten in der Callcenterbranche entwickelt – bitte auch nach Be- schäftigungsform aufführen und neben den absoluten auch re- lative Daten nennen – und wie das Problem der Aufstocker (bitte absolute und relative Zahlen nennen sowie Umfang der Leistungen, insgesamt und pro Bedarfsgemeinschaft)? Zu Frage 49: Der Hauptausschuss für Mindestarbeitsbedingungen ist ein von der Bundesregierung unabhängiger Aus- schuss, der seine Beratungen durch den Vorsitzenden, Herrn Dr. von Dohnanyi, unterstützt durch eine Ge- schäftsstelle beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales selbstständig vorbereitet und durchführt. Nach seiner Geschäftsordnung unterrichtet der Vorsitzende die Öffentlichkeit zu einem angemessenen Zeitpunkt über die Tätigkeit des Hauptausschusses. Grundsätzlich sind Gegenstand, Verlauf und Ergebnis der Beratungen ver- traulich zu behandeln. Zu Frage 50: Als Niedriglohnbeschäftigter oder Geringverdiener gilt nach den von der Organisation für wirtschaftliche Zusam- m w V h a e A g fü fü d S a re b N B fü 2 p d 3 c V m u b v z p h s fü 6 te re p g d s p e p d fü L z d A n A s d d d (C (D enarbeit und Entwicklung, OECD, international ange- endeten Kriterien, wer als sozialversicherungspflichtig ollzeitbeschäftigter, der nicht in einem Ausbildungsver- ältnis steht, weniger als zwei Drittel des Medianentgelts ller sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten rzielt, Niedriglohnschwelle. Die Einschränkung auf Vollzeitbeschäftigte – ohne uszubildende – ist notwendig, weil die Berücksichti- ung anderer Beschäftigtengruppen zu Verzerrungen hrt. Die Entgelte von Teilzeitbeschäftigten und gering- gig entlohnt Beschäftigten fallen insbesondere wegen er geringeren Arbeitszeit vergleichsweise niedrig aus. ie könnten damit trotz eines relativ hohen Stundenlohns ls Niedriglohnbeschäftigte gezählt werden. Des Weite- n dürften Auszubildende fast ausnahmslos Entgelte, zw. eine Ausbildungsvergütung erhalten, die unter der iedriglohnschwelle liegen. Auswertungen zu den Entgelten werden jeweils für eschäftigte am 31. Dezember eines Jahres durchge- hrt, die aktuellsten Ergebnisse liegen für Dezember 009 vor. Danach erzielten von den sozialversicherungs- flichtigen Vollzeitbeschäftigten (ohne Auszubildende) es Dezember 2009 in der Callcenterbranche rund 6 000 ein Arbeitsentgelt unterhalb der bundeseinheitli- hen Niedriglohnschwelle, das waren 63,2 Prozent aller ollzeitbeschäftigten in dieser Branche. Rechnet man it unterschiedlichen Niedriglohnschwellen für West- nd Ostdeutschland, ergeben sich in der Callcenter- ranche 29 600 Niedriglohnbeschäftigte und ein Anteil on 52,0 Prozent. Eine Aussage zu den sogenannten Aufstockern, also um Arbeitslosengeld-II-Bezug von sozialversicherungs- flichtig Beschäftigten in der Callcenterbranche, ist mit- ilfe einer integrierten Auswertung von Beschäftigungs- tatistik und Grundsicherungsstatistik der Bundesagentur r Arbeit möglich. Danach gab es im Juni 2010 rund 000 Arbeitslosengeld-II-Bezieher, die in der Callcen- rbranche sozialversicherungspflichtig beschäftigt wa- n, das waren 6,6 Prozent aller sozialversicherungs- flichtig Beschäftigen in dieser Branche. Im Juni 2009 ab es rund 6 800 Arbeitslosengeld-II-Bezieher, die in er Callcenterbranche sozialversicherungspflichtig be- chäftigt waren (7,4 Prozent aller sozialversicherungs- flichtig Beschäftigen in dieser Branche). Darunter gibt s eine nennenswerte Zahl von sozialversicherungs- flichtig beschäftigten Arbeitslosengeld-II-Beziehern, ie kein Bruttoerwerbseinkommen beziehen. Gründe da- r sind insbesondere Beschäftigungsverhältnisse ohne ohnzahlung (zum Beispiel Krankengeld oder Eltern- eit), zeitweiliger Lohnausfall sowie verzögerte Abmel- ungen von Beschäftigungsverhältnissen, aber auch das useinanderfallen von Beschäftigungszeitraum und mo- atlichem Einkommenszufluss. Zur Bestimmung der Geldleistungen für erwerbstätige rbeitslosengeld-II-Bezieher in der Callcenterbranche ind komplexe und zeitaufwendige Sonderauswertungen er Bundesagentur für Arbeit notwendig, die aufgrund er Kürze der zur Beantwortung verfügbaren Zeit nicht urchgeführt werden konnten. 10408 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 92. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Februar 2011 (A) ) )(B) Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage der Abgeordneten Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/4812, Frage 51): Bereitet die Bundesregierung zwischenzeitlich im Auftrag der Koalitionsfraktionen einen Gesetzentwurf zur Änderung von Detailregelungen bei der Hofabgabeklausel in der Alters- sicherung der Landwirte vor, und, wenn ja, welche Eckpunkte liegen dem zugrunde? Wie in dem Antwortschreiben vom 7. Oktober 2010 zu Ihren Fragen für den Monat September 2010 (Bun- destagsdrucksache 17/3308) mitgeteilt wurde, werden Vorschläge des Deutschen Bauernverbandes zu Modifi- zierungen der Hofabgabeklausel von den Koalitionsfrak- tionen geprüft. Auch die zuständigen Bundesressorts sind gegenwärtig damit befasst, die Auswirkungen die- ser Vorschläge zu klären. Diese Prüfung der Vorschläge ist noch nicht abgeschlossen. Zum gegenwärtigen Zeit- punkt kann daher nicht angegeben werden, wann und mit welchem Inhalt ein Gesetzentwurf vorgelegt wird. Ich bin aber zuversichtlich, dass wir bis zum Sommer 2011 eine entsprechende Initiative auf den Weg bringen können, da uns dieses Thema ebenfalls sehr wichtig ist. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage der Abgeordneten Elvira Drobinski-Weiß (SPD) (Druck- sache 17/4812, Frage 52): Wie bewertet die Bundesregierung den aktuellen Vor- schlag der EU-Kommission, der den EU-Mitgliedstaaten künftig ermöglichen soll, sich komplett oder in einzelnen Re- gionen zum gentechnikfreien Raum zu erklären, und zu wel- chem Ergebnis kam die von der Bundesministerin für Ernäh- rung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Ilse Aigner, bereits vor über zwei Jahren angekündigte Suche nach einer rechtssicheren Lösung, die einzelnen Ländern und Regionen ermöglichen sollte, sich komplett zu gentechnikfreien Regio- nen zu erklären? Die damalige Prüfung für eine rechtssichere Lösung zur Einrichtung gentechnikfreier Regionen hat schwer- wiegende Probleme aufgezeigt, die im nationalen Recht nicht gelöst werden können. Aufgrund dieser Schwierig- keiten ist es letztlich nur möglich, dass auf Basis freiwil- liger Vereinbarungen der Landwirte eine Region als gen- technikfrei erklärt wird. Auch der Vorschlag der EU-Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2001/18/EG betreffend die den Mitgliedstaaten eingeräumte Möglichkeit, den An- bau von GVO auf ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken oder zu untersagen, wirft Fragen auf, insbesondere im Hinblick auf den EU-Binnenmarkt und die Regeln der WTO. Die Bundesregierung hat daher den Vorschlag in den Beratungen in Brüssel abgelehnt. A d A c D b h v a s F z g B d M u e s p S F d li z d B w g k s s B D li te s ä z k te p T re (C (D nlage 38 Antwort es Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Fragen des bgeordneten Dr. Wilhelm Piesmeier (SPD) (Drucksa- he 17/4812, Frage 53): Wird die Bundesregierung dafür Sorge tragen, dass gesetz- lich sichergestellt wird, dass zukünftig analog zu den in Bel- gien seit dem Jahr 1998 geltenden rechtlichen Verpflichtungen alle Futterfettchargen bis zu 200 Tonnen von den zuständigen Kontrollbehörden beprobt und die Ergebnisse zeitnah veröf- fentlicht werden? Vorab möchte ich, sehr geehrter Herr Kollege r. Priesmeier, kurz auf die von Ihnen angesprochene elgische Regelung eingehen. Soweit mir bekannt ist, at Belgien, wenn wir von Einzelfuttermitteln reden, für ier Einzelfuttermittel eine Untersuchungsverpflichtung uf Dioxine/Furane und dioxionähnliche PCB vorge- chrieben, nämlich für tierische Futterfette, Fischmehl, ischöl und Fischzubereitungen. Eine spezifisch geregelte Untersuchungspflicht für um Beispiel Futterfettsäuren und pflanzliche Futterfette ibt es in Belgien nicht. Vor dem Hintergrund der jüngsten Ereignisse hat die undesregierung den Aktionsplan Verbraucherschutz in er Futtermittelkette und damit ein ganzes Bündel von aßnahmen zur Verbesserung der Futtermittelsicherheit nd damit der Lebensmittelsicherheit erarbeitet. Dieser Maßnahmenkatalog umfasst unter anderem ine Zulassungspflicht für Futtermittelbetriebe, die trikte Trennung der Produktionsströme, eine Melde- flicht für private Laboratorien, eine Überprüfung des trafrahmens bei Verstößen gegen das Lebensmittel- und uttermittelgesetzbuch und auch eine Untermauerung er Eigenkontrolle der Futtermittelbetriebe durch recht- che Vorgaben. Ich will zunächst daran erinnern, dass erste Schritte ur Umsetzung des Aktionsplans Verbraucherschutz in er Futtermittelkette bereits eingeleitet worden sind. Das undeskabinett hat am 2. Februar 2011 den Gesetzent- urf zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittel- esetzbuches beschlossen. Darin ist vorgesehen, dass es ünftig eine Meldepflicht für private Laboratorien geben oll. Sie müssen zukünftig Messergebnisse über un- ichere Futtermittel und Lebensmittel den zuständigen ehörden unverzüglich und unaufgefordert melden. Weiter sieht dieser Gesetzentwurf vor, dass in eutschland ein Dioxin-Frühwarnsystem mit vierteljähr- chen Lageberichten eingeführt wird. Alle Lebensmit- l- und Futtermittelunternehmer werden verpflichtet, ämtliche Untersuchungsergebnisse von Dioxinen und hnlichen Problemstoffen an die zuständigen Behörden u melden. Dort werden die Angaben geprüft, bei Bedarf ann sofort eingeschritten werden. Der Aktionsplan Verbraucherschutz in der Futtermit- lkette sieht, wie bereits gesagt, auch eine Zulassungs- flicht für bestimmte Futtermittelbetriebe und die strikte rennung der Produktionsströme für Futterfett und ande- n Fetten vor. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 92. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Februar 2011 10409 (A) ) )(B) Futterfette und Futterfettsäuren dürfen künftig nicht in Anlagen hergestellt werden, die gleichzeitig Stoffe für die technische Industrie produzieren. Das soll über die Zulassung von Betrieben, die Futterfette und Futterfett- säuren herstellen oder in den Verkehr bringen, sicherge- stellt werden. Dazu soll vorgesehen werden, dass – Futterfette und Futterfettsäuren räumlich getrennt von Stoffen, die keine Lebensmittel oder Futtermittel sind, gelagert werden müssen, – das Herstellen und das Behandeln von Futterfetten und Futterfettsäuren nur in Anlagen erfolgen darf, in denen ausschließlich Lebensmittel oder Futtermittel hergestellt werden, – Einrichtungen, in denen Futterfette und Futterfettsäu- ren gelagert werden, nicht mit Lagereinrichtungen für Stoffe, die keine Lebensmittel oder Futtermittel sind, verbunden sein dürfen (zum Beispiel durch Schläuche oder Leitungen), damit ein Austausch des Lagergutes verhindert wird. Darüber hinaus wird das BMELV die Eigenkontrolle der Futtermittelbetriebe durch rechtliche Vorgaben unter- mauern und vorschreiben, dass Betriebe bei bestimmten Futtermitteln eine Eingangsuntersuchung auf Dioxine und dioxinähnliche und nichtdioxinähnliche PCB durch- führen müssen. Die genauen Vorgaben werden derzeit erarbeitet. Das Ganze soll dann in der Futtermittelver- ordnung festgelegt werden. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage des Abgeordneten Dr. Wilhelm Priesmeier (SPD) (Druck- sache 17/4812, Frage 54): Wird die Bundesregierung im Rahmen der Novelle zum Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetz- buch, LFGB, dafür Sorge tragen, dass gesetzlich sichergestellt wird, dass jede Betriebsstätte oder jeder Betrieb, die bzw. der Lebensmittel in Verkehr bringt, mindestens einmal im Jahr von den zuständigen Kontrollbehörden kontrolliert wird und die Kontrollergebnisse zeitnah veröffentlicht werden? Der europäische Verordnungsgeber hat in Art. 3 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004, Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Ra- tes vom 29. April 2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Fut- termittelrechts sowie der Bestimmungen über Tierge- sundheit und Tierschutz, vorgeschrieben, dass amtliche Kontrollen regelmäßig, auf Risikobasis und mit ange- messener Häufigkeit durchgeführt werden müssen. Die Bundesregierung hat diese Anforderung durch entsprechende Regelungen in der Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der AVV Rahmen- Überwachung, Allgemeine Verwaltungsvorschrift über Grundsätze zur Durchführung der amtlichen Überwa- chung der Einhaltung lebensmittelrechtlicher, weinrecht- licher und tabakrechtlicher Vorschriften (AVV Rahmen- Ü B u B a A tr v a tr w k k d li g d b S s A d A N 5 Z m – – – (C (D berwachung) vom 15. März 2007 zur risikoorientierten eurteilung von Lebensmittelbetrieben konkretisiert. Das in der AVV Rahmen-Überwachung geregelte Be- rteilungssystem sieht vor, dass die zu überwachenden etriebe in Risikokategorien eingeteilt werden und hier- us die Überwachungshäufigkeit zu bestimmen ist. In bhängigkeit vom Ergebnis der risikoorientierten Be- iebsbeurteilung resultieren Überwachungshäufigkeiten on täglich bis maximal alle drei Jahre. Das Beurteilungssystem erlaubt also eine dem Risiko ngepasste Überwachungshäufigkeit. Eine generelle Be- iebskontrollhäufigkeit von mindestens einmal jährlich ürde bei den bestehenden Lebensmittelüberwachungs- apazitäten in den Ländern zulasten derjenigen Betriebs- ontrollen gehen müssen, die aufgrund ihres Risikos erzeit einer deutlich engmaschigeren Kontrolle unter- egen. Eine solche Regelung wäre vor diesem Hinter- rund und hinsichtlich der gemeinschaftsrechtlich gefor- erten Risikoorientierung nicht zu rechtfertigen. Was die Veröffentlichung von Ergebnissen der Le- ensmittelbetriebskontrollen betrifft, so wird derzeit ein ystem zur Transparentmachung von Kontrollergebnis- en von einer Bund-Länder-Projektgruppe vorbereitet. nlage 40 Antwort es Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Fragen der bgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg) (BÜND- IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/4812, Fragen 5 und 56): Welche konkreten Regelungsinhalte soll der von der Bun- desministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbrau- cherschutz, Ilse Aigner, angekündigte Tierschutzaktionsplan umfassen, und wie bewertet die Bundesregierung die tatsäch- lichen Umsetzungschancen des Tierschutzaktionsplans, nach- dem bereits eine der von der Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Ilse Aigner, angekün- digten Tierschutzverbesserungen – das Verbot des Schenkel- brands bei Pferden – von den Regierungsfraktionen im Land- wirtschaftsaussuss abgelehnt wurde? Wird die Bundesregierung im Rahmen des von der Bun- desministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbrau- cherschutz, Ilse Aigner, angekündigten Tierschutzaktions- plans die Möglichkeit der Einführung einer Negativ- oder einer Positivliste für die Haltung von Wildtieren in Zirkussen ernsthaft prüfen? u Frage 55: Das BMELV wird verschiedene Tierschutzmaßnah- en auf den Weg bringen: Eine Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsver- ordnung zur Neuregelung der Legehennenhaltung, eine Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsver- ordnung zur Regelung spezifischer Anforderungen an die Haltung von Kaninchen zu Erwerbszwecken, eine Änderung des Tierschutzgesetzes zur Umsetzung der Versuchstierrichtlinie und zum Verbot des Schen- kelbrands beim Pferd. 10410 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 92. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Februar 2011 (A) ) )(B) Außerdem wird zurzeit in einer Arbeitsgruppe mit Vertretern des Tierschutzes, der Zoobranche und der Wissenschaft das Gutachten des BMELV über Min- destanforderungen an die Haltung von Säugetieren über- arbeitet, um dieses an den aktuellen Wissensstand anzupassen. Darüber hinaus wird das BMELV die Ein- führung einer EU-Tierschutzkennzeichnung weiterhin aktiv unterstützen und den Ausstieg aus der betäubungs- losen Ferkelkastration weiter forcieren. Das BMELV wird entsprechende Entwürfe zur Ände- rung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung und des Tierschutzgesetzes vorlegen und mit den zu Beteiligen- den entsprechend der Geschäftsordnung abstimmen. Der Verlauf des Verordnungs- bzw. Gesetzgebungsverfah- rens bleibt abzuwarten. Zu Frage 55: Die Bundesregierung hat diese Frage bereits ernsthaft geprüft. Sowohl eine Positiv- als auch eine Negativliste würde ein Verbot, bestimmte Tiere in Zirkusbetrieben mitzuführen und zur Schau zu stellen, bedeuten. Gegen ein Verbot, bestimmte Tiere in Zirkusbetrieben mitzuführen und zur Schau zu stellen, bestehen verfas- sungsrechtliche Bedenken im Hinblick auf eine unver- hältnismäßige Beeinträchtigung der Grundrechte der Ei- gentums-, Berufsausübungs- und Berufswahlfreiheit, insbesondere auch der Artisten, die mit entsprechenden Tiernummern auftreten. Ein solches Verbot wäre nur dann gerechtfertigt, wenn mildere Mittel, wie zum Beispiel das eingeführte Zirkusregister, das ein die betroffenen Grundrechte we- niger stark einschränkendes Mittel darstellt, erkennbar nicht zum Ziel führten. Zum jetzigen Zeitpunkt lassen sich die Erfahrungen mit dem Zirkusregister jedoch noch nicht abschließend bewerten. Dies wurde durch eine zum Jahreswechsel 2010/2011 durchgeführte Länderumfrage bestätigt. Demnach erlauben die bisherigen Erfahrungen mit dem Zirkusregister und der seiner Einführung zugrunde lie- genden Zirkusregisterverordnung noch keine Aussage darüber, inwieweit diese zu spürbaren Verbesserungen der Situation von Tieren in Zirkusbetrieben geführt ha- ben. Anlage 41 Antwort des Bundesministers Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg auf die Fragen der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/4812, Fragen 58 und 59): Liegen der Bundesregierung Anhaltspunkte dafür vor, dass die vom Bundesminister der Verteidigung, Dr. Karl- Theodor Freiherr zu Guttenberg, eingereichte Dissertation mit dem Titel „Verfassung und Verfassungsvertrag. Konstitutio- nelle Entwicklungsstufen in den USA und der EU“ nicht von ihm selbst verfasst wurde? Z Z s h m A d d N B s IS te d k d m te h fü e z a u a E ü ta S N m le (C (D Welche Konsequenzen wird die Bundesregierung ziehen, falls dem Bundesminister der Verteidigung, Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg, sein Doktortitel durch die Universität Bayreuth aberkannt werden sollte? u Frage 58: Nein. u Frage 59: Die Frage nach der Folge einer Aberkennung erübrigt ich, da ich bereits die Universität Bayreuth gebeten abe, die Verleihung meines Doktorgrades zurückzuneh- en. nlage 42 Antwort es Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage es Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜND- IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/4812, Frage 60): Welche Auskünfte gibt die Bundesregierung über die An- zahl der in Afghanistan seit 2002 eingesetzten Bundeswehr- scharfschützen (vergleiche Stern vom 13. Januar 2011), die Kriterien für die Auswahl der Zielpersonen, den konkreten Auftrag für den Einsatz der Gewehre mit Zielfernrohren und die Zahl der getöteten Menschen sowie über die Rechtsgrund- lagen der Einsätze, und wie grenzt die Bundesregierung deren und ihrer Befehlsgeber Tun ab von strafbaren heimtückischen Tötungen? Geltende Rechtsgrundlagen für Scharfschützen der undeswehr sind – wie für die anderen Kräfte des deut- chen Einsatzkontingentes ISAF – das für den Einsatz AF geltende Mandat des Sicherheitsrates der Verein- n Nationen sowie das entsprechende Bundestagsman- at für die Beteiligung bewaffneter deutscher Streit- räfte am Einsatz ISAF. Deutsche Soldatinnen und Soldaten, die im Rahmen ieses Einsatzes militärische Gewalt gegen ein legitimes ilitärisches Ziel einsetzen, machen sich nicht strafbar. Scharfschützen werden im Rahmen einer sogenann- n Teileinheit eingesetzt. Zu besonderer Präzision befä- igt, werden Scharfschützen im Rahmen der Operations- hrung zur Aufklärung und Überwachung sowie falls rforderlich auch zur Wirkung gegen gefährliche Einzel- iele der Opposing Militant Forces eingesetzt, die auf ndere Weise nicht bekämpft werden können, und auch m die unverhältnismäßige Schädigung Unbeteiligter uszuschließen. Die Bundeswehr führt keine Übersichten über beim insatz getötete Opposing Militant Forces, auch nicht ber die durch Scharfschützen getöteten Opposing Mili- nt Forces. Die Anzahl der seit 2002 in Afghanistan eingesetzten charfschützen bedarf einer umfangreichen Recherche. ach Abschluss dieser Recherche wird das Bundes- inisterium der Verteidigung Ihnen die Anzahl mittei- n. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 92. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Februar 2011 10411 (A) ) )(B) Anlage 43 Antwort der Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf die Frage des Abgeordneten Garrelt Duin (SPD) (Druck- sache 17/4812, Frage 61): Stimmt die Bundesregierung den Aussagen ihrer Drogen- beauftragten zu, die nach Presseberichten Spielautomaten in Kneipen, Geschäften und Flughäfen verbieten will, und, wenn nein, welche Änderungen wird die Bundesregierung beim ge- werblichen Automatenspiel im Rahmen der geplanten No- velle zur Spielverordnung vorsehen? Nach der im Dezember 2010 veröffentlichten „Unter- suchung zur Evaluierung der Fünften Novelle der Spiel- verordnung“ des Instituts für Therapieforschung Mün- chen gibt es Hinweise auf Verstöße gegen das Spielverbot für Jugendliche in Gaststätten. Die Bundes- regierung stimmt daher der Drogenbeauftragten zu, dass vor allem der Jugendschutz beim Automatenspiel in Gaststätten verstärkt werden muss. Nach geltendem Recht hat der Gastwirt bei bis zu zwei aufgestellten Geräten in Gaststätten durch eine ständige Aufsicht zu gewährleisten, dass keine Kinder und Jugendliche das Gerät bespielen, § 3 Abs. 1 Seite 2 Spielverordnung. Bei drei aufgestellten Geräten sind zu- sätzliche technische Sicherungsmaßnahmen notwendig. Mehr als drei Geräte dürfen in einer Gaststätte nicht auf- gestellt werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, BMWi, schlägt in seinem Evaluations- bericht eine Ausweitung der technischen Sicherungs- maßnahmen an den Spielgeräten vor. Zur Verbesserung des Jugend- und Spielerschutzes könnten ferner Sach- kundeanforderungen zur Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis zur Aufstellung von Geldspielgeräten gemacht werden. Mittelfristig könnte mit einer Spieler- karte die Umsetzung des Jugendschutzes in Gaststätten zusätzlich unterstützt werden. Darüber hinaus werden in dem Evaluationsbericht des BMWi weitere Vorschläge zur Verbesserung des Spieler- schutzes unterbreitet, von denen auch und gerade Ju- gendliche profitieren sollen: – Stärkung der Instrumente zur Früherkennung von Fehlentwicklungen und zum schnellen Eingreifen; – geeignete Eindämmung von dargestellten Gewinnaus- sichten zur Vermeidung von höheren Gewinnerwar- tungen als die in der Spielverordnung festgelegten Grenzen für Gewinne und Verluste; – Erweiterung der Ordnungswidrigkeitentatbestände und Erhöhung der Geldbußen; – Förderung von Sozialkonzepten. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage der Abgeordneten Dr. Marlies Volkmer (SPD) (Drucksache 17/4812, Frage 62): is 1 rü rä n u n Z d B o d s k R A s s w m s V k n g A d A G e z s s a V (E fe R d d d (C (D Warum gibt es nach über 20 Jahren Wiedervereinigung auf dem Schienennetz Deutschlands noch immer derartig eklatante Unterschiede im technischen Sicherheitsstandard von Ost und West, und bis zu welchem Zeitpunkt sollen alle eingleisigen Strecken mit der Punktförmigen Zugbeeinflus- sung, PZB, ausgerüstet sein? In der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) t vorgeschrieben, dass Strecken, auf denen mehr als 00 km/h zugelassen sind, mit Zugbeeinflussung ausge- stet sein müssen. Ergänzend ist die Möglichkeit einge- umt, dass für Strecken bis zu 100 km/h für Eisenbah- en des Bundes das Bundesministerium für Verkehr, Bau nd Stadtentwicklung, für nichtbundeseigene Eisenbah- en die zuständige Landesbehörde die Ausrüstung mit ugbeeinflussung vorschreiben können. Damit sollen ie genannten Behörden in besonderen Fällen, wie zum eispiel Strecken mit dichtem Berufsverkehr, mit Vor- rtverkehr oder mit schwierigen Betriebsverhältnissen, ie Ausrüstung mit Zugbeeinflussung auch bei zugelas- enen Geschwindigkeiten unter 100 km/h vorschreiben önnen. Die Deutsche Bahn AG rüstet bereits seit Jahren im ahmen eines freiwilligen Programms einen erheblichen nteil der Strecken mit einer zulässigen Höchstge- chwindigkeit bis 100 km/h sukzessive mit Zugbeeinflus- ung nach. Allein im Zeitraum von 2008 bis Ende 2010 urden in diesem Programm mehr als 600 Streckenkilo- eter mit Zugbeeinflussung nachgerüstet. Ziel ist es, das Sicherheitsniveau dieser Strecken chnellstmöglich zu erhöhen. Die Bundesregierung hat den orstand der Deutsche Bahn AG um kurzfristige Aus- unft gebeten, bis wann sämtliche Strecken im Schienen- etz der Deutsche Bahn AG mit Zugbeeinflussung nach- erüstet und welche Prioritäten hierbei gesetzt werden. nlage 45 Antwort es Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des bgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN) (Drucksache 17/4812, Frage 63): Wie ist der aktuelle Zeitplan für die Novellierung des Per- sonenbeförderungsgesetzes, und in welchem Quartal könnte aus Sicht der Bundesregierung die Novellierung frühestens abgeschlossen sein? Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadt- ntwicklung hat einen Referentenentwurf für ein Gesetz ur Änderung personenbeförderungsrechtlicher Vor- chriften vorbereitet. Schwerpunkte des Gesetzentwurfs ind die Anpassung des Personenbeförderungsgesetzes n eine europäische Verordnung zur Finanzierung von erkehrsleistungen auf Schiene und Straße, Verordnung G) Nr. 1370/2007, und die Liberalisierung des Bus- rnlinienverkehrs. Der Referentenentwurf befindet sich zurzeit in der essortabstimmung. Parallel hierzu findet die Anhörung er Länder und Verbände statt. Der Gesetzentwurf soll im April 2011 von der Bun- esregierung beschlossen und anschließend dem Bun- esrat zur Stellungnahme zugeleitet werden. Die Ein- 10412 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 92. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Februar 2011 (A) ) )(B) bringung des Regierungsentwurfs beim Bundestag ist für Juni 2011 vorgesehen. Das Gesetz ist zustimmungsbedürftig. Das Vorhaben wird voraussichtlich im vierten Quartal 2011 abge- schlossen werden. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/4812, Frage 64): Ist es richtig, dass für im Bedarfsplan enthaltene Vorhaben im Vordringlichen Bedarf mit besonderem naturschutzfachli- chen Planungsauftrag und im Weiteren Bedarf mit festgestell- tem hohen ökologischen Risiko durch den Wegfall der Fußno- ten in der Karte der Anlage zum Fünften Gesetz zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes vom 4. Oktober 2004 die Be- darfsfeststellung nicht mehr durch die Einstellung des Vorha- bens in den Straßenbauplan erfolgt und damit dem Parlament das ursprünglich vorgesehene Mitspracherecht hinsichtlich der Einstellung derartiger Vorhaben in den Vordringlichen oder Weiteren Bedarf entzogen worden ist, und welche juristi- schen Konsequenzen hat der Wegfall der Fußnoten für ge- richtliche Auseinandersetzungen? Im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen sind Vorha- ben, die mit hohen ökologischen Risiken verbunden sind, als Maßnahmen mit „besonderem naturschutzfach- lichen Planungsauftrag für den Vordringlichen Bedarf“ oder als „Weiterer Bedarf mit Planungsrecht und beson- derem naturschutzfachlichen Planungsauftrag“ bzw. „Weiterer Bedarf mit festgestelltem hohem ökologischen Risiko“ gekennzeichnet. Zum Nachweis der Abarbei- tung dieser Planungsaufträge des Gesetzgebers und zur Einstellung solcher Projekte in den Straßenbauplan ist jeweils eine entsprechende Information an das Parlament erforderlich. Die genannten Vorhaben waren zudem mit der Fuß- note „Mit der Einstellung der Vorhaben in den Straßen- bauplan als Anlage zum Bundeshaushalt sind sie Vorha- ben des Vordringlichen Bedarfs“ gekennzeichnet. Eine entsprechende Fußnote gab es für die genannten Fälle des Weiteren Bedarfs. Mit der Streichung der Fußnoten durch Art. 12 des Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetzes sind die betreffenden Vorhaben uneingeschränkt solche des Vor- dringlichen bzw. des Weiteren Bedarfs. Die Abarbeitung des naturschutzfachlichen Planungsauftrages wird dem Parlament allerdings nach wie vor durch eine entspre- chende Kennzeichnung im Straßenbauplan mitgeteilt. Als Folge der Dringlichkeitsstufe „Vordringlicher Be- darf“ sind die Planfeststellungsbeschlüsse für die betref- fenden Vorhaben nach § 17 e Abs. 2 FStrG von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, während der Sofortvollzug an- sonsten gesondert angeordnet werden müsste. Unmittel- bare Auswirkungen auf gerichtliche Verfahren sind nur insoweit gegeben, als in diesen Fällen die aufschiebende Wirkung einer Klage gegen den gesetzlichen Sofortvoll- zug angeordnet werden muss. A d A 1 Z „ b s p a ru V g d g a s z s B g h re E w Z d N b e a e (C (D nlage 47 Antwort es Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Fragen des bgeordneten Uwe Beckmeyer (SPD) (Drucksache 7/4812, Fragen 67 und 68): Wann werden die Bund-Länder-Arbeitsgruppen unter der Leitung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadt- entwicklung, BMVBS, zur Vorbereitung eines bundesweiten Feldversuchs des sogenannten Lang-Lkw ihre Endergebnisse vorlegen, und wann ist eine Verbändeanhörung durch das BMVBS zur Vorbereitung des Feldversuchs geplant? Wann wird die Bundesregierung ihren für das Frühjahr 2011 angekündigten Feldversuch mit sogenannten Lang-Lkw starten, der auf die Dauer von fünf Jahren mit einem Jahr wis- senschaftlicher Begleitung angelegt sein soll, und welche Strecken haben die Bundesländer bisher dem BMVBS in den Bund-Länder-Arbeitsgruppen zur Vorbereitung des Feldver- suchs des sogenannten Lang-Lkw vorgeschlagen? u Frage 67: Bisher liegen die Ergebnisse der Unterarbeitsgruppen Fahrer“ und „Fahrzeuge“ im Entwurf vor. Die Unterar- eitsgruppe „Strecken“ hat ihre Liste noch nicht finali- iert. Die Ergebnisse der ersten beiden Unterarbeitsgrup- en sowie weitere definierte Voraussetzungen – unter nderem ein generelles Überholverbot, keine Beförde- ng von Gefahrgut – wird das Bundesministerium für erkehr, Bau und Stadtentwicklung den Verbänden um- ehend vorstellen. Bereits eingegangene Streckenmel- ungen der Länder werden nun noch um Nachmeldun- en ergänzt und dann in der Unterarbeitsgruppe sowie nschließend mit den Verbänden erörtert. Die Bundesan- talt für Straßenwesen ist gebeten worden, einen Kon- eptentwurf für die wissenschaftliche Begleitung zu er- tellen, der in der Unterarbeitsgruppe „wissenschaftliche egleitung“ im März erörtert werden wird. Im Nach- ang wird der Referentenentwurf in die Anhörung ge- en. Es war von Anfang an ein hohes Maß an Transpa- nz angestrebt, sodass die Verbände bereits bei der rstellung des Arbeitsentwurfes frühzeitig eingebunden erden. u Frage 68: Der bundesweite Feldversuch mit Lang-Lkw war für as Jahr 2011 angekündigt. Die Länder Bayern, Thüringen, iedersachsen, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt ha- en ihr gesamtes Autobahnnetz – Schleswig-Holstein bis inschließlich zu den autobahnbegleitenden Autohöfen – ls geeignet für den Feldversuch bezeichnet. Hessen hat benfalls alle Autobahnen gemeldet bis auf: A 44 AS Hessisch Lichtenau-Mitte bis AS Hessisch Lichtenau-Ost A 49 AS Baunatal-Nord bis AS Neuental (Autobahnende) A 66 Nordwestkreuz Frankfurt bis Anschluss (Miquelallee) A 480 Autobahnanfang westlich AS Wettenberg bis Gießener Nordkreuz Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 92. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Februar 2011 10413 (A) ) )(B) Eine Übersicht über die übrigen bisher dem Bundes- ministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung übermittelten Strecken reiche ich Ihnen gerne schriftlich nach. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage der Abgeordneten Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/4812, Frage 48): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass Kreisver- kehre auf Bundesstraßen möglich sind, wie zum Beispiel an der Bundesstraße 2 bei Pinnow, und, wenn nicht, welche Kri- terien sprechen gegen Kreisverkehre auf Bundesstraßen? Der Bau von Kreisverkehren kann – auch an Bundes- straßen – sinnvoll sein und die Verkehrssicherheit erhöhen, muss jedoch für jeden Einzelfall unter Berücksichtigung der vorhandenen Randbedingungen – Verkehrsaufkom- men, Lage der zuführenden Straßen, Topografie, Platz- bedarf etc. – geprüft werden. Das Haupteinsatzgebiet für Kreisverkehre liegt eher in innerörtlichen Straßennetzen. An außerörtlichen Bun- desstraßen muss unter Berücksichtigung der gesetzli- chen Zweckbestimmung der Bundesfernstraßen die Zweckmäßigkeit im Einzelfall nachgewiesen werden. Kreisverkehre sollten im Verlauf von Bundesstraßen außerhalb bebauter Gebiete vor allem dann nicht ange- wendet werden, wenn die bevorrechtigte Führung der Bundesstraße ausdrücklich erwünscht ist, zum Beispiel um die bevorzugte Führung einer Ortsumgehung zu ge- währleisten. Kreisverkehre sollen an Bundesstraßen insbesondere wegen der überwiegenden Funktion für den überörtli- chen schnellen Verkehr nur vorgesehen werden bei der Verknüpfung von Bundesstraßen, beim Umbau unfall- trächtiger Kreuzungen, wenn eine höhenfreie Ausfüh- rung nicht infrage kommt, beim Ersatz lichtsignalgere- gelter Kreuzungen, wenn sich trotz Signalisierung schwere Unfälle ereignen und nach Umbau keine zu gro- ßen Wartezeiten in den Zufahrten zu erwarten sind, und bei einer gewünschten Verdeutlichung des Wechsels der Streckencharakteristik. Die technische Gestaltung der Kreisverkehre richtet sich nach dem „Merkblatt für die Anlage von Kreisver- kehren“, Ausgabe 2006, der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen. A d g D 7 Z d z ri J A a g 1 m d Z d S K w L e k im n n 4 s ü A d d G b c g re J E A 480 AS Aßlar (Autobahnanfang) bis Anschluss L 3053 (Autobahnende) A 643 Schiersteiner Kreuz bis Anschluss (Waldstraße) A 661 AS Oberursel-Nord (B 455) bis Bad Homburger Kreuz A 661 AS Langen bis AS Egelsbach (B3) (C (D nlage 49 Antwort er Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Fra- en der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 17/4812, Fragen 70 und 1): Inwiefern unterscheiden sich die Rahmenbedingungen aus dem Energiekonzept der Bundesregierung zum Zwischenbe- richt „Leitstudie 2010“? Wird die beschlossene Laufzeitverlängerung von Atom- kraftwerken in der „Leitstudie 2010“ betrachtet, und, falls ja, zu welchen Schlussfolgerungen kommen die Wissenschaftler? u Frage 70: Der Zwischenbericht enthält drei Basisszenarien, von enen zwei bereits bei Verabschiedung des Energiekon- epts weitgehend fertiggestellt waren. Diese beiden Szena- en unterscheiden sich im Anteil der Elektromobilität im ahr 2050. Noch nicht berücksichtigt ist in den bisherigen rbeiten das gemäß Energiekonzept der Bundesregierung ngestrebte Ziel, bis zum Jahr 2020 den Stromverbrauch egenüber dem Jahr 2008 in einer Größenordnung von 0 Prozent und bis zum Jahr 2050 von 25 Prozent zu ver- indern. Im Übrigen berücksichtigt ein drittes Szenario ie Laufzeitverlängerung. u Frage 71: Die Laufzeitverlängerung wird im Basisszenario C es Zwischenberichts berücksichtigt. Nach diesem zenario werden im Jahr 2020 rund 113 TWh/a mehr ernenergiestrom bereitgestellt als im Basisszenario A, elches – nach alter Gesetzeslage – nicht von einer aufzeitverlängerung ausgeht. Im Ergebnis führt dies zu iner geringeren Stromproduktion aus fossilen Kraftwer- en, sodass die CO2-Emissionen der Stromversorgung Basisszenario C im Jahr 2020 um 81 Millionen t/a iedriger und im Jahr 2030 um 51 Millionen t/a iedriger als im Basisszenario A liegen. Damit wird die 0-Prozent-Minderungsmarke für Treibhausgase im Ba- isszenario C für das Jahr 2020 mit 50 Prozent deutlich bertroffen. nlage 50 Antwort er Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage es Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN) (Drucksache 17/4812, Frage 72): Liegen der Bundesregierung aktualisierte Abschätzungen über die Entwicklung der EEG-Differenzkosten – EEG: Er- neuerbare-Energien-Gesetz –, bezogen auf die Jahre 2011 und 2012, vor, und auf welche Höhe belaufen sich diese Diffe- renzkosten, die sich in der EEG-Umlage widerspiegeln? Die Übertragungsnetzanbieter haben am 15. Novem- er 2010 auf Grundlage von § 3 Abs. 3 Ausgleichsme- hanismus-Ausführungsverordnung, AusglMechAV, auf- rund einer wissenschaftlich hinterlegten Prognose die alistische Bandbreite der EEG-Differenzkosten für das ahr 2012 in einer Bandbreite von circa 12,5 Milliarden uro bis circa 15,5 Milliarden Euro angegeben. Für die 10414 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 92. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Februar 2011 (A) ) )(B) EEG-Umlage ergibt sich hieraus eine Bandbreite von 3,4 bis 4,4 ct/kWh. Für das Jahr 2011 haben die Über- tragungsnetzbetreiber am 15. Oktober 2010 die Diffe- renzkosten mit 12,5 Milliarden Euro angegeben. Zuzü- glich einer Nachholung von 1,1 Milliarden Euro für die zu niedrig angesetzte EEG-Umlage aus dem Vorjahr schlägt sich dies 2011 in einer EEG-Umlage von derzeit 3,53 ct/kWh nieder. Das Deutsche Institut für Wirt- schaftsforschung, DIW, geht dagegen davon aus, dass die Umlage 2012 – inflationsbedingt – unter 3 ct/kWh liegen wird, DIW-Wochenbericht 6-2011. Dies deckt sich mit aktuellen Untersuchungen für das Bundesminis- terium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, die davon ausgehen, dass auch die Umlage 2011 im Nachhinein betrachtet, das heißt berechnet anhand der erst im kommenden Jahren abschließend vorliegenden Ist-Daten für 2011, unter 3 ct/kWh liegen wird. Die Zah- len sowohl für 2011 als auch für 2012 sind aber als Pro- gnosewerte mit erheblichen Unsicherheiten behaftet, weil sowohl die Differenzkosten als auch die Umlage ent- scheidend von dem tatsächlichen Ausbau der erneuerba- ren Energien und von der Entwicklung des Börsenprei- ses abhängen. Anlage 51 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/4812, Frage 73): Welche Studien liegen der Bundesregierung vor, die sich mit den ökonomischen Folgen eines nuklearen Ereignisses be- schäftigen, und welche Studien befinden sich hierzu in Erar- beitung? Die hypothetischen Kosten des Risikos von Kernkraft- werksunfällen mit Kernschmelze in Deutschland wurden von unterschiedlichen Autoren berechnet. Im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft wurde 1992 in der Prognos-Schriftenreihe eine Studie zur „Identifizierung, Monetarisierung und Internalisierung externer Kosten der Energieversorgung“ veröffentlicht, die unter anderem auch eine beispielhafte Abschätzung der Schäden durch einen sogenannten Super-Gau enthielt. Die Ergebnisse solcher Abschätzungen über Schäden und Folgekosten derartiger Unfälle hängen sehr stark von den getroffenen Annahmen ab und können deshalb nicht verlässlich be- wertet werden. Die Bundesregierung macht sich die Er- gebnisse daher nicht zu eigen. Zu dem Thema befinden sich zurzeit keine vom Bun- desministerium für Wirtschaft und Technologie oder vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reak- torsicherheit beauftragten Studien in Bearbeitung. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage des Abgeordneten Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/4812, Frage 74): fo c g h a a ti A d d G 1 c E d s la P d tr g s ru a H A d d c z s s s le s a b (C (D Nach welchen Kriterien soll es nach Auffassung der Bun- desregierung Bundesmittel für Hochschulen geben, und auf welcher verfassungsrechtlichen Grundlage soll die Bundes- förderung erfolgen? Die Förderung von Hochschulen durch den Bund er- lgt auf der Basis des geltenden Rechts in unterschiedli- hen Programmen und Maßnahmen, für die jeweils ei- ene Zielsetzungen und Kriterien gelten. Beispiele ierfür sind die allgemeine Forschungsförderung, aber uch gemeinsame Programme von Bund und Ländern uf der Basis von Art. 91 b GG wie die Exzellenzinitia- ve, der Hochschulpakt oder der Qualitätspakt Lehre. nlage 53 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage er Abgeordneten Krista Sager (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN) (Drucksache 17/4812, Frage 76): Wie bewertet die Bundesregierung die bestehenden Regu- larien zur Einhaltung wissenschaftlicher Standards in Promo- tionsverfahren, und welchen Verbesserungsbedarf sieht sie? Die Deutsche Forschungsgemeinschaft, DFG, legte 998 Empfehlungen zur Sicherung guter wissenschaftli- her Praxis vor, die unter ihrer Federführung, auch unter inbeziehung internationaler Experten, erarbeitet wor- en waren. Ausgehend von diesen Empfehlungen haben ich alle großen Wissenschaftseinrichtungen in Deutsch- nd, wie die Hochschulrektorenkonferenz, die Max- lanck-Gesellschaft, die Fraunhofer-Gesellschaft und ie Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszen- en sowie die Leibniz-Gemeinschaft die in Deutschland eltenden Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis elbstverpflichtend zu eigen gemacht. Die Bundesregie- ng erachtet die bestehenden Regularien, wie sie unter nderem in den Promotionsordnungen der einzelnen ochschulen umgesetzt sind, für angemessen. nlage 54 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage es Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Drucksa- he 17/4812, Frage 77): Welche Mindeststandards müssen nach Ansicht der Bun- desregierung für gutes wissenschaftliches Arbeiten insbeson- dere im Bereich von Quellenangaben und Zitaten erfüllt sein, und welche Initiativen hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung in Sachen Plagiatschutz und in Sachen Umset- zung der IP-Charta der Europäischen Union, deren Ziel ein fairer und professioneller Umgang mit geistigem Eigentum ist, bislang ergriffen? Aus Sicht der Bundesregierung müssen die Standards ur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis erfüllt ein, wie sie von der Deutschen Forschungsgemein- chaft, DFG, ausgearbeitet und von den einzelnen Hoch- chulen umgesetzt und ausgestaltet wurden. Die DFG gte 1998 Empfehlungen zur Sicherung guter wissen- chaftlicher Praxis vor, die unter ihrer Federführung, uch unter Einbeziehung internationaler Experten, erar- eitet worden waren. Ausgehend von diesen Empfehlun- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 92. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Februar 2011 10415 (A) ) )(B) gen haben sich alle großen Wissenschaftseinrichtungen in Deutschland, wie die Hochschulrektorenkonferenz, die Max-Planck-Gesellschaft, die Fraunhofer-Gesell- schaft und die Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher For- schungszentren sowie die Leibniz-Gemeinschaft, die in Deutschland geltenden Regeln der guten wissenschaftli- chen Praxis selbstverpflichtend zu eigen gemacht. Die Umsetzung der Empfehlungen der Intellectual Property (IP) Charta Initiative der Europäischen Union wird in Deutschland vom Ausschuss der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz von Bund und Ländern getra- gen. Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage des Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Drucksa- che 17/4812, Frage 78): Inwieweit sieht das Bundesministerium für Bildung und Forschung Änderungsbedarfe bei den Allgemeinen Nebenbe- stimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung, AN- Best-P, im Hinblick auf die von der Bundesministerin für Bil- dung und Forschung, Dr. Annette Schavan, angekündigte Overhead-Finanzierung – „Schavan erkauft sich Bafög-Deal“, Spiegel Online, 6. Oktober 2010 – für Forschungsprojekte an Hochschulen, die angesichts von jährlich für die möglichen Zuwendungsempfänger anfallenden Gemeinkosten wie Mie- ten, Heizung, Strom und anteiligen Nutzungskosten zentraler Einheiten wie zum Beispiel Rechenzentrum und Bibliothek nach ANBest-P binnen zwei Monaten für die spezifisch durch das jeweilige Forschungsprojekt verursachten, indirekten Pro- jektausgaben verwendet werden sollen, in Richtung der über die Deutsche Forschungsgemeinschaft gewährten automati- schen Programmkostenpauschalen von 20 Prozent des Hoch- schulpaktes 2020, die gleichfalls dem Haushaltsrecht des Bundes unterliegen, und in welchem Umfang waren in Bezug auf die Zahl der infrage kommenden laufenden Vorhaben und Neuanträge – jeweils mit Angabe der Förderhöhe – im Januar 2011 jeweils Programmpauschalen möglich, wurden tatsäch- lich beantragt bzw. wurde seitens der Hochschulen eine Ver- zichtserklärung abgegeben? Aus Sicht des BMBF besteht kein Änderungsbedarf bei den Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförde- rung, ANBest-P. Die ANBest-P stellen die allgemeine Grundlage für die Projektförderung auf Ausgabenbasis der Bundesregierung dar, die durch ressortspezifische Re- gelungen ergänzt werden können. Zu Ihrer Frage, für wie viele in 2011 laufende Vorha- ben die Gewährung einer Projektpauschale möglich war, möchte ich Ihnen wie folgt antworten: Zum Stand 31. Ja- nuar 2011 war eine Gewährung bei 5 522 laufenden For- schungsvorhaben – das heißt der Antrag wurde vor 2011 gestellt und bewilligt – möglich. Die Summe der Pro- jektpauschale für 2011 und Folgejahre bezogen auf diese Vorhaben beläuft sich auf rund 180 Millionen Euro. Bis zum 31. Januar 2011 wurde für sechs Vorhaben mit ei- nem Fördervolumen in Höhe von 263 000 Euro eine Verzichtserklärung eingereicht. Zu der Frage der Neubewilligungen ist es so, dass im Januar 2011 seitens der Hochschulen keine Anträge ge- stellt wurden. A d A G J S Z c B d V d S M B n d d n s s g k B s s im s tr ti a A d A G ü ti B s g (C (D nlage 56 Antwort es Staatsministers Bernd Neumann auf die Frage des bgeordneten Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN) (Drucksache 17/4812, Frage 79): Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung bisher unternommen, um die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP angekündigte Einrichtung einer Jugend- und Begegnungsstätte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur und die Schaffung eines koordinierenden Zeitzeugenbüros umzuset- zen? Der Koalitionsvertrag schreibt die Einrichtung einer ugend- und Begegnungsstätte zur Aufarbeitung der ED-Diktatur und die Schaffung eines koordinierenden eitzeugenbüros nicht vor, sondern enthält nur entspre- hende Prüfaufträge. Die Prüfung des Beauftragten der undesregierung für Kultur und Medien, BKM, ergab, ass die Einrichtung eines koordinierenden Büros für die ermittlung von Zeitzeugen an Schulen und andere Bil- ungseinrichtungen für die historische Aufarbeitung des ED-Unrechts sehr sinnvoll ist. Deshalb wurden die ittel im Bundeshaushalt zunächst fortgeschrieben. Der KM hat eine Konzeption ausgearbeitet, die ein koordi- ierendes Zeitzeugenbüro unter Federführung der Ge- enkstätte Berlin-Hohenschönhausen und Mitwirkung er Bundesstiftung Aufarbeitung und der Stiftung Berli- er Mauer vorsieht. Die Gedenkstätte Berlin-Hohen- chönhausen ist Anfang 2011 mit der technisch-organi- atorischen Umsetzung beauftragt worden. Demgegenüber soll von der Einrichtung einer Ju- endbegegnungsstätte abgesehen werden. Sie würde auf ompetenzrechtliche Probleme vor allem im Verhältnis und/Länder, aber auch innerhalb der Bundesregierung toßen. Die Einrichtung einer Jugend- und Begegnungs- tätte hätte Investitionen in Millionenhöhe verlangt, die Haushalt nicht zur Verfügung stehen. Bei der Prüfung tellte sich zudem heraus, dass ein kostendeckender Be- ieb „aus eigener Kraft“ in den Folgejahren nicht realis- sch ist, eine dauerhafte finanzielle Bezuschussung ist us dem Haushalt des BKM ebenfalls nicht zu leisten. nlage 57 Antwort es Staatsministers Bernd Neumann auf die Frage des bgeordneten Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN) (Drucksache 17/4812, Frage 80): Wann will die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag angekündigte Expertenkommission einsetzen, die die Aufga- ben der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staats- sicherheitsdienstes der ehemaligen DDR, BStU, überprüft, und was ist das Ziel dieser Überprüfung? Die Formulierung des Koalitionsvertrages ist direkt bernommen aus der vom Deutschen Bundestag bestä- gten Gedenkstättenkonzeption der Bundesregierung: „In der nächsten Legislaturperiode wird der Deutsche undestag eine unabhängige Expertenkommission ein- etzen, die die Entwicklung der Aufgaben, die der BStU esetzlich zugewiesen sind, analysiert und Vorschläge 10416 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 92. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Februar 2011 (A) ) )(B) macht, ob und in welcher Form diese mittel- und lang- fristig zu erfüllen sind.“ Der Deutsche Bundestag hat hierzu noch keinen Be- schluss gefasst. Anlage 58 Antwort des Staatsministers Eckart von Klaeden auf die Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/4812, Frage 81): Inwieweit wurden Bundesregierung und Deutscher Bun- destag davon unterrichtet, dass die erfundenen und konstruier- ten Erzählungen des Rafid Ahmad Alwan al-Dschanabi alias Curveball beim Bundesnachrichtendienst, BND, im Irak gebe es mobile Biowaffenlabors, bereits im Jahr 2000 von seinem ehemaligen Vorgesetzten Dr. Latif gegenüber dem BND be- stritten wurden („Es gibt keine solche Lkws.“) und dass Curveball unter Vorbehalt dieser Aussage gesagt habe: „OK, dann gibt es keine“, dennoch aber der BND ihn ab Mai 2002 zu weiteren Aussagen über die Labors gedrängt habe unter an- derem mit der Drohung, sonst seine damals schwangere Ehe- frau in ihre marokkanische Heimat abschieben zu lassen, und warum hat die Bundesregierung der US-Regierung nicht vor deren Invasion in den Irak 2003 unmissverständlich mitge- teilt, dass Curveballs Lügen durch Dr. Latif entlarvt worden waren und Curveball sie daraufhin nicht aufrechterhält? Der in den Medien zitierte „Dr. Latif“ war nach Kenntnis deutscher Sicherheitsbehörden tatsächlich zeit- weise Vorgesetzter von Curveball. Insgesamt gab es zum damaligen Zeitpunkt Zweifel an seinen Aussagen. Hinsichtlich der nachrichtendienstlichen Aspekte Ih- rer Anfrage ist die Bundesregierung nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass die erbetene Auskunft geheimhaltungsbedürftig ist. Die Anfrage zielt auf Einzelheiten tatsächlicher oder vermuteter nachrich- tendienstlicher Aktivitäten, die grundsätzlich nicht öf- fentlich dargestellt werden können. Aus ihrer Offenle- gung könnten sowohl staatliche Akteure anderer Länder als auch nichtstaatliche Akteure Rückschlüsse auf die Fähigkeiten und Methoden des Bundesnachrichtendiens- tes ziehen. Im Ergebnis würde dadurch die Funktions- fähigkeit unserer Sicherheitsbehörden und damit die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland beeinträch- tigt. Gleichwohl ist die Bundesregierung selbstverständ- lich bereit, das Informationsrecht des Parlamentes unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen zu be- friedigen. Basierend auf den Angaben des Bundesnachrichten- dienstes hat die Bundesregierung deshalb die erbetenen Informationen als GEHEIM eingestufte Verschlusssache zur Einsicht durch Sie an die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages übermittelt. Anlage 59 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 17/4812, Frage 82): R g A h p d a o m fi b A fe s w tä fü a w b s ih W te h ti H T g s s w A d A 1 (C (D Haben die Europäische Union und die Bundesregierung die steigenden Flüchtlingszahlen auf Lampedusa aufgrund der Unruhen in Nordafrika antizipiert, und erwägt die Bundesre- gierung angesichts der Ausrufung des humanitären Notstan- des durch die italienische Regierung, diese neben polizeili- chen Maßnahmen auch humanitär zu unterstützen, und, wenn ja, durch welche Maßnahmen? Der politische Transitionsprozess in der Tunesischen epublik hat auch zu Migrationsbewegungen in die EU eführt. Das Ausmaß der Krise in der Region und seine uswirkungen hat, wenn man ehrlich ist, niemand vor- ergesehen. Auf Bitten der Italienischen Republik hat die Euro- äische Agentur für die operative Zusammenarbeit an en Außengrenzen, FRONTEX, umgehend eine Lage- nalyse und die Koordinierung einer gemeinsamen See- peration einschließlich Unterstützung in den Aufnah- eeinrichtungen zugesagt. Die EU-Kommission hat Italien zudem kurzfristig nanzielle Unterstützung angeboten und prüft die Ein- indung des Europäischen Unterstützungsbüros für sylfragen, EASO. Darüber hinaus sind bilaterale Hil- n bisher nicht vorgesehen. Entsprechend dem Subsidiaritätsprinzip und ange- ichts begrenzter Mittel leistet die Bundesregierung in estlichen und insbesondere EU-Ländern keine humani- re Hilfe. Umgekehrt kommt Deutschland vollständig r die Hilfsmaßnahmen für Flüchtlinge in Deutschland uf. Neben der Unterstützung Italiens ist es jetzt vor allem ichtig, den Transitionsprozess in Nordafrika aktiv zu egleiten. In dieser kritischen Übergangsphase gilt es icherzustellen, dass die Menschen eine Perspektive in rem Heimatland haben. Der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Guido esterwelle, hat in einem Schreiben an die Hohe Vertre- rin der Europäischen Union für Außen- und Sicher- eitspolitik, Lady Catherine Ashton, bereits eine Neujus- erung der Europäischen Nachbarschaftspolitik im inblick auf die aktuellen Herausforderungen einer ransformationspartnerschaft mit Tunesien und Ägypten efordert. Wir haben jetzt eine besondere Chance, Demokratie owie Menschen- und Bürgerrechte in unserer Nachbar- chaft zu fördern und die Voraussetzungen für eine neue irtschaftliche Dynamik zu schaffen. nlage 60 Antwort er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Fragen des bgeordneten Dr. Rolf Mützenich (SPD) (Drucksache 7/4812, Fragen 83 und 84): Welchen erhöhten Mittelansatz plant das Auswärtige Amt angesichts der gesellschaftspolitischen Umwälzungen im Na- hen Osten und Nordafrika für die Arbeit der politischen Stif- tungen – bitte aufgeschlüsselt nach Ländern –, und sind diese erhöhten Ausgabenansätze auch für die mittelfristige Finanz- planung vorgesehen? Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 92. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Februar 2011 10417 (A) ) )(B) Welche eigene Mittel- und Personalverstärkung plant das Auswärtige Amt für die betroffene Region – bitte aufge- schlüsselt nach Ländern –, und sind diese erhöhten Ausgaben- ansätze auch für die mittelfristige Finanzplanung vorgesehen? Zu Frage 83: Aus dem Haushalt des Auswärtigen Amtes wird die gesellschaftspolitische Dialogarbeit der politischen Stif- tungen in westlichen Industrieländern und osteuropäi- schen Transformationsstaaten gefördert. Die Finanzierung der allgemeinen Stiftungsarbeit im Nahen Osten und in Nordafrika erfolgt aus Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenar- beit und Entwicklung. Die politischen Stiftungen haben allerdings – wie auch andere Projektpartner – die Möglichkeit, sich zu- sätzlich um Projektmittel aus den Haushaltstiteln Zivile Krisenprävention, Demokratieförderung und Menschen- rechte zu bewerben, die im Einzelplan des Auswärtigen Amtes angesiedelt sind. Zu Frage 84: Zur Frage Personalverstärkungen. Das Auswärtige Amt hat vor dem Hintergrund der gesellschaftlichen Umwälzungen in Nordafrika und im Nahen Osten ein- schließlich der Golfregion bereits folgende Anpassungen der Personalausstattung an den deutschen Auslandsver- tretungen vorgenommen: Tunesien: Verstärkung der Deutschen Botschaft Tunis durch Zuweisung einer weiteren Stelle im gehobenen Dienst seit 25. Januar 2011 für den Bereich Politik/ Presse für vorerst eine Standzeit (4 Jahre). Bahrain: Verstärkung der Deutschen Botschaft Ma- nama durch Zuweisung einer zweiten Stelle im höheren Dienst. Diese Verstärkung ist langfristig angelegt. Ägypten: Zurückstellung geplanter Stellenreduzierun- gen an der Deutschen Botschaft Kairo im höheren Dienst, die im Rahmen der jährlichen Personalbedarfs- planung – Globalplanung – vorgesehen waren. Zudem wurde die Botschaft in den letzten Wochen temporär durch Abordnung von Beschäftigten aus der Zentrale des Auswärtigen Amts verstärkt. Algerien: Zurückstellung einer geplanten Stellenredu- zierung an der Deutschen Botschaft Algier im höheren Dienst, die im Rahmen der Globalplanung vorgesehen war. Daneben werden in der Zentrale des Auswärtigen Amts zwei Arbeitsstäbe eingerichtet: AS Transforma- tionspartnerschaft Ägypten und AS Transformations- partnerschaft Tunesien. Diese werden Vorhaben des Auswärtigen Amtes, anderer Ressorts sowie nichtstaatli- cher Träger im Sinne einer kohärenten Außenpolitik ent- wickeln und koordinieren. Auf die weitere Lageentwicklung in den einzelnen Ländern der Region wird das Auswärtige Amt mit An- passungen der Stellen- und Personalausstattung an den Auslandsvertretungen je nach Erforderlichkeit reagieren. D d te g D la ü g M s g p g g je A d d D F te g J k p 1 z a T k la G M d u w T m s z ru d o F v g a fr g d (C (D ie hierfür benötigten Stellen – bzw. die damit verbun- enen erhöhten Ausgaben – werden angesichts begrenz- r Ressourcen an anderer Stelle/von Auslandsvertretun- en in anderen Regionen abgezogen werden müssen. ie gesamte Stellen- und Personalausstattung aller Aus- ndsvertretungen wird zudem regelmäßig – jährlich – berprüft und gegebenenfalls angepasst. Zu den Mitteln: Die dem Auswärtigen Amt zur Verfü- ung stehenden Projektmittel dienen der Förderung der enschenrechte, dem Demokratieaufbau sowie der Kri- enprävention weltweit. Das Auswärtige Amt wird ein- ehende Projektanträge mit Nordafrikabezug vorrangig rüfen. Die deutschen Auslandsvertretungen in der Re- ion sind gebeten worden, auch die Vertreter der Zivil- esellschaft nochmals auf die Möglichkeiten einer Pro- ktförderung hinzuweisen. nlage 61 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage es Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 17/4812, Frage 85): Muss der Bund der Vertriebenen und/oder seine Mitglieds- organisationen für seine staatliche Förderung eine Extremis- musklausel unterzeichnen und, wenn nicht, warum? Wie bereits in der Antwort auf die Schriftliche rage 11/213 vom 25. November 2010 der Abgeordne- n Daniela Kolbe sowie in der Antwort der Bundesre- ierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla elpke und der Fraktion Die Linke „Antiextremismuser- lärung des Bundesprogramms Toleranz fördern – Kom- etenz stärken“, Bundestagsdrucksache 17/4269, vom 6. Dezember 2010, ausgeführt, findet in Programmen ur Extremismusprävention der Bundesregierung eine bzugebende Bestätigung Anwendung, nach der sich räger geförderter Maßnahmen zur freiheitlichen demo- ratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutsch- nd bekennen und bestätigen, eine den Zielen des rundgesetzes förderliche Arbeit zu leisten. Ziel der aßnahmen in Programmen zur Extremismusprävention er Bundesregierung ist die Stärkung von Demokratie nd Toleranz. Die gemeinsame Grundposition aller Mit- irkenden an den Bundesprogrammen zur Stärkung von oleranz und Demokratie sowie gegen Extremismus uss daher sein, sich zu der freiheitlichen demokrati- chen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland u bekennen. Daher ist die Unterzeichnung einer Erklä- ng, mit dem sich das geförderte Projekt bzw. der han- elnde Träger zur freiheitlichen demokratischen Grund- rdnung der Bundesrepublik Deutschland bekennt, eine ördervoraussetzung. Das Bundesministerium des Innern prüft im Übrigen or jeder Bewilligung einer Zuwendung, ob der Empfän- er einer Zuwendung in einem extremistischen Umfeld ngesiedelt ist oder sich in irgendeiner Weise gegen die eiheitliche demokratische Grundordnung betätigt. Lie- en entsprechende Hinweise vor, wird von einer Zuwen- ung abgesehen oder eine Förderung eingestellt. 10418 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 92. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Februar 2011 (A) ) )(B) Anlage 62 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Fragen des Abgeordneten Dr. h. c. Gernot Erler (SPD) (Druck- sache 17/4812, Fragen 86 und 87): Teilt die Bundesregierung die in der Debatte vom 10. Fe- bruar 2011 geäußerte Auffassung, dass der Vorschlag, den 5. August künftig zu einem nationalen Gedenktag für die Op- fer von Vertreibung zu machen, auf eine Forderung des ba- den-württembergischen Ministerpräsidenten Stefan Mappus zurückgeht (Abgeordneter Thomas Strobl [Heilbronn]: „Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP unterstützen mit ihrem Antrag den Vorstoß von Ministerpräsident Mappus“)? Wie bewertet die Bundesregierung die am 14. Februar 2011 vorgelegte Erklärung von 70 namhaften Historikern aus aller Welt zum Beschluss des Deutschen Bundestages „60 Jahre Charta der deutschen Heimatvertriebenen – Aus- söhnung vollenden“ vom 10. Februar 2011, in der von einem „falschen geschichtspolitischen Signal“ gewarnt wird und in der gegen die Charta der Heimatvertriebenen vom 5. August 1950 äußerst kritische Einwände erhoben werden? Zu Frage 86: Die Bundesregierung kommentiert Äußerungen von Abgeordneten des Deutschen Bundestages in der Plenar- debatte nicht. Zu Frage 87: Die Bundesregierung wird der Prüfbitte des Bundes- tages vom 10. Februar 2011, wie dem Anliegen der Ini- tiative des Bundesrates vom 11. Juli 2003, Bundesrats- drucksache 460/03, den 5. August zum bundesweiten Gedenktag für die Opfer von Vertreibung zu erheben, Rechnung getragen werden kann, selbstverständlich nachkommen. Angesichts der aktuellen Diskussion wird sie dabei alle Argumente sorgfältig abwägen und prüfen. In diesem Rahmen wird auch die gemeinsame Erklärung von internationalen Historikern zu bewerten sein. Anlage 63 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Fra- gen des Abgeordneten Dr. Thomas Gambke (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/4812, Fra- gen 88 und 89): Welche Modelle – zum Beispiel Abschaffung der Min- destbesteuerung, zeitliche Begrenzung der Verlustvorträge, Differenzierung von Altverlusten, Einführung einer Gruppen- besteuerung nach österreichischem Modell oder Pooling- Modell – prüft die Arbeitsgruppe zur Neuordnung der Verlust- verrechnung – inländisch und grenzüberschreitend – im Bun- desministerium der Finanzen, und welche Ziele – zum Beispiel Bürokratieabbau, steuerliche Erleichterungen für Unterneh- men, Aufkommensneutralität – verfolgt die Bundesregierung dabei? Wie beurteilt die Bundesregierung einen Vorschlag, die Mindestbesteuerung abzuschaffen bei gleichzeitiger zeitlicher Begrenzung des Verlustvortrags sowie den Gewinnabfüh- rungsvertrag bei Konzernen abzuschaffen bei gleichzeitiger Erhöhung der Beteiligungsgrenze von 50 auf 75 Prozent? Z 2 V lu d g d p m n d d d A k Z S ri V A d g G Z d u d w b h m s A E S G (C (D u Frage 88: Das Bundesministerium der Finanzen hat im Januar 011 eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die ergebnisoffen orschläge für eine Neuordnung der steuerlichen Ver- stverrechnung erarbeiten soll. Die Arbeitsgruppe wird abei auch Möglichkeiten einer Änderung der Regelun- en zur Mindestgewinnbesteuerung und Möglichkeiten, ie steuerliche Organschaft durch eine moderne Grup- enbesteuerung zu ersetzen, prüfen. Vor einer Befassung it konkreten Modellen führt die Arbeitsgruppe zu- ächst eine Evaluierung des Umfangs und der Struktur er bei den Unternehmen vorhandenen Verlustvorträge urch. Die Arbeitsgruppe berücksichtigt auch die Ziele er Standortsicherung, der Steuervereinfachung, der ufkommensneutralität und der Reduzierung von Risi- en für die öffentlichen Haushalte. u Frage 89: Die Bundesregierung bewertet die Vorschläge nicht. ie möchte den Ergebnissen der vom Bundesministe- um der Finanzen eingesetzten Facharbeitsgruppe zur erlustverrechnung nicht vorgreifen. nlage 64 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Fra- en der Abgeordneten Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN) (Drucksache 17/4812, Fragen 90 und 91): Auf Basis welcher Datengrundlage kommt das Bundes- ministerium der Finanzen zu dem Schluss, dass das im Jahr 2010 erheblich zurückgegangene Aufkommen aus der Kapi- talertragsteuer lediglich auf das „im Zuge der Finanzkrise massiv gesunkene Zinsniveau“ – vergleiche Die Welt vom 25. Januar 2011 – und nicht auf die Einführung der Abgel- tungsteuer zurückzuführen ist? Wie begründet die Bundesregierung ihre Aussage, dass der Personenkreis, der zugleich Kapitaleinkünfte oberhalb des Sparerpauschbetrags und einen Grenzsteuersatz von weniger als 25 Prozent aufweist, „überschaubar“ – vergleiche Die Welt vom 25. Januar 2011 – sei, und wie hoch war der Anteil dieser Personen an allen Steuerpflichtigen in den Jahren 2009 und 2010 tatsächlich? u Frage 90: Die Bemessungsgrundlagen des Zinsabschlages bzw. er Kapitalertragsteuer auf Dividenden nach altem Recht nd der neuen Abgeltungsteuer auf Zins- und Dividen- enerträge unterscheiden sich nicht. In beiden Fällen erden die Erträge oberhalb des Sparerpauschbetrages esteuert. Die Einführung der Abgeltungsteuer kann da- er nicht die Ursache für den Rückgang des Aufkom- ens aus Abgeltungsteuer auf Zinserträge im Jahr 2010 ein. Mit der Einführung der Abgeltungsteuer entfällt der nsatz der Kapitaleinkünfte bei der Veranlagung zur inkommensteuer. Die daraus folgende Minderung der teuerlast für Steuerpflichtige mit einem individuellen renzsteuersatz über 25 Prozent wirkt sich nur auf das Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 92. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Februar 2011 10419 (A) ) )(B) Aufkommen der veranlagten Einkommensteuer aus, nicht aber auf das Aufkommen der Abgeltungsteuer selbst. Zu Frage 91: Statistische Erhebungen der einzelnen Steuerfälle zur seit 2009 geltenden Abgeltungsteuer liegen derzeit noch nicht vor. Erst nach Abschluss der Einkommensteuerver- anlagungen werden die Daten in den statistischen Äm- tern aufbereitet. Auf der Basis der Fortschreibung von früheren Einkommensteuerstatistiken wird im Jahr 2009 mit 1,3 Millionen und im Jahr 2010 mit 1,2 Millionen Steuerpflichtigen gerechnet, die Kapitaleinkünfte über dem Sparerpauschbetrag haben und zugleich mit einer teilweisen Erstattung der Abgeltungsteuer im Rahmen der Veranlagungsoption rechnen können, weil sie einen Grenzsteuersatz von weniger als 25 Prozent aufweisen. Bezogen auf die Gesamtzahl der Steuerpflichtigen – rund 35 Millionen – sind das 3,7 Prozent im Jahr 2009 bzw. 3,3 Prozent im Jahr 2010. Anlage 65 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Fra- gen des Abgeordneten Dr. Gerhard Schick (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/4812, Fragen 92 und 93): Für wann plant die Bundesregierung nun den bereits für Januar 2011 angekündigten Kabinettsbeschluss zum Gesetz- entwurf zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagerechts – Information der Bundesregierung vom 18. November 2010, vergleiche www.presseanzeiger.de/info thek/finanzen-versicherungen/415101.php? Warum greift die Bundesregierung den Vorschlag, Zertifi- kate wegen der in ihnen enthaltenen derivativen Elemente als Termingeschäfte oder Derivate einzuordnen – vergleiche Leh- mann, Matthias: Finanzinstrumente, Seite 111 ff. –, nicht auf vor dem Hintergrund, dass sich damit für den Anlegerschutz Verbesserungen unter anderem insoweit ergäben, als das Bundesministerium der Finanzen gemäß § 37 g Abs. 1 des Wertpapierhandelsgesetzes missbräuchliche Finanzterminge- schäfte durch Rechtsverordnung verbieten oder beschränken könnte, soweit dies zum Schutz der Anleger erforderlich ist, und wie beurteilt die Bundesregierung eine ausdrückliche Qualifizierung der Zertifikate als Derivate im Sinne des § 2 Abs. 2 des Wertpapierhandelsgesetzes? Zu Frage 92: Der Diskussionsentwurf für ein Gesetz zur Novellie- rung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanla- genrechts soll nach Abschluss des – bis zum 1. März lau- fenden – Konsultationsverfahrens zeitnah durch das Kabinett beschlossen werden. Zu Frage 93: Zertifikate stellen auch nach der Rechtsprechung des BGH keine Termingeschäfte oder Derivate dar, weil sie eine Forderung des Anlegers gegen den Emittenten ver- briefen. Eine pauschale Qualifizierung von Zertifikaten als Derivate kommt zudem wegen der Vielzahl verschie- dener Ausgestaltungen von Zertifikaten nicht in Be- tracht. A a b Z – – – A d d (D k re E m s S k s b tu L n k st z 5 V E p d w b k (C (D Die Bundesregierung sieht keine Notwendigkeit, den nwendungsbereich des § 37 g WpHG auf Zertifikate uszuweiten. Ein Verbot nach dieser Vorschrift setzt eine esondere Gefährdungslage der Anleger voraus, die bei ertifikaten regelmäßig nicht gegeben ist, weil sich das Verlustrisiko des Anlegers auf den von ihm gezahlten Kaufpreis beschränkt, Institute beim Vertrieb von Zertifikaten die anleger- schützenden Vorschriften des sechsten Abschnitts des Wertpapierhandelsgesetzes zu beachten haben, sich der Anleger über die Eigenschaften, einschließ- lich der Risiken, eines Zertifikats durch den Wert- papierprospekt und demnächst – nach Inkrafttreten des Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungs- gesetzes – durch das Produktinformationsblatt infor- mieren kann. nlage 66 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage er Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) rucksache 17/4812, Frage 94): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Umstand, dass die Finanzämter vermehrt bei der Steuerklas- senkombination III/V Einkommensteuervorauszahlungen fest- setzen und eine mögliche Steuernachforderung nicht erst im Rahmen der Veranlagung erheben, und aus welchen Gründen wurde die Höhe der Vorsorgepauschale in der Steuerklasse V nicht derart angepasst, dass beschriebene Fallkonstellationen im Regelfall nicht auftreten? Bei Arbeitnehmerehegatten mit der Steuerklassen- ombination III/V werden seit Inkrafttreten des Bürge- ntlastungsgesetzes Krankenversicherung vermehrt inkommensteuervorauszahlungen – § 37 des Einkom- ensteuergesetzes, EStG – festgesetzt. Dies kann unter- chiedliche Ursachen haben. Im Einzelnen stellt sich die ituation wie folgt dar: Bei Arbeitnehmerehegatten mit der Steuerklassen- ombination III/V wurde schon bisher, das heißt bis ein- chließlich 2009 vor dem Inkrafttreten der Änderungen ei den Vorsorgeaufwendungen durch das Bürgerentlas- ngsgesetz – Krankenversicherung –, oftmals zu wenig ohnsteuer einbehalten, insbesondere wenn das Verhält- is der jeweiligen Löhne zum gemeinsamen Arbeitsein- ommen nicht in etwa dem in § 39 b Abs. 2 EStG unter- ellten Verhältnis 60 Prozent zu 40 Prozent entsprach – um Beispiel 80 Prozent zu 20 Prozent, nicht jedoch 5 Prozent zu 45 Prozent. Durch die Änderungen bei der orsorgepauschale – § 39 b Abs. 2 Satz 5 Nr. 3 und Abs. 4 StG –, unter anderem die Berücksichtigung der Vorsorge- auschale auch in der Steuerklasse V – und auch VI –, kann ieser Effekt in solchen Fällen noch verstärkt werden, eil der Lohnsteuerabzug durch die bei der Lohnsteuer- erechnung berücksichtigte Vorsorgepauschale sinkt. Der Ansatz einer Vorsorgepauschale auch in der Steuer- lasse V ist geboten, denn auch in dieser Steuerklasse 10420 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 92. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Februar 2011 (A) (C) )(B) sind vom Arbeitnehmer steuerlich berücksichtigungsfä- hige Vorsorgeaufwendungen zu entrichten. Die Höhe der Vorsorgepauschale bei Arbeitnehmerehe- gatten kann sich schon aus systematischen Gründen nicht immer mit den steuerlich abziehbaren Vorsorgeaufwen- dungen decken. Bei der individuellen Lohnbesteuerung kennt der Arbeitgeber nicht die steuerlichen Verhältnisse des Ehepaars, sondern nur die steuerlichen Verhältnisse des bei ihm beschäftigten Arbeitnehmerehegatten. Die Vorsor- gepauschale – inklusive der Mindestvorsorgepauschale für die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge; § 39 b Abs. 2 Satz 5 Nr. 3 dritter Teilsatz EStG – war deshalb mit dem Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung so aus- zugestalten, dass sie sowohl in der Alleinverdienerehe als auch in der Beidverdienerehe annähernd zutreffend die steuerlich abziehbaren Vorsorgeaufwendungen abbildet. Aber auch aus anderen Gründen kann es zur Festset- Anlage 67 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) (Drucksache 17/4812, Frage 95): Welche anderen – nicht konkret im Entwurf des Steuerver- einfachungsgesetzes 2011 genannten – technischen, am Markt befindlichen bzw. in Unternehmen eingesetzten Verfahren existieren derzeit, um den Anforderungen an eine elektroni- sche Rechnungsstellung im Sinne des Gesetzentwurfs für ein Steuervereinfachungsgesetz 2011 zu genügen, und wie ist ge- währleistet, dass die Unternehmen die Anforderungen an Echtheit und Unversehrtheit einheitlich auslegen? Neben den in § 14 Abs. 3 UStG ausdrücklich genann- ten und auch schon bisher zulässigen Verfahren, nämlich der qualifizierten elektronischen Signatur und dem EDI- Verfahren, werden durch den Gesetzentwurf des Steuer- vereinfachungsgesetzes 2011 auch weitere Verfahren zu- gelassen, sofern sie zur elektronischen Übermittlung von zung von Einkommensteuervorauszahlungen kommen. Letztlich ist daher in all diesen Fällen darauf hinzu- weisen, dass im Massenverfahren des Lohnsteuerabzugs – als besondere Erhebungsform der Einkommensteuer – in den wenigsten Fällen die tatsächliche Einkommen- steuerschuld punktgenau abgebildet werden kann; dies be- trifft insbesondere die Fälle der Arbeitnehmerehegatten. Eine Korrektur eines zu hohen ebenso wie eines zu niedri- gen Lohnsteuerabzugs erfolgt durch die Veranlagung zur Einkommensteuer. Bei zu niedrigem Lohnsteuerabzug kommt es dann zur Festsetzung von Einkommensteuervo- auszahlungen auf die voraussichtlich geschuldete Einkom- mensteuer. Einkommensteuervorauszahlungen werden vom Finanz- amt nur festgesetzt, wenn sie mindestens 400 Euro im Kalenderjahr und mindestens 100 Euro für einen Voraus- zahlungszeitpunkt betragen. Aus den genannten Gründen sind keine Konsequenzen daraus zu ziehen, dass die Finanzämter bei Arbeitnehmer- ehegatten mit der Steuerklassenkombination III und V vermehrt Einkommensteuervorauszahlungen festsetzen. R d h lo R n b k d o W V k d h im d n s s a (D echnungsinhalten geeignet sind und der Unternehmer ie Echtheit der Herkunft der Rechnung, die Unversehrt- eit ihres Inhalts und die Lesbarkeit gewährleistet. Ganz bewusst wurde hier kein abschließender Kata- g zulässiger Technologien geschaffen, vielmehr ist die egelung technologieneutral ausgestaltet, sodass auch eue Entwicklungen, wie zum Beispiel aktuell der E-Post- rief, als mögliche Übermittlungsformen in Betracht ommen. In der Praxis dürfte die Übermittlung per E-Mail, er Versand an ein Computerfax bzw. einen Fax-Server der die Bereitstellung von Rechnungsinhalten in einem ebportal zum Abruf durch den Kunden die häufigsten erfahren der elektronischen Rechnungsstellung sein. Wie bereits erwähnt, müssen die Echtheit der Her- unft der Rechnung, die Unversehrtheit ihres Inhalts und ie Lesbarkeit gewährleistet sein. Der Begriff der Echt- eit der Herkunft und der Unversehrtheit des Inhalts sind Gesetzentwurf definiert. Echtheit der Herkunft be- eutet demzufolge die Sicherheit der Identität des Rech- ungsausstellers, Unversehrtheit des Inhalts, dass die ge- etzlich erforderlichen Angaben nicht geändert worden ind. Dass es insoweit zu einer uneinheitlichen Rechts- uslegung kommt, ist nicht zu erwarten. 92. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 23. Februar 2011 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14 Anlage 15 Anlage 16 Anlage 17 Anlage 18 Anlage 19 Anlage 20 Anlage 21 Anlage 22 Anlage 23 Anlage 24 Anlage 25 Anlage 26 Anlage 27 Anlage 28 Anlage 29 Anlage 30 Anlage 31 Anlage 32 Anlage 33 Anlage 34 Anlage 35 Anlage 36 Anlage 37 Anlage 38 Anlage 39 Anlage 40 Anlage 41 Anlage 42 Anlage 43 Anlage 44 Anlage 45 Anlage 46 Anlage 47 Anlage 48 Anlage 49 Anlage 50 Anlage 51 Anlage 52 Anlage 53 Anlage 54 Anlage 55 Anlage 56 Anlage 57 Anlage 58 Anlage 59 Anlage 60 Anlage 61 Anlage 62 Anlage 63 Anlage 64 Anlage 65 Anlage 66 Anlage 67
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. h.c. Wolfgang Thierse


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Danke schön. – Die nächste Wortmeldung ist von

    Kollegen Christian Ahrendt.



Rede von Christian Ahrendt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

Frau Ministerin, Sie haben eben schon in der Antwort

auf die Frage von Kollegin Voßhoff ausgeführt, dass das
Insolvenzplanverfahren im Rahmen des Gesetzgebungs-
verfahrens überarbeitet und verbessert wird. Ein wesent-
licher Punkt in der Vergangenheit ist immer gewesen,
dass das Insolvenzplanverfahren gar nicht erst erreicht
wird, weil die Hürden dafür sehr hoch sind und die
Schuldner, die eine Sanierung ihres Unternehmens an-
streben, oftmals vor den damit verbundenen Schwierig-
keiten zurückschrecken. Frage eins: Welche gesetzlichen
Verbesserungen sehen Sie vor, damit Schuldner, die ihr
Unternehmen ernsthaft sanieren wollen, das Insolvenz-
planverfahren besser erreichen können?

Frage zwei: Sie haben eben den Gläubigerausschuss
angesprochen. Welche Mitglieder sind im Gläubigeraus-
schuss vertreten? Ein wichtiger Punkt ist immer die
Sicherung von Arbeitsplätzen. Finden Arbeitnehmer in
den Gläubigerausschüssen künftig bessere Berücksichti-
gung?

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundes-
ministerin der Justiz:

Herr Kollege Ahrendt, zu Ihrer zweiten Frage: Jawohl,
Arbeitnehmer finden sich, weil sie als Gruppe zusammen-
gefasst werden können, im vorläufigen Gläubigeraus-
schuss wieder, und darin liegt auch eine verbesserte Mög-
lichkeit für sie, ihre berechtigten Anliegen einzubringen.
Das ist ausdrücklich so vorgesehen.

Ihre erste Frage bezieht sich letztlich darauf, wie man
Blockadepotenzial verhindern kann, das dazu führt, dass
das unter anderem in § 217 – der wird durch unseren Ge-
setzentwurf geändert – geregelte Insolvenzplanverfahren
gar nicht erst angewandt wird. Wir wollen die Koopera-
tion der Anteilseigner im Insolvenzplanverfahren stär-
ken. Wir wollen, dass auch einzelne Gesellschafter ihren
Beitrag zur Sanierung leisten müssen. Sie werden im In-
solvenzplanverfahren künftig nicht mehr dem Gesell-
schaftsrecht unterstellt, sondern den Vorschriften über
den gestaltenden Teil des Insolvenzplanverfahrens unter-
worfen. Das insolvenzrechtliche Obstruktionsverbot gilt

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(C (D uch für sie. Außerdem haben wir die Möglichkeiten, echtsmittel einzulegen, eingeschränkt, sodass wir Blokademöglichkeiten reduzieren und den Schritt in das solvenzplanverfahren deutlich erleichtern können. Die nächste Frage kommt von Ansgar Heveling. Frau Ministerin, ich will an die Frage des Kollegen hrendt zum Themenfeld des Insolvenzplanverfahrens nknüpfen. Meine Frage ist, ob und inwiefern der Geetzentwurf auf die bisher umstrittene Frage eingeht, ob in Insolvenzplanverfahren auch dann zulässig ist, wenn er Insolvenzverwalter die Unzulänglichkeit der Masse ereits angezeigt hat. Wie verhält sich der Gesetzentwurf u diesem Komplex? Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesinisterin der Justiz: Die Frage der Zulässigkeit eines Insolvenzplans bei asseunzulänglichkeit wird in § 210 a, der durch diesen esetzentwurf eingefügt wird, geregelt. Die Alternative u einem Insolvenzplan und der damit verbundenen Retng des Unternehmens bei Masseunzulänglichkeit wäre ie Zerschlagung und Liquidierung des Unternehmens. iese Vorschrift eröffnet eine Sanierungschance, die geenwärtig nicht besteht. Damit kann zum Erhalt von Areitsplätzen beigetragen werden. Auch das ist eine wichge Änderung, die in diesem Gesetzentwurf enthalten t. Die nächste Frage stellt Mechthild Dyckmans. Frau Ministerin, im Koalitionsvertrag ist vereinbart orden, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen für ußergerichtliche Sanierungsverfahren für Unternehen im Vorfeld einer drohenden Insolvenz verbessert erden sollen. Enthält der vorliegende Gesetzentwurf uch hierzu Regelungen? Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesinisterin der Justiz: Liebe Frau Kollegin Dyckmans, wir haben ein kom lett ausgestaltetes vorinsolvenzrechtliches Sanierungserfahren in diesem Gesetzentwurf nicht vorgesehen. er Gesetzentwurf enthält aber eine Vorschrift, die sich it dem sogenannten Schutzschirmverfahren befasst, urch das frühzeitig Sanierungsmaßnahmen eingeleitet erden können. Das betrifft die Fälle, in denen der chuldner noch nicht zahlungsunfähig ist, in denen aber in sonstiger Insolvenzgrund, zum Beispiel Überschulung, vorliegt. In diesen Fällen soll frühzeitig die hance eröffnet werden, im Schutz dieses besonderen erfahrens in Eigenverwaltung einen Sanierungsplan zu rstellen. Das ist eine erweiterte Möglichkeit. Das ist ber nicht ein reines, isoliertes vorinsolvenzrechtliches anierungsverfahren. Da es in diesem Zusammenhang iele Pround Kontraargumente gibt, muss man das in uhe erörtern. Ich finde, man muss auch die Bedenken Bundesministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger )