Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. Februar 2011 10023
        (A) )
        )(B)
        BMF vereinbart.DIE GRÜNEN
        Anlage 1
        Liste der entschuldigten Abgeordneten
        A
        d
        F
        (D
        g
        a
        u
        is
        w
        w
        m
        Z
        k
        s
        n
        k
        d
        u
        s
        d
        e
        K
        ti
        A
        d
        F
        N
        u
        Z
        in
        u
        d
        ru
        Abgeordnete(r)
        entschuldigt bis
        einschließlich
        Bülow, Marco SPD 09.02.2011
        Friedhoff, Paul K. FDP 09.02.2011
        Gottschalck, Ulrike SPD 09.02.2011
        Graf (Rosenheim),
        Angelika
        SPD 09.02.2011
        Dr. Freiherr zu
        Guttenberg,
        Karl-Theodor
        CDU/CSU 09.02.2011
        Herlitzius, Bettina BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        09.02.2011
        Dr. Jochimsen, Lukrezia DIE LINKE 09.02.2011
        Dr. Knopek, Lutz FDP 09.02.2011
        Lenkert, Ralph DIE LINKE 09.02.2011
        Leutert, Michael DIE LINKE 09.02.2011
        Lutze, Thomas DIE LINKE 09.02.2011
        Dr. de Maizière, Thomas CDU/CSU 09.02.2011
        Dr. h.c. Michelbach,
        Hans
        CDU/CSU 09.02.2011
        Möhring, Cornelia DIE LINKE 09.02.2011
        Möller, Kornelia DIE LINKE 09.02.2011
        Nietan, Dietmar SPD 09.02.2011
        Pfeiffer, Sibylle CDU/CSU 09.02.2011
        Dr. Raabe, Sascha SPD 09.02.2011
        Dr. Ruppert, Stefan FDP 09.02.2011
        Dr. Schick, Gerhard BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        09.02.2011
        Schlecht, Michael DIE LINKE 09.02.2011
        Scholz, Olaf SPD 09.02.2011
        Süßmair, Alexander DIE LINKE 09.02.2011
        Winkler, Josef Philip BÜNDNIS 90/ 09.02.2011
        (C
        (D
        Anlagen zum Stenografischen Bericht
        nlage 2
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
        rage der Abgeordneten Ulrike Gottschalck (SPD)
        rucksache 17/4638, Frage 11):
        Wie will die Bundesregierung dem Ziel gerecht werden,
        mehr Güter von der Straße auf den umweltfreundlichen Ver-
        kehrsträger Wasserstraße zu bringen, wenn sie diesem Bereich
        Finanzmittel entzieht und zudem große Teile der Infrastruktur
        aufgibt?
        Ein zentrales verkehrspolitisches Ziel der Bundesre-
        ierung ist die Verlagerung von Verkehr von der Straße
        uf die umweltfreundlicheren Verkehrsträger Schiene
        nd Wasserstraße, wo immer dies möglich und sinnvoll
        t. Ein Großteil der Verlagerung des zusätzlich zu er-
        artenden Transportaufkommens trägt dazu bei, Um-
        elt- und Klimaschutzziele zu erreichen und die opti-
        ale Nutzung des Verkehrsnetzes zu verbessern. Diese
        ielsetzung ist daher auch in den Aktionsplan Güterver-
        ehr und Logistik aufgenommen worden. Unter der Ziel-
        etzung „Stärken aller Verkehrsträger durch optimal ver-
        etzte Verkehrswege nutzen“ enthält der Aktionsplan als
        onkrete Maßnahmen zum Beispiel die „Verbesserung
        er Rahmenbedingungen für den Kombinierten Verkehr“
        nd die „Förderung von Innovationen und Kapazitäts-
        teigerungen im intermodalen Verkehr“.
        Im Übrigen geht die Frage offenbar davon aus, dass
        em Verkehrsträger Wasserstraße einseitig Finanzmittel
        ntzogen würden. Dies ist unzutreffend. Die notwendige
        onsolidierung des Bundeshaushaltes führt zu Restrik-
        onen bei allen Verkehrsträgern.
        nlage 3
        Antwort
        er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
        ragen des Abgeordneten Dr. Hermann Ott (BÜND-
        IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/4638, Fragen 19
        nd 20):
        In welchem Rahmen – Zuständigkeit der Bundesministe-
        rien, Mitarbeit im Transitional Committee – und in welcher
        Form – Mittelhöhe und Verwendung – beteiligt sich Deutsch-
        land im Rahmen der multilateralen und bilateralen Klimapoli-
        tik am Green Climate Fund?
        Wie verteilt sich die finanzielle Beteiligung auf die ver-
        schiedenen Bundesministerien, und welches Bundesministe-
        rium hat die Federführung?
        u Frage 19:
        Deutschland wird sich aktiv in die Ausgestaltung des
        Cancún etablierten Green Climate Fund einbringen
        nd strebt einen Sitz im Transitional Committee an. Für
        en Green Climate Fund ist eine gemeinsame Federfüh-
        ng durch BMZ/BMU in enger Abstimmung mit dem
        10024 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. Februar 2011
        (A) )
        )(B)
        Zu Frage 20:
        Das Transitional Committee hat die Aufgabe, bis zur
        17. Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonven-
        tion (Durban, Dezember 2011) Vorschläge zur näheren
        Ausgestaltung des Green Climate Fund vorzulegen. Da-
        her können zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine
        Aussagen zur möglichen finanziellen Beteiligung Deutsch-
        lands getroffen werden. Die Bundesregierung bekennt
        sich jedoch zu den in Cancún getroffen Beschlüssen und
        sieht die Einrichtung des Green Climate Fund als ein
        wichtiges Element zur Ausgestaltung der internationalen
        Klimafinanzierungsarchitektur.
        Anlage 4
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
        Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜND-
        NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/4638, Frage 21):
        Was sind die wesentlichen Inhalte und Aussagen der
        Nachrüstliste, die die schleswig-holsteinische Atomaufsichts-
        behörde dem BMU am 2. September 2010 übermittelt hat
        – bitte auch mit Angabe, auf welche der drei schleswig-hol-
        steinischen Anlagen sie sich bezieht –, und welche weiteren
        Informationen zum anlagenspezifischen Nachrüstbedarf wur-
        den dem BMU von den fünf Landesatomaufsichtsbehörden
        im Zusammenhang mit der Bund-/Länder-Nachrüstliste für
        Atomkraftwerke seit dem 2. September 2010 noch übermittelt –
        gegebenenfalls bitte insbesondere mit Angabe des Datums
        und Umfangs der übermittelten Informationen?
        Die am 2. September 2010 beim Bundesministerium
        für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, BMU,
        eingegangene Liste des Landes Schleswig-Holstein ist
        eine tabellarische Auflistung zur Umsetzung von zehn
        Einzelmaßnahmen aus der sogenannten Nachrüstliste
        „Sicherheitstechnische Anforderungen/Maßnahmen zur
        weiteren Vorsorge gegen Risiken“ in den drei schleswig-
        holsteinischen Anlagen.
        Weitere Informationen zum anlagenspezifischen
        Nachrüstbedarf in anderen Bundesländern liegen bisher
        nicht vor, werden aber Gegenstand der bevorstehenden
        Gespräche des BMU mit den Ländern sein.
        Anlage 5
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
        Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜND-
        NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/4638, Frage 22):
        Ist es nach den Erkenntnissen des Bundesministeriums für
        Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, BMU, korrekt,
        dass die bayerische Atomaufsichtsbehörde zunächst die Posi-
        tion vertrat, das Kernkraftwerk Grafenrheinfeld, KKG, über
        das Jahr 2011 hinaus mit dem bestehenden Primärkreislaufbe-
        fund weiterlaufen lassen zu wollen – gegebenenfalls bitte mit
        Angabe, bis wann die bayerische Atomaufsicht diese Position
        vertrat –, und ab wann hielt die bayerische Atomaufsicht nach
        den Erkenntnissen des BMU einen Austausch des vom Be-
        fund betroffenen KKG-Rohrsegments bzw. eine Verfügbarkeit
        des zu fertigenden Austauschrohrsegments circa ab März/
        April 2011 für möglich?
        S
        Im
        h
        a
        A
        re
        h
        A
        d
        F
        c
        R
        li
        te
        a
        d
        C
        v
        ra
        d
        g
        R
        c
        s
        a
        z
        k
        b
        b
        D
        B
        u
        le
        R
        A
        e
        a
        A
        d
        F
        s
        H
        (C
        (D
        Der Vorgang ist von den beteiligten Behörden und
        achverständigenorganisationen intensiv erörtert worden.
        Rahmen der abschließenden Bewertung des Sachver-
        alts, unter anderem auch nach Beratung durch die Re-
        ktor-Sicherheitskommission, hielt es die bayerische
        tomaufsicht – wie auch das BMU – für erforderlich be-
        its im März 2011 eine abschließende Ursachenklärung
        erbeizuführen.
        nlage 6
        Antwort
        er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
        rage des Abgeordneten Dirk Becker (SPD) (Drucksa-
        he 17/4638, Frage 30):
        Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die
        Dioxinbelastung und damit eine mögliche Gesundheitsschäd-
        lichkeit von Biodiesel vor?
        Auch bei den für die Biodieselproduktion eingesetzten
        ohstoffen, wie beispielsweise Ölsaaten, muss grundsätz-
        ch – wie bei allen anderen landwirtschaftlichen Produk-
        n – von einer Hintergrundbelastung mit Dioxinen
        usgegangen werden. Beim Einsatz in der Biodieselpro-
        uktion gelten für diese Rohstoffe die Grenzwerte der
        hemikalienverbots-Verordnung. Bei der Herstellung
        on Biodiesel kann jedoch kein Dioxin entstehen. Vo-
        ussetzungen für die Entstehung von Dioxin sind sowohl
        ie Anwesenheit von Chlor oder chemischen Verbindun-
        en von Chlor, von organischen Materialien aber auch
        eaktionstemperaturen von mehr als 250 °C. Entspre-
        hende Bedingungen sind bei der Herstellung von Biodie-
        el aus Pflanzenölen und Tierfetten ausgeschlossen.
        Bei Biodieselanlagen, die gebrauchte Speisefette ver-
        rbeiten, könnte Dioxin nur unter bestimmten Vorausset-
        ungen in den Prozess eingeschleust werden. Dies
        önnte der Fall sein, wenn der Rohstoff Altfett mit ge-
        rauchten technischen Altfetten und (Bio-)Altölen, die
        ereits mit Dioxinen verunreinigt sind, vermischt wurde.
        as Dioxin würde jedoch nach der Abdestillation des
        iodiesels als Rückstand in der Sumpfphase der Vaku-
        mdestillation zusammen mit den größtenteils höhermo-
        kularen Fettsäureresten verbleiben. Ein entsprechender
        ückstand muss in der Folge nach den Vorschriften des
        bfallrechts – Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz –
        ntweder schadlos und ordnungsgemäß verwertet oder
        llgemeinwohlverträglich beseitigt werden.
        nlage 7
        Antwort
        er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
        rage des Abgeordneten Dirk Becker (SPD) (Druck-
        ache 17/4638, Frage 31):
        Sind der Bundesregierung Studien bekannt, die die Schad-
        stoffbelastung mit Dioxin nach der Verbrennung in Kraftfahr-
        zeugmotoren in der Luft und in den Böden untersuchen, und,
        wenn ja, zu welchem Ergebnis führen diese?
        In einem vom Umweltbundesamt veröffentlichten
        intergrundpapier zu Dioxinen, Juni 2010, werden
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. Februar 2011 10025
        (A) )
        )(B)
        sowohl die Entwicklung der Dioxinemissionen im Zeit-
        raum 1990 bis 2004 als auch die Dioxinemissionsquellen
        in Deutschland beleuchtet. Demnach konnten die jährli-
        chen Dioxinemissionen, in Gramm Toxizitätsäquiva-
        lente, Gramm I-TEQ, seit 1990 um rund 92 Prozent ge-
        senkt werden. Der gesamte Verkehrsbereich hatte dabei
        im Jahr 2004 einen Anteil von rund 4 Prozent an den Ge-
        samtdioxinemissionen. Eine weitergehende Analyse hin-
        sichtlich des Emissionsbeitrags straßen- und nichtstra-
        ßengebundener Kraftfahrzeuge erfolgt im Rahmen des
        genannten UBA-Hintergrundpapiers nicht.
        Die Dioxinemissionen des straßen- und nichtstraßen-
        gebundenen (Land-)Verkehrs werden im „European
        Union emission inventory report 1990 bis 2008 under
        the UNECE Convention on Long-range Transboundary
        Air Pollution, LRTAP“ beleuchtet. Dem straßen- und
        nichtstraßengebundenen Verkehr wird in diesem zusam-
        menfassenden Emissionsbericht für die „EU 27“ nur ein
        sehr geringer Anteil von 2 Prozent an den Gesamtemis-
        sionen der Gruppe der „Dixone und Furane“ zugeordnet.
        Der straßen- und nichtstraßengebundene Verkehrsbe-
        reich stelle demnach keine wesentliche Quelle, soge-
        nannte Key Category, für Dioxine dar.
        Anlage 8
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Fragen des
        Abgeordneten René Röspel (SPD) (Drucksache 17/4638,
        Fragen 35 und 36):
        Hat die Bundesregierung mit den Ländern eine Einigung
        für ein Konzept zur angekündigten Akademie für die Lehre
        erzielt, und, wenn nein, woran scheiterte bisher eine Einigung
        aus ihrer Sicht?
        Hat die Bundesregierung in den Verhandlungen vorge-
        schlagen, die Akademie für die Lehre durch den Stifterver-
        band für die Deutsche Wissenschaft betreuen zu lassen, und
        wenn ja, welche Überlegungen liegen diesem Vorschlag mit
        welchem Nutzen zugrunde?
        Zu Frage 35:
        Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz, GWK,
        von Bund und Ländern hat am 25. Oktober 2010 über
        den Vorschlag einer Akademie für Studium und Lehre
        beraten. Sie hat die Staatssekretärs-Arbeitsgruppe
        „Hochschulpakt“ beauftragt, bis zur nächsten GWK-Sit-
        zung am 21. März 2011 einen Vorschlag zu Aufgaben,
        Struktur und Finanzierung einer Akademie vorzulegen.
        Die Beratungen zwischen Bund und Ländern verlaufen
        konstruktiv, sind jedoch noch nicht abgeschlossen.
        Zu Frage 36:
        Bund und Länder begrüßen, dass sowohl die Hoch-
        schulseite als auch der Stifterverband für die Deutsche
        Wissenschaft den Vorschlag einer Akademie für Stu-
        dium und Lehre ausdrücklich befürworten.
        Mögliche Organisationsformen einer Akademie für
        Studium und Lehre sind Gegenstand der laufenden Bera-
        tungen. Selbstverständlich wird in diesem Zusammen-
        hang auch die Einbeziehung relevanter Akteure erörtert,
        d
        H
        A
        d
        d
        (D
        Z
        v
        8
        „
        d
        u
        K
        s
        h
        is
        b
        d
        Z
        T
        1
        u
        a
        g
        z
        H
        fe
        fe
        A
        d
        d
        s
        d
        (C
        (D
        ie sich für die weitere Qualitätsentwicklung in der
        ochschullehre engagieren.
        nlage 9
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Fragen
        es Abgeordneten Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD)
        rucksache 17/4638, Fragen 37 und 38):
        Welche Ergebnisse hatte das Treffen der Steuerungsgruppe
        von Bund und Ländern am 28. Januar 2011 zur Frage der Um-
        setzung des Studienplatzmehrbedarfs im Hochschulpakt auf-
        grund der Aussetzung der Wehrpflicht?
        Hat die Bundesregierung zum Treffen der Steuerungs-
        gruppe von Bund und Ländern am 28. Januar 2011 den Län-
        dern ein Angebot zur Umsetzung der Finanzierung vorgelegt,
        und, wenn ja, beinhaltet es eine Anpassung des Ausgaben-
        deckels des Bundes im Hochschulpakt II oder die Anpassung
        der Vorauszahlungen an die Länder?
        u Frage 37:
        Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz, GWK,
        on Bund und Ländern hat mit ihrem Beschluss vom
        . Dezember 2010 die Staatssekretärs-Arbeitsgruppe
        Hochschulpakt“ beauftragt, im Lichte der Entscheidung
        es Bundes zur Aussetzung von Wehr- und Zivildienst
        nd einer Prognose der Kommission für Statistik der
        ultusministerkonferenz über deren Auswirkungen Vor-
        chläge zu erarbeiten, wie damit im System des beste-
        enden Hochschulpakts verantwortungsvoll umzugehen
        t. Die Beratungen zwischen Bund und Ländern in Vor-
        ereitung der nächsten GWK-Sitzung am 21. März 2011
        auern an.
        u Frage 38:
        Die Bundesregierung steht zu ihrer Zusage aus dem
        reffen der Regierungschefs von Bund und Ländern am
        5. Dezember 2010, die aus der Aussetzung des Wehr-
        nd Zivildienstes resultierenden zusätzlichen Studien-
        nfänger im System des bestehenden Hochschulpaktes
        emeinsam, wie bislang hälftig durch Bund und Länder
        u finanzieren. Wie damit im System des bestehenden
        ochschulpakts umzugehen ist, ist Gegenstand der lau-
        nden Beratungen, deren Ergebnissen ich nicht vorgrei-
        n kann.
        nlage 10
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage
        er Abgeordneten Nicole Gohlke (DIE LINKE) (Druck-
        ache 17/4638, Frage 39):
        Erwägt die Bundesregierung, die Gelder, die sie durch die
        Abschaffung von leistungsabhängigen Schuldennachlässen
        im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes,
        BAföG, gestrichen hat, so einzusetzen, dass die BAföG-
        Schulden für alle Betroffenen niedriger ausfallen und im Ge-
        genzug der Zuschussanteil im BAföG erhöht wird, und wie
        begründet sie dies?
        Die von Ihnen angefragte Regelung ist ein Element
        es 23. BAföGÄndG. Im Rahmen dieses Gesetzes wurde
        10026 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. Februar 2011
        (A) )
        )(B)
        der Bedarfssatz des BAföG um 2 Prozent und die Freibe-
        träge um 3 Prozent angehoben. Die Altersgrenze wurde
        für Studenten, die einen Masterstudiengang absolvieren,
        auf 35 Jahre festgelegt, Verschlechterungen der Förde-
        rungsart nach einem Fachrichtungswechsel aufgehoben,
        Kinderbetreuungszeiten bei der Altersgrenze besser
        berücksichtigt, die Förderkonditionen für Schüler
        verbessert und eingetragene Lebenspartnerschaften
        gleichgestellt. Zudem wurden mit dem Ziel der Entbüro-
        kratisierung der Wohngeldzuschlag pauschaliert und
        spezielle Darlehensteilerlässe gestrichen.
        Die zahlreichen Verbesserungen des 23. BAföGÄndG
        führen in der Summe zu erheblichen Mehrausgaben
        beim Bund und bei den Ländern. Im Haushalt 2011
        wurde der Haushaltsansatz für diese Mehrausgaben be-
        reits um 162 Millionen Euro angehoben. Insofern ist aus
        dem 23. BAföGÄndG keine Einsparung entstanden,
        über deren Verwendung noch zu befinden sein könnte,
        sondern die erwähnten Mehrkosten. Diese tragen jedoch
        zu Verbesserungen bei, die BAföG-Beziehern nachhaltig
        zu Gute kommen.
        Anlage 11
        Antwort
        der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Fragen der
        Abgeordneten Christine Buchholz (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/4638, Fragen 40 und 41):
        Was hat die Bundesregierung getan, um die Befreiung des
        ab dem 8. Januar 2011 von den US-Streitkräften festgehalte-
        nen Deutschen Haddid N. – siehe „Zugriff nach Mitternacht“,
        Süddeutsche Zeitung, 26. Januar 2011, Seite 1 – zu erwirken,
        und wie bewertet die Bundesregierung die Praxis der US-
        Streitkräfte, ausländische Staatsbürger zu verschleppen und
        ihnen konsularischen und Rechtsbeistand zu verweigern?
        Welche deutschen Stellen haben zu der Festnahme von
        Haddid N. – siehe „Zugriff nach Mitternacht“, Süddeutsche
        Zeitung, 26. Januar 2011, Seite 1 – beigetragen, und wie be-
        wertet die Bundesregierung die Aussage der US-Botschaft in
        Kabul, sie arbeite in dem Fall eng mit der Bundesregierung
        zusammen?
        Zu Frage 40:
        Die Bundesregierung hat sich bei der Regierung der
        Vereinigten Staaten von Amerika intensiv um Zugang zu
        dem bis zum 29. Januar 2011 in Bagram inhaftierten
        deutschen Staatsangehörigen N. bemüht.
        Die Bundesregierung kann die Inhaftierung nicht be-
        werten, da ihr keine ausreichend detaillierten Angaben
        vorliegen, warum Herr N. inhaftiert wurde.
        Die Rechtslage zu Fragen des Zugangs in einer derar-
        tigen Situation ist nicht eindeutig. Das Recht von Konsu-
        larbeamten, einen eigenen Staatsangehörigen aufzusu-
        chen, der sich in Straf- oder Untersuchungshaft befindet
        oder dem anderweitig die Freiheit entzogen ist, ist eine
        wesentliche Grundlage der konsularischen Beziehungen
        zwischen Staaten.
        Das im Rahmen eines bewaffneten Konflikts geltende
        humanitäre Völkerrecht sieht hingegen keinen konsulari-
        schen Schutz und für die Dauer einer Internierung kei-
        nen Rechtsbeistand – sofern die betreffende Person nicht
        s
        n
        In
        fl
        ti
        v
        Z
        F
        b
        a
        c
        g
        d
        P
        A
        d
        A
        1
        w
        C
        w
        d
        n
        g
        s
        d
        s
        d
        li
        la
        A
        d
        A
        1
        (C
        (D
        trafrechtlich verfolgt wird – vor, sondern ermöglicht ei-
        er unparteiischen humanitären Organisation wie dem
        ternationalen Komitee vom Roten Kreuz, den am Kon-
        ikt beteiligten Parteien ihre Dienste anzubieten.
        Die USA stellen beziehungsweise gewähren Inhaf-
        erten dann einen Rechtsbeistand, sobald sie ein Straf-
        erfahren gegen sie einleiten.
        u Frage 41:
        Zur Frage der Beteiligung deutscher Stellen an der
        estnahme des Herrn N. hat sich die Bundesregierung
        ereits wiederholt geäußert. Insoweit erlaube ich mir,
        uf die Antworten der Bundesregierung auf die Schriftli-
        hen Fragen (Nr. 1/242 und 1/342) Ihrer Fraktionskolle-
        en Jelpke und van Aken zu verweisen.
        Bei weiteren Nachfragen hierzu unterrichtet die Bun-
        esregierung das Parlament in dem dafür zuständigen
        arlamentarischen Kontrollgremium.
        nlage 12
        Antwort
        er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der
        bgeordneten Inge Höger (DIE LINKE) (Drucksache
        7/4638, Frage 42):
        Welche neuen Erkenntnisse hat die Bundesregierung über
        den vermuteten Giftgaseinsatz der türkischen Armee gegen
        die kurdische PKK im Jahr 2009, und welche Folgen ergeben
        sich daraus für die Bewertung des Einsatzes und seine Einord-
        nung in die menschenrechtliche Lage in der Türkei durch die
        Bundesregierung?
        Der Bundesregierung liegen keine belastbaren Hin-
        eise darauf vor, dass die türkische Armee im Jahr 2009
        hemikalien gegen Kämpfer der PKK eingesetzt hat.
        Die im August 2010 in den Medien erhobenen Vor-
        ürfe gegen die Türkei konnten auch im Zuge eingehen-
        er Nachforschungen nicht erhärtet werden.
        Das in den Medien seinerzeit zitierte Universitätskli-
        ikum Hamburg-Eppendorf hat noch im August richtig
        estellt, dass anhand der Fotos „keine eindeutige Aus-
        age über Entstehungsursache und Entstehungszeitpunkt
        er Verletzungen“ getroffen werden könne.
        Unabhängig von diesen unsubstanziierten Vorwürfen
        etzt sich die Bundesregierung in ihren Kontakten mit
        er türkischen Regierung auf allen Ebenen kontinuier-
        ch für eine weitere Verbesserung der Menschenrechts-
        ge in der Türkei ein.
        nlage 13
        Antwort
        er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der
        bgeordneten Inge Höger (DIE LINKE) (Drucksache
        7/4638, Frage 43):
        Welche Inhalte, Ziele und Ergebnisse hatten die Gesprä-
        che, zu denen laut Presseinformation – www.stern.de/news2/
        aktuell/deutschland-vermittelt-offenbar-in-regierungskrise-in-
        bosnien-1644642.html – die Bundeskanzlerin Dr. Angela
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. Februar 2011 10027
        (A) )
        )(B)
        Merkel im Januar 2011 politische Führungspersönlichkeiten
        aus Bosnien-Herzegowina nach Berlin eingeladen hatte, und
        wer genau hat daran teilgenommen?
        Die Bundesregierung hat gemeinsam mit den Part-
        nern in der Europäischen Union großes Interesse daran,
        dass der Reformprozess in Bosnien und Herzegowina
        nach den allgemeinen Wahlen am 3. Oktober 2010 wie-
        der an Fahrt gewinnt. Dies ist wichtig vor allem für
        Bosnien und Herzegowina selbst, aber auch von großer
        Bedeutung für die gesamte Region des Westlichen Bal-
        kans.
        Wenn Bosnien und Herzegowina Fortschritte bei der
        Annäherung zur Europäischen Union machen will, setzt
        dies vor allem Anpassungen der Verfassung voraus. Die
        jetzige Verfassung ist Teil des Dayton-Friedensabkom-
        mens von 1995 und hat als solche ihren primären Zweck,
        nämlich den Ausbruch neuer Feindseligkeiten zu verhin-
        dern, erfüllt.
        Mit ihren zahlreichen Veto- und Proporzvorschriften
        sowie einem überaus komplizierten Staatsaufbau lähmt
        sie jedoch die politische Entscheidungsfindung. Bemü-
        hungen um eine Verfassungsreform sind daher aus Sicht
        der Bundesregierung dringend erforderlich.
        Lösungen können dabei nur von den Verantwortli-
        chen in Bosnien und Herzegowina gefunden werden.
        Die Bundesregierung ist aber bereit, den Gesprächspro-
        zess zu begleiten. Vor diesem Hintergrund haben Ende
        Januar 2011 mehrere Treffen mit den Vorsitzenden der
        größten Parteien in Bosnien und Herzegowina stattge-
        funden. Weitere Gespräche sind geplant.
        An den Treffen haben Vertreter der bosnischen Par-
        teien sowie seitens der Bundesregierung Mitarbeiter des
        Bundeskanzleramtes und des Auswärtigen Amtes teilge-
        nommen.
        Einige der Gäste haben auch kurze Vieraugengesprä-
        che mit Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel geführt.
        Anlage 14
        Antwort
        der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
        Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz (BÜND-
        NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/4638, Frage 44):
        Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass
        es Bestrebungen innerhalb des Auswärtigen Amts, dessen IT-
        Infrastruktur in der Vergangenheit mit großem Erfolg auf freie
        Software und offene Standards umgestellt wurde, gibt, die IT-
        Strategie zukünftig wieder auf proprietäre Software und nicht
        standardisierte Dateiformate umzustellen, und worin begrün-
        den sich, auch angesichts der positiven Erfahrungen, die im
        Zuge der Umstellung der IT-Infrastruktur gemacht wurden,
        vor allem hinsichtlich einer erheblichen Reduzierung der an-
        fallenden Kosten und einer verbesserten Sicherheit durch den
        Einsatz von freien Formaten, sowie der Tatsache, dass auch
        das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik,
        BSI, ausdrücklich zum Einsatz ebensolcher rät, diese Überle-
        gungen?
        Die Bundesverwaltung verwendet freie (quelloffene)
        Software in großem Umfang. Die letztendliche Auswahl
        einer bestimmten Software erfolgt aufgrund der größten
        Wirtschaftlichkeit bei Berücksichtigung aller Anforde-
        ru
        o
        s
        e
        K
        K
        p
        d
        g
        A
        D
        li
        te
        IT
        d
        A
        E
        d
        g
        d
        m
        e
        d
        te
        S
        S
        s
        s
        R
        O
        e
        p
        A
        d
        A
        1
        d
        (C
        (D
        ngen. Dies gilt ohne Unterschied sowohl für quell-
        ffene als auch für proprietäre Software.
        Das Auswärtige Amt hat Mitte 2010 einen Moderni-
        ierungsprozess (AA 2020) gestartet. Die IT-Strategie ist
        ng mit diesem Modernisierungsprozess verknüpft. Im
        oordinatensystem von Nutzerbedarf, Sicherheit und
        osten stellt die IT-Strategie den Nutzer in den Mittel-
        unkt. Nicht das technisch Machbare, sondern das für
        en Nutzer zur Erfüllung seiner Aufgaben Notwendige
        ibt das Maß für die IT-Entwicklung vor.
        Unter diesen Aspekten konsolidiert das Auswärtige
        mt seine derzeitige sehr ausgefächerte IT-Landschaft.
        abei entwickelt das Auswärtige Amt seine ursprüng-
        ch ausschließlich auf quelloffene Software ausgerich-
        te IT-Strategie fort zu einer kooperativ ausgerichteten
        -Strategie im Rahmen der gemeinsamen IT-Strategie
        es Bundes. Wo immer möglich strebt das Auswärtige
        mt im Sinne einer effizienten Ressourcennutzung den
        insatz von in der Bundesverwaltung bereits bestehen-
        en Lösungen an, so zum Beispiel im Rückgriff auf die
        emeinsamen IT-Dienstleistungszentren des Bundes.
        In der IT-gestützten Personalverwaltung beabsichtigt
        as Auswärtige Amt eine Kooperation mit dem Bundes-
        inisterium der Finanzen auf Basis einer dort bereits
        ingesetzten proprietären Standardsoftware.
        Im laufenden Projekt zur Hardware-Modernisierung
        er Server wird eine Virtualisierung der Backoffice-Sys-
        me angestrebt. Hier wird dann auch wieder quelloffene
        oftware eingesetzt. Die Weiterentwicklung der Client-
        ysteme orientiert sich stark an den Benutzerbedürfnis-
        en. Hier werden proprietäre Client-Lösungen einge-
        etzt.
        Die AA-spezifischen IT-Systeme im Umfeld des
        echts- und Konsularwesens setzen auf webbasierte
        berflächen. Hier wird wiederum quelloffene Software
        ingesetzt. So wird es einen Mix aus quelloffenen und
        roprietären Software-Lösungen geben.
        nlage 15
        Antwort
        er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
        bgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Drucksache
        7/4638, Frage 45):
        Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung entsprechend
        den Ankündigungen von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel
        laut Spiegel 5/2011, „Agenda für Europa – Merkels Sofortpro-
        gramm“, auch die Beschäftigten der EU-Kommission, die laut
        Wissenschaftlichem Dienst des Deutschen Bundestages auf
        EU-Unterausschussdrucksache 91 im Durchschnitt mit
        60,04 Jahren und einer durchschnittlichen Monatsrente von
        5 628,40 Euro brutto in den Ruhestand gehen, in die geplante
        Anpassung des Renteneintrittsalters innerhalb der Europäi-
        schen Union mit einzubeziehen, und in welchem Rahmen
        – unter Angabe der entsprechenden Änderungsvorschläge –
        beabsichtigt die Bundesregierung die erforderliche Umgestal-
        tung des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaf-
        ten gegebenenfalls mit EU-Kommissionspräsident José
        Manuel Durão Barroso zu erörtern?
        Ziel der von Bundeskanzerin Dr. Angela Merkel und
        em französischen Staatspräsidenten Nicolas Sarkozy
        10028 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. Februar 2011
        (A) )
        )(B)
        bei der Sitzung des Europäischen Rates am 4. Februar
        2011 vorgestellten Initiative eines Pakts für Wettbe-
        werbsfähigkeit ist, die wirtschaftliche Koordinierung der
        Mitgliedstaaten der Europäischen Währungsunion und
        der Europäischen Union zu verstärken, um so die Wett-
        bewerbsfähigkeit der EU als Ganzes zu stärken.
        Details des Plans sollen in den kommenden Wochen
        ausgearbeitet werden. Auch auf EU-Ebene setzt sich die
        Bundesregierung dafür ein, die Ausgabendisziplin zu
        verbessern. Dabei sollten sich die Anstrengungen der
        Mitgliedstaaten im Hinblick auf eine Steigerung der
        Wettbewerbsfähigkeit auch durch Anpassungen in den
        Institutionen der EU widerspiegeln. Der Rat hat im Ja-
        nuar 2011 Ratsschlussfolgerungen, die Deutschland ini-
        tiiert hat, angenommen, Rats-Dokument 18250/10, und
        darin die EU-Kommission ersucht, bis Ende 2011 ange-
        messene Vorschläge für Änderungen des EU-Beamten-
        statuts vorzulegen, um den prognostizierten Anstieg der
        EU-Pensionskosten zu drosseln. Dabei soll die EU-
        Kommission ausdrücklich auch eine Anhebung des Ru-
        hestandseintrittsalters in Betracht ziehen.
        Auch im Rahmen der in 2012 anstehenden Neuver-
        handlungen der EU-Gehaltsanpassungsmethode wird
        sich die Bundesregierung mit Nachdruck für weitere Än-
        derungen des EU-Beamtenstatuts einsetzen.
        Das alleinige Initiativrecht für jede Änderung des Sta-
        tuts der Beamten der Europäischen Union liegt bei der
        Europäischen Kommission. Die EU-Mitgliedstaaten ent-
        scheiden über Änderungen des EU-Personalstatuts im
        Rat mit qualifizierter Mehrheit. Die Änderungen werden
        im Wege des Mitentscheidungsverfahrens unter Beteili-
        gung des Europäischen Parlaments beschlossen.
        Anlage 16
        Antwort
        der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der
        Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck-
        sache 17/4638, Frage 46):
        Welche Informationen hat die Bundesregierung darüber,
        dass das EU-Fischereiabkommen mit Marokko Ende Februar
        2011 verlängert werden soll, obwohl die EU-Kommissarin für
        Fischerei das Fehlen von Menschenrechtsklauseln und eines
        Mehrwerts für die Sahrauis in der völkerrechtswidrig besetzten
        Westsahara im Rahmen des EU-Fischereiabkommens kriti-
        sierte – www.afrika.info/aktuell_detail.php?N_ID=1441&kp=
        aktuell –, und durch welche Initiativen hat die Bundesregie-
        rung sich dafür eingesetzt, dass zumindest das Fischereiab-
        kommen zwischen der EU und Marokko keine Gebiete vor der
        Küste der Westsahara einschließt?
        Das partnerschaftliche Fischereiabkommen zwischen
        der EU und dem Königreich Marokko gilt für den Zeit-
        raum vom 28. Februar 2007 bis zum 27. Februar 2011
        und verlängert sich um weitere vier Jahre, sofern es nicht
        gekündigt wird.
        Das im Rahmen dieses Abkommens ebenfalls auf vier
        Jahre geschlossene Protokoll zur Festlegung der Fang-
        möglichkeiten und der finanziellen Gegenleistungen läuft
        zum 27. Februar 2011 aus. Über ein neues Protokoll
        wurde noch nicht entschieden. Das Thema steht auf der
        T
        d
        E
        V
        m
        tr
        d
        B
        g
        la
        k
        d
        n
        B
        A
        d
        A
        D
        2
        p
        G
        d
        B
        b
        d
        S
        s
        N
        g
        h
        re
        d
        w
        U
        C
        A
        b
        d
        d
        Z
        (C
        (D
        agesordnung des Ausschusses der Ständigen Vertreter
        er EU-Mitgliedstaaten am 9. Februar 2011 (heute). Die
        uropäische Kommission wird dabei über das weitere
        orgehen informieren.
        Die Bundesregierung unterstützt die von der EU-Kom-
        ission an die marokkanische Seite wiederholt herange-
        agene Bitte um Informationen zu den Rückflüssen aus
        em Fischereiabkommen der EU mit Marokko an die
        evölkerung der Westsahara.
        Eine Analyse der von der marokkanischen Seite vor-
        elegten Informationen wurde von der Kommission bis-
        ng nicht vorgelegt. Das Fischereiabkommen enthält
        eine Definition des Rechtsstatus der Meeresgewässer
        er Westsahara und greift einer Festlegung des Status
        icht vor.
        Die Beachtung der Menschenrechte ist regelmäßiger
        estandteil des EU-Dialogs mit Marokko.
        nlage 17
        Antwort
        er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der
        bgeordneten Kerstin Müller (Köln) (BÜNDNIS 90/
        IE GRÜNEN) (Drucksache 17/4638, Frage 47):
        Für wie groß schätzt die Bundesregierung die Gefahr ein,
        dass die revolutionären Entwicklungen in Ägypten und ande-
        ren arabischen Ländern auch den Sudan erreichen, und hält
        die Bundesregierung es weiterhin für richtig, das autoritäre
        Regime al-Baschir für das friedliche Referendum über die
        Unabhängigkeit des Südsudan zu belohnen, wie es die USA
        angekündigt haben, obwohl das Beispiel in Tunesien und
        Ägypten gezeigt hat, dass dies der falsche Weg war?
        Es hat in der Republik Sudan seit dem 31. Januar
        011 drei kleinere Demonstrationen gegeben, die sich
        rimär gegen die Streichung von Subventionen von
        rundnahrungsmitteln und Treibstoff gerichtet haben, in
        eren Rahmen aber auch der Rücktritt der Regierung
        aschir verlangt wurde. Die Teilnehmerzahl lag jeweils
        ei wenigen hundert Personen. Circa 70 Personen wur-
        en vorübergehend verhaftet, meist aber nach wenigen
        tunden wieder freigelassen. Berichte über Todesfälle
        tellten sich im nachhinein als falsch heraus.
        Gleichzeitig finden gegenwärtig Gespräche im
        ordsudan zwischen der Regierung und Oppositions-
        ruppen zur Bildung einer Regierung der nationalen Ein-
        eit und über eine Verfassungsreform statt. Die Bundes-
        gierung sieht daher aktuell keine Parallele zwischen
        er Lage im Sudan und der in Ägypten oder Tunesien.
        Der politische Dialog mit der Regierung in Khartum
        ar von zentraler Bedeutung, um Fortschritte bei der
        msetzung des Umfassenden Friedensabkommens,
        PA, zu erreichen und zu sichern.
        Die Haltung der Bundesregierung deckt sich mit dem
        nsatz der Internationalen Gemeinschaft, durch die Ein-
        eziehung der Regierung in Khartum wie der Vertreter
        es Südsudans in Dschuba in einen politischen Dialog
        ie Einhaltung der bei Abschluss des CPA gemachten
        usagen zu erreichen.
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. Februar 2011 10029
        (A) )
        )(B)
        Dazu zählen positive Signale wie die Umsetzung des
        Schuldenerlasses für den Sudan und die Verbesserung
        der politischen Beziehungen.
        Dieser Ansatz der Internationalen Gemeinschaft hat
        den friedlichen, freien und fairen Verlauf des Referen-
        dums ermöglicht. Die Bundesregierung will vor diesem
        Hintergrund den politischen Dialog weiterführen, um zur
        Stärkung von Demokratie, Menschenrechten und Rechts-
        staatlichkeit im Sudan beizutragen.
        Anlage 18
        Antwort
        der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der
        Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Drucksache
        17/4638, Frage 48):
        Was sagt die Bundesregierung zu den Vorwürfen deutscher
        Staatsbürger, die an der deutschen Schule in Alexandria unter-
        richten, in der Sendung hart aber fair vom 2. Februar 2011, das
        Auswärtige Amt und die deutsche Botschaft hätten die Situa-
        tion in Ägypten tagelang verharmlost und sie völlig im Stich
        gelassen bezüglich einer Unterstützung bei der Ausreise?
        Die Deutsche Botschaft Kairo hat im Zusammenhang
        mit den Ereignissen in Alexandria unverzüglich alle ihr
        möglichen, gebotenen und aus Sicherheitsgründen ver-
        tretbaren Maßnahmen ergriffen, um unsere Landsleute in
        ihrer schwierigen Situation schnell zu unterstützen.
        Sie hat zum frühestmöglichen Zeitpunkt (31. Januar
        2011) unter Inkaufnahme hoher, aber kalkulierter Sicher-
        heitsrisiken ein Konsularteam entsandt und mit der kom-
        plett organisierten sicheren Ausreise per gechartertem
        Sonderflug allen ausreisewilligen entsandten Lehrern
        der deutschen Schule in Alexandria und weiteren ausrei-
        sewilligen Deutschen effizient und sicher geholfen.
        Insbesondere die kritisierte Empfehlung des deut-
        schen Botschafters am 30. Januar 2011 an den Schullei-
        ter, vorerst in der sicheren Schule zu verbleiben, war un-
        ter den gegebenen Umständen und nach Prüfung aller
        verfügbaren Optionen einer Anreise nach Kairo (Flug,
        Fähre, Landweg) im Interesse und zum Schutz der Deut-
        schen und des Lehrkörpers der Schule zwingend gebo-
        ten. Jeder andere Ratschlag wäre nicht nur grob fahrläs-
        sig, sondern unverantwortlich gewesen.
        Die objektive Unmöglichkeit der von einigen Landsleu-
        ten erwarteten weitergehenden Soforthilfe der Botschaft –
        und die offene und ehrliche Mitteilung der Einschätzung
        durch den Botschafter in einem Gespräch mit dem Schul-
        leiter hat der stellvertretende Leiter der Schule offenbar als
        Gleichgültigkeit der Botschaft missverstanden.
        Es ist zu unterstreichen, dass alle Empfehlungen aus-
        schließlich unter fürsorglichen Aspekten erfolgten, um
        die Sicherheit der Lehrer und ihrer Familien zu gewähr-
        leisten.
        Die Entsendung des Konsularteams wurde fortlau-
        fend geprüft, konnte aber erst nach einer ersten Beruhi-
        gung der dramatischen Ereignisse in Alexandria und
        Kairo sowie auf der Fahrstrecke Kairo–Alexandria nach
        eingehender Risikobewertung durchgeführt werden.
        a
        w
        d
        te
        m
        u
        D
        h
        u
        m
        ro
        L
        b
        g
        a
        k
        d
        in
        u
        A
        d
        d
        s
        B
        re
        z
        o
        g
        e
        g
        G
        te
        b
        w
        S
        d
        fi
        L
        Z
        M
        u
        A
        d
        d
        s
        (C
        (D
        Während alle ausreisewilligen Lehrer und Familien-
        ngehörige nach Deutschland sicher zurückkehrten,
        urde die Botschaft personell verstärkt und ist vollstän-
        ig arbeitsfähig. Alle Botschaftsangehörigen sind im in-
        nsiven Einsatz rund um die Uhr, um unsere Landsleute
        it Familienangehörigen nach besten Kräften in Kairo
        nd in ganz Ägypten zu betreuen und allen, die nach
        eutschland zurückkehren wollen, bei der Rückreise zu
        elfen. Auch jetzt noch arbeiten unsere Kollegen rund
        m die Uhr im Schichtdienst in der Botschaft, schlafen
        itunter nur wenige Stunden auf Iso-Matten in ihren Bü-
        s und leisten großartige Unterstützung für unsere
        andsleute.
        Hervorzuheben ist hier insbesondere, dass – von den
        ekannten Ausnahmen abgesehen – die Zusammenarbeit
        erade mit dem Schulleiter und den Schwestern, aber
        uch mit anwesenden Lehrern hervorragend war und die
        urzfristige Ausreisemöglichkeit auch vielfach gewür-
        igt worden ist. So äußerte sich der Schulleiter nicht nur
        persönlichen Gesprächen, sondern auch in Interviews
        nd Pressemitteilungen positiv.
        nlage 19
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
        er Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Druck-
        ache 17/4638, Frage 49):
        Gibt es zurzeit Beamte des Bundeskriminalamts in Ägyp-
        ten, und existiert eine Zusammenarbeit zwischen der ägypti-
        schen Regierung und der Bundesregierung im Bereich Bera-
        tung, Ausbildung und Ausstattungshilfe für die ägyptische
        Polizei oder militärische Ausbildungshilfe?
        Aktuell befindet sich ein Verbindungsbeamter des
        KA in Ägypten. Seit 5. Februar 2011 sind zudem meh-
        re Beamte des BKA – Abteilung Sicherungsgruppe –
        u Personenschutzaufgaben an die Botschaft Kairo abge-
        rdnet. Im Bereich der bilateralen polizeilichen und
        renzpolizeilichen Ausbildungs- und Ausstattungshilfe
        xistiert zurzeit keine Zusammenarbeit mit Ägypten.
        Ägypten gehört im Kontext der durch die Bundesre-
        ierung geleisteten militärischen Ausbildungshilfe zur
        ruppe der uneingeschränkt förderungswürdigen Staa-
        n, denen jährlich ein aktives Ausbildungsangebot von
        is zu zehn Ausbildungsplätzen pro Jahr unterbreitet
        ird, um die Entwicklung demokratisch orientierter
        treitkräfte in Staaten und Regionen, deren Stabilität im
        eutschen Interesse liegt, zu fördern. Diese Ausbildung
        ndet in Deutschland statt. Derzeit sind elf ägyptische
        ehrgangsteilnehmer zur Ausbildung in Deutschland.
        wei Lehrgangsteilnehmer werden ihre Ausbildung im
        ärz 2011, sechs Lehrgangsteilnehmer bis Ende 2011
        nd drei weitere in 2012 beenden.
        nlage 20
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
        es Abgeordneten Klaus Ernst (DIE LINKE) (Druck-
        ache 17/4638, Frage 50):
        10030 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. Februar 2011
        (A) )
        )(B)
        Wie hat sich die Zahl der Leiharbeitnehmer und Leih-
        arbeitnehmerinnen seit 2005 bei bundesunmittelbaren, bun-
        deseigenen und mehrheitlich in Bundeseigentum befindlichen
        Unternehmen und Einrichtungen entwickelt (bitte aufge-
        schlüsselt nach Jahren sowie Ressortzuständigkeit)?
        In der Antwort auf die Kleine Anfrage zur „Leiharbeit
        im Bankensektor“ (Drucksache 17/2771) hat die Bundes-
        regierung dargestellt, dass Personalfragen der Beschäf-
        tigten bei Banken, die Kapital oder Garantien des Sonder-
        fonds Finanzmarktstabilisierung in Anspruch genommen
        haben, in den alleinigen Verantwortungsbereich des je-
        weiligen Unternehmens fallen. Auch bei anderen Unter-
        nehmen, an denen der Bund unmittelbar oder mittelbar be-
        teiligt ist und die in den Rechtsformen privaten Rechts
        geführt werden, zählen Personalfragen – und damit auch
        der Umfang von Zeitarbeitsverhältnissen – zum aus-
        schließlichen Verantwortungsbereich der Unternehmen
        und nicht zu dem der Bundesregierung.
        Zu vergleichbaren Einrichtungen in den Rechtsformen
        von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jeweils
        im Geschäftsbereich des BMF) entwickelte sich der Ein-
        satz von Zeitarbeitskräften wie folgt:
        Bei der KfW, auf die die Bundesregierung bereits in
        der Antwort auf die Kleine Anfrage in der Drucksache
        17/2771 für das Jahr 2010 eingegangen ist, zeigt sich
        folgende Entwicklung (Stand: jeweils 31. Dezember)
        Bei der am 17. Oktober 2008 gegründeten Finanz-
        marktstabilisierungsanstalt werden keine Zeitarbeits-
        kräfte eingesetzt; im Hinblick auf die Struktur der Be-
        schäftigung verweise ich auch hier auf die Antwort der
        Bundesregierung auf die Kleine Anfrage in der Druck-
        sache 17/2771.
        Für die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben stellt
        sich die Entwicklung wie folgt dar (Stand jeweils
        31. Dezember)
        Museumsstiftung für Post und Telekommunikation
        (Stand jeweils 31. Dezember)
        Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deut-
        sche Bundespost (einschließlich Sozialeinrichtungen)
        (Stand jeweils 31. Dezember)
        k
        A
        d
        g
        (D
        Z
        L
        T
        te
        –
        A
        w
        b
        m
        re
        d
        d
        fa
        F
        ru
        Z
        –
        R
        2
        D
        d
        v
        V
        V
        B
        fr
        s
        F
        p
        g
        lu
        Jahr 2005 2006 2007 2008 2009 2010
        Anzahl
        der Zeitar-
        beitskräfte
        121 148 127 124 216 175
        Jahr 2005 2006 2007 2008 2009 2010
        Anzahl
        der Zeitar-
        beitskräfte
        19 47 105 102 52 61
        Jahr 2005 2006 2007 2008 2009 2010
        Anzahl
        der Zeitar-
        beitskräfte
        0 0 1 0 1 1
        A
        d
        b
        (C
        (D
        Unfallkasse Post und Telekom: Keine Zeitarbeits-
        räfte.
        nlage 21
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Fra-
        en des Abgeordneten Hans-Joachim Hacker (SPD)
        rucksache 17/4638, Fragen 51 und 52):
        Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung konkret un-
        ternommen, um die von ihr versprochene Befreiung der Insel-
        flüge von der Luftverkehrsteuer in die Tat umzusetzen, und ab
        wann gilt die Steuerbefreiung – vergleiche § 5 Nr. 5 und 7 des
        Luftverkehrsteuergesetzes?
        Wie kompensiert die Bundesregierung den entstandenen
        wirtschaftlichen Schaden für die Inselflugunternehmen und
        die zu viel gezahlten Steuern der Reisenden durch die verspä-
        tet erteilte Befreiung von der Luftverkehrsteuer?
        u Frage 51:
        Die Steuerbefreiung für Rundflüge nach § 5 Nr. 7
        uftverkehrsteuergesetz ist nicht beschränkt und ist am
        ag nach der Verkündung des Gesetzes in Kraft getre-
        n.
        Die Steuerbefreiung für Abflüge auf Nordseeinseln
        § 5 Nr. 5 Luftverkehrsteuergesetz – tritt nach Art. 24
        bs. 1 Satz 2 des Haushaltsbegleitgesetzes 2011 rück-
        irkend zum 1. Januar 2011 in Kraft, sofern hierzu eine
        eihilferechtliche Genehmigung der Europäischen Kom-
        ission vorliegt. Die Bundesregierung hat das beihilfe-
        chtliche Notifizierungsverfahren bereits vor Verkün-
        ung des Luftverkehrsteuergesetzes durch Übermittlung
        er sogenannten Voranmeldung – Pränotifizierungsver-
        hren – am 1. Dezember 2010 eingeleitet; ergänzende
        ragen der Kommission wurden durch die Bundesregie-
        ng am 11. Januar 2011 beantwortet.
        u Frage 52:
        Die Steuerbefreiung für Abflüge auf Nordseeinseln
        § 5 Nr. 5 Luftverkehrsteuergesetz – wurde erst im
        ahmen der 34. Sitzung des Haushaltsausschusses am
        6. Oktober 2010 in den Gesetzentwurf aufgenommen.
        ie Bundesregierung ist der Auffassung, dass es durch
        ie Einleitung des beihilferechtlichen Pränotifizierungs-
        erfahrens am 1. Dezember 2010 und damit bereits vor
        erkündung des Luftverkehrsteuergesetzes zu keiner
        erzögerung gekommen ist. Darüber hinaus bittet die
        undesregierung zu berücksichtigen, dass die Steuerbe-
        eiung rückwirkend zum 1. Januar 2011 in Kraft tritt,
        ofern die beihilferechtliche Genehmigung erteilt wird.
        ür die Luftverkehrsunternehmen besteht keine Ver-
        flichtung nach dem Luftverkehrsteuergesetz, die Flug-
        äste mit der Steuer zu belasten oder etwa nach Ertei-
        ng der Genehmigung die bereits gezahlte Steuer zu
        Jahr 2005 2006 2007 2008 2009 2010
        nzahl
        er Zeitar-
        eitskräfte
        26 8 29 30 36 38
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. Februar 2011 10031
        (A) )
        )(B)
        erstatten, da Steuerschuldner nicht die Fluggäste, son-
        dern die Luftverkehrsunternehmen sind.
        Anlage 22
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
        der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/4638, Frage 53):
        Welche konkreten naturschutzrelevanten Optionen zur
        weiteren Verwendung des Geländes des ehemaligen Bombo-
        droms in der Kyritz-Ruppiner Heide werden aktuell von der
        Bundesregierung geprüft, und wann wird eine Entscheidung
        dazu fallen?
        Wie Ihnen bekannt ist, besteht ein Lenkungskreis zur
        Konversion des Truppenübungsplatzes, TrÜbPl,
        WITTSTOCK, in den die Bundesanstalt für Immobilien-
        aufgaben, Bundesanstalt, die Staatskanzlei des Landes
        Brandenburg, das Bundesministerium der Verteidigung
        sowie der Landrat des Landkreises Ostprignitz-Ruppin
        Vertreter entsandt haben. Die „Kommunale Arbeits-
        gruppe“, KAG, als bündelnde Vereinigung der kommu-
        nalen Aufgaben und der örtlichen Interessensträger hat
        Beobachterstatus.
        Der Lenkungskreis hat den örtlich zuständigen Bun-
        desforstbetrieb Westbrandenburg der Bundesanstalt be-
        auftragt, zu den Kernthemen der Konversionsplanung
        vor Ort Arbeitskreise zu bilden, in die alle für das jewei-
        lige Thema wichtigen öffentlichen Aufgabenträger so-
        wie ein Vertreter der KAG eingeladen werden. Auf diese
        Weise wird der Planungsprozess auf eine möglichst
        breite Grundlage vor Ort gestellt.
        Die von Ihnen angesprochenen „naturschutzrelevan-
        ten Optionen“ werden im Arbeitskreis „Naturschutz-
        fachliche Entwicklung und Wildtiermanagement“ erar-
        beitet. Dieser Planungsprozess ist gerade angestoßen
        worden, sodass Ergebnisse noch nicht vorliegen können.
        Der Facharbeit vor Ort sollte im Übrigen auch nicht vor-
        gegriffen werden.
        Wichtige Planungsparameter werden aber die hohe
        Kampfmittelbelastung, das naturschutzfachliche Ma-
        nagement der NATURA-2000-Lebensraumtypen sowie
        Planungen zur Einbeziehung der Liegenschaft in das Na-
        tionale Naturerbe Deutschlands sein. Alle Beteiligten am
        Planungsprozess gehen davon aus, dass Planung und
        Umsetzung der Konversion – und des naturschutzfachli-
        chen Aspekts als einem der Teilaspekte dieser Konver-
        sion – sehr langfristig gedacht werden müssen.
        Anlage 23
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
        des Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Drucksa-
        che 17/4638, Frage 54):
        Wer hat jeweils im Einzelnen den Abschluss der von
        den Energiewerken Nord, EWN, GmbH in der Antwort auf
        die Frage 4 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache
        17/4009 – Positionen 3, 4, 6 und 8 – genannten Verträge für
        d
        d
        n
        d
        v
        m
        s
        R
        in
        n
        3
        2
        A
        d
        d
        (D
        S
        s
        s
        s
        b
        g
        g
        F
        m
        d
        g
        s
        z
        g
        d
        e
        d
        z
        (C
        (D
        das Atommüllzwischenlager Nord genehmigt, und wie hoch
        sind jeweils die in den Jahren ab 2010 erzielten bzw. einge-
        planten Gesamteinnahmen, die aus der Zwischenlagerung von
        radioaktiven Reststoffen privater Atomkraftwerksbetreiber er-
        zielt werden bzw. erzielt werden sollen?
        Die abgeschlossenen Verträge basieren auf bestehen-
        en Genehmigungen der zuständigen Behörden des Lan-
        es Mecklenburg-Vorpommern. Entsprechend den inter-
        en Regularien der Energiewerke Nord GmbH wurden
        ie einzelnen Verträge von der Geschäftsführung bzw.
        on Prokuristen des Unternehmens gezeichnet.
        Soweit nach dem Gesellschaftsvertrag des Unterneh-
        ens erforderlich, wurde die Zustimmung des Auf-
        ichtsrats zu den einzelnen Verträgen erteilt.
        2010 wurden aus der Behandlung von radioaktiven
        eststoffen privater Kernkraftwerksbetriebe Einnahmen
        Höhe von 1,4 Millionen Euro erzielt. 2011 sind Ein-
        ahmen in Höhe von 1,6 Millionen Euro, 2012 von
        ,2 Millionen Euro, 2013 von 2,6 Millionen Euro und
        014 von 2,8 Millionen Euro geplant.
        nlage 24
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
        er Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE)
        rucksache 17/4638, Frage 55):
        Welche Anstrengungen wird die Bundesregierung unter-
        nehmen, um das auch im Koalitionsvertrag verankerte Ziel
        der steuerlichen Gleichbehandlung von eingetragenen Le-
        benspartnerschaften zu verwirklichen, auch vor dem Hinter-
        grund, dass nun bereits erste Gerichte – Niedersächsisches
        Finanzgericht, Beschluss vom 9. November 2010 – den Aus-
        schluss der eingetragenen Lebenspartnerinnen und Lebens-
        partner von der Anwendung der Regelungen über das Ehegat-
        tensplitting für verfassungswidrig erachten, und stimmt die
        Bundesregierung damit überein, dass es nicht zielführend ist,
        diese Frage durch die Gerichte klären zu lassen, um dann le-
        diglich passiv auf diese Urteile zu reagieren?
        Der Abbau gleichheitswidriger Benachteiligungen im
        teuerrecht und insbesondere die Umsetzung der Ent-
        cheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Gleich-
        tellung von Lebenspartnern mit Ehegatten sind wichtige
        teuerpolitische Anliegen der Bundesregierung.
        Mit dem Jahressteuergesetz 2010 wurden daher Le-
        enspartner im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuer-
        esetz und im Grunderwerbsteuergesetz den Ehegatten
        leichgestellt.
        Der aufgeführte Beschluss des niedersächsischen
        inanzgerichtes vom 9. November 2010 betrifft die The-
        atik des Splittingverfahrens. Gegenwärtig sind hierzu
        rei Verfahren beim Bundesverfassungsgericht anhän-
        ig.
        Gegen den aufgeführten Beschluss des niedersächsi-
        chen Finanzgerichtes vom 9. November 2010 wurde
        udem von dem betroffenen Finanzamt Beschwerde ein-
        elegt. Bei dem Verfahren ging es um eine Aussetzung
        er Vollziehung, sodass dementsprechend bisher nur
        ine summarische Prüfung erfolgt ist. Ob die Entschei-
        ung über die Beschwerde und das Hauptsacheverfahren
        u dem gleichen Ergebnis führt, ist daher offen.
        10032 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. Februar 2011
        (A) )
        )(B)
        Anlage 25
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
        der Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/4638, Frage 56):
        Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem Be-
        richt des Bundesrechnungshofes über die Steuerermäßigung
        für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistun-
        gen nach § 35 a des Einkommensteuergesetzes hinsichtlich
        der zielgerichteten Wirkung für legale Beschäftigungsverhält-
        nisse, Risikoprüfung durch die Finanzbehörden, Mitnahme-
        effekte, und in welcher Höhe wurde die Steuerermäßigung in
        den Jahren 2004 bis 2008, basierend auf den Einkommensteu-
        erstatistiken bzw. bisher vorliegenden Meldungen, im Durch-
        schnitt gewährt – getrennt nach Grund- und Splittingtabelle?
        Die Steuerermäßigungsregelung des § 35 a EStG
        wurde 2003 als Anreiz zur Schaffung von Beschäfti-
        gungsverhältnissen in Privathaushalten sowie zur Förde-
        rung von Arbeitsplätzen in Unternehmen, die hauswirt-
        schaftliche Dienstleistungen anbieten, geschaffen. Die
        Bekämpfung der Schwarzarbeit in den jeweiligen Berei-
        chen steht dabei im Vordergrund. Auch dient sie der ge-
        sellschaftlichen Anerkennung hauswirtschaftlicher Tä-
        tigkeiten. Seit 2006 dient die Regelung zusätzlich der
        Förderung der häuslichen Pflege und Betreuung sowie
        der Stärkung von Handwerk und Mittelstand.
        Durch das Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher
        Regelungen des Maßnahmenpakets „Beschäftigungs-
        sicherung durch Wachstumsstärkung“ – „Konjunkturpa-
        ket I“ – wurde die Steuerermäßigung für Handwerker-
        leistungen ab 2009 von bis dahin 600 Euro auf 1 200
        Euro verdoppelt, „um auch für das Handwerk weitere
        Impulse für die Stärkung und Stabilisierung der Auf-
        tragslage zu setzen“. Mit der Verdoppelung verbunden
        ist die Aussage des Gesetzgebers, die Wirkung der Rege-
        lung nach zwei Jahren zu evaluieren.
        Diese Überprüfung der Steuerermäßigungen nach
        § 35 a EStG hat das Ziel, festzustellen, ob der Gesetzes-
        zweck, die Schaffung von Beschäftigungsverhältnissen
        und Arbeitsplätzen und die Bekämpfung der Schwarzar-
        beit zu fördern, erreicht wurde.
        Vor weiteren Entscheidungen sollten die Ergebnisse
        der angekündigten Evaluierung abgewartet werden.
        Nach aktuellem Stand belaufen sich die Steuerermä-
        ßigungen nach § 35 a EStG derzeit auf ein jährliches Vo-
        lumen von rund 2 Milliarden Euro. Davon entfallen rund
        80 Prozent, das heißt rund 1,6 Milliarden Euro pro Jahr
        auf Handwerkerleistungen. Diese Schätzung stützt sich
        auf aktuelle Verwaltungsdaten aus den Landesfinanzver-
        waltungen. Rückschlüsse auf Durchschnittswerte sind
        damit nicht möglich. Ergebnisse der Einkommensteuer-
        statistik liegen insbesondere für die Handwerkerleistun-
        gen noch nicht vor, da die Steuerermäßigung für die
        Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Reno-
        vierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnah-
        men erst 2006 eingeführt wurde. Erst nach Vorliegen sta-
        tistischer Einzeldaten sind Durchschnittsbildungen und
        eine Aufgliederung nach Grund- und Splittingtabellen-
        fälle möglich.
        A
        d
        g
        c
        Z
        s
        z
        z
        G
        d
        re
        c
        tu
        je
        c
        h
        e
        ti
        k
        d
        n
        ru
        fa
        in
        R
        R
        n
        ti
        V
        Z
        n
        ru
        h
        d
        d
        V
        u
        b
        k
        is
        (C
        (D
        nlage 26
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Fra-
        en des Abgeordneten Peter Friedrich (SPD) (Drucksa-
        he 17/4638, Fragen 57 und 58):
        Wie beurteilt die Bundesregierung Sonderkonditionen pri-
        vater Krankenversicherungen für bestimmte Gruppen wie bei-
        spielsweise die der Deutschen Krankenversicherung AG,
        DKV, für Mitglieder der FDP und deren Familienmitglieder
        und insbesondere die damit verbundene Aufnahmegarantie –
        siehe Süddeutsche Zeitung vom 21. Januar 2010, www.sued
        deutsche.de/politik/liberale-und-krankenversicherung-die-
        rabatt-koenige-der-fdp-1.57348?
        Hat die Bundesregierung Kenntnis über weitere Gruppen-
        tarife privater Krankenversicherungen mit Sonderkonditio-
        nen, die in ähnlicher Weise wie der Gruppentarif der DKV für
        Mitglieder der FDP und deren Familienangehörige eine Auf-
        nahmegarantie aussprechen, und sieht die Bundesregierung
        eine Notwendigkeit, dagegen vorzugehen?
        u Frage 57:
        Gruppenversicherungsverträge sind in der Privatver-
        icherung seit langem bekannt und grundsätzlich nicht
        u beanstanden. Da sie in der Regel für die Versicherten
        u günstigeren Beiträgen führen, ist ihre Verbreitung im
        egenteil eher zu begrüßen.
        Natürlich ist dafür Sorge zu tragen, dass es durch
        erartige Vertragskonstruktionen nicht zu einer unge-
        chtfertigten Besser- oder Schlechterstellung von Versi-
        herten kommt. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleis-
        ngsaufsicht und ihre Vorgängerbehörden haben seit
        her darauf geachtet, dass Gruppenverträge von Versi-
        herungsunternehmen bestimmte Mindeststandards ein-
        alten. Dazu gehört insbesondere, dass die im Rahmen
        ines Gruppenvertrags angebotenen besonderen Kondi-
        onen sich aus dem Vertrag heraus selbst tragen. Es darf
        eine Subventionierung eines solchen Vertrages durch
        ie übrigen Versicherten geben. Niedrigere Beiträge sind
        ur zulässig, wenn ihnen entsprechende Kosteneinspa-
        ngen gegenüberstehen, zum Beispiel durch den Weg-
        ll von Vermittlerprovisionen. Günstigere Konditionen
        Bezug auf das sogenannte versicherungstechnische
        isiko sind nur so weit zulässig, wie der tatsächliche
        isikoverlauf des Vertrags es rechtfertigt.
        Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, spricht
        ichts dagegen, wenn ein Unternehmen oder eine sons-
        ge Organisation für ihre Angehörigen einen derartigen
        ertrag abschließt.
        u Frage 58:
        Versicherungsunternehmen müssen Gruppenverträge
        icht besonders anzeigen. Daher hat die Bundesregie-
        ng keinen Überblick über die aktuell tatsächlich beste-
        enden Gruppenverträge.
        Die Feststellungen der Bundesanstalt für Finanz-
        ienstleistungsaufsicht rechtfertigen die Annahme, dass
        ie Versicherungsunternehmen die aufsichtsrechtlichen
        orgaben für Gruppenversicherungsverträge beachten
        nd dass es nicht zu einer ungerechtfertigten Ungleich-
        ehandlung von Versicherten kommt. Eine Notwendig-
        eit, gegen Gruppenversicherungsverträge vorzugehen,
        t daher für die Bundesregierung nicht ersichtlich.
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. Februar 2011 10033
        (A) )
        )(B)
        Anlage 27
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Fra-
        gen des Abgeordneten Gerd Bollmann (SPD) (Druck-
        sache 17/4638, Fragen 59 und 60):
        Wie sieht der Zeitrahmen für den aktuellen Carbon-Cap-
        ture-and-Storage-Technologie-(CCS)-Gesetzgebungsprozess
        aus, und bis wann muss dieser Prozess abgeschlossen sein, um
        die EU-Fördermittel für Pilotprojekte abrufen zu können?
        Wie werden in Zukunft die Kompetenzen und Zuständig-
        keiten der Bundesministerien im CCS-Bereich geregelt sein?
        Zu Frage 59:
        Eine zügige Kabinettsbefassung des gemeinsamen
        CCS-Referentenentwurfs des BMU und des BMWi zur
        Umsetzung der Richtlinie 2009/31/EG wird angestrebt.
        Die Bewertung von Pilotprojekten und die daran ge-
        knüpfte Vergabe der Fördermittel aus der Neuanlagen-
        reserve des Europäischen Emissionshandels trifft die
        Kommission. Nach gegenwärtiger Rechtslage müssen
        die nationalen Genehmigungen in einem Zeitraum von
        24 Monaten, im Falle der CO2-Speicherung in salinen
        Aquiferen innerhalb von 36 Monaten nach Erlass der
        Finanzhilfebeschlüsse der Kommission erteilt werden
        (Art. 9 des Beschlusses der Kommission vom 3. Novem-
        ber 2010, 2010/670/EU).
        Zu Frage 60:
        Im Bereich der CCS-Gesetzgebung besteht eine ge-
        meinsame Federführung des Bundesministeriums für
        Wirtschaft und Technologie und des Bundesministe-
        riums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.
        Eine Änderung ist nicht geplant.
        Anlage 28
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die
        Frage der Abgeordneten Ute Vogt (SPD) (Drucksache
        17/4638, Frage 61):
        Wie beurteilt die Bundesregierung die Vorgänge um das
        offenbar leckgeschlagene CCS-Speicherfeld in der kanadi-
        schen Provinz Saskatchewan im Hinblick auf die generelle
        Zuverlässigkeit und Zukunftsfähigkeit der CCS-Technologie?
        Die Bundesregierung hat die in den internationalen
        Medien sowie auf den einschlägigen Internetseiten ver-
        öffentlichen Informationen über einen möglichen CO2-
        Austritt im Zusammenhang mit der Nutzung von CO2
        für Entölungsmaßnahmen im Ölfeld Weyburn verfolgt.
        Das vorliegende Gutachten von Petro-Find Geochem
        reicht für die Bewertung/Postulierung einer CO2-
        Leckage nicht aus. Wissenschaftler von Universitäten
        und Forschungseinrichtungen, die sich mit Weyburn,
        aber auch generell mit Bodengasanalysen befassen, ha-
        ben in einer gemeinsamen Stellungnahme (PTRC
        [19.01.2011]: IEAGHG Weyburn – Midale CO2 monito-
        ring & storage project: Response to a soil gas study per-
        formed by Petro-Find Geochem. Ltd.) festgestellt, dass
        es keine Hinweise auf Leckagen gibt. Sie legen unter an-
        d
        a
        je
        u
        ra
        u
        te
        e
        D
        h
        A
        d
        d
        G
        d
        g
        ru
        E
        s
        E
        u
        n
        d
        la
        D
        b
        L
        s
        d
        A
        e
        Ö
        w
        c
        A
        d
        F
        D
        (C
        (D
        erem dar, dass hohe CO2-Konzentrationen im Boden
        uch anders als durch Leckagen erklärt werden können.
        In Deutschland werden sich alle Demonstrationspro-
        kte für die CO2-Speicherung nach der CCS-Richtlinie
        nd einem eigenen CCS-Gesetz richten. Dieser Rechts-
        hmen ist darauf ausgerichtet, speziell für die dauerhafte
        nd sichere CO2-Speicherung geeignete Gesteinsschich-
        n auszuwählen, zu untersuchen und auf ihre Eignung für
        ine langzeitsichere CO2-Speicherung hin zu bewerten.
        as Ziel des Vorhabens in Weyburn ist einzig die Erhö-
        ung der Ölproduktion im kommerziellen Maßstab.
        nlage 29
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Frage
        es Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE
        RÜNEN) (Drucksache 17/4638, Frage 62):
        Welche Auswirkungen des infolge eines längerfristigen
        Trends auf nunmehr über 100 US-Dollar pro Barrel Brent ge-
        stiegenen Ölpreises erwartet die Bundesregierung für Wirt-
        schaft und Verbraucher, und inwiefern hält die Bundesregie-
        rung die in den Energieszenarien für das Energiekonzept
        zugrundegelegte Annahme eines realen Ölpreises von
        110 US-Dollar je Barrel im Jahr 2030, 120 US-Dollar im Jahr
        2040 und 130 US-Dollar im Jahr 2050 aufgrund der aktuellen
        Preisentwicklung noch für realistisch?
        Für die am 19. Januar 2011 veröffentlichte Projektion
        er Bundesregierung wurde – unabhängig von kurzfristi-
        en Schwankungen – ein durchschnittlicher Ölpreis von
        nd 94 US-Dollar je Barrel für das Jahr 2011 unterstellt.
        ine weitere erhebliche Verteuerung von Energieroh-
        toffen könnte bremsend auf die gesamtwirtschaftliche
        ntwicklung wirken. Die Auswirkungen auf Wirtschaft
        nd Verbraucher lassen sich aber aus vielen Gründen
        icht exakt beziffern. So dämpft etwa die derzeitige ten-
        enzielle Aufwertung des Euro gegenüber dem US-Dol-
        r den Ölpreisanstieg für die europäischen Länder.
        arüber hinaus fließt ein Teil der für Ölimporte ausgege-
        enen Mittel über höhere Importe wieder in das eigene
        and zurück.
        Energiepreisannahmen für die Zukunft sind grund-
        ätzlich mit Unsicherheiten verbunden. Die im Rahmen
        er Szenarien für das Energiekonzept verwendeten
        nnahmen orientieren sich an internationalen Experten-
        rwartungen und unterstellen künftig real steigende
        lpreise. Dabei steht jedoch nicht die aktuelle Preisent-
        icklung, sondern die künftig erwartete durchschnittli-
        he Preisentwicklung im Vordergrund.
        nlage 30
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die
        rage des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/
        IE GRÜNEN) (Drucksache 17/4638, Frage 63):
        Welche Strategien hat die Bundesregierung für den Fall
        entwickelt, dass der Erdölpreis dieses Jahr die Marke von
        150 US-Dollar je Barrel überschreiten würde, sowie für den
        Fall, dass in den nächsten Jahren die Marke von 200 US-Dol-
        lar je Barrel überschritten würde?
        10034 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. Februar 2011
        (A) )
        )(B)
        Die Bundesregierung beteiligt sich grundsätzlich
        nicht an Spekulationen über die kurzfristige Höhe des
        Erdölpreises. Die Bundesregierung ist aber fortlaufend
        in verschiedenen internationalen energiepolitischen Gre-
        mien aktiv, die den Produzenten-Konsumenten-Dialog
        sowie die Transparenz auf den internationalen Ölmärk-
        ten und Ölterminmärkten fördern und somit zu einer
        Stabilisierung des Ölpreises beitragen sollen. Hierzu ge-
        hören das Internationale Energieforum, IEF, sowie die
        Energie-Expertengruppe der G-20-Staaten. Mit dem
        Energiekonzept hat die Bundesregierung Leitlinien für
        eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare
        Energieversorgung formuliert und beschreibt erstmalig
        den Weg in das Zeitalter der erneuerbaren Energien. Die
        Energieszenarien für das Energiekonzept der Bundes-
        regierung gehen von einem langfristig deutlich rück-
        läufigen Mineralölverbrauch in Deutschland aus. Im
        Energiekonzept ist das Ziel verankert, den Primärener-
        gieverbrauch gegenüber 2008 bis 2020 um 20 Prozent
        und bis 2050 um 50 Prozent zu senken. Damit ist auch
        eine Reduzierung der Abhängigkeit von Ölimporten ver-
        bunden. Zur Erreichung dieser Ziele ist die Ausschöp-
        fung der Effizienzpotenziale und Energieeinsparung von
        zentraler Bedeutung.
        Anlage 31
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die
        Frage des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜND-
        NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/4638, Frage 64):
        Welche detaillierten Erkenntnisse liegen der Bundesregie-
        rung darüber vor, welche industriepolitische Strategie die chi-
        nesische Regierung bei der Photovoltaik verfolgt, und welche
        Schlussfolgerungen leitet die Bundesregierung daraus für die
        eigene industriepolitische Strategie ab?
        Die Regierung der VR China betreibt auf dem Gebiet
        der Photovoltaik, PV, eine aktive Industriepolitik. Dazu
        wurde im Jahr 2009 das „Golden Sun Demonstration
        Program“ ins Leben gerufen, um die heimische Nach-
        frage nach Solarindustrieprodukten zu stärken. Es soll
        für den Zeitraum 2009 bis 2011 gelten. Insgesamt um-
        fasst das Projekt ein Finanzvolumen von 3 Milliarden
        Yuan (rund 340 Millionen Euro). Dabei werden rund 275
        über das ganze Land verteilte Einzelprojekte unterstützt,
        die im Laufe der nächsten drei Jahre fertigzustellen sind.
        Die Mehrheit dieser Projekte sind lokale PV-Anlagen,
        die einzelne industrielle und kommerzielle Anlagen be-
        dienen, nur etwa 35 Projekte sind größere Stromerzeu-
        gungsanlagen, die in das Stromnetz einspeisen sollen.
        Nach den Informationen, die der Bundesregierung
        vorliegen, sind ausländische Unternehmen nicht von
        vornherein von der Teilnahme an diesem Programm aus-
        geschlossen. Allerdings zeigt die Erfahrung in anderen
        Bereichen, dass der Zugang zu öffentlichen Ausschrei-
        bungen in China für ausländische Unternehmen immer
        wieder schwierig ist, weil das Vergabeverfahren häufig
        intransparent ist und Fristen sowie Anforderungen oft
        auf chinesische Anbieter zugeschnitten sind. Die Bun-
        desregierung setzt sich deshalb für einen Beitritt Chinas
        zum WTO-Beschaffungsabkommen ein, um die Bedin-
        g
        M
        ti
        w
        a
        s
        p
        d
        w
        in
        n
        S
        d
        s
        li
        F
        A
        d
        s
        a
        e
        w
        te
        A
        d
        F
        (D
        ü
        ti
        g
        s
        A
        ru
        s
        In
        ß
        g
        m
        s
        s
        V
        z
        w
        F
        o
        (C
        (D
        ungen für ausländische Anbieter auf dem chinesischen
        arkt zu verbessern.
        Die Bundesregierung hat im Juli 2010 die Innova-
        onsallianz Photovoltaik ins Leben gerufen. Bis 2014
        erden das BMU und das BMBF für die Innovations-
        llianz Photovoltaik bis zu 100 Millionen Euro bereit-
        tellen. Förderfähig im Rahmen dieser Initiative sind
        rimär industriegeführte Verbundprojekte zu anwen-
        ungsorientierten Forschungsarbeiten des vorwettbe-
        erblichen Bereichs. Die Bundesregierung setzt dabei
        sbesondere auf eine stärkere vertikale Kooperation in-
        erhalb der Prozessketten sowie von Ausrüstungs- und
        ystemtechnologieunternehmen mit den Anwendern in
        er Photovoltaikindustrie. Die PV-Industrie hat zuge-
        agt, im Ergebnis der Forschungsmaßnahmen 500 Mil-
        onen Euro für Investitionsmaßnahmen und weitere
        orschungsleistungen einzusetzen. Vereinbarungen der
        nlagenhersteller und der Photovoltaikunternehmen bil-
        en einen wichtigen Bestandteil zur Umsetzung der For-
        chungs- und Entwicklungsergebnisse der Innovations-
        llianz. Die Bundesregierung leistet mit dieser Initiative
        inen wesentlichen Beitrag, die internationale Wettbe-
        erbsfähigkeit der deutschen Photovoltaikindustrie mit-
        l- und langfristig zu sichern und auszubauen.
        nlage 32
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die
        rage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
        rucksache 17/4638, Frage 65):
        Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Export
        von Polizeiausrüstung – Helme und andere Schutzkleidung,
        Schilder, Handschellen, Funkgeräte, Fahrzeuge, Waffen –, soge-
        nannten weniger letalen Waffen, insbesondere Wasserwerfer,
        deren Komponenten und chemische Reizstoffe – „Tränengas“
        etc. – und IT-Technologie, die sich für die Überwachung des
        Internets und der Telekommunikation und deren Zensur eig-
        net, nach Ägypten und Tunesien und deren Anwendung im
        Zusammenhang mit den gegenwärtigen Protesten in beiden
        Staaten?
        Die Bundesregierung verfügt über Informationen
        ber die für den Export von ausfuhrgenehmigungspflich-
        gen Gütern erteilten Ausfuhrgenehmigungen, jedoch
        rundsätzlich nicht über alle auf deren Grundlage tat-
        ächlich exportierten Güter. Über die tatsächlich erfolgte
        usfuhr von Kriegswaffen berichtet die Bundesregie-
        ng in ihrem jährlichen Rüstungsexportbericht. Ent-
        prechende Lieferungen waren auch für das ägyptische
        nenministerium bestimmt.
        Die Ausfuhr von Polizeiausrüstung ist zu einem gro-
        en Teil nicht genehmigungspflichtig. Eine Genehmi-
        ungspflicht besteht lediglich für Ausrüstung, die auch
        ilitärisch relevant sein könnte und somit in Teil I Ab-
        chnitt A der Ausfuhrliste – Anhang zur Außenwirt-
        chaftsverordnung – oder in Anhang I der EG-Dual-Use-
        erordnung – EG Nr. 428/2009 – genannt ist. Dies gilt
        udem für Ausrüstung, die auch zur Folter verwendet
        erden könnte, wie zum Beispiel bestimmte Hand- und
        ußfesseln, und somit in Anhang III der Anti-Folter-Ver-
        rdnung – EG Nr. 1236/2005 – aufgeführt wird.
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. Februar 2011 10035
        (A) )
        )(B)
        Seit 2007 bis heute hat das Bundesamt für Wirtschaft
        und Ausfuhrkontrolle, BAFA, nach vorläufiger Auswer-
        tung keine Ausfuhrgenehmigungen gemäß der Dual-
        Use-Verordnung oder Anti-Folter-Verordnung für Liefe-
        rungen der genannten Güter an die ägyptische bzw. tune-
        sische Polizei oder das jeweilige Innenministerium er-
        teilt.
        Für Lieferungen von Gütern, die von Teil I Abschnitt A
        der Ausfuhrliste (Anhang zur Außenwirtschaftsverord-
        nung) erfasst werden, an die ägyptische Polizei und das
        Innenministerium wurden nach vorläufiger Auswertung
        im Jahr 2007 Ausfuhrgenehmigungen im Wert von insge-
        samt rund 2,7 Millionen Euro, im Jahr 2008 Ausfuhrge-
        nehmigungen im Wert von insgesamt rund 500 000 Euro,
        im Jahr 2009 Ausfuhrgenehmigungen im Wert von ins-
        gesamt rund 800 000 Euro, im Jahr 2010 eine Ausfuhr-
        genehmigung im Wert von insgesamt rund 100 Euro,
        und im Jahr 2011 bisher keine Ausfuhrgenehmigung er-
        teilt. Derartige Lieferungen an die tunesische Polizei und
        das tunesische Innenministerium sind nach vorläufiger
        Auswertung seit 2007 bis heute nicht erfolgt.
        Anlage 33
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage
        der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/4638, Frage 66):
        Wann wird die Bundesregierung einen Entwurf zur Novel-
        lierung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung vorlegen,
        und wie wird dabei die Haltung von Mastkaninchen geregelt
        werden?
        Die geplante Ergänzung der Tierschutz-Nutztierhal-
        tungsverordnung um spezifische Anforderungen an die
        Haltung von Kaninchen zu Erwerbszwecken bedarf der
        Zustimmung des Bundesrates. Das Bundesministerium
        für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
        hat in einer Projektgruppe mit Ländervertretern Eck-
        punkte der zukünftigen Regelung erarbeitet. Diese
        werden nun mit den für den Tierschutz zuständigen Län-
        derreferenten abgestimmt und danach Tierschutz- und
        Wirtschaftsverbänden zur Stellungnahme übersandt.
        Wesentliche Inhalte der Regelungen werden Anforde-
        rungen an die Besatzdichte und die Mindestgröße der
        Haltungseinrichtung, die Bodengestaltung, die Struktu-
        rierung der Haltungseinrichtung, die Fütterung, das
        Stallklima und die Betreuung sein.
        Das BMELV ist an einem zügigen Fortgang interes-
        siert, der weitere Zeitablauf ist aber wesentlich vom Ver-
        lauf der Abstimmungen und dem Diskussionsbedarf der
        im üblichen Verfahren zu Beteiligenden abhängig.
        Anlage 34
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage
        des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/4638, Frage 67):
        a
        m
        b
        K
        G
        im
        V
        U
        A
        m
        L
        tu
        n
        s
        d
        li
        d
        „
        v
        V
        d
        li
        m
        g
        v
        w
        te
        L
        d
        w
        ti
        B
        p
        b
        S
        E
        m
        re
        D
        p
        d
        g
        g
        s
        g
        te
        w
        (C
        (D
        Welche personenbezogenen Daten im Gutachten zur NS-
        Vergangenheit des Bundeslandwirtschaftsministeriums sind
        anders als die personenbezogenen Daten in der Studie zur NS-
        Vergangenheit des Auswärtigen Amts schutzwürdiger, und
        warum kann dieser angeblichen Schutzwürdigkeit nicht auf
        anderem Wege – zum Beispiel durch Schwärzung oder Ano-
        nymisierung – im Einzelfall Rechnung getragen werden?
        Die Frage geht davon aus, dass im BMELV ein Gut-
        chten zur NS-Vergangenheit des heutigen Bundes-
        inisteriums vorliegt. Dies ist nicht der Fall. Wie sich
        ereits aus der Antwort der Bundesregierung auf die
        leine Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die
        rünen – Bundestagsdrucksache 17/4344 – ergibt, sind
        Jahr 2005 vom damaligen Bundesministerium für
        erbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft zwei
        ntersuchungsaufträge erteilt worden:
        Auftrag 1: „Rolle und Inhalt der Agrarpolitik und
        grarforschung von Vorgängerinstitutionen des Bundes-
        inisteriums für Verbraucherschutz, Ernährung und
        andwirtschaft“.
        Auftrag 2: „Entwicklung von Kriterien zur Bewer-
        ng der Ehrwürdigkeit von ehemaligen Mitarbeiterin-
        en und Mitarbeitern des BML/BMVEL und der Dienst-
        tellen seines Geschäftsbereichs im Hinblick auf die Zeit
        es Nationalsozialismus“.
        Beide Untersuchungen sind angefertigt worden und
        egen vor. Angesichts der Nachfragen ist beabsichtigt,
        ie 2006 fertig gestellte Untersuchung zum Auftrag 1:
        Rolle und Inhalt der Agrarpolitik und Agrarforschung
        on Vorgängerinstitutionen des Bundesministeriums für
        erbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft“ auf
        en aktuellen Stand zu bringen und alsbald zu veröffent-
        chen. Schon jetzt kann nach den Vorschriften des Infor-
        ationsfreiheitsgesetzes in die Untersuchung Einblick
        enommen werden. Ein entsprechender, dem BMELV
        orliegender Antrag wird demnächst positiv beschieden
        erden.
        Gegenstand der Ende November 2007 fertig gestell-
        n Untersuchung zum Auftrag 2 ist eine Bewertung der
        ebensläufe von insgesamt 62 ehemaligen Bediensteten
        es heutigen Bundesministeriums für Ernährung, Land-
        irtschaft und Verbraucherschutz hinsichtlich ihrer poli-
        schen Belastung in der Zeit des Nationalsozialismus.
        ei den 62 Personen handelt es sich um alle zum Zeit-
        unkt der Erteilung des Untersuchungsauftrages noch le-
        enden ehemaligen Bediensteten – vom Boten bis zum
        taatssekretär – der potenziell NS-belasteten Jahrgänge.
        s erfolgte also keine Vorauswahl nach Verdachtsmo-
        enten und auch nicht danach, ob die Bediensteten be-
        its im Reichslandwirtschaftsministerium tätig waren.
        ie bereits verstorbenen Ehemaligen wurden nicht über-
        rüft. Grundlage der Bewertung waren Personalakten
        es BML/BMELV. Die so gewonnenen Daten unterlie-
        en dem Datenschutz und können deshalb nicht heraus-
        egeben werden. Das BMELV lässt diese Rechtsauffas-
        ung, die sich aus § 5 Informationsfreiheitsgesetz ergibt,
        egenwärtig durch den Bundesbeauftragten für den Da-
        nschutz und die Informationsfreiheit überprüfen.
        Auch wenn man personenbezogene Daten schwärzen
        ürde, ergäben sich aus den Lebensläufen noch ausrei-
        10036 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. Februar 2011
        (A) )
        )(B)
        chende Anhaltspunkte, aus denen auf die Person rückge-
        schlossen werden kann. Deshalb ist es aus den bereits
        angegebenen datenschutzrechtlichen Gründen nicht
        möglich, eine Schwärzung oder Anonymisierung vorzu-
        nehmen.
        Anlage 35
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die
        Frage der Abgeordneten Monika Lazar (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/4638, Frage 68):
        Wie wird die Bundesregierung auf die zahlreichen Pro-
        teste gegen die sogenannte Extremismusklausel reagieren,
        nachdem an einem Aktionstag am 1. Februar 2011 Hunderte
        von Initiativen, Vereinen, Politikerinnen und Politikern sowie
        Privatpersonen schriftlich eine Rücknahme der Klausel gefor-
        dert haben, unter anderem auch Sachsen-Anhalts Landes-
        regierung?
        Die Bundesregierung bekräftigt ihre Auffassung, dass
        für die Vergabe staatlicher Fördermittel im Bereich der
        Extremismuspräventionsprogramme wie bisher ein Be-
        kenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundord-
        nung gefordert wird.
        Bei der Durchführung von Programmen zur Extre-
        mismusprävention gilt es insbesondere zu verhindern,
        dass extremistische Organisationen staatliche Zuwen-
        dungen für Programme der Bundesregierung für Demo-
        kratie und Toleranz ausnutzen und ihnen insoweit eine
        Plattform geboten wird. Über die Unterzeichnung der
        Demokratieerklärung soll vor allem eine Sensibilisie-
        rung, aber auch die Verpflichtung der geförderten Träger
        erreicht werden, eigene Verantwortung dafür zu über-
        nehmen, dass extremistische Gruppierungen nicht von
        Bundesmitteln profitieren.
        Vor diesem Hintergrund wird weiterhin an dem Erfor-
        dernis der Unterzeichnung der Demokratieerklärung
        durch die in den Extremismuspräventionsprogrammen
        geförderten Träger festgehalten. Die Absender der bei
        der Bundesregierung eingegangenen Schreiben werden
        entsprechend informiert.
        Nach Kenntnis der Bundesregierung hat die Landes-
        regierung von Sachsen-Anhalt keine Rücknahme der
        Demokratieerklärung gefordert.
        Anlage 36
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die
        Frage des Abgeordneten Monika Lazar (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/4638, Frage 69):
        Welche Erwartungen knüpft die Bundesregierung an die
        von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel geforderten freiwilli-
        gen Maßnahmen zur Erhöhung des Frauenanteils in Füh-
        rungspositionen in der deutschen Wirtschaft vor dem Hinter-
        grund, dass die freiwillige „Vereinbarung zur Förderung der
        Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Privatwirt-
        schaft“ aus dem Jahr 2001 bisher ohne Erfolg geblieben ist
        und die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Dr. Ursula
        von der Leyen, gesetzlich bindende Maßnahmen vorgeschla-
        gen hat?
        S
        J
        fo
        –
        –
        –
        –
        –
        a
        fo
        s
        c
        M
        b
        v
        v
        v
        fe
        n
        a
        n
        z
        s
        Z
        ti
        e
        n
        in
        A
        d
        g
        s
        (C
        (D
        Die Vereinbarung zwischen Bundesregierung und
        pitzenverbänden der deutschen Wirtschaft aus dem
        ahr 2001 zur Förderung der Chancengleichheit ver-
        lgte vier Ziele:
        die Verbesserung der Chancengerechtigkeit im Be-
        reich der Ausbildung,
        Verbesserungen bei der Vereinbarkeit von Familie
        und Beruf,
        mehr Frauen in Fach- und Führungspositionen und
        Abbau der Entgeltunterschiede.
        In den ersten beiden Bereichen hat die Vereinbarung
        so konstatierte die 2008 vorgelegte 3. Bilanz – durch-
        us zu erkennbaren Fortschritten geführt, die sich seither
        rtgesetzt haben. Die Frage, ob die 2008 erhoffte Aus-
        trahlung der Dynamik aus den ersten beiden Zielberei-
        hen auf die beiden letztgenannten in ausreichendem
        aße erfolgt ist, wird aufgrund der 4. Bilanz der Verein-
        arung zu beantworten sein, die in den nächsten Wochen
        orgelegt wird.
        Im Koalitionsvertrag für die 17. Legislaturperiode
        erpflichten sich die Koalitionsfraktionen, den Anteil
        on Frauen in Führungspositionen in Wirtschaft und öf-
        ntlichem Dienst maßgeblich zu steigern und dazu ei-
        en Stufenplan vorzulegen. Der Stufenplan setzt zuerst
        uf Selbstverpflichtungen und Berichtspflichten.
        Die Bundeskanzlerin hat ebenso wie mehrere Kabi-
        ettsmitglieder in den letzten Wochen nachdrücklich
        um Ausdruck gebracht, dass es der Bundesregierung
        ehr ernst ist mit dem im Koalitionsvertrag festgelegten
        iel:
        Die Bundesregierung hält es für wirtschafts-, beschäf-
        gungs- und gleichstellungspolitisch gleichermaßen un-
        rlässlich, das Potenzial der gut ausgebildeten Frauen zu
        utzen und den Anteil von Frauen in Führungspositionen
        dieser Legislaturperiode maßgeblich zu steigern.
        nlage 37
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Fra-
        en der Abgeordneten Caren Marks (SPD) (Druck-
        ache 17/4638, Fragen 70 und 71):
        Welche Höhe beträgt das Einsparvolumen insgesamt bei
        den Elterngeldleistungen aufgrund der Tatsache, dass – teil-
        weise – im Ausland versteuerte Einkünfte seit Januar 2011
        nicht mehr als Berechnungsgrundlage für das Elterngeld
        herangezogen werden, und wie viele Monate insgesamt ent-
        fallen bei laufender Zahlung an die Elterngeldbezieherinnen
        und -bezieher – bitte getrennt nach Geschlecht angeben und,
        falls nur Schätzungen möglich, diese bitte angeben – auf
        2011?
        Wie bewertet die Bundesregierung die Kürzungen im Zu-
        sammenhang mit der Bundesprogrammlehrkraft, wobei Aus-
        landslehrerinnen und -lehrer auch als Repräsentanten für die
        Bundesrepublik Deutschland verstanden werden müssen, und
        in welchen anderen Bundesprogrammen – bitte Auflistung –
        gibt es ebenfalls von der Gesetzesänderung betroffene Eltern-
        geldbezieherinnen und -bezieher?
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. Februar 2011 10037
        (A) )
        )(B)
        Zu Frage 70:
        Das Einsparvolumen im Jahr 2011 beläuft sich auf
        rund 30 Millionen Euro. Für weibliche Elterngeldbezie-
        her, deren Kind im Jahr 2010 geboren wurde, entfallen
        nach einer groben Schätzung im Durchschnitt rund 6 Be-
        zugsmonate unter das neue Elterngeldrecht im Jahr
        2011, für männliche Elterngeldbezieher sind es im
        Durchschnitt rund 2 Bezugsmonate. Die Schätzung
        wurde auf Basis der Elterngeldstatistik vorgenommen,
        wobei angenommen wurde, dass sich die durchschnittli-
        che Bezugsdauer der Elterngeldbeziehenden mit auslän-
        dischem Einkommen vor der Geburt nicht von der
        durchschnittlichen Bezugsdauer aller Elterngeldbezie-
        henden unterscheidet.
        Zu Frage 71:
        Das Elterngeld ist eine Leistung, die aus Steuermit-
        teln finanziert wird und nicht – wie etwa die Grundsiche-
        rungsleistungen nach SGB II – bedarfsabhängig ist. Vor
        diesem Hintergrund ist es gerechtfertigt, bei der Berech-
        nung von einkommensabhängigem Elterngeld nur die
        Erwerbseinkünfte zu berücksichtigen, die nach den steu-
        erlichen Regeln bei der Berechnung der Steuer berück-
        sichtigt werden und mit denen damit grundsätzlich ein
        Beitrag zum Steueraufkommen geleistet wird.
        Diese Überlegung trifft auch auf das Einkommen von
        Bundesprogrammlehrkräften, BPLK, zu, die – vermittelt
        durch das Bundesverwaltungsamt, BVA, Zentralstelle
        für das Auslandsschulwesen – ein Arbeitsverhältnis mit
        einer Schule im Ausland eingehen und dafür vom BVA
        an dieses Arbeitsverhältnis gekoppelte finanzielle Zu-
        wendungen erhalten. Der Umstand, dass sie eine staat-
        lich gewünschte und geförderte Tätigkeit ausüben,
        ändert nichts an der Berücksichtigungsfähigkeit des Ein-
        kommens bei der Elterngeldberechnung. Die Anerken-
        nungswürdigkeit der Tätigkeit kann insoweit nicht dazu
        führen, dass das aufgrund dieser Tätigkeit erzielte Ein-
        kommen abweichend von den gesetzlichen Regelungen
        bei der Elterngeldberechnung berücksichtigt wird.
        Elterngeldberechtigte, die als Bundesprogrammlehr-
        kräfte tätig sind oder waren, erhalten dementsprechend
        einkommensabhängiges Elterngeld nur auf den Teil ihres
        Einkommens,
        – das zu den Einkünften im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1
        Nr. 1 bis 4 des Einkommensteuergesetzes, EStG, ge-
        hört oder
        – das in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union,
        in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über
        den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der
        Schweiz versteuert wird und damit nach Art. 5 der
        Verordnung (EG) Nr. 883/2004 „im Inland versteuer-
        tem Einkommen“ gleichgestellt ist – vgl. auch Bun-
        destagsdrucksache 17/3030, Seite 48.
        Elterngeldberechtigte, die im maßgeblichen Bemes-
        sungszeitraum derartige Erwerbseinkünfte nicht oder nur
        teilweise erzielt haben, erhalten mindestens den Eltern-
        geldmindestbetrag in Höhe von monatlich 300 Euro.
        Die Auflistung aller Bundesprogramme, deren Teil-
        nehmerinnen und Teilnehmer – zumindest teilweise –
        n
        u
        e
        a
        R
        E
        P
        d
        g
        A
        d
        g
        (D
        Z
        re
        n
        g
        c
        M
        w
        b
        d
        d
        b
        in
        n
        z
        tu
        fi
        d
        a
        c
        w
        n
        B
        V
        g
        (C
        (D
        icht im Inland versteuertes Einkommen erzielt haben
        nd damit als Elterngeldbezieherinnen und -bezieher
        benfalls von der Gesetzesänderung betroffen sind, kann
        ngesichts des Umfangs einer solchen Auflistung im
        ahmen dieser mündlichen Frage nicht erfolgen. Auf
        inkommen, die im Rahmen der Teilnahme an solchen
        rogrammen erzielt werden, werden aber die soeben
        argelegten Berechungsgrundsätze in gleicher Weise an-
        ewendet.
        nlage 38
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Fra-
        en des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE)
        rucksache 17/4638, Fragen 72 und 73):
        Inwieweit teilt die Bundesregierung die Einschätzung der
        in der Arbeitsgemeinschaft Conterganopfer – Aufbruch 2011
        zusammengeschlossenen Conterganinitiativen sowie des Bun-
        desverbandes Contergangeschädigter e. V. – siehe unter ande-
        rem Pressemitteilung vom 30. September 2010 – dass trotz
        des im Jahr 2009 beschlossenen Zweiten Conterganstiftungs-
        änderungsgesetzes die gewährten Hilfen und Entschädigun-
        gen unzureichend sind und ein selbstbestimmtes und umfas-
        sende Teilhabe ermöglichendes Leben in Würde nicht
        möglich ist, und gibt es in diesem Zusammenhang Pläne zu
        Veränderungen im Jahr 2011?
        Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung mit
        Blick auf die UN-Behindertenrechtskonvention aus der Kritik
        der Organisationen der Conterganopfer, dass im Stiftungsrat
        der Conterganstiftung – einer Stiftung mit Rechtsaufsicht
        durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen
        und Jugend – drei von fünf Stiftungsratsmitgliedern Regie-
        rungsvertreter und nur zwei gewählte Leistungsempfänger der
        Conterganstiftung sind, zwei freie Stiftungsratsplätze nicht
        besetzt werden und auch im Stiftungsvorstand die Betroffenen
        in der Minderheit sind?
        u Frage 72:
        Grundsätzlich ist die Sozialgesetzgebung der Bundes-
        publik Deutschland Basis für eine umfassende und
        achhaltige soziale Sicherung der Bürgerinnen und Bür-
        er. Auf der Grundlage der geltenden Sozialgesetzbü-
        her werden – orientiert am jeweiligen Bedarfsfall – für
        enschen mit Behinderung finanzielle Leistungen zur
        irtschaftlichen und gesellschaftlichen Teilhabe er-
        racht. Contergangeschädigten Menschen stehen neben
        iesen Leistungen des Sozialstaats, abhängig vom Grad
        er Behinderung, auf Sozialleistungen nicht anrechen-
        are persönliche Leistungen der Conterganstiftung zu,
        sbesondere die seit dem 1. Juli 2008 verdoppelten mo-
        atlichen Conterganrenten und die seit 2009 erfolgenden
        usätzlichen jährlichen Sonderzahlungen.
        Durch die Änderungsgesetze zum Conterganstif-
        ngsgesetz in 2008 und 2009 sollten vor allem die
        nanziellen Auswirkungen sowohl der Spät- als auch
        er Folgeschäden gemildert werden. Dies schließt nicht
        us, dass es Fallkonstellationen gibt, in denen zusätzli-
        he Hilfen benötigt werden. Weiteren Aufschluss hierzu
        erden die Ergebnisse des am 1. Oktober 2010 begonne-
        en Forschungsprojekts „Wiederholt durchzuführende
        efragungen zu Problemen, speziellen Bedarfen und
        ersorgungsdefiziten contergangeschädigter Menschen“
        eben. Ziel des Projekts ist es, Handlungsempfehlungen
        (A) (C)
        (D)(B)
        zur weiteren Verbesserung des Lebensalltags contergan-
        geschädigter Menschen zu erarbeiten. Gegenstand des
        Projekts ist die systematische Erfassung bereits vorhan-
        dener sowie künftig auftretender spezifischer Probleme,
        Bedarfe und Versorgungsdefizite contergangeschädigter
        Menschen, um rechtzeitig geeignete und nachhaltige
        Unterstützungsmaßnahmen anbieten bzw. entwickeln zu
        können. Durchgeführt wird das Projekt vom Institut für
        Gerontologie der Universität Heidelberg.
        Erste Ergebnisse des Forschungsprojekts werden im
        Rahmen eines Zwischenberichts Dezember 2011 vorlie-
        gen. Der Endbericht wird zum 31. Oktober 2012 erwar-
        tet. Insofern sind im laufenden Jahr keine Veränderun-
        gen geplant.
        Zu Frage 73:
        Das 2. Änderungsgesetz des Conterganstiftungsgeset-
        zes hat eine Verkleinerung des Stiftungsrates und Direkt-
        wahl der Betroffenenvertreter umgesetzt. Damit verbunden
        ist eine Stärkung des Gewichts der Betroffenenvertreter.
        Der Stiftungsrat besteht seit dem 1. Dezember 2009 aus
        insgesamt fünf Mitgliedern: je ein Vertreter von
        BMFSFJ, BMF und BMAS sowie zwei Betroffenenver-
        treter.
        § 6 Abs. 1 des Gesetzes sieht ausdrücklich vor, dass
        drei Mitglieder vom BMFSFJ im Einvernehmen mit dem
        Bundesministerium der Finanzen, BMF, und dem Bun-
        desministerium für Arbeit und Soziales, BMAS, als Stif-
        tungsratsmitglieder benannt werden.
        Für die beiden Betroffenenvertreter und ihre Stellver-
        treter wurde vom BMFSFJ eine Direktwahl durchgeführt.
        Ein solches Wahlverfahren war in dem Gesetzgebungs-
        verfahren von den damaligen Regierungsfraktionen ge-
        wünscht worden. Die Wahlbeteiligung lag bei knapp
        60 Prozent. Die Stimmenauszählung erfolgte am 17. No-
        vember 2009. § 6 Satz ContstiftG legt sieben als maxi-
        male Mitgliederzahl des Stiftungsrates fest. Damit soll
        die Möglichkeit eröffnet werden, zwei wissenschaftliche
        Expertinnen oder Experten zur Beurteilung von Fachfra-
        gen, insbesondere im Hinblick auf Forschungsvorhaben,
        in den Stiftungsrat zu berufen.
        Die Conterganstiftung für behinderte Menschen ist
        eine öffentlich rechtliche Stiftung. Mit der Besetzung
        des Stiftungsrats durch Vertreter von drei Bundesminis-
        terien hat die Bundesregierung bereits seit Inkrafttreten
        des Stiftungsgesetzes im Jahr 1972 deutlich gemacht,
        dass sie sich in der Verantwortung für die Belange der
        Betroffenen sieht. Die Bundesregierung hält diese Beset-
        zung für sachgerecht.
        V
        Offsetdrucker
        ertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln
        10038 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. Februar 2011
        ei, Bessemerstraße 83–91, 1
        , Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
        89. Sitzung
        Berlin, Mittwoch, den 9. Februar 2011
        Inhalt:
        Redetext
        Anlagen zum Stenografischen Bericht
        Anlage 1
        Anlage 2
        Anlage 3
        Anlage 4
        Anlage 5
        Anlage 6
        Anlage 7
        Anlage 8
        Anlage 9
        Anlage 10
        Anlage 11
        Anlage 12
        Anlage 13
        Anlage 14
        Anlage 15
        Anlage 16
        Anlage 17
        Anlage 18
        Anlage 19
        Anlage 20
        Anlage 21
        Anlage 22
        Anlage 23
        Anlage 24
        Anlage 25
        Anlage 26
        Anlage 27
        Anlage 28
        Anlage 29
        Anlage 30
        Anlage 31
        Anlage 32
        Anlage 33
        Anlage 34
        Anlage 35
        Anlage 36
        Anlage 37
        Anlage 38