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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 17/89 Dr. Philipp Rösler, Bundesminister Dr. Andreas Schockenhoff (CDU/CSU) . . . . . Heidemarie Wieczorek-Zeul (SPD) . . . . . . . . Holger Haibach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Thomas Silberhorn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Vierter Er- fahrungsbericht der Bundesregierung über die Durchführung des Stammzellgesetzes; sonstige Fragen zur Kabinettsitzung . . . . . Dr. Philipp Rösler, Bundesminister BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Dr. Philipp Rösler, Bundesminister BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rudolf Henke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Philipp Rösler, Bundesminister BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Dr. Philipp Rösler, Bundesminister BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Priska Hinz (Herborn) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Philipp Rösler, Bundesminister BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . . . Dr. Philipp Rösler, Bundesminister BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9973 A 9974 A 9975 D 9977 A 9978 B 9978 B 9978 D 9981 A 9981 A 9981 B 9981 B 9981 C 9981 D 9981 D 9982 A 9982 A Deutscher B Stenografisch 89. Sitz Berlin, Mittwoch, den I n h a l Erweiterung und Abwicklung der Tagesord- nung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 1: Vereinbarte Debatte: zur Entwicklung in Ägypten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Guido Westerwelle, Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Rolf Mützenich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Volker Kauder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Jan van Aken (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Kerstin Müller (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Rainer Stinner (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . D P D J D B D D 9963 A 9963 B 9963 B 9965 A 9966 C 9968 A 9969 D 9971 D BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . . . 9979 A 9979 A undestag er Bericht ung 9. Februar 2011 t : r. Philipp Rösler, Bundesminister BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . riska Hinz (Herborn) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Philipp Rösler, Bundesminister BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ens Ackermann (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Philipp Rösler, Bundesminister BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ritta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Philipp Rösler, Bundesminister BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . . . 9979 C 9979 C 9979 C 9979 D 9980 A 9980 B 9980 B 9980 D Priska Hinz (Herborn) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9982 B II Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. Februar 2011 Dr. Philipp Rösler, Bundesminister BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . René Röspel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Philipp Rösler, Bundesminister BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . . . Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Eckart von Klaeden, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Heidrun Dittrich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Eckart von Klaeden, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 2 : Fragestunde (Drucksache 17/4638) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Fragen 1 und 2 Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Verwendung der in den Haushaltsjahren 2009 und 2010 für den Straßenunterhalt vorgesehenen Bundesmittel für den Neu- und Ausbau von Fernstraßen Antwort Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 3 Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD) Anteil der für die Refinanzierung von pri- vat vorfinanzierten Projekten gebundenen Mittel in der Mittelplanung für Investitio- nen in Bundesfernstraßen in Baden- Württemberg Antwort Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD) . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 4 Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD) Bestandskräftig planfestgestellte Projekte für den Ausbau von Bundesfernstraßen in B r A D Z R M U A g u A D Z U F R G M B U K J M J A u D A D Z J U F R M G M F U fa w A D Z F R H 9982 B 9982 C 9982 B 9982 D 9983 A 9983 C 9984 A 9984 B 9984 C 9984 D 9985 A 9985 B 9985 D 9986 A aden-Württemberg im Vergleich zu ande- en Bundesländern ntwort r. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen ita Schwarzelühr-Sutter (SPD) . . . . . . . . . . ündliche Frage 5 we Beckmeyer (SPD) uswirkungen der Handlungsempfehlun- en des BMVBS zur Reform der Wasser- nd Schifffahrtsverwaltung des Bundes ntwort r. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen we Beckmeyer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . lorian Pronold (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . ita Schwarzelühr-Sutter (SPD) . . . . . . . . . . ustav Herzog (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . ichael Groß (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . urkhard Lischka (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . te Kumpf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . irsten Lühmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . ohannes Kahrs (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 6 ohannes Kahrs (SPD) bgabe weiterer Aufgaben der Wasser- nd Schifffahrtsverwaltung des Bundes an ritte ntwort r. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen ohannes Kahrs (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . we Beckmeyer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . lorian Pronold (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . ita Schwarzelühr-Sutter (SPD) . . . . . . . . . . ichael Groß (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ustav Herzog (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 7 lorian Pronold (SPD) mstrukturierung der Wasser- und Schiff- hrtsverwaltung des Bundes in eine Ge- ährleistungsverwaltung ntwort r. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen lorian Pronold (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . ita Schwarzelühr-Sutter (SPD) . . . . . . . . . . erbert Behrens (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 9986 C 9986 C 9987 B 9987 B 9987 D 9988 A 9988 B 9988 D 9989 A 9989 C 9989 D 9990 B 9990 C 9990 D 9991 B 9991 C 9992 A 9992 C 9992 D 9993 A 9993 B 9994 A 9994 B Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. Februar 2011 III Mündliche Frage 8 Gustav Herzog (SPD) Kriterien der Einteilung des Bundeswas- serstraßennetzes in Vorrang-, Haupt-, Er- gänzungs-, Neben- und Randnetz Antwort Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Gustav Herzog (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ute Kumpf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Johannes Kahrs (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Uwe Beckmeyer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 9 Burkhard Lischka (SPD) Pläne für eine Erhebung streckenbezoge- ner Nutzungsentgelte für Bundeswasser- straßen und seewärtige Hafenzufahrten Antwort Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Burkhard Lischka (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 10 Michael Groß (SPD) Finanzierungskonzept für die deutschen Wasserstraßen Antwort Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Michael Groß (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 16 Kirsten Lühmann (SPD) Integration der im Koalitionsvertrag fest- gelegten zusätzlichen Aufgaben für die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes Antwort Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Kirsten Lühmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 12 Ute Kumpf (SPD) Gefährdung des Ausbaus der 27 Neckar- schleusen zwischen Mannheim und Plo- chingen infolge der Zuteilung dieses Stre- c N A D Z U M K E W N A D Z K M K B d p A D Z K M J A c te A D Z J M S V s A U Z S 9994 D 9994 D 9995 C 9995 D 9996 C 9997 B 9997 B 9997 D 9997 D 9998 B 9998 C kenabschnittes zum Ergänzungs- und ebennetz ntwort r. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen te Kumpf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 13 arin Roth (Esslingen) (SPD) twaige Kündigung des mit Baden- ürttemberg geschlossenen Vertrags zum eckarausbau ntwort r. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen arin Roth (Esslingen) (SPD) . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 14 arin Roth (Esslingen) (SPD) ereits vergebene Ingenieurleistungen für en Neckarausbau in Relation zu den ge- lanten Gesamtinvestitionen ntwort r. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfrage arin Roth (Esslingen) (SPD) . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 15 osip Juratovic (SPD) uswirkungen der Verlängerung der Ne- karschleusen auf die Erhöhung der Gü- rkapazitäten ntwort r. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfrage osip Juratovic (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 17 abine Stüber (DIE LINKE) ereinheitlichung der Hochwasserwarn- tufen ntwort rsula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen abine Stüber (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 9999 A 9999 B 10000 B 10000 C 10001 A 10001 B 10001 C 10001 C 10002 A 10002 B IV Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. Februar 2011 Mündliche Frage 18 Sabine Stüber (DIE LINKE) Einrichtung eines bundeseinheitlichen Hochwasserwarnsystems Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Sabine Stüber (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 28 Dr. Matthias Miersch (SPD) Interessenkonflikte bei der Sicherheits- überprüfung kerntechnischer Anlagen Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Matthias Miersch (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 29 Dr. Matthias Miersch (SPD) Kritik an der Qualität oder Objektivität bei der sicherheitstechnischen Überprü- fung von kerntechnischen Anlagen durch den TÜV Süd Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Matthias Miersch (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 32 Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) PCB-Skandal in Dortmund Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 33 Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einsatz bestverfügbarer Technik und Um- weltschutzpraktiken bei der Firma Envio AG Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Z M M O K B J A T Z O Z A n ta B m K W P H W S S S A M D N A L A M U V S n A A D 10002 C 10003 A 10003 B 10003 C 10004 B 10004 C 10005 A 10005 B 10006 B usatzfragen arkus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 34 liver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) osten der Zwischenlagerung radioaktiver rennelemente im Forschungszentrum ülich und im Zwischenlager Ahaus ntwort homas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen liver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatztagesordnungspunkt 2: ktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktio- en der CDU/CSU und der FDP: Gewalt- ten und anhaltende Ausschreitungen in erlin und anderen Städten im Zuge der Räu- ung eines besetzten Hauses („Liebig 14“) . . ai Wegner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . olfgang Gunkel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . atrick Kurth (Kyffhäuser) (FDP) . . . . . . . . . alina Wawzyniak (DIE LINKE) . . . . . . . . . olfgang Wieland (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . tephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) . . . . wen Schulz (Spandau) (SPD) . . . . . . . . . . . tephan Thomae (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . rmin Schuster (Weil am Rhein) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . echthild Rawert (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . r. Jan-Marco Luczak (CDU/CSU) . . . . . . . . ächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 1 iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . nlage 2 ündliche Frage 11 lrike Gottschalck (SPD) erlagerung des Güterverkehrs von der traße auf die Wasserstraße angesichts ei- es Entzuges von Finanzmitteln und der ufgabe von Teilen der Infrastruktur ntwort r. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10006 C 10007 A 10007 C 10008 B 10008 C 10009 D 10011 A 10012 B 10013 D 10015 C 10017 A 10018 B 10019 B 10020 B 10021 B 10022 D 10023 A 10023 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. Februar 2011 V Anlage 3 Mündliche Fragen 19 und 20 Dr. Hermann Ott (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Deutsche Beteiligung am Green Climate Fund; Finanzielle Beteiligung und Feder- führung der Bundesministerien beim Green Climate Fund Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 4 Mündliche Frage 21 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Von der schleswig-holsteinischen Atomauf- sichtsbehörde und den fünf weiteren Lan- desbehörden gemeldeter Nachrüstbedarf für Atomkraftwerke Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 5 Mündliche Frage 22 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Verhalten der bayerischen Atomaufsichts- behörde im Fall des Primärkreislaufbefun- des im Atomkraftwerk Grafenrheinfeld Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 6 Mündliche Frage 30 Dirk Becker (SPD) Dioxinbelastung im Biodiesel Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 7 Mündliche Frage 31 Dirk Becker (SPD) Schadstoffbelastung mit Dioxin in Luft und Boden nach der Verbrennung in Kraftfahr- zeugmotoren Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A M R K A T A M D E g n m A T A M N V le R A D A M C B fe s S A C A M I V m A 2 A C 10023 D 10024 A 10024 B 10024 C 10024 D nlage 8 ündliche Fragen 35 und 36 ené Röspel (SPD) onzept „Akademie für die Lehre“ ntwort homas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 9 ündliche Fragen 37 und 38 r. Ernst Dieter Rossmann (SPD) rgebnisse des Treffens der Steuerungs- ruppe von Bund und Ländern am 28. Ja- uar 2011 zur Umsetzung des Studienplatz- ehrbedarfs im Hochschulpakt ntwort homas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 10 ündliche Frage 39 icole Gohlke (DIE LINKE) erwendung der durch die Abschaffung istungsabhängiger Schuldennachlässe im ahmen des BAföG frei werdenden Gelder ntwort r. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 11 ündliche Fragen 40 und 41 hristine Buchholz (DIE LINKE) efreiung des von den US-Streitkräften stgehaltenen Deutschen Haddid N.; Zu- ammenarbeit mit US-amerikanischen tellen in diesem Fall ntwort ornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 12 ündliche Frage 42 nge Höger (DIE LINKE) orlage von Informationen über den ver- uteten Giftgaseinsatz der türkischen rmee gegen die kurdische PKK im Jahr 009 ntwort ornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10025 A 10025 C 10025 D 10026 A 10026 C VI Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. Februar 2011 Anlage 13 Mündliche Frage 43 Inge Höger (DIE LINKE) Inhalt, Ziele, Ergebnisse und Teilnehmer der Gespräche mit politischen Führungs- persönlichkeiten aus Bosnien-Herzego- wina im Januar 2011 in Berlin Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 14 Mündliche Frage 44 Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Umstellung der IT-Infrastruktur des Aus- wärtigen Amts Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 15 Mündliche Frage 45 Klaus Hagemann (SPD) Pläne zur Anpassung des Renteneintrittsal- ters bei Beschäftigten der EU-Kommission Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 16 Mündliche Frage 46 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Verlängerung des EU-Fischereiabkom- mens mit Marokko Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 17 Mündliche Frage 47 Kerstin Müller (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Gefahr eines Übergreifens der revolutionä- ren Entwicklungen in Ägypten und ande- ren arabischen Ländern auf den Sudan Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A M H V A a ti z A C A M H A Z b h A D A M K E m d m li s A H A M H B k te A H A M D N r 10026 D 10027 B 10027 D 10028 B 10028 C nlage 18 ündliche Frage 48 eike Hänsel (DIE LINKE) orwürfe gegenüber dem Auswärtigen mt und der deutschen Botschaft in Bezug uf eine etwaige Verharmlosung der Situa- on in Ägypten und fehlende Unterstüt- ung bei der Ausreise ntwort ornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 19 ündliche Frage 49 eike Hänsel (DIE LINKE) ufenthalt von BKA-Beamten in Ägypten; usammenarbeit mit Ägypten bei der Aus- ildung und Beratung ägyptischer Sicher- eitskräfte ntwort r. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 20 ündliche Frage 50 laus Ernst (DIE LINKE) ntwicklung der Zahl der Leiharbeitneh- er und Leiharbeitnehmerinnen bei bun- esunmittelbaren, bundeseigenen und ehrheitlich in Bundeseigentum befind- chen Unternehmen und Einrichtungen eit 2005 ntwort artmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 21 ündliche Fragen 51 und 52 ans-Joachim Hacker (SPD) efreiung der Inselflüge von der Luftver- ehrsteuer; Kompensation für die verspä- t erteilte Steuerbefreiung ntwort artmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 22 ündliche Frage 53 r. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) aturschutzrelevante Optionen zur weite- en Verwendung des Geländes des ehemali- 10029 A 10029 C 10029 D 10030 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. Februar 2011 VII gen Bombodroms in der Kyritz-Ruppiner Heide Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 23 Mündliche Frage 54 Klaus Hagemann (SPD) Für die Genehmigung der Verträge für das Atommüllzwischenlager Nord zuständige Stelle; Gesamteinnahmen aus der Zwi- schenlagerung von radioaktiven Reststof- fen privater Atomkraftwerksbetreiber Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 24 Mündliche Frage 55 Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) Umsetzung der steuerlichen Gleichbehand- lung von eingetragenen Lebenspartner- schaften Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 25 Mündliche Frage 56 Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) Schlüsse aus dem Bericht des Bundesrech- nungshofes über die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Hand- werkerleistungen nach § 35 a EStG; Inan- spruchnahme der Steuerermäßigung in den Jahren 2004 bis 2008 Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 26 Mündliche Fragen 57 und 58 Peter Friedrich (SPD) Sonderkonditionen privater Krankenver- sicherungen für bestimmte Gruppen Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A M G Z p te A H A M U B le k A H A M O A A H A M H S a A H A M H I s S A H 10031 A 10031 B 10031 C 10032 A 10032 C nlage 27 ündliche Fragen 59 und 60 erd Bollmann (SPD) eitrahmen für den CCS-Gesetzgebungs- rozess; Kompetenzen und Zuständigkei- n der Bundesministerien ntwort ans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 28 ündliche Frage 61 te Vogt (SPD) eurteilung der Vorgänge um das offenbar ckgeschlagene CCS-Speicherfeld in der anadische Provinz Saskatchewan ntwort ans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 29 ündliche Frage 62 liver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) uswirkungen des gestiegenen Ölpreises ntwort ans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 30 ündliche Frage 63 ans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) trategien im Fall eines Erdölpreisanstiegs uf über 150 bzw. 200 US-Dollar je Barrel ntwort ans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 31 ündliche Frage 64 ans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) ndustriepolitische Strategie der chinesi- chen Regierung bei der Photovoltaik und chlussfolgerungen für die eigene Strategie ntwort ans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10033 A 10033 B 10033 C 10033 D 10034 A VIII Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. Februar 2011 Anlage 32 Mündliche Frage 65 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Export von Polizeiausrüstung, sogenannten weniger letalen Waffen und IT-Technologie nach Ägypten und Tunesien Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 33 Mündliche Frage 66 Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) Vorlage eines Entwurfs zur Novellierung Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 36 Mündliche Frage 69 Monika Lazar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Erwartungen an die geforderten freiwilli- gen Maßnahmen zur Erhöhung des Frau- enanteils in Führungspositionen in der deutschen Wirtschaft Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär 10034 C 10036 A der Tierschutz-Nutztierhaltungsverord- nung; Haltung von Mastkaninchen Antwort Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 34 Mündliche Frage 67 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Schutzwürdigkeit personenbezogener Da- ten in den Gutachten zur NS-Vergangen- heit des Landwirtschaftsministeriums Antwort Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 35 Mündliche Frage 68 Monika Lazar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Proteste gegen die sogenannte Extremis- musklausel A M C H E g A D A M D U g m te A D 10035 A 10035 B BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 37 ündliche Fragen 70 und 71 aren Marks (SPD) eranziehung im Ausland versteuerter inkünfte bei der Berechnung des Eltern- eldes ntwort r. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 38 ündliche Fragen 72 und 73 r. Ilja Seifert (DIE LINKE) nzureichende Hilfen und Entschädigun- en für Contergangeschädigte; Zusam- ensetzung des Stiftungsrates der Con- rganstiftung ntwort r. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10036 B 10036 D 10037 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. Februar 2011 9963 (A) ) )(B) 89. Sitz Berlin, Mittwoch, den Beginn: 13.0
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    Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. Februar 2011 10023 (A) ) )(B) BMF vereinbart.DIE GRÜNEN Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten A d F (D g a u is w w m Z k s n k d u s d e K ti A d F N u Z in u d ru Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Bülow, Marco SPD 09.02.2011 Friedhoff, Paul K. FDP 09.02.2011 Gottschalck, Ulrike SPD 09.02.2011 Graf (Rosenheim), Angelika SPD 09.02.2011 Dr. Freiherr zu Guttenberg, Karl-Theodor CDU/CSU 09.02.2011 Herlitzius, Bettina BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 09.02.2011 Dr. Jochimsen, Lukrezia DIE LINKE 09.02.2011 Dr. Knopek, Lutz FDP 09.02.2011 Lenkert, Ralph DIE LINKE 09.02.2011 Leutert, Michael DIE LINKE 09.02.2011 Lutze, Thomas DIE LINKE 09.02.2011 Dr. de Maizière, Thomas CDU/CSU 09.02.2011 Dr. h.c. Michelbach, Hans CDU/CSU 09.02.2011 Möhring, Cornelia DIE LINKE 09.02.2011 Möller, Kornelia DIE LINKE 09.02.2011 Nietan, Dietmar SPD 09.02.2011 Pfeiffer, Sibylle CDU/CSU 09.02.2011 Dr. Raabe, Sascha SPD 09.02.2011 Dr. Ruppert, Stefan FDP 09.02.2011 Dr. Schick, Gerhard BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 09.02.2011 Schlecht, Michael DIE LINKE 09.02.2011 Scholz, Olaf SPD 09.02.2011 Süßmair, Alexander DIE LINKE 09.02.2011 Winkler, Josef Philip BÜNDNIS 90/ 09.02.2011 (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht nlage 2 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die rage der Abgeordneten Ulrike Gottschalck (SPD) rucksache 17/4638, Frage 11): Wie will die Bundesregierung dem Ziel gerecht werden, mehr Güter von der Straße auf den umweltfreundlichen Ver- kehrsträger Wasserstraße zu bringen, wenn sie diesem Bereich Finanzmittel entzieht und zudem große Teile der Infrastruktur aufgibt? Ein zentrales verkehrspolitisches Ziel der Bundesre- ierung ist die Verlagerung von Verkehr von der Straße uf die umweltfreundlicheren Verkehrsträger Schiene nd Wasserstraße, wo immer dies möglich und sinnvoll t. Ein Großteil der Verlagerung des zusätzlich zu er- artenden Transportaufkommens trägt dazu bei, Um- elt- und Klimaschutzziele zu erreichen und die opti- ale Nutzung des Verkehrsnetzes zu verbessern. Diese ielsetzung ist daher auch in den Aktionsplan Güterver- ehr und Logistik aufgenommen worden. Unter der Ziel- etzung „Stärken aller Verkehrsträger durch optimal ver- etzte Verkehrswege nutzen“ enthält der Aktionsplan als onkrete Maßnahmen zum Beispiel die „Verbesserung er Rahmenbedingungen für den Kombinierten Verkehr“ nd die „Förderung von Innovationen und Kapazitäts- teigerungen im intermodalen Verkehr“. Im Übrigen geht die Frage offenbar davon aus, dass em Verkehrsträger Wasserstraße einseitig Finanzmittel ntzogen würden. Dies ist unzutreffend. Die notwendige onsolidierung des Bundeshaushaltes führt zu Restrik- onen bei allen Verkehrsträgern. nlage 3 Antwort er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die ragen des Abgeordneten Dr. Hermann Ott (BÜND- IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/4638, Fragen 19 nd 20): In welchem Rahmen – Zuständigkeit der Bundesministe- rien, Mitarbeit im Transitional Committee – und in welcher Form – Mittelhöhe und Verwendung – beteiligt sich Deutsch- land im Rahmen der multilateralen und bilateralen Klimapoli- tik am Green Climate Fund? Wie verteilt sich die finanzielle Beteiligung auf die ver- schiedenen Bundesministerien, und welches Bundesministe- rium hat die Federführung? u Frage 19: Deutschland wird sich aktiv in die Ausgestaltung des Cancún etablierten Green Climate Fund einbringen nd strebt einen Sitz im Transitional Committee an. Für en Green Climate Fund ist eine gemeinsame Federfüh- ng durch BMZ/BMU in enger Abstimmung mit dem 10024 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. Februar 2011 (A) ) )(B) Zu Frage 20: Das Transitional Committee hat die Aufgabe, bis zur 17. Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonven- tion (Durban, Dezember 2011) Vorschläge zur näheren Ausgestaltung des Green Climate Fund vorzulegen. Da- her können zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine Aussagen zur möglichen finanziellen Beteiligung Deutsch- lands getroffen werden. Die Bundesregierung bekennt sich jedoch zu den in Cancún getroffen Beschlüssen und sieht die Einrichtung des Green Climate Fund als ein wichtiges Element zur Ausgestaltung der internationalen Klimafinanzierungsarchitektur. Anlage 4 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/4638, Frage 21): Was sind die wesentlichen Inhalte und Aussagen der Nachrüstliste, die die schleswig-holsteinische Atomaufsichts- behörde dem BMU am 2. September 2010 übermittelt hat – bitte auch mit Angabe, auf welche der drei schleswig-hol- steinischen Anlagen sie sich bezieht –, und welche weiteren Informationen zum anlagenspezifischen Nachrüstbedarf wur- den dem BMU von den fünf Landesatomaufsichtsbehörden im Zusammenhang mit der Bund-/Länder-Nachrüstliste für Atomkraftwerke seit dem 2. September 2010 noch übermittelt – gegebenenfalls bitte insbesondere mit Angabe des Datums und Umfangs der übermittelten Informationen? Die am 2. September 2010 beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, BMU, eingegangene Liste des Landes Schleswig-Holstein ist eine tabellarische Auflistung zur Umsetzung von zehn Einzelmaßnahmen aus der sogenannten Nachrüstliste „Sicherheitstechnische Anforderungen/Maßnahmen zur weiteren Vorsorge gegen Risiken“ in den drei schleswig- holsteinischen Anlagen. Weitere Informationen zum anlagenspezifischen Nachrüstbedarf in anderen Bundesländern liegen bisher nicht vor, werden aber Gegenstand der bevorstehenden Gespräche des BMU mit den Ländern sein. Anlage 5 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/4638, Frage 22): Ist es nach den Erkenntnissen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, BMU, korrekt, dass die bayerische Atomaufsichtsbehörde zunächst die Posi- tion vertrat, das Kernkraftwerk Grafenrheinfeld, KKG, über das Jahr 2011 hinaus mit dem bestehenden Primärkreislaufbe- fund weiterlaufen lassen zu wollen – gegebenenfalls bitte mit Angabe, bis wann die bayerische Atomaufsicht diese Position vertrat –, und ab wann hielt die bayerische Atomaufsicht nach den Erkenntnissen des BMU einen Austausch des vom Be- fund betroffenen KKG-Rohrsegments bzw. eine Verfügbarkeit des zu fertigenden Austauschrohrsegments circa ab März/ April 2011 für möglich? S Im h a A re h A d F c R li te a d C v ra d g R c s a z k b b D B u le R A e a A d F s H (C (D Der Vorgang ist von den beteiligten Behörden und achverständigenorganisationen intensiv erörtert worden. Rahmen der abschließenden Bewertung des Sachver- alts, unter anderem auch nach Beratung durch die Re- ktor-Sicherheitskommission, hielt es die bayerische tomaufsicht – wie auch das BMU – für erforderlich be- its im März 2011 eine abschließende Ursachenklärung erbeizuführen. nlage 6 Antwort er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die rage des Abgeordneten Dirk Becker (SPD) (Drucksa- he 17/4638, Frage 30): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Dioxinbelastung und damit eine mögliche Gesundheitsschäd- lichkeit von Biodiesel vor? Auch bei den für die Biodieselproduktion eingesetzten ohstoffen, wie beispielsweise Ölsaaten, muss grundsätz- ch – wie bei allen anderen landwirtschaftlichen Produk- n – von einer Hintergrundbelastung mit Dioxinen usgegangen werden. Beim Einsatz in der Biodieselpro- uktion gelten für diese Rohstoffe die Grenzwerte der hemikalienverbots-Verordnung. Bei der Herstellung on Biodiesel kann jedoch kein Dioxin entstehen. Vo- ussetzungen für die Entstehung von Dioxin sind sowohl ie Anwesenheit von Chlor oder chemischen Verbindun- en von Chlor, von organischen Materialien aber auch eaktionstemperaturen von mehr als 250 °C. Entspre- hende Bedingungen sind bei der Herstellung von Biodie- el aus Pflanzenölen und Tierfetten ausgeschlossen. Bei Biodieselanlagen, die gebrauchte Speisefette ver- rbeiten, könnte Dioxin nur unter bestimmten Vorausset- ungen in den Prozess eingeschleust werden. Dies önnte der Fall sein, wenn der Rohstoff Altfett mit ge- rauchten technischen Altfetten und (Bio-)Altölen, die ereits mit Dioxinen verunreinigt sind, vermischt wurde. as Dioxin würde jedoch nach der Abdestillation des iodiesels als Rückstand in der Sumpfphase der Vaku- mdestillation zusammen mit den größtenteils höhermo- kularen Fettsäureresten verbleiben. Ein entsprechender ückstand muss in der Folge nach den Vorschriften des bfallrechts – Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz – ntweder schadlos und ordnungsgemäß verwertet oder llgemeinwohlverträglich beseitigt werden. nlage 7 Antwort er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die rage des Abgeordneten Dirk Becker (SPD) (Druck- ache 17/4638, Frage 31): Sind der Bundesregierung Studien bekannt, die die Schad- stoffbelastung mit Dioxin nach der Verbrennung in Kraftfahr- zeugmotoren in der Luft und in den Böden untersuchen, und, wenn ja, zu welchem Ergebnis führen diese? In einem vom Umweltbundesamt veröffentlichten intergrundpapier zu Dioxinen, Juni 2010, werden Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. Februar 2011 10025 (A) ) )(B) sowohl die Entwicklung der Dioxinemissionen im Zeit- raum 1990 bis 2004 als auch die Dioxinemissionsquellen in Deutschland beleuchtet. Demnach konnten die jährli- chen Dioxinemissionen, in Gramm Toxizitätsäquiva- lente, Gramm I-TEQ, seit 1990 um rund 92 Prozent ge- senkt werden. Der gesamte Verkehrsbereich hatte dabei im Jahr 2004 einen Anteil von rund 4 Prozent an den Ge- samtdioxinemissionen. Eine weitergehende Analyse hin- sichtlich des Emissionsbeitrags straßen- und nichtstra- ßengebundener Kraftfahrzeuge erfolgt im Rahmen des genannten UBA-Hintergrundpapiers nicht. Die Dioxinemissionen des straßen- und nichtstraßen- gebundenen (Land-)Verkehrs werden im „European Union emission inventory report 1990 bis 2008 under the UNECE Convention on Long-range Transboundary Air Pollution, LRTAP“ beleuchtet. Dem straßen- und nichtstraßengebundenen Verkehr wird in diesem zusam- menfassenden Emissionsbericht für die „EU 27“ nur ein sehr geringer Anteil von 2 Prozent an den Gesamtemis- sionen der Gruppe der „Dixone und Furane“ zugeordnet. Der straßen- und nichtstraßengebundene Verkehrsbe- reich stelle demnach keine wesentliche Quelle, soge- nannte Key Category, für Dioxine dar. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Fragen des Abgeordneten René Röspel (SPD) (Drucksache 17/4638, Fragen 35 und 36): Hat die Bundesregierung mit den Ländern eine Einigung für ein Konzept zur angekündigten Akademie für die Lehre erzielt, und, wenn nein, woran scheiterte bisher eine Einigung aus ihrer Sicht? Hat die Bundesregierung in den Verhandlungen vorge- schlagen, die Akademie für die Lehre durch den Stifterver- band für die Deutsche Wissenschaft betreuen zu lassen, und wenn ja, welche Überlegungen liegen diesem Vorschlag mit welchem Nutzen zugrunde? Zu Frage 35: Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz, GWK, von Bund und Ländern hat am 25. Oktober 2010 über den Vorschlag einer Akademie für Studium und Lehre beraten. Sie hat die Staatssekretärs-Arbeitsgruppe „Hochschulpakt“ beauftragt, bis zur nächsten GWK-Sit- zung am 21. März 2011 einen Vorschlag zu Aufgaben, Struktur und Finanzierung einer Akademie vorzulegen. Die Beratungen zwischen Bund und Ländern verlaufen konstruktiv, sind jedoch noch nicht abgeschlossen. Zu Frage 36: Bund und Länder begrüßen, dass sowohl die Hoch- schulseite als auch der Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft den Vorschlag einer Akademie für Stu- dium und Lehre ausdrücklich befürworten. Mögliche Organisationsformen einer Akademie für Studium und Lehre sind Gegenstand der laufenden Bera- tungen. Selbstverständlich wird in diesem Zusammen- hang auch die Einbeziehung relevanter Akteure erörtert, d H A d d (D Z v 8 „ d u K s h is b d Z T 1 u a g z H fe fe A d d s d (C (D ie sich für die weitere Qualitätsentwicklung in der ochschullehre engagieren. nlage 9 Antwort es Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Fragen es Abgeordneten Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) rucksache 17/4638, Fragen 37 und 38): Welche Ergebnisse hatte das Treffen der Steuerungsgruppe von Bund und Ländern am 28. Januar 2011 zur Frage der Um- setzung des Studienplatzmehrbedarfs im Hochschulpakt auf- grund der Aussetzung der Wehrpflicht? Hat die Bundesregierung zum Treffen der Steuerungs- gruppe von Bund und Ländern am 28. Januar 2011 den Län- dern ein Angebot zur Umsetzung der Finanzierung vorgelegt, und, wenn ja, beinhaltet es eine Anpassung des Ausgaben- deckels des Bundes im Hochschulpakt II oder die Anpassung der Vorauszahlungen an die Länder? u Frage 37: Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz, GWK, on Bund und Ländern hat mit ihrem Beschluss vom . Dezember 2010 die Staatssekretärs-Arbeitsgruppe Hochschulpakt“ beauftragt, im Lichte der Entscheidung es Bundes zur Aussetzung von Wehr- und Zivildienst nd einer Prognose der Kommission für Statistik der ultusministerkonferenz über deren Auswirkungen Vor- chläge zu erarbeiten, wie damit im System des beste- enden Hochschulpakts verantwortungsvoll umzugehen t. Die Beratungen zwischen Bund und Ländern in Vor- ereitung der nächsten GWK-Sitzung am 21. März 2011 auern an. u Frage 38: Die Bundesregierung steht zu ihrer Zusage aus dem reffen der Regierungschefs von Bund und Ländern am 5. Dezember 2010, die aus der Aussetzung des Wehr- nd Zivildienstes resultierenden zusätzlichen Studien- nfänger im System des bestehenden Hochschulpaktes emeinsam, wie bislang hälftig durch Bund und Länder u finanzieren. Wie damit im System des bestehenden ochschulpakts umzugehen ist, ist Gegenstand der lau- nden Beratungen, deren Ergebnissen ich nicht vorgrei- n kann. nlage 10 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage er Abgeordneten Nicole Gohlke (DIE LINKE) (Druck- ache 17/4638, Frage 39): Erwägt die Bundesregierung, die Gelder, die sie durch die Abschaffung von leistungsabhängigen Schuldennachlässen im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes, BAföG, gestrichen hat, so einzusetzen, dass die BAföG- Schulden für alle Betroffenen niedriger ausfallen und im Ge- genzug der Zuschussanteil im BAföG erhöht wird, und wie begründet sie dies? Die von Ihnen angefragte Regelung ist ein Element es 23. BAföGÄndG. Im Rahmen dieses Gesetzes wurde 10026 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. Februar 2011 (A) ) )(B) der Bedarfssatz des BAföG um 2 Prozent und die Freibe- träge um 3 Prozent angehoben. Die Altersgrenze wurde für Studenten, die einen Masterstudiengang absolvieren, auf 35 Jahre festgelegt, Verschlechterungen der Förde- rungsart nach einem Fachrichtungswechsel aufgehoben, Kinderbetreuungszeiten bei der Altersgrenze besser berücksichtigt, die Förderkonditionen für Schüler verbessert und eingetragene Lebenspartnerschaften gleichgestellt. Zudem wurden mit dem Ziel der Entbüro- kratisierung der Wohngeldzuschlag pauschaliert und spezielle Darlehensteilerlässe gestrichen. Die zahlreichen Verbesserungen des 23. BAföGÄndG führen in der Summe zu erheblichen Mehrausgaben beim Bund und bei den Ländern. Im Haushalt 2011 wurde der Haushaltsansatz für diese Mehrausgaben be- reits um 162 Millionen Euro angehoben. Insofern ist aus dem 23. BAföGÄndG keine Einsparung entstanden, über deren Verwendung noch zu befinden sein könnte, sondern die erwähnten Mehrkosten. Diese tragen jedoch zu Verbesserungen bei, die BAföG-Beziehern nachhaltig zu Gute kommen. Anlage 11 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Fragen der Abgeordneten Christine Buchholz (DIE LINKE) (Drucksache 17/4638, Fragen 40 und 41): Was hat die Bundesregierung getan, um die Befreiung des ab dem 8. Januar 2011 von den US-Streitkräften festgehalte- nen Deutschen Haddid N. – siehe „Zugriff nach Mitternacht“, Süddeutsche Zeitung, 26. Januar 2011, Seite 1 – zu erwirken, und wie bewertet die Bundesregierung die Praxis der US- Streitkräfte, ausländische Staatsbürger zu verschleppen und ihnen konsularischen und Rechtsbeistand zu verweigern? Welche deutschen Stellen haben zu der Festnahme von Haddid N. – siehe „Zugriff nach Mitternacht“, Süddeutsche Zeitung, 26. Januar 2011, Seite 1 – beigetragen, und wie be- wertet die Bundesregierung die Aussage der US-Botschaft in Kabul, sie arbeite in dem Fall eng mit der Bundesregierung zusammen? Zu Frage 40: Die Bundesregierung hat sich bei der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika intensiv um Zugang zu dem bis zum 29. Januar 2011 in Bagram inhaftierten deutschen Staatsangehörigen N. bemüht. Die Bundesregierung kann die Inhaftierung nicht be- werten, da ihr keine ausreichend detaillierten Angaben vorliegen, warum Herr N. inhaftiert wurde. Die Rechtslage zu Fragen des Zugangs in einer derar- tigen Situation ist nicht eindeutig. Das Recht von Konsu- larbeamten, einen eigenen Staatsangehörigen aufzusu- chen, der sich in Straf- oder Untersuchungshaft befindet oder dem anderweitig die Freiheit entzogen ist, ist eine wesentliche Grundlage der konsularischen Beziehungen zwischen Staaten. Das im Rahmen eines bewaffneten Konflikts geltende humanitäre Völkerrecht sieht hingegen keinen konsulari- schen Schutz und für die Dauer einer Internierung kei- nen Rechtsbeistand – sofern die betreffende Person nicht s n In fl ti v Z F b a c g d P A d A 1 w C w d n g s d s d li la A d A 1 (C (D trafrechtlich verfolgt wird – vor, sondern ermöglicht ei- er unparteiischen humanitären Organisation wie dem ternationalen Komitee vom Roten Kreuz, den am Kon- ikt beteiligten Parteien ihre Dienste anzubieten. Die USA stellen beziehungsweise gewähren Inhaf- erten dann einen Rechtsbeistand, sobald sie ein Straf- erfahren gegen sie einleiten. u Frage 41: Zur Frage der Beteiligung deutscher Stellen an der estnahme des Herrn N. hat sich die Bundesregierung ereits wiederholt geäußert. Insoweit erlaube ich mir, uf die Antworten der Bundesregierung auf die Schriftli- hen Fragen (Nr. 1/242 und 1/342) Ihrer Fraktionskolle- en Jelpke und van Aken zu verweisen. Bei weiteren Nachfragen hierzu unterrichtet die Bun- esregierung das Parlament in dem dafür zuständigen arlamentarischen Kontrollgremium. nlage 12 Antwort er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der bgeordneten Inge Höger (DIE LINKE) (Drucksache 7/4638, Frage 42): Welche neuen Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den vermuteten Giftgaseinsatz der türkischen Armee gegen die kurdische PKK im Jahr 2009, und welche Folgen ergeben sich daraus für die Bewertung des Einsatzes und seine Einord- nung in die menschenrechtliche Lage in der Türkei durch die Bundesregierung? Der Bundesregierung liegen keine belastbaren Hin- eise darauf vor, dass die türkische Armee im Jahr 2009 hemikalien gegen Kämpfer der PKK eingesetzt hat. Die im August 2010 in den Medien erhobenen Vor- ürfe gegen die Türkei konnten auch im Zuge eingehen- er Nachforschungen nicht erhärtet werden. Das in den Medien seinerzeit zitierte Universitätskli- ikum Hamburg-Eppendorf hat noch im August richtig estellt, dass anhand der Fotos „keine eindeutige Aus- age über Entstehungsursache und Entstehungszeitpunkt er Verletzungen“ getroffen werden könne. Unabhängig von diesen unsubstanziierten Vorwürfen etzt sich die Bundesregierung in ihren Kontakten mit er türkischen Regierung auf allen Ebenen kontinuier- ch für eine weitere Verbesserung der Menschenrechts- ge in der Türkei ein. nlage 13 Antwort er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der bgeordneten Inge Höger (DIE LINKE) (Drucksache 7/4638, Frage 43): Welche Inhalte, Ziele und Ergebnisse hatten die Gesprä- che, zu denen laut Presseinformation – www.stern.de/news2/ aktuell/deutschland-vermittelt-offenbar-in-regierungskrise-in- bosnien-1644642.html – die Bundeskanzlerin Dr. Angela Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. Februar 2011 10027 (A) ) )(B) Merkel im Januar 2011 politische Führungspersönlichkeiten aus Bosnien-Herzegowina nach Berlin eingeladen hatte, und wer genau hat daran teilgenommen? Die Bundesregierung hat gemeinsam mit den Part- nern in der Europäischen Union großes Interesse daran, dass der Reformprozess in Bosnien und Herzegowina nach den allgemeinen Wahlen am 3. Oktober 2010 wie- der an Fahrt gewinnt. Dies ist wichtig vor allem für Bosnien und Herzegowina selbst, aber auch von großer Bedeutung für die gesamte Region des Westlichen Bal- kans. Wenn Bosnien und Herzegowina Fortschritte bei der Annäherung zur Europäischen Union machen will, setzt dies vor allem Anpassungen der Verfassung voraus. Die jetzige Verfassung ist Teil des Dayton-Friedensabkom- mens von 1995 und hat als solche ihren primären Zweck, nämlich den Ausbruch neuer Feindseligkeiten zu verhin- dern, erfüllt. Mit ihren zahlreichen Veto- und Proporzvorschriften sowie einem überaus komplizierten Staatsaufbau lähmt sie jedoch die politische Entscheidungsfindung. Bemü- hungen um eine Verfassungsreform sind daher aus Sicht der Bundesregierung dringend erforderlich. Lösungen können dabei nur von den Verantwortli- chen in Bosnien und Herzegowina gefunden werden. Die Bundesregierung ist aber bereit, den Gesprächspro- zess zu begleiten. Vor diesem Hintergrund haben Ende Januar 2011 mehrere Treffen mit den Vorsitzenden der größten Parteien in Bosnien und Herzegowina stattge- funden. Weitere Gespräche sind geplant. An den Treffen haben Vertreter der bosnischen Par- teien sowie seitens der Bundesregierung Mitarbeiter des Bundeskanzleramtes und des Auswärtigen Amtes teilge- nommen. Einige der Gäste haben auch kurze Vieraugengesprä- che mit Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel geführt. Anlage 14 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/4638, Frage 44): Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass es Bestrebungen innerhalb des Auswärtigen Amts, dessen IT- Infrastruktur in der Vergangenheit mit großem Erfolg auf freie Software und offene Standards umgestellt wurde, gibt, die IT- Strategie zukünftig wieder auf proprietäre Software und nicht standardisierte Dateiformate umzustellen, und worin begrün- den sich, auch angesichts der positiven Erfahrungen, die im Zuge der Umstellung der IT-Infrastruktur gemacht wurden, vor allem hinsichtlich einer erheblichen Reduzierung der an- fallenden Kosten und einer verbesserten Sicherheit durch den Einsatz von freien Formaten, sowie der Tatsache, dass auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, BSI, ausdrücklich zum Einsatz ebensolcher rät, diese Überle- gungen? Die Bundesverwaltung verwendet freie (quelloffene) Software in großem Umfang. Die letztendliche Auswahl einer bestimmten Software erfolgt aufgrund der größten Wirtschaftlichkeit bei Berücksichtigung aller Anforde- ru o s e K K p d g A D li te IT d A E d g d m e d te S S s s R O e p A d A 1 d (C (D ngen. Dies gilt ohne Unterschied sowohl für quell- ffene als auch für proprietäre Software. Das Auswärtige Amt hat Mitte 2010 einen Moderni- ierungsprozess (AA 2020) gestartet. Die IT-Strategie ist ng mit diesem Modernisierungsprozess verknüpft. Im oordinatensystem von Nutzerbedarf, Sicherheit und osten stellt die IT-Strategie den Nutzer in den Mittel- unkt. Nicht das technisch Machbare, sondern das für en Nutzer zur Erfüllung seiner Aufgaben Notwendige ibt das Maß für die IT-Entwicklung vor. Unter diesen Aspekten konsolidiert das Auswärtige mt seine derzeitige sehr ausgefächerte IT-Landschaft. abei entwickelt das Auswärtige Amt seine ursprüng- ch ausschließlich auf quelloffene Software ausgerich- te IT-Strategie fort zu einer kooperativ ausgerichteten -Strategie im Rahmen der gemeinsamen IT-Strategie es Bundes. Wo immer möglich strebt das Auswärtige mt im Sinne einer effizienten Ressourcennutzung den insatz von in der Bundesverwaltung bereits bestehen- en Lösungen an, so zum Beispiel im Rückgriff auf die emeinsamen IT-Dienstleistungszentren des Bundes. In der IT-gestützten Personalverwaltung beabsichtigt as Auswärtige Amt eine Kooperation mit dem Bundes- inisterium der Finanzen auf Basis einer dort bereits ingesetzten proprietären Standardsoftware. Im laufenden Projekt zur Hardware-Modernisierung er Server wird eine Virtualisierung der Backoffice-Sys- me angestrebt. Hier wird dann auch wieder quelloffene oftware eingesetzt. Die Weiterentwicklung der Client- ysteme orientiert sich stark an den Benutzerbedürfnis- en. Hier werden proprietäre Client-Lösungen einge- etzt. Die AA-spezifischen IT-Systeme im Umfeld des echts- und Konsularwesens setzen auf webbasierte berflächen. Hier wird wiederum quelloffene Software ingesetzt. So wird es einen Mix aus quelloffenen und roprietären Software-Lösungen geben. nlage 15 Antwort er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des bgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Drucksache 7/4638, Frage 45): Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung entsprechend den Ankündigungen von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel laut Spiegel 5/2011, „Agenda für Europa – Merkels Sofortpro- gramm“, auch die Beschäftigten der EU-Kommission, die laut Wissenschaftlichem Dienst des Deutschen Bundestages auf EU-Unterausschussdrucksache 91 im Durchschnitt mit 60,04 Jahren und einer durchschnittlichen Monatsrente von 5 628,40 Euro brutto in den Ruhestand gehen, in die geplante Anpassung des Renteneintrittsalters innerhalb der Europäi- schen Union mit einzubeziehen, und in welchem Rahmen – unter Angabe der entsprechenden Änderungsvorschläge – beabsichtigt die Bundesregierung die erforderliche Umgestal- tung des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaf- ten gegebenenfalls mit EU-Kommissionspräsident José Manuel Durão Barroso zu erörtern? Ziel der von Bundeskanzerin Dr. Angela Merkel und em französischen Staatspräsidenten Nicolas Sarkozy 10028 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. Februar 2011 (A) ) )(B) bei der Sitzung des Europäischen Rates am 4. Februar 2011 vorgestellten Initiative eines Pakts für Wettbe- werbsfähigkeit ist, die wirtschaftliche Koordinierung der Mitgliedstaaten der Europäischen Währungsunion und der Europäischen Union zu verstärken, um so die Wett- bewerbsfähigkeit der EU als Ganzes zu stärken. Details des Plans sollen in den kommenden Wochen ausgearbeitet werden. Auch auf EU-Ebene setzt sich die Bundesregierung dafür ein, die Ausgabendisziplin zu verbessern. Dabei sollten sich die Anstrengungen der Mitgliedstaaten im Hinblick auf eine Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit auch durch Anpassungen in den Institutionen der EU widerspiegeln. Der Rat hat im Ja- nuar 2011 Ratsschlussfolgerungen, die Deutschland ini- tiiert hat, angenommen, Rats-Dokument 18250/10, und darin die EU-Kommission ersucht, bis Ende 2011 ange- messene Vorschläge für Änderungen des EU-Beamten- statuts vorzulegen, um den prognostizierten Anstieg der EU-Pensionskosten zu drosseln. Dabei soll die EU- Kommission ausdrücklich auch eine Anhebung des Ru- hestandseintrittsalters in Betracht ziehen. Auch im Rahmen der in 2012 anstehenden Neuver- handlungen der EU-Gehaltsanpassungsmethode wird sich die Bundesregierung mit Nachdruck für weitere Än- derungen des EU-Beamtenstatuts einsetzen. Das alleinige Initiativrecht für jede Änderung des Sta- tuts der Beamten der Europäischen Union liegt bei der Europäischen Kommission. Die EU-Mitgliedstaaten ent- scheiden über Änderungen des EU-Personalstatuts im Rat mit qualifizierter Mehrheit. Die Änderungen werden im Wege des Mitentscheidungsverfahrens unter Beteili- gung des Europäischen Parlaments beschlossen. Anlage 16 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck- sache 17/4638, Frage 46): Welche Informationen hat die Bundesregierung darüber, dass das EU-Fischereiabkommen mit Marokko Ende Februar 2011 verlängert werden soll, obwohl die EU-Kommissarin für Fischerei das Fehlen von Menschenrechtsklauseln und eines Mehrwerts für die Sahrauis in der völkerrechtswidrig besetzten Westsahara im Rahmen des EU-Fischereiabkommens kriti- sierte – www.afrika.info/aktuell_detail.php?N_ID=1441&kp= aktuell –, und durch welche Initiativen hat die Bundesregie- rung sich dafür eingesetzt, dass zumindest das Fischereiab- kommen zwischen der EU und Marokko keine Gebiete vor der Küste der Westsahara einschließt? Das partnerschaftliche Fischereiabkommen zwischen der EU und dem Königreich Marokko gilt für den Zeit- raum vom 28. Februar 2007 bis zum 27. Februar 2011 und verlängert sich um weitere vier Jahre, sofern es nicht gekündigt wird. Das im Rahmen dieses Abkommens ebenfalls auf vier Jahre geschlossene Protokoll zur Festlegung der Fang- möglichkeiten und der finanziellen Gegenleistungen läuft zum 27. Februar 2011 aus. Über ein neues Protokoll wurde noch nicht entschieden. Das Thema steht auf der T d E V m tr d B g la k d n B A d A D 2 p G d B b d S s N g h re d w U C A b d d Z (C (D agesordnung des Ausschusses der Ständigen Vertreter er EU-Mitgliedstaaten am 9. Februar 2011 (heute). Die uropäische Kommission wird dabei über das weitere orgehen informieren. Die Bundesregierung unterstützt die von der EU-Kom- ission an die marokkanische Seite wiederholt herange- agene Bitte um Informationen zu den Rückflüssen aus em Fischereiabkommen der EU mit Marokko an die evölkerung der Westsahara. Eine Analyse der von der marokkanischen Seite vor- elegten Informationen wurde von der Kommission bis- ng nicht vorgelegt. Das Fischereiabkommen enthält eine Definition des Rechtsstatus der Meeresgewässer er Westsahara und greift einer Festlegung des Status icht vor. Die Beachtung der Menschenrechte ist regelmäßiger estandteil des EU-Dialogs mit Marokko. nlage 17 Antwort er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der bgeordneten Kerstin Müller (Köln) (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 17/4638, Frage 47): Für wie groß schätzt die Bundesregierung die Gefahr ein, dass die revolutionären Entwicklungen in Ägypten und ande- ren arabischen Ländern auch den Sudan erreichen, und hält die Bundesregierung es weiterhin für richtig, das autoritäre Regime al-Baschir für das friedliche Referendum über die Unabhängigkeit des Südsudan zu belohnen, wie es die USA angekündigt haben, obwohl das Beispiel in Tunesien und Ägypten gezeigt hat, dass dies der falsche Weg war? Es hat in der Republik Sudan seit dem 31. Januar 011 drei kleinere Demonstrationen gegeben, die sich rimär gegen die Streichung von Subventionen von rundnahrungsmitteln und Treibstoff gerichtet haben, in eren Rahmen aber auch der Rücktritt der Regierung aschir verlangt wurde. Die Teilnehmerzahl lag jeweils ei wenigen hundert Personen. Circa 70 Personen wur- en vorübergehend verhaftet, meist aber nach wenigen tunden wieder freigelassen. Berichte über Todesfälle tellten sich im nachhinein als falsch heraus. Gleichzeitig finden gegenwärtig Gespräche im ordsudan zwischen der Regierung und Oppositions- ruppen zur Bildung einer Regierung der nationalen Ein- eit und über eine Verfassungsreform statt. Die Bundes- gierung sieht daher aktuell keine Parallele zwischen er Lage im Sudan und der in Ägypten oder Tunesien. Der politische Dialog mit der Regierung in Khartum ar von zentraler Bedeutung, um Fortschritte bei der msetzung des Umfassenden Friedensabkommens, PA, zu erreichen und zu sichern. Die Haltung der Bundesregierung deckt sich mit dem nsatz der Internationalen Gemeinschaft, durch die Ein- eziehung der Regierung in Khartum wie der Vertreter es Südsudans in Dschuba in einen politischen Dialog ie Einhaltung der bei Abschluss des CPA gemachten usagen zu erreichen. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. Februar 2011 10029 (A) ) )(B) Dazu zählen positive Signale wie die Umsetzung des Schuldenerlasses für den Sudan und die Verbesserung der politischen Beziehungen. Dieser Ansatz der Internationalen Gemeinschaft hat den friedlichen, freien und fairen Verlauf des Referen- dums ermöglicht. Die Bundesregierung will vor diesem Hintergrund den politischen Dialog weiterführen, um zur Stärkung von Demokratie, Menschenrechten und Rechts- staatlichkeit im Sudan beizutragen. Anlage 18 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Drucksache 17/4638, Frage 48): Was sagt die Bundesregierung zu den Vorwürfen deutscher Staatsbürger, die an der deutschen Schule in Alexandria unter- richten, in der Sendung hart aber fair vom 2. Februar 2011, das Auswärtige Amt und die deutsche Botschaft hätten die Situa- tion in Ägypten tagelang verharmlost und sie völlig im Stich gelassen bezüglich einer Unterstützung bei der Ausreise? Die Deutsche Botschaft Kairo hat im Zusammenhang mit den Ereignissen in Alexandria unverzüglich alle ihr möglichen, gebotenen und aus Sicherheitsgründen ver- tretbaren Maßnahmen ergriffen, um unsere Landsleute in ihrer schwierigen Situation schnell zu unterstützen. Sie hat zum frühestmöglichen Zeitpunkt (31. Januar 2011) unter Inkaufnahme hoher, aber kalkulierter Sicher- heitsrisiken ein Konsularteam entsandt und mit der kom- plett organisierten sicheren Ausreise per gechartertem Sonderflug allen ausreisewilligen entsandten Lehrern der deutschen Schule in Alexandria und weiteren ausrei- sewilligen Deutschen effizient und sicher geholfen. Insbesondere die kritisierte Empfehlung des deut- schen Botschafters am 30. Januar 2011 an den Schullei- ter, vorerst in der sicheren Schule zu verbleiben, war un- ter den gegebenen Umständen und nach Prüfung aller verfügbaren Optionen einer Anreise nach Kairo (Flug, Fähre, Landweg) im Interesse und zum Schutz der Deut- schen und des Lehrkörpers der Schule zwingend gebo- ten. Jeder andere Ratschlag wäre nicht nur grob fahrläs- sig, sondern unverantwortlich gewesen. Die objektive Unmöglichkeit der von einigen Landsleu- ten erwarteten weitergehenden Soforthilfe der Botschaft – und die offene und ehrliche Mitteilung der Einschätzung durch den Botschafter in einem Gespräch mit dem Schul- leiter hat der stellvertretende Leiter der Schule offenbar als Gleichgültigkeit der Botschaft missverstanden. Es ist zu unterstreichen, dass alle Empfehlungen aus- schließlich unter fürsorglichen Aspekten erfolgten, um die Sicherheit der Lehrer und ihrer Familien zu gewähr- leisten. Die Entsendung des Konsularteams wurde fortlau- fend geprüft, konnte aber erst nach einer ersten Beruhi- gung der dramatischen Ereignisse in Alexandria und Kairo sowie auf der Fahrstrecke Kairo–Alexandria nach eingehender Risikobewertung durchgeführt werden. a w d te m u D h u m ro L b g a k d in u A d d s B re z o g e g G te b w S d fi L Z M u A d d s (C (D Während alle ausreisewilligen Lehrer und Familien- ngehörige nach Deutschland sicher zurückkehrten, urde die Botschaft personell verstärkt und ist vollstän- ig arbeitsfähig. Alle Botschaftsangehörigen sind im in- nsiven Einsatz rund um die Uhr, um unsere Landsleute it Familienangehörigen nach besten Kräften in Kairo nd in ganz Ägypten zu betreuen und allen, die nach eutschland zurückkehren wollen, bei der Rückreise zu elfen. Auch jetzt noch arbeiten unsere Kollegen rund m die Uhr im Schichtdienst in der Botschaft, schlafen itunter nur wenige Stunden auf Iso-Matten in ihren Bü- s und leisten großartige Unterstützung für unsere andsleute. Hervorzuheben ist hier insbesondere, dass – von den ekannten Ausnahmen abgesehen – die Zusammenarbeit erade mit dem Schulleiter und den Schwestern, aber uch mit anwesenden Lehrern hervorragend war und die urzfristige Ausreisemöglichkeit auch vielfach gewür- igt worden ist. So äußerte sich der Schulleiter nicht nur persönlichen Gesprächen, sondern auch in Interviews nd Pressemitteilungen positiv. nlage 19 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage er Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Druck- ache 17/4638, Frage 49): Gibt es zurzeit Beamte des Bundeskriminalamts in Ägyp- ten, und existiert eine Zusammenarbeit zwischen der ägypti- schen Regierung und der Bundesregierung im Bereich Bera- tung, Ausbildung und Ausstattungshilfe für die ägyptische Polizei oder militärische Ausbildungshilfe? Aktuell befindet sich ein Verbindungsbeamter des KA in Ägypten. Seit 5. Februar 2011 sind zudem meh- re Beamte des BKA – Abteilung Sicherungsgruppe – u Personenschutzaufgaben an die Botschaft Kairo abge- rdnet. Im Bereich der bilateralen polizeilichen und renzpolizeilichen Ausbildungs- und Ausstattungshilfe xistiert zurzeit keine Zusammenarbeit mit Ägypten. Ägypten gehört im Kontext der durch die Bundesre- ierung geleisteten militärischen Ausbildungshilfe zur ruppe der uneingeschränkt förderungswürdigen Staa- n, denen jährlich ein aktives Ausbildungsangebot von is zu zehn Ausbildungsplätzen pro Jahr unterbreitet ird, um die Entwicklung demokratisch orientierter treitkräfte in Staaten und Regionen, deren Stabilität im eutschen Interesse liegt, zu fördern. Diese Ausbildung ndet in Deutschland statt. Derzeit sind elf ägyptische ehrgangsteilnehmer zur Ausbildung in Deutschland. wei Lehrgangsteilnehmer werden ihre Ausbildung im ärz 2011, sechs Lehrgangsteilnehmer bis Ende 2011 nd drei weitere in 2012 beenden. nlage 20 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage es Abgeordneten Klaus Ernst (DIE LINKE) (Druck- ache 17/4638, Frage 50): 10030 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. Februar 2011 (A) ) )(B) Wie hat sich die Zahl der Leiharbeitnehmer und Leih- arbeitnehmerinnen seit 2005 bei bundesunmittelbaren, bun- deseigenen und mehrheitlich in Bundeseigentum befindlichen Unternehmen und Einrichtungen entwickelt (bitte aufge- schlüsselt nach Jahren sowie Ressortzuständigkeit)? In der Antwort auf die Kleine Anfrage zur „Leiharbeit im Bankensektor“ (Drucksache 17/2771) hat die Bundes- regierung dargestellt, dass Personalfragen der Beschäf- tigten bei Banken, die Kapital oder Garantien des Sonder- fonds Finanzmarktstabilisierung in Anspruch genommen haben, in den alleinigen Verantwortungsbereich des je- weiligen Unternehmens fallen. Auch bei anderen Unter- nehmen, an denen der Bund unmittelbar oder mittelbar be- teiligt ist und die in den Rechtsformen privaten Rechts geführt werden, zählen Personalfragen – und damit auch der Umfang von Zeitarbeitsverhältnissen – zum aus- schließlichen Verantwortungsbereich der Unternehmen und nicht zu dem der Bundesregierung. Zu vergleichbaren Einrichtungen in den Rechtsformen von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jeweils im Geschäftsbereich des BMF) entwickelte sich der Ein- satz von Zeitarbeitskräften wie folgt: Bei der KfW, auf die die Bundesregierung bereits in der Antwort auf die Kleine Anfrage in der Drucksache 17/2771 für das Jahr 2010 eingegangen ist, zeigt sich folgende Entwicklung (Stand: jeweils 31. Dezember) Bei der am 17. Oktober 2008 gegründeten Finanz- marktstabilisierungsanstalt werden keine Zeitarbeits- kräfte eingesetzt; im Hinblick auf die Struktur der Be- schäftigung verweise ich auch hier auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage in der Druck- sache 17/2771. Für die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben stellt sich die Entwicklung wie folgt dar (Stand jeweils 31. Dezember) Museumsstiftung für Post und Telekommunikation (Stand jeweils 31. Dezember) Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deut- sche Bundespost (einschließlich Sozialeinrichtungen) (Stand jeweils 31. Dezember) k A d g (D Z L T te – A w b m re d d fa F ru Z – R 2 D d v V V B fr s F p g lu Jahr 2005 2006 2007 2008 2009 2010 Anzahl der Zeitar- beitskräfte 121 148 127 124 216 175 Jahr 2005 2006 2007 2008 2009 2010 Anzahl der Zeitar- beitskräfte 19 47 105 102 52 61 Jahr 2005 2006 2007 2008 2009 2010 Anzahl der Zeitar- beitskräfte 0 0 1 0 1 1 A d b (C (D Unfallkasse Post und Telekom: Keine Zeitarbeits- räfte. nlage 21 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Fra- en des Abgeordneten Hans-Joachim Hacker (SPD) rucksache 17/4638, Fragen 51 und 52): Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung konkret un- ternommen, um die von ihr versprochene Befreiung der Insel- flüge von der Luftverkehrsteuer in die Tat umzusetzen, und ab wann gilt die Steuerbefreiung – vergleiche § 5 Nr. 5 und 7 des Luftverkehrsteuergesetzes? Wie kompensiert die Bundesregierung den entstandenen wirtschaftlichen Schaden für die Inselflugunternehmen und die zu viel gezahlten Steuern der Reisenden durch die verspä- tet erteilte Befreiung von der Luftverkehrsteuer? u Frage 51: Die Steuerbefreiung für Rundflüge nach § 5 Nr. 7 uftverkehrsteuergesetz ist nicht beschränkt und ist am ag nach der Verkündung des Gesetzes in Kraft getre- n. Die Steuerbefreiung für Abflüge auf Nordseeinseln § 5 Nr. 5 Luftverkehrsteuergesetz – tritt nach Art. 24 bs. 1 Satz 2 des Haushaltsbegleitgesetzes 2011 rück- irkend zum 1. Januar 2011 in Kraft, sofern hierzu eine eihilferechtliche Genehmigung der Europäischen Kom- ission vorliegt. Die Bundesregierung hat das beihilfe- chtliche Notifizierungsverfahren bereits vor Verkün- ung des Luftverkehrsteuergesetzes durch Übermittlung er sogenannten Voranmeldung – Pränotifizierungsver- hren – am 1. Dezember 2010 eingeleitet; ergänzende ragen der Kommission wurden durch die Bundesregie- ng am 11. Januar 2011 beantwortet. u Frage 52: Die Steuerbefreiung für Abflüge auf Nordseeinseln § 5 Nr. 5 Luftverkehrsteuergesetz – wurde erst im ahmen der 34. Sitzung des Haushaltsausschusses am 6. Oktober 2010 in den Gesetzentwurf aufgenommen. ie Bundesregierung ist der Auffassung, dass es durch ie Einleitung des beihilferechtlichen Pränotifizierungs- erfahrens am 1. Dezember 2010 und damit bereits vor erkündung des Luftverkehrsteuergesetzes zu keiner erzögerung gekommen ist. Darüber hinaus bittet die undesregierung zu berücksichtigen, dass die Steuerbe- eiung rückwirkend zum 1. Januar 2011 in Kraft tritt, ofern die beihilferechtliche Genehmigung erteilt wird. ür die Luftverkehrsunternehmen besteht keine Ver- flichtung nach dem Luftverkehrsteuergesetz, die Flug- äste mit der Steuer zu belasten oder etwa nach Ertei- ng der Genehmigung die bereits gezahlte Steuer zu Jahr 2005 2006 2007 2008 2009 2010 nzahl er Zeitar- eitskräfte 26 8 29 30 36 38 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. Februar 2011 10031 (A) ) )(B) erstatten, da Steuerschuldner nicht die Fluggäste, son- dern die Luftverkehrsunternehmen sind. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) (Drucksache 17/4638, Frage 53): Welche konkreten naturschutzrelevanten Optionen zur weiteren Verwendung des Geländes des ehemaligen Bombo- droms in der Kyritz-Ruppiner Heide werden aktuell von der Bundesregierung geprüft, und wann wird eine Entscheidung dazu fallen? Wie Ihnen bekannt ist, besteht ein Lenkungskreis zur Konversion des Truppenübungsplatzes, TrÜbPl, WITTSTOCK, in den die Bundesanstalt für Immobilien- aufgaben, Bundesanstalt, die Staatskanzlei des Landes Brandenburg, das Bundesministerium der Verteidigung sowie der Landrat des Landkreises Ostprignitz-Ruppin Vertreter entsandt haben. Die „Kommunale Arbeits- gruppe“, KAG, als bündelnde Vereinigung der kommu- nalen Aufgaben und der örtlichen Interessensträger hat Beobachterstatus. Der Lenkungskreis hat den örtlich zuständigen Bun- desforstbetrieb Westbrandenburg der Bundesanstalt be- auftragt, zu den Kernthemen der Konversionsplanung vor Ort Arbeitskreise zu bilden, in die alle für das jewei- lige Thema wichtigen öffentlichen Aufgabenträger so- wie ein Vertreter der KAG eingeladen werden. Auf diese Weise wird der Planungsprozess auf eine möglichst breite Grundlage vor Ort gestellt. Die von Ihnen angesprochenen „naturschutzrelevan- ten Optionen“ werden im Arbeitskreis „Naturschutz- fachliche Entwicklung und Wildtiermanagement“ erar- beitet. Dieser Planungsprozess ist gerade angestoßen worden, sodass Ergebnisse noch nicht vorliegen können. Der Facharbeit vor Ort sollte im Übrigen auch nicht vor- gegriffen werden. Wichtige Planungsparameter werden aber die hohe Kampfmittelbelastung, das naturschutzfachliche Ma- nagement der NATURA-2000-Lebensraumtypen sowie Planungen zur Einbeziehung der Liegenschaft in das Na- tionale Naturerbe Deutschlands sein. Alle Beteiligten am Planungsprozess gehen davon aus, dass Planung und Umsetzung der Konversion – und des naturschutzfachli- chen Aspekts als einem der Teilaspekte dieser Konver- sion – sehr langfristig gedacht werden müssen. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage des Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Drucksa- che 17/4638, Frage 54): Wer hat jeweils im Einzelnen den Abschluss der von den Energiewerken Nord, EWN, GmbH in der Antwort auf die Frage 4 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/4009 – Positionen 3, 4, 6 und 8 – genannten Verträge für d d n d v m s R in n 3 2 A d d (D S s s s b g g F m d g s z g d e d z (C (D das Atommüllzwischenlager Nord genehmigt, und wie hoch sind jeweils die in den Jahren ab 2010 erzielten bzw. einge- planten Gesamteinnahmen, die aus der Zwischenlagerung von radioaktiven Reststoffen privater Atomkraftwerksbetreiber er- zielt werden bzw. erzielt werden sollen? Die abgeschlossenen Verträge basieren auf bestehen- en Genehmigungen der zuständigen Behörden des Lan- es Mecklenburg-Vorpommern. Entsprechend den inter- en Regularien der Energiewerke Nord GmbH wurden ie einzelnen Verträge von der Geschäftsführung bzw. on Prokuristen des Unternehmens gezeichnet. Soweit nach dem Gesellschaftsvertrag des Unterneh- ens erforderlich, wurde die Zustimmung des Auf- ichtsrats zu den einzelnen Verträgen erteilt. 2010 wurden aus der Behandlung von radioaktiven eststoffen privater Kernkraftwerksbetriebe Einnahmen Höhe von 1,4 Millionen Euro erzielt. 2011 sind Ein- ahmen in Höhe von 1,6 Millionen Euro, 2012 von ,2 Millionen Euro, 2013 von 2,6 Millionen Euro und 014 von 2,8 Millionen Euro geplant. nlage 24 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage er Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) rucksache 17/4638, Frage 55): Welche Anstrengungen wird die Bundesregierung unter- nehmen, um das auch im Koalitionsvertrag verankerte Ziel der steuerlichen Gleichbehandlung von eingetragenen Le- benspartnerschaften zu verwirklichen, auch vor dem Hinter- grund, dass nun bereits erste Gerichte – Niedersächsisches Finanzgericht, Beschluss vom 9. November 2010 – den Aus- schluss der eingetragenen Lebenspartnerinnen und Lebens- partner von der Anwendung der Regelungen über das Ehegat- tensplitting für verfassungswidrig erachten, und stimmt die Bundesregierung damit überein, dass es nicht zielführend ist, diese Frage durch die Gerichte klären zu lassen, um dann le- diglich passiv auf diese Urteile zu reagieren? Der Abbau gleichheitswidriger Benachteiligungen im teuerrecht und insbesondere die Umsetzung der Ent- cheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Gleich- tellung von Lebenspartnern mit Ehegatten sind wichtige teuerpolitische Anliegen der Bundesregierung. Mit dem Jahressteuergesetz 2010 wurden daher Le- enspartner im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuer- esetz und im Grunderwerbsteuergesetz den Ehegatten leichgestellt. Der aufgeführte Beschluss des niedersächsischen inanzgerichtes vom 9. November 2010 betrifft die The- atik des Splittingverfahrens. Gegenwärtig sind hierzu rei Verfahren beim Bundesverfassungsgericht anhän- ig. Gegen den aufgeführten Beschluss des niedersächsi- chen Finanzgerichtes vom 9. November 2010 wurde udem von dem betroffenen Finanzamt Beschwerde ein- elegt. Bei dem Verfahren ging es um eine Aussetzung er Vollziehung, sodass dementsprechend bisher nur ine summarische Prüfung erfolgt ist. Ob die Entschei- ung über die Beschwerde und das Hauptsacheverfahren u dem gleichen Ergebnis führt, ist daher offen. 10032 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. Februar 2011 (A) ) )(B) Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) (Drucksache 17/4638, Frage 56): Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem Be- richt des Bundesrechnungshofes über die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistun- gen nach § 35 a des Einkommensteuergesetzes hinsichtlich der zielgerichteten Wirkung für legale Beschäftigungsverhält- nisse, Risikoprüfung durch die Finanzbehörden, Mitnahme- effekte, und in welcher Höhe wurde die Steuerermäßigung in den Jahren 2004 bis 2008, basierend auf den Einkommensteu- erstatistiken bzw. bisher vorliegenden Meldungen, im Durch- schnitt gewährt – getrennt nach Grund- und Splittingtabelle? Die Steuerermäßigungsregelung des § 35 a EStG wurde 2003 als Anreiz zur Schaffung von Beschäfti- gungsverhältnissen in Privathaushalten sowie zur Förde- rung von Arbeitsplätzen in Unternehmen, die hauswirt- schaftliche Dienstleistungen anbieten, geschaffen. Die Bekämpfung der Schwarzarbeit in den jeweiligen Berei- chen steht dabei im Vordergrund. Auch dient sie der ge- sellschaftlichen Anerkennung hauswirtschaftlicher Tä- tigkeiten. Seit 2006 dient die Regelung zusätzlich der Förderung der häuslichen Pflege und Betreuung sowie der Stärkung von Handwerk und Mittelstand. Durch das Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets „Beschäftigungs- sicherung durch Wachstumsstärkung“ – „Konjunkturpa- ket I“ – wurde die Steuerermäßigung für Handwerker- leistungen ab 2009 von bis dahin 600 Euro auf 1 200 Euro verdoppelt, „um auch für das Handwerk weitere Impulse für die Stärkung und Stabilisierung der Auf- tragslage zu setzen“. Mit der Verdoppelung verbunden ist die Aussage des Gesetzgebers, die Wirkung der Rege- lung nach zwei Jahren zu evaluieren. Diese Überprüfung der Steuerermäßigungen nach § 35 a EStG hat das Ziel, festzustellen, ob der Gesetzes- zweck, die Schaffung von Beschäftigungsverhältnissen und Arbeitsplätzen und die Bekämpfung der Schwarzar- beit zu fördern, erreicht wurde. Vor weiteren Entscheidungen sollten die Ergebnisse der angekündigten Evaluierung abgewartet werden. Nach aktuellem Stand belaufen sich die Steuerermä- ßigungen nach § 35 a EStG derzeit auf ein jährliches Vo- lumen von rund 2 Milliarden Euro. Davon entfallen rund 80 Prozent, das heißt rund 1,6 Milliarden Euro pro Jahr auf Handwerkerleistungen. Diese Schätzung stützt sich auf aktuelle Verwaltungsdaten aus den Landesfinanzver- waltungen. Rückschlüsse auf Durchschnittswerte sind damit nicht möglich. Ergebnisse der Einkommensteuer- statistik liegen insbesondere für die Handwerkerleistun- gen noch nicht vor, da die Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Reno- vierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnah- men erst 2006 eingeführt wurde. Erst nach Vorliegen sta- tistischer Einzeldaten sind Durchschnittsbildungen und eine Aufgliederung nach Grund- und Splittingtabellen- fälle möglich. A d g c Z s z z G d re c tu je c h e ti k d n ru fa in R R n ti V Z n ru h d d V u b k is (C (D nlage 26 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Fra- en des Abgeordneten Peter Friedrich (SPD) (Drucksa- he 17/4638, Fragen 57 und 58): Wie beurteilt die Bundesregierung Sonderkonditionen pri- vater Krankenversicherungen für bestimmte Gruppen wie bei- spielsweise die der Deutschen Krankenversicherung AG, DKV, für Mitglieder der FDP und deren Familienmitglieder und insbesondere die damit verbundene Aufnahmegarantie – siehe Süddeutsche Zeitung vom 21. Januar 2010, www.sued deutsche.de/politik/liberale-und-krankenversicherung-die- rabatt-koenige-der-fdp-1.57348? Hat die Bundesregierung Kenntnis über weitere Gruppen- tarife privater Krankenversicherungen mit Sonderkonditio- nen, die in ähnlicher Weise wie der Gruppentarif der DKV für Mitglieder der FDP und deren Familienangehörige eine Auf- nahmegarantie aussprechen, und sieht die Bundesregierung eine Notwendigkeit, dagegen vorzugehen? u Frage 57: Gruppenversicherungsverträge sind in der Privatver- icherung seit langem bekannt und grundsätzlich nicht u beanstanden. Da sie in der Regel für die Versicherten u günstigeren Beiträgen führen, ist ihre Verbreitung im egenteil eher zu begrüßen. Natürlich ist dafür Sorge zu tragen, dass es durch erartige Vertragskonstruktionen nicht zu einer unge- chtfertigten Besser- oder Schlechterstellung von Versi- herten kommt. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleis- ngsaufsicht und ihre Vorgängerbehörden haben seit her darauf geachtet, dass Gruppenverträge von Versi- herungsunternehmen bestimmte Mindeststandards ein- alten. Dazu gehört insbesondere, dass die im Rahmen ines Gruppenvertrags angebotenen besonderen Kondi- onen sich aus dem Vertrag heraus selbst tragen. Es darf eine Subventionierung eines solchen Vertrages durch ie übrigen Versicherten geben. Niedrigere Beiträge sind ur zulässig, wenn ihnen entsprechende Kosteneinspa- ngen gegenüberstehen, zum Beispiel durch den Weg- ll von Vermittlerprovisionen. Günstigere Konditionen Bezug auf das sogenannte versicherungstechnische isiko sind nur so weit zulässig, wie der tatsächliche isikoverlauf des Vertrags es rechtfertigt. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, spricht ichts dagegen, wenn ein Unternehmen oder eine sons- ge Organisation für ihre Angehörigen einen derartigen ertrag abschließt. u Frage 58: Versicherungsunternehmen müssen Gruppenverträge icht besonders anzeigen. Daher hat die Bundesregie- ng keinen Überblick über die aktuell tatsächlich beste- enden Gruppenverträge. Die Feststellungen der Bundesanstalt für Finanz- ienstleistungsaufsicht rechtfertigen die Annahme, dass ie Versicherungsunternehmen die aufsichtsrechtlichen orgaben für Gruppenversicherungsverträge beachten nd dass es nicht zu einer ungerechtfertigten Ungleich- ehandlung von Versicherten kommt. Eine Notwendig- eit, gegen Gruppenversicherungsverträge vorzugehen, t daher für die Bundesregierung nicht ersichtlich. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. Februar 2011 10033 (A) ) )(B) Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Fra- gen des Abgeordneten Gerd Bollmann (SPD) (Druck- sache 17/4638, Fragen 59 und 60): Wie sieht der Zeitrahmen für den aktuellen Carbon-Cap- ture-and-Storage-Technologie-(CCS)-Gesetzgebungsprozess aus, und bis wann muss dieser Prozess abgeschlossen sein, um die EU-Fördermittel für Pilotprojekte abrufen zu können? Wie werden in Zukunft die Kompetenzen und Zuständig- keiten der Bundesministerien im CCS-Bereich geregelt sein? Zu Frage 59: Eine zügige Kabinettsbefassung des gemeinsamen CCS-Referentenentwurfs des BMU und des BMWi zur Umsetzung der Richtlinie 2009/31/EG wird angestrebt. Die Bewertung von Pilotprojekten und die daran ge- knüpfte Vergabe der Fördermittel aus der Neuanlagen- reserve des Europäischen Emissionshandels trifft die Kommission. Nach gegenwärtiger Rechtslage müssen die nationalen Genehmigungen in einem Zeitraum von 24 Monaten, im Falle der CO2-Speicherung in salinen Aquiferen innerhalb von 36 Monaten nach Erlass der Finanzhilfebeschlüsse der Kommission erteilt werden (Art. 9 des Beschlusses der Kommission vom 3. Novem- ber 2010, 2010/670/EU). Zu Frage 60: Im Bereich der CCS-Gesetzgebung besteht eine ge- meinsame Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und des Bundesministe- riums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Eine Änderung ist nicht geplant. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Frage der Abgeordneten Ute Vogt (SPD) (Drucksache 17/4638, Frage 61): Wie beurteilt die Bundesregierung die Vorgänge um das offenbar leckgeschlagene CCS-Speicherfeld in der kanadi- schen Provinz Saskatchewan im Hinblick auf die generelle Zuverlässigkeit und Zukunftsfähigkeit der CCS-Technologie? Die Bundesregierung hat die in den internationalen Medien sowie auf den einschlägigen Internetseiten ver- öffentlichen Informationen über einen möglichen CO2- Austritt im Zusammenhang mit der Nutzung von CO2 für Entölungsmaßnahmen im Ölfeld Weyburn verfolgt. Das vorliegende Gutachten von Petro-Find Geochem reicht für die Bewertung/Postulierung einer CO2- Leckage nicht aus. Wissenschaftler von Universitäten und Forschungseinrichtungen, die sich mit Weyburn, aber auch generell mit Bodengasanalysen befassen, ha- ben in einer gemeinsamen Stellungnahme (PTRC [19.01.2011]: IEAGHG Weyburn – Midale CO2 monito- ring & storage project: Response to a soil gas study per- formed by Petro-Find Geochem. Ltd.) festgestellt, dass es keine Hinweise auf Leckagen gibt. Sie legen unter an- d a je u ra u te e D h A d d G d g ru E s E u n d la D b L s d A e Ö w c A d F D (C (D erem dar, dass hohe CO2-Konzentrationen im Boden uch anders als durch Leckagen erklärt werden können. In Deutschland werden sich alle Demonstrationspro- kte für die CO2-Speicherung nach der CCS-Richtlinie nd einem eigenen CCS-Gesetz richten. Dieser Rechts- hmen ist darauf ausgerichtet, speziell für die dauerhafte nd sichere CO2-Speicherung geeignete Gesteinsschich- n auszuwählen, zu untersuchen und auf ihre Eignung für ine langzeitsichere CO2-Speicherung hin zu bewerten. as Ziel des Vorhabens in Weyburn ist einzig die Erhö- ung der Ölproduktion im kommerziellen Maßstab. nlage 29 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Frage es Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN) (Drucksache 17/4638, Frage 62): Welche Auswirkungen des infolge eines längerfristigen Trends auf nunmehr über 100 US-Dollar pro Barrel Brent ge- stiegenen Ölpreises erwartet die Bundesregierung für Wirt- schaft und Verbraucher, und inwiefern hält die Bundesregie- rung die in den Energieszenarien für das Energiekonzept zugrundegelegte Annahme eines realen Ölpreises von 110 US-Dollar je Barrel im Jahr 2030, 120 US-Dollar im Jahr 2040 und 130 US-Dollar im Jahr 2050 aufgrund der aktuellen Preisentwicklung noch für realistisch? Für die am 19. Januar 2011 veröffentlichte Projektion er Bundesregierung wurde – unabhängig von kurzfristi- en Schwankungen – ein durchschnittlicher Ölpreis von nd 94 US-Dollar je Barrel für das Jahr 2011 unterstellt. ine weitere erhebliche Verteuerung von Energieroh- toffen könnte bremsend auf die gesamtwirtschaftliche ntwicklung wirken. Die Auswirkungen auf Wirtschaft nd Verbraucher lassen sich aber aus vielen Gründen icht exakt beziffern. So dämpft etwa die derzeitige ten- enzielle Aufwertung des Euro gegenüber dem US-Dol- r den Ölpreisanstieg für die europäischen Länder. arüber hinaus fließt ein Teil der für Ölimporte ausgege- enen Mittel über höhere Importe wieder in das eigene and zurück. Energiepreisannahmen für die Zukunft sind grund- ätzlich mit Unsicherheiten verbunden. Die im Rahmen er Szenarien für das Energiekonzept verwendeten nnahmen orientieren sich an internationalen Experten- rwartungen und unterstellen künftig real steigende lpreise. Dabei steht jedoch nicht die aktuelle Preisent- icklung, sondern die künftig erwartete durchschnittli- he Preisentwicklung im Vordergrund. nlage 30 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die rage des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 17/4638, Frage 63): Welche Strategien hat die Bundesregierung für den Fall entwickelt, dass der Erdölpreis dieses Jahr die Marke von 150 US-Dollar je Barrel überschreiten würde, sowie für den Fall, dass in den nächsten Jahren die Marke von 200 US-Dol- lar je Barrel überschritten würde? 10034 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. Februar 2011 (A) ) )(B) Die Bundesregierung beteiligt sich grundsätzlich nicht an Spekulationen über die kurzfristige Höhe des Erdölpreises. Die Bundesregierung ist aber fortlaufend in verschiedenen internationalen energiepolitischen Gre- mien aktiv, die den Produzenten-Konsumenten-Dialog sowie die Transparenz auf den internationalen Ölmärk- ten und Ölterminmärkten fördern und somit zu einer Stabilisierung des Ölpreises beitragen sollen. Hierzu ge- hören das Internationale Energieforum, IEF, sowie die Energie-Expertengruppe der G-20-Staaten. Mit dem Energiekonzept hat die Bundesregierung Leitlinien für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung formuliert und beschreibt erstmalig den Weg in das Zeitalter der erneuerbaren Energien. Die Energieszenarien für das Energiekonzept der Bundes- regierung gehen von einem langfristig deutlich rück- läufigen Mineralölverbrauch in Deutschland aus. Im Energiekonzept ist das Ziel verankert, den Primärener- gieverbrauch gegenüber 2008 bis 2020 um 20 Prozent und bis 2050 um 50 Prozent zu senken. Damit ist auch eine Reduzierung der Abhängigkeit von Ölimporten ver- bunden. Zur Erreichung dieser Ziele ist die Ausschöp- fung der Effizienzpotenziale und Energieeinsparung von zentraler Bedeutung. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Frage des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/4638, Frage 64): Welche detaillierten Erkenntnisse liegen der Bundesregie- rung darüber vor, welche industriepolitische Strategie die chi- nesische Regierung bei der Photovoltaik verfolgt, und welche Schlussfolgerungen leitet die Bundesregierung daraus für die eigene industriepolitische Strategie ab? Die Regierung der VR China betreibt auf dem Gebiet der Photovoltaik, PV, eine aktive Industriepolitik. Dazu wurde im Jahr 2009 das „Golden Sun Demonstration Program“ ins Leben gerufen, um die heimische Nach- frage nach Solarindustrieprodukten zu stärken. Es soll für den Zeitraum 2009 bis 2011 gelten. Insgesamt um- fasst das Projekt ein Finanzvolumen von 3 Milliarden Yuan (rund 340 Millionen Euro). Dabei werden rund 275 über das ganze Land verteilte Einzelprojekte unterstützt, die im Laufe der nächsten drei Jahre fertigzustellen sind. Die Mehrheit dieser Projekte sind lokale PV-Anlagen, die einzelne industrielle und kommerzielle Anlagen be- dienen, nur etwa 35 Projekte sind größere Stromerzeu- gungsanlagen, die in das Stromnetz einspeisen sollen. Nach den Informationen, die der Bundesregierung vorliegen, sind ausländische Unternehmen nicht von vornherein von der Teilnahme an diesem Programm aus- geschlossen. Allerdings zeigt die Erfahrung in anderen Bereichen, dass der Zugang zu öffentlichen Ausschrei- bungen in China für ausländische Unternehmen immer wieder schwierig ist, weil das Vergabeverfahren häufig intransparent ist und Fristen sowie Anforderungen oft auf chinesische Anbieter zugeschnitten sind. Die Bun- desregierung setzt sich deshalb für einen Beitritt Chinas zum WTO-Beschaffungsabkommen ein, um die Bedin- g M ti w a s p d w in n S d s li F A d s a e w te A d F (D ü ti g s A ru s In ß g m s s V z w F o (C (D ungen für ausländische Anbieter auf dem chinesischen arkt zu verbessern. Die Bundesregierung hat im Juli 2010 die Innova- onsallianz Photovoltaik ins Leben gerufen. Bis 2014 erden das BMU und das BMBF für die Innovations- llianz Photovoltaik bis zu 100 Millionen Euro bereit- tellen. Förderfähig im Rahmen dieser Initiative sind rimär industriegeführte Verbundprojekte zu anwen- ungsorientierten Forschungsarbeiten des vorwettbe- erblichen Bereichs. Die Bundesregierung setzt dabei sbesondere auf eine stärkere vertikale Kooperation in- erhalb der Prozessketten sowie von Ausrüstungs- und ystemtechnologieunternehmen mit den Anwendern in er Photovoltaikindustrie. Die PV-Industrie hat zuge- agt, im Ergebnis der Forschungsmaßnahmen 500 Mil- onen Euro für Investitionsmaßnahmen und weitere orschungsleistungen einzusetzen. Vereinbarungen der nlagenhersteller und der Photovoltaikunternehmen bil- en einen wichtigen Bestandteil zur Umsetzung der For- chungs- und Entwicklungsergebnisse der Innovations- llianz. Die Bundesregierung leistet mit dieser Initiative inen wesentlichen Beitrag, die internationale Wettbe- erbsfähigkeit der deutschen Photovoltaikindustrie mit- l- und langfristig zu sichern und auszubauen. nlage 32 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die rage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) rucksache 17/4638, Frage 65): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Export von Polizeiausrüstung – Helme und andere Schutzkleidung, Schilder, Handschellen, Funkgeräte, Fahrzeuge, Waffen –, soge- nannten weniger letalen Waffen, insbesondere Wasserwerfer, deren Komponenten und chemische Reizstoffe – „Tränengas“ etc. – und IT-Technologie, die sich für die Überwachung des Internets und der Telekommunikation und deren Zensur eig- net, nach Ägypten und Tunesien und deren Anwendung im Zusammenhang mit den gegenwärtigen Protesten in beiden Staaten? Die Bundesregierung verfügt über Informationen ber die für den Export von ausfuhrgenehmigungspflich- gen Gütern erteilten Ausfuhrgenehmigungen, jedoch rundsätzlich nicht über alle auf deren Grundlage tat- ächlich exportierten Güter. Über die tatsächlich erfolgte usfuhr von Kriegswaffen berichtet die Bundesregie- ng in ihrem jährlichen Rüstungsexportbericht. Ent- prechende Lieferungen waren auch für das ägyptische nenministerium bestimmt. Die Ausfuhr von Polizeiausrüstung ist zu einem gro- en Teil nicht genehmigungspflichtig. Eine Genehmi- ungspflicht besteht lediglich für Ausrüstung, die auch ilitärisch relevant sein könnte und somit in Teil I Ab- chnitt A der Ausfuhrliste – Anhang zur Außenwirt- chaftsverordnung – oder in Anhang I der EG-Dual-Use- erordnung – EG Nr. 428/2009 – genannt ist. Dies gilt udem für Ausrüstung, die auch zur Folter verwendet erden könnte, wie zum Beispiel bestimmte Hand- und ußfesseln, und somit in Anhang III der Anti-Folter-Ver- rdnung – EG Nr. 1236/2005 – aufgeführt wird. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. Februar 2011 10035 (A) ) )(B) Seit 2007 bis heute hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, BAFA, nach vorläufiger Auswer- tung keine Ausfuhrgenehmigungen gemäß der Dual- Use-Verordnung oder Anti-Folter-Verordnung für Liefe- rungen der genannten Güter an die ägyptische bzw. tune- sische Polizei oder das jeweilige Innenministerium er- teilt. Für Lieferungen von Gütern, die von Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste (Anhang zur Außenwirtschaftsverord- nung) erfasst werden, an die ägyptische Polizei und das Innenministerium wurden nach vorläufiger Auswertung im Jahr 2007 Ausfuhrgenehmigungen im Wert von insge- samt rund 2,7 Millionen Euro, im Jahr 2008 Ausfuhrge- nehmigungen im Wert von insgesamt rund 500 000 Euro, im Jahr 2009 Ausfuhrgenehmigungen im Wert von ins- gesamt rund 800 000 Euro, im Jahr 2010 eine Ausfuhr- genehmigung im Wert von insgesamt rund 100 Euro, und im Jahr 2011 bisher keine Ausfuhrgenehmigung er- teilt. Derartige Lieferungen an die tunesische Polizei und das tunesische Innenministerium sind nach vorläufiger Auswertung seit 2007 bis heute nicht erfolgt. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) (Drucksache 17/4638, Frage 66): Wann wird die Bundesregierung einen Entwurf zur Novel- lierung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung vorlegen, und wie wird dabei die Haltung von Mastkaninchen geregelt werden? Die geplante Ergänzung der Tierschutz-Nutztierhal- tungsverordnung um spezifische Anforderungen an die Haltung von Kaninchen zu Erwerbszwecken bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat in einer Projektgruppe mit Ländervertretern Eck- punkte der zukünftigen Regelung erarbeitet. Diese werden nun mit den für den Tierschutz zuständigen Län- derreferenten abgestimmt und danach Tierschutz- und Wirtschaftsverbänden zur Stellungnahme übersandt. Wesentliche Inhalte der Regelungen werden Anforde- rungen an die Besatzdichte und die Mindestgröße der Haltungseinrichtung, die Bodengestaltung, die Struktu- rierung der Haltungseinrichtung, die Fütterung, das Stallklima und die Betreuung sein. Das BMELV ist an einem zügigen Fortgang interes- siert, der weitere Zeitablauf ist aber wesentlich vom Ver- lauf der Abstimmungen und dem Diskussionsbedarf der im üblichen Verfahren zu Beteiligenden abhängig. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/4638, Frage 67): a m b K G im V U A m L tu n s d li d „ v V d li m g v w te L d w ti B p b S E m re D p d g g s g te w (C (D Welche personenbezogenen Daten im Gutachten zur NS- Vergangenheit des Bundeslandwirtschaftsministeriums sind anders als die personenbezogenen Daten in der Studie zur NS- Vergangenheit des Auswärtigen Amts schutzwürdiger, und warum kann dieser angeblichen Schutzwürdigkeit nicht auf anderem Wege – zum Beispiel durch Schwärzung oder Ano- nymisierung – im Einzelfall Rechnung getragen werden? Die Frage geht davon aus, dass im BMELV ein Gut- chten zur NS-Vergangenheit des heutigen Bundes- inisteriums vorliegt. Dies ist nicht der Fall. Wie sich ereits aus der Antwort der Bundesregierung auf die leine Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die rünen – Bundestagsdrucksache 17/4344 – ergibt, sind Jahr 2005 vom damaligen Bundesministerium für erbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft zwei ntersuchungsaufträge erteilt worden: Auftrag 1: „Rolle und Inhalt der Agrarpolitik und grarforschung von Vorgängerinstitutionen des Bundes- inisteriums für Verbraucherschutz, Ernährung und andwirtschaft“. Auftrag 2: „Entwicklung von Kriterien zur Bewer- ng der Ehrwürdigkeit von ehemaligen Mitarbeiterin- en und Mitarbeitern des BML/BMVEL und der Dienst- tellen seines Geschäftsbereichs im Hinblick auf die Zeit es Nationalsozialismus“. Beide Untersuchungen sind angefertigt worden und egen vor. Angesichts der Nachfragen ist beabsichtigt, ie 2006 fertig gestellte Untersuchung zum Auftrag 1: Rolle und Inhalt der Agrarpolitik und Agrarforschung on Vorgängerinstitutionen des Bundesministeriums für erbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft“ auf en aktuellen Stand zu bringen und alsbald zu veröffent- chen. Schon jetzt kann nach den Vorschriften des Infor- ationsfreiheitsgesetzes in die Untersuchung Einblick enommen werden. Ein entsprechender, dem BMELV orliegender Antrag wird demnächst positiv beschieden erden. Gegenstand der Ende November 2007 fertig gestell- n Untersuchung zum Auftrag 2 ist eine Bewertung der ebensläufe von insgesamt 62 ehemaligen Bediensteten es heutigen Bundesministeriums für Ernährung, Land- irtschaft und Verbraucherschutz hinsichtlich ihrer poli- schen Belastung in der Zeit des Nationalsozialismus. ei den 62 Personen handelt es sich um alle zum Zeit- unkt der Erteilung des Untersuchungsauftrages noch le- enden ehemaligen Bediensteten – vom Boten bis zum taatssekretär – der potenziell NS-belasteten Jahrgänge. s erfolgte also keine Vorauswahl nach Verdachtsmo- enten und auch nicht danach, ob die Bediensteten be- its im Reichslandwirtschaftsministerium tätig waren. ie bereits verstorbenen Ehemaligen wurden nicht über- rüft. Grundlage der Bewertung waren Personalakten es BML/BMELV. Die so gewonnenen Daten unterlie- en dem Datenschutz und können deshalb nicht heraus- egeben werden. Das BMELV lässt diese Rechtsauffas- ung, die sich aus § 5 Informationsfreiheitsgesetz ergibt, egenwärtig durch den Bundesbeauftragten für den Da- nschutz und die Informationsfreiheit überprüfen. Auch wenn man personenbezogene Daten schwärzen ürde, ergäben sich aus den Lebensläufen noch ausrei- 10036 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. Februar 2011 (A) ) )(B) chende Anhaltspunkte, aus denen auf die Person rückge- schlossen werden kann. Deshalb ist es aus den bereits angegebenen datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich, eine Schwärzung oder Anonymisierung vorzu- nehmen. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Frage der Abgeordneten Monika Lazar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/4638, Frage 68): Wie wird die Bundesregierung auf die zahlreichen Pro- teste gegen die sogenannte Extremismusklausel reagieren, nachdem an einem Aktionstag am 1. Februar 2011 Hunderte von Initiativen, Vereinen, Politikerinnen und Politikern sowie Privatpersonen schriftlich eine Rücknahme der Klausel gefor- dert haben, unter anderem auch Sachsen-Anhalts Landes- regierung? Die Bundesregierung bekräftigt ihre Auffassung, dass für die Vergabe staatlicher Fördermittel im Bereich der Extremismuspräventionsprogramme wie bisher ein Be- kenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundord- nung gefordert wird. Bei der Durchführung von Programmen zur Extre- mismusprävention gilt es insbesondere zu verhindern, dass extremistische Organisationen staatliche Zuwen- dungen für Programme der Bundesregierung für Demo- kratie und Toleranz ausnutzen und ihnen insoweit eine Plattform geboten wird. Über die Unterzeichnung der Demokratieerklärung soll vor allem eine Sensibilisie- rung, aber auch die Verpflichtung der geförderten Träger erreicht werden, eigene Verantwortung dafür zu über- nehmen, dass extremistische Gruppierungen nicht von Bundesmitteln profitieren. Vor diesem Hintergrund wird weiterhin an dem Erfor- dernis der Unterzeichnung der Demokratieerklärung durch die in den Extremismuspräventionsprogrammen geförderten Träger festgehalten. Die Absender der bei der Bundesregierung eingegangenen Schreiben werden entsprechend informiert. Nach Kenntnis der Bundesregierung hat die Landes- regierung von Sachsen-Anhalt keine Rücknahme der Demokratieerklärung gefordert. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Frage des Abgeordneten Monika Lazar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/4638, Frage 69): Welche Erwartungen knüpft die Bundesregierung an die von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel geforderten freiwilli- gen Maßnahmen zur Erhöhung des Frauenanteils in Füh- rungspositionen in der deutschen Wirtschaft vor dem Hinter- grund, dass die freiwillige „Vereinbarung zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Privatwirt- schaft“ aus dem Jahr 2001 bisher ohne Erfolg geblieben ist und die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Dr. Ursula von der Leyen, gesetzlich bindende Maßnahmen vorgeschla- gen hat? S J fo – – – – – a fo s c M b v v v fe n a n z s Z ti e n in A d g s (C (D Die Vereinbarung zwischen Bundesregierung und pitzenverbänden der deutschen Wirtschaft aus dem ahr 2001 zur Förderung der Chancengleichheit ver- lgte vier Ziele: die Verbesserung der Chancengerechtigkeit im Be- reich der Ausbildung, Verbesserungen bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, mehr Frauen in Fach- und Führungspositionen und Abbau der Entgeltunterschiede. In den ersten beiden Bereichen hat die Vereinbarung so konstatierte die 2008 vorgelegte 3. Bilanz – durch- us zu erkennbaren Fortschritten geführt, die sich seither rtgesetzt haben. Die Frage, ob die 2008 erhoffte Aus- trahlung der Dynamik aus den ersten beiden Zielberei- hen auf die beiden letztgenannten in ausreichendem aße erfolgt ist, wird aufgrund der 4. Bilanz der Verein- arung zu beantworten sein, die in den nächsten Wochen orgelegt wird. Im Koalitionsvertrag für die 17. Legislaturperiode erpflichten sich die Koalitionsfraktionen, den Anteil on Frauen in Führungspositionen in Wirtschaft und öf- ntlichem Dienst maßgeblich zu steigern und dazu ei- en Stufenplan vorzulegen. Der Stufenplan setzt zuerst uf Selbstverpflichtungen und Berichtspflichten. Die Bundeskanzlerin hat ebenso wie mehrere Kabi- ettsmitglieder in den letzten Wochen nachdrücklich um Ausdruck gebracht, dass es der Bundesregierung ehr ernst ist mit dem im Koalitionsvertrag festgelegten iel: Die Bundesregierung hält es für wirtschafts-, beschäf- gungs- und gleichstellungspolitisch gleichermaßen un- rlässlich, das Potenzial der gut ausgebildeten Frauen zu utzen und den Anteil von Frauen in Führungspositionen dieser Legislaturperiode maßgeblich zu steigern. nlage 37 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Fra- en der Abgeordneten Caren Marks (SPD) (Druck- ache 17/4638, Fragen 70 und 71): Welche Höhe beträgt das Einsparvolumen insgesamt bei den Elterngeldleistungen aufgrund der Tatsache, dass – teil- weise – im Ausland versteuerte Einkünfte seit Januar 2011 nicht mehr als Berechnungsgrundlage für das Elterngeld herangezogen werden, und wie viele Monate insgesamt ent- fallen bei laufender Zahlung an die Elterngeldbezieherinnen und -bezieher – bitte getrennt nach Geschlecht angeben und, falls nur Schätzungen möglich, diese bitte angeben – auf 2011? Wie bewertet die Bundesregierung die Kürzungen im Zu- sammenhang mit der Bundesprogrammlehrkraft, wobei Aus- landslehrerinnen und -lehrer auch als Repräsentanten für die Bundesrepublik Deutschland verstanden werden müssen, und in welchen anderen Bundesprogrammen – bitte Auflistung – gibt es ebenfalls von der Gesetzesänderung betroffene Eltern- geldbezieherinnen und -bezieher? Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. Februar 2011 10037 (A) ) )(B) Zu Frage 70: Das Einsparvolumen im Jahr 2011 beläuft sich auf rund 30 Millionen Euro. Für weibliche Elterngeldbezie- her, deren Kind im Jahr 2010 geboren wurde, entfallen nach einer groben Schätzung im Durchschnitt rund 6 Be- zugsmonate unter das neue Elterngeldrecht im Jahr 2011, für männliche Elterngeldbezieher sind es im Durchschnitt rund 2 Bezugsmonate. Die Schätzung wurde auf Basis der Elterngeldstatistik vorgenommen, wobei angenommen wurde, dass sich die durchschnittli- che Bezugsdauer der Elterngeldbeziehenden mit auslän- dischem Einkommen vor der Geburt nicht von der durchschnittlichen Bezugsdauer aller Elterngeldbezie- henden unterscheidet. Zu Frage 71: Das Elterngeld ist eine Leistung, die aus Steuermit- teln finanziert wird und nicht – wie etwa die Grundsiche- rungsleistungen nach SGB II – bedarfsabhängig ist. Vor diesem Hintergrund ist es gerechtfertigt, bei der Berech- nung von einkommensabhängigem Elterngeld nur die Erwerbseinkünfte zu berücksichtigen, die nach den steu- erlichen Regeln bei der Berechnung der Steuer berück- sichtigt werden und mit denen damit grundsätzlich ein Beitrag zum Steueraufkommen geleistet wird. Diese Überlegung trifft auch auf das Einkommen von Bundesprogrammlehrkräften, BPLK, zu, die – vermittelt durch das Bundesverwaltungsamt, BVA, Zentralstelle für das Auslandsschulwesen – ein Arbeitsverhältnis mit einer Schule im Ausland eingehen und dafür vom BVA an dieses Arbeitsverhältnis gekoppelte finanzielle Zu- wendungen erhalten. Der Umstand, dass sie eine staat- lich gewünschte und geförderte Tätigkeit ausüben, ändert nichts an der Berücksichtigungsfähigkeit des Ein- kommens bei der Elterngeldberechnung. Die Anerken- nungswürdigkeit der Tätigkeit kann insoweit nicht dazu führen, dass das aufgrund dieser Tätigkeit erzielte Ein- kommen abweichend von den gesetzlichen Regelungen bei der Elterngeldberechnung berücksichtigt wird. Elterngeldberechtigte, die als Bundesprogrammlehr- kräfte tätig sind oder waren, erhalten dementsprechend einkommensabhängiges Elterngeld nur auf den Teil ihres Einkommens, – das zu den Einkünften im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 des Einkommensteuergesetzes, EStG, ge- hört oder – das in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz versteuert wird und damit nach Art. 5 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 „im Inland versteuer- tem Einkommen“ gleichgestellt ist – vgl. auch Bun- destagsdrucksache 17/3030, Seite 48. Elterngeldberechtigte, die im maßgeblichen Bemes- sungszeitraum derartige Erwerbseinkünfte nicht oder nur teilweise erzielt haben, erhalten mindestens den Eltern- geldmindestbetrag in Höhe von monatlich 300 Euro. Die Auflistung aller Bundesprogramme, deren Teil- nehmerinnen und Teilnehmer – zumindest teilweise – n u e a R E P d g A d g (D Z re n g c M w b d d b in n z tu fi d a c w n B V g (C (D icht im Inland versteuertes Einkommen erzielt haben nd damit als Elterngeldbezieherinnen und -bezieher benfalls von der Gesetzesänderung betroffen sind, kann ngesichts des Umfangs einer solchen Auflistung im ahmen dieser mündlichen Frage nicht erfolgen. Auf inkommen, die im Rahmen der Teilnahme an solchen rogrammen erzielt werden, werden aber die soeben argelegten Berechungsgrundsätze in gleicher Weise an- ewendet. nlage 38 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Fra- en des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) rucksache 17/4638, Fragen 72 und 73): Inwieweit teilt die Bundesregierung die Einschätzung der in der Arbeitsgemeinschaft Conterganopfer – Aufbruch 2011 zusammengeschlossenen Conterganinitiativen sowie des Bun- desverbandes Contergangeschädigter e. V. – siehe unter ande- rem Pressemitteilung vom 30. September 2010 – dass trotz des im Jahr 2009 beschlossenen Zweiten Conterganstiftungs- änderungsgesetzes die gewährten Hilfen und Entschädigun- gen unzureichend sind und ein selbstbestimmtes und umfas- sende Teilhabe ermöglichendes Leben in Würde nicht möglich ist, und gibt es in diesem Zusammenhang Pläne zu Veränderungen im Jahr 2011? Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung mit Blick auf die UN-Behindertenrechtskonvention aus der Kritik der Organisationen der Conterganopfer, dass im Stiftungsrat der Conterganstiftung – einer Stiftung mit Rechtsaufsicht durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – drei von fünf Stiftungsratsmitgliedern Regie- rungsvertreter und nur zwei gewählte Leistungsempfänger der Conterganstiftung sind, zwei freie Stiftungsratsplätze nicht besetzt werden und auch im Stiftungsvorstand die Betroffenen in der Minderheit sind? u Frage 72: Grundsätzlich ist die Sozialgesetzgebung der Bundes- publik Deutschland Basis für eine umfassende und achhaltige soziale Sicherung der Bürgerinnen und Bür- er. Auf der Grundlage der geltenden Sozialgesetzbü- her werden – orientiert am jeweiligen Bedarfsfall – für enschen mit Behinderung finanzielle Leistungen zur irtschaftlichen und gesellschaftlichen Teilhabe er- racht. Contergangeschädigten Menschen stehen neben iesen Leistungen des Sozialstaats, abhängig vom Grad er Behinderung, auf Sozialleistungen nicht anrechen- are persönliche Leistungen der Conterganstiftung zu, sbesondere die seit dem 1. Juli 2008 verdoppelten mo- atlichen Conterganrenten und die seit 2009 erfolgenden usätzlichen jährlichen Sonderzahlungen. Durch die Änderungsgesetze zum Conterganstif- ngsgesetz in 2008 und 2009 sollten vor allem die nanziellen Auswirkungen sowohl der Spät- als auch er Folgeschäden gemildert werden. Dies schließt nicht us, dass es Fallkonstellationen gibt, in denen zusätzli- he Hilfen benötigt werden. Weiteren Aufschluss hierzu erden die Ergebnisse des am 1. Oktober 2010 begonne- en Forschungsprojekts „Wiederholt durchzuführende efragungen zu Problemen, speziellen Bedarfen und ersorgungsdefiziten contergangeschädigter Menschen“ eben. Ziel des Projekts ist es, Handlungsempfehlungen (A) (C) (D)(B) zur weiteren Verbesserung des Lebensalltags contergan- geschädigter Menschen zu erarbeiten. Gegenstand des Projekts ist die systematische Erfassung bereits vorhan- dener sowie künftig auftretender spezifischer Probleme, Bedarfe und Versorgungsdefizite contergangeschädigter Menschen, um rechtzeitig geeignete und nachhaltige Unterstützungsmaßnahmen anbieten bzw. entwickeln zu können. Durchgeführt wird das Projekt vom Institut für Gerontologie der Universität Heidelberg. Erste Ergebnisse des Forschungsprojekts werden im Rahmen eines Zwischenberichts Dezember 2011 vorlie- gen. Der Endbericht wird zum 31. Oktober 2012 erwar- tet. Insofern sind im laufenden Jahr keine Veränderun- gen geplant. Zu Frage 73: Das 2. Änderungsgesetz des Conterganstiftungsgeset- zes hat eine Verkleinerung des Stiftungsrates und Direkt- wahl der Betroffenenvertreter umgesetzt. Damit verbunden ist eine Stärkung des Gewichts der Betroffenenvertreter. Der Stiftungsrat besteht seit dem 1. Dezember 2009 aus insgesamt fünf Mitgliedern: je ein Vertreter von BMFSFJ, BMF und BMAS sowie zwei Betroffenenver- treter. § 6 Abs. 1 des Gesetzes sieht ausdrücklich vor, dass drei Mitglieder vom BMFSFJ im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen, BMF, und dem Bun- desministerium für Arbeit und Soziales, BMAS, als Stif- tungsratsmitglieder benannt werden. Für die beiden Betroffenenvertreter und ihre Stellver- treter wurde vom BMFSFJ eine Direktwahl durchgeführt. Ein solches Wahlverfahren war in dem Gesetzgebungs- verfahren von den damaligen Regierungsfraktionen ge- wünscht worden. Die Wahlbeteiligung lag bei knapp 60 Prozent. Die Stimmenauszählung erfolgte am 17. No- vember 2009. § 6 Satz ContstiftG legt sieben als maxi- male Mitgliederzahl des Stiftungsrates fest. Damit soll die Möglichkeit eröffnet werden, zwei wissenschaftliche Expertinnen oder Experten zur Beurteilung von Fachfra- gen, insbesondere im Hinblick auf Forschungsvorhaben, in den Stiftungsrat zu berufen. Die Conterganstiftung für behinderte Menschen ist eine öffentlich rechtliche Stiftung. Mit der Besetzung des Stiftungsrats durch Vertreter von drei Bundesminis- terien hat die Bundesregierung bereits seit Inkrafttreten des Stiftungsgesetzes im Jahr 1972 deutlich gemacht, dass sie sich in der Verantwortung für die Belange der Betroffenen sieht. Die Bundesregierung hält diese Beset- zung für sachgerecht. V Offsetdrucker ertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln 10038 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. Februar 2011 ei, Bessemerstraße 83–91, 1 , Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de 89. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 9. Februar 2011 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14 Anlage 15 Anlage 16 Anlage 17 Anlage 18 Anlage 19 Anlage 20 Anlage 21 Anlage 22 Anlage 23 Anlage 24 Anlage 25 Anlage 26 Anlage 27 Anlage 28 Anlage 29 Anlage 30 Anlage 31 Anlage 32 Anlage 33 Anlage 34 Anlage 35 Anlage 36 Anlage 37 Anlage 38
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Katrin Dagmar Göring-Eckardt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Herr Behrens.



Rede von Herbert Behrens
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)

Herr Staatssekretär, Sie erzählen sehr viel darüber, wie

die Gewährleistungsverwaltung aussehen soll. Dabei ha-
ben Sie allerdings noch nicht erwähnt, dass beispiels-
weise in Ihrer Antwort an den Bundesrechnungshof be-
richtet wird: Aufgaben bei Betrieb und Unterhaltung
werden seit 2008 vergeben und nicht mehr von der WSV
durchgeführt; alle Aufgaben an Wasserstraßen mit gerin-
ger Transportfunktion werden an Dritte vergeben. Bun-
deswasserstraßen mit großer Verkehrsfunktion werden
begutachtet; anhand von Kernaufgabengutachten wird
entschieden, welche Aufgaben vergeben werden. – Daran
schließt sich meine Frage an: Was bleibt denn als Auf-
gabe einer Gewährleistungsverwaltung übrig, wenn die
genannten Bereiche gar nicht mehr Bestandteil der tägli-
chen Arbeit der WSV sein werden?

Sie haben einen weiteren konkreten Punkt aus dem
Bericht erwähnt, nämlich dass das Personal der WSV bis
2020 auf jeden Fall um 20 Prozent reduziert wird. Für
mich ist es wichtig, zu wissen: Wie sieht die Wasser- und
Schifffahrtsverwaltung künftig aus, wenn all die Maß-

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(C (D ahmen, die Sie angesprochen haben, umgesetzt weren? D Ich kann mich nur wiederholen: Zentrale Aufgaben ind die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Leichtigeit des Schiffverkehrs, Überwachung und Vorhaltung entprechender Tauchtiefen, bedarfsgerechter Ausbau der Inastruktur, Hindernisbeseitigung, Betrieb von Schleusen, chiffshebewerken und Wehranlagen, die Verkehrsregeng, -überwachung, -beratung und -lenkung einschließch der hierfür erforderlichen verkehrstechnischen inrichtungen, Seezeichen und Fahrwasserkennzeichungen, Leuchtfeuer, Radaranlagen, Funkstationen, Verehrsund Revierzentralen, Abwehr von Gefahren für en Zustand der Bundeswasserstraßen, den Schiffsverehr sowie von Gefahren, die von der Schifffahrt ausgeen, also Verkehrsüberwachung, Verkehrslenkung und avariemanagement. Diese Aufgaben bleiben erhalten. Herr Kollege Behrens, zum zweiten Teil Ihrer Frage, er sich auf die Zukunft der Verwaltung bezieht. Wir disutieren gerade über ein Basiskonzept genau dafür. Es ält fest, wie die Verwaltung 2020 aussehen soll. Das ist ie Grundlage der Diskussion sowohl im Parlament als uch in der Öffentlichkeit. Sie haben die Möglichkeit, ich mit Ihrer Fraktion bei der bevorstehenden Anhörung zuständigen Fachausschuss einzubringen. Wir kommen jetzt zur Frage 8 des Abgeordneten erzog: Nach welchen Kriterien kategorisiert die Bundesregierung das Bundeswasserstraßennetz in Vorrang-, Haupt-, Ergänzungs-, Nebenund Randnetz? D Die Kategorisierung des Wasserstraßennetzes erfolgt ach den bestehenden und gemäß der Verkehrsprognose r das Jahr 2025 zu erwartenden Gütermengen. Herr Herzog, möchten Sie eine Nachfrage stellen? Gern. Das können Sie gerne tun. Frau Präsidentin, bei einer solch knappen, präzisen ntwort ist man natürlich aufgefordert, nachzufragen. Herr Staatssekretär, die Verbände haben sehr heftig ritisiert, dass Sie als einziges Kriterium die Tonnage ugrunde gelegt haben, also die pure Masse, die transortiert wird. Zur Erläuterung für die Kolleginnen und ollegen, die nicht aus diesem Fachbereich sind, ein an chauliches Beispiel: Es ist natürlich ein Unterschied, ob h 2 000 Tonnen Kies transportiere oder einen Genera Gustav Herzog )